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Binect AG — Annual Report 2023
Jul 1, 2024
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Annual Report
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Binect AG
GESCHÄFTSBERICHT KONZERNABSCHLUSS 2023
KONZERNSTRUKTUR, GESCHÄFT UND PERFORMANCE ..... 06
KONZERNSTRUKTUR UND GESCHÄFTSMODELL DER BINECT-GRUPPE ..... 07
Konzernstruktur ..... 07
Geschäftsmodell ..... 07
Produkte und Dienstleistungen ..... 08
Absatzmärkte ..... 09
GESCHÄFTSENTWICKLUNG DER BINECT-GRUPPE ..... 10
Entwicklung der Rahmenbedingungen ..... 10
Beurteilung der Geschäftsentwicklung ..... 11
Ertragslage ..... 12
Finanz- und Vermögenslage ..... 12
Ausblick ..... 13
KENNZAHLEN IM ÜBERBLICK ..... 16
Binect GMBH (HGB Einzelabschluss) ..... 16
Binect AG (HGB Einzelabschluss) ..... 16
AKTIE UND BETEILIGUNGSSTRUKTUR ..... 17
Informationen zur Aktie ..... 17
Aktionärsstruktur ..... 17
Kursentwicklung der Binect-Aktie ..... 17
Investor Relations ..... 18
Finanzkalender ..... 19
BERICHT DES AUFSICHTSRATS ..... 20
Überwachung und Beratung des Vorstands bei der Geschäftsführung ..... 22
Geschäftsentwicklung ..... 22
Feststellung des Jahresabschlusses ..... 22
KONZERNABSCHLUSS 2023 ..... 24
KONZERN-BILANZ ZUM 31.12.2023 ..... 26
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG ..... 28
KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG ..... 29
KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG ..... 30
KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG ..... 32
KONZERNANHANG ..... 33
Grundlagen und Methoden ..... 33
Verlautbarungen bzw. Änderungen von Verlautbarungen des IASB ..... 34
Veröffentlichte, aber noch nicht anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen ..... 35
Ansatz und Bewertung wesentlicher Aktiv- und Passivposten der Konzern-Bilanz ..... 37
Erläuterungen zur Bilanz ..... 44
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung ..... 47
Sonstige Angaben ..... 48
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS ..... 54
VORWORT

2023 war ein in vielerlei Hinsicht spannendes und erfolgreiches Geschäftsjahr für Binect. Einen der wichtigsten und aufregendsten Momente haben wir dabei ohne Frage Ende Juni erlebt. Zu diesem Zeitpunkt nämlich wurde unser größter Einzelkunde, die AOK Niedersachsen, vom bisherigen Individualsystem auf Binect Enterprise und damit auf die neue Plattform migriert; der ultimative Test für Binect ONE. Unsere neue Softwarebasis hat diese Feuertaufe mit Bravour bestanden, über 3.000 Anwender konnten unsere Anwendung direkt nach der Umstellung aktiv nutzen. Ein Meilenstein!
So wichtig dieser Meilenstein war, die Arbeit an Binect ONE wurde konsequent fortgesetzt. Bis Ende des Jahres konnten weitere Meilensteine wie die SaaS-Fähigkeit aller Angebote sowie die vollständige Automatisierung von Releases und der Einrichtung von Kundensystemen erfolgreich abgeschlossen werden. Und schließlich wurde die Basis für eine neue Binect ONE API geschaffen. Damit haben wir den Softwareumbau 2023 wie geplant vollendet. Wir verfügen nun über eine skalierbare und hoch integrative Plattform, die Unternehmen aller Größenordnungen und Branchen die relevanten Services und Bausteine für die nachhaltige Digitalisierung der Dokumentenprozesse im Postversand sowie künftig auch im Posteingang ermöglicht.
Natürlich waren diese Schritte noch einmal mit Investitionen verbunden. Wie in den beiden vorangegangenen Geschäftsjahren bestanden diese primär in der Einbeziehung externer Software- und Architekturspezialisten; darüber hinaus haben wir entsprechendes internes Know-how durch die Einstellung neuer Mitarbeiter aufgebaut. Insgesamt sind im Berichtszeitraum ca. 1,1 Mio. EUR in den Umbau geflossen. Der „Investitions-Peak" wurde damit wie angekündigt erreicht.
Nicht ohne Grund haben wir unsere Strategie in den vergangenen drei Jahren mit „Invest for growth" übertitelt. Die Investitionen, die wir im Rahmen unserer großen ONE-Initiative vorgenommen haben, waren sehr klar auf Skalierbarkeit und damit auf Wachstum ausgerichtet. Wir sind überzeugt, dass Binect damit für die Fortsetzung unserer erfolgreichen Wachstums-Story optimal aufgestellt ist.
Die Umsatzentwicklung im vergangenen Geschäftsjahr unterstreicht dies nachdrücklich. Mit einem Plus von 18,4\% lag die Umsatzsteigerung erneut deutlich über dem Branchendurchschnitt von 9,6\% im Bereich Software oder 5,1\% bei den IT-Services. Auch unsere ursprüngliche Guidance von 10-15\%, die sich u.a. auf die Prognosen der für uns entscheidenden wirtschaftlichen Rahmendaten stützte, haben wir erneut klar übertroffen. Ausschlaggebend dafür war neben der Gewinnung neuer Kunden auch eine Zunahme der Nutzung unserer Software und unserer Dienste im Kundenbestand. Dass dabei unsere Binect-Standardlösungen für den Mittelstand überproportional gewachsen sind, muss ich wie in den letzten Jahren - eigentlich gar nicht mehr betonen. Bemerkenswerter ist da vielleicht schon, dass wir trotz der im Vergleich zum Vorjahr hohen ONE-Investitionen auch bei Ergebnis und Cashflow erfreuliche Zahlen präsentieren können. So stieg das EBITDA um 14,8\% auf 850 TEUR und das EBT verbesserte sich um 12,0\% auf 330 TEUR. Im laufenden und natürlich auch in den nachfolgenden Geschäftsjahren wollen wir der größeren Flexibilität und Skalierungsfähigkeit unserer ONE-Plattform deutlich stärker Rechnung tragen.
So zum Beispiel auf der Produktseite: Mit der digitalen Poststelle aus dem Netz bzw. aus der Cloud geht in diesem Jahr unter dem Namen Binect ONE ein Nachfolgeangebot für den bewährten Binect Cube an den Start. Nachdem wir den Binect Cube schon seit 2023 mit der neuen ONE-Software ausliefern und unsere „digitale Poststelle in the box" damit zu einem zeitgemäßen Angebot mit modernem Web-Client gemacht haben, bieten wir unseren Kunden mit Binect ONE voraussichtlich ab dem zweiten Quartal eine echte Alternative „ohne Box", d.h. ohne Hardware. Da beide Produkte eine identische technische Basis haben, können wir als einziger Anbieter außerhalb der Deutschen Post unseren Kunden die Wahl lassen! Wir gehen davon aus, dass sich in Deutschland auch weiterhin noch Hybridpost-Kunden für die „boxed-Variante" entscheiden.
Da wir unsere Produkte über die neue ONE-Plattform auch als White Label-Angebote bereitstellen können, ist durchaus vorstellbar, dass der Nachfolger der E-Postbusiness Box, die wir für die Deutsche Post entwickelt haben und betreiben, ein Binect ONE mit dem Brand der Post wird. Selbstverständlich stehen die Produkte damit auch anderen großen Partnern zur Verfügung. Vertriebsseitig haben wir uns das Thema Partnerschaften zur Beschleunigung unseres Wachstums ohnehin auf die Fahne geschrieben.
Gemeinsam mit der Bertelsmann-Tochter Campaign wurden bereits 2023 einige größere Vorhaben in Angriff genommen. Die Gewinnung eines Großauftrags im Volumen von 3,3 Mio. EUR im Februar 2024 war eine Konsequenz dieser Aktivitäten. Weitere Partnerschaften, die den Vertrieb unserer neuen ONEProduktgeneration im Markt unterstützen, sind insbesondere Kooperationen wie die mit dem KAAW (kommunaler Zweckverband) oder mit Smart Documents (Anbieter aus dem Bereich Dokumentenerstellung), denen schrittweise weitere folgen werden. Im Rahmen der Erschließung und des Aufbaus weiterer Geschäftsfelder wurde 2023 zudem die Kooperation mit dem Posteingangsspezialisten One Click Solutions auf eine neue vertragliche und operative Grundlage gestellt.
Während sich wie geplant der „Invest-Teil" unserer „Invest for growth"-Strategie mit dem Abschluss von Binect ONE trotz der beständigen Weiterentwicklung unseres Produktangebots signifikant reduzieren wird, stimmt uns der Start ins Geschäftsjahr 2024 sehr zuversichtlich, unseren Wachstumskurs erfolgreich fortsetzen zu können. Die Auftragseingänge sind solide, und die Sendungsmengen haben im Januar und Februar noch einmal zugenommen. Dazu kommt natürlich der Großauftrag von unserem langjährigen Kunden AOK Niedersachsen als Umsatztreiber. Auch wenn die konjunkturelle und geopolitische Situation weiterhin angespannt ist, rechnen wir für das Geschäftsjahr 2024 zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit einem starken Umsatzwachstum sowie einer Zunahme des EBITDA.
Wir sind überzeugt, dass der Zeitpunkt kommt, an dem auch der Kapitalmarkt das kontinuierliche Wachstum positiv aufnehmen wird. Für Ihre Geduld und Ihr Vertrauen möchten wir uns an dieser Stelle ganz herzlich bei Ihnen, liebe Aktionärinnen und Aktionäre, bedanken. Genauso wie bei unseren Kunden und Partnern für die gute Zusammenarbeit, sowie natürlich auch bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, deren Engagement und Ideen die Erfolge der Binect überhaupt erst möglich machen.
Dr. Frank Wermeyer
Vorstand

KONZERNSTRUKTUR, GESCHÄFT UND PERFORMANCE
KONZERNSTRUKTUR UND GESCHÄFTSMODELL DER BINECT-GRUPPE
Konzernstruktur
Zum Abschluss des Geschäftsjahres 2023 gehörte zur Binect-Gruppe neben der Binect AG als Holding mit der Binect GmbH lediglich eine Tochterunternehmung (Mehrheitsbeteiligung; 100\%). Darüber hinaus wird noch eine Minderheitsbeteiligung an der International Sports Pass GmbH gehalten.
Die Binect AG fungiert als Management-Holding, die ihren Tochterunternehmen neben der Möglichkeit der Finanzierung umfangreiche Management-Dienstleistungen zur Verfügung stellt. In der Holding sind die Funktionen Strategie, Finanzen sowie Personalentwicklung und Administration für die Gruppe angesiedelt. Darüber hinaus übernimmt die Holding sämtliche kaufmännischen Funktionen inkl. Einkauf. Durch den Zugang zum Kapitalmarkt ist die Binect AG in der Lage, der Gruppe bei Bedarf Eigenkapital zuzuführen und dieses den Tochtergesellschaften auf dem Wege der Kreditgewährung zur Verfügung zu stellen. Im Zuge einer möglichen strategisch gebotenen Ausweitung der aktuellen Geschäftsfelder verantwortet die Holding darüber hinaus künftig wieder vorstellbare M\&A-Aktivitäten.
Als derzeit einzige operative Geschäftseinheit der Binect-Gruppe fungierte auch 2023 die Binect GmbH. Diese Gesellschaft hat ihren Geschäftsschwerpunkt im Bereich der Digitalisierung von Postausgangsprozessen für Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Segmente. Die Binect GmbH bietet ihren Kunden moderne, webbasierte Softwarelösungen, mit denen beliebige Schreiben und Dokumente „per Klick" oder vollautomatisiert versendet werden können. Die Binect-Software übernimmt dabei u.a. die intelligente Zusammenführung von einzelnen Dokumenten, Vorlagen, Anlagen, Beilagen etc. zu einer Sendung für einen bestimmten Empfänger, die über das webbasierte User-Interface (Web-Client „Workdesk Web") weiter validiert, bearbeitet und freigegeben werden kann. Im Anschluss daran übernimmt Binect mit seinen verschiedenen namhaften Partnern das sog. Fulfillment, d.h. Druck, Kuvertierung, Frankierung und Zustellung der Sendungen. Binect-Kunden lagern damit ihre gesamten Postausgangsprozesse an Binect aus und können sich auf wertschöpfende Tätigkeiten in ihrem Kerngeschäft konzentrieren.
Unter dem Claim „Geschäftspost. Einfach. Digital" ist die Binect GmbH einer der führenden Anbieter für digitale Postausgangslösungen und Fulfillment-Outsourcing im deutschen Markt.
Neue Geschäftsfelder außerhalb des heutigen Postausgangsgeschäftes der Binect GmbH werden von der Holding bewertet und wurden bislang in der Binect GmbH vorangetrieben. Ob diese künftig weiterhin in der Binect GmbH oder in weiteren Legal-Einheiten angesiedelt werden, wird zum geeigneten Zeitpunkt zu entscheiden sein.
Geschäftsmodell
Kern des Geschäftsmodells der Binect-Gruppe ist unverändert die Digitalisierung von Geschäftspost und die digitale Steuerung von Dokumentenprozessen. Binect bietet hier smarte Softwarelösungen und übernimmt für ihre Kunden gemeinsam mit namhaften Partnern dokumentenbezogene Tätigkeiten. Im Postausgangsgeschäft besitzt die Binect-Gruppe mit der 100\%-Tochter Binect GmbH ein sehr starkes Standbein im deutschen Markt für Output Management, Hybridpost und digitale Outbound-Lösungen. Das Geschäftsmodell unterscheidet sich dabei je nach Zielgruppe:
- Entwicklung und Betrieb von Individual-Lösungen für Großkunden (Output Management Systeme)
- Entwicklung und Betrieb von OEM-Lösungen für strategische Partner (insb. E-Postbusiness Box, Deutsche Post AG)
- Angebot von standardisierten und skalierbaren Softwarelösungen (SaaS, Smart Appliance, OnPrem) inkl. Fulfillment für Kunden in den SchwerpunktSegmenten Health, Public, Energy, Wohnungswirtschaft sowie branchenübergreifend im Mittelstand.
In den vergangenen Geschäftsjahren wurde das Angebot der standardisierten Softwarelösungen für die mittelständischen Kunden strategisch in den Mittelpunkt gerückt („strategische Produkte") und dessen Anteil am Gesamtgeschäft stark gesteigert. Wesentlich für diese Ausrichtung waren und sind die nach wie vor starken Wachstumsperspektiven in diesem
Geschäftsfeld, die Nachhaltigkeit von wiederkehrenden Umsätzen sowie die zunehmende Abkehr der Märkte von kundenindividuellen Softwarelösungen. Darüber hinaus spielte der Aspekt der Risikostreuung im Angebotsportfolio (Vermeidung einer zu starken Abhängigkeit von wenigen Großkunden und Partnern) eine wichtige Rolle.
Über 90\% der Erlöse mit Standardlösungen basieren auf wiederkehrenden Komponenten. Diese umfassen auf der einen Seite jährliche/monatliche Softwareli-zenz- und Nutzungsentgelte sowie eine stark mengenabhängige Komponente (Sendungsentgelte). Auf der anderen Seite entstehen in Abhängigkeit von der Komplexität der Kundenanforderungen Einmalerlöse aus Implementierungs- und Konfigurations- sowie in einigen Fällen Entwicklungsleistungen. Diese einmaligen Erlöskomponenten machen jedoch nur einen geringen Anteil aus.
Einen starken Anteil an Einmalumsätzen beinhaltet umgekehrt das Geschäftsfeld Individual-Lösungen, das auf der „klassischen" Software-Geschäftslogik mit den Erlöskomponenten Lizenz, Entwicklung und Wartung beruht. Das OEM-Geschäft der Binect zeichnet sich hingegen wieder stark durch mengenabhängige und nahezu vollständig wiederkehrende Erlöskomponenten aus.
Neben dem aktuellen „Postausgangs"-Geschäft der Tochtergesellschaft Binect GmbH treibt die Gruppe den Aufbau weiterer Geschäftsfelder voran. Ziel ist es, Lösungen anzubieten, die Unternehmen helfen, mit smarten digitalen Lösungen ihre gesamte Dokumentenverarbeitung zu vereinfachen. Einen wichtigen Schritt in diese Richtung bilden Lösungen für das Management „eingehender" Geschäftspost. Damit sind Softwarelösungen für das Management von Dokumenten und Sendungen gemeint, die Unternehmen und Behörden empfangen (Posteingangsdigitalisierung; Input Management). Eine große Herausforderung dabei ist die zunehmende Vielfalt auf der Posteingangsseite. Die Empfänger erhalten neben klassischen Briefen heute E-Mails, SMS, Messages über Whatsapp, LinkedIn, Facebook etc. Ohne intelligente Software, die die Sendungen über alle Kanäle und Formate aufbereitet, klassifiziert, zentral bereitstellt, verteilt oder ausliest und an weiterverarbeitende Anwendungen weitergibt, ist eine effiziente Bearbeitung eingehender Dokumente nicht mehr möglich. Binect setzt beim Angebot smarter Lösungen auf spezialisierte Partner, deren Software schrittweise in die Binect-Plattform integriert wird.
