Share Issue/Capital Change • Feb 3, 2023
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Download Source FileBRAIN Biotech AG BRAIN Biotech AG Anlage 1 Zwingenberg Bilanz zum 30. September 2022 AKTIVA PASSIVA 30.09.2022 30.09.2021 30.09.2022 30.09.2021 € € € € € € A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Gezeichnetes Kapital 21.847.495 21.847.495 1. selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0 33.666 bedingtes Kapital 3.791.714 € (Vorjahr 3.792 Tsd. €) 2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie II. Kapitalrücklage 104.243.320 104.243.320 Lizenzen an solchen Rechten und Werten 492.724 332.166 492.724 365.832 III. Bilanzverlust -82.790.809 -78.045.812 II. Sachanlagen 43.300.006 48.045.002 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 3.090.690 3.218.349 B. RÜCKSTELLUNGEN 2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.351.282 1.448.588 3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 30.767 68.213 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.739.487 1.835.135 4.472.739 4.735.150 2. sonstige Rückstellungen 2.002.612 1.684.996 III. Finanzanlagen 3.742.099 3.520.131 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 31.076.573 27.433.314 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 340.048 374.998 C. VERBINDLICHKEITEN 3. Beteiligungen 8.414.552 6.917.395 4. sonstige Ausleihungen 100.000 150.000 39.931.173 34.875.708 1. Verbindlichkeiten gegenüber Stillen Gesellschaftern 4.200.000 4.526.250 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 932.958 1.375.000 44.896.635 39.976.690 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 289.236 332.727 B. UMLAUFVERMÖGEN 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0 6.952 I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 315.370 393.946 5. sonstige Verbindlichkeiten 376.684 141.859 2. geleistete Anzahlungen 0 55 (davon gegenüber Gesellschaftern: 0,00 €; Vorjahr 11 Tsd. €) 315.370 394.002 (davon aus Steuern: 123.680 €; Vorjahr 113 Tsd. €) 5.798.877 6.382.788 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 479.236 585.318 D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 3.204.709 3.181.918 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 827.739 711.667 3. Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 72.495 102.495 4. sonstige Vermögensgegenstände 3.770.930 501.688 5.150.401 1.901.169 III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 5.552.650 18.699.254 11.018.421 20.994.425 C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 130.635 158.725 56.045.691 61.129.839 56.045.691 61.129.839 257/2022 BRAIN Biotech AG Anlage 2 Zwingenberg Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Oktober 2021 bis 30. September 2022 2021 / 22 2020 / 21 € € € 1. Umsatzerlöse 6.249.104 4.617.855 2. sonstige betriebliche Erträge 2.977.444 692.024 3. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebs- stoffe und für bezogene Waren -874.551 -627.663 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -867.251 -1.025.799 -1.741.802 -1.653.462 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter -6.880.313 -6.500.323 b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung -1.287.395 -1.274.289 (davon für Altersversorgung 144.029 €; Vorjahr 142 Tsd. €) -8.167.708 -7.774.612 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlage- vermögens und Sachanlagen -518.288 -466.329 6. sonstige betriebliche Aufwendungen -3.148.982 -2.856.775 7. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlage- 38.780 35.218 vermögens (davon aus verbundenen Unternehmen 38.779 €; Vorjahr 35 Tsd. €) 8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 16.490 24.506 9. Abschreibungen auf Finanzanlagen 0 -306.832 10 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -161.526 -276.909 11.Ergebnis nach Steuern -4.456.490 -7.965.316 12 sonstige Steuern -8.757 -9.076 13 Aufgrund eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne -279.750 -285.000 14.Jahresfehlbetrag -4.744.997 -8.259.392 15 Verlustvortrag aus dem Vorjahr -78.045.812 -69.786.420 16.Bilanzverlust -82.790.809 -78.045.812 257/2022 Seite 1 Anhang für das Geschäftsjahr 2021/22 der BRAIN Biotech AG, Zwingenberg A. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der BRAIN Biotech AG, Zwingenberg, wurde auf der Grundlage der Rechnungsle- gungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Von der Möglichkeit, Angaben statt in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang zu zeigen, wurde teilweise Gebrauch gemacht. Als kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft gemäß § 264d HGB gilt die BRAIN Biotech AG gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB als große Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. Die BRAIN Biotech AG hat zudem als oberste Muttergesellschaft zum 30. September 2022 einen Kon- zernabschluss für den kleinsten und größten Kreis der Unternehmen nach den International Financial Re- porting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Dieser wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Erweiterung des Jahresabschlusses um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel ge- mäß § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB entfällt durch die Aufstellung des Konzernabschlusses. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht Firmenname laut Registergericht: BRAIN Biotech AG Firmensitz laut Registergericht: Zwingenberg Registereintrag: Handelsregister Registergericht: Darmstadt Register-Nr. HRB 24758 Seite 2 B. Angaben zu Bilanzierung und Bewertung Aufwendungen für selbst geschaffene Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte wurden nicht aktiviert, da eine Umsetzung der Forschungsergebnisse der einzelnen Entwicklungslinien in kommerziali- sierbare Produkte nicht ausreichend bzw. in keiner absehbaren Zeitspanne verlässlich prognostizierbar sind. Im Vorjahr wurden 36 Tsd. € aktiviert. Diese wurden im aktuellen Geschäftsjahr korrigiert und als entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände ausgewiesen. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu An- schaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit ab- nutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Soweit erforderlich werden außerplanmäßige Ab- schreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB vorgenommen. Die Herstellungskosten für selbsterstellte Anlagen enthalten neben den Material-, Fertigungs- und Sonderkosten der Fertigung auch angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen. Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebes, für frei- willige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung sowie Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Anschaffungskosten erfassen auch direkt zuordenbare Anschaffungsnebenkosten. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungs- dauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Anlagengüter wird seit dem 1. Januar 2008 handelsrecht- lich in Anlehnung an die steuerrechtlichen Regelungen des § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG verfahren. An- schaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermö- gens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskos- ten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut 250 € nicht übersteigen. Geringwertige Wirtschaftsgüter dessen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut 800 € nicht übersteigen wer- den in einem Verzeichnis aufgenommen und ebenfalls in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst. Den planmäßigen Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden, im Vergleich zum Vorjahr un- veränderten Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern zugrunde: Abschreibungsmethode Nutzungsdauer in Jahren Genressourcen linear 2 - 8 Software und Schutzrechte linear 2 - 15 Patente linear 20 Gebäude und Außenanlagen linear 10 - 50 Fuhrpark linear 3 - 6 Laboreinrichtung, Betriebs- und Geschäfts- linear 3 - 15 ausstattung Seite 3 Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten sowie Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Ab- schreibungen auf einen niedrigeren beizulegenden Wert werden nur bei voraussichtlich dauerhafter Wert- minderung vorgenommen und entsprechend in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Zuschrei- bungen erfolgen bei Wegfall der Gründe für eine dauerhafte Wertminderung und werden entsprechend in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Bedingte Kaufpreiszahlungen, die an die Erreichung ver- traglicher Zielvereinbarungen geknüpft sind, werden als Anschaffungskosten aktiviert, sofern sie hinrei- chend konkretisiert sind. Ausleihungen sind grundsätzlich zum Nominalwert bilanziert. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens wird unter Abschnitt C dargestellt. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten und unter Berücksichtigung des Nie- derstwertprinzips bewertet. Die Bewertung erfolgt zu den nach der Durchschnittsmethode ermittelten An- schaffungskosten. Sofern die beizulegenden Werte am Bilanzstichtag niedriger sind, werden diese ange- setzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihren Nennwerten unter Berücksichti- gung aller erkennbaren Risiken bewertet. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Flüssige Mittel, Forderungen und Verbindlichkeiten in fremden Währungen werden mit dem Devisen- kurs am Bilanzstichtag bewertet. Die Umrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam in der Gesamter- gebnisrechnung erfasst. Transaktionen in fremder Währung werden mit dem Devisenkurs zum Zeitpunkt der jeweiligen Transaktion erfasst. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuer- bilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und pas- sive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch ge- macht. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 29,125 % zugrunde, der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. Das Eigenkapital ist zum Nennwert bewertet. Ausgegebene Aktienoptionen stellen aus Sicht der Gesellschaft ausschließlich einen Vorgang auf Ge- sellschafter-Ebene dar, die die Gesellschaft nicht tangieren. Daraus resultierend wird kein Aufwand bilan- ziert und somit auch keine Einstellung in die Kapitalrücklage vorgenommen. Seite 4 Zur Ermittlung der Pensionsrückstellungen wird das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat September 2022 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergange- nen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Es wurden für die Ermittlung insgesamt folgende Annahmen getroffen: Rechnungszins für Altersversorgungsverpflichtungen: 1,78% Marktzins der vergangenen sieben Jahre: 1,40% Rententrend: 1,00% Fluktuationswahrscheinlichkeit: 0,00% Zugrunde gelegte Sterbetafel: Heubeck Richttafeln 2018 G Die Höhe der Pensionsverpflichtungen ist aufgrund der versicherungsförmigen Umsetzung und der damit verbundenen Bewertung als wertpapiergebundene Zusage nicht von zukünftigen Gehaltssteigerungen ab- hängig. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung not- wendigen Erfüllungsbetrages (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen und unter Be- rücksichtigung der wahrscheinlichen Inanspruchnahme und erkennbarer Risiken) angesetzt. Rückstellun- gen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durch- schnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellun- gen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Ge- schäften. Die Ermittlung der Bonus-Rückstellungen für die erfolgsorientierte Vergütung von Mitarbeitern der BRAIN Biotech AG, welche nicht anhand von gesonderten Zielvereinbarungen gemessen werden, basiert auf drei Komponenten (auf der prozentualen Veränderung des Umsatzes und des bereinigten EBITDA des Segment BioScience sowie auf der prozentualen Veränderung des gewichteten durchschnittlichen Aktien- kurses). Zur Berechnung wurden die Segmentangaben des Konzernabschlusses der BRAIN Biotech AG verwen- det; dem Einfluss der Rückstellung auf das EBITDA wurde durch eine iterative Berechnung Rechnung getragen. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, so- weit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Die Wertansätze der Eventualverbindlichkeiten entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haf- tungsumfang. Erhaltene und geleistete Anzahlungen des Anlage- und Umlaufvermögens werden zum Nennwert bi- lanziert. Seite 5 Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten der BRAIN Biotech AG, deren Finanzierung anteilig durch Forschungs- und Entwicklungsförderungen, überwiegend durch Projektträger im Auftrag des Bun- desministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), erfolgt, werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen (0,3 Mio. €; Vorjahr: 0,3 Mio. €). Hierbei handelt es sich um Aufwandszuschüsse. Offene Mittelanforderungen werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen (0,6 Mio. €; Vorjahr: 0,2 Mio. €) ausgewiesen. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaf- fungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Seite 6 C. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der Posten des Anlagevermögens ist dem folgenden Anlagenspiegel zu entnehmen. Seite 7 BRAIN Biotech AG Zwingenberg Entwicklung des Anlagevermögens für die Zeit vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 Anschaffungskosten Kumulierte Abschreibungen Nettobuchwerte € € € 1.10.2021 Zugänge Abgänge Umbuchungen 30.09.2022 1.10.2021 Zugänge Abgänge 30.09.2022 30.09.2022 30.09.2021 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 36.000 0 0 -33.666 2.334 2.334 0 0 2.334 0 33.666 2. Entgeltliche erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 843.576 200.000 136 33.666 1.077.106 511.410 73.108 136 584.382 492.724 332.166 879.576 200.000 136 0 1.079.440 513.744 73.108 136 586.716 492.724 365.832 II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 5.832.323 0 0 0 5.832.323 2.613.974 127.659 0 2.741.633 3.090.690 3.218.349 2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.840.471 242.575 138.269 68.213 6.012.989 4.391.883 317.521 47.696 4.661.707 1.351.282 1.448.588 3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 68.213 30.767 0 -68.213 30.767 0 0 0 0 30.767 68.213 11.741.007 273.342 138.269 0 11.876.079 7.005.857 445.180 47.696 7.403.341 4.472.739 4.735.150 III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 28.443.615 4.523.681 1.222.323 0 31.744.973 1.010.300 0 341.900 668.400 31.076.573 27.433.314 2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 374.998 0 34.950 0 340.048 0 0 0 0 340.048 374.998 3. Beteiligungen 7.219.226 1.497.158 1 0 8.716.383 301.832 0 0 301.832 8.414.552 6.917.395 4. sonstige Ausleihungen 446.610 0 50.000 0 396.610 296.610 0 0 296.610 100.000 150.000 36.484.449 6.020.840 1.307.274 0 41.198.015 1.608.742 0 341.900 1.266.842 39.931.173 34.875.707 Summe 49.105.032 6.494.181 1.445.680 0 54.153.533 9.128.343 518.288 389.733 9.256.898 44.896.635 39.976.689 Seite 7 Zum 30. September 2022 hält das Unternehmen folgenden Anteilsbesitz: Unternehmen Sitz Anteil Geschäfts- Eigenkapital Ergebnis am jahr 30.09.2022 2021/2022 in Kapital in Tsd. € Tsd. € AnalytiCon Discovery D-Potsdam 100,00% 01.10. - 30.09. 