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BRAIN Biotech AG — Interim / Quarterly Report 2023
Feb 1, 2024
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BRAIN Biotech AG Anlage 1
Zwingenberg
Bilanz zum 30. September 2023
| AKTIVA | PASSIVA |
|---|---|
| 30.09.2023 | 30.09.2022 |
| 30.09.2023 | 30.09.2022 |
| € | € |
| A. ANLAGEVERMÖGEN | A. EIGENKAPITAL |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | I. Gezeichnetes Kapital |
| 1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 21.847.495 |
| 4.369.497 € (Vorjahr 3.792 Tsd. €) | 21.847.495 |
| 420.837 | 492.724 |
| II. Sachanlagen | II. Kapitalrücklage |
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 104.243.320 |
| 2.963.031 | 3.090.690 |
| 2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | III. Bilanzverlust |
| 1.445.017 | 1.351.282 |
| 3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | -89.415.220 |
| 0 | 30.767 |
| 4.408.048 | 4.472.739 |
| III. Finanzanlagen | B. RÜCKSTELLUNGEN |
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen |
| 23.885.528 | 31.076.573 |
| 1.493.495 | 1.739.487 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 2. sonstige Rückstellungen |
| 11.885.866 | 340.048 |
| 1.551.102 | 2.002.612 |
| 3. Beteiligungen | 3.044.597 |
| 8.784.406 | 8.414.552 |
| 4. sonstige Ausleihungen | C. VERBINDLICHKEITEN |
| 50.000 | 100.000 |
| 44.605.800 | 39.931.173 |
| 49.434.684 | 44.896.635 |
| B. UMLAUFVERMÖGEN | 1. Verbindlichkeiten gegenüber Stillen Gesellschaftern |
| I. Vorräte | 3.960.750 |
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
| 314.220 | 315.370 |
| 314.220 | 315.370 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 307.845 |
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen |
| 540.885 | 479.236 |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 5. sonstige Verbindlichkeiten |
| 523.038 | 827.739 |
| 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | (davon gegenüber Gesellschaftern: 4.000.000 €; Vorjahr 0 Tsd. €) |
| 72.495 | 72.495 |
| 4. sonstige Vermögensgegenstände | 10.112.911 |
| 622.230 | 3.770.930 |
| 1.758.649 | 5.150.401 |
| III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | |
| 1.237.201 | 5.552.650 |
| 3.310.070 | 11.018.421 |
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN |
| 128.629 | 130.635 |
| 52.873.383 | 56.045.691 |
| 52.873.383 | 56.045.691 |
BRAIN Biotech AG Anlage 2
Zwingenberg
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023
| 2022 / 23 | 2021 / 22 | |
|---|---|---|
| € | € | |
| 1. Umsatzerlöse | 6.603.124 | 6.249.104 |
| 2. sonstige betriebliche Erträge | 809.194 | 2.977.444 |
| 3. Materialaufwand | ||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und für bezogene Waren | -1.062.178 | -874.551 |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -662.009 | -867.251 |
| -1.724.187 | -1.741.802 | |
| 4. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | -6.947.158 | -6.880.313 |
| b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | -1.379.678 | -1.287.395 |
| (davon für Altersversorgung 185.734 €; Vorjahr 144 Tsd. €) | ||
| -8.326.836 | -8.167.708 | |
| 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -500.598 | -518.288 |
| 6. sonstige betriebliche Aufwendungen | -3.318.930 | -3.148.982 |
| 7. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 242.255 | 38.780 |
| (davon aus verbundenen Unternehmen 242.255 €; Vorjahr 39 Tsd. €) | ||
| 8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 13.430 | 16.490 |
| 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -154.646 | -161.526 |
| 10. Ergebnis nach Steuern | -6.357.195 | -4.456.490 |
| 11. sonstige Steuern | -8.466 | -8.757 |
| 12. Aufgrund eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne | -258.750 | -279.750 |
| 13. Jahresfehlbetrag | -6.624.411 | -4.744.997 |
| 14. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -82.790.809 | -78.045.812 |
| 15. Bilanzverlust | -89.415.220 | -82.790.809 |
Seite 1
Anhang für das Geschäftsjahr 2022/23 der BRAIN Biotech AG, Zwingenberg
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der BRAIN Biotech AG, Zwingenberg, wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Von der Möglichkeit, Angaben statt in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang zu zeigen, wurde teilweise Gebrauch gemacht. Als kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft gemäß § 264d HGB gilt die BRAIN Biotech AG gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB als große Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. Die BRAIN Biotech AG hat zudem als oberste Muttergesellschaft zum 30. September 2023 einen Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis der Unternehmen nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Dieser wird im Unternehmensregister veröffentlicht. Die Erweiterung des Jahresabschlusses um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel gemäß § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB entfällt durch die Aufstellung des Konzernabschlusses.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht:
Firmenname laut Registergericht: BRAIN Biotech AG
Firmensitz laut Registergericht: Zwingenberg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Darmstadt
Register-Nr. HRB 24758
Seite 2
B. Angaben zu Bilanzierung und Bewertung
Aufwendungen für selbst geschaffene Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte wurden nicht aktiviert, da eine Umsetzung der Forschungsergebnisse der einzelnen Entwicklungslinien in kommerzialisierbare Produkte nicht ausreichend bzw. in keiner absehbaren Zeitspanne verlässlich prognostizierbar sind.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Soweit erforderlich werden außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB vorgenommen. Die Herstellungskosten für selbsterstellte Anlagen enthalten neben den Material-, Fertigungs- und Sonderkosten der Fertigung auch angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen. Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebes, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung sowie Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Anschaffungskosten erfassen auch direkt zuordenbare Anschaffungsnebenkosten. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Anlagengüter wird seit dem 1. Januar 2008 handelsrechtlich in Anlehnung an die steuerrechtlichen Regelungen des § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG verfahren. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut 250 € nicht übersteigen. Geringwertige Wirtschaftsgüter dessen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut 800 € nicht übersteigen werden in einem Verzeichnis aufgenommen und ebenfalls in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst.
Den planmäßigen Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden, im Vergleich zum Vorjahr unveränderten Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern zugrunde:
| Abschreibungsmethode | Nutzungsdauer in Jahren |
|---|---|
| Genressourcen | linear 2 - 8 |
| Software und Schutzrechte | linear 2 - 15 |
| Patente | linear 20 |
| Gebäude und Außenanlagen | linear 10 - 50 |
| Fuhrpark | linear 3 - 6 |
| Laboreinrichtung, Betriebs- und Geschäftsausstattung | linear 3 - 15 |
Seite 3
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten sowie Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Abschreibungen auf einen niedrigeren beizulegenden Wert werden nur bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung vorgenommen und entsprechend in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Zuschreibungen erfolgen bei Wegfall der Gründe für eine dauerhafte Wertminderung und werden entsprechend in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Bedingte Kaufpreiszahlungen, die an die Erreichung vertraglicher Zielvereinbarungen geknüpft sind, werden als Anschaffungskosten aktiviert, sofern sie hinreichend konkretisiert sind. Ausleihungen sind grundsätzlich zum Nominalwert bilanziert. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens wird unter Abschnitt C dargestellt.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Bewertung erfolgt zu den nach der Durchschnittsmethode ermittelten Anschaffungskosten. Sofern die beizulegenden Werte am Bilanzstichtag niedriger sind, werden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihren Nennwerten unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Flüssige Mittel, Forderungen und Verbindlichkeiten in fremden Währungen werden mit dem Devisenkurs am Bilanzstichtag bewertet. Die Umrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Transaktionen in fremder Währung werden mit dem Devisenkurs zum Zeitpunkt der jeweiligen Transaktion erfasst.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.# Latente Steuern, Eigenkapital und Rückstellungen
Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 29,125 % zugrunde, der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird.
Das Eigenkapital ist zum Nennwert bewertet. Ausgegebene Aktienoptionen stellen aus Sicht der Gesellschaft ausschließlich einen Vorgang auf Gesellschafter-Ebene dar, die die Gesellschaft nicht tangieren. Daraus resultierend wird kein Aufwand bilanziert und somit auch keine Einstellung in die Kapitalrücklage vorgenommen.
Seite 4
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellungen wird das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat September 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Es wurden für die Ermittlung insgesamt folgende Annahmen getroffen:
- Rechnungszins für Altersversorgungsverpflichtungen: 1,81%
- Marktzins der vergangenen sieben Jahre: 1,66%
- Rententrend: 1,00%
- Fluktuationswahrscheinlichkeit: 0,00%
- Zugrunde gelegte Sterbetafel: Heubeck Richttafeln 2018 G
Die Höhe der Pensionsverpflichtungen ist aufgrund der versicherungsförmigen Umsetzung und der damit verbundenen Bewertung als wertpapiergebundene Zusage nicht von zukünftigen Gehaltssteigerungen abhängig.
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen und unter Berücksichtigung der wahrscheinlichen Inanspruchnahme und erkennbarer Risiken) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften.
Die Ermittlung der Bonus-Rückstellungen für die erfolgsorientierte Vergütung von Mitarbeitern der BRAIN Biotech AG, welche nicht anhand von gesonderten Zielvereinbarungen gemessen werden, basiert auf drei Komponenten (auf der prozentualen Veränderung des Umsatzes und des bereinigten EBITDA des Segment BioScience sowie auf der prozentualen Veränderung des gewichteten durchschnittlichen Aktienkurses). Zur Berechnung wurden die Segmentangaben des Konzernabschlusses der BRAIN Biotech AG verwendet; dem Einfluss der Rückstellung auf das EBITDA wurde durch eine iterative Berechnung Rechnung getragen.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Die Wertansätze der Eventualverbindlichkeiten entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang. Erhaltene und geleistete Anzahlungen des Anlage- und Umlaufvermögens werden zum Nennwert bilanziert.
Seite 5
Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten der BRAIN Biotech AG, deren Finanzierung anteilig durch Forschungs- und Entwicklungsförderungen überwiegend durch Projektträger im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) erfolgt, werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen (0,6 Mio. €; Vorjahr: 0,3 Mio. €). Hierbei handelt es sich um Aufwandszuschüsse. Offene Mittelanforderungen werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen (0,5 Mio. €; Vorjahr: 0,6 Mio. €) ausgewiesen.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.
Seite 6 C. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der Posten des Anlagevermögens ist dem folgenden Anlagenspiegel zu entnehmen.
Seite 7
BRAIN Biotech AG Zwingenberg
Entwicklung des Anlagevermögens für die Zeit vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023
| Anschaffungskosten | Kumulierte Abschreibungen | Nettobuchwerte | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.10.2022 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | 30.09.2023 | 1.10.2022 | Zugänge | Abgänge | 30.09.2023 | 30.09.2023 | |
| € | € | € | € | € | € | € | € | € | € | |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 2.334 | 0 | 0 | 0 | 2.334 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2.334 |
| 2. Entgeltliche erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.077.106 | 0 | 0 | 0 | 1.077.106 | 584.382 | 71.887 | 0 | 656.269 | 420.837 |
| 1.079.440 | 0 | 0 | 0 | 1.079.440 | 586.716 | 71.887 | 0 | 656.269 | 423.171 | |
| II. Sachanlagen | ||||||||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 5.832.323 | 0 | 0 | 0 | 5.832.323 | 2.741.633 | 127.659 | 0 | 2.869.292 | 2.963.031 |
| 2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 6.012.989 | 305.955 | 176.434 | 92.301 | 6.234.811 | 4.661.707 | 301.052 | 172.965 | 4.789.794 | 1.445.017 |
| 3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 30.767 | 61.534 | 0 | -92.301 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11.876.079 | 367.489 | 176.434 | 0 | 12.067.134 | 7.403.341 | 428.711 | 172.965 | 7.659.086 | 4.408.048 | |
| III. Finanzanlagen | ||||||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 31.744.973 | 1.072.880 | 8.932.325 | 0 | 23.885.528 | 668.400 | 0 | 668.400 | 0 | 23.885.528 |
| 2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen | 340.048 | 11.545.818 | 0 | 0 | 11.885.866 | 0 | 0 | 0 | 0 | 11.885.866 |
| 3. Beteiligungen | 8.716.383 | 369.854 | 0 | 0 | 9.086.237 | 301.832 | 0 | 0 | 301.832 | 8.784.406 |
| 4. sonstige Ausleihungen | 396.610 | 0 | 198.305 | 0 | 198.305 | 296.610 | 0 | 148.305 | 148.305 | 50.000 |
| 41.198.015 | 12.988.552 | 9.130.630 | 0 | 45.055.936 | 1.266.842 | 0 | 816.705 | 450.137 | 44.605.800 | |
| Summe | 54.153.533 | 13.356.040 | 9.309.398 | 0 | 58.200.176 | 9.256.898 | 500.598 | 992.004 | 8.765.492 | 49.434.684 |
Zum 30. September 2023 hält das Unternehmen folgenden Anteilsbesitz:
| Unternehmen | Sitz | Anteil | Geschäftsjahr | Eigenkapital am 30.09.2023 in Tsd. € | Ergebnis 2022/2023 in Tsd. € |
|---|---|---|---|---|---|
| AnalytiCon Discovery GmbH | D-Potsdam | 100,00% | 01.10. - 30.09. | 3.287 | 86 |
| AnalytiCon Discovery LLC* | US-Rockville | 100,00% | 01.01. - 31.12. | 152** | 53** |
| Mekon Science Networks GmbH | D-Zwingenberg | 100,00% | 01.10. - 30.09. | 0 | 3 |
| B.R.A.I.N. Capital GmbH i.L. | D-Zwingenberg | 100,00% | 01.10. - 30.09. | 6 | -2 |
| B.R.A.I.N. US LLC i.L. | US-Rockville | 100,00% | 01.10. - 30.09. | -3 | 1 |
| BRAIN UK II Ltd. | UK-Cardiff | 100,00% | 01.10. - 30.09. | 17.989 | -218 |
| BRAIN UK Ltd. i.L.* | UK-Cardiff | 100,00% | 01.10. - 30.09. | 1 | -57 |
| Biocatalysts Ltd.* | UK-Cardiff | 100,00% | 01.10. - 30.09. | 11.091 | 1.992 |
| Biocatalysts Inc.* | US-Chicago | 100,00% | 01.10. - 30.09. | 1.119 | 585 |
| WeissBiotech GmbH* | D-Ascheberg | 100,00% | 01.10. - 30.09. | 1.163** | -705** |
| Biosun Biochemicals Inc.* | US-Tampa | 100,00% | 01.10. - 30.09. | 223** | -156** |
| Weriol Group BV* | NL- Nieuwkuijk | 62,00% | 01.01. - 31.12. | 1.752** | -34** |
| Breatec BV* | NL- Nieuwkuijk | 62,00% | 01.01. - 31.12. | 1.540 | -4 |
| Akribion Genomics AG | D-Zwingenberg | 100,00% | 01.10.- 30.09. | 42 | -8 |
| Enzymicals AG | D-Greifswald | 24,10% | 01.01. - 31.12. | 340** | 103** |
| SolasCure Ltd. | UK-Cambridge | 34,16% | 01.07. - 30.06. | 6.807*** | -3.908*** |
* Mittelbare Beteiligung
** Die genannten Werte beziehen sich auf den letzten vorliegenden Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022
*** Die genannten Werte beziehen sich auf den letzten vorliegenden Jahresabschluss zum 30. Juni 2022
Im Geschäftsjahr wurden die Beteiligungen an der WeissBioTech GmbH, Ascheberg, Biosun Biochemicals Inc., Tampa - Florida, USA und die bisher im Besitz der BRAIN Biotech AG befindlichen 62% der Weriol Group BV, Nieuwkuijk, Niederlande an die Biocatalysts Ltd. verkauft. Die Abgänge sind im Anlagespiegel in den Finanzanlagen ersichtlich.
Vorräte
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Hilfs-, und Betriebsstoffe für die Forschung und Entwicklung. Der Bestandswert beträgt zum Stichtag 314 Tsd. € (Vorjahr: 315 Tsd. €).
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Hierbei handelt es sich um laufende Bankguthaben, Termingelder bis zu drei Monaten sowie den Kassenbestand.
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Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Finanzverkehr in Höhe von 294 Tsd. € (Vorjahr: 702 Tsd. €) sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 229 Tsd. € (Vorjahr: 125 Tsd. €). Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beinhalten ausschließlich Forderungen aus dem Finanzverkehr in Höhe von 72 Tsd. € (Vorjahr: 72 Tsd. €). Die sonstigen Vermögensgegenstände umfassen u. a. Forderungen aus Steuern in Höhe von 79 Tsd. € (Vorjahr: 16 Tsd. €) und Forderungen aus einem ausgereichten Darlehen in Höhe von 50 Tsd. € (Vorjahr: 50 Tsd. €). Des Weiteren werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen die zum Bilanzstichtag bereits bestehenden, aber noch nicht periodengerecht ausbezahlten Aufwandszuschüsse ausgewiesen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben unverändert eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Rechnungsabgrenzungsposten
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden die im Geschäftsjahr 2022/23 oder Vorjahren geleisteten Zahlungen, im Wesentlichen für Versicherungen, Beiträge und Mitgliedschaften abgegrenzt, soweit sie auf das Folgejahr oder die Folgejahre entfallen.
Latente Steuern
Da zum 30.# September 2023 sowie zum Bilanzstichtag des Vorjahres ausschließlich aktive latente Steuern aus Bewertungsunterschieden, insbesondere aus Beteiligungen, Pensionsrückstellungen und steuerlichen Verlustvorträgen vorliegen und von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht wurde, werden keine aktiven latenten Steuern ausgewiesen.
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital beträgt 21.847.495 € (Vorjahr: 21.847.495 €) und ist in 21.847.495 (Vorjahr: 21.847.495) Stückaktien eingeteilt, auf die jeweils ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von 1,00 € entfällt. Die Anteile sind voll einbezahlt und lauten auf den Namen. Die Aktien notieren im Börsensegment „Prime Standard“ der Frankfurter Wertpapierbörse.
