Annual / Quarterly Financial Statement • Feb 11, 2015
Annual / Quarterly Financial Statement
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Vermögen
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| Anhang | 31.12.2013 | 31.12.2012 | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. Langfristige Vermögenswerte | ||||
| 1. Immaterielle Vermögenswerte | (11) | 838.977,20 | 972.470,76 | |
| 2. Geschäfts- oder Firmenwert | (12) | 1.369.320,30 | 1.369.320,30 | |
| 3. Sachanlagen | (13) | 905.338,82 | 1.054.326,14 | |
| 3.113.636,32 | 3.396.117,20 | |||
| B. Kurzfristige Vermögenswerte | ||||
| 1. Forderungen und sonstige Vermögenswerte | (14) | 41.206.143,21 | 8.256.464,29 | |
| 2. Wertpapiere | (15) | 1.142.939,65 | 905.848,35 | |
| 3. Liquide Mittel | (16) | 22.033.801,22 | 38.691.157,63 | |
| 64.382.884,08 | 47.853.470,27 | |||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | (17) | 1.674.380,16 | 2.203.092,26 | |
| Summe Vermögen | 69.170.900,56 | 53.452.679,73 | ||
| Eigenkapital und Schulden | ||||
| Anhang | 31.12.2013 | 31.12.2012 | ||
| Nr. | EUR | EUR | EUR | |
| A. Eigenkapital | ||||
| 1. Grundkapital | (18) | 3.509.000,00 | 3.509.000,00 | |
| 2. Kapitalrücklage | (18) | 10.875.000,00 | 10.875.000,00 | |
| 3. Sonstiges kumuliertes Ergebnis | (18) | 888,37 | 0,00 | |
| 4. Konzernbilanzgewinn | (18) | 30.204.464,70 | 19.910.657,12 | |
| 44.589.353,07 | 34.294.657,12 | |||
| B. Langfristige Schulden | ||||
| Rückstellung für Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern | (19) | 42.788,31 | 39.045,46 | |
| C. Kurzfristige Schulden | ||||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | (20) | 2.527.092,52 | 3.517.174,47 | |
| 2. Kurzfristige Rückstellungen | (21) | 9.936.958,11 | 4.405.124,86 | |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | (22) | 11.003.119,98 | 10.307.411,73 | |
| 23.467.170,61 | 18.229.711,06 | |||
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | (23) | 1.071.588,57 | 889.266,09 | |
| Summe Eigenkapital und Schulden | 69.170.900,56 | 53.452.679,73 |
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| Anhang | 01.01. - 31.12.2013 | 01.01. - 31.12.2012 | |
|---|---|---|---|
| Nr. | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Brutto-Wett- und Gamingerträge | (1) | 85.619.360,62 | 85.457.685,64 |
| Wettgebühren und Glücksspielabgaben | (2) | -10.956.848,30 | -9.944.585,57 |
| Netto-Gaming-Erträge | 74.662.512,32 | 75.513.100,07 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | (3) | 1.639.358,27 | 2.121.371,46 |
| Betriebsleistung | 76.301.870,59 | 77.634.471,53 | |
| Personalaufwand | (4) | -12.889.325,20 | -11.083.224,54 |
| Werbeaufwand | (5) | -34.277.831,99 | -50.018.049,89 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (5) | -14.152.644,80 | -14.707.098,90 |
| Ergebnis vor Zinsen, Abschreibungen und Steuern | 14.982.068,60 | 1.826.098,20 | |
| Abschreibungen | (6) | -676.306,38 | -636.043,61 |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern | 14.305.762,22 | 1.190.054,59 | |
| Finanzerträge | (7) | 1.104.169,09 | 1.080.827,17 |
| Ergebnis vor Steuern | 15.409.931,31 | 2.270.881,76 | |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | (8) | -905.323,73 | -565.711,51 |
| Konzernergebnis | 14.504.607,58 | 1.705.170,25 | |
| Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 15.699.857,12 | 18.205.486,87 | |
| Konzernbilanzgewinn | (18) | 30.204.464,70 | 19.910.657,12 |
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| 01.01. - 31.12.2013 | 01.01. - 31.12.2012 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Konzernergebnis | 14.504.607,58 | 1.705.170,25 |
| Posten, die später aufwands- oder ertragswirksam umgliederbar sein könnten: | ||
| Neubewertung IAS 39 | 0,00 | 0,00 |
| Währungskursänderungen | 0,00 | 0,00 |
| Posten, die später nicht aufwands- oder ertragswirksam umgliederbar sein können: | ||
| Neubewertung IAS 19R | 1.184,50 | 0,00 |
| Ertragssteuern auf andere erfasste Erträge und Aufwendungen | -296,13 | 0,00 |
| Sonstiges kumuliertes Ergebnis | 0,00 | 0,00 |
| Gesamtergebnis | 14.505.495,95 | 1.705.170,25 |
| Ergebnis je Aktie | ||
| unverwässert | 4,13354448 | 0,485941935 |
| verwässert | 4,13354448 | 0,485941935 |
Die bet-at-home.com AG mit Sitz in Düsseldorf, Kronprinzenstraße 82 - 84, Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf HRB 52673 (Holdinggesellschaft), hat den Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen zum 31. Dezember 2013 aufgestellt.
Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 der bet-at-home.com AG ist nach den derzeit geltenden International Accounting Standards (IAS) bzw. International Financial Reporting Standards (IFRS) unter Berücksichtigung der Interpretationen des „Standing Interpretations Committee" (SIC) bzw. des „International Financial Reporting Interpretations Committee" (IFRIC) aufgestellt.
Der Konzernlagebericht 2013 ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt.
Grundsätzlich wurden für den vorliegenden Konzernabschluss die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012 angewendet. Folgende Änderungen haben sich aufgrund des Inkrafttretens neuer Standards im Vergleich zum Vorjahr ergeben:
| • | Aufgrund der erstmaligen Anwendung des IAS 19R war die Darstellung der Bewertung der Abfertigungsverpflichtungen anzupassen. |
| • | Die neue einheitliche Fair Value-Definition des IFRS 13 kennzeichnet den beizulegenden Zeitwert als Veräußerungspreis, der am Bewertungsstichtag in einer tatsächlichen oder hypothetischen Transaktion mit unabhängigen Marktteilnehmern für ein Bewertungsobjekt erzielt werden könnte. Darüber hinaus sind von dem Standard erweiterte Angabepflichten zur Fair Value-Bewertung vorzunehmen. |
Aus der erstmaligen Anwendung dieser Standards hat sich keine wesentliche Auswirkung für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben.
Die folgenden Standards oder Interpretationen sind bereits veröffentlicht, für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 jedoch nicht verpflichtend anzuwenden:
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| Standard/Interpretation | Titel | herausgegeben im | Datum der EU-Endorsements | Anzuwenden für Geschäftsjahre, die beginnen ab |
|---|---|---|---|---|
| IFRS 9; IFRS 7, IAS 39 | IFRS 9, Finanzinstrumente und Änderung IFRS 9 und IFRS 7, Verpflichtender Anwendungszeitpunkt und Anhangangaben bei Übergang | Nov. 09 / Nov.13 | Entscheidung verschoben | - |
| IFRS 10; IFRS 12; IAS 27 | Änderung IFRS 10 Konzernabschlüsse; IFRS 12 Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen und IAS 27 Einzelabschlüsse - Investmentgesellschaften | Okt 12 | Nov 13 | 01.01.2014 |
| IFRS 10 | Konzernabschlüsse | Mai 11 | Dez 12 | 01.01.2014 |
| IFRS 11 | Gemeinschaftliche Vereinbarungen | Mai 11 | Dez 12 | 01.01.2014 |
| IFRS 12 | Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen | Mai 11 | Dez 12 | 01.01.2014 |
| IFRS 10; IFRS 11; IFRS 12; | Änderungen IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12: Konzernabschlüsse, Joint Arrangements und Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen | Jun 12 | Apr 13 | 01.01.2014 |
| IAS 19 | Leistungen an Arbeitnehmer | Nov 13 | geplant für Q4 2014 | 01.07.2014 |
| IAS 27 | Neue Fassung Einzelabschlüsse | Mai 11 | Dez 12 | 01.01.2014 |
| IAS 28 | Neue Fassung: Anteil an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | Mai 11 | Dez 12 | 01.01.2014 |
| IAS 32 | Änderung von IAS 32 im Hinblickauf die Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten | Dez 11 | Dez 12 | 01.01.2014 |
| IAS 36 | Änderung IAS 36, Wertminderung von Vermögenswerten - Angaben zum erzielbaren Betrag für nicht-finanzielle Vermögenswerte | Mai 13 | Dez 13 | 01.01.2014 |
| IAS 39 | Änderung IAS 39, Novation von Derivaten und Fortsetzung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen | Jun 13 | Dez 13 | 01.01.2014 |
| IFRIC 21 | Abgaben | Mai 13 | geplant für Q2 2014 | 01.01.2014 |
| DIVERSE | Verbesserungen (Annual Improvements) der International Financial Reporting Standards | Dez 13 | geplant für Q4 2014 | 01.07.2014 |
Aus der erstmaligen Anwendung dieser Standards und Interpretationen in der Zukunft rechnet die bet-at-home.com AG nicht mit wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Von einer freiwilligen vorzeitigen Anwendung dieser Standards und Interpretationen wird abgesehen.
Kerngeschäft der von der Holdinggesellschaft gehaltenen Beteiligungen ist das Anbieten von Sportwetten sowie Casino- und Pokerspielen ausschließlich über das Internet.
Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt.
Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Seit dem 05.03.2009 verfügt die Betclic Everest SAS Group, Paris/Frankreich, über einen beherrschenden Anteil an der Muttergesellschaft des bet-at-home.com-Konzerns. Die Betclic Everest SAS stellt einen Konzernabschluss auf, in den der Konzernabschluss der bet-at-home.com AG einbezogen wird.
Allgemeines
In den Konzernabschluss ist der österreichische Teilkonzern der bet-at-home.com Entertainment Gmbh mit Sitz in Linz, Österreich, einbezogen. In den Teilkonzernabschluss der bet-at-home.com Entertainment Gmbh, Linz, sind fünf Tochterunternehmen (Enkelunternehmen der bet-at.home.com AG, Düsseldorf) einbezogen, bei denen der bet-at-home.com Entertainment Gmbh unmittelbar oder mittelbar sämtliche Stimmrechte zustehen. An der bet-at-home.com Entertainment Gmbh, Linz, stehen der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, sämtliche Stimmrechte zu.
Neben dem Mutterunternehmen bet-at-home.com AG, Düsseldorf, wurden folgende Tochter- bzw. Enkelunternehmen im Geschäftsjahr voll konsolidiert:
| • | bet-at-home.com Entertainment Gmbh, Linz/Österreich (Anteil 100 %) |
| • | bet-at-home.com Holding Ltd., Portomaso/Malta (Anteil 100 %) |
| • | bet-at-home.com Entertainment Ltd., Portomaso/Malta (Anteil 100 %) |
| • | bet-at-home.com International Ltd., Portomaso/Malta (Anteil 100 %) |
| • | bet-at-home.com Internet Ltd., Portomaso/Malta (Anteil 100 %) |
| • | Jonsden Properties Ltd., Gibraltar (Anteil 100 %) |
Von den Anteilen an den vier maltesischen Enkelgesellschaften hält die Muttergesellschaft bet-at-home.com AG aufgrund maltesischen Gesellschaftsrechts jeweils 2 % treuhänderisch für die bet-at-home.com Entertainment Gmbh.
Es bestehen keine konzernfremden Anteile am Konzerneigenkapital. Im Jahresergebnis sind keine anderen Gesellschaftern zustehenden Ergebnisanteile enthalten.
Veränderung Konsolidierungskreis
Im Geschäftsjahr 2013 gab es keine Veränderungen des Konsolidierungskreises.
Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Die Einzelabschlüsse der einzelnen einbezogenen inländischen und ausländischen Gesellschaften sowie der Teilkonzernabschluss Österreich wurden zum Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt, von Wirtschaftsprüfern geprüft und gemäß International Financial Reporting Standards unter der Fiktion der rechtlichen Einheit zusammengefasst.
Für die im Jahr 2004 erstmalig in den Teilkonzernabschluss Österreich einbezogenen maltesischen Enkelunternehmen wurde IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse" und die Neufassungen der Standards IAS 36 "Wertminderung von Vermögenswerten" und IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte" vorzeitig mit dem 01.01.2004 gemäß IFRS 3.85 (limited retrospektive application) angewendet. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt demnach nach der Neubewertungsmethode. Dabei wird dem Beteiligungsbuchwert das anteilige neubewertete Eigenkapital der Tochtergesellschaft gegenübergestellt (purchase accounting). Bei der Erstkonsolidierung der maltesischen Enkelgesellschaften ergaben sich keine Unterschiedsbeträge.
