Earnings Release • May 5, 2012
Earnings Release
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BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877–, Bremen
| I. Quartal: | plankonforme positive Ergebnisentwicklung keine Risiken erkennbar |
|
|---|---|---|
| Gesamtjahr 2012: | Ausblick bestätigt |
| Zwischenlagebericht für das I. Quartal 2012 |
2 |
|---|---|
| Bilanz zum 31. März 2012 |
12 |
| Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2012 |
14 |
| Versicherung der gesetzlichen Vertreter zum Zwischenabschluss und Zwischenlagebericht |
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| per 31. März 2012 | 15 |
| Verkürzter Anhang für den Zwischenabschluss zum 31. März 2012 |
16 |
BLG AutoRail – Standort Falkenberg
Die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877–, Bremen, ist ausschließlich persönlich haftende Gesellschafterin der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, Bremen. Diese unterhält eine Zweigniederlassung in Bremerhaven. Die vielfältigen Logistikdienstleistungen der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG werden in den drei Geschäftsbereichen AUTOMOBILE, CONTRACT und CONTAINER über die operativen Tochtergesellschaften und Beteiligungen erbracht.
Die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– hat entsprechend dem Gesellschaftsvertrag keine Kapitaleinlage in die BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG geleistet und ist an deren Gewinn nicht beteiligt. Sämtliche Kommanditanteile der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG werden von der Freien Hansestadt Bremen – Stadtgemeinde – gehalten und werden in unserem Konzernabschluss als "Anteile nicht beherrschender Gesellschafter" ausgewiesen.
Neben dem üblichen Kostenersatz erhält die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– von der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG eine Haftungsvergütung in Höhe von fünf Prozent ihres im Jahresabschluss des jeweiligen Vorjahres ausgewiesenen Eigenkapitals im Sinne der §§ 266 ff. HGB. Die Haftungsvergütung ist unabhängig vom Jahresergebnis der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG zu zahlen.
Daneben erhält die BREMER LAGERHAUS-GESELL-SCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– eine Arbeitsvergütung in Höhe von fünf Prozent des Jahresüberschusses der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG vor Abzug dieser Arbeitsvergütung. Die Arbeitsvergütung beträgt mindestens TEUR 256 und höchstens TEUR 2.500.
Zusätzlich werden alle unserer Gesellschaft unmittelbar aus der geschäftsführenden Tätigkeit bei der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG entstehenden Aufwendungen von dieser erstattet.
Weitere Angaben zu Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen finden sich im verkürzten Anhang.
Entsprechend ihrer Konzernfunktion hat die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– sämtliche ihr zur Verfügung stehenden Finanzmittel an die BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG zur anteiligen Finanzierung des zur Leistungserfüllung notwendigen Working Capital ausgeliehen. Die Abwicklung erfolgt im Wesentlichen über das zentrale Cash Management der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, in das die Gesellschaft einbezogen ist. Die Verzinsung der zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt unverändert zu marktüblichen Konditionen. Die Geldanlage ist risikoarm.
Insgesamt bewegten sich die oben genannten Vergütungen für das I. Quartal 2012 plankonform und liegen über dem Vorjahresniveau. Dies ist im Wesentlichen auf mengenbedingte positive Ergebniseffekte des Geschäftsbereichs CONTAINER zurückzuführen, die sich entsprechend auf das Ergebnis der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG ausgewirkt haben.
Die Gesellschaft hat in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. März 2012 einen Überschuss von EUR 0,5 Mio. (Vorjahr: EUR 0,4 Mio.) erzielt.
Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 31. Mai 2012 vorschlagen, eine Dividende von EUR 0,40 je Stückaktie (Vorjahr: EUR 0,30 je Stückaktie) auszuschütten. Damit setzt die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– ihre solide Dividendenpolitik der Vorjahre fort und zahlt insgesamt TEUR 1.536 an ihre Aktionäre aus. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von 69 Prozent.
Zum 31. März 2012 schloss der Kurs der BLG-Aktie nach einem zwischenzeitlichen Anstieg im ersten Quartal bis auf EUR 8,56 mit durchschnittlich EUR 8,43 an den notierten Börsen, was gegenüber dem Jahresschlusskurs von durchschnittlich EUR 8,06
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pro Aktie einen Anstieg um 4,6 Prozent bedeutet. Bezogen auf diesen Kurs ergibt sich im Geschäftsjahr 2011 eine Dividendenrendite von 4,7 Prozent.
