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Biofrontera AG Audit Report / Information 2020

May 28, 2021

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Audit Report / Information

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Publication

Biofrontera AG

Leverkusen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Biofrontera AG, Leverkusen

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Biofrontera AG, Leverkusen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Biofrontera AG, Leverkusen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB (Corporate Governance Bericht), auf die im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB (Corporate Governance Bericht).

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhaltes haben wir wie folgt strukturiert:

1 Risiko für den Abschluss

2 Prüferisches Vorgehen

3 Verweis auf zugehörige Angaben

Werthaltigkeit von Anteilen an sowie Forderungen gegen verbundene Unternehmen

1 Risiko für den Abschluss

Im Jahresabschluss der Biofrontera AG werden zum 31. Dezember 2020 im Anlagevermögen unter den Finanzanlagen „Anteile an verbundenen Unternehmen“ unter anderem solche mit einem Buchwert in Höhe von insgesamt EUR 70,6 Mio. für die Beteiligungen an der Biofrontera Bioscience GmbH, Leverkusen, der Biofrontera Pharma GmbH, Leverkusen, sowie der Biofrontera Inc., Woburn, USA, ausgewiesen. Darüber hinaus werden im Umlaufvermögen unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen solche gegen die vorstehend genannten Unternehmen mit einem Buchwert in Höhe von insgesamt EUR 59,0 Mio. ausgewiesen. Bei einer Bilanzsumme von EUR 139,1 Mio. sind in diesen beiden Abschlussposten somit rund 93 % des Vermögens der Biofrontera AG gebunden.

Das Ergebnis der Bewertung dieser Anteile und Forderungen ist in hohem Maße durch Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter geprägt und daher mit hohen Schätzunsicherheiten verbunden. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Bedeutung der beiden Abschlussposten für die Vermögens- bzw. Ertragslage der Biofrontera AG war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

2 Prüferisches Vorgehen

Bei unserer Prüfung der Werthaltigkeit der Anteile an sowie den Forderungen gegen die vorstehend genannten verbundenen Unternehmen haben wir das von den gesetzlichen Vertretern der Biofrontera AG verabschiedete und vom Aufsichtsrat gebilligte Budget für die Gesellschaften des Biofrontera-Konzerns für das Geschäftsjahr 2021, sowie die mittelfristige Planung bis 2023 und die Planungsfortschreibung bis 2025 gewürdigt und analysiert, ob die bestehenden Verbindlichkeiten der genannten verbundenen Unternehmen gegenüber der Biofrontera AG aus den geplanten Cashflow-Überschüssen aufgrund der zum Abschlussstichtag vorliegenden und erwartbaren Erkenntnisse beglichen werden können und darüber hinaus die Beteiligungsbuchwerte gestützt werden können. Hierzu haben wir das methodische Vorgehen zur Entwicklung der Planung und deren Fortschreibung sowie die Ableitung der prognostizierten Cashflows nachvollzogen. Wir haben die Konsistenz und Vertretbarkeit der Planungsannahmen sowie die Angemessenheit der hieraus resultierenden Cashflows der vorstehend genannten verbundenen Unternehmen sowie die Kompetenz, Fähigkeiten und Objektivität des von der Biofrontera AG mit der Ermittlung der Kapitalkosten beauftragten externen Sachverständigen gewürdigt. Zudem haben wir unter Hinzuziehung unserer internen Bewertungsspezialisten die Ermittlung der im Rahmen der Bewertung berücksichtigten Kapitalkosten, auf deren Basis die gesetzlichen Vertreter der Biofrontera AG ihre Schätzungen der beizulegenden Werte abgeleitet haben, beurteilt und diese mit den jeweiligen Buchwerten verglichen.

3 Verweis auf zugehörige Angaben

Die Angaben der Biofrontera AG zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen sind in den Abschnitten II.2 bzw. IV.6-10 des Anhangs, die Angaben zu den Forderungen gegen verbundene Unternehmen in den Abschnitten II.3 bzw. III.2 des Anhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der im zusammengefassten Lagebericht enthaltenen Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB (Corporate Governance Bericht) sowie
die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB und nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei Biofrontera_JA_2020-12-31.zip, mit dem Hash-Wert B0585FC2416297EF7E1034B2B9A050510A76E757508DE6001D4ECCDA634E7FA8, berechnet mittels SHA256 enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als „ESEF-Unterlagen“ bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat („ESEF-Format“) in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden „Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts“ enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen“ weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Die gesetzlichen Vertreter sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Jahresabschluss und geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 28. Mai 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 29. Oktober 2020 von dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2007 als Abschlussprüfer der Biofrontera AG, Leverkusen, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Michael Gottschalk.

Düsseldorf, den 12. April 2021

**Warth & Klein Grant Thornton AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Eckhard Lewe, Wirtschaftsprüfer

Michael Gottschalk, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats der Biofrontera AG für das Geschäftsjahr 2020

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

mit dem Geschäftsjahr 2020 liegt ein Geschäftsjahr hinter uns, das ganz im Zeichen der COVID-19-Pandemie stand, welche sich ganz erheblich auch auf die Geschäfte der Biofrontera Gruppe ausgewirkt hat.

Nachdem wir zu Beginn des ersten Quartals 2020 noch eine gute Umsatzentwicklung sowie positive regulatorische und klinische Entwicklungen verzeichnen konnten, waren wir aufgrund der COVID-19-Pandemie ab März 2020 mit stark rückläufigen Umsatzzahlen in allen Märkten konfrontiert. Dies hat die Biofrontera Gruppe gezwungen, unternehmensweite Maßnahmen zur Kostensenkung vorzunehmen.

Trotz einer Besserung der Situation im weiteren Jahresverlauf mussten wir insbesondere in den USA, unserem Hauptmarkt, einen Rückgang der Umsätze aus Produktverkäufen von rd. 29% hinnehmen. Aber es gab auch Lichtblicke, so konnten die Produktverkäufe in Deutschland trotz der schwierigen Gesamtumstände um 11% gesteigert werden.

Insgesamt konnte der Umsatz der Biofrontera Gruppe - unter Berücksichtigung einer Einmalzahlung in Höhe von EUR 6 Mio. von Maruho Co., Ltd. im Rahmen der im April 2020 abgeschlossenen Lizenzvereinbarung - nahezu stabil gehalten werden, was zwar hinter den ursprünglichen Erwartungen für das Geschäftsjahr 2020 zurückbleibt, gleichwohl aber auch zeigt, dass die Biofrontera Gruppe erfolgreich durch diese einzigartige globale Krise gesteuert werden konnte.

Allen Mitarbeitern der Biofrontera Gruppe und dem Management ist hierfür Dank und Anerkennung auszusprechen, insbesondere auch, soweit sie von Kostensenkungsmaßnahmen unmittelbar betroffen waren bzw. freiwillig auf Gehalt verzichtet haben.

Überwachung und Beratung

Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz, Satzung, deutschem Corporate Governance Kodex (Kodex) und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Die Tätigkeit des Aufsichtsrats umfasste die Überwachung und Beratung des Vorstands bei der Führung der Gesellschaft und des Konzerns. Der Aufsichtsrat kontrollierte im Berichtsjahr die vom Vorstand entfalteten Tätigkeiten und erörterte mit ihm zukunftsgerichtete Geschäftsentscheidungen und -planungen.

Der Vorstand erstattete dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend Bericht. Der Aufsichtsrat wurde durch den Vorstand sowohl in Sitzungen als auch außerhalb von Sitzungen fortlaufend über die aktuelle Unternehmensentwicklung informiert. Auf der Grundlage schriftlicher und mündlicher Vorstandsberichte erörterte der Aufsichtsrat in seinen Beratungen ausführlich die Geschäftsentwicklung und die Lage des Unternehmens. Hinzu kam der regelmäßige Informations- und Gedankenaustausch zwischen dem Vorsitzenden des Vorstands und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Insbesondere bei Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen waren, wurde der Aufsichtsrat eingebunden. Bei Maßnahmen der Geschäftsführung überprüfte der Aufsichtsrat vor allem auch deren Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit sowie deren Wirtschaftlichkeit. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Planungen wurden dem Aufsichtsrat vom Vorstand erläutert und mit ihm erörtert. Es wurde zudem überprüft, in welchem Maße die Beschlüsse, Anregungen und Empfehlungen des Aufsichtsrats durch den Vorstand nachfolgend bei der Geschäftsführung Berücksichtigung bzw. Umsetzung fanden.

Soweit für Entscheidungen des Vorstands die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war oder wenn der Vorstand in Bezug auf Maßnahmen um Erteilung einer Zustimmung ersuchte, wurde der Aufsichtsrat vorab mit für die Entscheidung relevanten Informationen und Unterlagen unterrichtet. Die Zustimmung wurde sodann nach Beratung in den Sitzungen des Aufsichtsrats oder mittels Entscheidungen im Umlaufverfahren oder in sowohl im gesamten Aufsichtsrat als auch in den Ausschüssen in regelmäßig abgehaltenen Telefon- bzw. Videokonferenzen erteilt. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben kann der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse auf Ressourcen des Unternehmens zurückgreifen, die er für angemessen hält und auch im gebotenen Rahmen externe Berater einschalten. Letzteres ist im Rahmen des mit Maruho abgeschlossenen Lizenzvertrags für den Vertrieb von Ameluz® in Ostasien und Ozeanien erfolgt, für den der Aufsichtsrat einen externen Experten ausgewählt und mit einer unabhängigen Stellungnahme zur Angemessenheit der Gegenleistungen beauftragt hat.

Der Aufsichtsrat hat sich im Rahmen seiner Sitzungen regelmäßig auch ohne Anwesenheit des Vorstands ausgetauscht.

Sitzungen und deren Beratungsschwerpunkte

In Wahrnehmung seiner Aufgaben tagte der Aufsichtsrat im Berichtsjahr in sieben Sitzungen. Diese wurden auf Grund der COVID-19-Pandemie zum Schutz der Gesundheit, aber auch auf Grund von Reiserestriktionen, im Rahmen von Telefon- bzw. Videokonferenzen abgehalten.

Zudem fasste er Beschlüsse außerhalb von Sitzungen.

In der Sitzung vom 27. März 2020 berichtete der Vorstand über die Maßnahmen, die er im Hinblick auf die sich ausweitende COVID-19-Pandemie und die von den Regierungen ergriffenen Gegenmaßnahmen veranlasst hatte. Hierzu gehörten u.a. die Einführung von Kurzarbeit in Deutschland und weiteren Ländern sowie leider auch Entlassungen.

In der Sitzung vom 08. April 2020 berichtete der Vorstand abermals über Maßnahmen, die er im Hinblick auf die sich ausweitende COVID-19-Pandemie und die von den Regierungen ergriffenen Gegenmaßnahmen veranlasst hatte sowie über die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die geschäftlichen Aktivitäten und die Durchführung klinischer Studien. Zudem wurden die Auswirkungen auf die Finanzlage dargestellt und Möglichkeiten für weitere Finanzierungen erörtert.

Der Abschlussprüfer berichtete in der Sitzung vom 20. April 2020 über den zeitlichen Ablauf, die Struktur und die Ergebnisse der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2019. Nach Erörterung des Jahresabschlusses 2019, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts stimmte der Aufsichtsrat den Berichten des Abschlussprüfers zu, erhob nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen und billigte den Jahres- und den Konzernabschluss. Er folgte damit der Empfehlung seines Prüfungsausschusses, der zuvor eine Sitzung in Anwesenheit des Abschlussprüfers abgehalten und den Jahresabschluss 2019, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht sowie die Prüfberichte erörtert hatte. Der Jahresabschluss der Biofrontera Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 war damit festgestellt. Der Vorstand berichtete zudem über die aktuelle Umsatz- und Markt-Entwicklung vor dem Hintergrund der COVID- 19-Pandemie. Dies betraf insbesondere die schwierige Absatzsituation in den USA, die ergriffenen Maßnahmen zur Kostensenkung sowie die Finanzlage und den Vorschlag an die anstehende ordentliche Hauptversammlung, eine Kapitalerhöhung zu beschließen. Die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 28. Mai 2020 wurde vom Aufsichtsrat verabschiedet. Dem Vorhaben des Vorstands, dabei eine virtuelle Hauptversammlung durchzuführen, wurde zugestimmt.

In der Sitzung vom 26. Mai 2020 wurden erneut die Maßnahmen erörtert, die der Vorstand im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie und die von den Regierungen ergriffenen Gegenmaßnahmen veranlasst hatte. Nach wie vor zeigte sich das Geschäft insbesondere in den USA erheblich beeinträchtigt. Vor diesem Hintergrund wurde die Finanz- und Liquiditätslage erörtert.

In der Sitzung vom 01.09.2020 berichtete der Vorstand über die laufenden klinischen Studien und über den Status der Neuentwicklung der RhodoLED®XL Lampe. Zudem wurde zur geschäftlichen Entwicklung und zur Finanz- und Liquiditätslage berichtet und die neue Vermarkungsstrategie für den US-Markt vorgestellt. Ergänzend wurde ein Überblick über die laufenden Rechtsverfahren gegeben.

In der Sitzung vom 02. November 2020 erörterten Vorstand und Aufsichtsrat den Stand des mit Herrn Wilhelm K. T. Zours und mit der Deutsche Balaton AG vereinbarten Mediationsverfahrens und potenzielle Möglichkeiten zur Beilegung der Streitigkeiten mit den Genannten.

In der Sitzung vom 09. Dezember 2020 erörterten Vorstand und Aufsichtsrat die aktuellen geschäftlichen Entwicklungen und der Vorstand gab einen Überblick über die Umsatz-, Ertrags- und Finanzlage. Das Budget für 2021 sowie Unternehmensziele für das Jahr 2021 wurden erörtert und verabschiedet. Der Vorstand berichtete über den Status der geplanten Durchführung der am 28. Mai 2020 von der Hauptversammlung beschlossenen ordentlichen Kapitalerhöhung sowie über den Stand der laufenden Rechtsverfahren.

Tätigkeiten außerhalb von Sitzungen

Außerhalb von Sitzungen fasste der Aufsichtsrat im Umlaufverfahren u.a. Beschlüsse über den Abschluss der Lizenzvereinbarung mit der Maruho Co., Ltd. und die Ausgabe einer qualifiziert nachrangigen Pflichtwandelschuldverschreibung unter Einräumung des gesetzlichen Bezugsrechts.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Derzeit hat der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss, einen Nominierungsausschuss und einen Personalausschuss gebildet. Der Aufsichtsrat bestellt jeweils ein Aufsichtsratsmitglied zum Ausschussvorsitzenden. Der Aufsichtsratsvorsitzende oder sein Stellvertreter soll zugleich Vorsitzender der Ausschüsse sein, die die Vorstandsverträge behandeln und die Aufsichtsratssitzungen vorbereiten. Den Vorsitz im Prüfungsausschusses sollte der Aufsichtsratsvorsitzende nicht innehaben. Diese Vorgaben wurden bei der Besetzung berücksichtigt. Die Ausschussvorsitzenden berichten an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse.

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Auswahl und der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, befasst. Der Prüfungsausschuss kann Empfehlungen oder Vorschläge zur Gewährleistung der Integrität des Rechnungslegungsprozesses unterbreiten. Bei Gesellschaften im Sinne des § 264d des Handelsgesetzbuchs, also auch im Falle der Biofrontera Aktiengesellschaft, ist der Vorschlag des Aufsichtsrats zur Wahl des Abschlussprüfers auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses zu stützen. Bei Gesellschaften im Sinne des § 264d des Handelsgesetzbuchs muss zudem mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen und Mitglied des Prüfungsausschusses sein.

Dem Prüfungsausschuss gehörten im Berichtsjahr folgende Personen an: Herrn Jürgen Baumann, Herr John Borer und Frau Prof. Dr. Franca Ruhwedel. Frau Prof. Dr. Ruhwedel ist Vorsitzende des Prüfungsausschusses.

Der Ausschuss tagte zweimal im Berichtsjahr, und zwar mit dem Abschlussprüfer in Vorbereitung der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 20. April 2020 und am 19. November 2020.

Neben den regulären Sitzungen stand die Vorsitzende des Prüfungsausschusses in regelmäßigem Kontakt zum Finanzvorstand der Biofrontera sowie zu den Abschlussprüfern. Sie hat die Prüfungsplanung sowie die Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt und wurde in regelmäßigen virtuellen Treffen über den Fortgang der Abschlussprüfung unterrichtet.

Personalausschuss

Der Personalausschuss bereitet Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern vor. Anders als in der Vergangenheit sind dem Plenum aufgrund der Änderungen durch das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) auch die Vergütungsentscheidungen zugewiesen, so dass der Personalausschuss insoweit nur noch vorbereitend tätig wird.

Dem Personalausschuss gehören derzeit folgende Personen an: Herr Jürgen Baumann, Herr John Borer und Herr Dr. Ulrich Granzer. Herr Baumann hat derzeit den Vorsitz inne.

Der Ausschuss tagte am 20. April 2020. Behandelt wurden die Zielerreichung der Vorstandsmitglieder im Jahr 2019 sowie die Ausgabe von Optionen an Vorstandsmitglieder. Darüber hinaus befasste sich der Personalausschuss in mehreren Telefonkonferenzen im Juni 2020 mit der Verlängerung bzw. Neugestaltung der Dienstverträge für die Mitglieder des Vorstands, sowie im November und Dezember 2020 mit der Nachfolgeplanung des Vorstands und insbesondere mit der Suche nach einem Finanzvorstand als Nachfolger für Herrn Schaffer.

Nominierungsausschuss

Dem Nominierungsausschuss gehören neben dem Vorsitzenden zwei weitere zu wählende Mitglieder des Aufsichtsrats an. Aufgabe des Nominierungsausschusses ist es, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Hierbei berücksichtigt der Nominierungsausschuss die Ausgewogenheit und Unterschiedlichkeit der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen aller Mitglieder des Aufsichtsrats und entwirft Kandidatenprofile. Zudem soll der Nominierungsausschuss dem Aufsichtsrat Vorschläge zur und Ergebnisse aus einer regelmäßig durchzuführenden Bewertung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen sowohl der einzelnen Mitglieder als auch des Aufsichtsrats in seiner Gesamtheit machen bzw. mitteilen. Der Nominierungsausschuss hat sich im Berichtszeitraum telefonisch abgestimmt.

Dem Nominierungsausschuss gehören derzeit an: Herr John Borer, Herr Dr. Ulrich Granzer und Herr Reinhard Eyring. Herr Dr. Ulrich Granzer hat derzeit den Vorsitz des Nominierungsausschusses inne.

Individualisierte Offenlegung der Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen im Geschäftsjahr 2020

Aufsichtsratsmitglieder Aufsichtsratssitzung/Teilnahme Anwesenheit Ausschusssitzungen/ Teilnahme Anwesenheit
Jürgen Baumann 7/7 100% 3/3 100%
John Borer 7/7 100% 3/3 100%
Reinhard Eyring 7/7 100%
Dr. Ulrich Granzer 7/7 100% 1/1 100%
Prof. Dr. Franca Ruhwedel 7/7 100% 2/2 100%
Kevin Weber 7/6 85,7%

Jahres- und Konzernabschluss 2020

Die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wurde von der Hauptversammlung am 28. Mai 2020 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 bestellt und anschließend vom Aufsichtsrat entsprechend beauftragt. Die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers wurde eingeholt. Die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss der Biofrontera Aktiengesellschaft und den zusammengefassten Lagebericht des Geschäftsjahrs 2020 geprüft und uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Der Abschlussprüfer hat ferner festgestellt, dass der Vorstand ein angemessenes Informations- und Überwachungssystem eingerichtet hat, das in seiner Konzeption und Handhabung geeignet ist, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.

Der Konzernabschluss wurde auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt.

Die Abschlussunterlagen wurden im Prüfungsausschuss am 12. April 2021 bei Anwesenheit des Abschlussprüfers erörtert. Dabei hat sich der Prüfungsausschuss insbesondere mit den im jeweiligen Bestätigungsvermerk beschriebenen besonders wichtigen Prüfungssachverhalten (Key Audit Matters) einschließlich der vorgenommenen Prüfungshandlungen beschäftigt. In der anschließenden Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am gleichen Tage wurden die Abschlussunterlagen in Gegenwart und nach einem Bericht des Abschlussprüfers ausführlich besprochen. Alle Aufsichtsratsmitglieder erhielten rechtzeitig vor der Bilanzsitzung die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und befassten sich eingehend mit diesen Unterlagen.

In der Bilanzsitzung wurden der Jahres- und Konzernabschluss umfassend mit dem Vorstand beraten. Der Abschlussprüfer berichtete über die Prüfung, kommentierte die Prüfungsschwerpunkte und stand dem Aufsichtsrat für Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Der Abschlussprüfer berichtete über den Umfang, die Schwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und ging dabei insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) und die vorgenommenen Prüfungshandlungen ein. Der Abschlussprüfer stand dem Aufsichtsrat für Fragen und weitere Auskünfte zur Verfügung. Alle Fragen des Aufsichtsrats wurden von Vorstand und Abschlussprüfer umfassend beantwortet. Der Abschlussprüfer informierte ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagement bezogen auf den Rechnungslegungsprozess.

Der Aufsichtsrat nahm die Prüfungsberichte sowie den Jahres- und Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht zustimmend zur Kenntnis. Nach Erörterung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts stimmte der Aufsichtsrat den Berichten des Abschlussprüfers und dessen Ergebnis der Prüfung zu, erhob nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen und billigte den Jahres- und den Konzernabschluss. Der Jahresabschluss der Biofrontera Aktiengesellschaft ist damit festgestellt.

Der Bericht des Aufsichtsrats wurde in der Bilanzsitzung am 12. April 2021 verabschiedet.

Abschlussprüfer und verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, ist seit dem Geschäftsjahr 2007 Abschlussprüfer für die Biofrontera AG und den Konzern. Herr Michael Gottschalk betreut die Biofrontera AG im Rahmen der Abschlussprüfung seit dem Geschäftsjahr 2018 als auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer.

Corporate Governance und Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Informationen zur Corporate Governance sind im Geschäftsbericht und im Internet unter www.biofrontera.com im Bereich „Investoren" / „Corporate Governance" sowie in der Erklärung zu Unternehmensführung dargestellt. Dort sind auch Einzelheiten zu den Zielen des Aufsichtsrats bezüglich seiner Zusammensetzung und zum Stand der Umsetzung mitgeteilt.

Aus- und Fortbildungsmaßnahmen

Die Gesellschaft unterstützt die Mitglieder des Aufsichtsrats in gebotenem Umfang bei ihrer Amtseinführung sowie den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Zur laufenden Fort- und Weiterbildung stellt die Gesellschaft den Aufsichtsratsmitgliedern den Zugang zu einem Portal eines Drittanbieters (Arbeitskreis deutscher Aufsichtsrat e.V. (AdAR)) zur Verfügung und übernimmt die Kosten. Hierüber werden auch Möglichkeiten zur Teilnahme an Kongressen und Fachveranstaltungen angeboten.

Interessenskonflikte

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats ist dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Es darf bei seinen Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgen oder Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, ohne Beschluss des Aufsichtsrats für sich nutzen. In der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats ist festgelegt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied Interessenskonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber offenlegt. Das gilt insbesondere bei Interessenskonflikten, die aufgrund einer Beratung oder Organstellung bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern entstehen können. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenskonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen.

Im Berichtsjahr haben sich keine entsprechenden Interessenskonflikte ergeben.

Veränderungen im Aufsichtsrat

Im Berichtsjahr gab es keine Veränderungen im Aufsichtsrat.

Veränderungen im Vorstand

Herr Christoph Dünwald ist Ende Januar 2020 aus dem Vorstand ausgeschieden. Herr Dünwald und die Biofrontera AG sind übereingekommen, dass der bis zum 30. November 2020 laufende Vorstandsvertrag von Herrn Dünwald nicht verlängert werden soll. Sein Amt als Vorstand hat Herr Dünwald im Zuge einer organisatorischen Neuordnung Ende Januar 2020 einvernehmlich niedergelegt.

Mit Wirkung zum 1. März 2021 wurde Herr Ludwig Lutter zum neuen Finanzvorstand (CFO) der Biofrontera AG bestellt. Er übernimmt das Amt von Thomas Schaffer und wird im Unternehmen die Ressorts Finanzen, Verwaltung, Controlling und Human Resources verantworten. Thomas Schaffer ist im besten gegenseitigen Einvernehmen zum 28. Februar 2021 aus dem Unternehmen ausgeschieden, um sich neuen persönlichen Aufgaben außerhalb des Unternehmens zu widmen. Der Wechsel im Finanzressort erfolgt im Rahmen der bereits angekündigten Nachfolgeplanung von Aufsichtsrat und Vorstand.

Die Biofrontera AG dankt Herrn Dünwald und Herrn Schaffer für ihren langjährigen erfolgreichen Einsatz.

Abschließend möchten wir wiederum Ihnen, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, für Ihr Engagement und Vertrauen danken!

Der Aufsichtsrat dankt auch dem Vorstand und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Biofrontera Aktiengesellschaft und des Biofrontera Konzerns für ihr hohes Engagement und für die hervorragenden Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr.

Leverkusen, 12. April 2021

Dr. Ulrich Granzer, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Erklärung der Biofrontera AG zur Unternehmensführung gem. §§ 289f, 315d HGB (Corporate Governance Bericht) für das Geschäftsjahr 2020

I. Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Biofrontera AG (Gesellschaft) zum Deutschen Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der Biofrontera AG sind gem. § 161 AktG verpflichtet, jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" („Kodex") entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht („Entsprechenserklärung").

Vorstand und Aufsichtsrat geben folgende Entsprechenserklärung ab:

Die Biofrontera AG hat seit Abgabe ihrer jährlichen Entsprechenserklärung im Dezember 2019 den Empfehlungen des Kodex in seiner dort genannten Fassung unter Berücksichtigung der dortigen Ausnahmen entsprochen. Vorstand und Aufsichtsrat erklären ferner, dass den Empfehlungen des Kodex mit folgenden Ausnahmen entsprochen wird (die nachbenannten Ziffern sind die des Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019):

Berichterstattung (F. 2)

Finanzberichte, Halbjahresberichte und Zwischenmitteilungen werden aufgrund organisatorischer Gegebenheiten binnen der gesetzlichen Fristen und nicht früher veröffentlicht.

Leverkusen, im Dezember 2020

Prof. Dr. Hermann Lübbert, Vorstandsvorsitzender

Thomas Schaffer, Finanzvorstand

Dr. Ulrich Granzer, Aufsichtsratsvorsitzender

II. Corporate Governance Bericht

Der aktuelle Corporate Governance Bericht ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.biofrontera.com im Bereich „Investoren", Unterpunkt „Corporate Governance" abrufbar.

Bilanzeid

Versicherung der gesetzlichen Vertreter gem. §264 Abs. 2 Satz 3 HGB und §289 Abs. 1 Satz 5

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Biofrontera AG vermittelt und im zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Biofrontera AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Biofrontera AG beschrieben sind.

Leverkusen, den 12. April 2021

Biofrontera AG

Prof. Dr. Hermann Lübbert

Ludwig Lutter

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020

Aktiva

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR EUR
--- --- --- ---
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 25.644,00 8.887,00
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 15.374,87 29.926,79
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 70.648.833,10 32.223.546,92
70.689.851,97 32.262.360,71
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 58.817.991,98 (Vorjahr: EUR 96.427.954,87) 58.999.968,71 97.164.857,04
2. Sonstige Vermögensgegenstände 63.007,64 108.711,74
59.062.976,35 97.273.568,78
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 9.200.834,78 3.925.901,94
68.263.811,13 101.199.470,72
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 124.286,24 175.877,59
139.077.949,34 133.637.709,02

Passiva

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR EUR
--- --- --- ---
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 47.747.515,00 44.849.365,00
II. Kapitalrücklage 129.964.529,68 124.069.856,73
III. Bilanzverlust -62.511.920,95 -59.315.563,44
115.200.123,73 109.603.658,29
B. RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen 3.572.574,82 4.025.945,38
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Anleihen 2.030.800,00 2.030.800,00
- davon mit einer Restlaufzeit mehr als einem Jahr: EUR 2.030.800,00 (Vorjahr: EUR 2.030.800,00)
- davon konvertibel: EUR 2.030.800,00 (Vorjahr: EUR 2.030.800,00)
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 17.722.428,65 16.899.623,95
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 20.761,94 (Vorjahr: EUR 112.957,24)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 17.701.666,71 (Vorjahr: EUR 16.786.666,71)
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 245.387,64 979.113,15
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 245.387,64 (Vorjahr: EUR 979.113,15)
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 17.470,52 25.182,47
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 17.470,52 (Vorjahr: EUR 25.182,47)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 289.163,98 73.385,78
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 115.815,98 (Vorjahr: EUR 73.385,78)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 173.348,00 (Vorjahr: EUR 0,00)
- davon aus Steuern: EUR 46.720,75 (Vorjahr: EUR 0,00)
20.305.250,79 20.008.105,35
139.077.949,34 133.637.709,02

GEWINN UND VERLUSTRECHNUNG VOM 1. JANUAR 2020 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2020

01.01.-31.12.2020 01.01.-31.12.2019
EUR EUR EUR
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1. Umsatzerlöse * 4.220.255,06 7.917.990,10
2. Sonstige betriebliche Erträge * 1.408.682,49 497.992,29
davon aus Währungsumrechnung EUR 42.314,83 (Vorjahr: EUR 448.891,09)
3. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -2.836.136,49 -3.048.681,58
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
- davon für Altersversorgung: EUR 38.856,02 (Vorjahr: EUR 23.350,77) -171.702,81 -346.451,93
-3.007.839,30 -3.395.133,51
4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -22.848,47 -28.708,10
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen -8.142.290,19 -8.473.784,25
- davon aus Währungsumrechnung EUR 3.635.925,99 (Vorjahr: EUR 33.953,61)
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.943.329,43 3.435.261,95
- davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 3.942.326,30 (Vorjahr: EUR 3.416.695,30)
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.594.832,30 -1.986.854,23
8. Ergebnis vor Steuern -3.195.543,28 -2.033.235,75
9. Sonstige Steuern -814,23 -849,33
10. Jahresfehlbetrag -3.196.357,51 -2.034.085,08
11. Verlustvortrag -59.315.563,44 -57.281.478,36
12. Bilanzverlust -62.511.920,95 -59.315.563,44

* Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten konzerninterne Erträge aus Weiterbelastungen, die in 2019 unter den Umsatzerlösen ausgewiesen wurden.

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

I. Allgemeine Hinweise

Die Eintragung der Biofrontera AG mit Sitz in Leverkusen erfolgte beim Amtsgericht Köln unter Nr. HRB 49717 am 16. November 2000.

II. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der vorliegende Jahresabschluss betrifft das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Er wurde gemäß den §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewandte Gesamtkostenverfahren beibehalten.

1. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände beinhalten ausschließlich Software. Die Abschreibungen werden im Allgemeinen linear über die geschätzte Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände (in der Regel zwischen drei und dreizehn Jahren) vorgenommen. Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist und deren jeweilige Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Betrag von EUR 250 nicht überstiegen, werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Anlagegegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen EUR 250 und EUR 1.000 werden jahresweise in einem Sammelposten zusammengefasst, der über fünf Jahre abgeschrieben wird.

2. Finanzanlagen

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. bei dauerhafter Wertminderung dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Wegfall der Wertminderungsgründe wird eine entsprechende Wertaufholung berücksichtigt.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.

4. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bilanziert.

5. Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

6. Latente Steuern

Das Wahlrecht zur Aktivierung latenter Steuern für die sich insgesamt ergebende Steuerentlastung (Aktivüberhang) wird nicht ausgeübt. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt zu einem unternehmensindividuellen Steuersatz bei der Körperschaftsteuer von 15,83% (im Vorjahr 15,83%) und der Gewerbeertragsteuer von 8,75% (im Vorjahr 16,6%).

Zum 31. Dezember 2020 bestand ein körperschaftsteuerlicher Verlustvortrag von TEUR 34.353 (Vorjahr: TEUR 34.920) sowie ein gewerbesteuerlicher Verlustvortrag von TEUR 26.418 (Vorjahr: TEUR 27.357).

7. Rückstellungen

Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist.

Ansatz und Bewertung der Rückstellungen erfordern Einschätzungen und Annahmen durch die Geschäftsleitung. Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten und anderen Annahmen, die unter den gegebenen Umständen als angemessen erachtet werden.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr unterliegen nicht der Abzinsungspflicht; das Abzinsungswahlrecht für kurzfristige Rückstellungen wird nicht ausgeübt.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit größer 1 Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren abgezinst.

Personalrückstellungen

In den Personalrückstellungen wird bilanzielle Vorsorge vor allem für Jahressonderzahlungen sowie variable und individuelle Einmalzahlungen, für ausstehenden Resturlaub der Mitarbeiter und ggf. Abfindungsverpflichtungen sowie für sonstige Personalkosten getroffen.

Rückstellung für Performance Komponente der Darlehen der European Investment Bank (EIB)

Für die performance Komponente des EIB Darlehens erfolgt eine Aufteilung des erwarteten Erfüllungsbetrages über den Darlehenszeitraum (Verteilungsrückstellung). Der voraussichtliche Erfüllungsbetrag wird unter Zugrundelegung einer fiktiven Beteiligungsrate von 0,64% für das EIB Darlehen 2017 bzw. 0,20% für das EIB Darlehen 2019 auf die durchschnittliche Marktkapitalisierung der vor dem Bewertungsstichtag liegenden 90 Handelstage ermittelt. Der Erfüllungsbetrag wird mit dem Barwert angesetzt.

Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten

Wie andere Unternehmen ist die Biofrontera AG rechtlichen Risiken ausgesetzt, für die bei Vorliegen bestimmter Bedingungen Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten zu bilden sind. Bei anhängigen bzw. künftigen juristischen Verfahren wird anhand der den Rechtsanwälten der Biofrontera AG vorliegenden Informationen geprüft, ob und in welcher Höhe die Biofrontera AG bilanzielle Vorsorge treffen muss.

8. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten aus dem dem Stock-Appreciation-Rights-Programm der Biofrontera werden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt.

9. Währungsumrechnung

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger sind § 253 Abs. 1 Satz 1 und § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz2 nicht anzuwenden.

III. ANGABEN ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2020 ergibt sich aus dem in der Anlage 1 zum Anhang dargestellten Anlagenspiegel.

Der Zugang der Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 38.425 resultiert aus der Umwandlung des zwischen der Biofrontera AG und der amerikanischen Tochteruntergesellschaft Biofrontera Inc. gewährten Darlehens in Eigenkapital.

2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen gegenüber der Biofrontera Bioscience GmbH und der Biofrontera Pharma GmbH in Höhe von TEUR 58.818 (Vorjahr: TEUR 62.403) ergeben sich nach Verrechnung der Forderungen mit den Verbindlichkeiten gegenüber den beiden Tochtergesellschaften. Die ausgewiesenen Forderungen beruhen insbesondere auf durch die Biofrontera AG für die Gesellschaften erbrachten Dienstleistungen und auf der Zurverfügungsstellung von Finanzmitteln. Diese Forderungen haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Weiterhin bestehen Forderungen gegenüber der Biofrontera Inc. in Höhe von TEUR 182 (Vorjahr: TEUR 34.762). Diese beruhen auf durch die Biofrontera AG für die Gesellschaften erbrachten Dienstleistungen und Zinsansprüchen (TEUR 182, Vorjahr: TEUR 737) mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr sowie im Vorjahr aus der Zurverfügungsstellung von verzinsten Finanzmitteln (TEUR 34.025) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr..

3. Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 63 (Vorjahr: TEUR 109) beinhalten im Wesentlichen Umsatzsteuererstattungsansprüche (TEUR 44, Vorjahr: TEUR 78). Die Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr.

4. Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten bestand zum 31. Dezember 2020 im Wesentlichen aus dem Disagio bei der Ausgabe der Wandelanleihe 2017/2022 (Nominalbetrag TEUR 4.999) mit TEUR 60 (2019: TEUR 120).

5. Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das voll eingezahlte Grundkapital der Gesellschaft betrug zum 31. Dezember 2020 EUR 47.747.515,00. Es war eingeteilt in 47.747.515 Namensaktien mit einem rechnerischen Nennwert von je EUR 1,00. Am 31. Dezember 2019 hatte das Grundkapital EUR 44.849.365,00 betragen.

Bedingtes Kapital

Das bedingte Kapital setzte sich aus drei Kapitalia zusammen.

Die am 28. August 2015 beschlossene bedingte Erhöhung des Grundkapitals (bedingtes Kapital I) in Höhe von 6.434.646 EUR, weist zum 31. Dezember 2020 noch 1.359.864 EUR aus. Das bedingte Kapital I dient der Sicherung der Gewährung von Optionsrechten und der Vereinbarung von Optionspflichten nach Maßgabe der Anleihebedingungen.

Die am 28. Februar 2015 beschlossene bedingte Erhöhung des Grundkapitals (bedingtes Kapital III) in Höhe von EUR 542.400 , weist zum 31. Dezember 2020 noch EUR 249.050 aus und dient ausschl. der Erfüllung von Optionsrechten (Aktienoptionsprogramm 2010), die aufgrund der Hauptversammlung vom 02. Juli 2010 zum 01. Juli 2015 gewährt wurden.

Die am 28. Februar 2015 beschlossene bedingte Erhöhung des Grundkapitals (bedingtes Kapital V) in Höhe von EUR 1.814.984 , weist zum 31. Dezember 2020 noch 1.554.984 EUR aus und dient ausschließlich der Erfüllung von Optionsrechten (Aktienoptionspgrogramm 2015), die aufgrund der Hauptversammlung vom 28. August 2015 zum 27. August 2020 gewährt werden.

In 2020 ergaben sich die folgenden Änderungen der bedingten Kapitalia im Eigenkapital:

Im Geschäftsjahr 2020 wurde das Grundkapital durch Wandlungen von Mitarbeiteroptionen aus dem Mitarbeiteroptionsprogramm 2015 um EUR 260.000,00 aus dem bedingten Kapital V erhöht, eingeteilt in 260.000 Namensaktien. Darüber hinaus wurde der Kapitalrücklage ein Betrag in Höhe von TEUR 325 zugeführt.

Außerdem wurde der Kapitalrücklage ein Betrag in Höhe von TEUR 293 (Vorjahr: TEUR 360) aus dem Aktienoptionsprogramm 2015 zugeführt.

Die Biofrontera AG hat im August 2020 aus dem bedingten Kapital I eine 1,00 % qualifiziert nachrangige Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2021 ausgegeben. Diese war eingeteilt in Stück 2.638.150 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 3,00 ("Teilschuldverschreibungen"). Die Laufzeit der Teilschuldverschreibungen begann am 20. August 2020 und endet am 20. Dezember 2021. Gemäß § 8 Abs. 2 der Anleihebedingungen ist die Gesellschaft aber zeitlich unbefristet jederzeit zur Pflichtwandlung berechtigt, nachdem der Kurs der Aktie der Gesellschaft EUR 4,50 überschritten hat ("Pflichtwandlungsauslösungspreis").

Am 12. November 2021 hat die Biofrontera AG beschlossen, gemäß § 8 Abs.2 der Anleihebedingungen vom der Recht auf Pflichtwandlung Gebrauch zu machen.

Danach wurden aus der Pflichtwandelanleihe 2020/2021 Aktien im Nennbetrag von EUR 2.638.150,00 der Biofrontera AG gewandelt. Hierbei wurden EUR 5.276.300,00 der Kapitalrücklage zugeführt.

Somit wurde insgesamt dem gezeichneten Kapital ein Betrag in Höhe von TEUR 2.898 und der Kapitalrücklage ein Betrag in Höhe von TEUR 5.895 zugeführt.

