AI Terminal

MODULE: AI_ANALYST
Interactive Q&A, Risk Assessment, Summarization
MODULE: DATA_EXTRACT
Excel Export, XBRL Parsing, Table Digitization
MODULE: PEER_COMP
Sector Benchmarking, Sentiment Analysis
SYSTEM ACCESS LOCKED
Authenticate / Register Log In

Bremer Lagerhaus Gesellschaft AG von 1877

Quarterly Report Mar 31, 2010

4572_10-q_2010-03-31_f36ba380-9913-4374-99f8-ca230020e18f.pdf

Quarterly Report

Open in Viewer

Opens in native device viewer

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877–, Bremen

Quartalsfinanzbericht zum 31. März 2010

I. Quartal: plankonforme Ergebnisentwicklung keine Risiken erkennbar

Gesamtjahr 2010: Ausblick bestätigt

Inhalt

Zwischenlagebericht
für das I. Quartal 2010
2
Bilanz zum 31. März 2010 8
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar
bis 31. März 2010
10
Versicherung der gesetzlichen
Vertreter zum Zwischenabschluss
und Zwischenlagebericht
per 31. März 2010
11
Verkürzter Anhang
für den Zwischenabschluss
zum 31. März 2010
12

Zwischenlagebericht für das I. Quartal 2010

Organisatorische Eingliederung

Die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877–, Bremen, ist ausschließlich persönlich haftende Gesellschafterin der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, Bremen. Sie unterhält eine Zweigniederlassung in Bremerhaven. Die vielfältigen Logistikdienstleistungen der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG werden in den drei Geschäftsbereichen AUTOMOBILE, CONTRACT und CONTAINER über die operativen Tochtergesellschaften und Beteiligungen erbracht.

Die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– hat entsprechend dem Gesellschaftsvertrag keine Kapitaleinlage in die BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG geleistet und ist an deren Gewinn nicht beteiligt. Sämtliche Kommanditanteile der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG werden von der Freien Hansestadt Bremen – Stadtgemeinde – gehalten und werden in unserem Konzernabschluss als "Anteile nicht beherrschender Gesellschafter" ausgewiesen.

Neben dem üblichen Kostenersatz erhält die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– von der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG eine Haftungsvergütung in Höhe von fünf Prozent ihres im Jahresabschluss des jeweiligen Vorjahres ausgewiesenen Eigenkapitals im Sinne der §§ 266 ff. HGB. Die Haftungsvergütung ist unabhängig vom Jahresergebnis der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG zu zahlen.

Daneben erhält die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– eine Arbeitsvergütung in Höhe fünf Prozent des Jahresüberschusses der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG vor Abzug dieser Arbeitsvergütung. Die Arbeitsvergütung beträgt mindestens TEUR 256 und höchstens TEUR 2.500.

Zusätzlich werden alle unserer Gesellschaft unmittelbar aus der geschäftsführenden Tätigkeit bei der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG entstehenden Aufwendungen von dieser erstattet.

Weitere Angaben zu Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen finden sich im verkürzten Anhang.

Bericht zur Ertrags-, Finanzund Vermögenslage

Entsprechend ihrer Konzernfunktion hat die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– sämtliche ihr zur Verfügung stehenden Finanzmittel an die BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG zur anteiligen Finanzierung des zur Leistungserfüllung notwendigen Working Capital ausgeliehen. Die Abwicklung erfolgt im Wesentlichen über das zentrale Cash Management der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, in das die Gesellschaft seit dem 22. Dezember 2009 einbezogen ist. Die bisher bestehenden Darlehen wurden mit einer Ausnahme in das Cash Management überführt. Die Verzinsung der zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt zu unveränderten, marktüblichen Konditionen. Die Finanzierung ist risikoarm.

