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Bremer Lagerhaus Gesellschaft AG von 1877

Governance Information Dec 30, 2008

4572_cgr_2008-12-30_c8ab1942-8bf5-47e8-aef1-ee70bf5d6cf8.pdf

Governance Information

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Entsprechenserklärung der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT – Aktiengesellschaft von 1877 – zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 6. Juni 2008

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT – Aktiengesellschaft von 1877 – haben am 19. Dezember 2008 die 7. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 6. Juni 2008 abgegeben. Die Erklärung lautet:

Die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT – Aktiengesellschaft von 1877 – hat den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex mit nachfolgenden Ausnahmen entsprochen und wird den Empfehlungen mit nachfolgenden Ausnahmen während des Erklärungszeitraums entsprechen:

1. Ziffer 2.3.4

"Die Gesellschaft sollte den Aktionären die Verfolgung der Hauptversammlung über moderne Kommunikationsmedien (z. B. Internet) ermöglichen."

Weit über 85 % unserer Aktionäre besuchen die jährlichen Hauptversammlungen. Der zu erwartende Nutzen bzw. die Annahme dieser Medien durch die Aktionäre stehen in keinem angenommenen Verhältnis zu den Kosten. Derzeit wird von der Nutzung weiterer Kommunikationsmedien Abstand genommen.

2. Ziffer 5.3.2, Satz 1

"Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) einrichten, der sich insbesondere mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements und der Compliance, der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrages an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung befasst."

Die Befugnisse eines Prüfungsausschusses (Audit Committee) hat der Aufsichtsrat dem Bilanzausschuss des Aufsichtsrates übertragen.

3. Ziffer 5.3.3

Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt.

Die Befugnisse des Nominierungsausschusses hat der Aufsichtsrat dem Personalausschuss übertragen.

4. Ziffer 7.1.2, Satz 2

"Der Konzernabschluss soll binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die Zwischenberichte sollen binnen von 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein."

Die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT – Aktiengesellschaft von 1877 – kann momentan nicht alle empfohlenen Fristen einhalten. Mittelfristig ist die vollständige Verfolgung dieser Empfehlung jedoch geplant. Der Konzernabschluss wird innerhalb von 4 Monaten nach Geschäftsjahresende veröffentlicht.

Bremen, im Dezember 2008

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT

  • Aktiengesellschaft von 1877 -

Der Vorstand und der Aufsichtsrat

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