AI assistant
Binect AG — Annual Report 2020
Jun 7, 2021
5366_10-k_2021-06-07_8c9a0752-828f-4e4c-976d-68b6fd4b8357.pdf
Annual Report
Open in viewerOpens in your device viewer

Geschäftsbericht
KONZERNABSCHLUSS 2020 der MAX 21 AG
Geschäftsbericht / Konzernabschluss 2020 der MAX 21 AG Seite 1 von 63
Inhaltsverzeichnis
| I. | Struktur, Geschäft und Performance ……………………………………………………………….4 |
|
|---|---|---|
| Struktur und Geschäftsmodell der MAX 21 Gruppe …………………………………………4 1. |
||
| Geschäftsmodell und Konzernstruktur……………………………………………………4 1.1. |
||
| Produkte und Dienstleistungen ……………………………………………………………. 1.2. |
4 | |
| 1.3. Absatzmärkte ……………………………………………………………………………… |
5 | |
| 2. Geschäftsentwicklung der MAX 21 Gruppe ……………………………………………………5 |
||
| Entwicklung der Rahmenbedingungen …………………………………………………….5 2.1. |
||
| Beurteilung der Geschäftsentwicklung 2.2. |
7 | |
| Ertragslage 2.3. |
8 | |
| Finanz- und Vermögenslage 2.4. |
9 | |
| Ausblick 2.5. |
11 | |
| Kennzahlen im Überblick 3. |
13 | |
| Aktie und Beteiligungsstruktur 4. |
14 | |
| II. | Bericht des Aufsichtsrats | 19 |
| III. | Konzernabschluss 2020 | 23 |
| Konzern-Bilanz zum 31.12.2020 1. |
23 | |
| Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2. |
25 | |
| Konzern-Gesamtergebnisrechnung 3. |
26 | |
| Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 4. |
27 | |
| Konzern-Kapitalflussrechnung 5. |
28 | |
| Konzernanhang 6. |
29 | |
| Grundlagen und Methoden 6.1. |
29 | |
| Verlautbarungen bzw. Änderungen von Verlautbarungen des IASB 6.2. |
31 | |
| Veröffentlichte, aber noch nicht anzuwendende Standards, Interpretationen und 6.3. Änderungen |
32 | |
| Korrektur gemäß IAS 8 6.4. |
35 | |
| Ansatz und Bewertung wesentlicher Aktiv- und Passivposten der Konzern-Bilanz 6.5. |
35 |
|
| Erläuterungen zur Bilanz 6.6. |
46 | |
| 6.6.1. Anlagenspiegel |
46 | |
| 6.6.2. Weitere Erläuterungen |
47 | |
| Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 6.7. |
49 |

| Sonstige Angaben 6.8. |
51 |
|---|---|
| 6.8.1. Kapitalmanagement |
51 |
| 6.8.2. Eventualforderungen und -verbindlichkeiten | 52 |
| 6.8.3. Anteilsbasierte Vergütung |
52 |
| 6.8.4. Finanzinstrumente und Risiko-Management |
54 |
| 6.8.5. Sonstige Erläuterungen | 57 |
| IV. Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers ……………………………………60 |
I. Struktur, Geschäft und Performance
1. Struktur und Geschäftsmodell der MAX 21 Gruppe
1.1. Geschäftsmodell und Konzernstruktur
Die MAX 21 AG ("MAX 21") ist eine Management-Holding, die im Wachstumsfeld der Plattformlösungen aktiv ist mit Fokus auf die Entwicklung digitaler Bausteine für eine sichere und einfache Dokumentenlogistik.
Ziel der MAX 21 ist es, Geschäftsmodelle zu entwickeln oder in solche zu investieren, die das Potenzial haben, mit skalierbaren Technologien wiederkehrende Erträge zu generieren. Als Holding übernimmt die MAX 21 AG dabei im Wesentlichen administrative Funktionen.
Zum Abschluss des Geschäftsjahres 2020 gehörte zur MAX 21 Gruppe neben der MAX 21 AG als Holding mit der Binect GmbH ("Binect") nur noch eine Tochterunternehmung (Mehrheitsbeteiligung; 100%). Darüber hinaus wird noch eine Minderheitsbeteiligung an der International Sports Pass GmbH gehalten. Die Minderheitsbeteiligung an der GFN AG wurde im Berichtsjahr verkauft.
Als operative Geschäftseinheit der MAX 21 Gruppe ist die Binect GmbH unter dem Claim "Geschäftspost.Einfach.Digital" als einer der führenden Anbieter für digitale Postausgangslösungen tätig. Über eine eigene Plattform werden Standardlösungen für Mittelständler, individuelle Lösungen für Großkunden sowie Angebote für OEM-Partner wie die Deutsche Post AG zur Verfügung gestellt.
1.2. Produkte und Dienstleistungen
Das Produktportfolio der MAX 21 Gruppe für Geschäftskunden und Partner umfasst Software-Bausteine für die digitale Dokumentenlogistik (digitaler Postausgang, Posteingang, etc.), die als "Software as a Service"-Dienste auf einer gemeinsamen Plattform angeboten werden, sowie komplementäre Fulfillment-Dienstleistungen für das Outsourcing des Dokumentenmanagements (z.B. Druck, Frankierung, Zustellung von Geschäftsdokumenten).
Die Software-Bausteine werden nicht nur den eigenen Endkunden, sondern auch OEM-Partnern angeboten. Hier entwickelt und betreibt die Binect u. a. für die Deutsche Post AG die in Deutschland führende Mittelstandslösung für Hybridpost, die "E-Post Business Box".
Bei den Fulfillment-Dienstleistungen bietet Binect ihren Kunden zu einem transparenten Preis pro Sendung ein Komplettpaket, das sämtliche Leistungen und Materialien (Druck, Papier, Porto, Handling) beinhaltet. Dabei greift Binect auf die Leistungen
zertifizierter Partnerunternehmen aus den Bereichen Druck, Frankierung, Konsolidierung und Zustellung zurück.
1.3. Absatzmärkte
Die Produkte und Leistungen der MAX 21 werden aktuell ausschließlich auf dem deutschen Markt angeboten. Einer Ausweitung des Absatzmarktes z. B. über die gesamte DACH-Region oder in das europäische Ausland stehen heute einige Hürden entgegen, die im Wesentlichen mit dem physischen Dokumentenverkehr (klassische Briefzustellung) verbunden sind. Im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung und vor allem EU-weiten Harmonisierung der digitalen Dokumentenlogistik ist eine Ausweitung auf weitere Märkte angedacht.
Die inländischen Zielsegmente der Produkte und Leistungen liegen sowohl im öffentlichen Sektor (Bund, Länder, Kommunen, Teile des Gesundheitswesens) als auch in der Privatwirtschaft. Aufgrund des horizontalen Angebotes "Dokumentenlogistik" existiert dabei grundsätzlich keine Sektoren- oder Branchenbeschränkung. Aufgrund des Erfordernisses einer zielgruppenspezifischen Marktbearbeitung erfolgt jedoch die Ansprache oft branchenbezogen. Dabei wird eine Priorisierung der Branchen nach Attraktivität vorgenommen.
2. Geschäftsentwicklung der MAX 21 Gruppe
2.1. Entwicklung der Rahmenbedingungen
Die MAX 21 ist aufgrund der Geschäftsausrichtung stark abhängig von den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf dem deutschen Markt. Dieser war im Jahr 2020 massiv geprägt von der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen. War für 2020 ursprünglich sowohl für Deutschland als auch global ein moderater Anstieg des Wirtschaftswachstums erwartet worden, ist die Konjunktur im ersten Halbjahr als Folge der Corona-Pandemie weltweit massiv eingebrochen. Aufgrund von Aufholeffekten im zweiten Halbjahr fällt der für das Gesamtjahr 2020 berechnete BIP-Rückgang allerdings etwas geringer aus als noch im Herbst/Winter angenommen. Für Deutschland berechnete das Kieler Institut für Weltwirtschaft in seiner Auswertung aus dem Frühjahr 2021 ein Konjunkturminus von 4,9% im Vergleich zum Vorjahr. Im laufenden Geschäftsjahr gehen die Experten mit zunehmendem Impffortschritt jedoch von einer Rückkehr auf den Erholungspfad aus und prognostizieren für 2021 einen BIP-Anstieg um 3,7% gegenüber dem Vorjahr. Das prognostizierte Wirtschaftswachstum liegt damit deutlich unter dem noch im vergangenen Herbst erwarteten Wert von 4,8%, ein Beleg für die weiterhin hohe Unsicherheit.
Auch die global besonders stark vernetzte Digitalbranche ist von der Corona-Pandemie nicht unberührt geblieben. Entsprechend sind die Branchenumsätze im Berichtszeitraum leicht gesunken. Nach Angaben des Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (Bitkom) ging der ITK-Markt 2020 um 0,6% auf 169,8 Mrd. EUR zurück, was vor allem am schwächeren Geschäft mit IT-Dienstleistungen und Software lag. Auch die Zahl der Arbeitsplätze reduzierte sich im Berichtszeitraum geringfügig. Waren 2019 noch 58.000 neue Jobs entstanden, gingen 2020 rund 8.000 Arbeitsplätze verloren. Mittelfristig verspricht die notwendige Digitalisierung jedoch deutliche Impulse. Der deutsche ITK-Markt soll in diesem Jahr wieder um 2,7% auf 174,4 Mrd. EUR wachsen und 20.000 zusätzliche Jobs schaffen. Der stärkste Wachstumsimpuls wird mit +8,6% für den Bereich IT-Hardware prognostiziert, gefolgt vom Markt für Software (+4,1%) und dem Geschäft mit IT-Services (+1,1%). Im globalen Maßstab spielt der deutsche ITK-Markt eine untergeordnete Rolle. Der Marktanteil liegt 2021 voraussichtlich bei 3,9%.
Die Entwicklung in den Teilmärkten, auf denen sich die MAX 21 AG bewegt, ist nicht losgelöst von den genannten Entwicklungen zu sehen. Auch hier hat die Krisensituation bei vielen Unternehmen und Institutionen dazu geführt, dass Beschaffungen zurückgestellt wurden, um alle Kräfte auf die Bewältigung der Pandemiefolgen zu bündeln. Allerdings sind auch in der Pandemie-Situation begründete positive Entwicklungen zu vermerken. So hat die Pandemie in Deutschland in allen Bereichen einen sichtbaren Digitalisierungsschub ausgelöst. Zum Teil notgedrungen mussten sich die Institutionen der öffentlichen Hand, aber auch weite Teile des deutschen Mittelstands mit der Digitalisierung ihrer Prozesse auseinandersetzen, um in der Krise überhaupt arbeitsfähig bleiben zu können. Die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen in diesem Kontext schaffte auch für die MAX 21 AG ein teilweise freundliches Umfeld; etwa, wenn Unternehmen erkannten, dass ihre physischen Dokumentenversand-Prozesse in der Pandemie an Grenzen stoßen, weil Mitarbeiter im Home-Office bleiben mussten.
Aktuelle Umfragen bestätigen den Bedeutungsgewinn der Digitalisierung in der deutschen Wirtschaft: Gemäß einer repräsentativen Bitkom-Umfrage unter 605 Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern aus dem November 2020 sieht ein Rekordwert von 97% die Digitalisierung vor allem als Chance für das eigene Unternehmen, 75% haben bereits neue Software angeschafft oder planen dies. Zu den größten Hürden bei der Digitalisierung zählt der Datenschutz (69%), gefolgt von Anforderungen an die technische Sicherheit (58%), fehlenden Fachkräften (55%) und fehlenden finanziellen Mitteln (43%). 38% der Umfrageteilnehmer haben bei ihren Digitalisierungsmaßnahmen Beratungsleistungen in Anspruch genommen. Deutlich gestiegen sind dabei die Klagen über die fehlende Verfügbarkeit marktfähiger Lösungen. Vertraten 2019 nur 17% der Umfrageteilnehmer diese Ansicht, waren es im November 2020 bereits 30%.
2.2. Beurteilung der Geschäftsentwicklung
Nachdem die Binect GmbH in den Jahren zuvor neu ausgerichtet und vom Geschäft mit individuellen Output-Management-Lösungen hin zu einem erfolgreichen "Software as a Service"-Anbieter und Dienstleister im Bereich des digitalen und hybriden Postausgangsmanagements entwickelt wurde, lag der Fokus der Geschäftstätigkeit der MAX 21 Gruppe im Berichtszeitraum erstmals vollständig auf dem operativen Geschäft der Binect GmbH.
Mit dem Erreichen der Gewinnschwelle hatte die Gesellschaft 2019 den ersten Schritt hin auf einen soliden und profitablen Wachstumskurs gemacht. Im abgelaufenen Geschäftsjahr galt es nun, die Voraussetzungen für eine weiterhin erfolgreiche Geschäftstätigkeit in diesem Markt zu forcieren und das Wachstum zu beschleunigen. Dafür wurden im Geschäftsjahr 2020 Branchenfokussierung und Vertriebsansatz konsequent ausgebaut. Gleichzeitig wurden Schritte unternommen, die die künftige Skalierbarkeit der technologischen Plattform sicherstellen sollen. Dazu zählen insbesondere die technische Harmonisierung der vorhandenen Softwarebausteine und Systeme sowie die Weiterentwicklung der Software-Architektur (Microservices; "Konfigurieren statt Programmieren").
Obwohl mit Ausbruch der Corona-Pandemie im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2020 große Unsicherheit in Bezug auf die Wachstumsperformance herrschte, die zu einer vorsichtigen Prognose von "bis zu 10% Umsatzwachstum ggü. Vorjahr" führte, konnte das Geschäft über fast alle Bereiche stark ausgebaut werden. Wachstumstreiber waren über den gesamten Jahresverlauf die Kernsegmente im Gesundheitswesen und im öffentlichen Sektor sowie Großkunden und Partner, die mit ihren Branchenlösungen eigene Kunden bedienen. Dazu machte sich im zweiten Halbjahr der starke Anstieg der Transaktionsmengen von im Laufe des Jahres gewonnenen Neukunden verstärkt bemerkbar.
Der Einfluss der Corona-Pandemie ist dabei ambivalent zu betrachten. Zum einen konnte MAX 21 gerade in der Phase des ersten Lockdowns im eigenen Endkundengeschäft einen deutlichen Zuwachs der Transaktionen (Sendungen) verzeichnen. Dies lässt sich in vielen Fällen dadurch erklären, dass Unternehmen ihren Kunden und Partnern häufig auf dem Weg der gedruckten Information (Brief-/Mailingversand) mitgeteilt haben, wie sie mit der Krise umgehen, erreichbar sind, etc.
Diesem positiven Effekt auf den Umsatz der MAX 21 stand zum anderen gegenüber, dass Interessenten aus allen Branchen, insbesondere aber aus dem Gesundheitswesen und dem öffentlichen Bereich, ihre Aufträge zurückstellten oder keine Zeit für Präsentationen von Produkten und Dienstleistungen der Binect finden konnten. Auftragseingänge und die damit verbundenen Umsätze und Deckungsbeiträge konnten teilweise nicht oder nur zeitversetzt realisiert werden. Projekte und Aufträge, die über den Jahreswechsel hinaus verschoben wurden, werden sich erst im Geschäftsjahr 2021 in den Zahlen niederschlagen.
