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Biotest AG Annual Report 2017

May 23, 2018

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Annual Report

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Biotest Aktiengesellschaft

Dreieich

Konzernabschluss zum 31.12.2017

KENNZAHLEN

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2017* 2016*
Umsatzerlöse Mio. € 378,1 408,0
davon:
Inland Mio. € 103,2 108,3
Ausland Mio. € 274,9 299,7
davon:
Therapie Mio. € 313,7 346,8
Plasma & Services Mio. € 58,2 54,2
Andere Segmente Mio. € 6,2 7,0
EBITDA Mio. € 13,0 58,1
Betriebsergebnis (EBIT) Mio. € -9,3 35,2
EBIT in % vom Umsatz % -2,5 8,6
Ergebnis vor Steuern Mio. € -26,0 24,0
Ergebnis nach Steuern Mio. € -16,4 6,1
Ergebnis nach Steuern der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche Mio. € 12,9 -51,8
Ergebnis nach Steuern gesamt Mio. € -3,5 -45,7
Finanzierung:
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit der fortgeführten Geschäftsbereiche Mio. € 18,3 46,0
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche Mio. € 16,0 19,9
Abschreibungen Mio. € 22,3 19,9

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31.12.2017 31.12.2016
Eigenkapital Mio. € 347,8 360,7
Eigenkapitalquote % 35,5 38,7
Bilanzsumme Mio. € 978,5 932,8
Mitarbeiter in Vollzeitstellen** Anzahl 2.472 2.416
Ergebnis je Stammaktie -0,42 0,14

* fortgeführte Geschäftsbereiche

** fortgeführte und nicht fortgeführte Geschäftsbereiche

Vorwort des Vorstands

SEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE,

das vergangene Jahr war für Biotest richtungsweisend. Große, wichtige Veränderungen haben sich ergeben. Wir haben hart für das Erreichen unserer operativen Ziele gekämpft und um den neuen starken Partner an unserer Seite, die chinesische Creat Group Co. Ltd., Nanchang, Volksrepublik China (Creat). Unsere Ziele waren ambitioniert und der Weg dorthin war anspruchsvoll. Aber großer Einsatz macht sich bezahlt, jetzt dürfen wir zurückblicken und können sagen: Wir haben es geschafft!

Wenn wir die Ergebnisse desjenigen Teils unseres US-amerikanischen Geschäfts, das im Jahr 2017 noch zur Biotest Gruppe gehörte, einbeziehen, haben wir die im April 2017 nach dem Humanalbumin-Rückruf angepasste Ergebnisprognose erfüllt. Bei dem Rückruf von Humanalbumin handelt es sich um einen Einmaleffekt, der nur im Geschäftsjahr 2017 einen Einfluss auf unser Ergebnis hatte. Die aufgetretenen Probleme in der Produktion von Humanalbumin wurden sehr schnell behoben, sodass der Herstellungsprozess zügig wieder hochgefahren werden konnte.

Im Geschäftsjahr 2017 erwirtschaftete die Biotest Gruppe in den fortgeführten Geschäftsbereichen Umsatzerlöse in Höhe von 378,1 Mio. € (Vorjahr: 408,0 Mio. €). Der Rückgang war durch den Humanalbumin-Rückruf bedingt. Das EBIT betrug für das Gesamtjahr 2017 für die fortgeführten und nicht fortgeführten Geschäftsbereiche 18,0 Mio. € (Vorjahr: -21,5 Mio. €) und wir erwirtschafteten daraus einen Cash Flow aus der betrieblichen Tätigkeit in Höhe von 34,3 Mio. € (Vorjahr: 65,9 Mio. €).

Neben dem Erreichen unserer finanziellen Ziele hatte das Gelingen des Zusammenschlusses mit Creat im vergangenen Jahr oberste Priorität für uns. Im April hatte Creat ein öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden Biotest-Aktien angekündigt. Meine Vorstandskollegen Dr. Michael Ramroth und Dr. Georg Floß, der Aufsichtsrat der Biotest AG und ich persönlich haben dieses Angebot begrüßt und uns im Jahresverlauf für den Erfolg dieser Transaktion eingesetzt.

Als Anfang November das "Committee on Foreign Investment in the United States" (CFIUS) mitteilte, dass gegen das Übernahmeangebot US-nationale Sicherheitsbedenken bestehen, haben wir aktiv das Gespräch mit der Behörde gesucht, um Bedenken auszuräumen und einen Weg zu finden, wie die Transaktion ausgestaltet werden kann. Mit der Transaktionsfreigabe durch CFIUS im Januar dieses Jahres haben sich diese Bemühungen ausgezahlt. Bedingung für die Transaktionsfreigabe war jedoch der Verkauf unserer US-Gesellschaften, die wir bis zum Vollzug des Verkaufs an einen US-amerikanischen Treuhänder übertragen haben.

Für die zukünftige Versorgung mit US-Plasma haben wir bereits eine Strategie ausgearbeitet, die im Wesentlichen darauf basiert, Plasma bei Vertragspartnern einzukaufen. Darüber hinaus konnten wir im vergangenen Jahr weitere Plasmasammelstationen in Europa eröffnen, sodass wir Ende des Jahres 2017 über insgesamt 18 Zentren in Europa verfügen. Unser Ziel ist es, jedes Jahr zwei bis drei weitere europäische Zentren zu eröffnen. Bereits im Januar 2018 haben wir eine weitere Station in der tschechischen Stadt Břeclav eröffnet. Damit können wir auch in Zukunft sicherstellen, dass Patienten ausreichend mit aus Plasma hergestellten Medikamenten versorgt werden und schaffen die Basis für unser Wachstum.

Wir sind davon überzeugt, dass der Zusammenschluss mit Creat für unsere Aktionäre und das Unternehmen unmittelbaren Wert schafft: Denn mit Creat haben wir einen Partner gefunden, der unsere Strategie stärkt und weitere Investitionen in unser Geschäft ermöglicht. Dazu gehört auch unser bestehendes Projekt Biotest Next Level, das größte Projekt unserer Firmengeschichte. Mit Biotest Next Level verfolgen wir mehrere Ziele: die Erweiterung der Produktpalette, die Verdopplung der Kapazität und damit eine deutliche Steigerung der Profitabilität. Wir investieren kräftig in die Fertigstellung der Produktionsanlagen und die Entwicklung neuer Produkte. Allein die Investitionen im Jahr 2017 beliefen sich auf über 90 Mio. € und wir konnten wichtige Fortschritte erzielen.

Im vergangenen Jahr haben wir den zweiten wichtigen Meilenstein erreicht: die baurechtliche Abnahme des Gebäudes. Der Zeitplan wurde damit erfüllt, was bei einem Projekt in der Größenordnung von Biotest Next Level nicht immer selbstverständlich ist. Im August 2017 hat das Regierungspräsidium Darmstadt zudem unsere neuen Labore als GMP-adäquat eingestuft. GMP steht für "Good Manufacturing Practice" also zu Deutsch "Gute Herstellungspraxis für Arzneimittel". Das Regierungspräsidium prüft dabei Hygienestandards, Räumlichkeiten, die Ausrüstung sowie Dokumentations- und Kontrollprozesse. Unsere Forschungs- und Entwicklungsabteilung arbeitet dafür mit Hochdruck an den neuen Präparaten. Die Entwicklungsprojekte IgG Next Generation, Trimodulin und Fibrinogen sind auf gutem Wege.

In den nächsten zwei bis drei Jahren, werden die Investitionen für unser Projekt Biotest Next Level das Ergebnis noch belasten. Danach werden sich die Investitionen bezahlt machen und sind Voraussetzung für zukünftige Umsatz- und Profitabilitätssteigerungen.

Wir freuen uns, dass wir in Zukunft mit Creat einen starken Partner an unserer Seite haben, der unsere Ziele teilt. Wir wollen die Position von Biotest in der globalen Plasmaindustrie weiter ausbauen und schlagen nun ein neues Kapitel in der Unternehmensgeschichte auf. Meine Vorstandskollegen und ich blicken daher mit Optimismus in die Zukunft.

Ich möchte mich an dieser Stelle bei dem gesamten Biotest-Team ganz herzlich für den großen Einsatz und das tägliche Engagement bedanken. Mein persönlicher Dank richtet sich auch an unsere Kunden, Lieferanten und vor allem auch an Sie, liebe Aktionärinnen und Aktionäre, für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen. Wir freuen uns, wenn Sie uns auch in Zukunft bei unserem spannenden Weg zum nächsten Level der Firmengeschichte begleiten.

Es grüßt Sie herzlichst

Ihr Dr. Bernhard Ehmer,Vorsitzender des Vorstands

Konzernlagebericht

A. GRUNDLAGEN DES KONZERNS

I. GESCHÄFTSMODELL DES KONZERNS

Die Biotest Gruppe mit Sitz in Dreieich, Deutschland, ist ein international tätiger Anbieter biologischer Arzneimittel. Aktuell im Verkauf befindliche Präparate sowie Neuentwicklungen werden sowohl aus menschlichem Blutplasma gewonnen als auch mithilfe biotechnologischer Verfahren hergestellt. Haupttherapiebereiche für die Anwendung sind die Hämatologie, die Klinische Immunologie sowie die Intensivmedizin.

Forschungs- und Entwicklungsarbeit betreibt die Biotest Gruppe in allen drei Therapiebereichen. Biotest deckt dabei von der präklinischen und klinischen Entwicklung bis hin zur weltweiten Vermarktung alle wesentlichen Stufen der Wertschöpfungskette ab.

A. GESELLSCHAFTSRECHTLICHE STRUKTUR

In den Konzernabschluss sind neben der Biotest AG als Muttergesellschaft 17 weitere vollkonsolidierte Gesellschaften einbezogen. Sämtliche Beteiligungen der Biotest Gruppe sind in der Anteilsbesitzliste in Kapitel H 10 des Konzernanhangs aufgeführt. Detaillierte Angaben zu Struktur, Steuerung und Kontrolle des Unternehmens enthält die "Erklärung zur Unternehmensführung", die auf der Internetseite www.Biotest.com der Gesellschaft eingesehen werden kann.

Mit der CFIUS-Freigabe am 19. Januar 2018 wurde der Vertrag der Biotest über den Verkauf seiner US-Gesellschaften Biotest Pharmaceuticals Corporation (BPC), Boca Raton, USA, und Biotest US Corporation, Boca Raton, USA , wirksam. Bis zum Vollzug dieses Verkaufs hat die Biotest AG die US-Gesellschaften an einen US-amerikanischen Treuhänder übertragen. Infolge der Übertragung auf den US-amerikanischen Treuhänder wird das diesen Gesellschaften zuzuordnende Geschäft als nicht fortgeführter Geschäftsbereich qualifiziert.

B. SEGMENTE DER BIOTEST GRUPPE

Operativ gliedert sich das Unternehmen in die Segmente Therapie, Plasma & Services und Andere Segmente. Das Segment Therapie beinhaltet die Produkte und Entwicklungsprojekte, die den drei genannten Therapiebereichen zugeordnet sind. Plasmaverkauf und Lohnherstellung werden im Segment Plasma & Services zusammengefasst. Im Bereich Andere Segmente berichtet Biotest über das Geschäft mit Handelswaren sowie bereichsübergreifende Kosten, die nicht den Segmenten Therapie oder Plasma & Services zugeordnet werden.

Sämtliche Aktivitäten der Biotest Pharmaceuticals Corporation (BPC), Boca Raton, USA, und der Biotest US Corporation, Boca Raton, USA, im Bereich der Plasmasammlung, die bisher im Segment Plasma & Services dargestellt wurden, sind aufgrund der Entscheidung zur Veräußerung in 2017 als nicht fortgeführte Geschäftsbereiche dargestellt. Im Vorjahr wurden die Aktivitäten der Biotest Pharmaceuticals Corporation (BPC), Boca Raton, USA, im Segment der Therapie und auf dem Gebiet der Lohnherstellung als Teil des Segments Plasma & Services als nicht fortgeführte Geschäftsbereiche dargestellt. Die Vorjahreszahlen wurden jetzt entsprechend angepasst.

Soweit nicht anders vermerkt, beziehen sich die Angaben und Erläuterungen in diesem Geschäftsbericht auf die fortgeführten Geschäftsbereiche.

C. WERTSCHÖPFUNG

Die Biotest Gruppe deckt für die Herstellung ihrer Hauptprodukte, den Plasmaproteinen, die gesamte Wertschöpfungskette ab, von der Sammlung des menschlichen Blutplasmas als Ausgangsstoff für die Produktion bis hin zu Vermarktung und Vertrieb. Produziert wird am deutschen Hauptsitz in Dreieich.

Daneben unterhält Biotest in sieben Ländern Europas sowie in Brasilien eigene Vertriebsgesellschaften, die die Vermarktung der von Biotest hergestellten Produkte in diesen Ländern übernehmen. Zusätzlich ist die Biotest Gruppe durch lokale Partner in über 80 Ländern der Welt aktiv. Die Vertriebsaktivitäten werden dabei strategisch zentral vom Biotest Hauptsitz in Dreieich gesteuert.

Grundlage für die Herstellung der vermarkteten Biotest Produkte ist menschliches Blutplasma. Zur Gewinnung für die eigene Produktion sowie zur teilweisen Weiterveräußerung dieses Rohstoffes an Vertragspartner betreibt Biotest in Europa aktuell 18 eigene Sammelstationen. Hier wird qualifizierten und gesundheitlich streng überwachten Spendern Blut entnommen und mittels Plasmapherese (Separation) das benötigte Blutplasma abgetrennt. Dieses wird dann am Produktionsstandort Dreieich zu den jeweiligen Biotest Präparaten weiterverarbeitet oder in Form von Zwischenprodukten (Intermediaten) veräußert.

Neben Blutplasmaprodukten entwickelt Biotest ein Portfolio monoklonaler Antikörper, die mittels biotechnologischer Verfahren hergestellt werden. Diese Entwicklungsprogramme sollen nach Erreichen der nächsten klinischen Meilensteine wertgenerierend verpartnert werden.

Um die Produktpalette zu erweitern, die Kapazität zu erhöhen und so globale Wachstumspotenziale zu nutzen, begann Biotest im Jahr 2013 mit dem Projekt Biotest Next Level (BNL) das größte Ausbauvorhaben der Unternehmensgeschichte. Mit der Errichtung weiterer Gebäude und Anlagen am Standort in Dreieich plant Biotest in Zukunft die Produktpalette zu erweitern und zeitgleich die Ausbeute und somit die Profitabilität deutlich zu steigern. Aus der gleichen Menge des Rohstoffs Plasma sollen in Zukunft fünf anstelle von bislang drei Produktreihen entstehen. Biotest strebt im Rahmen des Projekts außerdem eine Verdopplung der Produktionskapazitäten an. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden die Bauarbeiten für BNL planmäßig fortgesetzt: Im zweiten Quartal 2017 erfolgte die baurechtliche Abnahme des am Standort Dreieich neu errichteten Gebäudes durch die Bauaufsicht des Kreises Offenbach. Das Regierungspräsidium Darmstadt führte im August 2017 erfolgreich die "Good Manufacturing Practice" (GMP)-Inspektion der neu erbauten Labore am Standort Dreieich durch. Eine erfolgreiche Abnahmeinspektion ist Voraussetzung für die Erlaubnis des Laborbetriebs. Die neuen Labore wurden als GMP-adäquat eingestuft und mit sofortiger Wirkung ohne Auflagen freigegeben. Im Rahmen der Qualifizierung und Inbetriebnahme der Infrastruktur- und Prozessanlagen wurden in Teilen der Mediensysteme Verunreinigungen identifiziert. Biotest arbeitet diese gefundenen Mängel ab. Insgesamt kann sich eine sechs- bis zwölfmonatige Verzögerung des BNL-Projekts ergeben.

D. PRODUKTPORTFOLIO

Das Produktspektrum der Biotest Gruppe gliedert sich in die Therapiebereiche Hämatologie, Klinische Immunologie sowie Intensivmedizin. Dabei setzt sich das Portfolio sowohl aus bereits im Markt befindlichen Produkten als auch aus solchen zusammen, die sich in verschiedenen Phasen der Produktentwicklung befinden. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über Präparate, Indikationen sowie den aktuellen Entwicklungs- oder Vermarktungsstand.

PRODUKTE UND ENTWICKLUNGSPROJEKTE DER BIOTEST GRUPPE

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Präparate Leitindikation Status zum 31.12.2017
Therapiebereich Hämatologie
Haemoctin(r) Hämophilie A (Akut-Therapie und Prophylaxe) Vermarktung in Europa, Asien, Südamerika sowie im Nahen Osten
Haemonine(r) Hämophilie B (Akut-Therapie und Prophylaxe) Vermarktung in Europa und weiteren Regionen
Multiples Myelom Klinische Entwicklung; laufende Phase-I/IIa-Studie
(BT-062)* Solide Tumore (Brustkrebs, Blasenkrebs) Klinische Entwicklung; Phase-I/IIa-Studie befindet sich in der Auswertung
Vihuma(r) Hämophilie A (Akut-Therapie und Prophylaxe) Vermarktung in Deutschland und Österreich auf der Grundlage einer Kooperation mit der Octapharma AG seit April 2017
Therapiebereich Klinische Immunologie
Cytotect(r) Prophylaxe der Cytomegalie-Virus-(CMV)-Infektion Vermarktung in Europa, Asien, Südamerika, Afrika und im Nahen Osten
Fovepta(r) Hepatitis-B-Prophylaxe bei Neugeborenen Vermarktung in Asien und Afrika
Hepatect(r) Prophylaxe der Hepatitis-B-Virus-Reinfektion Vermarktung in Europa, Südamerika, Asien und im Nahen Osten
Intratect(r) 50 g/l (5%) Primäre Immundefizienz (PID) und sekundäre Antikörpermangelsyndrome sowie Autoimmunkrankheiten Vermarktung in Europa, Süd- und Mittelamerika, Asien und weiteren Regionen
Intratect(r) 100 g/l (10 %) Primäre Immundefizienz (PID) und sekundäre Antikörpermangelsyndrome sowie Autoimmunkrankheiten Vermarktung in Europa und Asien
IgG Next Generation* Primäre Immundefizienz (PID) Klinische Entwicklung; laufende Phase-III-Studie
Immunthrombozytopenie (ITP) Klinische Entwicklung; laufende Phase-III-Studie
Varitect(r) Prophylaxe und Behandlung von Varizella-Zoster-Virus-Infektion Vermarktung in Europa, Südamerika, Asien und im Nahen Osten
Zutectra(r) Hepatitis-B-Reinfektionsprophylaxe nach Lebertransplantation Vermarktung in Europa, Asien und im Nahen Osten
BT-063* Systemischer Lupus Erythematodes (SLE) Klinische Entwicklung; Behandlung der Patienten der Phase-IIa-Studie abgeschlossen
BT-094 (Cytotect 70)* Prävention einer Cytomegalie-Virus-Infektion (CMV) des Fötus in der Schwangerschaft bei CMV-Infektion der Mutter Klinische Entwicklung; Phase-III-Studie befindet sich in der Auswertung
Therapiebereich Intensivmedizin
Albiomin(r) (20 % und 5 %) Blutvolumen-Mangel Vermarktung in Europa, Südamerika, Asien, Afrika und im Nahen Osten
Biseko(r) Volumen- und Serumprotein-Mangel Vermarktung in Europa, Asien und im Nahen Osten
Cofact(r) Mangel an Gerinnungsfaktoren Vermarktung in Deutschland und Österreich
Fibrinogen* Angeborener Fibrinogenmangel Klinische Entwicklung; laufende Phase-I/III-Studie
Erworbener Fibrinogenmangel Klinische Entwicklung; laufende Phase-III-Studie
Trimodulin (IgM Concentrate)* Schwere ambulant erworbene Lungenentzündung (sCAP severe community acquired penumonia) Klinische Entwicklung; Phase-II-Studie beendet
Pentaglobin(r) Schwere bakterielle Infektion Vermarktung in Mittel- und Südamerika, Asien, Europa und im Nahen Osten

* Präparate in der Entwicklung (Stand: 31.12.2017).

E. PERSONAL

Entwicklung der Mitarbeiterzahl

Am 31. Dezember 2017 waren in den fortgeführten Geschäftsbereichen, umgerechnet auf Vollzeitstellen, 1.659 Personen bei der Biotest Gruppe beschäftigt. Im Vergleich zum Ende des Geschäftsjahres 2016 mit 1.441 Vollzeitstellen erhöhte sich die Mitarbeiteranzahl damit um 15,1 %. Der Anstieg geht im Wesentlichen zurück auf den erhöhten Personalbedarf im Zusammenhang mit der Erweiterung der Produktionskapazitäten durch Biotest Next Level am Standort Dreieich sowie der Eröffnung von vier neuen Plasmasammelstationen in Ungarn und Tschechien. Am 31. Dezember 2017 waren 1.107 Vollzeitstellen (66,7 %, Vorjahr: 69,0 %) der Biotest AG zugeordnet. Etwa vier von fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (79,3 %) hatten den Arbeitsplatz in Deutschland (Vorjahr: 82,9 %).

Vergütung

Am 1. Mai 2017 wurde die nächste Tranche des Long-Term-Incentive-Programms zur erfolgsorientierten Vergütung von Führungskräften zugeteilt. Diese variable Komponente der Vergütung orientiert sich an vorab definierten Zielen. Das Programm wird detailliert im Konzernanhang im Kapitel H 1 (Long-Term-Incentive-Programm) beschrieben.

Personal- und Organisationsentwicklung

Durch die geplante Erweiterung der Produktionskapazitäten am Standort Dreieich nimmt der Bedarf an qualifizierten Fach- und Führungskräften in den kommenden Jahren deutlich zu. Um angesichts des schwieriger werdenden Arbeitsmarkts für die Zukunft gerüstet zu sein, wurde daher ein Talentpool für sehr gute Bewerber aufgebaut. Einige offene Stellen konnten im vergangenen Jahr durch Kandidaten aus dieser Personengruppe besetzt werden, die sich zu einem früheren Zeitpunkt bei Biotest beworben hatten. Vielfältige Informations- und Rekrutierungsaktivitäten dienten 2017 dazu, Biotest als attraktiven Arbeitgeber in der Region bekannter zu machen.

Die Zusammenarbeit mit der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main, wurde im vergangenen Geschäftsjahr weiter fortgeführt. Biotest hat z. B. 50 Pharmaziestudenten der Universität Frankfurt am Main zu einer Informationsveranstaltung mit Werksbesichtigung nach Dreieich eingeladen. Diese hatte das Ziel, die unterschiedlichen Aufgabengebiete und die berufliche Vielfalt für Pharmazeuten unter anderem in den Bereichen Qualitätskontrolle, Produktion, Projektmanagement und Arzneimittelzulassung aufzuzeigen und Interesse für diese zu wecken. Darüber hinaus wurden auch in diesem Jahr zehn Studenten der Pharmazie oder Medizin mit einem Deutschlandstipendium gefördert. Die Stipendiaten erhalten die Gelegenheit, in einem persönlichen Gespräch bei Biotest am Standort Dreieich Mitarbeiter aus verschiedenen Abteilungen kennenzulernen.

Im Jahr 2017 waren erneut Referenten aus den naturwissenschaftlichen Fachabteilungen von Biotest mit einem Fachvortrag im Rahmen der "Night of Science" der Universität Frankfurt am Main vertreten. Dadurch kann Biotest demonstrieren, in welchem Rahmen bei Biotest wissenschaftlich gearbeitet wird.

Daneben brachte sich Biotest auf der Jobbörse für Naturwissenschaftler der Universität Frankfurt am Main mit Stellenangeboten, einem Vortrag über Einstiegs- und Entwicklungschancen sowie Tipps für Bewerber ein.

Für Berufsanfänger bietet Biotest internationale Einstiegsprogramme an, um frühzeitig gut ausgebildete Talente an das Unternehmen zu binden. So werden unter anderem im Traineeprogramm "Pharmazeutische Produkte" aktuell zwei Hochschulabsolventen ausgebildet.

Weiterhin setzt Biotest mit einer gezielten Förderung von Bachelor- und Masterstudiengängen kontinuierlich Anreize für die Aufnahme eines berufsbegleitenden Studiums. Im Jahr 2017 waren insgesamt sechs Mitarbeiter in naturwissenschaftlichen und technischen Studiengängen eingeschrieben, die Biotest unter anderem mit der Fachhochschule Bingen, Deutschland, und der Provadis School of International Management and Technology AG, Frankfurt am Main, Deutschland, aufgelegt hat. Darüber hinaus fördert Biotest die berufsbegleitende Weiterentwicklung der Mitarbeiter im Produktions- und Technikbereich. Insgesamt befinden sich derzeit fünf Mitarbeiter in einem Meisterkurs der Fachrichtungen Chemie, Metall oder Elektro.

Im Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung der Produktionskapazitäten wird auch der Bedeutung eines gemeinsamen Verständnisses von Führung, Kommunikation und Zusammenarbeit auf allen Führungsebenen der Produktion Rechnung getragen. Das Biotest spezifische Kompetenzmodell wurde in Führungs- und Personalinstrumenten wie z. B. dem 360° Feedback und dem Mitarbeitergespräch implementiert. Dieses Modell wird regelmäßig in der Praxis angewandt. In interdisziplinären Veranstaltungen wurden alle Führungskräfte mit dem Kompetenzmodell vertraut gemacht. Im Rahmen einer Selbsteinschätzung konnten Führungskräfte definieren, in welchen Gebieten sie sich weiter ausbilden möchten. Hierzu wurden am Standort in Dreieich einwöchige Impulstage angeboten, in denen Führungskräfte und Mitarbeiter sich zu Themen wie "Feedback geben und nehmen", "Kommunikation", "Konflikte lösen", "Moderation", "Gewaltfreie Kommunikation" und "Kanban" weiterbilden konnten. In Seminaren zum Thema "Arbeitsrecht" wurden Grundlagen für Mitarbeiter und Führungskräfte vermittelt.

Um sicherzustellen, dass Führungspositionen im Top- und Mittleren Management mit hochqualifizierten Kandidaten besetzt werden, setzen wir im Rahmen der Personalauswahl ein "Assessment Center" ein, welches die Qualifikation von externen und internen Kandidaten basierend auf dem Kompetenzmodell prüft. Ein vergleichbares Verfahren wenden wir an, um unseren Potenzialkandidaten die Möglichkeit zu geben, ihre Stärken und Lernfelder zu identifizieren ("Development Center").

Berufsausbildung

Auch in den Ausbildungsberufen hat sich die Biotest AG wie im vergangenen Jahr stark engagiert. So waren zum 31. Dezember 2017 insgesamt 66 Auszubildende (Vorjahr: 72) in acht Berufen bei Biotest beschäftigt. Die Qualität der Ausbildung des Unternehmens spiegelt sich seit Jahren in den sehr guten Abschlussleistungen der Absolventen wider. Im Jahr 2017 wurde eine unserer Auszubildenden aufgrund ihrer außergewöhnlichen Prüfungsergebnisse von der Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main geehrt.

Familienfreundliches Unternehmen

Neben dem Angebot flexibler Teilzeitmodelle hat Biotest die Möglichkeiten für ein familienfreundliches Arbeiten durch das Angebot einer Betriebskindertagesstätte erheblich gesteigert. Die Tagesstätte in unmittelbarer Nähe des Firmensitzes am Standort Dreieich bietet Platz für bis zu 80 Kinder zwischen acht Monaten und sechs Jahren. Mit Öffnungszeiten von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr und ohne Ferienschließzeiten - die Ausnahme bildet die Woche zwischen Weihnachten und Neujahr - bietet Biotest damit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit, Beruf und Familie besser in Einklang zu bringen.

F. EXTERNE EINFLUSSFAKTOREN FÜR DAS GESCHÄFT

Regulatorisches Umfeld

Die Produktionsanlagen für Plasmaproteine von Biotest unterliegen der Aufsichts- und Genehmigungspflicht des Regierungspräsidiums Darmstadt und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), Langen, Deutschland, sowie in den USA der US-amerikanischen Zulassungsbehörde U.S. Food and Drug Administration (FDA). Diese Behörden prüfen auch die am Standort Dreieich im Rahmen des Projekts Biotest Next Level neu zu errichtenden Anlagen sowie regelmäßig die bestehenden Anlagen und stellen Biotest die notwendige Herstellungserlaubnis aus. Darüber hinaus verlangen zunehmend Behörden aus dem internationalen Umfeld eine nationale Genehmigung der Biotest Produktionsanlagen. In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erfolgt die Zulassung von Plasmaproteinen durch nationale oder das zentralisierte Zulassungsverfahren oder durch die gegenseitige Anerkennung nationaler Zulassungen. In den USA unterliegen die Zulassungen der Biotest Präparate den Bestimmungen der FDA. Im internationalen Umfeld werden die Zulassungen von der jeweiligen Landesbehörde ausgesprochen. Die für die Zulassung von Biotest Präparaten in den Märkten geltenden gesetzlichen und behördlichen Regelungen unterliegen turnusmäßigen und anlassbezogenen Änderungen. Dabei verschärfen sich die Qualitätsanforderungen und Zulassungsvoraussetzungen im internationalen Umfeld kontinuierlich. Diese Entwicklungen führten auch im Berichtsjahr 2017 zu steigenden Kosten in Bezug auf Zulassungsprozesse bei nationalen und internationalen Behörden.

II. KONZERNSTRATEGIE

Im Mittelpunkt der Strategie von Biotest steht die klare Fokussierung auf die Vermarktung und Weiterentwicklung von Plasmaproteinen. Neben der konsequenten Fortführung der eigenen Forschungs- und Entwicklungsarbeit konzentriert sich das Unternehmen mit seinen Zulassungs- und Vermarktungsaktivitäten auf die weitere Internationalisierung und die Diversifizierung des Portfolios.

Um am globalen Marktwachstum auch in Zukunft teilzuhaben, baut die Biotest Gruppe seit 2013 ihre Kapazitäten am Unternehmenssitz in Dreieich aus. Mit dem Projekt Biotest Next Level werden das Produktportfolio erweitert und die Produktionskapazitäten bis zum Jahr 2021 verdoppelt. Indem zukünftig fünf statt bislang drei Proteine aus dem Rohstoff Plasma bei gleichzeitiger Steigerung der Ausbeute gewonnen werden, wird die Profitabilität und somit die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens auf den globalen Märkten weiter gestärkt und damit die Grundlage für weiteres, profitables Wachstum der Gruppe gelegt.

Neben Blutplasmaprodukten entwickelt Biotest ein Portfolio monoklonaler Antikörper, die mittels biotechnologischer Verfahren hergestellt werden. Diese Entwicklungsprogramme sollen nach Erreichen der nächsten klinischen Meilensteine wertgenerierend verpartnert werden. Darüber hinaus sucht Biotest auch für ausgewählte Plasmaproteine aktiv nach Entwicklungs- und/oder Vermarktungspartnerschaften.

Kernelement zur Umsetzung der Unternehmensstrategie von Biotest ist die Abdeckung zentraler Teile der Wertschöpfungskette durch eigene Ressourcen. Hierzu zählen insbesondere Forschung und Entwicklung, Plasmagewinnung, Produktion, Qualitätssicherung und Vertrieb. Die vorhandene Expertise, vor allem in den Bereichen Plasmasammlung und -fraktionierung, wird darüber hinaus genutzt, um freie Kapazitäten von Vor- und Zwischenprodukten sowie in der Lohnherstellung auf dem Markt anzubieten.

Um die strategische Ausrichtung noch effizienter und effektiver zu verfolgen, wurde ein globaler kultureller Wandel angestoßen. Dieser hat das Ziel, die Zusammenarbeit mit externen Kunden sowie die internationale und interdisziplinäre Teamarbeit weiter zu optimieren, Arbeitsprozesse zu verbessern und effizienter zu gestalten sowie eine einheitliche partizipative Führungskultur im Unternehmen zu implementieren. Um einen Wandel in der Führungskultur zu erreichen, wurden im Kompetenzmodell neben Basiskompetenzen folgende Kompetenzen als entscheidend für die Führungskräfte definiert: "Delegation und Ermächtigung der Mitarbeiter", "Mitarbeiterentwicklung", "Strategisches Denken und Handeln" sowie "Visionäres Denken und Handeln". Im Rahmen der Impulstage, in denen halbtägige Lerneinheiten angeboten wurden, konnten Führungskräfte sich in ihren spezifischen Lernfeldern weiterentwickeln. Ein Auswahlprozess für Führungskräfte, der für externe wie auch interne Kandidaten für Führungspositionen im Mittleren und Top-Management eingesetzt wurde und die definierten Kompetenzen berücksichtigt, wurde als weitere Maßnahme zur Umsetzung von partizipativer Führungskultur implementiert.

III. UNTERNEHMENSSTEUERUNG

Biotest wird anhand finanzieller und nichtfinanzieller Kenngrößen gesteuert, deren Entwicklung den Unternehmenswert in unterschiedlicher Weise beeinflussen. Die finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren werden kontinuierlich erfasst und fließen in die monatliche Berichterstattung an den Vorstand ein. Diese Berichterstattung beinhaltet die Analyse von Ist-Werten und deren Abweichungen gegenüber Plan- und Vorjahreswerten, ausgewiesen nach Segmenten sowie nach Gesellschaften. Anlassbezogen werden weitere spezifische Analysen vorgenommen.

A. FINANZIELLE KENNGRÖSSEN

Die für die Unternehmenssteuerung der Biotest Gruppe eingesetzten Kennzahlen sind in folgender Tabelle dargestellt:

MASSGEBLICHE STEUERUNGSKENNZAHLEN AUF KONZERNEBENE

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Kennzahl Berechnungsmethode Wert per 31. Dezember 2017 Wert per 31. Dezember 2016
Return on Capital Employed (RoCE) EBIT/gebundenes Kapital* -1,2 % 4,8 %
EBIT-Marge EBIT/Umsatz -2,5 % 8,6 %
EBT-Marge EBT/Umsatz -6,9 % 5,9 %
Deckungsbeitragsmarge (Umsatz -Herstellungskosten)/ Umsatz 32,7 % 41,5 %
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit Detaillierte Herleitung siehe Kapitalflussrechnung 16,8 Mio. € 43,2 Mio. €
Herstellungskostenquote Herstellungskosten/Umsatz 67,3 % 58,5 %
Kostenquote Marketing und Vertrieb Kosten Marketing und Vertrieb/ Umsatz 14,2 % 12,4 %

* Das gebundene Kapital ist definiert als Bilanzsumme abzüglich der folgenden Positionen: Liquide Mittel, mittel- und langfristige Mittelanlagen, Rechnungsabgrenzungsposten, latente Steuern, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Vermögenswerte und Schulden des nicht fortgeführten Geschäftsbereichs.

Die bedeutsamsten Steuerungsgrößen stellen dabei die Umsatzerlöse, das Betriebsergebnis (EBIT), der Return on Capital Employed (ROCE) und der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit dar. Auf der Ebene der Segmente ist das jeweilige Betriebsergebnis (EBIT) die wesentliche Steuerungsgröße. Weitere Größen sind der Umsatz und der Deckungsbeitrag je Produkt sowie im Außendienst je Mitarbeiter. Im Vertrieb ist ein wichtiger Indikator der jeweilige Anteil von Biotest am Gesamtmarkt beziehungsweise im angestrebten Marktsegment. Darüber hinaus unterliegen die Struktur der Forderungen sowie die darin enthaltenen Risiken einer ständigen Analyse. Zusätzlich wird auf monatlicher Basis das Vorratsvermögen evaluiert und geprüft.

B. NICHTFINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN

Für die Steuerung relevante, nichtfinanzielle Leistungsindikatoren im Gesamtunternehmen werden in der Produktion verwendet und beziehen sich auf den Auslastungsgrad, die Durchlauf- und Ausfallzeiten, die Höhe der Vorräte entlang der Produktionskette und die Ausbeute je Mengeneinheit Plasma.

C. STEUERUNG VON F&E-PROJEKTEN

Für die Steuerung der Forschungs- und Entwicklungsprojekte erfolgt eine regelmäßige Portfolioanalyse. Hierfür werden Entwicklungszeitlinien, Kosten, Erfolgswahrscheinlichkeiten, Risiken, strategische Bedeutung, Marktgrößen sowie das wirtschaftliche Potenzial auch in Form einer Net-Present-Value-Analyse herangezogen. Auf der Basis der Portfolioanalyse wird eine firmenweite Priorisierung der Projekte und damit eine Fokussierung der Organisation auf die strategisch wichtigen Projekte erreicht.

IV. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG (ALLGEMEIN)

Im Rahmen der Unternehmensstrategie bildet der Bereich Forschung und Entwicklung unter anderem die Basis für das zukünftige Wachstum der Biotest Gruppe. In diesem Bereich wird durch die Weiter- und Neuentwicklung von Produkten erhebliches Potenzial erschlossen. Schwerpunkt der Forschungs- und Entwicklungsprojekte sind Plasmaproteine. Bei den in Entwicklung befindlichen monoklonalen Antikörpern wird Biotest die laufenden Aktivitäten jeweils bis zum Erreichen des nächsten Meilensteins durchführen. Weitere Aktivitäten werden nur fortgeführt, wenn ein Partner gefunden ist.

Eine detaillierte Auflistung des Fortschritts der im Geschäftsjahr 2017 ausgeführten Forschungs- und Entwicklungsprojekte ist im Kapitel "Forschung und Entwicklung" des Wirtschaftsberichts abgebildet.

Im Geschäftsjahr 2017 beliefen sich die Forschungs- und Entwicklungskosten der Biotest Gruppe in den fortgeführten Geschäftsbereichen auf 55,4 Mio. € (Vorjahr: 48,3 Mio. €). Davon entfielen 47,8 Mio. € auf Plasmaproteine und 7,6 Mio. € auf die monoklonalen Antikörper. Der Anteil der Aufwendungen am Umsatz betrug 14,7 % nach 11,8 % im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der im Bereich Forschung und Entwicklung beschäftigten Mitarbeiter (umgerechnet auf Vollzeitstellen) ist zum 31. Dezember 2017 mit 184 Vollzeitstellen im Vergleich zum 31. Dezember 2016 (189 Vollzeitstellen) leicht gesunken.

B. WIRTSCHAFTSBERICHT

I. GESAMTWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Laut des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) befindet sich die Weltwirtschaft derzeit in einem kräftigen Aufschwung. Für das Jahr 2017 wird der Anstieg der Weltproduktion auf 3,8 % geschätzt - der stärkste Zuwachs seit 2011.1 Für 2018 und 2019 gehen die Wirtschaftsforscher von einer Wachstumsrate von 3,9 beziehungsweise 3,6 % aus. Wesentliche Wachstumstreiber sind dabei folgende Faktoren: stetiger Anstieg der Produktion in den entwickelten Volkswirtschaften, eine überwiegend expansive Geldpolitik, Anregungen vonseiten der Finanzpolitik und eine steigende Nachfrage aus den Entwicklungs- und Schwellenländern.

Für Deutschland prognostiziert das IfW für 2017 ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 2,3 % und für 2018 von 2,5 %.2 Damit nähere sich die deutsche Wirtschaft in großen Schritten der Hochkonjunktur, so das IfW. Dabei geht das Wachstum auf mehrere Treiber zurück: Die privaten Konsumausgaben expandieren aufgrund der hohen Einkommenszuwächse weiter lebhaft. Der Bau-Boom setzt sich angesichts der anhaltend günstigen Finanzierungsbedingungen fort. Der Aufschwung der Weltwirtschaft stimuliert die Exporte und schließlich mehren sich die Zeichen, dass die Unternehmensinvestitionen wegen der hohen Kapazitätsauslastung und der hervorragenden Geschäftsaussichten zu einem weiteren Standbein des Aufschwungs werden.

Die gute konjunkturelle Entwicklung im Euroraum setzt sich ebenfalls fort. So erwartet das IfW, dass die Zunahme des Bruttoinlandsprodukts im Euroraum im Jahr 2018 mit 2,3 % ähnlich hoch ausfällt wie im Jahr 2017 (2,4 %).3 Dies geht auf mehrere Gründe zurück: Die Finanzierungsbedingungen sind dank der stark expansiven Politik der Europäischen Zentralbank sehr günstig. Die Finanzpolitik wirkt anregend, und die Weltkonjunktur hat angezogen.

Der Produktionsanstieg im Vereinigten Königreich wird hingegen gebremst. Dies wird auch bedingt durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ("Brexit"). Die erwarteten negativen Auswirkungen dieser Entscheidung sind im Laufe des Jahres 2017 sichtbar geworden. Vor diesem Hintergrund rechnet das IfW mit einem mäßigen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von 1,5 % für das Jahr 2017 und von 1,4 % für 2018.4

In den Vereinigten Staaten hatte die Konjunktur im Laufe des Jahres 2017 stärker an Schwung gewonnen als ursprünglich von den Wirtschaftsforschern prognostiziert. Die Zuwachsrate für das Bruttoinlandsprodukt wird demnach für 2017 auf 2,3 % geschätzt und für 2018 auf 2,5 %.5 Wesentliche Triebfedern der Konjunktur bleiben laut der Analyse eine anhaltend gute Stimmung unter den Verbrauchern und höher verfügbare Einkommen. Außerdem sind angesichts steigender Gewinne sowie günstiger Finanzierungskonditionen die Investitionsbedingungen gut.

Aufgrund des weltweit hohen medizinischen Bedarfs an Plasmaproteinprodukten ist die Biotest Gruppe grundsätzlich nur in geringem Maße von den globalen Konjunkturzyklen abhängig. Dennoch können Auswirkungen auf das operative Geschäft, insbesondere durch lokale Krisen und Wechselkursveränderungen, nicht ausgeschlossen werden.

II. BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN

Immunglobuline und Albumine, die umsatzstärksten Produkte der Biotest Gruppe, erfreuen sich eines stabilen Wachstums. Das gilt sowohl für die etablierten Märkte wie die USA und Europa als auch für die weiteren Regionen der Welt. Als langfristigen Zielkorridor erwarten Industrieexperten beispielsweise für den Markt der intravenösen Immunglobuline (IVIG) einen globalen Anstieg der nachgefragten Menge von jährlich 6 bis 7 %.6 Um den Nachfragezuwachs befriedigen zu können, wird verstärkt Blutplasma gesammelt. So ist beispielsweise die Menge des gesammelten Plasmas in den USA in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres um rund 8 % gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum gestiegen.7 Mit der steigenden Plasmasammelmenge bereitet sich die Branche auch auf die zusätzlichen Fraktionierkapazitäten vor, die derzeit weltweit entstehen. Die Biotest Gruppe wird an diesem Wachstumstrend durch eine Kapazitätsverdopplung partizipieren.

Die EU-Preise für intravenöse Immunglobuline (IVIG) liegen weiter deutlich unter dem Niveau in den Vereinigten Staaten.8 Das Marktvolumen für Immunglobuline ist in den USA im ersten Halbjahr 2017 leicht gestiegen.9 In Europa hat sich das Marktvolumen im ersten Halbjahr 2017 ähnlich entwickelt wie in den USA.10 Auch der deutsche Markt hat sich letztes Jahr bezogen auf die Absatzmenge positiv entwickelt - sowohl im Bereich der niedergelassenen Ärzte als auch im Bereich der Kliniken.11 Der Durchschnittspreis in den deutschen Kliniken zeigte eine stabile Entwicklung im Jahresverlauf 2017.12

Das langfristige Wachstum des globalen Albuminmarkts wird jährlich auf rund 5 % geschätzt.13

Auch der Bedarf an plasmatischen Faktor-VIII-Produkten nimmt weiterhin zu. Das Wachstum wird vor allem durch die sich in Schwellenländern zunehmend etablierenden Faktor-VIII-Therapien getrieben. In vielen dieser Länder haben Hämophilie-Patienten derzeit noch keinen Zugang zu einer Therapie mit Gerinnungsfaktoren. Bis zum Jahr 2020 wird für den Weltmarkt ein Wachstum von 1 bis 2 % p. a. bei den plasmatischen Faktor-VIII-Präparaten vorausgesagt.14 Der rekombinante Sektor wird maßgeblich von der Einführung neuer Faktor-VIII-Präparate geprägt, die den Wettbewerb verschärfen und so den Preisdruck im Gesamtmarkt deutlich erhöhen könnten.

1 Institut für Weltwirtschaft, Kieler Konjunkturberichte, Weltkonjunktur im Winter 2017.

2 Institut für Weltwirtschaft, Kieler Konjunkturberichte, Deutsche Konjunktur im Winter 2017.

3 Institut für Weltwirtschaft, Kieler Konjunkturberichte, Weltkonjunktur im Winter 2017.

4 Institut für Weltwirtschaft, Kieler Konjunkturberichte, Weltkonjunktur im Winter 2017.

5 Institut für Weltwirtschaft, Kieler Konjunkturberichte, Weltkonjunktur im Winter 2017.

6 Biotest Strategic Business and Customer Insights based on MRB (2013, 2015, 2016), PPTA (2016), Markets and Markets (2016), Credit Suisse (Oct 2017).

7 Plasma Protein Therapeutics Association (PPTA) (2017).

8 Morgan Stanley (Oct 2017), QuintilesIMS (Stand: November 2017).

9 Plasma Protein Therapeutics Association (PPTA) (2017).

10 Insight Health (Stand: Oktober 2017), QuintilesIMS (Stand: November 2017), PPTA (2017).

11 Insight Health (Stand: Oktober 2017), QuintilesIMS (Stand: November 2017).

12 QuintilesIMS (Stand: November 2017).

13 Biotest Strategic Business and Customer Insights based on MRB (2015).

14 Biotest Strategic Business and Customer Insights based on MRB (2016).

III. GESCHÄFTSVERLAUF

A. BIOTEST IM JAHR 2017

Ziele 2017: Soll-Ist-Vergleich

Für das Geschäftsjahr 2017 prognostizierte der Vorstand ursprünglich für die damaligen fortgeführten Geschäftsbereiche, die die US-Gesellschaften noch einschlossen, einen prozentualen Umsatzanstieg im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Aufgrund des technischen Defekts bei der Produktion von Humanalbumin und der damit verbundenen Rücknahme von bereits verkauften Endprodukten sowie der Lieferengpässe bei Humanalbumin im Geschäftsjahr 2017 reduzierte der Vorstand am 26. April 2017 die Umsatzprognose für die damaligen fortgeführten Geschäftsbereiche und erwartete einen Umsatz auf Vorjahresniveau. Infolge des Verkaufs der US-Gesellschaften, die am 19. Januar 2018 bekannt gegeben wurde, reduziert sich die für die fortgeführten Geschäftsbereiche gegebenen Prognosen weiter um den Umsatz- und Ergebnisbeitrag des diesen Gesellschaften zuzuordnenden Geschäfts.

Im Geschäftsjahr 2017 erwirtschaftete die Biotest Gruppe in den fortgeführten Geschäftsbereichen Umsatzerlöse in Höhe von 378,1 Mio. € nach 408,0 Mio. € im Jahr zuvor. Das entspricht einer prozentualen Veränderung von -7,3 %.

Das EBIT in den fortgeführten Geschäftsbereichen belief sich im Geschäftsjahr 2017 auf -9,3 Mio. € nach 35,2 Mio. € im Vorjahr. Zu Beginn des Jahres 2017 hatte der Vorstand für die damaligen fortgeführten Geschäftsbereiche, die die US-Gesellschaften noch einschlossen, ein EBIT in Höhe von 46 bis 48 Mio. € für das Geschäftsjahr 2017 prognostiziert. Die Prognose für das EBIT der damaligen fortgeführten Geschäftsbereiche wurde am 26. April 2017 um etwa 25 bis 30 Mio. € auf etwa 16 bis 23 Mio. € reduziert. Diese Prognose, die den Ergebnisbeitrag der US-Gesellschaften noch mit einschloss, wurde erreicht. Infolge des Verkaufs der US-Gesellschaften, die am 19. Januar 2018 bekannt gegeben wurde, ist der diesen Gesellschaften zuzuordnende EBIT-Beitrag in Höhe von 27,3 Mio. € unter den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen ausgewiesen. Dieser beinhaltet auch die der Biotest Gruppe zustehenden Ergebnisbeiträge aus den am 6. Juni 2017 an ADMA Biologics Inc. veräußerten Aktivitäten.

Die Risiken aus dem beschriebenen Rückruf von Humanalbumin sind im vorliegenden Abschluss unter Einbeziehung der Versicherungserstattung berücksichtigt.

Für den Return on Capital Employed (ROCE) hatte die Gesellschaft ursprünglich einen Wert von ca. 5 % prognostiziert. In der im April 2017 korrigierten Prognose erwartete der Vorstand einen ROCE in Höhe von ca. 2 %. Der ROCE der fortgeführten Geschäftsbereiche lag für das Geschäftsjahr 2017 bei -1,2 %.

Für den Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit wurde zu Beginn des Geschäftsjahres ein Betrag in Höhe von etwa 40 Mio. € prognostiziert. Auch diese Prognose wurde am 26. April 2017 um etwa 25 bis 30 Mio. € reduziert auf 10 bis 15 Mio. €. Mit 34,3 Mio. € für die fortgeführten und nicht fortgeführten Geschäftsbereiche wurde diese Prognose deutlich übertroffen.

Das Kerngeschäft der Biotest Gruppe (bereinigtes EBIT in den fortgeführten Geschäftsbereichen) liegt auf Vorjahresniveau und ist mit 86,6 Mio. € deutlich positiv.

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in Millionen € 2017 2016
EBIT -9,3 35,2
Aufwendungen für Biotest Next Level* 53,9 37,8
Aufwendungen für monoklonale Antikörper 7,6 11,2
Aufwendungen für die strategische Neuausrichtung 11,5 -
Aufwendungen für Humanalbumin-Rückruf unter Berücksichtigung der Versicherungsentschädigung 22,9 -
EBIT bereinigt 86,6 84,2

* Den Aufwendungen für Biotest Next Level wurden die Forschungs- und Entwicklungskosten für Produkte, die ausschließlich in der neuen Anlage hergestellt werden können, zugerechnet.

Am 7. April 2017 haben die Biotest AG, die Tiancheng International Investment Limited, Hongkong, und die Blitz 17-623 AG (heute: Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland (Tiancheng)) eine Vereinbarung über einen Zusammenschluss ("Business Combination Agreement") unterzeichnet. Die beiden Gesellschaften werden von der Creat Group Co. Ltd., Nanchang, Volksrepublik China (Creat), kontrolliert. Die Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, hat mit gleichem Datum die Entscheidung bekannt gegeben, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden öffentlich gehandelten Stamm- und Vorzugsaktien der Biotest AG zu einem Preis von 28,50 € pro Stammaktie und 19,00 € pro Vorzugsaktie in bar abzugeben. Das Angebot wurde unter den Vorbehalten einer Mindestannahmequote von 75 % aller Stammaktien sowie bestimmter behördlicher Genehmigungen unterbreitet.

Die Biotest AG wurde von der OGEL GmbH informiert, dass diese als Mehrheitsaktionär der Gesellschaft die Transaktion unterstützt und mit Tiancheng International Investment Ltd., Hongkong, eine Vereinbarung getroffen hat, das Angebot unwiderruflich anzunehmen und ihre Aktien, die 50,61 % aller ausstehenden Stammaktien umfassen, im Rahmen eines Übernahmeangebots zu übertragen. Am 18. Mai 2017 veröffentlichte die Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, die Angebotsunterlage zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der Biotest AG. Den Aktionären der Biotest AG wurden im Rahmen dieses Angebots 28,50 € je Stammaktie und 19,00 € je Vorzugsaktie geboten. Vorstand und Aufsichtsrat der Biotest AG begrüßten das Angebot insbesondere im Hinblick auf die weitere Umsetzung der Strategie zur Erweiterung des Standorts Dreieich (Biotest Next Level), die Entwicklung neuer Produkte und die Stärkung der internationalen Präsenz. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme vom 1. Juni 2017 empfahlen beide Gremien den Aktionären, das Angebot der Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland (Tiancheng), anzunehmen. Am 7. Juli 2017 hat die Tiancheng bekannt gegeben, dass ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der Biotest AG bis zum Ablauf der weiteren Annahmefrist am 4. Juli, 24:00 Uhr für insgesamt 17.783.776 Stammaktien und 214.581 Vorzugsaktien angenommen worden ist. Bezüglich der Stammaktien entspricht dies einem Anteil von ca. 89,88 % des stimmberechtigten Grundkapitals der Biotest AG und einem Anteil von 44,94 % des gesamten Grundkapitals der Biotest AG. Bezüglich der Vorzugsaktien entspricht dies einem Anteil von ca. 0,54 % des gesamten Grundkapitals der Biotest AG. Der Vollzug der Transaktion unterlag behördlichen Genehmigungen.

Die US-amerikanische Behörde CFIUS (Committee on Foreign Investment in the United States) prüfte per 31. Dezember 2017 das Übernahmeangebot der Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, unter dem Gesichtspunkt US-nationaler Sicherheitsinteressen. Am 19. Januar 2018 wurde die außenwirtschaftliche Freigabe durch CFIUS erteilt und damit die letzte noch ausstehende Bedingung für das Übernahmeangebot erfüllt. Damit kann das am 18. Mai 2017 veröffentlichte freiwillige Übernahmeangebot der Tiancheng, der Erwerbsgesellschaft von Creat, für die Aktien der Biotest AG wirksam vollzogen werden. Im Zusammenhang mit der Freigabe unterzeichnete Biotest einen Vertrag über den Verkauf seiner US-Gesellschaften Biotest Pharmaceuticals Corporation (BPC), Boca Raton, USA, und Biotest US Corporation, Boca Raton, USA. Bis zum Vollzug dieses Verkaufs hat die Biotest AG die US-Gesellschaften an einen US-amerikanischen Treuhänder übertragen.

Am 6. Juni 2017 hat die Biotest Pharmaceuticals Corp. (BPC), Boca Raton, USA, den Verkauf ihrer Aktivitäten auf dem Gebiet der Therapie und der Lohnverarbeitung an ADMA Biologics Inc. (ADMA), Ramsey, USA, vollzogen. Auf ADMA sind die Produktionsanlagen und die Grundstücke und Gebäude der BPC am Standort in Boca Raton, die bisher von der BPC verkauften Therapieprodukte und Lohnverarbeitungsverträge, Vorräte und Zwischenprodukte im Wert von 4,9 Mio. € sowie die Mitarbeiter des US-Therapiegeschäfts übergegangen. Darüber hinaus hat die BPC ADMA mit Barmitteln in Höhe von 11,0 Mio. € (12,5 Mio. $) ausgestattet und einen nachrangigen Kredit mit einem Nominalbetrag von 13,1 Mio. € (15,0 Mio. $) mit einer Laufzeit von fünf Jahren an ADMA gewährt. Im Gegenzug hat die BPC eine Beteiligung von 50 % minus einer Aktie an ADMA, die Stimmrechte von 25 % gewährt, erhalten. Darüber hinaus erhält die BPC zum 1. Januar 2019 zwei Plasmapherestationen, die derzeit von ADMA betrieben werden. Der Biotest AG steht ein Vorkaufsrecht auf die Vertriebsrechte für alle zukünftigen ADMA-Produkte in Europa, dem Nahen Osten sowie für ausgewählte asiatische Länder zu. Auf Basis des Börsenkurses von ADMA zum 6. Juni 2017 und einer aktualisierten Fair-Value-Bewertung des Darlehens und des Anspruchs auf Übereignung der Plasmastationen hat sich in 2017 ein Veräußerungsgewinn von 10,5 Mio. € (11,4 Mio. $) ergeben, der im Ergebnis der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche enthalten ist.

Mit Wirkung vom 13. November 2017 hat die Biotest Pharmaceuticals Corporation (BPC), Boca Raton, USA, in Höhe von 10,5 Mio. € (12,5 Mio. $) an einer Kapitalerhöhung bei der ADMA teilgenommen und hält nun 41,3 % der Anteile, die 27,5 % der Stimmrechte gewähren.

Im Rahmen des Verkaufs der US-Gesellschaften werden die Anteile der ADMA unter den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen ausgewiesen.

Im Juli 2017 wurde von Biotest durch den Kauf der Gesellschaft des langjährigen Plasmalieferanten, Cara Plasma s.r.o., ein Plasmasammelzentrum in Prag, Tschechien, erworben.

Unternehmensstrategie und Umsetzung im Konzern im Geschäftsjahr 2017

Internationalisierung

Die Biotest Gruppe hat im abgelaufenen Geschäftsjahr ihre Präsenz in wichtigen internationalen Märkten ausgebaut, durch zusätzliche Zulassungen neue Länder erschlossen und damit die internationale Ausrichtung der Biotest Gruppe weiter verstärkt. Im Geschäftsjahr 2017 wurde zum Beispiel Haemoctin(r) erstmals nach Hongkong geliefert und das Präparat Pentaglobin(r) erstmalig in Panama verkauft.

Im Jahr 2017 fielen die Umsatzerlöse der Biotest Gruppe geringer aus als im Vorjahr. Der Konzern erwirtschaftete von Januar bis Dezember 2017 in den fortgeführten Geschäftsbereichen Umsatzerlöse von 378,1 Mio. €. Das entspricht einem Rückgang um 7,3 % gegenüber dem Vorjahr (408,0 Mio. €).

Die Rückgänge sind im Wesentlichen in den Regionen Naher Osten und Afrika (-20,6 Mio. €) und Übriges Asien und Pazifik (-7,6 Mio. €) zu verzeichnen.

Fokussierung auf das Plasmageschäft

Mit dem größten Projekt der Firmengeschichte, Biotest Next Level (BNL), plant das Unternehmen in Zukunft die Produktpalette zu erweitern und zeitgleich auch die Profitabilität zu steigern. Bei der Produkterweiterung fokussiert sich Biotest in Zukunft auf das Geschäft mit Plasmaproteinen - ein Markt mit deutlichem Wachstum und viel Potenzial.

Kooperationen

Biotest setzt auf Partnerschaften. Seit April 2017 vertreibt die Biotest AG das rekombinante Faktor-VIII-Präparat Vihuma(r) auf der Grundlage einer Kooperation mit der Octapharma AG, Lachen, Schweiz, in Deutschland und Österreich. Das neue Produkt eignet sich für die Behandlung und Vermeidung von Blutungen bei Kindern und Erwachsenen mit Hämophilie A (angeborener Faktor-VIII-Mangel). Es soll Patienten, die sich für ein rekombinantes Produkt entscheiden, eine hochwertige Alternative zu den bisher erhältlichen rekombinanten Faktor-VIII-Präparaten bieten. In Studien mit vorbehandelten Patienten hat sich der rekombinant hergestellte Gerinnungsfaktor der 4. Generation als sicher, wirksam und gut verträglich erwiesen.

Im Bereich der monoklonalen Antikörper treibt Biotest die laufenden präklinischen und klinischen Aktivitäten bis zum nächsten Meilenstein voran und setzt dann auf Partnerschaften für die weitere Entwicklung und Vermarktung der Projekte.

Forschung und Entwicklung

Die Kosten für Forschung und Entwicklung stiegen in den fortgeführten Geschäftsbereichen im Jahr 2017 um 14,7 % auf 55,4 Mio. € (Vorjahreszeitraum: 48,3 Mio. €). Davon entfallen auf Entwicklungsprojekte mit monoklonalen Antikörpern 13,7 % (Vorjahr: 23,2 %).

Therapiebereich Hämatologie

Indatuximab Ravtansine (BT-062):

In der laufenden Phase-I/IIa-Studie (Nr. 983), in der die Sicherheit und Wirksamkeit von Indatuximab Ravtansine (BT-062) in Kombination mit Lenalidomid und Dexamethason untersucht werden, wurde die Rekrutierung der insgesamt 47 Patienten abgeschlossen. In dem Erweiterungsarm der Studie, der die Kombination mit Pomalidomid und Dexamethason untersucht, wurden alle 17 Patienten eingeschlossen und die Rekrutierung damit ebenfalls beendet. In beiden Behandlungsarmen befinden sich sieben Patienten aufgrund des guten Ansprechens weiterhin in Behandlung mit Behandlungszeiten von inzwischen zwei bis vier Jahren. Die bisherigen Studienergebnisse zeigen für beide Kombinationen eine sehr gute Verträglichkeit und Effektivität.

Im Rahmen der Phase-I/IIa-Studie (Nr. 989), in der Patienten mit dreifach negativem metastasierendem Brustkrebs sowie Patienten mit metastasierendem Blasenkarzinom mit Indatuximab Ravtansine (BT-062) behandelt werden, wurde die Dosiseskalation abgeschlossen, die maximal tolerierte Dosis definiert und die Rekrutierung beendet. In der Studie wurden im Vorjahr insgesamt 39 Patienten mit Indatuximab Ravtansine (BT-062) behandelt. Die Nachbeobachtungsphase der Patienten wurde in 2017 abgeschlossen und die klinische Studie befindet sich derzeit in der Auswertung.

Therapiebereich Klinische Immunologie

IgG Next Generation:

Zur Behandlung primärer Immundefizienzen, sekundärer Antikörpermangelsyndrome sowie mehrerer Autoimmunerkrankungen wird das Immunglobulin G-Produkt IgG Next Generation entwickelt. Für dieses Projekt wurde in den Vorjahren ein komplett neuer Produktionsprozess mit deutlich höherer Ausbeute und weiter verbesserten Produkteigenschaften entwickelt. IgG Next Generation wird als globales Produkt und "Masterprodukt" für die neue Biotest Next Level-Produktionsanlage langfristig das bestehende Produkt Intratect(r) ablösen. Im Jahr 2017 liefen zwei Zulassungsstudien für IgG Next Generation in mehreren europäischen Ländern sowie in den USA: zum einen eine Phase-III-Studie (Nr. 991) zur Behandlung von Patienten mit primären Immundefizienzen (PID) und zum anderen eine Phase-III-Studie (Nr. 992) zur Behandlung der Immunthrombozytopenie (ITP). In der Studie 991 konnte die Rekrutierung von Erwachsenen bereits abgeschlossen werden, während Kinder weiterhin in die Studie eingeschlossen werden. Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) stimmte der positiven Empfehlung des Paediatric Committee (PDCO) bezüglich des pädiatrischen Entwicklungsplans (PIP) in den Indikationen PID und ITP zu. Die amerikanischen Zulassungsbehörde U.S. Food and Drug Administration (FDA) hat ebenfalls dem vorgelegten Pediatric Study Plan (PSP) in der Indikation PID zugestimmt. Die Notwendigkeit einer weiteren Kinderstudie in dieser Indikation ist abhängig von der Zahl der eingeschlossenen Kinder pro Altersgruppe in der laufenden Phase-III-Studie Nr. 991. In Studie 992 läuft weiterhin die Patientenrekrutierung.