Corporate Governance umfasst das gesamte System der Leitung und Überwachung eines Unternehmens einschließlich der Organisation des Unternehmens, seiner geschäftspolitischen Grundsätze und Leitlinien sowie des Systems der internen und externen Kontroll- und Überwachungsmechanismen. Corporate Governance strukturiert eine verantwortliche, an den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft und auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Leitung und Führung des Unternehmens.
Der Gestaltungsrahmen für die Corporate Governance der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– ergibt sich aus dem deutschen Recht, insbesondere dem Aktien-, Mitbestimmungs- und Kapitalmarktrecht, sowie der Satzung der Gesellschaft und dem Deutschen Corporate Governance Kodex.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– haben zum 19. Dezember 2011 die 10. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 abgegeben. Die Erklärung ist den Aktionären im Internet unter www.blg.de dauerhaft zugänglich gemacht worden.
Nachhaltige Wertschöpfung und verantwortliche Unternehmensführung sind wesentliche Elemente der Unternehmenspolitik der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877–. Die Grundlage hierfür bildet der vertrauensvolle Umgang mit Kunden, Geschäftspartnern, Mitarbeitern und Aktionären. Dazu zählt neben der Einhaltung von Gesetzen auch die Einhaltung des konzerneinheitlichen Verhaltenskodex (Code of Ethics).
Der Kodex zielt darauf ab, Fehlverhalten zu vermeiden und ethisches Verhalten sowie vorbildliches und verantwortliches Handeln zu fördern. Er richtet sich an Vorstand, Führungskräfte und Mitarbeiter gleichermaßen und soll als Orientierung für regelkonformes und einheitliches Verhalten dienen.
Der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– ist durch das deutsche Gesellschaftsrecht ein duales Führungssystem mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat gesetzlich vorgegeben. Vorstand und Aufsichtsrat der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– arbeiten bei der Leitung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen.
Der Vorstand der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und vertritt die Gesellschaft bei Geschäften mit Dritten. Er besteht aus sechs Mitgliedern und ist im Unternehmensinteresse sowie im Sinne des Stakeholder-Ansatzes dem Ziel einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts verpflichtet.
Der Vorstand trifft seine Entscheidungen durch Beschluss grundsätzlich mit Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften monatlich, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements und stimmt mit dem Aufsichtsrat die strategische Ausrichtung des Unternehmens ab. Für bestimmte, in der Satzung der BLG festgelegte Geschäfte muss der Vorstand vor deren Abschluss die Zustimmung des Aufsichtsrats einholen. Dazu gehören unter anderem der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensteilen sowie die Emission von Anleihen und vergleichbaren Finanzinstrumenten.
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Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften für die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind die §§ 84, 85 AktG. Für die Änderung der Satzung sind die §§ 133, 179 AktG sowie § 15 der Satzung maßgeblich.
Der Aufsichtsrat der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung stets eingebunden.
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Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 9.984.000,00 und ist eingeteilt in 3.840.000 stimmberechtigte auf den Namen lautende Stückaktien. Die Übertragung der Aktien bedarf gemäß § 5 der Satzung der Zustimmung der Gesellschaft.
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Beschränkungen oder Vereinbarungen zwischen Aktionären, die Stimmrechte betreffen, sind dem Vorstand der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– nicht bekannt. Eine Höchstgrenze für Stimmrechte eines Aktionärs oder Sonderrechte, insbesondere solche, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. Damit ist das Prinzip "one share, one vote" vollständig umgesetzt.
Die Aktionäre nehmen ihre Mitverwaltungsund Kontrollrechte in der Hauptversammlung wahr. § 19 der Satzung bestimmt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um als Aktionär an der Hauptversammlung teilzunehmen und sein Stimmrecht auszuüben. Gegenüber der Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist.
Jeder im Aktienregister eingetragene Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, dort das Wort zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten zu ergreifen und Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Hauptversammlung beschließt insbesondere über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Verwendung des Bilanzgewinns, Kapitalmaßnahmen, die Ermächtigung zu Aktienrückkäufen sowie Änderungen der Satzung.