Insgesamt bewegten sich die oben genannten Vergütungen für das I. Quartal 2010 im Rahmen der Erwartungen. Gegen Ende des I. Quartals 2010 haben sich die Geschäfte in allen Geschäftsbereichen belebt. Die Nachhaltigkeit dieser Entwicklung bleibt abzuwarten. Die Restrukturierung der Geschäftsbereiche, die sich auch auf das Ergebnis der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG auswirkt, wird gleichwohl fortgesetzt.

Die Gesellschaft hat in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. März 2010 einen Überschuss von EUR 0,2 Mio. (Vorjahr: EUR 0,4 Mio.) erzielt.

Dividende von EUR 0,25 je Aktie

Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 3. Juni 2010 vorschlagen, eine Dividende von EUR 0,25 je Stückaktie (Vorjahr: EUR 0,40 je Stückaktie), auszuschütten. Damit steht die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu ihrer Dividendenpolitik und zahlt insgesamt TEUR 960 an ihre Aktionäre aus.

Im ersten Quartal 2010 stieg der Kurs der BLG-Aktie gegenüber dem Jahresschlusskurs an den notierten Börsen von durchschnittlich EUR 7,58 pro Aktie zum 31. März 2010 um 17,8 Prozent auf durchschnittlich EUR 8,93. Bezogen auf diesen Kurs ergibt sich im Geschäftsjahr 2009 eine Dividendenrendite von 2,8 Prozent.

Corporate Governance Bericht

Erklärung zur Unternehmensführung

Corporate Governance umfasst das gesamte System der Leitung und Überwachung eines Unternehmens einschließlich der Organisation des Unternehmens, seiner geschäftspolitischen Grundsätze und Leitlinien sowie des Systems der internen und externen Kontroll- und Überwachungsmechanismen. Corporate Governance strukturiert eine verantwortliche, an den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft und auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Leitung und Führung des Unternehmens.

Der Gestaltungsrahmen für die Corporate Governance der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– ergibt sich aus dem deutschen Recht, insbesondere dem Aktien-, Mitbestimmungs- und Kapitalmarktrecht, sowie der Satzung der Gesellschaft und dem Deutschen Corporate Governance Kodex.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– haben zum 17. Dezember 2009 die 8. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 abgegeben. Eine Aktualisierung der Entsprechenserklärung ist am 20. April 2010 erfolgt. Die Erklärungen sind den Aktionären im Internet unter www.blg.de dauerhaft zugänglich gemacht worden.

Code of Ethics

Nachhaltige Wertschöpfung und verantwortliche Unternehmensführung sind wesentliche Elemente der Unternehmenspolitik der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877–. Die Grundlage hierfür bildet der vertrauensvolle Umgang mit Kunden, Geschäftspartnern, Mitarbeitern und Aktionären. Dazu zählt neben der Einhaltung von Gesetzen auch die Einhaltung des konzerneinheitlichen Verhaltenskodex (Code of Ethics).

Der Kodex zielt darauf ab, Fehlverhalten zu vermeiden und ethisches Verhalten sowie vorbildliches und verantwortliches Handeln

zu fördern. Er richtet sich an Vorstand, Führungskräfte und Mitarbeiter gleichermaßen und soll als Orientierung für regelkonformes und einheitliches Verhalten dienen.

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– ist durch das deutsche Gesellschaftsrecht ein duales Führungssystem mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat gesetzlich vorgegeben. Vorstand und Aufsichtsrat der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– arbeiten bei der Leitung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen.

Der Vorstand der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und vertritt die Gesellschaft bei Geschäften mit Dritten. Er besteht aus fünf Mitgliedern und ist im Unternehmensinteresse sowie im Sinne des Stakeholder-Ansatzes dem Ziel einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts verpflichtet.

Der Vorstand trifft seine Entscheidungen durch Beschluss grundsätzlich mit Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften monatlich, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements und stimmt mit dem Aufsichtsrat die strategische Ausrichtung des Unternehmens ab. Für bestimmte, in der Satzung der BBREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT–Aktiengesellschaft von 1877– festgelegte Geschäfte muss der Vorstand vor deren Abschluss die Zustimmung des Aufsichtsrates einholen.

