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Biotest AG — Audit Report / Information 2019
Jul 3, 2020
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Audit Report / Information
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Biotest Aktiengesellschaft
Dreieich
Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Biotest Aktiengesellschaft
Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der Biotest Aktiengesellschaft, Dreieich, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Biotest Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die auf der im Konzernlagebericht angegebenen Internetseite veröffentlichte Konzernerklärung zur Unternehmensführung, die Bestandteil des Konzernlageberichts ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Konzernerklärung zur Unternehmensführung. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:
1. Werthaltigkeit der mit dem Investitionsprojekt "Biotest Next Level" zusammenhängenden Vermögenswerte
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Im Geschäftsjahr 2013 hat der Biotest Konzern mit dem Investitionsprojekt "Biotest Next Level" (im Folgenden "BNL") begonnen, welches eine wesentliche Grundlage der Entwicklung des Unternehmens darstellt. Der Zweck ist die Erweiterung der Produktionskapazitäten zur Fraktionierung und Aufreinigung von humanem Blutplasma am Standort Dreieich. Diesbezüglich werden unterschiedliche Produktionsanlagen erstellt sowie Logistik-, Administrations- und Nebenbereiche erweitert.
Den ursprünglich für das Geschäftsjahr 2019 geplanten Abschluss des BNL Projekts bildet die Zulassung der neuen Produktionsverfahren durch verschiedene in- und ausländische Behörden. Zum Ende des Geschäftsjahrs 2017 kam es zu Verzögerungen des BNL Projekts. Die aus diesem Grund unterbrochene Inbetriebnahme der Anlage wurde im zweiten Quartal 2018 wieder aufgenommen. Die Produktbereitstellung für die ersten Produkte aus dem BNL-Projekt ist für 2021 geplant. Die Beurteilung des Zeitpunkts der Fertigstellung und der Abnahme durch die in- und ausländischen Behörden stellt damit ein zukünftiges Ereignis dar und unterliegt Schätzungen durch den Vorstand.
Der Erfolg des Projekts hat einen wesentlichen Einfluss auf die künftige Entwicklung des Konzerns sowie auf die Werthaltigkeit der davon betroffenen Vermögenswerte. Da in diesem Zusammenhang die Einschätzung der sachlichen und zeitlichen Realisierung mit Ermessensspielräumen verbunden ist, war die Wahrscheinlichkeit der Realisierung des Investitionsprojektes BNL und die Abschätzung der erwarteten Fertigstellung im Rahmen unserer Prüfung einer der bedeutsamsten Sachverhalte.
Prüferisches Vorgehen
Zur Einschätzung der zeitlichen Fertigstellung haben wir uns basierend auf der Projektplanung des Vorjahres eine Erwartungshaltung über den Projektfortschritt gebildet. Abweichungen zu unserer Erwartungshaltung wurden mit dem Vorstand und projektverantwortlichen Mitarbeitern besprochen und zur internen Kommunikation sowie überarbeiteten Budgets abgestimmt. Unterlagen bezüglich der zukünftigen Planung des Projektes haben wir angefordert und erhalten. Die der Planung zugrunde liegenden Parameter haben wir zu den Projektberichten abgestimmt. Wir haben eine schriftliche Einschätzung des Produktionsvorstandes zur Wahrscheinlichkeit der Realisierung des Investitionsprojektes BNL und zur Abschätzung der erwarteten Fertigstellung erbeten und erhalten. Die bisher errichteten Gebäude und technischen Anlagen haben wir in Augenschein genommen. Bezüglich der Zugänge zu dem Investitionsprojekt BNL im Geschäftsjahr haben wir Verträge, Abnahmeprotokolle, Lieferscheine und Eingangsrechnungen als Prüfungsnachweise erhalten und gewürdigt.
Aus unseren Prüfungshandlungen zur Werthaltigkeit der mit dem Investitionsprojekt BNL zusammenhängenden Vermögenswerte ergaben sich keine Einwendungen zur bilanziellen Abbildung im Konzernabschluss.
Verweis auf zugehörige Angaben
Die Angaben der Gesellschaft zu den Grundsätzen der Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgten unter Abschnitt B 5 "Sachanlagevermögen". Angaben zu dem Investitionsvolumen finden sich unter Abschnitt E 2 "Sachanlagen" des Konzernanhangs. Weiterhin hat die Gesellschaft die Bedeutung des Investitionsprojekts im Konzernlagebericht unter den Abschnitten A. I. C. "Wertschöpfung", A. II. "Konzernstrategie", B. V. "Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens" sowie D. I. D. "Erwartete Entwicklung der Biotest Gruppe" dargestellt. Ferner verweisen wir im Konzernlagebericht auf D. II. "Risikobericht" und dort in Abschnitt E. "Risikobewertung und Darstellung der wesentlichen Risikokategorien" auf die Ausführungen zu "Unternehmensstrategische Risiken".
2. Forderungen und Umsatzerlöse aus Transaktionen in Ländern, die Sanktionen durch die Europäische Union unterliegen
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Die Biotest Aktiengesellschaft unterhält Geschäftsbeziehungen in Ländern, die Sanktionen durch die Europäische Union unterliegen. In diesen Ländern werden teilweise Großaufträge in Form von Ausschreibungen vergeben (Tender-Geschäfte). Die hiermit verbundenen Forderungen sowie die damit im Zusammenhang stehenden Umsatzerlöse haben aufgrund ihrer Größenordnung einen signifikanten Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Biotest Aktiengesellschaft. Zudem werden bei Geschäften in diesen Ländern teilweise überdurchschnittlich lange Zahlungsziele vereinbart oder die Begleichung der Forderungen unterliegt Devisentransferrestriktionen. Die Forderungen und Umsatzerlöse aus diesen Geschäften unterliegen damit einem immanent höheren Bewertungsrisiko. Vor dem Hintergrund der im Rahmen der Bewertung vorhandenen Ermessensspielräume war die Bewertung der Forderungen und Umsatzerlöse aus Transaktionen in Ländern, die Sanktionen durch die Europäische Union unterliegen im Rahmen unserer Prüfung einer der bedeutsamsten Sachverhalte.
Prüferisches Vorgehen
Wir haben uns auf Basis des Zahlungsverhaltens der jeweiligen Kunden in der Vergangenheit eine Erwartungshaltung betreffend der Bewertung von Forderungen und Umsatzerlösen aus Transaktionen in Ländern, die Sanktionen durch die Europäische Union unterliegen, gebildet und diese mit den der Bewertung der Forderungen zugrunde liegenden Annahmen verglichen. Abweichungen wurden von uns durch Befragungen und Einsichtnahme in die entsprechenden Nachweise wie Saldenbestätigungen, Garantien und Ausliefernachweise nachverfolgt.
Wir haben die vom Vorstand verwendeten Bewertungsannahmen gewürdigt, indem wir diese zu unserer auf dem Zahlungsverhalten der Vergangenheit basierenden Erwartungshaltung abgeglichen haben. Abweichungen wurden von uns durch Befragungen nachverfolgt. Wir haben darüber hinaus die rechnerische Richtigkeit der verwendeten Berechnungsverfahren nachvollzogen.
Nach dem Stichtag erhaltene Zahlungen für zum Stichtag ausstehende Forderungen haben wir eingesehen und bei der Beurteilung der Bewertung der Forderungen berücksichtigt.
Aus unseren Prüfungshandlungen betreffend der Forderungen und Umsatzerlöse aus Transaktionen in Ländern, die Sanktionen durch die Europäische Union unterliegen, haben sich keine Einwendungen ergeben.
Verweis auf zugehörige Angaben
Die Angaben der Gesellschaft zu den Grundsätzen der Umsatzrealisierung sind unter Abschnitt B 17 "Umsätze", die Grundsätze des Ansatzes und der Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unter Abschnitt B 9 "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte" und B 15 "Finanzinstrumente" des Konzernanhangs enthalten. Weiterhin hat die Gesellschaft die Zusammensetzung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen unter E 8 "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" dargestellt. Im Konzernlagebericht verweisen wir außerdem auf die Ausführungen im Abschnitt D. II. "Risikobericht" und dort in Abschnitt E. "Risikobewertung und Darstellung der wesentlichen Risikokategorien" auf die Ausführungen zu "Absatzmarktrisiken" sowie auf die Ausführungen zu "Politische Risiken".
3. Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Der Konzern beurteilt die Nutzbarkeit des Überhangs der aktiven latenten Steuern sowie der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge auf Basis der für die betroffenen Gesellschaften erstellten Steuerplanung. Die Steuerplanung wird auf Grundlage der Konzernplanung und der daraus abgeleiteten Planung für die einzelnen Gesellschaften ermittelt. Diese sind in hohem Maße von der Einschätzung und den Annahmen der gesetzlichen Vertreter abhängig und aufgrund der damit verbundenen Ermessensspielräume mit Unsicherheiten behaftet. Die Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern ist daher im Rahmen unserer Prüfung einer der bedeutsamsten Sachverhalte.
Prüferisches Vorgehen
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Ermittlung der temporären Differenzen zwischen den IFRS- und den Steuerbilanz-Buchwerten sowie die Ermittlung der latenten Steuern darauf sowie auf steuerliche Verlustvorträge nachvollzogen. Dazu haben wir auch unsere internen Steuerspezialisten in die Prüfung eingebunden. Die Werthaltigkeit der aktivierten latenten Steuern haben wir auf Basis der durch die Gesellschaft aufgestellten unternehmensinternen Prognosen der zukünftigen steuerlichen Einkommen beurteilt und die zugrunde gelegten Annahmen kritisch gewürdigt. Diesbezüglich haben wir insbesondere die Planung des zukünftigen steuerlichen Einkommens zu der vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Planung abgestimmt und auf Konsistenz überprüft sowie die rechnerische Richtigkeit nachvollzogen. Dabei haben wir hinsichtlich der Nutzbarkeit der aktiven latenten Steuern auch den zugrunde liegenden Planungshorizont gewürdigt. Zudem haben wir die Vollständigkeit der Angaben im Konzernanhang gewürdigt.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern ergeben.
Verweis auf zugehörige Angaben
Zu den im Rahmen der Bilanzierung von latenten Steuern angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang in Abschnitt B 21 "Steuern" sowie in Abschnitt B 23 "Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheidungen" und für Angaben zu Steuern auf Abschnitt D 11 "Ertragsteuern" sowie E 6 "Aktive und passive latente Steuern" des Konzernanhangs.
Sonstige Informationen
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrates nach § 171 Abs. 2 AktG verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die oben genannte Konzernerklärung zur Unternehmensführung, ferner folgende weitere, für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung des Bestätigungsvermerks erlangt haben, insbesondere:
| ― | den Abschnitt "Vorwort" des Geschäftsberichts, |
| ― | den "Bilanzeid" gemäß § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB im Abschnitt Versicherung des Vorstands, |
| ― | den Bericht des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG, |
| ― | den Corporate Governance Bericht und |
| ― | den nichtfinanziellen Konzernbericht, |
aber nicht den Konzernabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Konzernlageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang - im Hinblick auf die uns bereits zur Verfügung gestellten sonstigen Informationen - nichts zu berichten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben; |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt; |
| ― | holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile; |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns; |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 7. Mai 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 6. August 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2011 als Konzernabschlussprüfer der Biotest Aktiengesellschaft tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Konzernabschluss oder im Konzernlagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Konzernunternehmen erbracht:
| ― | Freiwillige Jahresabschlussprüfung der Biotest Grundstücksverwaltungs GmbH, Dreieich, zum 31. Dezember 2019 |
| ― | Prüfung des Systems zur Einhaltung der sich aus § 32 Abs. 1 WpHG ergebenden Anforderungen für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 |
| ― | Prüferische Durchsicht des IFRS Reporting Packages der Biotest Aktiengesellschaft entsprechend den Prüfungsanweisungen des Konzernabschlussprüfers der Tiancheng International Investment Limited, Hongkong, China, zum 31. Dezember 2019. |
| ― | Durchführung vereinbarter Untersuchungshandlungen für die Biotest Aktiengesellschaft im Zusammenhang mit einer zum 31. Dezember 2019 einzuhaltenden Finanzkennzahl. |
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Clemens Schier.
Eschborn/Frankfurt am Main, 20. März 2020
**Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Schier, Wirtschaftsprüfer
Eichenauer, Wirtschaftsprüfer
BILANZ zum 31. Dezember 2019
der Biotest Gruppe
Aktiva
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| in Millionen € | Anhang | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | E 1 | 13,8 | 16,4 |
| Sachanlagen | E 2 | 521,9 | 512,7 |
| Nutzungsrechte | E 3 | 26,0 | - |
| Anteile an Gemeinschaftsunternehmen | E 4 | 1,9 | 1,9 |
| Sonstige Vermögenswerte | E 10 | 5,7 | 0,2 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | E 5 | 7,6 | 7,4 |
| Latente Steueransprüche | E 6 | 8,7 | 8,6 |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 585,6 | 547,2 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorratsvermögen | E 7 | 280,1 | 208,3 |
| Vertragsvermögenswerte | E 9 | 38,1 | 30,5 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | E 8 | 107,7 | 118,7 |
| Laufende Ertragsteueransprüche | 1,7 | 0,4 | |
| Sonstige Vermögenswerte | E 10 | 9,0 | 22,9 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | E 5 | 25,4 | 46,3 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | E 11 | 60,8 | 61,9 |
| 522,8 | 489,0 | ||
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | F | - | 6,1 |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 522,8 | 495,1 | |
| Bilanzsumme | 1.108,4 | 1.042,3 | |
| PASSIVA | |||
| Anhang | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 | |
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 39,6 | 39,6 | |
| Kapitalrücklage | 219,8 | 219,8 | |
| Gewinnrücklagen | 222,2 | 53,9 | |
| Auf Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallende Ergebnisanteile | -4,7 | 181,7 | |
| Auf Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital | E 12 | 476,9 | 495,0 |
| Anteile ohne beherrschenden Einfluss | - | 0,2 | |
| Summe Eigenkapital | E 12 | 476,9 | 495,2 |
| Langfristiges Fremdkapital | |||
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | E 13 | 109,5 | 88,9 |
| Sonstige Rückstellungen | E 14 | 2,7 | 1,2 |
| Finanzverbindlichkeiten | E 15, E3 | 402,9 | 328,7 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | E 16 | 0,3 | - |
| Latente Steuerverbindlichkeiten | E 6 | 1,1 | 2,7 |
| Summe langfristiges Fremdkapital | 516,5 | 421,5 | |
| Kurzfristiges Fremdkapital | |||
| Sonstige Rückstellungen | E 14 | 22,3 | 22,6 |
| Laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten | 2,8 | 2,8 | |
| Finanzverbindlichkeiten | E 15, E3 | 7,5 | 0,7 |
| Vertragsverbindlichkeiten | E 17 | - | 2,5 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 52,2 | 73,4 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | E 16 | 30,2 | 23,6 |
| Summe kurzfristiges Fremdkapital | 115,0 | 125,6 | |
| Summe Fremdkapital | 631,5 | 547,1 | |
| Bilanzsumme | 1.108,4 | 1.042,3 |
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
der Biotest Gruppe
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| in Millionen € | Anhang | 2019 | 2018 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | D 1 | 419,1 | 400,3 |
| Herstellungskosten | -290,3 | -265,5 | |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 128,8 | 134,8 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | D 5 | 13,5 | 13,6 |
| Marketing- und Vertriebskosten | -49,6 | -51,6 | |
| Verwaltungskosten | -31,3 | -31,6 | |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | D 4 | -53,4 | -48,5 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | D 6 | -6,3 | -4,0 |
| Veränderung der Wertberichtigungen auf zu fortgeführten Anschaffungskosten | |||
| bewertete finanzielle Vermögenswerte | -2,8 | -2,1 | |
| Betriebsergebnis | -1,2 | 10,6 | |
| Wertanpassungen auf zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente | D 9 | 10,3 | -5,1 |
| Finanzerträge | D 7 | 4,2 | 15,8 |
| Finanzaufwendungen | D 8 | -14,7 | -27,1 |
| Finanzergebnis | -0,2 | -16,4 | |
| Ergebnis aus Gemeinschaftsunternehmen | D 10 | 0,1 | -0,2 |
| Ergebnis vor Steuern | -1,3 | -6,0 | |
| Ertragsteuern | D 11 | -3,4 | -6,9 |
| Ergebnis nach Steuern der fortgeführten Geschäftsbereiche | -4,7 | -12,9 | |
| Ergebnis nach Steuern der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche | F | - | 194,6 |
| Ergebnis nach Steuern (Gesamt) | -4,7 | 181,7 | |
| davon entfallen auf: | |||
| Anteilseigner des Mutterunternehmens | -4,7 | 181,7 | |
| davon aus fortgeführten Geschäftsbereichen | -4,7 | -12,9 | |
| davon aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen | - | 194,6 | |
| Anteile ohne beherrschenden Einfluss | - | - | |
| davon aus fortgeführten Geschäftsbereichen | - | - | |
| davon aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen | - | - | |
| Ergebnis je Stammaktie in € | E 12 | -0,13 | 4,58 |
| davon aus fortgeführten Geschäftsbereichen | -0,13 | -0,34 | |
| davon aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen | - | 4,92 | |
| Mehrdividendenanspruch je Vorzugsaktie in € | E 12 | 0,02 | 0,02 |
| davon aus fortgeführten Geschäftsbereichen | 0,02 | 0,02 | |
| davon aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen | - | - | |
| Ergebnis je Vorzugsaktie in € | E 12 | -0,11 | 4,60 |
| davon aus fortgeführten Geschäftsbereichen | -0,11 | -0,32 | |
| davon aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen | - | 4,92 |
GESAMTERGEBNISRECHNUNG für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
der Biotest Gruppe
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| in Millionen € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Konzernperiodenergebnis | -4,7 | 181,7 |
| Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe | 0,3 | -1,5 |
| Umgliederung von Währungsumrechnungsdifferenzen in die Gewinn- und Verlustrechnung | - | -32,6 |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern, das zukünftig möglicherweise in den Gewinn und Verlust umgegliedert wird | 0,3 | -34,1 |
| Versicherungsmathematische Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen | -18,1 | -0,7 |
| darauf entfallende Ertragsteuereffekte | 5,2 | 0,2 |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern, das zukünftig nicht in den Gewinn und Verlust umgegliedert wird | -12,9 | -0,5 |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | -12,6 | -34,6 |
| Gesamtergebnis nach Steuern | -17,3 | 147,1 |
| davon aus fortgeführten Geschäftsbereichen | -17,3 | -14,9 |
| davon aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen | - | 162,0 |
| davon entfallen auf: | ||
| Anteilseigner des Mutterunternehmens | -17,3 | 147,1 |
| davon aus fortgeführten Geschäftsbereichen | -17,3 | -14,9 |
| davon aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen | - | 162,0 |
| Anteile ohne beherrschenden Einfluss | - | - |
| davon aus fortgeführten Geschäftsbereichen | - | - |
| davon aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen | - | - |
KAPITALFLUSSRECHNUNG für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
der Biotest Gruppe
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| in Millionen € | Anhang | 2019 | 2018 |
|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Steuern der fortgeführten Geschäftsbereiche | -1,3 | -6,0 | |
| Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Nutzungsrechte | E 1; E 2; E 3 | 31,7 | 24,7 |
| Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge | - | -0,1 | |
| Erträge / Verluste aus Gemeinschaftsunternehmen | D 10 | -0,1 | 0,2 |
| Verluste aus Abgängen der Sachanlagen | 0,1 | - | |
| Veränderungen der Pensionsrückstellungen | E 13 | 0,9 | 0,4 |
| Finanzergebnis | D 7; D 8 | 0,2 | 16,4 |
| Operativer Cash Flow vor Veränderung des Working Capital | 31,5 | 35,6 | |
| Veränderungen der sonstigen Rückstellungen | E 14 | 1,2 | -0,8 |
| Veränderungen des Vorratsvermögens, der Forderungen sowie anderer Aktiva | -44,3 | -90,7 | |
| Veränderungen der Verbindlichkeiten und anderer Passiva | -16,2 | 12,0 | |
| Cash Flow aus der Änderung des Working Capital | -59,3 | -79,5 | |
| Gezahlte Zinsen | -4,7 | -12,5 | |
| Gezahlte (Vorjahr: erhaltene) Steuern | -1,1 | 6,8 | |
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit der fortgeführten Geschäftsbereiche | -33,6 | -49,6 | |
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche | - | -0,4 | |
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | -33,6 | -50,0 | |
| Auszahlungen für Investitionen in Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | -34,1 | -54,6 | |
| Einzahlungen aus Abgängen von Sachanlagen und zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten | 6,9 | - | |
| Erhaltene Zinsen | 0,8 | 3,8 | |
| Einzahlungen aus Abgängen sonstiger finanziellen Vermögenswerte | 18,4 | - | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit der fortgeführten Geschäftsbereiche | -8,0 | -50,8 | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche | - | 251,6 | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -8,0 | 200,8 | |
| Dividendenzahlung für das Vorjahr | E 12 | -0,8 | -0,8 |
| Ein-/ Auszahlung für Barhinterlegung | E 5; E 11 | 2,7 | -15,2 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten | E 15 | 46,4 | 500,0 |
| Auszahlungen für die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten | E 15 | -4,0 | -595,2 |
| Auszahlungen für Tilgungsanteil der Leasingverbindlichkeiten | -3,8 | - | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit der fortgeführten Geschäftsbereiche | 40,5 | -111,2 | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche | - | - | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit gesamt | 40,5 | -111,2 | |
| Zahlungswirksame Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | -1,1 | 39,6 | |
| Wechselkursbedingte Änderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | - | - | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am 1. Januar | E 11 | 61,9 | 22,3 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am 31. Dezember | E 11 | 60,8 | 61,9 |
| abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche | E 11 | - | - |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode der fortgeführten Geschäftsbereiche | E 11 | 60,8 | 61,9 |
EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019
der Biotest Gruppe
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| in Millionen € | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Kumulierte Unterschiede aus Währungsumrechnung | Konzernergebnis und Gewinnrücklagen |
|---|---|---|---|---|
| Stand am 1. Januar 2018 | 39,6 | 219,8 | 29,9 | 59,4 |
| Erfolgsneutrale Veränderung | - | - | -1,5 | -0,5 |
| Umgeliederung in Gewinn- und Verlustrechnung | - | - | -32,6 | - |
| Periodenergebnis | - | - | - | 181,7 |
| Gesamtergebnis | - | - | -34,1 | 181,2 |
| Dividendenausschüttung | - | - | - | -0,8 |
| Stand am 31. Dezember 2018 | 39,6 | 219,8 | -4,2 | 239,8 |
| Stand am 1. Januar 2019 | 39,6 | 219,8 | -4,2 | 239,8 |
| Erwerb von Minderheitsanteilen | - | - | - | - |
| Erfolgsneutrale Veränderung | - | - | 0,3 | -12,9 |
| Periodenergebnis | - | - | - | -4,7 |
| Gesamtergebnis | - | - | 0,3 | -17,6 |
| Dividendenausschüttung | - | - | - | -0,8 |
| Stand am 31. Dezember 2019 | 39,6 | 219,8 | -3,9 | 221,4 |
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| in Millionen € | Auf Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital | Anteile ohne beherrschenden Einfluss |
|---|---|---|
| Stand am 1. Januar 2018 | 348,7 | 0,2 |
| Erfolgsneutrale Veränderung | -2,0 | - |
| Umgeliederung in Gewinn- und Verlustrechnung | -32,6 | - |
| Periodenergebnis | 181,7 | - |
| Gesamtergebnis | 147,1 | - |
| Dividendenausschüttung | -0,8 | - |
| Stand am 31. Dezember 2018 | 495,0 | 0,2 |
| Stand am 1. Januar 2019 | 495,0 | 0,2 |
| Erwerb von Minderheitsanteilen | - | -0,2 |
| Erfolgsneutrale Veränderung | -12,6 | - |
| Periodenergebnis | -4,7 | - |
| Gesamtergebnis | -17,3 | - |
| Dividendenausschüttung | -0,8 | - |
| Stand am 31. Dezember 2019 | 476,9 | - |
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| in Millionen € | Summe Eigenkapital |
|---|---|
| Stand am 1. Januar 2018 | 348,9 |
| Erfolgsneutrale Veränderung | -2,0 |
| Umgeliederung in Gewinn- und Verlustrechnung | -32,6 |
| Periodenergebnis | 181,7 |
| Gesamtergebnis | 147,1 |
| Dividendenausschüttung | -0,8 |
| Stand am 31. Dezember 2018 | 495,2 |
| Stand am 1. Januar 2019 | 495,2 |
| Erwerb von Minderheitsanteilen | -0,2 |
| Erfolgsneutrale Veränderung | -12,6 |
| Periodenergebnis | -4,7 |
| Gesamtergebnis | -17,3 |
| Dividendenausschüttung | -0,8 |
| Stand am 31. Dezember 2019 | 476,9 |
KONZERNANHANG 2019
A. GRUNDSÄTZLICHES
Die Biotest Gruppe umfasst die Biotest Aktiengesellschaft (Biotest AG) mit Sitz in Dreieich, als Konzernobergesellschaft sowie ihre in- und ausländischen Tochterunternehmen. Die Konzernzentrale befindet sich in der Landsteinerstraße 5, 63303 Dreieich. Die Biotest AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter der Nummer HRB 42396 eingetragen. Biotest ist ein Anbieter und Entwickler biologischer und biotechnologischer Arzneimittel. Mit einer Wertschöpfungskette, die von der vorklinischen und klinischen Entwicklung bis zur weltweiten Vermarktung reicht, hat sich Biotest vorrangig auf die Anwendungsgebiete Klinische Immunologie, Hämatologie und Intensivmedizin spezialisiert.
Die Biotest Gruppe gliedert sich in die Segmente Therapie, Plasma & Services und Andere Segmente.
Im Segment Therapie sind zum einen die Entwicklung und die auf Basis von Blutplasma hergestellten Immunglobuline, Gerinnungsfaktoren und Albumine, die bei Erkrankungen des Immunsystems, der Blut bildenden Systeme und in der Intensivmedizin zum Einsatz kommen, enthalten. Zum anderen ist hier die präklinische und klinische Entwicklung der monoklonalen Antikörper, unter anderem in den Indikationen Rheuma und Blutkrebs, dargestellt.
Das Segment Plasma & Services enthält die Bereiche Plasmaverkauf und Lohnherstellung.
Die Anderen Segmente berichten das Geschäft mit Handelswaren und die Kosten, die nicht auf die Segmente Therapie oder Plasma & Services aufgeteilt werden können.
Die Biotest Gruppe beschäftigt weltweit zum Bilanzstichtag 1.837 (i. Vj. 1.663) Mitarbeiter.
Der Abschluss der Biotest AG und ihrer Tochtergesellschaften wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind. Die IFRS umfassen sowohl die International Financial Reporting Standards (IFRS) und die International Accounting Standards (IAS) als auch die Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC) sowie die Interpretationen des Standing Interpretation Committee (SIC). Die Rechnungslegung der Biotest Gruppe basiert auf den IFRS, die auf Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2019 beginnen, verpflichtend anzuwenden sind.
Der Konzernabschluss entspricht in der vorliegenden Fassung der Vorschrift des § 315e des Handelsgesetzbuchs (HGB). Sie bildet die Rechtsgrundlage für die Konzernrechnungslegung nach internationalen Standards in Deutschland zusammen mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 19. Juli 2002, betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards.
Soweit nicht anders vermerkt, sind alle Beträge in Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Der Abschluss wurde in Euro aufgestellt.
Die angegebenen Beträge im Konzernabschluss beziehen sich, soweit nicht anders vermerkt, ausschließlich auf die fortgeführten Geschäftsbereiche.
Aufgrund der Darstellung in Millionen Euro können sich bei der Addition der dargestellten Beträge Rundungsdifferenzen von +/-einer Nachkommastelle ergeben.
Die gewählte männliche Form bezieht sich immer gleichermaßen auch auf weibliche oder diverse Personen. Auf konsequente Doppelbezeichnung wurde aufgrund besserer Lesbarkeit verzichtet. Der Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.
Der Vorstand der Biotest AG hat den Konzernabschluss aufgestellt und am 20. März 2020 dem Aufsichtsrat zur Prüfung und Billigung vorgelegt.
ÄNDERUNGEN VON BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Erstmalig angewendete neue Standards und Interpretationen:
IFRS 16 Leasingverhältnisse
Im Geschäftsjahr 2019 wurde erstmals der Standard "IFRS 16 Leasingverhältnisse" angewendet und zum 1. Januar 2019 in Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften übernommen. Im Rahmen der Umstellung auf IFRS 16 wurden zum 1. Januar 2019 Vermögenswerte für Nutzungsrechte an Leasinggegenständen in Höhe von 16,1 Mio. € und Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 16,1 Mio. € erfasst.
Die Umstellung auf IFRS 16 erfolgte nach dem vereinfachten modifizierten retrospektiven Ansatz. Hierbei wurden unter entsprechender Wahlrechtsausübung die Nutzungsrechte in Höhe der korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten bewertet. Vergleichsinformationen für Vorjahresperioden wurden in Anwendung der entsprechenden Übergangsregelungen nicht angepasst.
Im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 16 hat der Konzern beschlossen, entsprechend dem Wahlrecht nach IFRS 16.5 i.V.m. IFRS 16.C9(a) die neuen Vorschriften nicht anzuwenden auf Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte und kurzfristige Leasingverhältnisse (d. h. Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten am Bereitstellungsdatum). Darüber hinaus hat der Konzern die Erleichterungsvorschriften des IFRS 16.C3 angewendet und Vertragsverhältnisse, die nach IAS 17 "Leasingverhältnisse" in Verbindung mit IFRIC 4 "Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält" nicht als Leasingverhältnisse eingestuft wurden, nicht nach der Definition eines Leasingverhältnisses im Sinne von IFRS 16 überprüft. Von dem Wahlrecht der Einbeziehung von Leasingverhältnissen über nicht nach IFRS 16 ausgeschlossene Nutzungsrechte an weiteren immateriellen Vermögenswerten in den Anwendungsbereich des IFRS 16 macht der Biotest-Konzern keinen Gebrauch.
Darüber hinaus wurden für die bis zum 31. Dezember 2018 gem. IAS 17 als Operating-Lease klassifizierten Leasingverhältnisse weitere Erstanwendungserleichterungswahlrechte in Anspruch genommen. Hierzu zählen der Verzicht auf eine Wertminderungsprüfung der Nutzungsrechte zum Zeitpunkt des Übergangs auf, die Behandlung von Leasingverhältnissen mit einer Restlaufzeit von weniger als 12 Monaten zum 1. Januar 2019 als kurzfristige Leasingverhältnisse, keine Berücksichtigung von anfänglichen direkten Kosten für Leasingverhältnisse zum Zeitpunkt des Übergangs auf die neue Regelung sowie die Beurteilung von bestehenden Verlängerungs- und Kündigungsoptionen im Zuge der Umstellung auf Basis von aktuellen Informationen und Erkenntnissen. Belastende Leasingverhältnisse lagen zum Zeitpunkt der Erstanwendung nicht vor. Die Verwendung eines einheitlichen Diskontierungszinssatzes für Portfolios an Leasingverhältnissen wird nicht in Anspruch genommen.
Die Leasingverbindlichkeiten wurden zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes zum 1. Januar 2019 abgezinst. Zu weiteren Erläuterungen im Hinblick auf die Zusammensetzung des Grenzfremdkapitalzinssatzes sowie der Bestimmung der Leasinglaufzeit verweisen wir auf die Erläuterungen im Rahmen der Darstellung der allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Die Nutzungsrechte werden in der Bilanz separat und die Leasingverbindlichkeiten unter den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Die Überleitung von den außerbilanziellen Leasingverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 auf die bilanzierten Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 stellt sich folgendermaßen dar:
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| in Millionen € | 1. Januar 2019 |
|---|---|
| Operative Leasingverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 | 17,9 |
| abzüglich Nicht-Leasing-Komponenten (Service-Komponenten) | -4,1 |
| abzüglich Anwendungserleichterungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte | -0,3 |
| abzüglich Zahlungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 aus Verträgen, bei denen die Bereitstellung des Leasinggegenstandes am oder nach dem 1. Januar 2019 erfolgt | -1,8 |
| Anpassungen aufgrund von unterschiedlicher Einschätzung von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen | 5,1 |
| abzüglich Effekt aus der Diskontierung | -0,7 |
| Leasingverbindlichkeiten aus vormals als Operating-Lease klassifizierten Leasingverhältnissen durch Erstanwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 | 16,1 |
| Leasingverbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing zum 1. Januar 2019 | 3,3 |
| Gesamte Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen zum 1. Januar 2019 | 19,4 |
Der gewichtete durchschnittliche Zinssatz betrug zum 1. Januar 2019 2,7 %.
Die nachfolgende Tabelle enthält die Überleitung der Abschlussposten zum 31. Dezember 2018 nach IAS 17 auf IFRS 16 zum 1. Januar 2019.
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| in Millionen € | 1. Januar 2019 | Effekte IFRS 16 | 31. Dezember 2018 ohne Anwendung IFRS 16 |
|---|---|---|---|
| Aktiva | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 16,4 | - | 16,4 |
| Sachanlagen | 509,6 | -3,1 | 512,7 |
| Nutzungsrechte | 19,2 | 19,2 | - |
| Übrige langfristige Vermögenswerte | 18,1 | - | 18,1 |
| Langfristige Vermögenswerte | 563,3 | 16,1 | 547,2 |
| Übrige kurzfristige Vermögenswerte | 495,1 | - | 495,1 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 495,1 | - | 495,1 |
| Bilanzsumme | 1.058,4 | 16,1 | 1.042,3 |
| Passiva | |||
| Summe Eigenkapital | 495,2 | - | 495,2 |
| Rückstellungen | 90,1 | - | 90,1 |
| Finanzverbindlichkeiten | 340,4 | 11,7 | 328,7 |
| Latente Steuerverbindlichkeiten | 2,7 | - | 2,7 |
| Langfristiges Fremdkapital | 433,2 | 11,7 | 421,5 |
| Rückstellungen | 22,6 | - | 22,6 |
| Finanzverbindlichkeiten | 5,1 | 4,4 | 0,7 |
| Übriges kurzfristiges Fremdkapital | 102,3 | - | 102,3 |
| Kurzfristiges Fremdkapital | 130,0 | 4,4 | 125,6 |
| Bilanzsumme | 1.058,4 | 16,1 | 1.042,3 |
Sonstige Standards
Die nachstehenden geänderten und von der EU anerkannten Standards und Interpretationen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss:
| ― | Änderungen an IFRS 9 Vorfälligkeitsmerkmale mit negativer Ausgleichsleistung |
| ― | IFRIC 23 Unsicherheiten bezüglich ertragsteuerlicher Behandlung |
Das IASB hat die nachfolgend aufgelisteten Standards und Interpretationen veröffentlicht, die im Geschäftsjahr 2019 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Diese Standards und Interpretationen wurden von der EU bislang nicht anerkannt und werden vom Konzern bisher nicht angewendet. Diese Standards und Interpretationen haben voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern:
| ― | IFRS 17 Versicherungsverträge |
| ― | Änderung an IAS 28 Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen |
| ― | Verbesserungen zu IFRS (2015-2017) |
| ― | Änderungen an IAS 19 Planänderung, -kürzung und -abgeltung |
| ― | Überarbeitetes Rahmenkonzept nach Anpassungen der Querverweise in den IFRS |
| ― | Änderungen an IFRS 3 Definitionen eines Geschäftsbetriebs |
| ― | Änderungen an IAS 1 und IAS 8 Definition von Wesentlichkeit |
| ― | Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 Reform der Referenzzinssätze |
| ― | Änderungen an IAS 1 Klassifizierung von Verbindlichkeiten nach Fristigkeit |
Der Konzern hat keine Standards, Interpretationen oder Änderungen, die zwar veröffentlicht, aber noch nicht in Kraft getreten sind, vorzeitig angewandt.
B. WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
B 1 KONSOLIDIERUNGSKREIS
In den Konzernabschluss der Biotest AG werden mit drei (i.Vj. drei) inländischen und mit zwölf (i. Vj. zwölf) ausländischen Unternehmen, an denen die Biotest AG direkt oder indirekt die Mehrheit der Stimmrechte hält, alle wesentlichen Tochtergesellschaften einbezogen.
Die BioDarou P.J.S. Co. mit Sitz in Teheran, Iran, wird als Gemeinschaftsunternehmen at equity in den Konzernabschluss einbezogen.
Eine Übersicht über die Beteiligungen der Biotest AG im Sinne des § 313 Abs. 2 HGB ist in Kapitel G 10 Anteilsbesitzliste aufgeführt.
Die Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG ("Tiancheng"), München, hält die Mehrheit der Stimmrechte an der Biotest AG. Die Biotest Gruppe wird in den Konzernabschluss der Tiancheng International Investment Limited, Hongkong, Volksrepublik China einbezogen, die gleichzeitig als oberstes Mutterunternehmen der Gruppe den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis aufstellt.
B 2 KONSOLIDIERUNGSMETHODEN
Der Abschlussstichtag der Biotest AG sowie aller in den Abschluss einbezogenen Unternehmen ist der 31. Dezember 2019. Die Abschlüsse der einbezogenen Unternehmen werden unter Anwendung einheitlicher, von der Biotest AG vorgegebener Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellt.
Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie alle Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden eliminiert.
Der Konzern beherrscht ein Beteiligungsunternehmen insbesondere dann, und nur dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:
| ― | die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d. h. der Konzern hat aufgrund aktuell bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Rendite haben), |
| ― | eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen und |
| ― | die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. |
Besitzt der Konzern keine Mehrheit der Stimmrechte oder damit vergleichbarer Rechte an einem Beteiligungsunternehmen, berücksichtigt er bei der Beurteilung, ob er die Verfügungsgewalt an diesem Beteiligungsunternehmen hat, alle Sachverhalte und Umstände. Hierzu zählen:
| ― | eine vertragliche Vereinbarung mit den anderen Stimmberechtigten |
| ― | Rechte, die aus anderen vertraglichen Vereinbarungen resultieren |
| ― | Stimmrechte und potenzielle Stimmrechte des Konzerns. |
Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert. Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens, das während des Berichtzeitraums erworben oder veräußert wurde, werden ab dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Tag, an dem die Beherrschung endet, in der Bilanz bzw. Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Eine Veränderung der Beteiligungsquote an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verliert ein Mutterunternehmen die Beherrschung über das Tochterunternehmen, so erfolgt eine Ausbuchung der damit verbundenen Vermögenswerte (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert), Schulden, nicht beherrschenden Anteile und sonstigen Eigenkapitalbestandsteile. Jeder daraus entstehende Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Jede zurückbehaltene Beteiligung wird zum beizulegenden Zeitwert erfasst.
Bei Unternehmenszusammenschlüssen nach dem 1. Januar 2010 erfolgt die Einbeziehung unter Anwendung der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3 (überarbeitet 2008). Danach bemessen sich die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt, und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss bewertet der Erwerber die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst. Die vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer bedingten Gegenleistung, die einen Vermögenswert oder eine Schuld darstellt, werden entweder ergebniswirksam oder in den kumulierten erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Bei sukzessiven Unternehmenszusammenschlüssen wird der vom Erwerber zuvor an dem erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil zum beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt neu bestimmt und der daraus resultierende Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst.
Anteile ohne beherrschenden Einfluss des Vorjahres sind die Teile des Periodenergebnisses und des Reinvermögens der Biotest Grundstücksverwaltungs GmbH, die auf Anteile entfallen, die nicht von der Biotest Gruppe gehalten werden. Die Minderheitsanteile wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung und innerhalb der Bilanz gesondert ausgewiesen. Im Geschäftsjahr bestehen keine Minderheitsanteile mehr.
Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei dem der Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, nicht aber die Beherrschung oder die gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse.
Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden in Übereinstimmung mit IAS 28 nach der Equity-Methode einbezogen. Nach der Equity-Methode werden die Beteiligungsbuchwerte in der Bilanz zu Anschaffungskosten zuzüglich der nach dem Erwerb eingetretenen Änderungen des Anteils des Konzerns am Reinvermögen des nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmens erfasst.
Im Periodenergebnis wird der Anteil des Konzerns am Erfolg des assoziierten Unternehmens und des Gemeinschaftsunternehmens gesondert ausgewiesen. Unmittelbar im Eigenkapital des assoziierten Unternehmens und des Gemeinschaftsunternehmens ausgewiesene Änderungen werden vom Konzern in Höhe seines Anteils erfasst und gegebenenfalls in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Firmenwerte, die aus dem Erwerb eines assoziierten Unternehmens und eines Gemeinschaftsunternehmens entstehen, sind in den Beteiligungsbuchwerten der assoziierten bzw. gemeinschaftlich geführten Unternehmen enthalten und werden weder planmäßig abgeschrieben noch separat auf Werthaltigkeit getestet.
Nach Anwendung der Equity-Methode stellt der Konzern fest, ob es notwendig ist, eine zusätzliche Wertminderung für die Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen zu erfassen. Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Anteile an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen wertgemindert sein könnten. Ist dies der Fall, so wird die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des Anteils und dem Buchwert für diesen Anteil als Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst.
B 3 WÄHRUNGSUMRECHNUNG
Die Währungsumrechnung erfolgt nach dem Konzept der funktionalen Währung. Die in die Biotest Gruppe einbezogenen Tochtergesellschaften betreiben ihr Geschäft selbstständig, so dass die funktionale Währung die jeweilige Landeswährung ist. Bei der Umrechnung der Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Mittelkurs am Bilanzstichtag und die Aufwendungen und Erträge zum Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Die sich hieraus ergebenden kumulierten Unterschiedsbeträge werden erfolgsneutral in einem separaten Eigenkapitalposten erfasst, der innerhalb der Gewinnrücklagen in der Bilanz ausgewiesen ist.
Nach IAS 21 werden die Firmenwerte als Vermögenswerte der wirtschaftlich selbstständigen ausländischen Tochtergesellschaften mit dem Stichtagskurs umgerechnet.
Für die Währungsumrechnung innerhalb der Biotest Gruppe wurden folgende Wechselkurse zugrunde gelegt:
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| Durchschnittskurse | Stichtagskurse | |||
|---|---|---|---|---|
| 1 Euro entspricht | 2019 | 2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| USD | 1,1196 | 1,1815 | 1,1234 | 1,1450 |
| GBP | 0,8772 | 0,8848 | 0,8508 | 0,8945 |
| RUB | 72,4593 | 74,0551 | 69,9563 | 79,7153 |
| CHF | 1,1127 | 1,1549 | 1,0854 | 1,1269 |
| HUF | 325,2300 | 318,8300 | 330,5300 | 320,9800 |
| BRL | 4,4135 | 4,3087 | 4,5157 | 4,4440 |
In den in lokaler Währung aufgestellten Einzelbilanzen der konsolidierten Gesellschaften werden monetäre Posten (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen und Verbindlichkeiten) in fremder Währung zum Stichtagskurs bewertet. Entstehende Erträge und Aufwendungen aus Währungsumrechnungen werden in den Finanzaufwendungen beziehungsweise Finanzerträgen ausgewiesen.
B 4 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE DES ANLAGEVERMÖGENS
A) GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE
Geschäfts- oder Firmenwerte ergeben sich beim Erwerb von Unternehmen beziehungsweise Anteilen an Unternehmen aus den Unterschieden zwischen Anschaffungskosten (Kaufpreis) und den Zeitwerten der erworbenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Geschäfts- oder Firmenwerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit geprüft und gegebenenfalls in Übereinstimmung mit IAS 36 abgeschrieben. Wann immer darüber hinaus konkrete Anhaltspunkte auf eine Wertminderung vorliegen, erfolgt eine zusätzliche Überprüfung der Werthaltigkeit.
Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden einer Gruppe von Cash Generating Units (zahlungsmittelgenerierende Einheiten) zugeordnet. Diese Gruppen von Cash Generating Units entsprechen in der Biotest Gruppe den Segmenten und Projekten. In den Fällen, in denen der Firmenwert einen Teil der zahlungsmittelgenerierenden Einheit darstellt und ein Teil des Geschäftsbereichs dieser Einheit veräußert wird, wird der dem veräußerten Geschäftsbereich zuzurechnende Firmenwert als Bestandteil des Buchwerts des Geschäftsbereichs bei der Ermittlung des Ergebnisses aus der Veräußerung des Geschäftsbereichs berücksichtigt. Der Wert des veräußerten Anteils des Firmenwerts wird auf der Grundlage der relativen Werte des veräußerten Geschäftsbereichs und des verbleibenden Teils der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt.
Eine Wertminderung wird ergebniswirksam erfasst, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts beziehungsweise der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Auf Basis der den Cash Generating Units zuzurechnenden zukünftigen Zahlungsströme wird deren Nutzungswert für die Überprüfung der Werthaltigkeit mithilfe der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Bei dieser Methode werden auf Basis einer mehrjährigen Geschäftsplanung sowie einer prognostizierten langfristigen Wachstumsrate Cashflows diskontiert. Die Wachstumsrate ist abhängig vom betrachteten Geschäft. Die nach Steuern verwendeten Diskontierungssätze richten sich nach dem relevanten WACC (Weighted Average Cost of Capital). Zur Bestimmung eines Wertberichtigungsbedarfs wird der erzielbare Betrag der Cash Generating Unit ihrem Buchwert gegenübergestellt. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt, das auf der Diskontierung künftiger Cashflows beruht. Zur Objektivierung der Ergebnisse werden Bewertungsmultiplikatoren, Börsenkurse börsengehandelter Anteile an Unternehmen oder andere zur Verfügung stehende Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert herangezogen.
B) SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE DES ANLAGEVERMÖGENS
Sonstige entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt und in Vermögenswerte mit begrenzter und unbestimmter Nutzungsdauer unterteilt. Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Soweit notwendig, werden nach IAS 36 Wertminderungen vorgenommen. Die angesetzten Nutzungsdauern liegen zwischen 3 und 10 Jahren.
Die Abschreibungsperiode und die Abschreibungsmethode werden für einen immateriellen Vermögenswert, dem eine begrenzte Nutzungsdauer unterstellt wird, mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Hat sich die erwartete Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder der erwartete Abschreibungsverlauf des Vermögenswerts geändert, so ist ein anderer Abschreibungszeitraum beziehungsweise eine andere Abschreibungsmethode zu wählen. Derartige Änderungen werden als Änderungen einer Schätzung behandelt. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden in der Gewinn-und Verlustrechnung unter der Aufwandskategorie, die der Funktion des immateriellen Vermögenswerts entspricht, erfasst.
Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Basis der der Cash Generating Unit zugerechneten zukünftigen Zahlungsströme; hierbei wird der erzielbare Betrag für die Überprüfung der Werthaltigkeit als Nutzungswert mithilfe der Discounted Cashflow-Methode ermittelt.
Bei dieser Methode werden auf Basis einer mehrjährigen Geschäftsplanung sowie einer prognostizierten langfristigen Wachstumsrate Cashflows diskontiert. Die Wachstumsrate ist abhängig vom betrachteten Geschäft. Die nach Steuern verwendeten Diskontierungssätze richten sich nach dem relevanten WACC (Weighted Average Cost of Capital). Zur Bestimmung eines Wertberichtigungsbedarfs wird der erzielbare Betrag der Cash Generating Unit ihrem Buchwert gegenübergestellt.
B 5 SACHANLAGEVERMÖGEN
Sachanlagen werden gemäß dem Anschaffungskostenmodell zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um kumulierte planmäßige Abschreibungen und die kumulierten Wertminderungen, angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen linear über die erwarteten wirtschaftlichen Nutzungsdauern, die wie folgt geschätzt werden:
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| Gebäude | bis zu 50 Jahren |
| Technische Anlagen und Maschinen | 5 - 12 Jahre |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 - 10 Jahre |
Soweit erforderlich, werden gemäß IAS 36 Wertminderungen vorgenommen. Hierbei werden die Buchwerte der Sachanlagen, sobald Hinweise für eine Wertminderung vorliegen, den jeweiligen erzielbaren Beträgen gegenübergestellt.
Bei selbst erstellten Sachanlagen enthalten die Herstellungskosten neben Material- und Personalaufwand auch angemessene anteilige Gemeinkosten. Laufende Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen werden zum Entstehungszeitpunkt aufwandswirksam erfasst. Erweiterungen und wesentliche Verbesserungen werden aktiviert. Fremdkapitalzinsen werden als Aufwand erfasst, soweit sie gemäß IAS 23 nicht auf die Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten entfallen. Staatliche Zuschüsse mindern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
B 6 LEASING
Ein Leasingverhältnis ist ein Vertrag, der das Recht auf Nutzung eines Vermögenswerts für einen vereinbarten Zeitraum gegen Entgelt überträgt. Der Biotest-Konzern schließt Leasingverträge mit konzernexternen Partnern nur in der Funktion des Leasingnehmers ab. Vor diesem Hintergrund werden im Folgenden nur die relevanten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze aus Sicht des Leasingnehmers dargestellt.
Bis zum 31. Dezember 2018 hat der Biotest-Konzern Leasingverhältnisse gem. den Vorgaben von IAS 17 und IFRIC 4 bilanziert. Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, wurde auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen. Hierfür war eine Einschätzung darüber erforderlich, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt (IFRIC 4).
Waren Anlagevermögenswerte gemietet beziehungsweise geleast und trug die Biotest Gruppe im Wesentlichen alle Chancen und Risiken im Zusammenhang mit den Leasinggegenständen, wurden solche Verträge als Finanzierungsleasingverträge (finance lease) klassifiziert. Diese wurden mit dem geringeren Wert aus dem beizulegenden Zeitwert (fair value) und dem Barwert der Mindestleasingraten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gemäß IAS 17 aktiviert. Die Abschreibung erfolgte über die voraussichtliche Nutzungsdauer oder die kürzere Vertragslaufzeit. Soweit notwendig, wurden Wertminderungen gemäß IAS 36 vorgenommen. Die entsprechenden Zahlungsverpflichtungen aus den künftigen Leasingraten wurden korrespondierend als Verbindlichkeiten passiviert. Der Zinsanteil der Leasingraten wurde über die Laufzeit des Leasingvertrags erfolgswirksam als Zinsaufwand erfasst.
Soweit bei Leasingverträgen im Wesentlichen nicht alle Chancen und Risiken des Leasinggegenstands auf die Biotest Gruppe übergingen, erfolgte die Bilanzierung beim Leasinggeber (operate lease). In diesem Fall wurden aus Sicht der Biotest-Gruppe die Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses ergebniswirksam erfasst.
Seit dem 1. Januar 2019 wendet der Konzern den neuen Standard IFRS 16 Leasingverhältnisse an. Demnach bilanziert der Biotest Konzern als Leasingnehmer grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse in der Bilanz Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu Barwerten. Bei Verträgen, die neben Leasingkomponenten auch Nicht-Leasingkomponenten enthalten, werden nur die Leasingkomponenten nach den neuen Vorschriften behandelt. Nicht-Leasingkomponenten werden aufwandswirksam behandelt.
Die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten beinhalten die folgenden Leasingzahlungen:
| ― | feste Zahlungen (abzüglich vom Leasinggeber zu leistender Leasinganreize) |
| ― | variable Zahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind |
Zahlungsverpflichtungen aus Restwertgarantien, aus der Ausübung für als hinreichend sicher erachteten Kaufoptionen sowie aus Strafzahlungen bei Kündigungen sind für die Leasingverhältnisse des Biotest Konzerns nicht relevant.
Leasingzahlungen werden mit dem Zinssatz abgezinst, der dem Leasingverhältnis implizit zugrunde liegt, sofern dieser bestimmbar ist. Ansonsten erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz. Als Grundlage für die Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes verwendete der Biotest-Konzern laufzeitadäquate Basiszinssätze unter Einbeziehung von Prämien für Länderrisiken und Währungsrisiken.
Nutzungsrechte werden mit Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen:
| ― | Leasingverbindlichkeit |
| ― | bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen abzüglich erhaltener Leasinganreize, |
| ― | anfängliche direkte Kosten und |
| ― | Rückbauverpflichtungen. |
Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Abschreibungen auf Nutzungsrechte werden linear über den Zeitraum des Vertragsverhältnisses vorgenommen.
Für Leasinggegenstände von geringem Wert und für kurzfristige Leasingverhältnisse (weniger als zwölf Monate) wird von den Anwendungserleichterungen Gebrauch gemacht und die Zahlungen linear als Aufwand in der Gewinn- und Verlust-Rechnung erfasst. Des Weiteren werden die neuen Vorschriften nicht auf Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte angewendet.
Generell legt der Biotest-Konzern zur Bestimmung der Laufzeit eines Leasingverhältnisses zum Bereitstellungszeitpunkt des Leasinggegenstandes für die Beurteilung der Ausübung von Kündigungs- und Verlängerungsoptionen einen Planungshorizont von fünf Jahren zu Grunde. Mithin wird unterstellt, dass grundsätzlich Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen, die in diesen Zeitraum fallen, mit hinreichender Sicherheit bezüglich des Verlängerungs- bzw. Nicht-Kündigungszeitraums aufgrund zunehmender Unsicherheit bei Zukunftsprognosen verlässlich beurteilbar sind. Sofern eine längere Leasinglaufzeit vertraglich fixiert ist, was für wesentliche Immobilien des Konzerns der Fall sein kann, wird auf die längere Vertragslaufzeit abgestellt.
B 7 WERTMINDERUNGEN
Ergeben sich aufgrund von Tatsachen oder Umständen Anhaltspunkte für eine Wertminderung von langlebigen Vermögenswerten oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Wertminderung erforderlich, wird der erzielbare Betrag (recoverable amount), der den höheren Wert aus Nettoveräußerungswert und Nutzungswert repräsentiert, ermittelt.
Der erzielbare Betrag wird für jeden einzelnen Vermögenswert bestimmt, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind.
Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst.
Liegt der erzielbare Betrag unter dem Buchwert, wird der Vermögenswert als wertgemindert betrachtet und auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben.
Wertminderungsaufwendungen werden in den Aufwandskategorien erfasst, die der Funktion des wertgeminderten Vermögenswerts entsprechen.
Zuschreibungen bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden, außer bei den Geschäfts- oder Firmenwerten, vorgenommen, wenn Schätzungen für den erzielbaren Betrag über dem Buchwert liegen.
B 8 VORRATSVERMÖGEN
Das Vorratsvermögen wird zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten oder zu dem niedrigeren erzielbaren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag bewertet. Letzterer entspricht dem geschätzten Verkaufspreis, der im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erzielt werden kann, vermindert um erwartete Fertigstellungs- und Verkaufskosten. Die Herstellungskosten werden auf Basis des gewogenen Durchschnitts ermittelt. Die Herstellungskosten beinhalten gemäß IAS 2 neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch angemessene Teile der dem Produktionsprozess zuzurechnenden Gemeinkosten. Diese basieren auf der normalen Kapazität der Produktionsanlagen ohne Berücksichtigung von Fremdkapitalkosten.
B 9 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTE
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte sind zum Nennwert bilanziert. Auf Fremdwährung lautende Forderungen werden mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Ein entstehender Währungskursverlust beziehungsweise -gewinn wird aufwands- beziehungsweise ertragswirksam erfasst.
B 10 VERTRAGSVERMÖGENSWERTE UND -VERBINDLICHKEITEN
Vertragsvermögenswerte aus Lohnfraktionierung, die durch die Anwendung der Teilgewinnrealisierung (Percentage-of-Completion-Methode) entstehen, werden abzüglich erhaltener Anzahlungen ausgewiesen, wenn die bereits angefallenen Herstellungskosten einschließlich des Gewinnanteils die erhaltenen Anzahlungen übersteigen.
Verpflichtungen aus Jahresrückvergütungen, die Vertragsverbindlichkeiten darstellen, werden zum geschätzten Betrag, der am Jahresende erstattet wird, bilanziert.
