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Bremer Lagerhaus Gesellschaft AG von 1877

Interim / Quarterly Report Sep 30, 2022

4572_10-q_2022-09-30_9e4fdc3b-7088-43c8-8c48-da4f1126fb48.pdf

Interim / Quarterly Report

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ZWISCHENBERICHT JANUAR BIS JUNI 2022

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -AKTIENGESELLSCHAFT VON 1877-

Inhaltsverzeichnis

Prognosebericht

01 Zwischenlagebericht 02 Zwischenabschluss 03 Weitere Informationen
03 Grundlagen der Gesellschaft 07 Gesamtergebnisrechnung 18 Versicherung der gesetzlichen Vertreter
03 Corporate Governance Kodex 08 Bilanz 19 Finanzkalender,
03 Vergütungsbericht / Vergütungssystem 10 Eigenkapitalveränderungsrechnung Kontakt/Impressum
03 Wirtschaftsbericht 11 Kapitalflussrechnung
04 Die BLG-Aktie 12 Verkürzter
Anhang
05 Risikobericht

Zwischenlagebericht Januar bis Juni 2022

Grundlagen der Gesellschaft

Die Grundlagen der Gesellschaft haben sich in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres im Vergleich zu den Darstellungen im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 nicht geändert.

Corporate Governance Kodex

Der Vorstand hat am 30. August 2022 und der Aufsichtsrat der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877- (BLG AG) hat am 15. September 2022 die 22. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 abgegeben. Die Erklärung ist durch Wiedergabe auf unserer Homepage www.blg-logistics.com/ir dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht worden.

Vergütungsbericht und Vergütungssystem

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 wurde von der Hauptversammlung am 1. Juni 2022 mit großer Mehrheit (99,54 Prozent) gebilligt.

Unter www.blg-logistics.com/ir sind das geltende Vergütungssystem (im Bereich Corporate Governance) des Vorstands gemäß § 87a Absatz 1 und 2 Satz 1 AktG, das von der Hauptversammlung am 2. Juni 2021 gebilligt wurde, sowie das ebenfalls von der Hauptversammlung am 2. Juni 2021 gebilligte System über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats (§ 113 Absatz 3 AktG) öffentlich zugänglich. Unter derselben Internetadresse wird im Download-Bereich der Vergütungsbericht inklusive des Vermerks des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG öffentlich zugänglich gemacht.

Wirtschaftsbericht

Bericht zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Entsprechend ihrer Gruppenfunktion hat die BLG AG sämtliche ihr zur Verfügung stehenden Finanzmittel an die BLG KG zur anteiligen Finanzierung des zur Leistungserfüllung notwendigen Working Capital ausgeliehen. Die Abwicklung erfolgt im Wesentlichen über das zentrale Cash Management der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG (BLG KG), in das die Gesellschaft einbezogen ist. Die Verzinsung der zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt zu unveränderten Konditionen.

Insgesamt bewegten sich die von der BLG KG erhaltenen Vergütungen für die ersten sechs Monate des laufenden Geschäftsjahres leicht (TEUR 18) über dem Niveau des vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres. Hinsichtlich der Vergütung für die Geschäftsführung (Arbeitsvergütung) geht die BLG AG auch für das Geschäftsjahr 2022 davon aus, dass sie nur die Mindestvergütung von TEUR 256 erhalten wird. Diesbezüglich verweisen wir auch auf die Erläuterungen im Prognosebericht. Des Weiteren fielen entgegen dem Vorjahreszeitraum keine Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung (Vorjahr: TEUR 39) und etwas geringere Zinserträge (TEUR 9) an.

Auf Basis der gegenwärtigen Lage geht die BLG AG derzeit davon aus, dass die Hauptversammlung im Jahr 2023 wieder mit physischer Präsenz stattfinden kann. Entsprechend wurde hierfür bereits höhere, anteilige Vorsorge zum 30. Juni 2022 gebildet.

Die BLG AG hat in der Zeit vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2022 einen gegenüber der vergleichbaren Periode des Vorjahres einen etwas geringeren Überschuss in Höhe von TEUR 509 (Vorjahr: TEUR 535) erzielt. Das Ergebnis vor Steuern sank entsprechend von TEUR 646 auf TEUR 616.

Die Hauptversammlung der BLG AG hat am 1. Juni 2022 dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zugestimmt, den zum 31. Dezember 2021 nach HGB ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 1.152 für die Zahlung einer Dividende in Höhe von EUR 0,30 je Stückaktie zu verwenden. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von 99,8 Prozent. Die Dividende wurde am 7. Juni 2022 an die Aktionär:innen ausgezahlt.

Im Wesentlichen aufgrund der Zunahme des allgemeinen Zinsniveaus und des entsprechenden Anstiegs der Diskontierungszinssätze haben sich die saldierten Pensionsverpflichtungen gegenüber dem 31. Dezember 2021 zum 30. Juni 2022 um TEUR 468 reduziert.

Die Rückstellungen für die variablen Vergütungen des Vorstands wurden entsprechend dem Vergütungssystem auf Basis der gegenwärtigen Erwartungen für die Erfüllung der Zielkennziffern und auf Basis der aktuellen Diskontierungszinssätze fortentwickelt. Dabei wurde die Vorsorge für das Geschäftsjahr 2021 entsprechend angepasst und für das Geschäftsjahr 2022 anteilig neu gebildet. Die Annahmen für die Zielerreichung der Kurzfristkomponente lagen dabei unter den Annahmen des Zwischenberichts zum 30. Juni 2021.

