Annual Report (ESEF) • Mar 31, 2021
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2020-12-31
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2018-12-31
Jahresfinanzbericht 2020
Zeichen setzen
2
Herzlichkeit leben und erleben. Was unterscheidet heute eine unabhängige regionale Filialbank von einer internationalen Groß- oder Tochterbank? Es ist die persönliche Beziehung mit den Kunden vor Ort. Denn nur durch die Verbundenheit mit und den Wurzeln in der Region wird individuelle Betreuung und Serviceleistung leb- und erlebbar. Genau dieser Gedanke der herzlichen Beziehung zwischen Menschen steht im Mittelpunkt unserer Geschäfts-philosophie. Deshalb legen wir großen Wert auf persönliche Beziehungen und schaffen dadurch in Verbindung mit einer ausgezeichneten Beratungs-, Service- und Produktqualität ein wertstiftendes Netzwerk, um gemeinsam die Herausforderungen der Zukunft zu bewältigen. Um das zu unterstreichen und vor allem sichtbar nach außen zu tragen, haben wir im letzten Jahr unser Design und Erscheinungsbild ganz nach diesen Gesichtspunkten ausgerichtet. Das beginnt bei unserem neuen Logo, setzt sich fort über das Produktportfolio und die Tonalität der Ansprache bis hin zum neuen Design unserer Filialen. Wir sind unseren Traditionen und Werten treu geblieben. Genau deshalb war es uns wichtig, ein starkes Zeichen zu setzen.
3
Unsere neue Marke setzt Zeichen. Die Marke spiegelt unseren Charakter und unsere Haltung wider. Wir setzen mit der neuen Positionierung und Gestaltung ein wichtiges Zeichen nach außen und innen. Für Kunden, Partner und Mitarbeiter.
4
| regional verbunden | verantwortungsbewusst |
|---|---|
| beziehungsstark | exzellent |
| zukunftsorientiert | herzlich |
5
Herzliches Rot
Zukunftsorientiertes Violett
beziehungsstark
exzellent
herzlich
zukunftsorientiert
6
Das ist unser neuer Markenstil. Weiche Formen, freundliche Farben, herzliches Rot. Herzlichkeit und Nähe spiegeln sich auch in unserer neuen Bildsprache wider. Wir zeigen die Menschen, die Region, die Welt, in der wir zu Hause sind. Genauso herzlich wie wir die Beziehung zu unseren Kunden gestalten, wollen wir unser Bild nach außen darstellen. Das betrifft den gesamten neuen Markenstil. Ein warmes herzliches Rot wird durch ein zukunftsorientiertes Violett kontrastiert. Es dominieren weiche runde Formen. Dieses warme und freundliche Gesamtbild wird durch die Typografie und das neu gestaltete Firmenlogo unterstützt.
Wasser
Landschaft
Wind
Wurzeln
Puls
Berge
Verbindung
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11
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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
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313
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315
316
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Minimal abweichende Werte in Tabellen und Grafiken sind auf Rundungsdifferenzen zurückzuführen. Zur leichteren Lesbarkeit wurde die männliche Form gewählt. Frauen und Männer werden in den Texten gleichermaßen angesprochen.
BKS Bank im Überblick
10
| 2018 | 2019 | 2020 | |
|---|---|---|---|
| Zinsüberschuss | 129,7 | 135,8 | 135,6 |
| Risikovorsorgen | -18,3 | -18,6 | -25,0 |
| Provisionsüberschuss | 55,5 | 58,2 | 64,3 |
| Verwaltungsaufwand | -114,6 | -121,0 | -123,2 |
| Jahresüberschuss vor Steuern | 87,0 | 103,1 | 84,9 |
| Jahresüberschuss nach Steuern | 77,4 | 92,9 | 74,8 |
| 2018 | 2019 | 2020 | |
|---|---|---|---|
| Bilanzsumme | 8.434,9 | 8.857,6 | 9.856,5 |
| Forderungen an Kunden nach Risikovorsorgen | 5.918,0 | 6.288,1 | 6.570,0 |
| Primäreinlagen | 6.218,2 | 6.668,3 | 7.399,3 |
| • hiervon Spareinlagen | 1.429,4 | 1.413,5 | 1.401,7 |
| • hiervon verbriefte Verbindlichkeiten inklusive Nachrangkapital | 750,7 | 854,4 | 857,0 |
| Eigenkapital | 1.210,7 | 1.301,5 | 1.362,7 |
| Betreute Kundengelder | 14.518,4 | 18.548,0 | 18.958,5 |
| • hiervon Depotvolumen | 8.300,2 | 11.879,7 | 11.559,2 |
Eigenmittel nach CRR in Mio.# EUR Total Risk Exposure Amount
| | | |
| :---------------- | :---------------- | :---------------- |
| Amount | 5.283,1 | 5.449,6 |
| Eigenmittel | 5.664,1 | 779,2 |
| • hiervon hartes Kernkapital (CET1) | 881,4 | 916,1 |
| • hiervon Kernkapital (CET1 und AT1) | 593,7 | 629,6 |
| Kernkapitalquote (in %) | 669,3 | 645,2 |
| Gesamtkapitalquote (in %) | 725,2 | 12,2 |
| Unternehmenskennzahlen | 12,7 | 12,8 |
| Return on Equity nach Steuern | 14,8 | 16,2 |
| Return on Assets nach Steuern | 16,2 | 6,8 |
| Cost-Income-Ratio (Aufwand/Ertrag-Koeffizient) | 7,4 | 5,6 |
| Risk-Earnings-Ratio (Kreditrisiko/Zinsüberschuss) | 1,0 | 1,1 |
| Non-performing Loan-Quote (NPL-Quote) | 0,8 | 50,3 |
| Net Stable Funding Ratio (NSFR) | 50,7 | 53,9 |
| Liquidity Coverage Ratio (LCR) | 10,5 | 10,2 |
| Leverage Ratio | 18,5 | 3,3 |
| Ressourcen | 2,4 | 1,7 |
| Durchschnittlicher Mitarbeiterstand | 110,2 | 112,4 |
| Anzahl der Geschäftsstellen | 117,2 | 137,7 |
| Die BKS Bank-Aktie | 151,8 | 158,1 |
| Anzahl Stamm-Stückaktien (ISIN AT0000624705) | 7,5 | 7,8 |
| Anzahl Stamm-Stückaktien-Umtausch (ISIN AT0000A2HQD1) | 8,0 | 932 |
| Anzahl Vorzugs-Stückaktien (ISIN AT0000624739) | 962 | 963 |
| Höchstkurs Stamm-/Stamm-Umtausch/Vorzugsaktie in EUR | 63 | 63 |
| Tiefstkurs Stamm-/Stamm-Umtausch/Vorzugsaktie in EUR | 64 | 41.142.900 |
| Schlusskurs Stamm-/Stamm-Umtausch/Vorzugsaktie in EUR | 41.142.900 | 41.142.900 |
| Marktkapitalisierung in Mio. EUR zum 31.12. | – | 1.800.000 |
| Dividende pro Aktie in EUR | 1.800.000 | 1.800.000 |
| 1) Kurs-Gewinn-Verhältnis Stamm-/Stamm-Umtausch/Vorzugsaktie | – | 19,8/-/18,2 |
| 1) Vorschlag an die 82. ordentliche Hauptversammlung der BKS Bank AG am 17. Mai 2021. | 17,2/-/17,0 | 16,0/13,6/15,0 |
| | 16,5/-/16,9 | 15,0/-/13,4 |
| | 11,3/11,8/10,3 | 16,8/-/17,0 |
| | 16,0/-/14,3 | 12,5/13,6/- |
| | 721,8 | 684,0 |
| | 538,8 | 0,23 |
| | 0,12 | 0,12 |
| | 9,2/-/9,3 | 7,4/-/6,7 |
| | 7,3/7,9/- | |
Herausforderungen aktiv anzunehmen zeichnet uns aus und hat uns auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten auf Erfolgskurs gehalten. Daher ist es uns auch in diesem besonderen Geschäftsjahr gelungen, viele unserer strategischen Meilensteine zu erreichen und ein respektables Ergebnis zu erwirtschaften. So haben wir mit BKS Bank Connect eine digitale Bank in der Bank auf den Markt gebracht. Mit ihr sprechen wir gezielt digitalaffine Kunden an, die Bankprodukte online abschließen und dennoch unsere Beratungsexpertise nutzen wollen. BKS Bank Connect ist eine wesentliche Ergänzung zu unserem Filialnetz. Die BKS Bank ist und bleibt eine Filialbank, die ihren Kunden exzellente Beratung und ein innovatives, digitales Angebot bietet, und so investieren wir auch weiter in den Ausbau unseres Filialnetzes. 2020 eröffneten wir eine neue Stelle in Zagreb. Damit betreiben wir mit 1.133 Mitarbeitern 64 Filialen in Österreich, Slowenien, Kroatien und der Slowakei.
Nachhaltigste Bank Österreichs
Sie kennen unser Haus als verantwortungsbewusste Bank und als Branchenleader in Sachen Nachhaltigkeit. Wir freuen uns, im Berichtsjahr über die erfolgreiche EMAS-Rezertifizierung und über die Zertifizierung als Green Brand berichten zu können. Green Brand ist eine EU-Gewährleistungsmarke, die nur verantwortungsbewusst wirtschaftende Unternehmen tragen dürfen. Kurz vor Jahresende wurden wir vom Magazin „Der Börsianer“ bereits zum zweiten Mal in Folge zur „Nachhaltigsten Bank Österreichs“ gekürt. In Kroatien wurde uns in der Kategorie Klein- und Mittelbetriebe der Staatspreis für familienfreundliche Unternehmen verliehen. Dies sind nur einige Beispiele für Auszeichnungen, über die wir uns sehr freuen und die für uns Auftrag für die Zukunft sind. Um diesen Wettbewerbsvorsprung dauerhaft sichern zu können, haben wir im Berichtsjahr unsere Nachhaltigkeitsstrategie unter dem Motto „Verantwortungsbewusst in eine lebenswerte Zukunft“ neu ausgerichtet. Der Green Deal und der EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums geben den Weg in eine klimaneutrale Wirtschaft vor. Als Bank können wir Finanzströme in ökonomisch und ökologisch sinnvolle Projekte lenken. So konnten wir 2020 das Volumen unserer nachhaltigen Produkte von 400 Mio. EUR auf 580 Mio. EUR ausbauen. Damit erwirtschaften wir bereits 5,9% der Bilanzsumme mit nachhaltigen Finanzierungs- und Veranlagungsprodukten. Unser Ziel ist es, diesen Anteil bis 2025 auf 15% zu steigern. Wir haben im Berichtsjahr erneut einen Green und Social Bond aufgelegt und erstmals ein nachhaltiges Konto auf den Markt gebracht. Das Natur & Zukunft-Konto leistet einen Beitrag zur Aufforstung von Schutzwäldern und zur Hintan haltung des Klimawandels.
Beziehungsstark
Verantwortungsbewusstsein war 2020 allerdings nicht nur in Sachen Umwelt- und Klimaschutz gefragt, sondern auch im Umgang miteinander. COVID-19 hat unseren Geschäftsalltag stark geprägt. Wir haben viele Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit unserer Kunden und Mitarbeiter gesetzt. Beispielhaft genannt seien unsere eigene Teststraße, die Infektionsschutzscheiben für unsere Kundenzonen und unser digitales Angebot, mit dem alle Bankgeschäfte sicher von zu Hause aus erledigt werden können. Die BKS Bank war in Zeiten wie diesen ein wichtiger Partner für die Wirtschaft. Unsere Filialen waren stets geöffnet. Per Videokonferenz und Telefon haben wir unzählige Beratungen zu den Hilfsmaßnahmen der EU und der Regierung sowie zur Investitionsprämie geführt und Überbrückungskredite
im Ausmaß von rund 160,4 Mio. EUR und 4.178 Stundungen gewährt. Wir hoffen, dass die Bekämpfung der Pandemie in den nächsten Monaten gelingt und damit wieder Normalität in den Alltag zurückkehrt.
Bilanzsumme deutlich erhöht
Erfreulicherweise können wir trotz aller Herausforderungen zur Entwicklung unserer wichtigsten Bilanzzahlen Positives berichten: Unsere Bilanzsumme kletterte im Berichtsjahr deutlich über die 9-Milliarden-Euro-Schwelle und betrug zum Jahresende 9,9 Mrd. EUR. Die Primäreinlagen erzielten ein Rekordniveau von 7,4 Mrd. EUR und auch beim Kreditvolumen können wir auf ein erfreuliches Wachstum von 4,4% auf 6,7 Mrd. EUR zurückblicken.
Jahresüberschuss rückläufig
Wie bei der allgemeinen wirtschaftlichen Lage nicht anders zu erwarten, blieb der Jahresüberschuss von 74,8 Mio. EUR unter dem Rekordergebnis von 2019. Dies ist vor allem auf die Negativzinspolitik der EZB zurückzuführen, aber auch auf das rückläufige at Equity-Ergebnis. Sehr zufrieden stellend entwickelte sich das operative Dienstleistungsgeschäft und hier vor allem das Wertpapiergeschäft.
Wie Ihnen als Aktionärin oder Aktionär bekannt ist, beschäftigt uns nach wie vor ein wenig erfreuliches Thema, nämlich die von der UniCredit Bank Austria AG und einem ihrer Tochterunternehmen angestrengten Gerichtsverfahren. Diese betreffen neben der BKS Bank auch die Oberbank AG und die Bank für Tirol und Vorarlberg AG. Mittlerweile gibt es zahlreiche Entscheidungen zu Gunsten der 3 Banken Gruppe. Darunter auch Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs, der sowohl bei der BKS Bank als auch bei der BTV dem Versuch der UniCredit, eine Sonderprüfung bis zurück ins Jahr 1994 gerichtlich zu erzwingen, eine endgültige Absage erteilt hat. Wir hoffen, dass die Niederlagenserie vor Gericht die Vorstände des UniCredit Konzerns in Wien und Mailand zum Nachdenken anregt. Die bislang vorliegenden Urteile bekräftigen, dass wir stets korrekt gehandelt haben und die von UniCredit vorgebrachten Argumente rechtlich nicht haltbar sind. Wir sind juristisch sehr gut beraten und möchten uns auf das konzentrieren, was derzeit wichtig ist: Unseren Kunden zu helfen, so gut wie möglich durch die COVID-19-Krise zu kommen.
Abschließend gilt mein herzlicher Dank unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren unermüdlichen Einsatz in einem besonders fordernden Jahr. Unseren Kundinnen und Kunden für ihre Treue und das Vertrauen in die BKS Bank. Und Ihnen, liebe Aktionärinnen und Aktionäre, für Ihr Investment und Ihre Verbundenheit mit der BKS Bank.
Herzlichst
Mag. Dr. Herta Stockbauer
Vorstandsvorsitzende
Als Filialbank mit regionalen Wurzeln setzen wir stark auf die persönliche Beziehung zu unseren Kunden. Herzlichkeit und Nähe prägen unseren neuen Markenstil.
Mag. Dr. Herta Stockbauer
Vorstandsvorsitzende
Die BKS Bank bekennt sich zu den Grundsätzen guter und verantwortungs-voller Unternehmensführung, die im Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) verankert sind. Darüber hinaus verpflichten wir uns, unsere soziale, gesellschaftliche und ökologische Verantwortung gegenüber unseren Aktionären, Kunden, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit wahrzunehmen. In unserer Nachhaltigkeitsstrategie haben wir die Prinzipien unserer verantwortungs-bewussten Geschäftspolitik festgelegt.
Österreichischer Corporate Governance Kodex (ÖCGK)
Der ÖCGK stellt ein selbstverpflichtendes Regelwerk für österreichische börsenotierte Unternehmen dar, welches das österreichische Aktien-, Börse- und Kapitalmarktrecht um Regeln für eine gute Unternehmensführung ergänzt. Der ÖCGK verfolgt das Ziel, eine verantwortungsvolle, auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und -kontrolle sicherzustellen. Mit dem ÖCGK soll erreicht werden, dass für alle Stakeholder – Aktionäre, Geschäftspartner, Kunden, Mitarbeiter – eine hohe Transparenz geschaffen wird.# Corporate Governance Berich t
Wesentliche Grundsätze wie die Gleichbehandlung aller Aktionäre, Transparenz, die Unabhängigkeit der Aufsichtsräte, ein offener Dialog zwischen Aufsichtsrat und Vorstand, die Vermeidung von Interessenkonflikten sowie die Kontrolle durch Aufsichtsrat und Abschlussprüfer sollen das Vertrauen der Investoren und Kunden in das Unternehmen und in den Finanzplatz Österreich stärken. Die Standards für verantwortungsbewusste Unternehmensführung werden in drei Kategorien eingeteilt: In L-Regeln („Legal Requirements“) – sie basieren auf zwingenden Rechtsvorschriften. In C-Regeln („Comply or Explain“) – hier sind zulässige Abweichungen zu begründen. Darüber hinaus beinhaltet der Kodex noch R-Regeln („Recommendations“) mit reinem Empfehlungscharakter. Werden R-Regeln nicht eingehalten, braucht das weder offengelegt noch begründet zu werden. Sonderregelungen für Banken und Versicherungen bleiben vom Kodex unberührt. Der Kodex erfordert jedoch nicht die Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes der BKS Bank bekennen sich ausdrücklich und umfassend zu den im ÖCGK dargelegten Grundsätzen und Zielen. Der Aufsichtsrat hat sein Bekenntnis zum ÖCGK in der Aufsichtsratssitzung am 29. Mai 2020 erneuert. Im Berichtsjahr hat die BKS Bank den L-Regeln entsprochen, bei einigen C-Regeln gab es Abweichungen, die sich aus der individuellen Situation der BKS Bank AG und der 3 Banken Gruppe ergaben. In der nachfolgenden Tabelle werden die Abweichungen zu den C-Regeln 2 und 45 erklärt und begründet. Entsprechend der Fußnote 12 zu L-Regel 60 unterbleiben in diesem Corporate Governance Bericht die Angaben zu den Gesamtbezügen der einzelnen Vorstandsmitglieder und zu den Grundsätzen der Vergütungspolitik. Diese Angaben können dem separat publizierten Vergütungsbericht entnommen werden. Der ÖCGK, die Leitlinien für die Unabhängigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrates, der Corporate Governance Bericht der BKS Bank sowie die Satzung der BKS Bank sind auf www.bks.at/investor-relations/corporate-governance abrufbar.
Der gegenständliche Bericht beschreibt die Corporate Governance-Strukturen und -Prozesse, die in der BKS Bank verankert sind. Der Bericht wurde nach § 243c und § 267b Unternehmensgesetzbuch (UGB) erstellt und entspricht den Vorgaben des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG).
Der Aufbau des Berichtes orientiert sich an den Vorgaben des Anhangs 2a des ÖCGK. Weitere ÖCGK-relevante Themenbereiche, wie Aktionärsstruktur und Hauptversammlung, Unternehmenskommunikation und Informationsweitergabe, werden im Konzernlagebericht, im Kapitel Investor Relations sowie in den Notes zum Konzernabschluss beschrieben.
Die C-Regel 62 des ÖCGK sieht vor, die Einhaltung der C-Regeln regelmäßig, mindestens alle drei Jahre, extern evaluieren zu lassen. Im Berichtsjahr hat die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft die Einhaltung der C-Regeln mit Ausnahme der Regeln 77 bis 83 auf Basis des Corporate Governance Berichtes aus dem Geschäftsjahr 2019 geprüft. Die externe Prüfung ergab, dass die BKS Bank den Anforderungen des ÖCGK vollumfänglich nachgekommen ist. Das Ergebnis der Prüfung wurde in der 2. Sitzung des Prüfungsausschusses im September 2020 behandelt und danach dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gebracht.
Regel 2 C („one share – one vote“)
Die BKS Bank hatte aufgrund eines Beschlusses im Jahr 1991 neben Stamm- auch stimmrechtslose Vorzugs-Stückaktien ausgegeben, die für die Aktionäre aufgrund der bevorzugten Dividendenberechtigung eine interessante Veranlagungsalternative darstellten. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Mai 2020 wurde die Wandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien beschlossen. Dieser Beschluss wurde in der am 09. Juni 2020 abgehaltenen Versammlung der Vorzugsaktionäre mit der erforderlichen Drei-Vier-tel-Mehrheit der vertretenen Vorzugsaktionäre bestätigt. Die Eintragung der Wandlung ins Firmenbuch erfolgte am 31. Oktober 2020. Seit der Wandlung gibt es nur noch BKS Bank Stammaktien. Die von der BKS Bank emittierten Stamm-Stückaktien sind jeweils nur mit einem Stimmrecht ausgestattet. Kein Aktionär verfügt über ein überproportionales Stimmrecht. Damit entspricht die BKS Bank seit 31. Oktober 2020 der Regel 2 C des ÖCGK und wird diese Regel daher künftig nicht mehr erläutern.
Regel 45 C
Aufgrund der gewachsenen Aktionärsstruktur wurden Repräsentanten der größten Aktionäre in den Aufsichtsrat gewählt. Da es sich bei den Hauptaktionären auch um Banken handelt, nehmen deren Vertreter auch Organmandate in anderen, mit der BKS Bank in Wettbewerb stehenden Kreditinstituten wahr. Diese haben sich in einer individuellen Erklärung als unabhängig deklariert.
Die Regeln des Corporate Governance Kodex gelten für alle Gesellschaften im BKS Bank Konzern. Alle Konzerngesellschaften sind in das Berichtswesen des BKS Bank Konzerns eingebunden. Darüber hinaus berichten die Geschäftsleiter dieser Tochtergesellschaften regelmäßig an ihre Aufsichtsräte bzw. an den Vorstand der Muttergesellschaft. Sie sind in die Risiko- und Compliance-Management-Systeme der BKS Bank Gruppe umfassend eingebunden. Die Vergütungsprinzipien der vom Aufsichtsrat der BKS Bank AG genehmigten Vergütungsrichtlinie gelten auch für diese Führungskräfte.
Über die Entwicklung wesentlicher, operativ tätiger Tochtergesellschaften wird regelmäßig an den Aufsichtsrat des Mutterunternehmens berichtet.
Die Europäischen Aufsichtsbehörden EBA und ESMA veröffentlichten im September 2017 Leitlinien zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern einer Schlüsselfunktion (ESMA 71-99-598 EBA/GL/2017/12) sowie Leitlinien zur internen Governance (EBA/GL/2017/11). Der österreichische Gesetzgeber hat die Vorgaben der beiden Leitlinien im Bankwesengesetz konkretisiert und im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Es wurde allen Bestimmungen im Berichtsjahr entsprochen.
Die Bestimmungen der zweiten EU-Aktionärsrechte-Richtlinie sind seit 03. September 2020 vollständig in Kraft und in Österreich umgesetzt und bewirken unter anderem folgende Neuerungen:
| Adressen im Internet |
|---|
| Österreichischer Corporate Governance Kodex |
| www.corporate-governance.at |
| BKS Bank-Aktie |
| www.bks.at/investor-relations/die-bks-bank-aktie |
| Aktionärsstruktur |
| www.bks.at/investor-relations/aktionaersstruktur |
| Unternehmenskalender |
| www.bks.at/investor-relations/unternehmenskalender |
| Hauptversammlung |
| www.bks.at/investor-relations |
| Corporate Governance |
| • Entsprechenserklärung der BKS Bank AG |
| • Leitlinien für die Unabhängigkeit |
| • Bericht der BKS Bank zum Österreichischen Corporate Governance Kodex |
| • Veröffentlichungen gemäß § 65a BWG betreffend Corporate Governance & Vergütung |
| • Satzung der BKS Bank |
| www.bks.at/investor-relations/corporate-governance |
| Geschäfts-, Finanz- und Nachhaltigkeitsberichte der BKS Bank |
| www.bks.at/investor-relations/berichte-und-veroeffentlichungen |
| Informationen gemäß Offenlegungsverordnung |
| www.bks.at/investor-relations/berichte-und-veroeffentlichungen |
| Pressemitteilungen der BKS Bank |
| www.bks.at/news-presse |
Der Vorstand leitet eigenverantwortlich den BKS Bank Konzern unter Wahrung der Interessen der Aktionäre, Mitarbeiter, Kunden und der Öffentlichkeit. Er führt die Geschäfte auf Basis der Gesetze, der Satzung sowie der Geschäftsordnung. Der Vorstand erarbeitet die strategische Ausrichtung des Instituts, legt die Unternehmensziele fest und stimmt die Unternehmensstrategie mit dem Aufsichtsrat ab. Er trifft geeignete Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Gesetzesbestimmungen eingehalten werden, und gewährleistet ein effizientes Risikomanagement und Risikocontrolling. Das für ein Ressort zuständige Vorstandsmitglied trägt die unmittelbare Verantwortung für diesen Aufgabenbereich. Die anderen Mitglieder bleiben aber jeweils umfassend über das Gesamtunternehmen unterrichtet und legen dem Gesamtvorstand grundlegende Entscheidungen zur Beschlussfassung vor. Im eigenen Aufgabengebiet sind die Vorstandsmitglieder in das Tagesgeschäft eingebunden und über die Geschäftssituation und bedeutende Transaktionen unterrichtet. In den regelmäßig stattfindenden Vorstandssitzungen werden unternehmensrelevante Vorkommnisse, strategische Fragen und zu treffende Maßnahmen besprochen, die durch das Vorstandsmitglied in seinem Wirkungsbereich oder vom Gesamtvorstand umgesetzt werden. Die Beschlussfassung im Vorstand erfolgt in der Regel einstimmig.# Corporate Governance Bericht 22
Für Vertragsun- terzeichnungen und risikorelevante interne Genehmigungen gilt das Vier-Augen-Prin- zip. Ein umfassendes internes Berichtswesen begleitet die sorgfältige Vorbereitung von Vorstandsentscheidungen.
Dem Vorstand der BKS Bank gehörten im Berichtsjahr als gemeinschaftlich verant- wortliches Organ drei Personen an. Die Verantwortungsbereiche der Vorstände sind auf Seite 23 angeführt.
Vorsitzende des Vorstandes, geb. 1960
Datum der Erstbestellung: 01. Juli 2004
Ende der Funktionsperiode: 30. Juni 2024
Dr. Herta Stockbauer studierte an der Wirtschaftsuniversität Wien Handelswis- senschaften und war danach als Universi- tätsassistentin und Lehrbeauftragte am Institut für Wirtschaftswissenschaften der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt tätig. 1992 trat sie in die BKS Bank ein und ar- beitete im Firmenkunden- und Wertpa- piergeschäft, bevor sie in die Abteilung Controlling und Rechnungswesen wech- selte. 1996 wurde sie zur Abteilungsleiterin bestellt, 2004 zum Mitglied des Vorstan- des und im März 2014 zur Vorsitzenden des Vorstandes ernannt.
Mandate bei in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen:
* Mitglied des Aufsichtsrates der Oberbank AG, bis 25. November 2020 Vorsitzende des Aufsichtsrates
* Mitglied des Aufsichtsrates der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, bis 10. Juni 2020 stellvertretende Vorsitzende
Mandate in anderen inländischen Gesell- schaften, die nicht in den Konzernab- schluss einbezogen sind:
* Mitglied des Aufsichtsrates der Österrei- chischen Post Aktiengesellschaft bis 17. Juni 2020
* Mitglied des Aufsichtsrates der Oester- reichischen Kontrollbank Aktiengesell- schaft
* Mitglied des Aufsichtsrates der Einlagen- sicherung AUSTRIA Ges.m.b.H.
Weitere Funktionen:
* Mitglied des Vorstandes des Verbandes österreichischer Banken und Bankiers
* Vorstandsmitglied der Vereinigung Ös- terreichischer Industrieller für Kärnten
* Vorstandsmitglied der Österreichischen Bankwissenschaftlichen Gesellschaft
* Spartenobfrau der Sparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Kärnten
* Vizepräsidentin von respACT – austrian business council for sustainable devel- opment
* Honorarkonsulin von Schweden
Mitglied des Vorstandes, geb. 1959
Datum der Erstbestellung: 01. September 2010
Ende der Funktionsperiode: 31. August 2023
Nach dem Studium der Betriebswirt- schaftslehre war Mag. Kraßnitzer für den Börsenkurier journalistisch tätig und ab- solvierte diverse Praktika bei Wirtschafts- prüfungs- und Steuerberatungskanzleien. Seit 1987 ist er in der BKS Bank tätig. Ab 1992 leitete er die interne Revision der Bank und schloss 2006 die Ausbildung zum Certified Internal Auditor, CIA © , des Institute of Internal Auditors, USA, ab.
Mandate bei in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen:
* Vorsitzender des Aufsichtsrates der BKS-leasing Croatia d.o.o.
Mandate in anderen inländischen Gesell- schaften, die nicht in den Konzernab- schluss einbezogen sind:
* Mitglied des Fachbeirates der 3 Banken IT GmbH
Weitere Funktionen:
* Präsident der Volkswirtschaftlichen Ge- sellschaft Kärnten
Mitglied des Vorstandes, geb. 1971
Datum der Erstbestellung: 01. September 2018
Ende der Funktionsperiode: 31. August 2021
Mag. Alexander Novak wurde 1971 in Bad Eisenkappel geboren. Er studierte Han- delswissenschaften an der Wirtschafts- universität Wien. Nach dem Studium war er zunächst in der Steuerberatung und im internationalen Rohstoffhandel tätig, be- vor er seine Laufbahn im Jahr 2000 als Mitarbeiter des Rechnungswesens und Controlling in der BKS Bank begann. Seit 2004 wirkte er am Aufbau der Direktion Slowenien mit. Er leitete die Direktion von deren Gründung bis zu seiner Bestellung zum Vorstand im Jahr 2018.
Mandate bei in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen:
* Mitglied des Aufsichtsrates der BKS-leasing Croatia d.o.o.
Die Anzahl und die Art sämtlicher zusätzli- cher Mandate der Mitglieder des Vorstan- des stehen im Einklang mit den in der C- Regel 26 des ÖCGK festgelegten Richtlinien und den Bestimmungen des § 28a BWG.
Der Aufsichtsrat verfolgt das Ziel, seiner Überwachungs- und Beratungsfunktion durch fachliche Qualifikation, Diversität und persönliche Kompetenz seiner Mit- glieder optimal gerecht zu werden. Dem Aufsichtsrat der BKS Bank gehören zehn Kapitalvertreter und vier vom Be- triebsrat entsandte Mitglieder an. Er berät und überwacht den Vorstand. Die Sachar- beit findet sowohl im Plenum als auch in einzelnen Ausschüssen statt. Der Auf- sichtsrat entscheidet autonom über die Bestellung des Vorstandes sowie die Etablierung eines Vorstandsvorsitzenden und erarbeitet gemeinsam mit dem Vor- stand die langfristige Nachfolgeplanung. Er überwacht die Geschäftsführung ent- sprechend den gesetzlichen Vorgaben, der Satzung und der Geschäftsordnung. Er erörtert mit dem Vorstand die Umset- zung strategischer Planungen und Vorha- ben und entscheidet über die ihm zuge- wiesenen unternehmensrelevanten Angelegenheiten.
Der Aufsichtsrat kann überdies jederzeit selbst umfassende Prüfungshandlungen vornehmen oder durch Sachverständige durchführen lassen. Er befasst sich insbe- sondere mit der Prüfung des Jahresab- schlusses der BKS Bank AG und des BKS Bank Konzerns nach internationalen Prüfungsgrundsätzen (ISAs) und ist somit auch mittelbar in die Entscheidung für ei- nen Vorschlag an die Hauptversammlung über die Dividendenausschüttung einbezo- gen. Der Aufsichtsratsvorsitzende ist für die Organisation des Aufsichtsrates, die Sit- zungsvorbereitungen und die Zusammen- arbeit mit dem Vorstand verantwortlich. Zu- dem leitet er die Hauptversammlungen der BKS Bank.
Die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer- vertreter gleichen grundsätzlich jenen der Kapitalvertreter. Dies gilt insbesondere für die Informations- und Überwachungs- rechte, die Sorgfaltspflicht, die Pflicht zur Verschwiegenheit und eine allfällige Haf- tung bei Pflichtverletzungen. Bei persönli- chen Interessenkonflikten haben sich die Arbeitnehmervertreter – wie auch die Kapi- talvertreter – der Stimme zu enthalten.
Im Berichtsjahr hat kein Aufsichtsratsmitglied einen Interessenkonflikt im Sinne der C-Re- gel 46 des ÖCGK offengelegt. Bezüglich ei- nes Mitgliedes des Aufsichtsrates hat die Finanzmarktaufsicht am 28. Mai 2020 mit- geteilt, dass sie vom Vorliegen eines Inte- ressenkonfliktes ausgehe. Dieses Aufsichts- ratsmitglied wurde in der Hauptversamm- lung am 29. Mai 2020 nicht wiedergewählt, sodass dieser Interessenkonflikt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr bestanden hat.
Dkfm. Dr. Hermann Bell
Herr Dkfm. Dr. Hermann Bell wurde in der Sitzung des Aufsichtsrates vom 15. Mai 2014 zum Ehrenpräsidenten auf Lebens- zeit gewählt.
Mag. Hannes Bogner
unabhängig*, geb. 1959
erstmals gewählt: 29. Mai 2020, bestellt bis zur 82. ordentlichen Hauptversammlung (2021)
AR-Mandate bzw. vergleichbare Funktionen bei in- und ausländischen börsenotierten Gesellschaften:
* Mitglied des Aufsichtsrates der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft seit 10. Juni 2020
* Mitglied des Aufsichtsrates der Oberbank AG seit 20. Mai 2020
* Mitglied des Aufsichtsrates der PALFINGER AG
Vorsitzender, unabhängig*, geb. 1967
erstmals gewählt: 19. Mai 2016, bestellt bis zur 82. ordentlichen Hauptversammlung (2021)
AR-Mandate bzw. vergleichbare Funktionen bei in- und ausländischen börsenotierten Gesellschaften:
* Mitglied des Aufsichtsrates der Oberbank AG
unabhängig*, geb. 1970
erstmals gewählt: 15. Mai 2012, bestellt bis zur 83. ordentlichen Hauptversammlung (2022)
Stellvertreter des Vorsitzenden bis 29. Mai 2020, unabhängig*, geb. 1959
erstmals gewählt: 19. April 2002, bestellt bis zur 85. ordentlichen Hauptversammlung (2024)
AR-Mandate bzw. vergleichbare Funktio- nen bei in- und ausländischen börseno- tierten Gesellschaften:
* Mitglied des Aufsichtsrates der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, bis 10. Juni 2020 Vorsitzender
* Mitglied des Aufsichtsrates der Lenzing Aktiengesellschaft
* Mitglied des Aufsichtsrates der voestalpine AG
unabhängig*, geb. 1972
erstmals gewählt: 09. Mai 2017, bestellt bis zur 81. ordentlichen Hauptversammlung (2020); aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden
AR-Mandate bzw. vergleichbare Funktionen bei in- und ausländischen börsenotierten Gesellschaften:
* Mitglied des Aufsichtsrates der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft bis 10. Juni 2020
* Mitglied des Aufsichtsrates der Oberbank AG bis 20. Mai 2020
unabhängig*, geb. 1949
erstmals gewählt: 26. April 2000 , bestellt bis zur 84. ordentlichen Hauptversamm- lung (2023)
AR-Mandate bzw. vergleichbare Funktionen bei in- und ausländischen börsenotierten Gesellschaften:
* Vorsitzender des Aufsichtsrates der SW- Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG seit 16. Oktober 2020, davor Mitglied des Aufsichtsrates
unabhängig*, geb. 1966
erstmals gewählt: 29. Mai 2020, bestellt bis zur 86. ordentlichen Hauptversammlung (2025)
unabhängig*, geb. 1968
erstmals gewählt: 09. Mai 2018, bestellt bis zur 84. ordentlichen Hauptversammlung (2023)
unabhängig*, geb. 1947
erstmals gewählt: 15. Mai 2014, bestellt bis zur 85. ordentlichen Hauptversammlung (2024)
unabhängig*, geb. 1944
erstmals gewählt: 19. April 2002, bestellt bis zur 82. ordentlichen Hauptversammlung (2021); Mandat zurückgelegt mit 2 9. Mai 2020
AR-Mandate bzw.# Corporate Governance Bericht
Der Aufgabenbereich des Rechtsausschusses lautet: „Auseinandersetzung mit der UniCredit-Gruppe und der Generali 3Banken Holding AG samt allen damit zusammenhängenden Verfahren“ und umfasst sämtliche damit zusammenhängende Aufgaben des Aufsichtsrats einschließlich der Beauftragung externer Dienstleister, insbesondere Rechtsvertreter, die Vertretung der Gesellschaft durch den Aufsichtsrat nach außen, die Abgabe allenfalls erforderlicher Stellungnahmen des Aufsichtsrats in gerichtlichen oder behördlichen Verfahren sowie auch die Entscheidungs-kompetenz in diesen Angelegenheiten (Beschlusskompetenz), soweit nicht eine zwingende Kompetenz des Gesamtaufsichtsrats besteht. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses berichtet dem Plenum des Aufsichtsrats regelmäßig über die Arbeit dieses Ausschusses, der kein gesetzlich normierter Ausschuss ist.
| Name | Gerhard Burtscher, Vorsitzender | Mag. Hannes Bogner | Dipl.-Ing. Christina Fromme-Knoch | Dr. Franz Gasselsberger, MBA | Dr. Reinhard Iro | Dkfm. Dr. Heimo Penker | Univ.-Prof. Mag. Dr. Sabine Urnik | Mag. Klaus Wallner | Mag. Maximilian Medwed | Mag. Ulrike Zambelli | Herta Pobaschnig |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Prüfungs-ausschuss | | | | | | | |||||
| Arbeits-ausschuss | | | |||||||||
| Risiko-ausschuss | | | | | | | | | |||
| Nominie-rungs-ausschuss | | | | | | | |||||
| Vergütungs -ausschuss | | | | | | | |||||
| Kredit-ausschuss | | | | ||||||||
| Rechts-ausschuss |
Im Geschäftsjahr 2020 fanden fünf Aufsichtsratssitzungen statt. Bei jeder Aufsichtsratssitzung berichteten die Vorstandsmitglieder über die aktuelle Entwicklung der Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage und über die Risikolage der BKS Bank und ihrer Tochtergesellschaften. Darüber hinaus wurden in jeder Sitzung aktuelle aufsichtsrechtliche Vorgaben und deren Auswirkungen auf die BKS Bank behandelt. Der Vorstand erörterte ausführlich die Geschäftsstrategie und legte sämtliche zustimmungspflichtigen Angelegenheiten rechtzeitig dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vor.
Die erste ordentliche Sitzung des Aufsichtsrates der BKS Bank fand am 25. März 2020 statt. Der Aufsichtsrat prüfte den Jahresabschluss und Lagebericht der BKS Bank AG, den Konzernabschluss und Konzernlagebericht sowie den Corporate Governance Bericht für das Jahr 2019. Mit den Vertretern des Abschlussprüfers KPMG Austria GmbH wurden die Prüfberichte eingehend besprochen. Entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses wurden der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2019 vom Aufsichtsrat festgestellt und der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2019 sowie der Vorschlag für die Gewinnverteilung 2019 gebilligt. Der Vorsitzende des Arbeits-, Nominierungs-, Rechts-, Prüfungs- und des Vergütungsausschusses berichtete über wesentliche Themen aus den Ausschüssen. Der Aufsichtsrat ist dem Vorschlag des Vergütungsausschusses hinsichtlich der Änderung der Richtlinie über die Vergütungspolitik in der BKS Bank AG und der Kreditinstitutsgruppe sowie einer Neufassung der Vergütungsrichtlinie für Vorstand und Aufsichtsrat gemäß geändertem AktG gefolgt. Erstmals wurde in dieser Sitzung ausführlich über die COVID-19-Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes und zur Hintanhaltung und Steuerung von Kreditrisiken berichtet. Auch in allen folgenden Sitzungen wurde ausführlich über die Auswirkungen der Pandemie auf die BKS Bank berichtet.
Am 06. Mai 2020 fand eine außerordentliche Sitzung des Aufsichtsrates statt. Der Aufsichtsrat befasste sich mit der notwendigen gewordenen Anpassung des Beschlussvorschlages über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2019 gemäß den Vorgaben der EZB und FMA zur Gewinnverwendung 2019.
Die zweite ordentliche Aufsichtsratssitzung fand im Anschluss an die 81. ordentliche Hauptversammlung am 29. Mai 2020 statt. In dieser Sitzung befasste sich der Aufsichtsrat mit der Wahl des Präsidiums sowie mit der personellen Besetzung der Ausschüsse. Die aktuelle personelle Zusammensetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrates ist auf Seite 31 dargestellt. Darüber hinaus wurde über die wirtschaftliche Entwicklung und die Entwicklung der Risikolage im ersten Quartal berichtet. Ferner nahm der Bericht aus der am Vortag abgehaltenen Rechtsausschuss-Sitzung entsprechenden Raum ein.
Die dritte ordentliche Sitzung fand am 11. September 2020 statt. Der Vorstand berichtete über den Geschäftsverlauf im ersten Halbjahr, präsentierte die Vorschau auf das Gesamtjahr 2020 und erstattete den Risikobericht. Danach erfolgten ausführliche Berichte aus dem Prüfungsausschuss. Des Weiteren wurde der überarbeitete und an die aufsichtsrechtlichen Vorgaben angepasste Sanierungsplan gebilligt und der Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates genehmigt, die aufgrund von Änderungen im Nominierungsausschuss und Vergütungsausschuss notwendig geworden waren.
Außerdem vereinbarten sowohl die Kapital- als auch die Arbeitnehmervertreter, auf ein Widerspruchsrecht bei der Zusammenrechnung der Mindestanteile zur Erfüllung der 30%-Quote für Frauen und Männer im Aufsichtsrat zu verzichten. Schließlich berichtete der Vorstand über verschiedene Auszeichnungen, die die BKS Bank erhalten hatte, unter anderem die EU-„Green Brand“-Zertifizierung, für eine besondere ökonomische Nachhaltigkeit.
In der vierten ordentlichen Sitzung des Aufsichtsrates am 02. Dezember 2020 wurde dem Aufsichtsrat die Vorschau für 2020 präsentiert und das Ertrags-, Kosten- und Investitionsbudget 2021 sowie der Emissionsplan für 2021 beschlossen. Das Plenum befasste sich darüber hinaus mit dem jährlichen Bericht zu Großkrediten gemäß § 28b BWG. Entsprechender Raum wurde der Strategie für die Jahre 2021-2023 gewidmet. Über Vorschlag des Nominierungsausschusses wurde Herr Mag. Nikolaus Juhasz mit Wirkung ab 01. Juli 2021 einstimmig als weiteres Vorstandsmitglied der BKS Bank bestellt.
Allen Sitzungen des Jahres 2020 war wie bereits ausgeführt gemein, dass über die COVID-19-Pandemie und die in der BKS Bank getroffenen Maßnahmen ausführlich diskutiert worden ist. Aufgrund der diesbezüglichen Sicherheitserwägungen haben die Sitzungen des Aufsichtsrates überwiegend als Videokonferenz stattgefunden. Dies stand im Einklang mit der aufgrund der Pandemie geschaffenen Rechtslage, nämlich des Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes und der dazu ergangenen Verordnung. Auch die FMA hat diesem Vorgehen aus aufsichtsrechtlichen Gesichtspunkten zugestimmt.
Der Prüfungsausschuss tagte im Berichtsjahr zweimal. In der ersten Sitzung am 25. März 2020 wurden der Konzernabschluss samt Konzernlagebericht 2019, der Jahresabschluss samt Lagebericht 2019, der Bericht des Vorsitzenden des Aufsichtsrates und der Vorschlag zur Gewinnverteilung, der Corporate Governance Bericht sowie der Risikobericht eingehend geprüft. Des Weiteren wurde beschlossen, dem Aufsichtsrat und somit in weiterer Folge der 81. ordentlichen Hauptversammlung vorzuschlagen, die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Klagenfurt, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der BKS Bank AG und des Konzernabschlusses 2021 zu beauftragen. Außerdem wurde beschlossen, als Abschlussprüfer für die EU-Zweigstelle in der Slowakei für das Jahr 2021 die KPMG Slovensko spol. s r.o. in Abstimmung mit dem Gesamtaufsichtsrat der Hauptversammlung vorzuschlagen. Entsprechender Raum wurde zudem der Vorbereitung der Ausschreibung für die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 gewidmet.
In der zweiten Sitzung am 11. September 2020 wurde der vom Vorstand gestellte Antrag für etwaige erlaubte Nicht-Prüfungsleistungen des Abschlussprüfers genehmigt. Über die tatsächlich erbrachten Nicht-Prüfungsleistungen wird dem Prüfungsausschuss zweimal jährlich berichtet. Gemäß § 63a Abs. 4 Z. 1 und 2 BWG erstattete der Vorstand ausführliche Berichte zur Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des internen Revisionssystems sowie des Risikomanagementsystems. Der Vorstand berichtete über den Stand des Auswahlverfahrens des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022. An beiden Sitzungen nahmen Vertreter des Abschlussprüfers KPMG Austria GmbH zu den für die Abschlussprüfer relevanten Tagesordnungspunkten als sachverständige Auskunftspersonen teil.
Der Arbeitsausschuss fasste im Berichtsjahr drei Beschlüsse im Umlaufweg.
In der Sitzung vom 02. Dezember 2020 befasste sich das Gremium mit der Risikolage der BKS Bank und den im § 39 Abs. 2b BWG angeführten bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken. Die Ausschussmitglieder setzten sich eingehend mit dem Risikomanagement und der ausgearbeiteten Risikostrategie auseinander. Dabei stellten sie fest, dass die eingesetzten Verfahren zur Risikosteuerung wirken, angemessen sind und die Überwachung der Risikoentwicklung ordnungsgemäß erfolgt. Zudem stellte der Risikoausschuss fest, dass das Vergütungssystem der BKS Bank keine Anreize schafft, die die Risiko-, Kapital-, Liquiditäts- oder Gewinnsituation der BKS Bank negativ beeinflussen.
Der Kreditausschuss fasste seine Beschlüsse im Berichtsjahr aufgrund der Notwendigkeit zeitnaher Entscheidungen im Umlaufweg und behandelte 66 Kreditanträge. Über diese wurde in den jeweils folgenden Sitzungen des Plenums ausführlich berichtet.
In seiner ersten Sitzung am 24.# Corporate Governance Bericht
Im März 2020 führte der Nominierungsausschuss die Fit & Proper-Evaluierung für alle Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie des jeweiligen Organs in seiner Gesamtheit durch. Damit verbunden war auch eine Evaluierung des Vorliegens wesentlicher Interessenkonflikte auf Ebene des Aufsichtsrates. Bezüglich eines Aufsichtsratsmitgliedes wurde ein relevanter Interessenkonflikt festgestellt. Der Nominierungsausschuss hat beschlossen, dieses Mitglied dem Plenum des Aufsichtsrates nicht zur Nominierung für die Wiederwahl bei der Hauptversammlung im Mai 2020 vorzuschlagen. Stattdessen wurde festgelegt, dem Plenum die Nominierung zur Wiederwahl von Herrn Mag. Klaus Wallner und die Nominierung zur Neuwahl von Frau Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss vorzuschlagen.
In seiner zweiten Sitzung am 06. Mai 2020 befasste sich der Ausschuss mit der Nominierung eines neuen Aufsichtsratsmitgliedes. Herr KR Karl Samstag hatte zuvor die Zurücklegung seines Mandates mit Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2020 mitgeteilt. Der Nominierungsausschuss hat schließlich entschieden, dem Plenum die Nominierung von Herrn Mag. Hannes Bogner vorzuschlagen.
In seiner dritten Sitzung am 24. November fasste der Ausschuss den Beschluss, dem Plenum des Aufsichtsrates Herrn Mag. Nikolaus Juhasz als weiteres Mitglied des Vorstandes der BKS Bank vorzuschlagen. Dem Beschluss waren intensive Beratungen, die Einholung externer Referenzen und die Beiziehung eines renommierten Beratungsunternehmens vorangegangen. Dieser Auswahlprozess hat Herrn Mag. Juhasz klar als den bestgeeigneten Kandidaten ausgewiesen.
In der Sitzung am 24. März 2020 befassten sich die Ausschussmitglieder mit der Prüfung der Grundsätze der Vergütungspolitik und deren Umsetzung. Zu diesem Zweck stand unter anderem auch der Leiter der Risikomanagementfunktion den Ausschussmitgliedern beratend zur Seite.
Corporate Governance Bericht 35
Der Vergütungsausschuss beschloss einstimmig die Anpassungen der Vergütungsrichtlinie der BKS Bank AG und der Kreditinstitutsgruppe und schlug dem Gesamtaufsichtsrat die Genehmigung vor.
Die Mitglieder des Vergütungsausschusses beschäftigten sich darüber hinaus mit den Vergütungen des höheren Managements, des höheren Risikomanagements, der Compliance-Funktionen, der Verantwortlichen in Kontrollfunktionen und der Risikokäufer. Der Vergütungsausschuss gelangte zur Überzeugung, dass die fixen und variablen Bezüge der betroffenen Personen keine fehlleitenden Anreize bieten und dass die gewährten Bezüge im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stehen.
Weiters beschloss der Vergütungsausschuss die Auszahlung von jeweils einem Fünftel der rückgestellten variablen Vergütung für den Vorstand für die Jahre 2014 bis 2018 sowie eine Anpassung der Vorstandsbezüge.
Der Rechtsausschuss trat im Jahr 2020 zu insgesamt sechs Sitzungen zusammen. Gegenstand der Sitzungen waren jeweils die Auseinandersetzung mit dem aktuellen Stand in jenen Verfahren, die von den Minderheitsaktionären UniCredit Bank Austria AG und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. angestrengt worden waren. Es ging somit um die Anfechtungsverfahren betreffend die in den Hauptversammlungen der Jahre 2019 und 2020 gefassten Beschlüsse, um das ebenfalls von den genannten Minderheitsaktionären veranlasste Sonderprüfungsverfahren gemäß § 130ff AktG und ferner um das im März 2020 eingeleitete Verfahren vor der Übernahmekommission gemäß § 33 Übernahmegesetz. Weiters wurden auch die damit in Zusammenhang stehenden behördlichen Anfragen besprochen.
Der Aufsichtsrat führte im Berichtsjahr gemäß der C-Regel 36 des ÖCGK eine Selbstevaluierung seiner Tätigkeit durch. In der Sitzung am 25. März 2020 beschäftigte er sich mit der Effizienz seiner Tätigkeit, insbesondere mit seiner Organisation und Arbeitsweise. Er beschloss, die bestehende Organisation und die als effizient und effektiv bewertete Arbeitsweise beizubehalten.
Corporate Governance Bericht 36
Der Aufsichtsrat stellt die Grundsätze für die Vergütung des Vorstandes auf. Diese „Vergütungspolitik“ bildet den verbindlichen Rahmen, innerhalb dessen die Vergütung der Vorstandsmitglieder liegen muss. Für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird ebenso eine Vergütungspolitik erstellt.
Die Vergütungspolitik ist der Hauptversammlung mindestens in jedem vierten Geschäftsjahr und bei jeder wesentlichen Änderung zur Beschlussfassung vorzulegen. Im Geschäftsjahr 2020 wurde die Vergütungspolitik entsprechend der gesetzlichen Regelung erstmals der Hauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat der Vergütungspolitik zugestimmt. Die Vergütungspolitik ist auf www.bks.at unter » Über uns » Investor Relations » Hauptversammlung 2020 abrufbar.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat erstellen weiters einen der Hauptversammlung vorzulegenden Vergütungsbericht. Dieser bietet einen umfassenden Überblick über die im Lauf des Geschäftsjahres 2020 den aktuellen und ehemaligen Mitgliedern des Vorstands im Rahmen der Vergütungspolitik gewährten oder geschuldeten Vergütungen und Vorteile. Der Vergütungsbericht betreffend das Geschäftsjahr 2020 wird gemäß den Bestimmungen des Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019 der Hauptversammlung im Mai 2021 vorgelegt werden.
Auch für die erfolgsabhängigen Bezüge der Abteilungsleiter der Zentrale, der Leiter der in- und ausländischen Direktionen und der Geschäftsführer der vollkonsolidierten in- und ausländischen Gesellschaften sind Grundsätze der Vergütungspolitik und Vergütungspraxis gemäß § 39b BWG festgelegt. Die für den Markt verantwortlichen Mitarbeiter im höheren Management sind als Risikokäufer eingestuft. Der Anteil der variablen Vergütung an der Gesamtvergütung ist mit 25% des Fixbezuges oder dem absoluten Betrag von EUR 30.000,- begrenzt. Das Entlohnungssystem bietet daher keine Anreize zur Übernahme unangemessen hoher Risiken. Der Vergütungsausschuss evaluiert regelmäßig die variablen Zuwendungen und die Einhaltung der Vergütungsregeln. Die Mitarbeiter im höheren Management unterliegen den Fit & Proper-Bestimmungen der BKS Bank.
Die BKS Bank hat für die Mitglieder des Vorstandes, des Aufsichtsrates, für Mitarbeiter der zweiten Führungsebene und für Prokuristen sowie für Geschäftsführer von Tochtergesellschaften eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Directors and Officers-Versicherung) abgeschlossen und deren Kosten übernommen.
Die 80. ordentliche Hauptversammlung betraute die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Klagenfurt, am 08. Mai 2019 mit der Abschlussprüfung der Geschäftsgebarung der BKS Bank AG und ihres Konzerns für das Geschäftsjahr 2020.
Vergütung Corporate Governance Bericht 37
Der Bankprüfer präsentierte dem Aufsichtsrat eine nach Leistungskategorien gegliederte Aufstellung zu den im vorangegangenen Geschäftsjahr erhaltenen Gesamteinnahmen sowie eine Vorschau auf die zu erwartenden Prüfungskosten für das Geschäftsjahr 2021. Die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Klagenfurt, unterrichtete den Aufsichtsrat auch über die Einbeziehung in ein Qualitätssicherungssystem und erklärte sich schlüssig für unbefangen und bestätigte das Nichtvorliegen von Ausschließungsgründen.
Das Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016 (APRÄG 2016) sieht eine strikte Trennung zwischen Prüfungsleistungen und Nicht-Prüfungsleistungen, die vom Abschlussprüfer erbracht werden dürfen, vor. Der Prüfungsausschuss genehmigte das Budget für erlaubte Nicht-Prüfungsleistungen und kontrollierte die Einhaltung der Budgetgrenze.
| Angaben zu Vergütungen an den Bankprüfer in Tsd. EUR | 2019 | 2020 |
|---|---|---|
| Honorare für Pflichtprüfungen für Einzel- und Konzernabschluss | 559 | 538 |
| Honorare für sonstige Bestätigungsleistungen | 116 | 44 |
| Honorare für wirtschaftliche Beratung inklusive steuerlicher Beratung | 85 | 97 |
| Summe | 760 | 679 |
Corporate Governance Bericht 38
Die Personalpolitik der BKS Bank ist darauf ausgerichtet, allen Mitarbeitern gleiche Chancen und Rechte zu bieten und jede Form von Diskriminierung zu vermeiden. Wir achten bei der Auswahl der Mitarbeiter, aber auch bei der Zusammensetzung des Vorstandes, der Besetzung von Führungspositionen und bei den Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsräten auf die fachliche und persönliche Qualifikation der Bewerber und auf Aspekte der Diversität.
Zu unserem Selbstverständnis zählt, dass wir allen Mitarbeitern die Chance bieten, sich in ihrer Tätigkeit zu entfalten und bestmöglich weiterzuentwickeln. Jeder Form der Benachteiligung oder Diskriminierung treten wir entschieden entgegen. In der Personalauswahl entscheiden wir uns stets für den Mitarbeiter, der die besten Voraussetzungen mitbringt, unabhängig von Geschlecht, Alter und soziokulturellem Hintergrund. Bei der Besetzung von Führungspositionen stehen allen Mitarbeitern dieselben Karrierechancen offen. Wir haben uns vorgenommen, Spitzenpositionen im Management und Führungspositionen vorrangig mit Mitarbeitern aus den eigenen Reihen zu besetzen, und haben dafür auch eine Zielquote festgelegt. Damit wir diese erreichen, gibt es eine Reihe von Förder- und Entwicklungsprogrammen. Interessierte können sich eigenverantwortlich zu diesen Förder- und Entwicklungsprogrammen bewerben, eine Nominierung durch Führungskräfte ist nicht erforderlich. Damit stellen wir Chancengleichheit sicher. Darüber hinaus haben wir uns bereits vor Jahren einen Code of Conduct auferlegt, in dem wir unsere Haltung zu Chancengleichheit, Gleichbehandlung und Diversität darlegen.# Corporate Governance Berich t 39
Um den Anforderungen steigender Diversität in der BKS Bank Rechnung zu tragen, wurde im Berichtsjahr eine Diversity-Beauftragte ernannt. Sie stellt die Weiterentwicklung des Diversitätsmanagements nach internationalen Standards sicher.
Bei den Vorschlägen an die Hauptversammlung zur Besetzung frei werdender Mandate achten der Nominierungsausschuss wie auch der gesamte Aufsichtsrat auf die angemessene Vertretung beider Geschlechter, die Internationalität, die Altersstruktur sowie auf den Bildungs- und Berufshintergrund potentieller Bewerber. Die Kriterien für die Auswahl von Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsräten sind in der Fit & Proper-Policy der BKS Bank festgeschrieben.
Für die Auswahl von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrates sind eine entsprechende theoretische Ausbildung, praktische Kenntnisse sowie eine mehrjährige Führungserfahrung erforderlich. Darüber hinaus setzt die Eignung als Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied voraus, dass persönliche Qualifikationen wie Aufrichtigkeit und Unvoreingenommenheit, persönliche Zuverlässigkeit, guter Ruf und die Kriterien ordnungsgemäßer Governance erfüllt sind.
Die Kapitalvertreter im Aufsichtsrat der BKS Bank sind hochqualifizierte Bank- und Wirtschaftsexperten mit einschlägigen Erfahrungen in strategischen Fragen und verfügen über ausgezeichnete Kenntnisse im Rechnungslegungs- und Finanzierungsbereich sowie im Bereich der Digitalisierung. Alle Vorstandsmitglieder und die Mehrzahl der Aufsichtsratsmitglieder haben einen Universitätsabschluss und sind oder waren in führenden Positionen im Bank- und Versicherungsgeschäft und der Industrie tätig.
Drei Aufsichtsratsmitglieder lehren und forschen an Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind langjährige Mitarbeiter und profunde Kenner der BKS Bank.
Die Vorstandsmitglieder und die Kapitalvertreter im Aufsichtsrat verfügen über breite Führungserfahrung in national und international tätigen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen. Mit den Besonderheiten, die sich entweder durch unterschiedliche kulturelle Gepflogenheiten oder durch andere Rechtssysteme ergeben, sind sie bestens vertraut. Die Vorstandsmitglieder und Aufsichtsräte zeichnen sich durch gute Fremdsprachenkenntnisse aus.
Das Alter spielt bei der Beurteilung der Eignung von potentiellen Kandidaten insofern eine wesentliche Rolle, als eine ausgewogene Altersverteilung für die Beurteilung von Sachfragen und aus Nachfolgegründen relevant ist. Wir wollen niemanden aufgrund eines bestimmten Alters diskriminieren, achten aber auf einen Altersmix, der auch der Verteilung in der arbeitenden Bevölkerung bzw. in den jeweiligen Berufspositionen entspricht. Demgemäß liegt das Alter der Kapitalvertreter im Aufsichtsrat zwischen 50 und 73 Jahren, die Vorstandsmitglieder sind zwischen 49 und 61 Jahre alt.
| Personen | 2019 | 2020 |
|---|---|---|
| Österreich | 810 | 807 |
| Slowenien | 154 | 159 |
| Kroatien | 90 | 92 |
| Slowakei | 46 | 46 |
| Deutschland | 12 | 11 |
| Italien | 5 | 7 |
| Ungarn | 4 | 3 |
| Bosnien/Herzegowina | 5 | 5 |
| Kanada | 1 | 1 |
| Bulgarien | 1 | 1 |
| Georgien | 0 | 1 |
Qualifizierte Frauen für verantwortungsvolle Aufgaben zu gewinnen, liegt uns besonders am Herzen. Zum Jahresende 2020 waren 33,2% unserer Führungskräfte Frauen (in der BKS Bank AG: 31,3%, jeweils ohne Vorstand, 2019: BKS Bank Konzern 31,6%, BKS Bank AG: 31,3%). Wir freuen uns, dass wir uns damit unserem Zielwert von 35%, den wir bis Ende 2022 erreichen wollen, einen kräftigen Schritt nähergekommen sind. Besonders positiv zu berichten ist, dass auch der Anteil an Frauen in der Abteilungsleiter- und Geschäftsführerebene weiter ausgebaut werden konnte.
Einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung des Anteils weiblicher Führungskräfte leistet unser Frauenkarriereprogramm „Frauen. Perspektiven.Zukunft“. Im Berichtsjahr wurden erneut 16 Teilnehmerinnen nominiert, der Lehrgang selbst wird am Internationalen Frauentag 2021 starten. Bislang nahmen 56 Mitarbeiterinnen aus Österreich und Slowenien am Programm teil. Mehrere von ihnen konnten eine Führungsposition erreichen, zwei Absolventinnen wurden im Berichtsjahr zu Abteilungsleiterinnen ernannt.
Bei Karriereüberlegungen spielt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine entscheidende Rolle. Die BKS Bank unterstützt ihre Mitarbeiter mit vielfältigen Angeboten, um die Balance zwischen Beruf und Familie gut bewerkstelligen zu können. Flexible Arbeitszeitmodelle, eine umfassende Aus- und Weiterbildung, eine Kleinkinderbetreuung, Unterstützung bei der Ferienbetreuung sowie eine aktive Befürwortung der Väterkarenz sind nur ein paar Beispiele, für die auch entsprechende finanzielle Mittel aufgewendet wurden. Diese Initiativen wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend 2010, 2013, 2016 und 2019 mit dem Zertifikat des Audit „berufundfamilie“ gewürdigt. In Slowenien trägt die BKS Bank das entsprechende landesspezifische Zertifikat seit 2015. In Kroatien sind wir seit 2017 mit dem „MAMFORCE © -Standard“ als familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet.
Dem Grundsatz „gleiche Arbeit, gleiches Entgelt“ (Equal Pay) folgend, setzen wir alles daran, die Gehaltsunterschiede zwischen den Geschlechtern weiter zu verkleinern. Die Einkommensschere ergibt sich vor allem daraus, dass deutlich mehr Frauen als Männer einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen und dadurch in der beruflichen Entwicklung einen flacheren Karriereverlauf aufweisen. Erfreulicherweise ist es uns gelungen, den Gender-Pay-Gap seit 2016 in Österreich von 19,23% auf 16,42% zu verringern. Unser Ziel ist eine weitere Reduktion auf 12% bis 2025. Daher ermöglichen wir die Übernahme von Führungspositionen bei einer Teilzeitbeschäftigung und wollen Maßnahmen setzen, damit Vollzeitbeschäftigung auch für Mitarbeiterinnen mit Kindern leichter möglich ist. Wir wollen auch ältere Mitarbeiterinnen ermutigen, sich beruflich weiterzuentwickeln und so Chancen auf eine weitere Verbesserung ihrer Einkommenssituation wahrzunehmen. Daher zeigen wir ihnen bewusst Karrierepfade auf und informieren über die negativen finanziellen Auswirkungen von langen Teilzeitbeschäftigungen.
Der Nominierungsausschuss hat 2014 eine Zielquote für das unterrepräsentierte Geschlecht in der Geschäftsleitung und im Aufsichtsrat von 30% festgelegt. Die Mitglieder des Nominierungsausschusses überwachen die Einhaltung der Zielquote und überprüfen die Wirksamkeit festgelegter Maßnahmen zur Frauenförderung.
Im Jahr 2020 waren 40% der Kapitalvertreter und die Hälfte der Arbeitnehmervertreter Frauen im Aufsichtsrat, das entspricht einer Gesamtquote von 43%. Mit Univ.-Prof. Dr. Sabine Urnik wurde im Berichtsjahr erstmals eine Frau zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Der Anteil der Frauen im Vorstand betrug zum Jahresultimo 33%.
| Stichtag | 31.12.2020 |
|---|---|
| Anzahl Frauen | |
| Vorstand | 1 |
| Aufsichtsrat (Kapitalvertreter) | 4 |
| Aufsichtsrat (Belegschaftsvertreter) | 2 |
| Sonstige Führungspositionen | 63 |
Compliance ist neben dem Risikomanagement und dem internen Kontrollsystem die dritte Säule der Unternehmensüberwachung. Oberstes Ziel ist es, Gesetzes- und Regelverstöße zu verhindern und den BKS Bank Konzern, seine Mitarbeiter, Leiter und Organe wie auch Eigentümer vor dem Eintritt von Compliance-Risiken zu schützen. Zu diesem Zweck ist ein Compliance-Management-System im BKS Bank Konzern implementiert.
Wir nehmen die umfassenden Compliance-Pflichten sehr ernst. Von unseren Führungskräften und Mitarbeitern erwarten wir, dass sie sich im täglichen Tun an Gesetze, Regularien und interne Regelwerke halten und sich dabei von unseren Unternehmenswerten leiten lassen. Dabei kommt dem Wert „Integrität“ eine entscheidende Rolle zu: Integrität sichert das Vertrauen der Kunden, Aktionäre, Mitarbeiter und Geschäftspartner in unser Haus und damit den langfristigen Erfolg.
Zur Sicherstellung eines rechts-, regel- und ethikkonformen Verhaltens haben wir ein Compliance-Management-System geschaffen, das auf den drei Elementen „Erkennen“, „Vorbeugen“ und „Handeln“ basiert. Dem Thema „Vorbeugen“ widmen wir mit gezielten Kommunikations- und Schulungsmaßnahmen besonderes Augenmerk.
Neue Mitarbeiter werden unmittelbar nach Dienstbeginn über Compliance-Agenden geschult. In weiterer Folge absolvieren alle Mitarbeiter mindestens im 3-Jahres-Rhythmus verpflichtende Compliance-Seminare. Darüber hinaus müssen regelmäßig E-Learnings absolviert werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der strikten Einhaltung des Know-your-Customer-Prinzips. Dieses umfasst u. a. die Feststellung und Dokumentation der Identität des Kunden und seiner wirtschaftlichen Eigentümer sowie der Herkunft der Vermögenswerte, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder der Transaktion eingesetzt werden. Ferner wird auch der Zweck der durchgeführten Transaktionen risikobasiert hinterfragt.
Die umfangreichen Compliance-Agenden umfassen vor allem folgende Kern-Compliance-Gebiete: Geldwäschereiprävention, Prävention von Terrorismusfinanzierung, Einhaltung von Finanzsanktionen, Kapitalmarkt- und Wertpapiercompliance, Antikorruption sowie BWG-Compliance gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Die Geldwäschereibeauftragte und ihr Team befassen sich mit umfangreichen Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung und zur Einhaltung von Finanzsanktionen.# Corporate Governance Berich t 44
Zusätzlich obliegt es diesem Team, ein funktionierendes System zur Fraudprävention zu etablieren und weiterzuentwickeln. Ein laufend aktualisiertes, umfassendes Risiko-Assessment zeigt auf, welche möglichen Risiken von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sich im Geschäftsbetrieb verwirklichen könnten. Es bildet die Grundlage für ein engmaschiges Netz von technischen und organisatorischen Gegenmaßnahmen, die den Missbrauch der BKS Bank zu Zwecken der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierung verhindern sollen. Im Januar 2020 sind die Novellen zum Finanzmarkt-Geldwäschegesetz und zum Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz in Kraft getreten, mit welchen zahlreiche Bestimmungen der 5. EU-Geldwäscherichtlinie umgesetzt wurden. Diese Regelungen wurden in der BKS Bank ordnungsgemäß implementiert. Ein weit über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehender Kriterienkatalog legt zusätzliche Voraussetzungen für das Eingehen und Aufrechterhalten einer Geschäftsbeziehung fest. Der Katalog gilt ebenso für Eigengeschäfte der BKS Bank. Demnach distanzieren wir uns von allen Unternehmen und Personen, die international anerkannte Prinzipien wie die UN Menschenrechtsdeklaration oder die ILO Declaration missachten oder verpöntes Gedankengut verbreiten. Der Katalog beinhaltet auch zahlreiche andere Kriterien, die zur Ablehnung einer Geschäftsbeziehung führen, wie zum Beispiel Pornographie und Prostitution, Kinderarbeit, Produktion von Atomenergie, Handel mit Edelsteinen und Konfliktmineralien oder mit geschützten Tieren.
Der WAG-Compliance-Beauftragte kümmert sich mit seinem Team „Kapitalmarktcompliance“ um jene Compliance-Themen, die die BKS Bank als börsenotiertes Unternehmen und als Dienstleister für Finanzinstrumente zu beachten hat. Dazu zählen insbesondere die Erstellung von Compliance-Regelwerken, die Entwicklung und Durchführung von Kommunikations- und Schulungsmaßnahmen, die Einrichtung von Systemen zur Prävention und Bekämpfung von Insiderhandel und Marktmanipulation sowie die regelmäßige Bewertung von Compliance-Risiken. Prozesse und Regelwerke betreffend Antikorruption ergänzen diesen Aufgabenbereich. MiFID II samt ihren umfangreichen Begleitnormen stellte weiterhin eine Herausforderung dar. Die besondere Dichte an Rechtsakten und verschiedenen Formen von Soft-law machen die Handhabung dieser Bestimmungen besonders aufwändig. Dass gesetzlich angeordnete Formalismen jeweils ein Nutzen für Kunden oder Marktteilnehmer gegenübersteht, ist nicht immer klar ersichtlich.
In der BKS Bank wurde ferner ein BWG-Compliance-Beauftragter bestellt. Dieser sorgt mit einem Team von Spezialisten im Rahmen der Regulatory-Compliance dafür, dass in den gesetzlich vorgegebenen Bereichen von der BKS Bank einzuhaltende Bestimmungen laufend überwacht, gesetzliche Änderungen erkannt und gegebenenfalls Umsetzungsmaßnahmen eingeleitet werden. Die im Bereich der BWG-Compliance tätigen Mitarbeiter waren aufgrund der zahlreichen rechtlichen Neuerungen im Geschäftsjahr 2020 gefordert, den Überblick über diese Normen zu wahren und ein System zu betreiben, das das Risiko, gegen diese Bestimmungen zu verstoßen, so weit wie möglich reduziert. Diese Beauftragten treffen eine Reihe von Aufsichts-, Kontroll-, Melde-, Berichts- und Informationspflichten. Demgegenüber verfügen sie über umfangreiche Weisungs-, Informations- und Untersuchungsbefugnisse. Ein unabhängiges Reporting an den Vorstand, den Aufsichtsrat, an die Finanzmarktaufsicht sowie gegebenenfalls an staatliche Stellen ist eingerichtet. In den ausländischen Niederlassungen und Tochtergesellschaften bestehen ebenso Compliance-Management-Systeme.
Die BKS Bank ist zur Veröffentlichung von Directors‘ Dealings-Meldungen verpflichtet. Die Mitglieder des Vorstandes hielten zum Börsenultimo 2020 auf ihren bei der BKS Bank geführten Wertpapierdepots insgesamt 7.522 Stamm-Stückaktien; auf Aufsichtsratsmitglieder entfielen 9.424 Stamm-Stückaktien. In Summe entsprach dies einem Anteil von rund 0,04% der ausgegebenen Aktien. Käufe und Verkäufe durch Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie durch eng verbundene Personen werden gemäß der EU-Marktmissbrauchsverordnung der Finanzmarktaufsicht (FMA) gemeldet, europaweit durch Nachrichtenagenturen veröffentlicht und auf der Internetseite der BKS Bank offengelegt. Dies erfolgt, sofern der Wert der jeweiligen Geschäfte auf eigene Rechnung im Kalenderjahr insgesamt jeweils EUR 5.000,- erreicht oder übersteigt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es keine Directors‘ Dealings-Meldungen.
| Adressen im Internet |
|---|
| Firmenbuchauszug |
| AML-Declaration |
| Bankkonzession |
| USA Patriot Act Certification |
| Wolfsberg Questionnaire of BKS Bank AG |
| W-8BEN-E, W-8IMY |
| Directors‘ Dealings-Meldungen |
| www.bks.at/investor-relations/compliance-informationen |
Die KPMG Austria GmbH führte die Beurteilung der Funktionsfähigkeit des BKS Bank-Risikomanagements gemäß der C-Regel 83 des ÖCGK durch. Dabei orientierte sich der Abschlussprüfer an dem vom Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) veröffentlichten Rahmenwerk für ein unternehmensweites Risikomanagement. Der Abschlussprüfer beurteilte u. a. die Risikopolitik, die Risikostrategie sowie die Organisation des Risikomanagements. Die Vorgehensweise im Rahmen der Identifikation, Analyse und Bewertung von Risiken wurde ebenso beleuchtet wie die Maßnahmen zur Risikosteuerung. Des Weiteren wurden die Risikoüberwachung und das Berichtswesen über das Risikomanagement eingehend geprüft. Der Abschlussprüfer legte seinen Bericht über die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates vor.
In der Sitzung des Prüfungsausschusses am 11. September 2020 wurde das Ergebnis der Prüfung gemäß der C-Regel 83 des ÖCGK für das Jahr 2020 erörtert und in Übereinstimmung mit den Vorgaben des § 63a Abs. 4 BWG das Risikomanagement und dessen aktuelle Weiterentwicklungen ausführlich behandelt. Der Aufsichtsratsvorsitzende berichtete dem Gesamtaufsichtsrat, dass die Prüfung nach der C-Regel 83 zu keinen Beanstandungen führte und die BKS Bank über ein funktionierendes Risikomanagementsystem verfügt. In der zweiten Sitzung des Prüfungsausschusses wurden in Übereinstimmung mit den Vorgaben des § 63a Abs. 4 BWG das Risikomanagement und dessen aktuelle Weiterentwicklungen aus führlich behandelt. In der Sitzung des Risikoausschusses am 02. Dezember 2020 wurden die Ziele und die Umsetzung der Maßnahmen der Risikostrategie erörtert. Das Risikomanagement der BKS Bank wird im Geschäftsbericht 2020 ab Seite 187 detailliert beschrieben.
Die BKS Bank verfügt in Erfüllung der C-Regel 18 des ÖCGK bzw. gemäß § 42 BWG über eine interne Revision, deren Tätigkeit sich an einem vom Vorstand genehmigten und mit dem Prüfungsausschuss bzw. dem Plenum des Aufsichtsrates abgestimmten Revisionsplan orientiert. Die interne Revision bewertet die Risiken sämtlicher Unternehmensaktivitäten und operativer Prozesse, identifiziert Effizienzsteigerungspotentiale und überwacht die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und interner Richtlinien.
Ein weiteres zentrales Element unserer Unternehmensüberwachung stellt das interne Kontrollsystem (IKS) dar. Das IKS ist risikobasiert aufgebaut und umfasst eine Vielzahl an Kontrollmaßnahmen, die eine effiziente und korrekte Arbeitsweise unterstützen. Das Kernstück bildet eine Risiko-Kontrollmatrix, in der die Kontrollen mit den identifizierten und bewerteten Risiken je Geschäfts- und Supportprozess verknüpft werden. Zusätzlich überprüfen wir regelmäßig die Qualität der Kontrollen anhand eines Reifegradmodells. Der Aufbau und die Verantwortlichkeiten im IKS sind klar geregelt. IKS-Koordinatoren entwickeln das interne Kontrollsystem laufend weiter und berichten regelmäßig an den Vorstand. Dadurch verbessern wir fortlaufend die Unternehmensüberwachung und stellen sicher, dass Vermögenswerte gesichert und die Wirtschaftlichkeit erhöht werden.
Als börsenotiertes Unternehmen erstellt die BKS Bank AG den Konzernabschluss und den im Halbjahresfinanzbericht enthaltenen verkürzten Konzernzwischenbericht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie von der EU übernommen worden sind. Die Jahresfinanzberichte veröffentlichen wir spätestens vier Monate, Halbjahresfinanzberichte und Zwischenberichte spätestens drei Monate nach Ende der Berichtsperiode. Die genannten Berichte halten wir jedenfalls zehn Jahre lang öffentlich zugänglich, dabei nützen wir das Issuer Information Center der Oesterreichischen Kontrollbank AG (OeKB) als amtlich bestelltes System für die zentrale Speicherung vorgeschriebener Informationen. Auf der BKS Bank-Webseite werden die Finanzberichte in deutscher und englischer Sprache publiziert.
Die Rechnungslegung des BKS Bank Konzerns vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-, Risiko- und Ertragslage. Die Gesellschaft legt im Konzernlagebericht eine angemessene Analyse des Geschäftsverlaufes vor und beschreibt darin wesentliche finanzielle Risiken und Ungewissheiten, denen das Unternehmen ausgesetzt ist. Die wichtigsten Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess werden ebenfalls dargelegt. Über den verantwortungsvollen Umgang des Unternehmens mit den unterschiedlichen Risikoarten informieren wir in den Notes. Wir veröffentlichen einen gesonderten Nachhaltigkeitsbericht, der die Anforderungen der nichtfinanziellen Erklärung beinhaltet.# Der Einzelabschluss der BKS Bank AG wird gemäß den Vorschriften des Unter- nehmensgesetzbuches (UGB) aufgestellt.
Konzern- und Einzelabschluss werden von der Gesellschaft erstellt, von dem in der Hauptversammlung gewählten Abschluss- prüfer geprüft und vom Aufsichtsrat gebil- ligt bzw. festgestellt. In den Finanzberichten und im Internet wird der Unternehmenskalender für das laufende bzw. jeweils nächste Jahr publi- ziert. Wir veröffentlichen Insider-Informati- onen unverzüglich auf unserer Internet- seite und belassen diese jedenfalls fünf Jahre online.
Klagenfurt am Wörthersee, 08. März 2021
Mag. Dr. Herta Stockbauer
Vorstandsvorsitzende
Mag. Dieter Kraßnitzer, CIA
Mitglied des Vorstandes
Mag. Alexander Novak
Mitglied des Vorstandes
Rechnung s leg un g und Publizität
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Sehr geehrte Damen und Herren,
das abgelaufene Geschäftsjahr war, wie wohl die gesamte Welt, von einem domi- nierenden Thema beherrscht. Beginnen möchte ich meinen Bericht aber nicht mit der Pandemie, sondern mit einer Auswahl der hervorragenden Leistungen im Jahr 2020, die die BKS Bank vorweisen kann. Die BKS Bank hat mit ihrem neuen Mar- kenauftritt ein erfrischtes und verjüngtes Gesicht bekommen. Mit der Festlegung auf die neuen Markenkernwerte – herzlich, exzellent, regional verbunden, zukunfts- orientiert, beziehungsstark, verantwor- tungsbewusst – beschreibt die BKS Bank, was sie ist und was sie bleiben möchte: Die herzliche Bank für eine lebenswerte Zukunft.
Dass der BKS Bank vor allem die Zukunft am Herzen liegt, beweisen die zahlreichen Auszeichnungen, die die BKS Bank im Jahr 2020 erhalten hat: Die „Green Brand“-Zertifizierung, eine EU-Gewährleis- tungsmarke, welche die BKS Bank 2020 erhalten hat, dürfen Unternehmen mit ei- ner besonders hohen ökologischen Nachhaltigkeit tragen. Die BKS Bank- Stammaktie wurde im Juni 2020 erneut in den Nachhaltigkeitsindex VÖNIX an der Wiener Börse aufgenommen. Das Eco Management and Audit Scheme (EMAS) zählt zu den verbreitetsten und anspruchsvollsten Umweltmanagement- systemen in Europa – im Jahr 2020 hat die Quality Austria der BKS Bank diese Zertifizierung erneut zuerkannt.
Diese Auszeichnungen sind Anerkennun- gen, die stolz machen. Sie stellen aber gleichzeitig die Verpflichtung dar, die hohen Standards der BKS Bank auch in Zukunft zu pflegen. Gemeinsam mit allen Mitarbeitern und Führungskräften hat der Vorstand unser Haus durch ein bewegtes Jahr gesteuert. Vor dem Hintergrund der Pandemie und der damit einhergehenden Wirtschafts- krise ist es beeindruckend, welches Jah- resergebnis dennoch erreicht werden konnte. Vor allem das Ergebnis der opera- tiven Geschäftstätigkeit bestärkt mich in meiner Überzeugung, dass die BKS Bank Bericht des Aufsichtsratsvorsitzenden
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krisensicher aufgestellt ist und zuversicht- lich in die kommenden Geschäftsjahre blicken darf. Auch die Rückmeldungen von Kunden, Mitarbeitern und Stakeholdern, die meine Kolleginnen und Kollegen im Aufsichtsrat und ich selbst erhalten haben, zeigen, dass das Vertrauen, das die BKS Bank ih- ren Partnern auch in schwierigen Zeiten entgegenbringt, zu einer hohen Wert- schätzung führt und die gemeinsamen Beziehungen stärkt.
Wenig erfreulich ist dagegen, dass das Verhältnis zu den beiden zur UniCredit- Gruppe gehörenden Minderheitsaktionä- ren weiterhin getrübt ist. Durch die An- fechtung gültig gefasster Mehrheitsbe- schlüsse der ordentlichen Hauptver- sammlungen der Jahre 2019 und 2020 vor Gericht und das Anstrengen weiterer Verfahren sind der BKS Bank hohe Kosten entstanden, die letztlich unseren Aktionä- ren, Mitarbeitern und Kunden zum Nach- teil gereichen. Der Oberste Gerichtshof hat mittlerweile erfreulicherweise entschieden, dass der Antrag auf eine gerichtliche Sonderprü- fung betreffend Geschäftsjahre zurück bis 1994 von der UniCredit-Gruppe zu Un- recht gestellt worden ist, und hat diesen endgültig abgelehnt. Diese Entscheidung bestärkt die BKS Bank in ihrer Auffassung, stets eine korrekte Geschäftspolitik gelebt zu haben. Dennoch verschließen wir un- sere Türen nicht für seriöse Gespräche, um eine für alle Seiten tragbare Lösung zur Beendigung der noch verbleibenden Auseinandersetzungen mit der UniCredit- Gruppe zu suchen.
Der Aufsichtsrat überwachte den Vor- stand und unterstützte diesen bei der Lei- tung der BKS Bank und der Konzernunter- nehmen. Es wurden fünf Sitzungen abgehalten, in denen die Mitglieder des Aufsichtsrates die wirtschaftliche Lage einschließlich der Risikolage und des Risi- komanagements, aber auch die strategi- sche Weiterentwicklung und sonstige bankrelevante Ereignisse gemeinsam mit dem Vorstand erörtert haben. Bedingt durch die Pandemie wurden diese Sitzun- gen entsprechend den gesetzlichen und behördlichen Vorgaben überwiegend als virtuelle Versammlungen abgehalten. Der Aufsichtsrat wurde zeitnah und um- fassend anhand von schriftlichen und mündlichen Berichten vom Vorstand in- formiert. Ich stand regelmäßig im Kontakt mit der Vorsitzenden des Vorstandes und habe mit ihr unter anderem Geschäftsent- wicklung, Risikomanagement und Strate- gie erörtert und analysiert. Der Aufsichts- rat war somit in alle für die BKS Bank bedeutenden Entscheidungen eingebun- den. Er konnte so die ihm nach Gesetz, Satzung und den Vorgaben des Österrei- chischen Corporate Governance Kodex obliegenden Aufgaben wahrnehmen. Der Aufsichtsrat hat sich von der Rechtmäßig- keit, Zweckmäßigkeit und Ordnungsge- mäßheit der Geschäftsführung überzeugt.
Der Aufsichtsrat bündelt seine Kompetenz in sieben Ausschüssen. Auf Seite 33 ff. in diesem Bericht wird über die Schwer- punkte der Ausschusstätigkeiten ausführ- lich berichtet. Die Zusammensetzung und Unabhängigkeit des Aufsichtsrates, die Kriterien für dessen Unabhängigkeit, seine Arbeitsweise und seine Entscheidungsbe- fugnisse werden ausführlich ab den Sei- ten 23 ff. erläutert. Ich schließe mich in meinem Bericht diesen Darlegungen voll- inhaltlich an.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es im Aufsichtsrat mehrere personelle Verände- rungen. Herr KR Karl Samstag hat mit Ende der Hauptversammlung nach sieb- zehnjähriger Tätigkeit im Aufsichtsrat sein Mandat zurückgelegt. Ich danke Herrn KR Samstag herzlich dafür, dass er der Corporate Governance Bericht
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BKS Bank über so viele Jahre seine pro- funde Erfahrung im Bank-Management und seine fachliche Expertise zur Verfü- gung gestellt hat. Ich wünsche ihm alles nur erdenklich Gute für die Zukunft. Mit Ende der ordentlichen Hauptversammlung endete nach dreijähriger Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat auch das Mandat von Herrn Mag. Gregor Hofstätter-Pobst. Es freut mich besonders, dass wir nach dem Ausscheiden der beiden genannten Mitglieder die neuen Mitglieder des Auf- sichtsrates, Frau Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss und Herrn Mag. Hannes Bogner, willkommen heißen durften. Sie sind von der Hauptversammlung mit großer Mehr- heit gewählt worden. Frau Univ.-Prof. Susanne Kalss ist eine der anerkanntes- ten Gesellschaftsrechtsprofessorinnen in Österreich und ihre Kommentare zum Ak- tiengesetz und zum Privatstiftungsrecht sind bestens bekannt und geschätzt. Herr Mag. Hannes Bogner erwarb nach dem Studium der Politikwissenschaft und Pub- lizistik sowie der Betriebswirtschaftslehre 1988 die Berufsbefugnis als Steuerberater und 1993 die Berufsbefugnis als beeideter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Herr Mag. Bogner hatte bis zum Jahr 2016 ver- schiedene Vorstandsfunktionen inne und ist derzeit auch Aufsichtsratsmitglied in weiteren in Österreich börsenotierten Un- ternehmen.
Einstimmig wiedergewählt wurde Herr Mag. Klaus Wallner. Aufgrund seiner bevorstehenden Pensio- nierung legte Herr Hanspeter Traar als ei- ner der Arbeitnehmervertreter im Auf- sichtsrat sein Mandat mit 20. April 2020 zurück. Mit 13. Mai 2020 wurde Herr Sandro Colazzo neu in den Aufsichtsrat entsandt. Die neu- und wiedergewählten Aufsichts- ratsmitglieder haben sich als unabhängig deklariert. Die entsprechenden Erklärun- gen gemäß § 87 Abs. 2 AktG wurden ab- gegeben. Der Nominierungsausschuss hat entsprechend den gesetzlichen Vorgaben die Qualifikation der Kandidaten überprüft. In der im Anschluss an die 81. Hauptver- sammlung abgehaltenen Plenarsitzung des Aufsichtsrates wurde ich als Vorsit- zender bestätigt. Als meine Stellvertreterin wurde Frau Univ.-Prof. Mag. Dr. Sabine Urnik gewählt. Die Mitglieder der sieben Ausschüsse wurden ebenfalls in dieser Sitzung bestellt.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren 40% der Kapitalvertreter und die Hälfte der Arbeitnehmervertreter Frauen, das entspricht einer Gesamtquote von 43%. Die im Aktiengesetz normierte 30%- Quote für Frauen und Männer im Auf- sichtsrat wird sowohl bei den Kapitalver- tretern als auch bei den gemäß § 110 Ar- bVG entsandten Arbeitnehmervertretern erfüllt. Ich möchte an dieser Stelle beto- nen, dass der Nominierungsausschuss bei seinen Vorschlägen zur Zusammen- setzung des Aufsichtsrates darauf achtet, allen Aspekten der Diversität wie Alter, Geschlecht, Bildung und Bildungshinter- grund sowie Internationalität zu entspre- chen. Die Kapitalvertreter des Aufsichtsra- tes sind erfahrene Führungspersönlich- keiten aus der Finanz- und IT-Branche, der Industrie sowie von Universitäten. Sie gestalten mit Sorgfalt und unternehmeri- schem Weitblick die Geschicke der BKS Bank mit. Kein Mitglied des Auf- sichtsrates hat an mehr als der Hälfte der Aufsichtsratssitzungen nicht teilgenom- men. Die Anwesenheitsrate aller Aufsichtsräte in den Aufsichtsratssitzungen betrug rund 90%.
Die Buchführung, der Jahresabschluss und Lagebericht 2020 der BKS Bank AG wurden von der KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerbera- tungsgesellschaft, Zweigniederlassung Klagenfurt, geprüft. Die Prüfung hat den gesetzlichen Vorschriften entsprochen und zu keinen Einwendungen geführt.## Der Abschlussprüfer bescheinigte dies ohne Corporate Governance Bericht 50 Einwand in einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Für die Jahresabschlussprüfung 2020 wurden folgende Sachverhalte als Key Audit Matters identifiziert und das Risiko daraus sowie die Vorgehensweise bei der Prüfung dazu detailliert im Prüfungsurteil festgehalten:
Für die Ausschüttung einer Dividende auf die BKS Bank Aktie für das Geschäftsjahr 2020 sind heuer besondere aufsichtsrechtliche Vorgaben zu beachten: Die FMA hat anknüpfend an eine Empfehlung der ESMA vorgegeben, dass ein Dividendenvorschlag der FMA zur Kenntnis zu bringen ist.
Die BKS Bank wird der Hauptversammlung vorschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Jahres 2020 eine Dividende in Höhe von 0,12 EUR je Aktie auszuschütten, 6,0 Mio. EUR der Gewinnrücklage zuzuführen und den verbleibenden Rest auf neue Rechnung vorzutragen.
Der nach IFRS erstellte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 sowie der mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften in Einklang stehende Konzernlagebericht wurden ebenfalls von der KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Zweigniederlassung Klagenfurt, geprüft. Allen gesetzlichen Vorschriften wurde entsprochen und auch diese Prüfung führte zu keinen Einwendungen. Nach Überzeugung der Bankprüfer vermittelt der Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des BKS Bank Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des vom 01. Jänner bis 31. Dezember 2020 währenden Geschäftsjahres. Die Abschlussprüfer bestätigten, dass der Konzernlagebericht mit dem Konzernabschluss im Einklang steht, sodass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach österreichischem Recht erfüllt sind.
Sämtliche Unterlagen der Abschlussprüfung, der Gewinnverteilungsvorschlag und die Prüfberichte des Abschlussprüfers wurden vom Prüfungsausschuss eingehend geprüft und dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Aufsichtsrat schloss sich dem Ergebnis der Prüfung an, erklärte sich mit dem vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss samt Lagebericht einverstanden und stellte den Jahresabschluss 2020 der Gesellschaft somit gemäß § 96 Abs. 4 Aktiengesetz fest. Der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht, der jährliche Risikobericht, der nichtfinanzielle Bericht und der Corporate Governance Bericht wurden vom Aufsichtsrat ebenfalls geprüft und zustimmend zur Kenntnis genommen.
Im Namen des Aufsichtsrates danke ich dem Vorstand, den Führungskräften und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BKS Bank für ihr persönliches Engagement. Besonders bedanken möchte ich mich auch bei den Kunden und Aktionären, die der BKS Bank großes Vertrauen entgegenbringen.
Klagenfurt am Wörthersee, im März 2021
Gerhard Burtscher
Aufsichtsratsvorsitzender
Diese Markenkernwerte der BKS Bank waren im schwierigen Jahr 2020 von besonderer Bedeutung: Die Auswirkungen von Pandemie und „Lockdown“ haben viele unserer Kunden nicht nur wirtschaftlich getroffen, sondern auch zahlreiche wertvolle persönliche Begegnungen verhindert. Stattdessen haben digitale Kontakte stark zugenommen, ob als telefonischer Kundentermin, als Videokonferenz mit Stakeholdern oder als Vertragsabschluss über unsere Internet-Portale. Trotz der „sozialen Distanz“ digitaler Medien konnten wir die guten Beziehungen zu unseren Kunden und Stakeholdern weiter vertiefen. Wir sind überzeugt, dass gerade unsere regionale Nähe zu unseren Kunden ein wesentlicher Grund dafür war, dass dies gelungen ist.
Seit 1991 hatte die BKS Bank neben den bereits 1986 an der Wiener Börse eingeführten Stammaktien auch Vorzugsaktien ausgegeben. Beide Aktien notierten im Segment Standard Market Auction. Jede Aktie entspricht einem gleich hohen Anteil am gezeichneten Kapital. Das nominelle Grundkapital beträgt 85.885.800,- EUR. Bis 31. Oktober 2020 war das Grundkapital in 41.142.900 Stamm-Stückaktien und 1.800.000 Vorzugs-Stückaktien unterteilt.