B 11 SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Sonstige finanzielle Vermögenswerte werden zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes mit ihrem beizulegenden Zeitwert oder zu Anschaffungskosten bewertet. Dabei werden bei allen finanziellen Vermögenswerten, die in der Folgebewertung nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, die dem Erwerb zurechenbaren Transaktionskosten berücksichtigt. Die in der Bilanz angesetzten beizulegenden Zeitwerte entsprechen in der Regel den Marktpreisen der finanziellen Vermögenswerte. Falls diese nicht unmittelbar zur Verfügung stehen, werden die beizulegenden Zeitwerte unter Anwendung anerkannter Bewertungsmodelle und unter Rückgriff auf aktuelle Marktparameter berechnet. Dazu werden die bereits fixierten oder unter Anwendung der aktuellen Zinsstrukturkurve über Forward Rates ermittelten Cashflows mit den aus der am Stichtag gültigen Zinsstrukturkurve bestimmten Diskontierungsfaktoren auf den Bewertungsstichtag diskontiert. Zur Anwendung kommen die Mittelkurse.
B 12 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bar- und Kontokorrentbestände, Schecks sowie kurzfristig liquidierbare Finanzanlagen mit ursprünglichen Fälligkeiten von weniger als drei Monaten und sind zu ihrem Nominalwert angesetzt.
B 13 PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN
In der Biotest Gruppe existieren verschiedene beitragsorientierte und leistungsorientierte Pensionspläne.
Die Verpflichtungen aus beitragsorientierten Plänen sind durch die für die Periode zu entrichtenden Beiträge bestimmt, sodass hier keine versicherungsmathematischen Annahmen erforderlich sind.
Die Bewertung der leistungsorientierten Pläne erfolgt anhand versicherungsmathematischer Gutachten nach der projected unit credit method. Dabei wird zu Beginn des Geschäftsjahres auf Basis der zu diesem Zeitpunkt ermittelten Ansätze der Pensionsaufwand für das Geschäftsjahr prognostiziert. Die einfließenden Parameter (Zinssatz, Fluktuationsrate, Gehaltssteigerungen etc.) sind Erwartungswerte.
Gemäß IAS 19 werden sämtliche versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste direkt erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand, der sich in einem Geschäftsjahr aufgrund einer rückwirkenden Änderung von Versorgungszusagen ergibt, wird sofort und vollständig erfasst.
B 14 SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen werden gemäß IAS 37 gebildet, wenn aufgrund eines Ereignisses in der Vergangenheit eine gegenwärtige - rechtliche oder faktische - Verpflichtung besteht, aus der wahrscheinlich ein Abfluss von Ressourcen zur Erfüllung dieser Verpflichtung resultieren wird, und der Abfluss der Ressourcen zuverlässig geschätzt werden kann. Die Bewertung erfolgt mit dem wahrscheinlichsten Betrag. Rückstellungen mit einem erwarteten Erfüllungszeitpunkt von mehr als zwölf Monaten nach dem Bilanzierungszeitpunkt werden mit ihrem Barwert angesetzt.
Die Rückstellungen werden mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Hierbei wird die durch den Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellung als Zinsaufwand erfasst.
B 15 FINANZINSTRUMENTE
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder zu einem Eigenkapitalinstrument führt.
Finanzielle Vermögenswerte umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige ausgereichte Kredite und Forderungen und zu Handelszwecken gehaltene derivative finanzielle Vermögenswerte.
Finanzielle Vermögenswerte mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten werden unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Die Erfassung von marktüblichen Käufen oder Verkäufen für finanzielle Vermögenswerte erfolgt grundsätzlich zum Handelstag. Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte erfolgt in Abhängigkeit von dem zugrundeliegenden Geschäftsmodell und dem sogenannten Zahlungsstromkriterium, wonach die vertraglichen Zahlungsströme eines finanziellen Vermögenswerts ausschließlich aus Zinsen und Tilgung auf den ausstehenden Kapitalbetrag des Finanzinstruments bestehen dürfen. Die Prüfung des Zahlungsstromkriteriums erfolgt dabei immer auf Ebene des einzelnen Finanzinstruments. Die Beurteilung des Geschäftsmodells bezieht sich auf die Frage, wie finanzielle Vermögenswerte zur Generierung von Zahlungsströmen gesteuert werden. Die Steuerung kann entweder auf ein Halten, Verkaufen oder eine Kombination aus beidem abzielen.
Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte:
Die Gesellschaft teilt finanzielle Vermögenswerte in eine der folgenden Kategorien ein:
| ― | Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (Schuldinstrumente) |
| ― | Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet |
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (Schuldinstrumente):
Die für die Biotest Gruppe bedeutendste Kategorie finanzieller Vermögenswerte ist die Klasse der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerte in Bezug auf Schuldinstrumente. Die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten erfolgt, wenn die folgenden beiden Kriterien erfüllt sind:
| ― | Das Geschäftsmodell zur Steuerung dieser Finanzinstrumente ist auf deren Halten ausgerichtet, um die zugrundeliegenden vertraglichen Zahlungsströme zu erzielen, und |
| ― | die hieraus erzielten vertraglichen Zahlungsströme bestehen ausschließlich aus Zins und Tilgung auf den ausstehenden Kapitalbetrag. |
Die Folgewertung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode und unterliegt den Vorschriften für Wertminderungen gemäß IFRS 9.5.5ff. Bei der Biotest Gruppe unterliegen im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte, sonstige finanzielle Vermögenwerte und Bankguthaben dieser Kategorie.
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden:
Diese Kategorie umfasst finanzielle Vermögenswerte, die nicht mindestens teilweise zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden (other business models). Keine Absicht zur Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme liegt insbesondere dann vor, wenn kurzfristige Käufe und Verkäufe vorgesehen sind. Unter die Kategorie fallen per Definition auch Derivate, die nicht Teil einer Sicherungsbeziehung sind. Finanzielle Vermögenswerte, die nicht das Zahlungsstromkriterium erfüllen, werden immer erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, unabhängig vom zugrundeliegenden Geschäftsmodell. Jegliche Änderung des beizulegenden Zeitwerts dieser Instrumente wird in der Gewinn- oder Verlustrechnung erfasst.
Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte:
Finanzielle Vermögenswerte sowie Vertragsvermögenswerte und Leasingforderungen unterliegen dem Wertminderungsmodell i.S.v. IFRS 9.5.5. Ausgenommen hiervon sind erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte. Danach erfasst die Biotest Gruppe für die Vermögenswerte eine Wertminderung auf Basis der erwarteten Kreditverluste. Erwartete Kreditverluste ergeben sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen den vertraglich vereinbarten Zahlungsströmen und den erwarteten Zahlungsströmen, die die Biotest Gruppe erwartet, bewertet zum Barwert mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Die erwarteten Zahlungsströme beinhalten auch Erlöse aus Sicherungsverkäufen und sonstigen Kreditsicherheiten, die integraler Bestandteil des jeweiligen Vertrags sind.
Erwartete Kreditverluste werden - sofern nicht das vereinfachte Wertminderungsmodell angewandt wird - in drei Stufen erfasst. Für Vermögenswerte, für die sich keine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz ergeben hat, wird die Wertberichtigung in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts bemessen. Im Falle einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos wird der erwartete Kreditverlust für die verbleibende Laufzeit des Vermögenswerts ermittelt. Sofern es zu einem Ausfall kommt, erfolgt die Wertberichtigung in Höhe der tatsächlich eingetretenen Verluste. Die Biotest Gruppe nimmt grundsätzlich eine signifikante Erhöhung des Kreditrisiko an, wenn die vertraglichen Zahlungen um mehr als 30 Tage fällig sind. Die Biotest Gruppe definiert den Begriff "Ausfall" (default) als sämtliche Ereignisse, bei denen ein Verlust entweder aus Zahlungsausfällen oder Verzögerungen entsteht. Nach diesem Schema wird insbesondere das Bankguthaben bewertet.
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte wendet die Biotest Gruppe den vereinfachten Ansatz gemäß IFRS 9.5.15 an. Danach wird die Wertberichtigung stets in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bemessen. Die Bemessung der erwarteten Verluste erfolgt auf individueller Basis entweder auf Seiten der Biotest Gruppe selbst (internes Rating) oder durch einen externen Dienstleister (externes Rating). In diese Betrachtung fließt auch der Standort der jeweiligen Kunden ein, insbesondere für die Länder Iran, Irak und Libyen.
Für sonstige finanzielle Vermögenswerte, die als Schuldinstrument zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, betrachtet die Biotest Gruppe für die Überprüfung eines möglicherweise signifikant erhöhten erwarteten Kreditrisikos alle angemessenen und belastbaren Informationen, die ohne unangemessenen Kosten- und Zeitaufwand verfügbar sind. Hierzu wird im Wesentlichen auf das zugehörige Ausfallrisiko zurückgegriffen.
Die Biotest Gruppe unterstellt grundsätzlich einen Ausfall, wenn die vertraglichen Zahlungen um mehr als 90 Tage fällig sind. Zusätzlich werden in Einzelfällen auch interne oder externe Informationen herangezogen, die darauf hindeuten, dass die vertraglichen Zahlungen nicht vollständig geleistet werden können. Finanzielle Vermögenswerte werden abgeschrieben, wenn keine begründbare Erwartung über die zukünftige Zahlung besteht.
Finanzielle Verbindlichkeiten:
Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten oder einem sonstigen finanziellen Vermögenswert. Darunter fallen insbesondere Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen, Schuldscheindarlehen und Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum Nominalwert, welcher dem beizulegenden Zeitwert entspricht, bewertet. Da lediglich kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen existieren, kommt die Effektivzinsmethode im Rahmen der Folgebewertung nicht zur Anwendung. Finanzielle Verbindlichkeiten aus originären Finanzinstrumenten sind zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu bewerten. Finanzielle Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten, für die kein Hedge Accounting erfolgt, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Finanzielle Verbindlichkeiten werden als kurzfristig klassifiziert, sofern der Konzern nicht das unbedingte Recht hat, die Tilgung der Verbindlichkeit auf einen Zeitpunkt mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben.
Finanzverbindlichkeiten werden in Höhe des Darlehensbetrags abzüglich der Transaktionskosten erfasst und anschließend nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen. Jede Differenz zwischen dem Nettodarlehensbetrag und dem Tilgungswert wird über die Laufzeit der Finanzverbindlichkeit in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Im Falle von Zinssubventionen erfolgt der Ansatz der Finanzverbindlichkeit zum Barwert ohne Berücksichtigung der Zinssubvention. Der Differenzbetrag wird gemäß IAS 20 abgegrenzt und über die Laufzeit amortisiert.
Finanzinstrumente werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen erloschen sind oder übertragen wurden und die Gruppe im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen überträgt. Eine Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten erfolgt nur dann, wenn für den Nettobetrag zu diesem Zeitpunkt ein Aufrechnungsrecht besteht. Aufgrund der Nichterfüllung dieser Anforderung führt die Gruppe keine Saldierung von finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten durch. Die Fair-Value-Option für finanzielle Verbindlichkeiten gemäß IFRS 9 kommt nicht zum Einsatz.
Derivative Finanzinstrumente:
Die Biotest Gruppe setzt zur Absicherung der Zins- und Währungsrisiken derivative Finanzinstrumente wie Devisentermingeschäfte und Payerswaps ein.
Derivative Finanzinstrumente werden zum Marktwert bewertet. Bei der Ermittlung wird sowohl das Kreditausfallrisiko der Kontrahenten als auch das eigene Kreditausfallrisiko berücksichtigt. Der Marktwert wird auf Basis der am Bilanzstichtag gültigen und zugänglichen Marktinformationen berechnet. Hedge Accounting wird seitens der Biotest Gruppe nicht angewendet. Somit erfolgt die Bilanzierung sämtlicher Derivate entsprechend der Bewertungskategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten. Sämtliche Bewertungsänderungen aus Derivaten gehen erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung ein, auch wenn aus wirtschaftlicher Sicht eine Absicherung vorliegt.
Ausbuchung:
Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
| ― | Die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind erloschen. |
| ― | Der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung des Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer sogenannten Durchleitungsvereinbarung übernommen und dabei entweder (a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) zwar im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht an dem Vermögenswert übertragen. |
Wenn der Konzern seine vertraglichen Rechte auf Cashflows aus einem Vermögenswert überträgt oder eine Durchleitungsvereinbarung eingeht und dabei im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, weder überträgt noch zurückbehält, jedoch die Verfügungsmacht an dem übertragenen Vermögenswert behält, erfasst der Konzern einen Vermögenswert im Umfang des anhaltenden Engagements.
Eingebettete Derivate:
Daneben gibt es eingebettete Derivate, die Bestandteil eines hybriden Kreditvertrags sind, der im Wesentlichen einen nicht derivativen Basisvertrag enthält. Da die zu Grunde liegende finanzielle Verbindlichkeit zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird, wird das eingebettete Derivat getrennt vom Basisvertrag erfasst und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert.
B 16 NICHT FORTGEFÜHRTE GESCHÄFTSBEREICHE
Gemäß IFRS 5 werden langfristige Vermögenswerte in kurzfristige Vermögenswerte umgruppiert, wenn der Vermögenswert als zur Veräußerung vorgesehen eingestuft wurde und somit der Buchwert durch die Veräußerung und nicht durch die fortgesetzte Nutzung realisiert werden soll. Als Bedingung für diese Eingruppierung nennt IFRS 5, dass die Veräußerung höchst wahrscheinlich und der Vermögenswert oder die Veräußerungsgruppe im gegenwärtigen Zustand sofort veräußerbar ist.
Am 22. Dezember 2017 (signing date) hat die Biotest Gruppe einen Vertrag zum Verkauf der US-Gesellschaften unterzeichnet. Bis zum Vollzug (closing date) des Verkaufs hat die Biotest Gruppe die Beteiligungen an den US-Gesellschaften am 19. Januar 2018 an einen US-amerikanischen Treuhänder übertragen. Mit der Zustimmung der amerikanischen Wettbewerbsbehörde FTC (Federal Trade Commission) am 31. Juli 2018 konnte der Verkauf der US-Gesellschaften an die Grifols Shared Services North America, Inc., eine Tochtergesellschaft der Grifols S.A., Barcelona, Spanien, vollzogen werden. Der Verkauf umfasste die US-amerikanischen Aktivitäten der Biotest Gruppe im Geschäftsbereich Plasma & Services.
Die als zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerte wurden mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich der noch zu erwartenden Veräußerungskosten bewertet. Die Abschreibungen für diese Vermögenswerte wurden ausgesetzt.
Die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche wurden im Vorjahr in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und der Segmentberichterstattung gesondert dargestellt und im Anhang erläutert.
B 17 UMSÄTZE
Die Biotest Gruppe erzielt den überwiegenden Teil ihrer Umsatzerlöse aus der Belieferung von Kunden mit biotechnologischen Arzneimitteln aus eigener Produktion. Das Produktportfolio deckt die Therapiebereiche Hämatologie, Klinische Immunologie und Intensivmedizin ab. Der Verkauf der Produkte basiert in der Regel auf Kundenbestellungen, die jeweils einzeln abgrenzbare Leistungsverpflichtungen begründen. Die relevanten Nebenbedingungen werden über Rahmenverträge oder allgemeine Geschäftsbedingungen geregelt. Die Realisation der Umsatzerlöse erfolgt zu dem Zeitpunkt, an welchem die Kontrolle über die Produkte auf den Kunden übertragen wird. Dies ist der Zeitpunkt, an dem Nutzen und Lasten sowie die Gefahr des zufälligen Untergangs auf Basis der vereinbarten Incoterms auf den Kunden übergehen. Für jedes ausgelieferte Arzneimittel existiert ein mit dem jeweiligen Kunden vereinbarter Einzelveräußerungspreis. Zum Teil gewährt Biotest Nachlässe in Form von Rabatten und Skonti in Form eines fixen Prozentsatzes auf den vereinbarten Einzelveräußerungspreis. Rabatte und Skonti werden umsatzmindernd erfasst.
Daneben erzielt die Biotest Gruppe Umsatzerlöse aus der Verarbeitung von Blutplasma, welches kundenseitig bereitgestellt und von Biotest zu Arzneimitteln verarbeitet wird (sog. Lohnfraktionierung). Die hergestellten Arzneimittel werden ausschließlich an denjenigen Kunden geliefert, welcher das hierfür eingesetzte Plasma bereitgestellt hat. Biotest wird ausschließlich für die Verarbeitung des im Eigentum des Kunden verbleibenden Plasmas vergütet. Da Biotest nicht berechtigt ist, das verarbeitete Plasma anderweitig zu verwenden, werden die Umsatzerlöse aus der Lohnfraktionierung zeitraumbezogen erfasst. Im Rahmen der Lohnfraktionierung gefertigte Arzneimittel werden über den Produktionszeitraum hinweg bis zur Auslieferung an den Kunden als Vertragsvermögenswerte ausgewiesen. Zur Bewertung der Vertragsvermögenswerte wendet Biotest eine inputbasierte Methode an, mittels derer die erbrachte Leistung einschließlich des hierauf anteilig entfallenden Ergebnisses auf Basis des Fertigstellungsgrades ermittelt und als Umsatz realisiert wird. Zur Ermittlung des Fertigstellungsgrades werden alle im Rahmen des Herstellungsprozesses angefallenen internen und externen Fertigungskosten in Relation zu den kalkulierten Gesamtkosten gesetzt (Cost-to-cost-Methode). Die verwendete Methode vermittelt ein zutreffendes Bild der Übertragung der durch Biotest erbrachten Leistungen, da Biotest im Falle einer kundenseitigen vorzeitigen Vertragskündigung den aktivierten Betrag in Rechnung stellen dürfte.
In geringem Umfang erzielt die Biotest Gruppe Umsätze aus dem Verkauf von zugekauften Produkten, die als Handelsware an Kunden weiterveräußert werden. Für die Umsatzrealisation der Handelsware gelten die gleichen Kriterien wie für die Therapieprodukte aus eigener Produktion.
Mit einzelnen Kunden hat Biotest Verträge über die Übertragung von Technologien und Know-how abgeschlossen, die diese Kunden in die Lage versetzen sollen, eigene Produktionsanlagen zur Herstellung von Arzneimitteln auf der Grundlage von Biotest-Patenten zu errichten. In diesem Zusammenhang lässt sich Biotest zum einen die bereitgestellten Technologien und das Know-how durch einen fixen Preis vergüten. Zum anderen werden für die von den Kunden produzierten und verkauften Arzneimittel Lizenzgebühren in Form einer umsatzabhängigen Lizenzrate berechnet. Umsatzerlöse aus nicht rückzahlbaren Gebühren für das Bereitstellen von Technologien und Know-how werden je nach Vertragsgestaltung zeitraumbezogen oder zeitpunktbezogen realisiert, in dem die Technologie und das Know-how an den Kunden transferiert werden. Umsatzerlöse aus umsatzabhängigen Lizenzgebühren für die Bereitstellung von Technologien und Know How werden realisiert, wenn der im Zusammenhang mit der Lizenzerteilung stehende Technologie- und Know-how-Transfer abgeschlossen ist und die zur Berechnung der Lizenzgebühren heranzuziehenden Umsätze des Kunden getätigt wurden.
Die Biotest Gruppe schließt mit ihren Kunden üblicherweise Rahmenverträge ab, in welchen neben Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie der Mängelhaftung insbesondere pharmazeutische Qualitäts- und Sicherheitsstandards geregelt werden. Bei einem Teil der Kunden erfolgt die Regelung dieser Bedingungen allein über die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Biotest Gruppe. Die Rahmenverträge begründen keine verbindlichen Liefer- und Leistungsverpflichtungen, diese werden erst durch konkrete Bestellungen der Kunden ausgelöst.
Die Biotest Gruppe hat mit einigen Kunden variable Vergütungen in Form von Jahresrückvergütungen vereinbart, bei welchen der für die Rückvergütung angewendete Prozentsatz in Abhängigkeit von den über das Gesamtjahr erreichten Absatzmengen variiert. Für derartige variable Vergütungen nimmt die Biotest Gruppe Schätzungen vor, um die voraussichtliche Höhe der Rückerstattung zu ermitteln. Diese Schätzungen sind keinen wesentlichen Änderungsrisiken unterworfen. Verpflichtungen aus Jahresrückvergütungen werden gemeinsam mit noch abzurechnenden Gutschriften und Rabatten als Vertragsverbindlichkeiten gesondert ausgewiesen.
Die mit den Kunden abgeschlossenen Rahmenverträge sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen sehen die üblichen Garantien und Gewährleistungsverpflichtungen vor, die dann eintreten, wenn die an den Kunden gelieferten Produkte mängelbehaftet waren. In einem solchen Fall nimmt Biotest die Produkte zurück und bietet dem Kunden entweder eine Nachlieferung oder eine Erstattung des Kaufpreises an. Aus den von Biotest gewährten Garantien ergeben sich keine eigenständigen Leistungsverpflichtungen i.S. des IFRS 15. Verpflichtungen aus Garantien und Gewährleistungsverpflichtungen werden nach IAS 37 bewertet und unter den sonstigen Rückstellungen (E 14) ausgewiesen.
B 18 FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSKOSTEN
Forschungskosten werden zum Zeitpunkt der Entstehung als Aufwand erfasst. Entwicklungskosten werden in der Regel ebenfalls zum Zeitpunkt ihrer Entstehung als Aufwand erfasst, da bis zum Zeitpunkt der behördlichen Zulassung von neuen Produkten und Produktionsverfahren, die typischerweise am Ende des Entwicklungsprozesses steht, nicht mit hinreichender Sicherheit von der Vermarktungsfähigkeit der Produkte beziehungsweise von dem Einsatz der Produktionsverfahren ausgegangen werden kann. Die Aktivierungsvoraussetzungen nach IAS 38 sind nicht gänzlich erfüllt. Die nach der Erteilung der behördlichen Genehmigungen noch anfallenden Entwicklungskosten sind nicht wesentlich.
B 19 ZUWENDUNGEN DER ÖFFENTLICHEN HAND
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit darüber besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, über den die entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, verbucht werden. Zuwendungen für einen Vermögenswert werden über die geschätzte Nutzungsdauer des entsprechenden Vermögenswerts ertragswirksam erfasst bzw. von den Anschaffungskosten in den Abzug gebracht.
B 20 FINANZERTRÄGE UND FINANZAUFWENDUNGEN
Zinsen werden im Entstehungszeitpunkt als Aufwand beziehungsweise Ertrag erfasst. Der bei Leasingverträgen (i.Vj. Finanzierungsleasingverträgen) in den Leasingraten enthaltene Zinsanteil wird nach der Effektivzinsmethode ermittelt und als Zinsaufwand erfasst. Die Effektivzinsmethode verwendet einen Kalkulationszinssatz, mit dem geschätzte künftige Zahlungsmittelzuflüsse über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden. Sämtliche Erträge und Aufwendungen aus Währungsumrechnungen werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Gemäß IFRS 7 werden die Zinsen aus Finanzinstrumenten separat ausgewiesen.
Die Aufwendungen und die Erträge aus der Währungskursabsicherung und Zinssicherungskosten werden separat als Wertanpassungen auf zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente in D 9 ausgewiesen.
B 21 STEUERN
Die tatsächlichen Steueransprüche und Steuerverbindlichkeiten für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden beziehungsweise eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Für die Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, welche die jeweiligen landesrechtlichen Steuerregelungen der Länder, in denen die Unternehmen der Biotest Gruppe tätig sind, widerspiegeln.
Aktive latente Steuern werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge und nicht genutzte Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können.
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Ebenfalls werden nicht angesetzte latente Steueransprüche an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.
Sowohl für die Ermittlung des laufenden Steueraufwands als auch zur Ermittlung der latenten Steuern werden die derzeit jeweils gültigen beziehungsweise die bereits parlamentarisch verabschiedeten Steuersätze herangezogen.
Latente Steueransprüche und latente Steuerverbindlichkeiten werden miteinander verrechnet, wenn einklagbare Ansprüche auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerverbindlichkeiten bestehen und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden.
B 22 FAIR-VALUE-ERMITTLUNG
Der Konzern bewertet Finanzinstrumente, beispielsweise Derivate, zu jedem Abschlussstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert. Die beizulegenden Zeitwerte von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten sind in Kapitel G 3 Fair-Value-Ermittlung aufgeführt.
Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder auf dem
| ― | Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld oder |
| ― | auf dem vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld ist, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist. |
Der Konzern muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaftesten Markt haben.
Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln.
Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nicht-finanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen.
Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten.
Die Finanzinstrumente, die in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind gemäß IFRS 13.72 in eine dreistufige Hierarchie der Zeitwertermittlung einzuordnen. Die Stufe spiegelt jeweils die Marktnähe der bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts einbezogenen Daten wider. Die Stufen der Fair-Value-Hierarchie sind im Folgenden beschrieben:
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| Stufe 1: | notierte Marktpreise für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten an aktiven Märkten |
| Stufe 2: | andere Informationen als notierte Marktpreise, die direkt (zum Beispiel Preise) oder indirekt (zum Beispiel abgeleitet aus Preisen) beobachtbar sind |
| Stufe 3: | Informationen für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren |
Bei Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft.
Um die Anforderungen zu den Angaben über die beizulegenden Zeitwerte zu erfüllen, hat der Konzern Gruppen von Vermögenswerten und Schulden auf der Grundlage ihrer Art, ihrer Merkmale und ihrer Risiken sowie der Stufen der oben erläuterten Fair-Value-Hierarchie festgelegt.
B 23 SCHÄTZUNSICHERHEITEN UND ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
Die Aufstellung des Abschlusses erfordert es, bei der Bilanzierung und Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach IFRS Schätzungen vorzunehmen, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie der Erträge und Aufwendungen der Berichtsperiode ausgewirkt haben. Bei den Schätzungen und Annahmen handelt es sich um Ermessensentscheidungen des Managements. Diese werden kontinuierlich überprüft. Änderungen werden prospektiv in der Berichtsperiode beziehungsweise in künftigen Perioden erfasst. Annahmen und Schätzungen erfolgen insbesondere im Zusammenhang mit der Bewertung von Geschäfts- oder Firmenwerten, latenten Steueransprüchen, Vermögenswerten der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche, Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen, Wertberichtigungen auf Forderungen und Vorräte, der Ausbuchung von Forderungen im Rahmen von Factoring-Verträgen, der Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen, der Bestimmung des Grenzfremdkapitalzinssatzes für Leasingverhältnisse sowie bei der Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten. Auch in Bezug auf das Investitionsprojekt "Biotest Next Level" kommt es zu Schätzunsicherheiten. So stellen die geplante Erteilung von Betriebserlaubnissen durch in- und ausländische Behörden sowie die Fertigstellung der vereinbarten Arbeiten durch im Zusammenhang mit dem Investitionsprojekt beschäftigte Lieferanten zukünftige Ereignisse dar, die mit Schätzunsicherheiten behaftet sind. Die Wertberichtigungen auf Forderungen in Länder, die Sanktionen durch die Europäische Union unterliegen, werden auf Basis der künftig erwarteten Zahlungsausfälle geschätzt und unterliegen somit ebenfalls Schätzunsicherheiten. Latente Steueransprüche werden für nicht genutzte steuerliche Verluste in dem Maße angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zeitnah ausreichendes zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird. Bei der Ermessensausübung der Aktivierung der latenten Steueransprüche wird sowohl die Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens als auch der erwartete Eintrittszeitpunkt des Verbrauchs berücksichtigt.
Bei seinen Ermessensentscheidungen orientiert sich das Management an Erfahrungswerten der Vergangenheit, Einschätzungen von Experten (Juristen, Ratingagenturen, Verbänden) und dem Ergebnis sorgfältiger Abwägung verschiedener Szenarien. Durch von den Annahmen abweichenden und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegenden Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. Wenn die tatsächliche Entwicklung von der erwarteten abweicht, werden die Prämissen und, falls erforderlich, die Buchwerte der betreffenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entsprechend angepasst. Die Unternehmensleitung weist darauf hin, dass künftige Ereignisse häufig von Prognosen abweichen und Schätzungen routinemäßige Anpassungen erfordern.
Die wesentlichen Annahmen und Parameter für die vorgenommenen Schätzungen und Ermessensentscheidungen sind im Anhang bei den einzelnen Sachverhalten erläutert.
C. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
Die im Segmentbericht dargestellten Informationen werden gemäß IFRS 8 erstellt. Die Biotest Gruppe segmentiert sich in Übereinstimmung mit der internen Berichterstattung nach Produkten und Dienstleistungen. Der Hauptentscheidungsträger (chief operating decision maker) im Sinne des IFRS 8 ist bei der Biotest AG der Vorstand.
Die unterjährig dem Hauptentscheidungsträger zur Verfügung gestellten Segmentinformationen basieren auf den IFRS-Werten und umfassen im Wesentlichen die Informationen bis hin zum Betriebsergebnis (EBIT). Das Betriebsergebnis (EBIT) wird als Messgröße für die Beurteilung des Erfolgs der Segmente herangezogen.
Die Biotest Gruppe gliedert sich in die Segmente Therapie, Plasma & Services und Andere Segmente.
Die Umsatzerlöse mit Dritten und das Betriebsergebnis der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche umfassen die US-amerikanischen Aktivitäten der Biotest Gruppe bis zum Vollzug des Verkaufs am 19. Januar 2018 sowie das entsprechende Bewertungs- und Veräußerungsergebnis. Wir verweisen auf die entsprechenden Ausführungen in Kapitel F.
Die Geschäftssegmente der Biotest Gruppe stellen sich wie folgt dar:
Im Segment Therapie werden im Wesentlichen die Bereiche Plasmaproteine und Biotherapeutika zusammengefasst. Somit sind hier zum einen die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb der auf Basis von Blutplasma hergestellten Immunglobuline, Gerinnungsfaktoren und Albumine, die bei Erkrankungen des Immunsystems, der Blut bildenden Systeme und in der Intensivmedizin zum Einsatz kommen, enthalten. Zum anderen ist hier die präklinische und klinische Entwicklung der monoklonalen Antikörper dargestellt.
Das Segment Plasma & Services enthält die Bereiche Plasmaverkauf, Lohnherstellung und Know-how-Transfer.
Das Segment Andere Segmente ist ein Berichtssegment, das sich in ein operativ tätiges Geschäftssegment Handelsware und ein nicht operativ tätiges Segment Corporate aufgliedert. Unter Corporate werden die Aufwendungen der übergreifenden Konzernführung sowie sonstige Aufwendungen und Erträge, die aufgrund ihrer Eigenart nicht auf die Segmente Therapie oder Plasma & Services aufgeteilt werden können, zusammengefasst.
Die Biotest Gruppe erzielt Erträge aus Dienstleistungsverträgen mit der Bio-Rad Medical Diagnostics GmbH, Dreieich, die einen in der Vergangenheit veräußerten Geschäftsbereich betreffen. Die Aufwendungen und Erträge aus den genannten Dienstleistungsverträgen werden unter den Anderen Segmenten gezeigt.
SEGMENTSDATEN NACH GESCHÄFTSSEGMENTEN
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| in Millionen € | Therapie | Plasma & Services | Andere Segmente | Summe der fortgeführten Geschäftsbereiche | Nicht fortgeführte Geschäftsbereiche | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse mit Dritten | 2019 | 371,9 | 39,5 | 7,7 | 419,1 | - |
| 2018 | 348,5 | 45,3 | 6,5 | 400,3 | 6,0 | |
| Betriebsergebnis (EBIT) | 2019 | 0,5 | 1,0 | -2,7 | -1,2 | - |
| 2018 | 9,4 | 3,8 | -2,6 | 10,6 | 194,8 | |
| Anteile an Gemeinschaftsunternehmen | 2019 | 1,9 | - | - | 1,9 | - |
| 2018 | 1,9 | - | - | 1,9 | - | |
| Investitionen * | 2019 | 50,4 | - | 0,7 | 51,1 | - |
| 2018 | 60,2 | 0,2 | 0,1 | 60,5 | - | |
| Planmäßige Abschreibungen ** | 2019 | 26,3 | 3,3 | 2,1 | 31,7 | - |
| 2018 | 22,0 | 0,8 | 1,8 | 24,6 | - |
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| in Millionen € | Gesamt | |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse mit Dritten | 2019 | 419,1 |
| 2018 | 406,3 | |
| Betriebsergebnis (EBIT) | 2019 | -1,2 |
| 2018 | 205,4 | |
| Anteile an Gemeinschaftsunternehmen | 2019 | 1,9 |
| 2018 | 1,9 | |
| Investitionen * | 2019 | 51,1 |
| 2018 | 60,5 | |
| Planmäßige Abschreibungen ** | 2019 | 31,7 |
| 2018 | 24,6 |
* Definiert als die Summe von Zugängen zu immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und im Geschäftsjahr 2019 inklusive der Nutzungsrechte
** Definiert als die Summe von planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und im Geschäftsjahr 2019 inklusive der Nutzungsrechte Durch die Erstanwendung von IFRS 16 sind sowohl die Angaben zu Investitionen als auch die planmäßigen Abschreibungen nur eingeschränkt mit dem Vorjahr vergleichbar.
ÜBERLEITUNGSRECHNUNG DER SUMME DER SEGMENTERGEBNISSE (DER FORTGEFÜHRTEN UND NICHT FORTGEFÜHRTEN GESCHÄFTSBEREICHE) ZUM ERGEBNIS NACH STEUERN DER BIOTEST GRUPPE
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| in Millionen € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Betriebsergebnis (EBIT) (der fortgeführten und nicht fortgeführten Geschäftsbereiche) | -1,2 | 205,4 |
| Wertanpassungen auf zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente | 10,3 | -5,1 |
| Finanzerträge | 4,2 | 15,8 |
| Finanzaufwendungen | -14,7 | -27,3 |
| Ergebnisse aus Gemeinschaftsunternehmen | 0,1 | -0,2 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) (der fortgeführten und nicht fortgeführten Geschäftsbereiche) | -1,3 | 188,6 |
| Ertragsteuern (der fortgeführten und nicht fortgeführten Geschäftsbereiche) | -3,4 | -6,9 |
| Ergebnis nach Steuern (EAT) | -4,7 | 181,7 |
SEGMENTDATEN DER FORTGEFÜHRTEN GESCHÄFTSBEREICHE NACH GEOGRAFISCHER AUFGLIEDERUNG
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| Umsatzerlöse mit Dritten nach Sitz des Kunden | Umsatzerlöse mit Dritten nach Sitz der Gesellschaft | |||
|---|---|---|---|---|
| in Millionen € | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Zentraleuropa | 173,5 | 152,1 | 364,6 | 349,6 |
| Ost- und Südeuropa | 85,2 | 66,7 | 22,4 | 31,2 |
| Intercontinental | 82,6 | 75,9 | 32,1 | 19,5 |
| Mittlerer Osten, Afrika und Frankreich | 77,8 | 105,6 | - | - |
| Biotest Gruppe | 419,1 | 400,3 | 419,1 | 400,3 |
| davon: | ||||
| Deutschland | 117,4 | 110,8 | 331,6 | 320,2 |
| Ausland | 301,7 | 289,5 | 87,5 | 80,1 |
Zwischen den einzelnen Segmenten finden keine wesentlichen Lieferungen statt.

D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN-UND VERLUSTRECHNUNG
D 1 UMSATZERLÖSE
AUFGLIEDERUNG VON ERLÖSEN AUS VERTRÄGEN MIT KUNDEN
Zur Darlegung des Einflusses von wirtschaftlichen Faktoren auf Art, Höhe, Zeitpunkt und Unsicherheit der Erlöse und der hieraus generierten Zahlungsströme, lassen sich die Umsatzerlöse der Biotest Gruppe in folgende Kategorien einteilen:
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| in Millionen € | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kategorien | Therapie | Plasma & Services | Andere Segmente | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Art der Güter und Dienstleistungen | ||||||
| Verkauf von Biotest-Produkten | 371,9 | 348,5 | - | - | - | - |
| Lohnfraktionierung und Know-how-Transfer | - | - | 39,5 | 45,3 | - | - |
| Verkauf von Handelsware | - | - | - | - | 7,7 | 6,5 |
| 371,9 | 348,5 | 39,5 | 45,3 | 7,7 | 6,5 | |
| Geografische Märkte | ||||||
| Zentraleuropa | 152,8 | 134,0 | 13,0 | 12,0 | 7,7 | 6,1 |
| Ost- und Südeuropa | 80,0 | 66,7 | 5,2 | - | - | - |
| Intercontinental | 82,6 | 71,7 | - | 4,2 | - | - |
| Mittlerer Osten, Afrika und Frankreich | 56,5 | 76,1 | 21,3 | 29,1 | - | 0,4 |
| 371,9 | 348,5 | 39,5 | 45,3 | 7,7 | 6,5 | |
| Zeitpunkt der Umsatzrealisierung | ||||||
| Zu einem bestimmten Zeitpunkt übertragene Güter | 371,9 | 348,5 | - | - | 7,7 | 6,5 |
| Über einen bestimmten Zeitraum übertragene Dienstleistungen | - | - | 39,5 | 45,3 | - | - |
| 371,9 | 348,5 | 39,5 | 45,3 | 7,7 | 6,5 |
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| in Millionen € | Segmente | |
|---|---|---|
| Kategorien | Summe | |
| --- | --- | --- |
| 2019 | 2018 | |
| --- | --- | --- |
| Art der Güter und Dienstleistungen | ||
| Verkauf von Biotest-Produkten | 371,9 | 348,5 |
| Lohnfraktionierung und Know-how-Transfer | 39,5 | 45,3 |
| Verkauf von Handelsware | 7,7 | 6,5 |
| 419,1 | 400,3 | |
| Geografische Märkte | - | |
| Zentraleuropa | 173,5 | 152,1 |
| Ost- und Südeuropa | 85,2 | 66,7 |
| Intercontinental | 82,6 | 75,9 |
| Mittlerer Osten, Afrika und Frankreich | 77,8 | 105,6 |
| 419,1 | 400,3 | |
| Zeitpunkt der Umsatzrealisierung | - | |
| Zu einem bestimmten Zeitpunkt übertragene Güter | 379,6 | 355,0 |
| Über einen bestimmten Zeitraum übertragene Dienstleistungen | 39,5 | 45,3 |
| 419,1 | 400,3 |
Der Auftragsbestand der Biotest Gruppe aus noch nicht erfüllten Liefer- und Leistungsverpflichtungen belief sich zum Bilanzstichtag auf 105,0 Mio. € (i. Vj. 61,8 Mio. €). Diese Liefer- und Leistungsverpflichtungen werden grundsätzlich in einem Zeitraum von maximal einem Jahr erbracht. Darüberhinausgehende Leistungsverpflichtungen in einem Volumen von 12,9 Mio. € (i. Vj. 18,0 Mio. €) resultieren aus dem zukünftigen Transfer von Technologie und Know-how; diese Erlöse werden über einen Zeitraum von mindestens vier Jahren realisiert werden.
D 2 MATERIALAUFWENDUNGEN
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| in Millionen € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 197,4 | 199,3 |
| Bezogene Leistungen | 32,5 | 25,5 |
| 229,9 | 224,8 |
Der Anstieg der Materialaufwendungen ist auf die Steigerung der Umsatzerlöse sowie der Plasmaeinkaufspreise im Jahr 2019 zurückzuführen. Bei dem entsprechenden Vorjahreswert wurde durch einen Übertragungsfehler im Vorjahresbericht ein um 39,5 Mio. € zu geringer Wert ausgewiesen und entsprechend angepasst.
D 3 PERSONALAUFWENDUNGEN
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| in Millionen € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 118,3 | 108,5 |
| Soziale Abgaben | 21,3 | 18,6 |
| Aufwendungen für Altersversorgung | 4,8 | 4,4 |
| 144,4 | 131,5 |
In den Personalaufwendungen sind Aufwendungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Höhe von 1,8 Mio. € (i. Vj. 3,7 Mio. €) enthalten.
Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl, umgerechnet auf Vollzeitstellen, beträgt im Geschäftsjahr 2019 in den fortgeführten und nicht fortgeführten Geschäftsbereichen 1.800 (i. Vj. 1.639). Zum 31. Dezember 2019 sind 1.837 (i. Vj. 1.663) Mitarbeiter, umgerechnet auf Vollzeitstellen, in der Biotest Gruppe beschäftigt.
Die Mitarbeiter werden den Funktionsbereichen wie folgt zugeordnet:
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| in Vollzeitstellen | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Produktion | 1.245 | 1.105 |
| Verwaltung | 193 | 182 |
| Vertrieb | 195 | 186 |
| Forschung und Entwicklung | 204 | 190 |
| 1.837 | 1.663 |
D 4 FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSKOSTEN
Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in Höhe von 53,4 Mio. € (i. Vj. 48,5 Mio. €) werden vollständig in der Gewinn-und Verlustrechnung erfasst. Es wurden keine Entwicklungskosten aktiviert.
D 5 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
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| in Millionen € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Versicherungserträge und sonstige Erstattungen | 11,0 | 10,2 |
| Staatliche Zuschüsse | 0,8 | 0,2 |
| Erträge aus Dienstleistungsverträgen | 0,6 | 0,8 |
| Auflösung von sonstigen Rückstellungen | 0,6 | 0,9 |
| Sonstige | 0,5 | 1,5 |
| 13,5 | 13,6 |
Unter den Versicherungserträgen und sonstigen Erstattungen werden im Wesentlichen die Erstattungen für die Beseitigung der Verunreinigungen und der Mängel in den Mediensystemen in Höhe von 10,5 Mio. € (i. Vj. 5,0 Mio. €) erfasst. Im Vorjahr waren im Wesentlichen Erstattungen der Versicherung für den Produktrückruf von Humanalbumin in Höhe von 2,7 Mio. € und für die Schäden in der Gefriertrocknung in Höhe 2,1 Mio. € enthalten.
Im Geschäftsjahr 2019 hat die Biotest Gruppe 0,8 Mio. € (i. Vj. 0,2 Mio. €) staatliche Zuschüsse erfolgswirksam erfasst.
D 6 SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN
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| in Millionen € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für die Erbringung von Dienstleistungen | 2,1 | 2,3 |
| Spenden | 0,3 | 0,2 |
| Abschreibung Vertriebslizenz | 2,6 | - |
| Sonstige | 1,3 | 1,5 |
| 6,3 | 4,0 |
Die Abschreibung betrifft eine bisher nicht genutzte Vertriebslizenz in Höhe von 2,6 Mio. €.
D 7 FINANZERTRÄGE
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| in Millionen € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Erträge aus Währungsumrechnungen | 2,3 | 11,5 |
| Zinserträge | 1,2 | 3,3 |
| Sonstige | 0,7 | 1,0 |
| 4,2 | 15,8 | |
| davon aus Finanzinstrumenten der Bewertungskategorien: | ||
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte (FAFVtPL) | 1,8 | 0,3 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (AC) | 1,3 | 6,6 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (FLAC) | 0,4 | 4,5 |
Die Erträge aus Währungsumrechnungen beinhalten Erträge aus realisierten Kursgewinnen im Zusammenhang mit Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, sowie Erträge aus der Stichtagsbewertung von Fremdwährungspositionen.
D 8 FINANZAUFWENDUNGEN
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| in Millionen € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Aufwendungen aus Währungsumrechnungen | 2,1 | 6,3 |
| Zinsaufwendungen | 8,5 | 9,3 |
| Zinsaufwendungen aus Leasingverhältnissen (i.Vj. Finanzierungsleasing) | 0,6 | 0,1 |
| Nettozinsaufwendungen Pensionen | 1,6 | 1,5 |
| Vorfälligkeitsentschädigungen und Waiver Fees | 0,1 | 9,3 |
| Gebühren im Zusammenhang mit Finanzverbindlichkeiten | 1,8 | 0,5 |
| Sonstige | - | 0,1 |
| 14,7 | 27,1 | |
| davon aus Finanzinstrumenten der Bewertungskategorien: | ||
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte (FAFVtPL) | 1,9 | 1,1 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (AC) | 0,9 | 3,2 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (FLAC) | 10,7 | 19,3 |
Die Aufwendungen aus Währungsumrechnungen beinhalten Aufwendungen aus realisierten sowie Kursverlusten im Zusammenhang mit Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten.
Die Zinsaufwendungen beinhalten Zinsen für Gesellschafterdarlehen von 7,3 Mio. € (i. Vj. 6,0 Mio €).
Die Veränderung der Finanzaufwendungen resultiert u.a. aus dem Rückgang der Aufwendungen aus Währungsumrechnung 4,2 Mio. €, der Vorfälligkeitsentschädigungen und Waiver Fees 9,2 Mio. € sowie dem Anstieg der Gebühren für Finanzverbindlichkeiten 1,3 Mio. €.
D 9 WERTANPASSUNGEN AUF ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZINSTRUMENTE
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| in Millionen € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Erträge aus Wertanpassungen des Herausgabeanspruchs gegenüber dem Treuhänder aus der Veräußerung von Anteilen an ADMA Biologics Inc. | 12,8 | - |
| Währungskursabsicherungskosten | -3,3 | -8,0 |
| Währungskursabsicherungserträge | 0,7 | 3,0 |
| Zinssicherungskosten | - | -0,9 |
| Zinssicherungserträge | - | 0,8 |
| Erträge aus Wertanpassungen sonstiger Derivate | 0,1 | - |
| 10,3 | -5,1 | |
| davon aus Finanzinstrumenten der Bewertungskategorien: | ||
| Erträge aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten (FAFVtPL) | 13,0 | 1,2 |
| Erträge aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten (FLFVtPL) | 0,6 | 2,7 |
| Aufwendungen aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten (FAFVtPL) | 1,0 | 3,1 |
| Aufwendungen aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten (FLFVtPL) | 2,3 | 5,9 |
Die ausgewiesenen Zinssicherungskosten und -erträge beinhalten Aufwendungen und Erträge aus der Bewertung von Zinssicherungsgeschäften zum beizulegenden Zeitwert.
Die ausgewiesenen Aufwendungen und Erträge aus Währungskursabsicherung beinhalten Aufwendungen und Erträge aus der Bewertung von Währungskurssicherungsgeschäften zum beizulegenden Zeitwert.
D 10 ERGEBNIS AUS GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN
Im Geschäftsjahr 2019 wurden 0,1 Mio. € Gewinne (i. Vj. -0,2 Mio. € Verluste) aus Gemeinschaftsunternehmen erfasst.
D 11 ERTRAGSTEUERN
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| in Millionen € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Steuern des Geschäftsjahres | 1,2 | 1,5 |
| Periodenfremder Steuerertrag | -1,3 | -5,4 |
| Laufende Steuern | -0,1 | -3,9 |
| Latente Steuern | 3,5 | 10,8 |
| Ertragsteueraufwand | 3,4 | 6,9 |
Die latenten Steuern aus Posten, die direkt im Eigenkapital gutgeschrieben wurden, betragen 5,2 Mio. € (i. Vj. 0,2 Mio. €).
Der periodenfremde Steuerertrag betrifft Steuererstattungen für Vorjahre der Biotest AG.
Die im Vorjahr gebildeten latenten Steuern auf den Zinsvortrag der deutschen Gruppe von 0,6 Mio. € wurden abgeschrieben, da nicht mit der erforderlichen Sicherheit mit einer zeitnahen Nutzung des Zinsvortrags gerechnet werden kann.
Für das Geschäftsjahr 2019 weicht der erwartete Steueraufwand bei Anwendung eines nominellen Ertragsteuersatzes von unverädert 29,0 % wie folgt von den effektiven Werten ab:
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| in Millionen € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Steuern | -1,3 | -6,0 |
| Erwarteter Steuerertrag | -0,3 | -1,7 |
| Nicht erfasste steuerliche Zins- und Verlustvorträge | 4,4 | 0,5 |
| Verrechnung mit steuerlichen Verlusten der Vorjahre | 0,1 | -0,1 |
| Abschreibung auf aktive latente Steuern | 0,6 | 11,2 |
| Periodenfremder laufender Steuerertrag | -1,3 | -5,4 |
| Steuereffekt aus der Anpassung latenter Steuern der Vorjahre | - | 3,0 |
| Steuereffekt durch nicht abzugsfähige Aufwendungen | 0,1 | 1,6 |
| Steuereffekt durch steuerfreie Erträge | - | -0,5 |
| Steuereffekt aus der Anwendung ausländischer Steuersätze und Verbrauch ausländischer Verlustvorträge | - | -0,1 |
| Sonstige Effekte | -0,2 | -1,6 |
| Ertragsteueraufwand gemäß Gewinn- und Verlustrechnung | 3,4 | 6,9 |
Die Berechnung des Steuersatzes von 29,0 % basiert auf einem Körperschaftsteuersatz von 15,0 %, einem Solidaritätszuschlag von 5,5 % und den gewichteten gewerbesteuerlichen Hebesätzen der Gemeinden der Betriebsstätten der Biotest AG von 13,2 %.
D 12 ABSCHLUSSPRUFERHONORAR
Die Hauptversammlung der Biotest AG hat am 7. Mai 2019 die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 gewählt.
Das berechnete Gesamthonorar im Geschäftsjahr 2019 für den Abschlussprüfer Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beträgt 1,0 Mio. € (i. Vj. 2,4 Mio. €), davon betreffen 0,3 Mio. € (i. Vj. 0,1 Mio. €) das Vorjahr. Das Honorar bezieht sich mit 0,9 Mio. € (i. Vj. 2,2 Mio. €) auf die Abschlussprüfung, hiervon betreffen 0,3 Mio. € (i. Vj. 0,1 Mio. €) das Vorjahr. Des Weiteren betreffen 0,1 Mio. € (i. Vj. 0,2 Mio. €) Honorare für Steuerberatungsleistungen, wovon sich das Honorar auf Leistungen des aktuellen Geschäftsjahres bezieht und kein Honorar für das Vorjahr enthalten ist.
Vom berechneten Gesamthonorar entfallen 0,0 Mio. € (i. Vj. 1,7 Mio. €) auf Sonderprüfungen, die durch das Mutterunternehmen der Biotest AG veranlasst und an dieses weiterbelastet wurden.
E. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
E 1 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
Die gesamten immateriellen Vermögenswerte sind dem langfristigen Vermögen zugeordnet.
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| in Millionen € | Geschäftswert | Patent, Lizenzen und ähnliche Rechte | Geleaste Vermögenswerte | Geleistete Anzahlungen | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | |||||
| Stand zum 31.12.2017 | 8,2 | 18,9 | 9,6 | 5,3 | 42,0 |
| Zugänge | - | 0,5 | - | 1,0 | 1,5 |
| Umbuchungen | - | 0,8 | - | -0,8 | - |
| Abgänge | - | -0,1 | - | - | -0,1 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | -0,2 | -0,1 | - | - | -0,3 |
| Stand zum 31.12.2018 | 8,0 | 20,0 | 9,6 | 5,5 | 43,1 |
| Zugänge | - | 1,6 | - | 0,3 | 1,9 |
| Umbuchungen | - | 10,8 | -9,6 | -1,2 | - |
| Abgänge | - | - | - | - | - |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | - | - | - | - | - |
| Stand zum 31.12.2019 | 8,0 | 32,4 | - | 4,6 | 45,0 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||||
| Stand zum 31.12.2017 | 0,9 | 14,9 | 9,6 | - | 25,4 |
| Abschreibungen des Geschäftsjahres | - | 1,6 | - | - | 1,6 |
| Abgänge | - | -0,1 | - | - | -0,1 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | -0,1 | -0,1 | - | - | -0,2 |
| Stand zum 31.12.2018 | 0,8 | 16,3 | 9,6 | - | 26,7 |
| Abschreibungen des Geschäftsjahres | - | 1,8 | - | 2,6 | 4,4 |
| Umbuchungen | - | 9,6 | -9,6 | - | - |
| Abgänge | - | - | - | - | - |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | - | 0,1 | - | - | 0,1 |
| Stand zum 31.12.2019 | 0,8 | 27,8 | - | 2,6 | 31,2 |
| Buchwert zum | |||||
| 31. Dezember 2018 | 7,2 | 3,7 | - | 5,5 | 16,4 |
| 31. Dezember 2019 | 7,2 | 4,6 | - | 2,0 | 13,8 |
Für den Geschäftswert des Segments Therapie erfolgte zum 30. September 2019 ein Wertminderungstest.
Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird über die Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt. Letztlich wird zur Bestimmung eines Wertminderungsbedarfs der erzielbare Betrag der jeweiligen Cash Generating Unit ihrem Buchwert gegenübergestellt.
Für den Wertminderungstest des Geschäftswerts des Segments Therapie wurde ein Diskontierungssatz vor Steuern in Höhe von 12,35% (i. Vj. 11,59 %), der sich nach dem relevanten WACC (Weighted Average Cost of Capital) richtet, verwendet. Die Ermittlung der erwarteten Cashflows erfolgte auf Basis der von der Unternehmensleitung erstellten fünfjährigen Finanzplanung. Für den Wertbeitrag ab dem Jahr 2025 wird sie ergänzt durch die ewige Rente. Basis für die Ermittlung der ewigen Rente sind die Durchschnittswerte der Jahre 2020 bis 2024. Es wurde eine Wachstumsrate in Höhe von +0,5 % (i. Vj. +0,5 %) für das Segment Therapie in der ewigen Rente angesetzt.
Die Ergebnisse des Wertberichtigungstests hängen wesentlich von den in der Unternehmensplanung unterstellten Wachstumsraten für den Umsatz und die unterstellte EBIT-Marge ab. Für das Segment Therapie wurde im Detailplanungszeitraum ein durchschnittliches Umsatzwachstum in Höhe von 4,3 % p. a. mit einer durchschnittlichen EBIT-Marge in Höhe von 18,8 % unterstellt.
Im Rahmen von Sensitivitätsanalysen wurden die Auswirkungen von Änderungen des durchschnittlichen Umsatzwachstums, der E-BIT-Marge, der Wachstumsrate und des verwendeten Abzinsungsfaktors ermittelt. Aus keinem der Szenarien resultiert ein Wertminderungsbedarf des Geschäftswertes.
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| Segment Therapie | ||
|---|---|---|
| Parameter | Planung | Szenario |
| --- | --- | --- |
| Umsatzwachstum | 4,3% | 3,5% |
| EBIT-Marge | 18,8% | 17,3% |
| Abzinsungsfaktor nach Steuern | 9,0% | 10,0% |
| Wachstumsrate | 0,5% | -0,5% |
Die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte, die einem Wertminderungstest unterzogen wurden, beziehen sich in Höhe von 7,2 Mio. € (i. Vj. 7,2 Mio. €) auf die Cash Generating Unit Therapie.
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Geschäftsjahres sind in folgenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten:
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| in Millionen € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Herstellungskosten | 0,4 | 0,3 |
| Marketing- und Vertriebskosten | 0,1 | 0,1 |
| Verwaltungskosten | 1,2 | 1,1 |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | 0,1 | 0,1 |
| Sonstiger betrieblicher Aufwand | 2,6 | - |
| 4,4 | 1,6 |
E 2 SACHANLAGEN
Alle nachstehend aufgeführten Vermögenswerte sind dem langfristigen Vermögen zuzurechnen.