Die BLG-Aktie

Allgemeine Entwicklung des Kapitalmarkts

Das erste Börsenhalbjahr 2022 verlief insgesamt so negativ wie lange nicht mehr. Das lag vor allem an den vielen Faktoren, die die Stimmung an den Märkten in der ersten Jahreshälfte drückten. Die Corona-Krise war noch nicht ausgestanden, da sorgte insbesondere die Inflation in den USA für eine Abkehr der jahrzehntelangen Niedrigzinspolitik. Die enormen Produktionsausfälle und Störungen in den Lieferketten, die durch den harten Lockdown in China hervorgerufen wurden, halten bis heute an. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine beschleunigte die bestehenden Negativeinflüsse nochmals und sorgte insbesondere für starke Einflüsse auf den Energiesektor, in der Landwirtschaft und in der Industrie. Besonders zum Halbjahresende bestanden große Befürchtungen, dass die Energieversorgung mit Gas hierzulande gefährdet ist. Durch das Zögern der Europäischen Zentralbank beim Kampf gegen die hiesige Inflation wurde die allgemein hohe Unsicherheit an den Märkten nochmals verstärkt. In diesem volatilen Umfeld verlor der DAX im ersten Halbjahr fast 20 Prozent und schloss bei 12.784 Punkten.

Wertentwicklung der BLG-Aktie1 stabiler als die großen Indizes

Die BLG-Aktie zeigte sich in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres 2022 stabiler als der allgemeine Markttrend und erzielte insgesamt einen leichten Rückgang von 2,7 Prozent. Nachdem der erste Handelstag des Berichtsjahres mit einem Kurs von EUR 10,93 eröffnet wurde, bewegte sich der Kurs im ersten Quartal im Wesentlichen seitwärts. Am 1. Februar 2022 wurde der Höchstkurs von EUR 11,43 erreicht. Im zweiten Quartal setzte sich die Seitwärtsbewegung fort, dass Niveau sank insgesamt aber etwas ab. Die niedrigste Tagesschlusskurs ergab sich am 10. Mai 2022 mit einem Kurs von EUR 9,28. Aufgrund des niedrigen Handelsvolumen der Aktie kann sich bereits eine geringe Anzahl von Transaktionen deutlich auf den Kurs auswirken. Die Aktie schloss das erste Halbjahr 2022 mit einem Preis von EUR 10,63 ab und somit lag die Marktkapitalisierung bei EUR 40,8 Mio.

EUR 01.01.-
30.06.2022
01.01.-
30.06.2021
Börsenkurs zum 30. Juni1 10,63 11,93
Höchstkurs1 11,43 12,87
Tiefstkurs1 9,28 11,83
Anzahl Aktien (Mio. Stück) 3,84 3,84
Marktkapitalisierung (EUR Mio.) 40,8 45,8

1 Angabe aller Börsenkurse der BLG AG in diesem Zwischenlagebericht als Durchschnitt der Börsen Hamburg, Berlin und Frankfurt

Stammdaten zur BLG Aktie

ISIN DE0005261606
WKN 526160
Börsenkürzel BLH
Grundkapital EUR 9.984.000
Zugelassenes Kapital 3.840.000 Stück
Gattung Nennwertlose Namensaktien
Notiert in: Berlin, Hamburg, Frankfurt

Keine Veränderung der Aktionärsstruktur im ersten Halbjahr 2022

Das Grundkapital der BLG AG beträgt EUR 9.984.000,00 und ist in 3.840.000 stimmberechtige auf den Namen lautende Stückaktien (Namensaktien) eingeteilt. Die Übertragung der Aktien bedarf gemäß § 5 der Satzung der Gesellschaft deren Zustimmung.

Die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) ist mit 50,4 Prozent Hauptaktionär der BLG AG. Weitere große institutionelle Investoren sind die Finanzholding der Sparkasse in Bremen und die Panta Re AG, Bremen (je 12,6 Prozent), sowie die Waldemar Koch Stiftung mit Sitz in Bremen (5,9 Prozent). Der Streubesitz beträgt 18,5 Prozent, was einer Aktienanzahl von rund 710.000 Stück entspricht. Der Anteil institutioneller Anleger hieran beträgt ca. 1,1 Prozent; die übrigen 17,4 Prozent werden von Privatanlegern gehalten.

Risikobericht

Chancen- und Risikomanagement

Unternehmerisches Handeln ist mit Chancen und Risiken verbunden. Der verantwortungsbewusste Umgang mit möglichen Risiken ist für die BLG AG Kernelement solider Unternehmensführung. Zugleich gilt es, Chancen zu identifizieren und zu nutzen. Unsere Chancen- und Risikopolitik folgt dem Bestreben, den Unternehmenswert zu steigern, ohne unangemessen hohe Risiken einzugehen.

Die Verantwortung für die Formulierung risikopolitischer Grundsätze und die ergebnisorientierte Steuerung des Gesamtrisikos trägt der Vorstand der BLG AG. Der Vorstand unterrichtet den Aufsichtsrat regelmäßig über risikorelevante Entscheidungen zu dessen pflichtgemäßer Wahrnehmung gesellschaftsrechtlicher Verantwortung.