Die ersten Lösungsangebote im Bereich des Posteingangsmanagements treffen auf einen aufnahmebereiten Markt mit erheblichem Potenzial: Unternehmen und Institutionen aus dem Gesundheits- sowie dem öffentlichen Bereich stehen vor der Herausforderung, ihren gesamten Posteingang effizient zu managen und vor allem in die richtigen Verarbeitungs-Workflows einzusteuern. Am Markt verfügbare Angebote zeigen hier, insbesondere für eher mittelständische Unternehmen und Institutionen, Lücken auf und fokussieren auf die Kernfunktionen von DMS-Systemen. Ebenfalls wenig zielführend für viele Unternehmen und Behörden ist oftmals die Entscheidung, die eingehende physische Post zentral und extern digitalisieren zu lassen (Scan-Dienstleistung). Die Vorteile eines effizienten und qualitativ angemessenen Posteingangsmanagements liegen in der intelligenten Verund Bearbeitung der eingehenden Dokumente und Belege aus beliebigen Eingangskanälen. Stichworte sind hier die ggf. KI-basierte Klassifikation und Extraktion der Inhalte sowie die Weiterverarbeitung im Rahmen teilweise automatisierter Workflows. Dabei ist auch das Zusammenspiel mit bereits genutzten Systemen, allen voran DMS-/ECM-Systemen, von ausschlaggebender Bedeutung. Gerade letztgenannte Systeme decken den Bedarf häufig nur rudimentär ab und beinhalten insbesondere für den Mittelstand hohe Einführungshürden.
Produkte und Dienstleistungen
Das Produktportfolio im Postausgangsgeschäft der Binect GmbH umfasst entsprechend den o.g. Geschäftsfeldern die folgenden Lösungen:
- Binect Enterprise Individual:
Softwarelösungen für das professionelle Outputund Versandmanagement für Großkunden.
- Binect OEM:
E-Postbusiness Box (Digitale Poststelle für das Outsourcing des gesamten Postversands; Angebot erfolgt durch die Deutsche Post AG; Weiterentwicklung, Pflege, Wartung, Betrieb durch Binect).
- Binect Mittelstands-Lösungen (Standardprodukte):
- Binect Online: Brief- bzw. Web-Portal für den Postversand per Klick ohne jegliche Hürden. Nutzung (auch Prepaid) nach minimaler Registrierung möglich.
-
Binect API: REST-Interface zur Anbindung beliebiger Software-Anwendungen und -Lösungen, z.B. CRM-, ERP- und DMS-Systemen an die Binect Plattform.
-
Binect Cube NG: Moderne „digitale Poststelle in a box". Einfacher Einstieg in die professionelle Digitalisierung der Postausgangsprozesse. Smarte Softwarelösung auf Basis der neuen Binect ONE Plattform und Outsourcing des gesamten Postversands mit einfacher Nutzung über einen neuen Web-Client (Auslieferung als Hardware Appliance).
- Binect ONE (neu ab 02/2024f): Moderne „digitale Poststelle aus der Cloud". Einfacher Einstieg in die professionelle Digitalisierung der Postausgangsprozesse ohne jegliche Installation und Hardware. Smarte SaaS-Lösung auf Basis der neuen Binect ONE Plattform und Outsourcing des gesamten Postversands mit einfacher Nutzung über einen neuen Web-Client.
- Binect Enterprise: Lösung für komplexere Dokumentenversandanforderungen und hohe Volumina. Voll gemanagtes dediziertes System, hochskalierbar und mit umfangreichen Konfigurationsmöglichkeiten. Kann in allen Varianten bereitgestellt werden (SaaS, On Premise). Outsourcing des gesamten Postversands inkl. individueller Fulfillment-Anforderungen. Nutzung über WebClient, virtuellen Drucker oder individuell konfigurierbare Übergabeverzeichnisse.
Absatzmärkte
Die Leistungen der Binect GmbH werden aktuell ausschließlich auf dem deutschen Markt angeboten. Einer Ausweitung des Absatzmarktes z.B. über die gesamte DACH-Region oder in das weitere europäische Ausland stehen heute einige Hürden entgegen, die im Wesentlichen mit dem physischen Dokumentenverkehr (klassische Briefzustellung) verbunden sind. Im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung und vor allem EU-weiten Harmonisierung der digitalen Dokumentenlogistik ist eine Ausweitung auf weitere Märkte angedacht.
Die inländischen Zielmärkte für unsere Produkte und Leistungen liegen sowohl im öffentlichen Sektor (Bund, Länder, Kommunen, Teile des Gesundheitswesens) als auch in der Privatwirtschaft. Aufgrund des vollständig horizontalen Angebotes existiert dabei grundsätzlich keine Sektoren- oder Branchenbeschränkung. Dennoch erfolgt eine zielgruppenspezifische Marktbearbeitung in dem Sinne, dass die Erweiterung um neue Funktionalitäten branchenbezogen priorisiert wird.
GESCHÄFTSENTWICKLUNG DER BINECT-GRUPPE
Entwicklung der Rahmenbedingungen
Die Binect AG ist aufgrund der Geschäftsausrichtung stark abhängig von den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf dem deutschen Markt.
2023 fiel die deutsche Wirtschaft im Vergleich zu anderen großen europäischen Ländern spürbar ab. Schlechte Stimmung, hohe Unsicherheit und ungünstigere Finanzierungsbedingungen belasteten die Unternehmen. Dazu kam weiterhin eine dämpfende Wirkung durch einen erneut hohen Krankenstand. Besonders kräftig schrumpfte die Wertschöpfung in der Industrie und der Bauwirtschaft. Auch der Außenhandel blieb deutlich hinter den Erwartungen zurück. Als stützend für die Konjunktur erwies sich 2023 lediglich der Konsum. Die öffentlichen Ausgaben expandierten in der zweiten Jahreshälfte sogar kräftig, und der private Konsum profitierte vom langsamen Absinken der Inflation sowie einem Anstieg der Lohneinkommen.
Hatte die Wirtschaftsleistung in den ersten drei Monaten des Jahres 2023 noch minimal zugelegt, stagnierte sie im Sommerhalbjahr und ging dann im Schlussquartal sogar um 0,3\% zurück. Über den gesamten Jahresverlauf gemessen ging das Bruttoinlandsprodukt 2023 preisbereinigt um 0,3\% zurück. Die Hoffnungen auf eine Erholung erfüllten sich damit nicht. Vielmehr zeigte sich die deutsche Wirtschaft um den jüngsten Jahreswechsel konjunkturell in schwacher Verfassung, die Kapazitätsauslastung war rückläufig. Zwar gab es teilweise immer noch hohe Auftragspolster, dies konnte das schwächelnde Neugeschäft aber nicht auffangen, und die Unternehmen beurteilen ihre Auftragslage zusehends schlechter.
Es mehren sich die Zeichen, dass auf der deutschen Wirtschaft vor allem strukturelle Probleme lasten. Der Weg aus dem Konjunkturtief dürfte sich dadurch verlängern. Erst nach dem Frühjahr zeichnet sich eine moderate Erholung ab, im Gesamtjahr dürfte die Konjunktur aber kaum mehr als stagnieren. Das IfW Kiel korrigierte seine Erwartungen aus der Winterprognose gleich um 0,8 Prozentpunkte nach unten und rechnet jetzt nur noch mit einem Plus von 0,1\%. Mittelfristig könnten die alternde Bevölkerung sowie die wirtschaftlichen Folgen der Dekarbonisierung das Wachstum zusätzlich belasten.
Markt und Marktumfeld
Gegen den Trend der Gesamtwirtschaft war das Geschäftsklima in der Digitalwirtschaft auch 2023 weiter erfreulich gut. Der von Bitkom und ifo Institut erstellte Digitalindex lag zum Jahresende mit 9,8 Punkten klar im positiven Bereich. Ausschlaggebend dafür war die gute Geschäftslage. Die Umsätze der Unternehmen der IT und Telekommunikation (ITK) erhöhten sich 2023 um 2,0\% auf 215,0 Mrd. EUR. Die Zahl der Beschäftigten wuchs in ähnlichem Tempo ( $+2,1 \%$ ), 28.000 neue Arbeitsplätze entstanden. Ohne den anhaltenden Fachkräftemangel hätte das Arbeitsplatzwachstum sogar noch deutlich höher ausfallen können.
Der Teilmarkt für Informationstechnik konnte dabei seine Bedeutung als größtes Branchensegment weiter ausbauen, war aber anders als in den Vorjahren nicht der ganz große Treiber. Die Umsätze erhöhten sich im Berichtszeitraum hier nur leicht überdurchschnittlich um 2,2\% auf 142,9 Mrd. EUR. Dies war vor allem der schwachen Entwicklung im Bereich ITHardware geschuldet (-5,4\%). Das Segment Software verzeichnete mit $+9,6 \%$ hingegen unverändert hohes Wachstum, und das Geschäft mit IT-Services wuchs um 5,1\%. In einzelnen Bereichen des Softwaremarktes wie Plattformen ( $+10,9 \%$ ) oder Software-Anwendungen ( $+21,4 \%$ ) lagen die Wachstumsraten sogar im zweistelligen Bereich. Im globalen Maßstab spielt der deutsche ITK-Markt eine untergeordnete Rolle. Der Anteil im von den USA und China dominierten Markt liegt weiterhin bei rund 4\%.
„Damit Deutschland bei der Digitalisierung aufholt, müssen die Unternehmen und Verwaltungen ihre Investitionen entschiedener hochfahren", sagt BitkomPräsident Dr. Ralf Wintergerst. Gefragt sind innovative Lösungen, die Unternehmen Effizienz- und Produktivitätszuwächse ermöglichen. Derzeit zeigt sich beim Thema Digital Office in der deutschen Wirtschaft gemäß einer aktuellen Bitkom-Studie noch ein gespaltenes Bild: 50\% der Befragten ordnen sich eher unter den Vorreitern ein, aber 42\% sehen sich auch als Nachzügler. Den größten Aufholbedarf haben dabei kleine und mittlere Unternehmen, da sie oftmals weniger auf Kooperationen setzen, Partner aber ein wichtiger Faktor für den Digitalisierungserfolg sind.
Der Handlungsdruck steigt auf jeden Fall: Sieben von zehn Unternehmen berichten von einem erhöhten Wettbewerb durch die Digitalisierung. Vor einem Jahr empfanden dies nur sechs von zehn Firmen so. Gleichzeitig hat der Anteil derer, die Probleme bei der Digitalisierung haben, von 39\% auf 49\% zugenommen. Obwohl neun von zehn Befragten eine Digitalisierungsstrategie haben, mangelt es noch zu oft an der Umsetzung. So wird künstlicher Intelligenz zum Beispiel eine große Bedeutung für die künftige Wettbewerbsfähigkeit beigemessen, aber gerade einmal $13 \%$ setzen sie bislang ein.
Als Hindernisse werden vielfach die äußeren Rahmenbedingungen ausgemacht, wie fehlende Wachstumsdynamik oder die Politik der Bundesregierung. Weitere Hürden sind unter anderem die Anforderungen an den Datenschutz, der Mangel an Fachkräften sowie fehlende Zeit im Alltagsgeschäft und fehlende finanzielle Mittel. Auffällig ist, dass der Anteil derer, die hier Hemmnisse sehen, im Vergleich zum Vorjahr überall zugenommen hat. Die fehlende Digitalisierung der Verwaltung wird als weiterer Bremsklotz wahrgenommen. Der Ausdruck digitaler Dokumente ist in der Kommunikation mit der Verwaltung weiter die Regel.
Beurteilung der Geschäftsentwicklung
Wie im Vorjahr verfolgte die Binect-Gruppe im Geschäftsjahr 2023, das weiterhin vom Umbau der Software-Plattform geprägt war, mehrere Ziele:
- Erneut schneller als die Branche zu wachsen bei einem Umsatzzuwachs von 10 bis 15\%.
- Erzielung eines positiven Ergebnisses parallel zum geplanten Wachstum, trotz der erforderlichen Investitionen in den Softwareumbau.
- Planmäßiger Abschluss des Softwareumbaus und der Plattform-Erneuerung (Binect ONE).
Alle drei Ziele wurden erreicht; die Erwartungen zum Teil sogar übertroffen.
So lag das Umsatzwachstum mit $+18,4 \%$ trotz des schwierigen Marktumfeldes erneut deutlich über der ursprünglichen Prognose. Waren bereits die ersten drei Quartale des Geschäftsjahres von einer weiter verbesserten Nutzung der Dienste und deutlich zunehmenden Sendungsvolumina gekennzeichnet, konnte im Schlussquartal gegen den konjunkturellen Trend ein Rekordumsatz erzielt werden, mit dem November als stärkstem Monat der Firmengeschichte. Wachstumstreiber waren erneut die Standard-
lösungen für Mittelstand und öffentliche Hand, die neben der Software das komplette „Fulfillment" beinhalten (Druck, Versand, Zustellung).
Ergebnisseitig fiel das Wachstum erwartungsgemäß etwas geringer aus. Das erneute überproportionale Wachstum des Standardgeschäfts im Portfolio führte zu einem leicht überproportionalen Anstieg des Materialaufwands. Verbunden mit dem Softwareumbau (Binect ONE) stieg 2023 zudem wie geplant der Aufwand für Fremddienstleister und Personal. Dennoch erhöhte sich das EBITDA auf 850 TEUR ( $+14,8 \%$ ) und auch das Ergebnis vor Steuern verbesserte sich leicht auf 330 TEUR ( $+12,0 \%$ ). Der operative Cashflow war mit 973 TEUR ebenfalls wieder deutlich im positiven Bereich. Mit liquiden Mitteln in Höhe von 2.241 TEUR und einer Eigenkapitalquote in Höhe von 71,8\% ist die Binect-Gruppe weiterhin extrem solide aufgestellt.
Strategisch war insbesondere die erfolgreiche Umsetzung von Binect ONE ein wichtiger Meilenstein. Nach der Zusammenführung von Binect Enterprise und Binect Cube, der Umstellung auf Web-Technologie („Work Desk Web"), der Erweiterung der Konfigurationsbasis (Customizing Engine) sowie dem Ausbau von Automatisierung, Skalierung \& SaaS, wurde auch die Basis für die neue Binect ONE API geschaffen. Mit dem Abschluss des Softwareumbaus im Dezember des Geschäftsjahres besteht eine gemeinsame moderne Softwarebasis für alle Lösungen der Binect, die eine Bereitstellung in beliebigen Umgebungen ermöglicht (Cloud, Hardware, Kundeninfrastruktur).
Für die mittel- und langfristige Skalierung der Binect ONE Plattform spielen Partner eine wichtige Rolle. Der Abschluss neuer Partnerschaften und vor allem die gemeinsame operative Umsetzung der vereinbarten Aktivitäten wurde 2023 konsequent vorangetrieben. So können Kunden zum Beispiel seit Mitte vergangenen Jahres die digitale Posteingangsverarbeitung über Binect beauftragen. Da im gesamten Bereich der Verarbeitung eingehender und ausgehender Dokumente die künstliche Intelligenz (KI) eine immer größere Rolle spielt, hat Binect im Geschäftsjahr 2023 auch auf diesem Feld mögliche Kooperationen ausgelotet und vorbereitet.
Insgesamt konnten sowohl mit der konsequenten Umsetzung von Binect ONE als auch mit der konsequenten Entwicklung von Partnerschaften im Geschäftsjahr 2023 nicht nur zusätzliche Umsätze und Deckungsbeiträge erzielt werden; mit beiden Initiativen wurde auch eine hervorragende Basis für das weitere, künftige Wachstum gelegt.
Ertragslage
Der Jahresabschluss der Binect-Gruppe erfolgt als konsolidierter Konzernabschluss nach IFRS: Die Gewinnund Verlustrechnung nach IFRS für den „Binect-Konzern" wird nach dem Gesamtkostenverfahren dargestellt. Soweit Zahlen der Binect GmbH und Holdinggesellschaft Binect AG nachrichtlich aufgeführt werden, beziehen sich diese auf die nach dem Gesamtkostenverfahren dargestellten Einzelabschlüsse nach HGB.
Insgesamt wurden Konzern-Umsatzerlöse im Berichtszeitraum in Höhe von 14.781 TEUR (Vorjahr: 12.480 TEUR) erwirtschaftet. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bedeutet dies einen Anstieg um 18,4\%. Größte Wachstumstreiber waren über alle Quartale die sog. strategischen Produkte für den Mittelstand, die im Umsatz um 30\% wachsen konnten und mit 10.390 EUR (Vorjahr: 7971 TEUR) nun bereits 70\% am Gesamtumsatz der Binect ausmachen (Vorjahr: 64\%).
Auch das Großkundensegment leistete über das gesamte Jahr einen weiterhin sehr bedeutenden Beitrag zur positiven Geschäftsentwicklung, wenngleich die über die E-Postbusiness Box realisierten Sendungsmengen der Kunden der Deutsche Post AG gegenüber dem Vorjahr rückläufig waren. Das starke Wachstum der Mittelstandsprodukte konnte diese Entwicklung jedoch mehr als kompensieren.
Auch die Ergebniskennzahlen weisen eine sehr positive Entwicklung auf: So konnte das EBITDA auf Konzernebene um 109 TEUR auf 850 TEUR in 2023 gesteigert werden (Vorjahr: 741 TEUR), und das EBIT verbesserte sich von 318 TEUR im Vorjahr um 35 EUR bzw. +11\% auf 353 TEUR in 2023. Das Ergebnis vor Ertragssteuern (EBT) erhöhte sich ebenfalls um 35 TEUR bzw. 12\% auf 330 TEUR (Vorjahr: 295 TEUR). Unter Berücksichtigung der latenten Steuern von 232 TEUR im Berichtsjahr (Vorjahr: 140 TEUR) wurde für das Geschäftsjahr 2023 ein Konzernergebnis nach Steuern von 98 TEUR (Vorjahr: +155 TEUR) erzielt.
