Annual Report • Jul 9, 2024
Annual Report
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Finanzbericht: 34552793
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| EUR | Vorjahr EUR |
|
|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | ||
| Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 10.871.313,19 | 10.871.313,19 |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 2.722.520,81 | 2.539.321,96 |
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 7.624.024,18 | 7.654.389,49 |
| 10.346.544,99 | 10.193.711,45 | |
| II. Guthaben bei Kreditinstituten | 1.258.684,24 | 962.344,09 |
| 11.605.229,23 | 11.156.055,54 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 39.292,13 | 165.033,55 |
| 22.515.834,55 | 22.192.402,28 | |
| Passivseite | ||
| EUR | Vorjahr EUR |
|
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 7.018.000,00 | 7.018.000,00 |
| II. Kapitalrücklage | 7.366.000,00 | 7.366.000,00 |
| III. Bilanzverlust | -2.254.267,98 | -2.807.534,26 |
| 12.129.732,02 | 11.576.465,74 | |
| B. Rückstellungen | ||
| Sonstige Rückstellungen | 163.799,56 | 104.740,00 |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3.312,66 | 49.135,01 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 3.312,66 EUR (Vorjahr 49.135,01 EUR) | ||
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 7.567.083,33 | 7.528.750,00 |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 2.651.906,98 | 2.933.311,53 |
| davon aus Steuern 130.061,74 EUR (Vorjahr 316.804,78 EUR) | 10.222.302,97 | 10.511.196,54 |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 3.598,79 EUR (Vorjahr 2.606,75 EUR) | ||
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 2.651.906,98 EUR (Vorjahr 374.118,53 EUR) | ||
| 22.515.834,55 | 22.192.402,28 |
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| EUR | Vorjahr EUR |
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|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 764.384,13 | 572.016,50 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 143.261,29 | 20.709,23 |
| 3. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | -679.813,93 | -627.777,91 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -51.742,45 | -56.281,26 |
| davon für Altersversorgung 10.139,32 EUR (Vorjahr 6.098,75 EUR) | -731.556,38 | -684.059,17 |
| 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -2.053.827,71 | -3.798.653,50 |
| 5. Erträge aus Beteiligungen | 2.500.000,00 | 2.507.470,00 |
| davon aus verbundenen Unternehmen 2.500.000,00 EUR (Vorjahr 2.507.470,00 EUR) | ||
| 6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 0,00 | 1.989,00 |
| davon aus verbundenen Unternehmen 0,00 EUR (Vorjahr 0,00 EUR) | ||
| 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -170.878,83 | -153.342,22 |
| davon an verbundene Unternehmen 152.395,83 EUR (Vorjahr 85.937,50 EUR) | ||
| 8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 101.883,78 | -308.532,00 |
| 9. Ergebnis nach Steuern = Jahresergebnis | 553.266,28 | -1.842.402,16 |
| 10. Verlust-/Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | -2.807.534,26 | -965.132,10 |
| 11. Bilanzverlust | -2.254.267,98 | -2.807.534,26 |
Die bet-at-home.com AG hat ihren Sitz in Düsseldorf und ist beim Handelsregister B des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Registernummer HRB 52673 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 3 S. 2 HGB in Verbindung mit § 264d HGB aufgrund der Zulassung ihrer Aktien zu einem organisierten Markt (Frankfurter Wertpapierbörse) eine große Kapitalgesellschaft.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Bewertung der Forderungen, der sonstigen Vermögensgegenstände sowie der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte unter Berücksichtigung des Anschaffungskostenprinzips in Höhe des Nennwerts.
Die aktive Rechnungsabgrenzung betrifft Ausgaben des Geschäftsjahres, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und berücksichtigen alle bis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Auf- oder Abzinsungen waren nicht erforderlich.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang).
Die Finanzanlagen umfassen ausschließlich die Beteiligung an der bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz (Österreich).
In den Forderungen aus verbundenen Unternehmen sind im Wesentlichen Forderungen aus Dividendenansprüchen gegen die bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz, i. H. v. EUR 2.500.000,00 enthalten.
Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen im Liquidationszeitraum erworbene Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) in Höhe von EUR 7.623.051,24. Die Restlaufzeit für diese Forderungen liegt zwischen einem und fünf Jahren. Alle übrigen Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Hinsichtlich des Massevermögens und der vom Liquidator anerkannten Masseverbindlichkeiten der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) bestehen Unsicherheiten. Das Massevermögen und die anerkannten Masseverbindlichkeiten beeinflussen aber die Quote, die die Gläubiger auf ihre festgestellten Forderungen erhalten werden. Der daraus resultierenden Unsicherheiten wird im Rahmen der Bewertung der Forderung gegenüber der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) durch die Annahme und Würdigung verschiedener Szenarien begegnet.
Als Ergebnis der Gewichtung der verschiedenen Rückflüsse in den jeweiligen Szenarien wurden die Forderungen mit rund der Hälfte des Nominalbetrags bewertet. Aus derzeitiger Sicht wird mit einer Abwicklung des Insolvenzverfahrens in Malta der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) Ende 2025 gerechnet und zu diesem Zeitpunkt die Bedienung der Forderungen aus der Masse erwartet.
Ob der erwartete Rückfluss sich tatsächlich einstellt, hängt davon ab, ob und inwieweit Rückforderungen klagender Spieler in Zukunft noch erfolgreich sind. Gerichts- und Verfahrenskosten sowie Kosten für Sachverständige und Berater mindern zusätzlich das zu verteilende Massevermögen.
Im Juni 2023 ist, nach Verabschiedung durch die maltesische Regierung, das Glücksspielgesetz Bill No. 55 in Kraft getreten, wodurch einheimische Glückspielunternehmen in Malta geschützt werden sollen. Unter Berufung eines Ausnahmetatbestandes in der EU-Vollstreckungsverordnung werden mit Verweis auf die maltesische "Public Policy" (öffentliche Politik) ausländische Gerichtsurteile, die dem maltesischen Glücksspiel widersprechen, nicht anerkannt. Die Unionrechtskonformität des Bill No. 55 wird verschiedentlich bezweifelt. Auf Anfrage aus dem europäischen Parlament prüft die EU-Kommission derzeit die Frage der Unionrechtskonformität des Bill No. 55. Vor dem Hintergrund würdigt und prüft die bet-at-home.com AG seither regelmäßig mit seinen maltesischen Rechtsberatern die möglichen Auswirkungen dieser Novelle - insbesondere in Bezug auf das gerichtliche Abwicklungsverfahren der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation).
Das Gezeichnete Kapital beträgt am 31. Dezember 2023 EUR 7.018.000,00 (Vorjahr: EUR 7.018.000,00) und ist in 7.018.000 Stück Inhaberaktien mit einem rechnerischen Anteil am Gezeichneten Kapital in Höhe von EUR 1,00 pro Stückaktie eingeteilt. Die Kapitalrücklage beträgt am 31. Dezember 2023 EUR 7.366.000,00 (Vorjahr: EUR 7.366.000,00).
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2021 ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 17. Mai 2026 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 1.403.600,00 EUR durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 1.403.600 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Neue Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.
Des Weiteren ist der Vorstand durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26. Mai 2023 ermächtigt, bis zum 25. Mai 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien in einem Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die die Gesellschaft bis zum diesem Zeitpunkt bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zweck des Handelns in eigenen Aktien ausgenutzt werden.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen mit EUR 163.799,56 (Vorjahr: EUR 104.740,00) Aufwendungen aus der Rechts- und Steuerberatung sowie der Abschlussprüfung. Die Rückstellungen weisen eine Restlaufzeit von unter einem Jahr auf.
Die Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen resultieren mit EUR 7.567.083,33 (Vorjahr: EUR 7.528.750,00) aus einem konzerninternen Darlehen, welches marktgerecht verzinst wird und eine unbestimmte Laufzeit hat.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten insbesondere Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 2.500.000,00 (Vorjahr: EUR 2.500.000,00) aus der Beilegung von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation), welche im zweiten Quartal 2024 zahlungswirksam werden. Alle übrigen Verbindlichkeiten haben ebenfalls eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die Umsatzerlöse umfassen Erträge aus der Weiterbelastung von Kosten in Höhe von EUR 764.384,13 (Vorjahr: EUR 572.016,50).
Der Personalaufwand betrifft ausschließlich das Vorstandsmitglied.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen in Höhe von EUR 1.000.000,00 (Vorjahr: EUR 2.500.000,00) zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation).
Erträge aus Beteiligungen aus dividendenähnlichen Erträgen von verbundenen maltesischen Unternehmen (Vorjahr EUR 7.470,00) wurden in 2023 keine ausgeschüttet. Im Geschäftsjahr 2023 wurde von der bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz, eine Dividende i. H. v. EUR 2.500.000,00 ausgeschüttet (Vorjahr: EUR 2.500.000,00).
In den Zinsaufwendungen sind Aufwendungen aus der Abzinsung von Forderungen i. H. v. EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 67.386,00) enthalten.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag umfassen Erstattungen aus der abgeschlossenen Betriebsprüfung der Jahre 2015-2018.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht. Die Gesellschaft hat keine Arbeitnehmer.
Seit dem 5. September 2009 verfügt die Betclic Everest Group SAS, Paris/Frankreich, über einen beherrschenden Anteil an der Muttergesellschaft des BaH Konzerns. Die Betclic Everest Group SAS (company registration no. 501 420 939) stellt einen Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von verbundenen Unternehmen auf, in den der Konzernabschluss der BaH einbezogen wird. Die FL Entertainment N.V., Niederlande, welche an der Börse in Amsterdam notiert, ist wiederrum die oberste Muttergesellschaft der Betclic Everest Group SAS, Paris/Frankreich, und stellt einen Konzernabschluss für den größten Kreis von verbundenen Unternehmen auf.
Das Vorstandsmitglied der bet-at-home.com AG war im Geschäftsjahr 2023
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| ― | Herr Marco Falchetto, Magister, Vorstandsmitglied, Mödling/Österreich. Herr MMag. Falchetto ist seit 1. März 2022 alleiniges Vorstandsmitglied der bet-at-home.com AG. |
Die Vorstandsvergütung beläuft sich im Geschäftsjahr 2023 auf insgesamt EUR 564.999,90 (Vorjahr: EUR 849.784,91 unter Berücksichtigung der in 2022 ausgeschiedenen Vorstände). Die kurzfristige variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 beträgt EUR 125.000,00 (Vorjahr: EUR 281.200,00).
Angaben zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats der bet-at-home.com AG sind im Vergütungsbericht individualisiert dargestellt. Der Vergütungsbericht wird auf der Website der Gesellschaft unter https://www.bet-at-home.ag/de/corporate-governance/ veröffentlicht.
Das alleinige Vorstandsmitglied Marco Falchetto wurde im Geschäftsjahr 2023 mit fixen Bezügen i. H. v. EUR 439.999,90 vergütet.
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| Zufluss (in EUR) |
MMag. Marco Falchetto Vorstand 2023 |
|---|---|
| Festvergütung | 439.999,90 |
| Beratungsleistungen | 0,00 |
| Summe | 439.999,90 |
| Einjährige variable Vergütung | 222.700,00 |
| Langfristiger Managementbonus | 0,00 |
| Aktienbasierte Vergütung | 0,00 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 0,00 |
| Summe | 662.699,90 |
| Versorgungsaufwand | 0,00 |
| Gesamtvergütung | 662.699,90 |
Die Gesellschaft trug im Geschäftsjahr 2023 die Kosten der nach dem österreichischen Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) anfallenden Beiträge in Höhe von EUR 10.139,32 (Vorjahr: EUR 6.098,75). Eine Unfallversicherung zugunsten eines Vorstandmitgliedes wurde im Geschäftsjahr 2023 wie im Vorjahr nicht übernommen.
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| Gewährte Zuwendungen (in EUR) |
MMag. Marco Falchetto | |||
|---|---|---|---|---|
| Vorstand | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2022 | 2023 | 2023 (Min) | 2023 (Max) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 325.367,19 | 439.999,90 | 439.999,90 | 439.999,90 |
| Beratungsleistungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe | 325.367,19 | 439.999,90 | 439.999,90 | 439.999,90 |
| VV1 | 0,00 | 125.000,00 | 0,00 | 500.000,00 |
| VV2 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe | 0,00 | 125.000,00 | 0,00 | 500.000,00 |
| Versorgungsaufwand | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Gesamtvergütung | 325.367,19 | 564.999,90 | 439.999,90 | 939.999,90 |
Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2023 folgende Mitglieder an:
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| ― | Herr Martin Arendts, MBL-HSG, Rechtsanwalt, Grünwald (Vorsitzender); |
| ― | Frau Véronique Giraudon, Vorstand, Paris (Frankreich) (stellvertretende Vorsitzende); |
| ― | Herr François Riahi, Vorstand, Paris (Frankreich). |
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats Martin Arendts ist Mitglied des Aufsichtsrats der FIVV Finanzinformation & Vermögensverwaltung AG, München.
Das Aufsichtsratsmitglied François Riahi ist CEO bei der FL Entertainment N.V. (Niederlande).
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhielt im Geschäftsjahr 2023 eine feste Vergütung in Höhe von EUR 40.000,00 (Vorjahr: EUR 40.000,00). Zudem wurden notwendige Auslagen erstattet. Frau Giraudon und Herr Riahi haben im Geschäftsjahr 2023 auf ihre Vergütung verzichtet.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden Beteiligungen an folgenden Unternehmen gehalten:
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| Firma, Sitz | Anteil am Kapital | Eigenkapital EUR 31.12.2023 | Jahresergebnis EUR 01.01. -31.12.2023 |
|---|---|---|---|
| bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz (Österreich) | unmittelbar 100 % | 25.336.759,93 | 3.756.037,05 |
| Entertainment Beteiligungsholding GmbH, Linz (Österreich) | mittelbar 100 % | -37.166,38 | -155,94 |
| bet-at-home.com Niederlande GmbH, Linz (Österreich) | mittelbar 100 % | -494.088,34 | -78.089,53 |
| bet-at-home.com Holding Ltd., Most (Malta) | unmittelbar 2 % | 3.245.207,70 | 121.766,03 |
| mittelbar 100 % | |||
| bet-at-home.com International Ltd., Mosta (Malta) | unmittelbar 2 % | -815.252,90 | -267.701,16 |
| mittelbar 100 % | |||
| bet-at-home.com Internet Ltd., Mosta (Malta) | unmittelbar 2 % | 333.499,66 | 138.508,25 |
| mittelbar 100 % | |||
| Jonsden Properties Ltd., Gibraltar | mittelbar 100 % | 335.960,84 | 15.788,42 |
Der Gesellschaft sind im Geschäftsjahr 2023 keine Stimmrechtsmitteilungen zugegangen.
Der Vorstand erklärt gemäß § 312 Abs. 3 AktG, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihr in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Maßnahmen im Sinne des § 312 Abs. 1 AktG wurden weder getroffen noch unterlassen.