Aktionäre, deren Anteil am Grundkapital drei Prozent überschreitet, sind die Freie Hansestadt Bremen – Stadtgemeinde –, die Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg – Girozentrale –, Bremen, und die Finanzholding der Sparkasse in Bremen, Bremen; Einzelheiten dazu finden sich im verkürzten Anhang.
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) grundsätzlich verpflichtet, eigene Geschäfte mit Aktien der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente offenzulegen.
Im Rahmen ihrer Meldepflichten haben die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft sowie den Organen nahe stehende Personen im Berichtszeitraum keinen Erwerb von Aktien sowie keine Veräußerung von Aktien der BREMER LAGER-HAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– mitgeteilt.
Der Aktienbesitz der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder insgesamt beträgt weniger als ein Prozent der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien.
Der Aufsichtsrat berät und beschließt auf Vorschlag des Personalausschusses über das Vergütungssystem für den Vorstand einschließlich der wesentlichen Vertragselemente und überprüft es regelmäßig. Kriterien für die Angemessenheit der Vorstandsvergütung sind die Aufgaben und die persönliche Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds, die wirtschaftliche und finanzielle Lage, die Größe und die globale Ausrichtung des Unternehmens sowie die nachhaltige Unternehmensentwicklung. Die Vergütung ist so bemessen, dass sie im internationalen und nationalen Vergleich wettbewerbsfähig ist und damit einen Anreiz für engagierte und erfolgreiche Arbeit bietet. Der Personalausschuss überprüft regelmäßig, ob die Vorstandsvergütung angemessen ist, und berücksichtigt dabei Ergebnis, Branche und Zukunftsaussichten des Unternehmens.
Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus dem Jahresgrundgehalt, der variablen Jahrestantieme und der variablen nachhaltigen Tantieme.
Das Grundgehalt wird als erfolgsunabhängige Vergütung monatlich anteilig gezahlt. Darüber hinaus sieht die Vergütungsregelung der Vorstandsmitglieder übliche Nebenleistungen wie die Stellung eines Dienstwagens oder Kostenerstattung einer Gesundheitsvorsorgeuntersuchung vor. Die Nebenleistungen beinhalten auch die Übernahme der Prämien für eine angemessene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Darüber hinaus besteht für die Mitglieder des Vorstands eine eigenständige Selbstbehaltversicherung in der gemäß § 93
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Abs. 2 Satz 3 AktG vorgeschriebenen Höhe, die den Bedingungen des D & O Hauptversicherungsvertrags folgt. Zusätzlich erhalten Mitglieder des Vorstands für Aufsichtsratstätigkeiten bei Konzerngesellschaften Vergütungen.
Neben dem jährlichen Festgehalt sehen die Verträge eine vom Ergebnis des Konzerns vor Steuern abhängige variable Vergütung vor, die für den Gesamtvorstand auf maximal 3,5 Prozent des Konzernergebnisses vor Ertragsteuern (EBT) begrenzt ist. Aus dem verfügbaren Tantiemebudget erhalten die Vorstände eine Jahrestantieme, die durch Höchstbeträge begrenzt ist, über die der Personalausschuss entscheidet und dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung empfiehlt.
Sofern das Tantiemebudget nach Gewährung der variablen Jahrestantieme noch nicht ausgeschöpft ist, steht der verbleibende Restbetrag für die variable nachhaltige Tantieme zur Verfügung. Diese wird in Abhängigkeit von der Erreichung des Konzernergebnisses vor Ertragsteuern (EBT) in den drei Folgejahren auf Basis der im Aufsichtsrat verabschiedeten Planung gewährt. Weiteres
Kriterium ist das Erreichen des Return on Capital Employed (ROCE) auf Basis der mit dem Aufsichtsrat vereinbarten Dreijahresplanung. Damit stimmen die Kriterien für die Gewährung der Tantieme als Leistungsanreiz mit den im Konzern verwendeten Steuerungskennzahlen überein.