Für die Einzelgesellschaft Binect AG verlief das Geschäftsjahr 2023 vollständig im Rahmen der Erwartungen. Bedingt durch den Dienstleistungsfokus der Holding beruht der Umsatz der Gesellschaft vollständig auf der Konzernumlage an die einzig verbliebene Tochtergesellschaft Binect GmbH. Durch die Realisierung von Kostenreduktionen bei der Holding konnte im Berichtsjahr entsprechend auch die Konzernumlage reduziert werden. Somit ging der Umsatz der Einzelgesellschaft Binect AG um 37 TEUR auf 851 TEUR zurück (Vorjahr: 888 TEUR). Mit einem EBT von
78 EUR in 2023 (2022: 30 TEUR) bewegte sich das Ergebnis oberhalb des budgetierten Rahmens.
Finanz- und Vermögenslage
Kapitalstruktur
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Konzern-Bilanzsumme im Berichtszeitraum von 11.573 TEUR auf 12.234 TEUR um 661 TEUR erhöht. Die Zunahme resultiert auf der Aktivseite insbesondere auf der im Rahmen des Project ONE vorgenommenen, neuerlichen Aktivierung selbst geschaffener Software. Die kurzfristigen Vermögenswerte blieben in Summe hingegen weitgehend auf Vorjahresniveau.
Auf der Passivseite haben sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bewusst gesteuert um 484 TEUR erhöht. Durch das in 2023 realisierte Konzernperiodenergebnis ist das Eigenkapital weiter angewachsen. Infolge der Erhöhung der Bilanzsumme hat sich die Konzern-Eigenkapitalquote von 75,0\% zum 31.12.2022 leicht reduziert auf den immer noch sehr hohen Wert von 71,8\% zum 31.12.2023.
Lang- und kurzfristiges Vermögen
Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten belief sich zum Stichtag 31.12.2023 auf 2.241 TEUR und lag damit um 287 TEUR unter dem Wert von 2.528 TEUR zum 31.12.2022. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind leicht unterproportional zur Umsatzsteigerung um 15,9\% bzw. 321 TEUR von 2.020 TEUR auf 2.341 TEUR angewachsen. Der Vorratsbestand verringerte sich von 196 TEUR im Vorjahr auf 132 TEUR im Berichtsjahr. Die sonstigen Vermögenswerte erhöhten sich nur geringfügig von 223 TEUR im Vorjahr auf 233 TEUR zum 31.12.2023. In Summe blieben die kurzfristigen Vermögenswerte mit 4.947 TEUR zum 31.12.2023 weitgehend unverändert gegenüber dem Vorjahreswert von 4.967 TEUR zum 31.12.2022.
Die langfristigen Vermögenswerte bestehen zu fast 90\% aus immateriellen Vermögenswerten, die infolge der im Berichtszeitraum selbst geschaffenen Software im Rahmen von Project ONE auf 6.484 TEUR (Vorjahr: 5.689 TEUR) angewachsen sind. Unter Berücksichtigung der abschreibungsbedingt rückläufigen Sachanlagen haben sich die langfristigen Vermögenswerte in Summe von 6.606 TEUR zum 31.12.2022 um 682 TEUR auf 7.288 TEUR zum 31.12.2023 erhöht. Die Finanzanlagen und sonstigen Vermögenswerte spielen hingegen keine Rolle.
Lang- und kurzfristiges Fremdkapital
Die langfristigen Schulden bestehen aus den langfristigen Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 588 TEUR (Vorjahr: 677 TEUR), im maßgeblichen Zusammenhang mit dem Büromietvertrag, und passiven latenten Steuerschulden, die zum 31.12.2023 um 232 TEUR auf 556 TEUR angestiegen sind (Vorjahr: 324 TEUR).
Die kurzfristigen Schulden sind im Berichtszeitraum um 389 TEUR auf 2.312 TEUR gewachsen (Vorjahr: 1.821 TEUR), im Wesentlichen bedingt durch den stichtagsbezogenen Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 484 TEUR. Hingegen sind die sonstigen kurzfristigen Schulden, die hauptsächlich aus Rückstellungen bestehen, um 123 TEUR zurückgegangen.
Eigenkapital
Bei unverändert gezeichnetem Kapital i. H. v. 3.216 TEUR stieg das Eigenkapital infolge der realisierten Jahresüberschüsse auf 8.778 TEUR zum 31.12.2023 gegenüber 8.680 TEUR zum 31.12.2022.
Kapitalflussrechnung und Liquidität
Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit erreichte mit 973 TEUR nicht den Vorjahreswert von 1.455 TEUR, was insbesondere auf die für die Liquiditätssituation negativen Veränderungen bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (-321 TEUR) sowie bei den sonstigen Vermögenswerten und sonstigen Schulden (-104 TEUR) zurückzuführen ist.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich aufgrund des durch das Project ONE bedingten Aufbaus von immateriellen Vermögenswerten infolge der aktivierten Software-Entwicklungen auf -1.117 TEUR (Vorjahr: -850 TEUR).
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug im Berichtsjahr -143 TEUR, wobei hier die bilanzielle Berücksichtigung der Zins- und Tilgungsleistungen aufgrund der Leasingverbindlichkeiten maßgeblich sind (Vorjahr: -122 TEUR).
Die Nettoveränderung der Zahlungsmittel belief sich im Berichtsjahr auf -287 TEUR (Vorjahr: +482 TEUR).
Der Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres 2023 reduzierte sich auf 2.241 TEUR im Vergleich zu 2.528 TEUR zum 31.12.2022.
Da die gerade im Jahr 2023 nochmals hohen Investitionen in das Project ONE nun planmäßig abgeschlossen
worden sind, ist für die nächsten Geschäftsjahre von einer ausreichend guten Liquiditätslage auszugehen.
Ausblick
Die Binect-Gruppe hat 2023 einen weiteren großen Schritt in Richtung Zukunft und nachhaltiges Wachstum gemacht. Erreicht wurde das durch eine Vielzahl von Initiativen und Maßnahmen; die wichtigste war die Umsetzung von Binect ONE. Im Geschäftsjahr 2024 gilt es, die geschaffene Basis zu nutzen, um mit erweiterten und/oder neuen Produkten den Bedarf alter und neuer Marktsegmente und Zielgruppen erfolgreich bedienen und damit weiter wachsen zu können.
Ein Schwerpunkt ist dabei der Feature-Ausbau auf der neuen Plattform. Hier wird es mit „Binect ONE Business" voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 ein neues Cloud-/ SaaS-Angebot geben. Als Self-Service-Lösung ist das eine sehr niedrigschwellige Möglichkeit für Kunden, Binect zu nutzen. Darüber hinaus wird das Customizing für „Binect ONE Enterprise" weiter ausgebaut und an neuen digitalen Kanälen und Formaten sowie neuen FulfillmentFeatures gearbeitet. Zusätzlich arbeiten wir mit unseren Technologiepartnern an KI basierten Mehrwertdiensten z.B. für die intelligente Zusammenführung verschiedenartiger Dokumente zu einer Sendung.
Auf der Inbound-Seite wurden ebenfalls neue Angebote gestartet und auf Projektbasis erste Angebotsbausteine integriert. Dies geschieht in erster Linie über Partner. Zuvorderst ist hier die neu ausgerichtete Zusammenarbeit mit One Click Solutions zu nennen. Insbesondere für die Einbindung KI-gestützter Prozesse werden aber auch Gespräche mit weiteren spezialisierten Anbietern geführt. Die aktive Akquisition von Inbound-Projekten wurde bereits Ende 2023 gestartet.
Ein umfassendes Inbound-Marketing ist aber nur eine von mehreren Wachstumsinitiativen für die neuen ONE-Angebote. Von Inside Sales über Direct Sales und Partner Sales werden dabei alle Kanäle bespielt. Dazu kommen Initiativen speziell für einzelne Branchen. Unterstützt wird die Go-to-Market-Strategie durch die fortlaufende Optimierung auf der Produktseite.
Die grundsätzliche Bereitschaft der Kunden, Prozesse zu digitalisieren, bleibt hoch. Weniger als 5\% der Befragten einer aktuellen Bitkom-Studie sehen sich bei der Digitalisierung ihrer Geschäfts- und Verwaltungsprozesse als Spitzenreiter. 42\% gehen sogar
davon aus, unter den Nachzüglern zu sein. Dabei ist allen klar: Wer Prozesse digitalisiert, spart Zeit, reduziert Kosten und erhöht seine Wettbewerbsfähigkeit. Darüber hinaus könnte eine beschleunigte Digitalisierung dazu beitragen, den jährlichen CO2-Ausstoß in Deutschland bis 2030 um rund 73 Millionen Tonnen zu reduzieren.
Sieben von zehn Unternehmen (69\%) wollen 2024 jedenfalls ihre Digitalinvestitionen hochfahren oder zumindest stabil halten. Dass mit dem OZG-Änderungsgesetz auch auf Seiten der Behörden eine gesetzliche Grundlage für die digitale Verwaltung geschaffen wurde, dürfte dem Binect-Markt ebenfalls Auftrieb verleihen. Nach Bitkom-Berechnungen wird der deutsche ITK-Markt 2024 insgesamt um 4,4\% auf 224,3 Mrd. EUR wachsen und 36.000 zusätzliche Jobs schaffen. Der Markt für Informationstechnik ( $+6,1 \%$ ) dürfte sich dabei überdurchschnittlich entwickeln, getrieben vom Software-Segment (+9,4\%). Für das Geschäft mit IT-Services wird ein stabiles Wachstum um 4,8\% erwartet, wobei Dienstleistungen mit Cloud-Bezug besonders gefragt sind $(+17 \%)$.
Ziel der Binect ist es natürlich auch 2024 wieder, schneller zu wachsen als die Branche. Die Geschäftsentwicklung der ersten Monate unterstreicht diesen Anspruch. Die Auftragseingänge sind solide, und die Sendungsmengen haben im Januar und Februar noch einmal zugenommen. Dazu kommt der Großauftrag der AOK Niedersachsen als zusätzlicher Umsatztreiber. Stellte Binect hier bislang bereits die Software für das Output-Management und war über Subunternehmer auch für den Druck und die Kuvertierung der Briefe verantwortlich („Fulfillment"), übernimmt Binect im Rahmen des neuen Auftrags in Zusammenarbeit mit dem Kooperationspartner Campaign auch die Zustellung der gesamten Ausgangspost. Das Umsatzvolumen dieses Auftrags beträgt ca. 3,3 Mio. EUR und soll komplett im laufenden Jahr realisiert werden. Der Auftrag ist wegweisend und steht sinnbildlich für den angestrebten Wachstumspfad: Binect entwickelt sich vom reinen Softwareanbieter zunehmend zu einer digitalen ServicePlattform und übernimmt dabei eine tragende Rolle beim Outsourcing von Unternehmensprozessen im Bereich des Dokumentenversands.
Sorgen machen unverändert die geopolitische und gesamtwirtschaftliche Lage. Ein Ende des Krieges in der Ukraine ist weiterhin nicht absehbar und Deutschland verharrt auch im Frühjahr 2024 in der Rezession.
Zwar erwarten die Konjunkturexperten des IfW Kiel ab der zweiten Jahreshälfte eine gewisse Erholung, aber insgesamt bleiben die Aussichten vorerst trübe. Entsprechend wurde die Prognose für das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts im Gesamtjahr von zuvor 0,9\% auf jetzt nur noch 0,1\% gesenkt.
Das geht auch an der Digitalwirtschaft nicht spurlos vorbei. Der Bitkom-ifo-Digitalindex, der das Branchenklima abbildet, verschlechterte sich zu Jahresbeginn auf 7,3 Punkte. Während die Geschäftslage mit 18,0 Punkten immer noch mehrheitlich positiv gesehen wird, bewerten die ITK-Unternehmen die Geschäftserwartungen für die kommenden Monate negativ ( $-2,9$ Punkte). Im Vergleich zum Geschäftsklima in der Gesamtwirtschaft ( $-13,8$ Punkte) sind die Branchenteilnehmer mit Blick auf Lage und Aussichten aber immer noch relativ zuversichtlich.
Das Binect-Management wird diese Entwicklungen genau beobachten und alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Unternehmensziele zu erreichen. Auf Basis der bisherigen Entwicklung und unter besonderer Berücksichtigung der genannten Herausforderungen rechnet der Vorstand für das Geschäftsjahr 2024 zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit einem starken Umsatzwachstum in Höhe von 25 bis 35\% sowie einer Zunahme des EBITDA, obwohl die Aktivierung von Eigenleistungen mit dem Abschluss des Projekts ONE sehr deutlich zurückgehen wird.
Der Vorstand
Dr. Frank Wermeyer
Geschäftsentwicklung der Binect-Gruppe
KENNZAHLEN IM ÜBERBLICK
Binect GMBH (HGB Einzelabschluss)
| TEUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Umsatz | 14.781 | 12.480 |
| Strategisch relevanter Umsatz | 10.390 | 7.971 |
| EBITDA | 764 | 631 |
| EBT | 261 | 279 |
| Liquide Mittel (Stichtag 31.12.) | 1.451 | 1.285 |
| Mitarbeiter (FTE, Stichtag 31.12.) | 46,6 | 41,3 |
- Die Binect GmbH konnte eine deutliche Umsatzsteigerung um 18,4\% gegenüber dem Vorjahr realisieren.
- Mit einem Anstieg um gut 30\% trug der Umsatz im Geschäftsfeld „Binect-Standardangebote" das Gesamtwachstum. Der Umsatzanteil dieses strategischen Angebotsportfolios am Gesamtumsatz lag damit erstmals bei über 70\% (Vorjahr: 64\%).
- EBITDA und EBT konnten trotz der umfangreichen Investitionen in Project ONE weiter gesteigert werden.
Binect AG (HGB Einzelabschluss)
| TEUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Umsatz | 851 | 888 |
| EBITDA | $-56$ | $-8$ |
| EBT | 78 | 30 |
| Liquide Mittel (Stichtag 31.12.) | 790 | 1.242 |
| Mitarbeiter (FTE, Stichtag 31.12.) | 1,5 | 1,5 |
- Der Umsatz der Binect AG besteht ausschließlich aus internen Leistungen und entspricht vollständig der Konzernumlage an die Binect GmbH.
- Die Binect AG als Holdinggesellschaft wurde in 2023 wie in den Vorjahren auf ein nachhaltig positives Ergebnis gesteuert.
- Die liquiden Mittel zum Stichtag sind infolge der Gewährung eines kurzfristigen Konzern-Darlehens an die Binect GmbH um 452 TEUR zurückgegangen.
AKTIE UND BETEILIGUNGSSTRUKTUR
Das Grundkapital der Binect AG betrug zum Bilanzstichtag 3.215.715,00 EUR und war eingeteilt in 3.215.715 nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten und einen anteiligen Betrag von 1,00 EUR je Aktie am Grundkapital aufweisen. Alle Aktien verfügen über die gleichen Stimmrechts- und Dividendenansprüche.
Informationen zur Aktie
| ISIN / WKN | DE000A3H2135 / A3H213 |
|---|---|
| Börsenkürzel | MA1 |
| Handels- segment |
Open Market (Freiverkehr) der Börse Frankfurt |
| Art der Aktie | Inhaberaktie |
| Erstnotiz | 28. November 2006 |
| Anzahl Aktien |
3.215 .715 (zum 31.12.2023) |
| Handels- plätze |
Frankfurt, XETRA®, Hamburg, Berlin, München, Stuttgart, Düsseldorf |
| Designated Sponsor |
BankM AG, Frankfurt |
Aktionärsstruktur

Kursentwicklung der Binect-Aktie
Nach dem vom Kriegsausbruch in der Ukraine geprägten schwierigen Börsenjahr 2022 entwickelten sich die Märkte 2023 wieder deutlich positiv. So war beim DAX der Stand von 14.069,26 Punkten zu Jahresbeginn gleichbedeutend mit dem Tiefststand im Berichtszeitraum. Schon bis Mitte Januar stieg der deutsche Leitindex wieder auf mehr als 15.000 Zähler. Auch die Pleite dreier US-Banken und die Krise der Credit Suisse bedeutete Mitte März nur einen kurzfristigen Rücksetzer. Bis Ende Mai kletterte der Index wieder auf über 16.000 Punkte und bewegte sich bis Mitte September konstant zwischen 15.500 und 16.500 Punkten. Anfang Herbst gab der DAX infolge schwacher Konjunkturdaten und eines Auftragseinbruchs in der Industrie dann zunächst wieder deutlich nach, bevor Ende Oktober eine bis Jahresende anhaltende Rally einsetzte. Am 29. Dezember schloss der DAX bei 16.751,64 Punkten. Dies geht einher mit einem Anstieg um 20,3\% gegenüber dem Schlusskurs von Ende Dezember 2022. Beim TecDAX fiel der Kursgewinn mit 14,3\% etwas geringer aus.