Die frühzeitige Identifikation von Gefährdungspotenzialen erfolgt im Rahmen eines kontinuierlichen Risikocontrollings und eines auf die gesellschaftsrechtliche Unternehmensstruktur abgestimmten Risikomanagements und -reportings. Dabei unterliegen Risiken aus strategischen Entscheidungen hinsichtlich einer möglichen Bestandsgefährdung unserer besonderen Beachtung. Im Rahmen einer Gesamtbeurteilung lassen sich gegenwärtig keine bestandsgefährdenden Risiken für die künftige Entwicklung unserer Gesellschaft ableiten. Unsere Finanzbasis in Verbindung mit der Erweiterung der Leistungsspektren aller strategischen Geschäftsbereiche von BLG LOGIS-TICS bieten nach wie vor gute Chancen einer stabilen Unternehmensentwicklung für die BLG AG.

Risiken und Chancen der zukünftigen Entwicklung

Risiken für die Gesellschaft ergeben sich aus der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin der BLG KG. Das Risiko einer Inanspruchnahme ist gegenwärtig nicht erkennbar. Ein Risiko, aber auch eine Chance besteht in der Ergebnisentwicklung der BLG KG einschließlich ihrer Beteiligungen, von der die Höhe der Geschäftsführungsvergütung der Gesellschaft abhängt. Hierbei können sich Markt-, gesamtwirtschaftliche, politische und andere Risiken (z. B. hoher Wettbewerbsdruck, Konjunkturentwicklung, gestörte Lieferketten, weitere Auswirkungen der Corona-Krise) direkt auswirken. Ein Ausfallrisiko resultiert aus den Forderungen aus Darlehen und Cash Management gegen die BLG KG. Das Risiko eines Ausfalls ist gegenwärtig nicht erkennbar.

Die BLG AG selbst betreibt kein operatives Geschäft und beschäftigt keine eigenen Mitarbeitende. Daher ist Sie durch gesamtwirtschaftliche Auswirkungen nicht direkt betroffen. Indirekt wirkt sich aber die von der BLG KG zu zahlende Vergütung für die Geschäftsführung (Arbeitsvergütung) aus, die die BLG AG für ihre Geschäftsführungstätigkeit erhält. Sie beträgt fünf Prozent des Jahresüberschusses der BLG KG vor Abzug dieser Vergütung. Die Vergütung beträgt mindestens TEUR 256 und höchstens TEUR 2.500.

Aufgrund anhaltender Verlustvorträge durch das Corona-Krisenjahr 2019 und geringerer Beteiligungserträge der Tochtergesellschaften wurde im Vorjahr nur das Mindestniveau der Arbeitsvergütung erreicht. Für 2022 ist des Weiteren aufgrund des Krieges in der Ukraine und deren Auswirkungen auf die Konjunktur und Weltwirtschaft sowie durch die stark angestiegenen Energiepreise erneut mit Ertragsrisiken für die BLG KG zu rechnen (vgl. auch Prognosebericht). Weitere Risiken für die BLG AG sind derzeit nicht ersichtlich. Durch den Klimawandel und damit einhergehende Auflagen sowie dem steigenden Zinsniveau ergeben sich nach derzeitigen Erkenntnissen keine Einflüsse auf die Risikoeinschätzung isoliert für die BLG AG.

Prognosebericht

Bericht zu Prognosen und sonstigen Aussagen zur voraussichtlichen Entwicklung

Neben der noch nicht ausgestandenen Corona-Pandemie ist der russische Angriffskrieg auf die Ukraine mit den umfangreichen Folgen auf die Weltwirtschaft, Energieversorgung, Inflation und Konjunktur das zentrale Thema des laufenden Geschäftsjahres. Dies führt erneut zu einer hohen Unsicherheit im Wirtschaftsjahr 2022 und zu schwankenden Planungsprämissen. Die weitere Entwicklung kann daher gegenwärtig nicht verlässlich bestimmt werden.

Die BLG AG geht für die wirtschaftliche Entwicklung 2022 und damit auch für das Ergebnis der BLG KG nach aktuellem Kenntnisstand davon aus, dass durch den Krieg zwischen Russland und der Ukraine fehlende Vorleistungsgüter für die Industrie, Lieferschwierigkeiten und Turbulenzen in den weltweiten Lieferketten sowie deutlich erhöhte Energiepreise weiter für Herausforderungen sorgen werden. Wie schon bei der Bewältigung der Corona-Krise hat BLG LOGISTICS einen Krisenstab eingerichtet, der die Situation unter sozialen und finanziellen Aspekten laufend bewertet und die notwendigen Schritte einleitet.

Vor diesem Hintergrund ist damit zu rechnen, dass sich für die BLG AG keine wesentliche Änderung der Ertragslage ergeben wird, da neben der Haftungsvergütung aller Voraussicht nach die Vergütung für die Geschäftsführung auf ähnlichem Niveau (Mindestvergütung) bleiben wird. Zusätzlich wird gegenwärtig – auf Basis der derzeitigen Entwicklungen – davon ausgegangen, dass im kommenden Jahr wieder eine Präsenz-Hauptversammlung stattfinden kann, die im Vergleich zu einer virtuellen Hauptversammlung höhere Aufwendungen erfordert.