Insgesamt ist die Geschäftsentwicklung insbesondere aufgrund der erwähnten schwierigen Rahmenbedingungen als sehr erfreulich zu bewerten und liegt deutlich über den Erwartungen und anfänglichen Prognosen.
2.3. Ertragslage
Der Jahresabschluss der MAX 21 Gruppe erfolgt als konsolidierter Konzernabschluss nach IFRS: Die Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS für den "MAX 21 Konzern" wird nach dem Gesamtkostenverfahren dargestellt. Soweit Zahlen der Binect GmbH und Holdinggesellschaft MAX 21 AG nachrichtlich aufgeführt werden, beziehen sich diese auf die nach dem Gesamtkostenverfahren dargestellten Einzelabschlüsse nach HGB.
Insgesamt wurden Konzern-Umsatzerlöse im Berichtszeitraum in Höhe von 9.078 TEUR (Vorjahr: 8.865 TEUR) erwirtschaftet. Im Vorjahresumsatz sind 1.821 TEUR Erlöse der in 2019 entkonsolidierten KeyIdentity GmbH enthalten. Bereinigt um den Umsatzanteil der KeyIdentity beträgt die Umsatzsteigerung +29%. bzw. 2.034 TEUR. Das Konzernergebnis nach Steuern für das Geschäftsjahr 2020 beläuft sich auf +454 TEUR, während für den Vorjahreszeitraum noch ein Konzernfehlbetrag in Höhe von -4.761 TEUR entstanden ist.
Der Gesamtumsatz der Tochtergesellschaft Binect GmbH konnte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 29% von 7.044 TEUR auf 9.078 TEUR gesteigert werden. Größte Wachstumstreiber waren über alle Quartale die sog. strategischen Produkte für den Mittelstand, die im Umsatz um 65% wachsen konnten und mit 4.415 TEUR (Vorjahresperiode: 2.709 TEUR) nun bereits 49% am Gesamtumsatz der Binect ausmachen (2019: 38%).
Auch das Großkundensegment leistete über das gesamte Jahr einen deutlichen Wachstumsbeitrag. Das Geschäft mit der Deutschen Post AG (E-Postbusiness Box) war gegenüber dem Vorjahr hingegen leicht rückläufig. Hier macht sich insbesondere bemerkbar, dass geplante Weiterentwicklungen aufgrund der aktuellen Lage im DPAG-Konzern ins Folgejahr verschoben wurden. Das starke Wachstum der Mittelstandsprodukte konnte diese Entwicklung jedoch mehr als kompensieren.
Ergebnisseitig machte sich das Umsatzwachstum ebenfalls positiv bemerkbar. Das EBITDA der Binect nach Konzernumlage erhöhte sich trotz erfolgter Investitionen in den Software-Umbau um ca. 12% auf knapp 662 TEUR (2019: 590 TEUR) und das EBT verbesserte sich von -8 TEUR im Vorjahr auf ca. 170 TEUR im Jahr 2020.
Für die Einzelgesellschaft MAX 21 AG verlief das Geschäftsjahr 2020 vollständig im Rahmen der Erwartungen. Bedingt durch den Dienstleistungs-Fokus der Holding beruht der Umsatz der Gesellschaft fast vollständig auf der Konzernumlage an die Binect und entspricht mit 740 TEUR weitgehend dem Vorjahresniveau (2019: 797 TEUR). Nach dem durch den Verlust aus dem Abgang von Finanzanlagevermögen (KeyIdentity) getriebenen Jahresfehlbetrag in Höhe von -2.021 TEUR im Vorjahr, erzielte die Holding 2020 auch durch den Verkauf der GFN-Anteile einen Jahresüberschuss von 271 TEUR. Bereinigt um die beiden Sondereffekte verbesserte sich das Ergebnis nach Steuern von -54 TEUR im Vorjahr auf +55 TEUR im Berichtszeitraum.
2.4. Finanz- und Vermögenslage
Kapitalstruktur
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Konzern-Bilanzsumme im Berichtszeitraum von 7.552 TEUR auf 8.445 TEUR erhöht. Die Erhöhung ist auf der Aktivseite hauptsächlich auf den signifikanten Anstieg der kurzfristigen Vermögenswerte, insbesondere der liquiden Mittel zurückzuführen. Auf der Passivseite haben sich die kurzfristigen Schulden, insbesondere die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, erhöht. Parallel erfolgte gegen Ende des Berichtsjahrs durch die vorgenommenen Kapitalmaßnahmen eine Neustrukturierung des Eigenkapitals. Im Ergebnis sank die Konzern-Eigenkapitalquote leicht von 84,6% zum 31.12.2019 auf 81,3% zum 31.12.2020.
Lang- und kurzfristiges Vermögen
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente stiegen von 880 TEUR zum 31.12.2019 um 778 TEUR auf 1.658 TEUR zum 31.12.2020. Diese werden primär erklärt durch die sehr gute operative Geschäftsentwicklung der Binect GmbH. Darüber hinaus führte der Verkauf der Anteile an der Minderheitsbeteiligung GFN AG zu einem Mittelzufluss in Höhe von 273 TEUR. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stiegen von 524 TEUR auf 688 TEUR, die sonstigen Vermögenswerte um 355 TEUR auf 682 TEUR. Der Vorratsbestand lag auf dem Niveau des Vorjahres. Insgesamt stiegen die kurzfristigen Vermögenswerte zum 31.12.2020 auf 3.262 TEUR gegenüber 2.056 TEUR zum 31.12.2019.
Die immateriellen Vermögenswerte blieben im Berichtszeitraum mit 5.020 TEUR nahezu konstant und spiegeln ausschließlich den Beteiligungswert der Binect GmbH wider. Sachanlagen, Finanzanlagen und sonstige Vermögenswerte spielen eine untergeordnete Rolle, so dass die langfristigen Vermögenswerte in Summe von 5.496 TEUR zum 31.12.2019 auf 5.183 TEUR zum 31.12.2020 leicht zurückgegangen sind.
Lang- und kurzfristiges Fremdkapital
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stiegen im Geschäftsjahr 2020 mit dem Wachstum der Binect GmbH von 441 TEUR (31.12.2019) auf 906 TEUR zum 31.12.2020. Die sonstigen Schulden erhöhten sich von 196 TEUR auf 340 TEUR, was primär durch den Anstieg der gebildeten Rückstellungen bestimmt wird. Die Steuerschulden sanken auf 89 TEUR zum 31.12.2020 gegenüber 124 TEUR zum 31.12.2019. In Summe erhöhten sich die kurzfristigen Schulden von EUR 762 TEUR zum 31.12.2019 auf 1.453 TEUR zum 31.12.2020.
Die langfristigen Schulden haben sich von 400 TEUR zum 31.12.2019 auf 125 TEUR zum 13.12.2020 reduziert, einerseits aufgrund des Rückgangs der latenten Steuerschulden von 168 TEUR (31.12.2019) auf 125 TEUR zum 31.12.2020, andererseits zählen die Leasingverbindlichkeiten im Berichtsjahr in Form der zum 31.12.2021 auslaufenden Büromiete nicht mehr zu den langfristigen Schulden.
Eigenkapital
Das Eigenkapital erhöhte sich zum 31.12.2020 auf 6.867 TEUR gegenüber 6.391 TEUR zum 31.12.2019.
Das gezeichnete Kapital reduzierte sich durch die von der Hauptversammlung am 29.10.2020 beschlossene und im Geschäftsjahr 2020 durchgeführte ordentliche Kapitalherabsetzung im Verhältnis 7:1 auf 2.573 TEUR zum Ende des Berichtszeitraums (31.12.2019: 18.008 TEUR).
Das Ergebnis aus der Kapitalherabsetzung (15.435 TEUR) wurde im Einklang mit den gesetzlichen Normen zur Reduzierung des handelsrechtlichen Verlustvortrages um denselben Betrag verwendet.
Als weitere Maßnahme der Eigenkapitalsanierung wurde die bestehende Kapitalrücklage teilweise aufgelöst und ebenfalls zur Reduzierung der handelsrechtlichen Verlustvorträge verwendet. Die Gewinnrücklagen einschließlich Ergebnisvortrag belaufen sich zum 31.12.2020 auf 46 TEUR im Vergleich zum Verlustvortrag in Höhe von -30.629 TEUR zum 31.12.2019.
Kapitalflussrechnung und Liquidität
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit belief sich im Berichtszeitraum auf 854 TEUR (2019: 594 TEUR). Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug infolge des Verkaufs der Minderheitsanteile an der GFN AG im Berichtszeitraum 45 TEUR, während im Vorjahr der entsprechende CF-Wert aufgrund der Investitionen sowie des Abgangs der KeyIdentity noch mit -507 TEUR negativ ausgefallen war.
Die Nettoveränderung der Zahlungsmittel belief sich im Berichtsjahr auf +778 TEUR, während sie noch im Vorjahr -46 TEUR betrug.
Der Finanzmittelfonds zum 31.12.2020 erhöhte sich auf 1.658 TEUR im Vergleich zu 880 TEUR zum 31.12.2019. Die Liquidität der Einzelgesellschaft MAX 21 AG wurde dabei insbesondere durch den Verkauf der Anteile an der Minderheitsbeteiligung GFN AG positiv beeinflusst und stieg von 40 TEUR im Vorjahr auf 370 TEUR zum Jahresende 2020.
Aufgrund der bestehenden Finanzierungsstruktur und der auch künftig verfügbaren liquiden Mittel war zum Bilanzstichtag für die nächsten Jahre von einer ausreichenden Liquidität auszugehen. Durch die im Februar 2021 erfolgreich durchgeführte Kapitalerhöhung wurde die Finanzlage der Gruppe weiter gestärkt.
2.5. Ausblick
Im Geschäftsjahr 2020 wurde mit den, wie angekündigt, auf den Weg gebrachten Kapitalmaßnahmen ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung des künftigen Wachstums vollzogen. Zum einen wurde mit der ordentlichen Kapitalherabsetzung die Voraussetzung geschaffen, die MAX 21 AG bilanziell zu sanieren und damit das Kapitel der alten Beteiligungsgesellschaft endgültig abzuschließen. Zum anderen wurde mit der von der Hauptversammlung im Oktober 2020 beschlossenen und Anfang 2021 umgesetzten Kapitalerhöhung der finanzielle Spielraum für eine beschleunigte Umsetzung der wichtigsten Zukunftsprojekte der Binect GmbH geschaffen. Der Erfolg der Kapitalerhöhung belegt die neue Attraktivität der MAX 21 Gruppe am Kapitalmarkt und die starke Überzeichnung spiegelt das Vertrauen der Anleger in den eingeschlagenen Kurs der Gesellschaft eindrucksvoll wider.
Im Geschäftsjahr 2021 wird die MAX 21 Gruppe den eingeschlagenen Kurs konsequent weiterverfolgen. Die MAX 21 AG als Management-Holding und kapitalmarktorientierte Dienstleistungsgesellschaft wird das operative Geschäft und das geplante Wachstum der Tochtergesellschaft Binect im Wachstumsfeld "Digitale Dokumentenlogistik" mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen.
Der Fokus liegt im Geschäftsjahr 2021 auf der Verwendung der Mittel für die Stärkung von Marketing/Vertrieb sowie auf der schon angekündigten Optimierung der technologischen Plattform (Binect ONE). Damit verbunden ist die gezielte Verstärkung des Unternehmens mit Know-how-Trägern aus den relevanten Bereichen. Die Investitionen in diese Maßnahmen bilden das Fundament für das künftige Wachstum der Gruppe.
Im ersten Quartal des laufenden Geschäftsjahres setzte sich die positive Entwicklung des Vorjahres nahtlos fort. So konnte die Kundenbasis der Binect GmbH im Bereich des strategischen Angebotsportfolios weiter gestärkt werden. Mit Unternehmen aus den Bereichen Kliniken/Krankenhäuser sowie Institutionen des öffentlichen Bereichs wurden in den ersten Monaten des laufenden Jahres Kunden mit gutem Entwicklungspotential hinzugewonnen. Darüber hinaus konnten auch starke Kunden aus anderen Branchen gewonnen werden, zu denen kommunale Energieversorger sowie ein weltweit agierender, führender mittelständischer Hersteller von Farben für Industrie- und Privatkunden zählen.
Pandemie-bedingt kam es im ersten Quartal 2021 insbesondere in den Segmenten Health und Public jedoch erneut zu Terminverschiebungen und selbst bereits zugesagte Projekte konnten zum Teil noch nicht realisiert werden. Zwar lag die Neukundengewinnung nach drei Monaten exakt im Plan, es erfolgten bislang auch keine Corona-bedingten Kündigungen (z. B. aufgrund von Insolvenz) und das Transaktionsvolumen entwickelte sich weitgehend wie geplant; dennoch ist die Unsicherheit hoch und die Geschäftsentwicklung abhängig von den Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Infektionsketten.
Bei den Investitionen in die Erneuerung der technologischen Plattform ergeben sich zudem Unsicherheiten im Hinblick auf den Umfang der in 2021 zu realisierenden Maßnahmen. Zum einen erfolgt mit dem Start des neuen CTO bei Binect am 1. April des Jahres ein Review der bislang durchgeführten Schritte und technischen Stoßrichtungen. Zum anderen sind Investitionen in die Know-how-Basis abhängig von der Verfügbarkeit geeigneter Know-how-Träger (extern) und dem Wissensaufbau bei derzeitigen Leistungsträgern.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht vollständig absehbar, welche Konsequenzen sich insbesondere aus dem pandemischen Geschehen für den Verlauf des Geschäftsjahres ergeben. Die erwähnten Rückgänge der Anzahl geplanter vertrieblicher Kundentermine sowie Verschiebungen von Projekten aufgrund von Engpässen bei Kunden sind weiter zu beobachten. Das Management wird diese Entwicklung genau beobachten und alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Unternehmensziele im Jahr 2021 zu erreichen.
Auf der Grundlage der sehr guten Entwicklung im Geschäftsjahr 2020 und der ebenfalls positiven Vorzeichen im ersten Quartal des aktuellen Jahres erwartet der Vorstand aus heutiger Sicht unter Berücksichtigung der besonderen Herausforderung durch die Pandemie für das Geschäftsjahr 2021 ein weiteres konsolidiertes Umsatzwachstum in einer Größenordnung von 15 bis 20%. Des Weiteren geht die MAX 21 Gruppe trotz der angekündigten Investitionen für 2021 von einem positiven EBITDA bei gleichzeitig positivem Ergebnis (EBT) aus.
Der Vorstand
Dr. Frank Wermeyer
3. Kennzahlen im Überblick
BINECT GMBH (HGB Einzelabschluss)
| TEUR | 2020 | 2019 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Umsatz | 9.078 | 7.044 | + 29,0% |
| Strategisch relevanter Umsatz | 4.415 | 2.709 | + 63,0% |
| EBITDA | 662 | 590 | + 12,8% |
| EBT | 169 | -8 | - |
| Liquide Mittel (Stichtag 31.12.) | 1.288 | 840 | +53,3% |
| Mitarbeiter (FTE, Stichtag 31.12.) | 34,0 | 34,5 | -1,7% |
- Die Binect GmbH konnte erneut eine deutliche Umsatz- und Ergebnissteigerung gegenüber dem Vorjahr realisieren und hat dabei auch die Jahresziele 2020 übertroffen.
