Annual Report • Apr 24, 2012
Annual Report
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Der vorliegende Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011, der über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns berichtet, beschreibt den Geschäftsverlauf des Konzerns (nachfolgend auch ’Biofrontera’ oder ’Biofrontera Gruppe’ genannt), bestehend aus der Biofrontera AG, Leverkusen, als Muttergesellschaft und den beiden 100%igen Tochtergesellschaften Biofrontera Bioscience GmbH, Leverkusen, und Biofrontera Pharma GmbH, Leverkusen.
Die Biofrontera Bioscience GmbH ist mit Wirkung zum 1. Januar 2002 durch die Ausgründung wesentlicher Unternehmensteile der Biofrontera Pharmaceuticals AG entstanden. Die Muttergesellschaft firmierte zunächst unter Biofrontera Pharmaceuticals Holding AG, bevor mit Eintragung in das Handelsregister zum 27. November 2003 die Umfirmierung zu Biofrontera AG wirksam wurde. Die Bestimmungen über das Geschäftsjahr der Biofrontera Bioscience GmbH wurden mit Satzungsänderung vom 25. April 2006 neu festgelegt. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni eines jeden Jahres.
Die Biofrontera Pharma GmbH (ehemals Biofrontera Discovery GmbH) ist die zweite 100%-ige Beteiligung der Biofrontera AG. Im Zuge des Verkaufs des operativen Geschäftsbetriebs der Biofrontera Discovery GmbH wurde die Firmierung mit Satzungsänderung vom 21. Dezember 2005 in Biofrontera Pharma GmbH geändert und der Sitz von Heidelberg nach Leverkusen verlegt.
Strategie
Das strategische Ziel der Biofrontera Gruppe ist eine Positionierung der Gesellschaft als Spezialpharmaunternehmen in der Dermatologie. Aktivitätsschwerpunkte sind die Entwicklung neuer Produkte und deren Vertrieb in ausgesuchten europäischen Ländern. Für die Vermarktung in anderen Territorien werden Abkommen mit geeigneten Partnern geschlossen.
Biofrontera hat als erstes kleines deutsches Unternehmen eine zentralisierte europäische Zulassung für ein komplett eigenständig entwickeltes Medikament, das Ameluz®, erhalten. Damit ist der Startschuss für den Ausbau des bis dahin sehr kleinen dermatologischen Vertriebes gefallen. Ziel ist es, ab 2012 zu den 15 Pharmaunternehmen mit den meisten Außendienstbesuchen bei deutschen Dermatologen zu gehören.
Die bei der Gründung noch vollständig forschungsorientierte Biofrontera wird mit diesem Schritt die Entwicklung hin zur dermatologischen Spezialpharmaunternehmen abschließen können.
Umsatz
Die Biofrontera Gruppe erzielte 2011 einen Umsatz von 515 TEUR. Diese Umsätze resultieren im Wesentlichen aus dem Verkauf von Wirk- und Hilfsstoffen zur Rezepturherstellung bei Apotheken und aus dem Verkauf des medizinischen Kosmetikprodukts Belixos®. Da Ameluz® erst im Dezember 2011 die Marktzulassung erteilt wurde, konnten hiermit noch keine Umsätze erzielt werden.
Forschung und Entwicklung
Biofrontera hat sich 2011 mit ihren personellen und finanziellen Ressourcen fast ausschließlich auf die Zulassung und Vermarktung von Ameluz® (Entwicklungsname BF-200 ALA) und der zugehörigen PDT-Lampe BF-RhodoLED® konzentriert. Im Folgenden werden die Entwicklungsstände und Potenziale der klinischen Produkte im Einzelnen dargestellt.
Ameluz® und BF-RhodoLED®
Ameluz® 78 mg/g g Gel (Entwicklungsname BF-200 ALA) wird für die Behandlung verschiedener Formen von weißem Hautkrebs und Warzen entwickelt. Das Produkt hat 2011 eine erste zentralisierte europäische Zulassung für die Behandlung von milden und moderaten Aktinischen Keratosen erhalten. Aktinische Keratosen sind oberflächliche Formen von Hautkrebs, bei denen die Gefahr einer Ausbreitung in tiefere Hautschichten besteht. Die Kombination von Ameluz® mit einer Lichtbehandlung stellt eine innovative Behandlungsform dar, die zu den photodynamischen Therapien (PDT) gehört. Bei der Behandlung dringt der Wirkstoff 5-Aminolävulinsäure (ALA) unterstützt durch eine Nanoemulsion in die betroffenen Zellen ein, wo er zunächst insbesondere in Tumorzellen in eine zweite Substanz umgewandelt wird. Diese zweite Substanz, das Protoporphyrin IX, dient als Photosensibilisator. Das bedeutet, dass es durch eine etwa 10- bis 15-minütige Beleuchtung mit Rotlicht angeregt werden kann. Das dergestalt angeregte Molekül bewirkt die Bildung zytotoxischer Mengen von hochreaktivem Sauerstoff. Dieser verursacht über Oxidationsprozesse ein Absterben der Tumorzellen. Die beiden für die Zulassung benötigten Phase III-Studien haben die Wirksamkeit des neuen Medikaments eindrucksvoll gezeigt. Im Vergleich zu dem bereits zugelassenen Vergleichspräparat Metvix® hat Ameluz® eine deutlich und statistisch signifikant bessere Wirkung. Zwischen 85 und 96% der mit Ameluz® behandelten und mit LED-Lampen (s.u.) beleuchteten Patienten waren nach der Behandlung von allen Keratosen befreit, was bei dem Vergleichspräparat Metvix® mit den gleichen Lampen nur bei 68% der Patienten der Fall war. Bei schwer behandelbaren Keratosen auf dem Schädel zeigte sich die Überlegenheit von BF-200 ALA besonders deutlich. Im Mittel aller Lampen wurden hier mit BF-200 ALA 70% der Patienten von allen Keratosen befreit, mit Metvix® nur 40%. Auch die Rezidivrate nach 12 Monaten war bei Ameluz® etwas besser als bei Metvix®.
Neben der hervorragenden Wirksamkeit der PDT soll das kosmetische Ergebnis Erwähnung finden, das bei großflächiger Anwendung dieser Therapieform erreicht wird. Hier verschwinden nicht nur die sichtbaren Keratosen, sondern auch die gesunde Haut sieht nach der Behandlung besser aus, da die PDT in der Lederhaut die Kollagensynthese anregt, was die Haut anschließend frischer und jünger erscheinen lässt.
Am 16. Dezember 2011 hat die Europäische Kommission das Medikament Ameluz® zur Vermarktung in der gesamten EU, Norwegen, Island und Liechtenstein zugelassen. Bereits im Oktober 2011 hatte die zuständige „European Medicines Agency“ die Zulassung ohne Einschränkung empfohlen.
Da eines der diesem Produkt zugrunde liegenden Patente 2004 von der Firma ASAT Applied Science and Technology AG in Zug, Schweiz, erworben wurde, war Biofrontera noch zur Zahlung von zwei Kaufpreisraten über je 1,5 Mio. Euro sowie einer Zinszahlung von Euro 94.395 verpflichtet. Die Zahlung der ersten Rate sollte bei Einreichung des Zulassungsantrags, die der Zweiten nach der Zulassung erfolgen. In einer Vereinbarung mit der ASAT AG wurde am 16.06.2011 beschlossen, dass ASAT 385.000 Aktien für den Betrag von Euro 2.094.395 erhält, dies entspricht einem Kaufpreis von Euro 5,44 pro Aktie. Die Aktien unterliegen einer 1-jährigen Haltefrist. Der verbleibende Betrag von 1,0 Mio. Euro soll in bar 3 Monate nach Erteilung der Zulassung beglichen werden. Im März 2012 wurden hiervon bereits 500 TEUR beglichen. Umsatzbezogene Lizenzzahlungen muss Biofrontera für Ameluz® nicht leisten.
Aufgrund des in den Phase III-Studien erkennbaren deutlichen Einflusses unterschiedlicher Typen von PDT-Lampen hat Biofrontera entgegen der ursprünglichen Planung beschlossen, eine eigene PDT-Lampe zu entwickeln. Die in den klinischen Studien besonders effektiven LED-Lampen strahlen Licht nur bei der Wellenlänge ab, bei der der Photosensibilisator angeregt wird. Breitlichtlampen decken einen größeren Wellenlängenbereich ab. In Biofronteras Phase III Studien wurden diese Lampentypen erstmals in einer kontrollierten klinischen Studie mit einander verglichen.
Obwohl die Therapie deutlich wirksamer war, wenn die Beleuchtung mit LED-Lampen durchgeführt wurde, war jedoch mit diesen Lampen auch die Nebenwirkungsrate deutlich erhöht.
Während der ca. 10-minütigen Beleuchtung traten mit den LED-Lichtquellen und BF-200 ALA bei 25% der Patienten starke Schmerzen auf, mit Metvix® sogar bei 29%. Breitband-Lichtquellen verursachten nur selten Schmerzen.
Da offenbar die Wahl der geeigneten Lampe einen wichtigen Faktor bei den Erfolgsaussichten einer Photodynamischen Therapie darstellt, hat Biofrontera sich entschlossen, eine Lampe zu entwickeln, die allen bisher verfügbaren PDT-Lampen überlegen sein soll. Diese Lampe wurde BF-RhodoLED® genannt und befindet sich derzeit in der Zulassung als Medizinprodukt. Medizinprodukte dürfen nach ihrer Zulassung europaweit verkauft werden.
Das Vorkommen der aktinischen Keratose verdoppelt sich etwa alle 10 Jahre, ohne dass ein Ende dieser Entwicklung abzusehen ist. Bereits heute sind aktinische Keratosen der dritthäufigste Grund für den Besuch eines Hautarztes. In Europa treten jedes Jahr etwa 5 Millionen neue Fälle von aktinischer Keratose auf. Daher sind neue, effektive Behandlungsmethoden wichtig und lassen das Potential für jährliche Umsätze in Höhe von mehreren hundert millionen Euro erwarten.
Im Januar und Februar 2012 wurden bereits weitere Umsatzlöse in Höhe von 288 TEUR sowie Erlöse aus Downpaymentzahlungen in Höhe von 350 TEUR erzielt.
BF-derm1
Diese Tablette enthält einen Wirkstoff mit einem völlig neuen Wirkprofil, das chronisch erkrankten und bisher nicht ausreichend therapierbaren Patienten mit schwerer Urtikaria (Nesselsucht) Linderung verspricht. Eine bereits abgeschlossene, Placebo-kontrollierte Phase IIa Studie mit BF-derm 1 hat gezeigt, dass bei diesen schwer kranken Patienten sowohl die Symptome der Urtikaria als auch die Einnahme ermüdender Antihistaminika deutlich gesenkt wurden. Schwere Nebenwirkungen traten nicht auf.
Die Fortführung der klinischen Entwicklung bis zum Markteintritt würde voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 14 Mio. Euro verursachen. Aus finanziellen Gründen wurde die Weiterentwicklung dieses Produkts zurück gestellt. Derzeit gibt es Gespräche mit Investoren, die die Kosten der Weiterentwicklung dieses Projekts möglicherweise tragen werden. Im Hinblick darauf hat Herr Prof. Lübbert eine Position als Geschäftsführer bei der ClinPharm Reform GmbH angenommen, die diese Entwicklung möglicherweise weiter begleiten wird.
Die Gesellschaft rechnet mit einem Marktpotenzial von BF-derm1 oberhalb von 200 Mio. Euro pro Jahr. Der Einsatz dieses Medikaments für solche Patienten, die derzeit mit stark ermüdenden Antihistaminika behandelt werden müssen, könnte die potentielle Marktgröße ca. 5-fach erhöhen.
BF-1
BF-1 soll zur prophylaktischen Behandlung von Patienten eingesetzt werden, die häufig unter schmerzvollen Migräneattacken leiden. Eine erste Verabreichung an Probanden ist bereits erfolgt, um die Aufnahme (Bioverfügbarkeit), Stabilität im Blut (Pharmakokinetik) und die Verstoffwechselung zu untersuchen. Die von Biofrontera patentierte Substanz hemmt den 5-HT2B Rezeptor, der auf den Blutgefäßen in den Hirnhäuten liegt. Migräneschmerz beruht auf einer sterilen Entzündung der Hirnhäute, die durch dauerhafte Aktivierung des 5-HT2B Rezeptors hervorgerufen wird. Einige andere, bereits klinisch verwendete Medikamente blockieren ebenfalls diesen Rezeptor, ihr Einsatz in der Migräneprophylaxe ist aufgrund von Nebenwirkungen jedoch nur eingeschränkt möglich.
Eine prophylaktische Behandlung der Migräne bietet sich besonders für solche Patienten an, die unter häufigen schweren Anfällen leiden. Wegen der Häufigkeit der schweren Migräne und des hohen medizinischen Bedarfs für bessere Prävention betrachten wir BF-1 als einen möglichen Blockbuster, also ein Medikament mit einem jährlichen Umsatzpotenzial von über 1.000 Mio. Euro.
Patententwicklung ab 2011
Biofrontera verfügt über ein breites Patentportfolio, durch das ihre Produkte vor der Konkurrenz geschützt werden. Im Jahr 2011 wurde die Erteilung wichtiger Kernpatente voran getrieben, während andere Patentanmeldungen fallen gelassen wurden, die für die dermatologische Ausrichtung des Unternehmens nicht mehr relevant sind. Im Einzelnen ergaben sich folgende Änderungen des Portfolios:
ALA
· In den nationalen/regionalen Phasen der PCT-Anmeldung „Nanoemulsion“, die in 2009 und 2010 gestartet wurden, wurde im August 2011 in Australien Prüfantrag gestellt. Nach der fristgerechten Beantwortung eines Prüfbescheids im September 2011 erging im November 2011 ein Erteilungsbeschluss für den chinesischen Anteil der PCT-Anmeldung. Für entsprechende Anmeldungen in Europa, Israel, Neuseeland, Russland, Singapur und der Ukraine sind Amtsbescheide ergangen und wurden fristgerecht beantwortet.
· Das europäische Patent „5-Aminolevulinic acid formulation dissolved/dispersed in non-aqueous solvents “ wurde im Januar 2010 und der nationale Anteil in Kanada im März 2010 erteilt. Im Oktober 2010 wurde gegen das europäische Patent Einspruch von der Patentanwaltskanzlei Thompson Gray LLP eingereicht. Nach genauer Überprüfung der Einwände, wurde wegen der geringen Relevanz der Patentfamilie beschlossen, diese nicht weiter zu verfolgen.
Hautirritationen & Hauterkrankungen
· Die im April 2010 in den USA eingereichte Patentanmeldung „Pharmazeutische und/oder kosmetische Zusammensetzung zur Behandlung der Haut“ wurde im Oktober 2011 publiziert. In Deutschland wurde dazu nach Erwiderung eines Amtsbescheids im Oktober 2011 ein entsprechendes Gebrauchsmuster veröffentlicht.
Migräne
· Im Oktober 2010 erging eine „Notice of Allowance“ für das Patent „5-HT2B-Rezeptor Antagonisten" in Kanada. Die fristgerechte Zahlung der Erteilungsgebühr wurde in Auftrag gegeben. Im April 2011 wurde das Patent daraufhin in Kanada erteilt.
Personalien
Vorstand
Der Vorstand besteht aus Herrn Prof. Dr. Hermann Lübbert (Vorsitz) und Herrn Werner Pehlemann (Finanzen). Die Gehälter der Vorstandsmitglieder bestehen aus einer Festvergütung, die in zwölf gleichen Teilen monatlich ausgezahlt wird.
Darüber hinaus ist für die Vorstände eine jährliche leistungsbezogene Bonuszahlung vorgesehen und es besteht eine langfristige Vergütungskomponente durch Teilnahme an dem Aktienoptionsprogramm des Unternehmens. Den Vorständen stehen Dienstwagen auch zum privaten Gebrauch zur Verfügung.
Die Gesamtvergütung für Mitglieder des Vorstands im abgelaufenen Geschäftsjahr und der Gesamtbestand der Aktienoptionen zum 31. Dezember 2011 teilten sich wie folgt auf:
Prof. Dr. Hermann Lübbert - Gehalt/Tantieme 356 TEUR (i.Vj. 364 TEUR)
- Aktienoptionen 65.000, beizulegender Zeitwert bei Gewährung: 57.150 € (i.Vj. 35.000, beizulegender Zeitwert bei Gewährung: 19.950 €)
Werner Pehlemann - Gehalt/Tantieme 262 TEUR (i.Vj. 254 TEUR)
- Aktienoptionen 40.000, beizulegender Zeitwert bei Gewährung: 36.200 € (i.Vj. 20.000, beizulegender Zeitwert bei Gewährung: 11.400€)
Ergänzend sehen die bestehenden Dienstverträge vor, dass – in Abhängigkeit von der Erreichung von zu vereinbarenden Zielen – ein jährlicher Bonus gewährt werden soll. Bei Überschreitung der Ziele ist der Höchstbetrag des Jahresbonus begrenzt (Cap), Bei Zielunterschreitung bis zu 70 % reduziert sich die Bonuszahlung linear; bei Zielunterschreitung von mehr als 70 % entfällt die Bonuszahlung vollständig. Die Bemessungsfaktoren werden jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres für das folgende Geschäftsjahr in einer Zielvereinbarung einvernehmlich festgelegt.
Abfindungen für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund sind auf insgesamt zwei Jahresgehälter, max. jedoch den bei Ausscheiden noch bestehenden Gesamtvergütungsanspruch für die Restlaufzeit des Vertrages begrenzt („Abfindungs-Cap“).
Um die langfristige Anreizwirkung der variablen Vergütung und damit deren Ausrichtung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung weiter zu erhöhen, haben sich die Vorstandsmitglieder verpflichtet, für jede aus dem Aktienoptionsprogramm 2010 gewährte Aktienoption eine Stamm-Aktie der Gesellschaft im privaten Vermögen zu halten und damit ein Eigenengagement einzugehen, und zwar für die Dauer von drei Jahren beginnend einen Monat nach dem Ausgabetag der Optionen („Sperraktien“). Werden Sperraktien vorzeitig veräußert, was dem Aufsichtsratsvorsitzenden unverzüglich anzuzeigen ist, kann die Gesellschaft binnen eines Monats nach der Mitteilung der Veräußerung die kostenlose Rückübertragung einer entsprechenden Anzahl Aktienoptionen verlangen, wobei immer die zuletzt gewährten Optionen zurück zu übertragen sind (last in first out). Eine Rückübertragung scheidet aus, wenn das Vorstandsmitglied darlegen kann, dass der Verkauf der Sperraktien erforderlich war, um dringenden finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Im Jahr 2011 wurden dem Vorsitzenden des Vorstands 30.000 Optionen und dem weiteren Vorstandsmitglied 20.000 Optionen auf dieser Grundlage gewährt.
Aufsichtsrat
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Mai 2011 wurden Frau Ulrike Kluge sowie die Herren Jürgen Baumann, Prof. Dr. Bernd Wetzel, Dr. Ulrich Granzer, Andreas Fritsch und Alfred Neimke als Aufsichtsräte gewählt. Zu den Mitgliedern des Aufsichtsrates waren im Geschäftsjahr 2011 bestellt:
Jürgen Baumann Vorsitzender des Aufsichtsrats, Experte für Marketing und Vertrieb im Pharmabereich, wohnhaft in Monheim
Prof. Dr. Bernd Wetzel Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats; Berater, wohnhaft in Biberach/Riss
Dr. Ulrich Granzer Geschäftsführer der Ulrich Granzer Regulatory & Services und Berater, wohnhaft in Krailing bei München
Ulrike KlugeGeschäftsführerin der klugeconcepts GmbH in Köln, wohnhaft in Köln (ab 10.05.2011)
Andreas Fritsch Geschäftsführender Gesellschafter der Finance System GmbH & Co. KG, München sowie Geschäftsführer der Patenthandel Portoliofonds I Verwaltungs GmbH, Pullach, der Pharma Invest I Verwaltungs GmbH, Pullach, der Via Vadis Controlling GmbH, München und geschäftsführender Gesesllschafter der Fritsch & Fritsch GbR, Seefeld, wohnhaft in Seefeld bei München (ab 10.05.2011)
Alfred Neimke Geschäftsführer der frene consulting GmbH in Wien, Österreich, wohnhaft in Wien, Österreich (ab 10.05.2011)
Alle Aufsichtsratsmitglieder wurden bei der ordentlichen Hauptversammlung 2011 für 5 Jahre gewählt.
In 2011 ausgeschiedene Mitglieder des Aufsichtsrats:
Dr. Andreas Kretschmer
Mitglied sowie stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender bis zum 10.05.2011; Aufsichtsratsvorsitzender der Private Life AG, Hamburg; der Bioceuticals Arzneimittel AG, Bad Vibel; Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Deutsche Wohnen AG, Frankfurt a.M.; Mitglied des Aufsichtsrats der Triton Managers Limited, St. Helier/Jersey, und des IVG Institutional Funds GmbH, Wiesbaden
Dr. Heinrich Hornef
Mitglied bis zum 10.05.2011; Heidelberg Innovation Bioscience Venture II GmbH & Co. KG, Heidelberg, stellv. Vorsitzender des Investorenbeirats, GBR Wohnpark Stralau V, Berlin, Mitglied des Beirats
Richard Gabriel
Mitglied bis zum 10.05.2011; Head of the Life Science Practice, Semaphore Inc., Boston, Massachusetts, USA; Director, Chemical Manufacturing for MediVector, Inc. in Boston, Massachusetts, USA
Das voll eingezahlte Grundkapital des Mutterunternehmens, der Biofrontera AG, zum 31. Dezember 2011 betrug 11.240.486,00 Euro. Es war eingeteilt in 11.240.486 Namensaktien im Nennwert von je Euro 1,00.
