Quarterly Report • May 17, 2013
Quarterly Report
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BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877–, Bremen
| I. Quartal 2013: | plankonforme Ergebnisentwicklung keine Risiken erkennbar |
|
|---|---|---|
| Gesamtjahr 2013: | Ausblick bestätigt |
| Zwischenlagebericht | |
|---|---|
| für das I. Quartal 2013 | 2 |
| Bilanz zum 31. März 2013 | 12 |
| Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2013 |
14 |
| Versicherung der gesetz lichen Vertreter zum Zwischenabschluss und Zwischenlagebericht per 31. März 2013 |
15 |
| Verkürzter Anhang für den Zwischenabschluss zum 31. März 2013 |
16 |
| Finanzkalender | 19 |
Containerterminal Wilhelmshaven
Die börsennotierte BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877–, Bremen, ist ausschließlich persönlich haftende Gesellschafterin der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, Bremen. In dieser Funktion hat die Gesellschaft die Geschäftsführung der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG übernommen.
Die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– ist am Gesellschaftskapital der BLG LOGISTICS-GROUP AG & Co. KG nicht beteiligt und ihr steht auch kein Ergebnisbezugsrecht an der Gesellschaft zu. Für die übernommene Haftung und für ihre Geschäftsführungstätigkeit erhält sie jeweils eine Vergütung. Sämtliche Kommanditanteile der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG werden von der Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) gehalten. Die Geschäfte der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG werden durch den Vorstand der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– als Organ der Komplementärin geführt. Der Vorstand führt die Geschäfte entsprechend § 76 Absatz 1 Aktiengesetz in eigener Verantwortung und ist Weisungen der Gesellschafter nicht unterworfen.
Für die übernommene Haftung erhält die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– von der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG eine Vergütung in Höhe von fünf Prozent ihres im Jahresabschluss des jeweiligen Vorjahres ausgewiesenen Eigenkapitals im Sinne der §§ 266 ff. Handelsgesetzbuch. Diese Haftungsvergütung
ist unabhängig vom Jahresergebnis der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG zu zahlen. Für ihre Geschäftsführungstätigkeit erhält die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT–Aktiengesellschaft von 1877– eine Vergütung in Höhe von fünf Prozent des Jahresüberschusses der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG vor Abzug dieser Vergütung. Die Vergütung beträgt mindestens TEUR 256 und höchstens TEUR 2.500.
Zusätzlich werden alle unserer Gesellschaft unmittelbar aus der geschäftsführenden Tätigkeit bei der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG entstehenden Aufwendungen von dieser erstattet. Weitere Angaben zu Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen finden sich im verkürzten Anhang.
Die Gesellschaft unterhält eine Zweigniederlassung in Bremerhaven.
Autoterminal Bremerhaven
Entsprechend ihrer Konzernfunktion hat die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– sämtliche ihr zur Verfügung stehenden Finanzmittel an die BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG zur anteiligen Finanzierung des zur Leistungserfüllung notwendigen Working Capital ausgeliehen. Die Abwicklung erfolgt im Wesentlichen über das zentrale Cash Management der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, in das die Gesellschaft einbezogen ist. Die Verzinsung der zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt unverändert zu marktüblichen Konditionen. Die Geldanlage ist risikoarm.
Insgesamt bewegten sich die oben genannten Vergütungen für das I. Quartal 2013 wie geplant unter dem Vorjahresniveau. Die Gesellschaft hat in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. März 2013 einen Überschuss von EUR 0,4 Mio. (Vorjahr: EUR 0,5 Mio.) erzielt.
Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 23. Mai 2013 vorschlagen, eine Dividende von EUR 0,40 je Stückaktie (Vorjahr: EUR 0,40 je Stückaktie), auszuschütten. Damit setzt die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– ihre solide Dividendenpolitik der Vorjahre fort und zahlt insgesamt TEUR 1.536 an ihre Aktionäre aus. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von 58 Prozent.