Daher halten wir an den im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 getroffenen Aussagen fest und erwarten für das laufende Geschäftsjahr ein Ergebnis (EBT) auf einem ähnlichen Niveau wie im Geschäftsjahr 2021 bzw. leicht darunter. Hinsichtlich der Dividende ist die Maxime unsere Aktionär:innen je nach wirtschaftlicher Entwicklung entsprechend angemessen am Ergebnis zu beteiligen.

Dieser Zwischenbericht enthält, abgesehen von historischen Finanzinformationen, zukunftsgerichtete Aussagen zur Geschäfts- und Ertragsentwicklung der BLG AG, die auf Einschätzungen, Prognosen und Erwartungen beruhen und mit Formulierungen wie "annehmen" oder "erwarten" und ähnlichen Begriffen gekennzeichnet sind. Diese Aussagen können naturgemäß von tatsächlichen zukünftigen Ereignissen oder Entwicklungen abweichen. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die zukunftsgerichteten Aussagen angesichts neuer Informationen zu aktualisieren.

Gesamtergebnisrechnung Januar bis Juni 2022

TEUR Referenz 01.01. -
30.06.2022
01.01. -
30.06.2021
Sonstige betriebliche Erträge 4 3.499 3.994
Personalaufwand 5 -2.610 -2.979
Sonstige betriebliche Aufwendungen 6 -586 -662
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 343 352
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -31 -59
Ergebnis vor Steuern 616 646
Ertragsteuern -107 -111
Jahresüberschuss 509 535
Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern
Posten, die nachfolgend nicht in die GuV umgegliedert werden
Neubewertung von Netto-Pensionsverpflichtungen 492 354
Neubewertung von Erfüllungsansprüchen -492 -354
Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern 0 0
Gesamtergebnis 509 535
Ergebnis je Aktie (verwässert und unverwässert, EUR) 2 0,13 0,14
davon aus fortgeführten Aktivitäten (EUR) 0,13 0,14

Bilanz zum 30. Juni 2022

Aktiva
TEUR
Referenz 30.06.2022 31.12.2021
Langfristiges Vermögen
Sonstige Vermögenswerte 7 444 1.039
Latente Steuern 1.061 1.042
1.505 2.081
Kurzfristiges Vermögen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7 279 294
Sonstige Vermögenswerte 7 22.907 23.866
Erstattungsansprüche aus Ertragsteuern 13 0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 22 21
23.221 24.181
24.726 26.262
Passiva
TEUR
Referenz 30.06.2022 31.12.2021
Eigenkapital 8
Gezeichnetes Kapital 9.984 9.984
Gewinnrücklagen
Gesetzliche Rücklage 998 998
Andere Gewinnrücklagen 9.630 10.273
20.612 21.255
Langfristige Schulden
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 10 2.372 1.764
Langfristige Rückstellungen 226 694
2.598 2.458
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9 298 399
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 10 1.208 1.600
Zahlungsverpflichtungen aus Ertragsteuern 10 550
1.516 2.549
24.726 26.262

Zwischenlagebericht Zwischenabschluss Weitere Informationen Eigenkapitalentwicklung zum 30. Juni 2022

Eigenkapitalentwicklung zum 30. Juni 2022

TEUR Gezeichnetes
Kapital
Gewinn
rücklagen
Summe
Stand zum 1. Januar 2021 9.984 10.539 20.523
Veränderungen im Geschäftsjahr
Jahresüberschuss 0 535 535
Gesamtergebnis 0 535 535
Dividenden 0 -422 -422
Stand zum 30. Juni 2021 9.984 10.652 20.636
Stand zum 1. Januar 2022 9.984 11.271 21.255
Veränderungen im Geschäftsjahr
Jahresüberschuss 0 509 509
Gesamtergebnis 0 509 509
Dividenden 0 -1.152 -1.152
Stand zum 30. Juni 2022 9.984 10.628 20.612

Kapitalflussrechnung Januar bis Juni 2022

TEUR 01.01.-
30.06.2022
01.01.-
30.06.2021
Ergebnis vor Steuern 616 646
Zinsergebnis -312 -293
304 353
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15 1.480
Veränderung der sonstigen Vermögenswerte 404 102
Veränderung der Rückstellungen -499 -353
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -101 -198
Veränderung der sonstigen Verbindlichkeiten 217 1.670
36 2.701
Einzahlungen für Zinsen 343 352
Auszahlungen für Ertragsteuern -679 -139
-336 213
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 4 3.267
Erhöhung der Forderungen aus CashManagement 1.149 -2.845
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 1.149 -2.845
Auszahlungen für Dividenden -1.152 -422
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -1.152 -422
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 1 0
Finanzmittelfonds am Anfang des Geschäftsjahres 21 21
Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres 22 21
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres
Liquide Mittel 22 21
22 21

Verkürzter Anhang Januar bis Juni 2022

Grundlagen

1. Grundlagen der Rechnungslegung

Die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877-, Bremen (BLG AG) hat als kapitalmarktorientiertes Unternehmen nach § 115 Abs. 1 WpHG einen Halbjahresfinanzbericht zu erstellen. Als Komplementärin der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, Bremen (BLG KG) ist die BLG AG Leitungsorgan der BLG KG. Nach § 290 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 290 Abs. 2 Nr. 2 HGB besteht ein beherrschender Einfluss auf die BLG KG und deren Tochterunternehmen. Gemäß § 290 Abs. 1 HGB ist die BLG AG danach verpflichtet, einen Konzernzwischenabschluss und einen Konzernzwischenlagebericht aufzustellen, so dass für den Halbjahresfinanzbericht zusätzlich § 117 WpHG gilt. Danach hat die BLG AG nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.07.2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards die International Financial Reporting Standards (IFRS) verbindlich anzuwenden.