Die Binect-Aktie konnte von der positiven Gesamtmarktentwicklung nur zu Beginn profitieren: Zu einem Kurs von 2,48 EUR ins neue Jahr gestartet, kletterte die Aktie Mitte/Ende Januar zunächst bis auf den Jahreshöchstwert von 2,86 EUR. Bis zum Frühjahr folgte eine Seitwärtsbewegung auf einem Niveau zwischen 2,50 EUR und 2,70 EUR. Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 inklusive der Verkündung des sehr guten Starts in das Geschäftsjahr 2023 am 13. April 2023 führte jedoch nicht zu einem weiteren Kursanstieg. Im Gegenteil, die Binect-Aktie gab in der Folge leicht nach und bewegte sich bis zum Ende des ersten Halbjahres in einem Korridor zwischen 2,20 und 2,40 EUR. Obwohl auch die Halbjahreszahlen am oberen Ende der Erwartungen lagen, fiel die Binect-Aktie inmitten der allgemeinen Marktschwäche Anfang Herbst bis auf den Jahrestiefstwert von 1,89 EUR am 28. September 2023. Bis Jahresende erholte sich der Kurs wieder leicht, am 29. Dezember 2023 beschloss die Binect-Aktie das Jahr mit einem Kurs von 2,26 EUR im XETRA-Handel.
Die Marktkapitalisierung der Binect AG verringerte sich zum 31.12.2023 aufrund 7,3 Mio. EUR (31.12.2022: 8,2 Mio. EUR). Bedeutendster Handelsplatz der BinectAktie war im Berichtszeitraum die elektronische Plattform XETRA mit rund 71\% Umsatzanteil, gefolgt von der Berliner Tradegate Exchange mit rund 20\%, der Börse Stuttgart mit rund 5\% und dem Frankfurter
Parkett mit rund 4\%. Das durchschnittliche Handelsvolumen über alle Börsenplätze lag bei 78.187 Aktien pro Monat (2022: 103.206 Aktien pro Monat). Die Liquiditätsunterstützung zur Gewährleistung der Handelbarkeit der Binect-Aktie im vollelektronischen Xetra-Handelssystem der Deutsche Börse AG erfolgte durch die BankM AG.
| Binect-Aktie | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Jahreshöchstkurs (XETRA®-Schlusskurs) | 2,860 EUR | 3,080 EUR |
| Jahrestiefstkurs (XETRA®-Schlusskurs) | 1,890 EUR | 2,160 EUR |
| Marktkapitalisierung am Jahresende | 7,3 Mio. EUR | 8,2 Mio. EUR |
| Schlusskurse | 2023 | 2022 |
| Binect-Aktie (XETRA®) | 2,260 EUR | 2,540 EUR |
| DAX | 16.751,64 EUR | 13.923,59 EUR |
| TecDAX | 3.337,41 EUR | 2.921,12 EUR |
| DAXsector Technology | 2.120,38 EUR | 1.602,32 EUR |
XETRA-Schlusskurse; Quelle: Bloomberg
Investor Relations
Über die Investor Relations stellt die Binect AG eine offene Kommunikation zu bestehenden Aktionären, potenziellen Investoren sowie zu allen anderen interessierten Marktteilnehmern sichern. Als Schnittstelle zum Kapitalmarkt steht die umfassende und transparente Information der Marktteilnehmer im Mittelpunkt. Ziel ist es, das Vertrauen in das Unternehmen und die Aktie der Binect weiter zu stärken und zur Bildung einer realistischen Erwartungshaltung beizutragen. Dazu tritt der Vorstand persönlich und direkt in Kontakt zu den relevanten Finanzmarktteilnehmern.
Im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung informiert der Vorstand die Aktionäre und die interessierte Öffentlichkeit zeitnah über die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens. Alle wesentlichen Ereignisse werden gemäß der gesetzlichen Ad-hocPublizität oder über Pressemitteilungen (Corporate News) veröffentlicht. Auf der Internetseite der Gesellschaft (www.binect.com) finden sich im Investor Relations Bereich alle wesentlichen Informationen rund um die Aktie, wie z.B. der Finanzkalender mit allen wichtigen Terminen, ein Archiv mit den Pflichtveröffentlichungen und Pressemitteilungen sowie
Informationen über anstehende und vergangene Hauptversammlungen der Binect AG. Zur direkten Kontaktaufnahme mit dem Bereich Investor Relations stehen die Kontaktdaten auf der Homepage zur Verfügung.
Unsere Aktionärinnen und Aktionäre sowie die interessierte Öffentlichkeit haben wir im Geschäftsjahr 2023 zeitnah über den aktuellen Geschäftsverlauf, besondere Ereignisse sowie die Perspektiven des Unternehmens informiert - sowohl im Rahmen von regelmäßigen Corporate News als auch in mehreren Conference Calls. Zudem konnten sich Aktionärinnen und Aktionäre bei der virtuellen Hauptversammlung am 29. Juni 2023 über das abgelaufene Geschäftsjahr 2022 und die aktuelle Lage bei der Binect AG informieren. Darüber hinaus präsentierte der Vorstand die Gesellschaft bei der Frühjahrskonferenz, die vom 15.-17. Mai 2023 in Frankfurt abgehalten wurde, sowie bei der „MKK Münchener Kapitalmarkt Konferenz", die am 15./16. November 2023 stattfand. Auch 2024 ist wieder eine Teilnahme an beiden Konferenzen vorgesehen. Zusätzlich plant Binect, sich im August erstmals auf den Hamburger Investorentagen zu präsentieren.
Finanzkalender
- April 2024 Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2023 (Binect Konzernabschluss) und Investoren-Call
15.-17. Mai 2024 Equity Forum, Frühjahrskonferenz in Frankfurt - Juni 2024 Ordentliche Hauptversammlung 2024 (virtuelle HV)
21.-22. August 2024 Hamburger Investorentage - September 2024 Veröffentlichung des Halbjahresabschlusses 2024
13.-14. November 2024 MKK - Münchner Kapitalmarkt Konferenz - Dezember 2024 Ende des Geschäftsjahres 2024
BERICHT DES AUFSICHTSRATS
Der Aufsichtsrat der Binect AG hat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben umfassend wahrgenommen und die Geschäftsführung des Vorstands regelmäßig überwacht und beratend begleitet. Bei allen Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden.
Dabei standen im Jahr 2023 aus Sicht des Aufsichtsrats neben den kontinuierlich zu behandelnden Themen wie aktueller Geschäftsverlauf, Finanz- und Liquiditätslage sowie Risikomanagement vor allem die folgenden Aktivitäten im Vordergrund:
- Sicherstellung des erfolgreichen Abschlusses der Software- und Plattform-Weiterentwicklung (Binect ONE),
- Abschluss neuer Partnerschaften und deren Umsetzung in Form der Gewinnung neuer Aufträge,
- Erschließung neuer Märkte und Angebote im Umfeld der heute angebotenen Digitalisierungslösungen, insbesondere Schaffung von Angeboten im Bereich des Posteingangsmanagements mit relevanten Partnern.
Vorstand und Aufsichtsrat standen darüber hinaus in sehr engem Austausch über mögliche Auswirkungen der negativen Entwicklungen im gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Umfeld und damit verbunden die Risiken für die Erreichung der ambitionierten Ziele. Hier standen Maßnahmen zur Verbesserung der Robustheit der Planungen und der Kompensation verschiedener Risiken im Mittelpunkt.
Im Geschäftsjahr 2023 kam der Aufsichtsrat zu vier Online-Sitzungen zusammen. Bei den Sitzungen waren stets sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats anwesend. Weitere Beschlüsse erfolgten satzungsgemäß im Umlaufverfahren.
In allen Sitzungen des Aufsichtsrats waren der Vorstand und der kaufm. Leiter anwesend, zum Thema Binect ONE berichtete der CTO der Binect GmbH und der Gruppe. Bei der Besprechung und Beschlussfassung über Themen, die den Vorstand und seine Vergütung betreffen, tagte der Aufsichtsrat ohne den Vorstand. Zwischen den Regelsitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat oder seinen Vorsitzenden regelmäßig in Telefonaten, Online-Calls und PräsenzMeetings über wesentliche Entwicklungen informiert und Entscheidungen vorab mit dem Aufsichtsrat, insbesondere dem Vorsitzenden, abgestimmt.
Aus Sicht des Aufsichtsrats hat der Vorstand damit seine Berichts- und Informationspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr umfassend erfüllt und den Aufsichtsrat sowohl in den Aufsichtsratssitzungen als auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen laufend und umfassend über die Geschäftsentwicklung, die strategische Unternehmensentwicklung, die Lage der Gesellschaft und ihrer Beteiligungen sowie die wesentlichen Geschäftsvorfälle einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements informiert.
Themen, mit denen sich der Aufsichtsrat bei seiner Arbeit innerhalb und außerhalb der Sitzungen beschäftigt hat, waren insbesondere:
- Monitoring des aktuellen Geschäftsverlaufs im Vergleich zur verabschiedeten Planung und dem Vorjahresverlauf inkl. der laufenden Überwachung der Finanz- und Liquiditätslage,
- Umsetzung des Projekts Binect ONE inkl. eines intensiven Technology-Sparring,
- Fragen der strategischen Ausrichtung der Binect AG und der Tochtergesellschaft Binect GmbH,
- Diskussion und Genehmigung von Planung und Budget für das Geschäftsjahr 2024.
Der Aufsichtsrat hat sich im Berichtszeitraum mit dem Risikomanagement in Form des klassischen Beteiligungs-Controllings und der Verfügbarkeit verlässlicher finanzieller und betriebswirtschaftlicher Kennzahlen auseinandergesetzt. Der Aufsichtsrat hat keine Hinweise für Schwachstellen des Systems erhalten. Das interne Kontrollsystem der Gesellschaft war, soweit es für eine ordnungsgemäße Rechnungslegung von Bedeutung ist, Gegenstand der Jahresabschlussprüfung.
Der Aufsichtsrat bestand im Berichtszeitraum satzungsgemäß aus drei Personen. Der Aufsichtsrat bildete keine Ausschüsse.
Überwachung und Beratung des Vorstands bei der Geschäftsführung
Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens überwacht und sich regelmäßig, zeitnah und umfassend mittels schriftlicher Berichte und mündlicher Schilderungen über die Geschäftsentwicklung und die Lage des Unternehmens informieren lassen. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat hinsichtlich der strategischen Weiterentwicklung, der beabsichtigten und durchgeführten Organisa-tions- und Personalmaßnahmen, der technologischen Optimierung, der Liquiditätssituation der Gesellschaft, der bestehenden Risiken und der Unternehmensplanung, die immer wieder einer kritischen Überprüfung unterzogen wurde.
Der Aufsichtsrat wurde über vorübergehend aufgetretene Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen informiert; die Ursachen hierfür wurden eingehend erläutert und diskutiert und, soweit erforderlich, entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Der Aufsichtsrat war in alle wesentlichen Entscheidungen, die für das Unternehmen von besonderer Bedeutung waren, unmittelbar eingebunden. Er hat diese ausführlich erörtert und den Vorstand beratend begleitet.
Im Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat der Binect AG die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung durch den Vorstand überzeugt.
Geschäftsentwicklung
Die Tochtergesellschaft Binect GmbH konnte im Geschäftsjahr 2023 trotz eines schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeldes erneut eine sehr deutliche Wachstumssteigerung erzielen, mit der die Gesellschaft die IT-Branche übertrifft. Die Zurückhaltung der deutschen Unternehmen bei der Vergabe von Aufträgen hat die Binect durchaus betroffen; die Gesellschaft war jedoch in der Lage, Schwächen im Neugeschäft durch eine Intensivierung des Bestandsgeschäfts zu kompensieren. Dabei wurden die Ziele des verabschiedeten ambitionierten Budgets voll erreicht, die zu Beginn des Geschäftsjahres veröffentlichte Prognose sogar klar übertroffen. Die Erfolge im Berichtszeitraum zeigen insgesamt, dass die Binect GmbH mit den ergriffenen Maßnahmen im Hinblick auf Produktausrichtung, vertriebliche Aufstellung, anvisierte Marktsegmente und nicht zuletzt die erfolgreich umgesetzte technologische Weiterentwicklung (Binect ONE) deutlich gestärkt und robust aus dem Geschäftsjahr 2023 hervorgeht und sich auf dem richtigen Weg befindet.
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Binect AG wurde, wie in den Vorjahren, als konsolidierter Konzernabschluss erstellt und umfasst die beiden Einzelgesellschaften Binect AG und Binect GmbH. Unter dem Aspekt der Vergleichbarkeit mit früheren Abschlüssen des BinectKonzerns wurde der Abschluss in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt.
Als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 wurde die ba audit gmbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, von der Hauptversammlung am 29.06.2023 bestätigt und vom Aufsichtsrat mit der Prüfung des Abschlusses zum 31.12.2023 beauftragt. Die Prüfung erfolgte satzungsgemäß freiwillig, eine gesetzliche Verpflichtung zur Prüfung bestand nicht. Die ba audit gmbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Abschluss des Binect-Konzerns für das Geschäftsjahr 2023, der implizit auch die Prüfung des Jahresabschlusses der Binect AG und der Binect GmbH beinhaltet, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Abschluss des Binect-Konzerns zum 31.12.2023, die Vorlagen und der Prüfungsbericht wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig ausgehändigt. Die Unterlagen wurden ausführlich besprochen.
Der Konzernabschluss zum 31.12.2023 wurde in einer Online-Sitzung des Aufsichtsrats am 02.04.2024 durch den Vorstand vorgestellt und vom Abschlussprüfer erläutert. Der Vorstand berichtete über den Ablauf der Prüfung und die Prüfungsergebnisse und stand für weitere Fragen zur Verfügung. Anschließend erörterte der Aufsichtsrat den Prüfbericht intern. Der Abschluss des Binect-Konzerns, aufgestellt nach IFRS zum 31.12.2023, wurde vom Aufsichtsrat geprüft. Nach seiner eigenständigen Prüfung hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis des Abschlussprüfers zugestimmt. Es bestanden keine Einwände. Den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss zum 31.12.2023 hat der Aufsichtsrat am 02.04.2023 gebilligt. Der Jahresabschluss wurde damit gemäß § 172 AktG festgestellt.
Der Aufsichtsrat ist davon überzeugt, dass sich die Gesellschaft auf dem richtigen Weg bei der Umsetzung ihrer Unternehmensstrategie und ihrer Weiterentwicklung befindet.
