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Bertrandt AG Management Reports 2022

Feb 22, 2022

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529900DRBK1K538NYX30-2021-09-30 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020/2021 ÜBERBLICK Das Geschäftsjahr 2020/2021 war weiterhin geprägt von den Einflüssen der Coronavirus-Pandemie. Bereits kurz nach dem Start in die Be- richtsperiode folgte auf den sogenannten „Lockdown light“ ein vollständiger Lockdown, der erst mit dem Ende der Bundesnotbremse im Juni 2021 endete. Die zunehmenden Impferfolge in Europa erlaubten eine Lockerung staatlicher Restriktionen seit dem Sommer 2021. Auch eine allgemeine Wirtschaftserholung setzte in Deutschland und Europa erst seit dem zweiten Kalenderquartal 2021, also im dritten Geschäftsquartal unserer Berichtsperiode, ein. Im Zuge der allgemein verbesserten Marktstimmung konnte auch im Bertrandt-Konzern eine sukzessive Erholung der Auslastung realisiert werden. Mit Blick auf die politischen Rahmenbedingungen zeigt sich, dass sich die Transformation im Automobilsektor im Laufe der Berichtsperiode beschleunigt hat. Die Ableitungen aus dem Europäischen „Green Deal“ treiben insbesondere die großen Mega- trends in den Mobilitätsindustrien. So hat im Laufe der aktuellen Berichtsperiode eine Reihe von Automobilherstellern den Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor in den kommenden zehn bis zwanzig Jahren angekündigt. Für Entwicklungsdienstleister konkretisieren sich insbesondere bei der elektrischen Mobilität Marktpotenziale, während klassische Antriebsvarianten einem Effizienzdruck unterliegen. Gleichzeitig nimmt der Bedarf an Innovationen in unseren Kundenindustrien weiter zu und treibt die Nachfrage nach Lösungen beim autonomen Fahren, der Vernetzung oder der Digitalisierung. Dabei hält der Trend hin zu gebündelten und ganzheitlichen Projektpaketen unvermindert an. Unsere Erfahrungen im Produktentstehungsprozess in den verschiedenen Mobilitätssektoren, wie zum Beispiel Automobil oder Luftfahrt, kombiniert mit Digitalisierungskenntnissen bieten Potenziale. Die Automobilindustrie befindet sich weiterhin in einer tiefgreifenden Transformation, und auch Bertrandt passt sich den neuen Chancen des Marktes mit einer organisatorischen Weiterentwicklung an. Seit dem Beginn des Geschäftsjahres 2020/2021 haben wir unsere Automotive- Kompetenzen an den verschiedenen Standorten gebündelt. So stehen allen Kunden alle Leistungen und Experten im Konzern zur Verfügung. „Alle Leistungen für alle Kunden“ ist also nicht nur der Titel dieses Geschäftsberichts, sondern gelebte Strategie bei Bertrandt. Damit haben wir auch organisatorisch die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Zukunft geschaffen. Bei Bertrandt ist nachhaltiges Handeln ein wesentliches Element der Konzern-Strategie. Wir arbeiten nicht nur an nachhaltigen Innovationen von morgen, sondern wenden auch intern die hohen Maßstäbe verschiedener ESG-Kriterien an. Für unsere Leistung wurden wir von der Ra- tingagentur MSCI mit der zweitbesten Note AA ausgezeichnet. Die wichtigsten unternehmerischen Kennzahlen entwickelten sich vor dem Hintergrund der dargestellten Rahmenbedingungen im Geschäfts- jahr 2020/2021 wie folgt: – Die Gesamtleistung sank um 8,4% von 825.815 TEUR im Vorjahr auf 756.377 TEUR. – Das EBIT sank auf 11.129 TEUR (Vorjahr 23.793 TEUR). – Die Mitarbeiteranzahl betrug am Ende des Geschäftsjahres 2020/2021 9.577 Personen (Vorjahr 10.183). Bertrandt Aktiengesellschaft | Ehningen GRUNDLAGEN DES KONZERNS GESCHÄFTSMODELL UND STRATEGIE Bertrandt erarbeitet seit fast 50 Jahren Lösungen im Kundenauftrag. Unser Anspruch ist es, mit unseren Mitarbeitern an weltweit 50 Stand- orten insbesondere die Mobilität der Zukunft von Pkw über Nutzfahrzeuge und Luftfahrt mitzugestalten und dabei die Herausforderungen von Gesellschaft, Umwelt und gesetzlichen Vorgaben stets im Blick zu behalten. Wir begleiten unsere Kunden in den unterschiedlichsten Phasen der Produktentwicklung, von der ersten Idee bis zur Serienreife, und übernehmen hierbei die Konzeption, Entwicklung und Simulation bis hin zur Begleitung von Serienanlauf und -betreuung. Während der einzelnen Entwicklungsschritte wird das Projekt durch Simulation und umfassende Erprobung im virtuellen und realen Umfeld abgesichert. Bei der ganzheitlichen Projektabwicklung für unsere Kunden stehen die Megatrends Digitalisierung, autonome Systeme, Vernetzung, Elektromobilität und Nachhaltigkeit im Fokus der Aktivitäten. Darüber hinaus bieten wir Lösungen für Kunden im Maschinen- und Anlagenbau, der Medizintechnik und der Elektroindustrie über den gesamten Produkt- entstehungsprozess und -lebenszyklus. CORPORATE SOCIAL RESPONSIBILITY Eine innovative und nachhaltige Mobilität ist nicht nur ein Treiber für die Geschäftsentwicklung von Bertrandt. Fester Bestandteil unseres Ge- schäftsmodells ist auch eine nachhaltige Unternehmensführung, auch unter Berücksichtigung von nicht-finanziellen Aspekten. Erstmals wurde der Corporate Responsibility Bericht in den Geschäftsbericht des Bertrandt-Konzerns integriert. Dort geben wir Aufschluss über die Themenge- biete der ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des Bertrandt-Konzerns im Geschäftsjahr 2020/2021. Er kombiniert Nachhaltigkeits- und CSR-Aspekte, außerdem nicht-finanzielle Aspekte gemäß §§ 315b und 315c i.V.m. §§ 289c bis 289e HGB. BASIS DES GESCHÄFTSMODELLS Kürzere Entwicklungszeiten und neue Technologien stellen die Industrie vor Herausforderungen. Mit umfassendem Expertenwissen in der Organisation und standortübergreifendem Arbeiten stellen wir sicher, unseren Kunden stets Lösungen auf technologisch neuestem Stand anzu- bieten und sie individuell während des Entwicklungsprozesses zu begleiten. Die Trendthemen autonome Systeme, Digitalisierung, Vernetzung, Elektromobilität und Nachhaltigkeit erfordern tiefes technisches Know-how und einen ganzheitlichen Ansatz. Mit standortübergreifenden und interdisziplinären Expertenteams stellen wir sicher, unsere Kunden im Entwicklungsprozess bestmöglich zu begleiten. Wir gestalten die Zukunftsthemen mit und passen unser Leistungsspektrum entsprechend der Kundenbedarfe und Marktveränderungen an. Unser Anspruch ist es, heute schon Lösungsansätze für Trends von morgen zu erarbeiten. Die für die erfolgreiche Geschäftsentwicklung be- schriebenen wichtigsten Markttrends sind im Detail: UMWELTSCHONENDE INDIVIDUELLE MOBILITÄT „Alles elektrisch“ ist die Devise einiger Automobilhersteller. Gerade im Automobilbereich ist die Elektrifizierung von zukünftigen Fahrzeugmo- dellen die derzeit bevorzugte Lösung, um die regulatorischen Vorgaben bei der lokalen Emissionsreduzierung zu erreichen. Beschleunigt wird diese Entwicklung durch den Beschluss der EU-Kommission, die CO 2 -Emissionen bis 2035 um 55% zu reduzieren. Einige Automobilhersteller haben bereits angekündigt, die Produktion von Verbrennerfahrzeugen ab den 2030er-Jahren einzustellen. Laut VDA lag der Anteil von E-Pkw an den gesamten Neuzulassungen in Deutschland im August 2021 bereits bei 27,6%. Damit wurde ein neuer Höchstwert erreicht. Nicht nur im Pkw-Bereich, sondern auch bei den Nutzfahrzeugen treiben die Hersteller ihre Anstrengungen in Richtung alternativer Antriebe wie der Brennstoffzelle stark voran. Je nachdem kommt auch hier der elektrische Antrieb zum Einsatz, zum Beispiel bei kleineren Lkw für den inner- städtischen Lieferverkehr. Wenn große Entfernungen zurückgelegt und dabei eine optimale Zuladung gewährleistet werden soll, scheint die Brennstoffzelle aus aktueller Sicht hingegen besonders gut geeignet, so VDA-Untersuchungen. Insgesamt wird im Bereich umweltschonender Mobilität erwartet, dass weiterhin verschiedene Antriebskonzepte vorangetrieben werden. AUTONOMES UND VERNETZTES FAHREN In den vergangenen zehn Jahren stiegen die fahrzeugtechnischen Innovationen im Bereich des vernetzten und autonomen Fahrens kontinuier- lich an. Laut einer aktuellen Analyse des Center of Automotive Management (CAM) hat sich die Anzahl der Innovationen in den Zukunftsfel- dern Vernetzung, Interfaces und autonomes Fahren in den letzten zehn Jahren verdreifacht. Gerade vernetzte Dienstleistungen spielen heute für innovative Automobilhersteller eine wichtige Rolle, etwa in den Feldern Infotainment sowie bei Parking- und Lade-Dienstleistungen. Es sei davon auszugehen, so die Studie, dass sich der Connected-Car-Bereich in den kommenden zehn Jahren sehr dynamisch weiterentwickeln wird. Neue Geschäftsmodelle und neue Wettbewerber aus dem Big-Data-Umfeld dürften auftreten. Gerade die Kompetenzfelder Fahrzeug- architekturen, Connectivity/Infotainment und autonomes Fahren, die Bertrandt heute schon besetzt, werden in naher Zukunft noch mehr an Bedeutung gewinnen, und sie erfordern spezifisches Expertenwissen. Hierzu gehören Leistungen wie Over-the-Air-Services oder der Bertrandt GUIDE. Sie machen das Autofahren nicht nur angenehmer, sondern es werden Strecken effizient miteinander verknüpft, und es wird Zeit eingespart. Letztendlich dienen diese Entwicklungen auch der Ressourcenschonung. Des Weiteren erfordern Automatisiertes-Fahren-Funktio- nen und autonomes Fahren ebenso technisches Know-how, aber auch deren Erprobung muss vollumfänglich sichergestellt sein. Auch hier unterstützt Bertrandt seine Kunden mit einer durchgängigen Testmethodik, die szenarienbasierte, virtuelle und reale Tests wirtschaftlich und nachhaltig miteinander verbindet. Um solche Erfordernisse des autonomen und vernetzten Fahrens für den Markt weiterentwickeln zu können, werden die Automobilhersteller und Zulieferer nach Meinung der Experten bei Berylls Strategy Advisors weiterhin verstärkt auf die Entwicklungskompetenz von Technologie- partnern wie Bertrandt zurückgreifen. 02 MODELL- UND VARIANTENVIELFALT Modul- und Plattformstrategien sowie Gleichteile ermöglichen Automobilherstellern ein breites Angebot an Fahrzeugvarianten. Skaleneffekte über mehrere Modelle und Baureihen hinweg erlauben es den Herstellern, auch in kleineren Stückzahlen gewinnbringend zu produzieren. Ziel dieser Strategie ist es, einen Großteil des weltweiten Gesamtmarktes inklusive kleinerer Marktnischen abzudecken. Mit dem EU-Beschluss der weiteren deutlichen Senkung von CO 2 -Emissionen fokussieren sich derzeit viele Automobilhersteller vollkommen auf die Elektromobilität und haben bereits das Produktionsende für Verbrennungsmotoren angekündigt. Mittelfristige Modellplanungen werden vor diesem Hintergrund vielfach um eigens für alternative Antriebe entwickelte Modelle ergänzt. Laut einer Studie des VDA vom Oktober 2020 soll sich das Angebot der deutschen Konzern-Marken an E-Modellen bis zum Jahr 2023 mehr als verdoppeln. Der Schwerpunkt der Aufmerksamkeit liegt derzeit auf Elektromobilität. So hat Audi laut ADAC angekündigt, bis zum Jahr 2025 20 weitere E-Modelle auf den Markt zu bringen. Mercedes plant für das Jahr 2022 in allen Segmenten batterieelektrische Fahrzeuge anzubieten. Bei BMW soll im Jahr 2023 in jeder Fahzeugklasse mindestens ein elektrischer Antrieb zur Verfügung stehen. Laut einer Umfrage von Strategy& aus dem März 2020 rechnet jedes vierte befragte Unternehmen von 2025 bis 2030 mit jährlichen Steigerungsraten der Neuzulassungen von batteriebetriebenen Fahrzeugen von mehr als 20%. Laut Exper- ten des VDA bleiben auch andere Antriebe wie E-Fuels und Wasserstoff weiterhin aktuell, um die verschärften Klimaziele erreichen zu können. SMARTE PRODUKTIONSPLANUNG Kürzere Entwicklungszyklen und der Wettbewerb erfordern eine zunehmende kosteneffiziente Produktionsplanung, im Idealfall über die ge- samte industrielle Wertschöpfungskette. Heute lassen sich komplette Prozesse mit Produktionsplanung und Fabrikgestaltung digital abbilden und weiterentwickeln. Mit speziellen Tools werden Produkte, Produktionsanlagen und Fabrikhallen in der Digitalen Fabrik virtuell abgebildet und die unterschiedlichen Daten zusammengeführt. Die Digitale Fabrik bietet viele Vorteile: Planungsprozesse werden beschleunigt und Fehler reduziert – bereits bevor eine Fabrikhalle gebaut wird, ein Produkt in die Herstellung geht oder große Investitionen in Maschinen erfolgen. Damit steigt die Planungssicherheit, und Kosten werden verringert. Um die intelligente Fabrik von morgen zu gestalten, überführen Planungs-Experten die Produktionsplanungsprozesse in eine digitale Prozess- kette. Diese wird – bei Bedarf unter Einbindung vorhandener Produktionsdaten – zur Optimierung und Absicherung der Ergebnisse genutzt. Damit ist Bertrandt in der Lage, allen Fertigungsbetrieben ganzheitliche und smarte Lösungen für die Produktion anzubieten, von der Beratung über die passenden Lösungen und Technologien bis hin zur Umsetzung. Die Digitalisierung der Produktion zeigt großes Potenzial hinsichtlich der Umsatzsteigerung. Gerade die künstliche Intelligenz dürfte hier noch ein großes Feld sein, das eine bessere Grundlage für die operative Entscheidungsfindung liefern wird. LEISTUNGSSPEKTRUM Das umfassende Leistungsspektrum von Bertrandt bietet jedem Kunden maßgeschneiderte und ganzheitliche Lösungen entlang des gesam- ten Produktentstehungsprozesses. Dabei sehen wir uns als einen verlässlichen Partner für aktuelle und zukünftige Aufgabenstellungen in allen Projektphasen des Produktentstehungsprozesses. Kunden können von der umfassenden Kompetenz unserer Experten dank der standortüber- greifenden Projektbegleitung profitieren. Damit schafft Bertrandt in den zukunftsträchtigen Themenfeldern Digitalisierung, autonome Systeme, Vernetzung und Elektrifizierung Synergien, um Kunden gleich welcher Branche die beste Expertise zur Verfügung zu stellen. Die Leistungen umfassen dabei alle Prozessschritte von der Konzeption über die Entwicklung bis hin zu Serienanlauf und -betreuung. Darüber hinaus werden die einzelnen Entwicklungsschritte durch Simulation und Erprobung abgesichert. Spezielles Know-how und langjährige Erfahrungen im Projekt- und Prozessmanagement machen uns für alle namhaften OEM, New OEM und Systemlieferanten zum kompetenten Partner, der den gesamten Prozessablauf effizient vorantreibt. Vernetztes Denken und eine hohe Synergieeffizienz zeichnen unsere Arbeit aus. Von der Konzeption bis zur Gesamtprojektsteuerung bieten wir unseren Kunden Leistungen, die auch vor- und nachgelagerte Prozesse strukturieren, integrieren und optimieren. Um den Kunden die bestmögliche Lösung bieten zu können, sind für jeden Schritt des Entwicklungsprozesses fachspezifische Kenntnisse ent- scheidend. Durch das hohe Maß an Spezialwissen, langjährige Erfahrung und Schnittstellen lassen sich die unterschiedlichen Kundenprojekte optimal begleiten. Zudem baut Bertrandt seine Kompetenzen im Bereich Virtual und Augmented Reality, Cloud Solutions, künstliche Intelli- genz, Machine Learning und Big Data kontinuierlich weiter aus. Parallel zum Entwicklungsprozess fällt entlang der gesamten Wertschöpfungskette eine Vielzahl von Aufgaben an. Sei es Projektmanagement, Qualitätsmanagement, Lieferantensteuerung oder die Dokumentation des gesamten Projekts – Bertrandt bietet einen umfassenden Service. Dadurch unterstützt Bertrandt Kunden mit breitem Expertenwissen. So begleitet Bertrandt seine Kunden auch noch nach dem Ende des Produktentstehungsprozesses, zum Beispiel bei Projekten rund um die Produktionsplanung, im digitalen Marketing sowie im After Sales. Kontinuierlich richtet Bertrandt sein Leistungsspektrum an den sich verändernden Bedarfen des Marktes und der Kunden aus. Durch die Fokussierung der Hersteller auf ihr Kerngeschäft vergeben sie Entwicklungsaufgaben an externe Partner. Das erforderliche Know-how zur Be- arbeitung von der Komponenten- über die Modul- bis hin zur ganzheitlichen Derivatentwicklung deckt Bertrandt durch seine Erfahrung und seine Spezialisten ab. Die Projektverantwortung für die Entwicklungsaufgaben beinhaltete bis zum Ende des Geschäftsjahres 2020/2021 bei- spielsweise die Schnittstellenbetreuung zwischen Kunden und Systemlieferanten sowie die Überwachung von Qualität, Kosten und Terminen. 