IFRS 10 sieht bei der Entscheidung, ob Beherrschung vorliegt, eine stärkere Betonung der schwankenden Renditen und deren Beeinflussung vor. Die BLG AG erhält von der BLG KG eine Haftungsvergütung und eine Arbeitsvergütung, die vertraglich begrenzt sind. Die BLG AG partizipiert über diese Vergütungen nur in geringem Umfang am Ergebnis der BLG KG. Vor diesem Hintergrund sieht die BLG AG keine ausreichende Risikobelastung aus schwankenden Renditen nach IFRS 10.7 (b) und eine Beherrschung der BLG KG nicht als gegeben an. Da die BLG KG das einzige direkt verbundene Unternehmen der BLG AG ist, wurde der vorliegende Abschluss ohne konsolidierte Tochterunternehmen aufgestellt.

Während nach den handelsrechtlichen Kriterien gemäß § 290 HGB eine Beherrschung der BLG KG vorliegt und sich hieraus die Pflicht zur Finanzberichterstattung nach §§ 115 und 117 WpHG ergibt, liegt nach IFRS 10 keine Beherrschung der BLG KG vor, was sich auf den Inhalt der Finanzberichterstattung auswirkt.

Der verkürzte Zwischenabschluss der BLG AG für das erste Halbjahr 2022 wurde gemäß § 115 WpHG sowie unter Berücksichtigung des International Accounting Standards IAS 34 "Zwischenberichterstattung" und des Deutschen Rechnungslegungs Standards DRS 16 (2012) "Zwischenberichterstattung", zuletzt geändert am 22. September 2017, erstellt und enthält daher nicht sämtliche Informationen und Anhangangaben, die für einen Abschluss zum Ende des Geschäftsjahres erforderlich sind. Aus diesem Grund sollte der Zwischenabschluss im Zusammenhang mit dem testierten Abschluss zur Erfüllung der Konzernrechnungslegungspflicht der BLG AG zum 31. Dezember 2021 gelesen werden.

Der Zwischenabschluss wurde mit Ausnahme der nach IAS 34 nicht anwendbaren Regelungen in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten und veröffentlichten, zum 30. Juni 2022 verpflichtend anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) und deren Auslegung durch das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) aufgestellt. Es wurden bis auf die oben genannte Ausnahme alle IFRS und IFRIC beachtet, die veröffentlicht und im Rahmen des Endorsement-Verfahrens der Europäischen Union übernommen wurden und verpflichtend anzuwenden sind.

Das Geschäftsjahr der BLG AG entspricht dem Kalenderjahr.

Die unter HRB 4413 in das Handelsregister des Amtsgerichts Bremen eingetragene Gesellschaft BLG AG hat ihren Sitz in Bremen/Deutschland, Präsident-Kennedy-Platz 1.

Der Zwischenabschluss wird in Euro aufgestellt. Alle Angaben erfolgen in TEUR, sofern nicht anders angegeben.

Der Zwischenabschluss für das erste Halbjahr 2022 wurde weder geprüft noch einer prüferischen Durchsicht durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterzogen.

Ermessensentscheidungen und Schätzungen

Die Abschlusserstellung in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert hinsichtlich einzelner Sachverhalte Einschätzungen und die Ausübung von Ermessen durch das Management, die Auswirkungen auf die im Zwischenabschluss ausgewiesenen Werte haben können.

Verkürzter Zwischenanhang Januar bis Juni 2022

Annahmen und Schätzungsunsicherheiten

Änderungen von Schätzungen haben sich gegenüber dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 insbesondere bei folgenden Bilanzposten bzw. Posten der Gesamtergebnisrechnung ergeben:

a) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Höhe der Arbeitsvergütung ist abhängig von der Ergebnisentwicklung der BLG KG. Da sich im Ergebnis der BLG KG auch die Entwicklung in den Geschäftsbereichen auswirkt, erfolgt die Ermittlung der Arbeitsvergütung auf der Grundlage der für das Gesamtjahr erwarteten Arbeitsvergütung.

b) Rückstellungen

Die Bewertung der langfristigen personalbezogenen Rückstellungen (Pensionen) erfolgte nicht anhand externer Gutachten und bestätigter Aktivwerte, sondern durch unternehmensinterne Fortschreibung der Werte vom 31. Dezember 2021 auf Basis der zum Zwischenabschluss gültigen Zinssätze:

Prozent 30.06.2022 31.12.2021
Diskontsatz 3,5 1,6
Gehaltssteigerungsrate 2,0 2,0
Rentensteigerungsrate 2,0 2,0

Die übrigen versicherungsmathematischen Parameter wurden gegenüber dem Abschluss zum 31. Dezember 2021 unverändert beibehalten.