Am 31. Dezember 2010 hatte das Grundkapital Euro 9.975.486 betragen und wurde im Verlauf des Jahres 2011 um TEUR 1.265.000,00, eingeteilt in 1.265.000 Namensaktien, erhöht (s. Abschnitt „Gesellschaftsrechtliche Maßnahmen“). 2006 sind die Aktien der Biofrontera AG am Geregelten Markt der Düsseldorfer Börse eingeführt worden. Seitdem werden die Aktien an allen deutschen Börsenplätzen und dem Computerhandelssystem Xetra gehandelt.
Am 31. Dezember 2011 wurde das Grundkapital wie folgt gehalten:
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| 31. Dez. 2011 EUR |
|
|---|---|
| Prof. Dr. Ulrich Abshagen, Deutschland Davon sind Herrn Prof. Dr. Abshagen 976.056 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG von der Heidelberg Innovation BioScience Venture II GmbH & Co.KG über die Heidelberg Innovation Asset Management GmbH & Co. KG zuzurechnen, zu deren geschäftsführenden Gesellschaftern Herr Prof. Dr. Abshagen gehört. | 1.009.806 |
| Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt | 981.438 |
| Prof. Dr. Hermann Lübbert, Leverkusen | 546.010 |
| Streubesitz | 8.703.232 |
| 11.240.486 |
Investitionen
Die Zugänge zu den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen im Geschäftsjahr 2011 resultierten im Wesentlichen aus dem Erwerb der Nutzungsrechte von Know-How und Patenten zum Projekt Ameluz® in Höhe von TEUR 3.094 (Vorjahr TEUR 0) und aus dem Erwerb von weiteren Nutzungsrechten im Zusammenhang mit dem Prototyp der LED-Leuchte (TEUR 278; Vorjahr TEUR 6)
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Forschungs- und Entwicklungskosten des Konzerns, die in der Vorjahresperiode TEUR 3.930 betrugen, sanken im Geschäftsjahr 2011 auf TEUR 1.401. Dieser Rückgang beruht darauf, dass nur noch Kosten im Rahmen des laufenden Zulassungsprozesses von BF-200 ALA angefallen sind. Diese Kosten entfielen in der Hauptsache auf Untersuchungen, die aufgrund von Fragen der Behörde durchgeführt werden mussten, sowie auf externe Berater.
Die allgemeinen Verwaltungskosten in Höhe von TEUR 3.043 sind bedingt durch die zunehmende Vertriebstätigkeit im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 2.424) um TEUR 619 gestiegen.
Das negative Saldo der sonstigen Erträge bzw. Aufwendungen des Finanzergebnisses hat sich im Konzern um TEUR 283 erhöht. Im Geschäftsjahr 2011 beinhalten die Aufwendungen im Finanzergebnis die Effektivzinsanteile aus den Aufzinsungen der Finanzschulden aus der Wandelschuldverschreibung 2005/2012, der Optionsanleihe 2009/2017 und der Optionsanleihe 2011/2017 (TEUR 1.813; Vj. TEUR 1.593). Die sonstigen Erträge im Geschäftsjahr 2011 in Höhe von TEUR 1.651 entstanden im Wesentlichen aus einer Vereinbarung mit der ASAT Applied Science and Technology AG, durch die die in 2010 gebildete Rückstellung von TEUR 1.538 aufgelöst werden konnte. Entsprechend der Vereinbarung wurde eine Kaufpreisforderung der ASAT gegen die Biofrontera Bioscience GmbH in Höhe von insgesamt EUR 2.094.395,00 als Sacheinlage in die Biofrontera AG eingebracht. Im Gegenzug erhielt die ASAT AG 385.000 neue Aktien, die aus genehmigtem Kapital geschaffen wurden.
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Biofrontera AG
Ergänzend zu den Ausführungen zum Biofrontera Konzern stellt sich die Lage wie folgt dar:
Vor dem Hintergrund der Marktzulassung von Ameluz® vom 16.12.2011 und der damit verbundenen Ertragsaussichten der Vertriebsgesellschaft wurde die im Einzelabschluss der Biofrontera AG im Jahre 2005 vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung auf die Beteiligung an der Biofrontera Pharma GmbH in Höhe von Euro 2.677.688 mit einer vollständigen Wertaufholung des Beteiligungsbuchwertes der Biofrontera Pharma GmbH auf die ursprünglichen Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten zum 31.12.2011 ertragswirksam gebucht.
Im Konzernabschluss hat sich dieser Ertrag nicht ausgewirkt, da diese innerkonzernliche Zuschreibung im Rahmen der Konsolidierung zu eliminieren war.
Ein Ertrag von TEUR 214 (Vorjahr: TEUR 0) entstammte dem Umtausch der im eigenen Bestand gehaltenen Wandelschuldverschreibungen 2005/2012 in Optionsanleihen II (2011/2016).
Der Jahresüberschuss der Biofrontera AG hat sich im Geschäftsjahr 2011 von einem Jahresfehlbetrag von TEUR -605 auf TEUR 2.437 verbessert.
Aufgrund von Kapitalmaßnahmen im Geschäftsjahr 2011 ist das bilanzielle Eigenkapital der Biofrontera AG nach HGB auf TEUR 30.270 gestiegen. Wesentlicher Vermögenswert ist der Beteiligungsbuchwert an der Biofrontera Bioscience GmbH, der unverändert zum Vorjahr zu Anschaffungskosten ausgewiesen wird. Weiterhin erfolgt die Finanzierung des Biofrontera Konzerns über eine durch die Biofrontera AG ausgegebene Optionsanleihe 2009/2017, Optionsanleihe 2011/2016 sowie Wandelschuldverschreibung, die zum Stichtag mit einem Rückzahlungsbetrag von insgesamt TEUR 18.833 valutieren. Diese Konzernfinanzierung hat die Biofrontera AG durch konzerninterne Darlehen an die Tochtergesellschaften weitergereicht.
Mitarbeiter-Optionsprogramm 2010
Um im Wettbewerb um Mitarbeiter auch zukünftig nicht benachteiligt zu sein, muss die Gesellschaft auch weiterhin in der Lage sein, eine aktien- bzw. wertpapierbasierte Vergütung anzubieten. Darüber hinaus müssen nach dem Gesetz für die Angemessenheit von Vorstandsvergütungen dieselben an den langfristigen Unternehmenserfolg gekoppelt sein. Nachdem das von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 24. Mai 2007 beschlossene Optionsprogramm nicht genutzt werden konnte, hat die Hauptversammlung daher am 2. Juli 2010 Vorstand und Aufsichtsrat ermächtigt, innerhalb der kommenden 5 Jahre bis zu 839.500 Bezugsrechte an Vorstände und Mitarbeiter auszugeben. Weitere Bestimmungen hierzu wurden in der Einladung zur Hauptversammlung beschrieben und sind auf der Internetseite des Unternehmens einsehbar.
Am 24. November 2010 wurden 106.400 Optionsrechte (erste Tranche) zu einem Ausübungspreis zu je beziehender Aktie von 1,91 EUR ausgegeben. Am 30. September und am 07. Oktober 2011 (zweite Tranche) wurden weitere 96.400 Optionsrechte zu einem Ausübungspreis zu je 2,48 EUR ausgegeben.
Wesentliche Entwicklungen
Am 1. September 2010 wurde der zentralisierte europäische Zulassungsantrag für BF-200 ALA gestellt. Die Genehmigung für diesen Zulassungsweg hatte die europäische Behörde EMA wegen des besonderen Innovationsgrades von BF-200 ALA bereits im Vorfeld erteilt. Nach einem ca. 15 Monate dauernden Verfahren hat die Europäische Kommission die europaweite Zulassung erteilt. Das Verfahren und die während des Verfahrens zu erledigenden Aufgaben waren in 2011 ein Schwerpunkt der Arbeit bei Biofrontera. Noch nie hat ein kleines deutsches Unternehmen mit einem komplett selbst entwickelten Produkt einen solchen Prozess erfolgreich abgeschlossen.
Damit ist 2011 für Biofrontera die Zeit der reinen Forschungs- und Entwicklungstätigkeit endgültig zu Ende gegangen. Mit der Zulassung für Ameluz® (Entwicklungsname BF-200 ALA) wurde die Unternehmensgruppe vor neue Aufgaben gestellt und wandelt sich zu einem Spezialpharmaunternehmen im Bereich Dermatologie.
Neben der laufenden Begleitung des Zulassungsprozesses hatte der Ausbau der Marketing- und Vertriebsstrukturen höchste Priorität. Dies betraf sowohl den eigenen Vertrieb als auch Lizenzverträge mit möglichen Vertriebspartnern. Der Vertrieb der eigenen Produkte im Heimatmarkt und ausgesuchten europäischen Ländern ist ein wesentlicher Bestandteil der Biofrontera-Strategie zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung. Eine eigene Vertriebstätigkeit wurde seit 2007 in der Biofrontera Pharma GmbH sukzessive aufgebaut, um neben den daraus resultierenden Einnahmen insbesondere den Bekanntheitsgrad des Unternehmens bei den Dermatologen zu erhöhen. Im Sommer 2011 wurde damit begonnen, den Vertrieb sukzessive auszubauen, diesen für das Produkt Ameluz® zu schulen und intensive Marktstudien anzustellen. Biofronteras Ziel war dabei, 2012 zu den 15 Unternehmen mit den meisten Außendienstbesuchen beim Dermatologen zu gehören. Am 1. Februar 2012 wurde Ameluz® von Biofrontera am deutschen Markt eingeführt.
Für den Vertrieb in solchen europäischen Ländern, in denen Biofrontera nicht selber vertreiben möchte, wurde mit einer Reihe von möglichen Vertriebspartnern Kontakt aufgenommen. Ein erster Vertrag wurde im Februar 2012 mit der Desitin Arzneimittel GmbH geschlossen, die das exklusive Vertriebsrecht für Ameluz® in Dänemark, Norwegen und Schweden erhielt.
Gesellschaftsrechtliche Maßnahmen
Der Vorstand ist aufgrund der Regelungen in der Satzung befugt, bei Zustimmung des Aufsichtsrats im Rahmen des von der Hauptversammlung beschlossenen bedingten und genehmigten Kapitals Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen auszugeben. Die ordentliche Hauptversammlung vom 02. Juli 2010 hat die genehmigten Kapitalia I und II neu gefasst, wobei ein genehmigtes Kapital I über Euro 1.000.000,00 und ein genehmigtes Kapital II über Euro 2.135.186,00 eingerichtet wurden. Das genehmigte Kapital III in Höhe von Euro 1.314.563,00 blieb unverändert bestehen.
Am 22. Februar 2011 haben Vorstand und Aufsichtsrat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und das Grundkapital um Euro 880.000,00 durch Ausgabe von 880.000 Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts erhöht. Durch diese Maßnahme sind dem Unternehmen etwa Euro 1,8 Mio. zugeflossen.
Bei der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Mai 2011 wurden Vorstand und Aufsichtsrat bevollmächtigt, eine Optionsanleihe in Höhe von bis zu Euro 25.000.000,00 auszugeben. Die mit der Anleihe verbundenen Optionen dürfen einen Ausübungspreis von Euro 3,00 nicht unterschreiten. Hierzu wurde ein bedingtes Kapital IV in Höhe von Euro 2.500.000,00 eingerichtet. Die genehmigten Kapitalia wurden neu gefasst, so dass das genehmigte Kapital I in Höhe von Euro 1.000.000,00 bestehen blieb und ein neues genehmigtes Kapital II in Höhe von Euro 4.427.743,00 eingerichtet wurde.
Am 29. August 2011 wurde das Grundkapital um Euro 385.000,00 erhöht. Hierzu wurden 385.000 neue Aktien an die ASAT Applied Science and Technology AG, Zug, Schweiz, gegen Einbringung von Forderungen über Euro 2.094.395,00 ausgegeben.
Am 21. Juli 2011 wurden Optionsanleihen 2011/2016 entweder zu 100% gegen Bargeld oder im Tausch mit der 8%-Wandelschuldverschreibung von 2005/2012 im Verhältnis 5:6 ausgegeben. Von den ausgegebenen TEuro 5.908 entfielen TEuro 3.128 auf den Tausch der Wandelanleihe. Am 7. Dezember 2011 wurden nach einer Wiederholung des Angebots weitere TEuro 2.807 ausgegeben, von denen TEuro 2.438 auf den Umtausch von weiteren Wandelanleihen entfielen.
Sonstige Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB
Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands richtet sich nach den §§ 84 und 85 AktG. Die Zusammensetzung des Vorstands wird durch § 9 Abs. 3 der Satzung näher festgelegt. So besteht der Vorstand aus einem oder mehreren Mitgliedern. Derzeit setzt er sich aus zwei Personen zusammen. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und bestimmt ihre Zahl. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstandes ernennen.
Der Dienstvertrag des Vorstandsvorsitzenden enthält eine Entschädigungsvereinbarung in Gestalt eines Sonderkündigungsrechts u.a. für den Fall eines Übernahmeangebots im Sinne des WpÜG. Erfolgt die Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge dieses Sonderkündigungsrechts, beträgt die Abfindung 150 % des Abfindungs-Caps.
Die Änderung der Satzung erfolgt nach den §§ 119 Abs. 1 Nr. 5, 179 und 133 AktG grundsätzlich durch Beschluss der Hauptversammlung. Für eine solche Beschlussfassung genügt, soweit gesetzlich zulässig, gemäß § 179 Abs. 2 S. 2 AktG i. V. m. § 22 Abs. 2 der Satzung die einfache Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals anstelle der in § 179 Abs. 2 S. 1 AktG vorgesehenen Mehrheit von drei Vierteln des vertretenen Grundkapitals. Zur Vornahme von Änderungen, die nur die Fassung der Satzung betreffen, ist gem. § 179 Abs. 1 S. 2 AktG i. V. m. § 22 Abs. 2 der Satzung der Aufsichtsrat berechtigt.
Bezüglich des Rückkaufs von Aktien ist der Vorstand keinen über das Aktiengesetz hinausgehenden einschränkenden Regelungen unterworfen.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres
Am 01. Februar 2012 hat die Biofrontera Pharma GmbH, Vertriebstochter der Biofrontera AG, das Medikament Ameluz® in den deutschen Markt eingeführt. Ab sofort war das verschreibungspflichtige Medikament für die Behandlung von aktinischen Keratosen in allen deutschen Apotheken zu einem Preis von € 198,84 erhältlich. Dies entspricht einem Herstellerabgabepreis pro Tube von € 148,97 und einem Apothekeneinkaufspreis von € 154,36.
Am 03. Februar 2012 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen von Euro 11.240.486,00 um bis zu Euro 500.000,00 aus Genehmigtem Kapital II auf bis zu Euro 11.740.486,00 durch Ausgabe von bis zu 500.000 neuen Aktien zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Mit Handelsregister-Eintragung vom 24. Februar 2012 erfolgte die Ausgabe von 500.000 Aktien zu einem Kurs von 3,00 EUR/Aktie. Der Emissionserlös betrug rund 1,5 Mio. Euro.
Am 06. Februar haben die Biofrontera Pharma GmbH und die Desitin Arzneimittel GmbH eine Vertriebsvereinbarung unterzeichnet, die Desitin das exklusive Vertriebsrecht für Biofronteras neues Medikament Ameluz® in Dänemark, Schweden und Norwegen sichert. Für Finnland erhielt Desitin ein bevorzugtes Verhandlungsrecht. Biofrontera bekam für die Vergabe der Exklusivlizenz für diese Länder eine signifikante sofortige Abschlagszahlung und wird 35% aller von Desitin erwirtschafteten Nettoumsätze erhalten. Im Gegenzug beliefert Biofrontera Desitin mit dem verkaufsfertigen Produkt und betreut die für die Arzneimittelsicherheit erforderlichen Strukturen. Sämtliche lokalen Vertriebs- und Vermarktungsaufwendungen sowie anfallende Kosten im Zusammenhang mit dem Einbezug in die lokale Krankenkassenerstattung werden von Desitin getragen. Die Markteinführung muss laut Vertrag spätestens am 1.10.2012 erfolgen und Desitin hat sich zum Erreichen von festgelegten Mindestumsätzen verpflichtet.
Am 02. März 2012 hat der Vorstand der Biofrontera AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen von derzeit EUR 11.740.486,00 um bis zu EUR 4.402.682,00 auf bis zu EUR 16.143.168,00 durch Ausgabe von bis zu 4.402.682 neuen Aktien zu erhöhen. Die Neuen Aktien werden bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2012 und ihrer Zulassung zum regulierten Markt, die binnen der gesetzlichen Frist, also binnen eines Jahres nach ihrer Ausgabe erfolgen wird, in einer gesonderten ISIN als „junge“ Aktien verbucht und sind bis zu diesem Zeitpunkt nicht über die Börse in der ISIN DE0006046113 handelbar. Die Kapitalerhöhung wurde durch eine Vereinbarung mit einem der künftigen Bezugsberechtigten abgesichert, der eine vollständige Zeichnung der Kapitalerhöhung unter der Voraussetzung zugesagt hat, dass ihm mindestens 2.017.896 neue Aktien zugeteilt werden.
Mit diesem künftigen Bezugsberechtigten wurde zudem vereinbart, dass er die Neuen Aktien grundsätzlich über einen Zeitraum von vierundzwanzig Monaten ab Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister halten wird.
Risikomanagementsystem
Das Chancen- und Risikomanagementsystem der Biofrontera-Gruppe gilt in gleichem Maße für die Biofrontera AG. Die Biofrontera AG steuert aufgrund ihrer Holding-Funktion alle rechtlich selbständigen Einheiten innerhalb des Biofrontera Konzerns. Daher ist eine gruppenweit einheitliche Einschätzung der Chancen und Risiken innerhalb des Konzerns notwendig.
Das primäre Ziel der Biofrontera Gruppe ist es, nachhaltig zu wachsen und damit einhergehend den Unternehmenswert stetig zu steigern. Das Risikomanagement trägt wesentlich dazu bei, dieses Ziel zu erreichen. Risikomanagement bei Biofrontera bedeutet: die Identifikation von Risiken, die zu einer dauerhaften oder wesentlichen Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens führen können, die verantwortungsbewusste Analyse und Überwachung dieser Risiken sowie das Ergreifen geeigneter Gegenmaßnahmen. Dazu bedarf es festgelegter Grundsätze, Organisationsstrukturen sowie Mess- und Überwachungsprozesse, die gezielt auf die Tätigkeiten der Biofrontera Gruppe ausgerichtet sind.
Entsprechend detaillierte Maßnahmen zur Risikoprävention sind die Voraussetzung dafür, die Chancen, die sich aus den Risiken für die Geschäftstätigkeit von Biofrontera ergeben, voll auszuschöpfen. Im Geschäftsjahr 2011 wurden die bestehenden Risikomanagementstrukturen bei Biofrontera im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems weiterentwickelt und die Marketing- und Vertriebstätigkeiten sowie die internationalen Verantwortlichkeiten, die ein Zulassungsinhaber für die Herstellung und den Vertrieb eines Medikaments hat, in dieses System einbezogen.
Chancen- und Risikomanagement bei Biofrontera
Das Risikomanagement der Biofrontera Gruppe ist in die Geschäftsprozesse und unternehmerischen Entscheidungen integriert und damit in die konzernweiten Planungs- und Controlling-Prozesse eingebunden. Risikomanagement- und Kontrollmechanismen sind aufeinander abgestimmt. Sie stellen sicher, dass unternehmensrelevante Risiken frühzeitig erkannt und bewertet werden. Gleichzeitig dient es dazu, mögliche Chancen rasch zu ergreifen.
Das Risikomanagement bei Biofrontera ist sowohl dezentral als auch zentral organisiert. Über alle Hierarchieebenen hinweg werden Chancen und Risiken regelmäßig bestimmt, evaluiert und analysiert. In die unternehmensweite Risikopolitik und die dazugehörige Berichterstattung sind alle Führungskräfte der Unternehmensgruppe eingebunden. Dazu zählen sowohl der Vorstand als auch die Geschäftsführer der Konzerngesellschaften sowie die Prozess- und Projektverantwortlichen.
Das zentral organisierte Risikomanagement untersteht dem Risikomanagement-Team unter der Leitung des Vorstandsvorsitzenden. Das Risikomanagement-Team koordiniert die einzelnen Führungsgremien und stellt ihre frühzeitige und kontinuierliche Information sicher. Darüber hinaus ist es für die fortlaufende Kontrolle des Risikoprofils, die Initiierung von Maßnahmen zur Risikoprävention sowie die entsprechenden Kontrollinstrumente verantwortlich. Im Rahmen regelmäßiger Treffen kommt das Management der Biofrontera Gruppe zusammen, um risikomanagementrelevante Informationen zwischen den operativen und den zentralen Bereichen über alle Ebenen, Standorte und Länder hinweg auszutauschen.
Konzernweiter Ansprechpartner ist der Risikobeauftragte, der gleichzeitig ein Mitglied des Risikomanagement-Teams ist. Kommt es zu unvorhergesehenen Risiken, leitet er unverzüglich die notwendigen Schritte zur Gegensteuerung ein.
Er verantwortet einerseits die Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems, andererseits überwacht er dessen Dokumentation im Risikohandbuch. Dieses ist im Intranet für alle Mitarbeiter zugänglich und soll die effiziente Umsetzung des Risikomanagements auf allen Hierarchieebenen des Unternehmens sicherstellen.
Darüber hinaus definiert der Risikobeauftragte einheitliche Standards und stellt sicher, dass in der Biofrontera-Gruppe gleichartige Risikomanagementprozesse angewendet werden. So dient die regelmäßige Kennzahlenanalyse zum Geschäftsverlauf der Segmente dazu, mögliche Abweichungen von erwarteten Entwicklungen frühzeitig zu identifizieren, zu bewerten und notwendige Gegenmaßnahmen einzuleiten. Risikoplanung und -identifikation werden dabei in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Bereichsverantwortlichen durchgeführt. Aufbau und Funktion des Risikofrüherkennungssystems werden durch den Abschlussprüfer beurteilt.