03 LEISTUNGSFELDER AUSRICHTUNG ENTLANG DER MEGATRENDS Die Automobilindustrie steht inmitten der vielleicht größten Transformation in der Geschichte der individuellen Mobilität. Technologischer Fort- schritt und Regulierungen wie der Green Deal, der eine deutliche Senkung der CO 2 -Emissionen vorsieht und Neuzulassungen des klassischen Verbrennungsmotors ab 2035 faktisch nicht mehr zulässt, sind wichtige Treiber in diesem Umbruch, aber auch der Wandel der Gesellschaft. Damit einhergehend haben sich die Kundenanforderungen an uns als Entwicklungspartner in den letzten Jahren kontinuierlich gewandelt. In diesem Zusammenhang hat Bertrandt seinen Automotive-Bereich vor einem Jahr neu ausgerichtet und bietet standortübergreifend seinen Kunden eine umfassende Expertise an – stets mit dem Anspruch, für jeden Kunden die beste Lösung herauszuarbeiten. Dazu ist der Automo- tive-Bereich nunmehr seit einem Jahr in Divisions beziehungsweise Units und eine Vertriebsorganisation aufgebaut. Die vier Divisions gliedern sich wie folgt: ELECTRONICS Von der Idee bis zur Serie – die Division Electronics profitiert von interdisziplinärem Domänenwissen und langjähriger Erfahrung. Bertrandt bietet alle Leistungen entlang des Entwicklungsprozesses von Systemen und Komponenten autonomer Mobilität, zukunftsweisender Infor- mationssysteme und intelligenter E-Antriebe. Zukunftsfähige und innovative Lösungen im Bereich der Digitalisierung werden hier gebündelt. Software Experts Ausgeprägtes Lösungsbewusstsein kombinieren wir mit tiefem Expertenwissen und einem hohen Qualitätsanspruch. Das zeichnet uns sowohl im Automotive-Umfeld als auch in anderen Branchen aus. Die Unit Software Experts umfasst alle erforderlichen Aktivitäten für die Software- Entwicklung wie Embedded Software, Applikations-Software, Apps, Web und IT Solutions. Autonomous Mobility & Information Systems Mit langjähriger Erfahrung und einem interdisziplinären Team sind wir ein Entwicklungspartner für Gesamtsysteme autonomer Mobilität und zukunftsweisender Informationssysteme. In der Unit Autonomous Mobility & Information Systems werden alle Leistungen rund um die Ent- wicklung und Integration fahrzeugnaher und erlebbarer Funktionen sowie um manuelles oder teilautomatisiertes Testen von Komponenten und Systemen an Prüfboxen oder im Gesamtfahrzeug wie beispielsweise AD/ADAS, Connected Car, HMI, Infotainment und Connectivity sowie Comfort zusammengefasst. eMobility Systems E-Antrieb in Serie – wir stellen die komplette E-Antrieb- Entwicklung aus einer Hand zur Verfügung. Damit sind wir ein verlässlicher Partner bei der erfolgreichen Umsetzung von Projekten. Die Unit eMobility Systems umfasst alle Leistungen rund um die Entwicklung und Integration ein- zelner Komponenten des E-Antriebs sowie des gesamten Systemverständnisses mit den Schwerpunkten Speichersysteme, Leistungselektronik, E-Maschine, Funktionsapplikation, Validation und Inbetriebnahme. Electronics & Virtual Testing Solutions Bertrandt ist ein verlässlicher Partner für funktionale Tests komplexer Systeme – skalierbar von der vollständigen Virtualisierung bis hin zur physischen Absicherung. Die Verantwortlichkeit für alle Themen im Bereich funktionale und automatisierte Absicherung von XiL-Prüfständen, virtuelle Tests in der Cloud, Fahrzeug-, Sensor- und Umgebungssimulationen, Security Test sowie Vernetzungs- und Diagnosetests liegt bei der Unit Electronics & Virtual Testing Solutions. PRODUCT ENGINEERING Die Division Product Engineering steuert bei Bertrandt die komplette Fahrzeugentwicklung unserer Kunden. Darüber hinaus übernehmen wir die Verantwortung für Konstruktion, Simulation und alle relevanten Querschnittsthemen. Design Solutions Unsere Experten entwickeln Bauteile, Module, Derivate sowie Gesamtfahrzeuge mit Fokus auf geometrische, mechanische und mechatronische Funktionen in den Bereichen Karosserie/Exterieur, Interieur, Elektronik, Antrieb, Fahrwerk und Gesamtfahrzeugentwicklung. Simulation Solutions Wir beherrschen alle Simulationsfelder wie beispielsweise Steifigkeit/Festigkeit, Strömung, Lebensdauer, Kurzzeitdynamik, Crash- und Fahr- zeugsicherheit, Robustheit, Mehrkörpersysteme sowie Feldsimulation, die für eine Gesamtfahrzeugentwicklung in der Automobilindustrie und in der Produktentwicklung aller anderen Branchen erforderlich sind. Engineering Integration & Management Services Die Unit Engineering Integration & Management Services verantwortet alle Querschnittsfunktionen, Services und Schnittstellenaufgaben für die Fahrzeugentwicklung. Dazu zählen unter anderem Produktdatenmanagement, Qualitätsmanagement und Gewichtsmanagement. 04 PHYSICAL Die Division Physical umfasst alle Geschäftstätigkeiten, die zum Test und zur Validierung an und mit physischen Bauteilen, Komponenten, Systemen und Gesamtfahrzeugen durchgeführt werden können. Die Absicherung zukunftsweisender Antriebskonzepte erfolgt anforderungs- spezifisch an modernsten Prüfständen. Straßenerprobungen sowie Auf- und Umbau am Gesamtfahrzeug, inklusive Komponentenerstellung, ergänzen das Leistungsspektrum. Testing Solutions Wir sorgen für die funktionale Absicherung physischer Komponenten, Systeme und der Gesamtfahrzeuge. Unser Spektrum in diesem Bereich umfasst Steifigkeiten, Festigkeiten, Lebensdauer sowie kombinierte Eigenschaften wie Sitzkomfort, Gesamtfahrzeugakustik und viele mehr. eMobility Testing Solutions Um im Entwicklungsprozess frühzeitig tiefe Erkenntnisse über den Reifegrad des E-Antriebsstrangs zu gewinnen, bieten wir eine Vielzahl von Lösungen an – passgenau auf die Bedürfnisse unserer Kunden abgestimmt. Die Unit eMobility Testing Solutions befasst sich mit der funktio- nalen Absicherung sowie der Vor- und Nachbereitung im Bereich E-Mobilität mit dem Schwerpunkt auf Energiespeicher, Leistungselektronik und E-Maschine. Vehicle & Prototype Services Die Unit Vehicle & Prototype Services umfasst Fahrzeugauf- und -umbauten sowie die relevanten Umfeldtätigkeiten wie beispielsweise Vor- und Nachbereitung, prototypische Teilefertigung, Teileentsorgung, Fahrzeugverwertung und Gesamtfahrzeug- Fahrerprobung. Powertrain Solutions Im Bertrandt Powertrain Solution Center werden konventionelle Antriebe für unterschiedliche Kraftstoffe ebenso wie alternative Antriebskon- zepte – Hybrid-, Elektro- oder Wasserstoffantriebe – entwickelt, getestet und abgesichert. PRODUCTION & AFTER SALES Die Division Production & After Sales begleitet die digitale Transformation der Prozesse in der Produktion und Produktionsplanung. Unsere Spezialisten beraten und begleiten unsere Kunden vom Konzept bis zum fertigen Produkt. Wir bieten unseren Kunden vollumfassend alle unterstützenden Leistungsinhalte und verantworten entsprechend die Geschäftsentwicklung. Smart Production Solutions Die Unit Smart Production Solutions ist Beratungs- & Umsetzungspartner für smarte Produktionslösungen mit großem Know-how von der Planung bis zur Umsetzung Ihres Projekts. Herausforderungen entlang des gesamten Fabrikplanungsprozesses, werden intelligent und digi- talisiert gelöst. After Sales & Next Media Solutions Die Unit After Sales & Next Media Solutions ist Fullservice-Partner und trägt mit dem Anspruch an hohe Qualität sowie einer professionellen und individuellen Leistungserbringung zur Sicherung und Steigerung der Marktpräsenz unserer Kunden und der Kundenzufriedenheit bei. Im Bereich After Sales Solutions unterstützen wir unsere Kunden mit maßgeschneiderten und zukunftsorientierten Lösungen zur Weiterentwick- lung der Geschäftsmodelle. Next Media Solutions bündelt unsere digitalen Dienstleistungen. Die Spezialisten aus den einzelnen Fachbereichen betreuen hier Kundenprojekte interdisziplinär für Kunden aus den verschiedensten Branchen. WIRTSCHAFTSBERICHT WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG Die makroökonomischen Rahmenbedingungen waren im gesamten Geschäftsjahr 2020/2021 geprägt von den Auswirkungen der Coronavirus- Pandemie. Während der Beginn in die Berichtsperiode im Oktober 2020 zunächst von kontrollierbaren Infektionszahlen und der Hoffnung auf schnelle Impferfolge gekennzeichnet war, wurden in vielen Ländern der Welt bereits seit November 2020 wieder einschränkende Maßnahmen wie Geschäftsschließungen oder Kontaktverbote verhängt. Die wirtschaftliche Entwicklung litt bis in das Frühjahr 2021 unter diesen Restriktio- nen. Erst mit zunehmenden Impferfolgen und sinkenden Infektionszahlen im Sommer 2021 erholten sich auch die gesamtwirtschaftlichen Para- meter. Im Herbstgutachten der Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose konstatieren die Wirtschaftsforschungsinstitute, dass die Weltwirtschaft im Jahr 2021 auf Erholungskurs sei, die Expansion allerdings stockend und insgesamt nur in einem mäßigen Tempo verlaufe. Die Pandemie belastet nach Aussage der Experten die wirtschaftliche Aktivität zuletzt vor allem dort, wo die Impffortschritte noch nicht ausreichend sind. Im Kalenderjahr 2020 sank die globale Wirtschaftsleistung gemäß Herbstgutachten insgesamt um 3,2%. Das US-amerikanische BIP fiel gleich- zeitig um 3,4%, und auch China, wo die Pandemie frühzeitig unter Kontrolle war, erzielte nur ein BIP-Wachstum von 2,3%. In Europa wirkten sich die staatlichen Restriktionen am stärksten auf die BIP-Entwicklung (-6,0%) aus, und auch die deutsche Wirtschaftsleistung fiel im Jahr 2020 um 4,6%. Im Gesamtjahr 2021 zeigt sich laut übereinstimmender Prognosen von Herbstgutachten und Internationalem Währungsfonds (IWF) eine globale Wirtschaftserholung in Höhe von 5,7% beziehungsweise 5,9% (IWF). Vor dem Hintergrund der aktuellen Rahmenbedin- gungen erwartet das Herbstgutachten für das Gesamtjahr 2021 in den USA einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von 5,6%, was auch auf starke fiskalische Impulse zurückzuführen ist. In China lag bereits 2020 die gesamtwirtschaftliche Produktion nicht mehr deutlich unterhalb des Vorkrisenwertes. Das Herbstgutachten rechnet für 2021 mit einem weiteren Wirtschaftswachstum von 7,8%. Die Europäische Union wird der Herbstprognose zufolge einen Anstieg um 4,9% verzeichnen können. In Deutschland haben die Infektionswellen in den Herbst- und Wintermonaten die Wirtschaftserholung verzögert, sodass im Gesamtjahr 2021 nur ein Wachstum von 2,4% erwartet wird. Noch im Frühjahr rechnete die Gemeinschaftsdiagnose mit einem Anstieg um 3,7% für 2021. ENTWICKLUNG AUTOMOBILINDUSTRIE Nach Angaben des Verbands der Automobilindustrie e.V. (VDA) waren die internationalen Automobilmärkte weiterhin von den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie gekennzeichnet, und im Vergleich zum Vorkrisenniveau besteht teils erheblicher Nachholbedarf. Automobilherstel- ler spüren zudem Lieferengpässe bei Vormaterialien und Halbleitern, sodass unser Geschäftsjahr bis zum Ende am 30. September 2021 von anspruchsvollen Rahmenbedingungen geprägt war. Gleichwohl zeigte sich in den unterschiedlichen Ländern eine sehr heterogene Marktent- wicklung. 05 Nach Angaben des VDA wurden im Jahr 2020 weltweit 67,7 Mio. Pkw zugelassen, was einem Rückgang von 14,8% im Vergleich zum Vorjahr entspricht. In den USA wurden im Kalenderjahr 2020 mit 14,5 Mio. Pkw rund 14,7% weniger Fahrzeuge als im Vorjahr zugelassen. In den ersten drei Quartalen des Jahres 2021 stieg der Absatz von Light Vehicles in den USA um 14,2% auf rund 12 Mio. Einheiten. China hat im Jahr 2020 mit 19,8 Mio. Neuzulassungen einen Rückgang von 6,1% zu verzeichnen. In den ersten neun Monaten des Kalenderjahres 2021 wurden in China mit insgesamt knapp 19 Mio. Pkw rund 8,7% mehr Pkw zugelassen als im Vorjahreszeitraum. Die Europäische Union verzeichnete mit 14,3 Mio. Neuzulassungen im Jahr 2020 einen Rückgang von 21,0%. Bis September 2021 erholte sich auch der europäische Markt um 6,6% von 7,1 Mio. Einheiten auf 7,5 Mio. Pkw. Der Blick auf Deutschland zeigt ein ähnliches Bild. Im Jahr 2020 fielen laut Kraftfahrt-Bundesamt die Pkw- Neuzulassungen um 19,1% auf 2,9 Mio. Einheiten. Der VDA berichtet, dass in den ersten neun Monaten des Kalenderjahres 2021 2,0 Mio. Pkw neu zugelassen wurden. Der Vorjahreswert wurde damit allerdings nochmals um 1% unterschritten. Im Vergleich zum Jahr 2019 wurden bis September 2021 sogar gut ein Viertel weniger Pkw neu zugelassen. Erstmals im September 2021 lag der Anteil von neu zugelassenen Elektrofahrzeugen mit 17,1% über dem Wert von Diesel-Fahrzeugen (15,9%). ENTWICKLUNG LUFTFAHRTINDUSTRIE Nach Angabe des Bundesverbands der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e.V. (BDLI) hatte die deutsche Luft- und Raumfahrtindustrie durch die Coronavirus-Krise im Kalenderjahr 2020 einen deutlichen wirtschaftlichen Rückgang erlebt. Der Umsatz der Gesamtbranche sank 2020 auf rund 31 Mrd. EUR (Vorjahr 41 Mrd. EUR). Die Beschäftigtenanzahl fiel um 9.000 und auf 105.000 nach insgesamt 114.000 im Jahr 2019. Dieser Einbruch des Gesamtumsatzes um rund ein Viertel resultiert laut BDLI nahezu ausschließlich aus dem massiven Rückgang des Umsatzes in der zivilen Luftfahrt. Aufgrund anhaltender drastischer Reiseeinschränkungen lag der Umsatz in diesem größten Segment der Branche nur noch bei knapp 22 Mrd. EUR nach 32 Mrd. EUR im Jahr 2019. Jedoch boten die robusten Auftragsbücher den Herstellern von Verkehrsflugzeugen eine gute Planbarkeit und Investitionsfähigkeit während der Pandemie. Im Verlauf des Jahres 2021 hat sich die Lage in der Luftfahrtindustrie sukzessive erholt. So berichtet Airbus für die ersten neun Monate 2021 einen Umsatzanstieg um 17%. Außerdem plant Airbus die monatliche Produktionsrate von Flugzeugen, die während der Krise auf rund 40 Stück gedrosselt wurde, wieder auf über 60 Stück pro Monat bis zum Jahr 2023 zu erhöhen. Mit zunehmenden Lockerungen bei Reiseeinschränkungen und steigenden Impfquoten nimmt die Nachfrage nach Flugreisen wieder zu. Deutlich dynamischer als in der zivilen Luftfahrt ziehen die Auftragsbestände auch im nicht zivilen Luftfahrtbereich an. Dieses Segment ver- zeichnete schon im Gesamtjahr 2020 eine leichte Erhöhung im Umsatz von 6,7 Mrd. EUR auf 7,1 Mrd. EUR bei gleichzeitiger leichter Redu- zierung der Beschäftigtenzahl um 2% von 23.300 auf 22.900. Trotz des Zusammenbruchs des weltweiten Luftverkehrs wurde 2020 die strategische Industrie gesichert und als Schlüsselindustrie durch staatliche Fördermaßnahmen gestärkt. Ein Teil dieser staatlichen Unterstützungsmaßnahmen wurde mit der Forderung an die Luftfahrtindus- trie kombiniert, alternative Antriebsformen zu entwickeln. So lagen die industrieeigenen Ausgaben für Forschung und Entwicklung bei rund 2,9Mrd. EUR, was einem Anteil von 9,3% des Branchenumsatzes entspricht. Da der Luftfahrtsektor ähnlich wie andere Mobilitätsbranchen an neuen Technologien wie der Emissionsreduktion und Digitalisierung arbeitet, bietet die Branche große Perspektiven für neue Produkte und Innovationen. ENTWICKLUNG ANDERE INDUSTRIEN Laut Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) erholten sich die Schwerpunktbranchen außerhalb der Automobil- und Luftfahrtindustrie in der ersten Jahreshälfte 2021 vergleichsweise schnell von den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie. Durch deutliche Impffortschritte in den Industrieländern konnten ab dem 2. Quartal 2021 staatliche Restriktionen in diesen zurückgefahren werden. Laut dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) erholt sich auch die Elektrobranche von der Coronavirus-Pande- mie. Im Zeitraum von Januar bis August 2021 belief sich der aggregierte Branchenumsatz auf 128,6 Mrd. EUR, womit er um 11,9% über dem entsprechenden Vorjahreswert lag. Die preisbereinigte Produktion lag im August 2021 um 13,9% und im Zeitraum zwischen Januar und August 2021 um 12,3% höher als vor einem Jahr. Im Jahr 2020 konnten die 2.660 deutschen Medizintechnikhersteller laut dem Fachverband Medizintechnik des Deutschen Industrieverbands für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V. (SPECTARIS) einen Gesamtumsatz in Höhe von 71,6 Mrd. EUR erwirtschaf- ten. Besonders der Auslandsumsatz konnte im Jahr 2020 von 21,9 Mrd. EUR auf 46,1 Mrd. EUR gesteigert werden. Die Zahl der Beschäftigten konnte von 150.000 Mitarbeiter auf 327.000 Mitarbeiter erhöht werden. 