Vorstand und Aufsichtsrat der bet-at-home.com AG haben die für börsennotierte Gesellschaften vorgeschriebene Erklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht. Die Erklärung ist auf der Investor Relations Website www.bet-at-home.ag unter der Rubrik Corporate Governance veröffentlicht.
Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Düsseldorf, den 5. März 2024
gez. MMag. Marco Falchetto
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2023 EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
Stand 31.12.2023 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Sachanlagen | ||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | ||||
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.374,57 | 0,00 | 0,00 | 2.374,57 |
| II. Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | ||||
| bah Entertainment GmbH | 10.871.313,19 | 0,00 | 0,00 | 10.871.313,19 |
| 10.873.687,76 | 0,00 | 0,00 | 10.873.687,76 |
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| kumulierte Abschreibungen | Buchwerte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2023 EUR |
Zugänge EUR |
Stand 31.12.2023 EUR |
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Sachanlagen | |||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | |||||
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.374,57 | 0,00 | 2.374,57 | 0,00 | 0,00 |
| II. Finanzanlagen | |||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | |||||
| bah Entertainment GmbH | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 10.871.313,19 | 10.871.313,19 |
| 2.374,57 | 0,00 | 2.374,57 | 10.871.313,19 | 10.871.313,19 |
Der bet-at-home.com AG Konzern (im Folgenden auch "BaH Konzern") ist über seine maltesischen Konzerngesellschaften in den Bereichen Online-Sportwetten und Online-Gaming tätig und zählt mit mehr als 5,7 Millionen registrierten Kunden zu den führenden Anbietern im deutschsprachigen Raum.
Das vielfältige Angebot auf bet-at-home Webseiten umfasst Sportwetten und Online-Casino. Allein das Sportwettenangebot umfasste im Geschäftsjahr 2023 über 1 Mio. Events zu mehr als 55 Sportarten einschließlich eSport, davon etwa 1 Mio. Live-Events. Der BaH Konzern verfügt über Gesellschaften in Deutschland, Österreich, Malta und Gibraltar.
Die verschiedenen über Malta gehaltenen Online-Sportwetten- und Online-Glücksspiellizenzen berechtigen den Konzern in den Absatzmärkten Deutschland sowie in einigen weiteren Ländern der Europäischen Union jeweils zur Veranstaltung und zum Vertrieb von Online-Sportwetten und Online-Casinos.
Die bet-at-home.com AG, Düsseldorf, als Muttergesellschaft notiert im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse im Marktsegment Prime Standard. Das operative Geschäft wird ausschließlich von den mittelbaren Beteiligungsunternehmen betrieben.
Die bet-at-home.com AG hält 100 % an der bet-at-home.com Entertainment GmbH. Dieses Unternehmen mit Sitz in Linz/Österreich erbringt zahlreiche Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen IT, Finance, Kundenmanagement und Recht für andere Konzerngesellschaften. Über die bet-at-home.com Holding Ltd. mit Sitz in Mosta, Malta, hält das Unternehmen seine internationalen Lizenzen für Online-Sportwetten sowie Online-Glücksspiellizenzen für Casino, Games, Poker und Virtual Sports.
Durch Vertragsabschluss im Jahr 2022 veränderte die bet-at-home.com AG ihren ursprünglichen Ansatz der umfangreichen Eigenentwicklung hin zu verstärktem Outsourcing. Diese Änderung wurde durch stetig komplexer werdende technologische Anforderungen sowie einen erhöhten Kostendruck bedingt. Sie erfolgte auch vor dem Hintergrund einer steigenden Angebotsvielfalt an kosteneffizienten und qualitativ hochwertigen kommerziellen Branchenlösungen.
Im Februar 2023 wurde nach monatelanger Vorbereitung das in Malta lizenzierte Angebot der bet-at-home.com Internet Ltd. an den externen Dienstleister EveryMatrix Holding plc ausgelagert. Die Auslagerung des in Deutschland lizenzierten Angebots auf www.bet-at-home.de wurde im Oktober 2023 erfolgreich abgeschlossen. Fortan konzentriert sich der Konzern im Bereich der Eigenleistung ausschließlich auf jene kunden- und umsatzrelevanten Komponenten, die nicht oder nur unzureichend extern erstellt und betrieben werden können. Operativ wird verstärkter Fokus auf effizientes und effektives Kundenmanagement und Marketing gelegt. Die mit dem vermehrten Outsourcing einhergehende Reduktion der internen Komplexität und des notwendigen Ressourcenbedarfs hat sich bereits positiv auf die Ertragslage durch eingesparte Kosten im IT-Bereich des BaH Konzerns ausgewirkt. Diese strategische Neuausrichtung wird auch künftig die Basis für eine schlanke und kosteneffiziente Organisationsstruktur bilden.
Im Geschäftsjahr 2023 verlor die EU-Wirtschaft nach einem robusten Aufschwung nach der Pandemie an Dynamik, wobei der Privatverbrauch weitgehend stagnierte, da das Nominallohnwachstum weiterhin hinter der Inflation zurückblieb. Gleichzeitig blieb der EU-Arbeitsmarkt widerstandsfähig und die Unternehmen behielten trotz großer Veränderungen in der Produktionsstruktur Arbeitsplätze. Die industrielle Entwicklung wurde durch eine schwache Nachfrage und hohe Energiekosten abgebremst. Nach den geldpolitischen Straffungsmaßnahmen im Laufe des Jahres dürfte die Inflation weiter sinken. Allerdings haben die Unsicherheit und die Abwärtsrisiken zugenommen, vor allem aufgrund des langwierigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und des Konflikts im Nahen Osten. Die Energiemärkte scheinen am anfälligsten zu sein, da erneute Unterbrechungen der Energieversorgung potenziell erhebliche Auswirkungen auf die Energiepreise, die weltweite Produktion und das Gesamtpreisniveau haben könnten. Gemäß den letzten Schätzungen vom Februar 2024 der Europäischen Kommission wird sich das BIP in der EU um 0,5 % im Jahr 2023 erhöht haben und um 0.9 % im Jahr 2024 voraussichtlich erhöhen.
Aus den bisherigen Erfahrungen in wesentlichen Märkten des BaH Konzerns lässt sich ableiten, dass die Geschäftsentwicklung im Online-Sportwetten- und Online-Gaming-Bereich weitestgehend unabhängig von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in den jeweiligen Märkten ist. Grundsätzlich hat sich das Geschäft des BaH Konzerns in der Vergangenheit daher als durchwegs krisenresistent erwiesen. Im Geschäftsjahr 2023 ließ sich trotz der Inflation kein signifikanter Einfluss auf das Spielverhalten feststellen, der auf die Gesamtwirtschaftslage zurückzuführen wäre.
Die höhere Durchdringung mobiler Geräte, die zunehmende Online-Affinität und Mobile-Gaming als etablierter Vertriebskanal werden weiterhin die Haupttreiber des Markts für Online-Glücksspiele sein. Laut aktueller Schätzung erwartet H2 Gambling Capital, dass die Online-Bruttospielerträge im Jahr 2023 um 9 % gestiegen sind. Das kommerzielle Potential einzelner Online-Glücksspiel Märkte wird künftig wesentlich von der Ausgestaltung der jeweiligen nationalen regulatorischen Vorgaben abhängen.
Dem Konzern ist es bereits Ende des Geschäftsjahres 2022 gelungen, durch die Erteilung einer Konzession für virtuelle Automatenspiele und die Verlängerung der Konzession für Sportwetten bis Ende 2027 für alle angebotenen Produkte eine wesentlich erhöhte Rechts- und Planungssicherheit in Deutschland zu erreichen.
Nachdem die Kundenaktivität bedingt durch die Konzessionsauflagen seit 2021 rückläufig war, entwickelt sich die Kundenzahl mittlerweile weitgehend stabil, wobei sich die Einführung von produkt- und anbieterübergreifenden, monatlichen Wettlimits am 1. Juli 2022, sowie die Meldung erhöhter Wettlimits in die bundesweite LUGAS Datenbank seit dem zweiten Quartal 2023 negativ auf das Einzahlungsverhalten der Kunden ausgewirkt haben. Aufgrund eines umfassenden Vergleichs der lizensierten Anbieter mit der Aufsichtsbehörde unter Beteiligung des sogenannten Glücksspielkollegiums konnte zwischenzeitlich ein praktikables, wenn auch deutlich limitiertes Wettangebot sichergestellt werden. Im Einvernehmen mit der Behörde kann das Angebot künftig fortlaufend erweitert werden. Die massiven Beschränkungen für konzessionierte Anbieter im Bereich der virtuellen Automatenspiele sowie das Verbot der Bankhalterspiele im Zusammenspiel mit unzureichenden Maßnahmen gegen nicht konzessionierte Anbieter wirken sich hingegen weiterhin deutlich negativ auf den Geschäftsverlauf des BaH Konzerns aus. Ende 2023 hatte die Aufsichtsbehörde ankündigt, die weitere Genehmigung eines erhöhten monatlichen Einzahlungslimits pro Kunde künftig von zusätzlichen Auflagen abhängig zu machen, die sich ebenfalls negativ auf das Geschäftsergebnis auswirken könnten.
Mit einem Brutto-Wett- und Gamingertrag i. H. v. 46,2 Mio. EUR wurde die im Oktober 2023 angepasste prognostizierte Bandbreite zwischen 44 Mio. EUR bis 48 Mio. EUR erreicht. Die ursprüngliche EBITDA Prognose in der Bandbreite von - 3 Mio. EUR bis 1 Mio. EUR für das Geschäftsjahr 2023 wurde mit einem EBITDA von 0,8 Mio. EUR erreicht. Das EBITDA vor Sondereinflüssen * - welches in 2023 als neue Steuerungsgröße eingeführt worden ist - belief sich auf 2,3 Mio. EUR für das Geschäftsjahr 2023. Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 erfolgt ebenfalls auf Basis des EBITDA vor Sondereinflüssen * als alternative Leistungskennzahl.
* EBITDA vor Sondereinflüssen: Zur Definition siehe B. 3.5 "Sonstige Finanzinformationen - EBITDA vor Sondereinflüssen als alternative Leistungskennzahl" des Zusammengefassten Lageberichts
Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl (ohne Vorstand) im Konzern beträgt im Geschäftsjahr 2023 101 (Vorjahr: 177). Zum Bilanzstichtag 2023 beschäftigte der Konzern 99 Mitarbeiter (Vorjahr: 109).
Trotz der Durchführung von zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Restrukturierungsprogrammen im Vorjahr, bleibt die zielorientierte Personalentwicklung hochqualifizierter Mitarbeiter die Grundlage für die weitere Entwicklung des Konzerns. Darüber hinaus gilt die intensive fachliche Weiterbildung als zentraler Grundstein der Personalentwicklung. Durch die Personalreduktion und weitreichende interne Umstrukturierungen konnte verstärkter Fokus auf wesentliche Geschäftsbereiche geschaffen und die operative Effizienz deutlich verbessert werden.
Sämtliche Angaben zur Ertragslage beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2023. Für detaillierte Ausführungen zum im Vorjahr aufgegebenen Geschäftsbereich wird auf den Konzernanhang, Abschnitt V. "Aufgegebener Geschäftsbereich (IFRS 5)", verwiesen.
Der Bruttoertrag aus Online-Sportwetten (Wetteinsätze abzüglich Auszahlungen für Kundengewinne) aus dem fortgeführten Geschäftsbereich liegt im Geschäftsjahr 2023 mit 42.339 TEUR unter dem Vorjahresniveau (Vorjahr: 49.068 TEUR).
Der Bruttoertrag aus Online-Gaming (Gamingeinsätze abzüglich Auszahlungen für Kundengewinne) aus dem fortgeführten Geschäftsbereich sank um 627 TEUR im Vergleich zum Vorjahr auf 3.837 TEUR (Vorjahr: 4.464 TEUR). Online-Gaming beinhaltet nunmehr vorrangig Slots für den deutschen Markt.
Die Brutto-Wett- und Gamingerträge aus dem fortgeführten Geschäftsbereich im Geschäftsjahr 2023 belaufen sich auf 46.176 TEUR und liegen somit unter dem Vorjahresniveau (Vorjahr: 53.532 TEUR). Die wesentlichsten Faktoren für die Reduktion waren die Einführung produkt- und anbieterübergreifender Einzahlungslimits in Deutschland ab Mitte 2022, die Verpflichtung zur Meldung erhöhter Einzahlungslimits ab dem zweiten Quartal 2023 sowie die Verluste durch Kundenmigration von den eigenen .com- und .de-Plattformen auf das neue EveryMatrix-System. Der Brutto-Wett- und Gamingertrag stellt dabei einen sehr wesentlichen finanziellen Leistungsindikator für den Konzern dar.
Die in verschiedenen Ländern abzuführenden Wettgebühren bzw. Wettsteuern und Glücksspielabgaben haben das Geschäftsjahr 2023 mit 10.058 TEUR (Vorjahr: 11.396 TEUR) ergebnismindernd beeinflusst. Darüber hinaus führen Umsatzsteuerregelungen für Anbieter elektronischer Dienstleistungen zu einer Ergebnisbelastung in Höhe von 28 TEUR (Vorjahr: 99 TEUR).
Unter Berücksichtigung dieser Wettsteuern und Glücksspielabgaben sowie der steuerlichen Belastungen im Rahmen der Umsatzsteuerregelungen für Anbieter elektronischer Dienstleistungen wurde im Geschäftsjahr 2023 ein Netto-Gamingertrag von 36,1 Mio. EUR erzielt (Vorjahr: 42,0 Mio. EUR).
Im Geschäftsjahr 2023 stellt sich die Ertragslage wie folgt dar:
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| 01.01. - 31.12.2023 TEUR |
01.01. - 31.12.2022 TEUR |
|
|---|---|---|
| Brutto-Wett- und Gamingerträge | 46.176 | 53.532 |
| Netto-Wett- und Gamingerträge | 36.090 | 42.036 |
| Betriebsleistung | 39.104 | 45.482 |
| EBT * (Earnings Before Taxes) | -1.431 | -690 |
| EBIT ** (Earnings Before Interest and Taxes) | -835 | -105 |
| EBITDA *** (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation) | 807 | 2.105 |
| EBITDA vor Sondereinflüssen **** (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation vor Sondereinflüssen) | 2.361 | 4.361 |
* entspricht dem Ergebnis vor Steuern gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
** EBT abzüglich Finanzergebnis gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
*** EBIT zuzüglich Abschreibungen gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
**** EBITDA vor Sondereinflüssen: Zur Definition siehe B. 3.5 "Sonstige Finanzinformationen - EBITDA vor Sondereinflüssen als alternative Leistungskennzahl" des Zusammengefassten Lageberichts
Der Werbeaufwand beläuft sich im Geschäftsjahr 2023 auf 17.029 TEUR (Vorjahr: 13.628 TEUR).