Zum 31. März 2013 schloss der Kurs der BLG-Aktie nach einem zwischenzeitlichen Anstieg im ersten Quartal bis auf EUR 10,00 mit durchschnittlich EUR 9,37 an den notierten Börsen, was gegenüber dem Jahresschlusskurs von durchschnittlich EUR 8,93 pro Aktie einen Anstieg um 4,9 Prozent bedeutet. Bezogen auf den aktuellen Durchschnittskurs der Aktie ergibt sich eine Dividendenrendite von rund 4,5 Prozent.
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Corporate Governance umfasst das gesamte System der Leitung und Überwachung eines Unternehmens einschließlich der Organisation des Unternehmens, seiner geschäftspolitischen Grundsätze und Leitlinien sowie des Systems der internen und externen Kontrollund Überwachungsmechanismen. Corporate Governance strukturiert eine verantwortliche, an den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft und auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Leitung und Führung des Unternehmens.
BLG-Mitarbeiter in Tuscaloosa, USA
Der Gestaltungsrahmen für die Corporate Governance der BREMER LAGERHAUS-GESELL-SCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– ergibt sich aus dem deutschen Recht, insbesondere dem Aktien-, Mitbestimmungsund Kapitalmarktrecht, sowie der Satzung der Gesellschaft und dem Deutschen Corporate Governance Kodex.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT–Aktiengesellschaft von 1877– haben zum 20. Dezember 2012 die 11. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012 abgegeben. Die Erklärung ist den Aktionären im Internet unter www.blg.de dauerhaft zugänglich gemacht worden.
Nachhaltige Wertschöpfung und verantwortliche Unternehmensführung sind wesentliche Elemente der Unternehmenspolitik der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT–Aktiengesellschaft von 1877–. Die Grundlage hierfür bildet der vertrauensvolle Umgang mit Kunden, Geschäftspartnern, Mitarbeitern und Aktionären. Dazu zählt neben der Einhaltung von Gesetzen auch die Einhaltung des konzerneinheitlichen Verhaltenskodex (Code of Ethics).
Der Kodex zielt darauf ab, Fehlverhalten zu vermeiden und ethisches Verhalten sowie vorbildliches und verantwortliches Handeln zu fördern. Er richtet sich an Vorstand, Führungskräfte und Mitarbeiter gleichermaßen und soll als Orientierung für regelkonformes und einheitliches Verhalten dienen.
Der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– ist durch das deutsche Gesellschaftsrecht ein duales Führungssystem mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat gesetzlich vorgegeben. Vorstand und Aufsichtsrat der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– arbeiten bei der Leitung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen.
Der Vorstand der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und vertritt die Gesellschaft bei Geschäften mit Dritten. Er besteht aus sechs Mitgliedern und ist im Unternehmensinteresse sowie im Sinne des Stakeholder-Ansatzes dem Ziel einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts verpflichtet.
Der Vorstand trifft seine Entscheidungen durch Beschluss grundsätzlich mit Mehrheit.
Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften monatlich, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements und stimmt mit dem Aufsichtsrat die strategische Ausrichtung des Unternehmens ab. Für bestimmte, in der Satzung der BLG festgelegte Geschäfte muss der Vorstand vor deren Abschluss die Zustimmung des Aufsichtsrates einholen. Dazu gehören unter anderem der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensteilen sowie die Emission von Anleihen und vergleichbaren Finanzinstrumenten.
Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften für die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstandes sind die §§ 84 und 85 Aktiengesetz. Für die Änderung der Satzung sind die §§ 133 und 179 Aktiengesetz sowie § 15 der Satzung maßgeblich.
Der Aufsichtsrat der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung stets eingebunden.
Im Zuge der Nachfolgeplanung im Vorstand hat der Aufsichtsrat im Jahr 2012 die Weichen gestellt. In seiner Sitzung am 29. Juni 2012 wurde Herr Frank Dreeke zum neuen Vorstandsvorsitzenden berufen. Im Hinblick darauf ist Herr Frank Dreeke seit dem 1. Januar 2013 zum weiteren Mitglied des Vorstands bestellt. Desweiteren hat der Aufsichtsrat am 8. November 2012 Herrn Jens Bieniek zum neuen Finanzvorstand und am 20. Dezember 2012 die Herren Michael Blach sowie Andreas Wellbrock zu neuen Vorständen mit Verantwortung für den Geschäftsbereich AUTOMOBILE bzw. den Geschäftsbereich CONTRACT berufen.