3.201 82 GmbH AnalytiCon Discovery LLC US-Rockville 100,00% 01.01. - 31.12. 98 79 Mekon Science Networks D-Zwingenberg 100,00% 01.10. - 30.09. -2 -1 GmbH i.L. B.R.A.I.N. Capital GmbH i.L. D-Zwingenberg 100,00% 01.10. - 30.09. 8 -1 WeissBioTech GmbH D-Ascheberg 100,00% 01.01. - 31.12. 1.369 -574 WeissBioTech France F-Chanteloup-en- 100,00% 01.01. - 31.12. 3 -6 SARL Brie WeissBioTech Research F-Chanteloup-en- 100,00% 01.01. - 31.12 5 34 SARL Brie B.R.A.I.N. US LLC US-Rockville 100,00% 01.10. - 30.09. -4 -6 BRAIN UK II Ltd. UK-Cardiff 100,00% 01.10. - 30.09. 17.949 -12 BRAIN UK Ltd. UK-Cardiff 88,97% 01.10. - 30.09. 18.413 -47 Biocatalysts Ltd. UK-Cardiff 80,65% 01.10. - 30.09. 14.487 2.404 Biocatalysts Inc. US-Chicago 80,65% 01.10. - 30.09. 789 559 Biosun Biochemicals Inc. US-Tampa 100,00% 01.10. - 30.09. 411 -128 Weriol Group B.V. NL-Nieuwkuijk 62,00% 01.01. – 31.12. 1.786 265 Breatec B.V. NL-Nieuwkuijk 62,00% 01.01. – 31.12. 362 80 Panei B.V. NL-Nieuwkuijk 62,00% 01.01. – 31.12. 1.181 173 Enzymicals AG D-Greifswald 24,10% 01.01. - 31.12. 237 123 SolasCure Ltd. UK-Cambridge 35,51% 01.07. - 30.06. 5.539 -4.831 * Mittelbare Beteiligung ** Zum 1. Februar 2022 hat die BRAIN Biotech AG 62,00% Anteile an der Weriol Group B.V., Nieuwkuijk, Niederlande erworben. Der Zugang ist im Anlagespiegel unter den Finanzanlagen ersichtlich. *** Die genannten Werte beziehen sich auf den letzten vorliegenden Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021. Die genannten Werte beziehen sich auf den letzten vorliegenden Jahresabschluss zum 30. Juni 2021 Vorräte Hierbei handelt sich im Wesentlichen um Hilfs-, und Betriebsstoffe für die Forschung und Entwicklung. Der Bestandswert beträgt zum Stichtag 315 Tsd. € (Vorjahr: 394 Tsd. €). Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Hierbei handelt es sich um laufende Bankguthaben, Termingelder bis zu drei Monaten sowie den Kassen- bestand. Hiervon sind 27 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €) durch Pfandrechte für Altersteilzeitverpflichtungen nicht frei verfügbar. Seite 8 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Finanzverkehr in Höhe von 702 Tsd. € (Vorjahr: 579 Tsd. €) sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 125 Tsd. € (Vorjahr: 133 Tsd. €). Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsver- hältnis besteht, beinhalten ausschließlich Forderungen aus dem Finanzverkehr in Höhe von 72 Tsd. € (Vorjahr: 102 Tsd. €). Die sonstigen Vermögensgegenstände umfassen u. a. Forderungen aus dem Verkauf der Beteiligung an der L.A. Schmitt GmbH in Höhe von 3.040 Tsd. € und Forderungen aus Steuern in Höhe von 16 Tsd. € (Vorjahr: 87 Tsd. €). Des Weiteren werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen die zum Bilanz- stichtag bereits bestehenden, aber noch nicht periodengerecht ausbezahlten Aufwandszuschüsse ausge- wiesen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben unverändert eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Rechnungsabgrenzungsposten Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden die im Geschäftsjahr 2021/22 oder Vorjahren geleiste- ten Zahlungen, im Wesentlichen für Versicherungen, Beiträge und Mitgliedschaften abgegrenzt, soweit sie auf das Folgejahr oder die Folgejahre entfallen. Latente Steuern Da zum 30. September 2022 sowie zum Bilanzstichtag des Vorjahres ausschließlich aktive latente Steuern aus Bewertungsunterschieden, insbesondere aus Pensionsrückstellungen und steuerlichen Verlustvorträ- gen vorliegen und von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht wurde, werden keine aktiven latenten Steuern ausgewiesen. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital beträgt 21.847.495 € (Vorjahr: 21.847.495 €) und ist in 21.847.495 (Vorjahr: 21.847.495) Stückaktien eingeteilt, auf die jeweils ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von 1,00 € entfällt. Die Anteile sind voll einbezahlt und lauten auf den Namen. Die Aktien notieren im Börsensegment „Prime Standard“ der Frankfurter Wertpapierbörse. Genehmigtes Kapital Das zum 30. September 2021 bestehende genehmigte Kapital in Höhe von 3.972.273 (Genehmigtes Ka- pital 2021/I) wurde mit Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 9. März 2022 aufgehoben. Mit Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 9. März 2022 wurde ein genehmigtes Kapital in Höhe von 4.369.499 € geschaffen (Genehmigtes Kapital 2022 / I). Das Genehmigte Kapital 2022 / I wurde am 28. März 2022 in das Handelsregister eingetragen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit der Zustimmung Seite 9 des Aufsichtsrates in der Zeit bis zum 8. März 2027 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehr- mals, höchstens jedoch um bis zu nominal 4.369.499 € durch die Ausgabe von bis zu 4.369.499 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und /oder Sacheinlage zu erhöhen, wobei das gesetzli- che Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Wenn die neuen Aktien gegen Bareinlagen ausgegeben werden, kann das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teil- weise ausgeschlossen werden, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet und die Anzahl der in dieser Weise unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10% des Grundkapitals nicht überschreitet. Am Abschlussstichtag 30. September 2022 bestand sonach ein genehmigtes Kapital in Höhe von 4.369.499 €. Bedingtes Kapital Gemäß § 5 Absatz 3, 4 und 5 der Satzung ist das Grundkapital um 1.986.136 € durch die Ausgabe von bis zu 1.986.136 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2021 / I) sowie um wei- tere 123.000 € durch die Ausgabe von bis zu 123.000 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Be- dingtes Kapital 2015 / II) und durch die Ausgabe von bis zu 1.682.578 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2019 / I) bedingt erhöht. Das bedingte Kapital 2021 / I dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Options- schuldverschreibungen und Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstan- des durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 10. März 2021 von der Gesellschaft begeben wer- den. Die bedingte Kapitalerhöhung wird durch die Ausgabe von bis zu 1.986.136 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungsrechten bzw. Optionsrechten Gebrauch ma- chen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber der Wandelschuldverschreibungen ihrer Pflicht zur Wandlung genügen, und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital 2021 / I war zum Abschlussstichtag am 30. Sep- tember 2022 nicht durchgeführt. Das Bedingte Kapital 2015 / II dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juli 2015 im Rahmen eines Aktienoptionsplans im Umfang von bis zu 123.000 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der BRAIN Biotech AG mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft, den Mitgliedern der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen sowie Führungskräften und sonstigen Mitarbeitern der Gesellschaft in hervorgehobener Position gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte hiervon Gebrauch machen und die Ge- sellschaft nicht zur Erfüllung dieser Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital 2015 / II war zum Abschlussstichtag am 30. Sep- tember 2022 nicht durchgeführt. Das Bedingte Kapital 2015/ II wurde auf der ordentlichen Hauptversamm- lung am 7. März 2019 von ursprünglich 1.272.581 € auf 123.000 € reduziert, da dieses Kapital ausschließ- lich zur Absicherung bereits ausgegebener Aktienoptionen bestehen bleiben sollte. Die Ermächtigung zur Ausgabe von weiteren Aktienoptionen aus dem Bedingten Kapital 2015/ II wurde auf selbiger Hauptver- sammlung wieder entzogen und durch eine neue Ermächtigung ersetzt (siehe folgender Abschnitt). Seite 10 Durch Beschluss der Hauptversammlung am 7. März 2019 ist das Grundkapital um 1.682.578 € durch die Ausgabe von bis zu 1.682.578 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2019 / I) bedingt erhöht. Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktien- optionen, die den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft und sonstigen Mitarbeitern der Gesellschaft in hervorgehobener Position gewährt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit der Zustimmung des Auf- sichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugs- rechte hiervon Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht zur Erfüllung dieser Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital 2019 / I war zum Abschlussstichtag am 30. September 2022 nicht durchgeführt. Aktienoptionen Durch Beschluss der Hauptversammlung am 7. März 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, mit der Zu- stimmung des Aufsichtsrates im Rahmen eines Aktienoptionsplans bis zum 12. März 2027 bis zu 1.682.578 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der BRAIN Biotech AG mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren mit der Maßgabe auszugeben, dass jede Aktienoption das Recht zum Bezug einer Aktie und nach Maßgabe weiterer Bestimmungen gewährt. Zur Ausgabe von Aktien an Mitglieder des Vorstands der BRAIN Biotech AG gilt diese Ermächtigung allein für den Aufsichtsrat. Zur Absicherung und Bedienung der Aktienoptionen hat die Hauptversammlung das Grundkapital um 1.682.578 € bedingt erhöht (Beding- tes Kapital 2019 / I). Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage enthält das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien abzüglich der Kosten der Kapitalaus- gabe nach Steuern. Darüber hinaus enthält die Kapitalrücklage andere Zuzahlungen der Aktionäre in das Eigenkapital gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Die Kapitalrücklage enthält zum 30. September 2022 insge- samt in Höhe von 101.572.900 € (Vorjahr: 101.572.900 €) Beträge nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB und in Höhe von 2.670.420 € (Vorjahr: 2.670.420 €) Beträge nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag der Ausschüttungssperre beträgt 389.375 €. Der Betrag, der gemäß § 253 Abs. 6 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt 389.375 €. Der Betrag gliedert sich wie folgt auf: In € Betrag Altersversorgungsverpflichtung ohne Saldierung von Deckungsvermögen zum 4.594.615 30.09.2022, ermittelt mit dem durchschnittlichen Marktzins der letzten 7 Jahre Abzüglich Altersversorgungsverpflichtung ohne Saldierung von Deckungsvermögen ./. 4.983.990 zum 30.09.2022, ermittelt mit dem durchschnittlichen Marktzins der letzten 10 Jahre Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB zum 30.09.2022 389.375 Seite 11 Bilanzverlust Zum 30. September 2022 wird ein Bilanzverlust in Höhe von 82,8 Mio. € ausgewiesen. In den Bilanzverlust wurde ein Verlustvortrag in Höhe von 78,0 Mio. € einbezogen. Der Bilanzverlust hat sich wie folgt entwi- ckelt: In € Betrag Bilanzverlust per 30.09.2021 -78.045.812 zzgl. Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2021/22 -4.744.997 = Bilanzverlust per 30.09.2022 -82.790.809 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellungen umfassen zwei Verpflichtungen aus Versorgungszusagen. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB weist zum 30. September 2022 einen Wert in Höhe von 389 Tsd. € (Vorjahr: 606 Tsd. €) aus (auf die Erläuterungen unter „Eigenkapital – Ausschüttungssperre“ wird verwiesen). Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: In € Betrag Bruttoverpflichtung 4.594.615 Zeitwert Deckungsvermögen 2.855.128 Nettoverpflichtung (Bilanzansatz) 1.739.487 Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen umfassen unter anderem Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 393 Tsd. € (Vorjahr: 501 Tsd. €), für ausstehenden Urlaub in Höhe von 228 Tsd. € (Vorjahr: 267 Tsd. €), für Aufsichtsratvergütung in Höhe von 257 Tsd. € (Vorjahr: 254 Tsd. €), für Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von 316 Tsd. € (Vorjahr: 189 Tsd. €), für Mitarbeiterboni in Höhe von 268 Tsd. € (Vorjahr: 160 Tsd. €), für sonstige Personalkosten in Höhe von 70 Tsd. € (Vorjahr: 24 Tsd. €) sowie die Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungsvorschriften und in Folgejahren erhobene Beiträge und Abgaben, die aber das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen, wie z. B. der Berufsgenossenschaft. Seite 12 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben die folgenden Restlaufzeiten: in Tsd. € ≤ 1 Jahr 1 – 5 Jahre > 5 Jahre Verbindlichkeiten gegenüber stillen Gesellschaftern 300 2.100 1.800 Vorjahr (326) (1.800) (2.400) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 558 375 0 Vorjahr (500) (875) (0) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 289 0 0 Vorjahr (333) (0) (0) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0 0 0 Vorjahr (7) (0) (0) Sonstige Verbindlichkeiten 377 0 0 Vorjahr (142) (0) (0) davon gegenüber Gesellschaftern 0 0 0 Vorjahr (11) (0) (0) Summe 1.524 2.475 1.800 Vorjahr (1.308) (2.675) (2.400) Die Verbindlichkeiten gegenüber stillen Gesellschaftern umfassen zum Bilanzstichtag 30. September 2022 eine Einlage der Hessen Kapital I GmbH, Wiesbaden, in Höhe von 1.500 Tsd. € (Vorjahr: 1.500 Tsd. €), Zinsverbindlichkeiten von 0 Tsd. € (Vorjahr: 26 Tsd. €) und eine Einlage der Hessen Kapital II GmbH in Höhe von 3.000 Tsd. € (Vorjahr: 3.000 Tsd. €). Die Einlage der Hessen Kapital I GmbH wurde im Ge- schäftsjahr planungsgemäß mit 20% zum 30. Juni 2022 zurückgeführt. Weitere 20% werden zum 30. Juni 2023 und 60% zum 30. Juni 2024 fällig. Die Einlage der Hessen Kapital II GmbH ist rückzahlbar mit 20% zum 31. März 2026, mit weiteren 20% zum 31. März 2027 und mit 60% zum 31. März 2028. Auf die Einlage der Hessen Kapital I GmbH zahlt die Gesellschaft ein festes Entgelt in Höhe von nominal 7,0% p. a. (Vorjahr: 7,0%) sowie eine Gewinnbeteiligung in Höhe der Relation der Nominalhöhe der stillen Beteiligung zur Nominalhöhe des Eigenkapitals der BRAIN Biotech AG, maximal jedoch in Höhe von 2,5% der Einlage und nicht mehr als 50% des Jahresgewinns. Auf die Einlage der Hessen Kapital II GmbH zahlt die Gesellschaft ein festes Entgelt in Höhe von nominal 6,0% p. a. (Vorjahr: 6,0%) sowie eine Gewinnbeteiligung in Höhe der Relation der Nominalhöhe der stillen Beteiligung zur Nominalhöhe des Eigenkapitals der BRAIN Biotech AG, maximal jedoch in Höhe von 1,5% der Einlage und nicht mehr als 50% des Jahresgewinns. Seite 13 Die BRAIN Biotech AG ist berechtigt, die Einlage der Hessen Kapital I GmbH sowie die Einlage der Hessen Kapital II GmbH vorzeitig zu kündigen; aufgrund der damit verbundenen negativen Auswirkungen (Vorfäl- ligkeitsentschädigungen) hat dieses Optionsrecht für die Gesellschaft jedoch faktisch keinen wirtschaftli- chen Wert. Die stille Beteiligung nimmt nicht an Verlusten teil. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen solche aus dem Liefer- und Leis- tungsverkehr in Höhe von 0 Tsd. € (Vorjahr: 7 Tsd. €). Die sonstigen Verbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchen- steuer in Höhe von 124 Tsd. € (Vorjahr: 113 Tsd. €), sowie Verbindlichkeiten für nachträgliche Kaufpreis- zahlungen an Minderheitengesellschafter der Breatec-Gruppe in Höhe von 200 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €). Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten ferner Zinsverbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 0 Tsd. € (Vorjahr: 11 Tsd. €). Es bestehen Grundschulden auf Grundstücke und Gebäude der Gesellschaft in Höhe von nominal 2.500 Tsd. €. Die Grundschulden dienen der Sicherung von Bankverbindlichkeiten, die zum Bilanzstichtag in Höhe von 875 Tsd. € valutieren. Die Grundschulden bestehen im zweiten Rang nach einer nicht abge- tretenen Eigentümergrundschuld in Höhe von 500 Tsd. €. Die Verbindlichkeiten sind, bis auf üblichen Eigentumsvorbehalte, nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung Aufgliederung der Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden gemäß § 285 Nr. 4 HGB wie folgt aufgegliedert: Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen in Tsd. € Umsatz Umsatz 2021/2022 2020/2021 Erlöse aus Industriekooperationen 6.240 4.565 Sonstige Umsatzerlöse 9 53 Summe 6.249 4.618 Geographisch bestimmter Markt (ohne Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen) in Tsd. € Umsatz Umsatz 2021/2022 2020/2021 Deutschland 2.452 1.820 Ausland 3.797 2.798 davon: Großbritannien 1.439 1.202 davon: USA 1.187 466 davon: Frankreich 395 445 davon: Schweiz 451 210 Summe 6.249 4.618 Seite 14 Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen u. a. Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen in Höhe von 2.200 Tsd. € (Vorjahr: 1 Tsd. €) davon durch den Verkauf der Beteiligung L.A. Schmitt GmbH 2.160 Tsd. €, Aufwandszuschüsse zu Forschungs- und Entwicklungsprojekten in Höhe von 331 Tsd. € (Vorjahr: 309 Tsd. €), mitarbeiterbezogene Sachbezüge in Höhe von 68 Tsd. € (Vorjahr: 73 Tsd. €), Er- träge aus Weiterbelastungen von projektspezifischen Aufwendungen in Höhe von 0 Tsd. € (Vorjahr: 22 Tsd. €) und Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 2 Tsd. € (Vorjahr: 67 Tsd. €). Sie beinhal- ten periodenfremde Erträge in Höhe von 288 Tsd. € (Vorjahr: 199 Tsd. €), davon aus der Auflösung von Rückstellungen 218 Tsd. € (Vorjahr: 157 Tsd. €). Personalaufwand Im Personalaufwand sind in Höhe von 144 Tsd. € (Vorjahr: 142 Tsd. €) Aufwendungen für Altersversor- gung, Hinterbliebenen- und Invaliditätsvorsorge enthalten. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen u. a. Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 645 Tsd. € (Vorjahr: 1.067 Tsd. €), Werbe- und Reisekosten in Höhe von 234 Tsd. € (Vorjahr: 134 Tsd. €), Raum- und Betriebskosten in Höhe von 430 Tsd. € (Vorjahr: 249 Tsd. €), Kosten für Reparatur und In- standhaltung 428 Tsd. € (Vorjahr: 188 Tsd. €), Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 192 Tsd. € (Vorjahr: 20 Tsd. €) und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 13 Tsd. € (Vorjahr: 62 Tsd. €). Seite 15 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Im Finanzergebnis sind gemäß § 277 Abs. 5 Satz 1 HGB folgende Zinseffekte aus der Bewertung von Pensionsverpflichtungen und damit zusammenhängenden Deckungsvermögen ausgewiesen: in Tsd. € 2021/2022 2020/2021 Zinsaufwand aus der Abzinsung Brutto- verpflichtung gem. § 277 Abs.5 S.1 HGB -274 -473 davon: Erfolgswirkung aus der Änderung des Rechnungszinses: -194 -389 Zinsertrag der Veränderung des Deckungs- vermögens 162 257 davon: Erfolgswirkung aus der Änderung des Rechnungszinses: 112 209 Nettoaufwand/-Ertrag -112 -216 Aufgrund eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne Der Posten beinhaltet das Entgelt für die stillen Beteiligungen von 280 Tsd. € (Vorjahr 285 Tsd. €) und setzt sich aus einem festen Zins von 274 Tsd. € (Vorjahr: 279 Tsd. €) und einer Garantieprovision von 6 Tsd. € (Vorjahr: 6 Tsd. €) zusammen. Da die Gesellschaft im Berichtsjahr keinen Gewinn erwirtschaftet hat, ist keine Gewinnbeteiligung angefallen. Die stillen Beteiligungen nehmen am Verlust nicht teil. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Seite 16 D. Sonstige Angaben Angaben zum Vorstand und zum Aufsichtsrat Angaben zum Vorstand Im Geschäftsjahr gehörten dem Vorstand der Gesellschaft folgende Mitglieder an: Adriaan Moelker, Bad Homburg (Vorsitzender), CEO Master of Business Administration (MBA) Lukas Linnig, Frankfurt am Main, CFO (bis 30. September 2022) Chartered Financial Analysts (CFA) Die Mitglieder des Vorstandes sind in den folgenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren Kontrollgremien tätig: Adriaan Moelker BRAIN UK II Ltd., Cardiff, UK (Director) BRAIN UK Ltd., Cardiff, UK (Director) Biocatalysts Ltd., Cardiff, UK (Director) Solascure Ltd., Cambridge, UK (Director) Biosun Biochemicals Inc., Tampa, USA (Mitglied des Board) Lukas Linnig (bis 30. September 2022) BRAIN UK II Ltd., Cardiff, UK (Director) BRAIN UK Ltd., Cardiff, UK (Director) Biocatalysts Ltd., Cardiff, UK (Director) BRAIN US LLC, Rockville, MD, USA (Director) Biosun Biochemicals Inc., USA (Mitglied des Board) Seite 17 Die Gesamtvergütung des Vorstands betrug im Berichtszeitraum 946 Tsd. €. Die Bezüge setzen sich wie folgt zusammen: in Tsd. € Erfolgsunabhängige Komponenten (Grundvergütung)1 680 Erfolgsbezogene Komponenten ohne langfristige Anreizwirkung 465 Versicherungsentgelte für Altersversorgung 0 Gesamtvergütung 1.145 Gesamtvergütung – Zufluss im Geschäftsjahr2 946 Weiterhin wurden an Vorstandsmitglieder Aktienoptionen ausgegeben um die langfristige Anreizwirkung zu gewährleisten. Es wurde aus der Ausgabe kein Aufwand bilanziert. Weitere ausführliche Angaben hierzu sind im Vergütungsbericht dargestellt. Alters- und Hinterbliebenenversorgung Für die ehemaligen Vorstände Herrn Dr. Jürgen Eck und Herrn Dr. Holger Zinke bestehen beitragsorien- tierte Versorgungszusagen, die sich bei einer Beendigung des Dienstverhältnisses vor Erreichen des ver- traglichen Pensionsalters faktisch in eine Leistungszusage umwandeln. Weitere Versorgungszusagen ge- genüber anderen Vorständen bestehen nicht. Im Berichtszeitraum wurden Prämien in eine Unterstützungskasse in Höhe von 150 Tsd. € für Herrn Dr. Jürgen Eck bzw. in Höhe von 93 Tsd. € für Herrn Dr. Holger Zinke eingezahlt. Die Veränderung der Netto-Pensionsverpflichtungen betrug im Geschäftsjahr 2021/22 96 Tsd. €. Angaben zum Aufsichtsrat Im Geschäftsjahr gehörten dem Aufsichtsrat der Gesellschaft folgende Mitglieder an: Dr. Georg Kellinghusen, Kreuth-Oberhof (Vorsitzender) Mediator-Berater Dr. Anna C. Eichhorn Frankfurt am Main (Stellvertretende Vorsitzende) Vorstand (CEO) humatrix AG, Pfungstadt Prof. Dr. Bernhard Hauer, Fußgönheim (bis 31. Mai 2022) Universitätsprofessor Dr. Michael Majerus, Ottobrunn Berater 1 inkl. Zahlungen für Altersvorsorge in Höhe von 105 Tsd. € 2 Zahlungswirksame Gesamtvergütung unter Einbeziehung der erfolgsbezogenen Komponente, die im Vorjahr als Aufwand erfasst wurde, jedoch im Berichtsjahr vom Aufsichtsrat genehmigt wurde Seite 18 Stephen Catling, Cambridge, UK Geschäftsführer SJ Catling Ltd., Cambridge UK Prof. Dr.-Ing. Wiltrud Treffenfeldt, Oberrieden (CH) Selbstständige Beraterin Im Geschäftsjahr gehörten dem Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat der Gesellschaft folgende Mitglieder an: Dr. Michael Majerus, Ottobrunn (Vorsitzender) Berater Dr. Georg Kellinghusen, Kreuth-Oberhof Mediator-Berater Stephen Catling, Cambridge, UK Geschäftsführer SJ Catling Ltd., Cambridge UK Im Geschäftsjahr gehörten dem Personalausschuss im Aufsichtsrat der Gesellschaft folgende Mitglieder an: Dr. Georg Kellinghusen, Kreuth-Oberhof (Vorsitzender) Selbstständiger Berater Dr. Michael Majerus, Ottobrunn Berater Prof. Dr.-Ing. Wiltrud Treffenfeldt, Oberrieden (CH) Selbstständige Beraterin Im Geschäftsjahr gehörten dem Nominierungsausschuss im Aufsichtsrat der Gesellschaft folgende Mit- glieder an: Dr. Anna C. Eichhorn, Frankfurt am Main Vorstand (CEO) humatrix AG, Pfungstadt Dr. Georg Kellinghusen, Kreuth-Oberhof Mediator-Berater Prof. Dr. Bernhard Hauer, Fußgönheim (bis 31. Mai 2022) Universitätsprofessor Seite 19 Dr. Michael Majerus, Ottobrunn (ab 1. Juni 2022) Berater Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind in den folgenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren Kontroll- gremien tätig: Dr. Georg Kellinghusen, Kreuth-Oberhof (Vorsitzender) Advyce GmbH, München (Mitglied des Beirats) Deutsche Bank AG, Frankfurt a. M. (Mitglied des Regionalbeirats Bayern) Simplifa GmbH, Berlin (Mitglied des Beirats) Dr. Anna C. Eichhorn, Frankfurt am Main (Stellvertrende Vorsitzende) Frankfurter Innovationszentrum Biotechnologie GmbH, Frankfurt a. M. (Mitglied des Aufsichtsrats) Dr. Michael Majerus, Ottobrunn Keine Prof. Dr. Bernhard Hauer, Fußgönheim (bis 31. Mai 2022) Keine Stephen Catling, Cambridge, UK Cambridgeshire Community Foundation, UK (Vorsitzender des Verwaltungsrats) Prof. Dr.-Ing. Wiltrud Treffenfeldt, Oberrieden (CH) ProBioGen AG, Berlin, Mitglied des Aufsichtsrats Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats betrug im Berichtszeitraum 257 Tsd. €. Hinsichtlich der Zusam- mensetzung wird auf den Vergütungsbericht verwiesen. Angaben zum berechneten Gesamthonorar der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr Das für das Geschäftsjahr berechnete Honorar des Abschlussprüfers ist nicht anzugeben, da es in die Angaben im Konzernabschluss der BRAIN Biotech AG einbezogen wird. Angaben von Beteiligungen, die der Gesellschaft nach § 20 AktG mit- geteilt worden sind Die MP Beteiligungs-GmbH, Kaiserslautern, hält zum 30. September 2022 mehr als 25%, aber weniger als 50% des Grundkapitals. Seite 20 Mitteilung gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG Zum 30. September 2022 lagen uns nach § 33 Abs. 1 WpHG folgende Stimmrechtsmitteilungen von Akti- onären aufgrund des Erwerbs oder Verkaufs von Aktien bezüglich der Überschreitung der Meldeschwellen von 3%, 5% und 25% vor: Aktionär Anteil Datum der Schwel- Datum der Ver- in % lenberührung öffentlichung LLB Swiss Investment AG, Vaduz, Lichtenstein 3,20 23.12.2020 30.12.2020 LLB Swiss Investment AG, Vaduz, Lichtenstein 2,89 12.09.2022 14.09.2022 Die Stimmrechtsmitteilungen sind verfügbar unter https://www.brain-biotech.de/investor-relations/finanzmitteilungen/stimmrechtsmitteilungen/ Eine vergleichbare Mitteilungspflicht entsprechend § 33 Abs. 1 WpHG sieht § 38 WpHG im Hinblick auf Finanzinstrumente vor, die ihrem Inhaber ein unbedingtes Recht zum einseitigen Erwerb stimmberechtig- ter Aktien verleihen, bzw. nach § 39 WpHG erstreckt sich die Mitteilungspflicht auf solche Finanz- und sonstigen Instrumente, die es ihrem Inhaber faktisch oder wirtschaftlich ermöglichen, mit Stimmrechten verbundene Aktien zu erwerben. In den der Gesellschaft zugegangenen Stimmrechtsmitteilungen sind die Angaben nach den §§ 38, 39 WpHG ebenfalls enthalten. Mitarbeiter 2021/22 2020/21 Forschungs- & Entwicklungsfunktionen 83 81 Administrative Funktionen 27 27 Mitarbeiter gesamt 110 108 In den Forschungs- und Entwicklungsfunktionen sind neben Naturwissenschaftlern insbesondere auch ein hoher Anteil an Mitarbeitern aus den Ingenieurwissenschaften und mit betrieblicher Laborausbildung tätig. Des Weiteren beschäftigt die BRAIN Biotech AG zusätzlich Stipendiaten (1; Vorjahr: 3) und Aushilfen (6; Vorjahr: 7). Seite 21 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse gegenüber Dritten. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Mietverhältnissen (Mindestmietzahlungen) setzen sich wie folgt zusammen: In Tsd. € 30.09.2022 30.09.2021 Restlaufzeit bis 1 Jahr 36 38 Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahre 50 20 Restlaufzeit über 5 Jahre 0 0 Summe 86 58 Es bestehen bedingte Kaufpreisverpflichtungen für Immaterielle Vermögensgegenstände, die von der Er- reichung spezifischer, unter Einsatz dieser immateriellen Vermögensgegenstände erzielter zukünftiger Umsatzerlöse abhängig sind bis zu einer maximalen Höhe von 160 Tsd. €. Ferner bestehen finanzielle Verpflichtungen betreffend Anteile nicht beherrschender Gesellschafter von Tochterunternehmen aus verbindlichen Angeboten im Rahmen von Put-Call-Optionen in einem erwarteten Umfang von 5.103 Tsd. €, deren Annahmen jeweils bis spätestens zum 31. März 2023 erklärt werden müssen. Ebenfalls bestehen finanzielle Verpflichtungen betreffend Anteile nicht beherrschender Gesell- schafter von Tochterunternehmen aus verbindlichen Angeboten im Rahmen von Put-Call-Optionen deren Annahmen jeweils bis spätestens zum 31. März 2027 erklärt werden müssen. Der beizulegende Wert beträgt zum Bilanzstichtag 3.187 Tsd. €. Zur Ermittlung wurde eine Abzinsung entsprechend der wahr- scheinlichen Fälligkeit mittels Discounted Cashflow-Methode mit einem Rechnungszins von 5,59% vorge- nommen. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen zum Bilanzstichtag beträgt 8.536 Tsd. €. Angaben über Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Perso- nen Auf das Wahlrecht, gemäß § 285 Nr. 21 HGB lediglich Angaben zu marktunüblichen Bedingungen zu- stande gekommene Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu machen, wird verzich- tet. Stattdessen erfolgen Angaben zu allen wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen. Im Geschäftsjahr 2021/22 bestanden die folgenden Leistungsbeziehungen zwischen der BRAIN Biotech AG und nahestehenden Unternehmen und Personen (ohne Geschäfte mit und zwischen mittel- oder un- mittelbar in 100%-igen Anteilsbesitz stehenden, in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen): Zum Bilanzstichtag bestanden Darlehens- und Zinsforderungen gegenüber der Biocatalysts Gruppe3, ei- nem Tochterunternehmen mit einer Beteiligungsquote von 80,65%, in Höhe von 340 Tsd. €. Der Zinsertrag für dieses Darlehen betrug 14 Tsd. € im Geschäftsjahr 2021/22. 