Die Erhöhung des Werbeaufwands ergibt sich aus einer intensivierten Markenpräsenz mit einer breit angelegten Werbekampagne und zahlreichen Bonusaktionen.
Der Personalaufwand reduzierte sich im Geschäftsjahr 2023 infolge des Personalabbaus aus 2022 signifikant um 4.855 TEUR auf 8.653 TEUR.
Sämtliche Angaben zur Finanzlage beziehen sich auf den fortgeführten Geschäftsbereich. Zu detaillierten Ausführungen zum aufgegebenen Geschäftsbereich wird explizit auf den Konzernanhang Abschnitt V. "Aufgegebener Geschäftsbereich (IFRS 5)" verwiesen.
Zum 31. Dezember 2023 stellte sich die Finanzlage wie folgt dar:
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| 31.12.2023 TEUR |
1.12.2022 TEUR |
|
|---|---|---|
| Ergebnis vor Steuern | -1.431 | -690 |
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 159 | -5.018 |
| + Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -343 | -874 |
| + Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -498 | -770 |
| \= Zahlungswirksame Veränd. des Finanzmittelbestands aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit | -682 | -6.662 |
| + Finanzmittelbestand am Anfang der Periode | 35.327 | 41.989 |
| \= Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 34.645 | 35.327 |
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beinhaltet im Wesentlichen Auszahlungen für Anlagenzugänge.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit gibt die Tilgung der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen wieder.
Der Konzern war jederzeit in der Lage, seinen finanziellen Verpflichtungen im fortgeführten Geschäftsbereich nachzukommen.
Zum 31. Dezember 2023 stellt sich die Vermögenslage wie folgt dar:
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| Vermögenswerte | 31.12.2023 TEUR |
31.12.2022 TEUR |
|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 18.047 | 18.773 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||
| Forderungen aus Steuern | 1.196 | 5.113 |
| Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | 2.890 | 3.449 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 34.645 | 35.327 |
| 56.779 | 62.662 |
Die Position Langfristige Vermögenswerte enthält Forderungen i. H. v. 10.035 TEUR gegenüber der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) aus unterschiedlichen Geschäftsvorfällen. Wir verweisen auf unsere Ausführungen im Konzernanhang (Abschnitt VII. 2., Ziffer (12)).
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| Eigen- und Fremdkapital | 31.12.2023 TEUR |
31.12.2022 TEUR |
|---|---|---|
| Konzerneigenkapital | 27.444 | 28.949 |
| Langfristige Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) | 9.275 | 11.792 |
| Kurzfristige Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) | 20.060 | 21.921 |
| 56.779 | 62.662 |
Die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2023 stieg auf 48,3 % (Vorjahr: 46,2 %), trotz eines Rückgangs des Eigenkapitals resultierend aus dem Konzernjahresergebnis 2023 in Höhe von 1.505 TEUR. Die Konzernbilanzsumme reduzierte sich von 62.662 TEUR auf 56.779 TEUR.
Die langfristigen Schulden beinhalten Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen in Höhe von 1.409 TEUR (Vorjahr: 1.437 TEUR), Verbindlichkeiten in Höhe von 7.773 TEUR (Vorjahr: 7.773 TEUR) gegenüber der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation), welche aus laufenden Geschäftsvorfällen mit dieser bis zum 13. Mai 2022 resultieren, sowie Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern in Höhe von 93 TEUR (Vorjahr: 82 TEUR).
Die kurzfristigen Schulden beinhalten sonstige Rückstellungen in Höhe von 3.027 TEUR (Vorjahr: 1.903 TEUR), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.655 TEUR (Vorjahr: 1.548 TEUR), Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 7.213 TEUR (Vorjahr: 11.852 TEUR), Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Vertragsverbindlichkeiten gemäß IFRS 15) in Höhe von 4.281 TEUR (Vorjahr: 4.940 TEUR), Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen nach IFRS 16 in Höhe von 322 TEUR (Vorjahr: 443 TEUR) sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 3.561 TEUR (Vorjahr: 1.235 TEUR).
Im Geschäftsjahr 2023 wurden - wie im Vorjahr - keine Finanzierungsmaßnahmen durchgeführt.
Die wirtschaftliche Lage des Konzerns im Geschäftsjahr 2023, welcher sich seit 2022 überwiegend aus dem Segment Online-Sportwetten zusammensetzt, stellt sich aufgrund der durchgeführten Restrukturierungsmaßnahmen und der Auslagerung wesentlicher Unternehmensfunktionen insgesamt positiv dar, wenngleich mögliche zusätzliche Auflagen der deutschen Aufsichtsbehörde sowie Ansprüchen von Kunden auf Erstattung von Spielverlusten weiterhin ein Risiko darstellen.
* Für die Herleitung des EBITDA vor Sondereinflüssen verweisen wir zudem auf Abschnitt VI. "Sonstige Finanzinformationen - EBITDA vor Sondereinflüssen als alternative Leistungskennzahl" des Konzernanhangs.
Der Zusammengefasste Lagebericht und der Abschluss des BaH Konzerns werden nach den geltenden Rechnungslegungsstandards aufgestellt. Zusätzlich zu den darin geforderten Angaben und Kennzahlen veröffentlicht der BaH Konzern für das Geschäftsjahr 2023 erstmalig ein EBITDA vor Sondereinflüssen als alternative Leistungskennzahl (Alternative Performance Measures = APM), die diesen Regulierungen nicht unterliegt und für die es keinen allgemein akzeptierten Berichtsstandard gibt (Nicht-IFRS Kennzahl). Obwohl die Daten aus dem Konzernabschluss entnommen oder abgeleitet wurden, wurden weder diese Daten noch die ihnen zugrunde liegenden Annahmen einer Prüfung oder prüferischen Durchsicht unterzogen. Daher sollte diese Kennzahl nur als ergänzende Information angesehen werden. Der Vorstand geht davon aus, dass das EBITDA vor Sondereinflüssen eine geeignetere Kennzahl für die Beurteilung der operativen Geschäftstätigkeit ist, da es weder durch Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen noch durch Sondereinflüsse belastet ist. Der BaH Konzern ermittelt diese Nicht-IFRS Leistungskennzahl mit dem Ziel, eine Vergleichbarkeit der operativen Geschäftstätigkeit im Zeitablauf bzw. mit Unternehmen der Branche zu ermöglichen. Dies erfolgt durch bestimmte Anpassungen der nach den geltenden Rechnungslegungsstandards aufgestellten Konzernbilanz- oder Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungspositionen. Die Anpassungen können dabei aus unterschiedlichen Berechnungs- und Bewertungsmethoden, uneinheitlichen Geschäftsaktivitäten sowie Sondereffekten resultieren, die sich auf die Aussagekraft dieser Position auswirken. Das so ermittelte EBITDA vor Sondereinflüssen gilt für alle Perioden und wird sowohl intern zur Steuerung des Geschäfts als auch extern zur Beurteilung der Leistung und Leistungsfähigkeit des BaH Konzerns eingesetzt. Das EBITDA vor Sondereinflüssen soll das operative Ergebnis des Konzerns ohne Sondereinflüsse, d. h. für die Steuerung des Konzerns in ihrer Art und Höhe besonderer Effekte, darstellen. Hierzu können u.a. Restrukturierungen, Rechtsfälle im Zusammenhang mit Kundenklagen, Schließungen oder Veräußerungen von Unternehmensteilen ("Transaktionen mit Tochtergesellschaften") oder Wertminderungen oder Wertaufholungen zählen. Bei der Berechnung dieser Nicht-IFRS-Kennzahl wird das EBITDA jeweils um Sonderaufwendungen erhöht und um Sondererträge reduziert.
Der Vorstand muss bei der Einstufung von Aufwendungen und Erträgen als nicht wiederkehrend oder außergewöhnlich umsichtiges Urteilsvermögen walten lassen und sicherstellen, sodass die Einstufung die Art des Postens sachgerecht widerspiegelt.
Der Risikobericht umfasst wesentliche interne und externe Risiken der Geschäftstätigkeit, die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des BaH Konzerns haben können. Im Rahmen des betrieblichen Risikomanagementsystems werden Möglichkeiten und Gefahren nach qualitativen Kriterien identifiziert, die Eintrittswahrscheinlichkeiten ermittelt sowie potenzielle Auswirkungen erläutert.
Der Vorstand des Mutterunternehmens ist für die Etablierung der Grundsätze des Risikomanagements zuständig. Die Einhaltung dieser Prinzipien wird durch die Geschäftsführer bzw. Abteilungsleiter der Tochterunternehmen überwacht. Zu den Grundbestandteilen des Risikomanagements gehören die allgemeinen Prinzipien der Risikovorbeugung, wie zum Beispiel die Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip bei wichtigen Abläufen, im Rahmen interner Kontrollen.
Darüber hinaus trägt der Vorstand dafür Rechnung, dass negative Entwicklungen frühzeitig durch abteilungsübergreifende Überwachungssysteme identifiziert werden. Durch das in 2023 erfolgte Outsourcing zentraler Unternehmensprozesse zu externen Dienstleistern kommt es in einigen Bereichen, insbesondere im Zuge der IT-Risiken, zu einer Verlagerung von Verantwortlichkeiten. Weiterhin werden beispielsweise IT-Risiken durch freiwillige Beauftragung externer Zertifizierungsstellen (beispielsweise eCogra), operative Risiken durch laufende Kontrollen und Geschäftsüberwachung sowie finanzielle Risiken durch laufende Analysen wesentlicher betriebswirtschaftlicher Kenngrößen überwacht und darüber berichtet.
Auch Regelungen zur Anwendung von Finanzinstrumenten sind Bestandteil dieses Risikomanagement-Systems. Derivative Finanzinstrumente werden im Konzern nicht gehalten. Der Vorstand beabsichtigt auch in Zukunft keinen Einsatz solcher Finanzinstrumente.
In einigen Ländern Europas sind Wett- und Gaminganbieter rechtlichen Angriffen zum Unterlassen des Anbietens und Bewerbens ihrer Tätigkeit, insbesondere aufgrund von staatlichen Monopolvorschriften im Glücksspielbereich, ausgesetzt. Nach wie vor weisen nationale Gesetze bzw. Gesetzesentwürfe für ausländische Anbieter diskriminierende Vorschriften auf, um den Markt für nationale Anbieter/Monopolisten abzuschotten.
Der Vorstand wird die künftigen regulatorischen und steuerrechtlichen Entwicklungen weiterhin verfolgen und ist bestrebt, in nach ökonomischen Gesichtspunkten ausgewählten Ländern, die einen fairen Marktzutritt ermöglichen, um Lizenzen für Online-Sportwetten und Online-Gaming anzusuchen und das bestehende Angebot zu erweitern. Die europäischen Staaten sind zunehmend bemüht, Kunden von nicht lizensierten privaten Glücksspiel-Angeboten durch Blockingmaßnahmen der Website sowie Providersperren von der Marktteilnahme auszuschließen, zumal in einigen gesetzlichen Regelungen derartige Maßnahmen ausdrücklich vorgesehen sind. Die Maßnahmen erhöhen die Attraktivität von nationalen Lizenzen.
Sofern sich der BaH Konzern auf keine nationale Konzession stützen kann, wird die Geschäftstätigkeit innerhalb des EWR auf Basis der in Malta erteilten Lizenzen für Online-Glücksspiel und Online-Sportwetten angeboten, die aufgrund der europäischen Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit in sämtlichen EU-Staaten gelten, solange in dem jeweiligen Mitgliedsstaat die Regelungen betreffend Online-Glücksspiel und Online-Sportwetten europarechtswidrig ausgestaltet bleiben.
Die regulatorischen Entwicklungen in den EU-Mitgliedsländern sind jedoch von zunehmenden Bestrebungen gekennzeichnet, ein Konzessionssystem für private Anbieter von Online-Glücksspiel und Online-Sportwetten zu etablieren, wodurch die nationalen Konzessionen der einzelnen Länder für den Konzern immer mehr an Bedeutung gewinnen.
Im Kernmarkt Deutschland ist es dem Konzern Ende des Geschäftsjahres 2022 gelungen, durch den Erhalt von Konzessionen für alle angebotenen Produkte eine hohe Rechts- und Planungssicherheit zu erreichen.