06 GESCHÄFTSVERLAUF GESCHÄFTSJAHRESENTWICKLUNG Der Verlauf der Bertrandt AG im Geschäftsjahr 2020/2021 war geprägt von den vielfältigen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie. Während der Start in die Berichtsperiode von einem kontrollierten Infektionsgeschehen, von zunehmender Hoffnung auf schnelle Impferfolge und von vergleichsweise wenig staatlichen Restriktionen charakterisiert war, folgte auf den sogenannten „Lockdown light“ im November 2020 im De- zember 2020 der zweite harte Lockdown mit Geschäftsschließungen, Reiserestriktionen und anderen einschränkenden Maßnahmen. Erst seit Mai 2021 entspannte sich das Infektionsgeschehen soweit, dass per Ende Juni 2021 schließlich auch die sogenannte Bundesnotbremse auslief. Daher waren insbesondere die ersten beiden Quartale im Geschäftsjahr 2020/2021 vom negativen Marktumfeld der Pandemie geprägt. Diese Rahmenbedingungen haben auch die Projektvergaben und Investitionsentscheidungen unserer Kunden beeinflusst. Erst seit dem Ende des zweiten Geschäftsquartals ließ sich eine positivere Marktstimmung wahrnehmen, die seit dem Spätsommer 2021 allerdings erneut eingetrübt wurde. Insbesondere in der Automobilindustrie kommt es seither zu einer großen Knappheit an Vorprodukten wie beispielsweise Halbleiter- chips. Temporäre Projektverzögerungen und -unterbrechungen von Entwicklungsaufträgen waren somit auch im abgelaufenen Geschäftsjahr Belastungsfaktoren, wobei die vorgenannte Materialknappheit bis zum Ende der Berichtsperiode keine direkten Auswirkungen für Bertrandt hatte. Gleichzeitig schreitet der Transformationsprozess in der Automobilindustrie weiter voran. So hat die EU in der Berichtsperiode weitere Maß- nahmen konkretisiert, um die Vorgaben aus dem „Green Deal 2050“ zu erreichen. Strikte Emissionsvorgaben betreffen alle Mobilitätsindustrien und führen zu einem großen Innovationsdruck. Unsere Kundenindustrien reagierten auf die anhaltende Marktvolatilität und den unsicheren Fortgang der Pandemieentwicklung über weite Strecken der vergangenen neun Monate mit einer volatilen Ausgabenpolitk und der anhalten- den Priorisierung von Projekten. Vom sukzessiven Impferfolg, von sinkenden Infektionszahlen, staatlichen Lockerungen und der resultierenden Wirtschaftserholung seit dem Ende der Berichtsperiode haben unsere Kundenindustrien in einem unterschiedlichen Ausmaß profitiert. Die Zuversicht auf eine anhaltende Erholung im weiteren Jahresverlauf reflektiert sich gleichwohl in einer positiveren Grundstimmung bei unseren Kunden. Die im Geschäftsjahr 2019/2020 implementierten Maßnahmen zur Kompensation der Unterauslastung in einigen Fachbereichen wurden auch im Geschäftsjahr 2020/2021 aufrechterhalten. Unser Pandemie-Stab besteht konzernweit ebenfalls schon seit dem letzten Geschäftsjahr und koordiniert weiterhin sämtliche Aspekte im Zusammenhang mit dem Coronavirus. So nutzen auch in diesem Geschäftsjahr viele Mitarbeiter die Möglichkeit des mobilen Arbeitens. Damit konnte die operative Leistungsfähigkeit des Konzerns weiter aufrechterhalten werden und unsere Mitarbeiter konnten bestmöglich geschützt werden. Wir werden die positiven Erfahrungen aus dem mobilen Arbeiten auch zukünftig nutzen, um unseren Mitarbeitern einerseits ein flexibles Arbeitsumfeld zu ermöglichen. Andererseits ergibt sich durch die geringere Präsenz an den Standorten ein Einsparpotenzial bei der Infrastruktur. Dadurch lassen sich wiederum ökologische und ökonomische Ziele verbinden, da Flächen- bedarf, Energie und Treibstoffe gespart werden. Weitere Einsparungen konnten im Bereich der Fremdvergaben und anderen Ausgaben realisiert werden. Parallel wurden interne und staatliche Möglichkeiten zur Aufwandsreduktion wie Urlaubs- und Gleitzeitabbau oder Programme der Kurzarbeit genutzt. Damit sollen nachhaltige Optimierungsmöglichkeiten generiert, gleichzeitig aber auch gezielt die Zukunftsperspektiven für den Konzern vorangetrieben werden. GESAMTLEISTUNG Die dargestellten, im Wesentlichen durch die Pandemie belasteten Rahmenbedingungen spiegeln sich im Geschäftsverlauf der Berichtsperiode wider. Die Gesamtleistung und Ergebnisentwicklung war insbesondere in den ersten Monaten der Berichtsperiode durch die pandemiebeding- te Unterauslastung gekennzeichnet, während die Vergleichswerte zu Beginn des Vorjahres noch weitgehend unbelastet von den Auswirkungen der Pandemie waren. Eine insgesamt positivere Marktstimmung führte ab dem Frühjahr und insbesondere seit dem Sommer 2021 zu einer wieder zunehmenden Projektvergabe und sukzessiv steigenden Auslastung. Die sequenzielle Entwicklung in den einzelnen Quartalen folgte zudem der üblichen Saisonalität, die maßgeblich von der spezifischen Anzahl an Arbeits- und Produktivtagen geprägt wird. Vor diesem Hinter- grund reduzierte sich die Gesamtleistung von 825.815 TEUR im Vorjahr um 69.438 TEUR auf 756.377 TEUR. Die Umsatzerlöse beliefen sich auf 748.615 TEUR (Vorjahr 887.343 TEUR) und es ergab sich parallel eine Erhöhung des Bestands an unfertigen und fertigen Leistungen in Höhe von 4.889 TEUR (Vorjahr -62.430 TEUR). Der Anstieg der aktivierten Eigenleistungen um 1.971 TEUR auf 2.873 TEUR (Vorjahr 902 TEUR) steht im Zusammenhang mit dem Baufortschritt und der Fertigstellung der Powertrain Solution Center. AUFWANDSKENNZAHLEN Die Aufwandskennziffern waren im Geschäftsjahr 2020/2021 ebenfalls geprägt von den Einflüssen der Coronavirus-Pandemie einerseits und unseren nachfolgend spezifizierten Gegensteuerungsmaßnahmen andererseits. Im Vergleich zum Vorjahr stellten sich die Aufwandskennzahlen im Geschäftsjahr 2020/2021 daher wie folgt dar: Der Materialaufwand sank durch den reduzierten projektbezogenen Bezug von Fremdleistungen auf 74.005 TEUR (Vorjahr 78.556 TEUR). Der Personalaufwand ver- ringerte sich auf 573.200 TEUR (Vorjahr 613.618 TEUR). Dies ist zum einen zurückzuführen auf die verminderte Anzahl der Mitarbeiter im Geschäftsjahr, welche per 30. September 2021 bei 9.577 Mitarbeiter lag (Vorjahr 10.183 Mitarbeiter). Dank einer steigenden Auslastung im Laufe der Berichtsperiode wurden im vierten Quartal 2020/2021 im Vergleich zum Ende des dritten Quartals 2020/2021 wieder 18 Kolleginnen und Kollegen neu eingestellt. Einen weiteren maßgeblichen Einfluss auf den Personalaufwand hatte die Nutzung von Kurzarbeit als Gegen- steuerungsmaßnahme bei temporärer Unterauslastung während der Pandemie, wodurch öffentliche Zuwendungen aus dem Inland in Höhe von 4.011 TEUR (Vorjahr 3.994 TEUR) in den Personalaufwendungen enthalten sind. 07 Ein zusätzlicher Sonderurlaubstag als Gehaltskomponente im Jahr 2021 wirkte sich in Höhe von 1.877 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) im dritten Quartal 2020/2021 auf den Personalaufwand aus. Die Personalaufwandsquote bezogen auf die Gesamtleistung entspricht 75,8% (Vorjahr 74,3%). Die Abschreibungen in Höhe von 29.705 TEUR blieben nahezu auf Vorjahresniveau (29.541 TEUR). Dies resultiert im Wesentlichen aus dem planmäßigen Abschreibungsverlauf der Wirtschaftsgüter und einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 74 TEUR (Vorjahr 0 TEUR). Die Abschreibungsquote bezogen auf die Gesamtleistung betrug 3,9% (Vorjahr 3,6%). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 80.958 TEUR am Ende der Berichtsperiode. Dieser erneute Rückgang gegenüber der Vergleichsperiode (Vorjahr 91.860 TEUR) reflektiert die weiteren Erfolge aus der Kostendisziplin als wichtige Gegensteuerungsmaßnahme während der Pandemie. Zudem fielen im Vergleich zum Vorjahr keine Belastungen aus strukturellen Kapazitätsanpassungen infolge von Bereichsschließungen an. In Relation zur Gesamtleistung lag die Aufwandsquote im abgelaufenen Geschäftsjahr bei 10,7% (Vorjahr 11,1%). EBIT Das Geschäftsjahr war maßgeblich von den Auswirkungen der Pandemie auf das Marktumfeld beeinflusst, da diese Rahmenbedingungen auch die Projektvergaben und Investitionsentscheidungen unserer Kunden beeinflusst haben. Die Ergebnisentwicklung innerhalb der Berichts- periode folgt im Wesentlichen dem Verlauf der Gesamtleistung und wird maßgeblich von der Auslastung in den einzelnen Monaten geprägt. Positiv wirkten sich die Erfolge aus den Gegensteuerungsmaßnahmen auf der Kostenebene aus. Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen in der Berichtsperiode auf 12.620 TEUR (Vorjahr 11.553 TEUR) an und beinhalten neben Währungseffekten auch Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 1.976 TEUR (Vorjahr 1.009 TEUR). Vor diesem Hintergrund lag das EBIT der Bertrandt AG im Geschäftsjahr 2020/2021 bei 11.129 TEUR (Vorjahr 23.793 TEUR). Dies entspricht einer Marge von 1,5% (Vorjahr 2,9%). Das EBIT des Vorjahres ist maßgeblich auf die Gewinnrealisation durch den Bestandsabbau zurück- zuführen. Im Prognosebericht des Vorjahres wurde die voraussichtliche Entwicklung der zur internen Steuerung verwendeten Leistungsindi- katoren für die Bertrandt AG in Abhängigkeit von zwei Grundszenarien im Geschäftsjahr 2020/2021 dargestellt. In Summe erfüllten sich die Rahmenbedingungen und die Auswirkungen des zweiten Szenarios des Prognoseberichts aus dem Vorjahr, mit einer rückläufigen Gesamt- leistung sowie EBIT. FINANZERGEBNIS Beim Finanzergebnis ergab sich ein Saldo von -1.089 TEUR (Vorjahr -1.326 TEUR) in etwa auf Vorjahresniveau. Die Erträge aus Gewinnabführungen lagen bei 1.051 TEUR (Vorjahr 33 TEUR), wobei zu berücksichtigen ist, dass im Vorjahr bei einer aus- ländischen Tochtergesellschaft eine Teilwertabschreibung in Höhe von 1.018 TEUR enthalten war. Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge beliefen sich auf 1.773 TEUR (Vorjahr 2.032 TEUR). Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens lagen bei -284 TEUR (Vorjahr 0 TEUR). Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betrugen nahezu unverändert -3.623 TEUR (Vorjahr -3.354 TEUR). ERGEBNIS NACH ERTRAGSTEUERN Mit einem Ertragsteueraufwand von 29 TEUR (Vorjahr -9.119 TEUR) lag die Steuerquote im Berichtszeitraum mit 0,29% deutlich unter dem Vorjahreswert von 40,6%. Der reduzierte Ertragssteueraufwand resultiert zum einen aus dem verringerten Ergebnis vor Steuern in Höhe von 10.040 TEUR (Vorjahr 22.467 TEUR), zum anderen nutzte Bertrandt steuerliche Möglichkeiten, die unter anderem im Zuge der Corona-Pan- demie zur Entlastung der Unternehmen erlassen wurden. Dies sind zum einen die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung von Software auf ein Jahr sowie ein degressiver Abschreibungsverlauf im Bereich von technischen Anlagen und Maschinen beziehungsweise im Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung, sodass sich ein positiver Steuereffekt in Höhe von 3.578 TEUR ergab. Das Ergebnis nach Steuern betrug 10.069 TEUR (Vorjahr 13.348 TEUR). VERMÖGENSLAGE Das Unternehmen verfügt über eine fristenkongruente Bilanzstruktur. Die Bilanzsumme erhöhte sich zum 30. September 2021 um TEUR 6.105 auf TEUR 710.459 (Vorjahr 704.354 TEUR). Auf der Aktiv-Seite blieb das Anlagevermögen mit TEUR 227.669 TEUR auf Vorjahresniveau (Vorjahr 226.877 TEUR). Einerseits verringerte sich das Sachanlagevermögen auf 215.301 TEUR (Vorjahr 216.516 TEUR). Andererseits erhöhte sich das Finanzanlagevermögen um 1.642 TEUR auf 8.488 TEUR (Vorjahr 6.846 TEUR). Für das Umlaufvermögen ergab sich durch verschiedene Einflussfaktoren ein Wert von 477.857 TEUR (Vorjahr 473.079). Zum einen erhöhten sich die Vorräte um 4.840 TEUR auf 58.734 TEUR (Vorjahr 53.894 TEUR) während sich die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände um 16.501 TEUR auf 267.859 TEUR reduzierten (Vorjahr 284.360 TEUR). Dabei beliefen sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf 161.285 TEUR (Vorjahr 168.582 TEUR), die Forderungen gegen verbundene Unternehmen auf 99.006 TEUR (Vorjahr 102.478 TEUR) und die sonstigen Vermögensgegenstände auf 7.568 TEUR (Vorjahr 12.959TEUR). Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus einem zum Stichtag reduzierten Bestand an Forderungen aus Kurzarbeitergeld. Die liquiden Mittel erhöhten sich um 16.439 TEUR auf 151.263 TEUR (Vorjahr 134.824 TEUR). Das Eigenkapital erhöhte sich um 8.309 TEUR auf 338.737 TEUR (Vorjahr 330.428 TEUR). Die Veränderung ergab sich aus dem erzielten Jahres- überschuss in Höhe von 9.824 TEUR (Vorjahr 12.868 TEUR) abzüglich der von der Hauptversammlung beschlossenen Dividende, die in Höhe von 1.514 TEUR zur Ausschüttung kam. Mit einer Eigenkapitalquote von 47,7 Prozent sieht sich die Bertrandt AG weiterhin als ein substanz- starkes Unternehmen (Vorjahr 46,9 Prozent). Die Rückstellungen verringerten sich um 6.306 TEUR auf 56.496 TEUR (Vorjahr 62.802TEUR) im Wesentlichen bedingt durch reduzierte Steuerrückstellungen. Die Verbindlichkeiten erhöhten sich um 4.049 TEUR auf 314.980 TEUR (Vorjahr 310.931 TEUR), wobei sich die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 8.014 TEUR auf 71.721 TEUR ver- ringerten (Vorjahr 79.735 TEUR). Des Weiteren beliefen sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum 30. September 2021 auf 214.474 TEUR (Vorjahr 209.928 TEUR). Die Erhöhung der langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten auf 207.500 TEUR (Vor- jahr 170.000TEUR) resultiert aus den im Geschäftsjahr neu aufgenommenen Darlehen in Höhe von 37.500 TEUR. Parallel reduzierten sich die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten auf 6.974 TEUR (Vorjahr 39.928 TEUR), welche aus der Tilgung zweier Tranchen des Schuldscheindarlehens in Höhe von 30.000 TEUR resultiert. 08 CASHFLOW AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT Ein konsequentes Working Capital Management spiegelt sich in den Finanzkennzahlen wider. Bertrandt erreichte im Geschäftsjahr 2020/2021 einen Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 53.131 TEUR (Vorjahr 137.168TEUR). Das Working Capital reduzierte sich unter anderem im Zuge der Gesamtleistungsentwicklung nochmals um 16.100 TEUR (Vorjahr 89.526 TEUR). Die rückläufige Entwicklung des Cash- flow aus laufender Geschäftstätigkeit deckt sich mit den beiden im Prognosebericht des Vorjahres dargestellten Szenarien. INVESTITIONEN Das Investitionsvolumen verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 12.034 TEUR auf 35.170 TEUR (Vorjahr 47.204 TEUR). Die Investitionen in Sachanlagen verringerten sich gegenüber dem Vorjahr um 13.907 TEUR und beliefen sich im Berichtszeitraum auf insgesamt 30.630 TEUR (Vorjahr 44.537 TEUR). Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 2.334 TEUR blieben nahezu auf Vorjahresniveau (Vorjahr 2.398 TEUR). Die Investitionen in Finanzanlagen betreffen im Wesentlichen die Begebung von Mieterdarlehen (1.008 TEUR) und die Kapitalerhöhung in einer ausländischen Tochtergesellschaft (1.000 TEUR) und belaufen sich insgesamt auf 2.206 TEUR (Vorjahr 0 TEUR). Zum Stichtag 30. September 2021 bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Sachanlagen in Höhe von 12.138 TEUR (Vorjahr 17.879 TEUR). Das Ziel unserer Investitionen in Infrastruktur und technische Anlagen ist die kundenorientierte Abrundung unseres Leistungsspektrums. Mit modernen technischen Einrichtungen werden bestehende Kompetenzen weiter ausgebaut und unseren Kunden zur Verfügung gestellt wer- den. Aber auch innovative Themen sollen verstärkt mit neuen Investitionen erschlossen werden. Die Investitionsschwerpunkte orientieren sich dabei an den beherrschenden Technologie-Trends der Branche wie umweltfreundliche individuelle Mobilität sowie autonomes und vernetztes Fahren. Im Geschäftsjahr 2020/2021 wurde schwerpunktmäßig weiterhin in das Powertrain Solution Center in Wolfsburg (Tappenbeck) und in München (Freising) investiert. Weitere Investitionsvorhaben wurden im Zuge weiterhin angespannten Situation im Rahmen der Coronavirus- Pandemie im Verlauf des Geschäftsjahres 2020/2021 nur sehr restriktiv getätigt, weil die Rahmenbedingungen unsicher und die Auswirkungen der Pandemie noch nicht final einzuschätzen sind. FINANZIERUNG UND LIQUIDITÄT Zum Stichtag 30. September 2020 betrug der Finanzmittelfonds 151.263 TEUR (Vorjahr 134.824 TEUR). Mit diesen Finanzmitteln, den nicht genutzten, mittelfristig zugesagten Kreditlinien und alternativen Finanzierungsinstrumenten über rund 247 Mio. EUR sowie der guten Innenfi- nanzierungskraft verfügt Bertrandt über ausreichende Finanzierungsspielräume und eine entsprechende finanzielle Flexibilität, um den weiteren Auf- und Ausbau des Leistungsspektrums zu ermöglichen. GESAMTAUSSAGE ZUM GESCHÄFTSVERLAUF Die Rahmenbedingungen für den Geschäftsverlauf 2020/2021 waren in der gesamten Berichtsperiode von der Coronavirus-Pandemie ge- kennzeichnet. Infolgedessen wurden auch Investitions- und Entwicklungsprojekte phasenweise restriktiv vergeben beziehungsweise verändert priorisiert. Mit der Lockerung staatlicher Restriktionen und im Zuge eines allgemeinen Wirtschaftsaufschwungs seit dem Frühjahr 2021 hat sich auch die Stimmung in unseren Kundenindustrien aufgehellt. Die Auslastung unserer Kapazitäten hat sich im Geschäftsjahresverlauf insbeson- dere im Inland sukzessive erholt. Davon haben zunächst unsere Automobil-und Non-Mobility-Einheiten profitiert, während beispielsweise die Luftfahrtindustrie länger unter Reiserestriktionen gelitten hat. Positiv wirkten sich die Erfolge der strikten Kostendisziplin und die Effekte aus den strukturellen Kapazitätsanpassungen des Vorjahres aus. Politische Maßnahmen haben im vergangenen Geschäftsjahr nicht nur die Corona-Regeln betroffen, sondern auch das beherrschende Thema Nachhaltigkeit. So haben viele Länder der Welt die bestehenden zukünftigen Emissionsvorgaben entweder bestätigt oder sogar verschärft. Die Mobilitätsindustrien befinden sich damit in der besonderen Situation, neben der Herausforderung durch die Coronavirus-Pandemie auch den Transformationsprozess zu bewältigen. In diesem Zusammenhang treibt die Automobilbranche die Entwicklung der Elektromobilität und die Luftfahrtbranche die Entwicklung der Wasserstoffmobilität mit großem Engagement voran. In unserer neuen Konzern-Organisation, die wir im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgreich umgesetzt haben, arbeiten wir als Expertenorga- nisation zusammen mit unseren Kunden an diesen innovativen Entwicklungslösungen. Somit beurteilt der Vorstand die Entwicklung und vor allem die zukünftigen Perspektiven des Unternehmens positiv. Dabei bieten die Megatrends Digitalisierung, autonome Mobilität, Vernetzung und Elektromobilität Potenziale für die Zukunft. Eine Eigenkapitalquote von rund 48%, die solide Liquiditätsausstattung sowie freie Kreditlinien bilden für Bertrandt eine gute Basis für zukünftiges internes und externes Wachstum sowie eine erfolgreiche Zukunft. 