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Bremer Lagerhaus Gesellschaft AG von 1877

Earnings Release May 17, 2011

4572_10-q_2011-05-17_b55dd6cd-3818-4e21-b142-7d88a7ef5978.pdf

Earnings Release

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BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877–, Bremen

Quartalsfinanzbericht zum 31. März 2011

I. Quartal: plankonforme positive
Ergebnisentwicklung
keine Risiken erkennbar
Gesamtjahr 2011: Ausblick bestätigt

Inhalt

Zwischenlagebericht
für das I. Quartal 2011
2
Bilanz
zum 31. März 2011
12
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar
bis 31. März 2011
14
Versicherung der gesetzlichen
Vertreter zum Zwischenabschluss
und Zwischenlagebericht
per 31. März 2011
15
Verkürzter Anhang
für den Zwischenabschluss
zum 31. März 2011
16

Zwischenlagebericht für das I. Quartal 2011

Fahrzeugimport am Autoterminal Bremerhaven

Organisatorische Eingliederung

Die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877–, Bremen, ist ausschließlich persönlich haftende Gesellschafterin der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, Bremen. Sie unterhält eine Zweigniederlassung in Bremerhaven. Die vielfältigen Logistikdienstleistungen der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG werden in den drei Geschäftsbereichen AUTOMOBILE, CONTRACT und CONTAINER über die operativen Tochtergesellschaften und Beteiligungen erbracht.

Die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– hat entsprechend dem Gesellschaftsvertrag keine Kapitaleinlage in die BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG geleistet und ist an deren Gewinn nicht beteiligt. Sämtliche Kommanditanteile der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG werden von der Freien Hansestadt Bremen – Stadtgemeinde – gehalten und werden in unserem Konzernabschluss als "Anteile nicht beherrschender Gesellschafter" ausgewiesen.

Neben dem üblichen Kostenersatz erhält die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– von der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG eine Haftungsvergütung in Höhe von fünf Prozent ihres im Jahresabschluss des jeweiligen Vorjahres ausgewiesenen Eigenkapitals im Sinne der §§ 266 ff. HGB. Die Haftungsvergütung ist unabhängig vom Jahresergebnis der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG zu zahlen.

Daneben erhält die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– eine Arbeitsvergütung in Höhe fünf Prozent des Jahresüberschusses der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG vor Abzug dieser Arbeitsvergütung. Die Arbeitsvergütung beträgt mindestens TEUR 256 und höchstens TEUR 2.500.

Zusätzlich werden alle unserer Gesellschaft unmittelbar aus der geschäftsführenden Tätigkeit bei der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG entstehenden Aufwendungen von dieser erstattet.

Weitere Angaben zu Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen finden sich im verkürzten Anhang.

Handelslogistik für Griesson – de Beukelar

Bericht zur Ertrags-, Finanzund Vermögenslage

Entsprechend ihrer Konzernfunktion hat die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– sämtliche ihr zur Verfügung stehenden Finanzmittel an die BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG zur anteiligen Finanzierung des zur Leistungserfüllung notwendigen Working Capital ausgeliehen. Die Abwicklung erfolgt im Wesentlichen über das zentrale Cash Management der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG.Die Verzinsung der zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt wie im Vorjahr zu unveränderten, marktüblichen Konditionen. Die Finanzierung ist risikoarm.

Insgesamt bewegten sich die oben genannten Vergütungen für das I. Quartal 2011 plankonform und damit über dem Vorjahresniveau. Ursächlich hierfür war insbesondere die von der positiven Konjunkturentwicklung beeinflusste Entwicklung der Geschäftsbereiche AUTOMOBILE und CONTAINER, die sich entsprechend auf das Ergebnis der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG ausgewirkt hat.

Die Gesellschaft hat in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. März 2011 einen Überschuss von EUR 0,4 Mio. (Vorjahr: EUR 0,2 Mio.) erzielt.

Dividendenerhöhung auf EUR 0,30 je Aktie

Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 9. Juni 2011 vorschlagen, eine Dividende von EUR 0,30 je Stückaktie (Vorjahr: EUR 0,25 je Stückaktie), auszuschütten. Damit setzt die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– ihre solide Dividendenpolitik der Vorjahre fort und zahlt insgesamt TEUR 1.152 an ihre Aktionäre aus. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von 89 Prozent.