Angaben zu Aktienoptionen

Das Aktienoptionsprogramm 2010 ist im Jahr 2020 ausgelaufen. Die zum 31. Dezember 2019 noch ausübbaren Optionen (23.000 Optionen) sind in 2020 verfallen. Aus dem Aktienoptionsprogramm 2015 bestehen zum Bilanzstichtag 1.021.485 Optionen (Vorjahr 1.496.985 Optionen), davon entfallen 264.495 Optionen (Vorjahr 544.495 Optionen) auf Mitglieder des Vorstands.

Anteilseigner

Das Grundkapital ist eingeteilt in 47.747.515 Stammaktien im Nennwert von je EUR 1,00 und wurde am 31. Dezember 2020 wie folgt gehalten:

31.12.2020 31.12.2019
Maruho Deutschland Co., Ltd., Osaka Japan
Der gesamte Stimmrechtsanteil wird der Maruho Co., Ltd. über das von ihm kontrollierten Unternehmen Maruho Deutschland GmbH, Düsseldorf, zugerechnet. 13.399.965 13.399.965
Wilhelm Konrad Thomas Zours
Herrn Zours werden die Stimmrechte über die Kette der nachfolgend gelisteten Tochterunternehmen zugerechnet:
• DELPHI Unternehmensberatung AG
• VV Beteiligungen AG
• Deutsche Balaton AG
• Deutsche Balaton Biotech AG 14.218.773 13.300.694
• Prisma Equity AG
• Sparta AG
• ABC Beteiligungen AG
• AEE Ahaus-Enscheder AG
• MARNA Beteiligungen AG
• Youbisheng Green Paper AG
• Strawtec Group AG
Streubesitz 20.128.777 18.148.706
Summe 47.747.515 44.849.365

Aufgeführt sind lediglich solche Aktionäre, die im Rahmen des WpHG und der Securities and Exchange Commission (SEC) meldepflichtig sind und eine entsprechende Meldung vorgenommen haben. Hierzu gehören alle Aktionäre, die mindestens 3% der umlaufenden Aktien bzw. Stimmrechte halten. Die hier aufgeführte Aktienzahl bezieht sich auf die letzte Meldung der jeweiligen Aktionäre, seither könnten sie ihren Bestand innerhalb der jeweiligen Meldegrenzen verändert haben, ohne dies dem Unternehmen mitzuteilen.

6. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten folgende Positionen:

in TEUR 2020 2019
Prozesskosten 1.979 2.523
Performance Komponente EIB Darlehen 768 838
Boni für Mitarbeiter 412 307
Jahresabschluss und Steuererklärungen 338 290
Ausstehende Rechnungen 36 15
Urlaubsanspruch 36 47
Schwerbehindertenabgabe 3 3
Beiträge Berufsgenossenschaft 0 3
3.572 4.026

Die Biofrontera AG und ihre Tochtergesellschaften sehen sich mehreren angedrohten oder schwebenden Gerichtsverfahren ausgesetzt, deren Ausgang entweder nicht bestimmbar ist oder aufgrund der mit derartigen Gerichtsverfahren zusammenhängenden Unsicherheit nicht vorausgesagt werden kann. Für die gegenüber der Biofrontera AG geltend gemachten Ansprüche wurden keine Rückstellungen gebildet, da der Vorstand nicht davon ausgeht, dass die Ansprüche durchsetzbar sind.

Für zukünftig anfallende Prozesskosten wurden im Berichtsjahr Rückstellungen gebildet, die die geschätzten Kosten für Rechtsstreitigkeiten mit DUSA Pharmaceuticals, Inc. und der Deutschen Balaton Gruppe jeweils bis zu einer Entscheidung in der nächsten Instanz beinhalten. Wir gehen davon aus, dass insbesondere die Klagen der DUSA Pharmaceuticals, Inc. ungerechtfertigt sind, können jedoch nicht garantieren, dass wir damit auch vor Gericht erfolgreich sein werden.

7. Anleihen

Wandelanleihe 2017/2022

Im Januar 2017 wurden 49.990 Stück nachrangige Wandel-Teilschuldverschreibungen 2017/2022 („Teilschuldverschreibungen") in einem Gesamt-Nennbetrag von bis zu EUR 4.999.000 („Wandelanleihe") ausgegeben. Die Teilschuldverschreibungen wurden zum Bezugspreis von 100% des Nominalbetrages einer Teilschuldverschreibung in Höhe von EUR 100,00 je Teilschuldverschreibung bezogen und konnten vollständig platziert werden.

Die Laufzeit der Wandelanleihe 2017/2022 beginnt am Tag ihrer Erstausgabe („Emissionstag") und endet am 31. Dezember 2021 und ist am 1. Januar 2022 zur Rückzahlung fällig. Die einzelnen Teilschuldverschreibungen werden ab dem 1. Februar 2017 (einschließlich) mit jährlich 6 % auf ihren Nennbetrag verzinst. Die Zinsen sind halbjährlich nachträglich am 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres, erstmals am 1. Juli 2017, zahlbar. Die Teilschuldverschreibungen können in auf den Namen lautende Aktien ohne Nennbetrag mit einer rechnerischen Beteiligung von EUR 1,00 am Grundkapital der Gesellschaft gewandelt werden. Die Aktien nehmen ab dem Jahr der Ausübung des Wandlungsrechts am Gewinn der Gesellschaft teil.

Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen haben während der Laufzeit das Recht, jede Teilschuldverschreibung in Aktien der Gesellschaft zu wandeln. Der anfängliche Wandlungspreis ist gestaffelt. Vom Beginn der Laufzeit bis zum 31. März 2017 betrug der anfängliche Wandlungspreis EUR 3,50 je Aktie. Vom 1. April 2017 bis 31. Dezember 2017 betrug der Wandlungspreis EUR 4,00 je Aktie. Seit dem 1. Januar 2018 betrug der Wandlungspreis EUR 5,00 je Aktie. Im März 2018 wurde der Wandlungspreis nach § 11 der Anleihebedingungen auf EUR 4,75 reduziert. Im August 2020 wurde der Wandlungspreis nach § 11 der Anleihebedingungen auf EUR 4,737 angepasst.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine Schuldverschreibungen gewandelt. Somit waren zum 31. Dezember 2020 unverändert insgesamt Schuldverschreibungen im Nennbetrag von 2.968.200 Euro in Aktien der Gesellschaft gewandelt. Schuldverschreibungen im Nennbetrag von EUR 2.030.800 können zum Bilanzstichtag gewandelt werden.

8. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Im Mai 2017 konnte ein Darlehensvertrag über bis zu EURO 20 Mio. mit der European Investment Bank (EIB) abgeschlossen werden. Der Darlehnsrahmen stand ursprünglich für einen Zeitraum von 2 Jahren in Tranchen zur Verfügung und wurde Anfang 2019 um ein weiteres Jahr verlängert.

Das Darlehen ist unbesichert und garantiert durch unsere wesentlichen Tochtergesellschaften. Bis zum Bilanzstichtag hat die Gesellschaft den Darlehnsrahmen in zwei Tranchen über insgesamt TEUR 15.000 in Anspruch genommen. Weitere Tranchen stehen aus dieser Darlehensvereinbarung nicht mehr zur Verfügung.

Das Darlehen weist drei verschiedene Zinskomponenten auf. Eine variable Zinskomponente, die quartalsweise Zinszahlungen auf die ausstehenden Beträge auf Basis des 3-Monats-EURIBOR-Satzes zuzüglich eines Risikoaufschlags vorsieht (31.12.2020: TEUR 20; Vorjahr: TEUR 113), eine fixe Komponente in Höhe von jährlich 6% (31.12.2020: TEUR 2.702; Vorjahr: TEUR 1.787), die zum Laufzeitende fällig wird, sowie eine sogenannte Performance Komponente, die ebenfalls zum Laufzeitende fällig wird und deren Höhe sich in Abhängigkeit von der Marktkapitalisierung der Biofrontera AG ergibt, jedoch auf einen Zinssatz von 4% jährlich begrenzt ist. Das Darlehen ist marktüblich verzinst. Für die Performance Komponente besteht eine Verteilungsrückstellung in Höhe von TEUR 768 (Vorjahr: TEUR 838).

9. Sonstige Verbindlichkeiten

In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen die Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der erstmaligen Gewährung aus dem SAR-Programm mit TEUR 173, die Zinsverbindlichkeiten der Wandelanleihe 2017/2022 mit TEUR 61 (Vorjahr: TEUR 61) sowie Verbindlichkeiten aus der Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von TEUR 47 (Vorjahr: keine) enthalten.

10. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse beinhalten Erlöse aus Serviceleistungen an die Tochtergesellschaften in Höhe von TEUR 3.620 (Vorjahr: TEUR 4.166) sowie aus der Vergütung für die Vertragsanbahnung und dem Vertragsabschluss der Lizenzvereinbarung mit Maruho Co., Ltd. in Höhe von TEUR 600 (Vorjahr: TEUR 0) mit der Tochtergesellschaft Biofrontera Pharma GmbH. Der Vorjahresbetrag enthielt darüber hinaus konzerninterne Erträge aus Weiterbelastungen in Höhe von TEUR 3.752. Diese Erträge werden ab 2020 unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

11. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von insgesamt TEUR 1.409 (Vorjahr: TEUR 498) beinhalten vor allem Erträge aus der Weiterbelastung der entstandenen Prozesskosten im Patenrechtsstreit in den USA an den Patentinhaber Biofrontera Bioscience GmbH in Höhe von TEUR 1.012, die im Vorjahr unter den Umsatzerlösen ausgewiesen wurden, sowie der Weiterbelastung von entstandenen Aufwendungen im Bezug auf Vertriebsmaßnahmen TEUR 90 (Vorjahr: TEUR 0), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 220 (Vorjahr: TEUR 9), aus Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 42 (Vorjahr: TEUR 449) sowie aus der Verrechnungen von sonstigen Sachbezügen für Dienstfahrzeuge TEUR 28 (Vorjahr: TEUR 37).

12. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die Position beinhaltet im Wesentlichen folgende Posten:

2020 - TEUR 2019 - TEUR
Rechts- Beratungskosten 1.071 4.683
Währungsdifferenzen 3.636 49
Investor Relation + Public Relation Kosten 329 688
Abschluss- und Prüfungskosten 525 577
Buchführungskosten 171 393
Versicherungen 497 338
Reisekosten 79 312
Finanzierungskosten 749 215
Bürobedarf 114 189
Raumkosten 140 154
Beratungsleistungen Pharmacovigilanz 122 160
Aufsichtsratvergütung 128 108
Lizenzgebühren 104 90
Datenverarbeitung 40 83
Personalbeschaffung 86 68
Sonstiges 351 367
Sonstige betriebliche Aufwendungen 8.142 8.474

13. Bilanzverlust

Der ausgewiesene Bilanzverlust in Höhe von TEUR 62.512 (Vorjahr: TEUR 59.316) setzt sich aus dem Verlustvortrag in Höhe von TEUR 59.316 (Vorjahr: TEUR 57.282) und dem Jahresfehlbetrag von TEUR 3.196 (Vorjahr TEUR 2.034) zusammen.

IV. Sonstige Angaben

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Form von Leasingverträge sowie aus dem Mietvertrag für die Geschäftsräume. Die gesamten sonstigen finanziellen Verpflichtungen belaufen sich auf TEUR 689 (Vorjahr: TEUR 818, davon TEUR 564 gegenüber verbundenen Unternehmen (Vorjahr: TEUR 682).

2. Arbeitnehmerzahl

Im Berichtsjahr 2020 wurden durchschnittlich 29 angestellte Mitarbeiter (Vorjahr: 30 angestellte Mitarbeiter) beschäftigt.

3. Vorstand

Der Vorstand in 2020 bestand aus Herrn Prof. Dr. Hermann Lübbert, Biologe, (Vorsitz), Herrn Thomas Schaffer, Kaufmann, (Finanzvorstand, bis zum 28. Februar 2021) und Herrn Christoph Dünwald, Kaufmann, (Vertrieb und Marketing, bis zum 31. Januar 2020).

Mit Wirkung zum 1. März 2021 wurde Herr Ludwig Lutter, Kaufmann, zum Vorstand bestellt.

Vorstandsvergütung

Die Gesamtvergütung für Mitglieder des Vorstands betrug in der Berichtsperiode TEUR 1.170 (Vorjahr: TEUR 1.474). Herr Christoph Dünwald hat nach Ausscheiden aus dem Vorstand für den Zeitraum Februar bis November kurzfristig fällige Bezüge als ehemaliges Organmitglied in Höhe von 137 TEUR erhalten.

Für weitere Informationen zur individualisierten Vorstandsvergütung verweisen wir auf den Vergütungsbericht im Lagebericht.

Die Mitglieder des Vorstands hatten im Berichtszeitraum nachfolgende Aufsichtsratsmandate und Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Gremien inne:

Name Unternehmen Organ Position
Thomas Schaffer Industrial Tracking Systems AG, Fürstenfeldbruck Aufsichtsrat Vorsitz

4. Aufsichtsrat

Name Nationalität Alter Position Datum der Erstbestellung Laufzeit bis
Dr. Ulrich Granzer Deutsch 60 Vorsitz 12.05.2006 2021
Werdegang Dr. Ulrich Granzer, Aufsichtsratsvorsitzender, ist Gründer und Eigentümer der Granzer Regulatory Consulting & Services und ist seit 2006 Mitglied des Aufsichtsrats. Zuvor war er Leiter Regulatory Affairs bei Glaxo, sowie VP Global Regulatory Centers BASF Pharma und VP Global Regulatory Affairs bei Bayer Pharma. Er ist ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Arzneimittelzulassung. Er hat einen Abschluss in Pharmazie der Philipps Universität Marburg und promovierte anschließend an der Universität Tübingen.
Jürgen Baumann Deutsch 66 Stellv. Vorsitz 24.05.2007 2021
Werdegang Jürgen Baumann, stellvertender Aufsichtsratsvorsitender, ist ein unabhängiger Unternehmensberater. Er bekleidete verschiedene Managementpositionen, unter anderem im Vorstand der Schwarz Pharma AG, wo er für den Vertrieb in Europa verantwortlich war. Herr Baumann hat einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaften der Universität Wuppertal.
John Borer U.S.A. 63 Mitglied 31.05.2016 2021
Werdegang Dr. John Borer ist Senior Managing Director und Leiter des Investmentbankings der Benchmark Company, LLC. Zuvor war er CEO und Leiter des Investment Bankings bei Rodman & Renshaw und hatte Managementpositionen bei Pacific Business Credit sowie Barclays American Business Credit. Er ist promovierter Jurist der Loyola Law School in Los Angeles.
Reinhard Eyring Deutsch 62 Mitglied 07.02.2018 2021
Werdegang Reinhard Eyring ist Partner und Head of Germany bei Ashurst LLP. Er hat Rechtswissenschaften an der Universität von Freiburg/Breisgau studiert. Bevor Herr Eyring 2000 zu Ashurst wechselte, war er Partner bei einer anderen international tätigen Rechtsanwaltskanzlei. Von 2008 bis 2015 war er Mitglied des internationalen Boards von Ashurst. Er war und ist Mitglied im Aufsichtsrat mehrerer deutscher Gesellschaften.
Prof. Dr. Franca Ruhwedel Deutsch 47 Mitglied 10.07.2019 2021
Werdegang Franca Ruhwedel ist Professorin für „Finance & Accounting" an der Hochschule Rhein-Waal in Kamp-Lintfort. Parallel verfügt sie über langjährige Erfahrung als Aufsichträtin und Mitglied in Prüfungsausschüssen. Nach Banklehre und Studium in Münster hat sie in Bochum promoviert und war anschließend im Bereich Mergers & Acquisitions des thyssenkrupp-Konzerns tätig. Seit dem Jahr 2007 ist sie Hochschullehrerin; ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich Kapitalmarkt und Corporate Governance.
Kevin Weber U.S.A. 63 Mitglied 31.05.2016 2021
Werdegang Kevin Weber ist Geschäftsführer der Skysis, LLC. Zuvor war er Vorstandsvorsitzende der Paraffin International Inc. Er hat umfangreiche Erfahrungen im Marketing in der Pharmaziebranche sowie weltweiten Vermarktungsstrategien und hatte zuvor leitende Positionen bei Depomed, Hyperion Therapeutics und Medicis Pharmaceuticals inne. Kevin Weber ist auch Mitglied des Verwaltungsrats der Amerikanischen Akademie für Schmerzmanagement Stiftung und der Amerikanischen Vereinigung für Chronischen Schmerz. Er hat einen Abschluss in Management und Marketing der Western Michigan Universität.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten im Berichtszeitraum nachfolgende weitere Aufsichtsratsmandate und Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Gremien inne:

Name Unternehmen Organ Position
Reinhard Eyring DESTAG Deutsche Steinindustrie AG Aufsichtsrat Vorsitz
Prof. Dr. Franca Ruhwedel NATIONAL-BANK AG, Essen Aufsichtsrat Mitglied
VTG AG, Hamburg Aufsichtsrat Mitglied

Im Geschäftsjahr 2020 belief sich die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder auf TEUR 128 TEUR (Vorjahr: TEUR 108).

Im Geschäftsjahr 2020 ergaben sich keine berichtspflichtigen Transaktionen oder Beziehungen mit nahestehenden Personen.

5. Angaben nach Wertpapierhandelsgesetz

Die gemäß § 40 Abs. 1 WpHG veröffentlichungspflichtigen Änderungen der Aktionärsstruktur der Biofrontera AG im Geschäftsjahr 2020 bzw. im Aufstellungszeitraum sind in der Anlage 2 zum Anhang dargestellt.

6. Beteiligung an der Biofrontera Bioscience GmbH, Leverkusen

Die Biofrontera AG hält sämtliche Anteile an der Biofrontera Bioscience GmbH.

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag der Biofrontera Bioscience GmbH beträgt zum 31. Dezember 2020 TEUR -27.512 (Vorjahr: TEUR -27.626) und das Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2020 beläuft sich auf TEUR 114 (Vorjahr: TEUR -2.152). Gegenüber dem verbundenen Unternehmen Biofrontera Bioscience GmbH besteht eine Rangrücktrittserklärung in Höhe von TEUR 28.000 vom 31. Januar 2018.

7. Beteiligung an der Biofrontera Pharma GmbH, Leverkusen

Die Biofrontera AG hält sämtliche Anteile an der Biofrontera Pharma GmbH.

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag der Biofrontera Pharma GmbH beträgt zum 31. Dezember 2020 TEUR -24.814 (Vorjahr: TEUR -25.287) und das Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2020 beläuft sich auf TEUR 474 (Vorjahr: TEUR 873). Gegenüber dem verbundenen Unternehmen Biofrontera Pharma GmbH besteht eine Rangrücktrittserklärung in Höhe von TEUR 28.000 vom 1. Dezember 2018.

8. Beteiligung an der Biofrontera Development GmbH, Leverkusen

Die Biofrontera AG hält sämtliche Anteile an der Biofrontera Development GmbH.

Das Eigenkapital der Biofrontera Development GmbH zum 31. Dezember 2020 beträgt TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 2) und das Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2020 beläuft sich auf TEUR -1 (Vorjahr: TEUR -1).

9. Beteiligung an der Biofrontera Neuroscience GmbH, Leverkusen

Die Biofrontera AG hält sämtliche Anteile an der Biofrontera Neuroscience GmbH.

Das Eigenkapital der Biofrontera Neuroscience GmbH zum 31.Dezember 2020 beträgt TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 2) und das Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2020 beläuft sich auf TEUR -1 (Vorjahr: TEUR -1).

10. Beteiligung an der Biofrontera Inc., Wilmington, Delaware, USA

Die Biofrontera AG hält sämtliche Anteile an der Biofrontera Inc.

Das Eigenkapital der Biofrontera Inc. beträgt zum 31. Dezember 2020 TEUR 22.020 (Vorjahr: TEUR -3.733) und der Jahrefehlbetrag (im Vorjahr Jahresüberschuss) des Geschäftsjahres 2020 beläuft sich auf TEUR --12.472 (Vorjahr: TEUR 11.999).

11. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten

Unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden die Darlehen von der European Investment Bank (EIB) ausgewiesen. Der fair value der Performance Komponente der EIB Darlehen beläuft sich zum Stichtag auf TEUR 1.174 (Vorjahr: TEUR 1.462). Für die Performance Komponente besteht eine Verteilungsrückstellung in Höhe von TEUR 768 (Vorjahr: TEUR 838).

12. Konzernabschluss

Die Biofrontera AG stellt einen Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den in der EU zum 31. Dezember 2020 anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) und den International Accounting Standards (IAS), den in Deutschland ergänzend anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) bzw. des ehemaligen Standing Interpretations Committee (SIC) für den kleinsten sowie größten Kreis von Unternehmen auf. Der Konzernabschluss wird auf der Internetseite der Biofrontera AG veröffentlicht.

13. Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der Biofrontera AG haben die nach §161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Biofrontera AG (biofrontera.com) zugänglich gemacht.

14. Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers

Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 beträgt für:

2020 2019
TEUR TEUR
--- --- ---
Abschlussprüfungsleistungen 508 541
[davon für das Vorjahr] [63] [102]
Sonstige Bestätigungsleistungen 0 0
508 541

Die Abschlussprüfungsleistungen umfassen neben der gesetzlichen Jahres- und Konzernabschlussprüfung der Biofrontera AG die prüferische Durchsicht des verkürzten Halbjahresabschlusses und Zwischenlageberichts sowie die Prüfung des Konzernabschlusses nach PCAOB Standards. Sonstige Bestätigungsleistungen wurden wie im Vorjahr nicht erbracht.

15. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

Wechsel der Vorstandsbesetzung

Am 2. Februar 2021 gab das Unternehmen einen Wechsel in der Vorstandsbesetzung der Gesellschaft bekannt. Mit Wirkung zum 1. März 2021 wurde Herr Ludwig Lutter zum neuen Finanzvorstand (CFO) der Biofrontera AG bestellt. Er übernimmt das Amt von Thomas Schaffer und verantwortet im Unternehmen die Ressorts Finanzen, Verwaltung, Controlling und Human Resources. Thomas Schaffer ist zum 28. Februar 2021 aus dem Unternehmen ausgeschieden, um sich neuen persönlichen Aufgaben außerhalb des Unternehmens zu widmen. Der Wechsel im Finanzressort erfolgte im Rahmen der bereits im Sommer 2020 angekündigten Nachfolgeplanung von Aufsichtsrat und Vorstand.

Erfolgreiche Durchführung der am 28. Mai 2020 beschlossenen Kapitalerhöhung

Am 26. Februar 2021 gab die Gesellschaft den erfolgreichen Abschluss der am 28. Mai 2020 von der ordentlichen Hauptversammlung beschlossenen Kapitalerhöhung bekannt. Insgesamt gab die Gesellschaft 8.969.870 neue Stammaktien aus, so dass sich deren Gesamtzahl nach Eintragung ins Handelsregister auf 56.717.385 erhöhte.

Die Kapitalmaßnahme wurde vollständig platziert, wobei das Unternehmen insgesamt Bruttoeinnahmen in Höhe von ca. EUR 24,7 Mio. erzielte.

Weitere Ereignisse nach dem Bilanzstichtag lagen nicht vor.

Leverkusen, den 12. April 2021

Biofrontera AG

Prof. Dr. Hermann Lübbert, Vorsitzender des Vorstands

Ludwig Lutter, Finanzvorstand

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2020

ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
1. Jan. 2020 Zugänge Abgänge 31. Dez. 2020
--- --- --- --- ---
EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- ---
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 102.109,07 25.110,00 1.424,20 125.794,87
II. SACHANLAGEN
Betriebs- und Geschäftsausstattung 749.848,71 965,55 102.795,97 648.018,29
III. FINANZANLAGEN
Anteile an verbundenen Unternehmen 38.784.857,14 38.425.286,18 0,00 77.210.143,32
39.636.814,92 38.451.361,73 104.220,17 77.983.956,48
AUFGELAUFENE ABSCHREIBUNGEN
1. Jan. 2020 Zuführungen Abgänge 31. Dez. 2020
--- --- --- --- ---
EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- ---
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 93.222,07 8.353,00 1.424,20 100.150,87
II. SACHANLAGEN
Betriebs- und Geschäftsausstattung 719.921,92 14.495,47 101.773,97 632.643,42
III. FINANZANLAGEN
Anteile an verbundenen Unternehmen 6.561.310,22 0,00 0,00 6.561.310,22
7.374.454,21 22.848,47 103.198,17 7.294.104,51
NETTOBUCHWERTE
31. Dez. 2020 31. Dez. 2019
--- --- ---
EUR EUR
--- --- ---
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 25.644,00 8.887,00
II. SACHANLAGEN
Betriebs- und Geschäftsausstattung 15.374,87 29.926,79
III. FINANZANLAGEN
Anteile an verbundenen Unternehmen 70.648.833,10 32.223.546,92
70.689.851,97 32.262.360,71

Stimmrechtmeldungen über wesentliche Beteiligungen

Veröffentlichung gem. § 43 Abs. 2 WpHG - 29.03.2021

Veröffentlichung über Inhaber wesentlicher Beteiligungen gemäß § 43 Abs. 2 WpHG Leverkusen (pta041/29.03.2021/17:58) - Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 43 WpHG

Beteiligungsmeldung

Der Biofrontera AG wurde mit Schreiben vom 29. März 2021, eingegangen am selben Tag, für die Maruho Co. Ltd, Osaka, Japan, und die Maruho Deutschland GmbH, Leverkusen, folgende Mitteilung nach § 43 Abs. 1 WpHG übermittelt:

"...wir nehmen Bezug auf die Konzernmitteilung der Maruho Co. Ltd, Osaka, Japan, vom 2. März 2021 in der u.a. gemäß §§ 33, 34, 37 WpHG mitgeteilt wurde, dass sich der Stimmrechtsanteil der Maruho Co. Ltd, Osaka, Japan, und der Maruho Deutschland GmbH, Leverkusen, (zusammen die "Mitteilenden") an der Biofrontera AG zum 1. März 2021 von 18,75 % auf 23,63 % erhöht hat. Namens und in Vollmacht der Mitteilenden teilen wir Ihnen gemäß § 43 Abs. 1 WpHG Folgendes mit:

1. Der (Rück-) Erwerb der Stimmrechte fand im Zuge der Erfüllung eines Wertpapierdarlehens statt. Die Mitteilenden bestätigen ihr langfristiges strategisches Engagement bei der Emittentin.

2. Die Mitteilenden beabsichtigen derzeit keine weiteren Stimmrechte innerhalb der nächsten zwölf Monate zu erwerben oder in sonstiger Weise zu erlangen.

3. Die Mitteilenden streben derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs- und Leitungsorganen der Emittentin an. Es ist derzeit auch nicht beabsichtigt, Veränderungen der Größe oder Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Emittentin zu veranlassen. Die Mitteilenden könnten zukünftig aber anstreben, eine ihrer Beteiligungshöhe proportional entsprechende Anzahl von geeigneten Kandidaten für eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat vorzuschlagen.

4. Die Mitteilenden streben derzeit keine wesentlichen Änderungen der Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.

5. Da der (Rück-) Erwerb der Stimmrechte im Zuge der Erfüllung eines Wertpapierdarlehens stattfand, wurden für den Erwerb keine (finanziellen) Mittel eingesetzt."

(Ende)

Aussender: Biofrontera AG
Hemmelrather Weg 201
51377 Leverkusen
Deutschland
Ansprechpartner: Investor Relations
Tel.: +49 (0) 214 87 63 20
E-Mail: [email protected]
Website: www.biofrontera.com
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt; Freiverkehr in München, Freiverkehr in Stuttgart; Freiverkehr in Berlin, Tradegate
ISIN(s): DE0006046113 (Aktie)
Weitere Handelsplätze: Nasdaq

Veröffentlichung gem. § 40 Abs. 1 WpHG - 03.03.2021

Betreff: Biofrontera AG: Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1 WpHG

Angaben zum Emittenten

Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Quirin Privatbank AG
Berlin
Deutschland
Namen der Aktionäre:
Datum der Schwellenberührung: 2021-02-26

Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1+b.2.) Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. + b.) Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
Neu 0,17 % 0,00 % 0,17 % 56.717.385
Letzte Mitteilung 4,88 % 0 % 4,88 %

Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0006046113 97.419 0 0,17 % 0,00 %
Summe 97.419 0,17 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
0 0,00 %
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
0 0,00 %
Summe %

Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Mitteilungspflichtiger wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, die Stimmrechte des Emittenten halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zugerechnet werden.

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
% % %

Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung

Anteil Stimmrechte Anteil Instrumente Summe Anteile
% % %

Sonstige Informationen:

Datum: 2021-03-01

Angaben zur Pflichtmitteilung:

Pflichtveröffentlichung in/ über: pressetext.adhoc, veröffentlicht über Bloomberg, Dow Jones Newswires und Thomson Reuters
Pflichtveröffentlichung am: 03.03.2021
Weitere Angaben: Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung
Sprachen der Veröffentlichung: Deutsc

Veröffentlichung gem. § 40 Abs. 1 WpHG - 03.03.2021

Betreff: Biofrontera AG: Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1 WpHG

Angaben zum Emittenten

Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: K. T. Zours Wilhelm
1961-07-28
Namen der Aktionäre: DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
SPARTA AG
Deutsche Balaton Biotech AG
Datum der Schwellenberührung: 2021-02-26

Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1+b.2.) Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. + b.) Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
Neu 29,96 % 1,76 % 31,72 % 56.717.385
Letzte Mitteilung 29,78 % 0,00 % 29,78 %

Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33,34 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0006046113 0 16.990.199 0,00 % 29,96 %
Summe 16.990.199 29,96 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
0 0,00 %
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit/ Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte in%
Umtauschanleihe 28.12.2022 31.03.2021 bis 16.12.2022 1.000.000 1,76 %
Summe 1.000.000 1,76 %

Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
- Wilhelm K. T. Zours % % %
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 27,02 % % 27,02 %
- Strawtec Group AG % % %
- % % %
- Wilhelm K. T. Zours % % %
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 27,02 % % 27,02 %
- VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 27,02 % % 28,78 %
- ABC Beteiligungen AG 27,02 % % 27,02 %
- Heidelberger Beteiligungsholding AG 27,02 % % 27,02 %
- % % %
- Wilhelm K. T. Zours % % %
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 27,02 % % 27,02 %
- VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 27,02 % % 28,78 %
- SPARTA AG 27,02 % % 27,02 %
- % % %
- Wilhelm K. T. Zours % % %
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 27,02 % % 27,02 %
- VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 27,02 % % 28,78 %
- Deutsche Balaton Biotech AG 29,95 % % 29,95 %
- % % %
- Wilhelm K. T. Zours % % %
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 27,02 % % 27,02 %
- VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 27,02 % % 28,78 %
- Altech Advanced Materials AG % % %
- % % %
- Wilhelm K. T. Zours % % %
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 27,02 % % 27,02 %
- VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 27,02 % % 28,78 %
- Ming Le Sports AG % % %

Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung

Anteil Stimmrechte Anteil Instrumente Summe Anteile
% % %

Sonstige Informationen:

Die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die SPARTA AG, die Deutsche Balaton Biotech AG, die ABC Beteiligungen AG und die Heidelberger Beteiligungsholding AG sind Parteien einer Stimmbindungsvereinbarung vom 28.01.2020. (Für weitere Informationen siehe zuvor veröffentlichte Stimmrechtsmitteilungen).

Datum: 2021-03-02

Angaben zur Pflichtmitteilung:

Pflichtveröffentlichung in/ über: pressetext.adhoc, veröffentlicht über Bloomberg, Dow Jones Newswires und Thomson Reuters
Pflichtveröffentlichung am: 03.03.2021
Weitere Angaben: Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung
Sprachen der Veröffentlichung: Deuts

Veröffentlichung gem. § 40 Abs. 1 WpHG - 03.03.2021

Betreff: Biofrontera AG: Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1 WpHG

Angaben zum Emittenten

Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Sonstiger Grund:
Erfüllung Rücklieferungsanspruch aus Wertpapierdarlehen
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Maruho Co., Ltd.
Osaka
Japan
Namen der Aktionäre: Maruho Deutschland GmbH
Datum der Schwellenberührung: 2021-03-01

Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1+b.2.) Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. + b.) Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
Neu 23,63 % 0,00 % 23,63 % 56.717.385
Letzte Mitteilung 18,75 % 4,88 % 23,63 %

Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0006046113 0 13.399.965 0,00 % 23,63 %
Summe 13.399.965 23,63 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
0 0,00 %
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit/ Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
0 0,00 %
Summe %

Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
Maruho Co., Ltd. % % %
Maruho Deutschland GmbH 23,63 % % 23,63 %

Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung

Anteil Stimmrechte Anteil Instrumente Summe Anteile
% % %

Sonstige Informationen:

Datum: 2021-03-02

Angaben zur Pflichtmitteilung:

Pflichtveröffentlichung in/ über: pressetext.adhoc, veröffentlicht über Bloomberg, Dow Jones Newswires und Thomson Reuters
Pflichtveröffentlichung am: 03.03.2021
Weitere Angaben: Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung
Sprachen der Veröffentlichung: Deutsch

Veröffentlichung gem. § 40 Abs. 1 WpHG - 01.03.2021

Betreff: Biofrontera AG: Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1 WpHG

Angaben zum Emittenten

Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Quirin Privatbank AG
Berlin
Deutschland
Namen der Aktionäre:
Datum der Schwellenberührung: 2021-02-24

Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1.+b.2.) Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. + b.) Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
Neu 4,88 % 0,00 % 4,88 % 56.717.385
Letzte Mitteilung 5,79 % 0 % 5,79 %

Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0006046113 2.765.423 0 4,88 % 0,00 %
Summe 2.765.423 4,88 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit/Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
0 0,00 %
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit/ Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
0 0,00 %
Summe %

Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Mitteilungspflichtiger wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, die Stimmrechte des Emittenten halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zugerechnet werden.

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
% % %

Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung

Anteil Stimmrechte Anteil Instrumente Summe Anteile
% % %

Sonstige Informationen:

Datum: 2021-02-26

Angaben zur Pflichtmitteilung:

Pflichtveröffentlichung in/ über: pressetext.adhoc, veröffentlicht über Bloomberg, Dow Jones Newswires und Thomson Reuters
Pflichtveröffentlichung am: 01.03.2021
Weitere Angaben: Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung
Sprachen der Veröffentlichung: Deutsch

Veröffentlichung gem. § 40 Abs. 1 WpHG - 25.02.2021

Betreff: Biofrontera AG: Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1 WpHG

Angaben zum Emittenten

Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Quirin Privatbank AG
Berlin
Deutschland
Namen der Aktionäre:
Datum der Schwellenberührung: 2021-02-22

Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1. + b.2.) Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. + b.) Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
Neu 5,79 % 0,00 % 5,79 % 47.747.515
Letzte Mitteilung 0% 18,79 % 18,79 %

Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0006046113 2.765.423 0 5,79 % 0,00 %
Summe 2.765.423 5,79 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
Wertpapierdarlehen 23.02.2021 09.03.2021 0 0,00 %
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit/ Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
0 0,00 %
Summe %

Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Mitteilungspflichtiger wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, die Stimmrechte des Emittenten halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zugerechnet werden.

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
% % %

Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung

Anteil Stimmrechte Anteil Instrumente Summe Anteile
% % %

Sonstige Informationen:

Datum: 2021-02-24

Angaben zur Pflichtmitteilung:

Pflichtveröffentlichung in/ über: pressetext.adhoc, veröffentlicht über Bloomberg, Dow Jones Newswires und Thomson Reuters
Pflichtveröffentlichung am: 25.02.2021
Weitere Angaben: Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung
Sprachen der Veröffentlichung: Deutsch

Veröffentlichung gem. § 40 Abs. 1 WpHG - 25.02.2021

Betreff: Biofrontera AG: Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1 WpHG

Angaben zum Emittenten

Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Maruho Co., Ltd.
Osaka
Japan
Namen der Aktionäre: Maruho Deutschland GmbH
Datum der Schwellenberührung: 2021-02-24

Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1+b.2.) Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. + b.) Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
Neu 18,75 % 4,88 % 23,63 % 56.717.385
Letzte Mitteilung 22,27 % 5,79 % 28,06 %

Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0006046113 0 10.634.542 0,00 % 18,75 %
Summe 10.634.542 18,75 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
Rücklieferungsanspruch aus Wertpapierdarlehen 2.765.423 4,88 %
Summe 2.765.423 4,88 %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
0 0,00 %
Summe %

Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
Maruho Co., Ltd. % % %
Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
Maruho Deutschland GmbH 18,75 % % 23,63 %

Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung

Anteil Stimmrechte Anteil Instrumente Summe Anteile
% % %

Sonstige Informationen:

Datum: 2021-02-25

Angaben zur Pflichtmitteilung:

Pflichtveröffentlichung in/ über: pressetext.adhoc, veröffentlicht über Bloomberg, Dow Jones Newswires und Thomson Reuters
Pflichtveröffentlichung am: 25.02.2021
Weitere Angaben: Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung
Sprachen der Veröffentlichung: Deutsch

Veröffentlichung gem. § 40 Abs. 1 WpHG - 24.02.2021

Betreff: Biofrontera AG: Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1 WpHG

Angaben zum Emittenten

Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Maruho Co., Ltd.
Osaka
Japan
Namen der Aktionäre: Maruho Deutschland GmbH
Datum der Schwellenberührung: 2021-02-22

Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1.+b.2.) Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. + b.) Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
Neu 22,27 % 5,79 % 28,06 % 47.747.515
Letzte Mitteilung 29,88 % 0,00 % 29,88 %

Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0006046113 0 10.634.542 0,00 % 22,27 %
Summe 10.634.542 22,27 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
Rücklieferungsanspruch aus Wertpapierdarlehen 2.765.423 5,79 %
Summe 2.765.423 5,79 %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit/ Verfall Ausübungszeitraum/ Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
0 0,00 %
Summe %

Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
Maruho Co., Ltd. % % %
Maruho Deutschland GmbH 22,27 % 5,79 % 28,06 %

Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung

Anteil Stimmrechte Anteil Instrumente Summe Anteile
% % %

Sonstige Informationen:

Datum: 2021-02-24

Angaben zur Pflichtmitteilung:

Pflichtveröffentlichung in/ über: pressetext.adhoc, veröffentlicht über Bloomberg, Dow Jones Newswires und Thomson Reuters
Pflichtveröffentlichung am: 24.02.2021
Weitere Angaben: Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung
Sprachen der Veröffentlichung: Deutsch

Veröffentlichung gem. § 40 Abs. 1 WpHG - 11.02.2021

Betreff: Biofrontera AG: Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1 WpHG

Angaben zum Emittenten

Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Quirin Privatbank AG Berlin
Deutschland
Namen der Aktionäre:
Datum der Schwellenberührung: 2021-02-05

Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1+b.2.) Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. + b.) Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
Neu 0,00 % 18,79 % 18,79 % 47.747.515
Letzte Mitteilung 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0006046113 0 0 0,00 % 0,00 %
Summe %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
Wertpapierdarlehen 23.02.2021 09.03.2021 8.969.870 18,79 %
Summe 8.969.870 18,79 %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
0 0,00 %
Summe %

Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

f Mitteilungspflichtiger wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, die Stimmrechte des Emittenten halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zugerechnet werden.

