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Binect AG Audit Report / Information 2018

Jun 12, 2019

5366_10-k_2019-06-12_4f7b07bd-5843-438b-967e-0f898a386e05.pdf

Audit Report / Information

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Die vorliegende pdf-Datei haben wir auf Wunsch des Mandanten erstellt. Wir weisen darauf hin, dass für die Berichterstattung ausschließlich unser gebundener Bericht in der unterzeichneten Originalfassung maßgebend ist.

Hinsichtlich der Weitergabe an Dritte weisen wir darauf hin, dass sich unsere Verantwortlichkeit - auch gegenüber Dritten - allein nach den im gebundenen Bericht enthaltenen Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften richtet.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses

MAX21 AG Weiterstadt

31. Dezember 2018

Inhaltsverzeichnis

A. Prüfungsauftrag 1
B. Grundsätzliche Feststellungen 1
Feststellungen gemäß § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB 1
Entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Tatsachen 1
C. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 2
D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 4
E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 6
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 6
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 6
1.
Jahresabschluss 6
2.
II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 6
Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen 7
1.
Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen 7
2.
F. Schlussbemerkung 8

Anlagenverzeichnis

  • Anlage 1 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018
  • Anlage 2 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
  • Anlage 3 Rechtliche und steuerliche Verhältnisse

Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017

A. Prüfungsauftrag

Dieser Prüfungsbericht richtet sich an die

Max21 AG Weiterstadt

(nachfolgend kurz als "die Gesellschaft" oder "Max21 AG" bezeichnet).

Von deren Aufsichtsrat erhielten wir aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 14. Juni 2018 den Auftrag, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 unter Einbeziehung der zugrunde liegenden Buchführung zu prüfen und hierüber Bericht zu erstatten.

Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.

Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir den nachfolgenden Bericht, der nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.) erstellt wurde.

Dem Auftrag liegen die diesem Bericht als Anlage beigefügten "Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften", Stand 1. Januar 2017, zugrunde. Diese Auftragsbedingungen gelten, soweit dies nach ihren Inhalten in Frage kommen kann, auch im Verhältnis zu Dritten.

B. Grundsätzliche Feststellungen

Feststellungen gemäß § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB

Entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Tatsachen

Wir haben bei der Durchführung unserer Abschlussprüfung folgende berichtspflichtige Tatsachen nach § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB festgestellt, welche die Entwicklung des geprüften Unternehmens wesentlich beeinträchtigen oder seinen Bestand gefährden können.

Es handelt sich im Einzelnen um die nachfolgend geschilderten Tatsachen und möglichen wesentlichen Konsequenzen:

Die zukünftige Entwicklung der MAX21 als Technologieholding ist vor allem vom Erfolg der Tochterunternehmen, insbesondere der Binect GmbH und der KeyIdentity GmbH abhängig. Beide Tochterunternehmen wirtschaften seit vielen Jahren defizitär und werden von der MAX21 finanziell gestützt. Die MAX21 refinanziert sich ausschließlich mit Aktionärseinlagen.

Der Fortbestand der MAX21 ist daher bei bestehendem Geschäftskonzept von der weiteren Finanzierung ihrer Aktionäre abhängig, solange die MAX21 weiterhin die Verluste der verbundenen Unternehmen trägt oder deren Liquiditätsdefizite deckt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäftskonzepte geändert und auf eine eigenständige Finanzierungsfähigkeit umgestellt. Danach sollte eine eigenständige Finanzierung der Binect GmbH aus dem operativen Cash-flow möglich sein. Die Anschubfinanzierung für die KeyIdentity GmbH bis zur eigenständigen Finanzierungsfähigkeit bzw. einem Exit wurde bereits bereitgestellt.

C. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 (Anlage 1) der Max21 AG, Weiterstadt unter dem Datum vom 22. März 2019 den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird:

"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Max21 AG, Weiterstadt

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Max21 AG – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht,

sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Frankfurt am Main, den 22. März 2019

BEST AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Zweigniederlassung Frankfurt am Main

Ulrich Britting Wirtschaftsprüfer

Steffen Langner Wirtschaftsprüfer"

D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 (Anlage 1) sowie die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur deutschen Rechnungslegung.

Die Rechnungslegung und die dazu eingerichteten internen Kontrollen liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Die Aufgabe des Abschlussprüfers ist es, diese Unterlagen unter Einbeziehung der Buchführung und die gemachten Angaben im Rahmen einer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen. Weitergehende Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers sind den gesonderten Abschnitten des Bestätigungsvermerks zu entnehmen.

Unsere Prüfung hat sich nicht darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann (§ 317 Abs. 4a HGB).

Die Prüfung erfolgte im Zeitraum vom 18. Februar 2019 bis 22. März 2019 in den Geschäftsräumen der Gesellschaft. Die Auswertung der Prüfungsfeststellungen und die Berichterstattung erfolgte anschließend in unserer Niederlassung in Frankfurt am Main.

Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 16. März 2018 versehene Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2017; er wurde mit Genehmigung des Aufsichtsrats am 16. April 2018 unverändert festgestellt.

Art, Umfang und Ergebnis unserer Arbeiten sind aus den nachfolgenden Ausführungen und den Arbeitspapieren ersichtlich.

Bei Durchführung unserer Jahresabschlussprüfung haben wir die Vorschriften der §§ 317 ff. HGB und die vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet.

Als Prüfungsunterlagen dienten uns die Buchhaltungsunterlagen, die Belege, Bestätigungen der Kreditinstitute sowie das gesamte Akten- und Schriftgut der Gesellschaft.

Auf der Grundlage eines risiko- und systemorientierten Prüfungsansatzes haben wir zunächst eine Prüfungsstrategie erarbeitet. Der Prüfung lag eine Planung der Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung unserer vorläufigen Lageeinschätzung der Gesellschaft und eine Einschätzung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS) zugrunde. Die Einschätzung basierte insbesondere auf Erkenntnissen über die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Branchenrisiken, Unternehmensstrategie und die daraus resultierenden Geschäftsrisiken sind aus dem Vorjahresabschluss, aus Gesprächen mit der Geschäftsführung und Mitarbeitern der Gesellschaft sowie aus Branchenberichten und der einschlägigen Fachpresse bekannt. Bei der Festlegung der weiteren Prüfungshandlungen haben wir die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit beachtet.

Aus den bei der Prüfungsplanung festgestellten Risikobereichen ergaben sich folgende Prüfungsschwerpunkte:

  • Überprüfung der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
  • Bewertung wesentlicher Beteiligungen
  • Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen

Wir haben unser Prüfungsvorgehen nach den Ergebnissen einer Untersuchung des internen Kontrollsystems der abschluss- und rechnungsrelevanten Bereiche bestimmt. Soweit wir aufgrund der Wirksamkeit der bei der Gesellschaft vorhandenen Kontrollen, unter Einschluss bestehender Überwachungs-, Anwendungs- und IT-Kontrollen, von der Richtigkeit des zu überprüfenden Zahlenmaterials ausgehen konnten, haben wir die Untersuchung von Einzelvorgängen weitgehend eingeschränkt.

Sowohl die analytischen Prüfungshandlungen als auch die Einzelfallprüfungen wurden daher nach Art und Umfang unter Berücksichtigung der Bedeutung der Prüfungsgebiete und der Organisation des Rechnungswesens in ausgewählten Stichproben durchgeführt. Die Stichproben wurden so ausgewählt, dass sie der wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen Posten des Jahresabschlusses Rechnung tragen und es ermöglichen, die Einhaltung der gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften ausreichend zu prüfen.

Zur Prüfung des Nachweises der Vermögens- und Schuldposten der Gesellschaft haben wir u. a. Bankbestätigungen von Kreditinstituten eingeholt. Rechtsanwaltsbestätigungen über schwebende Rechtsstreitigkeiten wurden erbeten.

Alle von uns erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise sind uns von der Geschäftsführung und den zur Auskunft benannten Mitarbeitern bereitwillig erbracht worden.

Ergänzend hierzu hat uns die Geschäftsführung in der berufsüblichen Vollständigkeitserklärung schriftliche bestätigt, dass in der Buchführung und in dem zu prüfenden Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten, alle erforderlichen Angaben gemacht und uns alle bestehenden Haftungsverhältnisse bekannt gegeben worden sind.

E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung

I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen

Das Rechnungswesen (Finanz-, Lohn- und Anlagenbuchhaltung) der Gesellschaft erfolgt auf einer eigenen EDV-Anlage unter Verwendung des Programms Kanzlei Rechnungswesen der Firma DATEV eG, Nürnberg.

Das von der Gesellschaft eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS) sieht dem Geschäftszweck und -umfang angemessene Regelungen zur Organisation und Kontrolle der Arbeitsabläufe vor. Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben im Berichtszeitraum keine nennenswerten organisatorischen Veränderungen erfahren.

Die Organisation der Buchführung und das rechnungslegungsbezogene IKS ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert, das Belegwesen ist klar und übersichtlich geordnet. Die Bücher wurden zutreffend mit den Zahlen der von uns geprüften Vorjahresbilanz eröffnet und insgesamt während des gesamten Geschäftsjahrs ordnungsgemäß geführt.

Die Informationen, die aus den weiteren geprüften bzw. zur Prüfung herangezogenen Unterlagen entnommen wurden, führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung und Jahresabschluss.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Buchführung und die weiteren geprüften bzw. zur Prüfung herangezogenen Unterlagen nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (oder sonstiger maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze) entsprechen. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.