Zum 31. März 2011 schloss der Kurs der BLG Aktie nach einem zwischenzeitlichen

Pkw-Hohlraumversiegelung bei BLG AutoTec in Bremerhaven

Anstieg im ersten Quartal bis auf EUR 9,70 mit durchschnittlich EUR 9,46 an den notierten Börsen nahezu unverändert gegenüber dem Jahresschlusskurs von durchschnittlich EUR 9,48 pro Aktie. Bezogen auf diesen Kurs ergibt sich im Geschäftsjahr 2010 eine Dividendenrendite von 3,2 Prozent.

Corporate Governance Bericht

Erklärung zur Unternehmensführung

Vancarrier-Fahrer von EUROGATE

Corporate Governance umfasst das gesamte System der Leitung und Überwachung eines Unternehmens einschließlich der Organisation des Unternehmens, seiner geschäftspolitischen Grundsätze und Leitlinien sowie des Systems der internen und externen Kontroll- und Überwachungsmechanismen. Corporate Governance strukturiert eine verantwortliche, an den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft und auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Leitung und Führung des Unternehmens.

Der Gestaltungsrahmen für die Corporate Governance der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– ergibt sich aus dem deutschen Recht, insbesondere dem Aktien-, Mitbestimmungs- und Kapitalmarktrecht, sowie der Satzung der Gesellschaft und dem Deutschen Corporate Governance Kodex.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– haben zum 16. Dezember 2010 die 9. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 abgegeben. Die Erklärung ist den Aktionären im Internet unter www.blg.de dauerhaft zugänglich gemacht worden.

Code of Ethics

Nachhaltige Wertschöpfung und verant-

wortliche Unternehmensführung sind wesentliche Elemente der Unternehmenspolitik der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877–. Die Grundlage hierfür bildet der vertrauensvolle Umgang mit Geschäftspartnern, Mitarbeitern und Aktionären der Gesellschaft. Dazu zählt neben der Einhaltung von Gesetzen auch die Einhaltung des konzerneinheitlichen Verhaltenskodex (Code of Ethics).

Der Verhaltenskodex zielt darauf ab, Fehlverhalten zu vermeiden und ethisches Verhalten sowie vorbildliches und verantwortliches Handeln zu fördern. Er richtet sich an Vorstand, Führungskräfte und Mitarbeiter gleichermaßen und soll als Orientierung für regelkonformes und einheitliches Verhalten dienen.

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– ist durch das deutsche Gesellschaftsrecht ein duales Führungssystem mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat gesetzlich vorgegeben. Vorstand und Aufsichtsrat der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– arbeiten bei der Leitung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen.

Mercedes Export-Fahrzeuge am Autoterminal Bremerhaven

Der Vorstand der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und vertritt das Unternehmen bei Geschäften mit Dritten. Er besteht aus sechs Mitgliedern und ist im Unternehmensinteresse sowie im Sinne des Stakeholder-Ansatzes dem Ziel einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts verpflichtet.

Der Vorstand trifft seine Entscheidungen durch Beschluss grundsätzlich mit Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften monatlich, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements und stimmt mit dem Aufsichtsrat die strategische Ausrichtung des Unternehmens ab. Für bestimmte, in der Satzung der BLG festgelegte Geschäfte muss der Vorstand vor deren Abschluss die Zustimmung des Aufsichtsrates einholen. Dazu gehören unter anderem der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensteilen sowie die Emission von Anleihen und vergleichbaren Finanzinstrumenten.

Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften für die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind die §§ 84, 85 AktG. Für die Änderung der Satzung sind die §§ 133, 179 AktG sowie § 15 der Satzung maßgeblich.

Der Aufsichtsrat der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung stets eingebunden.

Aktionäre und Hauptversammlung

Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 9.984.000,00 und ist eingeteilt in 3.840.000 stimmberechtigte auf den Namen lautende Stückaktien. Die Übertragung der Aktien bedarf gem. § 5 der Satzung der Zustimmung der Gesellschaft.