3 Die Forderung besteht gegenüber der Holdinggesellschaft BRAIN UK Ltd. mit einer Beteiligungsquote von 88,97% Seite 22 Die Enzymicals AG, ist ein assoziiertes Unternehmen und damit als nahestehendes Unternehmen einzu- stufen. Zum Bilanzstichtag bestanden Darlehens- und Zinsforderungen der BRAIN an die Enzymicals AG in Höhe von 72 Tsd. €, der Zinsertrag bei einem Zinssatz von 6% für dieses Darlehen betrug 4 Tsd. € im Geschäftsjahr 2021/22. Die Solascure Ltd., ist ein assoziiertes Unternehmen und damit als nahestehendes Unternehmen einzu- stufen. Im Geschäftsjahr 2021/22 wurden mit der Gesellschaft Umsatzerlöse in Höhe 1.273 Tsd. € erzielt. Mit der MP-Beteiligung GmbH, Kaiserslautern, einem Unternehmen mit mehr als 25% Anteilsbesitz, be- steht ein Darlehensrahmen in Höhe von 7,0 Mio. €. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2025. Das Darlehen wird mit einem Zinssatz von 3,5% verzinst. Zum Bilanzstichtag hat die Gesellschaft davon keinen Gebrauch gemacht. Im Geschäftsjahr 2021/22 betrug der Zinsaufwand 28 Tsd. € (Vorjahr: 32 Tsd. €). Zum Bilanzstichtag bestanden Zinsverbindlichkeiten in Höhe von 7 Tsd. € (Vorjahr: 11 Tsd. €). Für den Vorstand der BRAIN Biotech AG bestehen Altersversorgungspläne, bestehend aus einem Alters- ruhegeld ab Erreichen des 65. Lebensjahres sowie Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung. Angaben über die Erklärung zum Corporate Governance Kodex Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Corporate Governance Kodex wurde durch Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich gemacht. Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstandes Der Vorstand schlägt vor, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2021/22 auf neue Rechnung vorzu- tragen. Nachtragsbericht Im September 2022 hat das Unternehmen bekannt gegeben, dass Finanzvorstand Lukas Linnig mit Wir- kung zum 30. September 2022 sein Amt als Vorstand niederlegen wird. Gleichzeitig hat die Gesellschaft darüber informiert, dass Michael Schneiders mit Wirkung zum 1.Oktober 2022 in den Vorstand bestellt und zum künftigen Finanzvorstand (CFO) der BRAIN Biotech AG ernannt wurde. Wesentliche Ereignisse und Entwicklungen von besonderer Bedeutung für die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft sind seit dem Bilanzstichtag, dem 30. September 2022, nicht eingetreten. Zwingenberg, 21. Dezember 2022 Adriaan Moelker Michael Schneiders Vorsitzender des Vorstands (CEO) Vorstand (CFO) Anlage 4 Seite 1 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021/22 der BRAIN Biotech AG, Zwingenberg Grundlagen der Gesellschaft Geschäftsmodell der Gesellschaft Die BRAIN ist ein Wachstumsunternehmen in der industriellen Biotechnologie mit dem Schwerpunkt der Geschäftsaktivitäten in den Bereichen Ernährung, Gesundheit und Umwelt. Ein wissenschaftsbasiertes Produktgeschäft steht im Zentrum unserer strategischen Ausrich- tung. Das Geschäftsmodell von BRAIN steht auf zwei Säulen: den Segmenten BioScience und Bio- Industrial. Das Segment BioScience umfasst das Kooperationsgeschäft des Konzerns mit In- dustriepartnern. Das Segment BioIndustrial als zweite Säule beinhaltet die Entwicklung und Vermarktung von eigenen Produkten und Produktkomponenten. Die BRAIN Biotech AG hält direkt oder indirekt die Anteile der folgenden zum BRAIN Konzern gehörenden Tochterunternehmen und Beteiligungen: Name und Sitz der Gesellschaft 30.09.2022 30.09.2021 AnalytiCon Discovery GmbH, Potsdam, Deutschland 100,0% 100,0% AnalytiCon Discovery LLC, Rockville, Maryland USA 100,0% 100,0% BRAIN Capital GmbH i.L., Zwingenberg, Deutschland 100,0% 100,0% MEKON Science Networks GmbH i.L., Zwingenberg, Deutschland 100,0% 100,0% WeissBioTech GmbH, Ascheberg, Deutschland 100,0% 100,0% WeissBioTech France S.A.R.L., Chanteloup-en-Brie, Frankreich 100,0% 100,0% WeissBioTech Research S.A.R.L., Chanteloup-en-Brie, Frankreich 100,0% 100,0% BRAIN US LLC, Rockville, Maryland USA 100,0% 100,0% BRAIN UK II Ltd., Cardiff, UK 100,0% 100,0% BRAIN UK Ltd., Cardiff, UK 88,97% 88,97% Biocatalysts Ltd., Cardiff, UK * 80,65% 80,65% Biocatalysts Inc., Chicago, Illinois USA 80,65% 80,65% Biosun Biochemicals Inc., Tampa, Florida USA 100,0% 100,0% Weriol Group BV, Nieuwkuijk, NL 62,00% 0,00% Breatec BV, Nieuwkuijk, NL 62,00% 0,00% 257/2022 Anlage 4 Seite 2 Panei BV, Nieuwkuijk, NL 62,00% 0,00% Enzymicals AG, Greifswald, Deutschland 24,1% 24,1% SolasCure Ltd., Cambridge, UK 35,51% 41,27% *mittelbare Beteiligungen ** Erwerb von 62% der Anteile an der Weriol Group BV zum 1. Februar 2022 Die AnalytiCon Discovery GmbH operiert, wie auch ihre Tochtergesellschaft AnalytiCon Dis- covery LLC im Bereich der Naturstoffchemie. Die WeissBioTech GmbH mit Ihren Tochterge- sellschaften der WeissBioTech France S.A.R.L. und WeissBioTech Research S.A.R.L. ist spe- zialisiert auf die Produktion und den Vertrieb von Enzymen. Ebenfalls im Enzymbereich aber mit einer stärkeren Fokussierung auf Spezialenzyme operiert die Biocatalysts Ltd. mit ihrer Tochtergesellschaft Biocatalysts Inc. Im aktuellen Geschäftsjahr erwarb die BRAIN Biotech AG 100,0% der Anteile an der Biosun Biochemicals Inc. Die Biosun ist ein Distributor, Formu- lierer und Mischer von Enzymen, Aromen, Lebensmittelinhaltsstoffen sowie natürlichen Farb- stoffen. Fokussiert auf den Kosmetikbereich war die Tochtergesellschaft L.A. Schmitt GmbH, mit der Produktion verschiedener Kosmetikprodukte namenhafter Marken. Die L.A. Schmitt GmbH wurde zum 30.09.2022 verkauft. Die Tochtergesellschaft BRAIN US LLC ist im Nord- amerikanischen Markt zuständig für die Geschäftsentwicklungsaktivitäten der BRAIN AG. Die Tochtergesellschaft BRAIN Capital GmbH erbrachte Finanzdienstleistungen für den BRAIN Konzern. Die Gesellschaft befindet sich aktuell in Liquidation. Die Gesellschaften BRAIN UK Ltd. und BRAIN UK II Ltd. sind Zwischenholdings, die den Anteilsbesitz der BRAIN Gruppe in Großbritannien verwalten. Die Mekon Science Network GmbH hat in den vergangenen Ge- schäftsjahren den Vertrieb von Produkten der Marke „MYE“ organisiert, der Vertrieb dieser Marke wurde aber zum Ende des Geschäftsjahres 2018/19 eingestellt. Die Gesellschaft befin- det sich aktuell in Liquidation. Im neuen Geschäftsjahr hat die BRAIN Biotech AG 62,00% der Anteile an der Weriol Group BV (nachfolgend als Breatec-Gruppe bezeichnet) erworben. Darüber hinaus hält die BRAIN Biotech AG eine Beteiligung in Höhe von 24,1% an der Enzy- micals AG. Die Gesellschaft ist spezialisiert auf die Prozessentwicklung von biokatalytischen Synthesewegen für hochwertige Feinchemikalien. Außerdem hält die BRAIN Biotech AG 35,51% an der SolasCure Ltd. Die SolasCure Ltd. arbeitet an der Zulassung einer Entwicklung der BRAIN Biotech AG, dem Wundheilungsenzym Aurase®. Steuerungssystem Die finanziellen Steuerungsgrößen der BRAIN Biotech AG sowie des BRAIN Konzerns sind die Umsatzerlöse und das bereinigte EBITDA1 Nach Einschätzung der Gesellschaft beschrei- ben die Umsatzerlöse in geeigneter Weise die gesamte wirtschaftliche Leistung der Gesell- schaft in der jeweiligen Berichtsperiode. Das bereinigte EBITDA erscheint geeigneter als das 1 Ergebnis vor Abschreibung, Finanzergebnis und Ertragsteuern 257/2022 Anlage 4 Seite 3 EBITDA, um das nachhaltige Ergebnis der Gesellschaft widerzuspiegeln, da Sondereinflüsse herausgerechnet werden. Die Berechnung des bereinigten EBITDA erfolgt durch Eliminierung von Akquisitions- uns Integrationskosten aus der Erweiterung der Gesellschaft sowie dem sonsti- gen Ertrag aus dem Verkauf der L.A. Schmitt GmbH. Im Vorjahr wurden zusätzlich Nebenkos- ten aus der Kapitalerhöhung aus genehmigten Kapital bereinigt. Als nicht-finanzielle Kennzahlen verwendet die Gesellschaft die aus Kooperationsverträgen erfüllten Meilensteine und Optionsziehungen. Die Anzahl der erreichten Meilensteine und ge- zogenen Exklusivoptionen ist wichtiger Ausdruck der in den strategischen Industriekooperati- onen erreichten technologischen Zielsetzungen und damit der technologischen Kompetenz der BRAIN Biotech AG. Forschung und Entwicklung Biotechnologische Forschung und die Entwicklung biotechnologischer Verfahren und Pro- dukte sind die Grundlage der Geschäftsaktivitäten der Gesellschaft. So hat die BRAIN Biotech AG zum Beispiel schon 1999 proprietäre Metagenom-Technologien zur Entwicklung von Pro- duktionsorganismen, Enzymprodukten und genetischen Bibliotheken angewandt. Heute um- fasst das Portfolio von der BRAIN AG diverse patentierte Spezialtechnologien, was sich im Patentportfolio widerspiegelt. Hier ist unter anderem die von BRAIN entwickelten Genom-En- gineering-Technologien (BEC/BMC) zu nennen, eine molekularbiologische Technik zur ziel- gerichteten und präzisen Veränderung von DNA. Hierzu werden Nukleasen (spezielle En- zyme) als "Gen-Schere" eingesetzt. Des Weiteren engagiert sich BRAIN in den Bereichen Wundheilung sowie Green and Urban Mining. Hier erreichte die BRAIN gemeinsam mit ihren Partnern wichtige Meilensteine. Im Bereich Wundheilung befinden wir uns am Ende der klini- schen Erprobungsphase 2a. Für das Projekt Gold from Waste Streams konnte ein industrieller Partner für die Entwicklung bis zur Marktreife gewonnen werden. Das im Eigentum von BRAIN stehende BioArchiv enthält etwa 53.000 umfassend charakteri- sierte Mikroorganismen, isolierte Naturstoffe, Chassis-Mikroorganismus-Stämme zur Entwick- lung von Produktionsorganismen sowie genetische Bibliotheken mit neuen Enzymen und Stoffwechselwegen. Die Tochtergesellschaft AnalytiCon Discovery GmbH verfügt unter ande- rem über eine Sammlung aus reinen Naturstoffen sowie auf Naturstoff-Bausteinen basieren- den semisynthetischen Substanzen. Diese im BioArchiv zusammengefassten Sammlungen werden in laufenden Projekten erweitert und ermöglichen die Identifizierung bislang nicht cha- rakterisierter Enzyme und Naturstoffe und einen neuen Zugang zu bislang nicht kultivierbarer Biodiversität. Im Geschäftsjahr 2021/22 betrugen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung 3,2 Mio. € nach 4,0 Mio. € im Geschäftsjahr 2020/21. Dies entspricht 51% der Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2021/22 nach 86% im vorangegangenen Geschäftsjahr. Die Investitionen für 257/2022 Anlage 4 Seite 4 Forschung und Entwicklung beinhalten im Geschäftsjahr 2021/22 vorrangig die Aufwendun- gen für verschiedene Produktentwicklungen (zum Beispiel von neuen Süßungsmitteln oder der neu entwickelten BRAIN-Engineered-CAS) an den Standort Zwingenberg und Potsdam. Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen enthalten Fremdleistungen in Höhe von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €). Aktuell sind bei der Gesellschaft 83 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 81) in For- schungs- und Entwicklungsfunktionen tätig. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen In einem insgesamt herausfordernden und volatilen weltwirtschaftlichen Umfeld bei gleichzei- tig anhaltenden Risiken für das weltwirtschaftliche Wachstum waren die Rahmenbedingungen für die industrielle Biotechnologie auch im Geschäftsjahr 2021/22 noch positiv, was sich unter anderem durch das zweithöchste Ergebnis für die Kapitalaufnahme von Biotech Unternehmen in Deutschland in 2021 manifestierte. Ohne die Sondereffekte bei Impfstoffherstelllern im Vor- jahr war es sogar ein Rekordjahr. Auch die M&A Aktivitäten haben in den letzten Jahren kon- tinuierlich zugenommen.1 Die Märkte für biotechnologische Produkte und Prozesse unterscheiden sich regelmäßig in ihrer Entwicklung von denjenigen für traditionelle Produkte in den gleichen Anwendungsberei- chen. Häufig weisen sie eine höhere Wachstumsdynamik auf.2 Darüber hinaus ist auch der Trend zu nachhaltigerer und gesünderer Lebensweise in den letzten Jahren verstärkt zu be- obachten, was für die positiven Entwicklungen bei BRAIN von hoher Relevanz ist. Während die Umsatzdynamik im Bereich Therapien und Diagnostika absolut betrachtet hoch ist, verzeichnete die industrielle Biotechnologie ebenfalls einen Anstieg.3 Neben der Substitu- tion von Produkten auf petrochemischer Basis stehen unter anderem biologische Lösungen für Zucker- und Salzersatzstoffe sowie alternativer Proteinquellen im Vordergrund der For- schungs- und Entwicklungsaktivitäten der Branche. 1 EY Biotech Report 2022 2 Bio Deutschland Umfrage 2021 vom 20. April 2021 „Rekord Wachstum der deutschen Biotechnologie- branche“ 3 Biotechnologie Jahrbuch 2022, Biocom 257/2022 Anlage 4 Seite 5 Geschäftsverlauf und Ertragslage in Tsd. € 2021/22 2020/21 Umsatzerlöse 6.249 4.618 sonstige betriebliche Erträge 2.977 692 Gesamtleistung 9.227 5.310 Materialaufwand -1.742 -1.653 Personalaufwand -8.168 -7.775 sonstige betriebliche Aufwendungen -3.149 -2.857 EBITDA -3.832 -6.975 Bereinigtes EBITDA -5.656 -6.325 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -518 -466 EBIT -4.350 -7.441 Finanzergebnis -395 -818 Jahresfehlbetrag -4.745 -8.259 Im Geschäftsjahr sind die Umsatzerlöse von 4,6 Mio. € auf 6,2 Mio. € gestiegen. Gegenüber dem Vorjahr war dies ein Zuwachs von 35,3%. Ursächlich hierfür ist das zunehmende Projekt- geschäft. Im Geschäftsjahr wurden neue Kooperationspartner gewonnen sowie bestehende Beziehungen zu Kooperationspartnern ausgebaut. Schwerpunkt der Umsatzerlöse lagen im Inland (ca. 39%, Vorjahr: 39%), im Vereinigten Kö- nigreich (ca. 23%, Vorjahr: 26%) und in den USA (ca. 19%, Vorjahr: 10%). Die sonstigen betrieblichen Erträge, die im Wesentlichen die Forschungs- und Entwicklungs- förderungen umfassen, stiegen von 0,7 Mio. € auf 3,0 Mio. €. Der Wert im aktuellen Geschäfts- jahr beinhaltet 2,2 Mio. € sonstigen Ertrag aus dem Verkauf der L.A. Schmitt GmbH. Bereinigt um diesen Sachverhalt blieben die sonstigen Erträge mit 0,8 Mio. € auf dem Niveau des Vor- jahrs. Der Materialaufwand konnte im Vergleich zum Vorjahr konstant bei 1,7 Mio. € gehalten wer- den. Die Materialaufwandsquote konnte dagegen von 35,8% im Vorjahr auf 27,9% verbessert werden. Die Personalaufwendungen sind im Wesentlichen aufgrund gestiegener Löhne und Gehälter um 0,4 Mio. € von 7,8 Mio. € auf 8,2 Mio. € angewachsen. Die Abschreibungen blie- ben relativ konstant bei 0,5 Mio. €. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen im aktuellen Geschäftsjahr 3,1 Mio. € und liegen damit 0,2 Mio. € über dem Vorjahr. Dies ist im Wesentlichen auf gestiegene Energiekosten sowie die Inflation zurückzuführen. 