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
% % %

Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung

Anteil Stimmrechte Anteil Instrumente Summe Anteile
% % %

Sonstige Informationen:

Datum: 2021-02-11

Angaben zur Pflichtmitteilung:

Pflichtveröffentlichung in/ über: pressetext.adhoc, veröffentlicht über Bloomberg, Dow Jones Newswires und Thomson Reuters
Pflichtveröffentlichung am: 11.02.2021
Weitere Angaben: Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung
Sprachen der Veröffentlichung: Deutsch

Veröffentlichung gem. § 40 Abs. 1 WpHG - 22.12.2020

Betreff: Biofrontera AG: Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1 WpHG

Angaben zum Emittenten

Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Sonstiger Grund:
freiwillige Konzernmitteilung aufgrund Schwellenberührung eines Tochterunternehmens
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: K. T. Zours Wilhelm
1961-07-28
Namen der Aktionäre: DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, SPARTA AG, Deutsche Balaton Biotech AG
Datum der Schwellenberührung: 2020-12-21

Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1+b.2.) Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. + b.) Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
Neu 29,78 % 0,00 % 29,78 % 47.747.515
Letzte Mitteilung 29,74 % 0,00 % 29,74 %

Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0006046113 0 14.218.773 0,00 % 29,78 %
Summe 14.218.773 29,78 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
0 0,00 %
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
0 0,00 %
Summe %

Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
- Wilhelm K. T. Zours % % %
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,77 % % 29,77 %
- Strawtec Group AG % % %
- % % %
- Wilhelm K. T. Zours % % %
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,77 % % 29,77 %
- VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,77 % % 29,77 %
- ABC Beteiligungen AG 29,77 % % 29,77 %
- Heidelberger Beteiligungsholding AG 29,77 % % 29,77 %
- % % %
- Wilhelm K. T. Zours % % %
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,77 % % 29,77 %
- VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,77 % % 29,77 %
- SPARTA AG 29,77 % % 29,77 %
- % % %
- Wilhelm K. T. Zours % % %
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,77 % % 29,77 %
- VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,77 % % 29,77 %
- Deutsche Balaton Biotech AG 29,77 % % 29,77 %
- % % %
- Wilhelm K. T. Zours % % %
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,77 % % 29,77 %
- VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,77 % % 29,77 %
- MARNA Beteiligungen AG % % %
- % % %
- Wilhelm K. T. Zours % % %
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,77 % % 29,77 %
- VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,77 % % 29,77 %
- Altech Advanced Materials AG % % %
- % % %
- Wilhelm K. T. Zours % % %
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,77 % % 29,77 %
- VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,77 % % 29,77 %
- Ming Le Sports AG % % %

Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung

Anteil Stimmrechte Anteil Instrumente Summe Anteile
% % %

Sonstige Informationen:

Die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die SPARTA AG, die Deutsche Balaton Biotech AG, die Prisma Equity AG, die ABC Beteiligungen AG und die Heidelberger Beteiligungsholding AG unterzeichneten am 28.01.2020 eine Stimmbindungsvereinbarung (Poolvereinbarung). Die Prisma Equity AG ist zum 21.12.2020 aus dieser Poolvereinbarung ausgetreten.

Datum: 2020-12-22

Angaben zur Pflichtmitteilung:

Pflichtveröffentlichung in/über: pressetext.adhoc, veröffentlicht über Bloomberg, Dow Jones Newswires und Thomson Reuters
Pflichtveröffentlichung am: 22.12.2020
Weitere Angaben: Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung
Sprachen der Veröffentlichung: Deutsch

Veröffentlichung gem. § 40 Abs. 1 WpHG - 26.11.2020

Betreff: Biofrontera AG: Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1 WpHG

Angaben zum Emittenten

Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Sonstiger Grund:
Pflichtwandelung der nachrangigen Pflichtwandelschuldverschreibung
Angaben zum Mitteilungs- K. T. Zours Wilhelm
pflichtigen: 1961-07-28
Namen der Aktionäre: DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, SPARTA AG, Deutsche Balaton Biotech AG
Datum der Schwellenberührung: 2020-11-20

Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1.+b.2.) Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. + b.) Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
Neu 29,74 % 0,00 % 29,74 % 47.747.515
Letzte Mitteilung 28,95 % 2,64 % 31,58 %

Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0006046113 0 14.198.700 0,00 % 29,74 %
Summe 14.198.700 29,74 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit/Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
0 0,00 %
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
0 0,00 %
Summe %

Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
- Wilhelm K. T. Zours % % %
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,73 % % 29,73 %
- Strawtec Group AG % % %
- % % %
- Wilhelm K. T. Zours % % %
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,73 % % 29,73 %
- VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,73 % % 29,73 %
- ABC Beteiligungen AG 29,73 % % 29,73 %
- Heidelberger Beteiligungsholding AG 29,73 % % 29,73 %
- % % %
- Wilhelm K. T. Zours % % %
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,73 % % 29,73 %
- VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,73 % % 29,73 %
- SPARTA AG 29,73 % % 29,73 %
- % % %
- Wilhelm K. T. Zours % % %
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,73 % % 29,73 %
- VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,73 % % 29,73 %
- Prisma Equity AG 29,73 % % 29,73 %
% % %
- Wilhelm K. T. Zours % % %
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,73 % % 29,73 %
- VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,73 % % 29,73 %
- Deutsche Balaton Biotech AG 29,73 % % 29,73 %
- % % %
- Wilhelm K. T. Zours % % %
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,73 % % 29,73 %
- VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,73 % % 29,73 %
- MARNA Beteiligungen AG % % %
- % % %
- Wilhelm K. T. Zours % % %
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,73 % % 29,73 %
- VV Beteiligungen Aktienge- Seilschaft % % %
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,73 % % 29,73 %
- Altech Advanced Materials AG % % %
- % % %
- Wilhelm K. T. Zours % % %
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,73 % % 29,73 %
- VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,73 % % 29,73 %
- Ming Le Sports AG % % %

Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung

Anteil Stimmrechte Anteil Instrumente Summe Anteile
% % %

Sonstige Informationen:

Die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die SPARTA AG, die Deutsche Balaton Biotech AG, die Prisma Equity AG, die ABC Beteiligungen AG und die Heidelberger Beteiligungsholding AG unterzeichneten am 28. Januar 2020 eine Stimmbindungsvereinbarung (Poolvereinbarung). (Für weitere Informationen siehe zuvor veröffentlichte Stimmrechtsmitteilungen)

Datum: 2020-11-25

Angaben zur Pflichtmitteilung:

Pflichtveröffentlichung in/über: pressetext.adhoc, veröffentlicht über Bloomberg, Dow Jones Newswires und Thomson Reuters
Pflichtveröffentlichung am: 26.11.2020
Weitere Angaben: Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung
Sprachen der Veröffentlichung: Deutsch

Veröffentlichung gem. § 40 Abs. 1 WpHG - 24.08.2020

Biofrontera AG: Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1 WpHG

Leverkusen (pta036/24.08.2020/17:01) - Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung

Stimmrechtsmitteilung

1. Angaben zum Emittenten

Name: Biofrontera AG
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Straße, Hausnr: Hemmelrather Weg 201
PLZ: 51377
Ort: Leverkusen, Deutschland

2. Grund der Mitteilung

Freiwillige Konzernmitteilung aufgrund Schwellenberührung eines Tochterunternehmens

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Natürliche Person (Vorname, Nachname): Wilhelm K. T. Zours

Geburtsdatum: 1961-07-28

4. Namen der Aktionäre mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, SPARTA AG, Deutsche Balaton Biotech AG

5. Datum der Schwellenberührung

14.08.2020

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte in % (Summe 7.a.) Anteil Instrumente in % (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) Summe Anteile in % (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
neu 29,32 2,64 31,96 44.849.365
letzte Mitteilung 29,88 1,76 31,64

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33,34 WpHG)

ISIN absolut direkt (§ 33 WpHG) absolut zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt in % (§ 33 WpHG) zugerechnet in % (§ 34 WpHG)
DE0006046113 0 13.151.957 0,00 29,32
Summe: 13.151.957 29,32

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
0 0,00
Summe: 0 0,00

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit/ Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut
Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung Beides 1.183.023
Summe: 1.183.023
Art des Instruments Stimmrechte in %
Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2,64
2,64

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
- Wilhelm K. T. Zours
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,32 30,18
- Strawtec Group AG
-
- Wilhelm K. T. Zours
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,32 30,18
- VV Beteiligungen Aktiengesellschaft
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,32 30,37
- ABC Beteiligungen AG 29,32 29,33
- Heidelberger Beteiligungsholding AG 29,32 29,32
-
- Wilhelm K. T. Zours
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,32 30,18
- VV Beteiligungen Aktiengesellschaft
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,32 30,37
- SPARTA AG 29,32 29,74
-
- Wilhelm K. T. Zours
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,32 30,18
- VV Beteiligungen Aktiengesellschaft
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,32 30,37
- Prisma Equity AG 29,32 29,34
-
- Wilhelm K. T. Zours
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,32 30,18
- VV Beteiligungen Aktiengesellschaft
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,32 30,37
- Deutsche Balaton Biotech AG 29,32 29,58
-
-Wilhelm K. T. Zours
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,32 30,18
- VV Beteiligungen Aktiengesellschaft
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,32 30,37
- MARNA Beteiligungen AG
-
- Wilhelm K. T. Zours
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,32 30,18
- VV Beteiligungen Aktiengesellschaft
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,32 30,37
- Altech Advanced Materials AG
- Wilhelm K. T. Zours
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,32 30,18
- VV Beteiligungen Aktiengesellschaft
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,32 30,37
- Ming Le Sports AG

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung: N/A

10. Sonstige Informationen:

Die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die SPARTA AG, die Deutsche Balaton Biotech AG, die Prisma Equity AG, die ABC Beteiligungen AG und die Heidelberger Beteiligungsholding unterzeichneten am 28. Januar 2020 eine Stimmbindungsvereinbarung (Poolvereinbarung). (Für weitere Informationen siehe zuvor veröffentlichte Stimmrechtsmitteilungen)

Datum 20.08.2020

Veröffentlichung gem. § 40 Abs. 1 WpHG - 24.08.2020

Biofrontera AG: Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1 WpHG

Leverkusen (pta034/24.08.2020/17:00) - Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung

Stimmrechtsmitteilung

1. Angaben zum Emittenten

Name: Biofrontera AG
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Straße, Hausnr: Hemmelrather Weg 201
PLZ: 51377
Ort: Leverkusen, Deutschland

2. Grund der Mitteilung

freiwillige Konzernmitteilung aufgrund Schwellenberührung eines Tochterunternehmens

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Natürliche Person (Vorname, Nachname): Wilhelm K. T. Zours

Geburtsdatum: 1961-07-28

4. Namen der Aktionäre mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, SPARTA AG, Deutsche Balaton Biotech AG

5. Datum der Schwellenberührung

17.08.2020

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte in % (Summe 7.a.) Anteil Instrumente in % (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) Summe Anteile in % (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
neu 28,95 2,64 31,58 44.849.365
letzte Mitteilung 29,32 2,64 31,96

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN absolut direkt (§ 33 WpHG) absolut zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt in % (§ 33 WpHG) zugerechnet in % (§ 34 WpHG)
DE0006046113 0 12.982.446 0,00 28,95
Summe: 12.982.446 28,95

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
0 0,00
Summe: 0 0

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut
Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung Beides 1.183.023
Summe: 1.183.023
Art des Instruments Stimmrechte in %
Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2,64
2,64

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
- Wilhelm K. T. Zours
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 28,94 29,80
- Strawtec Group AG
-
- Wilhelm K. T. Zours
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 28,94 29,80
- VV Beteiligungen Aktiengesellschaft
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 28,94 29,99
- ABC Beteiligungen AG 28,94 28,95
- Heidelberger Beteiligungsholding AG 28,94 28,94
-
- Wilhelm K. T. Zours
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 28,94 29,80
- VV Beteiligungen Aktiengesellschaft
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 28,94 29,99
- SPARTA AG 28,94 29,36
-
- Wilhelm K. T. Zours
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 28,94 29,80
- VV Beteiligungen Aktiengesellschaft
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 28,94 29,99
- Prisma Equity AG 28,94 28,96
-
- Wilhelm K. T. Zours
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 28,94 29,80
- VV Beteiligungen Aktiengesellschaft
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 28,94 29,99
- Deutsche Balaton Biotech AG 28,94 29,20
- Wilhelm K. T. Zours
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 28,94 29,80
- VV Beteiligungen Aktiengesellschaft
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 28,94 29,99
- MARNA Beteiligungen AG
-
- Wilhelm K. T. Zours
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 28,94 29,80
- VV Beteiligungen Aktiengesellschaft
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 28,94 29,99
- Altech Advanced Materials AG
-
- Wilhelm K. T. Zours
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 28,94 29,80
- VV Beteiligungen Aktiengesellschaft
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 28,94 29,99
- Ming Le Sports AG

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung: N/A

10. Sonstige Informationen:

Die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die SPARTA AG, die Deutsche Balaton Biotech AG, die Prisma Equity AG, die ABC Beteiligungen AG und die Heidelberger Beteiligungsholding AG unterzeichneten am 28. Januar 2020 eine Stimmbindungsvereinbarung (Poolvereinbarung). (Für weitere Informationen siehe zuvor veröffentlichte Stimmrechtsmitteilungen)

Datum 20.08.2020

Veröffentlichung gem. § 40 Abs. 1 WpHG - 18.08.2020

Biofrontera AG: Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1 WpHG

Leverkusen (pta031/18.08.2020/17:05) - Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung

Stimmrechtsmitteilung

1. Angaben zum Emittenten

Name: Biofrontera AG
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Straße, Hausnr: Hemmelrather Weg 201
PLZ: 51377
Ort: Leverkusen, Deutschland

2. Grund der Mitteilung

Erwerb/Veräußerung von Instrumenten

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Juristische Person: Maruho Co., Ltd.

Registrierter Sitz, Staat: Osaka, Japan

4. Namen der Aktionäre mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. Maruho Deutschland GmbH

5. Datum der Schwellenberührung

11.08.2020

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte in % (Summe 7.a.) Anteil Instrumente in % (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) Summe Anteile in % (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
neu 29,88 0,00 29,88 44.849.365
letzte Mitteilung 29,88 1,76 31,64

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN absolut direkt (§ 33 WpHG) absolut zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt in % (§ 33 WpHG) zugerechnet in % (§ 34 WpHG)
DE0006046113 0 13.399.965 0,00 29,88
Summe: 13.399.965 29,88

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
0 0,00
Summe: 0 0

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum/ Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
0 0,00
Summe: 0 0

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
Maruho Co., Ltd.
Maruho Deutschland GmbH 29,88 29,88

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung: N/A

10. Sonstige Informationen:

Datum 17.08.2020

Veröffentlichung gem. § 40 Abs. 1 WpHG - 03.08.2020

Biofrontera AG: Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1 WpHG

Leverkusen (pta020/03.08.2020/11:30) - Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung

Stimmrechtsmitteilung

1. Angaben zum Emittenten

Name: Biofrontera AG
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Straße, Hausnr: Hemmelrather Weg 201
PLZ: 51377
Ort: Leverkusen, Deutschland

2. Grund der Mitteilung

Erwerb/Veräußerung von Instrumenten

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Natürliche Person (Vorname, Nachname): Wilhelm K. T. Zours

Geburtsdatum: 1961-07-28

4. Namen der Aktionäre mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, SPARTA AG, Deutsche Balaton Biotech AG

5. Datum der Schwellenberührung

30.07.2020

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte in % (Summe 7.a.) Anteil Instrumente in % (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) Summe Anteile in % (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
neu 29,88 1,76 31,64 44.849.365
letzte Mitteilung 29,88 0,00 29,88

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN absolut direkt (§ 33 WpHG) absolut zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt in % (§ 33 WpHG) zugerechnet in % (§ 34 WpHG)
n/a 0 13.400.957 0,00 29,88
Summe: 13.400.957 29,88

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
0 0,00
Summe: 0 0,00

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut
Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 788.284
Summe: 788.284
Art des Instruments Stimmrechte in %
Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 1,76
1,76

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
- Wilhelm K. T. Zours
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 30,73
- Strawtec Group AG
-
- Wilhelm K. T. Zours
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 30,73
- VV Beteiligungen Aktiengesellschaft
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,87 30,05
- ABC Beteiligungen AG 29,87 29,88
- Heidelberger Beteiligungsholding AG 29,87 29,87
-
- Wilhelm K. T. Zours
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 30,73
- VV Beteiligungen Aktiengesellschaft
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,87 30,05
- SPARTA AG 29,87 30,29
-
- Wilhelm K. T. Zours
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 30,73
- VV Beteiligungen Aktiengesellschaft
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,87 30,05
- Prisma Equity AG 29,87 29,89
-
- Wilhelm K. T. Zours
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 30,73
- VV Beteiligungen Aktiengesellschaft
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,87 30,05
- Deutsche Balaton Biotech AG 29,87 30,13
-
- Wilhelm K. T. Zours
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 30,73
- VV Beteiligungen Aktiengesellschaft
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,87 30,05
- MARNA Beteiligungen AG
- Wilhelm K. T. Zours
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 30,73
- VV Beteiligungen Aktiengesellschaft
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,87 30,05
- Altech Advanced Materials AG
-
- Wilhelm K. T. Zours
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 30,73
- VV Beteiligungen Aktiengesellschaft
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,87 30,05
- Ming Le Sports AG

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG) Datum der Hauptversammlung: N/A

10. Sonstige Informationen:

Datum 31.07.2020

Veröffentlichung gem. § 40 Abs. 1 WpHG - 03.08.2020

Biofrontera AG: Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1 WpHG

Leverkusen (pta015/03.08.2020/11:00) - Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung Stimmrechtsmitteilung

1. Angaben zum Emittenten

Name: Biofrontera AG
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Straße, Hausnr: Hemmelrather Weg 201
PLZ: 51377
Ort: Leverkusen, Deutschland

2. Grund der Mitteilung

Erwerb/Veräußerung von Instrumenten

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Juristische Person: Maruho Co., Ltd.

Registrierter Sitz, Staat: Osaka, Japan

4. Namen der Aktionäre mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

Maruho Deutschland GmbH

5. Datum der Schwellenberührung

30.07.2020

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte in % (Summe 7.a.) Anteil Instrumente in % (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) Summe Anteile in % (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
neu 29,88 1,76 31,64 44.849.365
letzte Mitteilung 29,88 0,00 29,88

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33,34 WpHG)

ISIN absolut direkt (§ 33 WpHG) absolut zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt in % (§ 33 WpHG) zugerechnet in % (§ 34 WpHG)
DE0006046113 0 13.399.965 0,00 29,88
Summe: 13.399.965 29,88

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
0 0,00
Summe: 0 0,00

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum/ Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut
Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 13.08.2020 bis 13.08.2020 788.233
Summe: 788.233
Art des Instruments Stimmrechte in %
Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 1,76
1,76

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
Maruho Co., Ltd.
Maruho Deutschland GmbH 29,88 31,64

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung: N/A

10. Sonstige Informationen:

Datum 31.07.2020

Veröffentlichung gem. § 40 Abs. 1 WpHG - Datum: 03.02.2020

Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Angaben zum Emittenten

Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Sonstiger Grund:
Freiwillige Konzernmitteilung aufgrund Schwellenberührung eines Tochterunternehmens (zusätzlich bitte Ziffer 10 beachten)
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Wilhelm K. T. Zours 1961-07-28
Namen der Aktionäre: DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, SPARTA AG, Deutsche Balaton Biotech AG
Datum der Schwellenberührung: 2020-01-28

Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1.+b.2.) Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. + b.) Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
Neu 29,88 % 0,06 % 29,94 % 44849365
Letzte Mitteilung 29,72 % 0,00 % 29,72 %

Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33,34 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0006046113 0 13400957 % 29,88 %
Summe 13400957 29,88 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
%
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut
Inhaberschuldverschreibungen Bar 26500
Summe 26500
Art des Instruments Stimmrechte in %
Inhaberschuldverschreibungen 0,06 %
0,06 %

Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
Wilhelm K. T. Zours % % %
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
Strawtec Group AG % % %
% % %
Wilhelm K. T. Zours % % %
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
ABC Beteiligungen AG 29,87 % % 29,87 %
Heidelberger Beteiligungsholding AG 29,87 % % 29,87 %
% % %
Wilhelm K. T. Zours % % %
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
SPARTA AG 29,87 % % 29,87 %
% % %
Wilhelm K. T. Zours % % %
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
Prisma Equity AG 29,87 % % 29,87 %
% % %
Wilhelm K. T. Zours % % %
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
Deutsche Balaton Biotech AG 29,87 % % 29,87 %
% % %
Wilhelm K. T. Zours % % %
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
MARNA Beteiligungen AG % % %
% % %
Wilhelm K. T. Zours % % %
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
Altech Advanced Materials AG % % %
% % %
Wilhelm K. T. Zours % % %
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
Ming Le Sports AG % % %

Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung

Anteil Stimmrechte Anteil Instrumente Summe Anteile
% % %

Sonstige Informationen:

Die Delphi Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die SPARTA AG, die Deutsche Balaton Biotech AG, die Prisma Equity AG, die ABC Beteiligungen AG und die Heidelberger Beteiligungsholding unterzeichneten am 28. Januar 2020 eine Stimmbindungsvereinbarung (Poolvereinbarung). Zweck dieses Vertrages ist die Zusammenfassung der Interessen der Poolmitglieder zur Sicherung des gemeinsamen Einfluss auf die Gesellschaft, insbesondere durch einheitliche Stimmausübung aus den von diesem Vertrag erfassten Biofrontera-Aktien bei allen in der Hauptversammlung der Emittentin zu fassenden Beschlüssen und durchzuführenden Wahlen. Die Vertragsparteien der Poolvereinbarung halten derzeit folgende Beteiligungen an der Emittentin: DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft -14,65% SPARTA AG - 7,17% Deutsche Balaton Biotech AG - 4,46% Deutsche Balaton Aktiengesellschaft - 2,96% Prisma Equity AG - 0,40% ABC Beteiligungen AG - 0,23% Heidelberg Beteiligungsholding AG - 0,0022%

Datum: 2020-01-31

Veröffentlichung gem. § 40 Abs. 1 WpHG - Datum: 03.02.2020

Biofrontera AG: Korrektur einer Veröffentlichung vom 03.02.2020 gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Angaben zum Emittenten

Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Sonstiger Grund:
Freiwillige Konzernmitteilung aufgrund Schwellenberührung eines Tochterunternehmens (zusätzlich bitte Ziffer 10 beachten)
Angaben zum Mitteilungs- Wilhelm K. T. Zours
pflichtigen: 1961-07-28
Namen der Aktionäre: DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, SPARTA AG, Deutsche Balaton Biotech AG
Datum der Schwellenberührung: 2020-01-28

Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1.+b.2.) Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. + b.) Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
Neu 29,88 % 0,06 % 29,94 % 44849365
Letzte Mitteilung 29,72 % 0,00 % 29,72 %

Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0006046113 0 13400957 % 29,88 %
Summe 13400957 29,88 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
%
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut
Inhaberschuldverschreibungen Bar 26500
Summe 26500
Art des Instruments Stimmrechte in %
Inhaberschuldverschreibungen 0,06 %
0,06 %

Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
Wilhelm K. T. Zours % % %
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
Strawtec Group AG % % %
% % %
Wilhelm K. T. Zours % % %
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
ABC Beteiligungen AG 29,87 % % 29,87 %
Heidelberger Beteiligungsholding AG 29,87 % % 29,87 %
% % %
Wilhelm K. T. Zours % % %
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
SPARTA AG 29,87 % % 29,87 %
% % %
Wilhelm K. T. Zours % % %
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
Prisma Equity AG 29,87 % % 29,87 %
% % %
Wilhelm K. T. Zours % % %
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
Deutsche Balaton Biotech AG 29,87 % % 29,93 %
% % %
Wilhelm K. T. Zours % % %
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
MARNA Beteiligungen AG % % %
% % %
Wilhelm K. T. Zours % % %
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
Altech Advanced Materials AG % % %
% % %
Wilhelm K. T. Zours % % %
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
Ming Le Sports AG % % %

Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung

Anteil Stimmrechte Anteil Instrumente Summe Anteile
% % %

Sonstige Informationen:

Die Delphi Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die SPARTA AG, die Deutsche Balaton Biotech AG, die Prisma Equity AG, die ABC Beteiligungen AG und die Heidelberger Beteiligungsholding unterzeichneten am 28. Januar 2020 eine Stimmbindungsvereinbarung (Poolvereinbarung). Zweck dieses Vertrages ist die Zusammenfassung der Interessen der Poolmitglieder zur Sicherung des gemeinsamen Einfluss auf die Gesellschaft, insbesondere durch einheitliche Stimmausübung aus den von diesem Vertrag erfassten Biofrontera-Aktien bei allen in der Hauptversammlung der Emittentin zu fassenden Beschlüssen und durchzuführenden Wahlen. Die Vertragsparteien der Poolvereinbarung halten derzeit folgende Beteiligungen an der Emittentin: DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft -14,65% SPARTA AG - 7,17% Deutsche Balaton Biotech AG - 4,46% Deutsche Balaton Aktiengesellschaft - 2,96% Prisma Equity AG - 0,40% ABC Beteiligungen AG - 0,23% Heidelberg Beteiligungsholding AG - 0,0022%

Datum: 2020-01-31

Veröffentlichung gem. § 40 Abs. 1 WpHG - Datum: 28.02.2020

Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Angaben zum Mitteilungspflichtigen: siehe Meldetext
Angaben zum Emittenten
Name: Biofrontera AG
Adresse: Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen
Staat: Deutschland

Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 28.02.2020/16:35

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EOS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die Deutsche Balaton AG, Heidelberg (Mitteilende) hat der Biofrontera AG (Emittentin) am 26.02.2020 gem. § 43 Abs. 1 Satz 1 und 2 WpHG unter Bezugnahme auf die letzte Mitteilung nach § 43 WpHG vom 09. März 2018 folgendes mitgeteilt:

Wir nehmen Bezug auf unsere Mitteilung nach § 43 WpHG vom 9. März 2018, mit der wir für Herrn Wilhelm K. T. Zours und die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft die Änderung der mit der Beteiligung verfolgten Ziele mitgeteilt haben.

Die von Herrn Wilhelm K. T. Zours und die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft mit der Beteiligung verfolgten Ziele haben sich nun erneut teilweise geändert.

Weiterhin nehmen wir Bezug auf die am 3. Februar 2020 veröffentlichte freiwillige Konzernmitteilung nach §§ 33, 34, 37 WpHG von Herrn Wilhelm K. T. Zours. Durch die Unterzeichnung einer Stimmbindungsvereinbarung (der 'Poolvertrag') vom 28.Januar 2020 durch die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, die SPARTA AG, die Deutsche Balaton Biotech AG, die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die ABC Beteiligungen AG, die Prisma Equity AG und die Heidelberger Beteiligungsholding AG (die 'Poolmitglieder') werden die von jedem Poolmitglied unmittelbar gehaltenen Stimmrechte an der Biofrontera AG den jeweils anderen Poolmitgliedern und deren Muttergesellschaften gemäß § 34 Abs. 2 WpHG zugerechnet. Weitere Informationen zum Poolvertrag sind der eingangs erwähnten Stimmrechtsmitteilung von Herrn Wilhelm K. T. Zours zu entnehmen.

Gemäß § 43 Abs. 1 S. 1 WpHG teilen wir Ihnen aufgrund privatschriftlicher Vollmacht hiermit für die VV Beteiligungen Aktiengesellschaft und in entsprechender Anwendung des § 37 WpHG für die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die ABC Beteiligungen AG, die Deutsche Balaton Biotech AG und die Prisma Equity AG erstmals die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel, und für Wilhelm K. T. Zours und die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft gemäß § 43 Abs. 1 S. 2 WpHG aufgrund privatschriftlicher Vollmacht nachfolgend die nunmehr geänderten Ziele mit:

- Herr Wilhelm K. T. Zours , die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, die VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die ABC Beteiligungen AG, die Deutsche Balaton Biotech AG und die Prisma Equity AG nachfolgend zusammen die 'Mitteilenden'

1. Die Mitteilenden beabsichtigen die Zusammenfassung ihrer Interessen im gemeinsamen Konzern der Mitteilenden zur Sicherung des gemeinsamen Einflusses auf die Biofrontera AG. Dies soll insbesondere durch einheitliche Stimmrechtsausübung der Poolmitglieder erfolgen, bei allen in der Hauptversammlung der Biofrontera AG zu fassenden Beschlüssen und durchzuführenden Wahlen. Hierdurch soll gemeinsam durch die Schaffung eines entsprechenden Stimmrechtsblocks auf der Hauptversammlung der Gesellschaft die wirtschaftliche Entwicklung und die Steigerung des Börsenwertes der Gesellschaft fortlaufend vorangetrieben werden.

2. Die Mitteilenden beabsichtigen weitere Stimmrechte an der Biofrontera AG innerhalb der nächsten 12 Monate durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

3. Die Mitteilenden streben eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Biofrontera AG an.

4. Die Mitteilenden streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft an. Insbesondere werden im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik keine Änderungen angestrebt.

5. Der Erwerb der Stimmrechte durch die VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die ABC Beteiligungen AG, die Deutsche Balaton Biotech AG und die Prisma Equity AG erfolgte im Zuge der Zurechnung der Stimmrechte gemäß § 34 Abs. 2 WpHG nach Unterzeichnung des Poolvertrages durch die Poolmitglieder. Der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft werden die den Poolmitgliedern zugerechneten Stimmrechte aufgrund der Eigenschaft als Mutterunternehmen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zugerechnet. Für den Erwerb der Stimmrechte wurden somit durch die VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die ABC Beteiligungen AG, die Deutsche Balaton Biotech AG und die Prisma Equity AG keine Mittel aufgewendet 28.02.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap.de

Sprache: Deutsch
Unternehmen: Biofrontera AG
Hemmelrather Weg 201
51377 Leverkusen
Deutschland
Internet: www.biofrontera.com

Veröffentlichung gem. § 40 Abs. 1 WpHG - Datum: 28.02.2020

Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Angaben zum Mitteilungspflichtigen: siehe Meldetext

Angaben zum Emittenten

Name: Biofrontera AG
Adresse: Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen
Staat: Deutschland
Inhalt der Stimmrechtsmitteilung: DGAP Stimmrechtsmitteilung: Biofrontera AG

Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

28.02.2020 / 16:20

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg (Mitteilende) hat der Biofrontera AG (Emittentin) am 26.02.2020 gem. § 43 Abs. 1 Satz 1 WpHG unter Bezugnahme auf die letzte Mitteilung vom 28. Januar 2020 folgendes mitgeteilt:

Wir nehmen Bezug auf die am 3. Februar 2020 veröffentlichte freiwillige Konzernmitteilung nach §§ 33,34 WpHG von Herrn Wilhelm K. T. Zours. Durch die Unterzeichnung einer Stimmbindungsvereinbarung (der 'Poolvertrag') vom 28. Januar 2020 durch die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, die SPARTA AG, die Deutsche Balaton Biotech AG, die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die ABC Beteiligungen AG, die Prisma Equity AG und die Heidelberger Beteiligungsholding AG (die 'Poolmitglieder') werden die von jedem Poolmitglied unmittelbar gehaltenen Stimmrechte an der Biofrontera AG den jeweils anderen Poolmitgliedern und deren Muttergesellschaften gemäß § 34 Abs. 2 WpHG zugerechnet. Weitere Informationen zum Poolvertrag sind der eingangs erwähnten Stimmrechtsmitteilung von Herrn Wilhelm K. T. Zours zu entnehmen.

Gemäß § 43 Abs. 1 S. 1 WpHG teilen wir Ihnen hiermit für die Heidelberger Beteiligungsholding AG erstmals die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel mit:

1. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG beabsichtigt die Zusammenfassung ihrer Interessen mit den Interessen der weiteren Poolmitglieder zur Sicherung des gemeinsamen Einflusses auf die Biofrontera AG. Dies soll insbesondere durch einheitliche Stimmrechtsausübung der Poolmitglieder erfolgen, bei allen in der Hauptversammlung der Biofrontera AG zu fassenden Beschlüssen und durchzuführenden Wahlen. Hierdurch soll gemeinsam durch die Schaffung eines entsprechenden Stimmrechtsblocks auf der Hauptversammlung der Gesellschaft die wirtschaftliche Entwicklung und die Steigerung des Börsenwertes der Gesellschaft fortlaufend vorangetrieben werden.

2. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG beabsichtigt, weitere Stimmrechte an der Biofrontera AG innerhalb der nächsten zwölf Monate durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG hat mit Pressemitteilung vom 28. Januar 2020 ihr Vorhaben zur Abgabe eines Übernahmeangebots veröffentlicht. Ziel des Übernahmeangebots ist der Erwerb der Kontrolle über die Biofrontera AG. Als Gegenleistung für die in das Übernahmeangebot eingereichten Aktien der Biofrontera AG (nachfolgend 'Biofrontera-Aktien') bietet die Heidelberger Beteiligungsholding AG neu zu emittierende Aktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG (die 'Neuen Heidelberger Aktien') zum Tausch an. Insgesamt 17 in das Übernahmeangebot eingereichte Biofrontera-Aktien berechtigen jeweils zum Bezug einer Neuen Heidelberger Aktie. Zudem behält sich die Heidelberger Beteiligungsholding das Recht vor, im gesetzlich erlaubten Umfang direkt oder indirekt weitere Aktien der Biofrontera AG außerhalb des Übernahmeangebots börslich oder außerbörslich zu erwerben.

3. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG beabsichtigt, Veränderungen im Aufsichtsrat der Zielgesellschaft herbeizuführen. Die Bieterin wird auf zukünftigen Hauptversammlungen der Zielgesellschaft darauf hinwirken, dass sich der Aufsichtsrat der Zielgesellschaft aus unabhängigen Personen zusammensetzt.

4. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft an. Insbesondere werden im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik keine Änderungen angestrebt.

5. Der Erwerb der Stimmrechte durch die Heidelberger Beteiligungsholding AG erfolgte im Zuge der Zurechnung der Stimmrechte gemäß § 34 Abs. 2 WpHG nach Unterzeichnung des Poolvertrages durch die Poolmitglieder. Für den Erwerb der Stimmrechte wurden somit durch die Heidelberger Beteiligungsholding AG keine Mittel aufgewendet.

28.02.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap.de

Sprache: Deutsch
Unternehmen: Biofrontera AG
Hemmelrather Weg 201
51377 Leverkusen
Deutschland
Internet: www.biofrontera.com

Veröffentlichung gem. § 40 Abs. 1 WpHG - Datum: 28.02.2020

Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Angaben zum Mitteilungspflichtigen: siehe Meldetext

Angaben zum Emittenten

Name: Biofrontera AG
Adresse: Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen
Staat: Deutschland
Inhalt der Stimmrechtsmitteilung: DGAP Stimmrechtsmitteilung: Biofrontera AG

Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

28.02.2020/16:25

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die Sparta Aktiengesellschaft, Heidelberg (Mitteilende) hat der Biofrontera AG (Emittentin) am 26.02.2020 gem. § 43 Abs. 1 Satz 1 WpHG unter Bezugnahme auf die letzte Mitteilung vom 28. Januar 2020 folgendes mitgeteilt:

Wir nehmen Bezug auf die am 3. Februar 2020 veröffentlichte freiwillige Konzernmitteilung nach §§ 33,34 WpHG von Herrn Wilhelm K. T. Zours. Durch die Unterzeichnung einer Stimmbindungsvereinbarung (der 'Poolvertrag') vom 28. Januar 2020 durch die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, die SPARTA AG, die Deutsche Balaton Biotech AG, die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die ABC Beteiligungen AG, die Prisma Equity AG und die Heidelberger Beteiligungsholding AG (die 'Poolmitglieder') werden die von jedem Poolmitglied unmittelbar gehaltenen Stimmrechte an der Biofrontera AG den jeweils anderen Poolmitgliedern und deren Muttergesellschaften gemäß § 34 Abs. 2 WpHG zugerechnet. Weitere Informationen zu m Poolvertrag sind der eingangs erwähnten Stimmrechtsmitteilung von Herrn Wilhelm K. T. Zours zu entnehmen.

Gemäß § 43 Abs. 1 S. 1WpHG teilen wir Ihnen hiermit für die SPARTA AG erstmals die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel mit:

1. Die SPARTA AG beabsichtigt die Zusammenfassung ihrer Interessen mit den Interessen der weiteren Poolmitglieder zur Sicherung des gemeinsamen Einflusses auf die Biofrontera AG. Dies soll insbesondere durch einheitliche Stimmrechtsausübung der Poolmitglieder erfolgen, bei allen in der Hauptversammlung der Biofrontera AG zu fassenden Beschlüssen und durchzuführenden Wahlen. Hierdurch soll gemeinsam durch die Schaffung eines entsprechenden Stimmrechtsblocks auf der Hauptversammlung der Gesellschaft die wirtschaftliche Entwicklung und die Steigerung des Börsenwertes der Gesellschaft fortlaufend vorangetrieben werden.

2. Die SPARTA AG beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate direkt weitere Stimmrechte an der Biofrontera AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen

3. Die SPARTA AG strebt keine direkte Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Biofrontera AG an.

4. Die SPARTA AG strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft an. Insbesondre werden im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik keine Änderungen angestrebt.

5. Der Erwerb der Stimmrechte durch die SPARTA AG erfolgte im Zuge der Zurechnung der Stimmrechte gemäß § 34 Abs. 2 WpHG nach Unterzeichnung des Poolvertrages durch die Poolmitglieder. Für den Erwerb der Stimmrechte wurden somit durch die SPARTA AG keine Mittel aufgewendet.