BT-063:

Im Rahmen der laufenden Phase-IIa-Studie (Nr. 990) werden Sicherheit und die Verträglichkeit des monoklonalen Antikörpers BT-063 in der Leitindikation Systemischer Lupus Erythomatodes (SLE) geprüft und erste Daten zur Wirksamkeit erhoben. Im Geschäftsjahr 2017 wurde auch die Nachbeobachtungsphase des zweiten Studienteils abgeschlossen. Zurzeit laufen noch die studienbegleitenden Untersuchungen zum Wirkmechanismus von BT-063 sowie die Analyse von Laborparametern.

Tregalizumab (BT-061):

Nachdem die klinische Entwicklung im Indikationsgebiet rheumatoider Arthritis in 2015 eingestellt wurde, prüft Biotest in vorklinischen Modellsystemen, in welchen alternativen Indikationen Tregalizumab (BT-061) Potenzial haben könnte. Im Erfolgsfall sollen mögliche weitere Entwicklungsschritte dann in einer Partnerschaft vorangetrieben werden.

Zutectra(r):

Das Präparat Zutectra(r) ist seit 2009 in der EU für die Prävention einer Hepatitis-B-Virus-Reinfektion bei Patienten nach einer Lebertransplantation aufgrund einer Hepatitis-B-Virus induzierten Leberinsuffizienz zugelassen. Es ist das erste subkutan applizierbare Hepatitis-B-Immunglobulin in einer vorgefüllten Spritze, das weltweit für die Heimselbstbehandlung geeignet ist.

In einer retrospektiven Datenerhebung, die in 20 europäischen Zentren durchgeführt wurde, hat Biotest die Daten von 371 erwachsenen Patienten nach Hepatitis-B-Virus induzierter Lebertransplantation gesammelt und ausgewertet. Die Daten wurden im September 2017 auf dem Europäischen Kongress für Organtransplantation (ESOT) vorgestellt. Insgesamt zeigten Hepatitis-B-Immunglobulin und hier insbesondere mit Zutectra(r) behandelte Patienten hervorragende Langzeitergebnisse.

Therapiebereich Intensivmedizin

Trimodulin (IgM Concentrate):

Aufgrund der Bedeutung des IgM Concentrate-Projekts für das Biotest Next Level-Projekt und der Fortschritte bei der Planung der Phase-III-Entwicklung hat Biotest einen generischen Namen für IgM Concentrate entwickelt. Der generische Name Trimodulin beschreibt die Wirkweise des Entwicklungskandidaten. Die Ende Juni 2015 veröffentlichte, abgeschlossene Phase-II-Studie (Nr. 982) mit IgM Concentrate, einem Immunglobulinpräparat mit hohem IgM-, IgA- und IgG-Gehalt, zeigte ermutigende Ergebnisse bei lebensbedrohlicher Lungenentzündung im Hinblick auf die Verringerung der Länge der Beatmungsdauer sowie der Mortalität. Die randomisierte, doppelblinde, placebokontrollierte Phase-II-Studie wurde mit 160 Patienten mit schwerer, ambulant erworbener Lungenentzündung (sCAP) durchgeführt. Diese Patientengruppe hat eine hohe Sterblichkeitsrate und umfasst schwerkranke Patienten auf der Intensivstation. Die Studie wurde in Deutschland, Spanien und Großbritannien durchgeführt. Die Daten der Studie wurden auf dem International Symposium on Intensive Care and Emergency Medicine (ISICEM) in Brüssel, Belgien, vorgestellt. Eine Vollpublikation der Ergebnisse ist in Vorbereitung.

Biotest hat im Jahr 2017 den zuständigen Behörden die Daten der Phase-II-Studie mit Trimodulin (IgM Concentrate) in der Indikation schwere ambulant erworbene Lungenentzündung (sCAP) sowie das weitere klinische Entwicklungskonzept vorgestellt. Die Behörden befürworten das Vorgehen und unterstützen die geplante Phase-III-Studie.

Fibrinogen:

Für das in der Entwicklung (Phase-I/III) befindliche Präparat Fibrinogen liegen Daten aus der klinischen Phase-I/II-Studie (Nr. 984) vor. Dabei wurde ermittelt, wie sich das Präparat im Körper von Patienten mit angeborenem Fibrinogenmangel verhält. Im weiterlaufenden Teil der Studie werden Patienten nach Bedarf, z. B. bei Blutungen oder Operationen, behandelt. In diesem zweiten Teil der Studie wird die Verträglichkeit und Wirksamkeit untersucht. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat die Erweiterung dieser Studie zu einer Phase-III-Studie mit dem bisherigen Behandlungsplan und höherer Patientenzahl genehmigt. Auf Basis der Ergebnisse dieser Studie kann die Arzneimittelzulassung beantragt werden. Die European Medicines Agency (EMA) stimmte der positiven Empfehlung des Paediatric Committee (PDCO) bezüglich des pädiatrischen Entwicklungsplans für Fibrinogen in der Indikation angeborener Fibrinogenmangel zu. Das Studienprotokoll der Phase-I/III-Studie wurde entsprechend ergänzt, um zukünftig auch Kinder unter sechs Jahren behandeln zu können.

In der Indikation erworbener Fibrinogenmangel wurden die erforderlichen Unterlagen zur Genehmigung der Phase-III-Studie (Nr. 995; ADFIRST) beim PEI und bei den Behörden und Ethikkommissionen weiterer europäischer Länder eingereicht. Die Durchführung der Phase-III-Studie wurde von den zuständigen Behörden und Ethikkommissionen in Deutschland, Spanien, Belgien und der Schweiz genehmigt. Die Studie wurde mit der Eröffnung erster Studienzentren gestartet. Die Behandlung erster Patienten wird erwartet.

Pentaglobin(r):

Pentaglobin(r) ist seit nunmehr 30 Jahren auf dem Markt und für die Behandlung von schweren bakteriellen Infektionen bei gleichzeitiger Anwendung von Antibiotika zugelassen. In den letzten zwei Jahren wurden verschiedene präklinische Untersuchungen zur Wirksamkeit von Pentaglobin(r) bei antibiotikaresistenten Keimen durchgeführt. Diese Keime stellen in Zukunft eine der größten Herausforderungen an die Gesundheitssysteme dar. Sowohl "in vitro" als auch "in vivo" durchgeführte Versuche konnten gegenüber Standard-Immunglobulinen eine verbesserte Bindung und Abtötung dieser Keime zeigen. Auch Patientendaten unterstützen den Einsatz von Pentaglobin(r) bei antibiotikaresistenten Keimen. So zeigte eine retrospektive Untersuchung in Griechenland einen Überlebensvorteil durch Pentaglobin(r) bei Patienten mit schwerer Sepsis oder septischem Schock, bei denen multiresistente Erreger nachgewiesen wurden. Ähnlich positive Ergebnisse wurden von einer italienischen Forschergruppe veröffentlicht. Multiresistente Keime sind eines der bedeutenden Themen, die derzeit unter Experten diskutiert werden. Biotest unterstützt daher zwei randomisierte klinische Studien zur Behandlung von schweren bakteriellen Infektionen mit Pentaglobin(r), die von Universitäten initiiert wurden. Bei der ersten Studie handelt es sich um eine multizentrische Studie bei Patienten mit Peritonitis (Bauchfellentzündung) in Deutschland und Österreich, die von Prof. G. Marx an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen geleitet wird. In die Studie wurde im November 2017 der erste von 200 Patienten eingeschlossen. Die zweite multizentrische Studie wird in Italien bei Sepsispatienten unter Leitung von Prof. M. Girardis von der Universität Modena durchgeführt.

Pentaglobin(r) zeigte außerdem beeindruckende Ergebnisse bei der Behandlung von Patienten mit spenderspezifischen Antikörpern nach Lungentransplantationen. Bei Lungentransplantationen erhöht die Bildung von spenderspezifischen Antikörpern (DSA - donor specific antibodies) das Sterblichkeitsrisiko und das Risiko einer Organabstoßung. In einer Studie der Medizinischen Hochschule Hannover konnte gezeigt werden, dass Patienten mit früher DSA-Entwicklung nach Lungentransplantation, die mit Pentaglobin(r) behandelt wurden, eine höhere Überlebensrate hatten als Patienten, die mit therapeutischem Plasmaaustausch behandelt wurden.

KLINISCHE STUDIEN IM ÜBERBLICK

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Art der Studie Studiennummer Dosierung/Studiendesign Zahl der Studienteilnehmer Status zum 31. Dezember 2017
Therapiebereich Hämatologie
Indatuximab Ravtansine (BT-062)
Phase-I/IIa Multiples Myelom 983 wiederholte Mehrfachgabe, intravenös Tag 1, 8 und 15; alle 28 Tage
Kombination mit Lenalidomid und Dexamethason, 47 Patientenrekrutierung abgeschlossen
Kombination mit Pomalidomid und Dexamethason 17 Patientenrekrutierung abgeschlossen
Phase-I/IIa Brustkrebs, Blasenkrebs 989 wiederholte Mehrfachgabe, intravenös Tag 1, 8 und 15; alle 28 Tage, Dosiseskalation ab 100 mg/m 39 in Auswertung
Therapiebereich Klinische Immunologie
BT-063
Phase-IIa Systemischer Lupus Erythematodes (SLE) 990 Mehrfachgabe, 3 Monate Behandlungsdauer, placebokontrolliert 36 Nachbeobachtung abgeschlossen
BT-094 (Cytotect 70)
Phase-III in der Schwangerschaft übertragene Cytomegalie-Virus-(CMV)-Infektion 963 Mehrfachgabe bei Schwangeren mit einer primären CMV-Infektion (Serokonversion), Kontrollgruppe ohne Behandlung Screening von ca. 25.000 Schwangeren in Auswertung
IgG Next Generation
Phase-III primäre Immundefizienz (PID) 991 Mehrfachgabe, 12 Monate Behandlungsdauer 60 geplant Rekrutierung Erwachsener abgeschlossen; Rekrutierung von Kindern läuft weiter
Phase-III Immunthrombozytopenie (ITP) 992 Mehrfachgabe 40 geplant Patientenrekrutierung läuft
Therapiebereich Intensivmedizin
Fibrinogen
Phase-I/III angeborener Fibrinogenmangel 984 Phase-I: Einmalgabe zur Bestimmung der Pharmakokinetik, Phase-III: Dosierung und Häufigkeit der Behandlung akuter Blutungen im Therapiefall individuell nach Patient 36 geplant Patientenrekrutierung läuft
Phase-III erworbener Fibrinogenmangel 995/ ADFIRST Einmalgabe bei starkem Blutverlust während geplanter Wirbelsäulenoperation. Aktiv-kontrollierte, randomisierte Studie im Vergleich mit gefrorenem Frischplasma. 200 geplant Studie gestartet
Trimodulin (IgM Concentrate)
Phase-II schwere, ambulant erworbene Lungenentzündung 982 Mehrfachgabe nach schwerer ambulant erworbener Lungenentzündung sCAP (severe community acquired pneumonia); Behandlung über fünf Tage, i. v. Applikation, placebokontrollierte Doppelblindstudie 160 Studie abgeschlossen

Marketing & Vertrieb

Therapiebereich Klinische Immunologie

Fovepta(r), ein Hyperimmunglobulin für Neugeborene, wird unmittelbar nach der Geburt eingesetzt und bietet einen effektiven Schutz der Kinder von Müttern, die an Hepatitis B erkrankt sind. Im Mai 2017 erhielt Biotest die Zulassung in Tunesien.

Für Intratect(r) 50 g/l (5 %) erhielt Biotest in 2017 die Preisregistrierung für die Türkei und im Oktober 2017 die Zulassung im Libanon.

Für Intratect(r) 100 g/l (10 %) wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr die Zulassung im Iran, in Tunesien, Serbien, Brasilien und Israel erteilt. Im Juni 2017 wurde die Zulassung für eine neue Packungsgröße von 2,5 g (25 mL) in den Ländern der EU erteilt.

Biotest hat die Zulassung für den frühen Einsatz von Zutectra(r) ab einer Woche nach Lebertransplantation in Israel, Taiwan und Singapur erhalten. Im Geschäftsjahr 2017 erfolgte die Markteinführung von Zutectra(r) in Slowenien.

Im dritten Quartal 2017 wurde Cytotect(r) erstmals in Norwegen, Schweden und Serbien verkauft.

Therapiebereich Intensivmedizin

Im Geschäftsjahr 2017 erfolgten die ersten Pentaglobin(r) Verkäufe in Panama. Für Rumänien wurde aufgrund des speziellen medizinischen Bedarfs eine Importlizenz für Pentaglobin(r) erteilt.

Im Oktober 2017 erhielt Biotest die Albiomin(r) (20 %) Zulassung in Marokko.

Therapiebereich Hämatologie

Die Zulassung von Vihuma(r) durch die Europäische Kommission erfolgte im Februar 2017. Biotest vertreibt dieses rekombinante Faktor-VIII-Präparat auf der Grundlage einer Kooperation mit Octapharma AG seit April 2017 in Deutschland und Österreich.

Im Geschäftsjahr 2017 erfolgte im Vertrieb des Produkts Haemoctin(r) die Erstbelieferung des Faktor-VIII-Tenders in Hongkong. Im Oktober 2017 erhielt Biotest die Zulassung für Haemoctin(r) und Haemonine(r) im Libanon.

Im September 2017 hat Biotest für die Versorgung von Hämophiliepatienten im häuslichen Umfeld für Deutschland ein Team gegründet, das die Patienten bei der Einhaltung der vorgeschriebenen Schritte zur bestimmungsgemäßen Anwendung der Präparate unterstützt (Compliance-adherence-Team). Die Sicherstellung der korrekten Anwendung und Therapie mit Faktorkonzentraten auch in schwierigen Lebenslagen ist hierbei das Hauptziel. Damit wird die Lebensqualität der Hämophiliepatienten im Alltag nachhaltig verbessert.

Plasma & Services

Im Jahr 2017 hat Biotest das unternehmenseigene Netzwerk an Plasmasammelstationen mit weiteren Standorten in Tschechien und Ungarn auf mittlerweile 18 Sammelzentren in Europa zum Jahresende 2017 ausgebaut.

Gesellschaftliche Verantwortung

Die Biotest Gruppe bewegt sich mit ihren Produkten und deren Anwendungsgebieten in einem hochethischen Umfeld. So helfen die Präparate von Biotest, Leben zu retten und dem Alltag chronisch Kranker ein Stück Normalität zurückzugeben. Auch darüber hinaus engagiert sich das Unternehmen in verschiedenen medizinisch-wissenschaftlichen Initiativen, Forschungsprojekten sowie Maßnahmen von Patientenorganisationen. Biotest hat sich dabei zum Ziel gesetzt, die Situation von Patienten mit seltenen Erkrankungen, die auf Plasmaproteine angewiesen sind, zu verbessern. Dieses betrifft die Vermittlung grenzüberschreitenden Fachwissens wie auch die Verfügbarkeit von Behandlungsoptionen und Präparaten.

Außerdem unterstützt Biotest Aktivitäten in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Gesundheit. Das Unternehmen finanziert beispielsweise Stipendiaten im Rahmen des Deutschlandstipendiums der Goethe-Universität Frankfurt am Main, Deutschland, und ist einer der Sponsoren der "Night of Science". Dabei werden vor allem naturwissenschaftliche Fächer der breiten Bevölkerung und Studierenden anderer Fachrichtungen bei einer Abendveranstaltung nähergebracht.

Darüber hinaus hat Biotest im Rahmen des 40-jährigen Stadtjubiläums der Stadt Dreieich eine Infoveranstaltung für Oberstufenschüler aus den Leistungskursen Biologie angeboten. Etwa 70 Schüler konnten sich in einer Vortragsreihe über das Thema Immunologie, Immunsystem sowie Krankheiten des menschlichen Immunsystems und deren Behandlung informieren.

Den Einstieg in das Berufsleben ermöglicht Biotest jungen Menschen mit verschiedensten Schul- und Hochschulabschlüssen im Wege von Praktika, Ausbildungen, Voll- und Teilzeitanstellungen. Im Jahr 2017 konnte auch ein Ausbildungsplatz mit einem jungen Mann aus Syrien besetzt werden, der aus seiner Heimat flüchten musste. Details zu Berufseinstiegsprogrammen sind im Kapitel Personal dargestellt.

IV. DARSTELLUNG DER ERTRAGS-, VERMÖGENS- UND FINANZLAGE

A. ERTRAGSLAGE

Im Geschäftsjahr 2017 erwirtschaftete die Biotest Gruppe Umsatzerlöse in Höhe von 378,1 Mio. €. Dies entspricht einem Rückgang um 7,3 % gegenüber dem Vorjahr, in dem Umsätze in Höhe von 408,0 Mio. € erzielt wurden. Der Rückgang ist insbesondere auf den Rückruf von Humanalbumin und die temporäre Unterbrechung der Humanalbuminproduktion zurückzuführen.

Auf Segmentebene konnte die Biotest Gruppe einen Umsatzanstieg im Geschäftsbereich Plasma & Services erzielen. Hier stiegen die Umsätze im Geschäftsjahr von 54,2 Mio. € um 7,4 % auf 58,2 Mio. €. Im Kernsegment Therapie sanken die Umsatzerlöse hingegen um 9,5 % von 346,8 Mio. € auf 313,7 Mio. €. Der Umsatz im Bereich Andere Segmente verzeichnete einen Rückgang um 0,8 Mio. € und sank von 7,0 Mio. € im Vorjahr auf 6,2 Mio. € im Geschäftsjahr 2017. Die Umsatzerlöse aus den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen betrugen 163,1 Mio. € nach 202,4 Mio. € im Vorjahr.

UMSATZENTWICKLUNG NACH SEGMENTEN

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in Millionen € 2017 2016 Veränderung

in %
Therapie 313,7 346,8 -9,5
Plasma & Services 58,2 54,2 7,4
Andere Segmente 6,2 7,0 -11,4
Biotest Gruppe 378,1 408,0 -7,3

Die Biotest Gruppe ist ein global agierendes Unternehmen. Im Geschäftsjahr 2017 wurden 72,7 % der Umsatzerlöse außerhalb Deutschlands erzielt. Ein Umsatzwachstum wurde dabei insbesondere in den Regionen Übriges Europa (+2,3 %) und Übriges Amerika (+1,5 %) generiert. Wesentlicher Grund für die positive Entwicklung in der Region Übriges Europa war die Ausweitung der Umsätze mit Pentaglobin um 7,4 Mio. € sowie die Zunahme von Plasmaverkäufen um 1,1 Mio. € (>100 %).

In den anderen Regionen ergaben sich insbesondere aufgrund der Rückrufaktion und der nicht ausreichenden Produktverfügbarkeit von Humanalbumin sowie der Verschiebung von Tenderaufträgen Umsatzrückgänge. Diese betrugen im Heimatmarkt Deutschland -4,7 %, in der Region Naher Osten und Afrika -17,2 % sowie in der Region Übriges Asien und Pazifik -29,3 %.

Die Umsatzerlöse der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche wurden mit einem Anteil von 65,5% in den USA erzielt.

UMSATZENTWICKLUNG NACH REGIONEN

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in Millionen € 2017 2016 Veränderung

in %
Deutschland 103,2 108,3 -4,7
Übriges Europa 143,4 140,2 2,3
Übriges Amerika (ohne USA) 13,7 13,5 1,5
Naher Osten und Afrika 99,5 120,1 -17,2
Übriges Asien und Pazifik 18,3 25,9 -29,3
Biotest Gruppe 378,1 408,0 -7,3

Die Herstellungskosten erhöhten sich im Geschäftsjahr 2017 von 238,6 Mio. € auf 254,6 Mio. €. Der Anstieg um 6,7 % ist in erster Linie auf die Effekte des Humanalbuminrückrufs in Form von Vorratsabwertungen zurückzuführen. Darüber hinaus haben Anlaufverluste im Zusammenhang mit dem Aufbau von Plasmasammelstationen die Herstellungskosten negativ beeinflusst.

Die Marketing- und Vertriebskosten stiegen hauptsächlich aufgrund der korrespondierenden Umsatzentwicklung im Segment Plasma & Services gegenüber dem Vorjahr um 6,6 % an und lagen im Geschäftsjahr 2017 bei 53,7 Mio. € (Vorjahr: 53,8 Mio. €). Ihr Anteil am Umsatz erhöhte sich dementsprechend um 1,0 Prozentpunkte von 13,2 % in 2016 auf 14,2 % im Geschäftsjahr 2017.

Die Verwaltungskosten erhöhten sich im Geschäftsjahr 2017 von 32,3 Mio. € auf 45,2 Mio. €. Die Verwaltungskostenquote stieg daher auf 12,0 % nach 7,9 % im Vorjahr. Der Anstieg der Verwaltungskosten um 39,9 % resultierte im Wesentlichen aus den Aufwendungen für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Übernahme der Biotest AG durch Creat.

Die Forschungs- und Entwicklungskosten sind im Geschäftsjahr 2017 auf 55,4 Mio. € (Vorjahr: 48,3 Mio. €) gestiegen. Ihr Anteil am Umsatz lag im abgelaufenen Geschäftsjahr bei 14,7 % (Vorjahr: 11,8 %). Wesentliche Ursache für den Anstieg waren gestiegene Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Projekt Biotest Next Level wohingegen die Aufwendungen im Bereich der monoklonalen Antikörper deutlich zurückgingen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich von 3,8 Mio. € im Geschäftsjahr 2016 auf 4,2 Mio. €. Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich in 2017 auf 25,7 Mio. € und lagen damit über dem Vorjahreswert von 4,0 Mio. €. Ursache des deutlichen Anstiegs sind im Geschäftsjahr erhaltene Erstattungen aus der Beendigung von langfristigen Lieferverträgen in Höhe von 18,6 Mio. € und Versicherungsentschädigungen in Höhe von 5,0 Mio. €.

Insbesondere aufgrund der Sondereffekte des Humanalbuminrückrufs belief sich das EBIT für das Geschäftsjahr 2017 auf insgesamt -9,3 Mio. € nach 35,2 Mio. € im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die Auswirkungen des Rückrufs belasteten das Ergebnis mit 27,9 Mio. €. Die EBIT-Marge betrug somit -2,5 % für das Jahr 2017 nach 8,6 % im vorangegangenen Geschäftsjahr.

Im Kernsegment Therapie wurde im Geschäftsjahr 2017 ein EBIT in Höhe von -15,0 Mio. € erzielt (Vorjahreszeitraum: 29,8 Mio. €). Wesentliche Ursachen für diese Entwicklung waren Umsatzminderungen in Höhe von 17,4 Mio. € aus der erwarteten Rücknahme von bereits ausgeliefertem Humanalbumin sowie Vertragsstrafen, einmalige Aufwendungen aus Vorratsabschreibungen sowie sonstige Kosten der Rückrufaktion in Höhe von 10,5 Mio. €. Neben den beschriebenen Effekten aus der Rückrufaktion haben sich die eingeschränkte Verfügbarkeit von Humanalbumin sowie die Verschiebung von Tenderlieferungen negativ auf das Ergebnis im Segment Therapie ausgewirkt.

WESENTLICHE KOSTENBLÖCKE DER BIOTEST GRUPPE*

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in Millionen € 2017 in % vom Umsatz 2016 in % vom Umsatz
Herstellungskosten -254,6 67,3 -238,6 58,5
Marketing- und Vertriebskosten -53,7 14,2 -53,8 13,2
Verwaltungskosten -45,2 12,0 -32,3 7,9
Forschungs- und Entwicklungskosten -55,4 14,7 -48,3 11,8
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen 21,5 5,7 0,2 -
Finanzergebnis -16,8 4,4 -12,6 3,1

* Aufwendungen sind mit einem negativen Vorzeichen gekennzeichnet

Im Segment Plasma & Services betrug das EBIT 19,9 Mio. € (Vorjahr: 6,9 Mio. €). Ursache hierfür waren insbesondere erhaltene Erstattungen aus der Beendigung von langfristigen Lieferverträgen in Höhe von 18,6 Mio. €.

Im Segment Andere Segmente hat sich das EBIT aufgrund der Beratungsaufwendungen im Zusammenhang mit der Übernahme der Biotest AG durch Creat von -1,5 Mio. € im Vorjahreszeitraum auf -14,2 Mio. € im aktuellen Jahr vermindert.

Das EBIT der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche betrug 27,3 Mio. € nach -56,7 Mio. € im Vorjahr.

Das Finanzergebnis reduzierte sich im Geschäftsjahr 2017 auf -16,8 Mio. € nach -12,6 Mio. € im Vorjahr. Dies liegt vorrangig an Währungskursverlusten aufgrund der schwächeren Entwicklung des US-Dollar im Vergleich zum Euro.

Für die fortgeführten Geschäftsbereiche der Biotest Gruppe ergibt sich daraus ein Ergebnis vor Steuern (EBT) in Höhe von -26,0 Mio. € nach 24,0 Mio. € im Vorjahreszeitraum. Das EBT der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche lag im Geschäftsjahr 2017 bei 13,0 Mio. € nach -56,8 Mio. € im Vorjahr.

Der Steuerertrag des Geschäftsjahres 2017 resultiert im Wesentlichen aus erwarteten Steuererstattungen für das Vorjahr sowie aus latenten Steuererträgen. Der Steueraufwand des Vorjahres ist wesentlich durch Einmalbelastungen durch die mit den Finanzbehörden erzielte Einigung über Steuernachzahlungen im Zusammenhang mit dem Russland-Geschäft der Biotest AG beeinflusst. Das Ergebnis nach Steuern der fortgeführten Geschäftsbereiche in Höhe von -16,4 Mio. € (Vorjahreszeitraum: 6,1 Mio. €) ist im Geschäftsjahr 2017 durch das negative EBIT geprägt.

Das Ergebnis nach Steuern der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche ist von -51,8 Mio. € im Jahr 2016 auf 12,9 Mio. € gestiegen. Im Geschäftsjahr 2016 war das Ergebnis nach Steuern der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche insbesondere durch Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert, auf Sachanlagen und Vorräte des Therapiebereichs der BPC sowie durch Einmalzahlungen im Rahmen des Vertriebsvertrages mit Kedrion Biopharma Inc. negativ belastet.

Das gesamte Ergebnis nach Steuern (EAT) der Biotest Gruppe aus fortgeführten und nicht fortgeführten Geschäftsbereichen lag somit bei -3,5 Mio. € (Vorjahreszeitraum: -45,7 Mio. €). Dadurch ergibt sich ein Ergebnis je Aktie von -0,09 € nach -1,17 € im Vorjahr.

ERGEBNISKENNZAHLEN DER BIOTEST GRUPPE

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in Millionen € 2017 2016 Veränderung

in %
EBIT -9,3 35,2 < -100
EBT -26,0 24,0 < -100
EAT -16,4 6,1 < -100

B. VERMÖGENSLAGE

Die Bilanzsumme zum Stichtag 31. Dezember 2017 erhöhte sich gegenüber dem 31. Dezember 2016 um 45,7 Mio. € von 932,8 Mio. € auf 978,5 Mio. €.

Die langfristigen Vermögenswerte stiegen auf 528,8 Mio. € von 465,6 Mio. € im Vorjahr. Es erhöhten sich insbesondere die Sachanlagen von 414,9 Mio. € auf 477,1 Mio. €, was im Wesentlichen auf weitere Investitionen im Rahmen des Projekts Biotest Next Level zurückzuführen ist.

Die immateriellen Vermögenswerte sanken um 8,7 Mio. € von 25,3 Mio. € zum 31. Dezember 2016 auf 16,6 Mio. € zum 31. Dezember 2017. Wesentliche Ursache ist die Umgliederung der immateriellen Vermögenswerte der BPC in die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte.

Die kurzfristigen Vermögenswerte verringerten sich zum 31. Dezember 2017 um 4,2 % auf 447,6 Mio. € (31. Dezember 2016: 467,2 Mio. €).

Wesentliche Ursachen waren der Abgang der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte an ADMA Biologics Inc. zum 6. Juni 2017 sowie ein Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 18,3 % auf 133,8 Mio. € (31. Dezember 2016: 163,8 Mio. €). Der Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultiert zum einen aus der Rückrufaktion von Humanalbumin und zum anderen aus der Umgliederung von Forderungen in Höhe von 18,0 Mio. € in die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte.

Die kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte reduzierten sich um 5,7 Mio. € auf 6,5 Mio. € nach 12,2 Mio. € zum 31. Dezember 2016. Die wesentliche Ursache war die planmäßige Liquidierung dieser Vermögensanlagen im Zuge der weiteren Investitionen im Rahmen des Projektes Biotest Next Level.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente lagen Ende des Jahres mit 22,3 Mio. € um 50,6 Mio. € unter dem Vorjahreswert (31. Dezember 2016: 72,9 Mio. €).

Die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte beliefen sich zum 31. Dezember 2017 auf 125,6 Mio. € nach 25,1 Mio. € im Vorjahr. Sie betreffen im Geschäftsjahr insbesondere Sachanlagen, die Beteiligung an ADMA Biologics Inc., Ramsey, USA, das Vorratsvermögen sowie die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der BPC.

Bei den Passiva sank das Eigenkapital um 3,6 % auf 347,8 Mio. € (31. Dezember 2016: 360,7 Mio. €). Die Eigenkapitalquote lag mit 35,5 % unter dem Niveau des Vorjahres (31. Dezember 2016: 38,7 %).

Das Fremdkapital stieg im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 630,7 Mio. € (31. Dezember 2016: 572,1 Mio. €). Ursächlich hierfür war im Wesentlichen die Aufnahme eines weiteren Energieeffizienzdarlehens der Kreditanstalt für Wiederaufbau mit einem Nominalwert von 70 Mio. € im Zusammenhang mit dem Projekt Biotest Next Level.

Das langfristige Fremdkapital betrug zum Stichtag 31. Dezember 2017 379,5 Mio. € (Vorjahr: 426,1 Mio. €). Die Biotest Gruppe verfügt aktuell über langfristig zur Verfügung gestellte Kredite in Höhe von 283,5 Mio. €. Die Pensionsrückstellungen beliefen sich zum 31. Dezember 2017 auf 86,3 Mio. € nach 83,8 Mio. € im Vorjahr.

Das kurzfristige Fremdkapital stieg deutlich von 146,0 Mio. € auf 251,2 Mio. €. Wesentliche Ursache war ein höheres Volumen an kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten.

Das langfristig der Gesellschaft zur Verfügung stehende Kapital (Eigenkapital, Pensionsrückstellungen und langfristige Finanzverbindlichkeiten) deckt zum 31. Dezember 2017 73,7 % (Vorjahr: 83,0 %) der gesamten Bilanzsumme ab. Die Nettoverschuldung stieg von 263,3 Mio. € auf 384,1 Mio. € zum 31. Dezember 2017.

C. FINANZLAGE

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit der fortgeführten Geschäftsbereiche hat sich im Geschäftsjahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr von 46,0 Mio. € auf 18,3 Mio. € vermindert, was im Wesentlichen auf das negative Ergebnis vor Steuern zurückzuführen ist. Der operative Cashflow vor Veränderungen des Working Capital beträgt 34,4 Mio. € (Vorjahr: 58,6 Mio. €). Der Cashflow aus Veränderungen des Working Capital reduzierte sich im Jahresvergleich auf -12,0 Mio. € nach 18,5 Mio. € im Vorjahr. Die gezahlten Zinsen und Steuern summierten sich auf -4,1 Mio. € nach -31,1 Mio. € im Vorjahr. Dabei ist zu beachten, dass der Vorjahreswert Einmalzahlungen im Zusammenhang mit dem Russland-Geschäft enthielt.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit der fortgeführten Geschäftsbereiche betrug zwischen Januar und Dezember 2017 -109,3 Mio. € nach -21,8 Mio. € im Vorjahr. Bereinigt um den Mittelzufluss aus Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition veränderte sich der um diese Effekte bereinigte Cashflow aus Investitionstätigkeit der fortgeführten Geschäftsbereiche von -132,4 Mio. € auf -119,3 Mio. €.

Im Geschäftsjahr 2017 konnte die Biotest Gruppe in den fortgeführten Geschäftsbereichen unter Berücksichtigung der im Geschäftsjahr 2017 ausgezahlten Dividende in Höhe von 2,4 Mio. € einen Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 56,3 Mio. € verzeichnen nach -11,8 Mio. € im Vorjahr. Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus Mittelzuflüssen aus der Aufnahme des Energieeffizienzdarlehens der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Höhe von 70 Mio. €.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteäquivalente der fortgeführten Geschäftsbereiche betrugen 22,3 Mio. € am Ende des Jahres 2017 verglichen mit 72,9 Mio. € zum 31. Dezember 2016.

Finanzierungsstrategie

Die Finanzierungsstrategie der Biotest Gruppe ist darauf ausgerichtet, die Liquidität des Konzerns zu jeder Zeit sicherzustellen, über Spielraum zur Finanzierung des Wachstums im operativen Geschäft zu verfügen und alle Investitionen finanziert zu haben. Biotest setzt Eigen- und Fremdkapital zur Finanzierung ein und strebt eine solide und konservativ ausgerichtete Finanzierungsstruktur an. Die Zielmarke für die Eigenkapitalquote liegt bei mindestens 40,0 %. Mit einer Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2017 von 35,5 % liegt Biotest aufgrund der Verlustsituation vorübergehend unter diesem Zielwert, besitzt jedoch weiterhin eine solide Basis für zukünftige Investitionen. Des Weiteren hat Biotest seit 2014 für den Neubau des Plasmawareneingangs und den Neubau der Produktion Energieeffizienz-Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über insgesamt 170,5 Mio. € aufgenommen, die die Finanzierung dieser Vorhaben mit vorteilhaften Konditionen unterstützten. Das Eigenkapital und die langfristige Komponente der Fremdkapitalfinanzierung sollen zusammen das Anlagevermögen abdecken. Die Beschreibung der Kapitalstruktur ist dem Kapitel E 14 und H 6 des Anhangs zu entnehmen. Die Auswirkungen des am 31. Januar 2018 eingetretenen Kontrollwechsels durch den Vollzug des freiwilligen Übernahmeangebots der Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, sind im Kapitel H 13 des Anhangs und im Kapitel C dieses Lageberichts erläutert. Vorbereitend zur Übernahme durch Creat wurde am 19. Januar 2018 der Vertrag über den Verkauf der US-Gesellschaften Biotest US Corporation, Boca Raton, USA, und der Biotest Pharmaceuticals Corporation (BPC), Boca Raton, USA, wirksam. Bis zum Vollzug dieses Verkaufs hat die Biotest AG die Anteile der Biotest US Corporation, Boca Raton, USA, an einen US-amerikanischen Treuhänder übertragen. Beide Unternehmenstransaktionen haben einen signifikanten Einfluss auf die Vermögens- und Finanzlage der Biotest Gruppe.

V. GESAMTAUSSAGE ZUR WIRTSCHAFTLICHEN LAGE DES UNTERNEHMENS

Die Biotest Gruppe hat im Geschäftsjahr 2017, bei Berücksichtigung der Ergebnisse des US-amerikanischen Geschäfts, das im Jahr 2017 noch zur Biotest Gruppe gehörte, die im April 2017 nach dem Humanalbumin-Rückruf angepasste Ergebnisprognose erfüllt. Die Prognose für das EBIT der fortgeführten Geschäftsbereiche in Höhe von 46 bis 48 Mio. € und den Cash Flow aus der betrieblichen Tätigkeit von etwa 40 Mio. € wurde um etwa 25 bis 30 Mio. € reduziert.

Die Umsatzerlöse der fortgeführten und nicht fortgeführten Geschäftsbereiche summierten sich für das Geschäftsjahr 2017 auf 541,2 Mio. € (Vorjahr: 610,4 Mio. €). Das EBIT der fortgeführten und nicht fortgeführten Geschäftsbereiche erreichte 18,0 Mio. € (Vorjahr: -21,5 Mio. €).

Darüber hinaus hat das Unternehmen im vergangenen Jahr das wichtige Projekt Biotest Next Level entscheidend vorangetrieben. Im August 2017 wurde mit der baurechtlichen Abnahme ein bedeutender Meilenstein erreicht. Zudem hat das Regierungspräsidium Darmstadt erfolgreich die "Good Manufacturing Practice" (GMP)-Inspektion der neu erbauten Labore am Standort Dreieich durchgeführt. Mit dem Projekt soll der Rohstoff Plasma in Zukunft sehr viel effektiver genutzt, die Ausbeute im Produktionsprozess gesteigert und damit die Profitabilität erhöht werden.

Weiterhin wurden im Geschäftsjahr 2017 fünf neue Plasmapheresestationen eröffnet und damit das Plasmasammelnetzwerk in Europa deutlich ausgebaut. Damit sichert sich die Biotest Gruppe für die Zukunft eine ausreichende Versorgung mit dem wichtigen Rohstoff, dem menschlichen Blutplasma.

Biotest hat mit Creat einen starken Partner an der Seite, der die bedeutenden Investitionen in Produkte und Anlagen über die kommenden Jahre unterstützen wird. Für den weltweiten Vertrieb der Biotest Produkte eröffnet sich zudem die Möglichkeit, das Verkaufsnetzwerk von Creat für Biopharmazeutika zu nutzen. Dadurch werden sich profitable Synergien ergeben.

C. NACHTRAGSBERICHT

Am 19. Januar 2018 wurde die außenwirtschaftliche Freigabe durch die amerikanische Behörde CFIUS (Committee on Foreign Investment in the United States) erteilt und damit die letzte noch ausstehende Bedingung für das Übernahmeangebot der Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, erfüllt. Damit wurde das am 18. Mai 2017 veröffentlichte freiwillige Übernahmeangebot für die Aktien der Biotest AG wirksam vollzogen. Das Angebot der Tiancheng und die Zahlung des Kaufpreises an die depotführende Bank der annehmenden Biotest Aktionäre wurde unverzüglich und wie in Ziffer 13.5 der Angebotsunterlage beschrieben beglichen.

Die Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, eine indirekt kontrollierte Tochtergesellschaft der Creat Group Co. Ltd., Nanchang, Volksrepublik China (Creat), einer nach dem Recht der Volksrepublik China gegründeten und bestehenden Gesellschaft, hält somit ab dem 31. Januar 2018 eine Mehrheitsbeteiligung (ca. 90 % der stimmberechtigten Stammaktien der Biotest AG) an der Biotest AG.

Somit kam es am 31. Januar 2018 zu einem gesellschaftsrechtlichen Kontrollwechsel bei der Biotest AG und mittelbar auch bei der Biotest Pharma GmbH. Dieser Kontrollwechsel kann Kündigungsgründe oder Sondertilgungspflichten gemäß den Kreditverträgen begründen. Dadurch könnten sich die im Anhang angegebenen Restlaufzeiten der Finanzverbindlichkeiten verschieben. Aus Darlehen, Krediten und zugesagten Betriebsmittellinien könnten hierdurch Kredite in der Biotest Gruppe bis zu 487,5 Mio. € innerhalb des Jahres 2018 zur Zahlung fällig gestellt werden.

Bis zur Refinanzierung der Kreditverträge, die in Absprache mit Creat binnen sechs Monaten erfolgen wird, hat Biotest alle Kreditgeber darum gebeten, vorübergehend auf die Ausübung bestimmter Rechte aufgrund des Kontrollwechsels zu verzichten und somit den laufenden Geschäftsbetrieb zu gewährleisten ("Umbrella Agreement"). Im Gegenzug verpflichtet sich Biotest, keine Maßnahmen zuzulassen, die eine Bewertung der Kreditnehmer als eigenständige Einheit unmöglich machen könnten. So verbieten diese Schutzklauseln beispielsweise Ausschüttungen oder Kreditgewährungen an Firmen von Creat. Weiterhin verpflichtet sich Biotest auf dem EBITDA basierende Finanzkennzahlen während der Laufzeit einzuhalten. Diese Vereinbarung wurde am 29. August 2017 für ein Finanzierungsvolumen in Höhe von 298,8 Mio. € und 13,5 Mio. $, bestehend aus Darlehen, Krediten und zugesagten Betriebsmittellinien, unterzeichnet. Mit der Vereinbarung wird das Recht auf Kündigung aufgrund des Kontrollwechsels für sechs Monate ab dem Zeitpunkt des Kontrollwechsels ausgeschlossen. Die Kreditgeber haben somit nach sechs Monaten erneut das Recht aufgrund eines Kontrollwechsels zu kündigen und Biotest wäre dann zur Zahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen in einstelliger Millionenhöhe verpflichtet. Kreditgeber mit einem Finanzierungsvolumen von 154,8 Mio. € und 36,5 Mio. $ haben die Vereinbarung nicht unterzeichnet. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes wurden an diese Kreditgeber Schuldscheindarlehen in Höhe von 69,0 Mio. € und 36,5 Mio. $ sowie KfW-Darlehen in Höhe von 7,2 Mio. € zurückgeführt. Verträge zu kurzfristigen Kreditlinien wurden in Höhe von 27,5 Mio. € einvernehmlich aufgehoben oder wurden nicht prolongiert. Vorfälligkeitsentschädigungen wurden in Höhe von 3,2 Mio. € geleistet. Nach Erstellung dieses Berichtes aber vor Ablauf der Vereinbarung am 20. Juli 2018 kann es zu weiteren Sondertilgungen für Schuldscheindarlehen und KfW-Darlehen sowie zu Zahlungen von Vorfälligkeitsentschädigungen kommen. Mit Ablauf der Vereinbarung mit den Kreditgebern am 20. Juli 2018 kann es erneut zu Sondertilgungen und Zahlungsverpflichtungen aus Vorfälligkeitsentschädigungen kommen.

Die Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, hat in ihrem öffentlichen Übernahmeangebot angekündigt, jede erforderliche Refinanzierung, die sich aufgrund von Kontrollwechselklauseln in bestehenden Finanzierungsvereinbarungen der Biotest Gruppe ergibt, bereitzustellen. Zur Überbrückung der bereits geltend gemachten Sonderkündigungsrechte hat die Tiancheng am 28. August 2017 mit Biotest einen Vertrag zur Gewährung eines nachrangigen Gesellschafterdarlehens in Höhe von 190,0 Mio. € mit einer Laufzeit von 2 Jahren ab dem Datum der Inanspruchnahme geschlossen. Dieser stand unter der aufschiebenden Bedingung des Kontrollwechsels. Das Darlehen wurde am 30. Januar 2018 an die Biotest AG ausgereicht.

Im Zusammenhang mit der Freigabe durch CFIUS unterzeichnete Biotest einen Vertrag über den Verkauf seiner US-Gesellschaften Biotest Pharmaceuticals Corporation, Boca Raton, USA, und Biotest US Corporation, Boca Raton, USA. Bis zum Vollzug dieses Verkaufs hat die Biotest AG die US-Gesellschaften durch Vereinbarung vom 17. Januar 2018 am 19. Januar 2018 an einen US-amerikanischen Treuhänder übertragen. Infolge der Übertragung auf den US-amerikanischen Treuhänder ist das diesen Gesellschaften zuzuordnende Geschäft als nicht fortgeführte Geschäftsbereiche zu qualifizieren.

Am 8. Februar 2018 hat die Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, der Biotest AG mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags im Sinne des § 291 Abs. 1 Aktiengesetz zwischen der Biotest AG als beherrschter und gewinnabführender Gesellschaft und der Tiancheng als herrschender und gewinnabführungsberechtigter Gesellschaft anzustreben und in einer Hauptversammlung der Biotest AG dem Abschluss eines solchen Unternehmensvertrags zuzustimmen. Die Tiancheng hat darum gebeten in Verhandlungen einzutreten. Die Biotest AG geht davon aus, dass die Ausgleichs- und Abfindungsregelungen für die außenstehenden Aktionäre der Biotest AG in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen und auf der Grundlage einer Unternehmensbewertung festgelegt werden. Der angestrebte Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der Biotest AG.

In der Folge des erfolgreichen Vollzugs des Übernahmeangebots hat Herr Kurt Hardt zum 28. Februar 2018 sein Amt als Aufsichtsrat der Biotest AG niedergelegt. Herr Tan Yang, der bereits in der Hauptversammlung am 30. August 2017 als Ersatzmitglied gewählt wurde, ist somit ab 1. März 2018 als ordentliches Mitglied in den Aufsichtsrat der Biotest AG nachgerückt. Er übernimmt die Funktion des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden.

Im Januar 2018 hat Biotest das zweite Plasmapheresezentrum in Tschechien eröffnet. Es befindet sich in Břeclav im Südosten des Landes. Die Betriebserlaubnis von der tschechischen Gesundheitsbehörde SUKL (Státní ústav pro kontrolu léčiv) wurde erteilt. Damit hat Biotest den Ausbau des zur Akquisition von Cara Plasma s.r.o. teilfertiggestellten Zentrums in Břeclav planmäßig beendet.

D. PROGNOSE-, RISIKO- UND CHANCENBERICHT

I. PROGNOSEBERICHT

A. GESAMTAUSSAGE DES VORSTANDS ZUR ENTWICKLUNG DES KONZERNS

Der Vorstand geht für das laufende Geschäftsjahr 2018 von einer positiven Entwicklung aus. Die Nachfrage nach Plasmaproteinpräparaten steigt zwar weltweit weiter an, da Biotest aber heute seine Herstellungskapazitäten bereits vollständig nutzt, ist bis zur Inbetriebnahme der neuen Biotest Next Level-Anlage nicht mit großen Umsatzzuwächsen zu rechnen. Lediglich im Bereich der Hyperimmunglobuline kann die Zulassung in neuen Märkten noch zu zusätzlichen Umsätzen führen. Allerdings könnte dieses Umsatzwachstum durch den im Jahr 2018 anhaltenden Preisdruck für Immunglobuline in Europa sowie die weiterhin angespannte Lage in den Krisenregionen der Welt gefährdet sein. Aus dem geplanten Verkauf der US-Gesellschaften Biotest US Corporation, Boca Raton, USA und Biotest Pharmaceuticals Corporation, Boca Raton, USA, wird ein positiver Einmaleffekt im Geschäftsjahr 2018 sowie durch die damit ermöglichte Übernahme durch die Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, ein langfristig positiver Effekt auf die Geschäftsentwicklung erwartet.

Mit der Fortführung der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sowie mit weiteren Fortschritten beim Ausbau der Produktionskapazitäten am Konzernhauptsitz in Dreieich werden im Jahr 2018 entscheidende Grundlagen für die zukünftige Konzernentwicklung gelegt. Allerdings werden die mit den Investitionen verbundenen Anlaufkosten sowie die steigenden Ausgaben für die Phase-III-Studien für die neuen Biotest Next Level-Produkte in den nächsten zwei bis drei Jahren das Ergebnis deutlich noch belasten.

B. AUSRICHTUNG DES KONZERNS IM GESCHÄFTSJAHR 2018

Die grundsätzliche Ausrichtung der Biotest Gruppe wird sich im Geschäftsjahr 2018 nicht verändern. Zukünftig wird sich Biotest auf das Plasmageschäft fokussieren und auf das bereits begonnene Expansionsprojekt Biotest Next Level (BNL) als einen zentralen Bestandteil dieser Strategie. BNL zielt auf eine Erweiterung der Produktpalette, die Verdopplung der Kapazität und durch höhere Ausbeuten auf eine deutliche Steigerung der Profitabilität ab. Darüber hinaus verfolgt Biotest das Ziel, in ausgewählten Bereichen und spezifischen Geschäftsfeldern mit passenden Kooperationspartnern strategische Allianzen einzugehen.

C. ENTWICKLUNG DES MARKTUMFELDS

Zielmärkte

Laut aktuellen Studien wird die weltweite Nachfrage nach Immunglobulinen (IgG) in den kommenden Jahren weiter um jährlich 6 bis 7 % zunehmen.15 Die Preise dieser Präparate haben sich im abgelaufenen Jahr zwar weitgehend konstant entwickelt, jedoch sind einige Geographien und Distributionskanäle derzeit von steigendem Preisdruck gekennzeichnet.16 Dies liegt unter anderem auch an zusätzlichen Fraktionierkapazitäten, die bei den verschiedenen Plasmafirmen weltweit entstehen und nach und nach in den Markt kommen.

Auch bei plasmatischen Gerinnungsfaktoren rechnet die Biotest Gruppe mit einer Zunahme des Weltmarktvolumens um etwa 2 bis 3 % pro Jahr bis 2020.17

15 Biotest Strategic Business and Customer Insights based on MRB (2013, 2015, 2016), PPTA (2016), Markets and Markets (2016), Credit Suisse (Oktober 2017)

16 QuintilesIMS (Stand November 2017), Goldman Sachs (18 Mai 2015)

17 Biotest Strategic Business and Customer Insights based on MRB (2016)

D. ERWARTETE ENTWICKLUNG DER BIOTEST GRUPPE

Erwartete Geschäfts- und Ertragslage der Biotest Gruppe

Der Vorstand erwartet für das Geschäftsjahr 2018 für die fortgeführten Geschäftsbereiche einen Umsatzanstieg im mittleren einstelligen Prozentbereich. Das Ergebnis wird im Jahr 2018 von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden. Neben den bewußt noch einmal erhöhten Aufwendungen im Rahmen des Expansionsprojekts Biotest Next Level in Höhe von 60 bis 70 Mio. € - inklusive der zugehörigen Forschungs- und Entwicklungskosten - könnte sich der voraussichtlich auch in 2018 anhaltende Preisdruck in Europa sowie die weiterhin angespannte Lage in den Krisenregionen insbesondere im Nahen Osten bemerkbar machen. Aufgrund der vorgenannten Einflussfaktoren geht der Vorstand von einem EBIT der fortgeführten Geschäftsbereiche von 10 bis 12 Mio. € aus. Ohne die Ergebnisbelastungen aus dem Projekt Biotest Next Level läge das bereinigte EBIT somit bei 70 bis 80 Mio. €. Für das Jahr 2018 erwartet der Vorstand einen Return on Capital Employed (RoCE) in Höhe von ca. 1,2 % sowie einen Cash Flow aus der betrieblichen Tätigkeit von etwa 10 Mio. €.

Erwartete Finanz- und Vermögenslage der Biotest Gruppe

Das Hauptaugenmerk der Biotest Gruppe liegt auf einer ausgewogenen Finanzierungsstruktur, sowohl im Hinblick auf das Verhältnis von Fremd- zu Eigenkapital als auch von kurzfristiger zu langfristiger Kreditfinanzierung. Einen erheblichen Teil der in den vergangenen Jahren erhaltenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente hat der Konzern für das Projekt Biotest Next Level eingesetzt und wird dies auch weiterhin tun, um die Kapazitätsausweitung am Standort Dreieich zu finanzieren. Außerdem ist die für das weitere Umsatzwachstum notwendige Ausweitung des Umlaufvermögens zu finanzieren. Für das Geschäftsjahr 2018 sind Investitionen der Biotest Gruppe im Volumen von ca. 65 Mio. € vorgesehen, wovon ein erheblicher Teil auf das Projekt BNL entfällt. Daneben werden aber auch weitere Investitionen für die Erweiterung bestehender und den Aufbau neuer Plasmazentren in Europa getätigt. Neben dem dargestellten organischen Wachstum und dessen Finanzierung können in Zukunft auch Partnerschaften eine strategische Option darstellen. Durch die Übernahme der Mehrheit der Anteile an der Biotest AG durch die Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, am 31. Januar 2018 ist es zu einem Kontrollwechsel gekommen, der ebenfalls Auswirkungen auf die Finanz- und Vermögenslage der Biotest haben kann. Für Erläuterungen verweisen wir auf die entsprechenden Ausführungen im Nachtragsbericht.

Mit Vollzug des Übernahmeangebots der Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, können die bestehenden Kreditverträge auf Grund des Kontrollwechsels im Jahr 2018 gekündigt werden. Tiancheng hat Biotest zum 31. Januar 2018 ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen in Höhe von 190,0 Mio. € mit einer Laufzeit von zwei Jahren gewährt. Darüber hinaus wurde ein Finanzierungsvolumen in Höhe von 298,8 Mio. € und 13,5 Mio. $ bestehend aus Darlehen, Krediten und Betriebsmittellinien bis zum 20. Juli 2018 durch die Kreditgeber fest zugesagt. Innerhalb dieser Frist wird Biotest mit den Kreditgebern und Tiancheng über die weitere Finanzierung sprechen. Zur weiteren Reduzierung der Finanzverbindlichkeiten könnte auch der Kaufpreis aus dem Verkauf der Anteile an den US-Gesellschaften Biotest Pharmaceuticals Corporation (BPC), Boca Raton, USA, und Biotest US Corporation, Boca Raton, USA, genutzt werden.

Erwartete Entwicklung in den Segmenten

Segment Therapie

Folgende signifikante Fortschritte und Entwicklungen werden im laufenden Geschäftsjahr 2018 im Segment Therapie erwartet:

Therapiebereich Klinische Immunologie

IgG Next Generation:

2017 wurden zwei Zulassungsstudien für IgG Next Generation in mehreren Ländern durchgeführt: zum einen eine Phase-III-Studie (Nr. 991) zur Behandlung von Patienten mit primären Immundefizienzen (PID) und zum anderen eine Phase-III-Studie (Nr. 992) zur Behandlung der Immunthrombozytopenie (ITP). In die Studie 991 wurde mittlerweile die beabsichtigte Anzahl an erwachsenen Patienten eingeschlossen, sodass nur noch weitere Kinder in die Studie aufgenommen werden, bis die geplante Gesamtzahl von etwa 60 Patienten erreicht ist. Im Rahmen der Studie werden die Patienten für ein Jahr mit IgG Next Generation behandelt. Die Rekrutierung von Patienten für Studie 992 wird weitergeführt, bis etwa 40 Patienten eingeschlossen sind.

BT-063:

Im Jahr 2017 wurde Teil II der Phase-IIa-Studie (Nr. 990) zur Behandlung von Patienten, die an Systemischem Lupus Erythematodes (SLE) erkrankt sind, durchgeführt. In dieser Studie, die in mehreren europäischen Ländern durchgeführt wird, wurden insgesamt 36 SLE-Patienten für jeweils drei Monate mit BT-063 oder Placebo behandelt. Ziel dieser Studie ist es, die Sicherheit und Verträglichkeit des Wirkstoffs in SLE-Patienten zu prüfen. Darüber hinaus werden erste Daten zur Wirksamkeit in SLE-Patienten erhoben. Mittlerweile wurde auch die Nachbeobachtungsphase des zweiten Studienteils abgeschlossen. Nach Fertigstellung der studienbegleitenden Untersuchungen zum Wirkmechanismus sowie der Analyse aller Laborparameter können die Entblindung der Studie und die Auswertung der Studienergebnisse im ersten Halbjahr 2018 erfolgen.

Fovepta(r):

Die Markteinführung von Fovepta(r) ist in zahlreichen Ländern Asiens und im Nahen Osten geplant, nachdem dort die jeweilige Zulassung erreicht wurde. Darüber hinaus wird die erfolgreiche Vermarktung von Fovepta(r) in weiteren Ländern Asiens und Afrikas sowie in Saudi-Arabien weiter fortgeführt.

Intratect(r) 100g/l (10 %):

Intratect(r) 100g/I (10 %) wurde im Jahr 2013 in Deutschland eingeführt. Heute wird das Präparat in zahlreichen europäischen Ländern sowie in Asien und weiteren Regionen erfolgreich vermarktet. Zulassungsanträge in weiteren Ländern wurden eingereicht. Nach deren Erteilung erfolgt die Markteinführung.

Therapiebereich Intensivmedizin

Fibrinogen:

Die Phase-I/III-Studie (Nr. 984) dient zur Erhebung pharmakokinetischer Parameter und der Blutungsbehandlung bei Patienten mit angeborenem Fibrinogenmangel. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) als nationale Zulassungsbehörde hatte der Erweiterung der laufenden Studie zu einer Phase-III-Studie zugestimmt. Im pharmakokinetischen Teil der Studie wurden Patienten erfolgreich mit Fibrinogen behandelt. Erste Ergebnisse liegen vor. Auch im zweiten Studienteil zur Behandlung der Patienten bei Bedarf, z. B. bei Blutungen oder Operationen, wurden erste Patienten behandelt. Der Einschluss und die Behandlung von Patienten in der Studie werden fortgesetzt. Basierend auf den ersten vorläufigen Ergebnissen hat die EMA dem pädiatrischen Entwicklungsplan zur Behandlung von Kindern unter sechs Jahren im Rahmen dieser Studie zugestimmt. Nach Genehmigung des angepassten Studienprotokolls kann mit der Behandlung erster Kinder unter sechs Jahren begonnen werden. Die zur Genehmigung der Phase-III-Studie (Nr. 995; ADFIRST) im Therapiebereich erworbener Fibrinogenmangel erforderlichen Unterlagen wurden 2017 beim PEI und bei den Behörden und Ethikkommissionen weiterer europäischer Länder eingereicht. Die Durchführung der Phase-III-Studie wurde von den zuständigen Behörden und Ethikkommissionen in Deutschland, Spanien, Belgien und der Schweiz genehmigt und die Studie mit der Eröffnung erster Studienzentren gestartet.

Trimodulin (IgM Concentrate):

Biotest hat im Jahr 2017 den zuständigen Behörden die Daten der Phase-II-Studie mit Trimodulin (IgM Concentrate) in der Indikation schwere ambulant erworbene Lungenentzündung (sCAP) sowie das weitere klinische Entwicklungskonzept vorgestellt. Die Behörden haben das weitere Vorgehen befürwortet und unterstützen die geplante Phase-III-Studie.

Zugleich haben die Behörden empfohlen, dass Biotest im Produktionsprozess eine weitere technische Optimierung nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen vornimmt. Biotest hat die Entwicklungsarbeit zur Erfüllung dieser Behördenanforderungen bereits erfolgreich durchgeführt. Diese Technologie wird in 2018 in den Produktionsmaßstab umgesetzt. Der Beginn der Phase-III-Studie ist dann nach Abschluss der Arbeiten Ende des Jahres 2018 geplant.

Segment Plasma & Services

Das Ziel der Unternehmensstrategie innerhalb des Segments Plasma & Services ist, die vorhandenen Plasmaproduktionskapazitäten maximal auszulasten. Nicht benötigte Plasmamengen werden von Biotest an Dritte verkauft. Aufgrund der konstant hohen Nachfrage nach Biotest-Produkten sowie der geplanten erheblichen Ausweitung der Produktionskapazitäten im Rahmen von Biotest Next Level wird erwartet, dass die Lohnherstellung in etwa auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2017 bleiben wird.

II. RISIKOBERICHT

Die Biotest Gruppe ist als weltweit tätiger Konzern in einem hochtechnologischen Umfeld einer Vielzahl von Risikofaktoren ausgesetzt, die sich auf die Geschäftstätigkeit negativ auswirken und somit zur negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Der Eintritt der Risiken, die sich aus dem eigenen unternehmerischen Handeln sowie aus externen Faktoren ergeben, ist nicht immer vorhersehbar und kann nur bis zu einem gewissen Grad oder überhaupt nicht von Biotest beeinflusst werden. Nachteilige Auswirkungen können sich in Bezug auf die Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowie die Vermögens- und Finanzlage ergeben. Der Risikobericht beschreibt die bekannten Risiken, denen Biotest als Konzern sowie auf Ebene der Segmente ausgesetzt ist. Gleichzeitig ist dargestellt, wie der Konzern diesen Risiken begegnet, sie kontrolliert und managt. Im Folgenden wird für die dargestellten Risiken jeweils eine Einschätzung des Vorstands zur Eintrittswahrscheinlichkeit abgegeben.

A. RISIKOSTRATEGIE

Vorstand und Aufsichtsrat haben in ihrer gemeinsamen Risikostrategie festgelegt, dass das Unternehmen kontrolliert Risiken eingeht, wenn dadurch die Perspektive für ein dauerhaft ertragreiches Wachstum geschaffen wird. Die Risikostrategie ist darauf ausgerichtet, den Bestand der Biotest Gruppe zu sichern und ihren Wert dauerhaft und systematisch zu steigern. Dies spiegelt sich auch in den abgegebenen Prognosen des Vorstands wider, die auf einer neutralen Entwicklung der in der Folge genannten Risikoereignisse beruhen.

B. RISIKOMANAGEMENT UND -CONTROLLING

Biotest erfasst und bewertet systematisch die operativen und strategischen Risiken. Alle Risiken von wesentlicher Tragweite und hinreichender Eintrittswahrscheinlichkeit werden - soweit möglich - engmaschig kontrolliert. Die Prozesse im Risikomanagement sind detailliert dokumentiert und entsprechend im Risikomanagement-System hinterlegt.

Das EDV-gestützte Risikomanagement-System der Gesellschaft erfüllt die Anforderungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG). Die Prozesse im Risikomanagement sind detailliert dokumentiert und die entsprechenden Dokumente sind im Risikomanagement-System hinterlegt.

Ein Ziel des implementierten Risikomanagement-Systems ist die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die der Regelkonformität des Konzernabschlusses entgegenstehen könnten. Ferner werden erkannte Risiken soweit wie möglich reduziert, sofern notwendig durch Hinzuziehung externer Spezialisten. Schließlich dient das Risikomanagement-System der Überprüfung erkannter Risiken hinsichtlich ihres Einflusses auf den Konzernabschluss sowie der Abbildung dieser Risiken.

Wesentliche Gefährdungspotenziale sind Elemente der monatlichen internen Berichterstattung. Darüber hinaus fasst das Risikomanagement-Komitee alle sechs Monate den aktuellen Stand der Risikolage in allen Segmenten zusammen und erstellt einen detaillierten Risikobericht für den Vorstand. Dieser umfasst die mittel- bis langfristigen Risiken sowie die folgenden kurzfristigen Risikofelder: Marktrisiken, Prozess- und Produktionsrisiken, Finanzrisiken, Personalrisiken und Organisationsrisiken. Die wesentlichen Risiken werden regelmäßig mit dem Aufsichtsrat und dem Prüfungsausschuss besprochen.

In der Zeit zwischen den Sitzungen des RisikomanagementKomitees informieren die Bereichsverantwortlichen den Vorstand im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Vorstandssitzungen über die aktuelle Risikosituation innerhalb ihres Verantwortungsbereichs. Gleichzeitig wird der Vorstand im Rahmen von Vorschaurechnungen auf das Jahresende über die aktuelle Risikosituation informiert. Ändert sich die Risikolage ad hoc, so wird der Vorstand kurzfristig und direkt darüber in Kenntnis gesetzt.

Jeder Mitarbeiter bei Biotest muss sich - im Rahmen der jeweils übertragenen Verantwortung - risikobewusst verhalten. Verantwortlich für Kontrolle und Steuerung der Risiken sind die jeweiligen Führungskräfte. Innerhalb der Gruppe gibt es etwa 60 Risikomelder, die sämtliche potenziellen Risiken abdecken. Für alle Risikomelder gelten verbindliche Grundsätze zum Umgang mit Risiken.