- Der Umsatz mit dem strategisch relevanten Binect-Standardproduktportfolio besteht zum größten Teil aus wiederkehrenden Umsätzen aus Dauerschuldverhältnissen und Transaktionen ("recurring revenues") und wächst mit fast 63% überproportional stark.
- Die erfolgreiche Neukundengewinnung macht sich positiv bemerkbar und weitere Unternehmen mit gutem Entwicklungspotential verstärken die Kundenbasis.
| TEUR | 2020 | 2019 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Umsatz | 740 | 797 | -7,2% |
| EBITDA | 204 | -113 | - |
| EBT | 271 | -2.021 | - |
| Liquide Mittel (Stichtag 31.12.) | 370 | 40 | +825,0% |
| Mitarbeiter (Stichtag 31.12.) | 0,5 | 0,5 | +/- 0% |
MAX 21 AG (HGB Einzelabschluss)
- Der Umsatz ergibt sich ausschließlich aus internen Leistungen und entspricht vollständig der Konzernumlage an die Binect GmbH.
- Nach dem durch den Verlust aus dem Abgang von Finanzanlagevermögen (KeyIdentity) getriebenen Jahresfehlbetrag im Vorjahr, erzielte die Holding 2020 auch durch den Verkauf der GFN-Anteile ein klar positives EBT; auch bereinigt bleibt unter dem Strich ein Jahresüberschuss. Die Liquidität bei der MAX 21 AG wurde insbesondere durch den Verkauf der Anteile an der Minderheitsbeteiligung GFN AG positiv beeinflusst.
4. Aktie und Beteiligungsstruktur
Das Grundkapital der MAX 21 AG betrug zum Bilanzstichtag 2.572.572,00 EUR und war eingeteilt in 2.572.572 nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten und einen anteiligen Betrag von 1,00 EUR je Aktie am Grundkapital aufweisen. Alle Aktien verfügen über die gleichen Stimmrechts- und Dividendenansprüche.
Informationen zur Aktie
| ISIN / WKN | DE000A3H2135 / A3H213 |
|---|---|
| Börsenkürzel | MA1 |
| Handelssegment | Open Market (Freiverkehr) der Börse Frankfurt |
| Art der Aktie | Inhaberaktie |
| Erstnotiz | 28. November 2006 |
| Anzahl Aktien | 2.572.572 (zum 31.12.2020) |
| Handelsplätze | Frankfurt, XETRA©, Hamburg, Berlin, München, Stuttgart, Düsseldorf |
| Designated Sponsor | BankM AG, Frankfurt |
Aktionärsstruktur Aktionäre MAX 21 AG Organe Streubesitz
Kursentwicklung der MAX 21 Aktie (XETRA-Schlusskurse; Quelle: Bloomberg)
Nach dem positiven Börsenjahr 2019 zeigten sich die Märkte Anfang 2020 zunächst stabil. Mit Ausbruch und zunehmender Zuspitzung der Corona-Pandemie und der Angst vor den wirtschaftlichen Auswirkungen kam es allerdings auch an den Finanzmärkten zu erheblichen Verwerfungen. Weltweit gaben die wichtigsten Leitindizes nach. So fiel der DAX bis Mitte März um rund 38% auf unter 8.500 Punkte. In der Folge setzte jedoch eine kontinuierliche Erholung ein und am 20.07.2020 durchbrach der DAX wieder die Marke von 13.000 Punkten. In einem sehr volatilen Marktumfeld setzte sich der Handel dann bis Mitte Oktober in der Spanne zwischen 12.500 und 13.250 Punkten weiter fort. Stark ansteigende Infektionszahlen und Spekulationen über einen zweiten Lockdown führten in der Folge zu einem erneuten Rückschlag. Mit wachsender Klarheit über die ergriffenen Schutzmaßnahmen und sich als weniger stark als befürchtet herauskristallisierenden Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft, erholte sich der DAX jedoch schnell wieder. Getrieben von der Zulassung der ersten Impfstoffe gegen Covid-19 sowie dem Abschluss des Handelsabkommens zwischen der EU und Großbritannien, setzte Mitte Dezember eine Jahresendrally ein. Am 30.12.2020 beendete der DAX den Handel mit 13.718,78 Punkten und lag damit 3,5% über dem Schlusskurs des Vorjahres (30.12.2019: 13.249,01 Punkte). Der TecDAX lag mit 3212,77 Punkten sogar 6,6% über dem Niveau des Vorjahres (30.12.2019: 3014,94 Punkte).
In diesem besonderen Umfeld waren Small und Mid-Caps wie MAX 21 teilweise noch deutlich größeren Schwankungen unterworfen. Mit einem Kurs von 0,210 EUR ins neue Jahr gestartet, konnte sich die MAX 21 Aktie nach anfänglichen Kursgewinnen dem einsetzenden allgemeinen Abwärtstrend im Zuge der Corona-Pandemie trotz erfreulicher Zahlen für das Geschäftsjahr 2019 nicht entziehen und fiel am 27.03.2020 auf den Jahrestiefstkurs von 0,115 EUR. Im Anschluss erholten sich die Finanzmärkte wieder und der Kurs der MAX 21 Aktie stieg – unterstützt durch die sehr guten Q1- Zahlen – deutlich an und erreichte Anfang Juli das Niveau von 0,350 EUR. Auch in der Folge setzte sich der Aufwärtstrend weiter fort bis zum vorläufigen Jahreshöchststand von 0,665 EUR am 11.08.2020. Nach zwischenzeitlichen Kursverlusten stabilisierte sich die Aktie der MAX 21 bis Ende November auf einem Niveau von 0,500 EUR. Anfang Dezember wurden im Rahmen der Umsetzung der von der ordentlichen Hauptversammlung beschlossenen Kapitalherabsetzung jeweils sieben bestehende Aktien zu einer neuen Aktie zusammengelegt. Dadurch versiebenfachte sich der Aktienkurs am 03.12.2020 auf 3,730 EUR. Bis zum Jahresende gab die MAX 21 Aktie noch einmal leicht nach und beendete das Jahr am 30.12.2020 mit einem Kurs von 3,380 EUR im Xetra-Handel.
Weil die Kursgewinne die zum Jahresende umgesetzte Kapitalherabsetzung von 18.008.004,00 EUR um 15.435.432,00 EUR auf 2.572.572,00 EUR deutlich überkompensierten, erhöhte sich die Marktkapitalisierung der MAX 21 AG zum 31.12.2020 auf rund 8,7 Mio. EUR (31.12.2019: 3,6 Mio. EUR). Bedeutendster Handelsplatz der MAX 21 Aktie war im Berichtszeitraum die elektronische Plattform XETRA mit rund 78% Umsatzanteil, gefolgt vom Frankfurter Parkett mit rund 12% und der Börse Stuttgart mit rund 8%. Das durchschnittliche Handelsvolumen über alle Börsenplätze lag bei 111.439 Aktien pro Monat. Die Liquiditätsunterstützung zur Gewährleistung der Handelbarkeit der InTiCa Systems-Aktie im vollelektronischen Xetra-Handelssystem der Deutsche Börse AG erfolgte durch die BankM AG.
| MAX 21 Aktie | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Jahreshöchstkurs (XETRA®-Schlusskurs) |
3,850 EUR | 0,780 EUR |
| Jahrestiefstkurs (XETRA®-Schlusskurs) |
0,115 EUR | 0,160 EUR |
| Marktkapitalisierung am Jahresende |
8,7 Mio. EUR | 3,6 Mio. EUR |
| Schlusskurse | 2020 | 2019 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| MAX 21 Aktie (XETRA®) |
3,380 EUR | 0,200 EUR | -- 1) |
| DAX | 13.718,78 EUR | 13.249,01 EUR | 3,5% |
| TecDAX | 3.212,77 EUR | 3.014,94 EUR | 6,6% |
| DAXsector Technology | 1.688,74 EUR | 1.161,99 EUR | 45,3% |
1) Aufgrund der zum Jahresende 2020 durchgeführten Kapitalherabsetzung, in deren Folge jeweils sieben bestehende Aktien zu einer neuen Aktie zusammengelegt wurden, sind die Jahresschlusskurse von 2020 und 2019 nicht vergleichbar.
Investor Relations
Der Bereich Investor Relations ist bei der MAX 21 AG verantwortlich für die offene Kommunikation zu bestehenden Aktionären, potenziellen Investoren sowie zu allen anderen interessierten Marktteilnehmern. Als Schnittstelle zum Kapitalmarkt steht die umfassende und transparente Information der Marktteilnehmer im Mittelpunkt. Ziel ist es, das Vertrauen in das Unternehmen und die Aktie der MAX 21 weiter zu stärken und zur Bildung einer realistischen Erwartungshaltung beizutragen. Dazu tritt der Vorstand persönlich und direkt in Kontakt zu den relevanten Finanzmarktteilnehmern.
Im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung informiert der Vorstand die Aktionäre und die interessierte Öffentlichkeit zeitnah über die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens. Alle wesentlichen Ereignisse werden gemäß der gesetzlichen Adhoc-Publizität oder über Pressemitteilungen (Corporate News) veröffentlicht. Auf der Internetseite der Gesellschaft (www.max21.de) finden sich im Investor Relations Bereich alle wesentlichen Informationen rund um die Aktie, wie z. B. der Finanzkalender mit allen wichtigen Terminen, ein Archiv mit den Pflichtveröffentlichungen und Pressemitteilungen sowie Informationen über anstehende und vergangene Hauptversammlungen der MAX 21 AG. Zur direkten Kontaktaufnahme mit dem Bereich Investor Relations stehen die Kontaktdaten auf der Homepage zur Verfügung.
Finanzkalender
| 28. Mai 2021 | Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2020 (MAX 21 Konzernabschluss) |
|---|---|
| 07. Juli 2021 | Ordentliche Hauptversammlung 2021 (virtuelle HV) |
| 13. August 2021 | Veröffentlichung der vorläufigen Finanzkennzahlen zum 1. Halbjahr 2021 |
| 01. September 2021 | Veröffentlichung des Halbjahresabschlusses 2021 |
| 31. Dezember 2021 | Ende des Geschäftsjahres |
II. Bericht des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben umfassend wahrgenommen und die Geschäftsführung des Vorstands regelmäßig überwacht und beratend begleitet. Bei allen Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden.
Dabei standen im Jahr 2020 aus Sicht des Aufsichtsrats neben den kontinuierlich zu behandelnden Themen wie aktueller Geschäftsverlauf, Finanz- und Liquiditätslage, Akquisitionspipeline und Risikomanagement vor allem folgende Aktivitäten im Vordergrund:
- Sicherstellung einer hochwertigen Besetzung und Arbeitsfähigkeit der Organe (Nachfolgen im Aufsichtsrat; Vertragsverlängerung des Vorstands);
- Durchführung von Kapitalmaßnahmen zur Sicherstellung einer erfolgreichen künftigen Geschäftsentwicklung;
- weitere Trennung von nicht-strategischen Beteiligungen.
Darüber hinaus standen und stehen Vorstand und Aufsichtsrat seit Ausbruch der Corona-Pandemie laufend in sehr engem Austausch über die Auswirkungen der Krise auf das Unternehmen, die Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitern, Kunden und Zulieferern, sowie die Möglichkeiten zur Abwehr und Abmilderung der Folgen der Krise einschließlich der Auswirkungen auf die Unternehmensstrategie.
Im Geschäftsjahr 2020 kam der Aufsichtsrat zu einer Präsenz-Sitzung und zwölf telefonischen bzw. Online-Sitzungen zusammen. Bei den Sitzungen waren stets sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats anwesend. Weitere Beschlüsse erfolgten satzungsgemäß im Umlaufverfahren.
In allen Sitzungen des Aufsichtsrats war der Vorstand anwesend. Bei der Besprechung und Beschlussfassung über Themen, die insbesondere den Vorstand und seine Vergütung betreffen, hat der Aufsichtsrat ohne den Vorstand getagt und beschlossen. Zwischen den Sitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat oder seinen Vorsitzenden regelmäßig in Telefonaten über wesentliche Entwicklungen informiert und Entscheidungen vorab mit dem Aufsichtsrat, insbesondere dem Vorsitzenden, abgestimmt.
Aus Sicht des Aufsichtsrats hat der Vorstand damit seine Berichts- und Informationspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr umfassend erfüllt und den Aufsichtsrat sowohl in den Aufsichtsratssitzungen als auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen laufend und umfassend über die Geschäftsentwicklung, die strategische Unternehmensentwicklung, die Lage der Gesellschaft und ihrer Beteiligungen sowie die wesentlichen Geschäftsvorfälle einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements informiert.
Wesentliche Themen, mit denen sich der Aufsichtsrat bei seiner Arbeit innerhalb und außerhalb der Sitzungen beschäftigt hat, waren insbesondere:
- Monitoring des aktuellen Geschäftsverlaufs im Vergleich zur verabschiedeten Planung und dem Vorjahresverlauf inkl. der laufenden Überwachung der Finanz- und Liquiditätslage,
- Optimierung der Finanz- und Kapitalstruktur,
- Veräußerung von nicht strategischen Beteiligungen (GFN AG),
- Diskussion und Genehmigung von Planung und Budget für das Geschäftsjahr 2021,
- Fragen der strategischen Ausrichtung der MAX 21 AG und der Tochtergesellschaft Binect GmbH.
Der Aufsichtsrat hat sich im Berichtszeitraum mit dem Risikomanagement in Form des klassischen Beteiligungs-Controllings und der Verfügbarkeit verlässlicher finanzieller und betriebswirtschaftlicher Kennzahlen auseinandergesetzt. Der Aufsichtsrat hat keine Hinweise für Schwachstellen des Systems erhalten. Das interne Kontrollsystem der Gesellschaft war, soweit es für eine ordnungsgemäße Rechnungslegung von Bedeutung ist, Gegenstand der Jahresabschlussprüfung.
Der Aufsichtsrat bestand im Berichtszeitraum satzungsgemäß aus drei Personen. Der Aufsichtsrat bildete keine Ausschüsse.
Überwachung und Beratung des Vorstands bei der Geschäftsführung
Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens überwacht und sich regelmäßig, zeitnah und umfassend mittels schriftlicher Berichte und mündlicher Schilderungen über die Geschäftsentwicklung und die Lage des Unternehmens informieren lassen. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat hinsichtlich der strategischen Weiterentwicklung, der beabsichtigten und durchgeführten Organisations- und Personalmaßnahmen, der technologischen Optimierung, der Liquiditätssituation der Gesellschaft, der bestehenden Risiken und der Unternehmensplanung, die immer wieder einer kritischen Überprüfung zugeführt wurde.
Der Aufsichtsrat wurde über vorübergehend aufgetretene Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen informiert; die Ursachen hierfür wurden eingehend erläutert und diskutiert und, soweit erforderlich, entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Der Aufsichtsrat war in alle wesentlichen Entscheidungen, die für das Unternehmen von besonderer Bedeutung waren, unmittelbar eingebunden. Er hat diese ausführlich erörtert und den Vorstand beratend begleitet.