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| in Millionen € | Grundstücke und Bauten | Technische Anlagen und Maschinen | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Geleaste Vermögenswerte |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- / Herstellungskosten | ||||
| Stand zum 31. Dezember 2017 | 287,0 | 144,6 | 88,9 | 4,6 |
| Zugänge | 8,5 | - | 2,6 | - |
| Umbuchungen | 10,1 | 9,6 | 1,1 | - |
| Abgänge | - | - | -0,2 | - |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | -0,2 | -0,2 | - | - |
| Stand zum 31. Dezember 2018 | 305,4 | 154,0 | 92,4 | 4,6 |
| Umgliederung in die Position Nutzungsrechte aufgrund Erstanwendung IFRS 16 | - | - | - | -4,6 |
| Zugänge | 4,5 | 1,2 | 4,3 | - |
| Umbuchungen | - | 0,5 | 2,2 | - |
| Abgänge | - | -0,2 | -3,8 | - |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | -0,1 | - | - | - |
| Stand zum 31. Dezember 2019 | 309,8 | 155,5 | 95,1 | - |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||
| Stand zum 31. Dezember 2017 | 66,3 | 94,6 | 64,2 | 1,3 |
| Abschreibungen des Geschäftsjahres | 8,7 | 8,9 | 5,2 | 0,2 |
| Abgänge | - | - | -0,2 | - |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | - | - | - | - |
| Stand zum 31. Dezember 2018 | 75,0 | 103,5 | 69,2 | 1,5 |
| Umgliederung in die Position Nutzungsrechte aufgrund Erstanwendung IFRS 16 | - | - | - | -1,5 |
| Abschreibungen des Geschäftsjahres | 9,2 | 8,3 | 5,3 | - |
| Abgänge | - | -0,2 | -3,8 | - |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | -0,4 | - | - | - |
| Stand zum 31. Dezember 2019 | 83,8 | 111,6 | 70,7 | - |
| Buchwert zum | ||||
| 31. Dezember 2018 | 230,4 | 50,5 | 23,2 | 3,1 |
| 31. Dezember 2019 | 226,0 | 43,9 | 24,4 | - |
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| in Millionen € | Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | Gesamt |
|---|---|---|
| Anschaffungs- / Herstellungskosten | ||
| Stand zum 31. Dezember 2017 | 178,4 | 703,5 |
| Zugänge | 47,9 | 59,0 |
| Umbuchungen | -20,8 | - |
| Abgänge | - | -0,2 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | - | -0,4 |
| Stand zum 31. Dezember 2018 | 205,5 | 761,9 |
| Umgliederung in die Position Nutzungsrechte aufgrund Erstanwendung IFRS 16 | - | -4,6 |
| Zugänge | 26,0 | 36,0 |
| Umbuchungen | -2,7 | - |
| Abgänge | -1,2 | -5,2 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | - | -0,1 |
| Stand zum 31. Dezember 2019 | 227,6 | 788,0 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||
| Stand zum 31. Dezember 2017 | - | 226,4 |
| Abschreibungen des Geschäftsjahres | - | 23,0 |
| Abgänge | - | -0,2 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | - | - |
| Stand zum 31. Dezember 2018 | - | 249,2 |
| Umgliederung in die Position Nutzungsrechte aufgrund Erstanwendung IFRS 16 | - | -1,5 |
| Abschreibungen des Geschäftsjahres | - | 22,8 |
| Abgänge | - | -4,0 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | - | -0,4 |
| Stand zum 31. Dezember 2019 | - | 266,1 |
| Buchwert zum | ||
| 31. Dezember 2018 | 205,5 | 512,7 |
| 31. Dezember 2019 | 227,6 | 521,9 |
In den Geleisteten Anzahlungen sind im Geschäftsjahr 2019 im Wesentlichen Investitionen im Rahmen der Erweiterung der Kapazitäten am Standort Dreieich ausgewiesen.
Die Investitionen für die Erweiterung der Produktionskapazitäten (Biotest Next Level) betragen im Geschäftsjahr 2019 25,8 Mio. € (i. Vj. 39,9 Mio. €). In den Zugängen zum Sachanlagevermögen sind Fremdkapitalkosten in Höhe von 1,5 Mio. € (i. Vj. 1,2 Mio. €) enthalten.
Die Biotest Gruppe hatte am 31. Dezember 2019 Verpflichtungen zum Erwerb von Anlagevermögen in Höhe von 10,0 Mio. € (i. Vj. 19,9 Mio. €).
Die Abschreibungen auf Sachanlagen des Geschäftsjahres sind in folgenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Die bisher nach IAS 17 bilanzierten "Geleasten Vermögenswerte" aus Finanzierungsleasingverträgen mit einem Buchwert in Höhe von 3,1 Mio. € zum 31. Dezember 2018 wurden aus der Position Sachanlagen in die Position Nutzungsrechte ungegliedert:
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| in Millionen € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Herstellungskosten | 16,3 | 16,9 |
| Marketing- und Vertriebskosten | 0,2 | 0,3 |
| Verwaltungskosten | 5,9 | 5,4 |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | 0,4 | 0,4 |
| 22,8 | 23,0 |
E 3 LEASINGVERHÄLTNISSE
In der nachfolgenden Tabelle sind die Buchwerte der bilanzierten Nutzungsrechte und ihre Veränderungen während des Geschäftsjahres dargestellt. Alle nachstehend aufgeführten Nutzungsrechte an Vermögenswerten sind dem langfristigen Vermögen zuzurechnen.
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| in Millionen € | Nutzungsrechte an Bauten | Nutzungsrechte an Kraftfahrzeugen | Nutzungsrechte an anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- / Herstellungskosten | ||||
| Stand zum 31. Dezember 2018 | ||||
| Umgliederung aus Sachanlagen | 4,6 | - | - | 4,6 |
| Effekt Erstanwendung IFRS 16 | 14,6 | 1,3 | 0,2 | 16,1 |
| Stand zum 1. Januar 2019 | 19,2 | 1,3 | 0,2 | 20,7 |
| Zugänge | 11,9 | 0,7 | 0,6 | 13,2 |
| Abgänge | -2,1 | -0,2 | - | -2,3 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | - | - | - | - |
| Stand zum 31. Dezember 2019 | 29,0 | 1,8 | 0,8 | 31,6 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||
| Stand zum 31. Dezember 2018 | - | - | - | - |
| Umgliederung aus Sachanlagen | 1,5 | - | - | 1,5 |
| Effekt Erstanwendung IFRS 16 | - | - | - | - |
| Stand zum 1. Januar 2019 | 1,5 | - | - | 1,5 |
| Abschreibungen des Geschäftsjahres | 3,6 | 0,8 | 0,1 | 4,5 |
| Abgänge | -0,3 | -0,1 | - | -0,4 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | - | - | - | - |
| Stand zum 31. Dezember 2019 | 4,8 | 0,7 | 0,1 | 5,6 |
| Buchwert zum | ||||
| 31. Dezember 2018 | - | - | - | - |
| 31. Dezember 2019 | 24,2 | 1,1 | 0,7 | 26,0 |
Der Biotest-Konzern mietet als Bauten vor allem Plasmasammelstationen in Deutschland, Ungarn und Tschechien sowie Bürogebäude. Die Mietverträge in Bezug auf die Plasmastationen der Plasma Service Europe GmbH sowie in Bezug auf gewerbliche Räume und Büroräume der Biotest AG in Dreieich enthalten zum Teil Preisanpassungsklauseln, die sich nach dem Verbraucherpreisindex in Deutschland richten. Die Mietverträge der Plasmasammelstationen der Plazmaszolgalat Kft. in Ungarn und der Cara Plasma s.r.o. in Tschechien enthalten zum Teil Preisanpassungsklauseln, die sich nach dem "Harmonized Index Of Consumer Prices" der Europäischen Union (EUROSTAT HICP) richten. Außerdem bestehen für den überwiegenden Teil der Plasmastationen in Deutschland und Ungarn sowie für einen Teil der Büros und gewerblichen Räume am Standort Dreieich Mietverträge mit Verlängerungs- und Kündigungsoptionen; diese sind zwischen 48 und 60 Monaten ausgestaltet.
Zur Beurteilung der Ausübung von Verlängerung- und Kündigungsoptionen verweisen wir auf Abschnitt B6 Leasing.
Längerfristige Leasingverträge bestehen insbesondere bei Immobilien, welche den größten Anteil am Buchwert der Nutzungsrechte ausmachen. Die Immobilienverträge besitzen Restlaufzeiten von 1 bis 10 Jahren.
Die Nutzungsrechte an Kraftfahrzeugen umfassen den gemieteten Fuhrpark. Die Mietverträge über Kraftfahrzeuge besitzen Restlaufzeiten von 1 bis 3 Jahren. Im Sachanlagevermögen sind die Kraftfahrzeuge unter den anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung ausgewiesen.
Die Nutzungsrechte an anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung betreffen im Wesentlichen Mietverträge von Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Multifunktionsdruckern. Die Mietverträge besitzen Restlaufzeiten von 1 bis 5 Jahren.
Die Abschreibungen auf Nutzungswerte des Geschäftsjahres sind in den folgenden Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten:
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| in Millionen € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Herstellungskosten | 2,3 | - |
| Marketing- und Vertriebskosten | 0,6 | - |
| Verwaltungskosten | 1,5 | - |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | 0,1 | - |
| 4,5 | - |
Im Geschäftsjahr 2019 wurden Finanzverbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen in Höhe von 3,8 Mio. € getilgt sowie 0,6 Mio. € an Zinsen für Leasing gezahlt. Der gesamte Zahlungsmittelabfluss aus Leasingverträgen inkl. variabler Leasingzahlungen und Zahlungen im Zusammenhang mit kurzfristigen Leasingverhältnissen, sowie Leasingverhältnissen denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, betrug das Geschäftsjahr 2019 6,4 Mio. €. Zum Bilanzstichtag ergeben sich künftige Mittelabflüsse in Höhe von 26,4 Mio. €.
Mögliche zukünftige Mittelabflüsse in Höhe von 2,0 Mio. € wurden nicht in die Leasingverbindlichkeit einbezogen, da es nicht hinreichend sicher ist, dass die Leasingverträge verlängert (oder nicht gekündigt) werden. Aus Leasingverhältnissen, die der Biotest-Konzern als Leasingnehmer eingegangen ist, die aber noch nicht begonnen haben, ergeben sich mögliche Zahlungsabflüsse in Höhe von 0,0 Mio.€.
Zum 31. Dezember 2019 war der Konzern zu kurzfristigen Leasingverträgen verpflichtet, für die das entsprechende Erleichterungswahlrecht in Anspruch genommen wird. Die Gesamtverpflichtung zu diesem Zeitpunkt beträgt 0,1 Mio.€.
Im Geschäftsjahr wurden die folgenden Beträge erfolgswirksam erfasst:
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| in Millionen € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Abschreibungsaufwand für die Nutzungsrechte | 4,5 | - |
| Zinsaufwand für Leasingverbindlichkeiten | 0,6 | - |
| Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse | 0,3 | - |
| Aufwand für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert | 0,5 | - |
| Variable Leasingzahlungen | - | - |
| Erfolgswirksam erfasster Gesamtbetrag | 5,9 | - |
Angaben zu den korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten finden sich im Abschnitt E 15 Finanzverbindlichkeiten. Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 sind im Abschnitt A Grundsätzliches dargestellt.
E 4 ANTEILE AN GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN
Bei den Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen handelt es sich um einen 49 %-Anteil der Biotest Pharma GmbH an der BioDarou P.J.S. Co. mit Sitz in Teheran, Iran, der nach der Equity-Methode bewertet wird.
Zweck der Gesellschaft ist die Sammlung von Plasma, die Verarbeitung zu Immunglobulinen, Faktoren und Humanalbumin durch die Biotest AG und der Verkauf der Fertigprodukte im Iran.
Die Investoren haben vereinbart, dass die Gesellschaft schrittweise mit einem Eigenkapital von bis zu 4,0 Mio. € ausgestattet wird. Die hierzu notwendigen Gesellschafterbeschlüsse werden entsprechend des Finanzbedarfs jeweils separat gefasst. Die Biotest Pharma GmbH hat bisher Einlagen in Höhe von 1,6 Mio. € geleistet. Das gezeichnete Kapital der BioDarou P.J.S. Co. beträgt zum 31. Dezember 2018 37,5 Mrd. Rial (i. Vj. 37,5 Mrd. Rial) und ist voll eingezahlt.
Da zum Erstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses kein geprüfter Abschluss der BioDarou P.J.S. Co. vorliegt, werden die Vorjahreszahlen der BioDarou P.J.S. Co. zum 31. Dezember 2018 berichtet.
Die Wechselkursänderung des Rial hat zu einer im sonstigen Ergebnis erfassten Fremdwährungsbewertung in Höhe von -0,1 Mio. € (i. Vj. -0,2 Mio. €) geführt.
Das Gemeinschaftsunternehmen verfügte über folgende Vermögenswerte und Verbindlichkeiten:
Am 31. Dezember 2018 betrug der Wert der langfristigen Vermögenswerte 0,5 Mio. € (i. Vj. 0,5 Mio. €) und der Wert der kurzfristigen Vermögenswerte 14,4 Mio. € (i. Vj. 13,9 Mio. €).
Die langfristigen Verbindlichkeiten wurden am 31. Dezember 2018 mit 0,6 Mio. € (i. Vj. 0,5 Mio. €) und die kurzfristigen Verbindlichkeiten mit 10,6 Mio. € (i. Vj. 10,6 Mio. €) bewertet.
Im Geschäftsjahr 2018 betrugen die Umsatzerlöse 14,5 Mio. € (i. Vj. 13,5 Mio. €) und der Jahresüberschuss der Gesellschaft betrug 0,2 Mio. € (i. Vj. -0,3 Mio. € Jahresfehlbetrag).
Plasma Gostar Pars (P.J.S.) mit Sitz in Teheran, Iran wurde zum 26. Mai 2018 aufgelöst. Die BioDarou P.J.S. Co. besaß einen Anteil von 60 % an der Plasma Gostar Pars (P.J.S.).
Aufgrund der politischen Entwicklungen im Geschäftsjahr 2019 haben sich die Rahmenbedingungen geschäftlicher Beziehungen mit dem Iran, insbesondere in Bezug auf die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, verschärft.
E 5 SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
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| 2019 | 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| in Millionen € | Gesamt | davon langfristig | Gesamt | davon langfristig |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Barhinterlegungen bei Banken (zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte) | 12,5 | - | 15,2 | - |
| Herausgabeanspruch gegenüber Treuhänder aus der Veräußerung von Anteilen an ADMA Biologics Inc. (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte) | 12,4 | - | 17,9 | - |
| Darlehen an Dritte (zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte) | 7,4 | 7,4 | 7,3 | 7,3 |
| Erstattungen aus der Beendigung von langfristigen Lieferverträgen (zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte) | - | - | 6,1 | - |
| Versicherungserstattungen (zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte) | - | - | 5,0 | - |
| Forderungen gegen Gemeinschaftsunternehmen (zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte) | - | - | 0,1 | - |
| Sonstige Forderungen (zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte) | 0,2 | - | 1,9 | - |
| Derivative Finanzinstrumente (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte) | 0,3 | - | 0,1 | - |
| Rentenfonds (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte) | 0,2 | 0,2 | 0,1 | 0,1 |
| 33,0 | 7,6 | 53,7 | 7,4 |
Die im Geschäftsjahr 2019 getätigten Barhinterlegungen bei Banken, überwiegend für ausgegebene Garantien, sowie ein langfristiges Darlehen gegenüber Dritten, sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte beinhalten den Anspruch gegenüber dem Treuhänder aus der Veräußerung von Anteilen an ADMA Biologics Inc., Fondsanteile und derivative Finanzinstrumente. Der beizulegende Zeitwert des Anspruchs gegenüber dem Treuhänder wird durch Bezugnahme auf den Aktienkurs der ADMA Biologics Inc. zum 31. Dezember 2019 unter Berücksichtigung eines Abschlags bestimmt. Der Abschlag wird auf Basis der Größe des Aktienpakets, des Handelsvolumens, der Profitabilität des Unternehmens sowie der Dringlichkeit des Verkaufs ermittelt. Die Marktwerte der Fondsanteile zum Bilanzstichtag werden von der depotführenden Bank schriftlich mitgeteilt. Zum 31. Dezember 2018 bestand ein Herausgabeanspruch gegenüber dem Treuhänder, welcher sich auf 10,1 Mio. Anteile an ADMA Biologics Inc. bezog. Der Herausgabeanspruch wurde im Geschäftsjahr 2019 aufgrund der Veräußerung von ca. 60% der Anteile teilweise vereinnahmt. Der hierbei generierte Mittelzufluss betrug 18,4 Mio. €. Daneben kam es aus der Bewertung zum 31.12.2019 zu einer ergebniswirksamen Werterhöhung von 5,0 Mio. €.
E 6 AKTIVE UND PASSIVE LATENTE STEUERN
Die bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern betreffen folgende Bilanzposten:
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| Aktiva | Passiva | Ergebniswirksam | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Millionen € | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | - | - | - | - | - | -0,4 |
| Sachanlagen | - | - | 7,4 | 7,2 | 0,2 | -0,8 |
| Nutzungsrechte | - | - | 4,9 | - | -1,3 | - |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 0,9 | 0,9 | 0,9 | 0,9 | - | 0,2 |
| Vorratsvermögen | 8,2 | 6,7 | 0,1 | 0,1 | -1,5 | 1,9 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0,3 | - | 0,1 | 0,6 | -0,8 | -12,3 |
| Vertragsvermögenswerte | - | - | 11,2 | 8,8 | 2,4 | 8,8 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | - | - | 1,2 | - | 1,2 | - |
| Sonstige Rückstellungen | 1,5 | 1,0 | - | - | -0,5 | 0,4 |
| Finanzverbindlichkeiten | 5,9 | 1,0 | - | - | 1,3 | 1,3 |
| Pensionsrückstellungen | 16,2 | 11,4 | - | - | 0,5 | -0,2 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 0,4 | 0,6 | 1,1 | - | 1,3 | -0,3 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 1,1 | 0,8 | - | - | -0,4 | -0,8 |
| Sonstige Bilanzposten | 0,1 | - | 0,1 | 0,1 | -0,1 | 1,3 |
| Steuerwert des berücksichtigten Verlustvortrags | - | 1,2 | - | - | 1,2 | 11,7 |
| Summe latente Steuern | 34,6 | 23,6 | 27,0 | 17,7 | 3,5 | 10,8 |
| abzüglich Verrechnung aktiver und passiver latenter Steuern | -25,9 | -15,0 | -25,9 | -15,0 | ||
| Aktive / passive latente Steuern | 8,7 | 8,6 | 1,1 | 2,7 | - | - |
Zum 31. Dezember 2019 existieren im Konzern keine nutzbaren steuerlichen Verlustvorträge (i. Vj. 3,8 Mio. €). Der zum 31. Dezember 2018 vorhandene Verlustvortrag wurde im Geschäftsjahr 2019 annähernd vollständig verbraucht.
Für steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 63,6 Mio. € (i. Vj. 52,3 Mio. €) werden latente Steuern nicht gebildet, da nicht mit der erforderlichen Sicherheit mit einer zeitnahen Nutzung dieser Verlustvorträge gerechnet werden kann. Von den nicht angesetzten Verlustvorträgen entfallen 47,1 Mio. € (i. Vj. 38,6 €) auf die inländischen Gesellschaften und 16,5 Mio. € (i. Vj. 13,7 Mio.€) auf die ausländischen Gesellschaften. Des Weiteren entfallen 50,4 Mio. € (i. Vj. 41,9 Mio. €) der nicht angesetzten Verlustvorträge auf eine unbegrenzte Vortragsfähigkeit, 5,4 Mio. € (i. Vj. 1,9 Mio. €) sind bis zu fünf Jahre und 7,8 Mio. € (i. Vj. 8,5 Mio. €) über fünf Jahre vortragsfähig.
Für den zum 31. Dezember 2019 bestehenden Zinsvortrag in Höhe von 4,9 Mio. € werden im Berichtsjahr latente Steuern nicht gebildet, da nicht mit der erforderlichen Sicherheit mit einer zeitnahen Nutzung dieses Zinsvortrags gerechnet werden kann. Der Zinsvortrag kann zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden.
Die zum 31. Dezember 2018 gebildeten latenten Steuern in Höhe von 0,6 Mio. € auf den Zinsvortrag in Höhe von 2,2 Mio. € wurde im Geschäftsjahr 2019 abgeschrieben.
Die aktiven latenten Steuern der deutschen Biotest-Gruppe in Höhe von 7,3 Mio. € auf temporäre Differenzen sind langfristig und werden aufgrund der mittelfristigen positiven Erwartungen als nutzbar eingeschätzt.
In der Biotest Gruppe sind in einigen Ländern mehrere Jahre noch nicht endgültig durch die Betriebsprüfung veranlagt. Hierfür sind adäquate Vorsorgen für die offenen Veranlagungsjahre gebildet worden.
Zum 31. Dezember 2019 waren wie im Vorjahr keine latenten Steuerschulden für Steuern auf nicht abgeführte Gewinne von Tochtergesellschaften oder Gemeinschaftsunternehmen der Biotest Gruppe erfasst. Die temporären Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, für die keine latenten Steuern bilanziert sind, belaufen sich auf 2,1 Mio. € (i. Vj. 2,4 Mio. €).
E 7 VORRATSVERMÖGEN
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| in Millionen € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 76,4 | 64,9 |
| Unfertige Erzeugnisse | 119,2 | 104,3 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 84,5 | 39,1 |
| 280,1 | 208,3 |
Zum Bilanzstichtag hat die Biotest Gruppe Vorräte in Höhe von 1,4 Mio. € mit einer Reichweite von über einem Jahr (i. Vj. 0,7 Mio. €).
Die Wertminderungen des Vorratsvermögens betragen zum Bilanzstichtag 21,7 Mio. € (i. Vj. 35,5 Mio. €); die entsprechenden Bestände haben nach Abwertung auf den realisierbaren Nettoverkaufswert einen Restbuchwert in Höhe von 93,0 Mio. € (i. Vj. 76,9 Mio. €).
Die vorjährigen Wertminderungen des Vorratsvermögens wurden im Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 15,0 Mio. € (i. Vj. 15,5 Mio. €) verbraucht und in Höhe von 4,3 Mio. € (i. Vj. 1,2 Mio. €) aufgelöst. Darüber hinaus wurde das Vorratsvermögen in Höhe von 5,5 Mio. € (i.Vj. 7,4 Mio. €) wertberichtigt. Die Zuführung und die Auflösung der Wertminderungen des Vorratsvermögens sind in den Herstellungskosten ausgewiesen.
E 8 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in der Regel innerhalb eines Jahres fällig. In diesem Geschäftsjahr sind von insgesamt 107,7 Mio. € (i. Vj. 118,7 Mio. €) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie im Vorjahr keine als langfristig eingestuft. Sie setzen sich wie folgt zusammen:
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| in Millionen € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (brutto) | 130,8 | 134,5 |
| Verkauf von Forderungen | -13,3 | -8,6 |
| Wertberichtigungen auf Forderungen | -9,8 | -7,2 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto) | 107,7 | 118,7 |
Die Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen werden als Differenz zwischen dem Nennbetrag der Forderungen und dem geschätzten einbringlichen Nettobetrag ermittelt. Für die Betrachtung der Forderungsbestände, welche keine konkreten Hinweise auf Wertminderung im Einzelfall aufweisen, wurde auf einen externen Dienstleister zurückgegriffen.
Die Biotest AG hat Forderungen in einem Volumen von insgesamt 9,3 Mio. € (i. Vj. 7,2 Mio. €) zum Bilanzstichtag im Rahmen von Factoring-Verträgen veräußert. Das Factoring-Programm sieht für die Biotest AG den Verkauf von inländischen und ausländischen Forderungen vor, bei dem für jeden Kunden ein individuelles Kreditlimit vorliegt. Den rechtlichen Bestand der Forderungen vorausgesetzt, trägt der Factor für die von ihm angekauften Forderungen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Kunden.
Die Biotest Italia S.r.l. verkauft teilweise Forderungen gegen italienische Kunden. Den rechtlichen Bestand der Forderungen vorausgesetzt, trägt der Factor für die von ihm angekauften Forderungen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Kunden (Delkredere). Zum Bilanzstichtag waren Forderungen der italienischen Gesellschaft mit einem Volumen in Höhe von 4,0 Mio. € (i. Vj. 1,4 Mio. €) verkauft. Diese Forderungen wurden wie im Vorjahr in voller Höhe ausgebucht.
Für die Identifizierung der zum Factoring vorgesehenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen IT-gestützte Prozesse. Diese Forderungen werden aufgrund des erwarteten Ausbuchungsvorgangs erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FAFVtPL) bewertet. Der beizulegende Zeitwert ergibt sich als Transaktionspreis abzüglich eines Kaufpreisabschlages.
Die Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:
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| in Millionen € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Stand zum 31. Dezember | 7,2 | 7,3 |
| Effekt Erstanwendung IFRS 9 | - | -1,5 |
| Stand zum 1. Januar | 7,2 | 5,8 |
| Ausgliederung Vertragsvermögenswerte | - | -0,4 |
| Zuführungen | 3,5 | 2,9 |
| Verbrauch | -0,1 | -0,4 |
| Auflösungen | -0,8 | -0,7 |
| Stand zum 31. Dezember | 9,8 | 7,2 |
Die Ausfallrisikopositionen verteilen sich über die Vertriebsregionen des Konzerns wie folgt:
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| in Millionen € | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Zentraleuropa (CEU) | 0,1 | 0,8 |
| Ost- und Südeuropa (EASE) | 1,2 | 1,1 |
| Interkontinental (ICON) | 1,2 | 0,1 |
| Naher Osten, Afrika und Frankreich (MEAF) | 7,3 | 5,2 |
| Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste | 9,8 | 7,2 |
Die Nettoforderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich aus den folgenden Währungen zusammen:
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| in Millionen € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| EUR | 84,1 | 90,9 |
| USD | 12,4 | 22,5 |
| GBP | 1,9 | 2,0 |
| HUF | 3,9 | 1,6 |
| BRL | 2,7 | 1,4 |
| Sonstige Währungen | 2,7 | 0,3 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto) | 107,7 | 118,7 |
E 9 VERTRAGSVERMÖGENSWERTE
Die Vertragsvermögenswerte aus Lohnfraktionierung in Höhe von 38,1 Mio. € (i.Vj. 30,5 Mio.€) beziehen sich auf bedingte Ansprüche für die vollständige Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aus Lohnfraktionierungsverträgen. Die hieraus resultierenden Leistungsverpflichtungen werden durch Biotest grundsätzlich über einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten erbracht. Forderungen aus diesem Geschäft, die üblicherweise eine Fälligkeit zwischen 90 und 120 Tagen aufweisen, werden erfasst, wenn der Anspruch auf Erhalt der Gegenleistung unbedingt wird. Dies ist dann der Fall, wenn die aus dem vom Kunden bereitgestellten Blutplasma hergestellten biologischen Arzneimittel an den Kunden ausgeliefert werden. Hierbei handelt es sich um Dienstleistungsgeschäfte, die mit den entsprechend angefallenen Herstellungskosten zuzüglich Gewinnanteilen, sofern zuverlässig schätzbar, bewertet wurden.
Sie setzen sich wie folgt zusammen:
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| in Millionen € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Vertragsvermögenswerte (brutto) | 38,5 | 30,8 |
| Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste | -0,4 | -0,3 |
| Vertragsvermögenswerte (netto) | 38,1 | 30,5 |
Ausfallrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen werden als Differenz zwischen dem Nennbetrag der Vertragsvermögenswerte und dem geschätzten einbringlichen Nettobetrag ermittelt. Für die Betrachtung der Bestände an Vertragsvermögenswerten, welche keine konkreten Hinweise auf Wertminderung im Einzelfall aufweisen, wurde auf einen externen Dienstleister zurückgegriffen.
Die Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste auf Vertragsvermögenswerte haben sich wie folgt entwickelt:
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| in Millionen € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar | 0,3 | - |
| Umgliederung aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | - | 0,4 |
| Zuführungen | 0,2 | - |
| Verbrauch | - | - |
| Auflösungen | -0,1 | -0,1 |
| Stand zum 31. Dezember | 0,4 | 0,3 |
E 10 SONSTIGE VERMÖGENSWERTE
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| 2019 | 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| in Millionen € | Gesamt | davon langfristig | Gesamt | davon langfristig |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Vorsteuer- und sonstige Steuerforderungen | 3,6 | - | 14,8 | 0,1 |
| Rechnungsabgrenzungen | 9,0 | 5,6 | 1,5 | 0,1 |
| Geleistete Anzahlungen | 0,6 | - | 6,4 | - |
| Sonstige Vermögenswerte | 1,5 | 0,1 | 0,4 | - |
| 14,7 | 5,7 | 23,1 | 0,2 |
Zum 31. Dezember 2019 wurden die Finanzierungsnebenkosten in Höhe von 7,5 Mio € innerhalb der Rechnungsabgrenzung aktiviert und davon sind 5,6 Mio. € langfristig, die in der Finanzierungsperiode planmäßig amortisiert wird. Hinsichtlich der neuen Finanzierungsvereinbarung verweisen wir auf die Ausführungen im Kapitel E15.
Für die sonstigen Vermögenswerte wurden im Geschäftsjahr 2019 wie im Vorjahr keine Wertberichtigungen gebildet.
Aus der Analyse der Altersstruktur der sonstigen Vermögenswerte ergibt sich folgendes Bild:
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| in Millionen € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Buchwert | 14,7 | 23,1 |
| davon zum Abschlussstichtag nicht wertgemindert und nicht überfällig | 14,7 | 23,1 |
Die sonstigen Vermögenswerte setzen sich aus den folgenden Währungen zusammen:
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| in Millionen € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| EUR | 13,3 | 20,7 |
| BRL | 0,3 | - |
| GBP | 0,1 | 0,1 |
| HUF | 0,8 | 1,1 |
| Sonstige Währungen | 0,2 | 1,2 |
| 14,7 | 23,1 |
E 11 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE
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| in Millionen € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Bankguthaben | 60,5 | 61,1 |
| Kassenbestand | 0,3 | 0,8 |
| 60,8 | 61,9 |
Die Entwicklung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ist der Kapitalflussrechnung der Biotest Gruppe zu entnehmen.
Biotest AG hat im Geschäftsjahr 2019 zur Sicherung des operativen Geschäfts Barhinterlegungen bei Banken getätigt. Zum 31. Dezember 2019 war ein Betrag in Höhe von 12,5 Mio. € (i. Vj. 15,2 Mio. €) hinterlegt. Der Betrag ist zum 31. Dezember 2019 innerhalb der sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte ausgewiesen.
E 12 EIGENKAPITAL
Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt und beträgt am 31. Dezember 2019 39.571.452 € (i.Vj. 39.571.452 €), davon entfallen 19.785.726 € (i.Vj. 19.785.726 €) auf Stammaktien und 19.785.726 € (i. Vj. 19.785.726 €) auf Vorzugsaktien. Das gezeichnete Kapital ist zum 31. Dezember 2019 in 19.785.726 Stück nennwertlose Stammaktien und 19.785.726 Stück nennwertlose Vorzugsaktien ohne Stimmrecht eingeteilt. Eine Verbriefung ist ausgeschlossen. Der rechnerische Nennwert der Aktien beträgt daher je Gattung 1,00 €. Die Basis für die Gewinnausschüttung eines Geschäftsjahres ist der jeweilige handelsrechtliche Bilanzgewinn der Biotest AG.
Mit Schreiben vom 12. Februar 2008 teilte Frau Dr. Cathrin Schleussner der Biotest Gruppe mit, dass ihr Stimmrechtsanteil zu diesem Tag 50,03% der Stimmrechte beträgt. Die Stimmrechte werden dabei über die OGEL GmbH, Frankfurt am Main, gehalten. Die OGEL GmbH wird als Unternehmen von Frau Dr. Cathrin Schleussner kontrolliert. Aufgrund der zum 1. Februar 2012 in Kraft getretenen Regelung des § 41 Abs. 4d WpHG haben der Biotest Gruppe am 22. Februar 2012 Herr Dr. Martin Schleussner und Frau Renate Schleussner mitgeteilt, dass zum 1. Februar 2012 ein entsprechend § 41 Abs. 4d WpHG mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil von jeweils 50,27% an der Biotest AG besteht. Mit Schreiben vom 31. Januar 2018 teilten Frau Dr. Cathrin Schleussner, Herr Dr. Martin Schleussner und Frau Renate Schleussner der Biotest Gruppe mit, dass ihr Stimmrechtsanteil aufgrund der Annahme des unten beschriebenen Übernahmeangebots auf 0,0% gesunken ist.
Aufgrund der zum 1. Juli 2016 in Kraft getretenen Regelung des § 41 Abs. 4g WpHG hat der Landkreis Biberach per Mitteilung vom 20. Juli 2016 der Biotest Gruppe mitgeteilt, dass er 15,17 % der Stammaktien der Biotest AG hält. Die Stammaktien sind dem Landkreis gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen und werden über die Kreissparkasse Biberach gehalten. Mit Schreiben vom 31. Januar 2018 teilte der Landkreis Biberach der Biotest Gruppe mit, dass sein Stimmrechtsanteil aufgrund der Annahme des unten beschriebenen Übernahmeangebots auf 0,0% gesunken ist.
Am 18. Mai 2017 veröffentlichte die Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, eine indirekt von der Creat Group Co. Ltd., Nanchang, Volksrepublik China (Creat), kontrollierte Gesellschaft, die Angebotsunterlage zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der Biotest AG. Den Aktionären wurden im Rahmen dieses Angebots 28,50 € je Stammaktie und 19,00 € je Vorzugsaktie geboten. Am 7. Juli 2017 hat die Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG bekannt gegeben, dass das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot an die Aktionäre der Biotest AG bis zum Ablauf der weiteren Annahmefrist am 4. Juli 2017, 24:00 Uhr für insgesamt 17.783.776 Stammaktien und 214.581 Vorzugsaktien angenommen worden ist. Bezogen auf die Stammaktien entspricht dies einem Anteil von ca. 89,88 % des stimmberechtigten Grundkapitals der Biotest AG und einem Anteil von 44,95 % des gesamten Grundkapitals der Biotest AG. Der Vollzug der Transaktion unterlag behördlichen Genehmigungen. Am 19. Januar 2018 wurde die außenwirtschaftliche Freigabe durch CFIUS (Committee on Foreign Investment in the United States) erteilt und damit die letzte noch ausstehende Bedingung für das Übernahmeangebot erfüllt.
Der Gewinnverwendungsvorschlag sieht für das Jahr 2019 die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,8 Mio. € (i. Vj. 0,8 Mio. €) vor. Die Stammaktien erhalten eine Dividende in Höhe von 0,00 €/Aktie (i.Vj. 0,00 €/Aktie) und die Vorzugsaktien erhalten eine Dividende in Höhe von 0,04 €/Aktie (i. Vj. 0,04 €/Aktie). Die Vorzugsaktien sind derart ausgestaltet, dass auf sie nach Ausschüttungsbeschluss der Hauptversammlung eine Vorzugsdividende von 0,04 €/Aktie entfällt. Ferner erhalten die Vorzugsaktionäre eine Mehrdividende von 0,02 €/Aktie, sobald an die Stammaktionäre eine Dividende von mehr als 0,03 €/Aktie gezahlt wird.
Erhalten die Vorzüge in einem Jahr keine Dividende, ist diese im Folgejahr nachzuholen. Fällt die Dividendenzahlung auch im zweiten Jahr aus, erhalten die Vorzugsaktien Stimmrecht (vgl. § 140 Abs. 2 AktG).
Der Vorstand der Biotest AG wurde durch die Hauptversammlung vom 7. Mai 2015 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 6. Mai 2020 eigene Stamm- und/oder Vorzugsaktien bis zu 10% des damaligen Grundkapitals in Höhe von 33,8 Mio. € zu erwerben. Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand bisher keinen Gebrauch gemacht.
Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Mai 2019 wurde die in § 4 Abs. 5 der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals (Genehmigtes Kapital), von welcher der Vorstand bisher keinen Gebrauch gemacht hat, durch ein neues genehmigtes Kapital ersetzt. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 6. Mai 2024 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien und/oder Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen, einmalig oder mehrmals, um bis zu EUR 19.785.726,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung umfasst die Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens gleichstehen. Die Aktionäre haben ein Bezugsrecht. Das Bezugsrecht kann dabei auch ganz oder teilweise als mittelbares Bezugsrecht im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG ausgestaltet werden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus genehmigtem Kapital festzulegen.
Die Kapitalrücklage beträgt 219,8 Mio. € (i. Vj. 219,8 Mio. €).
Das unverwässerte und verwässerte Ergebnis je Aktie ermittelt sich, indem der auf Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallende Gewinn der fortgeführten Geschäftsbereiche durch den gewichteten Durchschnitt der Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien dividiert wird. Bei der Biotest AG entspricht das verwässerte jeweils dem unverwässerten Ergebnis.
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| in Millionen € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Ergebnis nach Steuern der fortgeführten Geschäftsbereiche | -4,7 | -12,9 |
| Mehrdividende auf Vorzugsaktien | -0,4 | -0,4 |
| Um Mehrdividendenansprüche bereinigtes Ergebnis der fortgeführten Geschäftsbereiche | -5,1 | -13,3 |
| Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien | 39.571.45 | 39.571.45 |
| (entspricht gewichtetem Durchschnitt) | 2 | 2 |
| Unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Stammaktie in € der fortgeführten Geschäftsbereiche | -0,13 | -0,34 |
| Mehrdividendenanspruch je Vorzugsaktie in € | 0,02 | 0,02 |
| Unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Vorzugsaktie in € | -0,11 | -0,32 |
Im Zeitraum zwischen dem Bilanzstichtag und der Genehmigung des Konzernabschlusses haben keine weiteren Transaktionen mit Stammaktien oder potenziellen Stammaktien stattgefunden.
E 13 RUCKSTELLUNGEN FÜR PENSIONEN UND ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN
Die Zusagen basieren auf der Beschäftigungsdauer und dem Entgelt der Mitarbeiter. Die Pensionsverpflichtungen betreffen im Wesentlichen Mitarbeiter der deutschen Gesellschaften. Bei den ähnlichen Verpflichtungen handelt es sich um ausländische Verpflichtungen, die beim Eintritt in den Ruhestand als Einmalzahlung fällig werden und um Verpflichtungen des Biotest Vorsorge-Sparplans. Bei diesen Plänen handelt es sich um freiwillige Pensionspläne ohne regulatorische oder gesetzliche Verpflichtungen. Die Höhe der Pensionsverpflichtungen ist abhängig von der Zinsentwicklung sowie der Lebenserwartung der Planteilnehmer.
Im Rahmen eines Contractual Trust Arrangements (CTA) hält im Geschäftsjahr 2019 ein Treuhänder, der Biotest Vorsorge Trust e.V., Vermögen in Höhe von 3,1 Mio. € (i. Vj. 2,8 Mio. €) zur externen Insolvenzsicherung von Teilen der betrieblichen Altersversorgung. Da die übertragenen Mittel als Planvermögen im Sinne von IAS 19 zu qualifizieren sind, wurden Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen mit den übertragenen Vermögenswerten saldiert. Dadurch mindern sich die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen entsprechend.
Die Schuld aus der leistungsorientierten Verpflichtung setzt sich wie folgt zusammen:
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| in Millionen € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung | ||
| aus Pensionsplänen | 101,5 | 82,7 |
| aus ähnlichen Verpflichtungen | 11,1 | 9,0 |
| 112,6 | 91,7 | |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | ||
| zu Pensionsplänen | 1,5 | 1,3 |
| zu ähnlichen Verpflichtungen | 1,6 | 1,5 |
| 3,1 | 2,8 | |
| Schuld aus der leistungsorientierten Verpflichtung | ||
| aus Pensionsplänen | 99,9 | 81,4 |
| aus ähnlichen Verpflichtungen | 9,6 | 7,5 |
| 109,5 | 88,9 |
Die Kosten für leistungsorientierte Pläne setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen:
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| in Millionen € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Laufender Dienstzeitaufwand | 4,8 | 4,4 |
| Nettozinsaufwendungen | 1,6 | 1,5 |
| Erfolgswirksam erfasste Aufwendungen | 6,4 | 5,9 |
| Versicherungsmathematische Verluste (i. Vj. Gewinne) aus erfahrungsbedingten Anpassungen | 5,5 | -0,7 |
| Versicherungsmathematische Verluste aus der Veränderung der finanziellen Annahmen | 12,8 | 0,3 |
| Versicherungsmathematische Verluste aus der Veränderung der demografischen Annahmen | - | 1,0 |
| Rendite aus Planvermögen (ohne Beträge, die in den Nettozinsaufwendungen enthalten sind) | -0,2 | 0,1 |
| Erfolgsneutral erfasste Neubewertungen | 18,1 | 0,7 |
| Kosten für leistungsorientierte Pläne | 24,5 | 6,6 |
Im Geschäftsjahr 2019 werden versicherungsmathematische Verluste in Höhe von 18,1 Mio. € (i. Vj. Verluste in Höhe von 0,7 Mio. €) erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Hiervon resultieren 5,5 Mio. € aus erfahrungsgemäßen Anpassungen und 12,8 Mio. € aus Änderungen von versicherungsmathematischen Annahmen. Während letzteres im Wesentlichen auf die Zinssatzänderung in den wesentlichen Plänen in Deutschland von 2,0 % auf 1,2 % zurückzuführen ist, resultierten die erfahrungsgemäßen Anpassungen aus im Vergleich zur Annahme abweichenden Anpassungen der Vorstandsgehälter und Rentensteigerungen sowie einer geringeren Fluktuation von Mitarbeitern. Insgesamt wurden bisher versicherungsmathematische Verluste in Höhe von 50,3 Mio. € (i. Vj. 32,2 Mio. €) erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitungsrechnung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung (DBO):
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| in Millionen € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 1. Januar | 91,7 | 88,9 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 4,8 | 4,4 |
| Zinsaufwand | 1,6 | 1,6 |
| In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Aufwendungen | 6,4 | 6,0 |
| Versicherungsmathematische Verluste (i.Vj. Gewinne) aus erfahrungsbedingten Anpassungen | 5,5 | -0,7 |
| Versicherungsmathematische Verluste aus der Veränderung der finanziellen Annahmen | 12,8 | 0,3 |
| Versicherungsmathematische Verluste aus der Veränderung der demografischen Annahmen | - | 1,0 |
| In der Gesamtergebnisrechnung erfasste Neubewertungen | 18,3 | 0,6 |
| Gezahlte Versorgungsleistungen | -3,8 | -3,8 |
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 31. Dezember | 112,6 | 91,7 |
In der folgenden Tabelle ist die Überleitungsrechnung des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens dargestellt:
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| in Millionen € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 1. Januar | 2,8 | 2,6 |
| Zinsertrag | 0,1 | 0,1 |
| In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Aufwendungen | 0,1 | 0,1 |
| Rendite aus Planvermögen (ohne Beträge, die in den Nettozinsaufwendungen enthalten sind) | 0,2 | -0,1 |
| In der Gesamtergebnisrechnung erfasste Neubewertungen | 0,2 | -0,1 |
| Beiträge des Arbeitgebers | - | 0,2 |
| Auszahlungen aus dem Planvermögen | - | - |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31. Dezember | 3,1 | 2,8 |
Die folgenden Auszahlungen werden in den folgenden Jahren aus den bestehenden Pensionsverpflichtungen erwartet:
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| in Millionen € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| In den nächsten 12 Monaten | 3,9 | 4,0 |
| Zwischen 2 und 5 Jahren | 16,3 | 14,9 |
| Zwischen 5 und 10 Jahren | 27,3 | 25,3 |
| Nach 10 Jahren | 99,0 | 91,1 |
| Summe der erwarteten Auszahlungen | 146,5 | 135,3 |
Zum 31. Dezember 2019 beträgt die durchschnittlich gewichtete Laufzeit der leistungsorientierten Pensionspläne 15,2 Jahre (i. Vj. 14,2 Jahre).
Zum Bilanzstichtag war das Planvermögen in die folgenden Vermögenskategorien investiert:
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| in Millionen € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Zahlungsmittel | 0,9 | 0,7 |
| Fondsanteile | 2,2 | 2,1 |
| 3,1 | 2,8 |
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen beziehen sich mit 111,6 Mio. € (i. Vj. 90,8 Mio. €) auf Pensionspläne in Deutschland. Der Berechnung der deutschen Pensionspläne liegen folgende versicherungsmathematische Annahmen zugrunde:
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| in % | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Abzinsungssatz am 31. Dezember | 0,8 - 1,2 | 1,6 - 2,0 |
| Erwartete Rendite auf das Planvermögen | 2,0 | 2,1 |
| Steigerungsrate für Lohn und Gehalt | 3,4 | 3,4 |
| Rentensteigerungssatz | 1,8 | 1,8 |
| Fluktuationsrate | 3,0 | 3,0 |
Mit Ausnahme des Abzinsungssatzes basieren die versicherungsmathematischen Annahmen auf historischen Erfahrungswerten.
Die Ermittlung erfolgte unverändert zum Vorjahr auf Basis veröffentlichen Richttafeln 2018 G von Heubeck.
Gemäß IAS 19.145 sind bei der Sensitivitätsanalyse die Auswirkungen von möglichen Parameteränderungen der bei der Berechnung der Pensionsverbindlichkeiten zugrunde liegenden Annahmen darzustellen. Hierbei sind nur Änderungen zu betrachten, mit denen im folgenden Geschäftsjahr realistisch zu rechnen ist.
Als wesentliche Annahmen werden der Rechnungszinssatz, der Gehaltstrend, der Rententrend und die Lebenserwartung angesehen. Diese Parameter werden mit Angabe der Parameteränderungen und deren Ergebnisse der Barwertberechnung in der folgenden Übersicht zum 31. Dezember 2019 dargestellt.
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| Parameter | Parameteränderung | Auswirkungen auf die Pensionsverpflichtung in Millionen € |
|---|---|---|
| Rechnungszinssatz | Erhöhung um 50 Basispunkte | -8,0 |
| Rechnungszinssatz | Senkung um 50 Basispunkte | 9,0 |
| Gehaltstrend | Erhöhung um 50 Basispunkte | 0,6 |
| Gehaltstrend | Senkung um 50 Basispunkte | -0,6 |
| Rententrend | Erhöhung um 100 Basispunkte | 10,1 |
| Rententrend | Senkung um 100 Basispunkte | -8,4 |
| Lebenserwartung | Erhöhung um ein Jahr | 4,3 |
Im Geschäftsjahr wurden 9,8 Mio. € (i. Vj. 9,0 Mio. €) als Aufwand für beitragsorientierte Versorgungspläne erfasst, die sich wie folgt aufgliedern:
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| in Millionen € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Beitragsorientierte Pläne des Unternehmens | 0,1 | 0,1 |
| Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung | 9,7 | 8,9 |
| 9,8 | 9,0 |
E 14 SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN
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| in Millionen € | Personalbezogene Rückstellungen | Prozessrisiken | Rückstellungen für Absatzverträge | Übrige | Gesamt | davon kurzfristig |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand zum 31. Dezember 2018 | 9,7 | 1,6 | 3,5 | 9,0 | 23,8 | 22,6 |
| Zuführung | 11,1 | - | 3,5 | 1,6 | 16,2 | |
| Inanspruchnahme | -7,9 | -0,8 | -1,6 | -2,6 | -12,9 | |
| Auflösung | -0,9 | - | -0,6 | -0,6 | -2,1 | |
| Stand zum 31. Dezember 2019 | 12,0 | 0,8 | 4,8 | 7,4 | 25,0 | 22,3 |
Die personalbezogenen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Rückstellungen für Erfolgsbeteiligungen, das Long Term Incentive-Programm und Abfindungen. Die Rückstellungen aus dem Long Term Incentive-Programm werden in Kapitel G 1 detailliert erläutert.
Die Rückstellungen für Prozessrisiken sind im Kapitel G 12 detailliert erläutert.
Die Rückstellungen für Absatzverträge beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Vertragsstrafen.
Die übrigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für Garantien und ähnliche Sachverhalte.
In den Zuführungen des Geschäftsjahres 2019 sind im Wesentlichen Zuführungen zu Rückstellungen für die Erfolgsbeteiligungen und das LTI-Programm der Mitarbeiter in Höhe von 9,7 Mio. € (i. Vj. 8,0 Mio. €) enthalten.
Die Auflösungen betreffen mit einem Betrag in Höhe von 0,4 Mio. € hauptsächlich die Rückstellungen für die Erfolgsbeteiligungen, das LTI-Programm der Mitarbeiter sowie Abfindungen.
E 15 FINANZVERBINDLICHKEITEN
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| in Millionen € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Langfristige Verbindlichkeiten | ||
| Nachrangige Gesellschafterdarlehen | 303,1 | 295,8 |
| Unbesicherte Schuldscheindarlehen | 2,0 | 8,5 |
| Besicherte Darlehen von Finanzinstitutionen | 47,5 | - |
| Unbesicherte sonstige Darlehen | 27,0 | 21,3 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten | 0,6 | - |
| Langfristiger Anteil der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (i.Vj. Finanzierungsleasing) | 22,7 | 3,1 |
| 402,9 | 328,7 |
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| in Millionen € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | ||
| Unbesicherte Schuldscheindarlehen | 2,5 | - |
| Unbesicherte sonstige Darlehen | 0,8 | 0,5 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten | 0,2 | - |
| Kurzfristiger Anteil der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (i.Vj. Finanzierungsleasing) | 4,0 | 0,2 |
| 7,5 | 0,7 |
Den Kern der Finanzierung der Biotest AG bildet ein nachrangiges, endfälliges Euro-Gesellschafterdarlehen von der Tiancheng (Germany) Pharmaceuticals Holding AG mit einer verlängerten Laufzeit bis ins Jahr 2025.
Eine wesentliche weitere Finanzierung bildet ein mit Grundschulden besichertes Darlehen mit einer Laufzeit von 5 Jahren bis 2024. Der Darlehensvertrag wurde am 24. Juni 2019 unterzeichnet und hat ein Closing Date am 2. Juli 2019. Das Gesamtvolumen beträgt 240 Mio. €, die sich aufteilen auf zwei Term Facilities (B1 und B2) in Höhe von 225 Mio. € sowie eine Revolving Facility in Höhe von 15 Mio. €. Für das Darlehen wurden von der Biotest AG, der Biotest Pharma GmbH und der Biotest Grundstücksverwaltungs GmbH Sicherheiten in Form von Grundschulden, Anteilsverpfändung und Abtretung von Intercompany Forderungen gegeben.
Genauere Informationen zu den Sicherheiten finden sich im Kapitel G 6 Kapitalmanagement.
Der Darlehensvertrag ist ein "hybrider" Vertrag bzw. strukturiertes Produkt im Sinne von IFRS 9, denn er enthält einen (Zins-)Floor und eine Kündigungsoption des Darlehensnehmers, die jeweils ein eingebettetes Derivat darstellen. Für bilanzielle Zwecke werden die eingebetteten Derivate daher vom Basisvertrag (host contract) abgespalten und getrennt bilanziert.
Die Biotest AG hat sich im Zusammenhang mit der Finanzierung verpflichtet, bestimmte Finanzrelationen ("Covenants") einzuhalten. Diese Finanzrelationen werden vierteljährlich zum Quartalsende aus Basis der konsolidierten Konzern- bzw. Quartalsabschlüsse ermittelt. Im Geschäftsjahr 2019 wurden die Finanzrelationen immer eingehalten.
Das im Oktober 2013 abgeschlossene Schuldscheindarlehen in Höhe von ursprünglich 210 Mio.€ verteilt sich in Höhe von 4,5 Mio. € auf die folgenden Tranchen:
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| Schuldscheindarlehen | Währung | Laufzeit | Verzinsung |
|---|---|---|---|
| Tranche 4 | EUR | 7 Jahre | fixer Zins |
| Tranche 6 | EUR | 10 Jahre | fixer Zins |
Im Geschäftsjahr 2019 wurde die Tranche 5 des Schuldscheindarlehens in Höhe von 4,0 Mio. € vollständig zurückgezahlt.
Zum 31. Dezember 2019 sind aus der zugesagten Finanzierung Kreditlinien in Höhe von 193,0 Mio. € ungenutzt. Darüber hinaus gibt es keine zugesagten bilateralen Kreditlinien.
Die in den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten umfassen sowohl Derivate zur Absicherung von Währungsrisiken als auch eingebettete Derivate aus dem hybriden Darlehensvertrag.
Informationen über die Absicherung der Währungskurs- und Zinsrisiken sind in Kapitel G 4 Finanzrisikomanagement zu finden.
Die Konditionen und Tilgungsmodalitäten der Finanzverbindlichkeiten sowie ihre Fälligkeitsstruktur sind im Folgenden dargestellt:
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| 2019 (in Millionen €) |
Gesamt | Restlaufzeit < 1 Jahr | Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre | Restlaufzeit >5 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| Nachrangige Gesellschafterdarlehen: | ||||
| Euro - fest zu 2,5% | 303,1 | - | - | 303,1 |
| Besicherte Darlehen von Finanzinstitutionen: | ||||
| Euro - variabel zu 3,3 bis 6,7 % | 47,5 | - | 47,5 | - |
| Unbesicherte Schuldscheindarlehen: | ||||
| Euro - fest zu 3,1 bis 3,8 % | 4,5 | 2,5 | 2,0 | - |
| Unbesicherte sonstige Darlehen: | ||||
| Euro - fest zu 0,0 bis 4,0 % | 27,6 | 0,6 | - | 27,0 |
| Euro - variabel zu 0,6 % | 0,2 | 0,2 | - | - |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten | 0,8 | 0,2 | - | 0,6 |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen: | ||||
| Euro - fest zu 0,0 bis 4,8% | 24,8 | 3,6 | 11,2 | 10,0 |
| HUF - fest zu 2,4 bis 4,5 % | 0,3 | 0,1 | 0,2 | - |
| CZK - fest zu 1,3 bis 4,4 % | 0,9 | 0,1 | 0,4 | 0,4 |
| CHF - fest zu 0,7 bis 5,0 % | 0,2 | 0,1 | 0,1 | - |
| GBP - fest zu 0,2 bis 3,0 % | 0,4 | 0,1 | 0,3 | - |
| BRL - fest zu 0,1 bis 0,7 % | 0,1 | - | 0,1 | - |
| 410,4 | 7,5 | 61,8 | 341,1 |
Die Konditionen und Tilgungsmodalitäten der Finanzverbindlichkeiten des Vorjahres sowie ihre Fälligkeitsstruktur gliedern sich wie folgt:
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| 2018 (in Millionen €) |
Gesamt | Restlaufzeit < 1 Jahr | Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre | Restlaufzeit >5 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| Nachrangige Gesellschafterdarlehen: | ||||
| Euro - fest zu 2,5 % | 295,8 | - | 295,8 | - |
| Schuldscheindarlehen: | - | - | - | - |
| Euro - fest zu 3,1 bis 3,8 % | 4,5 | 4,5 | ||
| Euro - variabel zu 1,0 % | 4,0 | 4,0 | ||
| Sonstige Darlehen: | - | - | - | |
| Euro - fest zu 1,9 bis 4,0 % | 21,6 | 0,3 | - | 21,3 |
| Euro - variabel zu 0,7 % | 0,2 | 0,2 | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing: | ||||
| Euro - fest zu 2,5 % | 3,3 | 0,2 | 0,7 | 2,4 |
| 329,4 | 0,7 | 305,0 | 23,7 |
Mit Erstanwendung des IFRS 16 zum 1. Januar 2019 wurden zusätzliche Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen erfasst. Im Vorjahr wurden nur Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing nach IAS 17 bilanziert.
Die Nutzungsrechte an Leasinggegenständen sind mit Buchwerten in Höhe von 26,0 Mio. € (i.Vj. 3,1 Mio. € im Rahmen des Finanzierungsleasings als geleaste Vermögenswerte in den Sachanlagen) in der Position Nutzungsrechte aktiviert.
Da neben den Konzerngesellschaften in den Euro-Ländern auch die Konzerngesellschaften Plazmaszolgalat Kft. in Ungarn und die Cara Plasma s.r.o. in Tschechien wesentliche Leasingverträge in Euro abgeschlossen haben, liegt der überwiegende Teil der Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen des Biotest Konzerns in Euro vor.