Für die im Jahr 2008 erstmalig in den Teilkonzernabschluss Österreich einbezogene Jonsden Properties Ltd., Gibraltar, wurde der bei der Erstkonsolidierung aufgedeckte Unterschiedsbetrag in Höhe von 2 TEUR mangels Vorliegen von identifizierbaren Vermögenswerten als Firmenwert ausgewiesen und im gleichen Jahr vollständig außerplanmäßig abgeschrieben.
Die Jonsden Properties Ltd. hat sowohl mit der bet-at-home.com Internet Ltd. als auch mit der bet-at-home.com Entertainment Ltd. „Joint Venture"-Vereinbarungen nach IAS 31.3 abgeschlossen (Agreement for Shared Conduct of Business), wobei jedes Partnerunternehmen seine eigenen Vermögenswerte nutzt, seine eigenen Aufwendungen und Verbindlichkeiten eingeht und seine eigene Finanzierung aufbringt; die wirtschaftliche Tätigkeit wird jedoch gemeinschaftlich geführt.
Zum 31.12.2005 wurde der Teilkonzern Österreich erstmalig einbezogen. Im IFRS-Teilkonzernabschluss Österreich wurden sämtliche aktivierbaren stillen Reserven aufgedeckt. Die Konsolidierung erfolgte daher mit dem neubewerteten Eigenkapital des Teilkonzerns. Bei der Erstkonsolidierung ergab sich ein aktivischer Unterschiedsbetrag in Höhe von 1.052 TEUR. Dieser wurde als Geschäfts- oder Firmenwert im Konzernabschluss aktiviert. Ein Wertminderungsbedarf ist nicht gegeben.
Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Ausleihungen sowie sonstige Forderungen mit korrespondierenden Verbindlichkeiten und Rückstellungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen aufgerechnet. Im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden sämtliche Aufwendungen und Erträge aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen aufgerechnet. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen wurden eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung waren. Abzinsungen und andere einseitig ergebniswirksame Buchungen wurden im Konzernabschluss eliminiert.
Ermessensbeurteilung und zukunftsbezogene Annahmen
Die Erstellung eines Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten internationalen Grundsätzen ordnungsgemäßer Rechnungslegung (IAS/IFRS) erfordert Ermessensbeurteilungen, Schätzungen und Annahmen des Vorstands, welche die Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Beträge in den Aktiva und Passiva, Angaben im Konzernanhang und die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung beeinflussen. Die Schätzungen und die damit verbundenen Annahmen beruhen auf Erfahrungswerten und sonstigen Einflussfaktoren, von denen erwartet wird, dass sie unter gegebenen Umständen angemessen sind, und die als Basis für die Beurteilung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden dienen, die nicht aus anderen Quellen ableitbar sind. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den Einschätzungen abweichen.
Die Schätzungen und zugrunde liegenden Annahmen werden laufend beurteilt. Anpassungen von Schätzungen werden in jener Periode erfasst, in der die Schätzung angepasst wird, sofern die Anpassung nur diese Periode oder diese und zukünftige Perioden betrifft.
Die entscheidenden Beurteilungen durch die Unternehmensleitung in der Anwendung der IFRS, die eine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss haben und Schätzungsunsicherheiten, durch die das Risiko entstehen kann, dass innerhalb der nächsten Geschäftsjahre eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird, sind Folgende:
| • | Die Einschätzung eines positiven Ausgangs der derzeit laufenden Zivil- und Verwaltungsverfahren. |
| • | Die Beurteilung der Werthaltigkeit der Firmenwerte, des Kundenstocks und der Software erfolgt auf Basis von Einschätzungen der zukünftig zu erwartenden Zahlungsströme. |
| • | Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Finanzanlagen erfolgt auf Basis von Einschätzungen der zukünftig zu erwartenden Zahlungsströme (Identifizierung von Ereignissen als Grund für die Wertminderung). |
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Erworbene und selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet.
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden ab dem Zeitpunkt des Erreichens der technischen Machbarkeit aktiviert, sofern aus diesen Vermögenswerten ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen erzielt werden kann und die Kosten für diesen Vermögenswert verlässlich ermittelt werden können. Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Software wurden die Personalaufwendungen des Projektteams für jeden Mitarbeiter des Projektteams einzeln bewertet und als immaterieller Vermögenswert (IAS 38) aktiviert. In den Herstellungskosten sind Einzelkosten enthalten. Weitere Kosten wurden nicht aktiviert.
Die Abschreibung abnutzbarer Vermögenswerte erfolgt linear über die erwartete Nutzungsdauer des jeweiligen Gegenstands. Bei der Ermittlung der Abschreibungssätze wurden folgende Nutzungsdauern angesetzt:
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| Jahre | |
|---|---|
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 – 10 |
| Kundenstock | 2 |
| Software | 3 |
Bei einer über sechs Monate hinausgehenden Nutzung eines im Geschäftsjahr erworbenen Vermögenswerts wird die Abschreibung im Teilkonzern mit einem vollen Jahresbetrag, bei kürzerer Nutzung mit dem halben Jahresbetrag oder dem auf Monatsbasis ermittelten Betrag angesetzt. Im Teilkonzern Österreich werden Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten unter jeweils 0,40 TEUR im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben und sofort als Abgang behandelt. In Deutschland wird die Abschreibung pro rata temporis vorgenommen. Vermögenswerte mit Anschaffungskosten unter 0,15 TEUR werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Aufwand erfasst. Vermögenswerte mit Anschaffungskosten von 0,15 TEUR bis 1,00 TEUR werden in fünf gleichen Jahresraten abgeschrieben, wobei unterstellt wird, dass der Abgang dieser Vermögenswerte nach Ablauf von fünf Jahren erfolgt.
Bei immateriellen Vermögenswerten mit bestimmbarer Nutzungsdauer und Vermögenswerten des Sachanlagevermögens wird überprüft, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Bei Vorliegen solcher Anzeichen erfolgt die Ermittlung des erzielbaren Betrags für die betroffenen Vermögenswerte. Liegt dieser Wert unter dem für die Gegenstände angesetzten Buchwert, wird eine Wertminderung vorgenommen.
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden jährlich oder, wenn eine Indikation für eine Wertminderung vorliegt, einer Überprüfung der Werthaltigkeit unterzogen. Hierbei wird der Buchwert des immateriellen Vermögenswerts mit dem erzielbaren Betrag verglichen. Ergibt sich bei diesem Test ein Wertminderungsbedarf, so wird der entsprechende Aufwand in der Position Abschreibung in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Geschäfts- oder Firmenwert
Geschäfts- oder Firmenwerte unterliegen einer unbestimmten wirtschaftlichen Nutzungsdauer und werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich auf eine Wertminderung überprüft (sog. Impairment-Only Approach). Soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts, der dem höheren Wert von Nettoveräußerungswert oder Nutzungswert entspricht, den Buchwert unterschreitet, wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen.
Finanzielle Vermögenswerte und Schulden
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden erstmals erfasst, wenn die vertraglichen Rechte erlangt oder die vertraglichen Verpflichtungen eingegangen werden. Die Transaktionen werden zum Valutatag erfasst. Die Ausbuchung erfolgt, wenn die Kontrolle über die vertraglichen Rechte, die den Vermögenswert einschließen, entfällt. Das ist normalerweise dann gegeben, wenn der Vermögenswert verkauft wird oder alle dem Vermögenswert zugehörigen Geldflüsse unmittelbar an eine unabhängige Drittpartei weitergegeben werden.
Finanzvermögen - Wertpapiere des Umlaufvermögens
Wertpapiere werden gemäß IAS 39 bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungskosten bewertet und der Kategorie „zur Veräußerung verfügbar" (available for sale) zugeordnet, soweit die beizulegenden Zeitwerte aus Börsenkursen abzuleiten sind. Die Bewertung erfolgt, abgesehen von Wertberichtigungen und Gewinnen und Verlusten aus der Währungsumrechnung (IAS 39.55 (b) in Verbindung mit IAS 39.67), grundsätzlich mit den Zeitwerten am Bilanzstichtag erfolgsneutral über die Neubewertungsrücklage. Die Zeitwerte ergeben sich aufgrund von Börsenkursen.
Liquide Mittel
Die bet-at-home.com AG behandelt Kassenbestand, Sichteinlagen und Festgelder mit Laufzeiten von bis zu sechs Monaten als liquide Mittel. Ebenfalls als liquide Mittel werden längerfristige Festgelder behandelt, sofern eine Kündigung innerhalb einer Frist von sechs Monaten möglich ist.
Forderungen und sonstige Vermögenswerte
Forderungen und sonstige Vermögenswerte sind der Kategorie „Kredite und Forderungen" zugeordnet und werden mit fortgeführten Anschaffungskosten oder mit dem gesunkenen Zeitwert (Nennwert) abzüglich Einzelwertberichtigungen für erwartete uneinbringliche Beträge bilanziert.
Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn eine rechtliche oder tatsächliche Verpflichtung gegenüber einem Dritten aufgrund eines vergangenen Ereignisses vorliegt und es wahrscheinlich ist, dass diese Verpflichtung zu einem Mittelabfluss führen wird. Rückstellungen werden mit jenem Betrag angesetzt, der zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses nach bester Schätzung ermittelt werden kann. Ist eine vernünftige Schätzung des Betrags nicht möglich, wird keine Rückstellung gebildet, und es erfolgt die Offenlegung im Anhang.
Abfertigungsrückstellungen
Aufgrund gesetzlicher und einzelvertraglicher Verpflichtungen ist die bet-at-home.com Entertainment Gmbh verpflichtet, an Mitarbeiter im Kündigungsfall oder zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung zu leisten. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug abhängig. Für diese Verpflichtung wird eine Rückstellung gebildet. Die Berechnung gemäß den Bestimmungen des IAS 19R „Employee benefits" wurde von einem Versicherungsmathematiker zum 31. Dezember 2013 durchgeführt und der Wert dem Gutachten entsprechend erfolgswirksam erfasst.
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden ab dem Geschäftsjahr 2013 im „sonstigen Ergebnis" erfasst. Es kommt dadurch zu einer Umgliederung von der Gewinn- und Verlustrechnung in das „sonstige kumulierte Ergebnis". Der Zinsaufwand verbleibt - wie der Dienstzeitaufwand - im Personalaufwand und wird nicht im Finanzergebnis dargestellt.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden mit den Anschaffungskosten, die dem Rückzahlungsbetrag entsprechen, angesetzt.
Umsatzrealisierung
Wettumsätze der maltesischen Enkelunternehmen werden nach Maßgabe der bis zum Bilanzstichtag erfolgten Spielereinsätze erfasst, sofern die zugrunde liegenden Wetten bereits entschieden sind. Wetteinsätze, die vor dem Bilanzstichtag den Spielern von deren Verrechnungskonten abgebucht wurden, bei denen jedoch die der Wette zugrunde liegenden Sportereignisse erst nach dem Bilanzstichtag stattfinden ("pending bets"), werden in die passiven Rechnungsabgrenzungsposten umgebucht. Die Wettgebühren und Glücksspielabgaben werden in den Netto-Gaming-Erträgen erfasst.
Ertragsteuern
Im Geschäftsjahr 2013 wurde wie im Vorjahr die Ertragssteuerrückerstattung aus der steuerlichen Gruppe in Malta, in welcher alle maltesischen Tochtergesellschaften zusammengefasst sind, im Jahresabschluss desselben Jahres abgebildet.
Finanzergebnis
Das Finanzergebnis umfasst die aus der Anlage von Finanzmitteln erhaltenen Zinsen und zinsähnlichen Erträge. Zinsen werden auf Basis des Zeitablaufs abgegrenzt. Im Finanzergebnis werden des Weiteren laufende Erträge aus Wertpapieren, Erträge aus dem Verkauf von Wertpapieren sowie der Wertberichtigungsaufwand für die gehaltenen Wertpapiere (IAS 39.67) bzw. die Erträge aus Zuschreibungen der gehaltenen Wertpapiere sowie Zinsen und zinsähnliche Aufwendungen erfasst.
Nachfolgend werden die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz, der Kapitalflussrechnung und des Eigenkapitalspiegels des Konzerns erläutert. Bei den Vergleichszahlen der Vorperiode handelt es sich um diejenigen des IFRS-Konzernabschlusses der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, zum 31. Dezember 2012.