09 PERSONALMANAGEMENT Zum 30. September 2021 waren 9.577 Mitarbeiter (Vorjahr 10.183) bei der Bertrandt AG tätig. Die sich aufhellende Marktstimmung und die steigende Auslastung führten zu einer erhöhten Mitarbeitersuche im zweiten Halbjahr mit resultierenden Neueinstellungen. Die Personalent- wicklung war bezogen auf die unterschiedlichen Geschäftsaktivitäten in den einzelnen Geschäftseinheiten heterogen. Alle Mitarbeiter entwickeln für Kunden im In- und Ausland maßgeschneiderte Entwicklungslösungen auf höchstem Niveau. Eine nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung ist Bertrandt dabei besonders wichtig. Als Richtschnur der Unternehmensstrategie und des täglichen Handelns dient das Leitbild. Zur Verdeutlichung tragen alle Mitarbeiter die Leitsätze auf ihrem Mitarbeiterausweis mit sich. Auf Basis des Leitbildes wurde ein Kompetenzmodell für den Konzern abgeleitet. Dabei haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, maximale Transparenz in die Anforderungskriterien für die Rollen sowie in die Einschätzung der aktuellen Potenziale anhand von modernen Kompetenzen zu bringen. Aus diesem Grund haben wir nahezu alle Personalentwicklungsmaßnahmen rund um das neue Kompetenzmodell angelegt. Das Kompetenz- modell ist eine Ableitung aus den Leitsätzen unseres Konzern-Leitbildes. Diese Leitsätze bilden die Leitbereiche Kunde, Bestleistung, Wachstum, Werte, Team, Freiräume und Respekt. Diesen sieben Leitbereichen haben wir insgesamt 28 Kompetenzen untergeordnet. Der modulare Ansatz des Kompetenzmodells ermöglicht eine Beschreibung jeder Stelle und Position im Unternehmen anhand von Anforderungskriterien (Kompe- tenzen) – vom Konstrukteur bis zum Systeminformatiker, vom Mitarbeiter bis auf die oberste Führungsebene. Bewährt hat sich unser konzernweites Programm zur Arbeitswelt der Zukunft. Mithilfe dieses Programms haben sich Themen wie mobiles Arbeiten, neue Raumkonzepte, Sabbaticals und Teilzeit für Führungskräfte etablieren können, und sie steigern nachweislich die Motivation unserer Mitarbeiter. Dass Bertrandt ein wettbewerbsfähiger Arbeitgeber ist, bestätigte sich im Berichtszeitraum von unabhängiger Stelle er- neut. Bertrandt wurde im Geschäftsjahr 2020/2021 mit dem Deutschlandtest-Siegel „Deutschlands beste Jobs mit Zukunft“ ausgezeichnet. Zusätzlich zählt der Konzern laut einer Studie von Heise zu „Deutschlands besten MINT-Arbeitgebern“. PERSONAL-RECRUITING Das Recruiting und Personalmarketing nimmt bei Bertrandt eine immer größer werdende Rolle ein. Im Fokus steht dabei, umworbene Kandida- ten für Bertrandt zu begeistern und nachhaltig zu gewinnen. Um dieser Herausforderung bestmöglich begegnen zu können, hat Bertrandt trotz Corona-Pandemie eine Vielzahl an Karriereveranstaltungen besucht und Kooperationen mit den wichtigsten Hochschulen aufrechterhalten. Darüber hinaus wurden insbesondere die Online-Marketing-Maßnahmen weiter ausgebaut, wie z.B. die Weiterentwicklung des Auftritts auf der Karriere-Website, die Intensivierung der Social Media-Aktivitäten durch das Platzieren von zielgruppenspezifischen Werbeanzeigen sowie die Identifikation und Nutzung weiterer Nischen-Kanäle für bestimmte Bewerberzielgruppen. Auf die Herausforderungen, die sich aus der Corona-Pandemie entwickelt haben, hat Bertrandt außerdem schnell reagiert und die digitale Infrastruktur rund um das Recruiting erweitert und bspw. virtuelle Vorstellungsgespräche umgesetzt und vermehrt digitale Karriereveranstaltungen besucht. Untermauert wurde dieser Erfolg u. a. durch die Auszeichnung von Best Recruiters, einer Recruiting-Studie im deutschsprachigen Raum, bei der die Recruiting-Maßnahmen der größten Arbeitgeber untersucht wurden. Engagierten und qualifizierten Bewerbern werden eine Vielzahl an Einstiegsmöglichkeiten im Konzern angeboten. Bertrandt zeichnet sich vor allem durch verantwortungsvolle Aufgaben in den Automotive-Trendbereichen, spannende Projekte mit vielfältigen Karrierechancen und einen starken Teamzusammenhalt aus. WEITERBILDUNG Wissen in Technologien einbringen. Marktentwicklungen gerecht werden. Kundenbedürfnisse erfüllen. Und dabei vor allem dem eigenen, ganz persönlichen Weiterentwicklungsanspruch gerecht werden können. Bertrandt ist sich den Ansprüchen bewusst, die Mitarbeiter heute an ihre Tätigkeit stellen. Um lebenslanges Lernen ermöglichen zu können, legen wir mit dem Bereich HR Development ein großes Augenmerk auf die Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter. Dabei setzen eng ineinander verzahnte Prozesse an dem individuellen Entwicklungspunkt an und ermöglichen so eine professionelle Employee Journey. Die Kompetenzzentren unseres HR Development stellen dazu moderne, digitale Lern- und Qualifizierungsangebote zur Verfügung, begleiten individuell über systemisches Coaching oder kollektiv über Teamberatungen und Moderationen, stehen den Mitarbeiter mit Entwicklungsbegleitungen zur Seite und steigern die Führungsqualität des Unternehmens mit eignungsdiagnostischen Verfahren. Damit werden die konzernübergreifende Zusammenarbeit, das Leadership-Verständnis sowie die Offenheit für Veränderungen gefördert. Alles, um unsere Mitarbeitern langfristig an Bertrandt zu binden. Trotz insgesamt restriktiver Kostenvorgaben hat Bertrandt im abgelaufenen Geschäftsjahr 3,5 Mio. EUR (Vorjahr 6,2 Mio. EUR) in Form von Weiterbildungsmaßnahmen in Mitarbeiter und Führungskräfte investiert. AUSBILDUNG Die Ausbildung von Nachwuchskräften hat bei Bertrandt seit jeher einen hohen Stellenwert. Durch zahlreiche Ausbildungsprogramme und -formen sowie die enge Kooperation mit Hochschulen fördert Bertrandt den eigenen Nachwuchs. Zum 30. September 2021 absolvierten 184Kollegen im Bertrandt-Konzern eine Ausbildung oder ein Studium in technischen oder kaufmännischen Bereichen. 10 KONZERNORGANISATION UND -STEUERUNG INTERNATIONALE KONZERNSTRUKTUR Die Bertrandt AG ist die Muttergesellschaft des Bertrandt-Konzerns, der national und international mit rechtlich selbstständigen Gesellschaften oder in Form von Betriebsstätten in Deutschland, China, England, Frankreich, Italien, Österreich, Rumänien, Spanien, Tschechien, der Türkei und den USA agiert. Der Vorstand der Bertrandt AG leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist insbesondere in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, eingebunden. Die Tochtergesellschaften der Bertrandt AG werden grundsätzlich eigenverantwortlich von ihrer Geschäftsleitung geführt. In Geschäftsleitungssit- zungen, die regelmäßig zwischen Vorstand und der jeweiligen Geschäftsleitung stattfinden, werden die Konzern-Interessen mit den Interessen der Tochtergesellschaft abgestimmt. Konjunkturelle und branchenspezifische Veränderungen werden laufend überwacht und rechtzeitig in die operative Steuerung der Geschäftsfelder einbezogen. WERTSTEIGERUNG IM FOKUS Den Unternehmenswert unter Berücksichtigung ökonomischer, sozialer und ökologischer Aspekte nachhaltig zu steigern, steht im Zentrum jedes Handelns. Neue Anforderungen vom Markt und den Kunden erfordern neue Herangehensweisen. Gesteigerte Verantwortungstiefe sowie Know-how in den Bereichen Digitalisierung, Elektromobilität und bei Großprojekten sollen durch Bündelung unterschiedlicher Kompetenzen erreicht werden. Das Steuerungssystem ist auf die Wertsteigerung des Gesamtkonzerns ausgelegt. Daraus abgeleitet ergeben sich Zielsetzungen für die Seg- mente und die Tochtergesellschaften. Die Steuerung von Bertrandt erfolgt pyramidal vom Konzern über Segmente und Tochtergesellschaften bis auf Profitcenter-Ebene. Die periodische Steuerung wird unter Berücksichtigung der durch die internationale Rechnungslegung definierten Bilanzierungs-und Bewertungsregeln durchgeführt. Als Kennzahlen für diese Steuerung nutzt Bertrandt neben der Gesamtleistung das EBIT und den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit. 11 ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH §§ 315D, 289F HANDELSGESETZBUCH (HGB), ART. 83 ABS. 1 SATZ 2 EGHGB UND ART. 87 EGHGB RELEVANTE UNTERNEHMENSFÜHRUNGSPRAKTIKEN Bertrandt richtet sein unternehmerisches Handeln an der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland wie auch an den Rechtsordnungen der Länder aus, in denen die Gesellschaft tätig ist. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus werden durch den Konzern nachstehend be- handelte Unternehmensführungspraktiken angewandt. COMPLIANCE Im Wettbewerb sind nur solche Unternehmen dauerhaft erfolgreich, die ihre Kunden durch Innovation, Qualität, Zuverlässigkeit, Verlässlichkeit und Fairness nachhaltig überzeugen. Nach unserem Verständnis ist hierfür die Einhaltung der gesetzlichen Regeln sowie der unternehmens- internen Richtlinien und ethischen Grundsätze (Compliance) unverzichtbar. Die Bertrandt-Unternehmenskultur ist auf diese Prinzipien aus- gerichtet, wobei wir uns seit jeher nicht nur an gesetzliche Bestimmungen gebunden fühlen. Auch freiwillig eingegangene Verpflichtungen und ethische Grundsätze sind integraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur und zugleich die Richtschnur, an der sich Entscheidungen ausrichten. Im Zentrum stehen dabei unter anderem die Integrität des Geschäftsverkehrs, der Schutz unseres Wissensvorsprungs, die Einhal- tung des Kartellrechts und aller außenhandelsrelevanter Vorschriften, eine ordnungsgemäße Aktenführung und Finanzkommunikation sowie Chancengleichheit und das Prinzip der Nachhaltigkeit. Die Einhaltung dieser Prinzipien wird bei Bertrandt kontinuierlich von den Mitarbeitern und den Geschäftspartnern eingefordert und überwacht. UNSER WERTESYSTEM: DAS BERTRANDT-LEITBILD Bertrandt ist ein zukunftsorientiertes Unternehmen, das durch ein klares und eindeutiges Wertesystem geprägt wird. Die Eckpfeiler sind Ehr- lichkeit, Glaubwürdigkeit, Verlässlichkeit, Klarheit und Vertrauen in die Menschen. Aus diesem Wertesystem wurde bereits im Jahr 1996 das sogenannte Bertrandt-Leitbild entwickelt. Dieses Leitbild, das zuletzt im Jahr 2019 grundlegend aktualisiert wurde, ist die Richtschnur für die Unternehmensstrategie, für unser tägliches Handeln und unsere soziale Verantwortung. Mit dem Leitbild soll nicht nur das Miteinander inner- halb des Bertrandt-Konzerns, sondern auch das Füreinander hinsichtlich unserer Kunden und Aktionäre geregelt werden. Engagement und Vertrauen sind hierbei Werte, die Bertrandt jeden Tag aufs Neue betont. Offenheit, Vertrauen und gegenseitige Wertschätzung prägen die tägliche Zusammenarbeit. Das Leitbild veranschaulicht unseren Aktionären, Kunden, der Öffentlichkeit und den Beschäftigten die Basis unseres unternehmerischen Er- folgs. Bertrandt ist für seine Kunden, Aktionäre sowie Mitarbeiter ein langjähriger, verlässlicher Partner. Das Leitbild der Gesellschaft ist unter https://www.bertrandt.com/karriere/warum-zu-bertrandt/unternehmenskultur öffentlich zugäng- lich. RISIKOMANAGEMENT Der sorgsame Umgang mit potenziellen Risiken für das Unternehmen besitzt in unserer täglichen Arbeit einen hohen Stellenwert. Wir haben ein Risikomanagementsystem installiert, das uns dabei hilft, Risiken aufzudecken und Risikopositionen zu optimieren. Dieses System passen wir fortlaufend an die sich ändernden Rahmenbedingungen an. Der vom Aufsichtsrat eingerichtete Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements einschließlich des internen Kontrollsystems und der Compliance sowie der erforderlichen Unabhängigkeit und Auswahl des Abschlussprüfers. RECHNUNGSLEGUNG UND ABSCHLUSSPRÜFUNG Die Rechnungslegung des Bertrandt-Konzerns erfolgt nach den Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS). Der Einzelabschluss der Bertrandt AG wird nach dem Deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) erstellt. Die Wahl des Abschlussprüfers erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch die Hauptversammlung. Der Prüfungsausschuss bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor. Der Abschlussprüfer ist unabhängig. Er übernimmt die Prüfung sowohl des Konzern- wie auch des Einzelab- schlusses der Bertrandt AG. Als unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats mit Sachverstand auf den Gebieten von Rechnungslegung und Abschlussprüfung nach § 100 Abs.5 AktG i.V.m. § 12 Abs. 6 EGAktG hat der Aufsichtsrat Herrn Udo Bäder benannt (sogenannter „Financial Expert“). TRANSPARENZ Die Aktionäre, sämtliche Teilnehmer am Kapitalmarkt, Finanzanalysten, Investoren, Aktionärsvereinigungen und Medien werden regelmäßig und aktuell über die Lage sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen des Unternehmens informiert. Kommunikationsmedium ist hierbei hauptsächlich das Internet. Alle Personen, die für das Unternehmen tätig sind und bestimmungsgemäß Zugang zu Insiderinformationen haben, werden über die sich aus dem Insiderrecht ergebenden Pflichten informiert. Die Berichterstattung über die Lage und die Ergebnisse der Bertrandt AG erfolgt durch Quartals-, Halbjahres- und Geschäftsberichte, durch Bilanzpressekonferenzen und die Hauptversammlung und durch Telefonkonferenzen sowie Veranstaltungen mit internationalen Finanzanalysten und Investoren im In- und Ausland. Die Termine der regelmäßigen Finanzberichterstattungen sind im Finanzkalender, der im Internet unter https://www.bertrandt.com/unter- nehmen/investor-relations/events/#filter++dc1162.artcat-7 zu finden ist, zusammengefasst. Neben dieser regelmäßigen Berichterstat- tung werden nicht öffentlich bekannte Informationen, die bei der Bertrandt AG eingetreten sind und die geeignet sind, den Börsenkurs der Bertrandt-Aktie erheblich zu beeinflussen, im Rahmen von Ad-hoc-Mitteilungen nach Art. 17 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr.596/2014 bekannt gemacht. 12 ARBEITSWEISE DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS Der Vorstand leitet die Gesellschaft unter eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse und vertritt die Gesellschaft bei Geschäften mit Dritten. Seine wesentlichen Aufgaben liegen in der strategischen Ausrichtung und Steuerung der Gesellschaft sowie der Einhaltung und Über- wachung eines effizienten Risikomanagementsystems. Der Vorstand besteht aus drei Personen, die ohne Hervorhebung eines Einzelnen durch Benennung eines Vorsitzenden oder Sprechers arbeiten. Die Bedeutung übergreifender Arbeit für die Entwicklung des gesamten Bertrandt-Kon- zerns wird auf Vorstandsebene konsequent durch zukunftsorientierte vernetzte Führung gespiegelt. Unbeschadet dieser Gesamtverantwortung leitet jedes Vorstandsmitglied den ihm zugewiesenen Geschäftsbereich selbstständig. Die nähere Ausgestaltung der Tätigkeit des Vorstands ist in einer vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung geregelt. Der Vorstand hat keine Ausschüsse gebildet. Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen und die anderen Vor- standsmitglieder hierüber zu informieren. Nebentätigkeiten, insbesondere Aufsichtsratsmandate außerhalb des Konzerns, dürfen Vorstands- mitglieder nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats übernehmen. Der Vorstand tritt gewöhnlich zweiwöchentlich und bei Bedarf ad hoc zusammen, der Aufsichtsrat gewöhnlich vier Mal im Jahr sowie bei Bedarf. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Unternehmensstrategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Finanz- und Ertragslage, der Risikolage und des Risikomanagements sowie der Compliance. Er legt dem Aufsichtsrat außerdem die Investitions-, Finanz- und Ertragsplanung des Konzerns für das kommende Geschäfts- jahr vor. Über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden unverzüglich. Geschäfte und Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, werden dem Aufsichtsrat rechtzeitig vorgelegt. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und überwacht und berät die Geschäftsführung. Größe und Zusammensetzung des Aufsichts- rats bestimmen sich nach § 8 Abs. 1 der Satzung. Der Aufsichtsrat besteht aus vier Anteilseignervertretern und zwei von den Arbeitnehmern gewählten Vertretern. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats und deren Lebensläufe finden Sie unter http://www.bertrandt.com/unternehmen/ aufsichtsrat.html. Informationen zu den von den Mitgliedern ausgeübten Berufen und Angaben zu den Mitgliedschaften der Aufsichtsrats- mitglieder in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien sind nicht nur in den dort zugänglichen Lebensläufen, sondern auch im Geschäfts- bericht 2020/2021 (dort Konzern-Abschluss/ Konzern-Anhang) enthalten, der unter http://www.bertrandt.com/investor-relations/finanz- berichte.html nach seiner Veröffentlichung am 9. Dezember 2021 zugänglich ist. Die nähere Ausgestaltung der Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ist in einer vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung geregelt. Nach D.