Standards und Abläufe im Risikomanagement und -controlling werden durch die Interne Revision regelmäßig auf ihre Angemessenheit und Wirksamkeit geprüft. Das letzte Audit fand im Jahr 2015 statt. Das nächste Audit ist für 2018 terminiert.

Um die finanziellen Folgen von Haftungsrisiken und Elementarschäden zu begrenzen, hat Biotest Versicherungen abgeschlossen. Das Unternehmen kontrolliert regelmäßig, ob der Umfang des Versicherungsschutzes angemessen ist und passt ihn gegebenenfalls an.

C. INTERNE KONTROLLSYSTEME DER RECHNUNGSLEGUNGSPROZESSE

Biotest hat ein rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem etabliert, das alle wesentlichen Geschäftsprozesse in der Biotest AG und in sämtlichen Tochtergesellschaften umfasst. Ziel des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems ist es, durch die Implementierung von Kontrollen eine hinreichende Sicherheit zu gewährleisten, sodass trotz identifizierter Risiken ein regelungskonformer Konzernabschluss erstellt wird. Die einschlägigen Richtlinien sind in einem Organisationshandbuch zusammengefasst, das allen Mitarbeitern zugänglich ist.

Das den Vorgaben der International Financial Reporting Standards (IFRS) entsprechende Handbuch der Rechnungslegung der Biotest AG ist für alle Gesellschaften der Gruppe verbindlich und deckt alle für Biotest relevanten Rechnungslegungsvorschriften ab. Das Handbuch wird kontinuierlich an Änderungen der IFRS angepasst. Alle für die Rechnungslegung Verantwortlichen werden hierzu kontinuierlich informiert und geschult.

Die Rechnungslegung der Biotest AG und aller in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften erfolgt nach festen Termin- und Ablaufplänen, in denen alle notwendigen Aktivitäten detailliert festgeschrieben sind.

Die wesentlichen Einzelabschlüsse und der Konzernabschluss werden mithilfe anerkannter Systeme erstellt. In den Konzerngesellschaften sind durch Organisationsanweisungen und klare Zuständigkeiten interne Kontrollprozesse etabliert, die unter anderem eine Funktionstrennung durch die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips beinhalten.

Die Gesellschaften erfassen die Daten für die Konzernrechnungslegung in einem einheitlichen, detaillierten Berichtswesen, über dessen Inhalt sich die zuständigen Abteilungen für Finanzen und Controlling monatlich abstimmen. Sämtliche Einzelabschlüsse der Konzerngesellschaften werden einer Plausibilitätskontrolle unterzogen, eventuelle Differenzen in Konsolidierungsprozessen werden analysiert und sofern erforderlich korrigiert.

Die im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses durchzuführenden Maßnahmen unterliegen systemseitigen sowie manuellen Kontrollen. Soll-Ist-Vergleiche sowie die Analyse von Veränderungen in Bilanz- und GuV-Positionen sind weitere Kontrollen auf Ebene des Konzernabschlusses.

Vertrauliche Daten und Dokumente sind vor dem Zugriff unberechtigter Personen geschützt. Dies gilt für den Zugang zum Unternehmensgelände (Zugangskontrolle) sowie die (rechnungslegungsbezogenen) EDV-Systeme (Zugriffsberechtigungen, Passwörter).

Die Einzelabschlüsse bedeutsamer Konzerngesellschaften sowie der Konzernabschluss werden durch externe Prüfer geprüft beziehungsweise einer prüferischen Durchsicht unterzogen.

Die Interne Revision prüft die Geschäftsprozesse in allen Segmenten und Tochtergesellschaften. Ihre Befugnisse, Pflichten und Stellung im Konzern sind in der Revisionsrichtlinie festgelegt. Die Prüfung folgt einem Jahresrevisionsplan, der durch den Vorstand, das Management-Team und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats beschlossen wird. Die einzelnen Prüfungsergebnisse werden dem Vorstand zeitnah vorgelegt. Die Interne Revision berichtet darüber hinaus dem Vorstand, dem Management-Team und den Mitgliedern des Prüfungsausschusses jeweils einmal jährlich ausführlich.

D. RISIKOMANAGEMENT-SYSTEM IN BEZUG AUF FINANZINSTRUMENTE

Biotest nutzt in Bereichen, in denen es möglich ist, derivative Finanzinstrumente zur Sicherung von Währungs- und Zinspositionen. Der Abschluss entsprechender Kontrakte erfolgt unter Berücksichtigung der definierten Risikogrenzen. Eine umfassende Darstellung des Risikomanagement-Systems in Bezug auf Finanzinstrumente enthält das Kapitel H 4 im Anhang zum Konzernabschluss.

E. RISIKOWERTUNG UND DARSTELLUNG DER WESENTLICHEN RISIKOKATEGORIEN

Im Folgenden werden die der Biotest Gruppe bekannten wesentlichen Risiken für das Unternehmen beschrieben sowie eine Bewertung der jeweiligen Risiken durch den Vorstand vorgenommen. Darüber hinaus gibt es weitere Risiken und Unsicherheiten, denen Biotest ausgesetzt sein könnte, die derzeit aber nicht bekannt sind oder die gegenwärtig als unwesentlich betrachtet werden. Auch sie können den Geschäftsbetrieb beeinträchtigen und nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Sofern nicht anderslautend angegeben, beziehen sich die nachfolgenden Risiken auf alle Segmente der fortgeführten Geschäftsbereiche. Aus der Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt sind, lässt sich keine Aussage über die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens ableiten.

Biotest unterscheidet zwischen kurzfristigen Risiken, deren Eintritt zu einer Abweichung von der Planung für das folgende Geschäftsjahr führen würden, und langfristigen Risiken. Während langfristige Risiken auf Basis einer Bewertung anhand eines abgestuften, an die Schadenshöhe anknüpfenden Scoring-Modells priorisiert werden, wird die Bedeutung von kurzfristigen Risiken ermittelt, indem die mögliche negative Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage mit ihrer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit multipliziert wird. Bei der Eintrittswahrscheinlichkeit wird zwischen den nachfolgenden Einstufungen unterschieden:

EINTRITTSWAHRSCHEINLICHKEIT

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Eintrittswahrscheinlichkeit Erläuterung
< 25 % Gering
25 - 50 % Mittel
50 - 75 % Hoch
> 75 % Sehr hoch

Die Verbindung von Eintrittswahrscheinlichkeit und finanzieller Höhe der Auswirkung auf das Ergebnis nach Steuern (EAT) führt zu der unten aufgeführten Risikomatrix, die die Herleitung der Risikoeinstufung darstellt.

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Eintrittswahrscheinlichkeit
Schadenshöhe Gering Mittel Hoch Sehr hoch
--- --- --- --- ---
> 5 Mio. € M H H H
2,5 bis 5 Mio. € M M H H
1,0 bis 2,5 Mio. € G M M H
< 1,0 Mio. € G G M M

H = Hohes Risiko, M = Mittleres Risiko, G = Geringes Risiko

Sofern risikobegrenzende Maßnahmen ergriffen wurden, wird das verbleibende Risiko unter Berücksichtigung der durchgeführten Maßnahmen dargestellt.

Umfeldrisiken und Branchenrisiken

Konjunkturrisiken

Den Folgen einer tiefgreifenden und langanhaltenden Rezession könnte sich Biotest nicht dauerhaft entziehen, wenn auch der unmittelbare Effekt begrenzt ist. Das Risiko möglicher Umsatzrückgänge ergibt sich aus einer eventuell geringeren Nachfrage und einem steigenden Preisdruck seitens der Abnehmer. Ein weiterer potenziell dämpfender Effekt besteht darin, dass Biotest gezwungen sein könnte, die Belieferung einzelner Märkte zu reduzieren oder einzustellen. Dies könnte der Fall sein, wenn keine ausreichende Absicherung gegen den Ausfall entsprechender Forderungen möglich ist oder diese nur zu deutlich verschlechterten Konditionen zu erreichen wäre. Wenn die gesamtwirtschaftliche Lage eines Landes sich so sehr verschlechtert, dass gravierende Auswirkungen auf dessen Zahlungsfähigkeit sowie auf das dortige Gesundheitssystem zu befürchten sind, könnte Biotest gezwungen sein, Lieferungen in solche Länder zur Risikoreduzierung einzustellen. Das Risiko wird vom Vorstand mit mittlerer Eintrittswahrscheinlichkeit und moderater negativer Auswirkung auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage eingeschätzt, entsprechend stuft Biotest konjunkturelle Faktoren als mittleres Risiko ein.

Absatzmarktrisiken

Absatzmarktrisiken setzen sich aus Preis-, Mengen-, Substitutions- und Forderungsausfallrisiken zusammen. Durch die Erschließung weiterer internationaler Märkte und durch den Abschluss längerfristiger Lieferverträge senkt die Biotest Gruppe das Risiko kurzfristiger Schwankungen von Absatzmenge und Preisen. Dennoch bergen insbesondere einzelne Ausschreibungsgeschäfte im Segment Therapie das Risiko, dass die absetzbare Menge niedriger als geplant ist.

Das Risiko von deutlichen Preisrückgängen für Plasmaproteine hat sich aufgrund der Preisentwicklung der vergangenen Jahre nicht erhöht. Es ist aber nach wie vor als erhöht anzusehen. So gewinnt der Kostendruck im Gesundheitswesen hochentwickelter Märkte immer mehr an Bedeutung. Staaten erlassen zunehmend Zwangsmaßnahmen, um die Kosten für Arzneimittel zu senken. Beispiele hierfür sind Herstellerrabatte und Preismoratorien in Deutschland und Österreich sowie Zwangsrabatte in Griechenland, Rumänien und Italien. Daneben nimmt das Bestreben der Staaten zu, durch den Verweis auf Länder mit niedrigeren Preisen, die Preise im eigenen Land zu reduzieren. Auch auf EU-Ebene gibt es diese Bestrebungen. Auch die vom Gesetzgeber gewollten, zunehmenden Parallelimporte aus anderen europäischen Staaten mit niedrigeren Preisen führen zu einer Margenverschlechterung. Darüber hinaus können auch die sinkenden Erdöleinnahmen in den Golfstaaten zu einem Nachfragerückgang führen. Insgesamt stuft der Vorstand der Biotest AG die damit verbundenen Risiken als mittlere Risiken ein.

Das Verhältnis zwischen den weltweit eingesetzten plasmatischen und rekombinanten Gerinnungsfaktoren ist nach den Beobachtungen der Biotest Gruppe weitgehend stabil, auch wenn die Nachfrage nach plasmatischen Gerinnungsfaktoren in den kommenden Jahren weniger stark ansteigen wird als die nach rekombinanten Faktoren. Dennoch erachtet der Vorstand weitergehende Substitutionsrisiken momentan noch als überschaubar und somit als geringes Risiko.

Das Forderungsausfallrisiko ist angesichts der teilweise geringeren Bonität von Unternehmen und Staaten in einigen Regionen erhöht. Biotest hat ein aktives Forderungsmanagement eingerichtet und ergreift gegebenenfalls Maßnahmen zur Risiko-minimierung wie zum Beispiel Belieferungsstopps. Darüber hinaus bestehen für viele Länder und Kunden Kreditversicherungen. Da die Forderungen in Ländern, die Sanktionen durch die Europäische Union unterliegen, im Vergleich zum Vorjahr angestiegen sind, stuft der Vorstand das Forderungsausfallrisiko in diesem Jahr als mittleres Risiko (i. Vj. geringes Risiko) ein.

Auch politische Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen können ein Absatzmarktrisiko bergen: In Italien wurden Höchstgrenzen für den Verbrauch von Arzneimitteln festgelegt, die 2013 erstmalig auch unter dem Wert des Vorjahres lagen. Die Unternehmen werden dabei verpflichtet, den Betrag, der über der festgelegten Höchstgrenze verkauft wird, an die Gesundheitsbehörde bis zu 100 % zu erstatten. In diesem Zusammenhang ließ die Biotest Italia S.r.l. von italienischen Gesundheitsbehörden ihr gegenüber geltend gemachte Ansprüche auf eine Rückvergütung von Zutectra(r) Umsätzen der Jahre 2011 bis 2012 gerichtlich klären. Im Januar 2014 wurde die Position der Biotest Italia S.r.l. in erster Instanz bestätigt. Die italienischen Gesundheitsbehörden haben Berufung gegen das Urteil eingelegt. Das Risiko konnte durch Einigung mit der Gesundheitsbehörde im Februar 2017 für die Jahre 2011 bis 2014 auf einen Betrag von 3,3 Mio. € begrenzt werden, um langwierige gerichtliche Verfahren zu vermeiden. Dieser Betrag war bereits im Ergebnis 2016 berücksichtigt und wurde in 2017 gezahlt.

Der Eintritt in einen Markt ist mit hohen Kosten für Zulassungen von Produkten sowie auch mit Aufwendungen in eine Infrastruktur, wie zum Beispiel in die Gründung einer Tochtergesellschaft, verbunden. Wenn Länder, die sich ökonomisch in der Entwicklung befinden, ihre regulatorischen Rahmenbedingungen und bürokratischen Abläufe ändern, so kann dies unerwartete Verzögerungen beim Markteintritt bewirken. Biotest versucht hier durch das Einbeziehen von Experten im betreffenden Markt, die Situation im Hinblick auf die Risiken abzuschätzen und gegebenenfalls zu minimieren.

Beschaffungsmarktrisiken

Für die Herstellung ihrer biologischen und biotechnologischen Arzneimittel benötigt die Biotest Gruppe spezielle Ausgangs- und Hilfsstoffe. Sollte es hier zu einer Verknappung oder wesentlichen Verteuerung kommen, besteht die Gefahr, dass die Produktions- und Lieferfähigkeit von Biotest eingeschränkt sein könnte. Biotest bezieht große Teile der benötigten Ausgangsstoffe aus eigenen Quellen, die zudem sukzessive ausgebaut werden. Darüber hinaus hat das Unternehmen langfristige Lieferverträge geschlossen. Somit ist das Beschaffungsmarktrisiko aus Unternehmenssicht gering und der Vorstand erachtet es momentan als geringes Risiko.

Politische Risiken

Einen Teil des Umsatzes erzielt Biotest über Ausschreibungsgeschäfte. Diese unterliegen in bestimmten Ländern einer hohen politischen Beeinflussbarkeit, was sich in Einzelfällen zu Ungunsten von Biotest auswirken könnte. Da Biotest in diesem Marktbereich sehr risikobewusst agiert, ist diese Gefahr überschaubar. Biotest unterhält Beziehungen zu Unternehmen weltweit. Eine Destabilisierung der Lage in einzelnen Ländern kann unter ungünstigen Umständen die Geschäftsbeziehungen und Geschäftsaussichten beeinträchtigen. Im Extremfall kann sich das politische und wirtschaftliche System einzelner Länder destabilisieren. Mögliche Auswirkungen wären Devisenexportbeschränkungen sowie Import- und Exportverbote, wodurch die Geschäftsbeziehungen zwischen Biotest und den meist staatlichen Einrichtungen in solchen Ländern gefährdet würden.

Die Situation in mehreren Ländern des Nahen Ostens hat sich im Geschäftsjahr 2017 teilweise weiter destabilisiert. Da Biotest in diesen Ländern ebenfalls vertreten ist, ist hier ein erhöhtes Risiko zu verzeichnen. Als weiteres Risiko ist zu nennen, dass es schwierig bleibt, Zahlungen für Arzneimittellieferungen, die von Embargo- und Sanktionsmaßnahmen ausgenommen sind, aus Ländern zu erhalten, gegen die ansonsten ein Embargo verhängt ist. Die Biotest Gruppe versucht diese Schwierigkeiten durch intensiven Kontakt zu ihren Banken und Erläuterungen der getätigten Geschäfte zu minimieren. Biotest beobachtet sämtliche politischen Risiken kontinuierlich. Die im Falle eines Eintritts möglicherweise resultierenden wirtschaftlichen Folgen werden genau verfolgt, um entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Insgesamt stuft der Vorstand die politischen Risiken als mittlere Risiken ein.

Unternehmensstrategische Risiken

Risiken in Verbindung mit Biotest Next Level, dem größten Investitionsvorhaben und Entwicklungsprojekt der Biotest

Mit der Entwicklung von drei neuen Produkten, der Entwicklung neuer optimierter Herstellungsverfahren und dem Bau neuer Produktionskapazitäten im Rahmen des BNL-Projekts hat Biotest im Jahr 2013 das größte Entwicklungs- und Investitionsprojekt der Unternehmensgeschichte gestartet. Die Entwicklung von IgG Next Generation, Trimodulin (IgM Concentrate) und Fibrinogen und der Neubau der Produktionsstätte sind auf gutem Wege.

Die baurechtliche Abnahme des neuen Produktionsgebäudes ist erfolgreich verlaufen und die im Gebäude befindlichen Labore der Qualitätskontrolle haben bereits ihren Routinebetrieb aufgenommen. Biotest befindet sich derzeit in der Phase der Testung und Inbetriebnahme der bereits vollständig installierten Anlagen im Gebäude. Aktuell sind dabei Verunreinigungen in den Mediensystemen identifiziert worden. Biotest arbeitet diese gefundenen Mängel ab. Insgesamt kann sich eine sechs- bis zwölfmonatige Verzögerung des Projekts ergeben. Sollte die Verzögerung zwölf Monate betragen, führt dies zu einer Produktbereitstellung in 2020/2021 für die ersten neuen Produkte aus dem BNL-Projekt. Auf dem Wege der weiteren Testungen und Inbetriebnahme ist nicht auszuschließen, dass noch weitere Problemfelder entdeckt werden können.

So kann es z. B. bei der noch nicht erprobten Vernetzung, der systemtechnischen Integration und der Implementierung der Automatisierung der einzelnen Anlagenteile noch zu erheblichen Verzögerungen kommen, wenn Fehler oder Programmierungsdefizite festgestellt werden. Aufgrund der dargestellten Störungen ist das Risiko in diesem Geschäftsjahr neu aufgenommen worden. Da das Projekt langfristig ausgelegt ist, stuft der Vorstand die kurzfristigen Risiken in Verbindung mit Biotest Next Level als mittleres Risiko ein.

Risiken in Forschung und Entwicklung

Neue Arzneimittel müssen bis zur Zulassung und Markteinführung mehrere präklinische sowie klinische Prüfungen durchlaufen, wobei das Risiko besteht, dass sich eine zuvor vermutete therapeutische Wirkung nicht bestätigt oder unerwartete medizinische Risiken die Nutzen/Risiko-Balance nachteilig verändern. Da sich Entwicklungsprogramme gegebenenfalls neuen Erkenntnissen anpassen müssen, können die damit verbundenen Kosten und Entwicklungszeiten nicht immer exakt vorhergesagt werden - es können unerwartet Mehrkosten und ein erhöhter zeitlicher Entwicklungsaufwand auftreten. Auch Veränderungen des Marktumfeldes, insbesondere kompetitive Entwicklungen, oder andere äußerer Faktoren, wie Vorgaben für die Zulassung oder die spätere Erstattung von neuen Medikamenten, können die Entwicklungsausgaben beeinflussen. Beispielsweise spielen weiter steigende Anforderungen zum Nachweis des Zusatznutzens neuer Produkte im Vergleich zu bereits bestehenden Produkten bzw. des gesundheitsökonomischen Nutzens eine immer größere Rolle bei der Medikamentenentwicklung. Ein solcher Nachweis ist bereits während der Produktentwicklung notwendig, da ansonsten die Erzielung eines adäquaten Erstattungspreises bei der Markteinführung mit einem hohen Risiko verbunden ist. Bei dem Entwicklungsprogramm Biotest Next Level (BNL) werden die Entwicklungsprojekte IgG Next Generation, Trimodulin und Fibrinogen zeitgleich mit dem Bau und der Qualifizierung der neuen Anlage vorangetrieben. Die damit verbundene hohe Komplexität erfordert eine besonders enge Steuerung und Überwachung der Produktentwicklung und -zulassung sowie der Produktionsplanung. Zudem können unerwartete Ereignisse in einem der Programmstränge - wie z. B. beim Start und der Durchführung der klinischen Studien - dazu führen, dass die Fertigungsanlage BNL später oder nicht wie geplant profitabel ausgelastet werden kann und der Buchwert dieser Anlage teilweise abgeschrieben werden müsste. Da Forschungs- und Entwicklungsprojekte sehr langfristig sind, schätzt der Vorstand die kurzfristigen Risiken der aktuellen Projekte aus jetziger Sicht als gering ein.

Anhand von Meilensteinplänen werden die Entwicklungsfortschritte der Projekte ständig überwacht. In Zwischenanalysen werden die aus der präklinischen und klinischen Entwicklung neu gewonnenen Daten ausgewertet und so eine verlässliche Grundlage für Entscheidungen zum weiteren Projektverlauf geschaffen. Im Rahmen des langfristigen Risikomanagements werden systematisch die Entwicklungsrisiken erfasst, überwacht und bearbeitet.

Leistungswirtschaftliche Risiken

Prozess- und Produktionsrisiken

Prozess- und Produktionsrisiken beinhalten die Beeinträchtigung einer effizienten, umweltfreundlichen Leistungserstellung durch ineffiziente Strukturen und Produktionsabläufe sowie durch Elementarschäden. Personalrisiken in der Produktion resultieren aus einem möglichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlverhalten von Mitarbeitern, das etwa die Effizienz oder die Sicherheit in der Produktion negativ beeinflusst.

Biotest beobachtet und analysiert die Prozesse in der Produktion ständig, um möglicherweise entstehenden Risiken frühzeitig entgegenzutreten. Die Abläufe in der Produktion sind über Arbeitsanweisungen jedem damit befassten Mitarbeiter bekannt. Durch umfassende und genau dokumentierte Standards und Arbeitsanweisungen sowie die regelmäßige Schulung der Mitarbeiter wird möglichen Risiken begegnet.

Wie zuvor erörtert, sind aktuell technische Schwierigkeiten bei der Abnahme der geplanten Produktionsstätte Biotest Next Level aufgetreten. In den Rohrleitungen verschiedener Versorgungssysteme wurden Verunreinigungen sowie Mängel gefunden, die aus der Bauphase dieser Gewerke stammen. Biotest hat alle möglicherweise betroffenen Systeme untersucht und arbeitet diese Mängel ab. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung ist mit einer etwa sechs- bis zwölfmonatigen Verzögerung des Investitionsprojekts BNL zu rechnen. Aktuell wird vom Vorstand in diesem Bereich ein mittleres bis erhöhtes Risiko gesehen. Da das Projekt langfristig ausgelegt ist, stuft der Vorstand die kurzfristigen Risiken in Verbindung mit Biotest Next Level als mittleres Risiko ein.

Risiko aus Lieferantenbeziehungen

Ein Risiko besteht darin, dass einzelne Geschäfts- oder Kooperationspartner ihren Verpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommen oder bestehende Verträge kündigen. Außerdem unterliegt die Biotest Gruppe dem Risiko, für mögliche Pflichtverletzungen ihrer Partner haftbar gemacht zu werden. Darüber hinaus besteht bei langfristigen Lieferverträgen mit festen Abnahmemengen ein Risiko auch darin, dass diese Mengen nicht zeitgerecht verkauft werden können, bzw. der Lieferant bei Nichteinhaltung der Liefermenge Schadenersatz fordert oder den Vertrag kündigen kann. Aufgrund der in der Regel langjährigen Geschäftsbeziehung und des intensiven Dialogs, der durch Biotest mit den Zulieferern gepflegt wird, hält der Vorstand die Eintrittswahrscheinlichkeit dieser Risiken für gering und stuft die Risiken aus Lieferantenbeziehungen als geringe Risiken ein.

Risiken in Bezug auf den Rohstoff Plasma

Ein sehr geringes Risiko besteht darin, dass Plasma in die Produktion gelangt, das durch derzeit bekannte, aber unentdeckt gebliebene oder bislang unbekannte Bakterien, Viren oder Prionen verunreinigt ist. Das könnte zu einer Belastung der Endprodukte führen. Mögliche Folgen wären, dass Behörden den Rückruf einzelner Chargen aus dem Markt anordnen beziehungsweise die Zulassung einschränken oder aufheben. Daneben könnte eine Verunreinigung mit bislang unbekannten Bakterien, Viren oder Prionen dazu führen, dass die Produktion von Arzneimitteln auf Plasmabasis durch den Gesetzgeber schärfer reguliert wird. Sollten sich Verdachtsmeldungen auf belastete Endprodukte aus dem Markt ergeben, so werden diese im Rahmen des Pharmakovigilanzsystems erfasst und bewertet. Im sehr unwahrscheinlichen Fall einer bestätigten Belastung würde dies zu einer risikominimierenden Maßnahme, z. B. Chargenrückruf, führen. Zurzeit wird hier ein geringes Risiko gesehen. Die von Biotest eingesetzten Testverfahren entsprechen dem neuesten Stand der Wissenschaft. Im Herstellungsverfahren sind mehrere Schritte zur Virusinaktivierung beziehungsweise Virusabreicherung enthalten. Eine Belastung der Endprodukte kann daher weitestgehend ausgeschlossen werden.

Compliance

Im Wettbewerb um Lieferaufträge sowie bei der Beschaffung besteht grundsätzlich ein Korruptionsrisiko. Mitarbeiter der Biotest Gruppe könnten durch Vorteilsgewährung oder Vorteilsnahme in unzulässiger Weise Einfluss auf die jeweilige Auftragsvergabe nehmen. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, hat die Biotest Gruppe auch im Geschäftsjahr 2017 ihre Compliance-Maßnahmen weiter verstärkt. Der Corporate Compliance Officer ist in wichtigen Entscheidungsgremien des Unternehmens als Mitglied vertreten. Dadurch werden Compliance-Gesichtspunkte in relevanten Geschäftsprozessen berücksichtigt.

In enger Zusammenarbeit der Abteilungen Compliance, Recht und Informationstechnik ist das internationale Compliance-System unter Berücksichtigung der länderspezifischen Besonderheiten weiter ausgebaut und den aktuellen Anforderungen entsprechend angepasst worden. Neben der Aktualisierung des Compliance-Handbuchs sowie von Formularen, Standardverträgen und Musterklauseln wurde im Jahr 2017 eine neue Konzernrichtlinie zum Thema Spenden und Sponsoring samt zugehörigem Genehmigungsformular erstellt und verabschiedet.

Möglicherweise mit Compliance-Risiken behaftete Transaktionen der Biotest AG sowie der weiteren Konzerngesellschaften mit Fachkreisangehörigen (d. h. Ärzten, Apothekern und staatlich ausgebildeten Pflegekräften) wie z. B. von Biotest finanziell unterstützte Fortbildungen, Expertentreffen, Vorträge und Anwendungsbeobachtungen unterliegen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Compliance-Abteilung. Darüber hinaus prüft die Compliance-Abteilung die unterstützende Dokumentation für Rechnungen aus diesem Bereich auf Plausibilität im Rahmen eines sogenannten Compliance-Kreditorenprozesses. Dieser Prozess wird zudem für die jährliche Veröffentlichung der sogenannten Transparenzdaten (d. h. Aufstellung der an Fachkreisangehörige geleisteten Zuwendungen) genutzt, zu der sich die Biotest AG als Mitglied des Vereins "Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen" (AKG e. V.) verpflichtet hat.

Wie bereits in den Vorjahren, wurde auch im Jahr 2017 ein Treffen der Compliance Officer der Biotest Gruppe durchgeführt. Bei diesen Treffen berichten die nationalen Compliance Officer über Tätigkeit und Arbeitsergebnisse in ihren Ländern. Bei dem Treffen im Jahr 2017 wurden mehrere Maßnahmen zur Intensivierung der operativen Zusammenarbeit vereinbart (z. B. gemeinsame Formulare und regelmäßige Telefonkonferenzen).

In allen Bereichen der Biotest Gruppe werden die Mitarbeiter entsprechend ihrer Risikoexposition regelmäßig zu den sie betreffenden Risiken und aktuellen Neuerungen im Compliance-Bereich geschult. Für sämtliche Mitarbeiter erfolgen regelmäßig Basisschulungen zu dem Ethik- und Verhaltenskodex der Biotest AG. Änderungen an dem Verhaltenskodex werden allen Distributoren und Agenten mitgeteilt. Diese bestätigen jährlich Erhalt und Kenntnisnahme des Verhaltenskodex. Die wesentlichen Inhalte und Botschaften des Verhaltenskodex wurden in einem Faltblatt zusammengefasst, das in physischer und elektronischer Form an alle Mitarbeiter und relevante Geschäftspartner verteilt wird.

Ferner können die Leiter der Konzerngesellschaften Geschäfte mit einem wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage oder die Risikosituation des Konzerns nur mit vorheriger Zustimmung der Leitung des Konzerns abschließen. Für die Distributoren und Agenten gibt es regelmäßig Informationsveranstaltungen zu Compliance-Themen und zum Ethik- und Verhaltenskodex.

Das Compliance Managementsystem wird durch die Interne Revision regelmäßig auf seine Angemessenheit und Wirksamkeit geprüft. Das letzte Audit fand im Jahr 2016 statt.

In Italien hatte die Staatsanwaltschaft Neapel 16 Personen unter anderem wegen unerlaubter Preisabsprache angeklagt. Zwei der 16 Angeschuldigten sind Biotest Mitarbeiter. Das Verfahren läuft. Die Tochtergesellschaft ist nicht Ziel der Ermittlungen.

Biotest Italia S.r.l. wurde im September 2016 von der Staatsanwaltschaft in Florenz informiert, dass im Rahmen von Ermittlungen gegen eine dritte Person wegen des Verdachts der Bestechung auch Ermittlungen gegen Biotest Italia S.r.l. aufgenommen wurden. Biotest Italia S.r.l. hat zugestimmt, dass die Vorwürfe in einem verkürzten gerichtlichen Verfahren geprüft werden, in dem lediglich schriftliche Beweismittel verwertet werden dürfen. Derzeit erscheint eine Verurteilung von Biotest Italia S.r.l. als unwahrscheinlich.

Im Zusammenhang mit dem Russland-Geschäft der Biotest AG haben die Behörden die Ermittlungen gegen die Biotest AG sowie gegen die Mehrheit der Beschuldigten der Biotest AG zwischenzeitlich eingestellt. Gegen drei Manager des Unternehmens hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Anklage erhoben. Das zuständige Gericht hat bislang keine Entscheidung über die Zulassung der Anklage getroffen.

Auf Grundlage dieser Entwicklungen geht Biotest davon aus, dass aus dem Russland-Geschäft mit keinen weiteren nennenswerten Belastungen für das Unternehmen selbst zu rechnen ist.

Die in Zusammenhang mit den laufenden Verfahren entstehenden Kosten der Verteidigung sind durch angemessene Rückstellungen abgedeckt. Biotest hat auf die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Russland-Geschäft mit dem Ausbau der Prüfung und der Schulung von Vertriebspartnern reagiert. Aufgrund der zunehmenden Aktivitäten der Strafverfolgungsbehörden in vielen Ländern im Bereich Wirtschaftskriminalität werden die Compliance-Risiken seit diesem Jahr als mittlere Risiken (i. Vj. geringe Risiken) eingestuft.

Personalrisiken

Weitere Risiken bestehen darin, dass Biotest nicht in der Lage sein könnte, Mitarbeiter in Schlüsselpositionen an sich zu binden beziehungsweise entsprechende Positionen mit geeigneten Kandidaten zu besetzen. Diesem Risiko begegnet Biotest durch ständige und gezielte Weiterbildung der Mitarbeiter, attraktive Einstiegs- und Ausbildungsprogramme sowie eine leistungsorientierte Vergütung von Fach- und Führungskräften. Die Personalrisiken werden vom Vorstand als gering eingestuft.

Informationstechnische Risiken

Ein Großteil der Produktions- und sonstigen Geschäftsprozesse bei Biotest läuft IT-gestützt ab. Seit 2008 stützt sich die Gruppe dabei auf ein integriertes betriebswirtschaftliches Standardsoftwarepaket, die SAP ERP Business Suite. Die Sicherheit der Unternehmensdaten sowie das Vermeiden der Unterbrechung von Geschäftsprozessen ("business continuity") haben höchste Priorität. Das gilt sowohl im Hinblick auf die Stabilität der Systeme und entsprechende Ausfallösungen als auch auf die Absicherung vor möglichen unberechtigten Zugriffen Dritter und auf mögliche Angriffe aus dem Internet. Die Produktion und die Verwaltung arbeiten in voneinander getrennten IT-Netzen. Biotest baut den derzeit schon umfassenden Einsatz von IT-Systemen kontinuierlich aus und entwickelt die entsprechenden Sicherheitssysteme parallel in gleicher Weise weiter. So werden insbesondere in den Bereichen Produktion, Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung kontinuierlich Funktionserweiterungen zur Reduzierung von Risiken und zur Absicherung der Produktqualität eingebracht. Die wesentlichen Systeme (z. B. SAP oder zentrale Fileservices) sind zudem redundant ausgelegt und stützen sich auf zwei voneinander räumlich entfernte Rechenzentren. Der ordnungsgemäße Umgang mit Systemen und Daten ist in Arbeitsanweisungen umfassend geregelt und wird durch entsprechende Schulungen sichergestellt. Zunehmend wichtiger wird auch die Sensibilisierung der Mitarbeiter im Hinblick auf immer neue Varianten der Cyberkriminalität. Die informationstechnischen Risiken werden vom Vorstand als mittlere Risiken eingestuft.

Finanzwirtschaftliche Risiken und Währungsrisiken

Die Biotest Gruppe hat in den Jahren 2014 bis 2017 Energieeffizienzdarlehen mit Mitteln von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgeschlossen. Die Darlehen wurden ohne Sicherheiten und ohne Vorgaben zur Einhaltung von Finanzkennzahlen vereinbart. Die in den Jahren 2016 und 2017 abgeschlossenen Darlehen wurden erst im Geschäftsjahr 2017 in Anspruch genommen. Die Biotest AG hat für einen großen Teil der Fremdkapitalfinanzierung langfristige Verträge abgeschlossen. Ein wesentlicher Teil des im Jahr 2013 emittierten Schuldscheindarlehens ist mit einer variablen Verzinsung ausgestattet. Zur Begrenzung von Zinsrisiken hat die Biotest AG langfristige Zinssicherungsgeschäfte abgeschlossen. Im Geschäftsjahr 2018 werden aus dem Schuldscheindarlehen Tilgungen in Höhe von 100 Mio. € fällig, die refinanziert werden müssen. Weitere Tilgungen aus dem Schuldscheindarlehen erfolgen im Jahr 2020 in Höhe von 100 Mio. € und im Jahr 2023 in Höhe von 20 Mio. €. Die finanzwirtschaftlichen Risiken werden vom Vorstand als mittlere Risiken eingestuft.

Biotest begegnet Währungsrisiken - soweit sinnvoll und möglich, durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente. Weiterhin stehen den Verkäufen in US-Dollar Einkäufe in derselben Währung gegenüber. Massive Wertverluste einzelner Währungen würden allerdings dennoch nicht ohne Folgen für das Konzernergebnis bleiben. Aus diesem Grund werden mögliche Währungsrisiken kontinuierlich überwacht und entsprechende Absicherungen vorgenommen. Allgemein gilt, dass nur bereits getätigte Grundgeschäfte abgesichert werden. Kommt es infolge von Währungsabwertungen (wie z. B. in Russland oder in der Türkei) zu Einbußen im Geschäft, so können solche nicht mehr erzielbaren Umsätze nicht abgesichert werden. Die Währungsrisiken werden vom Vorstand als mittlere Risiken eingestuft.

Finanzierungsrisiko

Zum 31. Dezember 2017 bestanden alle Kreditverträge in der dargestellten Form und Fristigkeit. Mit Vollzug des Übernahmeangebots der Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, kam es zu einem gesellschaftsrechtlichen Kontrollwechsel bei den Kreditnehmern Biotest AG und mittelbar auch bei der Biotest Pharma GmbH. Dieser Kontrollwechsel kann Kündigungsgründe oder Sondertilgungspflichten gemäß der Kreditverträge begründen. Aus Darlehen, Krediten und zugesagten Betriebsmittellinien können hierdurch Kredite in der Biotest Gruppe bis zu 487,5 Mio. € innerhalb des Jahres 2018 zur Zahlung fällig gestellt werden. Tiancheng hat im öffentlichen Übernahmeangebot vom 18. Mai 2017 angekündigt, jede erforderliche Refinanzierung, die sich aufgrund von Kontrollwechselklauseln in bestehenden Finanzierungsvereinbarungen der Biotest Gruppe ergibt, bereitzustellen. Dies soll im Wege eines nachrangigen Gesellschafterdarlehens von Tiancheng an die Biotest AG erfolgen.

Bis zur Refinanzierung der Kreditverträge, die in Absprache mit Creat nach Eintritt des Kontrollwechsels erfolgen wird, hat Biotest alle Kreditgeber darum gebeten, vorübergehend auf die Ausübung bestimmter Rechte aufgrund des Kontrollwechsels zu verzichten und somit den laufenden Geschäftsbetrieb zu gewährleisten. Im Gegenzug verpflichtet sich Biotest, keine Maßnahmen zuzulassen, die eine Bewertung der Kreditnehmer als eigenständige Einheit unmöglich machen könnten. So verbieten diese Schutzklauseln beispielsweise Ausschüttungen oder Kreditgewährungen an Firmen von Creat. Des Weiteren verpflichtet sich Biotest zur Einhaltung von Finanzkennzahlen während der Laufzeit. Diese Vereinbarung wurde am 29. August 2017 für ein Finanzierungsvolumen in Höhe von 298,8 Mio. € und 13,5 Mio. $, bestehend aus Darlehen, Krediten und zugesagten Betriebsmittellinien, unterzeichnet. Mit der Vereinbarung wird das Recht auf Kündigung aufgrund des Kontrollwechsels für sechs Monate ab dem Zeitpunkt des Kontrollwechsels ausgeschlossen. Die Kreditgeber haben somit nach sechs Monaten erneut das Recht, aufgrund eines Kontrollwechsels zu kündigen, und Biotest wäre dann zur Zahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen in einstelliger Millionenhöhe verpflichtet. Kreditgeber mit einem Finanzierungsvolumen von 154,8 Mio. € und 36,5 Mio. $ haben bis zur Erstellung dieses Berichts die Vereinbarung nicht unterzeichnet. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes wurden an diese Kreditgeber Schuldscheindarlehen in Höhe von 69,0 Mio. € und 36,5 Mio. $ sowie KfW-Darlehen in Höhe von 7,2 Mio. € zurückgeführt. Verträge zu kurzfristigen Kreditlinien wurden in Höhe von 27,5 Mio. € einvernehmlich aufgehoben oder wurden nicht prolongiert. Vorfälligkeitsentschädigungen wurden in Höhe von 3,2 Mio. € geleistet. Nach Erstellung des Berichtes aber vor Ablauf der Vereinbarung am 20. Juli 2018 kann es zu weiteren Sondertilgungen für Schuldscheindarlehen und KfW-Darlehen sowie zu Zahlungen von Vorfälligkeitsentschädigungen kommen. Mit Ablauf der Vereinbarung mit den Kreditgebern am 20. Juli 2018 kann es erneut zu Sondertilgungen und Zahlungsverpflichtungen aus Vorfälligkeitsentschädigungen kommen.

Am 19. Januar 2018 wurde mit der außenwirtschaftlichen Freigabe durch die amerikanische Behörde CFIUS (Committee on Foreign Investments in the United States) die letzte noch ausstehende Bedingung für die Übernahme erfüllt und das Übernahmeangebot wirksam vollzogen. Die bis zu diesem Zeitpunkt bestehende Unsicherheit betreffend der Finanzierung wurde mit dem Vollzug der Übernahme beigelegt.

Im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot von Creat Group Co. Ltd., Nanchang, Volksrepublik China (Creat), unterzeichnete Biotest am 22. Dezember 2017 (Signing Date) einen Vertrag über den Verkauf seiner US-Gesellschaften Biotest Pharmaceuticals Corporation (BPC), Boca Raton, USA, und Biotest US Corporation, Boca Raton, USA. Bis zum Vollzug (Closing Date) dieses Verkaufs hat die Biotest AG die US-Gesellschaften am 19. Januar 2018 an einen US-amerikanischen Treuhänder übertragen. Sollten nicht alle Bedingungen für das Closing erfüllt werden, wird der aus dem Verkauf erwartete Zufluss an liquiden Mitteln nicht stattfinden.

Am 28. August 2017 hat die Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, mit Biotest einen Vertrag zur Gewährung eines nachrangigen Gesellschafterdarlehens in Höhe von 190,0 Mio. € mit einer Laufzeit von zwei Jahren ab dem Datum der Inanspruchnahme geschlossen. Dieser stand unter der aufschiebenden Bedingung des Kontrollwechsels. Der Darlehensbetrag wurde mit Vollzug der Übernahme am 31. Januar 2018 an die Biotest AG ausgezahlt.

Darüber hinaus wurde ein Finanzierungsvolumen in Höhe von 298,8 Mio. € und 13,5 Mio. $ bestehend aus Darlehen, Krediten und Betriebsmitteln bis zum 20. Juli 2018 durch die Kreditgeber fest zugesagt. Innerhalb dieser Frist wird Biotest mit den Kreditgebern und der Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, über die weitere Finanzierung sprechen. Zur weiteren Reduzierung der Finanzverbindlichkeiten könnte auch der Kaufpreis aus dem Verkauf der Anteile an den US-Gesellschaften Biotest Pharmaceuticals Corporation (BPC), Boca Raton, USA, und Biotest US Corporation, Boca Raton, USA, genutzt werden.

Mit Vollzug des Übernahmeangebots der Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, ergibt sich hieraus eine voraussichtlich eingeschränkte Nutzbarkeit steuerlicher Verlustvorträge insbesondere bei der Biotest Pharmaceuticals Corporation (BPC), Boca Raton, USA. Auf die entsprechenden Verlustvorträge sind bisher im Konzernabschluss keine aktiven latenten Steuern gebildet worden.

Der Biotest Konzern hat im vorliegenden Abschluss aktive latente Steuern auf Verluste des laufenden Geschäftsjahres in Höhe von 10,0 Mio. € gebildet. Mit dem Vollzug der Übernahme durch Creat ist nach den Grundsätzen des deutschen Steuerrechts zu überprüfen, inwieweit die Verluste, die vor der Übernahme entstanden sind, steuerlich geltend gemacht werden können. Biotest geht derzeit davon aus, dass die Regelungen zur Begrenzung der steuerlichen Verlustnutzung im Falle der Übernahme durch Creat nicht anwendbar sind. Vor dem Hintergrund der oben dargelegten Entwicklungen wird das Finanzierungsrisiko vom Vorstand als mittleres Risiko eingestuft.

Sonstige Risiken

Risiken durch Neben- oder Wechselwirkungen

Im Rahmen der Arzneimittelanwendung können sich unerwartet stärkere, häufigere oder bislang unbekannte Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen mit anderen Mitteln herausstellen. Nicht sachgerechte Handhabung, Lagerung oder Anwendung der Präparate können ebenfalls erhebliche negative Auswirkungen bei Abnehmern und Patienten zur Folge haben. Gemeldete Verdachtsfälle auf Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen werden im Rahmen des Pharmakovigilanzsystems (PVS) von Biotest erfasst, untersucht, bewertet und risikoabhängig weiteren Maßnahmen zur Risikominimierung zugeführt. Die Begriffe Pharmakovigilanz und Drug Safety stehen sinngemäß für Arzneimittelüberwachung und Arzneimittelsicherheit. Kernelemente des PVS sind Fachkompetenz durch Mitarbeiter mit Qualifikation in Medizin, Pharmazie oder anderen Naturwissenschaften und validierte Strukturen zu Datenverarbeitung, Datenauswertung und Meldungen an Aufsichtsbehörden. Zum System gehört auch, dass jede internationale Niederlassung von Biotest einen lokalen Ansprechpartner für Pharmakovigilanz beschäftigt und jeder Kooperationspartner einen solchen benennen muss. Zuständig für die Etablierung und kontinuierliche Aktualisierung des PVS ist die Abteilung Corporate Drug Safety (CDS). Die in Abstimmung mit Aufsichtsbehörden zu treffenden Maßnahmen reichen von Fortführung der etablierten und in SOPs beschriebenen Pharmakovigilanz-Routine, über zusätzliche Auswertung von Daten, Austausch von Informationen, Ergänzung der Angaben in den Gebrauchsinformationen in den Kapiteln Nebenwirkungen, Warnhinweisen und Kontraindikationen, bis hin zur Einschränkung oder Aufhebung der Zulassung. Letzteres hätte erhebliche negative Auswirkungen. Aufgrund der etablierten und unabhängig auditierten Prozesse zur Arzneimittelüberwachung und der großen Erfahrung mit dem Produktportfolio sind gravierende Folgen durch unerwartete Nebenwirkungen für Biotest unwahrscheinlich. Insgesamt wird das Risiko in diesem Bereich vom Vorstand als gering eingestuft.

Risiken durch Mängel der Qualität

Biotest erfüllt strengste internationale Kriterien der Good Manufacturing Practise (GMP) und stellt im Wesentlichen über die Abteilungen für Herstellung (Manufacturing), Qualitätssicherung (Quality Assurance, QA) und Qualitätskontrolle (Quality Control, OC) sicher, dass sicherheitsrelevante Mängel der Qualität eine sehr seltene Ausnahme sind. In Verbindung mit dem Pharmakovigilanzsystem (PVS) sind zudem die jeweils schnellstmögliche Erkennung von Verdachtsfällen auf Qualitätsmängel, deren Analyse, Bewertung hinsichtlich medizinischer Risiken und falls erforderlich, Korrektur und Risikominimierung gewährleistet sowie eine fachkompetente sachlich begründete Entscheidung sichergestellt. Verdachtsfälle auf Mängel der Qualität ergeben sich aus interner Qualitätskontrolle im Rahmen der Herstellung (sogenannte "Abweichungsmeldungen") sowie über Kundenreklamationen aus dem Markt (sogenannte "Product Technical Complaints"), welche wie Nebenwirkungsmeldungen über das PVS erfasst werden. Für den Fall der Bestätigung eines risikobehafteten Qualitätsmangels würden risikominimierende Maßnahmen eigenverantwortlich und unverzüglich, in weitestgehender Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden, über das Biotest Medical Alarm Plan Committee (MAPCOM) im Rahmen des entsprechenden Prozesses unter der Leitung von CDS umgesetzt. Der Vorstand wie auch die Vertriebsorganisation werden über derartige Situationen informiert, sind aber aus Gründen der Governance nicht in die Entscheidung über Maßnahmen eingebunden. Eine typische Maßnahme infolge bestätigtem risikobehaftetem Mangel wäre es, betroffene im Lager befindliche Chargen zu sperren und ausgelieferte Ware zurückzurufen, damit deren weitere Verabreichung verhindert wird. Ein Rückruf bestimmter Chargen ist in der Pharmaindustrie nicht unüblich und daher als Prozess bei Pharmazeuten und Verordnern bekannt. Ein Chargenrückruf ist auch nicht mit einer Rücknahme der Zulassung zu verwechseln. Dennoch können die Kosten einer solchen Maßnahme erheblich belasten.

In 2017 gab es nur einen Rückruf von Produktchargen. Betroffen war Albumin aufgrund einer Verunreinigung mit Spuren von Kühlmittel. Als Ursache wurde eine konstruktionsbedingte Schwachstelle der Fertigungsanlage explizit nur für die Albuminproduktion identifiziert. Der Mangel wurde korrigiert. Ein Wiederholungsrisiko ist damit praktisch ausgeschlossen. Finanzielle Auswirkungen von Rückruf-Maßnahmen dürften parallel zur zunehmenden Internationalisierung des Vertriebs steigen. Bei andererseits weiterhin niedriger Eintrittswahrscheinlichkeit wird das Risiko für diesen Bereich vor dem Hintergrund der Entwicklungen des Geschäftsjahres als mittel eingestuft.

Risiken durch Mängel des Pharmakovigilanzsystems (PVS)

Das Pharmakovigilanzsystem in Verantwortung des Zulassungsinhabers stellt sicher, dass nationale und internationale Anforderungen ("Good Vigilance Practice" (GVP)) zur Überwachung der Produktanwendung und Arzneimittelsicherheit als Voraussetzung für Erteilung und Aufrechterhaltung von Arzneimittelzulassungen erfüllt werden. Mit der Umsetzung im Unternehmen ist die Abteilung Corporate Drug Safety beauftragt.

Mängel des Pharmakovigilanzsystems, insbesondere nicht sachgerechte Handhabung von Verdachtsfällen auf Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, aber auch reklamierten Qualitätsmangeln, könnten nicht nur die Reputation von Biotest bei Aufsichts- und Zulassungsbehörden beeinträchtigen, sondern sind für den Bereich der EU für den Zulassungsinhaber potenziell bußgeldbewehrt (bis max. 5 % des jährlichen Umsatzes in der EU pro Mangel). Sie könnten darüber hinaus in schweren, wiederholten Fällen zum Entzug der Arzneimittelzulassungsvoraussetzung führen. Durch ständig weiterentwickelte transparente Prozesse sowie abteilungs- und länderübergreifende Trainings der mit diesen Themen befassten Mitarbeiter, stellt Biotest eine sehr hohe Zuverlässigkeit in diesem Bereich sicher. Diese wurde in Routineinspektionen durch internationale Behörden durchweg bestätigt. Außerdem wird durch einen intensiven Dialog mit Kliniken, niedergelassenen Ärzten und Apothekern sichergestellt, über mögliche neu bekanntgewordene Neben- und Wechselwirkungen frühzeitig informiert zu sein. Deshalb sieht der Vorstand hier ein geringes Risiko.

Risiken aus laufenden Verfahren und Steuerrisiken

Alle erkennbaren Risiken aus arbeitsrechtlichen und sonstigen laufenden Verfahren sind im angemessenen Umfang durch Rückstellungen abgedeckt. Steuerrisiken können sich des Weiteren aus den Betriebsprüfungen der zurückliegenden Jahre ergeben. Dies wäre der Fall, wenn die Finanzverwaltungen steuerliche Sachverhalte möglicherweise anders beurteilen als durch die Gesellschaften der Biotest Gruppe bilanziert. Diese Risiken werden vom Vorstand derzeit als geringe Risiken eingestuft.

Mit Vollzug des Übernahmeangebots der Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, ergibt sich hieraus eine voraussichtlich eingeschränkte Nutzbarkeit steuerlicher Verlustvorträge insbesondere bei der Biotest Pharmaceuticals Corporation (BPC), Boca Raton, USA. Auf die entsprechenden Verlustvorträge sind bisher im Konzernabschluss keine aktiven latenten Steuern gebildet worden.

Risiken aus Veräußerung von Unternehmen oder Unternehmensteilen

Der Verkauf von Unternehmen und Unternehmensteilen kann zur Haftung gegenüber dem Käufer, etwa durch Freistellungs- oder Garantiezusagen, führen.

Der Vorstand schätzt dieses Risiko derzeit als geringes Risiko ein.

F. GESAMTAUSSAGE ZUR RISIKOSITUATION DES KONZERNS

Biotest ist aus Sicht des Vorstands derzeit keinen wesentlichen Risiken ausgesetzt, die über das untrennbar mit dem existierenden Geschäft sowie mit dem Investitionsprojekt Biotest Next Level verbundene Maß hinausgehen. Sämtliche wesentlichen Risiken werden kontinuierlich beobachtet. Sofern möglich und sinnvoll, wird eine entsprechende Absicherung eventueller finanzieller Folgen vorgenommen. Obwohl sich im Geschäftsjahr aufgrund veränderter externer und interner Bedingungen gewisse Veränderungen bei der Einschätzung individueller Risiken ergeben haben, hat sich die stabile Gesamtrisikoeinschätzung nicht wesentlich verändert. Es sind derzeit keine Risiken erkennbar, welche die wirtschaftliche Stabilität der Biotest Gruppe gefährden könnten.

III. CHANCENBERICHT

Biotest betrachtet Chancen und Risiken im Rahmen eines ganzheitlichen Managementansatzes. Eine kontinuierliche Beobachtung der Entwicklung von Absatzmärkten und regulatorischen Rahmenbedingungen ermöglicht es, frühzeitig Chancen zu erkennen. Die aktuelle Chancenlage ist Gegenstand der regelmäßigen Berichterstattung an den Vorstand. Ändert sich die Chancenlage so, dass rasches Handeln erforderlich ist, wird der Vorstand bei Bedarf kurzfristig und direkt darüber in Kenntnis gesetzt. Biotest evaluiert identifizierte Chancen umfassend und entscheidet auf Basis der Ergebnisse über mögliche Investitionen. Zur Prüfung werden unter anderem risikoadjustierte Barwerte (Net-Present-Value-Verfahren) sowie der Vergleich mehrerer Szenarien herangezogen. Darüber hinaus fließen mögliche Risiken in die Bewertung der Chancen mit ein. Schließlich muss das potenzielle Vorhaben auch in der strategischen Ausrichtung des Segments und der Gruppe darstellbar sein.

A. CHANCEN AUS DER WEITERENTWICKLUNG DES PRODUKTPORTFOLIOS

Die Erweiterung der Anwendung bestehender Produkte oder Entwicklungsprojekte auf zusätzliche Indikationen könnte im Bereich der Immunglobuline weitere Vermarktungspotenziale für die Biotest Gruppe eröffnen.

Daneben können erweiterte Indikationsfelder auch aus verbesserten beziehungsweise breiter eingesetzten Diagnoseverfahren resultieren, die dazu führen, dass potenziell therapierbare Erkrankungen besser entdeckt werden und durch die Gabe von Immunglobulinen behandelt werden können. Zusätzliche Potenziale ergeben sich aus der konsequenten Produktweiterentwicklung bestehender Präparate. Durch die Weiterentwicklung bereits am Markt befindlicher Produkte - unter anderem durch die Etablierung zusätzlicher Konzentrationen oder Darreichungsformen - wird das Produktportfolio weiter differenziert und somit die Adressierung weiterer Marktsegmente ermöglicht. Neben den Entwicklungsprojekten, die zu neuen Produkten oder Indikationserweiterungen führen, werden auch weiterhin Projekte zur Verbesserung der Prozessausbeuten und weitere kostenreduzierende Maßnahmen durchgeführt.

B. CHANCEN AUS DER UNTERNEHMENSSTRATEGIE

Vor allem die Internationalisierungsstrategie des Konzerns bietet Potenziale für das zukünftige Unternehmenswachstum. Zahlreiche Neuzulassungen auf internationalen Märkten belegen diese Entwicklung. Zudem sollen weitere Regionen in Nord-, Zentral- und Südamerika sowie in Asien erschlossen werden. Außerdem werden in zahlreichen Schwellenländern die Mittel für das Gesundheitssystem erhöht, Krankenversicherungen eingeführt und so die Patientenversorgung verbessert. Dieser positive Trend ist in Algerien, aber auch in der Türkei und Mittel- und Südamerika zu erkennen - Länder, in denen Biotest bereits aktiv ist und von diesen Entwicklungen profitieren kann. Dieser Trend war bisher auch in den Golfstaaten und insbesondere auch in Saudi-Arabien erkennbar, ist jedoch wegen der sinkenden Erdöleinnahmen derzeit unsicher geworden. Daneben könnten in Zukunft auch aus weiteren strategischen Kooperationen in Forschung und Entwicklung sowie im Vertrieb Wettbewerbsvorteile und somit Chancen erwachsen. Aus der im Rahmen des Projekts Biotest Next Level geplanten Steigerung der Produktivität und der Verdopplung der Produktionskapazitäten bis zum Jahr 2020 ergeben sich vielfältige Chancen, die die Biotest Gruppe auf eine neue Stufe heben werden, mit der Möglichkeit der Registrierung und des Vertriebs dieser neuen Produkte im wichtigen und attraktiven US-Markt. Darüber hinaus sind die Hyperimmunglobuline für Biotest eine Möglichkeit, die Anwendung auf weitere Indikationen zu erweitern bzw. in zusätzlichen Ländern Umsätze zu erzielen. Dabei hängt die Auswahl von den Anforderungen des Marktes und den regionalen Gegebenheiten ab.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die konsequente Ausrichtung an Kundensegmente wie z. B der Transplantation. Hier steht in Zusammenarbeit mit führenden Experten auf dem Gebiet der Transplantation der Einsatz von Cytotect(r), Zutectra(r) und Pentaglobin(r) im Fokus.

C. LEISTUNGSWIRTSCHAFTLICHE CHANCEN

Biotest hat in den vergangenen Jahren massiv in den Ausbau von Ressourcen und Know-how in den Bereichen Arzneimittelentwicklung und -zulassung investiert. Zusätzlich stößt der Konzern durch die geplante Verdopplung der Produktionskapazitäten in eine neue Dimension vor. So werden auch in Zukunft die Vorteile einer zentral gesteuerten, effizienten Einheit mit der hauptsächlichen Konzentration wichtiger Unternehmensbereiche am Standort Dreieich bewahrt. Hieraus entstehende Synergien und Potenziale sollen auch in Zukunft genutzt werden, um insbesondere Forschungs- und Entwicklungsprojekte schneller und kostengünstiger voranzutreiben und die Produktion noch effizienter zu gestalten.

D. CHANCEN AUS DER ÜBERNAHME DURCH CREAT

Mit Vollzug des Übernahmeangebots der Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, gehört die Biotest AG seit 1. Februar 2018 zu Creat. Dadurch ergeben sich für Biotest Chancen, besser auf dem asiatischen Markt Fuß zu fassen. Weitere Chancen in Produktion und Vermarktung können sich auch aus der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen im Unternehmensverbund wie dem britischen Plasmahersteller Bio Products Laboratory Ltd., Elstree, Großbritannien (BPL) ergeben.

E. GESAMTAUSSAGE ZUR CHANCENSITUATION DES KONZERNS

Biotest sieht wesentliche Chancen in der Steigerung der Produktivität und Ausweitung der Kapazitäten im Rahmen von Biotest Next Level sowie in der Weiterentwicklung des Produktportfolios. Die Einschätzung der kurzfristigen Chancenlage hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. Mittel- und langfristig hat sich die Einschätzung der Chancenlage, bedingt durch den Einstieg des neuen Großinvestors, verbessert.

E. VERGÜTUNGSBERICHT

Dieser Vergütungsbericht beschreibt das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats von Biotest. Zum einen wird auf die Zusammensetzung der verschiedenen Vergütungsbestandteile und zum anderen individualisiert auf deren Höhe eingegangen.

Der Vergütungsbericht richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und enthält Angaben sowohl nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB), der deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) als auch der International Financial Reporting Standards (IFRS). Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des Konzernlageberichts.

Erläuterung des Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder

Der Aufsichtsrat legt die Vergütung für die Mitglieder des Vorstands fest. Sie besteht aus einer Festvergütung, einer einjährigen variablen Vergütung sowie einer Komponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter. Hinzu kommen Sachbezüge.

Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt.

Erfolgsunabhängige Vergütungskomponenten

Festvergütung

Die erfolgsunabhängige Festvergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus einem Festgehalt und Nebenleistungen. Die Höhe orientiert sich an der wirtschaftlichen Lage und Zukunftsaussicht von Biotest sowie am Vergütungsniveau im Wettbewerbsumfeld. Das jährliche Festgehalt wird für die gesamte Laufzeit des jeweiligen Anstellungsvertrags festgelegt und in zwölf Monatsraten ausgezahlt.

Nebenleistungen

Über das Festgehalt hinaus erhalten die Mitglieder des Vorstands Nebenleistungen. Die Vorstandsmitglieder sind im Rahmen der kollektiven Unfallversicherung der Biotest AG beruflich und privat versichert. Daneben erhalten sie über die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung einen Privathaftpflichtschutz. Die Vorstandsmitglieder erhalten ferner einen Zuschuss zur Sozialversicherung beziehungsweise auch zur Direktversicherung.

Die Biotest AG hat für die Mitglieder des Vorstands unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sogenannte D&O-Versiche-rung) mit einem angemessenen Selbstbehalt abgeschlossen. Der Selbstbehalt beläuft sich auf 10 % des Versicherungsfalls, begrenzt auf 150 % der festen jährlichen Vergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds und entspricht damit den Anforderungen des § 93 Absatz 2 Satz 3 AktG. Allen Vorstandsmitgliedern wird ein Dienstwagen der Oberklasse zur Verfügung gestellt, der auch privat genutzt werden darf.

Darüber hinaus wurden für ein Vorstandsmitglied die Rechtsanwaltskosten sowie die darauf entfallende Lohnsteuer im Zusammenhang mit einem laufenden Ermittlungsverfahren von der Biotest AG übernommen.

Erfolgsabhängige Vergütungskomponenten

Einjährige variable Vergütung

Der erfolgsabhängige Vergütungsanteil bemisst sich nach der Erreichung von Unternehmens- sowie persönlichen Zielen. In die Ermittlung gehen das EBIT und der Operative Cash Flow zu jeweils 25 %, der Return on Capital Employed (RoCE) zu 10 % sowie die Erreichung individuell festgelegter Ziele im vorausgegangenen Geschäftsjahr zu 40 % ein.

Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter

Die Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter beruht auf dem Long-Term-Incentive-Programm (LTIP) der Biotest AG. Darin sind neben den Mitgliedern des Vorstands auch ausgewählte Führungskräfte eingebunden, die durch ihre Stellung innerhalb der Gruppe, ihre Entscheidungen, ihre Führung und ihr Handeln den Erfolg des Unternehmens maßgeblich beeinflussen.

Die Konstruktion des Programms orientiert sich an den gängigen Kriterien, die der Kapitalmarkt an solche Systeme anlegt, und entspricht den Anforderungen des DCGK. Voraussetzung für die Teilnahme an dem bisherigen Programm war ein Eigeninvestment des Teilnehmers durch den Kauf von Vorzugsaktien der Biotest AG. In Kapitel H 1 des Anhangs zum Konzernabschluss ist das Programm einschließlich des Verfahrens zur Errechnung der jeweiligen Incentive-Zahlung detailliert dargestellt. Die Incentive-Komponente wird den Teilnehmern voraussichtlich jeweils im Mai des Folgejahres ausgezahlt, nachdem die Tranche ausgelaufen ist.

Im Jahr 2017 wurde ein neues Programm aufgesetzt, welches teilweise vom Vorgängerprogramm abweicht. Das Long-Term-Incentive-Programm 2017 / Tranche 2017 (LTIP 2017) hat für die Teilnahme ebenfalls die Voraussetzung eines Eigeninvestment des Teilnehmers durch den Kauf von Vorzugsaktien der Biotest AG ("Neuinvestment"); das im Vorgängerprogramm zusätzlich einzubringende Neuinvestment, abhängig von der zusätzlich einzubringenden Vorzugsaktienanzahl ("Zusatzinvestment") ist im LTIP 2017 nicht mehr erforderlich. Das neue Programm ist anders als das Vorgängerprogramm nicht mehr vom Börsenkurs abhängt, sondern hierfür wurden zwei intern festgelegte Ziele (Erfolgsfaktoren) gewählt. Die Laufzeit des Programms wurde identisch zum Vorgängerprogramm für drei Geschäftsjahre aufgesetzt; das LTIP 2017 läuft vom Mai 2017 bis zum 31. Dezember 2019.