V.1. Erläuterungen zu den Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2013
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.
(1) Brutto-Wett- und Gamingerträge und Segmentberichterstattung
Zur Erhöhung der Lesbarkeit des Konzernabschlusses werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung die Brutto-Wett- und Gamingerträge gezeigt. Die betragsmäßige Zusammensetzung der Brutto-Wett- und Gamingerträge (Wett- und Gamingumsätze abzüglich Kundenauszahlungen für Gewinne) ist im Konzernanhang dargestellt.
Der Konzern ist in den Produkt- bzw. Geschäftssegmenten Sportwetten und eGaming tätig. Das Segment eGaming umfasst Casinospiele, Hundewetten, Games und Pokerspiele.
Die Geschäftssegmente entsprechen der internen Organisations- und Managementstruktur sowie dem System der internen Finanzberichterstattung.
Berichterstattung nach operativen Segmenten gemäß IFRS 8
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| Geschäftssegmente | ||||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2013 | Sportwetten | eGaming (Casino, Poker, Hundewetten) | nicht zugeordnete Bereiche / Konsolidierung | Konzernsumme |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Wett- und Gamingumsätze | 475.224 | 1.359.579 | 0 | 1.834.803 |
| Auszahlungen für Gewinne | -433.237 | -1.315.947 | 0 | -1.749.184 |
| Wettgebühren und Glücksspielabgaben | -5.217 | -5.740 | 0 | -10.957 |
| Netto-Gaming-Erträge | 36.770 | 37.893 | 0 | 74.663 |
| Segmentvermögen | 8.580 | 8.946 | 51.645 | 69.171 |
| Geschäftssegmente | ||||
| 31.12.2012 | Sportwetten | eGaming (Casino, Poker, Hundewetten) | nicht zugeordnete Bereiche / Konsolidierung | Konzernsumme |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Wett- und Gamingumsätze | 597.217 | 1.442.564 | 0 | 2.039.781 |
| Auszahlungen für Gewinne | -558.506 | -1.395.817 | 0 | -1.954.323 |
| Wettgebühren und Glücksspielabgaben | -4.134 | -5.811 | 0 | -9.945 |
| Netto-Gaming-Erträge | 34.577 | 40.936 | 0 | 75.513 |
| Segmentvermögen | 2.020 | 5.912 | 45.521 | 53.453 |
Segmentberichterstattung - zusätzliche Informationen
Die geographische Segmentierung der Wett- und Gamingumsätze orientiert sich an der Herkunft der Spieler und stellt sich wie folgt dar:
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| 31.12.2013 | 31.12.2012 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Österreich | 501.598 | 525.446 |
| Westeuropa | 655.564 | 802.760 |
| Osteuropa | 647.176 | 698.029 |
| Übrige | 30.465 | 13.546 |
| 1.834.803 | 2.039.781 |
Folgende Länderzusammenfassung nach Regionen wurde aufgrund der Vergleichbarkeit der einzelnen Märkte vorgenommen:
Westeuropa:
Andorra, Belgien, Deutschland, Färöer Inseln, Finnland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Jungferninseln (UK), Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Zypern
Osteuropa:
Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Estland, Georgien, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Polen, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Weißrussland
(2) Sonstige betriebliche Erträge
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| 2013 | 2012 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Spesenersatz Kunden | 1.231 | 1.426 |
| Kostenverrechnung verbundene Unternehmen | 40 | 10 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 130 | 147 |
| Sonstige | 238 | 538 |
| 1.639 | 2.121 |
(3) Personalaufwand
Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
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| 2013 | 2012 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Gehälter | 9.967 | 8.534 |
| Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen | 141 | 135 |
| Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge | 2.639 | 2.305 |
| Sonstige Sozialaufwendungen | 142 | 109 |
| 12.889 | 11.083 |
Die Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen beinhalten die Zahlungen gemäß Betriebliches- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG "Abfertigung neu") in Höhe von 136 TEUR (2012 117 TEUR).
Der Personalstand entwickelt sich wie folgt:
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| Stichtag | Durchschnittlich | |||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2013 | 31.12.2012 | 2013 | 2012 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Angestellte | 240 | 230 | 245 | 216 |
| Vorstand des Mutterunternehmens und Geschäftsführer betat-home.com Entertainment GmbH | 2 | 1 | 2 | 2 |
(4) Werbeaufwand, Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| 2013 | 2012 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Werbeaufwand | ||
| Werbekosten | 15.543 | 28.215 |
| Bonusausgleich, Gutscheine | 9.642 | 10.738 |
| Sponsoring | 8.303 | 10.301 |
| Jackpotaufwand | 790 | 764 |
| 34.278 | 50.018 |
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| 2013 | 2012 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | ||
| Nebenkosten des Geldverkehrs | 3.412 | 3.846 |
| Softwareprovider-Aufwand | 3.234 | 3.591 |
| Livestreamingaufwand | 1.839 | 2.389 |
| Währungskurdsdifferenzen und ähnliche Aufwendungen | 1.482 | 454 |
| Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten | 1.156 | 1.409 |
| Mietaufwand | 604 | 580 |
| Kosten Geschäftsbericht, Hauptversammlung, Börsenkosten | 138 | 187 |
| Zuführungen zu Wertberichtigungen auf Forderungen, Forderungsverluste und Schadensfälle | 24 | 70 |
| Aufsichtsratsvergütungen | 8 | 10 |
| Sonstige Kosten | 2.256 | 2.171 |
| 14.153 | 14.707 |
(5) Abschreibungen
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| 2013 | 2012 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände | 199 | 224 |
| Abschreibung auf Sachanlagen | 416 | 372 |
| Abschreibung auf geringwertige Vermögensgegenstände | 61 | 40 |
| 676 | 636 |
(6) Finanzergebnis
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| 2013 | 2012 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Finanzerträge | ||
| Zinsen und ähnliche Erträge | 867 | 1.004 |
| Zuschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | 237 | 77 |
| 1.104 | 1.081 |
(7) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Der Steueraufwand stellt sich wie folgt dar:
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| 2013 | 2012 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Tatsächliche Steuern | ||
| Laufende Ertragsteuern Berichtsperiode, Österreich | 1.072 | 566 |
| Steuerertrag für Vorjahre | -167 | 0 |
| 905 | 566 |
Wesentliche temporäre Unterschiede zwischen den Wertansätzen in der Konzernbilanz und den steuerlichen Wertansätzen lagen weder im Geschäftsjahr 2013 noch im Vorjahr vor. Demgemäß liegen keine aktiven bzw. passiven latenten Steuern vor.
Der Unterschied zwischen den rechnerischen Ertragsteuern und dem ausgewiesenen Steueraufwand stellt sich wie folgt dar:
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| 2013 | 2012 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Ergebnis vor Steuern | 15.411 | 2.271 |
| zzgl. steuerlich nicht ausgleichsfähig (Verlustvorträge), Deutschland | 0 | 257 |
| 15.411 | 2.528 | |
| Rechnerische Ertragsteuerbelastung, Österreich (25%) | 3.853 | 632 |
| Steuerertrag Vorjahre | -167 | 0 |
| Steuerdifferenzen Steuergruppe Malta | -2.814 | -73 |
| sonstige Abweichungen und Steuersatzänderungen | 34 | 7 |
| Steueraufwand | 906 | 566 |
(8) Konzernbilanzgewinn
Der Konzerbilanzgewinn in Höhe von 30.205 TEUR (Vorjahr: 19.911 TEUR) entfällt ausschließlich auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens.
V.2. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz zum 31.12.2013
(9) und (10) Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert
Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Geschäftsjahr sind im Konzernanlagenspiegel (Anlage zum Anhang) angeführt.
Selbst erstellte Software
Die Nutzungsdauer beträgt drei Jahre. Der Buchwert der selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte beträgt zum 31. Dezember 2013 186 TEUR (31. Dezember 2012: 131 TEUR).
(11) Geschäfts- oder Firmenwert
Zusammensetzung:
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| 31.12.2013 | 31.12.2012 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Übernahme Teilbetrieb „Wetten-Schwechat" | 155 | 155 |
| Übernahme Teilbetrieb Starbet International Ltd. | 162 | 162 |
| Übernahme bet-at-home.com Entertainment Gmbh, Linz (Österreich) | 1.052 | 1.052 |
| 1.369 | 1.369 |
Übernahme Teilbetrieb Wetten-Schwechat
Mit Vertrag vom 01.07.2007 hat die Betcompany s.a., Uruguay, den Kundenstock der Domains „wet-ten-schwechat.at", „wetten-schwechat.com" und „wetten-schwechat.de" an die bet-at-home.com Internet Ltd., Malta, übertragen. Im Rahmen der Kaufpreisallokation gemäß IFRS 3 ergab sich ein Vermögenswert (Kundenstock für die depositing user) von 18 TEUR, der über die angenommene Nutzungsdauer von zwei Jahren abgeschrieben wird, sowie ein verbleibender Firmenwert in Höhe von 155 TEUR. Gemäß IFRS 3 unterliegt dieser Firmenwert keiner planmäßigen Abschreibung, sondern es hat jährlich ein Impairment-Test zu erfolgen. Ein Wertminderungsbedarf hat sich nicht ergeben.
Übernahme Teilbetrieb Starbet International Ltd.
Mit Vertrag vom 14.01.2008 hat die Starbet International Ltd., Ta'Xbiex/Malta, die Domains „star-bet.de" und „starbet.com" (sowie die davon betroffenen Kundenbeziehungen) an die bet-at-home.com Internet Ltd., Malta, übertragen. Gemäß IFRS 3 ist dieser „asset deal" nach den gleichen Grundsätzen wie ein „share deal" zu behandeln, und demgemäß ist zu diesem Erwerbszeitpunkt eine Erstkonsolidierung gemäß IFRS 3 erfolgt. Nach Zuordnung des aufgedeckten Unterschiedsbetrags auf identifizierbare Vermögenswerte wurde der verbliebene Betrag (162 TEUR) als Firmenwert ausgewiesen. Ein Wertminderungsbedarf hat sich nicht ergeben.
Übernahme bet-at-home.com Entertainment Gmbh, Linz
Zum 31.12.2005 wurde die bet-at-home.com Entertainment Gmbh mit ihrem Teilkonzern erstmalig einbezogen und konsolidiert. Im IFRS-Teilkonzernabschluss Österreich wurden sämtliche aktivierbaren stillen Reserven aufgedeckt. Die Konsolidierung erfolgte daher mit dem neubewerteten Eigenkapital des Teilkonzerns. Bei der Erstkonsolidierung ergab sich ein aktivischer Unterschiedsbetrag in Höhe von 1.052 TEUR. Dieser wurde als Geschäfts- oder Firmenwert im Konzernabschluss aktiviert. Ein Wertminderungsbedarf ist nicht gegeben.
(12) Sachanlagen
Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Geschäftsjahr sind im Konzernanlagenspiegel (Anlage zum Anhang) angeführt.
(13) Forderungen und sonstige Vermögenswerte
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögenswerte weisen eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr auf und setzen sich wie folgt zusammen:
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| 31.12.2013 | 31.12.2012 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Forderungen an Kreditkartenunternehmen | 4.497 | 5.192 |
| Forderungen an verbundene Unternehmen | 32.040 | 0 |
| Forderungen aus Steuern | 4.454 | 889 |
| Sonstige Forderungen | 215 | 2.175 |
| 41.207 | 8.256 |
Die Forderungen an verbundene Unternehmen betreffen kurzfristige Darlehen an den Mehrheitsaktionär Mangas BAH SAS, Paris, in Höhe von 32.000 TEUR.
(14) Wertpapiere des Umlaufvermögens
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| 31.12.2013 | 31.12.2012 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Investmentfondsanteile | 1.143 | 906 |
Sämtliche Wertpapiere sind der Kategorie „available-for-sale" zugeordnet und mit dem Marktwert bewertet. Die Marktwertveränderung wird erfolgsneutral über die Neubewertungsrücklage erfasst, sofern es sich nicht um eine Wertberichtigung bzw. eine Wertaufholung oder einen Gewinn oder Verlust aus Währungsumrechnung handelt.
Die Zuschreibungen zu den Wertpapieren betrugen 2013 237 TEUR (Vorjahr: 77 TEUR).
(15) Liquide Mittel
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| 31.12.2013 | 31.12.2012 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand | 22.034 | 38.691 |
(16) Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen im Wesentlichen Vorauszahlungen aufgrund von Werbe- und Sponsoringverträgen sowie Wartungsverträgen.