28.02.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap.de

Sprache: Deutsch
Unternehmen: Biofrontera AG
Hemmelrather Weg 201
51377 Leverkusen
Deutschland
Internet: www.biofrontera.com

Veröffentlichung gem. § 40 Abs. 1 WpHG - Datum: 12.03.2020

Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Angaben zum Emittenten

Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Wilhelm K. T. Zours 1961-07-28
Namen der Aktionäre: DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, SPARTA AG, Deutsche Balaton Biotech AG
Datum der Schwellenberührung: 2020-03-04

Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1.+b.2.) Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. + b.) Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
Neu 29,88 % 2,19 % 32,07 % 44849365
Letzte Mitteilung 29,88 % 0,06 % 29,94 %

Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0006046113 0 13400957 % 29,88 %
Summe 13400957 29,88 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
%
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit
Inhaberschuldverschreibung - -
Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2024 30.11.2024 bis 18.11.2024
Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2026 30.11.2026 bis 17.11.2026
Art des Instruments Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
Inhaberschuldverschreibung Bar 26500 0,06 %
Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2024 Beides 478599 1,07 %
Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2026 Beides 478599 1,07 %
Summe 983698 2,19 %

Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
Wilhelm K. T. Zours % % %
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 % % 30,92 %
Strawtec Group AG % % %
% % %
Wilhelm K. T. Zours % % %
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 % % 30,92 %
VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,87 % % 30,08 %
ABC Beteiligungen AG 29,87 % % 29,89 %
Heidelberger Beteiligungsholding AG 29,87 % % 29,87 %
% % %
Wilhelm K. T. Zours % % %
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 % % 30,92 %
VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,87 % % 30,08 %
SPARTA AG 29,87 % % 30,38 %
% % %
Wilhelm K. T. Zours % % %
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 % % 30,92 %
VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,87 % % 30,08 %
Prisma Equity AG 29,87 % % 29,90 %
% % %
Wilhelm K. T. Zours % % %
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 % % 30,92 %
VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,87 % % 30,08 %
Deutsche Balaton Biotech AG 29,87 % % 30,25 %
% % %
Wilhelm K. T. Zours % % %
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 % % 30,92 %
VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
Deutsche Balaton Aktiengesellschäft 29,87 % % 30,08 %
MARNA Beteiligungen AG % % %
% % %
Wilhelm K. T. Zours % % %
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 % % 30,92 %
VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,87 % % 30,08 %
Altech Advanced Materials AG % % %
% % %
Wilhelm K. T. Zours % % %
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 % % 30,92 %
VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,87 % % 30,08 %
Ming Le Sports AG % % %

Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung

Anteil Stimmrechte Anteil Instrumente Summe Anteile
% % %

Sonstige Informationen:

Die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die SPARTA AG, die Deutsche Balaton Biotech AG, die Prisma Equity AG, die ABC Beteiligungen AG und die Heidelberger Beteiligungsholding unterzeichneten am 28. Januar 2020 eine Stimmbindungsvereinbarung (Poolvereinbarung). Zweck dieses Vertrages ist die Zusammenfassung der Interessen der Poolmitglieder zur Sicherung des gemeinsamen Einflusses auf die Gesellschaft, insbesondere durch einheitliche Stimmrechtsausübung aus den von diesen Vertrag erfassten Biofrontera-Aktien bei allen in der Hauptversammlung der Emittentin zu fassenden Beschlüssen und durchzuführenden Wahlen. Die Vertragsparteien der Poolvereinbarung halten derzeit folgende Beteiligungen an der Emittentin: DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft -14,65% SPARTA AG - 7,17% Deutsche Balaton Biotech AG - 4,46% Deutsche Balaton Aktiengesellschaft - 2,96% Prisma Equity AG - 0,40% ABC Beteiligungen AG - 0,23% Heidelberger Beteiligungsholding AG - 0,0022%

Datum: 2020-03-12

Veröffentlichung gem. § 40 Abs. 1 WpHG - Datum: 16.03.2020

Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Angaben zum Emittenten

Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Maruho Co., Ltd.
Osaka
Japan
Namen der Aktionäre: Maruho Deutschland GmbH
Datum der Schwellenberührung: 2020-03-02

Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1. + b.2.) Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. + b.) Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
Neu 29,88 % 2,14 % 32,02 % 44849365
Letzte Mitteilung 28,14 % 0,00 % 28,14 %

Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0006046113 13399965 % 29,88 %
Summe 13399965 29,88 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
%
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit
Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2024 31.03.2020 bis 31.03.2020
Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2026 31.03.2020 31.03.2020
Art des Instruments Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2024 Physisch 478570 1,07 %
Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2026 Physisch 478570 1,07 %
Summe 957140 2,14 %

Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
Maruho Co., Ltd. % % %
Maruho Deutschland GmbH 29,88 % 2,14 % 32,02 %

Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung

Anteil Stimmrechte Anteil Instrumente Summe Anteile
% % %

Sonstige Informationen:

Datum: 2020-03-13

Veröffentlichung gem. § 40 Abs. 1 WpHG - Datum: 17.03.2020

Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Angaben zum Emittenten

Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Maruho Co., Ltd.
Osaka
Japan
Namen der Aktionäre: Maruho Deutschland GmbH
Datum der Schwellenberührung: 2020-03-12

Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1. + b.2.) Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. + b.) Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
Neu 22,74 % 9,28 % 32,02 % 44849365
Letzte Mitteilung 29,88 % 2,14 % 32,02 %

Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0006046113 10199965 % 22,74 %
Summe 10199965 22,74 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
Rücklieferungsanspruch aus Wertpapierdarlehen (Wertpapierleihe) 3200000 7,14 %
Summe 3200000 7,14 %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit
Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2024 31.03.2020 bis 31.03.2020
Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2026 31.03.2020 bis 31.03.2020
Art des Instruments Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2024 Physisch 478570 1,07 %
Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2026 Physisch 478570 1,07 %
Summe 957140 2,14 %

Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
Maruho Co. Ltd. % % %
Maruho Deutschland GmbH 22,74 % 9,28 % 32,02 %

Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung

Anteil Stimmrechte Anteil Instrumente Summe Anteile
% % %

Sonstige Informationen:

Datum: 2020-03-16

Veröffentlichung gem. § 40 Abs. 1 WpHG - Datum: 19.03.2020

Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Angaben zum Emittenten

Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Lang & Schwarz Aktiengesellschaft
Düsseldorf
Deutschland
Namen der Aktionäre: Lang & Schwarz Broker GmbH
Datum der Schwellenberührung: 2020-03-12

Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1.+b.2.) Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. + b.) Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
Neu 0,02 % 8,33 % 8,35 % 44849365
Letzte Mitteilung 0,02 % 0 % 0,02 %

Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0006046113 0 9639 0,00 % 0,02 %
Summe 9639 0,02 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
Lieferanspruch aus Wertpapierleihe 3200000 7,13 %
Summe 3200000 7,13 %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit/ Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit
Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2024 30.11.2024 bis 18.11.2024
Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2026 30.11.2026 bis 17.11.2026
Art des Instruments Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2024 Physisch 223882 0,50 %
Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2026 Physisch 311627 0,69 %
Summe 535509 1,19 %

Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
Lang & Schwarz Aktiengesellschaft % % %
Lang & Schwarz Broker GmbH % 8,33 % 8,33 %

Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung

Anteil Stimmrechte Anteil Instrumente Summe Anteile
% % %

Sonstige Informationen:

Datum: 2020-03-18

Veröffentlichung gem. § 40 Abs. 1 WpHG - Datum: 19.03.2020

Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Angaben zum Emittenten

Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Lang & Schwarz Aktiengesellschaft
Düsseldorf
Deutschland
Namen der Aktionäre: Lang & Schwarz Broker GmbH
Datum der Schwellenberührung: 2020-03-16

Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1.+b.2.) Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. + b.) Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
Neu 7,13 % 2,78 % 9,91 % 44849365
Letzte Mitteilung 0,02 % 8,33 % 8,35 %

Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33,34 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0006046113 3196196 % 7,13 %
Summe 3196196 7,13 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
%
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit
Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2024 30.11.2024 bis 18.11.2024
Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2026 30.11.2026 bis 17.11.2026
Art des Instruments Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2024 Physisch 473882 1,06 %
Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2026 Physisch 772321 1,72 %
Summe 1246203 2,78 %

Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
Lang & Schwarz Aktiengesellschaft % % %
Lang & Schwarz Broker GmbH 7,13 % % 9,91 %

Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung

Anteil Stimmrechte Anteil Instrumente Summe Anteile
% % %

Sonstige Informationen:

Datum: 2020-03-18

Veröffentlichung gem. § 40 Abs. 1 WpHG - Datum: 23.03.2020

Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Angaben zum Emittenten

Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Grund der Mitteilung:
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Lang & Schwarz Aktiengesellschaft
Düsseldorf
Deutschland
Namen der Aktionäre:
Datum der Schwellenberührung: 2020-03-18

Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1.+b.2.) Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. + b.) Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
Neu 0,00 % 2,78 % 2,78 % 44849365
Letzte Mitteilung 7,13 % 2,78 % 9,91 %

Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
--- --- --- --- ---
% %
Summe %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
%
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit
Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2024 30.11.2024 bis 18.11.2024
Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2026 30.11.2026 bis 17.11.2026
Art des Instruments Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2024 Physisch 473882 1,06 %
Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2026 Physisch 772321 1,72 %
Summe 1246203 2,78 %

Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
Lang & Schwarz Aktiengesellschaft % % %
Lang & Schwarz Broker GmbH % % %

Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung

Anteil Stimmrechte Anteil Instrumente Summe Anteile
% % %

Sonstige Informationen:

Datum: 2020-03-20

Veröffentlichung gem. § 40 Abs. 1 WpHG - Datum: 26.03.2020

Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Angaben zum Emittenten

Biofrontera AG
Name:
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Sonstiger Grund:
Freiwillige Konzernmitteilung aufgrund Schwellenberührung eines Tochterunternehmens
Angaben zum Mitteilungspflichti- Wilhelm K. T. Zours
gen: 1961-07-28
Namen der Aktionäre: DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, SPARTA AG, Deutsche Balaton Biotech AG
Datum der Schwellenberührung: 2020-03-19

Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1.+b.2.) Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. + b.) Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
Neu 29,88 % 3,21 % 33,09 % 44849365
Letzte Mitteilung 29,88 % 2,19 % 32,07 %

Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33,34 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0006046113 0 13400957 0,00 % 29,88 %
Summe 13400957 29,88 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
0 0,00 %
Summe 0 0,00 %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit
Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2024 30.11.2024 bis 18.11.2024
Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2026 30.11.2026 bis 17.11.2026
Art des Instruments Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2024 Beides 703889 1,57 %
Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2026 Beides 734045 1,64 %
Summe 1437934 3,21 %

Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
Wilhelm K. T. Zours % % %
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 % % 30,92 %
Strawtec Group AG % % %
% % %
Wilhelm K. T. Zours % % %
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 % % 30,92 %
VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,87 % % 30,08 %
ABC Beteiligungen AG 29,87 % % 29,89 %
Heidelberger Beteiligungsholding AG 29,87 % % 30,94 %
% % %
Wilhelm K. T. Zours % % %
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 % % 30,92 %
VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,87 % % 30,08 %
SPARTA AG 29,87 % % 30,38 %
% % %
Wilhelm K. T. Zours % % %
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 % % 30,92 %
VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,87 % % 30,08 %
Prisma Equity AG 29,87 % % 29,90 %
% % %
Wilhelm K. T. Zours % % %
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 % % 30,92 %
VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,87 % % 30,08 %
Deutsche Balaton Biotech AG 29,87 % % 30,19 %
% % %
Wilhelm K. T. Zours % % %
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 % % 30,92 %
VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,87 % % 30,08 %
MARNA Beteiligungen AG % % %
% % %
Wilhelm K. T. Zours % % %
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 % % 30,92 %
VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,87 % % 30,08 %
Altech Advanced Materials AG % % %
% % %
Wilhelm K. T. Zours % % %
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 % % 30,92 %
VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,87 % % 30,08 %
Ming Le Sports AG % % %

Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung

Anteil Stimmrechte Anteil Instrumente Summe Anteile
% % %

Sonstige Informationen:

Die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die SPARTA AG, die Deutsche Balaton Biotech AG, die Prisma Equity AG, die ABC Beteiligungen AG und die Heidelberger Beteiligungsholding unterzeichneten am 28. Januar 2020 eine Stimmbindungsvereinbarung (Poolvereinbarung). (Für weitere Informationen siehe zuvor veröffentlichte Stimmrechtsmitteilungen)

Datum: 2020-03-20

Veröffentlichung gem. § 40 Abs. 1 WpHG - Datum: 26.03.2020

Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Angaben zum Emittenten

Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Sonstiger Grund:
Verfall von Bezugsrechten auf Pflichtwandelschuldverschreibungen
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Wilhelm K. T. Zours
1961-07-28
Namen der Aktionäre: DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, SPARTA AG, Deutsche Balaton Biotech AG
Datum der Schwellenberührung: 2020-03-23

Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1.+b.2.) Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. + b.) Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
Neu 29,88 % 0,00 % 29,88 % 44849365
Letzte Mitteilung 29,88 % 3,21 % 33,09 %

Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33,34 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0006046113 0 13400957 0,00 % 29,88 %
Summe 13400957 29,88 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
0 0,00 %
Summe 0 0,00 %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit/ Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
0 0,00 %
Summe 0 0,00 %

Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
Wilhelm K. T. Zours % % %
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
Strawtec Group AG % % %
% % %
Wilhelm K. T. Zours % % %
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
ABC Beteiligungen AG 29,87 % % 29,87 %
Heidelberger Beteiligungsholding AG 29,87 % % 29,87 %
% % %
Wilhelm K. T. Zours % % %
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
SPARTA AG 29,87 % % 29,87 %
% % %
Wilhelm K. T. Zours % % %
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
Prisma Equity AG 29,87 % % 29,87 %
% % %
Wilhelm K. T. Zours % % %
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
Deutsche Balaton Biotech AG 29,87 % % 29,87 %
% % %
Wilhelm K. T. Zours % % %
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
MARNA Beteiligungen AG % % %
% % %
Wilhelm K. T. Zours % % %
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
Altech Advanced Materials AG % % %
% % %
Wilhelm K. T. Zours % % %
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
VV Beteiligungen Aktiengesellschaft % % %
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 29,87 % % 29,87 %
Ming Le Sports AG % % %

Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung

Anteil Stimmrechte Anteil Instrumente Summe Anteile
% % %

Sonstige Informationen:

Die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die SPARTA AG, die Deutsche Balaton Biotech AG, die Prisma Equity AG, die ABC Beteiligungen AG und die Heidelberger Beteiligungsholding unterzeichneten am 28. Januar 2020 eine Stimmbindungsvereinbarung (Poolvereinbarung). (Für weitere Informationen siehe zuvor veröffentlichte Stimmrechtsmitteilungen)

Datum: 2020-03-25

Veröffentlichung gem. § 40 Abs. 1 WpHG - Datum: 30.03.2020

Betreff: Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Angaben zum Emittenten

Biofrontera AG
Name:
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Sonstiger Grund:
Erfüllung Rücklieferungsanspruch aus Wertpapierdarlehen (Wertpapierleihe)
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Maruho Co., Ltd.
Osaka
Japan
Namen der Aktionäre: Maruho Deutschland GmbH
Datum der Schwellenberührung: 2020-03-18

Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1+b.2.) Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. + b.) Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
Neu 29,88 % 2,14 % 32,02 % 44849365
Letzte Mitteilung 22,74 % 9,28 % 32,02 %

Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33,34 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0006046113 13399965 % 29,88 %
Summe 13399965 29,88 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
%
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit
Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2024 31.03.2020 bis 31.03.2020
Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2026 31.03.2020 bis 31.03.2020
Art des Instruments Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2024 Physisch 478570 1,07 %
Bezugsrecht auf Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2026 Physisch 478570 1,07 %
Summe 957140 2,14 %

Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
Maruho Co., Ltd. % % %
Maruho Deutschland GmbH 29,88 % % 32,02 %

Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung

Anteil Stimmrechte Anteil Instrumente Summe Anteile
% % %

Sonstige Informationen:

Datum: 2020-03-30

Veröffentlichung gem. § 40 Abs. 1 WpHG - Datum: 30.03.2020

Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Angaben zum Emittenten

Name: Biofrontera AG
Straße, Hausnr.: Hemmelrather Weg 201
PLZ, Ort: 51377 Leverkusen
Legal Entity Identifier (LEI): 391200D6GFSVFGFQTL13
Grund der Mitteilung: Sonstiger Grund: Entfall der Bezugsrechte auf Pflichtwandelschuldverschreibungen
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Maruho Co., Ltd.
Osaka
Japan
Namen der Aktionäre: Maruho Deutschland GmbH
Datum der Schwellenberührung: 2020-03-23

Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a.) Anteil Instrumente (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen b.1+b.2.) Summe Anteile (Summe Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. + b.) Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
Neu 29,88 % 0,00 % 29,88 % 44849365
Letzte Mitteilung 29,88 % 2,14 % 32,02 %

Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0006046113 13399965 % 29,88 %
Summe 13399965 29,88 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit/Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
%
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
%
Summe %

Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
Maruho Co. Ltd. % % %
Maruho Deutschland GmbH 29,88 % % 29,88 %

Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung

Anteil Stimmrechte Anteil Instrumente Summe Anteile
% % %

Sonstige Informationen:

Datum: 2020-03-27

Gesamtstimmrechte

BIOFRONTERA AG: VERÖFFENTLICHUNG DER GESAMTZAHL DER STIMMRECHTE NACH § 41 WPHG

24.02.2021 deVotes

Gesamtstimmrechte gemäß § 41 WpHG

Leverkusen (pta028/24.02.2021/17:45) - Veröffentlichung

1. Angaben zum Emittenten

Biofrontera AG

Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen, Deutschland

2. Art der Kapitalmaßnahme

Sonstige Kapitalmaßnahme (§ 41 Abs. 1 WpHG)

Stand zum / Datum der Wirksamkeit: 24.02.2021

3. Neue Gesamtzahl der Stimmrechte

56.717.385

(Ende)

BIOFRONTERA AG: VERÖFFENTLICHUNG DER GESAMTZAHL DER STIMMRECHTE NACH § 41 WPHG

23.11.2020 deVotes

Gesamtstimmrechte gemäß § 41 WpHG

Leverkusen (pta024/23.11.2020/11:15) - Veröffentlichung

1. Angaben zum Emittenten

Biofrontera AG

Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen, Deutschland

2. Art der Kapitalmaßnahme

Sonstige Kapitalmaßnahme (§ 41 Abs. 1 WpHG)

Stand zum / Datum der Wirksamkeit: 23.11.2020

3. Neue Gesamtzahl der Stimmrechte

47.747.515

(Ende)

BIOFRONTERA AG: VERÖFFENTLICHUNG DER GESAMTZAHL DER STIMMRECHTE NACH § 41 WPHG

30.10.2020 deVotes

Gesamtstimmrechte gemäß § 41 WpHG

Leverkusen (pta012/30.10.2020/10:05) - Veröffentlichung

1. Angaben zum Emittenten

Biofrontera AG

Hemmelrather Weg 201,51377 Leverkusen, Deutschland

2. Art der Kapitalmaßnahme

Ausgabe von Bezugsaktien (§ 41 Abs. 2 WpHG)

Stand zum / Datum der Wirksamkeit: 30.10.2020

3. Neue Gesamtzahl der Stimmrechte

45.109.365

(Ende)

Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020

Grundlagen des Konzerns

Konzernstruktur

Der Biofrontera Konzern (nachfolgend auch „Biofrontera", „Biofrontera Gruppe" oder „Konzern" genannt) besteht zum 31. Dezember 2020 aus einer Muttergesellschaft, der Biofrontera AG und 5 (31. Dezember 2019: 5) 100%igen Tochtergesellschaften. Die Muttergesellschaft hat ihren Firmensitz in Leverkusen.

Mit Wirkung zum 25. März 2019 wurden über die in den USA neu gegründete Biofrontera Newderm LLC die Anteile an der Cutanea Life Sciences, Inc. sowie deren Tochtergesellschaften Dermarc LLC und Dermapex LLC erworben. Die Unternehmen der Cutanea Life Sciences, Inc. und die Biofrontera Newderm LLC wurden zum Jahresende 2019 mit der Biofrontera Inc. verschmolzen. Während die Biofrontera Inc. sämtliche kommerziellen Aktivitäten fortführt, übernahm die Biofrontera Bioscience GmbH alle regulatorischen Aufgaben.

Die Biofrontera Bioscience GmbH, die Biofrontera Pharma GmbH, die Biofrontera Development GmbH und die Biofrontera Neuroscience GmbH sind am Sitz der Muttergesellschaft in Leverkusen ansässig. Die Biofrontera Inc. hat ihren Firmensitz in Woburn, Massachussetts, USA.

Geschäftsmodell

Die börsennotierte AG übernimmt die Holdingfunktion im Unternehmensverbund und verantwortet neben der Führung, der strategischen Planung sowie der zentralen Steuerung und Überwachung auch die notwendige Finanzierung der Biofrontera Gruppe. Die Biofrontera Bioscience GmbH übernimmt die Forschungs- und Entwicklungsaufgaben für die Biofrontera Gruppe und ist Inhaber von Patenten und den Zulassungen von Ameluz®. Auf Basis eines Lizenzvertrages mit der Biofrontera Bioscience GmbH übernimmt die Biofrontera Pharma GmbH, die auch Inhaberin des CE- Zertifikats der BF-RhodoLED® ist, die Verantwortung für die Herstellung sowie die weitere Lizenzierung und Vermarktung der zugelassenen Produkte der Biofrontera Gruppe. Die Biofrontera Inc. übernimmt die Vermarktung der eigenen und einlizenzierten Produkte der Biofrontera Gruppe in den USA, inklusive des neuen Medikaments Xepi®.

Die Produktion von Ameluz® erfolgt für alle von Biofrontera bedienten Märkte bei einem Auftragsfertiger in der Schweiz. Die PDT-Lampe wird an Biofronteras Stammsitz in Leverkusen hergestellt. Die Herstellung von Xepi® liegt in der Verantwortung des Lizenzgebers Ferrer International S.A., der Biofrontera mit dem fertigen Produkt beliefert.

Die Biofrontera Development GmbH und die Biofrontera Neuroscience GmbH wurden im Dezember 2012 als weitere 100%ige Töchter der Biofrontera AG gegründet. Diese beiden Unternehmen sind für die Entwicklung von Pipelineprodukten vorgesehen, die nicht zum Kerngeschäft der Biofrontera gehören und deshalb im Rahmen der normalen Geschäftsentwicklung derzeit nicht ausreichend finanziert werden können. Das Produkt BF-derm1 (ohne Patentschutz seit 2009) zur Behandlung schwerer chronischer Urtikaria liegt in der Biofrontera Development GmbH, das Produkt BF-1 (Patentschutz bis 2034) zur prophylaktischen Migränebehandlung in der Biofrontera Neuroscience GmbH. Beide Produkte werden momentan nicht weiterverfolgt, da die Geschäftsstrategie sich auf die Weiterentwicklung und Vermarktung von Ameluz® und Xepi® fokussiert. Durch die Auslagerung der Entwicklungsprojekte wurde eine Struktur geschaffen, durch die die Finanzierung der weiteren Entwicklung dieser beiden Produkte von der normalen Konzernfinanzierung abgekoppelt werden könnte.

Konzernstrategie

Das strategische Ziel der Biofrontera Gruppe ist es, die globale Positionierung und das Marktpotenzial unserer Produkte Ameluz® und Xepi® zu optimieren und darüber die Gesellschaft zu einem führenden Spezialpharmaunternehmen in der Dermatologie zu entwickeln, das sich durch einen besonderen Innovationsgrad auszeichnet. Aktivitätsschwerpunkte sind derzeit der weitere Ausbau des Vertriebs unserer Produkte sowie die Erschließung von weiteren Marktpotenzialen durch Indikationserweiterungen von Ameluz® und einer breiteren Distribution von Xepi®.

Biofrontera hat eine zentralisierte Zulassung für ein komplett eigenständig entwickeltes Medikament erhalten, welches unter der Marke Ameluz® vertrieben wird. Seit der Markteinführung im Februar 2012 vertreibt Biofrontera Ameluz® mit einem eigenen Außendienst bei Dermatologen in Deutschland und seit März 2015 auch in Spanien. In Großbritannien ist Ameluz® seit einigen Jahren erhältlich, wird jedoch erst seit Mai 2018 aktiv durch Biofronteras eigenen Vertrieb beworben. Der Vertrieb in einigen weiteren Ländern der Europäischen Union sowie der Schweiz erfolgt über Lizenzpartnerschaften.

Zur Vermarktung in den USA wurde ein amerikanisches Tochterunternehmen aufgebaut, die Biofrontera Inc.. Die amerikanische Tochter hat alle Funktionen etabliert und alle Lizenzen erhalten, die für ein Vertriebsunternehmen im Bereich Pharmazeutika und Medizinprodukte erforderlich sind. Vertriebsunterstützende Abteilungen wie Finanzen, Kundenservice, Market Access, Medical Affairs, Compliance, Qualitätssicherung, Logistik etc. wurden lokal aufgebaut. Alle weiteren für ein Pharmaunternehmen notwendigen Konzernfunktionen, wie etwa die Betreuung der Zulassungen, Interaktion mit Zulassungsbehörden, Patente, Herstellung, IT, regulatorisch relevante klinische Studien etc. werden weiterhin ausschließlich von den deutschen Unternehmen der Biofrontera Gruppe mit weltweiter Verantwortung abgedeckt.

Zur Verstärkung der kommerziellen Aktivitäten hat der Konzern im Januar 2020 die Vertriebsstruktur neu aufgestellt. Nach der Reorganisation der US-Tochtergesellschaft Biofrontera Inc. wurde auch die Vertriebsorganisation in Europa neu strukturiert. Biofronteras weltweite Vertriebsorganisation steht nun auf zwei Säulen: Vertrieb und Marketing in den USA, Biofronteras größtem Markt, sowie die einheitliche Leitung aller Vertriebsorganisationen in Europa.

Produkte

Ameluz® und BF-RhodoLED®

Ameluz® 78 mg/g Gel („Liebe das Licht", Entwicklungsname BF-200 ALA) hat im Dezember 2011 eine erste zentralisierte europäische Zulassung für die Behandlung von milden und moderaten aktinischen Keratosen (AK) im Gesicht und auf der Kopfhaut erhalten. Im Rahmen der Phase III - Entwicklung wurde die signifikant überlegene Wirkung gegenüber dem direkten Konkurrenzprodukt Metvix® bei dieser Indikation nachgewiesen. Aktinische Keratosen sind oberflächliche Formen von Hautkrebs, bei denen die Gefahr einer Ausbreitung in tiefere Hautschichten und damit zur Entwicklung des potenziell tödlichen Stachelzellkarzinom besteht. Die Kombination von Ameluz® mit einer Lichtbehandlung stellt eine Behandlungsform dar, die zu den photodynamischen Therapien (PDT) gehört. Die von der europäischen Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) genehmigte Produktinformation benennt ausdrücklich die signifikante Überlegenheit von Ameluz® bei der Entfernung der Keratosen im Vergleich zum direkten Konkurrenzprodukt, sowohl bei der konventionellen Lichtbehandlung mit einer speziellen Lampe als auch bei der Anwendung mit normalem Tageslicht.

Die Summe der Produktvorteile von Ameluz® im Bereich der Wirksamkeit, des Handlings, der Anwenderfreundlichkeit und des Hautverjüngungseffekts sowie die hohen Heilungs- und vergleichsweise geringen Rezidivraten der PDT bei der Behandlung von aktinischen Keratosen führt zu der Erwartung, dass in den kommenden Jahren diese Behandlungsoption noch deutlich stärker in den Fokus der Dermatologen rücken wird. Hierzu wird auch die in 2017 erfolgte Indikationserweiterung auf das Basalzellkarzinom beitragen.

Im Jahr 2017 hat Biofrontera den Zulassungsantrag für die Tageslicht-PDT mit Ameluz® eingereicht, und im März 2018 von der Europäischen Kommission die Zulassung bekommen, mit der Tageslicht-PDT aktinische Keratosen und Feld- kanzerisierungen zu behandeln. Die Tageslicht-PDT stellt eine günstige und schmerzarme Alternative zur PDT-Behandlung mit einer Speziallampe dar. Das topisch angewendete Medikament wird dabei durch natürliches oder künstliches Tageslicht aktiviert. Da bei der Tageslicht-PDT die Behandlung nicht in der Arztpraxis erfolgen muss, konkurriert sie direkt mit den in Europa sehr viel stärker verbreiteten selbst angewendeten topischen Arzneimitteln und wird in der Folge auch in Deutschland von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Es wird erwartet, dass die bestätigte signifikant überlegene Wirksamkeit gegenüber Metvix® 1 Jahr nach der Tageslicht-PDT, die seit März 2020 auch in der offiziellen Produktinformation von Ameluz® beschrieben wird, die Marktdurchdringung von Ameluz® weiter forcieren wird.

Im März 2020 hat die Europäische Kommission zusätzlich eine Zulassungserweiterung für Ameluz® erteilt, wonach die Behandlung von milden und moderaten aktinischen Keratosen durch photodynamische Therapie mit Ameluz® nicht wie bisher nur am Kopf, sondern auch auf den Extremitäten sowie Rumpf/Nacken durch die Zulassung abgedeckt ist. Die Zulassungserweiterung durch die Europäische Kommission folgte einem positiven Votum der Europäischen Zulassungsbehörde EMA und basiert auf den Ergebnissen einer Phase III-Studie an 50 Patienten. Dabei wurden die Patienten auf einer zufällig ausgewählten Körperseite mit Ameluz® und auf der anderen Seite mit Placebo behandelt. Wenn auf beiden Seiten des Körpers Läsionen blieben, wurde die PDT drei Monate später wiederholt. Die Ergebnisse für den primären regulatorischen Endpunkt zeigen, dass Ameluz® auf der Basis einer durchschnittlichen Gesamtläsionsheilungsrate von 86% gegenüber 33% für Placebo hochsignifikant überlegen (p<0,0001) war. Auch für alle untersuchten Sekundärparameter konnte die hochsignifikante Überlegenheit von Ameluz® gezeigt werden. In dieser Studie lagen die durchschnittlichen Rezidivraten der Läsionen 12 Monate nach der Ameluz®-Behandlung bei 14,1%, verglichen mit 27,4% nach der Placebo-Behandlung. Diese Ergebnisse bei der Behandlung von AK auf allen Körperregionen bestätigen erneut die ausgezeichnete Wirkung der PDT mit Ameluz®. Das Unternehmen erwartet, dass auch diese Zulassungserweiterung die Marktpositionierung von Ameluz® in Europa weiter stärken wird.

Im Mai 2016 hat Biofrontera die Zulassung für Ameluz® in den USA erhalten. Die zugelassene Indikation betrifft die „läsions- und feldgerichtete PDT in Kombination mit der BF-RhodoLED® Lampe von milden und moderaten aktinischen Keratosen auf dem Gesicht und der Kopfhaut". Da die Zulassung in den USA entsprechend der Vorgaben der FDA eine Kombination von Medikament und Lampe umfasst, hat Biofrontera eine eigene PDT-Lampe, die BF-RhodoLED®, entwickelt. Um die strengen Vorgaben der U.S.Food and Drug Administration (FDA) bei der Herstellung eines Klasse III- edizinprodukts erfüllen zu können, wurde diese 2016 im Rahmen der FDA-Zulassung in die Biofrontera Pharma GmbH geholt und wird nun am Stammsitz des Unternehmens in Leverkusen durchgeführt. Damit ist Biofrontera der verantwortliche Hersteller aus Sicht der Behörden. In der EU wurde diese Lampe bereits 2012 CE-zertifiziert, was auch für das gesamte Unternehmen Zertifizierungen nach ISO 9001 und IS013485 erforderte. Die ISO-Zertifizierung wurde in 2019 turnusmäßig erneuert.

Das Medizinprodukt BF-RhodoLED® ist eine Lampe, deren LEDs Licht mit einer Wellenlänge von ca. 635 nm abgeben. Licht bei dieser Wellenlänge, das für die Beleuchtung bei der PDT mit ALA- oder Methyl-ALA-haltigen Arzneimitteln optimal geeignet ist, ist rot, liegt aber noch unterhalb des wärmenden Infrarotbereichs. Die BF-RhodoLED® kombiniert eine kontrollierte und konstante Lichtabgabe in der gewünschten Wellenlänge mit einer einfachen und übersichtlichen Bedienbarkeit und Energieeffizienz. In der europäischen Version können Lichtenergie und Gebläseleistung während einer PDT-Behandlung verändert werden, um auf behandlungsbedingte Schmerzen reagieren zu können. Keine andere Lampe am Markt bietet eine vergleichbare Leistung und Flexibilität. Die BF-RhodoLED® kann in der gesamten EU sowie in den USA vertrieben werden.

Xepi®

Durch die Übernahme von Cutanea Life Sciences, Inc. im März 2019 vermarkten wir seitdem das bereits von der FDA zugelassene und im US-amerikanischen Markt eingeführte Medikament Xep®. Xepi® (Ozenoxacin Creme, 1%) ist ein nicht-fluoriertes Chinolon, das sowohl das Bakterienwachstum hemmt als auch die Bakterien direkt abtötet. Dies führt zu einer ungewöhnlich schnellen Wirkung des Medikaments. Es ist das erste neue topische Antibiotikum, das seit fast 10 Jahren auf den amerikanischen Markt kommt. Die zugelassene Indikation ist Impetigo, eine häufige Hautinfektion. Xepi® verfügt über ein hervorragendes Sicherheitsprofil, das sogar Anwendungen bei Säuglingen ab einem Alter von zwei Monaten zulässt. Bisher sind keine Antibiotikaresistenzen gegen Xepi® bekannt, und es ist ausdrücklich zur Behandlung von antibiotikaresistenten Bakterien von der FDA zugelassen worden.

Das von Biofrontera einlizenzierte Medikament Xepi® besitzt in den USA und weiteren Ländern Patentschutz durch zwei Patentfamilien. Hinsichtlich der USA besteht Patentschutz für die Zusammensetzung von Xepi® bis 29. Januar 2032 und für die damit zugelassene Behandlung von Impetigo bis 15. Dezember 2029. Somit ist mit einer Zulassung von Generika vor 2032 nicht zu rechnen.

Belixos®

Belixos® ist eine zeitgemäße Wirkkosmetik, die für empfindliche und gereizte Hautzustände entwickelt wurde. Die von Biofrontera patentierte Biocolloid-Technologie, welche die epidermale Penetration optimiert, macht die Produkte einzigartig: Rein pflanzliche Biocolloide verbinden sich mit Heilpflanzenextrakten zu einer außergewöhnlichen Aktivstoffkombination mit nachgewiesener Tiefenwirkung. Die Belixos®-Serie beinhaltet die folgenden Produkte: Belixos® Liquid und Belixos® Protect.

Belixos®-Produkte werden nach strengen Qualitäts- und Umweltauflagen hergestellt. Sie sind frei von Paraffinen, Parabenen, Ethylalkohol, tierischen Produkten, Farb- und dermatologisch bedenklichen Duftstoffen. Die Verträglichkeit wurde vom unabhängigen Institut „Dermatest" mit „sehr gut" bewertet. Belixos® ist in ausgewählten Apotheken, dermatologischen Instituten sowie über den Onlinehändler Amazon erhältlich.

Vertrieb

Biofrontera führte zum Jahresbeginn 2020 organisatorischen Neustrukturierungen durch. Nach der Reorganisation der operativen Leitung der Tochtergesellschaft Biofrontera Inc. (veröffentlicht am 5. Januar 2020), gab Biofrontera auch eine organisatorische Neustrukturierung der Vertriebsorganisation in Europa bekannt. Im Zuge der Neuerungen in 2020 steht Biofronteras weltweite Vertriebsorganisation nun auf zwei Säulen: Vertrieb und Marketing in den USA, Biofronteras grösstem Markt, sowie einer einheitlichen Leitung aller Vertriebsorganisationen in Europa.

USA

In den USA wurde Ameluz® im Oktober 2016 von Biofrontera kommerziell eingeführt. Der Vertrieb von Ameluz® in den USA erfolgt durch die im März 2015 gegründete Tochtergesellschaft Biofrontera Inc. Alle wichtigen Schlüsselpositionen in den USA wurden vor Ort besetzt und der Aufbau der Vertriebsstrukturen im Berichtsjahr weiter vorangetrieben. Unser US Vertriebs- und Marketingteam besteht derzeit aus ca. vierzig Mitarbeitern. Unterstützt wird der Vertrieb von unserem medizinischen Beratungsteam, unserem Market Access sowie einem Customer Service Team. Seit Ausbietung haben wir Ameluz® im Wert von weit über 50 Millionen Euro in den USA verkauft und das Produkt damit im Markt etabliert. Im März 2019 hat Biofrontera alle Anteile der Cutanea Life Sciences, Inc. übernommen und konnte dadurch den Vertrieb in den USA um das FDA-zugelassene Medikament Xepi® erweitern.

Deutschland und Europa

Mit seiner zentraleuropäischen Zulassung kann Ameluz® in allen Ländern der EU sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein vertrieben werden. In vielen europäischen Staaten müssen jedoch trotzdem vor Markteinführung der Preis und der Erstattungsstatus festgelegt werden, was ein sehr langwieriger Prozess sein kann. Referenzpreisbildung und Reimporte können darüber hinaus durch niedrige Preise in einzelnen EU-Ländern den gesamten EU-Markt negativ beeinflussen. Unter anderem deshalb ist das Medikament nur in einzelnen Staaten der EU erhältlich. Die Apothekenabgabepreise liegen zwischen 150 EUR und ca. 220 EUR pro 2g-Tube. In Spanien wurde der Preis per Dekret des Ministeriums auf 75 EUR reduziert, wogegen das Unternehmen eine Verwaltungsbeschwerde eingereicht hat.

In Europa werden Ameluz® und BF-RhodoLED® in Deutschland (seit 2012), Spanien (seit 2015) und Großbritannien (seit Mai 2018) durch einen eigenen Außendienst beworben. Dabei ist Deutschland der mit Abstand größte europäischen Markt für Ameluz®. In weiteren europäischen Ländern sowie in der Schweiz werden die Produkte mit Hilfe von Vermarktungspartnern vertrieben. In der Schweiz bedurfte es unabhängiger Zulassungsverfahren, die von unserem lokalen Vertriebspartner in Zusammenarbeit mit Biofrontera durchgeführt wurden. Die Verträge mit Vertriebspartnern wurden so abgeschlossen, dass Biofrontera kein oder nur ein moderates Downpayment erhalten hat und die regionalen Partner Ameluz® bei Biofrontera zu einem Preis einkaufen, der an den jeweils eigenen Verkaufspreis gekoppelt ist. Je nach den Marktgegebenheiten eines Landes variiert Biofronteras Anteil am Verkaufspreis etwas liegt jedoch im Durchschnitt bei 50% der Nettoumsätze. Insgesamt hat sich allerdings die Vermarktung über eigene Biofrontera Vertriebsorganisationen in den letzten Jahren als wesentlich erfolgreicher herausgestellt, so dass der Umsatz mit Vertriebspartnern nur noch einen geringen Anteil am Gesamtumsatz ausmacht.

In diesem Zusammenhang wurden im Berichtszeitraum die Lizenz- und Lieferverträge mit Perrigo Israel zur Vermarktung von Ameluz® und BF-RhodoLED® in Israel sowie der Desitin Arzneimittel GmbH zur Vermarktung von Ameluz® und BF-RhodoLED® in Skandinavien einvernehmlich beendet.

Im Dezember 2020 konnte der Konzern den Vertrieb in Skandinavien durch eine exklusive Lizenz- und Liefervereinbarung zur Vermarktung von Ameluz® und BF-RhodoLED® mit Galenica AB, Malmö, Schweden abdecken. Die Aufnahme des Vertriebs der Produkte im skandinavischen Raum wird für die zweite Hälfte 2021 erwartet.

Im März 2020 gab Biofrontera bekannt, dass es ein unverbindliches Termsheet für eine exklusive Lizenz- und Liefervvereinbarung mit medac GmbH Sp. z o.o., Warschau, der polnischen Niederlassung der medac Gesellschaft für klinische Spezialpräparate mbH, zur kommerziellen Vermarktung von Ameluz® und BF-RhodoLED® in Polen unterzeichnet hat. Das Unternehmen erwartet den Abschluss des finalen Vertrags in 2021.

Sonstige Regionen

Im April 2020 hat Biofrontera eine exklusive Lizenz- und Liefervereinbarung mit der Maruho Co., Ltd., Osaka, Japan (Maruho) zur Entwicklung und Vermarktung von Ameluz® für alle Indikationen in Ostasien und Ozeanien abgeschlossen. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 15 Jahren ab Beginn des Vertriebs in den unter die Vereinbarung fallenden Ländern.

Im Rahmen der Vereinbarung erhält Maruho die exklusiven Entwicklungs- und Vermarktungsrechte, einschließlich der Erlaubnis zur Unterlizenzierung von Ameluz® in Japan, China, Korea, Indien, Pakistan, Vietnam, den Philippinen, Australien, Neuseeland sowie den umliegenden Ländern und Inseln (Geltungsgebiet). Maruho ist berechtigt, mit Zustimmung von Biofrontera ihre eigene Forschung und Entwicklung im Rahmen der Lizenzvereinbarung durchzuführen. An allen Ergebnissen solcher von Maruho durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen wird Maruho dem Unternehmen eine kostenfreie und unbegrenzte Lizenz für die Vermarktung außerhalb des Geltungsgebiets einräumen. Gemäß der Vereinbarung wird Biofrontera Ameluz® an Maruho zum Selbstkostenpreis plus 25% liefern, während Maruho die Verpflichtung hat, sich in wirtschaftlich angemessener Weise um die Entwicklung, Zulassung und Vermarktung von Ameluz® in allen Ländern des Geltungsgebiets zu bemühen.

Im Rahmen der Vereinbarung hat Maruho eine Einmalzahlung in Höhe von 6 Mio. EUR an die Biofrontera AG geleistet. Weitere zukünftige Zahlungen werden beim Erreichen bestimmter regulatorischer und vertrieblicher Meilensteine fällig. Maruho wird außerdem Lizenzgebühren in Höhe von anfänglich 6% des Nettoumsatzes in den Ländern des Geltungsgebiets zahlen, die je nach Umsatzvolumen auf 12% steigen können und im Falle der Einführung von Generika in diesen Ländern sinken werden.

Märkte

Aktinische Keratose

Heller Hautkrebs und dessen Vorstufe aktinische Keratose (AK), ist der Hauptmarkt für unser verschreibungspflichtiges Flagschiff-Medikament Ameluz®. Aktinische Keratosen sind durch chronische Sonneneinstrahlung verursachte, oberflächliche, präkanzeröse Hautläsionen, die sich unbehandelt zu einer Form von potenziell lebensbedrohlichem Hautkrebs, dem Plattenepithelkarzinom, entwickeln können. Aktinische Keratosen treten typischerweise an sonnenexponierten Stellen wie dem Gesicht, der unbehaarten Kopfhaut, den Armen oder Handrücken auf. Oft erscheinen sie als raue oder krustige Stellen auf der Hautoberfläche, die hautfarben, rötlich oder gelblich sein können. Bei Berührung fühlen sich diese Hautveränderungen trocken und rau an.