Jede Aktie gewährt eine Stimme. Beschränkungen oder Vereinbarungen zwischen Aktionären, die Stimmrechte betreffen, sind dem Vorstand der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– nicht bekannt. Eine Höchstgrenze für Stimmrechte eines Aktionärs oder Sonderrechte, insbesondere solche, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. Damit ist das Prinzip "one share, one vote" vollständig umgesetzt.

Zwischenlagebericht für das I. Quartal 2011

Die Aktionäre nehmen ihre Mitverwaltungsund Kontrollrechte in der Hauptversammlung wahr. § 19 der Satzung bestimmt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um als Aktionär an der Hauptversammlung teilzunehmen und sein Stimmrecht auszuüben. Gegenüber der Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist.

Jeder im Aktienregister eingetragene Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, dort das Wort zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten zu ergreifen und Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Hauptversammlung beschließt insbesondere über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Verwendung des Bilanzgewinns, Kapitalmaßnahmen, die Ermächtigung zu Aktienrückkäufen sowie Änderungen der Satzung.

Aktionäre, deren Anteil am Grundkapital 3 Prozent überschreitet, sind die Freie Hansestadt Bremen -Stadtgemeinde-, die Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg – Girozentrale –, Bremen, und die Finanzholding der Sparkasse in Bremen, Bremen; Einzelheiten dazu finden sich im verkürzten Anhang.

Directors' Dealings

Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sind nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) grundsätzlich verpflichtet, eigene Geschäfte mit Aktien der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente offen zu legen.

Im Rahmen ihrer Meldepflichten haben die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft sowie den Organen nahe stehende Personen im Berichtszeitraum keinen Erwerb von Aktien sowie keine Veräußerung von Aktien der BREMER LAGER-HAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– mitgeteilt.

Der Aktienbesitz der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder insgesamt beträgt weniger als 1 Prozent der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien.

Ankunft der MSC DANIELA, dem weltgrößten Containerschiff am Containerterminal Bremerhaven

Verladung von Offshore-Turmsegmenten im Neustädter Hafen, Bremen

Vergütungsbericht

Vergütung des Vorstands

Der Aufsichtsrat berät und beschließt auf Vorschlag des Personalausschusses über das Vergütungssystem für den Vorstand einschließlich der wesentlichen Vertragselemente und überprüft es regelmäßig. Kriterien für die Angemessenheit der Vorstandsvergütung sind die Aufgaben und die persönliche Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds, die wirtschaftliche und finanzielle Lage, die Größe und die globale Ausrichtung des Unternehmens sowie die nachhaltige Unternehmensentwicklung. Die Vergütung ist so bemessen, dass sie im internationalen und nationalen Vergleich wettbewerbsfähig ist und damit einen Anreiz für engagierte und erfolgreiche Arbeit bietet. Der Personalausschuss überprüft regelmäßig, ob die Vorstandsvergütung angemessen ist, und berücksichtigt dabei Ergebnis, Branche und Zukunftsaussichten des Unternehmens.

In seiner Sitzung am 17. September 2010 hat der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Personalausschusses dem an das im August 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) angepassten Vergütungssystem für Vorstände der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– einstimmig zugestimmt. Neue und bestehende Vorstandsverträge wurden unabhängig von den bestehenden Vertragslaufzeiten einvernehmlich und einheitlich für alle Vorstandsmitglieder mit Wirkung ab dem 01. Januar 2011 auf dieses System umgestellt. Es ist beabsichtigt, der Hauptversammlung 2011 das neue System gemäß § 120 Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen.

Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die ab dem 01. Januar 2011 geltende Vergütungssystematik:

Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus dem Jahresgrundgehalt, der variablen Jahrestantieme und der variablen nachhaltigen Tantieme.