Angaben zu den korrespondierenden Nutzungsrechten finden sich im Abschnitt E 3 Leasingverhältnisse. Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 sind im Abschnitt A Grundsätzliches dargestellt
Die Konditionen und Tilgungsmodalitäten der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing des Vorjahres sowie ihre Fälligkeitsstruktur gliedern sich wie folgt:
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| in Millionen € | 2018 | ||
|---|---|---|---|
| Zahlung | Zinsen | Tilgung | |
| --- | --- | --- | --- |
| Fällig in < 1 Jahr | 0,3 | 0,1 | 0,2 |
| Fällig in 1 Jahr bis 5 Jahren | 1,0 | 0,3 | 0,7 |
| Fällig in > 5 Jahren | 2,7 | 0,3 | 2,4 |
| 4,0 | 0,7 | 3,3 |
Die Nettoverschuldung beträgt zum Abschlussstichtag 348,7 Mio. € (i. Vj. 267,5 Mio. €) und lässt sich wie folgt herleiten:
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| in Millionen € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Gesellschafterdarlehen | 303,1 | 295,8 |
| Finanzverbindlichkeiten gegenüber Dritten | 79,7 | 30,3 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | - | 3,3 |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | 26,7 | - |
| 409,5 | 329,4 | |
| Bestand an liquiden Mitteln | 60,8 | 61,9 |
| 60,8 | 61,9 | |
| Nettoverschuldung | 348,7 | 267,5 |
E 16 SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN
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| in Millionen € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Provisionsverbindlichkeiten | 18,2 | 16,1 |
| Abgegrenzte Verbindlichkeiten | 6,6 | 2,0 |
| Verbindlichkeiten aus Lohnsteuern | 2,0 | 1,8 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumente | - | 0,1 |
| Rechnungsabgrenzungen | 2,1 | 0,2 |
| Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | 0,8 | 0,6 |
| Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuern | 0,2 | 0,3 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 0,6 | 2,5 |
| 30,5 | 23,6 |
In diesem Geschäftsjahr bestehen sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 0,3 Mio. € (i. Vj. 0,0 Mio. €) mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr.
E 17 VERTRAGSVERBINDLICHKEITEN
Im Vorjahr wurden Verpflichtungen aus vertraglichen Rückvergütungen in Höhe von i. Vj. 2,5 Mio. € gesondert unter Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen. Die Vertragsverbindlichkeiten wurden im Geschäftsjahr vollständig in Anspruch genommen und erfüllt.
F. NICHT FORTGEFÜHRTE GESCHÄFTSBEREICHE
Am 22. Dezember 2017 unterzeichnete Biotest einen Vertrag über den Verkauf der US-Gesellschaften Biotest Pharmaceuticals Corporation (BPC) und Biotest US Corporation (BUC). Der Verkauf beinhaltet den Bereich der Plasmasammlung, der bisher im Segment Plasma & Services dargestellt wurde sowie die Beteiligung an der ADMA. Bis zum Vollzug des Verkaufs hat Biotest die Beteiligung an der BUC am 19. Januar 2018 an einen US-amerikanischen Treuhänder zur Abwicklung und dem Vollzug des Vertrags vom 22. Dezember 2017 übertragen. Mit der Übertragung der Geschäftsanteile am 19. Januar 2018 an den US-amerikanischen Treuhänder hat der Konzern die Kontrolle über die US-Gesellschaften verloren. Die US-Gesellschaften wurden zu diesem Zeitpunkt entkonsolidiert und ein Herausgabeanspruch gegen den US-amerikanischen Treuhänder bilanziert.
Am 14. Mai 2018 haben die Biotest AG, die Biotest Pharmaceuticals Corporation und die ADMA Biologics Inc. eine Aktienübertragungs-, Änderungs- und Verzichtsvereinbarung in Bezug auf den am 6. Juni 2017 vollzogenen Verkauf der Aktivitäten der BPC auf dem Gebiet der Therapie und der Lohnveredelung unterzeichnet. Die Biotest Pharmaceuticals Corporation hat 8.519.160 nichtstimmberechtigte Aktien an ADMA übertragen. Im Gegenzug verzichtete ADMA unter anderem auf die Rückkaufrechte von zwei ADMA Plasma-Sammelstationen von BPC und auf mögliche Haftungsansprüche gegenüber BPC und Biotest aus der am 6. Juni 2017 vollzogenen Transaktion. Aus der Übertragung der nichtstimmberechtigten Aktien ist ein Verlust in Höhe von 17,0 Mio. USD entstanden, der im Vorjahr im Ergebnis der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche ausgewiesen ist.
Am 9. Juli 2018 haben Biotest AG und Grifols Shared Services North America, Inc., Los Angeles, USA, eine Änderungsvereinbarung zum Vertrag vom 22. Dezember 2017 abgeschlossen. Hiernach werden die stimmberechtigten Aktien an ADMA nicht an Grifols veräußert. Der mit Vertrag vom 22. Dezember 2017 vereinbarte Kaufpreis wurde entsprechend reduziert. Die stimmberechtigten Aktien an ADMA Biologics Inc. wurden zum späteren Verkauf an einen US-amerikanischen Treuhänder übergeben. Biotest bilanziert fortan einen Herausgabeanspruch gegen den US-amerikanischen Treuhänder.
Am 31. Juli 2018 hat die US-amerikanische Wettbewerbsbehörde FTC dem Verkauf der US-Gesellschaften an die Grifols Shared Services North America, Inc., einer Tochtergesellschaft der Grifols S.A., Barcelona, Spanien, zugestimmt. Der Verkauf wurde unter Berücksichtigung zurückbehaltener Vermögenswerte sowie Veräußerungskosten mit einer gesamten Gegenleistung in Höhe von 180,5 Mio. € vollzogen. Der im Vorjahr im Ergebnis der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche ausgewiesene Veräußerungsgewinn beläuft sich auf 162,4 Mio. € vor Umgliederung von Währungsdifferenzen aus den im Eigenkapital kumulierten Unterschieden aus Währungsumrechnung in die Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 32,6 Mio. € sowie dem Ergebnis der US-Gesellschaften bis zur Entkonsolidierung in Höhe von -0,4 Mio. €.
Im Vorjahr wurden die folgenden zurückbehaltenen Vermögenswerte aus den US-Gesellschaften im Konzernabschluss ausgewiesen:
| ― | unbebautes Grundstück in Boca Raton, Florida, USA (Übertragung am 20. Juli 2018) |
| ― | Forderung gegen einen Kunden aus dem Bereich der Lohnherstellung aufgrund einer vorzeitigen Vertragsbeendigung im Jahr 2017 (Abtretung vom 19. Januar 2018) |
| ― | Darlehen an ADMA Biologics Inc. (Abtretung vom 20. Juli 2018) |
| ― | Herausgabeanspruch gegen US-amerikanischen Treuhänder in Bezug auf den Veräußerungserlös aus dem Verkauf der stimmberechtigten Anteile an ADMA |
Im Vorjahr wurden sowohl in der Gewinn- und Verlustrechnung als auch in der Segmentberichterstattung und der Kapitalflussrechnung die Werte der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche im von den fortgeführten Geschäftsbereichen getrennt ausgewiesen.
Das Ergebnis nach Steuern der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche stellt sich wie folgt dar:
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| in Millionen € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Erträge der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche | - | 6,0 |
| Aufwendungen des nicht fortgeführten Geschäftsbereichs | - | -6,4 |
| Ergebnis vor Steuern der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche | - | -0,4 |
| Ergebnis nach Steuern der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche | - | -0,4 |
| Bewertungs- und Veräußerungsergebnis der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche vor Steuern | - | 195,0 |
| Bewertungs- und Veräußerungsergebnis der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche nach Steuern | - | 195,0 |
| Ergebnis nach Steuern der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche | - | 194,6 |
Die Höhe des erhaltenen Entgelts im Zusammenhang mit der Veräußerung der US-Gesellschaften betrug 253,8 Mio. €. Das erhaltene Entgelt bestand ausschließlich aus Zahlungsmitteln.
Über folgende Vermögenswerte und Schulden wurde im Vorjahr die Beherrschung verloren: immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von 29,0 Mio. €, Vorratsvermögen in Höhe von 23,1 Mio. €, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögenswerte in Höhe von 22,3 Mio. € und Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 6,7 Mio. €, sonstige Rückstellungen in Höhe 7,3 Mio. €, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 6,7 Mio. €.
Im Geschäftsjahr 2019 bestehen keine zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte. Das unbebaute Grundstück in Boca Raton, USA, das im Vorjahr in Höhe von 6,1 Mio. € als zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte ausgewiesen wurde, konnte im aktuellen Geschäftsjahr für 6,7 Mio. € (vor Veräußerungskosten) verkauft werden.
G. SONSTIGE ERLÄUTERUNGEN
G 1 LONG TERM INCENTIVE-PROGRAMM
Die Biotest AG verfolgt eine an den Interessen der Aktionäre ausgerichtete Geschäftspolitik im Sinne des Shareholder Value-Prinzips, die die langfristige Wertsteigerung der Biotest Gruppe fördert.
Im Jahr 2017 wurde mit Zustimmung des Aufsichtsrats basierend auf dem bisherigen Programm ein neues LTI-Programm (LTIP 2017) mit geänderten Teilnahmebedingungen und geänderten Kategorien von Erfolgszielen eingeführt. Dieses LTIP ist im Vergleich zu den Vorjahren ein nicht-aktienbasiertes Programm. Das Long Term Incentive-Programm ist für ausgewählte Mitarbeiter, die durch ihre Stellung innerhalb der Gruppe, ihre Entscheidungen, ihre Führung und ihr Handeln den Erfolg des Unternehmens maßgeblich beeinflussen.
Im Jahr 2018 wurde das im Vorjahr aufgesetzte Programm leicht abgewandelt. Das neue Programm (LTIP 2018) setzt für die Teilnahme kein Eigeninvestment des Teilnehmers durch den Kauf von Vorzugsaktien voraus, ist jedoch ansonsten unverändert zum LTIP 2017. Das LTIP 2018 läuft von Mai 2018 bis zum 31. Dezember 2020.
Im Jahr 2019 wurde das im Vorjahr aufgesetzte Programm unverändert beibehalten. Die zweite Tranche des Long Term Incentive-Programms 2019 (LTIP 2019) begann am 1. Mai 2019 und läuft bis zum 31. Dezember 2021.
LONG-TERM-INCENTIVE-PROGRAMM 2019 / TRANCHE 2019 (LTIP 2019)
Das Programm erfordert kein Eigeninvestment des Teilnehmers durch den Kauf von Vorzugsaktien der Biotest AG.
Da das unveränderte Programm ebenfalls nicht vom Börsenkurs abhängt, sondern hierfür zwei intern festgelegte Ziele (Erfolgsfaktoren) gewählt wurden, ist das LTIP 2019 gemäß IFRS 2 nicht zu berichten.
LONG-TERM-INCENTIVE-PROGRAMM 2018 / TRANCHE 2018 (LTIP 2018)
Voraussetzung für die Teilnahme am LTIP 2018 ist bei diesem Programm erstmalig kein Eigeninvestment des Teilnehmers durch den Kauf von Vorzugsaktien der Biotest AG.
Da das neue Programm anders als die aktienbasierten Vorgängerprogramme nicht mehr vom Börsenkurs abhängt, sondern hierfür zwei intern festgelegte Ziele (Erfolgsfaktoren) gewählt wurden, ist das LTIP 2018 gemäß IFRS 2 nicht zu berichten.
LONG-TERM-INCENTIVE-PROGRAMM 2017 / TRANCHE 2017 (LTIP 2017)
Voraussetzung für die Teilnahme am LTIP 2017 ist ein Eigeninvestment des Teilnehmers durch den Kauf von Vorzugsaktien der Biotest AG. Das Eigeninvestment besteht aus der Addition von neu im Rahmen vom LTIP zu erwerbenden Vorzugsaktien ("Neuinvestment"); das im Vorgängerprogramm zusätzlich einzubringende Neuinvestment, abhängig von der zusätzlich einzubringenden Vorzugsaktienanzahl ("Zusatzinvestment") ist im LTIP 2017 nicht mehr erforderlich.
Da das LTIP 2017 anders als das Vorgängerprogramm nicht mehr vom Börsenkurs abhängt, sondern hierfür zwei intern festgelegte Ziele (Erfolgsfaktoren) gewählt wurden, ist das LTIP 2017 gemäß IFRS 2 nicht zu berichten.
WEITERE ALLGEMEINE ANGABEN ZUM LTIP
Der Anspruch auf eine Incentive-Zahlung verfällt bei dem Programm und allen Tranchen, wenn das Beschäftigungsverhältnis -gleich aus welchem Grunde - innerhalb der Biotest Gruppe endet (außer bei Ruhestand, Vorruhestand, Altersteilzeit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit).
Der Teilnehmer erhält eine anteilige Incentive-Zahlung bei einem Kontrollwechsel, bei dem mindestens 30 % der Stimmrechte auf einen Aktionär übergehen, der vorher noch nicht über diese Stimmrechte verfügen konnte, bei Delisting vom amtlichen Markt, bei einer Verschmelzung oder einem Formwechsel der Obergesellschaft oder einem Ausscheiden des Unternehmens, in dem der Teilnehmer beschäftigt ist, aus dem Beteiligungskreis der Obergesellschaft.
G 2 FINANZINSTRUMENTE
G 2.1 KLASSIFIKATION DER FINANZINSTRUMENTE
Die Biotest Gruppe klassifiziert die Finanzinstrumente entsprechend ihrer Bilanzierung. Derivate bilden hierbei eine eigenständige Klasse.
In eine Klasse können verschiedene Bilanzposten einfließen. Die Biotest Gruppe klassifiziert die Finanzinstrumente wie folgt:
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| Klasse der Finanzinstrumente | Bilanzposten | Bewertungsklasse nach IFRS 9 |
|---|---|---|
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | AC | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | AC | |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | FAFVtPL |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | FAFVtPL | |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | Finanzverbindlichkeiten | FLAC |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | FLAC | |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (i.S.v. IFRS 16) bzw. aus Finanzierungsleasing (i.S.v. IAS 17) | n.a. |
| Derivate | Sonstige finanzielle Vermögenswerte | FAFVtPL |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | FLFVtPL |
Die Bewertungskategorien nach IFRS 9 werden wie folgt abgekürzt: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (AC), erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (FAFVtOCI), erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (FAFVtPL), zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (FLAC), erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (FLFVtPL).
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (i.S.v. IFRS 16) fallen nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 9.
G 2.2 ÜBERLEITUNG BILANZPOSTEN ZU BEWERTUNGSKATEGORIEN SOWIE DEREN WERTANSÄTZE UND BEIZULEGENDE ZEITWERTE
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| in Millionen € | Wertansatz in der Bilanz nach IFRS 9 | |||
|---|---|---|---|---|
| Bilanzposten | Bewertungsklasse nach IFRS9 | Buchwert zum 31. Dezember 2019 | Fortgeführte Anschaffungskosten | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Aktiva | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC | 102,1 | 102,1 | - |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | FAFVtPL | 5,6 | - | 5,6 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Erstattungen aus der Beendigung von langfristigen Lieferverträgen | AC | - | - | - |
| Barhinterlegungen bei Banken | AC | 12,5 | 12,5 | - |
| i. Vj. Forderung gegen Versicherung | AC | - | - | - |
| Derivate ohne Hedge-Beziehung | FAFVtPL | 0,3 | - | 0,3 |
| Herausgabeanspruch gegen Treuhänder | FAFVtPL | 12,4 | - | 12,4 |
| Darlehen an Dritte | AC | 7,4 | 7,4 | - |
| Forderungen gegen Gemeinschaftsunternehmen | AC | - | - | - |
| Rentenfonds | FAFVtPL | 0,2 | - | 0,2 |
| Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte | AC | 0,3 | 0,3 | - |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | AC | 60,8 | 60,8 | - |
| Passiva | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | FLAC | 52,2 | 52,2 | - |
| Finanzverbindlichkeiten | ||||
| Nachrangige Gesellschafterdarlehen | FLAC | 303,1 | 303,1 | - |
| Besicherte Darlehen von Finanzinstitutionen | FLAC | 47,5 | 47,5 | - |
| Unbesicherte Schuldscheindarlehen | FLAC | 4,5 | 4,5 | - |
| Unbesicherte sonstige Darlehen | FLAC | 27,8 | 27,8 | - |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (i.Vj. Finanzierungsleasing) | n.a. | 26,7 | - | - |
| Derivate ohne Hedge-Beziehung | FLFVtPL | 0,8 | - | 0,8 |
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| in Millionen € | ||
|---|---|---|
| Bilanzposten | Wertansatz in der Bilanz nach IFRS 16 | Beizulegender Zeitwert zum 31. Dezember 2019 |
| --- | --- | --- |
| Aktiva | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | - | 102,1 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | - | 5,6 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | ||
| Erstattungen aus der Beendigung von langfristigen Lieferverträgen | - | |
| Barhinterlegungen bei Banken | - | 12,5 |
| i. Vj. Forderung gegen Versicherung | - | - |
| Derivate ohne Hedge-Beziehung | - | 0,3 |
| Herausgabeanspruch gegen Treuhänder | - | 12,4 |
| Darlehen an Dritte | - | 7,4 |
| Forderungen gegen Gemeinschaftsunternehmen | - | - |
| Rentenfonds | - | 0,2 |
| Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte | - | 0,3 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | - | 60,8 |
| Passiva | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - | 52,2 |
| Finanzverbindlichkeiten | ||
| Nachrangige Gesellschafterdarlehen | - | 274,6 |
| Besicherte Darlehen von Finanzinstitutionen | - | 57,3 |
| Unbesicherte Schuldscheindarlehen | - | 4,6 |
| Unbesicherte sonstige Darlehen | - | 27,5 |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (i.Vj. Finanzierungsleasing) | 26,7 | 26,7 |
| Derivate ohne Hedge-Beziehung | - | 0,8 |
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| in Millionen € | Wertansatz in der Bilanz nach IFRS 9 | |||
|---|---|---|---|---|
| Bilanzposten | Bewertungsklasse nach IFRS9 | Buchwert zum 31. Dezember 2018 | Fortgeführte Anschaffungskosten | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Aktiva | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC | 112,7 | 112,7 | - |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | FAFVtPL | 6,0 | - | 6,0 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Erstattungen aus der Beendigung von langfristigen Lieferverträgen | AC | 6,1 | 6,1 | - |
| Barhinterlegungen bei Banken | AC | 15,2 | 15,2 | - |
| i. Vj. Forderung gegen Versicherung | AC | 5,0 | 5,0 | - |
| Derivate ohne Hedge-Beziehung | FAFVtPL | 0,1 | - | 0,1 |
| Herausgabeanspruch gegen Treuhänder | FAFVtPL | 17,9 | - | 17,9 |
| Darlehen an Dritte | AC | 7,3 | 7,3 | - |
| Forderungen gegen Gemeinschaftsunternehmen | AC | 0,1 | 0,1 | - |
| Rentenfonds | FAFVtPL | 0,1 | - | 0,1 |
| Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte | AC | 1,9 | 1,9 | - |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | AC | 61,9 | 61,9 | - |
| Passiva | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | FLAC | 73,4 | 73,4 | - |
| Finanzverbindlichkeiten | ||||
| Nachrangige Gesellschafterdarlehen | FLAC | 295,8 | 295,8 | - |
| Besicherte Darlehen von Finanzinstitutionen | FLAC | - | - | - |
| Unbesicherte Schuldscheindarlehen | FLAC | 8,5 | 8,5 | - |
| Unbesicherte sonstige Darlehen | FLAC | 21,8 | 21,8 | - |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (i.Vj. Finanzierungsleasing) | FLAC | 3,3 | - | - |
| Derivate ohne Hedge-Beziehung | FLFVtPL | 0,1 | - | 0,1 |
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| in Millionen € | ||
|---|---|---|
| Bilanzposten | Wertansatz in der Bilanz nach IAS 17 | Beizulegender Zeitwert zum 31. Dezember 2018 |
| --- | --- | --- |
| Aktiva | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | - | 112,7 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | - | 6,0 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | ||
| Erstattungen aus der Beendigung von langfristigen Lieferverträgen | - | 6,1 |
| Barhinterlegungen bei Banken | - | 15,2 |
| i. Vj. Forderung gegen Versicherung | - | 5,0 |
| Derivate ohne Hedge-Beziehung | - | 0,1 |
| Herausgabeanspruch gegen Treuhänder | - | 17,9 |
| Darlehen an Dritte | - | 8,1 |
| Forderungen gegen Gemeinschaftsunternehmen | - | 0,1 |
| Rentenfonds | - | 0,1 |
| Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte | - | 1,9 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | - | 61,9 |
| Passiva | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - | 73,4 |
| Finanzverbindlichkeiten | ||
| Nachrangige Gesellschafterdarlehen | - | 301,5 |
| Besicherte Darlehen von Finanzinstitutionen | - | - |
| Unbesicherte Schuldscheindarlehen | - | 8,6 |
| Unbesicherte sonstige Darlehen | - | 20,7 |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (i.Vj. Finanzierungsleasing) | 3,3 | 3,3 |
| Derivate ohne Hedge-Beziehung | - | 0,1 |
Gemäß IFRS 7.29 wurde die Annahme getroffen, dass der beizulegende Zeitwert der kurzfristigen Finanzinstrumente dem Buchwert entspricht.
G 2.3 AGGREGATION DER BEWERTUNGSKATEGORIEN SAMT WERTANSÄTZEN UND BEIZULEGENDER ZEITWERT
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| Millionen in € | Wertansatz in der Bilanz nach IFRS 9 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kategorien | Bewertungsklasse nach IFRS 9 | Buchwert zum 31.12. 2019 | Fortgeführte Anschaffungskosten | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | Beizulegender Zeitwert zum 31.12. 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte | AC | 183,1 | 183,1 | - | - | 183,1 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | FAFVtPL | 18,5 | - | - | 18,5 | 18,5 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | FLAC | 435,1 | 435,1 | - | - | 416,2 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | FLFVtPL | 0,8 | - | - | 0,8 | 0,8 |
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| Millionen in € | Wertansatz in der Bilanz nach IFRS 9 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kategorien | Bewertungsklasse nach IFRS 9 | Buchwert zum 31.12. 2018 | Fortgeführte Anschaffungskosten | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | Beizulegender Zeitwert zum 31.12. 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte | AC | 240,7 | 240,7 | - | - | 240,7 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | FAFVtPL | 42,1 | - | - | 24,1 | 24,1 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | FLAC | 428,9 | 428,9 | - | - | 433,6 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | FLFVtPL | 0,1 | - | - | 0,1 | 0,1 |
G 2.4 NETTOERGEBNISSE NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN
Im Folgenden ist das Nettoergebnis nach Bewertungskategorien für das Geschäftsjahr 2019 dargestellt:
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| in Millionen € | aus der Folgebewertung | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kategorien | aus Zinsen | zum beizulegenden Zeitwert | Währungsumrechnung | Wertberichtigung | aus Abgang | Nettoergebnis 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte | 1,1 | - | -0,7 | -2,8 | - | -2,4 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | - | 12,0 | -0,1 | - | - | 11,9 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | -10,5 | - | 0,2 | - | - | -10,3 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | - | -1,7 | - | - | - | -1,7 |
| Gesamt | -9,4 | 10,3 | -0,6 | -2,8 | - | -2,5 |
Im Folgenden ist das Nettoergebnis nach Bewertungskategorien für das Vorjahr dargestellt:
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| in Millionen € | aus der Folgebewertung | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kategorien | aus Zinsen | zum beizulegenden Zeitwert | Währungsumrechnung | Wertberichtigung | aus Abgang | Nettoergebnis 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte | 0,5 | - | 2,9 | -2,1 | - | 1,3 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | - | -1,9 | -0,8 | - | - | -2,7 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | -15,5 | - | 0,7 | - | - | -14,8 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | - | -3,2 | - | - | - | -3,2 |
| Gesamt | -15,0 | -5,1 | 2,8 | -2,1 | - | -19,4 |
Alle Komponenten des Nettoergebnisses werden in den sonstigen Finanzaufwendungen beziehungsweise sonstigen Finanzerträgen erfasst. Ausnahme hierbei sind die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen finanziellen Vermögenswerte. Diese werden in der Veränderung der Wertberichtigungen auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen.
In dem Ergebnis aus der Folgebewertung der Finanzinstrumente, die der Bewertungskategorie Fair Value through Profit & Loss zugeordnet sind, ist ein Gewinn in Höhe von 10,3 Mio. € (i. Vj. Verlust 5,1 Mio. €) enthalten, der sowohl Zins- als auch Währungseffekte beinhaltet.
G 2.5 CASHFLOW IN ZEITBÄNDERN
Aus den nachfolgenden Tabellen sind die vertraglich vereinbarten undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten sowie der derivativen Finanzinstrumente mit positivem und negativem beizulegenden Zeitwert ersichtlich. Die zweite Tabelle enthält die Vergleichswerte für den Cashflow in Zeitbändern aus Sicht des vorigen Geschäftsjahres.
In dieser Darstellung werden alle Instrumente, die am Bilanzstichtag im Bestand sind und für die bereits Zahlungen vertraglich vereinbart sind, einbezogen. Planzahlen für zukünftige neue Verbindlichkeiten gehen nicht ein. Fremdwährungsbeträge werden jeweils mit dem entsprechenden Stichtagskurs umgerechnet. Die variablen Zinszahlungen aus den Finanzinstrumenten werden unter Zugrundelegung der zuletzt vor dem 31. Dezember 2019 gefixten Zinssätze ermittelt. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten sind immer dem frühesten Zeitraster zugeordnet.
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| in Millionen € | Cashflow in 2020 | Cashflow in 2021 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bilanzposten | Buchwert per 31. Dezember 2019 | fixierte Zinsen | variable Zinsen | Tilgung | fixierte Zinsen | variable Zinsen |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Originäre finanzielle Verbindlichkeiten: | ||||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter | -303,1 | - | - | - | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | -4,5 | -0,2 | - | -2,5 | -0,1 | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Finanzinstituten | -47,5 | - | -5,7 | - | - | -5,7 |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | -26,7 | -0,6 | - | -4,0 | -0,5 | - |
| Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten | -27,8 | -1,1 | - | -0,8 | -1,1 | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -52,2 | - | - | -52,2 | - | - |
| Derivate finanzielle Verbindlichkeiten: | ||||||
| Devisenderivate ohne Hedge-Beziehungen | -0,2 | - | - | -0,2 | - | - |
| Eingebettete Derivate | -0,6 | - | - | - | - | - |
| Derivative finanzielle Vermögenswerte: | ||||||
| Devisenderivate ohne Hedge-Beziehung | 0,3 | - | - | 0,3 | - | - |
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| in Millionen € | Cashflow in 2021 | Cashflow in 2022 | Cashflow in 2023 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bilanzposten | Tilgung | fixierte Zinsen | variable Zinsen | Tilgung | fixierte Zinsen | variable Zinsen |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Originäre finanzielle Verbindlichkeiten: | ||||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter | - | - | - | - | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | - | -0,1 | - | - | -0,1 | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Finanzinstituten | - | - | -5,7 | - | - | -5,7 |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | -3,7 | -0,4 | - | -3,3 | -0,3 | - |
| Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten | - | -1,1 | - | - | -1,1 | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - | - | - | - | - | - |
| Derivate finanzielle Verbindlichkeiten: | ||||||
| Devisenderivate ohne Hedge-Beziehungen | - | - | - | - | - | - |
| Eingebettete Derivate | - | - | - | - | - | - |
| Derivative finanzielle Vermögenswerte: | ||||||
| Devisenderivate ohne Hedge-Beziehung | - | - | - | - | - | - |
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| in Millionen € | Cashflow in 2023 | Cashflow in 2024 | Cashflow in 2024 | Cashflow nach 2024 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bilanzposten | Tilgung | fixierte Zinsen | variable Zinsen | Tilgung | fixierte Zinsen | variable Zinsen |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Originäre finanzielle Verbindlichkeiten: | ||||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter | - | - | - | - | -49,4 | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | -2,0 | - | - | - | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Finanzinstituten | - | - | -2,5 | -50,0 | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | -2,8 | -0,3 | - | -2,6 | -0,6 | - |
| Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten | - | -1,1 | - | - | -1,6 | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - | - | - | - | - | - |
| Derivate finanzielle Verbindlichkeiten: | ||||||
| Devisenderivate ohne Hedge-Beziehungen | - | - | - | - | - | - |
| Eingebettete Derivate | - | - | - | -0,6 | - | - |
| Derivative finanzielle Vermögenswerte: | ||||||
| Devisenderivate ohne Hedge-Beziehung | - | - | - | - | - | - |
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| in Millionen € | Cashflow nach 2024 |
|---|---|
| Bilanzposten | Tilgung |
| --- | --- |
| Originäre finanzielle Verbindlichkeiten: | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter | -290,0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Finanzinstituten | - |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | -10,3 |
| Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten | -27,0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - |
| Derivate finanzielle Verbindlichkeiten: | |
| Devisenderivate ohne Hedge-Beziehungen | - |
| Eingebettete Derivate | - |
| Derivative finanzielle Vermögenswerte: | |
| Devisenderivate ohne Hedge-Beziehung | - |
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| in Millionen € | Cashflow in 2019 | Cashflow in 2020 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bilanzposten | Buchwert per 31. Dezember 2018 | fixierte Zinsen | variable Zinsen | Tilgung | fixierte Zinsen | variable Zinsen |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Originäre finanzielle Verbindlichkeiten: | ||||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter | -295,8 | - | - | - | -15,4 | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | -8,5 | -0,2 | -0,1 | - | -0,2 | -0,1 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | -3,3 | -0,1 | - | -0,1 | -0,1 | - |
| Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten | -21,8 | -0,5 | - | -0,2 | -0,5 | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -73,4 | - | - | -73,4 | - | - |
| Derivate finanzielle Verbindlichkeiten: | ||||||
| Devisenderivate ohne Hedge-Beziehungen | -0,1 | - | - | -0,1 | - | - |
| Derivative finanzielle Vermögenswerte: | ||||||
| Devisenderivate ohne Hedge-Beziehung | 0,1 | - | - | 0,1 | - | - |
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| in Millionen € | Cashflow in 2020 | Cashflow in 2021 | Cashflow in 2022 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bilanzposten | Tilgung | fixierte Zinsen | variable Zinsen | Tilgung | fixierte Zinsen | variable Zinsen |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Originäre finanzielle Verbindlichkeiten: | ||||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter | -290,5 | - | - | - | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | -5,5 | -0,1 | - | - | -0,1 | - |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | -0,2 | -0,1 | - | -0,2 | -0,1 | - |
| Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten | - | -0,5 | - | - | -0,5 | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - | - | - | - | - | - |
| Derivate finanzielle Verbindlichkeiten: | ||||||
| Devisenderivate ohne Hedge-Beziehungen | - | - | - | - | - | - |
| Derivative finanzielle Vermögenswerte: | ||||||
| Devisenderivate ohne Hedge-Beziehung | - | - | - | - | - | - |
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| in Millionen € | Cashflow in 2022 | Cashflow in 2023 | Cashflow in 2023 | Cashflow nach 2023 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bilanzposten | Tilgung | fixierte Zinsen | variable Zinsen | Tilgung | fixierte Zinsen | variable Zinsen |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Originäre finanzielle Verbindlichkeiten: | ||||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter | - | - | - | - | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | - | -0,1 | - | -3,0 | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | -0,2 | -0,1 | - | -0,2 | -0,4 | - |
| Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten | - | -0,5 | - | - | -2,2 | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - | - | - | - | - | - |
| Derivate finanzielle Verbindlichkeiten: | ||||||
| Devisenderivate ohne Hedge-Beziehungen | - | - | - | - | - | - |
| Derivative finanzielle Vermögenswerte: | ||||||
| Devisenderivate ohne Hedge-Beziehung | - | - | - | - | - | - |
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| in Millionen € | Cashflow nach 2023 |
|---|---|
| Bilanzposten | Tilgung |
| --- | --- |
| Originäre finanzielle Verbindlichkeiten: | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | - |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | -2,4 |
| Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten | -21,0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - |
| Derivate finanzielle Verbindlichkeiten: | |
| Devisenderivate ohne Hedge-Beziehungen | - |
| Derivative finanzielle Vermögenswerte: | |
| Devisenderivate ohne Hedge-Beziehung | - |
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Finanzinstituten wurden auch die Bereitstellungszinsen auf Basis des aktuellen nicht in Anspruch genommenen Volumens von 190,0 Mio. € berücksichtigt.
G 3 FAIR VALUE ERMITTLUNG
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögenswerte haben überwiegend Restlaufzeiten von unter einem Jahr. Aus diesem Grund entsprechen die Buchwerte zum Abschlussstichtag näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten. Wertberichtigte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind ausschließlich hinsichtlich der Beurteilung des Ausfall/Kreditrisikos Level 3 zuzuordnen, da die Inputfaktoren wesentlich auf internen Einschätzungen hinsichtlich der Realisierbarkeit der jeweiligen Forderungen beruhen. Diese sind teilweise auf Klassifizierungen hinsichtlich des Alters der Forderung ("Aging"), der Herkunft des Schuldners ("Länderrisiken") bzw. einer Kombination aus den Faktoren zurückzuführen. Diese werden aus historischen Erfahrungswerten abgeleitet. Teilweise basieren die Einschätzungen auch auf individuellen Faktoren, wie z. B. der Kenntnis über eine Insolvenz des betreffenden Kunden. Die Wertberichtigungsquote beträgt je nach Cluster bis zu 100 %. Bei sonstigen langfristigen Forderungen sowie bei Finanzinvestitionen, die bis zur Endfälligkeit gehalten werden und die somit Restlaufzeiten von über einem Jahr aufweisen, entsprechen die beizulegenden Zeitwerte den Barwerten der mit den Vermögenswerten verbundenen Zahlungen unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Zinsparameter, welche markt- und partnerbezogene Veränderungen der Konditionen und Erwartungen reflektieren.
Für die finanziellen (nicht-derivativen) Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind, wird durch Bezugnahme auf den Aktienkurs der ADMA Biologics Inc. unter Berücksichtigung eines Abschlags bestimmt. Der Abschlag wird auf Basis der Größe des Aktienpakets, des Handelsvolumens, der Profitabilität des Unternehmens sowie der Dringlichkeit des Verkaufs geschätzt. Die Schätzungen werden aus historischen Erfahrungswerten abgeleitet. Die Zuordnung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt in der Hierarchiestufe 3.
Bei den derivativen finanziellen Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten (Devisengeschäften und eingebetteten Derivaten) wird eine Mark-to-Market-Bewertung auf Basis notierter Devisenkurse und am Markt erhältlicher Zinsstrukturkurven vorgenommen. Die Zuordnung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt in der Hierarchiestufe 2.
Die Zuordnung des beizulegenden Zeitwerts der Rentenfonds erfolgt in der Hierarchiestufe 1.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten weisen regelmäßig Restlaufzeiten von unter einem Jahr auf. Daher stellen auch hier die Buchwerte näherungsweise die entsprechenden beizulegenden Zeitwerte dar.
Die beizulegenden Zeitwerte der Verbindlichkeiten gegenüber Finanzinstitutionen, der Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter sowie der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten werden als Barwerte der mit den Schulden verbundenen Zahlungen unter Zugrundelegung der jeweils gültigen Zinsstrukturkurve sowie der nach den einzelnen Währungen betrachteten Credit-Spread-Kurve bestimmt. Die Zuordnung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt in der Hierarchiestufe 2.
G 4 FINANZRISIKOMANAGEMENT
Biotest ist im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und der bestehenden internationalen Liefer- und Leistungsbeziehungen Währungs- und Zinsrisiken ausgesetzt.
Biotest nutzt derivative Finanzinstrumente zur Sicherung von Währungspositionen, um durch Wechselkursschwankungen bedingte Risiken zu minimieren. Darüber hinaus hat Biotest während des Geschäftsjahres einen hybriden Darlehensvertrag abgeschlossen, der eingebettete Derivate enthält. Derivative Finanzinstrumente sind grundsätzlich dem Risiko sich ändernder Marktpreise ausgesetzt.
Biotest wendet kein Hedge Accounting an. Folglich wurden alle Gewinne und Verluste aus den Marktbewertungen der zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken eingesetzten derivativen Finanzinstrumente ergebniswirksam berücksichtigt.
Die Bilanzierung der Finanzinstrumente erfolgt mit dem Abschluss der entsprechenden Verträge. Die Finanzinstrumente werden ursprünglich zu Anschaffungskosten bilanziert und zum Bilanzstichtag zu den jeweiligen aktuellen Marktwerten bewertet. Die Ausbuchung der Finanzinstrumente erfolgt, wenn die aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen beider Parteien erfüllt wurden oder bei Glattstellung des Instruments.
Der Ausweis der Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente erfolgt in der Bilanz unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten beziehungsweise unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten. Zum 31. Dezember 2019 sind 0,3 Mio. € (i. Vj. 0,1 Mio. €) unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten und 0,8 Mio. € (i. Vj. 0,1 Mio. €) unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
KREDITRISIKEN
Das Kreditrisiko stellt das finanzielle Risiko dar, dass ein Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Durch ein fortlaufendes Forderungsmanagement wird dem Forderungsausfallrisiko begegnet. Die Bonität der Kunden wird bewertet, woraufhin das Zahlungsziel und die weiteren Konditionen festgelegt werden. Darüber hinaus werden Teile der Inlands- und ausgewählte Auslandsforderungen an Factoringunternehmen beziehungsweise Banken verkauft.
Forderungen gegen Kunden im Iran haben im aktuellen Jahr einen Anteil von mehr als 10 % in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten. Für diese Forderungen wurden Wertberichtigungen in Höhe von 3,6 Mio. € (i. Vj. 1,5 Mio. €) gebildet.
Für bestimmte Kunden in ausgewählten Ländern bestehen Kreditversicherungen mit verschiedenen Gesellschaften. Wirtschaftliche Risiken sind mit einem Betrag von 24,3 Mio. € und politische Risiken mit einem Betrag von 26,4 Mio. € kreditversichert. Der im Rahmen der bestehenden Kreditversicherungen vereinbarte Selbstbehalt beläuft sich auf bis zu 10 %.
Mögliche Ausfallrisiken für originäre Finanzinstrumente, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gehalten werden, sind durch Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste aufgrund von internen und externen Ratingeinstufungen berücksichtigt.
Für die Darstellung des maximalen Ausfallrisikos der originären finanziellen Vermögenswerte wird der jeweilige Buchwert als Äquivalent für das maximale Ausfallrisiko herangezogen:
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| in Millionen € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 107,7 | 118,7 |
| Vertragsvermögenswerte | 38,1 | 30,5 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 33,0 | 53,7 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 60,8 | 61,9 |
Zur Abdeckung des Ausfallrisikos werden entsprechende Wertberichtigungen in Höhe des erwarteten Kreditausfalls gemäß IFRS 9.5.5 gebildet. Im Wesentlichen kommt der vereinfachte Ansatz für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zur Anwendung. Hierzu werden Ausfallwahrscheinlichkeiten für einzelne Kunden oder Kundengruppen ermittelt. Diese basieren auf Ratinginformationen eines externen Dienstleisters.
Basierend auf den Risikoeinstufungen stellen sich die Buchwerte je Ratingklasse wie folgt dar:
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| in Millionen € | Interne Ratingeinstufung | Externe Ratingeinstufung |
|---|---|---|
| 31. Dezember 2019 | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 19,8 | 87,9 |
| Vertragsvermögenswerte | 38,1 | - |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | - | 60,8 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | - | 33,0 |
| Summe | 57,9 | 181,7 |
Biotest unterteilt alle oben aufgeführten Vermögenswerte in Kreditstufen und bildet je nach Kreditstufe und Herkunft des entsprechenden Schuldners Wertberichtigungen von 0,01 % bis 4,69 %. Daneben werden noch Einzelwertberichtigungen für Insolvenzfälle oder besonders ausfallgefährdete Forderungen gebildet, die bis zu 100% betragen können.
Die Biotest Gruppe hält keine Vermögenswerte, welche bereits bei Zugang oder Ausreichung (purchased or originated credit impaired, POCI) eine Wertminderung aufweisen.
MARKTRISIKEN
Marktrisiken resultieren aus der Veränderung von Marktpreisen. Diese führen dazu, dass der beizulegende Zeitwert oder die künftigen Cashflows der Finanzinstrumente schwanken. Marktrisiken umfassen Währungsrisiken, Zinsrisiken und andere Preisrisiken.
WÄHRUNGSRISIKEN
Die Biotest Gruppe ist international tätig und infolgedessen einem Fremdwährungsrisiko ausgesetzt, das auf den Wechselkursänderungen verschiedener Fremdwährungen basiert, hauptsächlich dem US-Dollar. Daneben bestehen Fremdwährungsrisiken aus Leasingverträgen, welche in Fremdwährung (im Wesentlichen HUF und CZK) abgeschlossen sind. Fremdwährungsrisiken entstehen aus erwarteten zukünftigen Transaktionen, bilanzierten Vermögenswerten und Schulden sowie Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe. Gegen identifizierbare zukünftige Währungsrisiken schützt sich die Biotest Gruppe grundsätzlich, wenn sie sich diesen ausgesetzt sieht. Des Weiteren wird sich selektiv gegen Risiken in der Bilanz abgesichert. Die Biotest Gruppe nutzt Möglichkeiten zum natürlichen Ausgleich von Währungsrisiken sowie Devisentermingeschäfte für das Management von Währungsrisiken.
Die Biotest Gruppe hat in den für den Konzern wesentlichen Fremdwährungen folgende Fremdwährungspositionen:
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| Fremdwährungsrisiko | USD | GBP | ||
|---|---|---|---|---|
| in Millionen € | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 8,5 | 10,2 | 1,1 | 1,0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 12,4 | 22,5 | - | 2,0 |
| sonstige originäre finanzielle Vermögenswerte | 20,3 | 27,1 | - | - |
| sonstige derivative finanzielle Vermögenswerte | 0,3 | 0,2 | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -2,4 | -7,6 | -0,2 | -0,3 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | - | - | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | - | - | - | - |
| sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten | -3,0 | -4,5 | - | - |
| sonstige derivative finanzielle Verbindlichkeiten | - | - | -0,2 | - |
| Nettodarstellung | 36,1 | 47,9 | 0,7 | 2,7 |
Zum Stichtag bestanden folgende Devisentermingeschäfte zum Verkauf von USD, GBP und RUB:
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| in Millionen € | Nominalvolumen | Marktwerte | ||
|---|---|---|---|---|
| 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Devisentermingeschäfte | 44,3 | 42,7 | 0,1 | -0,1 |
Die wesentlichen Wechselkurse während der Berichtsperiode sind im Kapitel B 3 dargestellt.
ZINSRISIKEN
Das Zinsrisiko der Biotest Gruppe entsteht durch langfristige Finanzschulden. Die Darlehen mit variabler Verzinsung setzen den Konzern zinsbedingten Cashflow-Risiken aus. Aus den festverzinslichen Darlehen sowie den eingebetteten Derivaten des hybriden Darlehensvertrags entsteht ein zinsbedingtes Risiko aus Änderungen des beizulegenden Zeitwertes.
Zum 31. Dezember 2019 bestehen wie im Vorjahr keine Zinssicherungsgeschäfte.
LIQUIDITÄTSRISIKEN
Das Liquiditätsrisiko beschreibt das Risiko, dass ein Unternehmen seine eigenen finanziellen Verpflichtungen nicht zu jedem Zeitpunkt in ausreichendem Maße erfüllen kann. Durch finanzielle Engpässe können sich die Finanzierungskosten erhöhen.
Die Biotest Gruppe finanziert sich über Gesellschafterdarlehen, langfristige Darlehen von Finanzinstitutionen sowie sonstige Darlehen, Schuldscheindarlehen, Leasingverträge und Factoring.
Zum 31. Dezember 2019 hat die Biotest Gruppe eine vertraglich vereinbarte Kreditlinie:
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| in Millionen | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| In Anspruch genommene Kredite | 385,2 | 326,1 |
| Nicht in Anspruch genommene Kredite | 193,0 | - |
Zur Reduzierung potenzieller Liquiditätsrisiken wird das Konzern-Treasury von den einzelnen Unternehmensbereichen mit Informationen versorgt, so dass ein Liquiditätsprofil erstellt werden kann. Einbezogen werden hierbei sämtliche finanziellen Vermögenswerte, finanziellen Verbindlichkeiten und erwarteten Zahlungsströme aus geplanten Transaktionen.
Eine Fälligkeitsübersicht, die zeigt, wie die Cashflows der Verbindlichkeiten per 31. Dezember 2019 die Liquiditätssituation der Biotest Gruppe beeinflussen, ist in Kapitel G 2.D dargestellt.
Die Änderungen der Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit stellen sich wie folgt dar:
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| in Millionen € | 1. Januar 2019 | Cashflows | Erstanwendung IFRS 16 | Zugang RoU Assets in 2019 (nicht zahlungswirksam) |
|---|---|---|---|---|
| Finanzverbindlichkeiten | 326,1 | 42,4 | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (i.Vj. Finanzierungsleasing) | 3,3 | -3,8 | 16,1 | 13,2 |
| Summe | 329,4 | 38,6 | 16,1 | 13,2 |
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| in Millionen € | Modifikationen von Leasingverhältnissen (nicht zahlungswirksam) | Wechselkursveränderungen |
|---|---|---|
| Finanzverbindlichkeiten | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (i.Vj. Finanzierungsleasing) | -2,4 | 0,3 |
| Summe | -2,4 | 0,3 |
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| in Millionen € | Sonstige | 31. Dez. 2019 |
|---|---|---|
| Finanzverbindlichkeiten | 15,2 | 383,7 |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (i.Vj. Finanzierungsleasing) | - | 26,7 |
| Summe | 15,2 | 410,4 |
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| in Millionen € | 1. Januar 2018 | Cashflows | Wechselkursveränderungen | Sonstige | 31. Dez. 2018 |
|---|---|---|---|---|---|
| Finanzverbindlichkeiten | 402,9 | -95,0 | -0,6 | 18,8 | 326,1 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 3,5 | -0,2 | - | - | 3,3 |
| Summe | 406,4 | -95,2 | -0,6 | 18,8 | 329,4 |
Unter dem Posten "Sonstige" werden im Wesentlichen die Effekte aus aufgelaufenen, aber noch nicht gezahlten Zinsen auf verzinsliche Darlehen sowie die einmalige Umwandlung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 6,0 Mio. € (i.Vj. 13,0 Mio. €) in Finanzschulden erfasst.
Die Biotest Gruppe stuft gezahlte Zinsen als Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit ein.
G 5 SENSITIVITÄTSANALYSE GEMÄß IFRS 7.40
Die Biotest Gruppe ist Marktrisiken, bestehend aus Währungsrisiken und Zinsrisiken, ausgesetzt.
Durch eine Anwendung von Sensitivitätsanalysen wird für jede Risikoart ermittelt, welche Auswirkungen eine Änderung der jeweiligen Risikovariablen auf die Gewinne und Verluste sowie auf das Eigenkapital zum Bilanzstichtag haben würde.
WÄHRUNGSRISIKEN
Für die Analyse der Währungsrisiken wird für bestimmte Fremdwährungen mit für die Biotest Gruppe signifikantem Risiko eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Hierbei werden die folgenden wesentlichen Währungen betrachtet: USD und GBP.
Wenn der Euro gegenüber sämtlichen betrachteten Währungen zum 31. Dezember 2019 um 10 % aufgewertet gewesen wäre, wäre das Finanzergebnis um 8,1 Mio. € höher (i. Vj. 0,5 Mio. € niedriger) ausgefallen.
Wenn der Euro gegenüber sämtlichen betrachteten Währungen zum 31. Dezember 2019 um 10 % abgewertet gewesen wäre, wäre das Finanzergebnis um 8,1 Mio. € niedriger (i. Vj. 0,7 Mio. € höher) ausgefallen.
Die hypothetische Ergebnisauswirkung von 8,1 Mio. € beziehungsweise -8,1 Mio. € ergibt sich im Einzelnen aus den Währungssensitivitäten:
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| in Millionen € | Aufwertung des EUR um 10 % |
Abwertung des EUR um 10 % |
|---|---|---|
| EUR zu USD | 7,0 | -7,0 |
| EUR zu GBP | 1,1 | -1,1 |
| 8,1 | -8,1 |
Zu beachten ist, dass in der Sensitivitätsanalyse nach IFRS 7 nur das Wechselkursrisiko bezogen auf finanzielle Vermögenswerte und Schulden, nicht aber das Translationsrisiko berücksichtigt wird. Unter Berücksichtigung des Translationsrisikos würden sich entsprechend andere Auswirkungen ergeben.
ZINSRISIKEN
Für das Zinsrisiko wird durch eine Sensitivitätsanalyse der Effekt einer Änderung der Marktzinssätze auf die Zinserträge und -aufwendungen, andere Ergebnisteile sowie gegebenenfalls auf das Eigenkapital dargestellt.
Marktzinssatzänderungen von originären Finanzinstrumenten mit fester Verzinsung wirken sich nur dann auf das Ergebnis aus, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind. Demnach unterliegen alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7.
Marktzinssatzänderungen von Zinsderivaten (Zinsswaps, Zins-/Währungsswaps, Zinscaps und eingebetteten Derivaten) haben Auswirkungen auf das sonstige Finanzergebnis (Bewertungsergebnis aus der Anpassung der finanziellen Vermögenswerte an den beizulegenden Zeitwert) und werden daher bei den ergebnisbezogenen Sensitivitätsberechnungen berücksichtigt.
Währungsderivate und deren Wertänderungen aufgrund von Zinsänderungen wurden für die Berechnung der Zinssensitivitäten nicht berücksichtigt.
Die Sensitivitätsanalyse bezieht sich auf den Nettoeffekt von zinstragenden Verbindlichkeiten, Bankbeständen und kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten. Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2019 um 100 Basispunkte höher gewesen wäre, wäre der Fair Value der Finanzinstrumente um 0,6 Mio. € (i. Vj. 0,0 Mio. €) höher ausgefallen. Die hypothetische Ergebnisauswirkung von 1,2 Mio. € (i. Vj. 0,7 Mio. €) ergibt sich aus den potenziellen Effekten aus Zinsderivaten von 0,6 Mio. € (i. Vj. 0,0 Mio. €) und originären finanziellen Verbindlichkeiten bzw. Vermögenswerten von 0,6 Mio. € (i. Vj. 0,7 Mio. €).
Vor dem Hintergrund der zum Bilanzstichtag sehr niedrigen Referenzzinssätze wird aus Geringfügigkeitsgründen auf eine Sensitivitätsanalyse bei Abweichung des Marktzinsniveaus nach unten verzichtet.
Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2019 um 100 Basispunkte höher beziehungsweise um 0 Basispunkte niedriger gewesen wäre, wäre das Eigenkapital unverändert geblieben. Hinsichtlich der Änderungen des Eigenkapitals durch die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus Pensionsplänen verweisen wir auf die Ausführungen im Kapitel E 13.
MARKTRISIKEN
Die Angaben zur Sensitivitätsanalyse gemäß IFRS 7.40b umfassen sowohl das Fair Value-Risiko als auch das Cash Flow-Risiko. Da diese Werte in den Rechenmodellen simultan ermittelt werden, können keine differenzierten spezifischen Angaben zu den einzelnen Werten gemacht werden.
SONSTIGE PREISRISIKEN
IFRS 7 verlangt im Rahmen der Darstellung von Marktrisiken auch Angaben darüber, wie sich hypothetische Änderungen von Risikovariablen auf Preise von Finanzinstrumenten auswirken. Als Risikovariable kommen insbesondere Börsenkurse oder Indizes in Frage.
Die Sensitivitätsanalyse bezieht sich auf den Herausgabeanspruch gegenüber dem Treuhänder aus der Veräußerung von Anteilen an ADMA Biologics. Inc. Wenn der Aktienkurs zum 31. Dezember 2019 um 10 % höher (10 % niedriger) gewesen wäre, wäre der Fair Value um 1,2 Mio. € höher (1,2 Mio. € niedriger) ausgefallen.
Wenn der Paketabschlag zum 31. Dezember 2019 um 10% höher (10% niedriger) gewesen wäre, wäre der Fair Value um 5,3% niedriger (5,3% höher) ausgefallen.
Die sonstigen Preisrisiken haben keinen wesentlichen Einfluss auf die Preise von Finanzinstrumenten der Biotest Gruppe.
G 6 KAPITALMANAGEMENT
Die primäre Zielsetzung für das Kapitalmanagement besteht darin, ein für Kapitalgeber attraktives Rating im Allgemeinen zu sichern und Kapitalrelationen einzuhalten, die die strategische Geschäftsentwicklung der Biotest Gruppe absichern.
Das Eigenkapital der Biotest Gruppe, das im Fokus der Optimierung der Kapitalstruktur steht, ist das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital, das den Eigentümern der Biotest AG als Mutterunternehmen zuzuordnen ist. Das Stammkapital besteht aus 19.785.726 Stück stimmberechtigten Stammaktien und 19.785.726 Stück stimmrechtslosen Vorzugsaktien. Minderheitsanteile am Eigenkapital spielen beim Kapitalmanagement aufgrund des geringen Volumens nur noch eine untergeordnete Rolle.
Die Basis für die Analyse des strategischen Kapitalmanagements bilden Rechnungen zur langfristigen Unternehmensplanung, aus denen die entsprechenden zukünftigen Wertgrößen und Kennzahlen abgeleitet werden. Im kurzfristigen Bereich liefert die Budget-Planung für das Folgejahr die Basis für die Kennzahlen.
In der strategischen Ausrichtung verfolgt die Biotest Gruppe das Ziel, eine Eigenkapitalquote von mindestens 40 % zu halten. Die Eigenkapitalquote der Biotest Gruppe beträgt zum 31. Dezember 2019 43,0 % (i. Vj. 47,5 %). Daneben werden sowohl langfristig als auch quartalsweise spezielle Finanzkennzahlen zur Analyse und Steuerung herangezogen. Hier ist als wesentliche Kennzahl der Verschuldungsfaktor als Verhältnis der Nettoschulden zum E-BITDA zu nennen.
Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine grundsätzlichen Veränderungen bei der Zielsetzung oder den Prozessen für das Management des Kapitals vorgenommen. Für das erforderliche Controlling des Projekts "Biotest Next Level" und der hierfür erforderlichen Finanzmittel wurden eine adäquate Organisationsstruktur sowie definierte Ablauf- und Kontrollprozesse implementiert.
Die Biotest Gruppe hat unterschiedliche Maßnahmenmöglichkeiten, um die Ziele des Kapitalmanagements zu erreichen. Diese bestehen aus Kapitalerhöhungen durch die Ausgabe neuer Aktien mit und ohne Bezugsrecht, aus Dividendenpolitik und aus dem Rückkauf von Aktien. Die Optimierung der Kapitalstruktur wird durch ein aktives Working-Capital-Management unterstützt.
Im Juni 2013 hat die Biotest AG eine Kapitalerhöhung durchgeführt. Die maximal mögliche Anzahl von 1.461.909 neuen Vorzugsaktien wurde zum Preis von 52 € pro Aktie entweder von den bisherigen Aktionären durch Ausnutzung der Bezugsrechte bezogen oder bei institutionellen Investoren platziert. Es wurden neue auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 2,56 € je Aktie ausgegeben. Damit wurde ein Bruttoemissionserlös von 76 Mio. € erzielt.
Im Geschäftsjahr 2013 hat die Biotest AG Schuldscheindarlehen im Volumen von 210 Mio. € Gegenwert am Kapitalmarkt platziert. Es wurden EUR-Tranchen mit Laufzeiten von 5, 7 und 10 Jahren sowie eine USD-Tranche mit einer Laufzeit von 5 Jahren gezeichnet. Die Tranchen mit 5 und 7 Jahren Laufzeit haten fixe und variable Zinsen. Die Tranche mit 10 Jahren Laufzeit hat einen fixen Zinscoupon. Zum Bilanzstichtag 2019 verbleibt eine Verpflichtung aus Schuldscheindarlehen in Höhe von 4,5 Mio. €.