(17) Konzerneigenkapital
Das Konzerneigenkapital setzt sich wie folgt zusammen:
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| 31.12.2013 | 31.12.2012 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Grundkapital | 3.509 | 3.509 |
| Kapitalrücklage | 10.875 | 10.875 |
| Sonstiges kumuliertes Ergebnis | 1 | 0 |
| Konzernbilanzgewinn | 30.204 | 19.911 |
| 44.589 | 34.295 |
Bezüglich der Darstellung des Konzerneigenkapitals wird auch auf den Konzerneigenkapitalspiegel zum Konzernabschluss verwiesen.
Das Grundkapital ist in 3.509.000 nennwertlose Stückaktien aufgeteilt.
Die Kapitalrücklage resultiert aus einer Kapitalerhöhung 2005 in Höhe von 290.000 Aktien zu einem Ausgabepreis von EUR 11,00 pro Aktie (insgesamt 2.900 TEUR) und einer weiteren Kapitalerhöhung 2006 in Höhe von 319.000 Aktien zu einem Ausgabepreis von EUR 26,00 pro Aktie (insgesamt 7.975 TEUR). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.05.2013 ermächtigt, bis zum 12.05.2018 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Aktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch um höchstens EUR 1.754.500,00, zu erhöhen.
(18) Langfristige Schulden
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| 31.12.2013 | 31.12.2012 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Rückstellung für Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern | 43 | 39 |
Zur Berechnung der Abfertigungsrückstellungen gemäß IAS 19R unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Project-Unit-Credit-Methode) wurde ein Gutachten von einem Versicherungsmathematiker eingeholt, welches auf einem Rechnungszinsfuß von 3,25 % (Vorjahr: 3,00 %) und einer Steigerungsrate von 2,5 % jährlich basiert.
(19) bis (22) Kurzfristige Schulden und Rechnungsabgrenzung
Die kurzfristigen Schulden und Rechnungsabgrenzungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| 31.12.2013 | 31.12.2012 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.527 | 3.517 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 9.937 | 4.405 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 11.003 | 10.308 |
| 23.467 | 18.230 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 1.072 | 889 |
| 24.539 | 19.119 |
Die Rückstellungen insgesamt entwickelten sich 2013 wie folgt (TEUR):
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| Stand 01.01.2013 | Verbrauch | Auflösung | Zuweisung | Stand 31.12.2013 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Langfristig | |||||
| Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern | 39 | 0 | 0 | 4 | 43 |
| Kurzfristig | |||||
| Steuern | 438 | 437 | 1 | 5.127 | 5.127 |
| Personalrückstellungen | 420 | 420 | 0 | 812 | 812 |
| Prüfung- und Beratung | 215 | 201 | 14 | 258 | 258 |
| Ausstehende Rechnungen | 1.430 | 1.325 | 105 | 1.873 | 1.873 |
| Wettgebühren und Glücksspielabgabe | 1.147 | 1.139 | 8 | 1.035 | 1.035 |
| Sonstige | 755 | 753 | 2 | 832 | 832 |
| 4.406 | 4.275 | 130 | 9.936 | 9.936 | |
| 4.445 | 4.275 | 130 | 9.940 | 9.979 |
Mit 1. Januar 2011 wurden in Österreich eine Wettgebühr und eine Glücksspielabgabe für Wetten bzw. für Glücksspiele, die von Österreich aus erfolgen, eingeführt. Der Vorstand geht davon aus, dass diese gesetzliche Regelung verfassungswidrig ist. Trotzdem werden monatlich die Gebühren und Abgaben abgeführt. Die Wettgebühr und die Glücksspielabgabe des Monats Dezember 2013 wurden im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 zurückgestellt; die Zahlung erfolgte im Januar 2014.
In den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von 10.317 TEUR (31. Dezember 2012: 9.907 TEUR) enthalten.
Bei den passiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um Wetteinsätze, die bereits vor dem Bilanzstichtag Spielern von deren Verrechnungskonten abgebucht wurden („pending bets"). Die der Wette zugrunde liegenden Sportereignisse finden allerdings erst nach dem Bilanzstichtag (zum größten Teil im Januar 2014) statt.
V.3 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung
Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelbestand umfasst ausschließlich den Bilanzposten liquide Mittel".
V.4 Erläuterungen zur Entwicklung des IFRS-Konzerneigenkapitals
Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals ist in dem Konzerneigenkapitalspiegel dargestellt.
VI.1. Finanzinstrumente
Originäre Finanzinstrumente
Der Bestand der originären Finanzinstrumente ergibt sich aus der Konzernbilanz. Der Konzern führt keine Finanztransaktionen mit derivativen Instrumenten durch und hält ausschließlich Anteile an Investmentfonds (vorwiegend Geldmarktfonds), Guthaben bei Kreditinstituten sowie Bargeldbestände.
Liquiditätsrisiko
Beim Liquiditätsrisiko handelt es sich um das Risiko, nicht jederzeit ausreichend Liquidität zur fristgerechten Begleichung fälliger Verbindlichkeiten zur Verfügung stellen zu können. Aufgrund der derzeit geringen Verschuldung des Konzerns besteht ein nur sehr beschränktes Liquiditätsrisiko. Der bestehende Liquiditätsbedarf kann durch vorhandene liquide Mittel gedeckt werden.
Kreditrisiko
Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko eines Zahlungsverzugs oder -ausfalls von Vertragspartnern. Auf der Aktivseite stellen die ausgewiesenen Beträge (Forderungen und sonstige Vermögenswerte) gleichzeitig das maximale Bonitäts- und Ausfallsrisiko dar, da keine Aufrechnungsvereinbarungen bestehen. Für erwartete Storni aus Kreditkartengutschriften wurde vorgesorgt. Das Ausfallrisiko bezüglich Guthaben bei Kreditinstituten ist als sehr gering anzusehen, da es sich bei den Kreditinstituten um solche von unzweifelhafter Bonität handelt. Das Ausfallrisiko bei dem Darlehen an die Mangas BAH SAS ist aufgrund der Bonität des Mehrheitsaktionärs als gering anzusehen. Darüber hinaus sind die Darlehen durch gesamtschuldnerische Garantien der Gesellschafter des Mehrheitsaktionärs besichert. Das Ausfallrisiko bei den Investmentfondsanteilen ist aufgrund der Bonität der Emittenten als niedrig anzusetzen. Überfällige und/oder wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte bestehen nicht. Wertberichtigungen aufgrund eines möglichen Ausfalls von Forderungen und sonstigen Vermögenswerten sind nicht erforderlich.
Marktpreisrisiko
Marktpreisrisiken können aus den Wertpapieren des Umlaufvermögens resultieren. Zum Bilanzstichtag werden Investmentfondsanteile gehalten, deren Kursrisiko im Vergleich zu Aktienanlagen begrenzt ist. Gleichwohl war 2008 infolge der Marktentwicklung ein erheblicher Kursverfall bei den Wertpapieren zu verzeichnen, wobei die überwiegenden Teile dieser Kursverluste in den Geschäftsjahren 2009 bis 2012 nahezu wieder ausgeglichen werden konnten. Im Geschäftsjahr 2013 gab es weitere Kursanstiege. Bei einem möglichen Kursrückgang (Kursanstieg) von 5 %-Punkten würde sich das Ergebnis des Konzerns um 57 TEUR negativ (positiv) verändern (31. Dezember 2012: 45 TEUR).
Zinsänderungsrisiko
Das aus Geldanlagen resultierende Zinsänderungsrisiko ist als nicht wesentlich zu beurteilen. Die Verzinsung der Guthaben bei Kreditinstituten orientiert sich an den Marktzinssätzen in Abhängigkeit von den Laufzeiten. Eine mögliche Veränderung des aktuell niedrigen Zinsniveaus um 0,5 %-Punkte würde das Finanzergebnis um 110 TEUR (31. Dezember 2012: 193 TEUR) beeinflussen. Die ausgereichten Darlehen weisen kein Zinsänderungsrisiko auf. Sie sind kurzfristig und mit einem marktüblichen Festzins ausgestattet. Die übrigen Finanzinstrumente (aktiv und passiv) sind kurzfristig und unverzinst.
Währungsänderungsrisiko und Wechselkursrisiko
Das Fremdwährungsrisiko wird durch Wechselkursschwankungen hervorgerufen. Trotz der internationalen Ausrichtung des Konzerns ergeben sich die Zahlungsströme überwiegend in der Konzernwährung Euro. Wesentliche Währungsänderungsrisiken bestanden im Geschäftsjahr 2013 in Polnischen Zloty. Transaktionen in anderen Währungen sind dagegen von untergeordneter Bedeutung. Auf eine Absicherung des Währungsrisikos wird verzichtet. Eine Aufwertung (Abwertung) des Polnischen Zloty um 10 % hätte das Periodenergebnis bzw. das Eigenkapital mit rund 107 TEUR (31. Dezember 2013: 113 TEUR) belastet (erhöht). Die Änderung dieser Risikovariablen wurde auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen.
Fair Value
Der Fair Value der Wertpapiere entspricht den Buchwerten. Der Fair Value der sonstigen Finanzinstrumente (Forderungen, Verbindlichkeiten) entspricht aufgrund der kurzen Laufzeiten annähernd den Buchwerten. Fair Values für diese Aktiva und Passiva wurden daher nicht ermittelt.
Überleitung der Buchwerte (je Kategorie) nach IAS 39 auf die Fair Values:
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| zu fortgeführten Anschaffungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| Buchwert 31.2.13 | loans & receivables | at amortized cost | zum Fair Value available-for-Sale | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Kurzfristiges Vermögen | ||||
| Forderungen und sonstige kurzfristige Vermögensgegenstände | 41206 | 36.752 | 0 | 0 |
| Wertpapiere | 1.143 | 0 | 0 | 1.143 |
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 22.034 | 0 | 22.034 | 0 |
| Kurzfristige Schulden | ||||
| Rückstellungen | 9.980 | 0 | 4.853 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.527 | 0 | 2.527 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten | 12.075 | 0 | 11.003 | 0 |
| zu fortgeführten Anschaffungskosten | ||||
| Buchwert 31.12.12 | loans & receivables | at amortized cost | zum Fair Value available-for-Sale | |
| Kurzfristiges Vermögen | ||||
| Forderungen und sonstige kurzfristige Vermögensgegenstände | 8.256 | 7.367 | 0 | 0 |
| Wertpapiere | 906 | 0 | 0 | 906 |
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 38.691 | 0 | 38.691 | 0 |
| Kurzfristige Schulden | ||||
| Rückstellungen | 4.444 | 0 | 4.006 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3.517 | 0 | 3.517 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten | 11.197 | 0 | 10.308 | 0 |
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| Summe Buchwert der Finanzinstrumente | Fair Value der Finanzinstrumente | keine Finanzinstrumente | |
| --- | --- | --- | --- |
| Kurzfristiges Vermögen | |||
| Forderungen und sonstige kurzfristige Vermögensgegenstände | 36.752 | 36.752 | 4.454 |
| Wertpapiere | 1.143 | 1.143 | 0 |
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 22.034 | 22.034 | 0 |
| Kurzfristige Schulden | |||
| Rückstellungen | 4.853 | 4.853 | 5.127 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.527 | 2.527 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten | 11.003 | 11.003 | 1072 |
| Summe Buchwert der Finanzinstrumente | Fair Value der Finanzinstrumente | keine Finanzinstrumente | |
| Kurzfristiges Vermögen | |||
| Forderungen und sonstige kurzfristige Vermögensgegenstände | 7367 | 7.367 | 889 |
| Wertpapiere | 906 | 906 | 0 |
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 38.691 | 38.691 | 0 |
| Kurzfristige Schulden | |||
| Rückstellungen | 4.006 | 4.006 | 438 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3.517 | 3.517 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten | 10.308 | 11.308 | 889 |
Fair Value-Risikomanagement
Grundsätzlich kommen für den Konzern folgende Klassen von Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten in Frage:
• Level 1: Börsennotierte Kurse in aktiven Märkten werden für identische Vermögenswerte und Schulden verwendet.
• Level 2: Entweder direkt (d.h. wie Kurse) oder indirekt feststellbare Vorgaben werden als Informationsgrundlage für die Berechnung der Vermögenswerte oder Schulden verwendet (keine börsennotierten Kurse).
• Level 3: Als Informationsgrundlage für die Berechnung der Vermögenswerte und Schulden werden interne Modelle oder andere Bewertungsmethoden verwendet, aber keine am Markt feststellbaren Daten (z.B. Kurse).
Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Zuordnung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu den drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie. Diese unterscheidet Fair Values nach der Bedeutung der in die Bewertung einbezogenen Inputparameter und verdeutlicht, inwiefern beobachtbare Marktdaten bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts verfügbar sind.