Die Auszahlung der variablen nachhaltigen Vergütung erfolgt jeweils im dritten Folgejahr, sofern die Kriterien der Nachhaltigkeit erfüllt sind. Die nachhaltige Tantieme wird aus dem verfügbaren Tantiemebudget gewährt und ist durch Höchstbeträge begrenzt, über die der Personalausschuss entscheidet und dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung empfiehlt. Bei Nichterreichung der Kriterien kann die variable nachhaltige Vergütung entsprechend prozentual gekürzt werden.
Vorstandsverträge, die mit Wirkung ab dem 1. Januar 2011 abgeschlossen worden sind, sehen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund eine Abfindungszahlung von zwei Jahresvergütungen vor. Sofern die Restlaufzeit
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Ankunft der ersten Containerbrücken für den EUROGATE Container Terminal Wilhelmshaven
des Vertrags weniger als zwei Jahre beträgt, ist die Abfindung zeitanteilig zu berechnen; die Abfindung beträgt in diesem Fall jedoch mindestens eine Jahresvergütung. Die Höhe der Abfindung bestimmt sich grundsätzlich nach der Summe aus Grundgehalt und variabler Jahrestantieme ohne Sachbezüge und sonstige Nebenleistungen für das letzte volle Geschäftsjahr vor dem Ende des Anstellungsvertrags. Entschädigungsvereinbarungen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Übernahmeangebots bestehen nicht.
Den Mitgliedern des Vorstands wurden Pensionsansprüche eingeräumt, die zum Teil gegen Gesellschaften des BLG-Konzerns (BLG) bestehen. Im Übrigen richten sich die Ansprüche gegen Dritte. Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Vorstandsmitgliedern richten sich ebenfalls gegen Dritte.
Die derzeit tätigen Mitglieder des Vorstands sind grundsätzlich berechtigt, nach Ausscheiden aus dem BLG-Konzern Pensionsleistungen zu beziehen, jedoch nicht vor Erreichen des 63. Lebensjahres. Leistungsorientierte Versorgungszusagen aus der Zeit vor dem 1. Januar 1998 bestehen gegen Dritte. Der jährliche Pensionsanspruch aus leistungsorientierten Versorgungszusagen beträgt zwischen 40 und 60 Prozent vom ruhegeldfähigen Jahreseinkommen, das deutlich unterhalb des jeweiligen Jahresgrundgehalts (feste Vergütung eines Vorstands) liegt. Die ruhegeldfähigen Jahreseinkommen der Vorstände werden analog zu den Tariferhöhungen des ZDS Zentralverband der Deutschen Seehafenbetriebe angepasst.
Für Herrn Mekelburg besteht ergänzend eine ähnlich bemessene leistungsorientierte Versorgungszusage der BLG. Für Herrn Aden bestehen ausschließlich leistungsorientierte Versorgungszusagen der BLG, die vergleichbar strukturiert sind. Für Herrn Dr.-Ing. Lieberoth-Leden besteht keine Versorgungszusage.
Darüber hinaus ist es Vorstandsmitgliedern möglich, leistungsorientierte Versorgungszusagen durch Entgeltumwandlungen zu erwerben.
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Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 17 der Satzung der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– geregelt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält EUR 5.000,00, der Vorsitzende das Dreifache, sein Stellvertreter sowie der Vorsitzende des Prüfungsausschusses und der Vorsitzende des Personalausschusses, sofern er nicht zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats ist, das Doppelte des Betrags. Mitglieder des Prüfungsausschusses und des Personalausschusses erhalten zusätzlich EUR 1.000,00 pro Jahr.
Mitglieder des Aufsichtsrats, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten die Vergütung zeitanteilig. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine auf den Unternehmenserfolg bezogene variable Vergütung. Diese errechnet sich in Abhängigkeit vom Konzernergebnis (EBT) wie folgt: übersteigt das Konzernergebnis den Betrag von EUR 20 Mio., erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats 0,2 Prozent des Konzernergebnisses. Von diesem Betrag erhält das einzelne Mitglied des Aufsichtsrats 1/20. Der
Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält 3/20, sein Stellvertreter sowie der Vorsitzende des Prüfungsausschusses und der Vorsitzende des Personalausschusses, sofern er nicht zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats ist, 2/20 dieses Betrags.