Das Grundgehalt wird als erfolgsunabhängige Vergütung monatlich anteilig gezahlt. Darüber hinaus sieht die Vergütungsregelung der Vorstandsmitglieder übliche sonstige Vergütungen wie die Stellung eines Dienstwagens oder Kostenerstattung einer Gesundheitsvorsorgeuntersuchung vor. Die sonstigen Vergütungen beinhalten auch die Übernahme der Prämien für eine angemessene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Seit dem 01. Juli 2010 besteht für die Mitglieder des Vorstands eine eigenständige Selbstbehaltversicherung in der gem. § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG vorgeschriebenen Höhe, die den Bedingungen des D & O Hauptversicherungsvertrags folgt. Zusätzlich erhalten Mitglieder des Vorstands für Aufsichtsratstätigkeiten bei Konzerngesellschaften Vergütungen.

Neben dem jährlichen Festgehalt sehen die Verträge eine vom Ergebnis des Konzerns vor Steuern abhängige variable Vergütung vor, die für den Gesamtvorstand auf maximal 3,5 Prozent des Konzernergebnisses vor Ertragsteuern (EBT) begrenzt ist. Aus dem verfügbaren Tantiemebudget erhalten die Vorstände eine Jahrestantieme, die durch Höchstbeträge begrenzt ist, über die der Personalausschuss entscheidet und dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung empfiehlt.

Sofern das Tantiemebudget nach Gewährung der variablen Jahrestantieme noch nicht ausgeschöpft ist, steht der verbleibende Restbetrag für die variable nachhaltige Tantieme zur Verfügung. Diese wird in Abhängigkeit von der Erreichung des Konzernergebnisses vor Steuern (EBT) in den drei Folgejahren auf Basis der im Aufsichtsrat verabschiedeten Planung gewährt. Weiteres Kriterium ist das Erreichen des Return on Capital Employed (ROCE) auf Basis der mit dem Aufsichtsrat vereinbarten Dreijahresplanung. Damit stimmen die Kriterien für die Gewährung der Tantieme als Leistungsanreiz mit den im Konzern verwendeten Steuerungskennzahlen überein.

Die Auszahlung der variablen nachhaltigen Vergütung erfolgt jeweils im dritten Folgejahr, sofern die Kriterien der Nachhaltigkeit erfüllt sind. Die nachhaltige Tantieme wird aus dem verfügbaren Tantiemebudget gewährt und ist durch Höchstbeträge begrenzt, über die der Personalausschuss entscheidet und dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung empfiehlt. Bei Nichterreichung der Kriterien kann die variable nachhaltige Vergütung entsprechend prozentual gekürzt werden.

Erfolgreich auf der Schiene – BLG AutoRail

Handelslogistik für adidas/Reebok

Sämtliche Vorstandsverträge sehen mit Wirkung ab dem 01. Januar 2011 für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund eine Abfindungszahlung von zwei Jahresvergütungen vor. Sofern die Restlaufzeit des Vertrags weniger als zwei Jahre beträgt, ist die Abfindung zeitanteilig zu berechnen; die Abfindung beträgt in diesem Fall jedoch mindestens eine Jahresvergütung. Die Höhe der Abfindung bestimmt sich grundsätzlich nach der Summe aus Grundgehalt und variabler Jahrestantieme ohne Sachbezüge und sonstige Nebenleistungen für das letzte volle Geschäftsjahr vor dem Ende des Anstellungsvertrags. Entschädigungsvereinbarungen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Übernahmeangebots bestehen nicht.

Den Mitgliedern des Vorstands wurden Pensionsansprüche eingeräumt, die zum Teil gegen Gesellschaften des BLG-Konzerns (BLG) bestehen. Im Übrigen richten sich die Ansprüche gegen Dritte. Für Zwecke der Vergleichbarkeit werden diese Ansprüche

8 9

hier ausgewiesen. Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Vorstandsmitgliedern richten sich ebenfalls gegen Dritte.

Die derzeit tätigen Mitglieder des Vorstands sind grundsätzlich berechtigt, nach Ausscheiden aus dem BLG-Konzern Pensionsleistungen zu beziehen, jedoch nicht vor Erreichen des 63. Lebensjahres. Leistungsorientierte Versorgungszusagen aus der Zeit vor dem 01.01.1998 bestehen gegen Dritte. Der jährliche Pensionsanspruch aus leistungsorientierten Versorgungszusagen beträgt zwischen 40 und 60 Prozent vom ruhegeldfähigen Jahreseinkommen, das deutlich unterhalb des jeweiligen Jahresgrundgehalts (feste Vergütung eines Vorstands) liegt. Die ruhegeldfähigen Jahreseinkommen der Vorstände werden analog zu den Tariferhöhungen des ZDS Zentralverband der Deutschen Seehafenbetriebe angepasst.