In der Hauptversammlung am 29. Mai 2020 und der Versammlung der Vorzugsaktionäre am 09. Juni 2020 wurde der Beschluss gefasst, die Vorzugs-Stückaktien in Stamm-Stückaktien umzuwandeln. Nach Vorliegen der dazu erforderlichen behördlichen Genehmigungen erfolgte schließlich am 31. Oktober die Eintragung dieser Umwandlung im Firmenbuch, so dass seit diesem Tag das unveränderte nominelle Grundkapital in 42.942.900 Stamm-Stückaktien unterteilt ist. Damit ist auch die C-Regel 2 („one share – one vote“) des Österreichischen Corporate Governance Codex vollständig erfüllt. Die umgewandelten Vorzugs-Stückaktien wurden noch bis 19. Januar 2021 unter einer gesonderten ISIN AT0000A2HQD1 als „BKS Bank Stammaktie aus Umtausch“ geführt. Seit 19. Januar 2021 sind alle Aktien der schon bisher für die Stammaktien geltenden ISIN AT0000624705 zugeordnet.
Der Jahres-Schlusskurs der BKS Bank Stamm-Stückaktie betrug am 30.12.2020 EUR 12,5, jener der BKS Bank Stammaktie aus Umtausch EUR 13,6.
Die Europäische Zentralbank hat im Licht der COVID-19-Pandemie am 27. März 2020 die Empfehlung ECB/2020/19 zu Dividendenausschüttungen und Anteilsrückkäufen während der COVID-19-Pandemie abgegeben. Die Österreichische Finanzmarktaufsicht ist dieser Empfehlung gefolgt und hat am selben Tag in einem an alle von ihr direkt beaufsichtigten Kreditinstitute gerichteten Schreiben „nachdrücklich empfohlen“, keine Dividenden ausschüttungen zu beschließen und keine unverbindlichen oder verbindlichen Dividendenzusagen für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 abzugeben.
Diese behördlichen Veröffentlichungen wurden von der BKS Bank genau analysiert. Neben ihrem empfehlenden Charakter waren bei der Entscheidung über die Erstellung des Dividendenvorschlags auch die von den Aktionären der BKS Bank beschlossene Satzung und die gesellschaftsrechtlichen Vorgaben zu beachten. Die zu diesem Zeitpunkt gültige Satzung der BKS Bank sah vor, dass Vorzugsaktionäre eine Mindestdividende von 6% des anteiligen Betrages am Grundkapital erhalten, welche jedenfalls auszuschütten ist, soweit sie im Bilanzgewinn gedeckt ist.
Unter Berücksichtigung dieser Satzungsvorgabe lautete der Gewinnverteilungsvorschlag:
„a) auf jede dividendenberechtigte stimmrechtslose Vorzugs-Stückaktie die Mindestdividende von EUR 0,12 und
b) unter den aufschiebenden Bedingungen, dass
(i) die Empfehlung der Europäischen Zentralbank zur Unterlassung diskretionärer Dividendenausschüttungen (Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 27. März 2020 zu Dividendenausschüttungen während der COVID-19-Pandemie und zur Aufhebung der Empfehlung EZB/2020/1 [EZB/2020/19] 2020/C 102 I/01) am 31.12.2020 oder früher für die BKS Bank AG nicht mehr aufrecht ist und
(ii) zum Zeitpunkt des Eintritts der vorstehenden aufschiebenden Bedingung kein gesetzlich zwingendes Ausschüttungsverbot besteht,
auf jede dividendenberechtigte Stamm-Stückaktie eine Dividende von EUR 0,12 auszuschütten, einen Betrag von EUR 216.000,- auf neue Rechnung vorzutragen und den Betrag von EUR 5.769.572,09 einer freien Gewinnrücklage zuzuweisen.
Weiters haben Vorstand und Aufsichtsrat folgendes vorgeschlagen, als Zahltag für die Mindestdividende gemäß lit. a) den 05. Juni 2020 und für die Dividende gemäß lit. b) den 20. Bankwerktag nach Eintritt beider aufschiebenden Bedingungen festzusetzen. Werden die Vorzugsaktien in Stammaktien umgewandelt, ist die Zahlung der Vorzugsdividende gemäß lit a) auf Dividendenansprüche aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019, die auf diese neuen Stammaktien entfallen, anzurechnen.“
Die Hauptversammlung hat diesem Vorschlag zugestimmt. Auf die Vorzugs-Stückaktien wurde daher eine Dividende von EUR 0,12 ausgeschüttet.
Im Dezember 2020 hat die EZB eine neue, anderslautende Empfehlung (EZB/2020/62) erlassen, welche die frühere Empfehlung aufhebt. Damit war die erste Bedingung des Dividendenbeschlusses, nämlich die Aufhebung der EZB-Empfehlung, erfüllt. Da auch kein gesetzlich zwingendes Ausschüttungsverbot bestand, waren damit beide aufschiebenden Bedingungen für die Auszahlung der Dividende auf die Stamm-Stückaktien eingetreten. Am 18. Januar 2021 wurde auf die BKS Bank Stamm-Stückaktien eine Dividende von EUR 0,12 ausgeschüttet.
Informationen zur Aktionärsstruktur der BKS Bank finden sich unter anderem im Konzernlagebericht auf der Seite 82 ff. sowie auf unserer Website www.bks.at » Investor Relations » Aktionärsstruktur.
Im Geschäftsjahr 2020 fand am 29. Mai die ordentliche Hauptversammlung statt. Da in dieser unter anderem die Satzungsänderung beschlossen wurde, dass sämtliche bestehenden Vorzugsaktien durch Aufhebung des Vorzugs gemäß § 129 AktG in Stammaktien umgewandelt werden, wurde am 09. Juni zusätzlich eine Versammlung ausschließlich der Vorzugsaktionäre abgehalten. In dieser stimmten die anwesenden Vorzugsaktionäre der Satzungsänderung einstimmig zu.
Beide Versammlungen wurden zum Schutz der Teilnehmer entsprechend den Vorgaben des Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes und der dazu ergangenen Verordnung als virtuelle Hauptversammlungen abgehalten. Bei diesen wurde jeweils die gesamte Hauptversammlung als Livestream im Internet übertragen. Der Livestream war für jedermann zugänglich.# Investor Relations
Die UniCredit Bank Austria AG und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. hatten als Minderheitsaktionäre beim Landesgericht Klagenfurt im Juni 2019 einen Antrag auf Bestellung eines gerichtlichen Sonderprüfers gemäß § 130 Abs. 2 AktG eingebracht. In diesem Verfahren begehrten die Antragsteller eine Sonderprüfung im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen der Emittentin zwischen 1994 und 2018. Der Antrag wurde vom Landesgericht Klagenfurt in erster Instanz und vom Oberlandesgericht Graz in zweiter Instanz abgewiesen. Mit Beschluss vom November 2020 hat der OGH den Revisionsrekurs der Antragstellerinnen zurückgewiesen. Damit ist der Antrag von UniCredit Bank Austria AG und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H., einen gerichtlichen Sonderprüfer zu bestellen, endgültig abgelehnt worden. Der OGH verwies insbesondere darauf, dass es den Antragstellern nicht gelungen sei, eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung aufzuzeigen, und dass alle Auskünfte ordnungsgemäß erteilt wurden.
Dieselben Minderheitsaktionäre haben im Juni 2019 eine Klage auf Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung vom 08. Mai 2019 unter anderem wegen der Ablehnung der Durchführung einer Sonderprüfung eingebracht. Das Anfechtungsverfahren wurde nach einer Verfahrensunterbrechung fortgesetzt.
Im Juni 2020 wurde von denselben Minderheitsaktionären eine Klage auf Anfechtung von Beschlüssen der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. Mai 2020 beim Landesgericht Klagenfurt eingebracht. Angefochten werden die beschlossene Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und die (Nicht-)Entlastung einzelner Mitglieder des Aufsichtsrates sowie die Ablehnung der Durchführung von verschiedenen Sonderprüfungen. Begehrt werden ferner die positive Beschlussfeststellung der Nichtentlastung der Mitglieder des Vorstandes und einzelner Mitglieder des Aufsichtsrates, der Entlastung eines Aufsichtsratsmitglieds sowie die positive Beschlussfeststellung über die Durchführung der oben genannten Sonderprüfungen. Das Anfechtungsverfahren ist unterbrochen, der Akt wurde der Übernahmekommission vorgelegt.
Weiters wurde im März 2020 auf Antrag der genannten Minderheitsaktionäre die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 33 ÜbG vor der Übernahmekommission beschlossen. Gegenstand der Untersuchung in diesem Nachprüfungsverfahren ist die Vorfrage zu den obengenannten Anfechtungsverfahren, ob eine Verletzung der Angebotspflicht, insbesondere gemäß § 22a Z 3 oder § 22 Abs. 4 ÜbG, durch die BKS Bank und die mit ihr verbundenen Rechtsträger vorliegt. Ebenso wurde auf Antrag der genannten Minderheitsaktionäre die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 33 ÜbG betreffend die Oberbank und die Bank für Tirol und Vorarlberg beschlossen. Die Übernahmekommission hat diese Verfahren miteinander verbunden und eine mündliche Verhandlung durchgeführt. Die Entscheidung steht noch aus. Angesichts der Verbindungen zwischen den Mitgliedern der 3 Banken Gruppe kann sich eine Verletzung der Angebotspflicht einer der drei Banken auch auf die beiden anderen Banken auswirken.
Der Vorstand geht nach sorgfältiger Prüfung unter Beiziehung externer Experten davon aus, dass die von den genannten Minderheitsaktionären erhobenen Vorwürfe haltlos sind. Der bisherige Verfahrensverlauf und die ergangenen Entscheidungen, insbesondere die Ablehnung der Bestellung eines gerichtlichen Sonderprüfers durch den OGH, bestärken die BKS Bank in dieser Sichtweise.
In der Finanzkommunikation legen wir bei Pressekonferenzen und im Berichtswesen besonderen Wert auf Best Practices für Transparenz und faire Information aller Marktteilnehmer. Unsere Internetseite www.bks.at, Rubrik » Über uns » Investor Relations bietet umfangreiche Unternehmensinformationen und stellt einen laufenden Informationsfluss sicher. Pressemitteilungen veröffentlichen wir auf der Internetseite der BKS Bank unter der Rubrik » Über uns » News & Presse.
Seit 2012 erstellen wir jährlich einen Nachhaltigkeitsbericht, der nach den Vorgaben der Global Reporting Initiative (GRI) erstellt wird und den Anforderungen des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) entspricht. Wir berichten darin detailliert über unsere Nachhaltigkeitsstrategie sowie über die zahlreichen Aktivitäten in den Bereichen Strategie und Governance, Mitarbeiter, Produkte und Innovation, Gesellschaft und Soziales, Umwelt und Klimaschutz. Den Nachhaltigkeitsbericht 2020 veröffentlichen wir zeitgleich mit diesem Geschäftsbericht auf unserer Internetseite www.bks.at » Über uns » Investor Relations » Berichte und Veröffentlichungen.
| Datum | Inhalt der Mitteilung |
|---|---|
| 31.03.2021 | Pressekonferenz zum Jahresabschluss 2020 |
| 31.03.2021 | Veröffentlichung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2020 im Internet und im Amtsblatt zur Wiener Zeitung |
| 17.05.2021 | 82. ordentliche Hauptversammlung |
| 19.05.2021 | Dividenden-Ex-Tag 2021 |
| 20.05.2021 | Record Date |
| 21.05.2021 | Dividenden-Zahl-Tag |
| 28.05.2021 | Zwischenbericht zum 31. März 2021 |
| 27.08.2021 | Halbjahresfinanzbericht 2021 |
| 26.11.2021 | Zwischenbericht zum 30. September 2021 |
Mag. Herbert Titze
Leiter Investor Relations
E-Mail: [email protected]
Unsere Wurzeln liegen im Süden Österreichs, in Kärnten. Dort haben wir vor knapp 100 Jahren begonnen, Kärntner Betriebe bei ihren unternehmerischen Vorhaben zu unterstützen. Ein verlässlicher Partner für die regionale Wirtschaft sind wir bis heute geblieben. Die Anzahl der Regionen, in denen wir tätig sind, hat sich allerdings seit den Gründungstagen stetig vergrößert. Wir sind stolz darauf, heute in fünf Ländern mit insgesamt 64 Filialen vertreten zu sein. Wir bieten 1.133 Mitarbeitern einen attraktiven und sicheren Arbeitsplatz. Das Angebot an Produkten und Dienstleistungen hat sich im Laufe der Zeit kontinuierlich weiterentwickelt. Damit haben wir auch neue Kundensegmente angesprochen. In den 1960er Jahren begann die Ausweitung unserer Geschäftstätigkeit auf das Privatkundengeschäft. Die internationale Expansion in benachbarte Länder erfolgte in den späten 1990er Jahren. Wir freuen uns, dass mehr als 192.400 Privat- und Firmenkunden zum Kundenkreis der BKS Bank gehören. Seit 1986 notieren die BKS Stamm-Stückaktien an der Wiener Börse.
Als die herzliche Bank mit regionaler Verbundenheit sorgen wir dafür, dass es unseren Kunden gut geht. Wir bieten ihnen ausgezeichnete Beratungs-, Service- und Produktqualität sowie ein wertstiftendes Netzwerk. So gestalten wir gemeinsam eine langfristig lebenswerte Zukunft.
Unsere tiefen regionalen Wurzeln geben uns Stabilität und lassen uns in unseren Regionen gesund wachsen.
Im Firmenkundengeschäft setzen wir vor allem auf die Ansprache von Industriebetrieben, Gewerbekunden, gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften, Wohnbauträgern, Gemeinden und öffentlichen Institutionen sowie Freiberuflern. Unser Beratungs- und Produktangebot umfasst klassische Bankprodukte wie Betriebsmittel-, Investitions- und Exportfinanzierungen und die Förderberatung. Darüber hinaus bieten wir Zahlung-sverkehrsprodukte inklusive E-Commerce-Lösungen sowie Konto- und Kartendienstleistungen. In den letzten Jahren haben wir auch beständig unser digitales Angebot für Firmenkunden erweitert, zuletzt im wichtigen Geschäftsfeld Leasing. Abgerundet wird das umfangreiche Produktangebot durch das Einlagengeschäft sowie Produkte zur Veranlagung von Liquiditätsüberschüssen und zum Vermögensaufbau. Wir betreuen rund 25.100 Firmenkunden.
Zum Segment Privatkunden zählen Angestellte, Beamte und Zugehörige zur Berufsgruppe der Heilberufe. Unser Angebotsspektrum für Privatkunden wächst kontinuierlich – vor allem im digitalen Bereich. Sämtliche Bankdienstleistungen des täglichen Lebens können mittlerweile digital abgeschlossen werden. Dazu gehören beispielsweise Konten, Wohnkredite, Konsumkredite, Leasingverträge oder Fondssparpläne. Eine Kernkompetenz im Privatkundengeschäft bleibt die exzellente Beratungsqualität unserer Kundenbetreuer. Auch Kunden, die ausschließlich digital mit uns Geschäfte abwickeln wollen, haben die Möglichkeit, einen Beratungsexperten hinzuzuziehen. Wir betreuen rund 167.300 Privatkunden.
Weitere Details zum Firmen- und Privatkundengeschäft finden Sie im Segmentbericht auf Seite 108 ff.
Österreich ist unser dominierendes Marktgebiet und umfasst die Regionen Kärnten, Steiermark, Wien, Niederösterreich und Burgenland. Neben Österreich sind wir in Slowenien, Kroatien und der Slowakischen Republik mit Bankfilialen und Leasinggesellschaften vertreten. In Italien halten wir eine BKS Bank Repräsentanz und betreiben die Gesellschaft BCS Fiduciaria Srl.
Wir sind wechselseitig an der Oberbank AG und an der Bank für Tirol und Vorarlberg AG beteiligt. Diese gegenseitigen Beteiligungen sichern unsere Unabhängigkeit, gemeinsame Beteiligungsgesellschaften bieten Synergieeffekte. Unsere langjährigen Partnerschaften mit der Bausparkasse Wüstenrot und der Generali Versicherung ergänzen unser Angebotspektrum.# Wofür wir stehen
Wir verstehen uns als Geschäftsbank, die unabhängig und selbständig in ihren Entscheidungen ist. Unsere Zugehörigkeit zur 3 Banken Gruppe und die gleichberechtigte Zusammenarbeit innerhalb des Verbundes geben uns die Kraft einer Großbank. Wir gehen einen selbstbestimmten Weg. Wir arbeiten uns Schritt für Schritt unter die zehn wichtigsten Banken Österreichs vor. Wir gehen Risiken nur dann ein, wenn wir sie auch aus eigener Kraft bewältigen können. Dadurch bleiben wir unabhängig und eigenständig. Wir verstehen die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden besser. Als Topadresse für anspruchsvolle Kunden schaffen wir es hervorragend, Beratungs- exzellenz mit zeitgemäßen digitalen Lösungen zu verbinden. Nachhaltig leben bedeutet für uns, Verantwortung für unsere Region und unsere Zukunft zu übernehmen. Unsere Mitarbeiter handeln eigenverantwortlich und qualitätsbewusst. Wir bieten ihnen einen attraktiven Arbeitsplatz und herausfordernde Perspektiven. Wir investieren in ihre Ausbildung und fördern die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Wir bieten Aktionären eine langfristige Wertsteigerung und eine angemessene jährliche Verzinsung. Damit sind wir attraktiv für Investoren und stärken so unsere Eigenmittelausstattung.
Unsere Werte
Für die Erreichung unserer Ziele haben wir ein Strategiegebäude entwickelt. Die drei strategischen Eckpfeiler Eigenkapital, Ertrag und Kosten sowie Eigenverantwortung wurden als die tragenden Säulen unseres zukünftigen Erfolges definiert. Effizienzsteigerungen, Ertragsoptimierungen und neue Geschäftsfelder sollen uns auch in Zukunft auf dem Erfolgspfad halten, wobei der digitalen Transformation eine Schlüsselrolle zukommen wird. Unsere auf nachhaltiges Wachstum ausgerichtete Unternehmensstrategie hat sich auch im Krisenjahr 2020 bewährt. Wir erzielen stabile Ergebnisse, verfügen über eine gute Eigenmittelausstattung und gewinnen neue Kunden. Wir zählen zu den Branchenbesten in Sachen Nachhaltigkeit.
Darauf sind wir besonders stolz:
Verantwortungsbewusste Führungskräfte
Unsere Führungskräfte übernehmen Verantwortung und agieren selbständig und professionell.
| Kennzahl | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
|---|---|---|---|---|
| Gesamtkapitalquote | 16,7 | 10,5 | 10,2 | 18,5 |
| Kernkapitalquote | 12,8 | 3,3 | 2,4 | 16,2 |
| Leverage Ratio | 65 |
Die aufsichtsrechtliche Mindestquote von 100 % ist übererfüllt.
| Kennzahl | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
|---|---|---|---|---|
| Liquidity Coverage Ratio | 158,1 % |
| Jahr | Wert |
|---|---|
| 2017 | 10,5 |
| 2018 | 10,2 |
| 2019 | |
| 2020 |
| Jahr | Wert |
|---|---|
| 2017 | 3,5 |
| 2018 | 1,7 |
| 2019 | |
| 2020 |
Solide Kapitaldecke
Volumen nachhaltiger Produkte
| Jahr | Wert (Mio. EUR) |
|---|---|
| 2018 | 190 |
| 2019 | 400 |
| 2020 | 580 |
Kundenzufriedenheit
92 % der Privatkunden und 84 % der Firmenkunden in der Direktion Slowenien vergaben die Bestnoten 1 und 2.
Unternehmensstrategie 66
Die Herausforderungen, die wir in den nächsten Jahren zu meistern haben, werden durch die gegenwärtige Gesundheits- und Wirtschaftskrise zwar größer, sie bleiben aber dennoch bewältigbar. Wenn wir auf unsere knapp 100-jährige Firmengeschichte zurückblicken, sehen wir, dass wir schon oft mit Krisen konfrontiert waren. Allein im letzten Jahrzehnt gab es mehrere große Krisen wie beispielsweise die Finanz- oder die Eurokrise, die uns viel abverlangt haben. Als verantwortungsbewusstes Finanzinstitut ist es uns immer gelungen, manövrierfähig zu bleiben und auch schwierige Zeiten unbeschadet zu überstehen.
Das Umfeld, in dem Banken agieren, war schon vor dem Krisenjahr 2020 sehr anspruchsvoll. Die Finanzbranche ist hoch kompetitiv, neue Marktplayer wie FinTechs oder Technologiegiganten drängen in den Markt und rittern um die Gunst der Kunden. Der Preiskampf ist unerbittlich und dementsprechend hoch ist der Druck auf die Margen. Die Ertragskraft der Banken leidet unter der anhaltenden Tiefzinsphase und seit Längerem sind wir mit dem Phänomen „Negativzinsen“ konfrontiert. Auf der Kostenseite schlagen sich die vielen Regulierungsvorgaben als enorme Belastung zu Buche und die voranschreitende Digitalisierung erfordert Investitionen in Millionenhöhe. Das traditionelle Bankgeschäft ist außerdem von einer nachhaltigen Veränderung des Kundenverhaltens geprägt, dass sich darin zeigt, dass viele Bankgeschäfte in den Online-Bereich verlagert werden und der Filialbesuch als wichtiger Kontaktpunkt massiv an Bedeutung verliert.
Das beschriebene Umfeld mag auf den ersten Blick wenig erbaulich wirken. Allerdings eröffnet es auch neue Chancen und Geschäftsmöglichkeiten. Wir sehen in der konsequenten Strategiearbeit einen wichtigen Schlüssel, um die beschriebenen Herausforderungen zu meistern bzw. um Krisen erfolgreich zu managen. In der BKS Bank ist ein ausgereifter Strategieprozess etabliert, der es ermöglicht, den Blick stets nach vorne gerichtet zu halten. Das gesamte Führungsteam setzt sich regelmäßig intensiv mit verschiedenen Optionen auseinander und leitet daraus strategische Handlungsfelder ab. Um diese konsequent zu bearbeiten, werden geeignete Maßnahmen entwickelt, die zügig umgesetzt werden. Den Erfolg dieser Vorgehensweise messen wir anhand definierter Kennzahlen, die wir regelmäßig beobachten. Das versetzt uns in die günstige Lage, dass wir auf sich rasch ändernde Situationen unmittelbar reagieren können. Eine vermeintlich unsichere oder gar bedrohliche Zukunft bleibt dadurch gestaltbar.
In der BKS Bank setzen wir unsere auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Wachstumsstrategie konsequent fort. In der Umsetzung der strategischen Ausrichtung messen wir den beiden Themen „Performance und Transformation“ große Bedeutung zu. Die rasanten Entwicklungen im technologischen Bereich verändern die Spielregeln und die Erwartungen unserer Kunden nachhaltig. Sämtliche Unternehmensbereiche sind davon betroffen, sodass wir gefordert sind, Produkte und Dienstleistungen, Prozesse und Geschwindigkeiten sowie Fähigkeiten neu zu bewerten und weiterzuentwickeln. Eine der Aufgaben wird auch sein, unsere Kunden und Mitarbeiter bei der Bewältigung der digitalen Transformation zu unterstützen und zu begleiten. Parallel dazu steigt der Ergebnisdruck und damit auch die Anforderungen an Effizienz und Performance.
Unsere Strategie
Unternehmensstrategie 67
Strategische Handlungsfelder
Zur Erreichung der gesetzten Unternehmensziele haben wir im Einklang mit dem BKS Bank-Strategiegebäude strategische Handlungsfelder definiert, die wir in den kommenden Jahren konsequent bearbeiten werden.
Ein Thema, dem wir uns schon seit einiger Zeit widmen und das auch im Fokus dieses Geschäftsberichtes steht, ist exzellentes Markenmanagement. Wir leben in einer Überflussgesellschaft, in der das Waren- und Dienstleistungsangebot unüberschaubar und vielerorts austauschbar geworden ist. Das überfordert Kunden bei ihren Kaufentscheidungen. In dieser Situation können Marken eine willkommene Entlastung sein, da sie durch ihre Identifikations- und Differenzierungsfunktion für Orientierung, Vertrauen und Komplexitätsreduktion sorgen. Vor allem im Finanzwesen sind Orientierung und Vertrauen hohe Güter. Erfolgreiche Marken vermitteln ihre Bedeutung an jedem Kontaktpunkt und schaffen es so, in den Köpfen der Kunden ein positives und unverwechselbares Bild zu erzeugen. Die BKS Bank ist eine solche starke Marke, die durch dauerhaft erbrachte exzellente Leistungen glaubwürdig ist und die sich im Vergleich zum Wettbewerb durch ihre Werte wie herzlich, beziehungsstark oder zukunftsorientiert deutlich differenziert. Damit wir erfolgreich bleiben, ist es erforderlich, dass wir bei sämtlichen Markenkontaktpunkten ein einheitliches und positives Markenerlebnis vermitteln.
Unternehmensstrategie 68
Und dafür wiederum braucht es engagierte Mitarbeiter, die im Einklang mit der Markenstrategie ein markenkonformes Verhalten an den Tag legen. Denn erfolgreiche Marken entwickeln sich immer von innen nach außen. In der BKS Bank arbeiten engagierte Menschen, die mit viel Herzblut und Freude daran beteiligt sind, für unsere Kunden, Geschäftspartner und Aktionäre ein verlässlicher Partner zu sein. Wir werden in den nächsten Jahren weitere Kommunikations- und Trainingsschwerpunkte im Bereich Markenexzellenz setzen, damit alle Führungskräfte und Mitarbeiter die Identität der BKS Bank Marke verinnerlichen. Wohlwissend, dass erfolgreiche Markenführung immer einem Marathon gleicht, sind wir bereit, diese zukunftsentscheidenden Investitionen zu tätigen. Denn eines ist bewiesen: Starke Marken schaffen nachhaltige Werte.# Organisches Wachstum erzielen
Wir wollen Schritt für Schritt aus eigener Kraft wachsen. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeiten wir konsequent daran, in allen Regionen neue Kunden zu gewinnen und sie von uns und unserem umfangreichen Leistungsangebot zu überzeugen. Dort, wo wir noch gute Marktchancen sehen, scheuen wir auch nicht davor zurück, weitere Filialstandorte zu eröffnen. Für unsere Auslandsmärkte sehen wir noch viel Potential für weiteres Wachstum, da sich diese in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt haben.
In Kroatien haben wir jüngst unser Filialnetz in der Hauptstadt Zagreb erweitert, weitere Standorte in anderen kroatischen Regionen sind in Überlegung. Konkrete Pläne existieren bereits für den Markteintritt in Serbien, die wir im Berichtsjahr wegen der COVID-19-Pandemie zurückgestellt haben, aber im aktuellen Geschäftsjahr wieder aufnehmen werden. In Serbien werden wir eine Leasinggesellschaft gründen.
Die Direktion Slowenien entwickelt sich unter allen Auslandsmärkten am erfolgreichsten. Dort sind wir in den vergangenen drei Jahren durch gezielte Zukäufe im Wertpapiergeschäft kräftig gewachsen, so dass wir im Bereich der Wertpapierdienstleistungen die klare Nr.-1-Position halten. Diese Marktstellung wollen wir durch verstärkte Vertriebsaktivitäten im Cross- und Up-Selling-Bereich weiter festigen.
In Österreich zählt der Großraum Wien und die Steiermark zu unseren Hoffnungsmärkten. In diesen Regionen werden wir unsere Präsenz verstärken. Vor allem in Wien konnten wir als kompetente Alternative zu den Großbanken gut reüssieren. Die Akquisition neuer Kunden gelingt insbesondere im Firmenkundenbereich sehr gut, im Privatkundengeschäft läuft die Akquisition zurückhaltender. Durch die Schaffung von BKS Bank Connect, der digitalen Bank in der Bank, sowie durch eine geplante Offensive im Retailbereich erwarten wir auch in diesem Segment kräftige Zuwächse.
Die COVID-19-Pandemie bescherte der voranschreitenden Digitalisierung einen unglaublichen Schub. Binnen kürzester Zeit wechselten Millionen Menschen ins Homeoffice, persönliche Kontakte wurden in die digitale Welt verlagert und die weltweiten Lockdowns befeuerten den Online-Handel. Dieser plötzliche Umstieg auf „remote“ stellte Unternehmen und Menschen gleichermaßen vor große Herausforderungen. Unternehmen, die bereits 2020 auf die großen Chancen der Digitalisierung gesetzt haben, waren eindeutig im Vorteil. Die BKS Bank ist ein solches Unternehmen.
Wir haben schon vor vielen Jahren begonnen, uns intensiv mit der digitalen Transformation zu beschäftigen. Stand am Anfang die Entwicklung unserer Kundenportale und App-Lösungen im Vordergrund, folgte rasch die Erkenntnis, dass der digitale Wandel umfassender zu
betrachten ist. Ausgehend von den Kundenbedürfnissen haben wir unsere Digitalisierungsstrategie laufend erweitert und Baustein um Baustein hinzugefügt. Mit dem Ergebnis, dass wir heute über eine digitale Schlagkraft verfügen, die unsere Kunden begeistert.
Die digitale Transformation der gesamten Organisation ist nach wie vor am Laufen. Ein Ende ist nicht in Sicht, auch wenn wir wichtige Meilensteine, wie die Gründung von BKS Bank Connect, erreicht haben. Das Projektportfolio zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie ist prall gefüllt. In den kommenden Monaten konzentrieren wir uns unter anderem auf die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen im Firmenkundengeschäft. Aber auch im Privatkundengeschäft werden wir weitere nützliche digitale Lösungen lancieren. Die digitalen Fähigkeiten unserer Mitarbeiter auszubauen, bleibt ebenfalls auf der Agenda. Mit praxistauglichen Trainings- und Schulungsmaßnahmen und der Einführung von neuen nutzerfreundlichen IT-Systemen schaffen wir auch in diesem Bereich attraktive Angebote.
Wir zählen zu den Branchenbesten in Sachen Nachhaltigkeit, und das mit gutem Grund: Schon seit vielen Jahren widmen wir uns mit viel Engagement dem Thema Nachhaltigkeit und haben Nachhaltigkeit in unserer Unternehmensstrategie verankert. Lange bevor Nachhaltigkeit zu einem drängenden Thema in der Politik geworden ist, haben wir uns mit Fragen zum Umwelt- und Klimaschutz auseinandergesetzt und „grüne“ Veranlagungs- oder Finanzierungsprodukte ins Angebot aufgenommen. Um die hohe Bedeutung von Corporate Social Responsibility in unserem Haus zu unterstreichen, haben wir seit langem eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie implementiert, die wir regelmäßig adaptieren, zuletzt im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Seit klar ist, dass die größte Herausforderung für uns Menschen der Klimawandel sein wird, haben viele Regierungen, Unternehmen und Organisationen reagiert und das Thema Nachhaltigkeit auf die Agenda gesetzt. Der Green Deal der Europäischen Union und der EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums sind wichtige Entwicklungen, die wir begrüßen und die unseren eingeschlagenen Weg bestätigen. Denn eines ist auch klar: Im Kampf gegen den Klimawandel nehmen Banken über das Finanzierungs- und Veranlagungsgeschäft eine Schlüsselrolle ein.
Wir erstellen einen eigenen Nachhaltigkeitsbericht, der gemeinsam mit diesem Geschäftsbericht am 31. März 2021 auf unserer Internetseite veröffentlicht wird. Wir laden Sie herzlich ein, den Nachhaltigkeitsbericht 2020 zu lesen. Dieser Bericht ist die Visitenkarte zur Darstellung unserer Nachhaltigkeitsstrategie, unserer Nachhaltigkeitsziele und -aktivitäten und gibt einen profunden Einblick in unsere gelebte Verantwortung gegenüber unseren Stakeholdern.
Als nachhaltig ausgerichtete Bank ist es uns ein großes Bedürfnis, langfristig zu denken und alles daranzusetzen, zukunftsfit und erfolgreich zu bleiben. Die Ertragssituation der Banken ist durch mehrere Faktoren, die wir eingangs bereits skizziert haben, unter großem Druck. Es gilt, auf der Ertragsseite neue Ertragsquellen zu erschließen und auf der Aufwandsseite weitere Effizienzsteigerungen aufzuspüren. Im Prozessmanagement orten wir noch Potential für Kosteneinsparungen. Viele Prozesse wurden in den vergangenen Jahren bereits durchleuchtet, optimiert und digitalisiert. Dennoch gibt es noch ein paar wenige, dafür aber hochkomplexe Prozesse, die von den Chancen der Digi-
talisierung bisher noch unzureichend profitieren konnten. Solche Prozesse – wie etwa den Firmenkundenkreditprozess – wollen wir in den Fokus der kommenden Digitalisierungsprojekte stellen. Auch die Verteilung der Vertriebskapazitäten und die Filialorganisation bleiben weiterhin auf dem Prüfstand. Hierarchien verschlanken, administrative Tätigkeiten reduzieren und Abläufe automatisieren, um mehr Zeit für den aktiven Verkauf zu haben, lauten die zentralen Forderungen. Mit dem Start des zentral gesteuerten Service Desk sind wir in der Verfolgung dieses Ziels schon einen guten Schritt vorangekommen.
Eine starke Eigenkapitalausstattung garantiert zukünftiges Wachstum und erhöht unsere Resilienz. Die Kapital- und Eigenmittelquoten der BKS Bank befinden sich auf einem guten Niveau und übertreffen die aufsichtsrechtlichen Vorgaben deutlich. Dennoch liegt es uns am Herzen, die Kapitalquoten, insbesondere die harte Kernkapitalquote, weiter zu stärken. Dabei verfolgen wir im Wesentlichen drei Stoßrichtungen: Erstens werden wir weiter daran arbeiten, profitabel zu sein, um Gewinne thesaurieren zu können. Zweitens werden wir das Emissionsgeschäft forcieren und verstärkt Emissionen emittieren, die den Eigenmitteln zurechenbar sind, und drittens werden wir die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel weiter optimieren. Auch weitere Kapitalerhöhungen gehören zum Spektrum der eigenmittelstärkenden Maßnahmen.
Auch wenn 2020 ein sehr anspruchsvolles Jahr war und viele Bereiche zum Stillstand gezwungen wurden, haben wir unermüdlich an der Umsetzung der Unternehmensstrategie gearbeitet. Wir haben auf der strategischen Agenda nur wenige Anpassungen vorgenommen, wichtige strategische Vorhaben wie beispielsweise Digitalisierungsprojekte wurden unbeirrt fortgesetzt.
Im Berichtsjahr haben wir die neu definierte Markenstrategie in einen emotionalen und ausdrucksstarken Markenstil übersetzt, der die Bedeutung der BKS Bank Marke zum Ausdruck bringt. Frei nach dem Motto: „Es muss von Herzen kommen, was auf Herzen wirken soll“ wurde das Farbspektrum, die Schrift und das BKS Bank-Logo neu designt. Dabei war es uns wichtig, den bisherigen Markenstil selbstähnlich weiterzuentwickeln, damit die BKS Bank für ihre Stakeholder erkennbar bleibt. Kernelemente des neuen Markenstils sind die beiden Farben „herzliches“ Rot und „zukunftsorientiertes“ Violett sowie die neue BKS Bank-Welle, die die Begriffe Herzschlag, Puls, Verbindung und Berge symbolisieren soll.
Im vergangenen Geschäftsjahr wurden wichtige Kommunikationsmittel wie die in- und ausländischen Internetseiten, Geschäftspapier oder die Werbelinie umgestellt. Im Einklang mit unserem Marken- kernwert „verantwortungsbewusst“ haben wir uns entschlossen, auf eine Schlagumstellung zu verzichten und den neuen Markenstil sukzessive auszurollen. Einige Bereiche wie die Kundenportale im In- und Ausland sowie einige Apps werden im Laufe der nächsten Monate noch angepasst.
Im Sommer 2020 ging BKS Bank Connect – die digitale Bank in der Bank – in Betrieb. Mit BKS Bank Connect sprechen wir neue, digitalaffine Kundengruppen an. Sämtliche Bankprodukte – von Konto und Karte über Wohnraumfinanzierung oder KFZ-Leasing bis hin zu Fondssparplänen – können digital abgeschlossen werden.# Unternehmensstrategie
Der wesentliche Unterschied zu reinen Online-Banken ist jedoch, dass BKS Bank Unternehmensstrategie 71 Connect-Kunden auch das umfassende Know-how unserer Experten in Anspruch nehmen können. Denn auch bei digitalen Geschäftsbeziehungen setzen wir auf eine persönliche Betreuung. Mit dem Launch von BKS Bank Connect haben wir einen weiteren wichtigen Meilenstein in der Umsetzung unserer Digitalisierungsstrategie erreicht und eine wertvolle Ergänzung zum stationären Filialnetz geschaffen. Wir werden auch in Zukunft keine reine Online-Bank werden. Wir sind und bleiben eine Filialbank, die ihren Kunden exzellente Beratung in Kombination mit einem innovativen digitalen Angebot bietet.
Unseren Markenkernwert „zukunftsorien- tiert“ haben wir im Jahr 2020 gleich mit mehreren innovativen Produkteinführun- gen gestärkt und Kunden und die Öffent- lichkeit beeindruckt. Wesentliche Treiber unserer Innovationskraft sind die beiden wichtigen Themen Digitalisierung und Nachhaltigkeit.
Der Trend zu digitalen Bankgeschäften hält unvermindert an und wurde durch die Corona-Pandemie noch verstärkt. Die ver- gangenen Monate haben uns eindrucks- voll vor Augen geführt, wie wichtig es war, lange vor 2020 auf die großen Chancen der Digitalisierung zu setzen. Unterneh- men, die das frühzeitig erkannt haben, waren klar im Vorteil. So auch die BKS Bank. Während der Lockdowns waren unsere Kunden durchgehend in der Lage, Bank- geschäfte des täglichen Lebens digital ab- zuwickeln. Auf diesen Errungenschaften haben wir uns nicht ausgeruht, sondern unbeirrt daran gearbeitet, weitere Bank- produkte zu digitalisieren. Dabei haben wir nicht nur das Angebot für unsere Privat- kunden im Blick, sondern auch das unse- rer Firmenkunden. Speziell für diese Ziel- gruppe haben wir mit KFZ-Leasing online ein attraktives Online-Produkt geschaffen, bei dem KFZ-Leasing-Verträge vollständig digital abgeschlossen werden können. Für Privatkunden haben wir die digitale Produktpalette im Bereich Veranlagungen erweitert und die Möglichkeit geschaffen, Fondssparpläne online einzurichten.
Im Privatkundensegment entwickelt sich Nachhaltigkeit zu einem Megatrend. Auch in diesem Bereich haben wir als BKS Bank früh die Chancen erkannt und Nachhaltig- keit zum fixen Bestandteil unserer Unter- nehmensstrategie gemacht. Vor allem war es immer unser Anspruch, Nachhaltigkeit in unserem Kerngeschäft zu verankern. Nachdem wir im Bereich der Finanzierun- gen und Veranlagungen schon entspre- chende Angebote hatten, wurde im Be- richtsjahr das Kontoangebot um ein grünes Konto erweitert. Mit dem „Natur & Zukunft-Konto“ wird zur Aufforstung heimischer Wälder beigetra- gen, denen beim Klimaschutz eine beson- dere Rolle zukommt. Die Idee, ein Bank- produkt in Verbindung mit der Aufforstung von Wäldern zu bringen, wurde im Rah- men unserer Nachwuchsführungskräf- teausbildung von einem engagierten Mit- arbeiterteam geboren. Für jedes „BKS Natur & Zukunft-Konto“ wird zumindest ein Baum gepflanzt. Bei der Wahl der Bäume wird besonders da- rauf geachtet, dass die Biodiversität stimmt und keine Monokultur entsteht. Wälder kompensieren CO 2 -Emissionen und leisten so einen wichtigen Beitrag ge- gen die globale Erwärmung. Als Kooperati- onspartner für die Aufforstung wurde die Landwirtschaftskammer Kärnten gewon- nen, deren Expertise wertvolle Impulse für das Projekt lieferte. Unternehmensstrategie 72 Konkret wurden im Herbst in einem durch Feuer zerstörten Schutzwald in Bad Eisen- kappel/Železna Kapla bereits 4.680 Bäume gepflanzt.
„Filiale der Zukunft“ ist der Name unseres Filialkonzepts, welches wir seit einigen Jahren erfolgreich verfolgen. Als Antwort auf rückläufige Besucherfrequenzen ha- ben wir die Filiale als wichtigen Kontakt- punkt zu unseren Kunden neu designt. Den klassischen Bankschalter haben wir durch ein einladendes Empfangspult er- setzt, das mehr an den Empfangsbereich von Hotels erinnert als an klassische Bankfilialen. Wir haben nicht nur das Interieur der Fili- ale verändert, sondern auch die Abläufe an das digitale Zeitalter angepasst. Bei- spielsweise werden Kundenunterschriften nunmehr elektronisch über moderne U- Pads eingeholt, Bargeldtransaktionen wer- den mittels „White Card“ im SB-Bereich durchgeführt. Neben technischen Verbesserungen war es auch ein Ziel, die Organisation des Servicebereiches effizienter zu gestalten. Mit September 2020 nahm das Service Desk-Team in der Pilotregion Kärnten seine Arbeit auf. Sämtliche Service-Mitar- beiter werden von einer zentralen Steue- rungseinheit den jeweiligen Filialen zuge- teilt. Die Service Desk-Mitarbeiter sind erste Ansprechpartner für unsere Kunden und sind für einen herzlichen und freund- lichen Empfang verantwortlich. Durch die Re-Organisation des Servicebereiches bleibt den Kundenbetreuern vor Ort deut- lich mehr Zeit für Vertriebsaktivitäten und die Personalplanung wird effizienter und ressourcenschonender. Mit dem Service Desk-Team verfolgen wir auch die Absicht, die Weiterentwicklung zum hybriden Vertrieb schneller voranzu- bringen. In den kommenden Monaten werden die Service-Mitarbeiter der Direkti- onen Wien-Niederösterreich-Burgenland und der Steiermark ebenfalls in das Team Service Desk integriert.
Große Auswirkungen auf die zukünftige Unternehmenspolitik von Banken hat der EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhal- tigen Wachstums. Dieser betrifft nahezu unser gesamtes Kerngeschäft. Um allen Anforderungen gerecht zu werden, haben wir bereits 2019 ein umfangreiches Um- setzungsprojekt gestartet. Im vergangenen Geschäftsjahr haben wir Faktoren zur Beurteilung von Nachhaltig- keitsrisiken erarbeitet, die künftig in das Rating miteinfließen werden. Wir haben uns auch damit beschäftigt, welchen Nachhaltigkeitsrisiken Immobiliensicher- heiten ausgesetzt sein könnten. Weiters wurde geprüft, ob von uns bislang als nachhaltig betrachtete Finanzierungen in Zukunft der Taxonomie entsprechen wer- den. Die Adaption der Kriterien inklusive der Abbildung in unseren IT-Systemen wird 2021 erfolgen. Damit unsere Mitarbeiter über die neuen Anforderungen gut informiert sind, wurde ein Schulungsprogramm konzipiert, das mit Jahresanfang 2021 gestartet ist. Unsere Kunden informieren wir regelmäßig in Ver- anstaltungen über den EU-Aktionsplan und dessen mögliche Auswirkungen.
Wir freuen uns, dass wir im Geschäftsjahr 2020 wieder eine Reihe von Zertifizierun- gen erfolgreich abgeschlossen bzw. wich- tige Branchen-Auszeichnungen erhalten haben. Seit dem letzten Jahr sind wir als „Green Brand“ zertifiziert, eine EU-Gewährleis- tungsmarke, welche an besonders ökolo- gische und nachhaltige Unternehmen ver- geben wird. Ausschlaggebend für die Unternehmensstrategie 73 erfolgreiche Zertifizierung waren beispiels- weise die kontinuierliche Senkung des Carbon Footprints und unser nachhaltiges Produktspektrum. Das Besondere an der Zertifizierung zur Green Brand ist, dass man dafür nominiert werden muss. Eine zusätzliche Ehre – wie wir finden – und die uns besonders stolz macht. Bereits zum fünften Mal in Folge wird die BKS Bank-Stammaktie 2020/21 im Nach- haltigkeitsindex VÖNIX gelistet. Damit zählt die BKS Bank zu den besten Unter- nehmen Österreichs in Sachen Nachhal- tigkeit. Kurz vor Weihnachten erreichte uns die nächste erfreuliche Nachricht: Zum zwei- ten Mal in Folge wurden wir vom Magazin „Der Börsianer“ zur „Nachhaltigsten Bank“ Österreichs ausgezeichnet. Begründet wurde die Nominierung unter anderem mit der Einführung des Natur & Zukunft-Konto und mit den laufenden Emissionen von Green und Social Bonds. Großen Zuspruch für unsere hohe Bera- tungsqualität erhalten wir auch von exter- nen Institutionen, die regelmäßig die Bera- tungs- und Serviceleistungen von Banken untersuchen. Bereits zum dritten Mal wurden wir von der Österreichischen Gesellschaft für Ver- braucherstudien (ÖGVS) und dem Maga- zin „trend“ zur Bank mit der besten Bera- tung bei Immobilienfinanzierungen gekürt. Auch beim FMVÖ-Recommen- der-Award, der an österreichische Banken und Versicherungen mit besonders hoher Kundenorientierung vergeben wird, haben wir eine Auszeichnung für unsere „hervor- ragende Kundenorientierung“ erhalten. Eine besondere Ehre wurde uns auch in Kroatien zuteil. Das Amt für Demographie und Jugend verlieh uns den Staatspreis „Familienfreundlichstes Unternehmen“ in der Kategorie Klein- und Mittelbe- triebe. Auch MAMFORCE © kürte uns zum familienfreundlichsten KMU Kroatiens. Diese Auszeichnungen erfüllen uns mit großem Stolz und sind eine wertvolle Bestätigung für unser vielfältiges Engagement.
Unternehmensstrategie 74
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Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie führten im vierten Quartal 2020 erneut zu einem Einbruch der Weltwirt- schaft. Fast alle Länder sind von der Pan- demie betroffen, sodass die OECD im De- zember die Wachstumsprognose für die globale Wirtschaftsleistung nach unten revidierte. Die US-amerikanische Wirtschaft ist im Jahr 2020 wegen der Corona-Krise in his- torischem Ausmaß eingebrochen und schrumpfte – auf das Gesamtjahr gese- hen – um 3,5%. Als einzige große Volks- wirtschaft verbuchte die Volksrepublik China im vergangenen Jahr ein Wachs- tum in Höhe von 2,3%.Das Land hat rigorose Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus gesetzt. Bereits ab dem zweiten Quartal ist die chinesische Wirtschaft auf den Wachstumspfad zurückgekehrt, wenn auch in einem deutlich geringeren Ausmaß. In der Eurozone haben die Lockdown-Maßnahmen im ersten Halbjahr und gegen Ende des Jahres 2020 ihre Spuren hinterlassen. Nach der deutlichen Erholung im dritten Quartal mussten die meisten Volkswirtschaften im vierten Quartal wieder eine Schrumpfung der Wirtschaftsleistung hinnehmen, wobei der Einbruch nicht mehr so deutlich wie im zweiten Quartal ausfiel. In der gesamten Eurozone lag der Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im vierten Quartal bei -0,7%. Auf das Gesamtjahr 2020 berechnet, dürfte das BIP in der Eurozone aller Voraussicht nach um 6,8% gesunken sein. Deutschland, ein Land, das ebenfalls im November viele Wirtschaftsbereiche schloss, kam vorerst mit einem blauen Auge davon. Nach dem starken Aufschwung im dritten Quartal stagnierte die Volkswirtschaft von Oktober bis Dezember. Spanien verzeichnete im vierten Quartal ein leichtes Wachstum in Höhe von 0,4%, während Frankreichs Wirtschaftsleistung um 1,4% zurückging. In Österreich fiel der BIP-Rückgang im vierten Quartal massiver aus und betrug 4,3%. Als eine sehr stark vom Tourismus abhängige Volkswirtschaft litt Österreich besonders stark an den gesetzten Corona-Maßnahmen. Hotels und Gastronomie sind seit Monaten geschlossen. Laut dem Österreichischen Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) sank die österreichische Wertschöpfung in den Bereichen Handel, Beherbergung, Gastronomie und Verkehr in den letzten drei Monaten 2020 im Vergleich zum Vorquartal um 19,7%. Bei den sonstigen Dienstleistungen, zu denen auch der Kunst- und Kulturbereich zählt, fiel der Einbruch mit 25,2% noch dramatischer aus. Besser lief es für die Industrie und die Bauwirtschaft. Im Schlussquartal 2020 wurde hier ein kleines Wachstum von 1,0% erzielt.
Die Europäische Zentralbank (EZB) sorgt auch weiterhin für günstige Finanzierungsbedingungen für die Realwirtschaft. Das Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP) wurde im Dezember 2020 um weitere 500 Milliarden Euro aufgestockt und läuft mit einem Volumen von nun 1,85 Billionen Euro bis mindestens Ende März 2022. Der Leitzins wurde in den letzten Monaten nicht angepasst und lag zum 31. Dezember 2020 weiterhin bei 0%, der Einlagenzins bei -0,5%. Auch in den USA gab es keine Änderung der Zinspolitik. Der Leitzins steht bei einer Spanne von 0 bis 0,25%. Zur Stabilisierung der Wirtschaft sollen auch die Wertpapierkäufe von monatlich 120 Milliarden USD beibehalten werden. Ein Zurückführen der Bilanzsumme der US-Notenbank, im Fachjargon „Tapering“ genannt, wird frühestens nach einer überstandenen Corona-Krise im Jahr 2022 erfolgen können.
Das Jahr 2020 begann voller Euphorie. Der Abschwung aus 2019 lag hinter uns, Wachstumsprognosen wurden angehoben, Stimmungsindikatoren ließen positiv in die Zukunft blicken. Im Handelskrieg USA gegen China schien eine Einigung in Aussicht. Mit den ersten COVID-19-Fällen außerhalb Chinas änderte sich das weltweite Kapitalmarktumfeld drastisch. Globale Lockdowns und der folgende konjunkturelle Einbruch führten dazu, dass die Börsen mit einem der schärfsten Einbrüche der Geschichte reagierten. Innerhalb weniger Wochen verzeichneten sowohl Aktien, Rohstoffe und auch Anleihen deutliche Wertverluste. Die milliardenschweren Unterstützungsmaßnahmen der Regierungen und Notenbanken rund um den Globus stoppten Ende März den Ausverkauf an den Börsen und die Erholung bei Aktien und Anleihen mit höherem Risiko startete. Diese setzte sich mit kurzen Unterbrechungen bis zum Jahresende 2020 fort. So erreichten einige Indizes wieder Rekordniveaus. In den USA legte der S&P 500 um 18,0% und der Nasdaq um 45,3% – in US-Dollar gerechnet – zu. In Europa haben sich die Märkte zum Jahresende noch nicht ganz erholt, so dass einige Indizes noch leicht im Minus waren. Der österreichische Aktien-Index ATX Prime schloss das Jahr mit einem Minus von 10,2%.
Der Euro wertete im vierten Quartal gegenüber den meisten wichtigen Leitwährungen auf. Gegenüber dem US-Dollar wertete der Euro von 1,172 auf 1,222 EUR je USD auf, ein Plus von 4,2%. Gegenüber dem Schweizer Franken veränderte sich das Verhältnis von 1,079 auf 1,081, ein Zuwachs von 0,2%. Das Verhältnis EUR/JPY stieg von 123,65 auf 126,18, was einen Anstieg von 2,1% bedeutete. Im Vergleich zum britischen Pfund verlor der Euro 1,5% (0,907 auf 0,894 EUR je GBP). Der chinesische Renminbi verteuerte sich gegenüber dem Euro um 0,3% von 7,976 auf 8,003 EUR je CNY. Die für unser Haus wichtige kroatische Kuna verzeichnete eine geringe Abwertung in Höhe von 0,1% gegenüber dem Euro und notierte per Ende Dezember bei 7,554 HRK je EUR.
| Performance europäischer Aktienindizes |
|---|
Das Geschäftsjahr war geprägt durch die COVID-19-Pandemie. Innerhalb weniger Wochen kam es zu einer gesundheitlichen Ausnahmesituation von internationaler Tragweite. Die Folgen waren Ausgangsbeschränkungen, Schließungen ganzer Wirtschaftszweige, Wirtschaftseinbrüche und eine „neue Normalität“. Um die Gesundheit der Mitarbeiter und Kunden zu schützen sowie den Erhalt der Arbeitsplätze zu sichern, ergriff die BKS Bank umfassende Maßnahmen. Ein Krisenstab steuerte die BKS Bank sicher durch die Pandemie. Der Krisenstab veröffentlichte am Beginn der Krise nahezu täglich Informationen zum Umgang mit COVID-19 im Mitarbeiterportal und stand für Fragen der Mitarbeiter rund um die Uhr zur Verfügung. Neben der Einrichtung von über 200 Homeoffice-Arbeitsplätzen wurden auch Ersatzquartiere bezogen. Besprechungen fanden ausschließlich online statt und Seminare wurden abgesagt bzw. als Online-Events angeboten. Eltern von betreuungspflichtigen Kindern wurden mit Sonderbetreuungstagen unterstützt. Im November eröffneten wir eine eigene Teststraße in der Zentrale. Sie ermöglicht eine rasche Reaktion bei Verdachtsfällen. Bis Jahresende wurden bereits 144 Mitarbeiter getestet. Erfreulicherweise blieb die Anzahl an COVID-19-Erkrankten unter den Mitarbeitern in Österreich mit 39 Personen gering. Die Quarantänequote lag in Österreich bei 0,34%. Lediglich Slowenien war mit 24 erkrankten Mitarbeitern relativ stärker betroffen. Unter den Mitarbeitern gab es keinen Todesfall zu beklagen, wofür wir besonders dankbar sind. Während des Lockdowns hielten wir unsere Filialen für unsere Kunden stets geöffnet. Um Ansteckungen zu vermeiden, wurden Kundenzonen mit Infektionsschutzscheiben ausgestattet und unsere Kunden kostenlos mit Mund-Nasen-Schutz versorgt. Kundenveranstaltungen wurden abgesagt bzw. online abgehalten. Unsere Finanzierungs- und Förderexperten sowie die Marktfolgeeinheiten waren im Dauereinsatz, um die vielen Anfragen zu Stundungen, Überbrückungsfinanzierungen, zu möglichen Förderungen und zur Investitionsförderprämie zu beantworten. Insgesamt haben wir im Jahr 2020 rund 160,4 Mio. EUR an Überbrückungsfinanzierungen gewährt, von denen zum 31. Dezember 2020 80,9 Mio. EUR ausgenutzt wurden. Darüber hinaus ist ein Kreditvolumen von 282,5 Mio. EUR von Stundungsmaßnahmen betroffen, wobei 4.178 Stundungen eingeräumt wurden. Die COVID-19-Pandemie hat zu massiven Veränderungen im Kundenverhalten geführt. Durch Ausgangsbeschränkungen bzw. Vermeidung von persönlichen Kontaktpunkten kam es zu einer starken Reduktion der Kundenfrequenz in unseren Filialen. Auch ein deutlicher Rückgang des Bargeldbezuges war zu verzeichnen. Kartenzahlungen bzw. kontaktloses Bezahlen hingegen erfuhren eine rasante Verbreitung. COVID-19 beschleunigte die digitale Transformation immens und so erlebte das Online-Banking einen regelrechten Boom. Digitale Produkte und Services wurden deutlich stärker nachgefragt als davor. Da wir schon früh auf die Chancen der Digitalisierung gesetzt haben, konnten wir rasch auf die geänderten Kundenbedürfnisse reagieren. Unsere Kunden konnten ihre Bankgeschäfte uneingeschränkt über die gesamte Zeit hinweg durchführen. Trotz aller Herausforderungen ist es uns gelungen, die Geschäftstätigkeit aufrechtzuerhalten und auch unsere strategischen Projekte plangemäß fortzuführen. In der Liquiditätssteuerung kam es zu keinerlei Engpässen und für allfällig steigende Kreditrisiken haben wir gut vorgesorgt. Wir sind stolz darauf, dieses Krisenjahr gut gemeistert zu haben.
Das abgelaufene Geschäftsjahr hat eindrucksvoll gezeigt, wie wichtig es ist, verantwortungsbewusste Führungskräfte zu haben, die in unsicheren Zeiten für Stabilität und Orientierung sorgen. Unsere Führungskräfte haben in den letzten Wochen und Monaten bewiesen, dass sie der Herausforderung „Führen auf Sicht“ gewachsen sind. Unser gesamtes Managementteam im In- und Ausland hat unsere Mitarbeiter und Kunden sicher durch die Krise navigiert. 63 Frauen und 127 Männer zählen konzernweit zum Führungskreis der BKS Bank. Der Anteil an weiblichen Führungskräften liegt mit 33,2% noch leicht unter unserem strategischen Zielwert von 35,0%, den wir bis Ende 2022 erreichen wollen. Damit das gelingt, setzen wir auf verschiedene Maßnahmen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern. Ein wichtiges Instrument zur Förderung von engagierten Mitarbeiterinnen ist das eigens für die BKS Bank entwickelte Frauenkarriereprogramm. Das Format soll Frauen ermutigen, die eigene Karriere voranzutreiben. Weiterführende Details dazu finden Sie auch auf Seite 40 f.# Verantwortungsbewusste Führungskräfte zu entwickeln, ist ein wichtiger Schritt, um die Zukunftsfähigkeit unserer Bank zu sichern. Wir betreiben daher eine aktive Nachfolgeplanung und streben danach, Führungs- und Schlüsselpositionen aus den eigenen Reihen zu besetzen. Im Berichtsjahr haben wir Positionen im Topmanagement mit Personen aus dem eigenen Haus besetzen können. Engagierten Mitarbeitern stehen – unabhängig von Alter, Geschlecht und soziokulturellem Hintergrund – umfangreiche Förder- und Entwicklungsprogramme offen. Unsere Mitarbeiter sind unserem Unternehmen gegenüber sehr loyal. Das trifft auch auf unsere Führungskräfte zu. Viele von ihnen gehören schon lange dem Führungskader an und verfügen über jahrzehntelange Führungserfahrung. Diese Kontinuität spiegelt sich auch in der Alters-pyramide wider: 45% (Vorjahr: 47%) unserer Führungskräfte sind über 50 Jahre alt, 54% (Vorjahr: 52%) weisen ein Alter zwischen 30 und 49 Jahren auf. Der Vergleich zum Vorjahr zeigt eine leichte Verschiebung zugunsten der jüngeren Altersklasse.
Im Berichtsjahr gab es in der Führungs- und Organisationsstruktur einige wesentliche Veränderungen. Der Aufsichtsrat trug der Expansion der vergangenen Jahre Rechnung und beschloss in der letzten Sitzung des Jahres, den langjährigen Leiter der Direktion Steiermark, Mag. Nikolaus Juhasz, in den Vorstand zu berufen. Ab 01. Juli 2021 wird er für wesentliche Bereiche des Vertriebs in Österreich mit den thematisch angrenzenden Bedürfnisfeldern „Finanzieren und Investieren“ sowie „Veranlagen und Vorsorgen“ zuständig sein. Mag. Nikolaus Juhasz begann seine Bankkarriere 1992 in der damaligen Credit-anstalt-Bankverein, in der er in der zentralen Kreditabteilung erste Führungsaufgaben übernommen hatte. 1999 wechselte er zur BKS Bank und leitete viele Jahre lang erfolgreich das Firmenkundengeschäft in der BKS Bank-Direktion Villach. 2007 ereilte ihn der Ruf, nach Graz zu gehen, um das Firmenkundengeschäft der Direktion Steiermark zu übernehmen. Mit fundiertem Know-how und großartigem Engagement hat er entscheidend dazu beigetragen, die Marktanteile in dieser Region kräftig auszubauen.
Mana g ement und Aufbauor g anisation
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In der zweiten Führungsebene gab es ebenfalls personelle Veränderungen. Der langjährige Leiter der zentralen Abteilung Kreditmanagement, Mag. Michael Oberwalder, ist nach 38 erfolgreichen Berufsjahren in den Ruhestand getreten. Das Kreditgeschäft ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen und auch die Anforderungen an dieses sind enorm gestiegen. Aus diesem Grund haben wir die Aufgaben der Abteilung Kreditmanagement neu gegliedert und die beiden Abteilungen „Risikoanalyse und Service“ und „Kreditrisiko“ neu gegründet. Geführt werden die neuen Abteilungen von Mag. (FH) Sigrid Zoff und Dr. Andreas Kritzer, beide langjährige Mitarbeiter der BKS Bank und absolute Experten auf ihren Gebieten. Als langjährige Gruppenleiter bringen beide reichlich Führungserfahrung für ihre neuen Aufgaben mit.
Über Vorschlag des Vorstandes und mit Zustimmung des Aufsichtsrates wurden:
* Frau Mag. (FH) Sigrid Zoff und
* Herr Mag. (FH) Ronald Hassler
im Geschäftsjahr 2020 zu Prokuristen ernannt.
In unseren internationalen Marktgebieten haben wir die Vertriebsstruktur neu ausgerichtet und an die österreichische Organisationsstruktur angeglichen. Im Mittelpunkt der Neuorganisation stehen die Bedürfnisse der Kunden, die nach den Bedürfnisfeldern Finanzieren und Investieren, Veranlagen und Vorsorgen und Zahlen und Überweisen ausgerichtet sind. Damit stellen wir sicher, dass die Kundenbedürfnisse entlang der gesamten Wertschöpfungskette optimal berücksichtigt werden. Die Umstrukturierung wurde in allen drei Auslandsdirektionen erfolgreich umgesetzt. Dabei haben die Mitarbeiter dieses länderübergreifenden Projektes auch ihre digitalen Fähigkeiten unter Beweis stellen können, da sämtliche Projektsitzungen digital erfolgten.
Die BKS Bank stellt durch regelmäßige Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen die Eignung von Aufsichtsräten, Vorstandsmitgliedern, Führungskräften und Inhabern von Schlüsselfunktionen sicher. Fachliche Fortbildungsmaßnahmen für Aufsichtsräte werden insbesondere im Anschluss an die Aufsichtsratssitzungen durchgeführt. Diese fanden im Berichtsjahr vermehrt im digitalen Format statt.
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Die BKS Bank-Aktien notieren im Segment Standard Market Auction der Wiener Börse. Bis zum 31. Oktober 2020 war das Grundkapital in 41.142.900 auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien und 1.800.000 auf Inhaber lautende Vorzugs-Stückaktien mit jeweils einem rechnerischen Nominalwert von 2,- EUR je Aktie aufgeteilt. In der Hauptversammlung am 29. Mai 2020 und der Versammlung der Vorzugsaktionäre am 09. Juni 2020 wurde der Beschluss gefasst, die Vorzugs-Stückaktien in Stamm-Stückaktien umzuwandeln. Nach Vorliegen der dazu erforderlichen behördlichen Genehmigungen erfolgte am 31. Oktober die Eintragung dieser Umwandlung im Firmenbuch, sodass seit diesem Tag das unveränderte nominelle Grundkapital in 42.942.900 Stamm-Stückaktien unterteilt ist.
Der Vorstand ist gemäß § 4 der Satzung der BKS Bank ermächtigt, innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch gemäß § 169 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital um bis zu 16.000.000,- EUR durch Ausgabe von bis zu 8.000.000 Stück auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Die Satzungsänderung wurde nach dem Beschluss der 79. ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juni 2018 in das Firmenbuch eingetragen.
Am 31. Dezember 2020 hielt die Oberbank AG, einschließlich des Untersyndikates mit der Beteiligungsverwaltung GmbH, 19,2% der Stimmrechte. Vor der Umwandlung und Bildung des Untersyndikates waren es 19,3%. Auf die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft entfielen am 31. Dezember 2020 18,9% der Stimmrechte (vor der Umwandlung 19,5%). Die Generali 3Banken Holding AG hielt am Stichtag 31. Dezember 2020 7,4% der Stimmrechte (vor der Umwandlung 7,8%). Diese Investoren sind miteinander in einem Syndikat verbunden. Zweck der Syndikatsvereinbarung ist es, durch gemeinsame Ausübung der Stimmrechte in den Hauptversammlungen sowie gegenseitige Vorkaufsrechte der Syndikatspartner die Unabhängigkeit der BKS Bank zu sichern. Der Stimmrechtsanteil aller Syndikatspartner, einschließlich des Untersyndikats der Oberbank AG mit der Beteiligungsverwaltung GmbH, betrug zum Jahresultimo 45,5%. Der Bestand eigener Anteile belief sich zum 31. Dezember 2020 auf 811.300 Stamm-Stückaktien, das entsprach einer Quote von rund 1,9%.
Aktionärsstruktur der BKS Bank AG zum 31. Dezember 2020
A ktionärsstruktur
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| Basisinformationen zur BKS Bank-Aktie | 2019 | 2020 |
|---|---|---|
| Anzahl Stamm-Stückaktien ISIN AT0000624705 | 41.142.900 | 41.142.900 |
| Anzahl Stamm-Stückaktien-Umtausch ISIN AT0000A2HQD1 | - | 1.800.000 |
| Anzahl Vorzugs-Stückaktien ISIN AT0000624739 | 1.800.000 | - |
| Höchstkurs Stamm-/Stamm-Umtausch/Vorzugsaktie in EUR | 17,2/-/17,0 | 16,0/13,6/15,0 |
| Tiefstkurs Stamm-/Stamm-Umtausch/Vorzugsaktie in EUR | 15,0/-/13,4 | 11,3/11,8/10,3 |
| Schlusskurs Stamm-/Stamm-Umtausch/Vorzugsaktie in EUR | 16,0/-/14,3 | 12,5/13,6/0,0 |
| Marktkapitalisierung in Mio. EUR | 684 | 538,8 |
| IFRS-Ergebnis pro Aktie im Umlauf in EUR | 2,15 | 1,72 |
| Dividende pro Vorzugs-Stückaktie/Stamm-Stückaktie-Umtausch | 0,12/- | -/0,12 1) |
| Dividende pro Stamm-Stückaktie | 0,12 | 0,12 |
| KGV Stamm-/Stamm-Umtausch/Vorzugsaktie | 7,4/-/6,7 | 7,3/7,9/- |
| Dividendenrendite Stamm-Stückaktie | 0,75 | 0,96 |
| Dividendenrendite Vorzugs-Stückaktie/Stamm-Stückaktie-Umtausch | 0,84/- | -/0,88 1) |
| 1) Vorschlag an die 82. ordentliche Hauptversammlung am 17. Mai 2021 |
Im Jahr 2019 wurde ein Aktienrückkaufprogramm erfolgreich durchgeführt. Zum Restbestand aus dem Aktienrückkaufprogramm 2013 von insgesamt 14.000 Stamm-Stückaktien wurden durch ein öffentlich bekanntgegebenes Aktienrückkaufprogramm börslich und außerbörslich insgesamt 100.000 Stück Stamm-Stückaktien zu einem Durchschnittskurs von rund 17,1 EUR je Aktie zurückgekauft. Der Rückkauf erfolgte im Rahmen der in der 79. Hauptversammlung erteilten Ermächtigung gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 und 8 AktG. Nachdem im Jahr 2019 für ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm bereits 17.989 Stück dieser Aktien verwendet worden waren, wurde im Jahr 2020 wiederum ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm durchgeführt: Im Zeitraum von 01. April bis 16. April 2020 wurden 25.343 Stück Aktien aus dem Aktienrückkaufprogramm 2019 zum Kurs von 12,4 EUR für dieses Mitarbeiterbeteiligungsprogramm verwendet. Die Aktien wurden unter näher definierten Bedingungen als Teil des Bilanzgeldes an Mitarbeiter ausbezahlt. Per Jahresende 2020 betrug der Stand der Stamm-Stückaktien, die dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm zugeordnet sind, 70.668 Stück.
Die UniCredit Bank Austria AG und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. hatten als Minderheitsaktionäre beim Landesgericht Klagenfurt im Juni 2019 einen Antrag auf Bestellung eines gerichtlichen Sonderprüfers gemäß § 130 Abs. 2 AktG eingebracht. In diesem Verfahren begehrten die Antragsteller eine Sonderprüfung im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen der Emittentin zwischen 1994 und 2018. Der Antrag wurde vom Landesgericht Klagenfurt in erster Instanz und vom Oberlandesgericht Graz in zweiter Instanz abgewiesen. Mit Beschluss vom November 2020 hat der OGH den Revisionsrekurs der Antragstellerinnen zurückgewiesen. Damit ist der Antrag von UniCredit Bank Austria AG und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H., einen gerichtlichen Sonderprüfer zu bestellen, endgültig abgelehnt worden.# Konzernlagebericht
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Der OGH verwies insbesondere darauf, dass es den Antragstellern nicht gelungen sei, eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung aufzuzeigen. Dieselben Minderheitsaktionäre haben im Juni 2019 eine Klage auf Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung vom 08. Mai 2019 unter anderem wegen der Ablehnung der Durchführung einer Sonderprüfung eingebracht. Das Anfechtungsverfahren wurde nach einer Verfahrensunterbrechung fortgesetzt. Im Juni 2020 wurde von denselben Minderheitsaktionären eine Klage auf Anfechtung von Beschlüssen der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. Mai 2020 beim Landesgericht Klagenfurt eingebracht. Angefochten werden die beschlossene Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und die (Nicht-)Entlastung einzelner Mitglieder des Aufsichtsrates sowie die Ablehnung der Durchführung von verschiedenen Sonderprüfungen. Begehrt werden ferner die positive Beschlussfeststellung der Nichtentlastung der Mitglieder des Vorstandes und einzelner Mitglieder des Aufsichtsrates, der Entlastung eines Aufsichtsratsmitglieds sowie die positive Beschlussfeststellung über die Durchführung der oben genannten Sonderprüfungen. Das Anfechtungsverfahren ist unterbrochen, der Akt wurde der Übernahme- kommission vorgelegt. Weiters wurde im März 2020 auf Antrag der genannten Minderheitsaktionäre die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 33 ÜbG vor der Übernahmekommission beschlossen. Gegenstand der Untersuchung in diesem Nachprüfungsverfahren ist die Vorfrage zu den obengenannten Anfechtungsverfahren, ob eine Verletzung der Angebotspflicht, insbesondere gemäß § 22a Z 3 oder § 22 Abs. 4 ÜbG, durch die BKS Bank und die mit ihr verbundenen Rechtsträger vorliegt. Ebenso wurde auf Antrag der genannten Minderheitsaktionäre die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 33 ÜbG betreffend die Oberbank und die Bank für Tirol und Vorarlberg beschlossen. Die Übernahmekommission hat diese Verfahren miteinander verbunden und eine mündliche Verhandlung durchgeführt. Die Entscheidung steht noch aus. Angesichts der Verbindungen zwischen den Mitgliedern der 3 Banken Gruppe kann sich eine Verletzung der Angebotspflicht einer der drei Banken auch auf die beiden anderen Banken auswirken. Der Vorstand geht nach sorgfältiger Prüfung unter Beiziehung externer Experten davon aus, dass die von den genannten Minderheitsaktionären erhobenen Vorwürfe haltlos sind. Der bisherige Verfahrensverlauf und die ergangenen Entscheidungen, insbesondere die Ablehnung der Bestellung eines gerichtlichen Sonderprüfers durch den OGH, bestärken die BKS Bank in dieser Sichtweise.
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Adressen im Internet
Corporate Governance
www.bks.at/investor-relations/corporate-governance
Geschäfts-, Finanz- und Nachhaltigkeitsberichte der BKS Bank
www.bks.at/investor-relations/berichte-und-veroeffentlichungen
Informationen gemäß Offenlegungsverordnung
www.bks.at/investor-relations/berichte-und-veroeffentlichungen
Pressemitteilungen der BKS Bank
www.bks.at/news-presse
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Die BKS Bank wurde 1922 als „Kärntner Kredit- und Wechsel-Bankgesellschaft Ehrfeld & Co“ in Klagenfurt gegründet. Seit den Gründungstagen hat sich das Marktgebiet stetig vergrößert. Heute umfasst der BKS Bank Konzern 64 Filialen und vier Leasinggesellschaften in Österreich, Slowenien, Kroatien und der Slowakei sowie eine Repräsentanz in Italien.
Unsere Kernregionen
| Bank | Anzahl Filialen | Anzahl Kunden | Anzahl Mitarbeiter |
|---|---|---|---|
| Österreich | 49 | 130.241 | 719,7 |
| Kärnten inkl. Corporate Banking | 20 | 78.220 | 544,3 |
| Steiermark | 12 | 24.525 | 76,2 |
| Wien-Niederösterreich-Burgenland | 17 | 27.496 | 99,3 |
| Auslandsmärkte | 15 | 54.757 | 221,6 |
| Slowenien | 8 | 48.563 | 129,0 |
| Kroatien | 4 | 5.333 | 63,8 |
| Slowakei | 3 | 861 | 28,8 |
Leasinggesellschaften
| Leasing-Barwertvolumen | Anzahl Kunden | Anzahl Mitarbeiter | |
|---|---|---|---|
| BKS-Leasing GmbH | 256.197 | 2.364 | 10,1 |
| BKS-leasing d.o.o., Ljubljana | 155.559 | 5.691 | 18,9 |
| BKS-leasing Croatia d.o.o., Zagreb | 77.943 | 984 | 13,3 |
| BKS-Leasing s.r.o., Bratislava | 60.098 | 725 | 13,4 |
Märkte
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Die Ursprünge der BKS Bank liegen in Kärnten. Viele Jahrzehnte lang waren wir ausschließlich am Kärntner Markt tätig. Die ersten Expansionsschritte unternahmen wir 1983 mit der Gründung einer Filiale in Graz. Die Süd-Ost-Achse wurde 2003 mit der Übernahme der „Die Burgenländische Anlage & Kreditbank AG“ geschlossen. Wir haben uns bevorzugt in Bezirksstädten mit guter Wirtschaftskraft angesiedelt, sodass wir über kein überdimensioniertes Filialnetz verfügen.
Die internationale Expansion starteten wir in den 1990er Jahren im benachbarten Slowenien. Seither hat sich die Direktion Slowenien zum wichtigsten Auslandsmarkt innerhalb des BKS Bank Konzerns entwickelt. In den vergangenen Jahren sind wir insbesondere durch eine erfolgreiche Akquisitionspolitik kräftig gewachsen. Im Wertpapiergeschäft haben wir die Marktführerschaft erlangt. Seit über 20 Jahren betreiben wir außerdem eine eigene Leasinggesellschaft, die am slowenischen Markt gut reüssieren konnte.
Der Markteintritt der BKS Bank in Kroatien erfolgte 1998 mit der Gründung einer Repräsentanz. Später folgte die Gründung der kroatischen Leasinggesellschaft, BKS-leasing Croatia d.o.o., die seither stabil wächst. In den kroatischen Bankenmarkt sind wir 2007 mit dem Erwerb der in Rijeka beheimateten Kvarner banka d.d. eingetreten. Seit der Übernahme haben wir das Filialnetz um je eine Stelle in Zagreb und Split erweitert, 2020 erfolgte eine weitere Niederlassung in Zagreb.
Seit 2007 sind wir durch die Übernahme einer slowakischen Leasinggesellschaft in der Slowakei aktiv. Die erste Bankniederlassung gründeten wir 2011. Sowohl die Bank als auch die Leasinggesellschaft haben ihren Sitz in Bratislava. In Banská Bystrica und Žilina betreiben wir zwei Bankfilialen und zwei Leasingstandorte.
Zu unseren Kunden zählen auch Personen, die außerhalb unserer definierten Auslandsmärkte leben, darunter z. B. Italien oder Deutschland. Diese Kunden werden ausschließlich Cross-Border durch unsere österreichischen Direktionen betreut. In Italien betreiben wir eine Repräsentanz.
Unsere Zielgruppen
Mit unserem vielfältigen Produkt- und Dienstleistungsangebot sprechen wir Privat- und Firmenkunden an. Im Firmenkundenbereich sind wir seit den Gründungstagen vor allem in der Industrie und im Gewerbe stark vertreten. Darüber hinaus betreuen wir auch eine große Anzahl an gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften und Wohnbauträgern. In den letzten Jahren arbeiten wir auch verstärkt mit Gemeinden und öffentlichen Institutionen zusammen. Auch für die attraktive Kundengruppe der freien Berufe sind wir ein verlässlicher Bankpartner. Im Privatkundenbereich konzentrieren wir uns auf gehobene Privatkunden und auf Zugehörige der Berufsgruppe Heilberufe. Als neue Zielgruppe haben wir digitalaffine Kunden in den Fokus genommen. Dieser Personengruppe wollen wir vor allem mit BKS Bank Connect ein attraktives Angebot bieten.
Unternehmensstrategie
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"In Krisen erkennen unsere Kunden, dass wir ein Institut mit Werten sind und nicht nur ein Geldinstitut."
Mag. Alexander Novak
Vorstandsmitglied
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Der maßgebende Konsolidierungskreis der BKS Bank enthält 15 Kredit- und Finanzinstitute sowie Unternehmen mit banknahen Hilfsdiensten, darunter die in- und ausländischen Leasinggesellschaften. Die nachstehende Übersicht visualisiert jene Unternehmen, die gemäß den internationalen Rechnungslegungsrichtlinien dem BKS Bank Konzern zuzuordnen sind. Verbundene und assoziierte Unternehmen sind in den Konzernabschluss auf Basis konzerneinheitlicher Wesentlichkeitsbestimmungen sowie quantitativer und qualitativer Parameter einbezogen. Wesentlichkeitskriterien bilden vor allem die Bilanzsumme von Tochterunternehmen, das anteilige Eigenkapital bei assoziierten Unternehmen sowie die Mitarbeiteranzahl der jeweiligen Gesellschaft.
| Vollkonsolidierung | at Equity-Bilanzierung | Quotale Konsolidierung | |
|---|---|---|---|
| Kredit- und Finanzinstitute | |||
| BKS Bank AG, Klagenfurt | | ||
| BKS-Leasing Gesellschaft m.b.H., Klagenfurt | | ||
| BKS-leasing d.o.o., Ljubljana | | ||
| BKS-leasing Croatia d.o.o., Zagreb | | ||
| BKS-Leasing s.r.o., Bratislava | | ||
| Oberbank AG, Linz | | ||
| Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Innsbruck | | ||
| ALPENLÄNDISCHE GARANTIE - GESELLSCHAFT m.b.H., Linz | | ||
| Sonstige konsolidierte Unternehmen | |||
| BKS Zentrale-Errichtungs- u. Vermietungsgesellschaft m.b.H., Klagenfurt | | ||
| Immobilien Errichtungs- u. Vermietungsgesellschaft m.b.H. & Co. KG, Klagenfurt | | ||
| IEV Immobilien GmbH, Klagenfurt | | ||
| BKS Service GmbH, Klagenfurt | | ||
| BKS Immobilien-Service Gesellschaft m.b.H., Klagenfurt | | ||
| BKS Hybrid beta GmbH, Klagenfurt | | ||
| BKS 2000 - Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH, Klagenfurt | |
Der Vollkonsolidierungskreis des BKS Bank Konzerns enthält neben der BKS Bank AG 11 Kredit- und Finanzinstitute und Unternehmen mit banknahen Hilfsdiensten, die von der BKS Bank AG beherrscht werden. Grundlage des vorliegenden Konzernjahresabschlusses sind konzerneinheitlich aufgestellte Einzelabschlüsse aller vollkonsolidierten Unternehmen. Die Oberbank AG und Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft werden gemäß IAS 28 at Equity bilanziert.# Konsolidierte Unternehmen und Beteiligungen
Bei diesen Gesellschaften werden die Beteiligungsbuchwerte dem sich ändernden Reinvermögen des Beteiligungsunternehmens angepasst. Die BKS Bank hielt zum 31. Dezember 2020 an der Oberbank AG 14,21% und an der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft 14,67% an Stimmrechten und damit jeweils weniger als 20% der Stimmrechtsanteile. Die Ausübung der Stimmrechte wird aber durch Syndikatsverträge bestimmt. Diese eröffnen die Möglichkeit, finanz- und geschäftspolitische Entscheidungen dieser Institute mitzubestimmen, ohne jedoch beherrschenden Einfluss auszuüben. Die ALPENLÄNDISCHE GARANTIE - GESELLSCHAFT m.b.H. (ALGAR) wird quotientenkonsolidiert. Diese Beteiligung ist gemäß IFRS 11 als gemeinschaftliche Tätigkeit einzustufen.
| Anteile am Gesellschaftskapital in % | |
|---|---|
| 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. | 15,43 |
| Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft | 3,06 |
| BWA Beteiligungs- und Verwaltungs-Aktiengesellschaft | 0,89 |
| 3-Banken Wohnbaubank AG | 10,00 |
| 3 Banken Kfz-Leasing GmbH | 10,00 |
| Anteile am Gesellschaftskapital in % | |
|---|---|
| VBG Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH | 100,00 |
| Pekra Holding GmbH | 100,00 |
| E 2000 Liegenschaftsverwertungs GmbH | 99,0% direkt, 1,0% indirekt |
| Anteile am Gesellschaftskapital in % | |
|---|---|
| 3 Banken IT GmbH | 30,00 |
| 3 Banken Versicherungsmakler Gesellschaft m.b.H. | 30,00 |
| Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. | 0,19 |
| Wiener Börse | 0,38 |
| PSA Payment Services Austria GmbH | 1,46 |
Die Bilanzsumme des BKS Bank Konzerns ist zum 31. Dezember 2020 um 1,0 Mrd. EUR auf beachtliche 9,9 Mrd. EUR gewachsen. Ein moderates, verantwortungsbewusstes Kreditwachstum sowie die Verdoppelung der Barreserve waren für den kräftigen Anstieg verantwortlich. Die Primäreinlagen verzeichneten erneut einen signifikanten Zufluss an Kundengeldern.
Wir blicken auf ein außergewöhnliches Geschäftsjahr 2020 zurück. Der Wirtschaftsschock, der durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus ausgelöst wurde, hat tiefe Spuren in unserer Gesellschaft und Wirtschaft hinterlassen. Zahlreiche staatliche Stützungsmaßnahmen und Hilfsprogramme wurden entwickelt, die von den Banken binnen kürzester Zeit umgesetzt wurden. Durch den beispiellosen Einsatz unserer Mitarbeiter haben wir einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Wirtschaft geleistet und unsere Kunden mit notwendigen Überbrückungsfinanzierungen und Stundungen unterstützt. Ab April haben wir über 4.178 Stundungen im Kredit- und Leasinggeschäft im In- und Ausland bearbeitet und Überbrückungsfinanzierungen in Höhe von rund 160,4 Mio. EUR eingeräumt.
Das Geschäftsjahr 2020 war im Kreditgeschäft aber keineswegs nur von den Folgen der Pandemie geprägt. Viele Unternehmen setzten ihren Expansions- und Investitionskurs fort und so konnten wir in allen Regionen, in denen wir tätig sind, Zuwächse im Finanzierungsgeschäft erzielen. Rund 2,1 Mrd. EUR haben wir in Österreich und auf unseren Auslands märkten neu an Finanzierungen vergeben. Insgesamt beliefen sich die Forderungen an Kunden vor Risikovorsorgen auf 6,7 Mrd. EUR nach 6,4 Mrd. EUR zum 31. Dezember 2019, was ein Kreditwachstum in Höhe von 4,4% bedeutete. In der Position Kundenforderungen sind die Kreditvolumina der Konzernmutter BKS Bank AG und die Leasingforderungen der in- und ausländischen Leasinggesellschaften enthalten.
Bei den Forderungen an Kreditinstitute erhöhte sich das Forderungsvolumen um 41,3% auf 283,0 Mio. EUR, da wir kurzfristige Liquiditätsspitzen bei Kreditinstituten mit erstklassigen Bonitäten veranlagt haben.
Bei den Risikovorsorgen zu Kundenforderungen verzeichneten wir einen moderaten Rückgang von 90,7 Mio. EUR auf 87,4 Mio. EUR (-3,7%). Unser Kreditportfolio zeugt von einer soliden Qualität, was sich in einer sehr niedrigen NPL-Quote von 1,7% zeigt. Im Vergleich zu anderen österreichischen und internationalen Marktteilnehmern befinden wir uns auf einem ausgezeichneten Niveau.
Dank unseres Engagements, den Anteil der Forderungen in Schweizer Franken kontinuierlich zu senken, erreichte die Fremdwährungsquote zum 31. Dezember 2020 einen erfreulichen Wert von nur 1,5%. In der FX-Quote sind die EUR-Kredite an Kunden der Direktion Kroatien nicht enthalten.
2020 war für die Leasingbranche kein einfaches Geschäftsjahr. Im ersten Halbjahr ging die Nachfrage nach Leasingfinanzierungen, insbesondere im KFZ-Bereich, stark zurück. Im zweiten Halbjahr stabilisierte sich die Lage weitgehend, sodass wir im Leasinggeschäft über zufriedenstellende Wachstumsraten berichten können.
Zum BKS Bank Konzern zählen vier Leasinggesellschaften, die wir in Österreich und auf unseren Auslandsmärkten betreiben. Der Barwert der Leasingforderungen der österreichischen Leasinggesellschaft, BKS-Leasing GmbH, ist von 233,0 Mio. EUR auf 256,2 Mio. EUR gewachsen. Der Zuwachs um 9,9% ist vor allem darauf zurückzuführen, dass wir besonders stark im Mobilien- und LKW-Leasing vertreten sind.
Im Bereich des KFZ-Leasings haben wir im Berichtsjahr einen wichtigen Meilenstein in der Umsetzung unserer Digitalisierungsstrategie erreicht. Seit Juni bieten wir unseren österreichischen Privat- und Firmenkunden die Möglichkeit, KFZ-Leasing-Verträge komplett digital abzuschließen. Das neue digitale Angebot wird von unseren Kunden gut angenommen.
In Kroatien und in der Slowakei verlief das Leasinggeschäft noch eine Spur erfolgreicher. Die kroatische Tochtergesellschaft, BKS-leasing Croatia d.o.o., verzeichnete einen Anstieg um 12,9% und erreichte ein Leasingbarwertvolumen in Höhe von 77,9 Mio. EUR. Bei der BKS Leasing s.r.o. mit Sitz in Bratislava nahm der Barwert der Leasingforderungen gegenüber dem Vorjahr um erfreuliche 13,0% zu und betrug 60,1 Mio. EUR. In Slowenien verzeichneten wir einen leichten Rückgang. Das Barwertvolumen der Leasingforderungen betrug 155,6 Mio. EUR.# Konzernlagebericht
Insgesamt belief sich das Leasingbarwertvolumen im Konzern auf 549,8 Mio. EUR, ein Zuwachs um 6,9% gegenüber dem 31. Dezember 2019. Der Bestand an Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren erhöhte sich durch Investitionen um 3,2% auf 918,6 Mio. EUR. Bis zum 31. Dezember 2020 haben wir Investitionen im Ausmaß von 66,8 Mio. EUR getätigt, diesen standen Tilgungen und Verkäufe in Höhe von 38,6 Mio. EUR gegenüber. Diese Position stellt eine wesentliche Säule unseres Liquiditätsmanagements dar. Die Anteile an at Equity bilanzierten Unternehmen erhöhten sich im Berichtsjahr auf 661,5 Mio. EUR (+4,0%). Der Anstieg ist auf die Zuschreibung der anteiligen Periodenergebnisse unserer Schwesterbanken, Oberbank und Bank für Tirol und Vorarlberg, zurückzuführen. Im Eigentum der BKS Bank stehen 70 Immobilien mit einer Gesamtfläche von knapp 100 Tsd. m². Davon werden 41,8 Tsd. m² für den Bankbetrieb genutzt und 49,0 Tsd. m² werden fremdvermietet. Im Immobilienmanagement verfolgen wir zwei Ansätze: Zum einen entwickeln wir Immobilien, um in Städten, in denen wir tätig sind, neue Wohn- und Geschäftsflächen zu schaffen. Beispielsweise haben wir in der Klagenfurter Innenstadt ein Bürogebäude neu errichtet und langfristig vermietet. Zum anderen revitalisieren wir bestehende Objekte nach ökologischen Gesichtspunkten, um Menschen einen lebenswerten Wohnraum zu bieten. Aktuell errichten wir das BKS-Holzquartier, welches wir nach ÖGNI – Österreichische Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft zertifizieren lassen. Bezugsfertig ist das BKS-Holzquartier ab August 2021. Im Berichtsjahr haben wir über 2.000 m² saniert und den Bestand an vermietbaren Flächen ausgebaut.
| 2018 | 2019 | 2020 | |
|---|---|---|---|
| Zahl Immobilien | 59 | 59 | 60 |
| Gesamtfläche verwaltete Immobilien m² | 68.495 | 68.689 | 69.464 |
| hiervon für Bankbetrieb genutzt m² | 37.561 | 37.908 | 37.122 |
| hiervon fremdvermietet | 25.817 | 23.093 | 24.700 |
| Vermietungsgrad in % | 92,5 | 88,8 | 89,0 |
| Netto-Mieterträge aus Fremdvermietung in Mio. EUR | 2,6 | 2,5 | 2,7 |
| Slowenien 2019 | Slowenien 2020 | Kroatien 2019 | Kroatien 2020 | |
|---|---|---|---|---|
| Zahl Immobilien | 4 | 8 | 2 | 2 |
| Gesamtfläche verwaltete Immobilien m² | 14.460 | 28.707 | 1.724 | 1.724 |
| hiervon für Bankbetrieb genutzt m² | 3.144 | 3.182 | 1.499 | 1.499 |
| hiervon fremdvermietet | 10.544 | 24.252 | - | 91 |
| Vermietungsgrad in % | 94,7 | 95,6 | 87,0 | 92,0 |
| Netto-Mieterträge aus Fremdvermietung in Mio. EUR | 1,4 | 2,5 | 0,03 | - |
1) In der Slowakei gibt es keine Immobilien im BKS Bank-Eigentum.
Die Barreserve, die sich aus Kassenbeständen und Guthaben bei den Notenbanken zusammensetzt, hat sich im Vergleich zum Vorjahreswert verdoppelt und erreichte einen Wert von 1,1 Mrd. EUR. Dieser hohe Stand ist einmalig in unserer Unternehmensgeschichte und ein Indikator dafür, dass es insbesondere am österreichischen und slowenischen Markt zu keinen Liquiditätsengpässen während der Pandemie kam. Diese Bilanzposition ist ein wesentlicher Teil unserer Liquiditätsreserve, die zum 31. Dezember 2020 ein Rekordniveau von insgesamt 1,9 Mrd. EUR erreichte. Der hohe Stand der Barreserve hat auch eine Schattenseite: Für Einlagen bei der Österreichischen Nationalbank (OeNB) sind Negativzinsen in Höhe von 0,5% zu entrichten, die das Zinsergebnis entsprechend belasten. Seit der Einführung des Leasingstandards IFRS 16 sind die Nutzungsrechte aus Mietverträgen als Vermögenswerte sowie die dazugehörigen Zahlungsverpflichtungen als Leasingverbindlichkeiten jeweils mit ihren Barwerten in der Bilanz auszuweisen. Die aktivierten Nutzungsrechte werden unter den Sachanlagen erfasst und über die Laufzeit abgeschrieben. Der Buchwert dieser Nutzungsrechte betrug zum Berichtsstichtag 21,3 Mio. EUR (Vorjahr: 22,3 Mio. EUR).
Bei den Primäreinlagen eilten wir erneut zu einem Höchststand. Zum 31. Dezember 2020 verwalteten wir Kundengelder in Höhe in 7,4 Mrd. EUR. Den Rekordwert aus dem Vorjahr haben wir mit 731 Mio. EUR kräftig übertroffen. Das Sparverhalten hat sich im Berichtsjahr infolge der COVID-19-Pandemie verändert. Viele Kunden haben zusätzliche Liquiditätsreserven geschaffen, um für mögliche negative Auswirkungen der Krise besser gerüstet zu sein. Wir sehen diese Entwicklung insbesondere bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, die mit 6,5 Mrd. EUR um 12,5% gestiegen sind. Diese Position setzt sich aus Spar- sowie Sicht- und Termineinlagen zusammen. Bei den Spareinlagen gab es keine großen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Der Stand in Höhe von 1,4 Mrd. EUR entsprach dem Vorjahresniveau. Bei den Sicht- und Termineinlagen hingegen verzeichnen wir schon seit einigen Jahren jährliche zweistellige Zuwachsraten. Die Corona-Pandemie hat diesem Trend noch einen zusätzlichen Schub verliehen, sodass wir zum 31. Dezember 2020 um 16,8% höhere Sicht- und Termineinlagen (5,1 Mrd. EUR) ausweisen konnten als noch im Dezember 2019. Der Großteil dieser Gelder – nämlich rund 4,1 Mrd. EUR – entfällt auf Sichteinlagen, die sowohl bei Firmen- als auch Privatkunden sehr beliebt sind. Firmenkunden nutzen diese zur Veranlagung kurzfristiger Liquiditätsüberhänge, während es für Privatkunden wichtig ist, über ihr Erspartes orts- und zeitunabhängig auch digital verfügen zu können. Die Volumina auf dem Mein Geld-Konto steigen seit Jahren kontinuierlich. So auch im Berichtsjahr. Zum 31. Dezember 2020 haben wir 450,2 Mio. EUR in dieser Produktsparte verwaltet.