Zum 1. Juni 2013 werden Herr Frank Dreeke die Nachfolge des altersbedingt ausscheidenden Vorstandsvorsitzenden Herrn Detthold Aden und Herr Jens Bieniek die Nachfolge des altersbedingt ausscheidenden Finanzvorstandes Herrn Hillert Onnen antreten.
Die Herren Michael Blach und Andreas Wellbrock werden ebenfalls zum 1. Juni 2013 ihre Tätigkeit im Vorstand aufnehmen. Sie folgen den Herren Manfred Kuhr und Dr.-Ing. Bernd Lieberoth-Leden in ihren Funktionen, die im Interesse des erfolgreichen Generationswechsels im Vorstand vor Ablauf ihrer Verträge zum Jahresende 2013 bereits zum 31. Mai 2013 aus dem Unternehmen ausscheiden werden.
Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 9.984.000,00 und ist eingeteilt in 3.840.000 stimmberechtigte auf den Namen lautende Stückaktien. Die Übertragung der Aktien bedarf gemäß § 5 der Satzung der Zustimmung der Gesellschaft.
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Beschränkungen oder Vereinbarungen zwischen Aktionären, die Stimmrechte betreffen, sind dem Vorstand der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– nicht bekannt. Eine Höchstgrenze für Stimmrechte eines Aktionärs oder Sonderrechte, insbesondere solche, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. Damit ist das Prinzip "one share, one vote" vollständig umgesetzt.
Die Aktionäre nehmen ihre Mitverwaltungsund Kontrollrechte in der Hauptversammlung wahr. § 19 der Satzung bestimmt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um als Aktionär an der Hauptversammlung teilzunehmen und sein Stimmrecht auszuüben. Gegenüber der Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist.
Jeder im Aktienregister eingetragene Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, dort das Wort zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten zu ergreifen und Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Hauptversammlung beschließt insbesondere über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Verwendung des Bilanzgewinns, Kapitalmaßnahmen, die Ermächtigung zu Aktienrückkäufen sowie Änderungen der Satzung.
Aktionäre, deren Anteil am Grundkapital drei Prozent überschreitet, sind die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), die Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg – Girozentrale –, Bremen, und die Finanzholding der Sparkasse in Bremen, Bremen; Einzelheiten dazu finden sich im verkürzten Anhang.
Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sind nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz grundsätzlich verpflichtet, eigene Geschäfte mit Aktien der BREMER LAGER-HAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente offen zu legen.
Im Rahmen ihrer Meldepflichten haben die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Gesellschaft sowie den Organen nahe stehende Personen im Berichtszeitraum keinen Erwerb von Aktien sowie keine Veräußerung von Aktien der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– mitgeteilt.
Der Aktienbesitz der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder insgesamt beträgt zum 31. März 2013 weniger als ein Prozent der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien.
Der Aufsichtsrat berät und beschließt auf Vorschlag des Personalausschusses über das Vergütungssystem für den Vorstand einschließlich der wesentlichen Vertragselemente und überprüft es regelmäßig. Kriterien für die Angemessenheit der Vorstandsvergütung sind die Aufgaben und die persönliche Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds, die wirtschaftliche und finanzielle Lage, die Größe und die globale Ausrichtung des Unternehmens sowie die nachhaltige Unternehmensentwicklung. Die Vergütung ist so bemessen, dass sie im internationalen und nationalen Vergleich wettbewerbsfähig ist und damit einen Anreiz für engagierte und erfolgreiche Arbeit bietet.
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Der Personalausschuss überprüft regelmäßig, ob die Vorstandsvergütung angemessen ist, und berücksichtigt dabei Ergebnis, Branche und Zukunftsaussichten des Unternehmens.
Die aktuelle Vergütungssystematik für Vorstände hat der Aufsichtsrat am 17. September 2010 beschlossen, sie gilt seit dem 1. Januar 2011. Darüber hinaus hat die Hauptversammlung 2011 gemäß § 120 Abs. 4 Aktiengesetz ("Say on pay") das neue System der Vorstandsvergütung gebilligt. Deren wesentliche Inhalte sind:
Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus dem Jahresgrundgehalt, der variablen Jahrestantieme und der variablen nachhaltigen Tantieme.
