AI Terminal

MODULE: AI_ANALYST
Interactive Q&A, Risk Assessment, Summarization
MODULE: DATA_EXTRACT
Excel Export, XBRL Parsing, Table Digitization
MODULE: PEER_COMP
Sector Benchmarking, Sentiment Analysis
SYSTEM ACCESS LOCKED
Authenticate / Register Log In

BRAIN Biotech AG

Annual Report Jan 17, 2025

6314_10-k_2025-01-17_f7648348-81de-4629-9450-cddb6074861a.pdf

Annual Report

Open in Viewer

Opens in native device viewer

BRAIN Biotech Group

BRAIN Biotech AG
2023/24

GESCHÄFTSBERICHT

Inhalt

AN UNSERE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE

S. 03
$\rightarrow$ Brief des Vorstandsvorsitzenden $\qquad$ S. 04
$\rightarrow$ Bericht des Aufsichtsrats $\qquad$ S. 08
$\rightarrow$ Zusammensetzung des Aufsichtsrats $\qquad$ S. 17
$\rightarrow$ Erklärung zur Unternehmensführung $\qquad$ S. 19

UNTERNEHMEN

S. 34
$\rightarrow$ Über BRAIN Biotech $\qquad$ S. 35
$\rightarrow$ Wichtige Ereignisse im Geschäftsjahr 2023/24 $\qquad$ S. 38
$\rightarrow$ Warum in BRAIN Biotech investieren? $\qquad$ S. 40
$\rightarrow$ Aktie und Kapitalmarkt $\qquad$ S. 45

KONZERNLAGEBERICHT

S. 50
$\rightarrow$ Grundlagen des Konzerns $\qquad$ S. 51
$\rightarrow$ Wirtschaftsbericht $\qquad$ S. 53
$\rightarrow$ Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen $\qquad$ S. 53
$\rightarrow$ Geschäftsverlauf $\qquad$ S. 53
$\rightarrow$ Ertragslage $\qquad$ S. 54
$\rightarrow$ Vermögens- und Finanzlage $\qquad$ S. 60
$\rightarrow$ Mitarbeitende $\qquad$ S. 63
$\rightarrow$ Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf $\qquad$ S. 63
$\rightarrow$ Nachtragsbericht $\qquad$ S. 65
$\rightarrow$ Prognosebericht $\qquad$ S. 66
$\rightarrow$ Risiko- und Chancenbericht $\qquad$ S. 68
$\rightarrow 1$ Risikomanagement bei der BRAIN Biotech AG $\qquad$ S. 68
$\rightarrow 2$ Risiken und Chancen $\qquad$ S. 68
$\rightarrow 3$ Gesamtbild zur Chancen- und Risikoabschätzung $\qquad$ S. 74
$\rightarrow 4$ Chancenbericht $\qquad$ S. 84
$\rightarrow$ Übernahmerelevante Angaben gem. §315a HGB $\qquad$ S. 87
$\rightarrow$ Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB $\qquad$ S. 91

KONZERNABSCHLUSS

$\rightarrow$ Konzernbilanz $\qquad$ S. 93
$\rightarrow$ Konzerngesamtergebnisrechnung $\qquad$ S. 95
$\rightarrow$ Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung $\qquad$ S. 97
$\rightarrow$ Konzernkapitalflussrechnung $\qquad$ S. 98
$\rightarrow$ Konzernanhang $\qquad$ S. 99
$\rightarrow$ I. Allgemeine Angaben $\qquad$ S. 99
$\rightarrow$ II. Grundlagen des Konzernabschlusses $\qquad$ S. 102
$\rightarrow$ III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze $\qquad$ S. 106
$\rightarrow$ IV. Segmentberichterstattung $\qquad$ S. 120
$\rightarrow$ V. Erläuterungen zur
Konzerngesamtergebnisrechnung $\qquad$ S. 123
$\rightarrow$ VI. Erläuterungen zur Darstellung der
Vermögenslage (Bilanz) $\qquad$ S. 134
$\rightarrow$ VII. Finanzinstrumente / Risiken aus Finanzinstrumenten $\qquad$ S. 159
$\rightarrow$ VIII. Sonstige Angaben $\qquad$ S. 165
$\rightarrow$ Versicherung der gesetzlichen Vertreter $\qquad$ S. 172
$\rightarrow$ Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers $\qquad$ S. 173

SERVICES

S. 181
$\rightarrow$ Finanzkalender $\qquad$ S. 182
$\rightarrow$ Impressum $\qquad$ S. 183

Hier gelangen Sie zur
Online-Version unseres
$\rightarrow$ Geschäftsberichts 2023/24
img-0.jpeg

An unsere Aktionärinnen und Aktionäre

$\rightarrow$ Brief des Vorstandsvorsitzenden $\qquad$ S. 04
$\rightarrow$ Bericht des Aufsichtsrats $\qquad$ S. 08
$\rightarrow$ Zusammensetzung des Aufsichtsrats $\qquad$ S. 17
$\rightarrow$ Erklärung zur Unternehmensführung $\qquad$ S. 19

Brief des Vorstandsvorsitzenden

»Wir haben eine gute und solide Basis, auf der wir aufbauen können, unsere Märkte sind groß und attraktiv, und wir haben die Mittel, um erfolgreich zu sein."

Adriaan Moelker
Vorstandsvorsitzender BRAIN Biotech AG

img-1.jpeg

AN UNSERE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE

Das Geschäftsjahr 2023/24 war in vielerlei Hinsicht ein wichtiger Meilenstein für uns. Wir konnten zwei bedeutende Durchbrüche erzielen, die sich beide nachhaltig auf die Zukunft der BRAIN Biotech Gruppe auswirken werden:

Erstens haben wir mit Royalty Pharma einen Lizenzvertrag unterzeichnet, der der BRAIN Biotech AG Einnahmen von bis zu 129 Millionen Euro einbringen kann. Dieser Deal ist in dreierlei Hinsicht transformativ: Er verschafft uns früher signifikante liquide Mittel; allein die Größe des Deals zeigt, was mit der Technologie von BRAIN Biotech möglich ist; und der Deal beweist, dass unsere eingeleitete Monetarisierungsstrategie für den BioIncubator funktioniert. Wir sind sehr stolz auf unser Team, das den pharmazeutischen Wirkstoff für dieses Projekt identifiziert und bereitgestellt hat.

Zweitens haben wir mit der Akribion Therapeutics GmbH einen Lizenzvertrag über die Nutzung eines unserer CRISPR-Cas-Genom-Editing-Tools im Therapeutika-Bereich vorbereitet. Warum bedeutet auch das für uns einen Durchbruch? Zum einen wird dies unsere Kosten im BioIncubator erheblich reduzieren, was uns unserem Hauptziel näherbringt, ein profitables und Cashflow-generierendes Unternehmen zu werden. Zum anderen hat die therapeutische Anwendung dieser Technologie dank der Unterstützung eines Konsortiums von Risikokapitalpartnern, die auf die Pharmaindustrie spezialisiert sind, die besten Erfolgschancen. Wenn diese Technologie marktreif ist, wird BRAIN Biotech auch langfristig davon profitieren. Auch in diesem Fall sind wir stolz und sehr dankbar für die hervorragende Arbeit eines unserer Teams.

Unser Kerngeschäft: BioProducts

Als Nächstes möchte ich die Fortschritte in unserem Kerngeschäft hervorheben. Mit dem Abschluss der beiden genannten wichtigen Vereinbarungen können wir uns nun noch stärker auf unsere strategische Ausrichtung konzentrieren, ein führendes Enzymunternehmen in Spezialsegmenten zu werden.

Unser Produktgeschäft entwickelt sich gut. Die vier auf Enzyme fokussierten Geschäftsbetriebe wurden erfolgreich unter der rechtlichen Einheit Biocatalysts Ltd. zusammengeführt. Die Teams arbeiten nun effektiv zusammen und die gemeinsame Vision und die gemeinsamen Ziele tragen dazu bei, Synergien besser zu nutzen.

Der nächste logische Schritt, der nun folgt, ist die organisatorische Zusammenlegung des BioScienceGeschäfts in Zwingenberg mit dem BioProducts-Segment. Dies spiegelt sich im neuen Segment-Namen „BRAINBiocatalysts" wider, worüber wir im Rahmen des Kapitalmarkttags im Dezember 2024 berichtet haben. Dieses Segment tritt weiterhin mit zwei Marken auf, BRAIN und BIOCATALYSTS, aber die Teams arbeiten intensiv zusammen, um unsere Kundenbedürfnisse zu erfüllen.

Die Zusammenführung unseres wissenschaftsbasierten Geschäfts mit dem Produktgeschäft ermöglicht es uns, innovativer zu sein als andere Unternehmen unserer Größe. Wir nutzen unsere fundierte wissenschaftliche Basis jetzt noch besser für unsere Produkte und Dienstleistungen: ein unschlagbares Angebot, da wir dies zusätzlich mit Agilität und schneller Kundenreaktion kombinieren.

Zweite wichtige Säule: unser BioIncubator

Was unser BioIncubator-Geschäft betrifft, so war die BRAIN Biotech Gruppe schon immer für ihre bahnbrechenden wissenschaftlichen Ansätze und das Versprechen großer Durchbrüche bekannt. Heute schafft unser Inkubator zusätzlich zu unserem BioProducts-Kerngeschäft einen erheblichen Mehrwert für die Aktionäre. Das Inkubator-Geschäft ist jedoch von Natur aus volatil, und da wir dauerhaft und nachhaltig profitabel werden wollen, konzentrieren wir uns zukünftig vordringlich auf unser Produktgeschäft.

Mit bereits bestehenden und weiterhin sehr vielversprechenden Inkubatorprojekten wie dem Aurase ${ }^{\circledR}$ Enzym zur Wundreinigung (klinische Entwicklung bei SolasCure), dem neuartigen natürlichen Süßungsmittel Brazzein und „Biogold aus Abfallströmen" ist es unser Ziel, intensiv mit kompetenten Partnern zusammenzuarbeiten. Diese helfen uns dabei, unsere bahnbrechenden wissenschaftlichen Projekte zu monetarisieren. Hinzu kommen die bereits erwähnten Transaktionen mit Royalty Pharma und Akribion Therapeutics, bei denen wir bereits heute Werte realisiert haben, und es liegen weitere potenziell sehr ertragreiche Jahre vor uns.

Was uns von anderen unterscheidet: wissenschaftliche Expertise, proprietäre Technologien, kundenzentriertes Denken

Unsere starke wissenschaftliche Basis werden wir auch weiterhin einsetzten. Neben unseren traditionellen Erfolgen in der Forschung und unseren Kompetenzen in der Prozesstechnik haben wir weitere Kernkompetenzen entwickelt, die uns dabei helfen werden, uns von unseren Mitbewerbern abzuheben. Zu den wichtigsten Entwicklungen zählen:

  • Hochproduktive Produktionsstämme: In unserer Abteilung Mikrobielle Stammentwicklung haben wir die Entwicklung hochproduktiver Wirtsorganismen fortgesetzt. Diese Arbeitspferde jeder biobasierten industriellen Produktion - unsere Plug-and-Produce-Produktionsstämme - werden es uns und unseren Kunden ermöglichen, Produktionskosten zu senken. Fakt ist: Wir haben mit diesen Entwicklungen wirkliche Durchbrüche erzielt, die sowohl unser BioScience- als auch unser BioProducts-Geschäft unterstützen werden.
  • Kundenorientierte Produktentwicklung: Bei der Entwicklung unserer kundenorientierten wissenschaftsbasierten Anwendungen haben wir durch das Zusammenlegen von Teams und den Austausch von Best-Practices große Fortschritte erzielt. Wir investieren weiterhin stark in die kundenorientierte Produktentwicklung, und unsere Applikationszentren sind dabei von zentraler Bedeutung. Um unser Engagement für kundenorientierte Innovationen zu unterstreichen, haben wir in unserem Segment BRAINBiocatalysts den Slogan „Science to Application" eingeführt.
  • Zugang zu effizienteren Enzymprodukten: In unserer Abteilung Enzymtechnologie haben wir die MetXtra ${ }^{\mathrm{TM}}$-Plattform entwickelt, um neue Enzyme zu identifizieren. Die Plattform integriert die proprietären Metagenom-Datenbanken der BRAIN Biotech Gruppe. Sie bietet unseren Kunden Zugang zu bisher ungenutzter genetischer Vielfalt sowie zu bioinformatischen Werkzeugen und künstlicher Intelligenz, um einzigartige Enzymlösungen zu finden und zu designen. Die Technologie-Plattform ebnet den Weg für effizientere Enzymprodukte, die unseren Kunden Wettbewerbsvorteile verschaffen.
  • Fortschrittliche Downstream-Processing-Tools: In unserer Abteilung für Bioprozessentwicklung haben wir sehr gute Fortschritte bei der Verbesserung der effizienten Isolierung von Zielprodukten mit fortschrittlichen Downstream-Processing-Technologien erzielt. Auch das bedeutet niedrigere Produktionskosten für unsere Partner und für uns.

Unsere treibenden Kräfte

Ich möchte Sie daran erinnern, was uns in der BRAIN Biotech Gruppe antreibt: Wir leisten Gutes für die Welt - für unsere Gesellschaft, für die Gesundheit, für die Ernährung und für die Umwelt. Das Versprechen der Biotechnologie begeistert mich seit über 30 Jahren - und bei BRAIN Biotech sind wir eine Gruppe von Gleichgesinnten, die die Leidenschaft für biotechnologische Lösungen teilen. Dies spiegelt sich in unserem Streben unsere eigenen Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und im Engagement des Unternehmens wider, die SDGs der Vereinten Nationen zu unterstützen, wo immer wir können.

Unsere hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind eine unserer treibenden Kräfte. Die Talentförderung hat bei allem, was wir tun, höchste Priorität. Ich freue mich, Ihnen berichten zu können, dass die meisten unserer talentierten Kolleginnen und Kollegen den Übergang von einem wissenschaftsbasierten Netzwerkunternehmen zu einem BioProducts-Unternehmen mit wissenschaftlicher Basis erfolgreich gemeistert haben. Dies spiegelt sich auch in unternehmensübergreifenden Beförderungen und Karriereschritten wider.

Was liegt vor uns?

Die Zukunft der industriellen Biotechnologie im Allgemeinen und der BRAIN Biotech Gruppe im Besonderen sieht vielversprechend aus. Wir haben eine gute und solide Basis, auf der wir aufbauen können, unsere Märkte sind groß und attraktiv, und wir haben die Mittel, um erfolgreich zu sein.

Um diesen Erfolg zu erreichen, brauchen wir auch Sie, unsere Aktionärinnen und Aktionäre. Zu unseren Fünf-Jahres-Zielen gehört die Verdoppelung des Umsatzes bei verbesserten Gewinnmargen. Bereits dies allein schafft einen erheblichen Mehrwert für die Aktionäre. Wenn Sie dazu noch die Projekt-Pipeline des Biolncubators und die erwähnten bereits erfolgreich abgeschlossenen kommerziellen Vereinbarungen hinzunehmen, werden Sie mir sicherlich zustimmen, dass sich BRAIN Biotech auf einem erfolgreichen Kurs befindet.

Adriaan Moelker

Vorstandsvorsitzender
BRAIN Biotech AG

Bericht des Aufsichtsrats

img-2.jpeg

Dr. Michael Majerus
Aufsichtsratsvorsitzender BRAIN Biotech AG

SEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE,

es freut mich, Ihnen in meiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der BRAIN Biotech AG über die Aktivitäten des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023/24 zu berichten.

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand im vergangenen Geschäftsjahr eng begleitet. Insgesamt hat sich die BRAIN Biotech AG im Geschäftsjahr 2023/24 trotz der immer noch anhaltenden negativen Auswirkungen des Angriffskriegs auf die Ukraine und der allgemeinen wirtschaftlichen sowie geopolitischen Herausforderungen erfolgreich weiterentwickelt.

Die mittelfristigen Ziele der Gesellschaft, die beim Capital Markets Day 2020 erstmals veröffentlicht wurden, bleiben unverändert: Es wird weiterhin eine Umsatzverdopplung sowie eine EBITDA-Marge von $15 \%$ ( $\pm 5$ PP) angestrebt. Das Unternehmen verfolgt konsequent eine Ausweitung des Produktgeschäfts im Bereich BioProducts durch organisches Wachstum. Die erfolgte Zusammenführung des BioProducts-Geschäfts unter der Biocatalysts Ltd wurde bereits zu Beginn des Geschäftsjahres vollzogen, und dieser Schritt unterstützt das Heben von Synergien und ist die Grundlage für die Steigerung des organischen Wachstums sowie einer steigenden EBITDA-Marge. Auch zukünftig wird die Gesellschaft weitere wertsteigernde Akquisitionen in Betracht ziehen, soweit diese im finanziellen Rahmen der BRAIN Biotech AG darstellbar sind.

Durch den Abschluss eines Lizenz-Monetarisierungsgeschäfts mit Royalty Pharma über zukünftige Einnahmen aus der Lizenzvereinbarung mit Pharvaris ist es der Gesellschaft gelungen einen wesentlichen Wertbeitrag aus dem BioIncubator vorzeitig zu heben. Zudem ist es gelungen, kurz nach Ende des Berichtsjahres, die G-dase-e-Technologie an die Akribion Therapeutics GmbH für den Pharmabereich auszulizensieren gegen eine Zusage von signifikanten Meilensteinzahlungen und der Beteiligung an zukünftigen Netto-Umsätzen. Durch die eigenständige Finanzierung der Akribion Therapeutics GmbH ist der Weg eröffnet, dass die G-dase e-Technologie für den Einsatz im Pharmabereich weiterentwickelt werden kann.

Alle anderen Nutzungsbereiche der G-dase e-Technologie und alle weiteren Nukleasen zur Geneditierung verbleiben bei der Gesellschaft.

Wir sind überzeugt davon, dass die BRAIN Biotech AG mit ihrem dynamisch wachsenden Produktgeschäft, der erfolgreichen Marktposition in der Auftragsforschung, den zu erwartenden Einnahmen aus der Transaktion mit Royalty Pharma, der erfolgten Lizensierung der G-dase e-Technologie sowie den weiteren Produktinnovationen aus dem Biolncubator über vielfältige positive Entwicklungspotenziale verfügt.

Für die BRAIN Biotech AG als Unternehmen der industriellen Biotechnologie spielt Nachhaltigkeit seit jeher eine zentrale Rolle - sowohl als Geschäftsgrundlage als auch in der Unternehmensstrategie und in der Unternehmensführung. Dementsprechend ist der Aufsichtsrat im Rahmen seiner Tätigkeit auch mit den unternehmensrelevanten Nachhaltigkeitsthemen befasst und hat dessen Weiterentwicklungen auch im Geschäftsjahr 2023/24 beratend begleitet und die E5G-Ziele der Gesellschaft im langfristigen Vergütungssystem des Vorstands verankert.

Der nachfolgende Bericht informiert detailliert über die Arbeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023/24, d. h. vom 01.10.2023 bis 30.09.2024. In dieser Zeit haben wir die Aufgaben und Pflichten gemäß Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat uneingeschränkt wahrgenommen.

Wir haben den Vorstand bei der Geschäftsführung kontinuierlich überwacht und in allen für das Unternehmen wichtigen Belangen beraten. Dabei konnte sich der Aufsichtsrat stets von der Recht- und Ordnungsmäßigkeit, der Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugen.

ZUSAMMENWIRKEN VON AUFSICHTSRAT UND VORSTAND

Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in Form ausführlicher schriftlich und mündlich erstatteter Berichte über alle für die Gesellschaft und den Konzern wesentlichen Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance informiert und ist damit im relevanten Zeitraum seinen Berichtspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat vollumfänglich nachgekommen. Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse wurden dabei in alle wichtigen Geschäftsvorgänge und Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen einbezogen. Die Zusammenarbeit mit dem Vorstand war in jeder Hinsicht geprägt von verantwortungsvollem und zielgerichtetem Handeln.

PERSONALANGELEGENHEITEN

Im Berichtszeitraum gab es keine Veränderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats und innerhalb des Vorstands.

Im Anschluss an das Berichtsjahr ist Frau Prof. Dr. Wiltrud Treffenfeldt aus persönlichen Gründen aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Ich danke ihr sehr für ihr Engagement bei der BRAIN Biotech AG und wünsche

ihr für ihre private und berufliche Zukunft - auch im Namen meiner Aufsichtsratskolleginnen und -kollegen sowie des Vorstands - herzlich alles Gute und viel Erfolg.

Die Gesellschaft unterstützt neu in den Aufsichtsrat eintretende Personen insbesondere mit Informationen zum Unternehmen, seinen Strukturen und Prozessen und unterstützt nach Bedarf, z. B. bei Änderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen, bei der Fortbildung der Aufsichtsratsmitglieder.

SITZUNGEN DES AUFSICHTSRATS

Im Geschäftsjahr 2023/24 fanden insgesamt vier Präsenzsitzungen und elf Videokonferenzen des Aufsichtsrats statt. Die Ausschüsse führten eine Präsenzsitzung und fünf Videokonferenzen durch. Dabei hatten die Aufsichtsratsmitglieder stets ausreichend Zeit, sich mit den vorgelegten Informationen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Ansichten einzubringen. Im Rahmen der Sitzungen wurden die Informationen ausführlich mit dem Vorstand diskutiert und auf ihre Plausibilität hin geprüft. Der Aufsichtsrat tagte auch ohne den Vorstand. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat oder Vorstand erforderlich war.

Nähere Einzelheiten zu den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse enthält die nachstehende individualisierte Auflistung der Sitzungsteilnahmen.

ÜBERSICHT DER AUFSICHTSRATSSITZUNGEN IM GESCHÄFTSJAHR 2023/24

Name Sitzungsteilnahmen ${ }^{1}$ Sitzungsteilnahmen ${ }^{2}$ Bemerkungen
Dr. Michael Majerus 15/15 6/6 Vorsitzender
Personalausschuss (Vorsitz)
Nominierungsausschuss (Mitglied)
Prüfungsausschuss (Mitglied)
Dr. Anna C. Eichhorn 15/15 0/0 Stellvertretende Vorsitzende
Nominierungsausschuss (Vorsitz)
Stephen Catling 15/15 1/1 Personalausschuss (Mitglied)
Dr. Florian Schnabel 14/15 5/5 Prüfungsausschuss (Mitglied)
Nichtteilnahmen sind entschuldigt
Prof. Dr. Wiltrud Treffenfeldt 14/15 1/1 Personalausschuss (Mitglied)
Nichtteilnahmen sind entschuldigt
Christine Uekert 14/15 4/5 Prüfungsausschuss (Vorsitz)
Nichtteilnahmen sind entschuldigt

[^0]
[^0]: 1 Plenum, bezogen auf die jeweils relevanten Sitzungen während der jeweiligen Mandatsperiode
2 Ausschüsse, bezogen auf die jeweils relevanten Sitzungen während der jeweiligen Mandatsperiode

Auch außerhalb der Sitzungen befanden sich die Aufsichtsratsmitglieder, insbesondere meine Person als Aufsichtsratsvorsitzender und Ausschussvorsitzender sowie die jeweiligen Vorsitzenden der Ausschüsse, in regelmäßigem Austausch sowohl untereinander als auch mit dem Vorstand. Dabei wurde speziell zu Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements, wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen, Corporate Governance und Compliance des Unternehmens sowie die Kapitalmarktkommunikation beraten. Über wesentliche Erkenntnisse wurden die anderen Aufsichtsratsmitglieder spätestens in den nächsten Plenums- bzw. Ausschusssitzungen informiert.

Interessenkonflikte im Aufsichtsrat sind im Berichtszeitraum nicht aufgetreten.

SCHWERPUNKTE DER BERATUNG IM AUFSICHTSRATSPLENUM

Im Geschäftsjahr 2023/24 haben wir uns im Plenum des Aufsichtsrats besonders mit folgenden Themen befasst:

  • Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022/23,
  • Entsprechenserklärung und Erklärung zur Unternehmensführung,
  • Erreichung der Unternehmensziele für das Geschäftsjahr 2022/23, bezogen auf die Entwicklung der Geschäftsbereiche BioIndustrial, BioScience und BioIncubator,
  • Risikomanagement und interne Kontrollsysteme,
  • Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers in der Hauptversammlung 2024,
  • Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie für die Gesellschaft,
  • Planung und Durchführung der Hauptversammlung am 12.03.2024,
  • Verschmelzung der AnalytiCon Discovery GmbH auf die BRAIN Biotech AG,
  • Abtretung von Lizenzeinnahmen aus dem Lizenzvertrag mit Pharvaris an Royalty Pharma,
  • Begleitung von Maßnahmen zur Kostenoptimierung,
  • ESG- und Nachhaltigkeitsthemen,
  • Evaluierung laufender und zukünftiger Forschungsprojekte,
  • strategische Allianzen und geplante Kooperationen,
  • Budgetplanung für das Geschäftsjahr 2024/25 und Langfristplanung für die nächsten fünf Jahre,
  • Entwicklung der Genom-Editing-Aktivitäten inkl. der exklusiven Lizensierung für den Pharmabereich,
  • Personalien in Tochtergesellschaften,
  • Aktienkursentwicklung und Kapitalmarktkommunikation.

Konkrete Beschlüsse hat der Aufsichtsrat jeweils nach intensiver Prüfung und Diskussion gefasst.

Folgende Themen und Beschlüsse werden ergänzend dargestellt:

Am 14.12.2023 hat der Aufsichtsrat die Jahresabschlussunterlagen für das Geschäftsjahr 2022/23 gebilligt und dem Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands zugestimmt, nachdem der Abschluss zuvor in Präsenzsitzungen eingehend erläutert und diskutiert worden war.

AUSSCHÜSSE

Um seine Arbeit effizient wahrzunehmen, hat der Aufsichtsrat drei Ausschüsse gebildet: einen Prüfungsausschuss, einen Nominierungsausschuss und einen Personalausschuss. Diese bereiten auf Basis der jeweiligen Ausschussgeschäftsordnung Beschlüsse des Aufsichtsrats sowie im Plenum zu behandelnden Themen vor. Darüber hinaus sind Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf Ausschüsse übertragen worden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse jeweils in der anschließenden Plenumssitzung.

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung, der Nachhaltigkeitsthemen sowie der Compliance. Der Prüfungsausschuss legt dem Aufsichtsrat eine begründete Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers vor, die im Falle einer Ausschreibung des Prüfungsmandats mindestens zwei Kandidaten umfasst. Der Prüfungsausschuss überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und befasst sich darüber hinaus mit den von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen, mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung. Der Prüfungsausschuss tauscht sich während der Vorbereitung und Durchführung der Prüfung regelmäßig ohne Beteiligung des Vorstands mit dem Prüfer aus.

Nach dem Aktiengesetz (§§ 107 Abs. 4, 100 Abs. 5 AktG) muss dem Prüfungsausschuss mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats angehören, das über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung verfügt. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses Christine Uekert verfügt über die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Aktiengesetz (§§ 107 Abs. 4, 100 Abs. 5 AktG) und zusätzlich über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Abschlussprüfung. Darüber hinaus verfügt sie über langjährige Erfahrungen in den Bereichen Finanzen und Controlling sowie in leitenden Positionen u.a. börsennotierter Unternehmen. Zudem muss ein weiteres Mitglied des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats Dr. Michael Majerus, ebenfalls Mitglied des Prüfungsausschusses, verfügt als ehemaliger Leiter des Rechnungswesens und als Finanzvorstand u.a. in drei börsennotierten Unternehmen über Kenntnisse auf dem Gebiet der Abschlussprüfung. Schwerpunkte seiner Kenntnisse sind Controlling und Risk Management, Corporate Finance und Kapitalmarkt sowie Rechnungslegung. Darüber hinaus verfügt er über breite Kenntnisse in Themen der Compliance sowie im Investor-Relations-Bereich. Dem Prüfungsausschuss gehört neben der Ausschussvorsitzenden und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats das Aufsichtsratsmitglied Dr. Florian Schnabel an.

Der Prüfungsausschuss wird über die Billigung von Nicht-Prüfungsleistungen durch die am 12.03.2024 bestellte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH \& Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf („Baker Tilly"), im Hinblick auf die Wahrung der Unabhängigkeit für das Prüfungsmandat entscheiden.

Der Prüfungsausschuss hat sich im Geschäftsjahr 2023/24 insbesondere mit der Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers an den Aufsichtsrat beschäftigt.

Im Geschäftsjahr 2023/24 haben eine Präsenzsitzung und vier Videokonferenzen des Prüfungsausschusses stattgefunden.

Nominierungsausschuss

Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, geeignete Kandidaten und Kandidatinnen für den Aufsichtsrat zu suchen. Die Funktionen des Ausschusses umfassen somit die Identifizierung, Bewertung und Nominierung von für dieses Amt qualifizierten Personen. Dies beinhaltet die Gewährleistung von Vielfalt, Fachkompetenz und Unabhängigkeit im Aufsichtsrat, um eine effektive Arbeit in diesem Gremium sicherzustellen.

Der Nominierungsausschuss hat im Geschäftsjahr 2023/24 keine Videokonferenz und keine Präsenzsitzung abgehalten. Dem Ausschuss gehört neben der Ausschussvorsitzenden Dr. Anna C. Eichhorn der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Michael Majerus an.

Personalausschuss

Der Personalausschuss bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor. Dies umfasst insbesondere die Auswahl, Ernennung und Entlassung von Vorstandsmitgliedern, den Abschluss und die Anpassung von Dienstverträgen und Pensionsvereinbarungen, das Vergütungssystem einschließlich seiner Umsetzung im Rahmen der Dienstverträge, die Festlegung von Zielgrößen für die variable Vergütung, die Festlegung und Überprüfung der angemessenen Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied sowie die Freigabe des jährlichen Vergütungsberichts. Der Personalausschuss beschließt außerdem über die Vertretung der Gesellschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern gemäß § 112 AktG, die Genehmigung anderer Geschäftstätigkeiten der Vorstandsmitglieder gemäß § 88 AktG (Wettbewerbsverbot) sowie sonstiger Nebentätigkeiten, insbesondere der Übernahme von Aufsichtsratsposten oder Positionen in vergleichbaren Kontrollorganen außerhalb der BRAIN Biotech Gruppe. Der Vorsitzende des Personalausschusses ist Dr. Michael Majerus. Dem Ausschuss gehören neben dem Ausschussvorsitzenden Dr. Michael Majerus die Aufsichtsratsmitglieder Stephen Catling und Prof. Dr. Wiltrud Treffenfeldt an.

Im Geschäftsjahr 2023/24 hat eine Videokonferenz des Personalausschusses stattgefunden.

CORPORATE GOVERNANCE UND ENTSPRECHENSERKLÄRUNG

Der Aufsichtsrat hat im Zuge seiner Sitzungen mehrfach über die Corporate Governance der Gesellschaft beraten, einschließlich der Anforderungen aus dem Deutschen Corporate-Governance-Kodex (DCGK).

Die aktuelle Entsprechenserklärung hat der Aufsichtsrat im Anschluss an das abgelaufene Geschäftsjahr 2023/24 im Dezember 2024 verabschiedet. Mit den dort begründeten Ausnahmen wurde und wird den Empfehlungen des DCGK entsprochen. Der vollständige Wortlaut der Entsprechenserklärung sowie die Erklärung zur Unternehmensführung von Vorstand und Aufsichtsrat der BRAIN Biotech AG Zwingenberg sind auf der Unternehmenswebsite unter www.brain-biotech-group.com/de/investoren/corporate-governance/ veröffentlicht.

Im Zusammenhang mit den Bestimmungen des § 111 Abs. 5 AktG hat sich der Aufsichtsrat zum Ziel gesetzt, Frauen bei seiner zukünftigen Zusammensetzung angemessen zu berücksichtigen.

Der Aufsichtsrat der BRAIN Biotech AG hat in seiner Sitzung am 23.09.2016 beschlossen, dass dem Aufsichtsrat eine Frau, entsprechend einer Quote von $17 \%$, angehören soll. Die Umsetzungsfrist hierfür wurde auf den 30.06.2017 festgelegt. Durch die Wahl von Dr. Anna C. Eichhorn in den Aufsichtsrat der BRAIN Biotech AG am 09.03.2017 wurde die Zielsetzung entsprechend umgesetzt. Die Beibehaltung dieser Zielsetzung wurde in der Sitzung vom 28.09.2017 für den Zeitraum bis zum 30.06.2022 bestätigt.

Mit der Wiederwahl von Dr. Anna C. Eichhorn und der Wahl von Prof. Dr. Wiltrud Treffenfeldt am 10.03.2021 wurde die festgesetzte Quote übertroffen.

Ebenfalls am 28.09.2017 hat der Aufsichtsrat für den Vorstand der BRAIN Biotech AG beschlossen, die Zielsetzung für den Frauenanteil bis zum 30.06.2022 unverändert bei $0 \%$ zu belassen.

Am 15.12.2022 hat der Aufsichtsrat die Zielsetzung für die Besetzung des Aufsichtsrats auf 33 \% erhöht mit einer Umsetzungsfrist bis zum 30.06.2027. Mit der Wahl von Christine Uekert in der Hauptversammlung am 08.03.2023 beträgt die Quote im Geschäftsjahr 2023/24 50,0 \%.

Am 15.12.2022 wurde die Zielsetzung für den Vorstand bei $0 \%$ belassen, mit einer Umsetzungsfrist bis zum 30.06.2027. Die Beibehaltung dieses Ziels erfolgte auf der Basis, dass die mittel- bis langfristige Planung für den Vorstand davon ausgeht, dass die im Amt befindlichen Mitglieder des Vorstands bei der Festlegung der Quote jeweils für eine Verlängerung vorgesehen sind. Die Festlegung einer anderen Quote würde diese mittel- bis langfristige Planung infrage stellen. Im Fall der Vergrößerung des Vorstands wäre die Zielsetzung zu überprüfen, wie auch im Fall, dass ein Mitglied des im Geschäftsjahr 2022/23 im Amt befindlichen Vorstands seinen Dienstvertrag nicht verlängern würde.

PRÜFUNG VON JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSS

Abschlussprüfer

Zum Abschlussprüfer für das am 30.09.2024 endende Geschäftsjahr hat die Hauptversammlung am 12.03.2024 die Baker Tilly GmbH \& Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf („Baker Tilly"), bestimmt. Die Bestellung umfasst auch die Bestellung zum Abschlussprüfer des Konzernabschlusses für das am 30.09.2024 endende Geschäftsjahr. Als für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer unterzeichnet seit dem Geschäftsjahr 2021/22 Herr Andreas Weissinger, Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer und als Wirtschaftsprüferin seit dem Geschäftsjahr 2022/23 Frau Marina Stumpp, M. Sc., Wirtschaftsprüferin. Baker Tilly hat den vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis 30.09.2024 und den Lagebericht der BRAIN Biotech AG sowie den Vergütungsbericht nach § 162 AktG geprüft. Der Abschlussprüfer Baker Tilly erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Konzernabschluss der BRAIN Biotech AG für das Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis 30.09.2024 und der Konzernlagebericht wurden gemäß § 315e HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Sowohl der

Konzernabschluss als auch der Konzernlagebericht erhielten ebenfalls einen uneingeschränkten Be stätigungsvermerk. Der Vergütungsbericht erhielt einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk für dessen formelle Prüfung. Der Abschlussprüfer hat ferner festgestellt, dass der Vorstand ein angemessenes Informa-tions- und Überwachungssystem eingerichtet hat, das in seiner Konzeption und Handhabung geeignet ist, die Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.

PRÜFUNG DURCH DEN AUFSICHTSRAT

Die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte wurden in den Sitzungen des Prüfungsausschusses am 17.12.2024 und am 07.01.2025 sowie in der Sitzung des Aufsichtsrats am 14.01.2025 umfassend diskutiert. Der Abschlussprüfer Baker Tilly berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Er informierte ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagement bezogen auf den Rechnungslegungsprozess und stand für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Über die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses durch den Prüfungsausschuss hat die Aufsichtsratsvorsitzende in der Plenumssitzung ausführlich berichtet. Nach eingehender Prüfung und Diskussion des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des Lageberichts erhob der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen die vorgelegten Unterlagen. Der Aufsichtsrat folgte daher der Empfehlung des Prüfungsausschusses und stimmte dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu. Der Aufsichtsrat hat sodann durch Beschluss vom 14.01.2025 den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der BRAIN Biotech AG für das Geschäftsjahr 2023/24 gebilligt. Der Jahresabschluss der BRAIN Biotech AG ist somit festgestellt.

BERICHTERSTATTUNG ÜBER DIE PRÜFUNG DES ABHÄNGIGKEITSBERICHTS NACH § 314 AKTG

Der Aufsichtsrat hat ferner den vom Vorstand aufgestellten Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 Abs. 1 AktG für den Zeitraum der Abhängigkeit vom 01.10.2023 bis 30.09.2024 („Abhängigkeitsbericht") geprüft und mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer, der auch Prüfer des Abhängigkeitsberichts ist, umfassend erörtert.

Der Abschlussprüfer hat über die wesentlichen Punkte seiner Prüfung ausführlich berichtet. Dabei hat sich der Aufsichtsrat eingehend mit dem Bericht über die Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer befasst. Die Erörterung hat keine Anhaltspunkte für Einwendungen ergeben.

Der Abschlussprüfer hat folgenden Bestätigungsvermerk zum Abhängigkeitsbericht erteilt:
„Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

  1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
  2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war,

  3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."

Nach dem abschließenden Ergebnis der umfassenden Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Aufsichtsrat erklärt der Aufsichtsrat, dass Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Schlusserklärung nach § 312 Abs. 3 S. 1 AktG) nicht zu erheben sind (§ 314 Abs. 3 AktG).

DANK DES AUFSICHTSRATS

Persönlich und im Namen des Aufsichtsrats danken wir den Vorstandsmitgliedern sowie allen Mitarbeitenden der BRAIN Biotech Gruppe für ihr Engagement und ihren wiederholt herausragenden persönlichen Einsatz im Geschäftsjahr 2023/24. Wir freuen uns darauf, mit Ihnen gemeinsam den Weg eines profitablen Wachstums weiter konsequent vorantreiben zu können.

Zwingenberg, 14.01.2025

BRAIN Biotech AG
Der Aufsichtsrat

Dr. Michael Majerus
Aufsichtsratsvorsitzender

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

DIE MITGLIEDER UND AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS

Weitere Mandate in Leitungs- und Kontrollgremien 2023/24
Dr. Michael Majerus
Vorsitzender
seit 08.03.2023
Mitglied seit 07.03.2019
Emaannt bis zur HV 2027
- Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Team Neusta AG, Bremen
Dr. Anna C. Eichhorn
Stellvertretende Vorsitzende seit 23.02.2020
Mitglied seit 09.03.2017
Emannt bis zur HV 2025
- Vorstand (CEO) der humatrix AG, Pfungstadt
- Vorstand (stellv. Vorsitzende) der Initiative Gesundheitswirtschaft-rhein-main e. V.
- Mitglied des Aufsichtsrats der Frankfurter Innovationszentrum Biotechnologie GmbH, Frankfurt am Main
- Vorstand House of Pharma \& Healthcare e. V., Frankfurt am Main
Stephen Catling
Aufsichtsratsmitglied
Mitglied seit 14.10.2020
Emannt bis zur HV 2025
- Vorsitzender des Verwaltungsrats der Cambridgeshire Community Foundation, Vereinigtes Königreich
- Vorsitzender des Verwaltungsrats der Condimentum UK Ltd
- Vorsitzender des Verwaltungsrats von Arborea UK/Portugal
- Nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied von Oceanium Ltd UK
Dr. Florian Schnabel
Aufsichtsratsmitglied
Mitglied seit 08.03.2023
Emannt bis zur HV 2027
- Geschäftsführer der MP Beteiligungs-GmbH, Kaiserslautern
- Geschäftsführer der BSN GmbH, Kaiserslautern
Prof. Dr. Wiltrud Treffenfeldt
Aufsichtsratsmitglied
Mitglied seit 14.10.2020
Emannt bis zur HV 2025, ausgeschieden zum 03.10.2024
- Mitglied des Aufsichtsrats der ProBioGen AG, Berlin
- Mitglied Kuratorium des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung ISI, Karlsruhe
- Mitglied Kuratorium des Fraunhofer-Instituts für Grenzflächen- und Bioverfahrenstechnik IGB, Stuttgart
Christine Uekert
Aufsichtsratsmitglied
Mitglied seit 08.03.2023
Emannt bis zur HV 2027
- Geschäftsführerin nSight Consulting GmbH, Berlin
- Geschäftsführerin der Evolve Partners - Biofin Consulting GmbH, Berlin
Prüfungsausschuss Nominierungsausschuss Personalausschuss
Christine Uekert Dr. Anna C. Eichhorn Dr. Michael Majerus
Vorsitzende Vorsitzende Vorsitzender
Dr. Michael Majerus Dr. Georg Kellinghusen Prof. Dr. Wiltrud Treffenfeldt
Mitglied Mitglied Mitglied
Dr. Florian Schnabel Stephen Catling
Mitglied Mitglied

Die Empfehlung zur Unabhängigkeit der Ausschussvorsitzenden nach dem DCGK Ziffer C. 10 ist nach Auffassung der Gesellschaft erfüllt. Im Übrigen sind die Empfehlungen des aktuellen DCGK aus den Ziffern C.6, C. 7 und C. 9 nach Auffassung der Gesellschaft erfüllt.

Erklärung zur Unternehmensführung

Vorstand und Aufsichtsrat der BRAIN Biotech AG (nachfolgend auch „Gesellschaft" genannt) richten ihr Handeln unter Beachtung ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung auf einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg aus. Transparenz, Verantwortung und Nachhaltigkeit sind Leitwerte ihres Handelns. Diese Erklärung fasst die Erklärung zur Unternehmensführung der BRAIN Biotech AG gemäß § 289f HGB und die Konzernerklärung zur Unternehmensführung für die BRAIN Biotech Gruppe gemäß § 315d HGB zusammen. Sie umfasst die Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Zusammensetzung von deren Ausschüssen.

Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der BRAIN Biotech AG nach § 161 Abs. 1 Satz 1 AktG zum Deutschen Corporate-Governance-Kodex (DCGK)

Vorstand und Aufsichtsrat der BRAIN Biotech AG erklären, dass die BRAIN Biotech AG seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 18. Dezember 2023 den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate-GovernanceKodex" in der Fassung vom 27. Juni 2022 („DCGK") mit folgenden Ausnahmen entsprochen hat und künftig entsprechen wird.
F.2: Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sollen binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein.

Erläuterung zu F.2: Aufgrund der zusätzlichen Rechnungslegungsanforderungen als gelistetes Unternehmen dauerte und dauert die Abschlussprüfung länger als 90 Tage, sodass die testierten Zahlen mit dem Geschäftsbericht nicht innerhalb von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, sondern erst nach Ablauf der 90 Tage veröffentlicht werden konnten. Dies wird voraussichtlich auch bei zukünftigen Konzernjahresabschlüssen der Fall sein. Die Offenlegung aller unterjährigen Finanzinformationen erfolgt regelmäßig innerhalb von zwei Monaten. Vorstand und Aufsichtsrat erachten dies als angemessen.

Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie verpflichtender unterjähriger Finanzinformationen innerhalb kürzerer Fristen würde, auch angesichts verschiedener nicht börsennotierter Tochter- und Beteiligungsgesellschaften im Ausland, den Einsatz erheblicher finanzieller und personeller Ressourcen erfordern, die für eine Gesellschaft von der Größe der BRAIN Biotech AG in keinem angemessenen Verhältnis zum Informationsbedürfnis der Aktionäre stehen. Daher werden die im Corporate-Governance-Kodex geforderten Fristen nicht eingehalten.

Die BRAIN Biotech AG hält sich in Bezug auf die Veröffentlichung von Jahresberichten und Zwischenberichten an die gesetzlichen Vorschriften sowie die Vorgaben der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse für den Prime Standard.

Zwingenberg, Dezember 2024

Für den Aufsichtsrat der BRAIN Biotech AG:
Dr. Michael Majerus, Aufsichtsratsvorsitzender

Für den Vorstand der BRAIN Biotech AG:
Adriaan Moelker, Vorstandsvorsitzender

Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

CORPORATE GOVERNANCE BEI DER BRAIN BIOTECH AG

Die gesamte Unternehmensstruktur ist auf eine verantwortungsvolle, transparente und effiziente Führung und Kontrolle des Unternehmens ausgerichtet. Die Gesellschaft unterstützt daher auch die Zielsetzungen und Grundsätze des Deutschen Corporate-Governance-Kodexes (DCGK). Vorstand und Aufsichtsrat sowie die weiteren Führungsebenen und Mitarbeitende sind verpflichtet, sich an diese Grundsätze einer verantwortungsvollen Unternehmensführung zu halten. Für die Einhaltung der Corporate-Governance-Grundsätze im Unternehmen ist der Vorstand verantwortlich.

Die BRAIN Biotech AG hat mit Blick auf ihre aktuelle Unternehmensgröße Compliance-Strukturen etabliert und wird diese angesichts wachsender Anforderungen aus dem regulatorischen Umfeld und mit Blick auf die Unternehmensentwicklung stetig weiterentwickeln.

Als Teil der Compliance-Struktur ist eine Hinweisgeberstelle für Hinweise auf ein mögliches Fehlverhalten durch eigene Mitarbeitende eingerichtet. Die Mitarbeitenden können diese Hinweisgeberstelle anonymisiert oder offen auf ein mögliches Fehlverhalten hinweisen. Zur Wahrung der Anonymität wird ein Hinweisgebersystem eines externen Anbieters eingesetzt. Die Hinweise werden, je nachdem um welche Unternehmensbereiche es sich handelt, nach einer ersten Einordnung durch die Hinweisgeberstelle an den Vorstand und/oder den Aufsichtsrat zur Veranlassung von Abhilfemaßnahmen im Fall eines tatsächlichen Fehlverhaltens weitergeleitet oder, soweit kein Fehlverhalten vorliegt, nach Prüfung bei der Hinweisgeberstelle verwahrt.

Die BRAIN Biotech AG hat sich des Weiteren dazu entschieden, die erweiterte Geschäftsführung ihrer Tochtergesellschaften zur Einhaltung von Closed Periods mindestens 30 Tage vor der Veröffentlichung von Geschäftszahlen zu verpflichten. Dies ermöglicht eine effiziente sowie transparente Kommunikation mit den jeweiligen Geschäftsführungen in den Zeiträumen vor der Veröffentlichung von Geschäftszahlen und gewährleistet, dass für die eingebundenen Personen übereinstimmende Governance-Regeln gelten.

Gegenstand der BRAIN Biotech AG und der BRAIN Biotech Gruppe bilden die Identifizierung, Erforschung, Entwicklung, Herstellung und Vermarktung biologischer, biochemischer und biotechnologischer Verfahren und Produkte, insbesondere von Enzymen, Biokatalysatoren, Mikroorganismen und anderen bioaktiven Naturstoffen für die Herstellung von Nahrungsund Futtermitteln, Kosmetika und Medizinprodukten, für industrielle Anwendungen in Chemieunternehmen, für die Abfallund Schadstoffbeseitigung sowie für die Energie- und Rohstoffgewinnung, einschließlich der Entwicklung, Herstellung und Vermarktung solcher Verfahren und Produkte, die bioaktive Bestandteile enthalten, auf biotechnischen Mechanismen basieren, bioaktive Wirkungen entfalten oder biotechnologische Anwendungen ermöglichen. Innerhalb der BRAIN Biotech Gruppe werden zudem Leistungen für die pharmazeutische Industrie angeboten.

Die Gesellschaft beachtet sämtliche gesetzlichen Anforderungen an die Unternehmensführung und auch die Empfehlungen des Deutschen Corporate-Governance-Kodexes (DCGK) - mit den in der Entsprechenserklärung genannten und begründeten Ausnahmen.

Im Hinblick auf die Anregungen des DCGK beabsichtigt die Gesellschaft, diese zukünftig ebenfalls zu befolgen.

Die Satzung der Gesellschaft ist auf der Website der Gesellschaft unter https://www.brain-biotech-group.com/de/ investoren/corporate-governance/satzung-der-brain-biotech-ag-geschaeftsordnung-des-aufsichtsrats/ stets einsehbar.

Transparenz

Die Aktien der BRAIN Biotech AG sind im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Die Gesellschaft unterliegt damit den höchsten gesetzlichen und börsenrechtlichen Transparenzvorschriften. Insbesondere berichtet die BRAIN Biotech AG über Lage und Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns in deutscher und englischer Sprache in folgender Form:

  • Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr,
  • Zwischenfinanzbericht zum ersten Halbjahr (6M) eines Geschäftsjahrs,
  • Quartalsmitteilungen zum ersten Quartal (3M) und nach neun Monaten (9M) eines Geschäftsjahrs,
  • quartalsweise telefonische Analystenkonferenzen,
  • Unternehmenspräsentationen,
  • Veröffentlichung von Unternehmens- und IR-Mitteilungen,
  • Veröffentlichung von Schwellenwertmeldungen,
  • Veröffentlichung von Ad-hoc-Meldungen,
  • Veröffentlichung von PR- und Marketing-Mitteilungen,
  • Präsentationen auf Investorenkonferenzen,
  • multimediale Formate der Investorenkommunikation,
  • Capital Markets Day,
  • ESG-Berichterstattung (ESG-Bericht und jahresaktuelles ESG-Data-Sheet).

Corporate Responsibility und ESG

Im Zuge der wachsenden Bedeutung von Corporate-Responsibility- und ESG-Themen beachten Aufsichtsrat, Vorstand und Mitarbeitende stärker denn je die sich hieraus ergebenden Aspekte. Im Jahr 2021 ist die BRAIN Biotech AG dem UN Global Compact als aktives Mitglied beigetreten. Hiermit bekennt sich die Gesellschaft nun auch formell zu den Werten der weltweit größten Initiative für gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen und verpflichtet sich damit zu zehn universellen Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Klima sowie Korruptionsprävention. Zusätzlich unterstützt die Gesellschaft den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) als Richtlinie zur nachhaltigen Unternehmensführung. Die BRAIN Biotech AG hat im Juni 2022 den ersten ESG-Bericht veröffentlicht (https://www.brain-biotech-group. com/de/nachhaltigkeit/). Für den Bericht wurden die für die BRAIN Biotech Gruppe relevanten Daten ermittelt und darauf basierend kurz- und mittelfristige Ziele erarbeitet. Diese Daten und Ziele werden nun auch innerhalb des Vorstandsvergütungssystems genutzt. Der ESG-Bericht wurde zudem vor der Veröffentlichung im Aufsichtsrat diskutiert und zustimmend begleitet. Im Vorstand ist seit dem Geschäftsjahr 2022/23 Michael Schneiders für alle ESG-Themen zuständig. Der Aufsichtsrat begleitet die nachhaltige Unternehmensführung in seiner Gesamtverantwortung. Die zweite Aktualisierung des ESG Data Sheet erfolgte im Juli 2024.

Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrats

Die BRAIN Biotech AG ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und Muttergesellschaft der BRAIN Biotech Gruppe mit Tochtergesellschaften in Deutschland, dem Vereinigten Königreich, den Niederlanden und den USA. Sie unterliegt insbesondere den Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes und besitzt auch die übliche dualistische Führungs- und Kontrollstruktur aus Vorstand und Aufsichtsrat. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten im Interesse des Unternehmens eng zusammen.

Der Aufsichtsrat berät regelmäßig den Vorstand bei der Leitung der BRAIN Biotech AG und überwacht dessen Tätigkeit. Der Vorstand bindet den Aufsichtsrat rechtzeitig in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft ein. Er stimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat ab und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung. Gemeinsames Ziel von Vorstand und Aufsichtsrat ist die erfolgreiche Umsetzung der beschlossenen Unternehmens- und Wachstumsstrategie.

Arbeitsweise des Vorstands

Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat. Er unterliegt dabei den Beschränkungen, die die Satzung oder die Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat für die Geschäftsführungsbefugnis vorgesehen haben oder die der Aufsichtsrat oder die Hauptversammlung im Rahmen ihrer Kompetenzen festlegen. Er informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend mittels ausführlicher schriftlicher und mündlicher Berichte über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements, der Nachhaltigkeit und der Compliance. Der Vorstand stellt den Jahres- und Konzernabschluss auf.

Der Vorstand besteht gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung aus einer oder mehreren Personen. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder, beruft diese ab und bestimmt die Verteilung ihrer Verantwortlichkeiten. Er kann außerdem einen Vorstandsvorsitzenden (CEO) und einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen sowie stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen.

Zusammensetzung des Vorstands

Im Geschäftsjahr 2023/2024 gehörten dem Vorstand der BRAIN Biotech AG folgende Mitglieder an.

Name Funktion Mitglied des Vorstands seit Vertragsende
Adriaan Moelker Chief Executive Officer 01.02 .2020 31.01 .2027
Michael Schneiders Chief Financial Officer 01.10 .2022 30.09 .2025

Jedes Vorstandsmitglied leitet den ihm zugewiesenen Geschäftsbereich in eigener Verantwortung; es hat dabei stets das Gesamtwohl der Gesellschaft im Auge zu behalten. Die Zuweisung der Geschäftsbereiche an die einzelnen Vorstandsmitglieder ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan, der mit Zustimmung des Aufsichtsrats aufgestellt wird und mit dessen Zustimmung jederzeit geändert werden kann.

Der Geschäftsverteilungsplan sah im Geschäftsjahr 2023/24 folgende Zuweisung vor:

Adriaan Moelker

(Chief Executive Officer - CEO)

  • Unternehmensstrategie
  • M\&A
  • Koordination der einzelnen Vorstandsbereiche und Kontakte zu den Gremien der Gesellschaft
  • Geschäftsentwicklung des Segments BioScience inkl. Akribion Genomics
  • Geschäftsentwicklung des Segments BioProducts
  • Technologiemanagement, Forschung und Entwicklung, technologische Prozessoptimierung
  • Personalwesen inkl. Arbeitssicherheit
  • strategischer Einkauf
  • Fördermittel und akademische Kooperationen
  • Produktentwicklung
  • Formulierung und Anwendungstechnik
  • Qualitätssicherung
  • Produktion, Scale-up
  • Innovationsmanagement
  • Registrierung und Zulassung
  • Patentstrategie

Michael Schneiders

(Chief Financial Officer - CFO)

  • Beteiligungsmanagement
  • Corporate Finance
  • Finanzkommunikation/IR
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Corporate Communications)
  • Corporate Responsibility und ESG
  • Accounting und Controlling
  • Compliance
  • Risikomanagement
  • Recht, Administration und Organisation, Konzernrevision
  • IT, Digitalisierung
  • Projekt: Ausgründung/Außenfinanzierung Akribion Genomics

Der Vorstand hat eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung für den Vorstand wurde vom Aufsichtsrat beschlossen und die Geschäftsverteilung wurde zuletzt im Dezember 2022 entsprechend dem Vorschlag des Vorstands aktualisiert. Sie sieht insbesondere Regelungen zur Arbeitsweise des Vorstands und zur Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen den Vorstandsmitgliedern sowie zur Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat vor. Sie enthält einen Katalog von Maßnahmen und Rechtsgeschäften, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen.

