Interim / Quarterly Report • Sep 30, 2022
Interim / Quarterly Report
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BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -AKTIENGESELLSCHAFT VON 1877-
| 01 | Zwischenlagebericht | 02 | Zwischenabschluss | 03 | Weitere Informationen |
|---|---|---|---|---|---|
| 03 | Grundlagen der Gesellschaft | 07 | Gesamtergebnisrechnung | 18 | Versicherung der gesetzlichen Vertreter |
| 03 | Corporate Governance Kodex | 08 | Bilanz | 19 | Finanzkalender, |
| 03 | Vergütungsbericht / Vergütungssystem | 10 | Eigenkapitalveränderungsrechnung | Kontakt/Impressum | |
| 03 | Wirtschaftsbericht | 11 | Kapitalflussrechnung | ||
| 04 | Die BLG-Aktie | 12 | Verkürzter Anhang |
||
| 05 | Risikobericht | ||||
Die Grundlagen der Gesellschaft haben sich in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres im Vergleich zu den Darstellungen im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 nicht geändert.
Der Vorstand hat am 30. August 2022 und der Aufsichtsrat der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877- (BLG AG) hat am 15. September 2022 die 22. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 abgegeben. Die Erklärung ist durch Wiedergabe auf unserer Homepage www.blg-logistics.com/ir dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht worden.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 wurde von der Hauptversammlung am 1. Juni 2022 mit großer Mehrheit (99,54 Prozent) gebilligt.
Unter www.blg-logistics.com/ir sind das geltende Vergütungssystem (im Bereich Corporate Governance) des Vorstands gemäß § 87a Absatz 1 und 2 Satz 1 AktG, das von der Hauptversammlung am 2. Juni 2021 gebilligt wurde, sowie das ebenfalls von der Hauptversammlung am 2. Juni 2021 gebilligte System über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats (§ 113 Absatz 3 AktG) öffentlich zugänglich. Unter derselben Internetadresse wird im Download-Bereich der Vergütungsbericht inklusive des Vermerks des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG öffentlich zugänglich gemacht.
Entsprechend ihrer Gruppenfunktion hat die BLG AG sämtliche ihr zur Verfügung stehenden Finanzmittel an die BLG KG zur anteiligen Finanzierung des zur Leistungserfüllung notwendigen Working Capital ausgeliehen. Die Abwicklung erfolgt im Wesentlichen über das zentrale Cash Management der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG (BLG KG), in das die Gesellschaft einbezogen ist. Die Verzinsung der zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt zu unveränderten Konditionen.
Insgesamt bewegten sich die von der BLG KG erhaltenen Vergütungen für die ersten sechs Monate des laufenden Geschäftsjahres leicht (TEUR 18) über dem Niveau des vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres. Hinsichtlich der Vergütung für die Geschäftsführung (Arbeitsvergütung) geht die BLG AG auch für das Geschäftsjahr 2022 davon aus, dass sie nur die Mindestvergütung von TEUR 256 erhalten wird. Diesbezüglich verweisen wir auch auf die Erläuterungen im Prognosebericht. Des Weiteren fielen entgegen dem Vorjahreszeitraum keine Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung (Vorjahr: TEUR 39) und etwas geringere Zinserträge (TEUR 9) an.
Auf Basis der gegenwärtigen Lage geht die BLG AG derzeit davon aus, dass die Hauptversammlung im Jahr 2023 wieder mit physischer Präsenz stattfinden kann. Entsprechend wurde hierfür bereits höhere, anteilige Vorsorge zum 30. Juni 2022 gebildet.
Die BLG AG hat in der Zeit vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2022 einen gegenüber der vergleichbaren Periode des Vorjahres einen etwas geringeren Überschuss in Höhe von TEUR 509 (Vorjahr: TEUR 535) erzielt. Das Ergebnis vor Steuern sank entsprechend von TEUR 646 auf TEUR 616.
Die Hauptversammlung der BLG AG hat am 1. Juni 2022 dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zugestimmt, den zum 31. Dezember 2021 nach HGB ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 1.152 für die Zahlung einer Dividende in Höhe von EUR 0,30 je Stückaktie zu verwenden. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von 99,8 Prozent. Die Dividende wurde am 7. Juni 2022 an die Aktionär:innen ausgezahlt.
Im Wesentlichen aufgrund der Zunahme des allgemeinen Zinsniveaus und des entsprechenden Anstiegs der Diskontierungszinssätze haben sich die saldierten Pensionsverpflichtungen gegenüber dem 31. Dezember 2021 zum 30. Juni 2022 um TEUR 468 reduziert.
Die Rückstellungen für die variablen Vergütungen des Vorstands wurden entsprechend dem Vergütungssystem auf Basis der gegenwärtigen Erwartungen für die Erfüllung der Zielkennziffern und auf Basis der aktuellen Diskontierungszinssätze fortentwickelt. Dabei wurde die Vorsorge für das Geschäftsjahr 2021 entsprechend angepasst und für das Geschäftsjahr 2022 anteilig neu gebildet. Die Annahmen für die Zielerreichung der Kurzfristkomponente lagen dabei unter den Annahmen des Zwischenberichts zum 30. Juni 2021.