Das Grundgehalt wird als erfolgsunabhängige Vergütung monatlich anteilig gezahlt. Darüber hinaus sieht die Vergütungsregelung der Vorstandsmitglieder übliche Nebenleistungen wie die Stellung eines Dienstwagens oder Kostenerstattung einer Gesundheitsvorsorgeuntersuchung vor. Die Nebenleistungen beinhalten auch die Übernahme der Prämien für eine angemessene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Darüber hinaus besteht für die Mitglieder des Vorstands eine eigenständige Selbstbehaltversicherung in der gemäß § 93 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz vorgeschriebenen Höhe, die den Bedingungen des D & O Hauptversicherungsvertrags folgt. Zusätzlich erhalten Mitglieder des Vorstands für Aufsichtsratstätigkeiten bei Konzerngesellschaften Vergütungen.
Neben dem jährlichen Festgehalt sehen die Verträge eine vom Ergebnis des Konzerns vor Steuern abhängige variable Vergütung vor, die für den Gesamtvorstand auf maximal 3,5 Prozent des Konzernergebnisses vor Ertragsteuern (EBT) begrenzt ist. Aus dem verfügbaren Tantiemebudget erhalten die Vorstände eine Jahrestantieme, die durch Höchstbeträge begrenzt ist, über die der Personalausschuss entscheidet und dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung empfiehlt.
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Sofern das Tantiemebudget nach Gewährung der variablen Jahrestantieme noch nicht ausgeschöpft ist, steht der verbleibende Restbetrag für die variable nachhaltige Tantieme zur Verfügung. Diese wird in Abhängigkeit von der Erreichung des Konzernergebnisses vor Ertragsteuern (EBT) in den drei Folgejahren auf Basis der im Aufsichtsrat verabschiedeten Planung gewährt. Weiteres Kriterium ist das Erreichen des Return on Capital Employed (ROCE) auf Basis der mit dem Aufsichtsrat vereinbarten Dreijahresplanung. Damit stimmen die Kriterien für die Gewährung der Tantieme als Leistungsanreiz mit den im Konzern verwendeten Steuerungskennzahlen überein.
Die Auszahlung der variablen nachhaltigen Vergütung erfolgt jeweils im dritten Folgejahr, sofern die Kriterien der Nachhaltigkeit
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erfüllt sind. Die nachhaltige Tantieme wird aus dem verfügbaren Tantiemebudget gewährt und ist durch Höchstbeträge begrenzt, über die der Personalausschuss entscheidet und dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung empfiehlt. Bei Nichterreichung der Kriterien kann die variable nachhaltige Vergütung entsprechend prozentual gekürzt werden.
Vorstandsverträge, die mit Wirkung ab dem 1. Januar 2011 abgeschlossen worden sind, sehen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund eine Abfindungszahlung von zwei Jahresvergütungen vor. Sofern die Restlaufzeit des Vertrags weniger als zwei Jahre beträgt, ist die Abfindung zeitanteilig zu berechnen; die Abfindung beträgt in diesem Fall jedoch mindestens eine Jahresvergütung. Die Höhe der Abfindung bestimmt sich grundsätzlich nach der Summe aus Grundgehalt und variabler Jahrestantieme ohne Sachbezüge und sonstige Nebenleistungen für das letzte volle Geschäftsjahr vor dem Ende des Anstellungsvertrags. Entschädigungsvereinbarungen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Übernahmeangebots bestehen nicht. Die Vorstandsmitglieder Herr Manfred Kuhr und Herr Dr.-Ing. Bernd Lieberoth-Leden erhalten als Abfindung für die Restlaufzeit ihrer Anstellungsverträge die vereinbarte Festvergütung sowie eine anteilige Jahrestantieme für das Geschäftsjahr 2013. Dafür wurde im Geschäftsjahr 2012 entsprechend Vorsorge getroffen.