Der Personalausschuss des Aufsichtsrats übernimmt es, langfristige Nachfolgeoptionen mit dem Vorstand zu erörtern. Vonseiten des Vorstands und des Aufsichtsrats werden dabei anhand der geplanten Entwicklung der Gesellschaft Anforderungen für die Nachfolgebesetzung abgestimmt, die für die Auswahl von Kandidaten Leitlinien vorgeben. Es wird vom Aufsichtsrat angestrebt, dass durch Mandatsverlängerung oder Neubestellungen in der Zukunft möglichst eine zeitliche Staffelung der Mandatsdauern erreicht wird, sodass nicht gleichzeitig mehrere Vorstandsmandate neu besetzt werden müssten, falls keine planmäßige Mandatsverlängerung erfolgt.

Der Aufsichtsrat hat eine Altersgrenze für Mitglieder des Vorstands von 65 Jahren beschlossen.

Angaben zu Vorstandssitzungen

Die Sitzungen des Vorstands finden nach Bedarf, üblicherweise jede dritte Woche statt. Sie müssen stattfinden, wenn das Wohl der Gesellschaft es erfordert. Die Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht das Gesetz zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt. Besteht der Vorstand aus mindestens drei Mitgliedern, ist bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorstandsvorsitzenden ausschlaggebend.

Zusammenarbeit mit Tochtergesellschaften

Zwischen dem Vorstand der BRAIN Biotech AG und den Geschäftsführungen der Tochtergesellschaften finden mindestens quartalsweise persönliche Treffen oder Videokonferenzen statt, die den Geschäftsverlauf und die bevorstehenden Entwicklungen bei den Tochtergesellschaften erörtern. Die Tochtergesellschaften berichten monatlich an die BRAIN Biotech AG und halten bei Abweichungen von der Planung oder Prognose kurzfristig Rücksprache mit dem Vorstand. Aus dem Reporting und den Abstimmungen mit den Tochtergesellschaften berichtet der Vorstand an den Aufsichtsrat und hält gegebenenfalls mit ihm zu einzelnen Themen gesondert Rücksprache.

Mit dem Vollzug der One-BioProducts-Strategie und der sich daraus ergebenden Übertragung der Tochtergesellschaften Biosun Biochemicals Inc, WeissBioTech GmbH und der Mehrheitsbeteiligung an der Weriol Group BV (Holdinggesellschaft der Breatec BV) an die Biocatalysts Ltd. wurde zudem ein einheitliches BioProducts-Führungsteam geschaffen, das sich mindestens quartalsweise mit dem Vorstand trifft und sich mit dem Vorstand über die Entwicklung des BioProductsBereichs intensiv austauscht und berät. Dies trägt der besonderen Bedeutung des Geschäftsbereichs BioProducts für die BRAIN Biotech Gruppe Rechnung.

Vorstandsvergütung

Der Aufsichtsrat hat am 19. Januar 2023 auf Empfehlung seines Personalausschusses mehrere Änderungen an dem zuvor geltenden Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder beschlossen. Das neue Vergütungssystem wurde in der Hauptversammlung am 8. März 2023 gebilligt und ist auf der Website der Gesellschaft unter https://www.brain-biotech-group.com/ de/investoren/corporate-governance/verguetung/ zugänglich.

Mit beiden Vorstandsmitgliedern wurden Änderungsvereinbarungen zu den Vorstandsverträgen zur Anpassung dieser Verträge an dieses überarbeitete Vorstandsvergütungssystem abgeschlossen, die seit Beginn des Geschäftsjahrs 2023/24 wirksam sind.

Genaue Angaben zur Vergütungsstruktur und Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder finden sich im Vergütungsbericht nach § 162 AktG, der unter https://www.brain-biotech-group.com/de/ investoren/corporate-governance/verguetung/ abrufbar ist.

Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte

Im Geschäftsjahr 2023/24 erfolgten keine Wertpapiergeschäfte von Führungspersonen.

Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat alle Aufgaben und Rechte, die ihm durch Gesetz, Satzung oder in sonstiger Weise übertragen oder zugewiesen werden. Dies beinhaltet insbesondere die Überwachung der Geschäftsführung, die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder sowie die Änderung, die Aufhebung und die Kündigung der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand regelmäßig bei der Leitung der Gesellschaft. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft wird der Aufsichtsrat rechtzeitig eingebunden. Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Sie regelt u. a. die Arbeitsweise und die Art der Beschlussfassung im Aufsichtsrat sowie die Aufgaben der gebildeten Ausschüsse des Aufsichtsrats (Prüfungsausschuss, Personalausschuss und Nominierungsausschuss). Für die Ausschüsse wurden zusätzlich eigene Geschäftsordnungen erlassen, die deren Arbeitsweisen regeln. Sämtliche Geschäftsordnungen werden regelmäßig an etwaige Neuerungen des Deutschen Corporate-GovernanceKodexes (DCGK) angepasst.

Im Geschäftsjahr 2023/24 tagte der Aufsichtsrat in insgesamt vier Präsenzsitzungen. Im Übrigen wurden 16 Videokonferenzen vom Aufsichtsrat und den Ausschüssen sowie eine Präsenzsitzung der Ausschüsse abgehalten. Der Prüfungsausschuss kam im Geschäftsjahr 2023/24 zu einer Präsenzsitzung und vier Videokonferenzen zusammen. Der Personalausschuss hielt im Geschäftsjahr 2023/24 eine Videokonferenz ab. Der Nominierungsausschuss hielt im Geschäftsjahr 2023/24 keine Präsenzsitzung und keine Videokonferenz ab.

Der Vorstand nimmt an ordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats teil, soweit dieser dazu eingeladen ist, berichtet schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsratsvorsitzende lässt sich regelmäßig vom Vorstand über die laufenden Geschäfte informieren und leitet diese Informationen in angemessener Form an den gesamten Aufsichtsrat weiter.

Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in der Regel in Präsenzsitzungen gefasst, in denen die Aufsichtsratsmitglieder anwesend sind, oder in Videokonferenzen. Ein abwesendes Aufsichtsratsmitglied kann seine schriftliche Stimmabgabe durch ein anderes Aufsichtsratsmitglied überreichen lassen. Dies gilt auch für die Abgabe der zweiten Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden. Außerhalb von Präsenzsitzungen ist eine Beschlussfassung durch schriftliche, telegrafische, fernmündliche, fernschriftliche oder durch moderne Telekommunikationsmittel (zum Beispiel durch Telefon- oder Videokonferenzen oder per E-Mail) übermittelte Stimmabgabe zulässig, wenn sie der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder, im Falle seiner Verhinderung, dessen Stellvertreter aus besonderen Gründen anordnet. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder unter der zuletzt bekannt gegebenen Anschrift fristgerecht geladen sind und mindestens die Hälfte der Mitglieder, aus denen er insgesamt zu bestehen hat, an der Beschlussfassung teilnimmt. Ein Mitglied des Aufsichtsrats nimmt auch dann an der Beschlussfassung teil, wenn es sich in einer Abstimmung der Stimme enthält. Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht gesetzlich andere Mehrheiten vorgeschrieben sind. Dies gilt auch bei Wahlen. Bei Feststellung des Abstimmungsergebnisses werden Stimmenthaltungen nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder, im Falle seiner Verhinderung, dessen Stellvertreter, ob eine erneute Abstimmung in derselben Sitzung durchgeführt wird. Bei einer erneuten Abstimmung über denselben Gegenstand hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats zwei Stimmen; dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden steht das Zweitstimmrecht nicht zu.

Jedes Aufsichtsratsmitglied hat Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen. Nicht abschließend zählen hierzu beispielsweise mögliche Interessenkonflikte, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können. Bei wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikten hat das betreffende Aufsichtsratsmitglied sein Amt niederzulegen. Der Aufsichtsrat informiert in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung. Im Berichtszeitraum sind keine Interessenkonflikte aufgetreten.

Der Aufsichtsrat hat die letzte Selbstbeurteilung im Geschäftsjahr 2023/24 durchgeführt. Für die Durchführung der Selbstbeurteilung wurde anhand von Fragebögen die Ist-Situation aufgenommen und anschließend wurden die Ergebnisse auf der Basis der Beantwortung der Fragebögen im Aufsichtsrat diskutiert. Externe Berater waren nicht eingeschaltet. Nach Auswertung der Ergebnisse stellte der Aufsichtsrat fest, dass er seine Tätigkeit effizient ausübt. Im Rahmen der Prüfung identifizierte Verbesserungsmöglichkeiten werden für die Zukunft berücksichtigt. Der Aufsichtsrat plant die Durchführung der nächsten Selbstbeurteilung im Kalenderjahr 2026.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat der BRAIN Biotech AG aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Soweit die Hauptversammlung nicht bei der Wahl für einzelne der von ihr zu wählenden Mitglieder oder für den Gesamtaufsichtsrat einen kürzeren Zeitraum beschließt, werden die Aufsichtsratsmitglieder bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Jahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Wiederwahl ist zulässig. Mit der Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds kann gleichzeitig ein Ersatzmitglied bestellt werden, das in den Aufsichtsrat nachrückt, wenn das Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit ausscheidet, ohne dass ein Nachfolger bestellt ist. Das Amt eines in den Aufsichtsrat nachgerückten Aufsichtsratsmitglieds erlischt, sobald ein Nachfolger für das ausgeschiedene Mitglied bestellt ist, spätestens jedoch mit Ablauf der Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds.

Im Geschäftsjahr 2023/24 gehörten dem Aufsichtsrat die folgenden Personen an:

Name, Funktion Mitglied seit Ern
2023/24
Weitere Mandate in Leit
2023/24
Dr. Michael Majerus
Vorsitzender
seit 08.03.2023
07.03.2019 2026/2027 - Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der
Neusta AG, Bremen
Dr. Anna C. Eichhorn
Stellvertretende
Vorsitzende
09.03.2017 2024/25 - Vorstand (CEO) der humatrix AG, Pfungstadt
- Vorstand (Stellv. Vorsitzende) der Initiative Gesundheits-wirtschaft-rhein-main e. V.
- Mitglied des Aufsichtsrats des Frankfurter Innovationszentrum Biotechnologie GmbH, Frankfurt am Main
- Vorstand House of Pharma \& Healthcare e. V., Frankfurt am Main
Stephen Catling
Aufsichtsratsmitglied
14.02.2020 2024/25 - Vorsitzender des Verwaltungsrats der Cambridgeshire Community Foundation, Vereinigtes Königreich
- Vorsitzender des Verwaltungsrats der Condimentum UK Ltd
- Vorsitzender des Verwaltungsrats von Arbores UK/Portugal
- Nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied von Oceanium Ltd UK
Dr. Florian Schnabel
Aufsichtsratsmitglied
08.03.2023 2026/27 - Geschäftsführer der MP Beteiligungs-GmbH, Kaiserslautern
- Geschäftsführer der BSN GmbH, Kaiserslautern
Prof. Dr.
Wiltrud Treffenfeldt
Aufsichtsratsmitglied
14.02.2020 2024/25 - Mitglied des Aufsichtsrats der ProBioGen AG, Berlin
- Mitglied Kuratorium des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung ISI, Karlsruhe
- Mitglied Kuratorium des Fraunhofer-Instituts für Grenzflächen- und Bioverfahrenstechnik IGB, Stuttgart
Christine Uekert
Aufsichtsratsmitglied
08.03.2023 2026/27 - Geschäftsführerin nSight Consulting GmbH, Berlin
- Geschäftsführerin der Evolve Partners - Biofin Consulting GmbH, Berlin

Außer Dr. Florian Schnabel, der ein Geschäftsführer des Ankeraktionärs ist, sind alle Mitglieder des Aufsichtsrats unabhängig im Sinne der Ziffern C. 6 und C. 7 des DCGK. Die Empfehlung aus C. 9 des DCGK wird eingehalten.

Den Empfehlungen aus den Ziffern C. 4 und C. 5 des DCGK bezüglich der Anzahl der insgesamt gehaltenen Mandate wird von den Aufsichtsratsmitgliedern entsprochen.

Das Kompetenzprofil und die Ziele des Aufsichtsrats setzen sich wie folgt zusammen: Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass durch jeweils mindestens ein Drittel seiner Mitglied er mit hervorgehobener Expertise die Bereiche Unternehmertum/Neue Geschäftsfelder, Corporate Finance/Kapitalmarkt und der Branche abgedeckt werden sollen, und erfüllt alle selbst gestellten Anforderungen in der vorgesehenen Anzahl. Der Aufsichtsrat erachtet zudem die Gewinnung einer weiteren Person mit spezifischen Kenntnissen des für die Gesellschaft relevanten nordamerikanischen Markts als mittelfristig anzustrebendes Ziel. Die im Jahr 2022 neu festgelegte Frauenquote wird eingehalten und die zuletzt festgelegte Frauenquote wurde übertroffen.

Als Altersgrenze hat der Aufsichtsrat für neu zu bestellende Aufsichtsratsmitglieder ein Alter von 75 Jahren festgelegt. Der Aufsichtsrat strebt an, dass der Altersdurchschnitt des Gesamtgremiums bei Neubestellungen nicht weiter steigt und dass die Heterogenität des Gremiums im Hinblick auf unterschiedliche Lebensläufe nicht reduziert wird. Eine Grenze für die maximale Zugehörigkeitsdauer hat der Aufsichtsrat bisher nicht festgelegt. Der Aufsichtsrat befasst sich zudem ausführlich mit Fragen der Nachhaltigkeit und plant, diese Kompetenzen weiter zu stärken.

Dr. Michael
Majerus
Dr. Anna C.
Eichhorn
Stephen
Catling
Prof. Dr. Wiltrud
Treffenfeldt
Christine
Uekert
Dr. Florian
Schnabel
Unternehmertum
(mit hervorgehobener Expertise)
$x$ $x$ $x$
Neue Geschäftsfelder
(mit hervorgehobener Expertise)
$x$ $x$ $x$ $x$ $x$
Unternehmensfinanzierung/
Kapitalmarkt
(mit hervorgehobener Expertise)
$x$ $x$ $x$
Branche
(mit hervorgehobener Expertise)
$x$ $x$ $x$ $x$
Internationalität
(berufliche Erfahrung und/oder
Lebensmittelpunkt)
$x$ $x$ $x$ $x$ $x$ $x$
M\&A $x$ $x$ $x$ $x$ $x$
Controlling \& Risikomanagement $x$ $x$ $x$
Sachverstand auf dem Gebiet
Rechnungslegung
$x$ $x$ $x$
Kenntnisse auf dem Gebiet der
Abschlussprüfung
$x$ $x$
Nachhaltigkeit $x$ $x$

Ausschüsse

Der Vorstand der BRAIN Biotech AG hat keine Ausschüsse gebildet.

Um seine Arbeit effizient wahrzunehmen, hat der Aufsichtsrat drei Ausschüsse gebildet: einen Prüfungsausschuss, einen Personalausschuss und einen Nominierungsausschuss. Die Ausschüsse bereiten Beschlüsse des Aufsichtsrats sowie im Plenum zu behandelnde Tagesordnungspunkte vor. Die Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse jeweils in der anschließenden Sitzung. Der Aufsichtsrat kommt zudem jährlich zu einer Strategieklausur zusammen.

Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss besteht bis zum Ablauf der jeweiligen Amtsperiode aus folgenden Personen (einer Vorsitzenden sowie bis zu zwei weiteren Mitgliedern):

Name Position Unabhängigkeit
Christine Uekert Vorsitzende ja
Dr. Michael Majerus Mitglied ja
Dr. Florian Schnabel Mitglied nein

Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung, der Nachhaltigkeitsthemen sowie der Compliance. Der Prüfungsausschuss legt dem Aufsichtsrat eine begründete Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers vor, die im Falle einer Ausschreibung des Prüfungsmandats mindestens zwei Kandidaten umfasst. Der Prüfungsausschuss überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und befasst sich darüber hinaus mit den von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen, mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung.

Nach dem Aktiengesetz ( $\S \S 107$ Abs. 4, 100 Abs. 5 AktG) muss im Prüfungsausschuss mindestens ein Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügen. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses Christine Uekert verfügt über die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Aktiengesetz ( $\S \S 107$ Abs. 4, 100 Abs. 5 AktG) und zusätzlich über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Abschlussprüfung.

Darüber hinaus verfügt sie über langjährige Erfahrungen in den Bereichen Finanzen und Controlling sowie in leitenden Positionen u. a. börsennotierter Unternehmen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats Dr. Michael Majerus, ebenfalls Mitglied des Prüfungsausschusses, verfügt als ehemaliger Leiter des Rechnungswesens und als Finanzvorstand u. a. in drei börsennotierten Unternehmen über Kenntnisse auf dem Gebiet der Abschlussprüfung. Schwerpunkte seiner Kenntnisse sind Controlling und Risk Management, Corporate Finance und Kapitalmarkt sowie Rechnungslegung. Darüber hinaus verfügt er über breite Kenntnisse in Themen der Unternehmensführung, der Compliance sowie im Investor-Relations-Bereich. Dem Prüfungsausschuss gehört neben der Ausschussvorsitzenden und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats das Aufsichtsratsmitglied Dr. Florian Schnabel an.

Personalausschuss

Der Personalausschuss besteht bis zum Ablauf der jeweiligen Amtsperiode aus folgenden Personen (einem Vorsitzenden sowie bis zu zwei weiteren Mitgliedern):

Name Position
Dr. Michael Majerus Vorsitzender (unabhängig)
Prof. Dr. Wiltrud Treffenfeldt Mitglied (unabhängig)
Stephen Catling Mitglied (unabhängig)

Der Personalausschuss befasst sich im Wesentlichen mit den Personalangelegenheiten des Vorstands. Insbesondere ist er bei der Auswahl, Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern, dem Abschluss und der Ergänzung der Vorstandsverträge und Pensionsvereinbarungen, der Festlegung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands und dessen Umsetzung in den Vorstandsverträgen, der Festsetzung von Zielvorgaben hinsichtlich der variablen Vergütung, der Festsetzung und Überprüfung der Angemessenheit der Gesamtvergütung jedes einzelnen Vorstandsmitglieds sowie der Genehmigung des jährlichen Vergütungsberichts vorbereitend für den Aufsichtsrat tätig und gibt Beschlussempfehlungen ab. Außerdem kann er anstelle des Aufsichtsrats Beschlüsse zu folgenden Angelegenheiten treffen: bestimmte Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern, z. B. im Sinne des § 112 AktG, Genehmigung von Nebentätigkeiten der Vorstandsmitglieder nach § 88 AktG, insbesondere im Falle der Übernahme von Aufsichtsratsmandaten außerhalb der BRAIN Biotech Gruppe.

Nominierungsausschuss

Der Nominierungsausschuss besteht bis zum Ablauf der jeweiligen Amtsperiode aus folgenden Personen
(einer Vorsitzenden sowie bis zu zwei weiteren Mitgliedern):

Name Position
Dr. Anna C. Eichhorn Vorsitzende (unabhängig)
Dr. Michael Majerus Mitglied (unabhängig)

Der Nominierungsausschuss schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vor.

Die Ausführungen zur Arbeitsweise von Vorstand, Aufsichtsrat und Ausschüssen im Geschäftsjahr finden sich auch im Bericht des Aufsichtsrats, der im Geschäftsbericht der BRAIN Biotech AG enthalten ist.

Dialog mit Investoren

Der Aufsichtsrat hat die Anregung aus Nummer A. 6 des DCGK diskutiert und befürwortet, dass der Aufsichtsratsvorsitzende für aufsichtsratsspezifische Fragen von Investoren zur Verfügung steht. Dies wird auch vom Vorstand der BRAIN Biotech AG begrüßt.

Aufsichtsratsvergütung

Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung neben dem Ersatz seiner Auslagen eine feste jährliche Vergütung in Höhe von 30.000,00 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte und die stellvertretende Vorsitzende erhält das Eineinhalbfache dieses Betrags. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahrs angehört haben, erhalten die vorgenannte Vergütung zeitanteilig in Höhe eines Zwölftels für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit. Zusätzlich erhalten die Vorsitzenden der Ausschüsse des Aufsichtsrats eine jährliche Vergütung in Höhe von 15.000,00 € und alle Mitglieder eines Ausschusses 5.000,00 €. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jede Präsenzsitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, an der sie teilnehmen, ein Sitzungsgeld in Höhe von 2.000,00 €. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für die Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats bzw. seiner Ausschüsse, die als Videokonferenz durchgeführt wird, ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000,00 € und für die Teilnahme an einer Telefonkonferenz des Aufsichtsrats bzw. seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 500,00 €.

Die Gesellschaft hat für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D\&O-Versicherung) abgeschlossen. Für Mitglieder des Aufsichtsrats wurde kein Selbstbehalt vereinbart.

Genaue Angaben zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder finden sich im Vergütungsbericht nach § 162 AktG, der unter www.brain-biotech-group.com/de/investoren/corporate-governance/verquetung/ abrufbar ist.

Festlegung zur Förderung der Teilhabe von Frauen an Führungspositionen nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG

Der Aufsichtsrat der BRAIN Biotech AG hat in seiner Sitzung am 23.09.2016 beschlossen, dass dem Aufsichtsrat eine Frau, entsprechend einer Quote von $17 \%$, angehören soll. Die Umsetzungsfrist hierfür wurde auf den 30.06.2017 festgelegt. Durch die Wahl von Dr. Anna C. Eichhorn in den Aufsichtsrat der BRAIN Biotech AG am 09.03.2017 wurde die Zielsetzung entsprechend umgesetzt. Die Beibehaltung dieser Zielsetzung wurde in der Sitzung vom 28.09.2017 für den Zeitraum bis zum 30.06.2022 bestätigt.

Ebenfalls am 28.09.2017 hat der Aufsichtsrat für den Vorstand der BRAIN Biotech AG beschlossen, die Zielsetzung für den Frauenanteil bis zum 30.06.2022 unverändert bei $0 \%$ zu belassen.

Mit der Wiederwahl von Dr. Anna C. Eichhorn und der Wahl von Prof. Dr. Wiltrud Treffenfeldt am 10.03.2021 wurde die festgesetzte Quote für den Aufsichtsrat übertroffen.

Am 15.12.2022 hat der Aufsichtsrat die Zielsetzung für die Besetzung des Aufsichtsrats auf 33 \% erhöht mit einer Umsetzungsfrist bis zum 30.06.2027. Mit der Wahl von Christine Uekert in der Hauptversammlung am 08.03.2023 beträgt die aktuelle Quote $50 \%$.

Am selben Tag wurde die Zielsetzung für den Vorstand bei $0 \%$ belassen, mit einer Umsetzungsfrist bis zum 30.06.2027. Die Beibehaltung dieses Ziels erfolgte auf der Basis, dass die mittel- bis langfristige Planung für den Vorstand davon ausgeht, dass die im Geschäftsjahr 2022/23 im am Amt befindlichen Mitglieder des Vorstands jeweils für eine Verlängerung vorgesehen sind. Die Festlegung einer anderen Quote würde diese mittel- bis langfristige Planung infrage stellen. Im Falle der Vergrößerung des Vorstands wäre die Zielsetzung zu überprüfen wie auch im Fall, dass ein Mitglied des im Geschäftsjahr 2022/23 im Amt befindlichen Vorstands seinen Dienstvertrag nicht verlängern würde.

Der Vorstand ist derzeit ausschließlich mit Männern besetzt. Für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands hat der Vorstand der BRAIN Biotech AG eine Zielgröße für den Frauenanteil von $14 \%$ und eine Umsetzungsfrist bis zum Ablauf des 30.06.2017 beschlossen. Mit einem Wert von $14 \%$ wurde die Zielgröße am 30.06.2017 erreicht.

In der Folge hat der Vorstand der BRAIN Biotech AG die Zielgröße für den Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands auf $14 \%$ mit einer Umsetzungsfrist bis zum Ablauf des 30.09.2020 festgesetzt. Mit dem Ende der genannten Umsetzungsfrist wurde der Anteil von Frauen auf der ersten Führungsebene erreicht. Der Vorstand hat einen Frauenanteil von $20 \%$ bis zum 30.09.2025 für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands im Sinne des § 76 Abs. 4 AktG beschlossen.

Unter Berücksichtigung der in der Gesellschaft etablierten Matrixstruktur der Geschäftsleitung, insbesondere auch der Weisungs- und Berichtslinien zwischen Vorstand und nachgeordneten Ebenen, sowie der Unternehmensgröße, besteht unterhalb des Vorstands nur eine Führungsebene im Sinne des § 76 Abs. 4 AktG.

Aktionäre und Hauptversammlung

Die Aktionäre nehmen ihre Mitverwaltungs- und Kontrollrechte in der Hauptversammlung wahr, die satzungsgemäß der Vorsitzende des Aufsichtsrats leitet. Jede Aktie der BRAIN Biotech AG gewährt eine Stimme. Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst auszuüben oder es durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl bzw. einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen. Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass auch Aktionäre ohne Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung an dieser teilnehmen und ihre Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können (Online-Teilnahme) oder ihre Stimmen, ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand ist auch ermächtigt, Bestimmungen zum Umfang und zum Verfahren der Online-Teilnahme und der Briefwahl zu treffen. Dies ist in der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen. Jeder Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, dort das Wort zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten zu ergreifen und Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Die achte öffentliche ordentliche Hauptversammlung der BRAIN Biotech AG fand am 12.03.2024 in Zwingenberg zum fünften Mal als Präsenzveranstaltung statt. Die Einladung zur Hauptversammlung wurde gemäß den gesetzlichen Anforderungen fristgerecht im Bundesanzeiger bekannt gemacht und enthielt u. a. die Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung bzw. des Aufsichtsrats sowie die Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. Alle gesetzlich vorgeschriebenen Berichte und Unterlagen standen ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf den Internetseiten der BRAIN Biotech AG zur Verfügung. Direkt im Anschluss an die Hauptversammlung veröffentlichte die BRAIN Biotech AG die Präsenz und die Abstimmungsergebnisse auf ihrer Website. Bei der Hauptversammlung standen sieben von acht Tagesordnungspunkten zur Abstimmung. Bei einer Präsenz des Grundkapitals der BRAIN Biotech AG von 65,99 \% wurden alle Beschlussvorschläge angenommen.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Die ungeprüften Quartalsabschlüsse zum 31.12.2023 (3M) und 30.06.2024 (9M) sowie der ungeprüfte Halbjahresfinanzbericht (6M) zum 31.03.2024 und der Konzernabschluss zum 30.09.2024 wurden in Übereinstimmung mit § 315e Abs. 1 HGB und den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Der Einzelabschluss der BRAIN Biotech AG für das Geschäftsjahr 2023/24 wurde nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) erstellt.

Zwingenberg, Januar 2025

Vorstand und Aufsichtsrat

Unternehmen

$\rightarrow$ Über BRAIN Biotech $\qquad$ S. 35
$\rightarrow$ Wichtige Ereignisse im Geschäftsjahr 2023/24 $\qquad$ S. 38
$\rightarrow$ Warum in BRAIN Biotech investieren? $\qquad$ S. 40
$\rightarrow$ Aktie und Kapitalmarkt $\qquad$ S. 45

Über BRAIN Biotech

Wir sind Spezialist der industriellen Biotechnologie

Wir lassen uns von der Biodiversität der Natur inspirieren: von Mikroorganismen und ihren spezifischen Fähigkeiten und den Enzymen, die diesen Fähigkeiten zugrunde liegen.

Als einer der führenden Spezialisten für die Enzymentwicklung und -herstellung in Europa unterstützen wir vor allem Unternehmen aus den Branchen Lebensmittel \& Getränke, Health \& Life Science sowie Unternehmen mit umweltrelevanten Fragestellungen.

Wir erforschen, entwickeln und produzieren sowohl im Dienste unserer Kunden als auch zur Erweiterung unseres eigenen Portfolios:

  • Spezialenzyme,
  • leistungsfähige Produktionsstämme,
  • optimierte Bioprozesse zur großtechnischen Herstellung von Enzymen und Proteinen.

Von Enzymprodukten für die Herstellung von Lebensmitteln und Getränken über effiziente Fermentationsverfahren für Enzyme und andere Spezialproteine bis hin zu optimierten Starterkulturen: Unsere Lösungen bringen den Produkten und Produktionen unserer Kunden einen Mehrwert und tragen zu effizienterer Produktion und mehr Nachhaltigkeit im Unternehmen bei.

Mission

Wir stellen innovative biologische Lösungen auf der Basis von Mikroorganismen und Enzymen bereit und ermöglichen mit Spezialenzymen, leistungsfähigen Produktionsstämmen und effizienten Bioprozessen nachhaltigere Produkte und Prozesse in der Industrie. Wir konzentrieren uns auf die Bereiche Lebensmittel, Life Science und Umwelt.

Vision

Als Dienstleister und Produzent von Enzymspezialitäten streben wir eine globale Top-10-Position unter den Enzymunternehmen an.

Mit unserem integrierten Angebot zur Entwicklung und Produktion von Enzymen sind wir ein gesuchter Partner und leisten einen wichtigen Beitrag für die Bioökonomie.

Unsere maßgeschneiderten Lösungen und Produkte wirken sich positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit und die nachhaltige industrielle Produktion unserer Partner aus.

Das operative Geschäft der BRAIN Biotech Gruppe gliederte sich im Geschäftsjahr 2023/24 in die Segmente BioProducts, BioScience und BioIncubator.

Das Segment BioProducts umfasst das Produktgeschäft mit Enzymen sowie sonstigen Proteinen. Zu deren Herstellung betreiben wir Fermentationsanlagen im Vereinigten Königreich sowie Produktionsanlagen in Kontinentaleuropa und in den USA. Aktuell hält unser Produktportfolio rund 600 Produkte bereit - darunter hauptsächlich Enzymprodukte für spezielle Segmente in der Lebensmittelindustrie.

Im Segment BioScience bilden wir forschungsintensive kundenspezifische Lösungen ab. Dazu setzen wir unsere Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen in Enzymtechnologie, Stammentwicklung, Bioprozessentwicklung und Naturstoffchemie bzw. Naturstoffscreening ein.

Das Segment BioIncubator beinhaltet vielversprechende F\&E-Projekte mit hohem Wertschöpfungspotenzial. Die Entwicklungen führen wir in Eigenregie oder gemeinsam mit Partnern durch.

Im Berichtszeitraum enthielt unsere Produktpipeline folgende Entwicklungsprojekte:

BEC / BMC (G-dase E"/G-dase M")

Diese Enzyme sind eigens entwickelte, proprietäre CRISPR-Nukleasen, auf deren Basis die BRAIN Biotech AG eine Genom-Editing-Technologieplattform aufbaut. Unter anderem zielt die Entwicklung der BEC auf eine neue Art der Krebstherapie ab. Beide Nukleasen können auch zur Gen-Editierung in der industriellen Biotechnologie eingesetzt werden.

Aurase

Aurase ${ }^{\oplus}$ (Tarumase) ist ein von BRAIN Biotech entwickelter enzymatischer Wirkstoff für die Reinigung chronischer Wunden. Die mit Beteiligung der BRAIN Biotech gegründete SolasCure Ltd. arbeitet an der klinischen Entwicklung des medizinischen Wirkstoffs.

Nachdem in einer ersten Phase 2a Studie die Unbedenklichkeit der Anwendung von Tarumase als klinisch wirksames Mittel zum Débridement (Entfernen infizierten und nicht lebensfähigen Gewebes) nachgewiesen werden konnte, wird derzeit an der weiteren Produktentwicklung gearbeitet sowie eine Finanzierungsrunde für die nächsten klinischen Entwicklungsschritte vorbereitet.

Deucrictibant

Der Wirkstoff Deucrictibant (vorheriger Substanzname: PHA121), identifiziert und charakterisiert von unseren Naturstoff-Spezialisten in Potsdam und lizensiert an Pharvaris N.V. (Nasdaq-Notierung: PHVS), wird im Rahmen klinischer Studien von Pharvaris zum Arzneimittel weiterentwickelt. Am 20. September 2024 verkaufte BRAIN Biotech einen Teil der zukünftigen Lizenzeinnahmen an dem Pharmawirkstoff an Royalty Pharma, einem führenden Käufer von Lizenzgebühren für Biopharmazeutika und Innovationsfinanzierer in der biopharmazeutischen Industrie.

Durch eigene Forschung und Entwicklung erweitern wir kontinuierlich unser Portfolio um neuartige Spezialenzyme, effiziente mikrobielle Stämme und fortgeschrittene Technologien. Neue naturbasierte Substanzen erweitern unsere Substanzbibliotheken, darunter auch „Small Molecules", die als Ausgangspunkt für Screenings z. B. nach Wirkstoffkandidaten für neue pharmazeutische Anwendungen dienen.

Tochterunternehmen und Beteiligungen

Muttergesellschaft der BRAIN Biotech Gruppe ist die BRAIN Biotech AG mit Hauptsitz im südhessischen Zwingenberg, Deutschland. Die BRAIN Biotech AG ist seit dem 9. Februar 2016 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet (Börsenkürzel: BNN; Wertpapierkennnummer: ISIN DE0005203947/ WKN 520394). Die Unternehmensgruppe beschäftigte im Geschäftsjahr 2023/24 rund 325 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erzielte einen Umsatz von 54,6 Millionen Euro.

Zur BRAIN Biotech Gruppe gehörten zum Ende des Berichtsjahrs die folgenden operativen Einheiten: AnalytiCon Discovery LLC, Biocatalysts Ltd., Biocatalysts Inc., Biosun Biochemicals Inc., WeissBioTech GmbH und Breatec B.V. (62,0 \%). Die Unternehmen Biocatalysts Inc., Biosun Biochemicals Inc., WeissBioTech GmbH bzw. die Unternehmensbeteiligung an Breatec B.V. (62,0 \%) sind seit dem 1. Oktober 2023 der Biocatalysts Ltd. organisatorisch und rechtlich zugeordnet. Die AnalytiCon Discovery GmbH wurde im Juni 2024 rückwirkend zum 1. Oktober 2023 auf die BRAIN Biotech AG verschmolzen.

Die BRAIN Biotech Gruppe hält eine Minderheitsbeteiligung an der SolasCure Ltd. von 34,16 \%, die mittels der At-Equity-Konsolidierung im Konzernabschluss abgebildet ist.

Wichtige Ereignisse im Geschäftsjahr 2023/24

20. November 2023

AKRIBION GENOMICS ERHÄLT HESSISCHEN GRÜNDERPREIS

Das Akribion-Genomics-Team der BRAIN Biotech AG hat den Hessischen Gründerpreis erhalten und wurde zusätzlich als Sieger in seiner Kategorie ausgezeichnet. Die Aus-
img-3.jpeg
zeichnung erhielt das Team in der Kategorie

Innovative Geschäftsidee" für die Entdeckung und Entwicklung einer alternativen CRISPR-Cas-Nuklease, die das Start-up zu einer neuen Klasse von genetisch basierten Krebstherapien weiterentwickeln will.
$\rightarrow$ Lesen Sie mehr

16. April 2024

BRAIN BIOTECH UNTERNIMMT NÄCHSTEN SCHRITT ZUR OPTIMIERUNG DER GRUPPENSTRUKTUR

Die BRAIN Biotech Gruppe verkündet die Verschmelzung der AnalytiCon Discovery GmbH mit der BRAIN Biotech AG zur weiteren Optimierung und Vereinfachung der Gruppenstruktur. $\rightarrow$ Lesen Sie mehr
img-4.jpeg

29. Februar 2024

BRAIN BIOTECH PLATZIERT WANDELANLEIHE ÜBER EUR 5,0 MIO. ZUR FINANZIERUNG WEITERER WACHSTUMSINITIATIVEN

Der Vorstand der BRAIN Biotech AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, unter teilweiser Ausnutzung der von der ordentlichen Hauptversammlung am 8. März 2023 erteilten Ermächtigung Wandelschuldverschreibungen über einen Gesamtnennbetrag von EUR 5,0 Millionen zu begeben. $\rightarrow$ Lesen Sie mehr

28. Mai 2024

22. August 2024

INNOVATIVE TECHNOLOGIEPLATTFORM METXTRA ${ }^{\text {TM }}$ WIRD VORGESTELLT

BRAIN Biotech stellt die Technologie-Plattform MetXtra ${ }^{\text {TM }}$ vor, auf deren Basis sich einzigartige Enzyme identifizieren lassen.
$\rightarrow$ Lesen Sie mehr
img-5.jpeg

BRAIN Biotech berichtet im Rahmen der Halbjahresergebnisse 6M 2023/2024 über eine signifikante Meilensteinzahlung in Höhe von 1,5 Mio. $€$ für den erfolgreichen Entwicklungsfortschritt im aus- $=$ lizenziertem Wirkstoffprogramm mit Deucrictibant.
$\rightarrow$ Lesen Sie mehr

20. September 2024

VERKAUF DER EINNAHMEN AUS PHARMAWIRKSTOFFLIZENZ FÜR BIS ZU 128,88 MILLIONEN EURO AUS BIOINCUBATOR

BRAIN Biotech hat mit Royalty Pharma einen Vertrag über die Monetarisierung der Lizenzrechte am Wirkstoff Deucrictibant in Höhe von bis zu 128,88 Mio. EUR abgeschlossen. $\rightarrow$ Lesen Sie mehr
img-6.jpeg

Warum in BRAIN Biotech investieren?

FÜNF GUTE GRÜNDE, WARUM SICH EIN INVESTMENT IN DIE BRAIN BIOTECH AG LOHNT:

img-7.jpeg

1. Klare Strategie eines profitablen Wachstums in Spezialitätensegmenten Unser Ziel ist, eines der globalen Top-10-Enzymunternehmen zu werden.

Seit einigen Jahren befinden wir uns wieder auf einem klaren Wachstumskurs. Wir streben an, BRAIN Biotech unter den Top 10 der Enzymunternehmen am Weltmarkt zu etablieren. Wir planen, die Umsätze im Segment BRAINBiocatalysts* mittelfristig auf 100 Mio. Euro nahezu zu verdoppeln bei einer gleichzeitig steigenden Marge des adjustierten EBITDA. Wir streben innerhalb der nächsten fünf Jahre eine adjustierte EBITDA-Marge von $15 \%$ an.

Unser integriertes Produktgeschäft im Segment BRAINBiocatalysts bildet dabei das primäre Wachstumssegment der Unternehmensgruppe. Wir haben hierfür in den letzten Jahren bereits erheblich in die Ausweitung der Produktionskapazitäten an unseren Standorten investiert.

Unsere Wachstumsstrategie fokussiert sich geographisch auf Europa und Nordamerika. Wir streben sowohl organisches Wachstum als auch gezielte wertsteigernde Akquisitionen an. Wir haben einen für uns adressierbaren Zielmarkt mit strukturellem Wachstum und einem Umsatzvolumen von rund zwei Milliarden Euro identifiziert.

Nach hohen Investitionen während der vergangenen Jahre sind wir jetzt in die beschleunigte Kommerzialisierung von Projekten aus unserem BioIncubator eingetreten. Investitionen in hocheffiziente Produktionsstämme und in die eigene Genom-Editing-Technologie führen bereits heute zu steigenden Lizenzeinnahmen im Geschäft mit maßgeschneiderten Kundenlösungen.

Wir arbeiten fortwährend daran, die Unternehmen der BRAIN Biotech Gruppe noch stärker zu integrieren, vermehrt Synergien zu heben, unser Produktportfolio zu erweitern und unsere Effizienz zu stärken. Hierbei haben wir bereits in den vergangenen Jahren gute Ergebnisse erzielt und wir erwarten in der Zukunft eine Wachstumsrate des adjustierten EBITDA, die über unserem Umsatzwachstum liegt.

[^0]

2. Ein großer, wachsender und adressierbarer Markt mit ausgezeichneter Rentabilität
In unseren vier Schwerpunktbereichen haben wir hervorragende Wachstumschancen.

Als führender integrierter Anbieter von hochwertigen Enzymen für Spezialanwendungen und innovativen biotechnologischen Lösungen unterstützen wir die Industrie dabei, Produkte natürlicher und Prozesse effizienter sowie nachhaltiger zu machen. Dabei konzentrieren wir uns auf Bereiche mit strukturellem Wachstum: Ernährung, Life Science und Umwelt. Am Markt treten wir mit drei Geschäftsmodellen auf: 1) Enzymprodukte und Lebensmittelspezialitäten 2) Contract Research Organization (CRO)
3) Contract Manufacturing Organization (CMO).

[^0]: * ab 3M 2024/25 neue Segmentberichterstattung, eine Kombination aus dem ehemaligen BioProducts-Segment und den F\&E-Aktivitäten von BioScience Zwingenberg

Haupttreiber dieses strukturellen Wachstums sind eine weiterhin wachsende Weltbevölkerung mit der Notwendigkeit zunehmend Proteinquellen nichttierischen Ursprungs bereitzustellen, der allgemeine Trend zu gesünderer und naturnaher Ernährung, biotechnologisch hergestellte pharmazeutische Wirkstoffe (API) sowie die Suche nach Alternativen zu petrochemischen Prozessketten.

Unsere vier Schwerpunkte:

  1. Alternative Proteine, die tierische Proteine ersetzen: für Tierwohl, vegane Lebensmittel und eine nachhaltigere Ernährung einer wachsenden Weltbevölkerung.
  2. Biotechnologie für natürlichere und nachhaltigere Lebensmittel: für industriell hergestellte Lebensmittel ohne chemische Zusatzstoffe, mit verbessertem Geschmacksprofil, einer angenehmeren Textur oder besserer Optik.
  3. Biotechnologie für Life-Sciences-Anwendungen: Enzyme für die Herstellung von Arzneimitteln durch Biokatalyse oder für den Einsatz in der Diagnostik.
  4. Biotechnologie für den Schutz der Umwelt: für eine längere Haltbarkeit von Lebensmitteln; um Seitenströme der Nahrungsmittelindustrie nutzbar zu machen; um Produktionsausbeuten zu steigern; um Energie- und Wasserverbrauch zu reduzieren oder Abfall zu vermeiden; für Biorecycling-Verfahren.
    img-8.jpeg

3. Wachsende Nachfrage nach Anbietern integrierter biotechnologischer Lösungen

Der zunehmenden Auslagerung von F\&E-Aktivitäten zu biobasierten Produkten durch die Industrie begegnen wir mit integrierten Angeboten und Lösungen zu Forschung, Entwicklung und Produktion.

Unsere Unternehmensgruppe ist eine Innovationsschmiede, und wir arbeiten ständig daran, die Grenzen des Möglichen zu verschieben: hin zu optimierten Spezialenzymen, leistungsfähigen Produktionsorganismen sowie hocheffizienten Fermentationsprozessen.

Wir bieten einen integrierten Service für Spezialenzyme: Seit Gründung von BRAIN Biotech im Jahr 1993 haben wir uns von einem spezialisierten F\&E-Unternehmen zu einem Anbieter integrierter Lösungen entwickelt. Heute decken wir die gesamte Wertschöpfungskette von Spezialenzymen ab. Wir finden und entwickeln bis dato unentdeckte Enzyme, stellen Starterkulturen zu deren mikrobiellen Produktion bereit und entwickeln intelligente Bioprozesse für Produktionen im industriellen Maßstab. Dieser vollumfängliche Service sichert Wettbewerbsvorteile für uns und unsere Kunden.

Wir kombinieren ein breites Produktportfolio mit einem umfassenden Technologie-Portfolio: Unser Produktportfolio bietet mit rund 600 Produkten eine umfangreiche Auswahl an Enzymen und Inhaltsstoffen. Daneben bieten wir unseren Kunden maßgeschneiderte innovative Produkte oder Lösungen an. Dabei beschränken wir uns nicht, wie viele andere Biotechnologie-Unternehmen, auf einzelne Technologien und Methoden, sondern wählen sinnvoll aus unserem Tech-Portfolio aus.

Auch unser interdisziplinärer Ansatz aus verschiedenen wissenschaftlichen Fachrichtungen hilft uns, neuartige Produkte und biologische Lösungen zu entwickeln. Mit Hilfe der Bioinformatik, unserer proprietären MetXtra ${ }^{\text {® }}$-Datenbank und KI-gestützten Vorhersagemodellen treiben wir die Entdeckung und Optimierung bis dato ungenutzter Enzyme voran - im Sinne unserer Kunden, aber auch zur Erweiterung unseres eigenen Produktportfolios.

Verlässlicher und geschätzter Partner: Mit mehr als 200 erfolgreich abgeschlossenen Entwicklungsprojekten mit Industriepartnern können wir eine überzeugende Erfolgsbilanz vorweisen. Viele unserer Kunden sind wiederkehrende Kunden und spiegeln damit ihr Vertrauen in unsere Lösungskompetenz und Innovationskraft wider.

Eine gruppenübergreifende Technologieplattform speist drei attraktive Geschäftsmodelle:

  1. Produkte: Spezialenzyme, Mikroorganismen (Starterkulturen) und Inhaltsstoffe für Lebensmittel, Life Sciences und Umwelttechnik.
  2. Auftragsforschung (Contract Research Organization, CRO): Maßgeschneiderte Lösungen, von Enzym-Engineering, Produktionsstamm- und Bioprozessentwicklung bis zum Screening nach bioaktiven Substanzen.
  3. Auftragsproduktion (Contract Manufacturing Organization, CMO): Produktion von Enzymen und anderen Proteinen; Dienstleistungen mit einem Fokus auf die Life-Sciences-Industrie.

Mit diesem integrierten Ansatz unterstützen wir unsere Kunden auf dem Weg zu nachhaltigem Wachstum und verschaffen uns einen klaren Wettbewerbsvorteil.
img-9.jpeg

4. Erfolgreiche Kommerzialisierung von BRAINBioIncubator-Projekten schafft erhebliche Werte

Mit der gerade erst eingeleiteten Kommerzialisierung finanzieren wir unsere Zukunft.

Der BRAINBioIncubator verfügt über eine Pipeline mit forschungsintensiven Entwicklungsprojekten mit hohem Wertschöpfungspotential. Wir haben gerade erst begonnen, die hohen Investitionen der vergangenen Jahre in die Kommerzialisierungsphase zu überführen. Zwei Beispiele:

1) BRAIN Biotech hat mit Royalty Pharma einen Vertrag über die Monetarisierung der Lizenzrechte an dem investigativen Wirkstoff Deucrictibant in Höhe von bis zu 128,88 Mio. EUR abgeschlossen. BRAIN hat hierfür bereits eine Vorauszahlung von 18,41 Mio. EUR erhalten. Zusätzlich kann die Gesellschaft potenzielle regulatorische Meilensteinzahlungen von bis zu 18,42 Mio. EUR und zusätzliche potenzielle langfristige umsatzbezogene Meilensteine von bis zu 92,05 Mio. EUR erhalten.
2) Die BRAIN Biotech hat mit der Akribion Therapeutics GmbH einen exklusiven Technologie-Lizenzvertrag für die Genom-Editing-Nuklease G-dase E* für den Pharmabereich abgeschlossen. BRAIN Biotech erhält bis zu 92,3 Mio. EUR von Akribion an F\&E- sowie kommerziellen Meilensteinzahlungen für die Einräumung dieser exklusiven Rechte zur Nutzung im pharmazeutischen Feld. Darüber hinaus erhält BRAIN Biotech Anspruch auf Lizenzgebühren aus zukünftigen Nettoumsätzen. Die Zahlungsstruktur basiert auf dem Fortschritt in der klinischen Entwicklung sowie den zukünftigen Vermarktungserfolgen.

Unser Biolncubator beinhaltet weitere erfolgsversprechende Projekte mit hohen Wertschöpfungspotenzialen bei den Projekten BioGold aus Recyclingmaterialien, natürliche Zuckerersatzstoffe sowie enzymatische Wundreinigung mit Aurase*, entwickelt von SolasCure.

5. Unsere Produkte und Lösungen adressieren direkt mehrere UN-Nachhaltigkeitsziele

Wir entwickeln für unsere Kunden Produkte und Lösungen, die direkt sechs SDGs adressieren.

Die industrielle Biotechnologie hat sich zu einem wichtigen Treiber für Innovation und Nachhaltigkeit in der globalen Wirtschaft entwickelt. Man spricht bereits von einer nun anbrechenden „Epoche der Biologie", denn die industrielle Biotechnologie hat das Potenzial, traditionelle Industrien in nachhaltigere, umweltfreundlichere Unternehmen umzuwandeln.

Wir ermöglichen Unternehmen in den Bereichen Ernährung, Life-Sciences und Umwelt ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren, die Abhängigkeit von nicht erneuerbaren Ressourcen zu verringern und ihren Beitrag für eine nachhaltigere Weltwirtschaft zu steigern. Die Integration unserer biotechnologischen Lösungen in Herstellungsprozessen kann außerdem zu erheblichen Kosteneinsparungen und Produktivitätssteigerungen bei unseren Partnern führen.

Industrielle Biotechnologie hat mit ihrem Ziel, biologische Prozesse und Organismen zur Herstellung von Gütern und Dienstleistungen zu nutzen, in den letzten Jahren bereits ein beträchtliches Wachstum erzielt. Das Marktvolumen der Biotechnologie wurde auf 1,21 Billionen USD im Jahr 2022 geschätzt und soll von 1,38 Billionen USD im Jahr 2023 auf 3,90 Billionen USD im Jahr 2031 ansteigen, was einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 13,9 \% im Prognosezeitraum (2024 - 2031) entspricht.**

Wir entwickeln als Dienstleister Produkte und Lösungen, die direkt folgende Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen adressieren: 2, 3, 6, 9, 12 und 13.
img-10.jpeg

Unsere eigenen Entwicklungsprojekte und solche mit Partnern sowie unsere Produkte zielen auf Lösungen ab, die zu einem besseren, gesünderen und nachhaltigeren Leben führen. Einige Highlights aus den vergangenen Jahren:

  • umfangreiches Produktportfolio an Enzymen und Mikroorganismen zur Produktion mit biologischen Verfahren;
  • hocheffiziente Produktionsstämme für den Herstellungsprozess in Bioreaktoren („Biofabriken");
  • eigene gentechnische Werkzeuge zur gezielten DNA/RNA Modifikation für die Präzisionsfermentation;
  • Identifizierung und Entwicklung neuer naturbasierter Süßungsmittel, Geschmacksverstärker und Texturgeber;

  • Recycling von Gold und weiteren Edelmetallen aus Abfallströmen (Computerschrott, Schlacke und andere Abfälle mineralischen Ursprungs): biologische Extraktionsverfahren ersetzen herkömmliche chemische Verfahren;

  • Batterie-Recycling: biologische Verfahren zum Recycling von Edelmetallen und Lithium;
  • enzymatische Reinigung chronischer Wunden: schmerzhafte und stärker risikobehaftete Methoden können umgangen werden; SolasCure-Spin-out 2018 zur Durchführung klinischer Studien und des pharmazeutischen Zulassungsprozesses;
  • Prozesse der Kreislaufwirtschaft, bei der Nebenströme von Produktionen zu neuen Rohstoffen werden: $\mathrm{CO}_{2}$ als Rohstoff für Chemikalien, naturbasierte Antioxidantien oder fermentierte Nahrungsmittel.

Siehe auch: Initialer ESG- und Nachhaltigkeitsreport der BRAIN Biotech AG

  • Quelle: Global Biotechnology Market, 2024 https://www.skyquestt.com/report/biotechnology-market

Aktie und Kapitalmarkt

Kapitalmarktumfeld

Wenngleich das Kapitalmarktumfeld im Geschäftsjahr 2023/24 weiterhin von wirtschaftlicher und politischer Unsicherheit geprägt war, haben sich die Aktienmärkte in diesem Zeitraum sehr positiv entwickelt. Trotz einer in Deutschland stagnierenden und europaweit nur verhalten wachsenden Wirtschaft sowie der geopolitischen Konflikte, darunter der anhaltende Krieg in der Ukraine sowie der Terrorangriff der Hamas auf Israel, erreichten viele Leitindizes zum Jahresende 2023 neue Rekordmarken. Grund für die Jahresendrallye war insbesondere, dass die Inflation 2023 sowohl in der Eurozone als auch in den USA stetig gesunken ist und die Aktienmärkte einen neuen Zinssenkungszyklus antizipieren.

Der positive Trend an den Aktienmärkten setzte sich auch in den ersten neun Monaten des Jahres 2024 weltweit fort und führte in den ersten beiden Quartalen zu immer neuen Rekordständen bei einem Gros der Leitindizes. Kurstreibend wirkte zunächst vor allem die weiter rückläufige Inflation. Sie beflügelte die Zinssenkungsfantasien der Marktteilnehmer, die dann ab Mitte des Jahres durch konkrete Maßnahmen der Notenbanken gestützt wurden. So nahm die Europäische Zentralbank (EZB) ihren Eckzins sowohl im Juni als auch im September um jeweils 0,25 Prozent zurück und die US-Notenbank (Fed) überraschte mit einem großen Zinsschritt von 0,5 Prozent im September. Gleichzeitig gaben aber auch robuste US-Konjunkturdaten sowie gute Unternehmensergebnisse - insbesondere aus dem Technologiesektor, den Aktien weiteren Auftrieb, die dann den gesamten Markt mit nach oben gezogen haben. Dabei wurde der Optimismus der Marktteilnehmer insbesondere durch die Zukunftsfantasie rund um KI getragen. Auch wenn die Aktienmärkte dann Anfang August vor allem aufgrund eines starken Yens und der Auflösung von Carry-Trades auf Yen-Basis starke Rückschläge verzeichneten, sorgten die erwarteten und tatsächlich umgesetzten Zinssenkungen der Notenbanken weltweit rasch für eine kräftige Erholung an den Kapitalmärkten. Die wichtigsten Börsenbarometer erreichten so auch zum Ende des dritten Quartals erneut historische Höchststände.