Zusätzlich erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 500,00 pro Sitzung, gegebenenfalls darüber hinausgehende Aufwendungen werden in der nachgewiesenen Höhe erstattet.
Risiken für die Gesellschaft ergeben sich aus der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, Bremen. Das Risiko einer Inanspruchnahme ist nicht erkennbar. Ein Risiko, aber auch eine Chance besteht in der Ergebnisentwicklung der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, von der die Höhe der Arbeitsvergütung der Gesellschaft abhängt. Ein Ausfallrisiko resultiert grundsätzlich aus den Forderungen aus Darlehen und dem Cash Management gegen die BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG.
Ausgehend von der Ergebnisentwicklung für das I. Quartal 2012 halten wir an den im Lagebericht 2011 getroffenen Aussagen fest und erwarten für das Gesamtjahr ein über dem Vorjahr liegendes Ergebnis.
Tripoden-Lagerung auf der ABC-Halbinsel des AutoTerminals Bremerhaven
Dieser Zwischenbericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf aktuellen Einschätzungen des Managements über künftige Entwicklungen beruhen. Solche Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheiten, die außerhalb der Möglichkeiten von der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– bezüglich einer Kontrolle oder präzisen Einschätzung liegen, wie beispielsweise das zukünftige Marktumfeld und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, das Verhalten der übrigen Marktteilnehmer, die erfolgreiche Integration von Neuerwerben und Realisierung der erwarteten Synergieeffekte sowie Maßnahmen staatlicher Stellen. Sollte einer dieser oder andere Unsicherheitsfaktoren und Unwägbarkeiten eintreten oder sollten sich Annahmen, auf denen diese Aussagen basieren, als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen Aussagen explizit genannten oder implizit enthaltenen Ergebnissen abweichen. Es ist von der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von
1877– weder beabsichtigt, noch übernimmt die BREMER LAGERHAUS-GESELL-SCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– eine gesonderte Verpflichtung, zukunftsbezogene Aussagen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Datum dieses Berichts anzupassen.
Aus technischen Gründen (z. B. Umwandlung von elektronischen Formaten) kann es zu Abweichungen zwischen den in diesem Zwischenbericht enthaltenen und den zum Unternehmensregister eingereichten Rechnungslegungsunterlagen kommen. In diesem Fall gilt die zum Unternehmensregister eingereichte Fassung als die verbindliche Fassung.
Der Zwischenbericht liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor; bei Abweichungen geht die deutsche Fassung des Zwischenberichts der englischen Übersetzung vor.
Der Zwischenbericht steht in beiden Sprachen im Internet unter www.blg.de zum Download bereit.
| A k t i v a | 31.03.2012 | 31.12.2011 |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| A. Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 18.472.199,28 | 17.983.480,30 |
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 14.618,43 | 902,38 |
| 18.486.817,71 | 17.984.382,68 | |
| II. Guthaben bei Kreditinstituten | 22.034,70 | 22.034,70 |
| 18.508.852,41 | 18.006.417,38 | |
| 18.508.852,41 | 18.006.417,38 | |
| P a s s i v a 31.03.2012 |
31.12.2011 |
|---|---|
| EUR | EUR |
| A. Eigenkapital | |
| I. Gezeichnetes Kapital 9.984.000,00 |
9.984.000,00 |
| II. Gewinnrücklagen | |
| 1. Gesetzliche Rücklage 998.400,00 |
998.400,00 |
| 2. Andere Gewinnrücklagen 4.588.547,79 |
4.588.547,79 |
| III. Bilanzgewinn 2.064.779,34 |
1.536.000,00 |
| 17.635.727,13 | 17.106.947,79 |
| B. Rückstellungen | |
| 1. Steuerrückstellungen 210.238,16 |
332.400,00 |
| 2. Sonstige Rückstellungen 638.290,00 |
495.000,00 |
| 848.528,16 | 827.400,00 |
| C. Verbindlichkeiten | |
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.562,44 |
7.387,16 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 |
571,20 |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten 22.034,68 |
64.111,23 |
| 24.597,12 | 72.069,59 |
| 18.508.852,41 | 18.006.417,38 |
| 01.01. - 31.03.2012 EUR |
01.01. - 31.03.2011 EUR |
||
|---|---|---|---|
| 1. | Vergütungen der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG | 651.336,75 | 513.042,00 |
| 2. | Sonstige betriebliche Erträge | 84.700,00 | 78.800,00 |
| 736.036,75 | 591.842,00 | ||