Die Hautveränderungen treten nicht nur vereinzelt, sondern vielfach auch flächig auf. Ein solcher Bereich der Haut wird als Feldkanzerisierung bezeichnet. Dabei können sich auf den betroffenen Hautflächen sichtbare und noch nicht sichtbare Hautschäden in direkter Nachbarschaft befinden. Bei etwa einem von zehn Patienten mit AK kann sich aus einer Hautveränderung oder in ihrer Nähe eine bösartige Form des hellen Hautkrebses (Plattenepithelkarzinom, auch Stachelzellkrebs genannt) entwickeln. Auch noch nicht sichtbare AK bergen bereits ein hohes Risiko für den Übergang in ein Plattenepithelkarzinom.

Bei der Entstehung der AK spielt die Lebenszeitdosis an UV-Strahlung eine wichtige Rolle. Die UV-Strahlen schädigen über viele Jahre die Hautzellen, die daraufhin mutieren und sich stark vermehren, was zu einer gestörten Verhornung (Hyperkeratose) führen kann. Deshalb treten AK besonders häufig bei älteren Menschen auf: So sind beispielsweise in Deutschland mehr als 11 von 100 Personen im Alter zwischen 60 und 70 Jahren betroffen. Männer sind dabei häufiger betroffen als Frauen, da nicht selten gerade Männer beruflich im Freien tätig und somit der Sonne meist ungeschützt ausgesetzt sind. Besonders gefährdet sind zum Beispiel Land- und Forstwirte, Dachdecker, Maurer, Gärtner und Bademeister. Neben dem Alter und dem Geschlecht können weitere Faktoren die Entstehung von AK begünstigen. Dazu gehören ein heller Hauttyp, schwere Sonnenbrände oder die Behandlung mit Medikamenten, die das Immunsystem schwächen.

Therapieoptionen zur Behandlung von aktinischer Keratose

Aufgrund des Entwicklungspotenzials zu Plattenepithelkarzinomen wird die aktinische Keratose von der Europäischen Akademie für Dermatologie und Venerologie und anderen internationalen Behandlungsrichtlinien als ein behandlungspflichtiger Tumor eingestuft. Um das Risiko für eine Krebsentstehung möglichst gering zu halten, müssen AK frühzeitig erkannt und behandelt werden.

Aktinische Keratosen werden mit unterschiedlichen Therapieformen behandelt. Die traditionellen Methoden zur Behandlung aktinischer Keratosen sind die Kryotherapie (das Vereisen der Haut mit flüssigem Stickstoff); einfache Kürettage; selbst anzuwendende verschreibungspflichtige topische Arzneimittel (üblicherweise wirkstoffhaltige Cremes, Gele oder Lösungen, die - meist regelmäßig über einem längeren Zeitraum - auf die geschädigten Hautbereiche aufgetragen werden müssen); und die Kombination von einem Medikament mit photodynamischer Therapie (PDT). Bei der Entscheidung der Therapieoption berücksichtigt der Arzt den bisherigen Krankheitsverlaufs, das Ausmaß der vorliegenden Hautschäden sowie den Zustand des Patienten (Alter, mögliche bestehende Begleiterkrankungen, einzunehmende Medikamente).

Die internationalen Behandlungsrichtlinien führen die photodynamische Therapie als "Goldstandard" für die Entfernung aktinischer Keratosen auf, insbesondere für Patienten mit großflächigen aktinischen Keratosen. Dabei wird zuerst ein wirkstoffhaltiges Gel, wie Biofronteras Ameluz®, auf die betroffenen Hautstellen aufgetragen. Der Wirkstoff wird bevorzugt von Zellen mit hoher Stoffwechselaktivität wie Krebszellen und ihren Vorstufen aufgenommen und in seine lichtaktivierbare Form überführt. Sie werden dadurch lichtempfindlicher und innerhalb weniger Stunden durch gezielte Belichtung zerstört, während gesunde Hautzellen unversehrt bleiben. Die abgestorbenen Zellen werden abgebaut und die Haut erneuert sich. Gewöhnlich bleiben keine Narben zurück und das Erscheinungsbild der Haut verbessert sich in den nächsten Wochen und Monaten sichtbar. Es gibt zwei Formen der PDT: eine mit einer künstlichen Lichtquelle (konventionelle PDT) und eine mit natürlichem/simuliertem Tageslicht (Tageslicht-PDT). Im Vergleich zur konventionellen PDT mit Rotlicht oder einer anderen geeigneten Lichtquelle ist die Behandlungszeit bei der Tageslicht-PDT mit etwa zweieinhalb Stunden kürzer und die Behandlung mit weniger Schmerzen verbunden.

Marktübersicht und Wettbewerbssituation in Deutschland

Deutschland ist Biofronteras größter europäischer Absatzmarkt. In Deutschland sind etwa 1,7 Millionen Menschen wegen AK beim Hautarzt in Behandlung, das entspricht etwa 2 bis 3% der Gesamtbevölkerung. Die Zahl der Erkrankten liegt aber wahrscheinlich höher. In 2020 wurden insgesamt 814.410 Verschreibungen für die Behandlung von AK ausgestellt (Vorjahr: 831.073). Am weitesten verbreitet sind die dabei oberflächlich anzuwendbare Medikamente wie verschreibungspflichtige wirkstoffhaltige Cremes und Gele, die einen Marktanteil von 92,9% einnehmen, gefolgt von der PDT (die Kombination von einem oberflächlich angewendeten Medikament mit Lichttherapie) mit 7,1% (Vorjahr: 93,4% und 6,6%). Der Gesamtmarkt 2020 ist aufgrund der Auswirkungen der Coronaviruskrise und dem Marktaustritt eines verbreiteten topischen Medikaments Anfang 2020 um 2% gesunken. Die PDT-Präparate konnten dabei allerdings den Marktanteil leicht erhöhen, was vor allem dem Absatzwachstum von Ameluz® zuzuschreiben ist.

Obgleich die Gesamtzahl der Kryotherapie- oder einfachen Kürettage-Behandlungen bei aktinischer Keratose in Europa nicht zugänglich ist, gehen wir davon aus, dass nur eine kleine Anzahl von Patienten mit aktinischer Keratose mit Kryotherapie oder einfachen Kürettage-Behandlungen therapiert wird.

In Deutschland, dem größten europäischen Markt für Ameluz®, lag der Marktanteil im Bereich der PDT-Medikamente in 2020 bei ca. 62% im Vergleich zu ca. 57% im Vorjahr. Durch die weitere Etablierung der Tageslicht-PDT konnte Ameluz® sich gegenüber den Konkurrenzprodukten weiterhin als starker Marktführer im PDT-Markt beweisen. Wir schätzen, dass die Tageslicht-PDT auch in Zukunft weitere Marktanteile erobern wird, die bisher den selbst angewendeten topischen Cremes vorbehalten waren. Interessant ist vor allem, dass Ameluz® bei Verschreibung für die Tageslicht-PDT von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird. So hat sich die Anzahl der Patienten, die Zugang zu einer Behandlung mit Ameluz® haben, vervielfacht, und zeigt sich auch an einem Anstieg der Verschreibungen von Ameluz® in Deutschland um ca. 17% im letzten Jahr.

Seit 2013 ist die aktinische Keratose in Deutschland vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Berufskrankheit anerkannt. Aufgrund dieser Anerkennung müssen die Berufsgenossenschaften in Deutschland lebenslang die Behandlungskosten von Patienten übernehmen, die über einen längeren Zeitraum überwiegend im Freien gearbeitet haben und bestimmte weitere Kriterien erfüllen. Seit März 2016 ist in Deutschland die photodynamische Therapie als anerkannte Behandlungsoption für die berufsbedingte aktinische Keratose aufgenommen worden und und wird somit für diese Patienten von den Berufsgenossenschaften bezahlt.

Marktübersicht und Wettbewerbssituation in den USA

Die USA sind der bedeutendste Pharmamarkt der Welt und auch Biofronteras größter Absatzmarkt. Laut der Skin Cancer Foundation sind in den USA ca. 58 Millionen Menschen von aktinischer Keratose betroffen. in 2020 wurden insgesamt 12,7 Millionen Behandlungen für aktinische Keratose durchgeführt. Der US-Markt für die Behandlung der aktinischen Keratose unterscheidet sich deutlich vom europäischen Markt. In den USA ist die häufigste Behandlungsform für aktinische Keratose nach wie vor die Kryotherapie, mit ca. 11 Millionen durchgeführten Eingriffen pro Jahr in 2020 und einem Marktanteil von 86%. Topische Medikamente zur Behandlung von AK nahmen im Berichtsjahr einen Marktanteil von ca 12% ein, gefolgt von PDT-Medikamenten mit 2%. Die einfache Kürettage wird in den USA generell nicht zur Behandlung aktinischer Keratose eingesetzt. Wie auch in Deutschland, ist der Gesamtmarkt, also die Anzahl an AK-Behandlungen insgesamt, in 2020 zurückgegangen aufgrund der Coronavirus-Krise. In den USA sahen wir einen Rückgang von 17% gegenüber dem Vorjahr (15,1 Millionen Behandlungen). Steigende Infektionszahlen und die damit verbundene offizielle Empfehlung der American Academy of Dermatology, Patienten möglichst durch Ferndiagnosen und -behandlungen zu versorgen, hat zu deutlich zurückgehenden Patientenzahlen und weitgehenden, wenn auch vorübergehenden, Praxisschließungen geführt.

In unserem größten Absatzmarkt für Ameluz® lag der Marktanteil im Bereich der PDT-Medikamente in 2020 bei 24% im Vergleich zu ca. 23% im Vorjahr. Wir konnten somit unsere Marktpositionierung gegenüber dem konkurrierenden PDT-Produkt auch während der Coronakrise verbessern. Unser Ziel ist es weiterhin die Marktpositionierung von Ameluz® zu verbessern und damit das führende PDT-Medikament zur Behandlung von AK in den USA zu werden. Zudem sehen wir die Möglichkeit, den PDT-Markt als Therapie zur Behandlung der aktinischen Keratose als erste Option im Vergleich zur Kryotherapie, vor allem bei Patienten mit mehr als 15 Läsionen, auszubauen.

Der Markt für topische Antibiotika in den USA

Wie im Abschnitt „Produkte" beschrieben, konnte das Unternehmen durch die Übernahme von Cutanea Life Sciences, Inc. im März 2019 das US-Portfolio um das bereits von der FDA zugelassene und im US-amerikanischen Markt eingeführte Medikament Xepi® erweitern. Die zugelassene Indikation ist Impetigo, eine häufige Hautinfektion vor allem bei Kindern. Xepi® verfügt über ein hervorragendes Sicherheitsprofil, das sogar Anwendungen bei Säuglingen ab einem Alter von zwei Monaten zulässt. Bisher sind keine Antibiotikaresistenzen gegen Xepi® bekannt und es ist ausdrücklich zur Behandlung von antibiotikaresistenten Bakterien von der FDA zugelassen worden.

Der US-Markt für topische Antibiotika wird von generischen Produkten mit dem Wirkstoff Mupirucin dominiert. Amerikanische Dermatologen stellen jährlich rund eine Million Rezepte für Medikamente in Indikationen aus, in denen Xepi® wirken kann. Steigende Resistenzen gegen bekannte Antibiotika sind ein Problem, das von amerikanischen Ärzten sehr ernst genommen wird. Trotz der noch geringen Umsätze durch Xepi® sind wir überzeugt, dass wir mit Xepi® ein innovatives, erfolgversprechendes Produkt mit einem großen Marktpotenzial in unserem Portfolio haben. Xepi® ist die nächste Innovation für den amerikanischen Dermatologie-Markt.

Personalien

Vorstand

Zum 31. Dezember 2020, bestand der Vorstand aus Herrn Prof. Dr. Hermann Lübbert (Vorsitz) und Herrn Thomas Schaffer * (Finanzen).

Name Nationalität Alter Position Datum der Erstbestellung Laufzeit
Prof. Dr. Hermann Lübbert Deutsch 65 Vorsitz 2000 31.12.2022
Thomas Schaffer * Deutsch 58 Finanzen 2013 28.02.2021

* Herr Thomas Schaffer hat zum 28. Februar 2021 sein Amt als Finanzvorstand (CFO) niedergelegt. Mit Wirkung zum 1. März 2021 wurde Herr Ludwig Lutter zum neuen Finanzvorstand (CFO) der Biofrontera AG bestellt. Herr Dünwald hat sein Amt als Vertriebsvorstand Ende Januar 2020 niedergelegt.

Mitarbeiter

Zum 31. Dezember 2020 waren 149 (Vorjahr: 174) Mitarbeiter in der Biofrontera Gruppe tätig und verteilten sich wie folgt:

31. Dezember 2020 31. Dezember 2019
Mitarbeiter gesamt 149 174
Davon Vollzeit 127 147
Davon mit akad. Titel 22 27
Nach Geschäftsbereichen 149 174
Produktion 16 15
Forschung & Entwicklung 5 6
Klinische und regulatorische Aufgaben 16 16
Marketing und Vertrieb 60 73
Qualitätsmanagement 7 9
Management, Geschäftsentwicklung, Finanzen, Personal, Verwaltung 45 55
31. Dezember 2020 31. Dezember 2019
Nach Ländern 149 174
Deutschland 81 89
USA 56 73
Spanien 9 9
Großbritannien 3 3

Um im Wettbewerb um Mitarbeiter auch zukünftig als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben, muss die Gesellschaft auch weiterhin in der Lage sein, attraktive und marktgerechte Vergütungsleistungen und Arbeitsbedingungen anzubieten. Dazu gehören u.a. die aktien- bzw. wertpapierbasierte Vergütung im Rahmen unseres Mitarbeiteroptionsprogramms sowie die Vergütung aus unserem Stock Appreciation Rights-Programm.

Aufsichtsrat

Im Jahr 2020 gehörten dem Aufsichtsrat folgende Mitglieder als Vertreter der Aktionäre an:

Name Nationalität Alter Position Datum der Erstbestellung Laufzeit
Dr. Ulrich Granzer Deutsch 60 Vorsitz 12.05.2006 2021
Jürgen Baumann Deutsch 66 Stellv. Vorsitz 24.05.2007 2021
John Borer USA 63 Mitglied 31.05.2016 2021
Reinhard Eyring Deutsch 62 Mitglied 07.02.2018 2021
Prof. Dr. Franca Ruhwedel Deutsch 47 Mitglied 10.07.2019 2021
Kevin Weber USA 61 Mitglied 31.05.2016 2021

Forschungs- und Entwicklungsprojekte

Sämtliche Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten des Biofrontera-Konzerns bezüglich der Nanoemulsion und Ameluz® sind in der Biofrontera Bioscience GmbH angesiedelt, die sowohl für klinische Studien als auch für die Erteilung, Aufrechterhaltung und Ausweitung unserer Zulassungen zuständig ist. Die Verantwortung für das Projektmanagement aller Entwicklungstätigkeiten wird intern übernommen; einzelne Arbeitsschritte wie z.B. Datenmanagement und Statistik werden teilweise oder ganz ausgelagert. Die Entwicklung der neuen Rotlichtlampe BF-RhodoLED® XL unterliegt der Biofrontera Pharma GmbH. Sowohl für das zugelassene Medikament Ameluz® als auch für die übrigen Forschungs- und Entwicklungsprojekte, mit Ausnahme der Weiterentwicklung der neuen Rotlichtlampe BF-RhodoLED® XL, werden die Forschungs- und Entwicklungskosten als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Im Berichtsjahr waren 21 Mitarbeiter in den Bereichen Forschung und Entwicklung sowie Regulatory beschäftigt (Vorjahr: 22).

Forschungskooperation mit Maruho Co., Ltd.

Am 19. März 2019 hat die Gesellschaft eine Vereinbarung zur Weiterführung der Forschungskooperation mit Maruho im Bereich von Markengenerika unterzeichnet, im Rahmen dessen Biofrontera die Formulierung eines von vier in einer früheren Projektphase (Phase 1) untersuchten Wirkstoffen in Biofronteras Nanoemulsion für den Eintritt in die klinische Phase vorbereitete. Die Vereinbarung zu dieser Phase der Forschungskooperation lief im Berichtszeitraum plangemäß aus und wird derzeit nicht fortgeführt. Biofrontera hat ein Recht zur Nutzung aller Forschungsergebnisse.

Phase II-Studie zur Behandlung von mittlerer bis schwerer Akne

Bezüglich der möglichen Zulassungserweiterung von Ameluz® für Akne in den USA hat Biofrontera einen entsprechenden Entwicklungsplan für die Indikationserweiterung erstellt und eine Rückmeldung von der US-amerikanischen Zulassungsbehörde FDA über das Design der erforderlichen klinischen Studien erhalten. Das Studienprogramm soll in der zweiten Hälfte 2021 mit einer Phase Ilb-Studie beginnen.

Phase-III-Studie zur Behandlung von aktinischen Keratosen auf den Extremitäten oder dem Rumpf/Nacken

Basierend auf der positiven Einschätzung des Ausschusses für Humanarzneimittel CHMP (Committee for Medicinal Products for Human Use) der Europäischen Zulassungsbehörde EMA im Februar 2020 erteilte die Europäische Kommission die formelle Zulassungserweiterung im März 2020. Die erweiterte Zulassung von Ameluz® schließt nun auch die Behandlung von milden und moderaten aktinischen Keratosen (AK) auf den Extremitäten sowie Rumpf/Nacken mit photodynamischer Therapie (PDT) ein.

Biofrontera hat auf der Basis der Daten zur europäischen Zulassungserweiterung auch mit der FDA Gespräche über eine Zulassungserweiterung von Ameluz® in den USA geführt, die die Behandlung von AK an den Extremitäten und am Rumpf/Hals umfassen soll. Die FDA schlug eine zusätzliche klinische Studie zur Genehmigung der Zulassungserweiterung für Ameluz® auf zusätzlichen Körperregionen vor. Das Studienprotokoll wird vor Beginn der Studie mit der FDA abgestimmt. Die Patientenrekrutierung soll vor Ende des Jahres 2021 beginnen.

Phase I-Studie / Pharmakokinetik-Studie mit Ameluz®-PDT

Im Oktober 2020 konnte das Unternehmen die Phase I Pharmakokinetik-Studie (PK-Studie) abschließen, mit der die Sicherheit der photodynamischen Therapie (PDT) bei gleichzeitiger Anwendung von drei Tuben Ameluz® auf größeren oder mehreren Flächen getestet wurde. Anschließend wurden die Studiendaten ausgewertet, der Studienreport verfasst und in das Zulassungsdossier (NDA) eingearbeitet. Im Februar 2021 konnte das Unternehmen die Einreichung eines Antrags zur Änderung der Produktinformationen, welche momentan die Anwendung auf eine Tube Ameluz® pro Behandlung beschränk, bei der FDA bekannt geben.

Die PK-Studie bei maximaler Anwendung schloss 32 Patienten mit aktinischen Keratosen auf größeren oder mehreren Flächen ein, die eine PDT-Behandlung mit insgesamt drei Tuben Ameluz® entweder im Gesichts-/Kopfbereich oder an den Extremitäten/Rumpf/Hals erhielten. Ameluz® wurde in Übereinstimmung mit dem derzeit zugelassenen Behandlungsprotokoll angewendet, mit der Ausnahme, dass 60 cm2 Hautfläche mit drei Tuben des Medikaments behandelt wurden. Die Beleuchtung wurde nach 3 Stunden Okklusionszeit durchgeführt, wobei je nach Anzahl und Lage der Behandlungsfläche(n) entweder eine oder gleichzeitg zwei BF-RhodoLED®-Lampen verwendet wurden. Die Studie wurde in einer spezialisierten dermatologischen Phase I-Einrichtung in Texas/USA durchgeführt.

Das Ziel der Studie war die Untersuchung der Menge des Wirkstoffs, die nach dem Auftragen von drei kompletten Tuben Ameluz® auf die Haut ins Blut gelangt, um die Sicherheit diesbezüglich abzuschätzen. Darüber hinaus wurden weitere Parameter zur Sicherheit der Patienten bei dieser Behandlung untersucht. Mit Hilfe dieser Ergebnisse können das Unternehmen und die Behörde abschätzen, ob durch die gleichzeitige Behandlung mit drei Tuben Risiken für die Patienten entstehen könnten.

Entwicklung der BF-RhodoLED® XL

Der zukünftige Einsatz der BF-RhodoLED® XL wird die Anwendung von Ameluz® auf größeren Flächen sowie die gleichzeitige Belichtung von mehreren, voneinander entfernten Läsionen erlauben. Weiterhin wird die BF-RhodoLED® XL ein verbessertes Bedienkonzept und hochflexible Einstellmöglichkeiten bieten. Kombiniert mit einem modernen und hochwertigen Design erwarten wir besonders in den USA eine hohe Kundenakzeptanz und dadurch auch eine Steigerung der Ameluz®-Umsätze. Nachdem das Unternehmen aufgrund von durch die Coronakrise verursachten Verzögerungen bei der Lieferung von Teilen die erste Herstellung erst verspätet durchführen konnte, wurde der Zulassungsantrag im März 2021 bei der FDA eingereicht.

Phase-III-Studie zur Behandlung von oberflächlichen Basalzellkarzinomen (BCC) mit A-meluz® in Verbindung mit unserer Rotlichtlampe BF-RhodoLED® in den USA

Um unsere Wachstumschancen im amerikanischen Markt mittelfristig noch weiter zu erhöhen, führen wir derzeit eine klinische Studie zur Behandlung von oberflächlichen Basalzellkarzinomen (BCC) mit Ameluz® in Verbindung mit unserer BF-RhodoLED®-Lampe in den USA durch. Seit September 2018 arbeiten wir intensiv an der Patientenrekrutierung, die jedoch aufgrund des äußerst anspruchsvollen, von der FDA vorgegebenen Studienprotokolls viel Zeit in Anspruch nimmt. Die Patientenrekrutierung soll Anfang 2022 abgeschlossen werden. Nach erfolgreicher FDA-Zulassung wäre Ameluz® das einzige Medikament in den USA zur Behandlung von oberflächlichen BCC mit PDT.

Patententwicklung

Das Unternehmen pflegt weltweit fünf verschiedene, firmeneigene Patentfamilien. Die Patente des Konzerns werden in der Biofrontera Bioscience GmbH gehalten.

Die Patentfamilien beziehen sich auf unsere Technologien im Zusammenhang mit unserer Nanoemulsion, der photodynamischen Therapie (PDT) und der Migräneprophylaxe.

Nanoemulsion

Für unsere Nanoemulsionstechnologie wurden uns in Europa (nationalisiert für Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, Schweiz/Liechtenstein und das Vereinigte Königreich), Australien, Weißrussland, Kanada, Chile, China, Hongkong, Israel, Japan, Mexiko, Neuseeland, Russland, Südafrika, Singapur und der Ukraine Patente erteilt. Der Patentschutz läuft am 21. Dezember 2027 aus. Wir haben Patentanmeldungen eingereicht, die in den USA ausstehend sind. Die Patentanmeldungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten wurden in 2020 eingestellt.

Am 12. November 2019 endete die Laufzeit einer weiteren Patentfamilie zum Schutz der Nanoemulsionstechnologie, die speziell die Kombination von Nanoemulsionen mit Aminolävulinsäure-Hydrochlorid, dem Wirkstoff in Ameluz®, beschrieb. Schutz für Ameluz® besteht jedoch weiterhin durch die angeführte Patentfamilie zur Nanoemulsionstechnologie mit Laufzeit bis Dezember 2027. Allerdings ist hier die entsprechende Patentanmeldung in den USA, wie oben beschrieben, noch anhängig. Es besteht die Möglichkeit, dass das Patent in den USA nie erteilt wird und in diesem Markt für Ameluz® keinen Schutz bieten kann. Das Risiko eines möglichen künftigen generischen Wettbewerbs wird jedoch durch spezifische Herausforderungen bei der Entwicklung und Markteinführung generischer dermatologischer Kombinationsprodukte, einschließlich regulatorischer Hürden, gemindert. Als Teil von Biofronteras Patentstrategie zum weiteren Schutz von Ameluz® wurden weitere Patentanmeldungen eingereicht (s.u.).

Photodynamische Therapie

Eine neue internationale Patentanmeldung „Photodynamic therapy comprising two light exposures at different wavelengths" wurde am 23. August 2018 beim Europäischen Patentamt (EPA) eingereicht. Alle Länder, die am Anmeldetag Mitglieder des PCT (Patent Cooperation Treaty) waren (inklusive der USA), wurden in der Anmeldung benannt. Am 27. Februar 2020 wurde die internationale Anmeldeschrift veröffentlicht. Der Eintritt in die regionale/nationale Phase wird initiiert für die EU, USA, Japan, Australien, China, Hongkong, Neuseeland und Singapur.

Eine weitere internationale Patentanmeldung mit dem Titel „Illumination for photodynamic therapy" wurde am 05. Juni 2019 beim EPA eingereicht. Es wurden wiederum sämtliche Staaten, die zum Zeitpunkt des Anmeldetags der PCT-Anmeldung Vertragsstaaten des PCT waren, benannt. Am 17. November 2020 wurde die nationale Phase in den USA initiiert. Am 10. Dezember 2020 wurde die internationale Anmeldeschrift veröffentlicht.

Eine weitere neue Patentanmeldung „Illumination device for photodynamic therapy, method for treating a skin disease and method for operating an illumination device" wurde am 15. Oktober 2020 in den USA eingereicht.

Migräneprophylaxe BF-1

Eine internationale Patentanmeldung bezüglich Antimigräne-Wirkstoffen und deren Verwendung wurde beim Europäischen Patentamt (EPA) eingereicht. Dabei wurden dem Konzern in der EU (nationalisiert für Deutschland, Spanien, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Italien) und den USA Patente erteilt. Der Patentschutz läuft am 31. Januar 2034 aus.

Xepi®

Das von Biofrontera einlizensierte Medikament Xepi® besitzt in den USA und weiteren Ländern Patentschutz durch zwei Patentfamilien. Hinsichtlich der USA besteht Patentschutz für die Zusammensetzung von Xepi® bis 29.Januar 2032 und für die damit zugelassene Behandlung von Impetigo bis 15. Dezember 2029 (siehe auch Abschnitt „Produkte").

Steuerungssystem

Die Biofrontera AG wird vom Vorstand geführt. Er verantwortet und überwacht das operative Geschäft. Dafür erhält und überprüft der Vorstand regelmäßig interne Managementberichte.

Wichtige Steuerungskennzahlen werden auf monatlicher Basis ermittelt, während die Budgetplanung des laufenden Geschäftsjahres vierteljährlich überarbeitet und aktualisiert wird. Darüber hinaus wird einmal im Jahr eine mittel- und langfristige Planung erstellt. Eine eingehende Kostenanalyse erfolgt auf fortlaufender Basis.

Wesentliche finanzielle Steuerungsgrößen

Hinsichtlich der operativen Unternehmensleistung dienten bis einschließlich 2020 die Kennzahlen Umsatz und Liquidität sowie das Ergebnis aus der betrieblichen Tätigkeit als finanzielle Steuerungsgrößen.

Im Rahmen des internen Reportings ist der Umsatz des Konzerns die zentrale Steuerungsgröße, die nach Regionen und Produkten berichtet wird. Die Umsatzerlöse beinhalten auf konsolidierter Basis die Verkäufe sowohl an Großhändler als auch an Ärzte und Kliniken, Verkäufe an unsere Lizenzpartner, sowie Umsätze aus Forschungsverträgen.

Zusätzlich wird die Entwicklung der Liquidität des Konzerns sowie der Biofrontera AG als wichtige Kennzahl und Steuerungsgröße verwendet. Diese wird auf täglicher Basis überwacht. Liquidität wird definiert als die Summe des Bestandes an Barmitteln und Guthaben auf Bankkonten und ist beschrieben als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.

Ab dem Geschäftsjahr 2021 werden das EBITDA- sowie EBIT-Ergebnis als steuerungsrelevante Kennzahlen in der Berichtserstattung eingeführt. Beide haben sich international als Zielgröße durchgesetzt und werden die bisher berichtete Kennzahl Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit ersetzen.

Das EBITDA des Konzerns enthält den Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen sowie Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte. Das EBIT enthält das Ergebnis vor Zinsen und Steuern. Die Kenngrößen eignen sich für die Beschreibung und den Vergleich der operativen Performance, da nicht-operative Schwankungsgrößen, zum Beispiel Bewertungsanpassungen und Abschreibungen auf erworbene Vermögensgegenstände, hier nicht enthalten sind.

Die finanziellen Ergebniskennziffern ermitteln sich wie folgt:

Ergebnis aus der betrieblichen Tätigkeit

+ Abschreibungen

+ /- Sonstige Aufwendungen und Erträge

EBITDA

- Abschreibungen

EBIT

+/- Zinsaufwendungen und Zinserträge

Ergebnis vor Ertragsteuern

Nichtfinanzielle Steuerungsgrößen

Die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung unserer Zulassungen ist essenziell zur Sicherung und Stärkung der Marktposition von Biofrontera und spiegelt sich u.a. in den Forschungs- und Entwicklungskosten wider. Damit stellen sowohl die Aufrechterhaltung bestehender Zulassungen und Zulassungserweiterungen als auch die Anzahl an externen und internen Audits bzw. Inspektionen wichtige nichtfinanzielle Steuerungsgrößen des Unternehmens dar.

Die Mitarbeiter von Biofrontera sind ein wichtiger Erfolgsfaktor und stellen auch deshalb eine zentrale Steuerungsgröße dar. Beim Personal wird vor allem Wert auf die Qualifikation und das notwendige Knowhow der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelegt, um die gesetzten Ziele im operativen und administrativen Bereich zu erreichen. Daher messen wir die jährlichen Ausgaben für Aus- und Weiterbildung sowie die Anzahl der Schulungen. Die Betrachtung der Personalkosten erfolgt stets unter Orientierung am branchenüblichen Gehaltsniveau.

Wirtschaftsbericht

Darstellung des Geschäftsverlaufs

Das Berichtsjahr 2020 war geprägt vom Einfluss der Coronavirus-Pandemie. Im Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2020 war die Biofrontera ab Mitte März unmittelbar von der globalen Coronavirus-Krise betroffen und musste aufgrund dessen niedrigere Umsatzzahlen, v.a. in den USA, in Kauf nehmen. Durch das Downpayment der japanischen Maruho Co., Ltd. (Maruho), der vollständig platzierten Wandelschuldverschreibung 2020/2021 im August 2020 sowie frühzeitig eingeleiteten Maßnahmen zur Kostenreduzierung konnte das Unternehmen den negativen Auswirkungen auf der Umsatzseite jedoch erfolgreich entgegenwirken.

Die wesentlichen Kennzahlen des Geschäftsjahres stellen sich wie folgt dar:

Wesentliche Kennzahlen

in TEUR 01.01.-31.12.2020 01.01.-31.12.2019
Ertragslage
Umsatzerlöse 30.346 100,00% 31.265 100,00%
Bruttoergebnis vom Umsatz 26.810 88,35% 26.390 84,41%
Verlust aus der betrieblichen Tätigkeit -7.611 -25,08% -23.377 -74,77%
EBITDA -4.696 -15,47% 964 3,08%
EBIT -10.029 -33,05% -2.192 -7,01%
Ergebnis vor Ertragsteuern -12.697 -41,84% -4.777 -15,25%
Ergebnis nach Ertragsteuern -13.023 -42,92% -7.358 -23,54%
in TEUR 31.12.2020 31.12.2019
Bilanzkennzahlen
Bilanzsumme 56.391 58.363
Langfristige Vermögenswerte 30.264 35.873
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 16.546 11.119
Andere kurzfristige Vermögenswerte 9.580 11.372
Kurzfristige Verbindlichkeiten 8.286 11.579
Langfristige Verbindlichkeiten 40.730 36.830
Eigenkapital 7.375 9.955
31.12.2020 31.12.2019
Mitarbeiter (Anzahl) 149 174
Biofrontera Aktie
Ausstehende Aktien (Anzahl) 47.747.515 44,849,365
Aktienkurs (Schlusskurs Xetra in EUR) 3,05 4,60

Vermarktung von Ameluz® in den USA

Der Umsatz aus Verkäufen in den USA lag bei 16,6 Mio. EUR, verglichen mit 23,3 Mio. EUR im gleichen Zeitraum 2019. Dies entspricht einem Rückgang von 29% gegenüber der Vorjahresperiode. In den Umsätzen sind 0,3 Mio. EUR aus Produktverkäufen von Xepi® (Vorjahr: 0,6 Mio. EUR) enthalten.

Wie eingangs berichtet, war die Biofrontera ab Mitte März 2020 direkt von der globalen Coronavirus-Krise betroffen. Ab diesem Zeitpunkt haben steigende Infektionszahlen sowie die offizielle Empfehlung der American Academy of Dermatology, Patienten möglichst durch Ferndiagnosen und -behandlungen zu versorgen, zu deutlich rückläufigen Patientenzahlen und weitgehenden, wenn auch vorübergehenden, Praxisschließungen geführt. Im Zuge dessen gingen unsere Umsätze insbesondere in den USA stark zurück. Die Biofrontera Inc., die 100%ige Tochtergesellschaft in den USA, hat daraufhin umfangreiche Kostensenkungsmaßnahmen eingeleitet, in deren Rahmen u.a. auch der Personalbestand reduziert wurde. Nachdem der Verkauf unserer Produkte im April 2020 zunächst fast auf null zurückgegangen war, konnten wir im Sommer wieder eine langsame Erholung unseres US-Geschäfts und später erste Anzeichen einer Stabilisierung im Rahmen der üblichen Saisonalität beobachten. In vielen Teilen der USA wurden im zweiten Halbjahr zumindest teilweise die Arztpraxen wieder geöffnet und Patientinnen und Patienten zeigten zunehmend die Bereitschaft, sich einer Behandlung von aktinischen Keratosen zu unterziehen. Im 4. Quartal konnten wir auch in 2020 wieder einen saisonbedingt starken Anstieg der Umsätze verzeichnen, jedoch blieben auch in diesem Quartal die Verkäufe insgesamt unter dem Niveau des Vorjahres, auch bedingt durch die sogenannte zweite Welle der Coronavirus-Infektionen.

Vermarktung von Ameluz® in Europa

Die Umsatzerlöse aus Produktverkäufen in Deutschland stiegen trotz Corona-bedingter Einschränkungen im Geschäftsjahr 2020 um rund 11% auf 5,1 Mio. EUR gegenüber 4,6 Mio. EUR in 2019. Im übrigen Europa führte die Pandemie zu einem Umsatzrückgang, wobei Produktverkäufe von 2,1 Mio. EUR erzielt wurden, verglichen mit 2,6 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum.

In Deutschland konnte unser Vertriebsteam eine im März 2020 erfolgte Zulassungserweiterung auf die Behandlung von aktinischen Keratosen am Körper und den Extremitäten sowie aktuelle Studienergebnisse auch während der Krise erfolgreich nutzen, um den Dermatologen die Vorteile von Ameluz® näher zu bringen. Dabei wurden in den Sommermonaten die Vorteile der Daylight-PDT, die bei gutem Wetter ohne direkten Arztkontakt durchgeführt werden konnte, besonders deutlich. In Spanien konnten wir Anfang des Jahres vor dem Ausbruch der Pandemie eine sehr positive Umsatzentwicklung verzeichnen, bevor das Geschäft aufgrund der dort strengen Lockdown-Regelungen stark abnahm. In Großbritannien blieben die Verkäufe Pandemie-bedingt nahezu das gesamte Jahr auf niedrigem Niveau.

Der Umsatz mit Vertriebspartnern in anderen europäischen Ländern trug nur noch einen geringen Anteil zum Gesamtumsatz bei.

Ausweitung der Vermarktung von Ameluz®

Am 13. März 2020 gab das Unternehmen die Unterzeichnung eines unverbindlichen Termsheets für eine exklusive Lizenz- und Liefervereinbarung mit medac GmbH Sp. z o.o., Warschau, der polnischen Niederlassung der medac Gesellschaft für klinische Spezialpräparate mbH, zur Vermarktung von Ameluz® und BF-RhodoLED® in Polen bekannt. Das Termsheet beinhaltet Regelungen zur Höhe einer einmaligen Lizenzgebühr von rund 200.000 EUR, der Laufzeit von voraussichtlich 5 Jahren, dem Verrechnungspreis für Ameluz® und der BF-RhodoLED®, sowie der lokalen Zulassungsverantwortlichkeiten in Polen. Der Abschluss eines finalen Vertrages wird in 2021 erwartet.

Am 20. April 2020 konnte Biofrontera eine exklusive Lizenz- und Liefervereinbarung mit Maruho zur Entwicklung und Vermarktung von Ameluz® für alle Indikationen in Ostasien und Ozeanien abschließen. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 15 Jahren ab Beginn des Vertriebs in den unter die Vereinbarung fallenden Ländern. Diese Partnerschaft gibt uns die Möglichkeit, mit geringen Kosten sowie geringen Geschäftsrisiken langfristig Erlöse in Märkten zu generieren, die wir mit eigenen Ressourcen absehbar nicht bedienen können. Wir werden uns weiterhin auf die für uns wichtigsten und schon etablierten Märkte USA und Europa konzentrieren. Im Rahmen der Lizenzvereinbarung hat Maruho ein Downpayment in Höhe von 6,0 Mio. EUR an die Biofrontera geleistet. Hinzu kommen weitere zukünftige Zahlungen in Abhängigkeit vom Erreichen bestimmter regulatorischer und vertrieblicher Meilensteine sowie Umsatzbeteiligungen.

Am 7. Dezember 2020 gab das Unternehmen bekannt, dass die 100%ige Tochtergesellschaft Biofrontera Pharma GmbH und die Galenica AB, Malmö, Schweden (Galenica AB), eine exklusive Lizenz- und Liefervereinbarung zur Vermarktung von Ameluz® und BF-RhodoLED® in Schweden, Norwegen, Dänemark, Finnland und Island geschlossen haben. Im Rahmen der Vereinbarung erhält Galenica AB das exklusive Vertriebsrecht für die nordischen Regionen, wobei Biofrontera Ameluz® zu einem Transferpreis von 50% der erwarteten Nettoeinnahmen an Galenica AB liefern wird. Weiterhin wird Biofrontera für die Zulassung sowie Herstellung und Qualitätskontrolle verantwortlich sein, während Galenica AB alle Aspekte der Kommerzialisierung sowie der lokalen Registrierung und Erstattung in den nordischen Staaten übernimmt. Bei der Arzneimittelsicherheit (Pharmakovigilanz) werden beide Unternehmen zusammenarbeiten. Nachdem sich Biofrontera und der ehemalige Vertriebspartner für einige dieser Regionen einvernehmlich getrennt hatten, strebt Galenica AB nun für Mitte 2021 die Wiedereinführung der Produkte in Dänemark, Schweden und Norwegen bzw. deren Ersteinführung in Finnland und Island an. Darüberhinaus erhält Galenica AB für den Vertrieb in den baltischen Ländern ein sogenanntes "Right of First Refusal", also ein Erstverhandlungsrecht.

Auswirkung der COVID-19-Pandemie

Die Coronavirus-Krise hat zu einer sinkenden Anzahl an Behandlungen und somit zu starken Umsatzrückgängen insbesondere in unserem wichtigsten Absatzmarkt, den USA, geführt. Am 20. März 2020, also bereits kurz nach Bekanntwerden der pandemischen Ausbreitung des Virus, gab das Unternehmen daher bekannt, vorbeugend umfassende Maßnahmen zur Kostensenkung und -kontrolle zu ergreifen.