Der deutsche Leitindex DAX ging mit 15.386,58 Punkten in das Geschäftsjahr von BRAIN Biotech und erreichte seinen Höchststand innerhalb der ersten neun Monate mit 19.491,93 Punkten am 27.09.2024. Zum Geschäftsjahresende von BRAIN Biotech notierte der DAX mit 19.324,93 Punkten (plus $26 \%$ ). Der für BRAIN Biotech wichtigere Vergleichsindex SDAX entwickelte sich im selben Zeitraum mit plus $10 \%$ ebenfalls positiv, aber deutlich schwächer als sein großer Bruder, der DAX. Der Sektor-Index Spezialchemie lag mit einem Plus von rund $24 \%$ nur leicht unter der Performance des DAX, wohingegen der NASDAQ Biotech-Index mit rund $14 \%$ weniger stark zulegte. Die BRAIN Biotech-Aktie entwickelte sich im Berichtszeitraum mit einem Minus von $50 \%$ somit deutlich schlechter als die Referenzindizes DAX und SDAX sowie der im Rahmen des SP500 Specialty Chemicals abgebildete Chemiesektor und der NASDAQ Biotech-Index.

Die BRAIN Biotech Aktie

Die BRAIN Biotech AG ist ein Wachstumsunternehmen mit Tätigkeitsschwerpunkt in der industriellen Biotechnologie. Neben dem allgemeinen Kapitalmarktumfeld, den sektorspezifischen Gegebenheiten und der Risikoneigung von Investoren sind die wesentlichen Kurstreiber der Aktie die Zukunfts- und Wachstumsaussichten der BRAIN Biotech AG. Die Aktie reagiert insbesondere mit erhöhter Volatilität auf Nachrichten über Projektfortschritte aus dem BRAIN-BioInkubator, der einige

der wesentlichen Zukunftsprojekte von BRAIN Biotech enthält. Anhaltendes organisches Wachstum, Verbesserung der Profitabilität und die erfolgreiche Integration erworbener Unternehmen sind weitere entscheidende Treiber für die Wertentwicklung der Aktie.

Im Februar 2024 hat BRAIN Biotech ihr bestehendes Finanzierungsinstrumentarium durch die Begebung einer Wandelschuldverschreibung in Höhe von 5 Mio. Euro um eine Equity-Linked-Komponente erweitert. Damit konnte die Basis für die Finanzierung von Wachstumsinitiativen und für die allgemeine Unternehmensfinanzierung ausgebaut werden.

Darüber hinaus hat BRAIN Biotech ihre Entwicklung im Bereich BioIncubator durch die Kommerzialisierung von PipelineInvestitionen stark vorangetrieben. In einem ersten Schritt erhielt die Gesellschaft im zweiten Quartal eine siginifikante Meilensteinzahlung in Höhe von 1,5 Mio. Euro vom Lizenznehmer Pharvaris für den erfolgreichen Entwicklungsfortschritt im auslizensierten Wirkstoffprogramm mit Deucrictibant (ehemals PHA 121). In einem zweiten Schritt konnte BRAIN Biotech im September 2024 mit Royalty Pharma einen Vertrag über die Monetarisierung der Lizenzrechte an dem investigativen Wirkstoff Deucrictibant in Höhe von bis zu 128,88 Mio. Euro abschliessen. Durch diese Transaktion wurden die erwarteten Barerlöse aus dem Projekt „Deucrictibant" deutlich vorgezogen, so dass die laufende Transformation von BRAIN Biotech zu einem globalen Top-Ten-Player im hochattraktiven Markt für industrielle Enzyme beschleunigt werden kann.

AKTIENKURSENTWICKLUNG ${ }^{1}$

Kurs zum Geschäfts-
jahresanfang
Kurs zum Geschäfts-
jahresschluss
Höchstkurs
Geschäftsjahr
Tiefstkurs
Geschäftsjahr
Kurs-Performance
12M
$4,24 €$ $2,12 €$ $4,45 €$ $1,45 €$ $-50,00 \%$
01.00 .2023
(02.10.2023 erster
Handelstag)
30,09.2023 04.10 .2023 12.09 .2024

[^0]
[^0]: 1 Alle Kursangaben: Referenz XETRA-Schlusskurs

Kursverlauf der BRAIN-Biotech-Aktie im Geschäftsjahr 2023/24 (indexiert)

img-11.jpeg

Aktienkennzahlen ${ }^{1}$

Aktiengattung Nennwertlose Namensaktien
Handelsplätze Alle Handelsplätze
Transparenz-Level Prime Standard
Aktienanzahl 21847495
Grundkapital 21847495 €
ISIN DE0005203947
WKN 520394
Aktienkürzel BNN
Spezialist Baader Bank AG
Designated Sponsor Baader Bank AG
Zahlstelle Bankhaus Gebr. Martin
Kurs am 30.09.2024 $2,12 €$
52-Wochen-Hoch $4,45 €$
52-Wochen-Tief $1,45 €$
Marktkapitalisierung zum 30.09.2024 ${ }^{2}$ 46 Mio. $€$
Durchschnittliches tägliches Handelsvolumen
(52 Wochen zum 30.09.2024)
11.454 Aktien (Xetra)
13.902 Aktien (Tradegate)

[^0]
[^0]: 1 Alle Kursangaben: Referenz XETRA-Schlusskurs
2 Letzter Handelstag des Geschäftsjahrs 2023/24

AKTIONÄRSSTRUKTUR

Der Streubesitz der Aktie lag zum 30.09.2024 bei 41,4 \%. Die Aktionärsstruktur der BRAIN Biotech AG stellte sich zum 30.09.2024 (bzw. Vorjahresstichtag) wie folgt dar:
img-12.jpeg

AKTIONÄRSSTRUKTUR ZUM 30.09.2024

Free Float $41,4 \%$
$\square$ MP Beteiligungs-GmbH $45,5 \%$
Founders/Management $7,5 \%$
DAH Beteiligungs-GmbH $5,6 \%$

img-13.jpeg

AKTIONÄRSSTRUKTUR ZUM 30.09.2023

Free Float $42,0 \%$
$\square$ MP Beteiligungs-GmbH $45,4 \%$
Founders/Management $6,9 \%$
DAH Beteiligungs-GmbH $5,6 \%$

ANALYSTEN

Einschätzungen und Empfehlungen zur BRAIN Biotech AG wurden von den folgenden Research-Häusern veröffentlicht (Stand 30.09.2024):

Unternehmen Analyst
Baader Helvea Equity Research Thomas Meyer
Deutsche Bank AG Jan Koch
FMR Frankfurt Main Research AG Dr. Mohamad Vaseghi
Kepler Cheuvreux Nicolas Pauillac
M.M. Warburg \& Co. Bank Dr. Christian Ehmann

FINANZKOMMUNIKATION

Die BRAIN Biotech AG notiert an der Frankfurter Wertpapierbörse im Prime-Standard-Segment des Regulierten Markts, dem Börsensegment mit den höchsten Transparenzanforderungen. Neben den entsprechenden Pflichtveröffentlichungen, einschließlich der Quartalsmitteilungen und des Halbjahresfinanzberichts, informierte BRAIN Biotech die Investoren, Analysten und sonstige interessierte Kapitalmarktteilnehmer in insgesamt zwei Ad-hoc-Mitteilungen, 14 Presse- und IR-Mitteilungen sowie Telefonkonferenzen und zahlreichen individuellen Treffen sowohl über die weitere Entwicklung des Unternehmens als auch über das globale Wachstumspotenzial der Bioökonomie. Im Rahmen von individuellen Besuchen in Zwingenberg - und der Teilnahme an einschlägigen Konferenzen wie der Frühjahrskonferenz und dem deutschen Eigenkapitalforum in Frankfurt sowie der Baader Investment Conference in München standen Vorstand und Investor Relations immer wieder für Gespräche zur Verfügung. Zentrale Themen waren die weiterhin starken Wachstumsperspektiven im Produktgeschäft, Fortschritte bei Projekten im BioIncubator sowie die von BRAIN Biotech eingeleitete Monetarisierung ihrer Investitionen aus der BioIncubator-Pipeline.

Erklärtes Ziel ist es, BRAIN Biotech mittelfristig durch eine Verdopplung des Umsatzes mit Industrieprodukten unter den Top 10 des weltweiten Enzymmarkts zu positionieren. BRAIN Biotech tritt hier als globales Multi-Nischen-Enzymunternehmen auf. Die Finanzmitteilungen und publikationen sowie alle weiteren kapitalmarktrelevanten Veröffentlichungen sind auf der Website der Gesellschaft unter www.brain-biotech-group.com/de/investoren dauerhaft verfügbar.

HAUPTVERSAMMLUNG

Am 12.03.2024 fand die achte ordentliche Hauptversammlung der BRAIN Biotech AG nach drei Jahren als virtuelle Veranstaltung wieder als Präsenzveranstaltung in der Zwingenberger Melibokushalle statt. Vom Grundkapital der BRAIN Biotech AG in Höhe von 21.847.495,00 €, eingeteilt in 21.847.495 auf den Namen lautende Stückaktien, waren dort 14.417.113 Aktien mit ebenso vielen Stimmen vertreten (inklusive Briefwahlstimmen). Je nach Tagesordnungspunkt lag die Beteiligung bei der Abstimmung zwischen 65,74 \% und 65,94 \% des Grundkapitals der BRAIN Biotech AG. Die Abstimmungsergebnisse sind im Internet unter https://www.brain-biotech-group.com/de/investoren/hauptversammlung einsehbar.

Zur Abstimmung standen die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2022/23, die Billigung zum Abschluss zweier Verträge über die Errichtung einer typischen stillen Gesellschaft zwischen der BRAIN Biotech AG und der Hessen Kapital I GmbH und eines Vertrags mit der MBG H Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH. Ferner wurde über die Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers sowie die Billigung des Vergütungsberichts abgestimmt.

Konzernlagebericht

$\rightarrow$ Grundlagen des Konzerns ..... S. 51
$\rightarrow$ Wirtschaftsbericht ..... S. 53
$\rightarrow$ Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen ..... S. 53
$\rightarrow$ Geschäftsverlauf ..... S. 53
$\rightarrow$ Ertragslage ..... S. 54
$\rightarrow$ Vermögens- und Finanzlage ..... S. 60
$\rightarrow$ Mitarbeitende ..... S. 63
$\rightarrow$ Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf ..... S. 63
$\rightarrow$ Nachtragsbericht ..... S. 65
$\rightarrow$ Prognosebericht ..... S. 66
$\rightarrow$ Risiko- und Chancenbericht ..... S. 68
$\rightarrow 1$ Risikomanagement bei der BRAIN Biotech AG ..... S. 68
$\rightarrow 2$ Risiken und Chancen ..... S. 68
$\rightarrow 3$ Gesamtbild zur Chancen- und Risikoabschätzung ..... S. 74
$\rightarrow 4$ Chancenbericht ..... S. 84
$\rightarrow$ Übernahmerelevante Angaben gem. § 315a HGB ..... S. 87
$\rightarrow$ Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB ..... S. 91

Grundlagen des Konzerns

GESCHÄFTSMODELL DES KONZERNS

Die BRAIN Biotech AG („BRAIN") ist ein europäischer Anbieter von biobasierten Produkten und Lösungen wie Enzymen und Proteinen, mikrobiellen Produktionsstämmen, Naturstoffen sowie biotechnologischen Lösungen für nachhaltigere industrielle Prozesse. Das Unternehmen konzentriert sich auf die Bereiche Ernährung, Gesundheit und Umwelt.

Der Konzern gliedert seine Geschäftstätigkeit in drei operative Segmente plus Holding: Das Segment BioProducts umfasst das Produktgeschäft mit spezialisierten Enzymen sowie sonstigen Proteinen, für deren Herstellung der Konzern Fermentationsanlagen im Vereinigten Königreich sowie Produktionsanlagen in Kontinentaleuropa und in den USA betreibt. Im Segment BioScience werden forschungsintensive kundenspezifische Lösungen auf Basis von Enzymtechnologie, Stammentwicklung, Bioprozessentwicklung und Naturstoffscreening angeboten. Im Segment BioIncubator führt das Unternehmen eigene oder mit Partnern initiierte F\&E-Projekte mit hohem Wertschöpfungspotenzial durch. Im Geschäftsjahr wurde im Segment BioScience die AnalytiCon Discovery GmbH mit Sitz in Potsdam auf die BRAIN Biotech AG in Zwingenberg verschmolzen. Durch diese rechtliche Reorganisation wird die Struktur der BRAIN Biotech Gruppe weiter optimiert und vereinfacht. Das operative Geschäft der beiden Einheiten bleibt hiervon unberührt und wird unverändert an den jeweiligen Standorten weitergeführt.

BRAIN verfügt über eine umfangreiche Forschungs- und Entwicklungsinfrastruktur am Standort Zwingenberg sowie der Zweigniederlassung mit dem Schwerpunkt Naturstoffe in Potsdam. Durch eigene F\&E-Aktivitäten erweitert die Unternehmensgruppe kontinuierlich ihr Produktportfolio im Bereich der Spezialenzyme und Small Molecules. Letztere sind Ausgangspunkt für Screenings, z. B. nach neuartigen Wirkstoffkandidaten für pharmazeutische Anwendungen. Spezielles Produktionssowie Anwendungs-Know-how und Marktzugänge bieten unsere Gesellschaften für Enzymprodukte, Mikroorganismen und bioaktive Naturstoffe: WeissBioTech GmbH (Ascheberg), Biocatalysts Ltd. (Cardiff, Vereinigtes Königreich), Biocatalysts Inc. (Chicago, Illinois, USA), Biosun Biochemicals Inc. (Tampa, Florida, USA) sowie die Weriol Group BV (Nieuwkuijk, Niederlande, nachfolgend als Breatec-Gruppe bezeichnet). Darüber hinaus soll im Rahmen der ausgegründeten SolasCure Ltd. mit Sitz in Cambridge, UK, ein Wirkstoff zur enzymatischen Wundreinigung zur Vermarktung zugelassen werden.

Ziele sind im Sinne einer „Bioökonomie" die Ablösung chemisch-industrieller Prozesse durch neuartige, ressourcenschonende biobasierte Verfahren sowie die Etablierung neuer nachhaltiger Prozesse und Produkte. Die BRAIN Biotech Gruppe setzt ebenfalls biotechnologische Verfahren in der Produktion ein.

STEUERUNGSSYSTEM

Die finanziellen Steuerungsgrößen von BRAIN sind die Umsatzerlöse und das bereinigte EBITDA ${ }^{1}$. Nach Einschätzung der Gesellschaft beschreiben die Umsatzerlöse in geeigneter Weise die gesamte wirtschaftliche Leistung des Konzerns in der jeweiligen Berichtsperiode. Das bereinigte EBITDA erscheint geeigneter als das EBITDA, um das nachhaltige Ergebnis des Konzerns widerzuspiegeln, da Sondereinflüsse herausgerechnet werden. Die Berechnung des bereinigten EBITDA erfolgt durch Eliminierung der Aufwendungen aus anteilsbasierten Vergütungen der BRAIN Biotech AG sowie Personalaufwand und sonstiger Aufwand im Zusammenhang mit der Royalty Pharma Transaktion. Im Vorjahr wurden ebenfalls Akquisitionsund Integrationskosten aus der Erweiterung der BRAIN Biotech Gruppe bereinigt.

[^0]
[^0]: 1 EBITDA = Ergebnis vor Abschreibung, Finanzergebnis und Ertragsteuern

Als nicht finanzielle Leistungsindikatoren verwendet die Gesellschaft die aus Kooperationsverträgen erreichten Meilensteine. Die Anzahl der erreichten Meilensteine ist wichtiger Ausdruck der in den strategischen Industriekooperationen erreichten technologischen Zielsetzungen und damit der technologischen Kompetenz von BRAIN. Die der Planung und Steuerung zugrundeliegenden Steuerungsgrößen werden auf der Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelt.

FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Biotechnologische Forschung und die Entwicklung biotechnologischer Verfahren und Produkte sind die Grundlage der Geschäftsaktivitäten der BRAIN Biotech AG. So hat BRAIN zum Beispiel schon 1999 proprietäre Metagenom-Technologien zur Entwicklung von Produktionsorganismen, Enzymprodukten und genetischen Bibliotheken angewandt. Heute umfasst das Portfolio von BRAIN diverse patentierte Spezialtechnologien, was sich im Patentportfolio widerspiegelt. Hier ist unter anderem die von BRAIN entwickelte Genom-Engineering-Technologie (G-Dase E und G-Dase M vormals BEC/BMC bezeichnet) zu nennen, eine molekularbiologische Technik zur zielgerichteten und präzisen Veränderung von DNA. Hierzu werden Nukleasen (spezielle Enzyme) als „Gen-Schere" eingesetzt. Des Weiteren engagiert sich BRAIN in den Bereichen Wundheilung sowie Umwelttechnik.

Hier erreichte die BRAIN Biotech AG gemeinsam mit ihren Partnern wichtige Entwicklungsfortschritte. Das Projekt „Gold from Waste Streams" wird mit einem industriellen Partner weiterentwickelt. Der an die Pharvaris auslizensierte Wirkstoff zur Behandlung des hereditären Angioödems (HAE), einer seltenen genetischen Erkrankung, zeigt weiterhin vielversprechende Fortschritte in der klinischen Entwicklung. Dieses Projekt ist für BRAIN aus ökonomischer Sicht sehr bedeutend. Zukünftig zu erwartende Lizenzzahlungen konnten bereits vorab im Rahmen eines Monetarisierungsabkommens an Royalty Pharma verkauft werden. Hierdurch flossen der Gruppe bereits 18,41 Mio. € zu. Insgesamt könnte es aus dieser Transaktion zu Zahlungen von bis zu 128,88 Mio. $€$ kommen.

Das im Eigentum von BRAIN stehende BioArchiv enthält mehr als 50.000 umfassend charakterisierte Mikroorganismen, Chassis-Mikroorganismus-Stämme zur Entwicklung von Produktionsorganismen sowie genetische Bibliotheken mit neuen Enzymen und Stoffwechselwegen. AnalytiCon Discovery, Potsdam, verfügt unter anderem über eine Sammlung aus reinen Naturstoffen sowie auf Naturstoff-Bausteinen basierenden semisynthetischen Substanzen. Diese zusammengefassten Sammlungen werden in laufenden Projekten erweitert und ermöglichen das Identifizieren bislang nicht charakterisierter Enzyme und Naturstoffe und einen neuen Zugang zu bis dato nicht kultivierbaren Mikroorganismen.

Im Geschäftsjahr 2023/24 betrugen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung 6,2 Mio. € nach 5,0 Mio. € im Geschäftsjahr 2022/23. Dies entspricht 11\% der Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2023/24 nach 9\% im vorangegangenen Geschäftsjahr. Die Investitionen für Forschung und Entwicklung beinhalten im Geschäftsjahr 2023/24 vorrangig die Aufwendungen für innovative Produktentwicklungen (beispielsweise die Investitionen in die Akribion Genomics AG im Kontext der Entwicklung einer neuen Genom-Editing-Technologie, neue Süßungsmittel oder biologische Metallgewinnungsprozesse aus Abfall- und Nebenströmen) an den Standorten Zwingenberg und Potsdam. Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen enthalten Fremdleistungen in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €).

Aktuell sind in der Gruppe 217 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 213) in Forschungs- und Entwicklungsfunktionen tätig.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das Geschäftsjahr war geprägt durch ein insgesamt herausforderndes und volatiles weltwirtschaftliches Umfeld bei gleichzeitig anhaltenden Risiken für das globale Wachstum sowie den freien Warenverkehr. Diese Entwicklungen haben auch die Rahmenbedingungen für die industrielle Biotechnologie im Geschäftsjahr 2023/24 herausfordernder gestaltet. Die Forschung und Produktinnovationen in der industriellen Biotechnologie bleiben zwar eine tragende Säule der nachhaltigen industriellen Produktion, können sich aber dem allgemeinen wirtschaftlichen Umfeld nicht völlig entziehen. Die industrielle Biotechnologie stellt Lösungen für die grundlegenden Herausforderungen bei den Themen Ernährung, Energie, Umwelt und Klima zur Verfügung. Ihr Beitrag zum übergeordneten Thema Nachhaltigkeit und deren Potenzial, die industrielle Produktion grundsätzlich neu zu gestalten, ist bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. ${ }^{2}$ Diese Entwicklungen gestaltet die BRAIN Biotech AG als innovativer Partner mit starker Lösungs- und Produktkompetenz aktiv mit.

Im Fokus der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Branche stehen neben der Substitution von Produkten auf petrochemischer Basis auch biologische Lösungen für Zuckersatzstoffe, alternative Proteinquellen und die Valorisierung von Nebenströmen aus der industriellen Produktion.

Geschäftsverlauf

Im Geschäftsjahr 2023/24 hat BRAIN eine Reihe wesentlicher Initiativen, Maßnahmen und Entwicklungen umgesetzt:

Die Entwicklung der unter dem Markennamen Akribion Genomics gebündelten Genom-Editing-Aktivitäten wurde vorrangig auf therapeutische Anwendungen, einschließlich Anwendungen in der Onkologie ausgerichtet. Die Wirkungsweise der für diesen Zweck ausgewählten Nuklease ermöglicht sowohl die gezielte Anreicherung von Zellen als auch deren Elimination durch selektive Zerstörung. Diese neuartige Wirkungsweise der Nuklease G-dase E* verspricht somit bedeutende Fortschritte für therapeutische Anwendungen, insbesondere im Bereich der Onkologie.

Unsere Drei-Säulen-Berichtsstruktur verschafft den Aktionären eine erhöhte Transparenz und Sichtbarkeit der operativen Entwicklung der Gruppe in den Segmenten BioProducts, BioScience und BioIncubator. Das Segment BioScience umfasst die Aktivitäten für maßgeschneiderte Kundenlösungen in der Auftragsforschung. Das Segment BioProducts bündelt alle produktbezogenen Aktivitäten des Konzerns für die anwendungsbezogene Fermentation und die Formulierung mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Getränke. Dazu gehören auch die großtechnischen Fermentationskapazitäten der Tochtergesellschaft Biocatalysts. Der BioIncubator umfasst die wegweisenden Forschungsprojekte sowie die Produktpipeline, einschließlich Akribion Genomics, der BRAIN Biotech AG.

Das Segment BioProducts unter Leitung der Biocatalysts bildet den Kern der ehrgeizigen Wachstumsstrategie der Unternehmensgruppe zur Bildung eines globalen Multi-Spezialitäten-Enzym-Unternehmens.

[^0]
[^0]: 2 EY Biotech Report 2023

Umsatzseitig wurden im Geschäftsjahr 2023/24 in den strategischen Industriekooperationen sieben Meilensteine erreicht (Vorjahr: vier). Die erreichten Meilensteine betreffen unterschiedliche Kooperationspartner und liegen in der Prognose des Vorjahrs.

Ertragslage

AUSZUG AUS DER GESAMTERGEBNISRECHNUNG

in Tsd. $€$ 2023/24 2022/23
Umsatzerlöse 54.631 55.335
Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen 868 890
Bestandsveränderung $-433$ 144
Sonstige Erträge 453 771
Gesamtleistung 55.520 57.140
EBITDA $-4.029$ $-826$
Bereinigtes EBITDA $-420$ 402
EBIT $-8.852$ $-5.480$
Finanzergebnis $-2.137$ $-2.010$
Verlust der Periode vor Steuern $-10.990$ $-7.489$
Verlust der Periode $-11.100$ $-8.114$
Ergebnis je Aktie (in €) $-0,51$ $-0,38$

Die Umsatzerlöse der BRAIN Biotech Gruppe betrugen im Geschäftsjahr 2023/24 54,6 Mio. €. Gegenüber dem Vorjahr (55,3 Mio. €) war dies ein Rückgang von 1,3\%. Maßgeblich hierfür war ein Umsatzrückgang im Segment BioScience. Das Produktgeschäft konnte dagegen mit einer Steigerung von 0,2\% gegenüber dem Vorjahr leicht zulegen.

Die regionalen Schwerpunkte der Umsatzerlöse lagen in den USA (ca. 25\%, Vorjahr: ca. 28\%), in den Niederlanden (ca. 21\%, Vorjahr: ca. 19\%), im Inland (ca. 12\%, Vorjahr: ca. 10\% der Gesamtumsatzerlöse), im Vereinigten Königreich (ca. 7\%, Vorjahr: ca. 9\%) sowie in Frankreich (ca. 5\%, Vorjahr: ca. 5\%). Die Umsätze im Inland sind auf 6,7 Mio. € (Vorjahr: 5,7 Mio. €). Die internationalen Umsätze sind im Vergleich zum Vorjahr auf 48,0 Mio. € (Vorjahr: 49,7 Mio. €) gesunken.

Die Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen blieben mit 0,9 Mio. $€$ konstant gegenüber dem Vorjahr.

Die Bestandsveränderungen betrugen -0,4 Mio. $€$ und fielen damit deutlich niedriger aus als im Vorjahr (0,1 Mio. €). Im Segment BioScience hat sich die Bestandsveränderung von 0,3 Mio. $€$ im Vorjahr auf -0,3 Mio. $€$ verringert. Die Bestandsveränderungen im Segment BioProducts blieb dagegen mit -0,2 Mio. $€$ gleich zum Vorjahr.

Die sonstigen Erträge sanken im Vergleich zum Vorjahr von 0,8 Mio. $€$ auf 0,5 Mio. $€$.

Die aus den oben genannten Entwicklungen resultierende Gesamtleistung lag mit 55,5 Mio. $€$ um 2,8\% unter dem Vorjahr (57) Mio. $€$ ).

Der Materialaufwand ist von 25,4 Mio. $€$ um 5,9\% auf 23,9 Mio. $€$ gesunken. Die Materialaufwandsquote im Verhältnis zum Umsatz konnte von $45,8 \%$ auf $43,7 \%$ deutlich verbessert werden. Die Ausgaben für Fremdleistungen in der BRAIN Biotech Gruppe konnten von 1,0 Mio. $€$ auf 0,5 Mio. $€$ gemindert werden. Die Fremdleistungen wurden im Wesentlichen von Universitäten, Unternehmen mit spezieller Produktionsexpertise und anderen Technologieunternehmen bezogen. Die Höhe der extern bezogenen Dienstleistungen schwankt abhängig vom jeweiligen Projektbedarf und der internen Kapazitätsauslastung.

Der absolute Personalaufwand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr von 22,0 Mio. $€$ um 14,1\% auf 25,1 Mio. $€$. Innerhalb des Personalaufwand sind Einmal-Effekte im Zusammenhang mit der Royalty Pharma Transaktion in Höhe von 2,5 Mio. $€$ verbucht. Berücksichtigt man diesen Effekt nicht, ergibt sich eine Steigerung von 2,9\% gegenüber dem Vorjahr, die auf Neueinstellung von Produktionspersonal sowie höheren Aufwendungen aus anteilsbasierter Vergütung zurückzuführen ist.

Die sonstigen Aufwendungen lagen mit 10,6 Mio. $€$ auf dem Vorjahresniveau in Höhe von 10,6 Mio. $€$. Inflationäre Tendenzen konnten durch stringentes Projektcontrolling und konsequentes Kostenmanagement größtenteils ausgeglichen werden.

Zusammenfassend führten die vorstehend erläuterten Effekte zu einem um 3,2 Mio. $€$ verschlechterten EBITDA in Höhe von $-4,0$ Mio. $€$

Das EBITDA war, wie auch im Vorjahr von verschiedenen nicht operativen Effekten beeinflusst, die bereinigt wurden. Hierzu zählen Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungsprogramme sowie Personalaufwand und sonstiger Aufwand im Zusammenhang mit der Royalty Pharma Transaktion. Im Vorjahr wurden zusätzlich Akquisitions- und Integrationskosten bereinigt.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat sich das bereinigte EBITDA von 0,4 Mio. $€$ auf -0,4 Mio. $€$ verschlechtert.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Überleitung des ausgewiesenen EBITDA zum bereinigten EBITDA:

in Tsd. $€$ 2023/24 2022/23
EBITDA, darin enthalten: $-4.029$ $-826$
Personalaufwand im Zusammenhang mit Royalty Pharma Transaktionskosten $-2.467$ 0
Sonstiger betrieblicher Aufwand im Zusammenhang mit Royalty Pharma Transaktionskosten $-248$ 0
Personalaufwand aus anteilsbasierten Vergütungskomponenten $-894$ $-714$
Personalaufwand im Zusammenhang mit M\&A Transaktionen und der Integration erworbener Unternehmen 0 $-234$
Sonstiger betrieblicher Aufwand im Zusammenhang mit M\&A Transaktionen und der Integration erworbener Unternehmen 0 $-279$
Bereinigtes EBITDA $-420$ 402

Die Abschreibungen haben sich von -4,7 Mio. $€$ im Vorjahr auf -4,8 Mio. $€$ verändert.

Das führt zu einem EBIT in Höhe von -8,9 Mio. $€$ im Vergleich zum Vorjahr von -5,5 Mio. $€$.

Das Finanzergebnis verschlechterte sich von -2,0 Mio. $€$ auf -2,1 Mio. $€$. Innerhalb des Finanzergebnis sind die Finanzaufwendungen durch gestiegene Fremdkapitalaufnahme gestiegen. Die Finanzerträge beinhalten u. a. einen Ertrag aus der Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Put-Optionsrechten in Höhe von 0,2 Mio. $€$. Gegenüber dem Vorjahr sanken die Finanzerträge jedoch von 0,8 Mio. $€$ auf 0,4 Mio. $€$. Das Ergebnis aus at-Equity bewerteten Gesellschaften konnte von -1,5 Mio. $€$ auf -0,5 Mio. $€$ verbessert werden. Hier spiegelt sich ein niedrigerer Verlust der SolasCure Ltd. wider.

Das Ergebnis vor Steuern verschlechterte sich in der Folge von -7,5 Mio. $€$ auf -11,0 Mio. $€$.

Unter Berücksichtigung von Steuern verbleibt ein Ergebnis nach Steuern von -11,1 Mio. $€$ (Vorjahr -8,1 Mio. $€$ ). Davon entfallen -11,1 Mio. $€$ auf die Aktionäre der BRAIN Biotech AG.

Insgesamt lag die Entwicklung des Umsatzes sowie des bereinigten EBITDA nicht im Rahmen unserer ursprünglichen Prognose (siehe auch im Detail hierzu den Prognosebericht dieses Konzernlageberichts).

Die Geschäftssegmente haben sich wie folgt entwickelt:

In der Segmentierung haben sich gegenüber dem Konzernabschluss zum 30. September 2023 keine Veränderungen ergeben.

ANTEIL DER SEGMENTE AN DEN UMSATZERLÖSEN

2023/24 2022/23
BioProducts $78 \%$ $77 \%$
BioScience $19 \%$ $22 \%$
BioIncubator $3 \%$ $1 \%$

BioProducts-Segment

Das BioProducts Segment umfasst im Wesentlichen das industriell skalierbare Produktgeschäft des Konzerns.

in Tsd. $€$ 2023/24 2022/23
Umsatzerlöse 42.567 42.492
Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen 68 149
Bestandsveränderung $-150$ $-170$
Sonstige Erträge 101 320
Gesamtleistung 42.586 42.791
Materialaufwand $-22.160$ $-22.761$
Personalaufwand $-8.994$ $-8.648$
Sonstige Aufwendungen $-6.124$ $-6.203$
EBITDA 5.309 5.178
Bereinigtes EBITDA 5.309 5.485
Abschreibungen $-3.594$ $-3.256$
EBIT 1.715 1.922

Die Umsatzerlöse des BioProducts-Segments sind von 42,5 Mio. $€$ auf 42,6 Mio. $€$ leicht angestiegen. Die Umsatzentwicklung im Segment lag unter unserer ursprünglichen Prognose. Neben einem insgesamt schwächeren wirtschaftlichen Umfeld und dem Abbau von Lagerbeständen bei Kunden kam es auch zu Verzögerungen bei der Inbetriebnahme des zweiten Großfermenters in Großbritannien.

Im Wesentlichen durch niedrigere sonstige Erträge fiel die Gesamtleistung des Segments um 0,5\% von 42,8 Mio. $€$ im Vorjahr auf 42,6 Mio. $€$.

Das bereinigte EBITDA des Segments sank von 5,5 Mio. $€$ auf 5,3 Mio. $€$. Das industriell skalierte Segment zeigt weiterhin eine starke Profitabilität. Die geringere Umsatzdynamik im Segment hat allerdings zu einer unter der ursprünglichen Prognose liegenden bereinigten EBITDA-Dynamik geführt.

BioScience-Segment

Das BioScience-Segment beinhaltet im Wesentlichen das Forschungs- und Entwicklungsgeschäft mit Industriepartnern sowie die eigene Forschung und Entwicklung.

in Tsd. $€$ 2023/24 2022/23
Umsatzerlöse 10.694 12.306
Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen 406 374
Bestandsveränderung $-283$ 314
Sonstige Erträge 421 460
Gesamtleistung 11.238 13.454
Materialaufwand $-1.486$ $-2.102$
Personalaufwand $-8.051$ $-8.626$
Sonstige Aufwendungen $-2.167$ $-2.283$
EBITDA $-466$ 443
Bereinigtes EBITDA $-172$ 768
Abschreibungen $-1.229$ $-1.397$
EBIT $-1.694$ $-954$

Im Segment BioScience sind die Umsatzerlöse von 12,3 Mio. $€$ um 13,1\% auf 10,7 Mio. $€$ gesunken. Dies ist auf Projektverzögerungen im Kooperationsgeschäft in einem sich abschwächenden wirtschaftlichen Umfeld in der Auftragsforschung zurückzuführen. Die Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderung betrugen 0,4 Mio. $€$ und sind damit auf dem Niveau des Vorjahrs. Insgesamt ging die Gesamtleistung auf 11,2 Mio. $€$ zurück.

Das bereinigte EBITDA ging von 0,8 Mio. $€$ auf $-0,2$ Mio. $€$ zurück, was im Wesentlichen auf den Umsatzrückgang zurückzuführen ist. Durch ein weiterhin striktes Projektcontrolling und eine insgesamt gute Kostenkontrolle konnte der Umsatzrückgang jedoch teilweise kompensiert werden. Trotzdem lagen sowohl die Umsatzentwicklung als auch das bereinigte EBITDA unter unseren ursprünglichen Prognosen.

BioIncubator-Segment

Das Segment BioIncubator beinhaltet die F\&E-Pipeline sowie eigene oder mit Partnern initiierte F\&E-Projekte mit hohem Wertschöpfungspotenzial.

in Tsd. $€$ 2023/24 2022/23
Umsatzerlöse 1.657 576
Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen 394 368
Bestandsveränderung 0 0
Sonstige Erträge 0 0
Gesamtleistung 2.051 955
Materialaufwand $-468$ $-519$
Personalaufwand $-3.025$ $-2.417$
Sonstige Aufwendungen $-685$ $-753$
EBITDA $-2.127$ $-2.734$
Bereinigtes EBITDA $-2.127$ $-2.734$
Abschreibungen 0 0
EBIT $-2.127$ $-2.734$

Im Segment BioIncubator, konnte der Umsatz im Berichtszeitraum gegenüber dem Vorjahreszeitraum deutlich von 0,6 Mio. $€$ auf 1,7 Mio. $€$ gesteigert werden. Im zweiten Quartal des Geschäftsjahrs wurde im Projekt Deucrictibant (ehemals PHA 121) ein Meilenstein erreicht, der wesentlich zum Umsatzwachstum beitrug. Das starke Umsatzwachstum spiegelt sich auch im bereinigten EBITDA des Segments wider, das sich von -2,7 Mio. $€$ im Vorjahr auf -2,1 Mio. $€$ verbesserte. Das Segment ist weiterhin geprägt von hohen Investitionen in Höhe von insgesamt 2,6 Mio. $€$ im Bereich Genom-Editing unter dem Markennamen Akribion Genomics. Durch die erfolgreiche Realisierung einer hohen Meilensteinzahlung lag das Ergebnis sowohl umsatzseitig als auch bezogen auf das bereinigte EBITDA im Segment oberhalb unserer ursprünglichen Prognose.

Segment BRAIN Biotech Holding

Das Segment BRAIN Biotech Holding beinhaltet schwerpunktmäßig Personalaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Konzernadministration, Weiterentwicklung der BRAIN Biotech Gruppe inklusive strategischer Konzernfinanzierung, Börsennotierung und M\&A-Aktivitäten sowie im Geschäftsjahr Einmal-Aufwendungen im Zusammenhang mit der Royalty Pharma Transaktion im Kontext der strategischen Konzernfinanzierung, die in den Bereinigungen zu finden sind. Das bereinigte EBITDA des Segments betrug -3,3 Mio. $€$ und liegt damit leicht unter Vorjahresniveau, aber dennoch im Rahmen unserer ursprünglichen Prognose.

Vermögens- und Finanzlage

in Tsd. $€$ 30.09.2024 30.09.2023
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 14.185 15.215
Sachanlagen 27.855 28.720
Sonstige langfristige Vermögenswerte 1.038 1.526
43.078 45.462
Kurzfristige Vermögenswerte
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 18.249 19.946
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 238 178
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 27.171 5.352
45.658 25.476
AKTIVA 88.737 70.937
Eigenkapital 13.886 23.013
Langfristige Schulden
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 21.175 24.265
Anleihe, konvertibel 4.151 0
Finanzverbindlichkeit Royalty Pharma 18.406 0
Sonstige langfristige Schulden 6.113 6.180
49.845 30.445
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 11.888 4.741
Anleihe, konvertibel 326 0
Sonstige kurzfristige Schulden 12.792 12.738
25.006 17.479
PASSIVA 88.737 70.937

Die Veränderungen der Vermögenslage und der Kapitalstruktur im Geschäftsjahr 2023/24 sind im Wesentlichen auf das negative Jahresergebnis sowie die Royalty Pharma Transaktion zurückzuführen.

Die langfristigen Vermögenswerte verringerten sich gegenüber dem Vorjahr von 45,5 Mio. € auf 43,1 Mio. €. Ursächlich hierfür sind planmäßige Abschreibungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen sowie ein Rückgang der nach der at-Equity Methode bilanzierten Finanzanlagen.

Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich von 25,5 Mio. € auf 45,7 Mio. €. Hierzu führte insbesondere der Anstieg der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente der hauptsächlich auf die erhaltene Vorauszahlung im Zusammenhang mit der Royalty Pharma Transaktion, die ausgegebene Wandelschuldverschreibung sowie der Aufnahme von Fremdkapital zurückzuführen ist. Demgegenüber steht eine Verringerung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 9,4 Mio. $€$ auf 7,8 Mio. $€$. Dies ist vor allem auf eine erfolgreiche aktive Steuerung des Umlaufvermögens zurückzuführen. Das Eigen-

kapital verringerte sich von 23,0 Mio. € auf 13,9 Mio. €. Maßgeblich hierfür sind auf der einen Seite das negative Jahresergebnis (-1\$ Mio. €) sowie auf der anderen Seite ein Anstieg der Kapitalrücklage durch die Begebung einer Wandelschuldverschreibung in Höhe von 5,0 Mio. € aus bedingtem Kapital (hiervon rechnerischer Eigenkapitalanteil: 0,6 Mio. €) und der positiven Verbuchung der aktuellen Mitarbeiterbeteiligungsprogramme ( 0,9 Mio. €).

Am Abschlussstichtag 30. September 2024 bestanden ein genehmigtes Kapital in Höhe von 4.369.499 € und ein bedingtes Kapital in Höhe von 2.184.749 € (bedingtes Kapital zur Erfüllung von Options- bzw. Wandlungsrechten bei der Begebung von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen) bzw. von 2.184.748 € (bedingtes Kapital zur Erfüllung von Optionsrechten aus der Ausgabe von Aktienoptionen).

Die langfristigen Schulden erhöhten sich von 30,4 Mio. € im Vorjahr auf 49,8 Mio. € im aktuellen Jahr. Dies ist im Wesentlichen auf gestiegene Finanzverbindlichkeiten zurückzuführen. Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten enthalten u. a. Verbindlichkeiten aus der Royalty Pharma Transaktion (18,4 Mio. €), den Fremdkapitalanteil der ausgegebenen Wandelschuldverschreibung (4,2 Mio. €) sowie stille Beteiligungen (8,0 Mio. €).

Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten sind von 4,7 Mio. € auf 11,9 Mio. € angestiegen. Der Anstieg resultiert aus fristenkongruenten Umgliederungen aus den langfristigen Verbindlichkeiten sowie der Neuaufnahme von Darlehen. Auf der anderen Seite stehen planmäßige Tilgungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten stiegen um 2,2 Mio. € auf 5,4 Mio. €. Grund hierfür sind Zahlungsverpflichtungen aus Sondervergütungen im Zusammenhang mit der Royalty Pharma Transaktion. Die abgegrenzten Erträge gingen, aufgrund niedrigerer Anzahlungen aus Forschungs- und Entwicklungsprojekten, von 2,9 Mio. € im Vorjahr auf 0,7 Mio. € zurück. In Summe führten die beschriebenen Sachverhalte zu einem Anstieg der kurzfristigen Schulden von 17,5 Mio. € auf 25,0 Mio. €.

Das Finanzmanagement von BRAIN beinhaltet im Wesentlichen die Sicherstellung der entsprechend notwendigen Liquidität, um die Unternehmensziele zu erreichen und jederzeit die Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können. Dabei werden unterschiedliche Finanzierungsinstrumente, wie zum Beispiel Darlehen, stille Beteiligungen, Verkauf von zukünftigen Lizenzeinnahmen, Leasing oder hybride Instrumente, in Anspruch genommen.

Die Finanzverbindlichkeiten denominieren zum überwiegenden Teil in Euro und Britischen Pfund. Bei den verzinslichen Finanzverbindlichkeiten handelt es sich neben stillen Beteiligungen im Wesentlichen um Darlehen von Finanzinstituten mit einer festen Verzinsung mit einem Nominalzinssatz zwischen $1,15 \%$ und 7,87\% sowie Verbindlichkeiten für den potenziellen Erwerb von Unternehmensanteilen aus der Ausübung von Put-Optionen. Die verzinslichen Darlehen haben in Höhe von 7, Mio. € eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und in Höhe von 6,6 Mio. € von über einem Jahr.

Die Eigenkapitalquote beträgt zum Stichtag 15,6\% und lag damit unter dem Vorjahr (32,4\%). Die Fremdkapitalquote erhöhte sich im Rahmen der oben genannten Parameter von 67,6\% im Vorjahr auf 84,4\% zum 30. September 2024. Die Bilanzsumme erhöhte sich von 70,9 Mio. € zum 30. September 2023 auf 88,7 Mio. € zum 30. September 2024.

INVESTITIONEN

Schwerpunkte der Investitionen lagen im Bereich der Sachanlagen mit 1,6 Mio. $€$, was im Wesentlichen auf die Erweiterung der Produktionskapazität bei Biocatalysts im Segment BioProducts sowie Neu- und Ersatzinvestitionen von Laborgeräten zurückzuführen ist.

LIQUIDITÄT

Auszug aus der Kapitalflussrechnung

in Tsd. $€$ 2023/24 2022/23
Brutto-Cashflow $-9.024$ $-4.356$
Cashflow aus operativer Tätigkeit $-3.583$ $-4.218$
Cashflow aus der Investitionstätigkeit $-1.689$ 562
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 26.991 459
Zahlungswirksame Veränderung Finanzmittelbestand 21.718 $-3.196$

Der Brutto-Cashflow der BRAIN Biotech Gruppe verschlechterte sich im Geschäftsjahr 2023/2024 auf -9,0 Mio. $€$ im Vergleich zu -4,4 Mio. $€$ im Vorjahr.

Der Cashflow aus operativer Tätigkeit verbesserte sich dagegen im Geschäftsjahr von 4,2 Mio. $€$ auf -3,6 Mio. $€$. Ursächlich hierfür war eine Verbesserung des operativen Betriebskapitals durch vereinnahmte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie niedrigeren Vorräten. Demgegenüber stehen im Vergleich zum Vorjahr niedrigere Mittelzuflüsse aus abgegrenzten Erträgen.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt im aktuellen Geschäftsjahr -1,7 Mio. $€$ gegenüber 0,6 Mio. $€$ im Vorjahr. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit ist maßgeblich geprägt durch die Investitionen in Sachanlagen in Höhe von -1,6 Mio. $€$. Das Vorjahr war durch die Einzahlung des Kaufpreises der veräußerten L. A. Schmitt GmbH (+3,0 Mio. €) positiv geprägt.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf 27,0 Mio. $€$ und reflektiert die Fremdkapitalmaßnahmen im Geschäftsjahr wie die Royalty Pharma Transaktion (18,4 Mio. €), die Begebung einer Wandelschuldverschreibung (5,0 Mio. €) sowie die Einzahlung stiller Beteiligungen (5,0 Mio. €). Planmäßige Tilgungen von Finanzverbindlichkeiten (5,5 Mio. €) stehen dem gegenüber.

Aus der Summierung der einzelnen Cashflows ergibt sich insgesamt eine Erhöhung des Zahlungsmittelbestands in Höhe von 21,7 Mio. $€$ gegenüber -3,2 Mio. $€$ im Vorjahr.

Den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zum Bilanzstichtag 30. September 2024 in Höhe von 27,1 Mio. $€$ standen kurzfristige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 11,9 Mio. $€$ und langfristige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 21,2 Mio. $€$ gegenüber. Des Weiteren besteht ein partiell ausgenutzter Darlehensrahmen in einem Umfang von 7,0 Mio. $€$,

der der Gesellschaft die Flexibilität gibt die oben genannten Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. 5,0 Mio. $€$ der Kreditlinie waren zum Stichtag ausgenutzt. Die Kreditlinie hat noch eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2025.

Beschränkungen, welche die Verfügbarkeit von flüssigen Mitteln und/oder Kapital beeinträchtigen können, liegen nach Einschätzung des Vorstands nicht vor.

Mitarbeitende

Die Anzahl der Mitarbeitenden hat sich wie folgt entwickelt:

2023/24 2022/23
Mitarbeitende gesamt, davon 307 309
Angestellte 301 301
Gewerbliche Arbeitnehmer 6 8

Des Weiteren beschäftigt der BRAIN Biotech Konzern zusätzlich Stipendiaten (4; Vorjahr: 4), Aushilfen (7; Vorjahr: 12) und Auszubildende (7; Vorjahr: 5).

Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf

Im vergangenen Geschäftsjahr hat BRAIN aus Sicht des Vorstands bedeutende Erfolge in der wirtschaftlichen und strategischen Entwicklung der Gesellschaft erzielen können. Das Umsatzwachstum der Gruppe blieb zwar in einem herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld hinter der ursprünglichen Planung zurück, es konnten aber zwei Projekte von höchster strategischer Wichtigkeit erfolgreich eingeleitet bzw. abgeschlossen werden: 1) Es wurde die Abspaltung der Genom-Editing-Aktivitäten im humanen Umfeld an die Akribion Therapeutics GmbH vorbereitet. Zusätzlich soll es hierdurch im kommenden Geschäftsjahr zu erheblichen Kosteneinsparungen im unteren einstelligen Millionenbereich im Segment BioIncubator kommen. Die Transaktion konnte nach dem Geschäftsjahresschluss im Dezember 2024 endgültig erfolgreich abgeschlossen werden (siehe Nachtragsbericht). 2) Das Unternehmen hat eine Monetarisierungsvereinbarung über zukünftige Lizenzzahlungen mit Royalty Pharma für den therapeutischen Wirkstoff Deucrictibant schließen können. Hierdurch flossen der BRAIN unmittelbar 18,41 Mio. $€$ zu. Insgesamt kann es aus dieser Transaktion zu Meilensteinzahlungen von bis zu 128,88 Mio. $€$ kommen.

Geschäftsbezogen wurden die Instrumente zur Steuerung des Konzerns, der Tochtergesellschaften sowie der Projekte weiterentwickelt und ausgebaut. Mit einem optimierten Risikomanagementsystem tragen wir der steigenden Umsatzgröße und der zunehmenden Komplexität exogener Faktoren Rechnung. Jede Unternehmenseinheit berichtet weiterhin persönlich monatlich an den Vorstand sowie die zentrale Finanzabteilung der Gesellschaft. Hierbei werden sowohl die aktuelle Geschäftsentwicklung als auch die Planeinhaltung und Veränderungen im Risikoprofil geprüft. Wir erfassen hier neben den Risiken auch Chancen für das Unternehmen. Unser gruppenweites Trainingsprogramm BRAINway zur Stärkung der Unternehmenskultur, zur Fokussierung auf kommerzielle Erfolge sowie zur persönlichen Entwicklung der Mitarbeitenden wurde

weitergeführt und um neue Elemente in „BRAINway 2" ergänzt. Weitere Schritte in unser Nachhaltigkeitsstrategie setzen wir weiterhin konsequent um. Über deren Fortschritte informieren wir jährlich mit einem ESG-Datenblatt.

Strategisch entwickelt sich die BRAIN Biotech Gruppe konsequent zu einem fokussierten Produktunternehmen mit einem Schwerpunkt bei Enzymen. Die Stärke in der Produktentwicklung beziehen wir aus tief verankerter biotechnologischer Lösungskompetenz aus mehr als 30 Jahren unternehmerischer Entwicklung. Das Segment BioProducts nimmt als größtes Segment mit attraktiver Profitabilität eine herausragende Stellung innerhalb der BRAIN Biotech Gruppe ein.

Im Bereich BioScience verzeichneten wir insgesamt ein schwieriges Servicegeschäft. Hier machte sich die abschwächende Wirtschaftsdynamik durch die Verschiebung einzelner größerer Projekte am stärksten bemerkbar. Im BioIncubator konnte BRAIN im Geschäftsjahr einige der eigenen Entwicklungsprojekte erfolgreich vorantreiben. Besonders hervorzuheben ist die frühzeitige Monetarisierung zukünftiger Lizenzeinnahmen im Programm Deucrictibant und die Einleitung der Verselbständigung der Genom-Editing Aktivitäten mit therapeutischer Anwendung zur Akribion Therapeutics.

Das wirtschaftliche Umfeld bleibt weiterhin stark von Unsicherheit geprägt - unter anderem durch kriegerische Konflikte, Preisinflation, politische Blockbildung sowie Umwälzung. Auch die BRAIN Biotech Gruppe war hier von negativen wirtschaftlichen Effekten betroffen. Kunden haben teilweise weniger als die geplanten Mengen abgerufen, Lieferketten bleiben teilweise angespannt und bei Roh- sowie Verbrauchsmaterialien besteht teils eine hohe Preisfluktuation. Preiserhöhungen von Vorprodukten sowie steigende Arbeitskosten konnten nicht immer vollumfänglich und sofort an Kunden weitergegeben werden. Trotzdem konnten einige Tochtergesellschaften auch in diesem Jahr ein positives Umsatz- und Ergebniswachstum zeigen.

Bezogen auf die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergibt sich nach Meinung des Vorstands ein insgesamt zufriedenstellendes Bild, da der Konzern trotz des allgemein schwachen wirtschaftlichen Umfelds einen Umsatz sowie ein adjustiertes EBITDA in etwa auf Vorjahresniveau erzielen konnte. Besonders der wichtige Barmittelbestand konnte erheblich gestärkt werden.

Weitere Maßnahmen zur Stärkung unserer Geschäftsaktivitäten mit dem Ziel eines nachhaltigen und profitablen Umsatzwachstums wurden forciert. Dies beinhaltet das verstärkte Adressieren von Kosten- sowie Umsatzsynergien innerhalb der Unternehmensgruppe, eine weiter gestraffte Unternehmensorganisation mit klaren Verantwortlichkeiten, ein striktes Projektcontrolling der New-Business-Development-Pipeline sowie anhaltende Initiativen zur allgemeinen Kosteneinsparung.

Die im Verhältnis zum Umsatz weiterhin hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung sind darüber hinaus für den Vorstand ein Indikator und Basis für die zukünftigen Potenziale von BRAIN. Zum 30. September 2024 verfügt der Konzern über Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 27) Mio. € bei einer Eigenkapitalquote von 15,6\%. Hiermit sind nach Einschätzung des Vorstands die Voraussetzungen gegeben, um an den Potenzialen der Wachstumsmärkte der Bioökonomie zu partizipieren. Weitere Finanzierungsquellen im Bereich Fremd- oder Hybridkapital werden fortlaufend geprüft.

Insgesamt beurteilt der Vorstand der BRAIN Biotech AG den Geschäftsverlauf sowie die Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum Stichtag aufgrund der vorstehend beschriebenen Entwicklungen weiterhin positiv.

Nachtragsbericht

Die BRAIN Biotech AG hat mit der Akribion Therapeutics GmbH einen exklusiven Technologie-Lizenzvertrag für die Genom-Editing-Nuklease G-dase E* für den Pharmabereich abgeschlossen. BRAIN Biotech erhält bis zu 92,3 Mio. € von Akribion an F\&E- sowie kommerziellen Meilensteinzahlungen für die Einräumung dieser exklusiven Rechte zur Nutzung im pharmazeutischen Feld. Darüber hinaus erhält die BRAIN Biotech Anspruch auf Lizenzgebühren aus zukünftigen Nettoumsätzen. Die Zahlungsstruktur basiert auf dem Fortschritt in der klinischen Entwicklung sowie den zukünftigen Vermarktungserfolgen. Mitarbeitende von BRAIN, die der als Akribion Genomics geführten Business Unit zugeteilt waren, gehen im Rahmen eines Betriebsübergangs in die Akribion Therapeutics GmbH über.

Die Genom-Editing-Nuklease G-dase E* ist Teil des proprietären CRISPR-Cas-Genom-Editing-Nuklease-Portfolios der BRAIN Biotech AG und wurde im Rahmen der BioIncubator-Pipeline des Unternehmens für hochinnovative Projekte entwickelt. Die BRAIN Biotech AG wird dieses Nukleasen-Portfolio außerhalb des Einsatzes im Pharma-Bereich in Eigenregie weiterentwickeln und sowohl in Kundenprojekten als technologisches Differenzierungsmerkmal einsetzen als auch externen Parteien zur Lizensierung anbieten.

Frau Professor Dr. Wiltrud Treffenfeldt hat aus persönlichen Gründen mit Wirkung zum 03. Oktober 2024 ihr Amt als einfaches Aufsichtsratsmitglied der BRAIN Biotech AG niedergelegt. Frau Prof. Treffenfeldt war seit Oktober 2020 Mitglied des Aufsichtsrats der BRAIN Biotech AG.