2. Jahresabschluss

Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind ordnungsgemäß aus der Buchführung entwickelt. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Schema des § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 2 HGB einzustufen. Von den größenabhängigen Erleichterungen für die Aufstellung des Jahresabschlusses (§§ 274 a, 276 und 288 HGB) wurde Gebrauch gemacht.

Soweit in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung Darstellungswahlrechte bestehen, erfolgen die entsprechenden Angaben weitgehend im Anhang.

Der Jahresabschluss entspricht damit nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.

II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses

Unsere Prüfung hat ergeben, dass § 264 Abs. 2 HGB beachtet wurde. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

1. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen

Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Einzelnen verweisen wir auf den Anhang. In dem Jahresabschluss der Gesellschaft wurden folgende wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zugrunde gelegt:

  • Die Bilanzierung und Bewertung unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going concern; § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
  • Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten einschließlich etwaiger Anschaffungsnebenkosten aktiviert. Abwertungen auf niedrigere beizulegende Werte sind zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 10.713 (Vorjahr TEUR 14.199) erfolgt.

Die vorgenommenen Abwertungen betreffen die Beteiligungen an der KeyIdentity GmbH (TEUR 13.043; Vorjahr TEUR 0) und der Binect GmbH (TEUR 619; Vorjahr TEUR 12.437).

Die Abwertung der Beteiligung an der KeyIdentiy GmbH erfolgte aufgrund der signifikanten Änderung der Vertriebsstrategie dieser Gesellschaft. In diesem Zusammenhang bestimmt sich der Wert der Beteiligung nach dem Substanzwert, da der Ertragswert, wie bisher zugrunde gelegt, zu keinem schlüssigen Unternehmenswert führt.

Die Gesellschaft hat zur Bestimmung der beizulegenden Werte Unternehmensbewertungen in Anlehnung an den Standard 1 des IDW Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen vorgelegt, die die Werthaltigkeit der Anteile zum gegenwärtigen Erkenntnisstand stützen.

• Die Ausleihungen an verbundenen Unternehmen sind mit dem Nominalwert zuzüglich aufgelaufener Zinsforderungen aktiviert.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich unverändert zum Vorjahr angewendet.

2. Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen

Berichtspflichtige Tatsachen aus sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses lagen nach dem Ergebnis unserer Prüfungshandlungen im Prüfungszeitraum nicht vor.

F. Schlussbemerkung

Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Max21 AG, Weiterstadt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.).

Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt C. unter "Wiedergabe des Bestätigungsvermerks" ausgeführt.

Frankfurt am Main, den 22. März 2019

BEST AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Zweigniederlassung Frankfurt am Main

Ulrich Britting Wirtschaftsprüfer

Steffen Langner Wirtschaftsprüfer

J A H R E S A B S C H L U S S

2018

Bilanz der MAX21 AG zum 31. Dezember 2018

Aktiva

Aktiva Geschäftsjahr Vorjahr
(Euro) (Euro)
A Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an sol
chen Rechten und Werten
3.661,00 9.027,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstat
tung
34.249,00 58.637,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 6.995.000,00 17.358.139,62
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2.418.848,36 3.707.806,65
3. Beteiligungen 10.010,67 10.010,67
9.423.859,03 21.075.956,94
B Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegen
stände
1. Sonstige Vermögensgegenstände 16.339,40 154.042,27
- davon mit einer Restlaufzeit über einem Jahr
Euro 14.542,27 (Vorjahr: Euro 14.542,27)
16.339,40 154.042,27
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben
bei Kreditinstituten und Schecks
800.221,16 1.894.593,42
C Rechnungsabgrenzungsposten 15.313,85 18.417,76
10.293.643,44 23.210.674,39

BILANZ

Geschäftsjahr Vorjahr
Passiva (Euro) (Euro)
A Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 18.008.004,00 17.406.334,00
II. Kapitalrücklage 24.071.317,40 23.950.983,40
III. Verlustvortrag -18.431.442,36 -4.168.642,58
IV. Jahresfehlbetrag -13.645.113,77 -14.262.799,78
10.002.765,27 22.925.875,04
B Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 137.500,00 229.683,34
C Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistun
gen
-
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr Euro 148.369,48 (Vorjahr: Euro
34.166,84)
148.369,48 34.166,84
2. Sonstige Verbindlichkeiten
-
davon aus Steuern Euro 5.008,69 (Vorjahr:
Euro 20.949,17)
-
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr Euro 5.008,69 (Vorjahr: Euro
20.949,17)
5.008,69 20.949,17
153.378,17 55.116,01
10.293.643,44 23.210.674,39

Passiva

Es besteht ein bedingtes Kapital in Höhe von bis 1.117.621,00 Euro (Bedingtes Kapital 2016/I) und ein bedingtes Kapital bis zu 6.962.533,00 Euro (Bedingtes Kapital 2018/II).