Die Finanzierung wird durch ein Gesellschafterdarlehen inklusive aufgelaufener Zinsen in Höhe von 303,1 Mio. € sowie ein langfristiges Darlehen in Höhe von 30,0 Mio. €, das derzeit in Höhe von 27,0 Mio. € in Anspruch genommen ist, gesichert. Das Gesellschafterdarlehen ist nachrangig und steht im Rang hinter vorrangigen Verbindlichkeiten und allen übrigen nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Biotest AG zurück. Der Gesellschafter kann seine Ansprüche unter diesem Vertrag so lange nicht geltend machen, wie dies zu einer Zahlungsunfähigkeit oder einer Überschuldung der Darlehensnehmerin führen würde.
Eine wesentliche weitere Finanzierung bildet ein besicherter "hybrider" Darlehensvertrag mit einem Gesamtvolumen von 240 Mio. €. Von dem bereitgestellten Volumen wurden zum 31. Dezember 2019 50 Mio. € in Anspruch genommen. Dieser Finanzierungsvertrag beinhaltet eine einzuhaltende Finanzkennzahl, die monatlich durch Biotest überwacht wird. Insbesondere in Bezug auf die Veräußerung und Besicherung von Vermögenswerten bestehen Restriktionen.
Die Biotest Gruppe hat zu Sicherungszwecken die Eintragung einer erstrangigen Gesamtgrundschuld über 240,0 Mio. € auf das in Dreieich befindliche Grundvermögen veranlasst. Zum Bilanzstichtag weist das von der Biotest Gruppe besicherte Grundvermögen einen Buchwert in Höhe von 215,8 Mio. € auf.
Des Weiteren hat die Biotest AG ihre Geschäftsanteile an der Biotest Pharma GmbH, Dreieich vollständig verpfändet.
Zudem wurde mit gesondertem Vertrag vom 28. Juni 2019 eine Globalzession in Bezug auf gegenwärtige und zukünftige Cash Pooling Forderungen vereinbart. Hiervon betroffen sind zum Bilanzstichtag Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 24,6 Mio. €.
Die Biotest Pharma GmbH, Dreieich, sowie die Biotest Grundstücksverwaltungs GmbH, Dreieich, sind dem Finanzierungsvertrag als weitere Garantiegeber beigetreten.
Weitere Informationen sind im Kapitel E 15 Finanzverbindlichkeiten.
G 7 EVENTUALFORDERUNGEN UND EVENTUALVERPFLICHTUNGEN
Eine Eventualforderung ist ein möglicher Vermögenswert, der aus vergangenen Ereignissen resultiert und dessen Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse erst noch bestätigt wird, die nicht vollständig unter der Kontrolle des Unternehmens stehen.
Eventualverpflichtungen sind mögliche Verpflichtungen, die aus vergangenen Ereignissen resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse, die nicht vollständig unter der Kontrolle des Unternehmens stehen, erst noch bestätigt werden muss. Eventualverpflichtungen können auch aus gegenwärtigen Verpflichtungen, die aus vergangenen Ereignissen resultieren, beruhen, die jedoch nicht erfasst sind, entweder weil der Ressourcenabfluss samt wirtschaftlichen Nutzeneinbußen nicht wahrscheinlich ist oder die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden kann.
Die Biotest Gruppe hat Eventualverbindlichkeiten durch Bürgschaften in Höhe von 12,4 Mio. € (i. Vj. 29,6 Mio. €). Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Lieferungs- und Leistungsgarantien, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme der Biotest Gruppe als gering eingeschätzt wird. Als Sicherheit wurden bei Banken Barhinterlegungen in Höhe von 12,5 Mio. € getätigt.
Aus Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Unternehmen bestehen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 22,7 Mio. € (i. Vj. 22,7 Mio. €).
Aus Gebühren im Zusammenhang mit dem Tendergeschäft resultieren Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 1,8 Mio. € (i. Vj. 1,1 Mio. €). Im Geschäftsjahr wurde der vollständige Betrag als Rückstellung passiviert. Im Vorjahr wurde der von Biotest als gerechtfertigt angesehene Betrag durch eine Rückstellung in Höhe von 0,5 Mio. € berücksichtigt.
Zum Abschlussstichtag bestanden wie im Vorjahr keine Eventualforderungen.
G 8 SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
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| in Millionen € | in 2020 | 2021 bis 2024 | ab 2025 | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Verpflichtungen aus langfristigen Lieferverträgen mit festen Abnahmemengen | 38,3 | 319,3 | 348,3 | 705,9 |
| Verpflichtungen aus langfristigen Dienstleistungsverträgen | 19,0 | 53,7 | - | 72,7 |
| Verpflichtungen zum Erwerb von Anlagevermögen | 10,8 | - | - | 10,8 |
| 68,1 | 373,0 | 348,3 | 789,4 |
Die Verpflichtungen aus langfristigen Lieferverträgen für Zwischenprodukte mit festen Abnahmemengen beziehen sich auf Lieferverträge für die Jahre 2020 bis 2025, nach denen Biotest in den folgenden Jahren Produkte im Wert von 94,9 Mio. € (i. Vj. 94,1 Mio. €) erhält.
Der starke Anstieg resultiert aus dem Abschluss von Plasmalieferverträgen für die Jahre 2020 bis 2029. Diese Plasmalieferverträge beinhalten Mindestabnahmemengen mit einem Volumen in Höhe von 611,1 Mio. €.
Darüber hinaus hat die Biotest AG weitere Plasmalieferverträge mit diversen Lieferanten abgeschlossen. Diese Verträge beinhalten Verpflichtungen zur Abnahme von Plasma durch die Biotest AG. Die Höhe der Verpflichtungen ist von der Verfügbarkeit der natürlichen Ressource Plasma (Spendenbereitschaft der Bevölkerung) abhängig.
Bei den Verpflichtungen aus langfristigen Dienstleistungsverträgen handelt es sich im Wesentlichen um Abnahmeverpflichtungen aus zwei Lohnfraktionierungsverträgen für die Jahre 2020 bis 2023 in Höhe von 72,7 Mio. € (i. Vj. 52,4 Mio. €).
G 9 BEZIEHUNGEN ZU NAHE STEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN
Die Biotest Gruppe unterhält zu berichtende Beziehungen zu dem Gemeinschaftsunternehmen BioDarou P.J.S. Co., Teheran, Iran, sowie zu dessen Tochterunternehmen Plasma Gostar Pars P.J.S., Teheran, Iran (aufgelöst zum 26. Mai 2018), zu der Schwestergesellschaft Bio Products Laboratory Ltd. ("BPL"), Elstree, UK, Shanghai RAAS blood products Co., Ltd. ("Shanghai RAAS"), Shanghai, Volksrepublik China, zu der Gesellschafterin Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland ("Tiancheng (Germany)") sowie zu dem beherrschenden Unternehmen Tiancheng International Investment Ltd. ("Tiancheng International"), Hongkong, Volksrepublik China, des Weiteren zu den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats und ihnen nahe stehenden Personen sowie zu Aktionären mit wesentlichem Einfluss auf die Biotest AG.
A) GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN
Die BioDarou P.J.S. Co. erwarb im Geschäftsjahr von Unternehmen der Biotest Gruppe Waren und Dienstleistungen in Höhe von 4,9 Mio. € (i. Vj. 7,4 Mio. €). Die Forderungen gegen Gemeinschaftsunternehmen betragen am 31. Dezember 2019 5,4 Mio. € (i. Vj. 5,4 Mio. €). Zum 31. Dezember 2019 bestehen wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten gegenüber der BioDarou P.J.S. Co. aus erhaltenen Anzahlungen auf zukünftige Warenlieferungen.
B) BIO PRODUCTS LABORATORY LTD.
Die Biotest Gruppe hat im Geschäftsjahr 2019 von BPL Waren und Dienstleistungen in Höhe von 2,1 Mio. € (i. Vj. 15,9 Mio. €) erworben. Die Verbindlichkeiten gegen BPL betragen am Stichtag 0,8 Mio. € (i. Vj. 0,1 Mio. €).
C) SHANGHAI RAAS BLOOD PRODUCTS CO., LTD.
Im Geschäftsjahr 2019 lieferte Shanghai RAAS zum Vertrieb der Produkte von Shanghai RAAS an Biotest Hungaria Kft., Budapest, Ungarn, Waren in Höhe von 0,0 Mio € (i. Vj. 0,6 Mio. €). Zum 31. Dezember 2019 bestehen keine Verbindlichkeiten von Biotest Hungaria Kft. gegenüber Shanghai RAAS.
D) TIANCHENG (GERMANY) PHARMACEUTICAL HOLDINGS AG
Tiancheng (Germany) gewährte Biotest ein Gesellschafterdarlehen. Biotest hat das Gesellschafterdarlehen am 29. Januar 2018 in Höhe von insgesamt 190,0 Mio. € und am 7. Juni 2018 um weitere 150,0 Mio. € in Anspruch genommen. Im Verlauf des Jahres 2019 erfolgte keine Rückzahlung des Darlehens durch Biotest. Im Vorjahr zahlte Biotest insgesamt 50,0 Mio. € zuzüglich Zinsen in Höhe von 0,2 Mio. € zurück. Zum 31. Dezember 2019 beträgt das Gesellschafterdarlehen 290,0 Mio. € (i.Vj. 290,0 Mio. €) zuzüglich der noch nicht bezahlten Zinsen in Höhe von 13,1 Mio. € (i. Vj. 5,8 Mio. €).
E) TIANCHENG INTERNATIONAL INVESTMENT LTD.
Für das Geschäftsjahr 2019 hat Biotest an Tiancheng International alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Umstrukturierung entstanden sind, in Höhe von insgesamt 1,3 Mio. € (i. Vj. 3,3 Mio. €) weiterbelastet. Zum 31. Dezember 2019 betragen die Forderungen für die Erstattung gegenüber Tiancheng International 0,0 Mio. € (i.Vj. 0,8 Mio. €).
F) ANDERE NAHE STEHENDE UNTERNEHMEN UND PERSONEN
Frau Dr. Cathrin Schleussner informierte die Biotest Gruppe darüber, dass seit dem 19. Dezember 2007 ihr Stimmrechtsanteil 50,03 % der Stimmrechte beträgt. Die Stimmrechte werden dabei über die OGEL GmbH, Frankfurt am Main, gehalten. Die OGEL GmbH wurde als Unternehmen von Frau Dr. Cathrin Schleussner kontrolliert. Durch Annahme des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots hat die OGEL GmbH zum 31. Januar 2018 Ihren Anteil veräußert.
Die Mitglieder der Familie von Frau Dr. Cathrin Schleussner gelten aufgrund der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat auch über die Annahme des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots hinaus als nahe stehende Personen im Sinne des IAS 24. Im Jahr 2019 gab es wie im Vorjahr geringfügige Aufwendungen für die nahe stehenden Personen der Familie Schleussner.
Im Juli 2019 hat die OGen GmbH den monoklonalen Antikörper BT-061 von Biotest erworben. Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 hat Biotest die Minderheitsanteile an der Biotest Grundstücksverwaltungs GmbH in Höhe von 2 % von Frau Dr. Cathrin Schleussner und Herrn Dr. Martin Schleussner erworben.
Mit Meldung vom 2. Februar 2018 hat Herr Yuewen Zheng der Gesellschaft mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Biotest AG am 31. Januar 2018 die Meldeschwellen von 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 und 75% überschritten hat und nun 89,88 % beträgt.
Herrn Yuewen Zheng sind die Stimmrechte an der Biotest AG als oberstes beherrschendes Unternehmen über die vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit dem obersten beherrschenden Unternehmen zuzurechnen:
| ― | Creat Group Co., Ltd., Nanchang, Volksrepublik China |
| ― | Creat Tiancheng Investment Holdings Co., Ltd., Nanchang, Volksrepublik China |
| ― | Tiancheng Fortune Management Limited, Hongkong, Volksrepublik China |
| ― | Tiancheng International Investment Limited, Hongkong, Volksrepublik China |
| ― | Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München |
Im Jahr 2018 erwarb Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, die Mehrheit der Stimmrechte an der Biotest AG. Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG ist das unmittelbare Mutterunternehmen der Biotest Gruppe. Das nächsthöhere Mutterunternehmen, das einen Konzernabschluss erstellt, ist Tiancheng International Investment Ltd., Hongkong, Volksrepublik China. Das oberste beherrschende Unternehmen ist Creat Group Co. Ltd., Nanchang, Volksrepublik China, das von Herrn Dr. Yuewen Zheng beherrscht wird.
Die Kreissparkasse Biberach war bis 1. Februar 2018 ein nahe stehendes Unternehmen der Biotest Gruppe. Im Rahmen des Long Term Incentive-Programms führt sie die Depots der Mitarbeiter.
Die Plasma Gostar Pars P.J.S wurde zum 26. Mai 2018 aufgelöst.
AUFSICHTSRAT UND VORSTAND
Zusammensetzung der Gremien
Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands bekleiden per 31. Dezember 2019 noch folgende Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Aufsichtsrat
Rolf Hoffmann,
Weggis, Schweiz
Vertreter der Anteilseigner,
Lehrbeauftragter der University of North Carolina Kenan-Flagler
Business School, Chapel Hill, North Carolina, USA
Aufsichtsratsvorsitzender der Biotest AG (Mitglied seit August 2017)
Mitglied im Aufsichtsrat der Shield Therapeutics PLC, London, Großbritannien
Mitglied im Aufsichtsrat der Paratek Pharmaceuticals Inc., Boston, Massachusetts, USA
Mitglied im Aufsichtsrat der Genmab A/S, Kopenhagen, Dänemark
Tan Yang,
Hongkong, Volksrepublik China,
Vertreter der Anteilseigner,
Geschäftsführer der Creat Capital Company Limited, Hongkong,
Volksrepublik China
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Biotest AG (Mitglied seit März 2018)
Mitglied des Aufsichtsrats der Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland
Mitglied des Vorstands der Naga UK TopCo Limited, Elstree, Großbritannien
Mitglied des Vorstands der Tiancheng International Investment Limited, Hongkong, Volksrepublik China
Mitglied des Vorstands der Creat Resources Holding Limited, Tasmanien, Australien
Kerstin Birkhahn,
Langen, Deutschland
Diplom-Ingenieurin, Angestellte der Biotest AG, Dreieich, Deutschland
Arbeitnehmervertreterin im Aufsichtsrat der Biotest AG (Mitglied seit April 2010)
Jürgen Heilmann,
Dreieich, Deutschland
Kaufmännischer Angestellter der Biotest AG, Dreieich, Deutschland
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der Biotest AG (Mitglied seit September 2011)
Christine Kreidl,
Vertreter der Anteilseigner,
Regensburg, Deutschland
Selbstständige Beraterin,
Regensburg, Deutschland
Mitglied im Aufsichtsrat der Biotest AG
(Mitglied seit August 2017
bis zum 4. Januar 2020)
Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der Singulus Technologies AG,
Kahl am Main, Deutschland (bis zum 10. August 2019)
Simone Fischer
Wiesbaden, Deutschland
Vertreterin der Anteilseigner
Diplom-Kauffrau, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin
Mitglied im Aufsichtsrat der Biotest AG (Mitglied seit 12. Februar 2020)
Partnerin bei Bouffier Kaiser & Partner m.b.B., Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Wiesbaden, Deutschland
Geschäftsführerin bei Bouffier Kaiser GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wiesbaden
Dr. Cathrin Schleussner,
Neu-Isenburg, Deutschland Vertreterin der Anteilseigner,
Diplom-Biologin, Geschäftsführerin der OGEL Next GmbH, Frankfurt am Main,
Deutschland sowie der OGen GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland
Mitglied im Aufsichtsrat des Bürgerhospital & Clementine Kinderhospital gGmbH, Frankfurt am Main
Mitglied im Aufsichtsrat der Biotest AG (Mitglied seit Juli 2001)
Vergütung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat erhielt im aktuellen Geschäftsjahr insgesamt 402 T € (i. Vj. 312 T €). Hiervon sind 402 T € (i. Vj. 312 T €) der fixen Vergütungskomponente und 0 T € (i. Vj. 0 T €) der variablen Vergütungskomponente zuzuordnen.
Neben den aufgeführten Aufsichtsratsvergütungen wurden im Geschäftsjahr 2019 sowie 2018 für die Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats weitere Leistungen im Rahmen ihres Arbeitnehmerverhältnisses aufwandswirksam erfasst. Die Höhe der Bezüge richtet sich nach tarifvertraglichen Regelungen bzw. den in der Gesellschaft geltenden Gehaltsstufen für außertarifliche Mitarbeiter.
Eine detaillierte Beschreibung der Aufsichtsratsvergütung sowie individualisierte Wertangaben befinden sich im Vergütungsbericht des Konzernlageberichts dieses Geschäftsberichts.
Vorstand
Dr. Michael Ramroth,
Mörfelden-Walldorf, Deutschland
Vorstandsvorsitzender (seit dem 1. Mai 2019), Finanzvorstand
Dr. Georg Floß,
Marburg, Deutschland
Mitglied des Vorstands (Produktionsvorstand)
Zum 30. April 2019 ist das folgende Mitglied aus dem Vorstand ausgeschieden:
Dr. Bernhard Ehmer,
Heidelberg, Deutschland
Vorstandsvorsitzender
Mitglied des Aufsichtsrats bei Affimed GmbH, Heidelberg, Deutschland
Aufsichtsratsvorsitzender bei Symphogen A/S, Ballerup, Dänemark
Vergütung des Vorstands
Die Gesamtbezüge des im Geschäftsjahr 2019 aktiven Vorstands inkl. der anteiligen Vergütung des Vorstandsmitgliedes, dessen Mandat am 30. April 2019 endete (Dr. Bernhard Ehmer), betragen 1.965 T € (i. Vj. 2.150 T €). Die Vorstandsvergütung teilt sich in eine erfolgsunabhängige Komponente in Höhe von 1.033 T € (i. Vj. 1.208 T €) und eine erfolgsabhängige Komponente in Höhe von 932 T € (i. Vj. 943 T €) auf.
Die Teilnahme der Vorstände am Long Term Incentive-Programm ist in der erfolgsabhängigen Komponente mit dem beizulegenden Zeitwert der im jeweiligen Geschäftsjahr aufgelegten Tranche des LTIP zum Gewährungszeitpunkt enthalten.
Das LTIP 2019 basiert wie das LTIP 2018 auf der Zuteilung virtueller Teilnahmeaktien durch den Aufsichtsrat an die Vorstände. Zwei Vorstände (Herr Dr. Michael Ramroth und Herr Dr. Georg Floß jeweils mit 1.800 Stück) haben an dem nicht-aktienbasierten Programm LTIP 2019 teilgenommen. Für diese Tranche wurde eine Rückstellung in Höhe von 79 T € gebildet. Hiervon entfallen auf Herrn Dr. Michael Ramroth 42 T € und auf Herrn Dr. Georg Floß 37 T €.
An dem nicht-aktienbasierten Programm LTIP 2018 haben alle drei Vorstände mit virtuellen Teilnahmeaktien teilgenommen (Herr Dr. Bernhard Ehmer, Herr Dr. Michael Ramroth und Herr Dr. Georg Floß jeweils mit 1.800 Stück). Für diese Tranche wurde eine Rückstellung in Höhe von 185 T € gebildet. Hiervon entfallen auf Herrn Dr. Bernhard Ehmer 72 T €, auf Herrn Dr. Michael Ramroth 60 T € und auf Herrn Dr. Georg Floß 53 T €.
Für das letztjährige nicht-aktienbasierte Programm LTIP 2017 haben die Vorstände mit einem Eigeninvestment teilgenommen (Herr Dr. Michael Ramroth und Herr Dr. Georg Floß jeweils mit 1.800 Vorzugsaktien). Für das LTIP 2017 wurde eine Rückstellung in Höhe von 121 T € gebildet. Hiervon entfallen auf Herrn Dr. Michael Ramroth 64 T € und auf Herrn Dr. Georg Floß 57 T €.
Aus dem aktienbasierten Long Term Incentive-Programm / Tranche 2015, dessen Auszahlungen für das Geschäftsjahr 2018 festgelegt war, erhielt keiner der Vorstände (Herr Dr. Bernhard Ehmer, Herr Dr. Michael Ramroth und Herr Dr. Georg Floß) eine Auszahlung.
Das aktienbasierte LTIP 2016 wurde aufgrund einer Change of Control Klausel mit der Übernahme von Biotest durch CREAT vorzeitig beendet. Damit wurde auch dieses Programm im Geschäftsjahr 2018 abgerechnet. Aus diesem Programm erhielt Herr Dr. Michael Ramroth 84 T € und Herr Dr. Georg Floß 74 T €.
Die aktiven Mitglieder des Vorstands verfügen über Pensionsansprüche in Höhe von 13.805 T € (i. Vj. 9.097 T €). Zur Insolvenzsicherung der Pensionsansprüche sind zum 31. Dezember 2019 Vermögenswerte in Höhe von 2.835 T € (i. Vj. 1.793 T €) auf den Biotest Vorsorge Trust e.V. übertragen.
Eine Ergänzungsvereinbarung zum Vorstandsvertrag aller aktiven Vorstandsmitglieder enthält eine Abfindungsregelung, die in dem Fall wirksam wird, dass der Vorstandsvertrag infolge einer näher definierten Change of Control vorzeitig beendet wird. Die Abfindung umfasst die feste Vergütung bis zum Ende der Laufzeit und ist maximal auf das Dreifache der jährlichen Festvergütung begrenzt. Hinzu kommen anteilige variable Vergütungsbestandteile, die auf Basis des Durchschnittsbetrags der vorangegangenen zwei Geschäftsjahre zuzüglich einer Vergütung für den Nutzungswert des gewährten Dienstwagens ermittelt werden. Neben diesen Ansprüchen umfasst die Abfindung zusätzlich einen Betrag bis zum Zweifachen der jährlichen Festvergütung, soweit die gesamte Abfindung insgesamt nicht das Dreifache der jährlichen Festvergütung, zuzüglich der wie oben dargestellt berechneten Bonuszahlung und der Entschädigung für den Nutzwert des Dienstwagens, übersteigt.
Der Anspruch entsteht nicht, wenn die Beendigung des Vorstandsvertrags auf Kündigung aus wichtigem Grund, Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit beruht oder das Vorstandsmitglied zum Zeitpunkt der Beendigung das 60. Lebensjahr bereits vollendet hat oder im Zusammenhang mit dem Change of Control von dritter Seite Zuwendungen oder Wertvorteile erhält.
Andere einmalige oder wiederkehrende Zusagen für den Fall der Beendigung der Vorstandstätigkeit bestehen nicht.
Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen sind 10.318 T € (i. Vj. 7.257 T €) zurückgestellt. Zum Abschlussstichtag bestanden keine Darlehensforderungen gegen Organmitglieder.
Für ehemalige Vorstandsmitglieder wurden im Geschäftsjahr 2019 Pensionszahlungen in Höhe von 603 T € (i. Vj. 484 T €) geleistet. Des Weiteren wurden im Geschäftsjahr 2019 an ehemalige Vorstandsmitglieder wie im Vorjahr keine Zahlungen für Erfolgsbeteiligungen und im Rahmen des LTIP geleistet.
Für ehemalige Vorstandsmitglieder bestehen zum 31. Dezember 2019 wie im Vorjahr keine Rückstellungen im Zusammenhang mit dem LTIP.
Der ehemalige Vorstandsvorsitzende Herr Dr. Bernhard Ehmer war, nach seinem Ausscheiden zum 30. April 2019, bis einschließlich 31. Oktober 2019 als Berater in strategischen Fragestellungen für die Biotest AG tätig. In diesem Zusammenhang erhielt Herr Dr. Bernhard Ehmer ein Honorar in Höhe von 120 T €.
Eine detaillierte Beschreibung des Vorstandsvergütungssystems sowie individualisierte Wertangaben werden im Vergütungsbericht des Konzernlageberichts dieses Geschäftsberichts gegeben.
G 10 ANTEILSBESITZLISTE
Nachfolgend sind die Gesellschaften aufgeführt, die durch eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung zu dem Anteilsbesitz der Biotest AG gemäß § 313 Abs. 2 HGB gehören. Alle Zahlenangaben wurden für Zwecke des Konzernabschlusses nach den Vorschriften der IFRS ermittelt.
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| Name der Gesellschsaft | Sitz der Gesellschaft | Eigenkapital in Millionen € |
Anteil am Kapital in % |
Ergebnis nach Steuern in Millionen € |
|---|---|---|---|---|
| Biotest Pharma GmbH ** | Dreieich, Deutschland | 126,4 | 100,0 | 2,1 |
| Biotest Grundstücksverwaltungs GmbH * | Dreieich, Deutschland | 10,2 | 100,0 | - |
| Biotest France SAS | Paris, Frankreich | 0,8 | 100,0 | - |
| Biotest (UK) Ltd. | Birmingham, Großbritannien | 3,1 | 100,0 | 0,6 |
| Biotest Italia S.r.l. | Mailand, Italien | -0,1 | 100,0 | 1,0 |
| Biotest Austria GmbH | Wien, Österreich | 2,1 | 100,0 | -0,1 |
| Biotest (Schweiz) AG | Rupperswil, Schweiz | 2,5 | 100,0 | 0,1 |
| Biotest Hungaria Kft. | Budapest, Ungarn | 3,6 | 100,0 | 0,4 |
| Biotest Farmaceutica Ltda. | Sao Paulo, Brasilien | -1,7 | 100,0 | -0,8 |
| Biotest Hellas MEPE | Athen, Griechenland | -7,9 | 100,0 | - |
| Biotest Medical S.L.U. | Barcelona, Spanien | 1,7 | 100,0 | 0,4 |
| Plasma Service Europe GmbH */ *** | Dreieich, Deutschland | 4,3 | 100,0 | -0,1 |
| Plazmaszolgälat Kft. * | Budapest, Ungarn | -0,5 | 100,0 | -1,7 |
| Cara Plasma s.r.o. * | Prag, Tschechien | -2,6 | 100,0 | -2,3 |
| Biotest Real Estate Corporation | Wilmington (Delaware), USA | 6,3 | 100,0 | - |
| BioDarou P.J.S. Company */ ***** | Teheran, Iran | 3,7 | 49,0 | 0,2 |
| Biotest Pharmaceuticals ILACPazarlama Anonim Sirketi **** | Istanbul, Türkei | - | 100,0 | - |
* Mittelbare Beteiligung
** Nach Übernahme des HGB-Ergebnisses durch die Biotest AG
*** Nach Übernahme des HGB-Ergebnisses durch die Biotest Pharma GmbH
**** Nicht konsolidierte Gesellschaft
***** Angaben zum 31. Dezember 2018
G 11 BEFREIUNGSMÖGLICHKEIT GEMÄß § 264 ABS. 3 HGB
Für die Einzelabschlüsse der Biotest Pharma GmbH und der Plasma Service Europe GmbH, beide Dreieich, wird für das Geschäftsjahr 2019 wie im Vorjahr von der Befreiungsmöglichkeit gemäß § 264 Abs. 3 HGB in dem Umfang Gebrauch gemacht, dass kein Lagebericht der Einzelgesellschaften erstellt und der Jahresabschluss nicht veröffentlicht wird. Erstmalig wird zudem für die Biotest Grundstücksverwaltungs GmbH, Dreieich, für das Geschäftsjahr 2019 von der Befreiungsmöglichkeit gemäß § 264 Abs. 3 HGB in dem Umfang Gebrauch gemacht, dass der Jahresabschluss nicht veröffentlicht wird.
G 12 ANHÄNGIGE UND DROHENDE GERICHTSVERFAHREN
Für die zum Bilanzstichtag anhängigen und drohenden Gerichtsverfahren wurden Rückstellungen in Höhe von 0,8 Mio. € (i. Vj. 1,6 Mio. €) gebildet. Die Rückstellung für Prozessrisiken berücksichtigt im Wesentlichen die erwarteten Kosten der Verteidigung von drei Mitarbeitern im Zusammenhang mit den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bezüglich des Geschäfts der Biotest AG in Russland sowie die erwarteten Kosten aus einem Rechtstreit mit einem Lieferanten.
Im Rahmen einer Einigung mit den Ermittlungsbehörden im Zusammenhang mit dem Russland-Geschäft hat die Biotest AG einen von der Staatsanwaltschaft beantragten Bußgeldbescheid in Höhe von 1,0 Mio. € im April 2017 angenommen. Die sich hieraus ergebende Belastung wurde bereits in früheren Geschäftsjahren durch eine Rückstellung berücksichtigt. Mit dem von der Biotest AG erklärten Rechtsmittelverzicht und mit Zahlung des Betrags wurde der Bußgeldbescheid rechtskräftig und das Verfahren gegen die Biotest AG beendet. Gegen die meisten Beschuldigten der Biotest AG haben die Behörden die Ermittlungen zwischenzeitlich eingestellt. Gegen drei Manager des Unternehmens wird noch ermittelt. Auf Grundlage dieser Entwicklungen geht das Unternehmen davon aus, dass aus dem Russland-Geschäft mit keinen weiteren nennenswerten Belastungen für das Unternehmen zu rechnen ist.
G 13 EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Am 4. Januar 2020 ist Frau Christine Kreidl, Mitglied des Aufsichtsrates der Biotest AG aus dem Aufsichtsrat auf eigenem Wunsch ausgeschieden.
Am 12. Februar 2020 wurde Frau Simone Fischer als neues Mitglied des Aufsichtsrates der Biotest AG bestellt.
Die derzeit vorherrschende hohe Unsicherheit bezüglich der weiteren Ausbreitung des Coronavirus und etwaiger wirtschaftlicher Folgen kann zum Aufstellungszeitpunkt des Abschlusses noch nicht abschließend beurteilt werden. Sollte sich die Ausbreitung des Coronavirus dauerhaft fortsetzen, kann sich dies beispielsweise negativ auf die Spendenbereitschaft der Bevölkerung oder die Gesundheit und Einsatzfähigkeit von Mitarbeitern auswirken. Zudem könnte sich die Abwicklung der Geschäftstätigkeit in den von einer Pandemie/Epidemie betroffenen Regionen nachteilig entwickeln und dadurch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen.
G 14 CORPORATE GOVERNANCE
Vorstand und Aufsichtsrat der Biotest AG haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.
Dreieich, den 20. März 2020
Dr. Michael Ramroth, Vorsitzender des Vorstands
Dr. Georg Floß, Mitglied des Vorstands
KONZERNLAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019
A. GRUNDLAGEN DES KONZERNS
I. GESCHÄFTSMODELL DES KONZERNS
Die Biotest Gruppe mit Sitz in Dreieich, Deutschland, ist ein international tätiger Anbieter biologischer Arzneimittel. Aktuell im Verkauf befindliche Präparate sowie Neuentwicklungen werden sowohl aus menschlichem Blutplasma gewonnen als auch mithilfe biotechnologischer Verfahren hergestellt. Haupttherapiebereiche für die Anwendung sind die Hämatologie, die Klinische Immunologie sowie die Intensivmedizin.
Forschungs- und Entwicklungsarbeit betreibt die Biotest Gruppe in allen drei Therapiebereichen. Biotest deckt dabei die wesentlichen Stufen der Wertschöpfungskette ab wie präklinische und klinische Entwicklung der Präparate, die Plasmasammlung, Produktion, weltweiten Vermarktung und Vertrieb.
A. GESELLSCHAFTSRECHTLICHE STRUKTUR
In den Konzernabschluss sind neben der Biotest AG als Muttergesellschaft 15 weitere vollkonsolidierte Gesellschaften einbezogen. Sämtliche Beteiligungen der Biotest Gruppe sind in der Anteilsbesitzliste in Kapitel G 10 des Konzernanhangs aufgeführt. Detaillierte Angaben zu Struktur, Steuerung und Kontrolle des Unternehmens enthält die "Erklärung zur Unternehmensführung", die auf der Internetseite www.biotest.com der Gesellschaft eingesehen werden kann.
Seit dem 31. Januar 2018 hält die Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, eine indirekt kontrollierte Tochtergesellschaft der Creat Group Co. Ltd., Nanchang, Volksrepublik China (Creat), einen Anteil von 89,88 % des stimmberechtigten Grundkapitals der Biotest AG und einen Anteil von 44,95 % des gesamten Grundkapitals der Biotest AG.
B. SEGMENTE DER BIOTEST GRUPPE
Operativ gliedert sich das Unternehmen in die Segmente Therapie, Plasma & Services und Andere Segmente. Das Segment Therapie beinhaltet die Produkte und Entwicklungsprojekte, die den drei genannten Therapiebereichen zugeordnet sind. Plasmaverkauf und Lohnherstellung werden im Segment Plasma & Services zusammengefasst. Im Bereich Andere Segmente berichtet Biotest über das Geschäft mit Handelswaren sowie bereichsübergreifende Kosten, die nicht den Segmenten Therapie oder Plasma & Services zugeordnet werden.
Sämtliche Aktivitäten der Biotest Pharmaceuticals Corporation (BPC), Boca Raton, USA, und der Biotest US Corporation, Boca Raton, USA, bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Konsolidierungskreis im Januar 2018 sowie sämtliche mit deren Verkauf zusammenhängenden Aufwendungen und Erträge werden im Vorjahr als nicht fortgeführte Geschäftsbereiche dargestellt.
Soweit nicht anders vermerkt, beziehen sich die Angaben und Erläuterungen in diesem Geschäftsbericht auf die fortgeführten Geschäftsbereiche.
C. WERTSCHÖPFUNG
Die Biotest Gruppe deckt für die Herstellung ihrer Hauptprodukte, der Plasmaproteine, die wesentlichen Stufen der Wertschöpfungskette ab wie präklinische und klinische Entwicklung der Präparate, die Plasmasammlung, Produktion, weltweite Vermarktung und Vertrieb. Produziert wird am deutschen Hauptsitz in Dreieich. Daneben unterhält Biotest in sieben Ländern Europas sowie in Brasilien eigene Vertriebsgesellschaften, die die Vermarktung der von Biotest hergestellten Produkte in diesen Ländern übernehmen. Zusätzlich ist die Biotest Gruppe durch lokale Partner in rund 90 Ländern der Welt aktiv. Die Vertriebsaktivitäten werden dabei zentral vom Biotest Hauptsitz in Dreieich gesteuert.
Grundlage für die Herstellung der vermarkteten Biotest Produkte ist menschliches Blutplasma. Zur Gewinnung für die eigene Produktion sowie zur teilweisen Weiterveräußerung dieses Rohstoffs an Vertragspartner betreibt Biotest in Europa aktuell 22 eigene Sammelstationen. Hier wird qualifizierten und gesundheitlich streng überwachten Spendern Blut entnommen und mittels Plasmapherese (Separation) das benötigte Blutplasma abgetrennt. Dieses wird dann am Produktionsstandort Dreieich zu den jeweiligen Biotest Präparaten weiterverarbeitet oder in Form von Zwischenprodukten (Intermediaten) veräußert.
Neben Blutplasmaprodukten entwickelt Biotest ein in einer frühen Phase befindliches neues Hämophiliepräparat. Die Entwicklung monoklonaler Antikörper wurde beendet.
Um die Produktpalette zu erweitern und die Kapazität zu erhöhen, begann Biotest im Jahr 2013 mit der Planung für das Projekt Biotest Next Level. Mit der Errichtung weiterer Gebäude und Anlagen am Standort Dreieich plant Biotest, in Zukunft die Produktpalette zu erweitern und zeitgleich die Ausbeute und somit die Profitabilität deutlich zu steigern. Aus der gleichen Menge des Rohstoffs Plasma sollen in Zukunft fünf anstelle von bislang drei Produktreihen entstehen. Biotest strebt im Rahmen des Projekts außerdem eine Verdopplung der Produktionskapazitäten und die Zulassung für den amerikanischen Markt an. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden weitere Fortschritte im Projekt Biotest Next Level erzielt. Die Qualifizierungen der Reinräume und Mediensysteme wurden abgeschlossen, sodass für diese im November 2019 die Abnahme durch das Regierungspräsidium Darmstadt erfolgte. Parallel wurde die Inbetriebnahme der eigentlichen Prozessanlagen begonnen, deren Abnahme durch das Regierungspräsidium Darmstadt für das Jahr 2020 geplant ist.
D. PRODUKTPORTFOLIO
Das Produktspektrum der Biotest Gruppe gliedert sich in die Therapiebereiche Hämatologie, Klinische Immunologie sowie Intensivmedizin. Dabei setzt sich das Portfolio sowohl aus bereits im Markt befindlichen Produkten als auch aus solchen zusammen, die sich in verschiedenen Phasen der Produktentwicklung befinden. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über Präparate, Indikationen sowie den aktuellen Entwicklungs- oder Vermarktungsstand.
PRODUKTE UND ENTWICKLUNGSPROJEKTE DER BIOTEST GRUPPE
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| Präparate | Leitindikation |
|---|---|
| Therapiebereich Hämatologie | |
| Haemoctin ® | Hämophilie A (Akuttherapie und Prophylaxe) |
| Haemonine ® | Hämophilie B (Akuttherapie und Prophylaxe) |
| Indatuximab Ravtansine (BT-062) | Multiples Myelom |
| Solide Tumore (Brustkrebs, Blasenkrebs) | |
| Vihuma ® | Hämophilie A (Akuttherapie und Prophylaxe) |
| Therapiebereich Klinische Immunologie | |
| Cytotect ® | Prophylaxe der Cytomegalie-Virus (CMV)-Infektion |
| Fovepta ® | Hepatitis-B-Prophylaxe bei Neugeborenen |
| Hepatect ® | Prophylaxe der Hepatitis-B-Virus-Reinfektion |
| Intratect ® 50 g/l (5 %) | Primäre Immundefizienz (PID) und sekundäre Antikörpermangelsyndrome, Autoimmunkrankheiten sowie neurologischen Indikationen CIDP, MMN und SID ** |
| Intratect ® 100 g/l (10 %) | Primäre Immundefizienz (PID) und sekundäre Antikörpermangelsyndrome, Autoimmunkrankheiten sowie neurologischen Indikationen CIDP, MMN und SID ** |
| IgG Next Generation * | Primäre Immundefizienz (PID) |
| Immunthrombozytopenie (ITP) | |
| Varitect ® | Prophylaxe und Behandlung von Varicella-Zoster-Virus-Infektion |
| Zutectra ® | Hepatitis-B-Reinfektionsprophylaxe nach Lebertransplantation |
| BT-094 (Cytotect 70) * | Prävention einer Cytomegalie-Virus-Infektion (CMV) des Fötus in der Schwangerschaft bei CMV-Infektion der Mutter |
| Therapiebereich Intensivmedizin | |
| Albiomin ® (20 % und 5 %) | Blutvolumenmangel |
| Biseko ® | Volumen- und Serumproteinmangel |
| Cofact ® | Mangel an Gerinnungsfaktoren |
| Fibrinogen * | Angeborener Fibrinogenmangel |
| Erworbener Fibrinogenmangel | |
| Trimodulin (IgM Concentrate) * | Schwere ambulant erworbene Lungenentzündung (sCAP severe community-acquired pneumonia) |
| Pentaglobin ® | Schwere bakterielle Infektion |
** Chronisch inflamatorische demyelinisierende Polyneuropathie (CIDP); multifokale motorische Neuropathie (MMN); sekundäre Immundefekte (SID) Zusätzliche Indikationen chronische inflammatorische demyelinisierende Polyneuropathie (CIDP), multifokale motorische Neuropathie (MMN) sowie eine Ausweitung im Bereich der sekundären Immundefekte (SID) in 22 Europäischen Ländern erhalten.
Status zum 31.12.2019
Vermarktung in Europa, Asien, Südamerika sowie im Nahen Osten Markteinführung von Haemoctin ® mit doppelter Konzentration in Europa; weitere Länder folgen
Vermarktung in Europa und weiteren Regionen
Vermarktung in Deutschland und Österreich
Vermarktung in Europa, Asien, Südamerika, Afrika und im Nahen Osten
Vermarktung in Asien, Südamerika, Afrika und im Nahen Osten
Vermarktung in Europa, Südamerika, Asien und im Nahen Osten
Vermarktung in Europa, Süd- und Mittelamerika, Asien und weiteren Regionen
Vermarktung in Europa und weiteren Regionen
Klinische Entwicklung; laufende Phase-III-Studie
Klinische Entwicklung; Phase-III-Studie ist abgeschlossen.
Vertrieb in Europa, Südamerika, Asien und im Nahen Osten
Vermarktung in Europa
Phase-III-Studie ist abgeschlossen. Die Publikation der Ergebnisse ist in Vorbereitung.
Vermarktung in Europa, Südamerika, Asien, Afrika und im Nahen Osten
Launch in Europa, Japan, USA und Israel
Vermarktung in Europa, Asien und im Nahen Osten
Vermarktung in Deutschland und Österreich
Klinische Entwicklung; laufende Phase-I/III-Studie
Klinische Entwicklung; laufende Phase-III-Studie
Klinische Entwicklung; Phase-III-Studie in Vorbereitung
Vermarktung in Mittel- und Südamerika, Asien, Europa und im Nahen Osten
E. PERSONAL
Entwicklung der Mitarbeiterzahl
Am 31. Dezember 2019 waren, umgerechnet auf Vollzeitstellen, 1.837 Personen bei der Biotest Gruppe beschäftigt. Im Vergleich zum Ende des Geschäftsjahres 2018 mit 1.663 Vollzeitstellen erhöhte sich die Mitarbeiteranzahl damit um 10,5 %. Am 31. Dezember 2019 waren 1.243 Vollzeitstellen (67,7 %, Vorjahr: 66,5 %) der Biotest AG zugeordnet. Etwa vier von fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (79,1 %) hatten den Arbeitsplatz in Deutschland (Vorjahr: 79,2 %).
F. EXTERNE EINFLUSSFAKTOREN FÜR DAS GESCHÄFT
Regulatorisches Umfeld
Die Produktionsanlagen für Plasmaproteine von Biotest unterliegen der Aufsichts- und Genehmigungspflicht des Regierungspräsidiums Darmstadt und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), Langen, Deutschland. Diese Behörden prüfen auch die am Standort Dreieich im Rahmen des Projekts Biotest Next Level neu zu errichtenden Anlagen sowie regelmäßig die bestehenden Anlagen und stellen Biotest die notwendige Herstellungserlaubnis aus. Darüber hinaus verlangen zunehmend Behörden aus dem internationalen Umfeld eine nationale Genehmigung der Biotest Produktionsanlagen. In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erfolgt die Zulassung von Plasmaproteinen durch nationale oder das zentralisierte Zulassungsverfahren oder durch die gegenseitige Anerkennung nationaler Zulassungen. Im internationalen Umfeld werden die Zulassungen von der jeweiligen Landesbehörde ausgesprochen. Die für die Zulassung von Biotest Präparaten in den Märkten geltenden gesetzlichen und behördlichen Regelungen unterliegen turnusmäßigen und anlassbezogenen Änderungen. Dabei verschärfen sich die Qualitätsanforderungen und Zulassungsvoraussetzungen im internationalen Umfeld kontinuierlich. Diese Entwicklungen führten auch im Berichtsjahr 2019 zu steigenden Kosten in Bezug auf Zulassungsprozesse bei nationalen und internationalen Behörden.
II. KONZERNSTRATEGIE
Im Mittelpunkt der Strategie von Biotest steht die Fokussierung auf die Vermarktung und Weiterentwicklung von Plasmaproteinen. Neben der Fortführung der eigenen Forschungs- und Entwicklungsarbeit konzentriert sich das Unternehmen mit seinen Zulassungs- und Vermarktungsaktivitäten auf die weitere Internationalisierung und die Diversifizierung des Portfolios.
Um die Produktpalette zu erweitern, baut die Biotest Gruppe seit 2013 ihre Kapazitäten am Unternehmenssitz in Dreieich aus. Mit dem Projekt Biotest Next Level wird das Produktportfolio erweitert und die Fraktionierkapazitäten bis zum Jahr 2021 verdoppelt. Indem zukünftig fünf statt bislang drei Produktreihen aus dem Rohstoff Plasma bei gleichzeitiger Steigerung der Ausbeute gewonnen werden, soll die Profitabilität erhöht werden.
Biotest sucht für ausgewählte Plasmaproteine aktiv nach Entwicklungs- und/oder Vermarktungspartnerschaften.
Kernelement zur Umsetzung der Unternehmensstrategie von Biotest ist die Abdeckung zentraler Teile der Wertschöpfungskette durch eigene Ressourcen. Hierzu zählen insbesondere Forschung und Entwicklung, Plasmagewinnung, Produktion, Qualitätssicherung und Vertrieb. Die vorhandene Expertise, vor allem in den Bereichen Plasmasammlung und -fraktionierung, wird darüber hinaus genutzt, um freie Kapazitäten in der Lohnherstellung auf dem Markt anzubieten.
III. UNTERNEHMENSSTEUERUNG
Biotest wird anhand finanzieller und nichtfinanzieller Kenngrößen gesteuert, deren Entwicklung den Unternehmenswert in unterschiedlicher Weise beeinflusst. Die finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren werden kontinuierlich erfasst und fließen in die monatliche Berichterstattung an den Vorstand ein. Diese Berichterstattung beinhaltet die Analyse von Istwerten und deren Abweichungen gegenüber Plan- und Vorjahreswerten, ausgewiesen nach Segmenten sowie nach Gesellschaften. Anlassbezogen werden weitere spezifische Analysen vorgenommen.
A. FINANZIELLE KENNGRÖßEN
Die für die Unternehmenssteuerung der Biotest Gruppe eingesetzten Kennzahlen sind in folgender Tabelle dargestellt:
MASSGEBLICHE STEUERUNGSKENNZAHLEN AUF KONZERNEBENE
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| Kennzahl | Berechnungsmethode | Wert per 31.12.2019 | Wert per 31.12.2018 |
|---|---|---|---|
| Return on Capital Employed (ROCE) | EBIT/gebundenes Kapital * | -0,1% | 1,2% |
| EBIT-Marge | EBIT/Umsatz | -0,3% | 2,6% |
| EBT-Marge | EBT/Umsatz | -0,3% | -1,5% |
| Deckungsbeitragsmarge | (Umsatz-Herstellungskosten)/ Umsatz | 30,7% | 33,7% |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | Detaillierte Herleitung siehe Kapitalflussrechnung | -33,6 Mio. € | -49,6 Mio. € |
| Herstellungskostenquote | Herstellungskosten/Umsatz | 69,3% | 66,3% |
| Kostenquote Marketing und Vertrieb | Kosten Marketing und Vertrieb/ Umsatz | 11,8% | 12,9% |
* Das gebundene Kapital ist definiert als Bilanzsumme abzüglich der folgenden Posten: liquide Mittel, mittel- und langfristige Mittelanlagen, Rechnungsabgrenzungsposten, latente Steuern, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Vermögenswerte und Schulden des nicht fortgeführten Geschäftsbereichs.
Die bedeutsamsten Steuerungsgrößen stellen dabei die Umsatzerlöse, das Betriebsergebnis (EBIT), der Return on Capital Employed (ROCE) und der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit dar. Auf der Ebene der Segmente ist das jeweilige Betriebsergebnis (EBIT) die wesentliche Steuerungsgröße. Weitere Größen sind der Umsatz und der Deckungsbeitrag je Produkt sowie im Außendienst je Mitarbeiter. Im Vertrieb ist ein wichtiger Indikator der jeweilige Anteil von Biotest am Gesamtmarkt bzw. im angestrebten Marktsegment. Darüber hinaus unterliegt die Struktur der Forderungen sowie die darin enthaltenen Risiken einer ständigen Analyse. Zusätzlich wird auf monatlicher Basis das Vorratsvermögen evaluiert und geprüft.
B. NICHTFINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren im Gesamtunternehmen werden insbesondere in der Produktion verwendet und beziehen sich auf den Auslastungsgrad, die Durchlauf- und Ausfallzeiten, Qualitätsparameter sowie die Höhe der Vorräte entlang der Produktionskette und die Ausbeute je Mengeneinheit Plasma.
C. STEUERUNG VON F&E-PROJEKTEN
Für die Steuerung der Forschungs- und Entwicklungsprojekte erfolgt eine regelmäßige Portfolioanalyse. Hierfür werden Entwicklungszeitlinien, Kosten, Erfolgswahrscheinlichkeiten, Risiken, strategische Bedeutung, Marktgrößen sowie das wirtschaftliche Potenzial auch in Form einer Net-Present-Value-Analyse herangezogen. Auf der Basis der Portfolioanalyse wird eine firmenweite Priorisierung der Projekte und damit eine Fokussierung der Organisation auf die strategisch wichtigen Projekte erreicht.
IV. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG (ALLGEMEIN)
Im Rahmen der Unternehmensstrategie bildet der Bereich Forschung und Entwicklung unter anderem die Basis für das zukünftige Wachstum der Biotest Gruppe. In diesem Bereich wird durch die Weiter- und Neuentwicklung von Produkten erhebliches Potenzial erschlossen.
Schwerpunkt der Forschungs- und Entwicklungsprojekte sind Plasmaproteine. Die Forschungsaktivitäten fokussieren sich auf die neuen Produkte IgG Next Generation, Trimodulin und Fibrinogen. Diese bilden den Kern des für die Herstellung in der neuen Produktionsanlage Biotest Next Level vorgesehenen Produktportfolios.
Daneben werden auch die Bestandsprodukte systematisch weiterentwickelt, um den Patientennutzen weiter zu erhöhen, oder um neue Indikationen und Zulassungen in zusätzlichen Ländern zu erreichen. Für den Berichtszeitraum sind die Entwicklung und Markteinführung von Haemoctin ® mit einer doppelten Konzentration besonders hervorzuheben, wodurch sich das Infusionsvolumen für die Patienten verringert. Ebenso konnten 2019 Daten zur Wirksamkeit und Verträglichkeit von Haemoctin® im Rahmen einer Langzeitstudie veröffentlicht werden.
Der monoklonale Antikörper BT-061 wurde im Juli 2019 verkauft. Alle Aktivitäten zum Immunkonjugat BT-062 und zum monoklonalen Antikörper BT-063, u.a. auch die klinischen Studien, wurden abgeschlossen und beide Entwicklungsprojekte sind damit beendet.
Die präklinische Entwicklung eines neuen Hämophiliepräparats schreitet mit Ergebnissen wie geplant voran. Zudem wurde die Suche nach einem Entwicklungspartner für die klinischen Phasen sowie die spätere internationale Vermarktung begonnen.
Eine Auflistung des Fortschritts der im Geschäftsjahr 2019 ausgeführten Forschungs- und Entwicklungsprojekte ist im Kapitel "Forschung und Entwicklung" des Wirtschaftsberichts abgebildet.
Im Geschäftsjahr 2019 beliefen sich die Forschungs- und Entwicklungskosten der Biotest Gruppe auf 53,4 Mio. € (Vorjahreszeitraum: 48,5 Mio. €). Davon entfielen 52 Mio. € auf Plasmaproteine und 1,4 Mio. € auf die monoklonalen Antikörper. Der Anteil der Aufwendungen am Umsatz betrug 12,7 % nach 12,1 % im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der im Bereich Forschung und Entwicklung beschäftigten Mitarbeiter (umgerechnet auf Vollzeitstellen) ist zum 31. Dezember 2019 mit 204 Vollzeitstellen im Vergleich zum 31. Dezember 2018 (190 Vollzeitstellen) leicht gestiegen.
B. WIRTSCHAFTSBERICHT
I. GESAMTWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Nach Einschätzung des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) hat die Expansion der Weltwirtschaft im Jahr 2019 weiter an Fahrt verloren. 1 Die globale Produktion ist im vergangenen Jahr um 3,0 % gewachsen und die Wachstumsrate sank damit im Vergleich zum Wachstumsniveau des Jahres 2018 um 0,7 Prozentpunkte. 2 Für 2020 erwarten die Wirtschaftsforscher eine leichte Steigerung der Wachstumsrate auf 3,1 % und für 2021 auf 3,4 %. 3 Vor allem die Schwäche von industrieller Produktion und Welthandel sorgten im Jahr 2019 für eine gebremste globale Wachstumsdynamik. 4 Als Risiken für die weitere Entwicklung des wirtschaftlichen Wachstums werden unter anderem anhaltende Handelskonflikte, ein drohender Generalstreik in Frankreich und die Unsicherheiten bezüglich der genauen Ausgestaltung der zukünftigen Regelungen zwischen EU und Großbritannien nach einem Brexit betrachtet. 5
Für Deutschland geht das IfW für 2019 von einem abgeschwächten Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 0,5 % aus. 6 Maßgeblich verantwortlich für die aktuelle konjunkturelle Schwäche in Deutschland ist laut IfW die weltweit erhöhte Politikunsicherheit. 7 Für 2020 wird ein Anstieg der Wachstumsrate auf 1,1 % und für 2021 auf 1,5 % erwartet. 8 Als entscheidend für die erhöhte Wachstumsrate sehen die Forscher eine bessere Entwicklung der Industrie ab der zweiten Jahreshälfte 2020, worauf die Entwicklung von Stimmungsindikatoren und Auftragseingängen hindeutet. 9 Als robust wird weiterhin die Entwicklung der Bauinvestitionen und privaten Konsumausgaben angesehen, 10 letztere getrieben durch weiterhin steigende Einkommen der Privathaushalte. 11
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus erwartet das IfW laut Einschätzung von Anfang März 2020 für Deutschland, dass sich der zwischenzeitliche Einbruch der Produktion in China hierzulande zunächst über wegfallende Exportaufträge bemerkbar machen und in einer zweiten Stufe die Produktion auch durch fehlende Zulieferungen behindert werden dürfte. Während die Nachfrageeffekte bereits im ersten Quartal spürbar seien, würde die deutsche Wirtschaft von den Lieferengpässen aus Asien erst im Frühjahr mit voller Wucht getroffen. Hinzu kämen Beeinträchtigungen der Binnenwirtschaft überall dort, wo vorbeugend menschliche Interaktion beschränkt wird. Sollte sich das wirtschaftliche Leben in Asien in den kommenden Monaten allmählich normalisieren, rechnet das IfW mit einem zwar drastischen, aber vergleichsweise kurzen Einbruch der hiesigen ökonomischen Aktivität. Der Tiefpunkt dürfte dann im zweiten Quartal erreicht werden. 12
1 Institut für Weltwirtschaft (2019), Kieler Konjunkturberichte, Weltkonjunktur im Winter 2019. S. 2.
2 Ebd., S. 2.
3 Ebd., S. 8.
4 Ebd., S. 3-4.
5 Ebd., S. 8-11.
6 Institut für Weltwirtschaft (2019), Kieler Konjunkturberichte, Deutsche Konjunktur im Winter 2019, S. 3.
7 Ebd., S. 10.
8 Ebd., S. 3.
9 Ebd., S. 3.
10 Ebd., S. 6.
11 Ebd., S. 7.
12 Institut für Weltwirtschaft (2020), Kommentar von Prof. Dr. Stefan Kooths, Leiter Prognosezentrum IfW Kiel, https://www.ifw-kiel.de/de/publikationen/medieninformatio-nen/2020/kommentar-auftragseingaenge-verarbeitendes-gewerbe-fruehindikator-vermit-telt-nur-noch-rueckspiegeloptik/
Ein schwächer werdendes Wachstum des Bruttoinlandsprodukts erwartet das IfW in den Vereinigten Staaten (2019: 2,3 %; 2020: 1,5 %; 2021: 1,7 %), während die Prognosen für den Euroraum (2019: 1,2 %; 2020: 1,2 %; 2021: 1,5 %) 13 und Asien (2019: 5,6 %; 2020: 5,8 %; 2021: 5,8 %) 14 eine leichte Aufwärtstendenz zeigen. Mit Ausnahme des Brexit-Jahres 2020 zeigt sich die erwartete Entwicklung des Vereinigten Königreichs stabil (2019: 1,3 %; 2020: 0,6 %; 2021: 1,4 %). 15 Eine deutlich positive Entwicklung wird für Lateinamerika prognostiziert (2019: -0,5 %; 2020: 0,8 %; 2021: 2,1 %). 16
Der Internationale Währungsfonds (IWF) hatte im Januar 2020 für das laufende Jahr ein globales Wirtschaftswachstum von +3,3 % prognostiziert (2019: +2,9 %). Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus wurde Stand Februar 2020 die globale Wachstumserwartung des IWF um 0,1 Prozentpunkte reduziert. Für die reduzierte Prognose des IWF gilt die Annahme, dass sich die wirtschaftliche Lage in China im zweiten Quartal normalisiert und daher die Auswirkungen auf die Weltwirtschaft relativ gering ausfallen und von kurzer Dauer sind. 17
Aufgrund des weltweit hohen medizinischen Bedarfs an Plasmaproteinprodukten ist die Biotest Gruppe grundsätzlich nur in überschaubarem Maße von den globalen Konjunkturzyklen abhängig. Dennoch können Auswirkungen auf das operative Geschäft, insbesondere durch lokale Krisen und Wechselkursveränderungen, nicht ausgeschlossen werden.