Im Geschäftsjahr 2020 hat der Aufsichtsrat der MAX 21 AG die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung durch den Vorstand überzeugt.
Geschäftsentwicklung
Die Tochtergesellschaft Binect GmbH konnte im Geschäftsjahr 2020 eine deutliche Wachstumssteigerung erzielen und ihre Planungsziele übererfüllen. Die Ergebnisse und Erfolge im Berichtszeitraum zeigen, dass sich die Binect GmbH mit den getroffenen Maßnahmen im Hinblick auf das Produktportfolio, die anvisierten Marktsegmente und die Bearbeitung des Marktes grundsätzlich auf dem richtigen Weg befindet.
Im Verlauf des Geschäftsjahres standen für die MAX 21 AG die Ausrichtung auf die Wachstumsmärkte der verbliebenen 100%-Tochtergesellschaft Binect GmbH und die zukunftsweisende Neuaufstellung der Kapitalseite der MAX 21 AG im Fokus. Dazu gehörte die umfassende Sanierung des Eigenkapitals der Gesellschaft in Form einer ordentlichen Kapitalherabsetzung sowie die anschließende Kapitalerhöhung zur Unterstützung des künftigen Wachstums. Mit der von der Hauptversammlung im Oktober 2020 beschlossenen und Anfang 2021 durchgeführten Kapitalerhöhung soll neben der Stärkung von Marketing und Vertrieb insbesondere die Skalierbarkeit der technischen Plattform, auf der die digitalen Lösungen der Binect GmbH angeboten werden, sichergestellt werden.
Der Aufsichtsrat wurde im April 2020 umbesetzt. Auf den bisherigen Vorsitzenden des Organs, Herrn Götz Mäuser, folgte im Wege der gerichtlichen Bestellung zum 07.04.2020 Herr Ronald Gerns. Ebenfalls per gerichtlicher Bestellung zum 07.04.2020 folgte Herr Thomas Rickert als stellvertretender Vorsitzender auf Herrn Oliver Michel. Beide neuen Aufsichtsräte wurden durch die Hauptversammlung am 29.10.2020 mit fast 100%iger Zustimmung bestätigt.
Mit Blick auf die maßgeblich vom Vorstand vorangetriebenen Veränderungen der Gruppe und die erforderliche Management-Kontinuität bei der Umsetzung der beschlossenen Zukunftsplanungen erfolgte im Dezember 2020 die vorgezogene Verlängerung des Vorstandsvertrages mit Herrn Dr. Frank Wermeyer um eine weitere Periode von drei Jahren bis zum 31.03.2025. Für die anvisierte Plattformoptimierung der Binect konnte der Vorstand im November den Vertrag mit einem künftigen CTO schließen, der die technologische Neuausrichtung der Gesellschaft verantworten wird.
Strategie
Die Strategie der MAX 21 AG ist darauf ausgerichtet, mit der verbliebenen Tochtergesellschaft Binect GmbH im Wachstumsmarkt der digitalen Geschäftskommunikation weiter zu wachsen und die Profitabilität zu steigern. Unter der Marke Binect werden weitere digitale Bausteine für die sichere und einfache Dokumentenlogistik eingeführt werden, deren Basis eine skalierbare und damit wachstumsfähige Plattform bildet. Die Binect GmbH wird damit ihre Führungsrolle im Hybrid- und Digitalpostmarkt zu einem führenden SaaS-/Cloud-Anbieter in diesen Marktsegmenten ausbauen.
Feststellung des Jahresabschlusses
Vorstand und Aufsichtsrat hatten angekündigt, den Jahresabschluss der MAX 21 AG als konsolidierten Konzernabschluss der MAX 21 Gruppe zu erstellen, der die beiden Einzelgesellschaften MAX 21 AG und Binect GmbH umfasst. Unter dem Aspekt der Vergleichbarkeit mit früheren Abschlüssen der MAX 21 Gruppe wurde der Abschluss in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt.
Als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 wurde die ba audit gmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, von der Hauptversammlung am 29.10.2020 bestätigt und vom Aufsichtsrat mit der Prüfung des Abschlusses zum 31.12.2020 beauftragt. Die Prüfung erfolgte satzungsgemäß freiwillig, eine gesetzliche Verpflichtung zur Prüfung bestand nicht. Die ba audit gmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Abschluss des MAX 21 Konzerns für das Geschäftsjahr 2020, der implizit auch die Prüfung des Jahresabschlusses der MAX 21 AG beinhaltet hat, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Konzernabschluss der MAX 21 zum 31.12.2020, die Vorlagen und der Prüfungsbericht wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig ausgehändigt. Die Unterlagen wurden ausführlich besprochen.
Der Konzernabschluss der MAX 21 zum 31.12.2020 wurde in einer Online-Sitzung des Aufsichtsrates am 20.05.2021 durch den Vorstand vorgestellt und erläutert. Der Vorstand berichtete über den Ablauf der Prüfung und die Prüfungsergebnisse und stand für weitere Fragen zur Verfügung. Anschließend erörterte der Aufsichtsrat den Prüfbericht intern. Der Abschluss des MAX 21 Konzerns, aufgestellt nach IFRS zum 31.12.2020, wurde vom Aufsichtsrat geprüft. Nach seiner eigenständigen Prüfung hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis des Abschlussprüfers zugestimmt. Es bestanden keine Einwände. Den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss der MAX 21 zum 31.12.2020 hat der Aufsichtsrat am 20.05.2021 gebilligt. Der Jahresabschluss wurde damit gemäß § 172 AktG festgestellt.
Der Aufsichtsrat ist davon überzeugt, dass sich die Gesellschaft auf dem richtigen Weg bei der Umsetzung ihrer Unternehmensstrategie und ihrer Weiterentwicklung befindet.
Weiterstadt, im Mai 2021
Für den Aufsichtsrat:
Ronald Gerns
Vorsitzender des Aufsichtsrats
III. Konzernabschluss 2020
1. Konzern-Bilanz zum 31.12.2020
| Aktiva | Anhang | 31.12.2020 (in EUR) |
31.12.2019 (in EUR) |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 6.6.1 | 5.019.945,93 | 5.192.905,26 |
| Sachanlagen | 6.6.1 | 163.156,05 | 278.634,55 |
| Finanzanlagen | 6.8.4 | 2,00 | 10.011,67 |
| Sonstige Vermögenswerte | 6.6.2 | 0,00 | 14.542,27 |
| 5.183.103,98 | 5.496.093,75 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
6.6.2 | 1.657.932,22 | 880.389,29 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
6.8.4 | 688.347,10 | 523.870,71 |
| Steuererstattungsansprüche | 0,00 | 84.907,96 | |
| Vorräte | 6.6.2 | 233.772,00 | 239.568,00 |
| Sonstige Vermögenswerte | 6.6.2 | 681.946,70 | 327.448,41 |
| 3.261.998,02 | 2.056.184,37 | ||
| Summe Vermögenswerte | 8.445.102,00 | 7.552.278,12 |
| Passiva | Anhang | 31.12.2020 (in EUR) |
31.12.2019 (in EUR) |
|---|---|---|---|
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 6.8. | 2.572.572,00 | 18.008.004,00 |
| Kapitalrücklage | 3.795.114,50 | 23.772.547,33 | |
| Gewinnrücklagen einschließlich Ergebnisvortrag |
45.762,46 | -30.629.044,26 | |
| Konzernperiodenergebnis | 453.820,79 | -4.760.625,28 | |
| 6.867.269,75 | 6.390.881,79 | ||
| Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital |
6.867.269,75 | 6.390.881,79 | |
| Langfristige Schulden | |||
| Leasingverbindlichkeiten | 6.6.2 | 0,00 | 231.570,00 |
| Latente Steuerschulden | 6.6.2 | 125.188,56 | 168.023,95 |
| 125.188,56 | 399.593,95 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Leasingverbindlichkeiten | 6.6.2 | 117.429,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
6.6.2 | 906.331,07 | 441.222,78 |
| Steuerschulden | 6.6.2 | 88.986,67 | 124.302,82 |
| Sonstige Schulden | 6.6.2 | 339.896,95 | 196.276,78 |
| 1.452.643,69 | 761.802,38 | ||
| Summe Eigenkapital und Schulden | 8.445.102,00 | 7.552.278,12 |
2. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
| Konzern Gewinn- und Verlustrechnung |
Anhang | Geschäftsjahr 2020 (in EUR) |
Geschäftsjahr 2019 (in EUR) |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 6.7 | 9.077.722,49 | 8.864.770,45 |
| Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen |
6.7 | -5.796,00 | 53.391,90 |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 6.7 | 197.570,91 | 263.343,58 |
| Gesamtleistung | 9.269.497,40 | 9.181.505,93 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 6.7 | 293.023,85 | 508.110,29 |
| Materialaufwand | 6.7 | -5.077.480,51 | -3.205.043,90 |
| Personalaufwand | 6.7 | -2.572.880,52 | -3.170.033,57 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte |
6.7 | -516.548,49 | -1.151.498,93 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6.7 | -947.936,59 | -7.447.137,54 |
| Betriebsergebnis | 447.675,14 | -5.284.097,72 | |
| Finanzerträge | 0,00 | -1.536,56 | |
| Finanzierungsaufwendungen | 6.7 | -36.689,74 | -35.597,35 |
| Finanzergebnis | -36.689,74 | -34.060,79 | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 410.985,40 | -5.318.158,51 | |
| Ertragsteuern | 6.7 | 42.835,39 | 557.533,23 |
| Konzern-Jahresüberschuss/ -fehlbetrag | 453.820,79 | -4.760.625,28 | |
| Zurechnung des Überschusses/Fehlbetrags an die Eigentümer des Mutterunternehmens (Konzern Jahresüberschuss/ -fehlbetrag) |
453.820,79 | -4.760.625,28 | |
| Anteile anderer Gesellschafter | 0,00 | 0,00 | |
| Ergebnis je Aktie | |||
| unverwässert | 0,18 | -1,85 | |
| verwässert | 0,17 | -1,79 | |
| Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien | |||
| unverwässert (Stück) | 2.572.572 | 2.572.572* | |
| Verwässerungseffekt aus Aktienoptionen | 80.867 | 90.153* | |
| Verwässert (Stück) | 2.653.439 | 2.662.725* |
*) Stückzahlen aus Gründen der Vergleichbarkeit bereinigt um den Effekt der ordentlichen Kapitalherabsetzung

3. Konzern-Gesamtergebnisrechnung
Für den Zeitraum vom 01.12.2020 bis zum 31.12.2020
| In EUR | Geschäftsjahr 2020 |
Geschäftsjahr 2019 |
|---|---|---|
| Konzern-Jahresüberschuss | 453.820,79 | -4.760.625,28 |
| Posten, die nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umklassifiziert werden, wenn bestimmte Gründe vorliegen |
||
| Neubewertung des Anlagevermögens | 0,00 | 0,00 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 0,00 | 0,00 |
| Wertänderungen bei veräußerbaren Finanzwerten und Cashflow hedges |
0,00 | 0,00 |
| Sonstiges Ergebnis | 0,00 | 0,00 |
| Konzerngesamtergebnis einschließlich erfolgsneutral | ||
| erfasster Eigenkapitalveränderungen | 453.820,79 | -4.760.625,28 |
| Zurechnung des Überschusses/Fehlbetrags an die Eigentümer des Mutterunternehmens (Konzernüberschuss/ |
||
| -fehlbetrag) | 453.820,79 | -4.760.625,28 |
| Anteile anderer Gesellschafter | 0,00 | 0,00 |

4. Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
| Zusätzlich | Summe | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ausgegebene Stückaktien | Eigenkapital | Anteile | ||||||
| Gezeichnetes | Kapital- | Kapital- | Gewinn- | der Aktionäre | anderer | |||
| Anzahl | Kapital | Rücklagen | Rücklagen | Rücklagen | der MAX21 AG | Gesellschafter | Gesamt | |
| Eigenkapital zum 01.01.2019 | 18.008.004 | 18.008.004,00 | 23.780.548,66 | 0,00 | -30.629.044,26 | 11.159.508,40 | 0,00 | 11.159.508,40 |
| Konzern-Jahresüberschuss / -fehlbetrag | 0,00 | 0,00 | 0,00 | -4.760.625,28 | -4.760.625,28 | 0,00 | -4.760.625,28 | |
| Konzern-Gesamtergebnis | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| Aktienbasierte Vergütungen | 0,00 | 0,00 | -8.001,33 | -8.001,33 | 0,00 | -8.001,33 | ||
| Eigenkapital zum 31.12.2019 | 18.008.004 | 18.008.004,00 | 23.780.548,66 | -8.001,33 | -35.389.669,54 | 6.390.881,79 | 0,00 | 6.390.881,79 |
| Konzern-Jahresüberschuss / -fehlbetrag | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 453.820,79 | 453.820,79 | 0,00 | 453.820,79 | |
| Konzern-Gesamtergebnis | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| Kapitalherabsetzung | -15.435.432 | -15.435.432,00 | -20.000.000,00 | 0,00 | 35.435.432,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Aktienbasierte Vergütungen | 0,00 | 0,00 | 22.567,17 | 22.567,17 | 0,00 | 22.567,17 | ||
| Eigenkapital zum 31.12.2020 | 2.572.572 | 2.572.572,00 | 3.780.548,66 | 14.565,84 | 499.583,25 | 6.867.269,75 | 0,00 | 6.867.269,75 |
5. Konzern-Kapitalflussrechnung
Für den Zeitraum vom 01.12.2020 bis zum 31.12.2020
| In EUR | Geschäftsjahr 2020 |
Geschäftsjahr 2019 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Steuern | 410.985,40 | -5.318.158,51 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle | ||
| Vermögenswerte | 516.548,49 | 1.151.498,93 |
| Finanzergebnis | 36.689,74 | 34.060,79 |
| Ergebnis aus dem Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten |
-215.358,71 | 598,50 |
| Ergebnis aus dem Abgang vollkonsolidierter Gesellschaften | 0,00 | 5.916.350,62 |
| Veränderung der Vorräte | 5.796,00 | 22.733,48 |
| Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
-164.476,39 | 257.027,36 |
| Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
465.108,29 | -318.346,60 |
| Veränderung sonstige Vermögenswerte und sonstige | ||
| Schulden | -146.744,04 | -1.119.883,56 |
| Gezahlte ./. erhaltene Zinsen | -29.738,38 | -23.398,43 |
| Gezahlte ./. erhaltene Ertragsteuern | 0,00 | 0,00 |
| Gezahlte ./. erhaltene Dividenden | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Vorgänge | -24.904,58 | -8.001,33 |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 853.905,82 | 594.481,25 |
| Erwerb von Sachanlagen und immateriellen | ||
| Vermögenswerten | -228.110,66 | -307.173,51 |
| Einzahlungen ./. Auszahlungen aus dem Verkauf von vollkonsolidierten Tochterunternehmen |
0,00 | -200.137,48 |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von Finanzanlagen | 272.840,13 | 0,00 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | 44.729,47 | -507.310,99 |
| Einzahlung / Auszahlungen Leasingverbindlichkeit (Miete) | -114.141,00 | -122.983,31 |
| Gezahlte Zinsen | -6.951,36 | -10.662,36 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -121.092,36 | -133.645,67 |
| Nettoveränderung der Zahlungsmittel | 777.542,93 | -46.475,41 |
| Finanzmittelfonds zu Beginn des Geschäftsjahres | 880.389,29 | 926.864,70 |
| Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres | 1.657.932,22 | 880.389,29 |
6. Konzernanhang
6.1. Grundlagen und Methoden
Allgemeine Angaben
Die MAX 21 AG ("MAX 21") ist eine Management-Holding, die im Wachstumsfeld der Plattformlösungen aktiv ist mit Fokus auf die Entwicklung digitaler Bausteine für eine sichere und einfache Dokumentenlogistik.