Die Höhe der Incentive-Zahlung berechnet sich nach folgender Formel:

(Zielerreichungsfaktor 1 aus 2017 + 2018 + 2019 + Zielerreichungsfaktor 2 aus 2017 + 2018 + 2019) * Multiplikator * Eigeninvestment / 100

x Jahresfixgehalt zum 1. Oktober 2017 = ZAHLUNG

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Umsätze aus BNL Multiplikator
Alle Voraussetzungen, die nötig sind, um in 2020 Umsätze aus der BNL-Anlage zu generieren, sind erfüllt. 2
Die Voraussetzungen sind nicht erfüllt 1

Der erste Faktor deckt die Zielerreichung in den verschiedenen Stadien des Investitionsprojekts Biotest Next Level (BNL-Projekt) ab, der zweite Faktor bezieht sich auf die EBIT-Marge. Für das BNL-Projekt wurde für jedes Jahr des Programms ein BNL-Ziel formuliert, das bei Erreichen des Ziels den Faktor 0,01 und bei Verfehlen des Ziels den Faktor Null in die Berechnungsformel einbringt. Eine anteilige Zielerreichung ist nicht vorgesehen. Die maximal erreichbare Summe des Faktors BNL-Ziel beträgt 0,03.

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BNL-Ziele Zielereichungsfaktor 1
Erreichen aller drei BNL-Ziele max. 0,03
Erreichen von zwei der drei BNL-Ziele 0,02
Erreichen von einem der drei BNL-Ziele 0,01
Verfehlen aller BNL-Ziele 0

Der zweite Faktor wird anhand der EBIT-Marge bestimmt, die sich aus den festgestellten Konzern-Jahresabschlüssen für die Jahre 2017, 2018 und 2019 ergibt. Die Festlegung basiert auf der strategischen Planung mit Stand vom 25. Januar 2017.

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EBIT-Marge 2017 Zielerreichungsfaktor 2 (2017)
EBIT-Marge größer oder gleich 9,71 % max. 0,011
EBIT-Marge gleich 8,83 % 0,01
EBIT-Marge kleiner als 7,95 % 0

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EBIT-Marge 2018 Zielerreichungsfaktor 2 (2018)
EBIT-Marge größer oder gleich 9,42 % max. 0,011
EBIT-Marge gleich 8,56 % 0,01
EBIT-Marge kleiner als 7,70 % 0

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EBIT-Marge 2019 Zielerreichungsfaktor 2 (2019)
EBIT-Marge größer oder gleich 4,96 % max. 0,011
EBIT-Marge gleich 4,51 % 0,01
EBIT-Marge kleiner als 4,06 % 0

Des Weiteren wurde ein Multiplikator in Bezug zu den Umsätzen aus BNL festgelegt. Liegen alle Voraussetzungen vor, die nötig sind, um im Jahr 2020 Umsätze aus der BNL-Anlage zu generieren, verdoppelt sich die Summe der Faktoren.

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Umsätze aus BNL Multiplikator
Die Voraussetzungen sind nicht erfüllt 1
Alle Voraussetzungen, die nötig sind, um in 2020 Umsätze aus der BNL-Anlage zu generieren, sind erfüllt. 2

Versorgungszusagen

Der Vorstand ist in die betriebliche Altersvorsorge der Biotest AG eingebunden. Für die Mitglieder besteht eine Einzelzusage im Rahmen der bei der Biotest AG geltenden Altersvorsorge. Hierfür werden gemäß IFRS Rückstellungen gebildet. Die Höhe der Ansprüche ist von der Anzahl der Dienstjahre, dem anrechnungsfähigen Gehalt und der geltenden Zuschuss-Staffel unter und über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung abhängig.

Die Bewertung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren, die durch einen unabhängigen Versicherungsmathematiker ausgefertigt werden.

Zusagen in Zusammenhang mit der Beendigung der Vorstandstätigkeit

Eine Ergänzungsvereinbarung zum Vorstandsvertrag aller aktiven Vorstandsmitglieder enthält eine Abfindungsregelung, die im Fall wirksam wird, dass der Vorstandsvertrag infolge einer näher definierten Change of Control vorzeitig beendet wird. Die Abfindung umfasst die feste Vergütung bis zum Ende der Laufzeit und ist maximal auf das Dreifache der jährlichen Festvergütung begrenzt. Hinzu kommen anteilige variable Vergütungsbestandteile, die auf Basis des Durchschnittsbetrags der vorangegangenen zwei Geschäftsjahre zuzüglich einer Vergütung für den Nutzungswert des gewährten Dienstwagens ermittelt werden. Neben diesen Ansprüchen umfasst die Abfindung zusätzlich bis zum Zweifachen der jährlichen Festvergütung. Insgesamt beläuft sich die Abfindung jedoch maximal auf das Dreifache der jährlichen Festvergütung.

Der Anspruch entsteht nicht, wenn die Beendigung des Vorstandsvertrags auf Kündigung aus wichtigem Grund, Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit beruht oder das Vorstandsmitglied zum Zeitpunkt der Beendigung das 60. Lebensjahr bereits vollendet hat oder im Zusammenhang mit dem Change of Control von dritter Seite Zuwendungen oder Wertvorteile erhält.

Andere einmalige oder wiederkehrende Zusagen für den Fall der Beendigung der Vorstandstätigkeit bestehen nicht.

Vergütung des aktuellen Geschäftsjahres

Gesamtvergütung der am 31. Dezember 2017 amtierenden Vorstandsmitglieder

Diese Übersicht zeigt die Berechnung der Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied mit den jeweils im Geschäftsjahr 2017 gewährten Beträgen der verschiedenen Vergütungskomponenten.

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in Tausend € Dr. Bernhard Ehmer
2016 2017 2017 Minimum 2017 Maximum
--- --- --- --- ---
Erfolgsunabhängig
Festvergütung 385 392 392 392
Nebenleistungen 32 32 32 32
Summe der erfolgsunabhängigen Komponenten 417 424 424 424
Erfolgsabhängig
Ohne langfristige Anreizwirkung (nicht aktienbasiert):
Einjährige variable Vergütung - Baranteil 170 279 - 427
Mit langfristiger Anreizwirkung (aktienbasiert):
Variable Vergütung (LTIP) - Baranteil - - - -
Mit langfristiger Anreizwirkung (nicht aktienbasiert):
Variable Vergütung (LTIP) - Baranteil - - - -
Summe der erfolgsabhängigen Komponenten 170 279 - 427
Versorgungsaufwand (Service Cost) 373 474 474 474
Gesamtvergütung (DCGK) 960 1.177 898 1.325
Abzüglich Versorgungsaufwand (Service Cost) 373 474 474 474
Gesamtbezüge (DRS 17) 587 703 424 851

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in Tausend € Dr. Michael Ramroth
2016 2017 2017 Minimum 2017 Maximum
--- --- --- --- ---
Erfolgsunabhängig
Festvergütung 355 355 355 355
Nebenleistungen 314 227 34 227
Summe der erfolgsunabhängigen Komponenten 669 582 389 582
Erfolgsabhängig
Ohne langfristige Anreizwirkung (nicht aktienbasiert):
Einjährige variable Vergütung - Baranteil 159 253 - 387
Mit langfristiger Anreizwirkung (aktienbasiert):
Variable Vergütung (LTIP) - Baranteil 103 147 - 639
Mit langfristiger Anreizwirkung (nicht aktienbasiert):
Variable Vergütung (LTIP) - Baranteil - 34 - 805
Summe der erfolgsabhängigen Komponenten 262 434 - 1.831
Versorgungsaufwand (Service Cost) 246 339 339 339
Gesamtvergütung (DCGK) 1.177 1.355 728 2.752
Abzüglich Versorgungsaufwand (Service Cost) 246 339 339 339
Gesamtbezüge (DRS 17) 931 1.016 389 2.413

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in Tausend € Dr. Georg Floß
2016 2017 2017 Minimum 2017 Maximum
--- --- --- --- ---
Erfolgsunabhängig
Festvergütung 314 315 315 315
Nebenleistungen 36 37 36 37
Summe der erfolgsunabhängigen Komponenten 350 352 351 352
Erfolgsabhängig
Ohne langfristige Anreizwirkung (nicht aktienbasiert):
Einjährige variable Vergütung - Baranteil 127 232 - 343
Mit langfristiger Anreizwirkung (aktienbasiert):
Variable Vergütung (LTIP) - Baranteil 91 130 - 567
Mit langfristiger Anreizwirkung (nicht aktienbasiert):
Variable Vergütung (LTIP) - Baranteil - 30 - 714
Summe der erfolgsabhängigen Komponenten 218 392 - 1.624
Versorgungsaufwand (Service Cost) 201 255 255 255
Gesamtvergütung (DCGK) 769 999 606 2.231
Abzüglich Versorgungsaufwand (Service Cost) 201 255 255 255
Gesamtbezüge (DRS 17) 568 744 351 1.976

Die Maximalwerte in der Angabe der erfolgsabhängigen Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung zeigen den möglichen Maximalwert zum Zeitpunkt der Gewährung. Abhängig von der Entwicklung des Aktienkurses kann dieser Wert im Zeitpunkt des Zuflusses der Vergütung für die LTIP-Tranchen bis 2016 höher ausfallen.

Die Berechnung nach DRS 17 ergibt Gesamtbezüge aller Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 2.463 T € (i. Vj. 2.086 T €). In diesen Wert ist der Versorgungsaufwand nicht einzubeziehen.

Vergütungszuflüsse der am 31. Dezember 2017 amtierenden Vorstandsmitglieder

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick zu den Zuflüssen im beziehungsweise für das aktuelle Geschäftsjahr getrennt nach Vorstandsmitgliedern. Die Gesamtvergütung ist auch hier untergliedert nach den verschiedenen Vergütungskomponenten. Diese Aufstellung zeigt die in den Vorjahren gewährte mehrjährige variable Vergütung, die in diesem Geschäftsjahr ausbezahlt werden.

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in Tausend € Dr. Bernhard Ehmer Dr. Michael Ramroth Dr. Georg Floß
2017 2016 2017 2016 2017 2016
--- --- --- --- --- --- ---
Erfolgsunabhängig
Festvergütung 392 385 355 355 315 314
Nebenleistungen 32 32 227 314 37 36
Summe der erfolgsunabhängigen Komponenten 424 417 582 669 352 350
Erfolgsabhängig
Ohne langfristige Anreizwirkung (nicht aktienbasiert):
Einjährige variable Vergütung - Baranteil 162 119 152 98 121 88
Mit langfristiger Anreizwirkung (aktienbasiert):
Variable Vergütung (LTIP 2014) - Baranteil - - - - - -
Summe der mehrjährigen variablen Vergütung - - - - - -
Summe der erfolgsabhängigen Komponenten 162 119 152 98 121 88
Versorgungsaufwand (Service Cost) - - - - - -
Gesamtvergütung (DCGK) 586 536 734 767 473 438

Übersicht der Versorgungszusagen für die am 31. Dezember 2017 amtierenden Vorstandsmitglieder

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in Tausend € Anwartschaftsbarwert sämtlicher Pensionszusagen ohne Entgeltumwandlung Anwartschaftsbarwert aus Entgeltumwandlung
Anwartschaftsbarwert in 2017 Anwartschaftsbarwert in 2016 Anwartschaftsbarwert in 2017 Anwartschaftsbarwert in 2016
--- --- --- --- ---
Dr. Bernhard Ehmer 1.491 1.343 - -
Dr. Michael Ramroth 3.335 3.269 550 443
Dr. Georg Floß 2.656 2.444 86 -
7.482 7.056 636 443

Vergütungssystem für ehemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen

Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen werden vertraglich zugesagte Pensionen gezahlt. Hierfür sind Pensionsrückstellungen in Höhe von 7.555 T € (i. Vj. 6.738 T €) gebildet worden. Die Wertermittlung der Pensionsrückstellungen erfolgte gemäß IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer.

Im Geschäftsjahr 2017 wurden wie im Vorjahr keine Zahlungen für Erfolgsbeteiligungen und im Rahmen des LTIP an ehemalige Vorstandsmitglieder geleistet.

Für ehemalige Vorstandsmitglieder bestehen zum 31. Dezember 2017 keine Rückstellungen im Zusammenhang mit dem LTIP.

Long-Term-Incentive-Programm der Vorstandsmitglieder

Die Teilnahme der Vorstände am Long-Term-Incentive-Programm ist in den Gesamtbezügen enthalten und stellt sich wie folgt dar:

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in Tausend € Eigeninvestment in Vorzugsaktien (in Stücken) Beizulegender Zeitwert der Optionen zum 31. Dezember Aufwand aus dem Optionsprogramm im Geschäftsjahr
2017 (Tranchen 2015 und 2016)
Dr. Bernhard Ehmer - - -
Dr. Michael Ramroth 1.800 147 103
Dr. Georg Floß 1.800 130 92
3.600 277 195
2016 (Tranchen 2014, 2015 und 2016)
Dr. Bernhard Ehmer - - -
Dr. Michael Ramroth 1.800 43 -
Dr. Georg Floß 1.800 38 1
3.600 81 1

An dem neuen Programm LTIP 2017 haben die Vorstände mit dem gleichen Eigeninvestment teilgenommen (Dr. Michael Ramroth und Dr. Georg Floß jeweils mit 1.800 Vorzugsaktien). Für das nicht-aktienbasierte LTIP 2017 wurde eine Rückstellung in Höhe von 63 T € gebildet. Hiervon entfallen auf Dr. Michael Ramroth 33 T € und auf Dr. Georg Floß 30 T €.

Aus dem Long-Term-Incentive-Programm / Tranche 2014, dessen Auszahlungen für das Geschäftsjahr 2017 festgelegt war, erhielt keiner der Vorstände (Dr. Bernhard Ehmer, Dr. Michael Ramroth und Dr. Georg Floß) eine Auszahlung.

Erläuterung des Vergütungssystems der Aufsichtsratsmitglieder

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt. Die Mitglieder erhalten eine jährliche feste Vergütung in Höhe von jeweils 20 T € (i. Vj. 20 T €). Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält jeweils den dreifachen, sein Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag. Die Tätigkeit in einem Ausschuss wird zusätzlich mit 4 T € vergütet, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält 10 T € und für die sonstigen Ausschüsse erhält der Vorsitzende 7,5 T €. Die Biotest AG erstattet die auf die Aufsichtsratsvergütung zu zahlende Umsatzsteuer. Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten außerdem eine variable Vergütung in Höhe von 1 T € für jeden 0,0033 €, mit dem die für das Geschäftsjahr ausgeschüttete Dividende den Betrag von 0,08 € übersteigt. Die variable Vergütung ist auf einen Höchstbetrag von 10 T € begrenzt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Biotest AG sind wie die Mitglieder des Vorstands in die konzernübergreifende Vermögensschadenhaftpflicht-Gruppenversicherung (D&O-Versicherung) eingebunden. Biotest übernimmt die hierfür fälligen Versicherungsprämien für alle Mitglieder des Aufsichtsrats. Des Weiteren ist ein Aufsichtsratsmitglied über die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung privathaftpflichtversichert. Weitere Sachleistungen werden nicht gewährt.

Die wertmäßigen Angaben zur Vergütung des Aufsichtsrats berücksichtigen die Erstattung der auf die Aufsichtsratsvergütung teilweise zu zahlenden Umsatzsteuern.

Vergütung des aktuellen Geschäftsjahres

Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 die im Folgenden aufgeführte Vergütung:

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in Tausend €
2017 Gesamtvergütung
--- ---
Rolf Hoffmann (seit dem 30.08.2017) 25
Dr. Alessandro Banchi (bis zum 30.08.2017) 50
Dr. Cathrin Schleussner 41
Kerstin Birkhahn 20
Thomas Jakob (bis zum 30.08.2017) 16
Christine Kreidl (seit dem 30.08.2017) 12
Kurt Hardt (seit dem 30.08.2017) 10
Jürgen Heilmann 24
Dr. Christoph Schröder (bis zum 30.08.2017) 23
221

Für das Geschäftsjahr 2016 wurde an die Mitglieder des Aufsichtsrats die folgende Vergütung ausgezahlt:

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in Tausend €
2016 Gesamtvergütung
--- ---
Dr. Alessandro Banchi 76
Dr. Cathrin Schleussner 41
Kerstin Birkhahn 20
Thomas Jakob 24
Jürgen Heilmann 24
Dr. Christoph Schröder 34
219

Für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 erhielten die Aufsichtsrat-Mitglieder keine variable Vergütung. Neben den aufgeführten Aufsichtsratsvergütungen wurden in den Geschäftsjahren 2017 und 2016 für die Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats weitere Leistungen im Rahmen ihres Arbeitnehmerverhältnisses aufwandswirksam erfasst. Die Höhe der Bezüge richtet sich nach tarifvertraglichen Regelungen beziehungsweise den in der Gesellschaft geltenden Gehaltsstufen für außertarifliche Mitarbeiter.

F. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄSS § 315 D HGB

Die Biotest AG ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Grundlage für die Führungs-, Entscheidungs- und Kontrollmechanismen bildet - neben den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen - die Satzung der Gesellschaft. Die Erklärung gemäß § 315 d HGB steht in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite der Gesellschaft (www.Biotest.com) zum Download bereit.

G. ERKLÄRUNG ZU NICHTFINANZIELLEN INFORMATIONEN GEMÄSS § 315C HGB

Für die Informationen zur nichtfinanziellen Erklärung in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorgaben aus der Umsetzung der Corporate Social Responsibility-Richtlinie (CSR-Richtlinie) verweisen wir auf die Internetseite der Gesellschaft (www.biotest.com).

H. ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN GEMÄSS § 315A HGB

Das gezeichnete Kapital der Biotest AG beträgt satzungsgemäß 39.571.452,00 €. Es ist eingeteilt in 19.785.726 Stück Stammaktien sowie 19.785.726 Stück Vorzugsaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber, Vorzugsaktien gewähren kein Stimmrecht. Stimmrechts- und Übertragungsbeschränkungen sind uns nicht bekannt.

Die OGEL GmbH hat uns per Mitteilung vom 12. Februar 2008 angezeigt, dass sie 50,03 % der Stammaktien der Biotest AG hält. Die Gesellschaft wird von Dr. Cathrin Schleussner, Mitglied des Aufsichtsrats der Biotest AG, kontrolliert. Aufgrund der zum 1. Februar 2012 in Kraft getretenen Regelungen des § 41 Abs. 4d WpHG haben uns am 22. Februar 2012 Herr Dr. Martin Schleussner und Frau Renate Schleussner mitgeteilt, dass zum 1. Februar 2012 ein entsprechend § 41 Abs. 4d WpHG mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil von jeweils 50,27 % an der Biotest AG besteht.

Aufgrund der zum 1. Juli 2016 in Kraft getretenen Regelung des § 41 Abs. 4g WpHG hat uns der Landkreis Biberach per Mitteilung vom 20. Juli 2016 mitgeteilt, dass er 15,17 % der Stammaktien der Biotest AG hält. Die Stammaktien sind dem Landkreis gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen und werden über die Kreissparkasse Biberach gehalten.

Darüber hinaus waren dem Vorstand zum 31. Dezember 2017 keine direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital bekannt, die 10 % der Stimmrechte überschreiten. Es gibt keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.

Zum 31. Januar 2018 wurde das Übernahmeangebot vollzogen und die Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, erhielt ca. 90 % der stimmberechtigten Stammaktien und ist damit mehrheitsbeteiligt.

Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat nach Maßgabe der §§ 84 und 85 AktG sowie § 7 Abs. 2 der Satzung bestellt und abberufen. Jede Satzungsänderung bedarf gem. § 179 Abs. 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung (§ 133 AktG). Die Befugnis zur Änderung der Satzung, die nur die Fassung betreffen, ist gemäß § 27 der Satzung in Übereinstimmung mit § 179 Abs. 1 Satz 2 AktG auf den Aufsichtsrat übertragen worden.

Nach näherer Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses vom 7. Mai 2015 ist die Gesellschaft ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG auf den Inhaber lautende Stammaktien und/ oder auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals von 33.767.639,04 € zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung gilt bis zum 6. Mai 2020, die Gesellschaft hat von ihr bisher keinen Gebrauch gemacht.

Um der Biotest AG bei künftigen Finanzierungs- und Kapitalmaßnahmen Flexibilität zu gewähren, wurde durch Hauptversammlungsbeschlüsse vom 30. August 2017 ein neues genehmigtes Kapital geschaffen. § 4 der Satzung wurde um folgenden Absatz ergänzt: "Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. August 2022 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 5.247.816 neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien und/ oder Ausgabe von bis zu 5.247.816 neuen auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gegen Bareinlagen, einmalig oder mehrmals, um bis zu 10.495.632,00 € zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung umfasst die Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens gleichstehen. Die Aktionäre haben ein Bezugsrecht. Das Bezugsrecht kann dabei auch ganz oder teilweise als mittelbares Bezugsrecht im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG ausgestaltet werden.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus genehmigtem Kapital festzulegen." Über die vorstehende Satzungsänderung hinaus wurde der Aufsichtsrat durch den Hauptversammlungsbeschluss ermächtigt, die Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus genehmigtem Kapital entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung anzupassen.

Wesentliche Vereinbarungen zwischen der Biotest AG und Dritten, die bei einem Kontrollwechsel (Change of Control) wirksam werden, bestehen hinsichtlich der Verträge zur langfristigen Finanzierung der Biotest AG sowie der Biotest Pharma GmbH und in diesem Rahmen auch des Konzerns. Die Finanzverträge geben den Gläubigern des Schuldscheindarlehens und den Gläubigerbanken bei einem Kontrollwechsel bei der Biotest AG das Recht auf Kündigung der Vereinbarung.

Eine Ergänzungsvereinbarung zum Vorstandsvertrag aller Vorstandsmitglieder enthält eine Abfindungsregelung, die im Fall wirksam wird, dass der Vorstandsvertrag infolge einer näher definierten Change of Control vorzeitig beendet wird. Die Abfindung umfasst die feste Vergütung bis zum Ende der Laufzeit sowie eine zeitanteilige Bonuszahlung auf Basis des Durchschnittsbetrags der zwei vorangegangenen Geschäftsjahre und dem Nutzwert des gewährten Dienstwagens. Neben diesen Ansprüchen umfasst die Abfindung zusätzlich einen Betrag bis zum Zweifachen der jährlichen Festvergütung, soweit die gesamte Abfindung insgesamt nicht das Dreifache der jährlichen Festvergütung übersteigt zuzüglich der wie oben dargestellt berechneten Bonuszahlung und der Entschädigung für den Nutzwert des Autos.

Der Anspruch entsteht nicht, wenn die Beendigung des Vorstandsvertrags auf Kündigung aus wichtigem Grund, Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit beruht, das Vorstandsmitglied zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstvertrages das 60. Lebensjahr vollendet hat oder das Vorstandsmitglied im Zusammenhang mit dem Change of Control von dritter Seite Zuwendungen oder Wertvorteile erhält.

Konzernabschluss

Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017

der Biotest Gruppe

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in Millionen € Anhang 2017 2016
Umsatzerlöse D 1 378,1 408,0
Herstellungskosten -254,6 -238,6
Bruttoergebnis vom Umsatz 123,5 169,4
Sonstige betriebliche Erträge D 5 25,7 4,0
Marketing- und Vertriebskosten -53,7 -53,8
Verwaltungskosten -45,2 -32,3
Forschungs- und Entwicklungskosten D 4 -55,4 -48,3
Sonstige betriebliche Aufwendungen D 6 -4,2 -3,8
Betriebsergebnis -9,3 35,2
Finanzerträge D 7 24,4 23,8
Finanzaufwendungen D 8 -41,2 -36,4
Finanzergebnis -16,8 -12,6
Erträge aus Gemeinschaftsunternehmen D 9 0,1 1,4
Ergebnis vor Steuern -26,0 24,0
Ertragsteuern D 10 9,6 -17,9
Ergebnis nach Steuern der fortgeführten Geschäftsbereiche -16,4 6,1
Ergebnis nach Steuern der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche F 12,9 -51,8
Ergebnis nach Steuern -3,5 -45,7
davon entfallen auf:
Anteilseigner des Mutterunternehmens -3,5 -45,8
davon aus fortgeführten Geschäftsbereichen -16,4 6,0
davon aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen 12,9 -51,8
Anteile ohne beherrschenden Einfluss - 0,1
davon aus fortgeführten Geschäftsbereichen - 0,1
davon aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen - -
Ergebnis je Stammaktie in € E 11 -0,09 -1,17
davon aus fortgeführten Geschäftsbereichen -0,42 0,14
davon aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen 0,33 -1,31
Mehrdividendenanspruch je Vorzugsaktie in € E 11 0,02 0,02
davon aus fortgeführten Geschäftsbereichen 0,02 0,02
davon aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen - -
Ergebnis je Vorzugsaktie in € E 11 -0,07 -1,15
davon aus fortgeführten Geschäftsbereichen -0,40 0,16
davon aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen 0,33 -1,31

Der Anhang ist integraler Bestandteil des Konzernabschlusses.

GESAMTERGEBNISRECHNUNG für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017

der Biotest Gruppe

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in Millionen € 2017 2016
Konzernperiodenergebnis -3,5 -45,7
Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe -7,7 0,6
Sonstiges Ergebnis nach Steuern, das zukünftig möglicherweise in den Gewinn und Verlust umgegliedert wird -7,7 0,6
Versicherungsmathematische Gewinne (i. Vj. Verluste) aus leistungsorientierten Pensionsplänen 1,1 -7,4
darauf entfallende Ertragsteuereffekte -0,4 2,1
Sonstiges Ergebnis nach Steuern, das zukünftig nicht in den Gewinn und Verlust umgegliedert wird 0,7 -5,3
Sonstiges Ergebnis nach Steuern -7,0 -4,7
Gesamtergebnis nach Steuern -10,5 -50,4
davon aus fortgeführten Geschäftsbereichen -18,0 1,2
davon aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen 7,5 -51,6
davon entfallen auf:
Anteilseigner des Mutterunternehmens -10,5 -50,5
davon aus fortgeführten Geschäftsbereichen -23,4 5,0
davon aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen 12,9 -55,5
Anteile ohne beherrschenden Einfluss - 0,1
davon aus fortgeführten Geschäftsbereichen - 0,1
davon aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen - -

Der Anhang ist integraler Bestandteil des Konzernabschlusses.

Bilanz zum 31. Dezember 2017

der Biotest Gruppe

AKTIVA

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in Millionen € Anhang 31. Dezember 2017 31. Dezember 2016
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte E 1 16,6 25,3
Sachanlagen E 2 477,1 414,9
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien E 3 - 6,6
Anteile an Gemeinschaftsunternehmen E 4 2,3 4,3
Sonstige Vermögenswerte E 9 0,3 0,5
Sonstige finanzielle Vermögenswerte E 5 13,0 1,4
Latente Steueransprüche E 6 19,5 12,6
Summe langfristige Vermögenswerte 528,8 465,6
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorratsvermögen E 7 146,9 170,8
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen E 8 133,8 163,8
Laufende Ertragsteueransprüche 4,1 5,7
Sonstige Vermögenswerte E 9 10,5 16,7
Sonstige finanzielle Vermögenswerte E 5 6,5 12,2
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente E 10 22,3 72,9
324,1 442,1
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte F 125,6 25,1
Summe kurzfristige Vermögenswerte 449,7 467,2
Bilanzsumme 978,5 932,8
PASSIVA
in Millionen € Anhang 31. Dezember 2017 31. Dezember 2016
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 39,6 39,6
Kapitalrücklage 219,8 219,8
Gewinnrücklagen 91,7 146,9
Auf Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallende Ergebnisanteile -3,5 -45,8
Auf Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital E 11 347,6 360,5
Anteile ohne beherrschenden Einfluss 0,2 0,2
Summe Eigenkapital E 11 347,8 360,7
Langfristiges Fremdkapital
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen E 12 86,3 83,8
Sonstige Rückstellungen E 13 2,5 7,9
Finanzverbindlichkeiten E 14 286,8 330,0
Sonstige Verbindlichkeiten E 15 1,3 1,9
Latente Steuerverbindlichkeiten E 6 2,6 2,5
Summe langfristiges Fremdkapital 379,5 426,1
Kurzfristiges Fremdkapital
Sonstige Rückstellungen E 13 22,1 35,6
Laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten 3,4 3,5
Finanzverbindlichkeiten E 14 119,6 16,2
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 65,0 62,8
Sonstige Verbindlichkeiten E 15 27,0 27,9
237,1 146,0
Schulden in Verbindung mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten 14,1 -
Summe kurzfristiges Fremdkapital 251,2 146,0
Summe Fremdkapital 630,7 572,1
Bilanzsumme 978,5 932,8

Der Anhang ist integraler Bestandteil des Konzernabschlusses.

KAPITALFLUSSRECHNUNG für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017

der Biotest Gruppe

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in Millionen € Anhang 2017 2016
Ergebnis vor Steuern der fortgeführten Geschäftsbereiche -26,0 24,0
Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen E 1, E 2 22,3 19,9
Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge 19,0 0,8
Erträge aus Gemeinschaftsunternehmen D 9 -0,1 -1,4
Verluste aus Abgängen der Sachanlagen 0,4 0,4
Veränderungen der Pensionsrückstellungen E 12 2,1 2,3
Finanzergebnis 16,7 12,6
Operativer Cash Flow vor Veränderung des Working Capital 34,4 58,6
Veränderungen der sonstigen Rückstellungen E 13 -5,6 -2,2
Veränderungen des Vorratsvermögens, der Forderungen sowie anderer Aktiva -16,6 58,2
Veränderungen der Verbindlichkeiten und anderer Passiva 10,2 -37,5
Cash Flow aus der Änderung des Working Capital -12,0 18,5
Gezahlte Zinsen -7,6 -10,6
Erhaltene Steuern (i. Vj. gezahlte Steuern) 3,5 -20,5
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit der fortgeführten Geschäftsbereiche 18,3 46,0
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche 16,0 19,9
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 34,3 65,9
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen -106,5 -133,2
Einzahlungen aus dem Erwerb von Tochterunternehmen 0,2 -
Einzahlungen aus Abgängen sonstiger finanzieller Vermögenswerte 10,0 110,6
Auszahlungen für Darlehen an assoziierte Unternehmen -13,3 -
Erhaltene Zinsen 0,3 0,8
Cashflow aus der Investitionstätigkeit der fortgeführten Geschäftsbereiche -109,3 -21,8
Cashflow aus der Investitionstätigkeit der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche -38,7 -12,2
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -148,0 -34,0
Dividendenzahlung für das Vorjahr E 11 -2,4 -1,2
Einzahlungen in den Finanzmittelbestand der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche (i.Vj. Auszahlungen) - -11,9
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten E 14 75,6 9,9
Auszahlungen für die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten E 14 -16,9 -8,6
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit der fortgeführten Geschäftsbereiche 56,3 -11,8
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche -1,1 10,1
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit gesamt 55,2 -1,7
Zahlungswirksame Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -58,5 30,2
Wechselkursbedingte Änderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -0,2 0,8
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am 1. Januar E 10 84,8 53,8
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am 31. Dezember E 10 26,1 84,8
abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche E 10 3,8 11,9
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode der fortgeführten Geschäftsbereiche E 10 22,3 72,9

Der Anhang ist integraler Bestandteil des Konzernabschlusses.

EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2017

der Biotest Gruppe

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in Millionen € Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Kumulierte Unterschiede aus Währungsumrechnung
Stand am 1. Januar 2016 39,6 219,8 37,0
Erfolgsneutrale Veränderung - - 0,6
Periodenergebnis - - -
Gesamtergebnis - - 0,6
Dividendenausschüttung - - -
Stand am 31. Dezember 2016 39,6 219,8 37,6
Erfolgsneutrale Veränderung - - -7,7
Periodenergebnis - - -
Gesamtergebnis - - -7,7
Dividendenausschüttung - - -
Stand am 31. Dezember 2017 39,6 219,8 29,9

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in Millionen € Konzernergebnis und Gewinnrücklagen Auf Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital Anteile ohne beherrschenden Einfluss
Stand am 1. Januar 2016 115,8 412,2 0,1
Erfolgsneutrale Veränderung -5,3 -4,7 -
Periodenergebnis -45,8 -45,8 0,1
Gesamtergebnis -51,1 -50,5 0,1
Dividendenausschüttung -1,2 -1,2 -
Stand am 31. Dezember 2016 63,5 360,5 0,2
Erfolgsneutrale Veränderung 0,7 -7,0 -
Periodenergebnis -3,5 -3,5
Gesamtergebnis -2,8 -10,5 -
Dividendenausschüttung -2,4 -2,4 -
Stand am 31. Dezember 2017 58,3 347,6 0,2

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in Millionen € Summe Eigenkapital
Stand am 1. Januar 2016 412,3
Erfolgsneutrale Veränderung -4,7
Periodenergebnis -45,7
Gesamtergebnis -50,4
Dividendenausschüttung -1,2
Stand am 31. Dezember 2016 360,7
Erfolgsneutrale Veränderung -7,0
Periodenergebnis -3,5
Gesamtergebnis -10,5
Dividendenausschüttung -2,4
Stand am 31. Dezember 2017 347,8

Der Anhang ist integraler Bestandteil des Konzernabschlusses.

Konzernanhang

A. GRUNDSÄTZLICHES

Die Biotest Gruppe umfasst die Biotest Aktiengesellschaft (Biotest AG) mit Sitz in Dreieich, Deutschland, als Konzernobergesellschaft sowie ihre in- und ausländischen Tochterunternehmen. Die Konzernzentrale befindet sich in der Landsteinerstraße 5, 63303 Dreieich. Die Biotest AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter der Nummer HRB 42396 eingetragen. Biotest ist ein Anbieter und Entwickler biologischer und biotechnologischer Arzneimittel. Mit einer Wertschöpfungskette, die von der vorklinischen und klinischen Entwicklung bis zur weltweiten Vermarktung reicht, hat sich Biotest vorrangig auf die Anwendungsgebiete Klinische Immunologie, Hämatologie und Intensivmedizin spezialisiert.

Die Biotest Gruppe gliedert sich in die Segmente Therapie, Plasma & Services und Andere Segmente.

Im Segment Therapie werden im Wesentlichen die ehemaligen Segmente Plasmaproteine und Biotherapeutika zusammengefasst. Somit sind hier zum einen die Entwicklung und die auf Basis von Blutplasma hergestellten Immunglobuline, Gerinnungsfaktoren und Albumine, die bei Erkrankungen des Immunsystems, der Blut bildenden Systeme und in der Intensivmedizin zum Einsatz kommen, enthalten. Zum anderen ist hier die präklinische und klinische Entwicklung der monoklonalen Antikörper, unter anderem in den Indikationen Rheuma und Blutkrebs, dargestellt.

Das Segment Plasma & Services enthält die Bereiche Plasmaverkauf und Lohnherstellung.

Die Anderen Segmente berichten das Geschäft mit Handelswaren und die Kosten, die nicht auf die Segmente Therapie oder Plasma & Services aufgeteilt werden können.

Die Biotest Gruppe beschäftigt weltweit zum Bilanzstichtag 2.683 (i. Vj. 2.732) Mitarbeiter.

Der Abschluss der Biotest AG und ihrer Tochtergesellschaften wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind. Die IFRS umfassen sowohl die International Financial Reporting Standards (IFRS) und die International Accounting Standards (IAS) als auch die Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC) sowie die Interpretationen des Standing Interpretation Committee (SIC). Die Rechnungslegung der Biotest Gruppe basiert auf den IFRS, die auf Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2017 beginnen, verpflichtend anzuwenden sind.

Der Konzernabschluss entspricht in der vorliegenden Fassung der Vorschrift des § 315e des Handelsgesetzbuchs (HGB). Sie bildet die Rechtsgrundlage für die Konzernrechnungslegung nach internationalen Standards in Deutschland zusammen mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 19. Juli 2002, betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards.

Soweit nicht anders vermerkt, sind alle Beträge in Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Der Abschluss wurde in Euro aufgestellt.

Die angegebenen Beträge im Konzernabschluss beziehen sich, soweit nicht anders vermerkt, ausschließlich auf die fortgeführten Geschäftsbereiche.

Der Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Hinsichtlich der bestehenden Kündigungsrechte der Kreditgeber aufgrund des gesellschaftsrechtlichen Kontrollwechsels am 31. Januar 2018 verweisen wir auf die Angaben in Kapitel H 13.

Der Vorstand der Biotest AG hat den Konzernabschluss am 13. März 2018 an den Aufsichtsrat weitergegeben. Der Aufsichtsrat entscheidet am 13. März 2018 über die Freigabe zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses.

ÄNDERUNGEN VON BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen denen des Vorjahres.

Kürzlich veröffentlichte Rechnungslegungsverlautbarungen - noch nicht umgesetzt

Bis zum Datum der Veröffentlichung des Konzernabschlusses veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards werden nachfolgend aufgeführt. Diese Aufzählung bezieht sich auf veröffentlichte Standards und Interpretationen, bei denen der Konzern nach vernünftigem Ermessen von einer künftigen Anwendbarkeit ausgeht. Die Biotest Gruppe beabsichtigt, diese Standards anzuwenden, wenn sie verpflichtend in Kraft treten.

IFRS 9 Finanzinstrumente

Im Juli 2014 hat das IASB die finale Fassung von IFRS 9 veröffentlicht, die IAS 39 sowie alle vorherigen Versionen von IFRS 9 ersetzt. IFRS 9 führt die drei Projektphasen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten "Klassifzierung und Bewertungen", "Wertminderung" und "Bilanzierung von Sicherungsgeschäften" zusammen. IFRS 9 gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Mit Ausnahme der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften ist der Standard rückwirkend anzuwenden, jedoch ist die Angabe von Vergleichsinformationen nicht erforderlich. Die Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften sind im Allgemeinen bis auf wenige Ausnahmen prospektiv anzuwenden.

Der Konzern beabsichtigt, den neuen Standard zum vorgeschriebenen Datum des Inkrafttretens anzuwenden, wobei die Vorjahresinformationen nicht angepasst werden. Im Geschäftsjahr 2017 hat die Biotest Gruppe eine umfassende Bewertung der Auswirkungen aller drei Aspekte von IFRS 9 durchgeführt. Insgesamt rechnet die Biotest Gruppe nicht mit wesentlichen Auswirkungen auf die Bilanz und das Eigenkapital, mit Ausnahme des Effekts, der sich aus der Anwendung der Wertminderungsvorschriften in IFRS 9 ergibt. Basierend aus den zum 31. Dezember 2017 vorliegenden Informationen erwartet der Konzern eine geringfügige Erhöhung der Risikovorsorge, die sich nachteilig auf das Eigenkapital auswirken würde.

IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden

IFRS 15 wurde im Mai 2014 veröffentlicht und führt ein fünfstufiges Modell für die Bilanzierung von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden ein. Nach IFRS 15 werden Umsatzerlöse in Höhe der Gegenleistung erfasst, mit der ein Unternehmen im Gegenzug für die Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf einen Kunden rechnen kann (der Transaktionspreis im Sinne von IFRS 15). Der neue Standard zu Umsatzerlösen wird alle derzeit bestehenden Vorschriften zur Umsatzrealisierung nach IFRS ersetzen. Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, ist entweder die vollständige retrospektive Anwendung oder eine modifizierte retrospektive Anwendung vorgeschrieben. Die Biotest Gruppe beabsichtigt, den neuen Standard zum vorgeschriebenen Datum des Inkrafttretens unter Anwendung des modifizierten rückwirkenden Ansatzes anzuwenden. Im Geschäftsjahr 2017 erfolgte für die Biotest Gruppe eine detaillierte Beurteilung von IFRS 15. Des Weiteren berücksichtigt der Konzern die vom IASB im April 2016 veröffentlichten Klarstellungen und wird die weiteren Entwicklungen in die Umstellung einbeziehen.

a) Verkauf von Gütern

Es werden sich keine ergebniswirksamen Auswirkungen aus der Umstellung von Verträgen mit Kunden, bei denen der Verkauf von Gütern nach allgemeiner Erwartung die einzige Leistungsverpflichtung darstellt, auf die Bilanzierung nach IFRS 15 ergeben. Die Biotest Gruppe rechnet damit, dass die Realisierung zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert auf den Kunden übergeht. Dies wird im Allgemeinen - wie bisher - bei der Lieferung der Produkte der Fall sein.

b) Erbringung von Dienstleistungen

Die Biotest Gruppe erbringt Dienstleistungen in Form von Lohnfraktionierungen. Die Erlöse aus Lohnfraktionierungen werden bisher nach der Percentage-of-Completion-Methode realisiert. Basierend auf den durchgeführten Analysen ist zu erwarten, dass diese Dienstleistungsverträge die Voraussetzungen für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung im Sinne des IFRS 15 erfüllen und sich somit keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben werden.

c) Darstellungs- und Angabevorschriften

Die Darstellungs- und Angabevorschriften des IFRS 15 gehen weit über die Bestimmungen des aktuellen Standards hinaus. Die neuen Darstellungsvorschriften sind eine wesentliche Änderung gegenüber der aktuellen Praxis und erfordern in Zukunft deutlich mehr Angaben im Konzernabschluss. IFRS 15 erfordert quantitative und qualitative Angaben zur Untergliederung der Erlöse, zu Leistungsverpflichtungen und Vertragssalden sowie zu signifikanten Ermessensentscheidungen und aktivierten Vertragskosten, wobei viele dieser Angabevorschriften vollständig neu sind. Im Geschäftsjahr 2017 hat der Konzern die Prüfung geeigneter Systeme, Richtlinien und Verfahren sowie interne Kontrollen weitergeführt, um die erforderlichen Angaben zu erfassen und auszuweisen.

IFRS 16 Leasingverhältnisse

Das IASB hat im Januar 2016 den neuen Standard zur Leasingbilanzierung veröffentlicht. IFRS 16 schafft die bisherige Klassifizierung von Leasingverträgen auf Leasingnehmerseite in Operating- und Finance-Leasing-Verhältnisse ab. Stattdessen führt IFRS 16 ein einheitliches Leasingnehmerbilanzierungsmodell ein, nach dem Leasingnehmer verpflichtet sind, für Leasingverträge mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten Vermögenswerte (für das Nutzungsrecht) und Leasingverbindlichkeiten anzusetzen. Dies führt dazu, dass bisher nicht bilanzierte Leasingverhältnisse künftig - weitgehend vergleichbar mit der heutigen Bilanzierung von Finance-Leasing-Verhältnissen - bilanziell zu erfassen sind. IFRS 16 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, wenn IFRS 15 bereits angewendet wird. Biotest wird IFRS 16 erstmals im Geschäftsjahr 2019 anwenden. Das Unternehmen prüft derzeit, welche Auswirkungen die Anwendung von IFRS 16 auf den Konzernabschluss der Gesellschaft hat und wird den Standard für das Geschäftsjahr beginnend am 1. Januar 2019 anwenden.

Die Biotest Gruppe hat überwiegend Operating-Leasingverhältnisse über bewegliche Vermögenswerte sowie Immobilien abgeschlossen. Zum 31. Dezember 2017 hat der Konzern Zahlungsverpflichtungen aus unkündbaren Mietverträgen in Höhe von 16,8 Mio. € (siehe Kapital H 8). Bisher sind die Zahlungsverpflichtungen für Operating-Leasingverhältnisse lediglich im Anhang anzugeben. Künftig sind jedoch die aus diesen Leasingverhältnissen resultierenden Rechte und Verpflichtungen als Vermögenswert (Nutzungsrecht am Leasinggegenstand) und Schuld (Leasingverbindlichkeit) verpflichtend in der Bilanz anzusetzen. Eine vorläufige Beurteilung deutet darauf hin, dass diese Vereinbarungen die Definition einer Leasingvereinbarung nach IFRS 16 erfüllen und der Konzern daher entsprechende Vermögenswerte (für das Nutzungsrecht) und Leasingverbindlichkeiten bei Anwendung von IFRS 16 zu bilanzieren hätte, sofern im Einzelfall nicht Ausnahmen für kurzfristige Leasingverhältnisse oder geringwertige Vermögenswerte greifen. Der Konzern erwartet hieraus eine Erhöhung der Bilanzsumme in Höhe eines niedrigen zweistelligen Millionenbetrags zum Erstanwendungszeitpunkt. Eine verlässliche Schätzung zur Höhe des finanziellen Effekts kann erst nach Abschluss dieser Überprüfung abgegeben werden.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wird der Aufwand aus Operating-Leasingverhältnissen bislang in den Funktionsbereichen erfasst. Zukünftig werden stattdessen die Abschreibungen auf das Nutzungsrecht in den Funktionsbereichen und Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeiten im Finanzergebnis ausgewiesen.

In der Kapitalflussrechnung werden Zahlungen für Operating-Leasingverhältnisse bislang im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen. Zukünftig werden sie in Zins- und Tilgungszahlungen aufgeteilt werden. Während die Zinszahlungen weiterhin im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen werden, werden die Tilgungszahlungen dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit zugeordnet werden.

Sonstige Standards

Die nachstehenden geänderten Standards und Interpretationen haben voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss:

Annual Improvement to IFRS 2014-2016: Änderungen an IFRS 1 und IAS 28
Änderungen an IFRS 2: Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen
Änderungen an IAS 40: Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien
Änderungen an IFRS 10 und IAS 28: Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten zwischen einem Anleger und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen
IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen
IFRS 23 Unsicherheiten bezüglich ertragsteuerlicher Behandlung

B. WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

B 1 KONSOLIDIERUNGSKREIS

In den Konzernabschluss der Biotest AG werden mit drei (i. Vj. drei) inländischen und mit vierzehn (i. Vj. dreizehn) ausländischen Unternehmen, an denen die Biotest AG direkt oder indirekt die Mehrheit der Stimmrechte hält, alle wesentlichen Tochtergesellschaften einbezogen.

Am 17. Juli 2017 hat die Biotest Gruppe 100 % der Anteile an Cara Plasma s.r.o., mit Sitz in Prag, Tschechien, erworben. Diese wurde im Geschäftsjahr 2017 erstmalig vollständig konsolidiert.

Die BioDarou P.J.S. Co. mit Sitz in Teheran, Iran, wird als Gemeinschaftsunternehmen at equity in den Konzernabschluss einbezogen. Die ADMA Biologics, Inc., Ramsey, USA, wird als assoziiertes Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen.

Eine Übersicht der Beteiligungen der Biotest AG im Sinne des § 313 Abs. 2 HGB ist in Kapitel H 10 Anteilsbesitzliste aufgeführt.

B 2 KONSOLIDIERUNGSMETHODEN

Der Abschlussstichtag der Biotest AG sowie aller in den Abschluss einbezogenen Unternehmen ist der 31. Dezember 2017. Die Abschlüsse der einbezogenen Unternehmen werden unter Anwendung einheitlicher, von der Biotest AG vorgegebener Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellt.

Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie alle Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden eliminiert.

Die Darstellung der Aufwendungen und Erträge der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche erfolgt in Übereinstimmung mit IFRS 5 und IFRS 10 nach Durchführung der Aufwands- und Ertragseliminierung. Weder IFRS 5 noch IFRS 10 enthalten besondere Regelungen für diese Aufwands- und Ertragseliminierung. Eine Möglichkeit ist - entsprechend dem üblichen konsolidierungstechnischen Vorgehen - die Eliminierung konzerninterner Erträge beim veräußernden bzw. leistenden Geschäftsbereich und die Eliminierung der zugehörigen Aufwendungen beim erhaltenden Geschäftsbereich (Vorgehensweise 1). Alternativ dürfen die Eliminierungsbuchungen - unter Berücksichtigung der künftigen Liefer- und Leistungsbeziehungen des Konzerns - auch einem der Bereiche (fortzuführende Geschäftsbereiche oder aufgegebener Geschäftsbereich) zugeordnet werden (Vorgehensweise 2: wirtschaftliche Betrachtungsweise). Der Konzern beabsichtigt die (bisher konzerninternen) Lieferungen und Leistungen nach dem endgültigen Abgang des aufgegebenen Geschäftsbereichs mit diesem fortzuführen. Der Konzern hat daher die Vorgehensweise 2 angewendet, da diese Vorgehensweise zu einer aussagekräftigeren Darstellung der finanziellen Auswirkungen in der Gesamtergebnisrechnung führt.

Der Konzern beherrscht ein Beteiligungsunternehmen insbesondere dann, und nur dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:

Die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d.h. der Konzern hat aufgrund aktuell bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Rendite haben),
eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen und
die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird.

Besitzt der Konzern keine Mehrheit der Stimmrechte oder damit vergleichbarer Rechte an einem Beteiligungsunternehmen, berücksichtigt er bei der Beurteilung, ob er die Verfügungsgewalt an diesem Beteiligungsunternehmen hat, alle Sachverhalte und Umstände. Hierzu zählen:

Eine vertragliche Vereinbarung mit den anderen Stimmberechtigten
Rechte, die aus anderen vertraglichen Vereinbarungen resultieren
Stimmrechte und potentielle Stimmrechte des Konzerns.

Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert. Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens, das während des Berichtzeitraums erworben oder veräußert wurde, werden ab dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Tag, an dem die Beherrschung endet, in der Bilanz bzw. Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Eine Veränderung der Beteiligungsquote an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verliert ein Mutterunternehmen die Beherrschung über das Tochterunternehmen, so erfolgt eine Ausbuchung der damit verbundenen Vermögenswerte (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert), Schulden, nicht beherrschende Anteile und sonstige Eigenkapitalbestandsteile. Jeder daraus entstehende Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Jede zurückbehaltene Beteiligung wird zum beizulegenden Zeitwert erfasst.

Bei Unternehmenszusammenschlüssen nach dem 1. Januar 2010 erfolgt die Einbeziehung unter Anwendung der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3 (überarbeitet 2008). Danach bemessen sich die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt, und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss bewertet der Erwerber die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst. Die vereinbarte bedingte Gegenleistung wird am Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst.

Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwertes einer bedingten Gegenleistung, die einen Vermögenswert oder eine Schuld darstellt, werden entweder ergebniswirksam oder in den kumulierten erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Bei sukzessiven Unternehmenszusammenschlüssen wird der vom Erwerber zuvor an dem erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil zum beizulegenden Zeitwert am Erwerbszeitpunkt neu bestimmt und der daraus resultierende Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst.

Anteile ohne beherrschenden Einfluss sind die Teile des Periodenergebnisses und des Reinvermögens der Biotest Grundstücksverwaltungs GmbH, die auf Anteile entfallen, die nicht von der Biotest Gruppe gehalten werden. Die Minderheitsanteile werden in der Gewinn- und Verlustrechnung und innerhalb der Bilanz gesondert ausgewiesen.

Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei dem der Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, nicht aber die Beherrschung oder die gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse.

Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden in Übereinstimmung mit IAS 28 nach der Equity-Methode einbezogen. Nach der Equity-Methode werden die Beteiligungsbuchwerte in der Bilanz zu Anschaffungskosten zuzüglich der nach dem Erwerb eingetretenen Änderungen des Anteils des Konzerns am Reinvermögen des nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmens erfasst.

Im Periodenergebnis wird der Anteil des Konzerns am Erfolg des assoziierten Unternehmens und des Gemeinschaftsunternehmens gesondert ausgewiesen. Unmittelbar im Eigenkapital des assoziierten Unternehmens und des Gemeinschaftsunternehmens ausgewiesene Änderungen werden vom Konzern in Höhe seines Anteils erfasst und gegebenenfalls in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Firmenwerte, die aus dem Erwerb eines assoziierten Unternehmens und eines Gemeinschaftsunternehmens entstehen, sind in den Beteiligungsbuchwerten der assoziierten beziehungsweise gemeinschaftlich geführten Unternehmen enthalten und werden weder planmäßig abgeschrieben noch separat auf Werthaltigkeit getestet.

Nach Anwendung der Equity-Methode stellt der Konzern fest, ob es notwendig ist, eine zusätzliche Wertminderung für die Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen zu erfassen. Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Anteile an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen wertgemindert sein könnten. Ist dies der Fall, so wird die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des Anteils und dem Buchwert für diesen Anteil als Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst.

B 3 WÄHRUNGSUMRECHNUNG

Die Währungsumrechnung erfolgt nach dem Konzept der funktionalen Währung. Die in die Biotest Gruppe einbezogenen Tochtergesellschaften betreiben ihr Geschäft selbständig, so dass die funktionale Währung die jeweilige Landeswährung ist. Bei der Umrechnung der Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Mittelkurs am Bilanzstichtag und die Aufwendungen und Erträge zum Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Die sich hieraus ergebenden kumulierten Unterschiedsbeträge werden erfolgsneutral in einem separaten Eigenkapitalposten erfasst, der innerhalb der Gewinnrücklagen in der Bilanz ausgewiesen ist.

Nach IAS 21 werden die Firmenwerte als Vermögenswerte der wirtschaftlich selbständigen ausländischen Tochtergesellschaften mit dem Stichtagskurs umgerechnet.

Für die Währungsumrechnung innerhalb der Biotest Gruppe wurden folgende Wechselkurse zugrunde gelegt:

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Durchschnittskurse Stichtagskurse
1 Euro entspricht 2017 2016 31.12.2017 31.12.2016
--- --- --- --- ---
US-Dollar 1,1293 1,1066 1,1993 1,0541
Britisches Pfund 0,8762 0,8189 0,8872 0,8562
Russischer Rubel 65,8877 74,2224 69,3920 64,3000
Schweizer Franken 1,1116 1,0902 1,1702 1,0739
Ungarischer Forint 309,27 311,46 310,33 309,83
Brasilianischer Real 3,6041 3,8616 3,9729 3,4305

In den in lokaler Währung aufgestellten Einzelbilanzen der konsolidierten Gesellschaften werden monetäre Posten (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen und Verbindlichkeiten) in fremder Währung zum Stichtagskurs bewertet. Entstehende Erträge und Aufwendungen aus Währungsumrechnungen werden in den Finanzaufwendungen beziehungsweise Finanzerträgen ausgewiesen.

B 4 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE DES ANLAGEVERMÖGENS

A) GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE

Geschäfts- oder Firmenwerte ergeben sich beim Erwerb von Unternehmen beziehungsweise Anteilen an Unternehmen aus den Unterschieden zwischen Anschaffungskosten (Kaufpreis) und den Zeitwerten der erworbenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Geschäfts- oder Firmenwerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit geprüft und gegebenenfalls in Übereinstimmung mit IAS 36 abgeschrieben. Wann immer darüber hinaus konkrete Anhaltspunkte auf eine Wertminderung vorliegen, erfolgt eine zusätzliche Überprüfung der Werthaltigkeit.

Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden einer Gruppe von Cash Generating Units (zahlungsmittelgenerierende Einheiten) zugeordnet. Diese Gruppen von Cash Generating Units entsprechen in der Biotest Gruppe den Segmenten und Projekten. In den Fällen, in denen der Firmenwert einen Teil der zahlungsmittelgenerierenden Einheit darstellt und ein Teil des Geschäftsbereichs dieser Einheit veräußert wird, wird der dem veräußerten Geschäftsbereich zuzurechnende Firmenwert als Bestandteil des Buchwertes des Geschäftsbereichs bei der Ermittlung des Ergebnisses aus der Veräußerung des Geschäftsbereichs berücksichtigt. Der Wert des veräußerten Anteils des Firmenwertes wird auf der Grundlage der relativen Werte des veräußerten Geschäftsbereichs und des verbleibenden Teils der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt.

Eine Wertminderung wird ergebniswirksam erfasst, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts beziehungsweise der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Auf Basis der den Cash Generating Units zuzurechnenden zukünftigen Zahlungsströme wird deren Nutzungswert für die Überprüfung der Werthaltigkeit mit Hilfe der Discounted Cashflow-Methode ermittelt. Bei dieser Methode werden auf Basis einer mehrjährigen Geschäftsplanung sowie einer prognostizierten langfristigen Wachstumsrate Cashflows diskontiert. Die Wachstumsrate ist abhängig vom betrachteten Geschäft. Die nach Steuern verwendeten Diskontierungssätze richten sich nach dem relevanten WACC (Weighted Average Cost of Capital). Zur Bestimmung eines Wertberichtigungsbedarfs wird der erzielbare Betrag der Cash Generating Unit ihrem Buchwert gegenübergestellt. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich der Veräußerungskosten wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt, das auf der Diskontierung künftiger Cashflows beruht. Zur Objektivierung der Ergebnisse werden Bewertungsmultiplikatoren, Börsenkurse börsengehandelter Anteile an Unternehmen oder andere zur Verfügung stehende Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert herangezogen.

B) SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE DES ANLAGEVERMÖGENS

Sonstige entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt und in Vermögenswerte mit begrenzter und unbestimmter Nutzungsdauer unterteilt. Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Soweit notwendig, werden nach IAS 36 Wertminderungen vorgenommen. Die angesetzten Nutzungsdauern liegen zwischen 3 und 10 Jahren.

Die Abschreibungsperiode und die Abschreibungsmethode werden für einen immateriellen Vermögenswert, dem eine begrenzte Nutzungsdauer unterstellt wird, mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Hat sich die erwartete Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder der erwartete Abschreibungsverlauf des Vermögenswerts geändert, so ist ein anderer Abschreibungszeitraum beziehungsweise eine andere Abschreibungsmethode zu wählen. Derartige Änderungen werden als Änderungen einer Schätzung behandelt. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Aufwandskategorie, die der Funktion des immateriellen Vermögenswerts entspricht, erfasst.

Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer beziehungsweise immaterielle Vermögenswerte, deren Abschreibungsdauer noch nicht begonnen hat, werden mindestens einmal jährlich, auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Wann immer darüber hinaus konkrete Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, erfolgt eine zusätzliche Überprüfung der Werthaltigkeit. Es erfolgen hierbei keine planmäßigen Abschreibungen. Die Nutzungsdauer dieser immateriellen Vermögenswerte ist mindestens einmal jährlich daraufhin zu überprüfen, ob die Einschätzung der unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von einer unbestimmten Nutzungsdauer zur bestimmbaren Nutzungsdauer auf prospektiver Basis vorgenommen.

Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Basis der der Cash Generating Unit zugerechneten zukünftigen Zahlungsströme; hierbei wird der erzielbare Betrag für die Überprüfung der Werthaltigkeit als Nutzungswert mit Hilfe der Discounted Cashflow-Methode ermittelt. Bei dieser Methode werden auf Basis einer mehrjährigen Geschäftsplanung sowie einer prognostizierten langfristigen Wachstumsrate Cashflows diskontiert. Die Wachstumsrate ist abhängig vom betrachteten Geschäft. Die nach Steuern verwendeten Diskontierungssätze richten sich nach dem relevanten WACC (Weighted Average Cost of Capital). Zur Bestimmung eines Wertberichtigungsbedarfs wird der erzielbare Betrag der Cash Generating Unit ihrem Buchwert gegenübergestellt.

B 5 SACHANLAGEVERMÖGEN

Sachanlagen werden gemäß dem Anschaffungskostenmodell zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um kumulierte planmäßige Abschreibungen und die kumulierten Wertminderungen, angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen linear über die erwarteten wirtschaftlichen Nutzungsdauern, die wie folgt geschätzt werden:

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Gebäude bis zu 50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 5 - 12 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 10 Jahre

Soweit erforderlich, werden gemäß IAS 36 Wertminderungen vorgenommen. Hierbei werden die Buchwerte der Sachanlagen, sobald Hinweise für eine Wertminderung vorliegen, den jeweiligen erzielbaren Beträgen gegenübergestellt.

Bei selbst erstellten Sachanlagen enthalten die Herstellungskosten neben Material- und Personalaufwand auch angemessene anteilige Gemeinkosten. Laufende Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen werden zum Entstehungszeitpunkt aufwandswirksam erfasst. Erweiterungen und wesentliche Verbesserungen werden aktiviert. Fremdkapitalzinsen werden als Aufwand erfasst, soweit sie gemäß IAS 23 nicht auf die Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten entfallen. Staatliche Zuschüsse mindern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

B 6 LEASING

Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen. Hierfür ist eine Einschätzung darüber erforderlich, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt (IFRIC 4).

Sind Anlagevermögenswerte gemietet beziehungsweise geleast und trägt die Biotest Gruppe im Wesentlichen alle Chancen und Risiken im Zusammenhang mit den Leasinggegenständen, werden solche Verträge als Finanzierungsleasingverträge (finance lease) klassifiziert. Diese werden mit dem geringeren Wert aus dem beizulegenden Zeitwert (fair value) und dem Barwert der Mindestleasingraten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gemäß IAS 17 aktiviert. Die Abschreibung erfolgt über die voraussichtliche Nutzungsdauer oder die kürzere Vertragslaufzeit. Soweit notwendig, werden Wertminderungen gemäß IAS 36 vorgenommen. Die entsprechenden Zahlungsverpflichtungen aus den künftigen Leasingraten werden korrespondierend als Verbindlichkeiten passiviert. Der Zinsanteil der Leasingraten wird über die Laufzeit des Leasingvertrags erfolgswirksam als Zinsaufwand erfasst.

Soweit bei Leasingverträgen im Wesentlichen nicht alle Chancen und Risiken des Leasinggegenstands auf die Biotest Gruppe übergehen, erfolgt die Bilanzierung beim Leasinggeber (operate lease). In diesem Fall werden die Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses ergebniswirksam erfasst.

B 7 WERTMINDERUNGEN

Ergeben sich aufgrund von Tatsachen oder Umständen Anhaltspunkte für eine Wertminderung von langlebigen Vermögenswerten oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Wertminderung erforderlich, wird der erzielbare Betrag (recoverable amount), der den höheren Wert aus Nettoveräußerungswert und Nutzungswert repräsentiert, ermittelt.

Der erzielbare Betrag wird für jeden einzelnen Vermögenswert bestimmt, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind.

Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffektes und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst.

Liegt der erzielbare Betrag unter dem Buchwert, wird der Vermögenswert als wertgemindert betrachtet und auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben.

Wertminderungsaufwendungen werden in den Aufwandskategorien erfasst, die der Funktion des wertgeminderten Vermögenswerts entsprechen.

Zuschreibungen bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden, außer bei den Geschäfts- oder Firmenwerten, vorgenommen, wenn Schätzungen für den erzielbaren Betrag über dem Buchwert liegen.