Mit der Entwicklung des Emissionsgeschäftes im Geschäftsjahr 2020 sind wir ebenfalls zufrieden. Vor allem bei institutionellen Anlegern erwies sich die BKS Bank als verlässliche und kompetente Emittentin. Bis zum 31. Dezember 2020 haben wir 70 Mio. EUR an Privatplatzierungen begeben. Zur Stärkung des Nachrangkapitals haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr drei neue Nachrang-Obligationen mit unterschiedlichen Laufzeiten aufgelegt. Knapp vor Jahresende haben wir für Großanleger und institutionelle Anleger eine AT-1-Anleihe zur Zeichnung aufgelegt. Immer mehr Anleger legen Wert auf die ökologische und/oder soziale Wirkung ihrer Geldanlage. Wir freuen uns, dass wir im Berichtsjahr mit der Emission eines Social und Green Bonds diesem Kundenbedürfnis Rechnung tragen konnten. Der im Herbst emittierte Green Bond war bereits der vierte, den unser Haus auflegte. Der Emissionserlös wurde für das Projekt „Nachhaltige Energieversorgung und Abluftreinigung“ der Hermes Schleifmittel Ges.m.b.H. eingesetzt. Das Emissionsvolumen betrug 3,0 Mio. EUR. Mit dem Social Bond, der ein Emissionsvolumen von 5,0 Mio. EUR aufwies, wurde die Sanierung und der Zubau der Mittelschule Edelseegasse Hartberg Rieger finanziert. Insgesamt erreichten die eigenen Emissionen inklusive Nachrangkapital einen Wert von 857,1 Mio. EUR. Der Rückgang der Rückstellungen auf 129,4 Mio. EUR entfällt überwiegend auf die Veränderungen der Berechnungsparameter für die Pensions- und Abfertigungsrückstellung. Der Zinssatz reduzierte sich von 1,3% auf 1,0% und gleichzeitig verringerte sich auch der Gehaltstrend um 99%-Punkte auf 2,0%. Die BKS Bank verzeichnete zum 31. Dezember 2020 einen Anstieg des Konzerneigenkapitals um 4,7% auf 1,4 Mrd. EUR. Im März 2020 hatte die Finanzmarktaufsicht (FMA) anknüpfend an eine Empfehlung der Europäischen Zentralbank die Empfehlung ausgesprochen, auf die Ausschüttung einer Dividende zu verzichten, soweit nicht eine rechtliche Verpflichtung dazu besteht. Die 81. ordentliche Hauptversammlung hat in der Folge beschlossen, auf jede dividendenberechtigte stimmrechtslose Vorzugs-Stückaktie die satzungsmäßige Mindestdividende von EUR 0,12 auszuschütten. Weiters, die Ausschüttung der Dividende auf dividendenberechtigte Stamm-Stückaktien von näher festgelegten Bedingungen abhängig zu machen, die im Zusammenhang mit den genannten Empfehlungen standen. Die Bedingungen für die Ausschüttung sind im Dezember 2020 eingetreten. Im Januar 2021 wurde daher auf die BKS Bank Stammaktien eine Dividende in Höhe von 0,12 EUR pro Stück, somit insgesamt rund 5,0 Mio. EUR, gezahlt. Das gezeichnete Kapital betrug unverändert 85,9 Mio. EUR.
| ISIN | Bezeichnung | Nominale in EUR |
|---|---|---|
| AT0000A2CWL3 | 2,75% BKS Bank Nachrangige Obligation 2020-2032/1 | 8.433.000,00 |
| AT0000A2GGE2 | 3% BKS Bank Nachrangige Obligation 2020-2030/2 | 4.289.000,00 |
| AT0000A2HL84 | 3% BKS Bank Nachrangige Obligation 2020-2030/3 | 9.739.000,00 |
| AT0000A2HL92 | 0,6% BKS Bank Green Bond 2020-2026/4 | 3.000.000,00 |
| AT0000A2JU08 | 0,8% BKS Bank Social Bond 2020-2028/5 | 5.000.000,00 |
| AT0000A2CGB7 | 0,7% BKS Bank Obligation 2020-2025/1/PP | 50.000.000,00 |
| AT0000A2CPM5 | 0,67% BKS Bank Obligation 2020-2025/2/PP | 14.500.000,00 |
| AT0000A2K2N9 | 0,7% BKS Bank Obligation 2020-2027/3/PP | 5.500.000,00 |
| AT0000A2LJ17 | BKS Bank Additional Tier 1-Anleihe 2020 | 700.000,00 |
Die BKS Bank hat das herausfordernde Geschäftsjahr 2020 mit einem respektablen Ergebnis in Höhe von 74,8 Mio. EUR abgeschlossen. Aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage blieb der Jahresüberschuss jedoch unter dem Vorjahres-Rekordwert (92,9 Mio. EUR). Das rückläufige Ergebnis ist neben der Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) auf einzelne Sondereffekte zurückzuführen. Dazu zählt vor allem das gesunkene Ergebnis aus at Equity bilanzierten Unternehmen. Daneben wirken sich auch höhere regulatorische Belastungen ertragsdämpfend aus. Sehr zufriedenstellend verlief hingegen das Dienstleistungsgeschäft und hier insbesondere das Wertpapiergeschäft.
Der Konzernjahresüberschuss nach Steuern belief sich zum 31. Dezember 2020 auf 74,8 Mio. EUR. Im Vergleich zum Vorjahresergebnis bedeutet das einen Rückgang um 19,5%.# Ertragslage
| 2019 | 2020 | ± in % | |
|---|---|---|---|
| Zinsüberschuss | 135,8 | 135,6 | -0,2 |
| Risikovorsorge | -18,6 | -25,0 | 34,7 |
| Provisionsüberschuss | 58,2 | 64,3 | 10,5 |
| Ergebnis aus at Equity bilanzierten Unternehmen | 45,9 | 30,9 | -32,7 |
| Handelsergebnis | 1,2 | 2,2 | 79,4 |
| Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten (FV)/Verbindlichkeiten | 3,7 | 4,5 | 23,2 |
| Verwaltungsaufwand | -121,0 | -123,2 | 1,8 |
| Jahresüberschuss vor Steuern | 103,1 | 84,9 | -17,7 |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | -10,2 | -10,2 | -0,6 |
| Jahresüberschuss | 92,9 | 74,8 | -19,5 |
Der Rückgang resultierte aus mehreren ergebnisbelastenden Sondereffekten: Unsere at Equity bilanzierten Schwesterbanken – Oberbank AG und BTV – wiesen einen rückläufigen Periodenüberschuss aus. Dies hat sich in einem geringeren at Equity-Ergebnis in Höhe von 30,9 Mio. EUR niedergeschlagen. Negativ auf das Ergebnis hat sich im Geschäftsjahr 2020 auch die Insolvenz der Commerzialbank Mattersburg ausgewirkt. Ein unerwarteter Sonderbeitrag in Höhe von 1,4 Mio. EUR war an die Einlagensicherung zu entrichten und wird auch in den kommenden vier Jahren in dieser Höhe anfallen. Weiters haben wir angesichts der eingetrübten wirtschaftlichen Lage die Kreditrisikovorsorgen erhöht. Als Vorsorgemaßnahme und im Einklang mit den Bestimmungen zu IFRS 9B5.5.1 ff. haben wir Regionen und Branchen, die besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind, einem kollektiven Stufentransfer unterzogen. Neben Firmenkunden, die den Branchen Beherbergung und Gastronomie, Kunst und Unterhaltung sowie sonstigen Dienstleistungen zugeordnet sind, wurde das gesamte kroatische Firmenkunden-Portfolio von Stufe 1 in Stufe 2 transferiert. Aus diesem kollektiven Stufentransfer mit einem Volumen von 738,0 Mio. EUR resultierte eine zusätzliche Risikovorsorge in Höhe von 7,3 Mio. EUR. Dementsprechend erhöhten sich die Risikovorsorgen in 2020 von 18,6 Mio. EUR auf 25,0 Mio. EUR.
Im Zinsgeschäft sind seit einigen Jahren Negativzinsen unsere Begleiter. Angesichts der anhaltenden COVID-19-Pandemie und der daraus resultierenden ungewissen wirtschaftlichen Folgen gehen wir davon aus, dass die Leitzinsen vorerst weiterhin auf sehr niedrigem Niveau verweilen werden. Selbst weitere Zinssenkungen können nicht vollends ausgeschlossen werden. Die Zinserträge beliefen sich zum 31. Dezember 2020 auf 141,2 Mio. EUR, während sich die Zinsaufwendungen mit 29,3 Mio. EUR zu Buche schlugen. Bei den sonstigen Zinserträgen verzeichneten wir einen Rückgang um 5,2% auf 23,6 Mio. EUR, der auf geringere Beteiligungserträge zurückzuführen ist. Das Zinsergebnis vor Risikovorsorge mit 135,6 Mio. EUR blieb somit auf Vorjahreslinie. Wie bereits ausgeführt, haben wir zusätzliche Kreditrisikovorsorgen wegen der drohenden Verschlechterung der Kreditqualität gebildet. Dies führte dazu, dass das Zinsergebnis nach Risikovorsorge von 117,3 Mio. EUR auf 110,5 Mio. EUR zurückging.
Gemäß unserer Geschäftsstrategie liegt der Fokus auf Geschäftsfeldern, die kein Eigenkapital binden. Aus diesem Grund wurde auch in diesem Jahr der Ausbau des Dienstleistungsgeschäftes weiter forciert – und das mit großem Erfolg. Der Provisionsüberschuss konnte um erfreuliche 10,5% von 58,2 Mio. EUR auf 64,3 Mio. EUR gesteigert werden.
Sehr erfolgreich entwickelte sich im Berichtsjahr das Wertpapiergeschäft. Zum 31. Dezember 2020 konnte diese Geschäftssparte einen Überschuss in Höhe von 18,6 Mio. EUR verbuchen. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das ein kräftiges Plus von 17,5% oder 2,8 Mio. EUR. Erfreuliche Zuwächse konnten wir erneut in Slowenien erzielen. Dort sind wir – durch die Übernahme von rund 25.000 Kunden des slowenischen Wertpapierdienstleisters ALTA Invest, investicijske storitve, d.d. – seit März 2019 der größte Wertpapierdienstleister des Landes. Die Ertragssteigerung in dieser Geschäftssparte ist im Wesentlichen auf zwei Faktoren zurückzuführen: Zum einen ist ein nachhaltiger Vermögensaufbau mit den derzeitigen Sparbuchzinsen wegen der Niedrigzinspolitik nicht mehr möglich. Durch die Beimischung von Fonds, Aktien und Anleihen sind positive Renditen möglich. Viele unserer Kunden nutzten – abgestimmt auf die individuelle Risikoneigung – diese Veranlagungsmöglichkeiten. Zum anderen wirkte die stark gestiegene Volatilität der Märkte infolge des Ausbruchs von COVID-19 im März 2020 auf zahlreiche Anleger stimulierend, sodass sie ihre Wertpapierdepots im Laufe des Jahres neu ausrichteten. Dementsprechend hoch fielen auch die getätigten Transaktionen aus, die auch bevorzugt online getätigt wurden. Bei den Wertpapieraufträgen über unser Kundenportal kam es im Jahr 2020 fast zu einer Verdreifachung gegenüber dem Vorjahr. Während im Jahr 2019 rund 6.300 Aufträge online angenommen wurden, waren es im Jahr 2020 ungefähr 16.500.
Das strategisch wichtige Geschäftsfeld Zahlungsverkehr stand stark im Einfluss von COVID-19. Lockdown-bedingt kam es zu massiven Rückgängen bei den Transaktionszahlen, speziell im Firmenkundenbereich. Durch die Einschränkungen in der Reisefreiheit verzeichneten wir auch auf der Privatkundenseite einen Rückgang bei den reisetypischen Transaktionen. Nichtsdestotrotz ist es uns gelungen, den Überschuss aus dem Geschäft mit Zahlungsverkehrsprodukten und -dienstleistungen mit 21,4 Mio. EUR stabil zu halten. Dies war insbesondere durch den erfreulichen Zuwachs an neuen Kunden, die auf unsere langjährige Expertise im Bereich der Zahlungsdienste vertrauen, möglich.
Social Distancing hat zu einem veränderten Kundenverhalten im Zahlungsverkehr geführt. Bargeldumsätze sind dramatisch gesunken, während bargeld- und kontaktlose Bezahlmethoden einen regelrechten Boom erlebten. Dieser Trend setzte schon vor der Pandemie ein, sodass wir rechtzeitig unser Angebot in diesem Bereich erweitert haben. Wir bieten unseren Kunden alle Möglichkeiten des smarten Bezahlens mit dem Smartphone oder der Smartwatch an. Ob mit der BKS Wallet, ApplePay, Garmin Pay oder bluecode – der Kunde entscheidet selbst. Die Anzahl an Kunden, die diese smarten Bezahlmethoden verwenden, steigt konstant an. Weiters haben wir den steigenden Anforderungen an kartenbasierten Zahlungsinstrumenten Rechnung getragen. Die BKS Mastercard hat nicht nur ein neues Design, sondern wurde auch mit einer ganzen Reihe von neuen Features ausgestattet. Im Herbst haben wir die BKS Maestro-Karte abgelöst und durch die neue BKS Debit Mastercard ersetzt. Diese ermöglicht – zusätzlich zu den Funktionen der Maestro-Karte – auch das Bezahlen von Internetkäufen und kann auch in Wallets registriert werden, um Zahlungen per Smartphone oder Smartwatch zu tätigen. Weiters wurde im Jahr 2020 das Instant Payment realisiert, wodurch speziell für Firmenkunden die Möglichkeit geschaffen wurde, SEPA-Zahlungen in Echtzeit zu erhalten oder auch auszuführen.
Die internationalen Börsen präsentierten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr außerordentlich volatil. Zu Beginn des Jahres reagierten die Börsen mit Ausbruch des Coronavirus weltweit mit massiven Kursverlusten. Erst die milliarden-schweren staatlichen Unterstützungsmaßnahmen stoppten den Ausverkauf und läuteten die Erholung bei Aktien und Anleihen ein. Die Erholung setzte sich mit kurzen Unterbrechungen, unter anderem durch die US-Präsidentschaftswahl, bis zum Jahresende fort, sodass man von einem versöhnlichen Ausklang an den Börsen sprechen kann. Diese Entwicklung spiegelte sich auch im Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten/Verbindlichkeiten wider. Dieses konnte im Jahresvergleich um 23,2% auf 4,5 Mio. EUR verbessert werden, nachdem im ersten Quartal noch ein Minus von 6,4 Mio. EUR zu Buche stand. Die einzelnen Positionen entwickelten sich wie folgt:
Die Position „Ergebnis aus zum Fair Value designierten Finanzinstrumenten“ verbesserte sich erheblich im Vergleich zum Vorjahreswert. Zum 31. Dezember 2020 belief sich das Ergebnis auf 0,5 Mio. EUR (Vorjahreswert: -1,6 Mio. EUR). Im Gegensatz dazu entwickelte sich das „Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum Fair Value zu bewerten sind (verpflichtend)“, weniger zufriedenstellend und erreichte einen Wert von 1,9 Mio. EUR. Der Rückgang in Höhe von 3,2 Mio. EUR ist auf geringere Erträge im Fondsportfolio zurückzuführen. Das „Ergebnis aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerten“ verbesserte sich hingegen im Vergleich zum Vorjahr und erhöhte sich zum 31. Dezember 2020 auf 1,3 Mio. EUR. Das „sonstiges Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten/Verbindlichkeiten“ fiel nach einem leichten Vorjahresminus mit 0,9 Mio. EUR ebenfalls positiv aus.
Um die negativen Auswirkungen der Wirtschaftskrise abfedern zu können, ist ein effektives Kostenmanagement unerlässlich. Obwohl wir seit jeher eine strikte Kostendisziplin verfolgen, haben wir vor einigen Monaten begonnen, auf die Kostenbremse zu steigen. Dadurch ist es uns gelungen, den Verwaltungsaufwand mit 123,2 Mio. EUR annähernd auf dem Vorjahresniveau zu halten. Die dominierende Position im Verwaltungsaufwand stellt der Personalaufwand dar. Diesen konnten wir durch gezielte Maßnahmen um 2,1 Mio. EUR auf 74,6 Mio. EUR reduzieren. Neben dem Abbau von Zeitsalden und dem Verbrauch von Resturlauben trug die Auslagerung des Reinigungsdienstes zum Kostenabbau bei. Zum 31.# Konzernlagebericht
Im Dezember 2020 haben wir 963 Beschäftigten – in Personaljahren gerechnet – einen sicheren und attraktiven Arbeitsplatz geboten und den Mitarbeiterstand in etwa auf dem Niveau des Vorjahresultimos gehalten, obwohl wir eine weitere Filiale gegründet haben.
Im Berichtszeitraum lagen die Sachaufwendungen mit 37,3 Mio. EUR deutlich über dem Niveau des Vorjahres. In dieser Position dominieren vor allem die Aufwendungen für die Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und für unseren IT-Dienstleister 3 Banken IT GmbH, die von 15,7 Mio. EUR auf 18,0 Mio. EUR gestiegen sind. Der Anstieg resultierte aus den Maßnahmen zur Umsetzung unserer Digitalisierungsstrategie.
Im Geschäftsjahr 2020 wurde die digitale Transformation weiter vorangetrieben und war einer unserer Arbeitsschwerpunkte. Einen Meilenstein in der Umsetzung unserer Digitalisierungsstrategie stellte die Gründung von BKS Bank Connect dar, unserer digitalen Bank in der Bank. Neben der Einführung von smarten Zahlungsmethoden haben wir auch unser digitales Produktangebot ausgebaut, darunter die Einführung von digitalen KFZ-Leasing-Verträgen oder der Online-Abschluss von Fondssparplänen. Weiters wurde auch das Intranet zu einem interaktiven Mitarbeiterportal weiterentwickelt. Die Umsetzung dieser innovativen Produkte und Services ist naturgemäß mit hohen Kosten verbunden.
Für die Umsetzung von IT-Projekten und für den laufenden IKT-Betrieb der BKS Bank ist die 3 Banken IT GmbH mitverantwortlich. Die 3 Banken IT GmbH ist eine gemeinsame Gesellschaft von Oberbank AG, Bank für Tirol und Vorarlberg Aktien- gesellschaft und BKS Bank und hat ihren Firmensitz in Linz. In Klagenfurt und Innsbruck betreibt sie Kompetenzzentren.
Das sonstige betriebliche Ergebnis wird vor allem durch die regulatorischen Kosten belastet. Im Jahr 2020 führte insbesondere die Pleite der Commerzialbank Mattersburg zu einem höheren Dotationserfordernis des Einlagensicherungsfonds, der von der Einlagensicherung Austria GmbH verwaltet wird. Das sonstige betriebliche Ergebnis belief sich zum 31. Dezember 2020 auf -4,5 Mio. EUR (Vorjahr: -2,2 Mio. EUR). Darin enthalten sind Aufwendungen für den Abwicklungs- und Einlagensicherungsfonds in Höhe von 3,4 Mio. EUR bzw. 4,1 Mio. EUR sowie für die Stabilitätsabgabe von 1,3 Mio. EUR.
Die BKS Bank erzielte per 31. Dezember 2020 einen Konzernjahresüberschuss vor Steuern von 84,9 Mio. EUR nach 103,1 Mio. EUR im Vorjahr. Nach Abzug der Steuern in Höhe von 10,2 Mio. EUR ergab sich ein Konzernjahresüberschuss nach Steuern in Höhe von 74,8 Mio. EUR.
Der ausschüttungsfähige Gewinn wird anhand des Jahresabschlusses der Muttergesellschaft BKS Bank AG festgestellt. Diese erwirtschaftete im Geschäftsjahr vom 01. Jänner bis 31. Dezember 2020 einen Jahresüberschuss von 30,1 Mio. EUR nach 45,6 Mio. EUR im Vorjahr. Aus dem Jahresüberschuss wurden den Rücklagen 19,3 Mio. EUR zugeführt. Unter Berücksichtigung eines Gewinnvortrages von 0,3 Mio. EUR weist die BKS Bank AG einen Bilanzgewinn von 11.173.964,67 EUR aus. Wir werden der 82. Hauptversammlung am 17. Mai 2021 vorschlagen, eine Dividende in Höhe von 0,12 EUR je Aktie, das sind 5.153.148,- EUR, auszuschütten, vom verbleibenden Restbetrag 6.000.000,- der Gewinnrücklage zuzuschreiben und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses zeigten die wichtigsten Steuerungskennzahlen zum Jahresende folgende Entwicklung: Der Return on Equity (ROE) nach Steuern verringerte sich um 1,8%-Punkte auf 5,6%, der Return on Assets (ROA) nach Steuern sank auf 0,8%. Die Cost-Income-Ratio betrug 53,9 % und lag damit erfreulicherweise deutlich unter dem Branchendurchschnitt von 72 %. Die Risk-Earnings-Ratio erhöhte sich angesichts der gestiegenen Risikokosten auf 18,5%. Die NPL-Quote belief sich zum Jahresende 2020 auf 1,7% und lag damit ebenfalls deutlich besser als im Durchschnitt der Branche.
Die Leverage Ratio belief sich zum 31. Dezember 2020 auf 8,0% nach 7,8% im Vorjahr, während sich die Liquidity Coverage Ratio (LCR-Quote) um 6,3%-Punkte auf 158,1% verbesserte. Sowohl die Leverage Ratio als auch die LCR-Quote erfüllten die aufsichtsrechtlichen Vorgaben mit 3,0% bzw. 100% mehr als deutlich.
Damit wir die Auswirkungen der aktuellen wirtschaftlich angespannten Situation zukünftig gut stemmen können, brauchen wir eine starke Eigenmittelausstattung. Die Kernkapitalquote erreichte 12,8% und die Gesamtkapitalquote blieb mit 16,2% auf Vorjahresniveau. Das IFRS-Ergebnis pro Aktie betrug 1,7 EUR zum 31. Dezember 2020.
| 2019 | 2020 | ± in %-Pkte. | |
|---|---|---|---|
| ROE nach Steuern (Jahresüberschuss/Ø Eigenkapital) | 7,4 | 5,6 | -1,8 |
| ROA nach Steuern (Jahresüberschuss/Ø Bilanzsumme) | 1,1 | 0,8 | -0,3 |
| Cost-Income-Ratio (Aufwand/Ertrag-Koeffizient) | 50,7 | 53,9 | 3,2 |
| Risk-Earnings-Ratio (Kreditrisiko/Zinsüberschuss) | 10,2 | 18,5 | 8,3 |
| NPL-Quote | 2,4 | 1,7 | -0,7 |
| Leverage Ratio | 7,8 | 8,0 | 0,2 |
| Liquidity Coverage Ratio (LCR-Quote) | 151,8 | 158,1 | 6,3 |
| Net Stable Funding Ratio (NSFR) | 112,4 | 117,2 | 4,8 |
| Kernkapitalquote | 12,7 | 12,8 | 0,1 |
| Gesamtkapitalquote | 16,2 | 16,2 | - |
| 2019 | 2020 | -22,7 | |
|---|---|---|---|
| 2,2 | 1,7 |
Der Segmentbericht gliedert sich in die vier Segmente Firmenkunden, Privatkunden, Financial Markets und Sonstige. Innerhalb des BKS Bank Konzerns ragt das Firmenkundensegment als ertragsstärkstes Geschäftsfeld hervor – das blieb auch so im Krisenjahr 2020. Die Profitabilität des Segments Financial Markets ging hingegen durch Sondereffekte zurück. Erfreulich war die Entwicklung des Privatkundengeschäftes. Wir verzeichneten eine signifikante Ergebnisverbesserung im Vergleich zum Vorjahr.
Im Segment Firmenkunden konnten wir im Geschäftsjahr 2020 unsere Kundenanzahl um 6,9% erhöhen und betreuten konzernweit rund 25.100 Kunden. Zu unseren Kunden zählen unter anderem Betriebe der Industrie, des Gewerbes und des Handels, Freiberufler, Land- und Forstwirte, gemeinnützige Wohnbauträger, institutionelle Kunden sowie die öffentliche Hand. Das Firmenkundengeschäft hat in der BKS Bank die längste Tradition. Seit der Gründung im Jahre 1922 lag der Geschäftszweck hauptsächlich auf der Betreuung von Firmenkunden. Auch heute bildet dieses Segment unsere wichtigste operative Geschäftseinheit. Der Großteil der Kredite wird von Firmenkunden in Anspruch genommen.
Das Ergebnis im Firmenkundenbereich zeigt im Geschäftsjahr 2020 eine leicht rückläufige Entwicklung. Dieser Rückgang ist hauptsächlich auf die Erhöhung der Kreditrisikovorsorgen zurückzuführen. Diese haben wir – bedingt durch die Corona-Pandemie – als Vorsichtsmaßnahme und im Einklang mit den geltenden Bestimmungen der IFRS höher dotiert, da wir annehmen, dass wir in den kommenden Monaten mit vermehrten Kreditausfällen konfrontiert sein werden. Im Berichtsjahr erhöhten sich dadurch die Kreditrisikovorsorgen in diesem Segment um 29,9% auf 24,3 Mio. EUR.
Das operative Geschäft im Firmenkundensegment verlief trotz globaler Wirtschaftskrise stabil. Beim Zinsüberschuss verzeichneten wir einen leichten Zuwachs um 1,1% auf 106,9 Mio. EUR. Das gestiegene Kreditvolumen und die Konsequenz in unserer Konditionenpolitik spiegeln sich in dem guten Zinsergebnis wider. Der Provisionsüberschuss, die zweite bedeutende Ergebnissäule, ist um 2,8 Mio. EUR auf 35,0 Mio. EUR gestiegen. Diese Entwicklung freut uns ganz besonders, da wir im Firmenkundengeschäft das Dienstleistungsgeschäft forcieren und die Dominanz des Finanzierungsgeschäftes verringern wollen. Der Verwaltungsaufwand blieb mit 51,8 Mio. EUR nahezu auf dem Vorjahresniveau. Dies zeugt von unserer strikten Kostendisziplin. Das sonstige betriebliche Ergebnis konnte verdoppelt werden und betrug 0,9 Mio. EUR. Insgesamt belief sich der Jahresüberschuss vor Steuern im Segment Firmenkunden zum 31. Dezember 2020 auf 65,6 Mio. EUR – in Anbetracht der wirtschaftlichen Lage ein respektables Ergebnis.
Die segmentspezifischen Steuerungskennzahlen entwickelten sich wie folgt: Der Return on Equity nahm aufgrund der höheren Eigenmittelbindung und des leicht rückläufigen Ergebnisses von 16,7% auf 15,6% leicht ab. Die Cost-Income-Ratio erreichte mit 36,3% erneut einen Spitzenwert. Die Risk-Earnings-Ratio erhöhte sich durch die höheren Kreditrisikovorsorgen von 17,7% auf 22,8%.
| 2019 | 2020 | |
|---|---|---|
| Zinsüberschuss | 105,8 | 106,9 |
| Risikovorsorge | -18,7 | -24,3 |
| Provisionsergebnis | 32,1 | 35,0 |
| Verwaltungsaufwand | -51,8 | -51,8 |
| Sonstiges betriebliches Ergebnis | 0,4 | 0,9 |
| Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten (FV)/Verbindlichkeiten | 0,6 | -1,0 |
| Jahresüberschuss vor Steuern | 68,4 | 65,6 |
| ROE vor Steuern | 16,7% | 15,6% |
| Cost-Income-Ratio | 37,5% | 36,3% |
| Risk-Earnings-Ratio | 17,7% | 22,8% |
Finanzieren und Investieren sind die wichtigsten Kundenbedürfnisse im Firmenkundengeschäft. Dementsprechend bieten wir unseren Firmenkunden, insbesondere im Finanzierungsgeschäft, eine breite Produktpalette. Neben Betriebsmittel-, Investitions- und Exportfinanzierungen umfasst unser Angebot KFZ-, Mobilien- und Immobilienleasinggeschäfte sowie die Förderberatung. Das Berichtsjahr 2020 war unbestritten ein sehr herausforderndes Jahr. Der Corona-Pandemie geschuldet, war in der ersten Jahreshälfte die Nachfrage nach Überbrückungsfinanzierungen und Stundungen außerordentlich hoch. Im Herbst stellte sich dann eine Verlagerung von Überbrückungs- hin zu Investitionsfinanzierungen ein.# Konzernlagebericht
Durch die äußerst attraktive Förderlandschaft, die zur Stabilisierung der Wirtschaft sukzessive ausgebaut wurde, erhöhte sich die Investitionsneigung im Firmenkundensegment. Neuinvestitionen wurden vor allem in den Bereichen Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Ökologisierung getätigt. Insgesamt ist die Nachfrage nach Finanzierungen im Geschäftsjahr 2020 trotz Konjunktureinbruch gestiegen. Wir verzeichneten ein solides Kreditwachstum in Höhe von 4,3%. Von Jänner bis Dezember 2020 haben wir konzernweit 1,8 Mrd. EUR an neuen Finanzierungslinien an Unternehmen vergeben. Der Stand der Kundenforderungen inklusive Leasingforderungen erhöhte sich von 5,0 Mrd. EUR auf 5,2 Mrd. EUR. Das gute Kreditwachstum schlägt sich auch im Ergebnis nieder, die Provisionen im Kreditgeschäft verzeichneten einen kräftigen Anstieg.
In Slowenien sind wir neben dem Leasinggeschäft auch stark im Bereich der Kommunalfinanzierungen vertreten. Das aushaftende Kreditvolumen an slowenische Gemeinden betrug 80,0 Mio. EUR. Rund 16,5% des gesamten Finanzierungsvolumens im Firmenkundengeschäft, welches in Slowenien vergeben wird, entfallen auf den Kommunalbereich.
Im Geschäftsjahr 2020 war unsere hohe Expertise im Förderwesen besonders stark gefragt. Unsere Finanzierungs- und Förderexperten sowie die Marktfolgeeinheiten waren im Dauereinsatz, um die vielen Anfragen zu Stundungen und Überbrückungsfinanzierungen, zu möglichen Förderungen und zur Investitionsförderprämie zu beantworten. Die Fachabteilungen waren gefordert, ständig neue gesetzliche Regelungen, Verordnungen und Erlässe binnen kürzester Zeit zu sichten und auch systemtechnisch umzusetzen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Wir sind stolz darauf, dass wir innerhalb kürzester Zeit und unter Berücksichtigung der sich rasch ändernden gesetzlichen Bestimmungen einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung der Wirtschaft geleistet haben. Insgesamt haben wir unseren Firmenkunden Überbrückungsfinanzierungen in Höhe von 159,5 Mio. EUR und Stundungen mit einem Stundungsvolumen von 59,5 Mio. EUR eingeräumt.
Zum Corporate Banking zählen wir Großkunden, die über eine Betriebsleistung von mehr als 75,0 Mio. EUR verfügen, institutionelle Kunden und größere Kommunen. Dieses Geschäftsfeld entwickelte sich im Jahr 2020 ebenfalls sehr zufriedenstellend. Insgesamt betreuten wir im Corporate Banking ein Finanzierungsvolumen in Höhe von rund 704,9 Mio. EUR.
Die Nachfrage nach nachhaltigen Finanzierungen war auch im Berichtsjahr groß. Als nachhaltigste Bank Österreichs zählen wir zu den Vorreitern und unterstützen unsere Kunden bei der Realisierung ökologischer Projekte. Im Geschäftsjahr 2020 haben wir einen Green Bond und einen Social Bond aufgelegt und mit den Emissionserlösen nachhaltige Investitionen finanziert. Im Leasinggeschäft setzen wir ebenfalls auf grüne Angebote. Im Berichtsjahr haben wir einen Schwerpunkt auf die Finanzierung von Photovoltaikanlagen, E- und Hybridfahrzeugen gelegt. Diese Entwicklung wurde durch die COVID-19-Investitionsprämie begünstigt, die Unternehmen für Ökologisierungsmaßnahmen wie E-Mobilität nutzten. Den Anteil von Finanzierungen mit einem ökologischen oder sozialen Verwendungszweck haben wir im Firmenkundensegment im Berichtsjahr von 137,8 Mio. EUR auf 230,6 Mio. EUR ausbauen können.
Wir verfügen am Markt über einen ausgezeichneten Ruf als verlässliche Bank und sind dank unserer sehr guten Bonität auch als Veranlagungspartner stark gefragt. Im Berichtsjahr verzeichneten wir bei den sonstigen Verbindlichkeiten im Firmenkundensegment einen kräftigen Anstieg um 16,4% auf 3,7 Mrd. EUR.
Wir wollen vom zinstragenden Geschäft unabhängiger werden und verfolgen das strategische Ziel, eigenmittelschonende Geschäftsfelder zu forcieren. Im Berichtsjahr verzeichneten wir beim Provisionsüberschuss eine Zunahme von 8,7%, ein schöner Erfolg. Das Wachstum kam vor allem durch gestiegene Kreditprovisionen zustande. In den beiden wichtigen Geschäftsfeldern Zahlungsverkehr und Wertpapiergeschäft sind wir mit 12,0 Mio. EUR bzw. 5,4 Mio. EUR auf Vorjahresniveau geblieben.
Der Zahlungsverkehr hat sich in den letzten Jahren zu einem verlässlichen Ergebnisbringer entwickelt und verzeichnete Jahr für Jahr stabile Zuwachsraten. Im Geschäftsjahr 2020 war das erstmals anders. Die Lockdowns haben temporär zu starken Rückgängen bei den Transaktionszahlen geführt, speziell im Firmenkundensegment.
Erfreulich verlief hingegen die Kundenakquisition. Die Anzahl an Kunden, die die Zahlungsdienste der BKS Bank in Anspruch genommen haben, ist gewachsen. Unsere Firmenkonten sind auf die Kundenbedürfnisse zugeschnitten und gewährleisten eine transparente und nachvollziehbare Preisgestaltung. Attraktiv für unsere Kunden sind auch unsere beiden Kundenportale BizzNet und BizzNet Plus. Im Berichtsjahr nutzen bereits 3.250 User diese modernen Banking-Lösungen. Eine besonders beliebte Online-Anwendung im Firmenkundensegment stellt „Garantien online“ dar. Dabei können Firmenkunden In- und Auslandsgarantien orts- und zeitunabhängig beauftragen. Die Garantiekonten mit allen Details werden einfach und bequem im Firmenkundenportal verwaltet. Im Berichtsjahr konnten die Nutzerquoten gut gesteigert werden. Im vierten Quartal wurden bereits ein Drittel der Garantieanträge online gestellt.
Im Firmenkundengeschäft sind wir traditionell stärker im Kredit- als im Veranlagungsgeschäft vertreten. Im Geschäftsjahr 2020 erreichten wir beim Wertpapiergeschäft ein Ergebnis in Höhe von 5,4 Mio. EUR, das dem Vorjahresergebnis entsprach.
Unsere hohe Beratungskompetenz konnten wir auch im Versicherungsgeschäft wieder gut unter Beweis stellen. Für Firmenkunden ist vor allem die betriebliche Altersvorsorge ein interessantes Produkt. Insgesamt haben wir Vorsorgeprodukte mit einer Prämiensumme von 31,3 Mio. EUR abgeschlossen.
Unsere Stärke im Firmenkundengeschäft liegt in der ausgezeichneten Beratungs- und Handschlagqualität. Darüber hinaus bieten wir unseren Kunden auch ein breites Angebot an innovativen und digitalen Produkten und Services. Diese Kombination – persönliche Nähe und digitale Dienstleistungen – hat sich bewährt. Im Firmenkundengeschäft erzielen wir zufriedenstellende Wachstumsraten bei der Akquisition neuer Kunden. Diese Entwicklungen wollen wir auch in den nächsten Jahren fortsetzen. Wir konzentrieren uns dabei einerseits auf die Erhöhung unserer Präsenz in unserer Wachstumsregion Wien-Niederösterreich-Burgenland und in unseren Auslandsmärkten, andererseits auf die Stärkung und den Ausbau unserer digitalen Kompetenz. Wir haben mittlerweile eine breite Erfahrung in der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten, sodass wir in den kommenden Monaten und Jahren uns verstärkt den digitalen Bedürfnissen unserer Firmenkunden zuwenden wollen. Schon bald werden wir in der Lage sein, auch Firmenkunden digital an Board zu nehmen. Eng damit verbunden ist auch die digitale Eröffnung von Geschäftskonten. Auch das werden wir in Kürze anbieten können. Die digitale Transformation im Firmenkundenbereich geht aber noch weiter. Wir haben uns fest vorgenommen, den komplexen Kreditprozess zu digitalisieren und für unsere Firmenkunden digitale Kreditprodukte zu schaffen. Bis Jahresende sollten wir hier einen entschiedenen Schritt weitergekommen sein. Ein Thema, welchem wir uns auch mit viel Engagement und Herzblut widmen werden, betrifft die Dekarbonisierung unseres Kundenkreditportfolios. Eine im Berichtsjahr durchgeführte Analyse hat gezeigt, dass sich 2,7% unseres Kundenkreditportfolios in Sektoren mit starkem bzw. sehr starkem CO₂-Ausstoß befinden. Mittelfristig zielen wir auf eine deutliche Verschiebung in Richtung CO₂-ärmere Sektoren ab.
Im Segment Privatkunden betreuen wir Privatpersonen und Zugehörige zur Berufsgruppe der Heilberufe. Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren rund 167.300 Kunden diesem Segment zugeordnet. Im Berichtsjahr ist die Anzahl an Privatkunden leicht geschrumpft. Zwar haben wir durch die Pleite der Commerzialbank Mattersburg viele neue Kunden in der Region Wien-Niederösterreich-Burgenland begrüßen dürfen, allerdings haben wir in Kroatien und Slowenien durch eine Umstrukturierung im Kundenportfolio Abgänge hinnehmen müssen.
Das Privatkundengeschäft konnte im Geschäftsjahr 2020 mit einem erfreulichen Segmentergebnis in Höhe von 5,0 Mio. EUR abgeschlossen werden. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das eine Verdreifachung des Ergebnisses und das beste Ergebnis seit neun Jahren. Der signifikante Ergebniszuwachs wurde vor allem vom Provisionsergebnis bestimmt. Insbesondere durch den guten Verlauf des Wertpapiergeschäfts konnte das Provisionsergebnis um 12,7% von 25,7 Mio. EUR auf 28,9 Mio. EUR gesteigert werden. Positiv verlief auch die Entwicklung des Zinsgeschäfts. Wir verzeichneten einen Anstieg des Zinsüberschusses um 4,2% auf 28,8 Mio. EUR. An Risikovorsorgen mussten lediglich 0,4 Mio. EUR eingestellt werden. Der Verwaltungsaufwand in Höhe von 53,9 Mio. EUR erhöhte sich nur geringfügig und konnte auf Vorjahresniveau gehalten werden. Diese Entwicklung war unter anderem auch durch die personellen Einsparungen im Zusammenhang mit dem Roll-out des Service Desks möglich. Auch die mittlerweile zahlreichen Möglichkeiten, Produkte und Services online abzuschließen, bremsten die Kostenentwicklung. Das sonstige betriebliche Ergebnis belief sich auf 1,4 Mio. EUR. Die segmentspezifischen Kennzahlen zum 31.# Konzernlagebericht
| Mio. EUR | 2019 | 2020 | |
|---|---|---|---|
| Zinsüberschuss | 27,6 | 28,8 | |
| Risikovorsorge | 0,3 | -0,4 | |
| Provisionsergebnis | 25,7 | 28,9 | |
| Verwaltungsaufwand | -53,5 | -53,9 | |
| Sonstiges betriebliches Ergebnis | 1,6 | 1,4 | |
| Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten (FV)/Verbindlichkeiten | -0,1 | 0,2 | |
| Jahresüberschuss vor Steuern | 1,6 | 5,0 | |
| ROE vor Steuern | 1,9% | 4,3% | |
| Cost-Income-Ratio | 97,3% | 91,2% | |
| Risk-Earnings-Ratio | - | 1,4% |
Kurz vor dem Jahresende haben wir in der Direktion Slowenien eine umfangreiche Kundenzufriedenheitsanalyse durchgeführt. Über 1.200 Privatkunden sind unserer Einladung gefolgt und haben sich an der Umfrage beteiligt. Die Gesamtzufriedenheit von 1,7 auf einer Schulnotenskala ist ein erfreulicher Beleg für die hohe Zufriedenheit der Kunden mit uns als Bankpartner. 92% der Privatkunden vergaben für die Beratungskompetenz die beiden Bestnoten. Unsere Kunden fühlen sich in unseren Filialen willkommen und auch die Internetbanking-Anwendungen wurden gut bewertet. Positiv zu sehen ist auch, dass viele unserer Kunden bereit sind, uns aktiv weiterzuempfehlen. Erfreulicherweise wird die hohe Qualität der BKS Bank auch bei externen Untersuchungen regelmäßig gewürdigt. Bereits zum dritten Mal wurden wir von der Österreichischen Gesellschaft für Konsumentenstudien (ÖGVS) und dem Magazin „trend“ zur Bank mit der besten Beratung bei Immobilienfinanzierungen gekürt. Wir freuen uns über die zahlreichen positiven Rückmeldungen unserer Kunden und über die Auszeichnungen. Wir sehen diese als Ansporn, unseren Weg der Exzellenz mutig fortzusetzen.
Das Finanzierungsgeschäft entwickelte sich im Geschäftsverlauf 2020 sehr zufriedenstellend. Die Nachfrage nach Finanzierungen für Wohnraumschaffung und Immobilien ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Bei den Kundenforderungen an Privatpersonen konnten wir konzernweit einen erfreulichen Zuwachs von 4,7% auf 1,5 Mrd. EUR verzeichnen.
Im Privatkundengeschäft hat sich das Thema Nachhaltigkeit zum Megatrend entwickelt. Auch das Finanzierungsgeschäft ist davon betroffen. Im Berichtsjahr haben wir den Anteil der Finanzierungen, die für ökologische und soziale Zwecke verwendet wurden, weiter ausgebaut. Insgesamt haben wir 182,7 Mio. EUR an nachhaltigen Finanzierungen im Privatkundensegment vergeben. Sehr zufriedenstellend ist auch die Nachfrage nach dem 2015 in Slowenien eingeführten Green Loan, der Investitionen in den Klimaschutz begünstigt. Das vergebene Kreditvolumen stieg im Berichtsjahr um 22,9% auf 35,9 Mio. EUR an.
Der Abbau der Fremdwährungskredite in Schweizer Franken geht ebenfalls zügig voran. Das Kreditvolumen in Schweizer Franken verringerte sich um erfreuliche 16,5% auf 97,9 Mio. EUR. Die FX-Quote (ohne EUR-Kredite an Kunden der Direktion Kroatien) belief sich zum 31. Dezember 2020 auf 1,5% nach 1,9% im Jahr 2019.
Trotz des tiefen Zinsniveaus, das uns bereits seit einigen Jahren begleitet, tendieren unsere Privatkunden dazu, ihr Erspartes in klassische Anlageformen wie Spar- oder Termin- und Sichteinlagen anzulegen. Seit einigen Jahren verzeichnen wir konstante Zuwächse bei den Verbindlichkeiten gegenüber Privatkunden. Zum 31. Dezember 2020 sind diese um 9,3% auf 2,7 Mrd. EUR gewachsen. Dabei zeigt sich, dass Privatkunden zunehmend in zeit- und ortsunabhängige, digitale Anlageformen anlegen. Die Entwicklung der Volumina des Mein Geld-Kontos zeugt von diesem Trend. Im Berichtsjahr 2020 wurden rund 1.300 neue Mein-Geld Konten eröffnet, und das Volumen erhöhte sich um 64,8 Mio. EUR auf 450,2 Mio. EUR. Krisenbedingt tendieren momentan viele Kunden dazu, ihre Sparquote zu erhöhen, da die Unsicherheiten in Zusammenhang mit der Pandemie hoch sind. Dementsprechend haben die Einlagen im täglich fälligen Bereich zugelegt und betrugen 1,2 Mrd. EUR, ein kräftiger Anstieg um 23,5%. Rechnet man die Termineinlagen in Höhe von 284,3 Mio. EUR dazu, haben die sonstigen Verbindlichkeiten die Volumina auf den klassischen Sparbüchern überholt. Die Spareinlagen blieben mit 1,3 Mrd. EUR leicht über dem Vorjahresniveau. Die Attraktivität der klassischen Sparbücher nimmt weiter ab. So verminderte sich die Gesamtanzahl der Sparbücher um rund 4.000 Stück im Jahr 2020. Der Bausparvertrag zählt hingegen nach wie vor zu den beliebteren Sparformen. Im Berichtsjahr haben wir 3.203 Bausparverträge (Vorjahr: 3.778), als langjähriger Vertriebspartner von Wüstenrot, abgeschlossen.
| Verbindlichkeiten gegenüber Privatkunden | |||
|---|---|---|---|
Im Privatkundensegment verfolgen wir ebenfalls das Ziel, in eigenmittelschonen- den Geschäftsfeldern zu wachsen. Mit aktiv gesetzten Maßnahmen kurbeln wir das Dienstleistungsgeschäft an, und das mit Erfolg. Im Berichtsjahr 2020 konnten wir den Provisionsüberschuss um 12,7% steigern. Neben dem Wertpapiergeschäft leistet auch der Zahlungsverkehr einen wesentlichen Ergebnisbeitrag.
Das abgelaufene Geschäftsjahr war trotz Corona-Pandemie für Anleger ein sehr erfolgreiches Jahr. Während man zu Beginn des Jahres steigende Börsenkurse beobachten konnte, kam es durch den Ausbruch der COVID-19-Pandemie zu massiven Kursverlusten, die jedoch rasch gestoppt werden konnten. Eine Erholung mit steigenden Kursen setzte bis Jahresende ein. Die hohe Volatilität an den Börsen wurde von unseren Kunden dazu genutzt, ihre Wertpapierportfolien neu auszurichten. Das Ergebnis aus dem Wertpapiergeschäft hat sich daher in diesem Segment gegenüber 2019 um 24,9% von 10,6 Mio. EUR auf 13,3 Mio. EUR erhöht.
An drei Standorten in Wien, Kärnten und in der Steiermark bieten speziell ausgebildete Kundenbetreuer maßgeschneiderte Dienstleistungen für vermögende Privatkunden an. Im Berichtsjahr sind wir sowohl bei der Anzahl der Privat Banking-Kunden als auch im Volumen zufriedenstellend gewachsen. Im Berichtsjahr 2020 betreuten wir rund 1.700 Kunden mit einem Veranlagungsvolumen von 700 Mio. EUR. Zu unseren Kernkompetenzen im Private Banking zählen die Vermögensverwaltung und unsere Brokerage-Dienstleistungen. Die Vermögensverwaltung, die wir österreichischen Privatkunden anbieten, hat sich im Berichtsjahr zufriedenstellend entwickelt. Während bei den Varianten – BKS Portfoliostrategie und individuelle Vermögensverwaltung – das Volumen im Geschäftsjahr 2020 stagnierte, konnte das Volumen im BKS Anlagemix um rund 50% gesteigert werden. Seit Mitte 2020 gibt es für unsere Kunden die Möglichkeit, im Kundenportal Fondssparpläne selbstständig abzuschließen. Bis Ende des Jahres konnten bereits 80 neue Fondssparaufträge abgeschlossen werden.
Der Zahlungsverkehr gilt auch im Privatkundengeschäft als wichtiges strategisches Geschäftsfeld. Aus diesem Grund investieren wir kräftig in den Ausbau unseres Angebotes, um mit Innovationen vorne dabei zu sein. Im Geschäftsjahr 2020 haben wir unsere Kunden mit der neuen BKS Mastercard ausgestattet. Neben dem neuen optischen Design, das unseren neuen Markenstil widerspiegelt, verfügt die neue Kreditkarte über eine Reihe weiterer nützlicher Funktionen. Weiters haben wir auch die BKS Maestro-Karte durch die neue BKS Debit Mastercard ersetzt. Neben allen Funktionen der Maestro-Karte können unsere Kunden mit der neuen Karte auch Einkäufe online tätigen sowie per Smartphone oder Smartwatch bezahlen. Im klassischen Kontobereich bestechen wir durch unser modernes und benutzerfreundliches Kundenportal MyNet, das von unseren Kunden sehr gut angenommen wird. Zum 31. Dezember 2020 haben rund 46.000 User das Kundenportal MyNet genutzt. Im Bereich der smarten Bezahlmethoden haben wir unser Angebot um ApplePay, und GarminPay erweitert. Somit bieten wir unsere Privatkunden alle Möglichkeiten des smarten Bezahlens mit dem Smartphone oder der Smartwatch an. Das Kundenverhalten im Zahlungsverkehr hat sich im abgelaufenen Jahr spürbar geändert. Einem deutlichen Rückgang der Bargeldumsätze stand ein rasanter Anstieg an bargeld- und kontaktlosen Transaktionen gegenüber. Da wir unser Angebot rechtzeitig erweitert haben, hat uns diese Veränderung, weil wohl vorbereitet, nicht negativ betroffen. Lockdown-bedingt und durch die Einschränkung der Reisefreiheit kam es auch zu einem Rückgang der Transaktionen im Privatkundensegment, insbesondere bei den klassischen Kreditkartenumsätzen. Daher verzeichneten wir beim Ergebnis aus dem Zahlungsverkehr einen leichten Rückgang von 2,7% auf 9,9 Mio. EUR.
Nachhaltigkeit nimmt auch in der Geldanlage bei Privatanlegern eine immer größere Rolle. Es ist unumstritten, dass sich nachhaltige Geldanlagen gerade zum Megatrend im Finanzsektor entwickeln. Wir haben diesen Trend bereits vor einigen Jahren erkannt und fokussieren uns seitdem auf nachhaltige Veranlagungsprodukte. In Österreich nehmen wir – mit der Emission der ersten Social und Green Bonds an der Wiener Börse – eine Vorreiterrolle auf diesem Gebiet ein. Für verantwortungsvolle Anleger hatten wir im Herbst 2020 den bereits vierten Green Bond aufgelegt. Weiters wurde im Berichtsjahr der zweite Social Bond mit einem Emissionsvolumen von 5,0 Mio. EUR platziert. Mit dem Emissionsvolumen werden ausschließlich Vorhaben finanziert, die den allgemeinen Ausschlusskriterien der BKS Bank sowie den ökologischen und sozialen Finanzierungskategorien der internationalen Green und Social Bond Principles entsprechen. Weiters wurde im Geschäftsjahr 2020 das nachhaltige Produktangebot um das „Natur & Zukunft-Konto“ erweitert.# Konzernlagebericht
Kunden, die sich für dieses Konto entscheiden, tragen zur Aufforstung heimischer Wälder bei, denen beim Klimaschutz eine besondere Rolle zukommt.
Der Trend zum digitalen Banking hält unvermindert an und wurde durch die Corona-Pandemie noch verstärkt. Mit der Gründung von BKS Bank Connect – der digitalen Bank in der Bank – tragen wir dieser Entwicklung Rechnung. Privatkunden werden digital an Board genommen und können Konten, Kredite, Sparkonten, Fondssparpläne und andere Services digital eröffnen und abschließen. BKS Bank Connect ist ein Meilenstein in unserer Digitalisierungsstrategie und wird uns wesentlich dabei unterstützen, das Privatkundengeschäft profitabel zu halten.
Als verantwortungsbewusste Bank bieten wir unseren Privatkunden auch eine umfangreiche Produktpalette aus dem Versicherungsbereich an. Wir treten dabei als Vertriebspartner für unseren langjährigen Partner, die Generali Versicherung AG, auf. Wir vermitteln vorrangig Kapitalversicherungen mit laufender Prämie, fondsgebundene Lebensversicherungen, auch auf Basis von Einmalerlägen, sowie Risiko- und Unfallversicherungen.
Im Berichtsjahr waren wir mit der Entwicklung des Versicherungsgeschäfts mäßig zufrieden. Die Kapitalversicherungen legten gemessen am Prämienvolumen um 0,7% zu, während das Prämienvolumen für Risikoversicherungen um 16,4% abnahm. Der Vertrieb von Unfallversicherungen entwickelte sich im Vergleich zum Vorjahr stabil.
Im Privatkundensegment gilt es, die Ertragskraft nachhaltig sicherzustellen. Das wollen wir mit einem Mix aus unterschiedlichen Maßnahmen erreichen. Ein Arbeitsschwerpunkt wird die Akquisition von neuen Privatkunden sein. Durch verstärkte Marketingaktivitäten wie beispielsweise Google Ads-Kampagnen wollen wir digitalaffine Kunden gewinnen. Im Bereich der Digitalisierung arbeiten wir weiter an praktischen Lösungen, die die Handhabung von digitalen Bankgeschäften erleichtern. In den nächsten Monaten werden wir uns auch ausführlich mit unseren Kontomodellen beschäftigen und diese einer Überarbeitung unterziehen. Im Filialbereich gilt es weiterhin, das neue Filialkonzept umzusetzen. Wir arbeiten auch daran, die exzellente Beratungsqualität unserer Kundenbetreuer durch laufende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen weiter zu stärken.
Im Segment Financial Markets tragen neben den Ergebnissen aus dem Zinsstrukturmanagement die Erträge aus dem Wertpapier-eigenportfolio und die Beiträge der at Equity bilanzierten Gesellschaften wesentlich zum Ergebnis bei. Der Eigenhandel steht nicht im Fokus unserer Geschäftstätigkeit. Das Geschäftsjahr 2020 war weiterhin durch ein sehr niedriges Zinsniveau gekennzeichnet, sodass die Erwirtschaftung von zusätzlichen Erträgen auf Basis der Fristentransformation nur eingeschränkt möglich war. Ertragssteigernd wirkte sich hingegen die Entwicklung der Finanzmärkte aus, die zu einem Zuwachs beim Ergebnis aus den finanziellen Vermögenswerten/Verbindlichkeiten führte.
| 2019 | 2020 | |
|---|---|---|
| Zinsüberschuss inkl. Ergebnis aus at Equity bilanzierten Unternehmen | 44,9 | 26,8 |
| Risikovorsorge | -0,1 | -0,3 |
| Provisionsergebnis | -0,3 | -0,2 |
| Handelsergebnis | 1,2 | 2,2 |
| Verwaltungsaufwand | -8,4 | -10,5 |
| Sonstiges betriebliches Ergebnis | 0,2 | -0,1 |
| Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten (FV)/Verbindlichkeiten | 3,2 | 5,4 |
| Jahresüberschuss vor Steuern | 40,8 | 23,4 |
| ROE vor Steuern | 5,6% | 3,1% |
| Cost-Income-Ratio | 18,2% | 36,3% |
| Risk-Earnings-Ratio | 0,2% | 1,1% |
Im Segment Financial Markets erzielten wir zum 31. Dezember 2020 einen Jahresüberschuss vor Steuern in Höhe von 23,4 Mio. EUR, ein Rückgang um 42,5%. Dieser ist im Wesentlichen auf den Zinsüberschuss, in dem auch die Erträge aus at Equity bilanzierten Unternehmen abgebildet sind, zurückzuführen. Wie bereits an anderen Stellen beschrieben, reduzierte sich das Ergebnis aus at Equity bilanzierten Unternehmen um rund 32,7%. Im Zinsergebnis sind auch die Erträge aus Beteiligungen enthalten. Das Beteiligungsportfolio der BKS Bank ist wenig risikobehaftet, außerhalb der Finanzbranche halten wir nur wenige Beteiligungen. Wir überwachen die Entwicklung der operativen Beteiligungen quartalsweise. Zu unseren Beteiligungen zählen unter anderem die Österreichische Kontrollbank (OeKB), die 3 Banken KFZ-Leasing, die 3 Banken-Generali Investment GmbH sowie die Wiener Börse. Im Geschäftsjahr 2020 haben wir insgesamt 4,5 Mio. EUR an Erträgen aus Beteiligungen generiert. Beispielsweise haben wir 1,0 Mio. EUR an Ausschüttung von der OeKB erhalten. Die Beteiligung an der 3 Banken KFZ-Leasing im Ausmaß von 10,0% hat Erträge in Höhe von 0,6 Mio. EUR eingebracht. Im abgelaufenen Geschäftsjahr erhöhte sich das Exposure im Interbankenverkehr sehr von 200,3 Mio. EUR auf 283,0 Mio. EUR. Durch die spektakuläre Insolvenz der Mattersburger Commerzialbank ist das Interbankengeschäft zu Unrecht in ein ungünstiges Licht gerückt worden. Wir möchten in diesem Zusammenhang betonen, dass unsere Partner im Bankenbereich über erstklassige Ratingstufen – AA bis A3 – verfügen. In dieser Geschäftssparte haben wir schon vor Jahren ein regelmäßiges Monitoring inklusive klarer Berichtslinien aufgebaut. Dementsprechend gering fielen die Dotierungen für die Risikovorsorge aus. Im Berichtsjahr haben wir lediglich 0,3 Mio. EUR gebildet. Der Verwaltungsaufwand erhöhte sich von 8,4 Mio. EUR auf 10,5 Mio. EUR. Die Kostensteigerung steht insbesondere im Zusammenhang mit den im abgelaufenen Geschäftsjahr erhöhten Kosten für Rechtsberatung (1,1 Mio. EUR).
Im Aktiv-Passiv-Gremium steuern wir unter anderem auch die langfristige oder strukturelle Liquidität. Eine aufsichtsrechtliche Kennzahl, die ab 28. Juni 2021 verpflichtend einzuhalten ist und die die langfristige Liquidationssituation abbildet, ist die NSFR. Um die Net Stable Funding Ratio (NSFR) zu stärken, haben wir im Berichtsjahr 109,3 Mio. EUR an langfristigen Anleihen emittiert. Darüber hinaus haben wir von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine sogenannte Targeted Longer-Term Refinancing Operation im Rahmen der TLTRO III-Serie in Höhe von 350,0 Mio. EUR durchzuführen. Die Net Stable Funding Ratio (NSFR) hat sich dadurch auf 117,2% erhöht.
Die steuerungsrelevanten Kennzahlen entwickelten sich im Segment Financial Markets folgendermaßen: Der Return on Equity verringerte sich von 5,6% auf 3,1%. Die Cost-Income-Ratio erhöhte sich vor allem durch das gesunkene Zinsergebnis von 18,2% auf 36,3%.
Unser Ziel ist es, auch weiterhin ein solider und verlässlicher Emittent von Wertpapieren zu sein. Wir werden daher auch im laufenden Jahr eigene Emissionen begeben und unseren Kunden damit attraktive Veranlagungsmöglichkeiten bieten. Die Vermeidung von Marktrisiken wird auch 2021 unser Investitionsverhalten bestimmen. Wir werden unsere konservative Veranlagungsstrategie beibehalten und unsere Investitionen vorrangig in High Quality Liquid Assets tätigen. Darüber hinaus werden wir auch unsere Zusammenarbeit mit unseren strategischen Partnern – Oberbank AG und Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft – fortsetzen.
Im Segment Sonstige sind Ertrags- und Aufwandspositionen und Ergebnisbeiträge abgebildet, die wir nicht eindeutig den anderen Segmenten bzw. nicht einem einzelnen Unternehmensbereich zuordnen können. In der Segmentberechnung legen wir großen Wert darauf, den Geschäftssegmenten nur solche Ertrags- und Aufwandspositionen zuzuschreiben, die in diesem Segment erwirtschaftet bzw. von diesem Segment verursacht wurden.
Das Jahresergebnis vor Steuern betrug -9,1 Mio. EUR nach -7,7 Mio. EUR im Vorjahr. Die Ergebnisverschlechterung ist vor allem auf die höheren regulatorischen Kosten zurückzuführen, darunter die Kosten für den Einlagensicherungsfonds (4,1 Mio. EUR) sowie die Beiträge zum Abwicklungsfonds (3,4 Mio. EUR). Der Verwaltungsaufwand verringerte sich von 7,3 Mio. EUR auf 7,0 Mio. EUR.
Die Ermittlungen der Eigenmittelquote und der Bemessungsgrundlage erfolgen nach den Eigenmittelvorgaben der Capital Requirements Regulation (CRR) und der Capital Requirements Directive (CRD). Für die Berechnung des Eigenmittel-erfordernisses für das Kreditrisiko, für das Marktrisiko und für das operationale Risiko kommt der Standardansatz zur Anwendung. Die BKS Bank hat zum 31. Dezember 2020 als Ergebnis des Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) folgende Mindesterfordernisse ohne Kapitalpuffer als Prozentsatz des Total Risk Exposure Amount zu erfüllen:
Das harte Kernkapital erhöhte sich um 39,7 Mio. EUR auf 669,3 Mio. EUR, ein Zuwachs um 6,3%. Die harte Kernkapitalquote legte trotz des kräftigen Bilanzsummenwachstums von 11,6% auf 11,8% zu. Das zusätzliche Kernkapital reduzierte sich durch Tilgungen von 61,2 Mio. EUR auf 55,9 Mio. EUR. Unter Einrechnung des Ergänzungskapitals in Höhe von 190,9 Mio. EUR betrugen die gesamten Eigenmittel 916,1 Mio. EUR, ein Anstieg um erfreuliche 3,9%. Die Gesamtkapitalquote erreichte einen Wert von 16,2%.
Im Zuge der COVID-19-Pandemie wurden Maßnahmen aus der CRR II vorgezogen. Banken erhielten die Möglichkeit, Forderungen gegenüber Klein- und Mittelbetrieben mit einem Unterstützungsfaktor in Höhe von 0,76 bzw. 0,85 anzuwenden. Dadurch erzielten wir eine Reduktion der Bemessungsgrundlage in Höhe von rund 110,0 Mio. EUR. Da wir im Berichtsjahr ein gutes Kreditwachstum erzielten, ist der Total Risk Exposure Amount dennoch um 214,5 Mio. EUR auf 5,7 Mrd. EUR gestiegen.
Die Leverage Ratio stellt das Verhältnis des Kernkapitals zum ungewichteten Exposure der BKS Bank unter Einschluss außerbilanzieller Risikopositionen dar. Die Leverage Ratio belief sich zum 31. Dezember 2020 auf 8,0%. Wir erfüllen damit deutlich die regulatorische Mindestquote von 3,0%. Im Jahr 2020 gab es bei der Berechnung der Leverage Ratio eine wesentliche Neuerung. Forderungen an Zentralbanken können temporär von der Leverage Ratio ausgenommen werden.
Die MREL-Quote steht für Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities und soll sicherstellen, dass Banken im Falle einer Schieflage geordnet abgewickelt werden können. Die Mindestanforderung an die MREL-Quote setzt sich aus dem Verlustabsorptionsbetrag (LAA) und dem Rekapitalisierungsbetrag (RCA) zusammen und wird um den Aufschlag zur Aufrechterhaltung des Marktvertrauens (MCC) ergänzt. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat der BKS Bank einen Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten in Höhe von 14,99% der Gesamtverbindlichkeiten und Eigenmittel (Total Liabilities and Own Funds, TLOF) auf konsolidierter Ebene vorgeschrieben, ein Wert, der bis 01. Jänner 2022 zu erreichen ist. Die MREL-Quote wird auf monatlicher Basis berechnet und an die FMA gemeldet. Die geforderte Mindestquote wurde bereits während des gesamten Jahres 2020 eingehalten.
Die Beschreibung der Ziele und Methoden des Risikomanagements sowie die Erläuterungen zu den wesentlichen Risiken sind in den Notes ab Seite 187 im Kapitel Risikobericht dargestellt.
Im Folgenden werden wesentliche Angaben gemäß § 243a Abs. 2 UGB zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem (IKS) in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess der BKS Bank angeführt. Das IKS stellt sicher, dass die Unternehmensberichterstattung, insbesondere die Finanzberichterstattung, richtig, zuverlässig und vollständig ist. Wir erfüllen diese Anforderung durch eine dokumentierte und transparente Organisationsstruktur, eine entsprechende Risikoorientierung und Risikoanalyse und durch Kontrollaktivitäten. Zur Unterstützung einer professionellen Unternehmensberichterstattung wurde im Jahr 2020 firesys als Reportingsoftware eingeführt. Mit Hilfe dieser Software können Zahlenänderungen bzw. -anpassungen prüfungssicher durchgeführt werden. Die Software unterstützt auch das European Single Electronic Format (ESEF), welches erstmals im Jahresabschluss für Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung anzuwenden ist. Alle Maßnahmen des rechnungslegungsbezogenen IKS haben wir in einem eigenen Konzernhandbuch sowie in einer internen Richtlinie zur Bildung von Risikovorsorgen festgeschrieben. Die Rechnungslegung ist ein wichtiger Bestandteil des konzernweiten internen Kontrollsystems und wird jährlich evaluiert. Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Einrichtung und Ausgestaltung des Kontroll- und Risikomanagementsystems, welches den Anforderungen der Rechnungslegungsprozesse des Konzerns entspricht. Das Rechnungswesen mit den dazugehörigen Prozessen, die Konzernkonsolidierung sowie das dazugehörige Risikomanagement sind in der Abteilung Controlling und Rechnungswesen angesiedelt. Für die einzelnen Funktionen gibt es eigene Stellenbeschreibungen mit definierten Kompetenz- und Verantwortungsbereichen. Sämtliche Verantwortlichkeiten sind in einer Aufgabenmatrix festgeschrieben. Die ausländischen Tochtergesellschaften unterliegen einer permanenten Überwachung und die zentral verantwortlichen Mitarbeiter sind zumindest quartalsweise vor Ort, um die für die Konsolidierung notwendigen Daten und Informationen zu prüfen. Die entsprechende Ausbildung der Mitarbeiter wird durch interne und externe Seminare sichergestellt.
Die Risiken und Kontrollen in den Bereichen Finanzbuchhaltung, Anlagenwirtschaft, Bilanzerstellung, Steuern und Budgetierung wurden systematisch erfasst, bewertet und in einer Risiko-Kontrollmatrix miteinander verknüpft. Kontrollen, die hohe Risiken decken, stehen im Mittelpunkt der IKS-Berichterstattung und werden der Kategorie „Hauptkontrollen“ zugeordnet. Die Qualität der Hauptkontrollen wird mit Hilfe des Reifegradmodells klassifiziert. Je nach Einstufung in der Risiko-Kontrollmatrix werden den einzelnen Tätigkeiten bzw. Positionen bestimmte verpflichtende Kontrollaktivitäten zugeordnet. Dabei werden verschiedene Kontrollverfahren angewendet. Gemeinsam mit IT-Anwendern und mit externen Prüfern wurden für die eingesetzten IT-Systeme (z. B. SAP, GEOS etc.) wiederkehrende systemische Kontrollen implementiert. Der Prüfung unterliegen die Ordnungsmäßigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Daten. Darüber hinaus werden Plausibilitätsprüfungen durchgeführt, Checklisten eingesetzt sowie das Vier-Augen-Prinzip konsequent angewendet.
Im Bereich der Finanzbuchhaltung wird insbesondere überprüft, ob ausgehende Beträge auch von den zuständigen Kompetenzträgern angewiesen werden und keine Kompetenzüberschreitungen vorliegen. Zahlungen werden im Vier-Augen-Prinzip freigegeben. Zwischen den Organisationseinheiten Rechnungswesen/Bilanzierung und Controlling gibt es für den Abgleich von Daten implementierte Abstimmungsprozesse. Damit wird die Konsistenz von Daten für das interne Berichtswesen, das Meldewesen und die externe Berichterstattung sichergestellt. Eine wesentliche Kontrollmaßnahme betrifft die restriktive Vergabe und Überprüfung der IT-Berechtigungen für SAP. Im Rahmen einer eigenen Berechtigungsverwaltung werden die Berechtigungen dokumentiert und die Vergabe von der internen Revision geprüft. Diese umfassenden Kontrollmaßnahmen werden in internen Handbüchern, Arbeitsbehelfen, Checklisten und Prozessbeschreibungen umfassend geregelt.
Der Vorstand wird regelmäßig und zeitgerecht über alle Belange der Rechnungslegung sowie über die wirtschaftlichen Ergebnisse in monatlichen Berichten informiert. Der Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss erhalten quartalsweise Berichte mit Erläuterungen zu Budgetabweichungen und wesentlichen und periodischen Veränderungen. Die Aktionäre erhalten quartalsweise einen Zwischenbericht, den wir auf www.bks.at unter » Investor Relations » Berichte und Veröffentlichungen publizieren.
Die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses erfolgt mehrstufig. Einerseits führen wir jährlich ein Self-Assessment durch und andererseits wird im Rahmen des Prozessmanagements das rechnungslegungsbezogene IKS kritisch gewürdigt. Darüber hinaus erfolgen unabhängige Prüfungen durch die interne Revision der BKS Bank, die direkt an den Vorstand berichtet. Der Abteilungsleiter sowie die verantwortlichen Gruppenleiter üben im Rechnungslegungsprozess gemäß Funktionsbeschreibung die primäre Überwachungs- und Aufsichtsfunktion aus. Um die Zuverlässigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Rechnungslegungsprozesses sowie des dazugehörigen Berichtswesens zu gewährleisten, werden zusätzliche Überwachungsmaßnahmen durch die gesetzlich vorgesehenen Abschlussprüfer und den Prüfungsausschuss wahrgenommen.
Die BKS Bank veröffentlicht die nichtfinanziellen Informationen gemäß § 243b UGB und gemäß § 267a UGB (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz NaDiVeG) gemeinsam in einem separaten Nachhaltigkeitsbericht 2020. Dieser wird auf unserer Homepage unter www.bks.at/Nachhaltigkeit zur Verfügung gestellt. Die Informationen auf den folgenden Seiten stellen nur einen Auszug über ausgewählte Entwicklungen unserer nichtfinanziellen Leistungsindikatoren dar.
Die BKS Bank hat seit vielen Jahren eine ganzheitliche Nachhaltigkeitsstrategie implementiert. 2020 haben wir diese unter dem Motto „Verantwortungsbewusst in eine lebenswerte Zukunft“ neu ausgerichtet. Wichtige Eckpfeiler bei der Erstellung der neuen Nachhaltigkeitsstrategie bildeten Stakeholderdialoge, aber natürlich auch die Sustainable Development Goals, der UN Global Compact, der Green Deal und der EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Aus den Ergebnissen der Stakeholderdialoge und der vorangegangenen Analysen haben wir eine neue Wesentlichkeitsmatrix abgeleitet, die im Nachhaltigkeitsbericht 2020 auf Seite 44 dargestellt und erläutert wird.
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| Grundkapital | 83,4 | 85,9 |
| Rücklagen abzüglich immaterielle Vermögensgegenstände | 1.134,0 | 1.193,6 |
| Abzugsposten | -587,8 | -610,2 |
| Hartes Kernkapital (CET1) | 629,6 | 669,3 |
| 1) Harte Kernkapitalquote | 11,6% | 11,8% |
| Hybridkapital | 6,0 | - |
| AT1-Anleihe | 55,2 | 55,9 |
| Zusätzliches Kernkapital | 61,2 | 55,9 |
| Kernkapital (CET1 + AT1) | 690,8 | 725,2 |
| Kernkapitalquote | 12,7% | 12,8% |
| Ergänzungskapital | 190,6 | 190,9 |
| Eigenmittel insgesamt | 881,4 | 916,1 |
| Gesamtkapitalquote | 16,2% | 16,2% |
| Total Risk Exposure Amount | 5.449,6 | 5.664,1 |
1) Beinhaltet das Jahresergebnis 2020. Die formelle Beschlussfassung ist noch ausständig.# Unsere Nachhaltigkeitsstrategie
Unsere Nachhaltigkeitsstrategie gliedert sich in fünf Handlungsfelder: • Strategie und Governance • Mitarbeiter • Produkte und Innovation • Umwelt und Klimaschutz • Gesellschaft und Soziales Für diese haben wir bis 2025 strategische Nachhaltigkeitsziele festgelegt, um den Erfolg messbar machen zu können. Beispielsweise wollen wir unseren Status als Branchenleader in Sachen Nachhaltigkeit beibehalten und weiterhin von ISS ESG mit dem Prime-Status geratet werden. Wir streben langfristig Klimaneutralität an, wollen den Anteil unserer nachhaltigen Produkte an der Bilanzsumme auf 15% erhöhen und ein Neukreditvolumen an nachhaltigen Finanzierungen von 200 Mio. EUR pro Jahr vergeben. Der Anteil von Frauen in Führungspositionen soll auf 35% gesteigert und der Gender-Pay-Gap auf 12% reduziert werden.
Im Handlungsfeld Strategie und Governance erfolgt die Steuerung unserer CSR-Maßnahmen. Nachhaltigkeit ist aufgrund ihrer hohen Bedeutung im Verantwortungsbereich der Vorstandsvorsitzenden verankert, die regelmäßig dem Aufsichtsrat über die Fortschritte bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie berichtet. ESG-Chancen und Risiken, darunter im Speziellen auch Klimarisiken, werden einmal jährlich im Risk-Assessment beurteilt und in der Risikostrategie verankert. Zwei CSR-Verantwortliche entwickeln und koordinieren das CSR-Programm gemeinsam mit den in- und ausländischen CSR-Teams. In vierteljährlichen CSR-Jours fixes wird mit der Vorstandsvorsitzenden der Fortschritt bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie diskutiert und weitere Schritte definiert. Im Berichtsjahr beschäftigten wir uns intensiv mit dem EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums, da dieser Einfluss auf unser gesamtes Kerngeschäft hat. Ein wichtiger Bestandteil unserer Geschäftsgrundsätze ist die Festlegung, mit welchen Personen, Unternehmen und Institutionen unser Haus keine Geschäftsbeziehung eingehen will. 2020 haben wir die bisherigen Ausschlusskriterien um Positivkriterien ergänzt. So haben wir unter anderem festgelegt, dass wir Geschäftsfelder, die besonders positiv zur Weiterentwicklung unserer Gesellschaft, zur Bewahrung unserer Umwelt, zum Klimaschutz oder zur Hintanhaltung des Klimawandels beitragen, forcieren wollen.
Stakeholder-Dialoge bilden einen wertvollen Baustein unserer nachhaltigen Entwicklung. Im Berichtsjahr luden wir externe Experten und Mitarbeiter zu zwei Stakeholderworkshops. In diesen wurde diskutiert, welche Themen die BKS Bank zukünftig vorrangig in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie verfolgen soll. Bei einer erstmals durchgeführten Kundenbefragung in Slowenien stellten uns unsere Kunden ein sehr gutes Zeugnis aus. Um ein zeitnäheres Feedback unserer Kunden zu erhalten, haben wir 2020 zusätzlich After-Sales-Befragungen eingeführt. Dabei zeigte sich durchwegs eine sehr hohe Zufriedenheit unter den Teilnehmern. Unsere Mitarbeiter befragten wir unter anderem zu Diversität in der BKS Bank und zu den angebotenen Sozialleistungen. In Kroatien führte MAMFORCE © als Teil der Rezertifizierung als familienfreundliches Unternehmen im Berichtsjahr eine Mitarbeiterbefragung durch. Erfreulicherweise sagten 74,5% der Befragten, dass sie mit der BKS Bank als Arbeitgeber sehr zufrieden sind.
Durch kontinuierliches Wachstum stieg unser Personalstand auf 1.133 Beschäftigte an, die aus elf verschiedenen Nationen stammen. Ein respektvoller und wertschätzender Umgang prägt den Unternehmensalltag in der BKS Bank. Unsere Führungskräfte geben ihren Mitarbeitern klare Zielvorgaben, angemessenen Handlungsspielraum und ermöglichen vorausschauendes flexibles Agieren. Unternehmerisches Denken und eigenverantwortliches Handeln sind selbstverständlich und tragen wesentlich zum Erfolg unseres Hauses bei. Die Aus- und Weiterbildung spielt eine Schlüsselrolle in der Personalentwicklung der BKS Bank und steht allen Mitarbeitern offen. 2020 wurde rasch auf die strengen Social-Distancing-Vorschriften reagiert und viele Aus- und Weiterbildungen als E-Learnings oder Online-Schulungen angeboten. Die Förderung von Frauen ist uns ein besonderes Anliegen. Bis Ende 2022 wollen wir einen Anteil von Frauen in Führungspositionen von 35% erreichen. Wir freuen uns, 2020 dazu einen weiteren Schritt nach vorne gemacht und den Anteil von 31,6% auf 33,2% gesteigert zu haben.
| Mitarbeiter nach Personen | 2018 | 2019 | 2020 |
|---|---|---|---|
| Gesamt | 1.119 | 1.128 | 1.133 |
| • davon in Österreich | 861 | 851 | 851 |
| • davon in Slowenien | 137 | 150 | 154 |
| • davon in Kroatien | 74 | 76 | 79 |
| • davon in der Slowakei | 42 | 46 | 45 |
| • davon in Italien | 4 | 4 | 4 |
| • davon in Ungarn | 1 | 1 | 0 |
| • davon Frauen | 619 | 637 | 641 |
| • davon Männer | 500 | 491 | 492 |
| • davon Mitarbeiter mit Beeinträchtigungen | 27 | 29 | 25 |
Bitte beachten Sie, dass sämtliche an anderer Stelle im Geschäftsbericht angeführten Mitarbeiterkennzahlen – sofern nicht besonders vermerkt – in Personaljahren (PJ) angegeben werden. Die Tabelle beinhaltet auch Mitarbeiter nicht konsolidierter Gesellschaften.
Neben einem adäquaten Einkommen, vielen Sozialleistungen und einer guten Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat bieten wir unseren Mitarbeitern zahlreiche Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. In Österreich trägt die BKS Bank seit 2010 das Gütezeichen des Audits „berufundfamilie“. Auch in Slowenien tragen wir die landesübliche Auszeichnung als familienfreundliches Unternehmen. In Kroatien absolvierten wir 2020 das MAMFORCE © -Reaudit erfolgreich und freuten uns über zwei besondere Auszeichnungen. Das Amt für Demographie und Jugend verlieh der BKS Bank in der Kategorie Klein- und Mittelbetriebe (KMU) den Staatspreis als familienfreundlichstes Unternehmen. Nur wenige Tage zuvor konnten wir auch von MAMFORCE © die Auszeichnung als familienfreundlichstes KMU Kroatiens entgegennehmen. Besonders im Fokus stand im Berichtsjahr auch die Gesundheit unserer Mitarbeiter. Über die Maßnahmen zur COVID-19-Prävention informieren wir Sie auf Seite 78 dieses Berichts. Bei den Mitarbeitern beliebt sind auch die Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Das Jahresprogramm „Durch die Bank gesund“ stand im Zeichen der Darmgesundheit.
Seit wir 2013 die heutige BKS Portfolio-Strategie nachhaltig auf den Markt gebracht haben, wurde das Spektrum nachhaltiger Produkte sukzessive ausgebaut und umfasst nun auch Green und Social Bonds, nachhaltige Sparbücher, den Silberkredit und Green Leasing in Österreich sowie einen Green Loan in Slowenien. Auch in anderen Anlagebausteinen, wie der individuellen Vermögensverwaltung (iVV), werden Kundengelder nachhaltig veranlagt. Die deutlich gestiegene Nachfrage nach unseren nachhaltigen Produkten bestärkt uns, diesen Kurs fortzusetzen. 2020 konnten wir das Volumen der nachhaltigen Produkte um 45% auf 579,6 Mio. EUR ausbauen. Mittlerweile entfallen 5,9% unserer Bilanzsumme auf nachhaltige Produkte.
Die Aufstellung umfasst die Volumina von BKS Portfolio-Strategie nachhaltig, der emittierten Green und Social Bonds, der nachhaltigen Investmentbausteine in den BKS Portfolio-Strategie-Varianten, des Öko-Sparbuchs, des Grünen Sparbuchs, der nachhaltigen Finanzierungen, des Green Loans und Green Leasings.
In Österreich zählt die BKS Bank zu den Vorreitern bei der Emission von Green und Social Bonds. Im Berichtsjahr legten wir unseren vierten Green Bond auf. Das Emissionsvolumen betrug 3 Mio. EUR. Mit dem Emissionserlös finanzierten wir das Projekt „Nachhaltige Energieversorgung und Abluftreinigung“ der Hermes Schleifmittel Ges.m.b.H. in Bad St. Leonhard. Durch den Umstieg auf eine neue Biomasseanlage und eine regenerative Nachverbrennungsanlage zur Abluftreinigung kann Hermes Schleifmittel den CO 2 -Ausstoß künftig um mehr als 80% pro Jahr senken. Mit dem Emissionserlös unseres zweiten Social Bonds finanzierten wir den Um- und Ausbau der Neuen Mittelschule Hartberg Rieger, die von 290 Schülern besucht wird. Die Neue Mittelschule ist eine wichtige Bildungseinrichtung in der Region Hartberg. Durch die Sanierung erreichte das Gebäude Niedrigenergiestatus. Die Schule wird mittels Biomasse beheizt und wurde mit einer neuen Photovoltaikanlage ausgestattet. Am Jahresende betrug das Gesamtvolumen an emittierten Green Bonds 13,4 Mio. EUR und die Quote klimabezogener Anleihen 1,62%. Das Emissionsvolumen der Social Bonds lag bei 10,0 Mio. EUR. Mit der BKS Portfolio-Strategie nachhaltig bietet die BKS Bank ihren Kunden auch eine ökologisch und sozial nachhaltige Vermögensverwaltung an. Diese investiert ausschließlich in Nachhaltigkeits-, Ethik- und Umweltfonds. Im Jahr 2020 waren in die BKS Portfolio-Strategie nachhaltig 18,9 Mio. EUR investiert.
Auch unsere nachhaltigen Finanzierungsprodukte waren im Berichtsjahr sehr gefragt. Wir verzeichnen einen Anstieg des nachhaltigen Finanzierungsvolumens von 296,4 Mio. EUR auf 413,3 Mio. EUR. Rund drei Viertel (315,5 Mio. EUR) dieser Kredite hatten einen ökologisch nachhaltigen Verwendungszweck. Die Entwicklung des Green Leasing-Barwertes in der BKS-Leasing Gesellschaft m.b.H. wurde von der COVID-19-Investitionsprämie positiv beeinflusst, die Unternehmen unter anderem für Ökologisierungsmaßnahmen nutzten. Ebenso erhöhte sich das Volumen des in Slowenien vergebenen Green Loans um 23% auf 35,9 Mio. EUR. Die gestiegene Nachfrage nach unseren ökologischen Finanzierungsprodukten sehen wir als erfreulichen Beleg, dass immer mehr Unternehmer und Privatpersonen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten wollen und entsprechend investieren.# Emissionsvolumen Green und Social Bonds
2020 ermittelten wir gemeinsam mit dem WWF Österreich auch einen ersten Richtwert, welche CO 2 -Emissionen unser Kreditportfolio in Österreich verursacht, nämlich 461.000 t CO 2 -Äquivalente. Mit dem Silberkredit offeriert die BKS Bank seit 2016 einen sozial nachhaltigen Kredit. Der Silberkredit richtet sich an ältere Menschen, die aufgrund ihres Alters einen sehr beschränkten Zugang zum Kreditmarkt haben. Dass Bedarf am Markt gegeben ist, zeigt die mehr als positive Volumensentwicklung dieses Produkts. 2020 wurde ein Anstieg von 37,4 Mio. EUR auf 43,7 Mio. EUR verzeichnet.
Die BKS Bank nimmt ihre Verantwortung als verlässlicher Partner in der Region wahr. 2020 förderten wir 152 Initiativen mit 207 Tsd. EUR, darunter die Flaggschiffe der Kärntner Kultur: die Tage der deutschsprachigen Literatur und den Carinthischen Sommer. Wir leisten auch einen Beitrag zur Restaurierung des Kalvarienbergs in Sachsenburg, der durch Kunstwerke von Lisa Huber weiter aufgewertet wurde. Unser größtes Sozialsponsoring ist die langjährige Partnerschaft mit Kärntner in Not, einem Verein, der seit dem Jahr 2000 unverschuldet in Not geratene Kärntner unbürokratisch unterstützt. Neue Partnerschaften gingen wir mit dem SOS-Kinderdorf Moosburg und der Volkshilfe Wien ein.
Die BKS Bank möchte einen spürbaren Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten. Daher haben wir in den vergangenen Jahren unser Umweltmanagement konsequent auf- und ausgebaut. Zur weiteren Professionalisierung unserer Umweltaktivitäten führten wir 2019 das Umweltmanagementsystem EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ein. Dieses zählt zu den verbreitetsten und anspruchsvollsten Umweltmanagementsystemen in Europa. 2020 absolvierten wir die erste Rezertifizierung. Die Begutachtung erfolgte durch zwei Umweltgutachter der Quality Austria. Der Feedbackreport hat uns viele Stärken, aber auch Empfehlungen für Verbesserungen aufgezeigt. Positiv hervorgehoben wurden unter anderem das umfangreiche Rechts- und Bescheidregister und die übersichtlichen Umweltsteckbriefe für unsere Standorte. Im Audit angeregt wurde, künftig auch das von der BKS Bank betriebene Restaurant Oscar und die nicht für den Bankbetrieb genutzten Immobilien in das Umweltmanagement mit einzubeziehen.
Die BKS Bank wurde 2020 erstmals für den Zertifizierungsprozess zur Green Brand nominiert. Green Brand ist eine EU-Gewährleistungsmarke, die nur besonders ökologisch nachhaltige Unternehmen tragen dürfen. Die Bewertung unseres Hauses erfolgte in der Kategorie „Dienstleister“. Um den Validierungsprozess positiv abzuschließen, muss ein Unternehmen 51% der möglichen Punkte erreichen. Wir sind stolz darauf, einen Punkteschnitt von 78% erreicht zu haben und damit auch den durchschnittlich von Dienstleistungsbetrieben erreichten Wert von 72% übertroffen zu haben.
Die BKS Bank ermittelt seit 2012 ihren Carbon Footprint. Dieser betrug bei der Erstberechnung 2.393 t CO 2 -Äquivalente und konnte seither kontinuierlich gesenkt werden, so auch im Berichtsjahr auf 865 t CO 2 -Äquivalente. Dieser Wert ist allerdings nur bedingt mit dem Vorjahr vergleichbar. Durch die Corona-Pandemie waren viele Mitarbeiter über längere Zeit im Homeoffice und es fanden auch deutlich weniger Dienstreisen statt als in normalen Geschäftsjahren. Auch beim Gesamtenergieverbrauch können wir im Berichtsjahr über eine Reduktion von 7,59 GWh auf 7,18 GWh berichten, davon stammen 65% aus erneuerbaren Energiequellen.
Ein wichtiger Schritt auf dem Weg in Richtung Klimaneutralität ist die Dekarbonisierung. In der BKS Bank sehen wir dafür Potential im Bau, in der Mobilität und in unserem Kerngeschäft. Wir freuen uns, dass wir im Berichtsjahr die Anzahl von Ölheizungen weiter reduzieren konnten. Von 70 im Eigentum der BKS Bank stehenden Immobilien werden nur noch drei mit Öl beheizt. 2021 werden wir zwei weitere Ölheizungen durch umweltfreundlichere Heizsysteme ersetzen, 2022 wird die letzte Ölheizung ausgetauscht werden. Weitere Informationen zu umweltfreundlichen Bauprojekten der BKS Bank, wie das BKS-Holzquartier, finden Sie im Nachhaltigkeitsbericht ab Seite 96. 2020 wurde die Anzahl der Fahrzeuge in unserem Fuhrpark erneut um drei gesenkt. Unter den 68 Dienstfahrzeugen befinden sich 10 Hybrid- bzw. E-Fahrzeuge. Möglich machte dies unter anderem die deutlich gestiegene Zahl von Videokonferenzen. Im Berichtsjahr fanden über 6.400 Online-Meetings statt – ein absoluter Rekordwert.
Das Magazin „Der Börsianer“ hat uns Ende 2020 zum zweiten Mal in Folge als „Nachhaltigste Bank“ Österreichs ausgezeichnet. Der Börsianer begründete seine Entscheidung damit, dass wir unser Angebot an nachhaltigen Produkten stetig erweitern, zuletzt mit dem Natur & Zukunft-Konto. Darüber hinaus wurde auch unsere nachhaltig ausgerichtete Emissionspolitik mit der Begebung von Green und Social Bonds anerkannt.
Der Indikator bezieht sich jeweils auf 2025. Wenn ein jährlich zu erreichendes Ziel angestrebt wird, wird dieses beim Indikator gesondert angemerkt.
** Bislang erfassten wir ausschließlich in unseren Videokonferenzräumen abgehaltene Online-Meetings. Seit 2020 können wir auch die Zahl der mit Go-to-Meeting durchgeführten Besprechungen erfassen. Allerdings ist es uns derzeit noch nicht möglich, für Go-to-Meetings die Kilometerersparnis auszurechnen. Im Berichtsjahr waren viele Mitarbeiter im Homeoffice, so dass nur wenige Videokonferenzen in den Videokonferenzräumen stattfanden. Dadurch ist auch die im Nachhaltigkeitsbericht auf Seite 98 berichtete Rekordzahl von 6.446 Videokonferenzen kein Widerspruch zur gesunkenen Zahl der eingesparten Kilometer.
Der Indikator bezieht sich jeweils auf 2025. Wenn ein jährlich zu erreichendes Ziel angestrebt wird, wird dieses beim Indikator gesondert angemerkt.
** Das EFQM-Bewertungssystem wurde ab dem Jahr 2020 neu definiert und um weitere Exzellenzstufen ergänzt, die Bewertung der BKS Bank erfolgte noch nach dem vorher gültigen Modell.
Mit dem Beginn der Impfungen gegen COVID-19 steigen die Hoffnungen auf eine weitgehende Rückkehr zur Normalität. Allerdings wird die Durchimpfung der weltweiten Bevölkerung mehr Zeit benötigen als ursprünglich erwartet. Die Pandemie wird uns somit noch einige Zeit begleiten. Nichtsdestotrotz haben sich die weltweiten Konjunkturaussichten deutlich verbessert. In seiner jüngsten Veröffentlichung ging der Internationale Währungsfonds (IWF) im Jahr 2021 von einem weltweiten Wirtschaftswachstum von 5,5% aus. Während die Wachstumsprognosen für die USA, Japan und einige Schwellenländer positiver ausfielen, wurde die Wachstumsprognose für den Euroraum von vormals 5,2% auf 4,2% gesenkt. Als Grund nannte man die Abschwächung der Wirtschaftslage Ende 2020 aufgrund der unterschiedlichen Lockdown-Maßnahmen in einzelnen Ländern der Eurozone. Der zu erwartende globale Konjunkturaufschwung wird aber nicht ohne Hindernisse vonstattengehen. Ein erneuter Anstieg der COVID-19-Fallzahlen im Frühjahr könnte das Wachstum in den großen Volkswirtschaften erneut bremsen. Der IWF appellierte an die Regierungen und Zentralbanken, in ihren Bemühungen zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage nicht verfrüht nachzulassen. Die Inflation könnte in den kommenden Jahren vor einem Comeback stehen. Ähnlich wie nach der Finanzkrise 2009 ist davon auszugehen, dass die deutlich höhere Geldmenge mittelfristig zu einer höheren Inflation führen könnte. Allerdings ist eine grundsätzliche und dauerhafte Veränderung nicht zu erwarten. Die Angst vor einer Hyperinflation ist unbegründet. Schwierig bleibt die Lage am Arbeitsmarkt. Die Reduktion der Arbeitslosenzahlen gilt als größte Herausforderung für die Regierungen rund um den Globus. Erst mit einer zunehmenden Erholung der einzelnen Wirtschaftsräume ist mit einem nachhaltigen Rückgang der hohen Arbeitslosenquoten zu rechnen.
Da Geldmarktveranlagungen keinen bzw. sogar nur einen negativen Ertrag abwerfen, sind und bleiben sie auch im Jahr 2021 unattraktiv. Positiv hingegen stehen die Vorzeichen für Aktieninvestments. Gestützt wird diese Annahme von einer weiterhin lockeren Politik der großen Notenbanken sowie der Alternativlosigkeit konservativer Anlageklassen. Mit Gewinnmitnahmen sowie Marktkorrekturen ist allerdings immer wieder zu rechnen. Investments in Anleihen sind derzeit vergleichsweise teuer. Dies spiegelt sich in negativen Renditen von Staats- und teilweise auch von Unternehmensanleihen mit guter Bonität wider.
Wir sind uns bewusst, dass die kommenden Monate nicht leicht werden. Zu den bekannten Herausforderungen wie Niedrigzinsniveau, Kostendruck oder starker Mitbewerb kommen nun auch die Sorgen um künftige Kreditausfälle hinzu. Auch wenn es viele staatliche Unterstützungsmaßnahmen und Hilfspakete für die angeschlagene Wirtschaft gibt, wird es mit hoher Sicherheit zu einer Insolvenzwelle bei Unternehmen und zu Einkommensverlusten durch die hohe Arbeitslosigkeit kommen. Da wir in der Vergangenheit viele Maßnahmen zur Verbesserung der Kreditqualität gesetzt haben und über ein breit gestreutes Kreditportfolio verfügen, rechnen wir zwar mit einem deutlichen Anstieg der Risikokosten, jedoch in einem gut bewältigbaren Ausmaß. Damit die Ergebnisentwicklung trotz steigender Risikokosten stabil bleibt, gilt es, im beiden wichtigen Ertragskomponenten – Zinsüberschuss und Provisionsgeschäft – weiterhin solide zu wachsen.
Das Zinsgeschäft ist durch die anhaltend niedrigen Zinsen schon seit mehreren Jahren belastet. Mit einer markanten Trendwende in der Zinspolitik kann aufgrund der gegenwärtigen Wirtschaftssituation nicht gerechnet werden. Vielmehr wird von den Notenbanken signalisiert, dass sie an ihrer Niedrigzinspolitik festhalten werden. In unseren Planrechnungen für 2021 gehen wir daher davon aus, dass wir ein ähnliches Zinsergebnis wie 2020 erzielen werden können.