13 Institut für Weltwirtschaft (2019), Kieler Konjunkturberichte, Weltkonjunktur im Winter 2019. S. 10.
14 Ebd., S. 13.
15 Ebd., S. 12.
16 Ebd., S. 13.
17 Internationaler Währungsfonds (2020), Remarks by IMF Managing Director Kristalina Georgieva to G20 on Economic Impact of COVID-19, https://www.imf.org/en/News/Articles/2020/02/22/pr2061-remarks-by-kristalina-georgieva-to-g20-on-economic-impact-of-covid-19
II. BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN
Immunglobuline und Albumin, die umsatzstärksten Produkte der Biotest Gruppe, erfreuen sich eines stabilen Wachstums. Das gilt sowohl für die etablierten Märkte wie die USA und Europa als auch für die weiteren Regionen der Welt. Als langfristigen Zielkorridor erwarten Industrieexperten beispielsweise für den Markt der Immunglobuline (IgG) einen globalen Anstieg der nachgefragten Menge von jährlich 7 bis 8 %. 18 Um den Nachfragezuwachs befriedigen zu können, wird verstärkt Blutplasma gesammelt. So ist beispielsweise die Menge des gesammelten Plasmas in den USA in den ersten sieben Monaten des Geschäftsjahres 2019 um rund 9 % gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum gestiegen. 19 Mit der steigenden Plasmasammelmenge bereitet sich die Branche auch auf die zusätzlichen Fraktionierkapazitäten vor, die derzeit weltweit entstehen. Die Biotest Gruppe wird an diesem Wachstumstrend durch eine Kapazitätsverdopplung partizipieren.
Die EU-Preise für intravenöse Immunglobuline (IVIG) liegen weiter deutlich unter dem Preisniveau der Vereinigten Staaten. 20 Das Marktvolumen für Immunglobuline in den USA ist im ersten Halbjahr 2019 gegenüber dem Vorjahreszeitraum mit Wachstumsraten im oberen bis mittleren einstelligen Prozentbereich gestiegen. 21 In Europa hat sich das Marktvolumen im gleichen Zeitraum dagegen langsamer entwickelt als in den USA. 22 Auch der deutsche Markt hat sich letztes Jahr, bezogen auf die Absatzmenge, positiv entwickelt - sowohl im Bereich der niedergelassenen Ärzte als auch im Bereich der Kliniken. 23 Der Durchschnittspreis in den deutschen Kliniken zeigte eine positive Entwicklung im Jahresverlauf 2019. 24
Das langfristige Wachstum des globalen Albuminmarkts wird auf eine jährliche Wachstumsrate von rund 6 % geschätzt. 25
Auch der Bedarf an plasmatischen Faktor-VIII-Produkten nimmt weiterhin zu. Das Wachstum wird vor allem durch die sich in Schwellenländern zunehmend etablierenden Faktor-VIII-Therapien getrieben. In vielen dieser Länder haben Hämophiliepatienten derzeit noch keinen Zugang zu einer Therapie mit Gerinnungsfaktoren. Bis zum Jahr 2021 wird für den Weltmarkt ein Wachstum von 1 bis 2 % p. a. bei den plasmatischen Faktor-VIII-Präparaten vorausgesagt. 26 Der rekombinante Sektor wird maßgeblich von der Einführung neuer Faktor-VIII-Präparate geprägt, die den Wettbewerb verschärfen und so den Preisdruck im Gesamtmarkt deutlich erhöhen könnten. Die Markteinführung neuer Alternativen zur Faktor-VIII-Therapie wird das Wachstum des Faktor-VIII-Markts, speziell in den USA und Europa, in Zukunft bremsen.
18 Biotest Market and Pricing Insights based on MRB (2016, 2017), Plasma Protein Therapeutics Association (PPTA) (2019), Markets and Markets (2019), Allied Market Research (2018), Credit Suisse (Nov 2019).
19 PPTA (2019).
20 CMS.gov, IQVIA (Nov 2019).
21 PPTA (2019), Credit Suisse (Jan 2019).
22 Insight Health (Oct 2019), IQVIA (Nov 2019), PPTA (2019).
23 Insight Health (Oct 2019), IQVIA (Oct 2019).
24 IQVIA (Oct 2019).
25 Biotest Market and Pricing Insights based on MRB (2017), Markets and Markets (2019).
26 Biotest Market and Pricing Insights based on MRB (2016).
III. GESCHÄFTSVERLAUF
A. BIOTEST IM JAHR 2019
Ziele 2019: Soll-Ist-Vergleich
Für das Geschäftsjahr 2019 prognostizierte der Vorstand für die fortgeführten Geschäftsbereiche einen Umsatzanstieg im mittleren einstelligen Prozentbereich.
Im Geschäftsjahr 2019 erwirtschaftete die Biotest Gruppe in den fortgeführten Geschäftsbereichen Umsatzerlöse in Höhe von 419,1 Mio. € nach 400,3 Mio. € im Jahr zuvor. Das entspricht einem Umsatzanstieg von 4,7 %.
Das EBIT in den fortgeführten Geschäftsbereichen belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf -1,2 Mio. € nach 10,6 Mio. € im Vorjahr. Zu Beginn des Jahres 2019 hatte der Vorstand für den Fall eines erfolgreich abgeschlossenen Partnerings ein EBIT der fortgeführten Geschäftsbereiche von -5 bis +5 Mio. € prognostiziert und ohne ein Partnering ein EBIT zwischen -15 und -35 Mio. €. Am 4. Dezember 2019 gab Biotest bekannt, dass die Bemühungen einen Co-Vermarktungs- und Co-Entwicklungspartner zu finden 2019 nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Die EBIT-Prognose für einen Geschäftsverlauf ohne Partnering wurde in diesem Zuge dennoch auf einen Wert im Bereich von -3 Mio. € bis -13 Mio. € angehoben. Ursächlich dafür war die Reallokation ausgewählter Plasmaprodukte auf attraktive Absatzmärkte.
Für den Return on Capital Employed (ROCE) hatte die Gesellschaft einen Wert von circa -2 % bis -4 % (ohne Partnering) prognostiziert. Der ROCE der fortgeführten Geschäftsbereiche lag für das Geschäftsjahr 2019 bei -0,1 %, da das EBIT den prognostizierten Wert übertroffen hat.
Für den Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit wurde zu Beginn des Geschäftsjahres ein Betrag in Höhe von etwa -60 bis -90 Mio. € (ohne Partnering) prognostiziert. Mit -33,6 Mio. € wurde der prognostizierte Zielwert übertroffen. Wesentliche Ursache war ein besseres Betriebsergebnis.
Das Kerngeschäft der Biotest Gruppe (bereinigtes EBIT in den fortgeführten Geschäftsbereichen) ist mit 68,6 Mio. € deutlich positiv.
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| in Millionen € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| EBIT | -1,2 | 10,6 |
| Aufwendungen für Biotest Next Level * | 68,4 | 53,4 |
| Aufwendungen für monoklonale Antikörper | 1,4 | 3,9 |
| Aufwendungen für die strategische Neuausrichtung | 0 | 1,3 |
| Aufwendungen für Humanalbuminrückruf unter Berücksichtigung der Versicherungsentschädigung bzw. Erträge aus Versicherungsentschädigungen | 0 | -2,1 |
| EBIT bereinigt | 68,6 | 67,1 |
* Den Aufwendungen für Biotest Next Level wurden die Forschungs- und Entwicklungskosten für Produkte, die ausschließlich in der neuen Anlage hergestellt werden können, zugerechnet.
Weitere Ereignisse im Geschäftsverlauf
Biotest hat auch im Geschäftsjahr 2019 das Netz von konzerneigenen Plasmasammelstationen in Europa weiter ausgebaut. Die Plasma Service Europe GmbH, Dreieich, Deutschland, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Biotest AG, hat im Januar 2019 ein Plasmapheresezentrum in Hannover erworben. Biotest hat zudem im April 2019 von der ungarischen Gesundheitsbehörde OTH die Betriebserlaubnis für das neunte Plasmapheresezentrum in Ungarn erhalten. Das Zentrum befindet sich in der Hauptstadt Budapest. Im Dezember konnte ein weiteres Zentrum in Iglau (Jihlava), Tschechische Republik, eröffnet werden. Dies ist das vierte Plasmapheresezentrum in der Tschechische Republik. Damit wurde das konzerneigene Netzwerk an Plasmasammelstationen in Europa auf nunmehr 22 Stationen zur langfristigen Sicherung der Plasmaversorgung ausgebaut. Im Geschäftsjahr 2020 sollen drei weitere Plasmasammelstationen folgen.
In seiner Sitzung am 7. März 2019 hat der Aufsichtsrat Herrn Dr. Michael Ramroth mit Wirkung zum 1. Mai 2019 zum Vorstandsvorsitzenden der Biotest AG bestellt. Herr Dr. Bernhard Ehmer ist zum 30. April 2019 aus dem Vorstand ausgeschieden.
Im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung 2019 stimmten die Aktionäre der Biotest AG am 7. Mai 2019 für die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,04 € je Vorzugsaktie. Insgesamt wurde damit ein Betrag in Höhe von rund 0,8 Mio. € ausgeschüttet.
Biotest hat am 24. Juni 2019 einen Finanzierungsvertrag mit einer Laufzeit von fünf Jahren über ein Volumen von 240 Mio. € unterzeichnet. Damit sind die weiteren Schritte zur Inbetriebnahme der Biotest Next Level Anlagen in den nächsten Jahren finanziert. Wir verweisen auf die entsprechenden Ausführungen im Kapitel G 6 Kapitalmanagement des Konzernanhangs.
Die Biotest Real Estate Corporation, Wilmington, Delaware, USA, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Biotest AG, hat im November 2019 ein Grundstück in Boca Raton, Florida, USA veräußert.
Im Jahr 2019 hat Biotest Versicherungsentschädigungen in Höhe von 10,5 Mio. € vereinnahmt.
Unternehmensstrategie und Umsetzung im Konzern im Geschäftsjahr 2019
Internationalisierung
Die Biotest Gruppe hat im abgelaufenen Geschäftsjahr durch zusätzliche Zulassungen neue Länder erschlossen und damit ihre internationale Ausrichtung weiter gestärkt. Im Geschäftsjahr 2019 wurden unter anderem Cytotect ® CP in Italien und Spanien neu zugelassen, Intratect 10% in Pakistan, Fovepta ® in Algerien, Kasachstan und Indonesien, Hepatect ® CP in Algerien und Albiomin ® in Hongkong. Darüber hinaus hat Biotest im Januar 2019 in 22 europäischen Ländern die Erweiterung der zugelassenen Indikationen von Intratect ® um die neurologischen Indikationen chronische inflammatorische demyelinisierende Polyneuropathie (CIDP) und multifokale motorische Neuropathie (MMN) erhalten sowie eine Ausweitung im Bereich der sekundären Immundefekte (SID). Im März 2019 hat Biotest in 13 europäischen Ländern sowie einigen Ländern außerhalb Europas die Zulassung für das halbierte Lösemittelvolumen des Faktor-VIII-Präparats Haemoctin ® SDH erhalten.
Fokussierung auf das Plasmageschäft
Mit dem Projekt Biotest Next Level plant das Unternehmen, in Zukunft die Produktpalette zu erweitern und zeitgleich auch die Profitabilität zu steigern. Bei der Produkterweiterung fokussiert sich Biotest auf das Geschäft mit Plasmaproteinen.
Kooperationen
Biotest setzt auf Partnerschaften. Seit April 2017 vertreibt die Biotest AG das rekombinante Faktor-VIII-Präparat Vihuma ® auf der Grundlage einer Kooperation mit der Octapharma AG, Lachen, Schweiz, in Deutschland und Österreich. Das neue Produkt eignet sich für die Behandlung und Vermeidung von Blutungen bei Kindern und Erwachsenen mit Hämophilie A (angeborenem Faktor-VIII-Mangel). Es soll Patienten, die sich für ein rekombinantes Produkt entscheiden, eine Alternative bieten. In Studien mit vorbehandelten Patienten hat sich der rekombinant hergestellte Gerinnungsfaktor der 4. Generation als sicher, wirksam und gut verträglich erwiesen.
Darüber hinaus ist Biotest im Jahr 2018 eine Kooperation eingegangen, um als Technologielieferant den Bau einer Plasmafraktionieranlage in der Türkei zu unterstützen. Biotest erhält im Rahmen des Projekts Meilensteinzahlungen und Lizenzgebühren.
Die Kosten für Forschung und Entwicklung stiegen in den fortgeführten Geschäftsbereichen im Jahr 2019 um 10,1 % auf 53,4 Mio. € (Vorjahreszeitraum: 48,5 Mio. €). Davon entfallen auf Entwicklungsprojekte mit monoklonalen Antikörpern 1,4 Mio. €.
KLINISCHE STUDIEN IM ÜBERBLICK
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| Art der Studie | Studiennummer | Dosierung/ Studiendesign | Zahl der Studienteilnehmer | Status zum 31. Dezember 2019 |
|---|---|---|---|---|
| Therapiebereich Klinische Immunologie | ||||
| BT-094 (Cytotect 70) | ||||
| Phase-III in der Schwangerschaft übertragene Cytomegalie-Virus(CMV)-Infektion | 963 | Mehrfachgabe bei Schwangeren mit einer primären CMV-Infektion (Serokonversion), Kontrollgruppe ohne Behandlung | Screening von ca. 25.000 Schwangeren | Publikation der Studiendaten in Vorbereitung |
| IgG Next Generation | ||||
| Phase-III primäre Immundefizienz (PID) | 991 | Mehrfachgabe, 12 Monate Behandlungsdauer | 60 geplant | Rekrutierung Erwachsener abgeschlossen; Rekrutierung von Kindern abgeschlossen. |
| Phase-III Immunthrombozytopenie (ITP) | 992 | Mehrfachgabe | Studie ist beendet | |
| Phase-III Chronisch inflamatorische demyelinisierende Polyneuropathie (CIDP) | 993 | Mehrfachgabe | In Vorbereitung | |
| Therapiebereich Intensivmedizin | ||||
| Fibrinogen | ||||
| Phase-I/IIIangeborener Fibrinogenmangel | 984 | Phase-I: Einmalgabe zur Bestimmung der Pharmakokinetik, Phase-III: Dosierung und Häufigkeit der Behandlung akuter Blutungen im Therapiefall individuell nach Patient | 36 geplant | Patientenrekrutierung ist beendet |
| Phase-III erworbener Fibrinogenmangel | 995/ ADFIRST | Einmalgabe bei starkem Blutverlust während geplanter Wirbelsäulenoperation. Aktivkontrollierte, randomisierte Studie im Vergleich mit gefrorenem Frischplasma. | 200 geplant | Patientenrekrutierung läuft |
| Trimodulin (IgM Concentrate) | ||||
| Phase-III schwere, ambulant erworbene Lungenentzündung | 996 | Mehrfachgabe, placebokontrolliert | Studie in Vorbereitung |
Marketing & Vertrieb
Therapiebereich Klinische Immunologie
Fovepta ® , ein Hyperimmunglobulin für Neugeborene, wird unmittelbar nach der Geburt in Kombination mit einer HBV Impfung eingesetzt. Im Jahr 2019 wurde Fovepta ® in Algerien, Kasachstan und Indonesien neu zugelassen.
Für Hepatect ® CP erhielt Biotest 2019 die Zulassung in Algerien.
Cytotect ® CP wurde im dritten Quartal 2019 in Italien und Spanien neu zugelassen.
Intratect 10% wurde im Februar 2019 in Pakistan neu zugelassen.
Darüber hinaus hat Biotest im Januar 2019 in 22 europäischen Ländern die Erweiterung der zugelassenen Indikationen von Intratect ® um die neurologischen Indikationen chronische inflammatorische demyelinisierende Polyneuropathie (CIDP) und multifokale motorische Neuropathie (MMN) erhalten sowie eine Ausweitung im Bereich der sekundären Immundefekte (SID). Die Umsetzung der Indikationserweiterung in Ländern außerhalb Europas läuft.
Therapiebereich Intensivmedizin
Im Geschäftsjahr 2019 wurde für Albiomin ® die Neuzulassung in Hongkong erteilt.
Therapiebereich Hämatologie
Im März 2019 hat Biotest in 13 europäischen Ländern die Zulassung für das halbierte Lösemittelvolumen des Faktor-VIII-Präparats Haemoctin ® SDH für die Handelsgrößen Haemoctin SDH 500 und 1000 erhalten. Die Markteinführung in Ländern außerhalb Europas ist geplant.
Plasma & Services
Zur Biotest Gruppe gehört seit Januar 2019 ein Plasmapheresezentrum in Hannover. Im April 2019 hat Biotest die Betriebserlaubnis für das neunte Plasmapheresezentrum in Ungarn erhalten. Im Dezember konnte das vierte Plasmapheresezentrum in Iglau (Jihlava), Tschechische Republik, eröffnet werden. Biotest betreibt damit zum 31. Dezember 2019 22 Plasmasammelzentren in Europa.
IV. DARSTELLUNG DER ERTRAGS-, VERMÖGENS- UND FINANZLAGE
A. ERTRAGSLAGE
Im Geschäftsjahr 2019 erwirtschaftete die Biotest Gruppe in den fortgeführten Geschäftsbereichen Umsatzerlöse in Höhe von 419,1 Mio. €. Dies entspricht einem Anstieg um 4,7 % gegenüber dem Vorjahr, in dem Umsätze in Höhe von 400,3 Mio. € erzielt wurden.
Im Kernsegment Therapie hat die Biotest Gruppe ausgewählte Plasmaprodukte auf attraktive Absatzmärkte reallokiert sowie Verkaufsmengen gesteigert. Daher stieg der Umsatz in diesem Segment um 6,7 % auf 371,9 Mio. €. Diese positiven Effekte wurden teilweise durch reduzierte Umsätze im Segment Plasma & Services in Höhe von 5,8 Mio. € (-12,8 %) kompensiert, die auf die verminderte Lohnfraktionierung zur Ausweitung der Kapazitäten für die eigene Produktion zurückzuführen sind.
Nach 6,0 Mio. € im Vorjahr weist Biotest keine Umsatzerlöse aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen aus.
UMSATZENTWICKLUNG NACH SEGMENTEN
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| in Millionen € | 2019 | 2018 | Veränderung in % |
|---|---|---|---|
| Therapie | 371,9 | 348,5 | 6,7 |
| Plasma & Services | 39,5 | 45,3 | -12,8 |
| Andere Segmente | 7,7 | 6,5 | 18,5 |
| Biotest Gruppe | 419,1 | 400,3 | 4,7 |
Die Biotest Gruppe ist ein global agierendes Unternehmen. Im Geschäftsjahr 2019 wurden 72,0 % der Umsatzerlöse außerhalb Deutschlands erzielt. Biotest berichtet in den vier Vertriebsregionen "Zentraleuropa", "Ost- und Südeuropa", "Intercontinental" sowie "Mittlerer Osten, Afrika und Frankreich". Alle Vertriebsregionen bis auf Mittlerer Osten, Afrika und Frankreich verzeichneten im Jahr 2019 für die Umsatzerlöse Zuwachsraten im ein- bis zweistelligen Prozentbereich. Das stärkste Wachstum zeigten die Region Ost- und Südeuropa (+27,7 % bzw. +18,5 Mio. €) und die Region Zentraleuropa (+14,1 % bzw. +21,4 Mio. €). Wesentlicher Grund für die positive Entwicklung war der Anstieg der Umsätze mit Intratect ® .
Umsatzentwicklung nach Regionen
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| in Millionen € | 2019 | 2018 | Veränderung in % |
|---|---|---|---|
| Zentraleuropa | 173,5 | 152,1 | 14,1 |
| Ost- und Südeuropa | 85,2 | 66,7 | 27,7 |
| Intercontinental | 82,6 | 75,9 | 8,8 |
| Mittlerer Osten, Afrika und Frankreich | 77,8 | 105,6 | -26,3 |
| Biotest Gruppe | 419,1 | 400,3 | 4,7 |
Die Herstellungskosten stiegen im Geschäftsjahr 2019 um 9,3 % von 265,5 Mio. € auf 290,3 Mio. €. Der Anstieg ist in erster Linie auf das im Umsatzwachstum ersichtliche höhere Geschäftsvolumen sowie auf Aufwendungen im Rahmen der Anlaufphase der neuen Biotest Next Level Produktionsanlage zurückzuführen.
Die Marketing- und Vertriebskosten sanken trotz des höheren Umsatzes gegenüber dem Vorjahr um 3,9 % und lagen im Geschäftsjahr 2019 bei -49,6 Mio. € (Vorjahreszeitraum: 51,6 Mio. €). Ihr Anteil am Umsatz verringerte sich um 1,1 Prozentpunkte von 12,9 % 2018 auf 11,8 % im Geschäftsjahr 2019. Diese Entwicklung ist durch regionale Veränderung in der Umsatzverteilung bedingt.
WESENTLICHE GUV-POSTEN DER BIOTEST GRUPPE *
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| in Millionen € | 2019 | in % vom Umsatz | 2018 | in % vom Umsatz |
|---|---|---|---|---|
| Herstellungskosten | -290,3 | 69,3 | -265,5 | 66,3 |
| Marketing- und Vertriebskosten | -49,6 | 11,8 | -51,6 | 12,9 |
| Verwaltungskosten | -31,3 | 7,5 | -31,6 | 7,9 |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | -53,4 | 12,8 | -48,5 | 12,1 |
| Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen | 7,2 | 1,7 | 9,6 | 2,4 |
| Finanzergebnis | -0,2 | 0,0 | -16,4 | 4,1 |
* Aufwendungen sind mit einem negativen Vorzeichen gekennzeichnet.
Die Verwaltungskosten sanken im Geschäftsjahr 2019 leicht um 0,9 % von 31,6 Mio. € auf 31,3 Mio. €. Die Verwaltungskostenquote ging dementsprechend auf 7,5 % zurück nach 7,9 % im Vorjahr.
Die Forschungs- und Entwicklungskosten stiegen im Geschäftsjahr 2019 auf 53,4 Mio. € (Vorjahreszeitraum: 48,5 Mio. €). Ihr Anteil am Umsatz lag im abgelaufenen Geschäftsjahr bei 12,7 % (Vorjahreszeitraum: 12,1 %). Wesentliche Ursache für den Anstieg war die Herstellung von Klinikmaterial für die Entwicklungsprojekte IgG Next Generation und Trimodulin.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen von 4,0 Mio. € im Geschäftsjahr 2018 auf 6,3 Mio. € an, verursacht durch die Abschreibung einer bisher nicht genutzten Vertriebslizenz in Höhe von 2,6 Mio. € . Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen im Jahr 2019 mit 13,5 Mio. € auf Vorjahresniveau (Vorjahreszeitraum: 13,6 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Jahr 2019 Versicherungsentschädigungen in Höhe von 10,5Mio. € (Vorjahr: 9,8 Mio. €).
Die Veränderungen der Wertberichtigungen auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte beliefen sich im Jahr 2019 auf -2,8 Mio. € (Vorjahreszeitraum: -2,1 Mio. €).
Das EBIT lag für das Geschäftsjahr 2019 bei -1,2 Mio. € nach 10,6 Mio. € im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die EBIT-Marge betrug damit -0,3 % für das Jahr 2019 nach 2,6 % im vorangegangenen Geschäftsjahr. Wesentliche Ursache für das leicht negative EBIT war der überproportionale Anstieg der Herstellungskosten. Obwohl die Bemühungen, einen Co-Entwicklungs- und Co-Vermarktungspartner zu finden 2019 nicht erfolgreich abgeschlossen wurden, wurde ein deutlich besseres EBIT erzielt, als die ursprünglich für dieses Szenario erwarteten -15 bis -35 Mio. €. Auch die im Dezember 2019 für dieses Szenario angehobene EBIT-Bandbreite von -3 bis -13 Mio. € konnte leicht übertroffen werden, da ausgewählte Plasmaprodukte auf attraktive Absatzmärkte reallokiert wurden.
Das EBIT des nicht fortgeführten Geschäftsbereichs betrug 0,0 Mio. € nach 194,8 Mio. € im Vorjahr. 2018 war es deutlich positiv durch die Erfassung des Veräußerungsgewinns aus dem Verkauf der US-Gesellschaften in Höhe von 162,4 Mio. € sowie aus Währungsumrechnungsdifferenzen in Höhe von 32,6 Mio. € beeinflusst.
Das Finanzergebnis verbesserte sich im Geschäftsjahr 2019 auf -0,2 Mio. € nach -16,4 Mio. € im Vorjahr. Wesentliche Ursachen waren der Ertrag in Höhe von 12,8 Mio. € aus der Stichtagsbewertung zum beizulegenden Zeitwert des Herausgabeanspruchs gegenüber dem Treuhänder aus den zugrundeliegenden Anteilen an ADMA Biologics Inc., USA, sowie geringere Finanzaufwendungen. Im Vorjahr wurden die Finanzaufwendungen durch Vorfälligkeitsentschädigungen und Verzichtsgebühren (Waiver Fees) in Höhe von 9,3 Mio. € belastet.
Für die fortgeführten Geschäftsbereiche der Biotest Gruppe ergab sich daraus ein Ergebnis vor Steuern (EBT) in Höhe von -1,3 Mio. € nach -6,0 Mio. € im Vorjahreszeitraum. Das EBT des nicht fortgeführten Geschäftsbereichs lag im Geschäftsjahr 2019 bei 0,0 Mio. € nach 194,6 Mio. € im Vorjahr.
Gegenüber dem Vorjahr ist der Steueraufwand im Geschäftsjahres 2019 in Höhe von -3,4 Mio. € (Vorjahreszeitraum: 6,9 Mio. €) gefallen. Im Vorjahr resultierte der Steueraufwand im Wesentlichen aus der Abschreibung auf aktive latente Steuern in Höhe von 11,2 Mio. € sowie Steuererstattungen für Vorjahre in Höhe von 5,4 Mio. €. Das Ergebnis nach Steuern der fortgeführten Geschäftsbereiche lag bei -4,7 Mio. € nach -12,9 Mio. € im Jahr 2018.
Das Ergebnis nach Steuern des nicht fortgeführten Geschäftsbereichs lag bei 0,0 Mio. € nach 194,6 Mio. € im Vorjahr und war 2018 maßgeblich beeinflusst durch die Erfassung des Veräußerungsgewinns aus dem Verkauf der US-Gesellschaften.
Das gesamte Ergebnis nach Steuern (EAT) der Biotest Gruppe aus fortgeführten und nicht fortgeführten Geschäftsbereichen lag somit bei -4,7 Mio. € (Vorjahreszeitraum: 181,7 Mio. €). Dadurch ergibt sich ein Ergebnis je Stammaktie von -0,13 € nach -0,34 € im Vorjahr.
ERGEBNISKENNZAHLEN DER BIOTEST GRUPPE DER FORTGEFÜHRTEN GESCHÄFTSBEREICHE
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| in Millionen € | 2019 | 2018 | Veränderung in % |
|---|---|---|---|
| EBIT | -1,2 | 10,6 | 111,3 |
| EBT | -1,3 | -6,0 | -78,3 |
| EAT | -4,7 | -12,9 | -63,6 |
B. VERMÖGENSLAGE
Die Bilanzsumme zum Stichtag 31. Dezember 2019 erhöhte sich gegenüber dem 31. Dezember 2018 um 66,1 Mio. € von 1.042,3 Mio. € auf 1.108,4 Mio. €.
Die langfristigen Vermögenswerte stiegen um 38,4 Mio. € auf 585,6 Mio. € nach 547,2 Mio. € am Bilanzstichtag des Vorjahres. Ein Großteil dieser Entwicklung ist auf die erstmalige Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse und der damit verbundenen Aktivierung von Nutzungsrechten in Höhe von 26,0 Mio. € zurückzuführen. Die Sachanlagen lagen mit 521,9 Mio. € über dem Vorjahreswert von 512,7 Mio. €, was im Wesentlichen auf weitere Investitionen im Rahmen des Projekts Biotest Next Level zurückzuführen ist.
Die kurzfristigen Vermögenswerte lagen zum 31. Dezember 2019 bei 522,8 Mio. € und damit um 27,7 Mio. € über dem Wert zum 31. Dezember 2018 in Höhe von 495,1 Mio. €. Ursache für den Anstieg im Vorratsvermögen von 208,3 Mio. € auf 280,1 Mio. € zum 31. Dezember 2019 war die Sicherung des operativen Geschäftsbetriebs in 2020. Der Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sank aufgrund stichtagsbedingter Zahlungen im Geschäftsjahr von 118,7 Mio. € auf 107,7 Mio. € zum 31. Dezember 2019. Sonstige Vermögenswerte gingen von 22,9 Mio. € auf 9,0 Mio. € zurück und die sonstigen finanziellen Vermögenswerte von 46,3 Mio. € auf 25,4 Mio. €. Wesentliche Ursachen waren der aufgrund eines Teilverkaufs verminderte Herausgabeanspruch gegenüber dem Treuhänder aus der Veräußerung von Anteilen an der ADMA Biologics Inc., Delaware, USA sowie die Zahlung der Versicherungserstattungen und der Erstattungen aus der Beendigung von langfristigen Lieferverträgen.
Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten lag mit 60,8 Mio. € in etwa auf Vorjahresniveau (31. Dezember 2018: 61,9 Mio. €). Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte wurden zum Stichtag 31. Dezember 2019 mit 0,0 Mio. € bilanziert (31. Dezember 2018: 6,1 Mio. €). Hintergrund ist der im Geschäftsjahr erfolgte Verkauf des unbebauten Grundstücks in Boca Raton, Florida, USA.
Auf der Passivseite der Bilanz sank das Eigenkapital aufgrund des negativen Periodenergebnisses, erfolgsneutral im Eigenkapital erfasster versicherungsmathematischer Verluste sowie die Dividendenausschüttungen um 18,3 Mio. € auf 476,9 Mio. € (31. Dezember 2018: 495,2 Mio. €). Die Eigenkapitalquote lag mit 43,0 % unter dem Niveau des Vorjahres, aber weiterhin in einem sehr soliden Bereich (31. Dezember 2018: 47,5 %).
Das Fremdkapital stieg im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 631,5 Mio. € (31. Dezember 2018: 547,1 Mio. €). Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der teilweise Inanspruchnahme des im Sommer 2019 ausgehandelten Darlehens in Höhe von 50,0 Mio. € sowie aus der der Bilanzierung von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 26,7 Mio. € korrespondierend zur Aktivierung der Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 Leasingverhältnisse.
Das langfristige Fremdkapital belief sich zum Stichtag 31. Dezember 2019 auf 516,5 Mio. € (31. Dezember 2018: 421,5 Mio. €). Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten stiegen von 328,7 Mio. € auf 402,9 Mio. € zum 31. Dezember 2019. Hauptursache war die Aufnahme des im Sommer 2019 neu ausgehandelten Darlehens. Die Pensionsrückstellungen beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf 109,5 Mio. € nach 88,9 Mio. € zum Bilanzstichtag des Vorjahres. Hauptursache für den Anstieg waren versicherungsmathematische Verluste aus finanziellen Annahmen und aus erfahrungsbedingten Anpassungen.
Das kurzfristige Fremdkapital sank von 125,6 Mio. € auf 115,0 Mio. €, im Wesentlichen aufgrund der Begleichung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Das langfristig der Gesellschaft zur Verfügung stehende Kapital (Eigenkapital, Pensionsrückstellungen und langfristige Finanzverbindlichkeiten) deckte zum 31. Dezember 2019 89,4 % (Vorjahr: 87,6 %) der gesamten Bilanzsumme ab. Die Nettoverschuldung stieg von 267,5 Mio. € auf 348,7 Mio. € zum 31. Dezember 2019.
C. FINANZLAGE
Durch die Übernahme der Mehrheit der Anteile an der Biotest AG durch die Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, am 31. Januar 2018 ist es zu einem Kontrollwechsel gekommen, der Auswirkungen auf die Finanz- und Vermögenslage der Biotest hatte.
Mit Vollzug des Übernahmeangebots der Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, sind bestehende Kreditverträge aufgrund des Kontrollwechsels im Jahr 2019 gekündigt worden. Zur Rückzahlung der gekündigten Kreditverträge hat die Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, Biotest im Jahr 2018 ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen in Höhe von 290,0 Mio. € mit einer Laufzeit von zwei Jahren gewährt, das in Folge der neuen Finanzierung nicht vor 2025 fällig wird.
Biotest hat am 24. Juni 2019 einen Finanzierungsvertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren über ein Volumen von 240 Mio. € unterzeichnet. Damit sind die weiteren Schritte zur Inbetriebnahme der Biotest Next Level Anlagen in den nächsten Jahren finanziert. Das Closing des Finanzierungsvertrags fand am 2. Juli 2019 statt. Bis zum 31. Dezember 2019 wurde darunter ein Darlehen in Höhe von 50 Mio. € in Anspruch genommen. Dieser Finanzierungsvertrag beinhaltet eine einzuhaltende Finanzkennzahl, die monatlich durch Biotest überwacht wird. Insbesondere in Bezug auf die Veräußerung und Besicherung von Vermögenswerten bestehen Restriktionen.
Die Biotest Gruppe hat zu Sicherungszwecken die Eintragung einer erstrangigen Gesamtgrundschuld über 240,0 Mio. € auf das in Dreieich befindliche Grundvermögen veranlasst. Zum Bilanzstichtag weist das von der Biotest Gruppe besicherte Grundvermögen einen Buchwert in Höhe von 215,8 Mio. € auf.
Des Weiteren hat die Biotest AG ihre Geschäftsanteile an der Biotest Pharma GmbH, Dreieich vollständig verpfändet.
Zudem wurde mit gesondertem Vertrag vom 28. Juni 2019 eine Globalzession in Bezug auf gegenwärtige und zukünftige Cash Pooling Forderungen vereinbart. Hiervon betroffen sind zum Bilanzstichtag Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 24,6 Mio. €.
Die Biotest Pharma GmbH, Dreieich, sowie die Biotest Grundstücksverwaltungs GmbH, Dreieich, sind dem Finanzierungsvertrag als weitere Garantiegeber beigetreten.
Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit der fortgeführten Geschäftsbereiche hat sich im Geschäftsjahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr von -49,6 Mio. € auf -33,6 Mio. € verbessert. Darin schlug sich insbesondere der stichtagsbedingte Anstieg der Vorräte in Höhe von 71,8 Mio. € zur Sicherung des operativen Geschäfts im Jahr 2020 nieder. Der operative Cashflow vor Veränderungen des Working Capital lag bei 31,5 Mio. € (Vorjahreszeitraum: 35,6 Mio. €). Der Cashflow aus Veränderungen des Working Capital erhöhte sich im Jahresvergleich auf -59,3 Mio. € nach -79,5 Mio. € im vorangegangenen Jahr. Die gezahlten Zinsen und Steuern summierten sich auf -5,8 Mio. € nach -5,7 Mio. € im Vorjahr.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit der fortgeführten Geschäftsbereiche belief sich zwischen Januar und Dezember 2019 auf -8,0 Mio. € nach -50,8 Mio. € im Vorjahr. Hauptursache für die geringer ausgefallenen Auszahlungen war insbesondere der Abschluss der Bauphase des Projekts Biotest Next Level und der durch einen Teilverkauf verminderten Herausgabeanspruch gegenüber dem Treuhänder aus der Veräußerung von Anteilen an ADMA Biologics Inc. Im Geschäftsjahr 2019 liegt kein Cashflow aus Investitionstätigkeit des nicht fortgeführten Geschäftsbereichs vor (Vorjahr: 251,6 Mio. €), der im Vorjahr aus der Kaufpreiszahlung für die US-Plasmagesellschaften resultierte.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit lag für die fortgeführten Geschäftsbereiche im Geschäftsjahr 2019 bei 40,5 Mio. € (Vorjahreszeitraum: -111,2 Mio. €), verursacht im Wesentlichen durch die Aufnahme eines neuen Darlehens.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente der fortgeführten Geschäftsbereiche sanken auf 60,8 Mio. € am Ende des Jahres 2019 verglichen mit 61,9 Mio. € zum 31. Dezember 2018.
Finanzierungsstrategie
Die Finanzierungsstrategie der Biotest Gruppe ist darauf ausgerichtet, die Liquidität des Konzerns zu jeder Zeit sicherzustellen, über Spielraum zur Finanzierung des Wachstums im operativen Geschäft zu verfügen und alle Investitionen finanziert zu haben. Biotest setzt Eigen- und Fremdkapital zur Finanzierung ein und strebt eine solide und konservativ ausgerichtete Finanzierungsstruktur an. Die Zielmarke für die Eigenkapitalquote liegt bei mindestens 40,0 %. Mit einer Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2019 von 43,0 % liegt Biotest über diesem Zielwert. Biotest ist durch ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen in Höhe von 290 Mio. € und eine neue Finanzierung über ein Volumen von 240 Mio. €, die zum 31. Dezember 2019 mit 50 Mio. € gezogen wurde, finanziert.
Das Eigenkapital und die langfristige Komponente der Fremdkapitalfinanzierung sollen zusammen das Anlagevermögen abdecken. Die Beschreibung der Kapitalstruktur ist dem Kapitel E 12 und G 6 des Anhangs zu entnehmen.
V. GESAMTAUSSAGE ZUR WIRTSCHAFTLICHEN LAGE DES UNTERNEHMENS
Die Biotest Gruppe hat für das Geschäftsjahr 2019 die Umsatzprognose erfüllt und EBIT-Prognose übertroffen.
Für das Geschäftsjahr 2019 prognostizierte der Vorstand für die fortgeführten Geschäftsbereiche einen Umsatzanstieg im mittleren einstelligen Prozentbereich.
Im Geschäftsjahr 2019 erwirtschaftete die Biotest Gruppe in den fortgeführten Geschäftsbereichen Umsatzerlöse in Höhe von 419,1 Mio. € nach 400,3 Mio. € im Jahr zuvor. Das entspricht einem Umsatzanstieg von 4,7 %.
Das EBIT in den fortgeführten Geschäftsbereichen belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf -1,2 Mio. € nach 10,6 Mio. € im Vorjahr. Zu Beginn des Jahres 2019 hatte der Vorstand für den Fall eines erfolgreich abgeschlossenen Partnerings ein EBIT der fortgeführten Geschäftsbereiche von -5 bis +5 Mio. € prognostiziert und ohne ein Partnering ein EBIT zwischen -15 und -35 Mio. €. Am 4. Dezember 2019 gab Biotest bekannt, dass die Bemühungen einen Co-Vermarktungs- und Co-Entwicklungspartner zu finden 2019 nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Die EBIT-Prognose für einen Geschäftsverlauf ohne Partnering wurde in diesem Zuge dennoch auf einen Wert im Bereich von -3 Mio. € bis -13 Mio. € angehoben. Ursächlich dafür war die Reallokation ausgewählter Plasmaprodukte auf attraktive Absatzmärkte.
Darüber hinaus hat das Unternehmen im vergangenen Jahr das wichtige Projekt Biotest Next Level entscheidend vorangetrieben. Die Qualifizierungen der Reinräume und Mediensysteme wurden abgeschlossen, sodass für diese im November 2019 die Abnahme durch das Regierungspräsidium Darmstadt erfolgte. Parallel wurde die Inbetriebnahme der eigentlichen Prozessanlagen begonnen, deren Abnahme durch das Regierungspräsidium Darmstadt für das Jahr 2020 geplant ist.
Weiterhin wurden im Geschäftsjahr 2019 drei neue Plasmapheresestationen eröffnet und damit das Plasmasammelnetzwerk in Europa ausgebaut. Auf diese Weise sichert sich die Biotest Gruppe für die Zukunft eine ausreichende Versorgung mit dem wichtigen Rohstoff - dem menschlichen Blutplasma.
Biotest hat mit Creat einen starken Partner an der Seite, der die bedeutenden Investitionen in Produkte und Anlagen über die kommenden Jahre unterstützen wird. Die Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, hat Biotest im Jahr 2018 nachrangige Gesellschafterdarlehen in Höhe von 290,0 Mio. € gewährt. Im Jahr 2019 hat Biotest einen Finanzierungsvertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren über ein Volumen von 240 Mio. € unterzeichnet. In diesem Zusammenhang hat sich die Laufzeit der Gesellschafterdarlehen bis Januar 2025 verlängert. Sie stehen der Biotest AG somit langfristig zur Verfügung. Damit sind die weiteren Schritte zur Inbetriebnahme der Biotest Next Level Anlagen in den nächsten Jahren finanziert.
C. NACHTRAGSBERICHT
Am 4. Januar 2020 ist Frau Christine Kreidl, Mitglied des Aufsichtsrates der Biotest AG aus dem Aufsichtsrat auf eigenem Wunsch ausgeschieden.
Am 12. Februar 2020 wurde Frau Simone Fischer als neues Mitglied des Aufsichtsrates der Biotest AG bestellt.
Die derzeit vorherrschende hohe Unsicherheit bezüglich der weiteren Ausbreitung des Coronavirus und etwaiger wirtschaftlicher Folgen kann zum Aufstellungszeitpunkt des Abschlusses noch nicht abschließend beurteilt werden. Sollte sich die Ausbreitung des Coronavirus dauerhaft fortsetzen, kann sich dies beispielsweise negativ auf die Spendenbereitschaft der Bevölkerung oder die Gesundheit und Einsatzfähigkeit von Mitarbeitern auswirken. Zudem könnte sich die Abwicklung der Geschäftstätigkeit in den von einer Pandemie/Epidemie betroffenen Regionen nachteilig entwickeln und dadurch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen.
D. PROGNOSE-, RISIKO- UND CHANCENBERICHT
I. PROGNOSEBERICHT
A. GESAMTAUSSAGE DES VORSTANDS ZUR ENTWICKLUNG DES KONZERNS
Der Vorstand geht für das laufende Geschäftsjahr 2020 von einer positiven Entwicklung aus. Die Nachfrage nach Plasmaproteinpräparaten steigt zwar weltweit weiter an, da Biotest aber heute seine Herstellungskapazitäten bereits vollständig nutzt, ist bis zur Inbetriebnahme der neuen Biotest Next Level-Anlage nicht mit großen Umsatzzuwächsen zu rechnen. Lediglich im Bereich der Hyperimmunglobuline kann die Zulassung in neuen Märkten noch zu zusätzlichen Umsätzen führen. Allerdings könnte dieses Umsatzwachstum durch den im Jahr 2020 zunehmenden Kostendruck im Gesundheitswesen hoch entwickelter Märkte sowie die weiterhin angespannte Lage in den Krisenregionen der Welt gefährdet sein.
Mit der Fortführung der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sowie mit weiteren Fortschritten beim Ausbau der Produktionskapazitäten am Hauptsitz in Dreieich werden auch im Jahr 2020 entscheidende Grundlagen für die zukünftige Konzernentwicklung gelegt. Allerdings werden die mit den Investitionen verbundenen Anlaufkosten sowie die steigenden Ausgaben für die Phase-III-Studien für die neuen Biotest Next Level-Produkte in den nächsten eins bis zwei Jahren das Ergebnis noch so deutlich belasten, dass die Gruppe insgesamt einen operativen Verlust ausweisen muss.
B. AUSRICHTUNG DES KONZERNS IM GESCHÄFTSJAHR 2020
Die grundsätzliche Ausrichtung der Biotest Gruppe wird sich im Geschäftsjahr 2020 nicht verändern. Biotest wird sich auf das Plasmageschäft fokussieren und auf das bereits begonnene Expansionsprojekt Biotest Next Level als einen zentralen Bestandteil dieser Strategie. Biotest Next Level zielt auf eine Erweiterung der Produktpalette, die Verdopplung der Kapazität und durch höhere Ausbeuten auf eine deutliche Steigerung der Profitabilität ab. Darüber hinaus verfolgt Biotest das Ziel, in ausgewählten Bereichen und spezifischen Geschäftsfeldern mit passenden Kooperationspartnern strategische Allianzen einzugehen.
C. ENTWICKLUNG DES MARKTUMFELDS
Zielmärkte
Laut aktuellen Studien wird die weltweite Nachfrage nach Immunglobulinen (IgG) in den kommenden Jahren weiter um jährlich 7 bis 8 % zunehmen. 27 Die Preise dieser Präparate haben sich aufgrund der weltweit angespannten Versorgungssituation im Jahr 2019 positiv entwickelt. 28
Bei plasmatischen Gerinnungsfaktoren rechnet die Biotest Gruppe mit einer Zunahme des Weltmarktvolumens um etwa 1 bis 2 % pro Jahr bis 2021. 29
27 Biotest Market and Pricing Insights based on MRB (2016, 2017), Plasma Protein Therapeutics Association (PPTA) (2019), Markets and Markets (2019), Allied Market Research (2018), Credit Suisse (Nov 2019).
28 IQVIA (Oct 2019), www.cms.gov
29 Biotest Market and Pricing Insights based on MRB (2016).
D. ERWARTETE ENTWICKLUNG DER BIOTEST GRUPPE
Erwartete Geschäfts- und Ertragslage der Biotest Gruppe
Der Vorstand erwartet für das Geschäftsjahr 2020 einen Umsatzanstieg von etwa 10 %. Das Ergebnis wird im Jahr 2020 von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden. Neben den erwarteten Belastungen aus dem Expansionsprojekt Biotest Next Level in Höhe von 80 bis 90 Mio. €, inklusive der zugehörigen Forschungs- und Entwicklungskosten, könnte sich die angespannte Lage in den Krisenregionen insbesondere im Nahen Osten und Asien bemerkbar machen. Aufgrund der vorgenannten Einflussfaktoren geht der Vorstand von einem EBIT von - 10 bis -5 Mio. € aus. Daraus resultierend erwartet der Vorstand für das Jahr 2020 einen Return on Capital Employed (RoCE) in Höhe von circa -1% bis -0,5% sowie einen Cash Flow aus der betrieblichen Tätigkeit von etwa -50 bis -45 Mio. €. Für das um Ergebnisbelastungen aus dem Projekt Biotest Next Level bereinigte EBIT geht der Vorstand von einem Anstieg auf 70 bis 85 Mio. € aus.
Erwartete Finanz- und Vermögenslage der Biotest Gruppe
Die Biotest Gruppe strebt eine ausgewogene Finanzierungsstruktur im Hinblick auf das Verhältnis sowohl von Fremd- zu Eigenkapital als auch von kurzfristiger zu langfristiger Kreditfinanzierung an. Einen erheblichen Teil der in den vergangenen Jahren erhaltenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente hat der Konzern für das Projekt Biotest Next Level eingesetzt und wird dies auch weiterhin tun, um die Kapazitätsausweitung am Standort Dreieich zu finanzieren und die Rohstoffversorgung mit Plasma zu gewährleisten. Außerdem ist die für das weitere Umsatzwachstum notwendige Ausweitung des Umlaufvermögens zu finanzieren. Für das Geschäftsjahr 2020 sind Investitionen der Biotest Gruppe im Volumen von circa 30 bis 40 Mio. € vorgesehen, wovon etwa ein Viertel auf weitere Investitionen für die Erweiterung bestehender und den Aufbau neuer Plasmazentren in Europa entfällt. Neben dem dargestellten organischen Wachstum und dessen Finanzierung können in Zukunft auch Partnerschaften eine strategische Option darstellen.
Die Finanzierung erfolgte in 2019 im Wesentlichen durch Gesellschafterdarlehen und die am 24. Juni 2019 abgeschlossene Finanzierung. Durch diese wesentlichen Finanzierungsquellen, welche der Biotest AG langfristig zur Verfügung stehen, kann der entstehende Finanzierungsbedarf aus dem Projekt Biotest Next Level sowie der weiteren Aktivitäten gesichert werden.
Die Prognose für das Geschäftsjahr 2020 wurde unter der Annahme aufgestellt, dass die Ausbreitung des Coronavirus keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf der Biotest hat. Die derzeit vorherrschende hohe Unsicherheit bezüglich der weiteren Ausbreitung des Coronavirus und etwaiger wirtschaftlicher Folgen begrenzt jedoch die Sicherheit der Planannahmen.
Erwartete Entwicklung in den Segmenten
Segment Therapie
Folgende signifikante Fortschritte und Entwicklungen werden im laufenden Geschäftsjahr 2020 im Segment Therapie erwartet:
Therapiebereich Hämatologie
Haemoctin ® : Für das Jahr 2020 wird die Markteinführung des reduzierten Volumens der Handelsformen Haemoctin ® 500 und Haemoctin ® 1000 Internationale Einheiten (I. E.) in weiteren Ländern erwartet. In einem rückläufigen Markt strebt Biotest eine Stabilisierung des Produktvolumens an, insbesondere durch die Konzentration auf den deutschen Markt, die Türkei und den Nahen Osten.
Haemonine ® : Auch bei diesem Produkt konzentriert sich Biotest aufgrund des rückläufigen Markttrends darauf, seine Position auf den Hauptmärkten zu halten und die Einführung in der Türkei vorzubereiten.
Vihuma ® : Im Geschäftsjahr 2020 erwartet Biotest die Umstellung der Lagerbedingungen von einer dauerhaften Kühlschranklagerung (2-8°C) auf eine zeitweise Lagerung bei Raumtemperatur. Mit dieser Änderung ermöglicht Biotest den Patienten eine bequemere Therapie. Dies wird dazu beitragen, die Position auf dem deutschen Markt zu festigen, auf dem Biotest dank der Vollsortimentstrategie seine Position halten wird.
Therapiebereich Klinische Immunologie
Für Cytotect ® CP ist im Jahr 2020 von besonderem Interesse der Schwerpunkt auf Knochenmarktransplantationen in allen EU-Ländern, einschließlich Großbritannien und Russland sowie die Registrierung in der Türkei und anderen asiatischen Ländern.
Sowohl durch die Markteinführungen als auch durch die Neuzulassungen können die Umsätze mit Cytotect ® CP gesteigert werden.
Intratect ® 50 g/l (5%) und Intratect ® 100g/l (10 %): Intratect ® 100 g/l (10 %): Das Präparat wird in zahlreichen europäischen Ländern sowie weiteren Regionen erfolgreich vermarktet. Zulassungsanträge in weiteren Ländern wurden eingereicht. Nach deren Erteilung soll die Markteinführung erfolgen. Nach der Erweiterung der Zulassung von Intratect, 50 g/l und Intratect 100 g/l im Jahr 2019 um die neurologischen Indikationen chronische inflammatorische demyelinisierende Polyneuropathie (CIDP) und multifokale motorische Neuropathie (MMN) sowie einer Ausweitung im Bereich der sekundären Immundefekte (SID), wird für 2020 ein vermehrter Einsatz in diesen Bereichen erwartet. . Aus diesem Grund und um sich vom Wettbewerb der Immunglobuline zu differenzieren, fokussieren sich viele der zukünftigen Aktivitäten auf den Bereich der SIDs. Biotest erwartet ein signifikantes Wachstum in Deutschland, Großbritannien, Rumänien, Türkei und verschiedenen Ländern im mittleren Osten. Zudem plant Biotest den Launch von Intratect im Wachstumsmarkt Brasilien.
IgG Next Generation: Im Jahr 2020 soll auch die zweite Zulassungsstudie für IgG Next Generation beendet werden: In die Phase-III-Studie (Nr. 991) zur Behandlung von Patienten mit primären Immundefizienzen (PID) wurde mittlerweile die beabsichtigte Anzahl von erwachsenen Patienten und Kindern eingeschlossen. Der einjährige Behandlungs- und Beobachtungszeitraum läuft, sodass im nächsten Jahr die Studie abgeschlossen und der Studienbericht erstellt werden kann. Die andere Phase-III-Studie (Nr. 992) zur Behandlung der Immunthrombozytopenie (ITP) wurde bereits 2019 abgeschlossen.
Hepatect ® CP, Zutectra ® und Fovepta ® : Biotest ist Marktführer für Hepatitis-B-Immunglobuline.
Die Strategie besteht darin, den Marktanteil in dem insgesamt rückläufigen Marktsegment (Post-Transplantations-Prophylaxe) zu halten und andere Anwendungen und Indikationen zu entwickeln (über die Transplantationsstrategie hinaus). Im Segment der vertikalen Übertragungsprävention liegt der Schwerpunkt auf der Einführung von Fovepta ® in neuen Ländern. Die Markteinführung von Fovepta ® ist in zahlreichen Ländern Asiens, Afrikas und im Nahen Osten geplant, nachdem dort die jeweilige Zulassung erreicht wurde. Darüber hinaus wird die erfolgreiche Vermarktung von Fovepta ® in weiteren Ländern Asiens, Afrikas und Südamerikas sowie in Saudi-Arabien fortgeführt.
Therapiebereich Intensivmedizin
Albiomin ® : Im Jahr 2020 plant Biotest eine neue Kommunikationsstrategie mit dem Ziel, die eigene Positionierung im höheren Preissegment weiter auszubauen. Biotest wird im Jahr 2020 die Einführung von Albiomin in China abschließen, die mit der ersten Einfuhr im Jahr 2019 begann, und sich auf das Premium-Segment dieses großen Marktes konzentrieren.
Human Serum Albumin: Biotest hat im Jahr 2019 die Aktivitäten im Bereich der Nutzung von Albumin im industriellen Bereich erfolgreich verstärkt. Auch in Zukunft soll dieses neue Marktsegment ausgebaut werden, insbesondere dank der Zusammenarbeit mit internationalen Partnern.
Pentaglobin ® : 2020 wird die Entwicklung von Pentaglobin über verschiedene Kooperationen vorangetrieben. Hierzu zählen insbesondere zwei multizentrische randomisierte klinische Studien in den Indikationen Peritonitis und Sepsis, die von Professor Marx (Aachen) bzw. Professor Girardis (Modena) initiiert und durchgeführt werden, sowie das internationale Pentaglobin Register PERFORM der Universität Jena.
Fibrinogen - angeborener Fibrinogenmangel: Die Phase-I/III-Studie (Nr. 984) dient zur Erhebung pharmakokinetischer Parameter und von Daten bei der Blutungsbehandlung bei Patienten mit angeborenem Fibrinogenmangel. Im pharmakokinetischen Teil der Studie wurden alle Patienten, einschließlich der erforderlichen Kinder, mit Fibrinogen behandelt. Dieser Teil der Studie ist damit abgeschlossen. Auch im zweiten Studienteil zur Behandlung der Patienten bei Bedarf, zum Beispiel bei Blutungen oder Operationen, wurden die meisten Patienten in allen erforderlichen Altersgruppen behandelt. Der Einschluss aller notwendigen Patienten konnte abgeschlossen werden. Derzeit werden in diesem Studienteil noch Behandlungen von Patienten bei auftretenden Blutungsereignissen fortgesetzt. Es ist vorgesehen, die Studie 2020 abzuschließen.
Fibrinogen - erworbener Fibrinogenmangel aufgrund von hohem Blutverlust: Die Phase-III-Studie (Nr. 995; ADFIRST) im Therapiebereich erworbener Fibrinogenmangel wurde 2017 beim Paul-Ehrlich-Institut sowie Behörden und Ethikkommissionen weiterer europäischer Länder eingereicht. Momentan läuft die Rekrutierung von Patienten mit einem hohen Blutverlust im Rahmen einer großen chirurgischen Operation. Erste Patienten mit erworbenem Fibrinogenmangel wurden behandelt. Der Einschluss und die Behandlung von Patienten werden auch 2020 fortgesetzt.