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex soll der Aufsichtsrat regelmäßig beurteilen, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2020/2021 eine solche Beurteilung durchgeführt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben sich anhand eines Fragebogens, der ihnen am 26. November 2020 zur Verfügung gestellt wurde, auf die Aussprache individuell vorbereitet. Dieser Fragebogen arbeitete 35 unterschiedliche Felder ab; betrachtet wurden namentlich Themen wie Durchführung von Aufsichtsratssitzungen, Arbeit des Aufsichtsratsvorsitzenden, Arbeit der Aufsichtsratsmitglieder sowie die Ausschüsse und deren Arbeit. Ferner standen Themenbereiche wie Strategie, Personal, Überwachung und externe Berichterstattung im Blick. Ergänzend hat der Aufsichtsratsvorsitzende einen zur gesetzlichen Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten beauftragt und vereinbart, dass sich Aufsichtsrats- mitglieder mit Anregungen zur Verbesserung der Aufsichtsratsarbeit an diesen Dritten wenden können und dieser hierüber ausschließlich ohne namentliche Nennung des Aufsichtsratsmitglieds berichten wird, sodass der Aufsichtsratsvorsitzende erteilte Hinweise gegebenenfalls anonym in die Aussprache des Aufsichtsrats zur Beurteilung seiner Arbeit einbringen kann. Die Aussprache im Aufsichtsrat erfolgte am 7.Dezember 2020. Mit Rücksicht auf das Unternehmensinteresse an einer möglichst offenen Aussprache innerhalb des Aufsichtsrats wird über Einzelheiten der Beratung dort nicht berichtet. ZUSAMMENSETZUNG UND ARBEITSWEISE DER AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS Der Aufsichtsrat hat zur Erfüllung seiner Aufgaben einen Personal- und einen Prüfungsausschuss gebildet. Zur Steigerung der Effizienz nimmt der Personalausschuss auch die Aufgaben des Nominierungsausschusses wahr. Diese Ausschüsse bereiten bestimmte Themenkreise zur Dis- kussion und Beschlussfassung im Plenum vor. Bei einzelnen Themen wurden die Entscheidungsbefugnisse vom Aufsichtsrat auf die Ausschüsse übertragen. Sie führen Sitzungen bei Bedarf durch. Der Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus den Herren Udo Bäder, Dietmar Bichler und Horst Binnig. Die Mitglieder des Prüfungsaus- schusses sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor vertraut, in dem die Bertrandt AG tätig ist. Der Aufsichtsrat hat Herrn Udo Bäder als Mitglied des Aufsichtsrats mit Sachverstand auf den Gebieten von Rechnungslegung und Abschlussprüfung nach § 100 Abs. 5 Aktiengesetz (AktG) i.V.m. § 12 Abs. 6 EGAktG benannt (sogenannter „Financial Expert“). Er ist auch Vorsitzender des Prüfungsausschusses. Der Personalausschuss setzt sich derzeit zusammen aus den Herren Dietmar Bichler, Horst Binnig und Prof. Dr.-Ing. Wilfried Sihn. Vorsitzender des Personalausschusses ist Herr Dietmar Bichler. Der Personalausschuss ist gleichzeitig auch Nominierungsausschuss. 13 FESTLEGUNGEN NACH §76 ABS. 4 UND § 111 ABS. 5 AKTG, JEWEILS I.V.M. §26l EG-AKTG Am 1. Mai 2015 trat das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in Kraft. Es sieht vor, dass der Aufsichtsrat einer börsennotierten oder der Mitbestimmung unterliegenden Gesellschaft für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und Vorstand Zielgrößen festzulegen hat. Der Vorstand einer solchen Gesellschaft hat seinerseits Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen. Liegt der Frauenanteil zur Zeit der Festlegungen von Vorstand und Aufsichtsrat unter 30%, so dürfen die Zielgrößen den jeweils bereits erreichten Anteil nicht mehr unterschreiten. Gleichzeitig mit der Festlegung der Zielgrößen sind Fristen für deren Erreichung zu bestimmen, die nicht länger als fünf Jahre sein dürfen. Die Zielgrößen können derzeit unter Fristsetzung bis längstens 31. Mai 2025 festgelegt werden. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat zuletzt durch Beschluss im Mai 2021 gemäß § 111 Abs. 5 AktG für den Frauenanteil im Vorstand eine Zielgröße von 0% festgelegt, die bis zum 31. Mai 2025 erreicht werden soll. Dies entsprach dem Ist-Zustand im Zeitpunkt der Festlegung der Zielgröße. Der Vorstand der Gesellschaft hat zuletzt durch Beschluss im Mai 2021 gemäß § 76 Abs. 4 AktG für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Zielgröße von 0% und für den Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Zielgröße von 25% festgelegt, die jeweils bis zum 31. Mai 2025 erreicht werden sollen. Die beiden Führungsebenen im Sinne von § 76 Abs. 4 AktG wurden anhand der bestehenden Berichtslinien innerhalb der Gesellschaft unterhalb des Vorstands festgelegt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat zuletzt durch Beschluss im Mai 2021 gemäß § 111 Abs. 5 AktG für den Aufsichtsrat eine Zielgröße für den Frauenanteil von 16,6% festgelegt, die bis zum 31. Mai 2025 erreicht werden soll. Die zuvor im Mai bzw. im September 2017 festgelegten Zielgrößen waren: „Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat durch Beschluss im Mai 2017 gemäß § 111 Abs. 5 AktG für den Frauenanteil im Vorstand eine Zielgröße von 0% festgelegt, die bis zum 30. September 2021 erreicht werden soll. Dies entsprach dem Ist-Zustand im Zeitpunkt der Festlegung der Zielgröße. In der Sitzung am 5. November 2018 hat der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Personalausschusses anlässlich dreier Wiederbestellungen auch eine Aktu- alisierung der Zielfestlegung geprüft; eine Veränderung wurde nicht beschlossen. Der Vorstand der Gesellschaft hat durch Beschluss im Mai 2017 gemäß § 76 Abs. 4 AktG für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Zielgröße von 0% und für den Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Zielgröße von 0% fest- gelegt, die jeweils bis zum 30. September 2021 erreicht werden sollen. Die beiden Führungsebenen im Sinne von § 76 Abs. 4 AktG wurden anhand der bestehenden Berichtslinien innerhalb der Gesellschaft unterhalb des Vorstands festgelegt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat durch Beschluss im September 2017 gemäß § 111 Abs. 5 AktG für den Aufsichtsrat eine Zielgröße für den Frau- enanteil von 0% festgelegt, die bis zum 30. September 2021 erreicht werden soll.“ Sie wurden während des Bezugszeitraums dieser Erklärung zur Unternehmensführung bis zur Neufestlegung im Mai 2021 und (unter gedanklicher Ausblendung der zwischenzeitlichen Neufestlegungen) zum 30. September 2021 im Vorstand und in der ersten Ebene darunter erreicht, nicht aber in der zweiten Ebene unter dem Vorstand und im Aufsichtsrat. Der Frauenanteil betrug in der zweiten Ebene unter dem Vorstand 25%, im Aufsichtsrat 16,67%. Gründe dafür waren die Wahl eines weiblichen Aufsichtsratsmitglieds durch die Arbeitnehmer bzw. die erfolgreiche Gewinnung und Ent- wicklung von weiblichen Führungskräften im Konzern. Die im Mai 2021 festgelegten Zielgrößen wurden während des seither verbleibenden Bezugszeitraums dieser Erklärung zur Unternehmensführung im Vorstand und in der ersten Ebene darunter erreicht, nicht aber in der zweiten Ebene unter dem Vorstand und im Aufsichtsrat. Der Frauenanteil betrug in der zweiten Ebene unter dem Vorstand 25%, im Aufsichtsrat 16,67%. Gründe dafür waren die Wahl eines weiblichen Aufsichtsratsmitglieds durch die Arbeitnehmer bzw. die erfolgreiche Gewinnung und Entwicklung von weiblichen Führungskräften im Konzern. ENTSPRECHENDSERKLÄRUNG NACH § 161 AKTG VOM 20. SEPTEMBER 2021 „Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG Vorstand und Aufsichtsrat der Bertrandt AG erklären hiermit gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corpo- rate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 16. Dezember 2019 – bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 20. März 2020 – grundsätzlich entsprochen wurde und wird. Nicht angewandt wurden und werden die Empfehlungen aus den Ziffern A.1, A.2 Satz 1 letzter Halbsatz, B.2 letzter Halbsatz, B.3, C.1 sowie C.4 bis C.13, D.1, D.7, E.1 und E.2 sowie G.1 bis G.3, G.7 Satz 1, G.9 Satz 1, G.10, G.11 Satz 2, G.13 Satz 2 und G.16 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Bis zum 7. Dezember 2020 wurden auch die übrigen Empfehlungen aus G.1 bis G.16 des Deutschen Corporate Governance Kodexes nicht angewandt; insoweit war die letztjährige Entsprechenserklärung vom 21. September 2020 bereits mit Erklärung vom 7. Dezember 2020 unterjährig aktualisiert worden. Bis zum 20. September 2021 wurde schließlich auch die Empfehlungen aus F.2 und D.10 nicht angewandt. Seit dem 20. September 2021 wird schließlich die Empfehlung aus C.10 Satz 1 zweite Alternative („Unabhängigkeit des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses“) angewandt. Diese Abweichungen von einzelnen Empfehlungen beruhen bzw. beruhten auf folgenden Erwägungen: A.1 DCGK Von den Empfehlungen A.1 wurde und wird abgewichen. Für die Bertrandt AG kam und kommt es bei der Besetzung von Führungspositionen im Unternehmensinteresse vorrangig auf die Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse des Einzelnen an. Dabei soll möglichst in allen Ländern, in denen man tätig ist, das Potential an Bewerbern bzw. Kandidaten für Führungspositionen im Unternehmensinteresse frei von Einschränkungen oder Diskri- minierungen genutzt werden. Der Personalausschuss des Aufsichtsrats wird durch die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sogar ausdrücklich darauf verpflichtet, bei einem Bestellungsvorschlag an den Aufsichtsrat auf Vielfalt (Diversity) in der Zusammensetzung des Vorstandes zu achten. 14 A.2 Satz 1 letzter Halbsatz DCGK Die Bertrandt AG hat ein angemessenes, an der Risikolage der Gesellschaft ausgerichtetes Compliance Management System, über das nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) berichtet wird. Nachdem aber durch den Kodex nicht definiert wurde, welche Anforderungen sich aus A.2 Satz 1 letzter Halbsatz DCGK im Einzelnen ergeben, erklärt die Gesellschaft höchstvorsorglich eine Abweichung von A.2 Satz 1 letzter Halbsatz DCGK. B.2 letzter Halbsatz DCGK Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Zur Sicherung der Effektivität des Vorgehens und einer im Unternehmensinteresse notwendigen verlässlichen Vertraulichkeit soll darüber nicht im Einzelnen berichtet werden. B.3 DCGK Derzeit bestehen keine Vakanzen im Vorstand. Gleichwohl wird rein vorsorglich eine Abweichung erklärt. Denn bei eventuellen Neubestellungen verlangen mitunter gerade besonders leistungsstarke Kandidaten auch Anstellungsverträge, die den gesetzlich vorgegebenen Anstellungszeitraum ausschöpfen. Sie sollen im Unternehmensinteresse nicht per se aus dem Kandidatenpool ausgeschlossen sein. C.1 sowie C.4 bis C.13 DCGK C.1 sowie C.4 bis C.13 DCGK enthalten verschiedene Empfehlungen rund um die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und für die Wahl von Aufsichts- ratsmitgliedern, etwa hinsichtlich deren Unabhängigkeit. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft wurden in 2019 (also vor der Neufassung des DCGK) für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Haupt- versammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, neu gewählt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit begann, wird dabei nicht mitgerechnet. Rechtzeitig vor einer Neu- oder Nachwahl zum Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung sollen die diesbezüglichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodexes bewertet und beraten werden. Daher wird derzeit vorsorglich, um diesen Beratungen nicht vorzugreifen, eine umfassende Abweichung von den Empfehlungen C.1 sowie C.4 bis C.13 DCGK erklärt. Davon abweichend wird allerdings bereits ab dem 20. September 2021 die Empfehlung aus C.10 Satz 1 zweite Alternative („Unabhängigkeit des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses“) angewandt, um den neuen Anforderungen für eine Notierung im DAX, MDAX, SDAX und TecDAX (vgl. den sog. „Guide to the DAX Equity Indices“, seit dem 30. August 2021 geltend in der Version 11.2.3, dort Abschnitt 4.1.1.1, S. 28) zu entsprechen. Für die Gesellschaft kam und kommt es bislang bei der Besetzung des Aufsichtsrats wie auch bei anderen Führungspositionen im Unternehmen vor- rangig auf die Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse des Einzelnen an. Im übrigen basiert das Geschäftsmodell der Bertrandt AG u.a. auf einer verlässlichen Vertraulichkeit im Hinblick auf Entwicklungsprozesse und Innovationszyklen der Kunden sowie auf einen zuverlässigen Schutz der Ge- schäftsgeheimnisse der Kunden; um das Vertrauen der Kunden in diese Prozesse der Gesellschaft zu bestärken, sitzt kein Vertreter eines Aktionärs im Aufsichtsrat der Gesellschaft, der zugleich Kunde der Gesellschaft ist. D.1 letzter Halbsatz DCGK Die bewährte Praxis, dass zusammen mit der Entsprechenserklärung lediglich die Satzung der Gesellschaft auf der Homepage im Bereich Corporate Governance bereitgestellt wird, soll fortgeführt werden. D.7 DCGK Der Aufsichtsrat tagt bei Bedarf (beispielsweise in Fällen des § 109 Abs. 1 Satz 3 AktG neuer Fassung), nicht aber regelmäßig, ohne Mitglieder des Vorstands. D.10 DCGK (bis 20. September 2021) Nach den gesetzlichen Bestimmungen prüft der Abschlussprüfer das „ob“ der Abgabe einer Erklärung nach § 161 AktG, nicht aber diese inhaltlich. Namentlich mit Blick auf die Kosten einer Erweiterung des Prüfungsumfangs war bislang eine Abweichung von der Empfehlung aus D. 10 erklärt worden, künftig soll aber mit Rücksicht auf entsprechende Markterwartungen auch dieser Empfehlung entsprochen werden. E.1 und E.2 DCGK Der Aufsichtsrat hat in seiner Geschäftsordnung die Behandlung von Interessenkollisionen eigenständig und abweichend von den Empfehlungen in den E.1 und E.2 DCGK geregelt. Die Geschäftsordnung verpflichtet jedes Aufsichtsratsmitglied, Interessenkonflikte gegenüber dem Aufsichtsratsvor- sitzenden offenzulegen; der Aufsichtsratsvorsitzende ist zur Offenlegung gegenüber seinem Stellvertreter verpflichtet. Diese Bestimmungen gehen über die Empfehlungen des DCGK hinaus und differenzieren nicht danach, ob Interessenkonflikte wesentlich oder nur vorübergehend sind, sondern erfassen jegliche Konflikte. Ein Verzicht auf eine öffentliche Behandlung solcher Mitteilungen soll den Aufsichtsratsmitgliedern im Gesellschafts- interesse erlauben, mit dem Vorsitzenden auch bloße Anscheinsfälle vertrauensvoll zu erörtern. F.2 DCGK (bis 20. September 2021) Die Bertrandt AG hat den Bericht für das 1. Quartal am 24. Februar 2021, für das 2. Quartal am 20. Mai 2021 und den für das 3. Quartal am 9. August 2021 veröffentlicht. Solange der Deutsche Corporate Governance Kodex nicht mit den Regelungen des Prime Standards synchronisiert war, hatte sich die Bertrandt AG vorbehalten, von F.2 DCGK abzuweichen. Mit Rücksicht auf die neuen Anforderungen für eine Notierung im DAX, MDAX, SDAX und TecDAX (vgl. den sog. „Guide to the DAX Equity Indices“, seit dem 30. August 2021 geltend in der Version 11.2.3, dort Abschnitt 4.1.1.1, S. 26 f.) soll den Empfehlungen aus F.2 künftig entsprochen werden. 