Bei den Rückstellungen für den Bonus des Vorstandes wurde bezogen auf die Langfrist- und Übergangskomponente für das Geschäftsjahr 2022 zunächst eine Zielerreichung von 100 Prozent unterstellt. Der Diskontierungszinssatz wurde aus vorhandenen Diskontierungszinssätzen für Pensionsverpflichtungen abgeleitet bzw. interpoliert (Langfristkomponente: 2,7 Prozent, Komponente aus der Übergangsregellung: 2,5 Prozent). Hinsichtlich der Kurzfristkomponente orientiert sich die unterstellte Zielerreichung für die Rückstellung an den erwarteten Ergebnissen der BLG-Gruppe. Der Diskontierungszinssatz der Rückstellungen für Langfristkomponenten bezogen auf das Geschäftsjahr 2021 wurde ebenfalls entsprechend aktualisiert (2,6 Prozent).

c) Ertragsteuern

Ertragsteuern werden in jeder Berichtsperiode auf der Grundlage der Schätzung des Ertragsteuersatzes erfasst, der für das Gesamtjahr erwartet wird. Dieser Steuersatz wird auf das Vorsteuerergebnis des Zwischenabschlusses angewendet. Bei der Berechnung werden bereits geleistete Ertragsteuerzahlungen berücksichtigt.

Die vorgenommenen Schätzungen wurden weitgehend auf Basis von Erfahrungswerten und weiteren relevanten Faktoren unter Berücksichtigung der Fortführungsprämisse vorgenommen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den Schätzungen abweichen.

Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den bei der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 angewandten Methoden. Darüber hinaus hat die BLG AG die folgenden neuen/überarbeiteten und für die Gesellschaft relevanten Standards angewandt, die im Geschäftsjahr 2022 erstmalig verbindlich anzuwenden waren:

  • Änderungen an IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" (Verweis auf das Rahmenkonzept der IFRS)
  • Änderungen an IAS 16 "Sachanlagen" (Erlöse vor beabsichtigter Nutzung)
  • Änderungen an IAS 37 "Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen" (Belastende Verträge - Kosten der Vertragserfüllung)
  • diverse Standards: Annual Improvements Project 2018-2020

Die im Geschäftsjahr 2022 erstmalig anzuwendenden neuen / überarbeiteten und für die Geschäftstätigkeit der BLG AG relevanten Standards und Interpretationen haben keine Auswirkungen auf den Ansatz und die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden oder die Darstellung der Ertragslage sowie auf die Art und Weise der Veröffentlichung von Finanzinformationen der BLG AG ergeben. Eine Anpassung der Vorjahreswerte ist insoweit nicht erfolgt.

Von dem Wahlrecht der vorzeitigen Anwendung von Änderungen, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind, hat die BLG AG keinen Gebrauch gemacht.

Aktie und Dividende

2. Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 mittels Division des Jahresüberschusses durch die durchschnittliche Anzahl der Aktien ermittelt. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie liegt für das erste Halbjahr 2022 bei EUR 0,13 (Vorjahr: EUR 0,14). Dieser Berechnung liegen der Jahresüberschuss von TEUR 509 (Vorjahr: TEUR 535) und die mit 3.840.000 unveränderte Zahl an Stammaktien zugrunde.

Für die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird die durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien um die Anzahl aller potenziell verwässernden Aktien berichtigt. Im Berichtshalbjahr ergab sich wie im Vorjahr keine betragsmäßige Abweichung zum unverwässerten Ergebnis. Das verwässerte Ergebnis je Aktie resultiert wie das unverwässerte Ergebnis je Aktie in voller Höhe aus fortgeführten Aktivitäten.

3. Dividende je Aktie

Die ordentliche Hauptversammlung der BLG AG hat am 1. Juni 2022 dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zugestimmt, den zum 31. Dezember 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn (nach HGB) in Höhe von TEUR 1.152 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,30 je Stückaktie (Vorjahr: EUR 0,11) zu verwenden. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von 99,8 Prozent. Die Dividende wurde entsprechend am 7. Juni 2022 an die Aktionär:innen ausgezahlt.

Erläuterungen zum Vorsteuerergebnis

4. Sonstige betriebliche Erträge

TEUR 01.01.-
30.06.2022
01.01.-
30.06.2021
Erträge aus der
Weiterbelastung für
Vorstandsvergütungen
2.653 2.896
Vergütungen
von der BLG KG
659 641
Erträge aus der
Weiterbelastung von
Aufsichtsratsvergütungen
120 129
Erträge aus
Erstattungsansprüchen für
Pensionsverpflichtungen
28 192
Erträge aus der
Weiterbelastung von
Aufwendungen
2 59
Erträge aus der Auflösung
von Schulden
0 39
Übrige 37 38
Gesamt 3.499 3.994

Die Bezüge der Vorstandsmitglieder sowie die Vergütungen des Aufsichtsrats werden auf Basis der gesellschaftsvertraglichen Regelungen durch die BLG KG erstattet. Die Vergütungen von der BLG KG beinhalten die ebenfalls gesellschaftsvertraglich geregelte Haftungsvergütung und Arbeitsvergütung für die Tätigkeit als Komplementärin der BLG KG.

5. Personalaufwand

Nicht als Personalaufwand erfasst sind Beträge, die sich aus der Aufzinsung der Personalrückstellungen ergeben. Diese sind als Bestandteil des Zinsergebnisses ausgewiesen.