B 8 VORRATSVERMÖGEN

Das Vorratsvermögen wird zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten oder zu dem niedrigeren erzielbaren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag bewertet. Letzterer entspricht dem geschätzten Verkaufspreis, der im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erzielt werden kann, vermindert um erwartete Fertigstellungs- und Verkaufskosten. Die Herstellungskosten werden auf Basis der "first in first out"-Methode beziehungsweise des gewogenen Durchschnitts ermittelt. Die Herstellungskosten beinhalten gemäß IAS 2 neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch angemessene Teile der dem Produktionsprozess zuzurechnenden Gemeinkosten. Diese basieren auf der normalen Kapazität der Produktions anlagen ohne Berücksichtigung von Fremdkapitalkosten.

B 9 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTE

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte sind zum Nennwert bilanziert. Auf Fremdwährung lautende Forderungen werden mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Ein entstehender Währungskursverlust beziehungsweise -gewinn wird aufwands- beziehungsweise ertragswirksam erfasst. Ausfall- und Transferrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Wertberichtigungen werden aufgrund von Erfahrungswerten und individuellen Risikoeinschätzungen ermittelt. Eine Wertberichtigung wird vorgenommen, wenn ein objektiver substanzieller Hinweis vorliegt, dass der Konzern nicht in der Lage sein wird, die Forderungen vollständig oder teilweise einzuziehen. Forderungen werden ausgebucht, sobald sie uneinbringlich sind.

Forderungen, die durch die Anwendung der Teilgewinnrealisierung (Percentage-of-Completion-Methode) entstehen, werden abzüglich erhaltener Anzahlungen ausgewiesen, wenn die bereits angefallenen Herstellungskosten einschließlich des Gewinnanteils die erhaltenen Anzahlungen übersteigen.

B 10 SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

Finanzielle Vermögenswerte werden zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes mit ihrem beizulegenden Zeitwert oder zu Anschaffungskosten bewertet. Dabei werden bei allen finanziellen Vermögenswerten, die in der Folgebewertung nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, die dem Erwerb zurechenbaren Transaktionskosten berücksichtigt. Die in der Bilanz angesetzten beizulegenden Zeitwerte entsprechen in der Regel den Marktpreisen der finanziellen Vermögenswerte. Falls diese nicht unmittelbar zur Verfügung stehen, werden die beizulegenden Zeitwerte unter Anwendung anerkannter Bewertungsmodelle und unter Rückgriff auf aktuelle Marktparameter berechnet. Dazu werden die bereits fixierten oder unter Anwendung der aktuellen Zinsstrukturkurve über Forward Rates ermittelten Cashflows mit den aus der am Stichtag gültigen Zinsstrukturkurve bestimmten Diskontierungsfaktoren auf den Bewertungsstichtag diskontiert. Zur Anwendung kommen die Mittelkurse.

B 11 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bar- und Kontokorrentbestände, Schecks sowie kurzfristig liquidierbare Finanzanlagen mit ursprünglichen Fälligkeiten von weniger als drei Monaten und sind zu ihrem Nominalwert angesetzt.

B 12 PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN

In der Biotest Gruppe existieren verschiedene beitragsorientierte und leistungsorientierte Pensionspläne.

Im vergangenen Geschäftsjahr wurden die Pensionszusagen der leitenden Angestellten der Biotest AG neu geregelt. Die Regelung gilt für leitende Angestellte, die zum Zeitpunkt der Umstellung noch keine Einzelzusage erhalten hatten. Die Höhe der späteren Versorgungsleistung ergibt sich aus den jährlichen Versorgungsbeiträgen, die Biotest für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses des Mitarbeiters als leitender Angestellter erbringt. Der in einem Jahr erbrachte Versorgungsbeitrag ergibt sich durch Anwendung eines fixen Prozentsatzes auf das anrechnungsfähige Einkommen des Mitarbeiters, das sich aus dem Fixgehalt und der vertraglichen Erfolgsbeteiligung zusammensetzt. Weitere Einkommensbestandteile werden nicht angerechnet. Die Versorgungsleistungen werden als lebenslang zu zahlende Rente gewährt, der Versorgungsberechtigte hat aber die Möglichkeit statt der Rentenzahlung eine Einmal- oder Ratenzahlung zu beantragen. Für Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt der Umstellung der Pensionszusagen bereits leitende Angestellte waren, wurde eine Übergangsregelung gefunden, die zu einem dem alten System der Höhe nach vergleichbaren Pensionsanspruch bei Beendigung des Dienstverhältnisses mit Erreichen der Regelaltersgrenze führt. Die Umstellung führte im Geschäftsjahr 2016 zu einem nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand.

Die Verpflichtungen aus beitragsorientierten Plänen sind durch die für die Periode zu entrichtenden Beiträge bestimmt, so dass hier keine versicherungsmathematischen Annahmen erforderlich sind.

Die Bewertung der leistungsorientierten Pläne erfolgt anhand versicherungsmathematischer Gutachten nach der projected unit credit method. Dabei wird zu Beginn des Geschäftsjahres auf Basis der zu diesem Zeitpunkt ermittelten Ansätze der Pensionsaufwand für das Geschäftsjahr prognostiziert. Die einfließenden Parameter (Zinssatz, Fluktuationsrate, Gehaltssteigerungen etc.) sind Erwartungswerte.

Gemäß IAS 19 werden sämtliche versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste direkt erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand, der sich in einem Geschäftsjahr aufgrund einer rückwirkenden Änderung von Versorgungszusagen ergibt, wird sofort und vollständig erfasst.

B 13 SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

Rückstellungen werden gemäß IAS 37 gebildet, wenn aufgrund eines Ereignisses in der Vergangenheit eine gegenwärtige -rechtliche oder faktische - Verpflichtung besteht, aus der wahrscheinlich ein Abfluss von Ressourcen zur Erfüllung dieser Verpflichtung resultieren wird, und der Abfluss der Ressourcen zuverlässig geschätzt werden kann. Die Bewertung erfolgt mit dem wahrscheinlichsten Betrag. Rückstellungen mit einem erwarteten Erfüllungszeitpunkt von mehr als zwölf Monaten nach dem Bilanzierungszeitpunkt werden mit ihrem Barwert angesetzt.

Die Rückstellungen werden mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Hierbei wird die durch den Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellung als Zinsaufwand erfasst.

Des Weiteren weist die Biotest Gruppe in den sonstigen Rückstellungen ein aktienbasiertes Vergütungssystem aus, welches nach IFRS 2 bilanziert wird. Die Kosten, die aufgrund von Transaktionen mit Barausgleich entstehen, werden zunächst unter Anwendung einer Monte-Carlo Simulation mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bewertet. Der beizulegende Zeitwert wird über den Zeitraum bis zum Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit erfolgswirksam unter Erfassung einer korrespondierenden Schuld verteilt. Die Schuld wird zu jedem Bilanzstichtag und am Erfüllungstag neu bemessen. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden den Kosten der Funktionsbereiche zugeordnet.

B 14 FINANZVERBINDLICHKEITEN

Finanzverbindlichkeiten werden in Höhe des Darlehensbetrages abzüglich der Transaktionskosten erfasst und anschließend nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen. Jede Differenz zwischen dem Nettodarlehensbetrag und dem Tilgungswert wird über die Laufzeit der Finanzverbindlichkeit in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Im Falle von Zinssubventionen erfolgt der Ansatz der Finanzverbindlichkeit zum Barwert ohne Berücksichtigung der Zinssubvention. Der Differenzbetrag wird gemäß IAS 20 abgegrenzt und über die Laufzeit amortisiert.

B 15 FINANZINSTRUMENTE

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder zu einem Eigenkapitalinstrument führt.

Finanzielle Vermögenswerte umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige ausgereichte Kredite und Forderungen, bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen und zu Handelszwecken gehaltene originäre und derivative finanzielle Vermögenswerte.

Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten oder einem sonstigen finanziellen Vermögenswert. Darunter fallen insbesondere Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen, Schuldscheindarlehen und derivative Finanzinstrumente.

Die Biotest Gruppe setzt zur Absicherung der Zins- und Währungsrisiken derivative Finanzinstrumente wie Devisentermingeschäfte und Payerswaps ein. Zu Handelszwecken werden keine derivativen Finanzinstrumente erworben.

Derivative Finanzinstrumente werden zum Marktwert bewertet. Bei der Ermittlung wird sowohl das Kreditausfallrisiko der Kontrahenten als auch das eigene Kreditausfallrisiko berücksichtigt. Der Marktwert wird auf Basis der am Bilanzstichtag gültigen und zugänglichen Marktinformationen berechnet.

Da die strengen formalen Voraussetzungen für ein Hedge Accounting in der Biotest Gruppe nicht erfüllt werden, obwohl aus wirtschaftlicher Sicht eine Absicherung vorliegt, erfolgt die Bilanzierung sämtlicher derivativen Finanzinstrumente entsprechend den Regeln für Handelsderivate. Hierbei werden die derivativen Finanzinstrumente zunächst zu Anschaffungskosten ohne Nebenkosten und danach zu Marktwerten erfasst. Die Bewertungsänderungen gehen dabei ergebniswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung ein.

Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

Die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind erloschen.
Der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertagen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung des Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer sogenannten Durchleitungsvereinbarung übernommen und dabei entweder (a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) zwar im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht an dem Vermögenswert übertragen.

Wenn der Konzern seine vertraglichen Rechte auf Cashflows aus einem Vermögenswert überträgt oder eine Durchleitungsvereinbarung eingeht und dabei im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, weder überträgt noch zurückbehält, jedoch die Verfügungsmacht an dem übertragenen Vermögenswert behält, erfasst der Konzern einen Vermögenswert im Umfang des anhaltenden Engagements.

B 16 NICHT FORTGEFÜHRTE GESCHÄFTSBEREICHE

Gemäß IFRS 5 werden langfristige Vermögenswerte in kurzfristige Vermögenswerte umgruppiert, wenn der Vermögenswert als zur Veräußerung vorgesehen eingestuft wurde und somit der Buchwert durch die Veräußerung und nicht durch die fortgesetzte Nutzung realisiert werden soll. Als Bedingung für diese Eingruppierung nennt IFRS 5, dass die Veräußerung höchst wahrscheinlich und der Vermögenswert oder die Veräußerungsgruppe im gegenwärtigen Zustand sofort veräußerbar ist.

Im Geschäftsjahr 2016 hat die Biotest Gruppe mit Verkaufsverhandlungen bezüglich des Geschäftes der Biotest Pharmaceuticals Corporation (BPC), Boca Raton, USA, in den Geschäftsbereichen Therapie und Lohnfraktionierung begonnen. Der Verkaufsvertrag über Teile der diesen Aktivitäten zuzurechnenden Vermögenswerte wurde am 21. Januar 2017 unterzeichnet (signing date) und am 6. Juni 2017 vollzogen (closing date).

Am 22. Dezember 2017 (signing date) hat die Biotest Gruppe einen Vertrag zum Verkauf der US-Gesellschaften unterzeichnet. Bis zum Vollzug (closing date) des Verkaufs hat die Biotest Gruppe die Beteiligungen an den US-Gesellschaften basierend auf einer Vereinbarung vom 17. Januar 2018 am 19. Januar 2018 an einen US-amerikanischen Treuhänder übertragen. Der Verkauf umfasst die US-amerikanischen Aktivitäten der Biotest Gruppe im Geschäftsbereich Plasma & Services.

Gemäß den Vorgaben des IFRS 5 wurden die zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerte als nicht fortgeführte Geschäftsbereiche angesehen. In der Bilanz werden diese Posten unter dem Posten zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte ausgewiesen. Sämtliche betroffenen Vermögenswerte gelten seitdem als kurzfristig. Schulden im Zusammenhang mit diesen Aktivitäten gehen nicht auf den Erwerber über.

Die als zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerte werden mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich der noch zu erwartenden Veräußerungskosten bewertet. Die Abschreibungen für diese Vermögenswerte werden ausgesetzt. In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind diese Vermögenswerte beziehungsweise die Ergebnisse der aufgegebenen Geschäftsbereiche als gesonderte Posten ausgewiesen.

Die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche werden in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und der Segmentberichterstattung gesondert dargestellt und im Anhang erläutert. Die Vorjahreswerte wurden mit Ausnahme der Bilanz entsprechend angepasst.

B 17 UMSÄTZE

Verkauf von Gütern:

Umsätze aus dem Verkauf von Produkten werden zum Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums, d.h. zum Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen, Lasten und Gefahr auf den Erwerber, basierend auf den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen, abzüglich etwaiger Rabatte und der Umsatzsteuer, erfasst.

Erbringung von Dienstleistungen:

Die Umsätze im Dienstleistungsgeschäft erfasst die Biotest Gruppe, sobald die Dienstleistungen erbracht worden sind. Dienstleistungsgeschäfte, bei denen das Ergebnis verlässlich geschätzt werden kann, werden nach Maßgabe des Fertigstellungsgrads gemäß der Teilgewinnrealisierung (Percentage-of-Completion-Methode) gemäß IAS 18 bilanziert. Die erbrachte Leistung einschließlich des anteiligen Ergebnisses wird entsprechend dem Fertigstellungsgrad unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. Der anzusetzende Fertigstellungsgrad wird entsprechend den angefallenen Aufwendungen (Cost-to-Cost-Methode) ermittelt. Der Ausweis der Aufträge erfolgt unter den Forderungen beziehungsweise Verbindlichkeiten aus Teilgewinnrealisierung.

Soweit die kumulierte Leistung (Auftragskosten und Auftragsergebnis) die erhaltenen Anzahlungen im Einzelfall übersteigt, erfolgt der Ausweis der Dienstleistungsaufträge aktivisch unter den Forderungen aus Teilgewinnrealisierung. Verbleibt nach Abzug der Anzahlungen ein negativer Saldo, so wird dieser als Verpflichtung aus Dienstleistungsaufträgen passivisch unter den Verbindlichkeiten aus Teilgewinnrealisierung ausgewiesen. Zu erwartende Auftragsverluste, die unter Berücksichtigung der erkennbaren Risiken ermittelt werden, werden durch Abwertungen beziehungsweise Rückstellungen gedeckt.

Umsatzerlöse aus nicht rückzahlbaren Gebühren für das Bereitstellen von Technologien, Gebühren für die Nutzung von Technologien und Lizenzgebühren werden nach der Percentage-of-Completion-Methode bilanziert.

Umsatzlegung bei Mehrkomponentenverträgen:

Die Verkäufe von Produkten und Dienstleistungen können mehrere Liefer- und Leistungskomponenten enthalten. In diesen Fällen stellt das Unternehmen fest, ob mehr als eine Bilanzierungseinheit vorliegt. Ein Geschäft wird separiert, sofern (1) die gelieferte(n) Komponente(n) einen selbständigen Nutzen für den Kunden hat (haben), (2) der beizulegende Zeitwert der noch ausstehenden Komponente(n) zuverlässig ermittelt werden kann und (3) bei einem generellen Rückgaberecht der gelieferten Komponente(n) die Lieferung oder Leistungserbringung der noch ausstehenden Komponente(n) wahrscheinlich und im Wesentlichen durch das Unternehmen kontrollierbar ist. Sofern alle drei Kriterien erfüllt sind, wendet Biotest die für die jeweilige separate Bilanzierungseinheit maßgebliche Umsatzlegungsvorschrift an.

B 18 FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSKOSTEN

Forschungskosten werden zum Zeitpunkt der Entstehung als Aufwand erfasst. Entwicklungskosten werden in der Regel ebenfalls zum Zeitpunkt ihrer Entstehung als Aufwand erfasst, da bis zum Zeitpunkt der behördlichen Zulassung von neuen Produkten und Produktionsverfahren, die typischerweise am Ende des Entwicklungsprozesses steht, nicht mit hinreichender Sicherheit von der Vermarktungsfähigkeit der Produkte beziehungsweise von dem Einsatz der Produktionsverfahren ausgegangen werden kann. Die Aktivierungsvoraussetzungen nach IAS 38 sind nicht gänzlich erfüllt. Die nach der Erteilung der behördlichen Genehmigungen noch anfallenden Entwicklungskosten sind nicht wesentlich.

B 19 ZUWENDUNGEN DER ÖFFENTLICHEN HAND

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, über den die entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, verbucht werden. Zuwendungen für einen Vermögenswert werden über die geschätzte Nutzungsdauer des entsprechenden Vermögenswerts ertragswirksam erfasst.

B 20 FINANZERTRÄGE UND FINANZAUFWENDUNGEN

Zinsen werden im Entstehungszeitpunkt als Aufwand beziehungsweise Ertrag erfasst. Der bei Finanzierungsleasingverträgen in den Leasingraten enthaltene Zinsanteil wird nach der Effektivzinsmethode ermittelt und als Zinsaufwand erfasst. Die Effektivzinsmethode verwendet einen Kalkulationszinssatz, mit dem geschätzte künftige Zahlungsmittelzuflüsse über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden. Sämtliche Erträge und Aufwendungen aus Währungsumrechnungen werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Gemäß IFRS 7 werden die Zinsen aus Finanzinstrumenten separat ausgewiesen.

B 21 STEUERN

Die tatsächlichen Steueransprüche und Steuerverbindlichkeiten für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden beziehungsweise eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Für die Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, welche die jeweiligen landesrechtlichen Steuerregelungen der Länder, in denen die Unternehmen der Biotest Gruppe tätig sind, widerspiegeln.

Aktive latente Steuern werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge und nicht genutzte Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Ebenfalls werden nicht angesetzte latente Steueransprüche an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.

Sowohl für die Ermittlung des laufenden Steueraufwands als auch zur Ermittlung der latenten Steuern werden die derzeit jeweils gültigen beziehungsweise die bereits parlamentarisch verabschiedeten Steuersätze herangezogen.

Latente Steueransprüche und latente Steuerverbindlichkeiten werden miteinander verrechnet, wenn einklagbare Ansprüche auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerverbindlichkeiten bestehen und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden.

B 22 FAIR VALUE ERMITTLUNG

Der Konzern bewertet Finanzinstrumente, beispielsweise Derivate, zu jedem Abschlussstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert. Die beizulegenden Zeitwerte von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten sind in Kapitel H 3 Fair Value Ermittlung aufgeführt.

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder auf dem

Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld oder
vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist.

Der Konzern muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaftesten Markt haben.

Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln.

Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nichtfinanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen.

Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten.

Die Finanzinstrumente, die in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind gemäß IFRS 7.27A in eine dreistufige Hierarchie der Zeitwertermittlung einzuordnen. Die Stufe spiegelt jeweils die Marktnähe der bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts einbezogenen Daten wider. Die Stufen der Fair-Value-Hierarchie sind im Folgenden beschrieben:

Stufe 1: notierte Marktpreise für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten an aktiven Märkten,

Stufe 2: andere Informationen als notierte Marktpreise, die direkt (zum Beispiel Preise) oder indirekt (zum Beispiel abgeleitet aus Preisen) beobachtbar sind, und

Stufe 3: Informationen für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.

Bei Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft.

Um die Anforderungen zu den Angaben über die beizulegenden Zeitwerte zu erfüllen, hat der Konzern Gruppen von Vermögenswerten und Schulden auf der Grundlage ihrer Art, ihrer Merkmale und ihrer Risiken sowie der Stufen der oben erläuterten Fair-Value-Hierarchie festgelegt.

B 23 SCHÄTZUNSICHERHEITEN UND ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN

Die Aufstellung des Abschlusses erfordert es, bei der Bilanzierung und Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach IFRS Schätzungen vorzunehmen, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie der Erträge und Aufwendungen der Berichtsperiode ausgewirkt haben. Bei den Schätzungen und Annahmen handelt es sich um Ermessensentscheidungen des Managements. Diese werden kontinuierlich überprüft. Änderungen werden prospektiv in der Berichtsperiode beziehungsweise in künftigen Perioden erfasst. Annahmen und Schätzungen erfolgen insbesondere im Zusammenhang mit der Bewertung von Geschäfts- oder Firmenwerten, Vermögenswerten der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche, Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen, Wertberichtigungen auf Forderungen und Vorräte, der Ausbuchung von Forderungen im Rahmen von Factoring-Verträgen, der Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen sowie bei der Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten. Betreffend der vorliegenden Unternehmenskaufverträge liegen Schätzunsicherheiten betreffend der Erfüllung der dort enthaltenen Bedingungen vor. Auch betreffend des Investitionsprojektes "Biotest Next Level" kommt es zu Schätzunsicherheiten. So stellen die geplante Erteilung von Betriebserlaubnissen durch in- und ausländische Behörden sowie die Fertigstellung der vereinbarten Arbeiten durch im Zusammenhang mit dem Investitionsprojekt beschäftigte Lieferanten zukünftige Ereignisse dar, die mit Schätzunsicherheiten behaftet sind. Auch die Einschätzung ausstehender Rücklieferungen von Humanalbumin sowie die Einschätzung eventueller Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit dem freiwilligen Rückruf verschiedener Chargen von Humanalbumin sind mit Schätzunsicherheiten verbunden. Die Wertberichtigungen auf Forderungen in Länder, die Sanktionen durch die Europäische Union unterliegen, werden auf Basis der künftig erwarteten Zahlungsausfälle geschätzt und unterliegen somit ebenfalls Schätzunsicherheiten.

Bei seinen Ermessensentscheidungen orientiert sich das Management an Erfahrungswerten der Vergangenheit, Einschätzungen von Experten (Juristen, Ratingagenturen, Verbänden) und dem Ergebnis sorgfältiger Abwägung verschiedener Szenarien. Durch von den Annahmen abweichenden und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegenden Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. Wenn die tatsächliche Entwicklung von der erwarteten abweicht, werden die Prämissen und, falls erforderlich, die Buchwerte der betreffenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entsprechend angepasst. Die Unternehmensleitung weist darauf hin, dass künftige Ereignisse häufig von Prognosen abweichen und Schätzungen routinemäßige Anpassungen erfordern. Das Management hat in Bezug auf den geplanten Verkauf des US-Therapie- und Lohnfraktionierungsgeschäfts im Vorjahr Ermessen in der Gestalt ausgeübt, dass der Geschäftsbereich als nicht fortgeführter Geschäftsbereich ausgewiesen wird, obwohl nach dem Verkauf noch eine maßgebliche Beteiligung im Konzern verbleibt.

Die wesentlichen Annahmen und Parameter für die vorgenommenen Schätzungen und Ermessensentscheidungen sind im Anhang bei den einzelnen Sachverhalten erläutert.

C. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Die im Segmentbericht dargestellten Informationen werden gemäß IFRS 8 erstellt. Die Biotest Gruppe segmentiert sich in Übereinstimmung mit der internen Berichterstattung nach Produkten und Dienstleistungen. Der Hauptentscheidungsträger (chief operating decision maker) im Sinne des IFRS 8 ist bei der Biotest AG der Vorstand.

Die unterjährig dem Hauptentscheidungsträger zur Verfügung gestellten Segmentinformationen basieren auf den IFRS-Werten und umfassen im Wesentlichen die Informationen bis hin zum Betriebsergebnis (EBIT). Das Betriebsergebnis (EBIT) wird als Messgröße für die Beurteilung des Erfolgs der Segmente herangezogen.

Die Biotest Gruppe gliedert sich in die Segmente Therapie, Plasma & Services und Andere Segmente.

Bis zum 30. September 2016 wurden die Aktivitäten der Biotest Pharmaceuticals Corporation (BPC), Boca Raton, USA, im Segment Therapie und auf dem Gebiet der Lohnherstellung als Teil der Segmente Therapie und Plasma & Services dargestellt. Aufgrund des zum 21. Januar 2017 geschlossenen Verkaufsvertrages über wesentliche Teile der diesen Aktivitäten zugeordneten Vermögenswerte der BPC werden diese Aktivitäten nun gemäß IFRS 5 separat als "nicht fortgeführte Geschäftsbereiche" dargestellt. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst.

Am 22. Dezember 2017 hat die Biotest Gruppe einen Vertrag zum Verkauf der US-Gesellschaften unterzeichnet. Bis zum Vollzug (closing date) des Verkaufs hat die Biotest Gruppe die Beteiligungen an den US-Gesellschaften am 19. Januar 2018 an einen US-amerikanischen Treuhänder übergeben. Der Verkauf umfasst die US-amerikanischen Aktivitäten der Biotest Gruppe im Geschäftsbereich Plasma & Services. Dementsprechend werden die Vermögenswerte und Schulden sowie die Aktivitäten nun gem. IFRS 5 als nicht fortgeführte Geschäftsbereiche ausgewiesen. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst.

Die Geschäftssegmente der Biotest Gruppe stellen sich wie folgt dar:

Im Segment Therapie werden im Wesentlichen die Bereiche Plasmaproteine und Biotherapeutika zusammengefasst. Somit sind hier zum einen die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb der auf Basis von Blutplasma hergestellten Immunglobuline, Gerinnungsfaktoren und Albumine, die bei Erkrankungen des Immunsystems, der Blut bildenden Systeme und in der Intensivmedizin zum Einsatz kommen, enthalten. Zum anderen ist hier die präklinische und klinische Entwicklung der monoklonalen Antikörper dargestellt.

Das Segment Plasma & Services enthält die Bereiche Plasmaverkauf und Lohnherstellung.

Das Segment Andere Segmente ist ein Berichtssegment, das sich in ein operativ tätiges Geschäftssegment Handelsware und ein nicht operativ tätiges Segment Corporate aufgliedert. Unter Corporate werden die Aufwendungen der übergreifenden Konzernführung sowie sonstige Aufwendungen und Erträge, die aufgrund ihrer Eigenart nicht auf die Segmente Therapie oder Plasma & Services aufgeteilt werden können, zusammengefasst.

Die Biotest Gruppe erzielt Erträge aus Dienstleistungs- und Mietverträgen mit der Bio-Rad Medical Diagnostics GmbH, Dreieich, die einen in der Vergangenheit veräußerten Geschäftsbereich betreffen. Die Aufwendungen und Erträge aus den genannten Dienstleistungs- und Mietverträgen werden unter den Anderen Segmenten gezeigt.

SEGMENTDATEN NACH GESCHÄFTSSEGMENTEN

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in Millionen € Therapie Plasma & Services Andere Segmente Summe der fortgeführten Geschäftssegmente nicht fortgeführte Geschäftsbereiche Gesamt
Umsatzerlöse mit Dritten 2017 313,7 58,2 6,2 378,1 163,1 541,2
2016 346,8 54,2 7,0 408,0 202,4 610,4
Betriebsergebnis (EBIT) 2017 -15,0 19,9 -14,2 -9,3 27,3 18,0
2016 29,8 6,9 -1,5 35,2 -56,7 -21,5
Anteile an assoziierten 2017 2,3 - - 2,3 38,1 40,4
schaftsunternehmen 2016 4,3 - - 4,3 - 4,3
Investitionen* 2017 111,6 - 0,1 111,7 3,6 115,3
2016 141,8 10,7 - 152,5 1,5 154,0
Planmäßige 2017 19,7 0,8 1,8 22,3 3,9 26,2
Abschreibungen** 2016 17,4 0,9 1,6 19,9 5,1 25,0
Wertminderungen 2017 - - - - - -
2016 - - - - 5,0 5,0

* Definiert als die Summe von Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

** Definiert als die Summe von planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

ÜBERLEITUNGSRECHNUNG DER SUMME DER SEGMENTERGEBNISSE (DER FORTGEFÜHRTEN UND NICHT FORTGEFÜHRTEN GESCHÄFTSBEREICHE) ZUM ERGEBNIS NACH STEUERN DER BIOTEST GRUPPE

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in Millionen € 2017 2016
Betriebsergebnis (EBIT) (der fortgeführten und nicht fortgeführten Geschäftsbereiche) 18,0 -21,5
Finanzerträge 24,5 24,0
Finanzaufwendungen -43,4 -36,6
Erträge aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen -12,1 1,4
Ergebnis vor Steuern (EBT) (der fortgeführten und nicht fortgeführten Geschäftsbereiche) -13,0 -32,7
Ertragsteuern (der fortgeführten und nicht fortgeführten Geschäftsbereiche) 9,5 -13,0
Ergebnis nach Steuern (EAT) -3,5 -45,7

SEGMENTDATEN DER FORTGEFÜHRTEN GESCHÄFTSBEREICHE NACH GEOGRAPHISCHER AUFGLIEDERUNG

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Umsatzerlöse mit Dritten nach Sitz des Kunden Umsatzerlöse mit Dritten nach Sitz der Gesellschaft
in Millionen € 2017 2016 2017 2016
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Europa 246,6 248,5 376,3 406,3
Amerika 13,7 13,5 1,8 1,7
Übriges Asien & Pazifik 18,3 25,9 - -
Naher Osten & Afrika 99,5 120,1 - -
Biotest Gruppe 378,1 408,0 378,1 408,0
davon:
Deutschland 103,2 108,3 297,9 328,1
Ausland 274,9 299,7 80,2 79,9
darin USA - - - -

Zwischen den einzelnen Segmenten finden keine wesentlichen Lieferungen statt.

D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

D 1 UMSATZERLÖSE

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in Millionen € 2017 2016
Produkte der Biotest Gruppe 315,1 347,0
Lohnfraktionierung 56,9 54,0
Handelsware 6,1 7,0
378,1 408,0

In den Umsatzerlösen aus Produkten der Biotest Gruppe sind auch Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Plasma enthalten.

Der Umsatzrückgang ist im Wesentlichen auf den Rückruf des Produktes Humanalbumin und dessen eingeschränkte Verfügbarkeit zurückzuführen. Der Rückruf des Produktes Humanalbumin hat zu einer Umsatzreduktion in Höhe von 17,4 Mio. € geführt.

D 2 MATERIALAUFWENDUNGEN

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in Millionen € 2017 2016
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 155,2 137,2
Bezogene Leistungen 19,9 18,0
175,1 155,2

Der Anstieg der Materialaufwendungen resultiert in Höhe von 7,7 Mio. € aus den Vorratsabwertungen im Zusammenhang mit dem freiwilligen Rückruf verschiedener Chargen von Humanalbumin. Weiterhin sind die Plasmaeinkaufspreise leicht gestiegen.

D 3 PERSONALAUFWENDUNGEN

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in Millionen € 2017 2016
Löhne und Gehälter 99,6 94,0
Soziale Abgaben 21,5 19,5
Aufwendungen für Altersversorgung 4,7 5,0
125,8 118,5

In den Personalaufwendungen sind Aufwendungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Höhe von 1,3 Mio. € (i. Vj. 1,2 Mio. €) enthalten.

Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl, umgerechnet auf Vollzeitstellen, beträgt im Geschäftsjahr 2017 in den fortgeführten und nicht fortgeführten Geschäftsbereichen 2.472 (i. Vj. 2.416). Am 31. Dezember 2017 sind 2.474 (i. Vj. 2.527) Mitarbeiter, umgerechnet auf Vollzeitstellen, in der Biotest Gruppe beschäftigt.

Am 31. Dezember 2017 beschäftigte die Biotest Gruppe in den fortgeführten und nicht fortgeführten Geschäftsbereichen 2.683 (i. Vj. 2.732) Mitarbeiter.

Die Mitarbeiter werden den Funktionsbereichen wie folgt zugeordnet:

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in Vollzeitstellen 2017 2016
Produktion 1.865 1.877
Verwaltung 212 249
Vertrieb 213 212
Forschung und Entwicklung 184 189
2.474 2.527

D 4 FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSKOSTEN

Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in Höhe von 55,4 Mio. € (i. Vj. 48,3 Mio. €) werden vollständig in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

D 5 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

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in Millionen € 2017 2016
Versicherungserträge und sonstige Erstattungen 24,0 0,6
Erträge aus Dienstleistungsverträgen 1,0 1,6
Auflösung von sonstigen Rückstellungen 0,2 0,4
Auflösung von Wertberichtigungen - 0,7
Sonstige 0,5 0,7
25,7 4,0

Unter den Versicherungserträgen und sonstigen Erstattungen wurde im Wesentlichen Sonderzahlungen aus Beendigung von langfristigen Lieferverträgen in Höhe von 18,6 Mio. € sowie die Erstattung der Versicherung für den Produktrückruf von Humanalbumin in Höhe von 5,0 Mio. € erfasst.

Die Erträge aus Dienstleistungsverträgen beziehen sich im Wesentlichen auf einen nach der Veräußerung des ehemaligen Geschäftsbereichs Medizinische Diagnostik geschlossenen Vertrag.

Im Geschäftsjahr 2017 hat die Biotest Gruppe 0,3 Mio. € (i. Vj. 0,3 Mio. €) staatliche Zuschüsse erfolgswirksam erfasst; diese betreffen 0,3 Mio. € (i. Vj. 0,3 Mio. €) Lohnkostenzuschüsse und Lohnersatzleistungen. Die Zuschüsse zu den Forschungsund Entwicklungsprojekten sind in den Forschungs- und Entwicklungskosten enthalten.

D 6 SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

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in Millionen € 2017 2016
Aufwendungen für die Erbringung von Dienstleistungen 2,9 3,2
Spenden 0,1 0,2
Sonstige 1,2 0,4
4,2 3,8

Die Abschreibungen auf Kundenforderungen wurden im Vorjahr in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Diese Ausweisänderung wurde gemäß IAS 8 berichtigt, indem die betroffenen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2016 wie folgt angepasst wurden: Verringerung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 3,4 Mio. € und entsprechende Erhöhung der Marketing- und Vertriebskosten.

D 7 FINANZERTRÄGE

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in Millionen € 2017 2016
Erträge aus Währungsumrechnungen 23,4 22,1
Zinserträge 0,6 1,3
Sonstige 0,4 0,4
24,4 23,8
davon aus Finanzinstrumenten der Bewertungskategorien gemäß IAS 39:
Kredite und Forderungen (LaR) 0,5 2,1
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (FLAC) 6,1 0,1
zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (FAHfT) - 4,6
zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten (FLHfT) 1,2 1,1

Die Erträge aus Währungsumrechnungen beinhalten Erträge aus realisierten Kursgewinnen im Zusammenhang mit Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, Erträge aus der Währungskursabsicherung sowie Erträge aus der Stichtagsbewertung von Fremdwährungspositionen.

D 8 FINANZAUFWENDUNGEN

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in Millionen € 2017 2016
Aufwendungen aus Währungsumrechnungen 26,0 22,7
Zinsaufwendungen 7,5 11,0
Abwertung von sonstigen finanziellen Vermögenswerten 4,9 0,4
Nettozinsaufwendungen Pensionen 1,4 1,7
Gebühren im Zusammenhang mit Finanzverbindlichkeiten 0,7 -
Zinssicherungskosten 0,5 0,5
Sonstige 0,2 0,1
41,2 36,4
davon aus Finanzinstrumenten der Bewertungskategorien gemäß IAS 39:
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (FLAC) 8,5 7,5
zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (FAHfT) 1,7 0,3
zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten (FLHfT) 0,8 6,0
Kredite und Forderungen (LaR) 8,5 2,1

Die Aufwendungen aus Währungsumrechnungen beinhalten Aufwendungen aus realisierten Kursverlusten im Zusammenhang mit Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie Aufwendungen aus der Währungskursabsicherung.

Die ausgewiesenen Zinssicherungskosten beinhalten Aufwendungen aus der Bewertung von Zinssicherungsgeschäften zum beizulegenden Zeitwert, Zahlungen aus Zinssicherungsgeschäften sowie angefallene Gebühren.

Die Zinsaufwendungen des Vorjahres beinhalten Zinsen für Steuernachzahlungen der Vorjahre in Höhe von 4,4 Mio. € (im aktuellen Jahr 0,0 Mio. €).

D 9 ERTRÄGE AUS GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN

Im Geschäftsjahr 2017 wurden 0,1 Mio. € (i. Vj. 1,4 Mio. €) Erträge aus Gemeinschaftsunternehmen erwirtschaftet.

D 10 ERTRAGSTEUERN

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in Millionen € 2017 2016
Steuern des Geschäftsjahres 0,9 11,4
Periodenfremder Steuerertrag (i. Vj. Steueraufwand) -3,2 8,3
Laufende Steuern -2,3 19,7
Latente Steuern -7,3 -1,8
Ertragsteuerertrag (i. Vj. Ertragsteueraufwand) -9,6 17,9

Der latente Steueraufwand aus Posten, die direkt im Eigenkapital gutgeschrieben wurden, beträgt 0,4 Mio. € (i. Vj. Ertrag 2,1 Mio. €).

Der periodenfremde Steuerertrag resultiert im Wesentlichen aus erwarteten Steuererstattungen der Biotest AG für das Vorjahr. Der periodenfremde Steueraufwand des Vorjahres resultiert im Wesentlichen aus Steuernachzahlungen aufgrund der Einigung mit den Finanzbehörden hinsichtlich des Russlandgeschäfts.

Für das Geschäftsjahr 2017 weicht der erwartete Steueraufwand bei Anwendung eines nominellen Ertragsteuersatzes von 29,0 % (i. Vj. 29,0 %) wie folgt von den effektiven Werten ab:

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in Millionen € 2017 2016
Ergebnis vor Steuern -26,0 24,0
Erwarteter Steuerertrag (i. Vj. -aufwand) -7,5 7,0
Nicht erfasste steuerliche Verlustvorträge 0,4 0,1
Verrechnung mit steuerlichen Verlusten der Vorjahre -4,3 -
Periodenfremder laufender Steueraufwand -3,2 8,3
Steuereffekt aus der Anpassung latenter Steuern der Vorjahre 2,1 -0,8
Steuereffekt durch nicht abzugsfähige Aufwendungen 0,6 1,3
Steuereffekt aus der Anwendung ausländischer Steuersätze und Verbrauch ausländischer Verlustvorträge 1,6 3,0
Sonstige Effekte 0,7 -1,0
Ertragsteuern gemäß Gewinn- und Verlustrechnung -9,6 17,9

Die Berechnung des Steuersatzes von 29,0 % basiert auf einem Körperschaftsteuersatz von 15 %, einem Solidaritätszuschlag von 5,5 % und den gewichteten gewerbesteuerlichen Hebesätzen der Gemeinden der Betriebsstätten der Biotest AG.

D 11 ABSCHLUSSPRÜFERHONORAR

Die Hauptversammlung der Biotest AG hat am 30. August 2017 die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 bestellt.

Das berechnete Gesamthonorar im Geschäftsjahr 2017 für den Abschlussprüfer Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beträgt 0,7 Mio. € (i. Vj. 0,4 Mio. €), davon betreffen 0,1 Mio. € (i. Vj. 0,1 Mio. €) das Vorjahr. Das Honorar bezieht sich mit 0,5 Mio. € (i. Vj. 0,4 Mio. €) auf die Abschlussprüfung, hiervon betreffen 0,1 Mio. € (i. Vj. 0,1 Mio. €) das Vorjahr. Des Weiteren betreffen 0,1 Mio. € (i. Vj. 0,0 Mio. €) Honorare für sonstige Bestätigungsleistungen und 0,1 Mio. € (i. Vj. 0,0 Mio. €) Honorare für Steuerberatungsleistungen, wovon sich beide Honorare auf Leistungen des aktuellen Geschäftsjahres beziehen und keine für das Vorjahr enthalten sind.

E. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

E 1 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Die gesamten immateriellen Vermögenswerte sind dem langfristigen Vermögen zugeordnet.

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in Millionen € Geschäftswert Patente, Lizenzen und ähnliche Rechte Geleaste Vermögenswerte Geleistete Anzahlungen Gesamt
Anschaffungskosten
Stand zum 31. Dezember 2015 37,3 70,1 9,6 4,2 121,2
Umgliederung in die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche -20,2 -34,2 - - -54,4
Zugänge - 1,0 - 0,9 1,9
Umbuchungen - 0,7 - -0,7 -
Abgänge - -2,4 - - -2,4
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,7 0,7 - - 1,4
Stand zum 31. Dezember 2016 17,8 35,9 9,6 4,4 67,7
Umgliederung in die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche -8,3 -18,7 - - -27,0
Zugänge - 1,4 - 0,9 2,3
Zugänge aus Änderung des Konsolidierungskreises 0,1 0,4 - - 0,5
Währungsumrechnungsdifferenzen -1,4 -0,1 - - -1,5
Stand zum 31. Dezember 2017 8,2 18,9 9,6 5,3 42,0
Kumulierte Abschreibungen
Stand zum 31. Dezember 2015 0,8 66,1 9,6 - 76,5
Umgliederung in die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche - -34,2 - - -34,2
Abschreibungen des Geschäftsjahres - 1,5 - - 1,5
Abgänge - -2,3 - - -2,3
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,2 0,7 - - 0,9
Stand zum 31. Dezember 2016 1,0 31,8 9,6 - 42,4
Umgliederung in die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche -18,4 -18,4
Abschreibungen des Geschäftsjahres - 1,6 - - 1,6
Währungsumrechnungsdifferenzen -0,1 -0,1 - - -0,2
Stand zum 31. Dezember 2017 0,9 14,9 9,6 - 25,4
Buchwert zum
31. Dezember 2016 16,8 4,1 - 4,4 25,3
31. Dezember 2017 7,3 4,0 - 5,3 16,6

Im Rahmen des Verkaufs des US-Therapiegeschäfts an ADMA Biologics, Inc., Ramsey, USA, hat Biotest den Geschäftswert des Segments Therapie bei der BPC in Höhe von 20,2 Mio. € im Jahr 2016 in die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche umklassifiziert und dort im Rahmen des Bewertungsergebnisses vollständig abgeschrieben.

Im Rahmen des Verkaufs der US-Gesellschaften hat Biotest den Geschäftswert des Segments Plasma & Services zum 31. Dezember 2017 in die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche umgegliedert.

Für den Geschäftswert des Segments Therapie sowie des Segments Plasma & Services erfolgte zum 30. September 2017 ein Wertminderungstest.

Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird über die Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt. Letztlich wird zur Bestimmung eines Wertminderungsbedarfs der erzielbare Betrag der jeweiligen Cash Generating Unit ihrem Buchwert gegenübergestellt.

Für den Wertminderungstest des Geschäftswerts des Segments Therapie wurde ein Diskontierungssatz vor Steuern in Höhe von 11,98 % (i. Vj. 10,77 %), der sich nach dem relevanten WACC (Weighted Average Cost of Capital) richtet, verwendet. Im Segment Plasma & Services wurde ein Diskontierungssatz vor Steuern in Höhe von 10,56 % (i. Vj. 9,85 %) verwendet. Die Ermittlung der erwarteten Cash Flows erfolgte auf Basis der von der Unternehmensleitung erstellten fünfjährigen Finanzplanung. Für den Wertbeitrag ab dem Jahr 2023 wird sie ergänzt durch die ewige Rente. Basis für die Ermittlung der ewigen Rente sind die Durchschnittswerte der Jahre 2018 bis 2022. Es wurde eine Wachstumsrate in Höhe von +0,5 % (i. Vj. +0,5 %) für das Segment Therapie und in Höhe von -0,5 % (i. Vj. -0,5 %) im Segment Plasma & Services in der ewigen Rente angesetzt.

Die Ergebnisse des Wertberichtigungstests hängen wesentlich von den in der Unternehmensplanung unterstellten Wachstumsraten für den Umsatz und die unterstellte EBIT-Marge ab. Für das Segment Therapie wurde im Detailplanungszeitraum ein durchschnittliches Umsatzwachstum in Höhe von 5,7 % p. a. mit einer durchschnittlichen EBIT-Marge in Höhe von 16,8 % unterstellt. Für das Segment Plasma & Services wurde im Detailplanungszeitraum ein durchschnittliches Umsatzwachstum in Höhe von -4,6 % p. a. und eine durchschnittliche EBIT-Marge in Höhe von 11,9 % unterstellt.

Im Rahmen von Sensitivitätsanalysen wurden die Auswirkungen von Änderungen des durchschnittlichen Umsatzwachstums, der EBIT-Marge, der Wachstumsrate und des verwendeten Abzinsungsfaktors ermittelt. Keine realistische Wertänderung der Parameter würde zu einer Wertminderung des Geschäftswertes führen.

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Parameter Segment Therapie Segment Plasma & Services
Planung Szenario Planung Szenario
--- --- --- --- ---
Umsatzwachstum 5,7 % 4,7 % -4,6 % -5,6 %
EBIT-Marge 16,8 % 15,8 % 11,9 % 10,9 %
Abzinsungsfaktor nach Steuern 8,4 % 9,4 % 6,6 % 7,6 %
Wachstumsrate 0,5 % -0,5 % -0,5 % -1,5 %

Im Rahmen des am 22. Dezember 2017 unterzeichneten Vertrags über den Verkauf der US-Gesellschaften Biotest Pharmaceuticals Corporation (BPC), Boca Raton, USA, und Biotest US Corporation, Boca Raton, USA, wurde für den dem Segment Plasma & Services zugeordneten Geschäftswert ein beizulegender Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung ermittelt. Dieser lag ebenfalls über dem Buchwert des Geschäftswerts. Für nähere Ausführungen zu dem beschriebenen Vertrag verweisen wir auf die Ausführungen im Kapitel F.

Die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte, die einem Wertminderungstest unterzogen wurden, beziehen sich auf die folgenden Cash Generating Units:

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Cash Generating Unit Immaterieller Vermögenswert Buchwert zum 31.12.2017 in Millionen

Buchwert zum 31.12.2016 in Millionen

Segment Therapie Geschäftswert 7,3 8,2
Segment Plasma & Services Geschäftswert - 8,6
7,3 16,8

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Geschäftsjahres sind in folgenden Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten:

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in Millionen € 2017 2016
Herstellungskosten 0,3 0,2
Marketing- und Vertriebskosten 0,1 0,1
Verwaltungskosten 1,1 1,0
Forschungs- und Entwicklungskosten 0,1 0,1
1,6 1,4

E 2 SACHANLAGEN

Alle nachstehend aufgeführten Vermögenswerte sind dem langfristigen Vermögen zuzurechnen.

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in Millionen € Grundstücke und Bauten Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleaste Vermögenswerte Geleistete Anzahlungen Gesamt
Anschaffungs- / Herstellungskosten
Stand zum 31. Dezember 2015 226,0 199,1 99,1 4,6 97,5 626,3
Umgliederung in die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche -60,9 -65,2 -2,9 - -1,8 -130,8
Zugänge 4,0 4,0 4,9 - 137,7 150,6
Umbuchungen 2,9 5,9 6,2 - -15,0 -
Abgänge -9,3 -2,1 -3,2 - - -14,6
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,3 0,1 0,5 - - 0,9
Stand zum 31. Dezember 2016 163,0 141,8 104,6 4,6 218,4 632,4
Umgliederung in den nicht fortgeführten Geschäftsbereich -1,0 -8,1 -25,9 - -3,2 -38,2
Zugänge 46,4 5,4 6,7 - 50,0 108,5
Zugänge aus Änderung des Konsolidierungskreises 0,2 0,1 - - 0,1 0,4
Umbuchungen 77,7 5,4 3,7 - -86,8 -
Abgänge -0,2 - -0,1 - -0,1 -0,4
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,9 - -0,1 - - 0,8
Stand zum 31. Dezember 2017 287,0 144,6 88,9 4,6 178,4 703,5
Kumulierte Abschreibungen
Stand zum 31. Dezember 2015 95,0 146,0 64,3 0,9 2,9 309,1
Umgliederung in die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche -37,0 -63,5 -2,4 - -2,9 -105,8
Abschreibungen des Geschäftsjahres 4,2 9,5 7,5 0,2 - 21,4
Abgänge -2,7 -2,0 -3,0 - - -7,7
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,1 0,1 0,3 - - 0,5
Stand zum 31. Dezember 2016 59,6 90,1 66,7 1,1 - 217,5
Umgliederung in die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche -0,1 -3,9 -7,7 - - -11,7
Abschreibungen des Geschäftsjahres 6,7 8,4 5,4 0,2 - 20,7
Abgänge - - -0,1 - - -0,1
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,1 - -0,1 - - -
Stand zum 31. Dezember 2017 66,3 94,6 64,2 1,3 - 226,4
Buchwert zum
31. Dezember 2016 103,4 51,7 37,9 3,5 218,4 414,9
31. Dezember 2017 220,7 50,0 24,7 3,3 178,4 477,1

In den Geleisteten Anzahlungen sind im Geschäftsjahr 2017 im Wesentlichen Investitionen im Rahmen der Erweiterung der Kapazitäten am Standort Dreieich ausgewiesen.

Die Investitionen für die Erweiterung der Produktionskapazitäten (Biotest Next Level) betragen im Geschäftsjahr 2017 91,5 Mio. € (i. Vj. 112,0 Mio. €). In den Zugängen zum Sachanlagevermögen sind Fremdkapitalkosten in Höhe von 0,6 Mio. € (i. Vj. 0,5 Mio. €) enthalten. Im Vorjahr waren in den Abgängen 6,6 Mio. € aus der Umgliederung in als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien enthalten.

Die Biotest Gruppe hatte am 31. Dezember 2017 Verpflichtungen zum Erwerb von Anlagevermögen in Höhe von 27,7 Mio. € (i. Vj. 78,6 Mio. €).

Die Abschreibungen auf Sachanlagen des Geschäftsjahres sind in folgenden Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten:

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in Millionen € 2017 2016
Herstellungskosten 14,5 11,9
Marketing- und Vertriebskosten 0,2 0,4
Verwaltungskosten 5,5 5,6
Forschungs- und Entwicklungskosten 0,5 0,6
20,7 18,5

E 3 ALS FINANZINVESTITION GEHALTENE IMMOBILIEN

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in Millionen € 2017 2016
Stand zum 1. Januar 6,6 -
Zugänge - 6,6
Abgänge 6,6 -
Stand zum 31. Dezember - 6,6

Die zum 31. Dezember 2016 als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien betreffen ein unbebautes Grundstück in Boca Raton, USA. Nach dem Verkauf der Produktionsanlagen der Biotest Pharmaceuticals Corporation (BPC), Boca Raton, USA, an ADMA Biologics Inc. wurde mittelfristig eine Verwertung des unbebauten Grundstücks geplant. Die Bewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgte zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Im Geschäftsjahr 2017 wurde die Entscheidung zum Verkauf des Grundstücks getroffen. Die Suche nach einem Käufer wurde aktiv begonnen. Das Grundstück wird daher als zur Veräußerung gehaltener Vermögenswert ausgewiesen. Diesbezüglich verweisen wir auf die Ausführungen im Kapitel F.

E 4 ANTEILE AN GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN

Bei den Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen handelt es sich um einen 49 %-Anteil der Biotest Pharma GmbH an der BioDarou P.J.S. Co. mit Sitz in Teheran, Iran, der nach der Equity-Methode bewertet wird.

Zweck der Gesellschaft ist die Sammlung von Plasma, die Verarbeitung zu Immunglobulinen, Faktoren und Humanalbumin durch die Biotest AG und der Verkauf der Fertigprodukte im Iran.

Die Investoren haben vereinbart, dass die Gesellschaft schrittweise mit einem Eigenkapital von bis zu 4,0 Mio. € ausgestattet wird. Die hierzu notwendigen Gesellschafterbeschlüsse werden entsprechend des Finanzbedarfs jeweils separat gefasst. Die Biotest Pharma GmbH hat bisher Einlagen in Höhe von 1,6 Mio. € geleistet. Das Kapital der BioDarou P.J.S. Co. beträgt zum 31. Dezember 2017 37,5 Mrd. Rial (i. Vj. 37,5 Mrd. Rial) und ist voll eingezahlt.

Da zum Erstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses kein geprüfter Abschluss der BioDarou P.J.S. Co. vorliegt, werden die Vorjahreszahlen der BioDarou P.J.S. Co. zum 31. Dezember 2016 berichtet.

Die Wechselkursänderung des Rial hat zu einer im sonstigen Ergebnis erfassten Fremdwährungsbewertung in Höhe von -2,0 Mio. € (i. Vj. 0,7 Mio. €) geführt.

Das Gemeinschaftsunternehmen verfügte am Bilanzstichtag 2016 über folgende Vermögenswerte und Verbindlichkeiten:

Am 31. Dezember 2016 betrug der Wert der langfristigen Vermögenswerte 0,7 Mio. € (i. Vj. 1,1 Mio. €) und der Wert der kurzfristigen Vermögenswerte 22,6 Mio. € (i. Vj. 24,5 Mio. €).

Die langfristigen Verbindlichkeiten wurden am 31. Dezember 2016 mit 0,4 Mio. € (i. Vj. 0,4 Mio. €) und die kurzfristigen Verbindlichkeiten mit 18,2 Mio. € (i. Vj. 16,4 Mio. €) bewertet.

Im Geschäftsjahr 2016 betrugen die Umsatzerlöse 23,2 Mio. € (i. Vj. 29,1 Mio. €) sowie der Jahresüberschuss der Gesellschaft 0,3 Mio. € (i. Vj. 2,8 Mio. €).

Die BioDarou P.J.S. Co. besitzt einen Anteil von 60 % an der Plasma Gostar Pars (P.J.S.) mit Sitz in Teheran, Iran.

Im Geschäftsjahr 2017 hat die Biotest Gruppe eine Abwertung auf Dividendenforderungen gegen die BioDarou P.J.S. Co. in Höhe von 1,3 Mio. € (i. Vj. 0,4 Mio. €) erfasst.

Die politische Situation des Iran hat sich im Jahr 2017 mit der Lockerung der Sanktionen etwas entspannt. Die schwierige Situation im Zahlungsverkehr hat sich trotz der gelockerten Sanktionen im Geschäftsjahr 2017 nur leicht verbessert. Die Biotest Gruppe geht davon aus, dass es nicht zu einer dauerhaften Einschränkung des Geschäfts mit pharmazeutischen Produkten mit dem Iran kommt, insbesondere nachdem die Sanktionen am 16. Januar 2016 aufgehoben worden sind.

E 5 SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

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2017 2016
in Millionen € Gesamt davon langfristig Gesamt davon langfristig
--- --- --- --- ---
Erstattungen aus der Beendigung von langfristigen Lieferverträgen (Loans and Receivables) 11,7 5,8 - -
Darlehen an assoziierten Unternehmen (Loans and Receivables) 6,9 6,9 - -
Termingeld (Loans and Receivables) - - 10,0 -
Derivative Finanzinstrumente (Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte) 0,6 - 1,3 -
Rentenfonds (Financial Assets at Fair Value through Profit and Loss) 0,2 0,2 0,1 0,1
Forderungen gegen Gemeinschaftsunternehmen (Loans and Receivables) 0,1 0,1 2,2 1,3
19,5 13,0 13,6 1,4

Die Kategorie Loans and Receivables enthält neben den Erstattungen aus der Beendigung von langfristigen Lieferverträgen, im Wesentlichen ein langfristiges Darlehen an das assoziierte Unternehmen ADMA Biologics Inc., Ramsey, USA, das zu Anschaffungskosten bilanziert wird. Die Kategorie Financial Assets at Fair Value through Profit and Loss enthält Fondsanteile, deren Marktwerte von der depotführenden Bank schriftlich zum Bilanzstichtag mitgeteilt werden.

E 6 AKTIVE UND PASSIVE LATENTE STEUERN

Die bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern betreffen folgende Bilanzposten:

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Aktiva Passiva Ergebniswirksam
in Millionen € 2017 2016 2017 2016 2017 2016
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte - - 0,4 - - -
Sachanlagen 0,2 - 8,0 8,0 -0,1 -0,6
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 0,8 1,2 0,6 - 0,4 -
Vorratsvermögen 8,6 11,5 0,1 0,1 2,9 -1,7
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - 0,1 12,9 12,8 0,1 1,2
Sonstige Rückstellungen 1,6 1,2 0,2 - -1,3 -0,1
Finanzverbindlichkeiten 2,4 4,1 0,1 0,2 1,7 -0,5
Pensionsrückstellungen 11,2 11,1 0,1 0,1 -0,5 -0,5
Sonstige Verbindlichkeiten 1,3 2,3 0,9 0,9 1,7 0,6
Sonstige Bilanzposten 1,2 0,7 - - 0,6 -0,3
Steuerwert des berücksichtigten Verlustvortrags 12,9 - - - -12,8 0,2
Summe latente Steuern 40,2 32,2 23,3 22,1 -7,3 -1,7
abzüglich Verrechnung aktiver und passiver latenter Steuern -20,7 -19,6 -20,7 -19,6
Aktive / passive latente Steuern 19,5 12,6 2,6 2,5

Im Konzern existieren nutzbare steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 45,7 Mio. € (i. Vj. 0,5 Mio. €), welche begrenzt und unbegrenzt in verschiedenen Konzerngesellschaften zur Verfügung stehen und dort mit erwarteten zukünftig anfallenden zu versteuernden Einkommen bei der jeweiligen Gesellschaft oder anderen Konzerngesellschaften verrechnet werden können. Von den bewerteten Verlustvorträgen unterliegen 42,0 Mio. € einem Steuersatz in Höhe von 29,0 %, 2,3 Mio. € unterliegen einem Steuersatz von 24 % und 1,4 Mio. € einem Steuersatz von 9 % (i. Vj. unterlagen 0,2 Mio. € einem Steuersatz von 9 %).

Für steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 15,3 Mio. € (i. Vj. 15,3 Mio. €) werden latente Steuern nicht gebildet, da derzeit nicht mit der erforderlichen Sicherheit mit einer Nutzung dieser Verlustvorträge gerechnet werden kann. Die nicht angesetzten steuerlichen Verlustvorträge betreffen ausschließlich ausländische Gesellschaften. Die ausländischen Verlustvorträge entfall en mit 3,7 Mio. € (i. Vj. 3,7 Mio. €) auf eine unbegrenzte Vortragsfähigkeit. Des Weiteren sind 3,1 Mio. € (i. Vj. 2,4 Mio. €) bis zu fünf Jahre und 8,5 Mio. € (i. Vj. 9,2 Mio. €) über fünf Jahre vortragsfähig.

Es existierten nicht bewertete Verlustvorträge in Höhe von 70,7 Mio. € (i.Vj. 41,8 Mio. €), die auf die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche entfielen.

In der Biotest Gruppe sind in einigen Ländern mehrere Jahre noch nicht endgültig durch die Betriebsprüfung veranlagt. Hierfür sind adäquate Vorsorgen für die offenen Veranlagungsjahre gebildet worden.

Zum 31. Dezember 2017 waren wie im Vorjahr keine latenten Steuerschulden für Steuern auf nicht abgeführte Gewinne von Tochtergesellschaften oder Gemeinschaftsunternehmen der Biotest Gruppe erfasst. Die temporären Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, für die keine latenten Steuern bilanziert sind, belaufen sich auf 0,6 Mio. € (i. Vj. 1,3 Mio. €).

E 7 VORRATSVERMÖGEN

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in Millionen € 2017 2016
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 28,9 24,1
Unfertige Erzeugnisse 79,4 86,5
Fertige Erzeugnisse und Waren 38,6 60,2
146,9 170,8

Zum Bilanzstichtag hat die Biotest Gruppe wie im Vorjahr keine Vorräte mit einer Reichweite von über einem Jahr.

Die Wertminderungen des Vorratsvermögens betragen zum Bilanzstichtag 45,1 Mio. € (i. Vj. 26,4 Mio. €); die entsprechenden Bestände haben nach Abwertung auf den realisierbaren Nettoverkaufswert einen Restbuchwert in Höhe von 61,3 Mio. € (i. Vj. 40,3 Mio. €).

E 8 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in der Regel innerhalb eines Jahres fällig. In diesem Geschäftsjahr sind von insgesamt 133,8 Mio. € (i. Vj. 163,8 Mio. €) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie im Vorjahr keine als langfristig eingestuft. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind der Kategorie Kredite und Forderungen (LaR) zugeordnet. Sie setzen sich wie folgt zusammen:

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in Millionen € 2017 2016
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (brutto) 149,3 179,1
Verkauf von Forderungen -8,2 -9,1
Wertberichtigungen auf Forderungen -7,3 -6,2
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto) 133,8 163,8

Die Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen werden als Differenz zwischen dem Nennbetrag der Forderungen und dem geschätzten einbringlichen Nettobetrag ermittelt. Die Biotest Gruppe verwendet für diese Einschätzung sowohl Erfahrungswerte über das Zahlungsverhalten bestimmter Kunden als auch Kenntnisse über Besonderheiten einzelner Länder. Bei der Bestimmung der Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird jeder Änderung der Bonität seit Einräumung des Zahlungsziels bis zum Bilanzstichtag Rechnung getragen. Dies betrifft sowohl Änderungen des Länder- als auch des Einzelkundenrisikos. Die Biotest Gruppe verwendet bei den Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausschließlich Einzelwertberichtigungen. Pauschalwertberichtigungen werden nicht vorgenommen.

Die Biotest AG hat Forderungen in einem Volumen von insgesamt 6,7 Mio. € (i. Vj. 7,8 Mio. €) zum Bilanzstichtag im Rahmen von Factoring-Verträgen veräußert. Das Factoring-Programm sieht für die Biotest AG den Verkauf von inländischen und ausländischen Forderungen vor, bei dem für jeden Kunden ein individuelles Kreditlimit vorliegt. Den rechtlichen Bestand der Forderungen vorausgesetzt, trägt der Factor für die von ihm angekauften Forderungen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Kunden.

Die Biotest Italia S.r.l. verkauft teilweise Forderungen gegen italienische Kunden. Den rechtlichen Bestand der Forderungen vorausgesetzt, trägt der Factor für die von ihm angekauften Forderungen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Kunden (Delkredere). Zum Bilanzstichtag waren Forderungen der italienischen Gesellschaft mit einem Volumen in Höhe von 1,5 Mio. € (i. Vj. 1,3 Mio. €) verkauft. Diese Forderungen wurden wie im Vorjahr in voller Höhe in Übereinstimmung mit IAS 39 ausgebucht.

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen aus Teilgewinnrealisierung in Höhe von 42,8 Mio. € (i. Vj. 30,8 Mio. €) enthalten. Hierbei handelt es sich um Dienstleistungsgeschäfte, die mit den entsprechend angefallenen Herstellungskosten zuzüglich Gewinnanteilen, sofern zuverlässig schätzbar, bewertet wurden.