Genehmigtes Kapital
Mit Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 9. März 2022 wurde ein genehmigtes Kapital in Höhe von 4.369.499 € geschaffen (Genehmigtes Kapital 2022 / I). Das Genehmigte Kapital 2022 / I wurde am 28. März 2022 in das Handelsregister eingetragen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrates in der Zeit bis zum 8. März 2027 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu nominal 4.369.499 € durch die Ausgabe von bis zu 4.369.499 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und /oder Sacheinlage zu erhöhen, wobei das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Wenn die neuen Aktien
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gegen Bareinlagen ausgegeben werden, kann das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet und die Anzahl der in dieser Weise unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10% des Grundkapitals nicht überschreitet. Am Abschlussstichtag 30. September 2023 bestand sonach ein genehmigtes Kapital in Höhe von 4.369.499 €.
Bedingtes Kapital
Gemäß § 5 Absatz 3, 4, 5 und 6 der Satzung ist das Grundkapital um 2.184.749 € durch die Ausgabe von bis zu 2.184.749 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2023 / I) sowie um weitere 63.000 € durch die Ausgabe von bis zu 63.000 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2015 / II), durch die Ausgabe von bis zu 1.233.600 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2019 / I) und durch die Ausgabe von bis zu 888.148 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2023 / II) bedingt erhöht. Das zum 30. September 2022 bestehenden bedingte Kapital in Höhe von 1.986.136 (bedingtes Kapital 2021/ I) wurde mit Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 8. März 2023 aufgehoben. Das bedingte Kapital 2023 / I dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Optionsschuldverschreibungen und Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 8. März 2023 von der Gesellschaft begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird durch die Ausgabe von bis zu 2.184.749 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungsrechten bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber der Wandelschuldverschreibungen ihrer Pflicht zur Wandlung genügen, und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital 2023 / I war zum Abschlussstichtag am 30. September 2023 nicht durchgeführt. Das Bedingte Kapital 2015 / II dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juli 2015 im Rahmen eines Aktienoptionsplans im Umfang von bis zu 63.000 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der BRAIN Biotech AG mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft, den Mitgliedern der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen sowie Führungskräften und sonstigen Mitarbeitern der Gesellschaft in hervorgehobener Position gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte hiervon Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht zur Erfüllung dieser Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital 2015 / II war zum Abschlussstichtag am 30. September 2023 nicht durchgeführt. Das Bedingte Kapital 2015/ II wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung am 7. März 2019 von ursprünglich 1.272.581 € auf 123.000 € reduziert, da dieses Kapital ausschließlich zur Absicherung bereits ausgegebener Aktienoptionen bestehen bleiben sollte. Auf der Hauptversammlung am 8. März 2023 wurde das bedingte Kapital um weitere 60.000 € auf 63.000 € reduziert. Die Ermächtigung zur Ausgabe von
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weiteren Aktienoptionen aus dem Bedingten Kapital 2015/ II wurde auf selbiger Hauptversammlung wieder entzogen und durch eine neue Ermächtigung ersetzt (siehe folgender Abschnitt). Durch Beschluss der Hauptversammlung am 7. März 2019 war das Grundkapital um 1.682.578 € durch die Ausgabe von bis zu 1.682.578 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2019 / I) bedingt erhöht. Das Bedingte Kapital 2019/ I wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung am 8. März 2023 von ursprünglich 1.682.578 € um 448.978 € auf 1.233.600 € herabgesetzt. Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft und sonstigen Mitarbeitern der Gesellschaft in hervorgehobener Position gewährt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte hiervon Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht zur Erfüllung dieser Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital 2019 / I war zum Abschlussstichtag am 30. September 2023 nicht durchgeführt. Das Bedingte Kapital 2023 / II dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 8. März 2023 im Rahmen eines Aktienoptionsplans im Umfang von bis zu 888.148 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der BRAIN Biotech AG mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft und sonstigen Mitarbeitern der Gesellschaft in hervorgehobener Position gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte hiervon Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht zur Erfüllung dieser Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital 2023 / II war zum Abschlussstichtag am 30. September 2023 nicht durchgeführt.
Aktienoptionen
Durch Beschluss der Hauptversammlung am 8. März 2023 wurde der Vorstand ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrates im Rahmen eines Aktienoptionsplans bis zum 7. März 2028 bis zu 888.148 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der BRAIN Biotech AG mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren mit der Maßgabe auszugeben, dass jede Aktienoption das Recht zum Bezug einer Aktie und nach Maßgabe weiterer Bestimmungen gewährt. Zur Ausgabe von Aktien an Mitglieder des Vorstands der BRAIN Biotech AG gilt diese Ermächtigung allein für den Aufsichtsrat. Zur Absicherung und Bedienung der Aktienoptionen hat die Hauptversammlung das Grundkapital um 888.148.€ bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2023 / II).
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage enthält das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien abzüglich der Kosten der Kapitalausgabe nach Steuern. Darüber hinaus enthält die Kapitalrücklage andere Zuzahlungen der Aktionäre in das Eigenkapital gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Die Kapitalrücklage enthält zum 30. September 2023 insgesamt in Höhe von 101.572.900 € (Vorjahr: 101.572.900 €) Beträge nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB und in Höhe von 2.670.420 € (Vorjahr: 2.670.420 €) Beträge nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB.
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Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag der Ausschüttungssperre beträgt 53.036 €. Der Betrag, der gemäß § 253 Abs. 6 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt 53.036 €. Der Betrag gliedert sich wie folgt auf:
| In € | Betrag |
|---|---|
| Altersversorgungsverpflichtung ohne Saldierung von Deckungsvermögen zum 30.09.2023, ermittelt mit dem durchschnittlichen Marktzins der letzten 7 Jahre | 4.784.997 |
| Abzüglich Altersversorgungsverpflichtung ohne Saldierung von Deckungsvermögen zum 30.09.2023, ermittelt mit dem durchschnittlichen Marktzins der letzten 10 Jahre | ./. 4.642.079 |
| Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB zum 30.09.2023 | 142.918 |
| Unterschiedsbetrag aus der Bewertung des Deckungsvermögens ermittelt mit dem durchschnittlichen Marktzins der letzten 10 Jahre / 7 Jahre | -89.882 |
| Betrag, der gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt | 53.036 |
Bilanzverlust
Zum 30. September 2023 wird ein Bilanzverlust in Höhe von 89,4 Mio. € ausgewiesen. In den Bilanzverlust wurde ein Verlustvortrag in Höhe von 82,8 Mio. € einbezogen. Der Bilanzverlust hat sich wie folgt entwickelt:
| In € | Betrag |
|---|---|
| Bilanzverlust per 30.09.2022 | -82.790.809 |
| zzgl. Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2022/23 | -6.624.411 |
| = Bilanzverlust per 30.09.2023 | -89.415.220 |
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Die Rückstellungen umfassen zwei Verpflichtungen aus Versorgungszusagen. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB weist zum 30.# D. Sonstige Angaben
Angaben zum Vorstand und zum Aufsichtsrat
Angaben zum Vorstand
Im Geschäftsjahr gehörten dem Vorstand der Gesellschaft folgende Mitglieder an:
- Adriaan Moelker, Wehrheim (Vorsitzender), CEO Master of Business Administration (MBA)
- Michael Schneiders, Frankfurt am Main, CFO B.S. Economics
Die Mitglieder des Vorstandes sind in den folgenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren Kontrollgremien tätig:
- Adriaan Moelker
- BRAIN UK II Ltd., Cardiff, UK (Director)
- BRAIN UK Ltd., Cardiff, UK (Director)
- Biocatalysts Ltd., Cardiff, UK (Director)
- Solascure Ltd., Cambridge, UK (Director)
- Biosun Biochemicals Inc., Tampa, USA (Mitglied des Boards)
- Michael Schneiders
- BRAIN UK II Ltd., Cardiff, UK (Director)
- BRAIN UK Ltd., Cardiff, UK (Director)
- Biocatalysts Ltd., Cardiff, UK (Director)
Die Gesamtvergütung des Vorstands betrug im Berichtszeitraum 1.005 Tsd. €. Die Bezüge setzen sich wie folgt zusammen:
| in Tsd. € | |
|---|---|
| Erfolgsunabhängige Komponenten (Grundvergütung)¹ | 680 |
| Erfolgsbezogene Komponenten ohne langfristige Anreizwirkung | 325 |
| Versicherungsentgelte für Altersversorgung | 0 |
| Gesamtvergütung | 1.005 |
| Gesamtvergütung – Zufluss im Geschäftsjahr² | 1.012 |
Weiterhin wurden an Vorstandsmitglieder Aktienoptionen ausgegeben um die langfristige Anreizwirkung zu gewährleisten. Es wurde aus der Ausgabe kein Aufwand bilanziert. Weitere ausführliche Angaben hierzu sind im Vergütungsbericht dargestellt.
Alters- und Hinterbliebenenversorgung
Für die ehemaligen Vorstände Herrn Dr. Jürgen Eck und Herrn Dr. Holger Zinke bestehen beitragsorientierte Versorgungszusagen, die sich bei einer Beendigung des Dienstverhältnisses vor Erreichen des vertraglichen Pensionsalters faktisch in eine Leistungszusage umwandeln. Weitere Versorgungszusagen gegenüber anderen Vorständen bestehen nicht. Im Berichtszeitraum wurden Prämien in eine Unterstützungskasse in Höhe von 150 Tsd. € für Herrn Dr. Jürgen Eck bzw. in Höhe von 93 Tsd. € für Herrn Dr. Holger Zinke eingezahlt. Die Veränderung der Netto-Pensionsverpflichtungen betrug im Geschäftsjahr 2022/23 246 Tsd. €.
Angaben zum Aufsichtsrat
Im Geschäftsjahr gehörten dem Aufsichtsrat der Gesellschaft folgende Mitglieder an:
- Dr. Georg Kellinghusen, Kreuth-Oberhof (bis 8. März 2023, vorher Vorsitzender) Mediator-Berater
- Dr. Michael Majerus, Ottobrunn (Vorsitzender ab 8. März 2023) Berater
- Dr. Anna C. Eichhorn Frankfurt am Main (Stellvertretende Vorsitzende) Vorstand (CEO) humatrix AG, Pfungstadt
- Stephen Catling, Cambridge, UK Geschäftsführer SJ Catling Ltd., Cambridge UK
¹ inkl. Zahlungen für Altersvorsorge in Höhe von 105 Tsd.
²
September 2023 einen Wert in Höhe von 143 Tsd. € (Vorjahr: 389 Tsd. €) aus (auf die Erläuterungen unter „Eigenkapital – Ausschüttungssperre“ wird verwiesen).
Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
| Betrag in € | |
|---|---|
| Bruttoverpflichtung | 4.462.079 |
| Zeitwert Deckungsvermögen | 3.148.584 |
| Nettoverpflichtung (Bilanzansatz) | 1.493.495 |
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Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen umfassen unter anderem Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 227 Tsd. € (Vorjahr: 393 Tsd. €), für ausstehenden Urlaub in Höhe von 199 Tsd. € (Vorjahr: 228 Tsd. €), für Aufsichtsratvergütung in Höhe von 345 Tsd. € (Vorjahr: 257 Tsd. €), für Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von 411 Tsd. € (Vorjahr: 316 Tsd. €), für Mitarbeiterboni in Höhe von 0 Tsd. € (Vorjahr: 268 Tsd. €), für sonstige Personalkosten in Höhe von 38 Tsd. € (Vorjahr: 70 Tsd. €) sowie die Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungsvorschriften und in Folgejahren erhobene Beiträge und Abgaben, die aber das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen, wie z. B. der Berufsgenossenschaft.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben die folgenden Restlaufzeiten:
| in Tsd. € | ≤ 1 Jahr | 1 – 5 Jahre | > 5 Jahre | |
|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber stillen Gesellschaftern | 961 | 3.000 | 0 | |
| Vorjahr | (300) | (2.100) | (1.800) | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 620 | 857 | 214 | |
| Vorjahr | (558) | (375) | (0) | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 308 | 0 | 0 | |
| Vorjahr | (289) | (0) | (0) | |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 28 | 0 | 0 | |
| Vorjahr | (0) | (0) | (0) | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 125 | 4.000 | 0 | |
| Vorjahr | (377) | (0) | (0) | |
| davon gegenüber Gesellschaftern | 0 | 4.000 | 0 | |
| Vorjahr | (0) | (0) | (0) | |
| Summe | 2.042 | 7.857 | 214 | |
| Vorjahr | (1.524) | (2.475) | (1.800) |
Die Verbindlichkeiten gegenüber stillen Gesellschaftern umfassen zum Bilanzstichtag 30. September 2023 eine Einlage der Hessen Kapital I GmbH, Wiesbaden, in Höhe von 900 Tsd. € (Vorjahr: 1.200 Tsd. €), eine Einlage der Hessen Kapital II GmbH in Höhe von 3.000 Tsd. € (Vorjahr: 3.000 Tsd. €) und Zinsverbindlichkeiten von 61 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €). Die Einlage der Hessen Kapital I GmbH wurde im Geschäftsjahr planungsgemäß mit 20% zum 30. Juni 2023 zurückgeführt. Die übrigen 60% werden zum 30. Juni 2024 fällig. Die Einlage der Hessen Kapital II GmbH ist rückzahlbar mit 20% zum 31. März 2026, mit weiteren 20% zum 31. März 2027 und mit 60% zum 31. März 2028.
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Auf die Einlage der Hessen Kapital I GmbH zahlt die Gesellschaft ein festes Entgelt in Höhe von nominal 7,0% p. a. (Vorjahr: 7,0%) sowie eine Gewinnbeteiligung in Höhe der Relation der Nominalhöhe der stillen Beteiligung zur Nominalhöhe des Eigenkapitals der BRAIN Biotech AG, maximal jedoch in Höhe von 2,5% der Einlage und nicht mehr als 50% des Jahresgewinns. Auf die Einlage der Hessen Kapital II GmbH zahlt die Gesellschaft ein festes Entgelt in Höhe von nominal 6,0% p. a. (Vorjahr: 6,0%) sowie eine Gewinnbeteiligung in Höhe der Relation der Nominalhöhe der stillen Beteiligung zur Nominalhöhe des Eigenkapitals der BRAIN Biotech AG, maximal jedoch in Höhe von 1,5% der Einlage und nicht mehr als 50% des Jahresgewinns. Die BRAIN Biotech AG ist berechtigt, die Einlage der Hessen Kapital I GmbH sowie die Einlage der Hessen Kapital II GmbH vorzeitig zu kündigen; aufgrund der damit verbundenen negativen Auswirkungen (Vorfälligkeitsentschädigungen) hat dieses Optionsrecht für die Gesellschaft jedoch faktisch keinen wirtschaftlichen Wert. Die stille Beteiligung nimmt nicht an Verlusten teil. Eine Nachschusspflicht besteht nicht.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen solche aus dem Liefer- und Leistungsverkehr in Höhe von 28 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €). Die sonstigen Verbindlichkeiten umfassen Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 4.000 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €) sowie Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von 125 Tsd. € (Vorjahr: 124 Tsd. €).
Es bestehen Grundschulden mit Zwangsvollstreckungsklauseln auf Grundstücke und Gebäude der Gesellschaft in Höhe von nominal 2.500 Tsd. €. Die Grundschulden dienen der Sicherung von Bankverbindlichkeiten, die zum Bilanzstichtag in Höhe von 1.661 Tsd. € valutieren. Die Grundschulden bestehen im zweiten Rang nach einer nicht abgetretenen Eigentümergrundschuld in Höhe von 500 Tsd. €. Die Verbindlichkeiten sind, bis auf üblichen Eigentumsvorbehalte, nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.
Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung
Aufgliederung der Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse werden gemäß § 285 Nr. 4 HGB wie folgt aufgegliedert:
Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen
| in Tsd. € | Umsatz 2022/2023 | Umsatz 2021/2022 | |
|---|---|---|---|
| Erlöse aus Industriekooperationen | 6.587 | 6.240 | |
| Sonstige Umsatzerlöse | 16 | 9 | |
| Summe | 6.603 | 6.249 |
Geographisch bestimmter Markt (ohne Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen)
| in Tsd. € | Umsatz 2022/2023 | Umsatz 2021/2022 | |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 2.501 | 2.452 | |
| Ausland | 4.102 | 3.797 | |
| davon: Schweiz | 1.606 | 451 | |
| davon: USA | 862 | 1.187 | |
| davon: Großbritannien | 843 | 1.439 | |
| davon: Frankreich | 0 | 395 | |
| Summe | 6.603 | 6.249 |
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen u. a. Aufwandszuschüsse zu Forschungs- und Entwicklungsprojekten in Höhe von 559 Tsd. € (Vorjahr: 331 Tsd. €), Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen in Höhe von 1 Tsd. € (Vorjahr: 2.200 Tsd. €), mitarbeiterbezogene Sachbezüge in Höhe von 90 Tsd. € (Vorjahr: 68 Tsd. €) und Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 52 Tsd. € (Vorjahr: 2 Tsd. €). Sie beinhalten periodenfremde Erträge in Höhe von 82 Tsd. € (Vorjahr: 288 Tsd. €), davon aus der Auflösung von Rückstellungen 40 Tsd. € (Vorjahr: 218 Tsd. €).
Personalaufwand
Im Personalaufwand sind in Höhe von 186 Tsd. € (Vorjahr: 144 Tsd. €) Aufwendungen für Altersvorsorgung, Hinterbliebenen- und Invaliditätsvorsorge enthalten.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen u. a. Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 837 Tsd. € (Vorjahr: 645 Tsd. €), Kosten im Zusammenhang mit der Börsennotierung 205 Tsd. € (Vorjahr: 108 Tsd. €), Werbe- und Reisekosten in Höhe von 248 Tsd. € (Vorjahr: 234 Tsd. €), Raum- und Betriebskosten in Höhe von 357 Tsd. € (Vorjahr: 430 Tsd. €), Kosten für Reparatur und Instandhaltung 202 Tsd. € (Vorjahr: 428 Tsd. €), Versicherungsaufwand 179 Tsd. € (Vorjahr: 78 Tsd. €), Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 20 Tsd. € (Vorjahr: 192 Tsd. €) und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 85 Tsd. € (Vorjahr: 13 Tsd. €).