Ziel der MAX 21 ist es, Geschäftsmodelle zu entwickeln oder in solche zu investieren, die das Potenzial haben, mit skalierbaren Technologien wiederkehrende Erträge zu generieren. Als Holding übernimmt die MAX 21 AG dabei im Wesentlichen administrative Funktionen.
Zum Abschluss des Geschäftsjahres 2020 gehörte zur MAX 21 Gruppe neben der MAX 21 AG als Holding mit der Binect GmbH ("Binect") nur noch eine Tochterunternehmung (Mehrheitsbeteiligung; 100%). Darüber hinaus wird noch eine Minderheitsbeteiligung an der International Sports Pass GmbH gehalten. Die Minderheitsbeteiligung an der GFN AG wurde im Berichtsjahr verkauft.
Die MAX 21 AG ist eine börsennotierte Gesellschaft nach deutschem Recht und Mutterunternehmen des MAX 21 Konzerns. Sie hat Ihren Firmensitz in der Robert-Koch-Straße 9 in 64331 Weiterstadt, und ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Darmstadt unter der Registernummer HRB 9397 eingetragen.
Die Aktien der MAX 21 AG werden seit dem 01.04.2019 im Basic Board der Frankfurter Börse gehandelt.
Grundlagen der Bilanzierung
Der Konzernabschluss der MAX 21 AG wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach § 315e Abs. 1 und 3 HGB ergänzend zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Im Folgenden wird einheitlich der Begriff IFRS verwendet.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Beim Bilanzausweis wird zwischen lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden unterschieden, die im Konzern-Anhang, sofern geboten, detailliert nach ihrer Fristigkeit ausgewiesen werden. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Dabei werden die im Geschäftsjahr angefallenen Kosten nach Kostenarten unterteilt und die in den Vorräten sowie die in den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen aktivierten Kosten separat als Bestandsveränderungen bzw. aktivierte Eigenleistungen ausgewiesen.

Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Die Einzelabschlüsse der MAX 21 AG und ihrer Tochterunternehmen werden unter Beachtung der einheitlich für den Konzern geltenden Ansatz- und Bewertungsmethoden in den Konzernabschluss einbezogen.
Der Konzernabschluss der MAX 21 AG für das Geschäftsjahr 2020 wird am 25.05.2021 durch den Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben.
6.2. Verlautbarungen bzw. Änderungen von Verlautbarungen des IASB
Erstmals im Geschäftsjahr anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen von Standards und Interpretationen.
Das IASB hat folgende Standards geändert beziehungsweise neu verabschiedet, die verpflichtend im Konzernabschluss zum 31.12.2020 anzuwenden sind:
| Verlautbarung | Titel | Anwen dungs pflicht |
Wesentliche Änderungen | Auswirkungen auf die Darstellung der Ver mögens-, Finanz- und Ertragslage |
|---|---|---|---|---|
| Amendments to References to the Conceptual Framework |
References to the Con ceptual Framework |
01.01.2020 | Aktualisierung der Querverweise auf das neu überarbeitete Rahmenkon zept. |
Keine wesentlichen Auswirkungen |
| Amendments to IAS 1 and IAS 8 |
Definition of Material |
01.01.2020 | Definition des Begriffs der Wesent lichkeit. |
Keine wesentlichen Auswirkungen |
| Amendments to IFRS 3 |
Business Combina tions |
01.01.2020 | Änderungen in der Definition eines Geschäftsbetriebs zur Klarstellung, ob ein Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögenswerten er worben wurde. |
Keine wesentlichen Auswirkungen |
| Amendments to IFRS 9, IAS 39 and IFRS 7 |
Interest Rate Benchmark Reform (Phase 1) |
01.01.2020 | Erleichterungen bzgl. der Hedge Accounting-Vorschriften, die ver pflichtend für alle von der Reform des Referenzzinssatzes betroffenen Sicherungsbeziehungen anzuwen den sind. Zusätzlich sind weitere Angaben darüber vorgesehen. |
Keine wesentlichen Auswirkungen. |
6.3. Veröffentlichte, aber noch nicht anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen
In EU-Recht übernommene IFRS:
| Verlautba rung |
Titel | Anwen dungs pflicht |
Wesentliche Änderungen | Voraussichtliche Auswir kungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz und Ertragslage |
|---|---|---|---|---|
| Amendments to IFRS 4 |
Insurance Contracts – deferral of IFRS 9 |
01.01.2021 | Verschiebung der Erstanwendung des IFRS 9 für Versicherungs unternehmen |
Voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen |
| Amendments to IFRS 9, IAS 39 and IFRS 7, IFRS 4 and IFRS 16 |
Interest Rate Benchmark Reform (Phase 2) |
01.01.2021 | Änderungen an Finanzinstrumenten durch die IBOR-Reform, Vorschriften bzgl. der Bilanzierung von Hedge Accounting und die zugehörigen Angabe-Vorschriften. |
Voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen |
| Amendment to IFRS 16 |
Covid-19- related Rent Concessions |
01.01.2021 | Erleichterungsregelungen für die Bilanzierung von Mietzugeständ nissen beim Leasingnehmer, welche aufgrund der COVID-19-Pandemie gewährt wurden. |
Voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen |
Noch nicht in EU-Recht übernommene IFRS:
| Verlautbarung | Titel | Anwendungs pflicht |
Wesentliche Änderungen | Voraussichtliche Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz und Ertragslage |
|---|---|---|---|---|
| Amendments to IAS 16 |
Proceeds before Intended Use |
01.01.2022 | Klarstellung des Begriffs der Anschaffungs- und Herstellungskosten. Keine Abzugsfähigkeit von Verkaufs erlösen in der Zeit, in welcher der Ver mögenswert zu seinem Standort und in den betriebsbereiten Zustand gebracht wurde. Ferner müssen Kosten und Erlöse im Zusammenhang mit produ zierten Gegenständen, die nicht aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens stammen, getrennt ausgewiesen werden. |
Voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen |
| Amendments to IAS 37 |
Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets |
01.01.2022 | In den Änderungen geht es insbesondere um Kosten, die ein Unternehmen als Kosten für die Erfüllung eines Vertrages mit aufnehmen sollte, wenn es beurteilt, ob ein Vertrag belastend ist. Zu den Erfüllungskosten eines Vertrags gehören alle direkt dem Vertrag zurechenbaren Kosten. Diese umfassen die zusätzlich für die Erfüllung des Vertrags entstehen den Kosten und eine Zurechnung anderer Kosten, die direkt der Vertrags erfüllung zuzurechnen sind. |
Voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen |
| Amendments to IFRS 3 |
Reference to the Conceptual Framework |
01.01.2022 | IFRS 3 bezieht sich auf das Rahmen konzept 2018. Ergänzung der Vorschrift, dass ein Erwerber bei der Identifizierung von übernommenen Verpflichtungen, die in den Anwendungsbereich des IAS 37 oder IFRIC 21 fallen, die Regelungen des IAS 37 oder IFRIC 21 anstelle des Rahmenkonzepts anzuwenden hat. Des Weiteren wird IFRS 3 um ein explizites Ansatzverbot für erworbene Eventual forderungen ergänzt. |
Voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen |
| Annual Improvements Project |
Annual Improvements to IFRSs 2018-2020 Cycle |
01.01.2022 | Ergänzungen zu IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41. |
Voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen |
| IFRS 17 | Insurance Contract |
01.01.2023 | Bilanzierung von Versicherungsverträgen | Voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen |

Voraussichtliche
| Verlautbarung | Titel | Anwendungs pflicht |
Wesentliche Änderungen | Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz und Ertragslage |
|---|---|---|---|---|
| Amendments to IFRS 17 |
Insurance Contract |
01.01.2023 | Verschiebung der Erstanwendung des IFRS 17 auf den 1. Januar 2023. Die wesentlichen Grundlagen der Bilanzierung nach IFRS 17 bleiben unverändert. |
Voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen |
| Amendments to IAS 1 |
Presentation of Financial Statements |
01.01.2023 | Weitere Klarstellung der Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- und langfristig. |
Voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen |
6.4. Korrektur gemäß IAS 8
Die MAX 21 hat im Berichtsjahr keine wesentlichen Änderungen der Bilanzierungsund Bewertungsmethoden vorgenommen.
6.5. Ansatz und Bewertung wesentlicher Aktiv- und Passivposten der Konzern-Bilanz
Konsolidierungsgrundsätze & Konsolidierungskreis:
In den Konzernabschluss werden sämtliche Tochterunternehmen einbezogen. Als Tochtergesellschaft gilt ein Unternehmen, das von der MAX 21 AG unmittelbar oder mittelbar beherrscht wird.
Ein Unternehmen wird ab dem Zeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen, ab dem der Konzern Beherrschung erlangt. Im Rahmen der Erstkonsolidierung werden die erworbenen Vermögenswerte und Schulden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt angesetzt. Ein Unterschiedsbetrag zwischen der übertragenen Gegenleistung (Kaufpreis) und dem anteiligen beizulegenden Zeitwert der Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten wird, falls aktivisch, als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen oder, falls passivisch, erfolgswirksam vereinnahmt.
Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens werden ab dem Erwerbszeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen. Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens bleiben bis zu dem Zeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen, an dem die Beherrschung durch das Mutterunternehmen endet. Sofern erforderlich, werden Bilanzierungsgrundsätze von Tochterunternehmen an die konzerneinheitlichen Bilanzierungsgrundsätze der MAX 21 AG angepasst. Aufwendungen und Erträge, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Ergebnisse zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden eliminiert.
Mit Verlust des beherrschenden Einflusses wird in der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung ein Gewinn oder Verlust aus dem Abgang des Tochterunternehmens erfasst in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen (i) dem Erlös aus der Veräußerung des Tochterunternehmens, dem beizulegenden Zeitwert zurückbehaltener Anteile, dem Buchwert der nicht beherrschenden Anteile sowie der kumulierten auf das Tochterunternehmen entfallenden Beträge des sonstigen Konzernergebnisses und (ii) dem Buchwert des abgehenden Nettovermögens des Tochterunternehmens.
Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden nach einheitlichen Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätzen erstellt. Zum 31.12.2020 besteht der Konsolidierungskreis aus der Muttergesellschaft MAX 21 AG und einer vollkonsolidierten Tochtergesellschaft:
| Name und Sitz der | Kapitalanteil der | Ergebnis vor | Jahresergebnis | Eigenkapital |
|---|---|---|---|---|
| Gesellschaft | MAX 21 | Steuern (EBT) | nach Steuern | |
| Binect GmbH, Weiterstadt | 100 % | 168,63 TEUR | -240,09 TEUR | 634,48 TEUR |
Veränderung des Konsolidierungskreises:
Im Geschäftsjahr 2020 gab es keine Änderung des Konsolidierungskreises. In 2019 wurde die KeyIdentity GmbH entkonsolidiert.
Währungsumrechnung
Die funktionale Währung der MAX 21 AG ist der Euro. Die funktionale Währung aller in den Konsolidierungskreis einbezogenen Tochterunternehmen ist der Euro. Der Konzernabschluss wird in Euro als Berichtswährung aufgestellt. Fremdwährungstransaktionen werden mit dem am Tag des Geschäftsvorfalls geltenden Wechselkurs in die funktionale Währung des jeweiligen Unternehmens umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht auf die funktionale Währung des bilanzierenden Unternehmens lauten, werden zu dem am jeweiligen Bilanzstichtag geltenden Stichtagskurs umgerechnet. Kursgewinne und -verluste aus der Währungsumrechnung werden ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Betriebsergebnis erfasst.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden Bargeld sowie alle Finanzmittel mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten zum Erwerbszeitpunkt ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt zum Nennwert. Das Risiko von Wertschwankungen ist unwesentlich.
Finanzinstrumente
Die Zugangsbewertung von Finanzinstrumenten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Die dem Erwerb oder der Emission von Finanzinstrumenten direkt zurechenbaren Transaktionskosten gehen nur in den Buchwert ein, soweit die Finanzinstrumente nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Marktübliche Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Erfüllungstag bilanziert. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen aus der Investition ausgelaufen sind oder übertragen wurden und MAX 21 AG alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts verbunden sind, übertragen hat. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn diese getilgt sind, das heißt, wenn die im Vertrag genannten Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind.
Bei MAX 21 werden die finanziellen Vermögenswerte unterschieden in folgende Kategorien: "Kredite und Forderungen" und "Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte". Finanzinstrumente der Kategorie "Bis zur Endfälligkeit gehaltene Vermögenswerte" und "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte" bestanden bei MAX 21 nicht. Die finanziellen Verbindlichkeiten werden in die Kategorien: "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" und "Andere finanzielle Verbindlichkeiten" unterteilt.
Kredite und Forderungen
Gewährte Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Bei MAX 21 enthalten die Bilanzposten "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente", "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" sowie kurz- und langfristige "Sonstige Vermögenswerte" finanzielle Vermögenswerte, welche der Kategorie "Kredite und Forderungen" zugeordnet werden.
Gewährte Kredite und Forderungen werden bei Zugang mit dem beizulegenden Zeitwert, unter Einbeziehung von Anschaffungsnebenkosten, bewertet. Gewährte Kredite und Forderungen unterliegen einer Werthaltigkeitsprüfung. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte und Leasing-Vermögenswerte wird der Wertminderungsbedarf stets auf Basis der über die gesamte Laufzeit erwarteten Verluste ermittelt. Für alle anderen Instrumente werden die Wertminderungen nur dann auf Basis der über die gesamte Laufzeit erwarteten Verluste ermittelt, wenn sich das Kreditrisiko seit erstmaligem Ansatz wesentlich erhöht hat. Andernfalls werden die Wertminderungen lediglich auf Basis der erwarteten Verluste ermittelt, die aus einem innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag auftretenden Verlustereignis resultieren würden. In diesem Fall werden also Verlustereignisse nicht berücksichtigt, die später als zwölf Monate nach dem Abschluss-Stichtag auftreten können. Bei der Ermittlung des künftig zu erwartenden Wertminderungsbedarfs wird grundsätzlich auf historische Ausfallwahrscheinlichkeiten abgestellt, die um für das Kreditrisiko relevante Zukunftsparameter ergänzt werden.