Dazu gehören unter anderem der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensteilen sowie die Emission von Anleihen und vergleichbaren Finanzinstrumenten.

Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften für die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind die §§ 84,

85 AktG. Für die Änderung der Satzung sind die §§ 133, 179 AktG sowie § 15 der Satzung maßgeblich.

Der Aufsichtsrat der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung stets eingebunden.

Aktionäre und Hauptversammlung

Die Aktionäre nehmen ihre Mitverwaltungs- und Kontrollrechte in der Hauptversammlung wahr. Jede Aktie der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– gewährt eine Stimme. Eine Höchstgrenze für Stimmrechte eines Aktionärs oder Sonderstimmrechte bestehen nicht. Damit ist das Prinzip "one share, one vote" vollständig umgesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 3.840.000 stimmberechtigte auf den Namen lautende Stückaktien, deren Übertragung der Zustimmung der Gesellschaft bedarf. Aktionäre, deren Anteil am Grundkapital 3 Prozent überschreitet, sind die Freie Hansestadt Bremen -Stadtgemeinde-, die Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg - Girozentrale -, Bremen, und die Finanzholding der Sparkasse in Bremen, Bremen; Einzelheiten dazu finden sich im verkürzten Anhang.

Jeder im Aktienregister eingetragene Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, dort das Wort zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten zu ergreifen und Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Hauptversammlung beschließt insbesondere über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Verwendung des Bilanzgewinns, Kapitalmaßnahmen, die Ermächtigung zu Aktienrückkäufen sowie Änderungen der Satzung.

Directors' Dealings

Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sind nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) grundsätzlich verpflichtet, eigene Geschäfte mit Aktien der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente offen zu legen.

Im Rahmen ihrer Meldepflichten haben die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft sowie den Organen nahe stehende Personen im Berichtszeitraum keinen Erwerb von Aktien sowie keine Veräußerung von Aktien der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– mitgeteilt.

Der Aktienbesitz der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder insgesamt beträgt weniger als 1 Prozent der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Die Gesellschaft hat für die Vorstandsmitglieder und die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Derzeit sieht diese Versicherung einen angemessenen Selbstbehalt nicht vor.

In der Aufsichtsratssitzung vom 19. März 2010 wurde beschlossen, den für den Vorstand durch § 93 Abs. 3 AktG gesetzlich vorgeschriebenen beziehungsweise den für den Aufsichtsrat vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlenen Selbstbehalt ab 1. Juli 2010 einzuführen.

Vergütungsbericht

Vergütung des Vorstands

Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder legt der Aufsichtsrat bzw. sein Personalausschuss fest, der vom Aufsichtsratsvorsitzenden geleitet wird. Der Aufsichtsrat berät und beschließt auf Vorschlag des Personalausschusses über das Vergütungssystem für den Vorstand einschließlich der wesentlichen Vertragselemente und überprüft es regelmäßig. Die Vorstandsvergütung orientiert sich an der Größe und der globalen Ausrichtung des Unternehmens, seiner wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie an den Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Die Vergütung ist so bemessen, dass sie im internationalen und nationalen Vergleich wettbewerbsfähig ist und damit einen Anreiz für engagierte und erfolgreiche Arbeit bietet. Der Personalausschuss überprüft regelmäßig, ob die Vorstandsvergütung angemessen ist, und berücksichtigt dabei Ergebnis, Branche und Zukunftsaussichten des Unternehmens. Im laufenden Jahr wird das System der Vorstandsvergütung dem im August 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) angepasst und die Vorstandsverträge, unabhängig von den bestehenden Vertragslaufzeiten, einvernehmlich und einheitlich für alle Vorstandsmitglieder mit Wirkung ab dem 01. Januar 2011 auf dieses System umgestellt.

Es ist beabsichtigt, das neue System gemäß § 120 Abs. 4 AktG im Juni 2011 der Hauptversammlung zur Billigung vorzulegen.

Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die bisher geltende Vergütungssystematik:

Neben dem jährlichen Festgehalt sehen die Verträge eine vom Ergebnis des Konzerns vor Steuern abhängige variable Vergütung vor, die auf maximal 3,5 Prozent des Konzernergebnisses vor Ertragsteuern (EBT) begrenzt ist. Daraus erhalten die Vorstandsmitglieder Tantiemen des vier- bis siebenfachen eines Monatsgehalts. Der Aufsichtsrat kann den Vorstandsmitgliedern im Bereich des oben genannten Gesamtrahmens einen weiteren individuellen Bonus

gewähren. Darüber hinaus sieht die Vergütungsregelung der Vorstandsmitglieder übliche Nebenleistungen wie die Stellung eines Dienstwagens oder Zuschüsse zur Rentenversicherung vor. Zusätzlich erhalten Mitglieder des Vorstands für Aufsichtsratsmandate bei Konzerngesellschaften Vergütungen.

Den Mitgliedern des Vorstands wurden Pensionsansprüche eingeräumt, die zum Teil gegen Gesellschaften des BLG-Konzerns bestehen. Im Übrigen richten sich die Ansprüche gegen die Freie Hansestadt Bremen -Stadtgemeinde-.

Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Vorstandsmitgliedern liegen bei der Freie Hansestadt Bremen -Stadtgemeinde-.

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 17 der Satzung der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– geregelt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält EUR 5.000,00, der Vorsitzende das Dreifache, sein Stellvertreter sowie der Vorsitzende des Bilanzausschusses und der Vorsitzende des Personalausschusses, sofern er nicht zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats ist, das Doppelte des Betrages. Mitglieder des Bilanzausschusses und des Personalausschusses erhalten zusätzlich EUR 1.000,00 pro Jahr.

Mitglieder des Aufsichtsrats, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten die Vergütung zeitanteilig. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine auf den Unternehmenserfolg bezogene variable Vergütung. Diese errechnet sich in Abhängigkeit vom Konzernergebnis (EBT) wie folgt: übersteigt das Konzernergebnis den Betrag von EUR 20 Mio., erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats 0,2 Prozent des Konzernergebnisses. Von diesem Betrag erhält das einzelne Mitglied des Aufsichtsrats 1/20. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält 3/20, sein Stellvertreter sowie der Vorsitzende des Bilanzausschusses und der Vorsitzende des Personalausschusses, sofern er nicht zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats ist, 2/20 dieses Betrags.

Zusätzlich erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 500,00 pro Sitzung, gegebenenfalls darüber hinausgehende Aufwendungen werden in der nachgewiesenen Höhe erstattet.

Risiken und Chancen der zukünftigen Entwicklung

Risiken für die Gesellschaft ergeben sich aus der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, Bremen. Das Risiko einer Inanspruchnahme ist nicht erkennbar. Ein Risiko, aber auch eine Chance besteht in der Ergebnisentwicklung der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, von der die Höhe der Arbeitsvergütung der Gesellschaft abhängt. Ein Ausfallrisiko resultiert hauptsächlich aus den Forderungen aus Darlehen und dem Cash Management gegen die BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG.

Bericht zu Prognosen und sonstigen Aussagen zur voraussichtlichen Entwicklung

Trotz der verhaltenen Ergebnisentwicklung im I. Quartal 2010 halten wir an unseren im Lagebericht 2009 getroffenen Aussagen fest und gehen von einem auf dem Niveau des Vorjahres liegenden Ergebnis aus.