Das erste Börsenhalbjahr 2022 verlief insgesamt so negativ wie lange nicht mehr. Das lag vor allem an den vielen Faktoren, die die Stimmung an den Märkten in der ersten Jahreshälfte drückten. Die Corona-Krise war noch nicht ausgestanden, da sorgte insbesondere die Inflation in den USA für eine Abkehr der jahrzehntelangen Niedrigzinspolitik. Die enormen Produktionsausfälle und Störungen in den Lieferketten, die durch den harten Lockdown in China hervorgerufen wurden, halten bis heute an. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine beschleunigte die bestehenden Negativeinflüsse nochmals und sorgte insbesondere für starke Einflüsse auf den Energiesektor, in der Landwirtschaft und in der Industrie. Besonders zum Halbjahresende bestanden große Befürchtungen, dass die Energieversorgung mit Gas hierzulande gefährdet ist. Durch das Zögern der Europäischen Zentralbank beim Kampf gegen die hiesige Inflation wurde die allgemein hohe Unsicherheit an den Märkten nochmals verstärkt. In diesem volatilen Umfeld verlor der DAX im ersten Halbjahr fast 20 Prozent und schloss bei 12.784 Punkten.

Die BLG-Aktie zeigte sich in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres 2022 stabiler als der allgemeine Markttrend und erzielte insgesamt einen leichten Rückgang von 2,7 Prozent. Nachdem der erste Handelstag des Berichtsjahres mit einem Kurs von EUR 10,93 eröffnet wurde, bewegte sich der Kurs im ersten Quartal im Wesentlichen seitwärts. Am 1. Februar 2022 wurde der Höchstkurs von EUR 11,43 erreicht. Im zweiten Quartal setzte sich die Seitwärtsbewegung fort, dass Niveau sank insgesamt aber etwas ab. Die niedrigste Tagesschlusskurs ergab sich am 10. Mai 2022 mit einem Kurs von EUR 9,28. Aufgrund des niedrigen Handelsvolumen der Aktie kann sich bereits eine geringe Anzahl von Transaktionen deutlich auf den Kurs auswirken. Die Aktie schloss das erste Halbjahr 2022 mit einem Preis von EUR 10,63 ab und somit lag die Marktkapitalisierung bei EUR 40,8 Mio.
| EUR | 01.01.- 30.06.2022 |
01.01.- 30.06.2021 |
|---|---|---|
| Börsenkurs zum 30. Juni1 | 10,63 | 11,93 |
| Höchstkurs1 | 11,43 | 12,87 |
| Tiefstkurs1 | 9,28 | 11,83 |
| Anzahl Aktien (Mio. Stück) | 3,84 | 3,84 |
| Marktkapitalisierung (EUR Mio.) | 40,8 | 45,8 |
1 Angabe aller Börsenkurse der BLG AG in diesem Zwischenlagebericht als Durchschnitt der Börsen Hamburg, Berlin und Frankfurt
| ISIN | DE0005261606 | |
|---|---|---|
| WKN | 526160 | |
| Börsenkürzel | BLH | |
| Grundkapital | EUR 9.984.000 | |
| Zugelassenes Kapital | 3.840.000 Stück | |
| Gattung | Nennwertlose Namensaktien | |
| Notiert in: | Berlin, Hamburg, Frankfurt |

Das Grundkapital der BLG AG beträgt EUR 9.984.000,00 und ist in 3.840.000 stimmberechtige auf den Namen lautende Stückaktien (Namensaktien) eingeteilt. Die Übertragung der Aktien bedarf gemäß § 5 der Satzung der Gesellschaft deren Zustimmung.
Die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) ist mit 50,4 Prozent Hauptaktionär der BLG AG. Weitere große institutionelle Investoren sind die Finanzholding der Sparkasse in Bremen und die Panta Re AG, Bremen (je 12,6 Prozent), sowie die Waldemar Koch Stiftung mit Sitz in Bremen (5,9 Prozent). Der Streubesitz beträgt 18,5 Prozent, was einer Aktienanzahl von rund 710.000 Stück entspricht. Der Anteil institutioneller Anleger hieran beträgt ca. 1,1 Prozent; die übrigen 17,4 Prozent werden von Privatanlegern gehalten.
Unternehmerisches Handeln ist mit Chancen und Risiken verbunden. Der verantwortungsbewusste Umgang mit möglichen Risiken ist für die BLG AG Kernelement solider Unternehmensführung. Zugleich gilt es, Chancen zu identifizieren und zu nutzen. Unsere Chancen- und Risikopolitik folgt dem Bestreben, den Unternehmenswert zu steigern, ohne unangemessen hohe Risiken einzugehen.
Die Verantwortung für die Formulierung risikopolitischer Grundsätze und die ergebnisorientierte Steuerung des Gesamtrisikos trägt der Vorstand der BLG AG. Der Vorstand unterrichtet den Aufsichtsrat regelmäßig über risikorelevante Entscheidungen zu dessen pflichtgemäßer Wahrnehmung gesellschaftsrechtlicher Verantwortung.
