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BRAIN Biotech AG

Annual Report (ESEF) Feb 22, 2022

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BRAIN Biotech AG 391200JKPVHLD6JLZ107 2021-09-30 391200JKPVHLD6JLZ107 2020-09-30 391200JKPVHLD6JLZ107 2019-10-01 2020-09-30 391200JKPVHLD6JLZ107 2020-09-30 391200JKPVHLD6JLZ107 2019-09-30 391200JKPVHLD6JLZ107 2019-09-30 ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2019-09-30 ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2019-09-30 ifrs-full:OtherReservesMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2019-09-30 ifrs-full:RetainedEarningsMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2019-09-30 ifrs-full:IssuedCapitalMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2019-09-30 ifrs-full:AdditionalPaidinCapitalMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2019-10-01 2020-09-30 ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2020-10-01 2021-09-30 ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2019-10-01 2020-09-30 ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2020-10-01 2021-09-30 ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2020-10-01 2021-09-30 ifrs-full:IssuedCapitalMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2019-10-01 2020-09-30 ifrs-full:OtherReservesMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2019-10-01 2020-09-30 ifrs-full:RetainedEarningsMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2019-10-01 2020-09-30 ifrs-full:IssuedCapitalMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2020-10-01 2021-09-30 ifrs-full:OtherReservesMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2020-10-01 2021-09-30 ifrs-full:RetainedEarningsMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2020-10-01 2021-09-30 ifrs-full:AdditionalPaidinCapitalMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2019-10-01 2020-09-30 ifrs-full:AdditionalPaidinCapitalMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2020-09-30 ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2021-09-30 ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2019-09-30 ifrs-full:AdditionalPaidinCapitalMember ifrs-full:PreviouslyStatedMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2019-09-30 ifrs-full:AdditionalPaidinCapitalMember ifrs-full:IncreaseDecreaseDueToChangesInAccountingPolicyRequiredByIFRSsMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2019-09-30 ifrs-full:RetainedEarningsMember ifrs-full:IncreaseDecreaseDueToChangesInAccountingPolicyRequiredByIFRSsMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2021-09-30 ifrs-full:IssuedCapitalMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2020-09-30 ifrs-full:RetainedEarningsMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2020-09-30 ifrs-full:IssuedCapitalMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2021-09-30 ifrs-full:RetainedEarningsMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2019-09-30 ifrs-full:RetainedEarningsMember ifrs-full:PreviouslyStatedMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2019-09-30 ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember ifrs-full:PreviouslyStatedMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2019-09-30 ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember ifrs-full:IncreaseDecreaseDueToChangesInAccountingPolicyRequiredByIFRSsMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2020-09-30 ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2021-09-30 ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2019-09-30 ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember ifrs-full:PreviouslyStatedMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2019-09-30 ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember ifrs-full:IncreaseDecreaseDueToChangesInAccountingPolicyRequiredByIFRSsMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2019-09-30 ifrs-full:PreviouslyStatedMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2020-09-30 ifrs-full:OtherReservesMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2021-09-30 ifrs-full:OtherReservesMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2019-09-30 ifrs-full:OtherReservesMember ifrs-full:IncreaseDecreaseDueToChangesInAccountingPolicyRequiredByIFRSsMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2019-09-30 ifrs-full:OtherReservesMember ifrs-full:PreviouslyStatedMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2021-09-30 ifrs-full:AdditionalPaidinCapitalMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2019-09-30 ifrs-full:IssuedCapitalMember ifrs-full:PreviouslyStatedMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2020-09-30 ifrs-full:AdditionalPaidinCapitalMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2019-09-30 ifrs-full:IncreaseDecreaseDueToChangesInAccountingPolicyRequiredByIFRSsMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2019-09-30 ifrs-full:IssuedCapitalMember ifrs-full:IncreaseDecreaseDueToChangesInAccountingPolicyRequiredByIFRSsMember 391200JKPVHLD6JLZ107 2020-10-01 2021-09-30 iso4217:EUR iso4217:EUR xbrli:shares xbrli:pure iso4217:EUR xbrli:shares , false BRAIN Biotech AG, Zwingenberg Konzernbilanz zum 30. September 2021 30.09.2021 Tsd. € 30.09.2020 Tsd. € 30.09.2021 Tsd. € 30.09.2020 Tsd. € Anhang Anhang Langfristige Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert Sachanlagen Eigenkapital Gezeichnetes Kapital 13.531 24.291 13.271 24.470 21.847 95.890 19.861 78.386 Kapitalrücklage Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen Sonstige langfristige Vermögenswerte 550 251 997 329 Gewinnrücklagen Sonstige Rücklagen -79.509 555 -77.497 35 38.623 39.067 38.783 3.044 41.828 20.785 5.358 26.143 Nicht beherrschende Anteile Eigenkapital gesamt Kurzfristige Vermögenswerte Vorräte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.015 6.722 6.964 6.166 Langfristige Schulden Latente Steuern 2.790 2.155 Rückstellungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Finanzverbindlichkeiten Sonstige Verbindlichkeiten Abgegrenzte Erträge Sonstige kurzfristige Vermögenswerte Ertragsteueransprüche Sonstige finanzielle Vermögenswerte 617 9 207 585 93 332 2.271 17.669 736 1.109 24.575 2.803 27.320 3 1.369 33.650 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 24.545 39.114 18.943 33.083 Kurzfristige Schulden Rückstellungen 404 116 2.649 79 387 325 3.277 70 Ertragsteuerverbindlichkeiten Finanzverbindlichkeiten Erhaltene Anzahlungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.831 2.684 1.572 3.171 4.266 861 Sonstige Verbindlichkeiten Abgegrenzte Erträge 11.335 12.357 AKTIVA 77.737 72.150 PASSIVA 77.737 72.150 BRAIN Biotech AG, Zwingenberg Konzerngesamtergebnisrechnung für den Zeitraum vom 01.10.2020 - 30.09.2021 12M 20/21 01.10.2020 - 30.09.2021 Tsd. € 12M 19/20 01.10.2019 - 30.09.2020 Tsd. € Anhang [1] Umsatzerlöse 38.389 833 38.225 839 Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen [2] Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und unfertigen Leistungen 23 -378 Sonstige Erträge Gesamtleistung [3] [4] 1.486 40.731 552 39.238 Materialaufwand Aufwendungen für Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe und bezogene Waren Aufwendungen für bezogene Leistungen -15.274 -1.568 -14.115 -2.532 -16.842 -16.647 Personalaufwand [5] Löhne und Gehälter Anteilsbasierte Vergütungen Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung -15.618 -989 -2.903 -19.510 -15.584 -629 -2.935 -19.147 Sonstige Aufwendungen EBITDA [7] [6] -6.912 -2.533 -7.320 -3.876 Abschreibungen -4.014 -4.353 Betriebsergebnis (EBIT) -6.548 -8.229 Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen [14] [8] -1.723 4.722 -2.389 1.546 Finanzerträge Finanzaufwendungen [9] -727 -872 Finanzergebnis 2.271 -1.715 Verlust der Periode vor Steuern -4.276 -9.944 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag a) Laufender Steueraufwand/-ertrag b) Latenter Steueraufwand/-ertrag [10] -169 -234 -404 533 394 927 Verlust der Periode -4.680 -9.017 Davon entfallen auf nicht beherrschende Anteilseigner Davon entfallen auf die Aktionäre der BRAIN Biotech AG 292 -4.972 667 -9.684 Ergebnis je Aktie [11] Ergebnis unverwässert (in €) Anzahl der zugrunde gelegten Aktien -0,25 19.942.982 -0,52 18.657.641 Ergebnis verwässert (in €) -0,25 -0,52 Anzahl der zugrunde gelegten Aktien 19.942.982 18.657.641 Verlust der Periode -4.680 -9.017 Davon entfallen auf nicht beherrschende Anteilseigner Davon entfallen auf die Aktionäre der BRAIN Biotech AG 292 -4.972 667 -9.684 Sonstiges Ergebnis Ergebnis aus der Neubewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses [5] 306 568 44 -139 Währungsumrechnung Sonstiges Ergebnis, netto Konzerngesamtergebnis 874 -96 -3.805 -9.113 Davon entfallen auf nicht beherrschende Anteilseigner Davon entfallen auf die Aktionäre der BRAIN Biotech AG 340 -4.145 502 -9.614 Die sonstigen Erträge in 12M 2020/21 beinhalten 858 Tsd. € Erträge aus günstiger Akquisition (Gain on Bargain Purchase) Posten, die anschließend nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden * ** BRAIN Biotech AG, Zwingenberg Eigenkapitalveränderungsrechnung für den Zeitraum vom 01.10.2020 - 30.09.2021 Nicht beherrschende Anteile Konzernanhang (20) Anteil der Aktionäre der BRAIN Biotech AG Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Sonstige Rücklagen Währungs- Total Total Gesamt umrechnung Tsd. € Tsd. € 65.170 0 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € 20.173 62 Stand am 30. September 2019 18.056 -67.919 9 15.316 4.857 Effekte aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 0 62 0 62 0 Stand am 1. Oktober 2019 18.056 65.170 -67.857 9 15.377 4.857 20.234 Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital abzüglich Kapitalbeschaffungskosten 1.806 12.768 0 0 14.573 0 14.573 Periodenergebnis Sonstiges Ergebnis Gesamtergebnis 0 0 0 0 0 0 -9.684 44 0 -9.684 69 667 -165 502 -9.017 -96 26 -9.640 26 -9.614 -9.113 Einstellungen aufgrund eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 0 449 0 0 449 0 449 Stand am 30. September 2020 19.861 78.386 -77.497 35 20.785 5.358 26.143 Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital abzüglich Kapitalbeschaffungskosten 1.986 16.992 0 0 18.978 0 18.978 Periodenergebnis Sonstiges Ergebnis Gesamtergebnis 0 0 0 0 0 0 -4.972 306 0 521 521 -4.972 827 292 48 -4.680 874 -4.666 -4.145 340 -3.805 Erwerb von Anteilen nicht beherschender Gesellschafter Einstellungen aufgrund eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms Stand am 30. September 2021 0 0 0 512 2.654 0 0 0 2.654 512 -2.654 0 0 512 21.847 95.890 -79.509 555 38.783 3.044 41.828 BRAIN Biotech AG, Zwingenberg Konzernkapitalflussrechnung für den Zeitraum vom 01.10.2020 - 30.09.2021 12M 20/21 01.10.2020 - 30.09.2021 Tsd. € 12M 19/20 01.10.2019 - 30.09.2020 Tsd. € Konzernanhang (19) Periodenergebnis nach Ertragsteuern Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen Latenter Steueraufwand/-ertrag -4.680 4.014 234 -1.373 -798 -343 1.723 -225 -9.017 4.353 -394 -3.057 0 -84 2.389 11 Vereinnahmung abgegrenzte Erträge Ertrag aus dem Erwerb von vollkonsolidierten Unternehmen (Bargain Purchase) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen Erfolgswirksame Veränderung der Nettopensionsrückstellungen Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge Verluste aus Abgängen von Immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen Brutto Cashflow -3.810 7 -5.250 -304 47 -6.056 Veränderungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Veränderungen der Vorräte -143 -17 56 730 Veränderungen der Ertragsteueransprüche und -verbindlichkeiten Veränderungen der Sonstigen Vermögenswerte und finanziellen Vermögenswerten Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Veränderungen der Anzahlungen -121 126 313 -555 457 -1.261 -100 9 Veränderungen der Rückstellungen und Sonstigen Verbindlichkeiten Zugänge aus abgegrenzten Erträgen Cashflow aus operativer Tätigkeit -537 1.715 -3.906 707 1.255 -4.767 Netto-Zahlungen aus Unternehmenserwerben (abzüglich übernommener Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente) Investitionen in immaterielle Vermögenswerte -436 -11 0 -39 Investitionen in Sachanlagen -1.251 81 -564 1 -2.820 240 -1.874 24 Ein- /Auszahlungen aus sonstigen langfristigen Vermögenswerte Investitionen in at Equity bewertete Beteiligungen Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen Cashflow aus der Investitionstätigkeit -2.180 -4.469 Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzverbindlichkeiten Auszahlungen aus der Tilgung von Put-Optionsverbindlichkeiten Biocatalysts Ltd. Einzahlungen in das Eigenkapital abzüglich zusammenhängender Kosten der Kapitalbeschaffung 55 -2.875 -4.586 1.254 -2.733 0 18.978 14.573 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 11.572 13.093 Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands 5.485 18.943 116 3.857 15.160 -74 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Anfang des Geschäftsjahres Wechselkursbedingte Veränderung der Zahlungsmittel Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Geschäftsjahres 24.545 18.943 Im Cashflow aus der operativen Tätigkeit sind enthalten: Gezahlte Zinsen Erhaltene Zinsen -431 26 -486 28 Gezahlte Ertragsteuern Erhaltene Ertragsteuern -387 55 -29 73 Anlage 5 Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020/21 der BRAIN Biotech AG (vormals B·R·A·I·N Biotechnology Research and Information Network Aktiengesellschaft ), Zwingenberg I. ALLGEMEINE ANGABEN Allgemeine Angaben zur Gesellschaft Die BRA I N B iotech Aktiengesellschaft ( bis April 2021 B.R.A.I.N. Biotechnology Research and Informa- tion Network AG und im Folgenden: „BRAIN Biotech AG“ oder „Gesellschaft“) ist unter der Nummer HRB 24758 im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist in der Darmstädter Straße 34-36 in 64673 Zwingenberg , Deutschland . Die BRAIN Biotech AG ist ein Wachstumsunternehmen in der industriellen Biotechnologie. Der BRAIN- Konzern (im Folgenden kurz: „BRAIN“ oder „der Konzern“ oder „BRAIN-Gruppe") fokussiert seine Ge- schäftsaktivitäten auf die Bereiche Ernährung, Gesundheit und Umwelt. Ein wissenschaftsbasiertes Pro- duktgeschäft steht im Zentrum unserer strategischen Ausrichtung. Das Segment BioScience beinhaltet unsere F&E-Kooperationsprogramme in der Auftragsforschung mit Industrieunternehmen, um bislang unerschlossene leistungsfähige Enzyme, mikrobielle Produzenten-Or- ganismen oder Naturstoffe aus komplexen biologischen Systemen, industriell nutzbar zu machen. Im Seg- ment BioScience ist ebenfalls unser Inkubator beheimatet. Hier streben wir aus eigenen Forschungsmitteln und gemeinsam mit Partnern Durchbrüche bei biotechnologisch produzierten Lösungen für einige der ge- sellschaftlich dringlichsten Probleme an: naturbasierte Nahrungsmittel, Gesundheit und umweltverträgliche Produktionsmethoden. Das Segment BioIndustrial umfasst im Wesentlichen das industriell skalierbare Geschäft mit Schwerpunk- ten in der Produktion von Enzymen, Mikroorgansimen und bioaktiven Naturstoffen. Durch die Investitionen in eigene Fermentierungskapazitäten hat die BRAIN-Gruppe ihre Wertschöpfungskette im Segment BioIn- dustrial erheblich ausgeweitet. BRAIN verfügt über eine umfangreiche Forschungs- und Entwicklungsinfrastruktur am Standort Zwingen- berg und, mit dem Schwerpunkt Naturstoffe, am Standort Potsdam der Tochtergesellschaft AnalytiCon Discovery GmbH. Spezielles Produktions-Know-how und Marktzugänge bieten unsere Tochtergesellschaf- ten für Enzymprodukte, Mikroorganismen und bioaktive Naturstoffe: WeissBioTech GmbH, Ascheberg, Bi- ocatalysts Ltd., Cardiff UK, und Biosun Biochemicals Inc., Tampa US. Kosmetikprodukte werden bei der L.A. Schmitt GmbH, Ludwigstadt, gefertigt und vertrieben. Darüber hinaus soll im Rahmen der Ausgrün- dung SolasCure Ltd. mit Sitz in Cardiff, UK, ein Wirkstoff zur enzymatischen Wundreinigung zur Vermark- tung zugelassen werden. 1/68 Anlage 5 Ziele sind im Sinne einer „Bioökonomie“ die Ablösung klassischer chemisch-industrieller Prozesse durch neuartige, ressourcenschonende Verfahren sowie die Etablierung neuer nachhaltiger Prozesse und Pro- dukte. Die BRAIN-Gruppe setzt biotechnologische Verfahren für die Produktion von nachhaltigen Produk- ten ein. Unsere Produkte und Dienstleistungen adressieren direkt die UN Nachhaltigkeitsziele: 2, 3, 6, 9 und 12. Allgemeine Grundlagen der Rechnungslegung Die BRAIN Biotech AG ist seit dem 9. Februar 2016 börsennotiert und als kapitalmarktorientiert einzustu- fen. Folglich kamen bei der Erstellung des Konzernabschlusses die Vorschriften des § 315e Abs. 1 HGB zur Anwendung. Der von der BRAIN Biotech AG als Muttergesellschaft aufgestellte Konzernabschluss zum 30. September 2021 (im Folgenden: „Abschluss“) wurde in Übereinstimmung mit den International Finan- cial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Der Abschluss der BRAIN Biotech AG wird im Wege der Equity-Bewertung in den Konzernabschluss der MP Beteiligungs-GmbH, Kaiserslautern, einbezogen. Der Konzernabschluss der MP Beteiligungs-GmbH ist im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Berichtsperiode umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021. Dieser Zeitraum entspricht dem Geschäftsjahr der BRAIN Biotech AG. Die Jahresabschlüsse der WeissBioTech GmbH, Ascheberg, der WeissBioTech S.A.R.L., Chanteloup-en-Brie, Frankreich, und der AnalytiCon Discovery LLC, Rockville, MD, USA, sind historisch bedingt auf den Stichtag jeweils zum Kalenderjahresende aufge- stellt. Für den Konzernabschluss wird bei einem abweichenden Geschäftsjahr daher eine Ermittlung der Konzerngeschäftsjahreswerte vorgenommen und diese so in den Abschluss einbezogen. Der vorliegende Konzernabschluss der BRAIN Biotech AG wurde am 3. Dezember 2021 durch den Vor- stand zur Weiterleitung an den Aufsichtsrat freigegeben. Die Prüfung und Freigabe durch den Aufsichtsrat soll am 10. Dezember 2021 erfolgen. Angewandte neue Rechnungslegungsvorschriften Die Standards und Änderungen, die für am oder nach dem 1. Oktober 2020 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden sind, haben bei der BRAIN Biotech AG keine Auswirkungen ergeben. BRAIN Biotech AG hat keine Standards, Interpretationen oder Änderungen vorzeitig angewandt, die zwar veröffentlicht, aber noch nicht in Kraft getreten sind. Veröffentlichte, noch nicht angewandte neue Rechnungslegungsvorschriften Folgende herausgegebene, potenziell relevante, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Rechnungs- legungsvorschriften wurden nicht vorzeitig angewendet: Änderungen an IAS 1 hinsichtlich der Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- bzw. langfris- tig: Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig. 2/68 Anlage 5 Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 hinsichtlich der Auswirkungen der IBOR- Reform (Phase 2): Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig. Änderungen an IFRS 16: Mietzugeständnisse in Zusammenhang mit COVID-19 nach dem 30 Juni 2021. Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. April 2021 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig. Verbesserungen an den IFRS 2018-2020 („annual improvements“): Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig. Änderungen an IAS 1 hinsichtlich der Angabe von Rechnungslegungsmethoden: Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig. Änderungen an IAS 8 hinsichtlich der Definition rechnungslegungsbezogener Schätzungen: Anzu- wenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig. Änderungen an IFRS 3: Verweise auf das Rahmenkonzept. Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zuläs- sig. Änderungen an IAS 16 hinsichtlich der Erzielung von Erlösen, bevor sich ein Vermögenswert in seinem betriebsbereiten Zustand befindet: Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig. Änderungen an IAS 37: Belastende Verträge – Kosten für die Erfüllung eines Vertrags. Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig. Änderungen an IAS 12: Latente Steuern, die aus einer einzigen Transaktion entstehen. Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig. Die Auswirkungen der vorstehend angeführten noch nicht angewandten neuen Rechnungslegungsvor- schriften werden derzeit untersucht. Die Gesellschaft geht derzeit jedoch nicht davon aus, dass sich hieraus wesentliche Auswirkungen ergeben werden. Darstellung des Abschlusses Die Gewinn- und Verlustrechnung wird um die im Eigenkapital erfassten sonstigen Ergebnisse, soweit diese nicht auf Transaktionen mit Anteilseignern beruhen, zur Gesamtergebnisrechnung erweitert. Die Glie- derung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. 3/68 Anlage 5 Zur verbesserten Lesbarkeit wird der Abschluss in Tsd. € dargestellt, sofern nicht anders angegeben. Auf- grund kaufmännischer Rundung können sich Rundungsdifferenzen ergeben. II. GRUNDLAGEN DES KONZERNABSCHLUSSES Konsolidierungsmethoden Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode durch Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem anteiligen Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt ihres Erwerbs. Maßgeblicher Er- werbszeitpunkt ist der Zeitpunkt, ab dem das erwerbende Unternehmen die Beherrschung über das erwor- bene Unternehmen erlangt. Die Gegenleistung des Erwerbs entspricht dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögens- werte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Außerdem beinhalten sie die Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren. Etwaige bedingte Gegenleistungen werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewer- tet. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer als Vermögenswert oder als Verbindlich- keit eingestuften bedingten Gegenleistung werden im Rahmen von IFRS 9 bewertet, und ein daraus resul- tierender Gewinn bzw. Verlust im Periodenergebnis erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigen- kapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Identifizierbare Vermögenswerte und Schulden werden mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am neubewerteten Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden. Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen. Als Geschäfts- oder Firmenwert wird der Wert angesetzt, der sich aus dem Überschuss der Gegenleistung des Erwerbs, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen sowie dem bei- zulegenden Zeitwert jeglicher vorher gehaltenen Eigenkapitalanteile zum Erwerbsdatum an dem zum bei- zulegenden Wert bewerteten Nettovermögen ergibt. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird direkt ergeb- niswirksam erfasst. Aufgrund geschriebener Put-Optionen haben Minderheitengesellschafter von Tochtergesellschaften das Recht, nicht beherrschende Anteile an die BRAIN Biotech AG anzudienen, d.h., es besteht für die BRAIN Biotech AG eine vertragliche Verpflichtung, bei Ausübung Eigenkapitalinstrumente gegen Abgabe von flüs- sigen Mitteln zu kaufen. Im ersten Schritt muss geprüft werden, ob durch den Abschluss der Put-Options- vereinbarung unter Berücksichtigung aller weiterer Aspekte eine gegenwärtige Verfügungsgewalt (im Fol- genden „Present Ownership“) besteht. Sofern Present Ownership besteht, wendet die BRAIN Biotech AG die antizipierte Erwerbsmethode an und bildet eine finanzielle Verbindlichkeit nach IAS 32.23 ab. Im Falle der antizipierten Erwerbsmethode erfolgt die bilanzielle Abbildung stets und unabhängig von der konkreten Ausgestaltung der Optionen unter der 4/68 Anlage 5 Annahme eines bereits erfolgten (fiktiven) Erwerbs der nicht beherrschenden Anteile durch den beherr- schenden Anteilseigner. Für die von der Option umfassten Eigenkapitalanteile werden keine Anteile nicht beherrschender Gesellschafter ausgewiesen. Die Verbindlichkeit wird zum beizulegenden Zeitwert bilan- ziert und deren Veränderung erfolgswirksam erfasst. Sofern Present Ownership nicht besteht, bilanziert die BRAIN Biotech AG die Minderheiten in voller Höhe und weist den vollen Minderheitenanteil in der Gesamtergebnisrechnung bzw. im Eigenkapital in der Bilanz aus. Die Verbindlichkeit wird dann im Zeitpunkt der Vereinbarung zum beizulegenden Zeitwert bei gleich- zeitiger Reduktion der Kapitalrücklage passiviert. Künftige Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst. Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen ohne Verlust der Beherrschung werden als Transaktio- nen mit den Eigentümern des Konzerns, die in ihrer Eigenschaft als Eigentümer handeln, bilanziert. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen dem bei- zulegenden Zeitwert der gezahlten Leistung und dem erworbenen Anteil am Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung an nicht beherrschende Anteilseigner entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst. Konzerninterne Gewinne und Verluste, Umsätze, Erträge und Aufwendungen sowie Forderungen und Schulden zwischen den in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen werden eliminiert. Die ertragsteuerlichen Auswirkungen von Konsolidierungsbuchungen werden durch den Ansatz latenter Steuern berücksichtigt. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss der BRAIN Biotech AG sind alle Tochterunternehmen einbezogen. Tochterunter- nehmen sind Unternehmen, die von der BRAIN Biotech AG beherrscht werden. Die BRAIN Biotech AG beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn sie die Verfügungsgewalt über das Unternehmen besitzt, eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf variable Rückflüsse aus ihrem Engagement in dem Beteili- gungsunternehmen vorliegt und der Konzern die Fähigkeit besitzt, seine Verfügungsgewalt über das Be- teiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe der variablen Rückflüsse des Beteili- gungsunternehmens beeinflusst wird. Die Konsolidierung eines Beteiligungsunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Unternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Beteiligungsunternehmen verliert. In den Konzernabschluss zum 30. September 2021 wurden neben der BRAIN Biotech AG die folgenden Tochtergesellschaften im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen: Name und Sitz der Gesellschaft 30.09.2021 30.09.2020 100% AnalytiCon Discovery GmbH, Potsdam, Deutschland 100% AnalytiCon Discovery LLC, Rockville Maryland, USA 100% 100% 100% 100% BRAIN Capital GmbH i.L., Zwingenberg, Deutschland 100% 100% L.A. Schmitt Chem. Kosm. Fabrik GmbH, Ludwigsstadt, Deutschland 5/68 Anlage 5 MEKON Science Networks GmbH i.L., Zwingenberg, Deutschland 100% 100% 100% 100% 100% 100% WeissBioTech GmbH, Ascheberg, Deutschland WeissBioTech France S.A.R.L., Chanteloup-en- Brie, Frankreich BRAIN US LLC, Rockville Maryland USA BRAIN UK II Ltd., Cardiff, UK BRAIN UK Ltd., Cardiff, UK 100% 100% 100% 100% 88,97%, 80,65%, 72,31% 65,55% 65,55% - Biocatalysts Ltd., Cardiff, UK Biocatalysts Inc., Chicago, Illinois, USA 80,65%, Biosun Biochemicals Inc. Tampa Florida, USA 100% * mittelbare Beteiligungen ** Erhöhung aufgrund des Erwerbs eines Teils der ausstehenden Minderheitsanteile an der BRAIN UK Ltd. (16,66%) *** Erwerb von 100% der Anteile an der Biosun Biochemicals Inc. zum 1. Januar 2021 Die Anteile an der BRAIN UK Ltd., der Biocatalysts Ltd. und der Biocatalysts Inc. erhöhten sich mit Wirkung zum 1. Juni 2021, in Folge des Erwerbs eines Teiles der ausstehenden Minderheitsanteile an der BRAIN UK Ltd. (16,66%). Für die Put-Optionen wurden in der Vergangenheit bereits Finanzverbindlichkeiten ge- bildet und die Ausübung der Put-Option hatte keine Auswirkung auf die Vollkonsolidierung. Veränderung des Konsolidierungskreises Erweiterungen der BRAIN Gruppe Am 1. Januar 2021 hat die BRAIN Biotech AG 100% der Anteile an der Biosun Biochemicals Inc. (Biosun) mit Sitz in Tampa, Florida, USA, erworben. Biosun ist ein Distributor, Formulierer und Mischer von Enzy- men, Aromen, Lebensmittelinhaltsstoffen und natürlichen Farben auf dem US-Markt und ist ein ausgewähl- ter US-Distributor für die Aromen der Givaudan Flavors Corporation. Die Übernahme von Biosun verschafft der BRAIN Biotech AG einen verbesserten Zugang zum US-Markt, bringt viele etablierte Kundenbeziehun- gen in den Konzern ein und unterstützt den Wachstumskurs der BRAIN Biotech AG in Nordamerika. Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierten Vermögenswerte und Schulden der Biosun zum Zeitpunkt der Akquisition stellen sich wie folgt dar: In Tsd. € Beizulegender Zeit- wert bei Erwerb Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte (Kundenbeziehungen) Sachanlagen Vorräte 1.178 63 96 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Sonstige kurzfristige Vermögenswerte Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Summe Vermögenswerte 262 5 149 1.753 6/68 Anlage 5 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Kurzfristige Verbindlichkeiten (verzinslich) Passive latente Steuern -108 -3 -273 Summe Verbindlichkeiten -384 Netto-Vermögen zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) 1.369 Ertrag aus günstiger Akquisition (Gain on Bargain Purchase) -858 Kaufpreis 511 Cash-Flow aus der Akquisition Mit dem Tochterunternehmen erworbene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläqui- 149 valente Kaufpreis gezahlt -511 Netto Cash-Flow aus der Akquisition -362 Der Gewinn aus der günstigen Akquisition ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass der Verkäufer das Unternehmen aus persönlichen Gründen innerhalb eines engen Zeitrahmens verkaufen wollte. Der Gewinn aus der günstigen Akquisition wurde unter den sonstigen Erträgen erfasst. Zum Erwerbszeitpunkt entspricht der beizulegende Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leis- tungen im Wesentlichen den Bruttobeträgen der vertraglichen Forderungen. Seit dem Erwerbszeitpunkt hat Biosun mit 2,2 Mio. € zu den Umsatzerlösen und 0,1 Mio. € zum Perioden- ergebnis des BRAIN-Konzerns beigetragen. Hätte die Akquisition zu Beginn des Geschäftsjahres stattge- funden, hätten die Konzern- Umsatzerlöse 38,9 Mio. € und das Periodenergebnis -4,5 Mio. € betragen. Die Transaktionskosten in Höhe von 0,1 Mio. € wurden als Aufwand erfasst und sind in der Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen Aufwendungen enthalten und in der Kapitalflussrechnung Teil des ope- rativen Cashflows. Im Geschäftsjahr 2020/21 haben keine weiteren Veränderungen des Konsolidierungskreises stattgefun- den. Veränderungen im Vorjahr Im Geschäftsjahr 2019/20 haben keine Veränderungen des Konsolidierungskreises stattgefunden. Anteile an at Equity bewerteten Finanzanlagen At Equity bewertete Finanzanlagen sind assoziierte Unternehmen, auf deren finanz- und geschäftspoliti- sche Entscheidungen die BRAIN Biotech AG maßgeblichen Einfluss nehmen kann. Ein maßgeblicher Ein- fluss wird grundsätzlich angenommen, wenn der BRAIN Biotech AG direkt oder indirekt ein Stimmrechts- anteil von mindestens 20% und bis zu 50% zusteht. Im Rahmen der Bilanzierung nach der Equity-Methode werden die Anschaffungskosten der Beteiligung mit dem auf die BRAIN Biotech AG entfallenden Anteil der Reinvermögensänderung fortentwickelt. Anteilige 7/68 Anlage 5 Verluste, die den Wert des Beteiligungsanteils, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Nettoinvestiti- onen, übersteigen, werden nicht erfasst, es sei denn, es besteht eine rechtliche oder faktische Zahlungs- verpflichtung. Ein bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwert wird als Bestandteil des Beteiligungswerts am assoziierten Unternehmen ausgewiesen. Unrealisierte Zwischenergebnisse aus Transaktionen zwischen der BRAIN Biotech AG und dem assoziierten Unternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung anteilig eliminiert. Bei Vorliegen von Hinweisen auf eine mögliche Wertminderung wird im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung der Buchwert des at Equity bewerteten Unternehmens mit dessen erzielbarem Betrag verglichen. Falls der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt, ist eine Wertminderung in Höhe des Differenzbetrags vorzu- nehmen. Sofern die Gründe für eine zuvor erfasste Wertminderung entfallen sind, erfolgt eine entspre- chende erfolgswirksame Zuschreibung. In den Konzernabschluss zum 30. September 2021 wurden als at Equity bewertete Finanzanlage die En- zymicals AG, Greifswald, und die SolasCure Ltd. einbezogen. Der Abschlussstichtag am Ende eines Ka- lenderjahrs (Enzymicals AG) bzw. am 30. Juni (SolasCure Ltd.) weicht vom Abschlussstichtag der BRAIN Biotech AG ab. Der BRAIN Biotech AG steht ein Stimmrechtsanteil von 24,10% (Vorjahr: 24,10%) an der Enzymicals AG bzw. ein Stimmrechtsanteil von 41,27% (Vorjahr: 45,58%) an der SolasCure Ltd. zu. Am 19. Januar 2021 nahm die BRAIN Biotech AG an einer Kapitalerhöhung bei SolasCure Ltd. teil. Die Kapi- talerhöhung belief sich auf 3,1 Mio. € (an der BRAIN mit 0,6 Mio. € partizipiert) und führte zu der oben genannten Veränderung der Beteiligungsquote. III. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE Grundlagen der Abschlusserstellung Der Konzernabschluss ist unter der Annahme der Unternehmensfortführung grundsätzlich auf der Basis historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten, eingeschränkt durch die erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, aufge- stellt. Sofern Hinweise auf potenzielle Wertminderungen vorliegen („triggering events“), erfolgt auf Basis des er- zielbaren Betrags eine entsprechende Überprüfung. Im Rahmen dieser Wertminderungstests werden für die Ermittlung der Wertuntergrenze der einzelnen Vermögenswerte auch Fair Values berücksichtigt. Hier- bei können u.a. auch Bewertungsgutachten für Grundstücke und Gebäude zur Anwendungen kommen. Sollte der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigen, werden die Vermögenswerte auf den erzielbaren Betrag wertgemindert. Verwendung von Annahmen und Schätzungen 8/68 Anlage 5 Im Abschluss müssen in einem bestimmten Umfang Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, die Auswirkungen auf die Höhe und den Ausweis der Vermögenswerte und Schulden, der Auf- wendungen und Erträge sowie der Eventualschulden haben. Sämtliche Schätzungen und Beurteilungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren, ein- schließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen ange- messen erscheinen. Annahmen und Schätzungen erfolgen insbesondere im Zusammenhang mit: - der Beurteilung der Aktivierung von Entwicklungskosten (im Geschäftsjahr wurden, wie auch im Vorjahr, keine Entwicklungskosten aktiviert); - - - - der (Nicht-)Aktivierung von latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge; der Bemessung der Nutzungsdauer von Immateriellen Vermögenswerten; der Werthaltigkeit der angesetzten Geschäfts- oder Firmenwerte; der Bewertung und dem Ausweis von Put-Optionen für den Erwerb von Minderheitenanteilen (ins- besondere hinsichtlich der Ausübungszeitpunkte. Siehe hierzu auch „Bewertungsrisiken im Zu- sammenhang mit Fremdwährungs-Put-Optionsvereinbarungen“ im Verlauf dieses Dokumentes); der Bewertung von anteilsbasierten Vergütungsprogrammen; - - - der Bestimmung des Transaktionspreises und des Umsatzrealisierungszeitpunkts nach IFRS 15; der Bestimmung der Wertminderungshöhe bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach IFRS 9. Die wesentlichen Annahmen und Parameter für die vorgenommenen Schätzungen sind in den Erläuterun- gen der jeweiligen Posten dargelegt. Die daraus resultierenden Werte können von den tatsächlichen Wer- ten abweichen. Ergebnisbereinigungen Der Vorstand definiert sachverhaltsbezogen sogenannte Bereinigungen für nicht operative oder einmalige Einflüsse auf das EBITDA. Die folgende Übersicht zeigt die Überleitung des ausgewiesenen EBITDA zu dem bereinigten EBITDA ohne die in der Tabelle beschriebenen Erträge und Aufwendungen. in Tsd. € 2020/21 -2.533 858 2019/20 -3.876 0 EBITDA, darin enthalten: Sonstiger Ertrag aus günstiger Akquisition (Gain on Bargain Purchase) Personalaufwand aus anteilsbasierten Vergütungskomponen- ten -989 -629 -222 Sonstiger betrieblicher Aufwand im Zusammenhang mit M&A Transaktionen und der Integration erworbener Unternehmen Personalaufwand im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Vorstands -313 - -692 Einmalige Unterstützungsleistung an Mitarbeiter zur Abmilde- rung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise Sonstiger betrieblicher Aufwand im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Vorstands - - -138 -177 Bereinigtes EBITDA -2.089 -2.018 9/68 Anlage 5 Segmentberichterstattung Die Chancen- und Risikobeurteilung sowie die Ressourcenallokation der Geschäftssegmente werden durch den Vorstand als Hauptentscheidungsträger wahrgenommen. Die Segmentabgrenzung sowie die Auswahl der dargestellten Kennzahlen erfolgen in Übereinstimmung mit den internen Steuerungs- und Be- richtssystemen („Management Approach“). Den Segmentinformationen liegen dieselben Rechnungsle- gungsvorschriften zugrunde, wie sie im Konzernanhang beschrieben sind. Basierend auf der Überwachung und Steuerung durch den Vorstand wurden zwei Segmente identifiziert, für die aufgrund der unterschiedlichen Ausrichtung nach Produkten und Dienstleistungen eine weitere Ag- gregation nicht möglich ist. Die Geschäftsaktivitäten von BRAIN werden nach den Segmenten BioScience und BioIndustrial abge- grenzt. Die Segmentierung erfolgt nach dem Kriterium des Vorliegens einer industriellen Skalierung der Produkte. Auf Vorstandsebene werden als Maß für die Geschäftsentwicklung der Segmente die Umsatz- erlöse und als Maß für die Ertragskraft der einzelnen Segmente das bereinigte EBITDA herangezogen. Planungen und Planungsfreigaben erfolgen ebenfalls auf dieser Ebene durch den Vorstand. Beide Seg- mente haben eine unterschiedliche strategische Ausrichtung und erfordern verschiedene Marketing- und Geschäftsentwicklungsstrategien. Das Segment BioScience beinhaltet im Wesentlichen das Forschungs- und Entwicklungsgeschäft mit In- dustriepartnern und die eigene Forschung und Entwicklung. Teil dieses Segments ist ebenfalls die Ver- marktung von eigenen Produkten und Entwicklungen mit externen Partnern. Das Segment BioIndustrial umfasst im Wesentlichen das industriell skalierte Produktgeschäft mit Schwer- punkten auf Enzym- und Kosmetikprodukten. Die Allokation von Bereinigungen (siehe Abschnitt „Ergebnisbereinigungen“) auf die Segmente erfolgt grundsätzlich in dem Segment, in dem die zu bereinigenden Kosten angefallen sind.“ Umsätze zwischen den Segmenten erfolgen zu marktüblichen Konditionen. Die Segmentergebnisse sind in der folgenden Übersicht dargestellt: Summe Konsolidie- rung BioScience 19/20 BioIndustrial 19/20 Konzern 19/20 Segmente 19/20 19/20 20/21 20/21 20/21 20/21 20/21 in Tsd. € 37 35 122 50 159 86 -159 -86 0 0 Umsatzerlöse mit anderen Segmenten Umsatzerlöse mit externen Kunden 10.275 13.195 28.114 25.030 38.389 38.225 0 0 38.389 38.225 10.313 13.230 28.236 25.081 38.549 38.311 -159 833 839 -86 38.389 38.225 833 839 Summe Umsatzerlöse 772 687 61 152 0 0 Erlöse aus F&E-Zuschüs- sen1 1 Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen 10/68 Anlage 5 Bestandsveränderungen2 Sonstige Erträge -114 574 0 -222 267 0 137 939 -157 294 0 23 1.513 -858 -378 561 0 0 -27 0 0 -9 0 23 1.486 -858 -378 552 0 -858 (davon Gain on bargain purchase) 11.545 13.962 -2.431 -3.521 -12.123 -13.011 29.373 25.371 40.918 39.333 -186 -95 40.731 39.238 Gesamtleistung -14.565 -13.184 -16.995 -16.705 -19.510 -19.147 153 0 58 -16.842 -16.647 Materialaufwand -7.388 477 -6.136 180 0 0 -19.510 -19.147 Personalaufwand 512 449 692 138 989 629 692 138 0 989 629 692 138 (davon aus anteilsbasier- ten Vergütungen) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 (davon Kosten der neuen Aufstellung des Vorstands) (davon einmalige Unter- stützungleistung an Mitarbei- ter zur Abmilderung der zu- sätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise) Sonstige Aufwendungen (davon Akquisitions- und Integrationskosten) 0 0 0 -3.196 -3.650 -3.745 0 -3.702 0 -6.941 313 -7.352 222 26 0 32 -6.915 -7.320 313 222 0 313 222 0 177 0 0 0 177 0 0 0 177 (davon Kosten der neuen Aufstellung des Vorstands) -6.202 -6.219 -5.377 -4.541 -1.287 -1.344 -7.489 -7.564 3.676 3.295 -2.727 948 2.348 2.528 -3.008 -660 -2.526 -2.082 -4.014 -6.540 -3.871 -2.013 -4.353 -8.224 -7 -7 0 -5 -2.533 -3.876 -5 -2.089 -2.018 EBITDA Bereinigtes EBITDA Abschreibungen EBIT 0 -4.014 -4.353 -5 -6.548 -8.229 4.722 1.546 -1.723 -2.389 -7 Finanzerträge Ergebnis At-Equity Beteili- gungen -727 -872 Finanzaufwendungen -4.276 -9.944 Ergebnis vor Ertragsteuern Die Umsatzerlöse setzten sich ausfolgenden Erlösquellen zusammen: 2019/20 13.195 13.195 22.679 2.352 2020/21 10.275 10.275 25.361 2.753 in Tsd. € Collaborative Business BioScience Enzymes & Biobased Products Cosmetics 28.114 38.389 25.030 38.225 BioIndustrial Summe Konzern Im Folgenden sind die Umsatzerlöse nach geografischen Regionen dargestellt: in Tsd. € 2020/21 7.069 2019/20 8.905 Deutschland 2 Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen/Leistungen 11/68 Anlage 5 Ausland 31.320 8.862 4.981 3.700 3.079 29.321 6.881 2.778 4.534 4.946 Davon: USA Davon: Niederlande davon: Großbritannien: Davon: Frankreich Die Umsätze wurden den Ländern nach Zielort der Produkte bzw. Dienstleistungen zugeordnet. Die Um- sätze in übrigen Ländern waren im Verhältnis zu den angegebenen Umsätzen der Einzelländer unwesent- lich und werden daher nicht explizit angegeben. Die folgende Tabelle zeigt die Immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen nach geografischen Ge- bieten und gibt diese nach Standorten der jeweiligen Konzernunternehmen an. Soweit die Vermögenswerte in einem Land eine wesentliche Höhe erreicht haben, wurden diese gesondert ausgewiesen: 30.09.2021 13.531 24.291 37.822 21.342 14.513 1.967 30.09.2020 13.271 24.470 37.741 21.034 15.868 838 in Tsd. € Immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen Summe davon Großbritannien davon Deutschland davon USA Es existieren keine Beziehungen zu einzelnen Kunden, deren Umsatz im Vergleich zum Konzernumsatz als wesentlich einzustufen ist. Währungsumrechnung Umrechnungen von Transaktionen in fremder Währung Flüssige Mittel, Forderungen und Verbindlichkeiten in fremden Währungen werden mit dem Devisenkurs am Bilanzstichtag bewertet. Die Umrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam in der Gesamtergebnis- rechnung erfasst. Transaktionen in fremder Währung werden mit dem Devisenkurs zum Zeitpunkt der je- weiligen Transaktion erfasst. Die Risikobetrachtung der erfolgswirksamen Kursdifferenzen erfolgt auf Net- tobasis. Die Nettoergebnisse aus Umrechnungsdifferenzen sind insgesamt unwesentlich. Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Konzernunternehmen Bei den ausländischen Konzerngesellschaften ist die funktionale Währung die jeweilige Landeswährung, da die Gesellschaften in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig agieren. Vermögenswerte und Schulden der Auslandsgesellschaften werden am Bilanzstichtag mit dem Stichtags- kurs in Euro umgerechnet. Aufwendungen und Erträge werden mit Jahresdurchschnittskursen in Euro um- gerechnet. Eigenkapitalbestandteile werden mit den historischen Kursen zu den aus Konzernsicht erfolgten jeweiligen Zugangszeitpunkten umgerechnet. Die Umrechnungsdifferenz, die sich gegenüber den Stich- tagskursen ergibt, wird erfolgsneutral im Eigenkapital im Posten „Sonstige Rücklagen“ ausgewiesen. Die Wechselkurse haben sich gegenüber dem Euro wie folgt entwickelt: 12/68 Anlage 5 Kurs/ Euro Stichtagskurs Durchschnittskurs Währung Land 2020/21 2019/20 2020/21 2019/20 GBP USD Großbritannien USA 1,1621 0,8636 1,0961 0,8541 1,1456 0,8366 1,1389 0,8933 Umsatz- und Erlösrealisierung Die in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ausgewiesenen Umsatzerlöse beziehen sich auf Erlöse aus Verträgen mit Kunden gemäß IFRS 15. Umsatzerlöse werden bei der BRAIN Gruppe nach dem IFRS 15 Prinzip des Kontrollübergangs (control approach) erfasst. Die Umsatzerlöse werden auf Grundlage der in dem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung unter Berücksichtigung von variablen Gegenleistungen, wie z.B. Skonti, mengenbezogenen Rabatten oder sonstigen vertraglichen Preisnachlässen, bemessen. Die variable Gegenleistung wird anhand des wahr- scheinlichsten Betrags geschätzt. Variable Gegenleistungen werden allerdings nur berücksichtigt, wenn es hochwahrscheinlich ist, dass es nicht zu einer signifikanten Rücknahme der Umsatzerlöse kommt, sobald die Unsicherheit in Verbindung mit der variablen Gegenleistung nicht mehr besteht. Darüber hinaus erfor- dert die Bestimmung des Transaktionspreises Ermessensentscheidungen und Schätzungen, vor dem Hin- tergrund branchenüblicher Unsicherheiten, die mit den künftigen Meilenstein- und Lizenzzahlungen ver- bunden sind. Diese Ermessensentscheidungen beziehen sich auf die Bewertung des Einbezugs von Mei- lensteinzahlungen in den Transaktionspreis. Meilensteine werden demnach dann in den Transaktionspreis mit einbezogen, wenn die Erreichung des Meilensteins hochwahrscheinlich ist. Umsatzerlöse werden erfasst, wenn die Verfügungsmacht, d.h., die Möglichkeit den Nutzen aus der er- brachten Leistung zu ziehen und den weiteren Gebrauch zu bestimmen, übergeht. Dies kann entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg erfolgen. Umsatzerlöse werden über einen Zeitraum hinweg erfasst, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: o o o Mit Erfüllung durch das Unternehmen erhält der Kunde den Nutzen aus der erbrachten Leistung und verbraucht ihn gleichzeitig. Mit seiner Leistung erzeugt oder verbessert das Unternehmen einen Vermögenswert, über den der Kunde die Verfügungsmacht während der Erzeugung oder Verbesserung besitzt. Mit seiner Leistung erzeugt das Unternehmen einen Vermögenswert, der vom Unternehmen nicht anderweitig genutzt werden kann; dabei hat das Unternehmen einen Zahlungsanspruch für die bisher erbrachten Leistungen und kann zudem erwarten, dass der Vertrag wie vereinbart erfüllt wird. Wenn die Leistungsverpflichtung nicht über einen Zeitraum hinweg erfüllt wird, wird sie zu einem Zeitpunkt erfüllt. Anhand folgender Faktoren wird der Zeitpunkt, zu dem die Verfügungsmacht übergeht, bestimmt: o o o o Der Konzern besitzt gegenwärtig das Recht auf Bezahlung des Vermögenswerts; der Kunde hat das rechtliche Eigentum an dem Vermögenswert; das Unternehmen hat den Vermögenswert physisch (d.h. den Besitz) übertragen; die wesentlichen Chancen und Risiken aus dem Besitz des Vermögenswerts liegen beim Kunden; und o der Kunde hat den Vermögenswert abgenommen. 13/68 Anlage 5 Verkauf von Gütern / Produkten Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Produkten werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über ein zuge- sagtes Gut, gemäß den mit den Kunden vereinbarten Incoterms, übertragen wird. Dies ist üblicherweise der Fall, sobald die Lieferung den Kunden erreicht hat. Erbringung von Dienstleistungen Die Erlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen resultieren im Wesentlichen aus Forschungs- und Entwicklungskooperationen und fallen vornehmlich im Segment BioScience an. Hierbei erfolgt für soge- nannte Einmalvergütungen (meist bei Vertragsabschluss vom Kunden zu entrichtendes Entgelt) im Zeit- punkt der Vereinnahmung eine Analyse, ob es sich um eine Einmalvergütung für vorvertragliche Leistungen handelt, die an den Kunden übergehen und selbstständig nutzbar sind. Sofern dies der Fall ist, erfolgt eine sofortige Erfolgsrealisation. Zudem werden F&E-Umsätze in der Periode erfasst, in der die zugrundelie- genden Leistungen erbracht werden. Dies erfolgt grundsätzlich nach Maßgabe des Leistungsfortschritts nach der Cost-to-Cost-Methode sowie den zum Bilanzstichtag erreichten Meilensteinen. Die Cost-to-Cost Methode eignet sich für die Messung des Leistungsfortschrittes am besten, da das Produkt der F&E Leis- tungen anhand der eingesetzten Mitarbeiter realisiert wird. Nutzungsentgelte Erträge aus Nutzungsentgelten (Lizenzvereinbarungen) werden entsprechend dem wirtschaftlichen Gehalt der zugrundeliegenden Vereinbarung abgegrenzt und zeitanteilig erfasst. Die Realisierung von umsatzab- hängigen Entgelten erfolgt grundsätzlich erst dann, wenn der Kunde die entsprechenden Verkäufe tätigt. Bei Lizenzen ist zu unterscheiden, ob der Kunde mit der Lizenz ein Nutzungsrecht (zeitpunktbezogene Ertragsrealisierung) oder ein Zugangsrecht (zeitraumbezogene Ertragsrealisierung) erwirbt. Einmalige vo- rausbezahlte Lizenzzahlungen werden sofort realisiert (zeitpunktbezogene Ertragsrealisierung), sofern durch die Lizenz ein Nutzungsrecht eingeräumt wird und die lizenzierte Technologie nicht weiterentwickelt wird (statische Lizenzen). Einmalige vorausbezahlte Lizenzzahlungen werden über Zeit realisiert (zeitraum- bezogene Ertragsrealisierung), sofern und solange durch die Lizenz ein Zugangsrecht zur Technologie eingeräumt wird und die lizenzierte Technologie weiterentwickelt wird (Dynamische Lizenzen). Finanzierungskomponenten werden von der eigentlichen Leistung getrennt, wenn die Finanzierungskom- ponente als wesentlich einzustufen ist. Wenn der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt, zu dem BRAIN die versprochenen Waren oder Dienstleistungen an den Kunden überträgt und dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde für diese Waren oder Dienstleistungen bezahlt, ein Jahr oder weniger beträgt, wird keine Finanzie- rungskomponente berücksichtigt. Vertragsverbindlichkeiten werden in der Bilanz nicht separat, sondern in den abgegrenzten Erträgen ausgewiesen. Die separate Angabe erfolgt im Abschnitt (23) Abgegrenzte Er- träge. Immaterielle Vermögenswerte Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige line- are Abschreibungen über die wirtschaftliche Nutzungsdauer, bewertet. Die Anschaffungskosten umfassen die direkt zurechenbaren Kosten. Die Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden jährlich über- prüft und gegebenenfalls angepasst. Die vom Konzern verwendeten Nutzungsdauern lauten wie folgt: 14/68 Anlage 5 Nutzungsdauer in Jahren Genressourcen 2 – 8 Software und Schutzrechte 2 – 15 Im Rahmen eines Unternehmenserwerbs erworbene Kundenbeziehungen 8 – 11 Im Rahmen eines Unternehmenserwerbs erworbene Technologie 10 – 12 Forschung und Entwicklung Forschungskosten werden bei Anfall aufwandswirksam erfasst. Entsprechend IAS 38.53 und IAS 38.57 werden Entwicklungskosten aktiviert, wenn die nachfolgenden Kriterien vollständig erfüllt sind: - Die Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts kann technisch so weit realisiert werden, dass er genutzt oder verkauft werden kann. - Das Unternehmen beabsichtigt, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen und ihn zu nut- zen oder zu verkaufen. - - Das Unternehmen ist fähig, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen. Die Art und Weise, wie der immaterielle Vermögenswert voraussichtlich einen künftigen wirtschaft- lichen Nutzen erzielen wird, kann dargelegt werden und das Unternehmen kann u.a. die Existenz eines Markts für die Produkte des immateriellen Vermögenswerts oder für den immateriellen Ver- mögenswert an sich oder, falls er intern genutzt werden soll, den Nutzen des immateriellen Ver- mögenswerts nachweisen. - - Adäquate technische, finanzielle und sonstige Ressourcen sind verfügbar, sodass die Entwicklung abgeschlossen und der immaterielle Vermögenswert genutzt oder verkauft werden kann. Das Unternehmen ist fähig, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben verlässlich zu bewerten. Im Geschäftsjahr waren diese Kriterien nicht vollständig erfüllt, sodass alle Aufwendungen im Zusammen- hang mit Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten bei Anfall aufwandswirksam erfasst worden sind. Sachanlagen Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen. Dabei kommt die lineare Methode zur Anwendung. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Wertmin- derungen sowie Ausbuchungen werden erfasst, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung ein geringerer oder kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen werden durch Gegenüberstellung des Nettoveräußerungserlöses und des Buchwerts er- mittelt und in der Periode der Ausbuchung des Vermögenswerts erfolgswirksam erfasst. Den planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen liegen im Wesentlichen die folgenden Nutzungsdau- ern zugrunde: Nutzungsdauer in Jahren Gebäude und Außenanlagen 10 – 50 15/68 Anlage 5 Fuhrpark 3 – 6 Laboreinrichtung, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 – 15 Bei Vermögenswerten, bei denen der Anschaffungs- oder Herstellungsvorgang über einen längeren Zeit- raum erfolgt (sog. „qualifying assets“), werden Fremdkapitalkosten aktiviert, sofern diese direkt zugeordnet werden können. Im Geschäftsjahr und auch im Vorjahr lagen keine qualifying assets vor. Werthaltigkeitstest Werthaltigkeitsprüfungen werden bei Geschäfts- oder Firmenwerten und sonstigen immateriellen Vermö- genswerten mit unbegrenzter bzw. unbestimmbarer Nutzungsdauer mindestens jährlich, bei immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer sowie bei Sachanlagen nur bei Vorliegen konkreter An- haltspunkte für das Vorliegen einer Wertminderung durchgeführt. Eine Wertminderung wird ergebniswirk- sam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts, d. h. der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder Nutzungswert, den Buchwert des Vermögenswerts unterschreitet. Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert grund- sätzlich einzeln ermittelt. Sofern dies nicht möglich ist, erfolgt die Ermittlung auf Basis einer Gruppe von Vermögenswerten, die eine Zahlungsmittel generierende Einheit darstellt. Mindestens einmal jährlich er- folgt eine Überprüfung, ob ein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass der Grund für eine vorgenommene Wert- minderung nicht mehr besteht oder sich der Betrag der vorgenommenen Wertminderung vermindert hat. In diesem Fall wird der erzielbare Betrag neu ermittelt und die zuvor vorgenommene Wertminderung, mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts, entsprechend angepasst. Als Ausgangspunkt der Ermittlung des erzielbaren Betrags für die Überprüfung der Geschäfts- und Firmen- werte der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit für die Werthaltigkeitsprüfungen zum 30. Sep- tember 2021 wird der Nutzungswert als Barwert der prognostizierten künftigen Netto-Zahlungsmittelzu- flüsse zugrunde gelegt. Die Prognose stützt sich auf die aktuellen Planungen der jeweiligen Gesellschaft, die einen Detailplanungszeitraum von fünf Jahren betrachten. Das letzte Planjahr wird grundsätzlich auch für die Zahlungsströme jenseits der Planungsperiode angenommen und unter Berücksichtigung weiterer Annahmen für die ewige Rente modifiziert, sofern konkrete Anhaltspunkte dazu vorliegen. Den Planungen lagen Einschätzungen des Vorstands über die künftige Entwicklung zugrunde, die bei der Beschreibung der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten weiter beschrieben werden. Zur Ermittlung der Nut- zungswerte für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten werden sowohl Vergangenheitsdaten als auch die erwartete Marktperformance herangezogen. Die den wesentlichen Annahmen zugewiesenen Werte stimmen dabei grundsätzlich mit externen Informationsquellen überein. Die Kapitalkosten der Zahlungsmittel generierenden Einheit werden als gewichteter Durchschnitt der Ei- gen- und Fremdkapitalkosten berechnet. Kapitalstruktur, Eigen- und Fremdkapitalkosten orientieren sich an Vergleichsunternehmen derselben Branche und werden aus den verfügbaren Kapitalmarktinformatio- nen abgeleitet. Geschäfts- oder Firmenwerte bestanden zum Berichtsstichtag bei den folgenden Zahlungsmitteln generie- renden Einheiten (ZGE): 30.09.2021 30.09.2020 16/68 Anlage 5 Zahlungsmittelgenerierende Ein- Geschäfts- oder Kapitalkosten Geschäfts- oder Kapitalkosten heit Firmenwert (WACC) Steuern3 vor Firmenwert in (WACC) Steuern4 vor in Tsd. € Tsd. € Biocatalysts 4.026 699 7,08% 7,50% 3.785 699 7,82% 8,08% Naturstoffchemie Die Zahlungsmittel generierende Einheit „Biocatalysts“ umfasst den Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Unternehmenserwerb der Biocatalysts Ltd. einschließlich deren Tochtergesellschaft Biocatalysts Inc. und ist dem Segment BioIndustrial zuzuordnen. Die Zahlungsmittel generierende Einheit „Naturstoffchemie“ umfasst den Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Unternehmenserwerb der AnalytiCon Discovery GmbH einschließlich deren Tochtergesellschaft AnalytiCon Discovery LLC und ist dem Segment BioScience zu- zuordnen. Biocatalysts Für die Einheit Biocatalysts wurde zum 30. September 2021 erneut ein Werthaltigkeitstest nach IAS 36 durchgeführt. Die Planung geht von deutlich steigenden Umsatzerlösen und sukzessiven Margenverbes- serungen aus. Diese würden sich planmäßig in die deutlichen Steigerungen der letzten Jahre und auch des Geschäftsjahres 2020/21 einreihen. Das weiterhin starke Wachstum soll durch den weiteren Ausbau der Geschäftsbeziehungen mit bestehenden und neuen Kunden realisiert werden. Darüber hinaus soll noch stärker auf kundenspezifische Enzyme und eigene Produktentwicklungen fokussiert werden, die sowohl zur weiteren Umsatz-, als auch zur Margenverbesserung beitragen sollen. Netto-Zahlungsmittelzuflüsse jenseits der Detailplanungsphase wurden als ewige Rente unter Berücksichtigung von aus aktuellen Marktinformationen abgeleiteten Wachstumsraten (Geschäftsjahr: 1,00%, Vorjahr: 1,00%) abgebildet. Auf Basis der fünfjährigen Planung wurde ein Nutzungswert auf Basis der diskontierten Zahlungsmittelströme berechnet. Als Resultat des Werthaltigkeitstests zum 30. September 2021 wurde kein Impairment festge- stellt. Bei einer Erhöhung des gewichteten Gesamtkapitalkostensatzes um 1,0 Prozentpunkte bzw. bei einer Re- duktion der EBITDA-Marge um 2,0 Prozentpunkte in der ewigen Rente hätte sich ebenfalls kein Impairment ergeben. Der Vorstand geht davon aus, dass die jeweilig errechneten Sensitivitäten die potenziellen Planabweichun- gen im geeigneten Umfang ausreichend widerspiegeln. Naturstoffchemie Unter anderem aufgrund der positiven Marktresonanz und der erfolgreichen Entwicklung in den vergange- nen Geschäftsjahren geht die Einheit „Naturstoffchemie“ in der Planung von einer deutlichen Umsatzstei- gerung und einer positiven Entwicklung der EBITDA Marge aus. Die erwartete Entwicklung der Umsätze und Ergebnisse wird wesentlich durch das Wachstumspotential im Bereich der Projekte / Services (u.a. Projekt von AnalytiCon Discovery GmbH mit Pharvaris N.V. bezüglich des neuartigen oralen Bradykinin- B2-Rezeptor-Antagonisten (PHA121)) sowie der daraus resultierenden positiven Effekte auf die Personal- kostenquote getrieben. Netto-Zahlungsmittelzuflüsse jenseits der Detailplanungsphase wurden als ewige Rente unter Berücksichtigung von aus aktuellen Marktinformationen abgeleiteten Wachstumsraten (Ge- schäftsjahr und Vorjahr: 1,00%) abgebildet. Auf Basis der fünfjährigen Planung wurde ein Nutzungswert 3 Gewichteter durchschnittlicher Gesamtkapitalkostensatz vor Steuern 17/68 Anlage 5 auf Basis der diskontierten Zahlungsmittelströme berechnet. Als Resultat des Werthaltigkeitstests zum 30. September 2021 wurde kein Impairment festgestellt. Bei einer Erhöhung des gewichteten Gesamtkapitalkostensatzes um 1,0 Prozentpunkte oder einer Reduk- tion der EBITDA-Marge um 2,0 Prozentpunkte in der ewigen Rente hätte sich ebenfalls kein Impairment ergeben. Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten, fertige und unfertige Erzeugnisse und Leis- tungen werden zu Herstellungskosten bilanziert. Dabei wird im Wesentlichen die Durchschnittsmethode unter Beachtung des Niederstwertprinzips angewandt. Neben den direkt zurechenbaren Kosten enthalten die Herstellungskosten angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Fremdkapitalkos- ten werden nicht aktiviert. Soweit erforderlich werden Anpassungen an niedrigere Nettoveräußerungs- preise vorgenommen. Finanzinstrumente Finanzinstrumente sind alle Vertragsverhältnisse, die bei der einen Partei zu einem finanziellen Vermö- genswert und bei der anderen Partei zu einer finanziellen Schuld oder zu einem Eigenkapitalinstrument führen. Zu den Finanzinstrumenten gehören originäre und derivative Finanzinstrumente. Finanzinstrumenten werden im Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes in drei Kategorien unterschieden: - - - Zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) Erfolgsneutral (über Rücklagen) zum beizulegenden Zeitwert (FVTOCI) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL), Wenn finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind die Aufwendung und Erträge in Abhängigkeit von der Klassifizierung entweder vollständig im Periodenergebnis (FVTPL) oder im sonstigen Ergebnis (FVOCI) mit oder ohne nachträglicher Umklassifizierung in die GuV zu erfassen. Die Klassifizierung wird festgelegt, wenn der finanzielle Vermögenswert erstmalig angesetzt wird, also dann, wenn die BRAIN Partei der vertraglichen Vereinbarungen über das Instrument wird. Ein Schuldinstrument, das die folgenden zwei Bedingungen erfüllt, wird zu fortgeführten Anschaffungskos- ten bewertet: - Geschäftsmodellbedingung: Die Zielsetzung des Geschäftsmodells des BRAIN Konzerns liegt da- rin, die finanziellen Vermögenswerte zu halten, um so die vertraglichen Zahlungsströme zu verein- nahmen. - Zahlungsstrombedingung: Die vertraglichen Bedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Ein Schuldinstrument, das die folgenden zwei Bedingungen erfüllt, wird zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen im sonstigen Ergebnis und nachträglicher Umklassifizierung in die Gewinn- und Verlustrechnung bewertet: 18/68 Anlage 5 - - Geschäftsmodellbedingung: Die Zielsetzung des Geschäftsmodells des BRAIN Konzerns wird dadurch erreicht, dass sowohl die vertraglichen Zahlungsströme finanzieller Vermögenswerte ver- einnahmt als auch finanzielle Vermögenswerte veräußert werden. Zahlungsstrombedingung: Die vertraglichen Bedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Alle anderen Schuldinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen im Periodenergebnis bewertet (FVTPL). Alle gehaltenen Eigenkapitalinstrumente werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Wertveränderungen werden im Periodenergebnis erfasst. Wenn ein Ei- genkapitalinstrument nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann die BRAIN beim erstmaligen Ansatz die unwiderrufliche Entscheidung treffen, dieses zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertände- rungen im sonstigen Ergebnis zu bewerten. Eine nachträgliche Umklassifizierung in die Gewinn- und Ver- lustrechnung ist in diesem Falle ausgeschlossen. Finanzielle Vermögenswerte werden grundsätzlich erst ausgebucht, wenn keine Aussicht auf Eintreibung besteht, z.B. wenn die Vollstreckung erfolglos geblieben ist, das Insolvenzverfahren mangels Masse ein- gestellt wurde oder die Schuld inzwischen verjährt ist. Danach werden keine weiteren Vollstreckungsmaß- nahmen vorgenommen. Finanzielle Vermögenswerte, deren Konditionen geändert wurden, da sie ansons- ten überfällig oder wertgemindert wären, lagen (ebenso wie im Vorjahr) im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht vor. Schuldinstrumente werden zu dem Zeitpunkt aus der Konzernbilanz ausgebucht, zu dem alle Chancen und Risiken übertragen wurden und der damit verbundene Zahlungseingang sichergestellt ist. Werden nicht alle Chancen und Risiken übertragen, werden die Schuldinstrumente dann ausgebucht, wenn die Verfü- gungsmacht über das Schuldinstrument übergegangen ist. Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten Wertminderungen von gehaltenen Schuldinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeit- wert zu bewerten sind, beruhen auf der Prämisse, erwartete Verluste abzubilden. Diese werden mit einem Betrag in folgender Höhe erfasst: - dem "erwarteten 12-Monats-Verlust" (Barwert der erwarteten Zahlungsausfälle, die aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten 12 Monate nach dem Abschlussstichtag resultieren); oder - den gesamten über die Restlaufzeit des Instruments erwarteten Verlust (Barwert der erwarteten Zahlungsausfälle infolge aller möglichen Ausfallereignisse über die Restlaufzeit des Finanzinstru- ments). Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit und ohne signifikante Finanzierungskomponente, Vertragsvermögenswerte und Leasingforderungen wird der Wertminderungsbedarf stets auf Basis der über die gesamte Laufzeit erwarteten Verluste ermittelt. Für alle anderen Instrumente werden die Wertminde- rungen nur dann auf Basis der über die gesamte Laufzeit erwarteten Verluste ermittelt, wenn sich das Kreditrisiko seit erstmaligem Ansatz signifikant erhöht hat. Die Beurteilung, ob sich das Ausfallrisiko signi- fikant erhöht hat, beruht auf einem Anstieg der Ausfallwahrscheinlichkeit seit Zugang. Bei dieser Betrach- tung werden ebenfalls makroökonomische Prognosen (wie bspw. das BIP) berücksichtigt. 19/68 Anlage 5 Andernfalls werden die Wertminderungen lediglich auf Basis der erwarteten Verluste ermittelt, die aus ei- nem innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag auftretenden Verlustereignis resultieren wür- den. In diesem Fall werden also Verlustereignisse nicht berücksichtigt, die später als 12 Monate nach dem Abschlussstichtag auftreten können. Ein finanzieller Vermögenswert ist in seiner Bonität beeinträchtigt, wenn ein oder mehrere Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten zukünftigen Zahlungsströme eingetreten sind. Dazu gehören beobachtbare Daten, welche über die folgenden Ereignisse bekannt geworden sind: - - - Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder des Schuldners; ein Vertragsbruch wie beispielsweise ein Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen; Zugeständnisse, die der Kreditgeber dem Kreditnehmer aus wirtschaftlichen oder vertraglichen Gründen im Zusammenhang mit finanziellen Schwierigkeiten des Kreditnehmers macht, ansonsten aber nicht gewähren würde; - - - eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass der Kreditnehmer in Insolvenz oder ein sonstiges Sanie- rungsverfahren geht; das durch finanzielle Schwierigkeiten bedingte Verschwinden eines aktiven Markts für diesen fi- nanziellen Vermögenswert; der Erwerb oder die Ausgabe eines finanziellen Vermögenswerts mit einem hohen Disagio, das die angefallenen Kreditausfälle widerspiegelt. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine Wertberichtigungstabelle zugrunde gelegt, welche die erwarteten Verluste über die Restlaufzeit als pauschalen Prozentsatz in Abhängigkeit von der Dauer der Überfälligkeit bestimmt. Die Ausbuchung uneinbringlicher Forderungen erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Konzern Kenntnis von der wahrscheinlichen Uneinbringlichkeit der Forderung erhält. Zuschüsse der öffentlichen Hand Monetäre Förderungen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte werden als Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen in der Gesamtergebnisrechnung gesondert ausgewiesen. Diese Zuwendungen der öffentlichen Hand werden gemäß IAS 20 zu ihrem beizulegenden Zeitwert nur dann erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt sind und die Zuwendungen gewährt werden. Die Zuwendungen werden erfolgswirksam behandelt und grundsätzlich in den Perioden erfasst, in denen die Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, an- fallen. Forderungen aus noch nicht abgerechneten Zuschüssen werden als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen, da die zugrundeliegenden Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten wesent- licher Bestandteil des Leistungsspektrums des BRAIN-Konzerns sind. Investitionszuschüsse und -zulagen für Vermögenswerte werden nicht von den Anschaffungskosten der jeweiligen Vermögenswerte abgesetzt, sondern als abgegrenzte Erträge bilanziert. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abschreibungsverteilung der korrespondierenden Vermögenswerte und wird in der Ge- samtergebnisrechnung bei den sonstigen Erträgen ausgewiesen. Eigenkapital 20/68 Anlage 5 Für die Klassifizierung nicht in Eigenkapitalinstrumenten der BRAIN Biotech AG zu erfüllender Finanzin- strumente als Eigen- oder Fremdkapital ist entscheidend, ob für die BRAIN Biotech AG eine Zahlungsver- pflichtung besteht. Eine finanzielle Verbindlichkeit liegt immer dann vor, wenn die BRAIN Biotech AG kein Recht besitzt, die Zahlung flüssiger Mittel oder den Austausch in Form anderer finanzieller Vermögens- werte zur Begleichung der Verpflichtung zu vermeiden. Kosten, die direkt der Ausgabe von neuen Aktien zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital als Abzug von den Emissionserlösen bilanziert. Liegt zwischen dem Entstehen der Kosten und der eigentlichen Durch- führung der Eigenkapitaltransaktion, d. h. dem Zufluss des Emissionserlöses, ein Abschlussstichtag, so werden die in der Berichtsperiode angefallenen abziehbaren Transaktionskosten zunächst aktivisch abge- grenzt und erst zum Zeitpunkt der bilanziellen Erfassung der Eigenkapitalerhöhung mit dem Eigenkapital (Kapitalrücklage) verrechnet. Rückstellungen Die Rückstellungen bilden alle erkennbaren gegenwärtigen Verpflichtungen gegenüber Dritten aufgrund vergangener Ereignisse ab, soweit der daraus resultierende Abfluss von Ressourcen wahrscheinlich und deren Höhe zuverlässig abschätzbar ist. Der Ansatz erfolgt mit dem erwarteten Erfüllungsbetrag. Sofern der Eintritt des Vermögensabflusses für einen über das Folgejahr hinausgehenden Zeitpunkt erwartet wird, werden die Verpflichtungen in Höhe des Barwerts passiviert. Im Falle einer geringeren Abzinsung werden die Zinseffekte unter den Finanzaufwendungen erfasst. Betriebliche Altersversorgung / Leistungen an Arbeiternehmer Die betriebliche Altersversorgung bei BRAIN umfasst sowohl beitrags- als auch leistungsorientierte Zusa- gen. Die betriebliche Altersversorgung der BRAIN Biotech AG, der AnalytiCon Discovery GmbH, der BioCata- lysts Ltd. und der WeissBioTech GmbH erfolgt über die gesetzliche Rentenversicherung hinaus durch Di- rektversicherungen und Einzahlungen in Pensionskassen und private Rentenversicherungen (beitragsori- entierte Zusagen). Ferner bestehen leistungsorientierte Versorgungspläne gegenüber zwei ehemaligen Vorstandsmitgliedern der BRAIN Biotech AG. Diese werden über eine Unterstützungskasse durchgeführt. Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden dann als Aufwand im Personalaufwand er- fasst, wenn die Arbeitnehmer die Arbeitsleistung erbracht haben, die sie zu den Beiträgen berechtigen. Zahlungen für staatliche Versorgungspläne werden wie die von beitragsorientierten Versorgungsplänen behandelt. In Deutschland besteht für alle Mitarbeiter in den Konzerngesellschaften ein beitragsorientierter Plan im Rahmen der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, in die der Arbeitgeber einzuzahlen hat. Der ein- zuzahlende Betrag richtet sich nach dem aktuell gültigen Beitragssatz von 9,30 % (Arbeitgeberanteil) be- zogen auf die rentenpflichtige Mitarbeitervergütung. In den USA beträgt der Arbeitgeberanteil zur Sozial- versicherung 6,2% bis zu einer jährlichen Mitarbeitervergütung von 127.200 €. Daneben bietet BRAIN die betriebliche Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung ohne Aufstockung der Einzahlungen durch den Arbeitgeber an. 21/68 Anlage 5 Für zwei ehemalige Vorstandsmitglieder bestehen leistungsorientierte Altersversorgungssysteme in Form von Versorgungszusagen der Gesellschaft. Die Versorgungsansprüche bestehen in Altersruhegeld ab Er- reichen des 65. Lebensjahrs sowie Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung. Zur Rückdeckung der Ver- sorgungszusagen leistet die Gesellschaft Beiträge an eine externe Unterstützungskasse. Die Unterstüt- zungskasse hat wiederum Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Die Ansprüche aus den Rückde- ckungsversicherungen sind an die Bezugsberechtigten aus der Unterstützungskasse abgetreten. Die Versorgungsverpflichtung wird gemäß IAS 19 unter Anwendung versicherungsmathematischer Verfah- ren bewertet. Die Berechnungen basieren im Wesentlichen auf statistischen Daten zu Sterbe- und Invali- ditätsraten, Annahmen über den Abzinsungssatz sowie die erwarteten Erträge aus Planvermögen. Die Er- mittlung des Zinssatzes und der erwarteten Planvermögensrendite orientiert sich an Renditen laufzeitadä- quater Unternehmensanleihen mit AA-Ratings. Im Rahmen der Bilanzierung wird vom Barwert der Versor- gungsverpflichtung der beizulegende Zeitwert des Planvermögens abgezogen. Die Bewertung der Alters- versorgungsverpflichtung und des Planvermögens erfolgt jährlich mittels versicherungsmathematischer Gutachten zum Bilanzstichtag. Neubewertungsbeträge, die sich insbesondere aus der Anpassung von versicherungsmathematischen An- nahmen ergaben, werden erfolgsneutral über das Sonstige Ergebnis im Eigenkapital (Gewinnrücklagen) erfasst. Corporate-Performance-Bonus „CoPerBo“ für Mitarbeiter der BRAIN Biotech AG Im Geschäftsjahr 2015/16 wurde ein Programm zur erfolgsorientierten Vergütung der Mitarbeiter der BRAIN Biotech AG aufgelegt. Dieses wurde im aktuellen Geschäftsjahr fortgeführt und sagt den Mitarbei- tern der BRAIN Biotech AG einen jährlichen Bonus in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen im Geschäftsjahr erhaltenen Grundgehalt sowie von bestimmten Entwicklungsfaktoren zu. Wesentlichen Einfluss auf die Höhe des Bonus haben in diesem Zusammenhang drei Entwicklungsfaktoren, die jeweils zu einem Drittel auf den zu zahlenden Bonus wirken. Keinen Anspruch auf dieses Programm haben alle Mitarbeiter der BRAIN Biotech AG mit gesonderter Zielvereinbarung. Erster Faktor ist die prozentuale Veränderung des Umsatzes im Geschäftsjahr der BRAIN-Gruppe gegen- über dem Vorjahr. Zweiter Faktor ist die Veränderung des bereinigten EBITDA der BRAIN Gruppe. Eine Änderung dieses Faktors um eine Million ist als 10% definiert. Dritter Faktor ist die Veränderung des ge- wichteten durchschnittlichen Aktienkurses über das Geschäftsjahr. Die Auszahlung der Boni ist für das abgelaufene Geschäftsjahr jeweils im Januar des darauffolgenden Jahrs vorgesehen, da bis zu diesem Zeitpunkt die testierten Segmentinformationen vorliegen. Die Auszahlungsbandbreite ist auf 0 bis 30% des gezahlten Grundgehalts eines Mitarbeiters fixiert. Aus einem Faktor dürfen dabei jeweils nur 10 Prozent- punkte resultieren. Zur Berechnung der Höhe der Verpflichtung wurden die Angaben dieses Abschlusses verwendet, dem Einfluss der Rückstellung auf das bereinigte EBITDA wurde unter Zuhilfenahme einer iterativen Berech- nung Rechnung getragen. Der Periodenaufwand für das Geschäftsjahr 2020/21 belief sich auf 160 Tsd. €. Zum 30. September 2021 ergab sich eine Verbindlichkeit in Höhe von 160 Tsd. €. Für das Geschäftsjahr 2019/20 ergab sich keine Verpflichtung. 22/68 Anlage 5 Anteilsbasierte Vergütung und andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2020/21 bestanden die folgenden anteilsbasierten Vergütungen: Employee Stock Ownership Program (ESOP) Zur Incentivierung und langfristigen Bindung von Führungskräften und Mitarbeitern der BRAIN Biotech AG trat am 8 Juni 2018 ein Employee Stock Ownership Program (ESOP 2017/18) für das Geschäftsjahr 2017/18 und am 12. März 2019 ein Employee Stock Ownership Program (ESOP 2018/19) in Kraft. Im Rahmen des Letzteren wurden im Geschäftsjahr 2020/21 am 2. Oktober 2020 ausnahmsweise (insbeson- dere durch den Wechsel des Finanzvorstandes) und am 15. März 2021 planmäßig weitere Optionen aus- gegeben. An allen ESOP Programmen partizipieren Führungskräfte und Mitarbeiter sowie die Vorstände der BRAIN Biotech AG. Grundlage des Aktienoptionsprogramms ESOP 2017/18 ist der Hauptversammlungsbeschluss zur Auflage eines Aktienoptionsprogramms vom 8. Juli 2015 zur Auflage eines Aktienoptionsprogrammes und der Schaffung des bedingten Kapitals 2015/II. Grundlage des Aktienoptionsprogramms ESOP 2018/19 ist der Hauptversammlungsbeschluss zur Auflage eines Aktienoptionsprogramms vom 7. März 2019 zur Auflage eines Aktienoptionsprogrammes und der Schaffung des bedingten Kapitals 2019/I. Eine Option berechtigt im Rahmen der Ausübung zum Erwerb einer Aktie der Gesellschaft zum sog. Aus- übungspreis. Der Ausübungspreis entspricht dabei einem Mittel des Aktienkurses 10 Handelstage vor dem vertraglichen Tag der Gewährung. Die folgende Übersicht stellt den Bewertungsstichtag und den Aus- übungspreis dar. Bewertungsstichtag 8. Juni 2018 Ausübungspreis (EUR) ESOP 2017/2018 20,67 10,64 9,11 ESOP 2018/2019 12. März 2019 9. März 2020 ESOP 2019/2020 ESOP 2020/2021-Okt ESOP 2020/2021-Mar 2. Oktober 2020 15. März 2021 7,37 9,03 Die Ausübung der Optionen ist neben einem Erfolgsziel in Bezug auf die Aktienkursentwicklung (Erfolgs- bedingung) zusätzlich an den Verbleib des jeweiligen Begünstigten im Unternehmen gebunden (Dienstbe- dingung). Die Optionen können unter Berücksichtigung der Erfüllung der Dienst- sowie Erfolgsbedingung frühestens nach Ablauf von vier Jahren nach dem Tag der Gewährung ausgeübt werden (Wartefrist). Die Ausübungsdauer beträgt vier Jahre nach Ablauf der vierjährigen Wartefrist. Die Optionen erhalten ab dem ESOP 2018/19 darüber hinaus einen ‚cap amount‘, der den maximalen Wert der Optionen begrenzt. Im ESOP 2017/18 war ein solcher ‚cap amount‘ nur für Vorstände vorgesehen. Die folgende Übersicht stellt die im Geschäftsjahr gewährten, verfallenen, verwirkten und ausgeübten Op- tionen je Typ dar: Optionen für Führungskräfte Optionen für Vorstände und Mitarbeiter Zum 30.09.2020 ausstehend 362.600 160.000 Im Geschäftsjahr gewährt 179.000 200.000 23/68 Anlage 5 Im Geschäftsjahr verfallen Im Geschäftsjahr verwirkt Im Geschäftsjahr ausgeübt Zum 30.09.2021 ausstehend Zum 30.09.2021 ausübbar 0 0 28.000 0 0 0 513.600 360.000 0 0 Die Optionen sind nach den Regelungen des IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütung“ abzubilden und sind als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren. Der beizulegende Zeitwert der Optionen wird grundsätzlich einmalig zum Zeitpunkt der Gewährung unter Anwendung einer Monte-Carlo-Simulation und unter Berücksichtigung der Bedingungen, zu denen die Be- zugsrechte gewährt wurden, bewertet. Bei der Ausgabe der Optionen im Geschäftsjahr 2020/21 für das ESOP 2020/21-Okt fiel der Tag der Gewährung auf den 2. Oktober 2020 und für das ESOP 2020/21-Mar fiel der Tag der Gewährung auf den 15. März 2021. Zum Bewertungsstichtag wurden die folgenden Parameter zugrunde gelegt: Parameter Optionen für Vorstände, Optionen für Vorstände, Führungskräfte und Mit- Führungskräfte und Mit- arbeiter arbeiter (ESOP 2020/21 Okt): (ESOP 2020/21 Mar): Aus- Ausgabe im Geschäfts- gabe im Geschäftsjahr jahr 2020/21 2.10.2020 8 2020/21 15.03.2021 8 Bewertungsstichtag Restlaufzeit (in Jahren) Aktienkurs zum Bewertungsstichtag (EUR) Ausübungspreis (EUR) 7,00 9,16 7,37 9,03 Erwartete Dividendenrendite (%) Erwartete Volatilität (%) 0,0 0,0 47,85% -0,72% Monte Carlo 30,00 50,30% -0,70% Monte Carlo 30,00 Risikoloser Zinssatz (%) Angewandtes Modell Wert Cap je Option (EUR) Fair Value pro Option (EUR) 2,68 3,37 Die Volatilität wurde als laufzeitadäquate historische Volatilität anhand einer Peergroup über die jeweilige Restlaufzeit ermittelt. Der berücksichtigten erwarteten Volatilität liegt die Annahme zugrunde, dass von einer historischen Volatilität auf künftige Trends geschlossen werden kann. Die tatsächlich eintretende Volatilität kann von den getroffenen Annahmen abweichen. Die erwartete Dividendenrendite beruht auf Managementschätzungen sowie Markterwartungen. Für den risikolosen Zinssatz wurde auf die laufzeit- adäquate Rendite deutscher Staatsanleihen abgestellt. Aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung sind An- nahmen über erwartete Ausübungszeitpunkte bzw. Zahlungen vom Management getroffen worden. Die tatsächlichen Ausübungszeitpunkte können von den getroffenen Annahmen abweichen. Für die BRAIN Biotech AG ergibt sich im Rahmen der Ausübung der Bezugsrechte keine Auswirkung auf den Zahlungsmittelbestand bzw. den Bestand eigener Anteile, da für die Gesellschaft keinerlei Verpflich- tung zur Lieferung von Aktien oder Geldzahlungen im Zusammenhang mit diesem Programm besteht. Da 24/68 Anlage 5 die Gesellschaft die Gegenleistung (in Form von Arbeitsleistung oder ähnlicher Dienstleistung) erhält, wird gemäß IFRS 2 für diese anteilsbasierten Vergütungsprogramme ein Personalaufwand in Höhe von 512 Tsd. € (Vorjahr: 449 Tsd. €) bei der BRAIN Biotech AG erfasst. Davon betreffen Vorstände 127 Tsd. € (Vorjahr: 27 Tsd. €). Wachstumsaktienprogramm bei der Biocatalysts Ltd. Zur Incentivierung und Bindung von Führungskräften bei der im Geschäftsjahr 2017/18 erworbenen Bioca- talysts wurde im Geschäftsjahr 2018/19 ein anteilsbasiertes Vergütungssystem etabliert, an welchem Füh- rungskräfte auf Ebene der lokalen Gesellschaft partizipieren. Die Führungskräfte haben im Geschäftsjahr 2018/19 50.197 Anteile zum Nominalpreis von 0,1 GBP, demnach also 5.020 GBP erworben. Die Anteile sind weder mit Stimmrechten noch mit Gewinnbezugsrechten ausgestattet. Gleichzeitig wurde eine Put Optionsvereinbarung abgeschlossen, die es den Begünstigten ermöglicht die Anteile auf Basis des Ab- schlusses zum 30. September 2022 an die Gesellschaft zurückzuveräußern. Das Management kann die Ausübung der Put Option ebenfalls auf Basis des Abschlusses zum 30. September 2022 verlangen oder im Falle schlechter Geschäftsentwicklungen auch untersagen bzw. verschieben. Der Auszahlungsbetrag berechnet sich anhand des Wertzuwachses der Gesellschaft auf Basis eines vorab definierten EBITDA Multiples sowie auf der Erreichung der Planwerte im Geschäftsjahr 2022/23 (Vorjahr: Planwerte im Ge- schäftsjahr 2021/22). Zum 30. September 2021 wurden die Optionen mit 26,39 € (Vorjahr: 13,53 €) je Op- tion bewertet. Der entstehende Personalaufwand wird über den Erdienungszeitraum bis zum 30. Septem- ber 2023 verteilt. Da es sich um eine anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich in Zahlungsmitteln handelt, erfolgt zu jedem Abschlussstichtag eine Neubewertung aus Basis der jeweils gültigen Planung der Gesell- schaft. Im Geschäftsjahr wurde ein Periodenaufwand in Höhe von 477 Tsd. € (Vorjahr: 180 Tsd. €) erfasst und eine korrespondierende Rückstellung gebildet. Mitarbeiterbeteiligungsprogramm der AnalytiCon Discovery GmbH Für alle nicht beherrschenden Anteile wurden im Geschäftsjahr 2014/15 Put-/Call-Optionen mit der BRAIN Biotech AG vereinbart. Die Put-Optionen konnten entsprechend der Vertragsbedingungen von den Mitar- beitern und Geschäftsführern bis Februar 2020 ausgeübt werden. Im Geschäftsjahr 2019/20 übten die noch ausstehenden Optionsinhaber ihre Put-Optionen aus und übertrugen ihre Anteile an die BRAIN Biotech AG. In Folge dessen erhöhten sich die Anteile an der AnalytiCon Discovery GmbH von 99,7% auf 100%. Im aktuellen Geschäftsjahr wurde eine weitere Tranche der Vergütung für die übertragenen Anteile in Höhe 1.557 Tsd. € gezahlt. Dadurch reduzierten sich die Finanzverbindlichkeiten auf 3 Tsd. € (Vorjahr: 838 Tsd. €) und die sonstigen Verbindlichkeiten auf 6 Tsd. € (Vorjahr: 716 Tsd. €). Laufende und latente Steuern Der Aufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigen- kapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im Eigen- kapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden (oder in Kürze gel- tenden) Steuervorschriften der Länder, in denen die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften tätig sind und zu versteuerndes Einkommen erwirtschaften, berechnet. Der Vorstand überprüft regelmäßig Steuer- 25/68 Anlage 5 deklarationen, vor allem in Bezug auf auslegungsfähige Sachverhalte, und bildet, wenn angemessen, Er- tragssteuerverbindlichkeiten basierend auf den Beträgen, die an die Finanzverwaltung erwartungsgemäß abzuführen sind. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt nach der bilanzorientierten Liability-Methode. Latente Steuern werden für temporäre Wertunterschiede aus Abweichungen zwischen Steuerbilanz und IFRS-Bilanz und aus Konsolidierungsvorgängen gebildet. Ferner wird die künftige Steuerersparnis aus der Verrechnung ertragsteuerlicher Verlustvorträge mit in der Zukunft entstehenden steuerpflichtigen Gewinnen aktiviert, sofern und soweit die Realisation auf Basis der steuerlichen Prognoserechnung der Gesellschaft hinreichend sicher erscheint. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und sie gegenüber derselben Steuerbehörde für dasselbe Steu- ersubjekt bestehen oder die Steuersubjekte anstreben, einen Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen. Latente Steueransprüche oder -verbindlichkeiten werden unabhängig von der Gliederung der Bilanz nach Fristigkeitsgesichtspunkten als Bestandteil der langfristigen Vermögenswerte oder Schulden ausgewiesen. Leasingverhältnisse Als Leasingverhältnis gilt eine Vereinbarung, die dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermö- genswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Leasingverträge bestehen bei der BRAIN Biotech AG als Leasingnehmer insbesondere im Zusammenhang mit Immobilien und Fahrzeugen. Als Leasinggeber treten die Gesellschaften der BRAIN Gruppe nicht in Erscheinung. Als Leasingnehmer bilanziert die BRAIN Biotech AG sämtliche Leasingverhältnisse und erfasst Nutzungs- rechte (right-of-use assets) an Vermögenswerten sowie Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen un- ter Berücksichtigung folgender Prinzipien: - - Die BRAIN Biotech AG nutzt das Wahlrecht, Leasingverträge über immaterielle Vermögenswerte nicht im Rahmen des IFRS 16 zu erfassen. Die BRAIN Biotech AG wendet die Ausnahmeregelungen im Zusammenhang mit Leasingverein- barungen mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten ab Bereitstellungsdatum sowie geringwer- tigen Vermögenswerten an. Als geringwertige Vermögenswerte wurden grundsätzlich Leasingge- genstände mit einem Wert von maximal 5.000 € definiert. Leasingzahlungen für kurzfristige Lea- singverhältnisse und für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zu- grunde liegt, werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als sonstiger Aufwand er- fasst. - Für Leasingverträge wird grundsätzlich vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, auf eine Separierung von Leasing- und Nichtleasingkomponenten zu verzichten. Lediglich für Leasingverträge über Grundstücke und Gebäude erfolgt eine Separierung von Leasing- und Nichtleasingkomponenten 26/68 Anlage 5 - - Bei der Ermittlung der Laufzeit von Leasingverhältnissen, erfolgt die Einschätzung der Ausübung vorhandener Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen einzelfallbasiert unter Berücksichtigung von Faktoren wie Standortstrategien, Mietereinbauten und dem Spezifitätsgrad. Die Leasingverbindlichkeiten werden mit dem Barwert der verbliebenen Leasingzahlungen bewer- tet. Dabei wird in der Regel der Grenzfremdkapitalzinssatz verwendet, da sich der dem Leasing- vertrag zugrundeliegende Zinssatz nicht ohne Weiteres ermitteln lässt. Zur Bestimmung des kurz- fristigen Anteils der Leasingverbindlichkeit wendet die BRAIN Biotech AG das Tilgungsmodell an. Der Kurzfristanteil der Leasingverbindlichkeiten entspricht hierbei dem Tilgungsanteil der nächsten 12 Monate. - - Im Zugangszeitpunkt wird das Nutzungsrecht grundsätzlich in gleicher Höhe wie die Leasingver- bindlichkeit aktiviert. Unterschiede ergeben sich gegebenenfalls, wenn zum Beispiel Rückbauver- pflichtungen vorhanden sind. In der Folge wird das Nutzungsrecht grundsätzlich linear über die Leasinglaufzeit abgeschrieben. Sollte allerdings eine vorhandene Kaufoption als hinreichend sicher bezüglich der Ausübungswahr- scheinlichkeit beurteilt worden sein oder ein automatischer Eigentumsübergang am Ende der Ver- tragslaufzeit stattfinden, so erfolgt die planmäßige Abschreibung über den gleichen Zeitraum, der auch ansonsten bei entsprechenden Vermögenswerten des Sachanlagevermögens Anwendung findet (siehe Anmerkung „ Sachanlagen“). - Wird ein bestehender Leasingvertrag nachträglich angepasst, ist eine Neubewertung der Leasing- verbindlichkeit und des Nutzungsrechts erforderlich, wenn die Vertragsanpassung das Zahlungs- profil (gemäß dem Zins- und Tilgungsplan) oder den Umfang des Nutzungsrechts mengenmäßig oder in zeitlicher Dimension ändert. Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Kassenbestand, täglich fällige Guthaben so- wie Termingelder mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten. Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung ist in die Bereiche der operativen Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit unterteilt. Sofern gemischte Geschäftsvorfälle vorliegen, wird erforderlichenfalls eine Zuordnung zu mehreren Tätigkeitsbereichen vorgenommen. Ertragsteuern werden insgesamt in den Cashflow aus operativer Tätigkeit einbezogen. Die Darstellung des Cashflows aus operativer Tätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode. Dabei wird das Jahresergebnis nach Steuern um die zahlungsunwirksamen Ergebnisbestandteile sowie Abgrenzun- gen von vergangenen oder künftigen Ein- und Auszahlungen (einschließlich Rückstellungen) sowie Auf- wands- und Ertragsposten, die dem Investitionsbereich zuzurechnen sind, berichtigt. 27/68 Anlage 5 IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GESAMTERGEBNIS- RECHNUNG (1) Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse des Konzerns enthalten Umsätze aus dem Verkauf von Gütern und Produkten in Höhe von 29.783 Tsd. € (Vorjahr: 26.447 Tsd. €), Vergütungen aus Forschungs- und Entwicklungskooperationen in Höhe von 7.598 Tsd. € (Vorjahr: 10.302 Tsd. €) und Nutzungsentgelte in Höhe von 1.008 Tsd. € (Vorjahr: 1.476 Tsd. €). Die Forschungs- und Entwicklungskooperationen umfassen Einmalvergütungen, laufende Forschungs- und Entwicklungsvergütungen sowie erfolgsabhängige Umsätze aus Milestones und Project-Success- Points. Die Gliederung des Umsatzes nach Segmenten und Regionen ist in der Segmentberichterstattung ersicht- lich. (2) Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen Die Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen in Höhe von 833 Tsd. € (Vorjahr: 839 Tsd. €) beinhalten die vereinnahmten, nicht rückzahlbaren Förderungen für bestimmte Forschungs- und Entwick- lungsprojekte, überwiegend für Projektträger im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und For- schung (BMBF). Dem Ministerium steht das Recht zu, die zweckgebundene Verwendung der zugewandten Mittel zu prüfen. (3) Sonstige Erträge Die sonstigen Erträge lassen sich wie folgt untergliedern: in Tsd. € 2020/21 858 2019/20 Erträge aus Gain on Bargain Purchase Erträge aus der Auflösung von Verbindlichkeiten und Rückstellun- gen 0 279 97 Erträge aus der Umrechnung von Fremdwährungsposten Sachbezüge und Mieteinnahmen Sonstige periodenfremde Erträge Gesamt 167 130 171 125 159 552 52 1.486 (4) Materialaufwand Der Materialaufwand enthält den Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Fertigwaren sowie für bezogene Leistungen mit dem Schwerpunkt auf Forschungs- und Entwicklungsfremdleistungen aus For- schungs- und Entwicklungskooperationen mit Universitäten, Hochschulen und anderen Technologieunter- nehmen. 28/68 Anlage 5 (5) Personalaufwand Im Personalaufwand sind u.a. Aufwendungen aus der Zuführung zur Kapitalrücklage aus anteilsbasierten Vergütungen bei der BRAIN Biotech AG in Höhe von 511 Tsd. € (Vorjahr: 449 Tsd. €) enthalten. Bei der Biocatalysts Ltd. wurden weitere Verbindlichkeiten für das anteilsbasierte Vergütungsprogramm aufgebaut und ein entsprechender Personalaufwand in Höhe von 477 Tsd. € (Vorjahr 180 Tsd. €) verbucht. Aufwendungen für Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Lebensversicherungen und Beiträge zum Pensi- onssicherungsverein) sind in Höhe von 379 Tsd. € (Vorjahr: 363 Tsd. €) enthalten. Die im Geschäftsjahr geleisteten Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung betrugen 1.222 Tsd. € (Vorjahr: 1.133 Tsd. €). Für das Geschäftsjahr 2021/22 wird mit Aufwendungen für Altersvorsorge in Höhe von ca. 387 Tsd. € ge- rechnet und mit Arbeitgeberbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung (beitragsorientierte Pläne) in Höhe von ca. 1.250 Tsd. €. Die in der Gesamtergebnisrechnung enthaltenen Effekte aus der Bewertung der leistungsorientierten Al- tersversorgungszusagen für zwei ehemalige Vorstandsmitglieder setzen sich wie folgt zusammen: in Tsd. € 2020/21 - 2019/20 120 49 Dienstzeitaufwand Zinsaufwand aus der DBO/Altersversorgungsverpflichtung Erträge aus Planvermögen 47 -23 -23 Im Betriebsergebnis erfasste Aufwendungen Neubewertungseffekte 24 146 -44 -306 -306 -282 Netto-Effekt sonstiges Ergebnis Gesamtaufwendungen -44 102 Im Vorjahr sind des Weiteren Aufwendungen aus beitragsorientierten Zusagen gegenüber einem im Vor- jahr ausgeschiedenen Vorstandsmitglied in Höhe von 50 Tsd. € in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Die Versorgungsansprüche zwei ehemaliger Vorstandsmitglieder bestehen aus einem Altersruhegeld ab Erreichen des 65. Lebensjahrs sowie Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung, die über eine Unterstüt- zungskasse (leistungsorientierte Pläne) ausgezahlt wird. Die Entwicklung des Barwerts der Verpflichtung (DBO) der Leistungsorientierten Zusagen stellt sich wie folgt dar: in Tsd. € 2020/21 2019/20 5.330 49 Wert am 01.10. 5.557 47 0 Zinsaufwand Dienstzeitaufwand 120 Neubewertung aufgrund Änderungen demografischer Annahmen 0 0 29/68 Anlage 5 Versicherungsmathematische Gewinne(-) und Verluste(+) aus der Änderung finanzieller Annahmen -342 95 Neubewertung aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen Wert am 30.09. -12 -37 5.250 5.557 Die Verpflichtung wurde durch Rückdeckungsversicherungen abgesichert. Die Entwicklung des Planver- mögens (Plan Asset) stellt sich wie folgt dar: in Tsd. € 2020/21 2.755 23 2019/20 2.473 23 Wert am 01.10. Erträge aus Planvermögen Gezahlte Beiträge Neubewertungseffekte Wert am 30.09. 249 158 -48 101 2.979 2.755 Das Planvermögen besteht ausschließlich aus Ansprüchen aus Rückdeckungsversicherungen in Form von Lebensversicherungen. Der Zeitwert kann insoweit nicht aus einem Preis an einem aktiven Markt abgeleitet werden und wird daher ebenfalls versicherungsmathematisch ermittelt. Der Bilanzansatz stellt sich nach Saldierung der Verpflichtung mit dem verpfändeten Planvermögen wie folgt dar: in Tsd. € 30.09.2021 5.250 30.09.2020 5.557 DBO/Altersversorgungsverpflichtung Planvermögen -2.979 -2.755 Rückstellung für Altersversorgungspläne 2.271 2.803 in Tsd. € 2020/21 2.803 23 2019/20 2.858 26 Wert am 01.10. Netto-Zinsaufwand Dienstzeitaufwand Gezahlte Beiträge Neubewertungseffekte Wert am 30.09. 