Die Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:

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in Millionen € 2017 2016
Stand zum 1. Januar 6,2 3,6
Zuführungen 3,3 3,2
Verbrauch - -
Auflösungen -2,2 -0,6
Stand zum 31. Dezember 7,3 6,2

Aus der Analyse der Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ergibt sich folgendes Bild:

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in Millionen € 2017 2016
Buchwert 133,8 163,8
davon zum Abschlussstichtag nicht wertgemindert und nicht überfällig 111,7 131,7
davon zum Abschlussstichtag nicht wertgemindert und in den folgenden Zeitbändern überfällig
< 90 Tage überfällig 13,7 22,4
91 - 180 Tage überfällig 1,8 1,9
181 - 365 Tage überfällig 0,3 0,8
> 1 Jahr überfällig 0,2 0,1

Von den überfälligen Forderungen der Biotest Gruppe im Geschäftsjahr 2017 betreffen im Wesentlichen Forderungen in Höhe von 9,6 Mio. € (i. Vj. 12,5 Mio. €) die Forderungen der Biotest AG, in Höhe von 4,0 Mio. € (i. Vj. 1,2 Mio. €) die Forderungen der Biotest Italia S.r.l., Italien, in Höhe von 1,1 Mio. € (i. Vj. 0,9 Mio. €), die Forderungen der Biotest (UK) Ltd., Großbritannien, in Höhe von 1,0 Mio. € (i. Vj. 1,1 Mio. €) die Forderungen der Biotest Medical S.L.U., Spanien, und in Höhe von 0,2 Mio. € (i. Vj. 0,3 Mio. €) die Forderungen der Biotest Hungaria Kft., Ungarn. Des Weiteren betrafen im Vorjahr 9,1 Mio. € die Forderungen der Biotest Pharmaceuticals Corporation (BPC), Boca Raton, USA.

Die Nettoforderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich aus den folgenden Währungen zusammen:

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in Millionen € 2017 2016
EUR 99,5 101,6
USD 23,3 58,1
GBP 2,0 2,2
HUF 1,7 1,1
BRL 6,8 0,2
Sonstige Währungen 0,5 0,6
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto) 133,8 163,8

E 9 SONSTIGE VERMÖGENSWERTE

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2017 2016
in Millionen € Gesamt davon langfristig Gesamt davon langfristig
--- --- --- --- ---
Vorsteuer- und sonstige Steuerforderungen 7,4 - 10,5 -
Rechnungsabgrenzungen 1,5 0,2 3,8 0,1
Geleistete Anzahlungen 0,5 - 1,1 -
Sonstige Vermögenswerte 1,4 0,1 1,8 0,4
10,8 0,3 17,2 0,5

Für die sonstigen Vermögenswerte wurden im Geschäftsjahr 2017 wie im Vorjahr keine Wertberichtigungen gebildet.

Aus der Analyse der Altersstruktur der sonstigen Vermögenswerte ergibt sich folgendes Bild:

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in Millionen € 2017 2016
Buchwert 10,8 17,2
davon zum Abschlussstichtag nicht wertgemindert und nicht überfällig 10,8 17,2
davon zum Abschlussstichtag nicht wertgemindert und in den folgenden Zeitbändern überfällig
< 90 Tage überfällig - -
91 - 180 Tage überfällig - -
181 - 365 Tage überfällig - -
> 1 Jahr überfällig - -

Die sonstigen Vermögenswerte setzen sich aus den folgenden Währungen zusammen:

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in Millionen € 2017 2016
EUR 9,2 10,5
USD 0,3 3,5
GBP 0,1 1,2
HUF 1,0 1,5
Sonstige Währungen 0,2 0,5
10,8 17,2

E 10 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

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in Millionen € 2017 2016
Bankguthaben 22,0 51,7
Kurzfristige Einlagen - 21,0
Kassenbestand 0,3 0,2
22,3 72,9

Die Entwicklung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ist der Kapitalflussrechnung der Biotest Gruppe zu entnehmen.

Bei den kurzfristigen Einlagen handelt es sich um Termingelder mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten.

E 11 EIGENKAPITAL

Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt und beträgt am 31. Dezember 2017 39.571.452 € (i. Vj. 39.571.452 €), davon entfallen 19.785.726 € (i. Vj. 19.785.726 €) auf Stammaktien und 19.785.726 € (i. Vj. 19.785.726 €) auf Vorzugsaktien. Das gezeichnete Kapital ist zum 31. Dezember 2017 in 19.785.726 Stück nennwertlose Stammaktien und 19.785.726 Stück nennwertlose Vorzugsaktien ohne Stimmrecht eingeteilt. Eine Verbriefung ist ausgeschlossen. Der rechnerische Nennwert der Aktien beträgt daher je Gattung 1,00 €. Die Basis für die Gewinnausschüttung eines Geschäftsjahres ist der jeweilige handelsrechtliche Bilanzgewinn der Biotest AG.

Mit Schreiben vom 12. Februar 2008 teilte Frau Dr. Cathrin Schleussner der Biotest Gruppe mit, dass ihr Stimmrechtsanteil zu diesem Tag 50,03 % der Stimmrechte beträgt. Die Stimmrechte werden dabei über die OGEL GmbH, Frankfurt am Main, gehalten. Die OGEL GmbH wird als Unternehmen von Frau Dr. Cathrin Schleussner kontrolliert. Auf Grund der zum 1. Februar 2012 in Kraft getretenen Regelung des § 41 Abs. 4d WpHG haben der Biotest Gruppe am 22. Februar 2012 Herr Dr. Martin Schleussner und Frau Renate Schleussner mitgeteilt, dass zum 1. Februar 2012 ein entsprechend § 41 Abs. 4d WpHG mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil von jeweils 50,27 % an der Biotest AG besteht. Mit Schreiben vom 31. Januar 2018 teilten Frau Dr. Cathrin Schleussner, Herr Dr. Martin Schleussner und Frau Renate Schleussner der Biotest Gruppe mit, dass ihr Stimmrechtsanteil aufgrund der Annahme des unten beschriebenen Übernahmeangebots auf 0,0 % gesunken ist.

Aufgrund der zum 1. Juli 2016 in Kraft getretenen Regelung des § 41 Abs. 4g WpHG hat der Landkreis Biberach per Mitteilung vom 20. Juli 2016 der Biotest-Gruppe mitgeteilt, dass er 15,17 % der Stammaktien der Biotest AG hält. Die Stammaktien sind dem Landkreis gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen und werden über die Kreissparkasse Biberach gehalten. Mit Schreiben vom 31. Januar 2018 teilte der Landkreis Biberach der Biotest Gruppe mit, dass sein Stimmrechtsanteil aufgrund der Annahme des unten beschriebenen Übernahmeangebots auf 0,0 % gesunken ist.

Am 18. Mai 2017 veröffentlichte die Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, eine indirekt von der Creat Group Co. Ltd., Nanchang, Volksrepublik China (Creat), kontrollierte Gesellschaft, die Angebotsunterlage zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der Biotest AG. Den Aktionären wurden im Rahmen dieses Angebots 28,50 € je Stammaktie und 19,00 € je Vorzugsaktie geboten. Am 7. Juli 2017 hat Tiancheng bekannt gegeben, dass das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot an die Aktionäre der Biotest AG bis zum Ablauf der weiteren Annahmefrist am 4. Juli 2017, 24:00 Uhr für insgesamt 17.783.776 Stammaktien und 214.581 Vorzugsaktien angenommen worden ist. Bezogen auf die Stammaktien entspricht dies einem Anteil von ca. 89,88 % des stimmberechtigten Grundkapitals der Biotest AG und einem Anteil von 44,94 % des gesamten Grundkapitals der Biotest AG. Der Vollzug der Transaktion unterlag behördlichen Genehmigungen. Am 19. Januar 2018 wurde die außenwirtschaftliche Freigabe durch CFIUS (Committee on Foreign Investment in the United States) erteilt und damit die letzte noch ausstehende Bedingung für das Übernahmeangebot erfüllt. Die bis zu diesem Zeitpunkt bestehende Unsicherheit betreffend der Finanzierung wurde mit dem Vollzug der Übernahme beigelegt.

Der Gewinnverwendungsvorschlag sieht für das Jahr 2017 die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,8 Mio. € (i. Vj. 2,4 Mio. €) vor. Die Stammaktien erhalten eine Dividende in Höhe von 0,00 €/Aktie (i. Vj. 0,05 €/Aktie) und die Vorzugsaktien erhalten eine Dividende in Höhe von 0,04 €/Aktie (i. Vj. 0,07 €/ Aktie). Die Vorzugsaktien sind derart ausgestaltet, dass auf sie nach Ausschüttungsbeschluss der Hauptversammlung eine Vorzugsdividende von 0,04 €/Aktie entfällt. Ferner erhalten die Vorzugsaktionäre eine Mehrdividende von 0,02 €/Aktie, sobald an die Stammaktionäre eine Dividende von mehr als 0,03 €/Aktie gezahlt wird. Erhalten die Vorzüge in einem Jahr keine Dividende, ist diese im Folgejahr nachzuholen. Fällt die Dividendenzahlung auch im zweiten Jahr aus, erhalten die Vorzugsaktien Stimmrecht (vgl. § 140 Abs. 2 AktG).

Der Vorstand der Biotest AG wurde durch die Hauptversammlung vom 7. Mai 2015 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 6. Mai 2020 eigene Stamm- und/oder Vorzugsaktien bis zu 10 % des damaligen Grundkapitals in Höhe von 33,8 Mio. € zu erwerben.

Der Vorstand der Biotest AG wurde durch die Hauptversammlung vom 30. August 2017 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. August 2022 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 5.247.816 neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien und/oder Ausgabe von bis zu 5.247.816 neuen auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gegen Bareinlage, einmalig oder mehrmals, um bis zu 10,5 Mio. € zu erhöhen (genehmigtes Kapital).

Die Kapitalrücklage beträgt 219,8 Mio. € (i. Vj. 219,8 Mio. €).

Das unverwässerte und verwässerte Ergebnis je Aktie ermittelt sich, indem der auf Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallende Gewinn der fortgeführten Geschäftsbereiche durch den gewichteten Durchschnitt der Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien dividiert wird. Bei der Biotest AG entspricht das verwässerte jeweils dem unverwässerten Ergebnis.

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in Millionen € 2017 2016
Ergebnis nach Steuern der fortgeführten Geschäftsbereiche -16,4 6,1
Mehrdividende auf Vorzugsaktien -0,4 -0,4
Um Mehrdividendenansprüche bereinigtes Ergebnis der fortgeführten Geschäftsbereiche -16,8 5,7
Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien (entspricht gewichtetem Durchschnitt) 39.571.452 39.571.452
Unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Stammaktie in € der fortgeführten Geschäftsbereiche -0,42 0,14
Mehrdividendenanspruch je Vorzugsaktie in € 0,02 0,02
Unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Vorzugsaktie in € -0,40 0,16

Im Zeitraum zwischen dem Bilanzstichtag und der Genehmigung des Konzernabschlusses haben keine weiteren Transaktionen mit Stammaktien oder potenziellen Stammaktien stattgefunden.

E 12 RÜCKSTELLUNGEN FÜR PENSIONEN UND ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN

Die Zusagen basieren auf der Beschäftigungsdauer und dem Entgelt der Mitarbeiter. Die Pensionsverpflichtungen betreffen im Wesentlichen Mitarbeiter der deutschen Gesellschaften. Bei den ähnlichen Verpflichtungen handelt es sich um ausländische Verpflichtungen, die beim Eintritt in den Ruhestand als Einmalzahlung fällig werden und um Verpflichtungen des Biotest Vorsorge-Sparplans. Bei diesen Plänen handelt es sich um freiwillige Pensionspläne ohne regulatorische oder gesetzliche Verpflichtungen. Die Höhe der Pensionsverpflichtungen ist abhängig von der Zinsentwicklung sowie der Lebenserwartung der Planteilnehmer.

Im Rahmen eines Contractual Trust Arrangements (CTA) hält im Geschäftsjahr 2017 ein Treuhänder, der Biotest Vorsorge Trust e. V., Vermögen in Höhe von 4,1 Mio. € (i. Vj. 2,6 Mio. €) zur externen Insolvenzsicherung von Teilen der betrieblichen Altersversorgung. Da die übertragenen Mittel als Planvermögen im Sinne von IAS 19 zu qualifizieren sind, wurden Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen mit den übertragenen Vermögenswerten saldiert. Dadurch mindern sich die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen entsprechend.

Die Schuld aus der leistungsorientierten Verpflichtung setzt sich wie folgt zusammen:

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in Millionen € 2017 2016
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung
aus Pensionsplänen 81,1 80,5
aus ähnlichen Verpflichtungen 7,8 6,9
88,9 87,4
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens
zu Pensionsplänen 1,5 2,5
zu ähnlichen Verpflichtungen 1,1 1,1
2,6 3,6
Schuld aus der leistungsorientierten Verpflichtung
aus Pensionsplänen 79,6 78,0
aus ähnlichen Verpflichtungen 6,7 5,8
86,3 83,8

Die Kosten für leistungsorientierte Pläne setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen:

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in Millionen € 2017 2016
Laufender Dienstzeitaufwand 4,7 3,9
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand - 1,1
Nettozinsaufwendungen 1,4 1,6
Erfolgswirksam erfasste Aufwendungen 6,1 6,6
Versicherungsmathematische Verluste aus erfahrungsbedingten Anpassungen 0,3 1,1
Versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) aus der Veränderung der finanziellen Annahmen -1,3 6,3
Ertrag aus Planvermögen (ohne Beträge, die in den Nettozinsaufwendungen enthalten sind) -0,1 -
Erfolgsneutral erfasste Neubewertungen -1,1 7,4
Kosten für leistungsorientierte Pläne 5,0 14,0

Im Geschäftsjahr 2017 werden versicherungsmathematische Gewinne in Höhe von 1,1 Mio. € (i. Vj. Verluste in Höhe von 7,4 Mio. €) erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Insgesamt wurden bisher versicherungsmathematische Verluste in Höhe von 31,5 Mio. € (i. Vj. 32,6 Mio. €) erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.

Die folgende Tabelle zeigt die Überleitungsrechnung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung (DBO):

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in Millionen € 2017 2016
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 1. Januar 87,4 76,6
Laufender Dienstzeitaufwand 4,7 3,9
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand - 1,1
Zinsaufwand 1,5 1,7
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Aufwendungen 6,2 6,7
Versicherungsmathematische Verluste aus erfahrungsbedingten Anpassungen 0,3 1,1
Versicherungsmathematische Gewinne (i. Vj. Verluste) aus der Veränderung der finanziellen Annahmen -1,3 6,3
In der Gesamtergebnisrechnung erfasste Neubewertungen -1,0 7,4
Gezahlte Versorgungsleistungen -3,7 -3,3
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 31. Dezember 88,9 87,4

In der folgenden Tabelle ist die Überleitungsrechnung des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens dargestellt:

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in Millionen € 2017 2016
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 1. Januar 3,6 4,0
Zinsertrag 0,1 0,1
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Aufwendungen 0,1 0,1
Erträge aus Planvermögen (ohne Beträge, die in den Nettozinsaufwendungen enthalten sind) 0,1 -
In der Gesamtergebnisrechnung erfasste Neubewertungen 0,1 -
Auszahlungen aus dem Planvermögen -1,2 -0,5
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31. Dezember 2,6 3,6

Die folgenden Auszahlungen werden in den folgenden Jahren aus den bestehenden Pensionsverpflichtungen erwartet:

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in Millionen € 2017 2016
In den nächsten 12 Monaten 3,7 3,8
Zwischen 2 und 5 Jahren 15,3 14,6
Zwischen 5 und 10 Jahren 25,1 23,5
Nach 10 Jahren 85,7 84,5
Summe der erwarteten Auszahlungen 129,8 126,4

Zum 31. Dezember 2017 beträgt die durchschnittlich gewichtete Laufzeit der leistungsorientierten Pensionspläne 14,6 Jahre (i. Vj. 13,6 Jahre).

Zum Bilanzstichtag war das Planvermögen in die folgenden Vermögenskategorien investiert:

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in Millionen € 2017 2016
Rückdeckungsversicherungen - 1,0
Zahlungsmittel 1,1 1,2
Fondsanteile 1,5 1,4
2,6 3,6

Der Berechnung liegen folgende versicherungsmathematische Annahmen zugrunde:

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in % 2017 2016
Abzinsungssatz am 31. Dezember 1,6 - 2,1 1,5 - 1,9
Erwartete Rendite auf das Planvermögen 2,1 1,9
Steigerungsrate für Lohn und Gehalt 3,4 3,0
Rentensteigerungssatz 1,8 1,8
Fluktuationsrate 0,0 - 7,5 0,0 - 7,5

Mit Ausnahme des Abzinsungssatzes basieren die versicherungsmathematischen Annahmen auf historischen Erfahrungswerten. Der Rentensteigerungssatz wurde im Vorjahr aufgrund der anhaltenden Niedrigzinssituation und der sich abzeichnenden Preissteigerungen (Verbraucherpreisindex) auf 1,8 % angepasst.

Gemäß IAS 19.145 sind bei der Sensitivitätsanalyse die Auswirkungen von möglichen Parameteränderungen der bei der Berechnung der Pensionsverbindlichkeiten zugrunde liegenden Annahmen darzustellen. Hierbei sind nur Änderungen zu betrachten, mit denen im folgenden Geschäftsjahr realistisch zu rechnen ist.

Als wesentliche Annahmen werden der Rechnungszinssatz, der Gehaltstrend, der Rententrend und die Lebenserwartung angesehen. Diese Parameter werden mit Angabe der Parameteränderungen und deren Ergebnisse der Barwertberechnung in der folgenden Übersicht zum 31. Dezember 2017 dargestellt.

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Parameter Parameteränderung Auswirkungen auf die Pensionsverpflichtung in Millionen

Rechnungszinssatz Erhöhung um 50 Basispunkte -5,7
Rechnungszinssatz Senkung um 50 Basispunkte 6,4
Gehaltstrend Erhöhung um 50 Basispunkte 1,3
Gehaltstrend Senkung um 50 Basispunkte -1,2
Rententrend Erhöhung um 100 Basispunkte 7,7
Rententrend Senkung um 100 Basispunkte -6,5
Lebenserwartung Erhöhung um ein Jahr 3,6

Im Geschäftsjahr wurden 8,8 Mio. € (i. Vj. 7,6 Mio. €) als Aufwand für beitragsorientierte Versorgungspläne erfasst, die sich wie folgt aufgliedern:

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in Millionen € 2017 2016
Beitragsorientierte Pläne des Unternehmens 0,3 0,1
Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung 8,5 7,5
8,8 7,6

E 13 SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

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in Millionen € Personalbezogene Rückstellungen Prozessrisiken Rückstellungen für Absatzverträge Übrige Gesamt davon kurzfristig
Stand zum 31. Dezember 2016 13,7 3,3 13,1 13,4 43,5 35,6
Umgliederungen in den nicht fortgeführten Geschäftsbereich -2,6 - -7,6 -5,7 -15,9
Zuführungen 7,6 - 2,5 3,9 14,0
Inanspruchnahme -8,6 -1,4 -4,7 -0,3 -15,0
Auflösungen -1,5 - -0,1 -0,3 -1,9
Aufzinsung - - - -0,1 -0,1
Stand zum 31. Dezember 2017 8,6 1,9 3,2 10,9 24,6 22,1

Die personalbezogenen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Rückstellungen für Erfolgsbeteiligungen, das Long-Term-Incentive-Programm und Abfindungen. Die Rückstellungen aus dem Long-Term-Incentive-Programm werden in Kapitel H 1 detailliert erläutert.

Die Rückstellungen für Prozessrisiken sind im Kapitel H 12 detailliert erläutert.

Die Rückstellungen für Absatzverträge beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Boni, Rabatte und Gutschriften sowie Rückstellungen für Vertragsstrafen.

Die übrigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für Garantien und ähnliche Sachverhalte, insbesondere auch in Verbindung mit dem Rückruf von Humanalbumin.

In den Zuführungen des Geschäftsjahres 2017 sind im Wesentlichen Zuführungen zu Rückstellungen für die Erfolgsbeteiligungen und das LTI-Programm der Mitarbeiter in Höhe von 6,9 Mio. € (i. Vj. 10,6 Mio. €).

Die Auflösungen betreffen mit einem Betrag in Höhe von 1,5 Mio. € hauptsächlich die Rückstellungen für die Erfolgsbeteiligungen, das LTI-Programm der Mitarbeiter sowie Jubiläen und Abfindungen.

E 14 FINANZVERBINDLICHKEITEN

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in Millionen € 2017 2016
Langfristige Verbindlichkeiten
Schuldscheindarlehen 119,9 220,4
Unbesicherte Darlehensverbindlichkeiten ohne Nachrang 155,5 106,2
Unbesicherte sonstige Darlehen 8,1 -
Langfristiger Anteil der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 3,3 3,4
286,8 330,0
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Schuldscheindarlehen 95,5 0,4
Unbesicherte Darlehensverbindlichkeiten ohne Nachrang 23,7 14,3
Unbesicherte sonstige Darlehen 0,2 1,3
Kurzfristiger Anteil der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 0,2 0,2
119,6 16,2

Den Kern der Fremdfinanzierung bildet zum Abschlussstichtag das im Oktober 2013 abgeschlossene Schuldscheindarlehen in Höhe von ursprünglich 210 Mio. €, das aus den folgenden Tranchen besteht:

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Schuldscheindarlehen Währung Laufzeit Verzinsung
Tranche 1 EUR 5 Jahre fixer Zins
Tranche 2 EUR 5 Jahre variabler Zins
Tranche 3 USD 5 Jahre variabler Zins
Tranche 4 EUR 7 Jahre fixer Zins
Tranche 5 EUR 7 Jahre variabler Zins
Tranche 6 EUR 10 Jahre fixer Zins

Ein weiterer Bestandteil der Finanzierung stellen die Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit einem Volumen von 174,7 Mio. € (i. Vj. 121,1 Mio. €) dar.

Von den zugesagten bilateralen Kreditlinien waren zum 31. Dezember 2017 95,5 Mio. € (i. Vj. 107,5 Mio. €) ungenutzt.

Informationen über die Absicherung der Währungskurs- und Zinsrisiken sind in Kapitel H 4 Finanzrisikomanagement zu finden.

Die Konditionen und Tilgungsmodalitäten der Finanzverbindlichkeiten sowie ihre Fälligkeitsstruktur sind im Folgenden dargestellt:

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2017 (in Millionen €) Gesamt Restlaufzeit < 1 Jahr Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre Restlaufzeit >5 Jahre
Schuldscheindarlehen:
Euro - fest zu 2,3 bis 3,8 % 104,9 29,0 55,9 20,0
Euro - variabel zu 0,7 bis 1,0 % 68,6 24,6 44,0 -
USD - variabel zu 3,0 % 41,9 41,9 - -
Sonstige Darlehen:
Euro - fest zu 1,9 bis 4,0 % 8,1 - - 8,1
Euro - variabel zu 0,7 % 0,2 0,2 - -
Unbesicherte Darlehensverbindlichkeiten ohne Nachrang:
Euro - fest zu 0,9 bis 3,0 % 175,1 19,6 98,0 57,5
Euro - variabel zu 0,9 % 4,1 4,1 - -
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing:
Euro - fest zu 2,5 % 3,5 0,2 0,7 2,6
406,4 119,6 198,6 88,2

Die Auswirkungen des am 31. Januar 2018 eingetretenen Kontrollwechsels durch den Vollzug des freiwilligen Übernahmeangebots der Tiancheng (Germany) Holdings AG, München, Deutschland, auf die Finanzverbindlichkeiten sind im Kapitel H 13 erläutert.

Die Konditionen und Tilgungsmodalitäten der Finanzverbindlichkeiten des Vorjahres sowie ihre Fälligkeitsstruktur gliedern sich wie folgt:

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2016 (in Millionen €) Gesamt Restlaufzeit < 1 Jahr Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre Restlaufzeit >5 Jahre
Schuldscheindarlehen:
Euro - fest zu 2,3 bis 3,8 % 104,8 0,3 84,5 20,0
Euro - variabel zu 1,0 % 68,5 - 68,5 -
USD - variabel zu 1,2 % 47,5 0,1 47,4 -
Sonstige Darlehen:
USD - fest zu 1,2 bis 5,8 % 1,1 1,1 - -
Euro - fest zu 4,0 bis 6,0 % 0,2 0,2 - -
Unbesicherte Darlehensverbindlichkeiten ohne Nachrang:
Euro - fest zu 0,6 bis 3,8 % 120,5 14,3 63,8 42,4
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing:
Euro - fest zu 2,5 % 3,6 0,2 0,7 2,7
346,2 16,2 264,9 65,1

Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing werden wie folgt getilgt:

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in Millionen € 2017 2016
Zahlung Zinsen Tilgung Zahlung Zinsen Tilgung
--- --- --- --- --- --- ---
Fällig in < 1 Jahr 0,3 0,1 0,2 0,3 0,1 0,2
Fällig in 1 Jahr bis 5 Jahren 1,0 0,3 0,7 0,9 0,3 0,6
Fällig in> 5 Jahren 3,0 0,4 2,6 3,3 0,5 2,8
4,3 0,8 3,5 4,5 0,9 3,6

Die Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen der Finanzierungsleasingverträge zum Abschlussstichtag in Höhe von 4,3 Mio. € (i. Vj. 4,5 Mio. €) entspricht einem Barwert in Höhe von 3,5 Mio. € (i. Vj. 3,6 Mio. €).

Die Biotest Gruppe hat keine Mietverträge abgeschlossen, aus denen Eventualmietzahlungen resultieren könnten.

Für sämtliche zum Abschlussstichtag bestehende Darlehen wurden keine Sicherheiten gestellt und keine Finanzkennzahlen vereinbart.

Die Nettoverschuldung beträgt zum Abschlussstichtag 384,1 Mio. € (i. Vj. 263,3 Mio. €) und lässt sich wie folgt herleiten:

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in Millionen € 2017 2016
Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 402,9 342,6
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 3,5 3,6
406,4 346,2
Bestand an liquiden Mitteln 22,3 72,9
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte - 10,0
22,3 82,9
Nettoverschuldung 384,1 263,3

E 15 SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

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in Millionen € 2017 2016
Provisionsverbindlichkeiten 18,7 19,7
Abgegrenzte Verbindlichkeiten 1,8 2,6
Verbindlichkeiten aus Lohnsteuern 1,5 1,6
Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten 0,9 1,1
Rechnungsabgrenzungen 0,7 1,0
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialer Sicherheit 0,6 1,7
Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuern 0,4 0,6
Erhaltene Anzahlungen - 0,4
Übrige Verbindlichkeiten 3,7 1,1
28,3 29,8

In diesem Geschäftsjahr bestehen sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 1,3 Mio. € (i. Vj. 1,9 Mio. €) mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr.

F. NICHT FORTGEFÜHRTE GESCHÄFTSBEREICHE

Im Geschäftsjahr 2016 wurde die Entscheidung zum Verkauf der US-Aktivitäten der BPC im Geschäftsbereich Therapie sowie Lohnherstellung getroffen. Die Gespräche mit dem potenziellen Erwerber wurden im Geschäftsjahr 2016 aufgenommen und führten im Januar 2017 zum Vertragsabschluss. Aufgrund der Veräußerungsentscheidung wurden im Vorjahr alle betroffenen Vermögenswerte der US-Aktivitäten im Geschäftsbereich Therapie sowie deren Lohnherstellung gemäß IFRS 5 als nicht fortgeführte Geschäftsbereiche behandelt.

Für die Wertanpassung der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte wurden im Vorjahr außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von -33,7 Mio. € vorgenommen. Die hierin enthaltenen Aufwendungen aus der Abschreibung des Therapie-Geschäftswertes der BPC betragen -19,9 Mio. €. Das Bewertungsergebnis des Vorjahres der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche basiert auf dem Aktienkurs der ADMA Biologics Inc. per 31. Dezember 2016 in Höhe von 5,12 $/Aktie.

Am 6. Juni 2017 hat die BPC den Verkauf ihrer Aktivitäten auf dem Gebiet der Therapie und der Lohnverarbeitung an ADMA Biologics Inc., Ramsey, USA, vollzogen. Auf ADMA sind die Produktionsanlagen und die Grundstücke und Gebäude der BPC am Standort in Boca Raton, die bisher von der BPC verkauften Therapieprodukte und Lohnverarbeitungsverträge, Vorräte und Zwischenprodukte im Wert von 4,9 Mio. € sowie die Mitarbeiter des US-Therapiegeschäfts übergegangen. Darüber hinaus hat die BPC ADMA mit Barmitteln in Höhe von 12,5 Mio. $ und einem nachrangigen Kredit mit einem Nominalvolumen von 15 Mio. $ mit einer Laufzeit von fünf Jahren an ADMA gewährt. Im Gegenzug hat die BPC eine Beteiligung von 50 % minus eine Aktie an ADMA, die Stimmrechte von 25 % gewährt, erhalten. Darüber hinaus erhält die BPC zum 1. Januar 2019 zwei Plasmapheresestationen, die derzeit von ADMA betrieben werden. Auf Basis des Börsenkurses von ADMA zum 6. Juni 2017 und einer aktualisierten Fair-Value-Bewertung des Darlehens und des Anspruchs auf Übereignung der Plasmapheresestationen hat sich ein Veräußerungsgewinn von 10,5 Mio. € (11,4 Mio. $) ergeben, der im Ergebnis der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche enthalten ist.

Seit dem 6. Juni 2017 wird die ADMA Biologics Inc. mit Sitz in Ramsey, USA, als assoziiertes Unternehmen at equity in den Konzernabschluss einbezogen. Im Buchwert der Beteiligung in Höhe von 38,1 Mio. € sind stille Reserven, die auf das Entwicklungsprojekt RI-002 von ADMA entfallen, in Höhe von 21,0 Mio. € enthalten.

Mit Wirkung zum 13. November 2017 hat die BPC in Höhe von 12,5 Mio. $ an einer Kapitalerhöhung bei der ADMA Biologics Inc. teilgenommen und hält nun 41,3 % der Anteile, die 27,5 % der Stimmrechte gewähren. Für den Zeitraum vom 6. Juni 2017 bis zum 31. Dezember 2017 wurden auf die Beteiligung der Biotest an ADMA entfallende Verluste in Höhe von 12,2 Mio. € im Beteiligungsbuchwert erfasst.

Am 22. Dezember 2017 unterzeichnete Biotest einen Vertrag über den Verkauf der US-Gesellschaften Biotest Pharmaceuticals Corporation (BPC), Boca Raton, USA, und Biotest US Corporation, Boca Raton, USA. Der Verkauf beinhaltet den Bereich der Plasmasammlung, der bisher im Segment Plasma & Services dargestellt wurde sowie die Beteiligung an der ADMA Biologics Inc. Bis zum Vollzug des Verkaufs hat Biotest die Beteiligung an der Biotest US Corporation, Boca Raton, USA, am 19. Januar 2018 an einen US-amerikanischen Treuhänder übertragen. Infolge der Übertragung auf den US-amerikanischen Treuhänder wird das diesen Gesellschaften zuzuordnende Geschäft als nicht fortgeführter Geschäftsbereich klassifiziert.

Sowohl in der Gewinn- und Verlustrechnung als auch in der Segmentberichterstattung und der Kapitalflussrechnung werden die Werte der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche im aktuellen Geschäftsjahr und im Vorjahr von den fortgeführten Geschäftsbereichen getrennt ausgewiesen. Bilanziell werden die zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerte nur im aktuellen Geschäftsjahr in dem Posten zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte dargestellt.

Das Ergebnis nach Steuern der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche stellt sich wie folgt dar:

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in Millionen € 2017 2016
Erträge der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche 163,1 202,4
Aufwendungen der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche 160,6 -225,5
Ergebnis vor Steuern der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche 2,5 -23,1
Ertragsteuern der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche -0,1 -0,2
Ergebnis nach Steuern der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche vor Bewertungs- und Veräußerungsergebnis 2,4 -23,3
Bewertungs- und Veräußerungsergebnis der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche vor Steuern 10,5 -33,7
Steuern auf das Bewertungs- und Veräußerungsergebnis - 5,2
Bewertungs- und Veräußerungsergebnis der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche nach Steuern 10,5 -28,5
Ergebnis nach Steuern der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche 12,9 -51,8

Die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte in Zusammenhang mit dem Verkauf der US-Gesellschaften betreffen:

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in Millionen € 2017 2016
Immaterielle Vermögenswerte 7,9 -
Sachanlagen 21,8 5,5
Anteile an assoziierten Unternehmen 38,1 -
Vorratsvermögen 21,5 6,4
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 18,0 -
Sonstige Vermögenswerte 8,7 1,3
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 3,8 11,9
119,8 25,1
Unbebautes Grundstück 5,8 -
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 125,6 25,1
Sonstige Rückstellungen 7,4 -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4,4 -
Sonstige Verbindlichkeiten 2,3 -
Schulden in Verbindung mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten 14,1 -

Als zur Veräußerung gehaltener Vermögenswert wird darüber hinaus ein unbebautes Grundstück in Boca Raton, USA mit dem Buchwert zum 31. Dezember 2017 in Höhe von 5,8 Mio. € ausgewiesen. Der Verkauf dieses Grundstücks wird im Laufe des Geschäftsjahres 2018 erwartet.

In der Biotest Gruppe bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Veräußerbarkeit von als Finanz-investition gehaltenen Immobilien und keine vertraglichen Verpflichtungen, als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien zu kaufen oder zu entwickeln.

G. UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSE

Im Vorjahr fanden keine Unternehmenszusammenschlüsse statt.

Am 17. Juli 2017 hat die Biotest Gruppe ihr Optionsrecht auf den Erwerb von 100 % der Anteile an Cara Plasma s.r.o., mit Sitz in Prag, Tschechien, ausgeübt. Cara Plasma s.r.o. betreibt ein Plasmasammelzentrum in Prag, Tschechien. Der Erwerb der Gesellschaft dient der langfristigen Sicherung der Plasmaversorgung der Biotest AG.

Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus einer zum Erwerbszeitpunkt fälligen Zahlung von 0,2 Mio. € sowie nachgelagerten, bedingten Kaufpreiszahlungen, die abhängig von den durch die Gesellschaft gelieferten Plasmamengen innerhalb von drei Jahren nach dem Erwerb sind. Die bedingte Kaufpreiszahlung wird sich voraussichtlich in einer Bandbreite zwischen 0,3 Mio. € und 0,5 Mio. € bewegen. Die Gesellschaft wurde im Juli 2017 erstmals in den Konzernabschluss einbezogen.

Zum Erwerbszeitpunkt stellten sich die identifizierten Vermögenswerte und Schulden der Cara Plasma s.r.o. wie folgt dar:

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in Millionen €
Langfristige Vermögenswerte 0,8
Kurzfristige Vermögenswerte 0,7
1,5
Langfristige Schulden 0,1
Kurzfristige Schulden 0,9
1,0
Summe des identifizierten Nettovermögens zum beizulegenden Zeitwert 0,5
Firmenwert aus Unternehmenszusammenschluss 0,1
Gesamte Gegenleistung 0,6

Es wird davon ausgegangen, dass der erfasste Firmenwert steuerlich nicht abzugsfähig ist. Im Zusammenhang mit der Transaktion sind keine wesentlichen Transaktionskosten angefallen.

Der Mittelabfluss aufgrund des Unternehmenserwerbes stellt sich wie folgt dar.

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in Millionen €
Zahlungswirksame Gegenleistung (Enthalten in den Cashflows aus Investitionstätigkeit) -0,2
Mit dem Tochterunternehmen erworbene Zahlungsmittel (enthalten in den Cashflows aus Investitionstätigkeit) 0,3
Transaktionskosten des Unternehmenserwerbs (enthalten in den Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit) -
Tatsächlicher Zahlungsmittelzufluss aufgrund des Unternehmenserwerbs 0,1

H. SONSTIGE ERLÄUTERUNGEN

H 1 LONG TERM INCENTIVE-PROGRAMM

Die Biotest AG verfolgt eine an den Interessen der Aktionäre ausgerichtete Geschäftspolitik im Sinne des Shareholder Value-Prinzips, die die langfristige Wertsteigerung der Biotest Gruppe fördert. Die Gesellschaft hatte in 2006 mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, ein Long-Term-Incentive-Programm (LTIP 2009) einzuführen, welches mit der Zustimmung des Aufsichtsrats jährlich fortgesetzt werden kann.

In den letzten Jahren (2010 bis 2016) wurde das LTIP 2009 jeweils mit einer neuen Tranche fortgesetzt. Für die Teilnahme am LTIP 2009 musste ein Eigeninvestment seitens der berechtigten Teilnehmer erbracht werden. Das Eigeninvestment aus der ersten Tranche 2009 konnte auf jede neue Tranche angerechnet werden.

Im Jahr 2017 wurde mit Zustimmung des Aufsichtsrats basierend auf dem bisherigen Programm ein neues LTI-Programm (LTIP 2017) mit geänderten Teilnahmebedingungen und geänderten Kategorien von Erfolgszielen eingeführt.

LONG-TERM-INCENTIVE-PROGRAMM 2017 / TRANCHE 2017 (LTIP 2017)

Voraussetzung für die Teilnahme am LTIP 2017 ist ein Eigeninvestment des Teilnehmers durch den Kauf von Vorzugsaktien der Biotest AG. Das Eigeninvestment besteht aus der Addition von neu im Rahmen vom LTIP zu erwerbenden Vorzugsaktien ("Neuinvestment"); das im Vorgängerprogramm zusätzlich einzubringende Neuinvestment, abhängig von der zusätzlich einzubringenden Vorzugsaktienanzahl ("Zusatzinvestment") ist im LTIP 2017 nicht mehr erforderlich.

Da das neue Programm anders als das Vorgängerprogramm nicht mehr vom Börsenkurs abhängt, sondern hierfür zwei intern festgelegte Ziele (Erfolgsfaktoren) gewählt wurden, ist das LTIP 2017 gemäß IFRS 2 nicht zu berichten.

LONG-TERM-INCENTIVE-PROGRAMM 2009 / TRANCHE 2015 UND 2016 (LTIP 2015 und 2016)

Die Werte in der Darstellung der Tranchen 2015 und 2016 beziehen sich auf alle Mitarbeiter, die berechtigt sind, an dem Programm teilzunehmen. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Eigeninvestment des Teilnehmers durch den Kauf von Vorzugsaktien der Biotest AG. Das Eigeninvestment besteht aus der Addition von neu im Rahmen vom LTIP zu erwerbenden Vorzugsaktien ("Neuinvestment") und einer vom Neuinvestment abhängigen Anzahl von zusätzlich einzubringenden Vorzugsaktien ("Zusatzinvestment").

Um an den einzelnen Tranchen des LTIP 2009 teilzunehmen, ist jeder berechtigte Teilnehmer verpflichtet, als Zusatzinvestment 50 % der Anzahl der im Rahmen des Neuinvestments erworbenen Vorzugsaktien zusätzlich bereitzustellen. Die Berechtigten können Vorzugsaktien, die sie im Rahmen früherer Tranchen des LTIP 2009 erworben und/oder eingebracht haben, als Neuinvestment und/oder Zusatzinvestment für die jeweilige Tranche des LTIP 2009 einbringen. Ausschließlich das Neuinvestment fließt in die Berechnung der Incentive-Zahlung ein.

Das gesamte Eigeninvestment in Vorzugsaktien ist mindestens solange im Depot zu halten, bis die Incentive-Zahlung geleistet wird. Bei den Teilnehmern der Tochtergesellschaft Biotest Pharmaceuticals Corporation (BPC), Boca Raton, USA, ist aus rechtlichen Gründen, die speziell aus dem Recht der USA resultieren, ein Eigeninvestment nicht erforderlich, die Incentive-Zahlung wurde dabei um 15 % niedriger angesetzt als bei Berechtigten der Biotest AG.

Nach Ablauf des Programms erhält jeder Berechtigte nach der Hauptversammlung für das betroffene Geschäftsjahr eine Incentive-Zahlung in bar, die abhängig ist vom Neuinvestment, dem Fixgehalt zum 1. Oktober des jeweiligen Startjahres der Tranche sowie der Erreichung zweier Erfolgsziele. Den Erfolgszielen sind Faktoren zugeordnet, die beide mit dem Neuinvestment multipliziert werden.

Die Höhe der Incentive-Zahlung berechnet sich nach folgender Formel:

Neuinvestment x Erfolgsfaktor 1 + Neuinvestment x Erfolgsfaktor 2 / 100 x Jahresfixgehalt zum 1. Oktorber = Zahlung

Die Höhe der Erfolgsfaktoren ergibt sich daraus, in welchem Umfang das Unternehmen vereinbarte Erfolgsziele erreicht hat.

Das Erfolgsziel 1 ist in allen Tranchen identisch und umfasst die Entwicklung des Aktienkurses im Vergleich zu einem relevanten Vergleichsparameter. Hierzu wird die Performance der Vorzugsaktie der Biotest AG mit der Kursentwicklung der im Börsensegment SDAX gelisteten Aktien verglichen.

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Erfolgsfaktor 1 Position zur Benchmark (Aktien SDAX)
maximal 0,05 gleich oder besser als 3. Quartil und mindestens 15 % absolute Kurssteigerung auf den Vergleichsparameter
0,04 gleich oder besser als 3. Quartil
0,02 gleich Median
0,01 gleich 1. Quartil oder mindestens 25 % absolute Kurssteigerung
0,00 schlechter als 1. Quartil und weniger als 25 % absolute Kurssteigerung

Grundvoraussetzung für das Erfolgsziel 1 ist, dass im Geschäftsjahr, in dem die jeweilige Tranche ausläuft, ein Konzernergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) in Höhe von mindestens 15,0 Mio. € erreicht wird. Bleibt das EBIT unter 15,0 Mio. €, ist der Faktor auf jeden Fall 0.

Das Erfolgsziel 2 bezieht sich auf die durchschnittlich erreichte EBIT-Marge auf Konzernebene in den Jahren der Laufzeit der jeweiligen Tranche. Hierzu wird aus den jährlichen EBIT-Margen die Summe gebildet und diese durch drei geteilt.

Auch der Erfolgsfaktor 2 ist an eine weitere Grundvoraussetzung geknüpft. Der Faktor wird nur wirksam, wenn sich der Kurs der Biotest-Vorzugsaktie während der Laufzeit besser entwickelt hat als das 1. Quartil der SDAX-Aktien beziehungsweise um mindestens 25 % absolut gestiegen ist. Die Berechnung erfolgt analog zum Erfolgsfaktor 1.

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Erfolgsfaktor 2 Durchschnittliche EBIT-Marge 2014 - 2016 (LTIP 2014) Durchschnittliche EBIT-Marge 2015 - 2017 (LTIP 2015) Durchschnittliche EBIT-Marge 2016 - 2018 (LTIP 2016)
maximal 0,05 besser als 14,4 % besser als 12,0 % besser als 8,00 %
0,04 gleich 13,5 % gleich 11,0 % gleich 7,20 %
0,02 gleich 12,25 % gleich 9,13 % gleich 6,51 %
0,01 gleich 11,95 % gleich 8,73 % gleich 6,19 %
0,00 unter 11,60 % unter 8,39 % unter 5,88 %

Bei einer Zielerreichung zwischen den angegebenen Werten wird der jeweilige Faktor durch lineare Interpolation bestimmt.

Sind beide Performance-Kriterien erfüllt, so werden nach Ablauf des Performance-Zeitraums mindestens 1 % und maximal 10 % des Jahresfixgehalts per 1. Oktober des Startjahres der jeweiligen Tranche bei einem Neuinvestment von 100 Aktien ausgezahlt.

Die Teilnahme an den jeweiligen Tranchen des LTIP 2009 stellt sich inklusive der Vorstandsmitglieder wie folgt dar:

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LTIP 2015 LTIP 2016
Anzahl der Teilnehmer 96 119
Neuinvestment in Vorzugsaktien 21.800 24.580
Anzahl der den BPC-Mitarbeitern virtuell zugeordneten Vorzugsaktien 4.600 6.050

Die Bewertung wurde mit Hilfe der Monte Carlo-Simulation durch externe Gutachter (Towers Watson, Frankfurt am Main) durchgeführt. In der Bewertung der Market Conditions sowie der Non-Market Conditions nach IFRS 2 werden Bedingungen, die die Incentive-Zahlung beeinflussen, am Markt aber nicht zu beobachten sind, von den beobachtbaren Marktkonditionen getrennt. Die Ermittlung für die Market Conditions wird in einer Bewertung des Fair Value vorgenommen.

Alle nicht direkt beobachtbaren Marktparameter werden durch statistische Schätzungen ermittelt. Für die Schätzung der Volatilitäten werden historische Marktdaten für die Bewertung herangezogen. Der anzusetzende risikolose Marktzinssatz wird auf der Grundlage der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Parameter nach der Svensson-Methode ermittelt. Zur Ermittlung der Anzahl der voraussichtlich während des Zeitraums aus dem Programm ausscheidenden Personen wurde die Fluktuationsrate der begünstigten Mitarbeiter mit 4 % angenommen. Die Berücksichtigung der Non-Market Conditions erfolgt durch Addition des Erfolgsfaktors 2, der auf Basis von Planungsrechnungen ermittelt wird.

Die Erfolgsfaktoren stellen sich pro 100 Vorzugsaktien und 100 € Fixum wie folgt dar:

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LTIP 2015 LTIP 2016
Fair Value zum Gewährungszeitpunkt 0 0
Fair Value zum Bilanzstichtag 0 2,497
Summe der Erfolgsfaktoren im Geschäftsjahr 0 0,0343
Summe der Erfolgsfaktoren im Vorjahr 0 3,108

Aus der Verteilung des Gesamtaufwands der jeweiligen Tranche über deren Laufzeit ergeben sich für das Geschäftsjahr folgende Rückstellungen und Periodenaufwendungen:

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in Millionen € LTIP 2015 LTIP 2016
Rückstellung zum Bilanzstichtag 0 1,0
Periodenaufwand des Geschäftsjahres 0 0,6

Im Geschäftsjahr 2017 sind 33 Personen mit einem Neuinvestment bzw. virtuellem Investment von 3.700 Vorzugsaktien aus der Biotest Gruppe ausgeschieden. Daraus ergab sich ein Ertrag von 33.020 T €.

LONG-TERM-INCENTIVE-PROGRAMM 2009 / TRANCHE 2014 (LTIP 2014)

Die Tranche 2014 des Long-Term-Incentive-Programms wurde im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 ausführlich beschrieben.

Für die Tranche 2014 kam es im Geschäftsjahr 2017 zu keiner Auszahlung.

WEITERE ALLGEMEINE ANGABEN ZUM LTIP

Der Anspruch auf eine Incentive-Zahlung verfällt bei dem Programm und allen Tranchen, wenn das Beschäftigungsverhältnis - gleich aus welchem Grunde - innerhalb der Biotest Gruppe endet (außer bei Ruhestand, Vorruhestand, Altersteilzeit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit).

Der Teilnehmer erhält eine anteilige Incentive-Zahlung bei einem Kontrollwechsel, bei dem mindestens 30 % der Stimmrechte auf einen Aktionär übergehen, der vorher noch nicht über diese Stimmrechte verfügen konnte, bei Delisting vom amtlichen Markt, bei einer Verschmelzung oder einem Formwechsel der Obergesellschaft oder einem Ausscheiden des Unternehmens, in dem der Teilnehmer beschäftigt ist, aus dem Beteiligungskreis der Obergesellschaft.

H 2 FINANZINSTRUMENTE

H 2.1 KLASSIFIKATION DER FINANZINSTRUMENTE

Die Biotest Gruppe klassifiziert die Finanzinstrumente entsprechend ihrer Bilanzierung. Die Unterscheidung basiert auf dem Wertansatz, dementsprechend werden die finanziellen Vermögenswerte und die finanziellen Verbindlichkeiten unterteilt in zu fortgeführten Anschaffungskosten und zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie die Derivate bilden eine eigenständige Klasse.

In eine Klasse können verschiedene Bilanzposten einfließen. Die Biotest Gruppe klassifiziert die Finanzinstrumente wie folgt:

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Klasse der Finanzinstrumente Bilanzposten Bewertungskategorie
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente keine
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen LaR
Sonstige finanzielle Vermögenswerte LaR
Zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Vermögenswerte Sonstige finanzielle Vermögenswerte FAFVtPL
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte Verbindlichkeiten Finanzverbindlichkeiten FLAC
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC
Sonstige Verbindlichkeiten FLAC
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing keine
Derivate Sonstige finanzielle Vermögenswerte FAHfT
Sonstige Verbindlichkeiten FLHfT

Die Bewertungskategorien nach IAS 39 werden wie folgt abgekürzt: Kredite und Forderungen / Loans and Receivables (LaR), bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen / Held to Maturity (HtM), zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte / Financial Assets at Fair Value through Profit and Loss (FAFVtPL), zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte / Financial Assets Held for Trading (FAHfT), zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten / Financial Liabilities Held for Trading (FLHfT) und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten / Financial Liabilities at Amortised Cost (FLAC).

Im Geschäftsjahr 2017 wurde wie im Vorjahr keine Reklassifizierung der Finanzinstrumente vorgenommen.

H 2.2 ÜBERLEITUNG BILANZPOSTEN ZU BEWERTUNGSKATEGORIEN SOWIE DEREN WERTANSÄTZE UND BEIZULEGENDE ZEITWERTE

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in Millionen €
Bilanzposten Bewertungskategorie nach IAS 39 Buchwert zum 31. Dezember 2017
--- --- ---
Aktiva
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen LaR 133,8
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Erstattungen aus der Beendigung von langfristigen Lieferverträgen LaR 11,7
Schuldscheindarlehen/ andere Finanzmittelanlagen LaR -
Derivate ohne Hedge-Beziehung FAHfT 0,6
Forderungen gegen assoziierte und Gemeinschaftsunternehmen LaR 7,0
Rentenfonds FAFVtPL 0,2
Passiva
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC 65,0
Finanzverbindlichkeiten
Unbesicherte Bankverbindlichkeiten FLAC 394,6
Sonstige unbesicherte Darlehen FLAC 8,3
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing n.a. 3,5
Sonstige Verbindlichkeiten
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten FLAC 27,4
Derivate ohne Hedge-Beziehung FLHfT 0,9

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in Millionen € Wertansatz in der Bilanz nach IAS 39
Bilanzposten Fortgeführte Anschaffungskosten Anschaffungskosten Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
--- --- --- --- ---
Aktiva
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 133,8 - - -
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Erstattungen aus der Beendigung von langfristigen Lieferverträgen 11,7 - - -
Schuldscheindarlehen/ andere Finanzmittelanlagen - - - -
Derivate ohne Hedge-Beziehung - - - 0,6
Forderungen gegen assoziierte und Gemeinschaftsunternehmen 7,0 - - -
Rentenfonds - - - 0,2
Passiva
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 65,0 - - -
Finanzverbindlichkeiten
Unbesicherte Bankverbindlichkeiten 394,6 - - -
Sonstige unbesicherte Darlehen 8,3 - - -
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing - - - -
Sonstige Verbindlichkeiten
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten 27,4 - - -
Derivate ohne Hedge-Beziehung - - - 0,9

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in Millionen €
Bilanzposten Wertansatz in der Bilanz nach IAS 17 Beizulegender Zeitwert zum 31. Dezember 2017 Bewertungskategorie nach IAS 39
--- --- --- ---
Aktiva
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - 133,8 LaR
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Erstattungen aus der Beendigung von langfristigen Lieferverträgen - 11,7 LaR
Schuldscheindarlehen/ andere Finanzmittelanlagen - - LaR
Derivate ohne Hedge-Beziehung - 0,6 FAHfT
Forderungen gegen assoziierte und Gemeinschaftsunternehmen - 7,0 LaR
Rentenfonds - 0,2 FAFVtPL
Passiva
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 65,0 FLAC
Finanzverbindlichkeiten
Unbesicherte Bankverbindlichkeiten - 374,7 FLAC
Sonstige unbesicherte Darlehen - 7,1 FLAC
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 3,5 3,5 n.a.
Sonstige Verbindlichkeiten
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten - 27,4 FLAC
Derivate ohne Hedge-Beziehung - 0,9 FLHfT

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in Millionen € Wertansatz in der Bilanz nach IAS 39
Bilanzposten Buchwert zum 31. Dezember 2016 Fortgeführte Anschaffungskosten Anschaffungskosten
--- --- --- ---
Aktiva
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 163,8 163,8 -
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Erstattungen aus der Beendigung von langfristigen Lieferverträgen - - -
Schuldscheindarlehen/ andere Finanzmittelanlagen 10,0 10,0 -
Derivate ohne Hedge-Beziehung 1,3 - -
Forderungen gegen assoziierte und Gemeinschaftsunternehmen 2,2 2,2 -
Rentenfonds 0,1 - -
Passiva
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 62,8 62,8 -
Finanzverbindlichkeiten
Unbesicherte Bankverbindlichkeiten 341,3 341,3 -
Sonstige unbesicherte Darlehen 1,3 1,3 -
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 3,6 - -
Sonstige Verbindlichkeiten
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten 28,7 28,7 -
Derivate ohne Hedge-Beziehung 1,1 - -

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in Millionen € Wertansatz in der Bilanz nach IAS 39
Bilanzposten Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Wertansatz in der Bilanz nach IAS 17 Beizulegender Zeitwert zum 31. Dezember 2016
--- --- --- --- ---
Aktiva
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - - - 163,8
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Erstattungen aus der Beendigung von langfristigen Lieferverträgen - - - -
Schuldscheindarlehen/ andere Finanzmittelanlagen - - - 10,0
Derivate ohne Hedge-Beziehung - 1,3 - 1,3
Forderungen gegen assoziierte und Gemeinschaftsunternehmen 2,2
Rentenfonds - 0,1 - 0,1
Passiva
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - - - 62,8
Finanzverbindlichkeiten
Unbesicherte Bankverbindlichkeiten - - - 320,0
Sonstige unbesicherte Darlehen - - - 1,3
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing - - 3,6 3,6
Sonstige Verbindlichkeiten
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten - - - 28,7
Derivate ohne Hedge-Beziehung - 1,1 - 1,1

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente mit einem Buchwert in Höhe von 22,3 Mio. € (i. Vj. 72,9 Mio. €) sind in der obigen Tabelle nicht enthalten, da diese Finanzinstrumente keiner Bewertungskategorie von IAS 39 zugeordnet sind.

H 2.3 AGGREGATION DER BEWERTUNGSKATEGORIEN SAMT WERTANSÄTZEN UND BEIZULEGENDER ZEITWERTE

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in Millionen €
Kategorien Bewertungskategorie nach IAS 39 Buchwert zum 31. Dezember 2017
--- --- ---
Kredite und Forderungen LaR 152,5
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte FAFVtPL 0,2
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte FAHfT 0,6
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten FLAC 495,3
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten FLHfT 0,9

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in Millionen € Wertansatz in der Bilanz nach IAS 39
Kategorien Fortgeführte Anschaffungskosten Anschaffungskosten Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
--- --- --- --- ---
Kredite und Forderungen 152,5 - - -
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte - - - 0,2
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte - - - 0,6
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 495,3 - - -
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten - - - 0,9

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in Millionen €
Kategorien Wertansatz in der Bilanz nach IAS 17 Beizulegender Zeitwert zum 31. Dezember 2017
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Kredite und Forderungen - 152,5
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte - 0,2
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte - 0,6
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten - 474,2
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten - 0,9

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in Millionen €
Kategorien Bewertungskategorie nach IAS 39 Buchwert zum 31. Dezember 2016
--- --- ---
Kredite und Forderungen LaR 176,0
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte FAFVtPL 0,1
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte FAHfT 1,3
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten FLAC 434,1
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten FLHfT 1,1

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in Millionen € Wertansatz in der Bilanz nach IAS 39
Kategorien Fortgeführte Anschaffungskosten Anschaffungskosten Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
--- --- --- --- ---
Kredite und Forderungen 176,0 - - -
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte - - - 0,1
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte - - - 1,3
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 434,1 - - -
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten - - - 1,1

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in Millionen €
Kategorien Wertansatz in der Bilanz nach IAS 17 Beizulegender Zeitwert zum 31. Dezember 2016
--- --- ---
Kredite und Forderungen - 176,0
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte - 0,1
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte - 1,3
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten - 412,8
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten - 1,1

H 2.4 NETTOERGEBNISSE NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN

Im Folgenden ist das Nettoergebnis nach Bewertungskategorien für das Geschäftsjahr 2017 dargestellt:

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in Millionen € aus der Folgebewertung
Kategorien aus Zinsen zum beizulegenden Zeitwert Währungsumrechnung Wertberichtigung aus Abgang Nettoergebnis 2017
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Kredite und Forderungen -0,3 - -2,9 -5,9 - -9,1
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen - - - - - -
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte - - - - - -
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte - -1,7 6,6 - - 4,9
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten - 0,4 - - - 0,4
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten -8,4 - 6,0 - - -2,4
Gesamt -8,7 -1,3 9,7 -5,9 - -6,2

Im Folgenden ist das Nettoergebnis nach Bewertungskategorien für das Vorjahr dargestellt:

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in Millionen € aus der Folgebewertung
Kategorien aus Zinsen zum beizulegenden Zeitwert Währungsumrechnung Wertberichtigung aus Abgang Nettoergebnis 2016
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Kredite und Forderungen 0,1 - 0,3 -3,0 - -2,6
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen - - - - - -
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte - - - - - -
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte - 4,3 - - - 4,3
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten - -4,9 - - - -4,9
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten -6,0 - -1,3 - - -7,3
Gesamt -5,9 -0,6 -1,0 -3,0 - -10,5

Alle Komponenten des Nettoergebnisses werden in den sonstigen Finanzaufwendungen beziehungsweise sonstigen Finanzerträgen erfasst. Ausnahme hierbei sind die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Diese werden in den Vertriebskosten ausgewiesen.

In dem Ergebnis aus der Folgebewertung der Finanzinstrumente, die der Bewertungskategorie zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zugeordnet sind, ist ein Verlust in Höhe von 1,3 Mio. € (i. Vj. 0,6 Mio. €) enthalten, der sowohl Zins- als auch Währungseffekte beinhaltet.

H 2.5 CASHFLOW IN ZEITBÄNDERN

Aus den nachfolgenden Tabellen sind die vertraglich vereinbarten, undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten sowie der derivativen Finanzinstrumente mit positivem und negativem beizulegenden Zeitwert ersichtlich. Die zweite Tabelle enthält die Vergleichswerte für den Cashflow in Zeitbändern aus Sicht des vorigen Geschäftsjahres.

In dieser Darstellung werden alle Instrumente, die am Bilanzstichtag im Bestand sind und für die bereits Zahlungen vertraglich vereinbart sind, einbezogen. Planzahlen für zukünftige neue Verbindlichkeiten gehen nicht ein. Fremdwährungsbeträge werden jeweils mit dem entsprechen den Stichtagskurs umgerechnet. Die variablen Zinszahlungen aus den Finanzinstrumenten werden unter Zugrundelegung der zuletzt vor dem 31. Dezember 2017 gefixten Zinssätze ermittelt. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten sind immer dem frühesten Zeitraster zugeordnet.

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in Millionen € Cashflow in 2018
Bilanzposten Buchwert per 31. Dezember 2017 fixierte Zinsen variable Zinsen Tilgung
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Originäre finanzielle Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -394,6 -5,3 -2,1 -119,1
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing -3,5 -0,1 - -0,1
Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten -8,3 - - -0,2
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -65,0 - - -65,0
Sonstige Verbindlichkeiten -27,4 - - -26,6
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten:
Devisenderivate ohne Hedge-Beziehung -0,1 - - -0,1
Zinsderivate ohne Hedge-Beziehung -0,8 -0,5 - -
Derivative finanzielle Vermögenswerte:
Devisenderivate ohne Hedge-Beziehung 0,6 - - 0,6

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in Millionen € Cashflow in 2019 Cashflow in 2020
Bilanzposten fixierte Zinsen variable Zinsen Tilgung fixierte Zinsen variable Zinsen Tilgung
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Originäre finanzielle Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -4,4 -0,7 -24,5 -4,0 -0,7 -124,5
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing -0,1 - -0,2 -0,1 - -0,2
Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten - - - - - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - - - - - -
Sonstige Verbindlichkeiten - - -0,8 - - -
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten:
Devisenderivate ohne Hedge-Beziehung - - - - - -
Zinsderivate ohne Hedge-Beziehung -0,2 - - -0,2 - -
Derivative finanzielle Vermögenswerte:
Devisenderivate ohne Hedge-Beziehung - - - - - -

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in Millionen € Cashflow in 2021 Cashflow in 2022
Bilanzposten fixierte Zinsen variable Zinsen Tilgung fixierte Zinsen variable Zinsen Tilgung
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Originäre finanzielle Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -2,0 - -24,5 -1,7 - -24,5
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing -0,1 - -0,2 -0,1 - -0,2
Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten - - - - - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - - - - - -
Sonstige Verbindlichkeiten - - - - - -
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten:
Devisenderivate ohne Hedge-Beziehung - - - - - -
Zinsderivate ohne Hedge-Beziehung - - - - - -
Derivative finanzielle Vermögenswerte:
Devisenderivate ohne Hedge-Beziehung - - - - - -

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in Millionen € Cashflow nach 2022
Bilanzposten fixierte Zinsen variable Zinsen Tilgung
--- --- --- ---
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -1,9 - -77,5
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing -0,4 - -2,6
Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten -1,3 - -6,8
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - - -
Sonstige Verbindlichkeiten - - -
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten:
Devisenderivate ohne Hedge-Beziehung - - -
Zinsderivate ohne Hedge-Beziehung - -
Derivative finanzielle Vermögenswerte:
Devisenderivate ohne Hedge-Beziehung - - -

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in Millionen € Cashflow in 2017
Bilanzposten Buchwert per 31. Dezember 2016 fixierte Zinsen variable Zinsen Tilgung
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Originäre finanzielle Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -341,3 -4,0 -1,9 -15,8
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing -3,6 -0,1 - -0,2
Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten -1,3 - - -1,3
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -62,8 - - -62,8
Sonstige Verbindlichkeiten -28,7 - - -28,7
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten:
Zinsderivate ohne Hedge-Beziehung -1,1 -0,5 - -
Derivative finanzielle Vermögenswerte:
Devisenderivate ohne Hedge-Beziehung 1,3 - - 1,3

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in Millionen € Cashflow in 2018 Cashflow in 2019
Bilanzposten fixierte Zinsen variable Zinsen Tilgung fixierte Zinsen variable Zinsen Tilgung
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Originäre finanzielle Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -4,1 -2,0 -116,7 -3,2 -0,7 -15,7
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing -0,1 - -0,2 -0,1 - -0,2
Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten - - - - - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - - - - - -
Sonstige Verbindlichkeiten - - - - - -
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten:
Zinsderivate ohne Hedge-Beziehung -0,5 - - -0,2 - -
Derivative finanzielle Vermögenswerte:
Devisenderivate ohne Hedge-Beziehung - - - - - -

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in Millionen € Cashflow in 2020 Cashflow in 2021
Bilanzposten fixierte Zinsen variable Zinsen Tilgung fixierte Zinsen variable Zinsen Tilgung
--- --- --- --- --- --- ---
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -3,0 -0,7 -115,5 -1,2 - -15,7
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing -0,1 - -0,2 -0,1 - -0,2
Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten - - - - - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - - - - - -
Sonstige Verbindlichkeiten - - - - - -
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten:
Zinsderivate ohne Hedge-Beziehung -0,2 - - - - -
Derivative finanzielle Vermögenswerte:
Devisenderivate ohne Hedge-Beziehung - - - - - -

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in Millionen € Cashflow nach 2021
Bilanzposten fixierte Zinsen variable Zinsen Tilgung
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Originäre finanzielle Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -2,0 - -61,9
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing -0,5 - -2,6
Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten - - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - - -
Sonstige Verbindlichkeiten - - -
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten:
Zinsderivate ohne Hedge-Beziehung - - -
Derivative finanzielle Vermögenswerte:
Devisenderivate ohne Hedge-Beziehung - - -

Der gesellschaftsrechtliche Kontrollwechsel am 31. Januar 2018 kann Kündigungsgründe oder Sondertilgungspflichten gemäß den Kreditverträgen begründen. Dadurch können sich die oben angegebenen Cashflows der Finanzverbindlichkeiten verschieben. Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter "Finanzverbindlichkeiten" Kapitel E 14.