Die frühzeitige Identifikation von Gefährdungspotenzialen erfolgt im Rahmen eines kontinuierlichen Risikocontrollings und eines auf die gesellschaftsrechtliche Unternehmensstruktur abgestimmten Risikomanagements und -reportings. Dabei unterliegen Risiken aus strategischen Entscheidungen hinsichtlich einer möglichen Bestandsgefährdung unserer besonderen Beachtung. Im Rahmen einer Gesamtbeurteilung lassen sich gegenwärtig keine bestandsgefährdenden Risiken für die künftige Entwicklung unserer Gesellschaft ableiten. Unsere Finanzbasis in Verbindung mit der Erweiterung der Leistungsspektren aller strategischen Geschäftsbereiche von BLG LOGIS-TICS bieten nach wie vor gute Chancen einer stabilen Unternehmensentwicklung für die BLG AG.
Risiken für die Gesellschaft ergeben sich aus der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin der BLG KG. Das Risiko einer Inanspruchnahme ist gegenwärtig nicht erkennbar. Ein Risiko, aber auch eine Chance besteht in der Ergebnisentwicklung der BLG KG einschließlich ihrer Beteiligungen, von der die Höhe der Geschäftsführungsvergütung der Gesellschaft abhängt. Hierbei können sich Markt-, gesamtwirtschaftliche, politische und andere Risiken (z. B. hoher Wettbewerbsdruck, Konjunkturentwicklung, gestörte Lieferketten, weitere Auswirkungen der Corona-Krise) direkt auswirken. Ein Ausfallrisiko resultiert aus den Forderungen aus Darlehen und Cash Management gegen die BLG KG. Das Risiko eines Ausfalls ist gegenwärtig nicht erkennbar.
Die BLG AG selbst betreibt kein operatives Geschäft und beschäftigt keine eigenen Mitarbeitende. Daher ist Sie durch gesamtwirtschaftliche Auswirkungen nicht direkt betroffen. Indirekt wirkt sich aber die von der BLG KG zu zahlende Vergütung für die Geschäftsführung (Arbeitsvergütung) aus, die die BLG AG für ihre Geschäftsführungstätigkeit erhält. Sie beträgt fünf Prozent des Jahresüberschusses der BLG KG vor Abzug dieser Vergütung. Die Vergütung beträgt mindestens TEUR 256 und höchstens TEUR 2.500.
Aufgrund anhaltender Verlustvorträge durch das Corona-Krisenjahr 2019 und geringerer Beteiligungserträge der Tochtergesellschaften wurde im Vorjahr nur das Mindestniveau der Arbeitsvergütung erreicht. Für 2022 ist des Weiteren aufgrund des Krieges in der Ukraine und deren Auswirkungen auf die Konjunktur und Weltwirtschaft sowie durch die stark angestiegenen Energiepreise erneut mit Ertragsrisiken für die BLG KG zu rechnen (vgl. auch Prognosebericht). Weitere Risiken für die BLG AG sind derzeit nicht ersichtlich. Durch den Klimawandel und damit einhergehende Auflagen sowie dem steigenden Zinsniveau ergeben sich nach derzeitigen Erkenntnissen keine Einflüsse auf die Risikoeinschätzung isoliert für die BLG AG.
Neben der noch nicht ausgestandenen Corona-Pandemie ist der russische Angriffskrieg auf die Ukraine mit den umfangreichen Folgen auf die Weltwirtschaft, Energieversorgung, Inflation und Konjunktur das zentrale Thema des laufenden Geschäftsjahres. Dies führt erneut zu einer hohen Unsicherheit im Wirtschaftsjahr 2022 und zu schwankenden Planungsprämissen. Die weitere Entwicklung kann daher gegenwärtig nicht verlässlich bestimmt werden.
Die BLG AG geht für die wirtschaftliche Entwicklung 2022 und damit auch für das Ergebnis der BLG KG nach aktuellem Kenntnisstand davon aus, dass durch den Krieg zwischen Russland und der Ukraine fehlende Vorleistungsgüter für die Industrie, Lieferschwierigkeiten und Turbulenzen in den weltweiten Lieferketten sowie deutlich erhöhte Energiepreise weiter für Herausforderungen sorgen werden. Wie schon bei der Bewältigung der Corona-Krise hat BLG LOGISTICS einen Krisenstab eingerichtet, der die Situation unter sozialen und finanziellen Aspekten laufend bewertet und die notwendigen Schritte einleitet.
Vor diesem Hintergrund ist damit zu rechnen, dass sich für die BLG AG keine wesentliche Änderung der Ertragslage ergeben wird, da neben der Haftungsvergütung aller Voraussicht nach die Vergütung für die Geschäftsführung auf ähnlichem Niveau (Mindestvergütung) bleiben wird. Zusätzlich wird gegenwärtig – auf Basis der derzeitigen Entwicklungen – davon ausgegangen, dass im kommenden Jahr wieder eine Präsenz-Hauptversammlung stattfinden kann, die im Vergleich zu einer virtuellen Hauptversammlung höhere Aufwendungen erfordert.