0 120 -249 -306 2.271 -158 -44 2.803 In Bezug auf die durch entsprechende Rückdeckungsversicherungen abgesicherten Pensionsverpflichtun- gen wurden bei der Bewertung der Pensionsverpflichtung zum 30. September 2021 die „Richttafeln 2018G, Heubeck-Richttafeln GmbH, Köln 2018“ verwendet. Bei der Bewertung der Pensionsverpflichtung wurde ein Rechnungszinssatz von 1,12% (Vorjahr: 0,85%) zugrunde gelegt und ein Rententrend von 1,00% berücksichtigt (Vorjahr: 1,00%). Die zahlungsgewichtete Duration des Verpflichtungsumfangs beträgt 23,4 Jahre (Vorjahr: 24,8 Jahre). Die signifikanten Bewertungsannahmen zeigen folgende Sensitivitäten in Bezug auf die Veränderung der DBO (Altersversorgungsverpflichtung): 30/68 Anlage 5 in Tsd. € 30.09.2021 -292 30.09.2020 -328 Zinsänderung +0,25% Zinsänderung -0,25% 316 355 Erhöhung des Rententrends p.a. +0,25% Lebenserwartung +1 Jahr Lebenserwartung -1 Jahr 231 252 183 202 -183 -201 Die erwarteten Einzahlungen in das Planvermögen im Geschäftsjahr 2021/22 betragen 248 Tsd. €. Ren- tenzahlungen sind für das Geschäftsjahr 2021/22 nicht zu erwarten. (6) Abschreibungen Die Abschreibungen sind in der Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen in den Erläuterungen zur Darstellung der Vermögenslage (Bilanz) dargestellt. Im Vorjahr ist in den Abschreibun- gen eine Wertminderung von nicht mehr genutzten sonstigen Immateriellen Vermögenswerten (Produkti- onsorganismen) in Höhe von 408 Tsd. € enthalten. (7) Sonstige Aufwendungen Die Sonstigen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: in Tsd. € 2020/21 541 2019/20 786 Werbe- und Reisekosten Raumkosten 993 830 946 792 Kosten für Warenabgabe, Vertriebs- und Logistikdienstleistung Rechts- und Beratungskosten Reparatur und Instandhaltungsaufwand Büro- und Geschäftsbedarf Abschluss und Prüfungskosten Versicherungen 574 914 585 434 478 291 428 495 345 340 Dienstleistungen 128 178 AR-Vergütung 255 225 Aufwendungen aus der Währungsumrechnung Sonstige Abgaben und Lizenzaufwendungen Fortbildungskosten 202 232 226 227 193 178 Übrige Sonstige Aufwendungen Sonstige Aufwendungen Gesamt 1.134 6.912 1.282 7.320 (8) Finanzerträge Die Finanzerträge setzen sich wie folgt zusammen: in Tsd. € 2020/21 2019/20 Erträge aus der Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten Erträge aus der Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten 3.746 0 460 671 31/68 Anlage 5 Erträge aus Anteilsverwässerung von nach der Equity-Methode bilanzier- ten Unternehmen 741 0 Zinserträge aus Ausleihungen an at-Equity bilanzierte Unternehmen Ertrag aus der (Folge-) Bewertung von Finanzderivaten Übrige Finanzerträge 11 117 14 384 106 16 Finanzerträge Gesamt 4.721 1.546 Die Erträge aus der Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten resultieren im Wesentlichen aus der Be- wertungsänderung und Ausübung von Put-Optionsrechten bezüglich Minderheitengesellschaftsanteilen der Biocatalysts Ltd. in Höhe von 3.746 Tsd. €. (Vorjahr: 356 Tsd. €). (9) Finanzaufwendungen Die Finanzaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: in Tsd. € 2020/21 2019/20 285 Vergütungen für Stille Beteiligungen 285 138 98 Vergütungen für Darlehen 289 99 Zinsaufwand aus Leasingverhältnissen Aufwand aus der Abwertung von nach der Equity Methode bilanzierten Fi- nanzanlagen 164 10 0 Aufwand aus der Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten für den potentiellen Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen (Put Optio- nen) 27 Übrige Finanzaufwendungen 32 172 Finanzaufwendungen Gesamt 727 872 (10) Ertragsteuern und latente Steuern Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt unter Berücksichtigung der Steuersätze, die im Jahr der voraus- sichtlichen Realisation Anwendung finden. Diese betragen für alle in den Konzern einbezogenen deutschen Unternehmen für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag 15,825% (Vorjahr: 15,825%). Der Gewerbesteuersatz für die deutschen Konzerngesellschaften und der Gesamtsteuersatz sind in den nachfolgenden Tabellen abgebildet: Gewerbesteuersatz 2020/21 13,30% 2019/20 13,30% BRAIN Biotech AG BRAIN Capital GmbH AnalytiCon Discovery GmbH Mekon Science Networks GmbH L.A. Schmitt GmbH 13,30% 15,93% 13,30% 11,76% 14,53% 13,30% 15,93% 11,55% 11,76% 14,53% WeissBioTech GmbH Gesamtsteuersatz BRAIN Biotech AG BRAIN Capital GmbH 2020/21 2019/20 29,13% 29,13% 29,13% 29,13% 32/68 Anlage 5 BRAIN US LLC 23,90% 31,75% 23,90% 29.13% 27,03% 19,00% 21,00% 21,00% 30,35% 26,50% 23,90% 31,75% 23,90% 27,63% 27,59% 19,00% 21,00% - AnalytiCon Discovery GmbH AnalytiCon Discovery LLC Mekon Science Networks GmbH L.A. Schmitt GmbH Biocatalysts Ltd. Biocatalysts Inc. Biosun Biochemicals Inc. WeissBioTech GmbH WeissBioTech France S.A.R.L. 30,35% 28,00% Die Ertragsteueransprüche in Höhe von 9 Tsd. € (Vorjahr: 93 Tsd. €) betreffen in Höhe von 9 Tsd. € (Vor- jahr: 93 Tsd. €) die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag sowie mit 0 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €) die Gewerbesteuer. Die Ertragsteuerverbindlichkeiten in Höhe von 116 Tsd. € (Vorjahr: 325 Tsd. €) betref- fen in Höhe von 52 Tsd. € (Vorjahr: 132 Tsd. €) die Gewerbesteuer und in Höhe von 64 Tsd. € (Vorjahr: 193 Tsd. €) die Körperschaftsteuer. Die aktiven und passiven latenten Steuern und deren Veränderung im Geschäftsjahr stellen sich wie folgt dar: in Tsd. € 30.09.2021 30.09.2020 Aktive Passive latente Aktive Passive latente latente Steuern latente Steuern Steuern Steuern Immaterielle Vermögenswerte Steuerliche Verlustvorträge-/rückträge Sachanlagen 0 1 1.830 0 197 27 0 1.873 0 0 1.002 0 28 0 453 74 Vorräte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2 4 4 2 Rückstellungen 19 4 17 2 und Verbindlichkeiten Abgegrenzte Erträge Summe 0 50 -50 0 0 2.840 -50 6 0 2.405 -250 250 Saldierung -250 0 Gesamt 2.790 2.155 in Tsd. € 2020/21 Passivischer Saldo der latenten Steuern zum Geschäftsjahresanfang (1. Oktober 2020) 2.155 Zugang aktiver/passiver latenter Steuern im Zuge der Veränderung des Kon- solidierungskreises 273 273 Veränderung latenter Steuern aufgrund von Währungskursdifferenzen Erfolgswirksame Veränderung temporärer Unterschiede aus Abweichungen der Bilanzansätze im IFRS-Abschluss von der Steuerbilanz 128 128 -431 33/68 Anlage 5 Latenter Steueraufwand aus der Auflösung aktiver latenter Steuern aus steu- erlichen Verlustvorträgen 196 In der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesene latente Steueraufwand Passivischer Saldo der latenten Steuern zum Geschäftsjahresende (30. September 2021) -234 234 2.790 Die Unterschiede zwischen dem auf Basis des IFRS-Ergebnisses vor Steuern und dem Gesamtsteuersatz der BRAIN Biotech AG von 29,125% (Vorjahr: 29,125%) erwarteten Ertragsteuerertrag und dem in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Ertragsteueraufwand sind in der folgenden Tabelle dargestellt: in Tsd. € 2020/21 -4.276 2019/20 -9.944 Konzernergebnis vor Steuern Erwarteter Steuerertrag -1.245 -149 129 -2.896 -178 7 Abweichende Steuertarife einbezogener Tochtergesellschaften Auswirkungen von Steuersatzänderungen Permanente Differenzen aus Konsolidierungsvorgängen Permanente Differenzen aus Eigenkapitaltransaktionen Permanente Differenzen aus der Folgebewertung von finanziellen Vermögens- werten und Verbindlichkeiten -22 550 0 -171 -1.088 -30 Permanente Differenzen aus anteilsbasierten Vergütungen mit Begleichung in Eigenkapitalinstrumenten 149 0 131 -24 Steuerfreie Erträge Auflösung aktiver latenter Steuern aus Verlustvorträgen aus Vorperioden Nicht aktivierte steuerliche Verlustvorträge 190 2.554 58 -252 2.435 -670 Periodenfremde Steuern und sonstige Abweichungen Ausgewiesener laufender oder latenter Ertragsteuer- ertrag (-)/-aufwand (+) 404 -927 Die nachfolgende Darstellung zeigt die Fristigkeit der zum Bilanzstichtag bilanzierten latenten Steuern. Als kurzfristig werden latente Steuern kategorisiert, wenn ihre Realisation innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag erwartet wird. in Tsd. € Kurzfristige aktive latente Steuern 2020/21 16 2019/20 135 Langfristige aktive latente Steuern 33 115 Kurzfristige passive latente Steuern Langfristige passive latente Steuern 305 474 2.535 1.930 Saldo kurzfristiger latenter Steuern Saldo langfristiger latenter Steuern -289 -339 -2.502 -1.815 Aufgrund der einen Detailplanungshorizont von drei Geschäftsjahren abbildenden steuerlichen Prognose- rechnungen der in den Konzern einbezogenen Unternehmen wurden für grundsätzlich unbefristet vortrags- 34/68 Anlage 5 fähige steuerliche Verlustvorträge resultierend aus dem Geschäftsjahr 2020/21 sowie aus früheren Ge- schäftsjahren in Höhe von 69.650 Tsd. € (Körperschaftsteuer; Vorjahr: 60.277 Tsd. €) bzw. 69.576 Tsd. € (Gewerbesteuer; Vorjahr: 60.246 Tsd. €) keine aktiven latenten Steuern aktiviert. Der hiernach nicht be- rücksichtigte potenzielle steuerliche Vorteil beträgt 20.305 Tsd. € (Vorjahr: 17.552 Tsd. €). Latente Steuern aus dem Unterschied zwischen den steuerlichen Beteiligungsansätzen und den Nettover- mögen der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ergeben sich nicht. (11) Ergebnis je Aktie Das in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesene auf die Aktionäre der BRAIN Biotech AG entfallende Konzernergebnis in Höhe von -4.971.777 € (Vorjahr: -9.683.848 €) wurde der Berechnung zugrunde gelegt. Das Ergebnis je Aktie wird mittels Division des auf die Aktionäre der BRAIN Biotech AG entfallenden Er- gebnisses durch die durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr ausgegebenen Aktien der BRAIN Bio- tech AG ermittelt. Im Geschäftsjahr 2020/21 waren im Durchschnitt 19.942.982 Stückaktien ausgegeben (Vorjahr: 18.657.641 Stückaktien). Mögliche Verwässerungseffekte bestehen derzeit nicht. 35/68 Anlage 5 V. ERLÄUTERUNGEN ZUR DARSTELLUNG DER VERMÖGENSLAGE (BILANZ) (12) Immaterielle Vermögenswerte Die Zusammensetzung und Entwicklung wird im Folgenden dargestellt: in Tsd. € Geschäfts- oder Firmenwerte Sonstige Immaterielle Summe Immaterielle Vermögenswerte Vermögenswerte Geschäftsjahr 2020/21 4.484 15.908 20.392 Anschaffung bzw. Herstellkosten Stand 1. Oktober 2020 Zugange aus Unternehmenser- werb 0 0 1.178 49 1.178 49 Zugänge Abgänge 0 241 -13 617 -13 858 Währungsumrechnung Stand 30. September 2021 4.725 17.739 22.464 Abschreibungen und Wertminde- rungen 0 0 7.121 1.688 7.121 1.688 Stand 1. Oktober 2020 Abschreibungen des Geschäfts- jahres Abgänge 0 0 0 -13 138 -13 138 Währungsumrechnung Stand 30. September 2021 8.933 8.933 Nettobuchwert 4.725 8.806 13.531 Stand 30. September 2021 Stand 30. September 2020 4.484 8.786 13.270 in Tsd. € Geschäfts- oder Firmenwerte Sonstige Immaterielle Summe Immaterielle Vermögenswerte Vermögenswerte Geschäftsjahr 2019/20 36/68 4.586 16.083 20.669 Anlage 5 Anschaffung bzw. Herstellkosten Stand 1. Oktober 2019 Zugänge 0 44 44 Abgänge -11 -91 0 -220 -11 -311 Währungsumrechnung Stand 30. September 2020 4.484 15.908 20.392 Abschreibungen und Wertminde- rungen 0 4.875 4.875 Stand 1. Oktober 2019 Abschreibungen des Geschäfts- jahres 0 1.899 408 1.899 419 Wertminderung des Geschäftsjah- res 11 Abgänge -11 0 0 -61 -11 -61 Währungsumrechnung Stand 30. September 2020 0 7.121 7.121 Nettobuchwert 4.484 8.786 13.270 Stand 30. September 2020 Stand 30. September 2019 4.586 11.208 15.794 Der Ausweis des Geschäfts- oder Firmenwerts zum 30. September 2021 resultiert aus dem Erwerb der AnalytiCon-Gruppe (AnalytiCon Discovery GmbH, AnalytiCon Discovery LLC) im Geschäftsjahr 2013/14, und aus dem Erwerb der Biocatalysts-Gruppe (Biocatalysts Ltd., Biocatalysts Inc.) im Geschäftsjahr 2017/18. Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte, die für den Konzernabschluss von wesentlicher Bedeutung sind, setzen sich zusammen aus den im Rahmen der akquisitionsbedingten Kaufpreisallokationen ermit- telten immateriellen Vermögenswerten, die in der folgenden Tabelle dargestellt sind. in Tsd. € 30.09.2021 30.09.2020 RND4 zum 30.09.2021 Technologie der AnalytiCon Discovery GmbH Technologie der WeissBioTech GmbH Technologie der Biocatalysts Ltd. 545 - 787 411 2 - 3.337 3.335 3.522 3.567 9 8 Kundenbeziehungen der Biocatalysts Gruppe 4 Restnutzungsdauer in Jahren 37/68 Anlage 5 Kundenbeziehungen der Biosun Biochemicals Inc 1.160 - 10 Entsprechend der oben dargestellten Bilanzierungsgrundsätze wurden im Geschäftsjahr 2020/21 wie im Vorjahr keine Entwicklungskosten aktiviert, da eine Trennung in Forschungs- und Entwicklungsphase auf- grund des alternierenden Vorgangs nicht möglich ist und somit nicht sämtliche der in IAS 38 genannten Kriterien kumulativ erfüllt waren. Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in Höhe von 5.384 Tsd. € (Vorjahr: 5.789 Tsd. €) sind in der Gesamtergebnisrechnung im Wesentlichen im „Personalaufwand“, im „Materialaufwand“, in den „Sonstigen Aufwendungen“ und in den „Abschreibungen“ enthalten. (13) Sachanlagen Die Investitionen in Sachanlagen entfielen im Geschäftsjahr 2020/21 im Wesentlichen auf den technischen Ausbau der Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionsinfrastruktur. Die Zusammensetzung und Entwick- lung der Sachanlagen wird im Folgenden dargestellt: in Tsd. € Grundstücke und Gebäude Betriebs- und Ge- schäftsausstattung Summe Sachanlagen 34.905 Geschäftsjahr 2020/21 Anschaffung bzw. Herstell- kosten 16.026 18.879 Stand 1. Oktober 2020 Zugänge aus Unternehmens- erwerb 0 63 63 Zugänge 93 -1 1.458 1 1.550 0 Umbuchungen Abgänge -22 -348 534 -370 696 Währungsumrechnung Stand 30. September 2021 163 16.258 20.587 36.845 in Tsd. € Grundstücke und Gebäude Betriebs- und Ge- schäftsausstattung Summe Sachanlagen Abschreibungen und Wert- minderungen Stand 1. Oktober 2020 3.611 6.825 10.436 Abschreibungen des Ge- schäftsjahres 931 0 1.395 -249 30 2.326 -249 41 Abgänge Währungsumrechnung 10 38/68 Anlage 5 12.554 Stand 30. September 2021 4.552 8.002 Nettobuchwert 11.706 12.585 24.291 Stand 30. September 2021 Stand 30. September 2020 12.416 12.054 24.470 in Tsd. € Grundstücke und Gebäude Betriebs- und Ge- schäftsausstattung Summe Sachanlagen 25.982 Geschäftsjahr 2019/20 Anschaffung bzw. Herstell- kosten 9.256 16.726 Stand 1. Oktober 2019 Zugänge aus (Erstanwen- dung) IFRS 16 3.010 54 3.064 Zugänge 3.825 0 2.764 -453 6.589 -453 Abgänge Währungsumrechnung Stand 30. September 2020 -64 -212 -276 16.026 18.879 34.905 in Tsd. € Grundstücke und Gebäude Betriebs- und Ge- schäftsausstattung Summe Sachanlagen Abschreibungen und Wert- minderungen Stand 1. Oktober 2019 2.690 6.148 8.838 Abschreibungen des Ge- schäftsjahres 925 0 1.109 -383 -50 2.034 -383 Abgänge Währungsumrechnung Stand 30. September 2020 -4 -54 3.611 6.825 10.435 Nettobuchwert 12.416 12.054 24.470 Stand 30. September 2020 Stand 30. September 2019 6.566 10.578 17.144 39/68 Anlage 5 Grundstücke und Gebäude dienen teilweise als Besicherung für Bankdarlehen. Die darin enthaltenen Grundstücke und Gebäude der BRAIN Biotech AG wurden nicht in voller Höhe als Sicherheit abgetreten. Eine nähere Betrachtung wird im Abschnitt (21) Finanzverbindlichkeiten vorgenommen. Nutzungsrechte Die in den Sachanlagen ausgewiesenen Nutzungsrechte („Right-of-Use Assets“) resultieren aus gemäß IFRS 16 bilanzierten Leasingverhältnissen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Nutzungs- rechte. in Tsd. € Grundstücke und Gebäude Betriebs- und Ge- schäftsausstattung Summe Sachanlagen Geschäftsjahr 2020/21 Stand 1. Oktober 2020 6.141 70 1.711 54 7.852 124 726 -22 Zugänge Abschreibung 690 -22 36 Abgänge 0 Währungsumrechnung Stand 30. September 2021 0 0 0 6.879 1.801 8.680 in Tsd. € Grundstücke und Gebäude Betriebs- und Ge- schäftsausstattung Summe Sachanlagen Geschäftsjahr 2019/20 Erstanwendung IFRS 16 3.010 3.810 679 998 904 4.008 4.714 861 Zugänge Abschreibung 182 Währungsumrechnung Stand 30. September 2020 0 -9 -9 6.141 1.711 7.852 Angaben zu den Leasingverbindlichkeiten sind unter (21) Finanzverbindlichkeiten enthalten. Die nachfolgende Tabelle enthält die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse. In Tsd. € 2020/21 Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse Tilgungszahlungen für Leasingverbindlichkeiten Zinszahlungen für Leasingverbindlichkeiten Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert Summe 2019/20 617 82 1.120 111 0 17 716 1.231 40/68 Anlage 5 (14) Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen Enzymicals AG Der Buchwert der Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen Enzymicals AG,5 entwickelte sich wie folgt: in Tsd. € Buchwert 30.09.2019 191 -58 133 31 Anteiliges Ergebnis nach Steuern in 2019/20 Buchwert 30.09.2020 Anteiliges Ergebnis nach Steuern in 2020/21 Wertminderung -164 0 Buchwert 30.09.2021 Im Geschäftsjahr 2020/21 betrug die Beteiligungsquote der BRAIN Biotech AG unverändert 24,095%. Die Beteiligung wird dem Segment BioScience zugeordnet. Im Geschäftsjahr bestanden keine nicht angesetz- ten Verluste (Vorjahr: 0 Tsd. €). Die folgenden Tabellen zeigen die aggregierten Ergebnis- und Bilanzdaten der Enzymicals AG und die der BRAIN Biotech AG entsprechend der Beteiligungsquote (24,095%) zuzurechnenden Werte für das Jahres- ergebnis und für das Eigenkapital. Die Werte der Enzymicals AG wurden nach handelsrechtlichen Vor- schriften (HGB) ermittelt, da aus Sicht des Vorstands keine materiellen Bewertungsunterschiede zu IFRS vorhanden sind. 2020/21 2019/20 in Tsd. € Umsatzerlöse 1.093 129 31 1.185 -241 -58 Gesamtergebnis Anteiliges Ergebnis nach Steuern in Tsd. € 30.09.2021 30.09.2020 Langfristige Vermögenswerte Kurzfristige Vermögenswerte Langfristige Schulden Kurzfristige Schulden Eigenkapital 406 886 419 881 -8 388 502 39 987 -137 -33 Anteiliges Eigenkapital -2 Der in Vorperioden bestehende Unterschiedsbetrag zwischen dem Beteiligungsansatz und dem anteilig auf die BRAIN Biotech AG entfallenden Eigenkapital in Höhe von 164 Tsd. € entfiel auf den Geschäfts- oder Firmenwert. Im Zuge der Werthaltigkeitsprüfung zum 30.09.2021 wurde die Beteiligung an der Enzy- micals AG vollständig abgewertet. SolasCure Ltd. Der Buchwert der Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen SolasCure Ltd. entwickelte sich wie folgt: 5Geschäftsjahr = Kalenderjahr; die Abweichung resultiert aus dem historisch bedingten Abweichen des Geschäftsjahres der BRAIN Biotech AG vom Kalenderjahr. 41/68 Anlage 5 Buchwert 30.09.2019 1.247 -2.362 31 Anteiliges Ergebnis nach Steuern 2019/20 Auflösung Zwischenergebniseliminierung Kapitalerhöhung 20.03.2020 Währungsumrechnung 1.874 74 Buchwert 30.09.2020 864 Buchwert 30.09.2020 864 -1.754 99 Anteiliges Ergebnis nach Steuern 2020/21 Auflösung Zwischenergebniseliminierung Kapitalerhöhung 19.01.2021 Gewinn aus Anteilsverwässerung Währungsumrechnung 564 741 36 Buchwert 30.09.2021 550 Im Geschäftsjahr 2020/21 betrug die Beteiligungsquote der BRAIN Biotech AG 41,27% (45,58% bis 19 Januar 2021). Die Beteiligung wird dem Segment BioScience zugeordnet. Im Geschäftsjahr bestanden keine nicht angesetzten Verluste (Vorjahr: 0 Tsd. €). Die folgenden Tabellen zeigen die aggregierten Ergebnis- und Bilanzdaten der SolasCure Ltd. und die der BRAIN Biotech AG entsprechend der Beteiligungsquote 41,27% (45,58% bis 19 Januar 2021) zuzurech- nenden Werte für das Jahresergebnis und für das Eigenkapital. Die Angaben reflektieren den Abschluss der SolasCure Ltd., aufgestellt nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. 2020/21 2019/20 in Tsd. € Umsatzerlöse 0 -4.094 -1.754 0 -5.182 -2.362 Gesamtergebnis Anteiliges Ergebnis nach Steuern in Tsd. € 30.09.2021 30.09.2020 Langfristige Vermögenswerte Kurzfristige Vermögenswerte Langfristige Schulden Kurzfristige Schulden Eigenkapital 4.067 556 3.837 2.581 0 0 181 1.395 5.023 2.289 4.442 1.833 Anteiliges Eigenkapital Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Beteiligungsansatz und dem anteilig auf die BRAIN Biotech AG entfallenden Eigenkapital entfällt neben der verbleibenden Zwischenergebniseliminierung auf einen Ge- schäfts- oder Firmenwert in Höhe von 254 Tsd. €. (15) Vorräte Die Vorräte setzen sich wie folgt zusammen: 42/68 Anlage 5 in Tsd. € Fertige Erzeugnisse 30.09.2021 4.638 30.09.2020 4.240 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2.006 367 4 2.280 444 0 Unfertige Erzeugnisse und Leistungen Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 7.015 6.964 Gesamt Bei den Vorräten waren Wertminderungen auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von 170 Tsd. € (Vor- jahr: 306 Tsd. €), unfertige und fertige Erzeugnisse in Höhe von 0 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €) zu berücksich- tigen. Es wurden Wertaufholungen in Höhe von 26 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €) durchgeführt. (16) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gliedern sich wie folgt: in Tsd. € 30.09.2021 6.473 30.09.2020 5.899 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen Gesamt 249 266 6.722 6.166 Die dargestellten Buchwerte der Forderungen entsprechen den Zeitwerten. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben in der Regel eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Zur Berechnung des Gesamtlaufzeit-ECL wurden Kreditausfallraten in einer Bandbreite von 0,5% - 10% herangezogen. Auf den Bestand zum Stichtag 30. September 2021 wurden Gesamt-LECLs in Höhe von 14 Tsd. € (Vorjahr: 13 Tsd. €), und Einzelwertberichtigungen in Höhe von 35 Tsd. € (Vorjahr: 38 Tsd. €) gebildet, die auf einem separaten Wertberichtigungskonto erfasst werden. Im Vorjahr wurden Forderungen aus bedingten Prämienzahlungen in Höhe 125 Tsd. € ergebniswirksam ausgebucht. Die folgende Tabelle zeigt die Überfälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 30. September 2021. in Tsd. € Forderun- gen aus Lie- Zum Bi- ferungen lanzstich- und Leistun- tag nicht Davon: Davon: Gesamt- laufzeit- ECL Buchwert In den folgenden Zeiträumen überfällig gen überfällig Bis zu 30 Zwischen Zwischen Mehr als Tagen 30 und 60 60 und 90 90 Tage Tagen Tagen 31 30.09.2021 6.771 5.410 1.294 0 35 49 6.722 Die folgende Tabelle zeigt die Überfälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 30. September 2020. 43/68 Anlage 5 in Tsd. € Forderun- gen aus Lie- Zum Bi- ferungen lanzstich- und Leistun- tag nicht Davon: Davon: Gesamt- laufzeit- ECL Buchwert In den folgenden Zeiträumen überfällig gen überfällig Bis zu 30 Zwischen Zwischen Mehr als Tagen 30 und 60 60 und 90 90 Tage Tagen Tagen 117 13 30.09.2020 6.217 5.764 303 20 51 6.166 Die Entwicklung der Wertberichtigungen ist im Folgenden dargestellt: in Tsd. € Buchwert am Periodenbeginn 2020/21 51 Saldo aus Zuführung und Auflösung -2 Buchwert am Periodenende 49 in Tsd. € Buchwert am Periodenbeginn 2019/20 253 Saldo aus Zuführung und Auflösung -202 Buchwert am Periodenende 51 Im Geschäftsjahr 2020/21 entstanden ergebniswirksame Ausbuchungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 0 Tsd. € (Vorjahr: 125 Tsd. €), die nicht bereits in Vorjahren ergebniswirksam berücksichtigt worden waren. Wertaufholungen wertberichtigter Bestände waren nicht vorzunehmen. Weitere Informationen zu den Wertminderungen sowie den Kreditrisiken von Forderungen aus Lieferun- gen- und Leistungen sind unter dem Kapitel " VI. „Finanzinstrumente / Risiken aus Finanzinstrumenten“ dargestellt. (17) Sonstige finanzielle Vermögenswerte Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: in Tsd. € 30.09.2021 102 30.09.2020 229 Ausgereichte Darlehen bis ein Jahr 55 50 53 50 Kautionen mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte Gesamt 207 332 (18) Sonstige lang- und kurzfristige Vermögenswerte Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: in Tsd. € 30.09.2021 30.09.2020 44/68 Anlage 5 Aufwandsabgrenzungen für einen Zeitraum von über einem Jahr 86 150 15 113 200 16 Ausgereichte Darlehen Kautionen Gesamt 251 329 Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: in Tsd. € 30.09.2021 30.09.2020 Das Folgejahr betreffende Ausgaben Forderungen aus Versicherungsentschädigungen Umsatzsteuerforderungen gegenüber dem Finanzamt Übrige sonstige kurzfristige Vermögenswerte Gesamt 316 0 280 31 120 180 617 47 228 585 Sämtliche kurzfristigen Vermögenswerte haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Der Bestand an sonstigen Vermögenswerten war zum Bilanzstichtag weder überfällig noch wertgemindert. Das Ausfallri- siko wird, wie auch im Vorjahr, als gering angesehen. (19) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente / Kapitalflussrechnung Die Anlage der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente erfolgte im Wesentlichen bei Kreditinstituten in Deutschland und Großbritannien In der Kapitalflussrechnung wurden als Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge fol- gende Sachverhalte berücksichtigt: in Tsd. € 2020/21 2019/20 Aufwendungen Personalaufwand aus anteilsbasierten Vergütungen und 512 164 449 Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen Abschreibung auf Anteile an nach der Equity Methode bilanzierte Unternehmen 0 155 0 Wertberichtigungen auf langfristige finanzielle Vermögenswerte 0 81 1 Aufwand Beteiligungserwerb Forderungsverluste/Veränderung Wertberichtigung auf Forderun- 125 gen Netto-Finanzaufwand aus der Folgebewertung finanzieller Ver- 13 43 bindlichkeiten Abschreibungen auf Vorräte Übrige 170 30 306 35 Gesamt 970 1.113 Erträge Herabsetzung der Wertberichtigungen auf Forderungen Netto-Finanzertrag aus der Folgebewertung finanzieller Verbind- lichkeiten und sonstiger Verbindlichkeiten 4 34 3.746 460 45/68 Anlage 5 Erträge aus Anteilsverwässerung von nach der Equity Methode bi- lanzierte Unternehmen 741 26 0 0 Zuschreibung auf Vorräte Darlehensverzichte 0 210 477 384 Übriges Finanzergebnis Übrige 54 62 Gesamt 4.781 -3.810 1.417 -304 Saldo der nicht zahlungswirksamen Aufwendungen / Erträge (20) Eigenkapital Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital beträgt 21.847.495 € (Vorjahr: 19.861.360 €) und ist in 21.847.495 (Vorjahr: 19.861.360) Stückaktien eingeteilt, auf die jeweils ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von 1,00 € entfällt. Die Anteile sind voll einbezahlt und lauten auf den Namen. Die Aktien notieren im Börsensegment „Prime Standard“ der Frankfurter Wertpapierbörse. Genehmigtes Kapital Mit Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 10. März 2021 wurde ein genehmigtes Kapital in Höhe von 5.958.408 € geschaffen (Genehmigtes Kapital 2021 / I). Das Genehmigte Kapital 2021 / I wurde am 15. April 2021 in das Handelsregister eingetragen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrates in der Zeit bis zum 9. März 2026 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehr- mals, höchstens jedoch um bis zu nominal 5.958.408 € durch die Ausgabe von bis zu 5.958.408 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und /oder Sacheinlage zu erhöhen, wobei das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Wenn die neuen Aktien ge- gen Bareinlagen ausgegeben werden, kann das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsenno- tierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht we- sentlich unterschreitet und die Anzahl der in dieser Weise unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebe- nen Aktien insgesamt 10% des Grundkapitals nicht überschreitet. Mit Beschlussfassung des Vorstands vom 15. September 2021 und mit der Zustimmung des Aufsichtsrats am selbigen Tag wurde das geneh- migte Kapital für eine Kapitalerhöhung unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts in Höhe von 1.986.135 € teilweise ausgenutzt. Die Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital wurde am 16. Sep- tember 2021 in das Handelsregister eingetragen. Am Abschlussstichtag 30. September 2021 bestand sonach ein genehmigtes Kapital in Höhe von 3.972.273 €. Bedingtes Kapital Gemäß § 5 Absatz 3, 4 und 5 der Satzung ist das Grundkapital um 1.986.136 € durch die Ausgabe von bis zu 1.986.136 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2021 / I) sowie um weitere 123.000 € durch die Ausgabe von bis zu 123.000 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes 46/68 Anlage 5 Kapital 2015 / II) und durch die Ausgabe von bis zu 1.682.578 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2019 / I) bedingt erhöht. Das bedingte Kapital 2021 / I dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Options- schuldverschreibungen und Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstan- des durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 10. März 2021 von der Gesellschaft begeben wer- den. Die bedingte Kapitalerhöhung wird durch die Ausgabe von bis zu 1.986.136 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungsrechten bzw. Optionsrechten Gebrauch ma- chen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber der Wandelschuldverschreibungen ihrer Pflicht zur Wandlung genügen, und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital 2021 / I war zum Abschlussstichtag am 30. Sep- tember 2021 nicht durchgeführt. Das Bedingte Kapital 2015 / II dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juli 2015 im Rahmen eines Aktienoptionsplans im Umfang von bis zu 123.000 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der BRAIN Biotech AG mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft, den Mitgliedern der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen sowie Führungskräften und sonstigen Mitarbeitern der Ge- sellschaft in hervorgehobener Position gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte hiervon Gebrauch machen und die Gesell- schaft nicht zur Erfüllung dieser Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Eine Erhö- hung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital 2015 / II war zum Abschlussstichtag am 30. September 2021 nicht durchgeführt. Das Bedingte Kapital 2015/II wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung am 7. März 2019 von ursprünglich 1.272.581 € auf 123.000 € reduziert, da dieses Kapital ausschließlich zur Absicherung bereits ausgegebener Aktienoptionen bestehen bleiben sollte. Die Ermächtigung zur Ausgabe von weiteren Aktienoptionen aus dem Bedingten Kapital 2015/II wurde auf selbiger Hauptversammlung wieder entzogen und durch eine neue Ermächtigung ersetzt (siehe folgender Abschnitt). Durch Beschluss der Hauptversammlung am 7. März 2019 ist das Grundkapital um 1.682.578 € durch die Ausgabe von bis zu 1.682.578 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2019 / I) bedingt erhöht. Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktien- optionen, die den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft und sonstigen Mitarbeitern der Gesellschaft in hervorgehobener Position gewährt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit der Zustimmung des Auf- sichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte hiervon Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht zur Erfüllung dieser Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital 2019 / I war zum Abschlussstichtag am 30. September 2021 nicht durchgeführt. Aktienoptionen Durch Beschluss der Hauptversammlung am 7. März 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, mit der Zustim- mung des Aufsichtsrates im Rahmen eines Aktienoptionsplans bis zum 12. März 2027 bis zu 1.682.578 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der BRAIN Biotech AG mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren mit der Maßgabe auszugeben, dass jede Aktienoption das Recht zum Bezug einer Aktie und nach Maßgabe weiterer Bestimmungen gewährt. Zur Ausgabe von Aktien an Mitglieder des Vorstands der BRAIN Biotech AG gilt diese Ermächtigung allein für den Aufsichtsrat. Zur Absicherung und Bedienung der 47/68 Anlage 5 Aktienoptionen hat die Hauptversammlung das Grundkapital um 1.682.578 € bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019 / I). Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage enthält das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien abzüglich der Kosten der Kapitalaus- gabe nach Steuern sowie den Aufwand aus der Gewährung von Aktienoptionen. Bezüglich dieser Vergü- tungen verweisen wir auf die Angaben im Abschnitt „Anteilsbasierte Vergütung und andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer“. Die handelsrechtliche Kapitalrücklage ist im handelsrechtlichen Abschluss der BRAIN Biotech AG veröffentlicht. Sonstige Rücklagen In den sonstigen Rücklagen werden Währungsumrechnungsdifferenzen erfasst. Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen verminderten sich im Geschäftsjahr 2020/21 maßgeblich um das auf die Aktionäre der BRAIN Biotech AG entfallende Ergebnis. Die nicht beherrschenden Anteile im Geschäftsjahr 2020/21 sind im Folgenden dargestellt: Erhöhung/ -Verrin- Anteil am Reinver- gerung des Anteils mögen, der nicht von der BRAIN Bio- tech AG gehalten wird Zurechnung des Buchwerte der An- anteiligen Gesamt- teile zum Ende des ergebnisses Geschäftsjahres am Reinvermögen, der nicht von der BRAIN Biotech AG gehalten wird in Tsd. € Biocatalysts Ltd.6 BRAIN UK Ltd. Gesamt 19,35% 11,03% -2.662 8 344 -5 3.090 -46 -2.654 340 3.044 Die nicht beherrschenden Anteile des Vorjahres sind in der folgenden Übersicht dargestellt vor: Erhöhung/ -Verrin- Anteil am Reinver- gerung des Anteils mögen, der nicht von der BRAIN Bio- tech AG gehalten wird Zurechnung des Buchwerte der An- anteiligen Gesamt- teile zum Ende des ergebnisses Geschäftsjahres am Reinvermögen, der nicht von der BRAIN Biotech AG gehalten wird in Tsd. € Biocatalysts Ltd.7 BRAIN UK Ltd. Gesamt 34,45% 27,69% 0 0 0 510 -9 5.408 -49 502 5.358 Die Veränderung der nicht beherrschenden Anteile stellt sich wie folgt dar: 6 einschließlich der Tochtergesellschaft Biocatalysts Inc. und unter Berücksichtigung der Amortisation auf- gedeckter stiller Reserven 7 einschließlich der Tochtergesellschaft Biocatalysts Inc. und unter Berücksichtigung der Amortisation auf- gedeckter stiller Reserven 48/68 Anlage 5 Biocatalysts Ltd.8 in Tsd. € 30.09.2021 30.09.2020 Wert zum Geschäftsjahresbeginn Erhöhung/ -Verringerung des Anteils am Reinvermögen, der nicht von der BRAIN Biotech AG gehalten wird 5.408 4.898 0 -2.662 Anteiliges Jahresergebnis 297 47 674 -164 Anteiliges sonstiges Ergebnis (Währungsdifferenzen) Wert zum Geschäftsjahresende 3.090 5.408 BRAIN UK Ltd. in Tsd. € 30.09.2021 30.09.2020 Wert zum Geschäftsjahresbeginn Erhöhung/ -Verringerung des Anteils am Reinvermögen, der nicht von der BRAIN Biotech AG gehalten wird -49 8 -41 0 Anteiliges Jahresergebnis -5 -8 Wert zum Geschäftsjahresende -46 -49 Im Folgenden werden zusammengefasste Finanzinformationen für Tochterunternehmen mit nicht beherr- schendem Anteil, der wesentlich für den Konzern ist, dargestellt. Zusammengefasste Bilanzdaten BRAIN UK Ltd. /Biocatalysts Ltd.9 in Tsd. € 30.09.2021 30.09.2020 Langfristige Vermögenswerte davon quotaler Goodwill aus dem Unternehmenserwerb durch die BRAIN 25.335 20.431 4.026 3.785 davon stille Reserven abzüglich latenter Steuern aus dem Un- ternehmenserwerb durch die BRAIN Kurzfristige Vermögenswerte 5.271 5.600 8.553 4.114 4.856 3.099 Langfristige Schulden Kurzfristige Schulden 3.738 2.657 Nettovermögen 26.036 19.531 Zusammengefasste Gesamtergebnisrechnung BRAIN UK ltd. /Biocatalysts Ltd.10 2020/21 2019/20 in Tsd. € Umsatzerlöse 17.835 1.027 15.323 1.389 Ergebnis vor Ertragssteuern 8 einschließlich der Tochtergesellschaft Biocatalysts Inc. und unter Berücksichtigung der Amortisation auf- gedeckter stiller Reserven 9 einschließlich der Tochtergesellschaft Biocatalysts Inc. Die Finanzdaten werden aggregiert dargestellt, da die BRAIN UK Ltd. neben ihrer Funktion als Zwischenholding keine eigene Geschäftstätigkeit entfaltet. 