Rechnungslegungsbezogenes Risikomanagementsystem und internes Kontrollsystem
Nachfolgend werden gemäß § 289 Absatz 5 Handelsgesetzbuch (HGB) in der Fassung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess für Einzel- und Konzernabschluss beschrieben.
Der Rechnungslegungsprozess der Biofrontera AG gewährleistet die Abbildung der korrekten und vollständigen Zahlen und Angaben in den Instrumenten der externen Rechnungslegung (Buchführung, Jahres- und Konzernabschlussbestandteile, zusammengefasster Konzernlagebericht) sowie die Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen und satzungsmäßigen Vorschriften. Die hierzu aufgebauten Strukturen und Prozesse beinhalten auch das Risikomanagementsystem sowie interne Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess.
Ziel des Risikomanagementsystems ist es, alle Risiken zu identifizieren, zu bewerten und zu steuern, die einer regelkonformen Erstellung unseres Jahres- und Konzernabschlusses entgegenstehen. Erkannte Risiken sind hinsichtlich ihres Einflusses auf den Jahres- und Konzernabschluss zu bewerten. Es ist die Aufgabe des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems, durch Implementierung entsprechender Grundsätze, Verfahren und Kontrollen den regelkonformen Abschlussprozess sicherzustellen.
Das Risikomanagementsystem und das interne Kontrollsystem umfassen alle für den Jahres- und Konzernabschluss wesentlichen Fachbereiche mit allen für die Abschlusserstellung relevanten Prozessen.
Wesentliche Elemente zur Risikosteuerung und Kontrolle in der Rechnungslegung sind die klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Kontrollen bei der Abschlusserstellung sowie transparente Vorgaben zur Bilanzierung. Das Vier-Augen-Prinzip und die Funktionstrennung sind weitere wichtige Kontrollprinzipien im Rechnungslegungsprozess.
In der Organisation des internen Kontrollsystems nimmt der Vorstand eine übergreifende Zuständigkeit wahr. Die aufeinander abgestimmten Teilsysteme des internen Kontrollsystems liegen in der Verantwortung der Bereiche Qualitätsmanagement/Controlling/Risikomanagement sowie Accounting.
Chancen und Risiken der zukünftigen Geschäftsentwicklung
Die Biofrontera Gruppe ist bestrebt, ihre strategischen Ziele, insbesondere den eigenen Vertrieb in einigen Ländern, die Identifizierung von Vertriebspartnern sowie die Zulassung der Entwicklungsprojekte umzusetzen. Durch die bereits erfolgte europäische Zulassung des führenden Produkts bietet sich der Gruppe die Chance auf schnelles Wachstum und sehr gute Profitabilität.
Neben den allgemeinen Unternehmensrisiken wie z.B. der Marktentwicklung oder des Wettbewerbsverhaltens sieht sich die Biofrontera Gruppe im Speziellen den für Pharma- und Biotechnologieunternehmen branchenüblichen Risiken ausgesetzt.
Für forschende Unternehmen der Pharmabranche gibt es trotz eines sorgfältig geplanten und wissenschaftlich fundierten Vorgehens keine Garantie, dass am Ende einer durchschnittlich sechs- bis zehnjährigen Entwicklung ein marktzugelassenes Medikament steht.
Durch ausbleibende Erfolge in den einzelnen Entwicklungsstadien kann es zu zusätzlichen Kosten, Verzögerungen im Projektablauf oder gar einem endgültigen Abbruch des Projektes kommen. Dadurch besteht das Risiko, die eingesetzten Mittel nur teilweise oder überhaupt nicht durch Umsätze wieder generieren zu können.
Biofrontera begegnet diesem in ihrem Tätigkeitsgebiet nicht vermeidbaren Risiko erstens durch die sorgfältige Auswahl von Projekten mit vergleichsweise guter Erfolgschance, zweitens durch zeitnahe Projektberichterstattung im Rahmen der wöchentlich stattfindenden Management-Board-Sitzungen und drittens durch Beratung durch den Aufsichtsrat. Hierdurch können die Risiken einzelner Projekte zeitnah beurteilt und durch kurzfristige, gezielte Maßnahmen bis hin zum Abbruch eines Projekts minimiert werden. Das Risiko einzelner Projekte wird durch den Aufbau eines Projektportfolios aufgefangen.
Durch ein breites Portfolio von Entwicklungsprojekten versucht sich das Unternehmen vor den Risiken der Medikamentenentwicklung abzusichern. Auch beim Scheitern eines Projekts vor der endgültigen Zulassung des geplanten Medikaments kann so auf andere vorhandene Arzneimittelkandidaten zurückgegriffen werden, um diese nach erfolgreicher Zulassung vertreiben zu können. Die Ausrichtung des Produktportfolios auf den gewählten Nischenmarkt der Dermatologie versetzt die Biofrontera Gruppe in die Lage, einen eigenen Vertrieb aufzubauen, da die Anzahl niedergelassener Fachärzte und auf Hautkrankheiten spezialisierter Kliniken im Vergleich zu anderen medizinischen Fachrichtungen sehr begrenzt ist und somit auch eine vergleichsweise kleine Vertriebseinheit mit überschaubarem Kostenaufwand signifikante Erfolge erzielen kann.
Ein Risiko des Pharmasektors beruht auf Kostensenkungsmaßnahmen der Gesundheitssysteme, die die Profitabilität des Verkaufs eines Medikaments einschränken oder sogar unwirtschaftlich werden lassen können. Biofrontera richtet ein besonderes Augenmerk auf erzwungene Preisreduktionen oder Zwangsrabatte in verschiedenen europäischen Ländern.
Aufgrund des für Technologieunternehmen schwierigen Finanzumfeldes ist es zunehmend schwerer geworden, das für die Entwicklung ihrer Produkte benötigte Kapital zu erhalten. Mit der durch die Vereinbarung mit einem Investor abgesicherten Kapitalerhöhung ist es überwiegend wahrscheinlich, dass die Biofrontera-Gruppe bis zum break-even finanziert ist.
Ausblick
Budget: Nach der Zulassung und deutschen Markteinführung ihres führenden Projekts zur Behandlung von aktinischer Keratose, Ameluz®, befindet sich die Biofrontera in einer entscheidenden Phase. Alle für die Zulassung erforderlichen klinischen Studien wurden mit hervorragenden Ergebnissen abgeschlossen. Da der Vertrieb eines Pharmazeutikums mit der Erstbelieferung der Apothekengroßhandel beginnt, ist in der ersten Phase noch schwer absehbar, wie erfolgreich das Produkt vom Markt angenommen wird. Dies wird sich daher erst im Laufe der ersten Monate nach Markteinführung herausstellen. Biofrontera erwartet für 2012 aus Produktverkäufen und Einmalzahlungen einen Umsatz von ca. EUR 5 Mio., für 2013 aus Produktverkäufen einen Umsatz von ca. EUR 7 Mio. Auf der Grundlage dieser vorsichtig geschätzten Umsatzerwartungen für die folgenden zwei Geschäftsjahre und unter Berücksichtigung der für April 2012 vorgesehenen Kapitalmaßnahmen geht der Vorstand zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer nachhaltigen Verbesserung der Ertrags- und Finanzlage des Biofrontera-Konzerns aus.
Auf der Seite der Forschung und Entwicklung liegt die Konzentration erst einmal auf der Erweiterung der Zulassung von Ameluz®. Aktinische Keratosen auf den Handrücken und Armen, Basalzellkarzinome, Warzen und Gebärmutterhalskrebs gehören zu den angepeilten Indikationen. Für die Zulassung im weltweit größten Pharmamarkt, den USA, wird ein Treffen mit der Food and Drug Administration vorbereitet, um die Erfordernisse der amerikanischen Zulassung abzustimmen. Die anderen Produkte aus Biofronteras Pipeline müssen auch weiterhin noch zurück gestellt werden, es wird allerdings versucht, Direktinvestitionen für diese Produkte zu finden.
Die Liquidität des Biofrontera-Konzerns wird durch die laufende Kapitalrunde, die selbst erwirtschafteten Umsätze sowie die Lizenzverträge sichergestellt. Da die ausstehenden Anteile der 8%-Wandelschuldverschreibung unter EUR 5 Mio. nominal gesunken sind, kann diese laut den Anleihebedingungen zu 100% zurück gekauft werden. Dies soll mit Hilfe der Mittel aus der Kapitalerhöhung geschehen, wobei möglicherweise im Vorfeld noch einmal ein Tauschangebot mit der Optionsanleihe 2011/2016 gemacht wird.
Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB einschließlich der Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der Biofrontera AG haben die nach § 289a HGB erforderliche Erklärung zur Unternehmensführung einschließlich der nach § 161 AktG vorgeschriebenen Erklärung abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Biofrontera AG zugänglich gemacht.
Leverkusen, den 22. März 2012
Biofrontera AG
gez. Prof. Dr. Hermann Lübbert
gez. Werner Pehlemann
AKTIVA
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| in EUR | Anhang | 31. Dez 11 | 31. Dez 10 | 01. Jan 10 |
|---|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | ||||
| Sachanlagen | (1) | 243.481,76 | 262.309,84 | 346.950,04 |
| Immaterielle Vermögenswerte | (1) | 4.307.277,41 | 1.250.046,30 | 1.409.328,17 |
| Finanzanlagen | (1) | 0,00 | 0,00 | 500,00 |
| 4.550.759,17 | 1.512.356,14 | 1.756.778,21 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||||
| Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (3) | 42.600,88 | 34.798,81 | 13.998,06 |
| Wertpapiere | (6) | 0,00 | 7.975,68 | 40.538,77 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | (4) | 72.272,35 | 152.984,77 | 70.251,68 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | (7) | 553.574,60 | 692.141,29 | 1.408.427,12 |
| 668.447,83 | 887.900,55 | 1.533.215,63 | ||
| Übrige kurzfristige Vermögenswerte | ||||
| Vorräte | (2) | |||
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 376.107,84 | 122.046,94 | 45.498,48 | |
| Unfertige Erzeugnisse | 19.362,85 | 0,00 | 0,00 | |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 27.214,96 | 0,00 | 0,00 | |
| Ertragssteuererstattungsansprüche | (5) | 7.837,57 | 8.711,80 | 7.174,36 |
| Sonstige Vermögenswerte | (4) | 47.716,89 | 35.557,31 | 23.382,30 |
| 478.240,11 | 166.316,05 | 76.055,14 | ||
| 1.146.687,94 | 1.054.216,60 | 1.609.270,77 | ||
| Summe Aktiva | 5.697.447,11 | 2.566.572,74 | 3.366.048,98 | |
| Passiva | ||||
| in EUR | Anhang | 31. Dez 11 | 31. Dez 10 | 1. Jan 10 |
| Eigenkapital | (9) | |||
| Gezeichnetes Kapital | 11.240.486,00 | 9.975.486,00 | 7.595.486,00 | |
| Kapitalrücklage | 51.942.668,86 | 48.200.476,41 | 45.448.520,54 | |
| Sonstige Rücklagen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| Verlustvortrag | -71.070.667,49 | -63.413.628,92 | -59.988.445,99 | |
| Jahresfehlbetrag | -4.643.923,07 | -7.657.038,57 | -3.425.182,93 | |
| -12.531.435,70 | -12.894.705,08 | -10.369.622,38 | ||
| Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | (10) | 10.626.790,40 | 12.707.758,63 | 11.311.184,53 |
| Übrige langfristige Verbindlichkeiten | ||||
| Abgegrenzte Zuwendungen der öffentlichen Hand | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 10.626.790,40 | 12.707.758,63 | 11.311.184,53 | ||
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | ||||
| Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | ||||
| Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Kapitaleinlage | 0,00 | 0,00 | 1.250.000,00 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | (11) | 702.693,06 | 524.354,44 | 583.651,48 |
| Kurzfristige Finanzschulden | (10) | 5.331.932,63 | 0,00 | 65.737,32 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | (13) | 1.007.267,78 | 3.700,29 | 6.728,22 |
| 7.041.893,47 | 528.054,73 | 1.906.117,02 | ||
| Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten | ||||
| Ertragsteuerrückstellungen | (12) | 85.834,00 | 85.834,00 | 85.834,00 |
| Sonstige Rückstellungen | (12) | 431.365,80 | 2.064.695,77 | 390.657,82 |
| Abgegrenzte Zuwendungen der öffentlichen Hand | 0,00 | 0,00 | 6.118,65 | |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | (13) | 42.999,14 | 74.934,69 | 35.759,34 |
| 560.198,94 | 2.225.464,46 | 518.369,81 | ||
| 7.602.092,41 | 2.753.519,19 | 2.424.486,83 | ||
| Summe Passiva | 5.697.447,11 | 2.566.572,74 | 3.366.048,98 |
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| in EUR | Anhang | 1.1.-31.12.2011 | 1.1.-31.12.2010 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | (16) | 515.296,49 | 405.881,15 |
| Umsatzkosten | -444.884,14 | -170.641,95 | |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 70.412,35 | 235.239,20 | |
| Betriebliche Aufwendungen: | |||
| Forschungs- und Entwicklungskosten | -1.400.789,48 | -3.929.615,09 | |
| Allgemeine Verwaltungskosten | -3.043.453,42 | -2.423.995,06 | |
| -4.444.242,90 | -6.353.610,15 | ||
| Verlust aus der betrieblichen Tätigkeit | -4.373.830,55 | -6.118.370,95 | |
| Sonstige Erträge (Aufwendungen): | |||
| Finanzergebnis | (17) | -1.920.677,54 | -1.638.402,84 |
| Sonstige Erträge (Aufwendungen), netto | (18) | 1.650.585,02 | 99.735,22 |
| -270.092,52 | -1.538.667,62 | ||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -4.643.923,07 | -7.657.038,57 | |
| Ertragsteuern | 0,00 | 0,00 | |
| Jahresfehlbetrag | -4.643.923,07 | -7.657.038,57 | |
| Erfolgsneutrale Aufwendungen und Erträge | |||
| Folgebewertung von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten | 0,00 | 0,00 | |
| Summe erfolgsneutrale Aufwendungen und Erträge | 0,00 | 0,00 | |
| Gesamtes Periodenergebnis | -4.643.923,07 | -7.657.038,57 | |
| Unverwässertes (= verwässertes) Ergebnis je Aktie | (19) | -0,43 | -0,85 |
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| vgl. Anhang (22) | 2011 EUR |
2010 EUR |
|---|---|---|
| Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit: | ||
| Jahresfehlbetrag | -4.643.923,07 | -7.657.038,57 |
| Anpassungen zur Überleitung des Jahresfehlbetrags zum Cashflow in die betriebliche Tätigkeit: | ||
| Finanzergebnis | 1.920.677,54 | 1.638.402,84 |
| Abschreibungen | 361.821,44 | 317.446,21 |
| (Gewinne)/Verluste aus dem Abgang von Vermögenswerten | 0,00 | 500,00 |
| Zahlungsunwirksame Bestandteile des Finanzergebnisses | -588.126,90 | -1.447.566,86 |
| Veränderungen der betrieblichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten: | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | -7.802,07 | -20.800,75 |
| Sonstige Vermögenswerte und Ertragssteueransprüche | 69.427,07 | -96.445,54 |
| Vorräte | -300.638,71 | -76.548,46 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 178.338,62 | -59.297,04 |
| Rückstellungen | -1.633.329,97 | 1.674.037,95 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | -28.368,06 | 36.147,42 |
| Netto-Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | -4.671.924,11 | -5.691.162,80 |
| Cashflows aus der Investitionstätigkeit: | ||
| Kauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | -305.829,47 | -73.524,14 |
| Erhaltene Zinsen | 6.653,61 | 5.829,30 |
| Wertpapierverkäufe | 7.975,68 | 32.563,09 |
| Netto-Cashflow aus der (in die) Investitionstätigkeit | -291.200,18 | -35.131,75 |
| Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit: | ||
| Einzahlungen aus der Ausgabe von Aktien | 1.714.499,60 | 3.881.955,87 |
| Gezahlte Zinsen | 0,00 | -262.402,60 |
| Erhöhung/(Verminderung) der langfristigen Finanzschulden | 3.110.058,00 | 1.396.574,10 |
| Erhöhung/(Verminderung) der kurzfristigen Finanzschulden | 0,00 | 0,00 |
| Erhöhung/(Verminderung) der abgegrenzten Zuwendungen der öffentlichen Hand | 0,00 | -6.118,65 |
| Netto-Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 4.824.557,60 | 5.010.008,72 |
| Nettozunahme (-abnahme) der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | -138.566,69 | -716.285,85 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn der Periode | 692.141,29 | 1.408.427,12 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode | 553.574,60 | 692.141,29 |
| Zusammensetzung des Finanzmittelfonds am Ende der Periode: | ||
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 553.574,60 | 692.141,29 |
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| Vgl. Anhang (9) | Stammaktien Anzahl | Gezeichnetes Kapital EUR |
Kapitalrücklage EUR |
Sonstige Rücklagen EUR |
Bilanzverlust EUR |
Gesamt EUR |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Saldo zum 31. Dezember 2009 | 7.595.486,00 | 7.595.486,00 | 45.448.520,54 | 0,00 | (63.413.628,92) | (10.369.622,38) |
| Kapitalerhöhung (1) | 2.380.000,00 | 2.380.000,00 | 3.039.017,00 | 0,00 | 0,00 | 5.419.017,00 |
| Kosten der Kapitalbeschaffung | 0,00 | 0,00 | (287.061,13) | 0,00 | 0,00 | (287.061,13) |
| Jahresfehlbetrag | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | (7.657.038,57) | (7.657.038,57) |
| Gesamtes Periodenergebnis | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | (7.657.038,57) | (7.657.038,57) |
| Saldo zum 31. Dezember 2010 | 9.975.486,00 | 9.975.486,00 | 48.200.476,41 | 0,00 | (71.070.667,49) | (12.894.705,08) |
| Kapitalerhöhung (1) | 1.265.000,00 | 1.265.000,00 | 2.651.411,85 | 0,00 | 0,00 | 3.916.411,85 |
| Kosten der Kapitalbeschaffung | 0,00 | 0,00 | (83.520,40) | 0,00 | 0,00 | (83.520,40) |
| Erhöhung der Kapitalrücklage im Zusammenhang mit dem Umtausch von WSV in bzw. mit der Emission der Optionsanleihe II (2011/2016) | 0,00 | 0,00 | 1.180.281,00 | 0,00 | 0,00 | 1.180.281,00 |
| Transaktionsaktionskosten aus dem Umtausch in / der Emission der Optionsanleihe II | 0,00 | 0,00 | (5.980,00) | 0,00 | 0,00 | (5.980,00) |
| Jahresfehlbetrag | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | (4.643.923,07) | (4.643.923,07) |
| Gesamtes Periodenergebnis | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | (4.643.923,07) | (4.643.923,07) |
| Saldo zum 31. Dezember 2011 | 11.240.486,00 | 11.240.486,00 | 51.942.668,86 | 0,00 | (75.714.590,56) | (12.531.435,70) |
Kapitalerhöhung (1) = einschließlich Erhöhung der Kapitalrücklage um EUR 18.016,85 in 2011 bzw. EUR 1.017,00 in 2010 aus dem Aktienoptionsprogramm 2010.
Die Biofrontera AG (www.biofrontera.com) mit Firmensitz im Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln, Abteilung B unter der Nr. 49717, und ihre 100 %igen Tochtergesellschaften Biofrontera Bioscience GmbH und Biofrontera Pharma GmbH erforschen, entwickeln und vertreiben dermatologische Produkte. Hierbei ist der Fokus gerichtet auf die Entdeckung, die Entwicklung und den Vertrieb von dermatologischen Arzneimitteln und dermatologisch geprüften Kosmetika zur Behandlung und Pflege erkrankter Haut. Dieses Ziel verfolgt die Biofrontera AG (nachfolgend die „Gesellschaft“ genannt) zusammen mit Ihren Töchtern. Alle Gesellschaften zusammen bilden die „Biofrontera Gruppe“.
Die Biofrontera Gruppe entwickelt derzeit zwei Arzneimittel in der Dermatologie und eines für Migräne-Prophylaxe. Das erste dieser Arzneimittel hat im Dezember 2011 eine zentralisierte europäische Zulassung für die Behandlung von leichten und moderaten aktinischen Keratosen enthalten. Darüber hinaus wird eine Kosmetiklinie ausgebaut, deren erstes Produkt Belixos im Herbst 2009 am Markt eingeführt wurde.
Das jetzt zugelassene Produkt Ameluz® (Entwicklungsname BF-200 ALA) wurde in einer klinischen Phase II-Studie und zwei Phase III-Studien zur Behandlung der aktinischen Keratose getestet. Ameluz ist eine Kombination des Wirkstoffs Aminolävulinsäure (ALA) mit einer Nanoemulsion (BF-200), durch die ALA chemisch stabilisiert wird und gute Hautpenetrationseigenschaften erhält. Die klinischen Ergebnisse bei der Behandlung der aktinischen Keratose zeigten eine deutliche Überlegenheit gegenüber dem in der Phase III verglichenen Konkurrenzprodukt. Am 1. September 2010 wurde der Antrag für eine zentralisierte europäische Zulassung gestellt, die dann von der Europäischen Kommission am 16. Dezember 2011 erteilt wurde.
Das zweite Projekt (BF-derm1) wurde in einer dreiteiligen Phase II Studie zur Behandlung chronischer, Antihistamin-resistenter Urtikaria (Nesselsucht) getestet. Die Studie belegte die gute Wirkung des Medikaments, durch das sowohl die Intensität des Urtikariaausschlags und Juckreizes als auch die Einnahme von ermüdenden Antihistaminika gesenkt wurde.