Die wesentlichen regulatorischen Entwicklungen 2023 stellen sich wie folgt dar:
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| ― | In Deutschland ist per 1. Juli 2021 ein neuer Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten, in dem der Markt für Online-Casino-Produkte erstmals geöffnet worden ist. Diese Regelungen sehen neben bundesweiten Konzessionen für Sportwetten erstmals auch Konzessionen für virtuelle Automatenspiele sowie die Möglichkeit einer Konzessionsvergabe für Bankhalterspiele im Internet auf Länderebene vor. Die bet-at-home.com Internet Ltd. hatte sich unmittelbar nach dem Inkrafttreten um eine virtuelle Automatenkonzession beworben, die der Gesellschaft im vierten Quartal 2022 von der zuständigen Behörde in Sachsen-Anhalt erteilt worden ist. Die mit Ende 2022 ausgelaufene Sportwetten-Konzession wurde der bet-at-home.com Internet Ltd. ebenfalls im vierten Quartal 2022 mit einer Gültigkeit bis Ende 2027 neu ausgestellt. Bei den klassischen Bankhalterspielen, wie beispielsweise Roulette und Blackjack, bleibt es den einzelnen Bundesländern vorbehalten, ob sie Konzessionen an private Anbieter vergeben oder diese Konzessionen ausschließlich den Spielbanken übertragen, wobei die Anzahl dieser Konzessionen an die Anzahl der jeweiligen Spielbanken in den Ländern gesetzlich gekoppelt ist. Ende 2022 haben die Länder Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen eine Marktöffnung für Bankhalterspiele beschlossen, wobei in Schleswig-Holstein bereits im dritten Quartal 2022 eine Antragstellung möglich war. Der Konzern zieht einen Antrag auf Erteilung einer Konzession für Bankhalterspiele in Nordrhein-Westfalen - abhängig von den Auflagen - ernsthaft in Erwägung. Mit einer europaweiten Ausschreibung der Konzessionen ist im 2. Halbjahr 2024 zu rechnen. Basierend auf einer Übergangsregulierung aus September 2020 wurde im dritten Quartal 2022 eine Konzession für virtuelle Automatenspiele erteilt. Der Vorstand begrüßt die mit der Erteilung der Konzessionen verbundene Rechtssicherheit in Deutschland. |
| ― | In Polen hatte sich der Konzern im Mai 2021 - zumindest temporär - zurückgezogen. Nach einer gründlichen Marktanalyse in 2023 plant der Vorstand derzeit nicht, in den polnischen Markt zurückzukehren. |
| ― | In der Schweiz hat die bet-at-home.com Internet Ltd. im Juni 2022 einen Rechtsstreit in Bezug auf die Rechtmäßigkeit von IP Blocking Maßnahmen vor dem Schweizer Höchstgericht verloren. Die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) hat ihr Casino-Angebot im Zuge ihrer eingeleiteten Abwicklung bereits per 31. Dezember 2021 in der Schweiz eingestellt. Die Fortführung des Sportwetten-Angebots wird durch das operative Management, sowie den Vorstand mit seinen Beratern laufend evaluiert. |
| ― | In Malta ist Ende Juni 2023 eine neue gesetzliche Regelung (Bill No. 55) des Glücksspielgesetzes in Kraft getreten. Unter Berufung auf einen Ausnahmetatbestand in der EU-Vollstreckungsverordnung werden mit Verweis auf die maltesische "Public Policy" ausländische Gerichtsurteile, die dem maltesischen Glücksspielgesetz widersprechen, nicht anerkannt. Der Vorstand prüft fortlaufend mit seinen maltesischen Beratern die möglichen Auswirkungen dieser Novelle - insbesondere in Bezug auf das gerichtliche Abwicklungsverfahren der bet-at-home. com Entertainment Ltd. (in Liquidation) und die Werthaltigkeit bilanzierter Forderungen gegenüber der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation). Es ist davon auszugehen, dass sich das Liquidationsverfahren aufgrund anhängiger höchstgerichtlicher Verfahren zur Überprüfung der EU-Konformität der maltesischen "Bill No. 55" über das Geschäftsjahr 2024 hinaus verzögern wird. |
| ― | Bereits im Juni 2019 wurde die Internetseite www.bet-at-home.com in Kroatien geblockt. Der Konzern sieht die betreffende Konzerngesellschaft als rechtmäßigen Anbieter, zumal die nationalen Vorschriften vorsehen, dass ausschließlich stationäre Lizenznehmer Sportwetten und Glücksspiele im Internet anbieten dürfen und somit ausländische Unternehmer europarechtswidrig diskriminiert werden. Daher wurden gegen die Blocking Maßnahmen umfassende Rechtsmittel eingelegt. Aufgrund einer negativen höchstgerichtlichen Entscheidung wurde das Angebot im vierten Quartal 2023 eingestellt und der kroatische Markt geschlossen. |
| ― | Aufgrund unterschiedlicher Interessen der Mitgliedsländer und der nationalen Steuerhoheit ist in absehbarer Zeit mit keiner wesentlichen Vereinheitlichung maßgeblicher nationaler Vorschriften im Sportwetten- und Glücksspielbereich zu rechnen, obwohl auf politischer Ebene das europäische Parlament auf Initiative der EU-Kommission bereits 2011 eine Gesetzesinitiative zur Harmonisierung nationaler Sportwetten- und Glücksspielregelungen initiiert hat. Die Mitgliedsstaaten sind jedoch größtenteils bestrebt, den Online-Sportwetten und Online-Glücksspielsektor zu reglementieren und ein Konzessionssystem - wenn auch nicht immer in Einklang mit den Vorgaben des Europarechts - auf nationaler Ebene zu etablieren. Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von nationalen Konzessionsvorgaben verlagert der Europäische Gerichtshof zunehmend auf die Ebene der nationalen Gerichte, wodurch die Vorgaben des Europarechts zunehmend vernachlässigt werden. |
Die Risiken negativer Auswirkungen aus bestehenden regulatorischen Rechtsunsicherheiten sind im Vergleich zu den Vorjahren weiterhin als gering bis mittel einzuschätzen. Für den Fall eines Risikoeintritts wären die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns hoch. Hierbei wurde insbesondere die Fokussierung auf eine geringere Anzahl von Märkten berücksichtigt.
In jenen Ländern, in denen die operativen maltesischen Gesellschaften des BaH Konzerns tätig sind, werden vermehrt Steuern auf Sportwetten und Glücksspiele auf Basis unterschiedlicher Bemessungsgrundlagen sowie Umsatzsteuern auf elektronische Dienstleistungen erhoben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Steuern und Abgaben in einzelnen Ländern künftig eine Höhe erreichen, die das Geschäft der operativen maltesischen Gesellschaft des BaH Konzerns ganz oder in weiten Teilen unwirtschaftlich machen, sei es durch den Steuersatz oder durch die Wahl der Bemessungsgrundlage.
In den letzten Jahren ist das regulatorische Umfeld für die Besteuerung von multinationalen Unternehmen allgemein wie auch für den BaH Konzern insbesondere im Bereich der Verrechnungspreise deutlich komplexer geworden, wobei Unternehmen ihre Bemühungen, den gestiegenen regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden, drastisch verstärken mussten. Die grundsätzliche Einigung zwischen den Staaten über die Verteilung des globalen Steuersubstrats wird - gemeinsam mit der bevorstehenden Einführung einer globalen Mindeststeuer - zu weiteren grundlegenden Anpassungen der internationalen Besteuerung von multinationalen Unternehmen führen.
Gleichzeitig ist die Sicherheit, dass die umgesetzten Verrechnungspreisansätze von den jeweils involvierten Steuerbehörden akzeptiert werden, stark gesunken, zumal grenzüberschreitende konzerninterne Transaktionen vermehrt in den Fokus der nationalen Steuerbehörden gerückt sind. Folge dieser Entwicklungen sind potenzielle Steuer- und Zinsnachzahlungen sowie eine mögliche Doppelbesteuerung. Seit 2020 schließt die bet-at-home.com Entertainment GmbH (Österreich) mit der Finanzbehörde in Österreich ein Tax Ruling ab, welches ab 2023 jährlich auf Aktualität evaluiert wird.
Bereits im Juni 2016 wurden die maltesischen Gesellschaften bet-at-home.com Internet Ltd. und bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) von der Schweizer Finanzbehörde aufgefordert, sich in das nationale Umsatzsteuerregister eintragen zu lassen.
Nach umfassender rechtlicher Prüfung und mehrmaligem Briefverkehr mit der Behörde ist eine Eintragung durch die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) im September 2018 erfolgt. Die Gesellschaft hatte rückwirkend per 1. Januar 2017 Umsatzsteuer für die schweizerischen Casinoumsätze abgeführt. Im Mai 2022 wurde die Schweizer Steuerbehörde von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ("winding up by the court") der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) in Kenntnis gesetzt.
Die bet-at-home.com Internet Ltd. hat im Oktober 2019 entschieden, sich unter Vorbehalt in das nationale Umsatzsteuerregister eintragen zu lassen und die Finanzdaten zu übermitteln. Die Gesellschaft hat erreicht, dass bis zu einer finalen gerichtlichen Entscheidung etwaige Steuerforderungen der Behörde ausgesetzt werden. Das potenzielle Risiko der bet-at-home.com Internet Ltd. beträgt für den Zeitraum 2013 bis 2016 1,1 Mio. EUR, für die Jahre seit 2017 2,9 Mio. EUR zuzüglich Zinsen. Zum Stichtag erwartet der Vorstand hieraus keinen potentiellen Abfluss von Ressourcen.
Im Dezember 2020 hatten die bet-at-home.com Internet Ltd. sowie die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) Steuerverfügungen für den Zeitraum 2013 bis 2016 bzw. 2017 erhalten, gegen die Rechtsmittel bei der Behörde eingelegt wurden. Die bet-at-home.com Internet Ltd. hat gegen die im zweiten Halbjahr 2022 ergangene Rechtsmittelentscheidung der Steuerbehörde den Rechtsweg vor den nationalen Gerichten beschritten: mit einer rechtskräftigen Entscheidung wird nicht vor Ende 2024 zu rechnen sein.
Das steuerrechtliche Risiko ist aus heutiger Sicht im Vergleich zu den Vorjahren als unverändert mittel einzustufen. Für den Fall eines Risikoeintritts wären die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hoch.
Mit einer Vielzahl an Maßnahmen unterstützt der BaH Konzern seine Kunden stets, verantwortungsvoll mit dem Glücksspiel umzugehen und kooperiert seit vielen Jahren unter anderem mit dem Institut für Glücksspiel und Abhängigkeit, welches in Deutschland und Österreich im Bereich der Suchtprävention aktiv ist. Darüber hinaus runden freiwillige und über das gesetzliche Erfordernis hinausgehende Kundenschutzmaßnahmen die Bestrebungen des BaH Konzerns auf umfassenden Spielerschutz ab. Diese Maßnahmen werden mit jährlichen freiwilligen Compliance-Prüfungen durch den Branchenprüfungsverband eCogra verifiziert.
Trotz dieser Bestrebungen ist der Konzern weiterhin rechtlichen Angriffen von Kunden ausgesetzt, die ihre Spielverluste gerichtlich zurückfordern. Dies hat sich auf die Unternehmen des BaH Konzerns im Geschäftsjahr 2023 wie folgt ausgewirkt:
In Österreich haben Kunden nach der Einleitung des Insolvenzverfahrens der maltesischen bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) ihre Forderungen auf Rückerstattung von Spielverlusten im Online-Casino mit Unterstützung durch Unternehmungen, die die Prozesse finanzieren, in 2023 zunehmend gegen andere Konzerngesellschaften sowie deren Organe gerichtet. Dem Vorstand ist es gelungen, durch attraktive Vergleichslösungen und einer proaktiven Prozessführung das künftige Risiko weitgehend zu begrenzen. Mit Ende des Geschäftsjahres 2023 waren in Österreich noch acht Kundenklagen mit einem Gesamtstreitwert von etwa 4,3 Mio. EUR gerichtsanhängig. Der Vorstand erwartet eine Bestätigung der bisher positiven Rechtsprechung, sodass das grundsätzliche Risiko aus Kundenklagen in Österreich als gering einzustufen ist.
Auch in Deutschland versuchen Kunden ihre Verluste aus Sportwetten und Casinospielen von den Konzerngesellschaften gerichtlich zurückzufordern. Mit Ende des Geschäftsjahres 2023 waren 27 Kundenklagen mit einem Gesamtstreitwert von etwa 2,8 Mio. EUR gerichtsanhängig. Die Kunden stützen ihre Forderungen auf fehlende nationale Glücksspiellizenzen zum Zeitpunkt der Spielverluste. Neben der Erlaubnisfähigkeit und behördlichen Duldung stehen diesen Forderungen insbesondere positive Kenntnis der Kunden entgegen. Zudem verjähren derartige Ansprüche grundsätzlich nach drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des Klägers, wobei der Konzern seit Ende 2022 sowohl Lizenzen für Sportwetten als auch Casinospiele hält. Gemäß Risikoeinschätzung des Vorstands wurde bilanzielle Vorsorge getroffen. Das grundsätzliche Risiko aus Kundenklagen in Deutschland ist insgesamt als mittel einzustufen, weshalb eine bilanzielle Risikovorsorge gemäß dieser Risikoeinschätzung des Vorstands vorgenommen wurde.
Für den Fall eines Risikoeintritts wären die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von mittlerer bis hoher Bedeutung.
Die Konzerngesellschaften stützen ihr Angebot auf verschiedene Lizenzen, die zu einem diskriminierungsfreien Zugang zu den Märkten in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union berechtigen.
In Deutschland hält die bet-at-home.com Internet Ltd. seit November 2020 eine bundesweite Konzession zum Anbieten von Sportwetten sowie seit Dezember 2022 eine bundesweite Konzession zum Anbieten von virtuellen Automatenspielen. In den Konzessionsbestimmungen ist ein Widerruf bei wiederholten schwerwiegenden Verstößen gegen die Auflagen vorgesehen. Ein Audit ist bislang nicht erfolgt, jedoch überprüft die zuständige Aufsichtsbehörde regelmäßig die rechtskonforme Umsetzung der behördlichen Vorgaben. Die bet-at-home.com Internet Ltd. überwacht laufend lizenzrechtliche Änderungen und passt bei Änderungsbedarf interne Prozesse an. Bei der Umsetzung regulativer Auflagen in Bezug auf Technologiekomponenten ist der Konzern zunehmend auf seine externen Technologiepartner angewiesen. Die entsprechenden Implementierungsprojekte werden priorisiert behandelt und von konzerninternen Experten spezifiziert.
Die jeweiligen maltesischen Lizenzen der Malta Gaming Authority (MGA) werden unter Auflage eines durchzuführenden System-Audits erteilt, wobei die technische Ausstattung des Lizenzinhabers durch die MGA, insbesondere der Funktionalität und Sicherheit der IT, geprüft werden.
Zudem hält der Konzern eine Sportwettenlizenz aus Irland, die im dritten Quartal 2023 für weitere zwei Jahre verlängert wurde.
Für den Fall, dass im Rahmen des System-Audits Mängel festgestellt werden, kann die Malta Gaming Authority Auflagen erteilen oder die Lizenz widerrufen, sofern
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| ― | der Lizenznehmer die Lizenzbedingungen nicht einhält, |
| ― | die Kundenforderungen nicht bedient werden, |
| ― | der Lizenznehmer in Insolvenz fällt, |
| ― | die Lizenz unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erlangt wurde, |
| ― | der Lizenznehmer gegen Geldwäschevorschriften verstößt, |
| ― | der Lizenznehmer Steuern oder Gebühren nicht rechtzeitig bezahlt, |
| ― | es nach dem alleinigen Ermessen der Lizenzbehörde hinreichende Gründe zum Entzug der Lizenz gibt oder sie davon ausgeht, dass der Lizenznehmer dem Ruf des maltesischen Wettgeschäfts schadet. |
Das Risiko eines Widerrufs von bestehenden Lizenzen ist als gering einzustufen. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als hoch einzustufen.
Fehlerhafte Quoteneinschätzungen oder manuelle Fehler seitens der Buchmacher können zu erhöhten Auszahlungen an Kunden führen und infolgedessen zu Einbußen im Ertrag. Mit der strategischen Entscheidung, verstärkt auf Outsourcing zu setzen, wurden zentrale Prozesse im Quotenmanagement an einen externen Partner übertragen. Durch die Implementierung umfassender Sicherungssysteme seitens des Outsourcing-Partners und durch eine kontinuierliche Überwachung der Quoten durch Marktvergleiche wird aktiv dazu beigetragen, das Risiko fehlerhafter Quoteneinschätzungen auf ein Minimum zu reduzieren.
Die kontinuierliche Weiterentwicklung der konzerneigenen Datenplattform durch das interne IT-Team trägt dazu bei, die Fähigkeiten im Monitoring von Kernprozessen zu stärken und die Leistung des externen Dienstleisters zu evaluieren.
Die Risiken im Zusammenhang mit ungenauen Quoteneinschätzungen und kritischen Buchmacherprozessen werden aufgrund unternehmensübergreifender und komplexerer Abläufe als mittel eingestuft. Für den Fall eines Risikoeintritts wären die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von mittlerer Bedeutung.
Die vom Konzern angebotenen Produkte und Dienstleistungen erfordern die zuverlässige Funktion einer Vielzahl technischer Systeme. Gravierende Beeinträchtigungen der IT-Systeme, insbesondere durch negative externe Einflüsse wie Hacker-Angriffe, DDoS-Attacken etc., könnten negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben.