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Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Im Finanzergebnis sind gemäß § 277 Abs. 5 Satz 1 HGB folgende Zinseffekte aus der Bewertung von Pensionsverpflichtungen und damit zusammenhängenden Deckungsvermögen ausgewiesen:
| in Tsd. € | 2022/2023 | 2021/2022 | |
|---|---|---|---|
| Zinsaufwand aus der Abzinsung Bruttoverpflichtung gem. § 277 Abs.5 S.1 HGB | -54 | -274 | |
| davon: Erfolgswirkung aus der Änderung des Rechnungszinses: | 29 | -194 | |
| Zinsertrag der Veränderung des Deckungsvermögens | 38 | 162 | |
| davon: Erfolgswirkung aus der Änderung des Rechnungszinses: | -18 | 112 | |
| Nettoaufwand/-Ertrag | -16 | -112 |
Aufgrund eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne
Der Posten beinhaltet das Entgelt für die stillen Beteiligungen von 259 Tsd. € (Vorjahr 280 Tsd. €). Da die Gesellschaft im Berichtsjahr keinen Gewinn erwirtschaftet hat, ist keine Gewinnbeteiligung angefallen. Die stillen Beteiligungen nehmen am Verlust nicht teil. Eine Nachschusspflicht besteht nicht.
Seite 16# € 2 Zahlungswirksame Gesamtvergütung unter Einbeziehung der erfolgsbezogenen Komponente, die im Vorjahr als Aufwand erfasst wurde, jedoch im Berichtsjahr vom Aufsichtsrat genehmigt wurde
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Prof. Dr.-Ing. Wiltrud Treffenfeldt, Oberrieden (CH)
Selbstständige Beraterin
Dr. Florian Schnabel, München (ab 8. März 2023)
Geschäftsführer MP Beteiligungs-GmbH
Christine Uekert, Berlin (ab 8. März 2023)
Geschäftsführerin nSight Consulting GmbH
Im Geschäftsjahr gehörten dem Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat der Gesellschaft folgende Mitglieder an:
Dr. Michael Majerus, Ottobrunn (Vorsitzender bis 8. März 2023)
Berater
Christine Uekert, Berlin (Vorsitzende ab 8. März 2023)
Geschäftsführerin nSight Consulting GmbH
Dr. Georg Kellinghusen, Kreuth-Oberhof (bis 8. März 2023)
Mediator-Berater
Dr. Florian Schnabel, München (ab 8. März 2023)
Geschäftsführer MP Beteiligungs-GmbH
Im Geschäftsjahr gehörten dem Personalausschuss im Aufsichtsrat der Gesellschaft folgende Mitglieder an:
Dr. Georg Kellinghusen, Kreuth-Oberhof (Vorsitzender bis 8. März 2023)
Mediator-Berater
Dr. Michael Majerus, Ottobrunn (Vorsitzender ab 8. März 2023)
Berater
Prof. Dr.-Ing. Wiltrud Treffenfeldt, Oberrieden (CH)
Selbstständige Beraterin
Stephen Catling, Cambridge, UK
Geschäftsführer SJ Catling Ltd., Cambridge UK
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Im Geschäftsjahr gehörten dem Nominierungsausschuss im Aufsichtsrat der Gesellschaft folgende Mitglieder an:
Dr. Anna C. Eichhorn, Frankfurt am Main (Vorsitzende)
Vorstand (CEO) humatrix AG, Pfungstadt
Dr. Georg Kellinghusen, Kreuth-Oberhof (bis 8. März 2023)
Mediator-Berater
Dr. Michael Majerus, Ottobrunn
Berater
Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind in den folgenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren Kontrollgremien tätig:
Dr. Georg Kellinghusen, Kreuth-Oberhof (bis 8. März 2023, vorher Vorsitzender)
Advyce GmbH, München (Mitglied des Beirats)
Deutsche Bank AG, Frankfurt a. M. (Mitglied des Regionalbeirats Bayern)
Simplifa GmbH, Berlin (Mitglied des Beirats)
Dr. Michael Majerus, Ottobrunn (Vorsitzender ab 8. März 2023)
Keine
Dr. Anna C. Eichhorn, Frankfurt am Main (Stellvertrende Vorsitzende)
Frankfurter Innovationszentrum Biotechnologie GmbH, Frankfurt a. M. (Mitglied des Aufsichtsrats)
Stephen Catling, Cambridge, UK
Cambridgeshire Community Foundation, UK (Vorsitzender des Verwaltungsrats)
Prof. Dr.-Ing. Wiltrud Treffenfeldt, Oberrieden (CH)
ProBioGen AG, Berlin, Mitglied des Aufsichtsrats
Dr. Florian Schnabel, München (ab 8. März 2023)
Keine
Christine Uekert, Berlin (ab 8. März 2023)
Mitglied des Aufsichtsrats der Titanium Textiles AG, Rostock (bis 7. Juli 2023)
Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats betrug im Berichtszeitraum 345 Tsd. €. Hinsichtlich der Zusammensetzung wird auf den Vergütungsbericht verwiesen.
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Angaben zum berechneten Gesamthonorar der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr
Das für das Geschäftsjahr berechnete Honorar des Abschlussprüfers ist nicht anzugeben, da es in die Angaben im Konzernabschluss der BRAIN Biotech AG einbezogen wird.
Angaben von Beteiligungen, die der Gesellschaft nach § 20 AktG mitgeteilt worden sind
Die MP Beteiligungs-GmbH, Kaiserslautern, hält zum 30. September 2023 mehr als 25%, aber weniger als 50% des Grundkapitals.
Mitteilung gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Zum 30. September 2023 lagen uns nach § 33 Abs. 1 WpHG folgende Stimmrechtsmitteilungen von Aktionären aufgrund des Erwerbs oder Verkaufs von Aktien bezüglich der Überschreitung der Meldeschwellen von 3%, 5% und 25% vor:
| Aktionär | Anteil in % | Datum der Schwellenberührung | Datum der Veröffentlichung |
|---|---|---|---|
| LLB Swiss Investment AG, Vaduz, Lichtenstein | 2,89 | 12.09.2022 | 14.09.2022 |
Stimmrechtsmitteilungen sind verfügbar unter https://www.brain-biotech.de/investor-relations/finanzmitteilungen/stimmrechtsmitteilungen/
Eine vergleichbare Mitteilungspflicht entsprechend § 33 Abs. 1 WpHG sieht § 38 WpHG im Hinblick auf Finanzinstrumente vor, die ihrem Inhaber ein unbedingtes Recht zum einseitigen Erwerb stimmberechtigter Aktien verleihen, bzw. nach § 39 WpHG erstreckt sich die Mitteilungspflicht auf solche Finanz- und sonstigen Instrumente, die es ihrem Inhaber faktisch oder wirtschaftlich ermöglichen, mit Stimmrechten verbundene Aktien zu erwerben. In den der Gesellschaft zugegangenen Stimmrechtsmitteilungen sind die Angaben nach den §§ 38, 39 WpHG ebenfalls enthalten.
Mitarbeitende
| 2022/23 | 2021/22 | |
|---|---|---|
| Forschungs- & Entwicklungsfunktionen | 88 | 83 |
| Administrative Funktionen | 23 | 27 |
| Mitarbeiter gesamt | 111 | 110 |
In den Forschungs- und Entwicklungsfunktionen sind neben Naturwissenschaftlern insbesondere auch ein hoher Anteil an Mitarbeitenden aus den Ingenieurwissenschaften und mit betrieblicher Laborausbildung tätig. Des Weiteren beschäftigt die BRAIN Biotech AG zusätzlich Stipendiaten (4; Vorjahr: 1), Aushilfen (5; Vorjahr: 6) und Auszubildenden (3; Vorjahr: 3).
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Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse gegenüber Dritten. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Mietverhältnissen (Mindestmietzahlungen) setzen sich wie folgt zusammen:
| In Tsd. € | 30.09.2023 | 30.09.2022 |
|---|---|---|
| Restlaufzeit bis 1 Jahr | 41 | 36 |
| Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahre | 43 | 50 |
| Restlaufzeit über 5 Jahre | 0 | 0 |
| Summe | 84 | 86 |
Es bestehen bedingte Kaufpreisverpflichtungen für Immaterielle Vermögensgegenstände, die von der Erreichung spezifischer, unter Einsatz dieser immateriellen Vermögensgegenstände erzielter zukünftiger Umsatzerlöse abhängig sind bis zu einer maximalen Höhe von 160 Tsd. €. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen zum Bilanzstichtag beträgt 244 Tsd. €.
Angaben über Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Auf das Wahlrecht, gemäß § 285 Nr. 21 HGB lediglich Angaben zu marktunüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu machen, wird verzichtet. Stattdessen erfolgen Angaben zu allen wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen. Im Geschäftsjahr 2022/23 bestanden die folgenden Leistungsbeziehungen zwischen der BRAIN Biotech AG und nahestehenden Unternehmen und Personen (ohne Geschäfte mit und zwischen mittel- oder unmittelbar in 100%-igen Anteilsbesitz stehenden, in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen):
Die Enzymicals AG, ist ein assoziiertes Unternehmen und damit als nahestehendes Unternehmen einzustufen. Zum Bilanzstichtag bestanden Darlehens- und Zinsforderungen der BRAIN an die Enzymicals AG in Höhe von 72 Tsd. €, der Zinsertrag bei einem Zinssatz von 6% für dieses Darlehen betrug 4 Tsd. € im Geschäftsjahr 2022/23.
Die Solascure Ltd., ist ein assoziiertes Unternehmen und damit als nahestehendes Unternehmen einzustufen. Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden mit der Gesellschaft Umsatzerlöse in Höhe 817 Tsd. € erzielt.
Mit der MP-Beteiligung GmbH, Kaiserslautern, einem Unternehmen mit mehr als 25% Anteilsbesitz, besteht ein Darlehensrahmen in Höhe von 7,0 Mio. €. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2025. Das Darlehen wird mit einem Zinssatz von 3,5% verzinst. Zum Bilanzstichtag hat die Gesellschaft 4,0 Mio. € des Darlehensrahmens in Anspruch genommen. Im Geschäftsjahr 2022/23 betrug der Zinsaufwand 80 Tsd. € (Vorjahr: 28 Tsd. €). Zum Bilanzstichtag bestanden Zinsverbindlichkeiten in Höhe von 31 Tsd. € (Vorjahr: 7 Tsd. €).
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Für ehemalige Vorstandsmitglieder der BRAIN Biotech AG bestehen Altersversorgungspläne, bestehend aus einem Altersruhegeld ab Erreichen des 65. Lebensjahres sowie Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung.
Angaben über die Erklärung zum Corporate Governance Kodex
Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Corporate Governance Kodex wurde durch Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich gemacht.
Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstandes
Der Vorstand schlägt vor, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2022/23 auf neue Rechnung vorzutragen.
Nachtragsbericht
Die Gesellschaft hat nach Geschäftsjahresende weitere feste Finanzierungszusagen in Form von Darlehen und stillen Beteiligungen im Umfang von bis zu 6,5 Mio. € erhalten. Weitere wesentliche Ereignisse und Entwicklungen von besonderer Bedeutung für die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft sind seit dem Bilanzstichtag, dem 30. September 2023, nicht eingetreten.
Zwingenberg, 12. Dezember 2023
Adriaan Moelker Michael Schneiders
Vorsitzender des Vorstands (CEO) Vorstand (CFO)
Anlage 4
Seite 1
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022/23 der BRAIN Biotech AG, Zwingenberg
Grundlagen der Gesellschaft
Geschäftsmodell der Gesellschaft
Die BRAIN Biotech AG ist ein europäischer Anbieter von biobasierten Produkten und Lösungen wie Enzymen und Proteinen, mikrobiellen Produktionsstämmen, Naturstoffen sowie biotechnologischen Lösungen für nachhaltigere industrielle Prozesse. Hierzu bedient sie sich auch der Tochtergesellschaften. Das Unternehmen konzentriert sich auf die Bereiche Ernährung, Gesundheit und Umwelt. Die BRAIN Biotech AG (im folgenden BRAIN genannt) ist die Muttergesellschaft der BRAIN-Gruppe. Die Gruppe gliedert ihre Geschäftstätigkeit in drei operative Segmente plus Holding: Das Segment BioProducts umfasst das Produktgeschäft mit spezialisierten Enzymen sowie sonstigen Proteinen, für deren Herstellung der Konzern Fermentationsanlagen in Großbritannien sowie Produktionsanlagen in Kontinentaleuropa und in den USA betreibt. Im Segment BioScience werden forschungsintensive kundenspezifische Lösungen auf Basis von Enzymtechnologie, Stammentwicklung, Bioprozessentwicklung und Naturstoffscreening angeboten. BRAIN ist dem Segment BioScience and BioIncubator zugeordnet und erfüllt zudem die Holdingfunktion. Im Segment BioIncubator führt das Unternehmen eigene oder mit Partnern initiierte F&E-Projekte mit hohem Wertschöpfungspotenzial durch.# BRAIN
Die BRAIN hält direkt oder indirekt die Anteile der folgenden zur BRAIN-Gruppe gehörenden Tochterunternehmen und Beteiligungen:
| Name und Sitz der Gesellschaft | 30.09.2023 | 30.09.2022 |
|---|---|---|
| AnalytiCon Discovery GmbH, Potsdam, Deutschland | 100,0% | 100,0% |
| AnalytiCon Discovery LLC, Rockville, Maryland USA* | 100,0% | 100,0% |
| Akribion Genomics AG, Zwingenberg, Deutschland | 100,0% | - |
| BRAIN Capital GmbH i.L., Zwingenberg, Deutschland | 100,0% | 100,0% |
| MEKON Science Networks GmbH i.L., Zwingenberg, Deutschland | 100,0% | 100,0% |
| BRAIN US LLC i.L., Rockville, Maryland USA | 100,0% | 100,0% |
| BRAIN UK II Ltd., Cardiff, UK | 100,0% | 100,0% |
| BRAIN UK Ltd i.L., Cardiff, UK,* | 100,0% | 88,97% |
| Biocatalysts Ltd., Cardiff, UK ,* | 100,0% | 80,65% |
| Biocatalysts Inc., Chicago, Illinois USA,* | 100,0% | 80,65% |
| WeissBioTech GmbH, Ascheberg, Deutschland* | 100,0% | 100,0% |
| Biosun Biochemicals Inc., Tampa, Florida USA* | 100,0% | 100,0% |
| Weriol Group BV, Nieuwkuijk, NL* | 62,00% | 62,00% |
| Breatec BV, Nieuwkuijk, NL* | 62,00% | 62,00% |
| Enzymicals AG, Greifswald, Deutschland | 24,1% | 24,1% |
| SolasCure Ltd., Cambridge, UK | 34,16% | 35,51% |
*mittelbare Beteiligungen
** Erhöhung aufgrund des Erwerbs der ausstehenden Minderheitsanteile in der BRAIN UK Ltd. und Biocatalysts Ltd.
Im Geschäftsjahr wurden die Beteiligungen an der WeissBioTech GmbH, Ascheberg, Biosun Biochemicals Inc., Tampa - Florida, USA und die bisher im Besitz der BRAIN Biotech AG befindlichen 62% der Weriol Group BV, Nieuwkuijk, Niederlande an die Biocatalysts Ltd., Cardiff, UK verkauft.
Die AnalytiCon Discovery GmbH operiert, wie auch ihre Tochtergesellschaft AnalytiCon Discovery LLC im Bereich der Naturstoffchemie. Ebenfalls im Enzymbereich, aber mit einer stärkeren Fokussierung auf Spezialenzyme, operiert die Biocatalysts Ltd. mit ihrer Tochtergesellschaft Biocatalysts Inc. Ein weiteres Unternehmen im Enzymbereich, die Biosun Biochemicals Inc. ist ein Distributor, Formulierer und Mischer von Enzymen, Aromen, Lebensmittelinhaltsstoffen sowie natürlichen Farbstoffen. Die WeissBioTech GmbH ist spezialisiert auf die Produktion und den Vertrieb von Enzymen. Der Schwerpunkt der Weriol Group BV (nachfolgenden Breatec genannt) liegt bei Enzymen für die Backindustrie.
Die Tochtergesellschaft BRAIN US LLC ist im nordamerikanischen Markt zuständig für die Geschäftsentwicklungsaktivitäten der BRAIN AG. Die Gesellschaft befindet sich aktuell in Liquidation.
Die Tochtergesellschaft BRAIN Capital GmbH erbrachte Finanzdienstleistungen für den BRAIN Konzern. Die Gesellschaft befindet sich aktuell in Liquidation.
Die Gesellschaften BRAIN UK Ltd., derzeit in Liquidation, und BRAIN UK II Ltd. sind Zwischenholdings, die den Anteilsbesitz der BRAIN Gruppe in Großbritannien verwalten.
Die Mekon Science Network GmbH hat in den vergangenen Geschäftsjahren den Vertrieb von Produkten der Marke „MYE“ organisiert, der Vertrieb dieser Marke wurde aber zum Ende des Geschäftsjahres 2018/19 eingestellt. Die Gesellschaft befindet sich aktuell in Liquidation.
Darüber hinaus hält die BRAIN Biotech AG eine Beteiligung in Höhe von 24,1% an der Enzymicals AG. Die Gesellschaft ist spezialisiert auf die Prozessentwicklung von biokatalytischen Synthesewegen für hochwertige Feinchemikalien.
Außerdem hält die BRAIN Biotech AG 34,16% an der SolasCure Ltd. Die SolasCure Ltd. arbeitet an der Zulassung einer Entwicklung der BRAIN Biotech AG, dem Wundheilungsenzym Aurase®.