Weiterstadt, im April 2024
Für den Aufsichtsrat:

Ronald Gerns
Vorsitzender des Aufsichtsrats
KONZERNABSCHLUSS 2023

KONZERN-BILANZ ZUM 31.12.2023
| Aktiva | Angabe | 31.12.2023 (in EUR) | 31.12.2022 (in EUR) |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 1 | 6.484.301,29 | 5.688.642,53 |
| Sachanlagen | 1 | 803.278,40 | 917.137,57 |
| Finanzanlagen | 1 | 2,00 | 2,00 |
| 7.287.581,69 | 6.605.782,10 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 2 | 2.241.242,91 | 2.527.856,43 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 3 | 2.341.187,80 | 2.020.129,39 |
| Vorräte | 4 | 131.617,50 | 196.420,00 |
| Sonstige Vermögenswerte | 5 | 232.639,48 | 222.785,39 |
| 4.946.687,69 | 4.967.191,21 | ||
| Summe Vermögenswerte | 12.234.269,38 | 11.572.973,31 |
| Passiva | Angabe | 31.12.2023 (in EUR) | 31.12.2022 (in EUR) |
|---|---|---|---|
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 19 | 3.215.715,00 | 3.215.715,00 |
| Kapitalrücklage | 4.710.719,30 | 4.710.719,30 | |
| Gewinnrücklagen einschließlich Ergebnisvortrag | 753.892,45 | 599.190,97 | |
| Konzernperiodenergebnis | 97.811,37 | 154.701,48 | |
| Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital | 8.778.138,12 | 8.680.326,75 | |
| Langfristige Schulden | |||
| Leasingverbindlichkeiten | 6 | 588.179,47 | 676.725,88 |
| Latente Steuerschulden | 8 | 556.176,00 | 324.153,00 |
| 1.144.355,47 | 1.000.878,88 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Leasingverbindlichkeiten | 7 | 130.039,86 | 99.797,80 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 7 | 1.619.791,51 | 1.136.263,46 |
| Steuerschulden | 7 | 147.699,16 | 118.227,55 |
| Sonstige Schulden | 7 | 414.245,25 | 537.478,87 |
| Summe Eigenkapital und Schulden | 2.311.775,78 | 1.891.767,68 | |
| 12.234.269,38 | 11.572.973,31 |
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
| In EUR | Angabe | Geschäftsjahr 2023 | Geschäftsjahr 2022 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 9 | 14.780.939,49 | 12.480.498,79 |
| Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 10 | $-64.802,50$ | $-23.828,00$ |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 11 | 1.091.622,72 | 716.781,39 |
| Gesamtleistung | 15.807.759,71 | 13.173.452,18 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 12 | 46.750,32 | 45.337,68 |
| Materialaufwand | 13 | $-9.227 .881,87$ | $-7.562 .431,19$ |
| Personalaufwand | 14 | $-3.844 .075,80$ | $-3.213 .091,42$ |
| Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 15 | $-496.956,51$ | $-422.437,20$ |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 16 | $-1.932 .448,12$ | $-1.702 .690,61$ |
| Betriebsergebnis | 353.147,73 | 318.139,44 | |
| Finanzerträge | 549,35 | 59,00 | |
| Finanzierungsaufwendungen | 17 | $-23.723,61$ | $-23.525,52$ |
| Finanzergebnis | $-23.174,26$ | $-23.466,52$ | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 329.973,47 | 294.672,92 | |
| Ertragsteuern | 18 | $-232.162,10$ | $-139.971,44$ |
| Konzern-Jahresüberschuss | 97.811,37 | 154.701,48 | |
| Zurechnung des Überschusses an die Eigentümer des Mutterunternehmens (Konzern-Jahresüberschuss) | 97.811,37 | 154.701,48 | |
| Anteile anderer Gesellschafter | 0,00 | 0,00 | |
| Ergebnis je Aktie | |||
| unverwässert | 0,03 | 0,05 | |
| verwässert | 0,03 | 0,05 | |
| Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien | |||
| unverwässert (Stück) | 3.215 .715 | 3.215 .715 | |
| Verwässerungseffekt aus Aktienoptionen | 27.857 | 52.075 | |
| Verwässert (Stück) | 3.243 .572 | 3.267 .790 |
KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG
Für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
| In EUR | Geschäftsjahr 2023 | Geschäftsjahr 2022 |
|---|---|---|
| Konzern-Jahresüberschuss | 97.811,37 | 154.701,48 |
| Posten, die nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umklassifiziert werden, wenn bestimmte Gründe vorliegen | ||
| Neubewertung des Anlagevermögens | 0,00 | 0,00 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 0,00 | 0,00 |
| Wertänderungen bei veräußerbaren Finanzwerten und Cashflow- hedges | 0,00 | 0,00 |
| Sonstiges Ergebnis | 0,00 | 0,00 |
| Konzerngesamtergebnis einschließlich erfolgsneutral erfasster Eigenkapitalveränderungen | 97.811,37 | 154.701,48 |
| Zurechnung des Überschusses an die Eigentümer des Mutterunternehmens (Konzern-Jahresüberschuss) | 97.811,37 | 154.701,48 |
| Anteile anderer Gesellschafter | 0,00 | 0,00 |

KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG
Für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
| In EUR | Ausgegebene Stückaktien | ||
|---|---|---|---|
| Anzahl (Stück) | Gezeichnetes Kapital | Kapital-Rücklagen | |
| Eigenkapital zum 01.01.2022 | 3.215.715 | 3.215.715,00 | 4.708.088,05 |
| Konzern-Jahresüberschuss | 0,00 | 0,00 | |
| Konzern-Gesamtergebnis | 0,00 | 0,00 | |
| Kapitalerhöhung | 0 | 0,00 | 0,00 |
| Aktienbasierte Vergütungen | 0,00 | 2.631,25 | |
| Eigenkapital zum 31.12.2022 | 3.215.715 | 3.215.715,00 | 4.710.719,30 |
| Konzern-Jahresüberschuss | 0,00 | 0,00 | |
| Konzern-Gesamtergebnis | 0,00 | 0,00 | |
| Aktienbasierte Vergütungen | 0,00 | 0,00 | |
| Eigenkapital zum 31.12.2023 | 3.215.715 | 3.215.715,00 | 4.710.719,30 |
| Zusätzlich eingezahltes Kapital (enthalten in Kapitalrücklage) | Gewinn-Rücklagen | Summe Eigenkapital der Aktionäre der Binect AG | Anteile anderer Gesellschafter (\%) | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 229.365,84 | 599.190,97 | 8.522.994,02 | 0,00 | 8.522.994,02 |
| 0,00 | 154.701,48 | 154.701,48 | 0,00 | 154.701,48 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2.631,25 | 0,00 | 2.631,25 | 0,00 | 2.631,25 |
| 231.997,09 | 753.892,45 | 8.680.326,75 | 0,00 | 8.680.326,75 |
| 0,00 | 97.811,37 | 97.811,37 | 0,00 | 97.811,37 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 231.997,09 | 851.703,82 | 8.778.138,12 | 0,00 | 8.778.138,12 |
KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG
Für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
| In EUR | Geschäftsjahr 2023 | Geschäftsjahr 2022 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Steuern | 329.973,47 | 294.672,92 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 496.956,51 | 422.437,20 |
| Finanzergebnis | 23.174,26 | 23.466,52 |
| Ergebnis aus dem Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | 0,00 | 0,00 |
| Veränderung der Vorräte | $64.802,50$ | 23.828,00 |
| Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | $-321.058,41$ | 111.450,34 |
| Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 483.528,05 | 361.656,86 |
| Veränderung sonstige Vermögenswerte und sonstige Schulden | $-103.616,10$ | 214.328,31 |
| Gezahlte ./. erhaltene Zinsen | $-533,80$ | 59,00 |
| Gezahlte ./. erhaltene Ertragsteuern | $-139,10$ | 0,00 |
| Gezahlte ./. erhaltene Dividenden | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Vorgänge | 0,00 | 2.631,25 |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 973.087,38 | 1.454.530,40 |
| Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | $-1.116 .764,38$ | $-850.067,71$ |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | $-1.116 .764,38$ | $-850.067,71$ |
| Eigenkapitalzuführungen aus Kapitalerhöhung | 0,00 | 0,00 |
| Einzahlung / Auszahlungen Leasingverbindlichkeiten | $-120.296,06$ | $-98.597,32$ |
| Gezahlte Zinsen | $-22.640,46$ | $-23.525,52$ |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | $-142.936,52$ | $-122.122,84$ |
| Nettoveränderung der Zahlungsmittel | $-286.613,52$ | 482.339,85 |
| Finanzmittelfonds zu Beginn des Geschäftsjahres | 2.527.856,43 | 2.045.516,58 |
| Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres | 2.241.242,91 | 2.527.856,43 |
KONZERNANHANG
Grundlagen und Methoden
Allgemeine Angaben
Die Binect AG ist eine Management-Holding, die durch Umfirmierung aus der MAX21 AG hervorgegangen und seit August 2021 im Handelsregister Köln eingetragen ist, wobei der Geschäftssitz in Weiterstadt geblieben ist. Die Binect AG ist auf Geschäftsmodelle rund um die Digitalisierung von Geschäftspost und die digitale Steuerung von Dokumentenprozessen in Unternehmen und Behörden fokussiert. Die Gruppe strebt dabei an, weitere Geschäfte mit Fokus auf "digitale Bausteine für eine sichere und einfache Dokumentenlogistik" zu etablieren und eine „Plattform" anzubieten, die den aktuellen und künftigen Kunden weitere digitale Bausteine und Komponenten sowie Mehrwertdienste zur Verfügung stellt.
Die Binect AG übernimmt für die Tochtergesellschaften neben der Finanzierung umfangreiche ManagementDienstleistungen. In der Holding sind die Funktionen Strategie, Finanzen sowie Personalentwicklung und Administration für die Gruppe angesiedelt. Darüber hinaus übernimmt die Holding sämtliche kaufmännischen Funktionen inkl. der Beschaffung. Durch den Zugang zum Kapitalmarkt ist die Binect AG in der Lage, der Gruppe bei Bedarf Eigenkapital zuzuführen und dieses den Tochtergesellschaften auf dem Wege der Kreditgewährung zur Verfügung zu stellen. Im Zuge einer möglichen strategisch gebotenen Ausweitung der aktuellen Geschäftsfelder verantwortet die Holding darüber hinaus sämtliche M\&A-Aktivitäten.
Zum Abschluss des Geschäftsjahres 2023 gehörte zur Binect-Gruppe neben der Binect AG als Holding mit der Binect GmbH nur noch eine Tochterunternehmung (Mehrheitsbeteiligung: 100\%). Darüber hinaus wird noch eine Minderheitsbeteiligung an der International Sports Pass GmbH gehalten.
Die Binect AG ist eine börsennotierte Gesellschaft nach deutschem Recht und Mutterunternehmen des Binect-Konzerns. Sie hat Ihren Geschäftssitz im Brunnenweg 17 in 64331 Weiterstadt und ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter der Registernummer HRB 107212 eingetragen.
Die Aktien der Binect AG werden seit dem 01.04.2019 im Basic Board der Frankfurter Börse gehandelt.
Grundlagen der Bilanzierung
Der Konzernabschluss der Binect AG wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach § 315e Abs. 1 und 3 HGB ergänzend zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Im Folgenden wird einheitlich der Begriff IFRS verwendet.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Beim Bilanzausweis wird zwischen lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden unterschieden, die im Konzern-Anhang, sofern geboten, detailliert nach ihrer Fristigkeit ausgewiesen werden. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Dabei werden die im Geschäftsjahr angefallenen Kosten nach Kostenarten unterteilt und die in den Vorräten sowie die in den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen aktivierten Kosten separat als Bestandsveränderungen bzw. aktivierte Eigenleistungen ausgewiesen.
Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Die Einzelabschlüsse der Binect AG und ihrer Tochterunternehmen werden unter Beachtung der einheitlich für den Konzern geltenden Ansatz- und Bewertungsmethoden in den Konzernabschluss einbezogen.
Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wird am 02.04.2024 durch den Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben.
Verlautbarungen bzw. Änderungen von Verlautbarungen des IASB
Erstmals im Geschäftsjahr anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen von Standards und Interpretationen.
Das IASB hat folgende Standards geändert beziehungsweise neu verabschiedet, die verpflichtend im Konzernabschluss zum 31.12.2023 anzuwenden sind:
| Verlautbarung | Titel | Anwendungs- pflicht |
Wesentliche Änderungen | Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanzund Ertragslage |
|---|---|---|---|---|
| IFRS 17 | Insurance Contracts | 01.01.2023 | IFRS 17 regelt die Bilanzierung von Versicherungsverträgen und ersetzt IFRS 4. | Keine wesentlichen Auswirkungen |
| Amendments to IAS 37 | Insurance Contracts | 01.01.2023 | Die grundlegenden Rechnungslegungsgrundsätze des IFRS 17 bleiben unverändert. Anpassungen der Vorschriften, die verschiedene Themenbereiche betreffen, sollen den Unternehmen die Einführung des Standards erleichtern, ohne den Informationsnutzen wesentlich zu schmälern. | Keine wesentlichen Auswirkungen |
| Amendments to IFRS 17 | Initial Application of IFRS 17 and IFRS 9- Comparative Information | 01.01.2023 | Zusätzliche Übergangsbestimmungen zu Vergleichszahlen für das erste Berichtsjahr könnten optional eine unterschiedliche Klassifizierung nach IFRS 9 (sog. Classification Overlay) für die Vergleichszeiträume im Jahr der erstmaligen Anwendung der beiden Standards ermöglichen. | Keine wesentlichen Auswirkungen |
| Amendments to IAS 1 and IFRS Practice Statement 2 | Presentation of Financial Statements | 01.01.2023 | Änderungen an IAS 1 verlangen nicht mehr die Offenlegung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, sondern die Offenlegung sachlicher Methoden. Die Änderungen des Leitliniendokuments zu IFRS 2 „Making Materiality Judgments" enthalten Leitlinien zur Anwendung des Konzepts der Wesentlichkeit auf Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. | Keine wesentlichen Auswirkungen |
| Amendments to IAS 8 | Definition of Accounting Estimates | 01.01.2023 | Die Änderungen umfassen die Definition von rech-nungslegungsbezogenen Schätzungen. Klargestellt wird, wie zwischen Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen zu unterscheiden ist. | Keine wesentlichen Auswirkungen |
| Amendments to IAS 12 | Deferred Tax related to Assets and Liabilities arising from a Single Transaction | 01.01.2023 | IAS 12 sieht unter bestimmten Umständen Ausnahmen von der Anerkennung latenter Steuern vor. Bisher ist unklar, ob diese „Ausnahmeregelung für den erstmaligen Ansatz" auch dann gilt, wenn der erstmalige Ansatz von Vermögenswerten und Schulden zu abzugsfähigen und steuerpflichtigen temporären Differenzen in gleicher Höhe führt. Konkrete Anwendungsfälle sind etwa Erbbaurechtsverhältnisse und Abbruchpflichten. Das IASB stellt nun klar, dass die Ausnahme von der Anerkennung latenter Steuern unter den oben genannten Umständen keine Anwendung findet. | Keine wesentlichen Auswirkungen |
| Amendments to IAS 12 | Income taxes: International Tax Reform - Pillar Two Model Rules |
01.01.2023 | Die Änderung befreit Länder vorübergehend von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Umsetzung globaler Mindeststeuervorschriften ergeben. Das Unternehmen muss nachweisen, dass es die Ausnahme angewendet hat. Darüber hinaus wurden gezielte Offenlegungspflichten eingeführt, um den Adressaten von Abschlüssen ein besseres Verständnis der Einkommenssteuernsiken zu ermöglichen, denen Unternehmen bei der Umsetzung von Gesetzen und Vorschriften ausgesetzt sind, um die niedrigste globale Besteuerung (gemäß den sogenannten OECD-Säule-2-Regeln) sicherzustellen, insbesondere während Zeiträumen, in denen die Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieser Regeln noch nicht in Kraft getreten sind. | Keine wesentlichen Auswirkungen |
Veröffentlichte, aber noch nicht anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen
In EU-Recht übernommene IFRS:
| Vorausssichtliche Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanzund Ertragslage | ||||
|---|---|---|---|---|
| Verlaufbarung | Titel | Anwendungspflicht | Wesentliche Änderungen | |
| Amendments to IFRS 16 | Lease Liability in a Sale and Leaseback | 01.01.2024 | Die Vorschriften regeln, dass der Käufer Leasing-Verbindlichkeiten aus einer Sale-and-Leaseback-Transaktion so zu bewerten hat, dass er keinen Gewinn oder Verlust aus dem zurückbehaltenen Nutzungsrecht erfasst. Die Vorschriften zur Erstbewertung des angesetzten Nutzungsrechts am Vermögenswert sind unverändert geblieben. Die Änderung der Leasing-Verbindlichkeit regelt, dass auch variable Leasing-Zahlungen, die nicht auf einem Index oder Zinssatz basieren, bei der Bewertung der Leasing-Verbindlichkeit aus einer Sale-and-Leaseback-Transaktion berücksichtigt werden müssen. | Voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen |
| Amendments to IAS 1 | Classification of Liabilities as Current or Non-current | 01.01.2024 | Die Änderungen zeigen, dass sich die Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig nach den Rechten richtet, die am Ende der Berichtsperiode bestehen. Darüber hinaus unterstreicht die Änderung die Definition der Erfüllung (settlement) einer Verbindlichkeit. | Voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen |
| Amendments to IAS 1 | Non-current Liabilities with Covenants | 01.01.2024 | Die Änderungen stellen klar, dass die Bedingungen der Darlehensverträge, die die wirtschaftliche Einheit erst nach dem Abschlussstichtag erfüllen muss, keinen Einfluss auf die Einstufung der Schulden als kurzfristig oder langfristig zum Bilanzstichtag haben. Die Klassifizierung wird jedoch von Bedingungen beeinflusst, die das Unternehmen am oder vor dem Bilanzstichtag erfüllen muss. | Voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen |
Noch nicht in EU-Recht übernommene IFRS:
| Voraussichtliche Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanzund Ertragslage | ||||
|---|---|---|---|---|
| Verlaufbarung | Titel | Anwendungspflicht | Wesentliche Änderungen | |
| Amendments to IAS 7 and IFRS 7 | Supplier Finance Arrangements | 01.01.2024 | Die Änderungen betreffen die sogenannten Supplier Finance Arrangements, wie zum Beispiel Reverse Factoring-Arrangements. Die Modifikationen führten zusätzliche Angabenpflichten nach IAS 7 und IFRS 7 ein, die darauf abzielen, die Effekte solcher Lieferfinanzierungsgeschäfte auf Verbindlichkeiten, Zahlungsströme und Liquiditätsrisiken deutlicher zu machen. | Keine wesentlichen Auswirkungen |
| Amendments to IAS 21 | Lack of Exchangeability | 01.01.2025 | Die Änderungen fügten Vorschriften in den folgenden Bereichen hinzu: - wann eine Währung gegen eine andere Währung austauschbar ist; - wie ein Unternehmen den für den Umtausch einer Währung geltenden Wechselkurs festlegt; und - welche Angaben ein Unternehmen machen muss, wenn es nicht möglich ist, eine Währung auszutauschen. |
Keine wesentlichen Auswirkungen |
Ansatz und Bewertung wesentlicher Aktiv- und Passivposten der Konzern-Bilanz
Konsolidierungsgrundsätze \& Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss werden sämtliche Tochterunternehmen einbezogen. Als Tochtergesellschaft gilt ein Unternehmen, das von der Binect AG unmittelbar oder mittelbar beherrscht wird.
Ein Unternehmen wird ab dem Zeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen, ab dem der Konzern Beherrschung erlangt. Im Rahmen der Erstkonsolidierung werden die erworbenen Vermögenswerte und Schulden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt angesetzt. Ein Unterschiedsbetrag zwischen der übertragenen Gegenleistung (Kaufpreis) und dem anteiligen beizulegenden Zeitwert der Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten wird, falls aktivisch, als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen oder, falls passivisch, erfolgswirksam vereinnahmt.
Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens werden ab dem Erwerbszeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen. Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens bleiben bis zu dem Zeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen, an dem die Beherrschung durch das Mutterunternehmen endet. Sofern erforderlich, werden Bilanzierungsgrundsätze von Tochterunternehmen an die konzerneinheitlichen Bilanzierungsgrundsätze der Binect AG angepasst. Aufwendungen und Erträge, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Ergebnisse zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden eliminiert.
Mit Verlust des beherrschenden Einflusses wird in der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung ein Gewinn oder Verlust aus dem Abgang des Tochterunternehmens erfasst in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen (i) dem Erlös aus der Veräußerung des Tochterunternehmens, dem beizulegenden Zeitwert zurückbehaltener Anteile, dem Buchwert der nicht beherrschenden Anteile sowie der kumulierten auf das Tochterunternehmen entfallenden Beträge des sonstigen Konzernergebnisses und (ii) dem Buchwert des abgehenden Nettovermögens des Tochterunternehmens.
Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden nach einheitlichen
Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätzen erstellt. Zum 31.12.2023 besteht der Konsolidierungskreis aus der Muttergesellschaft Binect AG und einer vollkonsolidierten Tochtergesellschaft:
| Name und Sitz der Gesellschaft | Binect GmbH, Weiterstadt |
|---|---|
| Kapitalanteil der Binect AG | $100 \%$ |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 261 TEUR |
| Jahresergebnis nach Steuern | 416 TEUR |
| Eigenkapital | 1.618 TEUR |
Veränderung des Konsolidierungskreises
Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine Änderung des Konsolidierungskreises.
Währungsumrechnung
Die funktionale Währung der Binect AG ist der Euro. Die funktionale Währung aller in den Konsolidierungskreis einbezogenen Tochterunternehmen ist der Euro. Der Konzernabschluss wird in Euro als Berichtswährung aufgestellt. Fremdwährungstransaktionen werden mit dem am Tag des Geschäftsvorfalls geltenden Wechselkurs in die funktionale Währung des jeweiligen Unternehmens umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht auf die funktionale Währung des bilanzierenden Unternehmens lauten, werden zu dem am jeweiligen Bilanzstichtag geltenden Stichtagskurs umgerechnet. Kursgewinne und -verluste aus der Währungsumrechnung werden ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Betriebsergebnis erfasst.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden Bargeld sowie alle Finanzmittel mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten zum Erwerbszeitpunkt ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt zum Nennwert. Das Risiko von Wertschwankungen ist unwesentlich.
Finanzinstrumente
Finanzinstrumente werden grundsätzlich bei Lieferung, d.h. zum Erfüllungstag, bilanziert. Sie umfassen flüssige Mittel, Forderungen und finanzielle Verbindlichkeiten.
Finanzielle Vermögenswerte
Die erstmalige Erfassung eines finanziellen Vermögenswertes erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten, sofern die finanziellen Vermögenswerte nicht der Kategorie „at fair value through profit or loss" (FVTPL) zugeordnet werden.
Die Zeitwerte werden auf Basis entsprechender Marktwerte oder durch Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden bestimmt. Für flüssige Mittel und andere originäre Finanzinstrumente entsprechen die Buchwerte den zu den jeweiligen Stichtagen bestehenden Zeitwerten.
Die Folgebewertung der finanziellen Vermögenswerte erfolgt entweder zu beizulegenden Zeitwerten oder zu fortgeführten Anschaffungskosten. Sie richtet sich nach der Klassifizierung des Vermögenswertes anhand der Bewertungskategorien des IFRS 9:
a. Schuldinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet,
b. Schuldinstrumente erfolgsneutral zum Fair Value bewertet (FVOCI),
c. Schuldinstrumente erfolgswirksam zum Fair Value bewertet (FVTPL) und
d. Eigenkapitalinstrumente, die als FVOCI eingestuft werden.
Die Klassifizierung erfolgt zum einen anhand der Charakteristika der mit dem finanziellen Vermögenswert einhergehenden Cashflows (Zahlungsstrombedingung) und zum anderen aufgrund des Geschäftsmodells für die Verwaltung der finanziellen Vermögenswerte (Geschäftsmodellbedingung).
Die Prüfung der Zahlungsstrombedingung erfolgt auf Ebene des finanziellen Vermögenswertes. Eine Einordnung als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet oder für eine FVOCI-Bewertung kommt nur in Frage, sofern er ausschließlich Cashflows in Form von Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag generiert.
Die Geschäftsmodellbedingung bezieht sich darauf, wie finanzielle Vermögenswerte zur Erzielung von Erträgen eingesetzt werden. Dabei wird zwischen der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme, dem Verkauf des finanziellen Vermögenswertes oder einer Kombination aus beidem unterschieden.
Die Darstellung der Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten richtet sich nach deren Klassifizierung anhand der Bewertungskategorien des IFRS 9. Wertberichtigungen werden nach dem "Expected-losses-Modell" gebildet, sofern objektive Hinweise dahingehend vorliegen, dass ein zukunftsgerichtetes Ausfallrisiko bei dem finanziellen Vermögenswert besteht. Die Höhe der Wertberichtigung richtet sich nach den Wertberichtigungsgrundsätzen des IFRS 9. Die Kategorisierung der Vermögenswerte und die Bemessung des zukünftigen Ausfallrisikos erfolgt anhand von Erfahrungswerten bzw. individuellen Risikoeinschätzungen. Eine spätere Werterhöhung ist maximal bis zu dem Buchwert, der sich ohne vorherige Wertminderung ergeben hätte, zu erfassen. Der Betrag der Wertaufholung ist ergebniswirksam zu berücksichtigen.
Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, sofern entweder die Rechte auf die aus den Vermögenswerten generierbaren Zahlungsströme erloschen sind oder nahezu alle Risiken in einer Form auf einen Dritten übertragen wurden, so dass die Kriterien für eine Ausbuchung erfüllt sind.
Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel umfassen Kassenbestände und Bankguthaben.
Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte
Sämtliche Forderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerte erfüllen in Bezug auf Zins- und Tilgungszahlungen die Zahlungsstrombedingungen des IFRS 9, wobei der Zinsanteil null beträgt. Sie werden gehalten, um die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen.
Die Forderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerte werden bei erstmaliger Erfassung zu ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, werden mit dem gemäß IFRS 15 ermittelten Transaktionspreis bewertet.
Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Mangels Finanzierungskomponente erfolgt die Bewertung der Wertminderungen der Forderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerten nach dem
vereinfachten Ansatz des IFRS 9, so dass eine stichtagsbezogene Risikovorsorge in Höhe des jeweiligen Ausfallrisikos für die gesamte Restlaufzeit zu berücksichtigen ist.
Wertminderungen von Forderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerten werden unter Verwendung von Wertberichtigungskonten vorgenommen. Wertberichtigungen werden gebildet, sofern objektive Hinweise dahingehend vorliegen, dass ein Ausfallrisiko bei dem finanziellen Vermögenswert besteht. Die Höhe der Wertberichtigung richtet sich dabei nach Erfahrungswerten bzw. individuellen Risikoeinschätzungen. Eine spätere Werterhöhung ist maximal bis zu dem Buchwert, der sich ohne vorherige Wertminderung ergeben hätte, zu erfassen. Der Betrag der Wertaufholung ist ergebniswirksam zu berücksichtigen.
Finanzanlagen
Anteile an Gesellschaften, die nicht im Wege der Vollkonsolidierung bzw. nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einzubeziehen sind, werden für Bewertungszwecke der Kategorie erfolgswirksam zum Fair Value bewertet (FVTPL) zugeordnet.
Sie werden im Erwerbszeitpunkt erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.
Änderungen des beizulegenden Zeitwertes werden grundsätzlich erfolgswirksam im sonstigen Finanzergebnis erfasst.
Die bestehende Beteiligung an einem nicht einbezogenen Unternehmen wird abweichend der Kategorie erfolgsneutral zum Fair Value bewertet (FVOCI) zugeordnet. Der Buchwert spiegelt dabei den Zeitwert der Beteiligung wider.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzielle Schulden werden bei Ersterfassung mit ihrem beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung von Transaktionskosten angesetzt. Der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung entspricht dabei dem Barwert der künftigen Zahlungsverpflichtungen auf der Grundlage eines laufzeit- und risikokongruenten Marktzinssatzes.
Die Folgebilanzierung hängt von deren Klassifizierung nach IFRS 9 ab. Die Gesellschaft hat keine als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertenden finanziellen Verbindlichkeiten. Die Folgebewertung sämtlicher finanzieller Verbindlichkeiten erfolgt
somit zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode, bei der der Effektivzins im Zeitpunkt des Entstehens der Verbindlichkeit bestimmt wird.
Findet im Zeitablauf eine Veränderung der Konditionen hinsichtlich der Höhe bzw. des Zeitpunktes der Tilgungen statt, ist auf Basis des ursprünglichen Effektivzinssatzes eine Neubewertung und Anpassung des Buchwertes vorzunehmen. Die Anpassung ist erfolgswirksam zu erfassen. Sofern eine wesentliche Modifikation der Konditionen eintritt, ist die Verbindlichkeit auszubuchen und zum Zeitpunkt der Änderung neu zu bilanzieren. Entstehende Differenzen werden ergebniswirksam erfasst.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Sie enthalten auch abgegrenzte Schulden aus erhaltenen Gütern oder Dienstleistungen im Sinne von IAS 37.11 lit. (b), die von Lieferanten weder in Rechnung gestellt noch formal vereinbart wurden, auch wenn zur Bestimmung ihrer Höhe oder des zeitlichen Eintretens noch Schätzungen erforderlich sind.
Vorräte
Vorräte werden zunächst mit ihren Anschaffungsund Herstellungskosten angesetzt und in den Folgeperioden mit dem niedrigeren Wert aus NettoveräuBerungswert und Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen alle Kosten des Erwerbs und der Herstellung sowie sonstige Kosten, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen. Anschaf-fungs- oder Herstellungskosten werden nach der Durchschnittskostenmethode ermittelt. Der Nettoveräußerungswert entspricht dem im normalen Geschäftsgang erzielbaren Verkaufserlös abzüglich der geschätzten noch zu erwartenden Fertigstellungsund Vertriebskosten. Die Herstellungskosten beinhalten die Materialkosten, Fertigungslöhne und angemessene Teile der zurechenbaren Gemeinkosten, wozu auch zurechenbare Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte zählen. Die Berechnung der Gemeinkostenzuschläge wird auf der Grundlage einer Normalauslastung der Produktionskapazität ermittelt. Wertminderungen auf den
Nettoveräußerungswert der Vorräte werden konzerneinheitlich auf Produktebene für technisch obsolete Vorräte sowie Bestände mit geringer Umschlagshäufigkeit beziehungsweise auf Basis der voraussichtlichen Absatzmöglichkeiten des jeweiligen Produkts vorgenommen.
Laufende und latente Ertragsteuern
Die Ermittlung der laufenden Ertragsteuern erfolgt gemäß den zum Bilanzstichtag geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen. Binect ermittelt latente Steuern für temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten und den steuerlichen Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden, während auf Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenszusammenschlüssen keine latenten Steuern zu erfassen sind. Ebenso erfolgt keine Berücksichtigung latenter Ertragsteuern im Rahmen des erstmaligen Ansatzes eines Vermögenswerts oder einer Schuld im Zusammenhang mit einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das IFRSErgebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst. Die Bewertung aktiver und passiver latenter Steuern erfolgt anhand der Steuersätze und steuerlichen Vorschriften, die am Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden und die anzuwenden sind, wenn die aktiven latenten Steuern realisiert beziehungsweise die passiven latenten Steuern erfüllt werden. Aktive latente Steuern aus abzugsfähigen temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen, die passive latente Steuern aus zu versteuernden temporären Differenzen übersteigen, werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem wahrscheinlich ist, dass die jeweilige Konzerngesellschaft ausreichend steuerpflichtiges Einkommen zur Realisierung des entsprechenden Vorteils erzielen wird. Binect überprüft aktivierte latente Steuern an jedem Bilanzstichtag auf ihre Werthaltigkeit. Die Einschätzung erfordert Annahmen des Managements im Hinblick auf die Höhe des zukünftig zu versteuernden Gewinns sowie weitere positive und negative Einflussgrößen.
Aktive und passive latente Steuern werden saldiert, soweit sie dieselbe Steuerbehörde und dasselbe Steuersubjekt oder eine Gruppe verschiedener Steuersubjekte, die gemeinsam ertragsteuerlich veranlagt werden, betreffen.
Ertragsteuern werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst mit Ausnahme derer, die sich auf Sachverhalte beziehen, die direkt im sonstigen Ergebnis oder im übrigen Eigenkapital erfasst wurden.
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen umfasst neben Betriebsund Geschäftsausstattung auch Anlagen im Bau und wird zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Wenn Sachanlagen verkauft, stillgelegt oder verschrottet werden, wird der Gewinn beziehungsweise Verlust als Differenz zwischen dem Nettoverkaufserlös und dem Restbuchwert unter den sonstigen betrieblichen Erträgen beziehungsweise Aufwendungen erfasst.
Die Anschaffungskosten umfassen auch die einzeln zuordnungsfähigen Anschaffungsnebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden nach der linearen Methode vorgenommen. Grund und Boden, grundstücksgleiche Rechte und Anlagen im Bau werden nicht planmäßig abgeschrieben. Den planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen liegen konzerneinheitliche Nutzungsdauern zwischen 3 und 12 Jahren zugrunde. Die Restbuchwerte und wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Immaterielle Vermögenswerte (außer Geschäfts- oder Firmenwerte)
Immaterielle Vermögenswerte bestehen im Wesentlichen aus erworbenen immateriellen Vermögenswerten wie Lizenzen, die zu Anschaffungskosten angesetzt werden, sowie aus aktivierten Entwicklungskosten. Diese immateriellen Vermögenswerte haben eine begrenzte Nutzungsdauer und werden unter Berücksichtigung linearer Abschreibungen über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Die Nutzungsdauer beträgt zwischen 3 und 5 Jahren.
Bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten werden die Ausgaben für die Entwicklungsphase aktiviert, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, und planmäßig über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Forschungsausgaben werden im Entstehungszeitpunkt als Aufwand erfasst. Unter Entwicklung ist hierbei die Anwendung von Forschungsergebnissen oder von anderem Wissen auf einen Plan oder Entwurf für die Produktion von neuen oder beträchtlich verbesserten Materialien, Vorrichtungen, Produkten, Verfahren, Systemen oder Dienstleistungen zu verstehen. Die Entwicklung findet dabei vor Aufnahme der kommerziellen Produktion oder
Nutzung statt. Zu den Entwicklungsaktivitäten gehören u. a. der Entwurf, die Konstruktion und das Testen von Prototypen und Modellen vor der Aufnahme der eigentlichen Produktion oder Nutzung unter Verwendung neuer Technologien.
Weder im Geschäftsjahr 2023 noch im Geschäftsjahr 2022 verfügte die Binect über immaterielle Vermögenswerte mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer.
Goodwill
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäBig abgeschrieben, sondern auf der Basis des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher der Goodwill zugeordnet ist, auf eine etwaige Wertminderung untersucht. Der Werthaltigkeitstest wird regelmäßig am Ende eines jeden Geschäftsjahres durchgeführt und zusätzlich auch immer dann, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass die zahlungsmittelgenerierende Einheit in ihrem Wert gemindert ist.
Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten (inkl. Goodwill) und von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens
Wertminderungen werden durch den Vergleich des Buchwerts mit dem erzielbaren Betrag ermittelt. Können einzelnen Vermögenswerten keine eigenen, von anderen Vermögenswerten unabhängig generierten künftigen Finanzmittelzuflüsse zugeordnet werden, ist die Werthaltigkeit auf Basis der übergeordneten zahlungsmittelgenerierenden Einheit von Vermögenswerten zu untersuchen.
An jedem Abschluss-Stichtag wird geprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert möglicherweise wertgemindert ist. Wenn ein solcher Anhaltspunkt vorliegt, ist der erzielbare Betrag des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zu bestimmen. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmbarer Nutzungsdauer (Goodwill und FCC-Lizenzen) wird darüber hinaus regelmäBig ein jährlicher Werthaltigkeitstest durchgeführt. Im Rahmen der Überprüfung auf Wertminderung wird der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Goodwill jeder einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet, die voraussichtlich von den Synergien aus dem Zusammenschluss profitiert. Übersteigt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher der Goodwill zugewiesen wurde, deren erzielbaren Betrag, ist der dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnete Good-
will in Höhe des Differenzbetrags im Wert zu mindern. Wertminderungen des Goodwills dürfen nicht rückgängig gemacht werden. Übersteigt die Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert des ihr zugeordneten Goodwills, ist die darüberhinausgehende Wertminderung anteilig auf die der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordneten Vermögenswerte zu verteilen. Die beizulegenden Zeitwerte bzw. Nutzungswerte (sofern bestimmbar) der einzelnen Vermögenswerte sind dabei als Wertuntergrenze zu berücksichtigen. Sofern die Voraussetzungen für in früheren Perioden erfasste Wertminderungen nicht mehr bestehen, sind die betreffenden Vermögenswerte (mit Ausnahme eines Goodwills) erfolgswirksam zuzuschreiben. Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird durch den höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert des Vermögenswerts bestimmt. Der erzielbare Betrag wird in der Regel unter Anwendung des Discounted-Cashflow-(DCF-)Verfahrens ermittelt, soweit nicht eine Bewertung aufgrund eines Marktpreises maßgeblich ist. Diesen DCF-Berechnungen liegen Prognosen zugrunde, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen für drei Jahre beruhen und auch für interne Zwecke verwendet werden. Der gewählte Planungshorizont spiegelt die Annahmen für kurz- bis mittelfristige Marktentwicklungen wider.
Cashflows, die über den 3-Jahres-Zeitraum hinausgehen, werden anhand geeigneter Wachstumsraten berechnet. Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen die Berechnung des erzielbaren Betrags durch das Management beruht, wird auf die Erläuterungen zu „Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten" im weiteren Verlauf dieses Kapitels verwiesen.