Den Mitgliedern des Vorstands wurden Pensionsansprüche eingeräumt, die zum Teil gegen Gesellschaften des BLG-Konzerns (BLG) bestehen. Im Übrigen richten sich die Ansprüche gegen Dritte. Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Vorstandsmitgliedern richten sich ebenfalls gegen Dritte.
Die derzeit tätigen Mitglieder des Vorstands sind grundsätzlich berechtigt, nach Ausscheiden aus dem BLG-Konzern Pensionsleistungen zu beziehen, jedoch nicht vor Erreichen des 63. Lebensjahres. Leistungsorientierte
BLG-Mitarbeiter im Neustädter Hafen, Bremen
Versorgungszusagen aus der Zeit vor dem 1. Januar 1998 bestehen gegen Dritte. Der jährliche Pensionsanspruch aus leistungsorientierten Versorgungszusagen beträgt zwischen 40 und 60 Prozent vom ruhegeldfähigen Jahreseinkommen, das deutlich unterhalb des jeweiligen Jahresgrundgehalts (feste Vergütung eines Vorstands) liegt. Die ruhegeldfähigen Jahreseinkommen der Vorstände werden analog zu den Tariferhöhungen des ZDS Zentralverband der Deutschen Seehafenbetriebe angepasst.
Für Herrn Mekelburg besteht ergänzend eine ähnlich bemessene leistungsorientierte Versorgungszusage der BLG. Für Herrn Aden bestehen ausschließlich leistungsorientierte Versorgungszusagen der BLG, die vergleichbar strukturiert sind. Für Herrn Dr.-Ing. Lieberoth-Leden besteht keine Versorgungszusage.
Darüber hinaus ist es Vorstandsmitgliedern möglich, leistungsorientierte Versorgungszusagen durch Entgeltumwandlungen zu erwerben.
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 17 der Satzung der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– geregelt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält EUR 5.000,00, der Vorsitzende das Dreifache, sein Stellvertreter sowie der Vorsitzende des Prüfungsausschusses und der Vorsitzende des Personalausschusses, sofern er nicht zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats ist, das Doppelte des Betrages. Mitglieder des Prüfungsausschusses und des Personalausschusses erhalten zusätzlich EUR 1.000,00 pro Jahr.
Mitglieder des Aufsichtsrats, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten die Vergütung zeitanteilig. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine auf den Unternehmenserfolg bezogene variable Vergütung. Diese errechnet sich in Abhängigkeit vom Konzernergebnis (EBT) wie folgt: übersteigt das Konzernergebnis den
Betrag von EUR 20 Mio., erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats 0,2 Prozent des Konzernergebnisses. Von diesem Betrag erhält das einzelne Mitglied des Aufsichtsrats 1/20. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält 3/20, sein Stellvertreter sowie der Vorsitzende des Prüfungsausschusses und der Vorsitzende des Personalausschusses, sofern er nicht zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats ist, 2/20 dieses Betrags.
Zusätzlich erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 500,00 pro Sitzung, gegebenenfalls darüber hinausgehende Aufwendungen werden in der nachgewiesenen Höhe erstattet.
Risiken für die Gesellschaft ergeben sich aus der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, Bremen. Das Risiko einer Inanspruchnahme ist nicht erkennbar. Ein Risiko, aber
auch eine Chance besteht in der Ergebnisentwicklung der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, von der die Höhe der Geschäftsführungsvergütung der Gesellschaft abhängt. Ein Ausfallrisiko resultiert aus den Forderungen aus Darlehen und Cash Management gegen die BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG. Das Risiko eines Ausfalls ist nicht erkennbar.
Ausgehend von der Ergebnisentwicklung für das I. Quartal 2013 halten wir an den im Lagebericht 2012 getroffenen Aussagen fest und erwarten für das Gesamtjahr ein unter dem Vorjahr liegendes Ergebnis.