Steuerungssystem
Die finanziellen Steuerungsgrößen der BRAIN sind die Umsatzerlöse und das bereinigte EBITDA¹. Nach Einschätzung der Gesellschaft beschreiben die Umsatzerlöse in geeigneter Weise die gesamte wirtschaftliche Leistung der Gesellschaft in der jeweiligen Berichtsperiode. Das bereinigte EBITDA erscheint geeigneter als das EBITDA, um das nachhaltige Ergebnis der Gesellschaft widerzuspiegeln, da Sondereinflüsse herausgerechnet werden. Die Berechnung des bereinigten EBITDA erfolgt durch Eliminierung von Akquisitions- und Integrationskosten aus der Erweiterung der Gesellschaft. Im letzten Geschäftsjahr wurde zusätzlich ein sonstiger Ertrag aus dem Verkauf der L.A. Schmitt GmbH, Ludwigsstadt bereinigt.
Als nicht-finanzielle Kennzahlen verwendet die Gesellschaft die aus Kooperationsverträgen erfüllten Meilensteine. Die Anzahl der erreichten Meilensteine ist wichtiger Ausdruck der in den strategischen Industriekooperationen erreichten technologischen Zielsetzungen und damit der technologischen Kompetenz der BRAIN Biotech AG.
Die der Planung und Steuerung zugrundeliegenden Steuerungsgrößen werden auf der Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelt.
Forschung und Entwicklung
Biotechnologische Forschung und die Entwicklung biotechnologischer Verfahren und Produkte sind die Grundlage der Geschäftsaktivitäten der BRAIN. So hat BRAIN zum Beispiel schon 1999 proprietäre Metagenom-Technologien zur Entwicklung von Produktionsorganismen, Enzymprodukten und genetischen Bibliotheken angewandt. Heute umfasst das Portfolio von BRAIN diverse patentierte Spezialtechnologien, was sich im Patentportfolio widerspiegelt. Hier sind unter anderem die von BRAIN entwickelten Genom-Engineering-Technologien (G-Dase E und G-Dase M vormals BEC/BMC bezeichnet) zu nennen, eine molekularbiologische Technik zur zielgerichteten und präzisen Veränderung von DNA. Hierzu werden Nukleasen (spezielle Enzyme) als "Gen-Schere" eingesetzt. Des Weiteren engagiert sich BRAIN in den Bereichen Wundheilung sowie Green and Urban Mining.
Das im Eigentum von BRAIN stehende BioArchiv enthält etwa 53.000 umfassend charakterisierte Mikroorganismen, isolierte Naturstoffe, Chassis-Mikroorganismus-Stämme zur Entwicklung von Produktionsorganismen sowie genetische Bibliotheken mit neuen Enzymen und Stoffwechselwegen.
Die Tochtergesellschaft AnalytiCon Discovery GmbH verfügt unter anderem über eine Sammlung aus reinen Naturstoffen sowie auf Naturstoff-Bausteinen basierenden semisynthetischen Substanzen. Diese im BioArchiv zusammengefassten Sammlungen¹ werden in laufenden Projekten erweitert und ermöglichen die Identifizierung bislang nicht charakterisierter Enzyme und Naturstoffe und einen neuen Zugang zu bislang nicht kultivierbarer Biodiversität.
Im Geschäftsjahr 2022/23 betrugen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung 3,6 Mio. € nach 3,2 Mio. € im Geschäftsjahr 2021/22. Der Anstieg resultiert aus gestiegenen Personalkosten sowie weiteren Investitionen in die Inkubator Projekte. Dies entspricht 55% der Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2022/23 nach 51% im vorangegangenen Geschäftsjahr. Die Investitionen für Forschung und Entwicklung beinhalten im Geschäftsjahr 2022/23 vorrangig die Aufwendungen für verschiedene Produktentwicklungen (beispielsweise von neuen Süßungsmitteln, biologischen Metallgewinnungsprozessen aus Abfall- und Nebenströmen sowie einer neu entwickelten Genom-Editing-Technologie) am Standort Zwingenberg. Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen enthalten Fremdleistungen in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €). Aktuell sind bei der Gesellschaft 88 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 83) in Forschungs- und Entwicklungsfunktionen tätig.
¹ Ergebnis vor Abschreibung, Finanzergebnis und Ertragsteuern
Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
In einem insgesamt herausfordernden und volatilen weltwirtschaftlichen Umfeld bei gleichzeitig anhaltenden Risiken für das weltwirtschaftliche Wachstum waren die Rahmenbedingungen für die industrielle Biotechnologie auch im Geschäftsjahr 2022/23 noch positiv. Die biotechnologische Forschung und Entwicklung ist in allen Bereichen der Branche sehr aktiv, es besteht eine „Innovationsrenaissance“ bei neuen Produkten und Technologieplattformen, die strategische Bedeutung des Sektors für das patientenorientierte Gesundheitssystem der Zukunft ist essenziell. Dies trifft auch auf die Lösung grundlegender Herausforderungen für Ernährung, Energie, Umwelt und Klima unter dem übergeordneten Thema Nachhaltigkeit zu und dieses Potenzial ist bei weitem noch nicht ausgeschöpft.
Diese Entwicklung hat für die BRAIN eine hohe Relevanz. Während die Umsatzdynamik im Bereich Therapien und Diagnostika absolut betrachtet hoch ist, verzeichnete die industrielle Biotechnologie ebenfalls einen Anstieg.¹ Neben der Substitution von Produkten auf petrochemischer Basis stehen unter anderem biologische Lösungen für Zucker- und Salzersatzstoffe sowie alternativer Proteinquellen im Vordergrund der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Branche.
¹ EY Biotech Report 2023
² Biotechnologie Jahrbuch 2022, Biocom
Geschäftsverlauf und Ertragslage in Tsd. €
| 2022/23 | 2021/22 | |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 6.603 | 6.249 |
| sonstige betriebliche Erträge | 809 | 2.977 |
| Gesamtleistung | 7.412 | 9.227 |
| Materialaufwand | -1.724 | -1.742 |
| Personalaufwand | -8.326 | -8.168 |
| sonstige betriebliche Aufwendungen | -3.319 | -3.149 |
| EBITDA | -5.958 | -3.832 |
| Bereinigtes EBITDA | -5.833 | -5.656 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -501 | -518 |
| EBIT | -6.458 | -4.350 |
| Finanzergebnis und Steuern | -166 | -395 |
| Jahresfehlbetrag | -6.624 | -4.745 |
Im Geschäftsjahr sind die Umsatzerlöse von 6,2 Mio. € auf 6,6 Mio. € gestiegen. Gegenüber dem Vorjahr war dies ein Zuwachs von 5,7%. Ursächlich hierfür ist das zunehmende Projektgeschäft. Im Geschäftsjahr wurden neue Kooperationspartner gewonnen sowie bestehende Beziehungen zu Kooperationspartnern ausgebaut. Die regionalen Schwerpunkte der Umsatzerlöse lagen im Inland (ca. 38%, Vorjahr: 39%), in der Schweiz (ca. 24%, Vorjahr: 7%), im Vereinigten Königreich (ca. 13%, Vorjahr: 23%) und in den USA (ca. 13%, Vorjahr: 19%).
Die sonstigen betrieblichen Erträge, die im Wesentlichen die Forschungs- und Entwicklungsförderungen umfassen, fielen von 3,0 Mio. € auf 0,8 Mio. €. Der Wert im Vorjahr beinhaltet 2,2 Mio. € sonstigen Ertrag aus dem Verkauf der L.A. Schmitt GmbH.Bereinigt um diesen Sachverhalt blieben die sonstigen Erträge mit 0,8 Mio. € auf dem Niveau des Vorjahrs. Der Materialaufwand konnte im Vergleich zum Vorjahr konstant bei 1,7 Mio. € gehalten werden. Die Materialaufwandsquote konnte dagegen von 27,9% im Vorjahr auf 26,1% verbessert werden. Die Personalaufwendungen sind im Wesentlichen aufgrund gestiegener Löhne und Gehälter um 0,1 Mio. € von 8,2 Mio. € auf 8,3 Mio. € angewachsen. Die Abschreibungen blieben relativ konstant bei 0,5 Mio. €. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen im aktuellen Geschäftsjahr 3,3 Mio. € und liegen damit 0,2 Mio. € über dem Vorjahr. Dies ist im Wesentlichen auf höhere Rechts- und Beratungskosten im Zuge der strategischen Weiterentwicklung der BRAIN-Gruppe sowie gestiegenen Versicherungsaufwendungen zurückzuführen. Das Finanzergebnis konnte von -0,4 Mio. € im Vorjahr auf -0,2 Mio. € verbessert werden. Grund hierfür sind gestiegene Zinserträge aus Ausleihungen an Tochtergesellschaften. Zusammenfassend führten die vorstehend erläuterten Effekte zu einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -6,6 Mio. € gegenüber -4,7 Mio. € im Vorjahr.
Die Überleitung vom EBITDA zum bereinigten EBITDA ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
| in Tsd. € | 2022/23 | 2021/22 |
|---|---|---|
| EBITDA, darin enthalten: | -5.957 | -3.832 |
| Sonstiger betrieblicher Aufwand im Zusammenhang mit M&A Transaktionen und der Integration erworbener Unternehmen | -125 | -335 |
| Sonstiger Ertrag aus dem Verkauf der L.A. Schmitt GmbH | 0 | 2.160 |
| Bereinigtes EBITDA | -5.833 | -5.656 |
Die Bereinigungen betreffen in diesem Geschäftsjahr den sonstigen betrieblichen Aufwand sowie im Vorjahr zusätzlich die sonstigen Erträge. Das bereinigte EBITDA hat sich aufgrund der oben beschriebenen Effekte im Geschäftsjahr leicht um 0,1 Mio. € auf -5,8 Mio. € verschlechtert. Insgesamt lag die Entwicklung des Umsatzes im Rahmen unserer Prognose aber dennoch hinter unseren Erwartungen. Die daraus nicht erzielte Marge in Verbindung mit gestiegenen sonstigen Aufwendungen führten zu einem schlechteren bereinigten EBITDA als prognostiziert.
Vermögenslage und Kapitalstruktur
| in Tsd. € | 30.09.2023 | 30.09.2022 |
|---|---|---|
| Anlagevermögen, davon | 49.435 | 44.897 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 421 | 493 |
| Sachanlagen | 4.408 | 4.473 |
| Finanzanlagen | 44.606 | 39.931 |
| Umlaufvermögen, davon | 3.310 | 11.018 |
| Vorräte | 314 | 315 |
| Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände | 1.759 | 5.150 |
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 1.237 | 5.553 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 129 | 131 |
| AKTIVA | 52.873 | 56.046 |
| Eigenkapital | 36.676 | 43.300 |
| Rückstellungen | 3.045 | 3.742 |
| Verbindlichkeiten, davon | 10.113 | 5.799 |
| Verbindlichkeiten gegenüber stillen Gesellschaftern | 3.961 | 4.200 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.691 | 933 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 308 | 289 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 28 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 4.125 | 377 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 3.040 | 3.205 |
| PASSIVA | 52.873 | 56.046 |
Die Immateriellen Vermögensgegenstände blieben gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Die Verringerung der Sachanlagen um 0,1 Mio. € ist im Wesentlichen auf geringere Investitionen und planmäßige Abschreibungen zurückzuführen. Die Finanzanlagen erhöhten sich insgesamt von 39,9 Mio. € auf 44,6 Mio. €. Innerhalb der Finanzanlagen gingen die Anteile an verbunden Unternehmen zurück. Grund hierfür ist der Verkauf der drei oben genannten Tochtergesellschaften an die Biocatalysts Ltd. (8,2 Mio. €). Demgegenüber steht ein Anstieg der Ausleihungen an verbundene Unternehmen, da der Kaufpreis teilweise in ein Darlehen umgewandelt wurde (6,2 Mio. €) und ein Darlehen an eine Tochtergesellschaft ausgegeben wurde (5,4 Mio. €). Das Umlaufvermögen verminderte sich vorrangig aufgrund der gesunkenen liquiden Mittel von 11,0 Mio. € auf 3,3 Mio. €. Grund hierfür sind das negative Jahresergebnis sowie die ausgereichten Ausleihungen für den Anteilskauf der Minderheitenanteile der Biocatalysts Ltd. Des Weiteren sind die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände von 5,2 Mio. € auf 1,8 Mio. € gesunken. Hierzu führte im Wesentlichen der vereinnahmte Kaufpreis für den Verkauf der L.A. Schmitt GmbH im Vorjahr. Die Eigenkapitalquote zum Ende des Geschäftsjahres betrug 69% (Vorjahr: 77%). Der Rückgang ist auf das negative Jahresergebnis zurückzuführen.
Am Abschlussstichtag 30. September 2023 bestand ein genehmigtes Kapital in Höhe von 4.369.499 € und ein bedingtes Kapital in Höhe von 2.184.749 € (Bedingtes Kapital zur Erfüllung von Options- bzw. Wandlungsrechten bei der Begebung von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen). Für weitere Erläuterungen verweisen wir auf die Angaben unter Abschnitt „Übernahmerelevante Angaben gem. § 315a Abs. 4 HGB“.
Die sonstigen Rückstellungen gingen um 0,5 Mio. € auf 1,5 Mio. € zurück. Dies ist im Wesentlichen auf niedrigere Rückstellungen für Bonuszahlungen und Rückstellungen für ausstehende Rechnungen zurückzuführen. Der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber stillen Gesellschaftern von 4,2 Mio. € auf 4,0 Mio. ist auf planmäßige Tilgungszahlungen zurückzuführen. Im Geschäftsjahr wurde ein neues Darlehen in Höhe von 1,5 Mio. € aufgenommen. Abzüglich planmäßiger Tilgungszahlungen führte dies zu gestiegenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 0,9 Mio. € auf 1,7 Mio. €. Die Gesellschaft verfügt über einen Darlehensrahmen bei einem Gesellschafter in Höhe von 7,0 Mio. €. Im Geschäftsjahr wurden davon 4,0 Mio. in Anspruch genommen. Dies führte zu einem Anstieg der sonstigen Verbindlichkeiten von 0,4 Mio. € auf 4,1 Mio. €. Die Bilanzsumme verringerte sich hauptsächlich aufgrund des negativen Jahresfehlbetrags im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Investitionen
Der Schwerpunkt der Investitionen lag im aktuellen Geschäftsjahr in den Finanzanlagen. In der Funktion der Holding der BRAIN-Gruppe wurde im Geschäftsjahr ein Darlehen an eine Tochtergesellschaft ausgegeben, um die ausstehenden Minderheitenanteile an der Biocatalysts Ltd. zu erwerben. Bei den Sachanlagen wurden im Wesentlichen Investitionen in die Laborausstattung vorgenommen und ältere Geräte ersetzt. Neben ihren ausgebildeten und erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verfügt die BRAIN Biotech AG über eine technologische Infrastruktur einschließlich einer eigenen Pilotanlage am Forschungs- und Entwicklungsstandort Zwingenberg. Die über einen Zeitraum von annähernd 20 Jahren aufgebauten technologischen Ressourcen ermöglichen es der Gesellschaft, in kurzen Zeiträumen biologische Lösungen auf der Basis neuer maßgeschneiderter Enzyme und Organismen für unterschiedliche Anwendungen zur Verfügung zu stellen.
Liquidität
Die flüssigen Mittel gingen im Geschäftsjahr 2022/23 von 5,6 Mio. € auf 1,2 Mio. € zurück. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit der BRAIN Biotech AG in Höhe von - 3,8 Mio. € ist im Wesentlichen geprägt durch den Jahresfehlbetrag in Höhe von -6,6 Mio. €. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von -5,1 Mio.€ umfasst neben den Auszahlungen für Sachanlagen auch die Ausleihung eines Darlehens für den Kauf der Minderheitenanteile der Biocatalysts Ltd. Der Cashflows aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 4,5 Mio. € ist geprägt durch die partielle Inanspruchnahme eines Darlehensrahmens (4,0 Mio. €) sowie der Netto-Veränderung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Aus der Summierung der einzelnen Cashflows ergibt sich eine Verminderung des Finanzmittelbestandes in Höhe von 4,3 Mio. €. Den flüssigen Mitteln der BRAIN Biotech AG zum Bilanzstichtag 30. September 2023 in Höhe von 1,2 Mio. € standen Verbindlichkeiten gegenüber stillen Gesellschaftern in Höhe von 4,0 Mio. €, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 1,7 Mio. € und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 4,1 Mio. € gegenüber. Zum Stichtag bestand ein nur partiell ausgenutzter Darlehensrahmen in einem Umfang von 3,0 Mio. €. Des Weiteren verfügt die Gesellschaft über weitere fest zugesagte Optionen zur Finanzierung, wie Darlehen oder stille Beteiligungen die der Gesellschaft die Flexibilität geben, die oben genannten Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
Finanzlage
Das Finanzmanagement von BRAIN beinhaltet im Wesentlichen die Sicherstellung der entsprechenden notwendigen Liquidität zur Finanzierung der Erreichung der Unternehmensziele und um jederzeit die Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können. Dabei werden unterschiedliche Finanzierungsinstrumente, wie zum Beispiel Darlehen oder stille Beteiligungen, in Anspruch genommen.
Mitarbeitende
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeitenden hat sich wie folgt entwickelt:
| Anzahl Mitarbeiter | 2022/23 | 2021/22 |
|---|---|---|
| Forschungs- & Entwicklungsfunktionen | 88 | 83 |
| Administrative Funktionen | 23 | 27 |
| Mitarbeiter gesamt | 111 | 110 |
Des Weiteren beschäftigt die BRAIN Biotech AG zusätzlich Aushilfen (5; Vorjahr: 6), Stipendiaten (4; Vorjahr: 1) und Auszubildende (3; Vorjahr: 3).
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden in den strategischen Industriekooperationen vier Meilensteine erreicht, zwei mehr als im Geschäftsjahr 2021/22. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ist auf ein erfolgreiches Projekt, mit zwei erreichten Meilensteinen, mit einem Kunden zurückzuführen.
Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf
Im vergangenen Geschäftsjahr hat BRAIN aus Sicht des Vorstands in vielen Bereichen bedeutende Erfolge in der wirtschaftlichen und strategischen Entwicklung der Gesellschaft erzielen können. Das Umsatzwachstum der Gesellschaft hat sich trotz eines herausfordernden wirtschaftlichen Umfelds weiter erfreulich entwickelt. Investitionen in den Inkubator und die strategische Entwicklung der BRAIN-Gruppe belasten jedoch das bereinigte EBITDA. Der Erwerb aller ausstehenden Minderheitsbeteiligungen an der Biocatalysts Ltd.# BRAIN Biotech AG
Zusammenführung und operative Weiterentwicklung
Die Zusammenführung des Konzern-Produktgeschäfts unter Führung der Biocatalysts wurde durch den Verkauf von drei Beteiligungen ermöglicht. Geschäftsbezogen wurden die Instrumente zur Steuerung des Konzerns, der Tochtergesellschaften sowie der Projekte weiterentwickelt und ausgebaut. Mit einem optimierten internen Kontroll- und Risikomanagementsystem tragen wir der steigenden Umsatzgröße und der zunehmenden Komplexität exogener Faktoren Rechnung.
Unser Trainingsprogramm BRAINway zur Stärkung der Unternehmenskultur, zur Fokussierung auf kommerzielle Erfolge sowie zur persönlichen Entwicklung der Mitarbeitenden wurde weitergeführt und um neue Elemente ergänzt. Nach der Veröffentlichung unseres ersten ESG- und Nachhaltigkeitsbericht im letzten Geschäftsjahr haben wir nun mit den konkreten Umsetzungsschritten unserer Nachhaltigkeitsstrategie begonnen.
Die Gesellschaft verzeichnet weiterhin ein stabiles Servicegeschäft. Im Inkubator konnte BRAIN im Geschäftsjahr einige der eigenen Entwicklungsprojekte erfolgreich vorantreiben. Im Genom-Editing Projekt, Akribion Genomics, machen wir weiterhin wissenschaftlich erfreuliche Fortschritte und haben das Basispatent für unsere Nuklease G-dase E® vom europäischen Patentamt erhalten. Eine Ausgründung und eigenständige Finanzierung dieser Aktivitäten sind weiterhin für das nächste Geschäftsjahr avisiert. Im Bereich Wundmanagement/Aurase ist die Phase 2a Studie am Patienten erfolgreich abgeschlossen. Das Projekt „Gold from Waste-Streams“ wird mit einem industriellen Partner weitergeführt.
Wirtschaftliches Umfeld und strategische Maßnahmen
Das wirtschaftliche Umfeld bleibt weiterhin stark von Unsicherheit geprägt – unter anderem durch kriegerische Konflikte, Preisinflation, politische Blockbildung und ein Umfeld stark steigender Zinsen. Auch die BRAIN war hier von negativen wirtschaftlichen Effekten betroffen. Lieferketten bleiben teilweise angespannt und bei Roh- sowie Verbrauchsmaterialien besteht eine hohe Preisfluktuation. Preiserhöhungen von Materialkosten sowie steigende Arbeitskosten konnten nicht immer vollumfänglich und sofort an Kunden weitergegeben werden.
Bezogen auf die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergibt sich nach Meinung des Vorstands ein insgesamt positives Bild, da die Gesellschaft trotz des allgemein schwachen wirtschaftlichen Umfelds ein Umsatzwachstum erzielen konnte. Maßnahmen zur Stärkung unserer Geschäftsaktivitäten mit dem Ziel eines nachhaltigen und profitablen Umsatzwachstums wurden weiter forciert. Dies beinhaltet das verstärkte Adressieren von Kosten- sowie Umsatzsynergien innerhalb der Unternehmensgruppe, eine weiter gestraffte Unternehmensorganisation mit klaren Verantwortlichkeiten, ein striktes Projektcontrolling der New-Business-Development-Pipeline sowie anhaltende Initiativen zur allgemeinen Kosteneinsparung.
Die im Verhältnis zum Umsatz weiterhin hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung sind darüber hinaus für den Vorstand ein Indikator und Basis für die zukünftigen Potenziale von BRAIN.
Zum 30. September 2023 verfügt die Gesellschaft über Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 1,2 Mio. € bei einer Eigenkapitalquote von 69,4%. Hiermit sind nach Einschätzung des Vorstands die Voraussetzungen weiterhin gegeben, um an den Potenzialen der Wachstumsmärkte der Bioökonomie zu partizipieren. Weitere Finanzierungsquellen im Bereich Fremd- oder Hybridkapital wurden und werden erschlossen. Insgesamt beurteilt der Vorstand der BRAIN den Geschäftsverlauf und die Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum Stichtag aufgrund der vorstehend beschriebenen Entwicklungen weiterhin positiv.
Nachtragsbericht
Die Gesellschaft hat nach Geschäftsjahresende weitere feste Finanzierungszusagen in Form von Darlehen und stillen Beteiligungen im Umfang von bis zu 6,5 Mio. € erhalten. Weitere wesentliche Ereignisse und Entwicklungen von besonderer Bedeutung für die Finanz-, Vermögens-, und Ertragslage der Gesellschaft sind seit dem Bilanzstichtag 30. September 2023, nicht eingetreten.
Prognosebericht
Aufgrund des insgesamt hohen Stellenwerts biotechnologischer Produkte, Prozesse und Services für nachhaltige industrielle Prozesse, Ernährung, Gesundheit sowie Umwelt, geht BRAIN für die Zukunft der Branche insgesamt von positiven Rahmenbedingungen aus. Als ein Technologieunternehmen der industriellen Biotechnologie sieht sich BRAIN in der Lage, für die Industriepartner, im Rahmen der eigenen Forschung und Entwicklung sowie als Produktanbieter, hohe Wertbeiträge schaffen zu können.
Für das Geschäftsjahr 2023/24 plant der Vorstand mit leicht steigenden Umsatzerlösen. Das bereinigte EBITDA wird weiterhin negativ ausfallen und planmäßig leicht unter Vorjahresniveau sinken. Bei dieser Indikation unterstellen wir eine im Wesentlichen unveränderte Geschäftstätigkeit.
Umsatzseitig konnten die Erwartungen steigende Umsätze im Einzelabschluss erreicht werden. Der Umsatz wuchs um 5,7%. In Bezug auf das bereinigte EBITDA konnte keine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr erzielt werden. BRAIN geht davon aus, auch im nächsten Geschäftsjahr erfolgreich Meilensteine bei wichtigen Projekten realisieren zu können. Dies betrifft sowohl Meilensteinzahlungen als auch veröffentlichte Fortschrittsberichte zu einzelnen Projekten. Im Geschäftsjahr wurden vier Meilensteine erreicht und im nächsten Geschäftsjahr wird mit einer gleichbleibenden oder leicht steigenden Anzahl gerechnet.
Das Niveau an Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im aktuellen Geschäftsjahr blieb auf einem hohen Niveau. Für das kommende Geschäftsjahr werden wir weiterhin stark in Forschung und Entwicklung investieren und damit das Zukunftspotenzial des Unternehmens weiter stärken.
Diese Prognosen beruhen, wie im Vorjahr, auf der Annahme, dass sich die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die branchenbezogenen Rahmenbedingungen für die industrielle Biotechnologie wie im Abschnitt „Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen“ beschrieben auch im nächsten Geschäftsjahr weiterentwickeln, bestehende Projekte nicht unplanmäßig wegfallen und weitere Kooperationspartner für neue Projekte gewonnen werden können. Ebenfalls liegen dieser Prognose die Annahmen zugrunde, dass die Auswirkungen kriegerischer und politischer Handlungen auf das geplante Umsatzwachstum und die damit einhergehenden Ergebnisverbesserungen der BRAIN keinen signifikanten Einfluss haben und weiterhin ein Interesse der Bevölkerung an nachhaltigen Produkten besteht. Die Prognosen beruhen auch auf einer dauerhaft stabilen Versorgung mit Erdgas, Öl und Strom zu marktüblichen Preisen. Wir gehen vom bleibenden Inflationsdruck im Bereich der Vorprodukte und bei den Lohnkosten sowie davon aus, dass wir diese Kostensteigerungen weitestgehend an unsere Kunden weiterreichen können. Wir gehen ebenfalls davon aus, dass es der Gesellschaft auch zukünftig gelingt, Mitarbeitende an das Unternehmen zu binden, zu motivieren sowie neue Talente erfolgreich einzustellen.
Risiko- und Chancenbericht
1. Risikomanagement bei der BRAIN Biotech AG
Chancen wahrnehmen sowie Risiken frühzeitig erkennen und vermeiden sind die Determinanten jeder Unternehmensstrategie. Die BRAIN Biotech AG („BRAIN“) ist bestrebt, neue Chancen zu erkennen und diese konsequent für ihren Geschäftserfolg zu nutzen. Gleichzeitig ist unternehmerischer Erfolg ohne das bewusste Eingehen von Risiken nicht möglich. Dies gilt insbesondere für die forschungsintensiven Bereiche des Unternehmens. Übergeordnetes Ziel ist es, mit der Nutzung von Chancen, unter Abwägung etwaiger Risiken, den Unternehmenswert bestmöglich und langfristig zu steigern. Der systematisierte Umgang mit Risiken und Chancen mithilfe des internen Risikomanagementsystems ist ein wichtiges Element des unternehmerischen Handelns und ein Steuerungselement des Managements.
Die BRAIN Biotech AG ist Teil einer wachsenden Industrie, die von stetigem Wandel und Fortschritt geprägt ist und deshalb ihr Augenmerk auf die Chancen-/Risiko-Abwägung legt. Für BRAIN ist es entscheidend, Chancen zu identifizieren und zum Erfolg zu führen, um die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu verbessern und langfristig sicherstellen zu können, gleichzeitig aber Risiken rechtzeitig zu entdecken und dementsprechend zu minimieren. Die BRAIN Biotech AG hat Instrumente und Prozesse etabliert, damit Risiken frühzeitig erkannt und Maßnahmen ergriffen werden können, um die Chancen des unternehmerischen Handelns möglichst ohne Störungen umsetzen zu können. Das Risiko- und Chancenmanagement ist integraler Bestandteil aller Planungsprozesse innerhalb der BRAIN und ihrer Tochtergesellschaften.
2. Risiken und Chancen Bericht
2.1 Risiko Management System (RMS)
2.1.1 Merkmale des RMS
Das hier dargestellte RMS konzentriert sich auf Geschäftsrisiken, jedoch nicht gleichzeitig auf Chancen. Die Chancenabwägung wird auf Grundlage der Unternehmensstrategie innerhalb der Segmente, Projekte und Tochterunternehmen durchgeführt. Im Rahmen der Planungsprozesse werden dabei die potenziellen Marktchancen, der damit verbundene Aufwand sowie der Zeithorizont bis zur kommerziellen Verwertung bewertet.
Das RMS von BRAIN beinhaltet eine systematische Identifikation, Dokumentation, Bewertung, Steuerung und Berichterstattung sowie eine fortwährende Überwachung aller identifizierten und relevanten Risiken. Damit stellt das Management sicher, dass die gesetzten Ziele nicht durch Risiken gefährdet werden, und schafft ein den gesetzlichen Regelungen entsprechendes Risikobewusstsein innerhalb des gesamten Konzerns. Das RMS ist vollständig in die Unternehmensprozesse der BRAIN integriert. Risiken werden im Weiteren nach der Methode der Nettodarstellung abgebildet, das heißt, die Risiken werden so dargestellt, dass eine Betrachtung der Risiken vorgenommen wird, nachdem bereits Gegenmaßnahmen durchgeführt wurden.# Risiko- und Chancenmanagement
Der Fokus liegt dabei auf mittleren und hohen Risiken und auf solchen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten.
2.1 Risikomanagementsystem (RMS)
Ziel des RMS bei BRAIN ist es, zum einen die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen und darüber hinaus die interne Steuerung und Absicherung zu unterstützen. Insgesamt soll konzernweit ein den gesetzlichen Regelungen entsprechendes Risikobewusstsein geschaffen werden, um einen dementsprechenden Umgang mit Risiken und Gegenstrategien zu gewährleisten. Das RMS dient schwerpunktmäßig der Aufdeckung der Risiken innerhalb von BRAIN. Die Abwägung der Chancen erfolgt auf Basis der Unternehmensstrategie und ist in die Planungsprozesse integriert. Innerhalb der Strategie- und Planungsprozesse werden die potenziellen Chancen bewertet und eventuellen Risiken gegenübergestellt. Die Chancen werden anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit und des Beitrages am Nettobarwert des Unternehmens klassifiziert und dargestellt (rNPV).
In das laufend weiterentwickelte RMS wurden die Erfahrungen aus den Vorjahren bei der Identifizierung der Risiken und der Risikoerhebung inkludiert. Die im nachfolgenden Risiken- und Chancen-Bericht dargestellten Auswirkungen der Risiken werden als Jahreswerte ausgewiesen. Die Einschätzung der dargestellten Risiken bezieht sich auf den Stichtag 30. September 2023 und wurde kurz vor dem Stichtag in einer Erhebung innerhalb der relevanten Bereiche ermittelt.
Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2022/23 eine Revision des Risikomanagements durchgeführt, insbesondere im Hinblick auf weitere Verbesserungen und zur Anpassung an die weiterentwickelte Gesetzgebung (siehe nachfolgendend Punkt 5). Im Rahmen des neuen RMS sind so genannte Control Self-Assessments und die Etablierung von Risikoindikatoren vorgesehen.
2.1.1 Risikoidentifikation
Im Rahmen der Risikoidentifikation wird eine konzernweite Erhebung der Risiken vorgenommen, wobei alle verantwortlichen Entscheidungs- und Wissensträger eingebunden werden. Im Rahmen dieses iterativen Prozesses werden zunächst alle Risiken erhoben, in einem konzernweiten Risikoinventar aggregiert und anschließend bewertet.
Bei der Identifikation neuer Risiken oder einer geänderten allgemeinen Risikolage stehen Aufsichtsrat und Vorstand im regelmäßigen Austausch. Gegebenenfalls können auch externe Berater hinzugezogen werden.
2.1.2 Risikobewertung
Die im Rahmen einer Risikoanalyse identifizierten Risiken werden anhand ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit („Likelihood“) und ihrer Auswirkungen („Impact“) bewertet. Sie werden in Risikoklassen („Hoch“, „Mittel“ und „Niedrig“) eingestuft, indem ihre individuellen Auswirkungen mit der jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeit multipliziert werden. Die Bandbreite der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Auswirkung beginnt mit 1 („sehr niedrig“) und endet mit 10 („sehr hoch“).
| Eintrittswahrscheinlichkeit innerhalb der nächsten beiden Jahre „Likelihood“ | Score | Erläuterung |
|---|---|---|
| Relativ unwahrscheinlich (< 15%) | 0-2 | |
| Möglich (15-45%) | 3-5 | |
| Wahrscheinlich (45-75%) | 6-7 | |
| Sehr wahrscheinlich (>75%) | 8-10 |
| Grad der Auswirkung „Impact“ | Score | Erläuterung | EBITDA Impact |
|---|---|---|---|
| Unwesentliche negative Auswirkungen auf die prognostizierte Ertragslage der nächsten zwei Jahre | 0-2 | <100 Tsd. € | |
| Moderate negative Auswirkungen auf die prognostizierte Ertragslage der nächsten zwei Jahre | 3-5 | Bis 500 Tsd. € | |
| Erhebliche negative Auswirkungen auf die prognostizierte Ertragslage der nächsten zwei Jahre | 6-7 | Bis 2 Mio. € | |
| Kritische negative Auswirkungen auf die prognostizierte Ertragslage der nächsten zwei Jahre | 8-10 | >2 Mio. € |
Die Auswirkungen sind als Einflussparameter auf das prognostizierte EBITDA von BRAIN definiert. Als Kennziffer aus der Multiplikation der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Auswirkungen ergibt sich der sogenannte Risk Score, eine individuelle Risikobewertung pro Einzelrisiko für die Klassifizierung. Die Bandbreite des Risk Scores beginnt folglich mit 1 und endet mit 100.
| Risk Score | Risikoklasse |
|---|---|
| 0-10 Punkte | Niedrige Risiken |
| 11-40 Punkte | Mittlere Risiken |
| 41-100 Punkte | Hohe Risiken |
- Risikoklasse „Hoch“ (Risikobewertung mit mehr als 40 Punkten)
Risiken innerhalb dieser Klasse weisen zum Beispiel eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit in Kombination mit einer großen Auswirkung auf den Konzern auf. - Risikoklasse „Mittel“ (Risikobewertung mit 11 bis 40 Punkten)
Risiken innerhalb dieser Klasse weisen zum Beispiel eine niedrige Eintrittswahrscheinlichkeit in Kombination mit einer großen Auswirkung oder eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit in Kombination mit einer geringen Auswirkung auf den Konzern auf. - Risikoklasse „Niedrig“ (Risikobewertung mit weniger als 11 Punkten)
Risiken innerhalb dieser Klasse weisen zum Beispiel eine niedrige Eintrittswahrscheinlichkeit in Kombination mit einer geringen Auswirkung auf den Konzern auf.
2.1.3 Risikosteuerung und -überwachung
BRAIN wendet verschiedene Maßnahmen im Umgang mit Risiken an. Aktive Risikomaßnahmen umfassen Strategien wie Risikovermeidung (z.B. durch Auslassen riskanter Handlungen), Risikominderung (z.B. durch Projektcontrolling) und Risikostreuung (z.B. die Forschung und Aktivitäten in den verschiedenen Bereichen). Darüber hinaus bedient sich die BRAIN, sofern angebracht, passiver Maßnahmen, die entweder einen Risikotransfer (z.B. durch Versicherungen oder Risikoteilung mit Partnern) oder das bewusste Tragen von Risiken umfassen.