Das größte Wachstumspotential sehen wir im Dienstleistungsgeschäft. Die Stärkung dieses vielfältigen Betätigungsfeldes liegt uns schon länger am Herzen. In den vergangenen Jahren konnten wir in diesem Bereich sehr große Erfolge verbuchen. Beispielsweise sind wir durch eine kluge Akquisitionspolitik in Slowenien zum größten Wertpapierdienstleister aufgestiegen. Auch der Zahlungsverkehr – mit Ausnahme von 2020 – hat sich zu einem verlässlichen und stabilen Ergebnisbringer entwickelt. Wir haben Jahr für Jahr Ertragszuwächse in beiden Kundensegmenten erzielen können. An diese Erfolge wollen wir 2021 anknüpfen. Wir werden unsere Vertriebsaktivitäten verstärken und den Einsatz unserer Sales Experten erhöhen, um neue Kunden von unserem Know-how und unserem umfangreichen Produktangebot zu überzeugen.
Für 2021 haben wir als generellen Arbeits- schwerpunkt die Akquisition neuer Kunden ausgerufen. Sowohl im stationären Vertrieb als auch auf unseren digitalen Kanälen wollen wir kräftig wachsen. Mit BKS Bank Connect sprechen wir insbesondere digital affine Privatkunden an. In den Wachstumsmärkten Wien-Niederösterreich-Burgenland sowie auf unseren Auslandsmärkten wollen wir unsere Marktanteile durch Cross- und Up-Selling-Maßnahmen weiter stärken und neue Kunden gewinnen.
Wir werden auch weiterhin konsequent an der Umsetzung unserer Strategie arbeiten, mit dem Ziel, Wachstum zu generieren. Einen wichtigen strategischen Fokus, der uns auch in Zukunft begleiten wird, bildet die digitale Transformation. Dabei fokus- sieren wir uns nicht nur auf den Launch neuer digitaler Produkte und Services auf unseren digitalen Kanälen, sondern vielmehr auf die digitale Transformation des gesamten Unternehmens, vor allem auch in den internen Prozessen.
Für unsere Privatkunden bieten wir bereits sämtliche Bankprodukte online an. In den nächsten Monaten werden wir das digitale Angebot für unsere Firmenkunden massiv erweitern. Dazu zählen beispielsweise der digitale Onboardingprozess, und eng damit verbunden, die digitale Eröffnung von Geschäftskonten. Weiters wollen wir den Kreditprozess digitalisieren und wie für das KFZ-Leasing auch einen digitalen End-to-End-Prozess für den Abschluss von Mobilienleasinggeschäften schaffen.
Die planmäßige Umsetzung unserer Strategieziele kann durch die Pandemie, mit den damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen, durch aufsichtsrechtliche oder konkurrenzbedingte Änderungen beein- trächtigt werden.
Die Geschäftsentwicklung in den ersten Wochen des neuen Geschäftsjahres verlief ähnlich wie im Vorjahr. Das Kreditwachs- tum war weiter von den Investitionsförder- maßnahmen getrieben, die Kreditrisiken blieben überschaubar. Der Geschäftsalltag war kaum von COVID-19 beeinflusst und Erkrankungen blieben Einzelfälle.
Wir bieten unseren Mitarbeitern und de- ren Angehörigen kostenlose Testmöglich- keiten in unserer Unternehmenszentrale an, die auch in das offizielle Meldesystem des Bundeministeriums für Soziales, Ge- sundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingemeldet werden. Die Testergebnisse gelten somit als offizielle "Freitest-Ergeb- nisse". Insgesamt bleiben wir daher trotz Pandemie zuversichtlich, dass wir unsere angestrebten Wachstumsziele für 2021 erreichen werden.
Wir gehen davon aus, dass uns die Ver- fahren, die die Minderheitsaktionärinnen UniCredit Bank Austria AG und CABO Be- teiligungsgesellschaft m.b.H. gegen die BKS Bank führen, auch im Jahr 2021 be- schäftigen werden. Zuletzt hat die BKS Bank das Sonderprüfungsverfahren vor dem OGH rechtskräftig gewonnen. Dies bestärkt uns in unserer Sichtweise, dass die BKS Bank sich stets rechtskonform verhalten hat und die von den genannten Minderheitsaktionärinnen erhobenen Vor- würfe haltlos sind.
Klagenfurt am Wörthersee, 08. März 2021
Mag. Dr. Herta Stockbauer
Vorstandsvorsitzende
Mag. Dieter Kraßnitzer, CIA
Mitglied des Vorstandes
Mag. Alexander Novak
Mitglied des Vorstandes
Notes 136
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2020 138
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020 142
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 143
Konzern-Geldflussrechnung 145
Erläuterungen (Notes) zum Konzernabschluss der BKS Bank 146
Organe der Gesellschaft 226
Schlussbemerkungen des Vorstandes 227
Gewinnverteilungsvorschlag 228
Bestätigungsvermerk 229
| Anhang/Notes | 2019 | 2020 | ± in % |
|---|---|---|---|
| Zinserträge aus Anwendung der Effektivzinsmethode | 140.803 | 141.246 | 0,3 |
| Sonstige Zinserträge und sonstige ähnliche Erträge | 24.882 | 23.584 | -5,2 |
| Zinsaufwendungen und sonstige ähnliche Aufwendungen | -29.843 | -29.264 | -1,9 |
| Zinsüberschuss (1) | 135.842 | 135.566 | -0,2 |
| Risikovorsorge (2) | -18.582 | -25.026 | 34,7 |
| Zinsüberschuss nach Risikovorsorge | 117.260 | 110.540 | -5,7 |
| Provisionserträge | 63.213 | 69.709 | 10,3 |
| Provisionsaufwendungen | -4.993 | -5.363 | 7,4 |
| Provisionsüberschuss (3) | 58.220 | 64.346 | 10,5 |
| Ergebnis aus at Equity bilanzierten Unternehmen (4) | 45.915 | 30.903 | -32,7 |
| Handelsergebnis (5) | 1.244 | 2.231 | 79,4 |
| Verwaltungsaufwand (6) | -120.956 | -123.154 | 1,8 |
| Sonstige betriebliche Erträge (7) | 6.856 | 7.939 | 15,8 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen (7) | -9.084 | -12.416 | 36,7 |
| Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten (FV)/Verbindlichkeiten | 3.663 | 4.514 | 23,2 |
| • Ergebnis aus zum Fair Value designierten Finanzinstrumenten (8) | -1.586 | 457 | >100 |
| • Ergebnis aus FV, die erfolgswirksam zum Fair Value zu bewerten sind (verpflichtend) (9) | 5.072 | 1.866 | -63,2 |
| • Ergebnis aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten FV (10) | 540 | 1.326 | 145,7 |
| • Sonstiges Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten/Verbindlichkeiten (11) | -363 | 865 | >100 |
| Jahresüberschuss vor Steuern | 103.118 | 84.904 | -17,7 |
| Steuern vom Einkommen (12) | -10.211 | -10.152 | -0,6 |
| Jahresüberschuss | 92.907 | 74.752 | -19,5 |
| Nicht beherrschende Anteile | -2 | -4 | 53,9 |
| Jahresüberschuss nach nicht beherrschenden Anteilen | 92.905 | 74.748 | -19,5 |
| (13) Barreserve | 170 |
| (14) Forderungen an Kreditinstitute | 170 |
| (15) Risikovorsorge zu Forderungen an Kreditinstitute | 171 |
| (16) Forderungen an Kunden | 172 |
| (17) Risikovorsorge zu Forderungen an Kunden | 173 |
| (18) Handelsaktiva | 174 |
| (19) Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 174 |
| (20) Risikovorsorge zu Schuldverschreibungen | 174 |
| (21) Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere | 175 |
| (22) Anteile an at Equity bilanzierten Unternehmen | 175 |
| (23) Immaterielle Vermögenswerte | 175 |
| (24) Sachanlagen | 176 |
| (25) Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 176 |
| (26) Latente Steuerforderungen und latente Steuerschulden | 177 |
| (27) Sonstige Aktiva | 178 |
| (28) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 179 |
| (29) Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 179 |
| (30) Verbriefte Verbindlichkeiten | 180 |
| (31) Handelspassiva | 180 |
| (32) Rückstellungen | 180 |
| (33) Sonstige Passiva | 183 |
| (34) Nachrangkapital | 183 |
| (35) Konzerneigenkapital | 184 |
Konzernabschluss nach IFRS 137
Kapitalmanagement 186
(36) Eigenmittel 186
Risikobericht 187
(37) Risikopolitik und Risikostrategie 187
(38) Struktur und Organisation des Risikomanagements 187
(39) Interne Kapitalausstattung im Gesamtbankrisikomanagement und der Risikotragfähigkeit (ICAAP) 189
(40) Stresstests in der Gesamtbankrisikosteuerung 191
(41) Kreditrisiko 191
(42) Beteiligungsrisiko 203
(43) Zinsänderungsrisiko 203
(44) Credit Spread Risiko 205
(45) Aktienkursrisiko 205
(46) Risiken aus Fremdwährungspositionen 206
(47) Liquiditätsrisiko und Liquiditätsrisikomanagement (ILAAP) 207
(48) Operationales Risiko und IKT-Risiken nach Ereigniskategorien 209
(49) Makroökonomisches Risiko 211
(50) Risiko einer übermäßigen Verschuldung 211
(51) ESG-Risiken 211
(52) Sonstige Risiken 211
Ergänzende Angaben 212
(53) Fair Values 212
(54) Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente 215
(55) Gewinne/Verluste nach Bewertungskategorien 216
(56) Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen 216
(57) Angaben zu Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen 217
(58) Segmentberichterstattung 219
(59) Zinslose Aktiva 220
(60) Gesamtkapitalrentabilität 220
(61) Fremdwährungsvolumina 221
(62) Verwaltungs- und Agenturdienstleistungen 221
(63) Eventualverbindlichkeiten und Kreditrisiken 221
(64) Saldierung von Finanzinstrumenten 221
(65) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 222
(66) In den Aktivposten enthaltene Sicherheiten für Verbindlichkeiten 223
(67) Angaben zu Vergütungen an den Bankprüfer 223
(68) Derivatives Geschäftsvolumen 224# Konzernabschluss nach IFRS
in Tsd. EUR
| 2019 | 2020 | ± in % | |
|---|---|---|---|
| Jahresüberschuss | 92.907 | 74.752 | -19,5 |
| Sonstiges Ergebnis | -207 | -1.001 | >-100 |
| Posten ohne Reklassifizierung in den Jahresüberschuss | -2.883 | 1.549 | >100 |
| ± Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste gem. IAS 19 | -4.782 | 2.463 | >100 |
| ± Latente Steuern auf versicherungsmathematische Gewinne/Verluste gem. IAS 19 | 1.188 | -616 | >-100 |
| ± Fair Value-Änderungen von Eigenkapitalinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | 5.720 | -815 | >-100 |
| ± Latente Steuern auf Fair Value-Änderungen von Eigenkapitalinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | -1.410 | 108 | >100 |
| ± Fair Value-Änderungen, die auf das Ausfallrisiko finanzieller Verbindlichkeiten zurückzuführen sind, welche erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (designiert) | 355 | 668 | 88,0 |
| ± Latente Steuern auf Fair Value-Änderungen, die auf das Ausfallrisiko finanzieller Verbindlichkeiten zurückzuführen sind, welche erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (designiert) | -89 | -167 | 88,0 |
| ± Anteil der im sonstigen Ergebnis erfassten Erträge und Aufwendungen von assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden | -3.866 | -91 | -97,6 |
| Posten mit Reklassifizierung in den Jahresüberschuss | 2.676 | -2.550 | >-100 |
| ± Währungsumrechnungsdifferenzen | -20 | -83 | >-100 |
| ± Fair Value-Änderungen von Schuldinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | 2.134 | 684 | -67,9 |
| ± Nettoveränderung des beizulegenden Zeitwerts | 2.134 | 684 | -67,9 |
| ± Umgliederungen in den Gewinn oder Verlust | - | - | - |
| ± Latente Steuern auf Fair Value-Änderungen von Schuldinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | -533 | -171 | 67,9 |
| ± Anteil der im sonstigen Ergebnis erfassten Erträge und Aufwendungen von assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden | 1.097 | -2.980 | >-100 |
| Gesamtergebnis | 92.700 | 73.751 | -20,4 |
| Nicht beherrschende Anteile | -2 | -4 | 53,9 |
| Gesamtergebnis nach nicht beherrschenden Anteilen | 92.698 | 73.747 | -20,4 |
| 2019 | 2020 | |
|---|---|---|
| Durchschnittliche Anzahl der Aktien im Umlauf 1) | 42.073.075 | 42.056.475 |
| Dividende je Aktie in Euro | 0,120 | 0,120 |
| Gewinn je Aktie in Euro (verwässert und unverwässert) | 2,150 | 1,720 |
1) Mit der Anfang November 2020 abgeschlossenen Umwandlung aller Vorzugsaktien in Stammaktien sind nur mehr Stammaktien im Umlauf (VJ: Stamm- und Vorzugsaktien). In der Kennziffer „Gewinn je Aktie“ wird der Konzernjahresüberschuss der Ø Anzahl der in Umlauf befindlichen Stückaktien gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum sind Gewinn je Aktie und verwässerter Gewinn je Aktie gleich hoch, da keine Finanzinstrumente mit Verwässerungseffekt auf die Aktien in Umlauf waren. Für die Ermittlung des Gewinns je Aktie wurde vom Jahresüberschuss die Kuponzahlung 2020 in Höhe von 3.396 Tsd. EUR (Vorjahr: 3.396 Tsd. EUR) auf zusätzliche Eigenkapitalinstrumente unter Berücksichtigung des Steuereffekts abgezogen.
in Tsd. EUR
| Q1/2020 | Q2/2020 | Q3/2020 | Q4/2020 | |
|---|---|---|---|---|
| Zinserträge und sonstige ähnliche Erträge | 42.737 | 42.186 | 39.332 | 40.575 |
| Zinsaufwendungen und sonstige ähnliche Aufwendungen | -7.829 | -7.544 | -6.771 | -7.120 |
| Zinsüberschuss | 34.908 | 34.642 | 32.561 | 33.456 |
| Risikovorsorge | -6.251 | -9.133 | -6.728 | -2.913 |
| Zinsüberschuss nach Risikovorsorge | 28.657 | 25.508 | 25.832 | 30.542 |
| Provisionserträge | 18.245 | 16.180 | 16.529 | 18.755 |
| Provisionsaufwendungen | -1.315 | -1.141 | -1.414 | -1.493 |
| Provisionsüberschuss | 16.931 | 15.039 | 15.115 | 17.261 |
| Ergebnis aus at Equity bilanzierten Unternehmen | -267 | 2.778 | 12.100 | 16.292 |
| Handelsergebnis | 558 | 934 | -2 | 740 |
| Verwaltungsaufwand | -30.004 | -30.407 | -32.042 | -30.700 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 1.573 | 1.587 | 1.996 | 2.783 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -6.121 | -3.499 | -1.308 | -1.488 |
| Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten (FV) /Verbindlichkeiten | -6.426 | 6.360 | 628 | 3.951 |
| • Ergebnis aus zum Fair Value designierten Finanzinstrumenten | 264 | 201 | -102 | 94 |
| • Ergebnis aus FV, die erfolgswirksam zum Fair Value zu bewerten sind (verpflichtend) | -6.531 | 4.075 | 988 | 3.335 |
| • Ergebnis aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten FV | -177 | 1.614 | -656 | 545 |
| • Sonstiges Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten/Verbindlichkeiten | 19 | 470 | 399 | -23 |
| Jahresüberschuss vor Steuern | 4.900 | 18.301 | 22.320 | 39.383 |
| Steuern vom Einkommen | -2.368 | -1.045 | -4.240 | -2.499 |
| Jahresüberschuss | 2.532 | 17.256 | 18.080 | 36.884 |
| Nicht beherrschende Anteile | -1 | 0 | -1 | -1 |
| Jahresüberschuss nach nicht beherrschenden Anteilen | 2.531 | 17.255 | 18.079 | 36.883 |
in Tsd. EUR
| Q1/2019 | Q2/2019 | Q3/2019 | Q4/2019 | |
|---|---|---|---|---|
| Zinserträge und sonstige ähnliche Erträge | 43.383 | 42.034 | 39.137 | 41.131 |
| Zinsaufwendungen und sonstige ähnliche Aufwendungen | -7.554 | -7.401 | -7.677 | -7.211 |
| Zinsüberschuss | 35.829 | 34.634 | 31.459 | 33.920 |
| Risikovorsorge | -8.194 | -4.997 | -3.259 | -2.132 |
| Zinsüberschuss nach Risikovorsorge | 27.635 | 29.636 | 28.200 | 31.788 |
| Provisionserträge | 15.225 | 16.250 | 15.936 | 15.802 |
| Provisionsaufwendungen | -1.029 | -1.230 | -1.291 | -1.442 |
| Provisionsüberschuss | 14.196 | 15.020 | 14.645 | 14.360 |
| Ergebnis aus at Equity bilanzierten Unternehmen | 8.773 | 11.800 | 14.949 | 10.394 |
| Handelsergebnis | 229 | 486 | 462 | 660 |
| Verwaltungsaufwand | -29.324 | -32.080 | -31.255 | -28.297 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 1.471 | 1.850 | 1.207 | 2.329 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -6.108 | -720 | -1.279 | -978 |
| Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten (FV)/Verbindlichkeiten | 2.985 | 761 | 697 | -781 |
| • Ergebnis aus zum Fair Value designierten Finanzinstrumenten | -206 | -1.100 | -207 | -73 |
| • Ergebnis aus FV, die erfolgswirksam zum Fair Value zu bewerten sind (verpflichtend) | 3.238 | 909 | 843 | 82 |
| • Ergebnis aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten FV | -38 | 856 | 299 | -577 |
| • Sonstiges Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten/Verbindlichkeiten | -9 | 97 | -238 | -213 |
| Jahresüberschuss vor Steuern | 19.857 | 26.753 | 27.628 | 28.880 |
| Steuern vom Einkommen | -2.544 | -1.951 | -3.145 | -2.571 |
| Jahresüberschuss | 17.312 | 24.802 | 24.483 | 26.310 |
| Nicht beherrschende Anteile | -2 | -1 | 0 | 0 |
| Jahresüberschuss nach nicht beherrschenden Anteilen | 17.311 | 24.801 | 24.483 | 26.310 |
in Tsd. EUR
| Anhang/Notes | 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % | |
|---|---|---|---|---|
| Barreserve (13) | 550.752 | 1.102.688 | 100,2 | |
| Forderungen an Kreditinstitute (14) | 200.333 | 283.002 | 41,3 | |
| • Risikovorsorge zu Forderungen an Kreditinstitute (15) | -118 | -232 | 97,1 | |
| Forderungen an Kunden (16) | 6.378.787 | 6.657.343 | 4,4 | |
| • Risikovorsorge zu Forderungen an Kunden (17) | -90.735 | -87.378 | -3,7 | |
| Handelsaktiva (18) | 8.755 | 10.526 | 20,2 | |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (19) | 890.116 | 918.649 | 3,2 | |
| • Risikovorsorge zu Schuldverschreibungen (20) | -337 | -1.050 | >100 | |
| Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere (21) | 135.878 | 153.426 | 12,9 | |
| Anteile an at Equity bilanzierten Unternehmen (22) | 635.931 | 661.538 | 4,0 | |
| Immaterielle Vermögenswerte (23) | 10.960 | 10.153 | -7,4 | |
| Sachanlagen (24) | 77.842 | 78.240 | 0,5 | |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (25) | 37.374 | 41.192 | 10,2 | |
| Latente Steuerforderungen (26) | 7.404 | 10.988 | 48,4 | |
| Sonstige Aktiva (27) | 14.654 | 17.391 | 18,7 | |
| Summe der Aktiva | 8.857.596 | 9.856.476 | 11,3 |
in Tsd. EUR
| Anhang/Notes | 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % | |
|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (28) | 689.224 | 899.929 | 30,6 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (29) | 5.813.967 | 6.542.245 | 12,5 | |
| • hiervon Spareinlagen | 1.413.530 | 1.401.674 | -0,8 | |
| • hiervon sonstige Verbindlichkeiten | 4.400.437 | 5.140.571 | 16,8 | |
| Verbriefte Verbindlichkeiten (30) | 623.792 | 647.463 | 3,8 | |
| • hiervon at Fair Value through Profit or Loss | 84.237 | 63.429 | -24,7 | |
| Handelspassiva (31) | 10.848 | 13.711 | 26,4 | |
| Rückstellungen (32) | 138.743 | 129.434 | -6,7 | |
| Sonstige Passiva (33) | 48.913 | 51.440 | 5,2 | |
| Nachrangkapital (34) | 230.584 | 209.583 | -9,1 | |
| Eigenkapital | 1.301.525 | 1.362.671 | 4,7 | |
| • Konzerneigenkapital (35) | 1.301.498 | 1.362.640 | 4,7 | |
| • Nicht beherrschende Anteile | 27 | 31 | 13,6 | |
| Summe der Passiva | 8.857.596 | 9.856.476 | 11,3 |
in Tsd. EUR
| Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklagen | Währungsveränderung | Fair Value-Rücklage | Gewinnrücklagen | Jahresüberschuss | Zusätzliche Eigenkapitalinstr. 1) | Eigenkapital | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2020 | 85.886 | 241.416 | -117 | 28.331 | 797.877 | 92.905 | 55.200 | 1.301.498 |
| Ausschüttung | -5.045 | -5.045 | -5.045 | |||||
| Kuponzahlungen auf zusätzliche Eigenkapitalinstrumente | -3.396 | -3.396 | -3.396 | |||||
| Dotierung Gewinnrücklagen | 84.463 | -84.463 | - | |||||
| Jahresüberschuss | 74.748 | 74.748 | ||||||
| Sonstiges Ergebnis | -635 | -2.662 | -1.001 | -1.001 | ||||
| Kapitalerhöhung | ||||||||
| Veränderung aus at Equity-Bilanzierung | -4.586 | -4.586 | ||||||
| Veränderung eigener Aktien | -260 | -260 | ||||||
| Emission zusätzlicher Eigenkapitalinstrumente | 700 | 700 | ||||||
| Umgliederung | 352 | -352 | - | |||||
| Übrige Veränderungen | -17 | -17 | -17 | |||||
| Stand 31.12.2020 | 85.886 | 241.416 | -752 | 26.022 | 879.420 | 74.748 | 55.900 | 1.362.640 |
| Stand der Fair Value-OCI-Rücklage (ohne Rücklage von assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden) | 20.242 | |||||||
| Stand der Steuerlatenz-Rücklage | -5.060 |
1) Sämtliche emittierten Additional Tier 1-Anleihen werden gemäß IAS 32 als Eigenkapital klassifiziert.
in Tsd. EUR
| Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklagen | Währungsveränderung | Fair Value-Rücklage | Gewinnrücklagen | Jahresüberschuss | Zusätzliche Eigenkapitalinstr. | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2019 | 85.886 | 241.416 | 146 | 32.189 | 724.118 | 92.700 | 55.200 |
| Ausschüttung | -3.396 | -3.396 | |||||
| Kuponzahlungen auf zusätzliche Eigenkapitalinstrumente | -3.396 | -3.396 | |||||
| Dotierung Gewinnrücklagen | 73.757 | -73.757 | |||||
| Jahresüberschuss | 92.700 | ||||||
| Sonstiges Ergebnis | -263 | -3.858 | -207 | ||||
| Kapitalerhöhung | |||||||
| Veränderung aus at Equity-Bilanzierung | -3.866 | ||||||
| Veränderung eigener Aktien | -260 | ||||||
| Emission zusätzlicher Eigenkapitalinstrumente | 700 | ||||||
| Umgliederung | 352 | -352 | |||||
| Übrige Veränderungen | -17 | -17 | |||||
| Stand 31.12.2019 | 85.886 | 241.416 | -117 | 28.331 | 797.877 | 92.905 | 55.200 |
| 2019 | 2020 | |
|---|---|---|
| Jahresüberschuss nach Steuern | 92.907 | 74.752 |
| Im Jahresüberschuss enthaltene zahlungsunwirksame Posten und Überleitung auf den Cash Flow aus operativer Geschäftstätigkeit | ||
| • Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und Sachanlagen | 26.517 | 25.518 |
| • Veränderung der Rückstellungen | 6.700 | -1.212 |
| • Veräußerungsgewinne und -verluste | -223 | -246 |
| • Veränderung anderer zahlungsunwirksamer Positionen | -3.704 | -9.414 |
| • Gewinn/ Verlustanteile an at Equity bilanzierten Unternehmen | -45.915 | -30.904 |
| Nettozinsertrag | -135.842 | -135.565 |
| Steueraufwand | 10.211 | 10.152 |
| Zwischensumme | -49.349 | -66.919 |
| Veränderung des Vermögens und der Verbindlichkeiten aus operativer Geschäftstätigkeit nach Korrektur um zahlungsunwirksame Bestandteile | ||
| • Forderungen an Kreditinstitute, Kunden | -409.462 | -370.098 |
| • Handelsaktiva | -710 | -1.771 |
| • Übrige Aktiva | 1.432 | -1.363 |
| • Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden | 198.207 | 933.312 |
| • Handelspassiva | 2.486 | 2.863 |
| • Rückstellungen und Sonstige Passiva | -5.428 | -4.720 |
| Erhaltene Zinsen | 159.721 | 158.416 |
| Gezahlte Zinsen | -28.641 | -28.013 |
| Erhaltene Dividenden | 7.609 | 5.773 |
| Gezahlte Steuern | -7.237 | -11.651 |
| Cash Flow aus operativer Tätigkeit | -131.371 | 615.829 |
| Mittelzufluss aus der Veräußerung von: | ||
| • Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 52.350 | 38.566 |
| • Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere | 29.891 | 8.135 |
| • Im Eigentum befindliches Anlagevermögen | 201 | 67 |
| Mittelabfluss durch Investitionen in: | ||
| • Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | -37.519 | -66.811 |
| • Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere | -20.362 | -24.929 |
| • Im Eigentum befindliches Anlagevermögen | -20.509 | -13.093 |
| • At Equity bilanzierte Unternehmen | - | -3.836 |
| Dividenden von at Equity bilanzierten Unternehmen | 6.906 | 36 |
| Cash Flow aus Investitionstätigkeit | 10.958 | -61.865 |
| Kapitalerhöhung | - | - |
| Dividendenzahlungen | -9.677 | -196 |
| Emission zusätzlicher Eigenkapitalbestandteile | 11.700 | 700 |
| Kuponzahlung zusätzlicher Eigenkapitalinstrumente | -3.396 | -3.396 |
| Rückkauf von eigenen Aktien | -3.725 | -3.940 |
| Einzahlungen aus dem Verkauf eigener Aktien | 3.273 | 3.680 |
| Mittelzufluss aus nachrangigen Verbindlichkeiten und verbrieften Verbindlichkeiten | 204.952 | 105.512 |
| Mittelabfluss aus nachrangigen Verbindlichkeiten und verbrieften Verbindlichkeiten | -101.700 | -102.000 |
| Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten | -2.591 | -2.535 |
| Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit | 98.836 | -2.176 |
| Zahlungsmittelstand zum Ende des Vorjahres | 571.963 | 550.752 |
| Cash Flow aus operativer Geschäftstätigkeit | -131.371 | 615.829 |
| Cash Flow aus Investitionstätigkeit | 10.958 | -61.865 |
| Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit | 98.836 | -2.176 |
| Wechselkurseinflüsse auf den Finanzmittelbestand | 366 | 147 |
| Zahlungsmittelstand zum Ende des Berichtsjahres | 550.752 | 1.102.688 |
Die BKS Bank AG mit Sitz in 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 43, hat als Mutterunternehmen des BKS Bank Konzerns den Konzernabschluss nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS), die vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden, sowie nach den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) in der von der EU übernommenen Fassung für das Geschäftsjahr 2020 als befreienden Konzernabschluss gemäß § 59a BWG erstellt. Zusätzlich wurden die Anforderungen des § 245a Abs. 1 UGB erfüllt.
Die BKS Bank wurde 1922 unter dem Namen „Kärntner Kredit- und Wechsel-Bankgesellschaft Ehrfeld & Co“ in Klagenfurt gegründet. Jahrelange Bestrebungen, die Kommandite in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln, führten 1928 zur Gründung der „Bank für Kärnten“. 1983 erfolgte der Schritt in den steirischen Markt. Die Stamm-Stückaktien der BKS Bank AG notieren seit 1986 an der Wiener Börse und sind im Segment Standard Market Auction gelistet. Die seit 1991 an der Wiener Börse notierten Vorzugs-Stückaktien wurden im November 2020 in Stamm-Stückaktien umgewandelt. Seit 1990 ist die BKS Bank in Wien vertreten. Die Erschließung des burgenländischen und niederösterreichischen Marktes erfolgte ab 2003. Im Ausland ist das Institut auch in Slowenien, Kroatien, in der Slowakischen Republik und in Oberitalien tätig. Mit der Oberbank AG und der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft (BTV AG) bildet die BKS Bank AG die 3 Banken Gruppe. Gemeinsam erreichen die 3 Banken die Stärke einer Großbank mit der Flexibilität und der Marktnähe einer Regionalbank.
Der Vorstand der BKS Bank AG hat den Konzernabschluss am 08. März 2021 unterzeichnet und zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt. Bis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gab es keinerlei Hinweise, die an einer Unternehmensfortführung zweifeln ließen.
Die im Geschäftsjahr 2019 angewandten Rechnungslegungsmethoden wurden mit Ausnahme der überarbeiteten Standards und Interpretationen, deren Anwendung im Berichtsjahr Pflicht war, auch 2020 beibehalten. Auch die Vergleichszahlen des Vorjahres basieren auf den entsprechenden Vorgaben. Eine vorzeitige Anwendung von Standards, die verlautbart wurden, aber deren Anwendung im Geschäftsjahr nicht verpflichtend war, wurde nicht vorgenommen.
Anzuwendende Standards/Amendments ab 01.01.2020
| Standards/Amendments | Anzuwenden für Geschäfts-jahre, die am oder nach diesem Stichtag beginnen | Endorsement durch die EU |
|---|---|---|
| IAS 1 - Darstellung des Abschlusses und IAS 8 - Rechnungslegungs-methoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler (Amendment) | 01.01.2020 | November 2019 |
| IFRS 3 - Unternehmenszusammenschlüsse (Amendment) | 01.01.2020 | April 2020 |
| IFRS 9 - Finanzinstrumente, IAS 39 - Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und IFRS 7 - Finanzinstrumente: Angaben (Amendment) | 01.01.2020 | Januar 2020 |
| IFRS 16 - Leasingverhältnisse (Amendment) | 01.06.2020 | Oktober 2020 |
| Anpassungen der Querverweise auf das Rahmenkonzept in IFRS Standards (Amendment) | 01.01.2020 | November 2019 |
Mit den Änderungen von IAS 1 und IAS 8 wird in den IFRS-Standards ein einheitlicher und genau umrissener Definitionsbegriff von Wesentlichkeit geschaffen. Diese Definition ist zukünftig nur noch in IAS 1 enthalten, in IAS 8 ist nur mehr ein Verweis auf IAS 1 enthalten. Aus diesen Änderungen ergeben sich keine Auswirkungen für den BKS Bank Konzern.
Die Änderungen betreffen die Definition eines Geschäftsbetriebs. Sie dienen als Klarstellung, ob ein Unternehmenswerb bei der Aufstellung eines Konzernabschlusses als Erwerb einer Gruppe von Vermögensgegenständen oder als Erwerb eines Geschäftsbetriebs zu bilanzieren ist. Aus diesen Änderungen ergeben sich keine Auswirkungen auf den BKS Bank Konzern.
Mit den Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 reagiert das IASB auf bestehende Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Reform von Referenzzinssätzen (sog. IBOR-Reform). Die Änderungen betreffen bestimmte Hedge Accounting-Vorschriften und sollen die gegenwärtige Fortführung der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften gewährleisten. Aus diesen Änderungen ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den BKS Konzernabschluss.
Die Änderungen an IFRS 16 stehen in direktem Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und beinhalten eine optionale Erleichterung für die Bilanzierung von Mietverhältnissen auf der Seite des Leasingnehmers. Bei Mietzugeständnissen, wie Stundung der Mietraten oder Mietnachlässen, die als direkte Folge der COVID-19-Pandemie gewährt werden, ist es dem Leasingnehmer erlaubt, auf die Beurteilung einer möglichen Modifikation gemäß IFRS 16 zu verzichten. Diese Erleichterung hinsichtlich der Bilanzierung gilt jedoch nur für solche Mietzugeständnisse, die am oder vor dem 30. Juni 2021 fällige Mietzahlungen reduzieren. Im BKS Bank Konzern wird von dieser Erleichterung kein Gebrauch gemacht.
Der IASB hat Änderungen zu Verweisen auf das Rahmenkonzept in den IFRS-Standards veröffentlicht.# Konzernabschluss nach IFRS 148
Die mit 13. Januar 2021 in EU-Recht übernommenen Änderungen beziehen sich auf Sachverhalte, die sich auf die Finanzberichterstattung auswirken können, wenn ein bestehender Referenzzinssatz tatsächlich ersetzt wird. Die Änderungen befassen sich mit der Modifikation von finanziellen Vermögenswerten, finanziellen Verbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten, mit Vorschriften in Bezug auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen sowie mit Angabevorschriften gemäß IFRS 7.
Für Modifikationen, die als direkte Folge der IBOR-Reform erforderlich sind und auf einer wirtschaftlich gleichwertigen Grundlage vorgenommen werden, führt der IASB mit diesen Änderungen eine Erleichterung ein. Diese Modifikationen werden durch eine Aktualisierung des Effektivzinssatzes bilanziert, alle anderen Modifikationen werden unter Anwendung der bestehenden IFRS-Vorschriften bilanziert. Dementsprechend wurde auch IFRS 4 und IFRS 16 geändert, um auch hier ähnliche Erleichterungen anwenden zu können.
Die Änderungen hinsichtlich der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen sehen vor, dass deren Bilanzierung nicht allein aufgrund der IBOR-Reform eingestellt werden kann. Zusätzlich sind gemäß IFRS 7 Anhangsangaben im Zusammenhang mit der IBOR-Reform vorzunehmen. Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01. Januar 2021 beginnen. Aus diesen Änderungen ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den BKS Bank Konzern.
| Standards/Amendments | Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach diesem Stichtag beginnen | Endorsement durch die EU |
|---|---|---|
| IAS 1 - Darstellung des Abschlusses (Amendment) | 01.01.2023 | Ausständig |
| IAS 8 - Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler (Amendment) | 01.01.2023 | Ausständig |
| IAS 16 - Sachanlagen (Amendment) | 01.01.2022 | Ausständig |
| IAS 37 - Rückstellungen (Amendment) | 01.01.2022 | Ausständig |
| IFRS 3 - Unternehmenszusammenschlüsse (Amendment) | 01.01.2022 | Ausständig |
| IFRS 17 - Versicherungsverträge | 01.01.2023 | Ausständig |
| Annual Improvements 2018-2020 | 01.01.2022 | Ausständig |
Aus den oben angeführten Standards und Amendments ergeben sich keine wesentlichen Änderungen auf den Konzernabschluss.
Der Jahresabschluss wurde in der funktionalen Währung Euro erstellt. Alle Ziffern in den nachstehenden Erläuterungen zum Konzernabschluss werden – sofern nicht anders angegeben – auf Tsd. EUR gerundet. Die Bilanz ist nach absteigender Liquidität gegliedert. Bei der Abschlusserstellung wird von der Unternehmensfortführung (Going Concern) ausgegangen.
In den Konzernabschluss werden neben der BKS Bank AG 14 Unternehmen einbezogen (11 Vollkonsolidierungen, zwei auf Basis der at Equity-Bilanzierung und ein Unternehmen gemäß Quotenkonsolidierung). Mittels Vollkonsolidierung werden jene Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen, die gemäß IFRS 10 „Konzernabschlüsse“ unter dem beherrschenden Einfluss der BKS Bank AG stehen und sofern der Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht von untergeordneter Bedeutung ist. Beherrschung liegt vor, wenn die BKS Bank AG schwankenden Renditen aus ihrem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Für die Bestimmung der Wesentlichkeit werden unter anderem die Bilanzsumme und die Anzahl der Mitarbeiter berücksichtigt, bei assoziierten Unternehmen das anteilige Eigenkapital. Die Erstkonsolidierung erfolgt gemäß IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ nach der Erwerbsmethode. Im Vergleich zum Vorjahr gibt es keine Änderungen im Konsolidierungskreis.
Folgende Gesellschaften erfüllen das Control-Konzept nach IFRS 10. Die BKS Bank AG als Mutter verfügt über eine Entscheidungsgewalt, mit der sie die variablen Rückflüsse steuern kann. Somit werden neben der BKS Bank AG folgende Unternehmen vollkonsolidiert:
| Vollkonsolidierte Gesellschaften des Konsolidierungskreises | Firmensitz | Kapitalanteil direkt | Kapitalanteil indirekt | Datum des Abschlusses |
|---|---|---|---|---|
| BKS-Leasing Gesellschaft m.b.H. | Klagenfurt | 99,75% | 0,25% | 31.12.2020 |
| BKS-leasing d.o.o. | Ljubljana | 100,00% | - | 31.12.2020 |
| BKS-leasing Croatia d.o.o. | Zagreb | 100,00% | - | 31.12.2020 |
| BKS-Leasing s.r.o. | Bratislava | 100,00% | - | 31.12.2020 |
| IEV Immobilien GmbH | Klagenfurt | 100,00% | - | 31.12.2020 |
| Immobilien Errichtungs- und Vermietungs GmbH & Co. KG | Klagenfurt | 100,00% | - | 31.12.2020 |
| BKS 2000 - Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH | Klagenfurt | 100,00% | - | 31.12.2020 |
| BKS Zentrale-Errichtungs- und Vermietungs GmbH | Klagenfurt | - | 100,00% | 31.12.2020 |
| BKS Hybrid beta GmbH | Klagenfurt | 100,00% | - | 31.12.2020 |
| BKS Immobilien-Service GmbH | Klagenfurt | 100,00% | - | 31.12.2020 |
| BKS Service GmbH | Klagenfurt | 100,00% | - | 31.12.2020 |
Folgende Gesellschaften werden als assoziierte Gesellschaften gemäß IAS 28 eingestuft, da ein maßgeblicher Einfluss auf die finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen dieser Unternehmen gegeben ist:
Zur Oberbank AG und zur BTV AG sei angemerkt, dass die BKS Bank an diesen Kreditinstituten mit 14,2% bzw. 14,7% zwar jeweils weniger als 20% der Stimmrechtsanteile bzw. mit 14,2% bzw. 14,0% jeweils weniger als 20% der Kapitalanteile hält, die Ausübung der Stimmrechte aber durch Syndikatsverträge geregelt wird. Diese eröffnen die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen der Institute im Rahmen der 3 Banken Gruppe mitzuwirken, ohne beherrschenden Einfluss auszuüben. Aufgrund der vorliegenden Ringbeteiligung zwischen BKS Bank AG, Oberbank AG und BTV AG sowie unter dem Aspekt, dass die Konzernabschlüsse in den Schwesterbanken parallel erstellt werden, wird für die Einbeziehung in den Konzernabschluss der BKS Bank der 30.09.2020 als Stichtag herangezogen. Die Abschlüsse der assoziierten Unternehmen werden um die Auswirkungen bedeutender Geschäftsfälle oder Ereignisse zwischen dem Berichtsstichtag der assoziierten Unternehmen am 30.09. und dem Konzernabschlussstichtag am 31.12. angepasst.
| At Equity bilanzierte Gesellschaften | Firmensitz | Kapitalanteil direkt | Datum des Abschlusses |
|---|---|---|---|
| Oberbank AG | Linz | 14,2% | 30.09.2020 |
| BTV AG | Innsbruck | 14,0% | 30.09.2020 |
Gemäß den Bestimmungen des IFRS 11 ist die Beteiligung an der ALPENLÄNDISCHE GARANTIE – GESELLSCHAFT m.b.H. (ALGAR) als gemeinschaftliche Tätigkeit einzustufen und daher quotal in den Konsolidierungskreis einzubeziehen.
| Quotal konsolidierte Gesellschaften | Firmensitz | Kapitalanteil direkt | Datum des Abschlusses |
|---|---|---|---|
| ALGAR | Linz | 25,0% | 31.12.2020 |
Folgende Gesellschaften, an denen die BKS Bank eine Beteiligung von mehr als 20% hält, wurden nach den vor- genannten Wesentlichkeitsbestimmungen aufgrund eigenen Ermessens wegen Unwesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen.
| Sonstige, nicht in den Konsolidierungskreis einbezogene Gesellschaften | Firmensitz | Kapitalanteil direkt | Kapitalanteil indirekt | Datum des Abschlusses |
|---|---|---|---|---|
| 3 Banken IT GmbH | Linz | 30,00% | - | 31.12.2020 |
| VBG Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH | Klagenfurt | 100,00% | - | 31.12.2020 |
| E 2000 Liegenschaftsverwaltungs GmbH | Klagenfurt | 99,00% | 1,00% | 31.12.2020 |
| Pekra Holding GmbH | Klagenfurt | 100,00% | - | 31.12.2020 |
| 3 Banken Versicherungsmakler Gesellschaft m.b.H. | Innsbruck | 30,00% | - | 31.12.2020 |
| VBG-CH Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH | Klagenfurt | 100,00% | - | 31.12.2020 |
Ausländische Tochtergesellschaften und Filialen zum 31. Dezember 2020 in Tsd. EUR
| Nettozins- ertrag | Betriebs- ertrag | Mitarbeiter- anzahl (in PJ) | Jahres- überschuss vor Steuern | Steuern vom Einkommen | Jahresergebnis nach Steuern | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Auslandsfilialen | ||||||
| Filiale Slowenien (Bankfiliale) | 13.441 | 21.555 | 129,0 | 8.133 | -1.426 | 6.707 |
| Filiale Kroatien (Bankfiliale) | 8.594 | 9.555 | 63,8 | 61 | -9 | 7 |
| Filiale Slowakei (Bankfiliale) | 2.387 | 2.763 | 28,8 | 497 | 183 | 680 |
| Tochtergesellschaften | ||||||
| BKS-leasing d.o.o., Ljubljana | 5.491 | 5.874 | 18,9 | 2.288 | -429 | 1.859 |
| BKS-leasing Croatia d.o.o., Zagreb | 2.502 | 3.357 | 13,3 | 1.107 | -200 | 908 |
| BKS-Leasing s.r.o., Bratislava | 1.755 | 2.047 | 13,4 | 249 | -55 | 194 |
Konzernabschluss nach IFRS 150
Ausländische Tochtergesellschaften und Filialen zum 31. Dezember 2019 in Tsd.# EUR Nettozins- ertrag
| Auslandsfilialen | Filiale Slowenien (Bankfiliale) | Filiale Kroatien (Bankfiliale) | Filiale Slowakei (Bankfiliale) | |
|---|---|---|---|---|
| 12.079 | 18.457 | 126,6 | 6.167 | |
| -986 | 5.181 | 9.980 | 10.922 | |
| 59,5 | 4.019 | -807 | 3.212 | |
| 2.305 | 2.657 | 27,8 | 223 | |
| - | 223 | 5.097 | 5.577 | |
| 18,7 | 2.466 | -468 | 1.998 | |
| 2.170 | 2.364 | 12,3 | 864 | |
| -166 | 698 | 1.583 | 1.746 | |
| 12,4 | 524 | -124 | 400 |
Die auf Fremdwährung lautenden Aktiva und Passiva werden grundsätzlich zu den jeweiligen Marktkursen des Bilanzstichtags umgerechnet. Die Umrechnung der Abschlüsse der Tochterunternehmen, die nicht in Euro bilan- zieren, erfolgt nach der Stichtagskursmethode. Innerhalb des Konzerns gibt es lediglich eine kroatische Gesell- schaft, die den Abschluss nicht in Euro, sondern in kroatischer Kuna (HRK) erstellt. Die Vermögenswerte und Verpflichtungen wurden zum Stichtagskurs umgerechnet, Aufwände und Erträge mit dem Durchschnittskurs des betreffenden Zeitraumes. Die daraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis er- fasst und als Bestandteil des Eigenkapitals angesetzt.
Neben den Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit wurden von der österreichischen Regierung sowie von den Regierungen der Länder, in denen die BKS Bank tätig ist – Slowenien, Kroatien, Slowakei und Italien –, Maßnah- men erlassen, um auch die negativen wirtschaftlichen Folgen aus der COVID-19-Krise einzudämmen. Dazu zäh- len staatliche Garantieinstrumente sowie gesetzliche Kreditmoratorien, die einen wesentlichen Beitrag zur Über- brückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe in Folge der COVID-19-Krise leisten. Neben dem gesetzlichen Moratorium werden in der BKS Bank Gruppe selektiv auch freiwillige Stundungen im Firmen- und Privatkunden- bereich sowohl im Inland als auch im Ausland angeboten. Derartige Stundungen – unabhängig davon, ob öffent- lich oder freiwillig veranlasst – erfüllen in der Regel die Kriterien einer vertraglichen Modifikation gemäß IFRS 9, da diese vertraglichen Anpassungen die vertraglichen Cash Flows des zugrundeliegenden finanziellen Vermögens- wertes ändern.
Dabei ist zwischen einer signifikanten und einer nicht signifikanten Vertragsänderung zu unterscheiden, wobei es bei einer signifikanten Vertragsänderung zu einer Ausbuchung des finanziellen Vermö- genswertes und zu einem Ansatz eines neuen finanziellen Vermögenswertes kommt. Bei nicht signifikanten ver- traglichen Änderungen wird der Unterschiedsbetrag aus der Vertragsanpassung als Änderungsgewinn/-verlust in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Details sind dem Kapitel „Vertragsmodifikation“ zu entnehmen.
Des Weiteren sind gesetzliche Moratorien für sich genommen nicht unbedingt als Zugeständnis des Kreditgebers gegenüber dem Kreditnehmer anzusehen und somit ist das gesetzliche Moratorium alleine nicht als Indikator für eine beeinträchtigte Bonität des Kreditnehmers zu werten.
Im Oktober 2020 wurde der Anwendungszeitraum des gesetzlichen Moratoriums in Österreich auf zehn Monate, das ist bis 31. Jänner 2021, verlängert. Das private Mo- ratorium, auf welches sich die österreichische Kreditwirtschaft im September 2020 geeinigt hat und welches ge- genüber der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) notifiziert wurde, gilt rückwirkend als EBA-konformes Moratorium, und zwar für Stundungen, welche zwischen dem 15. März 2020 und 31. August 2020 vereinbart wur- den. Voraussetzung ist jedoch, dass diese nur eine maximale Laufzeit von neun Monaten aufweisen und nicht länger als bis zum 31. März 2021 gewährt werden.
Weitere COVID-19-Maßnahmen in Österreich, Slowenien, Kroatien und der Slowakei stellen Garantien zugunsten von Kreditinstituten für Überbrückungsfinanzierungen dar, um schnelle Liquidität für Unternehmen gewährleisten zu können. Staatsgarantien, die die BKS Bank in 2020 für neu ausgereichte Überbrückungskredite erhalten hat, werden als integraler Vertragsbestandteil angesehen und solcherart garantierte Kredite als eigenständiges Finanzinstrument beurteilt. Garantien reduzieren die Verlusthöhe im Falle des Ausfalls. Eine garantierte Überbrückungsfinanzierung ist zum Zeitpunkt der Ersterfassung grundsätzlich in Stage 1 zu erfassen, da diese Finanzierungen ausschließlich an wirtschaftlich gesunde Unternehmen vergeben werden.
Der Informationsstand zur COVID-19-Krise ändert sich permanent und so auch die daraus resultierenden bzw. voraussichtlich resultierenden wirtschaftlichen Folgen. Im 01. Quartal 2020 wurde aufgrund der Prognosen des Internationalen Währungsfonds (IWF) eine Neubewertung der makroökonomischen Faktoren zur Berechnung des ECL vorgenommen. Ende Juni wurde die vom Institut für Höhere Studien (IHS) veröffentlichte Prognose für die Entwicklung der Wirtschaftsleistung (BIP) in Österreich sowie vergleichbare Prognosen für die Auslands- märkte der ECL-Berechnung zugrunde gelegt. Mit Beginn des zweiten Halbjahres 2020 hat die Europäische Kom- mission eine aktuelle Zwischenprognose für die Wirtschaftsleistung (BIP) und Inflation bekannt gegeben, welche der ECL-Berechnung im 03. Quartal zugrunde gelegt wurde. Im November 2020 wurde von der Europäischen Kommission die Herbstprognose veröffentlicht. Diese Prognose beinhaltet u. a. für das Gesamtjahr 2020 in Ös- terreich einen Rückgang der Wirtschaftsleistung (BIP) um 7,1% und für 2021 lediglich ein Wachstum von 4, 1 %. Die sich daraus ergebenden Veränderungen wurden der ECL Berechnung ab November 2020 zugrunde gelegt.
Des Weiteren hat die BKS Bank im 02. Quartal eine Analyse der Betroffenheit von Firmenkunden nach Branchen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise durchgeführt. Die am stärksten von der Pandemie betroffenen Bran- chen, nämlich Beherbergung und Gastronomie, Kunst und Unterhaltung sowie Sonstige Dienstleistungen, wur- den ab einem festgelegten Ausmaß an Betroffenheit einem kollektiven Stufentransfer unterzogen. Auf Grund der Mitte August ausgesprochenen Reisewarnung für Kroatien und der damit einhergehenden negativen Auswirkung auf die kroatische Wirtschaft wurde das gesamte kroatische Firmenkunden-Portfolio im 03. Quartal einem kol- lektiven Stufentransfer unterzogen. Ferner haben die zahlreichen und wiederholten Reisewarnungen die BKS Bank dazu veranlasst, die Branche Verkehr insgesamt einem kollektiven Stufentransfer zu unterziehen. Insgesamt wurden somit auch am Jahresende Finanzinstrumente gemäß IFRS 9.B5.5.1 ff. aus Stufe 1 in Stufe 2 transferiert, auch wenn auf individueller Schuldnerebene noch kein signifikanter Anstieg im Kreditrisiko zu identifizieren war.
Dieser Posten besteht aus dem Kassenbestand und Guthaben bei Zentralnotenbanken. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei einem Vertragspartner einen finanziellen Vermögenswert und beim anderen Vertragspartner eine finanzielle Verbindlichkeit oder Eigenkapital begründet. Kassageschäfte werden zum Kassatag erfasst bzw. ausgebucht. Im Zugangszeitpunkt sind finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu klassifizieren. Die Erstbewertung erfolgt zum Fair Value, welcher in der Regel die Anschaffungskosten darstellt. Aus der Klassifizierung leitet sich sowohl für die Aktiv- als auch Passivseite die Folgebewertung ab. Gemäß IFRS 9 sind finanzielle Vermögenswerte nach dem erstmaligen Ansatz wie folgt zu bewerten:
* zu fortgeführten Anschaffungskosten
* erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FV OCI)
* erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FV PL)
Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte erfolgt einerseits anhand des Geschäftsmodells, in welchem die finanziellen Vermögenswerte verwaltet werden, und andererseits anhand der Charakteristika der mit den finanziel- len Vermögenswerten einhergehenden vertraglichen Zahlungsströme (Zahlungsstrombedingung – SPPI-Kriterium). Die Überprüfung, ob es sich bei den vertraglichen Cash Flows nur um Zins- und Tilgungszahlungen handelt und somit das SPPI-Kriterium erfüllt ist, erfolgt in der BKS Bank anhand eines Benchmarktests. Bei jedem Neuvertrag bzw. bei sämtlichen Vertragsänderungen wird überprüft, ob der Vertrag Bestandteile („Covenants“) enthält, die gegen das SPPI-Kriterium verstoßen (qualitativer Benchmarktest).
Die Überprüfung des SPPI-Kriteriums bei Neu- verträgen mit inkongruenten Zinskomponenten erfolgt in der BKS Bank mit Hilfe eines quantitativen Benchmark- tests. Bei einer inkongruenten Zinskomponente stimmt die Laufzeit des Referenzzinssatzes nicht mit der Frequenz der Zinsanpassung zusammen. Dies führt per se jedoch noch nicht zu einer Nicht-Erfüllung des SPPI-Kriteriums. Anhand des quantitativen Benchmarktests werden im Zugangszeitpunkt die vertraglichen Zahlungsströme des zu klassifizierenden Finanzinstruments mit den Zahlungsströmen eines sogenannten Benchmark-Instruments ver- glichen. Die Konditionen des Benchmark-Instruments entsprechen mit Ausnahme der inkongruenten Zinskom- ponente denen des zu klassifizierenden Finanzinstruments. Ergibt sich aus diesem Vergleich eine wesentliche Abweichung der Zahlungsströme (> 10%), ist das geforderte SPPI-Kriterium nicht erfüllt, und das Finanzinstru- ment wird erfolgswirksam zum Fair Value bewertet.
Eine Klassifizierung zu fortgeführten Anschaffungskosten setzt voraus, dass der finanzielle Vermögenswert in einem Geschäftsmodell gehalten wird, dessen Zielsetzung darin besteht, die finanziellen Vermögenswerte zu halten und die vertraglichen Cash Flows zu vereinnahmen.# Konzernabschluss nach IFRS 154
Finanzielle Vermögenswerte, die nicht einem der oben genannten Geschäftsmodelle zuzuordnen sind oder das SPPI-Kriterium nicht erfüllen, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Da Derivate das SPPI-Kriterium grundsätzlich nicht erfüllen, erfolgt ein verpflichtender Ausweis dieser Instrumente in der Bewertungsklasse erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FV PL verpflichtend). In der Bilanz werden diese in der Position Handelsaktiva/Handelspassiva ausgewiesen. Die Bewertungsergebnisse aus der Bilanzposition Handelsaktiva/Handelspassiva werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Handelsergebnis gezeigt, der Zinsaufwand für die Refinanzierung der Handelsaktiva wird im Zinsergebnis ausgewiesen. Neben Derivaten werden in der BKS Bank auch Kredite und Schuldverschreibungen, die das SPPI-Kriterium nicht erfüllen, sowie Eigenkapitalinstrumente, bei denen die Fair Value-OCI-Option nicht ausgeübt wird, in dieser Bewertungsklasse ausgewiesen.
Ungeachtet dessen besteht nach IFRS 9 das Wahlrecht, einen finanziellen Vermögenswert beim erstmaligen Ansatz unwiderruflich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu designieren (Fair Value-Option). Eine solche Designation setzt jedoch voraus, dass hierdurch Bewertungs- und Ansatzinkongruenzen beseitigt oder signifikant verringert werden. In der BKS Bank kommt für Kredite und Schuldverschreibungen die Fair Value-Option vereinzelt zum Einsatz. Die designierten Instrumente werden in der Bewertungsklasse FV PL designiert ausgewiesen. Die Auswahl der Positionen erfolgt durch das Aktiv-Passiv-Management-Komitee (APM). Diese Positionen werden erfolgswirksam mit dem Marktwert bewertet (Vermögenswert bzw. Verbindlichkeit und zugehöriges Derivat). Das Bewertungsergebnis findet in der Position Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten (FV)/Verbindlichkeiten in der Unterposition Ergebnis aus zum Fair Value designierten Finanzinstrumenten in der Gewinn- und Verlustrechnung seinen Niederschlag.
Die Darstellung von Bilanzposition, Bewertungsmaßstab und Kategorie gemäß IFRS 9 für die Aktivseite lässt sich für die BKS Bank wie folgt zusammenfassen:
| Aktiva | Fair Value fortgeführte Anschaffungs- kosten | Sonstige Kategorie |
|---|---|---|
| Barreserve | | - zu fortgeführten Anschaffungskosten |
| Forderungen an Kreditinstitute | | - zu fortgeführten Anschaffungskosten |
| Forderungen an Kunden | | - zu fortgeführten Anschaffungskosten |
| - FV PL designiert (Fair Value-Option) | ||
| - FV PL verpflichtend | ||
| Handelsaktiva | - FV PL verpflichtend | |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | | - zu fortgeführten Anschaffungskosten |
| - FV OCI verpflichtend (mit Recycling) | ||
| - FV PL designiert (Fair Value-Option) | ||
| - FV PL verpflichtend | ||
| Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere | - FV OCI designiert (ohne Recycling) | |
| - FV PL verpflichtend |
Gemäß IFRS 9 sind finanzielle Verbindlichkeiten nach dem erstmaligen Ansatz wie folgt zu bewerten:
Eine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt bei finanziellen Verbindlichkeiten des Handelsbestands (Held-for-Trading). In der Bilanzposition Handelspassiva werden in der BKS Bank negative Marktwerte aus Derivaten ausgewiesen. Des Weiteren gehören dieser Bewertungskategorie finanzielle Verbindlichkeiten
an, die beim erstmaligen Ansatz unwiderruflich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet desig- niert wurden (Fair Value-Option). Die Angaben zur Fair Value-Option auf der Aktivseite gelten analog für die Passivseite. Gewinne oder Verluste aus der Veränderung des Credit Spreads für eigene Verbindlichkeiten, die er- folgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind (designiert), werden im sonstigen Ergebnis (OCI) gezeigt.
| Passiva | Fair Value fortgeführte Anschaffungs- kosten | Sonstige Kategorie |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | | - zu fortgeführten Anschaffungskosten |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | | - zu fortgeführten Anschaffungskosten |
| Verbriefte Verbindlichkeiten | | - zu fortgeführten Anschaffungskosten |
| - FV PL designiert (Fair Value-Option) | ||
| Handelspassiva | - FV PL verpflichtend | |
| Nachrangkapital | | - zu fortgeführten Anschaffungskosten |
Risikovorsorgen werden in der BKS Bank für Forderungen an Kreditinstitute und Kunden, für Schuldtitel, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder ergebnisneutral zum beizulegenden Zeitwert (FV OCI verpflichtend) be- wertet werden, sowie für Kreditzusagen und Finanzgarantien gebildet. Das gemäß IFRS 9 zum Einsatz kommende Wertberichtigungsmodell ist ein Expected-Credit-Loss-Modell, welches auch für erwartete zukünftige Verluste Risikovorsorgen vorsieht. Die Höhe der zu bildenden Risikovorsorge ist dabei von der Veränderung des Ausfallsrisikos eines Finanzinstru- ments nach dessen Zugang abhängig. IFRS 9 unterscheidet auf Basis dieses Verfahrens drei unterschiedliche Stufen, wobei sich in Abhängigkeit von der Zuordnung des Finanzinstrumentes in eine dieser Stufen die Höhe der Risikovorsorgen ergibt.
Eine Änderung der Zuordnung von Stufe 1 in Stufe 2 erfolgt, sobald eine signifikante Erhöhung des Ausfallsrisi- kos eingetreten ist. Die Zuordnung erfolgt auf Basis eines automatisierten Stageassessments, dem verschiedene Faktoren zugrunde liegen. Es werden sowohl quantitative Kriterien (Ratingverschlechterung) als auch qualitative Kriterien (30-Tage-Überfälligkeit, Warnhinweise) für die Entscheidung über einen Stufentransfer verwendet. Die BKS Bank nimmt das Wahlrecht hinsichtlich der Low Credit Risk Exemption im Stageassessment in Anspruch.So werden Finanzinstrumente, die ein niedriges Kreditrisiko aufweisen, mit dem 12-Monats-ECL bewertet. Ein niedriges Kreditrisiko ist nach unserer Einschätzung in den Ratingklassen von AA bis 1b gegeben. Eine Zuordnung zu Stufe 3 erfolgt, wenn das Finanzinstrument eine beeinträchtigte Bonität (Rating in den Ausfallsklassen 5a bis 5c) aufweist (credit impaired). Wird zum Bilanzstichtag bei einem Finanzinstrument ein objektiver Hinweis auf Wertminderung festgestellt, wird es der Stufe 3 zugeordnet.
| Kriterium | Stage |
|---|---|
| Erstmalige Erfassung des Vertrages | 1 |
| 30 Tage überfällig | 2 |
| 90 Tage überfällig | 3 |
| Fremdwährungskredit | 2 |
| Rating entspricht Investmentgrade (Ratingklassen AA bis 1b) | 1 |
| Kein Initial Risk Rating feststellbar | 2 |
| Kein aktuelles Rating | 2 |
| Verschlechterung der Bonität aus Investmentgrade um mehr als 3 Ratingstufen | 2 |
| Verschlechterung der Bonität aus guten Ratings um mehr als 2 Ratingstufen | 2 |
| Verschlechterung der Bonität aus mittleren und schlechteren Ratingstufen um bzw. mehr als 1 Ratingstufe | 2 |
| Nachsicht im Lebendgeschäft | 2 |
| Non-performing Loans | 3 |
Finanzinstrumente, die sich zum jeweiligen Bilanzstichtag in Stage 2 befinden und keinen Hinweis auf eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos seit Zugang mehr aufweisen, können wieder in Stage 1 zurücktransferiert werden. Die ECL-Ermittlung erfolgt unter Berücksichtigung von Forward-looking Informationen.
Konzernabschluss nach IFRS 157
| Parameter im ECL-Modell | Erklärung # Konzernabschluss nach IFRS 159
Die Sachanlagen bestehen aus Grundstücken, Gebäuden, sonstigen Sachanlagen, die hauptsächlich Betriebs- und Geschäftsausstattung beinhalten, und aus den Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen. Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt und bewegen sich im folgenden Rahmen:
Für Nutzungsrechte aus Liegenschaften erfolgt eine planmäßige Abschreibung über die Vertragslaufzeit der Leasingverhältnisse. Außerordentliche Wertminderungen werden durch eine außerplanmäßige Abschreibung berücksichtigt, welche in der GuV-Rechnung unter der Position Verwaltungsaufwand erfasst wird. Bei Wegfall erfolgt eine Zuschreibung auf den fortgeschriebenen Wert. Im Berichtszeitraum gab es keine außerplanmäßigen Abschreibungen bzw. Zuschreibungen.
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden nur erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden. Die Erfassung von Zuwendungen der öffentlichen Hand hat planmäßig erfolgswirksam im Verlauf derjenigen Perioden zu erfolgen, in denen die BKS Bank die entsprechenden Aufwendungen, welche die Zuwendungen der öffentlichen Hand kompensieren sollen, als Aufwendungen ansetzt. Entsprechend werden Zuwendungen für abschreibungsfähige Vermögenswerte über die Perioden erfolgswirksam erfasst, in denen die Abschreibung auf diese Vermögenswerte angesetzt wird. Ebenfalls als eine Zuwendung der öffentlichen Hand wird der Vorteil eines öffentlichen Darlehens, dessen Zinssatz unter dem Marktzins liegt, behandelt. Der daraus resultierende Zinsvorteil ist gemäß IAS 20 als Differenzbetrag zwischen der erhaltenen Zahlung und dem nach IFRS 9 ermittelten Buchwert (beizulegender Zeitwert) des Darlehens zu bilanzieren.
Die immateriellen Vermögenswerte sind allesamt erworben und haben eine begrenzte Nutzungsdauer. Im Wesentlichen setzt sich diese Position aus erworbenen Kundenstöcken und aus Software zusammen. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt. Der Abschreibungssatz beträgt bei Software in der Regel 25% (d. h. vier Jahre), bei den erworbenen Kundenstöcken wurde nach eingehender Analyse ein Abschreibungssatz von 10% (d. h. 10 Jahre) ermittelt.
Das im BKS Bank Konzern als Leasinggeber befindliche Leasingvermögen ist im Wesentlichen dem Finanzierungsleasing (Chancen und Risiken liegen beim Leasingnehmer, IFRS 16) zuzurechnen. Die Leasinggegenstände werden unter den Forderungen in Höhe der Barwerte der vereinbarten Zahlungen unter Berücksichtigung von vorhandenen Restwerten ausgewiesen. Für Verträge, bei denen die Gesellschaften des BKS Bank Konzerns als Leasingnehmer auftreten, wird ein Nutzungsrecht und eine entsprechende Leasingverbindlichkeit erfasst. Der erstmalige Ansatz der Leasingverbindlichkeit erfolgt zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden und zum Zeitpunkt des Leasingbeginns noch nicht gezahlten Leasingzahlungen. Diese Zahlungen werden mit dem dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz diskontiert. Ist dieser Zinssatz nicht bestimmbar, wird ein Grenzfremdkapitalzinssatz herangezogen. Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt durch Erhöhung des Buchwerts um die Verzinsung der Leasingverbindlichkeit (effektivzinskonstant) und durch Reduzierung des Buchwerts um gezahlte Leasingraten. Das Nutzungsrecht entspricht im Rahmen der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit. Zusätzlich sind zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes bereits geleistete Leasingzahlungen sowie anfängliche direkte Kosten zu berücksichtigen. Die Folgebewertung der Nutzungsrechte erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen. Leasingverbindlichkeiten werden unter den Sonstigen Passiva ausgewiesen, Nutzungsrechte unter den Sachanlagen.
In den sonstigen Aktiva bzw. Passiva werden Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Des weiteren erfolgt der Ausweis der Leasingverbindlichkeiten unter den sonstigen Passiva, hinsichtlich der Bewertung wird auf den Abschnitt Leasing verwiesen.
Als verbriefte Verbindlichkeiten werden im Umlauf befindliche Schuldverschreibungen, Obligationen und andere verbriefte Verbindlichkeiten ausgewiesen (eigene Emissionen). In der Regel werden verbriefte Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Auf Basis von Entscheidungen des Aktiv-Passiv-Management-Komitees wird bei verbrieften Verbindlichkeiten jedoch auch die Fair Value-Option ausgeübt und eine Bewertung zum Fair Value vorgenommen.
Nachrangiges Kapital oder nachrangige Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten, die vertragsgemäß im Falle der Liquidation oder des Konkurses der BKS Bank erst nach den Forderungen anderer Gläubiger befriedigt werden. In der Regel wird das Nachrangkapital zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Der Ausweis und die Berechnung von Ertragsteuern erfolgen gemäß IAS 12. Die Berechnung aktiver und passiver latenter Steuern erfolgt bei jedem Steuersubjekt mit jenen Steuersätzen, die nach geltenden Gesetzen in dem Besteuerungszeitraum angewendet werden, in dem sich die Steuerlatenz umkehrt. Die latenten Steuern berechnen sich aus dem Unterschied von Wertansätzen eines Vermögenswertes oder einer Verpflichtung, wobei dem steuerlichen Wertansatz der IFRS-Buchwert gegenübergestellt wird. Hieraus resultieren in der Zukunft voraussichtlich Steuerbelastungs- oder Steuerentlastungseffekte.
Rückstellungen werden gemäß IAS 37 dann ausgewiesen, wenn aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung gegenüber Dritten entstanden ist, die wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führen wird und deren Höhe verlässlich schätzbar ist. Rückstellungen werden in der BKS Bank hauptsächlich für Pensionen und ähnliche personalbezogene Verpflichtungen (IAS 19), für Steuern sowie für Zinsen von Stufenzinsprodukten gebildet. Die Rückstellung für Sterbegelder wurde ebenfalls nach den IFRS-Grundsätzen des IAS 19 berechnet. Für die versicherungsmathematische Berechnung der Sozialkapitalrückstellung wurde die im August 2018 veröffentlichte Sterbetafel AVÖ 2018-P verwendet.
Das Eigenkapital besteht aus dem eingezahlten und aus dem erwirtschafteten Kapital (Gewinnrücklage, Fair Value-Rücklage, Währungsveränderung, Periodenergebnis). Die BKS Bank ist bestrebt, ihr Eigenkapital durch Thesaurierung von erwirtschafteten Gewinnen nachhaltig zu stärken. In den Jahren 2015 und 2017-2020 wurden Additional Tier 1-Anleihen begeben. Diese Anleihen sind gemäß IAS 32 als Eigenkapital zu klassifizieren.
Im Zinsüberschuss werden die Zinserträge aus dem Kreditgeschäft, aus Wertpapieren im Eigenbestand, aus Beteiligungen in Form von Dividendenzahlungen, aus Leasingforderungen sowie aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfasst und durch Zinsaufwendungen für Einlagen von Kreditinstituten und Kunden, für verbriefte Verbindlichkeiten und für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien vermindert. Zinserträge und -aufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt. Durch das historisch tiefe Zinsniveau kam es zu negativen Zinserträgen, die gemäß IFRIC Interpretations Committee (IC) in einem „angemessenen Aufwandsposten“ auszuweisen sind. Demnach werden negative Zinserträge als Zinsaufwand ausgewiesen. Dies gilt analog für positive Zinsaufwendungen, diese werden als Zinserträge erfasst.
In dieser Position werden Aufwendungen und Erträge aus der Bildung und Auflösung von Risikovorsorgen in Höhe des 12-Months Expected Credit Loss (Stufe 1) oder des Lifetime Expected Credit Loss (Stufe 2 und Stufe 3) ausgewiesen. Die Bildung erfolgt für Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder ergebnisneutral zum beizulegenden Zeitwert (FV OCI verpflichtend) bewertet werden, sowie für Kreditzusagen und Finanzgarantien. Details siehe auch unter Note (2).
Im Provisionsüberschuss werden alle Erträge und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen entstehen, periodengerecht dargestellt. Bei Provisionen für Dienstleistungen, die über einen bestimmten Zeitraum erbracht werden, erfolgt die Vereinnahmung über den entsprechenden Zeitraum. Darin enthalten sind Provisionen aus dem Kreditgeschäft. Handelt es sich jedoch um Provisionen für transaktionsbezogene Leistungen, werden diese erst bei vollständiger Leistungserbringung vereinnahmt. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Provisionen aus dem Zahlungsverkehr und Wertpapiergeschäft.
Im Verwaltungsaufwand werden Personalaufwendungen, Sachaufwendungen sowie Abschreibungen erfasst und periodengerecht abgegrenzt.
In dieser Position werden Erträge und Aufwendungen aus dem Eigenhandel sowie aus dem Derivativgeschäft ausgewiesen. Positionen des Handelsbuches wurden marked to market bewertet. Bewertungsgewinne und -verluste sind ebenfalls im Handelsergebnis erfasst.
In diesem Posten werden Gebühren, Abgaben, Schadensfälle, Schadensvergütungen, Erlöse aus Realitätenverkäufen und ähnliche Positionen erfasst und periodengerecht abgegrenzt.# Sonstiges Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten/Verbindlichkeiten
In dieser Position wird neben dem Ergebnis aus zum Fair Value designierten Finanzinstrumenten auch das Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen, die erfolgswirksam zum Fair Value zu bewerten sind. Dies umfasst Nettogewinne oder -verluste aus Eigenkapitalinstrumenten, für die nicht die Fair Value-OCI-Option ausgeübt wurde, sowie aus finanziellen Vermögenswerten, deren vertragliche Zahlungsströme nicht ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Des Weiteren werden in dieser Position Gewinne und Verluste aus dem Abgang von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Dies beinhaltet Direktabschreibungen und nachträgliche Eingänge bereits ausgebuchter Forderungen. Modifikationsgewinne oder -verluste aus Änderungen von Vertragskonditionen, die nicht zu einem Abgang des Vermögenswerts führen, sowie das Ergebnis aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FV OCI) bewertet werden, werden im sonstigen Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten/Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Für die Bilanzierung nach den Internationalen Rechnungslegungsstandards sind für einige Bilanzpositionen Schätzungen und Annahmen erforderlich. Die Schätzungen und Annahmen basieren auf historischen Erfahrungen, Planungen, Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse, die nach heutigem Ermessen wahrscheinlich sind. Annahmen, die den Schätzungen zugrunde liegen, werden regelmäßig überprüft. Potentielle Unsicherheiten, mit denen Schätzungen behaftet sein können, erfordern in künftigen Perioden unter Umständen Anpassungen des Buchwertes von Vermögenswerten und Schulden. Vor allem die aktuell weltweit herrschende COVID-19-Pandemie erhöht diese Unsicherheiten. Die weitere Entwicklung dieser Pandemie sowie auch die in den einzelnen Ländern getroffenen Maßnahmen können einen erheblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des BKS Bank Konzerns haben. Insbesondere die Werthaltigkeit von finanziellen Vermögenswerten könnte in Zukunft davon negativ beeinflusst werden. Für die Erstellung des Jahresabschluss 2020 wurden sämtliche abschätzbaren Auswirkungen berücksichtigt. Details zur Berechnung der Risikovorsorge im Zusammenhang mit COVID-19 sind dem Kapitel „Auswirkung von COVID-19 auf Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ zu entnehmen. Des Weiteren ist die BKS Bank in den Märkten Österreich, Kroatien, Slowenien, Oberitalien und in der Slowakischen Republik mit Niederlassungen und einer Repräsentanz vertreten. In Bereichen, in denen Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen ausgeübt werden, wird das konjunkturelle Umfeld der genannten Märkte genau analysiert und in die Entscheidungsfindung einbezogen. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen werden in folgenden Bereichen ausgeübt:
Die beiden Minderheitsaktionäre UniCredit Bank Austria AG und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. haben im Juni 2019 eine Klage auf Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung vom 08. Mai 2019 unter anderem wegen der Ablehnung der Durchführung einer Sonderprüfung eingebracht. Das Anfechtungsverfahren wurde nach einer Verfahrensunterbrechung fortgesetzt. Im Juni 2020 wurde von denselben Minderheitsaktionären eine Klage auf Anfechtung von Beschlüssen der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. Mai 2020 beim Landesgericht Klagenfurt eingebracht. Angefochten werden die beschlossene Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und die (Nicht-)Entlastung einzelner Mitglieder des Aufsichtsrates sowie die Ablehnung der Durchführung von verschiedenen Sonderprüfungen. Begehrt werden ferner die positive Beschlussfeststellung der Nichtentlastung der Mitglieder des Vorstandes und einzelner Mitglieder des Aufsichtsrates, der Entlastung eines Aufsichtsratsmitglieds sowie die positive Beschlussfeststellung über die Durchführung der oben genannten Sonderprüfungen. Das Anfechtungsverfahren ist unterbrochen, der Akt wurde der Übernahmekommission vorgelegt. Weiters wurde im März 2020 auf Antrag der genannten Minderheitsaktionäre die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 33 ÜbG vor der Übernahmekommission beschlossen. Gegenstand der Untersuchung in diesem Nachprüfungsverfahren ist die Vorfrage zu den obengenannten Anfechtungsverfahren, ob eine Verletzung der Angebotspflicht, insbesondere gemäß § 22a Z 3 oder § 22 Abs. 4 ÜbG, durch die BKS Bank und die mit ihr verbundenen Rechtsträger vorliegt. Ebenso wurde auf Antrag der genannten Minderheitsaktionäre die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 33 ÜbG betreffend die Oberbank und die Bank für Tirol und Vorarlberg beschlossen. Die Übernahmekommission hat diese Verfahren miteinander verbunden und eine mündliche Verhandlung durchgeführt. Die Entscheidung steht noch aus. Angesichts der Verbindungen zwischen den Mitgliedern der 3 Banken Gruppe kann sich eine Verletzung der Angebotspflicht einer der drei Banken auch auf die beiden anderen Banken auswirken. Der Vorstand geht nach sorgfältiger Prüfung unter Beiziehung externer Experten davon aus, dass die von den genannten Minderheitsaktionären erhobenen Vorwürfe haltlos sind. Der bisherige Verfahrensverlauf und die ergangenen Entscheidungen, insbesondere die Ablehnung der Bestellung eines gerichtlichen Sonderprüfers durch den OGH im November 2020, bestärken die BKS Bank in dieser Sichtweise. Relevante bilanzielle Auswirkungen der genannten Verfahren sind nicht erkennbar.
Die Identifikation eines Wertminderungsereignisses und die Ermittlung des Wertberichtigungsbedarfs beinhaltet wesentliche Schätzunsicherheiten und Ermessensspielräume, die sich durch die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Kreditnehmers ergeben und die Auswirkungen auf die Höhe und den Zeitpunkt erwarteter zukünftiger Zahlungsströme mit sich bringen. Die nach statistischen Methoden gebildete Risikovorsorge für Kredite, wo noch keine Wertminderung identifiziert wurde, basieren auf Modellen und Parametern wie Ausfallswahrscheinlichkeit, Verlustquote und Szenarien hinsichtlich der Entwicklung des wirtschaftlichen Umfeldes. Sie beinhalten daher ebenfalls Ermessensentscheidungen und Schätzunsicherheiten. Des Weiteren wird bei finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, zu jedem Bilanzstichtag untersucht, ob es objektive Anhaltspunkte für eine eventuelle Wertminderung gibt. Dazu bedarf es einer Schätzung der Höhe und der Zeitpunkte künftiger Zahlungsströme.
| Sensitivitätsszenario | Erläuterung | Tsd. EUR 2019 | Tsd. EUR 2020 |
|---|---|---|---|
| Stageing: negatives Szenario | Finanzinstrumente der Bonitätsstufe "Investmentgrade" wandern von Stage 1 zu Stage 2. Damit erfolgt ein Wechsel aus der 12-Monatsbetrachtung hin zum Life-Time-Konzept. | -16.808 | -20.434 |
| Stageing: positives Szenario | Finanzinstrumente, die aufgrund einer historischen Bonitätsverschlechterung in Stage 2 eingestuft wurden, wandern von Stage 2 in Stage 1. Das entspricht dem Wechsel aus dem Life-Time-Konzept hin zum 12- Months Expected Credit Loss. | 3.718 | 6.543 |
| Makroökonomische Einschätzung: negatives Szenario | Die Gewichtungsfaktoren hinsichtlich der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung verschlechtern sich und das Worst-Case-Szenario wird um 5% höher gewichtet, das Best-Case-Szenario um 5% geringer. | -2.494 | -2.852 |
| Makroökonomische Einschätzung: positives Szenario | Die Gewichtungsfaktoren hinsichtlich der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung der Zielmärkte verbessern sich und das Best-Case-Szenario wird um 5% höher gewichtet, das Worst-Case-Szenario um 5% geringer. | 2.494 | 2.852 |
| Makroökonomische Einschätzung: negatives Szenario | Die Gewichtungsfaktoren hinsichtlich der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung verschlechtern sich und das Worst-Case-Szenario wird um 5% höher gewichtet, das Normal-Szenario um 5% geringer. | -1.960 | -1.960 |
| Makroökonomische Einschätzung: positives Szenario | Die Gewichtungsfaktoren hinsichtlich der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung der Zielmärkte verbessern sich und das Best-Case-Szenario wird um 5% höher gewichtet, das Normal-Szenario um 5% geringer. | 534 | 892 |
| Ausfallswahrscheinlichkeit: negatives Szenario | Die Ausfallswahrscheinlichkeit in der Migrationsmatrix steigt um den Faktor 1,1. | -3.215 | -3.806 |
| Ausfallswahrscheinlichkeit: positives Szenario | Die Ausfallswahrscheinlichkeit in der Migrationsmatrix sinkt um den Divisor 1,1. | 2.922 | 3.460 |
Die Änderung der Zuordnung von Stufe 1 in Stufe 2 erfolgt, sobald eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos eintritt. Die Beurteilung einer solchen Erhöhung unterliegt Ermessensentscheidungen.
Unter dem Fair Value versteht man jenen Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswertes bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. IFRS 13 regelt standardübergreifend die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, für die eine Bewertung zum Fair Value vorgeschrieben oder gestattet ist, sowie Angaben, die über die Bemessung des Fair Values verlangt werden. Gemäß IFRS 13 werden die Fair Values von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in drei Kategorien eingeteilt:
Unter dem Fair Value versteht man jenen Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswertes bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. IFRS 13 regelt standardübergreifend die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, für die eine Bewertung zum Fair Value vorgeschrieben oder gestattet ist, sowie Angaben, die über die Bemessung des Fair Values verlangt werden. Gemäß IFRS 13 werden die Fair Values von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in drei Kategorien eingeteilt:
Der in der Konzerngeldflussrechnung ausgewiesene Zahlungsmittelbestand entspricht der Barreserve. Die dem Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit zugeordneten Finanzverbindlichkeiten entwickelten sich wie folgt:
| 01.01. | Mittelabfluss | Mittelzufluss | Nicht zahlungs- wirksame Zinsab- grenzung und sonstige Veränderungen | 31.12. | |
|---|---|---|---|---|---|
| Nachrangige Verbindlichkeiten und verbriefte Verbindlichkeiten | 854.377 | -102.000 | 105.512 | -842 | 857.047 |
| • Verbriefte Verbindlichkeiten | 623.792 | -51.000 | 75.706 | -1.035 | 647.463 |
| • Nachrangkapital | 230.584 | -51.000 | 29.806 | 193 | 209.583 |
| Leasingverbindlichkeiten | 22.398 | -2.535 | - | -1.725 | 21.588 |
| 01.01. | Mittelabfluss | Mittelzufluss | Nicht zahlungs- wirksame Zinsab- grenzung und sonstige Veränderungen | 31.12. | |
|---|---|---|---|---|---|
| Nachrangige Verbindlichkeiten und verbriefte Verbindlichkeiten | 750.719 | -101.700 | 204.952 | 405 | 854.377 |
| • Verbriefte Verbindlichkeiten | 571.052 | -81.700 | 134.143 | 297 | 623.792 |
| • Nachrangkapital | 179.667 | -20.000 | 70.809 | 109 | 230.584 |
| Leasingverbindlichkeiten | 27.665 | -2.591 | - | -2.676 | 22.398 |
| 2019 | 2020 | ± in % | |
|---|---|---|---|
| Kreditgeschäfte bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten | 118.876 | 121.720 | 2,4 |
| Festverzinsliche Wertpapiere bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten | 13.202 | 12.501 | -5,3 |
| Festverzinsliche Wertpapiere FV OCI | 529 | 618 | 16,9 |
| Positive Zinsaufwendungen ¹) | 8.196 | 6.407 | -21,8 |
| Zinserträge aus der Anwendung der Effektivzinsmethode gesamt | 140.803 | 141.246 | 0,3 |
| Kreditgeschäfte bewertet zum Fair Value | 2.740 | 2.016 | -26,4 |
| Festverzinsliche Wertpapiere at Fair Value durch Profit or Loss | 451 | 452 | 0,3 |
| Leasingforderungen | 11.088 | 12.095 | 9,1 |
| Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere | 7.609 | 5.773 | -24,1 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 2.995 | 3.247 | 8,4 |
| Sonstige Zinserträge und sonstige ähnliche Erträge gesamt | 24.882 | 23.584 | -5,2 |
| Zinserträge gesamt | 165.685 | 164.830 | -0,5 |
| Zinsaufwendungen und sonstige ähnliche Aufwendungen für: | |||
| Einlagen von Kreditinstituten und Kunden | 5.831 | 4.444 | -23,8 |
| Verbriefte Verbindlichkeiten | 17.955 | 18.771 | 4,5 |
| Negative Zinserträge ¹) | 5.140 | 5.089 | -1,0 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 685 | 796 | 16,3 |
| Leasingverbindlichkeiten | 232 | 164 | -29,2 |
| Zinsaufwendungen und sonstige ähnliche Aufwendungen gesamt | 29.843 | 29.264 | -1,9 |
| Zinsüberschuss | 135.842 | 135.566 | -0,2 |
¹) Hierbei handelt es sich um Zinsaufwendungen/-erträge, die aufgrund des historisch tiefen Zinsniveaus positiv/negativ sind.
| 2019 | 2020 | ± in % | |
|---|---|---|---|
| Finanzinstrumente bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten | |||
| • Zuweisung (+)/Auflösung (-) von Risikovorsorgen (netto) | 18.945 | 23.986 | 26,6 |
| Finanzinstrumente bewertet at Fair Value OCI | |||
| • Zuweisung (+)/Auflösung (-) von Risikovorsorgen (netto) | 9 | 19 | >100 |
| Kreditzusagen und Finanzgarantien | |||
| • Zuweisung (+)/Auflösung (-) von Rückstellungen (netto) | -372 | 1.020 | >100 |
| Risikovorsorge | 18.582 | 25.026 | 34,7 |
Bei der Berechnung des Expected Credit Loss führte der kollektive Stufentransfer von Krediten an Unternehmen in Branchen, die von der COVID-19-Pandemie stark betroffen sind, und des gesamten kroatischen Firmenkunden-Portfolios zu einer zusätzlichen Dotation von Risikovorsorgen in Höhe von 7,3 Mio. EUR. Das entsprechende Volumen betrug 738 Mio. EUR. Für Leasingforderungen ist in den Risikovorsorgen eine Zuführung von Risikovorsorgen in Höhe von 2,4 Mio. EUR enthalten (Vorjahr: Zuführung 1,4 Mio. EUR).
| 2019 | 2020 | ± in % | |
|---|---|---|---|
| Provisionserträge: | |||
| Zahlungsverkehr | 23.937 | 23.980 | - |
| Wertpapiergeschäft | 17.643 | 20.553 | 16,5 |
| Kreditgeschäft | 17.799 | 21.520 | 20,9 |
| Devisengeschäft | 2.571 | 2.479 | -3,6 |
| Sonstige Dienstleistungen | 1.263 | 1.177 | -6,8 |
| Provisionserträge gesamt | 63.213 | 69.709 | 10,3 |
| Provisionsaufwendungen: | |||
| Zahlungsverkehr | 2.443 | 2.558 | 4,7 |
| Wertpapiergeschäft | 1.803 | 1.940 | 7,6 |
| Kreditgeschäft | 490 | 683 | 39,6 |
| Devisengeschäft | 197 | 136 | -31,1 |
| Sonstige Dienstleistungen | 60 | 46 | -24,0 |
| Provisionsaufwendungen gesamt | 4.993 | 5.363 | 7,4 |
| Provisionsüberschuss | 58.220 | 64.346 | 10,5 |
| 2019 | 2020 | ± in % | |
|---|---|---|---|
| Ergebnis aus at Equity bilanzierten Unternehmen | 45.915 | 30.903 | -32,7 |
| Ergebnis aus at Equity bilanzierten Unternehmen | 45.915 | 30.903 | -32,7 |
| 2019 | 2020 | ± in % | |
|---|---|---|---|
| Kursbezogene Geschäfte | -22 | -34 | 57,0 |
| Zins- und währungsbezogene Geschäfte | 1.266 | 2.265 | 79,0 |
| Handelsergebnis | 1.244 | 2.231 | 79,4 |
| 2019 | 2020 | ± in % | |
|---|---|---|---|
| Personalaufwand | 76.687 | 74.551 | -2,8 |
| • Löhne und Gehälter | 56.650 | 54.732 | -3,4 |
| • Sozialabgaben | 13.322 | 13.365 | 0,3 |
| • Aufwendungen für Altersversorgung | 4.255 | 4.073 | -4,3 |
| • Sonstiger Sozialaufwand | 2.460 | 2.380 | -3,2 |
| Sachaufwand | 33.533 | 37.271 | 11,1 |
| Abschreibungen | 10.736 | 11.332 | 5,5 |
| Verwaltungsaufwand | 120.956 | 123.154 | 1,8 |
In den Aufwendungen für die Altersversorgung sind beitragsorientierte Zahlungen an eine Pensionskasse in Höhe von 1,4 Mio. EUR (Vorjahr: 1,5 Mio. EUR) enthalten.
| 2019 | 2020 | ± in % | |
|---|---|---|---|
| Sonstiger betrieblicher Ertrag | 6.856 | 7.939 | 15,8 |
| Sonstiger betrieblicher Aufwand | -9.084 | -12.416 | 36,7 |
| Saldo sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen | -2.228 | -4.477 | >100 |
Die wesentlichsten sonstigen betrieblichen Erträge betreffen nicht zinsbezogene Leasingerträge in Höhe von 1,1 Mio. EUR (Vorjahr: 1,2 Mio. EUR), Provisionserträge aus dem Versicherungsgeschäft in Höhe von 1,4 Mio. EUR (Vorjahr: 1,4 Mio. EUR) sowie Mieterträge in Höhe von 0,3 Mio. EUR (Vorjahr: 0,2 Mio. EUR). In den Aufwendungen sind u. a. die Stabilitätsabgabe in Höhe von 1,3 Mio. EUR (Vorjahr: 1,2 Mio. EUR), die Beiträge zum Abwicklungsfonds in Höhe von 3,4 Mio. EUR (Vorjahr: 2,7 Mio. EUR) und die Beiträge für den Einlagensicherungsfonds in Höhe von 4,1 Mio. EUR (Vorjahr: 2,2 Mio. EUR) enthalten.
| 2019 | 2020 | ± in % | |
|---|---|---|---|
| Ergebnis aus der Fair Value-Option | -1.586 | 457 | >100 |
| Ergebnis aus zum Fair Value designierten Finanzinstrumenten | -1.586 | 457 | >100 |
Fixzinskredite an Kunden in Höhe von 75,7 Mio. EUR (Vorjahr: 79,1 Mio. EUR), Anleihen aus dem Aktivbestand in Höhe von 21,2 Mio. EUR (Vorjahr: 21,6 Mio. EUR) sowie eigene Emissionen in Höhe von 63 ,4 Mio. EUR (Vorjahr: 84,2 Mio. EUR) wurden durch Zinsswaps im Rahmen der Fair Value-Option abgesichert. Das Ergebnis aus der Fair Value-Option spiegelt im Wesentlichen jene Wertanpassung wider, welche nicht auf Änderungen im Marktrisiko, sondern auf das Kontrahenten- und Bonitätsrisiko zurückzuführen ist.
| 2019 | 2020 | ± in % | |
|---|---|---|---|
| Ergebnis aus Bewertung | 4.752 | 1.806 | -62,0 |
| Ergebnis aus Veräußerung | 320 | 60 | -81,2 |
| Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum Fair Value zu bewerten sind (verpflichtend) | 5.072 | 1.866 | -63,2 |
| 2019 | 2020 | ± in % | |
|---|---|---|---|
| Forderungen Kreditinstitute | - | - | - |
| • davon Gewinn | - | - | - |
| • davon Verlust | - | - | - |
| Forderungen Kunden | 540 | 1.028 | 90,5 |
| • davon Gewinn | 1.887 | 2.804 | 48,6 |
| • davon Verlust | -1.348 | -1.776 | 31,8 |
| Schuldverschreibungen | - | 298 | - |
| • davon Gewinn | - | 298 | - |
| • davon Verlust | - | - | - |
| Ergebnis aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten | 540 | 1.326 | >100 |
Die fortgeführten Anschaffungskosten vor Vertragsänderung belaufen sich auf 109,1 Mio. EUR (Vorjahr: 53,8 Mio. EUR). Aus den Vertragsänderungen resultiert ein Änderungsgewinn in Höhe von 0,9 Mio. EUR (Vorjahr: -0,3 Mio. EUR).