Die Wertminderungen tragen den künftig erwarteten Ausfallrisiken hinreichend Rechnung; konkrete Ausfälle führen zur Ausbuchung der betreffenden Forderungen. Im Rahmen von Einzelwertberichtigungen werden finanzielle Vermögenswerte anhand gleichartiger Ausfallrisikoeigenschaften gruppiert und gemeinsam auf Wertminderungen untersucht und wertberichtigt. Die Wertminderung wird indirekt erfasst (über ein gesondertes Wertminderungskonto). Wenn der Zahlungsausfall sicher ist, werden gewährte Kredite und Forderungen als uneinbringlich eingestuft und zusammen mit gegebenenfalls hierfür zuvor erfassten Wertminderungen ausgebucht.
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
Vermögenswerte, die als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert oder keiner der übrigen Kategorien zugeordnet sind. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden bei Zugang mit dem beizulegenden Zeitwert, unter Einbeziehung von Anschaffungsnebenkosten, bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zum jeweiligen Bilanzstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert. Anschaffungsnebenkosten im Zusammenhang mit zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten mit einer endlichen Laufzeit und festen oder bestimmbaren Zahlungen werden aktiviert und unter Anwendung der Effektivzinsmethode in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Liegt der beizulegende Zeitwert dauerhaft beziehungsweise wesentlich unter den fortgeführten Anschaffungskosten, liegt eine erfolgswirksam zu erfassende Wertminderung vor.
Bei zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten wird ein erheblicher beziehungsweise dauerhafter Rückgang des beizulegenden Zeitwerts des finanziellen Vermögenswerts unter seine Anschaffungskosten als Anhaltspunkt für eine Wertminderung angesehen. Sofern ein solches Anzeichen vorliegt, wird der bisher direkt im Eigenkapital erfasste kumulierte Verlust in Höhe der Differenz zwischen Anschaffungskosten und dem aktuellen beizulegenden Zeitwert abzüglich etwaiger aufwandswirksam verbuchter Wertminderungen ergebniswirksam aus dem Eigenkapital ausgebucht.
Wenn als zur Veräußerung verfügbar eingestufte finanzielle Vermögenswerte verkauft werden, werden die bereits zuvor im Eigenkapital erfassten kumulierten Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam erfasst.
Andere finanzielle Verbindlichkeiten
Andere finanzielle Verbindlichkeiten werden beim Erstansatz zum beizulegenden Zeitwert unter Abzug von Transaktionskosten bewertet. Die Folgebilanzierung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Die Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind.
Vorräte
Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder niedrigeren Nettoveräußerungswerten am Bilanzstichtag nach der Durchschnittskostenmethode bewertet. Die zu den produktionsbezogenen Kosten ermittelten Herstellungskosten beinhalten, neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten, angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Abschreibungen.
Laufende und latente Ertragsteuern
Die Ermittlung der laufenden Ertragsteuern erfolgt gemäß den zum Bilanzstichtag geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen. MAX 21 ermittelt latente Steuern für temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten und den steuerlichen Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden, während auf Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenszusammenschlüssen keine latenten Steuern zu erfassen sind. Ebenso erfolgt keine Berücksichtigung latenter Ertragsteuern im Rahmen des erstmaligen Ansatzes eines Vermögenswerts oder einer Schuld im Zusammenhang mit einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das IFRS-Ergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst. Die Bewertung aktiver und passiver latenter Steuern erfolgt anhand der Steuersätze und steuerlichen Vorschriften, die am Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden und die anzuwenden sind, wenn die aktiven latenten Steuern realisiert beziehungsweise die passiven latenten Steuern erfüllt werden. Aktive latente Steuern aus abzugsfähigen temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen, die passive latente Steuern aus zu versteuernden temporären Differenzen übersteigen, werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem wahrscheinlich ist, dass die jeweilige Konzerngesellschaft ausreichend steuerpflichtiges Einkommen zur Realisierung des entsprechenden Vorteils erzielen wird. MAX 21 überprüft aktivierte latente Steuern an jedem Bilanzstichtag auf ihre Werthaltigkeit. Die Einschätzung erfordert Annahmen des Managements im Hinblick auf die Höhe des zukünftig zu versteuernden Gewinns sowie weitere positive und negative Einflussgrößen.
Aktive und passive latente Steuern werden saldiert, soweit sie dieselbe Steuerbehörde und dasselbe Steuersubjekt oder eine Gruppe verschiedener Steuersubjekte, die gemeinsam ertragsteuerlich veranlagt werden, betreffen.
Ertragsteuern werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst mit Ausnahme derer, die sich auf Sachverhalte beziehen, die direkt im sonstigen Ergebnis oder im übrigen Eigenkapital erfasst wurden.
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen umfasst neben Betriebs- und Geschäftsausstattung auch Anlagen im Bau und wird zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Wenn Sachanlagen verkauft, stillgelegt oder verschrottet werden, wird der Gewinn beziehungsweise Verlust als Differenz zwischen dem Nettoverkaufserlös und dem Restbuchwert unter den sonstigen betrieblichen Erträgen beziehungsweise Aufwendungen erfasst.
Die Anschaffungskosten umfassen auch die einzeln zuordnungsfähigen Anschaffungsnebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden nach der linearen Methode vorgenommen. Grund und Boden, grundstücksgleiche Rechte und Anlagen im Bau werden nicht planmäßig abgeschrieben. Den planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen liegen konzerneinheitliche Nutzungsdauern zwischen 3 und 12 Jahren zugrunde. Die Restbuchwerte und wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Immaterielle Vermögenswerte (außer Geschäfts- oder Firmenwerte)
Immaterielle Vermögenswerte bestehen im Wesentlichen aus erworbenen immateriellen Vermögenswerten wie Lizenzen, die zu Anschaffungskosten angesetzt werden, sowie aus aktivierten Entwicklungskosten. Diese immateriellen Vermögenswerte haben eine begrenzte Nutzungsdauer und werden unter Berücksichtigung linearer Abschreibungen über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Die Nutzungsdauer betragen zwischen 3 und 5 Jahren.
Bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten werden die Ausgaben für die Entwicklungsphase aktiviert, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, und planmäßig über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Forschungsausgaben werden im Entstehungszeitpunkt als Aufwand erfasst. Unter Entwicklung ist hierbei die Anwendung von Forschungsergebnissen oder von anderem Wissen auf einen Plan oder Entwurf für die Produktion von neuen oder beträchtlich verbesserten Materialien, Vorrichtungen, Produkten, Verfahren, Systemen oder Dienstleistungen zu verstehen. Die Entwicklung findet dabei vor Aufnahme der kommerziellen Produktion oder Nutzung statt. Zu den Entwicklungsaktivitäten gehören u. a. der Entwurf, die Konstruktion und das Testen von Prototypen und Modellen vor der Aufnahme der eigentlichen Produktion oder Nutzung unter Verwendung neuer Technologien.
Weder im Geschäftsjahr 2020 noch im Geschäftsjahr 2019 verfügte die MAX 21 AG über immaterielle Vermögenswerte mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer.
Goodwill
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern auf der Basis des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher der Goodwill zugeordnet ist, auf eine etwaige Wertminderung untersucht. Der Werthaltigkeitstest wird regelmäßig am Ende eines jeden Geschäftsjahres durchgeführt und zusätzlich auch immer dann, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass die zahlungsmittelgenerierende Einheit in ihrem Wert gemindert ist.
Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten (inkl. Goodwill) und
von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens
Wertminderungen werden durch den Vergleich des Buchwerts mit dem erzielbaren Betrag ermittelt. Können einzelnen Vermögenswerten keine eigenen, von anderen Vermögenswerten unabhängig generierten künftigen Finanzmittelzuflüsse zugeordnet werden, ist die Werthaltigkeit auf Basis der übergeordneten zahlungsmittelgenerierenden Einheit von Vermögenswerten zu untersuchen.
An jedem Abschluss-Stichtag wird geprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert möglicherweise wertgemindert ist. Wenn ein solcher Anhaltspunkt vorliegt, ist der erzielbare Betrag des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zu bestimmen. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmbarer Nutzungsdauer (Goodwill und FCC-Lizenzen) wird darüber hinaus regelmäßig ein jährlicher Werthaltigkeitstest durchgeführt. Im Rahmen der Überprüfung auf Wertminderung wird der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Goodwill jeder einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet, die voraussichtlich von den Synergien aus dem Zusammenschluss profitiert. Übersteigt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher der Goodwill zugewiesen wurde, deren erzielbaren Betrag, ist der dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnete Goodwill in Höhe des Differenzbetrags im Wert zu mindern. Wertminderungen des Goodwills dürfen nicht rückgängig gemacht werden. Übersteigt die Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert des ihr zugeordneten Goodwills, ist die darüberhinausgehende Wertminderung anteilig auf die der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordneten Vermögenswerte zu verteilen. Die beizulegenden Zeitwerte bzw. Nutzungswerte (sofern bestimmbar) der einzelnen Vermögenswerte sind dabei als Wertuntergrenze zu berücksichtigen. Sofern die Voraussetzungen für in früheren Perioden erfasste Wertminderungen nicht mehr bestehen, sind die betreffenden Vermögenswerte (mit Ausnahme eines Goodwills) erfolgswirksam zuzuschreiben. Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird durch den höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert des Vermögenswerts bestimmt. Der erzielbare Betrag wird in der Regel unter Anwendung des Discounted-Cashflow- (DCF-)Verfahrens ermittelt, soweit nicht eine Bewertung aufgrund eines Marktpreises maßgeblich ist. Diesen DCF-Berechnungen liegen Prognosen zugrunde, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen für drei Jahre beruhen und auch für interne Zwecke verwendet werden. Der gewählte Planungshorizont spiegelt die Annahmen für kurz- bis mittelfristige Marktentwicklungen wider.
Cashflows, die über den 3-Jahres-Zeitraum hinausgehen, werden anhand geeigneter Wachstumsraten berechnet. Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen die Berechnung des erzielbaren Betrags durch das Management beruht, wird auf die Erläuterungen zu "Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten" im weiteren Verlauf dieses Kapitels verwiesen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie andere kurzfristige
Forderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie andere kurzfristige Forderungen werden – insoweit sie Fälligkeiten von länger als einem Jahr aufweisen, unter Anwendung der Effektivzinsmethode – mit dem Buchwert im Zeitpunkt des Zugangs abzüglich Wertminderungen bewertet. Die Wertminderungen, welche in Form von Einzelwertberichtigungen vorgenommen werden, tragen den erwarteten Ausfallrisiken hinreichend Rechnung; konkrete Ausfälle führen zur Ausbuchung der betreffenden Forderungen. Im Rahmen von Einzelwertberichtigungen werden finanzielle Vermögenswerte, für welche ein potenzieller Abwertungsbedarf besteht, anhand gleichartiger Ausfallrisikoeigenschaften gruppiert und gemeinsam auf Wertminderungen untersucht sowie ggf. wertberichtigt. Bei der dazu notwendigen Ermittlung der erwarteten künftigen Cashflows der Portfolios werden neben den vertraglich vorgesehenen Zahlungsströmen auch historische Ausfallerfahrungen berücksichtigt. Die Cashflows werden auf Basis des gewichteten Durchschnitts der ursprünglichen Effektivzinssätze der im jeweiligen Portfolio enthaltenen finanziellen Vermögenswerte abgezinst. Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden teilweise unter Verwendung von Wertberichtigungskonten vorgenommen.
Die Entscheidung, ob ein Ausfallrisiko mittels eines Wertberichtigungskontos oder über eine direkte Minderung der Forderung berücksichtigt wird, hängt vom Grad der Verlässlichkeit der Beurteilung der Risikosituation ab.
Leasing
Leasing-Verhältnisse sind Vereinbarungen, bei denen der Leasing-Geber dem Leasing-Nehmer das Recht auf Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum gegen Zahlung eines Entgelts überträgt. IFRS 16 definiert neben klassischen Leasing-, Miet- und Pacht-Verträgen auch Vereinbarungen als Leasing-Verhältnis, in denen dem Leasing-Nehmer anderweitige Nutzungsrechte an Vermögenswerten eingeräumt werden, wie z. B. bestimmte Dienstbarkeiten.
Leasing-Verhältnisse werden als Nutzungsrecht und als Leasing-Verbindlichkeit in Höhe des Barwerts der künftigen Leasing-Zahlungen in der Bilanz erfasst. Leasingverhältnisse, deren Laufzeit innerhalb von zwölf Monaten endet, werden direkt ergebniswirksam als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt.
Zur Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes wurde der Grenzkapitalzinssatz der MAX 21 AG herangezogen. Hieraus ergibt sich ein gewichteter durchschnittlicher Zinssatz für Immobilien von 3,12%. Die Leasing-Verbindlichkeit wird nach der Effektivzinsmethode bewertet und fortgeschrieben. Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts bestimmen sich grundsätzlich aus der Höhe der Leasing-Verbindlichkeit im Zugangszeitpunkt. Die aktivierten Nutzungsrechte werden linear über die planmäßige Nutzungsdauer bzw. über die Vertragslaufzeit abgeschrieben.
Leasing-Verhältnisse über immaterielle Vermögenswerte fallen nicht unter IFRS 16, sondern unter IAS 38.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten werden bei allen finanziellen Verbindlichkeiten, die in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ebenfalls angesetzt.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Bei den finanziellen Verbindlichkeiten hat die MAX 21 von der Anwendung des Wahlrechts, diese bei ihrer erstmaligen bilanziellen Erfassung als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Verbindlichkeiten ("Financial Liabilities at Fair Value through Profit or Loss") zu designieren, bisher keinen Gebrauch gemacht.
Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten
Die Erstellung von Abschlüssen in Übereinstimmung mit IFRS erfordert vom Management Annahmen und Schätzungen, die Auswirkungen auf ausgewiesene Beträge und damit im Zusammenhang stehende Angaben haben.
Schätzungen und Annahmen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung und müssen gegebenenfalls angepasst werden. Sie können sich von Periode zu Periode ändern und einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des MAX 21 Konzerns haben.
Obwohl diese Annahmen und Schätzungen nach bestem Wissen des Managements, basierend auf den gegenwärtigen Ereignissen und Maßnahmen, erfolgen, kann es bei den tatsächlichen Ergebnissen zu Abweichungen von diesen Schätzungen kommen.
Diese Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Einschätzung der Nutzungsdauer für abnutzbare materielle und immaterielle Vermögenswerte, der Werthaltigkeit von Forderungen, den Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen. Bei der Ermittlung des Nutzungswertes der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Rahmen des Impairment-Tests für den Geschäftsoder Firmenwert sind Schätzungen und Annahmen bei der Bestimmung der künftigen Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit sowie bei der Ermittlung des Diskontierungssatzes vorzunehmen. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.
Schätzungen und Annahmen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung und müssen gegebenenfalls angepasst werden. Sie können sich von Periode zu Periode ändern und einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MAX 21 AG haben.