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| (in TEUR) | Fair Value der Finanzinstrumente | Level 1 | Level 2 | Level 3 |
|---|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 1.143 | 1.143 | 0 | 0 |
Rechtsrisiko
Zu den Rechtsrisiken wird auf Abschn. VI. 3. des Konzernanhangs verwiesen.
Risikomanagement
Der Vorstand des Mutterunternehmens ist für die Etablierung der Grundsätze des Risikomanagements zuständig. Die Einhaltung dieser Prinzipien wird durch die Geschäftsführer bzw. Abteilungsleiter der Tochterunternehmen überwacht. Zu den Grundbestandteilen des Risikomanagements gehören die allgemeinen Prinzipien der Risikovorbeugung, wie zum Beispiel die Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip, bei wichtigen Abläufen im Rahmen interner Kontrollen.
Auch Regelungen zur Anwendung von Finanzinstrumenten sind Bestandteil dieses Risikomanagement-Systems. Derivative Finanzinstrumente werden im Konzern nicht gehalten. Der Vorstand beabsichtigt auch in Zukunft keinen Einsatz solcher Finanzinstrumente.
Betreffend rechtlicher Risiken wird auf Abschn. VI. 3. des Konzernanhangs verwiesen.
VI.2. Geschäftsbeziehungen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
Vorstandsmitglieder der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, waren im Geschäftsjahr 2013:
| • | Franz Ömer, Dipl.-Ingenieur, Ansfelden/Österreich |
| • | Michael Quatember, Magister, Linz/Österreich |
Die Bezüge des Vorstands beliefen sich 2013 auf 393 TEUR (Vorjahr: 258 TEUR).
Dipl.-Ing. Franz Ömer und Mag. Michael Quatember waren im Geschäftsjahr 2013 gleichzeitig als Geschäftsführer des Teilkonzerns bet-at-home.com Entertainment Gmbh, Linz, tätig. Die Bezüge der Geschäftsführer dort beliefen sich 2013 auf 643 TEUR (Vorjahr: 308 TEUR).
Dem Aufsichtsrat der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, gehörten im Geschäftsjahr 2013 folgende Mitglieder an:
| • | Martin Arendts, MBL-HSG, Rechtsanwalt, Grünwald - Vorsitzender - |
| • | Jean-Laurent Nabet, Vorstand, Paris/Frankreich |
| • | Isabelle Andres, Vorstand, Paris/Frankreich |
Die Vergütungen und Reisekostenerstattungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen im Geschäftsjahr 2013 8 TEUR (Vorjahr: 10 TEUR).
Als wesentliche Geschäftstransaktionen mit nahe stehenden Unternehmen sind im Geschäftsjahr 2013 Darlehensvergaben der Muttergesellschaft bet-at-home.com AG, Düsseldorf, an ein Unternehmen der Betclic Everest SAS Gruppe, Paris, zu nennen. Die Konditionen sind marktüblich. Darüber hinaus sind keine weiteren wesentlichen Geschäftstransaktionen mit nahestehenden Unternehmen oder Personen erfolgt.
Der Vorstand erklärt gemäß § 312 Abs. 3 AktG, dass das Mutterunternehmen nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem Rechtsgeschäfte mit nahe stehenden Personen und Unternehmen vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Maßnahmen im Sinne des § 312 Abs. 1 AktG wurden weder getroffen noch unterlassen.
VI.3. Sonstige Verpflichtungen und ungewisse Verbindlichkeiten
Sonstige Verpflichtungen
Die aufgrund bestehender Miet- und Leasingverträge künftig zu leistenden Zahlungen betragen in den nächsten fünf Jahren 2.968 TEUR (Vorjahr: 3.135 TEUR). Davon sind innerhalb eines Jahres 594 TEUR (Vorjahr: 627 TEUR) zu leisten. Es handelt sich hierbei um Mietzahlungen für Büroräumlichkeiten in Linz, Portomaso (Malta) und Düsseldorf. Da das bestehende Mietverhältnis der Räumlichkeiten in Linz, welches den überwiegenden Teil dieser Verpflichtungen ausmacht, nach Ablauf eines
48-monatigen Kündigungsverzichts und danach unter Einbehaltung einer Frist von drei Monaten jeweils zum Monatsende aufgekündigt werden kann, ist die Gesamtverpflichtung des Mietverhältnisses aufgrund der unbestimmten Vertragsdauer nicht näher bestimmbar.
Regulatorische Entwicklungen und rechtliche Rahmenbedingungen
In einigen Ländern Europas, insbesondere in Österreich, Deutschland und der Schweiz, sind Wett- und Gaminganbieter rechtlichen Angriffen zum Unterlassen des Anbietens und Bewerbens ihrer Tätigkeit, insbesondere aufgrund von Monopolvorschriften im Glücksspielbereich, ausgesetzt. Dies hat den Konzern im abgelaufenen Geschäftsjahr mit zwei Verfahren betroffen.
Der Stand dieser Verfahren kann wie folgt zusammengefasst werden:
• Beim Bezirksgericht Linz war gegen einen aktiven und einen vormaligen Geschäftsführer der bet-at-home.com Entertainment Gmbh und gegen die Gesellschaft als juristische Person (Verband) ein Strafverfahren wegen Veranstaltens von Glücksspiel gemäß § 168 StGB anhängig. Mit Urteil vom 06.02.2013 wurden sämtliche Angeklagten und der belangte Verband freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat einen Rechtsmittelverzicht abgegeben, sodass der Freispruch rechtskräftig ist.
• In Deutschland konnten im Geschäftsjahr 2013 die Unterlassungsverfügungen gegen verschiedene Gesellschaften des Konzerns durch die Bundesländer Baden-Württemberg, Niedersachsen, Berlin, Brandenburg, Hamburg und Sachsen positiv erledigt werden. Somit waren nur mehr Verfahren gegen das Bundesland Bayern anhängig, das gegen sämtliche Gesellschaften Zwangsgeldbescheide erlassen hat, wobei gegen die bet-at-home.com AG Zwangsgelder in Höhe von 200 TEUR und gegen die bet-at-home.com Entertainment Gmbh Zwangsgelder in Höhe von 100 TEUR festgesetzt worden sind. In der mündlichen Verhandlung vom 28.01.2014 hat das zuständige Gericht sämtlichen Klagen gegen die Ordnungsverfügungen stattgegeben, wonach diese Verfahren zu Gunsten der Gesellschaften ohne finanzielle Nachteile erledigt werden können.
• Zudem sind noch Verfahren der bet-at-home.com AG gegen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz anhängig. Die Behörde aus Nordrhein-Westfalen hatte in vier Fällen ein Zwangsgeld von jeweils 100 TEUR festgesetzt, wovon 100 TEUR von der bet-at-home.com AG gezahlt worden waren, um die Durchsetzung einer Ersatzzwanghaft gegen die Vorstände zu verhindern. Es konnte mittlerweile ein gerichtlicher Vergleich geschlossen werden. Danach muss die bet-at-home.com AG die Zwangsgelder nicht bezahlen bzw. erhält das bereits bezahlte Zwangsgeld zurück, wenn sich die Grundverfügung später im Ergebnis als rechtswidrig erweist. Auch diesbezüglich sieht der Vorstand gute Erfolgsaussichten. Rheinland-Pfalz hat gegen die bet-at-home.com AG ein Zwangsgeld in Höhe von 40 TEUR festgesetzt. Das Eilverfahren konnte in erster und zweiter Instanz erfolgreich abgeschlossen werden, sodass gegenwärtig keine Vollstreckung droht.
Folgende wesentliche Gerichtsverfahren gegen einzelne Konzerngesellschaften aufgrund von Kundenklagen auf Rückzahlung von Spielverlusten sind gegenwärtig anhängig:
• Ein Kunde hat die bet-at-home.com Entertainment Ltd. und die bet-at-home.com Internet Ltd., beide Malta, auf Rückzahlung seiner Spielverluste im Online-Casino in Höhe von 950 TEUR verklagt. Die Klage wurde vom LG Linz mit Urteil vom 22.03.2012 in vollem Umfang abgewiesen. Der Kunde hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Das OLG Linz als Berufungsgericht hat dem Klagebegehren stattgegeben. Die bet-at-home.com Entertainment Gmbh hat dagegen ordentliche Revision beim OGH eingelegt. Der OGH hat der Revision der Gesellschaft stattgegeben und den Fall mit Entscheidung vom 27.11.2013 (veröffentlicht im Jänner 2014) an die erste Instanz mit dem Hinweis auf fehlende präzise Feststellungen zu den Vorgaben des EuGH zurückverwiesen. Der OGH hat darin ausdrücklich auf die fehlerhafte rechtliche Beurteilung (sektorale Betrachtung der Glücksspielwerbung) der zweiten Instanz hingewiesen.
• Fünf weitere Kunden haben einzelne Konzerngesellschaften auf Rückzahlung ihrer Spielverluste verklagt. Ein Verfahren wurde bereits rechtskräftig vom LG Wels zu Gunsten der bet-at-home.com Entertainment Gmbh entschieden. Die anderen Verfahren sind bis zur Entscheidung des OGH ausgesetzt. Auch hier werden die Erfolgsaussichten aufgrund der Unionsrechtswidrigkeit der österreichischen Glücksspielregelungen als gut eingeschätzt.
Die Entwicklungen des regulatorischen Umfelds lassen sich wie folgt zusammenfassen:
• Im Kernmarkt Deutschland hat sich die bet-at-home.com Internet Ltd. im Januar 2013 in einem Ausschreibungsverfahren um eine der zwanzig zu vergebenden nationalen Sportwetten-Lizenzen nach dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag beworben und die zweite Stufe des Bewerbungsverfahrens erreicht. Nachdem einige Mitbewerber durch Klagen die Vergabe verzögert hatten, wird mit der Lizenzvergabe frühesten Mitte 2014 zu rechnen sein. Ob der Glücksspieländerungsstaats-vertrag den Vorgaben der europäischen Rechtsprechung entspricht, darf bezweifelt werden. Die fehlende Begründung der Beschränkung auf zwanzig Lizenzen hält die bet-at-home.com Internet Ltd. ebenso für diskriminierend wie die zeitliche Beschränkung der Öffnung des Sportwetten-angebots für private Anbieter in Form einer „Experimentierklausel". Zudem bestehen berechtigte Zweifel, ob die vergebenen Casino-Lizenzen aus Schleswig-Holstein zu einer Inkohärenz der deutschen Glücksspielregelungen führen. Diese Frage hat der Bundesgerichtshof dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Somit bleibt die Rechtsunsicherheit in Deutschland bis zur Entscheidung des EuGH - voraussichtlich 2015 - bestehen. Unabhängig davon konnte der Konzern im Geschäftsjahr 2013 aufgrund des Bewerberstatus um eine deutsche Lizenz und der bestehenden Lizenzen aus Schleswig-Holstein seine Dienstleistungen in Deutschland ohne wesentliche Einschränkungen anbieten und bewerben. Der Vorstand geht davon aus, dass dieser Status bis zur Entscheidung des EuGH über die Unionsrechtskonformität des Glücksspieländerungsstaatsvertrags im Wesentlichen aufrechterhalten bleibt.
• Ebenso sind im Kernmarkt Österreich keine gesetzlichen Änderungen erfolgt. Auf unionsrechtlicher Ebene hat der EuGH im Urteil "Engelmann" bereits im September 2010 entschieden, dass die österreichische Rechtslage, wonach sich nur in Österreich niedergelassene Gesellschaften um eine Casino-Lizenz bewerben dürfen, mit der im EU-Recht verankerten Niederlassungsfreiheit unvereinbar sei. Dies nahm der österreichische Gesetzgeber zum Anlass, die Casino-Lizenzen europaweit auszuschreiben. Ein maltesisches Tochterunternehmen hat sich am 29.07.2011 um die einzige Online-Casino-Lizenz beworben. Diskriminierende Bedingungen, die eindeutig auf den heimischen Monopolisten zugeschnitten waren, führten erwartungsgemäß zu einem negativen Bescheid, der dem Unternehmen am 10.10.2011 zugestellt wurde. In einer Bescheidbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof wurden die dem Ausschreibeverfahren zugrunde liegenden Rechtsverletzungen explizit dargestellt. Die Beschwerde wurde jedoch am 09.02.2013 abgewiesen. Auf die Geschäftstätigkeit der maltesischen Tochterunternehmen hat die negative Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs keine Auswirkungen, da aufgrund der Unionsrechtswidrigkeit der österreichischen Glücksspielregelung das Casinoangebot auf der Grundlage der bestehenden maltesischen Lizenz erfolgen kann. Die bet-at-home.com Entertainment Gmbh hält eine Sportwettenlizenz, ausgestellt vom Bundesland Oberösterreich. Neue Regelungen für den Sportwettenbereich werden diskutiert, jedoch sind Änderungen vor 2015 nicht zu erwarten.