257/2022 Anlage 4 Seite 6 Zusammenfassend führten die vorstehend erläuterten Effekte zu einem um 3,5 Mio. besseren Jahresfehlbetrag in Höhe von -4,7 Mio. €. Die Überleitung vom EBITDA zum bereinigten EBITDA ist in der folgenden Tabelle dargestellt: in Tsd. € 2021/22 2020/21 EBITDA, darin enthalten: -3.832 -6.975 Sonstiger betrieblicher Aufwand im Zusammenhang mit -335 -64 M&A Transaktionen und der Integration erworbener Unter- nehmen Sonstiger betrieblicher Aufwand aus Eigenkapitalbeschaf- 0 -585 fungskosten der Kapitalerhöhung Sonstiger Ertrag aus dem Verkauf der L.A. Schmitt GmbH 2.160 0 Bereinigtes EBITDA -5.656 -6.325 Die Bereinigungen betreffen den sonstigen betrieblichen Aufwand sowie die sonstigen Erträge. Das bereinigte EBITDA konnte im Geschäftsjahr um 0,7 Mio. € auf -5,7 Mio. € verbessert werden. Diese ist im Wesentlichen auf die gestiegenen Umsatzerlöse zurückzuführen. Insgesamt lag die Entwicklung des Umsatzes sowie des bereinigten EBITDA im Rahmen un- serer Prognose (siehe auch im Detail hierzu im Prognosebericht dieses Lageberichts). Vermögenslage und Kapitalstruktur in Tsd. € 30.09.2022 30.09.2021 Anlagevermögen, davon 44.897 39.977 Immaterielle Vermögensgegenstände 493 366 Sachanlagen 4.473 4.735 Finanzanlagen 39.931 34.876 Umlaufvermögen, davon 11.018 20.994 Vorräte 315 394 Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände 5.150 1.901 Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 5.553 18.699 Rechnungsabgrenzungsposten 131 159 AKTIVA 56.046 61.130 Eigenkapital 43.300 48.045 Rückstellungen 3.742 3.520 Verbindlichkeiten, davon 5.799 6.383 257/2022 Anlage 4 Seite 7 Verbindlichkeiten gegenüber stillen Gesellschaftern 4.200 4.526 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 933 1.375 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 289 333 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0 7 Sonstige Verbindlichkeiten 377 142 Rechnungsabgrenzungsposten 3.205 3.182 PASSIVA 56.046 61.130 Die Veränderungen der Vermögenslage und der Kapitalstruktur im Geschäftsjahr 2021/22 sind im Wesentlichen auf die Akquisition der Breatec-Gruppe sowie den Jahresfehlbetrag der BRAIN Biotech AG im Berichtszeitraum zurückzuführen. Die Immateriellen Vermögensgegenstände blieben gegenüber dem Vorjahr nahezu unverän- dert. Die Verringerung der Sachanlagen um 0,2 Mio. € ist im Wesentlichen auf geringere In- vestitionen zurückzuführen. Die Finanzanlagen erhöhten sich u.a. aufgrund der Akquisition der Breatec-Gruppe sowie der Teilnahme an einer Kapitalerhöhung der SolasCure Ltd. von 34,9 Mio. € auf 39,9 Mio. €. Das Umlaufvermögen verminderte sich vorrangig aufgrund der gesunkenen liquiden Mittel von 21,0 Mio. € auf 11,0 Mio. €. Demgegenüber steht ein Anstieg der sonstigen Vermögensgegen- stände von 0,5 Mio. € auf 3,8 Mio. €. Dies ist im Wesentlichen auf die Forderungen aus dem Verkauf an der L.A. Schmitt GmbH zurückzuführen. Die Eigenkapitalquote zum Ende des Geschäftsjahres betrug 77% (Vorjahr: 79%). Am Abschlussstichtag 30. September 2022 bestand ein genehmigtes Kapital in Höhe von 4.369.499 € und ein bedingtes Kapital in Höhe von 1.986.136 € (Bedingtes Kapital zur Erfül- lung von Options- bzw. Wandlungsrechten bei der Begebung von Options- und/oder Wandel- schuldverschreibungen) bzw. von 1.805.578 € (Bedingtes Kapital zur Erfüllung von Options- rechten aus der Ausgabe von Aktienoptionen). Für weitere Erläuterungen verweisen wir auf die Angaben unter Abschnitt „Übernahmerele- vante Angaben gem. § 315a Abs. 4 HGB“. Die sonstigen Rückstellungen stiegen um 0,3 Mio. € auf 2,0 Mio. €. Dies ist im Wesentlichen auf Rückstellungen für Bonuszahlungen zurückzuführen. Der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber stillen Gesellschaftern von 4,5 Mio. € auf 4,2 Mio. € sowie der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 1,4 Mio. € auf 0,9 Mio. € ist auf planmäßige Tilgungszahlungen zurückzuführen 257/2022 Anlage 4 Seite 8 Die Bilanzsumme verringerte sich hauptsächlich aufgrund des negativen Jahresfehlbetrags im abgelaufenen Geschäftsjahr. Investitionen Der Schwerpunkt der Investitionen lag im aktuellen Geschäftsjahr in den Finanzanlagen, wie das Bei- spiel die Teilnahme an einer Kapitalerhöhung der SolasCure Ltd. (1,5 Mio. €) sowie der Ak- quisition der Breatec-Gruppe (3,9 Mio. €) zeigt. Neben ihren ausgebildeten und erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verfügt die BRAIN Biotech AG über eine technologische Infrastruktur einschließlich einer eigenen Pilot- anlage am Forschungs- und Entwicklungsstandort Zwingenberg. Die über einen Zeitraum von annähernd 20 Jahren aufgebauten technologischen Ressourcen ermöglichen es der Gesellschaft, in kurzen Zeiträumen biologische Lösungen auf der Basis neuer maßgeschneiderter Enzyme und Organismen für unterschiedliche Anwendungen zur Verfügung zu stellen. Die BRAIN Biotech AG hat auch im abgelaufenen Geschäftsjahr in den weiteren Ausbau ihrer Mikroorganismen-, Enzym- und Naturstoffbanken investiert. Mit diesem Bioarchiv aus Tausen- den von Mikroorganismen und korrespondierenden Gen-Bibliotheken bedient die BRAIN Bio- tech AG die Industrie. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Investitionen in die Laboraus- stattung vorgenommen und ältere Geräte ersetzt. Liquidität Die flüssigen Mittel gingen im Geschäftsjahr 2021/2022 von 18,7 Mio. € auf 5,6 Mio. € zurück. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit der BRAIN Biotech AG in Höhe von - 7,3 Mio. € ist im Wesentlichen geprägt durch den Jahresfehlbetrag in Höhe von -4,7 Mio. €. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von -5,0 Mio.€ umfasst neben den Auszah- lungen für Sachanlagen auch eine Teilnahme an einer Kapitalerhöhung der SolasCure Ltd. sowie den Erwerb von 62% der Anteile an der Breatec-Gruppe. Unter Berücksichtigung des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von -0,8 Mio. € ergibt sich eine Verminderung des Finanzmittelbestandes in Höhe von 13,1 Mio. €. Den flüssigen Mitteln der BRAIN Biotech AG zum Bilanzstichtag 30. September 2022 in Höhe von 5,5 Mio. € standen Verbindlichkeiten gegenüber stillen Gesellschaftern in Höhe von 4,2 Mio. € Verbindlichkeiten gegenüber Kredit- instituten in Höhe von 0,9 Mio. € und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 0,3 Mio. € ge- genüber. Des Weiteren bestanden nicht genutzte Kreditlinien in einem Umfang von 7,0 Mio. € die der Gesellschaft die Flexibilität geben die oben genannten Zahlungsverpflichtungen zu er- füllen. 257/2022 Anlage 4 Seite 9 Finanzlage Das Finanzmanagement von BRAIN beinhaltet im Wesentlichen die Sicherstellung der ent- sprechend notwendigen Liquidität zur Finanzierung der Erreichung der Unternehmensziele und um jederzeit die Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können. Dabei werden unterschied- liche Finanzierungsinstrumente, wie zum Beispiel Darlehen oder stille Beteiligungen in An- spruch genommen. Mitarbeitende Die Anzahl der Mitarbeiter hat sich wie folgt entwickelt: Anzahl Mitarbeiter 2021/22 2020/21 Forschungs- & Entwicklungsfunktionen 83 81 Administrative Funktionen 27 27 Mitarbeiter gesamt 110 108 Des Weiteren beschäftigt die BRAIN Biotech AG zusätzlich Stipendiaten (1; Vorjahr: 3) und Auszubildende (3; Vorjahr: 6). Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Im Geschäftsjahr 2021/22 wurden in den strategischen Industriekooperationen zwei Meilen- steine und Optionsziehungen erreicht, sechs weniger als im Geschäftsjahr 2020/21. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf Im vergangenen Geschäftsjahr hat BRAIN einige aus der Sicht des Vorstands bedeutende Erfolge in der wirtschaftlichen und strategischen Entwicklung der Gesellschaft erzielen kön- nen. Das Umsatzwachstum in allen Bereichen hat sich hierbei besonders erfreulich entwickelt. Mit dem Salt Taste Enhancer 1.0 konnte auch ein Projekt aus der Inkubator-Pipeline erfolg- reich im Markt lanciert werden. Geschäftsbezogen wurden die Instrumente zur Steuerung des Konzerns, der Tochtergesell- schaften sowie der Projekte weiterentwickelt und ausgebaut. Mit dem BRAINway-Programm wurde ein Trainingsprogramm zur Stärkung der Unternehmenskultur, zur Fokussierung auf kommerzielle Erfolge sowie zur persönlichen Entwicklung der Mitarbeitenden etabliert. Mit un- serem ersten ESG- und Nachhaltigkeitsbericht haben wir die Dokumentation unseres unter- nehmerischen Handelns weit jenseits der wirtschaftlichen Effekte ausgeweitet. BRAIN unter- stützt den Wandel der Gesellschaft zu einem nachhaltigeren Wirtschaftsmodel und sieht hierin auch erhebliche wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten. 257/2022 Anlage 4 Seite 10 Die strategische Entwicklung der BRAIN-Gruppe konnte sowohl durch die Übernahme der Breatec-Gruppe als auch durch den Verkauf der L.A. Schmitt GmbH gestärkt werden. Die Übernahme der Breatec-Gruppe ermöglicht der Gesellschaft einen besseren Zugang zur Back- und Mühlenindustrie und das Enzym-Potfolio konnte auf angrenzende Marktsegmente erweitert werden. Forschungsbezogen konnte BRAIN im Geschäftsjahr einige der eigenen Entwicklungsprojekte erfolgreich vorantreiben. Das Projekt Salt Taste Enhancer 1.0 wurde erfolgreich im Markt ein- geführt. Im Bereich Woundcare/Aurase haben die Studien am Patienten Fahrt aufgenommen und befinden sich am Ende der klinischen Erprobungsphase 2a. Für das Projekt Gold from Waste Streams konnte ein industrieller Partner für die Entwicklung bis zur Marktreife gewon- nen werden. Besonders erfreuliche Fortschritte machen wir im Bereich unserer eigenen Ge- nom-Engineering-Technologie (BEC/BMC). Insbesondere die erfolgreiche Aktivierung dieser Technologie in Säugetierzellen eröffnet erhebliche Marktpotentiale. Wir haben uns nun ent- schieden, diese Aktivitäten unter dem Markennamen Akribion Genomics zu bündeln. Eine Ausgründung und eigenständigere Finanzierung dieser Aktivitäten sind weiterhin für das nächste Geschäftsjahr avisiert. Das wirtschaftliche Umfeld bleibt stark von Unsicherheit unter anderem durch die andauernden Auswirkungen der Corona-Pandemie, den Angriffskrieg auf die Ukraine, starke Preisinflation und zunehmend politische Blockbildung geprägt. Bezogen auf die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergibt sich nach Mei- nung des Vorstands ein insgesamt positives Bild, da BRAIN trotz des allgemeinen schwachen wirtschaftlichen Umfelds ein erhebliches Umsatzwachstum sowie ein deutlich verbessertes E- BITDA erzielen konnte. Maßnahmen zur Stärkung unserer Geschäftsaktivitäten mit dem Ziel eines nachhaltigen und profitablen Umsatzwachstums wurden weiter forciert. Dies beinhaltet die Adressierung von Kosten- sowie Umsatzsynergien innerhalb der Unternehmensgruppe, eine weiter gestraffte Unternehmensorganisation mit klaren Verantwortlichkeiten, ein striktes Projektcontrolling der New-Business-Development-Pipeline sowie anhaltende Initiativen zur allgemeinen Kostenein- sparung. Die im Verhältnis zum Umsatz weiterhin hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung sind darüber hinaus für den Vorstand ein Indikator und Basis für die zukünftigen Potenziale von BRAIN. Zum 30. September 2022 verfügt die Gesellschaft über Zahlungsmittel und Zah- lungsmitteläquivalente in Höhe von 5,6 Mio. € bei einer Eigenkapitalquote von 77%. Hiermit sind nach Einschätzung des Vorstands die Voraussetzungen weiterhin gegeben, um an den Potenzialen der Wachstumsmärkte der Bioökonomie zu partizipieren. 257/2022 Anlage 4 Seite 11 Insgesamt beurteilt der Vorstand der BRAIN Biotech AG den Geschäftsverlauf und die Vermö- gens- und Finanzlage des Konzerns zum Stichtag daher aufgrund der vorstehend beschriebe- nen Entwicklungen weiterhin positiv. Nachtragsbericht Wechsel im Vorstand – Michael Schneiders übernimmt von Lukas Linnig Im September 2022 hat das Unternehmen bekannt gegeben, dass Finanzvorstand Lukas Lin- nig mit Wirkung zum 30. September 2022 sein Amt als Vorstand niederlegen wird. Gleichzeitig hat die Gesellschaft darüber informiert, dass Michael Schneiders mit Wirkung zum 1.Oktober 2022 in den Vorstand bestellt und zum künftigen Finanzvorstand (CFO) der BRAIN Biotech AG ernannt wurde. Wesentliche Ereignisse und Entwicklungen von besonderer Bedeutung für die Finanz-, Ver- mögens-, und Ertragslage der Gesellschaft sind seit dem Bilanzstichtag 30. September 2022, nicht eingetreten. Prognosebericht Aufgrund der insgesamt hohen Wachstumsdynamik der Märkte für biotechnologische Pro- dukte und Prozesse geht BRAIN für die Zukunft von insgesamt positiven Rahmenbedingungen aus. Als ein Technologieunternehmen der industriellen Biotechnologie sieht sich BRAIN in der Lage, für die Industriepartner, im Rahmen der eigenen Forschung und Entwicklung sowie als Produktanbieter hohe Wertbeiträge schaffen zu können. Für das Geschäftsjahr 2022/23 plant der Vorstand mit leicht steigenden Umsatzerlösen und einem deutlich verbesserten, aber weiterhin negativen bereinigten EBITDA. Dabei werden In- vestitionen im Bereich des neuartigen Genoms-Editing-Tools (Akribion-Genomics) bei dieser Prognose separat ausgewiesen und sind nicht Teil dieser Prognose. Im Bereich des neuarti- gen Genom-Editing-Tools prognostiziert die Gesellschaft F&E-Aufwendungen im mittleren sie- benstelligen Bereich mit noch geringen Umsätzen. Umsatzseitig konnten die Erwartungen deutlich steigende Umsätze im Einzelabschluss erreicht werden. Der Umsatz wuchs um 35,3%. In Bezug auf das bereinigte EBITDA konnte auch eine deutliche Verbesserung gegen- über dem Vorjahr erzielt werden. Die im Vorjahr erwarteten Meilensteine und Optionsziehungen konnten nicht erreicht werden (zwei im aktuellen Geschäftsjahr, Vorjahr: acht). Für das folgende Jahr wird mit einer gleich- bleibenden Anzahl an Meilensteinen gerechnet. Das Niveau an Forschungs- und Entwick- lungsaufwendungen im aktuellen Geschäftsjahr lag unter dem Vorjahresniveau. Für das kom- mende Geschäftsjahr werden ähnlich hohe Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen er- wartet. 257/2022 Anlage 4 Seite 12 Diese Prognosen beruhen, wie im Vorjahr, auf der Annahme, dass sich die gesamtwirtschaft- liche Entwicklung und die branchenbezogenen Rahmenbedingungen für die industrielle Bio- technologie im Jahr 2022/23 wie im Abschnitt „Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen“ beschrieben weiterentwickeln, bestehende Projekte nicht unplanmäßig wegfallen und neue Kooperationspartner für neue Projekte gewonnen werden können. Eben- falls liegen dieser Prognose die Annahme zu Grunde, dass die Auswirkungen der Corona Pan- demie auf das geplante Umsatzwachstum und die damit einhergehende Ergebnisverbesse- rungen der BRAIN Biotech AG keinen signifikanten Einfluss hat und, dass weiterhin ein Inte- resse der Bevölkerung an nachhaltigen Produkten besteht. Die Prognosen beruhen auch auf einer dauerhaft stabilen Versorgung mit Erdgas, Öl und Strom und keine weiter erhöhten Aus- wirkungen der durch den Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelösten Energiekrise. Wir gehen vom bleibenden Inflationsdruck im Bereich der Vorprodukte und bei den Lohnkosten aus und davon, dass wir diese Kostensteigerungen weitestgehend an unsere Kunden weitreichen kön- nen. Risiko- und Chancenbericht 1. Risikomanagement bei der BRAIN Biotech AG Einleitung Chancen erkennen und Risiken vermeiden sind die Determinanten jeder Unternehmensstra- tegie. Die BRAIN Biotech AG versucht neue Chancen zu erkennen und diese für den Ge- schäftserfolg zu nutzen. Gleichzeitig ist unternehmerischer Erfolg ohne das bewusste Einge- hen von Risiken nicht möglich. Ziel ist es, mit der Nutzung der Chancen unter Abwägung der Risiken den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Der systematisierte Umgang mit Risiken und Chancen mit Hilfe des Risikomanagementsystems ist ein Element des unternehmerischen Handelns und Steue- rungselement des Managements. Die BRAIN Biotech AG ist Teil einer wachsenden Industrie, die von stetigem Wandel und Fortschritt geprägt ist und deshalb ein Augenmerk auf die Chan- cen-/Risiko-Abwägung legt. Für BRAIN ist es entscheidend, Chancen zu identifizieren und zum Erfolg zu führen, um die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu verbessern und langfristig sicherstellen zu können, gleichzeitig aber Risiken zu entdecken und zu minimieren. Die BRAIN Biotech AG hat Instrumente und Prozesse etabliert, damit Risiken frühzeitig erkannt und Maß- nahmen ergriffen werden können, um die Chancen des unternehmerischen Handelns ohne Störungen umsetzen zu können. Das Risiko- und Chancenmanagement ist Bestandteil aller Planungsprozesse innerhalb der BRAIN Biotech AG und ihrer Tochtergesellschaften. 