Dieser Zwischenbericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf aktuellen Einschätzungen des Managements über künftige
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Die MARCO POLO, das bislang größte Containerschiff weltweit, am Containerterminal Bremerhaven
Entwicklungen beruhen. Solche Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheiten, die außerhalb der Möglichkeiten von der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– bezüglich einer Kontrolle oder präzisen Einschätzung liegen, wie beispielsweise das zukünftige Marktumfeld und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, das Verhalten der übrigen Marktteilnehmer, die erfolgreiche Integration von Neuerwerben und Realisierung der erwarteten Synergieeffekte sowie Maßnahmen staatlicher Stellen. Sollte einer dieser oder andere Unsicherheitsfaktoren und Unwägbarkeiten eintreten oder sollten sich Annahmen, auf denen diese Aussagen basieren, als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen Aussagen explizit genannten oder implizit enthaltenen Ergebnissen abweichen. Es ist von der
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– weder beabsichtigt, noch übernimmt die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– eine gesonderte Verpflichtung, zukunftsbezogene Aussagen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Datum dieses Berichts anzupassen.
Aus technischen Gründen (z. B. Umwandlung von elektronischen Formaten) kann es zu Abweichungen zwischen der in diesem Zwischenbericht enthaltenen und den zum Unternehmensregister eingereichten Rechnungslegungsunterlagen kommen. In diesem Fall gilt die zum Unternehmensregister eingereichte Fassung als die verbindliche Fassung.
| A k t i v a | 31.03.2013 | 31.03.2012 |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| A. Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 19.705.302,91 | 18.472.199,28 |
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 14.509,78 | 14.618,43 |
| 19.719.812,69 | 18.486.817,71 | |
| II. Guthaben bei Kreditinstituten | 23.890,70 | 22.034,70 |
| 19.743.703,39 | 18.508.852,41 | |
| 19.743.703,39 | 18.508.852,41 | |
| 31.03.2012 P a s s i v a |
31.03.2013 | 31.03.2012 |
|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR |
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 9.984.000,00 | 9.984.000,00 |
| 18.472.199,28 II. Gewinnrücklagen |
||
| 14.618,43 1. Gesetzliche Rücklage |
998.400,00 | 998.400,00 |
| 18.486.817,71 2. Andere Gewinnrücklagen |
5.718.562,55 | 4.588.547,79 |
| III. Bilanzgewinn | 1.924.282,42 | 2.064.779,34 |
| 22.034,70 | 18.625.244,97 | 17.635.727,13 |
| 18.508.852,41 B. Rückstellungen |
||
| 1. Steuerrückstellungen | 447.838,16 | 210.238,16 |
| 2. Sonstige Rückstellungen | 644.250,00 | 638.290,00 |
| 1.092.088,16 | 848.528,16 | |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.982,73 | 2.562,44 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 384,85 | 0,00 |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 24.002,68 | 22.034,68 |
| 26.370,26 | 24.597,12 | |
| 18.508.852,41 | 19.743.703,39 | 18.508.852,41 |
| 01.01. - 31.03.2013 EUR |
01.01. - 31.03.2012 EUR |
||
|---|---|---|---|
| 1. | Vergütungen der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG | 546.712,00 | 651.336,75 |
| 2. | Sonstige betriebliche Erträge | 12.500,00 | 84.700,00 |
| 559.212,00 | 736.036,75 | ||
| 3. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | -231.789,03 | -236.981,44 |
| 4. | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 139.907,86 | 134.731,35 |
| 5. | Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 467.330,83 | 633.786,66 |
| 6. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -79.048,41 | -105.007,32 |
| 7. | Überschuss des Berichtszeitraumes | 388.282,42 | 528.779,34 |
| 8. | Einstellungen in die Gewinnrücklagen | 0,00 | 0,00 |
| 9. | Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 1.536.000,00 | 1.536.000,00 |
| 10. | Bilanzgewinn | 1.924.282,42 | 2.064.779,34 |
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Zwischenberichterstattung der Zwischenabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Zwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Bremen, den 10. Mai 2013
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877–
Aden Kuhr
Dreeke Dr.-Ing. Lieberoth-Leden
Mekelburg Onnen Schiffer
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Der Zwischenabschluss ist gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des Aktiengesetzes sowie des Wertpapierhandelsgesetzes unter Beachtung der Regelungen der Satzung sowie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex erstellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 Handelsgesetzbuch) aufgestellt.