• Der Kernmarkt Polen hat sich bezüglich des regulatorischen Umfelds nicht geändert, wodurch 2013 ein ruhiger Geschäftsverlauf verzeichnet werden konnte. Im November 2013 hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und die polnische Regierung aufgefordert, zur Unionsrechtswidrigkeit der nationalen Glücksspielregelungen Stellung zu nehmen. Es ist aber nicht zu erwarten, dass 2014 die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert werden.
In den für den Konzern kleineren Märkten hat es im Geschäftsjahr 2013 folgende Entwicklungen im regulatorischen Umfeld gegeben:
• Ungarn hat im Juni 2013 ein neues Glücksspielgesetz verabschiedet, nach dem es privaten Anbietern grundsätzlich möglich wäre, eine Lizenz für Online-Sportwetten und Casino zu beantragen. Jedoch sind zahlreiche Rahmenbedingungen, wie Niederlassungsvorschriften oder hohe Gebühren für ausländische Unternehmen, diskriminierend, sodass der Konzern vorerst aufgrund der offensichtlichen EU-Rechtswidrigkeit keine Anträge gestellt hat. Ähnliches gilt für Rumänien, das ebenso den Markt für private Anbieter reguliert hat. Jedoch können hier nur Unternehmen einen Lizenzantrag stellen, die an einem stationären Betrieb beteiligt sind. Diese Bedingungen diskriminieren ebenso ausländische Anbieter und sind demnach offensichtlich EU-rechtswidrig. Ähnlich ist die Rechtssituation in Tschechien einzuschätzen. Hingegen haben die Niederlande in einem Gesetzesentwurf ein Lizenzmodell für Online-Sportwetten und -Glücksspiel vorgestellt, das einen Markteintritt zu fairen und EU-konformen Rahmenbedingungen vorsieht. Das Gesetz befindet sich gegenwärtig im Prüfungsstadium. Lizenzanträge sollen im ersten Quartal 2015 gestellt werden können. Der Konzern hat bereits sein Interesse an einer Antragstellung bekundet.
• Weitere Länder haben im Geschäftsjahr 2013 sogenannte Providersperren veranlasst, d.h. die Internetseiten von bet-at-home.com sind von diesen Ländern aus für (potentielle) Kunden nicht erreichbar. Neben Slowenien, wo Unternehmen des bet-at-home.com-Konzerns seit 2012 aktiv Klage auf Aufhebung der Sperre führen, wurde die Domain www.bet-at-home.com zudem in Belgien, Bulgarien und Griechenland von einigen Providern geblockt. Auch hier wurden rechtliche Schritte eingeleitet bzw. erwogen. Der Ausgang dieser Verfahren kann gegenwärtig als offen bezeichnet werden.
Trotz fortschreitender Regulierungsbestrebungen sind Wett- und Gaming-Anbieter nach wie vor rechtlichen Angriffen zum Unterlassen des Anbietens und Bewerbens ihrer Tätigkeit sowie des Risikos zur Rückzahlung von Spielverlusten, insbesondere aufgrund von Monopolvorschriften im Glücksspiel-bereich, ausgesetzt. Dies hat die Unternehmen des bet-at-home.com-Konzerns im Geschäftsjahr 2013 mit mehreren Verfahren betroffen.
Der Europäische Gerichtshof hat in mehreren einschlägigen Urteilen den Spielraum des nationalen Gesetzgebers für restriktive Zugangsbeschränkungen weiter eingeengt. Im Urteil „Zeturf” vom 30.06.2011 sowie „Ömer/Dickinger" vom 15.09.2011 hat sich der Gerichtshof ausdrücklich mit dem Internet als Vertriebsweg auseinandergesetzt. Der Gerichtshof hat klargelegt, dass ein Mitgliedsstaat diesen Vertriebsweg in der nationalen Gesetzgebung nicht ohne Beweiserbringung schlechter stellen darf. Das Internet muss daher künftig wie der stationäre Vertrieb behandelt werden. Besondere Auflagen, die nur im Online-Bereich gelten, sind nicht zulässig. Im Urteil betreffend die beiden Geschäftsführer unseres Konzerns geht zudem klar hervor, dass Werbung für staatliche Monopole einem strengen Verhältnismäßigkeitsgebot unterliegen und der Staat detailliert nachweisen muss, dass Monopole erforderlich sind. Auf Basis der genannten EuGH-Urteile aus 2011 hat der Oberste Gerichtshof Österreichs auch seine Entscheidung im anhängigen Prozess auf Rückzahlung von Spielverlusten in Höhe von 950 TEUR getroffen und erneut explizit auf die Anwendung der europäischen Rechtsnormen hingewiesen.
Auf politischer Ebene hat das europäische Parlament auf Initiative der EU-Kommission bereits 2011 eine Gesetzesinitiative mit dem Ziel verabschiedet, die nationalen Glücksspielregelungen zu harmonisieren. Als erste Schritte sollen Spieler- und Datenschutzbestimmungen sowie Kontrollmechanismen weitgehend angeglichen werden. Aufgrund unterschiedlicher Interessen der Mitgliedsländer und der nationalen Steuerhoheit ist in absehbarer Zeit mit keiner wesentlichen Vereinheitlichung maßgeblicher nationaler Vorschriften im Glücksspielbereich zu rechnen.
Der Vorstand geht, unterstützt durch die positiven Urteile des Europäischen Gerichtshofs, davon aus, dass die 2011 begonnene Liberalisierung des eGaming-Markts in den nächsten Jahren in vielen EU-Mitgliedsstaaten weiter voranschreiten wird. Jedoch weisen etliche Gesetzesentwürfe für ausländische Anbieter diskriminierende Vorschriften auf mit der Absicht, den Markt für den nationalen Anbieter weiterhin abzuschotten. Der Vorstand wird die künftigen Entwicklungen sehr genau verfolgen und ist bestrebt, in jenen Ländern, die einen fairen Marktzutritt ermöglichen, um eGaming-Lizenzen anzusuchen und somit weitere Rechtssicherheit zu schaffen.
Negative Ausgänge vorstehend aufgeführter Verfahren könnten erhebliche nachteilige Folgen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben.
VI.4. Abschlussprüferhonorar
Im Geschäftsjahr 2013 sind Aufwendungen für den Konzernabschlussprüfer in Höhe von insgesamt 60 TEUR angefallen, davon für
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| TEUR | |
|---|---|
| Prüfung des Konzernabschlusses | 25 |
| Prüfung des Jahresabschlusses | 15 |
| Prüfung des Abhängigkeitsberichts | 2 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 10 |
| Steuerberatung | 8 |
VI.5. Wesentliche Vorgänge nach dem Bilanzstichtag
Es sind keine Ereignisse im Zeitraum zwischen dem Ende des Geschäftsjahres 2013 und der Erstellung des Konzernabschlusses eingetreten, die den Geschäftsverlauf oder die Lage des Konzerns wesentlich beeinflussen könnten.
Düsseldorf, den 27. Februar 2014
Dipl.-Ing. (FH) Franz Ömer, e.h.
Mag. Michael Quatember, e.h.
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 01.01.2013 | Zugänge | Abgänge | Umgliederungen | Stand am 31.12.2013 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenswerte | 4.385.907,61 | 35.605,67 | 343.981,00 | 40.480,00 | 4.118.012,28 |
| 1. Software, Internet domains und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen | 3.016.587,31 | 35.605,67 | 343.981,00 | 40.480,00 | 2.748.691,98 |
| 2. Firmenwert | 1.369.320,30 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.369.320,30 |
| II. Sachanlagen | 2.654.778,54 | 368.706,04 | 475.480,50 | -40.480,00 | 2.507.524,08 |
| 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.431.587,54 | 368.706,04 | 475.480,50 | 182.711,00 | 2.507.524,08 |
| 2. Anlagen in Bau | 223.191,00 | 0,00 | 0,00 | -223.191,00 | 0,00 |
| 7.040.686,15 | 404.311,71 | 819.461,50 | 0,00 | 6.625.536,36 |
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| kumulierte Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Stand am 01.01.2013 | Zugänge | Abgänge | Stand am 31.12.2013 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenswerte | 2.044.116,55 | 199.093,10 | 333.494,87 | 1.909.714,78 |
| 1. Software, Internet domains und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen | 2.044.116,55 | 199.093,10 | 333.494,87 | 1.909.714,78 |
| 2. Firmenwert | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| II. Sachanlagen | 1.600.452,40 | 477.213,28 | 475.480,42 | 1.602.185,26 |
| 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.600.452,40 | 477.213,28 | 475.480,42 | 1.602.185,26 |
| 2. Anlagen in Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3.644.568,95 | 676.306,38 | 808.975,29 | 3.511.900,04 |
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| Buchwert 31.12.2013 | Buchwert 31.12.2012 | |
| --- | --- | --- |
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenswerte | 2.208.297,50 | 2.341.791,06 |
| 1. Software, Internet domains und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen | 838.977,20 | 972.470,76 |
| 2. Firmenwert | 1.369.320,30 | 1.369.320,30 |
| II. Sachanlagen | 905.338,82 | 1.054.326,14 |
| 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 905.338,82 | 831.135,14 |
| 2. Anlagen in Bau | 0,00 | 223.191,00 |
| 3.113.636,32 | 3.396.117,20 |
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| Anhang | 2013 | 2012 | |
|---|---|---|---|
| Nr. | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Konzernergebnis | 14.505 | 1.705 | |
| + Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | (6) | 676 | 636 |
| +/- Veränderung der Rückstellungen | 5.536 | -695 | |
| - Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | -658 | -1.472 | |
| - Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | -111 | -18 | |
| \= Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 19.948 | 156 | |
| - Auszahlungen für Anlagenzugang (ohne Finanzanlagen) | -404 | -757 | |
| + Einzahlungen für Anlagenabgang (ohne Finanzanlagen) | 10 | 0 | |
| + Gewährung von Finanzkrediten an verbundene Unternehmen | -32.000 | 0 | |
| \= Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -32.394 | -757 | |
| - Auszahlungen an Anteilseigner (Dividenden) | -4.211 | 0 | |
| \= Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -4.211 | 0 | |
| \= Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit | -16.657 | -601 | |
| + Finanzmittelbestand am Anfang der Periode | 38.691 | 39.292 | |
| \= Finanzmittelbestand am Ende der Periode | (16) | 22.034 | 38.691 |
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| Grundkapital | Kapitalrücklage | Dividendenausschüttung | |
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Stand 01.01.2012 | 3.509.000,00 | 10.875.000,00 | 0,00 |
| Periodenergebnis | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe der berücksichtigten Gewinne und Verluste | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Stand 31.12.2012 | 3.509.000,00 | 10.875.000,00 | 0,00 |
| Stand 01.01.2013 | 3.509.000,00 | 10.875.000,00 | 0,00 |
| Periodenergebnis | 0,00 | 0,00 | -4.210.800,00 |
| Summe der berücksichtigten Gewinne und Verluste | 0,00 | 0,00 | -4.210.800,00 |
| Stand 31.12.2013 | 3.509.000,00 | 10.875.000,00 | -4.210.800,00 |
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| Konzernbilanz-Gewinn | Neubewertung IAS 19 | Steuereffekt IAS 19 | Gesamtes Eigenkapital | |
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 01.01.2012 | 18.205.486,87 | 0,00 | 0,00 | 32.589.486,87 |
| Periodenergebnis | 1.705.170,25 | 0,00 | 0,00 | 1.705.170,25 |
| Summe der berücksichtigten Gewinne und Verluste | 1.705.170,25 | 0,00 | 0,00 | 1.705.170,25 |
| Stand 31.12.2012 | 19.910.657,12 | 0,00 | 0,00 | 34.294.657,12 |
| Stand 01.01.2013 | 19.910.657,12 | 0,00 | 0,00 | 34.294.657,12 |
| Periodenergebnis | 14.504.607,58 | 1.184,50 | -296,13 | 10.294.695,95 |
| Summe der berücksichtigten Gewinne und Verluste | 14.504.607,58 | 1.184,50 | -296,13 | 10.294.695,95 |
| Stand 31.12.2013 | 34.415.264,70 | 1.184,50 | -296,13 | 44.589.353,07 |
A.1 Geschäftsmodell
Der bet-at-home.com AG-Konzern ist in den Bereichen Online-Gaming und Online-Sportwetten tätig und zählt mit 3,6 Millionen registrierten Kunden weltweit zu den erfolgreichsten Glücksspielanbietern Europas.