Das dritte Projekt (BF-1) ist eine neuartige Substanz, die für Migräneprophylaxe eingesetzt werden soll. Die Substanz wurde gegen Ende des Jahres 2006 erstmalig gesunden Menschen verabreicht, sowohl durch intravenöse Injektion als auch in Tablettenform. Die Ergebnisse dieser Studie wurden der Gesellschaft Anfang 2007 mitgeteilt. Sie zeigen, dass die Substanz fast vollständig im Darm aufgenommen und erst nach etwa zwei Tagen zu 50 % abgebaut oder ausgeschieden wird. Diese Ergebnisse stellen hervorragende Voraussetzungen für die Entwicklung der Substanz zur Verabreichung in Form einer Tablette dar. Da dieses Projekt zwar ein enormes Marktpotenzial besitzt, aber nicht in den Bereich Dermatologie fällt, soll es spätestens nach Abschluss der klinischen Phase II-Studien auslizenziert werden.
Sowohl die weitere Entwicklung von BF-derm1 als auch die von BF-1 soll unabhängig von Biofronteras normalem Budget finanziert werden, indem Gelder gesucht werden, die unmittelbar der Entwicklung dieser Produkte zugeordnet sind. Dadurch kann sich die kurzfristige Finanzplanung auf die Markteinführung und Indikationserweiterungen von Ameluz® und die Etablierung der Gruppe als Spezialpharmaunternehmen konzentrieren.
Grundlagen der Erstellung des Konzernabschlusses
Der Konzernabschluss der Biofrontera AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011 wurde nach den am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union (EU) anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und den Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Commitee (IFRS IC) erstellt. Ergänzend sind die nach § 315a Abs.1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften beachtet worden.
Die Vermögenswerte und Schulden werden nach denjenigen IFRS angesetzt und bewertet, die zum 31. Dezember 2011 verpflichtend zu beachten sind.
Erstmals im Geschäftsjahr 2011 anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen von Standards und Interpretationen
Die Biofrontera AG hat im Konzernabschluss folgende Verlautbarungen bzw. Änderungen von Verlautbarungen des IASB im Geschäftsjahr 2011 erstmals angewandt:
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| Verlautbarung | Datum der Veröffentlichung durch das IASB | Titel |
|---|---|---|
| IAS 32 | 8. Oktober 2009 | Financial Instruments: Presentation |
| IFRIC 14 | 26. November 2009 | Prepayments of a Minimum Funding Requirement |
| IFRIC 19 | 26. November 2009 | Extinguishing Financial Liabilities with Equity Instruments |
| Annual Improvements Project | 6. Mai 2010 | Improvements to IFRSs 2010 |
Das IASB hat im Oktober 2009 eine Ergänzung des Standards IAS 32 Financial Instruments: Presentation“ veröffentlicht. Diese Ergänzung wurde im Dezember 2009 von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. Sie betrifft die Klarstellung der Klassifizierung von Bezugsrechten als Eigen- oder Fremdkapital, wenn die Bezugsrechte auf eine andere Währung als die funktionale Währung des Emittenten lauten. Bislang wurden solche Rechte als derivative Verbindlichkeiten bilanziert. Die Ergänzung sieht vor, dass solche Bezugsrechte, die zu einem festgelegten Währungsbetrag anteilig an die Anteilseigner eines Unternehmens ausgegeben werden, als Eigenkapital zu klassifizieren sind. Die Währung des Ausübungspreises ist dabei nicht von Belang. Die Änderungen treten für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Februar 2010 beginnen. Aus der Ergänzung haben sich keine Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. der Cashflows des Biofrontera-Konzerns ergeben.
Das IASB hat im November 2009 eine Änderung der Vorschriften zur Bilanzierung von Pensionsplänen herausgegeben. Die Änderung wurde im Juli 2010 von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. Sie betrifft die Interpretation IFRIC 14 „Prepayments of a Minimum Funding Requirement“, die ihrerseits eine Auslegung von IAS 19 „Employee Benefits“ darstellt. Die Änderung gilt unter den begrenzten Umständen, unter denen ein Unternehmen Mindestfinanzierungsvorschriften unterliegt und eine Vorauszahlung der Beiträge leistet, die diesen Anforderungen genügen. Sie erlaubt es Unternehmen, den Nutzen aus einer solchen Vorauszahlung als Vermögenswert anzusetzen. Die Änderung tritt verpflichtend zum 1. Januar 2011 in Kraft. Eine retrospektive Anwendung ist vorgeschrieben. Die Anwendung der Interpretation IFRIC 14 hatte keine Effekte auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. der Cashflows des Biofrontera-Konzerns.
Das IASB hat im November 2009 die Interpretation IFRIC 19 „Extinguishing Financial Liabilities with Equity Instruments“ veröffentlicht. IFRIC 19 wurde im Juli 2010 von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. Die Interpretation bietet Hilfestellung bei der Auslegung von IFRS für Kreditnehmer, die im Rahmen von Neuverhandlungen mit einem Kreditgeber erreichen, dass dieser Eigenkapitalinstrumente zur vollständigen oder partiellen Tilgung der finanziellen Verbindlichkeiten akzeptiert. IFRIC 19 stellt klar, dass die Eigenkapitalinstrumente, die an den Kreditgeber ausgegeben werden, als „gezahltes Entgelt“ anzusehen sind, um die finanzielle Verbindlichkeit vollständig oder partiell auszubuchen. Des Weiteren sind diese Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Ist dieser nicht verlässlich ermittelbar, werden die Eigenkapitalinstrumente mit dem beizulegenden Zeitwert der getilgten finanziellen Verbindlichkeit bewertet. Eine etwaige Differenz zwischen dem Buchwert der finanziellen Verbindlichkeit und dem erstmaligen Bewertungsbetrag der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Interpretation tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2010 beginnen. Aus der Anwendung des IFRIC 19 haben sich keine Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. der Cashflows des Biofrontera-Konzerns ergeben.
Das IASB hat im Mai 2010 im Rahmen des dritten „Annual Improvements Project“ Verlautbarungen veröffentlicht, die Änderungen an sechs Standards und an einer Interpretation enthalten. Die Änderungen wurden im Februar 2011 von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen, und hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. der Cashflows des Biofrontera-Konzerns.
Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Standards, Interpretationen und Änderungen
Das IASB hat im November 2009 IFRS 9 „Financial Instruments“ veröffentlicht. Die Änderungen wurden bisher noch nicht von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. Der Standard ist das Ergebnis der ersten von drei Phasen des Projekts zum Ersatz des IAS 39 „Financial Instruments: Recognition and Measurement“ durch IFRS 9. IFRS 9 regelt die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten. Die Regelungen zu Wertminderungen von Finanzinstrumenten und Hedge Accounting werden derzeit vom IASB überarbeitet. IFRS 9 schreibt vor, dass finanzielle Vermögenswerte einer der folgenden zwei Bewertungskategorien zuzuordnen sind: „Zu fortgeführten Anschaffungskosten“ oder „at Fair Value“. Zudem gewährt IFRS 9 ein Wahlrecht der Bewertung zum Fair Value, indem er gestattet, finanzielle Vermögenswerte, die normalerweise der Kategorie „at Amortized Cost“ zuzuordnen wären, der Kategorie „at Fair Value“ zuzuordnen, wenn dies Inkongruenzen bei der Bewertung oder beim Ansatz beseitigt oder erheblich verringert. Eigenkapitalinstrumente sind zwingend der Kategorie „at Fair Value“ zuzuordnen. Der Standard gestattet jedoch beim erstmaligen Ansatz von Eigenkapitalinstrumenten, die nicht zu Handelszwecken erworben wurden, das unwiderrufliche Wahlrecht auszuüben, diese erfolgsneutral direkt im Eigenkapital „at Fair Value“ zu designieren. Hieraus erhaltene Dividenden werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. IFRS 9 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen. Vorperioden brauchen bei erstmaliger Anwendung nicht geändert zu werden, wobei Angabepflichten zu den sich aus der Erstanwendung ergebenden Effekten bestehen. Die Biofrontera AG prüft derzeit die hieraus resultierenden Effekte auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. der Cashflows des Konzerns.
Im Oktober 2010 hat das IASB die Verlautbarung „Disclosures – Transfers of Financial Assets“ als Ergänzung zu IFRS 7 „Financial Instruments: Disclosures“ veröffentlicht. Die Änderung schreibt quantitative und qualitative Angaben zu solchen Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten vor, bei denen die übertragenen Vermögenswerte vollständig ausgebucht werden oder beim übertragenden Unternehmen ein anhaltendes Engagement (Continuing Involvement) verbleibt. Dadurch soll den Anwendern ein besserer Einblick in solche Transaktionen (z. B. Verbriefungen) ermöglicht und die potenziellen Auswirkungen zurückbehaltener Risiken auf das übertragende Unternehmen dargestellt werden.
Die Änderung verlangt außerdem zusätzliche Angaben, falls ein unangemessen hoher Anteil solcher Transaktionen in zeitlicher Nähe zum Abschlussstichtag vorgenommen wird. Die Änderungen sind anwendbar für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2011 beginnen. Diese Verlautbarung wurde im November 2011 von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. Die Biofrontera AG prüft derzeit die hieraus resultierenden Effekte auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. der Cashflows des Konzerns. Möglicherweise ergeben sich erweiterte Angabepflichten.
Ebenfalls im Oktober 2010 hat das IASB die Vorschriften zur Bilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten veröffentlicht. Diese werden in IFRS 9 „Financial Instruments“ integriert und ersetzen die hierzu existierenden Vorschriften in IAS 39 „Financial Instruments: Recognition and Measurement“. Die neue Verlautbarung übernimmt die Vorschriften zur Einbuchung und Ausbuchung sowie die meisten Vorschriften zu Klassifizierung und Bewertung unverändert aus IAS 39. Vorschriften zur Fair Value Option für finanzielle Verbindlichkeiten, um die Problematik des eigenen Kreditrisikos zu regeln, werden hingegen im neuen IFRS 9 modifiziert. Das Verbot der Bewertung solcher derivativer Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert, die mit einem nicht notierten Eigenkapitalinstrument verbunden sind und nur durch Lieferung solcher erfüllt werden können, wird eliminiert. Die Verlautbarung ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen. Vorperioden brauchen bei erstmaliger Anwendung nicht geändert zu werden, wobei Angabepflichten zu den sich aus der Erstanwendung ergebenden Effekten bestehen. Diese Verlautbarung wurde bislang noch nicht von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. Die Biofrontera AG prüft die hieraus resultierenden Effekte auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. der Cashflows des Konzerns.
Das IASB hat im Dezember 2010 die Verlautbarungen „Deferred Tax: Recovery of Underlying Assets – Amendments to IAS 12“ veröffentlicht. Die neue Verlautbarung bestimmt, welche Art der Realisierung für bestimmte Vermögenswerte zu unterstellen ist. Dies ist wichtig in Fällen, in denen sich je nach Art der Realisierung unterschiedliche Steuerkonsequenzen ergeben. Die Verlautbarung setzt die widerlegbare Vermutung, dass der Buchwert einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie, die nach dem Neubewertungsmodell des IAS 40 „Investment Property“ zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, durch Verkauf realisiert wird. Des Weiteren gilt in jedem Fall die unwiderlegbare Vermutung, dass der Buchwert eines nicht abnutzbaren Vermögenswerts, der nach dem Neubewertungsmodell des IAS 16 „Property, Plant and Equipment“ zum Neubewertungsbetrag bewertet wird, durch Verkauf realisiert wird. Durch die neue Verlautbarung wird die Interpretation SIC-21 „Income Taxes – Recovery of Revalued Non-Depreciable Assets“ außer Kraft gesetzt. Sie ist anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2012 beginnen, und wurde bislang noch nicht von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen.
Die Biofrontera AG erwartet hieraus keine resultierenden Effekte auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. der Cashflows des Konzerns, da weder Investment Properties gehalten werden noch das Neubewertungsmodell des IAS 16 angewandt wird.
Das IASB hat im Mai 2011 drei neue IFRS (IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12) sowie zwei überarbeitete Standards (IAS 27, IAS 28) zur Bilanzierung von Beteiligungen an Tochterunternehmen, gemeinschaftlichen Vereinbarungen und assoziierten Unternehmen veröffentlicht. Die Regelungen wurden bisher noch nicht von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen und sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Die Anwendung der neuen und geänderten IFRS wird möglicherweise Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. der Cashflows des Biofrontera-Konzerns bei zukünftigen Unternehmenszusammenschlüssen haben und zu zusätzlichen Anhangangaben des Biofrontera-Konzerns führen. Davon ausgenommen ist allerdings die Neufassung des IAS 27, da dieser sich nunmehr ausschließlich auf den Einzelabschluss erstreckt, die Biofrontera AG hingegen keinen IFRS-Einzelabschluss gemäß § 325 Abs. 2a HGB erstellt.
Mit IFRS 10 „Consolidated Financial Statements“ führt das IASB ein einheitliches Konsolidierungskonzept ein. Damit wird die bisherige Unterscheidung zwischen „klassischen“ Tochterunternehmen (IAS 27) und Zweckgesellschaften (SIC-12) aufgegeben. Beherrschung (Control) besteht dann und nur dann, wenn ein Investor über die Entscheidungsmacht verfügt, variablen Rückflüssen ausgesetzt ist oder ihm Rechte bezüglich der Rückflüsse zustehen und infolge der Entscheidungsmacht in der Lage ist, die Höhe der variablen Rückflüsse zu beeinflussen. Mit Inkrafttreten des IFRS 10 wird SIC-12 „Consolidation – Special Purpose Entities“ aufgehoben; ebenfalls aufgehoben werden die konzernabschlussrelevanten Vorschriften des IAS 27 „Consolidated and Separate Financial Statements“.
IFRS 11„Joint Arrangements“ wird IAS 31 „Interests in Joint Ventures“ sowie SIC-13 „Jointly Controlled Entities – Non-Monetary Contributions by Venturers“ ersetzen. Er regelt die Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) und von gemeinschaftlichen Tätigkeiten (Joint Operations). Mit Aufhebung von IAS 31 ist die Anwendung der Quotenkonsolidierungsmethode für Gemeinschaftsunternehmen nicht länger zulässig. Die Anwendung der Equity-Methode ist nunmehr in der Neufassung des IAS 28 „Interests in Associates and Joint Ventures“ geregelt und erstreckt sich sowohl auf assoziierte Unternehmen als auch Gemeinschaftsunternehmen. Bei Bestehen einer gemeinschaftlichen Tätigkeit werden die zurechenbaren Vermögenswerte, Schulden, Aufwendungen und Erträge gemäß der Beteiligungsquote unmittelbar in den Konzern und Jahresabschluss des „Joint Operator“ übernommen.
In IFRS 12 „Disclosure of Interests in Other Entities“ werden sämtliche Angabepflichten, die im Konzernabschluss in Bezug auf Tochterunternehmen, gemeinschaftliche Vereinbarungen und assoziierte Unternehmen sowie nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen zu tätigen sind, zentral gebündelt.
Die Neufassung des IAS 27 „Separate Financial Statements“ regelt ausschließlich die bilanzielle Abbildung von Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen im Jahresabschluss sowie zugehörige Anhangangaben (Einzelabschluss gemäß § 325 Abs. 2a HGB). Die Neufassung des IAS 28 „Investments in Associates and Joint Ventures“ regelt die Einbeziehung von Anteilen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode.
Ebenfalls im Mai 2011 hat das IASB den IFRS 13 „Fair Value Measurement“ veröffentlicht. Mit dieser Veröffentlichung schafft das IASB einen einheitlichen übergreifenden Standard zur Fair Value-Bewertung. IFRS 13 ist verpflichtend prospektiv anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. IFRS 13 regelt, wie zum Fair Value zu bewerten ist, sofern ein anderer IFRS die Fair Value-Bewertung (oder die Fair Value-Angabe) vorschreibt. Es gilt eine neue Fair Value-Definition, die den Fair Value als Veräußerungspreis einer tatsächlichen oder hypothetischen Transaktion zwischen beliebigen unabhängigen Marktteilnehmern unter marktüblichen Bedingungen am Bewertungsstichtag charakterisiert. Der Standard gilt nahezu allumfassend, lediglich IAS 2 „Inventories“, IAS 17 „Leases“ und IFRS 2 „Share-based Payment“ sind ausgenommen. Während für Finanzinstrumente der Umfang dieser Vorschriften nahezu unverändert bleibt, ist dies für andere Sachverhalte (z. B. als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen) nunmehr umfassender bzw. präziser geregelt. Die bereits bekannte dreistufige Fair Value-Hierarchie ist übergreifend anzuwenden. Die Anwendung des IFRS 13 führt voraussichtlich zu erweiterten Anhangangaben im Biofrontera-Konzernabschluss. Die Regelungen wurden bisher noch nicht von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen.
Das IASB hat im Juni 2011 Änderungen zu IAS 1 „Presentation of Financial Statements“ veröffentlicht. Die Änderungen verlangen, dass die im sonstigen Ergebnis dargestellten Posten in zwei Kategorien unterteilt werden müssen – in Abhängigkeit davon, ob sie in Zukunft über die Gewinn- und Verlustrechnung gebucht werden (Recycling) oder nicht. Die Änderungen zu IAS 1 sind verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2012 beginnen, und wurden bisher noch nicht von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. Die Biofrontera AG prüft derzeit die hieraus resultierenden Effekte auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. der Cashflows des Konzerns und geht derzeit von den oben beschriebenen Änderungen im Ausweis der Gesamtergebnisrechnung aus.
Ebenfalls im Juni 2011 hat das IASB Änderungen zu IAS 19 „Employee Benefits“ veröffentlicht. Die Änderungen führen zum Wegfall bestehender Wahlrechte bei der Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste. Da die sog. Korridormethode zukünftig nicht mehr zulässig sein wird, sind versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sofort in voller Höhe und ausschließlich erfolgsneutral innerhalb des Eigenkapitals zu erfassen, welches unserer derzeitigen Vorgehensweise entspricht. Weitere Änderungen betreffen die Erfassung von nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand und die Darstellung des Nettozinsergebnisses bei leistungsorientierten Pensionsplänen sowie die Unterscheidung zwischen Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Termination Benefits) und anderen Leistungen an Arbeitnehmer.
Als eine wesentliche Folge dieser Änderungen dürfen die Aufstockungsbeträge in Altersteilzeitprogrammen zukünftig nicht mehr als Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses klassifiziert werden und müssen daher über den Zeitraum der Erdienung angesammelt werden. Zudem werden Angabepflichten erweitert, z. B. für Eigenschaften und Risiken von leistungsorientierten Plänen. Die Änderungen zu IAS 19 sind rückwirkend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen, und wurden bisher noch nicht von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. Die Biofrontera AG geht derzeit von einer Relevanz der erweiterten Angabepflichten auf den Abschluss aus und prüft darüber hinaus die aus der Änderung resultierenden Effekte auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. der Cashflows des Konzerns.
Im Oktober 2011 hat das IASB die Interpretation IFRIC 20 „Stripping Costs in the Production Phase of a Surface Mine“ veröffentlicht. Die Interpretation regelt die Bilanzierung von Abraumbeseitigungskosten im Rahmen der Produktionsphase im Tagebergbau. Die Interpretation stellt klar, unter welchen Voraussetzungen ein Vermögenswert für entsprechende Abraumbeseitigungsmaßnahmen anzusetzen ist und wie die Erst- und Folgebewertung des Vermögenswertes zu erfolgen hat. Die Interpretation ist verpflichtend anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Januar 2013 beginnen; eine frühere Anwendung ist zulässig.
Für Biofrontera wird diese Interpretation, sofern sie von der EU in dieser Form übernommen wird, keinen Einfluss auf die Darstellung des Konzernabschlusses haben.
Im Dezember 2011 hat das IASB in IAS 32 „Financial Instruments: Presentation“ Präzisierungen zu den Saldierungsvorschriften veröffentlicht. Um die Saldierungsvoraussetzungen nach IAS 32 zu erfüllen, darf nach den neuen Vorschriften der für den Bilanzierenden zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehende Rechtsanspruch auf Saldierung nicht unter der Bedingung eines künftigen Ereignisses stehen und muss sowohl im ordentlichen Geschäftsverkehr als auch bei Verzug und Insolvenz einer Vertragspartei gelten. Des Weiteren wird bestimmt, dass ein Bruttoausgleichsmechanismus die Saldierungsvoraussetzungen nach IAS 32 erfüllt, sofern keine wesentlichen Kredit- und Liquiditätsrisiken verbleiben, Forderungen und Verbindlichkeiten in einem einzigen Verrechnungsprozess verarbeitet werden und er damit im Ergebnis äquivalent ist zu einem Nettoausgleich. Die neuen Vorschriften sind verpflichtend rückwirkend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen, und wurden bisher noch nicht von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. Die Biofrontera AG prüft die hieraus resultierenden Effekte auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. der Cashflows, geht jedoch derzeit von keinen wesentlichen Änderungen aus.
Ebenfalls im Dezember 2011 hat das IASB in IFRS 7 „Financial Instruments: Disclosures“ erweiterte Angabepflichten zu Saldierungsrechten veröffentlicht. Neben erweiterten Angaben zu nach IAS 32 tatsächlich vorgenommenen Saldierungen werden für bestehende Saldierungsrechte unabhängig davon, ob eine Saldierung nach IAS 32 tatsächlich vorgenommen wird, Angabepflichten eingeführt. Die neuen Vorschriften sind verpflichtend rückwirkend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen, und wurden bisher noch nicht von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. Die Biofrontera AG prüft die hieraus resultierenden Effekte auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. der Cashflows des Konzerns und geht von erweiterten Angabepflichten aus.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen den im Vorjahr angewandten Methoden.