Zusätzlich werden identifizierte Risiken bei BRAIN zweimal jährlich aggregiert auf Gruppenebene umfangreich überprüft und diskutiert. Auf diese Weise können bei Bedarf spezifische Gegenmaßnahmen getroffen werden.
2.1.4 Berichterstattung
Der Vorstand wird mindestens halbjährlich nicht nur über identifizierte mittlere und hohe Chancen und Risiken, sondern auch über Veränderungen bezüglich ihrer Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeiten informiert. Für den Fall unerwartet aufgetretener oder aufgedeckter wesentlicher Risiken findet eine interne Ad-hoc-Berichterstattung an den Vorstand statt.
Die Information an den Aufsichtsrat erfolgt bei Bedarf über den Vorstand innerhalb der Quartals-Sitzungen oder, falls erforderlich, Ad-hoc.
2.2 Internes Kontrollsystem („IKS“)
Alle Einheiten der BRAIN-Gruppe sind Bestandteil unseres IKS. Der Reifegrad des IKS ist hierbei von der Größe und Wesentlichkeit der Einheiten für den Konzern abhängig. Neben dem rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem sind folgende Kontrollen hervorzuheben:
- Entscheidungen die BRAIN binden, werden verbindlich unter Anwendung des Vieraugenprinzips ausgeführt. Nur bei zu kleinen Unternehmenseinheiten wird von diesem Prinzip abgesehen.
- Im Produktionsbetrieb werden fortlaufend Qualitätskontrollen eingesetzt, die die Einhaltung von Produktionsprozessen gewährleisten. Dies erfolgt wo erforderlich unter international anerkannten Qualitätssystemen und Qualitätsnormen.
Die Reorganisation zu One BioProducts führt zu einer größeren zusammenhängenden Unternehmenseinheit, die das Formalisieren und Professionalisieren von Prozessen und Kontrollen begünstigt. Geschäftsbezogen wurden die Instrumente zur Steuerung des Konzerns, der Tochtergesellschaften sowie der Projekte weiterentwickelt und ausgebaut. Mit einem optimierten internen Kontroll- und Risikomanagementsystem tragen wir der steigenden Umsatzgröße und der zunehmenden Komplexität exogener Faktoren Rechnung.
Als Teil des Management-basierten Kontrollsystems besprechen der Vorstand der Gesellschaft sowie der Head of Group Finance im monatlichen Bericht der Geschäftsführer identifizierte Kontrollschwächen und -ineffizienzen. Im Falle eines hieraus resultierenden Handlungsbedarfs werden zusammen mit dem Vorstand und Head of Group Finance Maßnahmen entwickelt und ergriffen um vorhandene Kontrollschwächen zu mitigieren.
2.3 Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem und RMS
Übergeordnetes Ziel unseres rechnungslegungsbezogenen IKS und RMS sind die Ordnungsmäßigkeit der Finanzberichterstattung im Sinne einer Übereinstimmung des Konzernabschlusses und des Lageberichts mit allen einschlägigen Vorschriften sicherzustellen.
Auch die rechnungslegungsbezogene Risikoidentifikation erfolgt mittels Erhebung der konzernweiten Risiken, wobei alle verantwortlichen Entscheidungs- und Wissensträger eingebunden werden. Im Rahmen dieses iterativen Prozesses werden zunächst alle Risiken erhoben, in einem konzernweiten Risikoinventar aggregiert und anschließend bewertet. Analog der Vorgehensweise für die generellen Risiken werden die identifizierten rechnungslegungsbezogenen Risiken ebenfalls anhand ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit („Likelihood“) und ihrer Auswirkungen („Impact“) bewertet. Sie werden in Risikoklassen („Hoch“, „Mittel“ und „Niedrig“) eingestuft, indem ihre individuellen Auswirkungen mit der jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeit multipliziert werden. Die Bandbreite der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Auswirkung beginnt mit 1 („sehr niedrig“) und endet mit 10 („sehr hoch“). Details der Risikoklassifizierung werden in Abschnitt 2.1.3. erläutert.
Zur Risikosteuerung und Überwachung der rechnungslegungsbezogenen Risiken wie zu deren Berichterstattung wird auf die allgemeine Vorgehensweise in den Abschnitten 2.1.4 und 2.1.5 verwiesen.
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem hat zum Ziel, die Geschäftsvorfälle im Konzern gemäß den jeweils anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften bilanziell zutreffend zu würdigen und vollständig zu erfassen. Das System umfasst grundlegende Regeln und Verfahren sowie eine klare Funktionstrennung durch das Vier-Augen-Prinzip. Insbesondere bei der Erstellung der Einzelabschlüsse, der Überleitung auf IFRS sowie der Konsolidierung und der damit verbundenen einheitlichen Bewertung und dem Ausweis, bestehen Kontrollen in der Form des Vier-Augen-Prinzips.# Die klare Trennung zwischen der Erstellung und der internen Prüfung ermöglicht es BRAIN, Abweichungen und Fehler zu erkennen sowie eine Vollständigkeit der Informationen sicherzustellen. Die rechnungslegungsbezogene Würdigung und Erfassung der Geschäftsvorfälle erfolgt grundsätzlich durch die jeweiligen Konzern-Gesellschaften, in denen die Geschäftsvorfälle an- fallen. Externe Dienstleister wirken bei der Erstellung der monatlichen und jährlichen Ab- schlüsse nach Handelsrecht mit. Änderungen von Gesetzen, Rechnungslegungsstandards und anderen Publikationen werden regelmäßig in Bezug auf Relevanz und Auswirkung auf den Einzel- und Konzernabschluss überwacht. Die bilanzielle Würdigung der Geschäftsvorfälle im Konzern erfolgt auf der Basis einer kon- zerneinheitlichen Bilanzierungsrichtlinie. Die Umsetzung der Abschlüsse nach Handelsrecht auf die Rechnungslegung nach IFRS (quartalsweise) sowie die Aufstellung des Jahresab- schlusses der BRAIN Biotech AG und des Konzernabschlusses erfolgt durch die Finanzabtei- lung der BRAIN Biotech AG mit Unterstützung externer Dienstleister. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss werden durch den von der Hauptversammlung bestellten Ab- schlussprüfer geprüft. Wesentliche Risiken für den Rechnungslegungsprozess werden an- hand der unten genannten Risikoklassen unter Verwendung ihrer individuellen Risikoeinstu- fung überwacht und bewertet. Notwendige Kontrollen werden definiert und anschließend im- plementiert. Jede Unternehmensaktivität berichtet persönlich monatlich an den Vorstand sowie die zentrale Finanzabteilung der Gesellschaft. Hierbei werden sowohl die aktuelle Geschäftsentwicklung als auch die Planeinhaltung und Veränderungen im Risikoprofil geprüft. Wir erfassen hier ne- ben den Risiken auch Chancen für das Unternehmen. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der BRAIN Biotech AG werden dem Auf- sichtsrat der BRAIN Biotech AG zur Billigung vorgelegt. Mindestens ein Aufsichtsratsmitglied ist unabhängiger Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats überwacht den Rechnungslegungsprozess und die Abschlussprüfung. Mit dem rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem wird sichergestellt, dass der Rechnungslegungsprozess im Einklang mit den handelsrechtlichen Vorschriften und mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) steht.
2.4 Gesamtbeurteilung des Risikomanagementsystems und internen Kontrollsystems
Zum Zeitpunkt des Berichts liegen in allen wesentlichen Belangen keine Anhaltspunkte vor, die auf eine gesamtheitliche Nichtangemessenheit und Nichtwirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems hinweisen.
3. Gesamtbild zur Chancen- und Risikoeinschätzung
Die aktuelle Risikoidentifikation und -bewertung ist in allen Bereichen von BRAIN durchgeführt. In diesem Kapitel werden die Risiken besprochen, die auf Gruppenebene zumindest eine Risk Score von „mittel“ erreicht haben. Der Vorstand wird im Rahmen der regelmäßigen Berichtser- stattung über alle identifizierten Risiken unterrichtet. Die Bewertung der Risiken wurde auf Gruppenebene konsolidiert und die Einzelrisiken mit der Relevanz für das (bereinigte) EBITDA gewichtet. Insgesamt hat BRAIN 49 Risiken bewertet. Davon sind 17 Risiken als „Mittleres Risiko“ einzu- stufen, die in unten aufgeführten Risikoklassen zusammengefasst sind. 32 Risiken sind als „Niedriges Risiko“ einzuschätzen. Kein Risiko wurde als „Hohes Risiko“ oder „bestandsgefähr- dend“ für BRAIN klassifiziert. Die Risiken beziehen sich auf die operativen Segmente BioPro- ducts, BioScience und BioIncubator sowie die Holding.
| Bereich | Risiko | Auswirkung gegenüber dem Vorjahr | Segment |
|---|---|---|---|
| Geschäftsbezogene Risiken | Wachstumsrisiko | mittel ↑ | BioScience und BioProducts |
| Geschäftsbezogene Risiken | Risiko aus Kooperationspartnern | mittel ↑ | BioScience und BioProducts |
| Geschäftsbezogene Risiken | Planungsrisiko | mittel ↑ | BioScience und BioProducts |
| Geschäftsbezogene Risiken | F&E-Risiko | mittel → | BioScience, BioProducts und BioIncubator |
| Geschäftsbezogene Risiken | Materialschaden | mittel → | BioScience |
| Finanzrisiken | Abschreibung von Vorräten/Vermögenswerten/Finanzierungsrisiken Tochtergesell- schaften | mittel → | BioScience und BioProducts |
| Finanzrisiken | Abschreibung von Finanzanlagen | mittel → | BioScience und BioProducts |
| Finanzrisiken | Finanzierungsrisiko | mittel ↑ | BioProducts, BioScience, BioIncu- bator und Holding |
| Finanzrisiken | Zinsrisiko | mittel → | BioScience und BioProducts |
| Rechtliche Risiken | Änderungen der legalen Vor- schriften | mittel ↑ | BioScience, Bio- Products und Bio- Incubator |
| Rechtliche Risiken | Compliance Risiken | mittel → | BioProducts, Bio- Science, BioIncu- bator und Holding |
| Rechtliche Risiken | Risiko aus Schutzrechten / IP | mittel → | BioProducts, BioScience und BioIncubator |
| Sonstige Risiken | IT-Risiko: Risiko, dass IT-Stö- rungen den Betrieb hindern und dass dadurch vertrauliche Informationen veröffentlicht werden | mittel ↑ | BioProducts, Bio- Science, BioIncu- bator und Holding |
| Sonstige Risiken | IT Risiko: Risiko, des Datenver- lusts durch Zerstörung von IT Servern | mittel ↑ | BioProducts, Bio- Science, BioIncu- bator und Holding |
| Sonstige Risiken | Personal | mittel → | BioScience, Bio- Products und Bio- Incubator |
| Sonstige Risiken | Lieferkettenrisiko | mittel ↓ | BioScience und BioProducts |
| Sonstige Risiken | Inflation und Energieversor- gung | mittel → | BioScience und BioProducts |
3.1 Geschäftsbezogene Risiken
a) Wachstumsrisiko, Risiko aus Kooperationspartnern und Planungsrisiko
In Anbetracht des geplanten Wachstums von BRAIN und des Vorhaltens der Ressourcen für das Wachstum, bestehen Risiken bzgl. eines geringeren Wachstums und damit ggf. negativer Auswirkungen auf das Betriebsergebnis. Es bestehen die Risiken, weniger Kunden oder Ko- operationspartner als geplant zu finden. Ebenso könnte sich die gesamtwirtschaftliche Ent- wicklung oder die Beziehung zu bestehenden Kunden verschlechtern und die zu bedienenden Märkte an Volumen oder Attraktivität verlieren. Dies könnte dazu führen, dass BRAIN weniger als geplant wächst bzw. ein reduziertes Ergebnis erzielt. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Kosten höher ausfallen als geplant oder Entwicklungen mehr Zeit benötigen. Daraus re- sultierend könnte sich das Wachstum von BRAIN verzögern und positive Betriebsergebnisse könnten somit erst zu späteren Zeitpunkten als geplant erzielt werden. Ein Folgerisiko wäre hierbei eine höhere benötigte Liquidität und die Notwendigkeit, potenzielle Kapitalmaßnahmen vorzunehmen. Das Planungsrisiko ist unter dem Wachstumsrisiko subsummiert und wird ver- gleichbar eingeschätzt. Das Gleiche gilt für Risiken, die mit den Kooperationspartnern im Rah- men einer verschlechternden wirtschaftlichen Lage zusammenhängen. Im Vergleich zum Vorjahr wird das Risiko aufgrund der weiterhin bestehenden geopolitischen und schwachen wirtschaftlichen Lage als leicht erhöht zum Vorjahr eingeschätzt. Die Gesamt- einschätzung bleibt jedoch als „mittleres Risiko" bestehen, da die Grenze zum hohen Risiko nicht überschritten wird. Das Lieferkettenrisiko hat im Berichtsjahr deutlich abgenommen, aber die unsichere geopolitische Lage sorgt nach wie vor für eine erhöhte Unsicherheit bezüglich der zukünftigen Risikoausprägung. Die Inflationsrate ist in Europa rückläufig, allerdings nur verglichen mit einem hohen Ausgangsniveau im Vorjahr. Die Kerninflation (Inflationsrate kor- rigiert für Energie- und Nahrungsmittelpreisentwicklung) bewegt sich nach wie vor auf einem hohen Niveau. Das indiziert ein Risiko eines längerfristigen Effekts, der sich in weiteren Lohn- erhöhungsforderungen ausprägt. Das Risiko betrifft die Segmente BioScience und BioPro- ducts.
b) Risiken aus Forschung und Entwicklung
BRAIN ist ein Technologieunternehmen und Innovationen sind integraler Bestandteil der BRAIN-Strategie. Es besteht immer das Risiko, dass Forschungsprojekte sich verzögern (siehe hierzu auch „Wachstumsrisiko“), es können Meilensteine oder ein angestrebtes For- schungsziel nicht erreicht, oder eine biotechnologische Lösung nicht gefunden werden oder Wettbewerber können schneller am Markt sein. BRAIN hat mit bereits über 150 Forschungs- projekten zeigen können, dass das Unternehmen die Kompetenz hat, Innovationen zu liefern und technische Herausforderungen zu lösen. Dabei ist zwar häufig ein im Vorhinein bestimm- ter technischer Weg nicht realisierbar, in der Regel konnten in der Vergangenheit aber meis- tens andere Lösungen gefunden werden, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Der Vor- stand ist überzeugt, auch in Zukunft Lösungen zu finden, das Risiko einer verringerten Inno- vationskraft kann allerdings nicht ausgeschlossen werden. Für die BRAIN-eigenen Entwick- lungsprojekte, versucht BRAIN mit einem kontinuierlichen Portfoliomanagementprozess auf Management-Ebene die Risiken der gesamten Forschungspipeline dauerhaft beschränkt zu halten. Gleiches gilt beim Abschluss eines Vertrags mit Kooperationspartnern. Auch hier werden vor Vertragsabschlüssen in diversifizierten und übergreifenden Teams die Machbarkeit, die Wirt- schaftlichkeit und der Zeitrahmen eingehend evaluiert. Das resultierende Risiko im Bereich der Tailor-Made-Solutions wäre maximal der Ausfall einer ausstehenden Meilenstein Zahlung, die Überschreitung des Budgets oder der Abbruch eines Einzelprojekts. Durch die beschriebene Evaluierung soll dies vermieden oder minimiert wer- den. Das Risiko ist insgesamt im Vergleich zum Vorjahr gleichgeblieben. Hier liegt wie auch im Vorjahr ein „Mittleres Risiko“ vor, das speziell die Segmente BioScience und BioIncubator be- trifft. Indirekt ist das Segment BioProducts hiervon insoweit betroffen, als Produkte, die im Segment BioScience entwickelt werden auch über Unternehmen im Segment BioProducts pro- duziert und/oder vertrieben werden sollen.# c) Materialschäden in Bezug auf das BioArchiv oder Forschungsergebnisse
Die Bioarchive der Gruppe liegen physisch im Wesentlichen bei der BRAIN Biotech AG und der AnalytiCon Discovery GmbH. Das Risiko eines physischen Untergangs der Archive wird durch mehrere Maßnahmen minimiert. Es gibt eine redundante Auslegung an verschiedenen Orten, es existiert ein Sicherheitskonzept und die Mitarbeiter wurden im Umgang mit den Archiven geschult. Daneben gibt es ein Versicherungskonzept, dass den Großteil der möglichen Kosten zur Behebung möglicher Schäden deckt. Die physischen Maßnahmen und auch das Versicherungskonzept sind in jährlicher Überprüfung und werden bei Bedarf überarbeitet, um das Risiko für BRAIN noch weiter zu reduzieren. Weiterhin könnten auch einzelne Forschungsergebnisse durch extern einwirkende Umstände vernichtet werden. Diese sind jedoch durch verschiedene Maßnahmen, wie z. B. eine Notstromversorgung, ausreichend abgedeckt. Auch im vergangenen Geschäftsjahr wurden weiterhin verschiedene Maßnahmen zur Sicherung des BioArchivs durchgeführt. Trotz der Verringerung des Risikos durch die getroffenen Maßnahmen gibt es noch verbleibende Risiken, durch die wie auch im Vorjahr insgesamt ein „Mittleres Risiko“ vorliegt, das speziell das Segment BioScience betrifft.