H 3 FAIR VALUE ERMITTLUNG

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögenswerte haben überwiegend Restlaufzeiten von unter einem Jahr. Aus diesem Grund entsprechen die Buchwerte zum Abschlussstichtag näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten. Wertberichtigte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind ausschließlich hinsichtlich der Beurteilung des Ausfall-/Kreditrisikos Level 3 zuzuordnen, da die Inputfaktoren wesentlich auf internen Einschätzungen hinsichtlich der Realisierbarkeit der jeweiligen Forderungen beruhen. Diese sind teilweise auf Klassifizierungen hinsichtlich des Alters der Forderung ("Aging"), der Herkunft des Schuldners ("Länderrisiken") bzw. einer Kombination aus den Faktoren zurückzuführen. Diese werden aus historischen Erfahrungswerten abgeleitet. Teilweise basieren die Einschätzungen auch auf individuellen Faktoren, wie z.B. die Kenntnis einer Insolvenz des betroffenen Kunden. Die Wertberichtigungsquote beträgt je nach Cluster bis zu 100 %. Bei sonstigen langfristigen Forderungen sowie bei Finanzinvestitionen, die bis zur Endfälligkeit gehalten werden und die somit Restlaufzeiten von über einem Jahr aufweisen, entsprechen die beizulegenden Zeitwerte den Barwerten der mit den Vermögenswerten verbundenen Zahlungen unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Zinsparameter, welche markt- und partnerbezogene Veränderungen der Konditionen und Erwartungen reflektieren.

Für die finanziellen Vermögenswerte in den sonstigen Vermögenswerten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind, sind keine Marktpreise direkt beobachtbar. Die Bewertungen dieser Positionen erfolgen auf Basis von beobachtbaren Marktinformationen am Emissionszeitpunkt und Standard-Zinskurven. Die Zuordnung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt in der Hierarchiestufe 2.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten weisen regelmäßig Restlaufzeiten von unter einem Jahr auf. Daher stellen auch hier die Buchwerte näherungsweise die entsprechenden beizulegenden Zeitwerte dar.

Die beizulegenden Zeitwerte der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten werden als Barwerte der mit den Schulden verbundenen Zahlungen unter Zugrundelegung der jeweils gültigen Zinsstrukturkurve sowie der nach den einzelnen Währungen betrachteten Credit-Spread-Kurve bestimmt. Die Zuordnung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt in der Hierarchiestufe 2.

Zum 31. Dezember 2017 hat die Biotest Gruppe keine wesentliche als zur Veräußerung verfügbar kategorisierte Beteiligung im Bestand.

Bei den derivativen finanziellen Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten (Zinsswaps und Devisengeschäften) wird eine Mark-to-Market-Bewertung auf Basis notierter Devisenkurse und am Markt erhältlicher Zinsstrukturkurven vorgenommen. Die Zuordnung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt in der Hierarchiestufe 2.

Die Zuordnung des beizulegenden Zeitwerts der Rentenfonds erfolgt in der Hierarchiestufe 1.

H 4 FINANZRISIKOMANAGEMENT

Biotest ist im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und der bestehenden internationalen Liefer- und Leistungsbeziehungen Währungs- und Zinsrisiken ausgesetzt.

Biotest nutzt derivative Finanzinstrumente zur Sicherung von Währungspositionen, um durch Wechselkursschwankungen bedingte Risiken zu minimieren. Darüber hinaus hat Biotest auch während des Geschäftsjahres Finanzinstrumente zur Zinssicherung eingesetzt. Derivative Finanzinstrumente sind grundsätzlich dem Risiko sich ändernder Marktpreise ausgesetzt.

Biotest erfüllt die formalen Voraussetzungen nach IAS 39 für ein Hedge Accounting nicht vollumfänglich. Folglich wurden alle Gewinne und Verluste aus den Marktbewertungen der zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken eingesetzten derivativen Finanzinstrumente ergebniswirksam berücksichtigt.

Die Bilanzierung der Finanzinstrumente erfolgt mit dem Abschluss der entsprechenden Verträge. Die Finanzinstrumente werden ursprünglich zu Anschaffungskosten bilanziert und zum Bilanzstichtag zu den jeweiligen aktuellen Marktwerten bewertet. Die Ausbuchung der Finanzinstrumente erfolgt, wenn die aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen beider Parteien erfüllt wurden oder bei Glattstellung des Instruments.

Der Ausweis der Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente erfolgt in der Bilanz unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten beziehungsweise unter den sonstigen Verbindlichkeiten. Zum 31. Dezember 2017 sind 0,6 Mio. € (i. Vj. 1,3 Mio. €) unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten und 0,9 Mio. € (i. Vj. 1,1 Mio. €) unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

KREDITRISIKEN

Das Kreditrisiko stellt das finanzielle Risiko dar, dass ein Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Durch ein fortlaufendes Forderungsmanagement wird dem Forderungsausfallrisiko begegnet. Die Bonität der Kunden wird bewertet, woraufhin das Zahlungsziel und die weiteren Konditionen festgelegt werden. Darüber hinaus werden Teile der Inlands- und ausgewählte Auslandsforderungen an Factoringunternehmen beziehungsweise Banken verkauft.

Forderungen gegen Kunden im Iran haben im aktuellen Jahr einen Anteil von mehr als 10 %. Für diese Forderungen wurden Wertberichtigungen in Höhe von 0,7 Mio. € (i. Vj. 2,7 Mio. €) gebildet.

Für bestimmte Kunden in ausgewählten Ländern bestehen Kreditversicherungen mit verschiedenen Gesellschaften. Der im Rahmen der bestehenden Kreditversicherungen vereinbarte Selbstbehalt beläuft sich auf bis zu 10 %.

Mögliche Ausfallrisiken für originäre Finanzinstrumente sind durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Für die Darstellung des maximalen Ausfallrisikos der originären finanziellen Vermögenswerte wird der jeweilige Buchwert als Äquivalent für das maximale Ausfallrisiko herangezogen:

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in Millionen € 2017 2016
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 133,8 163,8
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 19,5 13,6

MARKTRISIKEN

Marktpreisrisiken resultieren aus der Veränderung von Marktpreisen. Diese führen dazu, dass der beizulegende Zeitwert oder die künftigen Cashflows der Finanzinstrumente schwanken. Marktrisiken umfassen Währungsrisiken, Zinsrisiken und andere Preisrisiken.

WÄHRUNGSRISIKEN

Die Biotest Gruppe ist international tätig und infolgedessen einem Fremdwährungsrisiko ausgesetzt, dass auf den Wechselkursänderungen verschiedener Fremdwährungen basiert, hauptsächlich dem US-Dollar. Fremdwährungsrisiken entstehen aus erwarteten zukünftigen Transaktionen, bilanzierten Vermögenswerten und Schulden sowie Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe. Gegen identifizierbare zukünftige Währungsrisiken schützt sich die Biotest Gruppe grundsätzlich, wenn sie sich diesen ausgesetzt sieht. Des Weiteren wird sich selektiv gegen Risiken in der Bilanz abgesichert. Die Biotest Gruppe nutzt Möglichkeiten zum natürlichen Ausgleich von Währungsrisiken sowie Devisentermingeschäfte für das Management von Währungsrisiken.

Die Biotest Gruppe hat in den für den Konzern wesentlichen Fremdwährungen folgende Fremdwährungspositionen:

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Fremdwährungsrisiko USD GBP
in Millionen € 2017 2016 2017 2016
--- --- --- --- ---
Barreserve - 5,9 - 0,1
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 23,3 58,1 2,0 2,2
sonstige originäre finanzielle Vermögenswerte 18,6 1,6 - 1,1
sonstige derivative finanzielle Vermögenswerte 0,4 0,2 0,1 1,1
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -2,0 -26,9 -0,3 -0,2
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -41,9 -48,7 - -
sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten -3,3 -2,2 -0,1 -
sonstige derivative finanzielle Verbindlichkeiten -0,1 - - -
Nettodarstellung -5,0 -12,0 1,7 4,3

Zum Stichtag bestanden folgende Devisentermingeschäfte zum Verkauf von USD, GBP und RUB:

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in Millionen € Nominalvolumen Marktwerte
2017 2016 2017 2016
--- --- --- --- ---
Devisentermingeschäfte 83,6 55,8 0,6 1,3

Die wesentlichen Wechselkurse während der Berichtsperiode sind im Kapitel B 3 dargestellt.

ZINSRISIKEN

Das Zinsrisiko der Biotest Gruppe entsteht durch langfristige Finanzschulden. Die Darlehen mit variabler Verzinsung setzen den Konzern zinsbedingten Cashflow-Risiken aus. Aus den festverzinslichen Darlehen entsteht ein zinsbedingtes Risiko aus Änderungen des beizulegenden Zeitwertes.

Aufgrund der bestehenden Darlehensbeziehungen (siehe auch Ausführungen in Kapitel E 14 Finanzverbindlichkeiten) ist die Biotest Gruppe Zinsänderungsrisiken ausgesetzt. Zur Minimierung eines Teils der zinsbedingten Cashflow-Risiken wurden Zinsswaps eingesetzt, die eine variable in eine feste Verzinsung umwandeln. Mit derartigen Zinsswaps wird das zinsbedingte Cashflow-Risiko gesichert.

Im Geschäftsjahr 2017 bestanden folgende Zinssicherungsgeschäfte:

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in Millionen € Nominalvolumen Marktwerte
2017 2016 2017 2016
--- --- --- --- ---
Zinsswaps 30,0 30,0 -0,8 -1,1

Die Zinssicherungsgeschäfte haben eine Laufzeit bis zum 10. September 2018 bzw. 23. September 2020 und einen festen Zinssatz von 1,45 % bzw. 1,8175 %. Im Vorjahr bestanden zum Stichtag diese Zinssicherungsgeschäfte ebenfalls.

Das Nominalvolumen ist die Summe aller Kauf- und Verkaufsbeträge derivativer Finanzgeschäfte. Die Marktwerte ergeben sich aus der Bewertung der ausstehenden Positionen zu Marktpreisen ohne Berücksichtigung gegenläufiger Wertentwicklungen aus den Grundgeschäften. Sie entsprechen den Aufwendungen beziehungsweise Erträgen bei einer Glattstellung der Derivatkontrakte zum Bilanzstichtag.

LIQUIDITÄTSRISIKEN

Das Liquiditätsrisiko beschreibt das Risiko, dass ein Unternehmen seine eigenen finanziellen Verpflichtungen nicht zu jedem Zeitpunkt in ausreichendem Maße erfüllen kann. Durch finanzielle Engpässe können sich die Finanzierungskosten erhöhen.

Die Biotest Gruppe finanziert sich über langfristige Kredite bei Banken, über Schuldscheindarlehen und Factoring. Darüber hinaus begrenzt die Biotest Gruppe ihr Liquiditätsrisiko, indem sie neben dem Zahlungsmittelzufluss aus dem operativen Geschäft bilaterale Kreditverträge bei verschiedenen Banken unterhält, die im Bedarfsfall genutzt werden können.

Zum 31. Dezember 2017 hatte die Biotest Gruppe folgende vertraglich vereinbarte Kreditlinien:

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in Millionen € 2017 2016
In Anspruch genommene Kredite 403,8 343,8
Nicht in Anspruch genommene Kreditlinien 95,5 169,2

Zur Reduzierung potenzieller Liquiditätsrisiken wird das Konzern Treasury von den einzelnen Unternehmensbereichen mit Informationen versorgt, so dass ein Liquiditätsprofil erstellt werden kann. Einbezogen werden hierbei sämtliche finanzielle Vermögenswerte, finanzielle Verbindlichkeiten und erwartete Zahlungsströme aus geplanten Transaktionen.

Eine Fälligkeitsübersicht, die zeigt, wie die Cashflows der Verbindlichkeiten per 31. Dezember 2017 die Liquiditätssituation der Biotest Gruppe beeinflussen, ist in Kapitel H 2.5 dargestellt.

Mit Vollzug des Übernahmeangebots der Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, können die Kreditverträge auf Grund des Kontrollwechsels im Jahr 2018 gekündigt werden.

Hinsichtlich der Auswirkungen des am 31. Januar 2018 eingetretenen Kontrollwechsels durch den Vollzug des freiwilligen Übernahmeangebots der Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, verweisen wir auf die Ausführungen im Kapitel H 13.

H 5 SENSITIVITÄTSANALYSE GEMÄSS IFRS 7.40

Die Biotest Gruppe ist Marktrisiken, bestehend aus Währungsrisiken und Zinsrisiken, ausgesetzt.

Durch eine Anwendung von Sensitivitätsanalysen wird für jede Risikoart ermittelt, welche Auswirkungen eine Änderung der jeweiligen Risikovariablen auf die Gewinne und Verluste sowie auf das Eigenkapital zum Bilanzstichtag nehmen würde.

WÄHRUNGSIRISIKEN

Für die Analyse der Währungsrisiken wird für bestimmte Fremdwährungen mit für die Biotest Gruppe signifikantem Risiko eine Sensitivitätsanalyse berechnet. Hierbei werden die folgenden wesentlichen Währungen betrachtet: USD und GBP.

Wenn der Euro gegenüber sämtlichen Währungen zum 31. Dezember 2017 um 10 % aufgewertet gewesen wäre, wäre das Finanzergebnis um 1,3 Mio. € (i. Vj. 7,6 Mio. €) höher gewesen.

Wenn der Euro gegenüber sämtlichen Währungen zum 31. Dezember 2017 um 10 % abgewertet gewesen wäre, wäre das Finanzergebnis um 0,2 Mio. € (i. Vj. 8,1 Mio. €) niedriger gewesen.

Die hypothetische Ergebnisauswirkung von 1,3 Mio. € beziehungsweise 0,2 Mio. € ergibt sich im Einzelnen aus den Währungssensitivitäten:

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in Millionen € Aufwertung des EUR um 10

%
Abwertung des EUR um 10

%
EUR zu USD 2,6 -1,6
EUR zu GBP -1,3 1,8
1,3 0,2

Zu beachten ist, dass in der Sensitivitätsanalyse nach IFRS 7 nur das Wechselkursrisiko bezogen auf finanzielle Vermögenswerte und Schulden, nicht aber das Translationsrisiko berücksichtigt wird. Unter Berücksichtigung des Translationsrisikos würden sich entsprechend andere Auswirkungen ergeben.

ZINSRISIKEN

Für das Zinsrisiko wird durch eine Sensitivitätsanalyse der Effekt einer Änderung der Marktzinssätze auf die Zinserträge und -aufwendungen, andere Ergebnisteile sowie gegebenenfalls auf das Eigenkapital dargestellt.

Marktzinssatzänderungen von originären Finanzinstrumenten mit fester Verzinsung wirken sich nur dann auf das Ergebnis aus, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind. Demnach unterliegen alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7.

Marktzinssatzänderungen von Zinsderivaten (Zinsswaps, Zins-/ Währungsswaps und Zinscaps), die nicht in eine Sicherungsbeziehung nach IAS 39 eingebunden sind, haben Auswirkungen auf das sonstige Finanzergebnis (Bewertungsergebnis aus der Anpassung der finanziellen Vermögenswerte an den beizulegenden Zeitwert) und werden daher bei den ergebnisbezogenen Sensitivitätsberechnungen berücksichtigt.

Währungsderivate und deren Wertänderungen aufgrund von Zinsänderungen wurden für die Berechnung der Zinssensitivitäten nicht berücksichtigt.

Die Sensitivitätsanalyse bezieht sich auf den Nettoeffekt von zinstragenden Verbindlichkeiten, Bankbeständen und kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten. Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2017 um 100 Basispunkte höher gewesen wäre, wäre der Fair Value der Finanzinstrumente um 0,4 Mio. € (i. Vj. 0,5 Mio. €) höher gewesen. Die hypothetische Ergebnisauswirkung von 0,0 Mio. € (i. Vj. 0,2 Mio. €) ergibt sich aus den potenziellen Effekten aus Zinsderivaten von 0,4 Mio. € (i. Vj. 0,5 Mio. €) und originären finanziellen Verbindlichkeiten von -0,4 Mio. € (i. Vj. -0,3 Mio. €).

Vor dem Hintergrund der zum Bilanzstichtag sehr niedrigen Referenzzinssätze wird aus Geringfügigkeitsgründen auf eine Sensitivitätsanalyse bei Abweichung des Marktzinsniveaus nach unten verzichtet.

Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2017 um 100 Basispunkte höher beziehungsweise um 0 Basispunkte niedriger gewesen wäre, wäre das Eigenkapital unverändert geblieben. Hinsichtlich der Änderungen des Eigenkapitals durch die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus Pensionsplänen verweisen wir auf die Ausführungen im Kapitel E 12.

MARKTRISIKEN

Die Angaben zur Sensitivitätsanalyse gemäß IFRS 7.40b umfassen sowohl das Fair Value Risiko als auch das Cash Flow Risiko. Da diese Werte in den Rechenmodellen simultan ermittelt werden, können keine differenzierten spezifischen Angaben zu den einzelnen Werten gemacht werden.

SONSTIGE PREISRISIKEN

IFRS 7 verlangt im Rahmen der Darstellung zu Marktrisiken auch Angaben darüber, wie sich hypothetische Änderungen von Risikovariablen auf Preise von Finanzinstrumenten auswirken. Als Risikovariablen kommen insbesondere Börsenkurse oder Indizes in Frage.

Die Sonstigen Preisrisiken haben keinen wesentlichen Einfluss auf die Preise von Finanzinstrumenten der Biotest Gruppe.

H 6 KAPITALMANAGEMENT

Die primäre Zielsetzung für das Kapitalmanagement besteht darin, ein für Kapitalgeber attraktives Rating im Allgemeinen zu sichern und Kapitalrelationen einzuhalten, die die strategische Geschäftsentwicklung der Biotest Gruppe absichern.

Das Eigenkapital der Biotest Gruppe, das im Fokus der Optimierung der Kapitalstruktur steht, ist das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital, das den Eigentümern der Biotest AG als Mutterunternehmen zuzuordnen ist. Das Stammkapital besteht aus 19.785.726 Stück stimmberechtigten Stammaktien und 19.785.726 Stück stimmrechtslosen Vorzugsaktien. Minderheitsanteile am Eigenkapital spielen beim Kapitalmanagement aufgrund des geringen Volumens nur noch eine untergeordnete Rolle.

Die Basis für die Analyse des strategischen Kapitalmanagements bilden Rechnungen zur langfristigen Unternehmensplanung, aus denen die entsprechenden zukünftigen Wertgrößen und Kennzahlen abgeleitet werden. Im kurzfristigen Bereich liefert die Budget-Planung für das Folgejahr die Basis für die Kennzahlen.

In der strategischen Ausrichtung verfolgt die Biotest Gruppe das Ziel, eine Eigenkapitalquote von mindestens 40 % zu halten. Die Eigenkapitalquote der Biotest Gruppe beträgt zum 31. Dezember 2017 35,5 % (i. Vj. 38,7 %). Daneben werden sowohl langfristig als auch quartalsweise spezielle Finanzkennzahlen zur Analyse und Steuerung herangezogen. Hier ist als wesentliche Kennzahl der Verschuldungsfaktor als Verhältnis der Nettoschulden zum EBITDA zu nennen.

Im Geschäftsjahr 2017 wurden keine grundsätzlichen Veränderungen bei der Zielsetzung oder den Prozessen für das Management des Kapitals vorgenommen. Für das erforderliche Controlling des Projekts "Biotest Next Level" und der hierfür erforderlichen Finanzmittel wurden eine adäquate Organisationsstruktur sowie definierte Ablauf- und Kontrollprozesse implementiert.

Die Biotest Gruppe hat unterschiedliche Maßnahmenmöglichkeiten, um die Ziele des Kapitalmanagements zu erreichen. Diese bestehen aus Kapitalerhöhungen durch die Ausgabe neuer Aktien mit und ohne Bezugsrecht, aus Dividendenpolitik und aus dem Rückkauf von Aktien. Die Optimierung der Kapitalstruktur wird durch ein aktives Working-Capital-Management unterstützt.

Im Juni 2013 hat die Biotest AG eine Kapitalerhöhung durchgeführt. Die maximal mögliche Anzahl von 1.461.909 neuen Vorzugsaktien wurde zum Preis von 52 € pro Aktie entweder von den bisherigen Aktionären durch Ausnutzung der Bezugsrechte bezogen oder bei institutionellen Investoren platziert. Es wurden neue auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 2,56 € je Aktie ausgegeben. Damit wurde ein Bruttoemissionserlös von 76 Mio. € erzielt.

Im Geschäftsjahr 2013 hat die Biotest AG Schuldscheindarlehen im Volumen von 210 Mio. € Gegenwert am Kapitalmarkt platziert. Es wurden EUR-Tranchen mit Laufzeiten von 5, 7 und 10 Jahren sowie eine USD-Tranche mit einer Laufzeit von 5 Jahren gezeichnet. Die Tranchen mit 5 und 7 Jahren Laufzeit haben fixe und variable Zinsen. Die Tranche mit 10 Jahren Laufzeit hat einen fixen Zinscoupon.

Im Geschäftsjahr 2014 hat die Biotest Gruppe im Rahmen des Energieeffizienzprogramms der KfW Kredite im Volumen von 100,5 Mio. € aufgenommen. Diese haben eine Laufzeit von 10 Jahren, davon zwei tilgungsfreie Jahre und unterliegen einer fixen Verzinsung.

Im Geschäftsjahr 2015 hat die Biotest Gruppe im Rahmen des Innovationsprogramms der KfW Kredite im Volumen von 7,4 Mio. € mit einer Laufzeit von 10 Jahren und einer fixen Verzinsung aufgenommen.

Im Geschäftsjahr 2016 hat die Biotest Gruppe im Rahmen des Energieeffizienzprogramms der KfW Kredite im Volumen von 60,0 Mio. € vertraglich vereinbart. Im Geschäftsjahr 2017 hat die Biotest Gruppe einen weiteren Kredit im Rahmen des Energieeffizienzprogramms der KfW im Volumen von 10 Mio. € vertraglich vereinbart. Die Darlehen aus dem Energieeffizienzprogramm der KfW wurden im Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 70,0 Mio. € vollständig in Anspruch genommen. Die Kredite haben eine Laufzeit von 10 Jahren, davon zwei tilgungsfreie Jahre und unterliegen einer fixen Verzinsung.

Die Erlöse aus den Schuldscheindarlehen, der Kapitalerhöhung und den Darlehen des Energieeffizienzprogramms dienen insbesondere dem Ausbau des Standortes in Dreieich und darüber hinaus der allgemeinen Unternehmensfinanzierung.

Der durch den Vollzug des freiwilligen Übernahmeangebots der Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, am 31. Januar 2018 eingetretene Kontrollwechsel führt zu Sonderkündigungsrechten der Kreditgeber. Weitergehende Informationen zu den Auswirkungen des Kontrollwechsels sind in Kapitel H 13 zu finden.

H 7 EVENTUALFORDERUNGEN UND EVENTUALVERPFLICHTUNGEN

Eine Eventualforderung ist ein möglicher Vermögenswert, der aus vergangenen Ereignissen resultiert und dessen Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse erst noch bestätigt wird, die nicht vollständig unter der Kontrolle des Unternehmens stehen.

Eventualverpflichtungen sind mögliche Verpflichtungen, die aus vergangenen Ereignissen resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse, die nicht vollständig unter der Kontrolle des Unternehmens stehen, erst noch bestätigt werden muss. Eventualverpflichtungen können auch aus gegenwärtigen Verpflichtungen, die aus vergangenen Ereignissen resultieren, beruhen, die jedoch nicht erfasst sind, entweder weil der Ressourcenabfluss samt wirtschaftlichen Nutzeneinbußen nicht wahrscheinlich ist oder die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden kann.

Die Biotest Gruppe hat Eventualverbindlichkeiten durch Bürgschaften in Höhe von 16,7 Mio. € (i. Vj. 16,6 Mio. €). Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Lieferungs- und Leistungsgarantien, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme der Biotest Gruppe als gering eingeschätzt wird.

Aus Gebühren in Zusammenhang mit dem Tendergeschäft resultieren Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 1,3 Mio. €. Der von Biotest als gerechtfertigt angesehene Betrag ist durch eine Rückstellung in Höhe von 0,5 Mio. € berücksichtigt.

Aus dem Verkauf der US-Aktivitäten im Geschäftsjahr 2017 besteht das Risiko, dass Vertragspartner Ansprüche aufgrund von angeblichen Vertragsverletzungen geltend machen. Biotest sieht mögliche Forderungen als nicht gerechtfertigt an, da die bisher vorgebrachten Sachverhalte bereits zum Zeitpunkt der Veräußerung bekannt waren. Biotest hat keine Rückstellung im Konzernabschluss erfasst. Sollte es zu einem Rechtstreit kommen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine negative Entscheidung für Biotest ergehen könnte, die eine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben kann.

Zum Abschlussstichtag bestanden wie im Vorjahr keine Eventualforderungen.

H 8 SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

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in Millionen € in 2018 2019 bis 2022 ab 2023 Gesamt
Verpflichtung aus langfristigen Lieferverträgen mit festen Abnahmemengen 2,3 42,8 45,9 91,0
Verpflichtungen aus langfristigen Dienstleistungsverträgen 11,9 39,3 8,5 59,7
Verpflichtungen zum Erwerb von Anlagevermögen 25,7 2,0 - 27,7
Künftige Zahlungen aus Miet-, Pacht- und Operating-Leasingverträgen 4,7 7,9 4,2 16,8
44,6 92,0 58,6 195,2

Die Verpflichtungen aus langfristigen Lieferverträgen mit festen Abnahmemengen beziehen sich im Wesentlichen auf Lieferverträge für die Jahre 2018 bis 2025, nach denen Biotest in den folgenden Jahren Produkte im Wert von 91,0 Mio. € (i. Vj. 0 Mio. €) erhält.

Bei den Verpflichtungen aus langfristigen Dienstleistungsverträgen handelt es sich im Wesentlichen um Abnahmeverpflichtungen aus zwei Lohnfraktionierungsverträgen für die Jahre 2018 bis 2023 in Höhe von 59,7 Mio. € (i. Vj. 28,0 Mio. €). Bei dem entsprechenden Vorjahreswert wurde durch einen Übertragungsfehler im Vorjahresbericht ein um 15,1 Mio. € zu hoher Wert ausgewiesen, der nun in den Angaben nach IAS 8 korrigiert wurde.

Die Biotest Gruppe als Leasingnehmer mietet beziehungsweise least Betriebsausrüstung. Das Operating-Leasing umfasst Fahrzeuge und Bürogeräte, deren Verträge eine Basismietzeit von zwei bis fünf Jahren haben. Im Geschäftsjahr 2017 beträgt der Aufwand aus den Miet-, Pacht- und Operating-Leasingverträgen 3,2 Mio. € (i. Vj. 6,8 Mio. €).

Die Miet-, Pacht- und Operating-Leasingverträge in Bezug auf die Plasmastationen der Plasma Service Europe GmbH enthalten zum Teil Preisanpassungsklauseln, die sich nach dem Verbrauchsindex in Deutschland richten.

H 9 BEZIEHUNGEN ZU NAHE STEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Die Biotest Gruppe unterhält zu berichtende Beziehungen zu dem Gemeinschaftsunternehmen BioDarou P.J.S. Co., Teheran, Iran, sowie zu dessen Tochterunternehmen Plasma Gostar Pars (P.J.S.), Teheran, Iran, zu dem assoziierten Unternehmen ADMA Biologics Inc., Ramsey, USA, zu den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats und ihnen nahe stehenden Personen sowie zu Aktionären mit wesentlichem Einfluss auf die Biotest AG.

A) GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN

Die BioDarou P.J.S. Co. erwarb im Geschäftsjahr von Unternehmen der Biotest Gruppe Waren und Dienstleistungen in Höhe von 7,1 Mio. € (i. Vj. 1,8 Mio. €). Die Forderungen gegen Gemeinschaftsunternehmen betragen am Stichtag 3,3 Mio. € (i. Vj. 0,0 Mio. €). Zum Bilanzstichtag bestehen wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten gegenüber der BioDarou P.J.S. Co. aus geleisteten Anzahlungen auf zukünftige Warenlieferungen.

B) ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN

Die Biotest Pharmaceuticals Corporation (BPC), Boca Raton, USA, hat im Geschäftsjahr 2017 ein langfristiges Darlehen an das assoziierte Unternehmen ADMA Biologics Inc. gewährt. Der Buchwert des Darlehens beträgt zum 31. Dezember 2017 6,9 Mio. € und wird in den fortgeführten Geschäftsbereichen ausgewiesen. Darüber hinaus besteht eine Forderung gegen dem assoziierten Unternehmen in Höhe von 0,2 Mio. €. Die Beteiligung an der ADMA Biologics Inc. wurde im Rahmen des geplanten Verkaufs der BPC in die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche umklassifiziert. Weitergehende Informationen dazu sind in Kapitel F zu finden. Die ADMA Biologics Inc. erwarb im Geschäftsjahr von Unternehmen der Biotest Gruppe Waren und Dienstleistungen in Höhe von 2,5 Mio. € (i. Vj. 0 Mio. €).

C) ANDERE NAHE STEHENDE UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Frau Dr. Cathrin Schleussner informierte die Biotest Gruppe darüber, dass seit dem 19. Dezember 2007 ihr Stimmrechtsanteil 50,03 % der Stimmrechte beträgt. Die Stimmrechte werden dabei über die OGEL GmbH, Frankfurt am Main, gehalten. Die OGEL GmbH wird als Unternehmen von Frau Dr. Cathrin Schleussner kontrolliert.

Die Mitglieder der Familie von Frau Dr. Cathrin Schleussner gelten bis zur Annahme des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots als nahe stehende Personen im Sinne des IAS 24. Im Jahr 2017 gab es wie im Vorjahr geringfügige Aufwendungen für die nahe stehenden Personen der Familie Schleussner.

Die Kreissparkasse Biberach führt als nahe stehendes Unternehmen der Biotest Gruppe im Rahmen des Long Term Incentive-Programms die Depots der Mitarbeiter.

Die Plasma Gostar Pars (P.J.S.) erwarb im Geschäftsjahr von Unternehmen der Biotest Gruppe keine Waren und Dienstleistungen (i. Vj. 15,5 Mio. €). Darüber hinaus bestehen am Stichtag Verbindlichkeiten gegenüber dem Gemeinschaftsunternehmen in Höhe von 0,6 Mio. € (i. Vj. Forderungen von 8,8 Mio. €).

D) AUFSICHTSRAT UND VORSTAND

Zusammensetzung der Gremien

Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands bekleiden per 31. Dezember 2017 noch folgende Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Aufsichtsrat

Rolf Hoffmann,

Weggis, Schweiz

Vertreter der Anteilseigner

Lehrbeauftragter der University of North Carolina Kenan-Flagler Business School, Chapel Hill, North Carolina, USA

Aufsichtsratsvorsitzender der Biotest AG (Mitglied seit August 2017)

Mitglied des Verwaltungsrats der Trigemina Inc., San Francisco, USA

Mitglied im Aufsichtsrat der Genmab A/S, Kopenhagen, Dänemark

Dr. Cathrin Schleussner,

Neu-Isenburg, Deutschland

Geschäftsführerin der OGEL GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland

Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende der Biotest AG (Mitglied seit Juli 2001)

Kerstin Birkhahn,

Langen, Deutschland

Dipl. Ingenieurin, Angestellte der Biotest AG, Dreieich, Deutschland

Arbeitnehmervertreterin im Aufsichtsrat der Biotest AG (Mitglied seit April 2010)

Kurt Hardt,

Biberach, Deutschland

Mitglied des Vorstands der Kreissparkasse Biberach, Biberach, Deutschland

Mitglied im Aufsichtsrat der Biotest AG (Mitglied seit August 2017)

Jürgen Heilmann,

Dreieich, Deutschland

Kaufmännischer Angestellter der Biotest AG, Dreieich, Deutschland

Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der Biotest AG (Mitglied seit September 2011)

Christine Kreidl,

Regensburg, Deutschland

Selbständige Beraterin, Regensburg, Deutschland

Mitglied im Aufsichtsrat der Biotest AG (Mitglied seit August 2017)

Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der Singulus Technologies AG, Kahl am Main, Deutschland

Zum 30. August 2017 sind die folgenden Mitglieder aus dem Aufsichtsrat ausgeschie den:

Dr. Alessandro Banchi,

Mailand, Italien

Ehemaliger Sprecher der Unternehmensleitung von Boehringer Ingelheim, Ingelheim am Rhein, Deutschland

früherer Aufsichtsratsvorsitzender der Biotest AG

Dr. Christoph Schröder,

Berlin, Deutschland

Geschäftsführer der OMOS Equity Partners GmbH, Berlin, Deutschland

Thomas Jakob,

Ulm, Deutschland

Kaufmann

Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Biberach, Biberach, Deutschland (bis 31. Januar 2017)

Verwaltungsrat der Aktiengesellschaft für Umsatzfinanzierung S.A., Senningerberg, Luxemburg

Vergütung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat erhielt im aktuellen Geschäftsjahr insgesamt 221 T € (i. Vj. 219 T €). Hiervon sind 221 T € (i. Vj. 219 T €) der fixen Vergütungskomponente und 0 T € (i. Vj. 0 T €) der variablen Vergütungskomponente zuzuordnen. Hierin enthalten sind neben der Vergütung der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder ebenfalls die anteilige Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, deren Mandat am 30. August 2017 endete (Dr. Alessandro Banchi, Thomas Jakob und Dr. Christoph Schröder).

Neben den aufgeführten Aufsichtsratsvergütungen wurden im Geschäftsjahr 2017 sowie 2016 für die Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats weitere Leistungen im Rahmen ihres Arbeitnehmerverhältnisses aufwandswirksam erfasst. Die Höhe der Bezüge richtet sich nach tarifvertraglichen Regelungen bzw. den in der Gesellschaft geltenden Gehaltsstufen für außertarifliche Mitarbeiter.

Eine detaillierte Beschreibung der Aufsichtsratsvergütung sowie individualisierte Wertangaben befinden sich im Vergütungsbericht des Corporate Governance Berichts dieses Geschäftsberichts.

Vorstand

Dr. Bernhard Ehmer,

Heidelberg, Deutschland

Vorstandsvorsitzender

Mitglied des Aufsichtsrats bei Affimed GmbH, Heidelberg, Deutschland

Mitglied des Aufsichtsrats bei ADMA Biologics, Inc., Ramsey, USA

Dr. Michael Ramroth,

Mörfelden-Walldorf, Deutschland

Mitglied des Vorstands

(Finanzvorstand)

Dr. Georg Floß,

Marburg, Deutschland

Mitglied des Vorstands (Produktionsvorstand)

Vergütung des Vorstands

Die Gesamtbezüge des im Geschäftsjahr 2017 aktiven Vorstands betragen 2.463 T € (i. Vj. 2.086 T €). Die Vorstandsvergütung teilt sich in eine erfolgsunabhängige Komponente in Höhe von 1.358 T € (i. Vj. 1.436 T €) und eine erfolgsabhängige Komponente in Höhe von 1.105 T € (i. Vj. 650 T €) auf.

Die Teilnahme der Vorstände am Long-Term-Incentive-Programm ist in der erfolgsabhängigen Komponente mit dem beizulegenden Zeitwert der im jeweiligen Geschäftsjahr aufgelegten Tranche des LTIP zum Gewährungszeitpunkt enthalten.

Die Teilnahme der Vorstände am aktienbasierten Long-Term-Incentive-Programm stellt sich wie folgt dar:

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in Tausend € Eigeninvestment in Vorzugsaktien (in Stücken) Beizulegender Zeitwert der Optionen zum 31. Dezember Aufwand aus dem Optionsprogramm im Geschäftsjahr
2017 (Tranchen 2015 und 2016)
Dr. Bernhard Ehmer - - -
Dr. Michael Ramroth 1.800 147 103
Dr. Georg Floß 1.800 130 92
3.600 277 195
2016 (Tranchen 2014, 2015 und 2016)
Dr. Bernhard Ehmer - - -
Dr. Michael Ramroth 1.800 43 -
Dr. Georg Floß 1.800 38 1
3.600 81 1

Für das neue Programm LTIP 2017 haben die Vorstände mit dem gleichen Eigeninvestment teilgenommen (Dr. Michael Ramroth und Dr. Georg Floß jeweils mit 1.800 Vorzugsaktien). Für das nicht-aktienbasierte LTIP 2017 wurde eine Rückstellung in Höhe von 63 T € gebildet. Hiervon entfallen auf Dr. Michael Ramroth 33 T € und auf Dr. Georg Floß 30 T €.

Aus dem Long-Term-Incentive-Programm / Tranche 2014, dessen Auszahlung für das Geschäftsjahr 2017 festgelegt war, erhielt keiner der Vorstände (Dr. Bernhard Ehmer, Dr. Michael Ramroth und Dr. Georg Floß) eine Auszahlung.

Die aktiven Mitglieder des Vorstands verfügen über Pensionsansprüche in Höhe von 8.118 T € (i. Vj. 7.499 T €). Zur Insolvenzsicherung der Pensionsansprüche sind zum 31. Dezember 2017 Vermögenswerte in Höhe von 1.570 T € (i. Vj. 1.248 T €) auf den Biotest Vorsorge Trust e. V. übertragen.

Eine Ergänzungsvereinbarung zum Vorstandsvertrag aller aktiven Vorstandsmitglieder enthält eine Abfindungsregelung, die im Fall wirksam wird, dass der Vorstandsvertrag infolge einer näher definierten Change of Control vorzeitig beendet wird. Die Abfindung umfasst die feste Vergütung bis zum Ende der Laufzeit und ist maximal auf das Dreifache der jährlichen Festvergütung begrenzt. Hinzu kommen anteilige variable Vergütungsbestandteile, die auf Basis des Durchschnittsbetrags der vorangegangenen zwei Geschäftsjahre zuzüglich einer Vergütung für den Nutzungswert des gewährten Dienstwagens ermittelt werden. Neben diesen Ansprüchen umfasst die Abfindung zusätzlich bis zum Zweifachen der jährlichen Festvergütung soweit die gesamte Abfindung insgesamt nicht das Dreifache der jährlichen Festvergütung, zuzüglich der wie oben dargestellt berechneten Bonuszahlung und der Entschädigung für den Nutzwert des Dienstwagens, übersteigt.

Der Anspruch entsteht nicht, wenn die Beendigung des Vorstandsvertrags auf Kündigung aus wichtigem Grund, Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit beruht oder das Vorstandsmitglied zum Zeitpunkt der Beendigung das 60. Lebensjahr bereits vollendet hat oder im Zusammenhang mit dem Change of Control von dritter Seite Zuwendungen oder Wertvorteile erhält.

Andere einmalige oder wiederkehrende Zusagen für den Fall der Beendigung der Vorstandstätigkeit bestehen nicht.

Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen sind 7.555 T € (i. Vj. 6.738 T €) zurückgestellt. Zum Abschlussstichtag bestanden keine Darlehensforderungen gegen Organmitglieder.

Für ehemalige Vorstandsmitglieder wurden im Geschäftsjahr 2017 Pensionszahlungen in Höhe von 484 T € (i. Vj. 477 T €) geleistet. Des Weiteren wurden im Geschäftsjahr 2017 an ehemalige Vorstandsmitglieder Zahlungen in Höhe von 0 T € (i. Vj. 0 T €) für Erfolgsbeteiligungen und im Rahmen des LTIP 2014 geleistet.

Für ehemalige Vorstandsmitglieder bestehen zum 31. Dezember 2017 Rückstellungen im Zusammenhang mit dem LTIP in Höhe von 0 T € (i. Vj. 0 T €).

Eine detaillierte Beschreibung des Vorstandsvergütungssystems sowie individualisierte Wertangaben werden im Vergütungsbericht des Konzernlageberichts dieses Geschäftsberichts gegeben.

H 10 ANTEILSBESITZLISTE

Nachfolgend sind die Gesellschaften aufgeführt, die durch eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung zu dem Anteilsbesitz der Biotest AG gemäß § 313 Abs. 2 HGB gehören. Alle Zahlenangaben wurden für Zwecke des Konzernabschlusses nach den Vorschriften des IASB ermittelt.

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Name der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft Eigenkapital

in Mio €
Anteil am Kapital

in %
Ergebnis nach Steuern

in Mio €
Biotest Pharma GmbH** Dreieich, Deutschland 126,3 100,00 2,3
Biotest Grundstücksverwaltungs GmbH* Dreieich, Deutschland 9,4 98,00 0,9
Biotest France SAS Paris, Frankreich 0,5 100,00 0,1
Biotest (UK) Ltd. Birmingham, Großbritannien 3,6 100,00 0,3
Biotest Italia S.r.l. Mailand, Italien 3,9 100,00 -2,0
Biotest Austria GmbH Wien, Österreich 2,6 100,00 0,4
Biotest (Schweiz) AG Rupperswil, Schweiz 2,1 100,00 0,3
Biotest Hungaria Kft. Budapest, Ungarn 4,0 100,00 0,6
Biotest Farmacêutica Ltda. São Paulo, Brasilien -1,0 100,00 -1,1
Biotest Hellas MEPE Athen, Griechenland -7,9 100,00 -
Biotest Medical S.L.U. Barcelona, Spanien 1,0 100,00 0,2
Plasmadienst Tirol GmbH* Innsbruck, Österreich 0,3 100,00 -
Plasma Service Europe GmbH**** Dreieich, Deutschland 2,9 100,00 0,6
Biotest Pharmaceuticals Corporation* Boca Raton, USA 40,5 100,00 22,4
Biotest US Corporation Boca Raton, USA 176,2 100,00 0,1
Plazmaszolgálat Kft.* Budapest, Ungarn 2,5 100,00 -0,8
Cara Plasma s.r.o. Prag, Tschechien -0,2 100,0 -0,6
ADMA Biologics Inc.****** Ramsey, USA 33,9 41,27 38,4
BioDarou P.J.S. Co.*/ ***** Teheran, Iran 4,7 49,00 0,3
Biotest Pharmaceuticals Ilac Pazarlama Anonim Sirketi**** Istanbul, Türkei - 100,00 -

* Mittelbare Beteiligung

** Nach Übernahme des HGB-Ergebnisses durch die Biotest AG

*** Nach Übernahme des HGB-Ergebnisses durch die Biotest Pharma GmbH

**** Nicht konsolidierte Gesellschaft

***** Angaben zum 31. Dezember 2016

****** Angaben gemäß des vorläufigen US GAAP-Abschlusses zum 31. Dezember 2017

H 11 BEFREIUNGSMÖGLICHKEIT GEMÄSS § 264 ABS. 3 HGB

Für die Einzelabschlüsse der Biotest Pharma GmbH und der Plasma Service Europe GmbH, beide Dreieich, wird für das Geschäftsjahr 2017 wie im Vorjahr von der Befreiungsmöglichkeit gemäß § 264 Abs. 3 HGB in dem Umfang Gebrauch gemacht, dass kein Lagebericht der Einzelgesellschaften erstellt und der Jahresabschluss nicht veröffentlicht wird.

H 12 ANHÄNGIGE UND DROHENDE GERICHTSVERFAHREN

Für die zum Bilanzstichtag anhängigen und drohenden Gerichtsverfahren wurden Rückstellungen in Höhe von 1,9 Mio. € (i. Vj. 3,3 Mio. €) gebildet. Die Rückstellung für Prozessrisiken berücksichtigt im Wesentlichen die erwarteten Kosten der Verteidigung von drei Mitarbeitern im Zusammenhang mit den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bezüglich des Geschäfts der Biotest AG in Russland sowie die erwarteten Kosten aus einem Rechtstreit mit einem Lieferanten.

Im Rahmen einer Einigung im Zusammenhang mit dem Russland-Geschäft mit den Ermittlungsbehörden hat die Biotest AG einen von der Staatsanwaltschaft beantragten Bußgeldbescheid in Höhe von 1,0 Mio. € im April 2017 angenommen. Die sich hieraus ergebende Belastung wurde bereits in früheren Geschäftsjahren durch eine Rückstellung berücksichtigt. Mit dem von der Biotest AG erklärten Rechtsmittelverzicht und mit Zahlung des Betrags wurde der Bußgeldbescheid rechtskräftig und das Verfahren gegen die Biotest AG beendet. Gegen die meisten Beschuldigten der Biotest AG haben die Behörden die Ermittlungen zwischenzeitlich eingestellt. Gegen drei Manager des Unternehmens wird noch ermittelt. Auf Grundlage dieser Entwicklungen geht das Unternehmen davon aus, dass aus dem Russland-Geschäft mit keinen weiteren nennenswerten Belastungen für das Unternehmen zu rechnen ist.

H 13 EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Am 19. Januar 2018 wurde die außenwirtschaftliche Freigabe durch die amerikanische Behörde CFIUS (Committee on Foreign Investment in the United States) erteilt und damit die letzte noch ausstehende Bedingung für das Übernahmeangebot der Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, erfüllt. Damit wurde das am 18. Mai 2017 veröffentlichte, freiwillige Übernahmeangebot für die Aktien der Biotest AG wirksam vollzogen. Das Angebot der Tiancheng und die Zahlung des Kaufpreises an die depotführende Bank der annehmenden Biotest Aktionäre wurde unverzüglich und wie in Ziffer 13.5 der Angebotsunterlage beschrieben beglichen.

Die Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, eine indirekt kontrollierte Tochtergesellschaft der Creat Group Co. Ltd., Nanchang, Volksrepublik China, (Creat), einer nach dem Recht der Volksrepublik China gegründeten und bestehenden Gesellschaft, hält somit ab dem 31. Januar 2018 eine Mehrheitsbeteiligung (ca. 90 % der stimmberechtigten Stammaktien der Biotest AG) an der Biotest AG.

Somit kam es am 31. Januar 2018 zu einem gesellschaftsrechtlichen Kontrollwechsel bei der Biotest AG und mittelbar auch bei der Biotest Pharma GmbH. Dieser Kontrollwechsel kann Kündigungsgründe oder Sondertilgungspflichten gemäß den Kreditverträgen begründen. Dadurch können sich die angegebenen Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verschieben. Aus Darlehen, Krediten und zugesagten Betriebsmittellinien könnten hierdurch Kredite in der Biotest Gruppe bis zu 487,5 Mio. € innerhalb des Jahres 2018 zur Zahlung fällig gestellt werden.

Bis zur Refinanzierung der Kreditverträge, die in Absprache mit Creat Group Co. Ltd., Nanchang, Volksrepublik China (Creat), binnen sechs Monaten erfolgen wird, hat Biotest alle Kreditgeber darum gebeten, vorübergehend auf die Ausübung bestimmter Rechte aufgrund des Kontrollwechsels zu verzichten und somit den laufenden Geschäftsbetrieb zu gewährleisten ("Umbrella Agreement"). Im Gegenzug verpflichtet sich Biotest, keine Maßnahmen zuzulassen, die eine Bewertung der Kreditnehmer als eigenständige Einheit unmöglich machen könnten. So verbieten diese Schutzklauseln beispielsweise Ausschüttungen oder Kreditgewährungen an Firmen der Creat Group Co. Ltd., Nanchang, Volksrepublik China (Creat). Weiterhin verpflichtet sich Biotest auf dem EBITDA basierende Finanzkennzahlen während der Laufzeit einzuhalten. Diese Vereinbarung wurde am 29. August 2017 für ein Finanzierungsvolumen in Höhe von 298,8 Mio. € und 13,5 Mio. $, bestehend aus Darlehen, Krediten und zugesagten Betriebsmittellinien unterzeichnet. Mit der Vereinbarung wird das Recht auf Kündigung aufgrund des Kontrollwechsels für sechs Monate ab dem Zeitpunkt des Kontrollwechsels ausgeschlossen. Die Kreditgeber haben somit nach sechs Monaten erneut das Recht aufgrund eines Kontrollwechsels zu kündigen und Biotest wäre dann zur Zahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen in einstelliger Millionenhöhe verpflichtet. Kreditgeber mit einem Finanzierungsvolumen von 154,8 Mio. € und 36,5 Mio. $ haben die Vereinbarung nicht unterzeichnet. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes wurden an diese Kreditgeber Schuldscheindarlehen in Höhe von 69,0 Mio. € und 36,5 Mio. $ sowie KfW-Darlehen in Höhe von 7,2 Mio. € zurückgeführt. Verträge zu kurzfristigen Kreditlinienwurden in Höhe von 27,5 Mio. € einvernehmlich aufgehoben oder wurden nicht prolongiert. Vorfälligkeitsentschädigungen wurden in Höhe von 3,2 Mio. € geleistet. Nach Erstellung dieses Berichts, aber vor Ablauf der Vereinbarung am 20. Juli 2018, kann es zu weiteren Sondertilgungen für Schuldscheindarlehen und KfW-Darlehen sowie zu Zahlungen von Vorfälligkeitsentschädigungen kommen. Mit Ablauf der Vereinbarung mit den Kreditgebern am 20. Juli 2018 kann es erneut zu Sondertilgungen und Zahlungsverpflichtungen aus Vorfälligkeitsentschädigungen kommen.

Die Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, hat in ihrem öffentlichen Übernahmeangebot angekündigt, jede erforderliche Refinanzierung, die sich aufgrund von Kontrollwechselklauseln in bestehenden Finanzierungsvereinbarungen der Biotest Gruppe ergibt, bereitzustellen. Zur Überbrückung der bereits geltend gemachten Sonderkündigungsrechte hat die Tiancheng am 28. August 2017 mit Biotest einen Vertrag zur Gewährung eines nachrangigen Gesellschafterdarlehens in Höhe von 190,0 Mio. € mit einer Laufzeit von 2 Jahren ab dem Datum der Inanspruchnahme geschlossen. Dieser stand unter der aufschiebenden Bedingung des Kontrollwechsels. Das Darlehen wurde am 30. Januar 2018 an die Biotest AG ausgereicht.

Im Zusammenhang mit der Freigabe durch die CFIUS unterzeichnete Biotest einen Vertrag über den Verkauf seiner US-Gesellschaften Biotest Pharmaceuticals Corporation (BPC), Boca Raton, USA, und Biotest US Corporation, Boca Raton, USA. Bis zum Vollzug dieses Verkaufs hat die Biotest AG die US-Gesellschaften durch Vereinbarung vom 17. Januar 2018 am 19. Januar 2018 an einen US-amerikanischen Treuhänder übertragen.

Am 8. Februar 2018 hat die Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, der Biotest AG mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags im Sinne des § 291 Abs. 1 Aktiengesetz zwischen der Biotest AG als beherrschter und gewinnabführender Gesellschaft und der Tiancheng als herrschender und gewinnabführungsberechtigter Gesellschaft anzustreben und in einer Hauptversammlung der Biotest AG dem Abschluss eines solchen Unternehmensvertrags zuzustimmen. Die Tiancheng hat darum gebeten in Verhandlungen einzutreten. Die Biotest AG geht davon aus, dass die Ausgleichs- und Abfindungsregelungen für die außenstehenden Aktionäre der Biotest AG in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen und auf der Grundlage einer Unternehmensbewertung festgelegt werden. Der angestrebte Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der Biotest AG.

In der Folge des erfolgreichen Vollzugs des Übernahmeangebots hat Herr Kurt Hardt zum 28. Februar 2018 sein Amt als Aufsichtsrat der Biotest AG niedergelegt. Herr Tan Yang, der bereits in der Hauptversammlung am 30. August 2017 als Ersatzmitglied gewählt wurde, ist somit ab 1. März 2018 als ordentliches Mitglied in den Aufsichtsrat der Biotest AG nachgerückt. Er übernimmt die Funktion des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden.

Im Januar 2018 hat Biotest das zweite Plasmapheresezentrum in Tschechien eröffnet. Es befindet sich in Břeclav im Südosten des Landes. Die Betriebserlaubnis von der tschechischen Gesundheitsbehörde SUKL (Státní ústav pro kontrolu léčiv) wurde erteilt. Damit hat Biotest den Ausbau des zur Akquisition von Cara Plasma s.r.o. teilfertiggestellten Zentrums in Břeclav planmäßig beendet.

14 CORPORATE GOVERNANCE

Vorstand und Aufsichtsrat der Biotest AG haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.

Dreieich, den 13. März 2018

Dr. Bernhard Ehmer, Vorsitzender des Vorstands

Dr. Michael Ramroth, Mitglied des Vorstands

Dr. Georg Floß, Mitglied des Vorstands

VERSICHERUNG DES VORSTANDS ENTSPRECHEND § 117 NR. 1 WPHG I.V.M. §§ 297 ABS. 2 SATZ 4 UND 315 ABS. 1 SATZ 5 HGB

"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind."

Dreieich, den 13. März 2018

Biotest Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Dr. Bernhard Ehmer, Vorsitzender des Vorstands

Dr. Michael Ramroth, Mitglied des Vorstands

Dr. Georg Floß, Mitglied des Vorstands

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Konzernabschluss der Biotest Aktiengesellschaft, Dreieich und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung und der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Biotest Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die in Abschnitt G des Konzernlageberichts enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung und die in Abschnitt F des Konzernlageberichts enthaltene Konzernerklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten nichtfinanziellen Konzernerklärung und der Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir haben eine verbotene Nichtprüfungsleistung im Sinne des Artikel 5 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. i) EU-APrVO erbracht, die wir im Hinblick auf deren quantitative und qualitative Bedeutung gewürdigt haben. Wir sind zur Beurteilung gelangt, dass sie unsere Unabhängigkeit nicht gefährdet hat. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine weiteren verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:

1. AUSWIRKUNGEN DER ÜBERNAHME DURCH DIE TIANCHENG (GERMANY) PHARMACEUTICAL HOLDINGS AG, MÜNCHEN, DEUTSCHLAND

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Am 18. Mai 2017 veröffentlichte die zu dem chinesischen Investor Creat Group Co. Ltd., Nanchang, Volksrepublik China (im Folgenden Creat), gehörende Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München (im Folgenden Tiancheng), ein Angebot zur freiwilligen öffentlichen Übernahme für alle ausstehenden Aktien der Biotest Aktiengesellschaft. Bis zum Ablauf der Annahmefrist am 4. Juli 2017 hatte der Investor 89,88 % des stimmberechtigten Grundkapitals erworben. Die Anteile wurden am 31. Januar 2018 übereignet. In den Verträgen zu Darlehen und Betriebsmittellinien mit den finanzierenden Banken, die sich auf ein Volumen von in Summe 488 Mio. € belaufen, sind für den Fall eines Kontrollwechsels Sonderkündigungsrechte vereinbart, die aufgrund der Übernahme einschlägig sind. Creat hat vertraglich zugesichert, jede erforderliche Refinanzierung, die sich aufgrund der Kontrollwechselklauseln ergibt, bereitzustellen.

Vorbereitend zur Übernahme durch Creat unterzeichnete Biotest einen Vertrag über den Verkauf der Anteile der US-Tochtergesellschaft Biotest US Corporation, Boca Raton, USA (im Folgenden BUC), und damit die in dieser Gesellschaft enthaltenen Anteile an der Biotest Pharmaceuticals Corporation, Boca Raton, USA, durch den erwartungsgemäß liquide Mittel zufließen werden. Bis zum Vollzug dieses Verkaufs hat die Biotest Aktiengesellschaft die Anteile der BUC am 19. Januar 2018 an einen US-amerikanischen Treuhänder übertragen.

Die dargelegten Transaktionen haben einen signifikanten Einfluss auf die Finanzlage der Biotest Aktiengesellschaft und damit auch auf den Konzernabschluss. Vor diesem Hintergrund waren die bilanziellen Auswirkungen der Übernahme durch Tiancheng sowie die damit verbundenen Sonderkündigungsrechte in Verträgen über Darlehen und Betriebsmittellinien im Rahmen unserer Prüfung einer der bedeutsamsten Sachverhalte.

Prüferisches Vorgehen

Wir haben die Sonderkündigungsrechte und die der Anschlussfinanzierung zugrundeliegenden Verträge gewürdigt und Befragungen des Vorstands sowie an den Vertragsverhandlungen beteiligter Mitarbeiter bezüglich der vereinbarten Konditionen und Absprachen durchgeführt. Bestätigungsschreiben von Banken bezüglich der Darlehenshöhe zum Stichtag haben wir erbeten und erhalten. Den Eingang der Zahlung von Creat zur Deckung des Finanzierungsbedarfs in Höhe von 190 Mio. € zum Zeitpunkt der Übereignung der Anteile der Biotest Aktiengesellschaft haben wir anhand des Kontoauszugs nachvollzogen. Die von der Unternehmensleitung aufgestellte aktuelle Liquiditätsplanung haben wir erhalten und die enthaltenen Planungsannahmen mit den vertraglich vereinbarten Liquiditätsab- und -zuflüssen abgeglichen. Wesentliche verwendete Parameter haben wir mit den internen Planungen und Prognosen abgestimmt.

Aus unseren Prüfungshandlungen betreffend der bilanziellen Auswirkungen der Übernahme durch Tiancheng haben sich keine Einwendungen ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Bezüglich der Auswirkungen der Übernahme durch Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, auf die Finanzlage verweisen wir insbesondere auf die Angabe H 13 "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" im Konzernanhang. Angaben zu den Auswirkungen des Kontrollwechsels und den entsprechenden Sonderkündigungsrechten sind unter E 14 "Finanzverbindlichkeiten" und unter H 2.5 "Cashflow in Zeitbändern" im Konzernanhang dargestellt. Weiterhin verweisen wir im Konzernlagebericht auf D II "Risikobericht" und dort in Abschnitt E "Risikobewertung und Darstellung der wesentlichen Risikokategorien" auf die Ausführungen zu "Finanzierungsrisiko" sowie auf die den Abschnitt B V C "Nachtragsbericht"

2. WERTHALTIGKEIT DER MIT DEM INVESTITIONSPROJEKT "BIOTEST NEXT LEVEL" ZUSAMMENHÄNGENDEN VERMÖGENSWERTE

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Im Geschäftsjahr 2013 hat der Biotest Konzern mit dem Investitionsprojekt "Biotest Next Level" (im Folgenden BNL) begonnen, welches eine wesentliche Grundlage der Entwicklung des Unternehmens darstellt. Der Zweck ist die Erweiterung der Produktionskapazitäten zur Fraktionierung und Aufreinigung von humanem Blutplasma am Standort Dreieich. Diesbezüglich werden unterschiedliche Produktionsanlagen erstellt sowie Logistik-, Administrations- und Nebenbereiche erweitert. Das Gesamtinvestitionsvolumen wird aktuell auf 305 Mio. € beziffert und wurde durch die Ausgabe von Schuldscheindarlehen, die Aufnahme von Darlehensverbindlichkeiten sowie eine Kapitalerhöhung finanziert.

Den ursprünglich für das Geschäftsjahr 2019 geplanten Abschluss des BNL Projekts bildet die Zulassung der neuen Produktionsverfahren durch verschiedene in- und ausländische Behörden. Im Geschäftsjahr 2017 kam es zu Verzögerungen des BNL Projekts, die den Abschluss nach Aussage des Vorstands um sechs bis zwölf Monate verschieben werden. Die Beurteilung des Zeitpunkts der Fertigstellung und der Abnahme durch die in- und ausländischen Behörden stellt damit ein zukünftiges Ereignis dar und unterliegt Schätzungen durch den Vorstand.

Der Erfolg des Projekts hat einen wesentlichen Einfluss auf die künftige Entwicklung des Konzerns sowie auf die Werthaltigkeit der davon betroffenen Vermögenswerte. Da in diesem Zusammenhang die Einschätzung der sachlichen und zeitlichen Realisierung mit Ermessensspielräumen verbunden ist, war die Wahrscheinlichkeit der Realisierung des Investitionsprojektes BNL und die Abschätzung der erwarteten Fertigstellung im Rahmen unserer Prüfung einer der bedeutsamsten Sachverhalte.

Prüferisches Vorgehen

Zur Einschätzung der zeitlichen Fertigstellung haben wir uns basierend auf der Projektplanung des Vorjahres eine Erwartungshaltung über den Projektfortschritt gebildet. Abweichungen zu unserer Erwartungshaltung wurden mit dem Vorstand und projektverantwortlichen Mitarbeitern sowie Mitarbeitern des für die Projektüberwachung beauftragten Architekturbüros besprochen und zur internen Kommunikation sowie überarbeiteten Budgets abgestimmt. Unterlagen bezüglich der zukünftigen Planung des Projektes haben wir angefordert und erhalten. Die der Planung zugrunde liegenden Parameter haben wir zu den Projektberichten abgestimmt. Wir haben eine schriftliche Einschätzung des Produktionsvorstandes zur Wahrscheinlichkeit der Realisierung des Investitionsprojektes BNL und zur Abschätzung der erwarteten Fertigstellung erbeten und erhalten. Die bisher errichteten Gebäude und technischen Anlagen haben wir in Augenschein genommen. Bezüglich der Zugänge zu dem Investitionsprojekt BNL im Geschäftsjahr haben wir Verträge, Abnahmeprotokolle, Lieferscheine und Eingangsrechnungen als Prüfungsnachweise erhalten.

Aus unseren Prüfungshandlungen zur Werthaltigkeit der mit dem Investitionsprojekt BNL zusammenhängenden Vermögenswerte ergaben sich keine Einwendungen zur bilanziellen Abbildung im Konzernabschluss.