Der Konzernabschluss wird in EUR bzw. TEUR aufgestellt.
Die Biofrontera Gruppe stellt kurzfristige und langfristige Vermögenswerte sowie kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten gemäß IAS 1.60 in der Bilanz als getrennte Gliederungsgruppen dar, die im Anhang zum Konzernabschluss z. T. zusätzlich nach ihren jeweiligen Laufzeiten untergliedert sind. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Bei diesem Berichtsformat werden die Nettoumsatzerlöse den zur Erzielung dieser Umsatzerlöse entstandenen Aufwendungen, untergliedert in Umsatzkosten, allgemeine und administrative sowie Forschungs- und Entwicklungskosten, gegenübergestellt.
Der Konzernabschluss enthält keine Segmentinformationen, da keine berichtspflichtigen Geschäftssegmente im Sinne von IFRS 8 identifiziert wurden.
Auf Grund der besonderen Bedeutung der Forschungs- und Entwicklungskosten werden diese als gesonderte Gliederungsgruppe in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt.
In den Konzernabschluss werden die Abschlüsse der Muttergesellschaft, Biofrontera AG, und der Tochtergesellschaften, an denen die Muttergesellschaft eine direkte Mehrheit der Stimmrechte oder die Möglichkeit der Beherrschung hat. Die nachfolgend genannten Gesellschaften wurden in den Konzernabschluss einbezogen:
· Biofrontera Bioscience GmbH, Leverkusen, mit einer direkten Beteiligungsquote von 100 %
· Biofrontera Pharma GmbH, Leverkusen, mit einer direkten Beteiligungsquote von 100 %.
Die Grundlage für die Konsolidierung der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften waren die nach einheitlichen Grundsätzen aufgestellten Jahresabschlüsse (bzw. HBII nach IFRS) zum 31. Dezember 2011 dieser Unternehmen. Der Konzernabschluss wurde auf der Grundlage einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze (IFRS) aufgestellt.
Die Tochtergesellschaften werden vom Zeitpunkt des Erwerbs an voll konsolidiert. Der Zeitpunkt des Erwerbs ist dabei der Zeitpunkt, zu dem die Muttergesellschaft die Beherrschung dieser Konzerngesellschaften erlangt hat. Die Tochterunternehmen werden solange in den Konzernabschluss einbezogen, bis die Beherrschung dieser Unternehmen nicht mehr vorliegt.
Aufgrund ihres vom Geschäftsjahr der Biofrontera AG abweichenden Geschäftsjahres wurde von der Biofrontera Bioscience GmbH ein Zwischenabschluss (HB II) auf den 31. Dezember 2011 aufgestellt.
Alle konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Erträge und Aufwendungen wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert. Zwischenergebnisse wurden nicht realisiert.
Der Konzernabschluss wird in EUR (bzw. TEUR), der funktionalen Währung aller in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, des Konzerns und der Darstellungswährung des Konzerns, aufgestellt.
Geschäftsvorfälle, die in anderen Währungen als dem EUR abgewickelt werden, werden mit dem aktuellen Wechselkurs am Tag des Geschäftsvorfalls erfasst. Vermögenswerte und Schulden werden an jedem Bilanzstichtag mit dem Stichtagskurs umbewertet. Gewinne und Verluste, die sich aus einer solchen Umrechnung ergeben, werden erfolgswirksam erfasst.
Die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert Einschätzungen und Annahmen durch die Geschäftsleitung, die sich auf die ausgewiesene Höhe des Vermögens und der Verbindlichkeiten sowie der Eventualforderungen und Eventualverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag und die Erträge und Aufwendungen während des Geschäftsjahres auswirken. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Starke Abweichungen aufgrund solcher Schätzungen sind im Konzernabschluss Biofrontera nicht zu erwarten.
Im Hinblick auf Transaktionen mit Gesellschaftern, insbesondere im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen und der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, verweisen wir auf unsere Erläuterungen in Anhangsangabe „Eigenkapital“.
Im Hinblick auf die Ausgabe von Aktienoptionsrechten an Mitarbeiter der Biofrontera Gruppe verweisen wir auf unsere Erläuterungen zum „Aktienoptionsplan“ in Anhangangabe „Eigenkapital“ (Nr. 9).
Im Hinblick auf die Vergütung der Vorstandsmitglieder verweisen wir auf unsere Erläuterungen in Anhangsangabe „Mitglieder des Vorstands“.
Im Hinblick auf die Vergütung des Aufsichtsrats verweisen wir auf unsere Erläuterungen in Anhangsangabe „Mitglieder des Aufsichtsrats“.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Betriebs- und Geschäftsausstattung wird gemäß IAS 16 zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bilanziert.
Abschreibungen auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung werden im Allgemeinen linear über die geschätzte Nutzungsdauer der Vermögenswerte (in der Regel zwischen drei und dreizehn Jahre) vorgenommen. Die wesentlichen Nutzungsdauern betragen unverändert:
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| · EDV-Geräte | 3 Jahre, linear |
| · Betriebs- und Geschäftsausstattung | 4 Jahre, linear |
| · Büro- und Laboreinrichtung | 10 Jahre, linear |
| · Laborgeräte | 13 Jahre, linear |
Geringwertige Vermögenswerte mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150 und EUR 1.000 werden ab 01.01.2008 im Anschaffungsjahr auf einem Sammelposten für das jeweilige Jahr gebucht, der über 5 Jahre vollständig abgeschrieben wird.
Entgeltlich erworbene Software wird zu Anschaffungskosten angesetzt und über eine Nutzungsdauer von 3 Jahren linear abgeschrieben.
Erworbene immaterielle Vermögenswerte bestehen aus erworbenen Lizenzen und sonstigen Rechten. Sie werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bilanziert. Lediglich von Dritten erworbene immaterielle Vermögenswerte wurden aktiviert, da die Voraussetzungen für die Aktivierung von selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten nicht erfüllt sind. Immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert und grundsätzlich linear über die geschätzte Nutzungsdauer zwischen 4 und 10 Jahren abgeschrieben.
Fremdkapitalkosten werden nicht als Bestandteil der Anschaffungskosten der erworbenen Vermögenswerte, sondern als Aufwand der Periode erfasst, in der sie anfallen, weil im Konzern keine qualifizierten Vermögenswerte im Sinne von IAS 23.5 vorhanden sind.
Die Gesellschaft überprüft Vermögenswerte auf Wertminderung, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Die Erzielbarkeit von zur Nutzung gehaltenen Vermögenswerten wird bewertet, indem ein Vergleich des Buchwertes eines Vermögenswertes mit den künftigen, erwartungsgemäß aus dem Vermögenswert generierten Cashflows vorgenommen wird. Wird ein solcher Vermögenswert als wertgemindert betrachtet, wird die erfasste Wertminderung mit dem Betrag bewertet, um den der Buchwert des Vermögenswertes dessen beizulegenden Zeitwert übersteigt. Vermögenswerte, die veräußert werden sollen, werden zum niedrigeren Wert aus dem Buchwert oder dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten ausgewiesen.
Die von der Biofrontera Gruppe am Bilanzstichtag gehaltenen Finanzinstrumente setzen sich hauptsächlich aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, kurzfristigen Finanzinvestitionen, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Finanzschulden zusammen. Zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2011 hatte Biofrontera Euro 591.814,40 aus der eigenen Optionsanleihe 2011/2016 im Besitz. Biofrontera setzt derzeit keine derivativen Finanzinstrumente ein. Auf Grund der kurzen Laufzeiten der kurzfristigen Finanzinvestitionen und der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entsprechen die Buchwerte den Marktwerten. Die kurzfristigen Finanzinvestitionen sind der Kategorie „zur Veräußerung verfügbar“ zugeordnet, die übrigen Forderungen und Verbindlichkeiten der Kategorie „Kredite und Forderungen“. Die Finanzschulden werden anhand der Effektivzinsmethode abzüglich eigener Anteile bewertet.
Die Biofrontera Gruppe war am Bilanzstichtag keinen wesentlichen Fremdwährungsrisiken ausgesetzt. Finanzinvestitionen wurden in Euro durchgeführt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die in Fremdwährung lauten, sind von untergeordneter Bedeutung. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden regelmäßig bezüglich eines potentiellen Ausfallrisikos überprüft.
Biofrontera hat das aufgrund der Finanzmarktkrise erhöhte Ausfallrisiko in der Bilanz berücksichtigt. Bei der Auswahl der kurzfristigen Kapitalanlagen werden verschiedene Sicherungskriterien zugrunde gelegt (z.B. Rating, Kapitalgarantie, Sicherung durch den Einlagensicherungsfond). Aufgrund der Auswahlkriterien sowie der laufenden Überwachung der Kapitalanlagen sieht Biofrontera kein unberücksichtigtes Ausfallrisiko in diesem Bereich. Die in der Bilanz ausgewiesenen Beträge stellen grundsätzlich das maximale Ausfallrisiko dar.
Die Überwachung und Steuerung der Liquidität erfolgt auf Basis einer kurz- und langfristigen Unternehmensplanung. Liquiditätsrisiken werden frühzeitig anhand der Simulation von verschiedenen Szenarien erkannt. Die laufende Liquidität wird auf Tagesbasis erfasst und überwacht. Die Liquidität der Gesellschaft ist über den 31. Dezember 2013 hinaus gesichert, wenn die für das Jahr 2012 eingeleiteten Kapitalbeschaffungsmaßnahmen wie erwartet erfolgreich umgesetzt werden können.
Zum 31. Dezember 2011 hält Biofrontera keine Finanzpositionen, die einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt sind.
Die Gesellschaft klassifiziert die als kurzfristige Finanzinvestition gehaltenen Wertpapiere als „zur Veräußerung verfügbar“. Nach dem erstmaligen Ansatz werden zur Veräußerung gehaltene finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Wert bewertet, wobei Gewinne oder Verluste in einer separaten Position im Eigenkapital erfasst werden bis der finanzielle Vermögenswert ausgebucht wird oder wertgemindert ist. Zu dem Zeitpunkt, an dem die Finanzinvestition ausgebucht wird oder an dem eine Wertminderung für die Finanzinvestition festgestellt wird, wird der zuvor im Eigenkapital erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Übersteigt der Buchwert der von der Gesellschaft gehaltenen einzelnen Wertpapiere deren Marktwert über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten, wird eine mehr als vorübergehende Wertminderung auf Grundlage des Marktwertes in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Fertig- und unfertige Erzeugnisse werden zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Marktpreisen angesetzt. Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden nach dem First-in-First-out-Verfahren (FIFO) ermittelt. Auf den Warenbestand wird zum Bilanzstichtag eine Wertberichtigung vorgenommen, wenn der beizulegende Wert niedriger ist als der Buchwert.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden mit Ihrem Nominalwert ausgewiesen. Forderungen, die auf fremde Währung lauten, wurden zu dem am Bilanzstichtag geltenden Wechselkurs in Euro umgerechnet und etwaige Umrechnungsdifferenzen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände und Bankguthaben mit einer Laufzeit bis zu drei Monaten zum Zeitpunkt des Erwerbs sowie kurzfristig verfügbare finanzielle Vermögenswerte. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, aus Kontokorrenten sowie sonstige Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Aufgrund des kurzfristigen Charakters gibt der ausgewiesene Buchwert den beizulegenden Zeitwert wieder. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Wechselkursverluste und –gewinne werden in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt.
Rückstellungen werden gebildet, soweit eine aus einem vergangenen Ereignis resultierende Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die zukünftig wahrscheinlich zu einem Vermögensabfluss führen und sich die Vermögensbelastung zuverlässig schätzen lässt.
Aktienoptionen (aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente) werden mit dem Marktwert zum Zeitpunkt der Gewährung bewertet. Der Marktwert der Verpflichtung wird als Personalaufwand über den Erdienungszeitraum angesetzt. Verpflichtungen aus aktienbasierten Vergütungstransaktionen mit Barausgleich werden als Verbindlichkeit angesetzt und mit dem Marktwert am Bilanzstichtag bewertet. Bei einem im Ausübungsfall bestehenden Wahlrecht der Biofrontera AG zum Barausgleich oder zum Ausgleich in Aktien, erfolgt entsprechend IFRS 2.41 und IFRS 2.43 zunächst eine Erhöhung der Kapitalrücklage. Die Aufwendungen werden über den Erdienungszeitraum erfasst. Der Marktwert aktienbasierter Vergütungstransaktionen mit Barausgleich und solcher mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente wird grundsätzlich unter Anwendung international anerkannter Bewertungsverfahren bestimmt, soweit der beizulegende Zeitwert dieser aktienbasierten Vergütungen verlässlich ermittelt werden kann.
In Übereinstimmung mit IAS 32 werden Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen als zusammengesetzte Finanzinstrumente klassifiziert, die einen Schuldtitel mit einer eingebetteten Wandel- bzw. Bezugsoption darstellen. Der Emittent eines solchen Finanzinstruments, das sowohl eine Verbindlichkeiten- als auch eine Eigenkapitalkomponente enthält, ist verpflichtet, die Verbindlichkeitenkomponente und die Eigenkapitalkomponente in der Bilanz getrennt von dem ursprünglich erfassten Finanzinstrument darzustellen. Bei Beginn entspricht der Marktwert der Verbindlichkeitenkomponente dem Barwert der vertraglich festgelegten künftigen Cashflows, die zum marktgängigen Zinssatz abgezinst werden, der zu diesem Zeitpunkt für Finanzinstrumente gültig ist, die einen vergleichbaren Kreditstatus haben und die bei gleichen Bedingungen zu im Wesentlichen den gleichen Cashflows führen, bei denen aber keine Tausch- oder Bezugsoption vorliegt. Die Folgebewertung erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Die Verbindlichkeit wird ausgebucht, sofern die der Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Das Eigenkapitalinstrument besteht aus der eingebetteten Option auf Wandlung der Verbindlichkeit in Eigenkapital des Emittenten. Der Marktwert der Option umfasst ihren Zeitwert und gegebenenfalls ihren inneren Wert. Der innere Wert einer Option oder eines anderen derivativen Finanzinstrumentes besteht, sofern gegeben, im Unterschiedsbetrag zwischen dem Marktwert des Basisobjektes und dem vertraglich festgelegten Preis, zu dem das Basisobjekt erworben, emittiert, verkauft oder getauscht werden soll. Der Zeitwert eines derivativen Finanzinstrumentes besteht in seinem Marktwert abzüglich seines inneren Wertes. Der Zeitwert wird durch die Länge des restlichen Zeitraumes bis zur Fälligkeit bzw. bis zum Verfall des derivativen Finanzinstrumentes bestimmt.
Wird die Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibung durch frühzeitige Rücknahme oder frühzeitigen Rückkauf, bei dem die ursprünglichen Wandlungsrechte unverändert bestehen bleiben, vor seiner Fälligkeit getilgt, werden das entrichtete Entgelt und alle Transaktionen für den Rückkauf oder die Rücknahme zum Zeitpunkt der Transaktion der Schuld- und Eigenkapitalkomponente des Instruments zugeordnet. Die Methode zur Verteilung der entrichteten Entgelte und Transaktionskosten auf die beiden Komponenten ist mit der identisch, die bei der ursprünglichen Verteilung der bei der Emission der Anleihe vereinnahmten Erlöse angewandt wurde.
Biofrontera bilanziert latente Steuern nach IAS 12 für Bewertungsunterschiede zwischen handels- und steuerrechtlichem Wertansatz. Latente Steuerverbindlichkeiten werden grundsätzlich für alle steuerbaren temporären Differenzen erfasst – Ansprüche aus latenten Steuern nur insoweit wie es wahrscheinlich ist, dass steuerbare Gewinne zur Nutzung der Ansprüche zur Verfügung stehen.
Der Buchwert der latenten Ertragsteueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Früher nicht bilanzierte latente Ertragsteueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag neu beurteilt und in dem Umfang angesetzt, in dem es aus aktueller Sicht wahrscheinlich geworden ist, dass zukünftige zu versteuernde Ergebnisse die Realisierung des latenten Steueranspruches gestatten.
Latente Steuerverbindlichkeiten und latente Steueransprüche werden miteinander verrechnet, wenn ein Recht auf Aufrechnung besteht und sie von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.
Laufende Steuern werden auf der Grundlage von steuerlichen Einkünften der Gesellschaft für die Periode berechnet. Es werden dabei die zum Bilanzstichtag gültigen Steuersätze der jeweiligen Gesellschaft zugrunde gelegt.
Das Ergebnis pro Aktie errechnet sich nach IAS 33 („earnings per share“) mittels Division des Konzernergebnisses durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Jahres ausstehenden Aktien.
Die abgeschlossenen Leasingverträge werden entweder als „finance lease“ oder als „operating lease“ qualifiziert. Soweit alle wesentlichen Chancen und Risiken auf den Konzern als Leasingnehmer übergegangen sind, wird ihm das wirtschaftliche Eigentum zugerechnet. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften haben ausschließlich als „operating lease“ qualifizierte Verträge abgeschlossen. Die laufenden Leasingraten werden in diesem Fall bei Anfall aufwandswirksam erfasst.
Die Gesellschaft erfasst Erträge in Übereinstimmung mit IAS 18, wenn der Ertragsprozess abgeschlossen ist und die mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf den Kunden übertragen wurden. Bislang wurden keine wesentlichen Erträge erzielt.
Die Kosten für die Forschung und Entwicklung werden nach IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“ bilanziert. Die Forschungskosten werden bei ihrer Entstehung als Aufwand gebucht. Die Entwicklungskosten werden unter bestimmten Voraussetzungen in Abhängigkeit von dem möglichen Ergebnis der Entwicklungsaktivitäten aktiviert.
Die Einschätzung dieses möglichen Ergebnisses erfordert wesentliche Annahmen durch die Geschäftsleitung. Nach Auffassung der Geschäftsleitung sind die gemäß IAS 38.57 „Immaterielle Vermögenswerte“ vorgeschriebenen Kriterien für den Ansatz von Entwicklungskosten als Vermögenswerte auf Grund des Zulassungsverfahrens und anderer Unsicherheiten in Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Produkte durch die Biofrontera Gruppe erst dann erfüllt, wenn die Gesellschaft die Zulassung für das Produkt erhalten hat und es wahrscheinlich ist, dass der Gesellschaft ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird.
Sowohl für das inzwischen zugelassene Medikament "Ameluz" als auch für die übrigen Forschungs- und Entwicklungsprojekte der Gesellschaft werden die Forschungs- und Entwicklungskosten als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie anfallen.
1 Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und Finanzanlagen
Die Entwicklung der Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2011 ist unter Angabe der kumulierten Abschreibungen im Anlagenspiegel dargestellt. Das Sachanlagevermögen umfasst im Wesentlichen Büro- und Geschäftsausstattung sowie Laboreinrichtungen.
Die Zugänge zu den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen im Geschäftsjahr 2011 resultierten im Wesentlichen aus dem 2004 abgeschlossenen Erwerb von Know-How und Patenten zum Projekt BF-200 ALA in Höhe von TEUR 3.094 (Vorjahr TEUR 0) und aus dem Erwerb von weiteren Nutzungsrechten im Zusammenhang mit dem Prototyp der LED-Leuchte (TEUR 278; Vorjahr TEUR 6).
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| 01. Jan 11 EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
31. Dez 11 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Sachanlagen | ||||
| 1. Betriebs-u. Geschäftsstattung | 4.772.074,65 | 23.659,36 | 0,00 | 4.795.734,01 |
| II. Immaterielle Vermögenswerte | ||||
| 1. Software und Lizenzen | 1.041.108,17 | 4.615,00 | 0,00 | 1.045.723,17 |
| 2. Nutzungsrechte | 2.449.273,45 | 3.371.950,11 | 0,00 | 5.821.223,56 |
| 3.490.381,62 | 3.376.565,11 | 0,00 | 6.866.946,73 | |
| 8.262.456,27 | 3.400.224,47 | 0,00 | 11.662.680,74 |
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| Kumulierte Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| 01. Jan 11 EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
31. Dez 11 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Sachanlagen | ||||
| 1. Betriebs-u. Geschäftsstattung | 4.509.764,81 | 42.487,44 | 0,00 | 4.552.252,25 |
| II. Immaterielle Vermögenswerte | ||||
| 1. Software und Lizenzen | 903.458,92 | 10.910,00 | 0,00 | 914.368,92 |
| 2. Nutzungsrechte | 1.336.876,40 | 308.424,00 | 0,00 | 1.645.300,40 |
| 2.240.335,32 | 319.334,00 | 0,00 | 2.559.669,32 | |
| 6.750.100,13 | 361.821,44 | 0,00 | 7.111.921,57 |
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| Buchwerte | ||
|---|---|---|
| 31. Dez 11 EUR |
31. Dez 10 EUR |
|
| --- | --- | --- |
| I. Sachanlagen | ||
| 1. Betriebs-u. Geschäftsstattung | 243.481,76 | 262.309,84 |
| II. Immaterielle Vermögenswerte | ||
| 1. Software und Lizenzen | 131.354,25 | 137.649,25 |
| 2. Nutzungsrechte | 4.175.923,16 | 1.112.397,05 |
| 4.307.277,41 | 1.250.046,30 | |
| 4.550.759,17 | 1.512.356,14 |
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| 01. Jan 10 EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
31. Dez 10 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Sachanlagen | ||||
| 1. Betriebs-u. Geschäftsstattung | 4.722.302,71 | 49.771,94 | 0,00 | 4.772.074,65 |
| II. Immaterielle Vermögenswerte | ||||
| 1. Software und Lizenzen | 1.023.055,97 | 18.052,20 | 0,00 | 1.041.108,17 |
| 2. Nutzungsrechte | 2.443.573,45 | 5.700,00 | 0,00 | 2.449.273,45 |
| 3.466.629,42 | 23.752,20 | 0,00 | 3.490.381,62 | |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteil an verbundene Unternehmen | 500,00 | 0,00 | 500,00 | 0,00 |
| 8.189.432,13 | 73524,14 | 500,00 | 8.262.456,27 |
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| Kumulierte Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| 01. Jan 10 EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
31. Dez 10 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Sachanlagen | ||||
| 1. Betriebs-u. Geschäftsstattung | 4.375.352,67 | 134.412,14 | 0,00 | 4.509.764,81 |
| II. Immaterielle Vermögenswerte | ||||
| 1. Software und Lizenzen | 884.273,53 | 19.185,39 | 0,00 | 903.458,92 |
| 2. Nutzungsrechte | 1.173.027,72 | 163.848,68 | 0,00 | 1.336.876,40 |
| 2.057.301,25 | 183.034,07 | 0,00 | 2.240.335,32 | |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteil an verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 6.432.653,92 | 317.446,21 | 0,00 | 6.750.100,13 |
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| Buchwerte | ||
|---|---|---|
| 31. Dez 10 EUR |
31. Dez 09 EUR |
|
| --- | --- | --- |
| I. Sachanlagen | ||
| 1. Betriebs-u. Geschäftsstattung | 262.309,84 | 346.950,04 |
| II. Immaterielle Vermögenswerte | ||
| 1. Software und Lizenzen | 137.649,25 | 138.782,44 |
| 2. Nutzungsrechte | 1.112.397,05 | 1.270.545,73 |
| 1.250.046,30 | 1.409.328,17 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteil an verbundene Unternehmen | 0,00 | 500,00 |
| 1.512.356,14 | 1.756.778,21 |
2 Vorräte
Die Vorräte umfassen Fertige Erzeugnisse und Handelswaren, Unfertige Erzeugnisse und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in der Vertriebsgesellschaft, sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die in Zusammenhang mit den Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten der Biofrontera Gruppe verwendet werden.