So wurde für alle Mitarbeiter in Deutschland Kurzarbeit bis Ende Juli 2020 eingeführt. Ähnliche Maßnahmen wurden für die Tochtergesellschaften in Spanien und Großbritannien umgesetzt. Auch die US-Tochtergesellschaft Biofrontera Inc. hatte erhebliche Kostensenkungsmaßnahmen eingeleitet. Dort wurden, wie bereits oben beschrieben, der Personalbestand deutlich reduziert und ein Freistellungsprogramm eingeführt, in dessen Rahmen alle Mitarbeiter verpflichtet wurden, vorübergehend unbezahlte Urlaubstage zu nehmen. Darüber hinaus verzichteten die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Biofrontera AG sowie die Geschäftsführung der Biofrontera Inc. freiwillig auf einen Teil ihrer Gehälter. Außerdem wurden u.a. Kosten für Schulungen und Fortbildungen im Berichtsjahr reduziert.

Während diese Maßnahmen zur Kostenreduzierung in Kraft waren, konnte das Unternehmen die vollständige Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen in medizinischer und kapitalrechtlicher Hinsicht ohne Unterbrechung gewährleisten, sowie allen Offenlegungspflichten jederzeit nachkommen.

Die aufgrund der COVID-19-Krise weiterhin schwierigeren Geschäftsaussichten haben sich auf die Bewertung bestimmter Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Gesellschaft ausgewirkt. Während der Krise hat sich die Verkaufstrategie im US-Markt auf unser Flagschiff-Produkt Ameluz® fokussiert und der anvisierte Re-launch zur besseren Positionierung unseres einlizierten Produkts Xepi® musste herausgezögert werden. Die reduzierten Verkäufe von Xepi® haben zu einer Neueinschätzung der mittelfristigen Geschäfts- und Gewinnaussichten für Xepi® und damit im ersten Quartal 2020 zu einer Wertminderung der Xepi®-Lizenz geführt. In geringem Umfang wurden aufgrund eines zu erwartenden Ablaufs der Haltbarkeit Vorräte zum 31. Dezember 2020 abgewertet. Darüber hinaus haben sich keine wesentlichen Risiken in Bezug auf Finanzinstrumente, insbesondere keine unüblichen Forderungsaufälle ergeben.

Neustrukturierung der Vertriebsorganisation und des USA-Geschäfts

Im Januar haben wir nach der Reorganisation der US-Tochtergesellschaft Biofrontera Inc. auch die Vertriebsorganisation in Europa neu strukturiert. Im Zuge dieser Neustrukturierungen hat Christoph Dünwald sein Amt als Vertriebsvorstand (CCO) niedergelegt, um sich neuen Aufgaben zu widmen. Biofronteras weltweite Vertriebsorganisation steht nun auf zwei Säulen: Vertrieb und Marketing in den USA, Biofronteras größtem Markt, sowie die einheitliche Leitung aller Vertriebsorganisationen in Europa.

Regulatorische und klinische Fortschritte

Basierend auf einer positiven Einschätzung des Ausschusses für Humanarzneimittel CHMP (Committee for Medicinal Products for Human Use) der Europäischen Zulassungsbehörde EMA am 3. Februar 2020, erteilte die Europäische Kommission am 10. März 2020 die formelle Zulassungserweiterung für Ameluz®, mit der nun auch die Behandlung von milden und moderaten aktinischen Keratosen (AK) auf den Extremitäten sowie Rumpf/Nacken mit photodynamischer Therapie (PDT) abgedeckt ist.

Zusätzlich wurden im März 2020 die Ergebnisse der Nachbeobachtungsphase der klinischen Vergleichsstudie zur Tageslicht-PDT mit Ameluz® und dem europäischen Konkurrenzprodukt Metvik® in die Produktinformation (SmPC) aufgenommen. Ameluz® zeigt mit 19,5% signifikant geringere Rezidivraten nach 12 Monaten als Metvix® mit 31,2%.

Im Oktober 2020 wurde die klinische Phase der seit Anfang des Berichtsjahres laufenden Pharmakokinetik-Studie (PK-Studie) in den USA mit dem so genannten "last subject last visit", also dem letzten Besuch des letzten Probande, abgeschlossen. Mit der PK-Studie wurde die Sicherheit der photodynamischen Therapie (PDT) zur Behandlung von aktinischen Keratosen auf größeren oder mehreren Flächen bei der gleichzeitigen Anwendung von bis zu drei Tuben Ameluz® getestet. Sie stellt eine Voraussetzung für die Behandlung größerer Körperflächen mit mehreren Tuben Ameluz® sowie für die Angleichung der Erstattungsmodalitäten gegenüber den Konkurrenzprodukten und damit einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Ameluz® auf allen unseren Märkten, insbesondere in den USA, dar. Der Studienreport wurde im Februar 2021 bei der FDA eingereicht mit dem Ziel, eine in der Produktinformation enthaltene Einschränkung auf die Nutzung von nur einer Tube pro Behandlung zu entfernen.

Außerdem konnte die Entwicklung der neuen BF-RhodoLED® XL Lampe, welche die Anwendung von Ameluz® auf größeren Flächen ermöglicht, nahezu abgeschlossen werden. Der bereits erstellte Zulassungsantrag konnte jedoch aufgrund von Pandemie-bedingten Verzögerungen bei der Lieferung von Teilen für die Herstellung der Null-Serie erst im März 2021 bei der FDA eingereicht werden.

Die Patientenrekrutierung der Phase-III-Studie zur Behandlung des Basalzellkarzinoms (BCC) mit Ameluz® in den USA verfolgten wir ebenfalls in 2020 weiter.

Trotz der COVID-19-Pandemie und der damit einhergehenden Maßnahmen, konnte das Unternehmen im Berichtsjahr die vollständige Einhaltung aller regulatorischen Anforderungen gewährleisten. So waren zwar weniger (interne und externe) Mitarbeiterschulungen zu verzeichen, jedoch kamen wir den hohen Qualitätstandards zur Sicherung der Arzneimittelqualität mit einer höheren Anzahl an Audits und Inspektionen im Qualitätsmanagement verglichen mit dem Vorjahr nach.

Bezugsangebote für Pflichtwandelanleihen

Die am 26. Februar 2020 beschlossene Ausgabe von bis zu 1.600.000 Stück einer 0,5% qualifiziert nachrangigen Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2024 sowie die Ausgabe von bis zu 1.600.000 Stück einer 1,00% qualifiziert nachrangigen Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2026 wurde im März 2020 aufgrund der durch die Coronavirus-Krise hervorgerufenen Verwerfungen an den Kapitalmärkten zurückgezogen und nicht durchgeführt.

Zur kurzfristigen Sicherstellung der Liquidität gab Biofrontera im August 2020 eine 1,0% qualifiziert nachrangige Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2021 aus. Die Emission konnte mit einem Bruttoerlös von 7,9 Mio. EUR vollständig platziert werden. Am 12. November 2020 gab das Unternehmen bekannt, gem. § 8 Abs. 2 der Anleihebedingungen vom Recht auf Pflichtwandlung Gebrauch zu machen, welche anschließend im Berichtsjahr durchgeführt wurde.

Währungsdifferenzen

Infolge der Internationalisierung des Unternehmens ist die Gesellschaft auf ihren Absatz- und Beschaffungsmärkten Währungsrisiken ausgesetzt. Die Wechselkursentwicklung in 2020 hat sich negativ auf das Geschäftsergebnis ausgewirkt.

Durch die Entwicklung des USD-Wechselkurses im Geschäftsjahr 2020 ergaben sich Verluste aus Währungsdifferenzen in Höhe von insgesamt -3.601 TEUR (Vorjahr: Ertrag 324 TEUR).

Beurteilung des Geschäftsverlaufs des Biofrontera Konzerns

Vergleich von tatsächlichem und prognostiziertem Geschäftsverlauf

Aufgrund der Coronavirus-Pandemie und der daraus entstandenen Planungsunsicherheit war die Prognosefähigkeit der Gesellschaft im Vorjahr stark beeinträchtigt. Biofrontera war im April 2020 davon ausgegangen, dass die Auswirkungen zu einem spürbaren Umsatzrückgang im Vergleich zu bisherigen Planungen oder sogar gegenüber dem Geschäftsjahr 2019 führen werden. Mit dem zu erwartenden verminderten Umsatz ging Biofrontera davon aus, dass auch die Profitabilität des Konzerns und die Liquidität der Biofrontera AG sowie des Konzerns im Geschäftsjahr 2020 belastet wird, da der fehlende Umsatz möglicherweise nicht vollständig durch Maßnahmen zur Kostensenkung aufgefangen werden kann. Schritte zur Sicherung der Liquidität und zur Stärkung des Cash-Flows hatten hohe Priorität.

Beurteilung des Geschäftsverlaufs durch den Vorstand

Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2020 Umsatzerlöse von über 30 Mio. EUR erzielt. Die COVID-19-Pandemie führte ab Mitte März 2020 wie prognostiziert zu einem erheblichen Einbruch des Geschäftsbetriebs. Dies führte zu niedrigeren Produktumsätzen, v.a. in unserem größten Absatzmarkt den USA. Im Berichtsjahr 2020 mussten wir dort einen Umsatzrückgang von 29% gegenüber dem Vorjahr hinnehmen. Der Umsatzrückgang in den USA konnte durch Kostenreduzierungen sowie die positive Vertriebsentwicklung in Deutschland teilweise kompensiert werden, hier erhöhten sich die Umsatzerlöse um erfreuliche 11% gegenüber dem Vorjahr. Positiv wirkte sich hier vor allem die bestehende Zulassungserweiterung auf die Tageslicht-PDT auf die Umsatzentwicklung aus.

Darüber hinaus konnte der Konzern eine Einmalzahlung (Downpayment) in Höhe von 6 Mio. EUR von Maruho vereinnahmen. Dadurch blieben die Umsatzerlöse des Konzerns insgesamt nur leicht unter dem Vorjahreswert.

Das Konzern EBITDA hat sich im Geschäftsjahr 2020 auf -4.696 TEUR verringert (Vorjahr: 964 TEUR). Darin enthalten sind noch die Sondereffekte aus dem Erhalt des Downpayments von Maruho in 2020 (6.000 TEUR) sowie aus der im Vorjahr aus der Akquisition der Cutanea (Badwill in Höhe von 14.812 TEUR). Um diese Effekte bereinigt stellt sich die Entwicklung des EBITDA wie folgt dar:

in TEUR 2020 2019
EBITDA -4.697 964
Sondereffekte -6.000 -14.812
EBITDA (bereinigt) -10.697 -13.848

Die Abschreibungen im Geschäftsjahr 2020 lagen mit 5.333 TEUR über dem Vorjahreswert in Höhe von 3.156 TEUR, resultierend aus der außerplanmäßigen Abschreibung infolge des Xepi® Impairments (2.001 TEUR). Danach beträgt das EBIT im Berichtsjahr -10.029 TEUR gegenüber -2.192 TEUR im Vorjahr.

Biofrontera weist im Konzern ein Ergebnis vor Ertragsteuern von -12.697 TEUR (Vorjahr: -4.777 TEUR) aus. Im Einzelabschluss wird ein Jahresfehlbetrag von -3.196 TEUR nach -2.034 TEUR im Vorjahr ausgewiesen.

Aufgrund der vollständig platzierten Wandelschuldverschreibung 2020/2021 im August 2020 sowie Downpayments von Maruho konnten die negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Finanzlage kompensiert werden. Zudem konnte mit den eingeleiteten Maßnahmen zur Kostenreduzierung die negativen Auswirkungen auf der Umsatzseite erfolgreich entgegnet werden. Obwohl die Geschäftsentwicklung der Biofrontera Gruppe im Berichtsjahr 2020 damit insgesamt hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückblieb, konnte doch die Coronavirus-Krise vergleichsweise erfolgreich bewältigt werden. Biofrontera ist damit, und auch aufgrund der im Mai 2020 beschlossenen und im Februar 2021 durchgeführten Kapitalmaßnahme, gut für die Zukunft gerüstet.

Ertrags-,Vermögens- und Finanzlage des Biofrontera Konzerns

Ertragslage des Konzerns

Die Ertragslage stellt sich zum 31. Dezember 2020 wie folgt dar:

in TEUR 2020 2019
Umsatzerlöse 30.346 31.265
Bruttoergebnis vom Umsatz 26.810 26.390
Forschungs- und Entwicklungskosten -4.789 -4.636
Allgemeine Verwaltungskosten -9.150 -16.275
Vertriebskosten -20.482 -28.856
Verlust aus der betrieblichen Tätigkeit -7.611 -23.377
Sonstige Aufwendungen und Erträge -2.418 21.184
EBIT -10.029 -2.192
Zinsergebnis -2.668 -2.584
Ergebnis vor Ertragsteuern -12.697 -4.777
Ergebnis nach Ertragsteuern -13.023 -7.358

Umsatz

Die Biofrontera Gruppe erzielte im Berichtsjahr 2020 insgesamt Umsätze in Höhe von 30.346 TEUR, ein Rückgang von 3% gegenüber dem Wert des Vorjahres (im Vorjahr: 31.265 TEUR). Die Umsätze aus Produktverkäufen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 22 % nahezu auf 23.853 TEUR verringert (Vorjahr: 30.579 TEUR). Die größten Auswirkungen der Coronavirus Pandemie haben sich in den USA ergeben, hier haben sich die Umsätze um -29% auf insgesamt 16.589 TEUR verringert (im Vorjahr: 23.343 TEUR). Darin enthalten sind Umsätze in Höhe von 279 TEUR mit dem neuen Produkt Xep® (im Vorjahr: 566 TEUR).

Die Umsätze in Deutschland konnten gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 11% auf 5.159 TEUR verbessert werden (Vorjahr: 4.633 TEUR). In anderen europäischen Ländern gingen die Umsätze insgesamt mit 19% zurück auf 2.104 TEUR (im Vorjahr: 2.603 TEUR). Die Umsätze aus sonstigen Regionen betrugen 6.493 TEUR (im Vorjahr: 686 TEUR) und enthalten Umsätze aus einem Downpayment von Maruho in Höhe von 6.000 TEUR.

Bruttoergebnis vom Umsatz

Das Bruttoergebnis vom Umsatz erhöhte sich nur leicht um 420 TEUR im Berichtsjahr 2020 auf 26.810 TEUR gegenüber 26.390 TEUR im Vorjahreszeitraum. Die Bruttomarge verbesserte sich aufgrund des Downpayments in Höhe von 6.000 TEUR von 84 % in 2019 auf 88 % im Geschäftsjahr2020.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Die Forschungs- und Entwicklungskosten lagen im Berichtszeitraum mit 4.789 TEUR knapp über dem Niveau des Vorjahres (4.636 TEUR) und beinhalten die Kosten für klinische Studien, aber auch die Aufwendungen für Regulatory, also für die Erteilung, Aufrechterhaltung und Ausweitung unserer Zulassungen.

Allgemeine Verwaltungskosten

Die allgemeinen Verwaltungskosten betrugen im Geschäftsjahr 2020 9.150 TEUR (Vorjahr: 16.275 TEUR) und verringerten sich damit um insgesamt -7.125 TEUR gegenüber dem Vorjahr. Ursächlich dafür waren hauptsächlich die aufgrund der COVID-19-Pandemie eingeführten Sparmaßnahmen sowie die geringeren Rechts- und Beratungskosten von 1.976 TEUR (Vorjahr: 6.929 TEUR).

Vertriebskosten

Die Vertriebskosten betrugen im Geschäftsjahr 2020 20.482 TEUR und haben sich damit gegenüber dem Vorjahr (28.856 TEUR) um 8.374 TEUR deutlich verringert. Dabei steht den Effekten aus den erfolgten Maßnahmen zur Kostenreduzierung die nicht liquiditätswirksame außerplanmäßige Abschreibung der Xepi®-Lizenz in Höhe von EUR 2.001 TEUR gegenüber. Die Vertriebskosten beinhalten die Kosten für unseren eigenen Außendienst in Deutschland, Spanien, Großbritannien und den USA sowie Marketingaufwendungen.

Ergebnis aus der betrieblichen Tätigkeit

Das Ergebnis aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit verbesserte sich vor allem aufgrund der im Berichtszeitraum erfolgten Sparmaßnahmen und der im Vorjahreswert enthaltenen Effekte aus der erstmaligen Einbeziehung der Cutanea mit -7.611 TEUR um -15.766 TEUR gegenüber dem Vorjahr (-23.377 TEUR).

Zinsergebnis

Die Zinsaufwendungen betrugen 3.079 TEUR (Vorjahr: 2.712 TEUR) und enthalten im Wesentlichen Zinsaufwendungen für das für EIB-Darlehen (1.765 TEUR, Vorjahr: 1.716 TEUR) sowie der Fair Value - Änderung der Kaufpreisverbindlichkeit für Cutanea in Höhe von 750 TEUR (Vorjahr: 650 TEUR).

Sonstige Aufwendungen und Erträge

Die Sonstigen Aufwendungen und Erträge betrugen im Berichtszeitraum insgesamt -2.418 TEUR (Vorjahr: 21.184 TEUR), wobei im Vorjahreswert Einmaleffekte aus der Übernahme der Cutanea Life Sciences, Inc. in Höhe von 21.027 TEUR enthalten sind. Darüber hinaus finden hier Aufwendungen und Erträge aus Währungsumrechnungen in Höhe von -3.601 TEUR (Vorjahr: 324 TEUR) ihren Niederschlag.

Ertragsteuern

In dieser Position werden tatsächliche Ertragsteuern in Höhe von 56 TEUR (Vorjahreszeitraum: Erträge von 26 TEUR) ausgewiesen, sowie latenter Steueraufwand in Höhe von 269 TEUR (Vorjahr: 256 TEUR) aus dem Verbrauch von steuerlichen Verlustvorträgen bei der Biofrontera Pharma GmbH. Im Vorjahr wurde zudem ein latenter Ertragsteueraufwand aus der Reduzierung des Gewerbesteuerhebesatzes der Stadt Leverkusen (2.350 TEUR) erfasst.

Vermögenslage des Konzerns

Die Vermögenslage stellt sich zum 31. Dezember 2020 wie folgt dar:

Vermögenslage

in TEUR 31.12.2020 31.12.2019
Langfristige Vermögenswerte 30.264 35.872
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 20.579 17.227
Übrige kurzfristige Vermögenswerte 5.547 5.264
Summe Aktiva 56.391 58.363
Eigenkapital 7.375 9.955
Langfristige Verbindlichkeiten 40.730 36.830
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 2.852 5.507
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 5.434 6.071
Summe Passiva 56.391 58.363

Langfristige Vermögenswerte

Die langfristigen Vermögenswerte zum 31. Dezember 2020 in Höhe von insgesamt 30.264 TEUR (Vorjahr: 35.872 TEUR) beinhalten die bilanzierten aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge bei der Biofrontera Pharma GmbH in Höhe von 7.525 TEUR, Sachanlagen in Höhe von 5.051 TEUR (Vorjahr: 5.230 TEUR) sowie immateriellen Vermögenswerten (17.688 TEUR; Vorjahr: 22.848TEUR). Darin enthalten ist die erworbene Xepi®-Lizenz in Höhe von 16.720 TEUR (Vorjahr: 22.078TEUR). Die Werthaltigkeit des Bilanzansatzes wurde durch einen Impairment-Test überprüft, der auch die aktuelle durch die COVID-19-Pandemie beeinflusste Marktsituation und dadurch verursachte zeitliche Verschiebungen der Marktdurchdringung von Xepi® einbezieht. Im Ergebnis führte dies zu einer nicht liquiditätswirksamen außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 2.001 TEUR.

Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

Die kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte betrugen zum 31. Dezember 2020 insgesamt 20.579 TEUR (Vorjahr: 17.227 TEUR). Darin enthalten sind Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 16.546 TEUR (Vorjahr: 11.119 TEUR), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 3.501 TEUR (Vorjahr: 5.031 TEUR) sowie sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 531 TEUR (Vorjahr: 1.077 TEUR).

Übrige kurzfristige Vermögenswerte

Die übrigen kurzfristigen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen das Vorratsvermögen. Dieses erhöhte sich aufgrund erhöhter Bestände der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe infolge der Erstbevorratung eines zusätzlichen Lohnherstellers auf 4.673 TEUR (Vorjahr: 4.065 TEUR). Im Berichtsjahr wurden aufgrund eines zu erwartenden Ablaufs der Haltbarkeit von Vorräten Wertminderungen in Höhe von 414 TEUR (Vorjahr: 24 TEUR) vorgenommen.

Eigenkapital

Der Konzern weist nach IFRS ein Eigenkapital in Höhe von 7.375 TEUR aus (Vorjahr: 9.955 TEUR). Die Eigenkapitalquote verringerte sich leicht von 17 % auf 13 %.

Langfristige Verbindlichkeiten

Die langfristigen Verbindlichkeiten enthalten Finanzschulden (22.736 TEUR; Vorjahr: 22.110 TEUR) sowie die sonstigen langfristigen finanzielle Verbindlichkeiten (17.994 TEUR; Vorjahr: 14.720 TEUR). Darin enthalten ist insbesondere die Kaufpreisverbindlichkeit für die Cutanea Life Sciences, Inc. (17.811 TEUR; Vorjahr: 14.720 TEUR). Der Anstieg der zum Fair Value bewerteten Kaufpreisverbindlichkeit ist insbesondere auf die Zurverfügungstellung weiterer Start-Up Kosten durch Maruho in Höhe von 3.547 TEUR zurückzuführen.

In den langfristigen Finanzschulden sind das Darlehen der EIB incl. Performance Komponente in Höhe von insgesamt 18.076 TEUR (Vorjahr: 17.146 TEUR), die noch nicht gewandelten Anteile der Wandelschuldverschreibung 2017/2022 in Höhe von 2.003 TEUR (Vorjahr: 1.977 TEUR) sowie nach IFRS 16 zu bilanzierende Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen in Höhe von 2.657 TEUR (Vorjahr: 2.987 TEUR) ausgewiesen.

Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten

Die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.623 TEUR (Vorjahr: 4.196 TEUR) sowie die kurzfristig fälligen Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen in Höhe von 1.057 TEUR (Vorjahr: 1.038 TEUR).

Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten

Die übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten betrugen 5.434 TEUR (Vorjahr: 6.071 TEUR) und beinhalten insbesondere Rückstellungen in Höhe von 3.042 TEUR (Vorjahr: 3.495 TEUR) sowie sonstige abzugrenzende Verbindlichkeiten in Höhe von 2.392 TEUR (Vorjahr: 2.565 TEUR).

Finanzlage des Konzerns

Das Kapitalmanagement des Unternehmens überprüft regelmäßig die Höhe der Eigenkapitalquote des Konzerns und der AG. Ziel ist die angemessene Eigenkapitalausstattung im Rahmen der Erwartungen des Kapitalmarktes und die Wahrung der Kreditwürdigkeit gegenüber nationalen und internationalen Geschäftspartnern. Der Vorstand des Konzerns stellt sicher, dass allen Konzernunternehmen ausreichende Liquidität zur Verfügung steht.

Finanzlage

in TEUR 2020 2019
Netto-Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit -2.849 -32.894
Netto-Cashflow aus der Investitionstätigkeit 2.873 21.053
Netto-Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 5.948 3.455
Liquidität/Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 16.546 11.119
Langfristige Finanzschulden 22.736 22.110
Kurzfristige Finanzschulden 1.139 1.212
Nettoliquidität -7.328 -12.203

Der Netto-Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit in Höhe von -2.849 TEUR (Vorjahr: -32.894 TEUR) verringerte sich im Wesentlichen wegen der im Vorjahreswert enthaltenen Effekte aus der Übernahme und Restrukturierung der Cutanea.

Der Netto-Cashflow aus der Investitionstätigkeit verringerte sich von in Höhe von 21.053 TEUR um 18.180 TEUR auf 2.873 TEUR im Geschäftsjahr 2020. Der Vorjahreswert enthält mit 22.814 TEUR die im Rahmen des Unternehmenserwerbs der Cutanea übernommene Liquidität sowie Start-up Kosten von Maruho. Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte betrugen 774 TEUR (Vorjahr: 1.854 TEUR).

Der erhöhte Netto-Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit betrug 5.948 TEUR (Vorjahr: 3.455 TEUR) und enthält vor Allem die Einzahlungen aus der Pflichtwandelanleihe 2020/2021. Im Vorjahr resultierten Mittelzuflüsse aud der weiteren Inanspruchnahme einer Tranche des EIB Darlehens (5.000 TEUR). Mittelabflüsse aus Leasingzahlungen sowie gezahlte Zinsen liegen mit 2.145 TEUR etwas über dem Vorjahresniveau (1.847 TEUR).

Die Finanzschulden aus der Wandelanleihe 2017/2022 und dem Darlehen der EIB haben unterschiedliche Laufzeiten bis maximal 2024. Die Wandelschuldverschreibung 2017/2022 (2.003 TEUR) und die erste EIB-Tranche (12.474 TEUR) werden in 2022 fällig. Die zweite EIB-Tranche (5.591 TEUR) hat ihre Fälligkeit im Jahr 2024. Die jährlichen Kaufpreiszahlungen für den Cutanea Erwerb werden ab dem Jahr 2022 bis 2030 in Abhängigkeit von zukünftigen Gewinnen aus dem Verkauf von Xepi® erwartet.

Das EIB-Darlehen ist unbesichert und garantiert durch unsere wesentlichen Tochtergesellschaften. Das Darlehen weist drei verschiedene Zinskomponenten auf. Eine variable Zinskomponente, die quartalsweise Zinszahlungen auf die ausstehenden Beträge auf Basis des 3-Monats-EURIBOR-Satzes zuzüglich eines Risikoaufschlags vorsieht, eine fixe Komponente in Höhe von jährlich 6%, die zum Laufzeitende fällig wird, sowie eine sogenannte Performance Komponente, die ebenfalls zum Laufzeitende fällig wird und deren Höhe sich in Abhängigkeit von der Marktkapitalisierung der Biofrontera AG ergibt, jedoch auf einen Zinssatz von 4% jährlich begrenzt ist.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente betragen im Konzern zum 31. Dezember 2020 16.546 TEUR (Vorjahr: 11.119 TEUR).

Aus heutiger Sicht, auch aufgrund der im Februar 2021 durchgeführten Kapitalmaßnahme, steht der Biofrontera AG und dem Biofrontera Konzern ausreichend Liquidität zur Umsetzung der Konzernstrategie zur Verfügung.

Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Biofrontera AG

Ertragslage der Biofrontera AG

TEUR 2020 2019
Umsatzerlöse 4.220 7.919
Sonstige betriebliche Erträge 1.409 498
Personalaufwand -3.008 -3.395
Abschreibungen -23 -29
Sonstige betriebliche Aufwendungen -8.142 -8.474
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.943 3.435
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.594 -1.987
Sonstige Steuern -1 -1
Jahresfehlbetrag -3.196 -2.034

Die im handelsrechtlichen Einzelabschluss ausgewiesenen Umsatzerlöse enthalten die Erlöse aus konzerninternen Serviceleistungen sowie aus der Vergütung für die Vertragsanbahnung und dem Vertragsabschluss der Lizenzvereinbarung mit Maruho Co., Ltd an die Tochtergesellschaft Biofrontera Pharma GmbH. Der Vorjahresbetrag enthielt darüber hinaus Erträge aus konzerninternen Weiterverrechnungen, die in 2020 unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen werden.

Im Zuge der COVID-19-Pandemie wurde für alle Mitarbeiter Kurzarbeit eingeführt, was zu niedrigeren Personalaufwendungen führte.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich insbesondere durch die um 3.612 TEUR auf 1.071 TEUR verringerten Kosten für Rechtsberatung. Dem gegenüber sind mit 3.636 TEUR (Vorjahr: 49 TEUR) erhebliche Kursverluste in Verbindung mit dem gewährten Darlehen an die Tochtergesellschaft Biofrontera Inc. angefallen.

Der Anstieg der Zinsen und ähnlichen Erträge ist der weiteren Darlehensgewährung an Konzernunternehmen geschuldet. Die Zinsaufwendungen verminderten sich insbesondere aufgrund der niedrigeren Zinsaufwendungen für das von der EIB zur Verfügung gestellte Darlehen.

Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf -3.196 TEUR (Vorjahr: -2.034 TEUR).

Vermögenslage der Biofrontera AG

TEUR 31. Dezember 2020 31. Dezember 2019
Anlagevermögen 70.690 32.262
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 59.000 97.165
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 9.201 3.926
Übrige Aktiva 187 285
Summe Aktiva 139.078 133.638
Eigenkapital 115.200 109.604
Rückstellungen 3.572 4.026
Anleihen 2.031 2.031
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 17.722 16.900
Übrige Verbindlichkeiten 553 1.077
Summe Passiva 139.078 133.638

Das Anlagevermögen betrifft wie im Vorjahr nahezu ausschließlich die Anteile an verbundenen Unternehmen. Der Zugang der Anteile an verbundene Unternehmen in Höhe von 38.425 TEUR und damit einhergehend die Verminderung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultiert aus der Umwandlung des zwischen der Biofrontera AG und der amerikanischen Tochteruntergesellschaft Biofrontera Inc. gewährten Darlehens in Eigenkapital.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten erhöhten sich von 3.926 TEUR im Vorjahr auf 9.201 TEUR in 2020. Bezüglich weiterer Einzelheiten zur Finanzlage verweisen wir auf die Darstellung der Konzernfinanzlage.

Die Biofrontera AG verfügt zum 31. Dezember 2020 über ein handelsrechtliches Eigenkapital von 115.200 TEUR (Vorjahr: 109.604 TEUR). Insbesondere mit der Ausgabe und Wandlung der Pflichtwandelanleihe 2020/2021 erhöhte sich das Eigenkapital um 7.915 TEUR.

Die Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Prozesskostenrückstellungen in Höhe von 1.979 TEUR (Vorjahr: 2.523 TEUR) sowie Rückstellungen für die Performance Komponente des EIB-Darlehens (EIB) in Höhe von 768 TEUR (Vorjahr: 838 TEUR).

Die Anleihen enthalten die Wandelschuldverschreibung 2017/22. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich um 823 TEUR insbesondere aufgrund am Ende der Laufzeit zu zahlenden Zinsen des von der EIB zur Verfügung gestellten Darlehens.

Beurteilung der Finanzlage der Biofrontera AG sowie des Konzerns

Im Einzelabschluss der Biofrontera AG beträgt die Liquidität 9.201 TEUR nach 3.926 TEUR im Vorjahr. Die Liquidität des Konzerns erhöhte sich im Geschäftsjahr 2020 um 5.427 TEUR auf 16.546 TEUR. Maßgebliche Einflussfaktoren im Geschäftsjahr 2020 waren hierfür die erfolgreiche Kapitalerhöhung im August 2020 sowie die erhaltene Einmalzahlung von Maruho. Zusammen mit den in 2020 eingeführten Maßnahmen zur Kosteneinsparung hat sich die Liquidität in 2020 positiv entwickelt

Unter Berücksichtigung der im Februar 2021 durchgeführten Kapitalmaßnahme mit einem Bruttoemissionserlös von 24.667 TEUR verfügt die Biofrontera Gruppe derzeit über ausreichend Liquidität, um den Geschäftsbetrieb für mindestens 12 Monate weiter zu finanzieren.

Ausblick und Prognose

Rahmenbedingungen

Wir gehen für das Jahr 2021 davon aus, dass die Weltwirtschaft nach der Rezession im Vorjahr wieder wachsen wird. Dabei dürften jedoch die ersten Monate des Jahres noch durch die Eindämmung der COVID-19-Pandemie geprägt sein. Mit der erwarteten Verbreitung wirksamer Impfstoffe in der Bevölkerung gehen wir von einer Verbesserung der Lage ab dem zweiten Halbjahr 2021 aus. Dabei hängt die Erholung der Wirtschaft weiterhin stark vom Pandemieverlauf und den von Regierungen ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ab.

Der am 2. Februar 2021 veröffentlichte Jahreswirtschaftsbericht 2021 der Bundesregierung (Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie) gibt einen Rückgang des deutschen Bruttoinlandsprodukts (BIP), bedingt durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, von 5,0% für 2020 an. Bislang gehen die deutsche Bundesregierung ebenso wie der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung von einer deutlichen Erholung der wirtschaftlichen Aktivität im Jahr 2021 mit einem Anstieg des BIPs von 3,0% beziehungsweise 3,7% aus. Allerdings lenkten beide, die Bunderegierung sowie der Sachverständigenrat, ein, dass die deutsche Wirtschaft ihr Vorkrisenniveau vom vierten Quartal 2019 nicht vor Mitte beziehungsweise Anfang 2022 erreichen werde.

Laut einer Veröffentlichung vom 1. Februar 2021 des US-amerikanischen Congressional Budget Office (CBO) fiel das Bruttoinlandsprodukt der USA in 2020 Pandemie-bedingt um 3,5%. Für das laufende Jahr wird erwartet, dass durch die Impfung das Infektionsgeschehen stark zurückgehen wird. In seiner neuen Wirtschaftsprognose, die den Zeitraum von 2021 bis 2031 umfasst, geht das CBO daher davon aus, dass sich die Mitte 2020 begonnene positive wirtschaftliche Entwicklung fortsetzen wird und das BIP voraussichtlich Mitte 2021 wieder das Niveau vor der Pandemie erreichen wird. Für 2021 rechnet das CBO mit einem Anstieg des BIPs um 4,6%.

Unsere wichtigsten Absatzmärkte, USA und Deutschland, haben in 2020 weniger Behandlungen von aktinischer Keratose erfahren. In den USA konnten wir einen Rückgang des AK-Markets von 17% und in Deutschland von 2% beobachten. Während die Möglichkeit zur Tageslicht-PDT in Deutschland die PDT-Behandlung als „kontaktfreie" Behandlung bei Patienten weiterhin etablieren konnte, brach der PDT-Markt in den USA zu Beginn der Pandemie komplett ein. Wie zuvor von uns berichtet, hat sich aufgrund der Pandemie-bedingten Einschränkungen sowie der Behandlungsempfehlung (Telemedizin) der American Academy of Dermatology (AAD) unser größter Absatzmarkt weiterhin nicht auf Vorkrisenniveau erholen können.

Prognose

Der Biofrontera-Konzern gibt den folgenden Ausblick für das Gesamtjahr 2021, der die Einschätzung des Konzerns hinsichtlich des Zeitpunkts und der Geschwindigkeit einer Erholung von der Pandemie widerspiegelt. Wir gehen davon aus, dass aufgrund der Impfprogramme die Pandemie in unseren wichtigsten Absatzmärkten langsam abklingen wird, sodass sich eine Wachstumsdynamik im zweiten Halbjahr 2021 bemerkbar machen wird.

Prognose der steuerungsrelevanten Kennzahlen

Der Konzern erwartet für das Geschäftsjahr 2021 einen Umsatz aus dem Verkauf von Produkten von 25 bis 32 Mio. EUR. Unser Vertrieb und damit die Geschäftstätigkeit hängt dabei stark vom weiteren Infektionsgeschehen und den damit zusammenhängenden Lockerungen der Eindämmungsmaßnahmen ab.

Insbesondere in den USA, unserem Hauptabsatzmarkt für unser Flaggschiff-Produkt Ameluz®, erwarten wir weiterhin eine verhaltene Nachfrageentwicklung, da weiterhin weniger persönliche Patientenbesuche bei Ärzten stattfinden, was zu weniger Verschreibungen und einer geringeren Nachfrage nach Medikamenten führt, die in einer Arztpraxis angewendet werden müssen. Die Behandlung von Hautkrankheiten in einer Arztpraxis ist für Patienten während der anhaltenden Pandemie generell weniger attraktiv. Da Ameluz® in den USA direkt an den Arzt verkauft wird, spielen dabei auch die Auswirkungen von Reisebeschränkungen und Mobilitätseinschränkungen sowie Besuchsverboten in den Praxen für unser Vertriebsteam eine Rolle. Für unser zweites Produkt im US-Portfolio, Xepi®, ist ein Re-launch im Dermatologie-Markt geplant, um dessen Bekanntheit zu steigern und die Anwendung bzw. Verschreibung des Medikaments bei den Dermatologen zu beschleunigen. Aufgrund der hohen Marktdurchdringung der generischen topischen Antibiotika erwarten wir allerdings weiterhin relativ niedrige Umsätze in der Re-launch Phase 2021.

In Deutschland, dem wichtigsten europäischen Absatzmarkt, erwartet das Unternehmen den weiterhin kontinuierlichen Ausbau des PDT-Marktes durch die Gewinnung von Marktanteilen. Die in Europa zugelassene Tageslicht-PDT wird voraussichtlich auch in 2021 ein Wachstumstreiber. In Europa erwarten wir ab der zweiten Jahreshälfte erste Umsätze aus der Lizenzvereinbarung mit Galenica AB in Skandinavien.

Wir gehen außerdem davon aus, dass die Änderung der Produktinformation von Ameluz® durch die FDA in den USA, die die Behandlung von drei Tuben gleichzeitig ermöglichen soll, vor Ende des Jahres erfolgen wird. Biofrontera erwartet zudem zum Jahreswechsel die Zulassung der größeren BF-RhodoLED® XL Lampe in den USA (siehe untenstehenden Abschnitt „Geplante regulatorische Fortschritte") und plant weitgreifende Marketingmaßnahmen zur Vertriebsunterstützung für Produkte im US-Portfolio. Das Ergebnis der Marketingmaßnahmen ist schwer quantifizierbar, sie lassen uns jedoch auf eine erhöhte Wachstumsdynamik in der zweiten Jahreshälfte hoffen. Diese hängt jedoch, wie eingangs erwähnt, stark vom Pandemieverlauf ab. Daraus ergibt sich nach wie vor eine erhebliche Unsicherheit bezüglich der im laufenden Jahr erzielbaren Umsatzerlöse. Außerdem investieren wir, aufgrund der erfolgreich abgeschlossenen Kapitalerhöhung im Februar 2021, mehr in Forschung und Entwicklung (siehe untenstehenden Abschnitt „Geplante regulatorische Fortschritte").

Wie im Abschnitt „Steuerungssystem" beschrieben, werden das EBITDA- sowie EBIT-Ergebnis als steuerungsrelevante Kennzahlen ab 2021 in der Berichtserstattung eingeführt. Beide haben sich international als Zielgröße durchgesetzt und werden die bisher berichtete Kennzahl Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit ersetzen.

Das EBITDA des Konzerns enthält den Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen sowie Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte. Das EBIT enthält das Ergebnis vor Zinsen und Steuern. Die Kenngrößen eignen sich für die Beschreibung und den Vergleich der operativen Performance, da nicht-operative Schwankungsgrößen, zum Beispiel Bewertungsanpassungen und Abschreibungen auf erworbene Vermögensgegenstände, hier nicht enthalten sind.

Unter den oben genannten Voraussetzungen erwartet die Biofrontera Gruppe in 2021 ein EBITDA von -11 bis -14 Mio. EUR sowie ein EBIT von -13 bis -16 Mio. EUR.

Aus heutiger Sicht steht sowohl dem Konzern sowie der Biofrontera AG unter Berücksichtigung der Ergebniserwartung mit einem Stand an liquiden Mitteln von 16,5 Mio. EUR im Konzern zum 31. Dezember 2020 ausreichend Liquidität in den kommenden 12 Monaten zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der im Februar 2021 erfolgten Kapitalerhöhung und der erwarteten Ergebnisentwicklung in 2021 wird die Liquidität zum Jahresende voraussichtlich deutlich über dem Niveau des Geschäftsjahres 2020 liegen.

Für den Einzelabschluss der Biofrontera AG erwarten wir in 2021 weiterhin einen Verlust, der aber etwas geringer als in 2020 ausfallen wird.