Daher halten wir an den im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 getroffenen Aussagen fest und erwarten für das laufende Geschäftsjahr ein Ergebnis (EBT) auf einem ähnlichen Niveau wie im Geschäftsjahr 2021 bzw. leicht darunter. Hinsichtlich der Dividende ist die Maxime unsere Aktionär:innen je nach wirtschaftlicher Entwicklung entsprechend angemessen am Ergebnis zu beteiligen.
Dieser Zwischenbericht enthält, abgesehen von historischen Finanzinformationen, zukunftsgerichtete Aussagen zur Geschäfts- und Ertragsentwicklung der BLG AG, die auf Einschätzungen, Prognosen und Erwartungen beruhen und mit Formulierungen wie "annehmen" oder "erwarten" und ähnlichen Begriffen gekennzeichnet sind. Diese Aussagen können naturgemäß von tatsächlichen zukünftigen Ereignissen oder Entwicklungen abweichen. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die zukunftsgerichteten Aussagen angesichts neuer Informationen zu aktualisieren.
| TEUR | Referenz | 01.01. - 30.06.2022 |
01.01. - 30.06.2021 |
|---|---|---|---|
| Sonstige betriebliche Erträge | 4 | 3.499 | 3.994 |
| Personalaufwand | 5 | -2.610 | -2.979 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6 | -586 | -662 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 343 | 352 | |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -31 | -59 | |
| Ergebnis vor Steuern | 616 | 646 | |
| Ertragsteuern | -107 | -111 | |
| Jahresüberschuss | 509 | 535 | |
| Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern | |||
| Posten, die nachfolgend nicht in die GuV umgegliedert werden | |||
| Neubewertung von Netto-Pensionsverpflichtungen | 492 | 354 | |
| Neubewertung von Erfüllungsansprüchen | -492 | -354 | |
| Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern | 0 | 0 | |
| Gesamtergebnis | 509 | 535 | |
| Ergebnis je Aktie (verwässert und unverwässert, EUR) | 2 | 0,13 | 0,14 |
| davon aus fortgeführten Aktivitäten (EUR) | 0,13 | 0,14 |
| Aktiva TEUR |
Referenz | 30.06.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|---|
| Langfristiges Vermögen | |||
| Sonstige Vermögenswerte | 7 | 444 | 1.039 |
| Latente Steuern | 1.061 | 1.042 | |
| 1.505 | 2.081 | ||
| Kurzfristiges Vermögen | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 7 | 279 | 294 |
| Sonstige Vermögenswerte | 7 | 22.907 | 23.866 |
| Erstattungsansprüche aus Ertragsteuern | 13 | 0 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 22 | 21 | |
| 23.221 | 24.181 | ||
| 24.726 | 26.262 |
| Passiva TEUR |
Referenz | 30.06.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|---|
| Eigenkapital | 8 | ||
| Gezeichnetes Kapital | 9.984 | 9.984 | |
| Gewinnrücklagen | |||
| Gesetzliche Rücklage | 998 | 998 | |
| Andere Gewinnrücklagen | 9.630 | 10.273 | |
| 20.612 | 21.255 | ||
| Langfristige Schulden | |||
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 10 | 2.372 | 1.764 |
| Langfristige Rückstellungen | 226 | 694 | |
| 2.598 | 2.458 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 9 | 298 | 399 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 10 | 1.208 | 1.600 |
| Zahlungsverpflichtungen aus Ertragsteuern | 10 | 550 | |
| 1.516 | 2.549 | ||
| 24.726 | 26.262 |
Zwischenlagebericht Zwischenabschluss Weitere Informationen Eigenkapitalentwicklung zum 30. Juni 2022
| TEUR | Gezeichnetes Kapital |
Gewinn rücklagen |
Summe |
|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2021 | 9.984 | 10.539 | 20.523 |
| Veränderungen im Geschäftsjahr | |||
| Jahresüberschuss | 0 | 535 | 535 |
| Gesamtergebnis | 0 | 535 | 535 |
| Dividenden | 0 | -422 | -422 |
| Stand zum 30. Juni 2021 | 9.984 | 10.652 | 20.636 |
| Stand zum 1. Januar 2022 | 9.984 | 11.271 | 21.255 |
| Veränderungen im Geschäftsjahr | |||
| Jahresüberschuss | 0 | 509 | 509 |
| Gesamtergebnis | 0 | 509 | 509 |
| Dividenden | 0 | -1.152 | -1.152 |
| Stand zum 30. Juni 2022 | 9.984 | 10.628 | 20.612 |
| TEUR | 01.01.- 30.06.2022 |
01.01.- 30.06.2021 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Steuern | 616 | 646 |
| Zinsergebnis | -312 | -293 |
| 304 | 353 | |
| Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 15 | 1.480 |
| Veränderung der sonstigen Vermögenswerte | 404 | 102 |
| Veränderung der Rückstellungen | -499 | -353 |
| Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -101 | -198 |
| Veränderung der sonstigen Verbindlichkeiten | 217 | 1.670 |
| 36 | 2.701 | |
| Einzahlungen für Zinsen | 343 | 352 |
| Auszahlungen für Ertragsteuern | -679 | -139 |
| -336 | 213 | |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 4 | 3.267 |
| Erhöhung der Forderungen aus CashManagement | 1.149 | -2.845 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | 1.149 | -2.845 |
| Auszahlungen für Dividenden | -1.152 | -422 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -1.152 | -422 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | 1 | 0 |
| Finanzmittelfonds am Anfang des Geschäftsjahres | 21 | 21 |
| Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres | 22 | 21 |
| Zusammensetzung des Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres | ||
| Liquide Mittel | 22 | 21 |
| 22 | 21 |
Die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877-, Bremen (BLG AG) hat als kapitalmarktorientiertes Unternehmen nach § 115 Abs. 1 WpHG einen Halbjahresfinanzbericht zu erstellen. Als Komplementärin der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, Bremen (BLG KG) ist die BLG AG Leitungsorgan der BLG KG. Nach § 290 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 290 Abs. 2 Nr. 2 HGB besteht ein beherrschender Einfluss auf die BLG KG und deren Tochterunternehmen. Gemäß § 290 Abs. 1 HGB ist die BLG AG danach verpflichtet, einen Konzernzwischenabschluss und einen Konzernzwischenlagebericht aufzustellen, so dass für den Halbjahresfinanzbericht zusätzlich § 117 WpHG gilt. Danach hat die BLG AG nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.07.2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards die International Financial Reporting Standards (IFRS) verbindlich anzuwenden.