Zur Minimierung der Informationssicherheits- und IT-Risiken verfügt der BaH Konzern über personelle Strukturen in Form eines Informationssicherheitsbeauftragten (CISO) samt Team, welches neben der Realisierung einzelner Sicherheitsmaßnahmen die Informationssicherheit im laufenden Betrieb sichert, etwaige Sicherheitsvorfälle untersucht, anhand von Sensibilisierungsschulungen für die Etablierung der Informationssicherheits-Richtlinie zuständig ist und dabei unter anderem Schwerpunkte auf folgende Maßnahmen innerhalb des BaH Konzerns setzt:
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| ― | Erstellung von Richtlinien und Prozessen im Rahmen des Informationssicherheits-Management-Systems (ISMS); |
| ― | Risikomanagement basierend auf international anerkannten Standards; |
| ― | Security Monitoring (Identifizierung von Schwachstellen und potentiellen Bedrohungen von Hard- und Software); |
| ― | Mitarbeiter-Trainings und Schulungen hinsichtlich Sicherheitsbewusstsein; |
| ― | Verschlüsselung von vertraulichen Daten (insbesondere Kreditkartendaten, Passwörtern); |
| ― | Sicherheit der Kunden-Schnittstelle auf Benutzeroberfläche und Übertragungsweg; |
| ― | Schutz der Produktivumgebung durch IDS/IPS, Netzwerk-Firewall und Web Application Firewall-Systeme; |
| ― | Betrieb einer zentral verwalteten Anti-Viren-Software; |
| ― | Vulnerability-Management und monatliche Vulnerability-Scans; |
| ― | Jährliche Penetration-Tests im Rahmen von System-Audits; |
| ― | Security Compliance hinsichtlich PCI-DSS, eCogra und etablierter Jurisdictions; |
| ― | Hoch-redundante Infrastruktur ISO 27001-zertifizierte Data-Center-Provider. |
Das Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) des BaH Konzerns ist seit Mitte 2021 nach der internationalen Norm ISO/IEC 27001 zertifiziert.
Mit der strategischen Neuausrichtung, die eine verstärkte Nutzung von Outsourcing beinhaltet, werden die wesentlichen Transaktionssysteme, insbesondere nunmehr auch der Betrieb der Kunden- und Zahlungsplattform sowie des Online-Sportwettenprodukts, von einem externen Partner betrieben. Die konzernintern erstellte und betriebene Datenplattform unterstützt operative Prozesse und Managemententscheidungen. Diese Verlagerung von Risiken zum Outsourcing-Partner hat zu notwendigen Anpassungen des Informationssicherheitsmanagementsystems im Technologiebereich geführt.
Der externe Partner übernimmt nun seinerseits zahlreiche Maßnahmen zur Minimierung der Informationssicherheits- und IT-Risiken.
Nach der im Geschäftsjahr 2023 erfolgten Umstellung von eigenen, über Jahre optimierten und stabilisierten Systemkomponenten auf neu konfigurierte Systemkomponenten des Outsourcing-Partners kommt es kurzfristig zu wesentlich erhöhten technischen und prozessualen Risiken. Mittel- und langfristig wird sich das technische und prozessuale Risiko aus dem veränderten Zusammenspiel eigener und outgesourcter Systemkomponenten sukzessive reduzieren, insbesondere aufgrund zahlreicher bereits initiierter und weiterer geplanter Stabilisierungsmaßnahmen.
Der Vorstand geht davon aus, dass weitreichende Maßnahmen zur Minimierung der IT-Risiken ergriffen wurden, weshalb die Risiken im Vorjahresvergleich als geringer jedoch weiterhin als mittel einzustufen sind. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns als hoch einzustufen.
Grundlage für das Geldwäschepräventionskonzept bilden die Vorgaben der EU-Geldwäscherichtlinien und deren nationale Umsetzungen.
Ziel der Geldwäscheprävention ist es, dass die Einbringung von illegalen Vermögenswerten in den Finanz- und Wirtschaftskreislauf verhindert wird.
In einer Gesamtbetrachtung wurden alle potenziellen, geldwäscherelevanten Risiken analysiert. Auf Grundlage dieser Risikoanalyse hat der BaH Konzern ein Geldwäschepräventionssystem implementiert, welches auf einem risikobasierten Ansatz beruht.
Alle Kunden durchlaufen einen Know-your-Customer-Prozess. Dieser umfasst unter anderem die eindeutige Feststellung und Dokumentation der Identität des Kunden sowie anlassbezogen die Herkunft des Vermögens, das während der Geschäftsbeziehung oder einer Transaktion eingesetzt wird. Im Rahmen der kontinuierlichen Überwachung der Geschäftsbeziehungen werden sowohl politisch exponierte Personen identifiziert als auch Abgleiche mit Terror- und Sanktionslisten vorgenommen.
Der Geldwäschebeauftragte ist für die laufenden Entwicklungen und Verbesserungen des gesamten AML-Systems zuständig. Im Rahmen von jährlichen Schulungen werden die Mitarbeiter über Neuerungen und Änderungen im Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungspräventionsbereich informiert, sodass jeder Mitarbeiter etwaige risikobehaftete Transaktionen bzw. Geschäftsbeziehungen frühzeitig erkennen kann. Die Mitarbeiter sind bei Vorliegen von Verdachtsmomenten verpflichtet, diese dem Geldwäschebeauftragten zu melden.
Der Geldwäschebeauftragte handelt autonom und weisungsfrei und ist für die Einreichung von Verdachtsmeldungen an die jeweils zuständige Behörde verantwortlich. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann er auf fachkundige Mitarbeiter seiner Abteilung zurückgreifen.
Die Geschäftsführung wird vom Geldwäschebeauftragten in regelmäßigen Abständen über die Aktivitäten und Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung informiert.
Die Risiken in diesem Zusammenhang sind als gering einzustufen. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns als mittel einzustufen.
Unternehmen in der Online-Gaming Branche sehen sich steigenden Compliance-Anforderungen gegenüberstehend, bedingt durch eine sich kontinuierlich verändernde und komplexer werdende regulatorische Landschaft für Finanzdienstleister. Die gestiegenen Vorschriften resultieren aus den gestiegenen Anforderungen an Bemühungen von Banken, strenge Standards in Bereichen wie Finanztransparenz, Risikomanagement, Kundenidentifikation und Geldwäscheprävention zu erfüllen. In Branchen mit hohem Geldwäscherisikopotenzial, wie der Online-Gaming Branche, führen diese Anforderungen zu erhöhten Sorgfaltspflichten, insbesondere bei periodischen KYC-Prozessen und der Etablierung neuer Geschäftsbeziehungen.
In der Berichtsperiode hat ein langjähriger Zahlungsdienstleister des BaH Konzerns die Geschäftsbeziehungen aufgrund geänderter interner Richtlinien einseitig mit einer Übergangsfrist aufgekündigt. Der BaH Konzern arbeitet intensiv an der zeitnahen Implementierung neuer Geschäftsbeziehungen mit alternativen Zahlungsdienstleistern für alle betroffenen Konzerngesellschaften. Die eingeschränkte Anzahl kooperationsbereiter Banken erschwert die Etablierung von Geschäftsbeziehungen und erhöht die Abhängigkeit von wenigen Partnern, was zu erhöhten Ausfallrisiken führen kann.
Zusätzlich könnten regulatorische Änderungen in einzelnen Ländern zu weiteren Restriktionen im Bereich Zahlungsdienstleister führen sowie erschwerte Markteintrittsbedingungen und geografische Wachstumsbarrieren schaffen.
Der BaH Konzern begegnet diesen Herausforderungen mit einer verstärkten Diversifikation. Die Integration neuer Geschäftspartner für Treasury- und Zahlungsverkehrslösungen dient der Risikostreuung, der Reduzierung von Aufschlägen in Transaktionskosten und der Erhöhung der Ausfallsicherheit kundenseitiger Zahlungsmethoden.
Die Risiken im Zusammenhang mit dem Ausfall von Zahlungsdienstleistern werden als hoch eingestuft, und im Falle eines Risikoeintritts werden die Auswirkungen auf Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns als hoch betrachtet.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ereignisse, wie etwa Pandemien, Umweltkatastrophen oder Krieg, eintreten, welche zu anhaltenden Behinderungen im laufenden Geschäft des BaH Konzerns führen könnten. Der Vorstand hat Maßnahmen getroffen, den operativen Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten zu können.
Die Risiken in diesem Zusammenhang sind als gering einzustufen. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns als hoch einzustufen.
Die Weiterentwicklung des BaH Konzerns wird auch in der Zukunft maßgeblich auf der Leistung aller Mitarbeiter und Führungskräfte beruhen. Mit dem zunehmenden Wettbewerb im Markt für Glücksspiel- und Wettprodukte sowie dem Fachkräftemangel im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung wächst das Risiko, dass qualifizierte Mitarbeiter abgeworben oder neue, geeignete Mitarbeiter nicht in ausreichender Anzahl gewonnen werden können. Attraktive Rahmenbedingungen und hinreichende Perspektiven für die engagierten Mitarbeiter sowie fortlaufende Weiterbildungsmaßnahmen sollen das Personal- und Mitarbeiterrisiko sukzessive reduzieren.
Durch die Durchführung zweier Personalreduzierungsprogramme im Jahr 2022 wurde der Personalstand im wesentlichen Ausmaß reduziert, und somit wird die Verantwortung kritischer Unternehmensprozesse nunmehr durch jeweils weniger Mitarbeiter wahrgenommen. Auf einzelne Mitarbeiter entfällt zudem, aufgrund der umfangreichen strategischen Neuausrichtung des BaH Konzerns zu einem vermehrten Outsourcing und zahlreicher dadurch bedingter technischer Integrationsprojekte, zusätzlicher Arbeitsaufwand. Rekrutierung von qualifiziertem Personal bleibt eine Herausforderung, bedingt durch die aktuelle gesamtwirtschaftliche Lage, häufige Skepsis seitens der Arbeitnehmer gegenüber der Online-Gaming Branche und einem überhitzten Arbeitsmarkt. Damit erhöht sich das Risiko, dass mögliche unvorhergesehene Personalabgänge nicht zeitgerecht durch interne Ressourcen oder externe Neuzugänge kompensiert werden können.
Die Risiken in diesem Zusammenhang sind weiterhin als mittel und im Vorjahrsvergleich als erhöht einzustufen. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns im Vergleich zum Vorjahr als erhöht und damit als hoch einzustufen.
Der BaH Konzern ist für die Abwicklung des operativen Geschäfts auf die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern angewiesen, die über entsprechende besondere Kenntnisse und Technologien verfügen. Hiervon betroffen waren vor allem Softwareprodukte für die Bereiche Casino, Games und Virtual Sports sowie unter anderem Daten- und Sprachkommunikation, Beschaffung, Installation, Fortentwicklung, Pflege und Wartung von Hardware und Software sowie Zahlungsabwicklungsprozesse. Im Laufe des Geschäftsjahres 2023 wurden zudem weitere wichtige Technologie-Komponenten, vor allem die Entwicklung und der Betrieb der Kunden- und Zahlungsplattform, sowie das Online-Sportwettenprodukt an externe Dienstleister sukzessive ausgelagert. Das Outsourcing der Kernkomponenten ist teilweise mit einem Wechsel der angebundenen Drittanbieter für Nebenleistungen verbunden bzw. werden bewährte Drittanbieter neu integriert. Durch neue Komponenten und veränderte Integrationen entsteht kurzfristig ein erhöhtes Verfügbarkeits- und Prozessrisiko, welchem durch vorausschauende Planung und intensive Kommunikation mit den externen Dienstleistern begegnet wird. Es besteht die Möglichkeit, dass einer oder mehrere der eingesetzten externen Dienstleister die Leistungen nicht, nicht stabil oder nicht fehlerfrei erbringen bzw. deren Integration fehlerhaft ist.
Es ist daher möglich, dass sich der BaH Konzern aufgrund von Fehlern oder Versäumnissen der beauftragten externen Dienstleister seinerseits außerstande sehen könnte, seine eigenen funktionalen und nicht funktionalen Anforderungen gegenüber den Endkunden einwandfrei oder zum angestrebten Standard zu erfüllen. Hiermit könnten Einschränkungen der Kunden in Bezug auf generelle Systemverfügbarkeit oder seitens des Produkt- oder Zahlungsmittelangebots verbunden sein bis hin zu Fehlern in der Abrechnung von Spielgewinnen, welche negative Auswirkungen auf die Ertragslage des Konzerns haben könnten. Zudem werden regulatorische Änderungen von den zuständigen Behörden oft mit wenig Vorlaufzeit bekannt gegeben, und diese können häufig weitreichende technische Auswirkungen haben. Durch die Auslagerung wesentlicher Komponenten besteht ein erhöhtes Risiko, dass der externe Partner nicht in der vorgegebenen Zeit, im geforderten Umfang oder in der erforderlichen Qualität die notwendigen Anpassungen implementiert. Damit einhergehend besteht das erhöhte Risiko, dass Systemausfälle bzw. Einschränkungen in der Verfügbarkeit nicht zeitnah zum angestrebten Standard erkannt und behoben werden, da die Mitarbeiter des BaH Konzerns keinen bzw. nur mittelbaren Zugriff auf das Systemmonitoring von Servicepartnern haben und somit auf deren Qualitätssicherungsprozesse bei der Erkennung und Behebung angewiesen sind.
Durch regelmäßige System-Audits, interne Reviews, Schulungen und kontinuierliches Monitoring durch die Fachabteilungen Product-Management und Controlling wurden entscheidende Maßnahmen ergriffen, um externe Risiken zu minimieren. Die kontinuierliche Investition in eine interne Datenplattform verbessert die Möglichkeiten des System-Monitorings erheblich, um mögliche Fehler sowohl in der eigenen Leistungserstellung als auch in der Leistung externer Dienstleister frühzeitig zu erkennen und zeitnah zu beheben. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Risiken fehlerhafter Leistungserbringung durch externe Dienstleister proportional mit dem Umfang der Auslagerung wesentlicher Unternehmensfunktionen und der Erledigung durch Outsourcing-Partner steigen. Somit sind die Risiken als mittel und im Vorjahresvergleich als erhöht einzuschätzen. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns als hoch und damit im Vorjahresvergleich als erhöht einzustufen.
Beim Liquiditätsrisiko handelt es sich um das Risiko, nicht jederzeit ausreichend Liquidität zur fristgerechten Begleichung fälliger Verbindlichkeiten zur Verfügung stellen zu können.