Prognose weiterer Kennzahlen

Um weiterhin das Unternehmenswachstum adäquat forcieren und unterstützen zu können, erwartet Biofrontera in 2021 einen leichten Anstieg der Mitarbeiterzahl, nachdem aufgrund von Pandemie-bedingten Maßnahmen zur Kostenreduzierung die Mitarbeiterzahl in 2020 auf insgesamt 149 am 31. Dezember 2020 gesunken ist, verglichen mit 174 am 31. Dezember 2019. Wir gehen aufgrund des leichten Mitarbeiteranstiegs sowie erforderlicher Lockerungen der Sparmaßnahmen davon aus, dass die jährlichen Ausgaben für Aus- und Weiterbildung sowie die Anzahl der Schulungen in 2021 zunehmen werden im Vergleich zu 2020.

Die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung unserer Zulassungen ist essenziell zur Sicherung und Stärkung der Marktposition von Biofrontera und spiegelt sich u.a. in unserem Qualitätmanagement wider. Damit stellen u.a. die Anzahl an externen und internen Audits wichtige nichtfinanzielle Steuerungsgrößen des Unternehmens dar. Wir gehen davon aus, dass die Anzahl der Audits in 2021 höher sein wird verglichen mit der Anzahl in 2020.

Geplante regulatorische Fortschritte

Die Patientenrekrutierung der Phase III-Studie zur Zulassungserweiterung in den USA auf die Indikation BCC hat bereits im September 2018 begonnen. Seitdem arbeiten wir intensiv an der Patientenrekrutierung, die jedoch aufgrund des äußerst anspruchsvollen, von der FDA vorgegebenen Studienprotokolls viel Zeit in Anspruch nimmt und durch die Corona-Krise noch weiter gebremst wurde. Die Patientenrekrutierung soll Anfang 2022 abgeschlossen werden. Mit den Studienergebnissen rechnen wir deshalb im zweiten Halbjahr 2022.

Im Zuge der im März 2020 erfolgten Zulassungserweiterung für Ameluz® in der EU hat Biofrontera auch mit der US-Zulassungsbehörde FDA über eine entsprechende Zulassungserweiterung von Ameluz® für die Behandlung von AK an den Extremitäten und am Rumpf/Hals Rücksprache gehalten. Die FDA erwartet zur Genehmigung der Zulassungserweiterung für Ameluz® auf zusätzlichen Körperregionen zusätzliche klinische Studien. Das Protokoll für diese Studien wird demnächst mit der FDA abgestimmt. Die Patientenrekrutierung soll vor Ende des Jahres 2021 beginnen.

Um in den USA künftig bei der Behandlung größerer Körperregionen in der Peripherie die Erstattung mehrerer Tuben zu gewährleisten hat Biofrontera nach Rücksprache mit der FDA eine Phase I Pharmakokinetik-Studie (PK-Studie) initiiert, in der die Sicherheit der PDT bei der Anwendung von drei Tuben Ameluz® getestet wird. Im Oktober 2020 konnte das Unternehmen diese Studie abschließen. Nach Auswertung der Studiendaten und Verfassen des Studienreports wurden die Ergebnisse und Sicherheitsargumente in das Zulassungsdossier (NDA) eingearbeitet. Im Februar 2021 hat das Unternehmen die Einreichung eines Antrags zur Änderung der Produktinformation, welche momentan die Anwendung auf eine Tube Ameluz® pro Behandlung beschränkt, bei der FDA bekannt gegeben. Wir erwarten Feedback bezüglich der Änderung der Produktinformation bis Ende des Jahres.

Um diesen Fortschritt auch durch eine optimierte Beleuchtungsquelle zu flankieren, hat Biofrontera eine neue Leuchte, die BF-RhodoLED® XL, entwickelt, mit der größere Hautareale belichtet werden können. Nachdem das Unternehmen aufgrund von durch die Coronakrise verursachten Verzögerungen bei der Lieferung von Teilen die erste Herstellung erst verspätet durchführen konnte, wurde der Zulassungsantrag im März 2021 bei der FDA eingereicht. Wir erwarten, dass der Genehmigungsprozess bis Ende 2021 dauern wird.

Bezüglich der möglichen Zulassungserweiterung von Ameluz® für mittlere bis schwere Akne hat Biofrontera einen entsprechenden Entwicklungsplan erstellt und Rückmeldung von der FDA über das Design der erforderlichen klinischen Studien erhalten. Das Studienprogramm soll in der zweiten Hälfte 2021 mit einer Phase Ilb-Studie beginnen.

Risiko- und Chancenbericht

Jede Branche hat ihre Besonderheiten, aus denen sich spezifische Risiken ergeben. Besonders die Gesundheitsindustrie befindet sich im ständigen Wandel, wobei die resultierenden Risiken und Chancen von verschiedensten Einflüssen geprägt werden.

Als international tätiges biopharmazeutisches Unternehmen ist der Biofrontera-Konzern einer Vielzahl von Risiken aus dem unternehmerischen Handeln ausgesetzt, welche ein Erreichen der gesetzten Ziele wesentlich beeinflussen können. Abweichungen vom Plan sind als Chancen (positive Abweichungen) und Risiken (negative Abweichung) zu verstehen.

Risikomanagementsystem

Biofronteras Management begegnet den im Konzern bestehenden Risiken mit einem umfassenden Risikomanagementsystem. Das Risikomanagementsystem des Biofrontera-Konzerns gilt in gleichem Maße für die Biofrontera AG. Die Biofrontera AG steuert aufgrund ihrer Holding-Funktion alle rechtlich selbständigen Einheiten innerhalb des Biofrontera-Konzerns. Daher ist eine gruppenweit einheitliche Einschätzung der Risiken und Chancen innerhalb des Konzerns notwendig.

Das primäre Ziel der Biofrontera-Gruppe ist, nachhaltig zu wachsen und damit einhergehend den Unternehmenswert stetig zu steigern. Das Risikomanagement trägt wesentlich dazu bei, dieses Ziel zu erreichen. Risikomanagement bei Biofrontera beinhaltet die Identifikation von Risiken, die zu einer dauerhaften oder wesentlichen Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz und Ertragslage der Biofrontera-Gruppe führen können, die verantwortungsbewusste Analyse und Überwachung dieser Risiken sowie das Ergreifen geeigneter Gegenmaßnahmen. Dazu bedarf es festgelegter Grundsätze, Organisationsstrukturen sowie Mess- und Überwachungsprozesse, die gezielt auf die Tätigkeiten der Biofrontera-Gruppe ausgerichtet sind.

Entsprechend detaillierte Maßnahmen zur Risikoprävention sind die Voraussetzung dafür, die Chancen, die sich aus der Geschäftstätigkeit von Biofrontera ergeben, voll auszuschöpfen. Die bestehenden Risikomanagementstrukturen bei Biofrontera im Rahmen des für pharmazeutische Hersteller und Unternehmer sowie für Medizinprodukthersteller erforderlichen Qualitätsmanagementsystems werden stetig weiterentwickelt. Die Marketing- und Vertriebstätigkeiten sowie die internationalen Verantwortlichkeiten, die ein Zulassungsinhaber für die Herstellung und den Vertrieb von Medikamenten, Medizinprodukten und Kosmetika hat, sind in dieses System einbezogen.

Das Risikomanagement der Biofrontera-Gruppe ist in die Geschäftsprozesse und unternehmerischen Entscheidungen integriert und damit in die konzernweiten Planungs- und Controlling-Prozesse eingebunden. Risikomanagement- und Kontrollmechanismen sind aufeinander abgestimmt. Sie stellen sicher, dass unternehmensrelevante Risiken frühzeitig erkannt und bewertet werden. Gleichzeitig dient es dazu, mögliche Chancen rasch zu ergreifen.

Das Risikomanagement bei Biofrontera ist sowohl dezentral als auch zentral organisiert. Der Vorstand nimmt dabei eine übergreifende Zuständigkeit wahr. Die aufeinander abgestimmten Teilsysteme liegen in der Verantwortung der Fachbereiche. Über alle Hierarchieebenen hinweg werden Chancen und Risiken regelmäßig identifiziert und evaluiert. In die unternehmensweite Risikoüberwachung und die dazugehörige Berichterstattung sind alle Führungskräfte der Unternehmensgruppe sowie der Prüfungsausschuss eingebunden. Dazu zählen sowohl der Vorstand als auch die Geschäftsführer der Konzerngesellschaften sowie die Prozess- und Projektverantwortlichen.

Das Risikomanagement untersteht dem Risikomanagement-Team unter der Leitung des Vorstandsvorsitzenden. Das Risikomanagement-Team koordiniert die einzelnen Führungsgremien und stellt ihre frühzeitige und kontinuierliche Information sicher. Darüber hinaus ist das Team für die fortlaufende Kontrolle des Risikoprofils, die Initiierung von Maßnahmen zur Risikoprävention sowie die entsprechenden Kontrollinstrumente verantwortlich. Im Rahmen regelmäßiger Treffen kommt das Management der Biofrontera-Gruppe zusammen, um risikomanagementrelevante Informationen zwischen den operativen und den zentralen Bereichen über alle Ebenen hinweg auszutauschen und zu bewerten.

Konzernweiter Ansprechpartner ist der Risikobeauftragte, der gleichzeitig ein Mitglied des Risikomanagement-Teams ist. Kommt es zu unvorhergesehenen Risiken, leitet er unverzüglich die notwendigen Schritte zur Gegensteuerung ein. Er verantwortet einerseits die Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems und dessen Dokumentation. Darüber hinaus definiert der Risikobeauftragte einheitliche Standards und stellt sicher, dass innerhalb der Biofrontera-Gruppe gleichartige Risikomanagementprozesse angewendet werden. So dient die regelmäßige Kennzahlenanalyse zum Geschäftsverlauf dazu, mögliche Abweichungen von erwarteten Entwicklungen im Sinne potenzieller Chancen oder Risiken frühzeitig zu identifizieren, zu bewerten und notwendige Maßnahmen einzuleiten. Es erfolgt eine Gesamtüberwachung der relevanten Steuerungsgrößen und Geschäftsprozesse. Risikoplanung und -identifikation werden dabei in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Bereichsverantwortlichen durchgeführt.

Rechnungslegungsbezogenens Risikomanagementsystem und internes Kontrollsystem

Der Rechnungslegungsprozess des Konzerns sowie der Biofrontera AG verfolgt die Abbildung der korrekten und vollständigen Zahlen und Angaben in den Instrumenten der externen Rechnungslegung (Buchführung, Jahres- und Konzernabschlussbestandteile, zusammengefasster Lagebericht) sowie die Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen und satzungsmäßigen Vorschriften. Die hierzu vorhandenen Strukturen und Prozesse integrieren detaillierte interne Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Im Zusammenhang mit den zunehmenden Geschäftsaktivitäten unterliegt das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem einem andauernden Monitoring und Verbesserungsprozess.

Ziel des internen Kontrollsystems ist es, alle Risiken zu identifizieren, zu bewerten und zu steuern, die einer regelkonformen Erstellung unseres Jahres- und Konzernabschlusses entgegenstehen. Erkannte Risiken sind hinsichtlich ihres Einflusses auf den Jahres- und Konzernabschluss zu bewerten. Es ist die Aufgabe des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems, durch Implementierung entsprechender Grundsätze, Verfahren und Kontrollen den regelkonformen Abschlussprozess sicherzustellen. Dabei umfasst das interne Kontrollsystem alle für den Jahres- und Konzernabschluss wesentlichen Fachbereiche mit allen für die Abschlusserstellung relevanten Prozessen.

Wesentliche Elemente zur Risikosteuerung und -kontrolle in der Rechnungslegung sind die klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Kontrollen bei der Abschlusserstellung sowie transparente Vorgaben zur Bilanzierung. Das Vier-Augen-Prinzip und die Funktionstrennung sind weitere wichtige Kontrollprinzipien im Rechnungslegungsprozess.

Risikoberichterstattung in Bezug auf Finanzinstrumente

Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit unterliegt der Konzern Risiken, die einen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können.

Marktrisiko

Generell besteht das Marktpreisrisiko der Biofrontera aus Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken.

Fremdwährungsrisiko: Die Biofrontera-Gruppe war am Bilanzstichtag Fremdwährungsrisiken ausgesetzt, insbesondere durch die konzerninterne Darlehensgewährung an die Tochtergesellschaft Biofrontera Inc. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entstehen durch die Geschäftsausweitung in USA in höherem Umfang als in der Vergangenheit und werden regelmäßig bezüglich eines potentiellen Ausfallrisikos überprüft. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die auf Fremdwährung lauten, sind von untergeordneter Bedeutung. Die Gesellschaft schließt keine speziellen Währungssicherungsgeschäfte ab. Währungskursschwankungen werden ergebniswirksam erfasst.
Zinsänderungsrisiko: Zinsänderungsrisiken bestehen bei der Kaufpreisverbindlichkeit für Cutanea gegenüber Maruho sowie der Performance Komponente des EIB Darlehens. Im Übrigen wird das Zinsänderungsrisiko als gering angesehen, da in der Regel die bestehenden Zinsmodalitäten für die relevanten Finanzierungen der Biofrontera-Gruppe kurz- bis mittelfristig an die Marktverhältnisse angepasst werden können. Bei der Performance Komponente mindert eine Begrenzung auf 4% das Marktpreisrisiko.

Kaufpreisrisiko

Das Kaufpreisrisiko besteht in der Earn Out-Vereinbarung in Zusammenhang mit dem Erwerb der Cutanea. So können u.a. die aufgrund der COVID-19-Pandemie derzeit unsicheren Geschäftsaussichten sich auch auf die zukünftige Bewertung bestimmter Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Gesellschaft auswirken. Reduzierte Verkäufe von Xepi® können somit zu einer anderen Einschätzung der mittelfristigen Geschäfts- und Gewinnaussichten für Xepi® und damit zu einer Umbewertung des bilanziellen Werts der Earn Out-Vereinbarung führen.

Kreditrisiko

Ein Kreditrisiko besteht für den Konzern, wenn Transaktionspartner ihren Verpflichtungen in den üblichen Zahlungsfristen nicht nachkommen können. Das maximale Ausfallsrisiko wird bilanziell durch den Buchwert des jeweiligen finanziellen Vermögenswertes dargestellt. Die Entwicklung des Forderungsbestandes wird überwacht, um mögliche Ausfallrisiken frühzeitig identifizieren und entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. Die Finanzinstrumente der Biofrontera weisen ein geringes Ausfallrisiko auf.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko bezeichnet die mangelnde Fähigkeit, bestehende oder zukünftig fällig werdende Zahlungsverpflichtungen fristgerecht zu erfüllen. Zur Gewährleistung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit und zur Vermeidung finanzieller Engpässe hat Biofrontera ein zentrales Liquiditätsmanagement etabliert, das den Liquiditätsbedarf kurz- , mittel- und langfristig überwacht. Die Refinanzierung für alle Konzerngesellschaften erfolgt im Wesentlichen durch die Biofrontera AG.

Die Überwachung und Steuerung der Liquidität erfolgt auf Basis einer kurz- und langfristigen Unternehmensplanung. Liquiditätsrisiken werden frühzeitig anhand der Simulation von verschiedenen Szenarien erkannt. Die laufende Liquidität wird auf Tagesbasis erfasst und überwacht.

Weitere Informationen dazu sind im Abschnitt „Liquidität, Profitabilität und Kapitalmarktzugang" aufgeführt.

Risiken und Chancen der zukünftigen Geschäftsentwicklung

Die Geschäftsstrategie der Biofrontera AG basiert zu einem wesentlichen Anteil darauf, die derzeitigen Produkte, insbesondere das Medikament Ameluz®, nachhaltig an den relevanten Absatzmärkten zu etablieren. Um Marktpotentiale ausschöpfen zu können, ist es notwendig die bestehenden Zulassungen in den USA und Europa zu erhalten und diese zu erweitern. Ergänzend wird eine Verbreiterung der Produktpipeline angestrebt. Durch eine geeignete Patentstrategie soll der Schutz unseres geistigen Eigentums gesichert werden. Vorrausetzung der Zielerreichung ist die Sicherstellung der nachhaltigen Profitabilität und ausreichenden Liquiditätsausstattung.

Durch die Übernahme von Cutanea Life Sciences, Inc. im März 2019 hat Biofrontera die Möglichkeit, ein bereits von der FDA zugelassenes und im US-amerikanischen Markt eingeführtes Medikament zu vermarkten. Xepi® ist die nächste Innovation für den amerikanischen Dermatologie-Markt, die von Biofrontera vertrieben wird. Steigende Resistenzen gegen bekannte Antibiotika sind ein Problem, das von amerikanischen Ärzten sehr ernst genommen wird. Wir sind überzeugt, dass wir mit Xepi® ein innovatives, erfolgversprechendes Produkt mit einem großen Marktpotenzial in unserem Portfolio haben. Risiken bestehen in einer langsamer als geplanten Marktdurchdringung von Xepi®.

Risiken können grundsätzlich in Zielabweichungen in Form des Eintretens negativer Entwicklungen, der nicht ausreichenden Realisierung angestrebter und bereits erkannter Chancen bzw. Potentiale oder einer fehlenden Wahrnehmung sich ergebender neuer Chancen bestehen. Das Risikomanagement der Biofrontera trägt dem durch eine kontinuierliche Analyse relevanter Einflussfaktoren Rechnung.

Externe Einflüsse und globale Risiken

Die durch Globalisierung und Digitalisierung zunehmende Integration der Weltwirtschaft kann im Rahmen gesamtwirtschaftlicher Entwicklungen die Zielerreichung der Biofrontera negativ beeinflussen. Zudem können politische Entwicklungen in unseren Absatzmärkten Einfluss auf die für Biofrontera relevanten Strukturen im jeweiligen Gesundheitssektor nehmen.

Neben Auswirkungen auf einzelne Märkte, können in diesem Zusammenhang globale Krisen entstehen, die eine erhebliche Auswirkung auf Biofrontera haben können.

So hat sich seit Anfang 2020 COVID-19 zu einer globalen Pandemie entwickelt. Infolge der von den Regierungen weltweit ergriffenen Maßnahmen ist die Geschäftstätigkeit von Biofrontera unmittelbar betroffen. Insbesondere ist die Nachfrage nach Biofronteras Produkten in den USA aufgrund unterschiedlicher Prioritäten für medizinische Behandlungen, die sich während der COVID-19-Pandemie herauskristallisiert haben, deutlich zurückgegangen, wodurch sich die Behandlung der aktinischen Keratose für die meisten Patienten und die Diagnose verzögert hat. Sollte die COVID- 19-Pandemie andauern, könnte es zu Beeinträchtigungen kommen, die unser Geschäft, unsere Betriebsabläufe, unseren Vertrieb und unser Marketing sowie unsere klinischen Studien stark beeinträchtigen könnten. Die direkten und mittelbaren Auswirkungen der Pandemie können mit zunehmender Dauer schließlich auch die Liquiditätsausstattung des Unternehmens entsprechend negativ beeinflussen. Zudem könnten Kapitalmaßnahmen des Unternehmens in ihrem Erfolg gefährdet werden.

Das Unternehmen hatte hierzu im vergangenen Jahr unmittelbar erfolgreiche Maßnahmen ergriffen, um diesen Risiken entgegenzuwirken und die Geschäftsprozesse durch umfassende Kostensenkungen, Notfallplanungen zur Aufrechterhaltung zentraler Prozesse sowie Aktivitäten zum Schutz der Mitarbeiter sicherzustellen. Diese könnten bei Bedarfsfall erneut durchgeführt werden.

Zu den weiteren Risiken im Zusammenhang mit der anhaltenden Pandemie verweisen wir auf die Ausführungen im Abschnitt Liquidität, Profitabilität und Kapitalmarktzugang.

Seit dem 1. Februar 2020 ist Großbritannien nicht mehr Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Da der regulatorische Rahmen für pharmazeutische Produkte im Vereinigten Königreich, der Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit von pharmazeutischen Produkten, klinische Studien, Marktzulassung, kommerziellen Vertrieb und Vertrieb von pharmazeutischen Produkten umfasst, von Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union abgeleitet ist, könnte dies Einfluss auf das zukünftige regulatorische System haben, das für Produkte und die Zulassung von Produktkandidaten im Vereinigten Königreich gilt. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Austritt, wenn überhaupt, auf die regulatorischen Anforderungen an Produkte im Vereinigten Königreich auswirken wird. Aufgrund der unwesentlichen Höhe der Umsätze aus Produktverkäufen im Vereinigten Königreich, schätzt das Unternehmen dieses Risiko als sehr gering ein.

Diese Risiken können nicht durch Biofrontera beeinflusst werden. Die im Unternehmen implementierten Überwachungsprozesse und Standards, haben es Biofrontera in der Vergangenheit jedoch ermöglicht, stets angemessen und erfolgreich externe Effekte oder Risiken zu adaptieren.

Liquidität, Profitabilität und Kapitalmarktzugang

Liquiditätsrisiken können sich aus der derzeit noch bestehenden Verlustsituation des Unternehmens und der Unsicherheiten hinsichtlich der zukünftigen weiteren Geschäftsentwicklung ergeben oder darin bestehen, aufgrund einer unzureichenden Liquiditätsausstattung Marktpotentiale nicht entsprechend der Geschäftsstrategie der Biofrontera ausschöpfen zu können.

Biofrontera gleicht dieses Risiko mit einer langfristigen Kapitalmarktstrategie aus. Darüber hinaus werden mögliche Risiken im Rahmen unserer kurz-, mittel- und langfristigen konzernweiten Liquiditätsplanung regelmäßig ermittelt und bewertet, um gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen zur Zielerreichung ergreifen zu können.

Der Biofrontera-Konzern könnte möglicherweise aufgrund einer unzureichenden Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln nicht in der Lage sein, bestehende oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Bislang konnte der Konzern jederzeit seine Zahlungsverpflichtungen erfüllen. Durch die Zuführung von Eigen- oder Fremdkapital ist es Biofrontera bisher immer gelungen, die für den Geschäftsbetrieb notwendige Finanzierung bereitzustellen. Durch die Inanspruchnahme mehrerer Tranchen in Höhe von insgesamt 15 Mio. EUR aus dem Darlehen der European Investment Bank und vor allem aus der erhaltenen Zahlung des Downpayments in Höhe von 6 Mio. EUR im Rahmen des im April 2020 abgeschlossenen Lizenzvertrags mit Maruho sowie der Ausgabe der Wandelanleihe im August 2020 stand der Gesellschaft im Berichtszeitraum durchgehend ausreichend Liquidität zur Verfügung. Der Konzern ist damit, und auch aufgrund der im Februar 2021 durchgeführten Kapitalmaßnahme, gut für die Zukunft gerüstet.

Eine länger anhaltende weltweite COVID-19-Pandemie könnte jedoch dazu führen, dass sich aufgrund des erheblich reduzierten Umsatzes trotz möglicher Kostensenkungsmaßnahmen die Liquidität der Biofrontera-Gruppe vermindert und auch eine weitere Finanzierung über den Kapitalmarkt erforderlich wird. Der Vorstand geht jedoch derzeit davon aus, dass trotz der derzeitigen Krise auch wieder geeignete Maßnahmen zur Kapitalbeschaffung erfolgreich umgesetzt werden können.

Recht und Compliance

Der Konzern kann in Zukunft Rechtsstreitigkeiten oder -verfahren ausgesetzt sein. Dazu gehören insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Patentrecht, Steuerrecht sowie Umweltschutz. Risiken können auch im Zusammenhang mit Veröffentlichungs- und Informationspflichten am Kapitalmarkt entstehen. Ermittlungen und Untersuchungen aufgrund möglicher Verletzungen von gesetzlichen Vorschriften oder regulatorischen Bestimmungen können straf- und zivilrechtliche Sanktionen inklusive erheblicher monetärer Strafen sowie weitere finanzielle Nachteile zur Folge haben, der Reputation schaden und sich letztlich nachteilig auf unseren Unternehmenserfolg oder unseren Kapitalmarktzugang auswirken.

Im Verfahren der von DUSA Pharmaceuticals, Inc. (DUSA) im März 2018 erhobenen Klage beim District Court of Massachusetts gegen den Biofrontera-Konzern wurde im Oktober 2020 das weitere Verfahren an die Entscheidung durch eine Jury verwiesen. Ein Verhandlungsdatum ist bisher nicht angesetzt. Die Klage beinhaltet die angebliche Verletzung der DUSA-Patente Nr. 9.723.991 und Nr. 8.216.289 durch den Verkauf von BF-RhodoLED® in den USA, Vorwürfe bezüglich unerlaubter Nutzung von angeblichen Geschäftsgeheimnissen sowie unerlaubte Einmischung in Vertragsbeziehungen und irreführende und unlautere Handelspraktiken. DUSA hat in diesem Verfahren Schadensersatzansprüche in nicht einschätzbarer Höhe geltend gemacht. Die Gesellschaft hält diese jedoch für unbegründet und nicht substantiiert.

Weitere Informationen zu Rechtstreitigkeiten sind gesondert im Abschnitt „Rechtstreitigkeiten" aufgeführt.

Zulassungen

Einschränkungen der bestehenden Zulassungen in Europa und den USA würden die Fähigkeit zur Vermarktung der Produkte der Gesellschaft in Frage stellen. Es besteht außerdem das Risiko, dass strategisch relevante Zulassungserweiterungen nicht, verzögert oder nur eingeschränkt genehmigt werden und hierdurch die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Mitbewerbern beeinträchtigt werden könnte.

Die Gesellschaft kompensiert diese Risiken durch die konsequente Einhaltung regulatorischer Anforderungen und ein effektives Qualitätsmanagementsystem.

Forschung und Entwicklung

Ein weiteres Risiko des Unternehmens besteht im Rahmen von Entwicklungsprozessen von Produkten oder Indikationsausweitungen. Es gibt keine Garantie dafür, dass nach dem Ende des klinischen Entwicklungsprozesses eines Projekts - durchschnittlich 6 bis 10 Jahre - ein Produkt auf den Markt gebracht werden kann. Durch ausbleibende Erfolge in einzelnen Studienphasen, beispielsweise beim Studiendesign, der Patientenrekrutierung, möglichen Qualitätsmangeln oder der Dokumentation der Studienergebnisse können Studien kostenintensiver verlaufen als geplant, verzögert werden oder sogar vollständig zum Stillstand kommen. Investierte Mittel könnten nicht oder nur teilweise durch die erzielten Umsatzerlöse wieder erwirtschaftet werden.

Die Gesellschaft versucht, diese Risiken teilweise auszugleichen, indem sie Projekte mit relativ attraktiven Risikoprofilen auswählt, ein Projektkontroll- und Berichtssystem einrichtet und auf die fachliche Erfahrung der Mitglieder des Aufsichtsrats zurückgreift. Das Projektkontrollsystem bildet den gesamten Entwicklungsprozess bis zur Zulassung im Detail ab und ermöglicht die Analyse des Einflusses, den auch kleine Veränderungen oder Verzögerungen, etwa bei klinischen Studien, auf den Entwicklungsprozess und seine Kosten haben. Auf diese Weise kann das Risiko einzelner Projekte genau beobachtet werden und es können die notwendigen Schritte zur Minimierung des Entwicklungsrisikos unternommen werden.

Produktportfolio

Das Unternehmen hat zurzeit zwei zugelassene Arzneimittel, Ameluz® und Xepi®, wobei Xepi® auf den US-Markt beschränkt ist und sich noch in der Markteinführungsphase befindet. Ameluz® wird in einigen europäischen Ländern und den USA vertrieben. Es besteht das Risiko, dass sowohl Ameluz® als auch Xepi® nicht ausreichend oder nicht nachhaltig am Markt etabliert werden können. Für den Konzernabschluss besteht das Risiko der Wertminderung für die erworbene Xepi®-Lizenz im Falle einer nicht ausreichenden oder nachhaltigen Etablierung am Markt.

Möglich sind auch Wettbewerbsnachteile gegenüber Wettbewerbern durch Vorteile im Hinblick auf das Indikationsspektrum von Konkurrenzprodukten. So werden zum Beispiel Indikationserweiterungen initiiert, um Wettbewerbsvorteile zu erlangen.

Ein weiteres Risiko besteht darin, dass die eigene Produktpipeline nicht verbreitert werden kann, sowie Nachfolge- oder Ergänzungsprodukte nicht zur Marktreife gebracht werden können.

Biofrontera begegnet diesen Risiken durch eine permanente Marktbeobachtung im Hinblick auf Aktivitäten bekannter Wettbewerber oder dem Eintreten neuer Wettbewerber und führt umfangreiche Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zur Verbreiterung der Indikationsbasis durch. Darüber hinaus werden Kooperationsmöglichkeiten zur Erweiterung des Produktportfolios evaluiert. Durch die Integration von Xepi® im Produktportfolio konnte im Jahr 2019 bereits ein Beitrag zur Begrenzung dieses Risikos geleistet werden.

Patentschutz

Das Unternehmen kann Patentschutzrisiken unterliegen. Bei erfolgreicher Vermarktung können die Gewinne dazu genutzt werden, weiterhin und nachhaltig in Forschung und Entwicklung zu investieren. Aufgrund der langen Zeit zwischen der Patentanmeldung und der Markteinführung eines Produkts hat Biofrontera in der Regel nur wenige Jahre Zeit, um einen angemessenen Ertrag für seine geistige Leistung zu erwirtschaften. Läuft ein Patent aus oder kann ein Patent nicht erfolgreich verteidigt werden, ist in der Regel mit verstärktem Wettbewerb zu rechnen. Fehlende Patente können die Marktposition von Produkten der Gesellschaft gefährden und den Markteintritt von Wettbewerbern erleichtern. Um diese Risiken zu vermeiden, wird das Patentportfolio der Biofrontera kontinuierlich überprüft und die Patentstrategie angepasst. Weitere Angaben zu einzelnen Patenten sind im Abschnitt Patent- und Markenentwicklung dargestellt.

Klagen Dritter aufgrund potenzieller Verletzung von Patenten oder sonstiger Schutzrechte durch Biofrontera können die Entwicklung oder Herstellung bestimmter Produkte behindern oder gar stoppen und uns zu Schadenersatz- oder Lizenzzahlungen an Dritte verpflichten. Unsere Patentabteilung prüft in Zusammenarbeit mit den jeweiligen operativen Bereichen regelmäßig die aktuelle Patentlage und beobachtet mögliche Patentverletzungsversuche, um bei Bedarf rechtliche Schritte einzuleiten.

Am 12. November 2019 endete die Laufzeit einer Patentfamilie zum Schutz der Nanoemulsions-Technologie, die speziell die Kombination von Nanoemulsionen mit Aminolävulinsäure-Hydrochlorid, dem Wirkstoff in Ameluz®, beschrieb. Schutz für Ameluz® besteht jedoch weiterhin durch die Patentfamilie zur Nanoemulsionstechnologie mit Laufzeit bis Dezember 2027. Allerdings ist hier die entsprechende Patentanmeldung in den USA noch anhängig. Es besteht die Möglichkeit, dass das Patent in den USA nie erteilt wird und in diesem Markt für Ameluz® keinen Schutz bieten kann. Das Risiko eines möglichen künftigen generischen Wettbewerbs wird jedoch durch spezifische Herausforderungen bei der Entwicklung generischer dermatologischer Produkte, einschließlich regulatorischer Hürden, gemindert. Als Teil von Biofronteras Patentstrategie zum weiteren Schutz von Ameluz® wurden in den vergangenen Jahren weitere Patentanmeldungen eingereicht, mit denen die Anwendung der Kombination aus Ameluz® und BF-RhodoLED® geschützt werden soll. Diese Patente sind jedoch noch nicht erteilt.

Weitere Informationen zur Patententwicklung sind im Abschnitt „Patententwicklung" aufgeführt. Weitere Informationen zu Patentschutz-Rechtstreitigkeiten sind gesondert im Abschnitt „Rechtstreitigkeiten" aufgeführt.

Produkte und Produktverantwortung

Als internationales biopharmazeutisches Unternehmen unterliegt Biofrontera höchsten Anforderungen und den damit verbundenen Risiken in den Bereichen Qualität und Sicherheit. Mögliche Gesundheits- und Umweltrisiken eines Produkts bewertet Biofrontera entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Das reicht von der Forschung und Entwicklung über Produktion, Vermarktung und Anwendung beim Kunden bis hin zur Entsorgung. Trotz umfassender Studien besteht die Möglichkeit des Auftretens von bisher unbekannten und unerwarteten Nebenwirkungen durch Produkte von Biofrontera. Das Unternehmen kann einem Kostenrisiko durch Mängel in der Produktsicherheit unterliegen, sollte es beispielsweise zu einem freiwilligen oder durch rechtliche und behördliche Schritte begründeten Rückruf unserer Produkte kommen. Potenzielle Schadenersatzzahlungen in Verbindung mit den zuvor beschriebenen Risiken können das Ergebnis erheblich belasten. Diesen Risiken stehen im Unternehmen etablierte Prozesse im Bereich Pharmakovigilanz gegenüber und gewährleisten ein rasches Aufdecken von potenziellen Nebenwirkungen oder anderen produktbezogenen Problemen. Da bisher keine unbekannten Nebenwirkungen der Medikamente aufgetreten sind, halten wir den Eintritt solcher Risiken für sehr unwahrscheinlich.

Sowohl regulatorische Anforderungen als auch darüberhinausgehende angewandte Standards werden durch verschiedenste im Unternehmen integrierte Prozesse gewährleistet. Den produktbezogenen Risiken des Unternehmens wird mit einem funktionierenden Qualitätsmanagementsystem entgegengewirkt. Mit der Ausrichtung nach Good Manufacturing Practice-Richtlinien (GMP) und denen in der Pharmabranche verpflichtenden Standard Operation Procedures (SOPs) werden bei Biofrontera die Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen an Produkte und Prozesse sichergestellt. Dazu tragen regelmäßige interne Audits der Standards bei Lieferanten und Zulieferern bei. Ebenfalls erfolgen regelmäßige Überprüfungen und Inspektionen von behördlicher Seite.

Absatzmärkte

Biofrontera agiert auf regulierten Wettbewerbsmärkten. Die Absatz- und Umsatzziele der Gesellschaft könnten durch absatz- und umsatzwirksame Maßnahmen von Wettbewerbern hinsichtlich der Anwendungsfelder ihrer Produkte, der Preisstrategie oder der Vermarktungsstrategie, aber auch durch neue Produkte von Wettbewerbern gefährdet werden. Falls die Umsatzziele nicht erreicht werden, könnte dies zudem negative Auswirkungen hinsichtlich der Ergebnis- und Liquiditätsziele des Unternehmens sowie Wertminderungen auf bereits produzierte Produktvorräte oder der Xepi®-Lizenz zur Folge haben.

Neuausrichtungen in den jeweiligen Gesundheitssystemen und Änderungen des Erstattungsverhaltens der Arzneimittelerstattungsträger sowie Marktbarrieren in den relevanten Märkten können das Risiko einer nicht ausreichenden oder nicht nachhaltigen Marktdurchdringung zur Folge haben. Die Wettbewerbsposition unserer Produkte kann auch durch eine im Vergleich zu Wettbewerbsprodukten am jeweiligen Markt nicht optimal wahrgenommenen Produktbeschaffenheit negativ beeinflusst werden. Darüber hinaus konkurrieren unsere Produkte mit anderen Therapien wie der einfachen Kürettage und, insbesondere in den USA, der Kryotherapie, die zwar nicht den Einsatz eines Medikaments erfordern, aber eine erhebliche Marktakzeptanz gefunden haben.

Die Vertriebs- und Marketingorganisation der Biofrontera führt zur Vermeidung dieser Risiken eine intensive Marktbeobachtung und regelmäßige Marktanalysen durch. Die eingesetzten Marketinginstrumente und die Kommunikation mit unseren Kunden unterliegen dabei einer ständigen Weiterentwicklung, um Chancen und Risiken erkennen zu können und die Wettbewerbsposition des Unternehmens zu stärken.

Beschaffung und Produktion

Als Arzneimittelhersteller ist das Unternehmen verschiedenen Risiken im Zusammenhang mit der Beschaffung und Produktion seiner Produkte ausgesetzt. Biofrontera ist bei der Produktion seiner fertigen Produkte sowie auch der Rohstoffe auf einzelne Hersteller bzw. Zulieferer angewiesen, deren Austausch langwierige regulatorische Zulassungsprozesse mit sich bringen würde. Schwierigkeiten bezüglich Beschaffungspreisen, Qualität, Liefersicherheit oder Menge bei oder mit diesen Zulieferern können die Umsatz- und Ergebnisziele der Gesellschaft beeinträchtigen. Durch den Aufbau alternativer Zulieferer, der Änderung von Fertigungsgrößen sowie ein aktives Vertrags- und Bestandsmanagement versucht Biofrontera diese Abhängigkeiten zu minimieren und die Versorgung mit den benötigten Gütern und Dienstleistungen sicherzustellen.

Risiken, die mit der Herstellung, Abfüllung, Lagerung und dem Transport von Produkten verbunden sind, können Personen-, Sach- und Umweltschäden sowie die Verpflichtung zu Schadenersatzzahlungen zur Folge haben. Durch eigene Audit- und Monitorsysteme überzeugt sich Biofrontera regelmäßig vom ordnungsgemäßen Zustand der Fertigungen ihrer wichtigsten Lieferanten. Dadurch können Risiken und Schäden vermieden werden. Für die Eigenproduktion und Qualitätskontrolle der Lampe BF-RhodoLED® wurde eine eigene Fertigung aufgebaut, um auch in diesem Bereich die Abhängigkeit von Lieferanten zu minimieren.

Geschäftsstrategie

Aufgrund sich ändernden Rahmenbedingungen könnte die vom Unternehmen gewählte Strategie zur Gewährleistung der Umsatz-, Wachstums- und Profitabilitätsziele zukünftig nicht ausreichend zielführend sein. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses wirkt das Management dem durch permanente Analysen gegenwärtig und möglicherweise zukünftig relevanter Einflussgrößen oder Entwicklungen entgegen, um bei Bedarf geeignete Maßnahmen einzuleiten.

Mitarbeiter

Die Gewinnung von qualifizierten und engagierten Mitarbeitern ist eine entscheidende Voraussetzung für den Unternehmenserfolg. Eine hohe Fluktuationsrate könnte die Erreichung der Unternehmensziele und die Sicherung des Know-hows des Unternehmens gefährden. Um diesen Risiken zu entgegenzuwirken, Mitarbeiter zu motivieren und Schlüsselpersonen an das Unternehmen zu binden, bietet das Unternehmen deshalb eine wettbewerbsfähige Vergütung, die Teilnahme an Optionsprogrammen sowie umfangreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für Mitarbeiter an. Zudem verfolgt der Konzern eine auf personelle Vielfalt ausgerichtete Personalpolitik, um das gesamte Potenzial des Arbeitsmarktes auszuschöpfen. Bisher ist es Biofrontera immer gelungen, das notwendige qualifizierte Personal für das Unternehmen zu gewinnen. Deshalb hält die Gesellschaft dieses Risiko für gering. Diese Einschätzung könnte sich bei einem Kontrollwechsel jedoch signifikant ändern.

Informationstechnologie und Datenschutz

Die Geschäftsprozesse sowie die interne bzw. externe Kommunikation des Konzerns basieren zunehmend auf globalen IT-Systemen. Eine wesentliche technische Störung oder gar ein Ausfall der IT-Systeme kann zu einer gravierenden Beeinträchtigung unserer Geschäftsprozesse führen. Die Vertraulichkeit von internen und externen Daten ist bei uns von elementarer Bedeutung. Ein Verlust der Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität von Daten und Informationen kann zu Manipulationen und / oder zu einem unkontrollierten Abfluss von Daten und Know-how führen. Diesem Risiko begegnen wir durch entsprechende Maßnahmen, z. B. in Form eines Berechtigungskonzepts. Trotz der von Biofrontera ergriffenen Maßnahmen zur IT- Sicherheit sowie Pläne zur Notfallwiederherstellung, können sich diese als unzureichend oder unwirksam erweisen. Unsere IT-Systeme können anfällig sein für Cyberattacken, unbefugten Zugriff, Computerviren, Systemausfälle, menschliches Versagen, Naturkatastrophen, Feuer, Stromausfall, Kommunikationsstörungen oder Sabotageakte. Die von der Gesellschaft eingeleiteten Maßnahmen haben sich bisher immer als ausreichend erwiesen, das Risiko ist daher als gering anzusehen.