IFRS 10 sieht bei der Entscheidung, ob Beherrschung vorliegt, eine stärkere Betonung der schwankenden Renditen und deren Beeinflussung vor. Die BLG AG erhält von der BLG KG eine Haftungsvergütung und eine Arbeitsvergütung, die vertraglich begrenzt sind. Die BLG AG partizipiert über diese Vergütungen nur in geringem Umfang am Ergebnis der BLG KG. Vor diesem Hintergrund sieht die BLG AG keine ausreichende Risikobelastung aus schwankenden Renditen nach IFRS 10.7 (b) und eine Beherrschung der BLG KG nicht als gegeben an. Da die BLG KG das einzige direkt verbundene Unternehmen der BLG AG ist, wurde der vorliegende Abschluss ohne konsolidierte Tochterunternehmen aufgestellt.
Während nach den handelsrechtlichen Kriterien gemäß § 290 HGB eine Beherrschung der BLG KG vorliegt und sich hieraus die Pflicht zur Finanzberichterstattung nach §§ 115 und 117 WpHG ergibt, liegt nach IFRS 10 keine Beherrschung der BLG KG vor, was sich auf den Inhalt der Finanzberichterstattung auswirkt.
Der verkürzte Zwischenabschluss der BLG AG für das erste Halbjahr 2022 wurde gemäß § 115 WpHG sowie unter Berücksichtigung des International Accounting Standards IAS 34 "Zwischenberichterstattung" und des Deutschen Rechnungslegungs Standards DRS 16 (2012) "Zwischenberichterstattung", zuletzt geändert am 22. September 2017, erstellt und enthält daher nicht sämtliche Informationen und Anhangangaben, die für einen Abschluss zum Ende des Geschäftsjahres erforderlich sind. Aus diesem Grund sollte der Zwischenabschluss im Zusammenhang mit dem testierten Abschluss zur Erfüllung der Konzernrechnungslegungspflicht der BLG AG zum 31. Dezember 2021 gelesen werden.
Der Zwischenabschluss wurde mit Ausnahme der nach IAS 34 nicht anwendbaren Regelungen in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten und veröffentlichten, zum 30. Juni 2022 verpflichtend anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) und deren Auslegung durch das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) aufgestellt. Es wurden bis auf die oben genannte Ausnahme alle IFRS und IFRIC beachtet, die veröffentlicht und im Rahmen des Endorsement-Verfahrens der Europäischen Union übernommen wurden und verpflichtend anzuwenden sind.
Das Geschäftsjahr der BLG AG entspricht dem Kalenderjahr.
Die unter HRB 4413 in das Handelsregister des Amtsgerichts Bremen eingetragene Gesellschaft BLG AG hat ihren Sitz in Bremen/Deutschland, Präsident-Kennedy-Platz 1.
Der Zwischenabschluss wird in Euro aufgestellt. Alle Angaben erfolgen in TEUR, sofern nicht anders angegeben.
Der Zwischenabschluss für das erste Halbjahr 2022 wurde weder geprüft noch einer prüferischen Durchsicht durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterzogen.
Die Abschlusserstellung in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert hinsichtlich einzelner Sachverhalte Einschätzungen und die Ausübung von Ermessen durch das Management, die Auswirkungen auf die im Zwischenabschluss ausgewiesenen Werte haben können.
Verkürzter Zwischenanhang Januar bis Juni 2022
Änderungen von Schätzungen haben sich gegenüber dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 insbesondere bei folgenden Bilanzposten bzw. Posten der Gesamtergebnisrechnung ergeben:
Die Höhe der Arbeitsvergütung ist abhängig von der Ergebnisentwicklung der BLG KG. Da sich im Ergebnis der BLG KG auch die Entwicklung in den Geschäftsbereichen auswirkt, erfolgt die Ermittlung der Arbeitsvergütung auf der Grundlage der für das Gesamtjahr erwarteten Arbeitsvergütung.