Aktienbasierte Vergütungsprogramme
Aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden im Zeitpunkt der Gewährung mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert der Verpflichtung wird über den Erdienungszeitraum als Personalaufwand erfasst und mit der Kapitalrücklage verrechnet. Der beizulegende Zeitwert wird bei aktienbasierten Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente u. a. anhand von anerkannten Bewertungsverfahren ermittelt, z. B. dem Black-Scholes-Modell oder dem Monte-Carlo-Modell. Bei aktienbasierten Vergütungstransaktionen, die eine Erfüllung in bar vorsehen, sind die erworbenen Güter oder Dienstleistungen und die entstandene Schuld mit dem beizulegenden Zeitwert der Schuld zu erfassen. Bis zur Begleichung der Schuld ist der beizulegende Zeitwert der Schuld zu jedem Abschluss-Stichtag und am Erfüllungstag neu zu bestimmen und sind alle Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam zu erfassen.
Umsatzerlöse
Die Regelungen des IFRS 15 umfassen nach IFRS 15.5 grundsätzlich alle mit Kunden geschlossenen Verträge, welche die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zum Gegenstand haben. Anhand eines 5-Schritte-Modells werden Höhe und Zeitpunkt der Umsatzerlöse bestimmt. Dabei kommt ein "asset-liability-approach" mit dem Kontrollübergang als wesentliches Kriterium zur Erfassung von Umsatzerlösen zum Einsatz. Die Höhe der Umsatzerlöse bemisst sich nach der Gegenleistung, die das Unternehmen vom Kunden erhält oder erhalten wird. Im Folgenden werden die einzelnen Schritte des Modells zusammenfassend dargestellt:
Schritt 1: Identifizierung des Vertrags mit dem Kunden
Schritt 2: Identifizierung der separaten Leistungsverpflichtungen
Schritt 3: Bestimmung des Transaktionspreises
Schritt 4: Verteilung des Transaktionspreises auf Leistungsverpflichtungen
Schritt 5: Umsatzrealisierung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtung
Umsatzerlöse werden abzüglich der Umsatzsteuer sowie etwaiger Preisnachlässe erfasst, wenn die Lieferung oder Leistung erfolgt ist und die mit dem Eigentum verbundenen wesentlichen Risiken und Chancen übertragen worden sind. Der sich ergebende Bilanzansatz wird unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.
Vertragliche Leistungen (Serviceleistungen), die auf einen Zeitraum nach dem Bilanzstichtag entfallen und bereits zur Abrechnung gebracht wurden, werden passivisch abgegrenzt und über die vereinbarte Laufzeit erfolgswirksam aufgelöst.
6.6. Erläuterungen zur Bilanz
6.6.1. Anlagenspiegel
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | Kumulierte Abschreibungen | Restbuchwert | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2020 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2020 | 01.01.2020 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2020 | 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||||||||
| 1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbl. Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
623.093,65 | 0,00 | 0,00 | 623.093,65 | 574.190,65 | 24.873,00 | 0,00 | 599.063,65 | 24.030,00 | 48.903,00 |
| 2. Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte | 3.085.692,38 | 197.570,91 | 0,00 | 3.283.263,29 | 2.504.801,05 | 345.657,24 | 0,00 | 2.850.458,29 | 432.805,00 | 580.891,33 |
| 3. Geschäfts- oder Firmenwert | 15.561.181,20 | 0,00 | 0,00 | 15.561.181,20 | 10.998.070,27 | 0,00 | 0,00 | 10.998.070,27 | 4.563.110,93 | 4.563.110,93 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und immaterielle Ver- mögenswerte in Entwicklung |
0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 19.269.967,23 | 197.570,91 | 0,00 | 19.467.538,14 | 14.077.061,97 | 370.530,24 | 0,00 | 14.447.592,21 | 5.019.945,93 | 5.192.905,26 | |
| Sachanlagen | ||||||||||
| 1. Grundstücke und Gebäude (Nutzungsrecht aus dem Leasing) |
342.000,00 | 0,00 | 0,00 | 342.000,00 | 114.000,00 | 114.000,00 | 0,00 | 228.000,00 | 114.000,00 | 228.000,00 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaus- stattung |
529.458,80 | 30.539,75 | 0,00 | 559.998,55 | 478.824,25 | 32.018,25 | 0,00 | 510.842,50 | 49.156,05 | 50.634,55 |
| 871.458,80 | 30.539,75 | 0,00 | 901.998,55 | 592.824,25 | 146.018,25 | 0,00 | 738.842,50 | 163.156,05 | 278.634,55 | |
| Finanzanlagen | ||||||||||
| Beteiligungen | 127.715,67 | 0,00 | 10.009,67 | 117.706,00 | 117.704,00 | 0,00 | 0,00 | 117.704,00 | 2,00 | 10.011,67 |
| Anlagevermögen Gesamt | 20.269.141,70 | 228.110,66 | 10.009,67 | 20.487.242,69 | 14.787.590,22 | 516.548,49 | 0,00 | 15.304.138,71 | 5.183.103,98 | 5.481.551,48 |
6.6.2. Weitere Erläuterungen
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Bei den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenzen handelt es sich um Guthaben bei deutschen Kreditinstituten in Höhe von 1.657,94 TEUR (Vorjahr: 880,39 TEUR).
Vorräte
Die Vorräte in Höhe von 233,77 TEUR (Vorjahr: 239,57 TEUR) umfassen fertige Erzeugnisse und Waren. Dies umfasst vor allem den Bestand an Binect Cube Appliances (Hardware).
Sonstige Vermögenswerte, kurzfristig
Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
| Angaben in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Factoring | 515,99 | 275,20 |
| Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten | 36,36 | 24,96 |
| Mietkautionen | 17,21 | 2,67 |
| Sonstige | 112,38 | 24,61 |
| Gesamt | 681,95 | 327,45 |
Wertberichtigungen wurden keine vorgenommen.
Factoring
Seit 2016 werden die Kundenforderungen des Tochterunternehmens Binect GmbH in einem offenen Factoring-Verfahren an die Factoring-Gesellschaft abgetreten. Nach positiver Bonitätsprüfung werden die fälligen Kundenforderungen der Firmen weitgehend zur Verfügung gestellt. Die Forderungen aus Factoring sind im Wesentlichen zum Stichtag noch nicht ausbezahlte abgetretene Kundenforderungen.
Sonstige Vermögenswerte, langfristig
Im Vorjahr wurden Mietkautionen mit einer Restlaufzeit bis zum 31.12.2021 in Höhe von 14,54 TEUR ausgewiesen. Im Geschäftsjahr bestehen diese Kautionen weiterhin, werden aber aufgrund der Restlaufzeit unter den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten gezeigt.
Kurzfristige Schulden
Die kurzfristigen Schulden setzen sich wie folgt zusammen:
| Angaben in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Leasingverbindlichkeiten | 117,43 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und | ||
| Leistungen | 906,33 | 441,22 |
| Steuerschulden | 88,99 | 124,30 |
| Sonstige | 339,90 | 196,28 |
| Gesamt | 1.452,64 | 761,80 |
Leasingverbindlichkeiten entstehen aus dem Büro-Mietvertrag mit Restlaufzeit bis zum 31.12.2021, daher erfolgte der Ausweis im Vorjahr unter den langfristigen Leasingverbindlichkeiten. Die Steuerverbindlichkeiten setzen sich aus Umsatzsteuerund Lohnsteuerverbindlichkeiten zusammen.
Zum Bilanzstichtag gibt es keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr.
Latente Steuern
Es wurde ein gegenüber dem Vorjahr unveränderter zusammengefasster Ertragssteuersatz von 28,95% verwendet. Als Ertragsteuern werden die gezahlten bzw. geschuldeten tatsächlichen Ertragsteuern sowie die latenten Steuern ausgewiesen.
Die latenten Steuern auf temporäre Differenzen stellen sich in der Bilanz wie folgt dar:
| 2020 | 2020 | 2019 | 2020 | |
|---|---|---|---|---|
| Aktiv | Passiv | Aktiv | Passiv | |
| Latente Steuern in der Bilanz in EUR |
||||
| Immaterielle Vermögenswerte |
0,00 | 125.188,56 | 0,00 | 68.023,95 |
| 0,00 | 125.188,56 | 0,00 | 68.023,95 |
6.7. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
Die ausgewiesenen Umsätze resultieren aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und wurden fast ausschließlich im Inland erzielt.
Insgesamt wurden Konzern-Umsatzerlöse im Berichtszeitraum in Höhe von 9.077,72 TEUR (Vorjahr: 8.864,77 TEUR) erwirtschaftet. Im Vorjahresumsatz sind 1.821,03 TEUR Erlöse der in 2019 entkonsolidierten KeyIdentity GmbH enthalten. Bereinigt um den Umsatzanteil der Keyidentity GmbH beträgt die Umsatzsteigerung 2.034,00 TEUR bzw. +29%.
Von den Umsatzerlösen entfallen 4.249,44 TEUR (Vorjahr 3.888,66 TEUR) auf die zwei größten Kunden des Konzerns im Sinne des IFRS. Kein weiterer Kunde hat 2020 10% oder mehr zum Konzernumsatz beigetragen.
Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
Die Bestandveränderungen in Höhe von -5,80 TEUR (Vorjahr: 53,39 TEUR) resultieren aus der Veränderung der unfertigen Erzeugnisse und Leistungen.
Andere aktivierte Eigenleistungen
Die aktivierten Eigenleistungen betragen 197,57 TEUR (Vorjahr: 263,34 TEUR) und resultieren aus der Aktivierung von Entwicklungsleistungen für die eigenerstellten Softwarelösungen der Binect GmbH.
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 293,02 TEUR (Vorjahr: 508,11 TEUR) bestehen im Wesentlichen aus Erträgen aus dem Verkauf von Finanzanlagen des Anlagevermögens in Höhe von 215,36 TEUR.
Materialaufwand
Der Materialaufwand beträgt im Geschäftsjahr 5.077,48 TEUR (Vorjahr: 3.205,04 TEUR). Er resultiert im Wesentlichen aus dem Einkauf von Druckdienstleistungen sowie dem Einkauf von Fremdsoftware im Rahmen einer GU-Tätigkeit für einen Großkunden.
Personalaufwand
Der Personalaufwand beläuft sich auf 2.572,88 TEUR (Vorjahr: 3.170,03 TEUR). Im Berichtsjahr waren durchschnittlich 34,5 Mitarbeiter (FTE) beschäftigt (Vorjahr: 39,75 FTE inkl. der anteilig berücksichtigten Mitarbeiter der entkonsolidierten KeyIdentity GmbH).
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
Die Abschreibungen belaufen sich auf 516,55 TEUR (Vorjahr: 1.151,50 TEUR). Immaterielle Vermögenswerte wurden im Geschäftsjähr in Höhe von 370,53 TEUR (Vorjahr: 967,89 TEUR) und Sachanlagen in Höhe von 146,02 TEUR (Vorjahr: 183,61 TEUR) abgeschrieben.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen im Geschäftsjahr 947,94 TEUR (Vorjahr: 7.447,14 TEUR) und bestehen im Wesentlichen aus Miet- und Mietnebenkosten in Höhe von 130,51 TEUR (Vorjahr: 199,83 TEUR), Vertriebskosten 304,90 TEUR (Vorjahr: 132,82 TEUR), Kosten für IT-Infrastruktur und Telekommunikation 152,04 TEUR (Vorjahr: 146,65 TEUR) sowie Rechts- und Beratungskosten 62,45 TEUR (Vorjahr: 115,88 TEUR).
Finanzierungsaufwendungen
Bei den Finanzierungsaufwendungen in Höhe von 36,69 TEUR (Vorjahr: 35,60 TEUR) handelt es sich im Wesentlichen um die Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit dem Factoring sowie der Leasingverbindlichkeit -6,95 TEUR (Vorjahr -10,66 TEUR).
Ertragsteuern
Als Ertragsteuern werden die gezahlten bzw. geschuldeten tatsächlichen Ertragsteuern sowie die latenten Steuern ausgewiesen.
Die latenten Steuern auf temporäre Differenzen stellen sich in der Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt dar:
| Entwicklung der latenten Steuern in EUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Veränderung passiver latenter Steuern (auf immaterielle Vermögenswerte) |
42.835,39 | 557.533,23 |
| In Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Ertragsteuern in EUR |
||
| Latente Steuern | 42.835,39 | 557.533,23 |
| Übrige | 0,00 | 0,00 |
| 42.835,39 | 557.533,23 |
6.8. Sonstige Angaben
6.8.1. Kapitalmanagement
Das Kapitalmanagement des MAX 21 Konzerns orientiert sich in erster Linie an den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen und Erfordernissen. Dabei soll sichergestellt werden, dass alle Konzernunternehmen unter der Unternehmensfortführungsprämisse operieren können. Das zu steuernde Eigenkapital besteht in den Fällen, in denen keine gesonderten Bestimmungen zu beachten sind, aus dem bilanziellen Eigenkapital. Ansonsten wird das bilanzielle Eigenkapital jeweils an die aufsichtsrechtlichen oder vertraglichen Vorgaben angepasst. Der Konzern unterliegt keinen weitergehenden Mindestkapitalanforderungen.
Das Eigenkapital des Konzerns zum 31.12.2020 beträgt 6.867,27 TEUR (Vorjahr: 6.390,88 TEUR).
Das gezeichnete Kapital der MAX 21 AG reduzierte sich durch die von der Hauptversammlung am 29.10.2020 beschlossenen und im Geschäftsjahr 2020 durchgeführten ordentlichen Kapitalherabsetzung im Verhältnis 7:1 auf 2.572.572,00 EUR zum Ende des Berichtszeitraums (31.12.2019: 18.008.004,00 EUR). Das Grundkapital der MAX 21 AG war eingeteilt in 2.572.572 nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten und einen anteiligen Betrag von EUR 1,00 je Aktie am Grundkapital aufweisen. Alle Aktien verfügen über die gleichen Stimmrechts- und Dividendenansprüche.
Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Das gezeichnete Kapital der MAX 21 AG erhöhte sich nach der Durchführung der von Vorstand und Aufsichtsrat (gemäß Beschlussfassung der Hauptversammlung am 29.10.2020) beschlossenen Barkapitalerhöhung im Verhältnis 4:1 von 2.572.572,00 EUR um 643.143,00 EUR auf 3.215.715,00 EUR, nachdem sämtliche angebotenen 643.143 neuen Aktien platziert werden konnten. Das Grundkapital der Gesellschaft ist nunmehr eingeteilt in 3.215.715 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00.
6.8.2. Eventualforderungen und -verbindlichkeiten
Eventualforderungen oder -verbindlichkeiten bestehen nicht.
6.8.3. Anteilsbasierte Vergütung
Der Vorstand der Gesellschaft wurde mit Beschluss durch die ordentliche Hauptversammlung 2016 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30.08.2018 ("Ermächtigungszeitraum") einmalig oder mehrmals Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2016 auszugeben. Diese Bezugsrechte berechtigen insgesamt zum Bezug von bis zu 1.355.121 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
Die Erfüllung der Optionsrechte kann nach Wahl der Gesellschaft entweder durch Lieferung echter Eigenkapitalinstrumente (auf den Inhaber lautende Stückaktien) oder durch einen Barausgleich erfolgen.
Die Aktienoptionen können nach einer Wartefrist von 4 Jahren unter Berücksichtigung der Sperrfristen von den Begünstigten in einem Zeitraum von 2 Jahren nach Ablauf der Wartefrist ausgeübt werden (Gesamtlaufzeit 6 Jahre).