Eine wesentliche Unsicherheit für die künftige Liquiditätslage resultiert daraus, wann und in welcher Höhe der BaH Konzern noch Zahlungen im Rahmen der Abwicklung an die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) und an die maltesischen Steuerbehörden zu leisten hat bzw. in diesem Zusammenhang eigene Forderungen erfüllt werden. Aus heutiger Sicht ist eine jedenfalls vorübergehende Liquiditätsminderung von bis zu 13,9 Mio. EUR möglich, wenn der BaH Konzern zunächst sämtliche Verbindlichkeiten in diesem Zusammenhang erfüllt und erst danach der Höhe nach noch unbestimmten Zahlungen auf seine Forderungen erhält. Zudem muss der BaH Konzern in der Lage sein, die im laufenden operativen Geschäft anfallenden Verbindlichkeiten zu begleichen. Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit, im Rahmen regulatorischer Anforderungen Sicherheiten gegenüber Lizenzbehörden zu erbringen. Soweit es dem BaH Konzern nicht gelingt, entsprechende Sicherheiten durch Bankgarantien zu erbringen, müssten vorhandene liquide Mittel als Sicherheit hinterlegt werden. Die stetig steigenden regulatorischen Anforderungen zur Sicherung der Kundenguthaben vor Zahlungsausfällen führen zur Liquiditätsbindung und Überbesicherung, was die frei verfügbare Liquidität reduziert und das Risiko einer Nichterfüllung lizenzrechtlicher Bedingungen und dem Verlust des Zugangs zu regulierten Märkten erhöht.
Die dann verbleibende frei verfügbare Liquidität könnte sich bereits bei negativen Abweichungen von der bestehenden Planung als herausfordernd erweisen, wenn zudem aufgrund von Zahlungen an die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) und an die maltesischen Steuerbehörden eine darüber hinausgehende erhebliche Minderung der Liquidität eingetreten sein sollte.
Das Liquiditätsrisiko ist in diesem Zusammenhang unverändert als mittel einzustufen. Für den Fall eines Risikoeintritts wären die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns als hoch einzustufen.
Das aus Geldanlagen resultierende Zinsänderungsrisiko ist als nicht wesentlich zu beurteilen. Die Verzinsung der Guthaben bei Kreditinstituten orientiert sich an den Marktzinssätzen in Abhängigkeit von den Laufzeiten. Eine mögliche Veränderung des aktuellen Zinsniveaus um 0,5 %-Punkte würde das Finanzergebnis um 173 TEUR beeinflussen.
Das Fremdwährungsrisiko wird durch Wechselkursschwankungen hervorgerufen. Trotz der internationalen Ausrichtung des Konzerns ergeben sich die Zahlungsströme überwiegend in der Konzernwährung Euro. Transaktionen in anderen Währungen außer Euro sind dagegen von untergeordneter Bedeutung. Unabhängig davon wurde auch in den Vorjahren auf eine Absicherung des Währungsrisikos verzichtet.
Die Zinsänderungs-, Währungsänderungs- und Wechselkursrisiken des Konzerns sind weiterhin als gering und im Vorjahresvergleich niedriger einzuschätzen. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns als gering einzustufen.
Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko eines Zahlungsverzugs oder -ausfalls von Vertragspartnern. Mit Ausnahme der Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) (ausgewiesen unter den langfristigen sonstigen Forderungen und Vermögenswerten) liegt kein nennenswertes Kreditrisiko vor. Auf der Aktivseite stellen die ausgewiesenen Beträge (kurzfristige Forderungen und sonstige Vermögenswerte) gleichzeitig das maximale Bonitäts- und Ausfallsrisiko dar. Es bestehen keine Aufrechnungsmöglichkeiten.
Das Ausfallrisiko bezüglich Guthaben bei Kreditinstituten ist weiterhin als gering anzusehen und aufgrund einer Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Lage im Vorjahresvergleich als niedriger einzuschätzen. Für den Fall eines Risikoeintritts wären die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns als hoch einzustufen.
Es bestehen Risiken bezüglich reduzierter Rückflüsse aus Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation). Bei den zum 31. Dezember 2023 bilanzierten Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) besteht weiterhin ein erhöhtes Ausfallsrisiko, da sich die Gesellschaft in Liquidation ("winding up by court") befindet. Es besteht noch keine Gewissheit über die seitens des Insolvenzverwalters anzuerkennenden Forderungen gegenüber der Masse. Es besteht Unsicherheit, dass Forderungen aus Spielverlusten aufgrund geltender bzw. geänderter maltesischer Rechtslage nicht oder nur in eingeschränktem Ausmaß geltend gemacht werden können. Dies betrifft, neben Forderungen aus laufenden Geschäftsbeziehungen bis zum 13. Mai 2022 auch in der Liquidationsphase erworbene Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation). Darüber hinaus besteht eine Unsicherheit in Bezug auf das Ausmaß an Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation), die von Dritten noch angemeldet und vom Insolvenzverwalter anerkannt werden können. Je höher das Ausmaß der vom Insolvenzverwalter anerkannten Forderungen, desto geringer wird eine Quotenzahlung an den BaH Konzern ausfallen und vice versa. Den bestehenden Unsicherheiten bezüglich der Bewertung der Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) ist der Vorstand wiederum mit dem Treffen bestimmter Annahmen und der Würdigung verschiedener Szenarien im Sinne einer bestmöglichen Schätzung begegnet. Das Risiko, dass die Rückflüsse aus der Liquidation der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) geringer sind als in deren Bewertung veranschlagt wird, hat sich im Vorjahresvergleich reduziert, wird jedoch unverändert als gering bis mittel eingestuft. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns weiterhin als mittel bis hoch einzustufen.
Der Vorstand des Mutterunternehmens ist für die Etablierung der Grundsätze des Risikomanagements zuständig. Die Einhaltung dieser Prinzipien wird durch die Geschäftsführer bzw. Abteilungsleiter der Tochterunternehmen überwacht. Zu den Grundbestandteilen des Risikomanagements gehören die allgemeinen Prinzipien der Risikovorbeugung, wie zum Beispiel die Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip, bei wichtigen Abläufen im Rahmen interner Kontrollen. Zusätzlich kommen vielfältige, teilweise automatisierte Softwaresysteme zum Einsatz.
Die Auslagerung zentraler Geschäftsbereiche im Geschäftsjahr 2023 hat zu signifikanten Veränderung in der Natur, den Möglichkeiten und dem Umfang der Risikoüberwachung dieser Bereiche geführt. Trotz der Übertragung der exekutiven Verantwortung für diese ausgelagerten Arbeitsabläufe und technologischen Komponenten an den Outsourcing-Partner, bleibt es unerlässlich, dass der Konzern ein adäquates Risikomanagement sicherstellt. Dies wird durch kontinuierliche Investitionen in Anpassung, Erweiterung und Verbesserung entsprechender Risikomanagementsysteme sichergestellt. Insbesondere wurden zahlreiche Projekte zur Etablierung und Erweiterung einer eigenen Datenplattform nach den neuesten technologischen Standards initiiert. Dies beinhaltet Maßnahmen zur Echtzeitverarbeitung einer Vielzahl von Datenströmen, die vom Outsourcing-Partner bereitgestellt werden, sowie deren Integration mit Daten aus den Altsystemen und Kundenverhaltensprognosen mittels maschinellen Lernens. Zur Risikosteuerung werden zudem laufend Bonitätsbeurteilungen und Risikosystemprüfungen in Form von Kreditkartenprüfungen, Auszahlungskontrollen sowie Analysen des Spielerverhaltens durchgeführt. Darüber hinaus wurden Controlling-Aktivitäten in den Teilbereichen Marketing, Partnerprogramm, Paymentsysteme und Konzernverrechnung weiter intensiviert. Zur Reduzierung der rechtlichen Risiken und zur Berücksichtigung des komplexen regulatorischen Umfelds wird auf namhafte externe Rechtsberater zurückgegriffen.
Darüber hinaus trägt der Vorstand dafür Sorge, dass negative Entwicklungen frühzeitig durch abteilungsübergreifende Überwachungssysteme identifiziert werden. Hierbei werden beispielsweise IT-Risiken durch freiwillige Beauftragung externer Zertifizierungsstellen (beispielsweise eCogra), operative Risiken durch eine automatisierte Plausibilisierung bei der Quotenerstellung sowie finanzielle Risiken durch laufende Analyse wesentlicher betriebswirtschaftlicher Kenngrößen überwacht und darüber berichtet.
Die Anforderung gemäß § 91 Abs. 2 AktG, alle wesentlichen und/oder den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Entwicklungen durch ein Risikofrüherkennungssystem frühzeitig erkennen zu können, erfüllt der BaH Konzern durch das konzernweite Risikomanagementsystem mit einheitlichen Rahmenbedingungen und Standards für die Ausgestaltung des Risikofrüherkennungssystems.
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im BaH Konzern umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, die die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie die Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften sicherstellen sollen. Neben ergänzenden internen Kontroll- und Risikomanagementmaßnahmen in Bezug auf das in 2023 erfolgte Outsourcing von Kernprozessen haben sich im Vorjahresvergleich keine maßgeblichen Änderungen ergeben.
Die Verantwortung für das zur Risikoabsicherung erforderliche interne Kontroll- und Risikomanagement-System liegt beim Vorstand der bet-at-home.com AG, der den Umfang und die Ausrichtung der eingerichteten Systeme anhand spezifischer Anforderungen im Konzern ausgestaltet und überwacht. Prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen bilden die Elemente des internen Überwachungssystems.
Die auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden. Weiterhin ist durch Konsolidierungs- und Bilanzierungsrichtlinien des Konzerns gewährleistet, dass Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Die Regelungsaktivitäten stellen ebenfalls sicher, dass durch die Buchungsunterlagen verlässliche und nachvollziehbare Informationen zur Verfügung gestellt werden.
Innerhalb der letzten zehn Jahre erzielte der europäische Markt für Online-Glücksspiel weltweit ein kontinuierlich signifikantes Wachstum und soll auch weiterhin um ca. 7 % pro Jahr bis 2027 zulegen. Dies wurde in diversen Studien von H2 Gambling Capital zuletzt im Dezember 2022 erneut belegt. Laut den aktuellen Studien soll dieser Trend vor allem durch die breite Akzeptanz zum Konsum im Internet und die globale Durchdringung mobiler Anwendungen sowie demografischen Trends auch weiterhin anhalten und der konjunkturunabhängigen Glücksspielbranche zu weiterhin nachhaltigem Wachstum in den folgenden Jahren verhelfen.
Durch die Auslagerung und Neugestaltung der Plattform und des Sportwettenprodukts sowie durch die Fokussierung der internen Kapazitäten auf Marketing und das Management der Kundenbeziehungen hat der Konzern wesentliche Schritte unternommen, um das Geschäft zu stabilisieren. Die Konzentration auf Kernkompetenzen und die Auslagerung von Aufgaben haben bereits im vergangenen Geschäftsjahr dazu beigetragen, die interne Komplexität zu reduzieren und den Ressourcenbedarf zu minimieren. Dies hat sich positiv auf die Ertragslage des BaH Konzerns ausgewirkt und wird auch in Zukunft die Grundlage für eine schlanke und kosteneffiziente Struktur bilden.
Im Geschäftsjahr 2024 wird die strategische Transformation konsequent weitergeführt. Im Bereich der Eigenleistung fokussiert sich der Konzern fortan ausschließlich auf jene kunden- und umsatzrelevanten Komponenten, die nicht oder nur unzureichend extern erstellt und betrieben werden können. Im Technologiebereich liegt der Fokus der Eigenentwicklung auf der Erstellung und Einführung eines innovativen Kundenbindungsprogramms, das auf Echtzeitdatenverarbeitung und maschinellem Lernen basiert. Zudem ermöglicht das kontinuierliche Investment in die interne Datenplattform Kernwertschöpfungsprozesse zunehmend zu automatisieren und deren Effizienz und Effektivität stetig zu steigern. In enger Zusammenarbeit mit EveryMatrix wird das Online-Casino- und Sportwettenprodukt sowie die Kundenplattform laufend verbessert und auf die Kundenbedürfnisse und rechtlichen Erfordernisse des deutschsprachigen Markts angepasst.
Aufgrund der hohen Bekanntheit und Akzeptanz der Marke "bet-at-home" in den Kernmärkten Deutschland und Österreich strebt der BaH Konzern im Geschäftsjahr 2024 an, seine Marktposition im Bereich Sportwetten weiter auszubauen. Hierfür sind gezielte Marketingmaßnahmen geplant. Besonderes Augenmerk wird dabei auf das erste Halbjahr 2024 gelegt, insbesondere auf den Beginn der Fußball-Europameisterschaft 2024, die im Kernmarkt Deutschland stattfindet. Der Vorstand erwartet, dass die bevorstehende Fußball-Europameisterschaft positive Impulse für die Geschäftsentwicklung bringen wird.
Es ist zu erwarten, dass in Deutschland weitere regulatorische Entwicklungen bevorstehen, insbesondere Erweiterungen in Bezug auf das erlaubnisfähige Wettangebot sowie zusätzliche regulative Auflagen bezüglich des Systems zur Limitierung der Kunden. Die konkrete Ausgestaltung dieser Auflagen wird wesentlich das Ausmaß der Kanalisierung des Online-Gaming-Markts zu konzessionierten Anbietern beeinflussen und somit auch einen erheblichen Einfluss auf die Ertragsmöglichkeiten des Konzerns im deutschen Kernmarkt haben.
Das Konzernergebnis der vergangenen Geschäftsjahre wurde wesentlich durch österreichische und deutsche Kunden belastet, die mit Unterstützung von Unternehmen, die die Prozesse finanzieren, ihre Spielverluste von den Konzerngesellschaften gerichtlich zurückforderten. Aufgrund der bisherigen positiven Rechtsprechung, gesetzlichen Bestimmungen zur Verjährung und bereits getroffenen, weitreichenden Vergleichslösungen ist das künftige Risiko in Österreich nunmehr als deutlich geringer einzustufen. In Deutschland besteht nach wie vor Rechtsunsicherheit aufgrund uneinheitlicher Rechtsprechung. Zum Stand heute ist die weitere Entwicklung daher schwer zu prognostizieren. Der Vorstand ist weiterhin bestrebt, durch aktives Risikomanagement und erfolgreiche Prozessführung das künftige Risiko sukzessive zu reduzieren.
Vor dem Hintergrund der zahlreichen Herausforderungen im Wettbewerbsumfeld und den weitreichenden Anpassungen, die durch die strategische Transformation bedingt sind, wird das Geschäftsjahr 2024 als herausfordernd angesehen und erfordert weiterhin klassisches Turnaround-Management. Aufgrund der umfangreichen Initiativen und unterstützt durch die Fußball-Europameisterschaft plant der Vorstand für das Geschäftsjahr 2024:
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| ― | Brutto-Wett- und Gamingertrag: 45 Mio. EUR bis 53 Mio. EUR |
| ― | EBITDA vor Sondereinflüssen * : -1 Mio. EUR bis 2,5 Mio. EUR |
Der Jahresabschluss der bet-at-home. com AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.