Für Herrn Mekelburg besteht ergänzend eine ähnlich bemessene leistungsorientierte Versorgungszusage der BLG. Für Herrn Aden bestehen ausschließlich leistungsorientierte Versorgungszusagen der BLG, die vergleichbar strukturiert sind. Für Herrn Dr.-Ing. Lieberoth-Leden besteht keine Versorgungszusage.

Darüber hinaus ist es Vorstandsmitgliedern möglich, leistungsorientierte Versorgungszusagen durch Entgeltumwandlungen zu erwerben.

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 17 der Satzung der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– geregelt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält EUR 5.000,00, der Vorsitzende das Dreifache, sein Stellvertreter sowie der Vorsitzende des Prüfungsausschusses und der Vorsitzende des Personalausschusses, sofern er nicht zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats ist, das Doppelte des Betrages. Mitglieder des Prüfungsausschusses und des Personalausschusses erhalten zusätzlich EUR 1.000,00 pro Jahr.

Mitglieder des Aufsichtsrats, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten die Vergütung zeitanteilig. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine auf den Unternehmenserfolg bezogene variable Vergütung. Diese errechnet sich in Abhängigkeit vom Konzernergebnis (EBT) wie folgt: übersteigt das Konzernergebnis den Betrag von EUR 20 Mio., erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats 0,2 Prozent des Konzernergebnisses. Von diesem Betrag erhält das einzelne Mitglied des Aufsichtsrats 1/20. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält 3/20, sein Stellvertreter sowie der Vorsitzende des Prüfungsausschusses und der Vorsitzende des Personalausschusses, sofern er nicht zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats ist, 2/20 dieses Betrags.

Zusätzlich erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 500,00 pro Sitzung, gegebenenfalls darüber hinausgehende Aufwendungen werden in der nachgewiesenen Höhe erstattet.

Risiken und Chancen der zukünftigen Entwicklung

Risiken für die Gesellschaft ergeben sich aus der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, Bremen. Das Risiko einer Inanspruchnahme ist nicht erkennbar. Ein Risiko, aber auch eine Chance besteht in der Ergebnisentwicklung der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, von der die Höhe der Arbeitsvergütung der Gesellschaft abhängt. Ein Ausfallrisiko resultiert hauptsächlich aus den Forderungen aus Darlehen und dem Cash Management gegen die BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG.

Bericht zu Prognosen und sonstigen Aussagen zur voraussichtlichen Entwicklung

Ausgehend von der Ergebnisentwicklung für das I. Quartal 2011 halten wir an den im Lagebericht 2010 getroffenen Aussagen fest und erwarten für das Gesamtjahr ein über dem Vorjahr liegendes Ergebnis.

Handelslogistik für Tchibo

Handelslogistik für Konica Minolta

Weitere Informationen

Zukunftsbezogene Aussagen

Dieser Zwischenbericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf aktuellen Einschätzungen des Managements über künftige Entwicklungen beruhen. Solche Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheiten, die außerhalb der Möglichkeiten von der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– bezüglich einer Kontrolle oder präzisen Einschätzung liegen, wie beispielsweise das zukünftige Marktumfeld und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, das Verhalten der übrigen Marktteilnehmer, die erfolgreiche Integration von Neuerwerben und Realisierung der erwarteten Synergieeffekte sowie Maßnahmen staatlicher Stellen. Sollte einer dieser oder andere Unsicherheitsfaktoren und Unwägbarkeiten eintreten oder sollten sich Annahmen, auf denen diese Aussagen basieren, als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen Aussagen explizit genannten oder implizit enthaltenen Ergebnissen abweichen. Es ist von der BREMER LAGERHAUS-

GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– weder beabsichtigt, noch übernimmt die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– eine gesonderte Verpflichtung, zukunftsbezogene Aussagen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Datum dieses Berichts anzupassen.