Weitere Informationen

Zukunftsbezogene Aussagen

Dieser Zwischenbericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf aktuellen Einschätzungen des Managements über künftige Entwicklungen beruhen. Solche Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheiten, die außerhalb der Möglichkeiten von der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– bezüglich einer Kontrolle oder präzisen Einschätzung liegen, wie beispielsweise das zukünftige Marktumfeld und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, das Verhalten der übrigen Marktteilnehmer, die erfolgreiche Integration von Neuerwerben und Realisierung der erwarteten Synergieeffekte sowie Maßnahmen staatlicher Stellen. Sollte einer dieser oder andere Unsicherheitsfaktoren und Unwägbarkeiten eintreten oder sollten sich Annahmen, auf denen diese Aussagen basieren, als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen Aussagen explizit genannten oder implizit enthaltenen Ergebnissen abweichen. Es ist von der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– weder beabsichtigt, noch übernimmt die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– eine gesonderte Verpflichtung, zukunftsbezogene Aussagen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Datum dieses Berichts anzupassen.

Abweichungen aus technischen Gründen

Aus technischen Gründen (z.B. Umwandlung von elektronischen Formaten) kann es zu Abweichungen zwischen der in diesem Zwischenbericht enthaltenen und den zum elektronischen Bundesanzeiger eingereichten Rechnungslegungsunterlagen kommen. In diesem Fall gilt die zum elektronischen Bundesanzeiger eingereichte Fassung als die verbindliche Fassung.

Der Zwischenbericht liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor; bei Abweichungen geht die deutsche Fassung des Zwischenberichts der englischen Übersetzung vor.

Der Zwischenbericht steht in beiden Sprachen im Internet unter www.blg.de zum Download bereit.

Bilanz zum 31. März 2010

A k t i v a 31.03.2010 31.12.2009
EUR EUR
Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 16.496.119,60 16.149.631,00
2. Forderungen gegen Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
0,00 232,23
3. Sonstige Vermögensgegenstände 8.514,78 0,00
16.504.634,38 16.149.863,23
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 22.345,79 21.155,79
16.526.980,17 16.171.019,02
16.526.980,17 16.171.019,02
P a s s i v a 31.03.2010 31.12.2009
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 9.984.000,00 9.984.000,00
II. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 998.400,00 998.400,00
2. Andere Gewinnrücklagen 3.761.180,14 3.761.180,14
III. Bilanzgewinn 1.161.991,82 960.000,00
15.905.571,96 15.703.580,14
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 2.200,00 2.200,00
2. Sonstige Rückstellungen 596.630,00 408.000,00
598.830,00 410.200,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.904,44 9.174,51
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 9.446,49
3. Sonstige Verbindlichkeiten 20.673,77 38.617,88
22.578,21 57.238,88
16.526.980,17 16.171.019,02

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2010

01.01. -
31.03.2010
EUR
01.01. -
31.03.2009
EUR
1. Vergütungen der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG 260.294,75 453.997,75
2. Sonstige betriebliche Erträge 71.190,36 41.309,86
331.485,11 495.307,61
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen -219.810,04 -209.875,20
4. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 133.563,75 183.989,65
5. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 245.238,82 469.422,06
6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -43.247,00 -77.848,98
7. Überschuss des Berichtszeitraumes 201.991,82 391.573,08
8. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 960.000,00 1.536.000,00
9. Bilanzgewinn 1.161.991,82 1.927.573,08

Versicherung der gesetzlichen Vertreter zum Zwischenabschluss und Zwischenlagebericht per 31. März 2010

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Zwischenberichterstattung der Zwischenabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Zwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.

Bremen, den 7. Mai 2010

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT

–Aktiengesellschaft von 1877–

Aden Kuhr Mekelburg

Onnen Schiffer

Verkürzter Anhang für den Zwischenabschluss zum 31. März 2010

Allgemeine Angaben

Der Zwischenabschluss ist gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des Aktiengesetzes sowie des Wertpapierhandelsgesetzes unter Beachtung der Regelungen der Satzung aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– wendet die ab dem 1. Januar 2010 verpflichtend zu berücksichtigenden Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vollumfänglich an.

Zwischenabschluss und Zwischenlagebericht zum 31. März 2010 wurden weder entsprechend § 317 HGB geprüft noch einer prüferischen Durchsicht durch den Abschlussprüfer unterzogen.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Die bei der Erstellung des Zwischenabschlusses zum 31. März 2010 angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den bei der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 angewandten Methoden. Dies gilt auch für die Vergleichsinformation des Zwischenabschlusses zum 31. März 2009.