Weitere wesentliche Ereignisse und Entwicklungen von besonderer Bedeutung für die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft sind seit dem Bilanzstichtag, dem 30. September 2024, nicht eingetreten.

Prognosebericht

Aufgrund des insgesamt hohen Stellenwerts biotechnologischer Produkte, Prozesse und Services für nachhaltige industrielle Prozesse, Ernährung, Gesundheit sowie Umwelt, geht BRAIN für die Zukunft der Branche insgesamt von positiven Rahmenbedingungen aus. Als ein Technologieunternehmen der industriellen Biotechnologie sieht sich BRAIN unverändert in der Lage, für die Industriepartner, im Rahmen der eigenen Forschung und Entwicklung sowie als Produktanbieter, hohe Wertbeiträge schaffen zu können.

Die ursprüngliche Erwartung einer positiven Geschäftsentwicklung im aktuellen Geschäftsjahr mit dynamisch steigenden Umsatzerlösen und einem weiter verbesserten bereinigten EBITDA konnte im vergangenen Geschäftsjahr nicht erfüllt werden. Die Umsatzerlöse sind um 1,3\% gesunken. Das bereinigte EBITDA in Höhe von - 0,4 Mio. € lag nach 0,4 Mio. € ebenfalls unter dem des Vorjahrs.

Für das Geschäftsjahr 2024/25 erwartet der Vorstand eine wieder dynamischere Geschäftsentwicklung mit deutlich steigenden Umsatzerlösen und einem mindestens gleichgerichtet ansteigenden bereinigten EBITDA auf Gruppenebene. Bei dieser Indikation unterstellen wir eine im Wesentlichen unveränderte Geschäftstätigkeit und einen unveränderten Konsolidierungskreis.

Für die operativen Einheiten in den Segmenten BioProducts und BioScience wird neben steigenden Umsätzen im mittleren bis hohen einstelligen Prozentbereich ein mindestens im gleichen Umfang weiter verbessertes positives bereinigtes EBITDA prognostiziert. Durch die zunehmende Realisierung von positiven Skaleneffekten sowie positive Beiträge aus dem Zentraleinkauf erwarten wir eine Verbesserung der EBITDAmarge vor allem im Segment BioProducts. Es wird erwartet, dass der prozentuale Anstieg des bereinigten EBITDA mindestens in der Höhe des prozentualen Umsatzwachstums realisiert werden kann. Im Segment BioIncubator werden im Hinblick auf die New-Business-Development-Pipeline deutlich sinkende Kosten im niedrigen einstelligen Millionenbereich mit maximal sehr geringen Umsatzerlösen, sowie ein daraus resultierendes negatives bereinigtes EBITDA in etwa gleicher Größenordnung erwartet. Dies ergibt sich aus der Überführung der Genom-Editing-Aktivitäten im pharmazeutischen Bereich an den unabhängigen Lizenznehmer Akribion Therapeutics GmbH. Die Holdingkosten und damit verbunden deren negative Auswirkungen auf das bereinigte EBITDA werden sich planmäßig weiter etwa auf Vorjahresniveau bewegen.

BRAIN geht davon aus, auch im nächsten Geschäftsjahr wieder erfolgreich Meilensteine bei wichtigen Projekten realisieren zu können. Dies betrifft sowohl Meilensteinzahlungen als auch veröffentlichte Fortschrittsberichte zu einzelnen Projekten. Im Geschäftsjahr wurden sieben Meilensteine erreicht. Hierbei besonders hervorzuheben ist die Meilensteinzahlung für das Pharma-Programm Deucrictibant in Höhe von 1.5 Mio. €. Im nächsten Geschäftsjahr wird mit einer ähnlichen Anzahl aber mit einem geringeren Betrag an Meilensteinzahlungen gerechnet.

Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im aktuellen Geschäftsjahr blieben auf einem hohen Niveau. Für das kommende Geschäftsjahr werden wir weiterhin stark in Forschung und Entwicklung investieren und damit das Zukunftspotenzial des Unternehmens weiter stärken.

Diese Prognosen beruhen, wie im Vorjahr, auf der Annahme, dass sich die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die branchenbezogenen Rahmenbedingungen für die industrielle Biotechnologie, wie im Abschnitt „Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen" beschrieben, auch im nächsten Geschäftsjahr weiterentwickeln, bestehende Projekte nicht unplanmäßig wegfallen und weitere Kooperationspartner für neue Projekte gewonnen werden können. Ebenfalls liegen dieser Prognose die Annahmen zugrunde, dass die Auswirkungen kriegerischer und politischer Handlungen auf das geplante Umsatzwachstum und die damit einhergehenden Ergebnisverbesserungen von BRAIN keinen signifikanten Einfluss haben und weiterhin ein Interesse der Bevölkerung an nachhaltigen Produkten besteht. Die Prognosen beruhen auch auf einer dauerhaft stabilen Versorgung mit Erdgas, Öl und Strom zu marktüblichen Preisen. Wir gehen vom bleibenden Inflationsdruck bei den Lohnkosten sowie davon aus, dass wir diese Kostensteigerungen weitestgehend an unsere Kunden weiterreichen können. Wir gehen ebenfalls davon aus, dass es der Gesellschaft auch zukünftig gelingt, Mitarbeitende an das Unternehmen zu binden, zu motivieren sowie neue Talente erfolgreich einzustellen. Bei den für die Gruppe wichtigen Fremdwährungsumtauschverhältnissen von EUR/GBP, USD/GBP und EUR/USD unterstellen wir ein durchschnittliches Niveau des vergangenen Geschäftsjahrs.

Risiko- und Chancenbericht

1 Risikomanagement bei der BRAIN Biotech AG

Chancen wahrnehmen sowie Risiken frühzeitig erkennen und vermeiden sind die Determinanten jeder Unternehmensstrategie. Die BRAIN Biotech AG ist bestrebt, neue Chancen zu erkennen und diese konsequent für ihren Geschäftserfolg zu nutzen. Gleichzeitig ist unternehmerischer Erfolg ohne das bewusste Eingehen von Risiken nicht möglich. Dies gilt insbesondere für die forschungsintensiven Bereiche des Unternehmens.

Übergeordnetes Ziel ist es, mit der Nutzung von Chancen, unter Abwägung etwaiger Risiken, den Unternehmenswert bestmöglich und langfristig zu steigern. Der systematisierte Umgang mit Risiken und Chancen mithilfe des internen Risikomanagementsystems ist ein wichtiges Element des unternehmerischen Handelns und ein bedeutendes Steuerungselement des Managements. Die BRAIN Biotech AG ist Teil einer wachsenden Industrie, die von stetigem Wandel und Fortschritt geprägt ist und deshalb ihr Augenmerk auf die Chancen-/Risiko-Abwägung legt. Für BRAIN ist es entscheidend, Chancen zu identifizieren und zum Erfolg zu führen, um die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu verbessern und langfristig sicherstellen zu können, gleichzeitig aber Risiken rechtzeitig zu entdecken und dementsprechend zu minimieren. Die BRAIN Biotech AG hat Instrumente und Prozesse etabliert, damit Risiken frühzeitig erkannt und Maßnahmen ergriffen werden können, um die Chancen des unternehmerischen Handelns möglichst ohne Störungen umsetzen zu können. Das Risiko- und Chancenmanagement ist integraler Bestandteil aller Planungsprozesse innerhalb der BRAIN Biotech AG und ihrer Tochtergesellschaften.

2 Risiken und Chancen

2.1 RISIKO-MANAGEMENT-SYSTEM (RMS)

2.1.1 Merkmale des RMS

img-14.jpeg

Das hier dargestellte RMS konzentriert sich auf Geschäftsrisiken, jedoch nicht gleichzeitig auf Chancen. Die Chancenabwägung wird auf Grundlage der Unternehmensstrategie innerhalb der Segmente, Projekte und Tochterunternehmen durchgeführt. Im Rahmen der Planungsprozesse werden dabei die potenziellen Marktchancen, der damit verbundene Aufwand sowie der Zeithorizont bis zur kommerziellen Verwertung bewertet.

Das RMS von BRAIN beinhaltet eine systematische Identifikation, Dokumentation, Bewertung, Steuerung und Berichterstattung sowie eine fortwährende Überwachung aller identifizierten und relevanten Risiken. Damit stellt das Management sicher, dass die gesetzten Ziele nicht durch Risiken gefährdet werden, und schafft ein den gesetzlichen Regelungen entsprechendes Risikobewusstsein innerhalb des gesamten Konzerns. Das RMS ist vollständig in die Unternehmensprozesse der BRAIN Biotech AG integriert.

Risiken werden im Weiteren nach der Methode der Nettodarstellung abgebildet, das heißt, die Risiken werden so dargestellt, dass eine Betrachtung der Risiken unter Berücksichtigung bereits genommener Gegenmaßnahmen vorgenommen wird. Der Fokus liegt dabei auf mittleren und hohen Risiken und auf solchen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten.

Ziel des RMS bei BRAIN ist es, die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen und darüber hinaus die interne Steuerung und Absicherung zu unterstützen. Insgesamt soll konzernweit ein mindestens den gesetzlichen Regelungen entsprechendes Risikobewusstsein geschaffen werden, um einen dementsprechenden Umgang mit Risiken und Gegenstrategien zu gewährleisten.

Das RMS dient schwerpunktmäßig der Aufdeckung der Risiken innerhalb von BRAIN. Die Abwägung der Chancen erfolgt auf Basis der Unternehmensstrategie und ist in die Planungsprozesse integriert. Innerhalb der Strategie- und Planungsprozesse werden die potenziellen Chancen bewertet und eventuellen Risiken gegenübergestellt. Die Chancen werden anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit und des Beitrags am Nettobarwert des Unternehmens klassifiziert und dargestellt (rNPV).

In das laufend weiterentwickelte RMS wurden die Erfahrungen aus den Vorjahren bei der Identifizierung der Risiken und der Risikoerhebung inkludiert. Die im nachfolgenden Risiken- und Chancen-Bericht dargestellten Auswirkungen der Risiken werden als Jahreswerte ausgewiesen. Die Einschätzung der dargestellten Risiken bezieht sich auf den Stichtag 30. September 2024 und wurde kurz vor dem Stichtag in einer Erhebung innerhalb der relevanten Bereiche ermittelt.

2.1.2 Im Berichtsjahr wurde ein erneuertes Risikomanagementsystem eingeführt

Das neue RMS setzt primär bei der Realisierung der gruppeninternen Ziele an. Dadurch erhalten die Ergebnisse direkt eine höhere Relevanz für die Steuerung aller Unternehmensbereiche. Die Schritte aus dem bestehenden RMS werden beibehalten, jedoch verändert ausgestaltet.

Der Vorstand legt im neuen RMS eine Risikotoleranz fest, als Schwellenwert bezüglich des Eingehens von Risiken, die relevant für das Erreichen der Unternehmensziele sind. Dabei orientiert er sich an der Risikotragfähigkeit der BRAIN Biotech Gruppe, die sowohl das EBITDA als auch das Eigenkapital und die Marktkapitalisierung als Grundlage nimmt. Somit wird der Diversität der unterschiedlichen Einheiten (produktions- und forschungsorientiert) der BRAIN Biotech Gruppe adäquat Rechnung getragen.

Risiken werden nach wie vor regelmäßig identifiziert und einer ersten Bewertung unterzogen. Neben einem „typischen" potenziellen Schaden, wird auch ein „hoher" potenzieller Schaden ${ }^{9}$ in Betracht gezogen, um eine bessere Betrachtung von Risikoereignissen mit hohem potenziellen Schadensvolumen und niedriger Eintrittswahrscheinlichkeit zu ermöglichen. Diese Risiken sind oftmals eher als bestandsgefährdend in Betracht zu ziehen.

Die Risiken, die potenziell über einem definierten Schwellenwert liegen (500 Tsd. € Effekt auf EBITDA), werden detaillierter untersucht. Während dieser Modulation werden die Treiber für die Wahrscheinlichkeit und die Schadenhöhe identifiziert und quantifiziert. Diese Treiber bilden ebenfalls die Basis für Risikoindikatoren, insbesondere dann, wenn risikomitigierende Maßnahmen nicht umsetzbar sind. Zudem wird eine Risikoverteilung auf Basis der Wahrscheinlichkeitseinschätzung und der Schadenhöheeinschätzung erstellt, die auf Einzelrisikoebene Risikomanagementmaßnahmen mitbestimmt und mit den anderen analysierten Risiken das Risikoprofil der gesamten BRAIN Biotech Gruppe ausmacht.

Diese umfassende Analyse wird einmal pro Jahr durchgeführt. Aktualisierungen des Risikoprofils werden pro Quartal oder anlassbezogen (ad-hoc) vorgenommen.

2.1.3 Risikoidentifikation

Im Rahmen der Risikoidentifikation wird eine konzernweite Erhebung der Risiken vorgenommen, wobei alle wesentlichen Entscheidungs- und Wissensträger eingebunden werden. Im Rahmen dieses iterativen Prozesses werden zunächst alle Risiken erhoben, in einem konzernweiten Risikoinventar abgebildet und anschließend bewertet.

Bei der Identifikation neuer Risiken oder einer geänderten allgemeinen Risikolage stehen Aufsichtsrat und Vorstand im regelmäßigen Austausch. Gegebenenfalls können auch externe Berater hinzugezogen werden.

2.1.4 Risikobewertung

Die im Rahmen einer Risikoanalyse identifizierten Risiken werden anhand ihrer Eintrittshäufigkeit („Frequenz") und ihrer Auswirkungen („Impact") auf folgender Skala bewertet.

Eintrittshäufigkeit innerhalb des nächsten Jahres

„Frequenz" Score Erläuterung
Oft $\geq 1 \mathrm{mal}$ im Monat; Wahrscheinlichkeit circa 100\%
Regelmäßig 1 mal in Jahr; Wahrscheinlichkeit circa 100\%
Irregulär 1 mal in 5 Jahren; Wahrscheinlichkeit 20\%
Selten 1 mal in 10 Jahren; Wahrscheinlichkeit 10\%
Sehr selten 1 mal in 25 Jahre, Wahrscheinlichkeit $\geq 4 \%$

[^0]
[^0]: 9 Ein typischer Schaden ist der Schaden, der am häufigsten vorkommt (wird mit dem Modus gleichgesetzt). Ein hoher Schaden ist ein Schaden der einmal in 20-mal überschritten wird (wird mit einem $95 \%$ Quantil gleichgesetzt).

Grad der Auswirkung

„Impact" Score Erläuterung Typischer EBITDA Impact EBITDA Impact
Unwesentlich Unwesentliche negative Auswirkungen auf die prognostizierte Ertragslage des nächsten Jahres $<20$ Tsd. $€$ $<100$ Tsd $€$
Moderat Moderate negative Auswirkungen auf die prognostizierte Ertragslage des nächsten Jahres Bis 100 Tsd. $€$ $<500$ Tsd. $€$
Signifikant Signifikante negative Auswirkungen auf die prognostizierte Ertragslage des nächsten Jahres Bis 500 Tsd. $€$ Bis 2 Mio. $€$
Erheblich Erhebliche negative Auswirkungen auf die prognostizierte Ertragslage des nächsten Jahres Bis 1 Mio. $€$ Bis 5 Mio. $€$
Kritisch Kritische negative Auswirkungen auf die prognostizierte Ertragslage des nächsten Jahres $>1$ Mio. $€$ $>5$ Mio. $€$

Die Auswirkungen sind als Einflussparameter auf das prognostizierte EBITDA von BRAIN definiert.

Die potenziellen Jahresverluste je Risiko werden mit Hilfe einer Simulation des Produkts der potenziellen Eintrittshäufigkeiten und Schadenhöhen bestimmt. Der Vorstand hat eine Risikobereitschaft von 500 Tsd. € pro Risiko pro Jahr festgelegt unter der Annahme, dass die Einzelrisiken maximal schwach korreliert sind. Dieser Betrag darf 1-mal in 20 Jahren überschritten werden. Für jedes Risiko ist dieser Wert bestimmt und kategorisiert. Der kategorisierte Wert ist in den Übersichten je Segment angegeben. Die Bewertung hat vor der Berücksichtigung der bestehenden Versicherungsdeckungen stattgefunden. BRAIN setzt jedoch für viele Risiken Versicherungslösungen zur Risikoübertragung ein.

Die potenziellen EBITDA-Jahresverluste je Risiko werden in diesem Bericht wie folgt kategorisiert:

Jahresverlust Score Erläuterung
Niedrig Bis zu 500 Tsd. € potenzieller Jahresverlust
Mittel Ab 500 Tsd. € bis 1,5 Mio. € potenzieller Jahresverlust
Hoch Über 1,5 Mio. € potenzieller Jahresverlust

Die Risiken, die jenseits des 95\%-Quantils liegen, werden dort, wo es sinnvoll ist, überwacht. Diese Überwachung findet unter anderem mit Hilfe von Risiko-Indikatoren statt, die regelmäßig gemessen und in Zukunft in den Quartalgesprächen des Vorstandes mit den Geschäftsbereichsleitenden überwacht und diskutiert werden.

2.1.5 Risikosteuerung und -überwachung

BRAIN wendet verschiedene Maßnahmen im Umgang mit Risiken an. Aktive Risikomaßnahmen umfassen Strategien wie Risikovermeidung (z. B. durch Auslassen riskanter Handlungen), Risikominderung (z. B. durch Projektcontrolling) und Risikostreuung (z. B. die Forschung und Aktivitäten in den verschiedenen Bereichen). Darüber hinaus bedient sich BRAIN, sofern angebracht, passiver Maßnahmen, die entweder einen Risikotransfer (z. B. durch Versicherungen oder Risikoteilung mit Partnern) oder das bewusste Tragen von Risiken umfassen.

Zusätzlich werden Veränderungen in identifizierten Risiken bei BRAIN in den internen Quartalsberichten berichtet und durch den Vorstand mit den Geschäftsbereichsleitenden diskutiert. Auf diese Weise können bei Bedarf spezifische Gegenmaßnahmen getroffen werden.

2.1.6 Berichterstattung

Der Vorstand wird mindestens halbjährlich nicht nur über identifizierte mittlere und hohe Chancen und Risiken, sondern auch über Veränderungen bezüglich ihrer Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeiten informiert. Für den Fall unerwartet aufgetretener oder aufgedeckter wesentlicher Risiken findet eine interne Ad-hoc-Berichterstattung an den Vorstand statt. Die Information an den Aufsichtsrat erfolgt bei Bedarf über den Vorstand innerhalb der Quartalssitzungen oder, falls erforderlich, ad-hoc.

2.2 INTERNES KONTROLLSYSTEM („IKS")

Alle Einheiten der BRAIN Biotech Gruppe sind Bestandteil unseres IKS. Der Reifegrad des IKS ist hierbei von der Größe und Wesentlichkeit der Einheiten für den Konzern abhängig.

Neben dem rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem sind folgende Kontrollen hervorzuheben:

  1. Entscheidungen, die BRAIN binden, werden verbindlich unter Anwendung des Vier-Augen-Prinzips ausgeführt. Nur bei bestimmten Prozessen wird von diesem Prinzip abgesehen.
  2. Im Produktionsbetrieb werden fortlaufend Qualitätskontrollen eingesetzt, die die Einhaltung von Produktionsprozessen gewährleisten. Dies erfolgt, wo erforderlich, im Rahmen international anerkannter Qualitätssysteme und Qualitätsnormen.

Geschäftsbezogen wurden die Instrumente zur Steuerung des Konzerns, der Tochtergesellschaften sowie der Projekte weiterentwickelt und ausgebaut. Mit einem optimierten internen Kontroll- und Risikomanagementsystem tragen wir der steigenden Umsatzgröße und der zunehmenden Komplexität exogener Faktoren Rechnung.

Als Teil des Management-basierten Kontrollsystems besprechen der Vorstand der Gesellschaft sowie der Head of Group Finance im monatlichen Bericht der Geschäftsführer identifizierte Kontrollschwächen und -ineffizienzen. Im Falle eines hieraus resultierenden Handlungsbedarfs werden zusammen mit dem Vorstand und dem Head of Group Finance Maßnahmen entwickelt und ergriffen um vorhandene Kontrollschwächen zu mitigieren.

2.3 RECHNUNGSLEGUNGSBEZOGENES INTERNES KONTROLLSYSTEM UND RMS

Übergeordnetes Ziel unseres rechnungslegungsbezogenen IKS und RMS ist, die Ordnungsmäßigkeit der Finanzberichterstattung im Sinne einer Übereinstimmung des Konzernabschlusses und des Lageberichts mit allen einschlägigen Vorschriften sicherzustellen.

Auch die rechnungslegungsbezogene Risikoidentifikation erfolgt mittels Erhebung der konzernweiten Risiken, wobei alle verantwortlichen Entscheidungs- und Wissensträger eingebunden werden. Im Rahmen dieses iterativen Prozesses werden zunächst alle Risiken erhoben, in einem konzernweiten Risikoinventar aggregiert und anschließend bewertet.

Zur Risikosteuerung und Überwachung der rechnungslegungsbezogenen Risiken wie zu deren Berichterstattung wird auf die allgemeine Vorgehensweise in den Abschnitten 2.1.5 und 2.1.6 verwiesen.

Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem hat zum Ziel, die Geschäftsvorfälle im Konzern gemäß den jeweils anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften bilanziell zutreffend zu würdigen und vollständig zu erfassen. Das System umfasst grundlegende Regeln und Verfahren sowie eine klare Funktionstrennung durch das Vier-Augen-Prinzip. Insbesondere bei der Erstellung der Einzelabschlüsse, der Überleitung auf IFRS sowie der Konsolidierung und der damit verbundenen einheitlichen Bewertung sowie der Berichterstattung bestehen Kontrollen in der Form des Vier-Augen-Prinzips. Die klare Trennung zwischen der Erstellung und der internen Prüfung ermöglicht es BRAIN, Abweichungen und Fehler zu erkennen sowie eine Vollständigkeit der Informationen sicherzustellen.

Die rechnungslegungsbezogene Würdigung und Erfassung der Geschäftsvorfälle erfolgt grundsätzlich durch die jeweiligen Konzern-Gesellschaften, in denen die Geschäftsvorfälle anfallen. Als Ausnahme von diesem Grundsatz erfolgt die Würdigung und Erfassung der Geschäftsvorfälle der Tochtergesellschaften BRAIN US LLC (Rockville, MD, USA), BRAIN UK Ltd (Cardiff, Vereinigtes Königreich), BRAIN UK II Ltd. (Cardiff, Vereinigtes Königreich) und Akribion Genomics AG (Zwingenberg, Deutschland) durch die BRAIN Biotech AG. Die Aufstellung der Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften erfolgt durch die Geschäftsführung der jeweiligen Tochtergesellschaft. Externe Dienstleister wirken bei der Erstellung der monatlichen und jährlichen Abschlüsse nach Handelsrecht mit. Änderungen von Gesetzen, Rechnungslegungsstandards und anderen Publikationen werden regelmäßig in Bezug auf Relevanz und Auswirkung auf den Einzel- und Konzernabschluss überwacht.

Die bilanzielle Würdigung der Geschäftsvorfälle im Konzern erfolgt auf der Basis einer konzerneinheitlichen Bilanzierungsrichtlinie. Die Umsetzung der Abschlüsse nach Handelsrecht auf die Rechnungslegung nach IFRS (quartalsweise) sowie die Aufstellung des Jahresabschlusses der BRAIN Biotech AG und des Konzernabschlusses erfolgen durch die Finanzabteilung der BRAIN Biotech AG mit Unterstützung externer Dienstleister. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss werden durch den von der Hauptversammlung bestellten Abschlussprüfer geprüft. Wesentliche Risiken für den Rechnungslegungsprozess werden anhand der unten genannten Risikoklassen unter Verwendung ihrer individuellen Risikoeinstufung überwacht und bewertet. Notwendige Kontrollen werden definiert und anschließend implementiert.

Jeder Geschäftsbereichsleitende berichtet persönlich monatlich an den Vorstand sowie die zentrale Finanzabteilung der Gesellschaft. Hierbei werden sowohl die aktuelle Geschäftsentwicklung als auch die Planeinhaltung und Veränderungen im Risikoprofil geprüft. Wir erfassen hier neben den Risiken auch Chancen für das Unternehmen.

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der BRAIN Biotech AG werden dem Aufsichtsrat der BRAIN Biotech AG zur Billigung vorgelegt. Mindestens ein Aufsichtsratsmitglied ist unabhängiger Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats überwacht den Rechnungslegungsprozess und die Abschlussprüfung.

Mit dem rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem wird sichergestellt, dass der Rechnungslegungsprozess im Einklang mit den handelsrechtlichen Vorschriften und mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) steht.

2.4 GESAMTBEURTEILUNG DES RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS UND INTERNEN KONTROLLSYSTEMS

Zum Zeitpunkt des Berichts liegen in allen wesentlichen Belangen keine Anhaltspunkte vor, die auf eine gesamtheitliche Nichtangemessenheit und Nichtwirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems hinweisen.

3 Gesamtbild zur Chancen- und Risikoeinschätzung

Die aktuelle Risikoidentifikation und -bewertung ist in allen Bereichen von BRAIN durchgeführt. In diesem Kapitel werden die Risiken besprochen, die auf Gruppenebene eine potenzielle Schadenhöhe von 500 Tsd. € erreicht haben. Der Vorstand wird im Rahmen der regelmäßigen Berichtserstattung über alle identifizierten Risiken unterrichtet.

Die Bewertung der Risiken wurde auf Gruppenebene konsolidiert und die Einzelrisiken mit einem Schadenhöhepotenzial über 500 Tsd. € wurden im Detail bewertet.

In diesem Bericht wird der Segmentierung der BRAIN Biotech Gruppe gefolgt:

  • Das Segment BioProducts umfasst im Wesentlichen das industriell skalierbare Produktgeschäft mit den Schwerpunkten spezialisierte Enzyme sowie Proteine.
  • Das Segment BioScience beinhaltet im Wesentlichen das Forschungs- und Entwicklungsgeschäft mit Industriepartnern und die eigene Forschung und Entwicklung. Teil dieses Segments ist ebenfalls die Vermarktung von eigenen Produkten und Entwicklungen mit externen Partnern.

In der Analyse des Segments BioIncubator ist auch ein Ereignis nach dem Bilanzstichtag enthalten: die BRAIN Biotech AG hat mit der Akribion Therapeutics GmbH einen exklusiven Technologie-Lizenzvertrag für die Genom-Editing-Nuklease G-dase E* für den Pharmabereich abgeschlossen. Die mit diesem Segment zusammenhängenden Risiken sind auf Basis der neuen Geschäftsgrundlage bewertet. Das Risikoprofil der BRAIN Biotech Gruppe hat sich durch diese Transaktion maßgeblich verbessert.

Insgesamt hat BRAIN 92 Risiken bewertet. Davon sind 21 Risiken mit einem Schadenhöhepotenzial über 500 Tsd. € einzustufen. Die Risiken beziehen sich auf die operativen Segmente BioProducts, BioScience sowie die Holding. Die Risiken im Segment BioIncubator sind innerhalb der Bewertung des Segments BioScience erfasst. Die finanziellen Risiken für die gesamte BRAIN Biotech Gruppe sind auf der Ebene der Holding bewertet.

Da die Risikobewertung im neuen Risikomodell erstmalig stattgefunden hat, kann noch keine Veränderung zum Vorjahr angegeben werden. Aufgrund der neuen Risikobewertungsmethodik ist es nicht möglich, das Scoring des letzten Geschäftsjahres mit diesem Geschäftsjahr auf gleicher Basis darzustellen. Um aber den Bezug zu den Risiken des letzten Geschäftsjahres zu erhalten, berichten wir unter „3.4 Pro Memoria Risiken" noch einmal über die Risiken, die nicht indirekt innerhalb der Top-Risiken bewertet werden.

Im Verlauf dieses Abschnitts werden die Risiken je Geschäftssegment erläutert.

3.1 BIOPRODUCTS

Folgende Risiken sind für das Segment „BioProducts" als Top-Risiken bewertet. Die potenziellen EBITDA-Jahresverluste je Risiko sind wie folgt kategorisiert:

Risikoübersicht BioProducts Beschreibung Risikokategorie
Geschäftsbezogene Risiken
Wachstumsrisiko Das Risiko, dass innerhalb eines Dreijahreshorizonts Wachstum eingeplant ist, für das noch keine Kunden benannt werden können. Dies kann zu einer Lücke gegenüber der Planung führen, die nicht geschlossen werden kann. Darüber hinaus wird auch das Risiko betrachtet, dass das Wachstum im Geschäftsbereich Fermentierung schwächer als angenommen ausfällt. hoch
Rohstoffe-Lieferkettenrisiko Das Risiko, dass eingeschränkte Lieferung von wichtigen Rohstoffen zu Umsatzeinbüßen oder zu Margenverlusten führen, weil alternative Rohstoffe teuer hinzugekauft werden müssen. hoch
Rechtsänderungsrisiken Das Risiko, dass Gesetzes- und Regulierungsänderungen zu Geschäftseinschränkungen (sowohl Verkäufe als auch Einkäufe) oder höheren Kosten führen. hoch
Produkt-Compliance Das Risiko, dass sich teure Compliance-Verstöße, Reputationsverluste, Kundenverluste oder Schadenersatzansprüche ergeben. mittel
Katastrophenrisiko Das Risiko, dass Gebäuden oder Produktions- oder Lagerstätten zerstört werden. niedrig
IT-Sicherheitsrisiko Das Risiko, dass Informationen entwendet werden durch eigene Mitarbeitende oder Dritte, verschlüsselt werden oder verloren gehen. niedrig
Verletzung von IP-Rechten Das Risiko, dass vertrauliche Informationen aus der Branche, des eigenen Geschäfts oder des eigenen Handels nicht hinreichend geschützt und darum publik bekannt werden. niedrig
Wettbewerbsrisiko Das Risiko, dass Produkte oder Aktivitäten der Wettbewerber zu einer erzwungenen Preisreduzierung oder zu Kundenverlusten führen. niedrig
Risiko der fehlenden Marktakzeptanz Das Risiko, dass die Marktakzeptanz für industriell hergestellte Biotechnologieprodukte als Folge eines sich ändernden Kundentrends abnimmt. niedrig
Pandemierisiko Das Risiko, dass eine Pandemie eine globale Produktionsstörung auslöst, die die Rohstofflieferung und Kundenumsätze beeinträchtigt und für Mitarbeiterkapazitätsverluste sorgt, die sowohl die Produktionsals auch Verkaufsfähigkeiten einschränken. niedrig
Physische Sicherheitsrisiken (HSE) Das Risiko, dass die Sicherheitsvorschriften im Arbeitsumfeld nicht umfänglich beachtet werden und zu Körperverletzung führen. niedrig

Im folgenden Abschnitt werden die Risiken, die einen potenziellen EBITDA-Jahresverlust von mehr als 500 Tsd. € auslösen können (Risikokategorien „hoch" und „mittel"), detaillierter beschrieben.

Geschäftsbezogene Risiken

Die vorgenommene quantitative Risikobewertung erlaubt einen direkten Vergleich der Risiken. Im Segment BioProducts werden das Wachstumsrisiko (Risikowert „hoch"), das Rohstoffe-Lieferkettenrisiko (Risikokategorie „hoch") und das Rechtsänderungsrisiko (Risikowert „hoch") als größte geschäftsbezogene Risiken eingestuft.

Wachstumsrisiko und Rohstoffe-Lieferkettenrisiko

In Anbetracht des geplanten Wachstums von BRAIN und des Vorhaltens der Ressourcen für das Wachstum bestehen Risiken bzgl. eines geringeren Wachstums und damit ggf. negativer Auswirkungen auf das Betriebsergebnis. Es bestehen die Risiken, weniger Kunden oder Kooperationspartner als geplant zu finden. Ebenso könnte sich die gesamtwirtschaftliche Entwicklung oder die Beziehung zu bestehenden Kunden verschlechtern und die zu bedienenden Märkte an Volumen oder Attraktivität verlieren. Dies könnte dazu führen, dass BRAIN weniger als geplant wächst bzw. ein reduziertes Ergebnis erzielt. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Kosten höher ausfallen als geplant oder Entwicklungen mehr Zeit benötigen. Daraus resultierend könnte sich das Wachstum von BRAIN verzögern und positive Betriebsergebnisse könnten somit erst zu späteren Zeitpunkten als geplant erzielt werden.

Dem Risiko eines größeren Impacts auf das EBITDA durch unerwartete Kundenverluste wird durch eine weitergehende Diversifikation der Kundendeckungsbeiträge entgegengewirkt.

Das Lieferkettenrisiko hat sich im Berichtsjahr weiter stabilisiert, aber die unsichere geopolitische Lage sorgt nach wie vor für eine erhöhte Unsicherheit bezüglich der zukünftigen Risikoausprägung. Die Inflationsrate ist in Europa weiterhin rückläufig und wird durch die EZB als hinreichend stabil eingeschätzt. Innerhalb Europas ist jedoch eine Divergenz der Inflationsund Wachstumsraten zu beobachten. So wird für Deutschland kaum Wachstum erwartet, bei gleichzeitig relativ niedrigen Inflationsraten. In Frankreich und anderen südeuropäischen Ländern ist ein höheres Wachstum bei gleichzeitig höheren Staatsverschuldungen zu beobachten, was eine steigende Inflationsrate zur Folge haben könnte.

Die Euro-Kerninflation (Inflationsrate korrigiert für Energie- und Nahrungsmittelpreisentwicklung) verharrt auf einem Niveau zwischen 2,7\% und 3\%. Dieser Wert liegt strukturell über dem Zielwert der Zentralbank, was einen fortgesetzten Zinssenkungszyklus erst einmal weniger wahrscheinlich macht. Das indiziert ein Risiko eines längerfristigen Effekts, der sich in weiteren Lohnerhöhungsforderungen ausprägt. Das Risiko betrifft die gesamte BRAIN Biotech Gruppe.

Rechtsänderungsrisiken

Rechtsänderungsrisiken betreffen Einschränkungen die sich sowohl umsatz- wie auch kostentechnisch bemerkbar machen können. Ein Beispiel kann ein Verbot von bestimmten Produktionsmethoden sein, dass die weitere Verarbeitung von Bio-Products-Erzeugnissen in Nahrungsmittel unmöglich macht.

Da weltweit unterschiedliche Gesetzes- und Regulierungslagen bestehen, können BRAINs Kunden mit neuen Auflagen konfrontiert werden, die zu Umsatzverlusten oder Kostensteigerungen als Folge der Beschaffungen teurerer Rohstoffe führen können.

Produkt-Compliance-Risiken

Das Segment BioProducts liefert Erzeugnisse an Kunden, die bestimmte Qualitätsmerkmale verlangen, um den unterschiedlichen Anforderungen in verschiedenen Rechtssystemen gerecht zu werden. Das setzt Vorkehrungen bei der Produktion voraus. Obwohl das Segment BioProducts durch Prozesse und Kontrollen das Risiko der Non-Compliance weitgehend

reduziert hat, bleibt ein Risiko, dass versehentlich ein nicht regelkonformes Produkt erstellt oder geliefert wird. Da solche Risikoereignisse neben Schadenersatzansprüchen auch Kundenverluste implizieren können, ist dieses Risiko mit einem Risikowert „mittel" bewertet.

3.2 BIOSCIENCE

Folgende Risiken sind für das Segment „BioScience" als Top-Risiken bewertet. Die potenziellen EBITDA-Jahresverluste je Risiko sind wie folgt kategorisiert:

Risikoübersicht BioScience Beschreibung Risikokategorie
Geschäftsbezogene Risiken
Personalrisiko 2 Verlust von Schlüsselpersonal bzw. unzureichende Ergänzung mit hochqualifiziertem Personal im Bereich Business Development/ Vertrieb. hoch
Wirtschaftliches Risiko 1 Risiko, dass der Bedarf an BRAINs Dienstleistungen oder Produkten wegen einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage im Allgemeinen oder in einzelnen Branchen abnimmt. hoch
Personalrisiko 1 Verlust oder Ausfall von Schlüsselpersonal bzw. unzureichende Ergänzung mit hochqualifiziertem Personal im Bereich Forschung, Entwicklung und Produktion einschließlich der Gefahr der Abwanderung spezifischer Kenntnisse zum Wettbewerb. mittel
IT-Risiko 2 Rechtswidrige Handlungen Dritter wie illegales Kopieren, das Sperren oder Zerstören von Daten. mittel
Rechtliches Risiko 5 IP-Verletzung einer weiteren Partei durch BRAIN Biotech (Beispiel CRISPR-Cas, BEC/BMC), genetische Modifikationen von Stämmen, Nutzung von Stämmen mittel
Wirtschaftliches Risiko 2 Risiko, dass BRAINs Dienstleistungen oder Produkte nicht mehr den Kundenanforderungen entsprechen (Gründe: Technologieangebot oder Gerätepark entsprechen nicht mehr den Anforderungen des Marktes) niedrig
Materialschaden 3 Geräteausfälle infolge von Geräteüberalterung niedrig
IT-Risiko 1 IT-Störungen oder veraltete IT-Infrastruktur (z.B. Server) behindern den Betrieb niedrig

In diesem Abschnitt werden die jeweiligen Risiken, die einen potenziellen EBTIDA-Jahresverlust von mehr als 500 Tsd. $€$ auslösen können (Risikokategorien „hoch" und „mittel"), detaillierter beschrieben.

Personalrisiken

Das BioScience-Segment setzt tiefgründige Kenntnisse und Fähigkeiten in allen Bereichen voraus, die zum größten Teil innerhalb des Unternehmens angeeignet werden müssen. Dies gilt auch für die Mitarbeitenden, die im Business Development tätig sind und mit Kunden die BioScience-Initiativen voranbringen. Das Risiko wird als „hoch" bewertet (Personal 2, sowohl für den Standort Potsdam wie auch Zwingenberg).

BRAIN verfügt insgesamt über gut ausgebildetes Personal, das durch die operativen Tätigkeiten laufend weiteres Know-how ansammelt. Der Trend der letzten Jahre zeigt, dass aufgrund des Fachkräftemangels insbesondere Stellen für bereits erfahrene Wissenschaftler, Ingenieure und Labormitarbeitende teilweise nur mit hohem Aufwand besetzt werden können. Hierbei beobachten wir teilweise höhere Gehaltsgefüge bei Mitbewerbern. Daraus resultiert das Risiko, dass bei unzureichenden finanziellen und nicht finanziellen Anreizen qualifizierte Mitarbeitende abwandern könnten. Zur adäquaten Incentivierung wurde bereits im Geschäftsjahr 2015/16 ein Bonusprogramm für Mitarbeitende der BRAIN Biotech AG eingeführt, das jährlich durch den Vorstand zu beschließen ist. Dieses Risiko wird mit einem Risikowert „mittel" bewertet.

Das Risiko des Verlusts von Wissensträgern in Schlüsselpositionen wird relativ höher bewertet als in den Vorjahren. Andere Risiken werden durch den exklusiven Technologie-Lizenzvertrag für die Genom-Editing-Nuklease G-dase E ${ }^{\circ}$ für den Pharmabereich mit der Akribion Therapeutics GmbH deutlich geringer bewertet.

Wirtschaftliches Risiko 1

Die wirtschaftliche Lage hat sich im laufenden Geschäftsjahr geändert. Insbesondere die Wachstumsraten sind in den meisten Wirtschaftszonen rückläufig. Die geopolitische Situation hat sich ebenfalls geändert und das führt zur steigenden Zurückhaltung bei (potenziellen) Kooperationspartnern.
Diesem Risiko begegnen wir durch einen diversifizierten Verkaufsansatz, um das Risiko über die verschiedenen Branchen zu verteilen, da sie nicht alle einheitlich von der wirtschaftlichen Situation erfasst werden. Des Weiteren wird die Sales-Pipeline intensiv bearbeitet und unter Berücksichtigung der Erfolgschancen optimiert. Dieses Risiko ist mit einem Risikowert „hoch" bewertet.

IT-Risiko 2

IT-Risiken bestehen bezüglich sowohl der Verfügbarkeit von Systemen und Daten als auch der Integrität und Exklusivität der Daten. Die Risiken können sich als Folge von Fehlern und als Folge von bewussten Handlungen manifestieren. Letzteres wird dem Bereich der Cyberrisiken zugeordnet. Zusätzlich nehmen Angriffe durch Cyberkriminalität in den letzten Jahren deutlich zu.

BRAIN hat adäquate Maßnahmen ergriffen, um die IT-Risiken so gut wie möglich zu beherrschen. Diese Maßnahmen bestehen im Wesentlichen in der fortlaufenden Schulung der Mitarbeitenden, IT-Sicherheitsmaßnahmen, wie Firewalls, Virenscanner, Netzwerkschutz, Data-Encryption, zeitnahe Aktualisierung der verwendeten Software, Authentifizierung mit mehreren Faktoren und Durchführung regelmäßiger Datensicherungsmaßnahmen. Bezüglich der Datenexklusivität ist ein Datenschutzbeauftragter angestellt worden, der die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung innerhalb von BRAIN sicherstellt. Dieses Risiko wird sowohl für den Standort Potsdam als auch für den Standort Zwingenberg mit einem Risikowert „mittel" bewertet.

Rechtliches Risiko 5

BRAIN ist ein Forschungsunternehmen, dessen Strategie auf einer wettbewerbsfähigen IP-Basis beruht. Die Wahrscheinlichkeit, in wesentliche Patenstreitigkeiten zu geraten, ist gegeben, hat aber vermutlich keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Ergebnis von BRAIN. Bestehende Patentstreitigkeiten haben entweder nur geringe Auswirkungen auf das Ergebnis oder führen wahrscheinlich zu keinem wesentlichen Schaden.

Hauptrisiko wäre hierbei, dass ein Unternehmen eine „Freedom to operate" (Freistellungserklärung) fordert. Im immer engmaschigeren IP-Geflecht der international erteilten Patente wird es zunehmend schwieriger werden, alle relevanten Patente

in den entsprechenden Patentrecherchen zu finden. Hier könnte es sein, dass unter Umständen Patente nicht gefunden werden und ohne Absicht Patentverletzungen begangen werden könnten.

Das Risiko wird mit der Kategorie „mittel" bewertet.

3.3 FINANZRISIKEN

Finanzrisiken werden regelmäßig geprüft. Es gibt konzerninterne Vorgaben, um Finanzrisiken rechtzeitig zu erkennen, zu prüfen und zu bewerten. Durch ein monatliches und quartalsweises schriftliches Reporting sowie eine laufende Kommunikation der Verantwortlichen erfolgt ein gleichzeitiger Abgleich mit der Planung. Je nach Höhe der Abweichung haben die Leitungsfunktionen von BRAIN ausreichend Zeit, steuernd einzugreifen. Das konzerneinheitliche Berichtsdokument für alle Bereiche der Gruppe wurde auch in diesem Jahr weiterentwickelt und verbessert.

Finanzierungsrisiken bei Tochtergesellschaften

In Anbetracht des Umsatz- und Ergebniswachstums bei einigen Tochtergesellschaften und der Vorhaltung der Ressourcen für das Wachstum besteht das Risiko, bei geringerem Wachstum in den Tochtergesellschaften Verluste zu realisieren. Unter Umständen könnte dies zu Finanzierungsproblemen oder bilanziellen Konstellationen führen, die eine Wertminderung materieller Vermögensgegenstände zur Folge haben.

Dies betrifft die Segmente BioScience und BioProducts. Das Risiko wird als „niedrig" bewertet.

Goodwill Impairment / Beteiligungsbewertung

Dieses Finanzrisiko betrifft die Segmente BioScience und BioProducts. Bei ungünstiger zukünftiger Entwicklung wäre eine mögliche Wertminderung von erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerten sowie anderen immateriellen Vermögenswerten aus Unternehmenskäufen zu erwähnen. Das Risiko wird mit der Kategorie „niedrig" bewertet.

Weitere Informationen hierzu befinden sich im Konzernanhang im Abschnitt „Werthaltigkeitstests".

Finanzierungsrisiko

Die Gesellschaft nimmt momentan als Alternative zur Eigenkapitalfinanzierung zunehmend Fremd- und Hybridkapital auf Holdingebene auf.

Durch das weiterhin wachsende operative Geschäft in den Bereichen BioProducts und BioScience besteht in den kommenden zwei Jahren noch Kapitalbedarf, um die negativen operativen Cashflows zu decken. Das Finanzierungsrisiko besteht in Wettbewerbsnachteilen als Folge eines höheren Verschuldungsgrades sowie in möglicherweise steigenden Zinsen und Anforderungen an eine Kreditabsicherung. Die Gesellschaft hat bereits geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität des kommenden Jahres, wie z. B. die Bereitstellung von weiterem Fremdkapital auf Ebene der Holding, getroffen. Zusätzlich konnte der Gesellschaft im Rahmen der Royalty Pharma Transaktion erhebliche Bruttoliquidität in Höhe von 18,41 Mio. $€$ zugeführt werden. Diese erwähnten Maßnahmen ermöglichen es der Gesellschaft, den geplanten Zahlungsverpflichtungen über das Geschäftsjahresende 2024/25 hinaus nachzukommen.

Dieses Risiko betrifft alle operativen Segmente sowie die Holding und wird als „mittel" bewertet.

Finanzierung von Optionsverbindlichkeiten

Zum 30. September 2024 verfügt BRAIN über Zahlungsmittel in Höhe von 27,2 Mio. €. Darüber hinaus steht BRAIN ein partiell ausgenutzter Darlehensrahmen in Höhe von 7,0 Mio. $€$ (zum Stichtag 30.09.2024 in Höhe von 5,0 Mio. $€$ in Anspruch genommen) zur Verfügung. Die Kreditlinie hat noch eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2025. Wir gehen von der Ausübung der Put-Optionen für die verbleibenden restlichen Anteile an der Weriol/Breatec seitens der Minderheitsaktionäre in der erstmöglichen Periode aus (1. Januar bis 31. März 2025). Dies würde die Liquidität im Geschäftsjahr 2024/25 in Höhe von bis zu 3,2 Mio. $€$ belasten.

Das Risiko wird daher insgesamt als „niedrig" eingestuft und betrifft das Segment BioProducts.

Währungsrisiko

Das Währungsrisiko besteht in einer negativen Wechselkursentwicklung bezogen auf die Währungspositionen, die BRAIN einnimmt. Es handelt sich hier im Wesentlichen um USD- und GBP-Risiken. Dieses Risiko wird als „niedrig" bewertet und betrifft die Sparte BioProducts. Das Risiko wird zunehmend durch eine Verringerung der USD-Position mittels Verschiebung auf EU-Lieferanten sowie durch natürliche Hedging-Strategien mitigiert. Letzteres wird durch die Steigerung von USDUmsätzen realisiert.

Darüber hinaus sind Optionen zur Ausweitung der Produktionskapazität innerhalb der EU geplant, um das GBP-Kostenrisiko weiter zu reduzieren. Dieses Risiko ist mit einem Risikowert „niedrig" bewertet.

Zinsrisiko

Das Zinsrisiko besteht in einer steigenden Marktzinsentwicklung, die die Liquiditätsbeschaffung durch BRAIN verteuert. Im letzten Berichtsjahr hat die EZB den Referenzzinssatz deutlich angezogen, was zu spürbaren erhöhten Kosten für die Liquiditätsbeschaffung geführt hat. Im Berichtsjahr hat sich die Situation durch eine Zinssenkung etwas entspannt. Insgesamt ist die Auswirkung für BRAIN nach wie vor überschaubar, da bestehende Darlehen weiter zurückgeführt werden konnten und in längerfristige Verbindlichkeiten umgeschichtet wurden. Die erhaltene Vorauszahlung der Royalty Pharma wird zwar innerhalb der Verbindlichkeiten abgebildet, trägt aber selbst kein Zinsänderungsrisiko. Dieses Risiko ist mit einem Risikowert „niedrig" bewertet.

Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Bei BRAIN werden Finanzinstrumente* nur bis zu einem Umfang verwendet, der für die Beurteilung der Vermögens- Finanzund Ertragslage oder der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns nicht relevant ist. Für weitere Informationen wird auf das Kapitel „Risikomanagement" im Konzernanhang verwiesen.

[^0]
[^0]: * Definiert als Kauf-, Tausch- oder anderweitig ausgestattete Fest- oder Optionsgeschäfte, die zeitlich verzögert zu erfüllen sind und deren Wert sich vom Preis oder Maß eines Basiswerts ableitet, insbesondere mit Bezug auf die folgenden Basiswerte: Devisen, Zinssätze, Wertpapiere, Rohstoffpreise sowie Indizes bezogen auf diese Basiswerte sowie andere Finanzindizes. Finanzanlagen werden nicht als Instrumente zum Risikomanagement eingesetzt. Die Darlehen des Konzerns dienen der Finanzierung der Konzernaktivitäten und der Vermeidung von Liquiditätsrisiken

3.4 PRO-MEMORIA-RISIKEN

In diesem Abschnitt werden die Risiken aus dem Vorjahr wiedergeben, die in der aktuellen Bewertung nicht als Top-Risiko eingeschätzt wurden und somit nicht mehr im Detail betrachtet wurden. Diese Risiken werden noch einmal beleuchtet, um die Verbindung zu den im letzten Jahr beschriebenen Risiken aufrechtzuerhalten.

Rechtliche Risiken

Generell ist BRAIN bestrebt, rechtliche Risiken zu vermeiden bzw. hat Vorkehrungen getroffen, rechtliche Risiken einzuschätzen und zu bewerten. Die rechtlichen Bereiche, die mit einem potenziellen Risiko versehen sind, beziehen sich auf Rechtsstreitigkeiten bei Patenten und Lizenzen, auf Sachverhalte im Bereich Aufsichtsrecht/Kapitalmarkt, auf ComplianceThemen und auf allgemeine Rechtsstreitigkeiten mit internationalen Konzernen.

Durch die zunehmende Industrialisierung und Internationalisierung des Geschäfts von BRAIN steigt auch das Risiko einer Rechtsstreitigkeit mit einem internationalen Konzern. BRAIN schätzt die Wahrscheinlichkeit von vertraglichen Risiken für den Eintritt eines Rechtsstreits derzeit als gering ein. Ein Rechtsstreit hätte negative Auswirkungen auf das Ergebnis. Eine Quantifizierung ist derzeit nicht abzuschätzen, da keine wesentlichen Rechtsstreitigkeiten vorliegen.

Compliance-Risiken

BRAIN unterliegt einer Vielzahl gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen in einem internationalen Kontext. Diese Anforderungen sind erfasst und Schulungen werden hierfür innerhalb von BRAIN durchgeführt. Darüber hinaus werden regelmäßige Kontrollen bezüglich der Einhaltung von Vorschriften durchgeführt.

Für die Bereiche Arbeitsschutz und Datenschutz sind jeweils spezifische Personen beauftragt. Das Risiko wird als Pro-Memoria-Risiko eingestuft und betrifft alle drei operativen Segmente sowie die Holding. Gesondert hiervon ist das Physische Sicherheitsrisiko (HSE) für das Segment BioProducts unter den 11 Top-Risiken eingestuft (siehe Tabelle in 3.1 BioProducts).

Inflation und Energieversorgung

BRAIN ist zum ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb auf eine stabile Energieversorgung mit Gas, Öl und Strom angewiesen. Vor allem Gas und Strom spielen eine entscheidende Rolle im F\&E-Betrieb, bei der Produktion von Enzymen und anderen Produkten sowie zur Konservierung unserer Bioarchive.

Eine ausreichende und unterbrechungsfreie Versorgung mit Energie ist daher essenziell für die BRAIN Biotech Gruppe und bildet eine Grundlage unserer Gesamtjahresprognose. BRAIN ist in größeren Teilbereichen ein Zulieferer für die Nahrungsmittel- und Pharma-Industrie und dürfte in diesen Bereichen als systemrelevant eingestuft werden. Die benötigten Energiemengen in den Forschungsbetrieben und anderen Teilbetrieben liegen im Bereich der Grundversorgung, was das Risiko einer Abschaltung demjenigen des Haushaltssektors angleicht. Neben den Risiken aus der Versorgungssicherheit ergeben sich für BRAIN auch Kostenrisiken durch erhebliche Energiepreissteigerungen und Energiepreisschwankungen. Diese können unter Umständen nicht vollständig oder nur mit Zeitverzug an Kunden weitergegeben werden. Hierdurch könnte es zu negativen Auswirkungen auf die Ertragslage der Gruppe kommen.

Die Energiemarktlage hat sich im Berichtsjahr weiter stabilisiert. Allerdings ist nach wie vor von einer erhöhten Preisvolatilität die Rede und es kann bei einer weiteren Anspannung der geopolitischen Lage leicht zu erneuten Preissteigerungen kommen.

Materialschäden in Bezug auf das BioArchiv oder Forschungsergebnisse

Die Bioarchive der Gruppe liegen physisch im Wesentlichen bei der BRAIN Biotech AG in Zwingenberg und Potsdam. Das Risiko eines physischen Untergangs der Archive wird durch mehrere Maßnahmen minimiert. Es gibt eine redundante Auslegung an verschiedenen Orten, es existiert ein Sicherheitskonzept und die Mitarbeitenden wurden im Umgang mit den Archiven geschult.

Daneben gibt es ein Versicherungskonzept, dass den Großteil der möglichen Kosten zur Behebung möglicher Schäden deckt. Die physischen Maßnahmen und auch das Versicherungskonzept sind in jährlicher Überprüfung und werden bei Bedarf überarbeitet, um das Risiko für BRAIN noch weiter zu reduzieren.

Weiterhin könnten auch einzelne Forschungsergebnisse durch extern einwirkende Umstände vernichtet werden. Diese sind jedoch durch verschiedene Maßnahmen, wie z. B. eine unterbrechungsfreie Notstromversorgung, ausreichend abgedeckt. Auch im vergangenen Geschäftsjahr wurden weiterhin verschiedene Maßnahmen zur Sicherung des BioArchivs durchgeführt. Wegen der Verringerung des Risikos durch die getroffenen Maßnahmen wird dieses Risiko inzwischen mit einem Risikowert „niedrig" bewertet.