Das Vorratsvermögen beläuft sich auf TEUR 423 (Vorjahr: TEUR 122) und ist nach der FIFO-Methode erfasst.
3 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfallen im Wesentlichen auf den Verkauf von Wirk- und Hilfsstoffen zur Rezepturherstellung bei Apotheken und aus dem Verkauf des medizinischen Kosmetikprodukts Belixos® Es wird erwartet, dass sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen innerhalb von zwölf Monaten ab dem Bilanzstichtag beglichen werden. Wertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen wurden in Höhe von TEUR 174 (Vorjahr TEUR 0) vorgenommen. Überfällige Forderungen lagen zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 21 (2010: TEUR 3) vor, zum Zeitpunkt der Beendigung der Erstellung des Konzernabschlusses waren hiervon keine Forderungen offen.
4 Sonstige finanzielle und sonstige Vermögenswerte
Die sonstigen Vermögenswerte umfassen im Wesentlichen Umsatzsteuererstattungsansprüche (TEUR 48; 2010: TEUR 35).
5 Ertragsteuererstattungsansprüche
Es handelt sich hierbei um Steuererstattungsansprüche aufgrund der einbehaltenen Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag (TEUR 8, 2010: TEUR 9).
6 Wertpapiere
Die Bewertung der Wertpapiere erfolgt auf Basis der auf einem aktiven Markt notierten Preise. Zum 31. Dezember 2011 wurden eigene Optionsanleihen 2011/2016 mit einem Nennwert von TEUR 702 gehalten, die entsprechend IAS 32 mit der Anleiheschuld verrechnet sind. Zum Vorjahresstichtag wurden keine Wertpapiere gehalten, die als Zahlungsmitteläquivalente zu klassifizieren waren.
7 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände und Bankguthaben mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten zum Zeitpunkt des Erwerbs in Höhe von TEUR 554 (2010: TEUR 692). Die Buchwerte der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente entsprechen auf Grund der kurzen Laufzeit dieser Anlagen dem beizulegenden Zeitwert.
8 Latente Ertragsteueransprüche
Die Biofrontera-Gruppe wies zum 31.12.2011 und zum 31.12.2010 jeweils einen Jahresfehlbetrag vor Steuern aus.
Generell werden aktive latente Steuern auf der Grundlage der in Deutschland geltenden Ertragsteuersätze ermittelt. Aufgrund des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 liegt der Körperschaftsteuertarif bei 15%. Einschließlich Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5% ergibt sich daraus ein kombinierter Steuersatz von 15,8% (Vorjahr: 15,8%). Wegen der Steuermesszahl für Gewerbebetriebe von 3,5% und der entfallenen Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe ergibt sich unter Berücksichtigung des örtlichen Gewerbesteuerhebesatzes ein Gewerbeertragsteuersatz von 16,1% (Vorjahr 16,1%).
Die nachfolgende Aufstellung erläutert die grundsätzlich bestehenden latenten Steuerforderungen aus steuerlichen Verlustvorträgen, wie sie sich im Konzern entwickelt haben (die Vorjahresbeträge wurden an die steuerlich festgestellten Beträge angepasst):
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| 31. Dezember 2011 | 31. Dezember 2010 | |||
|---|---|---|---|---|
| Verlustvortrag TEUR |
Latente Steueransprüche TEUR |
Verlustvortrag TEUR |
Latente Steueransprüche TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Körperschaftsteuer, einschließlich Solidaritätszuschlag | 67.742 | 10.703 | 62.568 | 9.886 |
| Gewerbeertragsteuer | 62.201 | 10.014 | 57.716 | 9.292 |
| Gesamt | 20.717 | 19.178 |
Diese Verlustvorträge sind aufgrund der derzeit in Deutschland geltenden gesetzlichen Regelungen unbegrenzt vortragsfähig.
Aufgrund der mangelnden Vorhersehbarkeit zukünftiger steuerlicher Gewinne wurden in Übereinstimmung mit IAS 12.34 die grundsätzlich bestehenden latenten Steueransprüche aus Verlustvorträgen (TEUR 22.101) und aktiven temporären Differenzen in Höhe von 123 TEUR (Vorjahr TEUR 128) vollständig wertberichtigt.
Aus der am 19. März 2002 vorgenommenen Übertragung des operativen Geschäfts der Biofrontera AG auf die Biofrontera Bioscience GmbH wurden damals in der Steuerbilanz der Biofrontera Bioscience GmbH stille Reserven mit einem Eigenkapitaleffekt von TEUR 12.800 aufgedeckt. Der in diesem Zuge auf Einzelabschlussebene entstandene Geschäfts- oder Firmenwert wird nach deutschem Steuerrecht pro rata temporis über 15 Jahre abgeschrieben (jährliche Abschreibung von TEUR 853). Da der Geschäfts- oder Firmenwert auf einer konzerninternen Transaktion basiert, wird er auf Konzernebene eliminiert. Die hieraus entstehenden aktiven latenten Steuern wurden seit Entstehung nicht angesetzt, da es die Geschäftsführung der Gesellschaft bislang noch als unwahrscheinlich ansieht, dass die latenten Steueransprüche in den nächsten Jahren realisiert werden können. Die in diesem Zusammenhang bestehende abzugsfähige temporäre Differenz betrug zum 31.12.2011 TEUR 4.267 (Vorjahr: TEUR 5.120).
Im Folgenden wird eine Überleitung vom erwarteten zum tatsächlich ausgewiesenen Ertragsteueraufwand wiedergegeben, wobei als Ausgangsgröße der geltende gerundete Ertragsteuersatz von 32,0% für die Biofrontera-Gruppe zu Grunde gelegt wird.
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| 2011 TEUR |
2010 TEUR |
|
|---|---|---|
| Konzernergebnis vor Ertragsteuern | (4.645) | (7.657) |
| Erwartete Ertragsteuer-Erstattung bei Steuersatz des Mutterunternehmens | 1.486 | 2.450 |
| Unterschiede aus abweichenden Steuersätzen | (3) | (32) |
| Steuerminderungen aufgrund steuerfreier Erträge aufgrund Veränderung permanenter Differenzen | 41 | 203 |
| Steuermehrungen aufgrund steuerlich nicht abzugsfähiger Aufwendungen | (76) | (91) |
| Veränderung von Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern- aus aktiven temporären Differenzen | 272 | 229 |
| - aus Verlustvorträgen | (1.701) | (2.825) |
| Sonstige Effekte | (19) | 66 |
| Ertragsteuern laut Gesamtergebnisrechnung | 0 | 0 |
9 Eigenkapital
Zum 31. Dezember 2011 beläuft sich das Grundkapital der Biofrontera Gruppe auf insgesamt TEUR 11.240 (2010: TEUR 9.975) und ist in Stammaktien mit einem Gesamtnennbetrag in Höhe von TEUR 11.240 (2010: TEUR 9.975) unterteilt. Die von den Gesellschaftern gehaltenen Anteilswerte stellen sich wie folgt dar:
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| 31. Dez. 2011 EUR |
|
|---|---|
| Prof. Dr. Ulrich Abshagen, Deutschland Davon sind Herrn Prof. Dr. Abshagen 976.056 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG von der Heidelberg Innovation BioScience Venture II GmbH & Co.KG über die Heidelberg Innovation Asset Management GmbH & Co. KG zuzurechnen, zu deren geschäftsführenden Gesellschaftern Herr Prof. Dr. Abshagen gehört. | 1.009.806 |
| Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt | 981.438 |
| Prof. Dr. Hermann Lübbert, Leverkusen | 546.010 |
| Streubesitz | 8.703.232 |
| 11.240.486 |
Das Kapitalmanagement der Gesellschaft überprüft regelmäßig die Ausstattung der Eigenkapitalquote des Konzerns und der Konzerntöchter. Ziel des Managements ist die angemessene Eigenkapitalausstattung im Rahmen der Erwartungen des Kapitalmarktes und der Kreditwürdigkeit gegenüber den nationalen und internationalen Geschäftspartnern. Der Vorstand der Gesellschaft stellt sicher, dass allen Konzernunternehmen ausreichendes Kapital in Form von Eigen- und Fremdkapital zur Verfügung steht. Weitere Finanzierungen im Geschäftsjahr 2012 sind hierzu notwendig.
Zur detaillierten Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir auch auf die Eigenkapitalüberleitungsrechnung. Die Gesellschaft hat 2011 zur Sicherung ihrer Entwicklungsaufwendungen mehrere, im Folgenden aufgeführte, Kapitalmarkttransaktionen durchgeführt.
Im Berichtszeitraum wurde eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital II gegen Bareinlage durchgeführt. Am 22. Februar wurden 880.000 neue Aktien zu 2,05 Euro pro Aktie ausgegeben und am 04.03.2011 in das Handelsregister eingetragen. Ein Betrag in Höhe von TEUR 880 wurde dem gezeichneten Kapital und TEUR 924 der Kapitalrücklage zugeführt.
Am 15. Juni 2011 gab das Unternehmen den Abschluss einer Vereinbarung mit der ASAT Applied Science and Technology AG, Zug, Schweiz bekannt, wonach ASAT eine gegen die Biofrontera Bioscience GmbH (eine 100%ige Tochtergesellschaft der Biofrontera AG) gerichtete Forderung über rund € 2,094 Mio. in die Biofrontera AG im Wege der Sacheinlage einbringen und hierfür 385.000 neue Aktien der Biofrontera AG erhalten wird. Die Erhöhung des Grundkapitals aus genehmigtem Kapital II um TEUR 385 wurde am 29.08.2011 in das Handelsregister eingetragen. Der Kapitalrücklage wurden TEUR 1.709 zugeführt.
Im Zusammenhang mit der im Juli 2009 modifizierten Wandelschuldverschreibung und der ausgegebenen Optionsanleihe 2009/2017 sowie der im Juli 2011 (1. Tranche) und Dezember 2011 (2. Tranche) emittierten Optionsanleihe 2011/2016 wurden zum 31. Dezember 2011 die folgenden Positionen ausgewiesen:
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| 31.12.11 EUR |
31.12.10 EUR |
|
|---|---|---|
| Langfristige Finanzschulden (zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet) | 10.626.790,40 | 12.707.758,63 |
| Kurzfristige Finanzschulden (aufgelaufene Zinsen aus Nominalverzinsung) | 5.331.932,63 | 0,00 |
| Kapitalrücklage (EK-Komponente-WSV) | 754.090,50 | 754.090,50 |
| Kapitalrücklage (EK-Komponente-Optionsanleihe 2009/2017) | 1.663.124,96 | 1.663.124,96 |
| Kapitalrücklage (EK-Komponente-Optionsanleihe 2011/2016) | 1.174.297,00 | 0,00 |
Die Zinseffekte bei Wandel- und Optionsschuldverschreibungen auf das langfristige Fremdkapital wurden unter Anwendung eines Effektivzinssatzes von 13,82% p.a. für die Wandelschuldverschreibung, von 14,35% p.a. für die Optionsanleihe 2009/2017 und von 9,8% pa. für die 1. Tranche der Optionsanleihe 2011/2016 bzw. 5,8% p.a. für die 2. Tranche der Optionsanleihe 2011/2016 berechnet.
Nach IAS 32.37 sind die Eigenkapitalbeschaffungskosten gemindert um alle damit verbundenen Ertragsteuervorteile als Abzug vom Eigenkapital zu bilanzieren. Da die Realisierung der Verlustvorträge nach Ansicht der Geschäftsführung mit einer hohen Unsicherheit behaftet ist, wurden die Eigenkapitalbeschaffungskosten in voller Höhe vom Eigenkapital abgezogen. In 2011 wurden im Zusammenhang mit durchgeführten Kapitalerhöhungen Eigenkapitalbeschaffungskosten von TEUR 84 (Vorjahr TEUR 287) verrechnet.
Aktienoptionsprogramm 2010
Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 2. Juli 2010 wurde der Hauptversammlung von Vorstand und Aufsichtsrat ein Aktienoptionsprogramm für Mitarbeiter vorgeschlagen und von dieser genehmigt. Hiernach sind Vorstand oder, sofern die Begünstigten Vorstandsmitglieder sind, der Aufsichtsrat berechtigt, bis zu 839.500 Aktienoptionen auszugeben, deren Ausübung an bestimmte Zielvorgaben gekoppelt ist.
Das Programm hat ein Gesamtvolumen von nominal TEUR 840 und eine Laufzeit von sechs Jahren ab dem Ausgabetag, also bis zum 24.11.2016. Hierzu wurde ein bedingtes Kapital in Höhe von Euro 839.500 durch Ausgabe von bis zu 839.500 Stück auf den Namen lautenden nennbetragsloser Aktien (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro 1,00 je Stückaktie gemäß § 192 Abs. 1 Nr. 3 Aktiengesetz (AktG) beschlossen. Das bedingte Kapital wurde am 30.07.2010 im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 49717 eingetragen. Bezugsberechtigt im Rahmen des gewährten Aktienoptionsprogramms 2010 sind die Mitglieder des Vorstandes und die Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie die Geschäftsleitungsmitglieder und Arbeitnehmer von verbundenen Unternehmen der Biofrontera AG.
Der Ausgabetag war der 24.11.2010. Die Einräumung der Optionsrechte erfolgt ohne Gegenleistung. Bis zum 31.12.2010 wurden aufgrund gezeichneter Optionsvereinbarungen 106.400 Aktienoptionen gewährt. Am 30. September und am 07. Oktober 2011 wurden weitere 96.400 Optionsrechte gewährt.
Jedes gewährte Bezugsrecht berechtigt den Bezugsberechtigten nach Maßgabe dieser Optionsbedingungen zum Bezug je einer neuen, auf den Namen lautenden nennbetragslosen Aktie (Stückaktie) der Gesellschaft. Der Ausübungspreis entspricht dem arithmetischen Mittelwert (nicht gewichtet) der an der Frankfurter Wertpapierbörse im Parkett- und Xetra-Handel festgestellten Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft an den zehn Börsenhandelstagen vor dem Ausgabetag. Mindestausübungspreis ist jedoch der auf die einzelne Stückaktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals der Gesellschaft (§ 9 Absatz 1 AktG).
Am Ausgabetag 24.11.2010 ergab sich somit ein Ausübungspreis von 1,91 EUR/Aktienoption, am Ausgabetag 30.09./07.10.2011 ein Ausübungspreis von 2,48 EUR/Aktienoption.
Die gewährten Optionsrechte können erstmals nach Ablauf einer Sperrfrist ausgeübt werden. Die Sperrfrist beträgt vier Jahre nach dem jeweiligen Ausgabetag. Voraussetzung für die ganze oder teilweise Ausübung der Optionsrechte ist, dass folgendes Erfolgsziel erreicht wird:
Die Ausübung der Optionsrechte aus einer Tranche ist möglich, wenn der Kurs (nachfolgend „Referenzkurs") der Aktie der Biofrontera Aktiengesellschaft zu Beginn des jeweiligen Ausübungsfensters den Ausübungspreis um mindestens 20% übersteigt, wobei aber ein Mindestreferenzkurs von 5,00 Euro erreicht sein muss (nachfolgend „Mindestreferenzkurs"). Der Referenzkurs entspricht dem arithmetischen Mittelwert (nicht gewichtet) der an der Frankfurter Wertpapierbörse im Parkett- und Xetra-Handel festgestellten Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft zwischen dem 15. und dem 5. Börsentag (je einschließlich) vor Beginn des jeweiligen Ausübungsfensters. Der Mindestreferenzkurs wird in folgenden Fällen angepasst, um das genannte Erfolgsziel angemessen an geänderte Rahmenbedingungen anzugleichen:
- Im Falle einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln durch Ausgabe von Aktien wird der Mindestreferenzkurs in demselben Verhältnis herabgesetzt, wie neue Aktien auf alte Aktien ausgegeben werden. Erfolgt die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ohne Ausgabe neuer Aktien (§ 207 Absatz 2 Satz 2 AktG), bleibt der Mindestreferenzkurs unverändert.
- Im Falle einer Kapitalherabsetzung erfolgt keine Anpassung des Mindestreferenzkurses, sofern durch die Kapitalherabsetzung die Gesamtzahl der Aktien nicht verändert wird oder die Kapitalherabsetzung mit einer Kapitalrückzahlung oder einem entgeltlichen Erwerb eigener Aktien verbunden ist. Im Falle der Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien ohne Kapitalrückzahlung und im Falle einer Erhöhung der Anzahl der Aktien ohne Kapitalveränderung (Aktiensplit) erhöht sich der Mindestreferenzkurs im Verhältnis der Kapitalherabsetzung bzw. des Aktiensplits.
Weitere Anpassungen des Mindestreferenzkurses erfolgen nicht.
Die Ausübung der Optionsrechte ist auf folgende Zeiträume begrenzt (nachfolgend "Ausübungsfenster"), d.h. es werden nur solche Ausübungserklärungen berücksichtigt, die der Gesellschaft innerhalb eines Ausübungsfensters zugehen:
a) Am 6. und den nächstfolgenden 14 Bankarbeitstagen nach dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung (ausschließlich),
b) am 6. und den nächstfolgenden 14 Bankarbeitstagen nach dem Tag der Vorlage des Halbjahres- bzw. Quartalsberichtes bzw. einer Zwischenmitteilung der Biofrontera Aktiengesellschaft (ausschließlich),
c) im Zeitraum zwischen dem 15. und 5. Bankarbeitstag vor Verfall der Optionsrechte des jeweiligen Verfalltages (ausschließlich).
Nach Ablauf der jeweiligen Sperrfrist können die Optionsrechte bis zum Ablauf von sechs Jahren nach dem jeweiligen Ausgabetag (ausschließlich) ausgeübt werden.
Das Recht zur Ausübung der Optionen endet spätestens sechs Jahre nach dem ersten Ausgabetag, somit am 24.11.2016. Soweit die Optionen bis zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeübt worden sind, verfallen sie ersatzlos.
Ein Anspruch des Bezugsberechtigten auf Zahlung eines Barausgleichs bei Nichtausübung der Optionsrechte trotz Vorliegens der vorstehenden Ausübungsvoraussetzungen ist ausgeschlossen. Das Optionsrecht darf nur ausgeübt werden, solange sein Inhaber in einem ungekündigten Dienst- bzw. Anstellungsverhältnis mit der Gesellschaft oder einem mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen steht oder Mitglied des Vorstands der Gesellschaft oder der Geschäftsführung eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens ist.
Im Falle der Ausübung eines Bezugsrechts ist die Gesellschaft im Einzelfall und generell berechtigt, nach ihrer Wahl - statt der Lieferung einer Stückaktie gegen Zahlung des Ausübungspreises - an den Bezugsberechtigten mit schuldbefreiender Wirkung einen Barausgleich zu zahlen. Der Barausgleich je Bezugsrecht entspricht dem Differenzbetrag zwischen dem Ausübungspreis je Aktie und dem Kurs der Aktie am Ausübungstag abzüglich anfallender Steuern und Abgaben.
Da es sich bei diesem Aktienoptionsprogramm um eine anteilsbasierte Vergütung mit Erfüllungswahlrecht beim Unternehmen handelt, hat das Unternehmen entsprechend IFRS 2.41 und IFRS 2.43 bestimmt, die Transaktion gemäß den Vorschriften für anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente zu bilanzieren (IFRS 2.10-29). Daher wurde der beizulegende Zeitwert einer Aktienoption dieses Optionsprogramms im Gewährungszeitpunkt 24.11.2010 auf der Basis eines Binomialmodells mit einem Zeitwert von 0,57 EUR/Aktienoption ermittelt.