Gewinn- und Verlustrechnung der MAX21 AG

vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018

Geschäftsjahr Vorjahr
(Euro) (Euro)
I. Umsatzerlöse 1.164.000,00 1.370.484,00
II. Sonstige betriebliche Erträge 2.317,77 25.000,00
III. Personalaufwand
1. Löhne und Gehälter 444.985,75 450.623,00
2. Soziale Abgaben und Aufwendungen für Al
tersversorgung und für Unterstützung
44.565,21 52.666,70
Summe Personalaufwand 489.550,96 503.289,70
IV. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
32.455,45 30.951,84
V. Sonstige betriebliche Aufwendungen 772.327,22 1.050.422,35
VI. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlage
vermögens
-
davon aus verbundenen Unternehmen
Euro 145.362,89 (Vorjahr: Euro
118.952,18)
145.362,89 118.952,18
VII. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 560,99
VIII. Abschreibungen auf Finanzanlagen 13.662.460,80 14.198.687,85
VIIII. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,00 -5.554,79
X. Ergebnis nach Steuern -13.645.113,77 -14.262.799,78
XI. Jahresfehlbetrag -13.645.113,77 -14.262.799,78

Anhang zum Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2018 der MAX21 AG

A Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der MAX21 AG mit Sitz in Weiterstadt, eingetragen im Handelsregister Darmstadt unter HRB 9397, wurde auf der Grundlage der Bilanzierungsund Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt

Gliederung des Jahresabschlusses

Die Bilanz wurde nach dem allgemeinen Gliederungsschema des § 266 Abs. 2 und 3 HGB aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Angaben zu Bilanzierungsmethoden

Zum Bilanzstichtag wurden die bilanzierungspflichtigen Vermögensgegenstände und Schulden unter den gesetzlich vorgeschriebenen Posten ausgewiesen. Ansatzwahlrechte, Ausweiswahlrechte und Bilanzierungshilfen wurden nicht in Anspruch genommen.

Angaben zu Bewertungsmethoden

Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze gemäß § 252 HGB wurden beachtet. Die Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Eröffnungsbilanz des Berichtsjahres entspricht der Schlussbilanz des Vorjahres. Bei der Bewertung wird von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen, weil dem tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten nicht entgegenstehen. Dem Grundsatz der Einzelbewertung unter Beachtung des Vorsichtsprinzips wurde gefolgt.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bewertet. Planmäßige Abschreibungen werden entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS

Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niederen beizulegenden Wert angesetzt. Soweit erforderlich werden außerplanmäßige Abschreibungen verrechnet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden ausgehend von den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung aller erkennbaren Ausfallrisiken bewertet; notwendige Abschreibungen werden verrechnet.

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten werden in Höhe des Betrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, gebildet.

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

B Erläuterungen zur Bilanz

Zum Anlagevermögen zählen die immateriellen Vermögensgegenstände 3,66 TEuro (Vj.: 9 TEuro), die Sachanlagen 34,25 TEuro (Vj.: 58,6 TEuro) und die Finanzanlagen. Die Finanzanlagen (9.423,86 TEuro; Vorjahr 21.075,96 TEuro) stellen 91,6% der Bilanzsumme (10.293,64 TEuro) dar und verteilen sich auf Anteile an verbundenen Unternehmen (6.995,00 TEuro), Ausleihungen an verbundene Unternehmen (2.418,85 TEuro) sowie Beteiligungen (10,0 TEuro).

Anteile an verbundenen Unternehmen

An den nachfolgend aufgeführten Unternehmen besteht ein Anteilsbesitz von mindestens 20% aller Anteile:

Firmenname Anteilshöhe
in %
Jahresergebnis
in TEuro
Eigenkapital
in TEuro
KeyIdentity GmbH, Weiterstadt 100,0 -3.639,55 0,00
Binect GmbH, Weiterstadt 100,0 - 329,49 38,12

1) Laut Jahresabschluss zum 31.12.2018

Bei den zum Anteilsbesitz gehörenden Gesellschaften werden die gleichen Bewertungsmethoden wie bei der Berichtsgesellschaft angewandt.

ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS

Die investiven Anfangs- und Aufbauverluste der Beteiligungen werden seitens der Berichtsgesellschaft nicht nur durch Kapitalbeteiligungen, sondern auch planmäßig mit eigenkapitalersetzenden, nachrangigen Darlehen finanziert, wofür den Beteiligungen entsprechende Kreditlinien zur Verfügung gestellt wurden. Diese Investitionen sind teilweise als langfristige Posten zu betrachten und deshalb unter den Finanzanlagen ausgewiesen.

Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr weitere 3,3 Mio. Euro in die Tochterunternehmen eingebracht, nachdem im Geschäftsjahr 2017 3,6 Mio. Euro investiert wurden. Die Anteile sind mit 7,0 Mio. Euro bilanziert (Vorjahr 17,4 Mio. Euro).

Die Investitionen bergen finanzielle Risiken, die auch bestandsgefährdend sein können, wenn sich der Geschäftsverlauf und die Geschäftsergebnisse der Tochterunternehmen nicht wie geplant entwickeln und deren Finanzierung durch die Gesellschaft nicht gesichert werden kann.

Ausleihungen an verbundene Unternehmen

Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen im Einzelnen:

KeyIdentity GmbH 0 Euro
Binect GmbH 2.418.848,36 Euro
Bilanzierte Ausleihungen 2.418.848,36 Euro

In den bilanzierten Ausleihungen sind ausschließlich Forderungen aus Darlehen mit eigenkapitalersetzendem Charakter und Zinsen enthalten.

Neben den Anteilen an verbundenen Unternehmen hält die Gesellschaft noch zwei Beteiligungen. Zum Stichtag sind die Anschaffungskosten nur noch einer Beteiligung mit 10,0 TEuro ausgewiesen.

Unter dem Umlaufvermögen sind sonstige Vermögensgegenstände von 16,34 TEuro (Vj. 154,04 TEuro) einschließlich der darunterfallenden längerfristigen Kautionen und Bankguthaben von 800,22 TEuro (Vj. 1.894,6 TEuro) ausgewiesen.

Im Rechnungsabgrenzungsposten sind das Folgejahr betreffende Zahlungen vor allem von Mieten und Gebühren enthalten.

Eigenkapital

Die Entwicklungen der Posten des Eigenkapitals verdeutlicht der folgende Eigenkapitalspiegel:

Gezeichnetes Ka
pital
Kapitalrücklagen Bilanzverlust Gesamt-Eigenkapital
(Euro) (Euro) (Euro) (Euro)
Stand am Ende des Vor
jahres (31.12.2017)
17.406.334,00 23.950.983,40 -18.431.442,36 22.925.875,04
Barkapitalerhöhungen 601.670,00 120.334,00 722.004,00
Jahresergebnis -13.645.113,77 -13.645.113,77
Stand am Ende des Ge
schäftsjahres
(31.12.2018)
18.008.004,00 24.071.317,40 -32.076.556,13 10.002.765,27

Der Verlustvortrag aus dem Vorjahr beträgt -18.431.442,36 Euro (Vorjahr: -4.168.642,58 Euro).

Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 137,5 TEuro (Vorjahr 229,7 TEuro) wurden vor allem für Abschluss- und Prüfungskosten (50,00 TEuro), für Kosten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung (48,00 TEuro), für variable Vergütungen (15,00 TEuro), für Rechtsberatung (15,00 TEuro) gebildet.

Die Verbindlichkeiten von 153,38 TEuro (Vorjahr 55,12 TEuro) betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (148,37 TEuro) sowie Verbindlichkeiten aus Steuern (5,01 TEuro). Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Sonstiges

Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 23,1 TEuro wurde als Mietkaution verpfändet. Haftungsverpflichtungen aus Bürgschaften bestehen nicht. Weitere Haftungsverhältnisse i. S. v. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

C Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse im Berichtsjahr in Höhe von 1.164,00 TEuro (Vorjahr: 1.370,5 TEuro) resultieren ausschließlich aus Dienstleistungen in den Bereichen Verwaltung sowie der Weiterbelastung von Aufwendungen für verbundene Unternehmen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 2,32 TEuro (Vorjahr 25,0 TEuro). Es handelt sich hierbei weitestgehend um Erträge aus der Auflösung von nicht in Anspruch genommener Rückstellungen (33,55 TEuro).

Der Personalaufwand beträgt insgesamt 489,55 TEuro (Vorjahr: 503,3 TEuro). Im Berichtsjahr waren im Durchschnitt 4,5 Personen im Unternehmen beschäftigt (Vorjahr: 5,75).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 772,33 TEuro (Vorjahr 1.050,42 TEuro) bestehen auch im Geschäftsjahr 2018 im Wesentlichen aus den Kosten für Kapitalbeschaffung/ Kapitalmarkt-Betreuung und den Raumkosten. Die MAX21 AG tritt hier als Generalmieter für Ihre Tochtergesellschaften auf.