Die Bewertung der langfristigen personalbezogenen Rückstellungen (Pensionen) erfolgte nicht anhand externer Gutachten und bestätigter Aktivwerte, sondern durch unternehmensinterne Fortschreibung der Werte vom 31. Dezember 2021 auf Basis der zum Zwischenabschluss gültigen Zinssätze:
| Prozent | 30.06.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Diskontsatz | 3,5 | 1,6 |
| Gehaltssteigerungsrate | 2,0 | 2,0 |
| Rentensteigerungsrate | 2,0 | 2,0 |
Die übrigen versicherungsmathematischen Parameter wurden gegenüber dem Abschluss zum 31. Dezember 2021 unverändert beibehalten.
Bei den Rückstellungen für den Bonus des Vorstandes wurde bezogen auf die Langfrist- und Übergangskomponente für das Geschäftsjahr 2022 zunächst eine Zielerreichung von 100 Prozent unterstellt. Der Diskontierungszinssatz wurde aus vorhandenen Diskontierungszinssätzen für Pensionsverpflichtungen abgeleitet bzw. interpoliert (Langfristkomponente: 2,7 Prozent, Komponente aus der Übergangsregellung: 2,5 Prozent). Hinsichtlich der Kurzfristkomponente orientiert sich die unterstellte Zielerreichung für die Rückstellung an den erwarteten Ergebnissen der BLG-Gruppe. Der Diskontierungszinssatz der Rückstellungen für Langfristkomponenten bezogen auf das Geschäftsjahr 2021 wurde ebenfalls entsprechend aktualisiert (2,6 Prozent).
Ertragsteuern werden in jeder Berichtsperiode auf der Grundlage der Schätzung des Ertragsteuersatzes erfasst, der für das Gesamtjahr erwartet wird. Dieser Steuersatz wird auf das Vorsteuerergebnis des Zwischenabschlusses angewendet. Bei der Berechnung werden bereits geleistete Ertragsteuerzahlungen berücksichtigt.
Die vorgenommenen Schätzungen wurden weitgehend auf Basis von Erfahrungswerten und weiteren relevanten Faktoren unter Berücksichtigung der Fortführungsprämisse vorgenommen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den Schätzungen abweichen.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den bei der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 angewandten Methoden. Darüber hinaus hat die BLG AG die folgenden neuen/überarbeiteten und für die Gesellschaft relevanten Standards angewandt, die im Geschäftsjahr 2022 erstmalig verbindlich anzuwenden waren:
Die im Geschäftsjahr 2022 erstmalig anzuwendenden neuen / überarbeiteten und für die Geschäftstätigkeit der BLG AG relevanten Standards und Interpretationen haben keine Auswirkungen auf den Ansatz und die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden oder die Darstellung der Ertragslage sowie auf die Art und Weise der Veröffentlichung von Finanzinformationen der BLG AG ergeben. Eine Anpassung der Vorjahreswerte ist insoweit nicht erfolgt.
Von dem Wahlrecht der vorzeitigen Anwendung von Änderungen, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind, hat die BLG AG keinen Gebrauch gemacht.
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 mittels Division des Jahresüberschusses durch die durchschnittliche Anzahl der Aktien ermittelt. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie liegt für das erste Halbjahr 2022 bei EUR 0,13 (Vorjahr: EUR 0,14). Dieser Berechnung liegen der Jahresüberschuss von TEUR 509 (Vorjahr: TEUR 535) und die mit 3.840.000 unveränderte Zahl an Stammaktien zugrunde.
Für die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird die durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien um die Anzahl aller potenziell verwässernden Aktien berichtigt. Im Berichtshalbjahr ergab sich wie im Vorjahr keine betragsmäßige Abweichung zum unverwässerten Ergebnis. Das verwässerte Ergebnis je Aktie resultiert wie das unverwässerte Ergebnis je Aktie in voller Höhe aus fortgeführten Aktivitäten.
Die ordentliche Hauptversammlung der BLG AG hat am 1. Juni 2022 dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zugestimmt, den zum 31. Dezember 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn (nach HGB) in Höhe von TEUR 1.152 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,30 je Stückaktie (Vorjahr: EUR 0,11) zu verwenden. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von 99,8 Prozent. Die Dividende wurde entsprechend am 7. Juni 2022 an die Aktionär:innen ausgezahlt.
| TEUR | 01.01.- 30.06.2022 |
01.01.- 30.06.2021 |
|---|---|---|
| Erträge aus der Weiterbelastung für Vorstandsvergütungen |
2.653 | 2.896 |
| Vergütungen von der BLG KG |
659 | 641 |
| Erträge aus der Weiterbelastung von Aufsichtsratsvergütungen |
120 | 129 |
| Erträge aus Erstattungsansprüchen für Pensionsverpflichtungen |
28 | 192 |
| Erträge aus der Weiterbelastung von Aufwendungen |
2 | 59 |
| Erträge aus der Auflösung von Schulden |
0 | 39 |
| Übrige | 37 | 38 |
| Gesamt | 3.499 | 3.994 |
Die Bezüge der Vorstandsmitglieder sowie die Vergütungen des Aufsichtsrats werden auf Basis der gesellschaftsvertraglichen Regelungen durch die BLG KG erstattet. Die Vergütungen von der BLG KG beinhalten die ebenfalls gesellschaftsvertraglich geregelte Haftungsvergütung und Arbeitsvergütung für die Tätigkeit als Komplementärin der BLG KG.