3.2 Finanzrisiken
Finanzrisiken werden regelmäßig geprüft. Es gibt konzerninterne Vorgaben, um Finanzrisiken rechtzeitig zu erkennen, zu prüfen und zu bewerten. Durch ein monatliches und quartalsweises schriftliches Reporting sowie eine laufende Kommunikation der Verantwortlichen erfolgt ein gleichzeitiger Abgleich mit der Planung. Je nach Höhe der Abweichung haben die Leitungsfunktionen von BRAIN ausreichend Zeit, steuernd einzugreifen. Das konzerneinheitliche Berichsdokument für alle Bereiche der Gruppe wurde in diesem Jahr weiterentwickelt und verbessert.
a) Abschreibung von Vorräten/Vermögenswerten und Finanzierungsrisiken bei Tochtergesellschaften
In Anbetracht des Umsatz- und Ergebniswachstums bei einigen Tochtergesellschaften und der Vorhaltung der Ressourcen für das Wachstum, besteht das Risiko, bei geringerem Wachstum in den Tochtergesellschaften Verluste zu realisieren. Unter Umständen könnte dies zu Finanzierungsproblemen oder bilanziellen Konstellationen führen, die eine Wertminderung immaterieller Vermögensgegenstände der Gesellschaften oder eine Wertminderung materieller Vermögensgegenstände zur Folge haben. Dies betrifft die Segmente BioScience und BioProducts. Das Risiko ist im Vergleich zum Vorjahr gleichgeblieben und wird als „Mittleres Risiko“ eingestuft.
b) Abschreibung von Finanzanlagen
Dieses Finanzrisiko betrifft die Segmente BioScience und BioProducts. Mit der zum Vorjahr unveränderten Ausprägung „Mittleres Risiko“ wäre bei ungünstiger zukünftiger Entwicklung eine mögliche Wertminderung von Beteiligungsbuchwerten oder Ausleihungen an verbundene Unternehmen zu erwähnen.
c) Finanzierungsrisiko
Die Gesellschaft nimmt momentan als Alternative zur Eigenkapitalfinanzierung zunehmend Fremdkapital auf Holdingebene auf. Zum 30. September 2023 verfügt die BRAIN über Zahlungsmittel in Höhe von 1,2 Mio. €. Darüber hinaus steht der BRAIN ein nur partiell ausgenutzter Darlehensrahmen in Höhe von 7,0 Mio. € (zum 30.09.2023 bereits in Höhe von 4,0 Mio. € in Anspruch genommen) zur Verfügung. Da die Gesellschaft auch die nächsten Jahre planmäßig insbesondere aufgrund Ihrer Holdingfunktion negative operative Cashflows generieren wird, ist sie auf den Zufluss von Mitteln der Tochterunternehmen oder weiterer Finanzierungen abhängig. Das Finanzierungsrisiko besteht in Wettbewerbsnachteilen als Folge eines höheren Verschuldungsgrades sowie in möglicherweise steigenden Zinsen und Anforderungen an eine Kreditabsicherung. Die Gesellschaft hat bereits geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität des kommenden Jahres, wie z.B. die Bereitstellung von weiterem Fremdkapital auf Ebene der Holding, getroffen. Diese erwähnten Maßnahmen ermöglichen es der Gesellschaft, den geplanten Zahlungspflichten über das Geschäftsjahresende 2023/24 hinaus nachzukommen. Dieses Risiko betrifft alle drei operativen Segmente sowie die Holding und wird weiterhin als „Mittleres Risiko“ eingestuft. Innerhalb dieser Kategorie hat der RiskScore jedoch zugenommen.
d) Zinsrisiko
Das Zinsrisiko besteht in einer steigenden Marktzinsentwicklung, die die Liquiditätsbeschaffung durch BRAIN verteuert. Im Berichtsjahr hat die EZB den Referenzzinssatz deutlich angezogen, was zu spürbaren erhöhten Kosten für die Liquiditätsbeschaffung geführt hat. Insgesamt ist die Folge für BRAIN nach wie vor überschaubar da die bestehenden Darlehen weiter zurückgeführt werden konnten und in längerfristige Verbindlichkeiten umgeschichtet wurde. Das Risiko wird daher insgesamt wie auch im Vorjahr als „Mittleres Risiko“ eingestuft und betrifft die Segmente BioProducts und BioScience.
3.3 Rechtliche Risiken
Generell ist BRAIN bestrebt, rechtliche Risiken zu vermeiden, bzw. hat Vorkehrungen getroffen, rechtliche Risiken einzuschätzen und zu bewerten. Die rechtlichen Bereiche, die mit einem Risiko versehen sind, beziehen sich auf Rechtsstreitigkeiten bei Patenten und Lizenzen, auf Sachverhalte im Bereich Aufsichtsrecht/Kapitalmarkt, auf Compliance Themen und auf allgemeine Rechtsstreitigkeiten mit internationalen Konzernen. Durch die zunehmende Industrialisierung und Internationalisierung des Geschäfts von BRAIN steigt auch das Risiko einer Rechtsstreitigkeit mit einem internationalen Konzern. BRAIN schätzt die Wahrscheinlichkeit von vertraglichen Risiken für den Eintritt eines Rechtsstreits derzeit als gering ein. Im Falle eines Rechtsstreits, hätte dies negative Auswirkungen auf das Ergebnis. Eine Quantifizierung ist derzeit nicht abzuschätzen, da keine wesentlichen Rechtsstreitigkeiten vorliegen.
a) Änderungen von legalen Vorschriften
Weiterhin besteht immer das Risiko, dass sich legale Vorschriften innerhalb der nächsten Jahre ändern (z.B. im Steuer- oder Kapitalmarktrecht oder bei sonstigen legalen Vorschriften). Die Wahrscheinlichkeit, dass sich Gesetze in einem Bereich ändern, sind sehr wahrscheinlich, hingegen die Auswirkungen auf ein Geschäftsergebnis nicht abschätzbar, würden aber die gesamte Industrie treffen. Dieses Rechtsänderungsrisiko kann zu Beschränkungen in der Geschäftstätigkeit wie auch zu höheren Kosten führen. Diesem Risiko wird durch eine regelmäßige Überwachung der für BRAIN relevanten Vorschriften entgegengewirkt, damit rechtzeitig notwendige Maßnahmen eingeleitet werden, um direkte und indirekte Folgen weitestgehend einzudämmen. Das Risiko wird weiterhin als „Mittleres Risiko“ eingestuft und betrifft die Segmente BioScience, BioProducts und BioIncubator. Innerhalb dieser Kategorie hat der RiskScore jedoch zugenommen.
b) Compliance Risiken
BRAIN unterliegt einer Vielzahl gesetzlicher und regulatorischen Anforderungen in einem internationalen Kontext. Diese Anforderungen sind erfasst und Schulungen werden hierfür innerhalb von BRAIN durchgeführt. Darüber hinaus werden regelmäßige Kontrollen bezüglich der Einhaltung von Vorschriften durchgeführt. Für die Bereiche Arbeitsschutz und Datenschutz sind jeweils spezifische Personen beauftragt. Das Risiko wird wie im Vorjahr als „Mittleres Risiko“ eingestuft und betrifft alle drei operativen Segmente sowie die Holding.
c) Schutzrechten / IP Risiken
BRAIN ist ein Forschungsunternehmen, dessen Strategie auf einer wettbewerbsfähigen IP-Basis beruht. Die Wahrscheinlichkeit, in wesentliche Patenstreitigkeiten zu geraten, ist gegeben, hat aber vermutlich keine Auswirkungen auf das Ergebnis von BRAIN. Bestehende Patentstreitigkeiten haben entweder nur geringe Auswirkungen auf das Ergebnis oder führen wahrscheinlich zu keinem wesentlichen Schaden. Hauptrisiko wäre hierbei, dass ein Unternehmen eine „Freedom to operate“ (Freistellungserklärung) fordert. Im immer engmaschigeren IP-Geflecht der international erteilten Patente wird es zunehmend schwieriger werden, alle relevanten Patente in den entsprechenden Patentrecherchen zu finden. Hier könnte es sein, dass unter Umständen Patente nicht gefunden werden und ohne Absicht Patentverletzungen begangen werden könnten. Dieses Risiko betrifft die Segmente BioScience, BioIncubator und BioProducts. Das Risiko wird, wie auch im Vorjahr, als „Mittleres Risiko“ eingestuft.
3.4 Sonstige Risiken
a) IT-Risiken
IT-Risiken bestehen sowohl bezüglich der Verfügbarkeit von Systemen und Daten als auch der der Integrität und Exklusivität der Daten. Die Risiken können sich als Folge von Fehlern und als Folge von bewussten Handlungen manifestieren. Letzteres wird dem Bereich der Cyberrisiken zugeordnet. Zusätzlich nehmen Angriffe durch Cyberkriminalität in den letzten Jahren deutlich zu. Da die Digitalisierung im Allgemeinen wie auch bei BRAIN voranschreitet, nimmt die Abhängigkeit von IT-Systemen zu. Das Risiko ist darum von „Geringes Risiko“ auf „Mittleres Risiko“ hochgestuft worden und betrifft alle drei operativen Segmente sowie die Holding.
BRAIN hat adäquate Maßnahmen ergriffen, um die IT-Risiken so gut wie möglich zu beherrschen. Diese Maßnahmen bestehen im Wesentlichen in IT-Sicherheitsmaßnahmen, wie Firewalls, Virenscanner, Netzwerkschutz, Data-Encryption, die zeitnahe Aktualisierung der verwendeten Software, Authentifizierung mit mehreren Faktoren und die Durchführung regelmäßiger Datensicherungsmaßnahmen. Bezüglich der Datenexklusivität ist ein Datenschutzbeauftragter angestellt worden, der die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung innerhalb von BRAIN sicherstellt.
b) Personal
BRAIN verfügt insgesamt über gut ausgebildetes Personal, das durch die operativen Tätigkeiten laufend weiteres Know-how ansammelt.# Risikobericht
Der Trend der letzten Jahre zeigt, dass aufgrund des Fachkräftemangels insbesondere Stellen bereits erfahrener Wissenschaftler, Ingenieure und Labormitarbeiter teilweise nur mit hohem Aufwand besetzt werden können. Hierbei beobachten wir teilweise höhere Gehaltsgefüge bei Mitbewerbern. Daraus resultiert das Risiko, dass bei unzureichenden finanziellen und nicht-finanziellen Anreizen qualifizierte Mitarbeitende abwandern könnten. Zur adäquaten Incentivierung wurde bereits im Geschäftsjahr 2015/16 ein Bonusprogramm für Mitarbeitende der BRAIN Biotech AG eingeführt, das jährlich durch den Vorstand zu beschließen ist. Das Risiko des Verlusts von Wissensträgern in Schlüsselpositionen ist gegenüber dem Vorjahr unverändert und stellt weiterhin ein „Mittleres Risiko“ für BRAIN dar. Dieses Risiko betrifft alle Segmente, hauptsächlich jedoch die Segmente BioScience und BioIncubator.
c) Risiken im Zusammenhang mit der globalen Lieferkette
Die Lieferketten haben sich trotz der Einschränkungen bei der weltweiten Logistik als weitgehend stabil erwiesen, allerdings hatten lange Lieferzeiten für bestimmte Produkte aufgrund der angespannten Liefersituation bereits dämpfende Effekte auf ein noch dynamischeres Wachstum im Segment BioProducts. Die Situation hat sich im Berichtsjahr signifikant entschärft. Sie bleibt aber potenziell vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Risiken bestehen. Dieses Risiko betrifft sowohl das Segment BioScience, als auch das Segment BioProducts. Das Risiko wird weiterhin als „Mittleres Risiko“ eingestuft. Innerhalb dieser Kategorie hat der Risk Score jedoch abgenommen.
d) Inflation und Energieversorgung
BRAIN ist zum ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb auf eine stabile Energieversorgung mit Gas, Öl und Strom angewiesen. Vor allem Gas und Strom spielen eine entscheidende Rolle im F&E Betrieb, der Produktion von Enzymen und anderen Produkten sowie zur Konservierung unserer Bio-Archive.
Eine ausreichende und unterbrechungsfreie Versorgung mit Energie ist daher essenziell für die BRAIN-Gruppe und bildet eine Grundlage unserer Gesamtjahresprognose. BRAIN ist in größeren Teilbereichen ein Zulieferer für die Nahrungsmittel und Pharma-Industrie und dürfte in diesen Bereichen als systemrelevant eingestuft werden. Die benötigten Energiemengen in den Forschungsbetrieben und anderen Teilbetrieben liegen im Bereich der Grundversorgung, was das Risiko einer Abschaltung dem Haushaltssektor angleicht. Neben den Risiken aus der Versorgungssicherheit ergeben sich für BRAIN auch Kostenrisiken durch erhebliche Energiepreissteigerungen und Energiepreisschwankungen. Diese können unter Umständen nicht vollständig oder nur mit Zeitverzug an Kunden weitergegeben werden. Hierdurch könnte es zu negativen Auswirkungen auf die Ertragslage der Gruppe kommen. Die Energiemarktlage hat sich im Berichtsjahr stabilisiert. Allerdings ist nach wie vor von einer erhöhten Preisvolatilität die Rede und kann es bei einer weiteren Anspannung der geopolitischen Lage leicht zu erneuten Preissteigerungen kommen. Das Risiko wird insgesamt unverändert als „Mittleres Risiko“ eingestuft und betrifft insbesondere die Segmente BioScience und BioProducts.
3.5 Nachhaltigkeit und ESG
Nachhaltigkeit ist ein zentrales Element unserer Unternehmensstrategie mit unseren bio-basierten Produkten und Services zu einem nachhaltigeren Wachstum bei unseren Kunden und Kooperationspartnern beizutragen. BRAIN sieht daher die auch politisch forcierte Wandlung der Ökonomie zu nachhaltigen Wirtschaftskreisläufen als eindeutige Chance für das Unternehmen, beschleunigtes Wachstum generieren zu können. Diese beschleunigte Wachstumsperspektive gilt für alle Geschäftsbereiche. Auch BRAIN selbst überprüft ihr eigenes wirtschaftliches Handeln regelmäßig im Hinblick auf die eigenen Nachhaltigkeitsziele. Die BRAIN Biotech AG hat im Jahr 2022 freiwillig ihren ersten Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht. Hierin haben wir ambitionierte Nachhaltigkeitsziele für die Jahre 2032 und 2050 definiert. Mit der Genehmigung durch die Hauptversammlung im Jahr 2023 haben diese Nachhaltigkeitsziele auch direkt Einzug in das neue Vergütungssystem des Vorstands gefunden. Direkt verantwortlich im Vorstand für die Umsetzung der ESG-Strategie ist der CFO. Auf operativer Ebene gibt es eine verantwortliche ESG-Managerin. Der gesamte Aufsichtsrat ist gemeinschaftlich verantwortlich für die Weiterentwicklung und Umsetzung der ESG-Strategie. Im Geschäftsjahr 2022/23 haben wir nun mit konkreten Projekten zur Umsetzung der ESG-Strategie begonnen. Hierzu gehören mehrere Maßnahmen wie beispielsweise ein Photovoltaikprojekt zur Energieeinsparung sowie etliche Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsproduktivität, Arbeitsflexibilität und Arbeitsergonomie. In einem jährlich aktualisierten Factsheet informieren wir unsere Stakeholder über aktuelle ESG-Kennzahlen der BRAIN-Gruppe. Zusätzlich veröffentlicht die BRAIN eine jährliche Erklärung im Rahmen des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) und des Nachhaltigkeitskodex der Vereinten Nationen (UN GC). Um auch zukünftigen Nachhaltigkeitsberichtpflichten wie z.B. der CSRD-Berichterstattung vollumfänglich nachzukommen, hat BRAIN bereits in eine Software-assistierte Lösung zur systematischen Erfassung auch nicht-finanzieller Daten investiert. Insgesamt ergeben sich hier aus Sicht der Gesellschaft mehr Chancen als Risiken.
3.6 Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten
Bei BRAIN werden Finanzinstrumente¹ nur bis zu einem Umfang verwendet, der für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns nicht relevant ist. Für weitere Informationen wird auf das Kapitel „Risikomanagement“ im Konzernanhang verwiesen.
4. Chancenbericht
Forschung und Entwicklung
Segment BioScience
Das Segment BioScience beinhaltet die wissens- und forschungsintensive Auftragsforschung für Kunden. Wir bauen weiterhin unsere Marktposition als Dienstleister in der industriellen Biotechnologie aus. Hier stellen wir unseren Partnern Forschungsdienstleistungen, Lösungskompetenz sowie Zugang zu unseren Wertstoffbibliotheken zur Verfügung. Die BRAIN Biotech AG verfügt hier über ein gewachsenes industrielles Netzwerk und baut dieses kontinuierlich aus. Das industrielle Netzwerk wird durch ein gewachsenes Forschungs- und Universitätsnetzwerk ergänzt. Das Segment BioScience fokussiert sich inhaltlich auf die Bereiche Ernährung, Gesundheit und Umwelt.
Segment BioIncubator
Aus dem New Business Development wird unser Inkubator für Lösungen und Produkte gespeist. Hier erschließt BRAIN mit Innovationen neue Märkte in den Bereichen Ernährung, Gesundheit und Umwelt. Dies erfolgt auf eigene Rechnung und/oder mit industriellen Partnern.
Die Chancen aus Forschung und Entwicklung im Segment BioIncubator lassen sich folgendermaßen bewerten:
| Chance | Markt Potenzial |
|---|---|
| Fermented Beverages & Ingredients | Mittel |
| Perillic Active, Anti-Microbial | Mittel |
| Gold from Waste Streams | Mittel |
| Aurase Wound Debridement | Hoch |
| Akribion Genomics (G-dase E / G-dase M) | Sehr Hoch |
Einige Beispiele hierfür sind:
Genom-Editierung in der industriellen Biotechnologie
Genom-Editierung ist eine molekularbiologische Technik zur zielgerichteten und präzisen Veränderung von DNA. Hierzu werden Nukleasen (Enzyme) als "Gen-Schere" eingesetzt. Diese Technologie bildet die Grundlage für viele Innovationen z.B. in den Bereichen industrieller Produktion, pflanzlicher Ernährung, zirkulärer Wirtschaftskreisläufe oder Medizin. BRAIN Biotech hat mit den proprietären Enzymen G-dase® M und G-dase® E die ersten Entwicklungsphasen für klassische und auch neuartige Genom-Editierungs-Systeme erfolgreich abgeschlossen. Im Bereich der industriellen Biotechnologie setzt BRAIN Biotech diese Systeme ein, um Mikroorganismen gezielt zu verändern oder zu verbessern. Auf diese Weise ist BRAIN Biotech in der Lage, Mikroorganismen zu befähigen wertvolle Produkte zu bilden. Dazu zählen unter anderem mikrobielle Produktionssysteme, die in der Lage sind Proteine und Enzyme für die industrielle Nutzung zu produzieren. G-dase® M und G-dase® E wurden bereits in zahlreichen Mikroorganismen im Rahmen von Eigenentwicklungen und Kundenprojekten erfolgreich eingesetzt. Die Nutzung der Technologie durch Lizenzierung bietet BRAIN Biotech ebenfalls an. Zum Schutz der Nuklease-Sequenzen wurden verschiedene Patentanträge eingereicht. Das erste G-dase® E -Patent wurde in Europa bereits erteilt.