3.5 NACHHALTIGKEIT UND ESG

Nachhaltigkeit bildet ein zentrales Element unserer Unternehmensstrategie. Mit unseren bio-basierten Produkten und Services tragen wir zu einem nachhaltigeren Wachstum bei unseren Kunden und Kooperationspartnern bei. BRAIN sieht daher die auch politisch forcierte Wandlung der Ökonomie zu nachhaltigen Wirtschaftskreisläufen als eindeutige Chance für das Unternehmen, beschleunigtes Wachstum zu generieren. Diese beschleunigte Wachstumsperspektive gilt für alle Geschäftsbereiche. Auch BRAIN selbst überprüft ihr eigenes wirtschaftliches Handeln regelmäßig im Hinblick auf die eigenen Nachhaltigkeitsziele.

Die BRAIN Biotech AG hat im Jahr 2022 freiwillig ihren ersten Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht. Hierhin haben wir ambitionierte Nachhaltigkeitsziele für die Jahre 2032 und 2050 definiert. Mit der Genehmigung durch die Hauptversammlung im Jahr 2023 haben diese Nachhaltigkeitsziele auch direkt Einzug in das neue Vergütungssystem des Vorstands gefunden. Direkt verantwortlich im Vorstand für die Umsetzung der ESG-Strategie ist der CFO. Auf operativer Ebene gibt es eine verantwortliche ESG-Managerin sowie weitere verantwortliche Mitarbeitende in den jeweiligen Gruppenunternehmen. Der gesamte Aufsichtsrat ist gemeinschaftlich verantwortlich für die Weiterentwicklung und Umsetzung der ESG-Strategie. Die BRAIN Biotech AG veröffentlich einmal im Jahr ein ESG-Datenblatt mit wichtigen Kennzahlen im Bereich der UnternehmensNachhaltigkeitsentwicklung. Zusätzlich veröffentlicht BRAIN eine jährliche Erklärung im Rahmen des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) und des Nachhaltigkeitskodex der Vereinten Nationen (UN GC). Um auch zukünftigen gesetzlichen Nachhaltigkeitsberichtpflichten vollumfänglich nachzukommen, hat BRAIN bereits in eine Software-assistierte Lösung zur systematischen Erfassung auch nicht finanzieller Daten investiert und wird Anfang 2025 ein unternehmensweites Projekt zur CSRD-Berichterstattung starten. Insgesamt ergeben sich hier aus Sicht der Gesellschaft mehr Chancen als Risiken.

Im Geschäftsjahr 2022/23 haben wir mit konkreten Projekten zur Umsetzung der ESG-Strategie begonnen und diese im Geschäftsjahr 2023/24 konsequent fortgeführt. Hierzu gehören mehrere Maßnahmen wie beispielsweise die Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen an den Standorten Zwingenberg und Cardiff sowie der teilweise Wechsel zum externen Bezug von Ökostrom und etliche weitere Maßnahmen zur Verbesserung zur Energieeinsparung, der Arbeitsproduktivität, Arbeitsflexibilität und Arbeitsergonomie.

4 Chancenbericht

Segment BioScience

Das Segment BioScience beinhaltet die wissens- und forschungsintensive Auftragsforschung für Kunden. Wir bauen weiterhin unser Leistungsspektrum als Dienstleister in der industriellen Biotechnologie aus. Hier stellen wir unseren Partnern Forschungsdienstleistungen, Lösungskompetenz sowie Zugang zu unseren Wertstoffbibliotheken zur Verfügung. Die BRAIN Biotech AG verfügt hier über ein gewachsenes industrielles Netzwerk und baut dieses kontinuierlich aus. Dieses industrielle Netzwerk wird durch ein gewachsenes Forschungs- und Universitätsnetzwerk ergänzt.

Das Segment BioScience fokussiert sich inhaltlich auf die Bereiche Ernährung, Gesundheit und Umwelt.

Segment BioIncubator

Aus dem New Business Development wird unser Inkubator für hochinnovative Lösungen und Produkte gespeist. Hier erschließt BRAIN mit Innovationen neue Märkte in den Bereichen Ernährung, Gesundheit und Umwelt. Dies erfolgt entweder auf eigene Rechnung und/oder mit industriellen Partnern.

Die Chancen aus Forschung und Entwicklung im Segment BioIncubator lassen sich folgendermaßen bewerten:

Chance Veränderung gegenüber
dem Vorjahr
rNPV Marktpotenzial
Fermented Beverages \& Ingredients $\rightarrow$ mittel
Perillic Active, Anti-Microbial $\downarrow$ klein
Gold from Waste Streams $\rightarrow$ mittel
Aurase Wound Debridement $\rightarrow$ hoch
Deucrictibant (PHA121), HAE Pharma Compound $\uparrow$ sehr hoch
Akribion Genomics (G-dase E / G-dase M) $\rightarrow$ sehr hoch

Einige Beispiele hierfür sind:

Fermentierte Lebensmittel

Fermentierte Lebensmittel sind mehr als nur ein weiterer „Superfood"-Trend. Zu Recht stehen sie im Fokus gesundheitsbewusster Konsumenten, da sie auf vielen Gebieten punkten: Verzicht auf Konservierungsmittel, Aufwertung/Verdaulichkeit von pflanzenbasierten Grundnahrungsmitteln, Entdeckung immer neuer gesundheitsfördernder Inhaltsstoffe und eine quasi unbegrenzte Fülle neuer Geschmackserlebnisse. BRAIN kann durch seine biologischen und technologischen Ressourcen das Marktbedürfnis nach neuen Starterkulturen bedienen. Der BRAIN Biotech Gruppe bietet sich hier die Möglichkeit, sowohl als Innovator als auch als produzierendes Unternehmen aufzutreten und an einem attraktiven Markt (für 2032 vorhergesagtes Volumen: 989 Mrd. USD) nicht nur teilzuhaben, sondern völlig neue Produktkategorien zu erschließen.

Perillic Active, Anti-Microbial

Infolge des verschärften Wettbewerbsumfeld bei natürlichen antimikrobiellen Wirkstoffen und des Markteintritts alternativer Produkte wurde das Marktpotenzial von „mittel" auf „klein" gesenkt.

Gold from Waste Streams, Urban Mining
Unsere mikrobielle Gold-Rückgewinnung ersetzt herkömmliche Recyclingprozesse, wobei Chemikalien durch biologische Metallextraktionen ersetzt werden. Dies reduziert den Einsatz aggressiver und teilweise toxischer Chemikalien. Darüber hinaus benötigt der biologische Prozess weniger Energie und reduziert damit deutlich den $\mathrm{CO}_{2}$-Fußabdruck des Metallgewinnungsprozesses. Neben Gold können auf diese Weise auch andere Edelmetalle und Metalle wie Lithium und Kobalt aus Elektroschrott, Verbrennungsanlagen-Schlacke, EV-Batterien und anderen Abfällen mineralischen Ursprungs zurückgewonnen werden („Urban Mining").

Aurase Wound Debridement

BRAIN hat im Rahmen eines selbstfinanzierten Forschungsprojekts ein Enzym entdeckt, mit dem Fliegenmaden den Wundbelag chronischer Wunden verflüssigen („Madentherapie"). Das Unternehmen hat für dieses Enzym einen biotechnologischen Produktionsprozess entwickelt. Die Reinigung chronischer Wunden ist der erste Schritt in der Wundtherapie und häufig die Ursache für lange Behandlungszeiten. Das Projekt wurde in der SolasCure Ltd. ausgegründet und die Phase 2a der klinischen Prüfung abgeschlossen. Momentan werden Finanzierungsoptionen für die weitere klinische Entwicklung eruiert. Die Produktentwicklung und kleinere Studienprojekte werden in der Zwischenzeit fortgeführt.

Deucrictibant (PHA121), HAE Pharma Compound

AnalytiCon Discovery, eine Division der BRAIN Biotech AG, hat einen pharmakologisch aktiven Wirkstoff entdeckt und entwickelt, der bei der seltenen Krankheit Hereditäres Angioödem (HAE) sowohl in der akuten Behandlung als auch zur Prophylaxe einen verbesserten Therapieansatz für Patienten verspricht. Die an der Nasdaq, USA, notierte Pharvaris N.V. besitzt eine Lizenz von AnalytiCon Discovery zur klinischen Entwicklung und Erprobung des neuartigen Medikaments. Bei erfolgreicher Markteinführung stehen BRAIN Meilenstein- und Lizenzzahlungen in erheblichem Umfang zu. Die zu erwartenden Lizenzeinnahmen hat die BRAIN Biotech vorab zum größten Teil an Royalty Pharma gegen Meilensteinzahlungen von bis zu 128,88 Millionen $€$ verkauft. Hiervon unberührt sind regulatorische Meilensteine in Höhe von bis zu 9,0 Mio. $€$ die BRAIN direkt von Pharvaris zufließen können. Die Gesellschaft erhält eine Vorauszahlung von 18,41 Mio. $€$, zusätzliche potenzielle regulatorische Meilensteinzahlungen von bis zu 18,42 Mio. $€$ und zusätzliche potenzielle langfristige umsatzbezogene Meilensteine von bis zu 92,05 Mio. $€$.

Durch den Beginn der klinischen Phase III beim Wirkstoff Deucrictibant durch Pharvaris hat sich das Projektrisiko deutlich verringert und damit die Markteintrittswahrscheinlichkeit erhöht. Hierdurch hat sich das riskoadjustierte Marktpotenzial auf „sehr hoch" erhöht.

Akribion Genomics (G-dase E / G-dase M) und Genom-Editierung in der industriellen Biotechnologie Genom-Editierung ist eine molekularbiologische Technik zur zielgerichteten und präzisen Veränderung von DNA. Hierzu werden Nukleasen (Enzyme) als „Gen-Schere" eingesetzt. Diese Technologie bildet die Grundlage für viele Innovationen z. B. in den Bereichen industrieller Produktion, pflanzlicher Ernährung, zirkulärer Wirtschaftskreisläufe oder in der Medizin.

BRAIN Biotech hat mit den proprietären Enzymen G-dase ${ }^{\circledR}$ M und G-dase ${ }^{\circledR}$ E weitere Entwicklungsphasen für klassische und auch neuartige Genom-Editierungs-Systeme erfolgreich abgeschlossen. Im Bereich der industriellen Biotechnologie setzt BRAIN Biotech diese Systeme ein, um Mikroorganismen gezielt zu verändern oder zu verbessern. Auf diese Weise ist BRAIN Biotech in der Lage, Mikroorganismen zu befähigen, wertvolle Produkte zu bilden. Dazu zählen unter anderem mikrobielle Produktionssysteme, die in der Lage sind, Proteine und Enzyme für die industrielle Nutzung zu produzieren. G-dase ${ }^{\circledR}$ M und G-dase ${ }^{\circledR}$ E wurden bereits in zahlreichen Mikroorganismen im Rahmen von Eigenentwicklungen und

Kundenprojekten erfolgreich eingesetzt. Zum Schutz der Nuklease-Sequenzen wurden verschiedene Patentanträge eingereicht. Das erste G-dase ${ }^{\circledR}$ E-Patent wurde in Europa bereits erfolgreich erteilt und wird weiter internationalisiert.

Die G-dase ${ }^{\circledR}$ E Nuklease besitzt durch ihren neuartigen Wirkmechanismus, der sich stark von anderen Genom-EditierungsTools unterscheidet, ein erfolgsversprechendes Anwendungspotenzial in der Humanmedizin. Die Nutzung der Technologie zur therapeutischen Anwendung wird durch Lizensierung außerhalb der BRAIN Biotech zukünftig durch die Akribion Therapeutics GmbH weiterentwickelt (siehe Nachtragsbericht).

GESCHÄFTSBEZOGENE CHANCEN

Segment BioProducts

Wir beschreiten weiterhin den in den Vorjahren begonnenen Weg zur Vorwärtsintegration im Bereich BioProducts. Die BRAIN Biotech AG hat sich zum Ziel gesetzt, die gesamte Wertschöpfungskette vom Labor bis zur Produktion abzudecken. Dies ermöglicht uns, an der Wertschöpfungskette hin zum Kunden zu partizipieren sowie Umsätze über den gesamten Lebenszyklus der Produkte zu generieren. Auch in den kommenden Jahren bietet sich für BRAIN hier die Chance, diesen Pfad weiter zu beschreiten und die Umsätze und Ergebnisse erfolgreich zu verbessern. Dies ist der konsequente Schritt vom Forschungs- zum Industrieunternehmen. Diese Vorwärtsintegration bietet die Möglichkeit, nicht nur als Innovator, sondern auch als produzierendes Unternehmen aufzutreten. Darüber hinaus ist auch eine aktive M\&A-Strategie mit einem Fokus auf industrielle profitable Unternehmen in angrenzenden Bereichen oder Märkten im Wesentlichen im Enzymgeschäft als eine Chance zu nennen.

Unternehmensführung

Der Vorstand arbeitet fortlaufend daran, Kosten- und Umsatzsynergien innerhalb der Unternehmensgruppe zu realisieren. Dies erfordert eine starke Vernetzung der Tochtergesellschaften untereinander und eine zentrale Leistungs- und Zielkontrolle. Zu diesem Zweck hat BRAIN das gesamte Industriegeschäft der Gruppe unter der Leitung von Biocatalysts Ltd. organisatorisch und rechtlich zusammengeführt.

Übernahmerelevante Angaben gem. §315a HGB

Die nachfolgenden Angaben geben die Verhältnisse am Bilanzstichtag 30. September 2024 wieder.

ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS (NR. 1)

Das Grundkapital der BRAIN Biotech AG beträgt zum Bilanzstichtag 21.847.495 €. Das Grundkapital ist eingeteilt in 21.847.495 Stückaktien, auf die jeweils ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von 1,00 € entfällt. Die Anteile sind voll einbezahlt und lauten auf den Namen. Die Gesellschaft hält am Bilanzstichtag keine eigenen Aktien.

BESCHRÄNKUNGEN, DIE STIMMRECHTE ODER DIE ÜBERPRÜFUNG VON AKTIEN BETREFFEN (NR. 2)

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern ergeben können, sind dem Vorstand der Gesellschaft nicht bekannt.

ANTEILSBESITZ MIT MEHR ALS 10 \% DER STIMMRECHTE (NR. 3)

Die MP Beteiligungs-GmbH, Kaiserslautern, hält zum 30. September 2024 45,5\% am Kapital der Gesellschaft. Weitere Anteilseigner mit einem Anteilsbesitz von mehr als 10\% der Stimmrechte gibt es zum 30. September 2024 nicht.

INHABER VON AKTIEN MIT SONDERRECHTEN (NR. 4)

Bei der BRAIN Biotech AG gibt es keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.

STIMMRECHTSKONTROLLE AM KAPITAL BETEILIGTER ARBEITNEHMER (NR. 5)

Stimmrechtskontrollen für am Kapital beteiligte Arbeitnehmer, für den Fall nicht unmittelbar auszuübender Kontrollrechte, liegen nicht vor.

REGELN ZU ÄNDERUNGEN DER SATZUNG (NR. 6)

Nach § 84 AktG und der Satzung der BRAIN Biotech AG werden die Mitglieder des Vorstands vom Aufsichtsrat bestellt. Gemäß § 7 der Satzung der BRAIN Biotech AG besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands und einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen sowie stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen. Besteht der Vorstand aus mehreren Mitgliedern, werden Beschlüsse des Vorstands mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Hat der Aufsichtsrat

einen Vorsitzenden des Vorstands ernannt und besteht der Vorstand aus mindestens drei Mitgliedern, ist bei Stimmengleichheit dessen Stimme ausschlaggebend.

REGELN ZU ÄNDERUNGEN DER SATZUNG (NR. 6)

Änderungen der Satzung bedürfen gem. § 179 AktG und der Satzung der BRAIN Biotech AG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Die Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen der einfachen Stimmenmehrheit, sofern nicht das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit vorschreibt.

VORSTANDSBEFUGNISSE BEZÜGLICH AUSGABE UND RÜCKKAUF VON AKTIEN (NR. 7)

Die BRAIN Biotech AG verfügt über ein genehmigtes und bedingtes Kapital wie folgt:

Genehmigtes Kapital

Mit Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 9. März 2022 wurde ein genehmigtes Kapital in Höhe von 4.369.499 € geschaffen (Genehmigtes Kapital 2022/I). Das Genehmigte Kapital 2022/I wurde am 28. März 2022 in das Handelsregister eingetragen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrates in der Zeit bis zum 8. März 2027 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu nominal 4.369.499 € durch die Ausgabe von bis zu 4.369.499 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen, wobei das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Wenn die neuen Aktien gegen Bareinlagen ausgegeben werden, kann das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet und die Anzahl der in dieser Weise unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt $10 \%$ des Grundkapitals nicht überschreitet.

Am Abschlussstichtag 30. September 2024 bestand sonach ein genehmigtes Kapital in Höhe von 4.369.499 €.

Bedingtes Kapital

Gemäß §5 Absatz 3, 4, 5 und 6 der Satzung ist das Grundkapital um 2.184.749 € durch die Ausgabe von bis zu 2.184.749 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2023/I) sowie um weitere 63.000 € durch die Ausgabe von bis zu 63.000 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2015/II), durch die Ausgabe von bis zu 1.233.600 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2019/I) und durch die Ausgabe von bis zu 888.148 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2023/II) bedingt erhöht.

Das Bedingte Kapital 2023/I dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Optionsschuldverschreibungen und Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstandes durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 8. März 2023 von der Gesellschaft begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird durch die Ausgabe von bis zu 2.184.749 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungsrechten bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber der Wandelschuldverschreibungen ihrer Pflicht zur Wand-

lung genügen, und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Im Geschäftsjahr 2023/24 wurde unter teilweiser Ausnutzung des Bedingten Kapital 2023/I eine Wandelschuldverschreibung über einen Nennbetrag von 5,0 Mio. € im Wege einer Privatplatzierung begeben. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital 2023/I war zum Abschlussstichtag am 30. September 2024 nicht durchgeführt.

Das Bedingte Kapital 2015/II dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juli 2015 im Rahmen eines Aktienoptionsplans im Umfang von bis zu 63.000 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der BRAIN Biotech AG mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft, den Mitgliedern der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen sowie Führungskräften und sonstigen Mitarbeitern der Gesellschaft in hervorgehobener Position gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte hiervon Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht zur Erfüllung dieser Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital 2015/II war zum Abschlussstichtag am 30. September 2024 nicht durchgeführt.

Das Bedingte Kapital 2015/II wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung am 7. März 2019 von ursprünglich 1.272.581 € auf 123.000 € reduziert, da dieses Kapital ausschließlich zur Absicherung bereits ausgegebener Aktienoptionen bestehen bleiben sollte. Auf der Hauptversammlung am 8. März 2023 wurde das bedingte Kapital um weitere 60.000 € auf 63.000 € reduziert. Die Ermächtigung zur Ausgabe von weiteren Aktienoptionen aus dem Bedingten Kapital 2015/II wurde auf selbiger Hauptversammlung wieder entzogen und durch eine neue Ermächtigung ersetzt (siehe folgender Abschnitt).

Durch Beschluss der Hauptversammlung am 7. März 2019 war das Grundkapital um 1.682.578 € durch die Ausgabe von bis zu 1.682.578 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2019/I) bedingt erhöht. Das Bedingte Kapital 2019/I wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung am 8. März 2023 von ursprünglich 1.682.578 € um 448.978 € auf 1.233.600 € herabgesetzt. Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft und sonstigen Mitarbeitern der Gesellschaft in hervorgehobener Position gewährt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte hiervon Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht zur Erfüllung dieser Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital 2019/I war zum Abschlussstichtag am 30. September 2024 nicht durchgeführt.

Das Bedingte Kapital 2023/II dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 8. März 2023 im Rahmen eines Aktienoptionsplans im Umfang von bis zu 888.148 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der BRAIN Biotech AG mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft und sonstigen Mitarbeitern der Gesellschaft in hervorgehobener Position gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte hiervon Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht zur Erfüllung dieser Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital 2023/II war zum Abschlussstichtag am 30. September 2024 nicht durchgeführt.

Aktienoptionen

Durch Beschluss der Hauptversammlung am 8. März 2023 wurde der Vorstand ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrates im Rahmen eines Aktienoptionsplans bis zum 7. März 2028 bis zu 888.148 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der BRAIN Biotech AG mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren mit der Maßgabe auszugeben, dass jede Aktienoption das Recht zum Bezug einer Aktie und nach Maßgabe weiterer Bestimmungen gewährt. Zur Ausgabe von Aktien an Mitglieder des Vorstands der BRAIN Biotech AG gilt diese Ermächtigung allein für den Aufsichtsrat. Zur Absicherung und Bedienung der Aktienoptionen hat die Hauptversammlung das Grundkapital um 888.148 € bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2023/II).

WESENTLICHE VEREINBARUNGEN FÜR DEN FALL EINES KONTROLLWECHSELS INFOLGE EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS (NR. 8) SOWIE ENTSCHÄDIGUNGSVEREINBARUNGEN FÜR DEN FALL EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS (NR. 9)

Die Gesellschaft hat keine Vereinbarungen getroffen im Sinne des § 315a Abs. 4 Nr. 8 und 9 HGB.

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung der BRAIN Biotech AG gemäß § 289f HGB und § 315d HGB ist auf der Website veröffentlicht unter:
https://www.brain-biotech-group.com/de/investoren/corporate-governance/

Zwingenberg, den 13. Januar 2025

Adriaan Moelker

Vorsitzender des Vorstands (CEO)

Michael Schneiders

Vorstand (CFO)

Konzernabschluss

$\rightarrow$ Konzernbilanz ..... S. 93
$\rightarrow$ Konzerngesamtergebnisrechnung ..... S. 95
$\rightarrow$ Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung ..... S. 97
$\rightarrow$ Konzernkapitalflussrechnung ..... S. 98
$\rightarrow$ Konzernanhang ..... S. 99
$\rightarrow$ I. Allgemeine Angaben ..... S. 99
$\rightarrow$ II. Grundlagen des Konzernabschlusses ..... S. 102
$\rightarrow$ III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze ..... S. 106
$\rightarrow$ IV. Segmentberichterstattung ..... S. 120
$\rightarrow$ V. Erläuterungen zur Konzern- Gesamtergebnisrechnung ..... S. 123
$\rightarrow$ VI. Erläuterungen zur Darstellung der Vermögenslage (Bilanz) ..... S. 134
$\rightarrow$ VII. Finanzinstrumente / Risiken aus Finanzinstrumenten ..... S. 159
$\rightarrow$ VIII. Sonstige Angaben ..... S. 165
$\rightarrow$ Versicherung der gesetzlichen Vertreter ..... S. 172
$\rightarrow$ Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers ..... S. 173

Konzernbilanz

KONZERNBILANZ ZUM 30. SEPTEMBER 2024

in Tsd. $€$ Anhang 30.09 .2024 30.09 .2023
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert (12) 14.185 15.215
Sachanlagen (13) 27.855 28.720
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen (14) 971 1.456
Sonstige langfristige Vermögenswerte (18) 67 70
43.078 45.462
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte (15) 9.420 9.756
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (16) 7.798 9.442
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte (18) 818 691
Ertragsteueransprüche (10) 214 56
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (17) 238 178
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (19) 27.171 5.352
45.658 25.476
AKTIVA 88.737 70.937
in Tsd. $€$ Anhang 30.09 .2024 30.09 .2023
Eigenkapital (20)
Gezeichnetes Kapital 21.847 21.847
Kapitalrücklage 94.951 93.457
Gewinnrücklagen $-105.494$ $-94.161$
Sonstige Rücklagen 1.313 627
12.817 21.771
Nicht beherrschende Anteile 1.269 1.243
Eigenkapital gesamt 13.886 23.013
Langfristige Schulden
Latente Steuern (10) 3.881 3.768
Rückstellungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (5) 930 928
Finanzverbindlichkeiten (21) 21.175 24.265
Anleihen, konvertibel langfristig (22) 4.151 0
Finanzverbindlichkeit Royalty Pharma LF (23) 18.406 0
Sonstige Verbindlichkeiten (24) 179 966
Abgegrenzte Erträge (25) 1.124 518
49.845 30.445
Kurzfristige Schulden
Rückstellungen (26) 1.106 895
Ertragsteuerverbindlichkeiten (10) 24 44
Finanzverbindlichkeiten (21) 11.888 4.741
Anleihen, konvertibel kurzfristig (22) 326 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (27) 5.611 5.617
Sonstige Verbindlichkeiten (24) 5.431 3.251
Abgegrenzte Erträge (25) 620 2.932
25.006 17.479
PASSIVA 88.737 70.937

Konzerngesamtergebnisrechnung

KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG FÜR DEN ZEITRAUM VOM 01.10.2023 BIS 30.09.2024

Anhang 12M 23/24
01.10 .2023 -
30.09 .2024
12M 22/23
01.10 .2022 -
30.09 .2023
Umsatzerlöse (1) 54.631 55.335
Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen (2) 868 890
Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und unfertigen Leistungen $-433$ 144
Sonstige Erträge (3) 453 771
Gesamtleistung 55.520 57.140
Materialaufwand (4)
Aufwendungen für Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe und bezogene Waren $-23.403$ $-24.380$
Aufwendungen für bezogene Leistungen $-467$ $-977$
$-23.870$ $-25.357$
Personalaufwand (5)
Löhne und Gehälter $-20.792$ $-18.010$
Anteilsbasierte Vergütungen $-894$ $-714$
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung $-3.417$ $-3.276$
$-25.104$ $-22.000$
Sonstige Aufwendungen (7) $-10.576$ $-10.609$
EBITDA $-4.029$ $-826$
Abschreibungen (6) $-4.823$ $-4.654$
Betriebsergebnis (EBIT) $-8.852$ $-5.480$
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen (14) $-498$ $-1.492$
Finanzerträge (8) 395 789
Finanzaufwendungen (9) $-2.035$ $-1.307$
Finanzergebnis $-2.137$ $-2.010$
Verlust der Periode vor Steuern $-10.990$ $-7.489$

img-15.jpeg

  • Posten, die anschließend nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden

Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung

KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG FÜR DEN ZEITRAUM VOM 01.10.2023 BIS 30.09.2024

Konzernanhang (20) Anteil der Aktionäre der BRAIN Biotech AG Nicht beherrschende Anteile
Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinn-
rücklagen
Sonstige Rücklagen Währungsumrechnung Total Total Gesamt
Stand am 30. September 2021/
1. Oktober 2022
21.847 92.660 $-85.198$ 328 29.638 4.610 34.248
Periodenergebnis 0 0 $-8.279$ 0 $-8.279$ 165 $-8.114$
Sonstiges Ergebnis 0 0 25 299 324 $-9$ 315
Gesamtergebnis 0 0 $-8.255$ 299 $-7.956$ 156 $-7.799$
Ausübung von Put/Call- Vereinbarungen zum Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen an vollkonsolidierten Konzernunternehmen 0 0 1.795 0 1.795 $-1.795$ 0
Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen an vollkonsolidierten Konzernunternehmen 0 0 $-2.504$ 0 $-2.504$ $-1.728$ $-4.232$
Einstellungen aufgrund eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 0 797 0 0 797 0 797
Stand am 30. September 2022/
1. Oktober 2023
21.847 93.457 $-94.161$ 627 21.770 1.243 23.013
Periodenergebnis 0 0 $-11.127$ 0 $-11.127$ 27 $-11.100$
Sonstiges Ergebnis 0 0 $-207$ 686 479 0 479
Gesamtergebnis 0 0 $-11.334$ 686 $-10.648$ 27 $-10.621$
Einstellung in die Kapitalrücklage aus der Begebung von Wandelschuldverschreibungen abzüglich Ausgabekosten 0 600 0 0 600 0 600
Einstellungen aufgrund eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 0 894 0 0 894 0 894
Stand am 30. September 2024 21.847 94.951 $-105.494$ 1.313 12.617 1.269 13.886

Konzernkapitalflussrechnung

KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG FÜR DEN ZEITRAUM VOM 01.10.2023 BIS 30.09.2024

Konzernanhang (19) in Tsd. $€$ $\begin{gathered} 12 M 23 / 24 \ 01.10 .2023-30.09 .2024 \end{gathered}$ $\begin{gathered} 12 M 22 / 23 \ 01.10 .2022-30.09 .2023 \end{gathered}$
Periodenergebnis nach Ertragsteuern $-11.100$ $-8.114$
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 4.823 4.654
Latenter Steueraufwand/-ertrag 15 457
Vereinnahmung abgegrenzte Erträge $-4.113$ $-3.125$
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten $-49$ $-135$
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen 498 1.492
Erfolgswirksame Veränderung der Nettopensionsrückstellungen 38 42
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge 869 376
Verluste aus Abgängen von Immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen $-5$ $-4$
Brutto Cashflow $-9.024$ $-4.356$
Veränderungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.802 $-1.325$
Veränderungen der Vorräte 411 $-41$
Veränderungen der Ertragsteueransprüche und -verbindlichkeiten $-130$ $-201$
Veränderungen der Sonstigen Vermögenswerte und finanziellen Vermögenswerten $-361$ 95
Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen $-114$ $-1.166$
Veränderungen der Anzahlungen $-2$ $-12$
Veränderungen der Rückstellungen und Sonstigen Verbindlichkeiten 1.472 $-703$
Zugänge aus abgegrenzten Erträgen 2.363 3.492
Cashflow aus operativer Tätigkeit $-3.583$ $-4.218$
Netto-Zahlungen aus Unternehmensabgängen (abzüglich abgegangener Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente) 0 3.040
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte $-177$ $-19$
Investitionen in Sachanlagen $-1.552$ $-2.619$
Ein- / Auszahlungen aus sonstigen langfristigen Vermögenswerte 23 85
Investitionen in at Equity bewertete Finanzanlagen 0 $-114$
Einzahlungen aus Desinvestition kurzfristiger finanzieller Vermögenswerte 0 6
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 18 182
Cashflow aus der Investitionstätigkeit $-1.689$ 562
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten 27.547 13.004
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzverbindlichkeiten $-5.481$ $-2.958$
Einzahlungen aus der Begebung von Wandelschuldverschreibungen 4.325 0
Auszahlungen für den Erwerb nicht beherrschender Anteile 0 $-9.587$
Einzahlungen in das Eigenkapital abzüglich zusammenhängender Kosten der Kapitalbeschaffung 600 0
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 26.991 459
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands 21.718 $-3.196$
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Anfang des Geschäftsjahres 5.352 8.443
Wechselkursbedingte Veränderung der Zahlungsmittel 100 106
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Geschäftsjahres 27.171 5.352
Im Cashflow aus der operativen Tätigkeit sind enthalten:
Gezahlte Zinsen $-1.637$ $-784$
Erhaltene Zinsen 54 15
Gezahlte Ertragsteuern $-38$ $-235$
Erhaltene Ertragsteuern 1 31

Konzernanhang

I. Allgemeine Angaben

ALLGEMEINE ANGABEN ZUR GESELLSCHAFT

Die BRAIN Biotech Aktiengesellschaft (im Folgenden „BRAIN Biotech AG", „BRAIN" oder „Gesellschaft") ist unter der Nummer HRB 24758 im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist in der Darmstädter Straße 34 - 36 in 64673 Zwingenberg, Deutschland.

Die BRAIN Biotech AG ist ein Unternehmen der industriellen Biotechnologie. Der BRAIN Biotech Konzern (im Folgenden „BRAIN" oder „der Konzern" oder „BRAIN Biotech Gruppe") fokussiert seine Geschäftsaktivitäten auf die Bereiche Ernährung, Gesundheit und Umwelt. Ein wissenschaftsbasiertes Produktgeschäft steht im Zentrum unserer strategischen Ausrichtung.

Das Segment BioProducts umfasst im Wesentlichen das industriell skalierbare Geschäft mit Schwerpunkten in der Produktion von Enzymen, Mikroorgansimen und bioaktiven Naturstoffen. Durch die Investitionen in eigene Fermentationskapazitäten hat die BRAIN Biotech Gruppe ihre Wertschöpfungskette im Segment BioProducts erheblich ausgeweitet.

Das Segment BioScience beinhaltet unsere F\&E-Kooperationsprogramme in der Auftragsforschung mit Industrieunternehmen, um bislang unerschlossene leistungsfähige Enzyme, mikrobielle Produzenten-Organismen oder Naturstoffe aus komplexen biologischen Systemen industriell nutzbar zu machen. Hier streben wir aus eigenen Forschungsmitteln und gemeinsam mit Partnern Durchbrüche bei biotechnologischen Lösungen für einige der gesellschaftlich dringlichsten Probleme an: naturbasierte Inhaltsstoffe für Nahrungsmittel, Gesundheit und umweltverträgliche Produktionsmethoden.

Das Segment Biolncubator beinhaltet die F\&E-Pipeline sowie eigene oder mit Partnern initiierte F\&E-Projekte mit hohem Wertschöpfungspotenzial.

BRAIN verfügt über eine umfangreiche Forschungs- und Entwicklungsinfrastruktur am Standort Zwingenberg und eine Zweigniederlassung mit dem Schwerpunkt Naturstoffe in Potsdam (vormals Tochtergesellschaft Analyticon Discovery GmbH). Spezielles Produktions-Know-how und Marktzugänge bieten unsere Tochtergesellschaften für Enzymprodukte, Mikroorganismen und bioaktive Naturstoffe: Biocatalysts Ltd. (Cardiff, Vereinigtes Königreich). Biocatalysts Inc. (Chicago, Illinois, USA), Biosun Biochemicals Inc. (Tampa, Florida, USA), Breatec BV (Nieuwkuijk, Niederlande) und WeissBioTech GmbH (Ascheberg, Deutschland). Darüber hinaus soll im Rahmen der Ausgründung von SolasCure Ltd. mit Sitz in Cambridge, UK, ein Wirkstoff zur enzymatischen Wundreinigung zur Vermarktung zugelassen werden.

Ziele sind im Sinne einer „Bioökonomie" die Ablösung klassischer chemisch-industrieller Prozesse durch neuartige, ressourcenschonende Verfahren sowie die Etablierung neuer nachhaltiger Prozesse und Produkte. Die BRAIN Biotech Gruppe setzt biotechnologische Verfahren für die Produktion von nachhaltigen Produkten ein. Unsere Produkte und Dienstleistungen adressieren direkt die UN-Nachhaltigkeitsziele 2, 3, 6, 9, 12 und 13.

ALLGEMEINE GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNG

Die BRAIN Biotech AG ist seit dem 9. Februar 2016 börsennotiert und als kapitalmarktorientiert einzustufen. Folglich kamen bei der Erstellung des Konzernabschlusses die Vorschriften des § 315e Abs. 1 HGB zur Anwendung. Der von der BRAIN Biotech AG als Muttergesellschaft aufgestellte Konzernabschluss zum 30. September 2024 (im Folgenden: „Abschluss") wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Der Abschluss der BRAIN Biotech AG wird in den Konzernabschluss der MP BeteiligungsGmbH, Kaiserslautern, einbezogen. Der Konzernabschluss der MP Beteiligungs-GmbH ist im Unternehmensregister veröffentlicht.

Die Berichtsperiode umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024. Dieser Zeitraum entspricht dem Geschäftsjahr der BRAIN Biotech AG. Die Jahresabschlüsse der Weriol Group BV, Nieuwkuijk, Niederlande, und der AnalytiCon Discovery LLC, Rockville, MD, USA, sind historisch bedingt auf den Stichtag jeweils zum Kalenderjahresende aufgestellt. Für den Konzernabschluss wird bei einem abweichenden Geschäftsjahr daher eine Ermittlung der Konzerngeschäftsjahreswerte vorgenommen und diese so in den Abschluss einbezogen.

Der vorliegende Konzernabschluss der BRAIN Biotech AG wurde am 7. Januar 2025 durch den Vorstand zur Weiterleitung an den Aufsichtsrat freigegeben. Prüfung und Freigabe durch den Aufsichtsrat erfolgten am 14. Januar 2025.

ANGEWANDTE NEUE RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN

Die Standards und Änderungen, die für am oder nach dem 1. Oktober 2023 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden sind, haben bei der BRAIN Biotech AG keine Auswirkungen ergeben.

Die BRAIN Biotech AG hat keine Standards, Interpretationen oder Änderungen vorzeitig angewandt, die zwar veröffentlicht, aber noch nicht in Kraft getreten sind.

Änderungen an IAS 12 Internationale Steuerreform - „Pillar Two Model Rules": Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge: Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 - Vergleichende Informationen: Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

Änderungen an IAS 12: Latente Steuern, die aus einer einzigen Transaktion entstehen. Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

Änderungen an IAS 1 hinsichtlich der Angabe von Rechnungslegungsmethoden: Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

Änderungen an IAS 8 hinsichtlich der Definition rechnungslegungsbezogener Schätzungen: Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

IFRS 17 Versicherungsverträge einschließlich Änderungen an IFRS 17: Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

VERÖFFENTLICHTE, NOCH NICHT ANGEWANDTE NEUE RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN

Folgende herausgegebene, potenziell relevante, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften wurden nicht vorzeitig angewendet:

IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht - Angaben: Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig.

IFRS 18 Darstellung und Angabe von Rechnungslegungsmethoden: Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig.

Änderungen an IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10 und IAS 7 - Annual Improvements Volume 11: Übernahme in EU-Recht ausstehend, voraussichtlich anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig.

Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 - Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten: Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig.

Änderungen an IAS 21 Die Auswirkungen von Wechselkursschwankungen: Mangelnde Austauschbarkeit: Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig.

Änderungen an IAS 7 Kapitalflussrechnung und IFRS 7 Finanzinstrumente - Angaben: Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten: Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig.

Änderungen an IAS 1 hinsichtlich der Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- bzw. langfristig sowie Klassifizierung von langfristigen Verbindlichkeiten mit Covenants: Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig.

Änderungen an IFRS 16 Leasing: Leasingverbindlichkeit bei Sale-und-lease-back-Geschäften: Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig.

Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 - Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture: Übernahme in EU-Recht ausstehend, erstmalige Anwendung auf unbestimmte Zeit verschoben.

Die Gesellschaft geht davon aus, dass sich hieraus keine wesentlichen Auswirkungen ergeben werden. Eine vorzeitige Anwendung ist nicht vorgesehen.

DARSTELLUNG DES ABSCHLUSSES

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird um die im Eigenkapital erfassten sonstigen Ergebnisse, soweit diese nicht auf Transaktionen mit Anteilseignern beruhen, zur Gesamtergebnisrechnung erweitert. Die Gliederung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren.

Der Konzernabschluss wird in Euro (€) aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, erfolgen die Angaben in Tausend Euro (Tsd. €). Aufgrund kaufmännischer Rundungsregeln kann es vorkommen, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zur angegebenen Summe addieren. Dies kann auch dazu führen, dass einzelne Beträge gerundet null ergeben.

II. Grundlagen des Konzernabschlusses

KONSOLIDIERUNGSMETHODEN

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode durch Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem anteiligen Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt ihres Erwerbs.

Als Tochterunternehmen werden diejenigen Gesellschaften bezeichnet, bei denen die BRAIN Biotech AG die Beherrschung verfügt, in der Regel in Form des Erwerbs einer mittel- oder unmittelbaren Mehrheit der Stimmrechtsanteile. Die Beherrschung berechtigt die Gesellschaft dazu, die Geschäftstätigkeiten der Gesellschaften zu beeinflussen sowie die (variablen) Rückflüsse aus diesen zu steuern, beispielsweise in Form einer Gewinnbeteiligung.

Maßgeblicher Erwerbszeitpunkt ist der Zeitpunkt, ab dem das erwerbende Unternehmen die Beherrschung über das erworbene Unternehmen erlangt.

Die Gegenleistung des Erwerbs entspricht dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Außerdem beinhalten sie die Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren.

Etwaige bedingte Gegenleistungen werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer als Vermögenswert oder als Verbindlichkeit eingestuften bedingten Gegenleistung werden im Rahmen von IFRS 9 bewertet, und ein daraus resultierender Gewinn bzw. Verlust im Periodenergebnis

erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert.

Identifizierbare Vermögenswerte und Schulden werden mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am neubewerteten Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden.

Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen.

Als Geschäfts- oder Firmenwert wird der Wert angesetzt, der sich aus dem Überschuss der Gegenleistung des Erwerbs, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen sowie dem beizulegenden Zeitwert jeglicher vorher gehaltenen Eigenkapitalanteile zum Erwerbsdatum an dem zum beizulegenden Wert bewerteten Nettovermögen ergibt. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird direkt ergebniswirksam erfasst.

Aufgrund geschriebener Put-Optionen haben Minderheitengesellschafter von Tochtergesellschaften das Recht, nicht beherrschende Anteile an die BRAIN Biotech AG anzudienen, d. h., es besteht für die BRAIN Biotech AG eine vertragliche Verpflichtung, bei Ausübung Eigenkapitalinstrumente gegen Abgabe von flüssigen Mitteln zu kaufen. Im ersten Schritt muss geprüft werden, ob durch den Abschluss der Put-Optionsvereinbarung unter Berücksichtigung aller weiterer Aspekte eine gegenwärtige Verfügungsgewalt (im Folgenden „Present Ownership") besteht.

Sofern Present Ownership besteht, wendet die BRAIN Biotech AG die antizipierte Erwerbsmethode an und bildet eine finanzielle Verbindlichkeit nach IAS 32.23 ab. Im Falle der antizipierten Erwerbsmethode erfolgt die bilanzielle Abbildung stets und unabhängig von der konkreten Ausgestaltung der Optionen unter der Annahme eines bereits erfolgten (fiktiven) Erwerbs der nicht beherrschenden Anteile durch den beherrschenden Anteilseigner. Für die von der Option umfassten Eigenkapitalanteile werden keine Anteile nicht beherrschender Gesellschafter ausgewiesen. Die Verbindlichkeit wird zum beizulegenden Zeitwert bilanziert und deren Veränderung erfolgswirksam erfasst.

Sofern Present Ownership nicht besteht, bilanziert die BRAIN Biotech AG die Minderheiten in voller Höhe und weist den vollen Minderheitenanteil in der Gesamtergebnisrechnung bzw. im Eigenkapital in der Bilanz aus. Die Verbindlichkeit wird dann im Zeitpunkt der Vereinbarung zum beizulegenden Zeitwert bei gleichzeitiger Reduktion der Kapitalrücklage passiviert. Künftige Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst.

Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen ohne Verlust der Beherrschung werden als Transaktionen mit den Eigentümern des Konzerns, die in ihrer Eigenschaft als Eigentümer handeln, bilanziert. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten Leistung und dem erworbenen Anteil am Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung an nicht beherrschende Anteilseigner entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst.

Konzerninterne Gewinne und Verluste, Umsätze, Erträge und Aufwendungen sowie Forderungen und Schulden zwischen den in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen werden eliminiert.

Die ertragsteuerlichen Auswirkungen von Konsolidierungsbuchungen werden durch den Ansatz latenter Steuern berücksichtigt.

KONSOLIDIERUNGSKREIS

In den Konzernabschluss der BRAIN Biotech AG sind alle Tochterunternehmen einbezogen. Tochterunternehmen sind Unternehmen, die von der BRAIN Biotech AG beherrscht werden. Die BRAIN Biotech AG beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn sie die Verfügungsgewalt über das Unternehmen besitzt, eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf variable Rückflüsse aus ihrem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen vorliegt und der Konzern die Fähigkeit besitzt, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe der variablen Rückflüsse des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. Die Konsolidierung eines Beteiligungsunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Unternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Beteiligungsunternehmen verliert.

In den Konzernabschluss zum 30. September 2024 wurden neben der BRAIN Biotech AG die folgenden Tochtergesellschaften im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen:

Name und Sitz der Gesellschaft Anteilbesitz zum 30.09.2024
Akribion Genomics AG*, Zwingenberg, Deutschland $100 \%$
AnalytiCon Discovery GmbH, Potsdam, Deutschland $0 \% * *$
AnalytiCon Discovery LLC, Rockville, Maryland, USA $100 \%$
BRAIN Capital GmbH i.L., Zwingenberg, Deutschland $0 \% * * *$
BRAIN UK II Ltd., Cardiff, UK $100 \%$
BRAIN UK Ltd. i.L., Cardiff, UK $100 \% * * * *$
Biocatalysts Ltd., Cardiff, UK $100 \% * * * *$
Biocatalysts Inc., Chicago, Illinois, USA $100 \% * * * *$
BioSun Biochemicals Inc. Tampa, Florida, USA $100 \% * * * *$
Weriol Group BV, Nieuwkuijk, Niederlande $62 \% * * * *$
Breatec BV, Nieuwkuijk, Niederlande $62 \% * * * *$
WeissBioTech GmbH, Ascheberg, Deutschland $100 \% * * * *$
BRAIN US LLC i.L., Rockville, Maryland USA $100 \%$
MEKON Science Networks GmbH i.L., Zwingenberg, Deutschland $0 \% * * *$
* Die Gesellschaft wurde durch einen Hauptversammlungsbeschluss am 27. September 2024 in „RMH AG" umbenannt. Die Namensänderung war zum Bilanzstichtag 30. September 2024 noch nicht formal im Handelsregister vollzogen
** ab 6. Juni 2024 mit Wirkung zum 1Oktober 2023 verschmolzen auf die BRAIN Biotech AG
*** Liquidation wurde im Laufe des Geschäftsjahrs 2023/24 abgeschlossen
**** mittelbare Beteiligungen

In den Konzernabschluss zum 30. September 2024 wurde als at-Equity bewertete Finanzanlage die SolasCure Ltd., Cambridge, Vereinigtes Königreich, einbezogen. Der Abschlussstichtag am 30. Juni weicht vom Abschlussstichtag der BRAIN Biotech AG ab. Der BRAIN Biotech AG steht ein Stimmrechtsanteil von 34J6 \% (Vorjahr: 34J6 \%) an der SolasCure Ltd. zu.

Im Vorjahr wurde neben der SolasCure Ltd. noch die Enzymicals AG, Greifswald als at-Equity bewertete Finanzanlage einbezogen. Der Stimmrechtsanteil in Höhe von 24,10 \% (Vorjahr: 24,10 \%) an der Enzymicals AG wurde im September 2024 desinvestiert.

VERÄNDERUNG DES KONSOLIDIERUNGSKREISES

Die Liquidationen von BRAIN Capital GmbH und MEKON Science Networks GmbH wurden im Laufe des Geschäftsjahr 2023/24 abgeschlossen.

Ab 6. Juni 2024 mit Wirkung zum 1. Oktober 2023 wurde die AnalytiCon Discovery GmbH auf die BRAIN Biotech AG verschmolzen.

Im Geschäftsjahr 2023/24 haben keine weiteren Veränderungen des Konsolidierungskreises stattgefunden.

Veränderungen im Vorjahr:
Die WeissBioTech France S.A.R.L., Chanteloup-en-Brie, Frankreich, wurde im Geschäftsjahr liquidiert und aufgelöst und befindet sich nicht mehr im Konsolidierungskreis.

ANTEILE AN AT-EQUITY BEWERTETEN FINANZANLAGEN

At-Equity bewertete Finanzanlagen sind assoziierte Unternehmen, auf deren finanz- und geschäftspolitische Entscheidungen die BRAIN Biotech AG maßgeblichen Einfluss nehmen kann. Ein maßgeblicher Einfluss wird grundsätzlich angenommen, wenn der BRAIN Biotech AG direkt oder indirekt ein Stimmrechtsanteil von mindestens $20 \%$ und bis zu $50 \%$ zusteht.

Im Rahmen der Bilanzierung nach der Equity-Methode werden die Anschaffungskosten der Beteiligung mit dem auf die BRAIN Biotech AG entfallenden Anteil der Reinvermögensänderung fortentwickelt. Anteilige Verluste, die den Wert des Beteiligungsanteils, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Nettoinvestitionen, übersteigen, werden nicht erfasst, es sei denn, es besteht eine rechtliche oder faktische Zahlungsverpflichtung. Ein bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwert wird als Bestandteil des Beteiligungswerts am assoziierten Unternehmen ausgewiesen. Unrealisierte Zwischenergebnisse aus Transaktionen zwischen der BRAIN Biotech AG und dem assoziierten Unternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung anteilig eliminiert.

Bei Vorliegen von Hinweisen auf eine mögliche Wertminderung wird im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung der Buchwert des at-Equity bewerteten Unternehmens mit dessen erzielbarem Betrag verglichen. Falls der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt, ist eine Wertminderung in Höhe des Differenzbetrags vorzunehmen. Sofern die Gründe für eine zuvor erfasste Wertminderung entfallen sind, erfolgt eine entsprechende erfolgswirksame Zuschreibung.

Weitere Erläuterungen sind im Abschnitt (14) Nach der Equity Methode bilanzierte Finanzanlagen zu finden.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

GRUNDLAGEN DER ABSCHLUSSERSTELLUNG

Der Konzernabschluss ist unter der Annahme der Unternehmensfortführung grundsätzlich auf der Basis historischer An-schaffungs- und Herstellungskosten, eingeschränkt durch die erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, aufgestellt.

Sofern Hinweise auf potenzielle Wertminderungen vorliegen („triggering events"), erfolgt auf Basis des erzielbaren Betrags eine entsprechende Überprüfung. Im Rahmen dieser Wertminderungstests werden für die Ermittlung der Wertuntergrenze der einzelnen Vermögenswerte auch Fair Values berücksichtigt. Hierbei können u. a. auch Bewertungsgutachten für Grundstücke und Gebäude zur Anwendung kommen. Sollte der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigen, werden die Vermögenswerte auf den erzielbaren Betrag wertgemindert.

VERWENDUNG VON ANNAHMEN UND SCHÄTZUNGEN

Im Abschluss müssen in einem bestimmten Umfang Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, die Auswirkungen auf die Höhe und den Ausweis der Vermögenswerte und Schulden, der Aufwendungen und Erträge sowie der Eventualschulden haben. Sämtliche Schätzungen und Beurteilungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen angemessen erscheinen.

Annahmen und Schätzungen erfolgen insbesondere im Zusammenhang mit:

  • der Beurteilung der Aktivierung von Entwicklungskosten (im Geschäftsjahr wurden, wie auch im Vorjahr, keine Entwicklungskosten aktiviert),
  • der (Nicht-)Aktivierung von latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge,
  • der Bemessung der Nutzungsdauer von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen,
  • der Feststellung einer möglichen Wertminderung von Vermögenswerten (insbesondere Geschäfts- oder Firmenwerte und Vorräte)
  • der Bewertung und dem Ausweis von Put-Optionen für den Erwerb von Minderheitenanteilen (insbesondere hinsichtlich der Ausübungszeitpunkte. Siehe hierzu auch „Bewertungsrisiken im Zusammenhang mit Put-Optionsvereinbarungen" im Verlauf dieses Dokumentes);
  • der Bewertung von anteilsbasierten Vergütungsprogrammen,
  • der Bestimmung des Transaktionspreises und des Umsatzrealisierungszeitpunkts nach IFRS 15,
  • der Bestimmung der Wertminderungshöhe bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach IFRS 9,
  • der Ermittlung der Barwerte für Leasingverbindlichkeiten anhand eines Grenzfremdkapitalzinssatzes,
  • der Einschätzung möglicher Nutzung von Vertragsverlängerungsoptionen im Rahmen IFRS 16,
  • dem Ansatz von Rückstellungen in Abhängigkeit von der Beurteilung der Eintrittswahrscheinlichkeit.

  • Der Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten für künftige Zahlungen an Royalty Pharma:

Grundlage für die erstmalige Bewertung zum beizulegenden Zeitpunkt ist die von der BRAIN Biotech AG aufgestellte Unternehmensplanung und die sich hieraus ergebenden zukünftig erwarteten Lizenzerlöse für die kommenden Jahre aus dem Vertrag mit Pharvaris N.V. Die Planungsannahmen basieren auf Schätzungen und betreffen im Wesentlichen die erwarteten Lizenzerlöse von Deucrictibant, den initialen Effektivzinssatz sowie die erwartete Laufzeit der Zahlungsmittelströme. Die erwarteten Umsatzerlöse werden von Schätzungen hinsichtlich der Anzahl an behandelten Patienten, am Markt erzielbaren Preisen und dem Marktanteil von Pharvaris beeinflusst. Die Laufzeit der Zahlungsmittelströme entspricht dem geschätzten Zeitraum, über den Deucrictibant in Zukunft Umsatzerlöse erzielen wird, beginnend mit dem Zeitpunkt des Markeintritts und endend mit dem Auslaufen des Patents.

Die wesentlichen Annahmen und Parameter für die vorgenommenen Schätzungen sind in den Erläuterungen der jeweiligen Posten dargelegt. Die daraus resultierenden Werte können von den tatsächlichen Werten abweichen.

WÄHRUNGSUMRECHNUNG

Umrechnungen von Transaktionen in fremder Währung

Flüssige Mittel, Forderungen und Verbindlichkeiten in fremden Währungen werden mit dem Devisenkurs am Bilanzstichtag bewertet. Die Umrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Transaktionen in fremder Währung werden mit dem Devisenkurs zum Zeitpunkt der jeweiligen Transaktion erfasst. Die Risikobetrachtung der erfolgswirksamen Kursdifferenzen erfolgt auf Nettobasis. Die Nettoergebnisse aus Umrechnungsdifferenzen sind insgesamt unwesentlich.

Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Konzernunternehmen

Bei den ausländischen Konzerngesellschaften ist die funktionale Währung die jeweilige Landeswährung, da die Gesellschaften in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig agieren. Vermögenswerte und Schulden der Auslandsgesellschaften werden am Bilanzstichtag mit dem Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Aufwendungen und Erträge werden mit Jahresdurchschnittskursen in Euro umgerechnet. Eigenkapitalbestandteile werden mit den historischen Kursen zu den aus Konzernsicht erfolgten jeweiligen Zugangszeitpunkten umgerechnet. Die Umrechnungsdifferenz, die sich gegenüber den Stichtagskursen ergibt, wird erfolgsneutral im Eigenkapital im Posten „Sonstige Rücklagen" ausgewiesen.

Die Wechselkurse haben sich gegenüber dem Euro wie folgt entwickelt:

Kurs/Euro Stichtagskurs Durchschnittskurs
Währung Land $\mathbf{2 0 2 3 / 2 4}$ $\mathbf{2 0 2 2 / 2 3}$ $\mathbf{2 0 2 3 / 2 4}$ $\mathbf{2 0 2 2 / 2 3}$
GBP Vereinigtes Königreich $\underline{1} 1970$ $\underline{1} 1566$ $\underline{1} 1693$ $\underline{1} 1488$
USD USA 0,8932 0,9439 0,9224 0,9367

UMSATZ- UND ERLÖSREALISIERUNG

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ausgewiesenen Umsatzerlöse beziehen sich auf Erlöse aus Verträgen mit Kunden gemäß IFRS 15. Umsatzerlöse werden bei der BRAIN Biotech Gruppe nach dem IFRS-15-Prinzip des Kontrollübergangs (control approach) erfasst.