Trimodulin (IgM Concentrate): Nachdem Biotest in den vergangenen Jahren den zuständigen Behörden die Daten der Phase-II-Studie mit Trimodulin (IgM Concentrate) in der Indikation schwere ambulant erworbene Lungenentzündung (sCAP) sowie das weitere klinische Entwicklungskonzept vorgestellt hat, haben diese das weitere Vorgehen befürwortet und unterstützen die geplante Phase-III-Studie.
Zugleich haben die Behörden empfohlen, dass Biotest im Produktionsprozess eine weitere technische Optimierung nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen vornimmt. Biotest hat diese Optimierung in den Jahren 2018 und 2019 im Produktionsmaßstab umgesetzt. Die Vorbereitungen der Phase-III-Studie werden im Jahr 2020 fortgesetzt und die Einreichung ist für das zweite Halbjahr 2020 geplant.
Segment Plasma & Services
Das Ziel der Unternehmensstrategie innerhalb des Segments Plasma & Services ist, die vorhandenen Plasmaproduktionskapazitäten maximal auszulasten. Aufgrund der konstant hohen Nachfrage nach Biotest Produkten sowie der geplanten erheblichen Ausweitung der Produktionskapazitäten im Rahmen von Biotest Next Level wird erwartet, dass die Lohnherstellung mittelfristig in etwa auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2019 bleiben wird.
II. RISIKOBERICHT
Die Biotest Gruppe ist als weltweit tätiger Konzern in einem hochtechnologischen Umfeld einer Vielzahl von Risikofaktoren ausgesetzt, die sich auf die Geschäftstätigkeit negativ auswirken und somit zur negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Der Eintritt der Risiken, die sich aus dem eigenen unternehmerischen Handeln sowie aus externen Faktoren ergeben, ist nicht immer vorhersehbar und kann nur bis zu einem gewissen Grad oder überhaupt nicht von Biotest beeinflusst werden. Nachteilige Auswirkungen können sich in Bezug auf die Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowie die Vermögens- und Finanzlage ergeben. Der Risikobericht beschreibt die bekannten Risiken, denen Biotest als Konzern sowie auf Ebene der Segmente ausgesetzt ist. Gleichzeitig ist dargestellt, wie der Konzern diesen Risiken begegnet, sie kontrolliert und managt. Im Folgenden wird für die dargestellten Risiken jeweils eine Einschätzung des Vorstands zur Eintrittswahrscheinlichkeit abgegeben.
A. RISIKOSTRATEGIE
Vorstand und Aufsichtsrat haben in ihrer gemeinsamen Risikostrategie festgelegt, dass das Unternehmen kontrolliert Risiken eingeht, wenn dadurch die Perspektive für ein ertragreiches Wachstum geschaffen wird. Die Risikostrategie ist darauf ausgerichtet, den Bestand der Biotest Gruppe zu sichern und ihren Wert dauerhaft und systematisch zu steigern. Dies spiegelt sich auch in den abgegebenen Prognosen des Vorstands wider, die auf einer neutralen Entwicklung der in der Folge genannten Risikoereignisse beruhen.
B. RISIKOMANAGEMENT UND -CONTROLLING
Biotest erfasst und bewertet systematisch die kurz- und langfristigen Risiken. Alle Risiken von wesentlicher Tragweite und hinreichender Eintrittswahrscheinlichkeit werden - soweit möglich -engmaschig kontrolliert. Das EDV-gestützte Risikomanagementsystem der Gesellschaft erfüllt die aktienrechtlichen Anforderungen an das Risikomanagement. Die Prozesse im Risikomanagement sind detailliert dokumentiert und die entsprechenden Dokumente sind im Risikomanagementsystem hinterlegt.
Ziele des implementierten Risikomanagementsystems sind die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die der Regelkonformität des Konzernabschlusses entgegenstehen könnten. Ferner werden erkannte Risiken so weit wie möglich reduziert, sofern notwendig durch Hinzuziehung externer Spezialisten. Schließlich dient das Risikomanagementsystem der Überprüfung erkannter Risiken hinsichtlich ihres Einflusses auf den Konzernabschluss sowie der Abbildung dieser Risiken.
Wesentliche Gefährdungspotenziale sind Elemente der monatlichen internen Berichterstattung. Darüber hinaus fasst das Risikomanagementkomitee alle sechs Monate den aktuellen Stand der Risikolage in allen Segmenten zusammen und erstellt einen detaillierten Risikobericht für den Vorstand und das Senior Management. Dieser umfasst die mittel- und langfristigen Risiken sowie die folgenden kurzfristigen Risikofelder: Marktrisiken, Prozess-und Produktionsrisiken, Finanzrisiken, Mitarbeiterrisiken, organisatorische Risiken, Forschungs- und Entwicklungsrisiken sowie Recht und Compliance. Die wesentlichen Risiken werden regelmäßig mit dem Aufsichtsrat und dem Prüfungsausschuss besprochen.
In der Zeit zwischen den Sitzungen des Risikomanagementkomitees informieren die Bereichsverantwortlichen den Vorstand im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Vorstandssitzungen über die aktuelle Risikosituation innerhalb ihres Verantwortungsbereichs. Gleichzeitig wird der Vorstand im Rahmen von Vorschaurechnungen auf das Jahresende über die aktuelle Risikosituation informiert. Ändert sich die Risikolage ad hoc, so wird der Vorstand kurzfristig und direkt darüber in Kenntnis gesetzt.
Standards und Abläufe im Risikomanagement und -controlling werden durch die Interne Revision regelmäßig auf ihre Angemessenheit und Wirksamkeit geprüft. Das letzte Audit fand im ersten Halbjahr 2018 statt. Das nächste Audit ist für 2021 terminiert.
Um die finanziellen Folgen von Haftungsrisiken und Elementarschäden zu begrenzen, hat Biotest Versicherungen abgeschlossen. Das Unternehmen kontrolliert regelmäßig, ob der Umfang des Versicherungsschutzes angemessen ist, und passt ihn gegebenenfalls an.
C. INTERNE KONTROLLSYSTEME DER RECHNUNGSLEGUNGSPROZESSE
Biotest hat ein rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem etabliert, das Geschäftsprozesse in der Biotest AG und in sämtlichen Tochtergesellschaften umfasst. Ziel des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems ist es, durch die Implementierung von Kontrollen eine hinreichende Sicherheit zu gewährleisten, sodass trotz identifizierter Risiken ein regelungskonformer Konzernabschluss erstellt wird. Die einschlägigen Richtlinien sind in einem Organisationshandbuch zusammengefasst, das allen Mitarbeitern zugänglich ist.
Das den Vorgaben der International Financial Reporting Standards (IFRS) entsprechende Handbuch der Rechnungslegung der Biotest AG ist für alle Gesellschaften der Gruppe verbindlich und deckt alle für Biotest relevanten Rechnungslegungsvorschriften ab. Das Handbuch wird kontinuierlich an die IFRS Änderungen angepasst. Alle für die Rechnungslegung Verantwortlichen werden hierzu kontinuierlich informiert und geschult.
Die Rechnungslegung der Biotest AG und aller in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften erfolgt nach festen Termin-und Ablaufplänen, in denen alle notwendigen Aktivitäten detailliert festgeschrieben sind.
Die wesentlichen Einzelabschlüsse und der Konzernabschluss werden mithilfe SAP Systeme erstellt. In den Konzerngesellschaften sind durch Organisationsanweisungen und klare Zuständigkeiten interne Kontrollprozesse etabliert, die unter anderem eine Funktionstrennung durch die Anwendung des Vieraugenprinzips beinhalten.
Die Gesellschaften erfassen die Daten für die Konzernrechnungslegung in einem einheitlichen detaillierten Berichtswesen, über dessen Inhalt sich die zuständigen Abteilungen für Finanzen und Controlling monatlich abstimmen. Sämtliche Reporting-Packages der Konzerngesellschaften werden der in der Konsolidierungssoftware SAP BPC etablierten Kontrollen unterzogen, eventuelle Differenzen in Konsolidierungsprozessen werden analysiert und, sofern erforderlich, korrigiert.
Die im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses durchzuführenden Maßnahmen unterliegen systemseitigen sowie manuellen Kontrollen. Soll-Ist-Vergleiche sowie die Analyse von Veränderungen in Bilanz- und GuV-Posten sind weitere Kontrollen auf Ebene des Konzernabschlusses.
Der Zugang zum Unternehmensgelände (Zugangskontrolle) sowie die (rechnungslegungsbezogenen) EDV-Systeme (Zugriffsberechtigungen, Passwörter) sind vor dem Zugriff unberechtigter Personen geschützt.
Die Einzelabschlüsse der Konzerngesellschaften sowie der Konzernabschluss werden überwiegend durch externe Prüfer geprüft.
Die Interne Revision prüft die Geschäftsprozesse in allen Segmenten und Tochtergesellschaften. Ihre Befugnisse, Pflichten und Stellung im Konzern sind in der Revisionsrichtlinie festgelegt. Die Prüfung folgt einem Jahresrevisionsplan, der durch den Vorstand, das Managementteam und den Aufsichtsrat beschlossen wird. Die einzelnen Prüfungsergebnisse werden dem Vorstand zeitnah vorgelegt. Die Interne Revision berichtet darüber hinaus dem Vorstand, dem Managementteam und dem Aufsichtsrat jeweils mindestens einmal jährlich ausführlich.
D. RISIKOMANAGEMENTSYSTEM IN BEZUG AUF FINANZINSTRUMENTE
Biotest nutzt in Bereichen, in denen es möglich ist, derivative Finanzinstrumente zur Sicherung von Währungs- und Zinspositionen. Der Abschluss entsprechender Kontrakte erfolgt unter Berücksichtigung der definierten Risikogrenzen. Eine umfassende Darstellung des Risikomanagementsystems in Bezug auf Finanzinstrumente enthält das Kapitel G 4 im Anhang zum Konzernabschluss.
E. RISIKOBEWERTUNG UND DARSTELLUNG DER WESENTLICHEN RISIKOKATEGORIEN
Im Folgenden werden die der Biotest Gruppe bekannten wesentlichen Risiken für das Unternehmen beschrieben und es wird eine Bewertung der jeweiligen Risiken durch den Vorstand vorgenommen. Darüber hinaus gibt es weitere Risiken und Unsicherheiten, denen Biotest ausgesetzt sein könnte, die derzeit aber nicht bekannt sind oder die gegenwärtig als unwesentlich betrachtet werden. Auch sie können den Geschäftsbetrieb beeinträchtigen und nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Sofern nicht anderslautend angegeben, beziehen sich die nachfolgenden Risiken auf alle Segmente der fortgeführten Geschäftsbereiche. Aus der Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt sind, lässt sich keine Aussage über die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens ableiten.
Biotest unterscheidet zwischen kurzfristigen Risiken, deren Eintritt zu einer Abweichung von der Planung für das laufende und folgende Geschäftsjahr führen würde, und langfristigen Risiken. Während langfristige Risiken auf Basis einer Bewertung anhand eines abgestuften, an die Schadenshöhe anknüpfenden Scoringmodells priorisiert werden, werden die kurzfristigen Risiken bewertet, indem die mögliche negative Auswirkung auf die Vermögens, Finanz- und Ertragslage mit ihrer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit multipliziert wird. Bei der Eintrittswahrscheinlichkeit wird zwischen den nachfolgenden Einstufungen unterschieden:
EINTRITTSWAHRSCHEINLICHKEIT
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| Eintrittswahrscheinlichkeit | Erläuterung |
|---|---|
| < 25 % | Gering |
| 25 - 50 % | Mittel |
| 50 - 75 % | Hoch |
| > 75 % | Sehr hoch |
Die Verbindung von Eintrittswahrscheinlichkeit und finanzieller Höhe der Auswirkung auf das Ergebnis nach Steuern (EAT) führt zu der unten aufgeführten Risikomatrix, die die Herleitung der Risikoeinstufung darstellt.
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| Eintrittswahrscheinlichkeit | ||||
|---|---|---|---|---|
| Schadenshöhe | Gering | Mittel | Hoch | Sehr hoch |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| > 5 Mio. € | M | H | H | H |
| 2,5 bis 5 Mio. € | M | M | H | H |
| 1,0 bis 2,5 Mio. € | G | M | M | H |
| < 1,0 Mio. € | G | G | M | M |
H = Hohes Risiko, M = Mittleres Risiko, G = Geringes Risiko
Sofern risikobegrenzende Maßnahmen ergriffen wurden, wird das verbleibende Risiko unter Berücksichtigung der durchgeführten Maßnahmen dargestellt.
Umfeldrisiken und Branchenrisiken
Konjunkturrisiken
Den Folgen einer tiefgreifenden und langanhaltenden globalen Rezession könnte sich Biotest nicht dauerhaft entziehen, wenn auch der unmittelbare Effekt begrenzt ist. Das Risiko möglicher Umsatzrückgänge ergibt sich aus einer eventuell geringeren Nachfrage und einem steigenden Preisdruck seitens der Abnehmer. Ein weiterer potenziell dämpfender Effekt besteht darin, dass Biotest gezwungen sein könnte, die Belieferung einzelner Märkte zu reduzieren oder einzustellen. Dies könnte der Fall sein, wenn keine ausreichende Absicherung gegen den Ausfall entsprechender Forderungen möglich ist oder diese nur zu deutlich verschlechterten Konditionen zu erreichen wäre. Wenn die gesamtwirtschaftliche Lage eines Landes sich so sehr verschlechtert, dass gravierende Auswirkungen auf dessen Zahlungsfähigkeit sowie auf das dortige Gesundheitssystem zu befürchten sind, könnte Biotest gezwungen sein, Lieferungen in solche Länder zur Risikoreduzierung einzustellen. Das Risiko wird vom Vorstand mit mittlerer Eintrittswahrscheinlichkeit und hoher negativer Auswirkung auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage eingeschätzt, entsprechend stuft Biotest konjunkturelle Faktoren als mittleres Risiko ein.
Absatzmarktrisiken
Absatzmarktrisiken setzen sich aus Preis-, Mengen-, Substitutions- und Forderungsausfallrisiken zusammen. Durch die Erschließung weiterer internationaler Märkte und durch den Abschluss längerfristiger Lieferverträge senkt die Biotest Gruppe das Risiko kurzfristiger Schwankungen von Absatzmenge und Preisen. Dennoch bergen insbesondere einzelne Ausschreibungsgeschäfte im Segment Therapie das Risiko, dass die absetzbare Menge niedriger als geplant ist.
Das Risiko von deutlichen Preisrückgängen für Plasmaproteine hat sich aufgrund der Preisentwicklung der vergangenen Jahre nicht erhöht. Auf der einen Seite kommt es aufgrund deutlich erhöhter Nachfrage nach polyvalenten Immunglobulinen, sowohl in den USA als auch in Europa und einigen außereuropäischen Ländern, bei gleichzeitig limitiertem Angebot zu Preissteigerungen in zahlreichen Ländern.
Auf der anderen Seite sieht Biotest Risiken durch einen zunehmenden Kostendruck im Gesundheitswesen hoch entwickelter Märkte. Die Ursache für diese Risiken liegen darin, dass Staaten zunehmend Zwangsmaßnahmen erlassen, um die Kosten für Arzneimittel zu senken. Beispiele hierfür sind Herstellerrabatte und Preismoratorien in Deutschland und Österreich sowie Zwangsrabatte in Griechenland, Rumänien und Italien. Aufgrund des limitierten Produktangebots und der knappen Warenversorgung haben in letzter Zeit jedoch einige Länder diese Zwangsmaßnahmen für intravenöse Immunglobuline (IVIG) wieder gelockert. Als weitere Zwangsmaßnahme versuchen Staaten, durch den Verweis auf Länder mit niedrigeren Preisen (sogenannte Preisbaskets) die Preise im eigenen Land zu reduzieren.
Eine zusätzlich Ursache für das Risiko des zunehmenden Kostendrucks besteht darin, das die vom Gesetzgeber gewollten, zunehmenden Parallelimporte aus anderen europäischen Staaten mit niedrigeren Preisen zu einer Margenverschlechterung führen können.
Speziell im Bereich der Hämophilie A-Therapie und damit auch für die plasmatischen Gerinnungsfaktoren ist aktuell ein zunehmender Preisdruck durch die Gesundheitssysteme zu verzeichnen. Insgesamt stuft der Vorstand der Biotest AG die damit verbundenen Risiken als mittlere Risiken ein.
Die Nachfrage nach plasmatischen Gerinnungsfaktoren steigt nach den Beobachtungen der Biotest Gruppe weniger stark als für rekombinante Faktoren sowie für die sogenannten Nicht-Faktor-Präparate (z.B. Emicizumab [Hemlibra]). Es wird erwartet, dass der Einsatz der Nicht-Faktor-Präparate in den kommenden Jahren weiter steigen wird. Des Weiteren wird in Deutschland im Jahr 2020 die Apothekenpflicht für die Gerinnungsfaktor-Präparate eingeführt. Dadurch dürfte sich ein weiterer Preisdruck für die Gerinnungsfaktor-Produkte ergeben. Außerhalb des Markts für Gerinnungsfaktoren erachtet der Vorstand weitergehende Substitutionsrisiken momentan noch als überschaubar und somit als geringes Risiko.
Das Forderungsausfallrisiko ist angesichts der teilweise geringeren Bonität von Unternehmen und Staaten in einigen Regionen erhöht. Biotest hat ein aktives Forderungsmanagement eingerichtet und ergreift gegebenenfalls Maßnahmen zur Risikominimierung wie zum Beispiel Belieferungsstopps. Darüber hinaus bestehen für viele Länder und Kunden Kreditversicherungen. Das Ausfallrisiko der Forderungen gegen Kunden in Ländern, die Sanktionen durch die Europäische Union unterliegen, stuft der Vorstand unverändert zum Vorjahr als mittleres Risiko ein.
Auch politische Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen können ein Absatzmarktrisiko bergen: In vielen europäischen Ländern wurden Höchstgrenzen für den Verbrauch von Arzneimitteln festgelegt. Die pharmazeutischen Unternehmen werden dabei verpflichtet, den Betrag, der über der festgelegten Höchstgrenze verkauft wird, an die Gesundheitsbehörde bis zu 100 % zu erstatten.
Der Eintritt in einen Markt ist mit hohen Kosten für Zulassungen von Produkten sowie auch mit Aufwendungen in eine Infrastruktur wie zum Beispiel in die Gründung einer Tochtergesellschaft verbunden. Wenn Länder ihre regulatorischen Rahmenbedingungen und bürokratischen Abläufe ändern, so kann dies unerwartete Verzögerungen beim Markteintritt bewirken. Biotest versucht hier durch das Einbeziehen von Experten im betreffenden Markt, die Situation im Hinblick auf die Risiken abzuschätzen und gegebenenfalls zu minimieren.
Beschaffungsmarktrisiken
Für die Herstellung ihrer biologischen und biotechnologischen Arzneimittel benötigt die Biotest Gruppe spezielle Ausgangs- und Hilfsstoffe. Sollte es hier zu einer Verknappung oder wesentlichen Verteuerung kommen, besteht die Gefahr, dass die Produktions- und Lieferfähigkeit von Biotest eingeschränkt sein könnte. Biotest bezieht einen nicht unerheblichen Teil der benötigten Ausgangsstoffe aus eigenen Quellen, die zudem sukzessive ausgebaut werden.
Biotest hat seine 22 amerikanischen Plasmastationen im Jahr 2018 aufgrund von Anforderungen amerikanischer Behörden verkauft. Dadurch hat sich der Selbstversorgungsgrad mit Plasma substanziell vermindert. Sollte es zu einer Verknappung im Plasmaangebotsmarkt kommen, besteht das Risiko, dass Biotest nicht über eine ausreichende Menge Plasma verfügt. Da es Biotest nach dem jetzigen Stand nicht erlaubt ist, eigene Plasmapheresestationen in den USA zu besitzen, könnte der geplante Vertrieb von Biotest Endprodukten im US-Markt nicht vollständig realisiert werden, da dort nur Produkte aus amerikanischem Plasma verkauft werden dürfen. Zudem kann der US-Markt erst nach FDA-Abnahme der Biotest Next Level-Anlage beliefert werden.
Darüber hinaus hat das Unternehmen langfristige Lieferverträge geschlossen. Aufgrund der in der Regel langjährigen Geschäftsbeziehung und des intensiven Dialogs, der durch Biotest mit den Zulieferern gepflegt wird, hält der Vorstand die Eintrittswahrscheinlichkeit dieser Risiken für gering. Aufgrund der potenziellen Schadenshöhe einzelner Risiken stuft der Vorstand die Risiken aus Lieferantenbeziehungen als mittlere Risiken (im Vorjahr: gering) ein.
Politische Risiken
Einen Teil des Umsatzes erzielt Biotest über Ausschreibungsgeschäfte. Diese unterliegen in bestimmten Ländern einer hohen politischen Beeinflussbarkeit, was sich in Einzelfällen zuungunsten von Biotest auswirken könnte. Da Biotest in diesem Marktbereich sehr risikobewusst agiert, ist diese Gefahr überschaubar. Biotest unterhält Beziehungen zu Unternehmen weltweit. Eine Destabilisierung der Lage in einzelnen Ländern kann unter ungünstigen Umständen die Geschäftsbeziehungen und Geschäftsaussichten beeinträchtigen. Im Extremfall kann sich das politische und wirtschaftliche System einzelner Länder destabilisieren. Mögliche Auswirkungen wären Devisenexportbeschränkungen sowie Import- und Exportverbote, wodurch die Geschäftsbeziehungen zwischen Biotest und den meist staatlichen Einrichtungen in solchen Ländern gefährdet würden.
Die Situation in mehreren Ländern des Nahen Ostens hat sich im Geschäftsjahr 2019 teilweise weiter destabilisiert. Da Biotest in diesen Ländern ebenfalls vertreten ist, ist hier ein erhöhtes Risiko zu verzeichnen. Als weiteres Risiko ist zu nennen, dass es schwierig bleibt, Zahlungen für Arzneimittellieferungen, die von Embargo- und Sanktionsmaßnahmen ausgenommen sind, aus Ländern zu erhalten, gegen die ansonsten Sanktionen verhängt sind. Die Biotest Gruppe versucht diese Schwierigkeiten durch intensiven Kontakt zu ihren Banken und Erläuterungen der getätigten Geschäfte zu minimieren. Biotest beobachtet sämtliche politischen Risiken kontinuierlich. Die im Falle eines Eintritts möglicherweise daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgen werden genau verfolgt, um entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Im Mai 2018 kündigte US-Präsident Donald Trump an, dass sich die USA aus dem Atomabkommen mit dem Iran zurückziehen werden. Die Sanktionen gegen das Land setzte er wieder in Kraft. Dies könnte sich bei Biotest auf die Werthaltigkeit der bilanzierten Vermögenswerte im mittleren zweistelligen Millionenbereich negativ auswirken. Die Sanktionen könnten auch zu einem vollständigen Abbruch der Geschäftsbeziehungen führen. Der Vorstand schließt nicht aus, dass sich die Situation aufgrund der US-amerikanischen Sanktionen kurzfristig verschlechtern kann.
Insgesamt stuft der Vorstand die politischen Risiken wie im Vorjahr als hohe Risiken ein.
Unternehmensstrategische Risiken
Risiken in Verbindung mit Biotest Next Level, dem größten Investitionsvorhaben und Entwicklungsprojekt der Biotest
Mit der Entwicklung von drei neuen Produkten und den damit verbundenen Herstellverfahren und dem Bau neuer Produktionskapazitäten hat Biotest im Jahr 2013 begonnen.
Risiken ergeben sich aus dem Transfer und dem Scale up (z.B. Volumen des Plasmaools von 2.075 L auf 4.200 L) der Prozesse in der Entwicklung oder dem Bestand auf die neuen Anlagen. Weitere Risiken liegen in der für 2020 geplanten Validierung der neuen Anlagen und Prozesse und deren ebenfalls in 2020 geplanten Abnahmeinspektion sowohl durch das Regierungspräsidium Darmstadt als auch durch das Paul-Ehrlich-Institut Langen.
Diese weiteren Meilensteine könnten nicht erreicht werden, wenn es zum Beispiel bei der noch nicht erprobten Vernetzung, der systemtechnischen Integration und der Implementierung der Automatisierung der einzelnen Anlagenteile noch zu erheblichen Verzögerungen kommt, wenn Fehler oder Programmierungsdefizite festgestellt werden. Sollte es zu schwerwiegenden Problemen oder Verzögerungen kommen, wäre unter Umständen eine Wertberichtigung der Biotest Next Level-Anlagen nicht auszuschließen. Da das Projekt langfristig ausgelegt ist, stuft der Vorstand die kurzfristigen Risiken in Verbindung mit Biotest Next Level als mittleres Risiko ein.
Risiken in Forschung und Entwicklung
Neue Arzneimittel müssen bis zur Zulassung und Markteinführung mehrere präklinische sowie klinische Prüfungen durchlaufen, wobei das Risiko besteht, dass sich eine zuvor vermutete therapeutische Wirkung nicht bestätigt oder unerwartete medizinische Risiken die Nutzen-Risiko-Balance nachteilig verändern. Da sich Entwicklungsprogramme bezüglich ihrer Entwicklung oder Weiterentwicklung gegebenenfalls neuen Erkenntnissen anpassen müssen, können die damit verbundenen Kosten und Entwicklungszeiten nicht immer exakt vorhergesagt werden - es können unerwartet Mehrkosten und ein erhöhter zeitlicher Entwicklungsaufwand auftreten. Auch Veränderungen des Marktumfelds, insbesondere kompetitive Entwicklungen, oder andere äußere Faktoren wie Vorgaben für die Zulassung oder die spätere Erstattung von neuen Medikamenten können die Entwicklungsausgaben beeinflussen. Beispielsweise spielen weiter steigende Anforderungen an den Nachweis des Zusatznutzens neuer Produkte im Vergleich zu bereits bestehenden Produkten bzw. des gesundheitsökonomischen Nutzens eine immer größere Rolle bei der Medikamentenentwicklung. Ein solcher Nachweis ist bereits während der Produktentwicklung notwendig, da ansonsten die Erzielung eines adäquaten Erstattungspreises bei der Markteinführung mit einem hohen Risiko verbunden ist. Im Rahmen des Projekts Biotest Next Level werden die Entwicklungsprojekte IgG Next Generation, Trimodulin und Fibrinogen zeitgleich mit dem Bau und der Qualifizierung der neuen Anlage vorangetrieben. Die damit verbundene hohe Komplexität erfordert eine besonders enge Steuerung und Überwachung der Produktentwicklung und -zulassung sowie der Produktionsplanung. Zudem können unerwartete Ereignisse in einem der Programmstränge - wie zum Beispiel beim Start und bei der Durchführung der klinischen Studien - dazu führen, dass die Fertigungsanlage Biotest Next Level später oder nicht wie geplant profitabel ausgelastet werden kann und der Buchwert dieser Anlage teilweise abgeschrieben werden müsste. Der Vorstand schätzt dies als mittleres Risiko ein. Daneben betreibt Biotest weitere Entwicklungsprojekte, bei denen sich Herausforderungen in Bezug auf die Kommerzialisierung ergeben können. Da Forschungs- und Entwicklungsprojekte sehr langfristig sind, schätzt der Vorstand die kurzfristigen Risiken der aktuellen Projekte aus jetziger Sicht als gering ein.
Anhand von Meilensteinplänen werden die Entwicklungsfortschritte der Projekte ständig überwacht. In Zwischenanalysen werden die aus der präklinischen und klinischen Entwicklung neu gewonnenen Daten ausgewertet und so wird eine verlässliche Grundlage für Entscheidungen zum weiteren Projektverlauf geschaffen. Im Rahmen des langfristigen Risikomanagements werden systematisch die Entwicklungsrisiken erfasst, überwacht und bearbeitet.
Leistungswirtschaftliche Risiken
Prozess- und Produktionsrisiken
Prozess- und Produktionsrisiken beinhalten die Beeinträchtigung einer effizienten, umweltfreundlichen Leistungserstellung durch ineffiziente Strukturen und Produktionsabläufe sowie durch Elementarschäden. Personalrisiken in der Produktion resultieren aus einem möglichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlverhalten von Mitarbeitern, das etwa die Effizienz oder die Sicherheit in der Produktion negativ beeinflusst.
Biotest beobachtet und analysiert die Prozesse in der Produktion ständig, um möglicherweise entstehenden Risiken frühzeitig entgegenzutreten. Die Abläufe in der Produktion sind über Arbeitsanweisungen jedem damit befassten Mitarbeiter bekannt. Durch umfassende und genau dokumentierte Standards und Arbeitsanweisungen sowie die regelmäßige Schulung der Mitarbeiter wird möglichen Risiken begegnet.
Um die Produktpalette zu erweitern und die Produktionskapazität zu erhöhen hat Biotest im Jahr 2013 mit der Planung des Projekts Biotest Next Level begonnen. Mit der Errichtung weiterer Produktionsgebäude und Anlagen am Standort Dreieich plant Biotest die Produktpalette zu erweitern. Im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgte die erste von drei Abnahme durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Die Abnahme erfolgte für Reinräume und Reinstmedien. Da das Projekt langfristig ausgelegt ist, stuft der Vorstand die kurzfristigen Risiken in Verbindung mit Biotest Next Level als mittleres Risiko ein.
Risiko aus Lieferantenbeziehungen
Ein Risiko besteht darin, dass einzelne Geschäfts- oder Kooperationspartner ihren Verpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommen oder bestehende Verträge kündigen. In einigen Bereichen verfügen Lieferanten über nicht einfach substituierbare Verfahren und Produkte, sodass deren Ausfall zu erhöhten Aufwendungen bis hin zu Produktionsverzögerungen führen könnte. Dies gilt aktuell z. B. für den Ausfall von Lieferanten aus Großbritannien nach einem harten Brexit. Außerdem unterliegt die Biotest Gruppe dem Risiko, für mögliche Pflichtverletzungen ihrer Partner haftbar gemacht zu werden. Darüber hinaus besteht bei langfristigen Lieferverträgen mit festen Abnahmemengen ein Risiko auch darin, dass diese Mengen nicht zeitgerecht verkauft werden können bzw. der Lieferant bei Nichteinhaltung der Liefermenge Schadensersatz fordert oder den Vertrag kündigen kann. Aufgrund der in der Regel langjährigen Geschäftsbeziehung und des intensiven Dialogs, der durch Biotest mit den Zulieferern gepflegt wird, hält der Vorstand die Eintrittswahrscheinlichkeit dieser Risiken für gering. Aufgrund der potenziellen Schadenshöhe einzelner Risiken stuft der Vorstand die Risiken aus Lieferantenbeziehungen als mittlere Risiken ein.
Risiken in Bezug auf den Rohstoff Plasma
Ein sehr geringes Risiko besteht darin, dass Plasma in die Produktion gelangt, das durch derzeit bekannte, aber unentdeckt gebliebene oder bislang unbekannte Bakterien, Viren oder Prionen verunreinigt ist. Das könnte zu einer Belastung der Endprodukte führen. Mögliche Folgen wären, dass Behörden den Rückruf einzelner Chargen aus dem Markt anordnen bzw. die Zulassung einschränken oder aufheben. Daneben könnte eine Verunreinigung mit bislang unbekannten Bakterien, Viren oder Prionen dazu führen, dass die Produktion von Arzneimitteln auf Plasmabasis durch den Gesetzgeber schärfer reguliert wird. Sollten sich Verdachtsmeldungen in Bezug auf belastete Endprodukte aus dem Markt ergeben, so werden diese im Rahmen des Pharmakovigilanzsystems erfasst und bewertet. Im unwahrscheinlichen Fall einer bestätigten Belastung würde dies zu einer risikominimierenden Maßnahme, zum Beispiel einem Chargenrückruf, führen. Zurzeit wird hier ein geringes Risiko gesehen. Die von Biotest eingesetzten Testverfahren entsprechen dem neuesten Stand der Wissenschaft. Im Herstellungsverfahren sind mehrere Schritte zur Virusinaktivierung bzw. Virusabreicherung enthalten. Eine Belastung der Endprodukte kann daher weitestgehend ausgeschlossen werden.
Compliance
Im Wettbewerb um Lieferaufträge sowie bei der Beschaffung besteht ein Korruptionsrisiko. Mitarbeiter der Biotest Gruppe könnten durch Vorteilsgewährung oder Vorteilsnahme in unzulässiger Weise Einfluss auf die jeweilige Auftragsvergabe nehmen. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, hat die Biotest Gruppe auch im Geschäftsjahr 2019 ihre Compliance-Maßnahmen weiter verstärkt. Der Corporate Compliance Officer ist in wichtigen Entscheidungsgremien des Unternehmens als Mitglied vertreten. Dadurch werden Compliance-Gesichtspunkte in Geschäftsprozessen berücksichtigt.
In enger Zusammenarbeit der Abteilungen Compliance, Recht und Informationstechnik wurde das internationale Compliance-System weiter ausgebaut. Die Compliance-Prozesse wurden im Jahr 2019 vor allem durch die Konzeption eines elektronischen Compliance-Prüfungsprozesses sowie die Etablierung von Prozessen zur Geldwäscheprävention und zur datenbankgestützten Compliance-Prüfung von Geschäftspartnern weiterentwickelt. "
Möglicherweise mit Compliance-Risiken behaftete Transaktionen der Biotest AG sowie der weiteren Konzerngesellschaften mit Fachkreisangehörigen (das heißt Ärzten, Apothekern und staatlich ausgebildeten Pflegekräften) wie zum Beispiel von Biotest finanziell unterstützte Fortbildungen, Expertentreffen, Vorträge und Anwendungsbeobachtungen unterliegen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Compliance-Abteilung. Darüber hinaus prüft die Compliance-Abteilung die unterstützende Dokumentation für Rechnungen aus diesem Bereich auf Plausibilität im Rahmen eines sogenannten Compliance-Kreditorenprozesses. Dieser Prozess wird zudem für die jährliche Veröffentlichung der sogenannten Transparenzdaten (das heißt Aufstellung der an Fachkreisangehörige geleisteten Zuwendungen) genutzt, zu der sich die Biotest AG als Mitglied des Vereins "Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen" (AKG e. V.) verpflichtet hat.
Daneben begegnet die Rechts- und die Compliance-Abteilung aktiv Kartellrechtsrisiken, die für einen Hersteller von Arzneimitteln aus Blutplasma wie Biotest typisch sind. Im Jahr 2019 haben sich die Compliance Officer der Biotest Gruppe getroffen und ausgetauscht. Bei diesen Treffen sowie bei alle zwei Monate stattfindenden Telefonkonferenzen berichten die nationalen Compliance Officer über Tätigkeit und Arbeitsergebnisse in ihren Ländern.
In allen Bereichen der Biotest Gruppe werden die Mitarbeiter entsprechend ihrer Risikoexposition regelmäßig zu den sie betreffenden Risiken und aktuellen Neuerungen im Compliance-Bereich geschult. Mitarbeiter mit Kontakten zu Fachkreisangehörigen müssen jährlich einen elektronischen Test bestehen. Für sämtliche Mitarbeiter erfolgen regelmäßig Basisschulungen zu dem Ethik-und Verhaltenskodex der Biotest AG. Änderungen an dem Verhaltenskodex werden allen Distributoren und Agenten mitgeteilt. Diese bestätigen jährlich Erhalt und Kenntnisnahme des Verhaltenskodex.
Ferner können die Leiter der Konzerngesellschaften Geschäfte mit einem wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage oder die Risikosituation des Konzerns nur mit vorheriger Zustimmung der Leitung des Konzerns abschließen. Für die Distributoren und Agenten gibt es regelmäßig Informationsveranstaltungen zu Compliance-Themen und zum Ethik- und Verhaltenskodex.
Das Compliance-Managementsystem wird durch die Interne Revision regelmäßig auf seine Angemessenheit und Wirksamkeit geprüft. Das letzte Audit wurde im 1. Quartal 2019 durchgeführt. Ein weiteres Audit zur Veröffentlichung von Zahlungen an Fachkreisangehörige fand in der zweiten Jahreshälfte 2019 statt.
In Italien hatte die Staatsanwaltschaft Neapel im Jahr 2014 16 Personen unter anderem wegen unerlaubter Preisabsprache angeklagt. Zwei der 16 Angeschuldigten sind Biotest Mitarbeiter. Das Verfahren läuft. Die Tochtergesellschaft ist nicht Gegenstand der Ermittlungen.
Im Zusammenhang mit dem Russland-Geschäft der Biotest AG hatten die Behörden die Ermittlungen gegen die Biotest AG sowie gegen die Mehrheit der Beschuldigten der Biotest AG in 2017 eingestellt. Gegen drei Manager des Unternehmens hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Anklage erhoben und das zuständige Gericht hat die Anklage zugelassen.
Die im Zusammenhang mit den laufenden Verfahren entstehenden Kosten der Verteidigung sind durch angemessene Rückstellungen abgedeckt. Biotest hat auf die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Russland-Geschäft mit dem Ausbau der Prüfung und der Schulung von Vertriebspartnern reagiert. Aufgrund der zunehmenden Aktivitäten der Strafverfolgungsbehörden in vielen Ländern im Bereich Wirtschaftskriminalität werden die Compliance-Risiken als mittlere Risiken eingestuft.
Personalrisiken
Weitere Risiken bestehen darin, dass Biotest nicht in der Lage sein könnte, Mitarbeiter in Schlüsselpositionen an sich zu binden bzw. entsprechende Positionen mit geeigneten Kandidaten zu besetzen. Diesem Risiko begegnet Biotest durch ständige und gezielte Weiterbildung der Mitarbeiter, durch spezielle Onboarding-Maßnahmen sowie durch attraktive Einstiegs- und Ausbildungsprogramme. Auch die leistungsorientierte Vergütung von Fach- und Führungskräften und Retention Events senken die Personalrisiken. Die Personalrisiken werden vom Vorstand als gering eingestuft.
Informationstechnische Risiken
Ein Großteil der Produktions- und sonstigen Geschäftsprozesse bei Biotest läuft IT-gestützt ab. Seit 2008 stützt sich die Gruppe dabei auf ein integriertes betriebswirtschaftliches Standardsoftwarepaket, die SAP ERP Business Suite. Die Sicherheit der Unternehmensdaten sowie das Vermeiden der Unterbrechung von Geschäftsprozessen ("Business Continuity") haben höchste Priorität. Das gilt sowohl im Hinblick auf die Stabilität der Systeme und entsprechende Ausfalllösungen als auch im Hinblick auf die Absicherung gegen mögliche unberechtigte Zugriffe Dritter und auf mögliche Angriffe aus dem Internet. Die Produktion und die Verwaltung arbeiten in voneinander getrennten IT-Netzen. Biotest baut den derzeit schon umfassenden Einsatz von IT-Systemen kontinuierlich aus und entwickelt die entsprechenden Sicherheitssysteme parallel in gleicher Weise weiter. So werden insbesondere in den Bereichen Produktion, Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung kontinuierlich Funktionserweiterungen zur Reduzierung von Risiken und zur Absicherung der Produktqualität eingebracht. Die wesentlichen Systeme (zum Beispiel SAP oder zentrale File Services) sind zudem redundant ausgelegt und stützen sich auf zwei voneinander räumlich entfernte Rechenzentren. Der ordnungsgemäße Umgang mit Systemen und Daten ist in Arbeitsanweisungen umfassend geregelt und wird durch entsprechende Schulungen sichergestellt. Zunehmend wichtiger wird auch die Sensibilisierung der Mitarbeiter im Hinblick auf immer neue Varianten der Cyberkriminalität. Die informationstechnischen Risiken werden vom Vorstand als mittlere Risiken eingestuft.
Finanzwirtschaftliche Risiken und Währungsrisiken
Ein Großteil der Finanzierung wird durch ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen in Höhe von 290 Mio. € sichergestellt. Biotest hat am 24. Juni 2019 einen Finanzierungsvertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren über ein Volumen von 240 Mio. € unterzeichnet. Damit sind die weiteren Schritte zur Inbetriebnahme der Biotest Next Level Anlagen in den nächsten Jahren finanziert. Darüber hinaus wurden weitere langfristige Darlehen in Höhe von 30 Mio. € abgeschlossen. Die finanzwirtschaftlichen Risiken werden vom Vorstand als geringe Risiken eingestuft. Für die variabel verzinslichen Verbindlichkeiten bestehen Zinsänderungsrisiken, da sich aufgrund von Änderungen des vereinbarten Marktzinses die Zinsbelastung ändern kann. Zinsänderungen können sich sowohl positiv als auch negativ auf das Ergebnis auswirken. Derzeit werden Zinsänderungsrisiken nicht abgesichert. Die Zinsrisiken werden vom Vorstand als gering (im Vorjahr: mittel) eingeschätzt.
Die Biotest AG schließt als international tätiges Unternehmen Geschäfte in verschiedenen Währungen ab. Aufgrund von Wechselkursveränderungen entstehen Chancen und Risiken für das Geschäftsergebnis der Biotest AG. Die Risiken werden zentral ermittelt sowie geeignete Maßnahmen abgeleitet, um diese zu steuern. Die Währungsrisiken werden, soweit sinnvoll und möglich, durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente wie z. B. Devisentermingeschäfte abgesichert. Allgemein gilt, dass nur bereits getätigte Grundgeschäfte abgesichert werden. Weiterhin stehen den Verkäufen in US-Dollar Einkäufe in derselben Währung gegenüber (Natural Hedging). Massive Wertverluste einzelner Währungen würden allerdings dennoch nicht ohne Folgen für das Konzernergebnis bleiben. Aus diesem Grund werden mögliche Währungsrisiken kontinuierlich überwacht und entsprechende Absicherungen vorgenommen. Kommt es infolge von Währungsabwertungen (wie zum Beispiel in Russland oder in der Türkei) zu Einbußen im Geschäft, so können solche nicht mehr erzielbaren Umsätze nicht abgesichert werden. Die Währungsrisiken werden vom Vorstand als mittlere Risiken eingestuft.
Finanzierungsrisiko
Die Biotest AG ist darauf angewiesen, dass fällige Finanzverbindlichkeiten, sofern erforderlich, refinanziert werden können und bestehende Finanzierungszusagen eingehalten werden. Sollte eine zuverlässige und fristgerechte Finanzierung nicht gewährleistet werden, könnte die Zahlungsbereitschaft gefährdet werden. Die Biotest AG hat mit den beiden Finanzierungsbausteinen für ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen in Höhe von 290,0 Mio. € und dem im Jahr 2019 abgeschlossenen Finanzierungsvertrag die Finanzierungsstruktur ausgewogen und nachhaltig diversifiziert. Bis in das Jahr 2024 hat die Biotest AG eine stabile Finanzierungsbasis. Der in 2019 abgeschlossene Finanzierungsvertrag beinhaltet eine einzuhaltende Finanzkennzahl. Sollte diese Finanzkennzahl nicht eingehalten werden, besteht für die Finanzparteien das recht einer vorzeitigen Kündigung. Zusätzliche fortlaufende Anstrengungen im Working-Capital-Management stärken die Innenfinanzierungskraft des Unternehmens. Darüber hinaus verfügt die Biotest AG per Ende Dezember 2019 über Kassenbestände und Bankguthaben in Höhe von 60,8 Mio. €, aus denen das laufende Geschäft sowie die anstehenden Investitionen finanziert werden.
Aufgrund des im Sommer 2019 abgeschlossenen Finanzierungsvertrags wird das Finanzierungsrisiko vom Vorstand als gering (im Vorjahr: mittel) eingeschätzt.
Sonstige Risiken
Risiken durch Neben- oder Wechselwirkungen
Im Rahmen der Arzneimittelanwendung können sich unerwartet stärkere, häufigere oder bislang unbekannte Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen mit anderen Mitteln herausstellen. Nicht sachgerechte Handhabung, Lagerung oder Anwendung der Präparate können ebenfalls erhebliche negative Auswirkungen bei Patienten zur Folge haben. Gemeldete Verdachtsfälle auf Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen werden im Rahmen des Pharmakovigilanzsystems (PVS) von Biotest erfasst, untersucht, bewertet und daraus risikoabhängig weitere Maßnahmen zur Risikominimierung eingeleitet. Die Begriffe Pharmakovigilanz und Drug Safety stehen sinngemäß für Arzneimittelüberwachung und Arzneimittelsicherheit. Kernelemente des PVS sind Fachkompetenz durch Mitarbeiter mit Qualifikation in Medizin, Pharmazie oder anderen Naturwissenschaften und validierte Strukturen zu Datenverarbeitung, Datenauswertung und Meldungen an Aufsichtsbehörden. Zum System gehört auch, dass jede internationale Niederlassung von Biotest einen lokalen Ansprechpartner für Pharmakovigilanz beschäftigt und jeder Kooperationspartner einen solchen benennen muss. Zuständig für die Etablierung und kontinuierliche Aktualisierung des PVS ist die Abteilung Corporate Drug Safety (CDS). Die in Abstimmung mit Aufsichtsbehörden zu treffenden Maßnahmen reichen von der Fortführung der etablierten und in SOPs beschriebenen Pharmakovigilanzroutine über zusätzliche Auswertung von Daten, Austausch von Informationen, Ergänzung der Angaben in den Gebrauchsinformationen in den Kapiteln Nebenwirkungen, Warnhinweise und Kontraindikationen bis hin zur Einschränkung oder Aufhebung der Zulassung. Letzteres hätte erhebliche negative Auswirkungen. Aufgrund der etablierten und unabhängig auditierten Prozesse zur Arzneimittelüberwachung und der großen Erfahrung mit dem Produktportfolio sind gravierende Folgen durch unerwartete Nebenwirkungen für Biotest unwahrscheinlich. Insgesamt wird das Risiko in diesem Bereich vom Vorstand als gering eingestuft.
Risiken durch Mängel der Qualität
Biotest erfüllt strengste internationale Kriterien der Good Manufacturing Practice (GMP) und stellt im Wesentlichen über die Abteilungen für Herstellung (Manufacturing), Qualitätssicherung (Quality Assurance, QA) und Qualitätskontrolle (Quality Control, QC) sicher, dass sicherheitsrelevante Mängel der Qualität eine sehr seltene Ausnahme sind. In Verbindung mit dem Pharmakovigilanzsystem (PVS) sind zudem die jeweils schnellstmögliche Erkennung von Verdachtsfällen auf Qualitätsmängel, deren Analyse, Bewertung hinsichtlich medizinischer Risiken und, falls erforderlich, Korrektur und Risikominimierung gewährleistet und es ist eine fachkompetente sachlich begründete Entscheidung sichergestellt. Verdachtsfälle auf Mängel der Qualität ergeben sich aus interner Qualitätskontrolle im Rahmen der Herstellung (sogenannte "Abweichungsmeldungen") sowie über Kundenreklamationen aus dem Markt (sogenannte "Product Technical Complaints"), welche wie Nebenwirkungsmeldungen über das PVS erfasst werden. Für den Fall der Bestätigung eines risikobehafteten Qualitätsmangels würden risikominimierende Maßnahmen eigenverantwortlich und unverzüglich, in weitestgehender Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden, über das Biotest Medical Alarm Plan Committee (MAPCOM) im Rahmen des entsprechenden Prozesses unter der Leitung von Corporate Drug Safety umgesetzt. Eine typische Maßnahme infolge zum Beispiel risikobehafteten Mangels wären eine unverzügliche Sperre von Lagerware und Rückruf ausgelieferter Ware, damit deren weitere Verabreichung verhindert wird. Vorsorgliche Rückrufe von defekten Chargen sind für das einzelne Produkt sehr selten, aber in der Gesamtheit aller Produkte der Pharmaindustrie als zuverlässiger Routineprozess zur gezielten Risikominimierung bei Pharmazeuten und Verordnern bekannt und akzeptiert. Nur im äußerst unwahrscheinlichen Fall, zum Beispiel bei wiederholtem Auftreten, können Mängel der Qualität zur Rücknahme der Zulassung führen. Dennoch können auch die Kosten eines auf bestimmte Chargen beschränkten Rückrufs eine erhebliche Belastung darstellen.
Im Jahr 2019 gab es keinen Rückruf. Finanzielle Auswirkungen von Rückrufmaßnahmen dürften parallel zur zunehmenden Internationalisierung des Vertriebs steigen. Bei insgesamt niedriger Eintrittswahrscheinlichkeit geht die Geschäftsleitung weiterhin von einem mittleren Risiko aus.
Risiken durch Mängel des Pharmakovigilanzsystems (PVS)
Das Pharmakovigilanzsystem in Verantwortung des Zulassungsinhabers stellt sicher, dass nationale und internationale Anforderungen ("Good Vigilance Practice" [GVP]) zur Überwachung der Produktanwendung und Arzneimittelsicherheit als Voraussetzung für die Erteilung und Aufrechterhaltung von Arzneimittelzulassungen erfüllt werden. Mit der Umsetzung im Unternehmen ist die Abteilung Corporate Drug Safety beauftragt.
Mängel des Pharmakovigilanzsystems, insbesondere nicht sachgerechte Handhabung von Verdachtsfällen auf Nebenwirkungen, Wechselwirkungen aber auch reklamierten Qualitätsmängeln, könnten nicht nur die Reputation von Biotest bei Aufsichts- und Zulassungsbehörden beeinträchtigen, sondern sind innerhalb der EU für den Zulassungsinhaber potenziell bußgeldbewehrt (bis maximal 5 % des jährlichen Umsatzes in der EU pro Mangel). Sie könnten darüber hinaus in schweren, wiederholten Fällen zum Entzug der Arzneimittelzulassungsvoraussetzung führen. Durch ständig weiterentwickelte transparente Prozesse sowie abteilungs- und länderübergreifende Trainings der mit diesen Themen befassten Mitarbeiter stellt Biotest eine sehr hohe Zuverlässigkeit in diesem Bereich sicher. Diese wurde in Routineinspektionen durch internationale Behörden durchweg bestätigt, zuletzt im September 2018 durch das Paul-Ehrlich-Institut im Kontext von Arzneimittelgesetz (AMG) und GVP. Außerdem wird durch einen intensiven Dialog mit Kliniken, niedergelassenen Ärzten und Apothekern sichergestellt, über mögliche neu bekannt gewordene Neben- und Wechselwirkungen frühzeitig informiert zu sein. Deshalb sieht der Vorstand hier ein geringes Risiko.
Risiken aus laufenden Verfahren und Steuerrisiken
Alle erkennbaren Risiken aus arbeitsrechtlichen und sonstigen laufenden Verfahren sind in angemessenem Umfang durch Rückstellungen abgedeckt. Steuerrisiken können sich des Weiteren aus den Betriebsprüfungen der zurückliegenden Jahre ergeben. Dies wäre der Fall, wenn die Finanzverwaltungen steuerliche Sachverhalte möglicherweise anders beurteilen als durch die Gesellschaften der Biotest Gruppe bilanziert. Diese Risiken werden vom Vorstand derzeit als geringe Risiken eingestuft.
Biotest bilanziert aktive latente Steuern in dem Maße, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die aktiven latenten Steuern verwendet werden können. Ein schwächerer als erwarteter Verlauf der steuerlichen Einkommen kann einen negativen Effekt auf die Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern haben. Der Vorstand sieht hier ein geringes Risiko.
Risiken aus Veräußerung von Unternehmen oder Unternehmensteilen
Der Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen kann zur Haftung gegenüber dem Käufer, etwa durch Freistellungs- oder Garantiezusagen, führen. Der Vorstand schätzt dieses Risiko als geringes Risiko ein.
Risiken in Zusammenhang mit Pandemien/Epidemien
Biotest ist ein international agierender Konzern. Der Ausbruch des Coronavirus könnte sich in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Abwicklung der Geschäftstätigkeit in den von einer Pandemie/Epidemie betroffenen Regionen negativ auswirken. Weiterhin könnte sich die Ausbreitung negativ auf die Spendenbereitschaft der Bevölkerung oder die Gesundheit und Einsatzfähigkeit von Mitarbeitern auswirken. Dies könnte dadurch die Vermögens, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen.
F. GESAMTAUSSAGE ZUR RISIKOSITUATION DES KONZERNS
Biotest ist aus Sicht des Vorstands derzeit keinen wesentlichen Risiken ausgesetzt, die über das untrennbar mit dem existierenden Geschäft sowie mit dem Investitionsprojekt Biotest Next Level verbundene Maß hinausgehen. Sämtliche wesentlichen Risiken werden kontinuierlich beobachtet. Sofern möglich und sinnvoll, wird eine entsprechende Absicherung eventueller finanzieller Folgen vorgenommen. Obwohl sich im Geschäftsjahr aufgrund externer und interner Bedingungen gewisse Veränderungen bei der Einschätzung zuvor beschriebener individueller Risiken ergeben haben, hat sich die stabile Gesamtrisikoeinschätzung nicht wesentlich verändert. Es sind derzeit keine Risiken erkennbar, welche die wirtschaftliche Stabilität der Biotest Gruppe gefährden könnten.
III. CHANCENBERICHT
Biotest betrachtet Chancen und Risiken im Rahmen eines ganzheitlichen Managementansatzes. Eine kontinuierliche Beobachtung der Entwicklung von Absatzmärkten und regulatorischen Rahmenbedingungen ermöglicht es, frühzeitig Chancen zu erkennen. Die aktuelle Chancenlage ist Gegenstand der regelmäßigen Berichterstattung an den Vorstand. Ändert sich die Chancenlage so, dass rasches Handeln erforderlich ist, wird der Vorstand bei Bedarf kurzfristig und direkt darüber in Kenntnis gesetzt. Biotest evaluiert identifizierte Chancen umfassend und entscheidet auf Basis der Ergebnisse über mögliche Investitionen. Darüber hinaus fließen mögliche Risiken in die Bewertung der Chancen mit ein. Schließlich muss das potenzielle Vorhaben auch in der strategischen Ausrichtung des Segments und der Gruppe darstellbar sein.
A. CHANCEN AUS DER WEITERENTWICKLUNG DES PRODUKTPORTFOLIOS
Die Erweiterung der Anwendung bestehender Produkte oder Entwicklungsprojekte auf zusätzliche Indikationen könnte im Bereich der Immunglobuline weitere Vermarktungspotenziale für die Biotest Gruppe eröffnen.
Daneben können erweiterte Indikationsfelder auch aus verbesserten bzw. breiter eingesetzten Diagnoseverfahren resultieren, die dazu führen, dass potenziell therapierbare Erkrankungen besser entdeckt werden und durch die Gabe von Immunglobulinen behandelt werden können. Zusätzliche Potenziale ergeben sich aus der konsequenten Produktweiterentwicklung bestehender Präparate. Durch die Weiterentwicklung bereits am Markt befindlicher Produkte - unter anderem durch die Etablierung zusätzlicher Stärken oder Darreichungsformen - wird das Produktportfolio weiter differenziert und somit die Adressierung weiterer Marktsegmente ermöglicht. Darüber hinaus birgt die Vermarktung von Albumin in den nicht therapeutischen Segmenten Chancen. Neben den Entwicklungsprojekten, die zu neuen Produkten oder Indikationserweiterungen führen, werden auch weiterhin Projekte zur Verbesserung der Prozessausbeuten und weitere kostenreduzierende Maßnahmen durchgeführt.