Genom-Editierung als Therapeutikum
Die G-dase® E Nuklease besitzt durch ihren neuartigen Wirkmechanismus, der sich stark von anderen Genom-Editierungstools unterscheidet, ein enormes Anwendungspotenzial in der Humanmedizin. Um dieses Potenzial zu erschließen, plant BRAIN Biotech, die Technologie für den Therapeutika-Bereich unter der Marke Akribion Genomics auszugliedern, um eine zielgerichtete Entwicklung einer neuen Klasse genetisch-basierter, flexibel programmierbarer Krebstherapien voranzutreiben. Über die Onkologie hinaus bietet G-dase® E vielfältige Anwendungsmöglichkeiten, z.B. in der Entwicklung und Produktion von Zelltherapeutika oder der Behandlung von Infektionskrankheiten.
¹ Definiert als Kauf-, Tausch- oder anderweitig ausgestattete Fest- oder Optionsgeschäfte, die zeitlich verzögert zu erfüllen sind und deren Wert sich vom Preis oder Maß eines Basiswerts ableitet, insbesondere mit Bezug auf die folgenden Basiswerte: Devisen, Zinssätze, Wertpapiere, Rohstoffpreise sowie Indizes bezogen auf diese Basiswerte sowie andere Finanzindizes. Finanzanlagen werden nicht als Instrumente zum Risikomanagement eingesetzt. Die Darlehen des Konzerns dienen der Finanzierung der Konzernaktivitäten und der Vermeidung von Liquiditätsrisiken.# Anlage 4
Innovative Wirkstoffe für die pharmazeutische Industrie
BRAIN hat im Rahmen eines selbstfinanzierten Forschungsprojektes ein Enzym entdeckt, mit dem Fliegenmaden den Wundbelag chronischer Wunden verflüssigen („Madentherapie“). Das Unternehmen hat für dieses Enzym einen biotechnologischen Produktionsprozess entwickelt. Die Reinigung chronischer Wunden ist der erste Schritt in der Wundtherapie und häufig die Ursache für lange Behandlungszeiten. Das Projekt wurde in der SolasCure Ltd. ausgegründet und die Phase 2a der klinischen Prüfung abgeschlossen. Momentan werden Finanzierungsformen für die weitere klinische Entwicklung eruiert.
Pflanzenbasierte Süßstoffe
BRAIN widmet sich u.a. der zunehmenden Nachfrage nach pflanzenbasierten Süßstoffen für gesündere Lebensmittel. BRAIN verfügt über eine Auswahl von pflanzenbasierten Süßstoffen und Süßkraftverstärkern, die mit der patentgeschützten „Human Taste Cell”-Technologie (HTC-Technologie) im Rahmen von Screenings in Naturstoffen identifiziert wurden. Aus den so identifizierten Substanzen können wir natürliche Süßstoffe für verschiedene Anwendungen, Märkte und Verbrauchergruppen entwickeln. Für die Akzeptanz beim Verbraucher ist ein angenehmes Geschmacksprofil entscheidend. Die BRAIN eruiert momentan mit welchem industriellen Partner die nächsten Stufen der Markteinführung durchgeführt werden.
Fermentierte Lebensmittel
Fermentierte Lebensmittel sind mehr als nur ein weiterer „Superfood“ Trend. Zu Recht stehen sie im Fokus gesundheitsbewusster Konsumenten, da sie auf vielen Gebieten punkten: Verzicht auf Konservierungsmittel, Aufwertung/Verdaulichkeit von pflanzenbasierten Grundnahrungsmitteln, Entdeckung immer neuer gesundheitsfördernder Inhaltsstoffe und eine quasi unbegrenzte Fülle neuer Geschmackserlebnisse. BRAIN kann durch seine biologischen und technologischen Ressourcen das Marktbedürfnis nach neuen Starterkulturen bedienen. Der BRAIN-Gruppe bietet sich hier die Möglichkeit, sowohl als Innovator als auch als produzierendes Unternehmen aufzutreten und an einem attraktiven Markt (für 2032 vorhergesagtes Volumen 989 Mrd. USD) nicht nur teilzuhaben, sondern völlig neue Produktkategorien zu erschließen.
Gold from Waste-Streams, Urban Mining
Unsere mikrobielle Gold-Rückgewinnung ersetzt herkömmliche Recyclingprozesse, wobei Chemikalien durch biologische Metallextraktionen ersetzt werden. Dies reduziert den Einsatz aggressiver und teilweise toxischer Chemikalien. Darüber hinaus benötigt der biologische Prozess weniger Energie und reduziert damit deutlich den CO2-Fußabdruck des Metallgewinnungsprozesses. Neben Gold können auf diese Weise auch andere Edelmetalle und Metalle wie Lithium und Kobalt aus Elektroschrott, Verbrennungsanlagen-Schlacke, EV-Batterien und anderen Abfällen mineralischen Ursprungs zurückgewonnen werden („Urban Mining“).
Geschäftsbezogene Chancen
Unternehmensführung:
Der Vorstand arbeitet fortlaufend daran, Kosten- und Umsatzsynergien innerhalb der Unternehmensgruppe zu realisieren. Dies erfordert eine starke Vernetzung der Tochtergesellschaften untereinander und eine zentrale Leistungs- und Zielkontrolle. Zu diesem Zweck hat die BRAIN das gesamte Industriegeschäft der Gruppe unter der Leitung von Biocatalysts Ltd. organisatorisch und rechtlich zum Ende des Geschäftsjahrs zusammengeführt.
5. Anpassungen des Risiko- und Chancenmanagementsystems in 2023/24
Einleitung
Der Vorstand hat im Januar 2023 eine Revision des Risiko- und Chancenmanagement Systems entschieden. Es gab dazu zwei Anlässe:
- Das bestehende Risiko- und Chancenmanagement System wurde von den Geschäftsbereichen nur bedingt zur aktiven Steuerung des Geschäftsbetriebs angenommen und konnte somit sein Potenzial nicht völlig entfalten.
- Die Gesetzgebung hat sich weiterentwickelt und im Rahmen des StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) ist ein Frühwarnsystem für materielle Risiken verpflichtend umzusetzen.
Wesentliche Veränderungen
Das neue RMS setzt primär bei der Realisierung der gruppeninternen Ziele an. Dadurch erhalten die Ergebnisse direkt eine höhere Relevanz für die Steuerung aller Unternehmensbereiche. Die Schritte aus dem bestehenden RMS bleiben beibehalten, sie werden jedoch anders ausgestaltet.
Der Vorstand legt im neuen RMS eine Risiko-Toleranz fest, als Schwellenwert bezüglich des Eingehens von Risiken, die relevant für die Erreichung der Unternehmensziele sind. Dabei orientiert er sich an der Risikotragfähigkeit der BRAIN-Gruppe, die sowohl das EBITDA als auch das Eigenkapital und die Marktkapitalisierung als Grundlage nimmt. Somit wird der Diversität der unterschiedlichen Einheiten (Produktions- und forschungsorientiert) der BRAIN-Gruppe adäquat Rechnung getragen.
Risiko und Chancen werden nach wie vor regelmäßig identifiziert und eine erste Bewertung unterzogen. Neben einem „typischen“ Schaden, wird auch ein „hoher“ Schaden in Betracht gezogen, um eine bessere Betrachtung von Risikoereignissen mit hohem Schadensvolumen und niedriger Eintrittswahrscheinlichkeit zu ermöglichen. Diese Risiken sind oftmals eher als bestandsgefährdend in Betracht zu ziehen.
Die Risiken, die über einem zu definierenden Schwellenwert liegen, werden detaillierter untersucht. Während dieser Untersuchung werden die Treiber für die Wahrscheinlichkeit und die Schadenhöhe identifiziert und quantifiziert. Diese Treiber bilden ebenfalls die Basis für Risikoindikatoren, insbesondere dann, wenn risikomitigierende Maßnahmen nicht umsetzbar sind. Zudem wird eine Risikoverteilung auf Basis der Wahrscheinlichkeitseinschätzung und der Schadenhöheeeinschätzung erstellt, die auf Einzelrisikoebene Risikomanagementmaßnahmen mitbestimmt und mit den anderen analysierten Risiken, das Risikoprofil der gesamten BRAIN Gruppe ausmacht.
Es ist beabsichtigt, eine umfassende Analyse einmal pro Jahr und Aktualisierungen des Risikoprofils pro Quartal oder anlassbezogen (Ad-hoc) durchzuführen.
Übernahmerelevante Angaben gem. § 315a HGB
Die nachfolgenden Angaben geben die Verhältnisse am Bilanzstichtag 30. September 2023 wieder.
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals (Nr. 1)
Das Grundkapital der BRAIN Biotech AG beträgt zum Bilanzstichtag 21.847.495 €. Das Grundkapital ist eingeteilt in 21.847.495 Stückaktien, auf die jeweils ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von 1,00 € entfällt. Die Anteile sind voll einbezahlt und lauten auf den Namen. Die Gesellschaft hält am Bilanzstichtag keine eigenen Aktien.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Überprüfung von Aktien betreffen (Nr. 2)
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern ergeben können, sind dem Vorstand der Gesellschaft nicht bekannt.
Anteilsbesitz mit mehr als 10% der Stimmrechte (Nr. 3)
Die MP Beteiligungs-GmbH, Kaiserslautern, hält zum 30. September 2023 45,4% am Kapital der Gesellschaft. Weitere Anteilseigner mit einem Anteilsbesitz von mehr als 10% der Stimmrechte gibt es zum 30. September 2023 nicht.
Inhaber von Aktien mit Sonderrechten (Nr. 4)
Bei der BRAIN Biotech AG gibt es keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.
Stimmrechtskontrolle am Kapital beteiligter Arbeitnehmer (Nr. 5)
Stimmrechtskontrollen für am Kapital beteiligte Arbeitnehmer, für den Fall nicht unmittelbar auszuübender Kontrollrechte, liegen nicht vor.
Regeln über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern (Nr. 6)
Nach § 84 AktG und der Satzung der BRAIN Biotech AG werden die Mitglieder des Vorstands vom Aufsichtsrat bestellt. Gemäß § 7 der Satzung der BRAIN Biotech AG besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands und einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen sowie stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen.
Besteht der Vorstand aus mehreren Mitgliedern, werden Beschlüsse des Vorstands mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Hat der Aufsichtsrat einen Vorsitzenden des Vorstands ernannt und besteht der Vorstand aus mindestens drei Mitgliedern, ist bei Stimmengleichheit dessen Stimme ausschlaggebend.
Regeln zu Änderungen der Satzung (Nr. 6)
Änderungen der Satzung bedürfen gem. § 179 AktG und der Satzung der BRAIN Biotech AG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Die Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen der einfachen Stimmenmehrheit, sofern nicht das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit vorschreibt.
Vorstandsbefugnisse bezüglich Ausgabe und Rückkauf von Aktien (Nr. 7)
Die BRAIN Biotech AG verfügt über ein genehmigtes und bedingtes Kapital wie folgt:
Genehmigtes Kapital
Mit Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 9. März 2022 wurde ein genehmigtes Kapital in Höhe von 4.369.499 € geschaffen (Genehmigtes Kapital 2022 / I). Das Genehmigte Kapital 2022 / I wurde am 28. März 2022 in das Handelsregister eingetragen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrates in der Zeit bis zum 8. März 2027 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu nominal 4.369.499 € durch die Ausgabe von bis zu 4.369.499 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und /oder Sacheinlage zu erhöhen, wobei das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann.# Bedingtes Kapital
Wenn die neuen Aktien gegen Bareinlagen ausgegeben werden, kann das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet und die Anzahl der in dieser Weise unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10% des Grundkapitals nicht überschreitet. Am Abschlussstichtag 30. September 2023 bestand sonach ein genehmigtes Kapital in Höhe von 4.369.499 €.
Bedingtes Kapital
Gemäß § 5 Absatz 3, 4, 5 und 6 der Satzung ist das Grundkapital um 2.184.749 € durch die Ausgabe von bis zu 2.184.749 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2023 / I) sowie um weitere 63.000 € durch die Ausgabe von bis zu 63.000 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2015 / II), durch die Ausgabe von bis zu 1.233.600 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2019 / I) und durch die Ausgabe von bis zu 888.148 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2023 / II) bedingt erhöht. Das zum 30. September 2022 bestehenden bedingte Kapital in Höhe von 1.986.136 (bedingtes Kapital 2021/ I) wurde mit Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 8. März 2023 aufgehoben.
Bedingtes Kapital 2023 / I
Das bedingte Kapital 2023 / I dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Optionsschuldverschreibungen und Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstandes durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 8. März 2023 von der Gesellschaft begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird durch die Ausgabe von bis zu 2.184.749 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungsrechten bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber der Wandelschuldverschreibungen ihrer Pflicht zur Wandlung genügen, und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital 2023 / I war zum Abschlussstichtag am 30. September 2023 nicht durchgeführt.
Bedingtes Kapital 2015 / II
Das Bedingte Kapital 2015 / II dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juli 2015 im Rahmen eines Aktienoptionsplans im Umfang von bis zu 63.000 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der BRAIN Biotech AG mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft, den Mitgliedern der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen sowie Führungskräften und sonstigen Mitarbeitern der Gesellschaft in hervorgehobener Position gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte hiervon Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht zur Erfüllung dieser Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital 2015 / II war zum Abschlussstichtag am 30. September 2023 nicht durchgeführt. Das Bedingte Kapital 2015/ II wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung am 7. März 2019 von ursprünglich 1.272.581 € auf 123.000 € reduziert, da dieses Kapital ausschließlich zur Absicherung bereits ausgegebener Aktienoptionen bestehen bleiben sollte. Auf der Hauptversammlung am 8. März 2023 wurde das bedingte Kapital um weitere 60.000 € auf 63.000 € reduziert. Die Ermächtigung zur Ausgabe von weiteren Aktienoptionen aus dem Bedingten Kapital 2015/ II wurde auf selbiger Hauptversammlung wieder entzogen und durch eine neue Ermächtigung ersetzt (siehe folgender Abschnitt).
Bedingtes Kapital 2019 / I
Durch Beschluss der Hauptversammlung am 7. März 2019 wurde das Grundkapital um 1.682.578 € durch die Ausgabe von bis zu 1.682.578 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2019 / I) bedingt erhöht. Das Bedingte Kapital 2019/ I wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung am 8. März 2023 von ursprünglich 1.682.578 € um 448.978 € auf 1.233.600 € herabgesetzt Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft und sonstigen Mitarbeitern der Gesellschaft in hervorgehobener Position gewährt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte hiervon Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht zur Erfüllung dieser Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital 2019 / I war zum Abschlussstichtag am 30. September 2023 nicht durchgeführt.
Bedingtes Kapital 2023 / II
Das Bedingte Kapital 2023 / II dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 8. März 2023 im Rahmen eines Aktienoptionsplans im Umfang von bis zu 888.148 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der BRAIN Biotech AG mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft und sonstigen Mitarbeitern der Gesellschaft in hervorgehobener Position gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte hiervon Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht zur Erfüllung dieser Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital 2023 / II war zum Abschlussstichtag am 30. September 2023 nicht durchgeführt.
Aktienoptionen
Durch Beschluss der Hauptversammlung am 8. März 2023 wurde der Vorstand ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrates im Rahmen eines Aktienoptionsplans bis zum 7. März 2028 bis zu 888.148 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der BRAIN Biotech AG mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren mit der Maßgabe auszugeben, dass jede Aktienoption das Recht zum Bezug einer Aktie und nach Maßgabe weiterer Bestimmungen gewährt. Zur Ausgabe von Aktien an Mitglieder des Vorstands der BRAIN Biotech AG gilt diese Ermächtigung allein für den Aufsichtsrat. Zur Absicherung und Bedienung der Aktienoptionen hat die Hauptversammlung das Grundkapital um 888.148.€ bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2023 / II).
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage enthält das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien abzüglich der Kosten der Kapitalausgabe nach Steuern. Darüber hinaus enthält die Kapitalrücklage andere Zuzahlungen der Aktionäre in das Eigenkapital gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Die Kapitalrücklage enthält zum 30. September 2023 insgesamt in Höhe von 101.572.900 € (Vorjahr: 101.572.900 €) Beträge nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB und in Höhe von 2.670.420 € (Vorjahr: 2.670.420 €) Beträge nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB.
Wesentliche Vereinbarungen für den Fall eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots (Nr. 8) sowie Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots (Nr. 9)
Die Gesellschaft hat keine Vereinbarungen getroffen im Sinne des § 315a Abs. 1 Nr. 8 und 9 HGB.
Erklärung zur Unternehmensführung
Gemäß §289f und § 315d HGB
Die Erklärung zur Unternehmensführung der BRAIN Biotech AG gemäß 289f HGB 315d HGB ist auf der Webseite https://www.brain-biotech.de/investor-relations/corporate-governance/ veröffentlicht.
Abhängigkeitsbericht
Gemäß § 312 Absatz (3) AktG erklärt der Vorstand der BRAIN Biotech AG, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für den Berichtszeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden ist.
Zwingenberg, den 12. Dezember 2023
Adriaan Moelker
Vorsitzender des Vorstands (CEO)
Michael Schneiders
Vorstand (CFO)