Aus den Vorschriften des BilMoG haben sich keine Auswirkungen auf die Bilanzierung und Bewertung ergeben, sodass die Vergleichszahlen zum 31. Dezember 2009 den auf das BilMoG übergeleiteten Bilanzansätzen zum 1. Januar 2010 entsprechen.

Angaben zur Bilanz

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Es handelt sich mit TEUR 5.227 (31. Dezember 2009: TEUR 5.227) um kurzfristige Darlehen an die BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, Bremen. Auf Forderungen aus Cash Management gegen die BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG entfallen TEUR 10.838 (31. Dezember 2009: TEUR 10.208). Weitere TEUR 431 (31. Dezember 2009: TEUR 715) betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen die BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG.

Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Sonstige Vermögensgegenstände

In den sonstigen Vermögensgegenständen werden zum 31. März 2010 Forderungen aus Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag ausgewiesen sowie Vorsteuern mit Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer verrechnet.

Eigenkapital

Das Grundkapital beträgt EUR 9.984.000,00 und ist eingeteilt in 3.840.000 stimmberechtigte auf den Namen lautende Stückaktien. Die Übertragung der Aktien bedarf gemäß § 5 der Satzung der Zustimmung der Gesellschaft.

Gewinnrücklagen

Die gesetzliche Rücklage ist mit einem Betrag von EUR 998.400,00 vollständig dotiert.

Aus den anderen Gewinnrücklagen wurden per 31. Dezember 2009 TEUR 40 entnommen.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen stellen mit TEUR 367 (31. Dezember 2009: TEUR 294) Vorsorge für Kosten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung, der Veröffentlichung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie der Prüfung dar. Hiervon betreffen TEUR 85 das Jahr 2010. Weitere TEUR 41 (31. Dezember 2009: TEUR 114 fixe Vergütungen) sind für fixe und variable Aufsichtsratsvergütungen zurückgestellt worden. Insgesamt beträgt die Rückstellung für Aufsichtsratsvergütungen zum 31. März 2010 somit TEUR 155. Darüber hinaus wurden TEUR 75 für Administrationskosten zurückgestellt.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zum 31. Dezember 2009 resultieren im Wesentlichen aus der Weiterberechnung verauslagter Aufsichtsrats-Nebenkosten durch die BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG.

Haftungsverhältnisse

Die Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin bei der Tochtergesellschaft BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, Bremen. Eine Kapitaleinlage ist nicht zu leisten. Das Risiko einer Inanspruchnahme ist nicht erkennbar.

Verkürzter Anhang für den Zwischenabschluss zum 31. März 2010

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Vergütungen der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG

Der Ausweis beinhaltet die gesellschaftsvertraglich geregelte Haftungsvergütung und Arbeitsvergütung für die Tätigkeit als Komplementärin der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG.

Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen

Unter diesen beiden Posten werden Aufsichtsratsvergütungen von TEUR 52 (Vorjahr: TEUR 41) ausgewiesen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind darüber hinaus Zuführungen zu Rückstellungen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sowie der Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses in Höhe von TEUR 85 enthalten. Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Administrationskosten.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Von den Zinserträgen stammen TEUR 134 (Vorjahr: TEUR 184) aus verbundenen Unternehmen.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Es wird ein Aufwand aus Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von TEUR 43 (Vorjahr: TEUR 78) ausgewiesen.

Die Ertragsteuern (Körperschaftsteuer) werden in jeder Berichtsperiode auf der Grundlage der Schätzung des Ertragsteuersatzes erfasst, der für das Gesamtjahr erwartet wird. Dieser Steuersatz wird auf das Vorsteuerergebnis des Zwischenabschlusses angewendet.