Der Jahresfehlbetrag beträgt 13.645,11TEuro und soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Entsprechend ist die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 158 AktG wie folgt zu ergänzen:

Jahresfehlbetrag 13.645.113,77 Euro
Verlustvortrag 18.431.442,36 Euro
Bilanzverlust am 31.12.2018 32.076.556,13 Euro

D Entwicklung des Anlagevermögens

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E Sonstige Angaben

Vorstand

Nils Manegold, Diplom-Volkswirt, Dreieich

Das Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Aufsichtsrat

Götz Mäuser, Diplom-Kaufmann, MBA, Langen, Vorsitzender des Aufsichtsrates Unternehmer und Investor in Frankfurt am Main, weitere Mandate: Mitglied im Verwaltungsrat der PSquared Asset Management AG, Zürich, Non-Executive Director, amaysim Australia Limited, Sydney, Australien

Lars Ahns, Köln Geschäftsführender Gesellschafter der rubicon equities GmbH, weitere Mandate: Mitglied im Aufsichtsrat der Medical Columbus AG

Oliver Michel, Diplom-Informatiker, Rödermark, weitere Mandate: Aufsichtsratsvorsitzender der GFN AG, Heidelberg

Vergütung Organe

Die Gesamtbezüge des Vorstandes beliefen sich im Berichtsjahr auf insgesamt 165 TEuro (Vorjahr: 257 TEuro). Darlehen wurden nicht gewährt.

Die Vergütung für den Aufsichtsrat beträgt 22,5 TEuro (Vorjahr: 22,5 TEuro). Darlehen wurden nicht gewährt.

Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage

Das Grundkapital beträgt am Abschlussstichtag 18.008.004,00 Euro (Vorjahr: 17.406.334,00 Euro). Es besteht aus 18.008.004 Stück (Vorjahr: 17.406.334 Stück) auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennwert (rechnerischer Nennwert 1,00 Euro). Das Grundkapital wurde im Berichtszeitraum um insgesamt 601.670,00 Euro auf 18.008.004,00 Euro erhöht.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 13.06.2023 (einschließlich) durch Ausgabe von bis zu 8.703.167 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennwert gegen Bar- oder Sacheinlagen ein- oder mehrmalig ganz oder in Teilbeträgen, jedoch höchstens um bis zu insgesamt 8.703.167,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018 / I). Im Dezember 2018 wurden 601.670 Stückaktien zum Ausgabebetrag von 1,20 Euro je neuer Aktie ausgegeben. Die Kapitalerhöhung wurde am 18.12.2018 im Handelsregister eingetragen.

Von den insgesamt eingezahlten Einlagen von 722.004,00 Euro wurden 120.334,00 Euro der Kapitalrücklage zugeführt, die zum Stichtag mit 24.071.317,40 Euro bilanziert sind (Vj. 23.950.983,40 Euro).

Genehmigtes Kapital 2018/1

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 13.06.2023 (einschließlich) durch Ausgabe von bis zu 8.703.167 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennwert gegen Bar- oder Sacheinlagen ein- oder mehrmalig ganz oder in Teilbeträgen, jedoch höchstens um bis zu insgesamt 8.703.167,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018 / I). Die neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennwert sind vorbehaltlich des nachfolgend Genannten den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennwert können auch einem Kreditinstitut oder mehreren Kreditinstituten oder einem nach § 53 Absatz 1 Satz 1 oder § 53b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen zur Übernahme angeboten werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

Bedingtes Kapital 2018 / II

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 6.962.533,00 Euro, eingeteilt in bis zu 6.962.533.000 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennwert, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018 / II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie

(a) die Inhaber bzw. Gläubiger von Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit Options- oder Wandlungsrechten, die von der MAX21 AG oder deren unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 14.06.2018 bis zum 13.06.2023 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder

(b) die aus von der MAX21 AG oder deren unmittelbaren

Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 14.06.2018 bis zum 13.06.2023 ausgegebenen oder garantierten Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) Verpflichteten ihre Options- bzw. Wandlungspflicht erfüllen (einschließlich des Falls, dass die MAX21 AG in Ausübung eines Tilgungswahlrechts bei Endfälligkeit ganz oder teilweise an Stelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags auf den Inhaber lautender Stückaktien ohne Nennwert der MAX21 AG gewährt) und nicht andere Erfüllungsformen eingesetzt werden. Die neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennwert nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder durch Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil; soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Gewinnbeteiligung neuer Aktien hiervon und auch abweichend von § 60 Abs. 2 AktG, auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr, festlegen.

Angepasstes Bedingtes Kapital 2016/I

Das in der Hauptversammlung vom 30.08.2016 beschlossene und eingetragene Bedingte Kapital und der entsprechende § 3 Ziffer 7 der Satzung werden wegen des ersatz- und entschädigungslosen Verfalls von 237.500 ausgegebenen Bezugsrechten im nachfolgenden Umfang angepasst, weil ein bedingtes Kapital 2016 in einer reduzierten Höhe vollumfänglich genügen würde, um die bereits bestehenden Bezugsrechte und die Bezugsrechte, die bis zum 12.07.2018 noch ausgegeben werden können, abzusichern.

Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu insgesamt 1.117.621,00 Euro durch Ausgabe von bis zu insgesamt 1.117.621 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennwert bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Sicherung von Bezugsrechten, die aufgrund des durch die Hauptversammlung vom 14.06.2018 abgeänderten Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 30.08.2016 bereits ausgegeben wurden, noch nicht verfallen sind, und noch im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2016 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten, die von der Gesellschaft im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2016 gewährt werden, ihre Bezugsrechte ausüben und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennwert gewährt oder durch Barzahlung erfüllt. Die neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennwert nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung des

Bezugsrechts entstehen, am Gewinn teil; soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Gewinnbeteiligung neuer Aktien hiervon und auch abweichend von § 60 Abs. 2 AktG, auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr, festlegen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Bedingten Kapitalerhöhung festzulegen. Soweit der Vorstand betroffen ist, erfolgt die Festlegung durch den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des bedingten Kapitals anzupassen.

Die Erfüllung der Optionsrechte kann nach Wahl der Gesellschaft entweder durch Lieferung echter Eigenkapitalinstrumente (auf den Inhaber lautende Stückaktien) oder durch einen Barausgleich erfolgen.

Die Aktienoptionen können nach einer Wartefrist von 4 Jahren unter Berücksichtigung der Sperrfristen von den Begünstigten in einem Zeitraum von 2 Jahren nach Ablauf der Wartefrist ausgeübt werden (Gesamtlaufzeit 6 Jahre). Die Optionsrechte können lediglich durch Zahlung des Ausübungspreises ausgeübt werden. Die Bezugsrechte können nur ausgeübt werden, wenn die Kurssteigerung der Stückaktien in der Zeit zwischen Gewährung der Aktienoptionen und dem Beginn des jeweiligen Ausübungszeitraums, in dem die Aktienoptionen ausgeübt werden sollen, mindestens 100 % beträgt.

Der Vorstand hat am 12. September 2016 von der ihm von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung Gebrauch gemacht und mit Zustimmung des Aufsichtsrates insgesamt 468.573 Aktienoptionen ausgegeben (Tranche 1). Der Aufsichtsrat hat diesem Beschluss am 12. September 2016 zugestimmt. Damit wurden insgesamt 468.573 Aktienoptionen ausgegeben. Das für jede Stückaktie bei Ausübung der Aktienoption zu bezahlende Entgelt ("Ausübungspreis") beträgt EUR 1,13. Dies entspricht 80,55 % des Basispreises in Höhe von EUR 1,4028.

Der Vorstand hat am 26. Juni 2017 von der ihm von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung Gebrauch gemacht und mit Zustimmung des Aufsichtsrates insgesamt weitere 501.073 Aktienoptionen ausgegeben (Tranche 2). Der Aufsichtsrat hat diesem Beschluss am 26. Juni 2017 zugestimmt. Das für jede Stückaktie bei Ausübung der Aktienoption zu bezahlende Entgelt ("Ausübungspreis") beträgt EUR 1,37. Dies entspricht 80,49 % des Basispreises in Höhe von EUR 1,7020.

Der Vorstand hat am 14. August 2018 von der ihm von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung Gebrauch gemacht und mit Zustimmung des Aufsichtsrates insgesamt weitere 455.475 Aktienoptionen ausgegeben (Tranche 3). Der Aufsichtsrat hat diesem Beschluss am 14. August 2018 zugestimmt. Das für jede Stückaktie bei Ausübung der Aktienoption zu bezahlende Entgelt ("Ausübungspreis") beträgt EUR 1,15. Dies entspricht 80,99 % des Basispreises in Höhe von EUR 1,42.

Da durch das Ausscheiden von Mitarbeitern 307.500 Aktienoption verfallen sind und in 2018 455.475 Aktienoption neu ausgegeben wurden, sind zum 31.12.2018 insgesamt 1.117.621 Aktienoptionen ausgegeben.

Eigene Anteile

Im Geschäftsjahr 2018 wurden keine eigenen Aktien erworben; die Gesellschaft selbst hält zum 31.12.2018 keine eigenen Anteile.

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 24. Januar 2019 Herrn Dr. Frank Wermeyer zum Vorstand der Max21 AG mit Wirkung zum 1. April 2019 bestimmt.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017

Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 wurde am 16.04.2018 satzungsgemäß vom Aufsichtsrat genehmigt und ist damit festgestellt. Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2017 Höhe von -14.262.799,78 Euro wurde auf neue Rechnung vorgetragen.

Börsennotierung

Die Aktien der Gesellschaft waren bis zum 31.03.2019 in den Handel im Qualitätssegment Scale der Frankfurter Wertpapierbörse (Freiverkehr) einbezogen. Nach dem 31.03.2019 werden die Aktien der MAX21 AG im Basic Board (Open Market) gehandelt werden.