Das vielfältige Angebot auf www.bet-at-home.com umfasst Sportwetten, Casino, Games und Poker. Aktuell werden im Tagesdurchschnitt rund 23.000 Wetten zu mehr als 75 Sportarten angeboten. bet-at-home.com verfügt über Gesellschaften in Deutschland, Österreich, Malta und Gibraltar. Zum 31. Dezember 2013 trugen 240 Mitarbeiter zur erfolgreichen Entwicklung des Konzerns bei.
Über seine maltesischen Gesellschaften hält der Konzern Online-Sportwetten- und Glücksspiellizenzen. Die Lizenzen berechtigten das Unternehmen in den Absatzmärkten Österreich, Westeuropa, Osteuropa und in weiteren Ländern jeweils zur Veranstaltung und zum Vertrieb von Online-Sportwetten und Online-Casinos.
Die Konzernstruktur der bet-at-home.com AG-Gruppe im Detail
Die bet-at-home.com AG, Düsseldorf, notiert an den Börsen Frankfurt (XETRA) und Wien. Das operative Geschäft wird ausschließlich von den mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungsunternehmen betrieben.
Die bet-at-home.com AG hält 100 % an der bet-at-home.com Entertainment Gmbh. Dieses Unternehmen mit Sitz in Linz (Österreich) ist vor allem für den ständigen Technologietransfer innerhalb des Konzerns sowie für die Weiterentwicklung der selbsterstellten Software verantwortlich. Über die bet-at-home.com Holding Ltd. mit Sitz in Malta hält das Unternehmen seine maltesischen Glücksspiellizenzen für Sportwetten, Casino und Poker, ausgestellt von der Lotteries & Gaming Authority (LGA) in Malta.
Seit 2009 ist die bet-at-home.com AG Teil der Betclic Everest SAS Group, Paris, einer führenden französischen Gruppe im Bereich Online-Gaming und Sportwetten.
A.2 Forschung und Entwicklung
Zu den wichtigsten Assets im Konzern gehört eine funktionierende, auf dem neuesten Stand der Technik basierende Software. Die Software wird ständig ausgebaut und weiterentwickelt. Als Beispiele dafür sind der reibungslose Relaunch der Website und der Launch der Mobile-Plattform im Geschäftsjahr 2013 zu sehen.
B.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Das Geschäftsjahr 2013 war wiederum durch ein deutliches Wachstum der eGaming-Branche gekennzeichnet, wobei weiterhin das Online-Segment am deutlichsten zulegen konnte. Das Management (Vorstand) sowie auch alle die Branche covernden Research-Unternehmen gehen weiterhin mittelfristig von deutlichen Wachstumsraten aus.
B.2 Geschäftsverlauf
(1) Highlights im Geschäftsjahr 2013
Durch Effizienzsteigerungen im Bereich unserer Marketingaktivitäten konnte die Ertragsstärke deutlich gesteigert werden. Die konzernweite Bündelung des Einkaufs von Marketingleistungen in der in Gibraltar ansässigen Konzerngesellschaft führte auch im Geschäftsjahr 2013 zu wesentlichen Synergien, welche die Konzernentwicklung positiv beeinflussten.
Auch im Geschäftsjahr 2013 wurden analog zu den Vorjahren weitere Investitionen im Bereich der langfristigen Vermögenswerte, insbesondere Software, getätigt, wobei deren laufende Inbetriebnahme die technische Kapazität für ein weiteres Wachstum sicherstellt.
Zu Beginn der zweiten Jahreshälfte und dem Start der neuen Saison 2013/14 in den Fußballligen Europas wurde die Website einem ganzheitlichen Relaunch unterzogen. Neben einem gänzlich neuen Webauftritt, einer deutlichen Verbesserung der kundenfreundlichen Nutzung und der Verstärkung von Software und Risikomanagement ist bet-at-home.com rundum neu ausgestattet und ermöglicht seinen 3,6 Millionen registrierten Kunden einen einfachen und spielerisch leichten Zugang zum umfangreichen Angebot, welches von unseren Kunden sehr positiv angenommen wurde.
Nach dem erfolgreichen Relaunch der Website wurde das Sportwetten- und Livewetten-Angebot im Dezember 2013 um eine Mobile-Version erweitert. Mit der mobilen Version hat bet-at-home.com einen weiteren Meilenstein in der Unternehmensentwicklung setzen können und kommt damit dem Konsumverhalten und dem Trend zu zeitlicher und örtlicher Flexibilität über alle gängigen mobilen Endgeräte entgegen. Der weitere Ausbau im Livewetten-Bereich wird die Marktposition des Konzerns weiter festigen und die positive weitere Entwicklung sicherstellen.
(2) Personal- und Sozialbereich
Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl (ohne Vorstand) im Konzern stieg im Geschäftsjahr 2013 auf 245 (Vorjahr 216). Zum Bilanzstichtag 2013 beschäftigte der Konzern 240 Mitarbeiter (Vorjahr 230). Die zielorientierte Personalentwicklung verbunden mit der Rekrutierung von fachlich hochqualifizierten Mitarbeitern ist die Grundlage für die weitere erfolgreiche Entwicklung des Konzerns. Mit einer sehr geringen Fluktuation kann die Qualität der Rekrutierungsmaßnahmen untermauert werden. Darüber hinaus gilt die intensive fachliche Weiterbildung als zentraler Grundstein des Erfolgs.
B.3 Lage des Konzerns
Die Positionierung des Konzerns und insbesondere der Marke bet-at-home.com konnte auch im Geschäftsjahr 2013 europaweit weiter ausgebaut werden. Die Anzahl der registrierten Kunden nahm im Geschäftsjahr 2013 auf 3,6 Millionen (Vorjahr 3,2 Millionen) zu.
B.3.1 Ertragslage
Der Geschäftsverlauf kann als äußerst zufriedenstellend bezeichnet werden.
Der Bruttoertrag aus Sportwetten (Wettumsätze abzüglich Auszahlungen für Gewinne) stieg im Geschäftsjahr 2013 auf 42,0 Mio. EUR (Vorjahr 38,7 Mio. EUR).
Der Bruttoertrag aus eGaming (Gamingumsätze abzüglich Auszahlungen für Gewinne) reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr leicht auf 43,6 Mio. EUR (Vorjahr 46,7 Mio. EUR). eGaming beinhaltet die Produkte Casino, Poker, Games und Hundewetten.
Somit konnten in Summe die Brutto-Wett- und Gamingerträge mit 85,6 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2013 auch ohne ein vergleichbares Großevent wie die Fußball-Europameisterschaft in 2012 leicht gesteigert werden (Vorjahr 85,5 Mio. EUR).
Unter Berücksichtigung der Wettgebühren und Glücksspielabgaben wurde im Geschäftsjahr 2013 ein Netto-Gaming-Ertrag von 74,7 Mio. EUR erzielt (Vorjahr 75,5 Mio. EUR).
Im Geschäftsjahr 2013 stellt sich die Ertragslage wie folgt dar:
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| 2013 | 2012 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Netto-Gaming-Erträge | 74.663 | 75.513 |
| Betriebsleistung | 76.302 | 77.634 |
| EBT (Earnings Before Taxes) *) | 15.410 | 2.271 |
| EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) **) | 14.306 | 1.190 |
| EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation) ***) | 14.982 | 1.826 |
*) entspricht dem Ergebnis vor Steuern gemäß Gewinn- und Verlustrechnung
**) EBT abzüglich Finanzergebnis gemäß Gewinn- und Verlustrechnung
***) EBIT zuzüglich Abschreibungen gemäß Gewinn- und Verlustrechnung
Die in verschiedenen Ländern abzuführenden Wettgebühren und Glücksspielabgaben haben das Geschäftsjahr 2013 mit 10.957 TEUR (Vorjahr 9.945 TEUR) ergebnismindernd beeinflusst.
Der Marketingaufwand (Werbeaufwendungen zuzüglich Sponsoringleistungen) ist wie geplant aufgrund eines fehlenden sportlichen Großereignisses und maßgebender Effizienzsteigerungen auf 34.278 TEUR im Geschäftsjahr 2013 reduziert worden (Vorjahr 50.018 TEUR). Korrespondierend zum Anstieg der Mitarbeiteranzahl nahm der Personalaufwand von 11.083 TEUR im Geschäftsjahr 2012 um 1.805 TEUR auf 12.888 TEUR im Geschäftsjahr 2013 zu.
B.3.2 Finanzlage
Zum 31. Dezember 2013 stellte sich die Finanzlage wie folgt dar:
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| TEUR | TEUR | |
|---|---|---|
| Konzernergebnis | 14.505 | 1.705 |
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 19.948 | 156 |
| + Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -32.394 | -757 |
| + Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -4.211 | 0 |
| \= Zahlungswirksame Veränd. des Finanzmittelbestands aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit | -16.657 | -601 |
| + Finanzmittelbestand am Anfang der Periode | 38.691 | 39.292 |
| \= Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 22.034 | 38.691 |
Der Anstieg im Cashflow aus der Investitionstätigkeit resultiert aus der Gewährung von kurzfristigen Darlehen an den Mehrheitsaktionär Mangas BAH SAS, Paris, in Höhe von 32.000 TEUR, die fremdüblich verzinst werden.
B.3.3 Vermögenslage
Zum 31. Dezember 2013 stellt sich die Vermögenslage wie folgt dar:
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| Vermögen | 31.12.2013 | 31.12.2012 |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Langfristige Vermögenswerte | 3.113 | 3.396 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 32.040 | 0 |
| Sonstige Forderungen & Vermögenswerte, Rechnungsabgrenzung | 10.841 | 10.460 |
| Wertpapiere | 1.143 | 906 |
| Liquide Mittel | 22.034 | 38.691 |
| 69.171 | 53.453 | |
| Eigen- und Fremdkapital | 31.12.2013 | 31.12.2012 |
| TEUR | TEUR | |
| Konzerneigenkapital | 44.589 | 34.295 |
| Langfristige Schulden (Rückstellungen) | 43 | 39 |
| Kurzfristige Schulden (Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten) | 24.539 | 19.119 |
| 69.171 | 53.453 |
Die Eigenkapitalquote erhöhte sich von 64,2 % zum 31. Dezember 2012 auf 64,5 % zum 31. Dezember 2013, wobei der Anstieg des Konzerneigenkapitals aus dem Konzernergebnis 2013 resultiert.
Im Geschäftsjahr 2013 wurden keine wesentlichen Finanzierungsmaßnahmen durchgeführt.
Die wirtschaftliche Lage des Konzerns stellt sich 2013 insgesamt sehr positiv dar.
Es gab keine Vorgänge von wesentlicher Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres.
Die Marke bet-at-home.com wird weiter international kostengünstig mit innovativen Marketingstrategien ausgebaut. Entsprechend der Entwicklung des regulatorischen Umfelds in den jeweiligen Ländern wird in allen Teilmärkten intensiv daran gearbeitet, die Marktanteile weiter zu erhöhen.
D.1 Prognosebericht
Im Geschäftsjahr 2014 wird die Mitarbeiterzahl im Konzern voraussichtlich auf etwa 265 Mitarbeiter zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2014 ansteigen.
Der Vorstand rechnet aus derzeitiger Sicht und bei unverändertem regulatorischen Umfeld im Geschäftsjahr 2014 mit einem etwa 10 %-igen Anstieg beim Brutto-Wett- und Gamingertrag gegenüber 2013 und einem betragsmäßig ähnlichem EBITDA wie in der Vergleichsperiode 2013.
D.2 Risikobericht
Der Vorstand des Mutterunternehmens ist für die Etablierung der Grundsätze des Risikomanagements zuständig. Die Einhaltung dieser Prinzipien wird durch die Geschäftsführer bzw. Abteilungsleiter der Tochterunternehmen überwacht. Zu den Grundbestandteilen des Risikomanagements gehören die allgemeinen Prinzipien der Risikovorbeugung, wie zum Beispiel die Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip, bei wichtigen Abläufen im Rahmen interner Kontrollen. Zusätzlich kommen vielfältige, teilweise automatisierte Softwaresysteme zum Einsatz.
Zur Risikosteuerung werden beispielsweise laufend Bonitätsbeurteilungen und Risikosystemprüfungen in Form von Kreditkartenprüfungen, Auszahlungskontrollen sowie Analysen des Spielerverhaltens durchgeführt. Darüber hinaus wurden Controllingaktivitäten in den Teilbereichen Marketing, Partnerprogramm, Paymentsysteme und Konzernverrechnung weiter intensiviert.