Sonstige Angaben

Außerbilanzielle Geschäfte

Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte liegen zum 31. März 2010 nicht vor.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Im Zwischenabschluss zum 31. März 2010 sind keine Sonstigen finanziellen Verpflichtungen zu berücksichtigen.

Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Nahe stehende Unternehmen und Personen stellen insbesondere Mehrheitsgesellschafter, nicht in den Konzernabschluss einbezogene bzw. nicht mittel- oder unmittelbar in 100-prozentigem Anteilsbesitz stehende Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen, assoziierte Unternehmen sowie Personen in Schlüsselpositionen (Vorstand, Aufsichtsrat) und deren nahe Familienangehörige dar.

Die gesellschaftsrechtliche Verflechtung des BLG-Konzerns mit der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– als Komplementärin ohne Einlage und der Freie Hansestadt Bremen – Stadtgemeinde – als alleinige Kommanditistin der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG ist im verkürzten Lagebericht im Abschnitt Organisatorische Eingliederung erläutert.

Aufsichtsrat und Vorstand

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates entspricht bis auf folgende Änderungen der zum 31. Dezember 2009: Herr Ralf Nagel hat sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 30. April 2010 niedergelegt. An seine Stelle soll Herr Martin Günthner treten. Das entsprechende Verfahren ist eingeleitet.

Die Zusammensetzung des Vorstandes ist unverändert zum 31. Dezember 2009.

Angaben zu Aktiengeschäften und Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat sind im verkürzten Lagebericht im Abschnitt Directors' Dealings dargestellt.

Gesellschafter

Mit Schreiben vom 2. April 2002 an uns als auch an das zwischenzeitlich in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgegangene Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel, hat uns die Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg – Girozentrale –, Bremen, gemäß § 41 Abs. 2 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr zum 1. April 2002 12,61 Prozent der Stimmrechte an der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– zustehen.

Mit Schreiben vom 2. April 2002 an uns als auch an das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel hat uns die Norddeutsche Landesbank Girozentrale, Hannover, als Muttergesellschaft der Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg – Girozentrale –, Bremen, gemäß § 41 Abs. 2 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr am 1. April 2002 12,61 Prozent der Stimmrechte an der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT

–Aktiengesellschaft von 1877– zustehen. Davon sind der Norddeutschen Landesbank Girozentrale 12,61 Prozent nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Mit Schreiben vom 8. April 2002 an uns als auch an das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel hat uns die Finanzholding der Sparkasse in Bremen, Bremen, gemäß § 41 Abs. 2 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr zum 1. April 2002 12,61 Prozent der Stimmrechte an der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– zustehen.

Mit Schreiben vom 9. April 2002 an uns als auch an das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel hat uns die Freie Hansestadt Bremen – Stadtgemeinde – gemäß § 41 Abs. 2 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr zum 1. April 2002 50,42 Prozent der Stimmrechte an der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– zustehen.

Die Gesellschaft hat die vorstehenden Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 3 WpHG in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Satz 1, 2 WpHG veröffentlicht und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Frankfurt/Main, vorschriftsgemäß darüber informiert

Finanzkalender

Berichterstattung
I. Quartal 2010
07. Mai 2010
Ordentliche
Hauptversammlung 2010
03. Juni 2010
Zahlung der Dividende
für das Geschäftsjahr 2009
04. Juni 2010
Berichterstattung
I. Halbjahr 2010
13. August 2010
Berichterstattung
III. Quartal 2010
12. November 2010
Berichterstattung
Gesamtjahr 2010
Bilanzpressekonferenz
03. Mai 2011
Berichterstattung
I. Quartal 2011
06. Mai 2011
Ordentliche
Hauptversammlung 2011
07. Juni 2011

Weitere Informationen

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT

–Aktiengesellschaft von 1877–

Investor Relations Dietmar Krull Präsident-Kennedy-Platz 1 28203 Bremen, Deutschland Telefon +49(0)421 398 3382 Telefax +49(0)421 398 3233 E-Mail [email protected] Internet www.blg.de

Talk to a Data Expert

Have a question? We'll get back to you promptly.