Nicht als Personalaufwand erfasst sind Beträge, die sich aus der Aufzinsung der Personalrückstellungen ergeben. Diese sind als Bestandteil des Zinsergebnisses ausgewiesen.
| TEUR | 01.01.- 30.06.2022 |
01.01.- 30.06.2021 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 2.583 | 2.806 |
| Gesetzliche soziale Aufwendungen |
24 | 37 |
| Aufwendungen für Altersvorsorge |
3 | 136 |
| Gesamt | 2.610 | 2.979 |
Der Personalaufwand betrifft die Vergütung des Vorstands. Hierbei wurde für das erste Halbjahr 2022 das in der ordentlichen Hauptversammlung am 2. Juni 2021 gebilligte Vergütungssystem für den Vorstand unterstellt. Das geltende Vergütungssystem ist auch auf unserer Internetseite www.blg-logistics.com/ir (im Bereich Corporate Governance) wiedergegeben.
Januar bis Juni 2022
| TEUR | 01.01.- 30.06.2022 |
01.01.- 30.06.2021 |
|---|---|---|
| Administrationskosten | 378 | 377 |
| Vergütungen für den Aufsichtsrat |
120 | 129 |
| Sonstige personalbezogene Aufwendungen |
44 | 53 |
| Rechts-, Beratungs und Prüfungskosten |
44 | 46 |
| Weiterbelastete Aufwendungen für Beratung |
0 | 57 |
| Gesamt | 586 | 662 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen wie im Vorjahr in voller Höhe gegen die BLG KG.
Die langfristigen sonstigen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 444 (Vorjahr: TEUR 1.039) betreffen Erfüllungsansprüche aus Pensionsverpflichtungen und aus Vergütungsverpflichtungen gegen die BLG KG.
Die kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
| TEUR | 30.06.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Cash Management gegen die BLG KG |
17.490 | 18.639 |
| Kurzfristige Ausleihungen an die BLG KG |
5.227 | 5.227 |
| Aufwendungen aus der an die BLG KG geleistete Geschäftsbesorgungsvergütung |
190 | 0 |
| Gesamt | 22.907 | 23.866 |
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die sonstigen Vermögenswerte dienen nicht als Sicherheiten für Verbindlichkeiten.
Die Aufgliederung und Entwicklung des Eigenkapitals in den ersten sechs Monaten der Jahre 2022 und 2021 ist als eigenständiger Bestandteil des Zwischenabschlusses in der Eigenkapitalveränderungsrechnung zum 30. Juni 2022 dargestellt.
| TEUR | 30.06.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus ausstehenden Rechnungen |
293 | 395 |
| Verbindlichkeiten Dritte | 5 | 4 |
| Gesamt | 298 | 399 |
Die langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten betreffen den langfristigen Bonus des Vorstands.
Die kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt auf:
| TEUR | 30.06.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Kalkulierte Rückzahlungsver pflichtungen aus der vereinnahmten Haftungsvergütung |
531 | 0 |
| Verbindlichkeiten für Vergütungen des Vorstands |
520 | 1.276 |
| Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer |
135 | 224 |
| Übrige | 22 | 100 |
| Gesamt | 1.208 | 1.600 |
Die BLG AG umfasst keine operativen Segmente im Sinne von IFRS 8, da sie ausschließlich als geschäftsführende Komplementärin der BLG KG tätig ist und keine Umsatzerlöse erwirtschaftet. Aus diesem Grund entfällt eine Segmentberichterstattung.
In der nachfolgenden Tabelle werden die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte (ausschließlich aus der Kategorie "Fortgeführte Anschaffungskosten") und finanziellen Verbindlichkeiten (ausschließlich aus der Kategorie "Finanzielle Verbindlichkeiten zu Anschaffungskosten") zusammengestellt. Da diese ganz überwiegend kurzfristig fällig sind, resultieren aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert keine wesentlichen Effekte und der Buchwert stellt somit einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dar. Bei den langfristigen Vergütung des Vorstands betreffenden sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten entspricht der Buchwert annähernd dem beizulegenden Zeitwert aufgrund der regelmäßigen Anpassung der Diskontierungszinssätze. Aus diesen Gründen wird auf die Angabe von Zeitwerten sowie auf die Einstufung in eine fair-value-Hierarchie verzichtet.
| Aktiva TEUR |
Buchwerte 30.06.2022 |
Buchwerte 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden |
||
| kurzfristig | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
279 | 294 |
| Übrige sonstige kurzfristige Vermögenswerte |
22.907 | 23.866 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
22 | 21 |
| Gesamt | 23.208 | 24.181 |
| Passiva TEUR Finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden |
Buchwerte 30.06.2022 |
Buchwerte 31.12.2021 |
| langfristig | ||
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten |
2.372 | 1.764 |
| kurzfristig | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
298 | 399 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten |
1.073 | 1.377 |
| Gesamt | 3.743 | 3.540 |
Zwischenlagebericht Zwischenabschluss Weitere Informationen Verkürzter Zwischenanhang Januar bis Juni 2022
Die Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin der BLG KG. Eine Kapitaleinlage ist nicht zu leisten. Das Risiko einer Inanspruchnahme ist gegenwärtig nicht erkennbar.
Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen liegen zum 30. Juni 2022 nicht vor.
Die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) ist Mehrheitsgesellschafter der BLG AG mit einem Anteil am gezeichneten Kapital von 50,4 Prozent und hat aufgrund des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021 eine Dividende erhalten.
Für die Übernahme der Komplementärfunktion in der BLG KG sowie der Leitungsfunktion der BLG-Gruppe hat die BLG AG eine Haftungsvergütung und eine Geschäftsführungsvergütung erhalten. Zusätzlich wurden der Gesellschaft unmittelbar aus der geschäftsführenden Tätigkeit bei der BLG KG entstehende Aufwendungen von dieser erstattet. Dies betrifft im Wesentlichen die Bezüge der Vorstandsmitglieder sowie die Vergütungen des Aufsichtsrats. Wir verweisen hierzu auch auf die Ausführungen in Erläuterung Nummer 4.
Weitere wesentliche Änderungen bezüglich der Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen haben sich gegenüber dem 31. Dezember 2021 nicht ergeben.
In der personellen Zusammensetzung des Vorstands haben sich im Berichtszeitraum bis zur Aufstellung folgende Änderungen gegenüber dem 31. Dezember 2022 ergeben:
In seiner Sitzung am 24. Februar 2022 hat der Aufsichtsrat beschlossen, den Vertrag mit Herrn Frank Dreeke um zwei Jahre, bis zu Erreichung der Regelaltersgrenze für Vorstandsmitglieder, zu verlängern. Er ist nunmehr bestellt bis zum 31. Dezember 2024.
Frau Andrea Eck, ursprünglich bestellt bis 31. Dezember 2024, verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch zum 31. Dezember 2022. Sie legt ihr Vorstandsamt mit Ablauf des 31. August 2022 nieder. Der Vorstandsvorsitzende, Herr Frank Dreeke, übernimmt übergangsweise die Leitung des Geschäftsbereichs AUTOMOBILE. Mit Frau Andrea Eck getroffene Abfindungsvereinbarungen wirken sich finanziell nicht auf die BLG AG aus, da diese von der BLG KG erstattet werden.
In der personellen Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat sich im Berichtszeitraum bis zur Aufstellung folgende Änderung ergeben:
Mit Wirkung zum 28. Februar 2022 hat Frau Vera Visser ihr Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Für die Nachfolge ist Herr Martin Peter durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 11. März 2022 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden.
Mit Wirkung zum 15. Juli 2022 hat Herr Udo Klöpping sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Ein:e Nachfolger:in wird zu gegebener Zeit bestimmt.
Zwischen dem Ende des ersten Halbjahres 2022 und der Aufstellung des Zwischenabschlusses am 30. August 2022 haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung ergeben.
Bremen, 30. August 2022
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-
DER VORSTAND
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Zwischenberichterstattung der verkürzte Zwischenabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Zwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gruppe so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Bremen, den 30. August 2022
DER VORSTAND
Frank Dreeke Michael Blach Andrea Eck Christine Hein Matthias Magnor Ulrike Riedel
Vorstandsvorsitzender Geschäftsbereich Geschäftsbereich Finanzen Geschäftsbereich Arbeitsdirektorin
CONTAINER AUTOMOBILE CONTRACT
April 2023 Veröffentlichung Geschäftsbericht 2022
Juni 2023 Ordentliche Hauptversammlung 2023
Juni 2023 Zahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2022
September 2023 Zwischenbericht Januar bis Juni 2023
Zwischenlagebericht Zwischenabschluss Weitere Informationen Finanzkalender Kontakt/Impressum
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- Präsident-Kennedy-Platz 1 28203 Bremen Deutschland www.blg-logistics.com
Investor Relations Marco Tschöpe Ole Kindt Telefon: +49 421 398 3756 E-Mail: [email protected] www.blg-logistics.com/ir
Projektkoordination und Umsetzung Ole Kindt
Titelbild: Marcus Meyer
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Dieser Bericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf aktuellen Einschätzungen des Managements über künftige Entwicklungen beruhen. Solche Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheiten, die außerhalb der Möglichkeiten der BLG AG bezüglich einer Kontrolle oder präzisen Einschätzung liegen, wie beispielsweise das zukünftige Marktumfeld und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, das Verhalten der übrigen Marktteilnehmer, die erfolgreiche Integration von Neuerwerben und Realisierung der erwarteten Synergieeffekte sowie Maßnahmen staatlicher Stellen. Sollte einer dieser oder andere Unsicherheitsfaktoren und Unwägbarkeiten eintreten oder sollten sich die Annahmen, auf denen diese Aussagenbasieren, als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen Aussagen explizit genannten oder implizit enthaltenen Ergebnissen abweichen. Es ist von der BLG AG weder beabsichtigt noch übernimmt die BLG AG eine gesonderte Verpflichtung, zukunftsbezogene Aussagen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Datum dieses Berichts anzupassen.
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