Abweichungen aus technischen Gründen

Aus technischen Gründen (z.B. Umwandlung von elektronischen Formaten) kann es zu Abweichungen zwischen der in diesem Zwischenbericht enthaltenen und den zum elektronischen Bundesanzeiger eingereichten Rechnungslegungsunterlagen kommen. In diesem Fall gilt die zum elektronischen Bundesanzeiger eingereichte Fassung als die verbindliche Fassung.

Der Zwischenbericht liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor; bei Abweichungen geht die deutsche Fassung des Zwischenberichts der englischen Übersetzung vor.

Der Zwischenbericht steht in beiden Sprachen im Internet unter www.blg.de zum Download bereit.

A k t i v a 31.03.2011 31.12.2010
EUR EUR
A. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 17.168.733,52 16.651.663,88
2. Sonstige Vermögensgegenstände 16.241,29 0,00
17.184.974,81 16.651.663,88
II. Guthaben bei Kreditinstituten 21.009,84 21.009,84
17.205.984,65 16.672.673,72
17.205.984,65 16.672.673,72
31.12.2010
P a s s i v a
31.03.2011 31.12.2010
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 9.984.000,00 9.984.000,00
16.651.663,88
II. Gewinnrücklagen
0,00
1. Gesetzliche Rücklage
998.400,00 998.400,00
16.651.663,88
2. Andere Gewinnrücklagen
3.908.951,80 3.908.951,80
III. Bilanzgewinn 1.565.166,69 1.152.000,00
21.009,84 16.456.518,49 16.043.351,80
16.672.673,72
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 116.100,00 80.200,00
2. Sonstige Rückstellungen 610.435,00 471.000,00
726.535,00 551.200,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.921,34 10.052,54
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 12.615,98
3. Sonstige Verbindlichkeiten 21.009,82 55.453,40
22.931,16 78.121,92
17.205.984,65 16.672.673,72

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2011

01.01. -
31.03.2011
EUR
01.01. -
31.01.2010
EUR
1. Vergütungen der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG 513.042,00 260.294,75
2. Sonstige betriebliche Erträge 78.800,00 71.190,36
591.842,00 331.485,11
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen -228.242,22 -219.810,04
4. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 132.499,86 133.563,75
5. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 496.099,64 245.238,82
6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -82.932,95 -43.247,00
7. Überschuss des Berichtszeitraumes 413.166,69 201.991,82
8. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 1.152.000,00 960.000,00
8. Bilanzgewinn 1.565.166,69 1.161.991,82

Versicherung der gesetzlichen Vertreter zum Zwischenabschluss und Zwischenlagebericht per 31. März 2011

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Zwischenberichterstattung der Zwischenabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Zwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.

Bremen, den 6. Mai 2011

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877–

Mekelburg Onnen Schiffer

Aden Kuhr Dr.-Ing. Lieberoth-Leden

Verkürzter Anhang für den Zwischenabschluss zum 31. März 2011

Mitarbeiter im Logistics Center Bremen

Allgemeine Angaben

Der Zwischenabschluss ist gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des Aktiengesetzes sowie des Wertpapierhandelsgesetzes unter Beachtung der Regelungen der Satzung aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Zwischenabschluss und Zwischenlagebericht zum 31. März 2011 wurden weder entsprechend § 317 HGB geprüft noch einer prüferischen Durchsicht durch den Abschlussprüfer unterzogen.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Die bei der Erstellung des Zwischenabschlusses zum 31. März 2011 angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den bei der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 angewandten Methoden. Dies gilt auch für die Vergleichsinformation des Zwischenabschlusses zum 31. März 2010.

Angaben zur Bilanz

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Es handelt sich mit TEUR 5.227 (31. Dezember 2010: TEUR 5.227) um kurzfristige Darlehen an die BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, Bremen. Auf Forderungen aus Cash Management gegen die BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG entfallen TEUR 10.209 (31. Dezember 2010: TEUR 10.098). Weitere TEUR 1.733 (31. Dezember 2010: TEUR 1.327) betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen die BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG.

Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Sonstige Vermögensgegenstände

In den sonstigen Vermögensgegenständen werden zum 31. März 2011 Vorsteuern mit Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer verrechnet.

Eigenkapital

Das Grundkapital beträgt EUR 9.984.000,00 und ist eingeteilt in 3.840.000 stimmberechtigte auf den Namen lautende Stückaktien. Die Übertragung der Aktien bedarf gemäß § 5 der Satzung der Zustimmung der Gesellschaft.

Gewinnrücklagen

Die gesetzliche Rücklage ist mit einem Betrag von EUR 998.400,00 vollständig dotiert.

In die anderen Gewinnrücklagen wurden per 31. Dezember 2010 TEUR 148 eingestellt.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen stellen mit TEUR 308 (31. Dezember 2010: TEUR 293) Vorsorge für Kosten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung, der Veröffentlichung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie der Prüfung dar. Hiervon betreffen TEUR 85 das Jahr 2011. Weitere TEUR 49 (31. Dezember 2010: TEUR 178) sind für fixe und variable Aufsichtsratsvergütungen zurückgestellt worden. Insgesamt beträgt die Rückstellung für Aufsichtsratsvergütungen zum 31. März 2011 somit TEUR 227. Darüber hinaus wurden TEUR 75 für Administrationskosten zurückgestellt.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zum 31. Dezember 2010 resultieren im Wesentlichen aus der Weiterberechnung verauslagter Aufsichtsrats-Nebenkosten durch die BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG.

Fahrzeuge von BLG AutoTransport in Bremerhaven

Latente Steuern

Die latenten Steuern werden mit einem Steuersatz von 15,40 % bewertet.

Die aktiven latenten Steuern beruhen auf gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen. Sie werden aufgrund von erwarteten gewerbesteuerlichen Verlusten als nicht werthaltig angesehen.

Haftungsverhältnisse

Die Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin bei der Tochtergesellschaft BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, Bremen. Eine Kapitaleinlage ist nicht zu leisten. Das Risiko einer Inanspruchnahme ist auf Grund der Eigenkapitalausstattung und der für die Folgejahre erwarteten positiven Ergebnisse der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG nicht erkennbar.

BLG Autoterminal Bremerhaven

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Vergütungen der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG

Der Ausweis beinhaltet die gesellschaftsvertraglich geregelte Haftungsvergütung und Arbeitsvergütung für die Tätigkeit als Komplementärin der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG.

Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen

Unter diesen beiden Posten werden Aufsichtsratsvergütungen von TEUR 59 (Vorjahr: TEUR 51) ausgewiesen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind darüber hinaus Zuführungen zu Rückstellungen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sowie der Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses in Höhe von TEUR 85 enthalten. Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Administrationskosten.

Distributionslogistik für Mercedes

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Von den Zinserträgen stammen TEUR 132 (Vorjahr: TEUR 134) aus verbundenen Unternehmen.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Es wird ein Aufwand aus Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von TEUR 83 (Vorjahr: TEUR 43) ausgewiesen.

Die Ertragsteuern (Körperschaftsteuer) werden in jeder Berichtsperiode auf der Grundlage der Schätzung des Ertragsteuersatzes erfasst, der für das Gesamtjahr erwartet wird. Dieser Steuersatz wird auf das Vorsteuerergebnis des Zwischenabschlusses angewendet.

Sonstige Angaben

Außerbilanzielle Geschäfte

Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte liegen zum 31. März 2011 nicht vor.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Im Zwischenabschluss zum 31. März 2011 sind keine Sonstigen finanziellen Verpflichtungen zu berücksichtigen.

Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Nahe stehende Unternehmen und Personen stellen insbesondere Mehrheitsgesellschafter, nicht in den Konzernabschluss einbezogene bzw. nicht mittel- oder unmittelbar in 100-prozentigem Anteilsbesitz stehende Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen, assoziierte Unternehmen und Personen in Schlüsselpositionen wie Vorstand, Aufsichtsrat und Führungskräfte der Ebene 1 sowie deren nahe Familienangehörige dar.

Die gesellschaftsrechtliche Verflechtung des BLG-Konzerns mit der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– als Komplementärin ohne Einlage und der Freie Hansestadt Bremen – Stadtgemeinde – als alleinige Kommanditistin der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG ist im verkürzten Lagebericht im Abschnitt Organisatorische Eingliederung erläutert.