Zwischenabschluss und Zwischenlagebericht zum 31. März 2013 wurden weder entsprechend § 317 Handelsgesetzbuch geprüft noch einer prüferischen Durchsicht durch den Abschlussprüfer unterzogen.
Die bei der Erstellung des Zwischenabschlusses zum 31. März 2013 angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den bei der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 angewandten Methoden. Dies gilt auch für die Vergleichsinformation des Zwischenabschlusses zum 31. März 2012.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in voller Höhe gegenüber der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG. Es handelt sich mit TEUR 5.227 (31. Dezember 2012: TEUR 5.227) um kurzfristige Darlehen. Auf Forderungen aus Cash Management entfallen TEUR 13.815 (31. Dezember 2012: TEUR 11.072). Weitere TEUR 664 (31. Dezember 2012: TEUR 2.929) betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
In den sonstigen Vermögensgegenständen werden zum 31. März 2013 Vorsteuern mit Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer verrechnet.
Das Grundkapital beträgt EUR 9.984.000,00 und ist eingeteilt in 3.840.000 stimmberechtigte auf den Namen lautende Stückaktien. Die Übertragung der Aktien bedarf gemäß § 5 der Satzung der Zustimmung der Gesellschaft.
Die gesetzliche Rücklage ist mit einem Betrag von EUR 998.400,00 vollständig dotiert.
In die anderen Gewinnrücklagen wurden per 31. Dezember 2012 TEUR 1.130 eingestellt.
Die sonstigen Rückstellungen stellen mit TEUR 308 (31. Dezember 2012: TEUR 293) Vorsorge für Kosten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung, der Veröffentlichung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie der Prüfung dar. Hiervon
betreffen TEUR 85 das Jahr 2013. Weitere TEUR 50 (31. Dezember 2012: TEUR 211) sind für fixe und variable Aufsichtsratsvergütungen zurückgestellt worden. Insgesamt beträgt die Rückstellung für Aufsichtsratsvergütungen zum 31. März 2013 somit TEUR 261. Darüber hinaus wurden TEUR 75 für Administrationskosten zurückgestellt.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zum 31. Dezember 2012 resultierten in voller Höhe aus Lieferungen und Leistungen.
Die Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin bei der Tochtergesellschaft BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, Bremen. Eine Kapitaleinlage ist nicht zu leisten. Das Risiko einer Inanspruchnahme ist auf Grund der Eigenkapitalausstattung und der für die Folgejahre erwarteten positiven Ergebnisse der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG nicht erkennbar.
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Der Ausweis beinhaltet die gesellschaftsvertraglich geregelte Haftungsvergütung und Geschäftsführungsvergütung für die Tätigkeit als Komplementärin der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG.
Unter diesen beiden Posten werden Aufsichtsratsvergütungen von TEUR 64 (Vorjahr: TEUR 65) ausgewiesen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind darüber hinaus Zuführungen zu Rückstellungen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sowie der Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses in Höhe von TEUR 85 enthalten. Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Administrationskosten.
Von den Zinserträgen stammen TEUR 140 (Vorjahr: TEUR 135) aus verbundenen Unternehmen.
Es wird ein Aufwand aus Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von TEUR 79 (Vorjahr: TEUR 105) ausgewiesen.
Die Ertragsteuern (Körperschaftsteuer) werden in jeder Berichtsperiode auf der Grundlage der Schätzung des Ertragsteuersatzes erfasst, der für das Gesamtjahr erwartet wird. Dieser Steuersatz wird auf das Vorsteuerergebnis des Zwischenabschlusses angewendet.
Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte liegen zum 31. März 2013 nicht vor.
Im Zwischenabschluss zum 31. März 2013 sind keine Sonstigen finanziellen Verpflichtungen zu berücksichtigen.
Nahe stehende Unternehmen und Personen stellen insbesondere Mehrheitsgesellschafter, nicht in den Konzernabschluss einbezogene bzw. nicht mittel- oder unmittelbar in 100-prozentigem Anteilsbesitz stehende Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen, assoziierte Unternehmen und Personen in Schlüsselpositionen wie Vorstand, Aufsichtsrat und Führungskräfte der Ebene 1 sowie deren nahe Familienangehörige dar.