| 3. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | -236.981,44 | -228.242,22 |
| 4. | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 134.731,35 | 132.499,86 |
| 5. | Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 633.786,66 | 496.099,64 |
| 6. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -105.007,32 | -82.932,95 |
| 7. | Überschuss des Berichtszeitraumes | 528.779,34 | 413.166,69 |
| 8. | Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 1.536.000,00 | 1.152.000,00 |
| 9. | Bilanzgewinn | 2.064.779,34 | 1.565.166,69 |
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Zwischenberichterstattung der Zwischenabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Zwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Bremen, den 11. Mai 2012
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877–
Mekelburg Onnen Schiffer
Aden Kuhr Dr.-Ing. Lieberoth-Leden
BLG-Mitarbeiterin im LC Bremen
Der Zwischenabschluss ist gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des Aktiengesetzes sowie des Wertpapierhandelsgesetzes unter Beachtung der Regelungen der Satzung sowie der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex erstellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Zwischenabschluss und Zwischenlagebericht zum 31. März 2012 wurden weder entsprechend § 317 HGB geprüft noch einer prüferischen Durchsicht durch den Abschlussprüfer unterzogen.
Die bei der Erstellung des Zwischenabschlusses zum 31. März 2012 angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den bei der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 angewandten Methoden. Dies gilt auch für die Vergleichsinformation des Zwischenabschlusses zum 31. März 2011.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in voller Höhe gegenüber der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG. Es handelt sich mit TEUR 5.227 (31. Dezember 2011: TEUR 5.227) um kurzfristige Darlehen. Auf Forderungen aus Cash Management entfallen TEUR 10.140 (31. Dezember 2011: TEUR 10.377). Weitere TEUR 3.105 (31. Dezember 2011: TEUR 2.379) betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
In den sonstigen Vermögensgegenständen werden zum 31. März 2012 Vorsteuern mit Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer verrechnet.
Das Grundkapital beträgt EUR 9.984.000,00 und ist eingeteilt in 3.840.000 stimmberechtigte auf den Namen lautende Stückaktien. Die Übertragung der Aktien bedarf gemäß § 5 der Satzung der Zustimmung der Gesellschaft.
Die gesetzliche Rücklage ist mit einem Betrag von EUR 998.400,00 vollständig dotiert.
In die anderen Gewinnrücklagen wurden per 31. Dezember 2011 TEUR 680 eingestellt.
Die sonstigen Rückstellungen stellen mit TEUR 308 (31. Dezember 2011: TEUR 293) Vorsorge für Kosten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung, der Veröffentlichung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie der Prüfung dar. Hiervon betreffen TEUR 85 das Jahr 2012. Weitere TEUR 53 (31. Dezember 2011: TEUR 202) sind für fixe und variable Aufsichtsratsvergütungen zurückgestellt worden. Insgesamt beträgt die Rückstellung für Aufsichtsratsvergütungen zum 31. März 2012 somit TEUR 255. Darüber hinaus wurden TEUR 75 für Administrationskosten zurückgestellt.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zum 31. Dezember 2011 resultierten in voller Höhe aus Lieferungen und Leistungen.
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Die Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin bei der Tochtergesellschaft BLG LO-GISTICS GROUP AG & Co. KG, Bremen. Eine Kapitaleinlage ist nicht zu leisten. Das Risiko einer Inanspruchnahme ist aufgrund der Eigenkapitalausstattung und der für die Folgejahre erwarteten positiven Ergebnisse der BLG LOGI-STICS GROUP AG & Co. KG nicht erkennbar.
AutoTerminal Bremerhaven.
Der Ausweis beinhaltet die gesellschaftsvertraglich geregelte Haftungsvergütung und Arbeitsvergütung für die Tätigkeit als Komplementärin der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG.
Unter diesen beiden Posten werden Aufsichtsratsvergütungen von TEUR 65 (Vorjahr: TEUR 59) ausgewiesen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind darüber hinaus Zuführungen zu Rückstellungen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sowie der Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses in Höhe von TEUR 85 enthalten. Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Administrationskosten.