Aktionärsstruktur

Aufsichtsrat und Vorstand 26,7 %
Streubesitz 73,3 %
(Stand 31.12.2018)

Weiterstadt, den 22.03.2019

Nils Manegold

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Max21 AG, Weiterstadt

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Max21 AG – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Frankfurt am Main, den 22. März 2019

BEST AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Zweigniederlassung Frankfurt am Main

Ulrich Britting Wirtschaftsprüfer

Steffen Langner Wirtschaftsprüfer

Rechtliche und steuerliche Verhältnisse

Firma Max21 AG
Gründung Die Gesellschaft ist gemäß §§ 190 ff., 226, 238
ff. UmwG durch Formwechsel der in dem Han
delsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter
HRB 9026 eingetragenen MAX21 Management
und Beteiligungsgesellschaft mbH aufgrund des
Umwandlungsbeschlusses vom 25. Oktober
2004 errichtet.
Sitz Weiterstadt
Handelsregister-Eintragung Amtsgericht Darmstadt
Registernummer: HRB 9397
Gesellschaftsvertrag Satzung vom 25. Oktober 2004, zuletzt geänder
ter durch Beschluss vom 14. Juni 2018 (Ände
rung des genehmigtes Kapital 2018/I, bedingtes
Kapital 2018/II und Neufassung bedingtes Kapi
tal 2018/I)
Geschäftsjahr Kalenderjahr
Gegenstand des Unternehmens Das Halten, Verwalten und die Verwertung von
Gesellschaftsanteilen an Tochtergesellschaften
und die Beteiligung an anderen Gesellschaften
mit Sitz im In- und Ausland sowie die Tätigkeit
einer geschäftsleitenden Holding, d. h. die Zu
sammenfassung von Unternehmen einheitlicher
Leitung sowie die Erbringung von Dienstleistun
gen in den Bereichen Vertrieb, Management,
Schulung und Beratung.
Gesellschaftskapital EUR 18.008.004,00 (voll eingezahlt)
Das Grundkapital ist voll eingezahlt und beträgt
EUR 18.008.004,00
Bedingtes Kapital:
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Haupt
versammlung vom 14. Juni 2018 um bis zu
EUR 6.962.533,00 bedingt erhöht (Bedingtes
Kapital 2018/II).
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Haupt
versammlung vom 30. August 2016, geändert
mit Beschluss der Hauptversammlung vom
14. Juni 2018 um bis zu EUR 1.117.621,00 be
dingt erhöht (Angepasstes bedingtes Kapital
2016/I).

Genehmigtes Kapital:
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptver
sammlung vom 14. Juni 2018 ermächtigt, das
Grundkapital bis zum 13. Juni 2023 mit Zustim
mung
des
Aufsichtsrats
um
bis
zu
EUR 8.703.167,00 gegen Bar- und/oder Sach
einlage einmal oder mehrmals zu erhöhen (Ge
nehmigtes Kapital 2018/I).
Aufsichtsrat Götz Mäuser, Langen (Vorsitzender)
Oliver Michel, Rödermark
Lars Ahns, Köln
Geschäftsführung Bestellt ist nur ein Vorstandsmitglied:
Herr Nils Manegold, Dreieich,
einzelvertretungsberechtigt, mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter ei
nes Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt
es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vor
standsmitglieder bestellt, so wird die Gesell
schaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder
durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit ei
nem Prokuristen vertreten.
Durch Beschluss des Aufsichtsrates kann Vor
standsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis er
teilt werden. Auch können Vorstandsmitglieder
durch Beschluss des Aufsichtsrates ermächtigt
werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften als Vertreter eines Dritten un
eingeschränkt zu vertreten
Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte
Satzungsgemäß erlässt der Aufsichtsrat eine
Geschäftsordnung für den Vorstand. In der Ge
schäftsordnung, zuletzt geändert mit Wirkung
zum 9. Januar 2017 sind in §10 zahlreiche Maß
nahmen und Geschäfte genannt, zu deren
Durchführung der Vorstand die Genehmigung
des Aufsichtsrats einzuholen hat.
Prokuristen Prokuristen sind nicht bestellt

Hauptversammlung am 14. Juni 2018 mit folgender Tagesordnung statt, wobei – soweit Beschlüsse zu fassen waren - die Hauptversammlung allen Beschlussvorlagen mit der erforderlichen Mehrheit zustimmte.

  • Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die MAX21 AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2017
  • Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
  • Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
  • Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers, jeweils für das Geschäftsjahr 2018

Wesentliche Veränderungen der rechtlichen Verhältnisse nach dem Abschlussstichtag liegen nicht vor.

Steuerliche Verhältnisse

Zuständiges Finanzamt Finanzamt Darmstadt
Steuernummer 07/239/07209
Steuererklärungen/-bescheide Die Steuererklärungen für das Veranlagungs
jahr 2017 sind abgegeben; Bescheide hierfür
liegen vor.