Verweis auf zugehörige Angaben

Die Angaben der Gesellschaft zu den Grundsätzen der Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgten unter Abschnitt B 5 "Sachanlagevermögen". Angaben zu dem Investitionsvolumen finden sich unter Abschnitt E 2 "Sachanlagen" des Konzernanhangs. Weiterhin hat die Gesellschaft die Bedeutung des Investitionsprojekts im Konzernlagebericht unter den Abschnitten A I C "Wertschöpfung", A II "Konzernstrategie", B V "Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens" sowie D I D "Erwartete Entwicklung der Biotest Gruppe" dargestellt. Ferner verweisen wir im Konzernlagebericht auf D II "Risikobericht" und dort in Abschnitt E "Risikobewertung und Darstellung der wesentlichen Risikokategorien" auf die Ausführungen zu "Unternehmensstrategische Risiken"

3. BILANZIELLE DARSTELLUNG DES RÜCKRUFS VERSCHIEDENER CHARGEN VON HUMANALBUMIN

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Im April 2017 kam es aufgrund eines technischen Defekts zu einem Rückruf verschiedener Chargen von Humanalbumin. Insbesondere aus erfolgten und erwarteten Rücklieferungen und Stornierungen wurden Korrekturen der Umsatzerlöse in Höhe von 17 Mio. € vorgenommen. Weiterhin wurden insbesondere für Abwertungen auf betroffene Vorratsbestände, Aufwendungen für Testverfahren und Zuführungen von Rückstellungen für Ersatzlieferungen weitere Aufwendungen in Höhe von 11 Mio. € erfasst.

Vor dem Hintergrund der Höhe der Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Biotest Aktiengesellschaft sowie der mit der Einschätzung der zu erwartenden Rückrufe verbundenen Ermessensspielräume war die bilanzielle Abbildung des Rückrufs verschiedener Chargen von Humanalbumin einer der bedeutsamsten Sachverhalte im Rahmen unserer Prüfung.

Prüferisches Vorgehen

Auf Basis unserer Prozessaufnahme haben wir ein Verständnis über den Prozess der Erfassung und Ermittlung der mit dem Rückruf verschiedener Chargen von Humanalbumin auftretenden Effekte erlangt.

Zu den Bewertungsannahmen der für Umsatzkorrekturen und Rückstellungsbildung notwendigen Berechnungen haben wir den Vorstand sowie mit dem Sachverhalt betraute Mitarbeiter befragt und die Annahmen zu unseren Erwartungen auf Basis von Statistiken der Gesellschaft über die Produktlieferungen abgeglichen. Abweichungen wurden von uns durch Befragungen und Einsichtnahme in die zugrunde liegenden Buchungsbelege nachverfolgt. Die wesentlichen in den Berechnungen verwendeten Parameter haben wir zu den zugrundeliegenden Unterlagen abgestimmt. Wir haben die rechnerische Richtigkeit der Berechnungen überprüft.

Weiterhin haben wir die zum Stichtag im Bestand befindlichen Humanalbumin-Produkte daraufhin analysiert, ob eine vollständige Wertberichtigung vorgenommen wurde sofern sie aus den von dem Rückruf betroffenen Humanalbumin Chargen stammen.

Wir haben weiterhin schriftliche Bestätigungen von Rechtsanwälten hinsichtlich der Einschätzung eventueller Schadenersatzforderungen aus der Nichteinhaltung von Verträgen eingeholt und gewürdigt.

Aus den dargestellten Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen gegen die bilanzielle Darstellung des Rückrufs verschiedener Chargen von Humanalbumin ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zu den im Rahmen des Rückrufs verschiedener Chargen von Humanalbumin angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angabe unter B 7 "Wertminderungen", B 13 "Sonstige Rückstellungen" und B 17 "Umsätze" im Konzernanhang. Bezüglich der Umsatzkorrekturen verweisen wir im Konzernanhang auf die Angabe unter D 1 "Umsatzerlöse" Weiterhin verweisen wir auf die Angaben unter E 7 "Vorratsvermögen" sowie E 13 "Sonstige Rückstellungen". Im Konzernlagebericht verweisen wir außerdem auf die Ausführungen im Abschnitt B IV "Darstellung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage" sowie auf den Abschnitt D II "Risikobericht" und dort in Abschnitt E "Risikobewertung und Darstellung der wesentlichen Risikokategorien" auf die Ausführungen zu "Sonstige Risiken"

4. FORDERUNGEN UND UMSATZERLÖSE AUS TRANSAKTIONEN IN LÄNDERN, DIE SANKTIONEN DURCH DIE EUROPÄISCHE UNION UNTERLIEGEN

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die Biotest Aktiengesellschaft unterhält Geschäftsbeziehungen in Ländern, die Sanktionen durch die Europäische Union unterliegen. In diesen Ländern werden teilweise Großaufträge in Form von Ausschreibungen vergeben (Tender-Geschäfte). Die hiermit verbundenen Forderungen sowie die damit im Zusammenhang stehenden Umsatzerlöse haben aufgrund ihrer Größenordnung einen signifikanten Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Biotest Aktiengesellschaft. Zudem werden bei Geschäften in diesen Ländern teilweise überdurchschnittlich lange Zahlungsziele vereinbart oder die Begleichung der Forderungen unterliegt Devisentransferrestriktionen. Die Forderungen und Umsatzerlöse aus diesen Geschäften unterliegen damit einem immanent höheren Bewertungsrisiko. Vor dem Hintergrund der im Rahmen der Bewertung vorhandenen Ermessensspielräume war die Bewertung der Forderungen und Umsatzerlöse aus Transaktionen in Ländern, die Sanktionen durch die Europäische Union unterliegen im Rahmen unserer Prüfung einer der bedeutsamsten Sachverhalte.

Prüferisches Vorgehen

Wir haben uns auf Basis des Zahlungsverhaltens der jeweiligen Kunden in der Vergangenheit eine Erwartungshaltung betreffend der Bewertung von Forderungen und Umsatzerlösen aus Transaktionen in Ländern, die Sanktionen durch die Europäische Union unterliegen, gebildet und diese mit den der Bewertung der Forderungen zugrunde liegenden Annahmen verglichen. Abweichungen wurden von uns durch Befragungen und Einsichtnahme in die entsprechenden Nachweise wie Saldenbestätigungen, Garantien und Ausliefernachweise nachverfolgt.

Die Berechnungsverfahren zur Folgebewertung der Forderungen aus Transaktionen mit Ländern, die Sanktionen durch die Europäische Union unterliegen, wurden von uns auf Stetigkeit hin überprüft. Wir haben die vom Vorstand verwendeten Bewertungsannahmen gewürdigt, indem wir diese zu unserer auf dem Zahlungsverhalten der Vergangenheit basierenden Erwartungshaltung abgeglichen haben. Abweichungen wurden von uns durch Befragungen nachverfolgt. Wir haben darüber hinaus die rechnerische Richtigkeit der verwendeten Berechnungsverfahren überprüft.

Nach dem Stichtag erhaltene Zahlungen für zum Stichtag ausstehende Forderungen haben wir eingesehen und bei der Beurteilung der Bewertung der Forderungen mit berücksichtigt.

Aus unseren Prüfungshandlungen betreffend der Forderungen und Umsatzerlöse aus Transaktionen in Ländern, die Sanktionen durch die Europäische Union unterliegen, haben sich keine Einwendungen ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Die Angaben der Gesellschaft zu den Grundsätzen der Umsatzrealisierung sind unter Abschnitt B 17 "Umsätze", die Grundsätze des Ansatzes und der Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unter Abschnitt B 9 "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte" des Konzernanhangs enthalten. Weiterhin hat die Gesellschaft die Zusammensetzung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen unter E 8 "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" dargestellt. Im Konzernlagebericht verweisen wir außerdem auf die Ausführungen im Abschnitt B IV "Darstellung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage" sowie auf den Abschnitt D II "Risikobericht" und dort in Abschnitt E "Risikobewertung und Darstellung der wesentlichen Risikokategorien" auf die Ausführungen zu "Leistungswirtschaftliche Risiken"

Sonstige Informationen

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrates nach § 171 Abs. 2 AktG verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die in Abschnitt G des Konzernlageberichts enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung und die in Abschnitt F des Konzernlageberichts enthaltene Konzernerklärung zur Unternehmensführung, ferner folgende weitere, für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung des Bestätigungsvermerks erlangt haben: den Abschnitt "Vorwort" des Geschäftsberichts, den "Bilanzeid" gemäß § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB im Abschnitt Versicherung des Vorstands, den Bericht des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG und den Corporate Governance Bericht.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt;
holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile;
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns;
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 30. August 2017 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 6. September 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2011 als Konzernabschlussprüfer der Biotest Aktiengesellschaft tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Konzernabschluss oder im Konzernlagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Konzernunternehmen erbracht:

Freiwillige Jahresabschlussprüfung der Biotest Grundstücksverwaltungs GmbH, Dreieich, zum 31. Dezember 2017
Prüfung des Systems zur Einhaltung der sich aus § 20 Abs. 1 WpHG ergebenden Anforderungen für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017
M&A Beratung im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. i) EU-APrVO
Unterstützungstätigkeit im Rahmen des Enforcementverfahrens gemäß §§ 342b bis 342e HGB und §§ 37n bis 37u WpHG für den Jahresabschluss sowie zugehöriger Lagebericht der Biotest Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2014 und Konzernabschluss sowie zugehöriger Konzernlagebericht der Biotest AG zum 31. Dezember 2014

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Thomas Kretschmer.

Eschborn/Frankfurt am Main, 13. März 2018

**Ernst & Young GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Kretschmer, Wirtschaftsprüfer

Eichenauer, Wirtschaftsprüfer

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben uneingeschränkt wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung des Vorstands regelmäßig und sorgfältig überwacht und ihn in allen für das Unternehmen wichtigen Belangen beraten. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in regelmäßigen Abständen, zeitnah und umfassend durch schriftliche und mündliche Berichte über alle Vorgänge, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren. Dies schließt auch Informationen über Entscheidungen ein, die keiner Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Insbesondere setzte der Vorstand den Aufsichtsrat über wichtige Geschäftskennzahlen in Kenntnis. Zu den relevanten Unternehmensvorgängen zählen vor allem Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der strategischen Weiterentwicklung, der Personal- und Nachfolgeplanung, der Risikolage und des Risikomanagements. Der Vorstand hat, soweit der Geschäftsverlauf von der Planung abwich, diese Abweichungen umfassend erläutert und den Aufsichtsrat in die Abstimmung über die Strategie und den Stand der Umsetzung der Strategie im Unternehmen stets eingebunden.

Über die Aufsichtsratssitzungen hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende mit dem Vorstandsvorsitzenden monatlich in intensivem persönlichen und telefonischen Kontakt und hat sich über die Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert. Außerdem erhielten der Vorsitzende des Aufsichtsrats und der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses automatisch alle Berichte der Internen Revision. Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offen zu legen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, traten im Geschäftsjahr nicht auf.

Von zentraler Bedeutung für die Beratungen im Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2017 waren die Vorbereitungen und Durchführung der öffentlichen Übernahme durch die Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, ein mit Creat Group Co. Ltd., Nanchang, Volksrepublik China (Creat), verbundenes Unternehmen. Die Übernahme konnte am 31. Januar 2018 wirksam vollzogen werden, nachdem am 19. Januar 2018 die Genehmigung der US-amerikanischen Investitionskontrollbehörde Committee on Foreign Investment in the United States (CFIUS) erteilt worden war. Außerdem waren die Beratungen im Aufsichtsrat geprägt von Überlegungen zur Refinanzierung. Auf der Hauptversammlung 2017 fanden zudem Neuwahlen zum Aufsichtsrat statt.

In dem Geschäftsjahr 2017 trat der Aufsichtsrat zu neun regulären Sitzungen zusammen. Drei der Beschlussfassungen fanden im schriftlichen Umlaufverfahren statt. Im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgaben hatten die Mitglieder des Aufsichtsrats ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch und umfassend auseinanderzusetzen. Sie hatten in Diskussionen die Gelegenheit, eigene Anregungen einzubringen.

SCHWERPUNKTE DER BERATUNG IM AUFSICHTSRAT

Gegenstand der regelmäßigen Beratungen im Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2017 waren neben den eingangs erwähnten Themen die Planung und die aktuelle Geschäftsentwicklung des Unternehmens, insbesondere die Folgen des freiwilligen Albuminrückrufs, die strategische Ausrichtung sowie die finanzielle Lage. In allen Angelegenheiten ließ sich der Aufsichtsrat fortlaufend vom Vorstand über die Sachlage und aktuellen Entwicklungen unterrichten. Auftretende Fragen wurden unmittelbar und umfassend diskutiert. Der Aufsichtsrat befand sich damit stets auf dem aktuellen Informationsstand.

Im Umlaufbeschluss vom 6. Januar 2017 wurde der Abschluss und die Durchführung des Master Purchase and Sale Agreements mit ADMA Biologics, Inc. sowie die Beendigung der Vertriebsvereinbarung zwischen Biotest Pharmaceuticals Corporation (BPC), Boca Raton, USA, und Kedrion Biopharma Inc. vom Aufsichtsrat gebilligt.

In der Sitzung vom 25. Januar 2017 beriet der Aufsichtsrat über die vom Vorstand vorgestellten aktuellen Geschäftsentwicklungen und das Budget für 2017. Nachdem die strategische Ausrichtung für die Jahre 2017 bis 2026 diskutiert wurde, billigte der Aufsichtsrat das Budget 2017. Der Vorstand gab in der weiteren Sitzung einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen bei einem möglichen Übernahmevorhaben. In Zusammenarbeit mit einer Investmentbank wurde im Rahmen des Projekts eine Management-Präsentation vorbereitet und Kontakt mit potenziellen Interessenten aufgenommen. Nach eingehender Prüfung billigte der Aufsichtsrat den vorgeschlagenen Zeitplan und beauftragte den Vorstand, in Bezug auf zwei strategische Investoren den Due Diligence Prozess voranzutreiben und ein Business Combination Agreement (BCA) vorzubereiten. Gegenstand der Beratungen war außerdem die Neubesetzung des Aufsichtsrats. Dabei beriet der Aufsichtsrat insbesondere über das Kompetenzprofil möglicher Kandidaten für den Prüfungsausschussvorsitz und Aufsichtsratsvorsitz sowie die Anforderungen an die anderen Aufsichtsratsmitglieder eines international agierenden Unternehmens und berücksichtigte mögliche Interessenkonflikte, eine Altersgrenze sowie die anzustrebende Vielfalt im Unternehmen. Außerdem stellte der Vorstand die Neuordnung der Organisation von Vertrieb und Marketing vor.

Die Sitzung vom 14. Februar 2017 war weiterhin geprägt von strategischen Überlegungen. Der Vorstand stellte dem Aufsichtsrat einen abgeänderten Geschäftsstrategieplan für die Jahre 2017 bis 2026 vor, der vom Aufsichtsrat gebilligt wurde. Die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei stellte den in Auftrag gegebenen Compliance-Bericht vor. Der Aufsichtsrat beriet im Anschluss ausführlich über etwaige Konsequenzen. Er kündigte an, die Entwicklungen weiter genau zu beobachten und forderte den Vorstand zur regelmäßigen Berichterstattung auf. Neue Entwicklungen im Rahmen einer möglichen Übernahme wurden besprochen, und der Aufsichtsrat wurde über die Inhalte der gemeinsamen Sitzung des Governance- und Personalausschusses informiert. Der Vorstand setzte den Aufsichtsrat über die laufenden Diskussionen mit der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung in Kenntnis.

Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in der Sitzung vom 20. und 21. März 2017 über die aktuelle Geschäftslage des Konzerns bis Februar 2017, insbesondere über mögliche Maßnahmen zur Erreichung des Budgets. Er stellte zudem den Jahresabschluss für die AG und die Gruppe für das Geschäftsjahr 2016 vor. Der anwesende Abschlussprüfer erhielt die Möglichkeit, das Ergebnis seiner Prüfung zu erläutern. Auf die Empfehlung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses hin stellte der Aufsichtsrat einstimmig die Jahresabschlüsse für den Konzern sowie für die Biotest AG fest. Weitere Tagesordnungspunkte umfassten u. a. die Beschlussfassung über die Gewinnverwendung, die Billigung der Entsprechenserklärung, des Corporate Governance Berichts und des Berichts des Aufsichtsrats. Die Tagesordnung für die Hauptversammlung 2017 wurde verabschiedet. Dem Aufsichtsrat wurde ein Update über das Übernahmeprojekt von der Investmentbank gegeben. Nach umfassender Berichterstattung und Abwägung aller für und wider sprechenden Umstände, beschloss der Aufsichtsrat, dem Vorstand die Verhandlungen die Einzelheiten eines BCAs zu übertragen. Der Aufsichtsrat billigte auch die neuen Bedingungen des Long Term Incentive Programms sowie die Ziele für 2017.

Mit Umlaufbeschlusses vom 29. März 2017 billigte der Aufsichtsrat die Verhandlung und den beabsichtigten Abschluss des zuvor ausführlich diskutierten BCAs durch den Vorstand mit der Bedingung, dass die wesentlichen Bedingungen des Letters of Intent in dem BCA enthalten sind.

Im Umlaufbeschluss vom 7. April 2017 stimmte der Aufsichtsrat dem Abschluss des BCAs auf Grundlage des finalen Entwurfs zu.

Am 10. Mai 2017 fand eine weitere Sitzung des Aufsichtsrats statt, die im Wesentlichen das kommende öffentliche Übernahmeangebot durch Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, zum Gegenstand hatte. Nach eingehender Erörterung vieler Handlungsoptionen zur Refinanzierung stimmte der Aufsichtsrat zu, den Vorschlag über eine Kapitalerhöhung in die Einladung zur Hauptversammlung aufzunehmen und Gespräche mit Tiancheng zur Refinanzierung aufzunehmen. Die Geschäftsergebnisse des ersten Quartals wurden dem Aufsichtsrat präsentiert. Der Aufsichtsrat beriet sodann ausführlich über die Verunreinigung von Human Albumin aufgrund einer undichten Schweißnaht eines Behälters sowie etwaige Folgen des Vorfalls und erforderliche Maßnahmen. Auf Vorschlag des Vorstands stimmte der Aufsichtsrat dem Erwerb von Cara Plasma s.r.o zu, Prag, Tschechische Republik. Außerdem beschloss er die Vertragsverlängerung von Dr. Bernhard Ehmer.

Der Aufsichtsrat prüfte umfassend die gemeinsame begründete Stellungnahme vom Aufsichtsrat und Vorstand und diskutierte hierzu eingehend mit den Beteiligten in der Sitzung vom 30. Mai 2017. Im Anschluss daran stimmten Aufsichtsrat und Vorstand der gemeinsamen begründeten Stellungnahme zu.

Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in der Sitzung vom 22. Juni 2017, dass die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung keine Feststellungen im Rahmen ihrer Überprüfung des Jahresabschlusses 2014 getroffen hat. Der Vorstand stellte sodann die Geschäftsergebnisse bis Mai 2017 vor und berichtete über die ergriffenen Maßnahmen hinsichtlich des Albumin-Vorfalls. Dem Aufsichtsrat wurde mitgeteilt, dass der Verkauf des Therapiegeschäfts der Biotest Pharmaceutical Corporation (BPC), Boca Raton, USA, an ADMA Biologics Inc. abgeschlossen wurde. Mit Blick auf die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder bei der Hauptversammlung berichtete der Governance-Ausschuss über Personalgespräche mit Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland. Der Aufsichtsrat einigte sich auf die neuen Aufsichtsratsmitglieder, die in der nächsten Hauptversammlung zur Wahl gestellt werden. Dabei wurden sowohl die Kompetenzprofile für den Aufsichtsrats- und Prüfungsausschussvorsitzenden als auch die vom Aufsichtsrat aufgestellten Anforderungen an die anderen Mitglieder des Aufsichtsrats berücksichtigt. Die Tagesordnungspunkte für die Hauptversammlung mit Bezug zu Kapitalmaßnahmen wurden diskutiert und abgeändert. In der weiteren Sitzung stellte der Vorstand neue Änderungen zum Long Term Incentive Programm 2017 vor, die auch einstimmig vom Aufsichtsrat gebilligt wurden.

Im direkten Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung 2017 kam der Aufsichtsrat am 30. August 2017 zur ersten konstituierenden Sitzung zusammen und wählte seinen Vorsitz sowie die Mitglieder der Ausschüsse (hierzu im Einzelnen unter "Ausschüsse").

In der Sitzung vom 6. Oktober 2017 berieten der Vorstand und der Aufsichtsrat über die Geschäftsergebnisse der Monate August und September 2017 sowie über die Geschäftsprognose 2017. Der Aufsichtsrat diskutierte sodann in Abwesenheit des Vorstands das gemeinsame Verständnis des neuen Aufsichtsrates im Hinblick auf die Unternehmensgrundsätze. Er wurde vom Vorstand über die aktuellen Entwicklungen im öffentlichen Übernahmeverfahren informiert, insbesondere über den Stand des Prüfungsverfahrens von CFIUS. Auch in Bezug auf die Refinanzierung wurde der Aufsichtsrat über den neuesten Stand in Kenntnis gesetzt, wobei ihm seitens des Vorstands Handlungsvorschläge gemacht wurden.

Dem Aufsichtsrat wurde in der Sitzung vom 9. und 10. November 2017 vom Compliance Officer ein Überblick über das bestehende Compliance-System und -Organisation der Gesellschaft präsentiert. Sodann erörterte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand die Geschäftsergebnisse bis Oktober 2017. Die negative Abweichung im Vergleich zum Vorjahr wurde auf die Folgen des Albuminrückrufs und zurückgegangener Haemophilia-Umsätze zurückgeführt. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat über die neuesten Entwicklungen im CFIUS-Prüfungsverfahren.

In der Sitzung vom 6. Dezember 2017 erörterte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand das vom Vorstand vorgestellte Konzernergebnis bis Oktober 2017. Der Vorstand gab eine Prognose unter Berücksichtigung der Auswirkungen des Albuminrückrufs für das Geschäftsjahr 2017 ab. Gegenstand der Diskussionen waren außerdem Überlegungen zum weiteren Vorgehen nach der Rücknahme des Antrags auf Prüfung bei CFIUS. Der Aufsichtsrat wurde in Kenntnis gesetzt, dass der Verkauf des US-Geschäfts (BPC) vorbereitet wird, um die Bedingung für eine Genehmigung von CFIUS für die Übernahme zu erfüllen. Der Vorstand stellte Finanzierungskonzepte für verschiedene Szenarien mit Bezug auf das öffentliche Übernahmeangebot von Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, vor. Der Aufsichtsrat ermächtigte den Vorstand, Gespräche mit potenziellen Kreditgebern aufzunehmen. Schließlich wurde das Budget für Geschäftsjahr 2018 erörtert. Der Aufsichtsrat billigte das Budget.

AUSSCHÜSSE

Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat im Berichtsjahr drei Ausschüsse gebildet, die sich zum Stichtag 31. Dezember 2017 wie folgt zusammensetzen:

Personal- und Vergütungsausschuss

Rolf Hoffmann (Vorsitzender)

Kerstin Birkhahn

Kurt Hardt

Prüfungsausschuss

Christine Kreidl (Vorsitzende)

Rolf Hoffmann

Jürgen Heilmann

Governance-Ausschuss

Dr. Cathrin Schleussner (Vorsitzende)

Christine Kreidl

Rolf Hoffmann

Der Prüfungsausschuss traf sich im Geschäftsjahr 2017 mit dem Vorstand in zwei Sitzungen. In der ersten Sitzung im Geschäftsjahr 2017 vom 20. März 2017 stand die Besprechung des Einzel- und Konzernabschlusses 2016 sowie die Feststellungen des Abschlussprüfers im Mittelpunkt der Erörterungen. Anwesend waren auch die Abschlussprüfer der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Der Prüfungsausschuss diskutierte und bestätigte die interne Richtlinie für Nichtprüfungsleistungen. Gegenstand der Erörterungen im Prüfungsausschuss vom 5. Dezember 2017 war insbesondere die Berichterstattung des Risk-Management-Teams über den Aufbau und die Arbeitsweise des Biotest-Risk-Management-Systems. Der Vorstand stellte im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot von Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, Munchen, Deutschland, Refinanzierungsalternativen für verschiedene Szenarien vor. Außerdem wurden mit Blick auf den Jahresabschluss 2017 verschiedene Themen erörtert, u. a. den Umfang der Prüfungsleistungen, etwaige Auswirkungen der neuen europäischen Rechtslage und die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers. Die Prüfungsschwerpunkte für 2017 wurden verabschiedet. Außerdem berichtete der interne Revisor über die Ergebnisse seiner Prüfungen in 2017 und der Prüfplan für 2018 wurde gebilligt.

Der Personal- und Vergütungsausschuss nimmt neben seinen Aufgaben nach dem Mitbestimmungsgesetz auch Aufgaben im Zusammenhang mit Vorstandsangelegenheiten wahr. Er bereitet Personalentscheidungen des Gesamtaufsichtsrats vor. Im Berichtsjahr hat er - teilweise mit dem Governance-Ausschuss zusammen - sechsmal getagt. Die Sitzung vom 25. Januar 2017 hatte eine mögliche Vertragsverlängerung mit einem Vorstandsmitglied zum Gegenstand. Am 14. Februar 2017 wurde die Zielerreichung der Vorstandsmitglieder für 2016 und neue Ziele für 2017 erörtert. In der Sitzung vom 21. März 2017 stellte das Management ein neues Long Term Incentive-Programm (LTIP) vor. Zudem wurden die Erfolgsfaktoren für das LTIP 2017 festgelegt.

In den Sitzungen wurde des Weiteren regelmäßig über die Vergütungsstruktur, die Auswahl der Kandidaten für die Wahlen zum Aufsichtsrat in der Hauptversammlung 2017 und Personalfragen, vor allem in Bezug zum öffentlichen Übernahmeangebot durch Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, beraten.

Der Governance-Ausschuss traf sich sechsmal in 2017, am 14. Februar, 21. März, 10. Mai und 22. Juni jeweils zusammen mit dem Personal- und Vergütungsausschuss. Der Governance-Ausschuss befasste sich u. a. hauptsächlich mit den Neuwahlen zum Aufsichtsrat, den Kompetenzprofilen für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses sowie der Zusammensetzung des Aufsichtsrates im Hinblick auf die aktuelle und zukünftige Aktionärsstruktur. Auch wurden etwaigen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot von Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, diskutiert. In der Sitzung vom 5. Dezember 2017 wurden die Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodexes vom 7. Februar 2017 erörtert.

CORPORATE GOVERNANCE

Der Aufsichtsrat hat auch im Jahr 2017 die Weiterentwicklung der Corporate Governance Standards im Unternehmen fortlaufend beachtet. Insbesondere hat er die Änderungen des Corporate Governance Kodexes, die am 7. Februar 2017 beschlossen wurden, berücksichtigt. Über die Corporate Governance des Unternehmens berichten Vorstand und Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex im Corporate Governance Bericht, der zusammen mit der Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG veröffentlicht wird. Vorstand und Aufsichtsrat der Biotest AG gaben im März 2018 eine Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG ab.

ÄNDERUNGEN IM VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

Aufgrund der Beendigung der Amtszeit aller Mitglieder des Aufsichtsrats zum Ablauf der Hauptversammlung am 30. August 2017 führten sowohl die Hauptversammlung am 30. August 2017 als auch die Arbeitnehmer Neuwahlen zum Aufsichtsrat durch. Die Aktionäre der Gesellschaft wählten Frau Dr. Cathrin Schleussner, Frau Christine Kreidl, Herrn Rolf Hoffmann und Herrn Kurt Hardt in den Aufsichtsrat. Als Ersatzmitglied für Herrn Kurt Hardt wählten die Aktionäre Herrn Tan Yang. Herr Kurt Hardt hat nach erfolgreichem Vollzug des Übernahmeangebots sein Amt mit Wirkung zum 28. Februar 2018 niedergelegt, sodass Herr Tan Yang als ordentliches Mitglied in den Aufsichtsrat nachgerückt ist. Die Arbeitnehmer wählten als ihre Vertreter Frau Kerstin Birkhahn und Herrn Jürgen Heilmann in den Aufsichtsrat. Herr Dr. Alessandro Banchi, Dr. Christoph Schröder und Herr Thomas Jakob schieden aus dem Aufsichtsrat aus. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats dankt den ausgeschiedenen Mitgliedern des Aufsichtsrats für die langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit.

In seiner konstituierenden Sitzung im Anschluss an die Hauptversammlung am 30. August 2017 wählte der Aufsichtsrat Herrn Rolf Hoffmann zum Aufsichtsratsvorsitzenden. In der gleichen Sitzung hat der Aufsichtsrat die Mitglieder der Ausschüsse gewählt.

Im Vorstand hat es keine Veränderungen gegeben.

JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSS

Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn/Frankfurt am Main, hat den Jahresabschluss der Biotest AG und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 sowie den Lagebericht und den Konzernlagebericht geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Im Geschäftsjahr erbrachte der Abschlussprüfer im Rahmen einer geplanten, aber nicht vollzogenen M&A Transaktion eine verbotene Nichtprüfungsleistung im Sinne der Europäischen Verordnung über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung, die der Aufsichtsrat im Hinblick auf deren quantitative und qualitative Bedeutung gewürdigt hat. Der Aufsichtsrat ist zur Beurteilung gelangt, dass die Leistung die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers nicht gefährdet hat. Die genannten Abschlussunterlagen, der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sowie der Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns haben allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vorgelegen. Sie wurden in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 12. März 2018 sowie in der Sitzung des Aufsichtsrats am 13. März 2018 eingehend behandelt. In beiden Sitzungen berichtete der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und stand für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung.

Nach eigener Prüfung und Erörterung des Jahres- und des Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns hat der Aufsichtsrat festgestellt, dass er keine Einwendungen erhebt und dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zustimmt. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Gewinns stimmte der Aufsichtsrat zu.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitern für ihr persönliches Engagement und die konstruktive Zusammenarbeit, ohne die die positive Unternehmensentwicklung im schwierigen Geschäftsjahr 2017 nicht möglich gewesen wäre.

Dreieich, den 13. März 2018

Rolf Hoffmann, Vorsitzender

CORPORATE GOVERNANCE BERICHT

GEMEINSAMER BERICHT VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT DER BIOTEST AG GEMÄSS ZIFFER 3.10 DES DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX (DCGK)

Corporate Governance Grundsätze

Unternehmensführung und -kontrolle der Biotest AG sind auf den langfristigen Erfolg des Unternehmens ausgerichtet. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten eng zusammen und orientieren sich an den international akzeptierten Standards guter Corporate Governance. Die Führung des Unternehmens und deren Kontrolle entsprechen den jeweils gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen und - soweit nicht im Rahmen der Entsprechenserklärung ausdrücklich ausgenommen - den Empfehlungen ("Soll"-Vorschriften) des DCGK. Der in den zurückliegenden Jahren mehrfach geänderte und erweiterte Katalog der Empfehlungen und Anregungen stellt nach unserer Ansicht einen auch im internationalen Maßstab hohen Standard dar.

Erläuterungen zum DCGK

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat in ihrer Plenarsitzung zuletzt am 7. Februar 2017 Änderungen im Kodex verabschiedet, welche am 24. April 2017 in Kraft getreten sind. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich somit auf die Fassung des Kodex vom 5. Mai 2015 und die aktuelle Fassung des Kodex vom 7. Februar 2017.

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Biotest AG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Seit der letzten Entsprechenserklärung vom 21. März 2017, die sich auf den Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 bezog, hat die Biotest AG allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 und in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit folgenden Ausnahmen entsprochen:

Die Biotest AG folgt der Empfehlung in Ziffer 3.8 Absatz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex weiterhin nicht. Hiernach soll ein Selbstbehalt in der D&O-Versicherung für die Mitglieder des Aufsichtsrats in der Höhe, wie er in § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG für die Mitglieder des Vorstands vorgeschrieben ist, vereinbart werden. Wie in den letzten Entsprechenserklärungen ausgeführt, stünde ein Selbstbehalt, der die gesetzlich geforderte Höhe eines Selbstbehalts für Vorstandsmitglieder erreichen würde, nach Ansicht der Biotest AG außer Verhältnis zur derzeitigen Vergütung für die Aufsichtsratstätigkeit. Die Biotest AG hat für ihre Aufsichtsratsmitglieder einen nach ihrer Ansicht angemessenen Selbstbehalt vereinbart.
Gemäß der Empfehlung der Ziffer 4.2.3 Abs. 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die Vergütung insgesamt und die variablen Vergütungsbestandteile der den Vorstand betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen. Die mit den Vorstandsmitgliedern abgeschlossenen Verträge enthalten keinen ausdrücklich genannten einzelnen Höchstbetrag. Allerdings sind sämtliche Vergütungsbestandteile in ihrer maximalen Höhe begrenzt, so dass ein Höchstbetrag implizit gegeben ist. Daher ist der Aufsichtsrat weiterhin der Auffassung, dass es nicht erforderlich ist, zusätzlich eine Höchstgrenze für die Vergütung insgesamt betragsmäßig zu fixieren.Gemäß der Empfehlung der Ziffer 4.2.3 Abs. 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex soll der Aufsichtsrat bei Versorgungszusagen das angestrebte Versorgungsniveau - auch nach Dauer der Vorstandszugehörigkeit - festlegen und den daraus für das Unternehmen abgeleiteten, jährlichen Aufwand berücksichtigen. Die Mitglieder des Vorstands sind in die betriebliche Altersvorsorge der Biotest AG eingebunden. Für sie besteht in diesem Rahmen eine Einzelzusage. Die entsprechenden Leistungen leiten sich dabei nicht von einem vorab definierten Versorgungsniveau ab, so dass der Empfehlung der Ziffer 4.2.3 Abs. 3 nicht entsprochen wird. Der Aufsichtsrat beabsichtigt weiterhin nicht, das aus seiner Sicht angemessene Pensionssystem für die Vorstandsmitglieder der Biotest AG zu ändern.
Die Biotest AG hat entgegen der Empfehlung in Ziffer 5.3.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex keinen eigenen Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats gebildet, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern geeignete Kandidaten benennt. Die Aufgaben des Nominierungsausschusses nimmt der Governance Ausschuss des Aufsichtsrats wahr.
Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 2 S. 1, 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenskonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Die Biotest AG weicht teilweise von dieser Empfehlung ab.

Die Erwägungen, die in den letzten Entsprechenserklärungen dargestellt wurden, haben weiter Gültigkeit. Die Biotest AG erfüllt die Vorgaben des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24. April 2015. Seit 2004 beträgt der Anteil von Frauen im Aufsichtsrat der Biotest AG mindestens 30 %.

Der Aufsichtsrat der Biotest AG hat in der Vergangenheit ein konkretes Ziel hinsichtlich des maximalen Alters seiner Mitglieder vorgegeben. Mit dem bis zur Hauptversammlung 2017 amtierenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats, der italienischer Staatsbürger ist, wurde die internationale Tätigkeit des Unternehmens berücksichtigt. Der als Ersatzmitglied gewählte Tan Yang ist Neuseeländer. Das Ziel, dass mindestens zwei der vier Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat unabhängig sein sollen, wurde und wird erfüllt. Hinsichtlich der anderen zwei Positionen wurden die Wünsche der größten Aktionärsgruppen berücksichtigt. Eine interne Analyse hat ergeben, dass für die Biotest AG die Benennung konkreter Ziele für die Besetzung des Aufsichtsrats unter der bestehenden spezifischen Situation und Aktionärsstruktur nicht erforderlich ist.
Ziffer 5.4.1 Abs. 2 S. 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 empfiehlt nunmehr auch die Erarbeitung eines Kompetenzprofils für den Aufsichtsrat. Hiervon weicht die Biotest AG insofern ab, als für die im Mai 2017 erfolgte Wahl der Aufsichtsratsmitglieder Kompetenzprofile für den zukünftigen Vorsitzenden und die zukünftige Vorsitzende des Prüfungsausschusses vorlagen. Für die beiden anderen Positionen der Anteilseigner wurden die Wünsche der größten Aktionärsgruppen berücksichtigt. Die Festlegung eines einzigen Kompetenzprofils für den gesamten Aufsichtsrat erübrigte sich damit.
Entsprechend Ziffer 5.4.1 Abs. 4 S. 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex sollen Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung die nach Ziffer 5.4.1 Abs. 2 S. 1, 2 erarbeiteten Ziele für die Zusammensetzung des Gesamtgremiums berücksichtigen. Aufgrund der Abweichung von der Empfehlung zur Erarbeitung konkreter Ziele für die Zusammensetzung des Gesamtgremiums, können solche Ziele auch nicht entsprechend in Vorschlägen an die zuständigen Wahlgremien oder an die Hauptversammlung berücksichtigt werden. Die Biotest weicht folglich von dieser Empfehlung ab.
Die Biotest AG entspricht der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs. 4 S. 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 insofern nur teilweise, weil für die vergangene Wahl Kompetenzprofile für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats und für die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, nicht jedoch für die beiden übrigen Positionen vorlagen. Hier wurden die Wünsche der beiden größten Aktionärsgruppen berücksichtigt.
Auf Grund der Abweichung von Ziffer 5.4.1 Abs. 2 S. 1, 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex kann auch keine entsprechende Berichterstattung im Corporate Governance Bericht erfolgen. Von Ziffer 5.4.1 Abs. 4 S. 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex und Ziffer 5.4.1 Abs. 4 S. 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 wird deshalb ebenfalls eine Abweichung erklärt.
Gemäß Ziffer 5.4.6 Abs. 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex soll eine mögliche erfolgsorientierte Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein. Dies erfordert nach allgemeiner Auffassung eine mehrjährige Bemessungsgrundlage für die erfolgsorientierte Vergütung. Die Biotest AG weicht von dieser Empfehlung ab. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Biotest AG erhalten gemäß § 16 (1) (b) der Satzung für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr eine jährliche variable Vergütung, die sich an der Höhe der ausgeschütteten Dividende orientiert. Die Biotest AG ist der Auffassung, dass die gegenwärtig festgelegte variable Vergütung des Aufsichtsrats hinsichtlich Berechnungsgrundlage und Höhe angemessen ist. Sollte die Gesellschaft bei der regelmäßig stattfindenden Überprüfung des Vergütungssystems zu dem Schluss kommen, dass die erfolgsorientierte Vergütung angepasst werden sollte, wird sie die Empfehlung der Ziffer 5.4.6. Abs. 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex in ihre Analyse einbeziehen.
Gemäß Ziffer 6.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 soll der Besitz von Aktien oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern nun im Corporate Governance Bericht getrennt nach Vorstand und Aufsichtsrat angegeben werden, wenn er direkt oder indirekt größer als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien ist. Frau Dr. Schleussner, Mitglied des Aufsichtsrats, kontrolliert die OGEL GmbH, die nach Kenntnis der Gesellschaft bis zur Übernahme der Aktien durch Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, München, Deutschland, am 31. Januar 2018 ca. 50,61 % der ausgegebenen Stammaktien der Gesellschaft hielt. Der Aktienbesitz der übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats sowie der Mitglieder des Vorstands liegt nach Kenntnis der Gesellschaft gemeinsam unter 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Stammaktien. Eine getrennte Auflistung hat die Gesellschaft in der Vergangenheit nicht für erforderlich gehalten. Die Gesellschaft weicht insoweit von der Empfehlung ab. Ziffer 6.2 wurde im Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 ersatzlos gestrichen. Die Regierungskommission hält zusätzliche Berichtsanforderungen für nicht mehr erforderlich.

Die Biotest AG erklärt weiter, dass sie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit Ausnahme der genannten Abweichungen entsprechen wird.

Dreieich, den 13. März 2018

Für den Vorstand

Dr. Bernhard Ehmer

Dr. Michael Ramroth

Dr. Georg Floß

Für den Aufsichtsrat

Rolf Hoffmann

CORPORATE GOVERNANCE IM GESCHÄFTSJAHR

Die Hauptversammlung der Biotest AG fand am 30. August 2017 in Frankfurt am Main statt. Dabei waren 79,6 % des stimmberechtigten Kapitals (Stammaktienkapital) vertreten. Die Beschlussvorlagen (Verwendung Bilanzgewinn, Entlastung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat, Wahl des Abschlussprüfers, Wahlen zum Aufsichtsrat, genehmigtes Kapital und Ergänzung der Satzung) wurden jeweils mit deutlicher Mehrheit angenommen.

DIRECTORS' DEALINGS (MITTEILUNGEN ÜBER GESCHÄFTE VON PERSONEN, DIE FÜHRUNGSAUFGABEN WAHRNEHMEN, SOWIE ZU DEN IN ENGER BEZIEHUNG ZU IHNEN STEHENDEN PERSONEN NACH ART. 19 DER RICHTLINIE (EU) NO. 596 / 2014 (MARKTMISSBRAUCHSRICHTLINIE - MAR)

Im Geschäftsjahr 2017 fanden bei Biotest AG folgende mitteilungspflichtige Erwerbs- und Veräußerungsgeschäfte von Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie von den in enger Beziehung zu ihnen stehenden Personen statt:

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Datum Mitteilungspflichtiger Funktion / Grund Art und Ort der Transaktion Finanzinstrument ISIN Stückzahl
30.05.2017 Dr. Hermann Keuper Leiter Produktion Plasmaproteine Operations Verkauf/ Düsseldorf Vorzugsaktien DE0005227235 1.200
31.05.2017 Dr. Katrin Bernöster Leiterin Corporate Project and Portfolio Management Kauf/Berlin Vorzugsaktien DE0005227235 400
14.06.2017 Peter Seith Leiter Corporate Quality Operations Verkauf/ Düsseldorf Vorzugsaktien DE0005227235 450
14.06.2017 Peter Seith Leiter Corporate Quality Operations Verkauf/ Düsseldorf Vorzugsaktien DE0005227235 900
23.06.2017 Jürgen Kintzel Leiter Informationstechnik Verkauf/ außerbörslich Vorzugsaktien DE0005227235 1.200
23.06.2017 Jürgen Kintzel Leiter Informationstechnik Verkauf/ außerbörslich Vorzugsaktien DE0005227235 450

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Datum Kurs

in €
Geschäftsvolumen

in €
30.05.2017 21,262 25.514,40
31.05.2017 21,204 8.481,60
14.06.2017 22,84 10.278,00
14.06.2017 22,91 20.619,00
23.06.2017 21,501 25.801,20
23.06.2017 21,51 9.678,60

GLOSSAR / FACHBEGRIFFE

A

ALBUMIN (AUCH HUMANALBUMIN)

In der Leber gebildetes Protein (Eiweiß), das zur Aufrechterhaltung des Plasmavolumens und als Transportvehikel für viele physiologische und pharmakologische Substanzen dient.

ANTIKÖRPER

Proteine (Eiweiße), die von speziellen Zellen des Immunsystems als Abwehrreaktion gegen verschiedene Krankheitserreger gebildet werden.

ANTIKÖRPERMANGELSYNDROM

Unfähigkeit des Körpers, ausreichend Antikörper zu bilden. Es wird zwischen primären (angeborenen) und sekundären (erworbenen) Antikörpermangelsyndromen unterschieden.

AUTOIMMUNERKRANKUNG

Gegen Gewebe und Zellen des eigenen Organismus gerichtete Aktivität des Immunsystems.

B

BLASENKARZINOM

Auch Blasenkrebs, ist die allgemeine Bezeichnung für bösartige Tumore, die von der Harnblase ausgehen.

C

CHRONISCH INFLAMMATORISCHE DEMYELISIERENDE POLYNEUROPATHIE (CIDP)

Die chronisch inflammatorische demyelinisierende Polyradikuloneuropathie (CIDP) ist eine sehr selten auftretende entzündliche Erkrankung der peripheren Nerven, die sich durch eine allmählich zunehmende Schwäche in den Beinen und mitunter auch Armen bemerkbar macht. Diese ansteigenden Schwächezustände entwickeln sich über einen Zeitraum von zwei Monaten oder länger, was das hauptsächliche diagnostische Kriterium zur Abgrenzung gegen das Guillain-Barré-Syndrom darstellt. Die Erkrankung beruht auf einer Schädigung der Myelinschicht, die die Nervenfortsätze umkleidet.

CYTOMEGALIE / CYTOMEGALIE-VIRUS (CMV)

Zumeist harmlos verlaufende, durch den Cytomegalie-Virus (CMV) verursachte Infektion. Tritt sie während der Schwangerschaft auf, kann sie schwerwiegende Schäden beim Ungeborenen verursachen. Da die Viren nach einer Infektion dauerhaft im Körper verweilen, kann es bei eingeschränktem Immunsystem im Rahmen von Reaktivierung oder Neuinfektionen zu schwerwiegenden Verläufen kommen. In der Organtransplantation eine der häufigsten Virusinfektionen, die zum Verlust des Transplantats führen kann.

D

DATA AND SAFETY MONITORING BOARD

Unabhängige Gruppe von Experten, welche die Patientensicherheit und die Wirksamkeitsdaten während einer klinischen Studie überwacht.

DEXAMETHASON

Wirkstoff, welcher unter anderem in Kombination mit Lenalidomid zur Behandlung des Multiplen Myeloms sowie bei der Therapie verschiedener Tumore eingesetzt wird. Dexamethason wirkt unter anderem entzündungshemmend und dämpfend auf das Immunsystem.

DOSISESKALATION

Bezeichnet die Steigerung der Dosis eines Arzneimittels.

F

FAKTOR VIII

Der Blutgerinnungsfaktor VIII oder auch das antihämophile Globulin A ist ein wichtiger Bestandteil der Blutgerinnung. Ein Mangel führt zur Hämophilie A, ein Überschuss zu Thrombenbildung mit erhöhtem Risiko für Venenthrombosen und Lungenembolien.

FIBRINOGEN

In der Leber gebildetes Protein, das zentral für die Blutgerinnung ist. Es wird während der Blutgerinnung in Fibrin umgewandelt, das als sogenannter Blutklebstoff eine Schlüsselrolle für den Verschluss von Wunden einnimmt. Ein Mangel an Fibrinogen ist eine mögliche Ursache für Störungen der Blutgerinnung.

FOOD AND DRUG ADMINISTRATION (FDA)

US-amerikanische Behörde für Lebensmittelüberwachung und Arzneimittelzulassungen.

FRAKTIONIERUNG (PLASMAFRAKTIONIERUNG)

Bezeichnet ein Verfahren zur Gewinnung von Proteinen aus menschlichem Blutplasma.

G

GERINNUNGSFAKTOREN

Proteine, die für die Blutgerinnung sorgen.

H

HÄMATOLOGIE

Blut und Blutkrankheiten betreffendes medizinisches Teilgebiet.

HÄMOPHILIE

Störung der Blutgerinnung (Bluterkrankheit), die aus defekten oder fehlenden Gerinnungsfaktoren VIII (Hämophilie A) oder IX (Hämophilie B) resultiert.

HEPATITIS

Entzündung der Leber, die auf verschiedene Ursachen (insbesondere Virusinfektionen und Autoimmunerkrankungen) zurückgeführt werden kann. Führt unter anderem zur Beeinträchtigung und zum Absterben der Leberzellen sowie zur Einschränkung bis hin zur Einstellung der Stoffwechselfunktion der Leber. Häufig ist eine Lebertransplantation notwendig.

HUMANALBUMIN

Siehe ALBUMIN.

I

IMMUNGLOBULINE

Gleichbedeutend mit Antikörpern gewonnen aus Blutplasma. Diese erkennen und binden Krankheitserreger und vermitteln deren Zerstörung durch Zellen des Immunsystems.

IMMUNGLOBULIN A (IGA)

Immunglobulin A macht ca. ein Zehntel der im Plasma vorkommenden Antikörper aus. Hauptsächlich besteht die Funktion von IgA darin, in den Körperflüssigkeiten (Speichel, Muttermilch, Intestinalsekret, Urogenitalsekret) eine Abwehrfunktion gegen Krankheitserreger zu entfalten.

IMMUNGLOBULIN G (IGG)

IgG machen ca. 80 % der gesamten Immunglobuline aus und stellen somit die wichtigste Antikörperklasse dar. Sie zirkulieren im Plasma und sind in Körpersekreten vorhanden.

IMMUNGLOBULIN M (IGM)

Größtes Antikörpermolekül im Blutplasma. Es zerstört in Verbindung mit dem Komplementsystem (System von Plasmaproteinen, das als Teil der Immunantwort aktiviert wird) Bakterien und neutralisiert bakterielle Toxine.

IMMUNOLOGIE

Lehre über die Immunabwehr und Immunregulation zur körperlichen Abwehr von Krankheitserregern.

IMMUNSYSTEM

Gesamtheit aller Faktoren, die für das Erkennen und die Abwehr von Infektionserregern im Körper verantwortlich sind und die eine Kontrolle gegen selbstzerstörende Prozesse ausüben.

IMMUNTHROMBOZYTOPENIE

Unter der idiopathischen thrombozytopenischen Purpura (ITP) versteht man eine Autoimmunkrankheit, deren Hauptmerkmal eine Zerstörung von Thrombozyten in der Milz ist. Da das Vollbild der Krankheit mit Einblutungen (Purpura) selten ist, wird heute eher der Begriff Immunthrombozytopenie verwendet.

INDIKATION

Bereich einer therapeutischen Anwendung, für die ein Wirkstoff oder Medikament entwickelt und zugelassen werden kann.

INTENSIVMEDIZIN

Medizinisches Fachgebiet, das sich mit Diagnostik und Therapie lebensbedrohlicher Zustände befasst.

INTRAVENÖS (I.V.)

Verabreichung eines Medikaments durch Injektion in eine Vene.

L

LEBERINSUFFIZIENZ

Auch bekannt als Leberversagen, bezeichnet das Erlöschen der Leberfunktion.

LENALIDOMID

Lenalidomid ist ein Arzneistoff aus der Gruppe der Immunmodulatoren und wird in Kombination mit niedrig dosiertem Dexamethason bei der Behandlung des Multiplen Myeloms eingesetzt. Lenalidomid ist strukturell mit Thalidomid und Pomalidomid verwandt.

M

MEDIENSYSTEME

Technische Anlagen (Erzeuger und Rohrleitungssysteme zur Verteilung) zur Herstellung und Verteilung von Medien z.B. hochgereinigtem Wasser ( z.B. als "Wasser für Injektionszwecke) oder z.B. Druckluft, welche zur Herstellung der pharmazeutischen Produkte benötigt werden.

MONOKLONALE ANTIKÖRPER (MAK)

Antikörper, deren Produktion sich auf eine einzelne Ursprungszelle zurückführen lässt und die jeweils nur ein bestimmtes Antigen spezifisch erkennen und binden.

MULTIPLES MYELOM

Hämatologische Erkrankung, die sich durch bösartige Wucherung von Plasmazellen im Knochenmark auszeichnet.

O

ÖSTROGEN

Wichtigstes weibliches Sexualhormon aus der Klasse der Steroidhormone.

P

PAUL-EHRLICH-INSTITUT (PEI)

Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel (Bundesoberbehörde). Das PEI prüft und bewertet Nutzen und Risiko biomedizinischer Arzneimittel und ist unter anderem zuständig für die Genehmigung klinischer Prüfungen, die Zulassung von Präparaten aus humanem Blutplasma sowie für die Verkaufsfreigabe von Produktionschargen.

PHARMAKOKINETIK

Gesamtheit aller Prozesse, denen ein Arzneistoff im Körper unterliegt, von der Absorption des Arzneistoffes über die Verteilung im Körper, den biochemischen Um- und Abbau bis hin zur Ausscheidung des Stoffes (Freisetzung, Aufnahme in die Blutbahn, Verteilung im Organismus, Verstoffwechselung, Ausscheidung).

PHARMAKOVIGILANZ

Dient der systematischen Überwachung der Sicherheit eines Arzneimittels, bei der unerwünschte Wirkungen identifiziert werden sollen, um entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung ergreifen zu können.

PLAZEBO

Scheinmedikament. Medizinisch unwirksame Substanz, die verwandt wird, um einem subjektiven Bedürfnis nach medikamentöser Therapie nachzukommen. In vielen klinischen Studien wird eine Kontrollgruppe mit Plazebo behandelt. Die Ergebnisse werden mit denen der Teilnehmer verglichen, die das zu testende Präparat (Verum) erhalten haben.

PLASMAPHERESE

Gewinnung von Plasma aus Vollblut. Mittels Zentrifugation werden die zellulären Bestandteile dem Spender wieder zurückgeführt. Es verbleibt das Blutplasma, eine gelblich-klare Flüssigkeit, welche die löslichen Eiweißbestandteile (Proteine) des Bluts enthält.

PLASMAPROTEINE

Sammelbegriff für die am häufigsten im Blutplasma vorkommenden Blutproteine.

PLASMA PROTEIN THERAPEUTICS ASSOCIATION (PPTA)

Vereinigung der weltweit führenden Hersteller von Plasmaproteinen.

POMALIDOMID

Pomalidomid ist ein Arzneistoff aus der Gruppe der Immunmodulatoren und wird in Kombination mit niedrig dosiertem Dexamethason bei der Behandlung des Multiplen Myeloms eingesetzt. Es wird bei Patienten angewendet, die auf Lenalidomid und Bortezomib nicht mehr ansprechen.

PRIONEN

Proteine, die im menschlichen oder tierischen Organismus sowohl in normalen als auch krankmachenden (pathogenen) Strukturen vorkommen können.

PRIMÄRE IMMUNDEFIZIENZ (PID)

Angeborener Defekt des Immunsystems, der zu einem Mangel an Antikörpern führt.

PROGESTERON (GELBKÖRPERHORMON)

Bildet zusammen mit Östrogen die weiblichen Geschlechtshormone. Progesteron bereitet die Gebärmutter auf die Schwangerschaft vor und dient der Aufrechterhaltung der Schwangerschaft.

R

REKOMBINANT

Mithilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen oder Zelllinien hergestellt.

RHEUMATOIDE ARTHRITIS

Chronisch entzündliche Erkrankung der Gelenke.

S

sCAP (SEVERE COMMUNITY ACQUIRED PNEUMONIA)

Schwere ambulant erworbene Lungenentzündung. Durch die Ausbreitung der Entzündung von der Lunge auf den Körper kommt es häufig zu Komplikationen wie Sepsis, septischem Schock oder Organversagen.

SEROKONVERSION

Entwicklung von spezifischen Antikörpern gegen Antigene eines Fremdkörpers im Rahmen einer Infektion oder einer Impfung, bzw. der Antikörperklassenwechsel im Verlauf einer Infektion von IgM (frühe Antikörper) zu IgG (späte Antikörper).

SOP

Standard Operating Procedure (SOP), oder auch Standardvorgehensweise ist eine verbindliche textliche Beschreibung der Abläufe von Vorgängen einschließlich der Prüfung der Ergebnisse und deren Dokumentation insbesondere in Bereichen kritischer Vorgänge mit potentiellen Auswirkungen auf Umwelt, Gesundheit und Sicherheit. SOPs werden zur behördlichen Zulassung von Produkten und Dienstleistungen herangezogen und finden sich u.a. in der pharmazeutischen Industrie wieder.

SUBKUTAN (S.C.)

Anatomische Ortsangabe, die sich auf das Gewebe unter der Haut bezieht. Dieses besteht im Wesentlichen aus Binde- und Fettgewebe. Die subkutane Verabreichung von Medikamenten ist eine Injektion unter die Haut.

SUBSTITUTIONSTHERAPIE

Medikamentöser Einsatz eines vom Körper selbst nicht mehr ausreichend gebildeten Stoffes.

SYSTEMISCHER LUPUS ERYTHEMATODES (SLE)

SLE ist eine Autoimmunerkrankung, die verschiedene Organe des Körpers betreffen kann. Chronische Entzündungsreaktionen in zahlreichen Organen und Geweben des Körpers können zu potenziell schweren Organschäden führen.

Z

ZOSTER-VIRUS (VARICELLA-ZOSTER-VIRUS)

Zur Familie der Herpesviren gehörendes Virus. Eine Erstinfektion führt i. d. R. zu der Erkrankung Windpocken. Eine Reaktivierung, zum Beispiel im Rahmen einer Schwächung des Immunsystems, kann zu der Erkrankung Gürtelrose führen.

GLOSSAR / FINANZBEGRIFFE

A

ASSOZIIERTES UNTERNEHMEN

Nicht vollkonsolidierte Konzerngesellschaft (Beteiligung < 50 %), die unter maßgeblichem Einfluss der Muttergesellschaft steht.

C

CASHFLOW

Tatsächliche Zahlungsmittelflüsse (Einzahlungen und Auszahlungen) in einer Periode. Indikator für die Innenfinanzierungskraft eines Unternehmens.

D

D&O-VERSICHERUNG

Directors-and-Officers-Versicherung (auch: Organ- oder ManagerHaftpflichtversicherung). Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für seine Organe (zum Beispiel Vorstand und Aufsichtsrat) und leitenden Angestellten abschließt.

DECKUNGSBEITRAG

Kategorie der Kosten- und Leistungsrechnung. Differenz zwischen Umsatz und den variablen Kosten.

DERIVAT

Finanzinstrument, dessen Preisbildung im Allgemeinen auf einer marktabhängigen Bezugsgröße basiert. Unter anderem eingesetzt zur Absicherung gegen Wertschwankungen.

DEVISENOPTIONSGESCHÄFT

Geschäft, das die Risiken von Devisenkursschwankungen absichert. Der Käufer einer Devisenoption erwirbt das Recht, jedoch nicht die Pflicht, eine Währung zu einem bestimmten Wechselkurs an einem bestimmten Termin zu kaufen oder zu verkaufen.

DEVISENTERMINGESCHÄFT

Verbindliche Vereinbarung, eine Währung gegen eine andere Währung zu einem bestimmten Termin und festgelegten Kurs zu tauschen.

DIRECTORS' DEALINGS / MANAGERS' TRANSACTIONS

Geschäfte mit Wertpapieren eines börsennotierten Unternehmens, die vom Management oder von dem Management nahestehenden Gesellschaften oder Personen getätigt werden.

E

EAT (EARNINGS AFTER TAX)

Ergebnis nach Steuern.

EBIT (EARNINGS BEFORE INTEREST AND TAX)

Ergebnis vor Zinsen und Steuern; Betriebsergebnis.

EBT (EARNINGS BEFORE TAX)

Ergebnis vor Steuern.

F

FACTORING

Finanzdienstleistung. Der Faktor erwirbt die Forderungen seines Kunden gegen dessen Abnehmer (Debitor).

FAIR VALUE

Beizulegender Zeitwert.

FINANCIAL ASSETS AT FAIR VALUE THROUGH PROFIT AND LOSS (FAFVTPL)

Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (Kategorie gemäß IFRS 7).

H

HEDGE ACCOUNTING

Bilanzierungstechnik. Schafft Sicherungszusammenhänge zwischen Grundgeschäften und den zur Absicherung eingesetzten derivativen Finanzinstrumenten.

HELD TO MATURITY (HTM)

Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen (Kategorie gemäß IFRS 7).

L

LATENTE STEUERN

Zukünftig zu zahlende oder zu erhaltende Ertragsteuern, die zum Zeitpunkt der Bilanzierung noch keine tatsächlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten darstellen.

LOANS AND RECEIVABLES (LAR)

Kredite und Forderungen (Kategorie gemäß IFRS 7).

LONG-TERM-INCENTIVE-PROGRAMM

Langfristig orientiertes Programm zur erfolgsorientierten variablen Vergütung.

N

NET PRESENT VALUE (KAPITALWERT)

Betriebswirtschaftliche Kennzahl der dynamischen Investitionsrechnung, bei der durch Abzinsung auf den Beginn der Investition Zahlungen vergleichbar gemacht werden, die zu beliebigen Zeitpunkten anfallen. Der Kapitalwert einer Investition ist die Summe der Barwerte aller durch diese Investition verursachten Zahlungen (Ein- und Auszahlungen).

R

RETURN ON CAPITAL EMPLOYED (ROCE)

Rendite auf das eingesetzte Eigenkapital

S

SCHULDSCHEINDARLEHEN

Form der (langfristigen) Fremdfinanzierung für Unternehmen, bei der einem Kreditnehmer durch die Bereitstellung von Kapital verschiedener Gläubiger ein Darlehen gewährt wird.

SENSITIVITÄTSANALYSE

Untersuchung des Einflusses bestimmter Faktoren auf bestimmte Ergebnisgrößen.

STAMMAKTIE

Mit Stimmrechten bestückte Aktie, die das Gegenstück zur Vorzugsaktie bildet.

SWAP

Austausch von Forderungen und Verbindlichkeiten in gleicher oder fremder Währung mit dem Ziel, einen Finanzierungs- oder Zins- bzw. Renditevorteil zu erlangen.

V

VORZUGSAKTIE

Aktie ohne Stimmrecht, dafür aber mit dem Recht auf eine bevorzugte, in der Regel höhere Dividende. Das Gegenstück zu einer Vorzugsaktie ist die Stammaktie.

W

WEIGHTED AVERAGE COST OF CAPITAL (WACC)

Der gewichtete durchschnittliche Kapitalkostensatz bezeichnet einen zu den Discounted-Cashflow-Verfahren der Unternehmensbewertung gehörenden Ansatz. Die Methode wird häufig auch als Free-Cashflow-Verfahren bezeichnet. Er wird meist verwendet, um die Mindestrendite für Investitionsprojekte zu bestimmen.

WORKING CAPITAL

Kurzfristig gebundenes Betriebskapital.

FINANZKALENDER

15. MAI 2018

Drei-Monatsbericht 2018

15. MAI 2018

Hauptversammlung

14. AUGUST 2018

Halbjahresbericht 2018

14. NOVEMBER 2018

Neun-Monatsbericht 2018

Analystenkonferenz

IMPRESSUM

HERAUSGEBER

Biotest AG

Landsteinerstr. 5

63303 Dreieich

Deutschland

www.biotest.com

IR Kontakt

Dr. Monika Buttkereit

Telefon: +49 (0) 6103 801 4406

Fax: +49 (0) 6103 801 347

[email protected]

PR Kontakt

Dirk Neumüller

Telefon: +49 (0) 6103 801 269

[email protected]

KONZEPTION UND GESTALTUNG

Scheufele Hesse Eigler

Kommunikationsagentur GmbH,

Frankfurt am Main, Deutschland

REDAKTION, LEKTORAT UND PROJEKTMANAGEMENT

cometis AG,

Wiesbaden, Deutschland

FOTOGRAFIE

Simone Kiefer, Dreieich, Deutschland

DRUCK

Druckhaus Becker GmbH, Ober-Ramstadt, Deutschland

Dieser Geschäftsbericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie zur Geschäfts-, Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Biotest AG und ihrer Tochtergesellschaften. Diese Aussagen beruhen auf den derzeitigen Plänen, Einschätzungen, Prognosen und Erwartungen des Unternehmens und unterliegen insofern Risiken und Unsicherheitsfaktoren, die dazu führen können, dass die tatsächliche wesentlich von der erwarteten Entwicklung abweicht. Die zukunftsgerichteten Aussagen haben nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichts Gültigkeit. Biotest beabsichtigt nicht, die zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren und übernimmt dafür keine Verpflichtung.

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