257/2022 Anlage 4 Seite 13 2. Risiko Management System (RMS) Merkmale des RMS Das dargestellte RMS konzentriert sich auf Geschäftsrisiken und nicht gleichzeitig auf Chan- cen. Die Chancenabwägung wird auf Grundlage der Unternehmensstrategie innerhalb der Segmente und Tochterunternehmen durchgeführt. Im Rahmen der Planungsprozesse werden dabei die potenziellen Marktchancen bewertet. Das RMS der BRAIN Biotech AG beinhaltet eine systematische Identifikation, Dokumentation, Bewertung, Steuerung und Berichterstattung sowie eine fortwährende Überwachung aller re- levanten Risiken. Damit stellt das Management sicher, dass die gesetzten Ziele nicht durch Risiken gefährdet werden und erhält ein den gesetzlichen Regelungen entsprechendes Risi- kobewusstsein innerhalb des gesamten Konzerns. Es stellt damit einen integralen Bestandteil im Prozessablauf innerhalb der BRAIN dar. Risiken werden im Weiteren nach der Methode der Nettodarstellung dargestellt, das heißt die Risiken werden so dargestellt, dass eine Betrachtung der Risiken vorgenommen wird, nach- dem bereits Gegenmaßnahmen durchgeführt wurden. Der Fokus liegt dabei auf mittleren und hohen Risiken und auf solchen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Ziel des RMS bei der BRAIN Biotech AG ist es zum einen die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen und zum anderen die interne Steuerung und Absicherung zu unterstützen. Insgesamt soll konzernweit ein den gesetzlichen Regelungen entsprechendes Risikobewusstsein ge- schaffen werden, um einen dementsprechenden Umgang mit Risiken und Gegenstrategien zu gewährleisten. Das RMS dient allein der Aufdeckung der Risiken innerhalb der BRAIN Biotech AG. Die Ab- wägung der Chancen erfolgt auf Basis der Unternehmensstrategie und ist in die Planungspro- zesse integriert. Innerhalb der Strategie- und Planungsprozesse werden die potentiellen Chan- cen bewertet und eventuellen Risiken gegenübergestellt. In das laufend weiterentwickelte RMS wurden die Erfahrungen aus den Vorjahren bei der Iden- tifizierung der Risiken und der Risikoerhebung inkludiert. Die im nachfolgenden Risiko- und Chancenbericht dargestellten Auswirkungen der Risiken werden als Jahreswerte ausgewie- sen. Die Einschätzung der dargestellten Risiken bezieht sich auf den Stichtag 30. September 2022 und wurde kurz vor dem Stichtag in einer Erhebung innerhalb der Bereiche ermittelt. Relevante Änderungen nach dem Bilanzstichtag, die eine veränderte Darstellung der Risiko- lage des Konzerns erforderlich gemacht hätten, lagen nicht vor. 257/2022 Anlage 4 Seite 14 Risikoidentifikation Im Rahmen der Risikoidentifikation wird eine konzernweite Erhebung der Risiken vorgenom- men, wobei alle verantwortlichen Entscheidungs- und Wissensträger eingebunden werden. Im Rahmen dieses iterativen Prozesses werden zunächst alle Risiken erhoben, in einem kon- zernweiten Risikoinventar aggregiert und anschließend die Risiken bewertet. Risikobewertung Die im Rahmen einer Risikoanalyse identifizierten Risiken werden anhand ihrer Eintrittswahr- scheinlichkeit („likelihood“) und ihrer Auswirkung („impact“) bewertet. Sie werden in Risikoklas- sen („Hoch“, „Mittel“ und „Niedrig“) eingestuft, indem ihre individuelle Auswirkung mit der je- weiligen Eintrittswahrscheinlichkeit multipliziert wird. Die Bandbreite der Eintrittswahrschein- lichkeit und der Auswirkung beginnt mit 1 („sehr niedrig“) und endet mit 10 („sehr hoch“). Eintrittswahrscheinlichkeit innerhalb der nächsten beiden Jahre „Likelihood“ Score Erläuterung 0-2 Relativ Unwahrscheinlich (< 15%) 3-5 Möglich (15-45%) 6-7 Wahrscheinlich (45-75%) 8-10 Sehr wahrscheinlich (>75%) Grad der Auswirkung „Impact“ Score Erläuterung EBITDA Impact 0-2 Unwesentliche negative Auswirkung <100 Tsd. € auf die prognostizierte Ertragslage der nächsten zwei Jahre 3-5 Moderate negative Auswirkung auf bis 500 Tsd. € die prognostizierte Ertragslage der nächsten zwei Jahre 6-7 Erhebliche negative Auswirkung auf Bis 2 Mio. € die prognostizierte Ertragslage der nächsten zwei Jahre 8-10 Kritische negative Auswirkung auf >2 Mio. € die prognostizierte Ertragslage der nächsten zwei Jahre Die Auswirkung ist als Einflussparameter auf das prognostizierte EBITDA der BRAIN Biotech AG definiert. Als Kennziffer aus der Multiplikation der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Auswirkung ergibt sich der sogenannte „Risk Score“, eine individuelle Risikobewertung pro Einzelrisiko für die Klassifizierung. Die Bandbreite des Risk Score beginnt folglich mit 1 und endet mit 100. 257/2022 Anlage 4 Seite 15 Risk Score Risikoklasse 0-10 Punkte Niedrige Risiken 11-40 Punkte Mittlere Risiken 41-100 Punkte Hohe Risiken Den Risikoklassen „Hoch“ und „Mittel“ wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Hier liegt das Augenmerk auf Strategien zur Handhabung dieser Risiken. Die Risikoklasse „Niedrig“ wird überwacht und quartalsweise überprüft. Im Zweifelsfall erfolgt die Zuordnung der Risiken in eine höhere anstatt einer niedrigeren Risikoklasse. Risikoklasse „Hoch“ (Risikobewertung mit mehr als 40 Punkten) Risiken innerhalb dieser Klasse weisen zum Beispiel eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit in Kombination mit einer großen Auswirkung auf den Konzern auf. Risikoklasse „Mittel“ (Risikobewertung mit 11 bis 40 Punkten) Risiken innerhalb dieser Klasse weisen zum Beispiel eine niedrige Eintrittswahrscheinlichkeit in Kombination mit einer großen Auswirkung oder eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit in Kombination mit einer geringen Auswirkung auf den Konzern auf. Risikoklasse „Niedrig“ (Risikobewertung mit weniger als 11 Punkten) Risiken innerhalb dieser Klasse weisen zum Beispiel eine niedrige Eintrittswahrscheinlichkeit in Kombination mit einer geringen Auswirkung auf den Konzern auf. Risikosteuerung und -überwachung Die BRAIN Biotech AG wendet verschiedene Maßnahmen im Umgang mit Risiken an. Aktive Risikomaßnahmen umfassen Strategien wie Risikovermeidung (z.B. durch Auslassen riskanter Handlungen), Risikominderung (z.B. durch Projektcontrolling) und Risikostreuung (z.B. die Forschung in den verschiedenen Bereichen). Darüber hinaus bedient sich die BRAIN Biotech AG, sofern angebracht, passiver Maßnahmen, die entweder einen Risikotransfer (z.B. durch Versicherungen oder Risikoteilung mit Partnern) oder das bewusste Tragen von Risiken umfassen. Identifizierte Risiken werden bei der BRAIN Biotech AG zwei Mal jährlich überprüft und disku- tiert. Auf diese Weise können bei Bedarf spezifische Gegenmaßnahmen getroffen werden. 257/2022 Anlage 4 Seite 16 Berichterstattung Der Vorstand wird halbjährlich nicht nur über identifizierte mittlere und hohe Chancen und Ri- siken, sondern auch über Veränderungen bezüglich ihrer Auswirkung und Eintrittswahrschein- lichkeit informiert. Für den Fall unerwartet aufgetretener oder aufgedeckter wesentlicher Risi- ken findet eine interne Ad-hoc-Berichterstattung an den Vorstand statt. Die Information des Aufsichtsrats erfolgt bei Bedarf über den Vorstand. Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem („IKS“) hat zum Ziel, die Geschäfts- vorfälle im Konzern gemäß den jeweils anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften bilan- ziell zutreffend zu würdigen und vollständig zu erfassen. Das System umfasst grundlegende Regeln und Verfahren sowie eine klare Funktionstrennung durch das Vier-Augen-Prinzip. Ins- besondere bei der Erstellung der Einzelabschlüsse, der Überleitung auf IFRS sowie der Kon- solidierung und der damit verbundenen einheitlichen Bewertung und des Ausweises, bestehen Kontrollen in der Form des Vier-Augen-Prinzips. Die klare Trennung zwischen der Erstellung und internen Prüfung ermöglicht es der BRAIN, Abweichungen und Fehler zu erkennen sowie eine Vollständigkeit der Informationen sicherzustellen. Die bilanzielle Würdigung der Geschäftsvorfälle im Konzern erfolgt auf der Basis einer kon- zerneinheitlichen Bilanzierungsrichtlinie. Die Umsetzung der Abschlüsse nach Handelsrecht auf die Rechnungslegung nach IFRS (quartalsweise) sowie die Aufstellung des Jahresab- schlusses der BRAIN Biotech AG und des Konzernabschlusses erfolgt durch die Finanzabtei- lung der BRAIN Biotech AG mit Unterstützung externer Dienstleister. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss werden durch den von der Hauptversammlung bestellten Ab- schlussprüfer geprüft. Wesentliche Risiken für den Rechnungslegungsprozess werden an- hand der unten genannten Risikoklassen unter Verwendung ihrer individuellen Risikoeinstu- fung überwacht und bewertet. Notwendige Kontrollen werden definiert und anschließend im- plementiert. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der BRAIN Biotech AG werden dem Auf- sichtsrat der BRAIN Biotech AG zur Billigung vorgelegt. Mindestens ein Aufsichtsratsmitglied ist unabhängiger Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates überwacht den Rechnungslegungsprozess und die Abschlussprüfung. Mit dem rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem wird sichergestellt, dass der Rechnungslegungsprozess im Einklang mit den handelsrechtlichen Vorschriften und mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) steht. 257/2022 Anlage 4 Seite 17 Gesamtbild zur Chancen- und Risikoeinschätzung Geschäftsbezogene Risiken a) Wachstumsrisiko In Anbetracht des geplanten Wachstums der BRAIN Biotech AG und der Vorhaltung der Res- sourcen für das Wachstum gibt es Risiken bzgl. eines geringeren Wachstums und damit ggf. negative Auswirkungen auf das Betriebsergebnis. Es besteht das Risiko weniger Kunden oder Kooperationspartner als geplant zu finden, die gesamtwirtschaftliche Entwicklung oder die Be- ziehung zu bestehenden Kunden könnte sich verschlechtern und die zu bedienenden Märkte könnten an Volumen oder Attraktivität verlieren. Dies könnte dazu führen, dass die BRAIN Biotech AG weniger als geplant wächst bzw. ein reduziertes Ergebnis erzielt. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Kosten höher ausfallen als geplant oder, dass Entwicklungen mehr Zeit benötigen. Daraus resultierend könnte sich das Wachstum der BRAIN Biotech AG verzö- gern und positive Betriebsergebnisse könnten somit erst zu späteren Zeitpunkten als geplant erzielt werden. Ein Folgerisiko wäre hierbei eine höhere benötigte Liquidität und die Notwen- digkeit potenzielle Kapitalmaßnahmen vorzunehmen. 257/2022 Anlage 4 Seite 18 Im Vergleich zum Vorjahr wird das Risiko aufgrund der weiterhin bestehenden negativen Aus- wirkungen der Corona Pandemie unverändert zum Vorjahr eingeschätzt. Vor allem Folgeef- fekte aus der Corona Pandemie wie gestörte Lieferketten oder erhöhte Kosteninflation sind hier von steigender Bedeutung. Risiken aus Reiserestriktionen und negativer gesundheitlicher Beeinträchtigung der Mitarbeiter haben tendenziell abgenommen. Das Risiko aus der Pande- mie betrifft beide Segmente von BRAIN, BioScience und BioIndustrial. Die Ausprägung ist wie auch im Vorjahr als „Mittleres Risiko“ zu sehen. b) Risiken aus Forschung und Entwicklung BRAIN ist ein Technologieunternehmen und Innovationen sind integraler Bestandteil der BRAIN Strategie. Es besteht immer das Risiko, dass Forschungsprojekte sich verzögern (Siehe hierzu auch „Wachstumsrisiko“), es können Meilensteine oder ein angestrebtes For- schungsziel nicht erreicht, oder eine biotechnologische Lösung nicht gefunden werden oder Wettbewerber schneller am Markt sein. BRAIN hat mit bereits über 150 Forschungsprojekten zeigen können, dass BRAIN die Kompetenz hat Innovationen zu liefern und technische Her- ausforderungen zu lösen. Dabei ist zwar häufig ein im Vorhinein bestimmter technischer Weg nicht realisierbar, in der Regel konnten in der Vergangenheit aber meistens andere Lösungen gefunden werden, um das gewünschte Ergebnis zu erreichen. Der Vorstand ist überzeugt, auch in Zukunft Lösungen zu finden, das Risiko einer verringerten Innovationskraft kann aller- dings nicht ausgeschlossen werden. Für die BRAIN-eigenen Entwicklungsprojekte, versucht BRAIN mit einem kontinuierlichen Portfoliomanagementprozess auf Management Ebene die Risiken der Forschungspipeline dauerhaft gering zu halten. Gleiches gilt beim Abschluss eines Vertrages mit Kollaborationspartnern. Auch hier werden vor Abschluss eines Vertrages in diversifizierten und übergreifenden Teams die Machbarkeit, die Wirtschaftlichkeit und der Zeitrahmen eingehend evaluiert. Das resultierende Risiko im Bereich der Tailor Made Solutions wäre maximal der Ausfall einer ausstehenden Meilenstein Zahlung, die Überschreitung des Budgets oder der Abbruch eines Einzelprojektes. Durch die beschriebene Evaluierung soll dies vermieden oder minimiert wer- den. Das Risiko ist insgesamt im Vergleich zum Vorjahr gleichgeblieben. Hier liegt wie auch im Vorjahr ein „Mittleres Risiko“ vor, das speziell das Segment BioScience betrifft. Indirekt ist das Segment BioIndustrial hiervon insoweit betroffen, als dass Produkte, die im Segment BioScience entwickelt werden, auch über Unternehmen im Segment BioIndustrial vertrieben werden sollen. c) Materialschäden in Bezug auf das BioArchiv oder Forschungsergebnisse Die Bioarchive der Gruppe liegen physisch im Wesentlichen bei der BRAIN Biotech AG und der AnalytiCon Discovery GmbH vor. Das Risiko eines physischen Untergangs der Archive 257/2022 Anlage 4 Seite 19 wird durch Maßnahmen minimiert. Es gibt eine redundante Auslegung an verschiedenen Or- ten, es existiert ein Sicherheitskonzept und die Mitarbeiter