15 G.1 DCGK (seit dem 7. Dezember 2020) Das Vergütungssystem der Bertrandt AG, das die Hauptversammlung am 26. Februar 2021 gebilligt hat, legt keine Zielvergütung und keine relativen Anteile von fixer und variabler Vergütung fest. Auch werden keine nichtfinanziellen Leistungskriterien festgelegt. Für den Aufsichtsrat ist die beschriebe- ne Anknüpfung der Vergütung an eine zentrale Kennzahl der Steuerung des Konzerns über seine verschiedenen Ebenen hinweg ein für die Funktionsfä- higkeit des Vergütungssystems nicht unwesentlicher Punkt. Der Vorstand wird im Vergütungssystem über das sich aus der Rechnungslegung nach IFRS ergebende EBIT des Bertrandt-Konzerns incentiviert, weil dieses nicht nur die jeweilige Stärke des Kerngeschäfts unterstreicht, sondern insbesondere in der mehrjährigen Anknüpfung auch die finanziellen Grundlagen für eine Umsetzung der Unternehmensstrategie im Sinne einer langfristigen und nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens sicherstellen soll. Aus diesem Grunde wird auch nicht eine jährliche Festlegung eines bestimmten EBIT- Zieles in Euro zur Bestimmung einer Zielerreichung genutzt, sondern in der Vergütung wird auf einen bestimmten, festen Prozentsatz des erreichten EBIT abgestellt. Eine feste Gewichtung der einzelnen Vergütungsbestandteile ist nicht vorgesehen; sie verändert sich alljährlich nach der Höhe der variablen Vergütung in Relation zu den festen Vergütungsbestandteilen sowie den Neben- und Versorgungsleistungen. Eine feste Gewichtung der einzelnen Vergütungsbestandteile ist nicht vorgesehen; sie verändert sich alljährlich nach der Höhe der variablen Vergütung in Relation zu den festen Vergütungsbestandteilen sowie den Neben- und Versorgungsleistungen. G.2 DCGK (seit dem 7. Dezember 2020) Die beschriebene Abweichung von G.1 hat automatisch auch eine Abweichung von G.2 zur Folge, weil hier eine Zielvergütung nach G.1 unterstellt wird. G.3 DCGK (seit dem 7. Dezember 2020) Der Aufsichtsrat trägt Sorge für die Marktüblichkeit der Vorstandsvergütung und prüft diese jährlich. Hierfür zieht er sowohl einen Horizontal- als auch einen Vertikalvergleich heran. Im horizontalen Vergleich werden nicht nur die unterschiedlichen Vergütungshöhen börsennotierter Aktiengesell- schaften im MDAX, TecDax und SDAX berücksichtigt, sondern auch relevante anderweitige Markterfahrungen. Im vertikalen Vergleich berücksichtigt der Aufsichtsrat die Entwicklung der Vorstandsvergütung im Vergleich zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Gesamtbelegschaft des Bertrandt-Konzerns in Deutschland. Ein dezidierter Peer Group Vergleich wird nicht angestellt, da es an einer hinreichenden Anzahl, mit der Gesell- schaft vergleichbarer börsennotierter Unternehmen fehlt, die Entwicklungslösungen für die internationale Automobil- und Luftfahrtindustrie sowie die Branchen Maschinen- und Anlagenbau, Energie, Medizintechnik und Elektroindustrie bieten. G.7 Satz 1 DCGK (seit dem 7. Dezember 2020) Der Vorstand wird im Vergütungssystem über das sich aus der Rechnungslegung nach IFRS ergebende EBIT des Bertrandt-Konzerns incentiviert, weil dieses nicht nur die jeweilige Stärke des Kerngeschäfts unterstreicht, sondern insbesondere in der mehrjährigen Anknüpfung auch die finanziellen Grundlagen für eine Umsetzung der Unternehmensstrategie im Sinne einer langfristigen und nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens sicherstellen soll. Aus diesem Grunde wird auch nicht eine jährliche Festlegung eines bestimmten EBIT-Zieles in Euro zur Bestimmung einer Zielerreichung genutzt, sondern in der Vergütung wird auf einen bestimmten, festen Prozentsatz des erreichten EBIT abgestellt. G.9 Satz 1 DCGK (seit dem 7. Dezember 2020) Die variable, erfolgsabhängige Vergütung besteht grundsätzlich ausschließlich aus einer erfolgsabhängigen Tantieme, die an das sich aus der Rech- nungslegung nach IFRS ergebende EBIT des Bertrandt-Konzerns anknüpft. Eine gesonderte Festlegung der Zielerreichung durch den Aufsichtsrat ist daher entbehrlich. G.10 DCGK (seit dem 7. Dezember 2020) Eine aktienbasierte Vergütung wird als Vergütungsbestandteil nach dem Vergütungssystem nicht gewährt; es besteht auch keine Verpflichtung zur Anlage in Aktien. Börsenkurse unterliegen bekanntermaßen auch vielfältigen Einflüssen, die von der Entwicklung des Unternehmens und etwaigen Leis- tungen seines Vorstands unabhängig sind. Die variable, erfolgsabhängige Vergütung besteht ausschließlich aus einer erfolgsabhängigen Tantieme, die an das sich aus der Rechnungslegung nach IFRS ergebende EBIT des Bertrandt-Konzerns anknüpft. Bemessungsgrundlage der Tantieme ist das erreichte EBIT in jeweils zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren. Hierdurch soll geleistete Arbeit nachvollziehbar und ergebnisorientiert vergütet werden. G.11 Satz 2 DCGK (seit dem 7. Dezember 2020) Sogenannte „Clawback“-Regelungen über eine Rückforderung bereits gezahlter variabler Vergütungen, namentlich bei Verletzung der Pflichten eines Vorstandsmitglieds, sind in das Vergütungssystem nicht implementiert. Solche Regelungen sind zwar in anderen Ländern verbreitet, aufgrund der gesetzlichen Haftungsregelungen durch § 93 AktG, die in Abs. 2 Satz 2 dem Vorstandsmitglied sogar die Beweislast für die Erfüllung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters auferlegen, sieht die Bertrandt AG keinen erkennbaren Bedarf hierfür. G.13 Satz 2 DCGK (seit dem 7. Dezember 2020) Ob im Falle eines nachträglichen Wettbewerbsverbotes die Abfindungszahlung auf die Karenzentschädigung angerechnet wird, soll nicht abstrakt, sondern in der konkreten Lage im Unternehmensinteresse entschieden werden. G.16 DCGK (seit dem 7. Dezember 2020) Bei der Übernahme konzernfremder Aufsichtsratsmandate soll der Aufsichtsrat nach dieser Empfehlung entscheiden, ob und inwieweit die Vergütung anzurechnen ist. Die Vorstandsverträge enthalten bislang lediglich einen Zustimmungsvorbehalt hinsichtlich des „ob“ einer Tätigkeit, regeln aber hinsichtlich des „wie“ keinen Anrechnungsvorbehalt, weswegen eventuelle Anrechnungen durch den Aufsichtsrat nicht einseitig entschieden werden können. 16 G.1 bis G.16 DCGK (bis zum 7. Dezember 2020) Bis zum 7. Dezember 2020 galten weitergehende Abweichungen; diese beruhten weiland auf den folgenden Erwägungen: G.1 bis G.16 DCGK n.F. enthalten eine Vielzahl von Empfehlungen zur Gestaltung der Vorstandsvergütung. Sie werden flankiert durch neue gesetzliche Bestimmungen des Ge- setzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12. Dezember 2019, das am 19. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt I., Seiten 2637 ff. bekannt gemacht wurde und aufgrund verschiedener Übergangsregelungen bei der Gesellschaft schrittweise zur Anwendung kommen wird bzw. bereits kam. Sämtliche Vorstandsmitglieder der Gesellschaft hatten seinerzeit und haben derzeit Vorstandsdienstverträge aus der Zeit vor der Neufassung von Aktiengesetz und Kodex, die hiervon unberührt fortgelten. Die Beratung der neuen Empfehlungen zum Vergütungssystem sollten im Zusammenhang mit der Vorbereitung der ersten Entscheidung der Hauptversammlung 2021 nach den neuen Regelungen erfolgen. Entsprechendes galt für die diesen nachfolgenden Empfehlungen zur Bemessung individueller Vergütungen, die gegebenenfalls auch erst im Zuge von Neubestellungen oder Vertragsänderungen, etwa im Zuge von Verhandlungen über Vertragsverlängerungen, umgesetzt werden können. Daher wurde bis zum 7. Dezember 2020, um diesen Beratungen nicht vorzugreifen, eine umfassende Abweichung von den Empfehlungen G.1 bis G.16 DCGK n.F. erklärt, und mit Durchführung dieser Beratungen eine unterjährige Aktualisierung der Entsprechenserklärung vorgenommen. Im Übrigen wurde und wird im Geschäftsbericht sowie den Jahresabschlüssen für die Gesellschaft und den Konzern nach den jeweils maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen über die bestehende Vorstandsvergütung berichtet. Ehningen, 20. September 2021 Der Aufsichtsrat Dietmar Bichler, Vorsitzender Horst Binnig, Stellvertreter Der Vorstand Hans-Gerd Claus, Mitglied des Vorstands Michael Lücke, Mitglied des Vorstands Markus Ruf, Mitglied des Vorstands“ 17 DIVERSITÄTSKONZEPT Die Gesellschaft verfolgt kein Diversitätskonzept im Hinblick auf die Zusammensetzung des vertretungsberechtigten Organs und des Auf- sichtsrats. Wie dazu auch bereits in der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG vom 20. September 2021 erläutert worden war, kommt es für die Bertrandt AG bei der Besetzung von Positionen im Unternehmensinteresse vorrangig auf die Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse des Einzelnen an. Bezogen auf die Zusammensetzung des Vorstands wird der Personalausschuss des Aufsichtsrats durch die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats zwar ausdrücklich darauf verpflichtet, bei einem Bestellungsvorschlag an den Aufsichtsrat auf Vielfalt (Diversity) in der Zusammensetzung des Vorstands zu achten. Eine Festlegung im Einzelnen im Sinne eines umfassenden Diversitätskonzepts nach § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB i.V.m. Art. 83 Abs. 1 Satz 2 EGHGB und Art. 87 EGHGB hinsichtlich Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund und damit zu verfolgender Ziele ist aber nicht erfolgt. Denn für Bertrandt kommt es bei der Besetzung von Positionen im Unternehmensinteresse vorrangig auf die Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse des Einzelnen an. Wie auch bereits in der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG vom 20. September 2021 zur Abweichung von A.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex erläutert wurde, soll möglichst in allen Ländern, in denen man tätig ist, das Potenzial an Bewerbern beziehungsweise Kandidaten für Führungspositionen im Unternehmensinteresse frei von Einschränkungen oder Diskriminierungen genutzt werden. Auch bezogen auf die Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist eine Festlegung im Einzelnen im Sinne eines umfassenden Diversitätskonzepts nach § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB i.V.m. Art. 83 Abs. 1 Satz 2 EGHGB und Art. 87 EGHGB hinsichtlich Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshin- tergrund und damit zu verfolgender Ziele auch im Geschäftsjahr 2020/21 nicht erfolgt. Mitglieder des Aufsichtsrats waren in diesem Zeitraum nicht zu wählen. Der Aufsichtsrat hat jedoch in der Begründung der Abweichung von der Empfehlung C.1 Satz 2 DCGK im Rahmen der Entsprechenserklärung vom 20. September 2021 angekündigt, dass rechtzeitig vor einer Neu- oder Nachwahl zum Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung auch das Thema Diversity insoweit bewertet und beraten werden soll. Diese Beratungen könnten gegebenenfalls auch in die Verabschiedung eines Diversitätskonzepts nach § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB in der zur gegebenen Zeit anwendbaren Fassung münden. Für die Gesellschaft kam und kommt es bislang bei der Besetzung des Aufsichtsrats wie auch bei anderen Führungspositionen im Unternehmen vorrangig auf die Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse des Einzelnen an. Im Übrigen basiert das Geschäftsmodell der Bertrandt AG unter anderem auf einer verlässlichen Vertraulichkeit im Hinblick auf Entwicklungsprozesse und Innovationszyklen der Kunden sowie auf einem zu- verlässigen Schutz der Geschäftsgeheimnisse der Kunden; um das Vertrauen der Kunden in diese Prozesse der Gesellschaft zu bestärken, sitzt kein Vertreter eines Aktionärs im Aufsichtsrat der Gesellschaft, der zugleich Kunde der Gesellschaft ist. ANDERWEITIGE ANGABEN AUFGRUND EMPFEHLUNGEN DES DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX Für Vorstandsmitglieder wurde eine Altersgrenze festgelegt. Der Personalausschuss soll Mitglieder des Vorstands nicht zur Bestellung vorschla- gen, die zu diesem Zeitpunkt bereits das 64. Lebensjahr vollendet haben. Auch für Aufsichtsratsmitglieder wurde eine Altersgrenze festgelegt. § 8 Abs. 1 der Satzung bestimmt dazu: „Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern. Davon werden vier Mitglieder des Aufsichtsrats von den Aktionären gewählt, wobei diese im Zeitpunkt ihrer Wahl das fünfundsieb- zigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben dürfen. Zwei Mitglieder werden nach Maßgabe der Vereinbarung gemäß § 22 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG) vom 9. Mai 2008 über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat der Bertrandt Aktiengesellschaft gewählt.“ Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 20. September 2021 festgestellt, dass Herr Udo Bäder als Vorsitzender des Prüfungsausschusses unabhängig von der Gesellschaft und dem Vorstand im Sinne von C.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex ist, und dies wie folgt begründet: „Herr Udo Bäder ist mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2018 beim Abschlussprüfer der Gesellschaft als Partner ausgeschieden. Die Abschlüs- se zum 30. September 2020, zum 30. September 2019 und zum 30. September 2018 wurden verantwortlich durch Herrn Wirtschaftsprüfer Jürgen Berghaus geprüft und das Testat durch diesen sowie Herrn Wirtschaftsprüfer Denis Etzel am 25. November 2020 bzw. 27. November 2019 bzw. 29. November 2018 erteilt. Die Abschlüsse zum 30. September 2017 wurden verantwortlich durch Frau Wirtschaftsprüferin Angelika Kraus geprüft und das Testat durch diese sowie Frau Wirtschaftsprüferin Dagmar Liphardt erteilt. Herr Udo Bäder selbst hatte zuletzt die Ab- schlüsse zum 30. September 2016 geprüft und mit Frau Wirtschaftsprüferin Dagmar Liphardt am 29. November 2016 das Testat erteilt. Soweit Herr Wirtschaftsprüfer Bäder danach im Einzelfall in Person beratend für die Gesellschaft tätig war, stellt diese Tätigkeit die Unabhängigkeit von Herrn Bäder nach subjektiver Einschätzung der Anteilseignerseite des Aufsichtsrats unbeschadet des Vorliegens eines Indikators nach C.7 des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht infrage.“ Ehningen, 6. Dezember 2021 Der Aufsichtsrat Dietmar Bichler, Vorsitzender Horst Binnig, Stellvertreter Der Vorstand Hans-Gerd Claus, Mitglied des Vorstands Michael Lücke, Mitglied des Vorstands Markus Ruf, Mitglied des Vorstands 18 VERGÜTUNGSBERICHT VERGÜTUNGSSTRUKTUR DES VORSTANDS Die Vorstandsvergütung für die § 162 AktG gemäß § 26j Abs. 2 EG AktG noch nicht anzuwenden ist, setzt sich aus fixen/erfolgsunabhängigen und variablen Bestandteilen zusammen. Die fixe/erfolgsunabhängige Vergütung setzt sich aus Festvergütung, Nebenleistungen sowie Sach- bezügen zusammen. Als Festvergütung erhält jedes Vorstandsmitglied Jahresfestbezüge, die in zwölf gleichen Monatsraten am Ende eines jeden Monats zahlbar sind. Beim Geschäftsjahresvergleich der Vergütung ist der partielle Gehaltsverzicht des Vorstands im Vorjahr zu berücksichtigen, der sowohl die fixe/erfolgsunabhängige als auch die variable Komponente betraf. Die fixe/erfolgsunabhängige Vergütung ohne Nebenleistung belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr bei Herrn Hans-Gerd Claus auf 420 TEUR (Vorjahr 374 TEUR), bei Herrn Michael Lücke auf 420 TEUR (Vorjahr 374 TEUR) und bei Herrn Markus Ruf auf 420 TEUR (Vorjahr 374 TEUR). Das durch die Hauptversammlung im Jahr 2021 gebilligte Vergütungssystem für den Vorstand ist auf eine nachhaltige Unternehmens- entwicklung im Sinne von § 87 Abs. 1 Satz 2 AktG ausgerichtet. Als variable Komponente erhalten die Vorstandsmitglieder eine erfolgsabhän- gige Tantieme, die an das sich aus der Rechnungslegung nach IFRS ergebende EBIT des Bertrandt-Konzerns anknüpft. Bemessungsgrundlage der Tantieme ist das erreichte EBIT in jeweils zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren. Die variable Komponente wird zum kleineren Teil nach dem Ergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahres ermittelt, überwiegend jedoch erst abhängig von der weiteren Geschäftsentwicklung im darauffolgenden Geschäftsjahr (sogenannte Bonus-Malus-Regelung). Die Tantieme für ein Geschäftsjahr ist insgesamt auf das Sechsfache des festen Jahresgrundgehalts im betreffenden Geschäftsjahr und die Vorstandsvergütung für ein Geschäftsjahr insgesamt auf das Achtfache des festen Jahresgrundgehalts im betreffenden Geschäftsjahr begrenzt. Die variable Komponente ist an die Entwicklung der Ergebnissituation des Bertrandt-Konzerns gekoppelt. Die variable Komponente beläuft sich für das abgelaufene Geschäftsjahr bei Herrn Hans-Gerd Claus insgesamt auf 217 TEUR (Vorjahr 147TEUR), davon mit langfristiger Anreizwirkung aus 2019/2020 104 TEUR (Vorjahr 104 TEUR) sowie aus 2020/2021 113 TEUR (Vorjahr 43 TEUR), bei Herrn Michael Lücke insgesamt auf 217 TEUR (Vorjahr 147 TEUR), davon mit langfristiger Anreizwirkung aus 2019/2020 104 TEUR (Vorjahr 104 TEUR) sowie aus 2020/2021 113 TEUR (Vorjahr 43 TEUR), und bei Herrn Markus Ruf insgesamt auf 217 TEUR (Vorjahr 147 TEUR), davon mit langfristiger Anreizwirkung aus 2019/2020 104 TEUR (Vorjahr 104 TEUR) sowie aus 2020/2021 113 TEUR (Vorjahr 43 TEUR). Für die Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung aus dem Geschäftsjahr 2020/2021 ergeben sich gemäß der Bonus-/Malus-Regelung bei Herrn Hans-Gerd Claus minimal 0 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) und maximal 138 TEUR (Vorjahr 104 TEUR), bei Herrn Michael Lücke minimal 0TEUR (Vorjahr 0 TEUR) und maximal 138 TEUR (Vorjahr 104 TEUR), bei Herrn Markus Ruf minimal 0 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) und maximal 138 TEUR (Vorjahr 104 TEUR). Allen Vorstandsmitgliedern wird ein Fahrzeug zur dienstlichen und privaten Nutzung gestellt. Darüber hinaus sind alle Vorstandsmitglieder über eine Gruppenunfallversicherung versichert. Die steuerpflichtigen geldwerten Vorteile der Nebenleistungen betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020/2021 bei Herrn Hans-Gerd Claus insgesamt 17 TEUR (Vorjahr 17 TEUR), bei Herrn Michael Lücke insgesamt 22 TEUR (Vor- jahr 22 TEUR), bei Herrn Markus Ruf insgesamt 15 TEUR (Vorjahr 15 TEUR). Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020/2021 bei Herrn Hans-Gerd Claus insgesamt 654 TEUR (Vorjahr 538 TEUR), bei Herrn Michael Lücke insgesamt 659 TEUR (Vorjahr 543 TEUR), bei Herrn Markus Ruf insgesamt 652 TEUR (Vorjahr 536TEUR) und für alle Vorstandsmitglieder insgesamt 1.964 TEUR (Vorjahr 1.617 TEUR). Zur Auszahlung kamen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020/2021 neben den monatlich ausgezahlten Jahresfestbezügen variable Bestandteile für verschiedene Geschäftsjahre von insgesamt 441 TEUR (Vorjahr 2.262 TEUR). Diese verteilen sich wie folgt auf die Vorstände: bei Herrn Hans-Gerd Claus 147 TEUR (Vorjahr 754 TEUR), davon mit langfristiger Anreizwirkung aus 2018/2019 104 TEUR (Vorjahr 415 TEUR), bei Herrn Michael Lücke 147 TEUR (Vorjahr 754 TEUR), davon mit langfristiger Anreizwirkung aus 2018/2019 104 TEUR (Vorjahr 415 TEUR), und Herrn Markus Ruf 147 TEUR (Vorjahr 754 TEUR), davon mit langfristiger Anreizwirkung aus 2018/2019 104 TEUR (Vorjahr 415 TEUR). Derzeit sind weder Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands ausgegeben, noch bestehen entsprechende Planungen. Die vom Aufsichtsrat umgesetzte Vergütungsstruktur sieht grundsätzlich keine Pensionszusagen zum Bezug einer Altersrente gegenüber Vorstandsmitgliedern vor. VERGÜTUNGSSTRUKTUR DES AUFSICHTSRATS Die Vergütungsstruktur des Aufsichtsrats wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Februar 2014 geändert. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 12 der Satzung der Bertrandt AG verankert. Demnach erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats neben dem Ersatz seiner Aus- lagen nach Ablauf des Geschäftsjahres eine feste Vergütung von 32 TEUR. Der Vorsitzende erhält das Zweieinhalbfache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrags. Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss angehören, erhalten zusätzlich ein Viertel der festen Vergütung, Vorsitzende eines Ausschusses des Aufsichtsrats erhalten zusätzlich ein weiteres Viertel der festen Vergütung. Insgesamt erhalten Aufsichtsrats- mitglieder jedoch höchstens das Vierfache der festen Vergütung. Die Vergütung ist nach der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung über die Gewinnverwendung zahlbar. Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 26. Februar 2021 die Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat in § 12 der Satzung der Gesellschaft bestätigt. Beim Geschäftsjahresvergleich der Vergütung ist der partielle Gehaltsverzicht des Aufsichtsrats im Vorjahr zu berücksichtigen. Die Aufsichtsratsvergütung belief sich im Geschäftsjahr 2020/2021 auf insgesamt 320 TEUR (Vor- jahr 269 TEUR), davon wurden 64 TEUR (Vorjahr 64 TEUR) für Tätigkeiten in Ausschüssen aufgewandt. Seit dem Geschäftsjahr 2013/2014 erhalten die Aufsichtsratsmitglieder keine erfolgsorientierte Vergütung mehr. 19 ANGABEN ZUM GEZEICHNETEN KAPITAL ANGABEN ZUM GEZEICHNETEN KAPITAL UND OFFENLEGUNG VON MÖGLICHEN ÜBERNAHMEHEMMNISSEN (§ 315A HGB) Das Grundkapital beträgt 10.143.240,00 EUR und ist unterteilt in 10.143.240 Inhaberaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Dem Vorstand sind keine Beschränkungen bekannt, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, ausgenommen die von der Bertrandt AG gehaltenen eigenen Anteile und die unter dem Mitarbeiteraktienprogramm bezogenen Aktien, die einer vertraglichen Sperrfrist unterliegen. Mehr als 10% der Stimmrechte halten die nachfolgend aufgeführten Anteilseigner: – Dr. Ing. h. c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart, Deutschland: per 15. Juni 2016 zuletzt mitgeteilter Stimmrechtsanteil 28,97% – Friedrich Boysen Holding GmbH, Altensteig, Deutschland: per 21. Februar 2011 zuletzt mitgeteilter Stimmrechtsanteil 14,90% Im Übrigen verweisen wir auf die weiteren Angaben im Konzern-Anhang unter Ziffer [49]. Für Inhaber von Aktien gelten keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnis verleihen. Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands orientieren sich an den §§ 84, 85 Aktiengesetz (AktG) in Verbindung mit § 6 der Satzung. Satzungsänderungen bedürfen gemäß § 179 AktG in Verbindung mit § 18 Abs. 1 der Satzung eines Beschlusses der Hauptversammlung, der grundsätzlich mit einfacher Mehrheit gefasst werden muss. Der Vorstand ist von der Hauptver- sammlung am 20. Februar 2019 ermächtigt worden, bis zum 31. Januar 2024 eigene Aktien mit einem Anteil am Grundkapital in Höhe von insgesamt bis zu 1.000.000,00 EUR zu erwerben. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 26. Februar 2021 wurde der Vorstand ferner ermächtigt, das Grundkapital der Bertrandt Aktiengesellschaft bis zum 31. Januar 2026 gemäß Satzung mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (einschließlich sogenannter gemischter Sacheinlagen) einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um bis zu 4.000.000,00 EUR, zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2021). Die Bertrandt AG hat folgende wesentliche Vereinbarung getroffen, die Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels (Change-of-Control) beinhaltet: Unbeanspruchte Kreditrahmenvereinbarungen sehen ein außerordentliches Kündigungsrecht der Kreditgeber vor. Mit Mitgliedern des Vorstands beziehungsweise Arbeitnehmern bestehen keine Vereinbarungen über Entschädigungen für den Fall eines Kontrollwechsels. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT Das Rechnungswesen, die interne Revision und das Controlling von Bertrandt arbeiten mit einem internen Kontroll- und Risikomanagement- system, das die vollständige, richtige und zeitnahe Übermittlung von Informationen gewährleistet. Zunächst werden in diesem Kapitel das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem beschrieben. Im weiteren Verlauf werden sowohl die relevanten Risiken als auch die Chancen betrachtet, die die Geschäftstätigkeit von Bertrandt beeinflussen können. BESCHREIBUNG DER WESENTLICHEN MERKMALE DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS Die Einzelabschlüsse der Bertrandt AG und der Tochtergesellschaften werden nach dem jeweiligen Landesrecht erstellt und in einen Abschluss gemäß IFRS übergeleitet. Die vorgegebenen Konzern-Richtlinien des Bilanzierungshandbuchs gewährleisten dabei eine einheitliche Bilanzie- rung und Bewertung. Die Einzelabschlüsse der Tochtergesellschaften werden geprüft oder einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Zudem werden sie unter Beachtung des vorgelegten Berichts der Abschlussprüfer plausibilisiert. Eine klare Abgrenzung der Verantwortungsbereiche, die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips, der Einsatz von zahlreichen IT-Berechtigungskonzepten, die verschlüsselte Versendung von Informa- tionen und die Durchführung von Plausibilitätskontrollen sind ebenfalls wichtige Kontrollelemente, die bei der Erstellung von Jahresabschlüssen Anwendung finden. Die Mitarbeiter werden laufend über bilanzrechtliche Themenstellungen informiert und kontinuierlich geschult. BESCHREIBUNG DER WESENTLICHEN MERKMALE DES RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS Ziel unseres Risikomanagementsystems ist es, potenzielle Risiken frühestmöglich zu identifizieren und zu minimieren beziehungsweise voll- ständig zu vermeiden. Dadurch sollen mögliche Schäden vom Unternehmen und eine potenzielle Bestandsgefährdung abgewendet werden. Das vierstufige interne Kontroll- und Risikomanagementsystem des Bertrandt-Konzerns identifiziert und dokumentiert ergebnis- und be- standsgefährdende Risiken. Es bezieht alle in- und ausländischen Einheiten des Bertrandt-Konzerns ein. Bei der Identifikation der Risiken und der Erarbeitung von Gegenmaßnahmen arbeiten der Vorstand, die Unitleiter, Key Account Manager und Divisionskaufleute der jeweiligen Divisionen, Units beziehungsweise Niederlassungen mit den Zentralfunktionen wie dem Konzern-Controlling eng zusammen. Regelmäßige sowie Ad-hoc-Risikoerhebungen bewerten so alle Risiken, die unsere Geschäftsentwicklung beeinflussen könnten, hinsichtlich ihrer Höhe, Ein- trittswahrscheinlichkeit und Bedeutung. Dabei werden ähnliche oder gleiche Risiken bei in- und ausländischen Einheiten zusammengefasst und so in ihrer Bedeutung für den Konzern transparent gemacht. Abhängig vom Ergebnis werden geeignete Maßnahmen zur Gegensteuerung mit hoher Priorität erarbeitet und mit Best-Practice-Maßnahmen verglichen, und die so erarbeitete Strategie wird zeitnah von den verantwortlichen Führungskräften in Zusammenarbeit mit den notwendigen Zentralfunktionen umgesetzt. 20 Die Bewertung und die Identifikation der Risiken erfolgen pro Division beziehungsweise Gesellschaft anhand der maximalen Schadenshöhe und der Eintrittswahrscheinlichkeit. Die Schadenshöhe beschreibt die Auswirkung auf das EBIT der jeweiligen Niederlassung. Die Kategorien „Schadenshöhe“ sind im Detail: – Gering entspricht einer Schadenshöhe zwischen 50 und 250 TEUR – Mittel entspricht einer Schadenshöhe zwischen 250 und 500 TEUR – Hoch entspricht einer Schadenshöhe zwischen 500 und 1.500 TEUR – Sehr hoch entspricht einer Schadenshöhe über 1.500 TEUR Die Kategorien „Eintrittswahrscheinlichkeit“ sind im Detail: – Gering entspricht einer Wahrscheinlichkeit zwischen null und 25% – Mittel entspricht einer Wahrscheinlichkeit zwischen 25 und 50% – Hoch entspricht einer Wahrscheinlichkeit zwischen 50 und 75% – Sehr hoch entspricht einer Wahrscheinlichkeit zwischen 75 und 100% Darauf aufbauend erfolgen bei den Risiken eine Brutto- und eine Nettobewertung. Bei der Bruttobewertung wird der Risikofall bewertet ohne Berücksichtigung bereits getroffener Gegenmaßnahmen. Die Nettobewertung berücksichtigt die getroffenen Gegenmaßnahmen und ermöglicht somit, die Wirksamkeit der getroffenen Gegenmaßnahmen zu beurteilen. Aus der Multiplikation der Schadenshöhe mit der Ein- trittswahrscheinlichkeit errechnet sich dann der Schadenserwartungswert (brutto und netto) eines Risikos. Für den Gesamtkonzern wird der Schadenserwartungswert netto eines Risikos aggregiert, und es wird nach A-, B- oder C-Risiken unterschieden: – A-Risiko entspricht einem Schadenserwartungswert von ≥ 3,0 Mio. EUR – B-Risiko entspricht einem Schadenserwartungswert von ≥ 1,5 Mio. EUR bis 3,0 Mio. EUR – C-Risiko entspricht einem Schadenserwartungswert von < 1,5 Mio. EUR Die identifizierten Risiken werden mehrmals jährlich aktualisiert und in einem aggregierten Risikobericht dargestellt, der es dem Vorstand er- möglicht, sich einen Überblick über die Risikosituation des Konzerns zu verschaffen. Neue Risiken, die zwischen den Aktualisierungsintervallen auftreten, werden gegebenenfalls als Ad-hoc-Risikomeldung erfasst und dem Vorstand berichtet. Das Risikoprofil von Bertrandt wird laufend aktualisiert, und es zeigt nachfolgende potenzielle Einzelrisiken. Diese identifizierten Risiken werden darüber hinaus einer Bewertung unter- zogen, um festzustellen, ob es sich um essenzielle Risiken handelt. Außerdem wurden Risiken von untergeordneter Bedeutung plausibilisiert, jedoch wegen deren geringer Eintrittswahrscheinlichkeit, der erwarteten Schadenshöhe und aus Gründen der Wesentlichkeit nicht gesondert dargestellt. FINANZRISIKEN Der Bertrandt-Konzern ist als international tätiger Dienstleister Finanzrisiken ausgesetzt. Diese Finanzrisiken umfassen Ausfallrisiken für Kun- denforderungen, Risiken aus Zins- und Währungsschwankungen sowie Liquiditätsrisiken, die zentral durch das Konzern-Treasury abgesichert werden. Produkthaftungs-und Nachforderungsrisiken werden darüber hinaus durch den Bereich Strategic Procurement bewertet und abgesi- chert. Durch eine auf einen festen Planungshorizont ausgerichtete Liquiditätsvorschau, im Bertrandt-Konzern vorhandene, nicht ausgenutzte Kreditlinien sowie alternative Finanzierungsinstrumente sehen wir die Liquiditätsversorgung jederzeit sichergestellt. Bei Bedarf ermöglicht der Einsatz von Finanzderivaten die Steuerung in den einzelnen Zinsbindungsfrist- und Währungssegmenten. Aufgrund des zusätzlichen Risikos von Forderungsausfällen durch die Coronavirus-Pandemie werden die Finanzrisiken der Kategorie A mit einer mittleren Eintrittswahrschein- lichkeit zugeordnet. Das Risiko eines möglichen Forderungsausfalls soll durch präventive Bonitätsprüfungen minimiert werden. Bertrandt hat angesichts der nicht abschließend zu beurteilenden Auswirkungen der weltweiten Coronavirus-Pandemie ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen. Dieses umfasst unter anderem den Einsatz von Kurzarbeit sowie die Prüfung und den Abschluss bedarfsgerechter Kredite von zinsgünstigen länderspezifischen staatlichen Corona-Hilfsprogrammen im Ausland. Individuellen Einzelrisiken wird im Bedarfsfall durch einzelfallbasierte Kreditversicherungen Rechnung getragen. Einem eventuellen Produkt- haftungsrisiko wird durch eine entsprechende Versicherung begegnet. Nachforderungen von Kunden wird durch ein stringentes Projektma- nagement entgegengewirkt. Dieses Risiko wird als B-Risiko mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit eingestuft. ÄNDERUNG DER OUTSOURCINGSTRATEGIE DER OEM SOWIE PROJEKTVERSCHIEBUNGEN UND- ABBRÜCHE In den letzten Jahren hat die Automobilindustrie durch die steigende Anzahl von Antriebstechnologien, die zunehmende Modellvielfalt und eine Verkürzung der Modellzyklen das Outsourcing von Entwicklungsdienstleistungen forciert. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Hersteller in Teilbereichen Entwicklungsdienstleistungen wieder selbst erbringen. Diese Entwicklung könnte durch Kosteneinsparungen der Hersteller aufgrund der Coronavirus-Pandemie zusätzlich verstärkt werden. Dies hätte für Bertrandt eine Reduzierung des aktuellen und des zukünftigen Geschäftsvolumens zur Folge, die sich negativ auf die Umsatz- und Ertragslage des Unternehmens auswirken könnte. Das Risiko einer kundenseitigen Änderung der Outsourcing-Strategie ist aufgrund des verbesserten Vergabeverhaltens der Kunden nach Einschätzung von Bertrandt ein Risiko der Kategorie B, verbunden mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit. Die seit Ende September 2015 geführte öffentliche Diskussion um die Messung von Emissionswerten bei Pkw und die Debatte über eine mögliche Anpassung bei der Messmethodik durch die Gesetzgeber beschäftigen immer noch alle Akteure der deutschen Automobilbranche. Als Konsequenz daraus rückt die Elektromobili- tät stärker in den Fokus ihrer Technologie-Entwicklung. Ein strategischer Wandel in der Antriebstechnologie ist in vollem Gange. Mittelfristige Modellplanungen können vor diesem Hintergrund vielfach geprüft und überarbeitet werden, was in einer Reduzierung der Variantenvielfalt münden kann. Vor diesem Hintergrund können Attraktivität und Nachfrage bestehender Leistungen abnehmen. Entwicklungsumfänge in bestehenden Geschäftsfeldern werden reduziert oder entfallen gänzlich. Der Technologiewandel bietet aber auch zusätzliche Chancen durch 21 neue Möglichkeiten der Markterschließung. Hierbei kann der Bedarf zusätzlicher Investitionen entstehen. Zudem kann sich eine neue Wettbe- werbssituation ergeben. Das Risiko neuer Technologien hat vor dem Hintergrund der Transformation in der Automobilbranche im Allgemeinen und insbesondere in Bezug auf die eMobilität an Relevanz gewonnen. Bertrandt schätzt dieses Risiko aktuell als Risiko der Kategorie B mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit ein. Die Coronavirus-Pandemie belastet Unternehmen und die gesamte Wirtschaft stark. Hersteller sind von Rohstoff- und Chipmangel betroffen, welche Auswirkungen auf die Produktionsketten und somit auch auf die Umsatzentwicklung und die Vergabe von Entwicklungsbudgets haben. Hieraus ergibt sich für Bertrandt ein erhöhtes Risiko für Projektstopps und -verschiebungen. Entsprechend wird dieses Risiko als Risiko A mit der Eintrittswahrscheinlichkeit mittel eingestuft. PREISENTWICKLUNG Die Automobilindustrie weist traditionell eine hohe Preissensitivität auf, und effiziente Prozessstrukturen werden gefordert. Zudem wirkt sich hier auch das gesteigerte Maß an Komplexität als Folge der formaljuristischen Anpassungen im Bereich der Werkverträge aus. Ein hö- heres Maß an geforderten Entwicklungsumfängen aus Ländern mit niedrigeren Lohnkosten lässt sich beobachten. Prognoseanpassungen und Sparprogramme einzelner Kunden können zu einer angespannten Preissituation und einem restriktiveren Vergabeverhalten führen. Der Bertrandt-Konzern begegnet diesen Rahmenbedingungen mit einer optimierten Kostenstruktur, einem hohen Maß an Qualität und einer projektbezogenen Standortdiversifikation im Ausland. Ein preislicher Wettbewerb wird demnach dauerhaft bestehen. Daher stuft Bertrandt dies als A-Risiko ein, verbunden mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit. Um dem Preisdruck entgegenzuwirken, ist die Ableitung neuer Strategien erforderlich. Kooperationen beziehungsweise eigene Gesellschaften im Ausland gewinnen immer mehr an Bedeutung. Dabei ist einerseits die Identifikation neuer Zielmärkte und andererseits die Gewinnung entsprechender Ressourcen zu attraktiven Kosten relevant. Um Leistungen länderübergreifend erbringen zu können, sind entsprechende Aufwendungen notwendig, die während der Anlaufphase entstehen können. Darüber hinaus stellen Neuinvestitionen, welche sich aus den Strategien der einzelnen Geschäftsfelder ergeben, Bertrandt vor neue Herausforderungen. Leistungen, die aufgrund verspäteter Inbetriebnahme zeitverzögert auf den Markt gebracht werden, erfordern möglicher- weise eine Vorfinanzierung. Bertrandt schätzt die Kategorie der strategieverbundenen Risiken als Risiko der Kategorie B mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit ein. IMPLEMENTIERUNG NEUER PROZESSE Fester Bestandteil des Geschäftsmodells eines Entwicklungsdienstleisters wie Bertrandt ist die ständige Orientierung an den technischen Be- dürfnissen der Kunden. Das bringt die fortlaufende Implementierung neuer Prozesse, Software-Tools und Systeme mit sich. Die fehlerfreie Um- setzung der Einführung ist notwendig, um die obligatorischen Zertifizierungen zu erhalten. Ferner könnte die mangelhafte Umsetzung neuer Prozesse zu Effektivitäts- und Effizienzverlusten sowie zu steigenden Kosten führen. Um diesem Risiko adäquat zu begegnen, hat Bertrandt ein ganzheitliches Managementsystem installiert, um nichtfinanzielle Leistungsindikatoren regelmäßig zu messen und zu beurteilen. Das dient der Erfüllung der Anforderungen von Kunden, Partnern, Gesetzgebern/Behörden und weiteren Interessenträgern. Das Managementsystem fokussiert