Auf der Containerbrücke alles fest im Blick
Von den Zinserträgen stammen TEUR 135 (Vorjahr: TEUR 132) aus verbundenen Unternehmen.
Es wird ein Aufwand aus Steuern vom Einkommen und vomErtrag in Höhe von TEUR 105 (Vorjahr: TEUR 83) ausgewiesen.
Die Ertragsteuern (Körperschaftsteuer) werden in jeder Berichtsperiode auf der Grundlage der Schätzung des Ertragsteuersatzes erfasst, der für das Gesamtjahr erwartet wird. Dieser Steuersatz wird auf das Vorsteuerergebnis des Zwischenabschlusses angewendet.
Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte liegen zum 31. März 2012 nicht vor.
Im Zwischenabschluss zum 31. März 2012 sind keine Sonstigen finanziellen Verpflichtungen zu berücksichtigen.
Nahe stehende Unternehmen und Personen stellen insbesondere Mehrheitsgesellschafter, nicht in den Konzernabschluss einbezogene bzw. nicht mittel- oder unmittelbar in 100-prozentigem Anteilsbesitz stehende Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen, assoziierte Unternehmen und Personen in Schlüsselpositionen wie Vorstand, Aufsichtsrat und Führungskräfte der Ebene 1 sowie deren nahe Familienangehörige dar.
BLG-Autotransporter auf dem AutoTerminal Bremerhaven
Die gesellschaftsrechtliche Verflechtung des BLG-Konzerns mit der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– als Komplementärin ohne Einlage und der Freie Hansestadt Bremen – Stadtgemeinde – als alleinige Kommanditistin der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG ist im verkürzten Lagebericht im Abschnitt Organisatorische Eingliederung erläutert.
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und des Vorstands ist unverändert zum 31. Dezember 2011.
Angaben zu Aktiengeschäften und Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat sind im verkürzten Lagebericht im Abschnitt Directors' Dealings dargestellt.
Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG sind Angaben über das Bestehen von Beteiligungen zu machen, die dem Unternehmen nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 1a WpHG mitgeteilt worden sind.
Eine Mitteilungspflicht nach WpHG besteht, wenn durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise bestimmte Anteile an Stimmrechten der Gesellschaft erreicht, überschritten oder unterschritten werden; die Mitteilung ist sowohl an die Gesellschaft als auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu richten. Der niedrigste Schwellenwert für die Mitteilungspflicht beträgt drei Prozent der Stimmrechte.
Der nachfolgenden Tabelle können die Inhalte der Mitteilungen von Anteilseignern entnommen werden, die uns nach § 41 Abs. 2 WpHG die Höhe ihres Stimmrechtsanteils mitgeteilt haben:
| Mitteilung nach | Stimmrechte in % | ||
|---|---|---|---|
| Gesellschafter Gesellschafter |
§ 41 Abs. 2 S. 1 WpHG zum |
direkt | zugerechnet1) |
| Bremer Landesbank Kreditanstalt | |||
| Oldenburg – Girozentrale –, Bremen | 2.4.2002 | 12,61 | |
| Norddeutsche Landesbank | |||
| Girozentrale, Hannover | 2.4.2002 | 12,61 | |
| Finanzholding der Sparkasse | |||
| in Bremen, Bremen | 8.4.2002 | 12,61 | |
| Freie Hansestadt Bremen | |||
| – Stadtgemeinde – | 9.4.2002 | 50,42 |
1) nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
| Berichterstattung I. Quartal 2012 |
11. Mai 2012 |
|---|---|
| Ordentliche Hauptversammlung 2012 |
31. Mai 2012 |
| Zahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2011 |
1. Juni 2012 |
| Berichterstattung II. Quartal 2012 |
14. August 2012 |
| Berichterstattung III. Quartal 2012 |
9. November 2012 |
| Berichterstattung Gesamtjahr 2012 |
23. April 2013 |
| Berichterstattung I. Quartal 2013 |
10. Mai 2013 |
| Ordentliche Hauptversammlung 2013 |
23. Mai 2013 |
Dietmar Krull Telefon +49(0)421 398 3382 Telefax +49(0)421 398 3233 E-Mail [email protected]
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