10 einschließlich der Tochtergesellschaft Biocatalysts Inc. Die Finanzdaten werden aggregiert dargestellt, da die BRAIN UK Ltd. neben ihrer Funktion als Zwischenholding keine eigene Geschäftstätigkeit entfaltet. 49/68 Anlage 5 Ergebnis nach Steuern 728 1.929 davon Ergebnis aus der Amortisation der stille Reserven ab- züglich latenter Steuern aus dem Unternehmenserwerb durch die BRAIN -657 -653 Gesamtergebnis 1.562 340 0 1.359 502 0 Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Ergebnis An nicht beherrschende Anteilseigner gezahlte Dividenden Zusammengefasste Kapitalflussrechnung BRAIN UK ltd. /Biocatalysts Ltd.11 2020/21 2019/20 in Tsd. € Brutto Cashflow 2.524 3.278 -480 2.844 1.928 -1.554 -31 Cashflow aus operativer Tätigkeit Cashflow aus investiver Tätigkeit Cashflow aus finanzierender Tätigkeit -451 Es liegen keine Beschränkungen, außer gesetzlichen Beschränkungen, der Möglichkeiten der BRAIN Bio- tech AG, Zugang zu Vermögenswerten dieser Tochtergesellschaften zu erlangen oder diese zu verwenden und Verbindlichkeiten zu erfüllen, vor. (21) Finanzverbindlichkeiten Die Finanzverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: in Tsd. € 30.09.2021 4.721 30.09.2020 5.474 Darlehen Verbindlichkeiten aus Put-Optionsrechten für den potentiellen Erwerb 4.401 12.052 von nicht beherrschenden Anteilen Verbindlichkeiten aus ausgeübten Put-Optionsrechten nicht beherr- 6 838 schender Gesellschafter Einlagen stiller Gesellschafter Verbindlichkeiten aus Leasing Derivate 4.526 6.655 - 4.500 7.614 112 Sonstige 9 9 Gesamt 20.318 30.598 Die Einlagen stiller Gesellschafter umfassen zum Bilanzstichtag 30. September 2021 eine Einlage der Hes- sen Kapital I GmbH, Wiesbaden, in Höhe von 1.500 Tsd. € (Vorjahr: 1.500 Tsd. €) und eine Einlage der Hessen Kapital II GmbH in Höhe von 3.000 Tsd. € (Vorjahr: 3.000 Tsd. €). Auf die Einlage der Hessen Kapital I bestanden zum Stichtag ebenfalls Zinsverbindlichkeiten in Höhe von 26 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €) Die Einlage der Hessen Kapital I GmbH ist rückzahlbar mit 20% zum 30. Juni 2022, mit weiteren 20% zum 30. Juni 2023 und mit 60% zum 30. Juni 2024. Die Einlage der Hessen Kapital II GmbH ist rückzahlbar mit 20% zum 31. März 2026, mit weiteren 20% zum 31. März 2027 und mit 60% zum 31. März 2028. 11 einschließlich der Tochtergesellschaft Biocatalysts Inc. Die Finanzdaten werden aggregiert dargestellt, da die BRAIN UK Ltd. neben ihrer Funktion als Zwischenholding keine eigene Geschäftstätigkeit entfaltet. 50/68 Anlage 5 Auf die Einlage der Hessen Kapital I GmbH zahlt die Gesellschaft ein festes Entgelt in Höhe von nominal 7,0% p. a. (Vorjahr: 7,0%) sowie eine Gewinnbeteiligung in Höhe der Relation der Nominalhöhe der stillen Beteiligung zur Nominalhöhe des Eigenkapitals der BRAIN Biotech AG, maximal jedoch in Höhe von 2,5% der Einlage und nicht mehr als 50% des Jahresgewinns. Auf die Einlage der Hessen Kapital II GmbH zahlt die Gesellschaft ein festes Entgelt in Höhe von nominal 6,0% p. a. (Vorjahr: 6,0%) sowie eine Gewinnbeteiligung in Höhe der Relation der Nominalhöhe der stillen Beteiligung zur Nominalhöhe des Eigenkapitals der BRAIN Biotech AG, maximal jedoch in Höhe von 1,5% der Einlage und nicht mehr als 50% des Jahresgewinns. Die BRAIN Biotech AG ist berechtigt, die Einlage der Hessen Kapital I GmbH sowie die Einlage der Hessen Kapital II GmbH vorzeitig zu kündigen; aufgrund der damit verbundenen negativen Auswirkungen (Vorfäl- ligkeitsentschädigungen) hat dieses Optionsrecht für die Gesellschaft jedoch faktisch keinen wirtschaftli- chen Wert. Die stille Beteiligung nimmt nicht an Verlusten teil. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Es bestehen Grundschulden mit Zwangsvollstreckungsklauseln auf Grundstücke der BRAIN Biotech AG in Höhe von nominal 2,5 Mio. € (Vorjahr: 2,5 Mio. €). Alle Grundschulden dienen der Sicherung von Bankver- bindlichkeiten, die zum Bilanzstichtag in Höhe von 1.375 Tsd. € (Vorjahr: 1.875 Tsd. €) valutieren. Die Grundschulden bestehen im zweiten Rang nach einer nicht abgetretenen Eigentümergrundschuld in Höhe von 0,5 Mio. € (Vorjahr: 0,5 Mio. €). Bei der Tochtergesellschaft Biocatalysts Ltd. sind finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 1.951 Tsd. € (Vorjahr: 1.982 Tsd. €) durch Grundschulden auf der Betriebsimmobilie in Höhe von 2.633 Tsd. € (Vorjahr: 2.765 Tsd. €) besichert. Bei der Tochtergesellschaft L.A. Schmitt GmbH sind die finanziellen Verbindlichkeiten (0 Tsd. € per 30. September 2021; 0 Tsd. € per 30. September 2020) durch Grundschulden auf der Betriebsimmobilie in Höhe von 400 Tsd. € (Vorjahr: 400 Tsd. €) besichert. Da den bestehenden Grundschulden keine korres- pondierenden Finanzverbindlichkeiten gegenüberstehen, könnte die Grundschuld jederzeit gelöscht wer- den, was bisher aber aus Kostengründen nicht gemacht wurde. Alle übrigen Verbindlichkeiten sind, bis auf übliche Eigentumsvorbehalte aus Einzelverträgen, nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert. Der Buchwert der gestellten Sicherheiten zum Bilanzstichtag beträgt insgesamt 6.027 Tsd. € (6.269 Tsd. € per 30. September 2020). Die Nominalverzinsung der festverzinslichen Darlehen beträgt zwischen 1,15% (Vorjahr: 1,15%) und 6,10% (Vorjahr: 6,10%) p. a. Der Konzern hat keine wesentlichen variabel verzinslichen Verbindlichkeiten. Die Nominalwerte der Fälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten sind im Folgenden abgebildet: 30.09.2021 Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit 1 - 5 Jahre Restlaufzeit in Tsd. € größer 5 Jahre Einlagen stiller Gesellschafter 326 1.500 2.700 51/68 Anlage 5 Verbindlichkeiten aus Put-Optionsrechten für den Erwerb von nicht beherrschenden 0 1.076 6 4.485 3.115 0 0 2.464 0 Anteilen Leasing Verbindlichkeiten aus ausgeübten Put-Opti- onsrechten für den Erwerb von nicht beherr- schenden Anteilen Darlehen 1.241 0 2.245 9 1.236 0 Sonstige 2.649 11.354 6.399 30.09.2020 Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit 1 - 5 Jahre Restlaufzeit größer 5 Jahre in Tsd. € Einlagen stiller Gesellschafter Verbindlichkeiten aus Put-Optionsrechten für den Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen 0 0 1.500 12.799 3.435 6 3.000 0 3.098 0 Leasing 1.081 839 Verbindlichkeiten aus ausgeübten Put-Opti- onsrechten für den Erwerb von nicht beherr- schenden Anteilen Finanzderivate 112 1.251 0 0 2.773 9 0 1.450 0 Darlehen Sonstige 3.282 20.521 7.549 Die vertraglich vereinbarten Fälligkeiten für Tilgungs- und Zinszahlungen sowie für Zahlungen gewinnab- hängiger Vergütung sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt: 30.09.2021 21/22 22/23 23/24 24/25 25/26 26/27 27/28 28/29 29/30 30/31 ff. in Tsd. € Tilgungszahlungen Zinszahlungen 2.649 2.171 6.288 1.955 940 2.180 1.247 2.458 254 260 3 433 370 325 74 73 64 276 213 208 56 36 41 147 32 67 14 6 0 Zahlungen für gewinnabhängige Vergütung 0 Summe ohne gewinnabhängige 3.082 2.541 6.613 2.230 1.154 2.388 1.394 2.525 260 Vergütung 263 263 Summe inkl. gewinnabhängige Vergütung 3.155 2.614 6.677 2.287 1.190 2.429 1.426 2.539 260 30.09.2020 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 25/26 26/27 27/28 28/29 29/30 ff. 3.282 2.200 2.121 15.169 1.032 1.524 2.403 2.447 658 517 in Tsd. € Tilgungszahlungen 52/68 Anlage 5 Zinszahlungen 497 445 389 83 82 73 328 262 230 65 45 41 172 32 75 14 13 9 0 Zahlungen für gewinnabhängige Vergütung 0 Summe ohne gewinnabhängige 3.779 2.645 2.510 15.496 1.294 1.754 2.575 2.522 671 Vergütung 525 525 Summe inkl. gewinnabhängige Vergütung 3.862 2.727 2.583 15.562 1.339 1.795 2.607 2.536 671 Die nachfolgende Tabelle zeigt die Veränderung der Finanzverbindlichkeiten unterteilt nach zahlungswirk- samen und zahlungsunwirksamen Veränderungen: in Tsd. € Verbindlichkeiten Verbindlich- für den potentiel- keiten für den len Erwerb von nicht beherr- Erwerb von Einlagen nicht beherr- stiller Verbind- Der- lichkeiten schenden Antei- schender Ge- Gesell- ri- aus Lea- Sons- sing tige Ge- Darlehen 5.474 len sellschafter schafter vate samt Stand am 12.052 838 4.500 112 7.613 9 30.598 0 -7.406 0 -3.849 30.09.2020 Mittelzufluss -/ab- fluss aus der Finan- zierungstätigkeit Folgebewertung -870 -4.576 -839 0 0 -1.120 0 0 -3.746 0 7 0 26 -112 -24 0 Änderung des Kon- solidierungskreises 0 0 0 0 0 0 881 95 Währungsumrech- nung 117 672 0 0 0 92 Zugänge Leasing 0 0 0 0 0 95 Stand am 4.721 4.401 6 4.526 0 6.655 9 20.318 30.09.2021 in Tsd. € Verbindlichkeiten Verbindlich- für den potentiel- keiten für den len Erwerb von nicht beherr- Erwerb von Einlagen nicht beherr- stiller Verbind- Der- lichkeiten ri- aus Lea- Sons- sellschafter schafter vate sing tige schenden Antei- schender Ge- Gesell- len Ge- Darlehen samt Stand am 5.988 12.996 1.658 4.500 494 1.351 14 21.007 30.09.2019 -514 -200 -843 0 0 -780 -5 -2.342 Mittelzufluss -/ab- fluss aus der Finan- zierungstätigkeit Folgebewertung 0 0 -459 0 23 0 0 -382 0 0 0 0 -818 0 Änderung des Kon- solidierungskreises 0 0 53/68 Anlage 5 Währungsumrech- nung 0 0 -285 0 0 0 0 0 0 0 0 0 83 0 0 -202 3.002 3.957 Zugänge IFRS 16 Erstanwendung 3.002 Zugänge Leasing 0 0 0 3.957 Stand am 5.474 12.052 838 4.500 112 7.613 9 30.598 30.09.2020 (22) Sonstige Verbindlichkeiten Die langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Geschäftsjahr 2020/21 712 Tsd. € für das Wachstumsaktienprogramm der Biocatalysts Ltd. Die Kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: in Tsd. € 2020/21 2019/20 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt Kurzfristiger Anteil der Verbindlichkeiten aus ausgeübten Put-Opti- onsrechten im Zusammenhang mit dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm der AnalytiCon Discovery GmbH Verbindlichkeiten aus ausstehendem Urlaub Lohn- und Kirchensteuer, Sozialversicherung Aufsichtsratsvergütung 625 3 1.801 712 525 352 254 89 483 333 220 84 Sondervergütungen Geschäftsführungen und Mitarbeiter von Tochterunternehmen Umsatzsteuer 74 762 98 534 Übrige sonstige Verbindlichkeiten Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten gesamt 2.684 4.266 In den übrigen sonstigen Verbindlichkeiten sind Kundenguthaben in Höhe von 25 Tsd. € (Vorjahr: 274 Tsd. €) enthalten. (23) Abgegrenzte Erträge Die abgegrenzten Erträge setzen sich zusammen aus kurzfristigen abgegrenzten Erträgen in Höhe von 1.572 Tsd. € (gegenüber 861 Tsd. € im Vorjahr) und den langfristigen abgegrenzten Erträgen in Höhe von 1.109 Tsd. € (gegenüber 1.369 Tsd. € im Vorjahr). Die abgegrenzten Erträge resultieren in Höhe von 760 Tsd. € (Vorjahr: 958 Tsd.€) aus Geschäften mit der SolasCure Ltd. Die abgegrenzten Erträge beinhalten zum Teil die von Kunden erhaltenen Anzahlungen für die zum Stichtag noch nicht erbrachten Leistungsverpflichtungen. Diese werden separat unter den Ab- schnitt Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. dargestellt. Auf die noch nicht erfüllten 54/68 Anlage 5 Leistungsverpflichtungen entfällt ein Beitrag in Höhe von 2.005 Tsd. €. (Vorjahr: 1.632 Tsd.€). Es wird er- wartet, dass hiervon ein Beitrag in Höhe von 1.331 Tsd. € innerhalb von einem Jahr in den Umsatzerlösen erfasst werden kann. Abgegrenzte Erträge in Höhe von 1.373 Tsd. € (Vorjahr: 2.588 Tsd. €) wurden im Geschäftsjahr 2020/21 vollständig in den Umsatzerlösen erfasst. (24) Rückstellungen Der Ausweis betrifft im Wesentlichen die geschätzten Aufwendungen für die Erstellung und Prüfung des Abschlusses und Beratungsaufwendungen. Die Inanspruchnahme wird im Wesentlichen innerhalb des fol- genden Geschäftsjahres erwartet. Die Entwicklung ist in der folgenden Übersicht dargestellt: in Tsd. € 30.09.2020 Verbrauch Auflösung Zuführung 30.09.2021 Archivierungskosten Abschluss- ,Prüfungs- und Beratungskosten Rückbau und Abraum Sonstige 25 295 64 - -260 - - -8 - - 282 2 25 310 66 3 -3 - 3 3 Summe 387 -263 -8 287 404 (25) Erhaltene Anzahlungen Die erhaltenen Anzahlungen betreffen im Wesentlichen Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen so- wie zukünftige Lieferungen und haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Die gesamte Summe in Höhe von 79 Tsd. € (Vorjahr: 70 Tsd. €) entfällt auf kurzfristige noch nicht erbrachte Leistungsverpflichtungen. (26) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. VI. FINANZINSTRUMENTE / RISIKEN AUS FINANZINSTRU- MENTEN Die folgende Darstellung zeigt die bilanzierten Finanzinstrumente entsprechend ihrer Einordnung in die Bewertungskategorien gemäß IFRS 9. Um die für die Gesellschaft relevanten Finanzinstrumente in Bezug auf vergleichbare Bewertungsunsicherheiten und Risiken besser darzustellen, werden im Folgenden Zah- lungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gesondert erläutert. Dabei werden folgende Abkürzungen für die Bewertungskategorien verwendet: Bewertungskategorien IFRS 9 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewer- Abkürzung AC Amortised cost tete finanzielle Vermögenswerte und Verbind- lichkeiten FVTPL Fair value through profit and loss Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten 55/68 Anlage 5 FVTOCI FVTOCI Fair value through other comprehensive in- Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert, come (FVTOCI) for debt instruments Marktwertveränderungen im übrigen Gesamt- ergebnis (mit Recycling) Fair value through other comprehensive in- Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert, come (FVTOCI) for equity instruments Marktwertveränderungen im übrigen Gesamt- ergebnis (kein Recycling) Zusammengefasst stellen sich die finanziellen Vermögenswerte und Schulden wie folgt dar: Kategorie Kategorie Buchwert Fair value Fortge- in Tsd. € IFRS 9 30.09.2021 Anschaf- Fair 30.09.2021 (30.09.2020) führte AK fungskosten value er- (30.09.2020) IFRS 16 folgswirk- sam Aktiva Forderungen aus Lieferun- gen und Leis- tungen AC 6.722 6.722 (6.166) (6.166) Sonstige kurz- AC und langfris- 184 184 (216) (216) tige Vermö- genswerte Sonstige fi- AC 207 207 nanzielle Ver- mögenswerte (332) (332) Zahlungsmittel AC und Zahlungs- mitteläquiva- lente 24.545 24.545 (18.943) (18.943) Summe 31.658 31.658 (25.657) (25.657) Kategorie Kategorie Buchwert Fair value Fortge- in Tsd. € IFRS 9 30.09.2021 Anschaf- Fair 30.09.2021 (30.09.2020) führte AK fungskosten value IFRS 16 folgswirk- sam er- (30.09.2020) Passiva Verbindlichkei- AC ten aus Liefe- rungen und 3.834 3.834 (3.171) (3.171) Leistungen 56/68 Anlage 5 Finanzverbind- AC lichkeiten 15.911 (17.596) 4.401 9.256 6.655 4.401 (12.052) 0 20.312 (29.648) 0 (9.982) (7.614) Finanzverbind- FVTPL lichkeiten (12.164) 84 (112) (112) Sonstige Ver- bindlichkeiten Summe AC 84 (581) (581) 24.230 (33.512) 13.174 (13.734) 6.655 4.401 20.312 (7.614) (12.164) (29.760) Es bestehen keine Finanzinstrumente, die in der Kategorie FVOCI zu klassifizieren sind. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, sonstige kurzfristige Vermögenswerte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Infolgedessen entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag annähernd dem beizule- genden Zeitwert. Langfristige finanzielle Vermögenswerte umfassen Kautionen und ausgereichte Darle- hen, deren Verzinsungen im Wesentlichen dem aktuellen Marktzinsniveau entsprechen. Die Bilanzierung der unter den kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlich- keiten gegenüber Kreditinstituten und anderen Darlehensgebern sowie gegenüber stillen Gesellschaftern erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Zeitwerte der Finanzverbindlichkeiten ergeben sich mittels Diskontierung unter Berücksichtigung aktueller laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze. Die Zeitwerte ent- sprechen aufgrund regelmäßig erfolgender Umfinanzierungsmaßnahmen zu marktgerechten Zinsen im Wesentlichen den Buchwerten. Die Konditionen sind detailliert im Abschnitt 21 „Finanzverbindlichkeiten“ dargestellt. Die Buchwerte der zum Fair Value ausgewiesenen Finanzinstrumente sind gemäß der IFRS-Fair-Value- Hierarchie wie folgt eingeteilt: notierte Preise in einem aktiven Markt („Level 1“), Bewertungsverfahren mit- tels beobachtbarer Parameter („Level 2“) und Bewertungsverfahren mittels nicht beobachtbarer Parameter („Level 3“). Es wurden keine Umgruppierungen zwischen den verschiedenen Hierarchiestufen vorgenommen. Der Buchwert der auf Basis von „Level 2“ bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten (FVTPL) beträgt zum Bilanzstichtag 4.401 Tsd. € (Vorjahr: 12.164 Tsd. €). Es handelt sich um Put-Optionsverbindlichkeitenge- genüber Minderheitsgesellschaftern der Biocatalysts Ltd. sowie im Vorjahr zudem um Devisenterminge- schäfte mit verschiedenen Laufzeiten. Die vertraglich vereinbarten nicht abgezinsten Mittelabflüsse der finanziellen Verbindlichkeiten im Anwen- dungsbereich des IFRS 7 sind im Folgenden dargestellt: 30.09.2021 21/22 22/23 23/24 24/25 25/26 26/27 27/28 28/29 29/30 30/31 ff. in Tsd. € Stille Beteiligungen (ohne Gewinnbetei- ligung) 598 544 523 1.091 144 462 726 1.854 0 0 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber Darlehens- 1.323 917 783 402 326 1.254 gebern 0 0 Verbindlichkeiten aus Leasing 1.154 1.071 822 737 684 672 668 671 260 263 57/68 Anlage 5 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Anteilen an vollkonsolidierten Unterneh- men12 6 0 0 4.485 0 0 0 0 0 0 0 Sonstige Verbindlichkeiten 9 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und 3.834 Leistungen Summe 6.916 2.541 6.613 2.230 1.154 2.388 1.394 2.525 260 263 30.09.2020 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 25/26 26/27 27/28 28/29 29/30 ff. in Tsd. € Stille Beteiligungen (ohne Gewinnbe- teiligung) 285 580 559 1.127 180 762 726 0 0 0 0 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber Darle- hensgebern 1.344 917 908 1.199 1.136 1.040 773 393 317 1.183 Verbindlichkeiten aus Leasing Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Anteilen an vollkonsolidierten Unter- nehmen13 797 722 675 666 668 671 525 0 0 0 0 12.799 0 0 0 0 0 Devisentermingeschäfte Sonstige Verbindlichkeiten 112 581 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und 3.171 Leistungen Summe Die Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten stellen sich nach Bewertungskategorien wie folgt dar: 6.692 2.633 2.507 15.496 1.295 1.754 2.575 668 671 525 Aus Zin- Aus der Aus Nettoergeb- in Tsd. € 2020/21 (2019/20) sen und Folgebewertung Dividen- Fair Value / Abgängen nis den Wertberichtigung Kredite und Forderun- 25 4 -1 28 gen (30) (-500) (-5) (-475) Finanzielle Verbind- lichkeiten zu (fortge- führten) Anschaffungs- kosten bewertet -442 0 0 -442 (-272) (0) (805) (533) -111 (-99) 0 0 -111 (-99) Leasing (0) (0) 12 Bei der Ausübung der Put Option zum nächstmöglichen Zeitpunkt würde sich ein Mittelabfluss im Geschäftsjahr 2021/22 in Höhe von 3.8 Mio. € ergeben. 13 Bei der Ausübung der Put Option zum nächstmöglichen Zeitpunkt würde sich ein Mittelabfluss im Geschäftsjahr 2020/21 in Höhe von 7,8 Mio. € ergeben. 58/68 Anlage 5 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeit- wert bewertete finanzi- elle Verbindlichkeiten 0 3.858 (740) 0 3.858 (740) (0) (0) Summe -528 3.862 (240) -1 3.333 (699) (-341) (800) Die Zinsaufwendungen und Zinserträge aus Finanzinstrumenten werden bei den Finanzaufwendungen bzw. Finanzerträgen in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Der Gesamtzinsaufwand aus Finanz- verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, beträgt 442Tsd. € (Vorjahr: 191 Tsd. €). Risikomanagement / Risiken aus Finanzinstrumenten Durch seine Geschäftstätigkeit ist der Konzern verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt: dem Kre- ditrisiko, dem Fremdwährungsrisiko, dem Zinsänderungsrisiko, dem Marktrisiko und dem Liquiditätsrisiko. Der Vorstand hat ein Risikomanagementsystem zur Risikoerkennung und Risikovermeidung implementiert. Dieses System basiert u. a. auf einer stringenten Kontrolle der Geschäftsvorgänge, einem intensiven Infor- mationsaustausch mit den jeweils verantwortlichen Mitarbeitern und auf regelmäßigen, überwiegend auf quartalsweiser Basis durchgeführten Analysen wesentlicher Geschäftskennzahlen. Das Risikomanagementsystem wurde implementiert, um negative Entwicklungen frühzeitig erkennen und zeitnah Maßnahmen zur Gegensteuerung einleiten zu können. Das Risikomanagement der BRAIN hat im Hinblick auf die im Konzern vorhandenen Finanzinstrumente das Ziel, die Risiken aus Finanzinstrumenten zu minimieren. Derivative Finanzinstrumente ohne ein zu- grundeliegendes Basisgeschäft werden nicht eingegangen. Die Anlage liquider Mittel erfolgte im Berichts- jahr wie auch im Vorjahr im Wesentlichen bei Finanzinstituten in Deutschland und Großbritannien. Aus den bilanziellen Finanzinstrumenten können sich grundsätzlich folgende Risiken für den Konzern er- geben: Kreditrisiko Das Kreditrisiko beschreibt das Risiko, dass eine Partei eines Finanzinstruments der anderen Partei einen finanziellen Verlust verursacht, indem sie einer Verpflichtung nicht nachkommt. Das Kreditrisiko umfasst dabei sowohl das Ausfallrisiko als auch das Risiko einer Bonitätsverschlechterung, verbunden mit der Ge- fahr der Konzentration einzelner Risiken. Das maximale Ausfallrisiko entspricht den Buchwerten der Finan- zinstrumente am Bilanzstichtag. Das für den Konzern maßgebliche Ausfallrisiko besteht im operativen Be- reich darin, dass die Geschäftspartner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Eine Risikokon- zentration ist im Bereich der Kundenforderungen des Segments BioScience insoweit nicht festzustellen, da die Ansprüche gegenüber einer Gruppe von Auftraggebern bestehen, die eine überdurchschnittliche Boni- tät aufweisen. Im Bereich BioIndustrial bestehen die Forderungen gegenüber einer größeren Anzahl unter- schiedlicher Vertragspartner. Zur Reduzierung des Ausfallrisikos bei Kundenforderungen werden die Ver- tragspartner einer Bonitätsprüfung unterzogen. Dabei werden die finanzielle Situation, Erfahrungen der 59/68 Anlage 5 Vergangenheit sowie weitere Faktoren berücksichtigt. Die entsprechenden Finanztransaktionen werden überwiegend nur mit bonitätsmäßig erstklassigen Kontrahenten abgeschlossen. Die liquiden Mittel sind im Wesentlichen auf Konten bei Finanzinstituten in Deutschland und Großbritannien angelegt. Fremdwährungsrisiko BRAIN ist zudem Fremdwährungsrisiken ausgesetzt. Erträge aus Währungsdifferenzen in Höhe von 167 Tsd. € (Vorjahr: 171 Tsd. €) stehen Aufwendungen von Währungsdifferenzen in Höhe von 202 Tsd. € (Vor- jahr: 232 Tsd. €) gegenüber, sodass sich die daraus ergebenden Effekte im Geschäftsjahr 2020/21 und im Geschäftsjahr 2019/20 größtenteils aufheben und nur ein geringer Nettoaufwand verbleibt. Innerhalb des BRAIN-Konzerns sind Fremdwährungspositionen darüber hinaus grundsätzlich von untergeordneter Be- deutung. Eine Sensitivitätsanalyse nach IFRS 7 in Bezug auf Fremdwährungsrisiken ist, abgesehen von der im Abschnitt „Bewertungsrisiken im Zusammenhang mit Fremdwährungs-Put-Optionsvereinbarungen“ ausgeführten Risiken, aufgrund der untergeordneten Bedeutung nicht relevant für den Abschluss. Zinsänderungsrisiko Das Zinsrisiko bezeichnet das Risiko von Wertschwankungen eines Finanzinstruments aufgrund von Ver- änderungen des Marktzinsniveaus. Der weitaus größte Teil der Darlehen hat eine laufzeitkongruente Zins- bindungsfrist. Der Vorstand sieht sich daher keinem wesentlichen direkten Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Die Risiken der Darlehen mit laufzeitkongruenter Zinsbindungsfrist beschränken sich darauf, dass BRAIN während der Laufzeit nicht von zwischenzeitlich möglicherweise zu erzielenden niedrigeren Kreditzinsen profitieren kann. Negative Zinsen können nicht ausgeschlossen werden, wesentliche Auswirkungen auf die Finanz- oder Ertragslage sind nicht zu erwarten. Dem Risiko wird für wesentliche Zahlungsmittelbestände entgegenge- wirkt, indem diese in kurzfristigen Termingeldern angelegt werden. Aufgrund der zu einem hohen Anteil (>95%; Vorjahr: >95%) mit Festzinsvereinbarungen vereinbarten fi- nanziellen Verbindlichkeiten könnte der Konzern nur in beschränktem Umfang von niedrigeren Marktzinsen für Fremdkapital profitieren. Weitere Zinsänderungsrisiken sind im Abschnitt „Bewertungsrisiken im Zusammenhang mit Fremdwäh- rungs-Put-Optionsvereinbarungen“ ausgeführt. Kapitalmanagement / Liquiditätsrisiko Das Kapitalmanagement der BRAIN Biotech AG verfolgt das Ziel, die geplante Unternehmensentwicklung zu finanzieren und die Verfügbarkeit entsprechender Mittel für den kurzfristigen Finanzmittelbedarf sicher- zustellen. Daher wird eine Eigenkapitalquote von mindestens 50% als Zielgröße definiert. Diese wurde infolge der Börsennotierung überschritten und durch die Kapitalerhöhungen im September 2017, Juni 2020 und September 2021 unterstützt. Die Eigenkapitalquote liegt zum 30. September 2021 liegt bei 54% (Vor- jahr: 36%) und damit über der Zielgröße. Das gemanagte Kapital umfasst sämtliche kurz- und langfristigen Schuld- und Verbindlichkeitspositionen sowie die Eigenkapitalbestandteile. Für Zwecke der Steuerung des Fremd- und Eigenkapitals entsprechen die Begriffe dem Bilanzausweis. Die BRAIN Biotech AG und ihre Tochtergesellschaften unterliegen keinen über das Aktiengesetz bzw. GmbH-Gesetz hinausgehenden gesetzlichen Mindestkapitalanforderungen. 60/68 Anlage 5 Bewertungsrisiken im Zusammenhang mit Fremdwährungs-Put-Optionsvereinbarungen Aufgrund der vereinbarten Put-Optionsvereinbarung mit Minderheitengesellschaftern einer im Geschäfts- jahr 2017/18 erworbenen Tochtergesellschaft in Großbritannien, ergeben sich verschiedene Bewertungs- risiken, die im Folgenden dargestellt werden. Maßgebliche Input Faktoren für den Einbezug in den Konzern sind das in die Berechnung einbezogene maßgebliche EBITDA, der maßgebliche Abzinsungssatz, der re- levante Umrechnungskurs für die Umrechnung in Euro sowie der angenommene Ausübungszeitpunkt. Die tatsächliche Verpflichtung hängt vom maßgeblichen EBITDA im Ausübungszeitpunkt ab. Bei einem 10% höheren maßgeblichen EBITDA im angenommenen Ausübungszeitpunkt der Put-Optionsrechte ergäbe sich zum 30. September 2021 eine um 464 Tsd. € höhere Verbindlichkeit. Bei einem 10% niedrige- ren maßgeblichen EBITDA im angenommenen Ausübungszeitpunkt der Put-Optionsrechte ergäbe sich zum 30. September 2021 eine um 464 Tsd. € niedrigere Verbindlichkeit. Die Veränderung würde entspre- chend erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen werden. Weiterhin beeinflusst der maßgebliche Zinssatz den bilanzierten beizulegenden Zeitwert. Bei einem um 1%- Punkt geringeren maßgeblichen Zinssatz der Put-Optionsrechte ergäbe sich zum 30. September 2021 eine um 66 Tsd. € höhere Verbindlichkeit. Bei einem um 1%- Punkt höheren maßgeblichen Zinssatz der Put-Optionsrechte ergäbe sich zum 30. September 2021 eine um 64 Tsd. € geringere Verbindlichkeit. Die Veränderung würde entsprechend erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen werden. Darüber hinaus beeinflusst der maßgebliche Wechselkurs den bilanzierten beizulegenden Zeitwert im Kon- zern. Bei einem 5% stärkeren (schwächeren) Pfund gegenüber dem Euro wäre die Verbindlichkeit in Euro 220 Tsd. Euro höher (geringer). Die Veränderung würde entsprechend erfolgsneutral in der Gesamtergeb- nisrechnung im übrigen Ergebnis ausgewiesen werden. Eine andere wesentliche Einflussgröße ist der Ausübungszeitpunkt. Aufgrund der erwarteten EBITDA Stei- gerungen sowie der steigende EBITDA Multiples wird bei der Bewertung der Verbindlichkeit die Ausübung der Optionsrechte in der letztmöglichen Periode (1. Januar bis 31. März 2023) zugrunde gelegt und die Verbindlichkeit in den langfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Würden die Optionsinhaber z.B. schon zur nächstmöglichen Periode ausüben, würde sich eine um 622 Tsd. Euro geringere Verbindlichkeit verbunden mit einem Zahlungsmittelabfluss bereits im Geschäftsjahr 2021/22 ergeben. Eine detaillierte Aufstellung der Chancen und Risiken findet sich zudem im Konzernlagebericht der BRAIN Biotech AG. VII. SONSTIGE ANGABEN Angaben über das Honorar des Abschlussprüfers Die bereits abgerechneten bzw. zurückgestellten Honorare für den für das jeweilige Geschäftsjahr bestell- ten Abschlussprüfer des BRAIN-Konzerns setzen sich wie folgt zusammen: in Tsd. € 2020/21 2019/20 Abschlussprüfungsleistungen Davon Vorjahr 262 59 0 240 46 Sonstige Leistungen 28 61/68 Anlage 5 262 268 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Das Schlüsselmanagement des BRAIN-Konzerns ist der Vorstand und Aufsichtsrat der BRAIN Biotech AG. Dem Vorstand der Gesellschaft gehörten im Geschäftsjahr folgende Mitglieder an: Adriaan Moelker, Bad Homburg, CEO (Vorsitzender) Master of Business Administration (MBA) Lukas Linnig, Frankfurt, CFO (ab 1. Oktober 2020) Chartered Financial Analyst (CFA) Der Vorstand ist gemeinschaftlich oder alleine mit einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft be- rechtigt. Ist nur ein Vorstand bestellt, ist dieser alleinvertretungsberechtigt. Dem Vorstand wurde für das Geschäftsjahr 2020/21 eine nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) ermittelte Vergütung von insgesamt 1.575 Tsd. € gewährt. Der entsprechende Vorjahreswert betrug 1.335 Tsd. €. Die Bezüge des Vorstandes gem. IAS 24 betrugen im Berichtsjahr: in Tsd. € 2020/21 2019/20 Fixe Bezüge14 655 0 822 170 Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses15 Erfolgsabhängige Vergütungen16 Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anteilsbasierte Vergütungen 280 0 233 777 127 1.062 27 2.029 Die Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Vorjahr betreffen mit 495 Tsd. € Herrn Ludger Roedder, mit 202 Tsd. € Herrn Dr. Jürgen Eck und mit 80 Tsd. € Herrn Manfred Bender. Für ehemalige Mitglieder des Vorstandes sind Pensionsrückstellungen in Höhe von 2.271 Tsd. € (Vorjahr: 2.802 Tsd. €) gebildet. Die Mitglieder des Vorstands sind in den folgenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren Kontrollgremien tätig: Adriaan Moelker, Bad Homburg, CEO (Vorsitzender) BRAIN UK II Ltd., Cardiff, UK (Director) 14 Inklusive Beitrag zu Altersvorsorge in Höhe von 105 Tsd. € (Vorjahr: 84 Tsd. €) 15 Angabe beinhaltet Aufwand aus beitragsorientierten Zusagen sowie Service Costs. (siehe auch Abschnitt (5) Personalaufwand) 16 kurzfristig fällige Leistungen 62/68 Anlage 5 BRAIN UK Ltd., Cardiff, UK (Director) Biocatalysts Ltd., Cardiff, UK (Director) Solascure Ltd., Cambridge, UK (Director) Biosun Biochemicals Inc., Tampa, USA (Mitglied des Board) Lukas Linnig, Frankfurt, CFO BRAIN UK II Ltd., Cardiff, UK (Director) BRAIN UK Ltd., Cardiff, UK (Director) Biocatalysts Ltd., Cardiff, UK (Director) BRAIN US LLC, Rockville, MD, USA (Director) Biosun Biochemicals Inc., USA (Mitglied des Board) Der Vorstand hält zum Bilanzstichtag unmittelbar 13.000 Aktien. Im Geschäftsjahr gehörten dem Aufsichtsrat der Gesellschaft folgende Mitglieder an: Dr. Georg Kellinghusen, Kreuth-Oberhof (Vorsitzender) Selbstständiger Berater Dr. Anna C. Eichhorn Frankfurt am Main (Stellvertretende Vorsitzende) Vorstand (CEO) humatrix AG, Pfungstadt Prof. Dr. Bernhard Hauer, Fußgönheim Universitätsprofessor Dr. Michael Majerus, Ottobrunn Berater Stephen Catling, Cambridge, UK (ab 14. Oktober 2020) Geschäftsführer SJ Catling Ltd., Cambridge UK Prof. Dr.