Als pharmazeutisches Unternehmen ist Biofrontera zusätzlichen Risiken im Bereich Datenschutz ausgesetzt. Besonders im Bereich von klinischen Studien und bei Meldungen zur Arzneimittelsicherheit wird eine Vielzahl an personenbezogenen Daten generiert, die insbesondere im Rahmen der neuen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) geschützt werden müssen. Zuwiderhandlungen oder Verstöße gegen diese Verordnungen können zu empfindlichen Strafen gegen das Unternehmen führen. Diesen Risiken wirkt Biofrontera mit kontinuierlichen Datenschutzprozessen und Umsetzung von gesetzlichen Richtlinien entgegen.

Versicherungsschutz

Das Unternehmen kann dem Risiko eines nicht ausreichenden Versicherungsschutzes hinsichtlich der Fortführung der Geschäftstätigkeiten bei Schadensfällen, im Zusammenhang von Schadensereignissen mit Auswirkung auf Vermögenswerte des Unternehmens oder Schadensersatzansprüchen infolge von Produktmängeln sowie Handlungen des Unternehmens und seiner Mitarbeiter unterliegen. Biofrontera begegnet diesen Risiken im Rahmen seiner Risikoanalyse durch eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit des relevanten Versicherungsschutzes.

Steuern

Die zukünftige Nutzung der bislang angefallenen steuerlichen Verlustvorträge in den Konzerngesellschaften des Unternehmens könnte aufgrund der Ausgestaltung der Unternehmensorganisation nicht oder nicht optimal erfolgen. Biofrontera führt hierzu regelmäßige Analysen durch, um falls erforderlich, geeignete Anpassungen vorzunehmen.

Das Risiko einer eingeschränkten Nutzung der Verlustvorträge aufgrund steuerrechtlicher Änderungen oder infolge einer steuerlich relevanten Änderung der Aktionärsstruktur kann das Unternehmen hingegen nicht beeinflussen.

Chancen

Das Das Risikomanagementsystem der Biofrontera-Gruppe umfasst neben der Identifikation von Risiken, auch Chancen, welche als positive Abweichungen von der Unternehmensplanung zu sehen sind.

Chancen sieht das Unternehmen in der Ausweitung der Indikationen seiner Produkte, vor allem in der Erweiterung der Zulassung von Ameluz® in unseren wichtigen Absatzmärkten, insbesondere in den USA zur Erweiterung und Ausschöpfung der Marktpotentiale. So sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Geschäftsberichts eine Phase III-Studie zur Genehmigung der Zulassungserweiterung für Ameluz® für die Behandlung von AK auch an den Extremitäten und am Rumpf/Hals sowie eine Phase IIb-Studie zur Zulassungserweiterung von Ameluz® für mittlere bis schwere Akne in den USA in Vorbereitung. Um in den USA künftig bei der Behandlung größerer Körperregionen in der Peripherie die Erstattung mehrerer Tuben zu gewährleisten, hat Biofrontera im Februar 2021 einen Antrag zur Änderung der Produktinformation, welche momentan die Anwendung auf eine Tube Ameluz® pro Behandlung beschränkt, bei der FDA gestellt. Um diesen Fortschritt auch durch eine optimierte Beleuchtungsquelle zu flankieren hat der Konzern zudem die Entwicklung einer größeren BF-RhodoLED® XL Lampe abschließen können und den entsprechendedn Zulassungsantrag bei der FDA eingereicht. Um unsere Wachstumschancen im amerikanischen Markt mittelfristig noch weiter zu erhöhen, führen wir derzeit außerdem eine klinische Studie zur Behandlung von oberflächlichen Basalzellkarzinomen (BCC) mit Ameluz® in Verbindung mit unserer BF-RhodoLED® Lampe in den USA durch. Nach erfolgreicher FDA-Zulassung wäre Ameluz® das einzige Medikament in den USA zur Behandlung von oberflächlichen BCC mit PDT. Außerdem besteht mittel- und langfristig die Chance zur Portfolioerweiterung durch die Entwicklung neuer Produkte basierend auf unserer Nanoemulsionstechnologie.

Zudem sehen wir langfrsitig weitere Umsatzchancen in Form von Milestone- und Royalty-Zahlungen durch den im April 2020 abgeschlossenen Lizenzvertrags zur Vermarktung von Ameluz® in Ostasien und Ozeanien mit Maruho.

Gesamtbild der Chancen- und Risikosituation bei Biofrontera

Der Vorstand von Biofrontera ist der Ansicht, dass die aktuelle COVID-19-Krise die Prognosefähigkeit der Biofrontera AG zum derzeitigen Zeitpunkt immer noch wesentlich beeinträchtigt. Wir gehen aktuell davon aus, dass sich die Rahmenbedingungen im 2. Halbjahr 2021 wieder normalisieren werden.

Der Vorstand hält die Gesamtrisiken, die nicht mit der aktuellen Krise zusammenhängen, für kontrollierbar. Der Vorstand vertraut der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems im Hinblick auf die positiven und negativen Veränderungen des Umfelds und die Erfordernisse des laufenden Geschäfts. Die Beurteilung stützt sich dabei auf verschiedene Faktoren, die im Folgenden zusammengefasst sind:

Seit März 2020 ist das Unternehmen von der globalen Coronavirus-Krise direkt betroffen. Das Unternehmen hat hierzu unmittelbar Maßnahmen ergriffen, um die Geschäftsprozesse durch umfassende Kostensenkungen, Notfallplanungen zur Aufrechterhaltung zentraler Prozesse sowie Aktivitäten zum Schutz der Mitarbeiter sicherzustellen.
Der Konzern konnte bislang jederzeit seine Zahlungsverpflichtungen erfüllen. Die Angemessenheit der Liquiditätsausstattung ist durch die EIB Darlehen, der Zahlung des Downpayments in Höhe von 6 Mio. EUR im Rahmen des im April 2020 abgeschlossenen Lizenzvertrags mit Maruho sowie der im August 2020 und Februar 2021 erfolgreich abgeschlossenen Kapitalerhöhungen derzeit gegeben. Eine mögliche Bestandsgefährung besteht deshalb aktuell nicht mehr.

Damit sollte nach heutiger Einschätzung der Kapitalbedarf bis zu einem operativen Break-even gedeckt sein. Allerdings kommen Zahlungsverpflichtungen u.a. aus der Rückzahlung des EIB-Darlehens in 2022 bzw. 2024 auf die Gesellschaft zu. Für die Begleichung der 2024 fälligen Verbindlichkeit und auch für den unwahrscheinlichen, aber möglichen negativen Ausgang der Klage der DUSA Pharmaceutcals Inc., der zu einer weiteren Zahlungsverpflichtung führen könnte, wird das Unternehmen in den kommenden 24 Monaten Vorsorge treffen müssen, da der Bruttoerlös, der im Februar 2021 abgeschlossenen Kapitalmaßmahme, geringer ausgefallen ist als erwartet. Dies beruhte auf den niedriger als erwarteten Börsenkurs der Biofrontera-Aktie an dem der Bezugspreis der in der Kapitalmaßnahme auszugebenden Aktien gebunden war.
Durch die 2018 erhaltene Zulassung der Daylight-PDT mit Ameluz® in der EU konnte die Marktposition weiter gestärkt werden. Eine weitere Steigerung des Marktpotenzials von Ameluz® erhoffen wir uns aus der erlangten EU-Zulassungserweiterung für die photodynamische Therapie von aktinischen Keratosen auf den Extremitäten sowie dem Rumpf und Nacken.
Um unsere Wachstumschancen im amerikanischen Markt noch weiter zu erhöhen, führen wir derzeit eine Studie zur Behandlung von oberflächlichen Basalzellkarzinomen (BCC) mit Ameluz® in Verbindung mit unserer Rotlichtlampe BF-RhodoLED® in den USA durch, für die wir im September 2018 mit der Patientenrekrutierung begonnen haben.
In den USA arbeitet Biofrontera außerdem mit Nachdruck an der Verbesserung der Erstattungsmodalitäten, sowie an der Ausweitung der Zulassung auf die Behandlung von aktinischen Keratosen auf Extremitäten sowie Rumpf und Nacken. Um künftig bei der Behandlung größerer Körperregionen in der Peripherie die Erstattung mehrerer Tuben zu gewährleisten, hat Biofrontera einen Antrag auf Änderung der Produktinformation bei der FDA gestellt.
Zur weiteren Stärkung der Wettbewerbsposition hat Biofrontera die Entwicklung der neuen Lampe „BF-RhodoLED® XL", welche die Anwendung von Ameluz® auf größeren Flächen erlauben wird, abgeschlossen und den Zulassungsantrag bei der FDA eingereicht. Durch die Markteinführung dieses neuen Medizinprodukts erwartet der Konzern eine weitere Steigerung der Umsätze von Ameluz®, vor allem im amerikanischen Markt.
Durch die Anfang 2020 vorgenommenen Umstrukturierungen der US-Tochtergesellschaft Biofrontera Inc. mit einem lokalen operativen Management, sowie der Umstrukturierung der europäischen Vertriebsstruktur unter einheitlicher Leitung sieht das Unternehmen nach Abflauen der Pandemie eine Chance für ein zukünftig erhöhtes Umsatzwachstum sowohl in den USA als auch in Europa.
Weitere Chancen sieht Biofrontera in der Erweiterung des US-Produktportfolios um das FDA-zugelassene und seit November 2018 am Markt eingeführte Medikament Xepi®, das im Rahmen der Übernahme der Cutanea Life Sciences, Inc. durch Biofrontera das bestehende Kerngeschäft ergänzt. Mit der Erweiterung des US-Produktportfolios wurde eine Chance zum langfristigen Unternehmenswachstum und zur Stärkung der US- Marktpräsenz wahrgenommen.
Im Hinblick auf die Rechtsstreitigkeiten sieht sich Biofrontera gut positioniert. Für zukünftig anfallende Prozesskosten bestehen Rückstellungen, die die geschätzten Kosten für Rechtsstreitigkeiten mit DUSA Pharmaceuticals, Inc. und der Deutschen Balaton Gruppe jeweils bis zu einer Entscheidung in der nächsten Instanz beinhalten. Wir gehen davon aus, dass insbesondere die Klagen der DUSA Pharmaceuticals, Inc. ungerechtfertigt sind, können jedoch nicht garantieren, dass wir damit auch vor Gericht erfolgreich sein werden.

Rechtsstreitigkeiten

DUSA gegen Biofrontera

Im März 2018 erhob DUSA Pharmaceuticals, Inc. (DUSA) beim District Court of Massachusetts Klage gegen die Biofrontera AG und ihre Tochtergesellschaften wegen angeblicher Verletzung ihrer Patente Nr. 9.723.991 und Nr. 8.216.289 durch den Verkauf von BF-RhodoLED® in den USA. Im Juli 2018 änderte DUSA ihre Klage, um Ansprüche auf Unterschlagung von Geschäftsgeheimnissen, unerlaubte Einmischung in Vertragsbeziehungen sowie irreführende und unlautere Handelspraktiken hinzuzufügen. Für diese Ansprüche hat die DUSA Schadensersatz für verlorene Gewinne sowie angeblich ungerechtfertigte Bereicherung, die Biofrontera aus dem Verkauf der BF-RhodoLED® und Ameluz® in den USA erzielt habe, geltend gemacht.

Zu unseren Antworten auf die Patentansprüche gehört, dass die BF-RhodoLED® die DUSA-Patente nicht verletzt und dass diese Patente ungültig sind. Im Hinblick auf die Nicht-Patentansprüche beinhalten unsere Stellungnahmen, dass die Informationen keine Geschäftsgeheimnisse darstellen und dass unsere Handlungen keine Verletzung von Geschäftspraktiken sind. In Bezug auf die Schadensersatzansprüche von DUSA erwidern wir, dass DUSA nicht nachgewiesen hat, dass sie Anspruch auf entgangenen Gewinn oder ungerechtfertigte Bereicherung hat. Die Einreichung von Sachverständigengutachten und die damit verbundene Offenlegung bezüglich dieser Ansprüche endete Anfang Dezember 2019. Die Parteien haben Anträge auf ein Schnellverfahren und Anträge auf Ausschluss bestimmter Expertenaussagen gestellt, die am 18. Februar 2020 abgeschlossen wurden. Das Gericht hat am 9. Oktober 2020 über die Anträge entschieden, wobei die Anträge größtenteils abgelehnt und die meisten Fragen zur Gerichtsverhandlung verwiesen wurden.

Das Gericht hat einen vorläufigen Termin für ein Geschworenenverfahren (jury trial) festgelegt, das Ende November 2021 beginnen soll. Wir erwarten, dass der Prozess bis Dezember 2021 dauern wird. Wir sind der Ansicht, dass diese Klagen unbegründet sind und beabsichtigen, uns energisch gegen sie zu wehren; wir können jedoch nicht garantieren, dass wir erfolgreich sein werden. Das Gericht hat einen Antrag von DUSA auf Erlass einer einstweiligen Verfügung weitgehend abgelehnt, aber Biofrontera angewiesen, keine Unterlagen oder von Unterlagen abgeleitete Informationen, die von DUSA stammen, zu verwenden.

Zusätzlich reichte Biofrontera beim Patent Trial and Appeal Board (PTAB) eine Anfrage zur inter partes Überprüfung ein, um die Patente für ungültig erklären zu lassen. Das PTAB hat am 26. Februar 2019 Entscheidungen erlassen, in denen es für einige Ansprüche eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des Erfolgs in Bezug auf die Ungültigkeitsargumente feststellte, aber dennoch die Einleitung der Überprüfungsanträge ablehnte, weil das PTAB bei den übrigen Ansprüchen anderer Meinung war.

Der Biofrontera können erhebliche Kosten aus der Verteidigung ihrer Rechtsauffassung entstehen, da neben internen Ressourcen auch Rechtsanwälte in den USA zur Verteidigung mandatiert wurden. Die hieraus der Biofrontera entstehenden Kosten würden aufgrund der Gepflogenheiten des US-amerikanischen Rechtsraums selbst bei einem aus Sicht von Biofrontera positiven Ausgang des Verfahrens von der Klägerin nicht erstattet werden.

Biofrontera gegen DUSA

In 2018 hatte Biofrontera Inc. vor dem kalifornischen Gericht Klage gegen DUSA Pharmaceuticals, Inc. eingereicht. In dieser Klage wurde DUSA unlauterer Wettbewerb vorgeworfen, weil Ärzten ungesetzliche Mengen an Produktproben zur Verfügung gestellt und der Vertriebspartner Foundation Care genutzt wurde, um mit dessen Hilfe die Erstattungspreise für DUSAs Produkt in unerlaubter Weise zu erhöhen Nach Einreichen der Klage stellte DUSA die Abgabe ihrer Arzneimittelprodukte über diesen Vertriebspartner (Foundation Care) ein, was ein wesentliches Ziel von Biofrontera bei Einreichung dieser Klage war. Darüber hinaus wurden DUSA unlautere Geschäftspraktiken vorgeworfen, in deren Rahmen DUSA die Anwendung ihrer Produkte außerhalb des zugelassenen Labels bewarb. Das Gericht hatte bereits zu einem früheren Zeitpunkt entschieden, dass Biofrontera diesbezügliche Ansprüche gegen DUSA in zulässiger Weise geltend gemacht hatte, und hat darüber hinaus die weitere Untersuchung der Ansprüche erlaubt. Angesichts der beispiellosen und unvorhergesehenen wirtschaftlichen Umstände, die durch die Verbreitung von COVID-19 verursacht wurden, hat das Unternehmen seine Prozessstrategie überdacht und neu beurteilt. Da die Gesellschaft ihr wichtigstes Ziel erreicht hat, nämlich die Zwischenschaltung von Foundation Care beim Vertrieb von DUSAs Produkt zu unterbinden, hat Biofrontera beschlossen, zu diesem Zeitpunkt die gerichtliche Verfolgung dieser Klagen gegen DUSA vor dem kalifornischen Gericht einzustellen.

Biofrontera gegen Deutsche Balaton-Gruppe

Am 11.Juni 2018 reichte Biofrontera beim United States District Court for the Southern District of New York eine Klage gegen die Deutsche Balaton AG, Wilhelm Konrad Thomas Zours, Delphi Unternehmensberatung AG, VV Beteiligungen AG, ABC Beteiligungen AG, Deutsche Balaton Biotech AG und Axxion S.A. ein, in der Verstöße gegen amerikanische Wertpapiergesetze und andere Vorschriften im Zusammenhang mit einem Übernahmeangebot der Beklagten für Biofrontera-Aktien,das darauf abzielt, Biofrontera zu diffamieren und den Aktienkurs negativ zu beeinflussen. Am 1. Oktober 2018 wurde Axxion freiwillig aus dem Rechtsstreit entlassen. Am 6. Dezember 2018 reichten die übrigen Beklagten einen Antrag auf Abweisung ein, welcher am 11. Februar 2019 vollständig eingereicht wurde. Am 8. Juli 2019, vor der Entscheidung des Gerichts über den Antrag auf Abweisung, änderte Biofrontera ihre Klage, um zusätzliche Behauptungen bezüglich des Übernahmeangebots der Beklagten, das Gegenstand der ursprünglichen Beschwerde war, und Behauptungen bezüglich eines späteren Übernahmeangebots einiger der Beklagten im Jahr 2019 aufzunehmen, einschließlich der Tatsache, dass die Beklagten anhaltende und neue Verstöße gegen das US Bundeswertpapierrecht begangen haben. Am 8. August 2019 haben die Beklagten beantragt, die geänderte Beschwerde abzuweisen. Der Antrag wurde vollständig am 9. November 2019 gebrieft. Am 27. März 2020 gab das Gericht dem Antrag der Beklagten auf Klageabweisung zum Teil statt, zum Teil wurde der Antrag abgelehnt. Dadurch werden bestimmte Klagen der Biofrontera nach dem US-Bundeswertpapiergesetz ermöglicht. Das Gericht ordnete außerdem an, dass die Parteien eine gerichtliche Offenlegung in Verbindung mit allen verbleibenden Ansprüchen durchführen und eine ergänzende Unterrichtung über Biofronteras Rechtsansprüche nach allgemeinem Recht einreichen. Am 10. Juni 2020 erließ das Gericht auf Antrag der beteiligten Parteien eine Anordnung, den Rechtsstreit bis zum 10. November 2020 auszusetzen, um den Beteiligten die Möglichkeit zu geben, eine Mediation zur Beilegung der Rechtsstreitigkeiten durchzuführen. Um ausreichend Zeit für die komplexen Verhandlungen zu haben, einigten sich die Parteien einvernehmlich auf eine Verlängerung der ursprünglichen Frist vom 11. November 2020 bis Ende Februar 2021. Anschließend wurde eine weitere Verlängerung bis zum 31. August 2021 vereinbart. Die Deutsche Balaton AG, Wilhelm Konrad Thomas Zours und die DELPHI Unternehmensberatung AG gehören zu unseren Aktionären.

Im Juni 2017 wurde dem Unternehmen eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage des Aktionärs Deutsche Balaton AG zugestellt, in der diese auf Nichtigkeit bestimmter Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 24.05.2017 klagt. Die Klage wurde vom Landgericht Köln im Dezember 2017 abgewiesen. Auf die Berufung der Deutsche Balaton AG hin hat das Oberlandesgericht Köln der Klage im November 2018 stattgegeben. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22. September 2020 das Urteil des Oberlandesgerichts Köln aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht Köln zurückverwiesen.

Die Deutsche Balaton AG hat Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen die ablehnenden Beschlüsse der Hauptversammlung vom 11. Juli 2018 zu den Beschlussvorschlägen unter Tagesordnungspunkt 8 (Durchführung einer Sonderprüfung zu den Umständen der Zusammenarbeit mit dem (mittelbaren) Großaktionär Maruho Co. Ltd. und den mit diesem verbundenen Unternehmen), Tagesordnungspunkt 9 (Entscheidung über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die Vorstandsmitglieder Prof. Dr. Lübbert und Schaffer sowie gegen die Maruho Deutschland GmbH und die Maruho Co. Ltd. nach § 147 Abs. 1 AktG sowie Bestellung eines Besonderen Vertreters für die Geltendmachung dieser Ansprüche nach § 147 Abs. 2 AktG), Tagesordnungspunkt 10 (Durchführung einer Sonderprüfung zu den Umständen der Kapitalerhöhung Anfang 2018 sowie zum damit einhergehenden US-Listing) und Tagesordnungspunkt 11 (Entscheidung über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die Vorstandsmitglieder Prof. Dr. Lübbert und Schaffer, gegen das Aufsichtsratsmitglied Dr. John Borer sowie gegen die Maruho Deutschland GmbH und die Maruho Co., Ltd nach § 147 Abs. 1 AktG sowie Bestellung eines Besonderen Vertreters für die Geltendmachung dieser Ansprüche nach § 147 Abs. 2 AktG wegen der Umstände der Kapitalerhöhung im Februar 2018 einhergehend mit dem US-Listing und der US-Aktienplatzierung) erhoben. In Bezug auf die vorgenannten Tagesordnungspunkte 8 bis 11 wurde zudem von der Deutsche Balaton AG positive Beschlussfeststellungsklage erhoben, wonach erkannt werden soll, dass die Hauptversammlung die Beschlüsse gem. den hierzu bekannt gemachten Beschlussvorschlägen gefasst habe. Ferner wurde zu Tagesordnungspunkt 4 (Wahlen zum Aufsichtsrat) positive Beschlussfeststellungsklage mit dem Antrag erhoben, festzustellen, dass Herr Mark Sippel als Nachfolger für Herrn Mark Reeth mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 11.07.2018 in den Aufsichtsrat gewählt worden sei. Gegen den in der Hauptversammlung insoweit gefassten ablehnenden Beschluss betreffend die Wahl von Herrn Sippel wurde Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben. Hinsichtlich der beiden letztgenannten Streitgegenstände wurde die Klage von der Deutsche Balaton AG zurückgenommen.

Die DELPHI Unternehmensberatung AG hat Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der Biofrontera AG vom 10. Juli 2019 erhoben. Zu Tagesordnungspunkt 4 (Wahlen zum Aufsichtsrat) richtet sich die Klage gegen die Wahl von Frau Prof. Dr. Franca Ruhwedel in den Aufsichtsrat und gegen die Beschlussfassung der Hauptversammlung, Herrn Wilhelm K.T. Zours nicht in den Aufsichtsrat zu wählen. Zu Tagesordnungspunkt 4 wurde zudem positive Beschlussfeststellungsklage erhoben, wonach erkannt werden soll, dass Herr Wilhelm K.T. Zours in den Aufsichtsrat gewählt worden ist. Die Klage richtet sich weiter gegen die ablehnenden Beschlüsse der Hauptversammlung unter den Tagesordnungspunkten 7 (Beschlussfassung zur Durchführung einer Sonderprüfung zu den Umständen des Erwerbs der Cutanea Life Sciences, Inc. von Maruho), 8 (Beschlussfassung über die Durchführung einer Sonderprüfung zu den Umständen der Kooperationsvereinbarung vom 19. März 2019 mit dem (mittelbaren) Großaktionär Maruho Co. Ltd. betreffend Markengenerika und bei Indikationserweiterungen und Vertrieb von Ameluz), 9 (Beschlussfassung über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die Vorstandsmitglieder Prof. Dr. Lübbert und Schaffer sowie Bestellung eines Besonderen Vertreters für die Geltendmachung dieser Ansprüche nach § 147 Abs. 2 AktG), 10 (Abwahl des Aufsichtsratsmitgliedes Dr. Ulrich Granzer, Neuwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes sowie Neuwahl eines Ersatzmitgliedes für das neu gewählte Aufsichtsratsmitglied), 11 (Abwahl des Aufsichtsratsmitgliedes Dr. John Borer, Neuwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes sowie Neuwahl eines Ersatzmitgliedes für das neu gewählte Aufsichtsratsmitglied), 12 (Änderung der Satzung in § 13 (Niederlegung des Aufsichtsratsamtes / Abberufung vom Amt), 13 (Beschlussfassung über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die Vorstandsmitglieder Prof. Dr. Lübbert und Schaffer sowie gegen die Maruho Deutschland GmbH und die Maruho Co. Ltd. nach § 147 Abs. 1 AktG sowie Bestellung eines Besonderen Vertreters für die Geltendmachung dieser Ansprüche nach § 147 Abs. 2 AktG) und 14 (Aufhebung des Beschlusses zu TOP 6 der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. Mai 2017 (Schaffung eines Genehmigten Kapitals in Höhe von 4.000.000,00 EUR mit der Möglichkeit, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen), Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2019 und Änderung der Satzung). In Bezug auf die Tagesordnungspunkte 7 bis 14 wurde zudem positive Beschlussfeststellungsklage erhoben, wonach erkannt werden soll, dass die Hauptversammlung die Beschlüsse gem. den hierzu bekannt gemachten Beschlussvorschlägen der Deutsche Balaton AG, teils in Gestalt von in der Hauptversammlung gestellten Gegenanträgen hierzu, gefasst hat. Die Klage ist vor dem Landgericht Köln unter dem Aktenzeichen 82 O 75/19 anhängig.

Es wurde von der ABC Beteiligungen AG, Heidelberg, Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der Biofrontera AG vom 28.05.2020 erhoben. Die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage richtet sich gegen die Beschlussfassungen unter den Tagesordnungspunkten 6 (Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts), 9 (Abwahl eines Aufsichtsratsmitglieds und Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds), 11 (Beschlussfassung über die Durchführung einer Sonderprüfung zu den Umständen der in den USA von der Gesellschaft gegen die Deutsche Balaton AG und andere Beklagte erhobenen Klage), 12 (Beschlussfassung über die Durchführung einer Sonderprüfung zu den Umständen der Rücknahme des Bezugsangebots für Pflichtwandelanleihen) und 13 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Pflichtwandelanleihen und Schaffung eines bedingten Kapitals mit entsprechender Satzungsänderung). In Bezug auf die Tagesordnungspunkte 9, 11, 12 und 13 wurde zudem positive Beschlussfeststellungsklage erhoben, wonach erkannt werden soll, dass die Hauptversammlung die Beschlüsse gem. den hierzu bekannt gemachten Beschlussvorschlägen im Ergänzungsverlangen der Deutsche Balaton AG gefasst hat. Die Klage ist vor dem Landgericht Köln unter dem Aktenzeichen 82 0 53/20 anhängig. Zu Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Einräumung eines mittelbaren Bezugsrechts) wurde am 20. Oktober 2020 ein Freigabeantrag beim Oberlandesgericht Köln gestellt. Das Oberlandesgericht Köln hat dem Freigabeantrag am 7. Januar 2021 stattgegeben. Nachfolgend haben die ABC Beteiligungen AG und die Gesellschaft die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage insoweit für erledigt erklärt.

Biofrontera gegen Automattic Inc.

Die Biofrontera AG hat beim Landgericht Hamburg verschiedene einstweilige Verfügungen gegen die Automattic Inc, San Francisco, USA, beantragt und erhalten. Automattic Inc. ist Betreiberin des Portals WordPress.com, auf dem eine (bisher) unbekannte Person in einem Blog falsche und diffamierende Behauptungen über die Biofrontera AG und ihr Management veröffentlicht hat. Die Automattic Inc. hat die erwirkten einstweiligen Verfügungen mit Widersprüchen angegriffen. Über diese Widersprüche der Automattic Inc. hat das Landgericht Hamburg nun in mündlicher Verhandlung entschieden und die erwirkten Verfügungen nahezu ausnahmslos bestätigt. Gegen diese Urteile des Landgerichts legte die Automattic Inc. das Rechtsmittel der Berufung ein. Diese Berufungsverfahren sind derzeit vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht anhängig.

Vergütungsbericht

Die Gehälter der Vorstandsmitglieder bestehen aus einer Festvergütung, die in zwölf gleichen Teilen monatlich ausgezahlt wird. Darüber hinaus ist für die Vorstände eine jährliche leistungsbezogene Bonuszahlung vorgesehen, die nach dem Gesetz für die Angemessenheit von Vorstandsvergütungen an den langfristigen Unternehmenserfolg gekoppelt sein muss. Es besteht außerdem eine langfristige Vergütungskomponente durch Teilnahme am Aktienoptionsprogramm sowie am Stock-Appreciation-Rights -Programm (SAR) des Unternehmens.

Die Gesamtvergütung für Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2020 und der Bestand aller bisher an die Vorstände ausgegebenen Aktienoptionen zum 31. Dezember 2020 teilen sich wie folgt auf:

Prof. Dr. Hermann Lübbert

CEO
Thomas Schaffer

CFO
Christoph Dünwald

CCO
01.02.1998 amtierend 01.06.2013 28.02.2021 16.11.2015 31.01.2020
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in TEUR (soweit nicht anders angegeben) 2020 2019 2020 2019 2020 2019
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Erfolgsunabhängiger Gehaltsbestandteil 322 350 244 257 23 275
Sachbezüge 9 16 13 12 1 16
Summe erfolgsunabhängige Gehaltsbestandteile 331 366 257 269 24 291
Einjährige variable Vergütung (Bonus) 0 167 0 154 50 140
Mehrjährige variable Vergütung, davon aus
Aktienoptionen (Laufzeit bis 13.05.2025)
beizulegender Wert der gewährten Optionen 0 37 0 25 0 25
Einkommen aus der Ausübung von Aktienoptionen 86 149 54 0 72 0
Stock Appreciation Rights (Laufzeit bis 03.05.2030)
Beizulegender Zeitwert der gewährten SAR 290 0 218 0 0 0
Einkommen aus der Ausübung von SAR 0 0 0 0 0 0
Summe mehrjährige Variable Vergütung 376 186 271,5 25 72 25
Summe erfolgsabhängige Gehaltsbestandteile 376 353 271,5 179 122 165
Gesamtvergütung 707 719 529 448 146 456
Aktienoptionen per 31.12. (Stück) 164.495 244.495 100.000 150.000 0 150.000
Davon im Geschäftsjahr gewährt (Stück) 0 14.495 0 10.000 0 10.000
Beizulegender Zeitwert bei Gewährung 0 414 0 255 0 255
Stock Appreciation Rights per 31.12. (Stück) 200.000 0 150.000 0 0 0
Gewährte Stock Appreciation Rights (Stück) 200.000 0 150.000 0 0 0
Beizulegender Zeitwert der gewährten SAR 290 0 218 0 0 0

Herr Christoph Dünwald hat nach Ausscheiden aus dem Vorstand für den Zeitraum Februar bis November Bezüge als ehemaliges Organmitglied in Höhe von 137 TEUR erhalten.

Der erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteil beträgt bei Herrn Prof. Dr. Lübbert 47% (Vorjahr: 51%) und Herrn Schaffer rund 49% (Vorjahr: 60%) der Gesamtvergütung. Die erfolgsunabhängige Vergütung von Herrn Dünwald beträgt rund 16% (Vorjahr: 64%).

Den Vorständen werden Firmenwagen auch zum privaten Gebrauch zur Verfügung gestellt. Die Gesellschaft beteiligt sich ferner an den Kosten zur privaten Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung bis zur Höhe des jeweils maximalen Arbeitgeberzuschusses, soweit entsprechende Versicherungen tatsächlich bestehen und entsprechende Kosten anfallen. Die bestehenden Dienstverträge sehen vor, dass - in Abhängigkeit von der Erreichung von zu vereinbarenden Zielen - ein jährlicher Bonus gewährt werden soll. Bei Überschreitung der Ziele ist der Höchstbetrag des Jahresbonus begrenzt (Cap). Bei Zielunterschreitung bis zu 70% reduziert sich die Bonuszahlung linear; bei höherer Zielunterschreitung entfällt die Bonuszahlung vollständig. Die Bemessungsfaktoren (2019: Umsatzhöhe (30%), Ergebnis nach Steuer (20%), Erreichung Break-Even in 04-2019 (20%), Abschluss der Patientenrekrutierung in der BCC-Studie (20%), Abschluss der klinischen Phase der Peripherie-Studie (10%)) werden jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres für das folgende Geschäftsjahr in einer Zielvereinbarung einvernehmlich festgelegt. Die vorgenannten für 2019 festgelegten Leistungskriterien wurden nicht erreicht und somit im Geschäftsjahr 2020 keine Bonusauszahlung gewährt.

Abfindungen für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund sind auf insgesamt zwei Jahresgehälter, max. jedoch den bei Ausscheiden noch bestehenden Gesamtvergütungsanspruch für die Restlaufzeit des Vertrages begrenzt („Abfindungs-Cap").

Die Maximalvergütung der Vorstände aus der erfolgsunabhängigen und der einjährigen erfolgsabhängigen Vergütung (Bonus) beträgt für Herrn Prof. Dr. Lübbert 520 TEUR und für Herrn Thomas Schaffer 390 TEUR. Hinsichtlich der Maximalvergütung aus der mehrjährig variablen Vergütung verweisen wir auf die nachfolgenden Erläuterungen zu Aktienoptionsprogramm und SAR-Programm.

Um die langfristige Anreizwirkung der variablen Vergütung und damit deren Ausrichtung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung weiter zu erhöhen, haben sich die Vorstandsmitglieder verpflichtet, für aus dem Aktienoptionsprogramm 2015 gewährte Aktienoptionen Stamm-Aktien der Gesellschaft im privaten Vermögen zu halten und damit ein Eigenengagement einzugehen und zwar für die Dauer von drei Jahren beginnend einen Monat nach dem Ausgabetag der Optionen („Sperraktien"). Die Höhe des Eigenengagements ist bei den jeweiligen Vorstandsmitgliedern im Detail unterschiedlich geregelt. Werden Sperraktien vorzeitig veräußert, was dem Aufsichtsratsvorsitzenden unverzüglich anzuzeigen ist, kann die Gesellschaft binnen eines Monats nach der Mitteilung der Veräußerung die kostenlose Rückübertragung einer entsprechenden Anzahl Aktienoptionen verlangen, wobei immer die zuletzt gewährten Optionen zurückzuübertragen sind (last in first out). Eine Rückübertragung scheidet aus, wenn das Vorstandsmitglied darlegen kann, dass der Verkauf der Sperraktien erforderlich war, um dringenden finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Die Spanne der Ausübungspreise für ausstehende Optionen liegt zwischen 2,25 und 6,708 EUR, die Spanne des beizulegenden Zeitwerts der ausstehenden Optionen liegt zwischen 1,00 und 2,55 EUR. Nach Ablauf der jeweiligen Sperrfrist können die Optionsrechte bis zum Ablauf von sechs Jahren nach dem jeweiligen Ausgabetag (ausschließlich) ausgeübt werden.

Als langfristige Erfolgskomponente werden dem Vorstandsmitglied im Rahmen des Dienstvertrages, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2020, Stock Appreciation Rights („SARs") gewährt (Long Termin Incentive, „LTI“). Hierbei ist ein jährlicher Zielbetrag in Höhe von 150% des STI-Zielbetrags („LTI-Zielbetrag") vereinbart. Die Anzahl der jährlich gewährten SARs entspricht dem LTI-Zielbetrag geteilt durch den wirtschaftlichen Wert der SARs zum Zeitpunkt der Gewährung. SARs, für die Ausübungsvoraussetzungen im Übrigen vorliegen, können nicht ausgeübt werden, wenn und soweit der erzielte Bruttoerlös aus sämtlichen ausgeübten SARs, die dem Vorstandsvorsitzenden gewährt wurden, die Brutto-Festvergütung des Vorstandsmitglieds, die dieser seit der ersten Gewährung von SARs tatsächlich erhalten hat, ohne diese Begrenzung um mehr als 300% überschreiten würde.

Soweit Bedingungen des SAR-Programms ein Eigeninvest vorsehen, wird abweichend von den etwaigen SAR Bedingungen vereinbart, dass das Eigeninvest unbedingt binnen sechs Monaten nach dem Ausübungstag in Höhe von 25% des Auszahlungsbetrags (brutto) zu tätigen ist und dass die erworbenen Aktien der Gesellschaft frühestens vier Jahre nach der Gewährung der SARs veräußert werden dürfen.

Um die langfristige Anreizwirkung der variablen Vergütung und damit deren Ausrichtung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung weiter zu erhöhen, verpflichtet sich das Vorstandsmitglied, bis zu 100.000 Aktien der Gesellschaft zu erwerben und bis zum Ende dieses Dienstvertrages zu halten (Share Ownership Guideline). Der von dem Vorstandsmitglied zu tragende gesamte Erwerbsaufwand (incl. Erwerbsnebenkosten) ist je Geschäftsjahr aber auf einen Betrag in Höhe von 25% der ihm für das vorangegangene Geschäftsjahr des für das Vorjahr gewährten Zielerreichungsbonus beschränkt.

Der Vorstand ist dazu angehalten vom erhaltenen Zielerreichungsbonus des vorangegangenen Jahres 25 % in Aktien zu investieren - und zwar so lange, bis sein Gesamterwerb von 100.000 Aktien erreicht worden sind.

Sperrfristen in Bezug auf erworbene Aktien der Gesellschaft, die dem Vorstandsvorsitzenden im Zusammenhang obiger Abschnitte auferlegt sind, enden, wenn die Gesellschaft nach Ausscheiden des Vorstandsvorsitzenden bekannt gibt, dass die Notierung der Aktien im regulierten Markt in Deutschland beendet wird.

Der Aufsichtsrat kann dem Vorstandsmitglied ferner in begründeten Ausnahmefällen eine der Höhe nach ins Ermessen des Aufsichtsrats gestellte Sondertantieme gewähren, die einen Betrag von EUR 50.000 (brutto) je Geschäftsjahr jedoch nicht übersteigt.

Übernahmerelevante Angaben

Handelsplatz

Die Aktien der Biofrontera werden unter dem Börsenkürzel B8F und der ISIN DE0006046113 im Prime Standard der Frankfurter Börse sowie an allen anderen deutschen Börsenplätzen gehandelt. In den USA werden Anteilsscheine der Biofrontera AG als American Depository Shares (ADS) unter dem Börsenkürzel BFRA an der US-amerikanischen Börse Nasdaq gehandelt. Ein ADS verbrieft dabei das Recht in zwei Stammaktien der Biofrontera AG.

Aktionärsstruktur

Die detaillierte Darstellung der von den Gesellschaftern gehaltenen Anteilswerten zum 31. Dezember 2020 auf Basis der Pflichtveröffentlichungen der Aktionäre befinden sich im Konzernanhang unter Abschnitt 9 Eigenkapital sowie im Anhang des Einzelabschlusses Biofrontera AG unter Punkt „III. Angaben zur Bilanz und GuV" unter 5 Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, bedingtes Kapital.

Grundkapital und bestehende Kapitalia

Die detaillierte Darstellung des Grundkapitals zum 31. Dezember 2020 befindet sich im Konzernanhang unter 9 Eigenkapital sowie im Anhang des Einzelabschlusses der Biofrontera AG unter Punkt „III. Angaben zur Bilanz und GuV" unter 5 Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, bedingtes Kapital.

Satzung

Die Satzung der Biofrontera entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Es bestehen keine über die §§ 84, 85 sowie §§ 133, 179 Aktiengesetz hinausgehenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern.

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB und § 315d HGB einschließlich der Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Nach § 289f sowie § 315d HGB haben börsennotierte Aktiengesellschaften eine Erklärung zur Unternehmensführung abzugeben. Diese ist entweder in den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht aufzunehmen oder auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich zu machen. Die Erklärung der Biofrontera AG zur Unternehmensführung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.biofrontera.com im Bereich „Investoren", Unterpunkt „Corporate Governance“ im Zusammenhang mit dem Corporate Governance Bericht abrufbar.

Leverkusen, 12. April 2021

Biofrontera AG

Prof. Dr. Hermann Lübbert, Vorsitzender des Vorstands

Ludwig Lutter, Finanzvorstand