Zur Reduzierung der rechtlichen Risiken und zur Berücksichtigung des komplexen regulatorischen Umfelds wird auf namhafte externe Rechtsberater zurückgegriffen.
D.2.1 Rechtliche Risiken
In Österreich, Deutschland und der Schweiz sind Wett- und Gaminganbieter rechtlichen Angriffen zum Unterlassen des Anbietens und Bewerbens ihrer Tätigkeit, insbesondere aufgrund von staatlichen Monopolvorschriften im Glücksspielbereich, ausgesetzt. Der Vorstand geht, unterstützt durch die positiven Urteile des Europäischen Gerichtshofs sowie der übrigen regulatorischen Entwicklungen, davon aus, dass es zu einer weiteren Liberalisierung des eGaming-Markts in den nächsten Jahren in vielen EU-Mitgliedsstaaten kommen wird. Jedoch weisen etliche Gesetzesentwürfe für ausländische Anbieter diskriminierende Vorschriften auf mit der Absicht, den Markt für den nationalen Anbieter/Monopolisten weiterhin abzuschotten. Der Vorstand wird die künftigen Entwicklungen weiterhin sehr genau verfolgen und ist bestrebt, in jenen Ländern, die einen fairen Marktzutritt ermöglichen, um eGaming-Lizenzen zu ersuchen und somit weitere Rechtssicherheit zu schaffen. Es besteht das Risiko, dass einzelne Staaten über eine Providersperrung die Kunden von außerstaatlichen privaten Gaming-Angeboten rechtsgrundlos aussperren, insbesondere, da in einigen gesetzlichen Neuregelungen betreffend eGaming derartige europarechtswidrige Maßnahmen ausdrücklich vorgesehen sind.
Eine eingehende Erläuterung der Entwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen bzw. des rechtlichen Umfelds sowie der den bet-at-home.com-Konzern betreffenden Verfahren erfolgt im Anhang unseres Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 (Abschn. „Sonstige Verpflichtungen und ungewisse Verbindlichkeiten"), worauf explizit verwiesen wird.
D.2.2 Marktrisiken
Mit der vom Vorstand erwarteten Liberalisierung könnten große Gaming- sowie Medienkonzerne auf den (kontinental-)europäischen Markt vorstoßen, sodass die Marktanteile des Konzerns sinken könnten. Dieses Risiko wurde unter anderem durch die Zugehörigkeit zur Betclic Everest SAS Gruppe jedoch deutlich reduziert. Insbesondere der hohe technische Standard sollte einen Vorteil gegenüber Mitbewerbern darstellen.
Durch geänderte Gesetzeslagen und Rechtsprechungen im Bereich eGaming könnte es in einzelnen Teilmärkten zu Einschränkungen bis hin zur Marktabschottung gegenüber privaten Wettanbietern kommen. Aufgrund der EuGH-Rechtsprechung sowie der Maßnahmen der EU-Kommission (eingeleitete Vertragsverfahren gegen EU-Mitgliedsstaaten) werden diese Risiken jedoch mittelfristig als gering eingeschätzt.
D.2.3 Steuerliche Risiken
Neben den in verschiedenen Ländern abzuführenden Wettgebühren und Glücksspielabgaben könnte es darüber hinaus auch in anderen Ländern zu neuen (nachteiligen) Steuergesetzen kommen, welche die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wesentlich beeinflussen können.
D.2.4 Technische Risiken
Die vom Konzern angebotenen Produkte und Dienstleistungen erfordern die zuverlässige Funktion einer Vielzahl technischer Systeme. Gravierende Beeinträchtigungen der IT-Systeme, insbesondere durch negative externe Einflüsse wie Hacker-Angriffe, DDos-Attacken etc., könnten daher starke Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns haben. Durch weiter stark steigendes Geschäftsvolumen werden auch die Ansprüche an das Rechnungswesen und das Controlling in den Beteiligungsunternehmen weiter zunehmen.
Der Vorstand geht davon aus, dass sämtliche Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken gesetzt sind. In regelmäßigen Abständen werden vom Vorstand zusammen mit den leitenden Mitarbeitern das Risikoumfeld analysiert und neue bzw. alternative Risikovermeidungs- und -reduzierungsmaßnahmen evaluiert.
D.2.5 Operative Risiken
Spezifische Risiken bei zugekaufter Software (Casino, Poker) können aufgrund von Hard- und Softwarefehlern entstehen. Ebenso könnten falsche Quoteneinschätzungen der Buchmacher zu höheren Auszahlungen an Kunden führen. Eine Vielzahl an Sicherungssystemen und stete Überwachung der Quoten durch Marktvergleich minimieren dieses Risiko. Ständige Weiterentwicklung der Software durch das IT-Projektteam ermöglicht ein konkurrenzfähiges Produkt am Wettmarkt. Sämtliche erforderlichen Maßnahmen zur Minimierung der Risiken wurden gesetzt.
D.3 Chancenbericht
Die Marke bet-at-home.com wird weiter international kostengünstig mit innovativen Marketingstrategien ausgebaut werden. Entsprechend der Entwicklung des regulatorischen Umfelds in den jeweiligen Ländern wird in allen Teilmärkten intensiv daran gearbeitet, die Marktanteile weiter zu erhöhen.
Die Entwicklung des Weltmarkts für Online-Glückspiel zeigt auf, dass sich die Brutto-Wett- und Gamingerträge innerhalb der letzten 10 Jahre von USD 6 Mrd. im Jahr 2003 durch das starke Wachstum der Branche und dem generellen Trend hin zum eCommerce auf mittlerweile USD 24 Mrd. in 2013 gesteigert haben.
Laut aktuellen Studien soll dieser Trend vor allem durch die breite Akzeptanz zum Konsum im Internet auch weiterhin anhalten und der konjunkturunabhängigen Glückspielbranche zu einem jährlichen Wachstum von 9 % bis 2015 verhelfen.
Durch die starke Markenpräsenz von bet-at-home.com und der stetigen Etablierung am europäischen Markt für Online-Glückspiel ist der Vorstand davon überzeugt, das globale Wachstum der Branche wie auch in der Vergangenheit weiterhin laufend übertreffen zu können.
Frei verfügbare Mittel wurden in Festgeldanlagen und Investmentfondsanteile investiert. Die Investitionsentscheidungen des Vorstands erfolgen nur bei entsprechend positiver Ertrags- bzw. Wachstumsprognose für die jeweiligen Wertpapiere bzw. bei einwandfreier Bonität der Emittenten. In der Verwendung dieser Finanzinstrumente sieht der Konzern ein sehr geringes Risiko.
Düsseldorf, den 27. Februar 2014
Dipl.-Ing. (FH) Franz Ömer, e.h.
Mag. Michael Quatember, e.h.
Wir haben den von der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang - sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die im Konzernanhang und im Konzernlagebericht dargestellten rechtlichen Risiken hin.
Duisburg, den 28. Februar 2014
**PKF FASSELT SCHLAGE
Partnerschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Rechtsanwälte**
Dr. Schöneberger, Wirtschaftsprüfer
Görtz, Wirtschaftsprüfer
Sehr geehrte Damen und Herren,
auch im vergangenen Geschäftsjahr 2013 hat sich das Geschäft des bet-at-home.com AG Konzerns erfreulich entwickelt.
Der Aufsichtsrat hat diese erfreuliche Entwicklung des bet-at-home. com AG Konzerns begleitet. Er ist im abgelaufenen Geschäftsjahr seinen Aufgaben und Verpflichtungen nach Gesetz und Satzung nachgekommen und hat die Arbeit des Vorstandes der bet-at-home.com AG regelmäßig überwacht und beratend unterstützt.
Innerhalb des Aufsichtsrats fand ein kontinuierlicher Informations- und Meinungsaustausch statt. Der Aufsichtsrat der bet-at-home.com AG trat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2013 zu vier Sitzungen zusammen. Mehrere dringliche Beschlüsse wurden im Umlaufverfahren getroffen. Auf die Bildung von Ausschüssen wurde angesichts von nur drei Aufsichtsratsmitgliedern verzichtet.
Der Vorstand hat uns im Berichtszeitraum laufend über die verfolgte Strategie, die Geschäftsentwicklung, die Finanzlage sowie bedeutende Geschäftsvorfälle, wie etwa laufende Konzessionierungsverfahren und Darlehen, und Risiken informiert. Mit dem Vorstand wurden die strategische Entwicklung, die aktuellen Geschäftszahlen, die Märkte, die Kostenstruktur, die rechtliche Entwicklung im Glücksspiel- und Wettbereich, Lizenzierungsanträge und laufende Vetwaltungs- und Gerichtsverfahren erörtert und diskutiert. Wir konnten uns von der ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäfte überzeugen.
Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2013
Wie bereits in den vergangenen Jahren wurde die PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, Duisburg, als von der Hauptversammlung gewählter Abschlussprüfer mit der Prüfung des Jahresabschlusses der bet-at-home.com AG sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts beauftragt. Die Ergebnisse der Prüfungen wurden mit dem Abschlussprüfer besprochen. Nach Durchführung der Prüfungen erklärte der Abschlussprüfer, dass diese zu keinen Einwendungen geführt haben und dass der Jahresabschluss und Konzernabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Konzernlageberichts geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen wurden.
Der geprüfte Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht und der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands gem. § 170 AktG haben dem Aufsichtsrat nebst den Prüfungsberichten vorgelegen.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den Konzernlagebericht selbst geprüft und am 13.3.2014 mit dem Abschlussprüfer eingehend erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete dabei ausführlich über das Ergebnis seiner Prüfungen.
Er informierte ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagement bezogen auf den Rechnungslegungsprozess.
Alle Fragen des Aufsichtsrats wurden von Vorstand und Abschlussprüfer umfassend beantwortet.
Nach Erörterung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts stimmte der Aufsichtsrat den Berichten des Abschlussprüfers und den Ergebnis seiner Prüfungen zu, erhob nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfungen keine Einwendungen und billigte den Jahres- und den Konzernabschluss. Der Jahresabschluss der bet-at-home. com AG ist damit festgestellt.
Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands an, aus dem Bilanzgewinn des Jahres 2013 in Höhe von EUR 4.536.564,75 einen Betrag von EUR 2.807.200, 00 an die Aktionäre auszuschütten und EUR 1.729.364,75 auf neue Rechnung vorzutragen.
Prüfung des Berichts gem. § 312 AktG über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2013
Ferner hat der Abschlussprüfer den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG („Abhängigkeitsbericht”) für das Geschäftsjahr 2013 geprüft. Der Vorstand hat im Hinblick auf die Mehrheitsbeteiligung der MANGAS BAH SAS, Paris, Frankreich, einem Unternehmen der Betclic Everest Group SAS, Paris, an der bet-at-home.com AG den Abhängigkeitsbericht erstellt, aus dem hervorgeht, welche Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen im Sinne von § 312 Abs.1 AktG getätigt wurden.
Aufgrund der Prüfung des Abhängigkeitsberichts sowie des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 und der dabei gewonnenen Erkenntnisse hat der Abschlussprüfer die Überzeugung erlangt, dass der Abhängigkeitsbericht die nach § 312 Abs. 1 AktG vorgeschriebenen Angaben enthält und dass die Berichterstattung einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaftslegung entspricht.
Da gegen den Abhängigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2013 nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung keine Einwendungen zu erheben waren, hat der Abschlussprüfer den in § 313 Abs. 3 AktG vorgeschriebenen Bestätigungsvermerk mit folgendem Wortlaut erteilt:
„Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
| 1. | die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, |
| 2. | bei den im Bericht angeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." |
Der Abhängigkeitsbericht sowie der hierzu erstellte Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig ausgehändigt worden. Der Aufsichtsrat hat diese Unterlagen selbst geprüft und am 13.3.2014 mit dem Abschlussprüfer erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete über das Ergebnis seiner Prüfung. Fragen des Aufsichtsrats wurden von Vorstand und Abschlussprüfer beantwortet.
Dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer schloss sich der Aufsichtsrat an. Der Aufsichtsrat erhob nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts. Die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts ist unter der Bilanz des Jahresabschlusses und im Anhang zum Konzernabschluss wiedergegeben.
Unser besonderer Dank gilt dem Vorstand der bet-at-home.com AG und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns. Sie haben durch großes Engagement und ausgezeichnete Arbeit zur positiven Entwicklung des Konzerns maßgeblich beigetragen.
Düsseldorf, im März 2014
Der Aufsichtsrat
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