Vorliegend ist der Lagebericht der bet-at-home. com AG mit dem Konzernlagebericht des BaH Konzerns zusammengefasst. Die bet-at-home.com AG ist als Managementholding des BaH Konzerns hinsichtlich des Geschäftsverlaufs, der Lage sowie der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken maßgeblich von der Entwicklung des BaH Konzerns abhängig. Diese sind im vorliegenden Zusammengefassten Lagebericht beschrieben.
* EBITDA vor Sondereinflüssen: Zur Definition siehe B. 3.5 "Sonstige Finanzinformationen - EBITDA vor Sondereinflüssen als alternative Leistungskennzahl" des Zusammengefassten Lageberichts
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| 2023 | 2022 | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 764,4 | 572,0 | 192,4 | 33,6 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 143,3 | 20,7 | 122,6 | 591,8 |
| Ordentliche betriebliche Erträge | 907,6 | 592,7 | 314,9 | 53,1 |
| Personalaufwand | -731,6 | -684,1 | -47,5 | 6,9 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -2.053,8 | -3.798,7 | 1.744,8 | -45,9 |
| -2.785,4 | -4.482,7 | 1.697,3 | -37,9 | |
| Betriebsergebnis | -1.877,7 | -3.890,0 | 2.012,2 | -51,7 |
| Erträge aus Beteiligungen | 2.500,0 | 2.507,5 | -7,5 | -0,3 |
| Zinserträge | 0,0 | 2,0 | -2,0 | -100,0 |
| Zinsaufwendungen | -170,9 | -153,3 | -17,5 | 11,4 |
| Finanzergebnis | 2.329,1 | 2.356,1 | -27,0 | -1,1 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 451,4 | -1.533,9 | 1.985,3 | -129,4 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 101,9 | -308,5 | 410,4 | -133,0 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 553,3 | -1.842,4 | 2.395,7 | -130,0 |
Die Umsatzerlöse umfassen Erträge aus der Weiterbelastung von Managementumlagen auf Tochtergesellschaften.
Der Personalaufwand betrifft ausschließlich das Vorstandsmitglied bzw. die vormaligen Vorstandsmitglieder der Gesellschaft.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen in Höhe von 1.000 TEUR zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation).
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| 31.12.2023 | 31.12.2022 | Veränderung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | % | TEUR | % | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Anlagevermögen | ||||||
| Finanzanlagen | 10.871,3 | 48,3 | 10.871,3 | 49,0 | 0,0 | 0,0 |
| Umlaufvermögen | ||||||
| Sonstige Vermögensgegenstände einschließlich Rechnungsabgrenzungsposten | 7.663,3 | 34,0 | 7.819,4 | 35,2 | -156,1 | -2,0 |
| Forderungen verbundene Unternehmen | 2.722,5 | 12,1 | 2.539,3 | 11,4 | 183,2 | 7,2 |
| Liquide Mittel | 1.258,7 | 5,6 | 962,3 | 4,3 | 296,3 | 30,8 |
| 11.644,5 | 51,7 | 11.321,1 | 51,0 | 323,4 | 2,9 | |
| 22.515,8 | 100,0 | 22.192,4 | 100,0 | 323,4 | 1,5 |
Die Finanzanlagen umfassen ausschließlich die Beteiligung an der bet-at-home.com Entertainment GmbH.
In Bezug auf die sonstigen Vermögensgegenstände einschließlich Rechnungsabgrenzungsposten verweisen wir auf unsere Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss der bet-at-home.com AG.
In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind im Wesentlichen Forderungen aus Dividendenansprüchen gegen die bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz, i. H. v. 2.500 TEUR enthalten.
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| 31.12.2023 | 31.12.2022 | Veränderung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | % | TEUR | % | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Eigenkapital | 12.129,7 | 53,9 | 11.576,5 | 51,4 | 553,3 | 4,8 |
| Langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen | ||||||
| Sonstige langfristige Passiva | 7.567,1 | 33,6 | 10.028,8 | 44,5 | -2.461,7 | |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen | ||||||
| Lieferanten | 3,3 | 0,0 | 49,1 | 0,2 | -45,8 | -93,3 |
| Rückstellungen | 163,8 | 0,7 | 104,7 | 0,5 | 59,1 | 56,4 |
| Sonstige kurzfristige Passiva | 2.651,9 | 11,8 | 433,3 | 1,9 | 2.218,6 | 512,0 |
| 22.515,8 | 100,0 | 22.192,4 | 100,0 | 323,4 | 1,5 |
Die Position Sonstige langfristige Passiva umfasst konzerninterne Darlehensverbindlichkeiten i. H. v. 7.567 TEUR. In der Position Sonstige kurzfristige Passive sind Verbindlichkeiten in Höhe von 2.500 TEUR aus der Beilegung von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation). Wir verweisen zudem auf unsere Ausführungen im Anhang des Jahresabschlusses.
Frei verfügbare Mittel wurden in Festgeldanlagen investiert. In der Verwendung dieser Finanzinstrumente sieht der Konzern ein sehr geringes Risiko.
Die Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals der Muttergesellschaft sowie die Beteiligungen am Kapital, die zehn vom Hundert der Stimmrechte überschreiten, ergeben sich aus dem Konzernanhang (Abschnitt VII. 2., Ziffer (17), und Abschnitt I.), da entsprechende Angaben dort zu machen sind.
Für die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands der Muttergesellschaft gelten ausschließlich die entsprechenden Regelungen des Aktiengesetzes (§ 84 AktG).
Der Vorstand der Muttergesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2021 ermächtigt, bis zum 17. Mai 2026 das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 1.403.600,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 1.403.600 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Neue Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.
Des Weiteren ist der Vorstand durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26. Mai 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 25. Mai 2025 eigene Aktien in einem Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.
Die aktuelle Erklärung zur Unternehmensführung inklusive der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG ist auf der Webseite der bet-at-home.com AG unter https://www.bet-at-home.ag/de/cor-porate-governance/ abrufbar. Weitere Informationen zu Corporate Governance - wie etwa die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats, die Vergütungssysteme für den Vorstand und den Aufsichtsrat sowie die Erklärungen zur Unternehmensführung der vorherigen Geschäftsjahre - stehen ebenfalls auf der Webseite der bet-at-home.com AG zur Verfügung.
Die wirtschaftliche Entwicklung der BaH Konzern spiegelt sich nicht nur in finanziellen Kennzahlen, sondern auch in nicht finanziellen Leistungsindikatoren wider. Sie betreffen neben dem Bestand und dem Zuwachs an registrierten Usern auch technologische Entwicklungen und Markenbekanntheit. Diese Aspekte sind nach Überzeugung des BaH Konzerns wesentliche Bausteine einer zukunftsweisenden Positionierung im internationalen Wettbewerbsumfeld.
Zum 31. Dezember 2023 verzeichnete der BaH Konzern insgesamt 5.712.143 registrierte User (Vorjahr: 5.631.965). Im Geschäftsjahr 2023 verzeichnete der BaH Konzern 80.178 Neuregistrierungen (Vorjahr: 88.392).
Die hohen Standards an funktionierende, auf dem neuesten Stand der Technik basierende Software sowie sorgfältig geplante und umgesetzte Innovationen zählen zu den wichtigsten Assets innerhalb des Konzerns. Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Software werden die Arbeitsleistungen für jeden Mitarbeiter von Projektteams einzeln bewertet und erfasst, um die IT-Projektstunden nachhaltig planen und evaluieren zu können. Interne und externe operative Prozesse werden anhand von Kennzahlen laufend evaluiert und bei Bedarf angepasst.
Wir erklären gemäß § 312 Abs. 3 AktG, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihr in dem Zeitpunkt bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft mit verbundenen Unternehmen eine angemessene Gegenleistung erhielt. Maßnahmen im Sinne des § 312 Abs. 1 AktG wurden weder getroffen noch unterlassen.
Düsseldorf, den 5. März 2024
gez. MMag. Marco Falchetto
Wir haben den Jahresabschluss der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Zusammengefassten Lagebericht der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" dieses Bestätigungsvermerks genannten Angaben haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" dieses Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Zusammengefassten Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Die nachstehend beschriebenen Sachverhaltn wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1. Regulatorische Risiken hinsichtlich der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft
2. Bewertung der Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd., Malta (in Liquidation)
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
a) Sachverhaltsbeschreibung und Problemstellung
b) Prüferisches Vorgehen
c) Verweis auf weitergehende Informationen
a) Bestimmend für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ist die wirtschaftliche Entwicklung der Tochtergesellschaft bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz, Österreich. Die wirtschaftliche Entwicklung der bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz, Österreich, ist hierbei unverändert grundsätzlichen Risiken hinsichtlich der regulatorischen Zulässigkeit von angebotenen Leistungen ihrer maltesischen Tochtergesellschaft in den Bereichen Online-Sportwetten und Online-Gaming ausgesetzt. Das operative Geschäft der Tochtergesellschaft der bet-at-home.com Entertainment GmbH wird derzeit grundsätzlich auf der Basis von in Malta erlangten Lizenzen betrieben, und es wird davon ausgegangen, dass diese dem Grunde nach wegen der europäischen Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit in sämtlichen EU-Staaten gelten, soweit nicht in einigen EU-Staaten bereits nationale Lizenzen erlangt werden konnten. Soweit dies rechtlich möglich ist, wird die Erlangung nationaler Lizenzen angestrebt, um die Risiken hinsichtlich der Zulässigkeit des Anbietens von Online-Sportwetten und Online-Gaming zu verringern. Hierbei stehen in einzelnen Ländern staatliche Monopolvorschriften, die die Zulässigkeit von Online-Sportwetten und Online-Gaming in Frage stellen, im Widerspruch zu einer für die Anbieter günstigen ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 8. September 2010 grundsätzlich die Zulässigkeit einer Diskriminierung privater Anbieter von Online-Sportwetten und Online-Gaming gegenüber staatlichen Monopolanbietern verneint, die bestehenden gesetzlichen Regelungen für eine unbestimmte Übergangszeit aber zugelassen.
Trotzdem versuchen einzelne EU-Mitgliedsstaaten weiterhin mit regulatorischen Maßnahmen, unterstützt von technischen Providersperren, die Geschäftstätigkeit des Konzerns zu unterbinden. Soweit solche Maßnahmen erfolgreich sind, beeinträchtigt dies die wirtschaftliche Lage der bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz, Österreich, nachhaltig. Solche Maßnahmen können potenziell, soweit wichtige Märkte der Gesellschaft in erheblichem Umfang betroffen sind, die Ertragslage der bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz, Österreich, sowie damit der Gesellschaft wesentlich beeinträchtigen. Grundsätzlich geht der Vorstand weiterhin von der Zulässigkeit der Geschäftstätigkeit bzw. dem Anbieten von Online-Sportwetten und Online-Gaming auf der Basis geltenden EU-Rechts aus. Allen möglichen regulatorischen Einschränkungen wird auch auf dem Rechtsweg entgegengetreten.
Die aktuelle regulatorische Entwicklung in den Kernmärkten Deutschland und Österreich lässt erkennen, dass sich der Trend zu nationalen Lizenzsystemen fortsetzt. Das Ergebnis der rechtlichen Einstufung regulatorischer Risiken ist in hohem Maße von der rechtlichen Einschätzung und Beurteilung europäischer und nationaler Rechtsprechung durch die gesetzlichen Vertreter abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet.
Vor diesem Hintergrund und aufgrund der zugrunde liegenden Komplexität der rechtlichen Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.
b) Wir verfolgen die rechtliche Entwicklung sowie die Rechtsprechung auf diesem Gebiet kontinuierlich. Im Rahmen der Abschlussprüfung haben wir hierzu, in Ergänzung zu Befragungen, schriftliche Beurteilungen der auf dieses Rechtsgebiet spezialisierten Berater eingeholt. Neben eigenen Recherchen und Beurteilungen haben wir ausführliche Besprechungen mit den gesetzlichen Vertretern und dem als Anwalt auf diese Fragen spezialisierten Vorsitzenden des Aufsichtsrats der bet-at-home.com AG geführt, um deren Einschätzung der rechtlichen Entwicklung und Risiken zu erheben.
Wir haben uns davon überzeugt, dass sich die gesetzlichen Vertreter der bet-at-home.com AG durch regelmäßige Konsultation von spezialisierten Beratern und ein regelmäßiges internes Reporting zu diesen Fragen in die Lage versetzen, die regulatorischen Risiken jederzeit qualifiziert einschätzen zu können, um gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zeitnah ergreifen zu können.
c) Die Angaben der Gesellschaft zur Darstellung der Problematik der regulatorischen Situation im Bereich Online-Sportwetten und Online-Gaming sowie der aktuellen Entwicklung sind insbesondere im Zusammengefassten Lagebericht (Abschnitt C.1.1 "Regulatorische und steuerrechtliche Risiken" enthalten.
a) Aufgrund der aktuellen Rechtslage hat die bet-at-home.com AG im Oktober 2021 bekanntgegeben, das Angebot des Online-Casinos für Kunden aus Österreich durch die maltesische bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) vorläufig einzustellen. Mangels positiver Fortführungsprognose wurde am 23. Dezember 2021 ein gerichtliches Abwicklungsverfahren ("winding up by the court") über diese maltesische Gesellschaft beantragt, das vom Gericht am 13. Mai 2022 positiv beschieden wurde; gleichzeitig wurde ein Insolvenzverwalter bestellt.
Mangels Beherrschung wurde die maltesische Gesellschaft zum 13. Mai 2022 entkonsolidiert. Aus der Sicht des Konzerns bestehen zum 31. Dezember 2023 weiterhin Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) mit einem aus den erwarteten Rückflüssen abgeleiteten Nettobuchwert in Höhe von insgesamt 7.623 TEUR, was rund die Hälfte des Nominalbetrags darstellt und deren Ausgleich nun im Rahmen des Insolvenzverfahrens von der Gesellschaft erwartet wird. Mit der Abwicklung des Insolvenzverfahrens wird voraussichtlich bis Ende 2025 gerechnet. Bei juristischen Verfahren wird anhand der dem Vorstand sowie der Rechtsabteilung des Konzerns vorliegenden Informationen und in enger Abstimmung mit den für die bet-at-home.com AG tätigen Rechtsanwälten und Beratern geprüft, ob und in welcher Höhe bilanzielle Vorsorge zu treffen ist.
Der zur Ermittlung der sachgerechten Bewertung der Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) implementierte Bewertungsprozess der Gesellschaft trägt der fehlenden Beobachtbarkeit von Marktpreisen Rechnung. Für den Abschluss besteht das Risiko, dass der bei der Bewertung der Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) zugrunde liegende Anschaffungswert nicht werthaltig und daher nicht in angemessener Höhe bewertet ist. Zusätzlich besteht das Risiko, dass die Angaben zur Bewertung der Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) im Anhang nicht angemessen sind. Ob und in welcher Höhe für Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) Zahlungsrückflüsse erfolgen, hängt von dem Ergebnis des Insolvenzverfahrens ab. Deshalb ist die Bewertung der Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) in hohem Maße durch die Einschätzungen und ermessensbehafteten Annahmen der gesetzlichen Vertreter beeinflusst.