Leasing
Leasing-Verhältnisse sind Vereinbarungen, bei denen der Leasing-Geber dem Leasing-Nehmer das Recht auf Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum gegen Zahlung eines Entgelts überträgt. IFRS 16 definiert neben klassischen Leasing-, Miet- und Pacht-Verträgen auch Vereinbarungen als Leasing-Verhältnis, in denen dem LeasingNehmer anderweitige Nutzungsrechte an Vermögenswerten eingeräumt werden, wie z. B. bestimmte Dienstbarkeiten.
Trägt der Leasing-Nehmer bei gemieteten Vermögenswerten die wesentlichen Chancen und Risiken, so wird ihm gemäß IAS 17 das wirtschaftliche Eigentum zugerechnet.
Leasing-Verhältnisse werden als Nutzungsrecht und als Leasing-Verbindlichkeit in Höhe des Barwerts der künftigen Leasing-Zahlungen in der Bilanz erfasst. Leasing-Verhältnisse, deren Laufzeit innerhalb von zwölf Monaten enden, werden direkt ergebniswirksam als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt.
Zur Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes wurde der Grenzkapitalzinssatz der Binect herangezogen. Hieraus ergibt sich ein gewichteter durchschnittlicher Zinssatz für Immobilien von 3,12\%. Die LeasingVerbindlichkeit wird nach der Effektivzinsmethode bewertet und fortgeschrieben. Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts bestimmen sich grundsätzlich aus der Höhe der Leasing-Verbindlichkeit im Zugangszeitpunkt. Die aktivierten Nutzungsrechte werden linear über die planmäßige Nutzungsdauer bzw. über die Vertragslaufzeit abgeschrieben.
Verbleiben die wesentlichen Risiken und Chancen aus einem Leasing-Verhältnis beim Leasing-Geber, so liegt ein Operating-Leasing-Verhältnis vor. Im Zusammenhang mit einem Operating-Leasing-Verhältnis anfallende Aufwendungen und Erträge werden linear über die Dauer der Vertragslaufzeit in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Leasing-Verhältnisse über immaterielle Vermögenswerte fallen nicht unter IFRS 16, sondern unter IAS 38.
Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten
Die Erstellung von Abschlüssen in Übereinstimmung mit IFRS erfordert vom Management Annahmen und Schätzungen, die Auswirkungen auf ausgewiesene Beträge und damit im Zusammenhang stehende Angaben haben. Schätzungen und Annahmen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung und müssen gegebenenfalls angepasst werden. Sie können sich von Periode zu Periode ändern und einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Binect-Konzerns haben. Obwohl diese Annahmen und Schätzungen nach bestem Wissen des Managements, basierend auf den gegenwärtigen Ereignissen und Maßnahmen, erfolgen, kann es bei den tatsächlichen Ergebnissen zu Abweichungen von diesen Schätzungen kommen.
Diese Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Einschätzung der Nutzungsdauer für abnutzbare materielle und immaterielle Vermögenswerte, der Werthaltigkeit von Forderungen,
den Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen. Bei der Ermittlung des Nutzungswertes der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Rahmen des Impairment-Tests für den Geschäfts- oder Firmenwert sind Schätzungen und Annahmen bei der Bestimmung der künftigen Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit sowie bei der Ermittlung des Diskontierungssatzes vorzunehmen. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.
Schätzungen und Annahmen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung und müssen gegebenenfalls angepasst werden. Sie können sich von Periode zu Periode ändern und einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Binect haben.
Aktienbasierte Vergütungsprogramme
Aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden im Zeitpunkt der Gewährung mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert der Verpflichtung wird über den Erdienungszeitraum als Personalaufwand erfasst und mit der Kapitalrücklage verrechnet. Der beizulegende Zeitwert wird bei aktienbasierten Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente u. a. anhand von anerkannten Bewertungsverfahren ermittelt, z. B. dem Black-ScholesModell oder dem Monte-Carlo-Modell. Bei aktienbasierten Vergütungstransaktionen, die eine Erfüllung in bar vorsehen, sind die erworbenen Güter oder Dienstleistungen und die entstandene Schuld mit dem beizulegenden Zeitwert der Schuld zu erfassen. Bis zur Begleichung der Schuld ist der beizulegende Zeitwert der Schuld zu jedem Abschluss-Stichtag und am Erfüllungstag neu zu bestimmen und sind alle Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam zu erfassen.
Umsatzerlöse
Die Regelungen des IFRS 15 umfassen nach IFRS 15.5 grundsätzlich alle mit Kunden geschlossenen Verträge, welche die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zum Gegenstand haben. Anhand eines 5-Schritte-Modells werden Höhe und Zeitpunkt der Umsatzerlöse bestimmt. Dabei kommt ein „assetliability-approach" mit dem Kontrollübergang als wesentliches Kriterium zur Erfassung von Umsatzerlö-
sen zum Einsatz. Die Höhe der Umsatzerlöse bemisst sich nach der Gegenleistung, die das Unternehmen vom Kunden erhält oder erhalten wird. Im Folgenden werden die einzelnen Schritte des Modells zusammenfassend dargestellt:
Schritt 1: Identifizierung des Vertrags mit dem Kunden
Schritt 2: Identifizierung der separaten Leistungsverpflichtungen
Schritt 3: Bestimmung des Transaktionspreises
Schritt 4: Verteilung des Transaktionspreises auf Leistungsverpflichtungen
Schritt 5: Umsatzrealisierung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtung
Umsatzerlöse werden abzüglich der Umsatzsteuer sowie etwaiger Preisnachlässe erfasst, wenn die Lieferung oder Leistung erfolgt ist und die mit dem Eigentum verbundenen wesentlichen Risiken und Chancen übertragen worden sind. Der sich ergebende Bilanzansatz wird unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.
Vertragliche Leistungen (Serviceleistungen), die auf einen Zeitraum nach dem Bilanzstichtag entfallen und bereits zur Abrechnung gebracht wurden, werden passivisch abgegrenzt und über die vereinbarte Laufzeit erfolgswirksam aufgelöst.

Erläuterungen zur Bilanz
1 Anlagenspiegel (langfristige Vermögenswerte)
| In EUR | Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||
|---|---|---|---|---|
| 01.01.2023 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2023 | |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||
| 1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbl. Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 623.093,65 | 0,00 | 0,00 | 623.093,65 |
| 2. Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte | 4.025.529,53 | 473.700,96 | 0,00 | 4.499.230,49 |
| 3. Geschäfts- oder Firmenwert | 15.561.181,20 | 0,00 | 0,00 | 15.561.181,20 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und immaterielle Vermögenswerte in Entwicklung | 464.302,60 | 617.921,76 | 0,00 | 1.082.224,36 |
| 20.674.106,98 | 1.091.622,72 | 0,00 | 21.765.729,70 | |
| Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke und Gebäude (Nutzungsrecht aus dem Leasing) | 837.439,80 | 0,00 | 0,00 | 837.439,80 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 804.163,83 | 87.133,37 | 9.137,99 | 882.159,21 |
| davon Nutzungsrechte aus PKW-Leasing | 37.681,20 | 61.991,72 | 9.137,99 | 90.534,93 |
| 1.641.603,63 | 87.133,37 | 9.137,99 | 1.719.599,01 | |
| Finanzanlagen | ||||
| Beteiligungen | 117.706,00 | 0,00 | 0,00 | 117.706,00 |
| Anlagevermögen Gesamt | 22.433.416,61 | 1.178.756,09 | 9.137,99 | 23.603.034,71 |

| Kumulierte Abschreibungen | Restbuchwert | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2023 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2023 | 31.12.2023 | |
| 618.229,65 | 4.835,00 | 0,00 | 623.064,65 | 29,00 | |
| 3.369.164,53 | 291.128,96 | 0,00 | 3.660.293,49 | 838.937,00 | |
| 10.998.070,27 | 0,00 | 0,00 | 10.998.070,27 | 4.563.110,93 | |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.082.224,36 | |
| 14.985.464,45 | 295.963,96 | 0,00 | 15.281.428,41 | 6.484.301,29 | |
| 100.748,25 | 105.241,65 | 0,00 | 205.989,90 | 631.449,90 | |
| 623.717,81 | 95.750,90 | 9.137,99 | 710.330,72 | 171.828,50 | |
| 8.439,23 | 23.609,25 | 9.137,99 | 22.910,49 | 67.624,44 | |
| 724.466,06 | 200.992,55 | 9.137,99 | 916.320,62 | 803.278,40 | |
| 117.704,00 | 0,00 | 0,00 | 117.704,00 | 2,00 | |
| 15.827.634,51 | 496.956,51 | 9.137,99 | 16.315.453,03 | 7.287.581,69 |

Weitere Erläuterungen
2 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Bei den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten handelt es sich um Guthaben bei deutschen Kreditinstituten in Höhe von 2.241 TEUR (Vorjahr: 2.528 TEUR).
3 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind im Vergleich zum Umsatzwachstum von 18,4\% mit 15,9\% leicht unterproportional um 321 TEUR auf 2.341 TEUR zum 31.12.2023 angestiegen (Vorjahr: 2.020 TEUR).
4 Vorräte
Die Vorräte in Höhe von 132 TEUR (Vorjahr: 196 TEUR) umfassen den Bestand an Binect-Cube-Hardware und damit nur fertige Erzeugnisse und Waren.
5 Sonstige Vermögenswerte, kurzfristig
Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
| Angaben in TEUR | $\mathbf{3 1 . 1 2 . 2 0 2 3}$ | $\mathbf{3 1 . 1 2 . 2 0 2 2}$ |
|---|---|---|
| Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten |
118 | 68 |
| Mietkautionen | 61 | 60 |
| Sonstige | 54 | 95 |
| Gesamt | $\mathbf{2 3 3}$ | $\mathbf{2 2 3}$ |
6 Langfristige Schulden
Die langfristigen Schulden setzen sich aus den langfristigen Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 588 TEUR im Zusammenhang mit maßgeblich dem Büromietvertrag (Vorjahr: 677 TEUR) und passiven latenten Steuern in Höhe von 556 TEUR (Vorjahr: 324 TEUR) zusammen.
7 Kurzfristige Schulden
Die kurzfristigen Schulden setzen sich wie folgt zusammen:
| Angaben in TEUR | $\mathbf{3 1 . 1 2 . 2 0 2 3}$ | $\mathbf{3 1 . 1 2 . 2 0 2 2}$ |
|---|---|---|
| Leasingverbindlichkeiten | 130 | 100 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
1.620 | 1.136 |
| Steuerschulden | 148 | 118 |
| Sonstige Schulden | 414 | 537 |
| Gesamt | $\mathbf{2 . 3 1 2}$ | $\mathbf{1 . 8 9 1}$ |
Die kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten resultieren aus Leasingverpflichtungen des folgenden Geschäftsjahres. Die im Vergleich zum Jahresverlauf deutliche Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen resultiert primär aus einer urlaubsbedingten Verschiebung des wöchentlichen Zahllaufs von Ende Dezember 2023 auf die erste Januarwoche im neuen Jahr. Die Steuerverbindlichkeiten setzen sich aus Umsatzsteuer- und Lohnsteuerverbindlichkeiten zusammen. Die sonstigen Schulden bestehen im Wesentlichen aus Rückstellungen, u.a. für variable Gehälter, für Rechtsberatung sowie für Abschluss und Prüfung.
8 Latente Steuern
Es wurde ein gegenüber dem Vorjahr unveränderter zusammengefasster Ertragssteuersatz von 28,95\% verwendet. Als Ertragsteuern werden die gezahlten bzw. geschuldeten tatsächlichen Ertragsteuern sowie die latenten Steuern ausgewiesen.
Die latenten Steuern auf temporäre Differenzen stellen sich in der Bilanz wie folgt dar:
| Angaben in TEUR | $\mathbf{2 0 2 3}$ | $\mathbf{2 0 2 3}$ | $\mathbf{2 0 2 2}$ | $\mathbf{2 0 2 2}$ |
|---|---|---|---|---|
| Aktiv | Passiv | Aktiv | Passiv | |
| Latente Steuern in der Bilanz |
||||
| Immaterielle Vermögenswerte |
0 | 556 | 0 | 324 |
| Gesamt | $\mathbf{0}$ | $\mathbf{5 5 6}$ | $\mathbf{0}$ | $\mathbf{3 2 4}$ |
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
9 Umsatzerlöse
Die ausgewiesenen Umsätze resultieren aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und wurden fast ausschließlich im Inland erzielt.
Insgesamt wurden Umsätze in Höhe von 14.781 TEUR (Vorjahr: 12.480 TEUR) erwirtschaftet.
Von den Umsatzerlösen entfallen 4.749 TEUR (Vorjahr 4.204 TEUR) auf die zwei größten Kunden des Konzerns im Sinne des IFRS. Darüber hinaus hat nur noch ein weiterer Kunde 10\% oder mehr zum Konzernumsatz 2023 beigetragen.
10 Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
Die Bestandsveränderungen in Höhe von -65 TEUR (Vorjahr: -24 TEUR) resultieren aus der Veränderung der fertigen Erzeugnisse und Leistungen, wobei im Berichtsjahr gemäß Vorsichtsprinzip eine Abwertung der Cube-Vorräte in Höhe von 25\%, entsprechend 44 TEUR, aufgrund hoher Lagerreichweite vorgenommen wurde.
11 Andere aktivierte Eigenleistungen
Die aktivierten Eigenleistungen betragen 1.092 TEUR (Vorjahr: 717 TEUR) und resultieren aus der Aktivierung von Entwicklungsleistungen für die eigenerstellten Softwarelösungen der Binect GmbH insbesondere im Rahmen von Project ONE.
12 Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 47 TEUR (Vorjahr: 45 TEUR) resultieren hauptsächlich aus verrechneten sonstigen Sachbezügen aus Kfz-Gestellung (23 TEUR) und aus der Auflösung von Rückstellungen (20 TEUR).
13 Materialaufwand
Der Materialaufwand beträgt im Geschäftsjahr 9.228 TEUR (Vorjahr: 7.562 TEUR). Er resultiert im Wesentlichen aus dem Einkauf von Druckdienstleistungen sowie zu einem geringen Anteil aus dem Einkauf von Fremdsoftware im Rahmen einer GUTätigkeit für einen Großkunden.
14 Personalaufwand
Der Personalaufwand beläuft sich auf 3.844 TEUR in 2023 (Vorjahr: 3.213 TEUR) und setzt sich zusammen aus Löhnen und Gehältern in Höhe von 3.218 TEUR
(Vorjahr: 2.760 TEUR) und Sozialaufwendungen in Höhe von 626 TEUR (Vorjahr: 453 TEUR). Im Berichtsjahr waren durchschnittlich 50 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 45).
15 Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
Die Abschreibungen belaufen sich auf 497 TEUR (Vorjahr: 422 TEUR). Immaterielle Vermögenswerte wurden im Geschäftsjahr in Höhe von 296 TEUR (Vorjahr: 238 TEUR) und Sachanlagen in Höhe von 201 TEUR (Vorjahr: 184 TEUR) abgeschrieben.
16 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen im Geschäftsjahr 1.932 TEUR (Vorjahr: 1.703 TEUR) und bestehen im Wesentlichen aus Fremdarbeiten 885 TEUR (Vorjahr: 588 TEUR), Kosten für IT-Infrastruktur und Telekommunikation 375 TEUR (Vorjahr: 249 TEUR), Kosten der Personalsuche 150 TEUR (Vorjahr: 149 TEUR), Marketing- und Werbekosten 106 TEUR (Vorjahr: 94 TEUR) sowie Steuer-, Rechtsund Beratungskosten 77 TEUR (Vorjahr: 83 TEUR).
17 Finanzierungsaufwendungen
Bei den Finanzierungsaufwendungen in Höhe von 24 TEUR (Vorjahr: 24 TEUR) handelt es sich fast vollständig um Zinsaufwand im Zusammenhang mit den Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16.
18 Ertragsteuern
Als Ertragsteuern werden die gezahlten bzw. geschuldeten tatsächlichen Ertragsteuern sowie die latenten Steuern ausgewiesen.
Die latenten Steuern auf temporäre Differenzen stellen sich in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt dar:
| Entwicklung der latenten Steuern in TEUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Veränderung passiver latenter Steuern (auf immaterielle Vermögenswerte) | $-232$ | $-140$ |
| In Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Ertragsteuern in TEUR | ||
| Latente Steuern | $-232$ | $-140$ |
| Übrige | 0 | 0 |
| Gesamt | $-232$ | $-140$ |
Sonstige Angaben
19 Kapitalmanagement
Das Kapitalmanagement des Binect-Konzerns orientiert sich in erster Linie an den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen und Erfordernissen. Dabei soll sichergestellt werden, dass alle Konzernunternehmen unter der Unternehmensfortführungsprämisse operieren können. Das zu steuernde Eigenkapital besteht in den Fällen, in denen keine gesonderten Bestimmungen zu beachten sind, aus dem bilanziellen Eigenkapital. Ansonsten wird das bilanzielle Eigenkapital jeweils an die aufsichtsrechtlichen oder vertraglichen Vorgaben angepasst. Der Konzern unterliegt keinen weitergehenden Mindestkapitalanforderungen.
Das Eigenkapital des Konzerns zum 31.12.2023 beträgt 8.778 TEUR (Vorjahr: 8.680 TEUR).
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt gegenüber dem Vorjahr unverändert 3.215.715,00 EUR und ist eingeteilt in 3.215.715 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 EUR.
Eventualforderungen und -verbindlichkeiten
Eventualforderungen oder -verbindlichkeiten bestehen nicht.