Die Optionsrechte können lediglich durch Zahlung des Ausübungspreises ausgeübt werden. Der Ausübungspreis entspricht – vorbehaltlich der Bestimmung nach § 9 Abs. 1 AktG – mindestens 80 % des durchschnittlichen Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft an den letzten 5 Handelstagen vor dem Beginn des Ausgabezeitraums. Erhöht sich der Kurswert der Stückaktien in der Zeit zwischen dem Beginn des Ausgabezeitraums und dem Beginn des jeweiligen Ausübungszeitraums um mehr als den Faktor 20, so erhöht sich der Ausübungspreis um den Betrag, den der Kurswert um mehr als den Faktor 20 übersteigt.
Die Bezugsrechte können nur ausgeübt werden, wenn die Kurssteigerung der Stückaktien in der Zeit zwischen Gewährung der Aktienoptionen und dem Beginn des jeweiligen Ausübungszeitraums, in dem die Aktienoptionen ausgeübt werden sollen, mindestens 100 % beträgt.
Die ausgegebenen Bezugsrechte verfallen entschädigungslos, wenn das Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Inhaber der Bezugsrechte und der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen gekündigt wird oder endet. Dies gilt nicht, soweit die Bezugsrechte nach folgender Maßgabe unverfallbar geworden sind:
Ein Drittel der jeweils an einen Bezugsberechtigten ausgegebenen Aktienoptionen werden nach Ablauf von zwei Jahren nach ihrer Ausgabe unverfallbar; ein weiteres Drittel wird nach Ablauf von drei Jahren nach Ausgabe unverfallbar; das letzte Drittel wird nach Ablauf von vier Jahren nach Ausgabe unverfallbar, es sei denn, das Dienstoder Anstellungsverhältnis ist aus einem vom Bezugsberechtigten gesetzten wichtigen Grund beendigt.
Im Geschäftsjahr 2016 wurden in einer ersten Tranche 473.573 Aktienoptionen ausgegeben, von denen bis zum 31.12.2020 insgesamt 272.024 Aktienoptionen verfallen sind.
Im Geschäftsjahr 2017 wurden in einer zweiten Tranche 501.073 Aktienoptionen ausgegeben, von denen bis zum 31.12.2020 insgesamt 356.549 Aktienoptionen verfallen sind.
Im Geschäftsjahr 2018 wurden in einer dritten Tranche 454.000 Aktienoptionen ausgegeben, von denen bis zum 31.12.2020 insgesamt 304.500 Aktienoptionen verfallen sind.
Zusätzlich wurden im Geschäftsjahr 2018 in einer vierten Tranche weitere 303.877 Aktienoptionen ausgegeben, von denen bis zum 31.12.2020 insgesamt 233.377 Aktienoptionen verfallen sind.
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehende Aktienoptionen | 631.073 | 1.370.023 |
| In der Berichtsperiode gewährte Aktienoptionen | 0 | 0 |
| In der Berichtsperiode ausgeübte Aktienoptionen | 0 | 0 |
| In der Berichtsperiode verfallene Aktienoptionen | 65.000 | 738.950 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehende Aktienoptionen vor Kapitalherabsetzung |
566.073 | 631.073 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehende Aktienoptionen korrigiert nach Kapitalherabsetzung |
80.867 | -- |
| Am Ende der Berichtsperiode ausübbare Aktienoptionen | 0 | 0 |
Die Aktienoptionen haben sich im Geschäftsjahr 2020 wie folgt entwickelt:
Die gewährten Aktienoptionen wurden als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente klassifiziert und bewertet. Der beizulegende Zeitwert der Aktienoptionen wird unter Anwendung einer Monte Carlo Simulation und unter Berücksichtigung der Bedingungen, zu denen die Aktienoptionen gewährt wurden, einmalig am Tag der Gewährung bewertet und an zukünftigen Stichtagen nicht mehr angepasst. Der Aufwand für die erhaltenen Leistungen wird über den Erdienungszeitraum erfasst. An zukünftigen Stichtagen wird lediglich die Anzahl der potentiell ausübbaren Optionen an die aktuelle Erwartung hinsichtlich der zukünftigen Fluktuation unter den Begünstigten angepasst.
Die erwartete Restlaufzeit der Aktienoptionen basiert auf der Annahme, dass die Aktienoptionen durchschnittlich nach dem Ende der Wartefrist unter Berücksichtigung der Ausübungsfenster und Erfolgsbedingung ausgeübt werden, und entspricht nicht zwingend dem tatsächlich eintretenden Ausübungsverhalten.
Die Ausübungspreise der Aktienoptionen wurden nach der ordentlichen Kapitalherabsetzung der Gesellschaft im Verhältnis angepasst. Die durchschnittliche Restlaufzeit der Aktienoptionen zum 31.12.2020 beträgt 27 Monate.
Der erfasste Personalaufwand für während des Geschäftsjahres erhaltene Leistungen stellt sich insgesamt wie folgt dar:
| In EUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Aufwand aus anteilsbasierten Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente |
22.567,17 | -8.001,33 |
Zum 31.12.2020 beträgt der Buchwert der Kapitalrücklage aus Aktienoptionen 216.792,49 EUR (Vorjahr: 194.225,32 EUR).
6.8.4. Finanzinstrumente und Risiko-Management
Risiken aus Finanzinstrumenten
Die aus den Finanzinstrumenten resultierenden Risiken betreffen Liquiditäts-, Ausfallund Marktrisiken.
Liquiditätsrisiken
Zur Sicherstellung ausreichender Finanzmittel erstellt der Konzern im Rahmen der Budgetplanung einen Liquiditätsplan. Dieser wird monatlich mit den Zahlen des Monatsabschlusses verglichen und analysiert.
Das Finanzwesen meldet dem Vorstand wöchentlich den aktuellen Stand der Zahlungsmittel.
Aufgrund der Tatsache, dass sich die Liquiditätssituation des Konzerns im Laufe des Jahres 2019 nachhaltig verbessert hat, bestand im Berichtsjahr keinerlei Bedarf an Betriebsmittelkreditlinien. Gleichwohl gibt es für die Binect GmbH eine Factoring Linie in Höhe von 2.500,00 TEUR. Hierbei werden die Kundenforderungen in einem offenen Factoring Verfahren abgetreten.
Zum Bilanzstichtag standen dem Konzern Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 1.657,93 TEUR (Vorjahr: 880,39 TEUR) zur Verfügung. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten betragen 1.452,64 TEUR (Vorjahr: 761,80 TEUR).
Ausfallrisiken
Ausfallrisiken bzw. Risiken, dass Vertragspartner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen, wird durch Genehmigungs- und Kontrollverfahren über Auskunfteien und bei der Binect GmbH über den Verkauf der Forderungen an die Factoring Gesellschaft begegnet.
Ferner nimmt der Konzern regelmäßige Einschätzungen zur Zahlungsfähigkeit seiner Kunden vor.
Die maximale Höhe der für den Konzern bestehenden Ausfallrisiken ergibt sich aus dem gesamten Forderungsbestand, welcher nicht wirksam an die Factoring Gesellschaft verkauft wurde. Für den Konzern bestehen keine außergewöhnlichen Ausfallrisiken hinsichtlich einzelner Vertragspartner oder Gruppen von Vertragspartnern. Ausfallrisiken wird durch Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Eine Konzentration von Ausfallrisiken auf einzelne Kunden besteht bei den Großkunden der Gesellschaften. Insgesamt wird das Ausfallrisiko jedoch aufgrund der sehr guten Bonität dieser Kunden als gering eingeschätzt.
Marktrisiken
Der Konzern erwirtschaftet fast alle Umsätze in Deutschland. Die Risiken aus Währungsschwankungen sind daher unwesentlich. Bei der verzinsliche Factoring Vereinbarung mit der Binect GmbH wurden Zinsen vereinbart, welche mit dem Euribor korrelieren. Risiken aus der Veränderung von Zinsen sind ebenfalls als gering zu bewerten, da die Ausnutzung der Factoring Linie derzeit nicht sehr hoch ist.
Sonstige Angaben zu Finanzinstrumenten
Im Berichtsjahr wurde keine Umklassifizierung von finanziellen Vermögenswerten in eine andere Bewertungskategorie des IFRS 9 vorgenommen.
Für kurzfristige finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten stellt der jeweilige Buchwert eine angemessene Annäherung des beizulegenden Zeitwerts im Sinne der IFRS dar.
Der beizulegende Zeitwert der langfristigen Finanzanlagen (ausgewiesen unter den langfristigen Vermögenswerten) entspricht dem Buchwert. Sie entwickelten sich wie folgt:
| in EUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Buchwert zum 01.01. | 10.011,67 | 10.011,67 |
| Einzahlungen | 0,00 | 0,00 |
| Auszahlungen | 0,00 | 0,00 |
| In der GuV erfasste Aufwendungen | -10.009,67 | 0,00 |
| Buchwert zum 31.12. | 2,00 | 10.011,67 |
Die in den langfristigen Finanzanlagen enthaltenen Anteile an der GFN AG wurden zur Portfoliobereinigung der MAX21 AG im Geschäftsjahr veräußert. Der Zeitwert wurde bis zum Zeitpunkt der Veräußerung mit den fortgeführten Anschaffungskosten geschätzt. Aus dem Verkauf erzielte der Konzern einen Gewinn von 215 TEUR.
Zusatzangaben Finanzinstrumente - Bilanzieller Wertansatz nach IFRS 9
Aktiva zum 31.12.2020 in EUR
| Finanzinstrumente, | ||||
|---|---|---|---|---|
| Bewertungs | die zu fortgeführten | Beizu | ||
| kategorien | Buchwert | Anschaffungskosten | legender | |
| nach IFRS 9 | 31.12.2020 | bewertet werden | Zeitwert | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
AC | 1.657.932,22 | 1.657.932,22 | 1.657.932,22 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
AC | 688.347,10 | 688.347,10 | 688.347,10 |
| Sonstige Vermögenswerte | AC | 681.946,70 | 681.946,70 | 681.946,70 |
| Finanzanlagen * | FVOCI | 2,00 | 2,00 | 2,00 |
Abkürzungen:
AC: Amortised Cost and Impairment (fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderungen)
FVOCI: Fair Value Through Other Comprehensive Income (erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet)
* Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung notwendiger Wertminderungen – dies entspricht dem beizulegenden Zeitwert.
Passiva zum 31.12.2020 in EUR
| Bewertungs kategorien nach IFRS 9 |
Buchwert 31.12.2020 |
Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden |
Beizu legender Zeitwert |
|
|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
AC | 906.331,07 | 906.331,07 | 906.331,07 |
| Leasing-Verbindlichkeiten | n/a | 117.429,00 | -- | -- |
Aktiva zum 31.12.2019 in EUR
| Bewertungs kategorien |
Buchwert | Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten |
Beizu legender |
|
|---|---|---|---|---|
| nach IFRS 9 | 31.12.2019 | bewertet werden | Zeitwert | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
AC | 880.389,29 | 880.389,29 | 880.389,29 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
AC | 523.870,71 | 523.870,71 | 523.870,71 |
| Sonstige Vermögenswerte | AC | 327.448,41 | 327.448,41 | 327.448,41 |
| Finanzanlagen * | FVOCI | 10.011,67 | 10.011,67 | 10.011,67 |
* Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung notwendiger Wertminderungen – dies entspricht dem beizulegenden Zeitwert.
Passiva zum 31.12.2019 in EUR
| Bewertungs kategorien nach IFRS 9 |
Buchwert 31.12.2019 |
Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden |
Beizu legender Zeitwert |
|
|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
AC | 441.222,78 | 441.222,78 | 441.222,78 |
| Leasing-Verbindlichkeiten | n/a | 231.570,00 | -- | -- |
6.8.5. Sonstige Erläuterungen
Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Nahestehende Unternehmen und Personen im Sinne des IAS 24 (Related Party Disclosures) sind juristische oder natürliche Personen, die auf die MAX 21 AG und deren Tochterunternehmen Einfluss nehmen können oder der Kontrolle oder einem maßgeblichen Einfluss durch die MAX 21 AG bzw. deren Tochterunternehmen unterliegen. Als "related parties" im Sinne des IAS 24 kommen vor allem der Vorstand und der Aufsichtsrat der MAX 21 AG sowie die Anteilseigner der Gesellschaft, die einen beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss haben, in Betracht.
Nicht konsolidierte Tochtergesellschaften, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen hat die MAX 21 AG nicht.
Geschäfte mit Organmitgliedern der MAX 21 AG werden zu Bedingungen durchgeführt, wie sie zwischen fremden Dritten üblich sind.
Vorstand
Dr. Frank Wermeyer, Diplom-Kaufmann, Pulheim
Vorstandsmitglieder sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Gesamtbezüge des Vorstands, der gleichzeitig die Binect GmbH als alleiniger Geschäftsführer vertritt, beliefen sich im Berichtsjahr auf insgesamt 278 TEUR (Vorjahr 266 TEUR). Diese umfassen neben dem Grundgehalt die variablen, erfolgsabhängigen Gehaltsbestandteile und Kfz-Zulagen (Firmenfahrzeug). Darlehen wurden nicht gewährt.
Aufsichtsrat
Im Geschäftsjahr 2020 waren die folgenden Personen Mitglieder des Aufsichtsrates der MAX 21 AG:
Ronald Gerns, Rechtsanwalt und Notar, Frankfurt am Main, Vorsitzender des Aufsichtsrates seit 07.04.2020 Partner bei GERNS & Partner, Rechtsanwälte und Notare, Frankfurt am Main
Thomas Rickert, Rechtsanwalt, Bonn, Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates seit 07.04.2020 Partner bei Rickert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bonn
Lars Ahns, Diplom-Kaufmann, Köln Geschäftsführender Gesellschafter der rubicon equities GmbH, Köln
Götz Mäuser, Diplom-Kaufmann, MBA, Langen, Vorsitzender des Aufsichtsrates, ausgeschieden zum 31.03.2020 Unternehmer und Investor in Frankfurt am Main
Oliver Michel, Diplom-Informatiker, Rödermark, Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates, ausgeschieden zum 31.03.2020 Vorstand der tokentus investment AG, Frankfurt am Main
Die Vergütung für den Aufsichtsrat beträgt 22,5 TEUR (Vorjahr 22,5 TEUR). Darlehen wurden nicht gewährt.
Aufwand für Abschlussprüfer
Für die erbrachten Dienstleistungen für Abschlussprüfung durch die ba audit gmbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind Honorare in Höhe von 25 TEUR angefallen. Darauf entfallen auf Abschlussprüfungsdienstleistungen 23 TEUR und auf sonstige Dienstleistungen 2 TEUR.
Eigene Anteile
Im Berichtszeitraum wurden keine eigenen Aktien erworben; die Gesellschaft selbst hält zum 31.12.2020 keine eigenen Anteile.
Weiterstadt, den 20. Mai 2021
Dr. Frank Wermeyer
Vorstand
IV. Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die MAX21 AG, Weiterstadt
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der MAX21 AG, Weiterstadt – bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
- wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
- anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmens-tätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems abzugeben.
- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
• holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 20. Mai 2021
ba audit gmbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berlin
Steffen Langner Wirtschaftsprüfer ppa. Arne Lodemann Wirtschaftsprüfer