-Ing. Wiltrud Treffenfeldt, Oberrieden (CH), (ab 14. Oktober 2020) Selbstständige Beraterin Im Geschäftsjahr gehörten dem Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat der Gesellschaft folgende Mitglieder an: Dr. Michael Majerus, Ottobrunn (Vorsitzender) Berater Dr. Georg Kellinghusen, Kreuth-Oberhof Selbstständiger Berater Dr. Anna C. Eichhorn, Frankfurt am Main (bis 11. Dezember 2020) Vorstand (CEO) humatrix AG, Pfungstadt Stephen Catling, Cambridge, UK (ab 11. Dezember 2020) 63/68 Anlage 5 Geschäftsführer SJ Catling Ltd., Cambridge UK Im Geschäftsjahr gehörten dem Personalausschuss im Aufsichtsrat der Gesellschaft folgende Mitglieder an: Dr. Georg Kellinghusen, Kreuth-Oberhof (Vorsitzender) Selbstständiger Berater Dr. Michael Majerus, Ottobrunn Berater Prof. Dr.-Ing. Wiltrud Treffenfeldt, Oberrieden (CH), (ab 11. Dezember 2020) Selbstständige Beraterin Im Geschäftsjahr gehörten dem Nominierungsausschuss im Aufsichtsrat der Gesellschaft folgende Mitglie- der an: Dr. Georg Kellinghusen, Kreuth-Oberhof (Vorsitzender bis 11. Dezember 2020) Selbstständiger Berater Dr. Anna C. Eichhorn, Frankfurt am Main (Vorsitzende ab 11. Dezember 2020) Vorstand (CEO) humatrix AG, Pfungstadt Prof. Dr. Bernhard Hauer, Fußgönheim (ab 11. Dezember 2020) Universitätsprofessor Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind in den folgenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren Kontroll- gremien tätig: Dr. Georg Kellinghusen, Kreuth-Oberhof (Vorsitzender) Advyce GmbH, München (Mitglied des Beirats) Neue Wirtschaftsbriefe GmbH & Co. KG, Herne (Mitglied des Beirats) Deutsche Bank AG, Frankfurt a. M. (Mitglied des Regionalbeirats Bayern) Simplifa GmbH, Berlin (Mitglied des Beirats) Dr. Anna C. Eichhorn, Frankfurt am Main (Stellvertrende Vorsitzende) Frankfurter Innovationszentrum Biotechnologie GmbH, Frankfurt a. M. (Mitglied des Aufsichtsrats) Dr. Michael Majerus, Ottobrunn Vorstand (nicht geschäftsführend) des Deutschen Aktieninstituts e.V., Frankfurt am Main Prof. Dr. Bernhard Hauer, Fußgönheim Keine Stephen Catling, Cambridge, UK (ab 14. Oktober 2020) Foodcycle UK, London UK, Vorsitzender des Beirats Cambridge Community Foundation, Cambridge UK, Vorsitzender des Beirats 64/68 Anlage 5 Prof. Dr.-Ing. Wiltrud Treffenfeldt, Oberrieden (CH), (ab 14. Oktober 2020) ProBioGen AG, Berlin, Mitglied des Aufsichtsrats Die Vergütung des Aufsichtsrats im Berichtsjahr setzte sich wie folgt zusammen: in Tsd. € 2020/21 2019/20 Fixum 156 45 154 60 - davon Zuschlag für besondere Funktionen Sitzungsentgelt 101 66 Gesamtvergütung 256 220 * kurzfristig fällige Leistungen Der Aufsichtsrat hält zum Bilanzstichtag mittelbar 20.000 Aktien an der Gesellschaft. Weitere Angaben befinden sich im Vergütungsbericht des Konzernlageberichts. Sonstige Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen Im Geschäftsjahr 2020/21 und im Geschäftsjahr 2019/20 bestanden die folgenden Leistungsbeziehungen zwischen den Organmitgliedern (Vorstand und Aufsichtsrat) bzw. diesen nahestehenden Personen/ Unter- nehmen sowie assoziierten Unternehmen des BRAIN-Konzerns und Unternehmen mit maßgeblichem Ein- fluss auf die BRAIN Biotech AG. Die Enzymicals AG ist ein assoziiertes Unternehmen gemäß IAS 28.2 und damit gemäß IAS 24.9 als na- hestehendes Unternehmen einzustufen. Zum Bilanzstichtag bestanden Darlehens- und Zinsforderungen der BRAIN Biotech AG an die Enzymicals AG in Höhe von 102 Tsd. € (Vorjahr: 104 Tsd. €), der Zinsertrag für dieses zu 6,0% verzinsliche Darlehen im Geschäftsjahr 2020/21 betrug 6 Tsd. € (Vorjahr: 6 Tsd. €) Bezüglich der Laufzeit wird auf den folgenden Abschnitt „Eventualschulden und sonstige finanzielle Ver- pflichtungen“ verwiesen. Die SolasCure Ltd. ist ein assoziiertes Unternehmen gemäß IAS 28.2 und damit gemäß IAS 24.9 als na- hestehendes Unternehmen einzustufen. Zum Bilanzstichtag bestanden Darlehens- und Zinsforderungen der BRAIN Biotech AG an die Solascure Ltd in Höhe von 0 Tsd. € (Vorjahr: 125 Tsd. €), der Zinsertrag für dieses zu 7,00% verzinsliche Darlehen im Geschäftsjahr 2020/21 betrug 5 Tsd. € (Vorjahr: 8 Tsd. €). Mit der SolasCure Ltd. wurde im Geschäftsjahr 2017/18 im Rahmen der Beteiligung ein Lizenzvertrag ge- schlossen, für den die BRAIN Biotech AG mit Anteilen im Gegenwert von 3.919 Tsd. € der Gesellschaft vergütet wurde. Diese wurden abgegrenzt und werden bis September 2024 in Höhe der Anteile anderer Gesellschafter in den Umsatzerlösen realisiert, da die BRAIN Biotech AG bis dorthin stark in den Zulas- sungsprozess eingebunden sein und weitere Leistungen erbringen wird. Im Konzernabschluss wird im Rahmen der Konsolidierung eine Zwischenergebniseliminierung vorgenommen, woraus resultierend im ak- tuellen Abschluss abgegrenzte Erträge in Höhe von 760 Tsd. € (Vorjahr: 958 Tsd. €) ausgewiesen werden. In Zusammenhang mit der Lizenz wurde zusätzlich ein Servicevertrag geschlossen mit einem voraussicht- lichen Gesamtvolumen in Höhe von rund 5,3 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden mit der Gesellschaft Umsatzerlöse im Kontext der vorangehend beschriebenen Transaktion in Höhe von 905 Tsd. € (Vorjahr: 2.129 Tsd. €) erzielt. 65/68 Anlage 5 Mit der MP-Beteiligung GmbH, Kaiserslautern, einem Unternehmen mit mehr als 25% Anteilsbesitz, besteht ein Darlehensrahmen in Höhe von 7,0 Mio. €. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2023. Das Darlehen wird mit einem Zinssatz von 3,5% verzinst. Zum Bilanzstichtag hat die Gesellschaft davon keinen Gebrauch gemacht. Im Geschäftsjahr 2020/21 betrug der Zinsaufwand 32 Tsd. € (Vorjahr: 21 Tsd. €). Zum Bilanzstichtag bestanden Zinsverbindlichkeiten in Höhe von 11 Tsd. € (Vorjahr: 7 Tsd. €). Es bestanden zum 30. September 2021 keine Forderungen gegen Organmitglieder der BRAIN Biotech AG bzw. diesen nahestehenden Personen/ Unternehmen. Zum Bilanzstichtag 30. September 2021 bestanden folgende in den sonstigen Verbindlichkeiten erfasste, ausstehende Salden gegenüber den vorstehend auf- geführten Parteien mit den vorstehend aufgeführten Vergütungsinhalten: - - - Aufsichtsratsvergütungen: 254 Tsd. € (Vorjahr: 220 Tsd. €); Vorstandsvergütungen: 280 Tsd. € (Vorjahr: 313 Tsd. €); Abgrenzungen für Resturlaub (Vorstand): 45 Tsd. € (Vorjahr: 20 Tsd. €). Sonstige Verpflichtungen bestehen gegenüber dem Schlüsselmanagement der BRAIN Biotech AG nicht. Eventualschulden und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag 30. September 2021 liegen wie im Vorjahr keine Verpflichtungen aus eingegangenen Verträgen aus Fremdarbeiten im Bereich von Forschungs- und Entwicklungsverträgen vor. Zum 30. September 2021 bestehen wie im Vorjahr keine Verpflichtungen aus begonnenen Investitionsvor- haben. Es bestehen bedingte Kaufpreisverpflichtungen für immaterielle Vermögenswerte, die von der Erreichung spezifischer, unter Einsatz dieser immateriellen Vermögenswerte erzielter zukünftiger Umsatzerlöse ab- hängig sind, bis zu einer maximalen Höhe von 160 Tsd. € (Vorjahr: 160 Tsd. €). Dem Vorstand sind keine Vorgänge bekannt, die zu wesentlichen weiteren finanziellen Verpflichtungen führen könnten. Mitarbeiter Die Anzahl der Mitarbeiter hat sich wie folgt entwickelt: 2020/21 2019/20 Mitarbeiter gesamt, davon 288 279 Angestellte 264 25 253 25 Gewerbliche Arbeitnehmer Des Weiteren beschäftigt der BRAIN-Konzern zusätzlich Stipendiaten (3; Vorjahr: 6), Aushilfen (12; Vor- jahr: 14) und Auszubildende (8, Vorjahr: 7). Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex 66/68 Anlage 5 Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Corporate-Governance-Kodex wurde durch Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich gemacht. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Wesentliche Ereignisse und Entwicklungen von besonderer Bedeutung für die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft sind seit dem Bilanzstichtag, dem 30. September 2021, nicht eingetreten. Zwingenberg, den 10. Dezember 2021 Adriaan Moelker Lukas Linnig Vorsitzender des Vorstands (CEO) Vorstand (CFO) 67/68 Anlage 6 Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020/21 der BRAIN Biotech AG (vormals B·R·A·I·N Biotechnologie Research and Information Network Aktiengesellschaft), Zwingenberg I. Grundlagen des Konzerns 1. Geschäftsmodell des Konzerns Die BRAIN Biotech AG (vormals B·R·A·I·N Biotechnologie Research and Information Network Aktienge- sellschaft) ist ein Wachstumsunternehmen in der industriellen Biotechnologie mit dem Schwerpunkt der Geschäftsaktivitäten in den Bereichen Ernährung, Gesundheit und Umwelt. Ein wissenschaftsbasiertes Produktgeschäft steht im Zentrum unserer strategischen Ausrichtung. Das Segment BioScience beinhaltet unsere F&E-Kooperationsprogramme in der Auftragsforschung mit Industrieunternehmen, um bislang unerschlossene leistungsfähige Enzyme, mikrobielle Produzenten-Or- ganismen oder Naturstoffe aus komplexen biologischen Systemen, industriell nutzbar zu machen. Im Seg- ment BioScience ist ebenfalls unser Inkubator beheimatet. Hier streben wir aus eigenen Forschungsmitteln und gemeinsam mit Partnern Durchbrüche bei biotechnologisch produzierten Lösungen für einige gesell- schaftliche Probleme an: naturbasierte Nahrungsmittel, Gesundheit und umweltverträgliche Produktions- methoden. Eine vollständige Übersicht findet sich auf der Webseite der BRAIN Biotech AG. Das Segment BioIndustrial umfasst im Wesentlichen das industriell skalierbare Geschäft mit Schwerpunkten in der Pro- duktion von Enzymen, Mikroorgansimen und bioaktiven Naturstoffen. Durch Investitionen in eigene Fer- mentierungskapazitäten hat die BRAIN-Gruppe ihre Wertschöpfungskette im Segment BioIndustrial aus- geweitet. Ziele sind im Sinne einer „Bioökonomie“ die Ablösung chemisch-industrieller Prozesse durch neuartige, ressourcenschonende biobasierte Verfahren sowie die Etablierung neuer nachhaltiger Prozesse und Pro- dukte. Die BRAIN-Gruppe setzt biotechnologische Verfahren in der Produktion ein. 2. Steuerungssystem Die finanziellen Steuerungsgrößen von BRAIN sind die Umsatzerlöse und das bereinigte EBITDA1. Nach Einschätzung der Gesellschaft beschreiben die Umsatzerlöse in geeigneter Weise die gesamte wirtschaft- liche Leistung des Konzerns in der jeweiligen Berichtsperiode. Das bereinigte EBITDA erscheint geeigneter als das EBITDA, um das nachhaltige Ergebnis des Konzerns widerzuspiegeln, da Sondereinflüsse heraus- gerechnet werden. Die Berechnung des bereinigten EBITDA erfolgt durch Eliminierung der Aufwendungen aus anteilsbasierten Vergütungen der BRAIN Biotech AG, Akquisitions- und Integrationskosten aus der Erweiterung der BRAIN-Gruppe sowie einem sonstigen Ertrag aus günstiger Akquisition (Gain on Bargain Purchase). Im Vorjahr wurden ebenfalls Aufwendungen aus der Neuaufstellung des Vorstands sowie ein- malige Unterstützungsleistungen an Mitarbeiter zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise eliminiert. 1 Ergebnis vor Abschreibung, Finanzergebnis und Ertragsteuern 1/37 Anlage 6 Als nicht-finanzielle Kennzahlen verwendet die Gesellschaft die aus Kooperationsverträgen erfüllten Mei- lensteine und Optionsziehungen. Die Anzahl der erreichten Meilensteine und gezogenen Exklusivoptionen ist wichtiger Ausdruck der in den strategischen Industriekooperationen erreichten technologischen Zielset- zungen und damit der technologischen Kompetenz von BRAIN. Die der Planung und Steuerung zugrunde- liegenden Steuerungsgrößen werden auf der Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelt. 3. Forschung und Entwicklung Biotechnologische Forschung und die Entwicklung biotechnologischer Verfahren und Produkte sind die Grundlage der Geschäftsaktivitäten des Konzerns. So hat BRAIN zum Beispiel schon 1999 proprietäre Metagenom-Technologien zur Entwicklung von Produktionsorganismen, Enzymprodukten und genetischen Bibliotheken angewandt. Heute umfasst das Portfolio von BRAIN diverse patentierte Spezialtechnologien, was sich im Patentportfolio widerspiegelt. Hier ist unter anderem die von BRAIN entwickelte und patentierte “BRAIN Engineered CAS“ (BEC) zu nennen, eine molekularbiologische Technik zur zielgerichteten und präzisen Veränderung von DNA. Hierzu werden Nukleasen (spezielle Enzyme) als "Gen-Schere" einge- setzt. Des Weiteren engagiert sich BRAIN in den Bereichen Wundheilung sowie Green and Urban Mining. Hier erreichte die BRAIN gemeinsam mit seinen Partnern einen wichtigen Meilenstein, wie zum Beispiel dem Eintritt in die klinische Phase mit dem Wundheilungsenzym Aurase. Das im Eigentum von BRAIN stehende BioArchiv enthält etwa 53.000 umfassend charakterisierte Mikroor- ganismen, isolierte Naturstoffe, Chassis-Mikroorganismus-Stämme zur Entwicklung von Produktionsorga- nismen sowie genetische Bibliotheken mit neuen Enzymen und Stoffwechselwegen. Die Tochtergesell- schaft AnalytiCon Discovery GmbH, Potsdam, verfügt unter anderem über eine Sammlung aus reinen Na- turstoffen sowie auf Naturstoff-Bausteinen basierenden semisynthetischen Substanzen. Diese im BioAr- chiv zusammengefassten Sammlungen werden in laufenden Projekten erweitert und ermöglichen die Iden- tifizierung bislang nicht charakterisierter Enzyme und Naturstoffe und einen neuen Zugang zu bislang nicht kultivierbarer Biodiversität. Im Geschäftsjahr 2020/21 betrugen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung 5,4 Mio. € nach 5,8 Mio. € im Geschäftsjahr 2019/20. Dies entspricht 14% der Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2020/21 nach 15% im vorangegangenen Geschäftsjahr. Die Investitionen für Forschung und Entwicklung beinhalten im Geschäftsjahr 2020/21 vorrangig die Aufwendungen für verschiedene Produktentwicklungen (zum Beispiel von neuen Süßungsmitteln, biologischen Metallgewinnungsprozessen aus Abfall- und Nebenströmen oder der neuen BEC-Genom-Editing-Technologie) an den Standorten Zwingenberg und Potsdam. Die For- schungs- und Entwicklungsaufwendungen enthalten Fremdleistungen in Höhe von 0,5 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €). Aktuell sind in der Gruppe 184 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 180) in Forschungs- und Entwick- lungsfunktionen tätig. 2/37 Anlage 6 II. Wirtschaftsbericht 1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen In einem insgesamt herausfordernden und volatilen weltwirtschaftlichen Umfeld bei gleichzeitig gestiege- nen Risiken für das weltwirtschaftliche Wachstum1 verstärkt durch die Herausforderungen aus der weiterhin grassierenden Corona Pandemie sowie Lieferkettenengpässe waren die Rahmenbedingungen für die in- dustrielle Biotechnologie auch im Geschäftsjahr 2020/21 noch positiv, was sich unter anderem durch ein gestiegenes Finanzierungsvolumen von Biotech Unternehmen in Deutschland in 2020 manifestierte.2 Die Märkte für biotechnologische Produkte und Prozesse unterscheiden sich regelmäßig in ihrer Entwick- lung von denjenigen für traditionelle Produkte in den gleichen Anwendungsbereichen. Häufig weisen sie eine höhere Wachstumsdynamik auf.3 Darüber hinaus ist auch der Trend zu nachhaltigerer und gesünde- rer Lebensweise in den letzten Jahren verstärkt zu beobachten, was für die Entwicklungen bei BRAIN von hoher Relevanz ist. Während die Umsatzdynamik im Bereich Therapien und Diagnostika absolut betrachtet hoch ist, verzeich- nete die industrielle Biotechnologie ebenfalls einen Anstieg.4 Neben der Substitution von Produkten auf petrochemischer Basis stehen unter anderem biologische Lösungen für Zucker- und Salzersatzstoffe sowie alternativer Proteinquellen im Vordergrund der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Branche. 2 Geschäftsverlauf Auszug aus der Gesamtergebnisrechnung in Tsd. € 2020/21 38.389 833 2019/20 38.225 839 Umsatzerlöse Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen Bestandsveränderung Sonstige Erträge 23 -378 1.486 40.731 -2.533 -2.089 -6.548 2.271 -4.276 -4.680 -0,25 552 Gesamtleistung 39.238 -3.876 -2.018 -8.229 -1.715 -9.944 -9.017 -0,52 EBITDA Bereinigtes EBITDA EBIT Finanzergebnis Verlust der Periode vor Steuern Verlust der Periode Ergebnis je Aktie (in €) 1 Deutscher Biotechnologie Report 2021, EY 2 Vgl. Nature.com, „Financing breaks all records in 2020“ 3 Bio Deutschland Umfrage 2021 vom 20. April 2021 „Rekord Wachstum der deutschen Biotechnologie- branche“ 4 Biotechnologie Jahrbuch 2021, Biocom 3/37 Anlage 6 Die Umsatzerlöse der BRAIN Gruppe sind im Geschäftsjahr 2020/21 auf 38,4 Mio. € gestiegen. Gegenüber dem Vorjahr (38,2 Mio. €) war dies ein Anstieg von 0,4%. Organisch, also ohne Berücksichtigung der Ak- quisition der Biosun Biochemicals Inc., Tampa, USA ist der Umsatz um 5,2% gesunken. Diese Entwicklung resultiert aus einem rückläufigen Projektgeschäft im Segment BioScience mit einem Rückgang von 22,1 % und einem organischen Wachstum im Produktgeschäft im Segment BioIndustrial. Schwerpunkte der Umsatzerlöse lag im Inland (ca. 18%, Vorjahr: ca. 23% der Gesamtumsatzerlöse) und in den USA (ca. 23%, Vorjahr: ca. 19%), in den Niederlanden (ca. 13%, Vorjahr: ca. 7%), %) in Großbri- tannien (ca. 10 %, Vorjahr: ca. 11 %) sowie in Frankreich (ca. 8%, Vorjahr: ca. 13%). Die Umsätze im Inland gingen auf 8,9 Mio. € (Vorjahr 9,1 Mio. €) zurück. Die internationalen Umsätze sind im Vergleich zum Vor- jahr konstant geblieben (29,3 Mio. €). Die Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen waren mit 0,8 Mio. € unverändert zum Vorjahr (0,8 Mio. €). Die Bestandsveränderungen (0,0 Mio. €) fielen höher aus als im Vorjahr (-0,4 Mio. €). Im Segment BioScience hat sich die Bestandsveränderung von -0,2 Mio. € im Vorjahr auf -0,1 Mio. € vermindert. Die Bestandsveränderung im Segment BioIndustrial erhöhte sich von -0,2 Mio. € vom Vorjahr auf 0,1 Mio. € Die Bestandserhöhung im Segmenten BioIndustrial ist im Wesentlichen auf das Umsatzwachstum zurück- zuführen. Die sonstigen Erträge sind im Vergleich zum Vorjahr um 0,9 Mio. € auf 1,5 Mio. € angestiegen. Darin enthalten sind 0,9 Mio. € aus einem Ertrag aus günstiger Akquisition (Gain on Bargain Purchase). Die aus den oben genannten Entwicklungen resultierende Gesamtleistung lag mit 40,7 Mio. € um 3,8% über dem Vorjahr (39,2 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden in den strategischen Industriekoopera- tionen 10 Meilensteine erreicht bzw. Exklusivitätsoptionen gezogen (Vorjahr: 13). Die erreichten Meilen- steine und die gezogenen Exklusivitätsoptionen betreffen unterschiedliche Kooperationspartner. 3 Ertragslage Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte das bereinigte EBITDA stabil bei -2,1 Mio. € gegenüber -2,0 Mio. € im Vorjahr gehalten werden. Das EBITDA war, wie auch im Vorjahr von verschiedenen nicht operativen Effekten beeinflusst, die berei- nigt wurden. Hierzu zählen Akquisitions- und Integrationskosten, Aufwendungen für anteilsbasierte Vergü- tungsprogramme sowie ein sonstiger Ertrag aus günstiger Akquisition (Gain on Bargain Purchas). Im Vor- jahr wurden zusätzlich Kosten im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Vorstands sowie einer ein- maligen Unterstützungsleistung an Mitarbeiter zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise bereinigt. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Überleitung des ausgewiesenen EBITDA zum bereinigten EBITDA ohne die oben beschriebenen Erträge und Aufwendungen: in Tsd. € 2020/21 2019/20 4/37 Anlage 6 EBITDA, darin enthalten: -2.533 858 -989 -313 0 -3.876 Sonstiger Ertrag aus günstiger Akquistion (Gain on Bargain Purchase) 0 -629 -222 -692 -138 Personalaufwand aus anteilsbasierten Vergütungskompo- nenten Sonstiger betrieblicher Aufwand im Zusammenhang mit M&A Transaktionen und der Integration erworbener Unternehmen Personalaufwand im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Vorstands Einmalige Unterstützungsleistung an Mitarbeiter zur Abmilde- rung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise Sonstiger Aufwand im Zusammenhang mit der Neuaufstel- lung des Vorstands 0 0 -177 Bereinigtes EBITDA -2.089 -2.018 Die Bereinigungen betreffen den Personalaufwand sowie den sonstigen Aufwand und die sonstigen Er- träge. Der Materialaufwand ist in Folge der höheren Umsätze ebenfalls gestiegen, von 16,6 Mio. € um 1,2% auf 16,8 Mio. €. Die Materialaufwandsquote im Verhältnis zum Umsatz ist daraufhin von 43,6 % auf 43,9% leicht angestiegen. Die Fremdleistungen in der BRAIN Gruppe sind um 38,1% auf 1,6 Mio. € gesunken. Die Fremdleistungen wurden im Wesentlichen von Universitäten, Unternehmen mit Produktionsexpertise und anderen Technologieunternehmen bezogen. Der Personalaufwand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr von 19,1 Mio. € um 2,3% auf 19,5 Mio. €. Ausschlaggebend hierfür waren steigende Löhne und Gehälter sowie die anteilsbasierte Vergütung der BRAIN Gruppe. Die Personalaufwandsquote erhöhte sich von 50,1% auf 50,8%. Die Sonstigen Aufwendungen lagen mit 6,9 Mio. € (Vorjahr 7,3 Mio. €) unter dem Vorjahresniveau, was unter anderem, aufgrund der Pandemie, auf einen Rückgang der Reisekosten zurückzuführen ist. Ebenfalls konnten insbesondere bei den Rechts- und Beratungskosten Einsparungen erzielt werden. Durch die oben genannten Effekte hat sich das unbereinigte EBITDA von -3,9 Mio. € auf -2,5 Mio. € ver- bessert. Das EBIT erhöhte sich ebenfalls von -8,2 Mio. € auf -6,5 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr. Das Finanzergebnis verbesserte sich von -1,7 Mio. € auf 2,3 Mio. € auf Grund positiver Folgebewertungs- effekte aus der Folgebewertung der Finanzverbindlichkeiten im Zusammenhang mit Put-Optionsrechten betreffend der Biocatalysts Gruppe. Demgegenüber steht ein planmäßig negatives at Equity Ergebnis aus der Beteiligung an der SolasCure Ltd., Cardiff/UK. Das Ergebnis vor Steuern verbesserte sich in der Folge von -9,9 Mio. € auf -4,3 Mio. €. 5/37 Anlage 6 Unter Berücksichtigung der Steuern verbleibt ein Ergebnis nach Steuern von -4,7 Mio. € (Vorjahr -9,0 Mio. €. Davon entfallen -5,0 Mio. € auf die Aktionäre der BRAIN Biotech AG. Insgesamt lag die Entwicklung des Umsatzes sowie des bereinigten EBITDA nicht vollständig im Rahmen unserer Prognose (siehe auch im Detail hierzu im Prognosebericht dieses Konzernlageberichts). Die Geschäftssegmente haben sich wie folgt entwickelt: Anteil der Segmente an den Umsatzerlösen 2020/21 27% 2019/20 35% BioScience BioIndustrial 73% 65% 6/37 Anlage 6 BioScience Segment Das BioScience-Segment beinhaltet im Wesentlichen das Forschungs- und Entwicklungsgeschäft mit Industriepartnern sowie die eigene Forschung und Entwicklung. in Tsd. € 2020/21 10.313 772 2019/20 13.230 687 Umsatzerlöse Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen Bestandsveränderung Sonstige Erträge -114 -222 574 267 Gesamtleistung 11.545 -2.431 -12.123 -3.193 -6.202 -5.377 -1.287 -7.489 13.962 -3.521 -13.011 -3.650 -6.219 -4.541 -1.344 -7.564 Materialaufwand Personalaufwand Sonstige Aufwendungen EBITDA Bereinigtes EBITDA Abschreibungen EBIT Im Segment BioScience sind die Umsatzerlöse von 13,2 Mio. € um 22,1% auf 10,3 Mio. € gesunken. Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf das planmäßige Auslaufen von größeren Projekten sowie Verzögerun- gen beim Abschluss von Neu- und Folgeprojekten im Tailor-Made-Solutions Bereich (Forschung und Ent- wicklungskooperationen) zurückzuführen. Die Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderung blieben konstant bei 0,8 Mio. € gegenüber 0,7 Mio. € im Vorjahr. In Folge dessen verringerte sich die Gesamtleis- tung im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 Mio. € auf 11,5 Mio. €. Das bereinigte EBITDA des Segments sank von -4,5 Mio. € im Vorjahr auf -5,4 Mio. €. Der Rückgang ist auf die oben beschriebenen Effekte zurückzuführen, jedoch konnten Kosteneinsparungen dem Umsatz- rückgang teilweise entgegenwirken. 7/37 Anlage 6 BioIndustrial Segment Das BioIndustrial Segment umfasst im Wesentlichen das industriell skalierte Produktgeschäft des Kon- zerns. in Tsd. € 2020/21 28.236 61 2019/20 25.081 152 Umsatzerlöse Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen Bestandsveränderung Sonstige Erträge 137 -157 939 294 Gesamtleistung 29.373 -14.565 -7.388 -3.745 3.676 25.371 -13.184 -6.136 -3.702 2.348 Materialaufwand Personalaufwand Sonstige Aufwendungen EBITDA Bereinigtes EBITDA Abschreibungen 3.295 -2.727 948 2.528 -3.008 -660 EBIT Die Umsatzerlöse des BioIndustrial-Segments sind von 25,1 Mio. € auf 28,2 Mio. € angestiegen. Orga- nisch, also ohne Berücksichtigung der Biosun Biochemicals Inc. konnten die Umsatzerlöse ebenfalls um 1,0 Mio. € bzw. 3,9 % gesteigert werden. Die sich ergebende Gesamtleistung des Segments stieg analog des Umsatzes ebenfalls um 15,8% von 25,4 Mio. € im Vorjahr auf 29,4 Mio. €. In den sonstigen Erträgen sind 0,9 Mio. € Erträge aus günstiger Akquisition (Gain on Bargain Purchase) enthalten. Das bereinigte EBITDA des Segments konnte von 2,5 Mio. € auf 3,3 Mio. € gesteigert werden. Dies ist im Wesentlichen auf die gestiegenen Umsatzerlöse zurückzuführen. 4 Vermögens- und Finanzlage in Tsd. € 30.09.2021 30.09.2020 Langfristige Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen 13.531 24.291 801 13.271 24.470 1.326 Sonstige langfristige Vermögenswerte 38.623 39.067 Kurzfristige Vermögenswerte Sonstige kurzfristige Vermögenswerte Sonstige finanzielle Vermögenswerte Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 14.362 207 13.808 332 24.545 18.943 8/37 Anlage 6 39.114 77.737 33.083 72.150 AKTIVA Eigenkapital 41.828 26.143 Langfristige Schulden Langfristige Finanzverbindlichkeiten Sonstige langfristige Schulden 17.669 6.907 27.320 6.330 24.575 33.650 Kurzfristige Schulden Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten Sonstige kurzfristige Schulden 2.649 8.686 3.277 9.079 11.335 77.737 12.357 72.150 PASSIVA Die Veränderungen der Vermögenslage und der Kapitalstruktur im Geschäftsjahr 2020/21 sind im Wesent- lichen auf eine durchgeführte Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital im September 2021 sowie das negative Jahresergebnis zurückzuführen. Die langfristigen Vermögenswerte reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr von 39,1 Mio. € auf 38,6 Mio. €. Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich von 33,1 Mio. € auf 39,1 Mio. €. Hierzu führte insbeson- dere die Erhöhung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von 18,9 Mio. € auf 24,5 Mio. €. Das Eigenkapital erhöhte sich von 26,1 Mio. € auf 41,8 Mio. €. Diese Erhöhung von 15,7 Mio. € ist der Netto-Effekt der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital in Höhe von 19,1 Mio. € und dem negativen Gesamtergebnis. Die Eigenkapitalquote zum Ende des Geschäftsjahrs betrug 53,8% (Vorjahr: 36,2%). Am Abschlussstichtag 30. September 2021 bestand ein genehmigtes Kapital in Höhe von 3.972.273 € und ein bedingtes Kapital in Höhe von 1.986.136 € (bedingtes Kapital zur Erfüllung von Options- bzw. Wandlungsrechten bei der Begebung von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen) bzw. von 1.805.578 € (bedingtes Kapital zur Erfüllung von Optionsrechten aus der Ausgabe von Aktienoptionen). Die langfristigen Schulden verringerten sich um 9,1 Mio. € auf 24,6 Mio. € per 30. September 2021. Diese Reduzierung resultiert im Wesentlichen aus der Zahlung von Put-Optionsverbindlichkeiten in Höhe von 4,6 Mio. € an Minderheitengesellschafter der Biocatalysts Ltd. sowie einem Finanzertrag aus einem Bewer- tungseffekt der Verbindlichkeit, der im Finanzergebnis dargestellt ist. Die kurzfristigen Schulden sanken von 12,4 Mio. € auf 11,3 Mio. €, wobei die Veränderung im Wesentlichen auf die planmäßige Tilgung von Put-Optionsverbindlichkeiten betreffend der AnalytiCon Discovery GmbH, Potsdam zurückzuführen ist. Demgegenüber steht ein Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 0,7 Mio. €. 9/37 Anlage 6 Das Finanzmanagement von BRAIN beinhaltet im Wesentlichen die Sicherstellung der entsprechend not- wendigen Liquidität zur Finanzierung der Erreichung der Unternehmensziele und um jederzeit die Zah- lungsverpflichtungen erfüllen zu können. Dabei werden unterschiedliche Finanzierungsinstrumente, wie zum Beispiel Darlehen oder Leasing in Anspruch genommen. Die Finanzverbindlichkeiten denominieren zum überwiegenden Teil in Euro und Britischem Pfund. Bei den verzinslichen Finanzverbindlichkeiten handelt es sich neben stillen Beteiligung im Wesentlichen um Darle- hen von Finanzinstituten mit einer festen Verzinsung mit einem Nominalzinssatz zwischen 1,15% und 6,10% sowie Verbindlichkeiten für den potenziellen Erwerb von Unternehmensanteilen aus der Ausübung von Put-Optionen. Die verzinslichen Darlehen haben in Höhe von 1,2 Mio. € eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, in Höhe von 2,2 Mio. € von über einem Jahr und bis zu fünf Jahren und in Höhe von 1,2 Mio. € von über fünf Jahren. Die Fremdkapitalquote verringerte sich im Rahmen der o.g. Parameter von 63,8% im Vorjahr auf 46,2% zum 30. September 2021. Die Bilanzsumme erhöht sich von 72,2 Mio. € zum 30. September 2020 auf 77,7 Mio. € zum 30. September 2021. Investitionen Der Schwerpunkt der Investitionen im aktuellen Geschäftsjahr lag in der Erweiterung von Produktionska- pazitäten in Großbritannien. Der Schwerpunkt der Investitionen lag demnach im Bereich der Investition in Sachanlagen mit 1,2 Mio. € gegenüber 2,8 Mio. € im Vorjahr. 10/37 Anlage 6 Liquidität Auszug aus der Kapitalflussrechnung in Tsd. € 2020/21 -5.327 -3.906 -2.180 11.572 5.485 2019/20 -6.056 -4.767 -4.469 13.093 3.857 Brutto Cashflow Cashflow aus operativer Tätigkeit Cashflow aus der Investitionstätigkeit Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Zahlungswirksame Veränderung Finanzmittelbestand Der Brutto-Cashflow der BRAIN Gruppe belief sich im Geschäftsjahr 2020/2021 auf -5,3 Mio. € im Vergleich zu -6,1 Mio. € im Vorjahr. Der Cashflow aus operativer Tätigkeit verbesserte sich im Geschäftsjahr von -4,8 Mio. € auf -3,9 Mio. €. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt im aktuellen Geschäftsjahr -2,2 Mio. € gegenüber -4,5 Mio. € im Vorjahr und reflektiert im Wesentlichen die Zugänge von Sachanlagen und eine Kapitalerhö- hung bei einer at-Equity bewerteten Gesellschaft. Der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf 11,6 Mio. € und resultiert aus einer Kapital- erhöhung aus genehmigten Kapital in Höhe von 19,1 Mio. € sowie der Nettotilgung von Finanzverbindlich- keiten. Aus den einzelnen Cashflows ergab sich eine Erhöhung des Zahlungsmittelbestands in Höhe von 5,5 Mio. € gegenüber 3,9 Mio. € im Vorjahr. Den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zum Bilanzstichtag 30. September 2021 in Höhe von 24,5 Mio. € standen kurzfristige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 2,7 Mio. € und langfristige Finanzver- bindlichkeiten in Höhe von 17,7 Mio. € gegenüber, wobei der überwiegende Anteil der langfristigen Finanz- verbindlichkeiten auf potenzielle Zahlungen aus der Ausübung von Put-Optionen entfällt. Des Weiteren bestanden nicht genutzte Kreditlinien in einem Umfang von 7,0 Mio. €. Beschränkungen, welche die Verfügbarkeit von flüssigen Mitteln und/oder Kapital beeinträchtigen können, liegen nach Einschätzung des Vorstands nicht vor. 11/37 Anlage 6 5 Mitarbeiter Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat sich wie folgt entwickelt: 2020/21 288 2019/20 279 Mitarbeiter gesamt davon Angestellte 264 25 253 25 Gewerbliche Arbeitnehmer Des Weiteren beschäftigt der BRAIN-Konzern zusätzlich Stipendiaten (3; Vorjahr: 6), Aushilfen (12; Vor- jahr: 14) und Auszubildende (8; Vorjahr: 7). 