Die Umsatzerlöse werden auf Grundlage der in dem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung unter Berücksichtigung von variablen Gegenleistungen, wie z. B. Skonti, mengenbezogenen Rabatten oder sonstigen vertraglichen Preisnachlässen, bemessen. Die variable Gegenleistung wird anhand des wahrscheinlichsten Betrags geschätzt. Variable Gegenleistungen werden allerdings nur berücksichtigt, wenn es hochwahrscheinlich ist, dass es nicht zu einer signifikanten Rücknahme der Umsatzerlöse kommt, sobald die Unsicherheit in Verbindung mit der variablen Gegenleistung nicht mehr besteht. Darüber hinaus erfordert die Bestimmung des Transaktionspreises Ermessensentscheidungen und Schätzungen, vor dem Hintergrund branchenüblicher Unsicherheiten, die mit den künftigen Meilenstein- und Lizenzzahlungen verbunden sind. Diese Ermessensentscheidungen beziehen sich auf die Bewertung des Einbezugs von Meilensteinzahlungen in den Transaktionspreis. Meilensteine werden demnach dann in den Transaktionspreis mit einbezogen, wenn die Erreichung des Meilensteins hochwahrscheinlich ist.

Umsatzerlöse werden erfasst, wenn die Verfügungsmacht, d. h., die Möglichkeit den Nutzen aus der erbrachten Leistung zu ziehen und den weiteren Gebrauch zu bestimmen, übergeht. Dies kann entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg erfolgen. Umsatzerlöse werden über einen Zeitraum hinweg erfasst, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • Mit Erfüllung durch das Unternehmen erhält der Kunde den Nutzen aus der erbrachten Leistung und verbraucht ihn gleichzeitig.
  • Mit seiner Leistung erzeugt oder verbessert das Unternehmen einen Vermögenswert, über den der Kunde die Verfügungsmacht während der Erzeugung oder Verbesserung besitzt.
  • Mit seiner Leistung erzeugt das Unternehmen einen Vermögenswert, der vom Unternehmen nicht anderweitig genutzt werden kann; dabei hat das Unternehmen einen Zahlungsanspruch für die bisher erbrachten Leistungen und kann zudem erwarten, dass der Vertrag wie vereinbart erfüllt wird.

Wenn die Leistungsverpflichtung nicht über einen Zeitraum hinweg erfüllt wird, wird sie zu einem Zeitpunkt erfüllt. Anhand folgender Faktoren wird der Zeitpunkt, zu dem die Verfügungsmacht übergeht, bestimmt:

  • Der Konzern besitzt gegenwärtig das Recht auf Bezahlung des Vermögenswerts;
  • der Kunde hat das rechtliche Eigentum an dem Vermögenswert;
  • das Unternehmen hat den Vermögenswert physisch (d. h. den Besitz) übertragen;
  • die wesentlichen Chancen und Risiken aus dem Besitz des Vermögenswerts liegen beim Kunden; und
  • der Kunde hat den Vermögenswert abgenommen.

Verkauf von Gütern / Produkten

Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Produkten werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über ein zugesagtes Gut, gemäß den mit den Kunden vereinbarten Incoterms, übertragen wird. Dies ist üblicherweise der Fall, sobald die Lieferung den Kunden erreicht hat.

Erbringung von Dienstleistungen

Die Erlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen resultieren im Wesentlichen aus Forschungs- und Entwicklungskooperationen und fallen vornehmlich im Segment BioScience an. Hierbei erfolgt für sogenannte Einmalvergütungen (meist bei Vertragsabschluss vom Kunden zu entrichtendes Entgelt) im Zeitpunkt der Vereinnahmung eine Analyse, ob es sich um eine Einmalvergütung für vorvertragliche Leistungen handelt, die an den Kunden übergehen und selbstständig nutzbar sind. Sofern dies der Fall ist, erfolgt eine sofortige Erfolgsrealisation. Zudem werden F\&E-Umsätze in der Periode erfasst, in der die zugrundeliegenden Leistungen erbracht werden. Dies erfolgt grundsätzlich nach Maßgabe des Leistungsfortschritts nach der Cost-to-Cost-Methode sowie den zum Bilanzstichtag erreichten Meilensteinen. Die Cost-to-Cost-Methode eignet sich für die Messung des Leistungsfortschrittes am besten, da das Produkt der F\&E-Leistungen anhand der eingesetzten Mitarbeiter realisiert wird.

Nutzungsentgelte

Erträge aus Nutzungsentgelten (Lizenzvereinbarungen) werden entsprechend dem wirtschaftlichen Gehalt der zugrundeliegenden Vereinbarung abgegrenzt und zeitanteilig erfasst. Die Realisierung von umsatzabhängigen Entgelten erfolgt grundsätzlich erst dann, wenn der Kunde die entsprechenden Verkäufe tätigt. Bei Lizenzen ist zu unterscheiden, ob der Kunde mit der Lizenz ein Nutzungsrecht (zeitpunktbezogene Ertragsrealisierung) oder ein Zugangsrecht (zeitraumbezogene Ertragsrealisierung) erwirbt. Einmalige vorausbezahlte Lizenzzahlungen werden sofort realisiert (zeitpunktbezogene Ertragsrealisierung), sofern durch die Lizenz ein Nutzungsrecht eingeräumt wird und die lizenzierte Technologie nicht weiterentwickelt wird (statische Lizenzen). Einmalige vorausbezahlte Lizenzzahlungen werden über Zeit realisiert (zeitraumbezogene Ertragsrealisierung), sofern und solange durch die Lizenz ein Zugangsrecht zur Technologie eingeräumt wird und die lizenzierte Technologie weiterentwickelt wird (dynamische Lizenzen).

Finanzierungskomponenten werden von der eigentlichen Leistung getrennt, wenn die Finanzierungskomponente als wesentlich einzustufen ist. Wenn der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt, zu dem BRAIN die versprochenen Waren oder Dienstleistungen an den Kunden überträgt und dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde für diese Waren oder Dienstleistungen bezahlt, ein Jahr oder weniger beträgt, wird keine Finanzierungskomponente berücksichtigt. Vertragsverbindlichkeiten werden in der Bilanz nicht separat, sondern in den abgegrenzten Erträgen ausgewiesen. Die separate Angabe erfolgt im Abschnitt (25) Abgegrenzte Erträge.

IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Erworbene immaterielle Vermögenswerte, bis auf den Geschäfts- oder Firmenwert und die aktivierten Entwicklungskosten, werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen über die wirtschaftliche Nutzungsdauer, bewertet. Die Anschaffungskosten umfassen die direkt zurechenbaren Kosten. Die Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die vom Konzern verwendeten Nutzungsdauern lauten wie folgt:

Nutzungsdauer in Jahren
Gen-Ressourcen $2-8$
Software und Schutzrechte $2-15$
Im Rahmen eines Unternehmenserwerbs erworbene Kundenbeziehungen $8-11$
Im Rahmen eines Unternehmenserwerbs erworbene Technologie $10-12$

FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Forschungskosten werden bei Anfall aufwandswirksam erfasst. Entsprechend IAS 38.53 und IAS 38.57 werden Entwicklungskosten aktiviert, wenn die nachfolgenden Kriterien vollständig erfüllt sind:

  • Die Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts kann technisch so weit realisiert werden, dass er genutzt oder verkauft werden kann.
  • Das Unternehmen beabsichtigt, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen und ihn zu nutzen oder zu verkaufen.
  • Das Unternehmen ist fähig, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen.
  • Die Art und Weise, wie der immaterielle Vermögenswert voraussichtlich einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen wird, kann dargelegt werden und das Unternehmen kann u. a. die Existenz eines Markts für die Produkte des immateriellen Vermögenswerts oder für den immateriellen Vermögenswert an sich oder, falls er intern genutzt werden soll, den Nutzen des immateriellen Vermögenswerts nachweisen.
  • Adäquate technische, finanzielle und sonstige Ressourcen sind verfügbar, sodass die Entwicklung abgeschlossen und der immaterielle Vermögenswert genutzt oder verkauft werden kann.
  • Das Unternehmen ist fähig, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben verlässlich zu bewerten.

Im Geschäftsjahr waren diese Kriterien nicht vollständig erfüllt, sodass alle Aufwendungen im Zusammenhang mit Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten bei Anfall aufwandswirksam erfasst worden sind.

SACHANLAGEN

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen. Dabei kommt die lineare Methode zur Anwendung.

Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Wertminderungen sowie Ausbuchungen werden erfasst, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung ein geringerer oder kein wirtschaftlicher

Nutzen mehr erwartet wird. Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen werden durch Gegenüberstellung des Nettoveräußerungserlöses und des Buchwerts ermittelt und in der Periode der Ausbuchung des Vermögenswerts erfolgswirksam erfasst.

Den planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen liegen im Wesentlichen die folgenden Nutzungsdauern zugrunde:

Nutzungsdauer in Jahren
Gebäude und Außenanlagen $10-50$
Fuhrpark $3-6$
Laboreinrichtung, Betriebs- und Geschäftsausstattung $1-15$

WERTHALTIGKEITSTEST

Werthaltigkeitsprüfungen werden bei Geschäfts- oder Firmenwerten und sonstigen immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter bzw. unbestimmbarer Nutzungsdauer mindestens jährlich, bei immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer sowie bei Sachanlagen nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Wertminderung durchgeführt. Eine Wertminderung wird ergebniswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts, d. h. der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder Nutzungswert, den Buchwert des Vermögenswerts unterschreitet. Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert grundsätzlich einzeln ermittelt. Sofern dies nicht möglich ist, erfolgt die Ermittlung auf Basis einer Gruppe von Vermögenswerten, die eine Zahlungsmittel generierende Einheit darstellt. Mindestens einmal jährlich erfolgt eine Überprüfung, ob ein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass der Grund für eine vorgenommene Wertminderung nicht mehr besteht oder sich der Betrag der vorgenommenen Wertminderung vermindert hat. In diesem Fall wird der erzielbare Betrag neu ermittelt und die zuvor vorgenommene Wertminderung, mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts, entsprechend angepasst.

Als Ausgangspunkt der Ermittlung des erzielbaren Betrags für die Überprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte der jeweiligen Zahlungsmittel generierenden Einheit für die Werthaltigkeitsprüfungen zum 30. September 2024 wird der Nutzungswert als Barwert der prognostizierten künftigen Netto-Zahlungsmittelzuflüsse zugrunde gelegt. Die Prognose stützt sich auf die aktuellen Planungen der jeweiligen Gesellschaft, die einen Detailplanungszeitraum von fünf Jahren betrachten. Das letzte Planungsjahr wird grundsätzlich auch für die Zahlungsströme jenseits der Planungsperiode angenommen und unter Berücksichtigung weiterer Annahmen für die ewige Rente modifiziert, sofern konkrete Anhaltspunkte dazu vorliegen. Den Planungen lagen Einschätzungen des Vorstands über die künftige Entwicklung zugrunde, die bei der Beschreibung der einzelnen Zahlungsmittel generierenden Einheiten weiter beschrieben werden. Zur Ermittlung der Nutzungswerte für die Zahlungsmittel generierenden Einheiten werden sowohl Vergangenheitsdaten als auch die erwartete Marktperformance herangezogen. Die den wesentlichen Annahmen zugewiesenen Werte stimmen dabei grundsätzlich mit externen Informationsquellen überein.

Die Kapitalkosten der Zahlungsmittel generierenden Einheit werden als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkosten berechnet. Kapitalstruktur, Eigen- und Fremdkapitalkosten orientieren sich an Vergleichsunternehmen derselben Branche und werden aus den verfügbaren Kapitalmarktinformationen abgeleitet.

VORRÄTE

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten, fertige und unfertige Erzeugnisse und Leistungen werden zu Herstellungskosten bilanziert. Dabei wird im Wesentlichen die Durchschnittsmethode unter Beachtung des kleineren Betrages aus Anschaffungs- bzw. Herstellungs- und Nettoveräußerungskosten abzüglich Kosten der Veräußerung angewandt. Neben den direkt zurechenbaren Kosten enthalten die Herstellungskosten angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert. Soweit erforderlich werden Anpassungen an niedrigere Nettoveräußerungspreise vorgenommen.

FINANZINSTRUMENTE

Finanzinstrumente sind alle Vertragsverhältnisse, die bei der einen Partei zu einem finanziellen Vermögenswert und bei der anderen Partei zu einer finanziellen Schuld oder zu einem Eigenkapitalinstrument führen. Zu den Finanzinstrumenten gehören originäre und derivative Finanzinstrumente.

Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes in drei Kategorien unterschieden:

  • zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC),
  • erfolgsneutral (über Rücklagen) zum beizulegenden Zeitwert (FVTOCI),
  • erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL).

Der erstmalige Ansatz erfolgte für sämtliche finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert (abzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten). Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Transaktionspreis angesetzt.

Wenn finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind die Aufwendung und Erträge in Abhängigkeit von der Klassifizierung entweder vollständig im Periodenergebnis (FVTPL) oder im sonstigen Ergebnis (FVTOCI) mit oder ohne nachträglicher Umklassifizierung in der GuV zu erfassen.

Die Klassifizierung wird festgelegt, wenn der finanzielle Vermögenswert erstmalig angesetzt wird, also dann, wenn BRAIN Partei der vertraglichen Vereinbarungen über das Instrument wird.

Alle finanziellen Verbindlichkeiten werden zu AC fortgeführt, mit der Ausnahme von Finanzverbindlichkeiten (siehe Note 21 Finanzverbindlichkeiten und VII Finanzinstrumente).

Ein Schuldinstrument, das die folgenden zwei Bedingungen erfüllt, wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet:

  • Geschäftsmodellbedingung: Die Zielsetzung des Geschäftsmodells des BRAIN Biotech Konzerns liegt darin, die finanziellen Vermögenswerte zu halten, um so die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen.
  • Zahlungsstrombedingung: Die vertraglichen Bedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Ein Schuldinstrument, das die folgenden zwei Bedingungen erfüllt, wird zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen im sonstigen Ergebnis und nachträglicher Umklassifizierung in die Gewinn- und Verlustrechnung bewertet:

  • Geschäftsmodellbedingung: Die Zielsetzung des Geschäftsmodells des BRAIN Biotech Konzerns wird dadurch erreicht, dass sowohl die vertraglichen Zahlungsströme finanzieller Vermögenswerte vereinnahmt als auch finanzielle Vermögenswerte veräußert werden.
  • Zahlungsstrombedingung: Die vertraglichen Bedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Alle anderen Schuldinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen im Periodenergebnis bewertet (FVTPL).

Alle gehaltenen Eigenkapitalinstrumente werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Wertveränderungen werden im Periodenergebnis erfasst. Wenn ein Eigenkapitalinstrument nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann BRAIN beim erstmaligen Ansatz die unwiderrufliche Entscheidung treffen, dieses zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen im sonstigen Ergebnis zu bewerten. Eine nachträgliche Umklassifizierung in die Gewinn- und Verlustrechnung ist in diesem Falle ausgeschlossen.

Finanzielle Vermögenswerte werden grundsätzlich erst ausgebucht, wenn keine Aussicht auf Eintreibung besteht, z. B. wenn die Vollstreckung erfolglos geblieben ist, das Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt wurde oder die Schuld inzwischen verjährt ist. Danach werden keine weiteren Vollstreckungsmaßnahmen vorgenommen. Finanzielle Vermögenswerte, deren Konditionen geändert wurden, da sie ansonsten überfällig oder wertgemindert wären, lagen (ebenso wie im Vorjahr) im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht vor.

Schuldinstrumente werden zu dem Zeitpunkt aus der Konzernbilanz ausgebucht, zu dem alle Chancen und Risiken übertragen wurden und der damit verbundene Zahlungseingang sichergestellt ist. Werden nicht alle Chancen und Risiken übertragen, werden die Schuldinstrumente dann ausgebucht, wenn die Verfügungsmacht über das Schuldinstrument übergegangen ist.

WERTMINDERUNG VON FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN

Wertminderungen von gehaltenen Schuldinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, beruhen auf der Prämisse, erwartete Verluste abzubilden. Diese werden mit einem Betrag in folgender Höhe erfasst:

  • dem „erwarteten 12-Monats-Verlust" (Barwert der erwarteten Zahlungsausfälle, die aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag resultieren); oder
  • den gesamten über die Restlaufzeit des Instruments erwarteten Verlust (Barwert der erwarteten Zahlungsausfälle infolge aller möglichen Ausfallereignisse über die Restlaufzeit des Finanzinstruments).

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit und ohne signifikante Finanzierungskomponente, Vertragsvermögenswerte und Leasingforderungen wird der Wertminderungsbedarf stets auf Basis der über die gesamte Laufzeit erwarteten Verluste ermittelt. Für alle anderen Instrumente werden die Wertminderungen nur dann auf Basis der über die gesamte Laufzeit erwarteten Verluste ermittelt, wenn sich das Kreditrisiko seit erstmaligem Ansatz signifikant erhöht hat.

Die Beurteilung, ob sich das Ausfallrisiko signifikant erhöht hat, beruht auf einem Anstieg der Ausfallwahrscheinlichkeit seit Zugang. Bei dieser Betrachtung werden ebenfalls makroökonomische Prognosen (wie bspw. das BIP) berücksichtigt.

Andernfalls werden die Wertminderungen lediglich auf Basis der erwarteten Verluste ermittelt, die aus einem innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag auftretenden Verlustereignis resultieren würden. In diesem Fall werden also Verlustereignisse nicht berücksichtigt, die später als zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag auftreten können.

Ein finanzieller Vermögenswert ist in seiner Bonität beeinträchtigt, wenn ein oder mehrere Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten zukünftigen Zahlungsströme eingetreten sind. Dazu gehören beobachtbare Daten, die über die folgenden Ereignisse bekannt geworden sind:

  • erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder des Schuldners;
  • ein Vertragsbruch wie beispielsweise ein Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen;
  • Zugeständnisse, die der Kreditgeber dem Kreditnehmer aus wirtschaftlichen oder vertraglichen Gründen im Zusammenhang mit finanziellen Schwierigkeiten des Kreditnehmers macht, ansonsten aber nicht gewähren würde;
  • eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass der Kreditnehmer in Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren geht;
  • das durch finanzielle Schwierigkeiten bedingte Verschwinden eines aktiven Markts für diesen finanziellen Vermögenswert;
  • der Erwerb oder die Ausgabe eines finanziellen Vermögenswerts mit einem hohen Disagio, das die angefallenen Kreditausfälle widerspiegelt.

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine Wertberichtigungstabelle zugrunde gelegt, welche die erwarteten Verluste über die Restlaufzeit als pauschalen Prozentsatz in Abhängigkeit von der Dauer der Überfälligkeit bestimmt. Die Ausbuchung uneinbringlicher Forderungen erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Konzern Kenntnis von der wahrscheinlichen Uneinbringlichkeit der Forderung erhält.

ZUSCHÜSSE DER ÖFFENTLICHEN HAND

Monetäre Förderungen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte werden als Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen in der Gesamtergebnisrechnung gesondert ausgewiesen.

Diese Zuwendungen der öffentlichen Hand werden gemäß IAS 20 zu ihrem beizulegenden Zeitwert nur dann erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt sind und die Zuwendungen gewährt werden. Die Zuwendungen werden erfolgswirksam behandelt und grundsätzlich in den Perioden erfasst, in denen die Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, anfallen. Forderungen aus noch nicht abgerechneten Zuschüssen werden als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Leistungen ausgewiesen, da die zugrundeliegenden Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten wesentlicher Bestandteil des Leistungsspektrums des BRAIN Biotech Konzerns sind.

Investitionszuschüsse und -zulagen für Vermögenswerte werden nicht von den Anschaffungskosten der jeweiligen Vermögenswerte abgesetzt, sondern als abgegrenzte Erträge bilanziert. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abschreibungsverteilung der korrespondierenden Vermögenswerte und wird in der Gesamtergebnisrechnung bei den sonstigen Erträgen ausgewiesen.

EIGENKAPITAL

Für die Klassifizierung nicht in Eigenkapitalinstrumenten der BRAIN Biotech AG zu erfüllender Finanzinstrumente als Eigenoder Fremdkapital ist entscheidend, ob für die BRAIN Biotech AG eine Zahlungsverpflichtung besteht. Eine finanzielle Verbindlichkeit liegt immer dann vor, wenn die BRAIN Biotech AG kein Recht besitzt, die Zahlung flüssiger Mittel oder den Austausch in Form anderer finanzieller Vermögenswerte zur Begleichung der Verpflichtung zu vermeiden.

Kosten, die direkt der Ausgabe von neuen Aktien zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital als Abzug von den Emissionserlösen bilanziert. Liegt zwischen dem Entstehen der Kosten und der eigentlichen Durchführung der Eigenkapitaltransaktion, d. h. dem Zufluss des Emissionserlöses, ein Abschlussstichtag, so werden die in der Berichtsperiode angefallenen abziehbaren Transaktionskosten zunächst aktivisch abgegrenzt und erst zum Zeitpunkt der bilanziellen Erfassung der Eigenkapitalerhöhung mit dem Eigenkapital (Kapitalrücklage) verrechnet.

RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen bilden alle erkennbaren gegenwärtigen Verpflichtungen gegenüber Dritten aufgrund vergangener Ereignisse ab, soweit der daraus resultierende Abfluss von Ressourcen wahrscheinlich und deren Höhe zuverlässig abschätzbar ist. Der Ansatz erfolgt mit dem erwarteten Erfüllungsbetrag. Sofern der Eintritt des Vermögensabflusses für einen über das Folgejahr hinausgehenden Zeitpunkt erwartet wird, werden die Verpflichtungen in Höhe des Barwerts passiviert. Im Falle einer geringeren Abzinsung werden die Zinseffekte unter den Finanzaufwendungen erfasst.

BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG / LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMENDE

Die betriebliche Altersversorgung bei BRAIN umfasst sowohl beitrags- als auch leistungsorientierte Zusagen.

Die betriebliche Altersversorgung der BRAIN Biotech AG, der BioCatalysts Ltd., der Breatec BV und der WeissBioTech GmbH erfolgt über die gesetzliche Rentenversicherung hinaus durch Direktversicherungen und Einzahlungen in Pensionskassen und private Rentenversicherungen (beitragsorientierte Zusagen). Ferner bestehen leistungsorientierte Versorgungspläne gegenüber zwei ehemaligen Vorstandsmitgliedern der BRAIN Biotech AG. Diese werden über eine Unterstützungskasse durchgeführt.

Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden dann als Aufwand im Personalaufwand erfasst, wenn die Arbeitnehmenden die Arbeitsleistungen erbracht haben, die sie zu den Beiträgen berechtigen. Zahlungen für staatliche Versorgungspläne werden wie die von beitragsorientierten Versorgungsplänen behandelt.

In Deutschland besteht für alle Mitarbeitenden in den Konzerngesellschaften ein beitragsorientierter Plan im Rahmen der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, in die der Arbeitgeber einzuzahlen hat. Der einzuzahlende Betrag richtet sich nach dem aktuell gültigen Beitragssatz von 9,30 \% (Arbeitgeberanteil) bezogen auf die rentenpflichtige Mitarbeitervergütung. In den USA beträgt der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung 6,2 \% bis zu einer jährlichen Mitarbeitervergütung von 168.600 USD. Daneben bietet BRAIN die betriebliche Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung ohne Aufstockung der Einzahlungen durch den Arbeitgeber an.

Für zwei ehemalige Vorstandsmitglieder bestehen leistungsorientierte Altersversorgungssysteme in Form von Versorgungszusagen der Gesellschaft. Die Versorgungsansprüche bestehen in Altersruhegeld ab Erreichen des 65. Lebensjahrs sowie Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung. Zur Rückdeckung der Versorgungszusagen leistet die Gesellschaft Beiträge an eine externe Unterstützungskasse. Die Unterstützungskasse hat wiederum Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Die Ansprüche aus den Rückdeckungsversicherungen sind an die Bezugsberechtigten aus der Unterstützungskasse abgetreten.

Die Versorgungsverpflichtung wird gemäß IAS 19 unter Anwendung versicherungsmathematischer Verfahren bewertet. Die Berechnungen basieren im Wesentlichen auf statistischen Daten zu Sterbe- und Invaliditätsraten, Annahmen über den Abzinsungssatz sowie die erwarteten Erträge aus Planvermögen. Die Ermittlung des Zinssatzes und der erwarteten Planvermögensrendite orientieren sich an Renditen laufzeitadäquater Unternehmensanleihen mit AA-Ratings. Im Rahmen der Bilanzierung wird vom Barwert der Versorgungsverpflichtung der beizulegende Zeitwert des Planvermögens abgezogen. Die Bewertung der Altersversorgungsverpflichtung und des Planvermögens erfolgt jährlich mittels versicherungsmathematischer Gutachten zum Bilanzstichtag.

Neubewertungsbeträge, die sich insbesondere aus der Anpassung von versicherungsmathematischen Annahmen ergaben, werden erfolgsneutral über das „Sonstige Ergebnis" im Eigenkapital (Gewinnrücklagen) erfasst.

EMPLOYEE STOCK OWNERSHIP PROGRAM (ESOP)

Zur Incentivierung und langfristigen Bindung von Führungskräften und Mitarbeitenden der BRAIN Biotech AG sind die folgenden ESOP-Programme in Kraft:

  • am 8. Juni 2018 ein Employee Stock Ownership Program (ESOP 2017/18) für das Geschäftsjahr 2017/18,
  • am 12. März 2019 ein Employee Stock Ownership Program (ESOP 2018/19) für die Geschäftsjahre 2018/19, 2019/20, 2020/21, 2021/22 und 2022/23,
  • am 8. März 2023 ein Employee Stock Ownership Program (ESOP 2023).

An allen ESOP-Programmen partizipieren Führungskräfte und Mitarbeitende sowie die Vorstände der BRAIN Biotech AG. Im Rahmen ESOP 2023 wurden im Geschäftsjahr 2023/24 am 14. Dezember 2023 planmäßig weitere Optionen ausgegeben.

  • Grundlage des Aktienoptionsprogramms ESOP 2017/18 ist der Hauptversammlungsbeschluss zur Auflage eines Aktienoptionsprogramms vom 8. Juli 2015 zur Auflage eines Aktienoptionsprogrammes und der Schaffung des bedingten Kapitals 2015/II.
  • Grundlage des Aktienoptionsprogramms ESOP 2018/19 ist der Hauptversammlungsbeschluss zur Auflage eines Aktienoptionsprogramms vom 7. März 2019 zur Auflage eines Aktienoptionsprogrammes und der Schaffung des bedingten Kapitals 2019/I.
  • Grundlage des Aktienoptionsprogramms ESOP 2023 ist der Hauptversammlungsbeschluss zur Auflage eines Aktienoptionsprogramms vom 8. März 2023 zur Auflage eines Aktienoptionsprogrammes und der Schaffung des bedingten Kapitals 2023/II.

Eine Option berechtigt im Rahmen der Ausübung zum Erwerb einer Aktie der Gesellschaft zum sogenannten Ausübungspreis. Der Ausübungspreis entspricht dabei einem Mittel des Aktienkurses 10 Handelstage (bei ESOP 2017/18 und ESOP 2018/19) bzw. 30 Handelstage vor dem vertraglichen Tag der Gewährung bei ESOP 2023.

Die Ausübung der Optionen ist neben Erfolgszielen in Bezug auf die Aktienkursentwicklung (Erfolgsbedingung) zusätzlich an den Verbleib des jeweiligen Begünstigten im Unternehmen gebunden (Dienstbedingung). Die Optionen können unter Berücksichtigung der Erfüllung der Dienst- sowie Erfolgsbedingung frühestens nach Ablauf von vier Jahren nach dem Tag der Gewährung ausgeübt werden (Wartefrist). Die Ausübungsdauer bei ESOP 2018/19 beträgt vier Jahre nach Ablauf der vierjährigen Wartefrist und bei ESOP 2023 zwei Jahre nach Ablauf der vierjährigen Wartefrist

Die Optionen erhalten ab dem ESOP 2018/19 darüber hinaus einen Höchstbetrag („Cap Amount"), der den maximalen Wert der Optionen begrenzt. Im ESOP 2017/18 und ESOP 2023 ist ein solcher Höchstbetrag nur für Vorstände vorgesehen.

Die Optionen sind nach den Regelungen des IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütung" abzubilden und sind als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren.

Der beizulegende Zeitwert der Optionen wird grundsätzlich einmalig zum Zeitpunkt der Gewährung unter Anwendung einer Monte-Carlo-Simulation und unter Berücksichtigung der Bedingungen, zu denen die Bezugsrechte gewährt wurden, bewertet.

Die Volatilität wurde als laufzeitadäquate historische Volatilität anhand einer Peergroup über die jeweilige Restlaufzeit ermittelt. Der berücksichtigten erwarteten Volatilität liegt die Annahme zugrunde, dass von einer historischen Volatilität auf künftige Trends geschlossen werden kann. Die tatsächlich eintretende Volatilität kann von den getroffenen Annahmen abweichen. Die erwartete Dividendenrendite beruht auf Managementschätzungen sowie Markterwartungen. Für den risikolosen Zinssatz wurde auf die laufzeitadäquate Rendite deutscher Staatsanleihen abgestellt. Aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung sind Annahmen über erwartete Ausübungszeitpunkte bzw. Zahlungen vom Management getroffen worden. Die tatsächlichen Ausübungszeitpunkte können von den getroffenen Annahmen abweichen.

Für die BRAIN Biotech AG ergibt sich im Rahmen der Ausübung der Bezugsrechte keine Auswirkung auf den Zahlungsmittelbestand bzw. den Bestand eigener Anteile, da für die Gesellschaft keinerlei Verpflichtung zur Lieferung von Aktien oder Geldzahlungen im Zusammenhang mit diesen Programmen besteht. Da die Gesellschaft die Gegenleistung (in Form von Arbeitsleistung oder ähnlicher Dienstleistung) erhält, wird gemäß IFRS 2 für diese anteilsbasierten Vergütungsprogramme ein Personalaufwand erfasst.

LAUFENDE UND LATENTE STEUERN

Der Aufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst.

Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden (oder in Kürze geltenden) Steuervorschriften der Länder, in denen die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften tätig sind und zu versteuerndes Einkommen erwirtschaften, berechnet. Der Vorstand überprüft regelmäßig Steuerdeklarationen, vor allem in Bezug auf auslegungsfähige Sachverhalte, und bildet, wenn angemessen, Ertragssteuerverbindlichkeiten basierend auf den Beträgen, die an die Finanzverwaltung erwartungsgemäß abzuführen sind.

Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt nach der bilanzorientierten Liability-Methode. Latente Steuern werden für temporäre Wertunterschiede aus Abweichungen zwischen Steuerbilanz und IFRS-Bilanz und aus Konsolidierungsvorgängen gebildet.

Ferner wird die künftige Steuerersparnis aus der Verrechnung ertragsteuerlicher Verlustvorträge mit in der Zukunft entstehenden steuerpflichtigen Gewinnen aktiviert, sofern die Realisation auf Basis der steuerlichen Prognoserechnung der Gesellschaft hinreichend sicher erscheint.

Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und sie gegenüber derselben Steuerbehörde für dasselbe Steuersubjekt bestehen oder die Steuersubjekte anstreben, einen Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.

Latente Steueransprüche oder -verbindlichkeiten werden unabhängig von der Gliederung der Bilanz nach Fristigkeitsgesichtspunkten als Bestandteil der langfristigen Vermögenswerte oder Schulden ausgewiesen.

LEASINGVERHÄLTNISSE

Als Leasingverhältnis gilt eine Vereinbarung, die dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Leasingverträge bestehen bei der BRAIN Biotech AG als Leasingnehmer insbesondere im Zusammenhang mit Immobilien, technische Anlagen und Fahrzeugen. Als Leasinggeber tritt der BRAIN Biotech Konzern nicht in Erscheinung.

Als Leasingnehmer bilanziert die BRAIN Biotech AG sämtliche Leasingverhältnisse und erfasst Nutzungsrechte (right-ofuse assets) an Vermögenswerten sowie Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen unter Berücksichtigung folgender Prinzipien:

  • Die BRAIN Biotech AG nutzt das Wahlrecht, Leasingverträge über immaterielle Vermögenswerte nicht im Rahmen des IFRS 16 zu erfassen.
  • Die BRAIN Biotech AG wendet die Ausnahmeregelungen im Zusammenhang mit Leasingvereinbarungen mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten ab Bereitstellungsdatum sowie geringwertigen Vermögenswerten an. Als geringwertige Vermögenswerte wurden grundsätzlich Leasinggegenstände mit einem Wert von maximal 5.000 USD definiert. Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als sonstiger Aufwand erfasst.
  • Für Leasingverträge wird grundsätzlich vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, auf eine Separierung von Leasing- und Nichtleasingkomponenten zu verzichten. Lediglich für Leasingverträge über Grundstücke und Gebäude erfolgt eine Separierung von Leasing- und Nichtleasingkomponenten
  • Bei der Ermittlung der Laufzeit von Leasingverhältnissen erfolgt die Einschätzung der Ausübung vorhandener Verlänge-rungs- oder Kündigungsoptionen einzelfallbasiert unter Berücksichtigung von Faktoren wie Standortstrategien, Mietereinbauten und Spezifitätsgrad.
  • Die Leasingverbindlichkeiten werden mit dem Barwert der verbliebenen Leasingzahlungen bewertet. Dabei wird in der Regel der Grenzfremdkapitalzinssatz verwendet, da sich der dem Leasingvertrag zugrundeliegende Zinssatz nicht ohne Weiteres ermitteln lässt. Zur Bestimmung des kurzfristigen Anteils der Leasingverbindlichkeit wendet die BRAIN Biotech

AG das Tilgungsmodell an. Der Kurzfristanteil der Leasingverbindlichkeiten entspricht hierbei dem Tilgungsanteil der nächsten zwölf Monate.

  • Im Zugangszeitpunkt wird das Nutzungsrecht grundsätzlich in gleicher Höhe wie die Leasingverbindlichkeit aktiviert. Unterschiede ergeben sich gegebenenfalls, wenn zum Beispiel Rückbauverpflichtungen vorhanden sind.
  • In der Folge wird das Nutzungsrecht grundsätzlich linear über die Leasinglaufzeit abgeschrieben. Sollte allerdings eine vorhandene Kaufoption als hinreichend sicher bezüglich der Ausübungswahrscheinlichkeit beurteilt worden sein oder ein automatischer Eigentumsübergang am Ende der Vertragslaufzeit stattfinden, so erfolgt die planmäßige Abschreibung über den gleichen Zeitraum, der auch ansonsten bei entsprechenden Vermögenswerten des Sachanlagevermögens Anwendung findet (siehe Anmerkung „Sachanlagen").
  • Wird ein bestehender Leasingvertrag nachträglich angepasst, ist eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit und des Nutzungsrechts erforderlich, wenn die Vertragsanpassung das Zahlungsprofil (gemäß dem Zins- und Tilgungsplan) oder den Umfang des Nutzungsrechts mengenmäßig oder in zeitlicher Dimension ändert.

ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Kassenbestand, täglich fällige Guthaben sowie Termingelder mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten, die jederzeit in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen.

KAPITALFLUSSRECHNUNG

Die Kapitalflussrechnung ist in die Bereiche der operativen Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit unterteilt. Sofern gemischte Geschäftsvorfälle vorliegen, wird erforderlichenfalls eine Zuordnung zu mehreren Tätigkeitsbereichen vorgenommen. Ertragsteuern werden insgesamt in den Cashflow aus operativer Tätigkeit einbezogen.

Die Darstellung des Cashflows aus operativer Tätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode. Dabei wird das Jahresergebnis nach Steuern um die zahlungsunwirksamen Ergebnisbestandteile sowie Abgrenzungen von vergangenen oder künftigen Ein- und Auszahlungen (einschließlich Rückstellungen) sowie Aufwands- und Ertragsposten, die dem Investitionsbereich zuzurechnen sind, berichtigt.

IV. Segmentberichterstattung

Die Chancen- und Risikobeurteilung sowie die Ressourcenallokation der Geschäftssegmente werden durch den Vorstand als Hauptentscheidungsträger wahrgenommen. Die Segmentabgrenzung sowie die Auswahl der dargestellten Kennzahlen erfolgen in Übereinstimmung mit den internen Steuerungs- und Berichtssystemen („Management Approach"). Den Segmentinformationen liegen dieselben Rechnungslegungsvorschriften zugrunde, wie sie im Konzernanhang beschrieben sind.

Basierend auf der Überwachung und Steuerung durch den Vorstand wurden drei operative Segmente identifiziert, für die aufgrund der unterschiedlichen Ausrichtung nach Produkten und Dienstleistungen eine weitere Aggregation nicht möglich ist. In der Segmentierung haben sich gegenüber dem Konzernabschluss zum 30. September 2023 keine Veränderungen ergeben.

Die Geschäftsaktivitäten von BRAIN werden mit der Einteilung in die operativen Segmente BioProducts, BioScience und BioIncubator voneinander abgegrenzt. Die Segmentierung erfolgt nach dem Kriterium des Vorliegens einer industriellen Skalierung der Produkte. Auf Vorstandsebene werden als Maß für die Geschäftsentwicklung der Segmente die Umsatzerlöse und als Maß für die Ertragskraft der einzelnen Segmente das bereinigte EBITDA herangezogen. Planungen und Planungsfreigaben erfolgen ebenfalls auf dieser Ebene durch den Vorstand. Alle drei operativen Segmente haben eine unterschiedliche strategische Ausrichtung und erfordern verschiedene Marketing- und Geschäftsentwicklungsstrategien.

Das Segment BioProducts umfasst im Wesentlichen das industriell skalierbare Produktgeschäft mit den Schwerpunkten spezialisierte Enzyme sowie Proteine.

Das Segment BioScience beinhaltet im Wesentlichen das Forschungs- und Entwicklungsgeschäft mit Industriepartnern und die eigene Forschung und Entwicklung. Teil dieses Segments ist ebenfalls die Vermarktung von eigenen Produkten und Entwicklungen mit externen Partnern.

Das Segment BioIncubator umfasst im Wesentlichen die F\&E Pipeline sowie eigene oder mit Partnern initiierte F\&E Projekte mit hohem Wertschöpfungspotenzial. Ein besonders vielversprechendes Inkubator-Projekt betrifft den Aufbau einer eigenen CRISPR-basierten Geneditierungs-Technologieplattform. Alle Anwendungen außerhalb des therapeutischen Bereichs werden innerhalb der BRAIN Biotech auf und -ausgebaut. Anwendungen im Bereich Pharmazeutik werden im nächsten Geschäftsjahr unter Lizenz von der unabhängigen Akribion Therapeutics GmbH weiterentwickelt.

Das Segment BRAIN Biotech Holding beinhaltet schwerpunktmäßig Personalaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Konzernadministration, Weiterentwicklung der BRAIN Biotech Gruppe, Börsennotierung und M\&A-Aktivitäten.

Die Allokation von Bereinigungen (siehe Abschnitt „Ergebnisbereinigungen") auf die Segmente erfolgt grundsätzlich in dem Segment, in dem die zu bereinigenden Kosten angefallen sind.

Umsätze zwischen den Segmenten erfolgen zu marktüblichen Konditionen.

Die Segmentergebnisse sind in der folgenden Übersicht dargestellt.

BioProducts BioScience BioIncubator Holding Konsolidierung Konzern
in Tsd. $€$ 2023/24 2022/23 2023/24 2022/23 2023/24 2022/23 2023/24 2022/23 2023/24 2022/23 2023/24 2022/23
Umsatzerlöse mit anderen Segmenten 94 0 193 39 0 0 0 0 $-286$ $-39$ 0 0
Umsatzerlöse mit externen Kunden 42.473 42.492 10.501 12.267 1.657 576 0 0 0 0 54.631 55.335
Summe Umsatzerlöse 42.567 42.492 10.694 12.306 1.657 576 0 0 $-286$ $-39$ 54.631 55.335
Erlöse aus F\&E-Zuschüssen ${ }^{1}$ 68 149 406 374 394 368 0 0 0 0 868 890
Bestandsveränderungen ${ }^{2}$ $-150$ $-170$ $-283$ 314 0 0 0 0 0 0 $-433$ 144
Sonstige Erträge 101 320 421 460 0 11 0 0 $-69$ $-20$ 453 771
Gesamtleistung 42.586 42.791 11.238 13.454 2.051 955 0 0 $-355$ $-59$ 55.520 57.140
Materialaufwand $-22.160$ $-22.761$ $-1.486$ $-2.102$ $-468$ $-519$ 0 0 245 25 $-23.870$ $-25.357$
Personalaufwand $-8.994$ $-8.648$ $-8.051$ $-8.626$ $-3.025$ $-2.417$ $-5.034$ $-2.310$ 0 0 $-25.104$ $-22.000$
davon aus anteilsbasierten Vergütungen 0 $-82$ 293 325 0 0 601 471 0 0 894 714
davon Royalty Pharma Transaktionskosten 0 0 0 0 0 0 2.467 0 0 0 2.467 0
davon Akquisitionsund Integrationskosten 0 234 0 0 0 0 0 0 0 0 0 234
Sonstige Aufwendungen $-6.124$ $-6.203$ $-2.167$ $-2.283$ $-685$ $-753$ $-1.620$ $-1.406$ 19 36 $-10.576$ $-10.609$
davon Royalty Pharma Transaktionskosten 0 0 0 0 0 0 248 0 0 0 248 0
davon Akquisitionsund Integrationskosten 0 154 0 0 0 0 0 125 0 0 0 279
EBITDA 5.309 5.178 $-466$ 443 $-2.127$ $-2.734$ $-6.655$ $-3.716$ $-91$ 3 $-4.029$ $-826$
Bereinigtes EBITDA 5.309 5.485 $-172$ 768 $-2.127$ $-2.734$ $-3.338$ $-3.120$ $-91$ 3 $-420$ 402
Abschreibungen $-3.594$ $-3.256$ $-1.229$ $-1.397$ 0 0 0 0 0 0 $-4.823$ $-4.654$
EBIT 1.715 1.922 $-1.694$ $-954$ $-2.127$ $-2.734$ $-6.655$ $-3.716$ $-91$ 3 $-8.852$ $-5.480$
Finanzerträge 395 789
Ergebnis At-Equity
Beteiligungen
$-498$ $-1.492$
Finanzaufwendungen $-2.035$ $-1.307$
Ergebnis vor Ertragsteuern $-10.990$ $-7.489$

[^0]
[^0]: 1 Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen
2 Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen/Leistungen

Die Umsatzerlöse setzten sich aus folgenden Erlösquellen zusammen:

in Tsd. $€$ 2023/24 2022/23
Enzyme \& Biobased Products 42.473 42.492
BioProducts 42.473 42.492
Forschung und Entwicklung 8.182 9.603
Produkt Geschäft (Libraries') 2.319 2.664
BioScience 10.501 12.267
Forschung und Entwicklung 1.500 0
Lizenzen 157 576
Biolncubator 1.657 576
Summe Konzern 54.631 55.335

Im Folgenden sind die Umsatzerlöse nach geografischen Regionen dargestellt:

in Tsd. $€$ 2023/24 2022/23
Deutschland 6.654 5.665
Ausland 47.978 49.670
davon USA 13.514 15.306
davon Niederlande 11.284 10.381
davon Vereinigtes Königreich 3.681 4.770
davon Frankreich 2.919 2.743

Die Umsätze wurden den Ländern nach Zielort der Produkte bzw. Dienstleistungen zugeordnet. Die Umsätze in den übrigen Ländern waren im Verhältnis zu den angegebenen Umsätzen der Einzelländer unwesentlich und werden daher nicht explizit angegeben.

Die folgende Tabelle zeigt die immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen nach geografischen Gebieten und gibt diese nach Standorten der jeweiligen Konzernunternehmen an. Soweit die Vermögenswerte in einem Land eine wesentliche Höhe erreicht haben, wurden diese gesondert ausgewiesen:

in Tsd. $€$ 30.09.2024 30.09.2023
Immaterielle Vermögenswerte 14.185 15.215
Sachanlagen 27.855 28.720
Summe 42.040 43.935
davon Vereinigtes Königreich 25.046 25.168
davon Deutschland 11.073 12.211
davon Niederlande 4.540 4.893
davon USA 1.382 1.663

Es existieren keine Beziehungen zu einzelnen Kunden, deren Umsatz im Vergleich zum Konzernumsatz als wesentlich einzustufen ist.

V. Erläuterungen zur KonzernGesamtergebnisrechnung

ERGEBNISBEREINIGUNGEN

Der Vorstand definiert sachverhaltsbezogen sogenannte Bereinigungen für nicht operative oder einmalige Einflüsse auf das EBITDA. Die folgende Übersicht zeigt die Überleitung des ausgewiesenen EBITDA zu dem bereinigten EBITDA ohne die in der Tabelle beschriebenen Erträge und Aufwendungen.

in Tsd. $€$ 2023/24 2022/23
EBITDA, darin enthalten $-4.029$ $-826$
Personalaufwand im Zusammenhang mit Royalty Pharma Transaktionskosten $-2.467$ 0
Sonstiger betrieblicher Aufwand im Zusammenhang mit Royalty Pharma Transaktionskosten $-248$ 0
Personalaufwand aus anteilsbasierten Vergütungskomponenten $-894$ $-714$
Personalaufwand im Zusammenhang mit M\&A-Transaktionen und der Integration erworbener Unternehmen 0 $-234$
Sonstiger betrieblicher Aufwand im Zusammenhang mit M\&A-Transaktionen und der Integration erworbener Unternehmen 0 $-279$
Bereinigtes EBITDA $-420$ 402

1 UMSATZERLÖSE

Die Umsatzerlöse des Konzerns enthalten Umsätze aus dem Verkauf von Gütern und Produkten in Höhe von 44.663 Tsd. $€$ (Vorjahr: 44.953 Tsd. €), Vergütungen aus Forschungs- und Entwicklungskooperationen in Höhe von 8.733 Tsd. € (Vorjahr: 7.634 Tsd. €), Nutzungsentgelte in Höhe von 1.106 Tsd. € (Vorjahr: 2.558 Tsd. €) und sonstige Umsatzerlöse 128 Tsd. € (Vorjahr: 190 Tsd. €).

Die Forschungs- und Entwicklungskooperationen umfassen Einmalvergütungen, laufende Forschungs- und Entwicklungsvergütungen sowie erfolgsabhängige Umsätze aus Milestones und Project-Success-Points.

Die Gliederung des Umsatzes nach Segmenten und Regionen ist in IV. Segmentberichterstattung ersichtlich.

2 ERLÖSE AUS FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSFÖRDERUNGEN

Die Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen in Höhe von 868 Tsd. € (Vorjahr: 890 Tsd. €) beinhalten die vereinnahmten, nicht rückzahlbaren Förderungen für bestimmte Forschungs- und Entwicklungsprojekte, überwiegend für

Projektträger im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Dem Ministerium steht das Recht zu, die zweckgebundene Verwendung der zugewandten Mittel zu prüfen.

3 SONSTIGE ERTRÄGE

Die sonstigen Erträge lassen sich wie folgt untergliedern:

in Tsd. $€$ $\mathbf{2 0 2 3 / 2 4}$ $\mathbf{2 0 2 2 / 2 3}$
Erträge aus der Auflösung von Verbindlichkeiten 53 134
Sachbezüge 143 118
Erträge aus der Umrechnung von Fremdwährungsposten 39 231
Sonstige periodenfremde Erträge 78 45
Übrige Sonstige Erträge 139 243
Gesamt $\mathbf{4 5 3}$ $\mathbf{7 7 1}$

4 MATERIALAUFWAND

Der Materialaufwand enthält den Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Fertigwaren sowie für bezogene Leistungen mit dem Schwerpunkt auf Forschungs- und Entwicklungsfremdleistungen aus Forschungs- und Entwicklungskooperationen mit Universitäten, Hochschulen und anderen Technologieunternehmen.

5 PERSONALAUFWAND

Anteilsbasierte Vergütung und andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmende

Employee Stock Ownership Program (ESOP)
Die folgende Übersicht stellt den Bewertungsstichtag und den Ausübungspreis dar.

ESOP 2017/18 Bewertungsstichtag Ausstehenden Optionen Ausübungspreis (EUR)
ESOP 2017/18 12. März 2018 63.000 20,67
ESOP 2018/19 Bewertungsstichtag Ausstehenden Optionen Ausübungspreis (EUR)
ESOP 2018/19 8. Juni 2018 177.600 10,64
ESOP 2019/20 9. März 2020 248.000 9,11
ESOP 2020/21-Okt 2. Oktober 2020 60.000 7,37
ESOP 2020/21-Mar 15. März 2021 312.000 9,03
ESOP 2021/22-Apr 8. April 2022 264.000 8,71
ESOP 2021/22-Sep 27. September 2022 60.000 5,43
ESOP 2022/23-Okt 1. Oktober 2022 90.000 5,22
ESOP 2023 Bewertungsstichtag Ausstehenden Optionen Ausübungspreis (EUR)
ESOP 2022/23-Sep-I 20. September 2023 122.000 4,62
ESOP 2022/23-Sep-II 27. September 2023 113.524 4,59
ESOP 2023/24-Dez 14. Dezember 2023 245.069 3,69

Bei der Ausgabe der Optionen im Geschäftsjahr 2023/24 für das ESOP 2023/24-Dez fiel der Tag der Gewährung auf den 14. Dezember 2023.

Die folgende Übersicht stellt die im Geschäftsjahr gewährten, verfallenen, verwirkten und ausgeübten Optionen je Typ dar:

Optionen für Führungskräfte und Mitarbeitende Optionen für Vorstände
Zum 30.09.2023 ausstehend 857.600 673.524
Im Geschäftsjahr gewährt 0 245.069
Im Geschäftsjahr verfallen 21.000 0
Im Geschäftsjahr verwirkt 0 0
Im Geschäftsjahr ausgeübt 0 0
Zum 30.09.2024 ausstehend 836.600 918.593
Zum 30.09.2024 ausübbar 328.600 160.000

Zum Bewertungsstichtag wurden die folgenden Parameter zugrunde gelegt:

Optionen für Vorstände, (ESOP 2023/24-Dez):
Parameter Ausgabe im Geschäftsjahr 2023/24
Bewertungsstichtag 1432.2023
Restlaufzeit (in Jahren) 6
Aktienkurs zum Bewertungsstichtag (EUR) 3,55
Ausübungspreis (EUR) 3,69
Erwartete Dividendenrendite (\%) 0,0
Erwartete Volatilität BRAIN Share (\%) 69,40
Erwartete Volatilität HDAX 110 (\%) 21,89
Erwartete Volatilität NASDAQ Biotechnology (\%) 25,71
Risikoloser Zinssatz (\%) 2,19
Angewandtes Modell Monte Carlo
Wert Cap je Option (EUR) n/a
Fair Value pro Option (EUR) 1,86

Da die Gesellschaft die Gegenleistung (in Form von Arbeitsleistung oder ähnlicher Dienstleistung) erhält, wird gemäß IFRS 2 für diese anteilsbasierten Vergütungsprogramme ein Personalaufwand in Höhe von 894 Tsd. € (Vorjahr: 797 Tsd. €) bei der BRAIN Biotech AG erfasst. Davon betreffen Vorstände 340 Tsd. € (Vorjahr: 242 Tsd. €).

Wachstumsaktienprogramm bei der Biocatalysts Ltd.
Zur Incentivierung und Bindung von Führungskräften bei der im Geschäftsjahr 2017/18 erworbenen Biocatalysts Ltd wurde im Geschäftsjahr 2018/19 ein anteilsbasiertes Vergütungssystem etabliert, an dem Führungskräfte auf Ebene der lokalen Gesellschaft partizipieren. Die Führungskräfte haben im Geschäftsjahr 2018/19 50.197 Anteile zum Nominalpreis von 0,1 GBP, demnach also 5.020 GBP, erworben. Die Anteile sind weder mit Stimmrechten noch mit Gewinnbezugsrechten ausgestattet.

Das Programm wurde in letztem Geschäftsjahr beendet. Im Geschäftsjahr wurde ein entsprechender Personalaufwand in Höhe von 0 Tsd. € (Vorjahr 82 Tsd. € Ertrag) als Aufwand erfasst. Die resultierende Verbindlichkeit in Höhe von 658 Tsd. € (Vorjahr 1.273 Tsd. €) ist unter den sonstigen Verbindlichkeiten [24] ausgewiesen.

Corporate-Performance-Bonus „CoPerBo" für Mitarbeitende der BRAIN Biotech AG
Im Geschäftsjahr 2015/16 wurde ein Programm zur erfolgsorientierten Vergütung der Mitarbeitenden der BRAIN Biotech AG aufgelegt. Dieses wurde im aktuellen Geschäftsjahr fortgeführt und sagt den Mitarbeitenden der BRAIN Biotech AG einen jährlichen Bonus in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen im Geschäftsjahr erhaltenen Grundgehalt sowie von bestimmten Entwicklungsfaktoren zu. Wesentlichen Einfluss auf die Höhe des Bonus haben in diesem Zusammenhang drei Entwicklungsfaktoren, die jeweils zu einem Drittel auf den zu zahlenden Bonus wirken. Keinen Anspruch auf dieses Programm haben alle Mitarbeitenden der BRAIN Biotech AG mit gesonderter Zielvereinbarung.

Erster Faktor ist die prozentuale Veränderung des Umsatzes im Geschäftsjahr der BRAIN Biotech Gruppe gegenüber dem Vorjahr. Zweiter Faktor ist die Veränderung des bereinigten EBITDA der BRAIN Biotech Gruppe. Eine Änderung dieses Faktors um eine Million ist als 10 \% definiert. Dritter Faktor ist die Veränderung des gewichteten durchschnittlichen Aktienkurses über das Geschäftsjahr. Die Auszahlung der Boni ist für das abgelaufene Geschäftsjahr jeweils im Januar des darauffolgenden Jahres vorgesehen, da bis zu diesem Zeitpunkt die testierten Segmentinformationen vorliegen. Die Auszahlungsbandbreite ist auf 0 bis $30 \%$ des gezahlten Grundgehalts eines Mitarbeitenden fixiert. Aus einem Faktor dürfen dabei jeweils nur zehn Prozentpunkte resultieren.