Aufgrund der betragsmäßigen Bedeutung der Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) für den Konzernabschluss der bet-at-home.com AG, der Komplexität der Bewertung und den mit der Bewertung verbundenen Unsicherheiten aufgrund der Ermessensentscheidungen und Schätzungen der gesetzlichen Vertreter, ist die Bewertung der Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.
b) Wir haben uns zunächst ein Verständnis über die Vorgehensweise zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte im Rahmen der Bewertung der Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) verschafft und gewürdigt, ob das Bewertungsvorgehen der Gesellschaft in ausreichender und angemessener Weise sachgerecht ist. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem den von dem Konzern eingerichteten Prozess, der die Erfassung der gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren, die Einschätzung hinsichtlich des Verfahrensablaufs und -ausgangs sowie die zutreffende bilanzielle Darstellung sicherstellt, beurteilt. Zur Beurteilung der zutreffenden Bewertung der vom Insolvenzverfahren betroffenen Forderungen haben wir im Rahmen einer risikoorientierten Auswahl neben vorliegenden Gerichtsentscheidungen insbesondere die von der bet-at-home.com AG vorgelegten Arbeitsergebnisse, Stellungnahmen sowie wahrscheinlichkeitsgewichteten Bewertungsszenarien vom für die bet-at-home.com AG tätigen Sachverständigen anhand von internen und externen Prüfungsnachweisen gewürdigt und geprüft.
Darüber hinaus haben wir, neben der Auswertung von externen Rechtsanwaltsbestätigungen zum Verlauf des Insolvenzverfahrens regelmäßig im Jahr 2023 und im Zeitraum danach bis zur Beendigung der Abschlussprüfung Gespräche mit der internen Rechtsabteilung geführt, um uns die aktuellen Entwicklungen und Gründe, die zu den Einschätzungen bezüglich der laufenden Verfahren geführt haben, erläutern zu lassen. Die Erläuterungen und die erhaltenen Informationen und Nachweise haben wir jeweils kritisch hinterfragt und gewürdigt.
c) Die Angaben der Gesellschaft und abgegebenen Erklärungen im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren in Malta einschließlich der Ausführungen zu den zugrunde liegenden Ursachen sowie zu den Auswirkungen auf diesen Abschluss sind im Abschnitt III. "Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung" und im Zusammengefassten Lagebericht im Abschnitt C.1.4 "Finanzielle Risiken" (Abschnitt: "Ausfall von Forderungen ("Kreditrisiko")") dargestellt.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
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| ― | die Versicherung der gesetzlichen Vertreter zum Jahresabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht nach § 264 Abs. 2 Satz 3 bzw. § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB, |
| ― | die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB sowie der Corporate Governance Bericht gemäß Grundsatz 23 des Deutsche Corporate Governance Kodex (2022), auf die in Abschnitt G. des Zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, sowie |
| ― | die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter der bet-at-home.com AG sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben; |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
| ― | beurteilen wir die Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft; |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei betathomeJA23.zip (SHA256-Hashwert: dcfc0595f0e84a6f34a6ee89d65c016e64f9271c972c32bb214725ea332f6d9b) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätsmanagement des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
scrollen
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| ― | beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Zusammengefassten Lageberichts ermöglichen. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 26. Mai 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 27. Dezember 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2006 als Abschlussprüfer der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Zusammengefasste Lagebericht - auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Frederik Hegmanns.
Duisburg, den 5. März 2024
PKF Fasselt
Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Rechtsanwälte
A. Schienstock, Wirtschaftsprüfer
Hegmanns, Wirtschaftsprüfer
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Geschäftsjahr 2023 setzte der bet-at-home.com AG Konzern seine strategische Neuausrichtung fort. Im Rahmen des beschlossenen Outsourcings wird das Online-Sportwettenprodukt nunmehr durch einen externen Dienstleister zugeliefert und wesentliche Unternehmensfunktionen wurden an externe Dienstleister ausgelagert.
Im Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat die Entwicklung des bet-at-home.com AG Konzerns begleitet. Er hat seine Aufgaben nach Gesetz und Satzung wahrgenommen, die Arbeit des Vorstands der bet-at-home.com AG regelmäßig überwacht und die strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft sowie wesentliche Einzelmaßnahmen beratend begleitet. Dabei erörterte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand dessen Geschäftsentscheidungen und -planungen. Der Aufsichtsrat wurde durch den Vorstand sowohl in Sitzungen als auch außerhalb von Sitzungen über die aktuelle Unternehmensentwicklung informiert. Auf der Grundlage schriftlicher und mündlicher Vorstandsberichte erörterte der Aufsichtsrat in seinen Beratungen die Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns. In Bezug auf Maßnahmen der Geschäftsführung überprüfte der Aufsichtsrat deren Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit sowie deren Wirtschaftlichkeit. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Planungen und maßgebliche Entwicklungen wurden dem Aufsichtsrat vom Vorstand erläutert und mit ihm erörtert. Der Aufsichtsrat hat Beschlüsse zu bestimmten Maßnahmen nach Vorlage relevanter Informationen und Unterlagen sowie nach Beratung gefasst. Auch innerhalb des Aufsichtsrats erfolgte ein kontinuierlicher Informations- und Meinungsaustausch.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen. Die Bildung von Ausschüssen erscheint bei dieser Größe nicht erforderlich und sinnvoll, da die denkbaren Aufgaben von Ausschüssen ebenso effektiv und kompetent vom Gesamtaufsichtsrat wahrgenommen werden können. Das Gesamtgremium nimmt insbesondere auch die Aufgaben des Prüfungsausschusses wahr.
Der Aufsichtsrat der bet-at-home.com AG hat im Geschäftsjahr 2023 vier reguläre Sitzungen abgehalten, nämlich am 29. März 2023, am 26. Mai 2023, am 14. September 2023 und am 15. Dezember 2023. Alle regulären Sitzungen fanden als Videokonferenzen statt.
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat im Berichtszeitraum regelmäßig und insbesondere in den Sitzungen, zeitnah und umfassend über den Geschäftsverlauf, die Finanzlage sowie bedeutende Geschäftsvorfälle informiert. Wesentlicher Bestandteil aller Aufsichtsratssitzungen des Geschäftsjahres war die Berichterstattung des Vorstands zur Geschäftslage mit detaillierten Informationen zur Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowie zu Chancen und Risiken der Geschäftsentwicklung, zu regulatorischen Entwicklungen auf den Kernmärkten, zum Stand der Auslagerung wesentlicher Unternehmensfunktionen, der Ansprüchen von Kunden auf Erstattung von Spielverlusten im Online-Casino und der Liquidation der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation). Mit dem Vorstand wurde insbesondere auch die strategische Neuausrichtung erörtert und diskutiert. Der Aufsichtsrat konnten sich zudem von der ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäfte überzeugen.
Zudem ergaben sich folgende weitere Beratungsschwerpunkte:
In der Aufsichtsratssitzung am 29. März 2023 wurden der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht, der Abhängigkeitsbericht und der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 im Beisein des Abschlussprüfers behandelt. Weiterhin hat der Aufsichtsrat die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 26. Mai 2023 diskutiert sowie seine Beschlussvorschläge an die ordentliche Hauptversammlung verabschiedet. Gemäß der vom deutschen Gesetzgeber vorgesehenen angepassten Möglichkeit, auch künftig Hauptversammlungen ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung), hat sich der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand dazu entschlossen, die ordentliche Hauptversammlung am 26. Mai 2023 virtuell abzuhalten. Zudem hat der Aufsichtsrat am 29. März 2023 ein geändertes Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands beschlossen ("Vergütungssystem 2023"), das nachfolgend der ordentlichen Hauptversammlung am 26. Mai 2023 zur Zustimmung vorgelegt wurde.
Schwerpunkte der Sitzung am 26. Mai 2023 waren der Stand der Auslagerung des in Malta lizenzierten Angebots der bet-at-home.com Internet Ltd. und des in Deutschland lizenzierten Angebots auf www.bet-at-home.de an den iGaming-Softwareanbieter EveryMatrix sowie das Marketingkonzept von bet-at-home und das Marketingbudget für die zweite Jahreshälfte 2023. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat über die Ergebnisse des ersten Quartals 2023.
In der Sitzung am 14. September 2023 berichtete der Vorstand dem Aufsichtsrat über den bisherigen Geschäftsverlauf des Jahres 2023 sowie zum Fortschritt der Auslagerung des in Deutschland lizenzierten Angebots auf www.bet-at-home.de an den iGaming-Softwareanbieter EveryMatrix.
In der Sitzung am 15. Dezember 2023 informierte der Vorstand über die Ergebnisse des dritten Quartals, den weiteren Geschäftsverlauf und die Auslagerung des in Deutschland lizenzierten Angebots auf www.bet-at-home.de. Ferner behandelte der Aufsichtsrat die Planung für den Zeitraum 2024 bis 2027 und die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex.
Darüber hinaus fanden anlassbezogene Erörterungen und Beschlussfassungen außerhalb von Sitzungen statt, die insbesondere wesentliche Geschäftsführungsmaßnahmen des Vorstands zum Gegenstand hatten, mehrere Beschlüsse wurden im Umlaufverfahren getroffen.
Alle Mitglieder des Aufsichtsrats haben an allen Sitzungen teilgenommen.
Die PKF FASSELT Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, Duisburg, wurde als von der Hauptversammlung am 26. Mai 2023 gewählter Abschlussprüfer mit der Prüfung des Jahresabschlusses der bet-at-home.com AG sowie des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023 beauftragt. Nach Durchführung der Prüfungen erklärte der Abschlussprüfer, dass diese zu keinen Einwendungen geführt haben und dass der Jahresabschluss und der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen wurden.
Der geprüfte Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 haben dem Aufsichtsrat nebst den Prüfungsberichten rechtzeitig vorgelegen. Der Aufsichtsrat hat die Unterlagen selbst geprüft und am 20. März 2024 mit dem Abschlussprüfer eingehend erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete dabei über seine Prüfung, insbesondere über den Umfang, die Schwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und ging auf besonders wichtige Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) und die erfolgten Prüfungshandlungen ein. Der Abschlussprüfer stand dem Aufsichtsrat für Fragen und weitere Auskünfte zur Verfügung. Der Abschlussprüfer informierte ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagement bezogen auf den Rechnungslegungsprozess. Alle Fragen des Aufsichtsrats wurden von Vorstand und Abschlussprüfer umfassend beantwortet.
Nach Erörterung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts stimmte der Aufsichtsrat den Berichten des Abschlussprüfers und den Ergebnissen seiner Prüfungen zu, erhob nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfungen keine Einwendungen und billigte den Jahres- und den Konzernabschluss. Der Jahresabschluss der bet-at-home.com AG ist damit festgestellt.
Ferner hat der Abschlussprüfer den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG ("Abhängigkeitsbericht") für das Geschäftsjahr 2023 geprüft. Der Vorstand hat im Hinblick auf die unmittelbare Mehrheitsbeteiligung der Betclic Everest Group SAS, Paris, an der bet-at-home.com AG den Abhängigkeitsbericht erstellt, aus dem hervorgeht, welche Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen im Sinne von § 312 Abs.1 AktG getätigt wurden.
Aufgrund der Prüfung des Abhängigkeitsberichts sowie des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 und der dabei gewonnenen Erkenntnisse hat der Abschlussprüfer die Überzeugung erlangt, dass der Abhängigkeitsbericht die nach § 312 Abs. 1 AktG vorgeschriebenen Angaben enthält und dass die Berichterstattung einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaftslegung entspricht.
Da gegen den Abhängigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2023 nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung keine Einwendungen zu erheben waren, hat der Abschlussprüfer den in § 313 Abs. 3 AktG vorgeschriebenen Bestätigungsvermerk mit folgendem Wortlaut erteilt:
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."
Der Abhängigkeitsbericht sowie der hierzu erstellte Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig ausgehändigt worden. Der Aufsichtsrat hat diese Unterlagen selbst geprüft und bei der Sitzung am 20. März 2024 mit dem Abschlussprüfer erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete über das Ergebnis seiner Prüfung. Fragen des Aufsichtsrats wurden von Vorstand und Abschlussprüfer beantwortet.
Dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer schloss sich der Aufsichtsrat an. Der Aufsichtsrat erhob nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts. Die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts ist unter der Bilanz des Jahresabschlusses und im Anhang zum Konzernabschluss wiedergegeben.
Vorstand und Aufsichtsrat der bet-at-home.com AG verstehen gelebte Corporate Governance Praktiken als verantwortungsbewusste Unternehmensleitung und -kontrolle mit hohen internationalen Standards und zentraler Bedeutung für erhöhte Transparenz gegenüber den Aktionären. Die aktuelle Erklärung zur Unternehmensführung sowie die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 ("Kodex") sind auf der Webseite der bet-at-home.com AG unter https://www.bet-at-home.ag/de/corporate-governance/ abrufbar. Weitere Informationen zu Corporate Governance - wie etwa die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats, die Vergütungssysteme für den Vorstand und den Aufsichtsrat, sowie die Erklärungen zur Unternehmensführung sowie Entsprechenserklärungen der vorherigen Geschäftsjahre - stehen zudem auf der Internetseite unter https://www.bet-at-home.ag/de/corporate-governance/ zur Verfügung.
Gemäß den Empfehlungen des Kodex soll jedes Aufsichtsratsmitglied Interessenkonflikte unverzüglich dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats offenlegen. Der Aufsichtsrat soll in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung informieren.
Im Berichtsjahr sind keine Interessenskonflikte aufgetreten.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats bilden sich fortlaufend fort. Der Vorsitzender des Aufsichtsrats ist als Rechtsanwalt insbesondere auf Glückspiel- und Wettrecht sowie auf Aktienrecht spezialisiert. Als langjähriges Mitglied der Aufsichtsratsvereinigung FEA (Financial Experts Association) nimmt er an deren Fortbildungsveranstaltungen sowie an Fortbildungsveranstaltungen von Hauptversammlungsdienstleistern zu neuen rechtlichen Entwicklungen (Corporate Governance, ESG etc.) teil.
Abschließend möchte der Aufsichtsrat dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Dank und Anerkennung für ihr hohes persönliches Engagement und Verantwortungsbewusstsein in dem herausfordernden vergangenen Geschäftsjahr aussprechen. Unser besonderer Dank gilt den Kundinnen und Kunden und vor allem den Aktionärinnen und Aktionären der bet-at-home.com AG für das entgegengebrachte Vertrauen.
Düsseldorf, im März 2024
Der Aufsichtsrat
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