B. CHANCEN AUS DER UNTERNEHMENSSTRATEGIE
Vor allem die Internationalisierungsstrategie des Konzerns bietet Potenziale für das zukünftige Unternehmenswachstum. Zahlreiche Neuzulassungen auf internationalen Märkten belegen diese Entwicklung. Zudem sollen weitere Regionen in Nord-, Zentral-und Südamerika sowie in Asien erschlossen werden. Außerdem werden in zahlreichen Schwellenländern die Mittel für das Gesundheitssystem erhöht und Krankenversicherungen eingeführt, was wiederum die Patientenversorgung verbessert. Dieser positive Trend ist in Algerien, aber auch in der Türkei und Mittel- und Südamerika zu erkennen - Länder, in denen Biotest bereits aktiv ist und von diesen Entwicklungen profitieren kann. Daneben könnten in Zukunft auch aus weiteren strategischen Kooperationen in Forschung und Entwicklung sowie im Vertrieb Wettbewerbsvorteile und somit Chancen erwachsen. Aus der im Rahmen des Projekts Biotest Next Level geplanten Steigerung der Produktivität und der Verdopplung der Produktionskapazitäten bis zum Ende des Jahres 2021 ergeben sich vielfältige Chancen, die die Biotest Gruppe auf eine neue Stufe heben werden, mit der Möglichkeit der Registrierung und des Vertriebs dieser neuen Produkte im wichtigen und attraktiven US-Markt. Darüber hinaus sind die Hyperimmunglobuline für Biotest eine Möglichkeit, die Anwendung auf weitere Indikationen zu erweitern bzw. in zusätzlichen Ländern Umsätze zu erzielen. Dabei hängt die Auswahl von den Anforderungen des Markts und den regionalen Gegebenheiten ab.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die konsequente Ausrichtung auf Kundensegmente wie zum Beispiel die Transplantation. Hier steht in Zusammenarbeit mit führenden Experten auf dem Gebiet der Transplantation der Einsatz von Cytotect ® CP, Hepatect ® CP, Zutectra ® , Varitect ® CP und Pentaglobin ® im Fokus.
C. LEISTUNGSWIRTSCHAFTLICHE CHANCEN
Biotest hat in den vergangenen Jahren massiv in den Ausbau von Ressourcen und Know-how in den Bereichen Arzneimittelentwicklung und -zulassung investiert. Zusätzlich stößt der Konzern durch die geplante Verdopplung der Produktionskapazitäten in eine neue Dimension vor. So werden auch in Zukunft die Vorteile einer zentral gesteuerten effizienten Einheit mit der hauptsächlichen Konzentration wichtiger Unternehmensbereiche am Standort Dreieich bewahrt. Hieraus entstehende Synergien und Potenziale sollen auch in Zukunft genutzt werden, um insbesondere Forschungs- und Entwicklungsprojekte schneller und kostengünstiger voranzutreiben und die Produktion noch effizienter zu gestalten.
D. CHANCEN AUS DER ÜBERNAHME DURCH CREAT
Mit Vollzug des Übernahmeangebots der Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, gehört die Biotest AG seit 1. Februar 2018 zu Creat. Dadurch können sich für Biotest Chancen ergeben, besser auf dem chinesischen Markt Fuß zu fassen. Weitere Chancen in Produktion und Vermarktung können sich auch aus der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen im Unternehmensverbund wie dem britischen Plasmahersteller Bio Products Laboratory Ltd., Elstree, Großbritannien (BPL), Shanghai RAAS Blood Products Co., Ltd., Shanghai, Volksrepublik China, und Anhui Tonrol Pharmaceutical Co., Ltd., Anhui, Volksrepublik China, ergeben.
E. GESAMTAUSSAGE ZUR CHANCENSITUATION DES KONZERNS
Biotest sieht wesentliche Chancen in der Steigerung der Produktivität und Ausweitung der Kapazitäten im Rahmen von Biotest Next Level sowie in der Weiterentwicklung des Produktportfolios. Die Einschätzung der kurzfristigen als auch der mittel- und langfristigen Chancenlage hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert.
E. VERGÜTUNGSBERICHT
Dieser Vergütungsbericht beschreibt das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats von Biotest. Zum einen wird auf die Zusammensetzung der verschiedenen Vergütungsbestandteile und zum anderen individualisiert auf deren Höhe eingegangen.
Der Vergütungsbericht richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und enthält Angaben sowohl nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB), der deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) als auch der International Financial Reporting Standards (IFRS). Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des Konzernlageberichts.
Erläuterung des Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder
Der Aufsichtsrat legt die Vergütung für die Mitglieder des Vorstands fest. Sie besteht aus einer Festvergütung, einer einjährigen variablen Vergütung sowie einer Komponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter. Hinzu kommen Sachbezüge.
Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt.
Erfolgsunabhängige Vergütungskomponenten
Festvergütung
Die erfolgsunabhängige Festvergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus einem Festgehalt und Nebenleistungen. Die Höhe orientiert sich an der wirtschaftlichen Lage und Zukunftsaussicht von Biotest sowie am Vergütungsniveau im Wettbewerbsumfeld. Das jährliche Festgehalt wird für die gesamte Laufzeit des jeweiligen Anstellungsvertrags festgelegt und in zwölf Monatsraten ausgezahlt.
Nebenleistungen
Über das Festgehalt hinaus erhalten die Mitglieder des Vorstands Nebenleistungen. Die Vorstandsmitglieder sind im Rahmen der kollektiven Unfallversicherung der Biotest AG beruflich und privat versichert. Die Vorstandsmitglieder erhalten ferner einen Zuschuss zur Sozialversicherung.
Die Biotest AG hat für die Mitglieder des Vorstands unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sogenannte D&O-Versicherung) mit einem angemessenen Selbstbehalt abgeschlossen. Der Selbstbehalt beläuft sich auf 10 % des Versicherungsfalls, begrenzt auf 150 % der festen jährlichen Vergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds und entspricht damit den Anforderungen des § 93 Absatz 2 Satz 3 AktG. Allen Vorstandsmitgliedern wird ein Dienstwagen der Oberklasse kostenlos zur Verfügung gestellt, der auch privat genutzt werden darf.
Erfolgsabhängige Vergütungskomponenten
Einjährige variable Vergütung
Der erfolgsabhängige Vergütungsanteil bemisst sich nach der Erreichung von Unternehmens- sowie persönlichen Zielen. In die Ermittlung gehen das EBIT und der Operative Cash Flow zu jeweils 25 %, der Return on Capital Employed (ROCE) zu 10 % sowie die Erreichung individuell festgelegter Ziele im vorausgegangenen Geschäftsjahr zu 40 % ein.
Der Vertrag von Herrn Dr. Bernhard Ehmer endete am 30. April 2019. Der Aufsichtsrat hat beschlossen, dass sich seine einjährige variable Vergütung ausschließlich am Erreichen der Unternehmensziele für das Geschäftsjahr 2019 bemisst. Das heißt, dass die einjährige variable Vergütung sich zu jeweils 40 % aus der Zielerreichung des EBIT und des Operativen Cash Flows sowie zu 20 % aus dem Return on Capital Employed (ROCE) berechnet.
Ermessensbonus
Im Vorjahr wurde den Vorstandsmitgliedern ein Ermessensbonus in Höhe von 50 % ihrer jeweiligen Festvergütung für den erfolgreichen Verkauf der Biotest Pharmaceuticals Corporation (BPC) sowie für die erfolgreiche Refinanzierung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2018 gewährt und im Geschäftsjahr 2019 ausgezahlt.
Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter.
Die Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter beruht auf dem Long Term Incentive-Programm (LTIP) der Biotest AG. Darin sind neben den Mitgliedern des Vorstands auch ausgewählte Führungskräfte eingebunden, die durch ihre Stellung innerhalb der Gruppe, ihre Entscheidungen, ihre Führung und ihr Handeln den Erfolg des Unternehmens maßgeblich beeinflussen.
In Kapitel G1 des Anhangs zum Konzernabschluss ist das Programm detailliert dargestellt. Die Incentive-Komponente wird den Teilnehmern voraussichtlich jeweils im Mai des Folgejahres ausgezahlt, nachdem die Tranche ausgelaufen ist.
Das LTIP 2017 hat für die Teilnahme die Voraussetzung eines Eigeninvestments des Teilnehmers durch den Kauf von Vorzugsaktien der Biotest AG ("Neuinvestment"). Das Programm ist anders als das Vorgängerprogramm nicht mehr vom Börsenkurs abhängig, sondern hierfür wurden zwei intern festgelegte Ziele (Erfolgsfaktoren) gewählt. Die Laufzeit des Programms wurde identisch zum Vorgängerprogramm für drei Geschäftsjahre aufgesetzt. Das LTIP 2017 läuft vom Mai 2017 bis zum 31. Dezember 2019.
Die im Geschäftsjahr 2018 ausgegebene Tranche des Long Term Incentive-Programms benötigt anders als die Vorgängerprogramme kein Eigeninvestment in Aktien mehr. Im Gegensatz zu den vorherigen Programmen teilt der Aufsichtsrat den Vorständen virtuelle Teilnahmeaktien zu, die analog zu den Aktien im Neuinvestment in den vorherigen Programmen zu sehen sind. Diese Entscheidung war notwendig, da sowohl Aufsichtsrat als auch Vorstand die Empfehlung ausgesprochen hatten, die Übernahme durch Creat durch die Veräußerung von Aktien zu unterstützen. Dadurch kann die Teilnahme nicht auf real gehandelten Aktien (Neuinvestment) basieren. Die Laufzeit beträgt ebenfalls drei Jahre; der Beginn war im Mai 2018 und enden wird die Tranche am 31. Dezember 2020.
Die Höhe der Incentive-Zahlung des LTIP 2018 (LTIP 2017) berechnet sich nach der folgenden Formel:

Der erste Faktor des LTIP 2018 (LTIP 2017) deckt die Zielerreichung in den verschiedenen Stadien des Investitionsprojekts Biotest Next Level (BNL-Projekt) ab. Für das BNL-Projekt wurde für jedes Jahr des Programms ein BNL-Ziel formuliert, das bei Erreichen des Ziels den Faktor 0,01 und bei Verfehlen des Ziels den Faktor Null in die Berechnungsformel einbringt. Eine anteilige Zielerreichung ist nicht vorgesehen. Die maximal erreichbare Summe des Faktors BNL-Ziel beträgt 0,03.
Der zweite Faktor des LTIP 2018 (LTIP 2017) bezieht sich auf die EBIT-Margen aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 (2017, 2018 und 2019). Die Festlegung basiert auf der strategischen Planung mit Stand vom 11. Juli 2018 (25. Januar 2017). Entspricht die EBIT-Marge im jeweiligen Jahr dem Wert aus der strategischen Planung, so wird ein Zielerreichungsfaktor von 0,01 veranschlagt. Beim Erreichen einer EBIT-Marge, die 10 % höher als der Wert aus der strategischen Planung liegt, wird ein Wert von 0,011 erreicht. Für einen Wert von mehr als 10 % unterhalb der strategischen Planung erhalten die Teilnehmer keine Punkte. Bei dazwischenliegenden Werten wird ein anteiliger Zielerreichungsfaktor ermittelt. Die maximale Summe des Faktors für die EBIT-Marge beträgt 0,033.
Die Teilnehmer haben darüber hinaus die Möglichkeit, die Zielerreichungsfaktoren aus den EBIT-Margen und BNL-Zielen um einen Faktor 1,5 oder 2 (LTIP 2018) bzw. um einen Faktor 2 (LTIP 2017) zu steigern, sofern sie das entsprechend definierte übergeordnete Ziel erreichen. Der Multiplikator kann nur erhalten werden, wenn alle BNL-Ziele erreicht wurden.
Für die Teilnehmer des LTIP 2018, die gleichzeitig Mitglieder des Vorstands sind, gilt darüber hinaus eine Hold-Back-Klausel. Nach billigem Ermessen des Aufsichtsrats kann die Incentive-Zahlung um bis zu 100 % nach unten korrigiert werden, wenn die Gesellschaft auch ohne eigenes Zutun oder Verschulden des Vorstandsmitglieds trotz Erreichen des Erfolgsfaktors bzw. der Erfolgsziele erheblichen Schaden genommen hat.
Das LTIP 2019 basiert wie das LTIP 2018 auf der Zuteilung virtueller Teilnahmeaktien durch den Aufsichtsrat an die Vorstände. Die Höhe der Incentive-Zahlung berechnet sich nach der folgenden Formel:

Der erste Erfolgsfaktor des LTIP 2019 besteht wie in den beiden Vorjahren aus qualitativen Zielen, die sich auf verschiedene Stadien des Investitionsprojekts Biotest Next Level (BNL-Projekt) beziehen. Für jedes Jahr des LTIP 2019 wurde jeweils ein BNL-Ziel formuliert, das bei Erreichen den Zielerreichungsfaktor erhöht. Ziele, die weiter in der Zukunft liegen, werden dabei stärker gewichtet. D.h. die Erreichung des BNL-Ziels 2019 erhöht den Faktor um 0,01, während die Erreichung der BNL-Ziele 2020 und 2021 den Faktor um jeweils 0,02 steigern. Das Verfehlen oder das anteilige Erreichen eines BNL-Ziels verändert den Zielerreichungsfaktor dagegen nicht. Der maximal erreichbare Erfolgsfaktor für die Erfolgszielkategorie BNL-Ziele beträgt 0,05.
Der zweite Erfolgsfaktor des LTIP 2019 bezieht sich auf die EBITDA-Marge. Für jedes Jahr des LTIP 2019 wurde jeweils eine EBITDA-Ziel-Marge festgelegt, die bei Erreichen den Zielerreichungsfaktor erhöht. Die Zielgrößen der EBITDA-Margen wurden für das Jahr 2019 aus dem Budget (Stand Februar 2019) und für die Jahre 2020 und 2021 aus der 10-Jahres-Planung (Stand 11. Juli 2018) entnommen. Auch hier wurden Ziele, die weiter in der Zukunft liegen, stärker gewichtet. D.h. die Erreichung der EBITDA-Marge in 2019 erhöht den Faktor um 0,01, während die Erreichung der EBITDA-Marge 2020 und 2021 den Faktor um jeweils 0,02 steigern. Wird die anvisierte EBITDA-Marge um bis zu 10% unterschritten, wird der Erfolgsfaktor anteilig mittels linearer Interpolation gewährt. Eine Übererfüllung führt dagegen nicht zu einer weiteren Erhöhung des Erfolgsfaktors, sodass der maximal erreichbare Erfolgsfaktor für die Erfolgszielkategorie EBITDA-Marge 0,05 beträgt.
Ein Multiplikator ist im LTIP 2019 nicht mehr vorgesehen.
Das LTIP 2019 enthält wie das LTIP 2018 die Hold-Back-Klausel für die Mitglieder des Vorstands.
Versorgungszusagen
Der Vorstand ist in die betriebliche Altersvorsorge der Biotest AG eingebunden. Für die Mitglieder besteht eine Einzelzusage im Rahmen der bei der Biotest AG geltenden Altersvorsorge. Hierfür werden Rückstellungen gebildet. Die Höhe der Ansprüche ist von der Anzahl der Dienstjahre, dem anrechnungsfähigen Gehalt und der geltenden Zuschussstaffel unter und über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung abhängig.
Die Bewertung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren, die durch einen unabhängigen Versicherungsmathematiker angefertigt werden.
Zusagen in Zusammenhang mit der Beendigung der Vorstandstätigkeit
Eine Ergänzungsvereinbarung zum Vorstandsvertrag aller aktiven Vorstandsmitglieder enthält eine Abfindungsregelung, die im Fall wirksam wird, dass der Vorstandsvertrag infolge einer näher definierten Change of Control vorzeitig beendet wird. Die Abfindung umfasst die feste Vergütung bis zum Ende der Laufzeit. Hinzu kommen anteilige variable Vergütungsbestandteile, die auf Basis des Durchschnittsbetrags der vorangegangenen zwei Geschäftsjahre zuzüglich einer Vergütung für den Nutzungswert des gewährten Dienstwagens ermittelt werden. Neben diesen Ansprüchen umfasst die Abfindung zusätzlich bis zum Zweifachen der jährlichen Festvergütung. Insgesamt beläuft sich die Abfindung jedoch maximal auf das Dreifache der jährlichen Festvergütung sowie der anteiligen variablen Vergütungsbestandteile wie oben dargestellt und dem Nutzungswert des gewährten Dienstwagens.
Der Anspruch entsteht nicht, wenn die Beendigung des Vorstandsvertrags auf Kündigung aus wichtigem Grund, Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit beruht oder das Vorstandsmitglied zum Zeitpunkt der Beendigung das 60. Lebensjahr bereits vollendet hat oder im Zusammenhang mit dem Change of Control von dritter Seite Zuwendungen oder Wertvorteile erhält.
Andere einmalige oder wiederkehrende Zusagen für den Fall der Beendigung der Vorstandstätigkeit bestehen nicht.
Vergütung des aktuellen Geschäftsjahres
Gesamtvergütung der in 2019 amtierenden Vorstandsmitglieder
Diese Übersicht zeigt die Berechnung der Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied mit den jeweils im Geschäftsjahr 2019 gewährten Beträgen der verschiedenen Vergütungskomponenten.
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| in Tausend € | Dr. Bernhard Ehmer | |||
|---|---|---|---|---|
| 2018 | 2019 | 2019 Minimum | 2019 Maximum | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Erfolgsunabhängig | ||||
| Festvergütung | 425 | 141 | 141 | 141 |
| Nebenleistungen | 32 | 11 | 11 | 11 |
| Summe der erfolgsunabhängigen Komponenten | 457 | 152 | 152 | 152 |
| Erfolgsabhängig | ||||
| Ohne langfristige Anreizwirkung (nicht aktienbasiert): | ||||
| Einjährige variable Vergütung -Baranteil | 318 | 92 | - | 92 |
| Mit langfristiger Anreizwirkung (aktienbasiert): | ||||
| Mit langfristiger Anreizwirkung (nicht aktienbasiert): | ||||
| Variable Vergütung (LTIP) - Baran teil | 19 | 72 | - | 602 |
| Summe der erfolgsabhängigen Komponenten | 337 | 164 | - | 694 |
| Versorgungsaufwand (Service Cost) | 75 | - | - | - |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 869 | 316 | 152 | 846 |
| Abzüglich Versorgungsaufwand (Service Cost) | 75 | - | - | - |
| Gesamtbezüge (DRS 17) | 794 | 316 | 152 | 846 |
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| in Tausend € | Dr. Michael Ramroth | |||
|---|---|---|---|---|
| 2018 | 2019 | 2019 Minimum | 2019 Maximum | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Erfolgsunabhängig | ||||
| Festvergütung | 355 | 426 | 426 | 426 |
| Nebenleistungen | 43 | 38 | 38 | 38 |
| Summe der erfolgsunabhängigen Komponenten | 398 | 464 | 464 | 464 |
| Erfolgsabhängig | ||||
| Ohne langfristige Anreizwirkung (nicht aktienbasiert): | ||||
| Einjährige variable Vergütung -Baranteil | 265 | 242 | - | 252 |
| Mit langfristiger Anreizwirkung (aktienbasiert): | ||||
| Mit langfristiger Anreizwirkung (nicht aktienbasiert): | ||||
| Variable Vergütung (LTIP) - Baran teil | 56 | 165 | - | 1.516 |
| Summe der erfolgsabhängigen Komponenten | 321 | 407 | - | 1.768 |
| Versorgungsaufwand (Service Cost) | 293 | 405 | 405 | 405 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 1.012 | 1.276 | 869 | 2.637 |
| Abzüglich Versorgungsaufwand (Service Cost) | 293 | 405 | 405 | 405 |
| Gesamtbezüge (DRS 17) | 719 | 871 | 464 | 2.232 |
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| in Tausend € | Dr. Georg Floß | |||
|---|---|---|---|---|
| 2018 | 2019 | 2019 Minimum | 2019 Maximum | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Erfolgsunabhängig | ||||
| Festvergütung | 315 | 378 | 378 | 378 |
| Nebenleistungen | 37 | 39 | 39 | 39 |
| Summe der erfolgsunabhängigen Komponenten | 352 | 417 | 417 | 417 |
| Erfolgsabhängig | ||||
| Ohne langfristige Anreizwirkung (nicht aktienbasiert): | ||||
| Einjährige variable Vergütung -Baranteil | 235 | 214 | - | 223 |
| Mit langfristiger Anreizwirkung (aktienbasiert): | ||||
| Mit langfristiger Anreizwirkung (nicht aktienbasiert): | ||||
| Variable Vergütung (LTIP) - Baran teil | 50 | 147 | - | 1.345 |
| Summe der erfolgsabhängigen Komponenten | 285 | 361 | - | 1.578 |
| Versorgungsaufwand (Service Cost) | 251 | 251 | 251 | 251 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 888 | 1.029 | 668 | 2.246 |
| Abzüglich Versorgungsaufwand (Service Cost) | 251 | 251 | 251 | 251 |
| Gesamtbezüge (DRS 17) | 637 | 778 | 417 | 1.995 |
Aufgrund eines Übertragungsfehlers wurden die Angaben des Versorgungsaufwands des Vorjahres angepasst.
Die Maximalwerte in der Angabe der erfolgsabhängigen Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung zeigen den möglichen Maximalwert zum Zeitpunkt der Gewährung.
Die Berechnung nach DRS 17 ergibt Gesamtbezüge aller Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 1.965 T € (im Vorjahr 2.150 T €). In diesen Wert ist der Versorgungsaufwand nicht einzubeziehen.
Vergütungszuflüsse der in 2019 amtierenden Vorstandsmitglieder
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick zu den Zuflüssen im bzw. für das aktuelle Geschäftsjahr getrennt nach Vorstandsmitgliedern. Die Gesamtvergütung ist auch hier untergliedert nach den verschiedenen Vergütungskomponenten. Diese Aufstellung zeigt die in den Vorjahren gewährte mehrjährige variable Vergütung, die in diesem Geschäftsjahr ausbezahlt wird.
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| in Tausend € | Dr. Bernhard Ehmer | Dr. Michael Ramroth | Dr. Georg Floß | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Erfolgsunabhängig | ||||||
| Festvergütung | 425 | 141 | 355 | 426 | 315 | 378 |
| Nebenleistungen | 32 | 11 | 43 | 38 | 37 | 39 |
| Summe der erfolgsunabhängigen Komponenten | 457 | 152 | 398 | 464 | 352 | 417 |
| Erfolgsabhängig | ||||||
| Ohne langfristige Anreizwirkung (nicht aktienbasiert): | ||||||
| Einjährige variable Vergütung - Baranteil | 268 | 318 | 244 | 265 | 214 | 235 |
| Mit langfristiger Anreizwirkung (aktienbasiert): | - | - | - | - | - | - |
| Variable Vergütung (LTIP 2015) - Baranteil | - | - | - | - | - | - |
| Variable Vergütung (LTIP 2016) - Baranteil | - | - | 84 | - | 74 | - |
| Summe der mehrjährigen variablen Vergütung | - | - | 84 | - | 74 | - |
| Summe der erfolgsabhängigen Komponenten | 268 | 318 | 328 | 265 | 288 | 235 |
| Versorgungsaufwand (Service Cost) | - | 54 | - | - | - | - |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 725 | 524 | 726 | 729 | 640 | 652 |
Übersicht der Versorgungszusagen für die der in 2019 amtierenden Vorstandsmitglieder
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| in Tausend € | Anwartschaftsbarwert sämtlicher Pensionszusagen ohne Entgeltumwandlung | Anwartschaftsbarwert aus Entgeltumwandlungen | ||
|---|---|---|---|---|
| Anwartschaftsbarwert in |
Anwartschaftsbarwert in |
Anwartschaftsbarwert in |
Anwartschaftsbarwert in |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Bernhard Ehmer | 1.927 | 2.366 | 78 | 79 |
| Dr. Michael Ramroth | 3.551 | 5.705 | 631 | 865 |
| Dr. Georg Floß | 2.910 | 4.790 | - | - |
| 8.388 | 12.861 | 709 | 944 |
Aufgrund eines Übertragungsfehlers wurden die Angaben des Anwartschaftsbarwerts aus Entgeltumwandlung des Vorjahres angepasst.
Zur Insolvenzsicherung der Pensionsansprüche wurden Vermögenswerte in Höhe von 2.835 T € (im Vorjahr 1.793 T €) in den Biotest Vorsorge Trust e. V. übertragen.
Vergütungssystem für ehemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen
Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen werden vertraglich zugesagte Pensionen gezahlt. Hierfür sind Pensionsrückstellungen in Höhe von 10.318 T € (im Vorjahr 7.257 T €) gebildet worden. Für ehemalige Vorstandsmitglieder wurden im Geschäftsjahr 2019 Pensionszahlungen in Höhe von 603 T € (i. Vj. 484 T €) geleistet. In den Pensionsrückstellungen für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen wurde Herr Dr. Bernhard Ehmer bereits berücksichtigt. Die Wertermittlung der Pensionsrückstellungen erfolgte gemäß IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer.
Der ehemalige Vorstandsvorsitzende Herr Dr. Bernhard Ehmer war, nach seinem Ausscheiden zum 30. April 2019, bis einschließlich 31. Oktober 2019 als Berater in strategischen Fragestellungen für die Biotest AG tätig. In diesem Zusammenhang erhielt Herr Dr. Bernhard Ehmer ein Honorar in Höhe von 120 T €.
Im Geschäftsjahr 2019 wurden wie im Vorjahr keine Zahlungen für Erfolgsbeteiligungen und im Rahmen des LTIP an ehemalige Vorstandsmitglieder geleistet.
Für ehemalige Vorstandsmitglieder bestehen zum 31. Dezember 2019 keine Rückstellungen im Zusammenhang mit dem LTIP.
Long-Term-Incentive-Programm der Vorstandsmitglieder
An dem nicht-aktienbasierten Programm LTIP 2019 haben die Vorstände mit zugeordneten Aktien teilgenommen (Hr. Dr. Michael Ramroth und Hr. Dr. Georg Floß jeweils mit 1.800 Stück). Für diese Tranche wurde eine Rückstellung in Höhe von 79 T € gebildet. Hiervon entfallen auf Hr. Dr. Michael Ramroth 42 T € und auf Hr. Dr. Georg Floß 37 T €. An dem nicht-aktienbasierten Programm LTIP 2018 haben alle drei Vorstände mit virtuellen Teilnahmeaktien teilgenommen (Hr. Dr. Bernhard Ehmer, Hr. Dr. Michael Ramroth und Hr. Dr. Georg Floß jeweils mit 1.800 Stück). Für diese Tranche wurde eine Rückstellung in Höhe von 185 T € gebildet. Hiervon entfallen auf Hr. Dr. Bernhard Ehmer 72 T €, auf Hr. Dr. Michael Ramroth 60 T € und auf Hr. Dr. Georg Floß 53 T €.
An dem LTIP 2017 haben die Vorstände mit einem Eigeninvestment teilgenommen (Hr. Dr. Michael Ramroth und Hr. Dr. Georg Floß jeweils mit 1.800 Vorzugsaktien). Für diese Tranche wurde eine Rückstellung in Höhe von 121 T € gebildet. Hiervon entfallen auf Hr. Dr. Michael Ramroth 64 T € und auf Hr. Dr. Georg Floß 57 T €.
Aus dem aktienbasierten Long Term Incentive-Programm/Tranche 2015, dessen Auszahlungen für das Geschäftsjahr 2018 festgelegt war, erhielt keiner der Vorstände (Herr Dr. Bernhard Ehmer, Herr Dr. Michael Ramroth und Herr Dr. Georg Floß) eine Auszahlung.
Das aktienbasierte LTIP 2016 wurde aufgrund einer Change of Control Klausel mit der Übernahme von Biotest durch Creat vorzeitig beendet. Damit wurde auch dieses Programm im Geschäftsjahr 2018 abgerechnet. Aus diesem Programm erhielt Hr. Dr. Michael Ramroth 84 T € und Hr. Dr. Georg Floß 74 T €.
Erläuterung des Vergütungssystems der Aufsichtsratsmitglieder
Auf der Hauptversammlung der Biotest AG vom 15. Mai 2018 wurde ein neues Vergütungssystem für den Aufsichtsrat verabschiedet. Das neue Vergütungssystem gilt seit dem 1. Juli 2018; die Aufsichtsratstätigkeit vor diesem Tag wird nach dem alten Vergütungssystem vergütet. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt.
Nach dem neuen Vergütungssystem erhalten die Mitglieder eine jährliche feste Vergütung in Höhe von jeweils 40 T €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält jeweils den dreifachen, sein Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag. Die Tätigkeit in einem Ausschluss wird zusätzlich mit 4 T € vergütet, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält 15 T € und für die sonstigen Ausschüsse erhält der Vorsitzende 7,5 T €. Sofern auf die Aufsichtsratsvergütungen Umsatzsteuer zu zahlen ist, wird diese von der Biotest AG gezahlt. Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten keine zusätzliche variable Vergütung.
Nach dem alten Vergütungsfahren, welches die Vergütung des ersten Halbjahres 2018 regelt, erhalten die Mitglieder eine jährliche feste Vergütung in Höhe von jeweils 20 T € (im Vorjahr 20 T €). Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält jeweils den dreifachen, sein Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag. Die Tätigkeit in einem Ausschuss wird zusätzlich mit 4 T € vergütet, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält 10 T € und für die sonstigen Ausschüsse erhält der Vorsitzende 7,5 T €. Die Biotest AG erstattet die auf die Aufsichtsratsvergütung zu zahlende Umsatzsteuer. Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten außerdem eine variable Vergütung in Höhe von 1 T € für jeden 0,0033 €, mit dem die für das Geschäftsjahr ausgeschüttete Dividende den Betrag von 0,08 € übersteigt. Die variable Vergütung ist auf einen Höchstbetrag von 10 T € begrenzt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Biotest AG sind wie die Mitglieder des Vorstands in die konzernübergreifende Vermögensschadenhaftpflicht-Gruppenversicherung (D&O-Versicherung) eingebunden. Biotest übernimmt die hierfür fälligen Versicherungsprämien für alle Mitglieder des Aufsichtsrats. Des Weiteren ist ein Aufsichtsratsmitglied über die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung privathaftpflichtversichert. Weitere Sachleistungen werden nicht gewährt.
Die wertmäßigen Angaben zur Vergütung des Aufsichtsrats berücksichtigen die Erstattung der auf die Aufsichtsratsvergütung teilweise zu zahlenden Umsatzsteuern.
Vergütung des aktuellen Geschäftsjahres
Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 die im Folgenden aufgeführte Vergütung:
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| in Tausend € 2019 | fixe Vergütung | Gesamtvergütung |
|---|---|---|
| Rolf Hoffmann (seit dem 30.08.2017 Vorsitzender) | 135 | 135 |
| Tan Yang (seit dem 01.03.2018 stellvertretender Vorsitzender) | 72 | 72 |
| Dr. Cathrin Schleussner | 48 | 48 |
| Kerstin Birkhahn | 44 | 44 |
| Christine Kreidl | 59 | 59 |
| Jürgen Heilmann | 44 | 44 |
| 402 | 402 |
Für das Geschäftsjahr 2018 wurde an die Mitglieder des Aufsichtsrats die folgende Vergütung ausgezahlt:
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| in Tausend € 2018 | fixe Vergütung | Gesamtvergütung |
|---|---|---|
| Rolf Hoffmann (seit dem 30.08.2017 Vorsitzender) | 106 | 106 |
| Tan Yang (seit dem 01.03.2018 stellvertretender Vorsitzender) | 50 | 50 |
| Dr. Cathrin Schleussner | 37 | 37 |
| Kerstin Birkhahn | 34 | 34 |
| Christine Kreidl | 47 | 47 |
| Kurt Hardt (bis zum 28.02.2018) | 4 | 4 |
| Jürgen Heilmann | 34 | 34 |
| 312 | 312 |
Neben den aufgeführten Aufsichtsratsvergütungen wurden in den Geschäftsjahren 2019 und 2018 für die Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats weitere Leistungen im Rahmen ihres Arbeitnehmerverhältnisses aufwandswirksam erfasst. Die Höhe der Bezüge richtet sich nach tarifvertraglichen Regelungen bzw. den in der Gesellschaft geltenden Gehaltsstufen für außertarifliche Mitarbeiter.
F. KONZERNERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄß § 315D HGB
Die Biotest AG ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Grundlage für die Führungs-, Entscheidungs- und Kontrollmechanismen bildet - neben den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen - die Satzung der Gesellschaft. Die Erklärung gemäß § 315d HGB steht in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite der Gesellschaft (www.biotest.com) zum Download bereit.
G. KONZERNERKLÄRUNG ZU NICHTFINANZIELLEN INFORMATIONEN GEMÄß § 315C HGB
Für die Informationen zur nichtfinanziellen Erklärung in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorgaben aus der Umsetzung der Corporate Social Responsibility-Richtlinie (CSR-Richtlinie) verweisen wir auf die Internetseite der Gesellschaft (www.bio-test.com).
H. ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN GEMÄß § 315A HGB
Das gezeichnete Kapital der Biotest AG beträgt satzungsgemäß 39.571.452,00 € (Stichtag: 31. Dezember 2019). Es ist eingeteilt in 19.785.726 Stück Stammaktien sowie 19.785.726 Stück Vorzugsaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber, Vorzugsaktien gewähren kein Stimmrecht. Weitere Stimmrechts- oder Übertragungsbeschränkungen sind Biotest nicht bekannt.
Zum 31. Januar 2018 wurde das Übernahmeangebot der Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, vollzogen und die Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, erhielt 89,88 % der stimmberechtigten Stammaktien. Sie hält damit die Mehrheit der stimmberechtigten Stammaktien.
Herr Yuewen Zheng hat uns per Mitteilung gemäß §§ 33 Abs. 1, 34 WpHG vom 2. Februar 2018 angezeigt, dass Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, 89,88 % der Stammaktien der Biotest AG hält. Die Stimmrechte der Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, werden Herrn Yuewen Zheng gemäß § 34 WpHG zugerechnet. Die Biotest AG wird daher indirekt von Herrn Yuewen Zheng kontrolliert (Stichtag: 31. Dezember 2018).
Darüber hinaus waren dem Vorstand zum 31. Dezember 2019 keine direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital bekannt, die 10 % der Stimmrechte überschreiten. Es gibt keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.
Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat nach Maßgabe der §§ 84 und 85 AktG sowie § 7 Abs. 2 der Satzung bestellt und abberufen. Jede Satzungsänderung bedarf gemäß § 179 Abs. 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung (§ 133 AktG). Die Befugnis zur Änderung der Satzung, die nur die Fassung betreffen, ist gemäß § 27 der Satzung in Übereinstimmung mit § 179 Abs. 1 Satz 2 AktG auf den Aufsichtsrat übertragen worden.
Nach näherer Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses vom 7. Mai 2015 ist die Gesellschaft ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG auf den Inhaber lautende Stammaktien und/oder auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals von 33.767.639,04 € zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung gilt bis zum 6. Mai 2020. Die Gesellschaft hat von ihr bisher keinen Gebrauch gemacht.
Um der Biotest AG bei künftigen Finanzierungs- und Kapitalmaßnahmen Flexibilität zu gewähren, wurde durch Hauptversammlungsbeschlüsse vom 7. Mai 2019 ein neues genehmigtes Kapital geschaffen und das bisherige genehmigte Kapital, von dem der Vorstand keinen Gebrauch gemacht hatte, ersetzt. § 4 Abs. 5 der Satzung wurde aufgehoben und wie folgt neu gefasst: "Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 6. Mai 2024 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien und/oder Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen, einmalig oder mehrmals, um bis zu 19.785.726,00 € zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung umfasst die Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens gleichstehen. Die Aktionäre haben ein Bezugsrecht. Das Bezugsrecht kann dabei auch ganz oder teilweise als mittelbares Bezugsrecht im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG ausgestaltet werden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus genehmigtem Kapital festzulegen." Über die vorstehende Satzungsänderung hinaus wurde der Aufsichtsrat durch den Hauptversammlungsbeschluss ermächtigt, die Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus genehmigtem Kapital entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung anzupassen. Das genehmigte Kapital wurde bisher nicht, auch nicht teilweise, ausgenutzt.
Wesentliche Vereinbarungen zwischen der Biotest AG und Dritten, die bei einem Kontrollwechsel (Change of Control) wirksam werden, bestehen hinsichtlich des am 24. Juni 2019 abgeschlossenen Finanzierungsvertrages zur langfristigen Finanzierung der Biotest AG und in diesem Rahmen auch des Konzerns.
Des Weiteren bestehen Kündigungsrechte, die bei einem Kontrollwechsel wirksam werden, noch in den verbliebenen Schuldscheindarlehensverträgen. Sie sind aber von den Darlehensgebern bisher nicht geltend gemacht worden. Es wird daher erwartet, dass diese Schuldscheindarlehensbeträge regulär am Ende der Laufzeit zurückgezahlt werden.
Eine Ergänzungsvereinbarung zum Vorstandsvertrag aller Vorstandsmitglieder enthält eine Abfindungsregelung, die in dem Fall wirksam wird, dass der Vorstandsvertrag infolge einer näher definierten Change of Control vorzeitig beendet wird. Die Abfindung umfasst die feste Vergütung bis zum Ende der Laufzeit sowie eine zeitanteilige Bonuszahlung auf Basis des Durchschnittsbetrags der zwei vorangegangenen Geschäftsjahre und des Nutzwerts des gewährten Dienstwagens. Neben diesen Ansprüchen umfasst die Abfindung zusätzlich einen Betrag bis zum Zweifachen der jährlichen Festvergütung, soweit die gesamte Abfindung insgesamt nicht das Dreifache der jährlichen Festvergütung übersteigt, zuzüglich der wie oben dargestellt berechneten Bonuszahlung und der Entschädigung für den Nutzwert des PKW.
Der Anspruch entsteht nicht, wenn die Beendigung des Vorstandsvertrags auf Kündigung aus wichtigem Grund, Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit beruht, das Vorstandsmitglied zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstvertrags das 60. Lebensjahr vollendet hat oder das Vorstandsmitglied im Zusammenhang mit dem Change of Control von dritter Seite Zuwendungen oder Wertvorteile erhält.
Keiner der Mitglieder des Vorstands hat nach Abschluss des Übernahmeangebots durch Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, Ansprüche aus der jeweiligen Ergänzungsvereinbarung geltend gemacht.
Dreieich, den 20. März 2020
Dr. Michael Ramroth, Mitglied des Vorstands
Dr. Georg Floß, Mitglied des Vorstands
BERICHT DES AUFSICHTSRATS
Die Verfassung der Aktiengesellschaft nach dem Aktiengesetz trennt streng und zwingend zwischen der Geschäftsführung und der Aufsicht über die Geschäftsführung. Während die Geschäftsführung ausschließlich dem Vorstand obliegt, ist der Aufsichtsrat zur Beratung und Überwachung der Geschäftsführung durch den Vorstand verpflichtet. Der Aufsichtsrat hat in seiner Funktion als Kontrollorgan und geleitet von den Grundsätzen der verantwortungsvollen und guten Unternehmensführung im Geschäftsjahr 2019 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben uneingeschränkt wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung des Vorstands regelmäßig und sorgfältig überwacht und ihn in allen für das Unternehmen wichtigen Belangen beraten. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in regelmäßigen Abständen, umfassend und zeitnah durch schriftliche und mündliche Berichte über alle Vorgänge, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, auch solche Entscheidungen, die keiner Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Insbesondere setzte der Vorstand den Aufsichtsrat über wichtige Geschäftskennzahlen in Kenntnis. Vor allem Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der strategischen Weiterentwicklung, der Personal- und Nachfolgeplanung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance sind relevante Unternehmensvorgänge, über die der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig informiert hat. Der Vorstand hat, soweit der Geschäftsverlauf von der Planung abwich, diese Abweichungen umfassend erläutert und den Aufsichtsrat in die Abstimmung über die Strategie und den Stand der Umsetzung der Strategie im Unternehmen stets eingebunden.
Soweit zu Einzelmaßnahmen des Vorstands nach Gesetz oder Satzung die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, hat der Aufsichtsrat darüber Beschluss gefasst.
Der Aufsichtsratsvorsitzende stand mit dem Vorstandsvorsitzenden auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen vierzehntägig in intensivem persönlichen und telefonischen Kontakt und hat sich über die Entwicklung der Geschäftslage, die wesentlichen Geschäftsvorfälle und anstehende Entscheidungen sowie langfristige Perspektiven und Überlegungen zu sich anbahnenden Entwicklungen informiert. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats und die Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhielten daneben automatisch alle Berichte der Internen Revision. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben mit dem Vorstand auch außerhalb der Sitzungen aktuelle Themen beraten.
Im Geschäftsjahr 2019 traten keine Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern auf, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offen zu legen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist.
Von zentraler Bedeutung für die Beratungen im Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2019 waren die Vorbereitungen und Maßnahmen zur Sicherstellung der Liquidität und Refinanzierung der Gesellschaft. Außerdem waren die Beratungen im Aufsichtsrat geprägt von Überlegungen zur Besetzung des Vorstands und der Nachfolge für das Amt des Vorsitzenden des Vorstands nach Ausscheiden von Herrn Dr. Ehmer, dem Fortgang des Projekts BNL (Biotest Next Level), der Stellung der Biotest AG innerhalb der Creat-Gruppe sowie die Sicherstellung der Blutplasmaversorgung zur Abdeckung des Bedarfs des Unternehmens.
Im Geschäftsjahr 2019 trat der Aufsichtsrat zu sechs Sitzungen und zehn Telefonkonferenzen zusammen. Im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgaben hatten die Mitglieder des Aufsichtsrats sowohl in den Ausschüssen als auch im Plenum ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch und umfassend auseinanderzusetzen. Eigene Anregungen konnten sie jederzeit in Diskussionen einbringen.
SCHWERPUNKTE DER BERATUNG IM AUFSICHTSRAT
Gegenstand der regelmäßigen Beratungen im Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2019 waren neben den eingangs erwähnten Themen die Planung und die aktuelle Geschäftsentwicklung des Unternehmens. In allen Angelegenheiten ließ sich der Aufsichtsrat fortlaufend vom Vorstand über die Sachlage und aktuellen Ereignisse unterrichten. Auftretende Fragen wurden unmittelbar und umfassend diskutiert. Der Aufsichtsrat befand sich damit stets auf dem aktuellen Informationsstand.
In einer Telefonkonferenz am 16. Januar 2019 beriet der Aufsichtsrat über die vom Vorstand vorgestellten aktuellen Geschäftsentwicklungen und das Budget für 2019. Nachdem die Einzelheiten diskutiert wurden, billigte der Aufsichtsrat das aktualisierte Budget 2019. Weiterer zentraler Tagesordnungspunkt war die Diskussion zur Nachfolgeplanung für den Vorstand nach Ausscheiden von Herrn Dr. Ehmer zum 30. April 2019. Herr Tan Yang nahm an der Telefonkonferenz entschuldigt nicht teil.
Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in der Sitzung vom 7. März 2019 über die aktuelle Geschäftslage des Konzerns bis Februar 2019. Weitere Tagesordnungspunkte umfassten unter anderem den Status des Projekts BNL sowie Bonuszahlungen an den Vorstand. Der Vorstand stellte den Jahresabschluss für die Biotest AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018 vor. Der anwesende Abschlussprüfer erläuterte das Ergebnis seiner Prüfung, berichtetet über seine Leistungen neben denen der Abschlussprüfung und bestätigte, dass er einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss der Biotest AG erteilen wird. Der Aufsichtsrat billigte u.a. den Bericht des Aufsichtsrats, den Abhängigkeitsbericht, die nichtfinanzielle Erklärung (Nachhaltigkeitsbericht), den EMIR-Bericht sowie die Entsprechenserklärung für das Geschäftsjahr 2018 sowie ein Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat hat auch beschlossen, der Hauptversammlung 2019 die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer für die Abschlüsse 2019 vorzuschlagen.
In dieser Sitzung wurde Herr Dr. Ramroth nach eingehender Prüfung und Beratung zur Qualifikation von Herrn Dr. Ramroth sowie der Prüfung externer Alternativen mit Wirkung zum 1. Mai 2019 zum Vorsitzenden des Vorstands bestellt. Gleichzeitig wurde die Anpassung der Vorstandsverträge von Herrn Dr. Ramroth und Herrn Dr. Floß sowie der Geschäftsordnung für den Vorstand beschlossen und über einen zeitlich begrenzten Beratervertrag mit Herrn Dr. Ehmer für die Übergangsphase nach seinem Ausscheiden aus dem Vorstand beraten. Der Aufsichtsrat billigte auch die neuen Bedingungen des Long Term Incentive Programms für 2019-2021, die Ziele 2019 für den Vorstand sowie die Zielerreichung der Mitglieder des Vorstands für 2018 sowie Bonuszahlungen an die Mitglieder des Vorstands für außerordentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Übernahmeangebots durch CREAT. Die Tagesordnung für die Hauptversammlung 2019 wurde diskutiert. Der Aufsichtsrat hat sich darüber hinaus über die Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Zusammenhang mit dem Russland-Geschäft der Gesellschaft und dessen Auswirkungen auf die noch offenen Verfahren gegen drei Manager des Unternehmens informiert. Er hat auch über die Transaktion zwischen Grifols S.A. und Shanghai RAAS und mögliche Auswirkungen auf die Biotest AG beraten. Herr Dr. Ramroth berichtete über das Ergebnis der Effizienzprüfung des Aufsichtsrats. Die Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und des Governance-Ausschusses berichteten über die Tätigkeit der Ausschüsse.
Nach eingehenden Beratungen in der Sitzung vom 21. März 2019 billigte der Aufsichtsrat auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses hin und nach erfolgter eigener Prüfung einstimmig die Jahresabschlüsse 2018 für den Konzern sowie für die Biotest AG sowie den Beschluss zur Gewinnverwendung und verabschiedete die Tagesordnung für die Hauptversammlung 2019.
Die Sitzung vom 6. Mai 2019 war geprägt von Beratungen zur Geschäftsentwicklung im ersten Quartal, zur Liquiditätssituation der Gesellschaft und dem Refinanzierungsbedarf sowie der Vorbereitung auf die Hauptversammlung.
In neun Telefonkonferenzen zwischen dem 3. April 2019 und dem 23. Juni 2019 hat sich der Aufsichtsrat regelmäßig über die Liquiditätssituation und den Stand der Verhandlungen für eine neue Finanzierung des Unternehmens informiert. In der Telefonkonferenz am 23. Juni 2019 hat der Vorstand das Ergebnis dieser Verhandlungen präsentiert. Der Aufsichtsrat hat dem Abschluss eines Kreditvertrags zu den ausgehandelten Konditionen zugestimmt und den Vorstand zum Abschluss dieses Vertrags ermächtigt.
In der Sitzung vom 25. und 26. Juli 2019 hatte der Vorstand Gelegenheit, den Aufsichtsrat umfassend über die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft im ersten Halbjahr 2019, über die Finanzierung, den 10-Jahres-Plan, den Status des BNL-Projekts sowie weiterer strategischer Optionen für das Unternehmen zu informieren. Der Aufsichtsrat hat sich auch über neue gesetzliche Entwicklungen informiert sowie die Zielvereinbarung 2019 für den Vorstand auf der Grundlage aktualisierter Zahlen angepasst und verabschiedet.
In der Sitzung vom 9. Oktober 2019 berichtete die Vorsitzende des Governance Ausschusses über dessen Beratungen. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat über die aktuelle Geschäftsentwicklung und den Ausblick bis zum Ende des Geschäftsjahres sowie über den positiven Verlauf des BNL-Projekts. Außerdem wurden verschiedene Szenarien zur Sicherstellung der Blutplasmaversorgung in den kommenden Jahren diskutiert. Der Vorstand hat auch über die Veräußerung der zum monoklonalen Antikörper BT-061 gehörenden Vermögensgegenstände und die Einstellung der Aktivitäten in Bezug auf die weiteren monoklonalen Antikörper (BT-062, BT-063) berichtet.
Die Geschäftsentwicklung, der Ausblick auf das Geschäftsergebnis 2019 und das Budget 2020 sowie der aktuelle Stand des BNL Projekts und Maßnahmen zur Sicherstellung Blutplasmaversorgung für 2020 wurden in der Sitzung vom 4. Dezember 2019 diskutiert. Außerdem berichtete die Vorsitzende des Governance-Ausschusses über die Nachfolgeplanung für ein ausscheidendes Mitglied des Aufsichtsrats.
AUSSCHÜSSE
Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat im Berichtsjahr drei Ausschüsse gebildet, die sich zum Stichtag 31. Dezember 2019 wie folgt zusammensetzen:
Personal- und Vergütungsausschuss
Rolf Hoffmann (Vorsitzender)
Kerstin Birkhahn
Tan Yang
Prüfungsausschuss
Christine Kreidl (Vorsitzende)
Rolf Hoffmann
Jürgen Heilmann
Tan Yang
Governance-Ausschuss
Dr. Cathrin Schleussner (Vorsitzende)
Christine Kreidl
Rolf Hoffmann
Tan Yang
Der Prüfungsausschuss traf sich im Geschäftsjahr 2019 mit dem Vorstand in drei Sitzungen, eine Beschlussfassung fand im Umlaufverfahren statt, eine Beratung fand in einer Telefonkonferenz statt. In der ersten Sitzung im Geschäftsjahr 2019 vom 6. März 2019 beriet der Prüfungsausschuss über den Stand der Jahresabschlussprüfungsarbeiten 2018 sowie über die Gewinnverwendung und die Prüfschwerpunkte 2019 der Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung. Der Prüfungsausschuss hat nach eingehenden Beratungen beschlossen, dem Aufsichtsrat die Billigung der nichtfinanziellen Erklärung (Nachhaltigkeitsbericht), des Berichts über die Prüfung nach § 20 Abs. 1 WpHG (EMIR-Bericht) sowie nach Vorlage der entsprechenden Unabhängigkeitserklärung für 2019 die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer für die Abschlüsse 2019 vorzuschlagen. Gegenstand der Beratungen im Prüfungsausschuss am 21. März 2019 waren der vom Vorstand vorgestellte Einzel- und Konzernabschluss 2018 sowie weitere Berichte im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2018. Der anwesende Abschlussprüfer stellte sein Prüfungsergebnis vor und beantwortete die hierzu vom Prüfungsausschuss gestellten Nachfragen. Im Anschluss an die Beratungen beschloss der Prüfungsausschuss, dem Aufsichtsrat die Billigung des Vorschlags zur Gewinnverwendung, des Einzel- und Konzernabschlusses 2018 vorzuschlagen. Am 23. Juni 2019 hat der Prüfungsausschuss nach telefonischer Beratung dem Aufsichtsrat vorgeschlagen, den vom Vorstand verhandelten neuen Kreditvertrag zur Deckung des Finanzierungsbedarfs des Unternehmens abzuschließen. Im Umlaufverfahren hat der Prüfungsausschuss am 7. September 2019 beschlossen, die FAS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, damit zu beauftragen, die Gesellschaft bei der Ausschreibung und Auswahl eines neuen Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 zu unterstützen. In der Sitzung vom 4. Dezember 2019 beriet der Prüfungsausschuss über die Ergebnisse der internen Revision, des Risikomanagements und wesentliche Parameter der Abschlussprüfung 2019. Die Prüfungsschwerpunkte für 2019 wurden verabschiedet. Der Abschlussprüfer Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gab einen Überblick über die in 2019 erbrachten Leistungen und die voraussichtlich in 2020 zu erbringenden Leistungen, die nach Würdigung im Prüfungsausschuss gebilligt wurden. Zudem wurde der Prüfplan für die Interne Revision für 2020 vorgestellt und verabschiedet.
Der Personal- und Vergütungsausschuss nimmt Aufgaben im Zusammenhang mit Vorstandsangelegenheiten wahr und bereitet Personalentscheidungen des Gesamtaufsichtsrats vor. Im Berichtsjahr hat er zwei Mal getagt, am 12. Februar 2019 und am 6. März 2019. In den Sitzungen wurde im Wesentlichen die Nachfolgeplanung von Herrn Dr. Ehmer sowie Bonuszahlungen an die Mitglieder des Vorstands diskutiert. Nach ausführlichen Beratungen hat der Ausschuss beschlossen, dem Aufsichtsrat den Beschluss über die Bonuszahlungen und die Bestellung von Herrn Dr. Ramroth zum Vorsitzenden des Vorstands als Nachfolger von Herrn Dr. Ehmer vorzuschlagen. Der Personal- und Vergütungsausschuss beriet außerdem zum Long Term Incentive Programm für die Jahre 2019 - 2021, zu den Zielen 2019 für den Vorstand sowie zur Zielerreichung der Mitglieder des Vorstands für 2018.
Der Governance-Ausschuss traf sich zweimal in 2019, am 6. März 2019 und am 9. Oktober 2019. Der Governance-Ausschuss beschloss nach eingehender Erörterung dem Aufsichtsrat ein Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat zur Entscheidung vorzuschlagen. Außerdem wurde das Ergebnis der Effizienzprüfung durch Kienbaum vorgestellt und beschlossen, dem Gesamtaufsichtsrat die Billigung der Entsprechenserklärung vorzuschlagen. Gegenstand der Beratungen in der Sitzung vom 9. Oktober 2019 waren u.a. die Nachfolgeplanung für ein ausscheidendes Mitglied des Aufsichtsrats, die geplanten Änderungen im Aktiengesetz und im Deutschen Corporate Governance Kodex durch das ARUG II sowie der Abschluss eines Beratervertrags mit Herrn Dr. Ehmer.
CORPORATE GOVERNANCE
Der Aufsichtsrat hat auch im Jahr 2019 die Weiterentwicklung der Corporate Governance Standards im Unternehmen fortlaufend beachtet. Über die Corporate Governance des Unternehmens berichten Vorstand und Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex im Corporate Governance Bericht, der zusammen mit der Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG veröffentlicht wird. Vorstand und Aufsichtsrat der Biotest AG gaben am 16. März 2020 eine Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG ab.
ÄNDERUNGEN IM VORSTAND UND AUFSICHTSRAT
Die Amtszeit von Herrn Dr. Ehmer endete zum 30. April 2019 und er ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Der Aufsichtsrat hat Herrn Dr. Ramroth zum Vorsitzenden des Vorstands bestellt und die Aufgabenverteilung zwischen Herrn Dr. Ramroth und Herrn Dr. Floß neu geordnet. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Dr. Ehmer für die stets konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Im Aufsichtsrat hat es im Geschäftsjahr 2019 keine personellen Veränderungen gegeben. Im laufenden Geschäftsjahr hat es im Aufsichtsrat folgende Veränderungen gegeben: Mit Wirkung zum 4. Januar 2020 hat Frau Kreidl ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats niedergelegt. Am 12. Februar 2020 wurde Frau Simone Fischer bis zum Ende der nächsten ordentlichen Hauptversammlung gerichtlich als ihre Nachfolgerin bestellt. Der Aufsichtsrat hat am 19. Februar 2020 Frau Fischer als Mitglied des Governance-Ausschusses sowie als Mitglied und Vorsitzende des Prüfungsausschusses bestellt.
JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSS
Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn/Frankfurt am Main, hat den Jahresabschluss der Biotest AG und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 sowie den Lagebericht und den Konzernlagebericht geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Ferner wurde der vom Vorstand aufgestellte Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) von der vorgenannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."
Der vom Aufsichtsrat zur inhaltlichen Überprüfung beauftragte externe Prüfer hat die gesonderte nichtfinanzielle Erklärung ebenfalls mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehen. Die genannten Abschlussunterlagen, der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers, der Abhängigkeitsbericht, die gesonderte nichtfinanzielle Erklärung, sowie der Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns haben allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vorgelegen. Sie wurden in den Sitzungen des Prüfungsausschusses am 24. und 30. März 2020 sowie in der Sitzung des Aufsichtsrats am 30. und 31. März 2020 eingehend behandelt. In allen drei Sitzungen berichtete der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und stand für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung.
Nach eigener Prüfung und Erörterung des Jahres- und des Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts, des Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns, des Abhängigkeitsberichts sowie der gesonderten nichtfinanziellen Erklärung hat der Aufsichtsrat festgestellt, dass er keine Einwendungen erhebt und dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer und den externen Prüfer zustimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts erhebt der Aufsichtsrat ebenfalls keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands zum Abhängigkeitsbericht. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Gewinns stimmte der Aufsichtsrat zu.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitern für ihren stetigen Einsatz und die konstruktive Zusammenarbeit, ohne die die positive Unternehmensentwicklung im Geschäftsjahr 2019 nicht möglich gewesen wäre.
Dreieich, den 23. März 2020
Rolf Hoffmann, Vorsitzender