Anteilsbasierte Vergütung
Der Vorstand der Gesellschaft wurde mit Beschluss durch die ordentliche Hauptversammlung 2016 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30.08.2018 („Ermächtigungszeitraum") einmalig oder mehrmals Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2016 auszugeben. Der Vorstand wurde weiterhin durch Beschluss der Hauptversammlung 2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20.09.2020 („Ermächtigungszeitraum") einmalig oder mehrmalig Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2018 auszugeben.
Diese Bezugsrechte in Summe berechtigen insgesamt zum Bezug von bis zu 1.740.633 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
Die Ausgabe von Bezugsrechten hat während des Ermächtigungszeitraumes zu erfolgen. Bezugsrechte können den Berechtigten jeweils binnen eines Zeitraums von sechs Wochen nach einer ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft zum Erwerb angeboten werden („Ausgabezeitraum"). Die Bezugsrechte können nach einer Wartefrist von 4 Jahren unter Berücksichtigung der Sperrfristen von den Begünstigten in einem Zeitraum von 2 Jahren nach Ablauf der Wartefrist ausgeübt werden (Gesamtlaufzeit 6 Jahre).
Die Erfüllung der Optionsrechte kann nach Wahl der Gesellschaft entweder durch Lieferung echter Eigenkapitalinstrumente (auf den Inhaber lautende Stückaktien) oder durch einen Barausgleich erfolgen.
Die Bezugsrechte können nur ausgeübt werden, wenn die Kurssteigerung der Stückaktien in der Zeit zwischen Gewährung der Aktienoptionen und dem Beginn des jeweiligen Ausübungszeitraums, in dem die Aktienoptionen ausgeübt werden sollen, mindestens 100\% beträgt. Im Falle von Kapitalmaßnahmen wie z.B. einer Kapitalherabsetzung können die Bedingungen angepasst werden (Anpassung des KursErfolgsziels).
Die Optionsrechte können lediglich durch Zahlung des Ausübungspreises ausgeübt werden. Der Ausübungspreis entspricht - vorbehaltlich der Bestimmung nach § 9 Abs. 1 AktG - mindestens 80\% des durchschnittlichen Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft an den letzten 5 Handelstagen vor dem Beginn des Ausgabezeitraums. Erhöht sich der Kurswert der Stückaktien in der Zeit zwischen dem Beginn des Ausgabezeitraums und dem Beginn des jeweiligen Ausübungszeitraums um mehr als den Faktor 20, so erhöht sich der Ausübungspreis um den Betrag, den der Kurswert um mehr als den Faktor 20 übersteigt.
Die ausgegebenen Bezugsrechte verfallen entschädigungslos, wenn das Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Inhaber der Bezugsrechte und der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen gekündigt wird oder endet. Dies gilt nicht, soweit die Bezugsrechte nachfolgender Maßgabe unverfallbar geworden sind:
Ein Drittel der jeweils an einen Bezugsberechtigten ausgegebenen Aktienoptionen werden nach Ablauf von zwei Jahren nach ihrer Ausgabe unverfallbar; ein weiteres Drittel wird nach Ablauf von drei Jahren nach Ausgabe unverfallbar; das letzte Drittel wird nach Ablauf von vier Jahren nach Ausgabe unverfallbar, es sei denn, das Dienst- oder Anstellungsverhältnis ist aus einem vom Bezugsberechtigten gesetzten wichtigen Grund beendigt. Außerdem verfallen die Bezugsrechte entschädigungslos, wenn sie nicht innerhalb der Laufzeit von 6 Jahren ausgeübt werden.
Im Geschäftsjahr 2016 wurden in einer ersten Tranche 473.573 Aktienoptionen ausgegeben, von denen bis zum 31.12.2023 insgesamt 473.573 Aktienoptionen verfallen sind.
Im Geschäftsjahr 2017 wurden in einer zweiten Tranche 501.073 Aktienoptionen ausgegeben, von denen bis zum 31.12.2023 insgesamt 501.073 Aktienoptionen verfallen sind.
Im Geschäftsjahr 2018 wurden in einer dritten Tranche
454.000 Aktienoptionen ausgegeben, von denen bis zum 31.12.2023 insgesamt 319.500 Aktienoptionen verfallen sind.
Zusätzlich wurden im Geschäftsjahr 2018 in einer vierten Tranche weitere 303.877 Aktienoptionen ausgegeben, von denen bis zum 31.12.2023 insgesamt 243.377 Aktienoptionen verfallen sind.
Bei den Aktienoptionen gab es im Geschäftsjahr 2023 folgende Veränderungen gegenüber dem Vorjahr:
| 2023 | 2022 | |
|---|---|---|
| Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehende Aktienoptionen | 364.524 | 566.073 |
| In der Berichtsperiode gewährte Aktienoptionen | 0 | 0 |
| In der Berichtsperiode ausgeübte Aktienoptionen | 0 | 0 |
| In der Berichtsperiode verfallene Aktienoptionen | 169.524 | 201.549 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehende Aktienoptionen vor Kapitalherabsetzung in 2020 | 195.000 | 364.524 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehende Aktienoptionen korrigiert nach Kapitalherabsetzung in 2020 | 27.857 | 52.075 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausübbare Aktienoptionen | 0 | 0 |
Von den 27.857 Aktienoptionen entfallen 17.857 auf den Vorstand.
Die gewährten Aktienoptionen wurden als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente klassifiziert und bewertet. Der beizulegende Zeitwert der Aktienoptionen wird unter Anwendung einer Monte Carlo Simulation und unter Berücksichtigung der Bedingungen, zu denen die Aktienoptionen gewährt wurden, einmalig am Tag der Gewährung bewertet und an zukünftigen Stichtagen nicht mehr angepasst. Der Aufwand für die erhaltenen Leistungen wird über den Erdienungszeitraum erfasst. An zukünftigen Stichtagen wird lediglich die Anzahl der potentiell ausübbaren Optionen an die aktuelle Erwartung hinsichtlich der zukünftigen Fluktuation unter den Begünstigten angepasst.
Die erwartete Restlaufzeit der Aktienoptionen basiert auf der Annahme, dass die Aktienoptionen durchschnittlich nach dem Ende der Wartefrist unter Berücksichtigung der Ausübungsfenster und Erfolgsbedingung ausgeübt werden, und entspricht nicht zwingend dem tatsächlich eintretenden Ausübungsverhalten.
Die Ausübungspreise der Aktienoptionen wurden nach der ordentlichen Kapitalherabsetzung der Gesellschaft im Verhältnis angepasst. Die durchschnittliche Restlaufzeit der Aktienoptionen zum 31.12.2023 beträgt 6 Monate.
Der erfasste Personalaufwand für während des Geschäftsjahres erhaltene Leistungen stellt sich insgesamt wie folgt dar:
| In TEUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Aufwand aus anteilsbasierten Vergütungs- transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente |
0 | 3 |
Zum 31.12.2023 beträgt der Buchwert der Kapitalrücklage aus Aktienoptionen 232 TEUR (Vorjahr: 232 TEUR).
Finanzinstrumente und Risiko-Management
Die Binect-Gruppe hat ein Risikomanagementsystem etabliert, das der frühzeitigen Erkennung von Risiken, der Analyse und der rechtzeitigen Entwicklung von Maßnahmen zum Management von Risiken dient.
Die Kommunikation der identifizierten Risiken erfolgt grundsätzlich über standardisierte Berichte an den Vorstand (Risiko-Inventar, Management-Summary). Der Vorstand ergreift - nach eigener Bewertung der Lage und der jeweiligen Risiken - Maßnahmen zur Beseitigung beziehungsweise Eindämmung der Risiken.
Das Risiko-Inventar der Binect umfasst folgende Risikofelder:
A) Unternehmensbezogene Risiken
a. Störungs-/Betriebsausfallrisiken
b. Finanzrisiken, u.a.
- Finanzierungs-, Liquiditätsrisiken
- Forderungsausfallrisiken
- Insolvenz- oder Liquidationsrisiken
c. Rechtliche und steuerliche Risiken
d. Produkt- und Software-bezogene Risiken
e. Kunden- und Lieferantenbezogene Risiken
f. Führungs-/ Organisations-Risiken
B) Umfeldbezogene Risiken
a. Markt-/Branchen-/Wettbewerbs-Risiken
b. Sonstige Umfeld-Risiken, u.a. - Risiken infolge der aktuell hohen Inflation / Preissteigerungen
- Risiken aus der Corona-Pandemie
Liquiditätsrisiken
Zur Sicherstellung ausreichender Finanzmittel erstellt der Konzern im Rahmen der Budgetplanung einen Liquiditätsplan. Dieser wird monatlich mit den Zahlen des Monatsabschlusses verglichen und analysiert.
Das Finanzwesen meldet dem Vorstand wöchentlich den aktuellen Stand der Zahlungsmittel.
Aufgrund der Tatsache, dass sich die Liquiditätssituation des Konzerns nach der im Geschäftsjahr 2021 realisierten Kapitalerhöhung auch im Laufe des Jahres 2023 durch den erzielten Jahresüberschuss weiterhin auf einem sehr soliden Niveau bewegt hat, bestand im Berichtsjahr keinerlei Bedarf an Betriebsmittelkreditlinien.
Zum Bilanzstichtag standen dem Konzern Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 2.241 TEUR (Vorjahr: 2.528 TEUR) zur Verfügung. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten betragen 2.312 TEUR (Vorjahr: 1. 892 TEUR).
Ausfallrisiken
Ausfallrisiken bzw. Risiken, dass Vertragspartner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen, wird durch Genehmigungs- und Kontrollverfahren über Auskunfteien begegnet.
Ferner nimmt der Konzern regelmäßige Einschätzungen zur Zahlungsfähigkeit seiner Kunden vor.
Die maximale Höhe der für den Konzern bestehenden Ausfallrisiken ergibt sich aus dem gesamten Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen der Binect GmbH. Für den Konzern bestehen keine außergewöhnlichen Ausfallrisiken hinsichtlich einzelner Vertragspartner oder Gruppen von Vertragspartnern. Ausfallrisiken wird durch Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Eine Konzentration von Ausfallrisiken auf einzelne Kunden besteht bei den Großkunden der Gesellschaften. Insgesamt wird das Ausfallrisiko jedoch aufgrund der sehr guten Bonität dieser Kunden als gering eingeschätzt.
Marktrisiken
Der Konzern erwirtschaftet fast alle Umsätze in Deutschland. Die hier erfassten und regelmäßig bewerteten Risiken umfassen solche aus Veränderungen der politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, solche, die aus der hohen Marktund Technologiedynamik resultieren, und Risiken, die aus einer mangelnden Wettbewerbsfähigkeit der operativen Einheiten entstehen.
Den aufgeführten Risiken wird bei Binect durch das Risikomanagementsystem begegnet, das für eine frühzeitige und regelmäßige Beobachtung und Analyse des Umfeldes sorgt. Wettbewerbsrisiken wird zusätzlich durch die Existenz eines Produkt- und Portfo-lio-Managements begegnet, welches das Leistungsangebot der operativen Einheiten den Markt- und Wettbewerbserfordernissen anpasst.
Insgesamt werden die hier aufgeführten Risiken im Zusammenspiel mit den ergriffenen Maßnahmen als gering eingestuft.
Sonstige Angaben zu Finanzinstrumenten
Im Berichtsjahr wurde keine Umklassifizierung von finanziellen Vermögenswerten in eine andere Bewertungskategorie des IFRS 9 vorgenommen.
Für kurzfristige finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten stellt der jeweilige Buchwert eine angemessene Annäherung des beizulegenden Zeitwerts im Sinne der IFRS dar.
Der beizulegende Zeitwert der langfristigen Finanzanlagen (ausgewiesen unter den langfristigen Vermögenswerten) entspricht dem Buchwert, der gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben ist:
| in TEUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Buchwert zum 01.01. | 2,00 | 2,00 |
| Einzahlungen | 0,00 | 0,00 |
| Auszahlungen | 0,00 | 0,00 |
| In der GuV erfasste Aufwendungen | 0,00 | 0,00 |
| Buchwert zum 31.12. | $\mathbf{2 , 0 0}$ | $\mathbf{2 , 0 0}$ |

| Aktiva zum 31.12.2023 in EUR | ||||
|---|---|---|---|---|
| Bewertungskategorien nach IFRS 9 | Buchwert 31.12.2023 | Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden | Beizulegender Zeitwert | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | AC | 2.241.242,91 | 2.241.242,91 | 2.241.242,91 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC | 2.341.187,80 | 2.341.187,80 | 2.341.187,80 |
| Sonstige Vermögenswerte | AC | 232.639,48 | 232.639,48 | 232.639,48 |
| Finanzanlagen * | FVOCI | 2,00 | 2,00 | 2,00 |
Passiva zum 31.12.2023 in EUR
| Bewertungskategorien nach IFRS 9 | Buchwert 31.12.2023 | Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden | Beizulegender Zeitwert | |
|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | AC | 1.619.791,51 | 1.619.791,51 | 1.619.791,51 |
| Leasing-Verbindlichkeiten | n/a | 718.219,33 | 718.219,33 | 718.219,33 |
| Aktiva zum 31.12.2022 in EUR | ||||
|---|---|---|---|---|
| Bewertungskategorien nach IFRS 9 | Buchwert 31.12.2022 | Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden | Beizulegender Zeitwert | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | AC | 2.527.856,43 | 2.527.856,43 | 2.527.856,43 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC | 2.020.129,39 | 2.020.129,39 | 2.020.129,39 |
| Sonstige Vermögenswerte | AC | 222.785,95 | 222.785,95 | 222.785,95 |
| Finanzanlagen * | FVOCI | 2,00 | 2,00 | 2,00 |
Passiva zum 31.12.2022 in EUR
| Bewertungskategorien nach IFRS 9 | Buchwert 31.12.2022 | Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden | Beizulegender Zeitwert | |
|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | AC | 1.136.263,46 | 1.136.263,46 | 1.136.263,46 |
| Leasing-Verbindlichkeiten | n/a | 776.523,68 | 776.523,68 | 776.523,68 |
[^0]
[^0]: * Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung notwendiger Wertminderungen - dies entspricht dem beizulegenden Zeitwert.
Abkürzungen:
AC: Amortised Cost and Impairment (fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderungen)
FVOCI: Fair Value Through Other Comprehensive Income (erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet)
Sonstige Erläuterungen
Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Nahestehende Unternehmen und Personen im Sinne des IAS 24 (Related Party Disclosures) sind juristische oder natürliche Personen, die auf die Binect AG und deren Tochterunternehmen Einfluss nehmen können oder der Kontrolle oder einem maßgeblichen Einfluss durch die Binect AG bzw. deren Tochterunternehmen unterliegen. Als „related parties" im Sinne des IAS 24 kommen vor allem der Vorstand und der Aufsichtsrat der Binect AG sowie die Anteilseigner der Gesellschaft, die einen beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss haben, in Betracht.
Nicht konsolidierte Tochtergesellschaften, Gemein-schafts- und assoziierte Unternehmen hat die Binect AG nicht.
Geschäfte mit Organmitgliedern der Binect AG werden zu Bedingungen durchgeführt, wie sie zwischen fremden Dritten üblich sind.
Vorstand
Dr. Frank Wermeyer,
Diplom-Kaufmann, Pulheim
Vorstandsmitglieder sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Gesamtbezüge des Vorstands, der gleichzeitig bei der Binect GmbH als einer von zwei Geschäftsführern agiert, beliefen sich im Berichtsjahr auf insgesamt 335 TEUR (Vorjahr 316 TEUR). Diese umfassen neben dem Grundgehalt die variablen, erfolgsabhängigen Gehaltsbestandteile und ein Firmenfahrzeug. Darlehen wurden nicht gewährt.
Aufsichtsrat
Im Geschäftsjahr 2023 waren die folgenden Personen Mitglieder des Aufsichtsrates der Binect AG:
Ronald Gerns,
Rechtsanwalt und Notar, Frankfurt am Main, Vorsitzender des Aufsichtsrates
Partner bei GERNS \& Partner, Rechtsanwälte und Notare, Frankfurt am Main
Thomas Rickert,
Rechtsanwalt, Bonn,
Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates
Partner bei Rickert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bonn
Dr. Dirk Rohweder,
Diplom-Wirtschaftsinformatiker, Köln,
COO und Co-Founder der Teavaro Limited, London, und Geschäftsführer der Teavaro GmbH, Köln
Die Vergütung für den Aufsichtsrat beträgt 23 TEUR (Vorjahr 23 TEUR). Darlehen wurden nicht gewährt.
Aufwand für Abschlussprüfer
Für die erbrachten Dienstleistungen für Abschlussprüfung durch die ba audit gmbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind Honorare in Höhe von 19 TEUR angefallen. Darauf entfallen auf Abschlussprüfungsdienstleistungen 17 TEUR und auf sonstige Dienstleistungen 2 TEUR.
Eigene Anteile
Im Berichtszeitraum wurden keine eigenen Aktien erworben; die Gesellschaft selbst hält zum 31.12.2023 keine eigenen Anteile.
Weiterstadt, den 28. März 2024
Dr. Frank Wermeyer
Vorstand

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der Binect AG, Köln - bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023.
Gemäß §322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
- wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
- anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems abzugeben.
-
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
-
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
- beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
- holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 28. März 2024
ba audit gmbh
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Berlin
Steffen Langner
Wirtschaftsprüfer
Binect $A G$
Brunnenweg 17
64331 Weiterstadt
Telefon: +49 615190670
E-Mail: [email protected]