Für die am Bilanzstichtag emittierten Aktienoptionen ergab sich somit ein Gesamtwert der Optionen von 60.648,00 EUR. Für die in 2011 zusätzlich gewährten Aktienoptionen ergab sich ein beizulegender Zeitwert von 119.536,00 EUR. Die Erfassung der zeitanteiligen Beträge erfolgt über den Erdienungszeitraum bis Ablauf der Sperrfrist ratierlich als Personalaufwand und Erhöhung der Kapitalrücklage. Bei der Bewertung des Zeitwertes der in 2010 bzw. in 2011 gewährten Optionen wurde eine Volatilität des Aktienkurses von 45,78% bzw. 51,3% (auf Basis einer Stichtagsvolatilität), gleichbleibend eine Dividendenrendite von 0%, ein risikoloser Zinssatz von 1,75% bzw. 1,21% sowie gleichbleibend eine jährliche Fluktuation der Anspruchsberechtigten von 20% unterstellt.
Am 24. November 2010 wurden von den möglichen 839.500 Aktienoptionen erstmals 106.400 Optionsrechte (erste Tranche) zu einem Ausübungspreis zu je beziehender Aktie von 1,91 EUR ausgegeben. Am 30. September und am 07. Oktober 2011 (zweite Tranche) wurden weitere 96.400 Optionsrechte zu einem Ausübungspreis zu je 2,48 EUR ausgegeben. Aufgrund der Sperrfrist konnten noch keine hiervon ausgeübt werden oder verfallen. Somit stehen am 31.12.2011 noch 636.700 Optionen aus. In 2011 beträgt der gebuchte Aufwand TEUR 18 (Vorjahr: TEUR 1).
10 Finanzschulden
Die Biofrontera hat im Jahr 2005 eine Wandelschuldverschreibung 2005/2012 (zuvor 2005/2010) mit einem rechnerischen Gesamtnennbetrag von Euro 20.000.000 emittiert. Nach Beschluss der Gläubigerversammlung vom 23. Juli 2009 wurden die Anleihebedingungen mit Wirkung vom 02. Juli 2009 geändert. Die geänderten Bedingungen sehen vor, den ursprünglichen Endfälligkeitstermin der Wandelschuldverschreibung (26. August 2010) auf den 02. Juli 2012 zu verschieben. Ferner wurde der Zinssatz mit Wirkung ab dem 26. August 2008 bis zum 25. August 2011 von 8% auf 0% herabgesetzt. Für den Zeitraum vom 26. August 2011 bis zum Ende der verlängerten Laufzeit werden Zinsen in Höhe von 8% gezahlt. Die Verbindlichkeiten aus der Wandelschuldverschreibung nach Vertragsmodifikation und nach Umtausch in Optionsanleihen belaufen sich zum 31.12.2011 in Summe auf TEUR 4.841 (Vorjahr: TEUR 9.093) und sind aufgrund ihres kurzfristigen Charakters zum 31.12.2011 vollständig unter den kurzfristigen Finanzschulden ausgewiesen. Die Finanzschulden für die zu zahlenden Nominalzinsen aus der Wandelanleihe sind mit TEUR 112 (Vorjahr TEUR 0 aufgrund der temporären Zinsaussetzung) in den kurzfristigen Finanzschulden enthalten.
Ferner wurde am 26. Juni 2009 die Platzierung einer Optionsanleihe mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2017 angekündigt. Im Zuge dieser Finanzierungsmaßnahme der Gesellschaft wurde in 2009 eine Optionsanleihe über Euro 4.930.300 platziert. Die Rückzahlung am Ende der Laufzeit erfolgt zu 106% des Nennwertes der Anleihe. Die Optionsschuldverschreibungen werden mit folgender Staffel verzinst:
- vom 1.9.2009 bis 30.12.2010 mit jährlich 4%;
- vom 31.12.2010 bis 30.12.2011 mit jährlich 6%;
- vom 31.12.2011 bis 31.12.2017 mit jährlich 8%.
Der Zinslauf jeder Optionsschuldverschreibung endet an dem Tage, vor dem sie zur Rückzahlung fällig wird. Die Zinszahlung erfolgt am letzten Geschäftstag des Kalenderjahres, jedoch erstmals zum 31.12.2010, d.h. die Zinsen für das Jahr 2009 wurden erst dann fällig. Eine ordentliche Kündigung seitens der Anleihegläubiger ist ausgeschlossen.
Biofrontera hat das Recht, mit schriftlicher Ankündigung gegenüber den Anleihegläubigern die Optionsanleihe I jederzeit zu 106% des Nominalbetrages (zuzüglich angefallener Stückzinsen) zurückzuzahlen. Jedem Inhaber einer Teilschuldverschreibung stehen nach Maßgabe der Anleihe- und Optionsbedingungen je Teilschuldverschreibung fünf abtrennbare Optionsrechte zu, die jeweils das unentziehbare Recht gewähren, eine auf den Namen lautende stimmberechtigte Stückaktie der Biofrontera AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 zum Optionspreis von je EUR 5,00 zu erwerben. Das Optionsrecht endet am 30.12.2017. Die aus der Ausübung eines Optionsrechts hervorgehenden Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung des Optionsrechts und Leistung der Einlage entstehen, am Gewinn der Gesellschaft teil. Zur Sicherung der Optionsrechte dient ein bedingtes Kapital der Gesellschaft in Höhe von bis zu EUR 500.000,00, das in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 17.03.2009 beschlossen wurde.
Die Verbindlichkeit aus dieser Optionsanleihe wurde zum Emissionszeitpunkt mit ihrem Barwert von 3.238.744,00 EUR bewertet und beläuft sich unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode zum 31.12.2011 auf einen Buchwert der langfristigen Finanzschuld von insgesamt TEUR 3.841 (Vorjahr TEUR 3.615). Der kurzfristig innerhalb eines Jahres fällige Anteil der Finanzschuld ist mit TEUR 296 (Vorjahr: TEUR 0) unter den kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Im Vorjahr wurden die Nominalzinsen bereits am 30.12.2010 entrichtet. Die fällige Zinszahlung für 2011 wurde am 02.01.2012 ausgeführt.
Im Zusammenhang mit der Ausgabe der neuen Optionsanleihe 2011/2016 wurden im Geschäftsjahr 2011 Transaktionskosten in Höhe von insgesamt TEUR 6 mit der Eigenkapitalkomponente dieses Finanzinstrumentes verrechnet.
Am 07. Juni 2011 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats aufgrund der von der ordentlichen Hauptversammlung erteilten Ermächtigung beschlossen, eine Optionsanleihe 2011/2016 (im Folgenden "Optionsanleihe II") zu begeben.
Die Optionsanleihe IIhat einen Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 25.000.000,00 und ist eingeteilt in bis zu 250.000 Optionsschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 100,00. Jede Optionsschuldverschreibung ist mit zehn abtrennbaren von der Gesellschaft begebenen Optionsrechten verbunden, wobei jedes Optionsrecht dazu berechtigt, eine auf den Namen lautende stimmberechtigte Stückaktie der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von jeweils EUR 1,00 zum Preis von jeweils EUR 3,00 zu erwerben. Werden alle Optionsrechte ausgegeben und ausgeübt, ergibt sich ein rechnerischer Gesamtausübungspreis von EUR 7.500.000,00. Der Ausgabebetrag jeder Optionsschuldverschreibung beträgt EUR 100,00. Der Ausgabebetrag kann durch Umtausch von Wandelschuldverschreibungen 2005/2012 der Biofrontera AG erbracht werden.
Die Laufzeit der Optionsschuldverschreibungen beginnt am 20.07.2011 und endet am 31.12.2016. Die Gesellschaft wird die Optionsschuldverschreibungen am 01.01.2017 zu 100 % des Nominalbetrages zurückführen. Die Gesellschaft hat das Recht, die Optionsanleihe II jederzeit zu 100 % des Nominalbetrages (zuzüglich angefallener Stückzinsen) zurückzuzahlen. Die Optionsanleihe II kann von den Anleihegläubigern in den Optionsanleihebedingungen bestimmten Fällen außerordentlich gekündigt werden; eine ordentliche Kündigung seitens der Anleihegläubiger ist ausgeschlossen. Zur Sicherung der Optionsrechte dient ein von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 10.05.2011 beschlossenes und am 18.05.2011 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragenes bedingtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 2.500.000,00. Die Optionsanleihe II wird mit 5 % p.a. verzinst. Der Zinslauf jeder Optionsschuldverschreibung endet am 31.12.2016. Die Zinszahlung erfolgt jährlich am 01.01. eines Jahres für das jeweils zurückliegende Jahr, erstmals am 01.01.2012 für den Zeitraum vom 20.07.2011 bis zum 31.12.2011.
Den Aktionären der Biofrontera AG wurde ein mittelbares Bezugsrecht nebst Mehrbezug eingeräumt. Teilschuldverschreibungen, die nicht im Rahmen des Bezugsangebots von den Aktionären bezogen wurden, wurden verwertet, indem sie den Gläubigern der 8%-Wandelschuldverschreibung 2005/2012 (ISIN DE000A0E9649) zum Umtausch im Verhältnis 5:6 angeboten wurden. Daneben wurde im Wege einer Privatplatzierung interessierten Anlegern die mit 5% verzinste Optionsanleihe II zum Bezugspreis angeboten.
Im Rahmen des Umtauschangebotes vom 07. Juni 2011 wurde am 21. Juli das Emissionsergebnis des Bezugsrechts und des Umtauschs der Wandelanleihe bekanntgegeben. Insgesamt sind nominal TEUR 3.128 auf die Umtauschtransaktion der 8%-Wandelschuldverschreibung (2005/2012) in Optionsanleihen II zurückzuführen (Umtausch von Stck. 26.065 Wandel-Teilschuldverschreibungen in Stck. 31.278 Optionsanleihen II). Weiterhin wurden im Dezember 2011 Stck. 20.315 Wandel-Teilschuldverschreibungen (2005/2012) in Stck. 24.378 Optionsanleihen II umgetauscht.
Aus den beiden Umtauschtransaktionen der Wandel-Teilschuldverschreibungen in die Optionsanleihe II im Juli und Dezember 2011 sowie durch den direkten Bezug aus der Emission wurden insgesamt nominal TEUR 8.715 Options-Teilschuldverschreibungen der Optionsanleihe II emittiert. Die hieraus geschuldete Zinszahlung für den Zeitraum vom 20. Juli 2011 bis 30. Dezember 2011 ist zum Zinsfälligkeitsdatum am 02.01.12 in Höhe von TEUR 195 (Vorjahr: TEUR 0) ausbezahlt worden. Zum 31.12.2011 erfolgte der Ausweis unter den kurzfristigen Finanzschulden.
Die vertraglichen Zins- und Tilgungszahlungsverpflichtungen aus den Wandelschuld- und Optionsschuldverschreibungen gliedern sich zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der am 31.12.2011 gehaltenen eigenen Optionsschuldverschreibungen von nominal TEUR 712 wie folgt auf:
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| in TEUR | 31.12.2011 | |||
|---|---|---|---|---|
| 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Wandelschuldverschreibung: | ||||
| Rückzahlung | 4.891 (1) | |||
| Zinszahlung | 277 | |||
| Optionsanleihe 2009/2017: | ||||
| Rückzahlung | ||||
| Zinszahlung | 296 | 394 | 394 | 394 |
| Optionsanleihe 2011/2016: | ||||
| Rückzahlung | ||||
| Zinszahlung | 195 | 400 | 400 | 400 |
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| in TEUR | 31.12.2011 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | Gesamt | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Wandelschuldverschreibung: | |||||
| Rückzahlung | 4.891 (1) | ||||
| Zinszahlung | 277 | ||||
| Optionsanleihe 2009/2017: | |||||
| Rückzahlung | 5.226 | 5.226 | |||
| Zinszahlung | 394 | 394 | 394 | 2.660 | |
| Optionsanleihe 2011/2016: | |||||
| Rückzahlung | 8.003 | 8.003 | |||
| Zinszahlung | 400 | 400 | 2.195 |
Im Vorjahr stellte sich die Situation wie folgt dar:
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| in TEUR | 31.12.2010 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Wandelschuldverschreibung: | |||||
| Rückzahlung | 10.457 | ||||
| Zinszahlung | 939 | ||||
| Optionsanleihe 2009/2017: | |||||
| Rückzahlung | |||||
| Zinszahlung | 262 | 394 | 394 | 394 | 394 |
| Optionsanleihe 2011/2016: | |||||
| Rückzahlung | |||||
| Zinszahlung |
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| in TEUR | 31.12.2010 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | Gesamt | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Wandelschuldverschreibung: | |||||
| Rückzahlung | 10.457 | ||||
| Zinszahlung | 939 | ||||
| Optionsanleihe: | |||||
| Rückzahlung | 5.226 | 5.226 | |||
| Zinszahlung | 394 | 394 | 2.625 | ||
| Optionsanleihe 2011/2016: | |||||
| Rückzahlung | |||||
| Zinszahlung |
(1) Im Fall der beabsichtigten vorzeitigen Kündigung der Wandelschuldverschreibung vor Juli 2012 vermindert sich der Tilgungsbetrag in 2012 auf TEUR 4.076 sowie die Zinszahlung für die Wandelschuldverschreibung zeitanteilig.
11 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 703; 2010: TEUR 524) haben sich nicht wesentlich verändert.
12 Sonstige Rückstellungen
Die Entwicklung der sonstigen Rückstellungen stellt sich wie folgt dar:
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| Biofrontera Gruppe | Euro | Euro | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2011 | Inanspruchnahme | Auflösung | Zuführung | 31.12.2011 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Boni für Mitarbeiter | 130.086,28 | 97.586,28 | 32.500,00 | 140.000,00 | 140.000,00 |
| Ausstehende Rechnungen | 85.467,58 | 22.213,78 | 0,00 | 41.005,90 | 104.259,70 |
| Abschluss- und Prüfungskosten | 54.900,00 | 47.500,00 | 0,00 | 51.000,00 | 58.400,00 |
| Ausstehender Urlaub | 35.068,92 | 35.068,92 | 0,00 | 26.612,19 | 26.612,19 |
| ASAT | 1.538.231,67 | 0,00 | 1.538.231,67 | 0,00 | 0,00 |
| Sonstiges | 220.941,32 | 142.792,68 | 734,73 | 24.680,00 | 102.093,91 |
| Summe Rückstellungen | 2.064.695,77 | 345.161,66 | 1.571.466,40 | 283.298,09 | 431.365,80 |
13 Sonstige finanzielle und sonstige Verbindlichkeiten
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| 31. Dezember 2011 TEUR |
31. Dezember 2010 TEUR |
|
|---|---|---|
| Lohnsteuer | 43 | 40 |
| Sonstiges | 1.007 | 39 |
| 1.050 | 79 |
Die Erhöhung der Position "Sonstiges" resultiert aus der unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesenen letzten Kaufpreisverpflichtung gegenüber ASAT AG in Höhe von TEUR 1.000 für die ALA-Nutzungsrechte.
14 Berichterstattung zu Finanzinstrumenten
Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit wird der Konzern mit Zinsänderungs- und Kreditrisiken sowie mit Liquiditätsrisiken konfrontiert, die einen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten.
Zinsrisiko: Das Zinsänderungsrisiko wird als geringfügig angesehen, da in der Regel die bestehenden Zinsmodalitäten für die relevanten Finanzierungen der Biofrontera-Gruppe kurz- bis mittelfristig an die Marktverhältnisse angepasst werden können.
Kreditrisiko: Ein Kreditrisiko besteht für den Konzern, wenn Transaktionspartner ihren Verpflichtungen in den üblichen Zahlungsfristen nicht nachkommen können. Das maximale Ausfallsrisiko wird bilanziell durch den Buchwert des jeweiligen finanziellen Vermögenswertes dargestellt. Die Entwicklung des Forderungsbestandes wird überwacht, um mögliche Ausfallrisiken frühzeitig identifizieren und entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. Aufgrund der unwesentlichen Ausfallrisiken wurden keine Einzelwertberichtigungen auf Forderungsbestände gebildet.
In der Konzernbilanz zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente lassen sich in die folgende Bewertungshierarchie einstufen, die widerspiegelt, inwieweit der beizulegende Zeitwert beobachtbar ist:
Stufe 1: Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert mittels auf aktiven Märkten notierten (nicht angepassten) Preisen für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten.
Stufe 2: Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert mittels für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (als Preise) oder indirekt (von Preisen abgeleitete) beobachtbarer Inputdaten, die keine notierten Preise nach Stufe 1 darstellen.
Stufe 3: Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert mittels für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit herangezogener Inputdaten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren (nicht beobachtbare Inputdaten).
Biofrontera verfügt ausschließlich über Finanzinstrumente der Stufen 1 und 2. Während des Geschäftsjahres 2011 wurden keine Umgliederungen zwischen Stufe 1 und Stufe 2 vorgenommen. Alle in der folgenden Darstellung zum 31.12.2011 aufgeführte zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte sind der Stufe 1 zugeordnet. Bei den finanziellen Verbindlichkeiten gehören die langfristigen und kurzfristigen Finanzschulden in voller Höhe (TEUR 15.959) zur Stufe 2. Hierbei handelt es sich um Finanzschulden aus der Wandel- und den Optionsanleihen.
Die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten lassen sich in Bewertungskategorien mit den folgenden Buchwerten untergliedern:
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| Finanzielle | Fair Value | Buchwerte | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Vermögens- werte zum 31.12.2011 (EUR) |
Zahlungsmittel und Zahlungsmittel- äquivalente |
Kredite und Forde- rungen |
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Finanz- instrumente (ausschließlich „Zu Handelszwecken gehalten“) |
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögens- werte |
GESAMT- BUCHWERTE |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Flüssige Mittel | 553.575 | 553.575 | 553.575 | |||
| Wertpapiere | 0 | 0,00 | 0,00 | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 42.601 | 42.601 | 42.601 | |||
| Übrige kurzfristige finanzielle Forderungen und Vermögenswerte | 72.272 | 72.272 | 72.272 | |||
| GESAMT | 668.448 | 553.575 | 114.873 | 0,00 | 0,00 | 668.448 |
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| Finanzielle Verbindlichkeiten | Fair Value | Buchwerte | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| zum 31.12.2011 (EUR) | Sonstige Schulden | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Finanzinstrumente (ausschließlich „Zu Handelszwecken gehalten“) | GESAMT- BUCHWERTE |
|||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzschulden kurzfristig | 5.331.933 | 5.331.933 | 5.331.933 | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 702.693 | 702.693 | 702.693 | |||
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten kurzfristig | 1.007.268 | 1.007.268 | 1.007.268 | |||
| Sonstige Finanzschulden langfristig | 10.626.790 | 10.626.790 | 10.626.790 | |||
| GESAMT | 17.668.684 | 17.668.684 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 17.668.684 |
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| Finanzielle | Fair Value | Buchwerte | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Vermögenswerte zum 31.12.2010 (EUR) | Zahlungsmittel und Zahlungsmittel- äquivalente |
Kredite und Forde- rungen |
Erfolgs- wirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Finanz- instrumente (ausschließlich „Zu Handels- zwecken gehalten“) |
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögens- werte |
GESAMT- BUCHWERTE |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Flüssige Mittel | 692.141 | 692.141 | 692.141 | |||
| Wertpapiere | 7.976 | 7.976 | 7.976 | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 34.799 | 34.799 | 34.799 | |||
| Übrige kurzfristige finanzielle Forderungen und Vermögenswerte | 152.985 | 152.985 | 152.985 | |||
| GESAMT | 887.901 | 692.141 | 187.784 | 0,00 | 7.976 | 887.901 |
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| Finanzielle Verbindlichkeiten | Fair Value | Buchwerte | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| zum 31.12.2010 (EUR) | Sonstige Schulden | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Finanzinstrumente (ausschließlich „Zu Handelszwecken gehalten“) | GESAMT- BUCHWERTE |
|||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzschulden Kurzfristig | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 524.354 | 524.354 | 524.354 | |||
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten kurzfristig | 3.700 | 3.700 | 3.700 | |||
| Sonstige Finanzschulden langfristig | 12.707.759 | 12.707.759 | 12.707.759 | |||
| GESAMT | 13.235.813 | 13.235.813 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 13.235.813 |
Liquiditätsrisiko: Die Refinanzierung der Biofrontera-Konzerngesellschaften erfolgt i.d.R. zentral durch die Biofrontera AG. Hier besteht das Risiko, dass die Liquiditätsreserven nicht ausreichen, um die finanziellen Verpflichtungen fristgerecht zu erfüllen. Für die Deckung des Liquiditätsbedarfs stehen zum 31.12.2011 flüssige Mittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von TEUR 554 (2010: TEUR 700) zur Verfügung. Darüber hinaus möglicherweise erforderlich werdende Kapitalerfordernisse werden durch bereits eingeleitete Kapitalmaßnahmen durch Erhöhung der Eigenkapitalbasis über den Kapitalmarkt sichergestellt. Zu den in den nächsten Jahren fällig werdenden (nicht diskontierten) Zahlungen aus Finanzschulden wird auf die entsprechenden Erläuterungen zu diesem Bilanzposten verwiesen.
Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung
15 Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 515 (2010: TEUR 406) resultieren aus dem Verkauf von Wirk- und Hilfsstoffen zur Rezepturherstellung bei Apotheken und aus dem Verkauf des medizinischen Kosmetikprodukts Belixos®.
16 Finanzergebnis
Das Finanzergebnis setzt sich im Wesentlichen zusammen aus den mittels Effektivzinsmethode berechneten Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit der Wandelschuldverschreibung (TEUR 1.084, 2010: TEUR 1.104) und der Optionsanleihe 2009/2017 (TEUR 522, 2010 TEUR 489) sowie der in 2011 platzierten Optionsanleihe 2011/2016 (TEUR 208, 2010 TEUR 0).