Aufsichtsrat und Vorstand

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates entspricht bis auf folgende Änderungen der zum 31. Dezember 2010. Herr Jörg Schulz hat sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 31. Dezember 2010 niedergelegt. Als sein Nachfolger wurde zum 1. März 2011 Herr Melf Grantz gerichtlich bestellt. Zum 31. Januar 2011 hat Herr Harald Bethge sein Mandat niedergelegt. An seine Stelle ist zum 1. Februar 2011 ebenfalls im Wege der gerichtlichen Bestellung Herr Dirk Reimers getreten. Darüber hinaus ist nach dem Ausscheiden von Herrn Jürgen Rolappe als Aufsichtsratsmitglied am 28. Februar 2011 Herr Dieter Strerath in den Aufsichtsrat nachgerückt. Ein weiterer Wechsel im Aufsichtsrat resultiert aus der Mandatsniederlegung von Herrn Jürgen Oltmann zum 31. März 2011. Als sein Nachfolger ist mit Wirkung zum 1. April 2011 Herr Dr. Tim Nesemann gerichtlich bestellt worden.

Im Zuge der Nachfolgeplanung hat der Aufsichtsrat am 17. September 2010 Herrn Dr.-Ing. Bernd Lieberoth-Leden als weiteres Mitglied des Vorstands berufen. Herr Dr.-Ing. Lieberoth-Leden ist seit dem 1. Januar 2011 für den Geschäftsbereich CONTRACT verantwortlich.

Angaben zu Aktiengeschäften und Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat sind im verkürzten Lagebericht im Abschnitt Directors' Dealings dargestellt.

Gesellschafter

Mit Schreiben vom 2. April 2002 an uns als auch an das zwischenzeitlich in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgegangene Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel, hat uns die Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg – Girozentrale –, Bremen, gemäß § 41 Abs. 2 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr zum 1. April 2002 12,61 Prozent der Stimmrechte an der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– zustehen.

Mit Schreiben vom 2. April 2002 an uns als auch an das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel hat uns die Norddeutsche Landesbank Girozentrale, Hannover, als Muttergesellschaft der Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg – Girozentrale –, Bremen, gemäß § 41 Abs. 2 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr am 1. April 2002 12,61 Prozent der Stimmrechte an der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT–Aktiengesellschaft von 1877– zustehen. Davon sind der Norddeutschen Landesbank Girozentrale 12,61 Prozent nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Mit Schreiben vom 8. April 2002 an uns als auch an das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel hat uns die Finanzholding der Sparkasse in Bremen, Bremen, gemäß § 41 Abs. 2 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr zum 1. April 2002 12,61 Prozent der Stimmrechte an der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– zustehen.

Mit Schreiben vom 9. April 2002 an uns als auch an das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel hat uns die Freie Hansestadt Bremen – Stadtgemeinde – gemäß § 41 Abs. 2 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr zum 1. April 2002 50,42 Prozent der Stimmrechte an der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– zustehen.

Die Gesellschaft hat die vorstehenden Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 3 WpHG in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Satz 1, 2 WpHG veröffentlicht und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Frankfurt/ Main, vorschriftsgemäß darüber informiert.

Finanzkalender

Berichterstattung
I. Quartal 2011
6. Mai 2011
Ordentliche
Hauptversammlung 2011
9. Juni 2011
Zahlung der
Dividende für das
Geschäftsjahr 2010
10. Juni 2011
Berichterstattung
1. Halbjahr 2011
12. August 2011
Berichterstattung
III. Quartal 2011
11. November 2011
Berichterstattung
I. Quartal 2012
4. Mai 2012
Ordentliche
Hauptversammlung 2012
31. Mai 2012

Weitere Informationen

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT

–Aktiengesellschaft von 1877–

Investor Relations Dietmar Krull Präsident-Kennedy-Platz 1 28203 Bremen, Deutschland Telefon +49(0)421 398 3382 Telefax +49(0)421 398 3233 E-Mail [email protected] Internet www.blg.de

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