wurden im Umgang mit den Archi- ven geschult. Zum anderen gibt es aber auch ein Versicherungskonzept, dass den Großteil der möglichen Kosten zur Behebung von möglichen Schäden deckt. Die physischen Maßnahmen und auch das Versicherungskonzept sind in jährlicher Überprüfung und werden bei Bedarf überarbeitet, um das Risiko der BRAIN Biotech AG noch weiter zu reduzieren. Weiterhin könnten auch einzelne Forschungsergebnisse durch extern einwirkende Umstände vernichtet werden. Diese sind jedoch durch verschiedene Maßnahmen wie z. B. eine Not- stromversorgung ausreichend abgedeckt. Auch im vergangenen Geschäftsjahr wurden wei- terhin verschiedene Maßnahmen zur Sicherung des BioArchivs durchgeführt. Trotz der Ver- ringerung des Risikos durch die getroffenen Maßnahmen gibt es noch verbleibende Risiken, durch die wie auch im Vorjahr insgesamt ein „Mittleres Risiko“ vorliegt, das speziell das Seg- ment BioScience betrifft. d) Produkthaftung Im Bereich BioIndustrial liefert BRAIN direkt an Kunden Produkte. Entsprechend besteht hier ein Risiko für diese Produkte auch zu haften. Da die Produktpalette ganz unterschiedlich ist, ist das Risiko auch unterschiedlich zu bewerten. Im Bereich Kosmetik oder auch bei der Lie- ferung von Enzymen könnten bei fehlerhaften Produkten Haftungsfälle das Ergebnis der BRAIN Biotech AG belasten. Dieses Risiko wird laufend durch interne sowie externe Partner überprüft. Zusätzlich besteht eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer maximalen De- ckungssumme von 10 Mio. €. Wesentliche Produkthaftungsfälle lagen bisher nicht vor. Das Risiko ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken und wird als „niedriges Risiko“ eingestuft und betrifft das Segment BioIndustrial. Finanzrisiken Finanzrisiken werden regelmäßig geprüft. Es gibt konzerninterne Vorgaben, um Finanzrisiken rechtzeitig zu erkennen, zu prüfen und zu bewerten. Durch ein monatliches und quartalsweise schriftliches Reporting und eine laufende Kommunikation der Verantwortlichen erfolgt ein gleichzeitiger Abgleich mit der Planung. Je nach Höhe der Abweichung haben die Leitungs- funktionen der BRAIN Biotech AG ausreichend Zeit steuernd einzugreifen. Das konzernein- heitliche Berichtsdokument für alle Bereiche der Gruppe wurde in diesem Jahr weiterentwickelt und verbessert. 257/2022 Anlage 4 Seite 20 a) Abschreibung von Vorräten/ Vermögenswerten & Finanzierungsrisiken bei Tochtergesell- schaften In Anbetracht des Umsatz- und Ergebniswachstums bei einigen Tochtergesellschaften und der Vorhaltung der Ressourcen für das Wachstum, gibt es das Risiko bei keinem Wachstum in den Tochtergesellschaften Verluste zu realisieren. Unter Umständen könnte dies zu Finan- zierungsproblemen oder bilanziellen Konstellationen führen, die eine Wertminderung immate- rieller Vermögensgegenstände der Gesellschaften oder eine Wertminderung materieller Ver- mögensgegenständen zur Folge haben könnte. Dies betrifft die beiden Segmente BioScience und BioIndustrial. Das Risiko ist im Vergleich zum Vorjahr gleichgeblieben und wird als „Mittleres Risiko“ eingestuft. b) Abschreibung von Finanzanlagen Als Finanzrisiko mit der Ausprägung „Mittleres Risiko“ wäre bei ungünstiger zukünftiger Ent- wicklung eine mögliche Wertminderung von Beteiligungsbuchwerten zu erwähnen. Im aktuel- len Geschäftsjahr gab es hierzu keinen Anlass. c) Finanzierung von Optionsverbindlichkeiten Zum 30. September 2022 verfügt die BRAIN Biotech AG über Zahlungsmittel in Höhe von 5,6 Mio. €. Darüber hinaus verfügt die BRAIN Biotech AG über einen nicht ausgenutzten Darle- hensrahmen in Höhe von 7,0 Mio. €. Wir gehen von der Ausübung der Put-Optionen für die verbleibenden restlichen Anteile seitens der Minderheitsaktionäre in der letztmöglichen Peri- ode aus (1. Januar bis 31. März 2023). Dies würde die Liquidität im Geschäftsjahr 2022/23 in Höhe von rund 5,0 Mio. € belasten. Der oben erwähnte Darlehensrahmen ermöglicht es der Gesellschaft, diese Zahlungsverpflichtung zu erfüllen. Dennoch müssen ab diesem Zeitpunkt geeignete Maßnahmen zur Sicherung der mittelfristigen Liquidität getroffen werden. Das Risiko wird daher insgesamt wie auch im Vorjahr als „Mittleres Risiko“ eingestuft und be- trifft das Segment BioScience. Rechtliche Risiken Generell ist BRAIN bestrebt rechtliche Risiken zu vermeiden, bzw. hat BRAIN Vorkehrungen getroffen, rechtliche Risiken einzuschätzen und zu bewerten. Die rechtlichen Risiken, die mit einem Risiko versehen sind, beziehen sich auf Rechtstreitigkeiten bei Patenten und Lizenzen, auf Sachverhalte im Bereich Aufsichtsrecht/Kapitalmarkt, auf Compliance Themen und auf all- gemeine Rechtstreitigkeiten mit internationalen Konzernen. Weiterhin besteht immer das Risiko, dass sich legale Vorschriften innerhalb der nächsten Jahre ändern (z.B. im Steuer- oder Kapitalmarktrecht oder bei sonstigen legalen Vorschriften). Die Wahrscheinlichkeit, dass sich Gesetze in einem Bereich ändern sind sehr wahrscheinlich, 257/2022 Anlage 4 Seite 21 die Auswirkungen auf ein Geschäftsergebnis nicht abschätzbar, würden aber die gesamte In- dustrie treffen. Dies beträfe auch die dann folgenden, neu zu erstellenden Compliance Regeln. Dieses Risiko wird unverändert als „Mittleres Risiko“ bewertet. a) IP Risiken BRAIN ist ein Forschungsunternehmen, dessen Strategie auf einer wettbewerbsfähigen IP Basis beruht. Die Wahrscheinlichkeit in wesentliche Patenstreitigkeiten zu geraten ist möglich, hätte aber vermutlich keine Auswirkung auf das Ergebnis der BRAIN Biotech AG. Bestehende Patentstreitigkeiten haben entweder nur eine geringe Auswirkung auf das Ergebnis oder füh- ren wahrscheinlich zu keinem wesentlichen Schaden. Hauptrisiko wäre hierbei, dass ein Unternehmen eine „Freedom to operate“ (Freistellungser- klärung) fordert. Im immer engmaschigeren IP Geflecht der International erteilten Patente, wird es immer schwieriger werden, alle relevanten Patente in den entsprechenden Patentrecher- chen zu finden. Hier könnte es sein, dass unter Umständen Patente nicht gefunden werden und ohne Absicht Patentverletzungen begangen werden könnten. Dieses Risiko betrifft sowohl das Segment BioScience, als auch das Segment BioIndustrial. Das Risiko wird wie auch im Vorjahr als „Mittleres Risiko“ eingestuft. b) Allgemeine rechtliche Risiken Durch die zunehmende Industrialisierung und Internationalisierung des Geschäfts von BRAIN steigt auch das Risiko einer Rechtstreitigkeit mit einem internationalen Konzern. BRAIN schätzt die Wahrscheinlichkeit von vertraglichen Risiken für den Eintritt eines Rechtstreits der- zeit als gering ein. Im Falle eines Rechtsstreits, hätte dies eine negative Auswirkung auf das Ergebnis. Eine Quantifizierung ist derzeit nicht abzuschätzen, da keine wesentlichen Rechts- streitigkeiten vorliegen. Durch regelmäßige Schulung oder Unterrichtung der Mitarbeiter z.B. im Bereich Compliance versucht der Vorstand der BRAIN Biotech AG den gewachsenen Vorgaben Rechnung zu tra- gen. Alle allgemein rechtlichen Risiken wurden, wie auch im Vorjahr, als „Mittleres Risiko“ einge- schätzt und betreffen beide Segmente BioScience und BioIndustrial. 257/2022 Anlage 4 Seite 22 Sonstige Risiken a) Personal BRAIN verfügt insgesamt über ausgebildetes Personal, welches durch die operativen Tätig- keiten laufend weiteres Know-how ansammelt. Der Trend der letzten Jahre zeigt, dass auf- grund des Fachkräftemangels insb. Stellen bereits erfahrener Wissenschaftler, Ingenieure und Labormitarbeiter teilweise nur mit hohem Aufwand besetzt werden können. Hierbei beobach- ten wir teilweise höhere Gehaltsgefüge bei Mitbewerbern. Daraus resultiert das Risiko, dass bei unzureichenden finanziellen und nicht finanziellen Anreizen, qualifizierte Mitarbeiter ab- wandern könnten. Zur Incentivierung wurde bereits im Geschäftsjahr 2015/16 ein Bonuspro- gramm für Mitarbeiter der BRAIN Biotech AG eingeführt, welches jährlich durch den Vorstand zu beschließen ist. Das Risiko des Verlusts von Wissensträgern in Schlüsselpositionen ist gegenüber dem Vorjahr unverändert und stellt weiterhin ein „Mittleres Risiko“ für die BRAIN Biotech AG dar. Dieses Risiko betrifft beide Segmente, hauptsächlich jedoch das Segment BioScience. b) Umwelt In jedem Unternehmen, das in der Biotechnologie oder der Chemie aktiv ist, gibt es ein Rest- risiko, dass Umweltschäden entstehen. Bei BRAIN wird dieses Risiko gesenkt, indem das Per- sonal geschult wird, die benötigten Material-Mengen vorhanden sind und BRAIN organisatori- sche Maßnahmen getroffen hat, Unfälle und/ oder Produktaustritte zu vermeiden. Zudem ar- beitet BRAIN sehr eng mit allen zuständigen Behörden zusammen und wird von den zustän- digen Behörden überprüft. Das betrifft auch die Einhaltung der Vorschriften zum Umgang mit genetisch veränderten Objekten („GMO“). Im Rahmen unseres ESG- und Nachhaltigkeitsbe- richts haben wir uns erneut umfangreich mit den wesentlichen Risiken auseinandergesetzt. Dieses Risiko betrifft beide Segmente und ist weiterhin als „Mittleres Risiko“ einzustufen. c) Risiken im Zusammenhang mit Covid.19 BRAIN hat eine Beeinträchtigung durch die Corona-Pandemie weitestgehend eindämmen können. Das Business Development Team von BRAIN konnte mit neuen Ansätzen den Ein- fluss auf die Kundengewinnung möglichst niedrig halten. Dennoch besteht weiterhin das Ri- siko, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie, durch beispielsweise Verzögerungen der Investitionen von Kunden, sich auf das geplante Umsatzwachstum niederschlagen können. Die Unternehmensbeteiligung SolasCure Ltd. war insoweit von der Pandemie betroffen, als es durch Klinikschließungen zu Verzögerungen im Ablauf klinischer Studien kam. Weitere Beein- trächtigungen darüber hinaus können nicht ausgeschlossen werden. Insgesamt wird dieses Risiko als „Mittleres Risiko“ angesehen. 257/2022 Anlage 4 Seite 23 d) Risiken im Zusammenhang mit der globalen Lieferkette Die Lieferketten haben sich trotz der Einschränkungen bei der weltweiten Logistik als weitge- hend stabil erwiesen, allerdings haben lange Lieferzeiten für bestimmte Produkte aufgrund der angespannten Liefersituation bereits dämpfende Effekte auf ein noch dynamischeres Wachs- tum im Segment BioIndustrial. Dieses Risiko betrifft sowohl das Segment BioScience, als auch das Segment BioIndustrial. Das Risiko wird als „Mittleres Risiko“ eingestuft. e) Inflation und Energieversorgung BRAIN ist zum ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb auf eine stabile Energieversorgung mit Gas, Öl und Strom angewiesen. Vor allem Gas und Strom spielen eine entscheidende Rolle im F&E Betrieb, der Produktion von Enzymen und anderen Produkten sowie zur Konservie- rung unserer Bio-Archive. Eine ausreichende und unterbrechungsfreie Versorgung mit Energie ist daher essentiell für die BRAIN-Gruppe und bildet eine Grundlage unserer Gesamtjahresprognose. BRAIN ist in grö- ßeren Teilbereichen ein Zulieferer für die Nahrungsmittel und Pharma-Industrie und dürfte in diesen Bereichen als systemrelevant eingestuft werden. Die benötigten Energiemengen in den Forschungsbetrieben und anderen Teilbetrieben liegen im Bereich der Grundversorgung, was das Risiko einer Abschaltung dem Haushaltssektor angleicht. Neben den Risiken aus der Ver- sorgungssicherheit ergeben sich für BRAIN auch Kostenrisiken durch erhebliche Energiepreis- steigerungen und Energiepreisschwankungen. Diese können unter Umständen nicht vollstän- dig oder nur mit Zeitverzug an Kunden weitergegeben werden. Hierdurch könnte es zu nega- tiven Auswirkungen auf die Ertragslage der Gruppe kommen. Das Risiko wird insgesamt als „Mittleres Risiko“ eingestuft. 257/2022 Anlage 4 Seite 24 Darstellung der größten kurz- und mittelfristigen Risiken bei der BRAIN Biotech AG: Risiken Resultierende 2-Jahres- Hauptsächlich betroffenes Schätzung der Auswirkun- Segment gen Geschäftsbezogene Risiken Wachstumsrisiko Mittel BioScience und BioIndustrial Risiko bei F&E Projekten Mittel BioScience Risiko Untergang Bioarchive Mittel BioScience Risiko Produkthaftung Niedrig BioIndustrial Finanzrisiken Abschreibung von Vorräten / Mittel BioScience und BioIndustrial Vermögenswerten Goodwill Impairment/Beteili- Mittel BioScience und BioIndustrial gungsbewertungen Finanzierung von Optionsver- Mittel BioScience bindlichkeiten Risiken Resultierende 2-Jahres- Hauptsächlich betroffenes Schätzung der Auswirkung Segment Rechtliche Risiken IP Risiken Mittel BioScience und BioIndustrial Allgemeine rechtliche Risiken Mittel BioScience und BioIndustrial Sonstige Risiken Personal Mittel BioScience und BioIndustrial Umweltrisiko Niedrig BioScience und BioIndustrial Covid-Risiko Mittel BioScience und BioIndustrial Risko: globale Lieferkette Mittel BioScience und BioIndustrial Inflation und Energieversor- Mittel BioScience und BioIndustrial gung Insgesamt hat BRAIN 51 Risiken bewertet. Von diesen Risiken sind 32 Risiken als „Mittleres Risiko“ einzustufen, die in oben aufgeführten 14 Risikoklassen (BioScience und BioIndustrial) zusammengefasst sind. 19 Risiken sind als „Niedriges Risiko“ einzuschätzen. Kein Risiko wurde als „Hohes Risiko“ oder „bestandsgefährdend“ für BRAIN klassifiziert. 257/2022 Anlage 4 Seite 25 Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Bei BRAIN werden Finanzinstrumente1 nur bis zu einem Umfang verwendet, der für die Beur- teilung der Vermögens-Finanz-Ertragslage oder der voraussichtlichen Entwicklung des Kon- zerns nicht relevant ist. Für weitere Informationen wird auf das Kapital „Risikomangement“ im Konzernanhang verwiesen. Chancenbericht Chancen aus Forschung und Entwicklung Segment BioScience Im Segment BioScience vereinen sich zwei forschungsintensive Bereiche der BRAIN Biotech AG: erstens die Auftragsforschung für Kunden; zweitens die Entwicklung von neuartigen Lö- sungen und Produkten aus unserem Inkubator. Wir bauen weiterhin unsere Marktposition als Dienstleister in der industriellen Biotechnologie aus. Hier stellen wir unseren Partnern Forschungsdienstleistungen sowie Zugang zu unseren Wertstoffbibliotheken zur Verfügung. Die BRAIN Biotech AG verfügt hier über ein gewachse- nes industrielles Netzwerk und baut dieses kontinuierlich aus. Das New Business Development ist unser Inkubator für Lösungen und Produkte. Hier er- schließt BRAIN neue Märkte in den Bereichen Ernährung, Gesundheit und Umwelt mit Inno- vationen. Einige Beispiele hierfür sind: Genom Editierung Genom-Editierung ist eine molekularbiologische Technik zur zielgerichteten und präzisen Ver- änderung von DNA. Hierzu werden Nukleasen (spezielle Enzyme) als "Gen-Schere" einge- setzt. Diese Technologie bildet die Grundlage für viele Innovationen z.B. in den Bereichen industrieller Produktion, pflanzlicher Ernährung, zirkulärer Wirtschaftskreisläufe oder in der Medizin. Wir haben mit der BRAIN Engineered Cas (BEC) die erste Entwicklungsphase für ein neuartiges Genom Editierungs-System basierend auf einer Non-Cas9 Nuklease erfolgreich 1 Definiert als Kauf-, Tausch- oder anderweitig ausgestattete Fest- oder Optionsgeschäfte, die zeitlich verzögert zu erfüllen sind und deren Wert sich vom Preis oder Maß eines Basiswerts ableitet, insbesondere mit Bezug auf die folgenden Basiswerte: Devisen, Zinssätze, Wertpapiere, Rohstoffpreise sowie Indices bezogen auf diese Basis- werte sowie andere Finanzindices. Finanzanlagen werden nicht als Instrumente zum Risikomanagement einge- setzt. Die Darlehen des Konzerns dienen der Finanzierung der Konzernaktivitäten und der Vermeidung von Li- quiditätsrisiken. 