TEUR 01.01.-
30.06.2022
01.01.-
30.06.2021
Löhne und Gehälter 2.583 2.806
Gesetzliche soziale
Aufwendungen
24 37
Aufwendungen für
Altersvorsorge
3 136
Gesamt 2.610 2.979

Der Personalaufwand betrifft die Vergütung des Vorstands. Hierbei wurde für das erste Halbjahr 2022 das in der ordentlichen Hauptversammlung am 2. Juni 2021 gebilligte Vergütungssystem für den Vorstand unterstellt. Das geltende Vergütungssystem ist auch auf unserer Internetseite www.blg-logistics.com/ir (im Bereich Corporate Governance) wiedergegeben.

Januar bis Juni 2022

6. Sonstiger betrieblicher Aufwand

TEUR 01.01.-
30.06.2022
01.01.-
30.06.2021
Administrationskosten 378 377
Vergütungen für den
Aufsichtsrat
120 129
Sonstige personalbezogene
Aufwendungen
44 53
Rechts-, Beratungs
und Prüfungskosten
44 46
Weiterbelastete Aufwendungen
für Beratung
0 57
Gesamt 586 662

Erläuterungen zur Bilanz

7. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögenswerte

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen wie im Vorjahr in voller Höhe gegen die BLG KG.

Die langfristigen sonstigen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 444 (Vorjahr: TEUR 1.039) betreffen Erfüllungsansprüche aus Pensionsverpflichtungen und aus Vergütungsverpflichtungen gegen die BLG KG.

Die kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR 30.06.2022 31.12.2021
Forderungen aus Cash
Management gegen die BLG KG
17.490 18.639
Kurzfristige Ausleihungen
an die BLG KG
5.227 5.227
Aufwendungen aus der an
die BLG KG geleistete
Geschäftsbesorgungsvergütung
190 0
Gesamt 22.907 23.866

Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die sonstigen Vermögenswerte dienen nicht als Sicherheiten für Verbindlichkeiten.

8. Eigenkapital

Die Aufgliederung und Entwicklung des Eigenkapitals in den ersten sechs Monaten der Jahre 2022 und 2021 ist als eigenständiger Bestandteil des Zwischenabschlusses in der Eigenkapitalveränderungsrechnung zum 30. Juni 2022 dargestellt.

9. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

TEUR 30.06.2022 31.12.2021
Verbindlichkeiten aus
ausstehenden Rechnungen
293 395
Verbindlichkeiten Dritte 5 4
Gesamt 298 399

10. Sonstige Verbindlichkeiten

Die langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten betreffen den langfristigen Bonus des Vorstands.

Die kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt auf:

TEUR 30.06.2022 31.12.2021
Kalkulierte Rückzahlungsver
pflichtungen aus der
vereinnahmten
Haftungsvergütung
531 0
Verbindlichkeiten für
Vergütungen des Vorstands
520 1.276
Verbindlichkeiten
aus Umsatzsteuer
135 224
Übrige 22 100
Gesamt 1.208 1.600

Sonstige Erläuterungen

11. Segmentberichterstattung

Die BLG AG umfasst keine operativen Segmente im Sinne von IFRS 8, da sie ausschließlich als geschäftsführende Komplementärin der BLG KG tätig ist und keine Umsatzerlöse erwirtschaftet. Aus diesem Grund entfällt eine Segmentberichterstattung.

12. Finanzinstrumente

In der nachfolgenden Tabelle werden die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte (ausschließlich aus der Kategorie "Fortgeführte Anschaffungskosten") und finanziellen Verbindlichkeiten (ausschließlich aus der Kategorie "Finanzielle Verbindlichkeiten zu Anschaffungskosten") zusammengestellt. Da diese ganz überwiegend kurzfristig fällig sind, resultieren aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert keine wesentlichen Effekte und der Buchwert stellt somit einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dar. Bei den langfristigen Vergütung des Vorstands betreffenden sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten entspricht der Buchwert annähernd dem beizulegenden Zeitwert aufgrund der regelmäßigen Anpassung der Diskontierungszinssätze. Aus diesen Gründen wird auf die Angabe von Zeitwerten sowie auf die Einstufung in eine fair-value-Hierarchie verzichtet.

Aktiva
TEUR
Buchwerte
30.06.2022
Buchwerte
31.12.2021
Finanzielle Vermögenswerte,
die nicht zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden
kurzfristig
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
279 294
Übrige sonstige
kurzfristige Vermögenswerte
22.907 23.866
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
22 21
Gesamt 23.208 24.181
Passiva
TEUR
Finanzielle Verbindlichkeiten,
die nicht zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden
Buchwerte
30.06.2022
Buchwerte
31.12.2021
langfristig
Sonstige langfristige
Verbindlichkeiten
2.372 1.764
kurzfristig
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
298 399
Sonstige kurzfristige
Verbindlichkeiten
1.073 1.377
Gesamt 3.743 3.540

Zwischenlagebericht Zwischenabschluss Weitere Informationen Verkürzter Zwischenanhang Januar bis Juni 2022

13. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin der BLG KG. Eine Kapitaleinlage ist nicht zu leisten. Das Risiko einer Inanspruchnahme ist gegenwärtig nicht erkennbar.

Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen liegen zum 30. Juni 2022 nicht vor.

14. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Personen

Die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) ist Mehrheitsgesellschafter der BLG AG mit einem Anteil am gezeichneten Kapital von 50,4 Prozent und hat aufgrund des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021 eine Dividende erhalten.