Die gesellschaftsrechtliche Verflechtung des BLG-Konzerns mit der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– als Komplementärin ohne Einlage und der Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) als alleinige Kommanditistin der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG ist im verkürzten Lagebericht im Abschnitt Organisatorische Eingliederung erläutert.
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates ist unverändert zum 31. Dezember 2012.
Im Zuge der Nachfolgeplanung hat der Aufsichtsrat am 29. Juni 2012 Herrn Frank Dreeke zum neuen Vorstandsvorsitzenden berufen. Im Hinblick darauf ist Herr Frank Dreeke seit dem 1. Januar 2013 zum weiteren Mitglied des Vorstandes bestellt.
Angaben zu Aktiengeschäften und Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat sind im verkürzten Lagebericht im Abschnitt Directors' Dealings dargestellt.
Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz sind Angaben über das Bestehen von Beteiligungen zu machen, die dem Unternehmen nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 1a Wertpapierhandelsgesetz mitgeteilt worden sind.
Eine Mitteilungspflicht nach Wertpapierhandelsgesetz besteht, wenn durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise bestimmte Anteile an Stimmrechten der Gesellschaft erreicht, überschritten oder unterschritten werden; die Mitteilung ist sowohl an die Gesellschaft als auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu richten. Der niedrigste Schwellenwert für die Mitteilungspflicht beträgt drei Prozent der Stimmrechte.
Der nachfolgenden Tabelle können die Inhalte der Mitteilungen von Anteilseignern entnommen werden, die uns nach § 41 Abs. 2 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz die Höhe ihres Stimmrechtsanteils mitgeteilt haben:
| Mitteilung nach | Stimmrechte in % | |||
|---|---|---|---|---|
| Gesellschafter Gesellschafter |
§ 41 Abs. 2 S. 1 WpHG zum |
direkt | zugerechnet1) | |
| Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg – Girozentrale –, Bremen |
02.04.2002 | 12,61 | ||
| Norddeutsche Landesbank Girozentrale, Hannover | 02.04.2002 | über 1. | ||
| Finanzholding der Sparkasse in Bremen, Bremen | 08.04.2002 | 12,61 | ||
| Freie Hansestadt Bremen – Stadtgemeinde – | 09.04.2002 | 50,42 |
1) nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
| Berichterstattung I. Quartal 2013 |
10. Mai 2013 |
|---|---|
| Ordentliche Hauptversammlung 2013 |
23. Mai 2013 |
| Zahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2012 |
24. Mai 2013 |
| Berichterstattung II. Quartal 2013 |
9. August 2013 |
| Berichterstattung III. Quartal 2013 |
8. November 2013 |
| Berichterstattung Gesamtjahr 2013 Bilanzpressekonferenz |
25. März 2014 |
| Veröffentlichung Geschäftsbericht 2013 |
15. April 2014 |
| Berichterstattung I. Quartal 2014 |
9. Mai 2014 |
| Ordentliche Hauptversammlung 2014 |
30. Mai 2014 |
| Zahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2013 |
2. Juni 2014 |
| Berichterstattung II. Quartal 2014 |
12. August 2014 |
| Berichterstattung III. Quartal 2014 |
7. November 2014 |
EUROGATE Containerterminal Bremerhaven
Wenn Sie noch Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung:
Dietmar Krull Telefon: +49 (0) 421 398-3382 Telefax: +49 (0) 421 398-3233 E-Mail: [email protected]
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– Präsident-Kennedy-Platz 1 28203 Bremen, Deutschland
Auch ein Besuch im Internet unter www.blg.de ist lohnenswert.
Dieser Zwischenbericht wurde am 10. Mai 2013 veröffentlicht. Der Bericht ist auch in englischer Sprache erhältlich. Im Zweifelsfall ist die deutsche Version maßgeblich. Eine pdf-Version des Berichts steht in beiden Sprachen im Internet unter www.blg.de zum Download bereit.
Eva Schulze Telefon: +49 (0) 421 398-3346 Telefax: +49 (0) 421 398-3233 E-Mail: [email protected]
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