(12) Steuern vom Einkommen in Tsd. EUR
| | 2019 | 2020 | ± in % |
| :--------------------------- | :------ | :------ | :----- |
| Laufende Steuern | -12.128 | -14.580 | 20,2 |
| Latente Steuern | 1.917 | 4.428 | >-100 |
| Steuern vom Einkommen | -10.211 | -10.152 | -0,6 |
Konzernabschluss nach IFRS 170
Überleitungstabelle in Tsd. EUR
| | 2019 | 2020 |
| :--------------------------------------------------- | :------- | :------- |
| Jahresüberschuss vor Steuern | 103.118 | 84.904 |
| Anzuwendender Steuersatz | 25% | 25% |
| Errechneter Steueraufwand | 25.780 | 21.226 |
| Auswirkung abweichender Steuersätze | -861 | -683 |
| Steuerminderungen | | |
| • aus steuerfreien Beteiligungserträgen | -2.007 | -1.443 |
| • Effekt des Anteils an at Equity bilanzierten Unternehmen | -11.479 | -7.726 |
| • aus sonstigen steuerfreien Erträgen | -36 | -2 |
| • aus sonstigen Wertanpassungen | -892 | -969 |
| Steuermehrungen | | |
| • aufgrund nichtabzugsfähiger Aufwendungen | 449 | 500 |
| • aus sonstigen steuerlichen Auswirkungen | 39 | -152 |
| Aperiodischer Steueraufwand/-ertrag | -782 | -598 |
| Ertragsteueraufwand der Periode | 10.211 | 10.152 |
| Effektiver Steuersatz | 9,9% | 12,0% |
(13) Barreserve in Tsd. EUR
| | 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % |
| :------------------------ | :--------- | :--------- | :----- |
| Kassenbestand | 88.253 | 87.584 | -0,8 |
| Guthaben bei Zentralnotenbanken | 462.499 | 1.015.104 | 119,5 |
| Barreserve | 550.752 | 1.102.688 | 100,2 |
(14) Forderungen an Kreditinstitute in Tsd. EUR
| | 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % |
| :-------------------------------- | :--------- | :--------- | :----- |
| Forderungen an inländische Kreditinstitute | 93.585 | 46.992 | -49,8 |
| Forderungen an ausländische Kreditinstitute | 106.748 | 236.010 | 121,1 |
| Forderungen an Kreditinstitute | 200.333 | 283.002 | 41,3 |
Forderungen an Kreditinstitute nach Restlaufzeiten in Tsd. EUR
| | 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % |
| :--------------------- | :--------- | :--------- | :----- |
| täglich fällig | 29.004 | 85.682 | 195,4 |
| bis 3 Monate | 52.346 | 52.082 | -0,5 |
| über 3 Monate bis 1 Jahr | 97.797 | 145.238 | 48,5 |
| über 1 Jahr bis 5 Jahre | 21.185 | - | -100,0 |
| über 5 Jahre | - | - | - |
| Forderungen an Kreditinstitute nach Restlaufzeiten | 200.333 | 283.002 | 41,3 |
Konzernabschluss nach IFRS 171
(15) Risikovorsorge zu Forderungen an Kreditinstitute in Tsd. EUR
| | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | | 2020 |
| :-------------------------------------------- | :------ | :------ | :------ | :- | :---- |
| Stand am Beginn der Berichtsperiode | 105 | 13 | - | | 118 |
| Zugänge aufgrund von Neugeschäft | 135 | 1 | - | | 136 |
| Veränderung innerhalb der Stufe | | | | | |
| • Zuweisung/Auflösung | -5 | 1 | - | | -4 |
| • Abgang aufgrund von Verwendung | - | - | - | | - |
| Stufentransfer: | | | | | |
| • Verringerung aufgrund von Ausfallrisiko | | | | | |
| - Transfer von Stufe 2 in Stufe 1 | 10 | -13 | - | | -3 |
| - Transfer von Stufe 3 in Stufe 1 | - | - | - | | - |
| - Transfer von Stufe 3 in Stufe 2 | - | - | - | | - |
| • Erhöhung aufgrund von Ausfallrisiko | | | | | |
| - Transfer von Stufe 1 in Stufe 2 | -1 | 32 | - | | 31 |
| - Transfer von Stufe 1 in Stufe 3 | - | - | - | | - |
| - Transfer von Stufe 2 in Stufe 3 | - | - | - | | - |
| Abgang aufgrund von Rückzahlung | -44 | -2 | - | | -46 |
| Stand am Ende der Berichtsperiode | 200 | 32 | - | | 232 |
Die Bruttobuchwerte haben sich im Geschäftsjahr 2020 wie folgt verändert:
Bruttobuchwerte zu Forderungen an Kreditinstitute in Tsd. EUR
| | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | | 2020 |
| :-------------------------------------------- | :------ | :------ | :------ | :- | :------ |
| Stand am Beginn der Berichtsperiode | 193.572 | 6.761 | – | | 200.333 |
| Zugänge aufgrund von Neugeschäft | 223.495 | 113 | – | | 223.608 |
| Veränderung innerhalb der Stufe | | | | | |
| • Erhöhung/Verminderung der Forderung | -43.424 | 219 | – | | -43.205 |
| • Abgang aufgrund von Verwendung | – | – | – | | – |
| Stufentransfer: | | | | | |
| • Verringerung aufgrund von Ausfallrisiko | | | | | |
| - Transfer von Stufe 2 in Stufe 1 | 4.040 | -7.613 | – | | -3.573 |
| - Transfer von Stufe 3 in Stufe 1 | – | – | – | | – |
| - Transfer von Stufe 3 in Stufe 2 | – | – | – | | – |
| • Erhöhung aufgrund von Ausfallrisiko | | | | | |
| - Transfer von Stufe 1 in Stufe 2 | -1.060 | 4.574 | – | | 3.514 |
| - Transfer von Stufe 1 in Stufe 3 | – | – | – | | – |
| - Transfer von Stufe 2 in Stufe 3 | – | – | – | | – |
| Abgang aufgrund von Rückzahlung | -97.460 | -215 | – | | -97.675 |
| Stand am Ende der Berichtsperiode | 279.163 | 3.839 | – | | 283.002 |
Konzernabschluss nach IFRS 172
(16) Forderungen an Kunden
(16.1) Forderungen an Kunden – Kundengruppe in Tsd. EUR
| | 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % |
| :-------------- | :--------- | :--------- | :----- |
| Firmenkunden | 4.978.964 | 5.191.145 | 4,3 |
| Privatkunden | 1.399.823 | 1.466.199 | 4,7 |
| Forderungen an Kunden nach Kundengruppen | 6.378.787 | 6.657.343 | 4,4 |
(16.2) Forderungen an Kunden – Bewertungskategorie in Tsd. EUR
| | 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % |
| :-------------------------------------- | :--------- | :--------- | :----- |
| FV bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten | 6.241.353 | 6.524.963 | 4,5 |
| FV at Fair Value through Profit or Loss (designiert) | 79.078 | 75.650 | -4,3 |
| FV at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) | 58.356 | 56.730 | -2,8 |
| Forderungen an Kunden nach Bewertungskategorien | 6.378.787 | 6.657.343 | 4,4 |
In der Position Forderungen an Kunden sind Forderungen aus Leasinggeschäften in Höhe von 531,1 Mio. EUR (Vorjahr: 498,4 Mio. EUR) enthalten. Im Berichtsjahr gab es keine wesentlichen Sale-and-lease-back-Transaktionen.
Forderungen an Kunden nach Restlaufzeiten in Tsd. EUR
| | 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % |
| :----------------- | :--------- | :--------- | :----- |
| täglich fällig | 207.939 | 204.240 | -1,8 |
| bis 3 Monate | 1.098.030 | 987.759 | -10,0 |
| über 3 Monate bis 1 Jahr | 641.015 | 576.167 | -10,1 |
| über 1 Jahr bis 5 Jahre | 1.031.316 | 1.156.012 | 12,1 |
| über 5 Jahre | 3.400.487 | 3.733.166 | 9,8 |
| Forderungen an Kunden nach Restlaufzeiten | 6.378.787 | 6.657.343 | 4,4 |
Finance-Lease-Forderungen nach Restlaufzeiten - IFRS 16 in Tsd. EUR
| | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
| :------------------------ | :--------- | :--------- |
| weniger als ein Jahr | 157.082 | 158.626 |
| ein bis zwei Jahre | 127.581 | 124.212 |
| zwei bis drei Jahre | 92.081 | 100.255 |
| drei bis vier Jahre | 61.107 | 70.438 |
| vier bis fünf Jahre | 51.347 | 40.309 |
| mehr als fünf Jahre | 42.457 | 69.275 |
| Gesamtbetrag der nicht diskontierten Leasingforderungen | 531.656 | 563.115 |
| nicht realisierter Finanzertrag | 33.297 | 31.983 |
| Nettoinvestition in das Leasingverhältnis | 498.359 | 531.132 |
Zum 31.12.2020 bestehen keine nicht garantierten Restwerte. Leasingforderungen sind im Wesentlichen in den Laufzeitbändern > 1 Jahr enthalten.
Konzernabschluss nach IFRS 173
(17) Risikovorsorge zu Forderungen an Kunden in Tsd. EUR
| | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | | 2020 |
| :-------------------------------------------- | :------ | :------ | :------ | :- | :----- |
| Stand am Beginn der Berichtsperiode | 15.111 | 11.252 | 64.371 | | 90.734 |
| Zugänge aufgrund von Neugeschäft | 4.405 | 4.180 | - | | 8.585 |
| Veränderung innerhalb der Stufe | | | | | |
| • Zuweisung/Auflösung | 748 | -1.663 | -2.682 | | -3.597 |
| • Abgang aufgrund von Verwendung | - | - | -16.715 | | -16.715|
| Stufentransfer: | | | | | |
| • Verringerung aufgrund von Ausfallrisiko | | | | | |
| - Transfer von Stufe 2 in Stufe 1 | 245 | -1.980 | - | | -1.735 |
| - Transfer von Stufe 3 in Stufe 1 | 1 | - | -22 | | -21 |
| - Transfer von Stufe 3 in Stufe 2 | - | 119 | -241 | | -122 |
| • Erhöhung aufgrund von Ausfallrisiko | | | | | |
| - Transfer von Stufe 1 in Stufe 2 | -2.470 | 12.746 | - | | 10.276 |
| - Transfer von Stufe 1 in Stufe 3 | -77 | - | 3.709 | | 3.632 |
| - Transfer von Stufe 2 in Stufe 3 | - | -504 | 3.876 | | 3.372 |
| Abgang aufgrund von Rückzahlung | -3.698 | -773 | -2.560 | | -7.031 |
| Stand am Ende der Berichtsperiode | 14.265 | 23.377 | 49.736 | | 87.378 |
In der Risikovorsorge zu Forderungen sind Wertberichtigungen von Leasingforderungen in Höhe von 5,8 Mio. EUR (Vorjahr: 4,6 Mio. EUR) enthalten.
Die Bruttobuchwerte haben sich im Geschäftsjahr 2020 wie folgt verändert:
Bruttobuchwerte zu Forderungen an Kunden in Tsd. EUR
| | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | | 2020 |
| :-------------------------------------------- | :------ | :------ | :------ | :- | :------ |
| Stand am Beginn der Berichtsperiode | 5.471.075 | 598.853 | 171.425 | | 6.241.353 |
| Zugänge aufgrund von Neugeschäft | 1.093.285 | 300.719 | - | | 1.394.004 |
| Veränderung innerhalb der Stufe | | | | | |
| • Erhöhung/Verminderung der Forderung | -263.520| -31.058 | -9.770 | | -304.348|
| • Abgang aufgrund von Verwendung/Direktabschreibung | - | - | -18.490 | | -18.490 |
| Stufentransfer: | | | | | |
| • Verringerung aufgrund von Ausfallrisiko | | | | | |
| - Transfer von Stufe 2 in Stufe 1 | 88.375 | -91.594 | - | | -3.219 |
| - Transfer von Stufe 3 in Stufe 1 | 52 | - | -88 | | -36 |
| - Transfer von Stufe 3 in Stufe 2 | - | 2.980 | -4.559 | | -1.579 |
| • Erhöhung aufgrund von Ausfallrisiko | | | | | |
| - Transfer von Stufe 1 in Stufe 2 | -794.735| 738.563 | - | | -56.172 |
| - Transfer von Stufe 1 in Stufe 3 | -17.472 | - | 16.805 | | -667 |
| - Transfer von Stufe 2 in Stufe 3 | - | -21.672 | 14.176 | | -7.496 |
| Abgang aufgrund von Rückzahlung | -611.887| -74.928 | -31.572 | | -718.387|
| Stand am Ende der Berichtsperiode | 4.965.173 | 1.421.863 | 137.927 | | 6.524.963 |
Konzernabschluss nach IFRS 174
(18) Handelsaktiva in Tsd. EUR
| | 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % |
| :------------------------------------ | :--------- | :--------- | :----- |
| Positive Marktwerte aus derivativen Produkten | 8.755 | 10.526 | 20,2 |
| • Währungsbezogene Geschäfte | 1.515 | 3.610 | >100 |
| • Zinsbezogene Geschäfte | - | - | - |
| • Absicherungsgeschäfte im Zusammenhang mit Fair Value-Option | 7.240 | 6.917 | -4,5 |
| Handelsaktiva | 8.755 | 10.526 | 20,2 |
(19) Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere in Tsd. EUR
| | 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % |
| :-------------------------------------- | :--------- | :--------- | :----- |
| FV bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten | 797.761 | 829.190 | 3,9 |
| FV at Fair Value through Profit or Loss (designiert) | 21.586 | 21.152 | -2,0 |
| FV at Fair Value OCI | 70.720 | 68.263 | -3,5 |
| FV at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) | 50 | 44 | -11,4 |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 890.116 | 918.649 | 3,2 |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere nach Restlaufzeiten in Tsd. EUR
| | 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % |
| :--------------------- | :--------- | :--------- | :----- |
| bis 3 Monate | 16.860 | 7.845 | -53,5 |
| über 3 Monate bis 1 Jahr | 16.909 | 69.229 | >100 |
| über 1 Jahr bis 5 Jahre | 376.715 | 450.420 | 19,6 |
| über 5 Jahre | 479.632 | 391.155 | -18,4 |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere nach Restlaufzeiten | 890.116 | 918.649 | 3,2 |
(20) Risikovorsorge zu Schuldverschreibungen in Tsd. EUR## Konzernabschluss nach IFRS 175
Die Bruttobuchwerte haben sich im Geschäftsjahr 2020 wie folgt verändert:
| Bruttobuchwerte zu Schuldverschreibungen in Tsd. EUR | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | 2020 |
|---|---|---|---|---|
| Stand am Beginn der Berichtsperiode | 797.761 | - | - | 797.761 |
| Zugänge aufgrund von Neugeschäft | 66.811 | - | - | 66.811 |
| Veränderung innerhalb der Stufe | ||||
| • Erhöhung/Verminderung der Forderung | 44 | - | - | 44 |
| • Abgang aufgrund von Verwendung/Direktabschreibung | - | - | - | - |
| Stufentransfer: | ||||
| • Verringerung aufgrund von Ausfallrisiko | ||||
| Transfer von Stufe 2 in Stufe 1 | - | - | - | - |
| Transfer von Stufe 3 in Stufe 1 | - | - | - | - |
| Transfer von Stufe 3 in Stufe 2 | - | - | - | - |
| • Erhöhung aufgrund von Ausfallrisiko | ||||
| Transfer von Stufe 1 in Stufe 2 | -39.012 | 39.002 | - | -10 |
| Transfer von Stufe 1 in Stufe 3 | - | - | - | - |
| Transfer von Stufe 2 in Stufe 3 | - | - | - | - |
| Abgang aufgrund von Rückzahlung | -35.416 | - | - | -35.416 |
| Stand am Ende der Berichtsperiode | 790.188 | 39.002 | - | 829.190 |
(21) Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere in Tsd. EUR
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % | |
|---|---|---|---|
| FV at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) | 43.687 | 56.734 | 29,9 |
| FV at Fair Value OCI | 92.190 | 96.693 | 4,9 |
| Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere | 135.878 | 153.426 | 12,9 |
In der Bewertungskategorie at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) werden die Investmentfondsan- teile im Eigenportfolio ausgewiesen.
(22) Anteile an at Equity bilanzierten Unternehmen in Tsd. EUR
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % | |
|---|---|---|---|
| Oberbank AG | 407.340 | 418.759 | 2,8 |
| Bank für Tirol und Vorarlberg AG | 228.591 | 242.779 | 6,2 |
| Anteile an at Equity bilanzierten Unternehmen | 635.931 | 661.538 | 4,0 |
(23) Immaterielle Vermögenswerte in Tsd. EUR
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % | |
|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 10.960 | 10.153 | -7,4 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 10.960 | 10.153 | -7,4 |
(24) Sachanlagen in Tsd. EUR
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % | |
|---|---|---|---|
| Grund | 8.777 | 8.252 | -6,0 |
| Gebäude | 37.764 | 36.517 | -3,3 |
| Sonstige Sachanlagen | 9.031 | 12.126 | 34,3 |
| Nutzungsrechte für gemietete Immobilien | 22.269 | 21.345 | -4,1 |
| Sachanlagen | 77.842 | 78.240 | 0,5 |
Die ausgewiesenen Nutzungsrechte beziehen sich überwiegend auf Mietverträge für Filialen und Büroräumlich- keiten im In- und Ausland. Die Abschreibung der aktivierten Nutzungsrechte betrug im Geschäftsjahr 2020 2,6 Mio. EUR (Vorjahr: 2,7 Mio. EUR). Darüber hinaus wurde ein Zinsaufwand von 0,2 Mio. EUR (Vorjahr: 0,2 Mio. EUR) für Leasingverbindlichkeiten erfasst. Im Geschäftsjahr 2020 gab es 0,9 Mio. EUR an Zugängen bei den Nutzungsrechten. Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen umfassten 2,7 Mio. EUR (Vorjahr: 2,8 Mio. EUR).
(25) Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien in Tsd. EUR
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % | |
|---|---|---|---|
| Grund | 7.978 | 8.506 | 6,6 |
| Gebäude | 29.396 | 32.686 | 11,2 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 37.374 | 41.192 | 10,2 |
Die Marktwerte der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien betrugen zum 31.12.2020 insgesamt 63,0 Mio. EUR (Vorjahr: 59,0 Mio. EUR). Die Mieterträge betrugen im Berichtsjahr 3,2 Mio. EUR (Vorjahr: 3,0 Mio. EUR). Die mit der Erzielung der Mieteinnahmen in Zusammenhang stehenden Aufwendungen betrugen 0,8 Mio. EUR (Vorjahr: 0,7 Mio. EUR).
| Sachanlagen | Vermögenswerte 1) | Immobilien 2) | Summe | |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten zum 01.01.2020 | 140.286 | 23.737 | 61.554 | 225.578 |
| Zugang | 7.213 | 1.708 | 4.173 | 13.093 |
| Abgang | 575 | 6 | 9 | 591 |
| Währungsveränderung | -1 | -1 | - | -2 |
| Umgliederung | -1.101 | - | 1.101 | - |
| Anschaffungskosten zum 31.12.2020 | 145.823 | 25.438 | 66.818 | 238.079 |
| Abschreibung kumuliert | 88.929 | 15.284 | 25.626 | 129.839 |
| Buchwert zum 31.12.2020 | 56.894 | 10.154 | 41.192 | 108.240 |
| Buchwert zum 31.12.2019 | 55.572 | 10.960 | 37.374 | 103.907 |
| Abschreibung 2020 | 4.868 | 2.548 | 1.266 | 8.683 |
1) immaterielle Vermögenswerte
2) als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
| Sachanlagen | Vermögenswerte 1) | Immobilien 2) | Summe | |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten zum 01.01.2019 | 132.588 | 15.444 | 58.485 | 206.517 |
| Zugang | 6.577 | 9.156 | 4.776 | 20.509 |
| Abgang | 339 | 863 | 247 | 1.449 |
| Währungsveränderung | - | - | - | - |
| Umgliederung | 1.460 | - | -1.460 | - |
| Anschaffungskosten zum 31.12.2019 | 140.286 | 23.737 | 61.554 | 225.578 |
| Abschreibung kumuliert | 84.714 | 12.777 | 24.180 | 121.671 |
| Buchwert zum 31.12.2019 | 55.572 | 10.960 | 37.374 | 103.907 |
| Buchwert zum 31.12.2018 | 53.336 | 3.859 | 34.530 | 91.725 |
| Abschreibung 2019 | 4.918 | 2.124 | 973 | 8.015 |
1) immaterielle Vermögenswerte
2) als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
(26) Latente Steuerforderungen und latente Steuerschulden 2020 in Tsd. EUR
| Stand 31.12.2019 | Stand 31.12.2020 | Latente Steuer- forderungen | Latente Steuer- rückstellung | |
|---|---|---|---|---|
| Forderungen an Kunden | 4.150 | 2.569 | 2.685 | 117 |
| Risikovorsorgen | 3.387 | 10.226 | 10.226 | - |
| Handelsaktiva/Handelspassiva | 172 | 219 | 1.785 | 1.566 |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | -1.447 | -1.589 | - | 1.589 |
| Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere | -9 .943 | -10.230 | - | 10.230 |
| Sachanlagen | -5.446 | -4.719 | 25 | 4.744 |
| Sonstige Aktiva/Passiva | 5.311 | 4.548 | 4.548 | - |
| Verbriefte Verbindlichkeiten | 2.363 | 2.041 | 2.041 | - |
| Rückstellungen/Sozialkapital | 9.069 | 8.136 | 8.136 | - |
| Eigenkapital - Emission | -212 | -213 | - | 213 |
| Steueransprüche (-schulden) vor Verrechnung | 7.404 | 10.988 | 29.446 | 18.458 |
| Verrechnung der Steuern | - | - | -18.458 | -18.458 |
| Latente Steueransprüche/-schulden netto | - | - | 10.988 | - |
| Stand 31.12.2018 | Stand 31.12.2019 | Latente Steuer- forderungen | Latente Steuer- rückstellung | |
|---|---|---|---|---|
| Forderungen an Kunden | 3.859 | 4.150 | 4.150 | – |
| Risikovorsorgen | 2.300 | 3.387 | 3.387 | – |
| Handelsaktiva/Handelspassiva | -104 | 172 | 1.794 | 1.622 |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | -967 | -1.447 | – | 1.447 |
| Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere | -8.474 | -9.943 | – | 9.943 |
| Sachanlagen | -660 | -5.446 | – | 5.446 |
| Sonstige Aktiva/Passiva | 601 | 5.311 | 5.311 | – |
| Verbriefte Verbindlichkeiten | 2.334 | 2.363 | 2.363 | – |
| Rückstellungen/Sozialkapital | 7.682 | 9.069 | 9.069 | – |
| Eigenkapital - Emission | -208 | -212 | – | 212 |
| Steueransprüche (-schulden) vor Verrechnung | 6.363 | 7.404 | 26.074 | 18.670 |
| Verrechnung der Steuern | – | – | -18.670 | -18.670 |
| Latente Steueransprüche/-schulden netto | – | – | 7.404 | – |
Aktive und passive Steuerlatenzen wurden gemäß IAS 12.71 saldiert. Die aktive latente Steuerabgrenzung ist im Wesentlichen auf die Risikovorsorge gemäß IFRS 9, auf Derivate des Bankbuches mit negativen Marktwerten, auf die Inanspruchnahme der Fair Value-Option auf eigene Schuldver- schreibungen, auf die Abgrenzung der Up-front fees in den Kundenforderungen sowie auf die von der steuerli- chen Berechnung abweichende Bewertung des Sozialkapitals nach IAS 19 zurückzuführen. Der Betrag der im Be- richtsjahr gemäß IAS 19 direkt im Eigenkapital verrechneten latenten Steuern betrug -0,6 Mio. EUR (Vorjahr: 1,2 Mio. EUR). Die passive latente Steuerabgrenzung ist überwiegend auf die Bewertung der Finanzanlagen zum Fair Value, auf die Anwendung der Effektivzinsmethode bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Wertpapierbestän- den, auf positive Marktwerte bei Wertpapieren, die der Fair Value-Option gewidmet sind, sowie auf Derivate des Bankbuches mit positiven Marktwerten zurückzuführen. Aus der Anwendung von IFRS 16 ergeben sich sowohl aktive als auch passive latente Steuerabgrenzungen, die sich fast zur Gänze aufheben. Die Vorschaurechnungen für die kommenden drei Jahre zeigen, dass ausreichend zu versteuernde Einkommen vorliegen werden, um die latenten Steueransprüche auch verwerten zu können.
(27) Sonstige Aktiva in Tsd. EUR
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % | |
|---|---|---|---|
| Sonstige Vermögenswerte | 9.905 | 13.235 | 33,6 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 4.748 | 4.156 | -12,5 |
| Sonstige Aktiva | 14.654 | 17.391 | 18,7 |
(28) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Tsd. EUR
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % | |
|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber inländischen Kreditinstituten | 611.321 | 799.242 | 30,7 |
| Verbindlichkeiten gegenüber ausländischen Kreditinstituten | 77.903 | 100.688 | 29,2 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 689.224 | 899.929 | 30,6 |
Die BKS Bank hat mit einem Volumen von 350 Mio. EUR am TLTRO III-Programm (Targeted Longer-Term Refi- nancing Operations) der Europäischen Zentralbank (EZB) teilgenommen. Dieses Tenderprogramm stellt den Banken längerfristige Finanzierungen zu günstigen Konditionen zur Verfügung, wobei die Verzinsung für die ein- zelnen Banken davon abhängt, inwieweit in den relevanten Referenzperioden die Kreditvergabeziele erreicht wur- den. Nach den Anpassungen des Tenderprogramms als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie im Frühjahr 2020 gilt für die Verzinsungsperioden bis Juni 202 2 immer ein Abschlag von 0,5 %. Dieser Abschlag gilt auch dann, wenn die Kreditvergabeziele in den relevanten Referenzperioden nicht erreicht werden. Aus Sicht der BKS Bank ist dieser Zinssatz jedoch aktuell auch durch Refinanzierungsmöglichkeiten am Markt gegeben. Da dieser Zinssatz zusätzlich auch an keinerlei Bedingungen geknüpft ist, handelt es sich aus Sicht der BKS Bank nicht um eine Zuwendung der öffentlichen Hand gemäß IAS 20. Des Weiteren beinhaltet dieses Tenderprogramm die Möglichkeit, einen Zinssatz von -1,0% zu erhalten, wenn ein bestimmtes Kreditwachstum erreicht wird.Dieser zusätzliche Effekt von -0,5% stellt aus Sicht der BKS Bank eine Zuwendung der öffentlichen Hand gemäß IAS 20 dar, da ein wesentlicher Vorteil im Vergleich zu den aktuellen Refinanzierungsmöglichkeiten am Markt gegeben ist. Da jedoch erst am Ende der ersten Referenzperiode (31.03.2021) mit Sicherheit feststeht, ob die Kreditvergabeziele auch tatsächlich erreicht werden, wird der Vorteil aus der vom Markt abweichenden Refinanzierung zum 31.12.2020 nicht gemäß IAS 20 bilanziert. Zum 31.12.2020 wurde jedoch der in jedem Fall zustehende Zinseffekt von 0,5% abgegrenzt und führte entsprechend zu einer erfolgswirksamen Erfassung eines Zinsertrags in Höhe von 0,9 Mio. EUR.
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten nach Restlaufzeiten in Tsd. EUR | 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % |
|---|---|---|---|
| täglich fällig | 61.883 | 148.786 | |
| >100 bis 3 Monate | 121.906 | 166.093 | 36,2 |
| über 3 Monate bis 1 Jahr | 225.200 | 145.202 | -35,5 |
| über 1 Jahr bis 5 Jahre | 233.405 | 404.341 | 73,2 |
| über 5 Jahre | 46.830 | 35.507 | -24,2 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten nach Restlaufzeiten | 689.224 | 899.929 | 30,6 |
(29)
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Tsd. EUR | 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % |
|---|---|---|---|
| Spareinlagen | 1.413.530 | 1.401.674 | -0,8 |
| • Firmenkunden | 172.047 | 151.156 | -12,1 |
| • Privatkunden | 1.241.483 | 1.250.518 | 0,7 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 4.400.437 | 5.140.571 | 16,8 |
| • Firmenkunden | 3.150.069 | 3.667.120 | 16,4 |
| • Privatkunden | 1.250.368 | 1.473.451 | 17,8 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 5.813.967 | 6.542.245 | 12,5 |
Konzernabschluss nach IFRS 180
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden nach Restlaufzeiten in Tsd. EUR | 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % |
|---|---|---|---|
| täglich fällig | 4.289.263 | 5.047.621 | 17,7 |
| bis 3 Monate | 258.840 | 138.033 | -46,7 |
| über 3 Monate bis 1 Jahr | 703.261 | 701.682 | -0,2 |
| über 1 Jahr bis 5 Jahre | 506.258 | 607.510 | 20,0 |
| über 5 Jahre | 56.344 | 47.398 | -15,9 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden nach Restlaufzeiten | 5.813.967 | 6.542.245 | 12,5 |
(30)
| Verbriefte Verbindlichkeiten in Tsd. EUR | 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % |
|---|---|---|---|
| Begebene Schuldverschreibungen | 552.404 | 592.585 | 7,3 |
| Andere verbriefte Verbindlichkeiten | 71.388 | 54.878 | -23,1 |
| Verbriefte Verbindlichkeiten | 623.792 | 647.463 | 3,8 |
In den verbrieften Verbindlichkeiten sind begebene Schuldverschreibungen in Höhe von 63,4 Mio. EUR (Vorjahr: 84,2 Mio. EUR) enthalten, die zum Fair Value bewertet werden (Zuordnung Fair Value-Option). Der Buchwert der zum Fair Value bewerteten verbrieften Verbindlichkeiten liegt um 9,0 Mio. EUR (Vorjahr: 10,3 Mio. EUR) über dem Rückzahlungsbetrag.
| Verbriefte Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten in Tsd. EUR | 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % |
|---|---|---|---|
| bis 3 Monate | 10.615 | 20.813 | 96,1 |
| über 3 Monate bis 1 Jahr | 45.356 | 68.926 | 52,0 |
| über 1 Jahr bis 5 Jahre | 248.122 | 257.189 | 3,7 |
| über 5 Jahre | 319.699 | 300.535 | -6,0 |
| Verbriefte Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten | 623.792 | 647.463 | 3,8 |
(31)
| Handelspassiva in Tsd. EUR | 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % |
|---|---|---|---|
| Negative Marktwerte aus derivativen Produkten | 10.848 | 13.711 | 26,4 |
| • Währungsbezogene Geschäfte | 3.077 | 5.667 | 84,2 |
| • Zinsbezogene Geschäfte | - | - | - |
| • Absicherungsgeschäfte im Zusammenhang mit Fair Value-Option | 7.771 | 8.044 | 3,5 |
| Handelspassiva | 10.848 | 13.711 | 26,4 |
(32)
| Rückstellungen in Tsd. EUR | 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % |
|---|---|---|---|
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 75.604 | 68.885 | -8,9 |
| Steuerrückstellungen (Laufende Steuern) | 3.622 | 5.914 | 63,3 |
| Rückstellung für Garantien und Rahmen | 1.773 | 2.794 | 57,5 |
| Sonstige Rückstellungen | 57.744 | 51.842 | -10,2 |
| Rückstellungen | 138.743 | 129.434 | -6,7 |
Konzernabschluss nach IFRS 181
In den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind Abfertigungsrückstellungen in Höhe von 24,5 Mio. EUR (Vorjahr: 27,3 Mio. EUR), Pensionsrückstellungen in Höhe von 37,7 Mio. EUR (Vorjahr: 41,2 Mio. EUR) sowie Jubiläumsrückstellungen in Höhe von 6,6 Mio. EUR (Vorjahr: 7,1 Mio. EUR) enthalten. In den sonstigen Rückstellungen ist eine Rückstellung in Höhe von 37,8 Mio. EUR (Vorjahr: 40,7 Mio. EUR) enthalten, die aus der Quotenkonsolidierung der ALGAR resultiert. Weitere wesentliche Rückstellungen betreffen Rückstellun- gen für Sterbequartale in Höhe von 4,6 Mio. EUR (Vorjahr: 4,8 Mio. EUR) sowie Rückstellungen für Remuneratio- nen in Höhe von 1,9 Mio. EUR (Vorjahr: 1,8 Mio. EUR).
Für österreichische BKS Bank-Mitarbeiter, deren Dienstverhältnis vor dem 01. Jänner 2003 begann, besteht nach den Bestimmungen des Angestelltengesetzes bzw. Abfertigungsgesetzes ein Anspruch auf Abfertigung, sofern entsprechende Beendigungsgründe vorliegen. Des Weiteren ergibt sich aus dem Kollektivvertrag für Banken und Bankiers für Personen mit einem Dienstverhältnis von mehr als 5 Jahren grundsätzlich ein Anspruch auf zwei zusätzliche Monatsentgelte im Fall einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung. Diese zusätzlichen Mo- natsentgelte sind nicht durch die Beiträge aus der Mitarbeitervorsorgekasse gedeckt.
Die Grundlage der Pensionsverpflichtung bildet der Kollektivvertrag für die Neuregelung des Pensionsrechtes in der Fassung vom 23.12.1996. Die Leistungen der Pensionszusagen umfassen im Wesentlichen die Alterspension, die Berufsunfähigkeitspension und die Witwen/r- und Waisenpension. Im Geschäftsjahr 2000 erfolgte die Über- tragung bestehender Leistungszusagen an die VBV-Pensionskasse AG als Rechtsnachfolgerin der BVP-Pensi- onskassen AG. Leistungspflichten der BKS Bank ergeben sich aus bereits flüssigen Pensionen für ehemalige Mit- arbeiter oder deren Hinterbliebene sowie aus der Berufsunfähigkeitspension für noch aktive Dienstnehmer.
| Versicherungsmathematische Annahmen in % | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| Finanzielle Annahmen | ||
| Zinssatz | 1,30% | 1,00% |
| Gehaltstrend aktive Mitarbeiter | 2,99% | 2,00% |
| Pensionsdynamik | 2,00% | 1,50% |
| Karrieredynamik | 0,25% | 0,25% |
| Demographische Annahmen | ||
| Pensionsantrittsalter | 65 Jahre | 65 Jahre |
| Sterbetafel | AVÖ 2018 | AVÖ 2018 |
Der Zinssatz wurde gemäß IAS 19.83 auf Basis von Renditen für erstrangige, festverzinsliche Industrieanleihen ermittelt. Wie auch im Vorjahr wurde auf die von Mercer (Austria) GmbH veröffentlichte Tabelle zugegriffen.
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % | |
|---|---|---|---|
| Rückstellung zum 01.01. | 72.702 | 75.603 | 4,0 |
| + Zinsaufwand | 1.846 | 243 | -86,8 |
| + Dienstzeitaufwand | 1.468 | 1.702 | 15,9 |
| - Zahlungen im Berichtsjahr | -5.195 | -6.200 | 19,3 |
| ± versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste 1) | 4.782 | -2.463 | >-100 |
| Rückstellung zum 31.12. | 75.603 | 68.885 | -8,9 |
1) auf Basis veränderter finanzieller Annahmen
Konzernabschluss nach IFRS 182
| Gesamt 2019 | Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | Steuern und sonstige | Gesamt 2020 | ± in % | |
|---|---|---|---|---|---|
| Rückstellung zum 01.01. | 134.485 | 75.603 | 63.139 | 138.743 | 3,2 |
| ± Währungsbedingte Veränderungen | - | - | - | - | |
| + Zuführung | 14.837 | 2.231 | 9.628 | 11.859 | -20,1 |
| - Inanspruchnahme | -7.225 | -2.737 | -5.929 | -8.666 | 19,9 |
| - Auflösung | -3.355 | -6.212 | -6.289 | -12.501 | >100 |
| Rückstellung zum 31.12. | 138.743 | 68.885 | 60.549 | 129.434 | -6,7 |
| Abfertigungen 31.12.2019 | Pensionen 31.12.2019 | Abfertigungen 31.12.2020 | Pensionen 31.12.2020 | |
|---|---|---|---|---|
| Diskontierungszinssatz +0,5% | -1.058 | -2.092 | -994 | -1.837 |
| Diskontierungszinssatz -0,5% | 1.124 | 2.302 | 956 | 2.015 |
| Gehaltssteigerung +0,5% | 1.097 | 175 | 939 | 135 |
| Gehaltssteigerung -0,5% | -1.044 | -167 | -987 | -130 |
| Rentensteigerung +0,5% | - | 1.894 | - | 1.664 |
| Rentensteigerung -0,5% | - | -1.765 | - | -1.555 |
| Anstieg der Lebenserwartung um rd. 1 Jahr | - | 2.674 | - | 2.458 |
Die Sensitivitätsanalyse zeigt den Einfluss, den eine Parameteränderung der maßgeblichen versicherungsmathe- matischen Annahmen auf die Abfertigungs- und Pensionsrückstellung per 31.12.2020 hätte.
| Abfertigungen 31.12.2020 | Pensionen 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| Erwartete Zahlungen 2021 | 2.105 | 2.856 |
| Erwartete Zahlungen 2022 | 990 | 2.666 |
| Erwartete Zahlungen 2023 | 1.552 | 2.475 |
| Erwartete Zahlungen 2024 | 3.182 | 2.282 |
| Erwartete Zahlungen 2025 | 2.112 | 2.096 |
| Summe der erwarteten Zahlungen 2021-2025 | 9.941 | 12.375 |
| Gewichtete durchschnittliche Laufzeit | 8,11 | 10,41 |
Die Fälligkeitsanalyse zeigt die vom Aktuar berechneten zu erwartenden Zahlungen aus der Abfertigungs- und Pensionsrückstellung für die kommenden fünf Geschäftsjahre. Die Zahlungen im Geschäftsjahr 2020 beliefen sich auf 5,9 Mio. EUR (Vorjahr: 4,8 Mio. EUR).
Konzern a bschluss nach IFRS 183
(33)
| Sonstige Passiva in Tsd. EUR | 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % |
|---|---|---|---|
| Sonstige Verbindlichkeiten | 21.854 | 24.984 | 14,3 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 4.661 | 4.868 | 4,5 |
| Leasingverbindlichkeiten | 22.398 | 21.588 | -3,6 |
| Sonstige Passiva | 48.913 | 51.440 | 5,2 |
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind unter anderem Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt enthalten. Die gemäß IFRS 16 ausgewiesenen Leasingverbindlichkeiten stammen überwiegend aus Mietverträgen von Filia- len und Büroräumlichkeiten und sind wie folgt fällig:
| in Tsd. EUR | 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % |
|---|---|---|---|
| bis 1 Jahr | 2.454 | 2.662 | 8,5 |
| über 1 Jahr bis 5 Jahre | 9.214 | 9.386 | 1,9 |
| über 5 Jahre | 10.730 | 9.540 | -11,1 |
| Leasingverbindlichkeiten | 22.398 | 21.588 | -3,6 |
(34)
| Nachrangkapital in Tsd. EUR | 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % |
|---|---|---|---|
| Ergänzungskapital | 210.584 | 209.583 | -0,5 |
| Hybridkapital | 20.000 | - | - |
| Nachrangkapital | 230.584 | 209.583 | -9,1 |
Das Nachrangkapital wird inklusive der angelaufenen Stückzinsen ausgewiesen. Der Nominalwert beträgt 206,5 Mio. EUR (Vorjahr: 227,7 Mio. EUR).
| Nachrangkapital nach Restlaufzeiten in Tsd. EUR | 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % |
|---|---|---|---|
| bis 3 Monate | 3.035 | 3.211 | 5,8 |
| über 3 Monate bis 1 Jahr | 31.000 | 2.350 | -92,4 |
| über 1 Jahr bis 5 Jahre | 42.331 | 59.983 | 41,7 |
| über 5 Jahre | 154.218 | 144.039 | -6,6 |
| Nachrangkapital nach Restlaufzeiten | 230.584 | 209.583 | -9,1 |
Im Geschäftsjahr 2021 werden Ergänzungskapitalemissionen in Höhe von 2,4 Mio. EUR fällig (Vorjahr: 31,0 Mio. EUR).
Konzernabschluss nach IFRS 184
Details zum Nachrangkapital (Nominalwerte) in Tsd.```markdown
EUR 31.12.2019 | 31.12.2020 | Gesamtlaufzeit
---|---|---
Variable Ergänzungskapital-Obligation 2006-2021/PP | 2.350 | 2.350 | 15 Jahre
Stufenzins-Ergänzungskapital-Obligation 2008-2020/4 | 15.000 | - | 12 Jahre
Stufenzins-Ergänzungskapital-Obligation 2010-2020/2 | 16.000 | - | 10 Jahre
6% Hybridanleihe der BKS Hybrid beta GmbH 2010 | 20.000 | - | unbegrenzt
5% Nachrangige Obligation 2014-2023/2 | 20.000 | 20.000 | 9 Jahre
4% Nachrangige Obligation 2015-2025/2 | 20.000 | 20.000 | 10 Jahre
2 3/4% Nachrangige Obligation 2016-2024/2 | 20.000 | 20.000 | 8 Jahre
3% Nachrangige Obligation 2017-2027/4 | 20.000 | 20.000 | 10 Jahre
3,43% Nachrangige Obligation 2018-2028/3/PP | 13.000 | 13.000 | 10 Jahre
2 1/4% Nachrangige Obligation 2018-2026/3 | 17.287 | 17.287 | 8 Jahre
4,54% Nachrangige Obligation 2019-2034/2/PP | 8.000 | 8.000 | 15 Jahre
3% Nachrangige Obligation 2019-2029/3 | 20.000 | 20.000 | 10 Jahre
3% Nachrangige Obligation 2019-2030/4 | 20.000 | 20.000 | 11 Jahre
3,85% Nachrangige Obligation 2019-2034/4/PP | 3.400 | 3.400 | 15 Jahre
3 1/8% Nachrangige Obligation 2019-2031/5 | 12.655 | 20.000 | 11,5 Jahre
2 3/4% Nachrangige Obligation 2020-2032/1 | - | 8.433 | 12 Jahre
3% Nachrangige Obligation 2020-2030/2 | - | 4.289 | 10 Jahre
3% Nachrangige Obligation 2020-2030/3 | - | 9.739 | 10 Jahre
Summe Nachrangkapital | 227.692 | 206.498 |
Die Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten betrugen im Geschäftsjahr 8,3 Mio. EUR (Vorjahr: 7,5 Mio. EUR).
(35) Konzerneigenkapital in Tsd. EUR
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % | |
|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 85.886 | 85.886 | - |
| • Aktienkapital | 85.886 | 85.886 | - |
| Kapitalrücklagen | 241.416 | 241.416 | - |
| Gewinnrücklagen und Sonstige Rücklagen | 919.023 | 979.469 | 6,6 |
| Zusätzliche Eigenkapitalinstrumente (AT 1-Anleihe) | 55.200 | 55.900 | 1,3 |
| Eigenkapital vor nicht beherrschenden Anteilen | 1.301.525 | 1.362.671 | 4,7 |
| Nicht beherrschende Anteile | -27 | -31 | 13,6 |
| Konzerneigenkapital | 1.301.498 | 1.362.640 | 4,7 |
Das Aktienkapital setzte sich im Vorjahr aus 41.142.900 stimmberechtigten Stamm-Stückaktien und 1.800.000 stimmrechtslosen Vorzugs-Stückaktien zusammen. Mit der Anfang November 2020 abgeschlossenen Umwandlung aller Vorzugsaktien in Stammaktien im Verhältnis 1:1 setzt sich das Grundkapital nunmehr aus 42.942.900 stimmberechtigten Stamm-Stückaktien zusammen. Der Nennwert je Aktie beträgt 2,0 EUR. Die Kapitalrücklagen enthalten Agiobeträge aus der Ausgabe von Aktien. Die Gewinnrücklagen und Sonstige Rücklagen beinhalten im Wesentlichen thesaurierte Gewinne. Die zusätzlichen Eigenkapitalinstrumente betreffen die in den Jahren 2015 (Nominale 23,4 Mio. EUR), 2017 (Nominale 12,8 Mio. EUR), 2018 (Nominale 7,3 Mio. EUR), 2019 (Nominale 11,7 Mio. EUR) und 2020 (Nominale 0,7 Mio. EUR) emittierten Additional Tier 1-Anleihen, die gemäß IAS 32 als Eigenkapital zu klassifizieren sind. Die gemäß § 57 (5) BWG zu bildende Haftrücklage in Höhe von 86,3 Mio. EUR (Vorjahr: 84,5 Mio. EUR) ist in den Gewinnrücklagen enthalten.
Konzernabschluss nach IFRS 185
Nicht beherrschende Anteile sind in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung des BKS Bank Konzerns von untergeordneter Bedeutung (2020: 30,5 Tsd. EUR; Vorjahr: 26,9 Tsd. EUR). Diese resultieren aus der Nicht-einbeziehung einer unwesentlichen Tochtergesellschaft. Mit Veröffentlichung der Empfehlung der Europäischen Zentralbank am 15. Dezember 2020 wurde die bisherige Empfehlung EZB/2020/1 betreffend Unterlassung diskretionärer Dividendenausschüttungen der Europäischen Zentralbank aufgehoben. Da auch kein gesetzlich zwingendes Ausschüttungsverbot bestand, sind damit die aufschiebenden Bedingungen für den Anspruch und die Auszahlung der Dividende für jede dividendenberechtigte Stamm-Stückaktie der BKS Bank AG in Höhe von EUR 0,12 für das Geschäftsjahr 2019 am 15. Dezember 2020 erfüllt gewesen. Die Auszahlung der Dividende erfolgte im Jänner 2021.
Im Umlauf befindliche Aktien 2020
| Anzahl Aktien | Stamm-Stückaktien | Vorzugs-Stückaktien |
|---|---|---|
| Stand 01.01.2020 | 40.432.275 | 1.635.302 |
| Veränderung eigene Aktien | -24.086 | 17.441 |
| Umwandlung | 1.652.743 | -1.652.743 |
| Stand 31.12.2020 | 42.060.932 | - |
| Eigene Aktien im Bestand | 881.968 | - |
| Ausgegebene Aktien | 42.942.900 | - |
Im Umlauf befindliche Aktien 2019
| Anzahl Aktien | Stamm-Stückaktien | Vorzugs-Stückaktien |
|---|---|---|
| Stand 01.01.2019 | 40.468.228 | 1.624.510 |
| Veränderung eigene Aktien | -35.953 | 10.792 |
| Stand 31.12.2019 | 40.432.275 | 1.635.302 |
| Eigene Aktien im Bestand | 710.625 | 164.698 |
| Ausgegebene Aktien | 41.142.900 | 1.800.000 |
Das sonstige Ergebnis in den Gewinnrücklagen ist auf die Veränderung folgender Rücklagen zurückzuführen:
| 2019 | 2020 | |
|---|---|---|
| in Tsd. EUR | Neubewertung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen | Rücklage für eigenes Kreditrisiko |
| Stand 01.01. | -23.329 | -42 |
| Sonstiges Ergebnis | -7.684 | 266 |
| • Veränderung aus der Neubewertung gem. IAS 19 | -3.594 | - |
| • Veränderung der Rücklage für eigenes Kreditrisiko | - | 266 |
| • Veränderung aus at Equity bilanzierten Unternehmen (IAS 19) | -4.090 | - |
| Umgliederung | - | - |
| Stand 31.12. | -31.013 | 224 |
Konzernabschluss nach IFRS 186
(36) Kapitalmanagement
Das Kapitalmanagement der BKS Bank umfasst zwei gleichwertige Verfahren, nämlich die Steuerung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Mindestkapitalquoten und die interne Steuerung im Rahmen des ICAAP (Internal Capital Adequacy Assessment Process). Das Ziel ist es, zu jeder Zeit die aufsichtsrechtlichen Mindestquoten gemäß CRR zu erfüllen sowie im Rahmen des ICAAP ein ausreichendes Maß an Risikodeckungsmasse vorzuhalten. Das Hauptaugenmerk des Kapitalmanagements liegt auf der Limitierung und Kontrolle der durch die Bank eingegangenen Risiken im Sinne der Gesamtbankrisikosteuerung. Zur Erfüllung der Ziele wird im Managementinformationsprozess der Grad der Limitausnützung aller Risiken überprüft und darüber berichtet. Kerngrößen der Analyse und Steuerung im Rahmen des Kapitalmanagements sind die Eigenmittelquote, die Kernkapitalquote, der Ausnützungsgrad der Risikodeckungsmasse, aber auch die Leverage Ratio. Die Ermittlungen der Eigenmittelquote und der Bemessungsgrundlage erfolgen nach den Eigenmittelvorgaben der Capital Requirements Regulation (CRR) und der Capital Requirements Directive (CRD). Für die Berechnung des Eigenmittelerfordernisses für das Kreditrisiko, für das Marktrisiko und für das operationale Risiko kommt der Standardansatz zur Anwendung. Im Zuge der COVID-19-Pandemie wurden Maßnahmen aus der CRR III vorgezogen. Banken erhielten die Möglichkeit, Forderungen gegenüber Klein- und Mittelbetrieben mit einem Unterstützungsfaktor in Höhe von 0,76 bzw. 0,85 anzuwenden. Daraus resultiert eine Verminderung des Total Risk Exposure Amount in Höhe von 110,0 Mio. EUR.
BKS Bank Kreditinstitutsgruppe: Eigenmittel gemäß CRR in Mio. EUR
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| Grundkapital | 83,4 | 85,9 |
| Rücklagen abzüglich immaterielle Vermögensgegenstände | 1.134,0 | 1.193,6 |
| Abzugsposten | -587,8 | -610,2 |
| Hartes Kernkapital (CET1) | 629,6 | 669,3 |
| 1) Harte Kernkapitalquote | 11,6% | 11,8% |
| Hybridkapital | 6,0 | 0,0 |
| AT1-Anleihe | 55,2 | 55,9 |
| Zusätzliches Kernkapital | 61,2 | 55,9 |
| Kernkapital (CET1 + AT1) | 690,8 | 725,2 |
| Kernkapitalquote | 12,7% | 12,8% |
| Ergänzungskapital | 190,6 | 190,9 |
| Eigenmittel insgesamt | 881,4 | 916,1 |
| Gesamtkapitalquote | 16,2% | 16,2% |
| Total Risk Exposure Amount | 5.449,6 | 5.664,1 |
1.) Beinhaltet das Jahresergebnis 2020. Die formelle Beschlussfassung ist noch ausständig. Als Ergebnis des Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat die BKS Bank zum 31. Dezember 2020 folgende Mindesterfordernisse ohne Kapitalerhaltungspuffer als Prozentsatz des Total Risk Exposure Amount zu erfüllen: für das harte Kernkapital 5,5% und für die Gesamtkapitalquote gesamt 9,7%. Die Kapitalquoten per Ende Dezember 2020 lagen über diesen Anforderungen.
Konzernabschluss nach IFRS 187
(37) Risikobericht
Unser geschäftspolitisches Credo ist die Sicherung der Eigenständigkeit und Unabhängigkeit durch Ergebnissteigerungen im Rahmen einer nachhaltigen Wachstumsstrategie. Ein wesentliches Merkmal unserer Geschäftstätigkeit ist die gezielte Übernahme von Risiken mit der Direktive, alle relevanten Risiken, die sich aus dem Bankgeschäft und dem Bankbetrieb ergeben, frühzeitig zu erkennen und durch eine wirksame Risikosteuerung aktiv zu managen und zu begrenzen. Alle Einzelrisiken werden dazu erfasst, bewertet und analysiert. Das verfügbare Kapital wird möglichst effizient unter Berücksichtigung mittel- und langfristiger strategischer Ziele eingesetzt und die Risiko-/Ertragsrelation ständig optimiert. In der BKS Bank ist eine solide und institutsweite Risikokultur auf Grundlage eines umfassenden Verständnisses unserer Risiken etabliert, die auf den Werten der BKS Bank gründet. Die Risikokultur wird auf oberster Ebene durch das Leitbild und die Risikostrategie der BKS Bank beschrieben und bildet ab, wie Führungskräfte und Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Risiken umgehen sollen.
ICAAP
Gemäß den Bestimmungen der §§ 39 und 39a BWG haben Banken über wirksame Pläne und Verfahren zu verfügen, um die Höhe, die Zusammensetzung und die Verteilung des Kapitals, welches zur quantitativen und qualitativen Absicherung aller wesentlichen bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken zur Verfügung steht, zu ermitteln. Darauf aufbauend haben sie Kapital in erforderlichem Ausmaß zu halten. Diese Verfahren werden im ICAAP zusammengefasst und in der BKS Bank im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung quantifiziert.
ILAAP
Der ILAAP ist das von der BKS Bank gemäß § 39 Abs. 3 BWG einzurichtende Verfahren zur Ermittlung, Messung, Steuerung und Überwachung der Liquidität. Er umfasst die Systeme und Methoden zur Messung und Steuerung von Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken. Die BKS Bank misst und überwacht die Einhaltung ihrer Liquiditätsziele im Rahmen zeitnaher und umfassender Risikoberichte.
```# BASAG
Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) fordern die Erstellung von Sanierungs- und Abwicklungsplänen für Banken. Der Sanierungsplan der BKS Bank wurde 2020 aktualisiert und vom Vorstand und Aufsichtsrat genehmigt. Der Sanierungsplan soll sicherstellen, dass die BKS Bank im Krisenfall über umsetzbare Optionen verfügt, um die Kapital- und Liquiditätserfordernisse auch bei einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung jederzeit erfüllen zu können. Weiters wurde durch die österreichische Finanzmarktaufsicht der Abwicklungsplan für die BKS Bank aktualisiert. Im Rahmen der Abwicklungsplanung wurde die Mindestanforderung an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (MREL) in Form einer Quote festgelegt. Im Jahr 2020 wurde erstmals durch die BKS Bank das Bail-in-Playbook erstellt. Hierbei handelt es sich um eine vorausschauende Beschreibung der Vorgehensweisen und Prozesse für das Abwicklungsinstrument der Gläubigerbeteiligung, den sogenannten Bail-in, für den Fall einer Abwicklung des Institutes aufgrund von existentiellen wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
Die Risikostrategie der BKS Bank ist von einem konservativen Umgang mit den bankgeschäftlichen und -betrieblichen Risiken geprägt. Diese werden durch ein umfassendes System von Risikoprinzipien, Risikomess- und Überwachungsverfahren sowie durch entsprechende Organisationsstrukturen kontrolliert und gesteuert. Die zentrale Verantwortung für das Risikomanagement liegt bei einem vom Markt unabhängigen Vorstandsmitglied. Die Risikostrategie wird jährlich überarbeitet, vom Vorstand beschlossen und im Aufsichtsrat von den Mitgliedern des Risikoausschusses diskutiert und evaluiert. Der Vorstand entscheidet über die Grundsätze des Risikomanagements, die Limite für alle relevanten Risiken sowie die Verfahren zur Überwachung und Steuerung der Risiken. Die Überarbeitung der Risikostrategie war 2020 naturgemäß sehr von den potentiellen Auswirkungen der Pandemie geprägt.
188 Das Risikocontrolling ist gemäß § 39 Abs. 5 BWG als zentrale und vom operativen Geschäft unabhängige Einheit in der BKS Bank für die Identifikation, Messung und Analyse von Risiken verantwortlich. Diese berichtet regelmäßig an den Vorstand sowie an die risikoverantwortlichen operativen Einheiten und beurteilt die aktuelle Risikosituation unter Berücksichtigung der entsprechenden Risikolimite und der Risikotragfähigkeit. Als unabhängige Instanz beurteilt sie, ob sich alle Risiken innerhalb der vom Vorstand beschlossenen Limite bewegen. Das Risikocontrolling ist darüber hinaus für die Entwicklung und Implementierung der Methoden der Risikomessung, für die laufende Weiterentwicklung und Verfeinerung der Steuerungsinstrumente sowie für die Weiterentwicklung und Wartung der Risikostrategie und weiterer Regelwerke zuständig. Bei der jährlichen Überarbeitung der Risikostrategie wird in der BKS Bank eine Risikoinventur vorgenommen. Die Identifikation von Risiken und die Einschätzung der Risikoausprägung erfolgt auf Basis einer Risikoanalyse durch das ICAAP-Gremium. Die in der Risikostrategie abgebildeten Limit- und Zielvorgaben werden jährlich evaluiert und gegebenenfalls geändert. Als unabhängige interne Instanz überprüft die interne Revision der BKS Bank sämtliche Betriebs- und Geschäftsabläufe, die Angemessenheit und Wirksamkeit der vom Risikomanagement und Risikocontrolling gesetzten Maßnahmen sowie die internen Kontrollsysteme. Zur Gesamtbankrisikosteuerung sind eine Reihe von Gremien installiert. Sie gewährleisten eine umfassende Behandlung der einzelnen Risikoarten durch das breit gefächerte Know-how, das die einzelnen Gremiumsmitglieder in den Steuerungsprozess einbringen.
189 Kreditrisiko-Jour fixe
In den wöchentlich anberaumten Jours fixes zum Kreditrisiko werden primär Fragestellungen erörtert, die sich aus dem Tagesgeschäft im Zusammenhang mit der Kreditvergabe, der Prolongation und sonstigen aktuellen Themen aus dem Firmen- und Privatkundengeschäft ergeben. Neben den wöchentlich stattfindenden Jours fixes tagt quartalsweise ein erweitertes Kreditrisikogremium. Dieses steuert das Kreditrisiko auf Portfolioebene, treibt die laufende Weiterentwicklung des Kreditrisikomanagements voran und ermöglicht den effektiven Einsatz von Steuerungsinstrumenten. Das Jahr 2020 war geprägt durch die COVID-19-Pandemie, auf die das Risikomanagement unmittelbar und umfassend reagierte. So wurden Maßnahmen zur Früherkennung von Kreditrisiken und zur zeitnahen Überwachung der Liquiditätssituation bereits frühzeitig in 2020 gesetzt. Ein internes COVID-19-Reporting wurde implementiert. Folgende tourliche Berichte mit COVID-Bezug wurden eingeführt:
* Wöchentliches NPL-Monitoring
* Wöchentliches Monitoring von Stundungen und Überbrückungsfinanzierungen im Zusammenhang mit COVID-19
* Monitoring von Überziehungen gem. Art. 178 CRR
* Wöchentliche Berechnung und Überwachung der Entwicklung der Liquidity Coverage Ratio (LCR)
* Analyse der Vulnerabilität einzelner Branchen im Firmenkundengeschäft
Das Reporting zur Überwachung von COVID-19-Auswirkungen auf die Risikolage der BKS Bank wurde erfolgreich in kürzester Zeit implementiert und wird aktuell weiter durchgeführt.
Die Risikotragfähigkeitsanalyse anhand des internen Kapitaladäquanzverfahrens (ICAAP) ist ein essentieller Bestandteil der Gesamtbankrisikosteuerung der BKS Bank. Die Beurteilung der Angemessenheit der internen Kapitalausstattung erfolgt quartalsweise. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die BKS Bank jederzeit über ausreichende Risikodeckungsmassen verfügt, um eingegangene Risiken auch im unerwarteten Fall tragen zu können. Daher werden alle identifizierten und quantifizierten unerwarteten Risiken zu einem Gesamtbankrisiko aggregiert. Die einzelnen Positionen der Risikodeckungsmasse werden nach ihrer Verwertbarkeit gereiht, wobei vor allem die Liquidierbarkeit und Publizitätswirkung mitberücksichtigt werden. Im Absicherungsziel „Going Concern“ werden das Risikopotential, die Risikotragfähigkeit und die daraus abgeleiteten Limite so aufeinander abgestimmt, dass die Bank in der Lage ist, einen negativen Belastungsfall zu verkraften und die geordnete Geschäftstätigkeit fortzusetzen. Das Absicherungsziel des Liquidationsansatzes spiegelt die aufsichtsrechtliche Sichtweise wider und dient dem Schutz der Gläubiger. In der BKS Bank werden die unerwarteten Verluste im Liquidationsansatz für einen Betrachtungszeitraum von einem Jahr mit einer Aussagesicherheit von 99,9% ermittelt. Zum 31. Dezember 2020 wurde ein ökonomischer Kapitalbedarf von 516,8 Mio. EUR nach 529,6 Mio. EUR im Vorjahr ermittelt. Die korrespondierende Deckungsmasse belief sich auf 1.449,7 Mio. EUR nach 1.397,3 Mio. EUR zum Jahresultimo 2019.
190
| 2019 | 2020 | |
|---|---|---|
| 1 Kreditrisiko | 63,5 | 65,1 |
| 2 Zinsänderungsrisiko im Bankbuch ¹) | 16,6 | 11,9 |
| 3 Aktienkursrisiko ¹) | 1,5 | 3,8 |
| 4 Risiko aus Fremdwährungspositionen ¹) | 0,4 | 0,4 |
| 5 Credit Spread-Risiko | 6,0 | 7,1 |
| 6 Operationales Risiko und IKT-Risiko | 4,9 | 5,3 |
| 7 Liquiditätsrisiko | 0,9 | – |
| 8 Makroökonomisches Risiko | 3,6 | 3,5 |
| 9 Sonstige Risiken | 2,6 | 2,7 |
¹) Diversifikationseffekte abgezogen
Der ökonomische Kapitalbedarf für das Kreditrisiko verursachte – wie auch im Vorjahr – die größte Risikokapitalbindung innerhalb der Kreditinstitutsgruppe. Kreditrisiken sind für 65,1 % (2019: 63,5%) des gesamten Verlustpotentials verantwortlich. Mit Beginn 2020 haben wir das Projekt ICAAP-Neu – Neukonzeptionierung und Implementierung der neuen dualen Risikotragfähigkeitsperspektiven begonnen. Ziel war die Implementierung der neuen dualen Risikotragfähigkeitsrechnung mit Bezug auf die aufsichtsrechtliche Erwartungshaltung zum ICAAP für LSI der FMA laut Schreiben vom 17. Dezember 2018 in Verbindung mit dem Leitfaden der EZB für den bankinternen Prozess zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung (ICAAP) vom November 2018. Das extern begleitete Projekt ist im Wesentlichen abgeschlossen. Aktuell befinden wir uns in der Übergangsphase und bearbeiten folgende Punkte.
* Implementierung des ICAAPs nach der normativen Perspektive einschließlich Stresskonzept
* Implementierung des ICAAPs nach der ökonomischen Perspektive einschließlich Stresskonzept
* Überarbeitung des Risk Appetite Frameworks und Integration in der Risikostrategie
* Anpassung der Governance-Dokumente
Die Ablöse der bisherigen ökonomischen Sichtweise erfolgt im ersten Quartal 2021.
191
Wir führen quartalsweise Stresstests durch, um die Risikotragfähigkeit der Kreditinstitutsgruppe bei potentiellen negativen Ereignissen zu evaluieren.# Die daraus resultierenden quantitativen Auswirkungen werden in Hinblick auf die Risikotragfähigkeit analysiert. Stresstests liefern ergänzende Informationen zu den Value-at-Risk-Analysen und zeigen potentielle zusätzliche Verlustpotentiale auf. Die Resultate der verschiedenen Szenarien werden dem Vorstand und den Risikosteuerungseinheiten vierteljährlich berichtet.
Wir verstehen unter Kreditrisiko die Gefahr eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zahlungen bei Kreditgeschäften. Das kann in der Bonität des Geschäftspartners oder mittelbar über den Sitz des Geschäftspartners im Länderrisiko begründet sein. Das Kreditrisiko stellt mit Abstand die wichtigste Risikokategorie für die BKS Bank dar. Die Überwachung und Analyse erfolgt auf Ebene von Produkten, Einzelkunden, Gruppen verbundener Kunden und auf Portfoliobasis.
Die Steuerung des Kreditrisikos basiert auf dem Grundsatz, dass die Kreditvergabe ausschließlich nach dem Know-your-Customer-Prinzip erfolgt. Kredite werden demnach erst nach eingehender Personen- und Bonitätsprüfung und – sofern risikorelevant – immer nach dem Vier-Augen-Prinzip (Markt und Marktfolge) vergeben. Das Erfordernis von Sicherheiten ergibt sich nach Ratingstufe und nach Produkt. Die materiellen Wertansätze für Sicherheiten orientieren sich an in der Vergangenheit erzielten durchschnittlichen Verwertungserlösen. Immobilien-sicherheiten werden von vom Vergabeprozess unabhängigen Experten aus dem Bereich Kreditmanagement bewertet und regelmäßig überprüft. Für das Kreditgeschäft in Märkten außerhalb Österreichs gelten spezielle Richtlinien, die auf die jeweiligen Besonderheiten des Landes, insbesondere das wirtschaftliche Umfeld und das höhere Verwertungsrisiko von Sicherheiten, abgestimmt sind.
Die Abteilung Kreditmanagement hat die Verantwortung für die Risikoanalyse und -steuerung auf Einzelkundenbasis. Auf Portfolioebene steuert der erweiterte Kreditrisiko-Jour fixe auf Basis von Berichten des Risikocontrolings. Wesentliche Ziele im Zusammenhang mit der Übernahme von neuen Risikopositionen betreffen die Ratingstruktur, wonach Neugeschäft nur bis zu bestimmten Ratingstufen und mit ausreichenden Sicherheiten anzustreben ist. Kreditrisikokonzentrationen werden auf Portfolioebene gesteuert, wobei eine ausgewogene Größenverteilung der Kreditobligos angestrebt wird und Limits für die Regionen- und Branchenverteilung sowie den Fremdwährungsanteil festgesetzt werden.
Die ALGAR, an der die BKS Bank mit 25% beteiligt ist, dient der Absicherung von Großkrediten. Das Beteiligungsrisiko umfasst das Dividendenausfalls-, Abwertungs- und Veräußerungsverlustrisiko sowie das Risiko, dass stille Reserven aufgrund negativer wirtschaftlicher Entwicklungen jener Unternehmen, an denen die BKS Bank Beteiligungen hält, reduziert werden. Das Eingehen von Beteiligungen steht nicht im strategischen Fokus der BKS Bank. Bei verbundenen Unternehmen wird der Fokus auf strategische Partner in den Sektoren Kredit- und Finanzinstitute sowie auf Unternehmen, die banknahe Hilfsdienste erbringen, gelegt.
Konzernabschluss nach IFRS 192
Zur Steuerung und Kontrolle des ökonomischen Einzelrisikos werden jährlich Budgets für Tochtergesellschaften sowie Budgets und Vorschaurechnungen über zu erwartende Beteiligungserträge erstellt. Monatliche Berichte über operativ tätige Tochtergesellschaften sind ein integraler Bestandteil des Konzernreportings. Die im gegenständlichen Bericht enthaltenen quantitativen Angaben gemäß IFRS 7.31 bis 7.42 basieren auf dem internen Berichtswesen zur Gesamtbankrisikosteuerung. Die interne Risikosteuerung erfolgt auf Portfolioebene und umfasst folgende Risikopositionen:
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| Kundenforderungen | 6.804.265 | 7.184.620 |
| Zugesagte Kreditrahmen 1) | 162.111 | 207.504 |
| Bankenforderungen | 214.936 | 300.881 |
| Wertpapiere und Fonds | 874.020 | 920.068 |
| Beteiligungen | 724.068 | 752.771 |
| Kreditrisikovolumen | 8.779.400 | 9.365.845 |
1) auf Basis des intern ermittelten Ziehungsverhaltens
Konzernabschluss nach IFRS 193
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| Kundenforderungen Konzern gemäß Note (16.1) | 6.378.787 | 6.657.343 |
| + Eventualverbindlichkeiten gemäß Note (63) | 467.093 | 567.947 |
| + Corporate Bonds | 63.837 | 67.138 |
| + Sonstige Positionen und Derivatgeschäft | -14.419 | 43.218 |
| - Kundenforderungen gemäß Note (63) mit Hausbankhaftung | -91.034 | -151.027 |
| Kundenforderungen laut interner Risikosteuerung | 6.804.265 | 7.184.620 |
| Sonstige Kreditrisiken gemäß Note (63) | 1.324.057 | 1.693.658 |
| Zugesagte Kreditrahmen auf Basis des intern ermittelten Ziehungsverhaltens | 162.111 | 207.504 |
| Forderungen an Kreditinstitute gemäß Note (14) | 200.333 | 283.002 |
| + Derivatgeschäfte mit Banken | 14.603 | 17.879 |
| Bankenforderungen laut interner Risikosteuerung | 214.936 | 300.881 |
| + Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere gemäß Note (19) | 890.116 | 918.649 |
| - Corporate Bonds/Sonstiges (Umgliederung zu Kundenforderungen) | -63.837 | -60.774 |
| + Fonds aus der Position Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere gemäß Note (21) | 43.687 | 56.734 |
| + Aktien aus der Position Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere gemäß Note (21) | 4.053 | 5.460 |
| Wertpapiere und Fonds laut interner Risikosteuerung | 874.020 | 920.068 |
| Beteiligungen aus der Position Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere gemäß Note (21) | 88.137 | 91.233 |
| + Anteile an at Equity bilanzierten Unternehmen gemäß Note (22) | 635.931 | 661.538 |
| Beteiligungen laut interner Risikosteuerung | 724.068 | 752.771 |
| Kreditrisikovolumen gemäß ICAAP | 8.779.400 | 9.365.845 |
Ein umfassendes Ratingsystem bildet die wesentliche Säule der Risikobeurteilung und ist die Grundlage für das Risikomanagement innerhalb des BKS Bank Konzerns. Die bankinternen Ratingmodelle werden jährlich validiert.
Konzernabschluss nach IFRS 194
2020
| Risikopositionen nach Rating in Tsd. EUR | AA-A1 | 1a-1b | 2a-2b | 3a-3b | 4a-4b | 5a-5c | ohne Rating |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kundenforderungen | 79.718 | 1.715.997 | 2.654.575 | 2.214.603 | 380.818 | 138.513 | 396 |
| Zugesagte Kreditrahmen | 13.958 | 60.523 | 76.049 | 50.772 | 5.425 | 748 | 29 |
| Bankenforderungen | 220.784 | 39.588 | 36.661 | 3.845 | 4 | – | – |
| Wertpapiere und Fonds | 740.636 | 139.418 | 35.420 | 4.550 | 44 | – | – |
| Beteiligungen | 723.658 | 25.198 | 2.482 | – | – | – | 1.433 |
| Gesamt | 1.778.755 | 1.980.723 | 2.805.187 | 2.273.770 | 386.291 | 139.261 | 1.859 |
2019
| Risikopositionen nach Rating in Tsd. EUR | AA-A1 | 1a-1b | 2a-2b | 3a-3b | 4a-4b | 5a-5c | ohne Rating |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kundenforderungen | 57.122 | 1.712.863 | 2.505.442 | 2.066.875 | 286.915 | 173.019 | 2.029 |
| Zugesagte Kreditrahmen | 6.997 | 45.021 | 62.778 | 44.712 | 1.827 | 759 | 16 |
| Bankenforderungen | 116.228 | 88.325 | 4.848 | 5.537 | – | – | – |
| Wertpapiere und Fonds | 740.058 | 116.264 | 13.402 | 4.247 | 50 | – | – |
| Beteiligungen | 697.379 | 16.801 | 8.193 | 164 | – | – | 1.532 |
| Gesamt | 1.617.784 | 1.979.273 | 2.594.662 | 2.121.535 | 288.792 | 173.778 | 3.576 |
In der BKS Bank gelten Forderungen als ausgefallen, wenn sie seit mehr als 90 Tagen in Verzug sind, sofern der überfällige Forderungswert 1,0% des vereinbarten Rahmens und mindestens 100,- Euro beträgt. Ein Ausfall liegt auch vor, wenn davon auszugehen ist, dass der Schuldner seinen Kreditverpflichtungen gegenüber dem Kreditinstitut nicht in voller Höhe nachkommen wird. Dies wird angenommen, wenn eines der nachstehenden Kriterien zutrifft:
Darüber hinaus treten ab 01.01.2021 die Bestimmungen der EBA/GL2016/07 Leitlinie zur Anwendung der Ausfallsdefinition in Kraft, die weitere Hinweise für die Unwahrscheinlichkeit des Begleichens von Verbindlichkeiten („unlikeliness to pay“) enthalten.
Die Quote der Non-performing Loans betrug zum Jahresende 1,7% (2019: 2,4%). Grundlage für die Berechnung bildeten die Non-performing Loans in den Kategorien 5a – 5c des BKS Bank-Ratingsystems (Ausfallsklassen) und die bilanziellen Forderungen gegenüber Staaten, Zentralbanken, Kreditinstituten und Kunden. Die Bedeckung des Verlustpotentials notleidender Kredite wird mit der Coverage Ratio abgebildet. Die Coverage Ratio I ist die Relation von gebildeten Risikovorsorgen zur gesamten Risikoposition und betrug 37,2% zum 31. Dezember 2020 (2019: 37,2%). Zusätzlich verwenden wir als interne Steuerungsgröße die Coverage Ratio III, bei der auch interne Sicherheiten in die Berechnung einbezogen werden. Diese belief sich zum Jahresultimo auf 88,7% (2019: 88 ,2%).
Konzernabschluss nach IFRS 195
2020 in Tsd. EUR
| Firmenkunden | Privatkunden | Gesamt | |
|---|---|---|---|
| Performing Exposure | 52.297 | 21.724 | 74.021 |
| • hiervon Zugeständnisse bei Raten | 40.749 | 20.954 | 61.703 |
| • hiervon Refinanzierung | 11.548 | 770 | 12.318 |
| Non-performing Exposures | 27.277 | 8.945 | 36.222 |
| • hiervon Zugeständnisse bei Raten | 24.484 | 8.083 | 32.567 |
| • hiervon Refinanzierung | 2.793 | 862 | 3.655 |
| Gesamt | 79.574 | 30.669 | 110.243 |
2019 in Tsd. EUR
Als „foreborne“ klassifizierte Volumina 2019 in Tsd.## (41.5) Kreditrisikovolumen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise
Durch COVID-19 wurden im Geschäftsjahr 2020 eine Reihe von Nachsichtmaßnahmen ausgelöst sowie Stundungen und Überbrückungsfinanzierungen gewährt. In der nachfolgenden Tabelle werden die entsprechenden Kreditvolumina, die von diesen Maßnahmen betroffen waren, nach Branchen gegliedert angeführt.
| in Tsd. EUR | Kredite und Darlehen mit EBA-konformen Moratorien | Sonstige Kredite und Darlehen mit COVID-19- verursachten Forbearance-Maßnahmen | Neu gewährte Kredite und Darlehen mit staatlichen Garantien im Zusammenhang mit COVID-19 | Erhaltene öffentliche Garantien im Zusammenhang mit COVID-19 |
|---|---|---|---|---|
| Privatkunden | 62.228 | 381 | – | – |
| Grundstücks- und Wohnungswesen | 147.968 | 13.573 | 87 | 80 |
| Bau | 46.825 | 1.409 | 4.986 | 4.596 |
| Herstellung von Waren | 41.725 | – | 20.307 | 20.135 |
| Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz | 31.651 | 189 | 20.215 | 19.429 |
| Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen | 25.719 | 2.518 | 6.302 | 6.023 |
| Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | 23.413 | 505 | 12.251 | 12.251 |
| Verkehr und Lagerei | 52.066 | – | 1.796 | 1.649 |
| Beherbergung und Gastronomie | 65.873 | 8.646 | 7.233 | 6.717 |
| Gesundheits- und Sozialwesen | 47.639 | – | 842 | 809 |
| Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen | 24.243 | 209 | 3.121 | 3.066 |
| Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung | – | – | – | – |
| Land- und Forstwirtschaft, Fischerei | 4.528 | 5 | 273 | 273 |
| Energieversorgung | 1.626 | – | 210 | 210 |
| Bergbau und Gewinnung von Steinen u. Erden | 6.904 | – | – | – |
| Erbringung von sonstigen Dienstleistungen | 10.361 | – | 533 | 499 |
| Information und Kommunikation | 11.010 | – | 1.857 | 1.691 |
| Wasserversorgung; Abwasser-, Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen | 2.256 | – | 100 | 100 |
| Kunst, Unterhaltung und Erholung | 7.358 | 182 | 413 | 405 |
| Erziehung und Unterricht | 1.900 | 12 | 358 | 358 |
| Gesamt | 615.293 | 27.629 | 80.884 | 78.291 |
Von den im Geschäftsjahr 2020 aufgrund von COVID-19 gestundeten Krediten werden in der folgenden Tabelle die Kreditvolumina der noch aktiven Moratorien und die Restlaufzeit der Stundungsmaßnahmen dargestellt.
| in Tsd. EUR | Buchwert | Kredite hievon Kredite mit aktiven Moratorien | <= 3 Monate | > 3 Monate <= 6 Monate | > 6 Monate <= 9 Monate | > 9 Monate <= 12 Monate | > 12 Monate <= 18 Monate | > 18 Monate |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kredite und Darlehen mit EBA-konformen Moratorien | 615.293 | 254.871 | 191.678 | 43.889 | 17.002 | 1.716 | – | 586 |
| Sonstige Kredite und Darlehen mit COVID-19- verursachten Forbearance-Maßnahmen | 27.629 | 27.629 | 16.229 | 6.458 | 3.462 | 1.480 | – | – |
| Gesamt | 642.922 | 282.500 | 207.907 | 50.347 | 20.464 | 3.196 | – | 586 |
| in Tsd. EUR | Buchwerte Stufe 1 | Buchwerte Stufe 2 | Buchwerte Stufe 3 | Gesamt | Wertberichtigungen Stufe 1 | Wertberichtigungen Stufe 2 | Wertberichtigungen Stufe 3 | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| AA | 847.942 | 1.423 | – | 849.366 | 155 | 6 | – | 161 |
| A1 | 75.901 | – | – | 75.901 | 32 | – | – | 32 |
| 1a | 867.430 | 89.440 | – | 956.870 | 302 | 455 | – | 757 |
| 1b | 740.464 | 42.819 | – | 783.283 | 734 | 229 | – | 964 |
| 2a | 1.028.682 | 82.025 | – | 1.110.707 | 2.200 | 931 | – | 3.132 |
| 2b | 1.041.503 | 273.094 | – | 1.314.597 | 3.474 | 2.898 | – | 6.372 |
| 3a | 952.504 | 326.553 | – | 1.279.057 | 4.007 | 4.714 | – | 8.720 |
| 3b | 380.871 | 380.274 | – | 761.145 | 2.324 | 6.096 | – | 8.420 |
| 4a | 67.150 | 188.593 | – | 255.743 | 552 | 5.873 | – | 6.425 |
| 4b | 31.440 | 80.434 | – | 111.873 | 1.072 | 2.834 | – | 3.905 |
| 5a | – | – | 137.927 | 137.927 | – | – | 49.736 | 49.736 |
| 5c | – | – | – | – | – | – | – | – |
| OR | 638 | 49 | – | 687 | 33 | 4 | – | 37 |
| Gesamt | 6.034.525 | 1.464.703 | 137.927 | 7.637.155 | 14.886 | 24.040 | 49.736 | 88.661 |
| in Tsd. EUR | Buchwerte Stufe 1 | Buchwerte Stufe 2 | Buchwerte Stufe 3 | Gesamt | Wertberichtigungen Stufe 1 | Wertberichtigungen Stufe 2 | Wertberichtigungen Stufe 3 | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| AA | 710.475 | – | – | 710.475 | 129 | – | – | 129 |
| A1 | 96.241 | – | – | 96.241 | 32 | – | – | 32 |
| 1a | 848.121 | 41.661 | – | 889.782 | 207 | 195 | – | 402 |
| 1b | 865.597 | 25.720 | – | 891.317 | 764 | 214 | – | 978 |
| 2a | 1.076.259 | 19.091 | – | 1.095.350 | 1.738 | 296 | – | 2.034 |
| 2b | 1.101.527 | 50.817 | – | 1.152.344 | 2.758 | 866 | – | 3.624 |
| 3a | 1.038.873 | 135.714 | – | 1.174.587 | 2.954 | 1.927 | – | 4.881 |
| 3b | 560.580 | 199.759 | – | 760.339 | 3.149 | 3.545 | – | 6.694 |
| 4a | 92.543 | 87.904 | – | 180.447 | 550 | 2.129 | – | 2.679 |
| 4b | 48.040 | 44.499 | – | 92.539 | 1.157 | 2.074 | – | 3.231 |
| 5a | – | – | 171.425 | 171.425 | – | – | 64.371 | 64.371 |
| 5c | – | – | – | – | – | – | – | – |
| OR | 24.152 | 449 | – | 24.601 | 2.115 | 19 | – | 2.134 |
| Gesamt | 6.462.408 | 605.614 | 171.425 | 7.239.447 | 15.553 | 11.265 | 64.371 | 91.189 |
Die BKS Bank hat im zweiten Quartal 2020 eine Analyse der Betroffenheit von Firmenkunden nach Branchen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise durchgeführt. Die am stärksten von der Pandemie betroffenen Branchen, nämlich Beherbergung und Gastronomie, Kunst und Unterhaltung sowie Sonstige Dienstleistungen, wurden ab einem festgelegten Ausmaß an Betroffenheit einem kollektiven Stufentransfer unterzogen. Auf Grund der Mitte August ausgesprochenen Reisewarnung für Kroatien und der damit einhergehenden negativen Auswirkung auf die kroatische Wirtschaft wurde das gesamte kroatische Firmenkunden-Portfolio im dritten Quartal einem kollektiven Stufentransfer unterzogen. Auch haben die aktuell gültigen Reisewarnungen die BKS Bank dazu veranlasst, die Branche Verkehr insgesamt einem kollektiven Stufentransfer zu unterziehen. Insgesamt wurden somit gemäß IFRS 9.B5.5.1 ff. Finanzinstrumente aus Stufe 1 in Stufe 2 transferiert, auch wenn auf individueller Schuldnerebene noch kein signifikanter Anstieg im Kreditrisiko zu identifizieren war. Aus diesem kollektiven Stufentransfer mit einem Volumen von 738 Mio. EUR resultiert eine zusätzliche Risikovorsorge in Höhe von 7,3 Mio. EUR.
| in Tsd. EUR | Buchwerte Stufe 1 | Buchwerte Stufe 2 | Buchwerte Stufe 3 | Gesamt | Rückstellungen Stufe 1 | Rückstellungen Stufe 2 | Rückstellungen Stufe 3 | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| AA | 26.941 | 292 | – | 27.233 | 1 | – | – | 1 |
| A1 | 1.706 | – | – | 1.706 | 1 | – | – | 1 |
| 1a | 221.656 | 13.267 | – | 234.923 | 39 | 7 | – | 46 |
| 1b | 261.250 | 10.802 | – | 272.052 | 57 | 6 | – | 63 |
| 2a | 450.650 | 26.723 | – | 477.372 | 186 | 45 | – | 231 |
| 2b | 379.390 | 68.932 | – | 448.321 | 223 | 68 | – | 291 |
| 3a | 344.669 | 73.322 | – | 417.991 | 476 | 192 | – | 668 |
| 3b | 166.805 | 116.700 | – | 283.505 | 662 | 328 | – | 990 |
| 4a | 17.972 | 52.280 | – | 70.252 | 43 | 215 | – | 258 |
| 4b | 8.468 | 18.043 | – | 26.511 | 25 | 88 | – | 113 |
| 5a | – | – | 1.627 | 1.627 | – | – | 131 | 131 |
| 5c | – | – | – | – | – | – | – | – |
| OR | 86 | 26 | – | 111 | 1 | – | – | 1 |
| Gesamt | 1.879.592 | 380.385 | 1.627 | 2.261.604 | 1.714 | 949 | 131 | 2.794 |
| in Tsd. EUR | Buchwerte Stufe 1 | Buchwerte Stufe 2 | Buchwerte Stufe 3 | Gesamt | Rückstellungen Stufe 1 | Rückstellungen Stufe 2 | Rückstellungen Stufe 3 | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| AA | 3.473 | – | – | 3.473 | – | – | – | – |
| A1 | 143 | – | – | 143 | – | – | – | – |
| 1a | 150.495 | 1.023 | – | 151.518 | 31 | 10 | – | 41 |
| 1b | 270.981 | 234 | – | 271.215 | 38 | 5 | – | 43 |
| 2a | 522.352 | 48.497 | – | 570.849 | 147 | 29 | – | 176 |
| 2b | 296.065 | 28.048 | – | 324.113 | 135 | 44 | – | 179 |
| 3a | 301.501 | 47.422 | – | 348.923 | 205 | 142 | – | 347 |
| 3b | 91.835 | 69.583 | – | 161.418 | 115 | 446 | – | 561 |
| 4a | 10.457 | 30.984 | – | 41.441 | 22 | 91 | – | 113 |
| 4b | 3.315 | 5.336 | – | 8.651 | 25 | 62 | – | 87 |
| 5a | – | – | 2.817 | 2.817 | – | – | 226 | 226 |
| 5c | – | – | – | – | – | – | – | – |
| OR | 138 | 22 | – | 160 | 1 | – | – | 1 |
| Gesamt | 1.650.755 | 231.149 | 2.817 | 1.884.721 | 719 | 829 | 226 | 1.774 |
| in Tsd. EUR | Kreditrisiko- volumen/ max. Ausfallsrisiko | Sicherheiten gesamt | hiervon finanzielle Sicherheiten | hiervon persönliche Sicherheiten | hiervon Immobilien- sicherheiten | hiervon sonstige Risiko- position |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kundenforderungen | 7.184.620 | 4.524.614 | 106.961 | 227.483 | 3.343.685 | 846.485 |
| • hiervon at Fair Value through Profit or Loss (designiert) | 75.650 | 39.128 | – | 19.329 | 19.799 | 36.521 |
| • hiervon at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) | 56.730 | 39.651 | 518 | 1.260 | 36.253 | 1.620 |
| Zugesagte Kreditrahmen | 207.504 | – | – | – | – | 207.504 |
| Bankenforderungen | 300.881 | 6.139 | 3.067 | – | – | 3.072 |
| Wertpapiere und Fonds | 920.068 | 147.342 | – | 69.666 | – | 77.676 |
| • hiervon at Fair Value through Profit or Loss (designiert) | 21.152 | – | – | – | – | 21.152 |
| • hiervon at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) | 56.734 | – | – | – | – | 56.734 |
| • hiervon at Fair Value OCI | 3.836 | – | – | – | – | 3.836 |
| Beteiligungen | 752.771 | – | – | – | – | 752.771 |
| • hiervon at Fair Value OCI | 91.233 | – | – | – | – | 91.233 |
| • hiervon Anteile an at Equity bilanzierten Unternehmen | 661.538 | – | – | – | – | 661.538 |
| Gesamt | 9.365.845 | 4.678.094 | 110.027 | 297.148 | 3.343.685 | 927.233 |
1) Belehnwerte der gemäß interner Vorschriften bewerteten Kreditsicherheiten
2) Exposure abzüglich Sicherheiten
| in Tsd. EUR | Kreditrisiko- volumen/ max. Ausfallsrisiko | Sicherheiten gesamt | hiervon finanzielle Sicherheiten | hiervon persönliche Sicherheiten | hiervon Immobilien- sicherheiten | hiervon sonstige Risiko- position |
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(41.9) Ausfallsrisiko
| Sicherheiten gesamt | hiervon finanzielle Sicherheiten | hiervon persönliche Sicherheiten | hiervon Immobilien- sicherheiten | hiervon sonstige | Risiko- position |
|---|---|---|---|---|---|
| 8.779.400 | 4.333.486 | 131.603 | 220.010 | 3.085.233 | 896.640 | 4.445.913 |
2) Kundenforderungen
| | 6.804.265 | 4.188.318 | 131.603 | 139.779 | 3.085.233 | 831.703 | 2.615.947 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| • hiervon at Fair Value through Profit or Loss (designiert) | 79.078 | 43.368 | – | 19.609 | 23.760 | – | 35.710 |
| • hiervon at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) | 58.356 | 48.181 | 681 | 9 | 41.966 | 5.525 | 10.175 |
Zugesagte Kreditrahmen | 162.111 | – | – | – | – | – | 162.111 |
Bankenforderungen | 214.936 | – | – | – | – | – | 214.936 |
Wertpapiere und Fonds | 874.020 | 145.168 | – | 80.231 | – | 64.937 | 728.852 |
| • hiervon at Fair Value through Profit or Loss (designiert) | 21.588 | – | – | – | – | – | 21.588 |
| • hiervon at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) | 43.687 | – | – | – | – | – | 43.687 |
| • hiervon at Fair Value OCI | 4.053 | – | – | – | – | – | 4.053 |
Beteiligungen | 724.068 | – | – | – | – | – | 724.068 |
| • hiervon at Fair Value OCI | 88.137 | – | – | – | – | – | 88.137 |
| • hiervon Anteile an at Equity bilanzierten Unternehmen | 635.931 | – | – | – | – | – | 635.931 |
Gesamt | 8.779.400 | 4.333.486 | 131.603 | 220.010 | 3.085.233 | 896.640 | 4.445.913 |
1) Belehnwerte der gemäß interner Vorschriften bewerteten Kreditsicherheiten
2) Exposure abzüglich Sicherheiten
(41.10) Kundenforderungen nach Branchen
| Branchenklassifizierung nach ÖNACE (Statistik Austria) | in Tsd. EUR | in % | in Tsd. EUR | in % |
|---|---|---|---|---|
| | 2019 | 2019 | 2020 | 2020 |
| Privatkunden | 1.239.302 | 18,2 | 1.287.356 | 17,9 |
| Grundstücks- und Wohnungswesen | 1.345.474 | 19,8 | 1.378.862 | 19,2 |
| Bau | 740.963 | 10,9 | 757.444 | 10,5 |
| Herstellung von Waren | 765.241 | 11,2 | 878.682 | 12,2 |
| Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz | 564.414 | 8,3 | 521.956 | 7,3 |
| Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | 349.758 | 5,1 | 399.331 | 5,6 |
| Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen | 385.250 | 5,7 | 424.172 | 5,9 |
| Verkehr und Lagerei | 235.912 | 3,5 | 256.608 | 3,6 |
| Beherbergung und Gastronomie | 200.784 | 3,0 | 224.809 | 3,1 |
| Gesundheits- und Sozialwesen | 239.521 | 3,5 | 257.302 | 3,6 |
| Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen | 136.979 | 2,0 | 162.783 | 2,3 |
| Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung | 174.679 | 2,6 | 155.186 | 2,2 |
| Energieversorgung | 87.817 | 1,3 | 76.120 | 1,1 |
| Land- und Forstwirtschaft, Fischerei | 98.880 | 1,5 | 136.850 | 1,9 |
| Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden | 29.395 | 0,4 | 34.245 | 0,5 |
| Erbringung von sonstigen Dienstleistungen | 51.835 | 0,8 | 53.350 | 0,7 |
| Information und Kommunikation | 57.181 | 0,8 | 60.079 | 0,8 |
| Wasserversorgung; Abwasser-, Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen | 56.722 | 0,8 | 58.116 | 0,8 |
| Kunst, Unterhaltung und Erholung | 23.098 | 0,3 | 39.493 | 0,5 |
| Erziehung und Unterricht | 21.058 | 0,3 | 21.877 | 0,3 |
| Gesamt | 6.804.265 | 100,0 | 7.184.620 | 100,0 |
(41.10) Kundenforderungen in Fremdwährungen nach Ländern und wesentlichen Währungen 2020
| | in Tsd. EUR | EUR 1) | CHF | USD | JPY | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Österreich | – | 92.062 | 29 | 1.139 | – | 93.230 |
| Slowenien | – | 3.155 | – | – | – | 3.155 |
| Kroatien | 493.189 | 310 | 39 | – | – | 493.538 |
| Ungarn | 6.782 | – | – | – | – | 6.782 |
| Schweiz | 22.883 | 183 | – | – | – | 23.066 |
| Sonstige | 12.031 | 2.192 | – | – | – | 14.223 |
| Gesamt | 534.885 | 97.902 | 68 | 1.139 | – | 633.994 |
1) Euro-Kredite an Kunden aus Nicht-Euro-Staaten
(41.10) Kundenforderungen in Fremdwährungen nach Ländern und wesentlichen Währungen 2019
| | in Tsd. EUR | EUR 1) | CHF | USD | JPY | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Österreich | – | 110.125 | 2.996 | 1.605 | – | 114.725 |
| Slowenien | – | 3.999 | – | – | – | 3.999 |
| Kroatien | 452.885 | 304 | – | – | – | 453.190 |
| Ungarn | 8.310 | – | – | – | 690 | 9.000 |
| Schweiz | 25.010 | 206 | – | – | – | 25.216 |
| Sonstige | 13.457 | 2.120 | 1 | – | – | 15.578 |
| Gesamt | 499.662 | 116.754 | 2.997 | 2.295 | – | 621.708 |
1) Euro-Kredite an Kunden aus Nicht-Euro-Staaten
(41.11) Kundenforderungen nach Ländern 2020
| | in Tsd. EUR | Forderungen 1) | überfällig 2) | Einzelwert- berichtigung 3) | Sicherheiten für überfällige Forderungen |
|---|---|---|---|---|---|
| Österreich | 5.230.204 | 84.977 | 26.676 | 46.790 |
| Slowenien | 917.763 | 20.093 | 7.756 | 11.976 |
| Kroatien | 560.036 | 20.749 | 9.070 | 10.351 |
| Ungarn | 20.931 | 2.970 | 1.374 | 1.510 |
| Slowakische Republik | 197.581 | 9.637 | 2.968 | 5.346 |
| Italien | 9.166 | 30 | 13 | 15 |
| Deutschland | 183.123 | 36 | 2 | 34 |
| Sonstige | 65.816 | 20 | 2 | 17 |
| Gesamt | 7.184.620 | 138.513 | 47.861 | 76.040 |
1) Siehe Tabelle Kreditrisikovolumen gemäß interner Risikosteuerung (Note 41.1)
2) überfällig gemäß Ausfallsdefinition der BKS Bank
3) Stage 3 Risikovorsorge
Bei allen Finanzinstrumenten, die in den Ausfallsklassen bilanziert werden (Rating 5a, 5b oder 5c), wird für den besicherten Teil keine Wertberichtigung gebildet.
(41.11) Kundenforderungen nach Ländern 2019
| | in Tsd. EUR | Forderungen 1) | überfällig 2) | Einzelwert- berichtigung 3) | Sicherheiten für überfällige Forderungen |
|---|---|---|---|---|---|
| Österreich | 4.934.820 | 85.560 | 31.141 | 45.097 |
| Slowenien | 913.973 | 47.115 | 15.775 | 28.150 |
| Kroatien | 524.539 | 24.091 | 12.033 | 14.120 |
| Ungarn | 20.909 | 3.899 | 1.830 | 1.949 |
| Slowakische Republik | 164.417 | 10.802 | 3.525 | 6.806 |
| Italien | 10.628 | 1.452 | 32 | 1.111 |
| Deutschland | 173.144 | 40 | 6 | 33 |
| Sonstige | 61.835 | 60 | 29 | 22 |
| Gesamt | 6.804.265 | 173.019 | 64.371 | 97.288 |
1) Risikovolumen gemäß interner Risikosteuerung
2) überfällig gemäß Ausfallsdefinition der BKS Bank
3) Stage 3 Risikovorsorge
(41.12) Wertpapiere und Fonds nach Sitz der Emittenten
| | Anschaffung s kosten | Buchwert nach IFRS 1) |
|---|---|---|
| Regionen | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 |
| Österreich | 369.874 | 411.659 | 372.033 | 418.518 |
| Deutschland | 99.407 | 91.281 | 105.179 | 93.289 |
| Belgien | 34.727 | 34.675 | 35.067 | 35.095 |
| Finnland | 15.137 | 14.941 | 15.144 | 15.130 |
| Frankreich | 41.544 | 41.967 | 41.789 | 42.145 |
| Griechenland | – | – | 50 | 44 |
| Irland | 26.085 | 25.890 | 26.403 | 26.396 |
| Kroatien | 10.122 | 10.000 | 10.239 | 10.225 |
| Litauen | 3.052 | 6.000 | 3.036 | 6.046 |
| Luxemburg | 114.484 | 116.412 | 117.559 | 120.098 |
| Niederlande | 14.946 | 14.946 | 14.997 | 15.003 |
| Norwegen | 25.869 | 39.747 | 31.332 | 40.517 |
| Polen | 5.083 | 5.000 | 5.092 | 5.082 |
| Portugal | 10.141 | 15.000 | 10.185 | 15.221 |
| Slowakische Republik | 24.782 | 29.800 | 25.308 | 30.328 |
| Slowenien | 9.812 | 14.795 | 9.959 | 14.975 |
| Spanien | 29.955 | 19.773 | 30.168 | 20.045 |
| Schweden | 20.000 | 9.996 | 20.481 | 10.288 |
| USA | – | 1.573 | – | 1.624 |
| Gesamt | 855.020 | 903.456 | 874.020 | 920.068 |
1.) inklusive Stückzinsen
Auf Positionen im Wertpapierportfolio gab es in den Jahren 2019 und 2020 keine Impairments.
