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BKS Bank AG AGM Information 2012

Apr 17, 2012

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AGM Information

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Einladung

zur

  1. ordentlichen Hauptversammlung der BKS Bank AG am 15. Mai 2012 um 10.00 Uhr BKS Bank-Zentrale, 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 43

Tagesordnung

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2011 mit dem Bericht des Aufsichtsrates; Vorlage des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2011 sowie Vorlage des Corporate Governance-Berichtes
    1. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2011
    1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011
    1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011
    1. Beschlussfassung über die Festsetzung einer Vergütung an die Mitglieder der Ausschüsse des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 und die folgenden Geschäftsjahre
    1. Wahlen in den Aufsichtsrat
    1. Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2013
    1. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab Beschlussfassung zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens.
    1. Beschlussfassung über den Widerruf der in der 71. ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Mai 2010 für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 7 AktG unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Abs. 1 Z 7 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung eigene Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels im Ausmaß von bis zu 5 % des Grundkapitals zu erwerben.
    1. Beschlussfassung über den Widerruf der in der 71. ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Mai 2010 für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung eigene Aktien bis zum gesetzlich jeweils zulässigen Höchstausmaß zu erwerben (zweckfreier Erwerb) und gegebenenfalls zum Einzug eigener Aktien.
    1. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den §§ 21 und 28
    1. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an die geänderten gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere an das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011, in den §§ 6 und 19

Unterlagen zur Hauptversammlung

Folgende Unterlagen liegen ab 24. April 2012 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 43, im Vorstandsbüro/ Investor Relations, auf:

  • Jahresabschluss mit Lagebericht
  • Corporate Governance-Bericht
  • Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
  • Vorschlag für die Gewinnverwendung
  • Bericht des Aufsichtsrates
  • Beschlussvorschläge
  • Lebenslauf und Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 6.
  • Satzungsgegenüberstellung zu Tagesordnungspunkt 11.
  • Satzungsgegenüberstellung zu Tagesordnungspunkt 12.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind spätestens ab 24. April 2012 außerdem im Internet unter www.bks.at zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 24. April 2012 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 43, Vorstandsbüro/Investor Relations, oder per Telefax unter der Telefaxnummer +43/463/5858-123 zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 4. Mai 2012 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43/463/5858-123, oder an 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 43, Vorstandsbüro/Investor Relations, oder per E-Mail an [email protected], wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.bks.at zugänglich.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 5. Mai 2012 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Dies gilt auch für Aktionäre, die Vorzugsaktien halten. Gemäß § 12a AktG gewähren Vorzugsaktien mit Ausnahme des Stimmrechts die jedem Aktionär aus der Aktie zustehenden Rechte (z.B. Teilnahme in der Hauptversammlung, Fragerechte).

depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 10. Mai 2012 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:

per Post: BKS Bank AG
Vorstandsbüro/Investor Relations
St. Veiter Ring 43
9020 Klagenfurt
Österreich
per Telefax: +43/463/5858-123
per E-Mail: [email protected], wobei die Depotbestätigung, beispielsweise
als pdf, dem E-Mail anzuschließen ist.

Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 262 Abs. 20 AktG).

nicht depotverwahrte Inhaberaktien

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am 10. Mai 2012 ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen zu gehen muss.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),

Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,

Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN,

Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung,

Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 10. Mai 2012 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, 14. Mai 2012, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

per Post: BKS Bank AG
Vorstandsbüro/Investor Relations
St. Veiter Ring 43
9020 Klagenfurt
per E-Mail: Österreich
per Telefax: +43/463/5858-123
[email protected],
wobei
dem E-Mail anzuschließen ist.
die Vollmacht, beispielsweise als pdf,

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:

persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Vollmachtsformulare und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bks.at abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulässig (§ 262 Abs. 20 AktG).

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 65.520.000,-- und ist eingeteilt in 30.960.000 auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien und 1.800.000 auf Inhaber lautende Vorzugs-Stückaktien. Jede Stamm-Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 334.385 Stamm-Stückaktien als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 30.625.615.

Um einen reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden und sich unter Vorlage der Depotbestätigung und eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr.

Klagenfurt, im April 2012

Der Vorstand