Der Bestand der sonstigen Wertpapiere (TEUR 0 Vorjahr: TEUR 8) wurde im Berichtsjahr veräußert. Die Abschreibung von Wertpapieren des Umlaufvermögens betrugen im Vorjahr TEUR 13 und entfielen auf finanzielle Vermögenswerte der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“.
17 Sonstige Erträge (Aufwendungen), netto
Im Geschäftsjahr 2011 sind die sonstigen betrieblichen Erträge bzw. Aufwendungen um TEUR 1.551 auf TEUR 1.651 im Saldo gestiegen. Dies beruht im Wesentlichen aus einer Vereinbarung mit der ASAT Applied Science and Technology AG, durch die die in 2010 gebildete Rückstellung von TEUR 1.538 aufgelöst werden konnte. Entsprechend der Vereinbarung wurde eine Kaufpreisforderung der ASAT gegen die Biofrontera Bioscience GmbH in Höhe von insgesamt EUR 2.094.395 als Sacheinlage in die Biofrontera AG eingebracht. Im Gegenzug hat die ASAT AG 385.000 neue Aktien erhalten, die aus genehmigtem Kapital geschaffen wurden.
18 Ergebnis je Aktie (EPS)
Das Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 auf der Basis des Jahresfehlbetrags der Biofrontera Gruppe sowie der während des Geschäftsjahres durchschnittlich im Umlauf befindlichen Stammaktien berechnet.
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| 2011 | 2010 | |
|---|---|---|
| Anzahl der gewichteten durchschnittlich im Umlauf befindlichen Stammaktien | 10.837.855,86 | 8.969.940,00 |
| Jahresfehlbetrag in TEUR | (4.644) | (7.657) |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie in EUR | (0,43) | (0,85) |
Die Anzahl der in den Berichtsperioden durchschnittlich im Umlauf befindlichen Aktien ergibt sich aus den Ausführungen im Abschnitt „Eigenkapital“.
Bei der Berechnung eines verwässerten Ergebnisses je Aktie für die Geschäftsjahre 2010 und 2011 würden grundsätzlich die im Geschäftsjahr 2009 modifizierte Wandelschuldverschreibung mit einem Gesamtnennbetrag von TEUR 4.076 Berücksichtigung finden, die ihren Inhabern das Recht verleihen, die entsprechenden Wandelschuldverschreibungen in 252.709 Aktien umzuwandeln.
Außerdem zu berücksichtigen wären die in 2009 ausgegebene Optionsanleihe 2009/2017 mit einem Gesamtnennbetrag von TEUR 4.930, die ihren Inhabern des Recht verleihen, in 246.500 Aktien zu wandeln sowie die in 2011 emittierte Optionsanleihe 2011/2016 mit einem Gesamtnennbetrag von TEUR 8.003 (ohne die im Eigenbestand der Biofrontera AG gehaltenen Optionsschuldverschreibungen 2011/2016), die ihren Inhabern des Recht verleihen, in 800.300 Aktien zu wandeln. Da der Konzern in den Geschäftsjahren 2010 und 2011 jeweils negative Jahresergebnisse erwirtschaftete, wird ein verwässertes Ergebnisses je Aktie nicht ausgewiesen, weil die Wandlungs- bzw. Bezugsrechte für die dargestellten Perioden einer Verwässerung entgegenwirkten.
Infolge weiterer Kapitalerhöhungen nach dem Bilanzstichtag und vor der Veröffentlichung des Konzernabschlusses hat sich die Aktienanzahl weiter erhöht. Es wird hierzu auf den Abschnitt „Ereignisse nach dem Bilanzstichtag“ verwiesen.
19 Zusätzliche Informationen zu der Konzern-Gesamtergebnisrechnung
Unterhalb der Gewinn- und Verlustrechnung waren in 2010 und in 2011 mangels entsprechender Sachverhalte keine "erfolgsneutralen Aufwendungen und Erträge" darzustellen. Daher entspricht der Jahresfehlbetrag dem Gesamtperiodenergebnis.
Abschreibungen
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von TEUR 362 in 2011 und in Höhe von EUR 317 in 2010 sind in die folgenden Positionen der Gesamtergebnisrechnung einbezogen:
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| 2011 TEUR |
2010 TEUR |
|
|---|---|---|
| Forschungs- und Entwicklungskosten | 333 | 283 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | 29 | 34 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 362 | 317 |
Personalaufwand
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| 2011 TEUR |
2010 TEUR |
|
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 1.667 | 1.827 |
| Soziale Abgaben | 191 | 164 |
| 1.858 | 1.991 |
20 Mitarbeiter
Die Biofrontera Gruppe beschäftigte im Geschäftsjahr 2011 durchschnittlich 22 Mitarbeiter (2010: 20 Mitarbeiter).
21 Sonstige Angaben
Operating-Leasingverhältnisse
Die Konzerngesellschaften mieten Verwaltungs- und Forschungsräume sowie Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände im Rahmen von Operating-Leasingverträgen. Die künftigen Mindestverpflichtungen aus Leasingverträgen stellen sich wie folgt dar:
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| 2011 | 2010 | 2011 | 2010 | 2011 | 2010 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| ≤ 1 Jahr | 1 Jahr bis 5 Jahre | > 5 Jahre | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Operating-Leasingverhältnisse | ||||||
| Miete Geschäftsräume | 138.330,48 | 136.840,26 | 715.000,68 | 707.140,26 | 221.729,04 | 367.919,94 |
| KFZ-Leasing | 115.837,21 | 52.631,19 | 243.618,12 | 35.053,20 | 0,00 | 0,00 |
| Leasing Betriebs-u. Geschäftsausstattung | 12.921,00 | 12.921,00 | 27.765,25 | 40.686,25 | 0,00 | 0,00 |
| Beratungsverträge | 75.595,23 | 16.999,98 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 104 als Aufwand erfasst (2010: TEUR 90).
22 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung wird in Übereinstimmung mit IAS 7 dargestellt. Der Jahresfehlbetrag wird um Auswirkungen von nicht zahlungswirksamen Geschäftsvorfällen, Abgrenzungen oder Rückstellungen von vergangenen oder künftigen betrieblichen Ein- oder Auszahlungen sowie um Ertrags- und Aufwandsposten, die dem Investitions- oder Finanzierungsbereich zuzurechnen sind, berichtigt.
Die Darstellung der Netto-Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit wurde im Vorjahr aus Vergleichbarkeitsgründen angepasst, so dass die im Vorjahres-Konzernabschluss ausgewiesene "Verminderung der kurzfristigen Finanzschulden" in Höhe von TEUR 66 in die Position "zahlungsunwirksame Bestandteile des Finanzergebnisses" umgegliedert wurden.
In der Konzern-Kapitalflussrechnung beinhalten die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Kassenbestand, Bankguthaben und Geldeinlagen mit Fälligkeit bis zu drei Monaten. Kontokorrentverbindlichkeiten werden gegebenenfalls in den Zahlungsmittelfonds einbezogen.
Die geleisteten Zinszahlungen betrugen TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 262). Die Veränderung resultiert aus dem Zinszahlungstermin für die Optionsanleihen zum 31.12.2011, so dass die entsprechen Zinsauszahlungen erst am 02.01.2012 ausgeführt wurden. Die erhaltenen Zinszahlungen betrugen TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 6).
23 Mitglieder des Vorstands
Mitglieder des Vorstands sind:
Vorsitzender des Vorstandes im Berichtsjahr war Herr Prof. Dr. Hermann Lübbert. Der Vorstandsvorsitzende hat einen Lehrstuhl an der Universität Bochum. Sein Vorstandsvertrag wurde im März 2010 für fünf Jahre verlängert.
Verantwortlich für das Vorstandsressort Finanzen war Herr Werner Pehlemann, dessen Vertrag vom 01. November 2011 bis zum 31. Oktober 2013 um weitere zwei Jahre verlängert wurde.
Die Gehälter der Vorstandsmitglieder bestehen aus einer Festvergütung, die in zwölf gleichen Teilen monatlich ausgezahlt wird. Darüber hinaus ist für die Vorstände eine jährliche leistungsbezogene Bonuszahlung vorgesehen und es besteht eine langfristige Vergütungskomponente durch Teilnahme an dem Aktienoptionsprogramm des Unternehmens. Den Vorständen stehen Dienstwagen auch zum privaten Gebrauch zur Verfügung.
Die Gesamtvergütung für Mitglieder des Vorstands betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 618 (Vorjahr: TEUR 618).
Insgesamt halten die Vorstandsmitglieder Aktienoptionen im Wert von TEUR 93 (Vorjahr TEUR 31).
24 Mitglieder des Aufsichtsrats
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Mai 2011 gehören dem Aufsichtsrat seit dem 10. Mai 2011 folgende Mitglieder als Vertreter der Aktionäre an:
Jürgen Baumann - Vorsitzender des Aufsichtsrats, Experte für Marketing und Vertrieb im Pharmabereich, Mohnheim
Prof. Dr. Bernd Wetzel - Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats; Berater, wohnhaft in Biberach/Riss
Dr. Ulrich Granzer - Geschäftsführer der Ulrich Granzer Regulatory & Services und Berater, wohnhaft in Krailing bei München
Ulrike Kluge - Geschäftsführerin der klugeconcepts GmbH in Köln, wohnhaft in Köln (ab 10.05.2011)
Andreas Fritsch - Geschäftsführender Gesellschafter der Finance System GmbH & Co. KG, München sowie Geschäftsführer der Patenthandel Portoliofonds I Verwaltungs GmbH, Pullach, der Pharma Invest I Verwaltungs GmbH, Pullach, der Via Vadis Controlling GmbH, München und geschäftsführender Gesesllschafter der Fritsch & Fritsch GbR, Seefeld, wohnhaft in Seefeld bei München; (ab 10.05.2011)
Alfred Neimke - Geschäftsführer der frene consulting GmbH in Wien, Österreich, wohnhaft in Wien, Österreich; (ab 10.05.2011).
Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten im Geschäftsjahr 2011 nachfolgende weitere Aufsichtsratsmandate und Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Gremien inne:
Jürgen Baumann - Mitglied des Aufsichtsrats der Riemser Arzneimittel AG, Greifswald
Ulrike Kluge - Stellvertretende Beiratsvorsitzende bei der Biocell GmbH, Engelskirchen; Beiratsmandat bei der Tech Transferstell TIMM, Gießen
Im Geschäftsjahr 2011 belief sich die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder auf TEUR 113 (2010: TEUR 113).
Im Berichtszeitraum wurden von Seiten der Gesellschaft zusätzliche Beratungsleistungen von Mitgliedern des Aufsichtsrates, Herrn Dr. Ulrich Granzer und Frau Ulrike Kluge abgerufen. Diese Leistungen gingen über die normale Tätigkeit eines Aufsichtsrates hinaus. Dr. Granzer hat das Unternehmen bei wichtigen Fragen im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Zulassungsantrages bei den Aufsichtsbehörden unterstützt.
Die Beratungsleistungen betrugen in 2011 insgesamt TEUR 0 (Vorjahreszeitraum: TEUR 0,4). Frau Kluge berät das Unternehmen im Bereich Business Development. Die Beratungsleistungen betrugen seit Mai 2011 TEUR 29,7 (Vorjahreszeitraum: TEUR 0). Die Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. in Höhe von derzeit 19 %. Die zu Grunde liegenden Beraterverträge sind unter Würdigung der gesetzlichen Vorschriften genehmigt worden.
In 2011 ausgeschiedene Mitglieder des Aufsichtsrats:
Dr. Andreas Kretschmer Mitglied sowie stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender bis zum 10.05.2011; Aufsichtsratsvorsitzender der Private Life AG, Hamburg; der Bioceuticals Arzneimittel AG, Bad Vibel; Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Deutsche Wohnen AG, Frankfurt a.M.; Mitglied des Aufsichtsrats der Triton Managers Limited, St. Helier/Jersey, und des IVG Institutional Funds GmbH, Wiesbaden
Dr. Heinrich Hornef Mitglied bis zum 10.05.2011; Heidelberg Innovation Bioscience Venture II GmbH & Co. KG, Heidelberg, stellv. Vorsitzender des Investorenbeirats, GBR Wohnpark Stralau V, Berlin, Mitglied des Beirats
Richard Gabriel Mitglied bis zum 10.05.2011; Head of the Life Science Practice, Semaphore Inc., Boston, Massachusetts, USA; Director, Chemical Manufacturing for MediVector, Inc. in Boston, Massachusetts, USA
25 Angaben zu Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen
Im Geschäftsjahr 2011 ergaben sich über die in den Tz. 23 und 24 genannten Sachverhalte hinaus keine berichtspflichtigen Transaktionen.
In Rahmen der zu Grunde liegenden Holdingstruktur übernimmt die Biofrontera AG die Verwaltung- und Steuerungsaufgaben. Die AG ist zudem für die Finanzierung, der derzeit noch defizitären Geschäftsbereiche verantwortlich, da sie als börsennotiertes Unternehmen über den besten Zugang zum Kapitalmarkt verfügt.
Die den Töchtern als Darlehen zur Verfügung gestellten Mittel werden marktüblich verzinst und bei Bedarf mit einem Rangrücktritt versehen.
Vor dem Hintergrund der engen Zusammenarbeit der Konzerntöchter wird eine interne Verrechnung durchgeführt, die jährlich den Bedürfnissen angepasst wird.
26 Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB einschließlich der Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der Biofrontera AG haben die nach § 289a HGB erforderliche Erklärung zur Unternehmensführung einschließlich der nach § 161 AktG vorgeschriebenen Erklärung abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Biofrontera AG zugänglich gemacht.
27 Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers
Das von dem Abschlussprüfer Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 berechnete Gesamthonorar beträgt für:
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| 2011 TEUR |
2010 TEUR |
|
|---|---|---|
| die Abschlussprüfungsleistungen | 79 | 45 |
| andere Bestätigungsleistungen | 16 | 15 |
| Steuerberatungsleistungen | 0 | 0 |
| sonstige Leistungen | 0 | 9 |
| 95 | 69 |
28 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Am 01. Februar 2012 hat die Biofrontera Pharma GmbH, Vertriebstochter der Biofrontera AG, das Medikament Ameluz® in den deutschen Markt eingeführt. Ab sofort war das verschreibungspflichtige Medikament für die Behandlung von aktinischen Keratosen in allen deutschen Apotheken zu einem Preis von € 198,84 erhältlich. Dies entspricht einem Herstellerabgabepreis pro Tube von € 148,97 und einem Apothekeneinkaufspreis von € 154,36.
Am 03. Februar 2012 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen von Euro 11.240.486,00 um bis zu Euro 500.000,00 aus Genehmigtem Kapital II auf bis zu Euro 11.740.486,00 durch Ausgabe von bis zu 500.000 neuen Aktien zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Mit Handelsregister-Eintragung vom 24. Februar 2012 erfolgte die Ausgabe von 500.000 Aktien zu einem Kurs von 3,00 EUR/Aktie. Der Emissionserlös betrug rund 1,5 Mio. Euro.
Am 06. Februar haben die Biofrontera Pharma GmbH und die Desitin Arzneimittel GmbH eine Vertriebsvereinbarung unterzeichnet, die Desitin das exklusive Vertriebsrecht für Biofronteras neues Medikament Ameluz® in Dänemark, Schweden und Norwegen sichert. Für Finnland erhielt Desitin ein bevorzugtes Verhandlungsrecht. Biofrontera bekam für die Vergabe der Exklusivlizenz für diese Länder eine signifikante sofortige Abschlagszahlung und wird 35% aller von Desitin erwirtschafteten Nettoumsätze erhalten. Im Gegenzug beliefert Biofrontera Desitin mit dem verkaufsfertigen Produkt und betreut die für die Arzneimittelsicherheit erforderlichen Strukturen. Sämtliche lokalen Vertriebs- und Vermarktungsaufwendungen sowie anfallende Kosten im Zusammenhang mit dem Einbezug in die lokale Krankenkassenerstattung werden von Desitin getragen. Die Markteinführung muss laut Vertrag spätestens am 01.10.2012 erfolgen und Desitin hat sich zum Erreichen von festgelegten Mindestumsätzen verpflichtet.
Am 02. März 2012 hat der Vorstand der Biofrontera AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen von derzeit EUR 11.740.486,00 um bis zu EUR 4.402.682,00 auf bis zu EUR 16.143.168,00 durch Ausgabe von bis zu 4.402.682 neuen Aktien zu erhöhen. Die Neuen Aktien werden bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2012 und ihrer Zulassung zum regulierten Markt, die binnen der gesetzlichen Frist, also binnen eines Jahres nach ihrer Ausgabe erfolgen wird, in einer gesonderten ISIN als „junge“ Aktien verbucht und sind bis zu diesem Zeitpunkt nicht über die Börse in der ISIN DE0006046113 handelbar. Die Kapitalerhöhung wurde durch eine Vereinbarung mit einem der künftigen Bezugsberechtigten abgesichert, der eine vollständige Zeichnung der Kapitalerhöhung unter der Voraussetzung zugesagt hat, dass ihm mindestens 2.017.896 neue Aktien zugeteilt werden. Mit diesem künftigen Bezugsberechtigten wurde zudem vereinbart, dass er die Neuen Aktien grundsätzlich über einen Zeitraum von vierundzwanzig Monaten ab Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister halten wird.
Der Vorstand der Biofrontera AG wird den Konzernabschluss 2011 voraussichtlich am 30. März 2012 zur Veröffentlichung freigeben.
Leverkusen, den 22. März 2012
gez. Prof. Dr. Hermann Lübbert, Vorsitzender des Vorstandes
gez. Werner Pehlemann, Vorstand
Wir haben den von der Biofrontera AG, Leverkusen, aufgestellten Konzernabschluss – bestehend aus Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang – sowie den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und zusammengefasstem Lage- und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss der Biofrontera AG, Leverkusen, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der zusammengefasste Lage- und Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Düsseldorf, den 22. März 2012
**Warth & Klein Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Dr. Thomas Senger, Wirtschaftsprüfer
Ulrich Diersch, Wirtschaftsprüfer
Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses und/oder des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf § 328 HGB hin.
§ 161 AktG verpflichtet den Vorstand und den Aufsichtsrat der Biofrontera AG jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Die Erklärung nach § 161 AktG ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen.
Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass die Biofrontera AG seit Abgabe ihrer letzten Entsprechenserklärung den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der dort genannten Fassung unter Berücksichtigung der dortigen Ausnahmen entsprochen hat und in der Fassung vom 26. Mai 2010 mit folgenden Ausnahmen entsprechen wird:
Die Satzung der Gesellschaft sieht bislang nicht die Möglichkeit der Briefwahl vor. Dieses Verfahren ist bislang nach Auffassung der Gesellschaft nicht ausreichend erprobt. Ohnehin bietet die Gesellschaft ihren Aktionärinnen und Aktionären die Möglichkeit an, einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung des Stimmrechts zu beauftragen. Bereits jetzt besteht also die Möglichkeit, Stimmrechte vor dem Tag der Hauptversammlung auszuüben. Die zusätzliche Möglichkeit einer Briefwahl würde die Wahrnehmung der Aktionärsrechte daher im Ergebnis nicht wesentlich erleichtern. Auf Grund der veröffentlichten Änderungsvorschläge der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (siehe Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 mit Vorschlägen aus der Plenarsitzung vom 17.01.2012), die eine Änderung der Ziffer 2.3.3 des Kodex vorsehen und auf Grund der hierzu veröffentlichten Erläuterungen der Änderungsvorschläge der Kodexkommission aus der Plenarsitzung vom 17.01.2012 ist übrigens davon auszugehen, dass das Nichtanbieten einer Briefwahl die Erklärung einer Abweichung eigentlich nicht gebietet.
Für die Gesellschaft besteht eine D&O-Versicherung, die keinen Selbstbehalt für Aufsichtsratsmitglieder vorsieht. Nach Ansicht der Gesellschaft bedarf es eines solchen Selbstbehalts nicht, um die Motivation und das Verantwortungsbewusstsein der Aufsichtsratsmitglieder sicherzustellen. Ein Selbstbehalt würde aber voraussichtlich dem Bestreben der Gesellschaft zuwiderlaufen, für ihren Aufsichtsrat herausragende Persönlichkeiten aus dem In- und Ausland zu gewinnen. Der Aufsichtsrat wurde daher von der gesetzlichen Neureglung zum Selbstbehalt im Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) ausdrücklich ausgenommen (§ 116 AktG).
Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt. Die Gesellschaft hält die Einrichtung eines solchen Gremiums grundsätzlich für sinnvoll, nicht jedoch im Sinne eines ständigen Ausschusses, sondern im Sinne einer bedarfsgerechten Bildung, insb. zur Vorbereitung von turnusmäßigen Wahlen, so dass vorsorglich eine Abweichung erklärt wird.
Bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird die Mitgliedschaft in Ausschüssen nicht berücksichtigt. Angesichts der engen Abstimmung im sechsköpfigen Aufsichtsrat erscheint eine Differenzierung der Aufsichtsratsvergütung nach der Mitgliedschaft in Ausschüssen derzeit nicht erforderlich, zumal die Mitglieder durch die Mitgliedschaft in den verschiedenen Ausschüssen bei einer Gesamtbetrachtung überwiegend mit gleicher Intensität in Anspruch genommen werden.
Finanzberichte, Halbjahresberichte und Zwischenmitteilungen werden binnen der gesetzlichen Fristen veröffentlicht.
Leverkusen, im März 2012
Der Vorstand
Prof. Dr. Hermann Lübbert
Werner Pehlemann
Der Aufsichtsrat
Jürgen Baumann
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Biofrontera-Konzerns sowie der Biofrontera AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Biofrontera-Konzerns bzw. der Biofrontera AG beschrieben sind.
Leverkusen, 22. März 2012
Biofrontera AG
Prof. Dr. Hermann Lübbert, Vorsitzender des Vorstands
Werner Pehlemann, Finanzvorstand
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