Für die Übernahme der Komplementärfunktion in der BLG KG sowie der Leitungsfunktion der BLG-Gruppe hat die BLG AG eine Haftungsvergütung und eine Geschäftsführungsvergütung erhalten. Zusätzlich wurden der Gesellschaft unmittelbar aus der geschäftsführenden Tätigkeit bei der BLG KG entstehende Aufwendungen von dieser erstattet. Dies betrifft im Wesentlichen die Bezüge der Vorstandsmitglieder sowie die Vergütungen des Aufsichtsrats. Wir verweisen hierzu auch auf die Ausführungen in Erläuterung Nummer 4.

Weitere wesentliche Änderungen bezüglich der Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen haben sich gegenüber dem 31. Dezember 2021 nicht ergeben.

15. Angaben zu Vorstand und Aufsichtsrat

In der personellen Zusammensetzung des Vorstands haben sich im Berichtszeitraum bis zur Aufstellung folgende Änderungen gegenüber dem 31. Dezember 2022 ergeben:

In seiner Sitzung am 24. Februar 2022 hat der Aufsichtsrat beschlossen, den Vertrag mit Herrn Frank Dreeke um zwei Jahre, bis zu Erreichung der Regelaltersgrenze für Vorstandsmitglieder, zu verlängern. Er ist nunmehr bestellt bis zum 31. Dezember 2024.

Frau Andrea Eck, ursprünglich bestellt bis 31. Dezember 2024, verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch zum 31. Dezember 2022. Sie legt ihr Vorstandsamt mit Ablauf des 31. August 2022 nieder. Der Vorstandsvorsitzende, Herr Frank Dreeke, übernimmt übergangsweise die Leitung des Geschäftsbereichs AUTOMOBILE. Mit Frau Andrea Eck getroffene Abfindungsvereinbarungen wirken sich finanziell nicht auf die BLG AG aus, da diese von der BLG KG erstattet werden.

In der personellen Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat sich im Berichtszeitraum bis zur Aufstellung folgende Änderung ergeben:

Mit Wirkung zum 28. Februar 2022 hat Frau Vera Visser ihr Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Für die Nachfolge ist Herr Martin Peter durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 11. März 2022 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden.

Mit Wirkung zum 15. Juli 2022 hat Herr Udo Klöpping sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Ein:e Nachfolger:in wird zu gegebener Zeit bestimmt.

16. Geschäftsvorfälle nach dem Bilanzstichtag

Zwischen dem Ende des ersten Halbjahres 2022 und der Aufstellung des Zwischenabschlusses am 30. August 2022 haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung ergeben.

Bremen, 30. August 2022

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-

DER VORSTAND

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Zwischenberichterstattung der verkürzte Zwischenabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Zwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gruppe so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.

Bremen, den 30. August 2022

DER VORSTAND

Frank Dreeke Michael Blach Andrea Eck Christine Hein Matthias Magnor Ulrike Riedel

Vorstandsvorsitzender Geschäftsbereich Geschäftsbereich Finanzen Geschäftsbereich Arbeitsdirektorin

CONTAINER AUTOMOBILE CONTRACT

Finanzkalender

  1. April 2023 Veröffentlichung Geschäftsbericht 2022

  2. Juni 2023 Ordentliche Hauptversammlung 2023

  3. Juni 2023 Zahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2022

  4. September 2023 Zwischenbericht Januar bis Juni 2023

Zwischenlagebericht Zwischenabschluss Weitere Informationen Finanzkalender Kontakt/Impressum

Kontakt/Impressum

Herausgeber

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- Präsident-Kennedy-Platz 1 28203 Bremen Deutschland www.blg-logistics.com

Kontakt

Investor Relations Marco Tschöpe Ole Kindt Telefon: +49 421 398 3756 E-Mail: [email protected] www.blg-logistics.com/ir

Projektkoordination und Umsetzung Ole Kindt

Bildnachweis

Titelbild: Marcus Meyer

Rechtshinweis

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Zukunftsbezogene Aussagen

Dieser Bericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf aktuellen Einschätzungen des Managements über künftige Entwicklungen beruhen. Solche Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheiten, die außerhalb der Möglichkeiten der BLG AG bezüglich einer Kontrolle oder präzisen Einschätzung liegen, wie beispielsweise das zukünftige Marktumfeld und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, das Verhalten der übrigen Marktteilnehmer, die erfolgreiche Integration von Neuerwerben und Realisierung der erwarteten Synergieeffekte sowie Maßnahmen staatlicher Stellen. Sollte einer dieser oder andere Unsicherheitsfaktoren und Unwägbarkeiten eintreten oder sollten sich die Annahmen, auf denen diese Aussagenbasieren, als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen Aussagen explizit genannten oder implizit enthaltenen Ergebnissen abweichen. Es ist von der BLG AG weder beabsichtigt noch übernimmt die BLG AG eine gesonderte Verpflichtung, zukunftsbezogene Aussagen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Datum dieses Berichts anzupassen.

Abweichungen aus technischen Gründen

Aus technischen Gründen (z. B. Umwandlung von elektronischen Formaten) kann es zu Abweichungen zwischen den in diesem Finanzbericht enthaltenen und den zum Bundesanzeiger eingereichten Rechnungslegungsunterlagen kommen. In diesem Fall gilt die zum Bundesanzeiger eingereichte Fassung als die verbindliche Fassung.

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