Zur Berechnung der Höhe der Verpflichtung wurden die Angaben dieses Abschlusses verwendet, dem Einfluss der Rückstellung auf das bereinigte EBITDA wurde unter Zuhilfenahme einer iterativen Berechnung Rechnung getragen.

Der Periodenaufwand aus diesem Programm für das Geschäftsjahr 2023/24 belief sich auf 0 Tsd. €. Zum 30. September 2024 ergab sich eine Verbindlichkeit in Höhe von 0 Tsd. €. Für das Geschäftsjahr 2022/23 ergab sich eine Verpflichtung von 0 Tsd. €.

Altersversorgungszusagen
Die in der Gesamtergebnisrechnung enthaltenen Effekte aus der Bewertung der leistungsorientierten Altersversorgungszusagen für zwei ehemalige Vorstandsmitglieder setzen sich wie folgt zusammen:

in Tsd. $€$ 2023/24 2022/23
Dienstzeitaufwand 0 0
Zinsaufwand aus der DBO/Altersversorgungsverpflichtung 124 116
Erträge aus Planvermögen $-87$ $-74$
Im Betriebsergebnis erfasste Aufwendungen 38 42
Neubewertungseffekte 207 $-24$
Netto-Effekt sonstiges Ergebnis 207 $-24$
Gesamtaufwendungen 245 18

Die Versorgungsansprüche zweier ehemaliger Vorstandsmitglieder bestehen aus einem Altersruhegeld ab Erreichen des 65. Lebensjahrs sowie Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung, die über eine Unterstützungskasse (leistungsorientierte Pläne) ausgezahlt wird.

Die Entwicklung des Barwerts der Verpflichtung (DBO) der leistungsorientierten Zusagen stellt sich wie folgt dar:

in Tsd. $€$ 2023/24 2022/23
Wert am 01.10. 3.070 3.179
Zinsaufwand 124 116
Dienstzeitaufwand 0 0
Neubewertung aufgrund Änderungen demografischer Annahmen 0 0
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Änderung 360 -219
finanzieller Annahmen -3 -6
Neubewertung aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen 3.551 3.070
Wert am 30.09.

Die versicherungsmathematischen Gewinne kommen im Wesentlichen aus der Anpassung des Rechnungszinses.

Die Verpflichtung wurde durch Rückdeckungsversicherungen abgesichert. Die Entwicklung des Planvermögens (Plan Asset) stellt sich wie folgt dar:

in Tsd. $€$ 2023/24 2022/23
Wert am 01.10. 2.142 2.026
Erträge aus Planvermögen 87 74
Gezahlte Beiträge 243 243
Neubewertungseffekte 149 -201
Wert am 30.09. 2.621 2.142

Das Planvermögen besteht ausschließlich aus Ansprüchen aus Rückdeckungsversicherungen in Form von Lebensversicherungen. Der Zeitwert kann insoweit nicht aus einem Preis an einem aktiven Markt abgeleitet werden und wird daher ebenfalls versicherungsmathematisch ermittelt.

Der Bilanzansatz stellt sich nach Saldierung der Verpflichtung mit dem verpfändeten Planvermögen wie folgt dar:

in Tsd. $€$ 2023/24 2022/23
DBO/Altersversorgungsverpflichtung 3.551 3.070
Planvermögen $-2.621$ $-2342$
Rückstellung für Altersversorgungspläne 930 928
in Tsd. $€$ 2023/24 2022/23
Wert am 01.10. 928 1.153
Netto-Zinsaufwand 38 42
Dienstzeitaufwand 0 0
Gezahlte Beiträge $-243$ $-243$
Neubewertungseffekte 207 $-24$
Wert am 30.09. 930 928

In Bezug auf die durch entsprechende Rückdeckungsversicherungen abgesicherten Pensionsverpflichtungen wurden bei der Bewertung der Pensionsverpflichtung zum 30. September 2024 die „Richttafeln 2018G, Heubeck-Richttafeln GmbH, Köln 2018" verwendet.

Bei der Bewertung der Pensionsverpflichtung wurde ein Rechnungszinssatz von 3,40 \% (Vorjahr: 4,05 \%) zugrunde gelegt und ein Rententrend von 1,00 \% berücksichtigt (Vorjahr: 1,00 \%). Die zahlungsgewichtete Duration des Verpflichtungsumfangs beträgt 17,4 Jahre (Vorjahr: 17,7 Jahre).

Die signifikanten Bewertungsannahmen zeigen folgende Sensitivitäten in Bezug auf die Veränderung der DBO (Altersversorgungsverpflichtung):

in Tsd. $€$ 30.09 .2024 30.09 .2023
Zinsänderung -0,25 \% 154 134
Zinsänderung +0,25 \% $-145$ $-126$
Erhöhung des Rententrends p.a. $+0,25 \%$ 126 104
Lebenserwartung - 1 Jahr $-91$ $-73$
Lebenserwartung +1 Jahr 89 71

Die erwarteten Einzahlungen in das Planvermögen im Geschäftsjahr 2024/25 betragen circa 243 Tsd. $€$. Rentenzahlungen sind für das Geschäftsjahr 2024/25 nicht zu erwarten.

Aufwendungen für Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Lebensversicherungen und Beiträge zum Pensionssicherungsverein) sind in Höhe von 521 Tsd. $€$ (Vorjahr: 438 Tsd. $€$ ) enthalten.

Die im Geschäftsjahr geleisteten Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung betrugen 1.557 Tsd. € (Vorjahr: 1.417 Tsd. €).

Für das Geschäftsjahr 2024/25 wird mit Aufwendungen für Altersvorsorge in Höhe von ca. 535 Tsd. € gerechnet und mit Arbeitgeberbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung (beitragsorientierte Pläne) in Höhe von ca. 1.612 Tsd. €.

6 ABSCHREIBUNGEN

Die Abschreibungen sind in der Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen in den Erläuterungen zur Darstellung der Vermögenslage (Bilanz) dargestellt.

7 SONSTIGE AUFWENDUNGEN

Die sonstigen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

in Tsd. € 2023/24 2022/23
Werbe- und Reisekosten 1.042 1.168
Raumkosten 1.261 1.341
Kosten für Warenabgabe, Vertriebs- und Logistikdienstleistungen 1.453 1.639
Rechts- und Beratungskosten 1.433 1.496
Reparatur und Instandhaltungsaufwand 634 591
Büro- und Geschäftsbedarf 472 462
Abschluss und Prüfungskosten 478 543
Versicherungen 568 534
Dienstleistungen 677 447
AR-Vergütung 429 345
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 148 292
Sonstige Abgaben und Lizenzaufwendungen 532 370
Fortbildungskosten 207 175
Übrige sonstige Aufwendungen 1.242 1.206
Sonstige Aufwendungen Gesamt 10.576 10.609

8 FINANZERTRÄGE

Die Finanzerträge setzen sich wie folgt zusammen:

in Tsd. $€$ 2023/24 2022/23
Erträge aus Anteilsverwässerung von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen 0 541
Ertrag aus der (Folge-)Bewertung von Finanzderivaten 139 219
Erträge aus der Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten 204 0
Übrige Finanzerträge 52 29
Finanzerträge Gesamt 395 789

Die Erträge aus der Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten resultieren im Wesentlichen aus der Bewertungsänderung von Put-Optionsrechten bezüglich Minderheitengesellschaftsanteilen der Breatec-Gruppe von 204 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €).

9 FINANZAUFWENDUNGEN

Die Finanzaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

in Tsd. $€$ 2023/24 2022/23
Zinsaufwand für Darlehen 915 437
Zinsaufwand für stille Beteiligungen 377 259
Zinsaufwand aus Leasingverhältnissen 333 162
Zinsaufwand für Wandelanleihe 314 0
Amortisationseffekt aus der Effektivzinsmethode Royalty Pharma 85 0
Aufwand aus der Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten für den 0 365
potenziellen Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen (Put-Optionen) 11 84
Übrige Finanzaufwendungen 2.035 1.307
Finanzaufwendungen Gesamt

Der Aufwand aus der Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten resultiert im Wesentlichen aus der Bewertungsänderung und Ausübung von Put-Optionsrechten bezüglich Minderheitengesellschaftsanteilen der Biocatalysts Ltd. in Höhe von 0 Tsd. €. (Vorjahr: 235 Tsd. €) und der Breatec-Gruppe 0 Tsd. € (Vorjahr: 130 Tsd. €).

10 ERTRAGSTEUERN UND LATENTE STEUERN

Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt unter Berücksichtigung der Steuersätze, die im Jahr der voraussichtlichen Realisation Anwendung finden. Diese betragen für alle in den Konzern einbezogenen deutschen Unternehmen für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag 15,825 \% (Vorjahr: 15,825 \%). Der Gewerbesteuersatz für die deutschen Konzerngesellschaften und der Gesamtsteuersatz sind in den nachfolgenden Tabellen abgebildet:

Gewerbesteuersatz 2023/24 2022/23
BRAIN Biotech AG $13,30 \%$ $13,30 \%$
AnalytiCon Discovery GmbH $-^{}$ $15,93 \%$
WeissBioTech GmbH $14,53 \%$ $14,53 \%$
Gesamtsteuersatz 2023/24 2022/23
BRAIN Biotech AG $29,13 \%$ $29,13 \%$
AnalytiCon Discovery GmbH $-^{*}$ $31,75 \%$
AnalytiCon Discovery LLC $23,90 \%$ $21,00 \%$
BRAIN US LLC $23,90 \%$ $21,00 \%$
Biocatalysts Ltd. $25,00 \%$ $25,00 \%$
Biocatalysts Inc. $21,00 \%$ $21,00 \%$
Biosun Biochemicals Inc. $21,00 \%$ $21,00 \%$
Werlol Group BV $25,80 \%$ $25,80 \%$
Breatec BV $25,80 \%$ $25,80 \%$
WeissBioTech GmbH $30,28 \%$ $30,35 \%$
  • Im Geschäftsjahr wurde die AnalytiCon Discovery GmbH mit steuerlicher Wirkung zum 01.10.2023 auf die BRAIN Biotech AG, Zwingenberg verschmolzen

Die Ertragssteueransprüche in Höhe von 214 Tsd. € (Vorjahr: 56 Tsd. €) betreffen in Höhe von 214 Tsd. € (Vorjahr: 39 Tsd. €) die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag sowie mit 0 Tsd. € (Vorjahr: 17 Tsd. €) die Gewerbesteuer. Die Ertragssteuerverbindlichkeiten in Höhe von 24 Tsd. € (Vorjahr: 44 Tsd. €) betreffen in Höhe von 0 Tsd. € (Vorjahr: 35 Tsd. €) die Gewerbesteuer und in Höhe von 24 Tsd. € (Vorjahr: 9 Tsd. €) die Körperschaftssteuer.

Die aktiven und passiven latenten Steuern und deren Veränderung im Geschäftsjahr stellen sich wie folgt dar:

30.09.2024 30.09.2023
in Tsd. € Aktive latente Passive latente Steuern Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
Immaterielle Vermögenswerte 0 1.685 0 1.791
Steuerliche Verlustvorträge-/ rückträge 197 0 315 0
Sachanlagen 61 2.501 58 2.390
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2 2 2 3
Pensionsverpflichtungen 23 0 12 0
Finanzverbindlichkeiten 30 22 20 0
Rückstellungen und Verbindlichkeiten 21 4 14 7
Summe 333 4.214 422 4.190
Saldierung $-333$ $-333$ $-422$ $-422$
Gesamt 0 3.881 0 3.768
in Tsd. $€$ 2023/24
Passivischer Saldo der latenten Steuern zum Geschäftsjahresanfang (1. Oktober 2023) 3.768
Zugang aktiver/passiver latenter Steuern im Zuge der Veränderung des Konsolidierungskreises 0 0
Veränderung latenter Steuern aufgrund von Währungskursdifferenzen 98 98
Erfolgswirksame Veränderung temporärer Unterschiede aus Abweichungen der Bilanzansätze im IFRS-Abschluss von der Steuerbilanz $-123$
Latenter Steueraufwand aus der Auflösung aktiver latenter Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen 138
In der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesener latenter Steueraufwand 15 15
Passivischer Saldo der latenten Steuern zum Geschäftsjahresende (30. September 2024) 3.881

Die Unterschiede zwischen dem auf Basis des IFRS-Ergebnisses vor Steuern und dem Gesamtsteuersatz der BRAIN Biotech AG von 29,125 \% (Vorjahr: 29,125 \%) erwarteten Ertragssteuerertrag und dem in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Ertragssteueraufwand sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

in Tsd. $€$ 2023/24 2022/23
Konzernergebnis vor Steuern $-10.990$ $-7.489$
Erwarteter Steuerertrag $-3.201$ $-2.181$
Abweichende Steuertarife einbezogener Tochtergesellschaften $-27$ $-129$
Auswirkungen von Steuersatzänderungen 109 86
Permanente Differenzen aus Konsolidierungsvorgängen 131 746
Permanente Differenzen aus der Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten $-65$ 106
Permanente Differenzen aus anteilsbasierten Vergütungen mit Begleichung in Eigenkapitalinstrumenten 260 232
Steuerfreie Erträge / nicht abzugsfähige Aufwendungen 48 $-62$
Verbrauch steuerlicher Verlustvorträge aus Vorperioden 0 $-3$
Nicht aktivierte steuerliche Verlustvorträge 3.028 1.774
Periodenfremde Steuern und sonstige Abweichungen $-173$ 37
Ausgewiesener laufender oder latenter Ertragssteuerertrag (-)/ bzw. Ertragssteueraufwand ( + ) 110 625

Die nachfolgende Darstellung zeigt die Fristigkeit der zum Bilanzstichtag bilanzierten latenten Steuern. Als kurzfristig werden latente Steuern kategorisiert, wenn ihre Realisation innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag erwartet wird.

in Tsd. $€$ 2023/24 2022/23
Kurzfristige aktive latente Steuern 212 328
Langfristige aktive latente Steuern 121 94
Kurzfristige passive latente Steuern 379 679
Langfristige passive latente Steuern 3.836 3.511
Saldo kurzfristiger latenter Steuern $-166$ $-351$
Saldo langfristiger latenter Steuern $-3.714$ $-3.417$

Aufgrund der einen Detailplanungshorizont von drei Geschäftsjahren abbildenden steuerlichen Prognoserechnungen der in den Konzern einbezogenen Unternehmen wurden für grundsätzlich unbefristet vortragsfähige steuerliche Verlustvorträge, resultierend aus dem Geschäftsjahr 2023/24 sowie aus früheren Geschäftsjahren in Höhe von 93.843 Tsd. € (Körperschaftsteuer; Vorjahr: 84.299 Tsd. €) bzw. 92.450 Tsd. € (Gewerbesteuer; Vorjahr: 82.696 Tsd. €), keine aktiven latenten Steuern aktiviert. Der hiernach nicht berücksichtigte potenzielle steuerliche Vorteil beträgt 27.280 Tsd. € (Vorjahr: 24.503 Tsd. €).

Latente Steuern aus dem Unterschied zwischen den steuerlichen Beteiligungsansätzen und den Nettovermögen der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ergeben sich nicht.

11 ERGEBNIS JE AKTIE

Das in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesene, auf die Aktionäre der BRAIN Biotech AG entfallende Konzernergebnis in Höhe von -11.126.649 € (Vorjahr: -8.279.463 €) wurde der Berechnung zugrunde gelegt.

Das Ergebnis je Aktie wird mittels Division des auf die Aktionäre der BRAIN Biotech AG entfallenden Ergebnisses durch die durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr ausgegebenen Aktien der BRAIN Biotech AG ermittelt. Im Geschäftsjahr 2023/24 waren im Durchschnitt 21.847.495 Stückaktien ausgegeben (Vorjahr: 21.847.495 Stückaktien).

Mögliche Verwässerungseffekte bestehen derzeit nicht.

VI. Erläuterungen zur Darstellung der Vermögenslage (Bilanz)

12 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Die Zusammensetzung und Entwicklung wird im Folgenden dargestellt:

Geschäfts- oder
Firmenwerte
Sonstige Immaterielle
Vermögenswerte
Summe Immaterielle
Vermögenswerte
Geschäftsjahr 2023/24
Anschaffung bzw. Herstellkosten
Stand 1. Oktober 2023
6.666 17.890 24.556
Zugänge 0 180 180
Abgänge 0 0 0
Währungsumrechnung 140 265 405
Stand 30. September 2024 6.806 18.335 25.141
Abschreibungen und Wertminderungen
Stand 1. Oktober 2023
0 9.341 9.341
Abschreibungen des Geschäftsjahres 0 1.452 1.452
Abgänge 0 0 0
Währungsumrechnung 0 162 162
Stand 30. September 2024 0 10.955 10.955
Nettobuchwert
Stand 30. September 2024
6.806 7.379 14.185
Stand 30. September 2023 6.666 8.549 15.215
in Tsd. $€$ Geschäfts- oder Firmenwerte Sonstige Immaterielle Vermögenswerte Summe Immaterielle Vermögenswerte
Geschäftsjahr 2022/23
Anschaffung bzw. Herstellkosten Stand 1. Oktober 2022
6.606 20.448 27.054
Zugänge aus Unternehmenserwerb 0 19 19
Zugänge 0 $-2.612$ $-2.612$
Währungsumrechnung 60 34 94
Stand 30. September 2023 6.666 17.890 24.556
Abschreibungen und Wertminderungen Stand 1. Oktober 2022 0 10.289 10.289
Abschreibungen des Geschäftsjahres 0 1.602 1.602
Abgänge 0 $-2.597$ $-2.597$
Währungsumrechnung 0 47 47
Stand 30. September 2023 0 9.341 9.341
Nettobuchwert Stand 30. September 2023 6.666 8.549 15.215
Stand 30. September 2022 6.606 10.158 16.765

Der Ausweis des Geschäfts- oder Firmenwerts zum 30. September 2024 resultiert aus dem Erwerb der AnalytiCon-Gruppe (AnalytiCon Discovery GmbH, AnalytiCon Discovery LLC) im Geschäftsjahr 2013/14, aus dem Erwerb der BiocatalystsGruppe (Biocatalysts Ltd., Biocatalysts Inc.) im Geschäftsjahr 2017/18 und aus dem Erwerb der Breatec-Gruppe (Weriol Group BV, Breatec BV and Panei BV) im Geschäftsjahr 2021/22.

Werthaltigkeitstest

Geschäfts- oder Firmenwerte bestanden zum Berichtsstichtag bei den folgenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE):

Zahlungsmittelgenerierende Einheit 30.09.2024 30.09.2023
Geschäfts- oder Firmenwert in Tsd. $€$ Kapitalkosten (WACC) vor Steuern ${ }^{9}$ Geschäfts- oder Firmenwert in Tsd. $€$ Kapitalkosten (WACC) vor Steuern ${ }^{9}$
Biocatalysts 4.147 9,28\% 4.008 10,25\%
Breatec 1.960 8,40\% 1.960 9,24\%
Naturstoffchemie 699 18,85\% 699 16,37\%

[^0]
[^0]: 9 Gewichteter durchschnittlicher Gesamtkapitalkostensatz vor Steuern

Die zahlungsmittelgenerierende Einheit „Biocatalysts" umfasst den Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Unternehmenserwerb der Biocatalysts Ltd. einschließlich deren Tochtergesellschaft Biocatalysts Inc. und ist dem Segment BioProducts zuzuordnen.

Die zahlungsmittelgenerierende Einheit „Breatec" umfasst den Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Unternehmenserwerb der Weriol Group BV. einschließlich deren Tochtergesellschaft Breatec BV und ist dem Segment BioProducts zuzuordnen.

Die zahlungsmittelgenerierende Einheit „Naturstoffchemie" umfasst den Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Unternehmenserwerb der AnalytiCon Discovery GmbH einschließlich deren Tochtergesellschaft AnalytiCon Discovery LLC und ist dem Segment BioScience zuzuordnen.

Biocatalysts

Für die Einheit Biocatalysts wurde zum 30. September 2024 erneut ein Werthaltigkeitstest nach IAS 36 durchgeführt. Die Planung geht von deutlich steigenden Umsatzerlösen und sukzessiven EBITDA-Margenverbesserungen aus. Das weiterhin starke Wachstum soll durch den weiteren Ausbau der Geschäftsbeziehungen mit bestehenden und neuen Kunden realisiert werden. Darüber hinaus soll noch stärker auf kundenspezifische Enzyme und eigene Produktentwicklungen fokussiert werden, die sowohl zur weiteren Umsatz-, als auch zur Margenverbesserung beitragen sollen. Netto-Zahlungsmittelzuflüsse jenseits der Detailplanungsphase wurden als ewige Rente unter Berücksichtigung aus aktuellen Marktinformationen abgeleiteter Wachstumsraten (Geschäftsjahr: 1,00 \%, Vorjahr: 1,00 \%) abgebildet. Auf Basis der fünfjährigen Planung wurde ein Nutzungswert auf Grundlage der diskontierten Zahlungsmittelströme berechnet. Als Resultat des Werthaltigkeitstests zum 30. September 2024 wurde kein Impairment festgestellt.

Bei einer Erhöhung des gewichteten Gesamtkapitalkostensatzes um 1,0 Prozentpunkte bzw. bei einer Reduktion der EBITDA-Marge um 2,0 Prozentpunkte in der ewigen Rente hätte sich ebenfalls kein Impairment ergeben.

Der Vorstand geht davon aus, dass die jeweilig errechneten Sensitivitäten die potenziellen Planabweichungen im geeigneten Umfang ausreichend widerspiegeln.

Breatec

Für die Einheit Breatec wurde zum 30. September 2024 erneut ein Werthaltigkeitstest nach IAS 36 durchgeführt. Die Planung geht von deutlich steigenden Umsatzerlösen und sukzessiven Margenverbesserungen aus. Das weiterhin starke Wachstum soll durch den weiteren Ausbau der Geschäftsbeziehungen mit bestehenden und neuen Kunden realisiert werden. Darüber hinaus soll noch stärker auf kundenspezifische Enzyme fokussiert werden, die sowohl zur weiteren Umsatz-, als auch zur Margenverbesserung beitragen sollen. Netto-Zahlungsmittelzuflüsse jenseits der Detailplanungsphase wurden als ewige Rente unter Berücksichtigung aus aktuellen Marktinformationen abgeleiteter Wachstumsraten (Geschäftsjahr: 1,00 \%; Vorjahr: 1,00 \%) abgebildet. Auf Basis der fünfjährigen Planung wurde ein Nutzungswert auf Grundlage der diskontierten Zahlungsmittelströme berechnet. Als Resultat des Werthaltigkeitstests zum 30. September 2024 wurde kein Impairment festgestellt.

Bei einer Erhöhung des gewichteten Gesamtkapitalkostensatzes um 1,0 Prozentpunkte bzw. bei einer Reduktion der EBITDA-Marge um 2,0 Prozentpunkte in der ewigen Rente hätte sich ebenfalls kein Impairment ergeben.

Der Vorstand geht davon aus, dass die jeweilig errechneten Sensitivitäten die potenziellen Planabweichungen im geeigneten Umfang ausreichend widerspiegeln.

Naturstoffchemie

Für die Einheit „Naturstoffchemie" wurde zum 30. September 2024 erneut ein Werthaltigkeitstest nach IAS 36 durchgeführt. Die Planung geht von konstant steigenden Umsatzerlösen und sukzessiven EBITDA-Margenverbesserungen aus. Die erwartete Entwicklung der Umsätze und Ergebnisse wird wesentlich durch das Wachstumspotenzial im Bereich der Projekte/ Services (u. a. Projekt von AnalytiCon Discovery mit Pharvaris N.V. bezüglich des neuartigen oralen Bradykinin-B2-Rezeptor-

Antagonisten [PHA121]) sowie der daraus resultierenden positiven Effekte auf die Personalkostenquote getrieben. NettoZahlungsmittelzuflüsse jenseits der Detailplanungsphase wurden als ewige Rente unter Berücksichtigung aus aktuellen Marktinformationen abgeleiteter Wachstumsraten (Geschäftsjahr: 1,00 \%; Vorjahr: 1,00 \%) abgebildet. Auf Basis der fünfjährigen Planung wurde ein Nutzungswert auf Grundlage der diskontierten Zahlungsmittelströme berechnet. Als Resultat des Werthaltigkeitstests zum 30. September 2024 wurde kein Impairment festgestellt.

Bei einer Erhöhung des gewichteten Gesamtkapitalkostensatzes um 1,0 Prozentpunkte oder einer Reduktion der EBITDAMarge um 2,0 Prozentpunkte in der ewigen Rente hätte sich ebenfalls kein Impairment ergeben.

Der Vorstand geht auch für den Bereich Naturstoffe davon aus, dass die jeweilig errechneten Sensitivitäten die potenziellen Planabweichungen im geeigneten Umfang ausreichend widerspiegeln.

Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte, die für den Konzernabschluss von wesentlicher Bedeutung sind, setzen sich zusammen aus den im Rahmen der akquisitionsbedingten Kaufpreisallokationen ermittelten immateriellen Vermögenswerte, die in der folgenden Tabelle dargestellt sind.

in Tsd. $€$ 30.09 .2024 30.09 .2023 RND $^{\mathbf{4}}$ zum 30.09 .2024
Technologie der AnalytiCon Discovery GmbH 0 61 0
Technologie der Biocatalysts Ltd. 2.211 2.532 6
Technologie der Breatec Gruppe 280 365 3
Kundenbeziehungen der Biocatalysts Gruppe 2.053 2.429 5
Kundenbeziehungen der Biosun Biochemicals Inc. 849 1.020 7
Kundenbeziehungen der Breatec Gruppe 1.410 1.633 6

4 Restnutzungsdauer in Jahren

Entsprechend der oben dargestellten Bilanzierungsgrundsätze wurden im Geschäftsjahr 2023/24 wie im Vorjahr keine Entwicklungskosten aktiviert, da eine Trennung in Forschungs- und Entwicklungsphase aufgrund des alternierenden Vorgangs nicht möglich ist und somit nicht sämtliche der in IAS 38 genannten Kriterien kumulativ erfüllt waren.

Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in Höhe von 6.244 Tsd. € (Vorjahr: 4.979 Tsd. €) sind in der Gesamtergebnisrechnung im Wesentlichen im „Personalaufwand", im „Materialaufwand", in den „Sonstigen Aufwendungen" und in den „Abschreibungen" enthalten.

13 SACHANLAGEN

Die Investitionen in Sachanlagen entfielen im Geschäftsjahr 2023/24 im Wesentlichen auf den technischen Ausbau der Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionsinfrastruktur. Die Zusammensetzung und Entwicklung der Sachanlagen wird im Folgenden dargestellt:

in Tsd. $€$ Grundstücke und Gebäude $\begin{gathered} \text { Right of Use } \ \text { Grundstücke } \ \text { und Gebäude } \end{gathered}$ Betriebs- und Geschäftsausstattung $\begin{gathered} \text { Right of Use } \ \text { Betriebs- und } \ \text { Geschäfts- } \ \text { ausstattung } \end{gathered}$ Summe Sachanlagen
Geschäftsjahr 2023/24
Anschaffung bzw. Herstellkosten Stand 1. Oktober 2023
10.423 7.488 21.549 5.912 45.372
Zugänge 84 86 1.490 307 1.968
Abgänge 0 0 $-171$ $-58$ $-229$
Umbuchungen 0 0 $-1.050$ 1.050 0
Währungsumrechnung 150 0 557 109 815
Stand 30. September 2024 10.657 7.573 22.375 7.320 47.925
in Tsd. $€$ Grundstücke und Gebäude $\begin{gathered} \text { Right of Use } \ \text { Grundstücke } \ \text { und Gebäude } \end{gathered}$ Betriebs- und Geschäftsausstattung $\begin{gathered} \text { Right of Use } \ \text { Betriebs- und } \ \text { Geschäfts- } \ \text { ausstattung } \end{gathered}$ Summe Sachanlagen
Abschreibungen und Wertminderungen Stand 1. Oktober 2023 3.385 2.807 9.271 1.189 16.651
Abschreibungen des Geschäftsjahres 247 852 1.585 686 3.370
Abgänge 0 0 $-158$ $-58$ $-216$
Währungsumrechnung 13 $-2$ 248 6 265
Stand 30. September 2024 3.645 3.656 10.946 1.823 20.070
Nettobuchwert Stand 30. September 2024 7.012 3.917 11.429 5.497 27.655
Stand 30. September 2023 7.038 4.681 12.278 4.723 28.720
in Tsd. $€$ Grundstücke und Gebäude $\begin{gathered} \text { Right of Use } \ \text { Grundstücke } \ \text { und Gebäude } \end{gathered}$ Betriebs- und Geschäftsausstattung $\begin{gathered} \text { Right of Use } \ \text { Betriebs- und } \ \text { Geschäfts- } \ \text { ausstattung } \end{gathered}$ Summe
Sachanlagen
Geschäftsjahr 2022/23
Anschaffung bzw. Herstellkosten Stand 1. Oktober 2022
10.327 7.570 22.676 2.356 42.930
Zugänge 33 92 1.982 866 2.972
Abgänge $-1$ $-166$ $-480$ $-35$ $-683$
Umbuchungen 0 0 $-2.709$ 2.709 0
Währungsumrechnung 64 $-8$ 80 17 153
Stand 30. September 2023 10.423 7.488 21.549 5.912 45.372
in Tsd. $€$ Grundstücke und Gebäude $\begin{gathered} \text { Right of Use } \ \text { Grundstücke } \ \text { und Gebäude } \end{gathered}$ Betriebs- und Geschäftsausstattung $\begin{gathered} \text { Right of Use } \ \text { Betriebs- und } \ \text { Geschäfts- } \ \text { ausstattung } \end{gathered}$ Summe
Sachanlagen
Abschreibungen und Wertminderungen Stand 1. Oktober 2022 3.139 2.140 8.316 598 14.192
Abschreibungen des Geschäftsjahres 240 841 1.334 638 3.053
Abgänge 0 $-166$ $-315$ $-35$ $-517$
Währungsumrechnung 5 $-7$ $-62$ $-10$ $-75$
Stand 30. September 2023 3.385 2.807 9.271 1.189 16.651
Nettobuchwert
Stand 30. September 2023
7.038 4.681 12.278 4.723 28.720
Stand 30. September 2022 7.088 5.431 14.361 1.758 28.737

Grundstücke und Gebäude dienen teilweise als Besicherung für Bankdarlehen. Die darin enthaltenen Grundstücke und Gebäude der BRAIN Biotech AG wurden nicht in voller Höhe als Sicherheit abgetreten. Eine nähere Betrachtung wird im Abschnitt (21) Finanzverbindlichkeiten vorgenommen.

Angaben zu den Leasingverbindlichkeiten sind unter (21) Finanzverbindlichkeiten enthalten.

Die nachfolgende Tabelle enthält die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse.

in Tsd. $€$ 2023/24 2022/23
Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse
Tilgungszahlungen für Leasingverbindlichkeiten 1.466 1.455
Zinszahlungen für Leasingverbindlichkeiten 333 162
Summe 1.799 1.617

14 NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE FINANZANLAGEN

Enzymicals AG

Der Buchwert der Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen Enzymicals AG® entwickelte sich wie folgt:

in Tsd. $€$
Buchwert 30.09.2022 0
Anteiliges Ergebnis nach Steuern in 2022/23 75
Wertaufholung 8
Buchwert 30.09.2023 83
Anteiliges Ergebnis nach Steuern in 2023/24 4
Abgang Veräußerung -87
Buchwert am 30.09.2024 0

a Geschäftsjahr = Kalenderjahr; die Abweichung resultiert aus dem historisch bedingten Abweichen des Geschäftsjahrs der BRAIN Biotech AG vom Kalenderjahr

Im Geschäftsjahr 2023/24 wurde der Stimmrechtsanteil in Höhe von 24,10 \% an der Enzymicals AG im September 2024 veräußert. Aufgrund dessen beträgt das anteilige Eigenkapital zum 30.09.2024 0 Tsd. € (Vorjahr: 83 Tsd. €).

Die folgenden Tabellen zeigen die aggregierten Ergebnis- und Bilanzdaten der Enzymicals AG und die der BRAIN Biotech AG entsprechend der Beteiligungsquote ( $24,10 \%$ ) zuzurechnenden Werte für das Jahresergebnis und für das Eigenkapital. Die Werte der Enzymicals AG wurden nach handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) ermittelt, da aus Sicht des Vorstands keine materiellen Bewertungsunterschiede zu IFRS bestehen.

in Tsd. $€$ 2023/24 2022/23
Umsatzerlöse 1.874 2.079
Gesamtergebnis 16 312
Anteiliges Ergebnis nach Steuern 4 75

SolasCure Ltd.

Der Buchwert der Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen SolasCure Ltd. entwickelte sich wie folgt:

in Tsd. $€$
Buchwert 30.09.2022 $\mathbf{1 . 9 3 8}$
Anteiliges Ergebnis nach Steuern 2022/23 -1.560
Auflösung Zwischenergebniseliminierung 46
Kapitalerhöhung 22.02.2023 369
Gewinn aus Anteilsverwässerung 541
Währungsumrechnung 39
Buchwert 30.09.2023 $\mathbf{1 . 3 7 3}$

in Tsd. $€$.

Buchwert 30.09.2023 1.373
Anteiliges Ergebnis nach Steuern 2023/24 -442
Währungsumrechnung 39
Buchwert 30.09.2024 971

Die Beteiligung wird dem Segment BioScience zugeordnet. Im Geschäftsjahr bestanden keine nicht angesetzten Verluste (Vorjahr: 0 Tsd. €).

Die folgenden Tabellen zeigen die aggregierten Ergebnis- und Bilanzdaten der SolasCure Ltd. und die der BRAIN Biotech AG entsprechend der Beteiligungsquote 34,16 \% (34,16 \% am 30 September 2023) zuzurechnenden Werte für das Jahresergebnis und für das Eigenkapital. Die Angaben reflektieren den Abschluss der SolasCure Ltd., aufgestellt nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind.

in Tsd. $€$ 2023/24 2022/23
Umsatzerlöse 0 0
Gesamtergebnis $-1.293$ $-7.486$
Anteiliges Ergebnis nach Steuern $-442$ $-1.560$
in Tsd. $€$ 30.09.2024 30.09.2023
Langfristige Vermögenswerte 4.190 4.049
Kurzfristige Vermögenswerte 1.223 2.759
Langfristige Schulden 0 0
Kurzfristige Schulden 166 460
Eigenkapital 5.247 6.344
Anteiliges Eigenkapital 1.792 2.167

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Beteiligungsansatz und dem anteilig auf die BRAIN Biotech AG entfallenden Eigenkapital entfällt neben der verbleibenden Zwischenergebniseliminierung auf einen Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 254 Tsd. $€$.

15 VORRÄTE

Die Vorräte setzen sich wie folgt zusammen:

in Tsd. $€$ 30.09.2024 30.09.2023
Fertige Erzeugnisse 6.263 6.392
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2.828 2.995
Unfertige Erzeugnisse und Leistungen 277 339
Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 52 30
Gesamt $\mathbf{9 . 4 2 0}$ $\mathbf{9 . 7 5 6}$

Bei den Vorräten sind Wertminderungen auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von 88 Tsd. € (Vorjahr: 54 Tsd. €), sowie unfertige und fertige Erzeugnisse in Höhe von 545 Tsd. € (Vorjahr: 441 Tsd. €) berücksichtigt.

16 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gliedern sich wie folgt:

in Tsd. $€$ 30.09 .2024 30.09 .2023
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7074 8.835
Forderungen aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen 724 607
Gesamt $\mathbf{7 . 7 9 8}$ $\mathbf{9 . 4 4 2}$

Die dargestellten Buchwerte der Forderungen entsprechen den Zeitwerten.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben in der Regel eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Zur Berechnung des Gesamtlaufzeit-ECL wurden Kreditausfallraten in einer Bandbreite von 0,5 \% bis $10 \%$ herangezogen. Auf den Bestand zum Stichtag 30. September 2024 wurden Gesamtlaufzeit-ECLs in Höhe von 95 Tsd. € (Vorjahr: 52 Tsd. €) gebildet, die auf einem separaten Wertberichtigungskonto erfasst werden.

Die folgende Tabelle zeigt die Überfälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 30. September 2024.

in Tsd. $€$ Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Davon:
zum Bilanzstichtag nicht überfällig
Davon:
in den folgenden Zeiträumen überfällig
Gesamt-
laufzeit-ECL
Buchwert
Bis zu 30 Tagen Zwischen 30 und 60 Tagen Zwischen 60 und 90 Tagen Mehr als 90 Tage
30.09 .2024 7893 6.787 716 168 43 180 95 7.798

Die folgende Tabelle zeigt die Überfälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 30. September 2023.

in Tsd. $€$ Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Davon:
zum Bilanzstichtag nicht überfällig
Davon:
in den folgenden Zeiträumen überfällig
Gesamt-
laufzeit-ECL
Buchwert
Bis zu 30 Tagen Zwischen 30 und 60 Tagen Zwischen 60 und 90 Tagen Mehr als 90 Tage
30.09 .2023 9.495 8.651 671 83 67 23 52 9.442

Die Entwicklung der Wertberichtigungen ist im Folgenden dargestellt:

in Tsd. $€$ 2023/24
Buchwert am Periodenbeginn 52
Saldo aus Zuführung und Auflösung 43
Buchwert am Periodenende 95
in Tsd. $€$ 2022/23
Buchwert am Periodenbeginn 74
Saldo aus Zuführung und Auflösung $-22$
Buchwert am Periodenende 52

Die Wertberichtigungsquote im Geschäftsjahr 2023/24 beträgt 1,2 \% (Vorjahr: 0,5 \%).

Weitere Informationen zu den Wertminderungen sowie den Kreditrisiken von Forderungen aus Lieferungen- und Leistungen sind in Kapitel VII. „Finanzinstrumente/Risiken aus Finanzinstrumenten" dargestellt.

17 SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

in Tsd. $€$ 30.09.2024 30.09.2023
Ausgereichte Darlehen bis ein Jahr 123 123
Kautionen mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr 58 55
Sonstige 57 0
Gesamt $\mathbf{2 3 8}$ $\mathbf{1 7 8}$

18 SONSTIGE LANG- UND KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

in Tsd. $€$ 30.09.2024 30.09.2023
Aufwandsabgrenzungen für einen Zeitraum von über einem Jahr 67 20
Ausgereichte Darlehen 0 50
Gesamt $\mathbf{6 7}$ $\mathbf{7 0}$

Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

in Tsd. $€$ 30.09 .2024 30.09 .2023
Das Folgejahr betreffende Ausgaben 601 393
Umsatzsteuerforderungen gegenüber dem Finanzamt 106 213
Übrige sonstige kurzfristige Vermögenswerte 111 86
Gesamt $\mathbf{8 1 8}$ $\mathbf{6 9 1}$

Sämtliche kurzfristigen Vermögenswerte haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Der Bestand an sonstigen Vermögenswerten war zum Bilanzstichtag weder überfällig noch wertgemindert. Das Ausfallrisiko wird, wie auch im Vorjahr, als gering angesehen.

19 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE / KAPITALFLUSSRECHNUNG

Die Anlage der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente erfolgte im Wesentlichen bei Kreditinstituten in Deutschland und im Vereinigten Königreich.

In der Kapitalflussrechnung wurden als „Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge" folgende Sachverhalte berücksichtigt:

in Tsd. $€$ 2023/24 2022/23
Aufwendungen
Personalaufwand aus anteilsbasierten Vergütungen und Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen 894 797
Forderungsverluste/Veränderung Wertberichtigung auf Forderungen 3 2
Netto-Finanzaufwand aus der Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten 230 426
Abschreibung auf Vorräte 21 0
Übrige 87 8
Gesamt 1.235 1.233
Erträge
Herabsetzung der Wertberichtigungen auf Forderungen 0 21
Netto-Finanzertrag aus der Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten und sonstiger Verbindlichkeiten 203 0
Erträge aus Wertaufholung von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen 0 8
Erträge aus Anteilsverwässerung nach der Equity-Methode bilanzierter Unternehmen 0 541
Erträge aus dem Abgang von Tochtergesellschaften 4 0
Zuschreibung auf Vorräte 0 21
Übriges Finanzergebnis - (Folge-)Bewertung von Finanzderivaten 139 219
Übrige 20 47
Gesamt 366 857
Saldo der nicht zahlungswirksamen Aufwendungen / Erträge 869 376

20 EIGENKAPITAL

Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital beträgt 21.847.495 € (Vorjahr: 21.847.495 €) und ist in 21.847.495 (Vorjahr: 21.847.495) Stückaktien eingeteilt, auf die jeweils ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von $1,00 €$ entfällt. Die Anteile sind voll einbezahlt und lauten auf den Namen. Die Aktien notieren im Börsensegment „Prime Standard" der Frankfurter Wertpapierbörse.

Genehmigtes Kapital

Mit Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 9. März 2022 wurde ein genehmigtes Kapital in Höhe von 4.369.499 € geschaffen (Genehmigtes Kapital 2022/I). Das Genehmigte Kapital 2022/I wurde am 28. März 2022 in das Handelsregister eingetragen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrates in der Zeit bis zum 8. März 2027 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu nominal 4.369.499 € durch die Ausgabe von bis zu 4.369.499 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen, wobei das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Wenn die neuen Aktien gegen Bareinlagen ausgegeben werden, kann das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet und die Anzahl der in dieser Weise unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 \% des Grundkapitals nicht überschreitet.

Am Abschlussstichtag 30. September 2024 bestand sonach ein genehmigtes Kapital in Höhe von 4.369.499 €.

Bedingtes Kapital

Gemäß § 5 Absatz 3, 4, 5 und 6 der Satzung ist das Grundkapital um 2.184.749 € durch die Ausgabe von bis zu 2.184.749 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2023/I) sowie um weitere 63.000 € durch die Ausgabe von bis zu 63.000 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2015/II), durch die Ausgabe von bis zu 1.233.600 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2019/I) und durch die Ausgabe von bis zu 888.148 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2023/II) bedingt erhöht.

Das Bedingte Kapital 2023/I dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Optionsschuldverschreibungen und Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstandes durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 8. März 2023 von der Gesellschaft begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird durch die Ausgabe von bis zu 2.184.749 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungsrechten bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber der Wandelschuldverschreibungen ihrer Pflicht zur Wandlung genügen, und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Im Geschäftsjahr 2023/24 wurde unter teilweiser Ausnutzung des Bedingten Kapital 2023/I eine Wandelschuldverschreibung über einen Nennbetrag von 5,0 Mio. $€$ im Wege einer Privatplatzierung begeben. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital 2023/I war zum Abschlussstichtag am 30. September 2024 nicht durchgeführt.

Das Bedingte Kapital 2015/II dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juli 2015 im Rahmen eines Aktienoptionsplans im Umfang von bis zu 63.000 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der BRAIN Biotech AG mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft, den Mitgliedern der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen sowie Führungskräften und sonstigen Mitarbeitern der Gesellschaft in hervorgehobener Position gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte hiervon Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht zur Erfüllung dieser Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital 2015/II war zum Abschlussstichtag am 30. September 2024 nicht durchgeführt.

Das Bedingte Kapital 2015/II wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung am 7. März 2019 von ursprünglich 1.272.581 € auf 123.000 € reduziert, da dieses Kapital ausschließlich zur Absicherung bereits ausgegebener Aktienoptionen bestehen bleiben sollte. Auf der Hauptversammlung am 8. März 2023 wurde das bedingte Kapital um weitere 60.000 € auf 63.000 € reduziert. Die Ermächtigung zur Ausgabe von weiteren Aktienoptionen aus dem Bedingten Kapital 2015/II wurde auf selbiger Hauptversammlung wieder entzogen und durch eine neue Ermächtigung ersetzt (siehe folgender Abschnitt).

Durch Beschluss der Hauptversammlung am 7. März 2019 war das Grundkapital um 1.682.578 € durch die Ausgabe von bis zu 1.682.578 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2019/I) bedingt erhöht. Das Bedingte Kapital 2019/I wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung am 8. März 2023 von ursprünglich 1.682.578 € um 448.978 € auf 1.233.600 € herabgesetzt. Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft und sonstigen Mitarbeitern der Gesellschaft in hervorgehobener Position gewährt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte hiervon Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht zur Erfüllung dieser Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital 2019/I war zum Abschlussstichtag am 30. September 2024 nicht durchgeführt.

Das Bedingte Kapital 2023/II dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 8. März 2023 im Rahmen eines Aktienoptionsplans im Umfang von bis zu 888.148 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der BRAIN Biotech AG mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft und sonstigen Mitarbeitern der Gesellschaft in hervorgehobener Position gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte hiervon Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht zur Erfüllung dieser Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital 2023/II war zum Abschlussstichtag am 30. September 2024 nicht durchgeführt.

Aktienoptionen

Durch Beschluss der Hauptversammlung am 8. März 2023 wurde der Vorstand ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrates im Rahmen eines Aktienoptionsplans bis zum 7. März 2028 bis zu 888.148 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der BRAIN Biotech AG mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren mit der Maßgabe auszugeben, dass jede Aktienoption das Recht zum Bezug einer Aktie und nach Maßgabe weiterer Bestimmungen gewährt. Zur Ausgabe von Aktien an Mitglieder des Vorstands der BRAIN Biotech AG gilt diese Ermächtigung allein für den Aufsichtsrat. Zur Absicherung und Bedienung der Aktienoptionen hat die Hauptversammlung das Grundkapital um 888.148 € bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2023/II).

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien abzüglich der Kosten der Kapitalausgabe nach Steuern sowie den Aufwand aus der Gewährung von Aktienoptionen. Bezüglich dieser Vergütungen verweisen wir auf die Angaben im Abschnitt „Anteilsbasierte Vergütung und andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer". Die handelsrechtliche Kapitalrücklage ist im handelsrechtlichen Abschluss der BRAIN Biotech AG veröffentlicht.

Die 600 Tsd. € Einstellung in die Kapitalrücklage beziehen sich auf die 609 Tsd. € Eigenkapitalkomponente des 5,0 Mio. € Wandeldarlehens abzüglich 9 Tsd. € Transaktionskosten. Siehe Note (22) Wandelanleihe.

Sonstige Rücklagen

In den sonstigen Rücklagen werden Währungsumrechnungsdifferenzen erfasst.

Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen verminderten sich im Geschäftsjahr 2023/24 maßgeblich um das auf die Aktionäre der BRAIN Biotech AG entfallende Ergebnis.

Die nicht beherrschenden Anteile im Geschäftsjahr 2023/24 sind im Folgenden dargestellt:

in Tsd. $€$ Anteil am Reinver-
mögen, der nicht
von der BRAIN
Biotech AG ge-
halten wird zum
30.09 .2024
Zugang nicht beherrschender Anteile am Reinvermögen im Zuge des Erwerbs vollkonsolidierter Konzernunternehmen Zurechnung des anteiligen Gesamtergebnisses Erhöhung/ Verringerung des Anteils am Reinvermögen, der nicht von der BRAIN Biotech AG gehalten wird Buchwerte der Anteile zum 30.09.2024
Breatec BV 38,00 \% 0 26 0 1.269
Gesamt 0 26 0 1.269

Die nicht beherrschenden Anteile des Vorjahres sind in der folgenden Übersicht dargestellt:

in Tsd. $€$ Anteil am Reinvermögen, der nicht von der BRAIN Biotech AG gehalten wird zum 30.09.2023 Zugang nicht beherrschender Anteile am Reinvermögen im Zuge des Erwerbs vollkonsolidierter Konzernunternehmen Zurechnung des anteiligen Gesamtergebnisses Erhöhung/Verringerung des Anteils am Reinvermögen, der nicht von der BRAIN Biotech AG gehalten wird Buchwerte der Anteile zum 30.09.2023
Biocatalysts Ltd ${ }^{a}$ $0 \%$ 0 169 $-3.576$ 0
BRAIN UK Ltd. $0 \%$ 0 $-2$ $(-) 53$ 0
Breatec BV 38,00 \% 0 $-11$ 0 1.243
Gesamt 0 156 $-3.523$ 1.243

a Einschließlich der Tochtergesellschaft Biocatalysts Inc. und unter Berücksichtigung der Amortisation aufgedeckter stiller Reserven

Die Veränderung der nicht beherrschenden Anteile stellt sich wie folgt dar:

Breatec-Gruppe
in Tsd. $€$ $\mathbf{3 0 . 0 9 . 2 0 2 4}$ $\mathbf{3 0 . 0 9 . 2 0 2 3}$
Wert zum Geschäftsjahresbeginn 1.243 1.254
Anteiliges Jahresergebnis 26 -11
Anteiliges sonstiges Ergebnis (Währungsdifferenzen) 0 0
Wert zum Geschäftsjahresende $\mathbf{1 . 2 6 9}$ $\mathbf{1 . 2 4 3}$

Im Folgenden werden zusammengefasste Finanzinformationen für Tochterunternehmen mit nicht beherrschendem Anteil, der wesentlich für den Konzern ist, dargestellt.

Zusammengefasste Bilanzdaten Breatec-Gruppe
in Tsd. $€$ $\mathbf{3 0 . 0 9 . 2 0 2 4}$ $\mathbf{3 0 . 0 9 . 2 0 2 3}$
Langfristige Vermögenswerte 4.109 4.381
davon Goodwill aus dem Unternehmenserwerb durch BRAIN 1.960 1.960
davon stille Reserven abzüglich latenter Steuern aus dem Unternehmenserwerb 1.255 1.482
durch BRAIN
Kurzfristige Vermögenswerte 4.285 3.626
Langfristige Schulden 587 761
Kurzfristige Schulden 2.506 2.016
Nettovermögen $\mathbf{5 . 3 0 1}$ $\mathbf{5 . 2 3 0}$
Zusammengefasste Gesamtergebnisrechnung Breatec-Gruppe
in Tsd. $€$ $\mathbf{2 0 2 3 / 2 4}$ $\mathbf{2 0 2 2 / 2 3}$
Umsatzerlöse 11.586 10.139
Ergebnis vor Ertragssteuern 62 -77
Ergebnis nach Steuern 70 -30
davon Ergebnis aus der Amortisation der stille Reserven abzüglich latenter -228 -228
Steuern aus dem Unternehmenserwerb durch BRAIN
Gesamtergebnis 70 -30
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Ergebnis 26 -11
An nicht beherrschende Anteilseigner gezahlte Dividenden 0 0
Zusammengefasste Kapitalflussrechnung Breatec-Gruppe
in Tsd. $€$ $\mathbf{2 0 2 3 / 2 4}$ $\mathbf{2 0 2 2 / 2 3}$
Brutto-Cashflow 682 515
Cashflow aus operativer Tätigkeit 1.350 330
Cashflow aus investiver Tätigkeit -105 -60
Cashflow aus finanzierender Tätigkeit -412 -141

Es bestehen, abgesehen von gesetzlichen Beschränkungen, keine Beschränkungen in der Möglichkeit der BRAIN Biotech AG, auf Vermögenswerte dieser Tochtergesellschaften zuzugreifen oder diese zu verwenden oder Verbindlichkeiten dieser Tochtergesellschaften zu erfüllen.

21 FINANZVERBINDLICHKEITEN

Die Finanzverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

in Tsd. $€$ 30.09 .2024 30.09 .2023
Darlehen 13.634 13.316
Verbindlichkeiten aus Put-Optionsrechten für den potenziellen Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen 3.235 3.458
Einlagen stiller Gesellschafter 8.000 3.961
Verbindlichkeiten aus Leasing 8.188 8.184
Derivate 0 82
Sonstige 6 6
Gesamt 33.063 29.006

Im Geschäftsjahr wurde eine Einlage der Hessen Kapital I GmbH planungsgemäß mit 60 \% zum 30. Juni 2024 zurückgeführt. Die ursprüngliche Einlage über 1500 Tsd. $€$ wurde damit vollständig zurückgeführt.

Zum Bilanzstichtag 30. September 2024 bestanden die folgenden Einlagen stiller Gesellschafter:

  • Hessen Kapital II GmbH, Wiesbaden in Höhe von 3.000 Tsd. € (Vorjahr: 3.000 Tsd. €)
  • Hessen Kapital I GmbH (a), Wiesbaden in Höhe von 2.000 Tsd. € (Vorjahr 0 Tsd.€)
  • Hessen Kapital I GmbH (b), Wiesbaden in Höhe von 1.500 Tsd. € (Vorjahr 0 Tsd.€)
  • MBG H Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH, Wiesbaden in Höhe von 1.500 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €)

Die Einlage der Hessen Kapital II GmbH ist rückzahlbar mit 20 \% zum 31. März 2026, mit weiteren 20 \% zum 31. März 2027 und mit 60 \% zum 31. März 2028. Auf die Einlage der Hessen Kapital II GmbH zahlt die Gesellschaft ein festes Entgelt in Höhe von nominal 6,0 \% p. a. (Vorjahr: 6,0 \%) sowie eine Gewinnbeteiligung in Höhe der Relation der Nominalhöhe der stillen Beteiligung zur Nominalhöhe des Eigenkapitals der BRAIN Biotech AG, maximal jedoch in Höhe von 1,5 \% der Einlage und nicht mehr als $50 \%$ des Jahresgewinns. Zum 30.09.2024 bestanden Zinsverbindlichkeiten in Höhe von 0 Tsd. € (Vorjahr: 61 Tsd. €).

Die Einlage der Hessen Kapital I GmbH (a) ist rückzahlbar mit 30 \% zum 30. September 2032, mit weiteren 35 \% zum 30. September 2033 und mit 35 \% zum 30. September 2034. Auf die Einlage der Hessen Kapital I GmbH (a) zahlt die Gesellschaft ein festes Entgelt in Höhe von nominal 8,0 \% p. a. sowie eine Gewinnbeteiligung in Höhe der Relation der Nominalhöhe der stillen Beteiligung zur Nominalhöhe des Eigenkapitals der BRAIN Biotech AG, maximal jedoch in Höhe von 1,5 \% der Einlage und nicht mehr als $50 \%$ des Jahresgewinns. Zum 30.09.2024 bestanden keine Zinsverbindlichkeiten.