(42) Beteiligungsrisiko
| Beteiligungspositionen | in Tsd. EUR |
|---|---|
| | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
| Börsenotierte Kreditinstitute | 635.931 | 661.538 |
| Nicht börsenotierte Kreditinstitute | 17.098 | 18.549 |
| Sonstige, nicht börsenotierte Beteiligungen | 71.039 | 72.684 |
| Gesamt | 724.068 | 752.771 |
(43) Zinsänderungsrisiko
Als Zinsänderungsrisiko bezeichnet man die Gefahr von negativen Wertveränderungen zinssensitiver Positionen oder des Zinsergebnisses. Unterschiedliche Laufzeiten und Zinsanpassungsperioden aktiv- und passivseitig können zu Zinsänderungsrisiken führen, die grundsätzlich durch eine Kombination bilanzieller und außerbilanzieller Geschäfte abgesichert werden können. Die BKS Bank geht keine übermäßigen Fristentransformationen ein. Laufzeitarbitrage mit wesentlichen offenen Zinspositionen zur Generierung von Erträgen nach dem „Riding the Yield-Curve“-Ansatz stehen daher nicht im Fokus unserer Aktivitäten.
Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos und die entsprechende Limitsetzung basieren auf einer Kombination von Kennzahlen und Methoden wie Value-at-Risk (VAR), Modified Duration, Volumensgrößen, Szenarioanalysen gemäß den Regelungen zur Ermittlung des Zinsänderungsrisikos im Bankbuch (IRRBB) aus ökonomischer Sicht sowie der NII-Perspektive und Stresstests zum ökonomischen Kapital. Das Management des Zinsänderungsrisikos im Bankbuch liegt im Zuständigkeitsbereich des Aktiv-Passiv-Managements. Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos im Handelsbuch liegt im Zuständigkeitsbereich der Abteilung Treasury und Financial Institutions. Die Risikokontrolle erfolgt durch das Risikocontrolling.
Steuerung Zinsänderungsrisiko
Die BKS Bank verfolgt eine konservative Zinsrisikostrategie und geht grundsätzlich keine wesentlichen spekulativen Derivativgeschäfte ein. Derivative Geschäfte werden in der BKS Bank weitestgehend zur Absicherung von Marktrisiken eingegangen, wobei ausschließlich Instrumente verwendet werden, deren Merkmale und damit verbundene Risiken bekannt sind und für die Erfahrungswerte vorliegen. Die zentralen Zinssteuerungsinstrumente in der BKS Bank sind Zinsswaps.
(43.1) Aufsichtsrechtliches Zinsänderungsrisiko in % der Eigenmittel
| Währung | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| EUR | 2,46% | 1,43% |
| CHF | 0,25% | 0,26% |
| USD | -0,03% | -0,02% |
| JPY | – | – |
| Sonstige | – | – |
| Gesamt | 2,68% | 1,67% |
(43.2) Barwertschwankungen bei Zinsshift von 200 Basispunkten
| | in Tsd. EUR |
|---|---|
| | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
| EUR | 21.576 | 13.088 |
| CHF | 2.235 | 2.384 |
| USD | -221 | -176 |
| JPY | – | – |
| Sonstige | – | – |
| Gesamt | 23.590 | 15.297 |
(43.3) Zinsbindungsgaps EUR und Fremdwährungen
| | in Tsd. EUR |
|---|---|
| | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
| < 1 Monat | 278.803 | -138.660 |
| 1 bis 3 Monate | 317.612 | 539.628 |
| 3 bis 6 Monate | 552.899 | 686.701 |
| 6 bis 12 Monate | -1.626.335 | -1.760.056 |
| 1 bis 2 Jahre | 149.219 | 99.162 |
| 2 bis 3 Jahre | 246.738 | -23.551 |
| 3 bis 4 Jahre | -402.712 | -203.576 |
| 4 bis 5 Jahre | 80.313 | -132.984 |
| > 5 Jahre | 425.876 | 398.550 |
Positive Werte in den Zinsbindungsgaps stellen einen Aktivüberhang, negative Werte einen Passivüberhang des Volumens, welches in den entsprechenden Laufzeitbändern zur Zinsanpassung gelangt, dar.
(43.4) Value-at-Risk-Werte Zinsänderungsrisiko 1)
| | in Tsd. EUR |
|---|---|
| | 2019 | 2020 |
| Minimalwerte | 25.030 | 15.917 |
| Maximalwerte | 30.890 | 24.831 |
| Durchschnittswerte | 26.696 | 20.820 |
| Wert zum Jahresende | 30.890 | 20.462 |
1) inklusive Credit Spread-Risiken
Der Value-at-Risk für das Zinsänderungsrisiko wird anhand der historischen Simulation auf Basis der in den letzten 1.000 Tagen beobachteten Marktpreisveränderungen mit einer Haltedauer von 90 Tagen und einem Konfidenzniveau von 95% berechnet.
(44) Credit Spread-Risiko
Das Credit Spread-Risiko stellt die bonitäts- und/oder risikoprämieninduzierten Änderungen der Marktpreise des zinsbezogenen Wertpapierportfolios dar. Die BKS Bank quantifiziert das Credit Spread-Risiko für das Anleihenportfolio im Bankbuch. Die BKS Bank Gruppe verfolgt grundsätzlich eine konservative Strategie zur Vermeidung von Credit Spread-Risiken. Die Steuerung des Credit Spread-Risikos erfolgt monatlich im APM-Gremium. Die Risikokontrolle erfolgt durch das Risikocontrolling.
```# (45) Aktienkursrisiko
Das Aktienkursrisiko umfasst das Risiko von Kursänderungen, die sich aus dem Zusammenwirken von Angebot und Nachfrage ergeben. Aktienveranlagungen im Eigenportfolio erfolgen vornehmlich in deutschen und österreichischen Börsetiteln mit hoher Liquidität. Das Aktienkursrisiko wird monatlich als Value-at-Risk auf Basis der historischen Simulation quantifiziert. Die Steuerung des Aktienkursrisikos im Bankbuch erfolgt durch das APM-Gremium. Der Eigenhandel mit Aktien war im Berichtsjahr ausgesetzt. Langfristige Investments in Aktien- und Substanzwerten im Bankbuch tätigen wir grundsätzlich auf Fondsbasis, in Einzeltitel wird nur in untergeordnetem Umfang investiert. Die Risikokontrolle erfolgt durch das Risikocontrolling.
Konzernabschluss nach IFRS 206
| 2019 | 2020 | |
|---|---|---|
| Minimalwerte | 2.351 | 2.845 |
| Maximalwerte | 3.104 | 3.771 |
| Durchschnittswerte | 2.834 | 3.183 |
| Wert zum Jahresende | 2.351 | 3.771 |
Der dargestellte Value-at-Risk für das Aktienkursrisiko wird anhand der historischen Simulation auf Basis der in den letzten 1.000 Tagen beobachteten Marktpreisveränderungen mit einer Haltedauer von 90 Tagen und einem Konfidenzniveau von 95% berechnet.
Diese resultieren aus dem Eingehen von aktiv- oder passivseitigen Fremdwährungspositionen, die nicht durch eine gegengleiche Position oder ein Derivativgeschäft geschlossen werden. Eine ungünstige Wechselkursentwicklung kann somit zu Verlusten führen. Zur Überprüfung des Fremdwährungsrisikos werden täglich Auswertungen zu offenen Devisenpositionen erstellt und mit den entsprechenden Limiten verglichen. Währungsrisiken werden in der BKS Bank traditionell nur in geringem Ausmaß eingegangen, da die Erwirtschaftung von Erträgen aus offenen Devisenpositionen nicht im Fokus unserer Geschäftspolitik steht. Das Management der Devisenpositionen obliegt der Abteilung Treasury und Financial Institutions. Die Überwachung von Devisenpositionen erfolgt durch das Risikocontrolling.
| 2019 | 2020 | |
|---|---|---|
| Minimalwerte | 437 | 170 |
| Maximalwerte | 731 | 559 |
| Durchschnittswerte | 595 | 386 |
| Wert zum Jahresende | 699 | 559 |
Der dargestellte Value-at-Risk aus Fremdwährungspositionen wird anhand der historischen Simulation auf Basis der in den letzten 1.000 Tagen beobachteten Marktpreisveränderungen mit einer Haltedauer von 90 Tagen und einem Konfidenzniveau von 95% berechnet.
Konzernabschluss nach IFRS 207
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| HRK | -1.429 | -2.259 |
| USD | 42 | 3.959 |
| GBP | 78 | -3.025 |
| JPY | 18 | 21 |
| CHF | 2.194 | 1.735 |
Mit dem Liquiditätsrisiko wird die Gefahr, aktuellen oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen möglicherweise nicht vollständig oder nicht zeitgerecht nachkommen zu können, assoziiert. Dazu zählt auch das Risiko, dass Refinanzierungsmittel nur zu erhöhten Marktsätzen aufgenommen (Refinanzierungsrisiko) und dass Aktiva nur mit Abschlägen zu den Marktpreisen liquidiert werden können (Marktliquidationsrisiko).
Der ILAAP ist grundlegender Bestandteil des aufsichtsrechtlichen Überprüfungs- und Evaluierungsprozesses (SREP) und soll eine angemessene Liquidität und ein wirksames Liquiditätsrisikomanagement sicherstellen. Zur Steuerung des Liquiditätsrisikos bestehen in der BKS Bank klar definierte Grundsätze, welche in der Risikostrategie und dem ILAAP-Rahmenwerk verankert sind. Essentiell für das Liquiditätsmanagement ist die Diversifikation des Refinanzierungsprofils nach Anlegerkategorien, Produkten und Laufzeiten. Die Steuerung der Konditionenpolitik im Kundengeschäft erfolgt unter anderem auf Basis der Risikomanagementverordnung und der ihr zugrundeliegenden EBA-Guidelines. Im Rahmen eines sophistizierten Funds-Transfer-Pricing werden jene Kosten ermittelt, die bei der Refinanzierung von Finanzprodukten entstehen. Diese werden in der Produktkalkulation und der Profit-Center-Rechnung alloziiert. Intraday erfolgt das Liquiditätsmanagement durch die Steuerung der täglichen Ein- und Auszahlungen. Basis hierfür sind Informationen über liquiditätswirksame Transaktionen. Dazu zählen die Dispositionen des Zahlungsverkehrs sowie Vorabinformationen aus dem Vertrieb über anstehende Kundengeschäfte, aus dem Wertpapier-Backoffice über Zahlungsflüsse aus eigenen Emissionen und aus dem Treasury über Wertpapier- und Geldmarkttransaktionen. Liquiditätsspitzen werden über Geldaufnahmen oder -veranlagungen bei der OeNB oder im Interbankenmarkt ausgeglichen. Das Intraday-Liquiditätsmanagement erfolgt auf Basis vorgegebener Limite, deren Ausnutzung täglich ermittelt, analysiert und berichtet wird.
Konzernabschluss nach IFRS 208
Die Steuerung der mittel- und längerfristigen Liquidität sowie des Liquiditätspuffers erfolgt durch das Aktiv-Passiv-Management-Komitee. Die Gruppe Risikocontrolling ist zuständig für die Liquiditätsrisikokontrolle, um die Einhaltung der festgelegten Grundsätze, Verfahren und Limite sicherzustellen. Die Berichterstattung erfolgt auf täglicher, wöchentlicher, monatlicher und quartalsweiser Basis. Werden außergewöhnliche Entwicklungen festgestellt oder bestimmte Vorwarnstufen/Limite erreicht, erfolgt eine entsprechende Ad-hoc-Berichterstattung an den Vorstand. Die BKS Bank verfügt über ein umfangreiches Limitsystem (Limit je Laufzeitband, Time-to-Wall-Limit), welches einen raschen Überblick über die aktuelle Situation gibt. Ergänzt werden die Analysen um Stresstests, die wir in marktweite Szenarien, institutsspezifische Szenarien und kombinierte Stressszenarien einteilen. Die Refinanzierung erfolgt vornehmlich auf Eurobasis. Bei den Fremdwährungen liegt das Hauptaugenmerk auf der Absicherung der Refinanzierung von Krediten in Schweizer Franken über mittelfristige bis langfristige Kapitalmarktswaps.
| 2019 | 2020 | |
|---|---|---|
| Einlagenkonzentration | 0,38 | 0,38 |
| Loan-Deposit-Ratio (LDR) | 91,2% | 85,7% |
| Liquidity Coverage Ratio (LCR) | 151,8% | 158,1% |
| Net Stable Funding Ratio (NSFR) | 112,4% | 117,2% |
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| bei der OeNB hinterlegte Wertpapiere | 736.658 | 750.414 |
| bei Clearstream hinterlegte Wertpapiere | 47.081 | 47.279 |
| bei Euroclear hinterlegte Wertpapiere | 71.854 | 89.053 |
| an die OeNB zedierte Kreditforderungen | 336.629 | 410.014 |
| an die Slowenische Nationalbank zedierte Kreditforderungen | 41.396 | 39.732 |
| Summe EZB-refinanzierungsfähige Sicherheiten | 1.233.618 | 1.336.492 |
| abzüglich Tendersperre OeNB | -297.863 | -349.057 |
| abzüglich EUREX Repo | -3.148 | -3.173 |
| Summe freie ESZB-refinanzierungsfähige Sicherheiten | 932.607 | 984.262 |
| Barmittel | 88.005 | 85.329 |
| OeNB-Guthaben | 376.717 | 929.705 |
| Liquiditätspuffer | 1.397.329 | 1.999.296 |
| sonstige Wertpapiere | 50.918 | 55.259 |
| Counterbalancing Capacity | 1.448.247 | 2.054.555 |
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| Spareinlagen | 1.413.530 | 1.401.674 |
| Sonstige Kundeneinlagen | 4.400.437 | 5.140.571 |
| Verbriefte Verbindlichkeiten | 623.792 | 647.463 |
| Nachrangkapital | 230.584 | 209.583 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 689.224 | 899.929 |
Konzernabschluss nach IFRS 209
| Buchwerte | Vertragliche Cash Flows 1) | < 1 Monat | 1 Monat bis 1 Jahr | 1-5 Jahre | > 5 Jahre | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nicht-derivative Verbindlichkeiten | 8.299.220 | 8.372.603 | 442.573 | 2.823.460 | 1.336.805 | 3.769.765 |
| • Einlagen von Kreditinstituten | 899.929 | 893.277 | 263.352 | 217.622 | 376.881 | 35.422 |
| • Einlagen von Kunden | 6.542.245 | 6.529.187 | 162.050 | 2.526.240 | 587.581 | 3.253.316 |
| • Verbriefte Verbindlichkeiten | 647.463 | 691.861 | 17.171 | 70.192 | 287.868 | 316.630 |
| • Nachrangige Verbindlichkeiten | 209.583 | 258.279 | – | 9.406 | 84.476 | 164.397 |
| Derivative Verbindlichkeiten | 13.711 | 6.273 | 2.106 | 1.989 | 1.460 | 718 |
| • Derivate im Bankbuch | 13.711 | 6.273 | 2.106 | 1.989 | 1.460 | 718 |
| Gesamt | 8.312.931 | 8.378.876 | 444.679 | 2.825.449 | 1.338.265 | 3.770.482 |
| 1) nicht abgezinst |
| Buchwerte | Vertragliche Cash Flows 1) | < 1 Monat | 1 Monat bis 1 Jahr | 1-5 Jahre | > 5 Jahre | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nicht-derivative Verbindlichkeiten | 7.357.567 | 7.463.082 | 913.028 | 2.758.542 | 932.203 | 2.859.309 |
| • Einlagen von Kreditinstituten | 689.224 | 699.927 | 177.548 | 281.159 | 192.751 | 48.469 |
| • Einlagen von Kunden | 5.813.967 | 5.811.358 | 733.661 | 2.358.585 | 406.145 | 2.312.967 |
| • Verbriefte Verbindlichkeiten | 623.792 | 673.607 | 1.819 | 59.454 | 268.265 | 344.068 |
| • Nachrangige Verbindlichkeiten | 230.584 | 278.190 | – | 59.343 | 65.042 | 153.804 |
| Derivative Verbindlichkeiten | 10.848 | 3.841 | 294 | 1.785 | 1.190 | 572 |
| • Derivate im Bankbuch | 10.848 | 3.841 | 294 | 1.785 | 1.190 | 572 |
| Gesamt | 7.368.415 | 7.466.923 | 913.322 | 2.760.327 | 933.393 | 2.859.880 |
| 1) nicht abgezinst |
Mit dem Begriff operationales Risiko assoziieren wir die Gefahr von Verlusten, die infolge unangemessener oder nicht funktionaler interner Verfahren, durch Personen- und Systemfehler oder durch externe Einflussfaktoren hervorgerufen werden können. Weitere Risikoarten, welche eng mit dem operationalen Risiko zusammenhängen, sind Reputationsrisiken, Verhaltensrisiken, Modellrisiken sowie Informations- und Kommunikationstechnologie- Risiken (IKT-Risiken). Alle drei Jahre findet ein Risk-Assessment statt. Dabei werden konzernweit über 100 Führungskräfte zu ihrer Risikoeinschätzung aus dem Bereich des operationalen Risikos befragt. Operationale Risiken werden in der BKS Bank AG und allen in- und ausländischen Tochtergesellschaften durch ein angemessenes und laufend weiterentwickeltes internes Kontrollsystem begrenzt.# Konzernabschluss nach IFRS 210
Dieses umfasst eine Vielzahl von organisatorischen Maßnahmen, welche von einer zweckentsprechenden Funktionstrennung in Abwicklungsprozessen (Trennung Markt und Marktfolge, Vier-Augen-Prinzip) über umfangreiche interne Regelwerke und regelmäßige Kontrollen bis hin zu Notfallplänen und Self-Auditing-Systemen reichen. Informations- und Kommunikationstechnologie-Risiken (IKT-Risiken) begegnen wir durch ein professionelles IT-Security-Management in unserer gemeinsam mit den Schwesterbanken gehaltenen 3 Banken IT GmbH und Konzernabschluss nach IFRS 210 durch umfangreiche Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen, wobei auch für ein professionelles Business Continuity-Management gesorgt wird. Regelmäßig überprüft die interne Revision die Angemessenheit dieser Vorkehrungen. Sämtliche Unternehmensprozesse stehen mit der Informations- und Kommunikationstechnologie in Verbindung, weshalb der IKT-Governance große Bedeutung zukommt. Unter IKT-Governance werden Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zusammengefasst, die sicherstellen, dass die IKT-Strategie die Geschäftsstrategie unterstützt und dass mit Hilfe der eingesetzten Hard- und Software die Geschäftsziele abgedeckt, Ressourcen verantwortungsvoll eingesetzt und Risiken angemessen überwacht werden. Zur ganzheitlichen Steuerung der operationalen Risiken auf Gesamtbankebene besteht ein OR-Gremium, das vierteljährlich tagt. Das Risikocontrolling ist für die Messung und die Definition des Rahmenwerkes für operationale Risiken zuständig, während die Verantwortung für die Umsetzung risikominimierender Maßnahmen bei den Risk-Taking-Units liegt.
Als Basis für die aufsichtsrechtliche Unterlegung des operationalen Risikos wurde wie in den Vorjahren der Standardansatz angewandt. Das regulatorische Eigenmittelerfordernis betrug im Berichtsjahr 28,9 Mio. EUR (Vorjahr: 26,2 Mio. EUR). Diesem stand eine effektive Schadenssumme, unter Berücksichtigung von Schadensrückvergütungen, von -0,5 Mio. EUR (2019: 1,9 Mio. EUR) gegenüber. Der negative Wert resultiert aus der Auflösung von Rückstellungen aus den Vorjahren.
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| Betrug | 67 | 104 |
| Beschäftigungspraxis und Arbeitsplatzsicherheit | 68 | 408 |
| Kunden, Produkte, Geschäftspraxis | 1.453 | -1.324 |
| Sachschäden | 27 | 15 |
| Systemfehler | 10 | 7 |
| Abwicklung, Vertrieb und Prozessmanagement | 315 | 299 |
Durch COVID-19 sind in der BKS Bank im Jahr 2020 operationelle Schäden in der Höhe von 143 Tsd. EUR identifiziert worden. Die BKS Bank quantifiziert Risiken und Verluste der Pandemie auf Basis des EBA-Berichtes über die Umsetzung ausgewählter COVID-19-Richtlinien. Dabei werden Aufwände, die nach dem 30. Jänner 2020 angefallen sind und die zur Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit dienten, als operationale Risiken erfasst. Dazu zählen insbesondere Aufwände für die Anschaffung von Schutzvorrichtungen für Mitarbeiter und Kunden, die Erstausstattungen mit Masken und Desinfektionsmitteln und bestimmte IKT-Kosten.
Das makroökonomische Risiko beschreibt die Gefahr von negativen gesamtwirtschaftlichen Veränderungen und daraus resultierenden Risiken, welche sich für die BKS Bank ergeben könnten. Die Entwicklung der volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird laufend anhand eines Sets von Kennzahlen überprüft, in den Gremien diskutiert und in unseren Risikomodellen abgebildet. Die makroökonomischen Risiken und deren Einfluss auf das Kreditrisiko werden wegen der Pandemie als hoch eingeschätzt. Zur Steuerung und Kontrolle der Risiken haben wir 2020 engmaschige Kontrollen in Form von kontinuierlich angepassten Szenarioanalysen und Ausfallsvorlaufindikatoren im Risikomanagement eingeführt.
Das Risiko einer übermäßigen Verschuldung zeigt die Gefahr einer hohen Verschuldung, welche eine negative Auswirkung auf den Geschäftsbetrieb der BKS Bank haben könnte. Neben einer allenfalls erforderlichen Anpassung des Geschäftsplans könnten auch Refinanzierungsengpässe auftreten, welche die Veräußerung von Aktiva in einer Notlage erforderlich machen und somit zu Verlusten oder Bewertungsanpassungen der verbleibenden Aktiva führen könnten. Das Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird mit der Verschuldungsquote (Leverage Ratio) gemessen. Die Verschuldungsquote ist der Quotient aus der Kapitalmessgröße (Kernkapital) und der Gesamtrisikopositionsmessgröße und betrug zum Jahresultimo 8,0% (Vorjahr: 7,8%). Somit liegt die Leverage Ratio deutlich über der aufsichtsrechtlich vorgegebenen Mindestquote von 3%.
ESG- bzw. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, welche tatsächlich oder potenziell erheblich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können. Die BKS Bank hat demnach ESG- bzw. Nachhaltigkeitsrisiken zu vermeiden und aktiv zu steuern. Die Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt innerhalb der Steuerung der einzelnen Risikoarten der BKS Bank. Die risikopolitischen Grundsätze zur Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken und im Speziellen von klimabezogenen Risiken beziehen sich auf die unterschiedlichen Steuerungsebenen und Risikokategorien in der BKS Bank.
Weitere Risikoarten, welche in der BKS Bank derzeit als nicht wesentlich eingestuft werden, werden in der Kategorie sonstige Risiken zusammengefasst. Diese umfassen:
* Risiken aus neuartigen Geschäften und wesentlichen strukturellen Änderungen
* Reputationsrisiken
* Restwertrisiken im Leasinggeschäft
* Risiken von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
* Risiken aus dem Geschäftsmodell der Bank
* Systemische Risiken und Risiken aus der Finanzierung von Schattenbanken
* Eigenkapitalrisiken
* Verhaltensrisiken
* Modellrisiken aus der Anwendung von Modellen zur Quantifizierung von Marktpreis- und Kreditrisiken
31.12.2020 in Tsd. EUR
| Level 1 "Marktwert" | Level 2 "Marktwert basierend" | Level 3 "Interne Bewertungs- methode" | Fair Value total | |
|---|---|---|---|---|
| Aktiva | ||||
| Forderungen an Kunden | ||||
| • at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) | - | - | 56.730 | 56.730 |
| • at Fair Value through Profit or Loss (designiert) | - | - | 75.650 | 75.650 |
| Handelsaktiva (Derivate) | - | 10.527 | - | 10.527 |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | ||||
| • at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) | 44 | - | - | 44 |
| • at Fair Value through Profit or Loss (designiert) | 21.152 | - | - | 21.152 |
| • at Fair Value OCI | 67.245 | - | 1.018 | 68.263 |
| Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere | ||||
| • at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) | 56.734 | - | - | 56.734 |
| • at Fair Value OCI | 5.460 | 3.841 | 87.392 | 96.693 |
| Passiva | ||||
| Verbriefte Verbindlichkeiten | ||||
| - at Fair Value through Profit or Loss (designiert) | - | - | 63.429 | 63.429 |
| Handelspassiva | - | 13.711 | - | 13.711 |
Im Berichtsjahr gab es keine Umgliederungen zwischen den einzelnen Levels.
31.12.2019 in Tsd. EUR
| Level 1 "Marktwert" | Level 2 "Marktwert basierend" | Level 3 "Interne Bewertungs- methode" | Fair Value total | |
|---|---|---|---|---|
| Aktiva | ||||
| Forderungen an Kunden | ||||
| • at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) | - | - | 58.356 | 58.356 |
| • at Fair Value through Profit or Loss (designiert) | - | - | 79.078 | 79.078 |
| Handelsaktiva (Derivate) | - | 8.755 | - | 8.755 |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | ||||
| • at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) | 50 | - | - | 50 |
| • at Fair Value through Profit or Loss (designiert) | 21.586 | - | - | 21.586 |
| • at Fair Value OCI | 69.701 | - | 1.018 | 70.720 |
| Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere | ||||
| • at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) | 43.687 | - | - | 43.687 |
| • at Fair Value OCI | 4.053 | 4.094 | 84.042 | 92.190 |
| Passiva | ||||
| Verbriefte Verbindlichkeiten | ||||
| - at Fair Value through Profit or Loss (designiert) | - | - | 84.237 | 84.237 |
| Handelspassiva | - | 10.848 | - | 10.848 |
Im Vorjahr gab es zwischen den einzelnen Levels keine Umgliederungen.
| Forderungen an Kunden at Fair Value through Profit or Loss (designiert) | Forderungen an Kunden at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) | Schuldver- schreibungen und andere fest- verzinsliche Wertpapiere at Fair Value OCI | Anteilsrechte und andere nicht verzins- liche Wert- papiere at Fair Value OCI | Verbriefte Verbind- lichkeiten at Fair Value through Profit or Loss | |
|---|---|---|---|---|---|
| Stand zum 01.01.2020 | 79.078 | 58.356 | 1.018 | 84.042 | 84.237 |
| GuV-Rechnung 1) | 977 | 301 | -140 | ||
| Umgliederungen Sonstiges Ergebnis | -12 | -668 | |||
| Käufe/Zugänge | 12.743 | 3.400 | |||
| Verkäufe/Tilgungen | -4.405 | -14.670 | -38 | -20.000 | |
| Stand zum 31.12.2020 | 75.650 | 56.730 | 1.018 | 87.392 | 63.429 |
1) über die GuV geführte Bewertungsänderungen; Ausweis in der Position Ergebnis aus zum Fair Value designierten Finanzinstrumenten und in der Position Ergebnis aus FV, die erfolgswirksam zum Fair Value zu bewerten sind (verpflichtend)
Die unter der Kategorie Level 1 „Marktwerte“ dargestellten Fair Values wurden anhand quotierter Marktpreise auf aktiven Märkten (Börse) bewertet. Liegen keine Marktwerte vor, wird der Fair Value über marktübliche Bewertungsmodelle basierend auf beobacht- baren Inputfaktoren bzw. Marktdaten ermittelt und unter der Kategorie Level 2 „Marktdaten basierend“ ausgewie- sen (z. B. Diskontierung der zukünftigen Cash Flows von Finanzinstrumenten). Die unter dieser Kategorie ausge- wiesenen Fair Values wurden grundsätzlich über Marktdaten bewertet, die für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit beobachtbar (z. B. Zinskurve, Wechselkurse) sind. Für die Bewertung der Positionen der Kategorie Level 2 kam grundsätzlich die Barwertmethode zur Anwendung. In der Kategorie Level 3 „interne Bewertungsmethode“ werden Wertansätze für einzelne Finanzinstrumente auf Basis eigener allgemein gültiger Bewertungsverfahren festgelegt. Die verbrieften Verbindlichkeiten in der Kategorie Level 3 wurden grundsätzlich über Marktdaten bewertet, die für die Verbindlichkeit beobachtbar (z. B. Zinskurve, Wechselkurse) sind. Nicht am Markt beobachtbare Einflussfaktoren bei der Bewertung der Positionen in der Kategorie Level 3 sind auf internen Ratingverfahren basierende Bonitätsanpassungen von Kunden bzw. der BKS Bank selbst für verbriefte Verbindlichkeiten und die daraus abgeleiteten Credit Spreads. Für die Bewertung der Positionen der Kategorie Level 3 kam grundsätzlich die Barwertmethode zur Anwendung.
Umgliederungen in den einzelnen Kategorien werden vorgenommen, wenn die Marktwerte (Level 1) oder verläss- liche Inputfaktoren (Level 2) nicht mehr zur Verfügung stehen oder Marktwerte (Level 1) für einzelne Finanzin- strumente neu zur Verfügung stehen (z. B. Börsengang).
Die Ermittlung der Veränderung der Marktwerte aus dem Ausfallsrisiko von Wertpapieren und Krediten, die er- folgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, erfolgt anhand der internen Bonitätseinstufung des Finanzinstrumentes sowie der Restlaufzeit. Bei Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wird die Veränderung des Ausfallsrisikos in der Berichtsperiode über die BKS Bank-spezifische Fundingkurve und die Restlaufzeit des Finanzinstruments ermittelt.
Die Bonitätsveränderung der zum Fair Value bilanzierten Forde- rungen an Kunden wirkte sich im Berichtszeitraum 2020 auf den Marktwert mit 0,5 Mio. EUR (Vorjahr: -0,9 Mio. EUR) aus. Die Bonitätsveränderung der BKS Bank auf die zum Fair Value bilanzierten verbrieften Verbindlichkeiten wirkte sich im Berichtszeitraum 2020 auf den Marktwert mit -0,7 Mio. EUR (Vorjahr: -0,4 Mio. EUR) aus.
Die Sensitivitätsanalyse der Kundenforderungen, die zum Fair Value bewertet werden, ergibt bei einer angenom- menen Bonitätsverbesserung bzw. -verschlechterung von 10 Basispunkten im Credit Spread ein kumuliertes Be- wertungsergebnis von 0,3 Mio. EUR (Vorjahr: 0,4 Mio. EUR). Die Analyse einer angenommenen Bonitätsverbes- serung bzw. -verschlechterung der BKS Bank um 10 Basispunkte im Credit Spread würde zu einem kumulierten Bewertungsergebnis der zum Fair Value designierten verbrieften Verbindlichkeiten von 0,3 Mio. EUR (Vorjahr: 0,4 Mio. EUR) führen.
Von den Level 3-Eigenkapitalinstrumenten in Höhe von 26,9 Mio. EUR (Vorjahr: 21,7 Mio. EUR) ist der Zinssatz der wesentliche nicht beobachtbare Parameter. Eine Erhöhung des Zinssatzes um 50 Basispunkte reduziert den Fair Value um 1,5 Mio. EUR (Vorjahr: 1,4 Mio. EUR). Eine Senkung des Zinssatzes von 50 Basispunkten führt zu einer Erhöhung des Fair Values von 1,7 Mio. EUR (Vorjahr: 1,6 Mio. EUR). Für Level 3-Anteilsrechte (Beteiligun- gen) in Höhe von 49,4 Mio. EUR (Vorjahr: 52,4 Mio. EUR) führt eine Veränderung externer Preisangaben um 10 % zu einer Veränderung des Fair Values um 3,9 Mio. EUR (Vorjahr: 4,0 Mio. EUR). Für Level 3-Eigenkapitalinstru- mente in Höhe von 10,4 Mio. EUR (Vorjahr: 9,2 Mio. EUR) ist das buchhalterische Eigenkapital der wesentliche nicht beobachtbare Parameter. Der Rest spiegelt unwesentliche Minderheitsbeteiligungen wider, für die keine Fair Value-Bewertung durchgeführt wurde.
| Level 1 "Marktwert" | Level 2 "Marktwert basierend" | Level 3 "Interne Bewertungs- methode" | Fair Value total | Buchwert 31.12.2020 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Aktiva | |||||
| Forderungen an Kreditinstitute 1) | 282.990 | 282.990 | 282.769 | ||
| Forderungen an Kunden 1) | 6.477.780 | 6.477.780 | 6.437.585 | ||
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 886.644 | 886.644 | 829.190 | ||
| Passiva | |||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 893.553 | 893.553 | 899.929 | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 6.545.783 | 6.545.783 | 6.542.245 | ||
| Verbriefte Verbindlichkeiten | 178.118 | 356.913 | 64.236 | 599.267 | 584.034 |
| Nachrangkapital | 184.170 | 3.428 | 27.286 | 214.884 | 209.583 |
1) vermindert um EWB/ECL
| Level 1 "Marktwert" | Level 2 "Marktwert basierend" | Level 3 "Interne Bewertungs- methode" | Fair Value total | Buchwert 31.12.2019 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Aktiva | |||||
| Forderungen an Kreditinstitute 1) | - | - | 200.272 | 200.272 | 200.215 |
| Forderungen an Kunden 1) | - | - | 6.237.762 | 6.237.762 | 6.150.619 |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 853.379 | - | - | 853.379 | 797.761 |
| Passiva | |||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | - | - | 686.495 | 686.495 | 689.224 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | - | - | 5.815.920 | 5.815.920 | 5.813.967 |
| Verbriefte Verbindlichkeiten | 174.003 | 301.079 | 81.163 | 556.244 | 539.555 |
| Nachrangkapital | 207.211 | 3.428 | 26.519 | 237.158 | 230.584 |
1) vermindert um EWB/ECL
Mit Ausnahme der Investmentfondsanteile im Eigenportfolio des BKS Bank Konzerns wird für alle Eigenkapitalin- strumente gemäß IFRS 9 eine erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FV OCI) vorgenommen, da für diese die Fair Value-OCI-Option ausgeübt wird. Dabei handelt es sich neben einer geringen Anzahl an Aktienbeständen mit einem Buchwert zum Bilanzstichtag von 5,5 Mio. EUR (Vorjahr: 4,1 Mio. EUR) überwiegend um sonstige Beteiligungen sowie um Tochtergesellschaften, die aufgrund von Unwe- sentlichkeit nicht konsolidiert werden. Die Fair Value-OCI-Option wurde gewählt, weil diese Eigenkapitalinstrumente Finanzinvestitionen darstellen, für welche eine langfristige Behalteabsicht vorliegt. Aus dem Verkauf von Aktien sowie aus dem Abgang sonstiger Beteiligungen ergaben sich im Geschäftsjahr 2020 keine wesentlichen Effekte.
| Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2019 | in 2019 erfasste Dividenden- erträge | Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2020 | in 2020 erfasste Dividenden- erträge | |
|---|---|---|---|---|
| Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H. | 11.479 | 3.900 | 8.314 | 2.460 |
| Generali 3Banken Holding AG | 38.556 | 379 | 38.696 | - |
| Wienerberger AG | 1.292 | 39 | 1.275 | 29 |
| 3-Banken Beteiligung Gesellschaft mbH | 1.048 | - | 1.093 | - |
| Oesterreichische Kontrollbank AG | 15.866 | 1.000 | 17.317 | 1.000 |
| BWA Beteiligungs- und Verwaltungs-Aktiengesellschaft | 4.094 | - | 3.841 | - |
| PEKRA Holding GmbH | 5.843 | - | 9.540 | - |
| VBG Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH | 4.188 | - | 5.514 | - |
| 3 Banken Kfz-Leasing GmbH | 2.251 | 662 | 2.251 | 646 |
| 3 Banken IT GmbH | 1.050 | - | 1.050 | - |
| Sonstige strategische Beteiligungen | 2.468 | 287 | 2.341 | 315 |
| Summe | 88.137 | 6.267 | 91.233 | 4.450 |
| 2019 | 2020 | |
|---|---|---|
| Zinsertrag | 1.789 | 1.661 |
| Erfolgswirksam erfasste Gewinne/Verluste | 6.316 | 4.096 |
| Ergebnis aus FV 1) bewertet at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) | ||
| Zinsertrag | 8.105 | 5.757 |
| Zinsertrag | 2.391 | 1.759 |
| Zinsaufwand | -2.010 | -1.935 |
| Erfolgswirksam erfasste Gewinne/Verluste | -1.586 | 457 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne/Verluste | 355 | 668 |
| Ergebnis aus FI 2) bewertet at Fair Value through Profit or Loss (designiert) | -850 | 949 |
| Zinsertrag | 151.676 | 153.111 |
| Provisionsüberschuss | 41.177 | 44.602 |
| Erfolgswirksam erfasste Gewinne/Verluste | 234 | 2.232 |
| Ergebnis aus FV bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten | 193.087 | 199.945 |
| Zinsertrag | 6.708 | 4.832 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne/Verluste | 5.638 | -815 |
| Ergebnis aus FV bewertet erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (designiert) | 12.346 | 4.017 |
| Zinsertrag | 529 | 618 |
| Erfolgswirksam erfasste Gewinne/Verluste | -58 | -40 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne/Verluste | 2.124 | 665 |
| Ergebnis aus FV bewertet erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis | 2.595 | 1.243 |
| Zinsaufwand | -27.320 | -26.767 |
| Erfolgswirksam erfasste Gewinne/Verluste | - | - |
| Ergebnis aus finanziellen Verbindlichkeiten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten | -27.320 | -26.767 |
1) FV = Finanzielle Vermögenswerte
2) FI = Finanzinstrumente
Unter den at Equity bilanzierten Gesellschaften werden die Oberbank AG und die BTV AG aus folgenden Grün- den in den Konzernabschluss einbezogen, obwohl sie die 20 %-Beteiligungsgrenze nicht erreichten: Für die Be-Teiligung an der Oberbank AG besteht zwischen der BKS Bank, der BTV AG und der Wüstenrot Wohnungswirt- schaft reg. Gen.m.b.H. bzw. für die Beteiligung an der BTV AG besteht zwischen der BKS Bank AG, der Oberbank AG, der Generali 3Banken Holding AG und der Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen.m.b.H. jeweils ein Syndi- katsvertrag. Diese eröffnen die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen der Institute im Rahmen der 3 Banken Gruppe mitzuwirken, ohne beherrschenden Einfluss auszuüben. Die Oberbank AG und BTV AG wurden mit Stichtag 30. September 2020 in den Konzernabschluss einbezogen, da die Werte der IFRS-Konzernabschlüsse zum Jahresende aufgrund der knappen Zeitpläne nicht zur Verfügung stehen.
| Art der Beziehung | Sitz der Gesellschaft | Stimmrechte in % 2019 | Stimmrechte in % 2020 | Kapitalanteile in % 2019 | Kapitalanteile in % 2020 | Beizulegender Zeitwert des Anteils 2019 | Beizulegender Zeitwert des Anteils 2020 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Oberbank AG | Linz | 15,2 | 14,2 | 14,2 | 14,2 | 477.959 | 421.442 |
| BTV AG | Innsbruck | 14,7 | 14,7 | 13,6 | 14,0 | 133.305 | 141.881 |
| in Mio. EUR | 31.12.2019 | 31.12.2020 | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
|---|---|---|---|---|
| Oberbank AG | Oberbank AG | BTV AG | BTV AG | |
| Zinsüberschuss | 345,8 | 336,9 | 139,9 | 130,9 |
| Provisionsüberschuss | 163,0 | 170,7 | 49,4 | 54,6 |
| Konzernjahresüberschuss nach Steuern | 216,1 | 123,5 | 126,7 | 53,0 |
| Bilanzsumme | 22.829,0 | 24.432,9 | 12.549,2 | 13.969,5 |
| Forderungen an Kunden nach Risikovorsorge | 16.570,2 | 17.264,7 | 7.938,3 | 8.026,1 |
| Eigenkapital | 2.960,5 | 3.038,9 | 1.749,3 | 1.786,9 |
| Primärmittel | 14.166,0 | 15.426,9 | 8.936,6 | 9.649,1 |
| • hiervon Spareinlagen | 2.697,4 | 2.660,9 | 1.390,7 | 1.530,8 |
| • hiervon verbriefte Verbindlichkeiten inkl. Nachrangkapital | 2.185,4 | 2.339,8 | 1.420,7 | 1.389,6 |
| Erhaltene Dividenden (in Tsd. EUR) | 5.519 | 903 | 1.387 | 572 |
Nach IFRS 11 ist die ALPENLÄNDISCHE GARANTIE – GESELLSCHAFT m.b.H. (ALGAR) als gemeinschaftliche Tä- tigkeit einzustufen und quotal in den Konsolidierungskreis einzubeziehen. Die ALGAR wird von der Oberbank AG, BTV AG und der BKS Bank AG gemeinschaftlich geführt und dient der Absicherung von Risiken aus Großkredi- ten der Gesellschafterbanken. Je ein Geschäftsführer wird pro Bank entsendet, die gemeinsame Vertretung er- folgt durch zwei Geschäftsführer. Die Generalversammlung beschließt stets einstimmig. Finanzinformationen zur ALGAR sind von untergeordneter Bedeutung.
Nicht beherrschende Anteile stellen in der BKS Bank Gruppe einen minimalen Anteil dar, weshalb Angaben auf- grund der Unwesentlichkeit unterbleiben.
Die folgenden Tabellen enthalten Pflichtangaben gemäß § 245a UGB sowie IAS 24 über Beziehungen der BKS Bank zu nahestehende Unternehmen und Personen. Als nahestehend werden Unternehmen oder Personen qualifiziert, wenn diese einen beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben kön- nen. Mitglieder des Managements gemäß IAS 24.9 sind Personen, die direkt oder indirekt für die Planung, Leitung und Überwachung der Tätigkeiten des Unternehmens zuständig und verantwortlich sind, wobei neben den Mit- gliedern der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der BKS Bank AG auch die Geschäftsführer der Tochter- gesellschaften eingeschlossen werden müssen.
| in Tsd. EUR | 31.12.2019 | 31.12.2020 | 31.12.2019 | 31.12.2020 | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Höhe der ausstehenden Salden per | Höhe der ausstehenden Salden per | erhaltene Garantien per | erhaltene Garantien per | g ewährte Garantien per | g ewährte Garantien per | |
| Nicht konsolidierte Tochterunternehmen | ||||||
| • Forderungen | 24.529 | 35.920 | - | - | - | - |
| • Verbindlichkeiten | 4.003 | 5.838 | - | - | - | - |
| Assoziierte Unternehmen | ||||||
| • Forderungen | 4.425 | 5.874 | - | - | - | - |
| • Verbindlichkeiten | 3.690 | 34.785 | - | - | - | - |
| Mitglieder des Managements | ||||||
| • Forderungen | 1.113 | 1.012 | - | - | - | - |
| • Verbindlichkeiten | 2.361 | 2.979 | - | - | - | - |
| Sonstige nahestehende Personen | ||||||
| • Forderungen | 173 | 491 | - | - | - | - |
| • Verbindlichkeiten | 805 | 750 | - | - | - | - |
Die Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen erfolgen zu marktüblichen Konditionen. Im Ge- schäftsjahr gab es für nahestehende Unternehmen und Personen keine Rückstellungen für zweifelhafte Forde- rungen und keinen Aufwand für uneinbringliche oder zweifelhafte Forderungen.
| in Tsd. EUR | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer | 1.032 | 1.009 |
| • davon Arbeiter | 55 | 32 |
| • davon Angestellte | 977 | 977 |
| Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer anteilig einbezogener Unternehmen | 3.605 | 3.582 |
| Bezüge des Vorstandes | ||
| • Bezüge aktiver Vorstandsmitglieder | 1.490 | 1.688 |
| • Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebener | 805 | 820 |
| Bezüge des Aufsichtsrates | ||
| • Bezüge aktiver Aufsichtsratsmitglieder | 230 | 283 |
| • Bezüge ehemaliger Aufsichtsratsmitglieder und deren Hinterbliebener | - | - |
| Vergütungen des Managements gemäß IAS 24 | 1.721 | 1.989 |
| • Vergütungen für kurzfristig fällige Leistungen | 1.519 | 1.762 |
| • Vergütungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 202 | 227 |
| • Vergütungen für andere langfristige Leistungen | - | - |
| • Vergütungen für Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses | - | - |
| • anteilsbasierte Vergütung | - | - |
| Gewährte Vorschüsse und Kredite | ||
| • Gewährte Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstandes | 20 | 17 |
| • Gewährte Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Aufsichtsrates | 184 | 141 |
| Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen | ||
| • Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen von Vorstandsmitgliedern | 194 | -3 |
| • Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen anderer Arbeitnehmer | 5.561 | 6.856 |
Alle Vorschüsse, Kredite und Einlagen an bzw. von Mitglieder(n) des Vorstandes oder Aufsichtsrates wurden zu marktüblichen Konditionen gewährt.
Die Segmentberichterstattung orientiert sich an der dem internen Managementberichtssystem zugrundeliegen- den Struktur des Konzerns.
| in Tsd. EUR | Privatkunden | Firmenkunden | Financial Markets | Sonstige | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Zinsüberschuss | 28.818 | 106.903 | 26.800 | 3.949 | 166.469 |
| • hiervon Ergebnis aus at Equity bilanzierten Unternehmen | - | - | 30.903 | - | 30.903 |
| Risikovorsorge | -389 | -24.344 | -292 | - | -25.026 |
| Provisionsüberschuss | 28.926 | 34.957 | -161 | 625 | 64.347 |
| Handelsergebnis | - | - | 2.231 | - | 2.231 |
| Verwaltungsaufwand | -53.921 | -51.795 | -10.453 | -6.984 | -123.154 |
| Saldo sonstiger betrieblicher Erträge bzw. Aufwendungen | 1.388 | 851 | -53 | -6.663 | -4.477 |
| Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten/Verbindlichkeiten | 156 | -1.007 | 5.364 | - | 4.514 |
| Jahresüberschuss vor Steuern | 4.977 | 65.565 | 23.436 | -9.074 | 84.904 |
| Ø risikogewichtete Aktiva | 947.685 | 3.448.292 | 643.215 | 158.852 | 5.198.044 |
| Ø zugeordnetes Eigenkapital | 115.618 | 420.692 | 755.078 | 40.711 | 1.332.098 |
| Segmentverbindlichkeiten | 3.285.382 | 4.628.755 | 1.719.200 | 223.140 | 9.856.477 |
| ROE auf Basis Jahresüberschuss | 4,3% | 15,6% | 3,1% | - | 6,4% |
| Cost-Income-Ratio | 91,2% | 36,3% | 36,3% | - | 53,9% |
| Risk-Earnings-Ratio | 1,4% | 22,8% | 1,1% | - | 15,0% |
| in Tsd. EUR | Privatkunden | Firmenkunden | Financial Markets | Sonstige | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Zinsüberschuss | 27.646 | 105.754 | 44.935 | 3.423 | 181.758 |
| • hiervon Ergebnis aus at Equity bilanzierten Unternehmen | - | - | 45.915 | - | 45.915 |
| Risikovorsorge | 268 | -18.739 | -111 | - | -18.582 |
| Provisionsüberschuss | 25.671 | 32.148 | -278 | 680 | 58.221 |
| Handelsergebnis | - | - | 1.244 | - | 1.244 |
| Verwaltungsaufwand | -53.462 | -51.838 | -8.402 | -7.254 | -120.956 |
| Saldo sonstiger betrieblicher Erträge bzw. Aufwendungen | 1.643 | 417 | 219 | -4.506 | -2.227 |
| Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten/Verbindlichkeiten | -125 | 628 | 3.159 | - | 3.662 |
| Jahresüberschuss vor Steuern | 1.641 | 68.369 | 40.766 | -7.658 | 103.118 |
| Ø risikogewichtete Aktiva | 727.159 | 3.390.382 | 782.898 | 110.908 | 5.011.347 |
| Ø zugeordnetes Eigenkapital | 88.089 | 409.917 | 730.120 | 27.997 | 1.256.123 |
| Segmentverbindlichkeiten | 2.971.204 | 4.167.239 | 1.492.342 | 226.811 | 8.857.596 |
| ROE auf Basis Jahresüberschuss | 1,9% | 16,7% | 5,6% | - | 8,2% |
| Cost-Income-Ratio | 97,3% | 37,5% | 18,2% | - | 50,7% |
| Risk-Earnings-Ratio | - | 17,7% | 0,2% | - | 10,2% |
Methode: Die Aufspaltung des Zinsüberschusses erfolgt nach der Marktzinsmethode. Die angefallenen Kosten werden verursachungsgerecht den einzelnen Unternehmensbereichen zugerechnet. Der Strukturbeitrag wird dem Konzernabschluss nach IFRS 220 Segment Financial Markets zugeordnet. Die Kapitalallokation erfolgt nach aufsichtsrechtlichen Gesichtspunkten. Das durchschnittlich zugeordnete Eigenkapital wird mit einem Zinssatz von 5 % verzinst und als Eigenkapitalver- anlagungsertrag im Zinsüberschuss ausgewiesen. Der Erfolg des jeweiligen Unternehmensbereiches wird an dem von diesem Segment erwirtschafteten Ergebnis vor Steuern gemessen. Die Eigenkapitalrentabilität ist neben der Cost-Income-Ratio eine der wesentlichsten Steuerungsgrößen für die Unternehmensbereiche.
Die Segmentbe- richterstattung orientiert sich an der internen Steuerung. Für die Unternehmensführung verantwortlich zeichnet der Gesamtvorstand. Die Berichte für die interne Steuerung umfassen im Einzelnen:
Im Segment Firmenkunden wurden Ende 2020 rund 25.100 Firmenkunden betreut. In der ursprünglich als Fir- menkundenbank konzipierten BKS Bank stellt dieser Geschäftsbereich nach wie vor die wichtigste Unterneh- menssäule dar. Firmenkunden nehmen auch heute noch den Großteil der Ausleihungen in Anspruch und tragen wesentlich zum Periodenergebnis bei. Neben sämtlichen Ertrags- und Aufwandskomponenten der BKS Bank AG aus dem Firmenkundengeschäft werden diesem Segment auch die Erträge und Aufwendungen der Leasingge- sellschaften, soweit sie im Geschäft mit Unternehmen erzielt werden, zugeordnet.
Im Segment Privatkunden werden sämtliche Ertrags- und Aufwandskomponenten des Geschäftes der BKS Bank AG, der BKS-Leasing Gesellschaft m.b.H., der BKS-leasing d.o.o., der BKS-leasing Croatia d.o.o.sowie der BKS- Leasing s.r.o. mit Privatkunden, unselbständig Erwerbstätigen und Zugehörigen der Berufsgruppe Heilberufe gebündelt. Ende Dezember 2020 waren diesem Segment rund 167.300 Kunden zugeordnet.
Das Segment Financial Markets bündelt die Ergebnisse aus dem Eigenhandel der BKS Bank AG, aus den im Eigenbestand gehaltenen Wertpapieren, aus den Beteiligungen, aus Derivaten des Bankbuches und aus dem Interbankengeschäft bzw. umfasst auch das Ergebnis aus dem Zinsstrukturmanagement. Im Segment Sonstige sind Ertrags- und Aufwandspositionen und Ergebnisbeiträge, die nicht den anderen Segmenten bzw. nicht einem einzelnen Unternehmensbereich zugeordnet werden konnten, abgebildet.
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % | |
|---|---|---|---|
| Zinslose Aktiva | 152.097 | 181.904 | 19,6 |
Die zinslosen Forderungen gegenüber Kunden betrugen nach Abzug von Wertberichtigungen 1,3 Mio. EUR (Vorjahr: 0,9 Mio. EUR).
Die Gesamtkapitalrentabilität beträgt zum 31. Dezember 2020 0,80 % (Vorjahr: 1,07 %).
Konzernabschluss nach IFRS 221
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % | |
|---|---|---|---|
| Vermögenswerte | 293.997 | 297.948 | 1,3 |
| Verbindlichkeiten | 293.279 | 219.095 | -25,3 |
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % | |
|---|---|---|---|
| Verwaltungs- und Agenturdienstleistungen | 1.953 | 1.972 | 1,0 |
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % | |
|---|---|---|---|
| Bürgschaften und Garantien | 463.620 | 567.205 | 22,3 |
| Akkreditive | 3.473 | 741 | -78,7 |
| Eventualverbindlichkeiten | 467.093 | 567.947 | 21,6 |
| Sonstige Kreditrisiken | 1.324.057 | 1.693.658 | 27,9 |
| Kreditrisiken | 1.324.057 | 1.693.658 | 27,9 |
Die sonstigen Kreditrisiken beinhalten im Wesentlichen bereits zugesagte, aber noch nicht in Anspruch genommene Kreditrahmen. Die Wahrscheinlichkeit der Ausnutzung dieser Rahmen wird laufend überwacht und die Ziehungswahrscheinlichkeit tourlich überprüft.
31.12.2020 in Tsd. EUR
| Finanzinstrumente (brutto) | Saldierte Beträge (brutto) | Bilanzierte Finanzinstrumente (netto) | Effekte von Aufrechnungsvereinbarungen 1) | Erhaltene/Gegebene Barsicherheiten 1) | Nettobetrag | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Aktiva | ||||||
| Handelsaktiva | 10.527 | - | 10.527 | -6.681 | -2.815 | 1.031 |
| Summe der Aktiva | 10.527 | - | 10.527 | -6.681 | -2.815 | 1.031 |
| Passiva | ||||||
| Handelspassiva | 13.711 | - | 13.711 | -6.681 | -6.226 | 805 |
| Summe der Passiva | 13.711 | - | 13.711 | -6.681 | -6.226 | 805 |
1) Bestehende Saldierungsmöglichkeiten, die in den vorliegenden Bilanzpositionen nicht saldiert wurden.
31.12.2019 in Tsd. EUR
| Finanzinstrumente (brutto) | Saldierte Beträge (brutto) | Bilanzierte Finanzinstrumente (netto) | Effekte von Aufrechnungsvereinbarungen 1) | Erhaltene/Gegebene Barsicherheiten 1) | Nettobetrag | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Aktiva | ||||||
| Handelsaktiva | 8.755 | - | 8.755 | -4.475 | -3.638 | 642 |
| Summe der Aktiva | 8.755 | - | 8.755 | -4.475 | -3.638 | 642 |
| Passiva | ||||||
| Handelspassiva | 10.848 | - | 10.848 | -4.475 | -4.804 | 1.569 |
| Summe der Passiva | 10.848 | - | 10.848 | -4.475 | -4.804 | 1.569 |
1) Bestehende Saldierungsmöglichkeiten, die in den vorliegenden Bilanzpositionen nicht saldiert wurden.
Die BKS Bank verwendet für Derivate Globalverrechnungsverträge zur Reduktion von Kreditrisiken. Diese Verträge qualifizieren sich als potentielle Saldierungsvereinbarungen. Globalverrechnungsverträge sind für Kontrahenten mit mehreren Derivateverträgen relevant. Aufgrund eines Ausfalls einer Gegenpartei erfolgt durch diese Verträge eine Nettoabwicklung über alle Verträge. Wenn darüber hinaus noch eine Absicherung in Form von Barsicherheiten erfolgt, werden diese in der entsprechenden Spalte „Erhaltene/Gegebene Barsicherheiten“ ausgewiesen.
Bereits im August 2020 hat das Oberlandesgericht Graz den Antrag der UniCredit Bank Austria auf Durchführung einer Sonderprüfung bei der BKS Bank abgewiesen. Mit der am 13. Januar 2021 zugestellten Entscheidung des Obersten Gerichtshofs wurde nun das Rechtsmittel der UniCredit gegen diesen Entscheid zurückgewiesen. Damit ist das Verfahren auf Durchführung einer Sonderprüfung bis zurück ins Jahr 1994 rechtskräftig abgeschlossen. Hinsichtlich der Rechtsstreitigkeiten der 3 Banken mit der UniCredit Bank Austria AG und der CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. verweisen wir auch auf Punkt 2.5. Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen.
Am 17. Januar 2021 hat die österreichische Bundesregierung angekündigt, dass der bereits seit 26. Dezember 2020 geltende Lockdown bis mindestens 07. Februar 2021 verlängert wird und weitere Verschärfungen, wie das Tragen einer FFP2-Maske oder die Abstandsregel von zwei Metern, hinzukommen. Der Handel bleibt geschlossen, Ausnahmen dazu bestehen u. a. im Lebensmittelhandel. Hotels und Beherbergungsbetriebe sowie die gesamte Gastronomie bleiben für den Kundenbetrieb ebenfalls geschlossen, Schulen bleiben bis zu den Semesterferien 2021 auf Distance Learning umgestellt. Prinzipiell gilt eine permanente Ausgangsbeschränkung mit einigen Ausnahmen, auch Kontakte bleiben stark eingeschränkt. Anfang Februar 2021 wurden von der österreichischen Bundesregierung erste Lockerungen angekündigt. Der Handel sowie körpernahe Dienstleistungen dürfen ab 08. Februar 2021 unter strengen Auflagen wieder öffnen, in den Schulen findet nach den Semesterferien wieder Präsenzunterricht statt. Die Folgen der umfassenden COVID-19-bedingten Lockdown-Auflagen sowie auch die weitere Vorgehensweise von Seiten der österreichischen Bundesregierung in den kommenden Wochen lassen sich derzeit nicht abschätzen. Im Zeitraum zwischen dem Ende des Geschäftsjahres und der Erstellung bzw. Bestätigung des Jahresabschlusses durch die Abschlussprüfer gab es keine weiteren Geschäftsvorfälle von wesentlicher Bedeutung oder berichtsrelevante Ereignisse.
Konzernabschluss nach IFRS 223
| Vermögenswert | 31.12.2019 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|---|
| Mündelgelder gemäß § 230 a ABGB | Wertpapiere | 11.906 | 11.919 |
| Arrangementkaution für Wertpapierbörsehandel | Wertpapiere | 1.590 | 1.593 |
| Kaution für Handel an EUREX | Kreditinstitut | 3.987 | 2.103 |
| Sicherheiten Xetra | Wertpapiere | 3.975 | 3.982 |
| Pfandsperre Euro-Clear | Wertpapiere | 10.077 | 10.064 |
| Eurex Repo (GC Pooling) | Wertpapiere | 3.458 | 3.592 |
| Margin Finanztermingeschäfte | Kreditinstitut | 6.127 | 5.490 |
| An die Oesterreichische Kontrollbank zedierte Forderungen | Kredite | 76.356 | 102.301 |
| Sicherheiten für OeNB-Refinanzierung | Kredite | 297.863 | 349.057 |
| Hypothekarischer Deckungsstock für fundierte Schuldverschreibungen | Kredite | 293.161 | 334.132 |
| Deckungsstock auf Basis öffentlicher Forderungen für fundierte Schuldverschreibungen | Kredite | 8.540 | 7.061 |
| Solidarpfand OeKB CCPA | Kreditinstitut | 75 | 110 |
Die Sicherstellung für Mündelgeldspareinlagen erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben des § 68 BWG. Der Deckungsstock für fundierte Anleihen unterliegt dem Gesetz für fundierte Bankschuldverschreibungen (FBSchVG). Des Weiteren werden Vermögenswerte als Sicherheiten für Verbindlichkeiten aus Derivatgeschäften verpfändet.
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % | |
|---|---|---|---|
| Honorare für Pflichtprüfungen für Einzel- und Konzernabschluss | 559 | 538 | -3,8 |
| Honorare für sonstige Bestätigungsleistungen | 116 | 44 | -62,2 |
| Honorare für wirtschaftliche Beratung inklusive steuerlicher Beratung | 85 | 97 | 14,4 |
| Summe Honorare | 760 | 679 | -10,7 |
Konzernabschluss nach IFRS 224
Nominalbetrag nach Restlaufzeiten in Tsd. EUR
| < 1 Jahr | 1-5 Jahre | > 5 Jahre | |
|---|---|---|---|
| Zinssatzverträge | 10.000 | 143.556 | 137.190 |
| Zinsswaps | 10.000 | 143.556 | 137.190 |
| • Kauf | 5.000 | 71.778 | 68.595 |
| • Verkauf | 5.000 | 71.778 | 68.595 |
| Optionen auf zinsbezogene Instrumente | - | - | - |
| • Kauf | - | - | - |
| • Verkauf | - | - | - |
| Wechselkursverträge | 1.000.815 | 92.362 | - |
| Devisentermingeschäfte | 485.157 | - | - |
| • Kauf | 240.085 | - | - |
| • Verkauf | 245.072 | - | - |
| Kapitalmarktswaps | 92.363 | 92.362 | - |
| • Kauf | 46.075 | 46.074 | - |
| • Verkauf | 46.288 | 46.288 | - |
| Geldmarktswaps (Devisenswaps) | 423.295 | - | - |
| • Kauf | 213.146 | - | - |
| • Verkauf | 210.149 | - | - |
| Wertpapierbezogene Geschäfte | - | - | - |
| Aktienoptionen | - | - | - |
| • Kauf | - | - | - |
| • Verkauf | - | - | - |
Nominalbetrag nach Restlaufzeiten in Tsd. EUR
| < 1 Jahr | 1-5 Jahre | > 5 Jahre | |
|---|---|---|---|
| Zinssatzverträge | - | - | 738 |
| Zinsswaps | - | - | - |
| • Kauf | - | - | - |
| • Verkauf | - | - | - |
| Zinssatzoptionen | - | - | 738 |
| • Kauf | - | - | 369 |
| • Verkauf | - | - | 369 |
| Wechselkursverträge | - | - | - |
| Devisenoptionen (Währungsoptionen) | - | - | - |
| • Kauf | - | - | - |
| • Verkauf | - | - | - |
Finanzinstrumente des Handelsbuches in Tsd. EUR
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | Nominalbetrag | Marktwert (positiv) | Marktwert (negativ) | |
|---|---|---|---|---|---|
| Verzinsliche Wertpapiere | - | - | |||
| Substanzwerte | - | - |
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | 31.12.2019 | 31.12.2020 | 31.12.2019 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nominalbetrag | 338.994 | 290.746 | 6.558 | 6.319 | 7.316 | 7.598 |
| Aktiva | ||||||
| Handelsaktiva | 338.994 | 290.746 | 6.558 | 6.319 | 7.316 | 7.598 |
| Passiva | ||||||
| Handelspassiva | 169.497 | 145.373 | - | - | 7.198 | 7.459 |
Konzernabschluss nach IFRS 225
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | Nominalbetrag | Marktwert (positiv) | Marktwert (negativ) | |
|---|---|---|---|---|---|
| Zinssatzverträge | 169.497 | 145.373 | 6.558 | 6.319 | 118 |
| Zinsswaps | - | - | - | - | - |
| • Kauf | - | - | - | - | - |
| • Verkauf | - | - | - | - | - |
| Zinssatzoptionen | - | - | - | - | - |
| • Kauf | - | - | - | - | - |
| • Verkauf | - | - | - | - | - |
| Wechselkursverträge | 1.026.882 | 1.093.177 | 1.516 | 3.610 | 3.077 |
| Devisentermingeschäfte | 506.066 | 485.157 | 139 | 216 | 2.639 |
| • Kauf | 252.209 | 240.085 | 130 | 134 | 2.594 |
| • Verkauf | 253.857 | 245.072 | 9 | 82 | 45 |
| Kapitalmarktswaps | 184.010 | 184.725 | - | - | 234 |
| • Kauf | 91.878 | 92.149 | - | - | - |
| • Verkauf | 92.132 | 92.576 | - | - | 234 |
| Geldmarktswaps (Devisenswaps) | 336.806 | 423.295 | 1.377 | 3.394 | 204 |
| • Kauf | 168.779 | 213.146 | - | 27 | 95 |
| • Verkauf | 168.027 | 210.149 | 1.377 | 3.367 | 109 |
| Aktienoptionen | - | - | - | - | - |
| • Kauf | - | - | - | - | - |
| • Verkauf | - | - | - | - | - |
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | Nominalbetrag | Marktwert (positiv) | Marktwert (negativ) | |
|---|---|---|---|---|---|
| Nominalbetrag | 10.962 | 738 | - | - | - |
| Aktiva | |||||
| Handelsaktiva | 10.962 | 738 | - | - | - |
| Passiva | |||||
| Handelspassiva | - | - | - | - | - |
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | Nominalbetrag | Marktwert (positiv) | Marktwert (negativ) | |
|---|---|---|---|---|---|
| Zinssatzverträge | - | - | - | - | - |
| Zinsswaps | - | - | - | - | - |
| • Kauf | - | - | - | - | - |
| • Verkauf | - | - | - | - | - |
| Zinssatzoptionen | 5.481 | 369 | - | - | - |
| • Kauf | 5.481 | 369 | - | - | - |
| • Verkauf | - | - | - | - | - |
| Wechselkursverträge | - | - | - | - | - |
| Devisenoptionen (Währungsoptionen) | - | - | - | - | - |
| • Kauf | - | - | - | - | - |
| • Verkauf | - | - | - | - | - |
Dem Handelsbuch wurden jene Geschäfte (Wertpapiere und Derivate) zugerechnet, welche von der Organisationseinheit Geld-, Devisen- und Wertpapierhandel zur Erzielung von Kursgewinnen bzw. zur Nutzung von Zins schwankungen eingegangen wurden. Der Marktwert ist derjenige Betrag, der in einem aktiven Markt aus dem Verkauf eines Finanzinstruments erzielt werden könnte oder der für einen entsprechenden Erwerb zu zahlen wäre.Sofern Marktpreise verfügbar waren, wurden diese als Marktwert angesetzt. Bei fehlenden Marktpreisen wurden interne Bewertungsmodelle, insbesondere die Barwertmethode, angewandt.
Klagenfurt am Wörthersee, 08. März 2021
Mag. Dr. Herta Stockbauer
Vorstandsvorsitzende
Mag. Dieter Kraßnitzer, CIA
Mag. Alexander Novak
Mitglied des Vorstandes
Mitglied des Vorstandes
Der Vorstand der BKS Bank AG erklärt, dass der vorliegende Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den vom International Financial Reporting Standards Board (IASB) veröffentlichten und in Kraft befindlichen International Financial Reporting Standards (IFRSs), wie sie in der EU anzuwenden sind, und deren Auslegung durch das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) erstellt wurde und ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des BKS Bank Konzerns vermittelt.
Weiters erklärt er, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des BKS Bank Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und auch die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten, denen er ausgesetzt ist, beschreibt.
Klagenfurt am Wörthersee, 08. März 2021
Der Vorstand
Mag. Dr. Herta Stockbauer
Vorstandsvorsitzende
Vorstandsvorsitzende mit Verantwortung für den Vertrieb im Inland, das Private Banking, die kundenbedürfnis- zentrierten Fachabteilungen, Rechnungswesen und Vertriebscontrolling, Human Resources, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing, CSR und Nachhaltigkeit, Investor Relations, Konzerntöchter Inland und Beteiligungen
Mag. Dieter Kraßnitzer, CIA
Mitglied des Vorstandes
Vorstandsmitglied mit Verantwortung für die Bereiche Risikomanagement, Risikocontrolling, Marktfolge Kredit, BKS Service GmbH, IKT und Betriebsorganisation, 3 Banken IT GmbH; Backoffice Treasury, Wertpapierservice; im Ausland zuständig für die Marktfolge und das Risikomanagement
Mag. Alexander Novak
Mitglied des Vorstandes
Vorstandsmitglied mit Verantwortung für den Vertrieb im Ausland, Treasury und Bankenbetreuung, BCS Fiduciaria, Leasing- und Immobilientöchter im Ausland, IKT Ausland
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, von dem im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 11.173.964,67 für das Geschäftsjahr 2020 eine Dividende von EUR 0,12 pro dividendenberechtigter Aktie, somit einen Gesamtbetrag von EUR 5.153.148,- auszuschütten, vom verbleibenden Restbetrag EUR 6.000.000,-- der Gewinnrücklage zuzuschreiben und den Restbetrag in Höhe von EUR 20.816,60 auf neue Rechnung vorzutragen.
Klagenfurt am Wörthersee, 08. März 2021
Der Vorstand
Mag. Dr. Herta Stockbauer
Vorstandsvorsitzende
Mag. Dieter Kraßnitzer, CIA
Mag. Alexander Novak
Mitglied des Vorstandes
Mitglied des Vorstandes
Wir haben den Konzernabschluss der BKS Bank AG, Klagenfurt am Wörthersee, und ihrer Tochtergesellschaften ("der Konzern"), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Geldflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalentwicklung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB sowie § 59a BWG.
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA).
Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens-, bank- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Für den vorliegenden Abschluss wurden folgende besonders wichtige Prüfungssachverhalte identifiziert:
Das Risiko für den Abschluss
Die Forderungen an Kunden werden in der Bilanz mit einem Betrag in Höhe von TEUR 6.657.343 ausgewiesen. Die Risikovorsorgen betragen TEUR 87.378. Der Vorstand beschreibt die Vorgehensweise für die Bildung von Risikovorsorgen im Anhang im Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden "Erläuterungen zu einzelnen Bilanzposten (Unterpunkt Risikovorsorge)" sowie im Abschnitt "Ermessensentscheidungen und Schätzungen (Unterpunkt Werthaltigkeit finanzieller Vermögenswerte – Risikovorsorge)".
Der Konzern überprüft im Rahmen der Kreditüberwachung, ob ein Ausfall vorliegt und somit eine Risikovorsorge (Stufe 3) für den erwarteten Verlust (ECL – Expected Credit Loss) zu bilden ist. Für nicht ausfallsgefährdete Forderungen (Stufe 1 und Stufe 2 ) werden Risikovorsorgen für den erwarteten Verlust (ECL – Expected Credit Loss) modellbasiert berechnet.
Die Ermittlung der Einzelwertberichtigung für ausgefallene signifikante Forderungen (Stufe 3) erfolgt individuell auf Basis einer Schätzung von Höhe und Zeitpunkt erwarteter Cashflows. Die Cashflows sind wesentlich durch die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Kreditnehmers, sowie durch den Wert von Kreditsicherheiten beeinflusst. Die Vorsorgen für Forderungen der Stufen 1 und 2 bzw. für nicht signifikante Forderungen der Stufe 3 (Ausfall) basieren auf Modellen mit statistischen Parametern, wie beispielsweise von 1 Year- bzw. Lifetime- Ausfallswahrscheinlichkeiten sowie Verlustquoten, und sind durch den Wert vorhandener Kreditsicherheiten beeinflusst. Die erwarteten Auswirkungen aus der COVID 19 Krise werden durch Adaptierungen von Parametern und Stufenumgliederungen berücksichtigt.
Das Risiko für den Abschluss ergibt sich daraus, dass der Ermittlung der Risikovorsorgen in bedeutendem Ausmaß Schätzungen und Annahmen zugrunde liegen.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt:
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB sowie § 59a BWG ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt:
Wir haben den Konzernabschluss der BKS Bank AG und ihrer Tochtergesellschaften (die „Gesellschaft“) geprüft, der die Bilanz zum 31. Dezember 2020, die Gewinn- und Verlustrechnung, die Gesamtergebnisrechnung, die Veränderung des Eigenkapitals und die Kapitalflussrechnung für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige erläuternde Angaben umfasst.
Nach unserer Beurteilung vermittelt der beigefügte Konzernabschluss nach den jeweiligen Rechnungslegungsvorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen gesetzlichen Bestimmungen und den österreichischen berufsrechtlichen Vorschriften für Wirtschaftsprüfer (BDS 2014) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weiter beschrieben.
Wir sind unabhängig von der Gesellschaft in Übereinstimmung mit den österreichischen berufsrechtlichen Vorschriften und den Anforderungen des IESBA Code of Ethics for Professional Accountants (dem „IESBA-Kodex“) und der EU-Satzung für Berufsordnungen (die „EU-Satzung“) und haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Wir bestätigen, dass wir die für die Prüfung relevanten berufsrechtlichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit dem Prüfungsausschuss über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte ausgetauscht haben, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und ob und welche Schutzmaßnahmen (falls einschlägig) angewendet wurden.
Wesentliche Prüfungssachverhalte sind die Sachverhalte, die nach unserem beruflichen Ermessen am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des laufenden Geschäftsjahres waren. Sie sind mit der Erörterung dieser Sachverhalte im Konzernabschluss verbunden und betreffen die Erläuterung dieser Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk. Wir sind von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Wir haben keine wesentlich fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.
Der Vorstand ist für die Aufstellung des Konzernabschlusses verantwortlich, der den jeweiligen Rechnungslegungsvorschriften entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum Bilanzstichtag sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vermittelt. Dies schließt die Verantwortung für die Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems ein, das für die Aufstellung eines Konzernabschlusses verantwortlich ist, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, sei es aufgrund von Betrug oder Irrtum.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind der Vorstand und die für die Überwachung Verantwortlichen dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, einschlägige Rechnungslegungsgrundsätze anzuwenden und festzustellen, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, sei es aufgrund von Betrug oder Irrtum, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Urteil enthält. Hinreichende Sicherheit ist eine hohe Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den österreichischen Prüfungsstandards durchgeführte Prüfung stets eine wesentliche falsche Darstellung aufdeckt, falls eine solche vorhanden ist. Falsche Darstellungen können aus Betrug oder Irrtum entstehen und sind dann wesentlich, wenn vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie einzeln oder in der Summe die wirtschaftlichen Entscheidungen beeinflussen, die die Nutzer auf der Grundlage des Konzernabschlusses treffen.
Ein wesentlicher Bestandteil einer in Übereinstimmung mit den österreichischen Prüfungsstandards durchgeführten Prüfung ist die Ausübung des beruflichen Ermessens und die Aufrechterhaltung der beruflichen Skepsis während der gesamten Prüfung. Dies beinhaltet:
Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 8. Mai 2019 als Abschlussprüfer gewählt und am 19. Juni 2019 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr beauftragt. Am 29. Mai 2020 wurden wir für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr gewählt und am 3. Juni 2020 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 1991 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Wilhelm Kovsca.
Klagenfurt am Wörthersee, 8. März 2021
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Wilhelm Kovsca
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
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240
245
247
247
Ergänzende Angaben
237 Unternehmensstrategie
238 Ergänzende Angaben
Aktionärsstruktur der BKS Bank AG
Aktionärsstruktur der Oberbank AG
Aktionärsstruktur der Bank für Tirol und Vorarlberg AG
A ktionärsstruktur 3 Banken Gruppe
239
1922
A. v. Ehrfeld tritt mit der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank in ein Kommanditverhältnis unter dem Namen „Kärntner Kredit- und Wechsel-Bankgesellschaft Ehrfeld & Co“ ein.
1928
Bestrebungen, die Kommandite in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln, führen zur Gründung der „Bank für Kärnten“.
1939
Änderung des Firmenwortlautes „Bank für Kärnten“ in „Bank für Kärnten Aktiengesellschaft“.
1964
Es wird mit dem Ausbau des Zweigstellennetzes begonnen.
1983
Mit der Expansion in die Steiermark wird der Firmenwortlaut in „Bank für Kärnten und Steiermark Aktiengesellschaft“ (kurz: BKS) geändert.
1986
Going Public der BKS-Stammaktie im Amtlichen Handel an der Wiener Börse.
1990
Eröffnung der ersten Filiale in Wien.
1998
Beginn der internationalen Expansion mit Gründung einer Repräsentanz in Kroatien und dem Erwerb einer Leasinggesellschaft in Slowenien.
2000
Erstmaliger gemeinsamer Auftritt der BKS Bank mit den Schwesterbanken als 3 Banken Gruppe.
2003
Erwerb der Mehrheit an der „Die Burgenländische Anlage & Kredit Bank AG“ (Die BAnK).
2004
Inbetriebnahme der ersten slowenischen Bankfiliale in Slowenien und Errichtung einer Repräsentanz in Italien.
2005
Gründung einer Repräsentanz in Ungarn. Der Firmenwortlaut wird an die Expansion der letzten Jahre angepasst und lautet nun „BKS Bank AG“.
2007
Übernahme der Kvarner banka d.d. und damit Eintritt in den Bankenmarkt in Kroatien. Kauf der slowakischen „KOFIS Leasing“.
2011
Markteintritt in das slowakische Bankgeschäft.
2015
Die renommierte Ratingagentur oekom research AG erkannte der BKS Bank den „Prime“-Status erstmalig zu.
2016
Die Stamm-Stückaktien der BKS Bank werden in den Nachhaltigkeitsindex VÖNIX der Wiener Börse aufgenommen. Die kroatische BKS Bank d.d. wird mit der BKS Bank AG verschmolzen.
2017
Als erstes Kreditinstitut in Österreich haben wir einen Social Bond begeben. Die BKS Bank war erstmals für den Staatspreis Unternehmensqualität nominiert.
2018
ISS-ESG (vormals oekom research AG) verlieh der BKS Bank erneut den „Prime-Status“. Damit zählen wir zu den nachhaltigsten Banken weltweit.
2019
Als erste Bank gewann die BKS Bank den Staatspreis Unternehmensqualität. In Slowenien sind wir durch die Übernahme von einer weiteren Brokergesellschaft größter Wertpapierdienstleister geworden.
2020
BKS Bank Connect – die digitale Bank in der Bank – wurde im Sommer gelauncht. In Kroatien erhielten wir in der Kategorie Klein- und Mittelbetriebe den Staatspreis für familienfreundliche Unternehmen. Anfang November 2020 wurde die Umwandlung aller Vorzugsaktien in Stammaktien im Verhältnis 1:1 abgeschlossen.# Er g änzende An g aben 240
Das Grundkapital setzt sich nunmehr aus 42.942.900 stimmberechtigten Stamm-Stückaktien zusammen. Unsere Unternehmenshistorie
Änderungen, Ergänzungen oder Nachbesserungen bei bestehenden IFRS-Standards werden in Form sogenannter Amendments erlassen.
Das Aktiv-Passiv-Management-Gremium (Asset Liability Management) ist ein internes Gremium der BKS Bank und verantwortlich für die Steuerung der Bilanzstruktur, des Zinsänderungsrisikos und der Liquidität.
sind Beteiligungsunternehmen, die nicht beherrscht werden, bei denen jedoch die Möglichkeit besteht, finanz- und geschäftspolitische Entscheidungen maßgeblich mitzugestalten. Sie werden in die Konzernbilanz mit dem anteiligen Eigenkapital am Beteiligungsunternehmen aufgenommen. In die Konzern-GuV-Rechnung geht der dem Beteiligungsverhältnis entsprechende aliquote Anteil am Jahresüberschuss des Beteiligungsunternehmens ein.
Das Bankbuch umfasst alle bilanziellen und außerbilanziellen Positionen einer Bankbilanz, die nicht dem Handelsbuch zugeordnet werden.
Das Bruttoinlandsprodukt gibt den Gesamtwert aller Güter, d. h. Waren und Dienstleistungen, an, die von einer Volkswirtschaft innerhalb eines Jahres nach Abzug aller Vorleistungen hergestellt wurden. Um das BIP losgelöst von Veränderungen der Preise betrachten zu können, verwendet man das reale BIP, in dem alle Waren und Dienstleistungen zu den Preisen eines Basisjahres bewertet werden.
Die Capital Requirements Directive (CRD IV) ebnete den Weg zu einem solideren und sichereren europäischen Finanzsystem. Die Richtlinie war von den EU-Mitgliedsstaaten bis zum 31. Dezember 2013 in nationales Recht umzusetzen. In Österreich wurde das Bankwesengesetz (BWG) sowie verwandte Aufsichtsgesetze umfassend novelliert.
Die unmittelbar im österreichischen Rechtssystem anwendbare Capital Requirements Regulation - CRR I enthält ein einheitliches Mindestinstrumentarium für die nationalen Aufsichtsbehörden, somit bindende Vorschriften für alle Mitgliedsstaaten u. a. zu den Bestandteilen der Eigenmittel, zu den Eigenmittelanforderungen, zu Großkrediten (Großveranlagungen), zur Liquidität, zur Verschuldung (Leverage) und zur Offenlegung.
ist eine unternehmerische Praxis, die soziale Gerechtigkeit und ökologische Verantwortung mit ökonomischen Zielen verbindet: systematisch, nachvollziehbar, transparent und freiwillig.
bezeichnet einerseits den freiwilligen Einsatz der Mitarbeiter bei sozialen Projekten und andererseits die Förderung des bereits bestehenden Freiwilligenengagements von Mitarbeitern.
Die Cost-Income-Ratio misst die operative Aufwand-Ertrags-Relation von Banken. Hierbei wird der im jeweiligen Geschäftsjahr angefallene Verwaltungsaufwand ins Verhältnis zu den operativen Erträgen der Bank gesetzt. Die operativen Erträge ergeben sich als Summe aus Zins- und Provisionserträgen, Handelsergebnis und dem sonstigen betrieblichen Erfolg. Diese Kennzahl sagt aus, welcher Prozentsatz der operativen Erträge durch den Verwaltungsaufwand aufgebraucht wird, und gibt Aufschluss über das Kostenmanagement und die Kosteneffizienz. Je niedriger die Quote, desto besser wirtschaftet das Unternehmen.
ist die Bezeichnung für die Liquiditätsreserve, die aus leicht liquidierbaren Asset-Positionen gebildet wird.
Der Credit Spread ist die Risikoprämie bzw. Renditedifferenz zwischen einem verzinslichen Wertpapier und einem risikolosen Referenzzinssatz mit gleicher Laufzeit. Das Credit Spread-Risiko stellt die bonitäts- und/oder risikoprämieninduzierten Änderungen der Marktpreise des zinsbezogenen Wertpapierportfolios dar.
steht für: Defined Benefit Obligation, der Wert einer Verpflichtung aus betrieblicher Altersversorgung nach der Projected Unit Credit Method.
bezeichnen Finanzinstrumente, deren Preise sich nach den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer Finanzinstrumente richten. Daher lassen sie sich sowohl zur Absicherung gegen Wertverluste als auch zur Spekulation auf Kursgewinne des Basiswerts verwenden. Zu den wichtigsten Derivaten zählen Optionen, Futures und Swaps.
Die Kennzahl Einlagenkonzentration dient der Einschätzung des passivischen Abrufrisikos durch Einlagenabzüge und zeigt damit vor allem die Gefahr der Abhängigkeit von Großeinlagen.
Damit neue International Financial Reporting Standards in Österreich anwendbar sind, bedarf es eines sogenannten Endorsements durch die Europäische Union. Als Endorsement bezeichnet man den Prozess, mit dem die Europäische Union die International Financial Reporting Standards übernimmt.
– Environmental-, Social- und Corporate Governance – sind die drei zentralen Faktoren eines umfassenden Nachhaltigkeitsmanagement. Daran werden die gesellschaftlichen Auswirkungen von Investitionen in Unternehmen bzw. von Finanzierungen durch Banken gemessen.
Erwartete Kreditverluste, die bei einem Finanzinstrument innerhalb von 12 Monaten oder über die gesamte Laufzeit (Lifetime Expected Credit Loss) nach dem Abschlussstichtag eintreten können.
definiert den Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde.
Der FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) wurde am 18. März 2010 vom US-Kongress mit der Zielsetzung erlassen, die Einhaltung der steuerlichen Verpflichtungen von US-Personen mit Konten im Ausland zu gewährleisten. Demnach sind alle Kreditinstitute verpflichtet, ihre Kunden mit US-Bezug zu identifizieren und – vorbehaltlich deren Zustimmung – namentlich an die US-amerikanische Steuerbehörde zu melden.
(Financial Action Task Force on Money Laundering) ist ein internationales Gremium zur Bekämpfung der Geldwäsche mit dem Sitz bei der OECD in Paris mit dem Auftrag, die Methoden der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu analysieren und Maßnahmen zu deren Bekämpfung zu entwickeln.
Unter Forbearance sind Zugeständnisse an einen Schuldner (z. B. Modifikationen von Verträgen) zu verstehen, wenn dieser Gefahr läuft, seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen zu können. Hiervon erfasst werden Kredite, Schuldverschreibungen, widerrufbare und unwiderrufbare Kreditzusagen mit Ausnahme von im Handelsstand gehaltenen Exposures. Der Forbearance-Status ist nach den Richtlinien der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) vierteljährlich zu melden.
Finanzinstrumente sind gemäß IFRS 9 einem Geschäftsmodell zuzuordnen. Das Geschäftsmodell bestimmt, wie die Steuerung und Bewertung der Finanzinstrumente zu erfolgen hat.
Das Going Concern-Prinzip besagt, dass bei der Rechnungslegung oder Risikobetrachtung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen ist, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Unter anderem ist dies wichtig für die Bewertung von Vermögenswerten.
sind Anleihen, deren Emissionserlöse ausschließlich zur anteiligen oder vollständigen Finanzierung oder Refinanzierung geeigneter grüner Projekte verwendet werden und die alle vier Kernkomponenten der Green Bond Principles erfüllen. Dabei kann es sich um neue und/oder bereits bestehende Projekte handeln. Die ausgewählten grünen Projekte sollten einen klaren Umweltnutzen schaffen, der evaluiert und, wo durchführbar, quantifiziert werden sollte.
Das Handelsbuch umfasst alle Positionen eines Kreditinstituts aus dem Eigenhandel mit Finanzinstrumenten, die es zum Zweck des Wiederverkaufs hält oder übernommen hat, um bestehende oder erwartete Unterschiede zwischen den Kauf- und Verkaufspreisen oder um Preis- und Zinsschwankungen kurzfristig zu nutzen. Nicht zum Handelsbuch zählende Positionen werden im Bankbuch geführt.
dient der Absicherung bestehender oder künftiger Positionen gegen Risiken, wie z. B. Kurs- und Zinsänderungsrisiken. Zu einer Position wird dabei eine korrespondierende Gegenposition aufgebaut, um damit das Risiko ganz oder teilweise auszugleichen.
Die Historische Simulation ist ein auf Verwendung historischer Zeitreihen basierendes statistisches Verfahren zur Ermittlung des Value-at-Risk.
(Internal Capital Adequacy Assessment Process) bezeichnet den umfassenden Prozess und die dazugehörige Strategie, mit denen Kreditinstitute die Höhe, die Zusammensetzung und die Verteilung des (internen) Kapitals vornehmen. Mit der Verteilung des ökonomischen Kapitals werden alle wesentlichen bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken gesteuert und begrenzt.
Das IFRS-Ergebnis je Aktie (Earnings per Share) errechnet sich aus dem Konzernjahresüberschuss bezogen auf die durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien eines Unternehmens.