6 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf Im vergangenen Geschäftsjahr hat BRAIN einige aus der Sicht des Vorstandes wichtige Erfolge in der Entwicklung der Gesellschaft und bei Fortschritten in der Inkubator-Pipeline erzielen können. Geschäftsbezogen wurden die Instrumente zur Steuerung des Konzerns, der Tochtergesellschaften sowie der Projekte erheblich gestärkt und ausgebaut. Mit dem BRAINway Programm wurde ein gruppenweites Trainingsprogramm zur Stärkung der Unternehmenskultur, der Fokussierung auf kommerzielle Erfolge so- wie zur persönlichen Entwicklung der Mitarbeitenden eingeführt. Forschungsbezogen konnte BRAIN im Geschäftsjahr einige der eigenen Entwicklungsprojekte erfolgreich vorantreiben. Die Projekte Salt Taste 1.0 und Natural Fermented Beverage 1 stehen vor der Markteinfüh- rung durch unsere Partner. Im Bereich der natürlichen Zuckerersatzstoffe konnten wir mit unserem Partner Roquette einen Vertrag zur kommerziellen Entwicklung für Brazzein schließen. Im Bereich Wound- care/Aurase haben die klinischen Studien begonnen. Besonders erfreulich war, dass wir unsere Inkubator Pipeline durch zwei Projekte mit wirtschaftlichem Potenzial verstärken konnten: BRAIN Engineered Cas (BEC) sowie der, von der AnalytiCon Discovery GmbH neu entdeckte Bradykinin-Rezeptor-Antagonist PHA121 als Behandlungsoption des hereditären Angiödems (HAE). Das wirtschaftliche Umfeld war weiterhin von Unsicherheit unter anderem durch die andauernde Corona- Pandemie geprägt und auch bei der BRAIN kam es in Produktbereichen wie bei Enzymen für die Herstel- lung von Bioethanol oder in der Weinverarbeitung zu einer rückläufigen Nachfrage. Die Neugeschäft-Ak- quise in der Auftragsforschung gestaltete sich durch die Kontaktbeschränkungen ebenfalls herausfordernd. Insgesamt jedoch bewegte sich auch unser Produktgeschäft organisch gesehen auf Vorjahresniveau. Mit der Ausnahme, der sich momentan in Reorganisation befindlichen Tochtergesellschaft WeissBioTech GmbH, Ascheberg, erzielten alle Tochtergesellschaften im Geschäftsbereich BioIndustrial ein Umsatz- wachstum. Durch den Erwerb weiterer Minderheitsanteile von 16,67 Prozentpunkten an der Biocatalysts Ltd. wurde unser Einfluss auf diese wirtschaftlich sehr wichtige Tochtergesellschaft weiter gestärkt. Mit der Akquisition der Biosun Biochemicals Inc. konnte die BRAIN Gruppe ihre Aktivitäten im US Markt ausbauen. 12/37 Anlage 6 Bezogen auf die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergibt sich nach Meinung des Vor- stands ein insgesamt positives Bild, da der Konzern trotz des allgemeinen schwachen wirtschaftlichen Um- felds einen stabilen Umsatz sowie ein verbessertes, wenn auch weiterhin negatives EBITDA erzielen konnte. Maßnahmen zur Stärkung unserer Geschäftsaktivitäten mit dem Ziel eines nachhaltigen und profitablen Umsatzwachstums wurden weiter forciert. Dies beinhaltet die Adressierung von Kosten- sowie Umsatzsy- nergien innerhalb der Unternehmensgruppe, eine weiter gestraffte Unternehmensorganisation mit klaren Verantwortlichkeiten, ein striktes Projektcontrolling der New-Business-Development-Pipeline sowie Initiati- ven zur allgemeinen Kosteneinsparung. Die im Verhältnis zum Umsatz weiterhin hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung sind darüber hinaus für den Vorstand ein Indikator und Basis für die zukünftigen Potenziale von BRAIN. Zum 30. Sep- tember 2021 verfügt der Konzern über Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 24,5 Mio. € bei einer Eigenkapitalquote von 53,8 %. Eine erfolgreiche Kapitalerhöhung im September 2021 hat zu einem Nettomittelzufluss von ca. 19 Mio. € geführt und unsere finanzielle Flexibilität gestärkt. Damit sind nach Einschätzung des Vorstands die Voraussetzungen weiterhin gegeben, um an den Potenzialen der Wachstumsmärkte der Bioökonomie zu partizipieren. Insgesamt beurteilt der Vorstand der BRAIN Biotech AG den Geschäftsverlauf und die Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum Stichtag daher aufgrund der vorstehend beschriebenen Entwicklungen wei- terhin positiv. III. Vergütungsbericht Der Vergütungsbericht ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und unter Be- rücksichtigung der im Deutschen Corporate-Governance-Kodex (DCGK) aufgeführten Empfehlungen er- stellt worden. In den folgenden Abschnitten werden die Grundzüge des Vergütungssystems für die Vor- standsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder dargestellt, die Struktur der Vergütung und die Bezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder erläutert und die Höhe der den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährten Vergütung ausgewiesen. Das Vergütungssystem ist von der Hauptversammlung am 10. März 2021 gebilligt worden. 1 Vergütung des Vorstands Vergütungssystem Das Vergütungssystem des Vorstands ist auf eine mittel- bis langfristige positive wirtschaftliche Gesamt- entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet. Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder enthält daher verschiedene Elemente und besteht derzeit aus einer erfolgsunabhängigen Grundvergütung, einer erfolgs- abhängigen, leistungsbezogenen Tantieme, langfristigen Anreizen durch ein Aktienoptionsprogramm und außerdem aus individuell vereinbarten Versorgungszusagen, Vorsorgeaufwendungen und Beiträgen für Versicherungen sowie aus sonstigen Nebenleistungen. 13/37 Anlage 6 Bei der Festlegung der Gesamtvergütung und der einzelnen Vergütungsbestandteile hat der Aufsichtsrat die wirtschaftliche Lage und die wirtschaftlichen Perspektiven des Unternehmens sowie die Vergütungs- struktur der Gesellschaft berücksichtigt. Für die einzelnen Vorstandsmitglieder hat der Aufsichtsrat eine Differenzierung nach Funktion, Verantwortungsbereichen, Qualifikation und persönlicher Leistung vorge- nommen. Als weiteres Kriterium wurden Angaben zu Vergütungen in anderen Unternehmen berücksichtigt, die derselben Branche angehören bzw. im Wettbewerb zur Gesellschaft stehen, soweit hierzu Daten und Informationen verfügbar waren. Die Vereinbarungen zur Vergütung sind in den Dienstverträgen der Vorstandsmitglieder enthalten. Die Ver- tragslaufzeit entspricht jeweils der Amtszeit, für welche die jeweiligen Vorstandsmitglieder bestellt worden sind. Die Dienstverträge sind für diesen Zeitraum fest geschlossen und nicht ordentlich kündbar. Erläuterung zu den Vergütungsbestandteilen Feste Tätigkeitsvergütung Jedes Vorstandsmitglied erhält eine erfolgsunabhängige Grundvergütung, die als fixe, auf das Geschäfts- jahr bezogene Barvergütung vereinbart ist und in zwölf gleichen monatlichen Raten ausgezahlt wird. Die Grundvergütung beträgt für den Vorstandsvorsitzenden 68% der Zielvergütung (957 Tsd. €) unter Be- rücksichtigung einer nicht erhöhten leistungsbezogenen Tantieme bei einer Zielerreichung von 100% und für die übrigen Vorstandsmitglieder 75% der Zielvergütung (618 Tsd. €) unter Berücksichtigung einer nicht erhöhten leistungsbezogenen Tantieme bei einer Zielerreichung von 100%. Kurzfristige variable, erfolgsabhängige Vergütung (Tantiemen) Die variable, erfolgsabhängige Vergütung wird in bar gewährt und ist jeweils auf ein Geschäftsjahr bezo- gen, wenn das Vorstandsmitglied die jeweils im Voraus festgelegten Ziele (Parameter der Erfolgsbindung umfassen sowohl finanzielle als auch strategische Erfolgsziele) im betreffenden Geschäftsjahr erreicht hat. Die finanziellen Erfolgsziele beziehen sich auf eine Verbesserung (i) des organischen Wachstums, (ii) des EBITDAs und (iii) des Cash-Flow, jeweils bezogen auf die Unternehmensgruppe; als strategische Erfolgs- ziele werden (i) Projekte zur strategischen Weiterentwicklung der Unternehmensgruppe und (ii) erfolgrei- che Kommerzialisierung der Projektentwicklungspipeline festgelegt. Die Höhe der jährlichen Tantieme ist für jedes Vorstandsmitglied vertraglich für die Laufzeit des Dienstvertrags festgeschrieben. Alle fünf Er- folgsziele werden bei der Bemessung der variablen Vergütung zunächst je für sich betrachtet und sodann im Verhältnis zueinander gleich gewichtet (zu je 20%). Im Falle einer Zielerreichung ab 100% bis 200% erhöht sich der Anteil an der variablen Vergütung für das jeweilige Erfolgsziel gemäß den vertraglichen Festlegungen im entsprechenden Umfang auf bis zu maximal 200% des vereinbarten anteiligen Vergü- tungsbetrags. Werden die festgelegten Erfolgsziele nicht bzw. nicht vollständig erreicht, vermindert sich der Anteil an der variablen Vergütung für das jeweilige Erfolgsziel gegebenenfalls bis auf 0%. Bei Zuerkennung der betragsmäßig festgelegten Tantieme erreicht die variable Barvergütung im Falle des Vorstandsvorsitzenden einen Betrag in Höhe von 32% der Ziel-Gesamtvergütung und für die übrigen Vor- standsmitglieder einen Betrag in Höhe von 25% der Ziel-Gesamtvergütung. Wird die betragsmäßig festge- 14/37 Anlage 6 legte Tantieme vom Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen erhöht, erreicht die variable Barvergü- tung im Falle des Vorstandsvorsitzenden maximal 65% der Ziel-Gesamtvergütung und für das weitere Vor- standsmitglied maximal 51% der Ziel-Gesamtvergütung. Anteilsbasierte Vergütungen (Aktienoptionen) Für die Ausführungen über anteilsbasierte Vergütungen wird auf den entsprechenden Abschnitt im Anhang zum Konzernabschluss verwiesen. Versorgungszusagen, Vorsorgeaufwendungen und Beiträge für Versicherungen Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sehen folgende Regelungen bezüglich der Alters- und Hinter- bliebenenversorgung vor. Die Gesellschaft zahlt für ihre Vorstandsmitglieder Beträge in eine Pensions- kasse oder private Rentenversicherung ein. Anstatt der Einzahlung in eine Pensionskasse oder private Rentenversicherung können diese Beträge auch, auf Wunsch der Vorstandsmitglieder, als Gehalt ausge- zahlt werden. Im Todesfall wird den Angehörigen eines verstorbenen Vorstandsmitglieds gemäß den inso- weit einheitlichen vertraglichen Regelungen eine einmalige Zahlung in Höhe von 50% der Gesamtbezüge gewährt, die dem verstorbenen Vorstandsmitglied in dem zum Zeitpunkt des Ablebens laufenden Ge- schäftsjahr zustehen. Die Gesellschaft hat zugunsten der Vorstandsmitglieder Invaliditätsversicherungen für die Laufzeit der Dienstverträge abgeschlossen, deren Prämien von der Gesellschaft entrichtet werden. Die Gesellschaft gewährt den Mitgliedern des Vorstands darüber hinaus Zuschüsse zur privaten Kranken- und Sozialversi- cherung. 15/37 Anlage 6 Zusagen für den Fall einer Beendigung der Tätigkeit Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit erhalten Vorstandsmitglieder keine Zahlun- gen und / oder Nebenleistungen, die den Wert von zwei Jahresvergütungen übersteigen (Abfindungs- Cap) oder die mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten. Wird der Anstellungsvertrag aus einem von dem betreffenden Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund beendet, erhält das Vorstandsmitglied keine Zahlungen. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Gesamtver- gütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtver- gütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt werden. Es wurden keinem Vorstandsmitglied Leistungen für seine Tätigkeit durch einen Dritten zugesagt oder gewährt. Weitere Angaben zu dem Vergütungssystem und § 120aAbs. 4 AktG Das Vergütungssystem und die derzeit geltenden Vorstandsverträge sehen keine sogenannten Claw-Back Regelungen vor. Die in dem Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder vorgesehene Maximalvergütung wurde einge- halten. Zu einer Abstimmung über die Billigung eines Vergütungsberichts ist die Gesellschaft erstmals bei der ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2022/23 verpflichtet, somit liegt bisher kein Beschluss nach § 120a Abs. 4 AktG vor. Künftige Struktur des Vergütungssystems Der Aufsichtsrat erwägt, das Vergütungssystem weiter zu entwickeln. Im Vordergrund stehen dabei die in der Entsprechenserklärung (Dezember 2021) veröffentlichten Abweichungen zu dem Deutschen Corporate Governance Kodex. 16/37 Anlage 6 Umfang der Vergütung des Vorstands Dem Vorstand wurde für das Geschäftsjahr 2020/21 eine nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) ermittelte Vergütung von insgesamt 1.575 Tsd. € gewährt. Der entsprechende Vorjahreswert betrug 1.335 Tsd. €. Die für das Geschäftsjahr 2020/21 gewährten Vergütungen gemäß den handelsrechtlichen Vorschriften sind in der folgenden Übersicht zusammengefasst. Adriaan Moelker 4201 Lukas Linnig 2352 Gesamt 655 in Tsd. € Erfolgsunabhängige Komponenten Festgehalt Erfolgsbezogene Komponenten ohne lang- fristige Anreizwirkung Tantieme und Bonus 200 80 280 Erfolgsbezogene Komponenten mit lang- fristiger Anreizwirkung Anteilsbasierte Vergütung (ESOP) Gesamtvergütung 337 303 640 957 618 1.575 Bezüge von ehemaligen Vorstandsmitgliedern Für die ehemaligen Vorstandsmitglieder Herrn Dr. Holger Zinke und Herrn Dr. Jürgen Eck bestehen bei- tragsorientierte Versorgungszusagen, die sich bei einer Beendigung des Dienstverhältnisses vor Erreichen des vertraglichen Pensionsalters faktisch in eine Leistungszusage umwandeln. Weitere Versorgungszusa- gen gegenüber anderen Vorständen bestehen nicht. Der nach International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelte Barwert der Gesamtverpflichtung aus Altersversorgungszusagen, für beide ehemaligen Vorstandsmitglieder betrug zum Stichtag 5.250 Tsd. € (Vorjahr: 5.557 Tsd. €). Der Pensionswert (Barwert der Gesamtverpflichtung) nach den deutschen handelsrechtlichen Rechnungs- legungsvorschriften (HGB) belief sich auf 4.330 Tsd. € (Vorjahr: 3.867 Tsd. €). Ausweis der Vergütung nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate-Governance-Kodex Die folgenden Übersichten zeigen welche Zuwendungen den Mitgliedern des Vorstands der BRAIN Bio- tech AG für 2020/21 und das Vorjahr gewährt wurden bzw. zugeflossen sind. 1 Festvergütung von 350 Tsd. € zuzüglich Auszahlung des Beitrags zur Altersvorsorge von 70 Tsd. € 2 Festvergütung von 200 Tsd. € zuzüglich Auszahlung des Beitrags zur Altersvorsorge von 35 Tsd. € 17/37 Anlage 6 Adriaan Moelker, CEO Zufluss Gewährt 2020/21 (Max) 2020/21 (Min) in Tsd. € 2020/21 2019/20 2020/21 2019/20 420 420 200 0 280 280 233 0 420 420 200 337 280 280 233 279 420 420 420 420 0 Festvergütung Summe 400 Variable Vergütung (1Jahr) Anteilsbasierte Vergütung (ESOP 2018/2019) 3.000 0 620 0 513 0 957 0 792 0 3.820 0 420 0 Summe Versorgungsaufwand Gesamtvergütung 620 513 957 792 3.820 420 Lukas Linnig, CFO (seit 1. Oktober 2020) Zufluss Gewährt 2020/21 (Max) 2020/21 (Min) in Tsd. € 2020/21 2019/20 2020/21 2019/20 235 235 0 - - - - 235 235 80 - - - - 235 235 235 235 0 Festvergütung Summe 80 Variable Vergütung (1Jahr) Anteilsbasierte Vergütung (ESOP 2018/2019) 0 303 3.000 0 235 0 - - - 618 0 - - - 3.315 0 235 0 Summe Versorgungsaufwand Gesamtvergütung 235 618 3.315 235 Vergütung des Aufsichtsrates Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß den in der Satzung erfolgten Festlegungen eine jährliche Vergütung in Höhe 15.000 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte und der stellvertre- tende Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Eineinhalbfache dieses Betrags. Die Vorsitzenden der Aus- schüsse erhalten darüber hinaus eine weitere jährliche Vergütung in Höhe von 15.000 €. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jede Sitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, an der sie teilnehmen, ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 €. Die Aufsichtsratsmitglieder sind in die von der Gesellschaft unterhaltenen Vermögensschaden-Haftpflicht- versicherung für Organmitglieder („D&O-Versicherung“) einbezogen, deren Prämien die Gesellschaft ent- richtet. Darüber hinaus hat die Gesellschaft im Zuge des Börsengangs eine Vermögensschaden-Haft- pflichtversicherung für Wertpapieremissionen („IPO-Versicherung“) ohne Selbstbehalte für die Mitglieder des Aufsichtsrats abgeschlossen, deren Kosten von der Gesellschaft getragen werden. 18/37 Anlage 6 Die Barvergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 202/21 ist in der nachfolgenden Tabelle darge- stellt: in Tsd. € Zuschlag für Feste Ver- gütung Aufsichtsratsmitglieder besondere Funktionen Sitzungsgeld 21 Gesamtvergütung Dr. Georg Kellinghusen Dr. Anna C. Eichhorn Dr. Michael Majerus Prof. Dr. Bernhard Hauer Stephen Catling1 30 23 15 15 14 14 15 15 15 0 66 52 51 28 31 28 256 15 21 13 17 14 0 0 Prof. Dr. Wiltrud Treffenfeldt2 Summe 111 45 101 Aktienbesitz des Vorstands und Aufsichtsrats Zum 30. September 2021 hielten die Mitglieder des Vorstands 13.000 Stückaktien der BRAIN Biotech AG und Mitglieder des Aufsichtsrats 20.000 Stückaktien der BRAIN Biotech AG. Bezüglich der Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben, wird auf die Ausführungen zu „Genehmigtes Kapital“ und „Bedingtes Kapital“ innerhalb des Kapitels „Übernahmerelevante Angaben gem. § 315a HGB“ verwiesen. IV. Nachtragsbericht Wesentliche Ereignisse und Entwicklungen von besonderer Bedeutung für die Finanz-, Vermögens-, und Ertragslage der Gesellschaft sind seit dem Bilanzstichtag 30. September 2021 nicht eingetreten. 1 Seit 14. Oktober 2021 2 Seit 14. Oktober 2021 19/37 Anlage 6 V. Prognosebericht Aufgrund der hohen Wachstumsdynamik der Märkte für biotechnologische Produkte und Prozesse geht BRAIN für die Zukunft von insgesamt positiven Rahmenbedingungen aus. Als ein Technologieunterneh- men der industriellen Biotechnologie sieht sich BRAIN in der Lage, für die Industriepartner und im Rahmen der eigenen Forschung und Entwicklung hohe Wertbeiträge schaffen zu können. Die ursprüngliche Erwartung einer positiven Geschäftsentwicklung im aktuellen Geschäftsjahr mit steigen- den Umsatzerlösen und einem noch negativen, aber verbesserten bereinigten EBITDA konnte im vergan- genen Geschäftsjahr nicht vollständig erfüllt werden. Die Umsatzerlöse sind um 0,4% gestiegen. Organisch sind die Umsatzerlöse jedoch um 5,2% gesunken. Das bereinigte EBITDA verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 0,2 Mio. € auf -2,1 Mio. €. Für das Geschäftsjahr 2021/22 erwartet der Vorstand eine Geschäftsentwicklung mit deutlich steigenden Umsatzerlösen und einem ebenfalls deutlich verbesserten, aber nach wie vor negativem bereinigtem E- BITDA. Dabei werden Investitionen im Bereich des neuartigen Genoms-Editing-Tools (BRAIN-Engineered- CAS) bei dieser Prognose separat ausgewiesen und sind nicht Teil dieser Prognose. Im Bereich des neu- artigen Genom-Editing-Tools prognostiziert die Gesellschaft F&E-Aufwendungen im mittleren siebenstelli- gen Bereich ohne wesentliche Umsätze im ersten Jahr. Für das Segment BioIndustrial wird ein weiter ver- bessertes positives, und für das Segment BioScience ein weiterhin negatives bereinigtes EBITDA prog- nostiziert. Im Segment BioIndustrial ist die Gesellschaft optimistisch, dass sie im Zusammenhang mit dem Ausbau des Produktgeschäftes auf dem Umsatzwachstumspfad bleibt - mit einem weiterhin steigenden, positiven bereinigtem EBITDA. Im Segment BioScience wird im Hinblick auf die New-Business-Develop- ment-Pipeline und das Kooperationsgeschäft ein maximal einstelliges prozentuales Umsatzwachstum er- wartet. Die im Vorjahr erwarteten Meilensteine und Optionsziehungen konnten nicht komplett erreicht werden (zehn im aktuellen Geschäftsjahr, Vorjahr: 13). Für das folgende Jahr wird mit einer gleichbleibenden An- zahl an Meilensteinen gerechnet. Das Niveau an Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im aktuel- len Geschäftsjahr lag unter dem Vorjahresniveau. Für das kommende Geschäftsjahr werden ähnlich hohe Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen erwartet. Diese Prognosen beruhen, wie im Vorjahr, auf der Annahme, dass sich die gesamtwirtschaftliche Entwick- lung und die branchenbezogenen Rahmenbedingungen für die industrielle Biotechnologie im Jahr 2021/22, wie in Abschnitt „Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen“ beschrieben wei- terentwickeln, bestehende Projekte nicht unplanmäßig wegfallen und neue Kooperationspartner für neue Projekte gewonnen werden können. Ebenfalls liegen dieser Prognose die Annahmen zu Grunde, dass die weiterhin grassierende Corona-Pandemie auf das geplante Umsatzwachstum und die damit einhergehen- den Ergebnisverbesserungen der BRAIN keinen signifikanten Einfluss hat, und, dass weiterhin ein Inte- resse der Bevölkerung an nachhaltigen Produkten besteht. 20/37 Anlage 6 VI. Risiko- und Chancenbericht 1. Risikomanagement bei der BRAIN Biotech AG 1.1 Einleitung Chancen erkennen und Risiken vermeiden sind die Determinanten jeder Unternehmensstrategie. Die BRAIN Biotech AG („BRAIN“) versucht neue Chancen zu erkennen und diese für den Geschäftserfolg zu nutzen. Gleichzeitig ist unternehmerischer Erfolg ohne das bewusste Eingehen von Risiken nicht möglich. Ziel ist es mit der Nutzung der Chancen, unter Abwägung der Risiken, den Unternehmenswert zu steigern. Der systematisierte Umgang mit Risiken und Chancen mit Hilfe des Risikomanagementsystems ist ein Element des unternehmerischen Handelns und Steuerungselement des Managements. Die BRAIN Biotech AG ist Teil einer wachsenden Industrie, die von stetigem Wandel und Fortschritt geprägt ist und deshalb ein Augenmerk auf die Chancen-/Risiko-Abwägung legt. Für BRAIN ist es entscheidend, Chancen zu iden- tifizieren und zum Erfolg zu führen, um die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu verbessern und langfristig sicherstellen zu können, gleichzeitig aber Risiken zu entdecken und zu minimieren. Die BRAIN Biotech AG hat Instrumente und Prozesse etabliert, damit Risiken frühzeitig erkannt und Maßnahmen ergriffen werden können, um die Chancen des unternehmerischen Handelns ohne Störungen umsetzen zu können. Das Risiko- und Chancenmanagement ist Bestandteil aller Planungsprozesse innerhalb der BRAIN und ihrer Tochtergesellschaften. 2. Risiken und Chancen Bericht 2 Risiko Management System (RMS) 2.1 Merkmale des RMS Das dargestellte RMS konzentriert sich auf Geschäftsrisiken, jedoch nicht gleichzeitig auf Chancen. Die Chancenabwägung wird auf Grundlage der Unternehmensstrategie innerhalb der Segmente und Tochter- unternehmen durchgeführt. Im Rahmen der Planungsprozesse werden dabei die potenziellen Marktchan- cen bewertet. Das RMS von BRAIN beinhaltet eine systematische Identifikation, Dokumentation, Bewertung, Steuerung und Berichterstattung sowie eine fortwährende Überwachung aller relevanten Risiken. Damit stellt das Management sicher, dass die gesetzten Ziele nicht durch Risiken gefährdet werden und erhält ein den gesetzlichen Regelungen entsprechendes Risikobewusstsein innerhalb des gesamten Konzerns. Es stellt damit einen integralen Bestandteil im Prozessablauf innerhalb von BRAIN dar. Risiken werden im Weiteren nach der Methode der Nettodarstellung dargestellt, das heißt die Risiken wer- den so dargestellt, dass eine Betrachtung der Risiken vorgenommen wird, nachdem bereits Gegenmaß- nahmen durchgeführt wurden. Der Fokus liegt dabei auf mittleren und hohen Risiken und auf solchen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Ziel des RMS bei BRAIN ist es, zum einen die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen und zum anderen die interne Steuerung und Absicherung zu unterstützen. Insgesamt soll konzernweit ein den gesetzlichen Re- gelungen entsprechendes Risikobewusstsein geschaffen werden, um einen dementsprechenden Umgang mit Risiken und Gegenstrategien zu gewährleisten. 21/37 Anlage 6 Das RMS dient allein der Aufdeckung der Risiken innerhalb von BRAIN. Die Abwägung der Chancen erfolgt auf Basis der Unternehmensstrategie und ist in die Planungsprozesse integriert. Innerhalb der Strategie- und Planungsprozesse werden die potenziellen Chancen bewertet und eventuellen Risiken gegenüberge- stellt. In das laufend weiterentwickelte RMS wurden die Erfahrungen aus den Vorjahren bei der Identifizierung der Risiken und der Risikoerhebung inkludiert. Die im nachfolgenden Risiko- und Chancenbericht darge- stellten Auswirkungen der Risiken werden als Jahreswerte ausgewiesen. Die Einschätzung der dargestell- ten Risiken bezieht sich auf den Stichtag 30. September 2021 und wurde kurz vor dem Stichtag in einer Erhebung innerhalb der Bereiche ermittelt. Relevante Änderungen nach dem Bilanzstichtag lagen nicht vor. 2.2 Risikoidentifikation Im Rahmen der Risikoidentifikation wird eine konzernweite Erhebung der Risiken vorgenommen, wobei alle verantwortlichen Entscheidungs- und Wissensträger eingebunden werden. Im Rahmen dieses iterati- ven Prozesses werden zunächst alle Risiken erhoben, in einem konzernweiten Risikoinventar aggregiert und anschließend bewertet. 2.3 Risikobewertung Die im Rahmen einer Risikoanalyse identifizierten Risiken werden anhand ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit („likelihood“) und ihrer Auswirkung („impact“) bewertet. Sie werden in Risikoklassen („Hoch“, „Mittel“ und „Niedrig“) eingestuft, indem ihre individuelle Auswirkung mit der jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeit mul- tipliziert wird. Die Bandbreite der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Auswirkung beginnt mit 1 („sehr nied- rig“) und endet mit 10 („sehr hoch“). Eintrittswahrscheinlichkeit innerhalb der nächsten beiden Jahre „Likelihood“ Score Erläuterung 0-2 3-5 6-7 8-10 Relativ unwahrscheinlich (< 15%) Möglich (15-45%) Wahrscheinlich (45-75%) Sehr wahrscheinlich (>75%) Grad der Auswirkung „Impact“ Score 0-2 Erläuterung EBITDA Impact <100 Tsd. € Unwesentliche negative Auswirkung auf die prognostizierte Ertragslage der nächsten zwei Jahre 3-5 6-7 Moderate negative Auswirkung auf die Bis 500 Tsd. € prognostizierte Ertragslage der nächs- ten zwei Jahre Erhebliche negative Auswirkung auf die prognostizierte Ertragslage der nächsten zwei Jahre Bis 2 Mio. € 22/37 Anlage 6 8-10 Kritische negative Auswirkung auf die >2 Mio. € prognostizierte Ertragslage der nächs- ten zwei Jahre Die Auswirkung ist als Einflussparameter auf das prognostizierte EBITDA von BRAIN definiert. Als Kennziffer aus der Multiplikation von der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Auswirkung ergibt sich der sogenannte „Risk Score“, eine individuelle Risikobewertung pro Einzelrisiko für die Klassifizierung. Die Bandbreite des Risk Score beginnt folglich mit 1 und endet mit 100. Risk Score Risikoklasse Niedrige Risiken Mittlere Risiken Hohe Risiken 0-10 Punkte 11-40 Punkte 41-100 Punkte Den Risikoklassen „Hoch“ und „Mittel“ wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Hier liegt das Augen- merk auf Strategien zur Handhabung dieser Risiken. Die Risikoklasse „Niedrig“ wird überwacht und quar- talsweise überprüft. Im Zweifelsfall erfolgt die Zuordnung der Risiken in eine höhere anstatt einer niedrige- ren Risikoklasse. Risikoklasse „Hoch“ (Risikobewertung mit mehr als 40 Punkten) Risiken innerhalb dieser Klasse weisen zum Beispiel eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit in Kombination mit einer großen Auswirkung auf den Konzern auf. Risikoklasse „Mittel“ (Risikobewertung mit 11 bis 40 Punkten) Risiken innerhalb dieser Klasse weisen zum Beispiel eine niedrige Eintrittswahrscheinlichkeit in Kombina- tion mit einer großen Auswirkung oder eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit in Kombination mit einer gerin- gen Auswirkung auf den Konzern auf. Risikoklasse „Niedrig“ (Risikobewertung mit weniger als 11 Punkten) Risiken innerhalb dieser Klasse weisen zum Beispiel eine niedrige Eintrittswahrscheinlichkeit in Kombina- tion mit einer geringen Auswirkung auf den Konzern auf. 2.4 Risikosteuerung und -überwachung BRAIN wendet verschiedene Maßnahmen im Umgang mit Risiken an. Aktive Risikomaßnahmen umfassen Strategien wie Risikovermeidung (z.B. durch Auslassen riskanter Handlungen), Risikominderung (z.B. durch Projektcontrolling) und Risikostreuung (z.B. die Forschung in den verschiedenen Bereichen). Dar- über hinaus bedient sich die BRAIN, sofern angebracht, passiver Maßnahmen, die entweder einen Risiko- transfer (z.B. durch Versicherungen) oder das bewusste Tragen von Risiken umfassen. Identifizierte Risiken werden bei BRAIN zweimal jährlich überprüft und diskutiert. Auf diese Weise können bei Bedarf spezifische Gegenmaßnahmen getroffen werden. 23/37 Anlage 6 2.5 Berichterstattung Der Vorstand wird halbjährlich nicht nur über identifizierte mittlere und hohe Chancen und Risiken, sondern auch über Veränderungen bezüglich ihrer Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit informiert. Für den Fall unerwartet aufgetretener oder aufgedeckter wesentlicher Risiken findet eine interne Ad-hoc-Berichter- stattung an den Vorstand statt. Die Information des Aufsichtsrats erfolgt bei Bedarf über den Vorstand. 2.6 Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem („IKS“) hat zum Ziel, die Geschäftsvorfälle im Kon- zern gemäß den jeweils anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften bilanziell zutreffend zu würdigen und vollständig zu erfassen. Das System umfasst grundlegende Regeln und Verfahren sowie eine klare Funktionstrennung durch das Vier-Augen-Prinzip. Insbesondere bei der Erstellung der Einzelabschlüsse, der Überleitung auf IFRS sowie der Konsolidierung und der damit verbundenen einheitlichen Bewertung und des Ausweises, bestehen Kontrollen in der Form des Vier-Augen-Prinzips. Die klare Trennung zwi- schen der Erstellung und internen Prüfung ermöglicht es BRAIN, Abweichungen und Fehler zu erkennen sowie eine Vollständigkeit der Informationen sicherzustellen. Die rechnungslegungsbezogene Würdigung und Erfassung der Geschäftsvorfälle erfolgt grundsätzlich durch die jeweiligen Konzern-Gesellschaften, in denen die Geschäftsvorfälle anfallen. Als Ausnahme von diesem Grundsatz erfolgt die Würdigung und Erfassung der Geschäftsvorfälle der Tochtergesellschaften Mekon Science Networks GmbH, Zwingenberg, BRAIN US LLC, Rockville MD, USA, BRAIN UK Ltd., Car- diff, UK, BRAIN UK II Ltd., Cardiff, UK, und der BRAIN Capital GmbH, Zwingenberg, durch die BRAIN Biotech AG. Die Aufstellung der Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften erfolgt durch die Geschäfts- führung der jeweiligen Tochtergesellschaft. Externe Dienstleister wirken bei der Erstellung der monatlichen und jährlichen Abschlüsse nach Handelsrecht mit. Änderungen von Gesetzen, Rechnungslegungsstan- dards und anderen Publikationen werden regelmäßig in Bezug auf Relevanz und Auswirkung auf den Ein- zel- und Konzernabschluss überwacht. Die bilanzielle Würdigung der Geschäftsvorfälle im Konzern erfolgt auf der Basis einer konzerneinheitlichen Bilanzierungsrichtlinie. Die Umsetzung der Abschlüsse nach Handelsrecht auf die Rechnungslegung nach IFRS (quartalsweise) sowie die Aufstellung des Jahresabschlusses der BRAIN Biotech AG und des Kon- zernabschlusses erfolgt durch die Finanzabteilung der BRAIN Biotech AG mit Unterstützung externer Dienstleister. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss werden durch den von der Hauptversamm- lung bestellten Abschlussprüfer geprüft. Wesentliche Risiken für den Rechnungslegungsprozess werden anhand der unten genannten Risikoklassen unter Verwendung ihrer individuellen Risikoeinstufung über- wacht und bewertet. Notwendige Kontrollen werden definiert und anschließend implementiert. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der BRAIN Biotech AG werden dem Aufsichtsrat der BRAIN Biotech AG zur Billigung vorgelegt. Mindestens ein Aufsichtsratsmitglied ist unabhängiger Finanz- experte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates überwacht den Rech- nungslegungsprozess und die Abschlussprüfung. 24/37 Anlage 6 Mit dem rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem wird sichergestellt, dass der Rechnungs- legungsprozess im Einklang mit den handelsrechtlichen Vorschriften und mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) steht. 3 Gesamtbild zur Chancen- und Risikoeinschätzung 3.1 Geschäftsbezogene Risiken a) Wachstumsrisiko In Anbetracht des geplanten Wachstums von BRAIN und der Vorhaltung der Ressourcen für das Wachstum gibt es Risiken bzgl. eines geringeren Wachstums und damit ggf. negative Auswirkungen auf das Betriebs- ergebnis. Es besteht das Risiko, weniger Kunden oder Kooperationspartner als geplant zu finden, die ge- samtwirtschaftliche Entwicklung oder die Beziehung zu bestehenden Kunden könnte sich verschlechtern und die zu bedienenden Märkte könnten an Volumen oder Attraktivität verlieren. Dies könnte dazu führen, dass BRAIN weniger als geplant wächst bzw. ein reduziertes Ergebnis erzielt. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Kosten höher ausfallen als geplant oder, dass Entwicklungen mehr Zeit benötigen. Daraus resultierend könnte sich das Wachstum von BRAIN verzögern und positive Betriebsergebnisse könnten somit erst zu späteren Zeitpunkten als geplant erzielt werden. Ein Folgerisiko wäre hierbei eine höhere benötigte Liquidität und die Notwendigkeit potenzielle Kapitalmaßnahmen vorzunehmen. Im Vergleich zum Vorjahr wird das Risiko aufgrund der weiterhin grassierenden Corona Pandemie unver- ändert zum Vorjahr eingeschätzt. Dieses Risiko betrifft beide Segmente von BRAIN, BioScience und Bio- Industrial. Die Ausprägung ist wie auch im Vorjahr als „Mittleres Risiko“ zu sehen. 25/37 Anlage 6 b) Risiken aus Forschung und Entwicklung BRAIN ist ein Technologieunternehmen und Innovationen sind integraler Bestandteil der BRAIN Strategie. Es besteht immer das Risiko, dass Forschungsprojekte sich verzögern (siehe hierzu auch „Wachstumsri- siko“), es können Meilensteine oder ein angestrebtes Forschungsziel nicht erreicht, oder eine biotechnolo- gische Lösung nicht gefunden werden. BRAIN hat mit bereits über 150 Forschungsprojekten zeigen kön- nen, dass das Unternehmen die Kompetenz hat Innovationen zu liefern und technische Herausforderungen zu lösen. Dabei ist zwar häufig ein im Vorhinein bestimmter technischer Weg nicht realisierbar, in der Regel konnten in der Vergangenheit aber immer andere Lösungen gefunden werden, um das gewünschte Ergeb- nis zu erzielen. Der Vorstand ist überzeugt, auch in Zukunft Lösungen zu finden, das Risiko einer verrin- gerten Innovationskraft kann allerdings nicht ausgeschlossen werden. Für die BRAIN-eigenen Entwick- lungsprojekte, versucht BRAIN mit einem kontinuierlichen Portfoliomanagementprozess auf Management- Ebene die Risiken der Forschungspipeline dauerhaft gering zu halten. Gleiches gilt beim Abschluss eines Vertrages mit Kollaborationspartnern. Auch hier werden vor Abschluss eines Vertrages in diversifizierten und übergreifenden Teams die Machbarkeit und der Zeitrahmen einge- hend evaluiert. Das resultierende Risiko im Bereich der Tailor-Made-Solutions wäre maximal der Ausfall einer ausstehen- den Meilenstein Zahlung, die Überschreitung des Budgets oder der Abbruch eines Einzelprojektes. Durch die beschriebene Evaluierung soll dies vermieden oder minimiert werden. Das Risiko ist insgesamt im Vergleich zum Vorjahr gleichgeblieben. Hier liegt wie auch im Vorjahr ein „Mittleres Risiko“ vor, das speziell das Segment BioScience betrifft. Indirekt ist das Segment BioIndustrial hiervon insoweit betroffen, als dass Produkte, die im Segment BioScience entwickelt werden, in der Regel über Unternehmen im Segment BioIndustrial vertrieben werden sollen. c) Materialschäden in Bezug auf das BioArchiv oder Forschungsergebnisse Die Bioarchive der Gruppe liegen physisch im Wesentlichen bei der BRAIN Biotech AG und der AnalytiCon Discovery GmbH vor. Das Risiko eines physischen Untergangs der Archive wird durch Maßnahmen mini- miert. Es gibt eine redundante Auslegung an verschiedenen Orten, es existiert ein Sicherheitskonzept und die Mitarbeiter wurden im Umgang mit den Archiven geschult. Daneben gibt es ein Versicherungskonzept, dass den Großteil der möglichen Kosten zur Behebung von möglichen Schäden deckt. Die physischen Maßnahmen und auch das Versicherungskonzept sind in jähr- licher Überprüfung und werden bei Bedarf überarbeitet, um das Risiko von BRAIN noch weiter zu reduzie- ren. Weiterhin könnten auch einzelne Forschungsergebnisse durch extern einwirkende Umstände vernichtet werden. Diese sind jedoch durch verschiedene Maßnahmen wie z. B. eine Notstromversorgung ausrei- chend abgedeckt. Auch im vergangenen Geschäftsjahr wurden weiterhin verschiedene Maßnahmen zur Sicherung des BioArchivs durchgeführt. Trotz der Verringerung des Risikos durch die getroffenen Maßnah- men gibt es noch verbleibende Risiken, durch die wie auch im Vorjahr insgesamt ein „Mittleres Risiko“ vorliegt, das speziell das Segment BioScience betrifft. 26/37 Anlage 6 d) Produkthaftung Im Bereich BioIndustrial liefert BRAIN Produkte direkt an Kunden. Entsprechend besteht hier ein Risiko für diese Produkte auch zu haften. Da die Produktpalette ganz unterschiedlich ist, ist das Risiko auch unter- schiedlich zu bewerten. Im Bereich Kosmetik oder auch bei der Lieferung von Enzymen könnten bei feh- lerhaften Produkten Haftungsfälle das Ergebnis von BRAIN belasten. Dieses Risiko wird laufend durch interne sowie externe Partner überprüft. Wesentliche Produkthaftungsfälle lagen bisher nicht vor. Das Risiko ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken und wird als „niedriges Risiko“ eingestuft und betrifft das Segment BioIndustrial. 3.2 Finanzrisiken Finanzrisiken werden regelmäßig geprüft. Es gibt konzerninterne Vorgaben, um Finanzrisiken rechtzeitig zu erkennen, zu prüfen und zu bewerten. Durch ein monatliches und quartalsweise schriftliches Reporting und eine laufende Kommunikation der Verantwortlichen erfolgt ein gleichzeitiger Abgleich mit der Planung. Je nach Höhe der Abweichung haben die Leitungsfunktionen von BRAIN ausreichend Zeit steuernd einzu- greifen. Das konzerneinheitliche Berichtsdokument für alle Bereiche der Gruppe wurde in diesem Jahr wei- terentwickelt und verbessert. a) Abschreibung von Vorräten/ Vermögenswerten & Finanzierungsrisiken bei Tochtergesellschaften In Anbetracht des Umsatz- und Ergebniswachstums bei einigen Tochtergesellschaften und der Vorhaltung der Ressourcen für das Wachstum, gibt es das Risiko bei keinem Wachstum in den Tochtergesellschaften Verluste zu realisieren. Unter Umständen könnte dies zu Finanzierungsproblemen oder bilanziellen Kons- tellationen führen, die eine Wertminderung immaterieller Vermögensgegenstände der Gesellschaften oder eine Wertminderung materieller Vermögensgegenstände zur Folge haben könnte. Dies betrifft die beiden Segmente BioScience und BioIndustrial. Das Risiko ist im Vergleich zum Vorjahr gleichgeblieben und wird als „Mittleres Risiko“ eingestuft. b) Goodwill Impairment / Beteiligungsbewertungen Dieses Finanzrisiko betrifft beide Segmente. Mit der zum Vorjahr unveränderten Ausprägung „Mittleres Risiko“ wäre bei ungünstiger zukünftiger Entwicklung eine mögliche Wertminderung von erworbenen Ge- schäfts- oder Firmenwerten und anderen immateriellen Vermögenswerten aus Unternehmenskäufen zu erwähnen. Gegenüber dem Vorjahr ist das Risiko unverändert. Weitere Informationen hierzu befinden sich im Konzernanhang im Abschnitt „Werthaltigkeitstests“. c) Finanzierung von Optionsverbindlichkeiten Zum 30. September 2021 verfügt BRAIN über Zahlungsmittel in Höhe von 24,5 Mio. €. Darüber hinaus verfügt BRAIN über einen Darlehensrahmen in Höhe von 7,0 Mio. €. Der Ausübungszeitpunkt der Put- Optionen durch die Minderheitengesellschafter der Biocatalysts-Gruppe hat einen wesentlichen Einfluss auf die Liquiditätsplanung. Basierend auf der Incentivierung der Minderheitengesellschafter durchsteigende EBITDA-Multiples und auf Basis der erwarteten EBITDA-Steigerungen wird von der Ausübung, der restli- chen Anteile, in der letztmöglichen Periode ausgegangen (1. Januar bis 31. März 2023), so dass Liquidi- tätsmaßnahmen spätestens zu diesem Zeitpunkt ergriffen werden müssen. Die Ausübung der Optionsin- haber zum nächstmöglichen Zeitpunkt (1. Januar bis 31. März 2022) würde beispielsweise die Liquidität im Geschäftsjahr 2021/22 um rund 3,8 Mio. € belasten. Der Zahlungsmittelabfluss wäre jedoch um etwa 0,6 27/37 Anlage 6 Mio. € geringer als zum angenommenen Ausübungszeitpunkt. Basierend auf der obengenannten Incenti- vierung der Minderheitengesellschafter wäre die frühere Ausübung der Optionsrechte unwirtschaftlich und demnach unter der Annahme eines rational denkenden Optionsinhabers unwahrscheinlich. Das Risiko wird daher insgesamt wie auch im Vorjahr als „Mittleres Risiko“ eingestuft und betrifft das Seg- ment BioScience. 3.3 Rechtliche Risiken Generell ist BRAIN bestrebt rechtliche Risiken zu vermeiden, bzw. hat Vorkehrungen getroffen, rechtliche Risiken einzuschätzen und zu bewerten. Die rechtlichen Risiken, die mit einem Risiko versehen sind, be- ziehen sich auf Rechtstreitigkeiten bei Patenten und Lizenzen, auf Sachverhalte im Bereich Aufsichts- recht/Kapitalmarkt, auf Compliance Themen und auf allgemeine Rechtsstreitigkeiten mit internationalen Konzernen. Weiterhin besteht immer das Risiko, dass sich legale Vorschriften innerhalb der nächsten Jahre ändern (z.B. im Steuer- oder Kapitalmarktrecht oder bei sonstigen legalen Vorschriften). Die Wahrscheinlichkeit, dass sich Gesetze in einem Bereich ändern, sind sehr wahrscheinlich, die Auswirkungen auf ein Geschäfts- ergebnis nicht abschätzbar, würden aber die gesamte Industrie treffen. Dies beträfe auch die dann folgen- den, neu zu erstellenden Compliance-Regeln. Dieses Risiko wird unverändert als „Mittleres Risiko“ bewertet. a) IP Risiken BRAIN ist ein Forschungsunternehmen, dessen Strategie auf einer wettbewerbsfähigen IP Basis beruht. Die Wahrscheinlichkeit in wesentliche Patenstreitigkeiten zu geraten ist möglich, hätte aber vermutlich keine Auswirkung auf das Ergebnis von BRAIN. Bestehende Patentstreitigkeiten haben entweder nur eine geringe Auswirkung auf das Ergebnis oder führen wahrscheinlich zu keinem wesentlichen Schaden. Hauptrisiko wäre hierbei, dass ein Unternehmen eine „Freedom to operate“ (Freistellungserklärung) fordert. Im immer engmaschigeren IP-Geflecht der international erteilten Patente, wird es immer schwieriger wer- den, alle relevanten Patente in den entsprechenden Patentrecherchen zu finden. Hier könnte es sein, dass unter Umständen Patente nicht gefunden werden und ohne Absicht Patentverletzungen begangen werden könnten. Dieses Risiko betrifft sowohl das Segment BioScience, als auch das Segment BioIndustrial. Das Risiko wird, wie auch im Vorjahr, als „Mittleres Risiko“ eingestuft. b) Allgemeine rechtliche Risiken Durch die zunehmende Industrialisierung und Internationalisierung des Geschäfts von BRAIN steigt auch das Risiko einer Rechtsstreitigkeit mit einem internationalen Konzern. BRAIN schätzt die Wahrscheinlich- keit von vertraglichen Risiken für den Eintritt eines Rechtstreits derzeit als gering ein. Im Falle eines Rechts- streits, hätte dies eine negative Auswirkung auf das Ergebnis. Eine Quantifizierung ist derzeit nicht abzu- schätzen, da keine wesentlichen Rechtsstreitigkeiten vorliegen. 28/37 Anlage 6 Durch regelmäßige Schulung oder Unterrichtung der Mitarbeiter z.B. im Bereich Compliance versucht der Vorstand der BRAIN Biotech AG den gewachsenen Vorgaben Rechnung zu tragen. Alle allgemein rechtlichen Risiken wurden, wie auch im Vorjahr, als „Mittleres Risiko“ eingeschätzt und betreffen beide Segmente BioScience und BioIndustrial. 3.4 Risiken aus Erwerb und Integration von Unternehmen und Unternehmens- teilen und Brexit Durch die Akquisition der Biocatalysts-Gruppe in der Vergangenheit und Biosun Chemicals Inc. in diesem Geschäftsjahr gingen die Chancen und Risiken aus dem Geschäftsbetrieb der erworbenen Unternehmung auf die BRAIN über. Das Risiko wird, wie im Vorjahr, als „Niedriges Risiko“ eingeschätzt. Die Auswirkungen des Brexit waren für BRAIN gering. Die Hauptauswirkung bei der Biocatalysts Ltd. be- stand in der verzögerten Lieferung von Exportprodukten aufgrund der Wartezeiten an den britischen Gren- zen. Im Laufe des Geschäftsjahr 2020/21 hat sich diese Situation verbessert, da die Biocatalysts Ltd. ihre Kunden aktiv darüber informiert haben, wie sie den Abfertigungsprozess beschleunigen kann, und da sich die Situation an der britischen Grenze stabilisiert hat. Bisher zeigen sich keine signifikanten Auswirkungen im Zusammenhang des Brexits und keines der Risiken hat sich materialisiert. 3.5 Sonstige Risiken a) Personal BRAIN verfügt insgesamt über ausgebildetes Personal, welches durch die operativen Tätigkeiten laufend weiteres Know-how ansammelt. Der Trend der letzten Jahre zeigt, dass aufgrund des Fachkräftemangels insbesondere Stellen bereits erfahrener Wissenschaftler, Ingenieure und Labormitarbeiter teilweise nur mit hohem Aufwand besetzt werden können. Hierbei beobachten wir teilweise höhere Gehaltsgefüge bei Mit- bewerbern. Daraus resultiert das Risiko, dass bei unzureichenden finanziellen und nicht finanziellen Anrei- zen, qualifizierte Mitarbeiter abwandern könnten. Zur Incentivierung wurde bereits im Geschäftsjahr 2015/16 ein Bonusprogramm für Mitarbeiter der BRAIN Biotech AG eingeführt, welches jährlich durch den Vorstand zu beschließen ist. Das Risiko des Verlusts von Wissensträgern in Schlüsselpositionen ist gegenüber dem Vorjahr unverändert und stellt weiterhin ein „Mittleres Risiko“ für BRAIN dar. Dieses Risiko betrifft beide Segmente, hauptsäch- lich jedoch das Segment BioScience. b) Umwelt In jedem Unternehmen, das in der Biotechnologie oder der Chemie aktiv ist, gibt es ein Restrisiko, dass Umweltschäden entstehen. Bei BRAIN wird dieses Risiko gesenkt, indem das Personal geschult wird, die benötigten Materialmengen vorhanden sind und BRAIN organisatorische Maßnahmen getroffen hat, Un- 29/37 Anlage 6 fälle und/ oder Produktaustritte zu vermeiden. Zudem arbeitet BRAIN sehr eng mit allen zuständigen Be- hörden zusammen und wird von den zuständigen Behörden überprüft. Das betrifft auch die Einhaltung der Vorschriften zum Umgang mit genetisch veränderten Organismen („GMO“). Dieses Risiko betrifft beide Segmente und ist weiterhin als „Mittleres Risiko“ einzustufen. c) Risiken im Zusammenhang mit Covid-19 BRAIN hat eine Beeinträchtigung durch die Corona Pandemie weitestgehend eindämmen können. Reise- restriktionen und die Wahrung physischer Distanz erschweren BRAIN jedoch Kundenbesuche zur Akquise neuer Projekte. Dies kann zu Verzögerungen bei der Kundengewinnung und bei Vertragsneuabschlüssen führen. Das Business Development Team von BRAIN versucht mit neuen Ansätzen den Einfluss auf die Kundengewinnung möglichst niedrig zu halten. Die Unternehmensbeteiligung SolasCure Ltd. war insoweit von der Pandemie betroffen, als dass es durch Klinikschließungen zu Verzögerungen im Ablauf klinischer Studien kam. Weitere Beeinträchtigungen darüber hinaus können nicht ausgeschlossen werden. Insgesamt wird dieses Risiko als mittleres Risiko angesehen. Darstellung der größten kurz- und mittelfristigen Risiken bei der BRAIN: Risiken Resultierende 2-Jahres- Hauptsächlich betroffenes Segment Schätzung der Auswirkung Geschäftsbezogene Risiken Wachstumsrisiko Mittel Mittel Mittel Niedrig BioScience und BioIndustrial BioScience Risiko bei F&E Projekten Risiko Untergang Bioarchive Risiko Produkthaftung Finanzrisiken BioScience BioIndustrial Abschreibung von Vorräten / Vermögenswerten Mittel Mittel BioScience und BioIndustrial BioScience und BioIndustrial Goodwill Impairment/Beteili- gungsbewertungen Finanzierung von Optionsver- bindlichkeiten Mittel BioScience Risiken Resultierende 2-Jahres- Hauptsächlich betroffenes Segment Schätzung der Auswirkung Rechtliche Risiken IP Risiken Mittel Mittel BioScience und BioIndustrial BioScience und BioIndustrial Allgemeine rechtliche Risiken Risiken aus Erwerb und In- tegration von Unternehmen und Unternehmens- teilen und Brexit 30/37 Anlage 6 Risiken aus Erwerb und Integra- Niedrig tion von Unternehmen und Un- ternehmensteilen und Brexit BioIndustrial Sonstige Risiken Personal Mittel Mittel Mittel BioScience und BioIndustrial BioScience und BioIndustrial BioScience und BioIndustrial Umweltrisiko Covid-Risiko Insgesamt hat BRAIN 48 Risiken bewertet. Von diesen Risiken sind 32 Risiken als „mittleres Risiko“ ein- zustufen, die in oben aufgeführte 12 Risikoklassen (BioScience und BioIndustrial) zusammengefasst sind. 16 Risiken sind als „niedriges Risiko“ einzuschätzen. Kein Risiko wurde als „hohes Risiko“ oder „bestands- gefährdend“ für BRAIN klassifiziert. 3.6 Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstru- menten Bei BRAIN werden Finanzinstrumente1 nur bis zu einem Umfang verwendet, der für die Beurteilung der Vermögens, -Finanz- und Ertragslage oder der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns nicht relevant ist. Für weitere Informationen wird auf das Kapital „Risikomangement“ im Konzernanhang verwiesen. 4 Chancenbericht Chancen aus Forschung und Entwicklung Segment BioScience Im Segment BioScience vereinen sich zwei forschungsintensive Bereiche der BRAIN Biotech AG: erstens die Auftragsforschung für Kunden; zweitens die Entwicklung von neuartigen Lösungen und Produkten aus unserem Inkubator. Wir bauen weiterhin unsere Marktposition als Dienstleister in der industriellen Biotechnologie aus. Hier stellen wir unseren Partnern Forschungsdienstleistungen sowie Zugang zu unseren Wertstoffbibliotheken zur Verfügung. Die BRAIN Biotech AG verfügt hier über ein gewachsenes industrielles Netzwerk und baut dieses kontinuierlich aus. Das New Business Development ist unser Inkubator für Lösungen und Produkte. Hier erschließt BRAIN mit Innovationen neue Märkte in den Bereichen Ernährung, Gesundheit und Umwelt. Einige Beispiele hier- für sind: Genom Editierung 1 Definiert als Kauf-, Tausch- oder anderweitig ausgestattete Fest- oder Optionsgeschäfte, die zeitlich verzögert zu erfüllen sind und deren Wert sich vom Preis oder Maß eines Basiswerts ableitet, insbesondere mit Bezug auf die folgenden Basiswerte: Devisen, Zinssätze, Wertpapiere, Rohstoffpreise sowie Indices bezogen auf diese Basis- werte sowie andere Finanzindices. Finanzanlagen werden nicht als Instrumente zum Risikomanagement einge- setzt. Die Darlehen des Konzerns dienen der Finanzierung der Konzernaktivitäten und der Vermeidung von Liquidi- tätsrisiken. 31/37 Anlage 6 Genom-Editierung ist eine molekularbiologische Technik zur zielgerichteten und präzisen Veränderung von DNA. Hierzu werden Nukleasen (spezielle Enzyme) als "Gen-Schere" eingesetzt. Diese Technologie bildet die Grundlage für viele Innovationen z.B. in den Bereichen industrieller Produktion, pflanzlicher Ernährung, zirkuläre Wirtschaftskreisläufe oder in der Medizin. Wir haben mit der BRAIN Engineered Cas (BEC) die erste Entwicklungsphase für ein neuartiges Genom Editierungs-System basierend auf einer Non-Cas9 Nuklease erfolgreich abgeschlossen. Das System wurde bereits als Genome-Editing-Tool validiert und hat in ausgewählten Bakterien, Pilzen und Hefen DNA-Targeting-Aktivität gezeigt. Die Aktivität in Pflanzen konnte gezeigt werden, befindet sich aber noch in der Validierungsphase. Das weitergehende Potenzial jenseits von ausgewählten Mikroorganismen und Pflanzen wird derzeit noch erforscht. Ein erster Paten- tantrag zum Schutz der Nuklease-Sequenz wurde bereits eingereicht. Innovative Wirkstoffe für die pharmazeutische Industrie BRAIN hat im Rahmen eines selbst finanzierten Forschungsprojektes ein Enzym entdeckt, mit dem Flie- genmaden als Parasiten den Wundbelag chronischer Wunden bei der Madentherapie verflüssigen, und dazu einen biotechnologischen Produktionsprozess entwickelt. Die Reinigung von chronischen Wunden ist der erste Schritt in der Therapie und häufig verantwortlich für die lange Behandlungszeit. Das Projekt wurde in der SolasCure Ltd. ausgegründet und befindet sich gerade im Anfangsstadium der klinischen Prüfung. Unsere Tochtergesellschaft AnalytiCon Discovery GmbH hat einen pharmakologisch aktiven Wirkstoff ent- deckt und entwickelt, der bei der seltenen Krankheit Heriditäres Angioödem (HAE) sowohl in der akuten Behandlung als auch zur Prophylaxe einen verbesserten Therapieansatz für Patienten verspricht. Die an der Nasdaq, USA, notierte Pharvaris N.V. besitzt eine Lizenz von AnalytiCon zur klinischen Entwicklung und Erprobung des neuartigen Medikaments. Bei erfolgreicher Markteinführung stehen BRAIN Meilenstein- und Lizenzzahlungen in erheblichem Umfang zu. Pflanzenbasierte Süßstoffe ohne Kalorienbalast BRAIN widmet sich u.a. der zunehmenden Nachfrage nach pflanzenbasierten Süßstoffen für gesündere Lebensmittel. BRAIN verfügt über eine Auswahl von pflanzenbasierten Süßstoffen und Süßkraftverstär- kern, die mit der patentgeschützten „Human Taste Cell”-Technologie (HTC-Technologie) im Rahmen von Screenings in Naturstoffen identifiziert wurden. Aus den so identifizierten Substanzen können wir natürliche Süßstoffe für verschiedene Anwendungen, Märkte und Verbrauchergruppen entwickeln. Für die Akzeptanz beim Verbraucher ist ein angenehmes Geschmacksprofil entscheidend. Gemeinsam mit unserem Partner Roquette, Frankreich, entwickeln wir momentan den natürlichen Süßstoff Brazzein zur Marktreife. Fermentierte Lebensmittel Fermentierte Lebensmittel sind mehr als nur ein weiterer „Superfood“ Trend. Zu Recht stehen sie im Fokus gesundheitsbewusster Konsumenten, da sie auf vielen Gebieten punkten: Verzicht auf Konservierungsmit- tel, Aufwertung/Verdaulichkeit von pflanzenbasierten Grundnahrungsmitteln, Entdeckung immer neuer ge- sundheitsfördernder Inhaltsstoffe und eine quasi unbegrenzte Fülle neuer Geschmackserlebnisse. BRAIN kann durch seine biologischen und technologischen Ressourcen das Marktbedürfnis nach neuen Starter- kulturen bedienen. Der BRAIN Gruppe bietet sich hier die Möglichkeit, sowohl als Innovator als auch als produzierendes Unternehmen aufzutreten und an einem attraktiven Markt (für 2025 vorhergesagtes Volu- men 1,3 Mrd USD) nicht nur teilzuhaben, sondern völlig neue Produktkategorien zu erschließen. Geschäftsbezogene Chancen 32/37 Anlage 6 Segment BioIndustrial: Wir bestreiten weiterhin den in den Vorjahren begonnen Weg zur Vorwärtsintegration im Bereich BioIn- dustrial. Die BRAIN Biotech AG hat sich zum Ziel gesetzt, die gesamte Wertschöpfungskette vom Labor bis zur Produktion abzudecken. Dies ermöglicht uns, an der Wertschöpfungskette hin zum Kunden zu par- tizipieren sowie Umsätze über den gesamten Lebenszyklus der Produkte zu generieren. Das positive or- ganische Wachstum im abgelaufenen Geschäftsjahr hat gezeigt, dass diese Strategie trotz des insgesamt schwierigen allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds aufgeht. Für BRAIN besteht hier die Chance, diesen Pfad weiter zu beschreiten und die Umsätze und Ergebnisse zu verbessern. Dies ist der konsequente Schritt vom Forschungs- zum Industrieunternehmen. Die Integration bietet die Möglichkeit, nicht nur als Innovator, sondern auch als produzierendes Unternehmen aufzutreten. Darüber hinaus ist auch eine aktive M&A Strategie mit einem Fokus auf industrielle profitable Unternehmen in angrenzenden Bereichen oder Märkten im Wesentlichen im Enzymgeschäft als eine Chance zu nennen. Unternehmensführung: Der Vorstand arbeitet daran, Kosten- und Umsatzsynergien innerhalb der Unternehmensgruppe zu reali- sieren. Dies erfordert eine starke Vernetzung der Tochtergesellschaften untereinander und eine zentrale Leistungs- und Zielkontrolle. In diesem Zusammenhang haben wir einen weiteren Teil (16.67% Punkte) der noch ausstehenden Minderheitsbeteiligung von der Biocatalysts Ltd. erworben. VII. Übernahmerelevante Angaben gem. § 315a HGB Die nachfolgenden Angaben geben die Verhältnisse am Bilanzstichtag 30. September 2021 wieder. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals (Nr. 1) Das Grundkapital der BRAIN Biotech AG beträgt zum Bilanzstichtag 21.847.495 €. Das Grundkapital ist eingeteilt in 21.847.495 Stückaktien, auf die jeweils ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von 1,00 € entfällt. Die Anteile sind voll einbezahlt und lauten auf den Namen. Die Gesellschaft hält am Bilanzstichtag keine eigenen Aktien. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Überprüfung von Aktien betreffen (Nr. 2) Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern ergeben können, sind dem Vorstand der Gesellschaft nicht be- kannt. Anteilsbesitz mit mehr als 10% der Stimmrechte (Nr. 3) Die MP Beteiligungs-GmbH, Kaiserslautern, hält zum 30. September 2021 38,2% am Kapital der Gesell- schaft. Berücksichtigt sind dabei Stimmanteile, die zunächst bei der von der MP Beteiligungs-GmbH ein- geschalteten Bank gehalten wurden. Weitere Anteilseigner mit einem Anteilsbesitz von mehr als 10% der Stimmrechte gibt es zum 30. September 2021 nicht. Inhaber von Aktien mit Sonderrechten (Nr. 4) Bei der BRAIN Biotech AG gibt es keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Stimmrechtskontrolle am Kapital beteiligter Arbeitnehmer (Nr. 5) 33/37 Anlage 6 Stimmrechtskontrollen für am Kapital beteiligte Arbeitnehmer, für den Fall nicht unmittelbar auszuübender Kontrollrechte, liegen nicht vor. Regeln über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern (Nr. 6) Nach § 84 AktG und der Satzung der BRAIN Biotech AG werden die Mitglieder des Vorstands vom Auf- sichtsrat bestellt. Gemäß § 7 der Satzung der BRAIN Biotech AG besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands und einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen so- wie stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen. Besteht der Vorstand aus mehreren Mitgliedern, werden Beschlüsse des Vorstands mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Hat der Aufsichtsrat einen Vorsitzen- den des Vorstands ernannt und besteht der Vorstand aus mindestens drei Mitgliedern, ist bei Stimmen- gleichheit dessen Stimme ausschlaggebend. Regeln zu Änderungen der Satzung (Nr. 6) Änderungen der Satzung bedürfen gem. § 179 AktG und der Satzung der BRAIN Biotech AG eines Be- schlusses der Hauptversammlung. Die Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen der einfachen Stim- menmehrheit, sofern nicht das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit vorschreibt. Vorstandsbefugnisse bezüglich Ausgabe und Rückkauf von Aktien (Nr. 7) Die BRAIN Biotech AG verfügt über ein genehmigtes und bedingtes Kapital wie folgt: Genehmigtes Kapital Mit Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 10. März 2021 wurde ein genehmigtes Kapital in Höhe von 5.958.408 € geschaffen (Genehmigtes Kapital 2021 / I). Das Genehmigte Kapital 2021 / I wurde am 15. April 2021 in das Handelsregister eingetragen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 9. März 2026 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehr- mals, höchstens jedoch um bis zu 5.958.408 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und /oder Sacheinlage zu erhöhen, wobei das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise aus- geschlossen werden kann. Wenn die neuen Aktien gegen Bareinlagen ausgegeben werden, kann das ge- setzliche Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet und die Anzahl der in dieser Weise unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10% des Grundkapitals nicht überschreitet. Mit Beschlussfassung des Vorstands vom 15. September 2021 und mit der Zustimmung des Aufsichtsrats am selbigen Tag wurde das genehmigte Kapital für eine Kapitalerhöhung unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts in Höhe von 1.986.135 € teilweise ausgenutzt. Die Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital wurde am 16. September 2021 in das Handelsregister eingetragen. Am Abschlussstichtag 30. September 2021 bestand sonach ein genehmigtes Kapital in Höhe von 3.972.273 €. Bedingtes Kapital Gemäß § 5 Absatz 3, 4 und 5 der Satzung ist das Grundkapital um 1.986.136 € durch die Ausgabe von bis zu 1.986.136 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2021 / I) sowie um weitere 123.000 € durch die Ausgabe von bis zu 123.000 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes 34/37 Anlage 6 Kapital 2015 / II) und durch die Ausgabe von bis zu 1.682.578 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2019 / I) bedingt erhöht. Das bedingte Kapital 2015 / I für die Ausgabe von bis zu 5.090.328 neuer, auf den Namen lautender Stück- aktien wurde mit Hauptversammlungsbeschluss vom 10. März 2021 entzogen und durch das bedingte Ka- pital 2021 / I ersetzt. Das bedingte Kapital 2021 / I dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Options- schuldverschreibungen und Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstan- des durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 10. März 2021 von der Gesellschaft begeben wer- den. Die bedingte Kapitalerhöhung wird durch die Ausgabe von bis zu 1.986.136 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungsrechten bzw. Optionsrechten Gebrauch ma- chen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber der Wandelschuldverschreibungen ihrer Pflicht zur Wandlung genügen, und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital 2021 / I war zum Abschlussstichtag am 30. Sep- tember 2021 nicht durchgeführt. Das Bedingte Kapital 2015 / II dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juli 2015 im Rahmen eines Aktienoptionsplans im Umfang von bis zu 123.000 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der BRAIN Biotech AG mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft, den Mitgliedern der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen sowie Führungskräften und sonstigen Mitarbeitern der Ge- sellschaft in hervorgehobener Position gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte hiervon Gebrauch machen und die Gesell- schaft nicht zur Erfüllung dieser Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Eine Erhö- hung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital 2015 / II war zum Abschlussstichtag am 30. September 2021 nicht durchgeführt. Das Bedingte Kapital 2015/II wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung am 7. März 2019 von ursprünglich 1.272.581 € auf 123.000 € reduziert, da dieses Kapital ausschließlich zur Absicherung bereits ausgegebener Aktienoptionen bestehen bleiben sollte. Die Ermächtigung zur Ausgabe von weiteren Aktienoptionen aus dem Bedingten Kapital 2015/II wurde auf selbiger Hauptversammlung wieder entzogen und durch eine neue Ermächtigung ersetzt (siehe folgender Abschnitt). Durch Beschluss der Hauptversammlung am 7. März 2019 ist das Grundkapital um 1.682.578 € durch die Ausgabe von bis zu 1.682.578 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2019 / I) bedingt erhöht. Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktien- optionen, die den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft und sonstigen Mitarbeitern der Gesellschaft in hervorgehobener Position gewährt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit der Zustimmung des Auf- sichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte hiervon Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht zur Erfüllung dieser Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital 2019 / I war zum Abschlussstichtag am 30. September 2021 nicht durchgeführt. Aktienoptionen 35/37 Anlage 6 Durch Beschluss der Hauptversammlung am 7. März 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, mit der Zustim- mung des Aufsichtsrates im Rahmen eines Aktienoptionsplans bis zum 12. März 2027 bis zu 1.682.578 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der BRAIN Biotech AG mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren mit der Maßgabe auszugeben, dass jede Aktienoption das Recht zum Bezug einer Aktie und nach Maßgabe weiterer Bestimmungen gewährt. Zur Ausgabe von Aktien an Mitglieder des Vorstands der BRAIN Biotech AG gilt diese Ermächtigung allein für den Aufsichtsrat. Zur Absicherung und Bedienung der Aktienoptionen hat die Hauptversammlung das Grundkapital um 1.682.578 € bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019 / I). Wesentliche Vereinbarungen für den Fall eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots (Nr. 8) sowie Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots (Nr. 9) Die Gesellschaft hat keine Vereinbarungen getroffen im Sinne des § 315a Abs. 4 Nr. 8 und 9 HGB. VIII. Erklärung zur Unternehmensführung Gemäß § 289f und §315d HGB Die Erklärung zur Unternehmensführung der BRAIN Biotech AG gemäß 289f HGB und 315d HGB ist auf der Webseite https://www.brain-biotech.de/investor-relations/corporate-governance/ veröffentlicht. Zwingenberg den, 10. Dezember 2021 Adriaan Moelker Lukas Linnig Vorsitzender des Vorstands (CEO) Vorstand (CFO) 36/37

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