Die Einlage der Hessen Kapital I GmbH (b) ist rückzahlbar mit 30 \% zum 30. September 2030, mit weiteren 35 \% zum 30. September 2031 und mit 35 \% zum 30. September 2032. Auf die Einlage der Hessen Kapital I GmbH (b) zahlt die Gesellschaft ein festes Entgelt in Höhe von nominal 8,0 \% p. a. sowie eine Gewinnbeteiligung in Höhe der Relation der Nominalhöhe der stillen Beteiligung zur Nominalhöhe des Eigenkapitals der BRAIN Biotech AG, maximal jedoch in Höhe von 1,5 \% der Einlage und nicht mehr als 50 \% des Jahresgewinns. Zum 30.09.2024 bestanden keine Zinsverbindlichkeiten.

Die Einlage der MBG H Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH ist rückzahlbar mit 30 \% zum 30. September 2030, mit weiteren 35 \% zum 30. September 2031 und mit 35 \% zum 30. September 2032. Auf die Einlage der MBG H zahlt die Gesellschaft ein festes Entgelt in Höhe von nominal 6,5 \% p. a., eine jährliche Garantieprovision in Höhe von 1,5 \% p.a. der jeweiligen Einlage sowie eine Gewinnbeteiligung in Höhe der Relation der Nominalhöhe der stillen Beteiligung zur Nominalhöhe des Eigenkapitals der BRAIN Biotech AG, maximal jedoch in Höhe von 1,5 \% der Einlage und nicht mehr als 50 \% des Jahresgewinns. Zum 30.09.2024 bestanden keine Zinsverbindlichkeiten.

Die BRAIN Biotech AG ist berechtigt, die o.g. Einlagen vorzeitig zu kündigen; aufgrund der damit verbundenen negativen Auswirkungen (Vorfälligkeitsentschädigungen) hat dieses Optionsrecht für die Gesellschaft jedoch faktisch keinen wirtschaftlichen Wert. Die stille Beteiligung nimmt nicht an Verlusten teil. Eine Nachschusspflicht besteht nicht.

Es bestehen Grundschulden mit Zwangsvollstreckungsklauseln auf Grundstücke der BRAIN Biotech AG in Höhe von nominal 2,5 Mio. $€$ (Vorjahr: 2,5 Mio. €). Alle Grundschulden dienen der Sicherung von Bankverbindlichkeiten, die zum Bilanzstichtag in Höhe von 1.071 Tsd. € (Vorjahr: 1.661 Tsd. €) valutieren. Die Grundschulden bestehen im zweiten Rang nach einer nicht abgetretenen Eigentümergrundschuld in Höhe von 0,5 Mio. $€$ (Vorjahr: 0,5 Mio. €).

Bei der Tochtergesellschaft Biocatalysts Ltd. sind finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 2.699 Tsd. € (Vorjahr: 2.753 Tsd. €) durch Grundschulden auf der Betriebsimmobilie in Höhe von 3.711 Tsd. € (Vorjahr: 3.585 Tsd. €) besichert.

Alle übrigen Verbindlichkeiten sind, bis auf übliche Eigentumsvorbehalte aus Einzelverträgen, nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert. Der Buchwert der gestellten Sicherheiten zum Bilanzstichtag beträgt insgesamt 5.104 Tsd. $€$ (5.212 Tsd. € per 30. September 2023).

Die Nominalverzinsung der festverzinslichen Darlehen beträgt zwischen 1,15 \% (Vorjahr: 1,15 \%) und 8,00 \% (Vorjahr: 8,12 \%) p. a. Der Konzern hat teilweise variabel verzinslichen Verbindlichkeiten abhängig vom Leitzins der „Bank of England".

Die undiskontierten Nominalwerte der Fälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten sind im Folgenden abgebildet:

30.09.2024
in Tsd. $€$
Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit 1 - 5 Jahre Restlaufzeit größer 5 Jahre
Einlagen stiller Gesellschafter 0 3.000 5.000
Verbindlichkeiten aus Put-Optionsrechten für den Erwerb nicht beherrschender Anteile 3.235 0 0
Leasing 1.572 5.547 1.069
Finanzderivate 0 0 0
Darlehen 7.079 5.707 848
Sonstige 0 6 0
11.887 14.260 6.917
30.09.2023
in Tsd. $€$
Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit 1 - 5 Jahre Restlaufzeit größer 5 Jahre
Einlagen stiller Gesellschafter 961 3.000 0
Verbindlichkeiten aus Put-Optionsrechten für den Erwerb nicht beherrschender Anteile 0 3.608 0
Leasing 1.441 4.897 1.845
Finanzderivate 82 0 0
Darlehen 2.257 9.970 1.088
Sonstige 0 6 0
4.741 21.481 2.933

Die vertraglich vereinbarten Fälligkeiten für Tilgungs- und Zinszahlungen sowie für Zahlungen gewinnabhängiger Vergütung sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt:

30.09.2024
in Tsd. $€$
24/25 25/26 26/27 27/28 28/29 29/30 30/31 31/32 32/33 33/34 34/35ff
Tilgungszahlungen 11.887 3.752 4.776 4.810 1.552 1.644 1.463 1.699 752 756 603
Zinszahlungen 1.516 1.179 947 649 511 458 369 285 157 98 104
Zahlungen für gewinn-
abhängige Vergütung
120 116 107 89 75 75 62 46 21 11 0
Summe ohne gewinn-
abhängige Vergütung
13.402 4.931 5.723 4.829 2.063 2.102 1.832 1.983 909 853 707
Summe inkl. gewinn-
abhängige Vergütung
13.522 5.047 5.830 4.917 2.138 2.177 1.894 2.029 930 864 707
30.09.2023
in Tsd. $€$
23/24 24/25 25/26 26/27 27/28 28/29 29/30 30/31 31/32 32/33 33/34ff
Tilgungszahlungen 4.741 10.431 3.164 4.171 3.715 1.331 530 322 47 50 653
Zinszahlungen 1.254 1.027 835 712 381 102 64 53 47 44 141
Zahlungen für gewinn-
abhängige Vergütung
89 75 60 45 0 0 0 0 0 0 0
Summe ohne gewinn-
abhängige Vergütung
5.995 11.458 4.000 4.883 4.096 1.433 594 375 94 94 794
Summe inkl. gewinn-
abhängige Vergütung
6.084 11.533 4.060 4.928 4.096 1.433 594 375 94 94 794

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Veränderung der Finanzverbindlichkeiten unterteilt nach zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Veränderungen:

in Tsd. $€$ Darlehen Verbindlichkeiten für den potenziellen Erwerb von nicht be-herrschen-
den Anteilen
Einlagen stiller
Gesellschafter
Derivate Verbindlichkeiten aus Leasing Sonstige Gesamt
Stand am 30.09.2023 13.316 3.458 3.961 81 8.184 6 29.006
Mittelzufluss/-abfluss aus der Finanzierungs-
tätigkeit 43 0 4.039 0 $-376$ 0 3.706
Folgebewertung 54 $-223$ 0 $-81$ 0 0 $-249$
Währungsumrechnung 222 0 0 0 91 0 312
Zugänge Leasing 0 0 0 0 289 0 289
Stand am 30.09.2024 13.635 3.235 8.000 0 8.188 6 33.064
in Tsd. $€$ Darlehen Verbindlichkeiten für den potenziellen Erwerb von nicht be-herrschenden Anteilen Einlagen stiller
Gesellschafter
Derivate Verbindlichkeiten aus Leasing Sonstige Gesamt
Stand am 30.09.2022 4.053 8.431 4.200 297 6.685 206 23.872
Mittelzufluss/-abfluss aus der Finanzierungs-
tätigkeit 9.204 $-5.355$ $-300$ 0 1.142 $-200$ 4.491
Folgebewertung 0 365 0 $-219$ 0 0 146
Änderung des
Konsolidierungskreises
0 0 0 0 0 0 0
Währungsumrechnung 59 17 0 3 16 0 95
Zugang Zins 0 0 61 0 0 0 61
Zugänge Leasing 0 0 0 0 341 0 341
Stand am 30.09.2023 13.316 3.458 3.961 81 8.184 6 29.006

22 WANDELANLEIHE

An die MP Beteiligungs-GmbH wurden am 5. März 2024 im Wege einer Privatplatzierung Wandelschuldverschreibungen in Höhe von 5,0 Mio. $€$ platziert. Der Fälligkeitstermin ist der 5. September 2026 und der Wandlungspreis ist 5,04 EUR.

Die Ermittlung der Eigenkapitalkomponente (609 Tsd. €) erfolgte durch Gegenüberstellung der vertraglichen Verzinsung (6,515 \%) und des für die Gesellschaft marktüblichen Fremdkapitalsatzes (12,70 \%).

in Tsd. $€$ $\mathbf{2 0 2 3 / 2 4}$ $\mathbf{2 0 2 2 / 2 3}$
Zugang Wandelanleihe 5.000 -
Eigenkapitalkomponente -609 -
Transaktionskosten -66 -
Nettobuchwert Wandelanleihe $\mathbf{4 . 3 2 5}$ -

Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:

in Tsd. $€$ $\mathbf{2 0 2 3 / 2 4}$ $\mathbf{2 0 2 2 / 2 3}$
Buchwert am 1. Oktober - -
Zugang Nettobuchwert Wandelanleihe 4.325 -
Tilgung -163 -
Zinsaufwand 314 -
Buchwert 30. September $\mathbf{4 . 4 7 6}$ -
Davon Kurzfristig 326 -

23 FINANZVERBINDLICHKEIT FÜR KÜNFTIGE ZAHLUNGEN AN ROYALTY PHARMA

Am 20. September 2024 trat der Vertrag über den Verkauf von künftigen Tantiemen aus dem Lizenzvertrag mit Pharvaris N.V. an Royalty Pharma in Kraft.

Gemäß diesem Vertrag leistete Royalty Pharma bei Vertragsabschluss eine nicht rückzahlbare Zahlung in Höhe von 18,41 Mio. $€$ an BRAIN Biotech AG. Darüber hinaus wurde eine bedingte Kaufpreiszahlung von Royalty Pharma an BRAIN Biotech AG in Höhe von bis zu 110,47 Mio. $€$ vereinbart, welche in Abhängigkeit der Erzielung bestimmter vertraglich definierter regulatorischer und kommerzieller Meilensteine für den investigativen Wirkstoff Deucrictibant zu leisten ist.

Im Gegenzug hat sich BRAIN Biotech AG durch den Vertrag verpflichtet, zum größten Teil der ihr künftig zustehenden Tantieme aus dem bestehenden Lizenzvertrag mit Pharvaris N.V. für die erfolgreiche Sublizenzierung von Deucrictibant durch Pharvaris N.V. an eine dritte Partei (Royalty Pharma) weiterzuleiten.

Deucrictibant befindet sich derzeit noch in der klinischen Entwicklung und ist noch nicht am Markt zugelassen. Es ist daher ungewiss, ob die BRAIN Biotech AG hieraus zukünftig Tantieme erhalten und Umsatzerlöse erzielen wird. Auf Grundlage der von der BRAIN Biotech AG aufgestellten Unternehmensplanung ist jedoch zu erwarten, dass die Marktreife von Deucrictibant in den nächsten Jahren erreicht wird und nach erfolgreicher Marktzulassung Tantieme aus Nettoverkäufen an Royalty Pharma weiterzuleiten sind.

Da die mit Royalty Pharma geschlossenen Vereinbarungen zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen wurden, entspricht die von Royalty Pharma entrichtete Gegenleistung insgesamt dem Marktwert der von BRAIN Biotech AG eingegangen Verbindlichkeit.

Die finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber Royalty Pharma werden im Rahmen der Folgebilanzierung unter der Effektivzinsmethode ( $18.51 \%$ ) zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die hieraus resultierenden Effektivzinsen werden im Finanzergebnis erfasst.

in Tsd. $€$ 2023/24 2022/23
Zugang aus Zahlung Royalty Pharma 18.410 -
Transaktionskosten $-90$ -
Nettobuchwert Royalty Pharma 18.320 -

Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:

in Tsd. $€$ 2023/24 2022/23
Buchwert am 1. Oktober - -
Zugang Nettobuchwert Royalty Pharma 18.320 -
Amortisationseffekt aus der Effektivzinsmethode 85 -
Buchwert 30. September 18.406 -
Davon kurzfristig 0 -

Aufgrund des aktuellen Entwicklungsstadiums von Deucrictibant ist derzeit nicht davon auszugehen, dass innerhalb der nächsten 12 Monate nach dem Bilanzstichtag Verbindlichkeiten gegenüber Royalty Pharma fällig werden, sodass keine kurzfristige finanzielle Verbindlichkeit aus künftigen Zahlungen an Royalty Pharma zu bilanzieren ist.

24 SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten 658 Tsd. € (Vorjahr: 1.273 Tsd. €) für das Wachstumsaktienprogramm der Biocatalysts Ltd. Davon sind 658 Tsd. € kurzfristig (Vorjahr: 578 Tsd. €) und 0 Tsd. € langfristig (Vorjahr: 694 Tsd. €) ausgewiesen.

Die kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

in Tsd. € 2023/24 2022/23
Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt 3.074 968
Verbindlichkeiten aus ausstehendem Urlaub 364 375
Lohn- und Kirchensteuer, Sozialversicherung 621 498
Aufsichtsratsvergütung 424 345
Sondervergütungen Geschäftsführungen und Mitarbeitende von
Tochterunternehmen
811 706
Umsatzsteuer 0 105
Übrige sonstige Verbindlichkeiten 138 254
Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten gesamt 5.431 3.251

In den übrigen sonstigen Verbindlichkeiten sind Kundenguthaben in Höhe von 27 Tsd. € (Vorjahr: 45 Tsd. €) enthalten.

25 ABGEGRENZTE ERTRÄGE

Die abgegrenzten Erträge setzen sich zusammen aus kurzfristigen abgegrenzten Erträgen in Höhe von 620 Tsd. € (gegenüber 2.932 Tsd. € im Vorjahr) und den langfristigen abgegrenzten Erträgen in Höhe von 1.124 Tsd. € (gegenüber 518 Tsd. € im Vorjahr).

Die abgegrenzten Erträge resultieren in Höhe von 0 Tsd. € (Vorjahr: 196 Tsd. €) aus Geschäften mit der SolasCure Ltd. Die abgegrenzten Erträge beinhalten zum Teil die von Kunden erhaltenen Anzahlungen für die zum Stichtag noch nicht erbrachten Leistungsverpflichtungen. Auf die noch nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen entfällt ein Beitrag in Höhe von 581 Tsd. €. (Vorjahr: 2.901 Tsd. €). Es wird erwartet, dass hiervon ein Beitrag in Höhe von 500 Tsd. € innerhalb von einem Jahr in den Umsatzerlösen erfasst werden kann. Abgegrenzte Erträge in Höhe von 4.113 Tsd. € (Vorjahr: 3.125 Tsd. €) wurden im Geschäftsjahr 2023/24 vollständig in den Umsatzerlösen erfasst.

26 RÜCKSTELLUNGEN

in Tsd. $€$ 30.09.2023 Verbrauch Auflösung Zuführung Währungsdifferenzen 30.09.2024
Archivierungskosten 20 0 0 0 0 20
Abschluss-, Prüfungsund Beratungskosten 493 $-447$ 0 495 2 543
Rückbau und Abraum 66 0 0 1 0 67
Mitarbeiterbezogene Aufwendungen 104 $-104$ 0 49 0 49
Sonstige 212 $-175$ $-2$ 383 9 427
Summe 895 $-726$ $-2$ 928 11 1.106

27 VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.

VII. Finanzinstrumente/ Risiken aus Finanzinstrumenten

Die folgende Darstellung zeigt die bilanzierten Finanzinstrumente entsprechend ihrer Einordnung in die Bewertungskategorien gemäß IFRS 9. Um die für die Gesellschaft relevanten Finanzinstrumente in Bezug auf vergleichbare Bewertungsunsicherheiten und Risiken besser darzustellen, werden im Folgenden Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gesondert erläutert.

Dabei werden folgende Abkürzungen für die Bewertungskategorien verwendet:

Abkürzung Bewertungskategorien IFRS 9
AC Amortised cost Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
FVTPL Fair value through profit and loss Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Zusammengefasst stellen sich die finanziellen Vermögenswerte und Schulden wie folgt dar:

Kategorie Kategorie Buchwert Fair value
in Tsd. $€$ IFRS 9 30.09.2024
(30.09.2023)
Fortgeführte
AK
Anschaffungskosten IFRS 16 Fair value erfolgswirksam 30.09.2024
(30.09.2023)
Aktiva
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC $\begin{gathered} 7798 \ (9.442) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 7798 \ (9.442) \end{gathered}$
Sonstige kurz- und langfristige Vermögenswerte AC $\begin{gathered} 18 \ (111) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 18 \ (111) \end{gathered}$
Sonstige finanzielle Vermögenswerte FVTPL $\begin{gathered} 57 \ (0) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 57 \ (0) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 57 \ (0) \end{gathered}$
Sonstige finanzielle Vermögenswerte AC $\begin{gathered} 181 \ (178) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 181 \ (178) \end{gathered}$
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente AC $\begin{gathered} 27171 \ (5.352) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 27171 \ (5.352) \end{gathered}$
Summe $\begin{gathered} 35.224 \ (15.083) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 35.167 \ (15.083) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 57 \ (0) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 57 \ (0) \end{gathered}$
Kategorie Kategorie Buchwert Fair value
in Tsd. $€$ IFRS 9 $\begin{gathered} 30.09 .2024 \ (30.09 .2023) \end{gathered}$ Fortgeführte
AK
Anschaffungs-
kosten IFRS 16
Fair value erfolgs-
wirksam
$\begin{gathered} 30.09 .2024 \ (30.09 .2023) \end{gathered}$
Passiva
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AC $\begin{gathered} 5.611 \ (5.617) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 5.611 \ (5.617) \end{gathered}$
Anleihe AC $\begin{gathered} 4.476 \ (0) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 4.476 \ (0) \end{gathered}$
Royalty Pharma AC $\begin{gathered} 18.406 \ (0) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 18.406 \ (0) \end{gathered}$
Finanzverbindlichkeiten AC $\begin{gathered} 29.828 \ (25.466) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 21.640 \ (17.282) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 8.188 \ (8.184) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 0 \ (0) \end{gathered}$
Finanzverbindlichkeiten FVTPL $\begin{gathered} 3.235 \ (3.539) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 3.235 \ (3.539) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 3.235 \ (3.539) \end{gathered}$
Sonstige Verbindlichkeiten AC $\begin{gathered} 112 \ (254) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 112 \ (254) \end{gathered}$
Summe $\begin{gathered} 61.668 \ (34.876) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 50.245 \ (23.153) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 8.188 \ (8.184) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 3.235 \ (3.539) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 3.235 \ (3.539) \end{gathered}$

Es bestehen keine Finanzinstrumente, die in der Kategorie FVTOCI zu klassifizieren sind.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, sonstige kurzfristige Vermögenswerte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Infolgedessen entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag annähernd dem beizulegenden Zeitwert. Langfristige finanzielle Vermögenswerte umfassen Kautionen und ausgereichte Darlehen, deren Verzinsungen im Wesentlichen dem aktuellen Marktzinsniveau entsprechen.

Die Bilanzierung der unter den kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und anderen Darlehensgebern sowie gegenüber stillen Gesellschaftern erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Zeitwerte der Finanzverbindlichkeiten ergeben sich mittels Diskontierung unter Berücksichtigung aktueller laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze. Die Zeitwerte entsprechen aufgrund regelmäßig erfolgender Umfinanzierungsmaßnahmen zu marktgerechten Zinsen im Wesentlichen den Buchwerten. Die Konditionen sind detailliert im Abschnitt 21 „Finanzverbindlichkeiten" dargestellt.

Die Buchwerte der zum Fair Value ausgewiesenen Finanzinstrumente sind gemäß der IFRS-Fair-Value-Hierarchie wie folgt eingeteilt: notierte Preise in einem aktiven Markt („Level 1"), Bewertungsverfahren mittels beobachtbarer Parameter („Level 2") und Bewertungsverfahren mittels nicht beobachtbarer Parameter („Level 3").

Der Buchwert der auf Basis von „Level 3" bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten (FVTPL) beträgt zum Bilanzstichtag 3.235 Tsd. $€$ (Vorjahr: 3.539 Tsd. $€$ ). Es handelt sich um Put-Optionsverbindlichkeiten gegenüber Minderheitsgesellschaftern der Breatec-Gruppe.

Die vertraglich vereinbarten nicht abgezinsten Mittelabflüsse der finanziellen Verbindlichkeiten im Anwendungsbereich des IFRS 7 sind im Folgenden dargestellt:

30.09.2024 in Tsd. $€$ 24/25 25/26 26/27 27/28 28/29 29/30 30/31 31/32 32/33 33/34 34/35ff
Stille Beteiligungen (ohne Gewinnbeteiligung) 557 1139 1303 2.231 377 1.277 1.362 1.886 812 756 0
Verbindlichkeiten gegenüber Darlehensgebern 7.751 2.060 3.062 1.111 317 97 97 97 97 97 707
Verbindlichkeiten aus Leasing 1.858 1.726 1.558 1.487 1.368 727 372 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Anteilen an voll konsolidierten Unternehmen ${ }^{18}$ 3.235 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 93 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.611 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Finanzverbindlichkeit Royalty Pharma 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Wandelanleihe 326 5.326
Summe 19.432 10.257 5.723 4.829 2.063 2.102 1.832 1.983 909 853 707

18 Bei der Ausübung der Breatec-Gruppe Put-Option zum letztmöglichen Zeitpunkt würde sich ein Mittelabfluss im Geschäftsjahr 2026/27 in Höhe von 6,3 Mio. $€$ ergeben.

30.09.2023 in Tsd. $€$ 23/24 24/25 25/26 26/27 27/28 28/29 29/30 30/31 31/32 32/33 33/34ff
Stille Beteiligungen (ohne Gewinnbeteiligung) 1.249 180 762 726 1.854 0 0 0 0 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Darlehensgebern 2.977 6.042 1.859 2.905 1.057 314 94 94 94 94 794
Verbindlichkeiten aus Leasing 1.688 1.622 1.379 1.252 1.185 1.119 500 281 0 0 0
Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Anteilen an voll konsolidierten Unternehmen 0 3.608 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Derivative Finanzinstrumente (Devisentermingeschäfte) 82 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 254 6 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.617 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Summe 11.866 11.458 4.000 4.883 4.096 1.433 594 375 94 94 794

Die Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten stellen sich nach Bewertungskategorien wie folgt dar:

in Tsd. $€$
2023/24
(2022/23)
Aus Zinsen und Dividenden Aus der
Folgebewertung Fair Value/
Wertberichtigung
Aus Abgängen Nettoergebnis
Kredite und Forderungen 6 0 0 6
(22) $(-2)$ (36) (56)
Finanzielle Verbindlichkeiten zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertet -1.692
$(-776)$
0 0 -1.692
$(-776)$
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 0 139 0 139
(0) (0) (0) (0)
Leasing -333
$(-162)$
0 0 -333
$(-162)$
0 204 0 204
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (0) $(-146)$ (0) $(-146)$
Summe -2.019
$(-916)$
342
$(-148)$
0 -1.677
$(-1.028)$

Die Zinsaufwendungen und Zinserträge aus Finanzinstrumenten werden bei den Finanzaufwendungen bzw. Finanzerträgen in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Der Gesamtzinsaufwand aus Finanzverbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, beträgt 1.692 Tsd. € (Vorjahr: 776 Tsd. €).

RISIKOMANAGEMENT / RISIKEN AUS FINANZINSTRUMENTEN

Durch seine Geschäftstätigkeit ist der Konzern verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt: dem Kreditrisiko, dem Fremdwährungsrisiko, dem Zinsänderungsrisiko, dem Risiko aus Put-Optionen und dem Liquiditätsrisiko. Für weitere Informationen wird auf den Risiko- und Chancenbericht im Lagebericht verwiesen.

Der Vorstand hat ein Risikomanagementsystem zur Risikoerkennung und Risikovermeidung implementiert. Dieses System basiert u. a. auf einer stringenten Kontrolle der Geschäftsvorgänge, einem intensiven Informationsaustausch mit den jeweils verantwortlichen Mitarbeitende und auf regelmäßigen, überwiegend auf quartalsweiser Basis durchgeführten Analysen wesentlicher Geschäftskennzahlen.

Das Risikomanagementsystem wurde implementiert, um negative Entwicklungen frühzeitig erkennen und zeitnah Maßnahmen zur Gegensteuerung einleiten zu können.

Das Risikomanagement von BRAIN hat im Hinblick auf die im Konzern vorhandenen Finanzinstrumente das Ziel, die Risiken aus Finanzinstrumenten zu minimieren. Derivative Finanzinstrumente ohne ein zugrundeliegendes Basisgeschäft werden nicht eingegangen. Die Anlage liquider Mittel erfolgte im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr im Wesentlichen bei Finanzinstituten in Deutschland und im Vereinigten Königreich.

Aus den bilanziellen Finanzinstrumenten können sich grundsätzlich folgende Risiken für den Konzern ergeben:

Kreditrisiko

Das Kreditrisiko beschreibt das Risiko, dass eine Partei eines Finanzinstruments der anderen Partei einen finanziellen Verlust verursacht, indem sie einer Verpflichtung nicht nachkommt. Das Kreditrisiko umfasst dabei sowohl das Ausfallrisiko als auch das Risiko einer Bonitätsverschlechterung, verbunden mit der Gefahr der Konzentration einzelner Risiken. Das maximale Ausfallrisiko entspricht den Buchwerten der Finanzinstrumente am Bilanzstichtag, siehe hierzu Abschnitt (16) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Das für den Konzern maßgebliche Ausfallrisiko besteht im operativen Bereich darin, dass die Geschäftspartner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Eine Risikokonzentration ist im Bereich der Kundenforderungen des Segments BioScience insoweit nicht festzustellen, als die Ansprüche gegenüber einer Gruppe von Auftraggebern bestehen, die eine überdurchschnittliche Bonität aufweisen. Im Bereich BioProducts bestehen die Forderungen gegenüber einer größeren Anzahl unterschiedlicher Vertragspartner. Zur Reduzierung des Ausfallrisikos bei Kundenforderungen werden die Vertragspartner einer Bonitätsprüfung unterzogen. Dabei werden die finanzielle Situation, Erfahrungen der Vergangenheit sowie weitere Faktoren berücksichtigt. Die entsprechenden Finanztransaktionen werden überwiegend nur mit bonitätsmäßig erstklassigen Kontrahenten abgeschlossen. Die liquiden Mittel sind im Wesentlichen auf Konten bei Finanzinstituten in Deutschland und im Vereinigten Königreich angelegt.

Fremdwährungsrisiko

BRAIN ist zudem Fremdwährungsrisiken ausgesetzt. Erträge aus Währungsdifferenzen in Höhe von 39 Tsd. € (Vorjahr: 231 Tsd €) stehen Aufwendungen von Währungsdifferenzen in Höhe von 148 Tsd. € (Vorjahr: 292 Tsd. €) gegenüber, sodass sich die daraus ergebenden Effekte im Geschäftsjahr 2023/24 und im Geschäftsjahr 2022/23 größtenteils aufheben und nur ein geringer Nettoaufwand verbleibt. Innerhalb des BRAIN-Konzerns sind Fremdwährungspositionen darüber hinaus grundsätzlich von untergeordneter Bedeutung. Eine Sensitivitätsanalyse nach IFRS 7 in Bezug auf Fremdwährungsrisiken ist aufgrund der untergeordneten Bedeutung nicht relevant für den Abschluss.

Zinsänderungsrisiko

Das Zinsrisiko bezeichnet das Risiko von Wertschwankungen eines Finanzinstruments aufgrund von Veränderungen des Marktzinsniveaus. Der weitaus größte Teil der Darlehen hat eine laufzeitkongruente Zinsbindungsfrist. Der Vorstand sieht sich daher keinem wesentlichen direkten Zinsänderungsrisiko ausgesetzt.

Die Risiken der Darlehen mit laufzeitkongruenter Zinsbindungsfrist beschränken sich darauf, dass BRAIN während der Laufzeit nicht von zwischenzeitlich möglicherweise zu erzielenden niedrigeren Kreditzinsen profitieren kann.

Aufgrund der zu einem hohen Anteil (>95 \%; Vorjahr: >95 \%) mit Festzinsvereinbarungen vereinbarten finanziellen Verbindlichkeiten könnte der Konzern nur in beschränktem Umfang von niedrigeren Marktzinsen für Fremdkapital profitieren.

Weitere Zinsänderungsrisiken sind im Abschnitt „Bewertungsrisiken im Zusammenhang mit Fremdwährungs-Put-Optionsvereinbarungen" ausgeführt.

Kapitalmanagement / Liquiditätsrisiko

Das Kapitalmanagement der BRAIN Biotech AG verfolgt das Ziel, die geplante Unternehmensentwicklung zu finanzieren und die Verfügbarkeit entsprechender Mittel für den kurzfristigen Finanzmittelbedarf sicherzustellen.

Daher wird eine industrieübliche Eigenkapitalquote angestrebt sowie eine adäquate Liquiditätsvorsorge auch durch andere geeignete Finanzinstrumente wie Fremdkapital und stille Einlagen. Die Eigenkapitalquote liegt zum 30. September 2024 bei 16 \% (Vorjahr: 32 \%). Das gemanagte Kapital umfasst sämtliche kurz- und langfristigen Schuld- und Verbindlichkeitspositionen sowie die Eigenkapitalbestandteile. Für Zwecke der Steuerung des Fremd- und Eigenkapitals entsprechen die Begriffe dem Bilanzausweis.

Die BRAIN Biotech AG und ihre Tochtergesellschaften unterliegen keinen über das Aktiengesetz bzw. GmbH-Gesetz hinausgehenden gesetzlichen Mindestkapitalanforderungen.

Bewertungsrisiken im Zusammenhang mit Put-Optionsvereinbarungen

Aufgrund der vereinbarten Put-Optionsvereinbarung mit Minderheitengesellschaftern einer im Geschäftsjahr 2021/22 erworbenen Tochtergesellschaft in den Niederlanden, ergeben sich verschiedene Bewertungsrisiken, die im Folgenden dargestellt werden. Die Put-Optionsvereinbarung ist der Stufe 3 der Fair-Value Hierarchie zugeordnet. Die Bewertung ist basiert auf einem EBITDA-Multiple, der um die Nettoverschuldung einschließlich der Anpassung des Betriebskapitals bereinigt wird. Der Buchwert beträgt zum Bilanzstichtag 3.235 Tsd. € (Vorjahr: 3.539 Tsd. €).

Maßgebliche Input-Faktoren für den Einbezug in den Konzern sind das in die Berechnung einbezogene maßgebliche EBITDA, der maßgebliche Abzinsungssatz sowie der angenommene Ausübungszeitpunkt.

Die tatsächliche Verpflichtung hängt vom maßgeblichen EBITDA im Ausübungszeitpunkt ab. Bei einem 10 \% höheren maßgeblichen EBITDA im angenommenen Ausübungszeitpunkt der Put-Optionsrechte ergäbe sich zum 30. September 2024 eine um 317 Tsd. € höhere Verbindlichkeit. Bei einem 10 \% niedrigeren maßgeblichen EBITDA im angenommenen Ausübungszeitpunkt der Put-Optionsrechte ergäbe sich zum 30. September 2024 eine um 317 Tsd. € niedrigere Verbindlichkeit. Die Veränderung würde entsprechend erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen werden.

Weiterhin beeinflusst der maßgebliche Zinssatz den bilanzierten beizulegenden Zeitwert. Zum 30. September 2024 ist diese Verbindlichkeit kurzfristig. Ein um einen Prozentpunkt geringerer oder höherer maßgeblicher Zinssatz der Put-Optionsrechte ergäbe zum 30. September 2024 keine Änderung in der Verbindlichkeit.

Eine andere wesentliche Einflussgröße ist der Ausübungszeitpunkt. Aufgrund der erwarteten EBITDA-Steigerungen sowie der steigenden EBITDA Multiples wird bei der Bewertung der Verbindlichkeit die Ausübung der Optionsrechte in der nächstmöglichen Periode (1. Januar bis 31. März 2025) zugrunde gelegt und die Verbindlichkeit in den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Würden die Optionsinhaber z. B. erst zur letztmöglichen Periode (1. Januar bis 31. März 2027) ausüben, würde sich eine um 7.995 Tsd. € höhere Verbindlichkeit verbunden mit einem Zahlungsmittelabfluss im Geschäftsjahr 2026/27 ergeben.

Eine detaillierte Aufstellung der Chancen und Risiken findet sich zudem im Konzernlagebericht der BRAIN Biotech AG.

VIII. Sonstige Angaben

ANGABEN ÜBER DAS HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS

Die bereits abgerechneten bzw. zurückgestellten Honorare für den für das jeweilige Geschäftsjahr bestellten Abschlussprüfer des BRAIN Biotech Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:

in Tsd. $€$ 2023/24 2022/23
Abschlussprüfungsleistungen 349 321
Davon Vorjahr 30 54
Sonstige Leistungen 0 0
$\mathbf{3 4 9}$ $\mathbf{3 2 1}$

ANGABEN ÜBER BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Das Schlüsselmanagement des BRAIN Biotech Konzerns sind der Vorstand und der Aufsichtsrat der BRAIN Biotech AG. Dem Vorstand der Gesellschaft gehörten im Geschäftsjahr folgende Mitglieder an:

Adriaan Moelker, Wehrheim, CEO (Vorsitzender)
Master of Business Administration (MBA)

Michael Schneiders, Frankfurt am Main, CFO
B.S. Economics

Der Vorstand ist gemeinschaftlich oder alleine mit einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Ist nur ein Vorstand bestellt, ist dieser alleinvertretungsberechtigt.

Dem Vorstand wurde für das Geschäftsjahr 2023/24 eine nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) ermittelte Vergütung von insgesamt 1.367 Tsd. $€$ gewährt. Der entsprechende Vorjahreswert betrug 1.428 Tsd. $€$.

Die Bezüge des Vorstands gem. IAS 24 betrugen im Berichtsjahr:

in Tsd. $€$ 2023/24 2022/23
Fixe Bezüge ${ }^{19}$ 725 680
Nebenleistungen 63 57
Erfolgsabhängige Vergütungen ${ }^{14}$ 126 325
Anteilsbasierte Vergütungen 340 242
1.254 1.304

${ }^{19}$ inklusive Beitrag zu Altersvorsorge in Höhe von 105 Tsd. € (Vorjahr: 105 Tsd. €)
${ }^{14}$ kurzfristig fällige Leistungen

Für ehemalige Mitglieder des Vorstands sind Pensionsrückstellungen in Höhe von 930 Tsd. € (Vorjahr: 928 Tsd. €) gebildet.

Die Mitglieder des Vorstands sind in den folgenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren Kontrollgremien tätig:

Adriaan Moelker, Wehrheim, CEO (Vorsitzender)
BRAIN UK II Ltd., Cardiff, UK (Director)
Biocatalysts Ltd., Cardiff, UK (Director)
SolasCure Ltd., Cambridge, UK (Director)
Biosun Biochemicals Inc., Tampa FL, USA (Mitglied des Board)

Michael Schneiders, Frankfurt am Main, CFO
BRAIN UK II Ltd., Cardiff, UK (Director)
Biocatalysts Ltd., Cardiff, UK (Director)

Der Vorstand hält zum Bilanzstichtag unmittelbar 20.000 Aktien.

Im Geschäftsjahr gehörten dem Aufsichtsrat der Gesellschaft folgende Mitglieder an:

Dr. Michael Majerus, Ottobrunn (Vorsitzender)
Berater

Dr. Anna C. Eichhorn, Frankfurt am Main (Stellvertretende Vorsitzende)
Vorstand (CEO) humatrix AG, Pfungstadt
Vorstand (stellv. Vorsitzende) Initiative Gesundheitswirtschaft-rhein-main e.V.

Stephen Catling, Cambridge, UK
Geschäftsführer SJ Catling Ltd., Cambridge UK

Prof. Dr.-Ing. Wiltrud Treffenfeldt, Oberrieden (CH)
Selbstständige Beraterin

Dr. Florian Schnabel, München
Geschäftsführer MP Beteiligungs-GmbH
Geschäftsführer BSN GmbH

Christine Uekert, Berlin
Geschäftsführerin Evolve Partners - Biofin Consulting GmbH
Geschäftsführerin nSight Consulting GmbH

Im Geschäftsjahr gehörten dem Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat der Gesellschaft folgende Mitglieder an:

Christine Uekert, Berlin (Vorsitzende)
Geschäftsführerin Evolve Partners - Biofin Consulting GmbH
Geschäftsführerin nSight Consulting GmbH

Dr. Michael Majerus, Ottobrunn
Berater

Dr. Florian Schnabel, München
Geschäftsführer MP Beteiligungs-GmbH
Geschäftsführer BSN GmbH

Im Geschäftsjahr gehörten dem Personalausschuss im Aufsichtsrat der Gesellschaft folgende Mitglieder an:

Dr. Michael Majerus, Ottobrunn (Vorsitzender)
Berater

Prof. Dr.-Ing. Wiltrud Treffenfeldt, Oberrieden (CH)
Selbstständige Beraterin

Stephen Catling, Cambridge, UK
Geschäftsführer SJ Catling Ltd., Cambridge UK

Im Geschäftsjahr gehörten dem Nominierungsausschuss im Aufsichtsrat der Gesellschaft folgende Mitglieder an:

Dr. Anna C. Eichhorn, Frankfurt am Main (Vorsitzende)
Vorstand (CEO) humatrix AG, Pfungstadt
Vorstand (stellv. Vorsitzende) Initiative Gesundheitswirtschaft-rhein-main e.V.

Dr. Michael Majerus, Ottobrunn
Berater

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in den folgenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren Kontrollgremien tätig:

Dr. Michael Majerus, Ottobrunn (Vorsitzender)
Team Neusta AG, Bremen (Stellv. Aufsichtsratvorsitzender)

Dr. Anna C. Eichhorn, Frankfurt am Main (Stellvertretende Vorsitzende)
Frankfurter Innovationszentrum Biotechnologie GmbH, Frankfurt a. M. (Mitglied des Aufsichtsrats)
Vorstand House of Pharma \& Healthcare e.V., Frankfurt am Main

Stephen Catling, Cambridge, UK
Cambridgeshire Community Foundation, UK (Vorsitzender des Verwaltungsrats)
Condimentum Ltd., UK (Director)
Oceanium Ltd., UK (Director)
Arborea Ltd., UK (Director)

Prof. Dr.-Ing. Wiltrud Treffenfeldt, Oberrieden (CH)
ProBioGen AG, Berlin, Mitglied des Aufsichtsrats

Dr. Florian Schnabel, München
Keine

Christine Uekert, Berlin
Keine

Die Vergütung des Aufsichtsrats im Berichtsjahr setzte sich wie folgt zusammen:

in Tsd. $€$ 2023/24 2022/23
Fixum* 295 159
davon Zuschlag für besondere Funktionen 70 57
Sitzungsentgelt* 129 130
Gesamtvergütung 429 345
  • kurzfristig fällige Leistungen

Der Aufsichtsrat hält zum Bilanzstichtag mittelbar 27000 Aktien an der Gesellschaft.

Weitere Angaben befinden sich im Vergütungsbericht.

SONSTIGE BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN PERSONEN UND UNTERNEHMEN

Im Geschäftsjahr 2023/24 und im Geschäftsjahr 2022/23 bestanden die folgenden Leistungsbeziehungen zwischen den Organmitgliedern (Vorstand und Aufsichtsrat) bzw. diesen nahestehenden Personen/Unternehmen sowie assoziierten Unternehmen des BRAIN Biotech Konzerns und Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf die BRAIN Biotech AG.

Mit der SolasCure Ltd. wurde im Geschäftsjahr 2017/18 im Rahmen der Beteiligung ein Lizenzvertrag geschlossen, für den die BRAIN Biotech AG mit Anteilen im Gegenwert von 3.919 Tsd. € der Gesellschaft vergütet wurde. Diese wurden abgegrenzt und werden bis September 2024 in Höhe der Anteile anderer Gesellschafter in den Umsatzerlösen realisiert, da die BRAIN Biotech AG bis dorthin stark in den Zulassungsprozess eingebunden sein und weitere Leistungen erbringen wird. Im Konzernabschluss wird im Rahmen der Konsolidierung eine Zwischenergebniseliminierung vorgenommen, woraus resultierend im aktuellen Abschluss abgegrenzte Erträge in Höhe von 0 Tsd. € (Vorjahr: 196 Tsd. €) ausgewiesen werden. Im Zusammenhang mit der Lizenz wurde zusätzlich ein Servicevertrag geschlossen mit einem voraussichtlichen Gesamtvolumen in Höhe von rund 5,3 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2023/24 wurden mit der Gesellschaft Umsatzerlöse im Kontext der vorangehend beschriebenen Transaktion in Höhe von 468 Tsd. € (Vorjahr: 685 Tsd. €) erzielt.

Mit der MP-Beteiligungs-GmbH, Kaiserslautern, einem Unternehmen mit mehr als 25 \% Anteilsbesitz, besteht ein Darlehensrahmen in Höhe von 7,0 Mio. €. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2025. Das Darlehen wird mit einem Zinssatz von 3,5 \% verzinst. Zum Bilanzstichtag hat die Gesellschaft davon 5.000 Tsd. € (Vorjahr: 4.000 Tsd. €) abgerufen. Im Geschäftsjahr 2023/24 betrug der Zinsaufwand 222 Tsd. € (Vorjahr: 80 Tsd. €). Zum Bilanzstichtag bestanden Zinsverbindlichkeiten in Höhe von 54 Tsd. € (Vorjahr: 31 Tsd. €).

Es bestanden zum 30. September 2024 keine Forderungen gegen Organmitglieder der BRAIN Biotech AG bzw. diesen nahestehende Personen/Unternehmen. Zum Bilanzstichtag 30. September 2024 bestanden folgende in den sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber den vorstehend aufgeführten Parteien mit den aufgeführten Vergütungsinhalten:

  • Aufsichtsratsvergütungen: 424 Tsd. € (Vorjahr: 345 Tsd. €),
  • Vorstandsvergütungen: 126 Tsd. € (Vorjahr: 325 Tsd. €),
  • Abgrenzungen für Resturlaub (Vorstand): 14 Tsd. € (Vorjahr: 21 Tsd. €).

Sonstige Verpflichtungen bestehen gegenüber dem Schlüsselmanagement der BRAIN Biotech AG nicht.

EVENTUALSCHULDEN UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Zum Bilanzstichtag 30. September 2024 liegen wie im Vorjahr keine Verpflichtungen aus eingegangenen Verträgen aus Fremdarbeiten im Bereich von Forschungs- und Entwicklungsverträgen vor.

Zum 30. September 2024 bestehen wie im Vorjahr keine Verpflichtungen aus begonnenen Investitionsvorhaben.

Es bestehen bedingte Kaufpreisverpflichtungen für immaterielle Vermögenswerte, die von der Erreichung spezifischer, unter Einsatz dieser immateriellen Vermögenswerte erzielter zukünftiger Umsatzerlöse abhängig sind, bis zu einer maximalen Höhe von 160 Tsd. € (Vorjahr: 160 Tsd. €).

Dem Vorstand sind keine Vorgänge bekannt, die zu wesentlichen weiteren finanziellen Verpflichtungen führen könnten.

MITARBEITENDE

Die Anzahl der Mitarbeitenden hat sich wie folgt entwickelt:

2023/24 2022/23
Mitarbeitende gesamt
davon
307 309
Angestellte 301 301
Gewerbliche Arbeitnehmer 6 8

Des Weiteren beschäftigt der BRAIN Biotech Konzern zusätzlich Stipendiaten (4; Vorjahr: 4), Aushilfen (7; Vorjahr: 12) und Auszubildende (7; Vorjahr: 5).

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUM CORPORATE-GOVERNANCE-KODEX

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Corporate-Governance-Kodex wurde durch Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich gemacht.

EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Die BRAIN Biotech AG hat mit der Akribion Therapeutics GmbH einen exklusiven Technologie-Lizenzvertrag für die Genom-Editing-Nuklease G-dase E* für den Pharmabereich abgeschlossen. BRAIN Biotech erhält bis zu 92,3 Mio. Euro von Akribion an F\&E- sowie kommerziellen Meilensteinzahlungen für die Einräumung dieser exklusiven Rechte zur Nutzung im pharmazeutischen Feld. Darüber hinaus erhält die BRAIN Biotech Anspruch auf Lizenzgebühren aus zukünftigen Nettoumsätzen. Die Zahlungsstruktur basiert auf dem Fortschritt in der klinischen Entwicklung sowie den zukünftigen Vermarktungserfolgen. Mitarbeitende von BRAIN, die der als Akribion Genomics geführten Business Unit zugeteilt waren, gehen im Rahmen eines Betriebsübergangs in die Akribion Therapeutics GmbH über.

Die Genom-Editing-Nuklease G-dase E* ist Teil des proprietären CRISPR-Cas-Genom-Editing-Nuklease-Portfolios der BRAIN Biotech AG und wurde im Rahmen der BioIncubator-Pipeline des Unternehmens für hochinnovative Projekte entwickelt. Die BRAIN Biotech wird dieses Nukleasen-Portfolio außerhalb des Einsatzes im Pharma-Bereich in Eigenregie weiterentwickeln und sowohl in Kundenprojekten als technologisches Differenzierungsmerkmal einsetzen als auch externen Parteien zur Lizensierung anbieten.

Frau Professor Dr. Wiltrud Treffenfeldt hat aus persönlichen Gründen mit Wirkung zum 03. Oktober 2024 ihr Amt als einfaches Aufsichtsratsmitglied der BRAIN Biotech AG niedergelegt. Frau Prof. Treffenfeldt war seit Oktober 2020 Mitglied des Aufsichtsrats der BRAIN Biotech AG.

Weitere wesentliche Ereignisse und Entwicklungen von besonderer Bedeutung für die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft sind seit dem Bilanzstichtag, dem 30. September 2024, nicht eingetreten.

Zwingenberg, den 13. Januar 2025

Adriaan Moelker

Vorsitzender des Vorstands (CEO)

Michael Schneiders

Vorstand (CFO)

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die BRAIN Biotech AG, Zwingenberg

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der BRAIN Biotech AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. September 2024, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalfluss-rechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 sowie dem Konzernanhang, einschließlich wesentlicher Informationen zu den Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der BRAIN Biotech AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 geprüft. Die im Konzernlagebericht in Abschnitt „Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d HGB" angegebene Internetseite zur veröffentlichten Konzernerklärung zur Unternehmensführung sowie die Kapitel 2.1. „Risiko Management System (RMS)", 2.2. „Internes Kontrollsystem („IKS")" und 2.4. „Gesamtbeurteilung des Risikomanagementsystems und internen Kontrollsystems", die Bestandteil des Konzernlageberichts sind, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse:

  • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS Accounting Standards (im Folgenden „IFRS Accounting Standards"), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. September 2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 und
  • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten „Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d HGB" sowie die Kapitel 2.1. „Risiko Management System (RMS)", 2.2. „Internes Kontrollsystem („IKS")" und 2.4. „Gesamtbeurteilung des Risikomanagementsystems und internen Kontrollsystems", die Bestandteil des Konzernlageberichts sind.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht war der folgende Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

  • Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhaltes haben wir wie folgt strukturiert:
1.) Sachverhalt und Problemstellung
2.) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
3.) Verweis auf weitere Informationen

Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

1.) Im Konzernabschluss der BRAIN Biotech AG werden unter der Bilanzposition „immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert" insgesamt TEUR 6.806 (Vorjahr: TEUR 6.666) an Geschäfts- oder Firmenwerten ausgewiesen. Damit stellen die Geschäfts- oder Firmenwerte einen wesentlichen Bestandteil des Gesamtvermögens dar.

Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses kommt der Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte eine wesentliche Bedeutung zu. Die gesetzlichen Vertreter führen eine jährliche Überprüfung der Werthaltigkeit auf Basis eines Bewertungsmodells nach dem Discounted Cashflow-Verfahren durch. Diesem Modell liegen Daten der Unternehmensplanung zur zukünftigen Entwicklung des Unternehmens zugrunde, welche durch die allgemeinen Markt- und Wirtschaftsentwicklungen beeinflusst werden. Darüber hinaus ist der Wert der Geschäfts- oder Firmenwerte maßgeblich von den verwendeten Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten abhängig. Diese Faktoren obliegen der Entscheidung der gesetzlichen Vertreter und sind daher ermessensabhängig. Durch die vorhandenen

Ermessensspielräume besteht das Risiko, dass Änderungen wesentliche Auswirkungen auf die Geschäfts- oder Firmenwerte haben. Daher ist dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
2.) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns ein Verständnis der Prozesse zu den maßgeblichen Unternehmensplanungen und zur Bewertung der Geschäfts- oder Firmenwerte verschafft. Zunächst haben wir den Planungsprozess und die Annahmen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der zukünftigen Entwicklungen der betroffenen Gesellschaften nachvollzogen und mit allgemeinen Markterwartungen verglichen. Weiterhin haben wir die verwendeten Bewertungsmodelle hinsichtlich der korrekten Berechnungen nachvollzogen sowie überprüft, dass die Bewertungsmodelle die grundsätzlichen Anforderungen der relevanten Bewertungsstandards erfüllen. Ferner haben wir die zu Grunde gelegten Bewertungsparameter durch den Abgleich mit Marktdaten überprüft.

Zudem haben wir die Sensitivitätsanalysen der Gesellschaft methodisch und rechnerisch gewürdigt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko der Geschäfts- oder Firmenwerte bei Änderung von wesentlichen Annahmen einschätzen zu können. Wir erachten das Bewertungsverfahren und die darin verwendeten Annahmen und Parameter als eine angemessene und ausreichende Grundlage für die Überprüfung der Werthaltigkeit des in der Bilanz erfassten Geschäftsoder Firmenwertes.
3.) Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen verweisen wir auf die Angaben im Anhang unter dem Abschnitt „Werthaltigkeitstest".

Sonstige Informationen

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Die sonstigen Informationen umfassen die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung sowie die Kapitel 2.1. „Risiko Management System (RMS)", 2.2. "Internes Kontrollsystem (JKS")" und 2.4. „Gesamtbeurteilung des Risikomanagementsystems und internen Kontrollsystems", die Bestandteile des Konzernlageberichts sind. Ferner umfassen die sonstigen Informationen die folgenden, für den Geschäftsbericht vorgesehenen Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung des Bestätigungsvermerks erlangt haben:

  • Kapitel „An unsere Aktionärinnen und Aktionäre",
  • Kapitel „Unternehmen",
  • Kapitel „Versicherung der gesetzlichen Vertreter",
  • Kapitel „Services".

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 GB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
  • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
  • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei 391200JKPVHLD6ILZ107-2024-09-30-de.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als „ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat („ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden „Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum

  1. September 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 17 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt „Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
  • gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
  • beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
  • beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen.
  • beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 12. März 2024 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 23. September 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2021/2022 als Konzernabschlussprüfer der BRAIN Biotech AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

SONSTIGER SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Andreas Weissinger.

München, den 13. Januar 2025

Baker Tilly GmbH \& Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Weissinger
Wirtschaftsprüfer
Stumpp

Services

$\rightarrow$ Finanzkalender $\qquad$ S. 182
$\rightarrow$ Impressum $\qquad$ S. 183
img-16.jpeg

Finanzkalender

26. FEBRUAR 2025

Veröffentlichung Quartalsmitteilung zum 31.12.2024 (3M)

18. MÄRZ 2025

Hauptversammlung (GJ 2023/24)

28. MAI 2025

Veröffentlichung Halbjahresbericht zum 31.03.2025 (8M)

28. AUGUST 2025

Veröffentlichung der Quartalsmitteilung zum 30.06.2025 (9M)

Impressum

HERAUSGEBER

Der Vorstand der BRAIN Biotech AG
Darmstädter Straße 34 - 36
64673 Zwingenberg

Telefon: +496251 9331-0
Fax: +49 6251 9331-11
E-Mail: [email protected]
www.brain-biotech-group.com

KONTAKT INVESTOR RELATIONS

Martina Schuster
Investor Relations
Telefon: +49 6251 9331-69
E-Mail: [email protected]

KONTAKT MEDIEN

Dr. Stephanie Konle
PR \& Corporate Communications
Telefon: +49 6251 9331-70
E-Mail: [email protected]

KONZEPT UND REALISIERUNG

Redaktion: BRAIN Biotech AG Corporate Communications - Dr. Stephanie Konle, Martina Schuster Design und technische Umsetzung: RYZE Digital GmbH Übersetzung: Jonathan Spink

Die Herausgeber und die Redaktion bedanken sich bei den vielen Mitarbeitenden, die an der Erstellung dieses Berichts mitgewirkt haben.

Veröffentlichungsdatum: 15. Januar 2025

HINWEISE

  • Dieser Geschäftsbericht enthält möglicherweise bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung des BRAIN Biotech Konzerns und anderen derzeit verfügbaren Informationen beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken und Ungewissheiten sowie sonstige Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Leistung der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die BRAIN Biotech AG beabsichtigt nicht und übernimmt keinerlei Verpflichtung, derartige in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen. Der Geschäftsbericht kann Angaben enthalten, die nicht Bestandteil der Rechnungslegungsvorschriften sind. Diese Angaben sind als Ergänzung, jedoch nicht als Ersatz für die nach IFRS erstellten Angaben zu sehen. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem und anderen Dokumenten nicht genau zur angegebenen Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.
  • Der Geschäftsbericht wird ausschließlich in digitaler Form veröffentlicht. Er ist im PDF-Format und als Online-Bericht verfügbar.
  • Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor. Bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor.
  • Wir bemühen uns um eine gendergerechte Sprache. Werden in diesem Bericht dennoch Sammelbezeichnungen wie „Aktionäre" oder „Verbraucher" verwendet, sind diese als geschlechtsneutral anzusehen.

BILDNACHWEISE

Bilder in „Wichtige Ereignisse im Geschäftsjahr 2023/24":
AdobeStock Vanessa 894838435
AdobeStock 1022024131 FrancisJ
Hessischer Gründerpreis

Alle anderen Bilder:
© BRAIN Biotech AG

Stand: 15. Januar 2025
© BRAIN Biotech AG, Zwingenberg

Talk to a Data Expert

Have a question? We'll get back to you promptly.