(Internal Liquidity Adequacy Assessment Process) ist neben dem ICAAP ein Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit der internen Liquidität nach Säule 2 und somit ein für Kreditinstitute wichtiges Instrument des Risikomanagements.
sind die vom International Accounting Standards Board (IASB) in Form von einzelnen Standards verabschiedeten Rechnungslegungsvorschriften. Zielsetzung von Jahresabschlüssen nach IFRS ist es, entscheidungsrelevante Informationen für Investoren über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie deren Veränderungen im Zeitablauf zu vermitteln. Im Gegensatz dazu orientiert sich ein nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) erstellter Jahresabschluss vorrangig am Gläubigerschutzgedanken.# Anhang 2023
Die International Standards on Auditing (ISAs) sind international anerkannte, im jährlich erscheinenden Handbuch der International Federation of Accountants (IFAC) veröffentlichte Grundsätze der Abschlussprüfung, die entsprechend den International Financial Reporting Standards (IFRS) einzuhalten sind. ISIN steht für International Securities Identification Number und dient der weltweit eindeutigen Kennzeichnung von Wertpapieren. Die ISIN ist ein zwölfstelliger alphanumerischer Code und besteht aus einem zweistelligen internationalen Länderkürzel (z. B. AT für Österreich), einer neunstelligen nationalen Kennnummer und einer einstelligen Prüfziffer. Die ISIN der Stammaktie der BKS Bank AG lautet AT0000624705. ISS-oekom (vormals oekom research AG) ist eine weltweit führende Rating-Agentur im nachhaltigen Anlagesegment. Unternehmenssitz ist München. Geratet werden Unternehmen und Länder. Zusätzlich bietet oekom auch Strategieberatungen zu verschiedensten Nachhaltigkeitsthemen an. Das Kernkapital gliedert sich in hartes und zusätzliches Kernkapital. Das harte Kernkapital umfasst die Positionen Grundkapital, einbehaltene Gewinne und sonstige Rücklagen. Zu den zusätzlichen Kernkapitalkomponenten zählen verbriefte Verbindlichkeiten, welche die Anforderungen des Artikels 52 CRR erfüllen. Key Audit Matters sind die bedeutsamsten Prüfsachverhalte, die aus Sicht des Abschlussprüfers das größte Risiko einer wesentlichen Fehldarstellung beinhalten könnten. Das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) ist eine für Investoren wichtige Kennzahl zur Beurteilung von Aktien. Hierbei wird der Börsekurs der Aktie in Relation zu dem im Vergleichszeitraum erzielten bzw. erwarteten Gewinn je Aktie gesetzt. Bei einem relativ niedrigen KGV wird eine Aktie als günstig bewertet angesehen, bei einem relativ hohen KGV als ungünstig. Die Leverage Ratio wird aus dem Verhältnis des harten Kernkapitals zur nicht-risikogewichteten Aktiva inklusive außerbilanzieller Geschäfte ermittelt. Sie dient dem Ziel, jene Geschäftsmodelle zu begrenzen, welche auf hohen Bilanzständen und hoher Kreditqualität bei gleichzeitig geringem Eigenkapitaleinsatz basieren. Lifetime Expected Loss: Die erwarteten Kreditverluste, die aus allen möglichen Ausfallereignissen über die erwartete Laufzeit eines Finanzinstruments resultieren. Liquidity Coverage Ratio (LCR): Mit der Liquidity Coverage Ratio (LCR) wird überprüft, ob eine Bank in der Lage ist, die Liquidität für die nächsten 30 Tage auch im Fall eines gleichzeitigen markt- und bankspezifischen Stresses sicherzustellen. Hochliquide Aktiva werden dem erwarteten Netto-Cash-Abfluss (Cash-Abfluss abzüglich Cash-Zufluss) der nächsten 30 Tage gegenübergestellt. Loan-Deposit-Ratio ist das Verhältnis von Ausleihungen zu den Primäreinlagen. Die Kennzahl beschreibt, zu welchem Prozentsatz die Ausleihungen durch Primäreinlagen refinanziert werden können. Marktkapitalisierung ist der börsemäßige Wert eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der umlaufenden Anzahl der Aktien mit dem aktuellen Börsekurs der jeweiligen Aktien. MiFID II/MiFIR (Markets in Financial Instruments Directive) legt einheitliche Regeln für Wertpapierdienstleistungen im Europäischen Wirtschaftsraum fest. Primäre Ziele sind die Erhöhung der Markttransparenz, die Stärkung des Wettbewerbs unter Anbietern von Finanzdienstleistungen und damit die Verbesserung des Anlegerschutzes. MiFID II/MiFIR zielt auf die Verbesserung des bestehenden Regelwerkes ab, wobei ein Fokus auch auf den Handel auf regulierten Plattformen und auf mehr Transparenz im Hochfrequenzhandel gelegt wird. Minimum Requirement for Eligible Liabilities (MREL): Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten gemäß Art. 45 BRRD. Die EU-Mitgliedsstaaten haben dafür zu sorgen, dass die Institute zu jedem Zeitpunkt eine Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für den Abwicklungsfall vorhalten. Modified Duration ist eine Kennzahl zur Evaluierung der Zinsempfindlichkeit von Finanzanlagen. Ergebnis dieser Kennzahl ist ein Maß zur Approximation von Marktwertänderungen. Net Stable Funding Ratio (NSFR): Diese Kennzahl beurteilt die Stabilität einer Refinanzierung über einen Zeithorizont von mehr als einem Jahr. Die NSFR soll sicherstellen, dass die Vermögenswerte in Relation zu deren Liquidierbarkeit zumindest anteilig mit langfristig gesicherten („stabilen“) Mitteln refinanziert werden. Damit soll die Abhängigkeit von der Funktionsfähigkeit und Liquidität des Interbankenmarkts reduziert werden. Die Grundlage für die Berechnung der NPL-Quote bilden die Non-performing Loans in den Kategorien 5a - 5c des BKS Bank-Ratingsystems (Ausfallsklassen), die den Bruttoforderungen im Kundenkreditgeschäft, zugesagten Kreditrahmen, Bankenforderungen und festverzinslichen Wertpapieren gegenübergestellt wurden. ÖGNI Die Österreichische Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft ist eine Nichtregierungsorganisation zur Förderung der Nachhaltigkeit in allen Belangen der Bau- und Immobilienwirtschaft in Österreich. ÖNACE ist die österreichische Version des aus den NACE (Nomenclature statistique des activités économiques dans la Communauté européenne) abgeleiteten europäischen Klassifikationssystems von Wirtschaftszweigen. Die derzeitige NACE-kompatible Statistik heißt ÖNACE 2008. Payment Services Directive: Die Zahlungsdienstrichtlinie (PSD, PSD 2) bildet die rechtliche Grundlage für die Schaffung eines EU-weiten Binnenmarkts für den Zahlungsverkehr. Primäreinlagen sind die einer Bank zur Verfügung gestellten Kundengelder in Form von Spar-, Sicht- und Termineinlagen, verbrieften Verbindlichkeiten sowie Nachrangkapital. Projected Unit Credit-Methode oder Anwartschaftsbarwertverfahren bezeichnet ein versicherungsmathematisches Bewertungsverfahren für Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung, das im internationalen Rechnungslegungsstandard IAS 19 und in vielen ausländischen Rechnungslegungsstandards vorgeschrieben ist. Es wird zu jedem Bewertungsstichtag nur jener Teil der Verpflichtung bewertet, der bereits verdient ist. Der Barwert des verdienten Teils der Verpflichtung wird als Defined Benefit Obligation bezeichnet. Return on Assets (ROA) ist das Verhältnis von Gewinn (Jahresüberschuss ohne Fremdanteile) zu durchschnittlicher Bilanzsumme in Prozent. Return on Equity (ROE) vor und nach Steuern ist das Verhältnis des Ergebnisses vor bzw. nach Steuern zum durchschnittlichen Eigenkapital. Diese Kennziffer beschreibt die Eigenkapitalverzinsung eines Unternehmens. Je höher dieser Wert ist, desto mehr Gewinn wurde auf das Eigenkapital des Unternehmens erwirtschaftet. Risk-Earnings-Ratio (RER) bezeichnet das Verhältnis des Kreditrisikoaufwandes zum Zinsergebnis. Der Prozentsatz gibt an, welcher Anteil des Zinsergebnisses für die Abdeckung des Kreditrisikos verwendet wird. Social Bonds sind Anleihen, deren Emissionserlöse ausschließlich zur anteiligen oder vollständigen Finanzierung oder Refinanzierung geeigneter sozialer Projekte verwendet werden und die alle vier Kernkomponenten der Social Bond Principles erfüllen. Die ausgewählten Projekte sollten einen klaren sozialen Nutzen schaffen, der evaluiert und, wo durchführbar, quantifiziert werden sollte. Solvabilität bezeichnet die Gegenüberstellung des sich aus den (gewichteten) Bilanzaktiva und außerbilanziellen Geschäften ergebenden Eigenmittelerfordernisses mit den anrechenbaren Eigenmitteln gemäß CRR. Die Solvabilität wird in der CRR geregelt. SPPI-Kriterium: Ein Kriterium für die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten stellt das SPPI-Kriterium dar. SPPI steht für „solely payment of principal and interest“ und zielt auf die Bestimmung der vertraglichen Zahlungsströme eines finanziellen Vermögenswertes ab. SPPI-konform bedeutet, dass sich in den Zinsen das Entgelt für den Zeitwert des Geldes, für das Ausfallrisiko und für andere grundlegende Risiken, die Kosten des Kreditgeschäfts sowie eine Gewinnmarge widerspiegeln. Die Ausprägung des SPPI-Kriteriums führt in Kombination mit dem Geschäftsmodell zu einer bestimmten Klassifizierung und Bewertung nach IFRS 9. Supervisory Review and Evaluation Process (SREP): Der aufsichtsrechtliche Überprüfungs- und Evaluierungsprozess ist im Rahmen der Säule 2 (bankenaufsichtlicher Überprüfungsprozess) der neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung neben dem internen Kapitaladäquanzverfahren Teil des Überprüfungsverfahrens hinsichtlich der Beaufsichtigung und Evaluierung des Risikomanagements des Kreditinstituts sowie der Angemessenheit seines ICAAP. Er wird in Österreich für less significant banks von der FMA als zuständiger Aufsichtsbehörde wahrgenommen. Weiters umfasst er die Überprüfung der Einhaltung sämtlicher relevanter Vorschriften, die Identifikation regelwidriger Zustände sowie die Verhängung von Aufsichtsmaßnahmen. Swap ist die angloamerikanische Bezeichnung für ein Tauschgeschäft. Die Partner tauschen dabei Zahlungsverpflichtungen, wobei feste Zinszahlungen gegen variable getauscht (Zinsswaps) oder Beträge in verschiedenen Währungen ausgetauscht (Währungsswaps) werden. Zinsswaps ermöglichen eine Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken und damit eine feste Kalkulationsbasis durch Zinsfestschreibung. Währungsswaps ermöglichen eine Absicherung der Währungsrisiken durch den Tausch von Kapitalbeträgen in unterschiedlichen Währungen, einschließlich der damit verbundenen Zinszahlungen. Total Risk Exposure Amount ist die Summe der nach Adresse- bzw.# Er änzende An g aben
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Partnerrisiko gewichteten Aktiva inklu- sive Erfordernissen aus dem operationalen Risiko, au- ßerbilanzmäßigen und besonderen außerbilanzmäßi- gen Positionen des Bankbuches, die nach österreichischen bankaufsichtsrechtlichen Vorschrif- ten berechnet werden. Value-at-Risk ist eine Methode zur Risikoquantifizie- rung. Sie misst die potentiellen künftigen Verluste, die innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums und mit ei- ner bestimmten Wahrscheinlichkeit nicht überschrit- ten werden. Vollkonsolidierte Gesellschaften sind wesentliche, beherrschte Unternehmen, deren Aktiva, Passiva, Er- träge und Aufwendungen nach Abzug von Konsolidie- rungsposten zur Gänze in den Konzernabschluss der BKS Bank einbezogen sind.
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Dieser Geschäftsbericht enthält Angaben und Prognosen, die sich auf die zukünftige Entwicklung des BKS Bank Konzerns beziehen. Die Prognosen stellen Einschätzungen dar, die wir auf Basis aller uns zum Stichtag 08. März 2021 zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten An- nahmen nicht eintreffen oder Risiken eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den zurzeit erwarte- ten Ergebnissen abweichen. Mit diesem Geschäftsbericht ist keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Ak- tien der BKS Bank AG verbunden.
Medieninhaber (Verleger):
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T elefon: +43(0)463 5858-0
F ax: +43(0)463 58 58-329
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FN: 91810s
I nternet: www.bks.at
E-M ail: [email protected], [email protected]
Redaktion: BKS Bank AG, Vorstandsbüro/Kommunikation und Strategie
Idee, Konzept und Layout: gantnerundenzi.at
Fotos: Arnold Pöschl, Studio Fasching (Seite 47 )
G rafik: bos s grafik, Sigrid Bostjancic
Lektorat: Mag. Andreas Hartl
Druck und Lithografie: Satz- & Druck-Team GesmbH/Druckbotschachafter
Papier: Gedruckt auf Munken Lynx, Naturpapier holzfrei
Dieser Geschäftsbericht wurde mit firesys erstellt.
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| 2018 | 2019 | 2020 | |
|---|---|---|---|
| Bilanzsumme | 7.918,4 | 8.255,8 | 9.237,1 |
| Forderungen an Kunden | 5.984,1 | 6.338,5 | 6.612,9 |
| Festverzinsliche Wertpapiere (Position 2. + 5.) | 895,8 | 882,2 | 916,6 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 5.484,9 | 5.822,7 | 6.561,5 |
| • hiervon Spareinlagen | 1.428,5 | 1.412,6 | 1.400,5 |
| • hiervon sonstige Verbindlichkeiten | 4.056,4 | 4.410,1 | 5.161,0 |
| Verbriefte Verbindlichkeiten | 574,7 | 629,5 | 657,5 |
| Anrechenbare Eigenmittel | 784,5 | 875,5 | 905,8 |
| • hiervon Kernkapital | 637,1 | 679,8 | 706,3 |
| Eigenmittelüberschuss | 283,5 | 241,6 | 244,4 |
| Wertpapiervolumen auf Kundendepots | 8.300,2 | 11.879,7 | 11.559,2 |
| Primäreinlagen | 6.239,6 | 6.683,0 | 7.428,7 |
| 2018 | 2019 | 2020 | |
|---|---|---|---|
| Betriebsergebnis | 70,7 | 69,4 | 62,7 |
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 42,3 | 56,4 | 38,1 |
| Jahresüberschuss | 33,0 | 45,6 | 30,1 |
| 2018 | 2019 | 2020 | |
|---|---|---|---|
| Kernkapitalquote | 12,6 | 13,1 | 13,1 |
| Gesamtkapitalquote | 15,5 | 16,9 | 16,8 |
| Return on Equity nach Steuern | 5,3 | 6,7 | 4,2 |
| Return on Assets nach Steuern | 0,4 | 0,6 | 0,3 |
| Cost-Income-Ratio (Aufwand/Ertrag-Koeffizient) | 62,4 | 63,9 | 67,4 |
| Betriebsergebnis in % der durchschnittl. Bilanzsumme | 0,9 | 0,9 | 0,7 |
| 2018 | 2019 | 2020 | |
|---|---|---|---|
| Mitarbeiterstand im Jahresdurchschnitt ohne Vorstand ¹⁾ | 816,0 | 841,0 | 840,0 |
| Anzahl der Geschäftsstellen | 63,0 | 63,0 | 64,0 |
| 2018 | 2019 | 2020 | |
|---|---|---|---|
| Gewinn pro Aktie | 0,8 | 1,1 | 0,7 |
| Dividende pro Aktie | 0,23 | 0,12 | 0,12 ²⁾ |
| Höchstkurs Stamm-/Stamm-Umtausch/Vorzugsaktie in EUR | 19,8/-/18,2 | 17,2/-/17,0 | 16,0/13,6/15,0 |
| Tiefstkurs Stamm-/Stamm-Umtausch/Vorzugsaktie in EUR | 16,5/-/16,9 | 15,0/-/13,4 | 11,3/11,8/10,3 |
| Schlusskurs Stamm-/Stamm-Umtausch/Vorzugsaktie in EUR | 16,8/-/17,0 | 16,0/-/14,3 | 12,5/13,6/- |
¹⁾ Ohne entsandte Mitarbeiter
²⁾ Vorschlag an die 82. ordentliche Hauptversammlung der BKS Bank AG am 17. Mai 2021.
251
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Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie führten im vierten Quartal 2020 erneut zu einem Einbruch der Weltwirt- schaft. Fast alle Länder sind von der Pandemie betroffen, sodass die OECD im De- zember die Wachstumsprognose für die globale Wirtschaftsleistung nach unten revidierte. Die US-amerikanische Wirtschaft ist im Jahr 2020 wegen der Corona-Krise in his- torischem Ausmaß eingebrochen und schrumpfte – auf das Gesamtjahr gese- hen – um 3,5 %. Als einzige große Volks- wirtschaft verbuchte die Volksrepublik China im vergangenen Jahr ein Wachs- tum in Höhe von 2,3 %. Das Land hat rigorose Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus gesetzt.# Lagebericht 253
Kapitalmärkte sahen ein Jahr voller Höhen und Tiefen
Das Jahr 2020 begann voller Euphorie. Der Abschwung aus 2019 lag hinter uns, Wachstumsprognosen wurden angeho-ben, Stimmungsindikatoren ließen positiv in die Zukunft blicken. Im Handelskrieg USA gegen China schien eine Einigung in Aussicht. Mit den ersten COVID-19-Fällen außerhalb Chinas änderte sich das welt-weite Kapitalmarktumfeld drastisch. Globale Lockdowns und der folgende konjunkturelle Einbruch führten dazu, dass die Börsen mit einem der schärfsten Einbrüche der Geschichte reagierten. In-nerhalb weniger Wochen verzeichneten sowohl Aktien, Rohstoffe und auch Anlei-hen deutliche Wertverluste. Die milliarden-schweren Unterstützungsmaßnahmen der Regierungen und Notenbanken rund um den Globus stoppten Ende März den Ausverkauf an den Börsen und die Erholung bei Aktien und Anleihen mit höherem Risiko startete. Diese setzte sich mit kurzen Unterbrechungen bis zum Jah-resende 2020 fort. So erreichten einige In-dizes wieder Rekordniveaus. In den USA legte der S&P 500 um 18,0% und der Nasdaq um 45,3% – in US-Dollar gerech-net – zu. In Europa haben sich die Märkte zum Jahresende noch nicht ganz erholt, so-dass einige Indizes noch leicht im Minus waren. Der österreichische Aktien-Index ATX P r ime schloss das Jahr m it ei nem Minus von 10,2%.
Bereits ab dem zweiten Quartal ist die chinesische Wirt-schaft auf den Wachstumspfad zurück-gekehrt, wenn auch in einem deutlich ge-ringerem Ausmaß. In der Eurozone haben die Lockdown-Maßnahmen im ersten Halbjahr und gegen Ende des Jahres 2020 ihre Spuren hinterlassen. Nach der deutlichen Erho-lung im dritten Quartal mussten die meis-ten Volkswirtschaften im vierten Quartal wieder eine Schrumpfung der Wirtschafts-leistung hinnehmen, wobei der Einbruch nicht mehr so deutlich wie im zweiten Quartal ausfiel. In der gesamten Eurozone lag der Rückgang des Bruttoinlandpro-dukts (BIP) im vierten Quartal bei -0,7%. Auf das Gesamtjahr 2020 berechnet, dürfte das BIP in der Eurozone aller Vo-raussicht nach um 6,8% gesunken sein. Deutschland, ein Land, das ebenfalls im November viele Wirtschaftsbereiche schloss, kam vorerst mit einem blauen Auge davon. Nach dem starken Auf-schwung im dritten Quartal stagnierte die Volkswirtschaft von Oktober bis Dezem-ber. Spanien verzeichnete im vierten Quartal ein leichtes Wachstum in Höhe von 0,4%, während Frankreichs Wirt-schaftsleistung um 1,4% zurückging. In Österreich fiel der BIP-Rückgang im vierten Quartal massiver aus und betrug 4,3%. Als eine sehr stark vom Tourismus abhängige Volkswirtschaft litt Österreich besonders stark an den gesetzten Corona-Maßnahmen. Hotels und Gastro-nomie sind seit Monaten geschlossen. Laut dem Österreichischen Wirtschafts-forschungsinstitut (WIFO) sank die öster-reichische Wertschöpfung in den Berei-chen Handel, Beherbergung, Gastronomie und Verkehr in den letzten drei Monaten 2020 im Vergleich zum Vorquartal um 19,7%. Bei den sonstigen Dienstleistun-gen, zu denen auch der Kunst- und Kul-turbereich zählt, fiel der Einbruch mit 25,2% noch dramatischer aus. Besser lief es für die Industrie und die Bauwirtschaft. Im Schlussquartal 2020 wurde hier ein kleines Wachstum von 1,0% erzielt.
Notenbanken bleiben expansiv
Die Europäische Zentralbank (EZB) sorgt auch weiterhin für günstige Finanzie-rungsbedingungen für die Realwirtschaft. Das Pandemic Emergency Purchase Pro-gramme (PEPP) wurde im Dezember 2020 um weitere 500 Milliarden Euro auf-gestockt und läuft mit einem Volumen von nun 1,85 Billionen Euro bis mindes-tens Ende März 2022. Der Leitzins wurde in den letzten Monaten nicht angepasst und lag zum 31. Dezember 2020 weiterhin bei 0%, der Einlagenzins bei -0,5%. Auch in den USA gab es keine Änderung der Zinspolitik. Der Leitzins steht bei einer Spanne von 0 bis 0,25%. Zur Stabilisie-rung der Wirtschaft sollen auch die Wert-papierkäufe von monatlich 120 Milliarden USD beibehalten werden. Ein Zurückfüh-ren der Bilanzsumme der US-Notenbank, im Fachjargon „Tapering“ genannt, wird frühestens nach einer überstandenen Corona-Krise im Jahr 2022 erfolgen können.
Euro wertete gegenüber den wichtigsten Währungen auf
Der Euro wertete im vierten Quartal ge-genüber den meisten wichtigen Leitwäh-rungen auf. Gegenüber dem US-Dollar wertete der Euro von 1 ,172 auf 1,222 EUR je USD auf, ein Plus von 4,2%. Gegenüber dem Schweizer Franken veränderte sich das Verhältnis von 1,079 auf 1,081, ein Zu-wachs von 0,2%. Das Verhältnis EUR/JPY stieg von 123,65 auf 126,18 , was einen An-stieg von 2,1% bedeutete. Im Vergleich zum britischen Pfund verlor der Euro 1,5% ( 0,907 auf 0,894 EUR je GBP). Der chine-sische Renminbi verteuerte sich gegen-über dem Euro um 0,3% von 7,976 auf 8,003 EUR je CNY. Die für unser Haus wichtige kroatische Kuna verzeichnete eine geringe Abwertung in Höhe von 0,1% gegenüber dem Euro und notierte per Ende Dezember bei 7,554 HRK je EUR.
Performance europäischer Aktienindizes
Das Geschäftsjahr war geprägt durch die COVID-19-Pandemie. Innerhalb weniger Wochen kam es zu einer gesundheit-lichen Ausnahmesituation von internati-onaler Tragweite. Die Folgen waren Aus-gangsbeschränkungen, Schließungen ganzer Wirtschaftszweige, Wirtschafts-einbrüche und eine „neue Normalität“. Um die Gesundheit der Mitarbeiter und Kunden zu schützen sowie den Erhalt der Arbeitsplätze zu sichern, ergriff die BKS Bank umfassende Maßnahmen. Ein Krisenstab steuerte die BKS Bank si-cher durch die Pandemie. Der Krisenstab veröffentlichte am Beginn der Krise nahe-zu täglich Informationen zum Umgang mit COVID-19 im Mitarbeiterportal und stand für Fragen der Mitarbeiter rund um die Uhr zur Verfügung. Neben der Einrichtung von über 200 Homeoffice-Arbeitsplätzen wurden auch Ersatzquartiere bezogen. Besprechungen fanden ausschließlich online statt und Seminare wurden abgesagt bzw. als On-line-Events angeboten. Eltern von betreu-ungspflichtigen Kindern wurden mit Son-derbetreuungstagen unterstützt. Im November eröffneten wir eine eigene Teststraße in der Zentrale. Sie ermöglicht eine rasche Reaktion bei Verdachtsfällen. Bis Jahresende wurden bereits 144 Mitar-beiter getestet. Erfreulicherweise blieb die Anzahl an COVID-19-Erkrankten unter den Mitarbeitern in Österreich mit 39 Per-sonen gering. Die Quarantänequote lag in Österreich bei 0,34%. Lediglich Slowenien war mit 24 erkrankten Mitarbeitern relativ stärker betroffen. Unter den Mitarbeitern gab es keinen Todesfall zu beklagen, wofür wir besonders dankbar sind. Während des Lockdowns hielten wir unsere Filialen für unsere Kunden stets geöffnet. Um Ansteckungen zu vermei-den, wurden Kundenzonen mit Infektions-schutzscheiben ausgestattet und unsere Kunden kostenlos mit Mund-Nasen- Schutz versorgt. Kundenveranstaltungen wurden abgesagt bzw. online abgehalten. Unsere Finanzie-rungs- und Förderexperten sowie die Marktfolgeeinheiten waren im Dauer-einsatz, um die vielen Anfragen zu Stun-dungen, Überbrückungsfinanzierungen, zu möglichen Förderungen und zur Investitionsförderprämie zu beantworten. Insgesamt haben wir im Jahr 2020 rund 160,6 Mio. EUR an Überbrückungs-finanzierungen gewährt und rund 3.652 Stundungen mit einem Volumen von 61,4 Mio. EUR eingeräumt. Die COVID-19-Pandemie hat zu massiven Veränderungen im Kundenverhalten ge-führt. Durch Ausgangsbeschränkungen bzw. Vermeidung von persönlichen Kon-takttpunkten kam es zu einer starken Re-duktion der Kundenfrequenz in unseren Filialen. Auch ein deutlicher Rückgang des Bargeldbezuges war zu verzeichnen. Kar-tenzahlungen bzw. kontaktloses Bezahlen hingegen erfuhren eine rasante Verbrei-tung. COVID-19 beschleunigte die digitale Transformation immens und so erfuhr das Online-Banking einen regelrechten Boom. Digitale Produkte und Services wurden deutlich stärker nachgefragt als davor. Da wir schon früh auf die Chancen der Digitalisierung gesetzt haben, konnten wir rasch auf die geänderten Kundenbe-dürfnisse reagieren. Unsere Kunden konn-ten ihre Bankgeschäfte uneingeschränkt über die gesamte Zeit hinweg durchführen. Trotz aller Herausforderungen ist es uns gelungen, die Geschäftstätigkeit aufrecht-zuerhalten und auch unsere strategischen Projekte, wie zum Beispiel den Launch von BKS Bank Connect, den Aus-bau des Spektrums nachhaltiger Produkte oder den Bau des BKS-Holzquartiers, plangemäß fortzuführen. In der Liquidi-tätssteuerung kam es zu keinerlei Engpäs-sen und für allfällig steigende Kreditrisiken haben wir gut vorgesorgt. Wir sind stolz darauf, dieses Krisenjahr gut gemeistert zu haben.
Die BKS Bank-Aktien notieren im Seg-ment Standard Market Auction der Wie-ner Börse. Bis zum 31. Oktober 2020 war das Grundkapital in 41.142.900 auf Inha-ber lautende Stamm-Stückaktien und 1.800.000 auf Inhaber lautende Vorzugs-Stückaktien mit jeweils einem rechneri-schen Nominalwert von 2,- EUR je Aktie aufgeteilt. In der Hauptversammlung am 29. Mai 2020 und der Versammlung der Vorzugs-aktionäre am 09. Juni 2020 wurde der Be-schluss gefasst, die Vorzugs-Stückaktien in Stamm-Stückaktien umzuwandeln. Nach Vorliegen der dazu erforderlichen behördlichen Genehmigungen erfolgte am 31. Oktober die Eintragung dieser Um-wandlung im Firmenbuch, sodass seit die-sem Tag das unveränderte nominelle Grundkapital in 42.942.900 Stamm-Stück-aktien unterteilt ist.
Der Vorstand ist gemäß § 4 der Satzung der BKS Bank ermächtigt, innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung der entsprech-enden Satzungsänderung im Firmenbuch gemäß § 169 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital um bis zu 16.000.000,- EUR durch Ausgabe von bis zu 8.000.000 Stück auf Inhaber lau-tende Stamm-Stückaktien zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabe-bedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Die Satzungs-änderung wurde nach dem Beschluss der 79. ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juni 2018 in das Firmenbuch eingetragen.# Zusammensetzung des Kapitals
Am 31. Dezember 2020 hielt die Oberbank AG, einschließlich des Untersyndikates mit der Beteiligungsverwaltung GmbH, 19,2% der Stimmrechte. Vor der Umwandlung und Bildung des Untersyndikates waren es 19,3%. Auf die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft entfielen am 31. Dezember 2020 18,9% der Stimmrechte (vor der Umwandlung 19,5%). Die Generali 3Banken Holding AG hielt am Stichtag 31. Dezember 2020 7,4% der Stimmrechte (vor der Umwandlung 7,8%). Diese Investoren sind miteinander in einem Syndikat verbunden. Zweck der Syndikatsvereinbarung ist es, durch gemeinsame Ausübung der Stimmrechte in den Hauptversammlungen sowie gegenseitige Vorkaufsrechte der Syndikatspartner die Unabhängigkeit der BKS Bank zu sichern. Der Stimmrechtsanteil aller Syndikatspartner, einschließlich des Untersyndikats der Oberbank AG mit der Beteiligungsverwaltung GmbH, betrug zum Jahresultimo 45,5%. Der Bestand eigener Anteile belief sich zum 31. Dezember 2020 auf 811.300 Stamm-Stückaktien, das entsprach einer Quote von rund 1,9%.
| 2019 | 2020 | |
|---|---|---|
| Anzahl Stamm-Stückaktien ISIN AT0000624705 | 41.142.900 | 41.142.900 |
| Anzahl Stamm-Stückaktien-Umtausch ISIN AT0000A2HQD1 | - | 1.800.000 |
| Anzahl Vorzugs-Stückaktien ISIN AT0000624739 | 1.800.000 | - |
| Höchstkurs Stamm-/Stamm-Umtausch/Vorzugsaktie in EUR | 17,2/-/17,0 | 16,0/13,6/15,0 |
| Tiefstkurs Stamm-/Stamm-Umtausch/Vorzugsaktie in EUR | 15,0/-/13,4 | 11,3/11,8/10,3 |
| Schlusskurs Stamm-/Stamm-Umtausch/Vorzugsaktie in EUR | 16,0/-/14,3 | 12,5/13,6/- |
| Marktkapitalisierung in Mio. EUR | 684 | 539 |
| Dividende pro Vorzugs-Stückaktie/Stamm-Stückaktie-Umtausch | 0,12/- | -/0,12 |
| Dividende pro Stamm-Stückaktie | 0,12 | 0,12 |
| KGV Stamm-/Stamm-Umtausch/Vorzugsaktie | 15,1/-/13,5 | 17,9/19,4/- |
| Dividendenrendite Stamm-Stückaktie | 0,75 | 0,96 |
| Dividendenrendite Vorzugs-Stückaktie/Stamm-Stückaktie-Umtausch | 0,84/- | -/0,88 |
1)kauf | – | – | – |
| Wechselkursverträge | 1.000.815| 92.362 | – |
| Devisentermingeschäfte| 485.157 | – | – |
| • Kauf | 240.085 | – | – |
| • Verkauf | 245.072 | – | – |
| Kapitalmarktswaps | 92.363 | 92.362 | – |
| • Kauf | 46.075 | 46.074 | – |
| • Verkauf | 46.288 | 46.288 | – |
| Geldmarktswaps (Devisenswaps) | 423.295| – | – |
| • Kauf | 213.146 | – | – |
| • Verkauf | 210.149 | – | – |
| Wertpapierbezogene Geschäfte | – | – | – |
| Aktienoptionen | – | – | – |
| • Kauf | – | – | – |
| • Verkauf | – | – | – |
Nominalbetrag nach Restlaufzeiten in Tsd. EUR
| | < 1 Jahr | 1 - 5 Jahre | > Vorschlag an die 82. ordentliche Hauptversammlung am 17. Mai 2021
Im Jahr 2019 wurde ein Aktienrückkaufprogramm erfolgreich durchgeführt. Zum Restbestand aus dem Aktienrückkaufprogramm 2013 von insgesamt 14.000 Stamm-Stückaktien wurden durch ein öffentlich bekanntgegebenes Aktienrückkaufprogramm börslich und außerbörslich insgesamt 100.000 Stück Stamm-Stückaktien zu einem Durchschnittskurs von rund 17,1 EUR je Aktie zurückgekauft. Der Rückkauf erfolgte im Rahmen der in der 79. Hauptversammlung erteilten Ermächtigung gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 und 8 AktG.
Nachdem im Jahr 2019 für ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm bereits 17.989 Stück dieser Aktien verwendet worden waren, wurde im Jahr 2020 wiederum ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm durchgeführt: Im Zeitraum von 01. April bis 16. April 2020 wurden 25.343 Stück Aktien aus dem Aktienrückkaufprogramm 2019 zum Kurs von 12,4 EUR für dieses Mitarbeiterbeteiligungsprogramm verwendet. Die Aktien wurden unter näher definierten Bedingungen als Teil des Bilanzgeldes an Mitarbeiter ausbezahlt. Per Jahresende 2020 betrug der Stand der Stamm-Stückaktien, die dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm zugeordnet sind, 70.668 Stück.
Die UniCredit Bank Austria AG und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. hatten als Minderheitsaktionäre beim Landesgericht Klagenfurt im Juni 2019 einen Antrag auf Bestellung eines gerichtlichen Sonderprüfers gemäß § 130 Abs. 2 AktG eingebracht. In diesem Verfahren begehrten die Antragsteller eine Sonderprüfung im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen der Emittentin zwischen 1994 und 2018. Der Antrag wurde vom Landesgericht Klagenfurt in erster Instanz und vom Oberlandesgericht Graz in zweiter Instanz abgewiesen. Mit Beschluss vom November 2020 hat der OGH den Revisionsrekurs der Antragstellerinnen zurückgewiesen. Damit ist der Antrag von UniCredit Bank Austria AG und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H., einen gerichtlichen Sonderprüfer zu bestellen, endgültig abgelehnt worden.
Der OGH verwies insbesondere darauf, dass es den Antragstellern nicht gelungen sei, eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung aufzuzeigen. Dieselben Minderheitsaktionäre haben im Juni 2019 eine Klage auf Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung vom 08. Mai 2019 unter anderem wegen der Ablehnung der Durchführung einer Sonderprüfung eingebracht. Das Anfechtungsverfahren wurde nach einer Verfahrensunterbrechung fortgesetzt. Im Juni 2020 wurde von denselben Minderheitsaktionären eine Klage auf Anfechtung von Beschlüssen der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. Mai 2020 beim Landesgericht Klagenfurt eingebracht. Angefochten werden die beschlossene Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und die (Nicht-)Entlastung einzelner Mitglieder des Aufsichtsrates sowie die Ablehnung der Durchführung von verschiedenen Sonderprüfungen. Begehrt werden ferner die positive Beschlussfeststellung der Nichtentlastung der Mitglieder des Vorstandes und einzelner Mitglieder des Aufsichtsrates, der Entlastung eines Aufsichtsratsmitglieds sowie die positive Beschlussfeststellung über die Durchführung der oben genannten Sonderprüfungen. Das Anfechtungsverfahren ist unterbrochen, der Akt wurde der Übernahmekommission vorgelegt.
Weiters wurde im März 2020 auf Antrag der genannten Minderheitsaktionäre die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 33 ÜbG vor der Übernahmekommission beschlossen. Gegenstand der Untersuchung in diesem Nachprüfungsverfahren ist die Vorfrage zu den obengenannten Anfechtungsverfahren, ob eine Verletzung der Angebotspflicht, insbesondere gemäß § 22a Z 3 oder § 22 Abs. 4 ÜbG, durch die BKS Bank und die mit ihr verbundenen Rechtsträger vorliegt. Ebenso wurde auf Antrag der genannten Minderheitsaktionäre die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 33 ÜbG betreffend die Oberbank und die Bank für Tirol und Vorarlberg beschlossen. Die Übernahmekommission hat diese Verfahren miteinander verbunden und eine mündliche Verhandlung durchgeführt. Die Entscheidung steht noch aus. Angesichts der Verbindungen zwischen den Mitgliedern der 3 Banken Gruppe kann sich eine Verletzung der Angebotspflicht einer der drei Banken auch auf die beiden anderen Banken auswirken.
Der Vorstand geht nach sorgfältiger Prüfung unter Beiziehung externer Experten davon aus, dass die von den genannten Minderheitsaktionären erhobenen Vorwürfe haltlos sind. Der bisherige Verfahrensverlauf und die ergangenen Entscheidungen, insbesondere die Ablehnung der Bestellung eines gerichtlichen Sonderprüfers durch den OGH, bestärken die BKS Bank in dieser Sichtweise.
Die BKS Bank wurde 1922 als „Kärntner Kredit- und Wechsel-Bankgesellschaft Ehrfeld & Co“ in Klagenfurt gegründet. Seit den Gründungstagen hat sich das Marktgebiet stetig vergrößert. Heute umfasst die BKS Bank 64 Filialen und vier Leasinggesellschaften in Österreich, Slowenien, Kroatien und der Slowakei sowie eine Repräsentanz in Italien.
| Kernregionen | Bank | Anzahl Filialen | Anzahl Kunden | Anzahl Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| Österreich | 49 | 130.241 | 719,8 | |
| Kärnten inkl. Corporate Banking | 20 | 78.220 | 544,3 | |
| Steiermark | 12 | 24.525 | 76,2 | |
| Wien-Niederösterreich-Burgenland | 17 | 27.496 | 99,3 | |
| Auslandsmärkte | 15 | 54.757 | 221,6 | |
| Slowenien | 8 | 48.563 | 129,0 | |
| Kroatien | 4 | 5.333 | 63,8 | |
| Slowakei | 3 | 861 | 28,8 |
| Leasinggesellschaften | Leasing- Barwertvolumen | Anzahl Kunden | Anzahl Mitarbeiter |
|---|---|---|---|
| BKS-Leasing GmbH | 256.197 | 2.364 | 10,1 |
| BKS-leasing d.o.o., Ljubljana | 155.559 | 5.691 | 18,9 |
| BKS-leasing Croatia d.o.o., Zagreb | 77.943 | 984 | 13,3 |
| BKS-Leasing s.r.o., Bratislava | 60.098 | 725 | 13,4 |
Die Ursprünge der BKS Bank liegen in Kärnten. Viele Jahrzehnte lang waren wir ausschließlich am Kärntner Markt tätig. Die ersten Expansionsschritte unternahmen wir 1983 mit der Gründung einer Filiale in Graz. Die Süd-Ost-Achse wurde 2003 mit der Übernahme der „Die Burgenländische Anlage & Kreditbank AG“ geschlossen. Wir haben uns bevorzugt in Bezirksstädten mit guter Wirtschaftskraft angesiedelt, sodass wir über kein überdimensioniertes Filialnetz verfügen.
Die internationale Expansion starteten wir in den 1990er Jahren im benachbarten Slowenien. Seither hat sich die Direktion Slowenien zum wichtigsten Auslandsmarkt innerhalb der BKS Bank entwickelt. In den vergangenen Jahren sind wir insbesondere durch eine erfolgreiche Akquisitionspolitik kräftig gewachsen. Im Wertpapiergeschäft haben wir die Marktführerschaft erlangt. Seit über 20 Jahren betreiben wir außerdem eine eigene Leasinggesellschaft, die am slowenischen Markt gut reüssieren konnte.
Der Markteintritt der BKS Bank in Kroatien erfolgte 1998 mit der Gründung einer Repräsentanz. Später folgte die Gründung der kroatischen Leasinggesellschaft, BKS-leasing Croatia d.o.o., die seither stabil wächst.# La g eberich t 261
Wir blicken auf ein außergewöhnliches Geschäftsjahr 2020 zurück. Der Wirtschaftsschock, der durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus ausgelöst wurde, hat tiefe Spuren in unserer Gesellschaft und Wirtschaft hinterlassen. Zahlreiche staatliche Stützungsmaßnahmen und Hilfsprogramme wurden entwickelt, die von den Banken binnen kürzester Zeit umgesetzt wurden. Durch den beispiellosen Einsatz unserer Mitarbeiter haben wir einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Wirtschaft geleistet und unsere Kunden mit notwendigen Überbrückungsfinanzierungen und Stundungen unterstützt. Ab April haben wir über 3.652 Stundungen im Kreditgeschäft im In- und Ausland bearbeitet und Überbrückungsfinanzierungen in Höhe von rund 160,6 Mio. EUR eingeräumt.
Das Geschäftsjahr 2020 war im Kreditgeschäft aber keineswegs nur von den Folgen der Pandemie geprägt. Viele Unternehmen setzten ihren Expansions- und Investitionskurs fort und so konnten wir in allen Regionen, in denen wir tätig sind, Zuwächse im Finanzierungsgeschäft erzielen. Rund 2,0 Mrd. EUR haben wir in Österreich und auf unseren Auslandsmärkten neu an Finanzierungen vergeben. Insgesamt beliefen sich die Forderungen an Kunden auf 6,6 Mrd. EUR nach 6,3 Mrd. EUR zum 31. Dezember 2019, was ein Kreditwachstum in Höhe von 4,3% bedeutete. Bei den Forderungen an Kreditinstitute erhöhte sich das Forderungsvolumen um 56,2% auf 248,4 Mio. EUR, da wir kurzfristige Liquiditätsspitzen bei Kreditinstituten mit erstklassigen Bonitäten veranlagt haben. Dank unseres Engagements, den Anteil der Forderungen in Schweizer Franken kontinuierlich zu senken, erreichte die Fremdwährungsquote zum 31. Dezember 2020 einen erfreulichen Wert von nur 1,5%. In der FX-Quote sind die EUR-Kredite an Kunden der Direktion Kroatien nicht enthalten.
| Aktiva | 31. Dezember 2020 | 31. Dezember 2019 | Veränderung (%) |
|---|---|---|---|
| Forderungen an Kunden | 6.600,3 | 6.328,1 | 4,3 |
| Forderungen an Kreditinstitute | 248,4 | 158,9 | 56,2 |
| Forderungen an Kunden und Kreditinstitute | 6.848,7 | 6.487,0 | 5,6 |
Der Bestand an festverzinslichen Wertpapieren erhöhte sich durch Investitionen um 3,9% auf 916,6 Mio. EUR. Bis zum 31. Dezember 2020 haben wir Investitionen im Ausmaß von 71,4 Mio. EUR getätigt, diesen standen Tilgungen und Verkäufe in Höhe von 36,4 Mio. EUR gegenüber. Diese Position stellt eine wesentliche Säule unseres Liquiditätsmanagements dar.
Die Barreserve, die sich aus Kassenbeständen und Guthaben bei den Notenbanken zusammensetzt, hat sich im Vergleich zum Vorjahreswert verdoppelt und erreichte einen Wert von 1,1 Mrd. EUR. Dieser hohe Stand ist einmalig in unserer Unternehmensgeschichte und ein Indikator dafür, dass es insbesondere am österreichischen und slowenischen Markt zu keinen Liquiditätsengpässen während der Pandemie kam. Der hohe Stand der Barreserve hat auch eine Schattenseite: Für Einlagen bei der Österreichischen Nationalbank (OeNB) sind Negativzinsen in Höhe von 0,5% zu entrichten, die das Zinsergebnis entsprechend belasten.
Bei den Primäreinlagen eilten wir erneut zu einem Höchststand. Zum 31. Dezember 2020 verwalteten wir Kundengelder in Höhe in 7,4 Mrd. EUR. Den Rekordwert aus dem Vorjahr haben wir mit 745,6 Mio. EUR kräftig übertroffen. Das Sparverhalten hat sich im Berichtsjahr in Folge der COVID-19-Pandemie verändert. Viele Kunden haben zusätzliche Liquiditätsreserven geschaffen, um für mögliche negative Auswirkungen der Krise besser gerüstet zu sein. Wir sehen diese Entwicklung insbesondere bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, die mit 6,6 Mrd. EUR um 12,7% gestiegen sind. Diese Position setzt sich aus Spar- sowie Sicht- und Termineinlagen zusammen.
Bei den Spareinlagen gab es keine großen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Der Stand in Höhe von 1,4 Mrd. EUR entsprach dem Vorjahresniveau. Bei den Sicht- und Termineinlagen hingegen verzeichnen wir schon seit einigen Jahren jährliche zweistellige Zuwachsraten. Die Corona-Pandemie hat diesem Trend noch einen zusätzlichen Schub verliehen, so dass wir zum 31. Dezember 2020 um 17,0% höhere Sicht- und Termineinlagen (5,2 Mrd. EUR) ausweisen konnten als noch im Dezember 2019. Der Großteil dieser Gelder – nämlich rund 4,2 Mrd. EUR – entfällt auf Sichteinlagen, die sowohl bei Firmen- als auch Privatkunden sehr beliebt sind. Firmenkunden nutzen diese zur Veranlagung kurzfristiger Liquiditätsüberhänge, während es für Privatkunden wichtig ist, über ihr Erspartes orts- und zeitunabhängig auch digital verfügen zu können. Die Volumina auf dem Mein Geld-Konto steigen seit Jahren kontinuierlich. So auch im Berichtsjahr. Zum 31. Dezember 2020 haben wir 450,2 Mio. EUR in dieser Produktsparte verwaltet.
Mit der Entwicklung des Emissionsgeschäftes im Geschäftsjahr 2020 sind wir ebenfalls zufrieden. Vor allem bei institutionellen Anlegern erwies sich die BKS Bank als verlässliche und kompetente Emittentin. Bis zum 31. Dezember 2020 haben wir 70 Mio. EUR an Privatplatzierungen begeben. Zur Stärkung des Nachrangkapitals haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr drei neue Nachrang-Obligationen mit unterschiedlichen Laufzeiten aufgelegt. Knapp vor Jahresende haben wir für Großanleger und institutionelle Anleger eine AT-1-Anleihe zur Zeichnung aufgelegt.
| Passiva | 31. Dezember 2020 | 31. Dezember 2019 | Veränderung (%) |
|---|---|---|---|
| Spareinlagen | 1.414,8 | 1.421,5 | -0,5 |
| Sicht- und Termineinlagen | 5.224,1 | 4.465,1 | 17,0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 6.638,9 | 5.890,6 | 12,7 |
Immer mehr Anleger legen Wert auf die ökologische und/oder soziale Wirkung ihrer Geldanlage. Wir freuen uns, dass wir im Berichtsjahr mit der Emission eines Social und Green Bonds diesem Kundenbedürfnis Rechnung tragen konnten. Der im Herbst emittierte Green Bond war bereits der vierte, den unser Haus auflegte. Der Emissionserlös wurde für das Projekt „Nachhaltige Energieversorgung und Abluftreinigung“ der Hermes Schleifmittel Ges.m.b.H. eingesetzt. Das Emissionsvolumen betrug 3,0 Mio. EUR. Mit dem Social Bond, der ein Emissionsvolumen von 5,0 Mio. EUR aufwies, wurde die Sanierung und der Zubau der Mittelschule Edelseegasse Hartberg Rieger finanziert. Insgesamt erreichten die eigenen Emissionen inklusive Nachrangkapital einen Wert von 867,2 Mio. EUR.
Der Rückgang der Rückstellungen auf 83,9 Mio. EUR entfällt überwiegend auf die Veränderungen der Berechnungsparameter für die Pensions- und Abfertigungsrückstellung. Der Zinssatz reduzierte sich von 2,17% auf 1,79% und gleichzeitig verringerte sich auch der Gehaltstrend leicht auf 2,04%.
Die BKS Bank verzeichnete zum 31. Dezember 2020 einen Anstieg des Eigenkapitals um 3,5% auf 734,9 Mio. EUR. Im März 2020 hatte die Finanzmarktaufsicht (FMA) anknüpfend an eine Empfehlung der Europäischen Zentralbank die Empfehlung ausgesprochen, auf die Ausschüttung einer Dividende zu verzichten, soweit nicht eine rechtliche Verpflichtung dazu besteht. Die 81. ordentliche Hauptversammlung hat in der Folge beschlossen, auf jede dividendenberechtigte stimmrechtslose Vorzugs-Stückaktie die satzungsmäßige Mindestdividende von EUR 0,12 auszuschütten. Weiters, die Ausschüttung der Dividende auf dividendenberechtigte Stamm-Stückaktien von näher festgelegten Bedingungen abhängig zu machen, die im Zusammenhang mit den genannten Empfehlungen standen. Die Bedingungen für die Ausschüttung sind im Dezember 2020 eingetreten. Im Januar 2021 wurde daher auf die BKS Bank Stammaktien eine Dividende in Höhe von 0,12 EUR pro Stück, somit insgesamt rund 5,0 Mio. EUR, gezahlt. Das gezeichnete Kapital betrug unverändert 85,9 Mio. EUR.# La g eberich t 264
| ISIN | Bezeichnung | Nominale in EUR |
|---|---|---|
| AT0000A2CWL3 | 2,75% BKS Bank Nachrangige Obligation 2020-2032/1 | 8.433.000,00 |
| AT0000A2GGE2 | 3% BKS Bank Nachrangige Obligation 2020-2030/2 | 4.289.000,00 |
| AT0000A2HL84 | 3% BKS Bank Nachrangige Obligation 2020-2030/3 | 9.739.000,00 |
| AT0000A2HL92 | 0,6% BKS Bank Green Bond 2020-2026/4 | 3.000.000,00 |
| AT0000A2JU08 | 0,8% BKS Bank Social Bond 2020-2028/5 | 5.000.000,00 |
| AT0000A2CGB7 | 0,7% BKS Bank Obligation 2020-2025/1/PP | 50.000.000,00 |
| AT0000A2CPM5 | 0,67% BKS Bank Obligation 2020-2025/2/PP | 14.500.000,00 |
| AT0000A2K2N9 | 0,7% BKS Bank Obligation 2020-2027/3/PP | 5.500.000,00 |
| AT0000A2LJ17 | BKS Bank Additional Tier 1-Anleihe 2020 | 700.000,00 |
Die BKS Bank hat das herausfordernde Geschäftsjahr 2020 trotz unverminderter Herausforderungen für Banken mit einer erfreulichen Rücklagendotation in Höhe von 25 Mio. EUR abgeschlossen. Aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage blieb der Jahresüberschuss (30,1 Mio. EUR) jedoch unter dem Vorjahreswert. Das rückläufige Ergebnis ist neben der Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) auf einzelne Sondereffekte zurückzuführen. Dazu zählt vor allem das gesunkene Ergebnis aus Beteiligungserträgen und die Dotation von Expected Credit Risk-Vorsorgen im Einzelabschluss. Daneben wirken sich auch höhere regulatorische Belastungen ertragsdämpfend aus. Sehr zufriedenstellend hingegen verlief das Dienstleistungsgeschäft.
Die BKS Bank erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2020 einen Jahresüberschuss nach Steuern in Höhe von 30,1 Mio. EUR, was einen Rückgang von 34,1% bedeutet. Der Rückgang resultierte aus mehreren ergebnisbelastenden Sondereffekten:
Gemäß unserer Geschäftsstrategie liegt der Fokus auf Geschäftsfeldern, die kein Eigenkapital binden. Aus diesem Grund wurde auch in diesem Jahr der Ausbau des Dienstleistungsgeschäftes weiter forciert – und das mit großem Erfolg. Das Provisionsergebnis konnte um erfreuliche 6,0% von 58,3 Mio. EUR auf 61,7 Mio. EUR gesteigert werden.
Sehr erfolgreich entwickelte sich im Berichtsjahr das Wertpapiergeschäft. Zum 31. Dezember 2020 konnte diese Geschäftssparte ein Ergebnis in Höhe von 18,6 Mio. EUR verbuchen. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das ein kräftiges Plus von 17,4% oder 2,8 Mio. EUR. Erfreuliche Zuwächse konnten wir erneut in Slowenien erzielen. Dort sind wir – durch die Übernahme von rund 25.000 Kunden des slowenischen Wertpapierdienstleisters ALTA Invest, investicijske storitve, d.d. – seit März 2019 der größte Wertpapierdienstleister des Landes.
Die Ertragssteigerung in dieser Geschäftssparte ist im Wesentlichen auf zwei Faktoren zurückzuführen:
Das strategisch wichtige Geschäftsfeld Zahlungsverkehr stand stark im Einfluss von COVID-19. Lockdown-bedingt kam es zu massiven Rückgängen bei den Transaktionszahlen, speziell im Firmenkundenbereich. Durch die Einschränkungen in der Reisefreiheit verzeichneten wir auch auf der Privatkundenseite einen Rückgang bei den reisetypischen Transaktionen. Nichtsdestotrotz ist es uns gelungen, den Überschuss aus dem Geschäft mit Zahlungsverkehrsprodukten und -dienstleistungen mit 21,4 Mio. EUR stabil zu halten. Dies war insbesondere durch den erfreulichen Zuwachs an neuen Kunden, die auf unsere langjährige Expertise im Bereich der Zahlungsdienste vertrauen, möglich.
Social Distancing hat zu einem veränderten Kundenverhalten im Zahlungsverkehr geführt. Bargeldumsätze sind dramatisch gesunken, während bargeld- und kontaktlose Bezahlmethoden einen regelrechten Boom erlebten. Dieser Trend setzte schon vor der Pandemie ein, sodass wir rechtzeitig unser Angebot in diesem Bereich erweitert haben. Wir bieten unseren Kunden alle Möglichkeiten des smarten Bezahlens mit dem Smartphone oder der Smartwatch an. Ob mit der BKS Wallet, ApplePay, Garmin Pay oder bluecode – der Kunde entscheidet selbst. Die Anzahl an Kunden, die diese smarten Bezahlmethoden verwenden, steigt konstant an.
Weiters haben wir den steigenden Anforderungen an kartenbasierten Zahlungsinstrumenten Rechnung getragen. Die BKS Mastercard hat nicht nur ein neues Design, sondern wurde auch mit einer ganzen Reihe von neuen Features ausgestattet. Im Herbst haben wir die BKS Maestro Karte abgelöst und durch die neue BKS Debit Mastercard ersetzt. Diese ermöglicht – zusätzlich zu den Funktionen der Maestro Karte – auch das Bezahlen von Internetkäufen und kann auch in Wallets registriert werden, um Zahlungen per Smartphone oder Smartwatch zu tätigen.
Weiters wurde im Jahr 2020 das Instant Payment realisiert, wodurch speziell für Firmenkunden die Möglichkeit geschaffen wurde, SEPA Zahlungen in Echtzeit zu erhalten oder auch auszuführen.
Um die negativen Auswirkungen der Wirtschaftskrise abfedern zu können, ist ein effektives Kostenmanagement unerlässlich. Obwohl wir seit jeher eine strikte Kostendisziplin verfolgen, haben wir vor einigen Monaten begonnen, auf die Kostenbremse zu steigen. Der Verwaltungsaufwand erhöhte sich leicht auf 129,4 Mio. EUR (+5,2%).
Die dominierende Position im Verwaltungsaufwand stellt der Personalaufwand dar. Diesen konnten wir durch gezielte Maßnahmen auf Vorjahresniveau halten (+0,1%). Neben dem Abbau von Zeitsalden und dem Verbrauch von Resturlauben trug die Auslagerung des Reinigungsdienstes zum Kostenabbau bei. Zum 31. Dezember 2020 haben wir 840 Beschäftigten – in Personaljahren gerechnet – einen sicheren und attraktiven Arbeitsplatz geboten und den Mitarbeiterstand in etwa auf dem Niveau des Vorjahresultimos gehalten, obwohl wir eine weitere Filiale gegründet haben.
Im Berichtszeitraum lagen die Sachaufwendungen mit 46,4 Mio. EUR deutlich über dem Niveau des Vorjahres. In dieser Position dominieren vor allem die Aufwendungen für die Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und für unseren IT-Dienstleister 3 Banken IT GmbH, die von 15,6 Mio. EUR auf 17,7 Mio. EUR gestiegen sind. Der Anstieg resultierte aus den Maßnahmen zur Umsetzung unserer Digitalisierungsstrategie.
Im Geschäftsjahr 2020 wurde die digitale Transformation weiter vorangetrieben und war einer unserer Arbeitsschwerpunkte. Einen Meilenstein in der Umsetzung unserer Digitalisierungsstrategie stellte die Gründung von BKS Bank Connect dar, unserer digitalen Bank in der Bank. Neben der Einführung von smarten Zahlmethoden haben wir auch unser digitales Produktangebot ausgebaut, darunter die Einführung von digitalen KFZ-Leasing-Verträgen oder der Online-Abschluss von Fondssparplänen. Weiters wurde auch das Intranet zu einem interaktiven Mitarbeiterportal weiterentwickelt.
Die Umsetzung dieser innovativen Produkte und Services ist naturgemäß mit hohen Kosten verbunden. Für die Umsetzung von IT-Projekten und für den laufenden IKT-Betrieb der BKS Bank ist die 3 Banken IT GmbH mitverantwortlich. Die 3 Banken IT GmbH ist eine gemeinsame Gesellschaft von Oberbank AG, Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft und BKS Bank und hat ihren Firmensitz in Linz. In Klagenfurt und Innsbruck betreibt sie Kompetenzzentren.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden vor allem durch die regulatorischen Kosten belastet. Im Jahr 2020 führte insbesondere die Pleite der Commerzialbank Mattersburg zu einem höheren Dotationserfordernis des Einlagensicherungsfonds, der von der Einlagensicherung Austria GmbH verwaltet wird. Im Geschäftsjahr 2020 haben wir 7,5 Mio. EUR (Vorjahr: 4,8 Mio. EUR) für den Abwicklungs- und Einlagensicherungsfonds aufgewendet.
In Summe sind die Betriebsaufwendungen gegenüber den Betriebserträgen um 5,2 % angestiegen.# Lagebericht
Dies spiegelt sich in einer über dem Vorjahr liegenden Cost-Income-Ratio von 67,4% (Vorjahr: 63,9%) wider. In Summe liegt das Betriebsergebnis mit 62,7 Mio. EUR um 9,6% unter dem Vorjahr.
Das Geschäftsjahr 2020 war durch zusätzliche Risikovorsorgen im Kreditgeschäft geprägt. Ausschlaggebend dafür war eine Änderung in der Risikovorsorge. Das ab 2020 zum Einsatz kommende Wertberichtigungsmodell ist nun ein Expected-Credit-Loss-Modell (ECL), welches auch für erwartete zukünftige Verluste Risikovorsorgen vorsieht. Bis 2020 fand das “Incurred but not reported loss (IBNR)”-Modell Anwendung. Aus dieser Änderung kommt es zu einer Dotation des ECL in Höhe von 35,6 Mio. EUR und einer Auflösung der IBNR von 15,2 Mio. EUR und der in den Vorjahren gebildeten § 57 (1) BWG-Vorsorge in Höhe von 8,0 Mio. EUR. Per Saldo erhöhte sich der Aufwand in der Position Wertberichtigungen auf Forderungen und Zuführung zu Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und Kreditrisiken um 11,3 Mio. EUR auf 25,6 Mio. EUR.
Die BKS Bank erzielte per 31. Dezember 2020 einen Jahresüberschuss nach Steuern von 30,1 Mio. EUR nach 45,6 Mio. EUR im Vorjahr (-34,1%).
Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses zeigten die wichtigsten Steuerungskennzahlen zum Jahresende folgende Entwicklung: Der Return on Equity (ROE) nach Steuern verringerte sich um 2,5%-Punkte auf 4,2%, der Return on Assets (ROA) nach Steuern sank auf 0,3%. Die Cost-Income-Ratio erhöhte sich von 63,9% auf 67,4%. Die NPL-Quote belief sich zum Jahresende 2020 auf 1,5% und war damit deutlich besser als im Durchschnitt der Branche. Die Leverage Ratio belief sich zum 31. Dezember 2020 auf 7,9% nach 7,7% im Vorjahr, während sich die Liquidity Coverage Ratio (LCR-Quote) um 6,7%-Punkte auf 151,6% verbesserte. Sowohl die Leverage Ratio als auch die LCR-Quote erfüllten die aufsichtsrechtlichen Vorgaben mit 3,0% bzw. 100% mehr als deutlich. Damit wir die Auswirkungen der aktuellen wirtschaftlich angespannten Situation zukünftig gut stemmen können, brauchen wir eine starke Eigenmittelausstattung. Die Kernkapitalquote erreichte 13,1% und die Gesamtkapitalquote blieb mit 16,8% auf Vorjahresniveau.
| 2019 | 2020 | ± in %-Pkte. | |
|---|---|---|---|
| ROE nach Steuern (Jahresüberschuss/Ø Eigenkapital) | 6,7 | 4,2 | -2,5 |
| ROA nach Steuern (Jahresüberschuss/Ø Bilanzsumme) | 0,6 | 0,3 | -0,3 |
| Cost-Income-Ratio (Aufwand/Ertrag-Koeffizient) | 63,9 | 67,4 | 3,5 |
| LCR-Quote | 144,9 | 151,6 | 6,7 |
| Kernkapitalquote | 13,1 | 13,1 | - |
| Gesamtkapitalquote | 16,9 | 16,8 | -0,1 |
Die Ermittlungen der Eigenmittelquote und der Bemessungsgrundlage erfolgen nach den Eigenmittelvorgaben der Capital Requirements Regulation (CRR) und der Capital Requirements Directive (CRD). Für die Berechnung des Eigenmittelerfordernisses für das Kreditrisiko, für das Marktrisiko und für das operationale Risiko kommt der Standardansatz zur Anwendung. Die BKS Bank hat zum 31. Dezember 2020 als Ergebnis des Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) folgende Mindesterfordernisse ohne Kapitalpuffer als Prozentsatz des Total Risk Exposure Amount zu erfüllen:
Das harte Kernkapital erhöhte sich um 25,8 Mio. EUR auf 650,4 Mio. EUR, ein Zuwachs um 4,1%. Die harte Kernkapitalquote blieb trotz des kräftigen Bilanzsummenwachstums mit 12,0% auf Vorjahresniveau. Das zusätzliche Kernkapital erhöhte sich von 55,2 Mio. EUR auf 55,9 Mio. EUR. Unter Einrechnung des Ergänzungskapitals in Höhe von 199,6 Mio. EUR betrugen die gesamten Eigenmittel 905,8 Mio. EUR, ein Anstieg um erfreuliche 3,5%. Die Gesamtkapitalquote erreichte einen Wert von 16,8%.
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| Grundkapital | 83,4 | 85,9 |
| Rücklagen abzüglich immaterielle Vermögensgegenstände | 598,1 | 622,5 |
| Abzugsposten | -56,8 | -58,0 |
| Hartes Kernkapital (CET1) | 624,6 | 650,4 |
| Harte Kernkapitalquote | 12,1% | 12,0% |
| AT1-Anleihe | 55,2 | 55,9 |
| Zusätzliches Kernkapital | 55,2 | 55,9 |
| Kernkapital (CET1 + AT1) | 679,8 | 706,3 |
| Kernkapitalquote (unter Einrechnung des zusätzlichen Kernkapitals) | 13,1% | 13,1% |
| Ergänzungskapital | 195,6 | 199,6 |
| Eigenmittel insgesamt | 875,5 | 905,8 |
| Gesamtkapitalquote | 16,9% | 16,8% |
Im Zuge der COVID-19-Pandemie wurden Maßnahmen aus der CRR II vorgezogen. Banken erhielten die Möglichkeit, Forderungen gegenüber Klein- und Mittelbetrieben mit einem Unterstützungsfaktor in Höhe von 0,76 bzw. 0,85 anzuwenden. Dadurch erzielten wir eine Reduktion der Bemessungsgrundlage in Höhe von rund 80 Mio. EUR. Da wir im Berichtsjahr ein gutes Kreditwachstum erzielten, ist der Total Risk Exposure Amount dennoch um 231,5 Mio. EUR auf 5,4 Mrd. EUR gestiegen.
Die Leverage Ratio stellt das Verhältnis des Kernkapitals zum ungewichteten Exposure der BKS Bank unter Einschluss außerbilanzieller Risikopositionen dar. Die Leverage Ratio belief sich zum 31. Dezember 2020 auf 7,9%. Wir erfüllen damit deutlich die regulatorische Mindestquote von 3,0%. Im Jahr 2020 gab es bei der Berechnung der Leverage Ratio eine wesentliche Neuerung. Forderungen an Zentralbanken können temporär von der Leverage Ratio ausgenommen werden.
Die MREL-Quote steht für Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities und soll sicherstellen, dass Banken im Falle einer Schieflage geordnet abgewickelt werden können. Die Mindestanforderung an die MREL-Quote setzt sich aus dem Verlustabsorptionsbetrag (LAA) und dem Rekapitalisierungsbetrag (RCA) zusammen und wird um den Aufschlag zur Aufrechterhaltung des Marktvertrauens (MCC) ergänzt. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat der BKS Bank einen Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten in Höhe von 14,99% der Gesamtverbindlichkeiten und Eigenmittel (Total Liabilities and Own Funds, TLOF) auf konsolidierter Ebene vorgeschrieben, ein Wert, der bis 01. Jänner 2022 zu erreichen ist. Die MREL-Quote wird auf monatlicher Basis berechnet und an die FMA gemeldet. Die geforderte Mindestquote wurde bereits während des gesamten Jahres 2020 eingehalten.
Im Folgenden werden wesentliche Angaben gemäß § 243a Abs. 2 UGB zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem (IKS) in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess der BKS Bank angeführt. Das IKS stellt sicher, dass die Unternehmensberichterstattung, insbesondere die Finanzberichterstattung, richtig, zuverlässig und vollständig ist. Wir erfüllen diese Anforderung durch eine dokumentierte und transparente Organisationsstruktur, eine entsprechende Risikoorientierung und Risikoanalyse und durch Kontrollaktivitäten. Zur Unterstützung einer professionellen Unternehmensberichterstattung wurde im Jahr 2020 firesys als Reportingsoftware eingeführt. Mit Hilfe dieser Software können Zahlenänderungen bzw. -anpassungen prüfungssicher durchgeführt werden. Alle Maßnahmen des rechnungslegungsbezogenen IKS haben wir in einem eigenen Konzernhandbuch sowie in einer internen Richtlinie zur Bildung von Risikovorsorgen festgeschrieben.
Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Einrichtung und Ausgestaltung des Kontroll- und Risikomanagementsystems, welches den Anforderungen der Rechnungslegungsprozesse der BKS Bank entspricht. Das Rechnungswesen mit den dazugehörigen Prozessen, sowie das zugehörige Risikomanagement sind in der Abteilung Controlling und Rechnungswesen angesiedelt. Für die einzelnen Funktionen gibt es eigene Stellenbeschreibungen mit definierten Kompetenz- und Verantwortungsbereichen. Sämtliche Verantwortlichkeiten sind in einer Aufgabenmatrix festgeschrieben. Die entsprechende Ausbildung der Mitarbeiter wird durch interne und externe Seminare sichergestellt.
Die Risiken und Kontrollen in den Bereichen Finanzbuchhaltung, Anlagenwirtschaft, Bilanzerstellung, Steuern und Budgetierung wurden systematisch erfasst, bewertet und in einer Risiko-Kontrollmatrix miteinander verknüpft. Kontrollen, die hohe Risiken decken, stehen im Mittelpunkt der IKS-Berichterstattung und werden der Kategorie „Hauptkontrollen“ zugeordnet. Die Qualität der Hauptkontrollen wird mit Hilfe des Reifegradmodells klassifiziert. Je nach Einstufung in der Risiko-Kontrollmatrix werden den einzelnen Tätigkeiten bzw. Positionen bestimmte verpflichtende Kontrollaktivitäten zugeordnet. Dabei werden verschiedene Kontrollverfahren angewendet. Gemeinsam mit IT-Anwendern und mit externen Prüfern wurden für die eingesetzten IT-Systeme (z. B. SAP, GEOS etc.) wiederkehrende systemische Kontrollen implementiert. Der Prüfung unterliegen die Ordnungsmäßigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Daten. Darüber hinaus werden Plausibilitätsprüfungen durchgeführt, Checklisten eingesetzt sowie das Vier-Augen-Prinzip konsequent angewendet. Im Bereich der Finanzbuchhaltung wird insbesondere überprüft, ob ausgehende Beträge auch von den zuständigen Kompetenzträgern angewiesen werden und keine Kompetenzüberschreitungen vorliegen. Zahlungen werden im Vier-Augen-Prinzip freigegeben. Zwischen den Organisationseinheiten Rechnungswesen/Bilanzierung und Controlling gibt es für den Abgleich von Daten implementierte Abstimmungsprozesse. Damit wird die Konsistenz von Daten für das interne Berichtswesen, das Meldewesen und die externe Berichterstattung sichergestellt. Eine wesentliche Kontrollmaßnahme betrifft die restriktive Vergabe und Überprüfung der IT-Berechtigungen für SAP.# Lagebericht
Im Rahmen einer eigenen Berechtigungsverwaltung werden die Berechtigungen dokumentiert und die Vergabe von der internen Revision geprüft.
Risikomanagement Lagebericht 272
Diese umfassenden Kontrollmaßnahmen werden in internen Handbüchern, Arbeitsbehelfen, Checklisten und Prozessbeschreibungen umfassend geregelt.
Der Vorstand der BKS Bank wird regelmäßig und zeitgerecht über alle Belange der Rechnungslegung sowie über die wirtschaftlichen Ergebnisse in monatlichen Berichten informiert. Der Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss erhalten quartalsweise Berichte mit Erläuterungen zu Budgetabweichungen und wesentlichen und periodischen Veränderungen.
Die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses erfolgt mehrstufig. Einerseits führen wir jährlich ein Self-Assessment durch und andererseits wird im Rahmen des Prozessmanagements das rechnungslegungsbezogene IKS kritisch gewürdigt. Darüber hinaus erfolgen unabhängige Prüfungen durch die interne Revision der BKS Bank, die direkt an den Vorstand berichtet. Der Abteilungsleiter sowie die verantwortlichen Gruppenleiter üben im Rechnungslegungsprozess gemäß Funktionsbeschreibung die primäre Überwachungs- und Aufsichtsfunktion aus. Um die Zuverlässigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Rechnungslegungsprozesses sowie des dazugehörigen Berichtswesens zu gewährleisten, werden zusätzliche Überwachungsmaßnahmen durch die gesetzlich vorgesehenen Abschlussprüfer und den Prüfungsausschuss wahrgenommen.
Lagebericht 273
Unser geschäftspolitisches Credo ist die Sicherung der Eigenständigkeit und Unabhängigkeit durch Ergebnissteigerungen im Rahmen einer nachhaltigen Wachstumsstrategie. Ein wesentliches Merkmal unserer Geschäftstätigkeit ist die gezielte Übernahme von Risiken mit der Direktive, alle relevanten Risiken, die sich aus dem Bankgeschäft und dem Bankbetrieb ergeben, frühzeitig zu erkennen und durch eine wirksame Risikosteuerung aktiv zu managen und zu begrenzen. Alle Einzelrisiken werden dazu erfasst, bewertet und analysiert. Das verfügbare Kapital wird möglichst effizient unter Berücksichtigung mittel- und langfristiger strategischer Ziele eingesetzt und die Risiko-/Ertragsrelation ständig optimiert.
In der BKS Bank ist eine solide und institutsweite Risikokultur auf Grundlage eines umfassenden Verständnisses unserer Risiken etabliert, die auf den Werten der BKS Bank gründet. Die Risikokultur wird auf oberster Ebene durch das Leitbild und die Risikostrategie der BKS Bank beschrieben und bildet ab, wie Führungskräfte und Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Risiken umgehen sollen.
Gemäß den Bestimmungen der §§ 39 und 39a BWG haben Banken über wirksame Pläne und Verfahren zu verfügen, um die Höhe, die Zusammensetzung und die Verteilung des Kapitals, welches zur quantitativen und qualitativen Absicherung aller wesentlichen bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken zur Verfügung steht, zu ermitteln. Darauf aufbauend haben sie Kapital in erforderlichem Ausmaß zu halten. Diese Verfahren werden im ICAAP zusammengefasst und in der BKS Bank im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung quantifiziert.
Der ILAAP ist das von der BKS Bank gemäß § 39 Abs. 3 BWG einzurichtende Verfahren zur Ermittlung, Messung, Steuerung und Überwachung der Liquidität. Er umfasst die Systeme und Methoden zur Messung und Steuerung von Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken. Die BKS Bank misst und überwacht die Einhaltung ihrer Liquiditätsziele im Rahmen zeitnaher und umfassender Risikoberichte.
Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) fordern die Erstellung von Sanierungs- und Abwicklungsplänen für Banken. Der Sanierungsplan der BKS Bank wurde 2020 aktualisiert und vom Vorstand und Aufsichtsrat genehmigt. Der Sanierungsplan soll sicherstellen, dass die BKS Bank im Krisenfall über umsetzbare Optionen verfügt, um die Kapital- und Liquiditätserfordernisse auch bei einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung jederzeit erfüllen zu können. Weiters wurde durch die österreichische Finanzmarktaufsicht der Abwicklungsplan für die BKS Bank aktualisiert. Im Rahmen der Abwicklungsplanung wurde die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (MREL) in Form eine Quote festgelegt. Im Jahr 2020 wurde erstmals durch die BKS Bank das Bail-in-Playbook erstellt. Hierbei handelt es sich um eine vorausschauende Beschreibung der Vorgehensweisen und Prozesse für das Abwicklungsinstrument der Gläubigerbeteiligung, den sogenannten Bail-in, für den Fall einer Abwicklung des Institutes aufgrund von existentiellen wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
Die Risikostrategie der BKS Bank ist von einem konservativen Umgang mit den bankgeschäftlichen und -betrieblichen Risiken geprägt. Diese werden durch ein umfassendes System von Risikoprinzipien, Risikomess- und Überwachungsverfahren sowie durch entsprechende Organisationsstrukturen kontrolliert und gesteuert.
Risikobericht Lagebericht 274
Die zentrale Verantwortung für das Risikomanagement liegt bei einem vom Markt unabhängigen Vorstandsmitglied. Die Risikostrategie wird jährlich überarbeitet, vom Vorstand beschlossen und im Aufsichtsrat von den Mitgliedern des Risikoausschusses diskutiert und evaluiert. Der Vorstand entscheidet über die Grundsätze des Risikomanagements, die Limite für alle relevanten Risiken sowie die Verfahren zur Überwachung und Steuerung der Risiken. Die Überarbeitung der Risikostrategie war 2020 naturgemäß sehr von den potentiellen Auswirkungen der Pandemie geprägt.
Das Risikocontrolling ist gemäß § 39 Abs. 5 BWG als zentrale und vom operativen Geschäft unabhängige Einheit in der BKS Bank für die Identifikation, Messung und Analyse von Risiken verantwortlich. Diese berichtet regelmäßig an den Vorstand sowie an die risikoverantwortlichen operativen Einheiten und beurteilt die aktuelle Risikosituation unter Berücksichtigung der entsprechenden Risikolimite und der Risikotragfähigkeit. Als unabhängige Instanz beurteilt sie, ob sich alle Risiken innerhalb der vom Vorstand beschlossenen Limite bewegen. Das Risikocontrolling ist darüber hinaus für die Entwicklung und Implementierung der Methoden der Risikomessung, für die laufende Weiterentwicklung und Verfeinerung der Steuerungsinstrumente sowie für die Weiterentwicklung und Wartung der Risikostrategie und weiterer Regelwerke zuständig. Bei der jährlichen Überarbeitung der Risikostrategie wird in der BKS Bank eine Risikoinventur vorgenommen. Die Identifikation von Risiken und die Einschätzung der Risikoausprägung erfolgt auf Basis einer Risikoanalyse durch das ICAAP-Gremium. Die in der Risikostrategie abgebildeten Limite- und Zielvorgaben werden jährlich evaluiert und gegebenenfalls geändert. Als unabhängige interne Instanz überprüft die interne Revision der BKS Bank sämtliche Betriebs- und Geschäftsabläufe, die Angemessenheit und Wirksamkeit der vom Risikomanagement und Risikocontrolling gesetzten Maßnahmen sowie die internen Kontrollsysteme. Zur Gesamtbankrisikosteuerung sind eine Reihe von Gremien installiert. Sie gewährleisten eine umfassende Behandlung der einzelnen Risikoarten durch das breit gefächerte Know-how, das die einzelnen Gremiumsmitglieder in den Steuerungsprozess einbringen.
Lagebericht 275
Das ICAAP-Gremium tagt vierteljährlich und erörtert die Risikotragfähigkeit anhand des ökonomischen Kapitalbedarfs und der zur Verfügung stehenden Risikodeckungsmasse.
Das Aktiv-Passiv-Management-Gremium tagt monatlich, analysiert und steuert die Bilanzstruktur in Hinblick auf das Zinsänderungsrisiko im Bankbuch, das Aktienkurs- und das Liquiditätsrisiko. Das Gremium nimmt in diesem Zusammenhang auch wesentliche Aufgaben der Fundingplanung, des Funds-Transfer-Pricing und der Steuerung von Konzentrationsrisiken wahr.
Die Sitzungen des OR-Gremiums finden vierteljährlich statt. Die Mitglieder des OR-Gremiums analysieren die aufgetretenen Schadensfälle, unterstützen die Risk-Taking-Units und die Geschäftsführung bei der aktiven Steuerung des operationalen Risikos, überwachen getroffene Maßnahmen und entwickeln das OR-Risikomanagementsystem weiter.
In den wöchentlich anberaumten Jour fixes zum Kreditrisiko werden primär Fragestellungen erörtert, die sich aus dem Tagesgeschäft im Zusammenhang mit der Kreditvergabe, der Prolongation und sonstigen aktuellen Themen aus dem Firmen- und Privatkundengeschäft ergeben. Neben den wöchentlich stattfindenden Jour fixes tagt quartalsweise ein erweitertes Kreditrisikogremium. Dieses steuert das Kreditrisiko auf Portfolioebene, treibt die laufende Weiterentwicklung des Kreditrisikomanagements voran und ermöglicht den effektiven Einsatz von Steuerungsinstrumenten.
Das Jahr 2020 war geprägt durch die COVID-19-Pandemie, auf die das Risikomanagement unmittelbar und umfassend reagierte. So wurden Maßnahmen zur Früherkennung von Kreditrisiken und zur zeitnahen Überwachung der Liquiditätssituation bereits frühzeitig in 2020 gesetzt. Ein internes COVID-19-Reporting wurde implementiert. Folgende tourliche Berichte mit COVID-Bezug wurden eingeführt:
Das Reporting zur Überwachung von COVID-19-Auswirkungen auf die Risikolage der BKS Bank wurde erfolgreich in kürzester Zeit implementiert und wird aktuell weiter durchgeführt.
Die Risikotragfähigkeitsanalyse anhand des internen Kapitaladäquanzverfahrens (ICAAP) ist ein essentieller Bestandteil der Gesamtbankrisikosteuerung der BKS Bank. Die Beurteilung der Angemessenheit der internen Kapitalausstattung erfolgt quartalsweise. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die BKS Bank jederzeit über ausreichende Risikodeckungsmassen verfügt, um eingegangene Risiken auch im unerwarteten Fall tragen zu können. Daher werden alle identifizierten und quantifizierten unerwarteten Risiken zu einem Gesamtbankrisiko aggregiert. Die einzelnen Positionen der Risikodeckungsmasse werden nach ihrer Verwertbarkeit gereiht, wobei vor allem die Liquidierbarkeit und Publizitätswirkung mitberücksichtigt werden. Im Absicherungsziel „Going Concern“ werden das Risikopotential, die Risikotragfähigkeit und die daraus abgeleiteten Limite so aufeinander abgestimmt, dass die Bank in der Lage ist, einen negativen Belastungsfall zu verkraften und die geordnete Geschäftstätigkeit fortzusetzen. Das Absicherungsziel des Liquidationsansatzes spiegelt die aufsichtsrechtliche Sichtweise wider und dient dem Schutz der Gläubiger.
Mit Beginn 2020 haben wir das Projekt ICAAP-Neu – Neukonzeptionierung und Implementierung der neuen dualen Risikotragfähigkeitsperspektiven begonnen. Ziel war die Implementierung der neuen dualen Risikotragfähigkeitsrechnung mit Bezug auf die aufsichtsrechtliche Erwartungshaltung zum ICAAP für LSI der FMA laut Schreiben vom 17. Dezember 2018 in Verbindung mit dem Leitfaden der EZB für den bankinternen Prozess zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung (ICAAP) vom November 2018. Die extern begleitete Projektphase ist im Wesentlichen abgeschlossen. Aktuell befinden wir uns in der Übergangsphase und bearbeiten folgende Punkte.
Die Ablöse der bisherigen ökonomischen Sichtweise erfolgt im ersten Quartal 2021.
Wir führen quartalsweise Stresstests durch, um die Risikotragfähigkeit der Kreditinstitutsgruppe bei potentiellen negativen Ereignissen zu evaluieren. Die daraus resultierenden quantitativen Auswirkungen werden in Hinblick auf die Risikotragfähigkeit analysiert. Stresstests liefern ergänzende Informationen zu den Value-at-Risk-Analysen und zeigen potentielle zusätzliche Verlustpotentiale auf. Die Resultate der verschiedenen Szenarien werden dem Vorstand und den Risikosteuerungseinheiten vierteljährlich berichtet.
Wir verstehen unter Kreditrisiko die Gefahr eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zahlungen bei Kreditgeschäften. Das kann in der Bonität des Geschäftspartners oder mittelbar über den Sitz des Geschäftspartners im Länderrisiko begründet sein. Das Kreditrisiko stellt mit Abstand die wichtigste Risikokategorie für die BKS Bank dar. Die Überwachung und Analyse erfolgt auf Ebene von Produkten, Einzelkunden, Gruppen verbundener Kunden und auf Portfoliobasis.
Die Steuerung des Kreditrisikos basiert auf dem Grundsatz, dass die Kreditvergabe ausschließlich nach dem Know-your-Customer-Prinzip erfolgt. Kredite werden demnach erst nach eingehender Personen- und Bonitätsprüfung und – sofern risikorelevant – immer nach dem Vier-Augen-Prinzip (Markt und Marktfolge) vergeben. Das Erfordernis von Sicherheiten ergibt sich nach Ratingstufe und nach Produkt. Die materiellen Wertansätze für Sicherheiten orientieren sich an in der Vergangenheit erzielten durchschnittlichen Verwertungserlösen. Immobiliensicherheiten werden von vom Vergabeprozess unabhängigen Experten aus dem Bereich Kreditmanagement bewertet und regelmäßig überprüft. Für das Kreditgeschäft in Märkten außerhalb Österreichs gelten spezielle Richtlinien, die auf die jeweiligen Besonderheiten des Landes, insbesondere das wirtschaftliche Umfeld und das höhere Verwertungsrisiko von Sicherheiten, abgestimmt sind.
Die Abteilung Kreditmanagement hat die Verantwortung für die Risikoanalyse und -steuerung auf Einzelkundenbasis. Auf Portfolioebene steuert der erweiterte Kreditrisiko-Jour fixe auf Basis von Berichten des Risikocontrollings. Wesentliche Ziele im Zusammenhang mit der Übernahme von neuen Risikopositionen betreffen die Ratingstruktur, wonach Neugeschäft nur bis zu bestimmten Ratingstufen und mit ausreichenden Sicherheiten anzustreben ist. Kreditrisikokonzentrationen werden auf Portfolioebene gesteuert, wobei eine ausgewogene Größenverteilung der Kreditobligos angestrebt wird und Limits für die Regionen- und Branchenverteilung sowie den Fremdwährungsanteil festgesetzt werden. Die ALGAR, an der die BKS Bank mit 25% beteiligt ist, dient der Absicherung von Großkrediten. Das Beteiligungsrisiko umfasst das Dividendenausfalls-, Abwertungs- und Veräußerungsverlustrisiko sowie das Risiko, dass stille Reserven aufgrund negativer wirtschaftlicher Entwicklungen jener Unternehmen, an denen die BKS Bank Beteiligungen hält, reduziert werden. Das Eingehen von Beteiligungen steht nicht im strategischen Fokus der BKS Bank. Bei verbundenen Unternehmen wird der Fokus auf strategische Partner in den Sektoren Kredit- und Finanzinstitute sowie auf Unternehmen, die banknahe Hilfsdienste erbringen, gelegt.
Ein umfassendes Ratingsystem bildet die wesentliche Säule der Risikobeurteilung und ist die Grundlage für das Risikomanagement innerhalb der BKS Bank. Die bankinternen Ratingmodelle werden jährlich validiert. Ein Ausfall liegt auch vor, wenn davon auszugehen ist, dass der Schuldner seinen Kreditverpflichtungen gegenüber dem Kreditinstitut nicht in voller Höhe nachkommen wird. Dies wird angenommen, wenn eines der nachstehenden Kriterien zutrifft:
| Ratingstufen | Bonität |
|---|---|
| AA | Erstklassige beste Bonität |
| A1 | Erstklassige hervorragende Bonität |
| 1a | Erstklassige Bonität |
| 1b | Sehr gute Bonität |
| 2a | Gute Bonität |
| 2b | Noch gute Bonität |
| 3a | Akzeptable Bonität |
| 3b | Noch akzeptable Bonität |
| 4a | Mangelhafte Bonität |
| 4b | Schlechte Bonität |
| 5a | Ausfall im Fortbetrieb |
| 5b | Ausfall – Notleidend |
| 5c | Ausfall – Uneinbringlich |
Darüber hinaus treten ab 01.01.2021 die Bestimmungen der EBA/GL2016/07 Leitlinie zur Anwendung der Ausfallsdefinition in Kraft, für die weitere Hinweise für die Unwahrscheinlichkeit des Begleichens von Verbindlichkeiten („unlikeliness to pay“) enthalten. Die Quote der Non-performing Loans betrug zum Jahresende 1,5% (2019: 2,4%). Grundlage für die Berechnung bildeten die Non-performing Loans in den Kategorien 5a – 5c des BKS Bank-Ratingsystems (Ausfallsklassen) und die bilanziellen Forderungen gegenüber Staaten, Zentralbanken, Kreditinstituten und Kunden. Die Bedeckung des Verlustpotentials notleidender Kredite wird mit der Coverage Ratio abgebildet.
Für die Steuerung von Problemengagements ist der Begriff „Forbearance“ bzw. „Nachsicht“ wesentlich. Unter diesem Begriff sind all jene vertraglichen Neuregelungen zu verstehen, die notwendig sind, weil der Kreditnehmer in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist. Finanzielle Schwierigkeiten sind gegeben, wenn die Rückführbarkeit auf Basis realistischer Laufzeiten aus Cash Flows bzw. aus dem Ergebnis der Kreditfähigkeitsprüfung nicht gesichert ist. Diese Geschäftsfälle unterliegen gemäß CRR einer besonderen Kennzeichnungspflicht. Solche Nachsichtmaßnahmen sind beispielsweise:
Durch COVID 19 wurden im Geschäftsjahr 2020 eine Reihe von Nachsichtsmaßnahmen ausgelöst, sowie Stundungen und Überbrückungsfinanzierungen gewährt.
Als Zinsänderungsrisiko bezeichnet man die Gefahr von negativen Wertveränderungen zinssensitiver Positionen oder des Zinsergebnisses. Unterschiedliche Laufzeiten und Zinsanpassungsperioden aktiv- und passivseitig können zu Zinsänderungsrisiken führen, die grundsätzlich durch eine Kombination bilanzieller und außerbilanzieller Geschäfte abgesichert werden können. Die BKS Bank geht keine übermäßigen Fristentransformationen ein. Laufzeitarbitrage mit wesentlichen offenen Zinspositionen zur Generierung von Erträgen nach dem „Riding the Yield-Curve“-Ansatz stehen daher nicht im Fokus unserer Aktivitäten.# Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos und die entsprechende Limitsetzung basieren auf einer Kombination von Kenn-zahlen und Methoden wie Value-at-Risk (VAR), Modified Duration, Volumensgrö-ßen, Szenarioanalysen gemäß den Rege-lungen zur Ermittlung des Zinsänderungs-risikos im Bankbuch (IRRBB) aus ökono-mischer Sicht sowie der NII-Perspektive und Stresstests zum ökonomischen Kapi-tal. Das Management des Zinsänderungs-risikos im Bankbuch liegt im Zuständig-keitsbereich des Aktiv-Passiv-Manage-ments. Die Steuerung des Zinsänderungs-risikos im Handelsbuch liegt im Zuständig-keitsbereich der Abteilung Treasury und Financial Institutions. Die Risikokontrolle erfolgt durch das Risikocontrolling.
Die BKS Bank verfolgt eine konservative Zinsrisikostrategie und geht grundsätzlich keine wesentlichen spekulativen Derivativ-geschäfte ein. Derivative Geschäfte wer-den in der BKS Bank weitestgehend zur Absicherung von Marktrisiken eingegan-gen, wobei ausschließlich Instrumente ver-wendet werden, deren Merkmale und da-mit verbundene Risiken bekannt sind und für die Erfahrungswerte vorliegen. Die zentralen Zinssteuerungsinstrumente in der BKS Bank sind Zinsswaps.
Das Credit Spread-Risiko stellt die boni-täts- und/oder risikoprämieninduzierten Änderungen der Marktpreise des zinsbe-zogenen Wertpapierportfolios dar. Die BKS Bank quantifiziert das Credit Spread-Risiko für das Anleihenportfolio im Bank-buch. Die BKS Bank verfolgt grundsätzlich eine konservative Strategie zur Vermeidung von Credit Spread-Risiken. Die Steuerung des Credit Spread-Risikos erfolgt monat-lich im APM-Gremium. Die Risikokontrolle erfolgt durch das Risikocontrolling.
Das Aktienkursrisiko umfasst das Risiko von Kursänderungen, die sich aus dem Zusammenwirken von Angebot und Nach-frage ergeben. Aktienveranlagungen im Ei-genportfolio erfolgen vornehmlich in deut-schen und österreichischen Börsetiteln mit hoher Liquidität. Das Aktienkursrisiko wird monatlich als Value-at-Risk auf Basis der historischen Simulation quantifiziert. Die Steuerung des Aktienkursrisikos im Bankbuch erfolgt durch das APM-Gre-mium. Der Eigenhandel mit Aktien war im Berichtsjahr ausgesetzt. Langfristige In-vestments in Aktien- und Substanzwerten im Bankbuch tätigen wir grundsätzlich auf Fondsbasis, in Einzeltitel wird nur in unter-geordnetem Umfang investiert. Die Risiko-kontrolle erfolgt durch das Risikocontrolling.
Diese resultieren aus dem Eingehen von aktiv- oder passivseitigen Fremdwäh-rungspositionen, die nicht durch eine ge- gengleiche Position oder ein Derivativge-schäft geschlossen werden. Eine ungünstige Wechselkursentwicklung kann somit zu Verlusten führen. Zur Überprü-fung des Fremdwährungsrisikos werden täglich Auswertungen zu offenen Devi-senpositionen erstellt und mit den ent-sprechenden Limiten verglichen. Wäh-rungsrisiken werden in der BKS Bank traditionell nur in geringem Ausmaß ein-gegangen, da die Erwirtschaftung von Er-trägen aus offenen Devisenpositionen nicht im Fokus unserer Geschäftspolitik steht. Das Management der Devisenposi-tionen obliegt der Abteilung Treasury und Financial Institutions. Die Überwachung von Devisenpositionen erfolgt durch das Risikocontrolling.
Mit dem Liquiditätsrisiko wird die Gefahr, aktuellen oder zukünftigen Zahlungsver-pflichtungen möglicherweise nicht voll-ständig oder nicht zeitgerecht nachkom-men zu können, assoziiert. Dazu zählt auch das Risiko, dass Refinanzierungsmit-tel nur zu erhöhten Marktsätzen aufge-nommen (Refinanzierungsrisiko) und dass Aktiva nur mit Abschlägen zu den Marktpreisen liquidiert werden können (Marktliquidationsrisiko).
Der ILAAP ist grundlegender Bestandteil des aufsichtsrechtlichen Überprüfungs- und Evaluierungsprozesses (SREP) und soll eine angemessene Liquidität und ein wirksames Liquiditätsrisikomanagement sicherstellen. Zur Steuerung des Liquidi-tätsrisikos bestehen in der BKS Bank klar definierte Grundsätze, welche in der Risi-kostrategie und dem ILAAP-Rahmenwerk verankert sind. Essentiell für das Liquiditätsmanagement ist die Diversifikation des Refinanzierungs-profils nach Anlegerkategorien, Produkten und Laufzeiten. Die Steuerung der Konditi-onenpolitik im Kundengeschäft erfolgt un-ter anderem auf Basis der Risikomanage-mentverordnung und der ihr zugrunde-liegenden EBA-Guidelines. Im Rahmen eines sophistizierten Funds-Transfer-Pricing werden jene Kosten ermittelt, die bei der Refinanzierung von Finanzproduk-ten entstehen. Diese werden in der Pro-duktkalkulation und der Profit-Center-Rechnung alloziert. Intraday erfolgt das Liquiditätsmanagement durch die Steue-rung der täglichen Ein- und Auszahlun-gen. Basis hierfür sind Informationen über liquiditätswirksame Transaktionen. Dazu zählen die Dispositionen des Zahlungs-verkehrs sowie Vorabinformationen aus dem Vertrieb über anstehende Kundenge-schäfte, aus dem Wertpapier-Backoffice über Zahlungsflüsse aus eigenen Emissio-nen und aus dem Treasury über Wertpa-pier- und Geldmarkttransaktionen. Liquidi-tätsspitzen werden über Geldaufnahmen oder -veranlagungen bei der OeNB oder im Interbankenmarkt ausgeglichen. Das Intraday-Liquiditätsmanagement erfolgt auf Basis vorgegebener Limite, deren Aus-nutzung täglich ermittelt, analysiert und berichtet wird. Die Steuerung der mittel- und längerfristi-gen Liquidität sowie des Liquiditätspuffers erfolgt durch das Aktiv-Passiv-Manage-ment-Komitee. Die Gruppe Risikocontrol-ling ist zuständig für die Liquiditätsrisiko-kontrolle, um die Einhaltung der festgelegten Grundsätze, Verfahren und Limite sicherzustellen. Die Berichterstat-tung erfolgt auf täglicher, wöchentlicher, monatlicher und quartalsweiser Basis. Werden außergewöhnliche Entwicklungen festgestellt oder bestimmte Vorwarnstu-fen/Limite erreicht, erfolgt eine entspre-chende Ad-hoc-Berichterstattung an den Vorstand. Die BKS Bank verfügt über ein umfangrei-ches Limitsystem (Limit je Laufzeitband, Time-to-Wall-Limit), welches einen ra-schen Überblick über die aktuelle Situa-tion gibt. Ergänzt werden die Analysen um Stresstests, die wir in marktweite Szena-rien, institutsspezifische Szenarien und kombinierte Stressszenarien einteilen. Die Refinanzierung erfolgt vornehmlich auf Eurobasis. Bei den Fremdwährungen liegt das Hauptaugenmerk auf der Absi-cherung der Refinanzierung von Krediten in Schweizer Franken über mittelfristige bis langfristige Kapitalmarktswaps.
Mit dem Begriff operationales Risiko asso-ziieren wir die Gefahr von Verlusten, die infolge unangemessener oder nicht funkti-onaler interner Verfahren, durch Perso-nen- und Systemfehler oder durch ex-terne Einflussfaktoren hervorgerufen werden können. Weitere Risikoarten, wel-che eng mit dem operationalen Risiko zu-sammenhängen, sind Reputationsrisiken, Verhaltensrisiken, Modellrisiken sowie In-formations- und Kommunikationstechnologie-Risiken (IKT-Risiken). Alle drei Jahre findet ein Risk-Assessment statt. Dabei werden über 100 Führungs-kräfte zu ihrer Risikoeinschätzung aus dem Bereich des operationalen Risikos befragt. Operationale Risiken werden in der BKS Bank AG und allen in- und ausländischen Tochtergesellschaften durch ein ange-messenes und laufend weiterentwickeltes internes Kontrollsystem begrenzt. Dieses umfasst eine Vielzahl von organisatori-schen Maßnahmen, welche von einer zweckentsprechenden Funktionstrennung in Abwicklungsprozessen (Trennung Markt und Marktfolge, Vier-Augen-Prinzip) über umfangreiche interne Regelwerke und regelmäßige Kontrollen bis hin zu Notfallplänen und Self-Auditing-Syste-men reichen. Informations- und Kommunikationstech-nologie-Risiken (IKT-Risiken) begegnen wir durch ein professionelles IT-Security-Management in unserer gemeinsam mit den Schwesterbanken gehaltenen 3 Ban-ken IT GmbH und durch umfangreiche Datenschutz- und Datensicherheitsmaß-nahmen, wobei auch für ein professionel-les Business Continuity-Management ge-sorgt wird. Regelmäßig überprüft die interne Revision die Angemessenheit die-ser Vorkehrungen. Sämtliche Unternehmensprozesse stehen mit der Informations- und Kommunikati-onstechnologie in Verbindung, weshalb der IKT-Governance große Bedeutung zu-kommt. Unter IKT-Governance werden Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zusammengefasst, die sicherstellen, dass die IKT-Strategie die Geschäftsstrategie unterstützt und dass mit Hilfe der einge-setzten Hard- und Software die Ge-schäftsziele abgedeckt, Ressourcen ver-antwortungsvoll eingesetzt und Risiken angemessen überwacht werden. Zur ganzheitlichen Steuerung der operati-onalen Risiken auf Gesamtbankebene be-steht ein OR-Gremium, das vierteljährlich tagt. Das Risikocontrolling ist für die Mes-sung und die Definition des Rahmenwer-kes für operationale Risiken zuständig, während die Verantwortung für die Um-setzung risikominimierender Maßnahmen bei den Risk-Taking-Units liegt.
Durch COVID-19 sind in der BKS Bank im Jahr 2020 operationelle Schäden in der Höhe von 143 Tsd. EUR identifiziert wor-den. Die BKS Bank quantifiziert Risiken und Verluste der Pandemie auf Basis des EBA-Berichtes über die Umsetzung aus-gewählter COVID-19-Richtlinien. Dabei werden Aufwände, die nach dem 30.01.2020 angefallen sind, und die zur Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit dienten, erfasst. Dazu zählen insbesondere Aufwände für die Anschaffung von Schutzvorrichtungen für Mitarbeiter und Kunden, die Erstaus-stattungen mit Masken und Desinfekti-onsmitteln und bestimmte IKT-Kosten, die als pandemiebedingte operationale Risi-ken erfasst und berichtet wurden.# Makroökonomisches Risiko
Das makroökonomische Risiko beschreibt die Gefahr von negativen gesamtwirtschaftlichen Veränderungen und daraus resultierenden Risiken, welche sich für die BKS Bank ergeben könnten. Die Entwicklung der volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird laufend anhand eines Sets von Kennzahlen überprüft, in den Gremien diskutiert und in unseren Risikomodellen abgebildet. Die makroökonomischen Risiken und deren Einfluss auf das Kreditrisiko werden wegen der Pandemie als hoch eingeschätzt. Zur Steuerung und Kontrolle der Risiken haben wir 2020 engmaschige Kontrollen in Form von Ausfallsvorlaufindikatoren im Risikomanagement eingeführt.