257/2022 Anlage 4 Seite 26 abgeschlossen. Das System wurde bereits als Genome-Editing-Tool validiert und hat in aus- gewählten Bakterien, Pilzen und Hefen DNA-Targeting-Aktivität gezeigt. Aktivität in Pflanzen konnte gezeigt werden, befindet sich aber noch in der Validierungsphase. Das weitergehende Potenzial jenseits von ausgewählten Mikroorganismen und Pflanzen wird derzeit noch er- forscht. Patentanträge zum Schutz der Nuklease-Sequenz wurden eingereicht. Innovative Wirkstoffe für die pharmazeutische Industrie BRAIN hat im Rahmen eines selbst finanzierten Forschungsprojektes ein Enzym entdeckt, mit dem Fliegenmaden als Parasiten den Wundbelag chronischer Wunden bei der Madentherapie verflüssigen und einen biotechnologischen Produktionsprozess entwickelt. Die Reinigung von chronischen Wunden ist der ersten Schritt in der Therapie und häufig verantwortlich für die lange Behandlungszeit. Das Projekt wurde in der SolasCure Ltd. ausgegründet und befindet sich gerade im Anfangsstadium der klinischen Prüfung. Pflanzenbasierte Süßstoffe ohne Kalorienbalast Wir widmen uns der zunehmenden Nachfrage nach pflanzenbasierten Süßstoffen für gesün- dere Lebensmittel. BRAIN verfügt über eine Auswahl von pflanzenbasierten Süßstoffen und Süßkraftverstärkern, die mit der patentgeschützten „Human Taste Cell”-Technologie (HTC- Technologie) im Rahmen von Screenings in Naturstoffen identifiziert wurden. Aus den so iden- tifizierten Substanzen können wir natürliche Süßstoffe für verschiedene Anwendungen, Märkte und Verbrauchergruppen entwickeln. Für die Akzeptanz beim Verbraucher ist ein angenehmes Geschmacksprofil entscheidend. Gemeinsam mit unserem Partner Roquette, Frankreich, ent- wickeln wir momentan den natürlichen Süßstoff Brazzein zur Marktreife. Fermentierte Lebensmittel Fermentierte Lebensmittel sind mehr als nur ein weiterer „Superfood“ Trend. Zurecht stehen sie im Fokus gesundheitsbewusster Konsumenten, da sie auf vielen Gebieten punkten: Ver- zicht auf Konservierungsmittel, Aufwertung/Verdaulichkeit von pflanzenbasierten Grundnah- rungsmitteln, Entdeckung immer neuer gesundheitsfördernder Inhaltsstoffe und eine quasi un- begrenzte Fülle neuer Geschmackserlebnisse. BRAIN kann durch seine biologischen und technologischen Ressourcen das Marktbedürfnis nach neuen Starterkulturen bedienen. Der BRAIN Gruppe bietet sich hier die Möglichkeit, sowohl als Innovator als auch als produzieren- des Unternehmen aufzutreten und an einem attraktiven Markt (Volumen vorhergesagt für 2025 1,3 Mrd USD) nicht nur teilzuhaben, sondern völlig neue Produktkategorien zu erschließen. 257/2022 Anlage 4 Seite 27 Geschäftsbezogene Chancen Segment BioIndustrial: Wir bestreiten weiterhin den in den Vorjahren begonnen Weg zur Vorwärtsintegration im Be- reich BioIndustrial. Die BRAIN Biotech AG hat sich zum Ziel gesetzt, die gesamte Wertschöp- fungskette vom Labor bis zur Produktion abzudecken. Dies ermöglicht uns, an der Wertschöp- fungskette hin zum Kunden zu partizipieren sowie Umsätze über den gesamten Lebenszyklus der Produkte zu generieren. Das positive organische Wachstum im abgelaufenen Geschäfts- jahr hat gezeigt, dass diese Strategie trotz des insgesamt schwierigen allgemeinen wirtschaft- lichen Umfelds aufgeht. Für die BRAIN Biotech AG besteht hier die Chance, diesen Pfad weiter zu beschreiten und die Umsätze und Ergebnisse zu verbessern. Dies ist der konsequente Schritt vom Forschungs- zum Industrieunternehmen. Die Integration bietet die Möglichkeit, nicht nur als Innovator, sondern auch als produzierendes Unternehmen aufzutreten. Darüber hinaus ist auch eine aktive M&A Strategie mit einem Fokus auf industrielle profitable Unter- nehmen in angrenzenden Bereichen oder Märkten i.W. im Enzymgeschäft als eine Chance zu nennen. Unternehmensführung: Der Vorstand arbeitet daran, Kosten- und Umsatzsynergien innerhalb der Unternehmens- gruppe zu realisieren. Dies erfordert eine starke Vernetzung der Tochtergesellschaften unter- einander und eine zentrale Leistungs- und Zielkontrolle. Durch den Erwerb der Breatc-Gruppe ergeben sich zusätzliche Kosten- und Umsatzsynergien. Übernahmerelevante Angaben gem. § 315a HGB Die nachfolgenden Angaben geben die Verhältnisse am Bilanzstichtag 30. September 2022 wieder. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals (Nr. 1) Das Grundkapital der BRAIN Biotech AG beträgt zum Bilanzstichtag 21.847.495 €. Das Grund- kapital ist eingeteilt in 21.847.495 Stückaktien, auf die jeweils ein anteiliger Betrag des Grund- kapitals von 1,00 € entfällt. Die Anteile sind voll einbezahlt und lauten auf den Namen. Die Gesellschaft hält am Bilanzstichtag keine eigenen Aktien. 257/2022 Anlage 4 Seite 28 Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Überprüfung von Aktien betreffen (Nr. 2) Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern ergeben können, sind dem Vorstand der Gesellschaft nicht bekannt. Anteilsbesitz mit mehr als 10% der Stimmrechte (Nr. 3) Die MP Beteiligungs-GmbH, Kaiserslautern, hält zum 30. September 2022 41,3% am Kapital der Gesellschaft. Berücksichtigt sind dabei Stimmanteile, die zunächst bei der von der MP Beteiligungs-GmbH eingeschalteten Bank gehalten wurden. Weitere Anteilseigner mit einem Anteilsbesitz von mehr als 10% der Stimmrechte gibt es zum 30. September 2022 nicht. Inhaber von Aktien mit Sonderrechten (Nr. 4) Bei der BRAIN Biotech AG gibt es keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Stimmrechtskontrolle am Kapital beteiligter Arbeitnehmer (Nr. 5) Stimmrechtskontrollen für am Kapital beteiligte Arbeitnehmer, für den Fall nicht unmittelbar auszuübender Kontrollrechte, liegen nicht vor. Regeln über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern (Nr. 6) Nach § 84 AktG und der Satzung der BRAIN Biotech AG werden die Mitglieder des Vorstands vom Aufsichtsrat bestellt. Gemäß § 7 der Satzung der BRAIN Biotech AG besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Auf- sichtsrat. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands und einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen sowie stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen. Besteht der Vorstand aus mehreren Mitgliedern, werden Beschlüsse des Vorstands mit einfa- cher Stimmenmehrheit gefasst. Hat der Aufsichtsrat einen Vorsitzenden des Vorstands er- nannt und besteht der Vorstand aus mindestens drei Mitgliedern, ist bei Stimmengleichheit dessen Stimme ausschlaggebend. Regeln zu Änderungen der Satzung (Nr. 6) Änderungen der Satzung bedürfen gem. § 179 AktG und der Satzung der BRAIN Biotech AG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Die Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen der einfachen Stimmenmehrheit, sofern nicht das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit vorschreibt. 257/2022 Anlage 4 Seite 29 Vorstandsbefugnisse bezüglich Ausgabe und Rückkauf von Aktien (Nr. 7) Die BRAIN Biotech AG verfügt über ein genehmigtes und bedingtes Kapital wie folgt: Genehmigtes Kapital Das zum 30. September 2021 bestehende genehmigte Kapital in Höhe von 3.972.273 (Ge- nehmigtes Kapital 2021/I) wurde mit Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 9. März 2022 aufgehoben. Mit Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 9. März 2022 wurde ein genehmigtes Ka- pital in Höhe von 4.369.499 € geschaffen (Genehmigtes Kapital 2022 / I). Das Genehmigte Kapital 2022 / I wurde am 28. März 2022 in das Handelsregister eingetragen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrates in der Zeit bis zum 8. März 2027 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu no- minal 4.369.499 € durch die Ausgabe von bis zu 4.369.499 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und /oder Sacheinlage zu erhöhen, wobei das gesetzliche Bezugs- recht der Aktionäre ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Wenn die neuen Aktien gegen Bareinlagen ausgegeben werden, kann das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet und die Anzahl der in dieser Weise unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10% des Grund- kapitals nicht überschreitet. Am Abschlussstichtag 30. September 2022 bestand sonach ein genehmigtes Kapital in Höhe von 4.369.499 €. Bedingtes Kapital Gemäß § 5 Absatz 3, 4 und 5 der Satzung ist das Grundkapital um 1.986.136 € durch die Ausgabe von bis zu 1.986.136 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2021 / I) sowie um weitere 123.000 € durch die Ausgabe von bis zu 123.000 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2015 / II) und durch die Ausgabe von bis zu 1.682.578 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2019 / I) bedingt erhöht. Das bedingte Kapital 2021 / I dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Optionsschuldverschreibungen und Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der Er- mächtigung des Vorstandes durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 10. März 2021 von der Gesellschaft begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird durch die Ausgabe von bis zu 1.986.136 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen 257/2022 Anlage 4 Seite 30 von ihren Wandlungsrechten bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber der Wandelschuldverschreibungen ihrer Pflicht zur Wandlung genügen, und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital 2021 / I war zum Abschlussstichtag am 30. Sep- tember 2022 nicht durchgeführt. Das Bedingte Kapital 2015 / II dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten aus Ak- tienoptionen, die gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juli 2015 im Rahmen eines Aktienoptionsplans im Umfang von bis zu 123.000 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der BRAIN Biotech AG mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft, den Mitgliedern der Geschäftsführungen verbundener Unter- nehmen sowie Führungskräften und sonstigen Mitarbeitern der Gesellschaft in hervorgehobe- ner Position gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte hiervon Gebrauch machen und die Gesell- schaft nicht zur Erfüllung dieser Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital 2015 / II war zum Abschluss- stichtag am 30. September 2022 nicht durchgeführt. Das Bedingte Kapital 2015/ II wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung am 7. März 2019 von ursprünglich 1.272.581 € auf 123.000 € reduziert, da dieses Kapital ausschließlich zur Absicherung bereits ausgegebener Aktienoptionen bestehen bleiben sollte. Die Ermächtigung zur Ausgabe von weiteren Aktien- optionen aus dem Bedingten Kapital 2015/ II wurde auf selbiger Hauptversammlung wieder entzogen und durch eine neue Ermächtigung ersetzt (siehe folgender Abschnitt). Durch Beschluss der Hauptversammlung am 7. März 2019 ist das Grundkapital um 1.682.578 € durch die Ausgabe von bis zu 1.682.578 neuer, auf den Namen lautender Stück- aktien (Bedingtes Kapital 2019 / I) bedingt erhöht. Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft und sonstigen Mitarbeitern der Gesellschaft in hervorgehobener Position gewährt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Ein- zelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Die bedingte Kapi- talerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte hiervon Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht zur Erfüllung dieser Bezugsrechte ei- gene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital 2019 / I war zum Abschlussstichtag am 30. September 2022 nicht durchge- führt. 257/2022 Anlage 4 Seite 31 Aktienoptionen Durch Beschluss der Hauptversammlung am 7. März 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrates im Rahmen eines Aktienoptionsplans bis zum 12. März 2027 bis zu 1.682.578 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der BRAIN Biotech AG mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren mit der Maßgabe auszugeben, dass jede Aktienoption das Recht zum Bezug einer Aktie und nach Maßgabe weiterer Bestimmungen gewährt. Zur Ausgabe von Aktien an Mitglieder des Vorstands der BRAIN Biotech AG gilt diese Ermächti- gung allein für den Aufsichtsrat. Zur Absicherung und Bedienung der Aktienoptionen hat die Hauptversammlung das Grundkapital um 1.682.578 € bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019 / I). Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage enthält das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien abzüglich der Kosten der Kapitalausgabe nach Steuern. Darüber hinaus enthält die Kapitalrücklage andere Zuzahlun- gen der Aktionäre in das Eigenkapital gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Die Kapitalrücklage enthält zum 30. September 2022 insgesamt in Höhe von 101.572.890 € (Vorjahr: 101.572.890 €) Beträge nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB und in Höhe von 2.670.420 € (Vorjahr: 2.670.420 €) Beträge nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Wesentliche Vereinbarungen für den Fall eines Kontrollwechsels infolge eines Über- nahmeangebots (Nr. 8) sowie Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Über- nahmeangebots (Nr. 9) Die Gesellschaft hat keine Vereinbarungen getroffen im Sinne des § 315a Abs. 1 Nr. 8 und 9 HGB. Erklärung zur Unternehmensführung Gemäß § 289f und § 315d HGB Die Erklärung zur Unternehmensführung der BRAIN Biotech AG gemäß 289f HGB 315d HGB ist auf der Webseite https://www.brain-biotech.de/investor-relations/corporate-governance/ veröffentlicht. 257/2022 Anlage 4 Seite 32 Abhängigkeitsbericht Gemäß § 312 Absatz (3) AktG erklärt der Vorstand der BRAIN Biotech AG, dass die Gesell- schaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für den Be- richtszeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 30. September 2022 aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch, dass Maßnah- men getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden ist. Zwingenberg, den 21. Dezember 2022 Adriaan Moelker Michael Schneiders Vorsitzender des Vorstands (CEO) Vorstand (CFO) 257/2022
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