Das Risiko einer übermäßigen Verschuldung zeigt die Gefahr einer hohen Verschuldung, welche eine negative Auswirkung auf den Geschäftsbetrieb der BKS Bank haben könnte. Neben einer allenfalls erforderlichen Anpassung des Geschäftsplans könnten auch Refinanzierungsengpässe auftreten, welche die Veräußerung von Aktiva in einer Notlage erforderlich machen und somit zu Verlusten oder Bewertungsanpassungen der verbleibenden Aktiva führen könnten. Das Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird mit der Verschuldungsquote (Leverage Ratio) gemessen. Die Verschuldungsquote ist der Quotient aus der Kapitalmessgröße (Kernkapital) und der Gesamtrisikopositionsmessgröße und betrug zum Jahresultimo 7,9% (Vorjahr: 7,7%). Somit liegt die Leverage Ratio deutlich über der aufsichtsrechtlich vorgegebenen Mindestquote von 3%.
ESG- bzw. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, welche tatsächlich oder potentiell erheblich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können.
Lagebericht 284
ESG- bzw. Nachhaltigkeitsrisiken werden in der BKS Bank umfassend analysiert und so weit wie möglich vermieden. Die Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt innerhalb der Steuerung der einzelnen Risikoarten der BKS Bank. Die risikopolitischen Grundsätze zur Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken und im Speziellen von klimabezogenen Risiken beziehen sich auf die unterschiedlichen Steuerungsebenen und Risikokategorien in der BKS Bank.
Weitere Risikoarten, welche in der BKS Bank derzeit als nicht wesentlich eingestuft werden, werden in der Kategorie sonstige Risiken zusammengefasst. Diese umfassen:
Die BKS Bank veröffentlicht die nichtfinanziellen Informationen gemäß § 243b UGB und gemäß § 267a UGB (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz NaDiVeG) gemeinsam in einem separaten Nachhaltigkeitsbericht 2020. Dieser ist unter www.bks.at/Nachhaltigkeit downloadbar.
Lagebericht 285
Mit dem Beginn der Impfungen gegen COVID-19 steigen die Hoffnungen auf eine weitgehende Rückkehr zur Normalität. Allerdings wird die Durchimpfung der weltweiten Bevölkerung mehr Zeit benötigen als ursprünglich erwartet. Die Pandemie wird uns somit noch einige Zeit begleiten. Nichtsdestotrotz haben sich die weltweiten Konjunkturaussichten deutlich verbessert. In seiner jüngsten Veröffentlichung ging der Internationale Währungsfonds (IWF) im Jahr 2021 von einem weltweiten Wirtschaftswachstum von 5,5% aus. Während die Wachstumsprognosen für die USA, Japan und einige Schwellenländer positiver ausfielen, wurde die Wachstumsprognose für den Euroraum von vormals 5,2% auf 4,2% gesenkt. Als Grund nannte man die Abschwächung der Wirtschaftslage Ende 2020 aufgrund der unterschiedlichen Lockdown-Maßnahmen in einzelnen Ländern der Eurozone.
Der zu erwartende globale Konjunkturaufschwung wird aber nicht ohne Hindernisse vonstattengehen. Ein erneuter Anstieg der COVID-19-Fallzahlen im Frühjahr könnte das Wachstum in den großen Volkswirtschaften erneut bremsen. Der IWF appellierte an die Regierungen und Zentralbanken, in ihren Bemühungen zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage nicht verfrüht nachzulassen. Die Inflation könnte in den kommenden Jahren vor einem Comeback stehen. Ähnlich wie nach der Finanzkrise 2009 ist davon auszugehen, dass die deutlich höhere Geldmenge mittelfristig zu einer höheren Inflation führen könnte. Allerdings ist eine grundsätzliche und dauerhafte Veränderung nicht zu erwarten. Die Angst vor einer Hyperinflation ist unbegründet. Schwierig bleibt die Lage am Arbeitsmarkt. Die Reduktion der Arbeitslosenzahlen gilt als größte Herausforderung für die Regierungen rund um den Globus. Erst mit einer zunehmenden Erholung der einzelnen Wirtschaftsräume ist mit einem nachhaltigen Rückgang der hohen Arbeitslosenquoten zu rechnen.
Da Geldmarktveranlagungen keinen bzw. sogar nur einen negativen Ertrag abwerfen, sind und bleiben sie auch im Jahr 2021 unattraktiv. Positiv hingegen stehen die Vorzeichen für Aktieninvestments. Gestützt wird diese Annahme von einer weiterhin lockeren Politik der großen Notenbanken sowie der Alternativlosigkeit konservativer Anlageklassen. Mit Gewinnmitnahmen sowie Marktkorrekturen ist allerdings immer wieder zu rechnen. Investments in Anleihen sind derzeit vergleichsweise teuer. Dies spiegelt sich in negativen Renditen von Staats- und teilweise auch von Unternehmensanleihen mit guter Bonität wider.
Wir sind uns bewusst, dass die kommenden Monate nicht leicht werden. Zu den bekannten Herausforderungen wie Niedrigzinsniveau, Kostendruck oder starker Mitbewerb kommen nun auch die Sorgen um künftige Kreditausfälle hinzu. Auch wenn es viele staatliche Unterstützungsmaßnahmen und Hilfspakete für die angeschlagene Wirtschaft gibt, wird es mit hoher Sicherheit zu einer Insolvenzwelle bei Unternehmen und zu Einkommensverlusten durch die hohe Arbeitslosigkeit bei Privatkunden kommen. Da wir in der Vergangenheit viele Maßnahmen zur Verbesserung der Kreditqualität gesetzt haben und über ein breit gestreutes Kreditportfolio verfügen, rechnen wir zwar mit einem deutlichen Anstieg der Risikokosten, jedoch in einem gut bewältigbaren Ausmaß. Damit die Ergebnisentwicklung trotz steigender Risikokosten stabil bleibt, gilt es,
Ausblick Lagebericht 286
in den beiden wichtigen Ertragskomponenten – Zinsüberschuss und Provisionsgeschäft – weiterhin solide zu wachsen. Das Zinsgeschäft ist durch die anhaltend niedrigen Zinsen schon seit mehreren Jahren belastet. Mit einer markanten Trendwende in der Zinspolitik kann aufgrund der gegenwärtigen Wirtschaftssituation nicht gerechnet werden. Vielmehr wird von den Notenbanken signalisiert, dass sie an ihrer Niedrigzinspolitik festhalten werden. In unseren Planrechnungen für 2021 gehen wir daher davon aus, dass wir ein ähnliches Zinsergebnis wie 2020 erzielen werden können.
Das größte Wachstumspotential sehen wir im Dienstleistungsgeschäft. Die Stärkung dieses vielfältigen Betätigungsfeldes liegt uns schon länger am Herzen. In den vergangenen Jahren konnten wir in diesem Bereich sehr große Erfolge verbuchen. Beispielsweise sind wir durch eine kluge Akquisitionspolitik in Slowenien zum größten Wertpapierdienstleister aufgestiegen. Auch der Zahlungsverkehr – mit Ausnahme von 2020 – hat sich zu einem verlässlichen und stabilen Ergebnisbringer entwickelt. Wir haben Jahr für Jahr Ertragszuwächse in beiden Kundensegmenten erzielen können. An diese Erfolge wollen wir 2021 anknüpfen. Wir werden unsere Vertriebsaktivitäten verstärken und den Einsatz unserer Sales-Experten erhöhen, um neue Kunden von unserem Know-how und unserem umfangreichen Produktangebot zu überzeugen. Für 2021 haben wir als generellen Arbeitsschwerpunkt die Akquisition neuer Kunden ausgerufen. Sowohl im stationären Vertrieb als auch auf unseren digitalen Kanälen wollen wir kräftig wachsen. Mit BKS Bank Connect sprechen wir insbesondere digitalaffine Privatkunden an. In den Wachstumsmärkten Wien-Niederösterreich-Burgenland sowie auf unseren Auslandsmärkten wollen wir unsere Marktanteile durch Cross- und Up-Selling-Maßnahmen weiter stärken und neue Kunden gewinnen.
Wir werden auch weiterhin konsequent an der Umsetzung unserer Strategie arbeiten, mit dem Ziel, Wachstum zu generieren. Einen wichtigen strategischen Fokus, der uns auch in Zukunft begleiten wird, bildet die digitale Transformation. Dabei fokussieren wir uns nicht nur auf den Launch neuer digitaler Produkte und Services auf unseren digitalen Kanälen, sondern vielmehr auf die digitale Transformation des gesamten Unternehmens, vor allem auch in den internen Prozessen. Für unsere Privatkunden bieten wir bereits sämtliche Bankprodukte online an. In den nächsten Monaten werden wir das digitale Angebot für unsere Firmenkunden massiv erweitern. Dazu zählen beispielsweise der digitale Onboardingprozess, und eng damit verbunden, die digitale Eröffnung von Geschäftskonten. Weiters wollen wir den Kreditprozess digitalisieren und wie für das KFZ-Leasing auch einen digitalen End-to-End-Prozess für den Abschluss von Mobilienleasinggeschäften schaffen.
Die planmäßige Umsetzung unserer Strategieziele kann durch die Pandemie, mit den damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen, durch aufsichtsrechtliche oder konkurrenzbedingte Änderungen beeinträchtigt werden.# Insgesamt auf stabilem Kurs
Die Geschäftsentwicklung in den ersten Wochen des neuen Geschäftsjahres verlief ähnlich wie im Vorjahr. Das Kreditwachstum war weiter von den Investitionsfördermaßnahmen getrieben, die Kreditrisiken blieben überschaubar. Der Geschäftsalltag war kaum von COVID-19 beeinflusst und Erkrankungen blieben Einzelfälle.
La geberich t 287
Wir bieten unseren Mitarbeitern und deren Angehörigen kostenlose Testmöglichkeiten in unserer Unternehmenszentrale an, die auch in das offizielle Meldesystem des Bundeministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, eingemeldet werden. Die Testergebnisse gelten somit als offizielle „Freitest-Ergebnisse“. Insgesamt bleiben wir daher trotz Pandemie zuversichtlich, dass wir unsere angestrebten Wachstumsziele für 2021 erreichen werden.
Wir gehen davon aus, dass uns die Verfahren, die die Minderheitsaktionärinnen UniCredit Bank Austria AG und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. gegen die BKS Bank führen, auch im Jahr 2021 beschäftigen werden. Zuletzt hat die BKS Bank das Sonderprüfungsverfahren vor dem OGH rechtskräftig gewonnen. Dies bestärkt uns in unserer Sichtweise, dass die BKS Bank sich stets rechtskonform verhalten hat und die von den genannten Minderheitsaktionärinnen erhobenen Vorwürfe haltlos sind.
Klagenfurt am Wörthersee, 08. März 2021
Mag. Dr. Herta Stockbauer
Vorstandsvorsitzende
Mag. Dieter Kraßnitzer, CIA
Mitglied des Vorstandes
Mag. Alexander Novak
Mitglied des Vorstandes
Unternehmensstrategie
Anhang 288
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % | |
|---|---|---|---|
| 1. Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken und Postgiroämtern | 550.746,92 | 1.102.686.748,02 | 100,2 |
| 2. Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind | 624.208,16 | 713.232.701,27 | 14,3 |
| 3. Forderungen an Kreditinstitute | 159.065,93 | 248.415.957,99 | 56,2 |
| a) täglich fällig | 28.928,37 | 51.344.152,99 | 77,5 |
| b) sonstige Forderungen | 130.137,56 | 197.071.805,00 | 51,4 |
| 4. Forderungen an Kunden | 6.338.491,50 | 6.612.898.868,80 | 4,3 |
| 5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 258.008,41 | 203.344.477,52 | -21,2 |
| a) von öffentlichen Emittenten | 5.120,90 | 5.121.232,88 | – |
| b) von anderen Emittenten | 252.887,50 | 198.223.244,64 | -21,6 |
| darunter: eigene Schuldverschreibungen | 14.162,49 | 17.211.405,50 | 21,5 |
| 6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 50.034,46 | 62.668.401,10 | 25,3 |
| 7. Beteiligungen | 126.530,43 | 129.994.673,92 | 2,7 |
| darunter: an Kreditinstituten | 118.057,56 | 121.893.562,91 | 3,2 |
| 8. Anteile an verbundenen Unternehmen | 81.338,67 | 85.819.435,13 | 5,5 |
| darunter: an Kreditinstituten | – | – | – |
| 9. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens | 10.692,18 | 9.854.991,51 | -7,8 |
| 10. Sachanlagen | 32.374,99 | 33.859.227,75 | 4,6 |
| darunter: Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt werden | 14.836,23 | 15.177.476,90 | 2,3 |
| 11. Sonstige Vermögensgegenstände | 9.445,13 | 13.731.403,85 | 45,4 |
| 12. Rechnungsabgrenzungsposten | 6.068,97 | 4.845.296,28 | -20,2 |
| 13. Aktive latente Steuern | 8.744,65 | 15.762.294,31 | 80,3 |
| Summe Aktiva | 8.255.750,40 | 9.237.114.477,45 | 11,9 |
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % | |
|---|---|---|---|
| 1. Auslandsaktiva | 2.566.899,55 | 2.788.655.672,89 | 8,6 |
Jahresabschlussposten sind nur insoweit angeführt, als dafür Wertansätze vorhanden sind.
BKS Bank Bilanz zum 31. Dezember 2020
Anhang 290
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % | |
|---|---|---|---|
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 699.237,79 | 906.689.884,45 | 29,7 |
| a) täglich fällig | 61.860,06 | 148.786.274,77 | > 100 |
| b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 637.377,73 | 757.903.609,68 | 18,9 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 5.822.713,46 | 6.561.520.863,95 | 12,7 |
| a) Spareinlagen | 1.412.638,66 | 1.400.521.642,46 | -0,9 |
| aa) täglich fällig | 876.282,21 | 1.035.015.567,17 | 18,1 |
| ab) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 536.356,45 | 365.506.075,29 | -31,9 |
| b) sonstige Verbindlichkeiten | 4.410.074,80 | 5.160.999.221,49 | 17,0 |
| ba) täglich fällig | 3.335.457,16 | 4.163.765.339,15 | 24,8 |
| bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 1.074.617,64 | 997.203.882,34 | -7,2 |
| 3. Verbriefte Verbindlichkeiten | 629.510,41 | 657.463.962,20 | 4,4 |
| a) begebene Schuldverschreibungen | 558.122,54 | 602.587.117,25 | 8,0 |
| b) andere verbriefte Verbindlichkeiten | 71.387,86 | 54.876.844,95 | -23,1 |
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 18.899,18 | 23.997.467,42 | 27,0 |
| 5. Rechnungsabgrenzungsposten | 2.296,34 | 2.181.609,79 | -5,0 |
| 6. Rückstellungen | 86.087,45 | 83.934.222,02 | -2,5 |
| a) Rückstellungen für Abfertigungen | 23.826,02 | 23.077.615,41 | -3,1 |
| b) Rückstellungen für Pensionen | 36.993,31 | 35.573.475,00 | -3,8 |
| c) Steuerrückstellungen | 3.227,01 | 5.555.606,80 | 72,2 |
| d) sonstige | 22.041,11 | 19.727.524,81 | -10,5 |
| 7. Ergänzungskapital gem. Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | 230.843,30 | 209.708.431,94 | -9,2 |
| 8. Zusätzl. Kernkapital gem. Teil 2 Titel I Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | 56.049,72 | 56.753.043,03 | 1,3 |
| 9. Gezeichnetes Kapital | 85.885,80 | 85.885.800,00 | – |
| abzüglich Nennbetrag eigener Aktien | -1.750,65 | -1.763.936,00 | -0,8 |
| 10. Gebundene Kapitalrücklagen | 243.586,80 | 243.597.000,42 | 0,0 |
| 11. Gewinnrücklagen | 286.752,08 | 309.672.163,56 | 8,0 |
| a) gesetzliche Rücklage | 503,41 | 503.410,04 | – |
| b) andere Rücklagen | 286.248,67 | 309.168.753,52 | 8,0 |
| 12. Haftrücklage gemäß § 57 Abs.5 BWG | 84.500,00 | 86.300.000,00 | 2,1 |
| 13. Bilanzgewinn | 11.138,72 | 11.173.964,67 | 0,3 |
| Summe Passiva | 8.255.750,40 | 9.237.114.477,45 | 11,9 |
Anhang 291
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % | |
|---|---|---|---|
| 1. Eventualverbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten | 467.303,74 | 568.157.698,59 | 21,6 |
| 2. Kreditrisiken | 1.337.896,57 | 1.718.586.089,09 | 28,5 |
| 3. Verbindlichkeiten aus Treuhandgeschäften | 91.033,80 | 151.026.590,42 | 65,9 |
| 4. Anrechenbare Eigenmittel gem. Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | 875.473,50 | 905.848.900,25 | 3,5 |
| darunter: Ergänzungskapital gem. Teil 2 Titel 1 Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | 195.647,79 | 199.566.381,01 | 2,0 |
| 5. Eigenmittelanforderungen gem. Art. 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | 5.176.382,41 | 5.407.923.007,97 | 4,5 |
| darunter: Eigenmittelanforderungen gem. Art. 92 Abs. 1 lit a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | 12,1% | 12,0% | -0,6 |
| lit b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | 13,1% | 13,1% | – |
| lit c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | 16,9% | 16,8% | -0,9 |
| 6. Auslandspassiva | 1.497.387,02 | 1.797.340.110,79 | 20,0 |
Anhang 292
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % | |
|---|---|---|---|
| 1. Zinsen und ähnliche Erträge | 134.762,89 | 132.642.645,86 | -1,6 |
| darunter: aus festverzinslichen Wertpapieren | 14.071,31 | 13.494.266,47 | -4,1 |
| 2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 18.681,90 | 19.455.585,80 | 4,1 |
| I. Nettozinsertrag | 116.080,99 | 113.187.060,06 | -2,5 |
| 3. Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen | 13.908,49 | 10.559.871,98 | -24,1 |
| a) Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapieren | 1.370,69 | 1.369.102,08 | -0,1 |
| b) Erträge aus Beteiligungen | 8.855,47 | 3.435.550,33 | -61,2 |
| c) Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen | 3.682,34 | 5.755.219,57 | 56,3 |
| 4. Provisionserträge | 63.380,84 | 67.088.982,02 | 5,9 |
| 5. Provisionsaufwendungen | 5.111,22 | 5.354.152,27 | 4,8 |
| 6. Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften | 720,09 | 1.082.650,34 | 50,3 |
| 7. Sonstige betriebliche Erträge | 3.487,56 | 5.584.152,64 | 60,1 |
| II. Betriebserträge | 192.466,76 | 192.148.564,77 | -0,2 |
| 8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | 111.596,26 | 115.649.910,95 | 3,6 |
| a) Personalaufwand | 69.178,64 | 69.275.719,89 | 0,1 |
| aa) Löhne und Gehälter | 48.724,12 | 48.972.912,85 | 0,5 |
| ab) Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge | 12.359,44 | 12.283.132,47 | -0,6 |
| ac) sonstiger Sozialaufwand | 2.308,15 | 2.292.025,12 | -0,7 |
| ad) Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | 4.450,06 | 4.364.313,77 | -1,9 |
| ae) Dotierung der Pensionsrückstellung | -1.378,91 | -1.419.833,00 | -3,0 |
| af) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen | 2.715,78 | 2.783.168,68 | 2,5 |
| b) Sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) | 42.417,63 | 46.374.191,06 | 9,3 |
| 9. Wertberichtigungen auf die im Aktivposten 9 und 10 enthaltenen Vermögensgegenstände | 5.091,29 | 5.406.495,63 | 6,2 |
| 10. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6.380,56 | 8.355.022,34 | 30,9 |
| III. Betriebsaufwendungen | 123.068,11 | 129.411.428,92 | 5,2 |
| IV. Betriebsergebnis | 69.398,64 | 62.737.135,85 | -9,6 |
BKS Bank Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020
Anhang 293
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | ± in % | |
|---|---|---|---|
| 11. Wertberichtigungen auf Forderungen und Zuführungen zu Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken | -30.121,99 | -56.617.274,57 | -88,0 |
| 12. Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und aus Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken | 15.798,66 | 31.037.395,24 | 96,5 |
| 13. Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet sind, sowie auf Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen | -1.092,08 | -716.273,42 | 34,4 |
| 14. Erträge aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet werden, sowie auf Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.407,58 | 1.635.100,76 | -32,1 |
| V. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 56.390,80 | 38.076.083,86 | -32,5 |
| 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag | 9.311,58 | 6.545.512,82 | -29,7 |
| darunter: latente Steuern | -2.043,48 | -7.014.547,26 | < 100 |
| 16. Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 15 auszuweisen | 1.498,61 | 1.472.978,17 | -1,7 |
| VI. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | 45.580,62 | 30.057.592,87 | -34,1 |
| 17. Rücklagenbewegung | 34.909,66 | 19.207.388,44 | -45,0 |
| darunter: Dotierung der Haftrücklage | 1.200,00 | 1.800.000,00 | 50,0 |
| VII. Jahresgewinn | 10.670,95 | 10.850.204,43 | 1,7 |
| 18. Gewinnvortrag/Verlustvortrag | 467,77 | 323.760,24 | -30,8 |
| VIII. Bilanzgewinn/Bilanzverlust | 11.138,72 | 11.173.964,67 | 0,3 |
Anhang 294
I.# Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde nach den geltenden Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) – soweit auf Kreditinstitute anwendbar – sowie nach den Vorschriften des Bankwesengesetzes (BWG) und – sofern relevant – nach der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Capital Requirements Regulation, CRR) aufgestellt. Die Zahlenangaben erfolgen in Tsd. EUR, sofern im Posten nicht ausdrücklich etwas Abweichendes festgehalten ist. Die bisherige Form der Darstellung wurde grundsätzlich bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Im Berichtsjahr 2020 gab es eine Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Bereich der Berechnung der Risikovorsorge.
Neben den Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit wurden von der österreichischen Regierung sowie von den Regierungen der Länder, in denen die BKS Bank tätig ist – Slowenien, Kroatien und Slowakei –, Maßnahmen erlassen, um auch die wirtschaftlichen Folgen aus der COVID-19-Krise einzudämmen. Dazu zählen öffentliche Garantien im Zusammenhang mit COVID-19 sowie gesetzliche und freiwillige Kreditmoratorien gemäß den dazu von der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) erlassenen Leitlinien. Im Jahr 2020 wurden insgesamt Kredite in Höhe von 524,8 Mio. EUR gestundet, Zum Stichtag 31. Dezember 2020 waren davon noch 163,3 Mio. EUR aktiv.
Weitere COVID-19-Maßnahmen in Österreich, Slowenien, Kroatien und der Slowakei stellen Garantien zugunsten von Kreditinstituten für Überbrückungsfinanzierungen dar, um schnelle Liquidität für Unternehmen gewährleisten zu können. Die gewährten Überbrückungsfinanzierungen belaufen sich auf 160,6 Mio. EUR. Davon sind rd. 50 % mit staatlichen Garantien abgesichert.
Die auf Fremdwährung lautenden Aktiva und Passiva werden zum jeweiligen Devisenmittelkurs, die Termingeschäfte zum Terminkurs des Bilanzstichtages umgerechnet und Gewinne und Verluste erfolgswirksam berücksichtigt.
Die dauernd dem Geschäftsbetrieb gewidmeten Wertpapiere werden wie Anlagevermögen nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens sowie des Handelsbuches werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bilanziert. Es wird das gleitende Durchschnittspreisverfahren angewandt.
Die Buchforderungen an Kreditinstitute und Kunden werden mit dem Nennwert angesetzt. Die Bildung von Wertberichtigungen für Kunden erfolgt auf der Grundlage einer internen Richtlinie auf Basis eines standardisierten Prozesses, in Rahmen dessen für nicht werthaltige Forderungen Risikovorsorgen für den nicht durch Sicherheiten gedeckten Forderungsteil gebildet werden. Das ab 2020 zum Einsatz kommende Wertberichtigungsmodell ist ein Expected-Credit-Loss Modell, welches auch für erwartete zukünftige Verluste Risikovorsorgen vorsieht. Bis 2020 fand das "Incurred but not reported losses (IBNR)"-Modell Anwendung. Der Grund für den Wechsel war, dass das Expected-Credit-Loss Modell die Auswirkung der Corona Pandemie auf das Kreditportfolio wesentlich genauer und risikoorientierter abbildet. Die Höhe der zu bildenden Risikovorsorge ist dabei von der Veränderung des Ausfallsrisiko eines Finanzinstrumentes nach dessen Zugang abhängig. Auf Basis dieses Verfahrens werden drei unterschiedliche Stufen unterschieden, wobei sich in Abhängigkeit von der Zuordnung des Finanzinstrumentes in eine dieser Stufen die Höhe der Risikovorsorgen ergibt.
Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen stehen mit den Anschaffungskosten zu Buche, sofern nicht durch anhaltende Verluste dauerhafte Wertminderungen eingetreten sind, die eine Abwertung erforderlich machten. Bei der Überprüfung des Bilanzansatzes auf Wertminderung finden unter anderem folgende Bewertungsmethoden Anwendung: Adjusted Net Asset Value-Methode, Multiple- und Barwertverfahren. Beim Barwertverfahren wird der Buchwert mit dem Barwert aller zukünftigen cashwirksamen Zahlungsströme, die der Gesellschaft zuzurechnen sind, verglichen (Discounted-Cash-Flow-Modell).
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen bzw. außerplanmäßigen Abschreibungen. Die Abschreibungssätze bewegen sich bei den unbeweglichen Anlagegütern zwischen 1,5 % und 2,5 % und bei den beweglichen Anlagegütern zwischen 10 % und 25 %. Bei immateriellen Anlagegütern bewegt sich der Abschreibungssatz zwischen 10 % und 25 %. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungswerten bis 800,- EUR wurden mit Inbetriebnahme voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Zu- und Abgänge dargestellt. Im Jahr 2020 wurde die Abschreibungsmethode auf Proratatemporis-Abschreibung geändert.
Derivative Geschäfte werden in der BKS Bank weitestgehend zur Absicherung von Marktrisiken eingegangen. Durch das Aktiv-Passiv-Management-Gremium (APM-Gremium) werden je nach Zinslage bzw. Zinserwartung Sicherungsgeschäfte auf Einzelgeschäftsbasis beschlossen. Bei der Sicherung von Grundgeschäften wird die Bildung der Bewertungseinheit am Beginn der Sicherungsbeziehung nach Identifizierung des abzusichernden Risikos im APM-Gremium beschlossen. Im APM-Protokoll werden die zur Bildung der Bewertungseinheit erforderlichen qualitativen Merkmale des Derivates und des Grundgeschäfts sowie der Absicherungsbedarf dokumentiert.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. In den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind Mündelgeldspareinlagen in Höhe von 7.131 Tsd. EUR (Vorjahr: 7.722 Tsd. EUR) enthalten. In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten hat die BKS Bank mit einem Volumen von 350 Mio. EUR am TILTRO III-Programm (Targeted Longer-Term Refinancing Operations) der Europäischen Zentralbank (EZB) teilgenommen. Dieses Tenderprogramm stellt den Banken längerfristige Finanzierungen zu günstigen Konditionen zur Verfügung, wobei die Verzinsung für die einzelnen Banken davon abhängt, inwieweit in den relevanten Referenzperioden die Kreditvergabeziele erreicht wurden. Nach den Anpassungen des Tenderprogramms als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie im Frühjahr 2020 gilt für die Verzinsungsperioden bis Juni 2022 immer ein Abschlag von 0,5 %. Dieser Abschlag gilt auch dann, wenn die Kreditvergabeziele in den relevanten Referenzperioden nicht erreicht werden. Aus Sicht der BKS Bank ist dieser Zinssatz jedoch aktuell auch durch Refinanzierungsmöglichkeiten am Markt gegeben. Des Weiteren beinhaltet dieses Tenderprogramm die Möglichkeit, einen Zinssatz von -1,0 % zu erhalten, wenn von Seiten der Bank die Kreditvergabeziele erreicht werden.
Agio und Disagio aus der Emission von Anleihen werden laufzeitkonform verteilt aufgelöst. Die Emissionskosten sind im Jahr der Begebung erfolgswirksam. Bei Stufenzinsobligationen wird zur Ermittlung des Zinsaufwandes der interne Zinsfuß herangezogen. Im Berichtsjahr wurden keine fundierten Bankschuldverschreibungen (Vorjahr: keine) begeben.
Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungen, Jubiläums- sowie für Sterbegelder werden nach der PUC-Methode (Projected Unit Credit Method) bilanziert. Für den UGB-Abschluss hat die BKS Bank AG seit dem Geschäftsjahr 2014 die Herleitung des Rechnungszinssatzes auf Basis des AFRAC-Gutachtens „Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches“ vorgenommen. Konkret wurde der Rechnungszinssatz aus dem Durchschnitt des für den IFRS-Abschluss zum Bilanzstichtag angewendeten Zinssatzes und der sechs vorangegangenen Bilanzstichtage errechnet. 2020 wurde der Berechnung ein Zinssatz von 1,79 % (Vorjahr: 2,17 %) zu Grunde gelegt. Auch hinsichtlich des Gehaltstrends wurde dieselbe Durchschnittsbetrachtung angestellt und dieser mit 2,04 % (Vorjahr: 2,09 %) errechnet. Für die Berücksichtigung der Karrieredynamik wurde unverändert zum Vorjahr ein Faktor von 0,25 % herangezogen. 2018 wurden die neuen „AVÖ 2018-P-Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung“ veröffentlicht, die neben Sterbewahrscheinlichkeiten auch Invalidisierungs- und Verheiratungswahrscheinlichkeiten enthalten (neue Sterbetafel).# III. Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Für die Bilanzierung sind für einige Bilanzpositionen Schätzungen und Annahmen erforderlich. Die Schätzungen und Annahmen basieren auf historischen Erfahrungen, Planungen, Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse, die nach heutigem Ermessen wahrscheinlich sind. Annahmen, die den Schätzungen zugrunde liegen, werden regelmäßig überprüft. Potentielle Unsicherheiten, mit denen die Schätzungen behaftet sein können, erfordern in künftigen Perioden unter Umständen Anpassungen des Buchwertes von Vermögenswerten und Schulden. Dies betrifft insbesondere die Ermittlung des Expected Credit Losses.
Die beiden Minderheitsaktionäre UniCredit Bank Austria AG und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. haben im Juni 2019 eine Klage auf Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung vom 08. Mai 2019 unter anderem wegen der Ablehnung der Durchführung einer Sonderprüfung eingebracht. Das Anfechtungsverfahren wurde nach einer Verfahrensunterbrechung fortgesetzt. Im Juni 2020 wurde von denselben Minderheitsaktionären eine Klage auf Anfechtung von Beschlüssen der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. Mai 2020 beim Landesgericht Klagenfurt eingebracht. Angefochten werden die beschlossene Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und die (Nicht-)Entlastung einzelner Mitglieder des Aufsichtsrates sowie die Ablehnung der Durchführung von verschiedenen Sonderprüfungen. Begehrt werden ferner die positive Beschlussfeststellung der Nichtentlastung der Mitglieder des Vorstandes und einzelner Mitglieder des Aufsichtsrates, der Entlastung eines Aufsichtsratsmitglieds sowie die positive Beschlussfeststellung über die Durchführung der oben genannten Sonderprüfungen. Das Anfechtungsverfahren ist unterbrochen, der Akt wurde der Übernahmekommission vorgelegt.
Weiters wurde im März 2020 auf Antrag der genannten Minderheitsaktionäre die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 33 ÜbG vor der Übernahmekommission beschlossen. Gegenstand der Untersuchung in diesem Nachprüfungsverfahren ist die Vorfrage zu den obengenannten Anfechtungsverfahren, ob eine Verletzung der Angebotspflicht, insbesondere gemäß § 22a Z 3 oder § 22 Abs. 4 ÜbG, durch die BKS Bank und die mit ihr verbundenen Rechtsträger vorliegt. Ebenso wurde auf Antrag der genannten Minderheitsaktionäre die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 33 ÜbG betreffend die Oberbank und die Bank für Tirol und Vorarlberg beschlossen. Die Übernahmekommission hat diese Verfahren miteinander verbunden und eine mündliche Verhandlung durchgeführt. Die Entscheidung steht noch aus. Angesichts der Verbindungen zwischen den Mitgliedern der 3 Banken Gruppe kann sich eine Verletzung der Angebotspflicht einer der drei Banken auch auf die beiden anderen Banken auswirken.
Der Vorstand geht nach sorgfältiger Prüfung unter Beiziehung externer Experten davon aus, dass die von den genannten Minderheitsaktionären erhobenen Vorwürfe haltlos sind. Der bisherige Verfahrensverlauf und die ergangenen Entscheidungen, insbesondere die Ablehnung der Bestellung eines gerichtlichen Sonderprüfers durch den OGH im November 2020, bestärken die BKS Bank in dieser Sichtweise. Relevante bilanzielle Auswirkungen der genannten Verfahren sind nicht erkennbar.
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| Aktiva | 224.588 | 219.239 |
| Passiva | 291.597 | 218.893 |
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| bis 3 Monate | 1.097.853 | 1.011.532 |
| mehr als 3 Monate bis 1 Jahr | 658.465 | 712.036 |
| mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre | 1.104.007 | 1.259.736 |
| mehr als 5 Jahre | 4.276.215 | 4.532.650 |
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| bis 3 Monate | 395.025 | 358.708 |
| mehr als 3 Monate bis 1 Jahr | 995.461 | 881.834 |
| mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre | 1.058.321 | 1.366.362 |
| mehr als 5 Jahre | 629.816 | 580.153 |
Die wie Anlagevermögen bewerteten Wertpapiere sind dauernd dem Geschäftsbetrieb gewidmet. In den Wertpapieren des Anlagevermögens sind zum Stichtag 31.12.2020 stille Lasten in Höhe von 12 Tsd. EUR (Vorjahr: 57 Tsd. EUR) enthalten. Eine außerplanmäßige Abschreibung war nach den Kriterien gemäß AFRAC – Stellungnahme 24 (Austrian Financial Reporting and Auditing Committee) nicht erforderlich.
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| Buchwert | Marktwert | |
| in Tsd. EUR | ||
| Schuldtitel öffentlicher Stellen | – | – |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 5.955 | 5.898 |
| Aktien und andere festverzinsliche Wertpapiere | – | – |
| Summe | 5.955 | 5.898 |
Der über dem Rückzahlungsbetrag liegende Teil der Anschaffungskosten bei im Geschäftsjahr neu erworbenen Wertpapieren des Anlagevermögens wurde zum Bilanzstichtag voll abgeschrieben und in der GuV-Rechnung verrechnet. Unter dem Rückzahlungsbetrag erworbene Wertpapiere werden zu den Anschaffungskosten bilanziert. Zum 31.12.2020 gab es keine Pensionsgeschäfte gemäß § 50 BWG (Vorjahr: 0).
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| in Tsd. EUR | Pos. Nr. börsen-notiert | Pos. Nr. nicht börsen-notiert |
| Aktien und andere festverzinsliche Wertpapiere | 6. 3.901 | 46.133 |
| Beteiligungen | 7. 109.273 | 17.257 |
Die in den Posten 2. und 5. enthaltenen Schuldverschreibungen sind alle zum Börsehandel zugelassen.
Im Berichtsjahr erfolgten Zuschreibungen auf Wertpapiere von in der Vergangenheit vorgenommenen Abschreibungen bis maximal auf den historischen Anschaffungswert:
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| in Tsd. EUR | Pos. Nr. | |
| Schuld | – | – |
| Schuldtitel öffentlicher Stellen | 2. | 459 |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 5. | 25 |
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 6. | 2.787 |
| Summe | 3.271 |
Die zum Börsehandel zugelassenen Wertpapiere des Anlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten abzüglich einer allfälligen außerplanmäßigen Abschreibung bewertet (ohne Stückzinsen). Der Unterschied des Bilanzwertes zum höheren Marktwert beträgt 4.190 Tsd. EUR (Vorjahr: 4.085 Tsd. EUR).
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| in Tsd. EUR | Pos. Nr. | |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 5. |
Die zum Börsehandel zugelassenen Wertpapiere des Umlaufvermögens werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet (ohne Stückzinsen):
| Pos. Nr. | Titel | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
|---|---|---|---|
| 5. | Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 66.948 | 69.997 |
| 6. | Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 3.902 | 5.397 |
Anhang 300
Fällige Schuldverschreibungen
Im nächsten Jahr werden bei den Posten Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie bei den verbrieften Verbindlichkeiten folgende Werte fällig:
| Pos. Nr. | Titel | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
|---|---|---|---|
| 2. und 5. | Schuldverschreibungen, Schuldtitel öffentlicher Stellen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 25.988 | 72.471 |
| 3. | Verbriefte Verbindlichkeiten | 51.000 | 87.400 |
Erfolge aus Veranlagungen in Investmentfonds
| Titel | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| Ausschüttungserträge | ||
| • inländische | 551 | 655 |
| • ausländische | 349 | 287 |
| Summe | 900 | 942 |
| Zu- und Abschreibungen | ||
| • inländische | 1.866 | -291 |
| • ausländische | 802 | -52 |
| Summe | 2.668 | -343 |
| Kurserfolge aus Verkäufen | 1.967 | 7 |
| Summe | 1.967 | 7 |
| Summe Erfolge aus Investmentfonds | 5.535 | 606 |
Sonstige Angaben zu Vermögensgegenständen
Vermögensgegenstände nachrangiger Art sind in folgenden Posten der Aktiva enthalten:
| Pos. Nr. | Titel | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
|---|---|---|---|
| 6. | Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 3.634 | 3.634 |
In den Aktivposten enthaltene Vermögensgegenstände, die als Sicherheiten für Verbindlichkeiten gestellt sind:
| Verbindlichkeiten | Vermögensgegenstände | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
|---|---|---|---|
| Mündelgelder gemäß § 230a ABGB | Wertpapiere | 11.876 | 11.876 |
| Arrangementkaution für Wertpapierbörsehandel | Wertpapiere | 1.575 | 1.575 |
| Kaution für Handel an EUREX | Wertpapiere/Cash Collateral | 3.987 | 2.103 |
| Sicherheiten für XETRA | Wertpapiere | 3.937 | 3.937 |
| Pfandsperre Euro-Clear | Wertpapiere | 10.000 | 10.000 |
| Sicherheiten für OeNB- Refinanzierung | Kredite | 297.863 | 349.057 |
| Eurex Repo (GC Pooling) | Wertpapiere | 3.485 | 3.592 |
| Margin Finanztermingeschäfte | Cash Collaterial | 6.127 | 5.490 |
| Hypothekarischer Deckungsstock | Kredite | 293.161 | 334.132 |
| Deckungsstock auf Basis öffentlicher Forderungen | Kredite | 8.540 | 7.061 |
| Solidarfonds OeKB | Cash Collaterial | 75 | 110 |
| An die OeKB zedierte Forderungen | Kredite | 76.356 | 102.282 |
In den Forderungen an Kreditinstitute sind keine eigenen, nicht börsennotierten Schuldverschreibungen im Nostrobestand enthalten (Vorjahr: 0 Tsd. EUR).
Anhang 301
Details wesentlicher Werte in den Sonstigen Vermögensgegenständen
| Pos. Nr. | Titel | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
|---|---|---|---|
| 12 | Steuerverrechnung | 1.502 | 1.535 |
| Verrechnung mit verbundenen Unternehmen | 2.118 | 3.036 | |
| Forderungen aus Beteiligungen | – | 1.461 | |
| Positive Marktwerte aus Fremdwährungsderivaten | 1.072 | 3.503 | |
| Sonstige Positionen | 4.753 | 4.196 | |
| Summe | 9.445 | 13.731 |
Von den in der Tabelle dargestellten Beträgen sind 4,7 Mio. EUR (Vorjahr: 2,6 Mio. EUR) als Erträge erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam. Alle Beträge haben im Wesentlichen eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Details wesentlicher Werte in den sonstigen Verbindlichkeiten
| Pos. Nr. | Titel | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
|---|---|---|---|
| 4 | Negative Marktwerte aus Fremdwährungsderivaten | 2.222 | 5.919 |
| Verbindlichkeiten Finanzamt | 1.360 | 2.297 | |
| KESt-Verbindlichkeiten | 814 | 938 | |
| Steuerverbindlichkeiten Auslandsdirektionen | 1.164 | 1.716 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten der Auslandsdirektionen | 2.957 | 2.393 | |
| Verbindlichkeiten Altersteilzeit | 2.034 | 1.605 | |
| Sozialversicherungsbeiträge | 1.490 | 1.495 | |
| 3 | Noch nicht ausbezahlte Dividenden | 4.852 | |
| Sonstige Positionen | 6.855 | 2.782 | |
| Summe | 18.899 | 23.997 |
Von den sonstigen Verbindlichkeiten sind 18,1 Mio. EUR (Vorjahr: 16,7 Mio. EUR) erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam. Alle Beträge haben im Wesentlichen eine Laufzeit von unter einem Jahr.
Anhang 302
Liste ausgewählter Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
| Name der Gesellschaft | Anteil in % | Eigenkapital in Mio. EUR | Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag in Mio. EUR |
|---|---|---|---|
| direkt | indirekt | 2019 | |
| BKS-Leasing s.r.o., Bratislava | 19,26 | 19,36 | 100,00 |
| BKS-Leasing Gesellschaft m.b.H., Klagenfurt | 2,03 | 2,03 | 99,75 |
| BKS-leasing d.o.o., Ljubljana | 15,97 | 17,78 | 100,00 |
| BKS-leasing Croatia d.o.o., Zagreb | 5,85 | 4,01 | 100,00 |
| Immobilien Errichtungs- u. Vermietungsgesellschaft m.b.H. & Co. KG, Klagenfurt | 7,51 | 7,13 | 100,00 |
| IEV Immobilen GmbH, Klagenfurt | 0,06 | 0,06 | 100,00 |
| BKS Zentrale-Errichtungs- u. Vermietungsgesellschaft m.b.H., Klagenfurt 1) | 4,51 | 4,87 | - |
| BKS Immobilien-Service Gesellschaft m.b.H., Klagenfurt | 3,22 | 3,22 | 100,00 |
| BKS Service GmbH, Klagenfurt | 0,04 | 0,04 | 100,00 |
| BKS 2000 - Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH, Klagenfurt | 24,62 | 25,05 | 100,00 |
| Oberbank AG, Linz | 2.085,50 | 2.187,25 | 14,21 |
| Bank für Tirol und Vorarlberg AG, Innsbruck | 1.108,01 | 1.127,79 | 14,00 |
| Alpenländische Garantie-Gesellschaft m.b.H., Linz | 8,89 | 8,89 | 25,00 |
| 3 Banken IT GmbH, Linz | 3,66 | 3,68 | 30,00 |
| 3-Banken Beteiligung Gesellschaft m.b.H., Linz | 2,41 | 2,55 | - |
| E 2000 Liegenschaftsverwertungs GmbH, Klagenfurt | 0,31 | 0,34 | 99,00 |
| VBG Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Klagenfurt | 4,34 | 4,36 | 100,00 |
| BKS Hybrid beta GmbH, Klagenfurt | 0,13 | 0,14 | 100,00 |
| VBG-CH Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Klagenfurt | 0,03 | 0,03 | 100,00 |
| 3 Banken Versicherungsmakler Gesellschaft m.b.H., Innsbruck | 0,87 | 0,53 | 30,00 |
| PEKRA Holding GmbH, Klagenfurt | 4,01 | 7,41 | 100,00 |
| Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H. | 21,84 | 13,63 | - |
1) Der Ausweis des Eigenkapitals erfolgt unter Einbeziehung eines nachrangig gestellten Genussrechtes von 3,63 Mio. EUR. Das in der Beteiligungsaufstellung angegebene Eigenkapital und das Jahresergebnis wurden jeweils den Jahresabschlüssen zum 31.12.2020 bzw. 31.12.2019 entnommen.
Wechselseitige Beteiligungen bestehen mit der Oberbank AG und mit der Bank für Tirol und Vorarlberg AG.
Anhang 303
Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
| Titel | Pos. Nr. | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
|---|---|---|---|
| AKTIVA | |||
| Forderungen an Kreditinstitute | 3. | 4.518 | 5.064 |
| Forderungen an Kunden | 4. | 8.416 | 8.034 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 11. | – | 1.461 |
| PASSIVA | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1. | 199.928 | 268.746 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 2. | 388 | 48 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 4. | 3.688 | 1.913 |
Geschäftsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen
| Titel | Pos. Nr. | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
|---|---|---|---|
| AKTIVA | |||
| Forderungen an Kunden | 4. | 550.221 | 603.484 |
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 6. | 3.634 | 3.634 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 11. | 2.118 | 3.036 |
| PASSIVA | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1. | – | – |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 2. | 19.400 | 26.815 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 4. | 229 | – |
| Ergänzungskapital | 7. | 20.117 | 51 |
Ergebnisabführungsverträge bestehen mit der BKS Immobilien-Service GmbH, Klagenfurt, der BKS-Leasing GmbH, Klagenfurt, und der BKS Service GmbH, Klagenfurt. Im Geschäftsjahr 2020 wurden von der BKS Immobilien-Service GmbH 464 Tsd. EUR (Vorjahr: 493 Tsd. EUR), von der BKS-Leasing GmbH 760 Tsd. EUR (Vorjahr: 889 Tsd. EUR) und der BKS Service GmbH, Klagenfurt, 31 Tsd. EUR (Vorjahr: -8 Tsd. EUR) Gewinne bzw. Verluste überrechnet.
Eine Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG besteht mit der BKS Immobilien-Service GmbH und der BKS-Leasing GmbH sowie mit der BKS Service GmbH und der BKS 2000 GmbH. Im Berichtsjahr wurde keine Steuerumlage mit der BKS 2000 GmbH verrechnet (Vorjahr: 11 Tsd. EUR).
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt. Der Grundwert in der Bilanz von bebauten und unbebauten Grundstücken beträgt 8.967 Tsd. EUR (Vorjahr: 8.967 Tsd. EUR).
Anhang 304
Aktive und passive latente Steuern
| Titel | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| Aktive Steuerlatenz | ||
| Sachanlagen | 479 | 390 |
| Wertpapiere des Anlagevermögens | 2.163 | 1.979 |
| Pauschalwertberichtigung § 57/1 BWG | 8.000 | – |
| Langfristige Personalrückstellungen | 23.998 | 24.472 |
| Sonstige Rückstellungen | 334 | 149 |
| Expected Credit Losses Stage 1 und Stage 2 | – | 31.681 |
| Bemessungsgrundlage Aktive Steuerlatenz | 34.974 | 58.671 |
| • hiervon 25% | 8.744 | 14.668 |
| Passive Steuerlatenz | ||
| Bewertungsreserve auf Sachanlagen und Grundstücke | 4.883 | 4.759 |
| Unterschied Abschreibungsmethoden | – | 133 |
| Bemessungsgrundlage Passive Steuerlatenz | 4.883 | 4.892 |
| • hiervon 25% | 1.221 | 1.223 |
| Aktivseitiger Überhang Inland | 7.523 | 13.445 |
| Aktivseitiger Überhang Kroatien 18% | 1.222 | 2.035 |
| Aktivseitiger Überhang Slowakei 21% | – | 282 |
| Aktivseitiger Überhang gesamt | 8.745 | 15.762 |
Alle Änderungen der latenten Steuern wurden erfolgswirksam verbucht. Die erfolgswirksame Veränderung betrug im Berichtsjahr 7.015 Tsd. EUR (Vorjahr: 2.043 Tsd. EUR).
Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Verbindlichkeiten
Das Grundkapital setzt sich wie folgt zusammen:
| Titel | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| Stück | in Tsd. EUR | |
| Stammaktien | 41.142.900 | 82.286 |
| Stammaktien Umtausch 2020 | – | – |
| Vorzugsaktien | 1.800.000 | 3.600 |
| Summe | 42.942.900 | 85.886 |
Der Höchststand an eigenen Aktien betrug im Berichtsjahr 940.234 Stück, das sind 2,19 % des Grundkapitals (Vorjahr: 908.816 Stück, das sind 2,12 %).
Die 81. ordentliche Hauptversammlung beschloss, auf jede dividendenberechtigte stimmrechtslose Vorzugs-Stückaktie die Mindestdividende von EUR 0,12 auszuschütten und diesen Betrag auch auf Stammaktien auszuschütten, sofern die im Zusammenhang mit der Empfehlung EZB/2020/1 der Europäischen Zentralbank näher festgelegten Bedingungen erfüllt werden. Mit Veröffentlichung der Empfehlung der Europäischen Zentralbank am 15.12.2020 wurde die bisherige Empfehlung betreffend Unterlassung diskretionärer Dividendenausschüttungen der Europäischen Zentralbank aufgehoben. Da auch kein gesetzlich zwingendes Ausschüttungsverbot bestand, waren damit die aufschiebenden Bedingungen für den Anspruch und die Auszahlung der Dividende für jede dividendenberechtigte Stamm-Stückaktie der BKS Bank AG in Höhe von EUR 0,12 für das Geschäftsjahr 2019 am 15.12.2020 erfüllt.Anhang 305
Zusammensetzung des Ergänzungskapitals in Tsd. EUR
| Gesamtlaufzeit | Var. | Ergänzungskapital-Obligation 2006-2021/PP | Stufenzins-Ergänzungskapital-Obligation 2008-2020/4 | Stufenzins-Ergänzungskapital-Obligation 2010-2020/2 | 6,10% Ergänzungskapital-Obligation 2010/PP | 5% Nachrangige Obligation 2014-2023/2 | 4% Nachrangige Obligation 2015-2025/2 | 3% Nachrangige Obligation 2016-2024/2 | 3,43% Nachrangige Obligation 2017-2027/4 | 2 1/4% Nachrangige Obligation 2018-2028/3 PP | 4,54% Nachrangige Obligation 2018-2026/3 | 3% Nachrangige Obligation 2019-2034/2/PP | 3% Nachrangige Obligation 2019-2029/3 | 3,85% Nachrangige Obligation 2019-2030/4 | 3% Nachrangige Obligation 2019-2034/4/PP | 3 1/8% Nachrangige Obligation 2019-2031/5/ | 2 3/4% Nachrangige Obligation 2020-2032/1 | 3% Nachrangige Obligation 2020-2030/2 | 3% Nachrangige Obligation 2020-2030/3 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2019 | 2.350 | 15.000 | 16.000 | 20.000 | 20.000 | 20.000 | 20.000 | 20.000 | 13.000 | 17.287 | 8.000 | 20.000 | 20.000 | 3.400 | 12.655 | – | – | – | |
| 31.12.2020 | 2.350 | – | – | – | 20.000 | 20.000 | 20.000 | 20.000 | 13.000 | 17.287 | 8.000 | 20.000 | 20.000 | 3.400 | 20.000 | 8.433 | 4.289 | 9.739 | |
| 15 Jahre | 12 Jahre | 10 Jahre | unbegrenzt | 9 Jahre | 10 Jahre | 8 Jahre | 10 Jahre | 10 Jahre | 8 Jahre | 15 Jahre | 10 Jahre | 11 Jahre | 15 Jahre | 11,5 Jahre | 12 Jahre | 10 Jahre | 10 Jahre | ||
| Var. | 5% | 4% | 2 3/4% | 3% | 3,43% | 2 1/4% | 4,54% | 3% | 3% | 3,85% | 3% | 2 3/4% | 3% | 3% |
Summe Ergänzungskapital 227.692 206.498
Die Auszahlung der Dividende erfolgte im Jänner 2021. Anhang 305 Zusammensetzung des Ergänzungskapitals in Tsd. EUR 31.12.2019 31.12.2020 Gesamtlaufzeit Var. Ergänzungskapital- Obligation 2006-2021/PP 2.350 2.350 15 Jahre Stufenzins-Ergänzungskapital-Obligation 2008-2020/4 15.000 – 12 Jahre Stufenzins-Ergänzungskapital-Obligation 2010-2020/2 16.000 – 10 Jahre 6,10% Ergänzungskapital-Obligation 2010/PP 20.000 – unbegrenzt 5% Nachrangige Obligation 2014-2023/2 20.000 20.000 9 Jahre 4% Nachrangige Obligation 2015-2025/2 20.000 20.000 10 Jahre 2 3/4% Nachrangige Obligation 2016-2024/2 20.000 20.000 8 Jahre 3% Nachrangige Obligation 2017-2027/4 20.000 20.000 10 Jahre 3,43% Nachrangige Obligation 2018-2028/3 PP 13.000 13.000 10 Jahre 2 1/4% Nachrangige Obligation 2018-2026/3 17.287 17.287 8 Jahre 4,54% Nachrangige Obligation 2019-2034/2/PP 8.000 8.000 15 Jahre 3% Nachrangige Obligation 2019-2029/3 20.000 20.000 10 Jahre 3% Nachrangige Obligation 2019-2030/4 20.000 20.000 11 Jahre 3,85% Nachrangige Obligation 2019-2034/4/PP 3.400 3.400 15 Jahre 3 1/8% Nachrangige Obligation 2019-2031/5/ 12.655 20.000 11,5 Jahre 2 3/4% Nachrangige Obligation 2020-2032/1 – 8.433 12 Jahre 3% Nachrangige Obligation 2020-2030/2 – 4.289 10 Jahre 3% Nachrangige Obligation 2020-2030/3 – 9.739 10 Jahre Summe Ergänzungskapital 227.692 206.498 Die Aufwendungen für Ergänzungskapital betrugen im Geschäftsjahr 8.327 Tsd. EUR (Vorjahr: 7.513 Tsd. EUR). Das Ergänzungskapital ist aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen zur Gänze nachrangig. Im Geschäftsjahr 2021 werden 2,4 Mio. EUR Ergänzungskapitalemissionen fällig (Vorjahr: 31,0 Mio. EUR). Im Berichtsjahr wurde zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in Höhe von 0,7 Mio. EUR (Vorjahr: 0 EUR) begeben.
Anhang 306
Derivatives Geschäftsvolumen: Bankbuch
Nominalbetrag nach Restlaufzeiten in Tsd. EUR
| < 1 Jahr | 1 - 5 Jahre | > 5 Jahre | |
|---|---|---|---|
| Zinssatzverträge | 10.000 | 143.556 | 137.190 |
| Zinsswaps | 10.000 | 143.556 | 137.190 |
| • Kauf | 5.000 | 71.778 | 68.595 |
| • Verkauf | 5.000 | 71.778 | 68.595 |
| Optionen auf zinsbezogene Instrumente | – | – | – |
| • Kauf | – | – | – |
| • Verkauf | – | – | – |
| Wechselkursverträge | 1.000.815 | 92.362 | – |
| Devisentermingeschäfte | 485.157 | – | – |
| • Kauf | 240.085 | – | – |
| • Verkauf | 245.072 | – | – |
| Kapitalmarktswaps | 92.363 | 92.362 | – |
| • Kauf | 46.075 | 46.074 | – |
| • Verkauf | 46.288 | 46.288 | – |
| Geldmarktswaps (Devisenswaps) | 423.295 | – | – |
| • Kauf | 213.146 | – | – |
| • Verkauf | 210.149 | – | – |
| Wertpapierbezogene Geschäfte | – | – | – |
| Aktienoptionen | – | – | – |
| • Kauf | – | – | – |
| • Verkauf | – | – | – |
Nominalbetrag nach Restlaufzeiten in Tsd. EUR
| < 1 Jahr | 1 - 5 Jahre | > 5 Jahre | |
|---|---|---|---|
| Zinssatzverträge | – | – | 738 |
| Zinsswaps | – | – | – |
| • Kauf | – | – | – |
| • Verkauf | – | – | – |
| Zinssatzoptionen | – | – | 738 |
| • Kauf | – | – | 369 |
| • Verkauf | – | – | 369 |
| Wechselkursverträge | – | – | – |
| Devisenoptionen (Währungsoptionen) | – | – | – |
| • Kauf | – | – | – |
| • Verkauf | – | – | – |
Anhang 307
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | 31.12.2019 | 31.12.2020 | 31.12.2019 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nominalbetrag | 338.994 | 290.746 | 338.994 | 290.746 | 169.497 | 145.373 |
| Marktwert (positiv) | 6.558 | 6.319 | 6.558 | 6.319 | – | 7.198 |
| Marktwert (negativ) | 7.316 | 7.598 | 7.316 | 7.598 | 118 | 139 |
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | 31.12.2019 | 31.12.2020 | 31.12.2019 | 31.12.2020 | |
| Nominalbetrag | 1.026.882 | 1.093.177 | 506.066 | 485.157 | 252.209 | 240.085 |
| Marktwert (positiv) | 1.072 | 3.503 | 145 | 218 | 142 | 137 |
| Marktwert (negativ) | 2.221 | 5.919 | 1.792 | 5.205 | 1.748 | 5.188 |
| Nominalbetrag | 253.857 | 245.072 | 3 | 81 | 184.010 | 184.725 |
| Marktwert (positiv) | – | – | 1.748 | 5.188 | 254 | 427 |
| Marktwert (negativ) | – | – | 44 | 17 | – | – |
| Nominalbetrag | 91.878 | 92.132 | 336.806 | 423.295 | 168.779 | 213.146 |
| Marktwert (positiv) | 2.149 | – | 927 | 3.285 | – | 80 |
| Marktwert (negativ) | – | – | 175 | 287 | 108 | 95 |
| Nominalbetrag | 168.027 | 210.149 | 10.962 | 738 | 10.962 | 738 |
| Marktwert (positiv) | 927 | 3.258 | – | – | – | – |
| Marktwert (negativ) | 95 | 179 | – | – | – | – |
| Nominalbetrag | – | – | 5.481 | 369 | 5.481 | 369 |
| Marktwert (positiv) | – | – | – | – | – | – |
| Marktwert (negativ) | – | – | – | – | – | – |
Der Handelsbuch wurde jene Geschäfte (Wertpapiere und Derivate) zugerechnet, welche von der Organisationseinheit Geld-, Devisen- und Wertpapierhandel zur Erzielung von Kursgewinnen bzw. zur Nutzung von Zinsschwankungen eingegangen wurden. Der Marktwert ist derjenige Betrag, der in einem aktiven Markt aus dem Verkauf eines Finanzinstruments erzielt werden könnte oder der für einen entsprechenden Erwerb zu zahlen wäre. Sofern Marktpreise verfügbar waren, wurden diese als Marktwert angesetzt. Bei fehlenden Marktpreisen wurden interne Bewertungsmodelle, insbesondere die Barwertmethode, angewandt.
Anhang 308
Verbindlichkeiten mit eingebetteten Derivaten
In den anderen verbrieften Verbindlichkeiten sind strukturierte Produkte mit eingebetteten Derivaten enthalten. Der Nominalwert der strukturierten Produkte zum Bilanzstichtag betrug 5,0 Mio. EUR (Vorjahr: 5,0 Mio. EUR). Die Risiken der eingebetteten Derivate wurden durch entsprechende Sicherungsinstrumente mit einem Nominalwert von 5,0 Mio. EUR (Vorjahr: 5,0 Mio. EUR) zur Gänze abgesichert.
Absicherung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten
Die BKS Bank geht keine wesentlichen spekulativen Derivativgeschäfte ein. Derivative Geschäfte werden in der BKS Bank weitestgehend zur Absicherung von Zinsrisiken im Zusammenhang mit Kundenforderungen, festverzinslichen Wertpapieren und anderen verbrieften Verbindlichkeiten eingegangen. Die Absicherung von Zinsrisiken erfolgt durch Zinsswaps, die den Grundgeschäften gegenlaufen. Der beizulegende Zeitwert zum 31. Dezember 2020 der Grundgeschäfte nach Abzug des Nominalwertes betrug -2,6 Mio. EUR (Vorjahr: -4,2 Mio. EUR) und wurde durch gegenläufige Derivate abgesichert. Die Laufzeit der Sicherungsinstrumente entspricht grundsätzlich dem jeweiligen Grundgeschäft. Die Marktwertschwankungen von Bewertungseinheiten werden durch die Dollar-Offset-Methode analysiert. Die Effektivitätsanalyse der Sicherungsbeziehung von Bewertungseinheiten erfolgt über die Bandbreiten 80 % – 125 % und einer Wertänderungsgrenze je Sicherungsbeziehung von 3,0 %. Bei Ineffektivität erfolgt die Bildung einer Drohverlustrückstellung für negative Marktwerte der Derivate, ausgewiesen in den Sonstigen Rückstellungen. Zum 31.12.2020 wurde eine Drohverlustrückstellung in Höhe von 7 Tsd. EUR (Vorjahr: 0 EUR) resultierend aus der Ineffektivität der zugrundeliegenden Sicherungsbeziehungen gebildet.
Pensionsrückstellung in Tsd. EUR
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| Rückstellungen gem. § 14 EStG | 23.678 | 22.324 |
| zusätzlich versteuerte Vorsorge | 13.315 | 13.249 |
| in der Bilanz ausgewiesene Rückstellung | 36.993 | 35.573 |
Abfertigungsrückstellung in Tsd. EUR
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| Rückstellungen gem. § 14 EStG | 17.297 | 16.561 |
| zusätzlich versteuerte Vorsorge | 6.529 | 6.517 |
| in der Bilanz ausgewiesene Rückstellung | 23.826 | 23.078 |
| Rückstellung in Prozent der fiktiven Ansprüche zum Bilanzstichtag | 87,9 | 91,2 |
Anhang 309
Details wesentlicher sonstiger Rückstellungen in Tsd. EUR
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| Jubiläumsgelder | 5.969 | 6.176 |
| Sterbequartale | 3.843 | 4.059 |
| Urlaubsrückstellung | 1.386 | 1.192 |
| Bilanzremuneration inklusive gesetzlicher Sozialaufwand | 1.775 | 1.863 |
| Zinsen für Stufenzinssparbücher | 248 | 327 |
| Zinsen für Stufenzinsobligation | 1.561 | 1.146 |
| Schadensfälle | 1.018 | 990 |
| Rückstellung für Beratungs- und Haftungsrisiken | 5.113 | 3.074 |
| Sonstige Rückstellungen | 1.128 | 901 |
| Summe | 22.041 | 19.728 |
Angaben zu Posten unter dem Bilanzstrich
Eventualverbindlichkeiten in Tsd. EUR
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| Bürgschaften und Garantien abzüglich Rückstellungen für Haftungsrisiken | 463.831 | 567.417 |
| Akkreditive | 3.473 | 741 |
| Eventualverbindlichkeiten | 467.304 | 568.158 |
Kreditrisiken in Tsd. EUR
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| nicht ausgenützte Kreditrahmen | 1.329.795 | 1.714.442 |
| Promessen | 8.102 | 4.144 |
| Kreditrisiken | 1.337.897 | 1.718.586 |
Eigenkapital und ergänzende Eigenmittel in Tsd. EUR
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| Hartes Kernkapital | 624.626 | 650.383 |
| Zusätzliches Kernkapital | 55.200 | 55.900 |
| Ergänzende Eigenmittel | 195.648 | 199.566 |
| Anrechenbare Eigenmittel | 875.474 | 905.849 |
Die Gesamtkapitalrendite verringerte sich auf 0,34 % (Vorjahr: 0,55 %). Im Berichtsjahr betrug das genehmigte Kapital gemäß Satzung 16,0 Mio. EUR (Vorjahr: 16,0 Mio. EUR).
Anhang 310
Eigenmittelanforderungen in Tsd. EUR
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| Kreditrisiko | 4.823.363 | 5.028.134 |
| Operationales Risiko | 327.828 | 351.058 |
| Fremdwährungsrisiko | 19.231 | 25.342 |
| CVA Risiko | 5.961 | 3.389 |
| Eigenmittelanforderungen gesamt | 5.176.382 | 5.407.923 |
Die konsolidierten Eigenmittel gemäß § 64 (1) Z 17 BWG sind im Konzernanhang dargestellt.
Finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz ausgewiesen sind
Verpflichtungen aus der Nutzung von Sachanlagen in Tsd. EUR
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| im folgenden Geschäftsjahr | 7.224 | 7.288 |
| in den folgenden 5 Jahren | 37.568 | 37.906 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | ||
| • im folgenden Geschäftsjahr | 5.243 | 5.323 |
| • in den folgenden 5 Jahren | 27.171 | 27.589 |
V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Der Gesamtbetrag der Erträge für Verwaltungs- und Agenturdienstleistungen betrug im Geschäftsjahr 1.972 Tsd. EUR (Vorjahr: 1.953 Tsd. EUR). Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer werden im Konzernabschluss und im Corporate Governance Bericht offengelegt. Eine Aufgliederung der Ertragsanteile nach geographischen Märkten (Ausland) wird nicht vorgenommen, da sich die Märkte und das Geschäftsmodell der BKS Bank AG nicht wesentlich vom Heimatmarkt unterscheiden.
Sonstige betriebliche Erträge in Tsd. EUR
| Pos. Nr. 7 | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| Vermittlungsprovision Versicherungen | 1.416 | 1.402 |
| Erträge aus der Vermietung von Realitäten | 851 | 865 |
| Auflösung Rückstellung für Schadensfälle | 630 | 2.207 |
| Sonstige Positionen | 591 | 1.110 |
| Summe | 3.488 | 5.584 |
Analyse der Zinserträge und Zinsaufwendungen in Tsd. EUR
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| Negative Ertragszinsen | 5.140 | 5.089 |
| Positive Aufwandszinsen | 8.196 | 6.407 |
Im Nichtverbrauchergeschäft kommt in allen Währungen ein Mindestwert des Refinanzierungssatzes (konkret des Indikators) zur Anwendung (Floor). Wird der Refinanzierungssatz (Euribor, Libor) negativ, gilt für die Sollzinsberechnung ein Mindestwert von 0,0 %. Im Jahr 2020 kam der Floor bei einem Neufinanzierungsvolumen von 428,7 Mio. EUR (Vorjahr: 437,4 Mio. EUR) zu tragen.
Anhang 311# Angaben zu Arbeitnehmern und Organen in Tsd. EUR
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| durchschnittliche Zahl der Angestellten | ||
| • für die BKS Bank tätige Angestellte | 841 | 840 |
| • in BKS Bank für nahestehende Unternehmen tätig | 74 | 69 |
| • in nahestehenden Unternehmen tätig | 63 | 68 |
| Angestellte des BKS Bank Konzerns | 977 | 977 |
| • aus Konzernsicht sind für nahestehende Unternehmen tätig | 16 | 15 |
| • durchschnittliche Anzahl der Arbeiter/-innen | 55 | 32 |
| Bezüge des Vorstandes | 1.490 | 1.688 |
| Ruhegenüsse ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen | 805 | 820 |
| Erträge/Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen für Vorstandsmitglieder | 194 | -3 |
| Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen für ehemalige Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen | 1.411 | 170 |
| Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen für Arbeitnehmer (auch ehemaliger und ihrer Hinterbliebenen) | 5.561 | 6.856 |
| Vergütungen an Mitglieder des Aufsichtsrates | 230 | 283 |
| Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates (Rückzahlungen und Verzinsung erfolgen zu marktüblichen Bedingungen) | 204 | 158 |
Von der Schutzklausel gemäß § 241 Abs. 4 UGB wird nicht Gebrauch gemacht.
Der Pensionskassenbeitrag belief sich 2020 auf 1.412 Tsd. EUR (Vorjahr: 1.375 Tsd. EUR), die Pensionszahlungen auf 2.927 Tsd. EUR (Vorjahr: 2.948 Tsd. EUR). Die Rückstellung für Jubiläumsgelder wurde mit 208 Tsd. EUR dotiert (Vorjahr: 39 Tsd. EUR). Im Posten Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Zahlungen in Höhe von 353 Tsd. EUR (Vorjahr: 337 Tsd. EUR) an Mitarbeitervorsorgekassen enthalten.
| Pos. Nr. | 31.12.2019 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|---|
| 10 | Aufwendungen für zur Vermietung bestimmte Realitäten | 201 | 242 |
| Schadensfälle | 299 | 314 | |
| Aufwendungen Einlagensicherungsfonds | 2.162 | 4.091 | |
| Aufwendungen Abwicklungsfonds | 2.673 | 3.391 | |
| Aufwendungen für Rückstellungen aus Beratungs- und Haftungsrisiken | 1.000 | – | |
| Sonstige Positionen | 46 | 317 | |
| Summe | 6.381 | 8.355 |
Im Geschäftsjahr 2020 wurden Erträge aus weiterverrechneten Personalaufwendungen in Höhe von 6.143 Tsd. EUR (Vorjahr: 6.591 Tsd. EUR) saldiert im Verwaltungsaufwand dargestellt. An die Töchter wurden sonstige Aufwendungen in Höhe von 97 Tsd. EUR (Vorjahr: 67 Tsd. EUR) weiterverrechnet.
| Anschaffungs-/ Herstellungsk. zum 01.01.2020 | Zugänge | Umgliederung | Abgänge | Anschaffungs-/ Herstellungsk. zum 31.12.2020 | Abschreibungen kumuliert zum 01.01.2020 | Umgliederung | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schuldtitel öffentlicher Stellen | 592.960 | 37.896 | 75.392 | 25.018 | 681.229 | 2.773 | 449 |
| Forderungen an Kunden | 8.499 | – | – | – | 8.499 | – | – |
| Schuldverschrei- bungen und andere festverzinsliche Wertpapiere von anderen Emittenten | 189.636 | 28.915 | -75.392 | 10.055 | 133.104 | 1.152 | -449 |
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | – | – | – | – | – | – | – |
| Beteiligungen | 131.535 | 3.836 | – | 409 | 134.963 | 5.005 | – |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 85.615 | 3.400 | – | – | 89.015 | 4.277 | – |
| Summe Finanzanlagen | 1.008.245 | 74.046 | – | 35.482 | 1.046.810 | 13.207 | – |
| Immaterielle VG | 22.705 | 1.543 | – | – | 24.248 | 12.013 | – |
| Sachanlagen | 94.790 | 4.570 | – | 539 | 98.820 | 62.415 | – |
| Summe | 1.125.740 | 80.159 | – | 36.021 | 1.169.879 | 87.634 | – |
Im Berichtsjahr wurden die Wertpapiere der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) von den Schuld- verschreibungen in die Position Schuldtitel öffentlicher Stellen aufgrund einer Zuordnungsänderung durch die Europäische Bankenaufsicht (EBA) sowie der Österreichischen Nationalbank (OeNB) umgegliedert.
| in Tsd. € | Zugang | Zuschrei- bungen | Abgänge | Abschreibungen kumuliert zum 31.12.2020 | Buchwert zum 31.12.2019 | Buchwert zum 31.12.2020 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schuldtitel öffentlicher Stellen | 141 | – | 126 | 3.237 | 590.186 | 677.993 | |
| Forderungen an Kunden | – | – | – | – | 8.499 | 8.499 | |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere von anderen Emittenten | 201 | – | 55 | 849 | 188.484 | 132.255 | |
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | – | – | – | – | – | – | |
| Beteiligungen | 355 | – | 393 | 4.967 | 126.530 | 129.995 | |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 9 | 1.090 | – | 3.196 | 81.339 | 85.819 | |
| Summe Finanzanlagen | 705 | 1.090 | 574 | 12.249 | 995.038 | 1.034.561 | |
| Immaterielle VG | 2.380 | – | – | 14.393 | 10.692 | 9.855 | |
| Sachanlagen | 3.026 | – | 479 | 64.962 | 32.375 | 33.859 | |
| Summe | 6.112 | 1.090 | 1.053 | 91.604 | 1.038.106 | 1.078.275 |
Klagenfurt am Wörthersee, 08. März 2021
Mag. Dr. Herta Stockbauer
Vorstandsvorsitzende
Mag. Dieter Kraßnitzer, CIA
Mitglied des Vorstandes
Mag. Alexander Novak
Mitglied des Vorstandes
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, von dem im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 11.173.964,67 für das Geschäftsjahr 2020 eine Dividende von EUR 0,12 pro dividendenberechtigter Aktie, somit einen Gesamtbetrag von EUR 5.15 3 .148,- auszuschütten, vom verbleibenden Restbetrag EUR 6.000.000,-- der Gewinnrücklage zuzuschreiben und den Restbetrag in Höhe von EUR 20.816,60 auf neue Rechnung vorzutragen.
Klagenfurt am Wörthersee, 08. März 2021
Der Vorstand
Mag. Dr. Herta Stockbauer
Vorstandsvorsitzende
Mag. Dieter Kraßnitzer, CIA
Mitglied des Vorstandes
Mag. Alexander Novak
Mitglied des Vorstandes
Der Vorstand der BKS Bank AG erklärt gemäß § 124 BörseG in seiner Funktion als gesetzlicher Vertreter der BKS Bank AG, dass der vorliegende, im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BKS Bank AG vermittelt. Weiters erklärt er, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der BKS Bank AG so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und auch die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten, denen er ausgesetzt ist, beschreibt.
Klagenfurt am Wörthersee, 08. März 2021
Der Vorstand
Mag. Dr. Herta Stockbauer
Vorstandsvorsitzende
Vorstandsvorsitzende mit Verantwortung für den Vertrieb im Inland, das Private Banking, die kundenbedürfnis- zentrierten Fachabteilungen, Rechnungswesen und Vertriebscontrolling, Human Resources, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing, CSR und Nachhaltigkeit, Investor Relations, Konzerntöchter Inland und Beteiligungen
Mag. Dieter Kraßnitzer, CIA
Mitglied des Vorstandes
Vorstandsmitglied mit Verantwortung für die Bereiche Risikomanagement, Risikocontrolling, Marktfolge Kredit, BKS Service GmbH, IKT und Betriebsorganisation, 3 Banken IT GmbH; Backoffice Treasury, Wertpapierservice; im Ausland zuständig für die Marktfolge und das Risikomanagement
Mag. Alexander Novak
Mitglied des Vorstandes
Vorstandsmitglied mit Verantwortung für den Vertrieb im Ausland, Treasury und Bankenbetreuung, BCS Fiduciaria, Leasing- und Immobilientöchter im Ausland, IKT Ausland
Wir haben den Jahresabschluss der BKS Bank AG, Klagenfurt am Wörthersee, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresab- schluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Fi- nanzlage zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertrags- lage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag en- dende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und bankrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstim- mung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgen- den AP-VO) und mit den österreichischen Grundsät- zen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durch- geführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend be- schrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unter- nehmens-, bank- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestäti- gungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Da- tum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Er- messen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berück- sichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.# Für den vorliegenden Abschluss wurden folgende besonders wichtige Prüfungssachverhalte identifiziert:
Die Forderungen an Kunden werden in der Bilanz nach Abzug von Wertberichtigungen mit einem Betrag in Höhe von EUR 6.612.898.868,80 ausgewiesen. Der Vorstand beschreibt die Vorgehensweise für die Bildung von Risikovorsorgen im Anhang zum Jahresabschluss im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Punkt II Risikovorsorge. Die Bank überprüft im Rahmen der Kreditüberwachung, ob ein Ausfall vorliegt und somit eine Risikovorsorge (Stufe 3) für den erwarteten Verlust (ECL – Expected Credit Loss) zu bilden ist. Für nicht ausfallsgefährdete Forderungen (Stufe 1 und Stufe 2) werden Risikovorsorgen für den erwarteten Verlust (ECL – Expected Credit Loss) modellbasiert berechnet. Die Ermittlung der Einzelwertberichtigung für ausgefalle- ne signifikante Forderungen (Stufe 3) erfolgt individuell auf Basis einer Schätzung von Höhe und Zeitpunkt erwarteter Cashflows. Die Cashflows sind wesentlich durch die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Kreditnehmers, sowie durch den Wert von Kreditsicherheiten beeinflusst. Die Vorsorgen für Forderungen der Stufen 1 und 2 bzw. für nicht signifikante Forderungen der Stufe 3 (Ausfall) basieren auf Modellen mit statistischen Parametern, wie beispielsweise von 1 Year- bzw. Lifetime-Ausfallswahrscheinlichkeiten sowie Verlustquoten, und sind durch den Wert vorhandener Kreditsicherheiten beeinflusst. Die erwarteten Auswirkungen aus der COVID 19-Krise werden durch Adaptierungen von Parametern und Stufenumgliederungen berücksichtigt. Das Risiko für den Abschluss ergibt sich daraus, dass der Ermittlung der Wertberichtigungen in bedeutendem Ausmaß Schätzungen und Annahmen zugrunde liegen.
Bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt:
Die Aktionäre UniCredit Bank Austria AG und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. haben gegen einzelne Hauptversammlungsbeschlüsse der BKS Bank und die weiteren Banken der 3 Banken Gruppe Anfechtungsklagen eingebracht. Die Vorhalte betreffen vor allem die Behandlung der wechselseitigen Beteiligungen. In sämtlichen Anfechtungsverfahren behaupten die Kläger außerdem, dass übernahmerechtliche Vorschriften verletzt worden seien und eine Verletzung der Angebotspflicht vorliegt. Sollte eine Angebots-pflichtverletzung festgestellt werden, wären die Syndikate der 3 Banken voraussichtlich entweder zur Legung eines Pflichtangebots verpflichtet oder mit Schadensersatzansprüchen anderer Aktionäre konfrontiert. Der Vorstand beschreibt den Sachverhalt im Anhang zum Jahresabschluss im Abschnitt III. Ermessens-entscheidungen und Schätzungen und im Lagebericht. Die Bank hat Gutachten von externen Rechtsexperten eingeholt. Der Vorstand hat auf Basis der vorliegenden Gutachten und Verfahrensstände eine Beurteilung der Rechtsrisiken und der Auswirkungen auf den Abschluss vorgenommen. Das Risiko für den Abschluss ergibt sich aus der Einschätzung der oben angeführten Faktoren, insbesondere der Erfolgsaussichten aus den laufenden Verfahren. Daraus ergeben sich Schätzungsunsicherheiten hinsichtlich potentiell erforderlicher Vorsorgen aus den Rechtsstreitigkeiten mit der UniCredit Bank Austria AG und der CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H..
Bei der Prüfung der Rechtsstreitigkeiten der 3-Banken-Gruppe mit der UniCredit Bank Austria AG und der CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt:
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahres-abschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Un-stimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen auf-weisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Ab-schlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusam-menhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und bankrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf-grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusam-menhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Ge-sellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätig-keit einzustellen oder haben keine realistische Alter-native dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Be-stätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den öster-reichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Ab-schlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche fal-sche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets auf-deckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahres-abschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entschei-dungen von Nutzern beeinflussen.# Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Hauptversammlung der BKS Bank AG, Klagenfurt am Wörthersee
Wir haben den Jahresabschluss der BKS Bank AG, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner 2020 bis zum 31. Dezember 2020, dem Anhang und dem Eigenkapitalspiegel, geprüft.
Nach unserer Beurteilung und auf der Grundlage unserer Prüfung, haben wir die Prüfungshandlungen, die für das Erteilen eines Prüfungsurteils erforderlich sind, durchgeführt. Nach unserer Beurteilung vermittelt der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der BKS Bank AG zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner 2020 bis zum 31. Dezember 2020 in Übereinstimmung mit den für Kapitalgesellschaften und
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2014 über die besonderen Prüfungsanforderungen an die gesetzliche Prüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung der Entscheidung 2005/909/EG der Kommission (AP-VO) und den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung (Oe_PxP) durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA).
Unsere Verantwortung gemäß diesen Vorschriften ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ weiter beschrieben.
Wir sind unabhängig von der BKS Bank AG in Übereinstimmung mit den österreichischen und europäischen beruflichen Verhaltensanforderungen für Abschlussprüfer und wir haben unsere beruflichen Verhaltensanforderungen und unsere Unabhängigkeit erfüllt, die für die Prüfung des Jahresabschlusses wesentlich sind.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Wesentliche Prüfungssachverhalte sind die Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des laufenden Geschäftsjahres waren. Wir haben diese Sachverhalte bei der Erteilung unseres Prüfungsurteils berücksichtigt und sind nicht verpflichtet, gesonderte Prüfungsurteile zu diesen Sachverhalten abzugeben.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die Aufstellung des Jahresabschlusses verantwortlich, der den österreichischen Rechnungslegungsvorschriften und den einschlägigen europäischen Rechnungslegungsstandards entspricht und in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Dies schließt die Verantwortung für die Konzeption, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems ein, das für die Aufstellung eines Jahresabschlusses, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen, sei es aufgrund von Betrug oder Irrtum, ist, relevant ist.
Die gesetzlichen Vertreter sind ferner verantwortlich für die Beurteilung der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Sie haben die zuständige(n) Person(en) für die Überwachung des Prüfungsprozesses zu informieren.
Unsere Ziele sind es, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen, sei es aufgrund von Betrug oder Irrtum, ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil enthält. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den ISA durchgeführte Prüfung stets eine wesentliche falsche Darstellung aufdeckt, wenn eine solche vorhanden ist. Falsche Darstellungen können aus Unrichtigkeiten oder Irrtümern entstehen und werden als wesentlich betrachtet, wenn vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie einzeln oder in der Summe die wirtschaftlichen Entscheidungen beeinflussen, die die Nutzer auf der Grundlage des Jahresabschlusses treffen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt:
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 8. Mai 2019 als Abschlussprüfer gewählt und am 19. Juni 2019 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr beauftragt. Am 29. Mai 2020 wurden wir für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr gewählt und am 3. Juni 2020 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 1991 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Wilhelm Kovsca.
Klagenfurt am Wörthersee, 8. März 2021
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Wilhelm Kovsca
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
das abgelaufene Geschäftsjahr war, wie wohl die gesamte Welt, von einem dominierenden Thema beherrscht. Beginnen möchte ich meinen Bericht aber nicht mit der Pandemie, sondern mit einer Auswahl der hervorragenden Leistungen im Jahr 2020, die die BKS Bank vorweisen kann.
Die BKS Bank hat mit ihrem neuen Markenauftritt ein erfrischtes und verjüngtes Gesicht bekommen. Mit der Festlegung auf die neuen Markenkernwerte – herzlich, exzellent, regional verbunden, zukunftsorientiert, beziehungsstark, verantwortungsbewusst – beschreibt die BKS Bank, was sie ist und was sie bleiben möchte: Die herzliche Bank für eine lebenswerte Zukunft.
Dass der BKS Bank vor allem die Zukunft am Herzen liegt, beweisen die zahlreichen Auszeichnungen, die die BKS Bank im Jahr 2020 erhalten hat:
Diese Auszeichnungen sind Anerkennungen, die stolz machen. Sie stellen aber gleichzeitig die Verpflichtung dar, die hohen Standards der BKS Bank auch in Zukunft zu pflegen.
Gemeinsam mit allen Mitarbeitern und Führungskräften hat der Vorstand unser Haus durch ein bewegtes Jahr gesteuert. Vor dem Hintergrund der Pandemie und der damit einhergehenden Wirtschaftskrise ist es beeindruckend, welches Jahresergebnis dennoch erreicht werden konnte. Vor allem das Ergebnis der operativen Geschäftstätigkeit bestärkt mich in meiner Überzeugung, dass die BKS Bank krisensicher aufgestellt ist und zuversichtlich in die kommenden Geschäftsjahre blicken darf.
Auch die Rückmeldungen von Kunden, Mitarbeitern und Stakeholdern, die meine Kolleginnen und Kollegen im Aufsichtsrat und ich selbst erhalten haben, zeigen, dass das Vertrauen, das die BKS Bank ihren Partnern auch in schwierigen Zeiten entgegenbringt, zu einer hohen Wertschätzung führt und die gemeinsamen Beziehungen stärkt.
Wenig erfreulich ist dagegen, dass das Verhältnis zu den beiden zur UniCredit-Gruppe gehörenden Minderheitsaktionären weiterhin getrübt ist.# Bericht des Aufsichtsratsvorsitzenden
Durch die Anfechtung gültig gefasster Mehrheitsbeschlüsse der ordentlichen Hauptversammlungen der Jahre 2019 und 2020 vor Gericht und das Anstrengen weiterer Verfahren sind der BKS Bank hohe Kosten entstanden, die letztlich unseren Aktionären, Mitarbeitern und Kunden zum Nachteil gereichen. Der Oberste Gerichtshof hat mittlerweile erfreulicherweise entschieden, dass der Antrag auf eine gerichtliche Sonderprüfung betreffend Geschäftsjahre zurück bis 1994 von der UniCredit-Gruppe zu Unrecht gestellt worden ist und hat diesen endgültig abgelehnt. Diese Entscheidung bestärkt die BKS Bank in ihrer Auffassung, stets eine korrekte Geschäftspolitik gelebt zu haben. Dennoch verschließen wir unsere Türen nicht für seriöse Gespräche, um eine für alle Seiten tragbare Lösung zur Beendigung der noch verbleibenden Auseinandersetzungen mit der UniCredit-Gruppe zu suchen.
Der Aufsichtsrat überwachte den Vorstand und unterstützte diesen bei der Leitung der BKS Bank und der Konzernunternehmen. Es wurden fünf Sitzungen abgehalten, in denen die Mitglieder des Aufsichtsrates die wirtschaftliche Lage einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements, aber auch die strategische Weiterentwicklung und sonstige bankrelevante Ereignisse gemeinsam mit dem Vorstand erörtert haben. Bedingt durch die Pandemie wurden diese Sitzungen entsprechend den gesetzlichen und behördlichen Vorgaben überwiegend als virtuelle Versammlungen abgehalten.
Der Aufsichtsrat wurde zeitnah und umfassend anhand von schriftlichen und mündlichen Berichten vom Vorstand informiert. Ich stand regelmäßig im Kontakt mit der Vorsitzenden des Vorstandes und habe mit ihr unter anderem Geschäftsentwicklung, Risikomanagement und Strategie erörtert und analysiert. Der Aufsichtsrat war somit in alle für die BKS Bank bedeutenden Entscheidungen eingebunden. Er konnte so die ihm nach Gesetz, Satzung und den Vorgaben des Österreichischen Corporate Governance Kodex obliegenden Aufgaben wahrnehmen. Der Aufsichtsrat hat sich von der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Ordnungsgemäßheit der Geschäftsführung überzeugt.
Der Aufsichtsrat bündelt seine Kompetenz in sieben Ausschüssen. Auf Seite 33 ff. in diesem Bericht wird über die Schwerpunkte der Ausschusstätigkeiten ausführlich berichtet. Die Zusammensetzung und Unabhängigkeit des Aufsichtsrates, die Kriterien für dessen Unabhängigkeit, seine Arbeitsweise und seine Entscheidungsbefugnisse werden ausführlich ab den Seiten 23 erläutert. Ich schließe mich in meinem Bericht diesen Darlegungen vollinhaltlich an.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es im Aufsichtsrat mehrere personelle Veränderungen. Herr KR Karl Samstag hat mit Ende der Hauptversammlung nach siebzehnjähriger Tätigkeit im Aufsichtsrat sein Mandat zurückgelegt. Ich danke Herrn KR Samstag herzlich dafür, dass er der BKS Bank über so viele Jahre seine profunde Erfahrung im Bank-Management und seine fachliche Expertise zur Verfügung gestellt hat. Ich wünsche ihm alles nur erdenklich Gute für die Zukunft. Mit Ende der ordentlichen Hauptversammlung endete nach dreijähriger Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat auch das Mandat von Herrn Mag. Gregor Hofstätter-Pobst. Es freut mich besonders, dass wir nach dem Ausscheiden der beiden genannten Mitglieder die neuen Mitglieder des Aufsichtsrates, Frau Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss und Herrn Mag. Hannes Bogner willkommen heißen durften. Sie sind von der Hauptversammlung mit großer Mehrheit gewählt worden. Frau Univ.-Prof. Susanne Kalss ist eine der anerkanntesten Gesellschaftsrechtsprofessorinnen in Österreich und ihre Kommentare zum Aktiengesetz und zum Privatstiftungsrecht sind bestens bekannt und geschätzt. Herr Mag. Hannes Bogner erwarb nach dem Studium der Politikwissenschaft und Publizistik sowie der Betriebswirtschaftslehre 1988 die Berufsbefugnis als Steuerberater und 1993 die Berufsbefugnis als beeideter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Herr Mag. Bogner hatte bis zum Jahr 2016 verschiedene Vorstandsfunktionen inne und ist derzeit auch Aufsichtsratsmitglied in weiteren in Österreich börsennotierten Unternehmen. Einstimmig wiedergewählt wurde Herr Mag. Klaus Wallner.
Aufgrund seiner bevorstehenden Pensionierung legte Herr Hanspeter Traar als einer der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sein Mandat mit 20. April 2020 zurück. Mit 13. Mai 2020 wurde Herr Sandro Colazzo neu in den Aufsichtsrat entsandt. Die neu- und wiedergewählten Aufsichtsratsmitglieder haben sich als unabhängig deklariert. Die entsprechenden Erklärungen gemäß § 87 Abs. 2 AktG wurden abgegeben. Der Nominierungsausschuss hat entsprechend der gesetzlichen Vorgaben die Qualifikation der Kandidaten überprüft. In der im Anschluss an die 81. Hauptversammlung abgehaltenen Plenarsitzung des Aufsichtsrates wurde ich als Vorsitzender bestätigt. Als meine Stellvertreterin wurde Frau Univ.-Prof. Mag. Dr. Sabine Urnik gewählt. Die Mitglieder der sieben Ausschüssen wurden ebenfalls in dieser Sitzung bestellt.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren 40% der Kapitalvertreter und die Hälfte der Arbeitnehmervertreter Frauen, das entspricht einer Gesamtquote von 43%. Die im Aktiengesetz normierte 30%-Quote für Frauen und Männer im Aufsichtsrat wird sowohl bei den Kapitalvertretern als auch bei den gemäß § 110 ArbVG entsandten Arbeitnehmervertretern erfüllt. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass der Nominierungsausschuss bei seinen Vorschlägen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrates darauf achtet, allen Aspekten der Diversität wie Alter, Geschlecht, Bildung und Bildungshintergrund sowie Internationalität zu entsprechen. Die Kapitalvertreter des Aufsichtsrates sind erfahrene Führungspersönlichkeiten aus der Finanz- und IT-Branche, der Industrie sowie von Universitäten. Sie gestalten mit Sorgfalt und unternehmerischem Weitblick die Geschicke der BKS Bank mit. Kein Mitglied des Aufsichtsrates hat an mehr als der Hälfte der Aufsichtsratssitzungen nicht teilgenommen. Die Anwesenheitsrate aller Aufsichtsräte in den Aufsichtsratssitzungen betrug rund 90%.
Die Buchführung, der Jahresabschluss und Lagebericht 2020 der BKS Bank AG wurden von der KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Zweigniederlassung Klagenfurt, geprüft. Die Prüfung hat den gesetzlichen Vorschriften entsprochen und zu keinen Einwendungen geführt. Der Abschlussprüfer bescheinigte dies ohne Einwand in einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Sämtliche Unterlagen der Abschlussprüfung, der Gewinnverteilungsvorschlag und die Prüfberichte des Abschlussprüfers wurden vom Prüfungsausschuss eingehend geprüft und dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Aufsichtsrat schloss sich dem Ergebnis der Prüfung an, erklärte sich mit dem dem Vorstand vorgelegten Jahresabschluss samt Lagebericht einverstanden und stellte den Jahresabschluss 2020 der Gesellschaft somit gemäß § 96 Abs. 4 Aktiengesetz fest.
Für die Ausschüttung einer Dividende auf die BKS Bank Aktie für das Geschäftsjahr 2020 sind heuer besondere aufsichtsrechtliche Vorgaben zu beachten: Die FMA hat anknüpfend an eine Empfehlung der ESMA vorgegeben, dass ein Dividendenvorschlag der FMA zur Kenntnis zu bringen ist.
Die BKS Bank wird der Hauptversammlung vorschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Jahres 2020 eine Dividende in Höhe von 0,12 EUR je Aktie auszuschütten, 6,0 Mio. EUR der Gewinnrücklage zuzuführen und den verbleibenden Rest auf neue Rechnung vorzutragen.
Im Namen des Aufsichtsrates danke ich dem Vorstand, den Führungskräften und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BKS Bank für ihr persönliches Engagement. Besonders bedanken möchte ich mich auch bei den Kunden und Aktionären, die der BKS Bank großes Vertrauen entgegenbringen.
Klagenfurt am Wörthersee, im März 2021
Gerhard Burtscher
Aufsichtsratsvorsitzender
Medieninhaber (Verleger):
BKS Bank AG
St. Veiter Ring 43, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: +43(0)463 58 58-0
Fax: +43(0)463 5858-329
UID: ATU25231503
FN: 91810s
Internet: www.bks.at
E-Mail: [email protected], [email protected]
Redaktion:
BKS Bank AG, Vorstandsbüro/Kommunikation & Strategie
Idee, Konzept und Layout:
gantnerundenzi.at
Fotos:
Arnold Pöschl
Grafik:
boss grafik, Sigrid Bostjancic
Lektorat:
Mag. Andreas Hartl
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