die Mitarbeiter von Bertrandt darauf, effektiv und fehlerfrei zu arbeiten sowie Optimierungspotenziale aufzudecken und aktiv an der Weiterentwicklung der Prozesse mitzuwirken. Das Managementsystem wird jährlich von externen Zertifizierungsstellen geprüft. Grundlage bilden die Anforderungen und Vorgaben der folgenden Normen: – DIN EN ISO 9001 Qualitätsmanagement – DIN EN ISO 14001 Umweltmanagement – DIN ISO/IEC 27001 Informationssicherheit verbunden mit dem Branchenstandard TISAX/Prototypenschutz des VDA Verband der Auto- mobilindustrie) – DIN ISO 45001 Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement verbunden mit dem AMS (Arbeitsschutz mit System) der VBG (Verwaltungsberufsgenossenschaft) – DIN EN ISO/IEC 17025 für akkreditierte Prüflabore – EN 9100 Qualitätsmanagement für die Bereiche der Konstruktions-, Entwicklungsumfänge und Software-Entwicklung für die Luftfahrtindustrie – DIN EN ISO 13485 Qualitätsmanagement für die Bereiche der Entwicklungs- und Verifizierungsdienstleistungen im elektromechanischen Medizinproduktebereich und Entwicklung von Medizinprodukte-Software – Energie-Audit nach EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) Die Bewertung der Geschäftsprozesse erfolgt durch das interne Managementsystem, aggregiert über die operativen Einheiten sowie in den Zentralfunktionen Niederlassungen für den Bertrandt-Konzern. Die Gesamtbewertung repräsentiert den Status der Geschäftsprozesse, die in insgesamt fünf Bewertungsbereiche in Anlehnung an die High-Level-Struktur der Managementsystem-Normen gegliedert ist: I. Leistung des Managementsystems (zum Beispiel: Zielprozess des Managementsystems und dessen Erreichung, Ergebnisse aus Audits und Begutachtungen, Steuerung der Ressourcen) II. Dienstleistungserbringung (zum Beispiel: Rückmeldungen von Kunden, Reklamationsmanagement, Lieferantenbeziehungen, Projekt- abwicklung) III. Kontinuierliche Verbesserung (zum Beispiel: Status von Maßnahmen zur nachhaltigen Fehlerbeseitigung, zur Vorbeugung von poten- ziellen Fehlern und zur Reaktion auf absehbare Veränderungen, zur Effizienzsteigerung und zum Innovationsmanagement) IV. Risikomanagement (zum Beispiel: Status und Umgang mit Prozess-, Sicherheits- und Umweltrisiken, insbesondere deren Vorbeugung und Vermeidung, Unternehmenssicherheit sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz) V. Mitarbeiter und Human Resources (zum Beispiel: Mitarbeiterorientierung, Fluktuationsquote, betriebliches Gesundheitsmanagement) 22 Als Grundlage der Bewertung der Geschäftsprozesse dient eine 100-Punkte-Skala, deren Werte nachfolgend mit folgenden Aussagen verknüpft werden: < 50 Der betrachtete Geschäftsprozess weist Abweichungen von den Soll-Vorgaben auf. Die Ursache für die Abweichung muss ermittelt und nachhaltige Maßnahmen zur Korrektur müssen eingeleitet werden. Die Wirksamkeit muss sichergestellt sein. 50 – 75 Der betrachtete Geschäftsprozess ist stabil und beherrscht. Es ist jedoch mit Änderungen und potenziellen Abweichungen zu rechnen. Es müssen Maßnahmen zur Vorbeugung eingeleitet werden. Die Wirksamkeit muss sichergestellt sein. > 75 Der betrachtete Geschäftsprozess ist stabil und beherrscht, die Nachhaltigkeit und die Wirksamkeit sind sichergestellt. Die Aktivitäten konzentrieren sich auf die Aufrechterhaltung oder Effizienzsteigerung und Leistungsoptimierung. Das durchgeführte Bewertungsverfahren der Geschäftsprozesse des Bertrandt-Konzerns ergibt für das Geschäftsjahr 2020/2021 folgende Er- gebnisse für unsere nicht-finanziellen Leistungsindikatoren: Bewertungsbereiche Punkte I Leistung des Managementsystems 87 (Vorjahr 86) II Dienstleistungserbringung 92 (Vorjahr 82) III Kontinuierliche Verbesserung 77 (Vorjahr 79) IV Risikomanagement 92 (Vorjahr 93) V Mitarbeiter und Human Resources 86 (Vorjahr 81) Die Ergebnisse sind als Indikatoren zur Aussage der Stabilität und der Nachhaltigkeit der Geschäftsprozesse des integrierten Management- systems von Bertrandt zu bewerten. Alle Ergebnisse der Bewertungsbereiche liegen wie im Vorjahr eindeutig über der 75-Punkte-Grenze, die die Geschäftsprozesse als stabil und beherrscht ausweist. Über die bereits im vergangenen Geschäftsjahr eingeleiteten Maßnahmenpakete hinaus wurden konzernweite Veränderungen erforderlich. Diese wurden im Rahmen des Organisationsprojekts „Strategy, People, Success“ in die Wege geleitet. Hierdurch wird den Trends Digitalisierung und Elektromobilität sowie der sich verändernden Kunden- und Wettbewerbslandschaft Rechnung getragen. Auf diese Weise gelang es, die Leistung des Managementsystems und die Stabilität der Prozesse auf hohem Vorjahresniveau zu halten. Die Integrität des Managementsystems ist sichergestellt. Auch im Bewertungsbereich der Dienstleistungserbringung konnte der Wert, trotz der vielfältigen Herausforderungen, gehalten werden. Der Grad der Kundenzufriedenheit ist ähnlich positiv. Das im vorherigen Geschäftsjahr neu konzipierte Instrumentarium zum Maßnahmenmanage- ment wurde eingeführt. Zahlreiche Verbesserungs- und Optimierungsmaßnahmen sind eingeleitet und darin erfasst. Die Veränderungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen und greifen erst nachgelagert. Daraus hervorgehend gibt der Wert zur kontinuierlichen Verbesserung leicht nach. Durch Anpassungen in den Bereichen IT-Sicherheit und der Corporate Security sowie durch die Umsetzung des TISAX Informationssicher- heitsstandards des VDA konnte der Wert des Bewertungsbereichs Risikomanagement gegenüber dem Vorjahr verbessert werden. Im Umgang mit der Coronavirus-Pandemie erweist sich das etablierte Managementsystem als äußerst zuverlässig und robust. Trotz des zuverlässigen Pan- demiemanagements sind die Auswirkungen der Pandemie spürbar: So mussten zahlreiche, bewährte Maßnahmen im Gesundheitsmanage- ment aus Infektionsschutzgründen zurückgefahren werden. Kurzarbeit und die wirtschaftliche Situation in der Automobilbranche verstärken die Auswirkungen auf den Bewertungsbereich Mitarbeiter und Human Resources zusätzlich. Dies erklärt hier den leichten Rückgang. Dass mit dem Maßnahmenpaket „Arbeitswelt der Zukunft“ ein guter und richtiger Schritt getan wurde, zeigt sich jetzt nicht zuletzt in der verbreiteten und ausfallsicheren Nutzung des mobilen Arbeitens. Deshalb konzentrieren sich die Aktivitäten des Managements auf die Aufrechterhaltung und Optimierung der Leistungen für unsere Kunden. Das Risiko der Implementierung neuer Prozesse schätzt Bertrandt unverändert als Risiko der Kategorie B ein mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit. IT-SICHERHEIT Als Entwicklungsdienstleister ist Bertrandt in hohem Maße auf eine reibungslos funktionierende und sichere elektronische Datenverarbeitung angewiesen. Auf den stetigen Wandel der Geschäftsprozesse und den Kostendruck müssen wir sehr schnell mit Lösungen reagieren. Die Her- ausforderung dabei ist es, die Gesamtkosten der IT zu optimieren sowie gleichzeitig Funktionalität und Sicherheit zu erhöhen. Seit 2005 sind gruppenweit interne Security Circles etabliert, die die einheitlichen Sicherheitsstandards definieren und überwachen. Von 2006 an wurden wir an verschiedenen Standorten nach ISO 27001 zertifiziert und haben weitergehende interne IT-Sicherheitsprozesse mithilfe einheitlicher Stan- dards implementiert, die auch kontinuierlich mit unseren Kunden abgestimmt werden. Bertrandt setzt fortwährend verschiedene Lösungen ein, um Schwachstellen zu identifizieren, beispielsweise neueste Firewalls, Intrusion-Detection-Systeme oder auch sogenannte Content Scanner. Zur Erhöhung der Sicherheit wurden zusätzliche Maßnahmen umgesetzt, zum Beispiel eine Zwei-Faktor-Authentifizierung oder auch starke Verschlüsselungen für Kundenanbindungen. Darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr 2015/2016 die Position eines Chief Information Security Officer (CISO) eingerichtet. Aggregiert auf den Gesamtkonzern wird dieses Risiko angesichts der umfangreichen präventiven Maßnahmen und insbesondere wegen der Aktualisierung der Zutrittssysteme als Risiko der Kategorie B mit einer geringen Eintrittwahrscheinlichkeit angesehen. 23 PERSONAL Eine unzureichende Verfügbarkeit und die Fluktuation von qualifiziertem Personal könnten sich hemmend auf die Geschäftsentwicklung aus- wirken. In dieser Kategorie werden daher die Knappheit an qualifizierten Bewerbern und das daraus erwachsende Risiko für das Unternehmen subsumiert. Die Rekrutierung qualifizierten Personals sowie die stetige Fortbildung der Mitarbeiter sichern die Verfügbarkeit des notwendigen Know-hows und das Unternehmenswachstum. Bertrandt ist daher stets darauf bedacht, seiner Belegschaft ein attraktives Arbeitsumfeld mit interessanten, abwechslungsreichen und anspruchsvollen Tätigkeiten zu bieten. Dennoch ist ein Wechsel von Mitarbeitern beispielsweise zum Kunden nicht gänzlich auszuschließen, da diese auch sehr attraktive berufliche Perspektiven bieten können. Ein potenzielles Risiko erwächst zu- dem aus der zuletzt anziehenden Inflation, die sich auch im Form von Zweitrundeneffekten auswirken könnten. Das Risiko der unzureichenden Verfügbarkeit von Personal hat sich vor dem Hintergrund der aktuellen Lage der Automobilbranche insgesamt entspannt, so dass die Bindung von Leistungsträgern vor allem im Segment Elektrik/Elektronik in den Fokus rückt. Das Risiko der Fluktuation ist momentan in die Kategorie B einzuordnen mit einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit. UNTERNEHMENSSICHERHEIT Das Risiko Unternehmenssicherheit kann der Kategorie B mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit zugeordnet werden. Um den zukünf- tigen Konzern- Erfordernissen gerecht zu werden, wurde das Security Risk Management (in Anlehnung an die ISO 31000) neu strukturiert. Unter Berücksichtigung von Erfahrungen aus der Vergangenheit, der Gegenwart, aber auch zukünftigen Trends wurden die bisherigen Risiken neu kategorisiert, um weitere Deliktbereiche erweitert, zu einer einzigen Kennzahl zusammengeführt und damit methodisch zielgerichteter be- rechnet. Diese drückt nun in aggregierter Form das durchschnittliche Risiko von Sicherheitsvorfällen aus den verschiedenen Deliktbereichen in der Corporate Security aus. Corporate Security bedeutet insgesamt, strategisch und operativ Vorkehrungen sowie Maßnahmen zum Schutz der Assets des Unternehmens zu treffen, welche für das Fortbestehen von diesem erforderlich sind. Durch Sicherheitsvorfälle im Bereich Corporate Security könnte die Geschäftstätigkeit von Bertrandt maßgeblich behindert werden. In dieser Kategorie werden daher Delikte/Vorfälle, unter anderem aus den Bereichen Gewaltkriminalität, gewaltlose und organisierte Kriminalität, Wirtschafts- und Industriespionage, Sabotage, Extre- mismus sowie aus der Organisation hervorgehende Bedrohungen, betrachtet. Ziel hierbei ist einerseits der Schutz der Mitarbeitenden und des Bertrandt-Eigentums, aber auch der Schutz von Informationen und der Reputation sowie die Aufrechterhaltung der Fähigkeiten und Prozesse. GESAMTRISIKO Das beschriebene Frühwarnsystem unterstützt das Management dabei, bestehende Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegen- maßnahmen einzuleiten. Das Risikofrüherkennungs- und Überwachungssystem wurde wie jedes Jahr im Rahmen der diesjährigen Abschluss- prüfung einer Pflichtprüfung unterzogen. Zusammenfassend ergibt die Risikoanalyse auf Basis der uns heute bekannten Informationen ein zufriedenstellendes Ergebnis: Der maximale Schadenserwartungswert nach Gegenmaßnahmen sank deutlich. Risiken mit einem existenzge- fährdenden Schadens- oder Gefährdungspotenzial für die Vermögens-, Finanz-und Ertragslage des Bertrandt-Konzerns sind derzeit weiterhin nicht erkennbar. CHANCEN Als Technologieunternehmen steht Bertrandt als kompetenter Partner an der Seite seiner Kunden. Ziel ist es, das Unternehmen durch eine nach- haltige Unternehmensführung erfolgreich am Markt zu positionieren und seine führende Marktstellung durch ein breites und tiefes Leistungs- spektrum weiter auszubauen. Die drei wesentlichen Treiber des Bertrandt-Geschäftsmodells sind Modellvielfalt, technologischer Fortschritt und Fremdvergabeverhalten. Im Folgenden wird die mögliche Entwicklung dieser drei Einflussfaktoren aus Sicht der Bertrandt AG dargestellt, und die sich daraus ergebenden Chancen für den Konzern werden abgeleitet. Die Kategorie „Eintrittswahrscheinlichkeit“ für diese Trends unterteilt Bertrandt wie folgt: – Gering entspricht einer Wahrscheinlichkeit zwischen null und 25% – Mittel entspricht einer Wahrscheinlichkeit zwischen 25 und 50% – Hoch entspricht einer Wahrscheinlichkeit zwischen 50 und 75% – Sehr hoch entspricht einer Wahrscheinlichkeit zwischen 75 und 100% Bezüglich der möglichen finanziellen Auswirkungen der Chancen unterscheidet Bertrandt die folgenden Kategorien: – Unwesentlich entspricht einem positiven Einfluss auf die Gesamtleistung bis zu zwei Prozent – Moderat entspricht einem positiven Einfluss auf die Gesamtleistung zwischen zwei und fünf Prozent – Wesentlich entspricht einem positiven Einfluss auf die Gesamtleistung von mehr als fünf Prozent MODELLVIELFALT Die seit Ende September 2015 geführte öffentliche Diskussion um die Messung von Emissionswerten bei Pkw und die Debatte über eine mög- liche Anpassung bei der Messmethodik durch die Gesetzgeber beschäftigen immer noch alle Akteure der deutschen Automobilbranche. Als Konsequenz daraus rückt für viele Automobilhersteller Elektromobilität stärker in den Fokus ihrer Technologie-Entwicklung. Ein strategischer Wandel in der Antriebstechnologie zeichnet sich ab. Mittelfristige Modellplanungen werden vor diesem Hintergrund vielfach geprüft und überarbeitet, was in einer Ausweitung alternativer Antriebsvarianten münden kann. Nach Einschätzung des VDA wird das Modellangebot von Elektro-Pkw in den nächsten Jahren bis 2023 von aktuell 70 auf rund 150 Modelle mehr als verdoppelt. Bis im Jahr 2024 prognostiziert der VDA Investitionen in die Entwicklung neuer Antriebe in Höhe von 50 Mrd. EUR. Dies führt zu einer eindrucksvollen Modelloffensive. Neben der eigentlichen Entwicklungsarbeit für das Fahrzeug an sich ergibt sich durch die Adaption dieser verschiedenen Antriebs- und Getriebe- varianten weiteres Geschäftspotenzial für Entwicklungsdienstleister, so die Experten in einer Studie von Berylls. Die Eintrittswahrscheinlichkeit für dieses Szenario schätzt Bertrandt aus diesem Grund hoch ein bei einem wesentlichen Einfluss auf die Gesamtleistung. Im Vergleich zum vorangegangenen Geschäftsjahr hat sich die Einschätzung nicht verändert. 24 TECHNOLOGISCHER FORTSCHRITT Das zukünftige Wachstum der Automobilindustrie wird laut dem VDA durch tiefgreifende strukturelle Veränderungen auf regionaler, wirtschaft- licher und vor allem technologischer Ebene deutlich. So wurden im Juni 2021 vom Bundestag mit dem neuen Klimaschutzgesetz höhere CO 2 -Reduktionsziele für 2030 und eine auf 2045 vorgezogene Treibhausneutralität für Deutschland beschlossen. So wird laut VDA die Auto- mobilindustrie die Rekordsumme von 150 Mrd. EUR allein bis 2025 in neue Antriebe, Batterietechnik und Digitalisierung investieren. In der Luftfahrtindustrie wurde durch die Coronavirus-Pandemie die größte Krise der Branche ausgelöst. Der BDLI geht jedoch davon aus, dass die weltweite Nachfrage nach Luftverkehr voraussichtlich wieder sukzessive zunehmen wird. Auch hier hat die Bundesregierung im Klimaschutz- gesetz das Ziel gesetzt, bis 2030 die CO 2 -Emissionen des gesamten Verkehrs um 42% gegenüber 1990 zu senken und bis 2050 Treibhausneu- tralität zu erreichen. Zusätzliche Projekte wie unbemanntes Fliegen sowie Vernetzung und Digitalisierung stellen weitere Entwicklungsbereiche der Luftfahrt dar. In den weiteren Schwerpunktbranchen von Bertrandt außerhalb der Automobil- und Luftfahrtindustrie stellt ebenfalls die zunehmende Digita- lisierung von Prozessen einen großen Einfluss dar. Intelligente, digital vernetzte Systeme bilden die Grundlage für die Umsetzung effizienterer Wertschöpfungsketten – von der Idee eines Produkts über die Entwicklung, Fertigung, Nutzung bis hin zu Wartung und Recycling. Industrie 4.0 bietet für Deutschland als international führenden Industrieausrüster große Chancen. Die Unsicherheit deutscher Unternehmen im Hinblick auf die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung hat sich besonders durch die Coronavirus-Pandemie deutlich vergrößert. Diese Entwicklung spiegelt sich auch im Geschäftsklimaindex des ifo Instituts – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V. – wider. Nach leichten Anstiegen in den letzten Monaten hat sich die Stimmung aufgrund der ansteigenden Infektionszahlen erneut eingetrübt. Be- sonders im Dienstleistungssektor hat sich das Geschäftsklima verschlechtert, die Sorgen der deutschen Wirtschaft nahmen im Oktober 2020 zu. Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines weiterhin steigenden technologischen Anspruchs in den Zielbranchen des Bertrandt-Konzerns wird nach heutigem Stand hoch eingeschätzt, bei einem wesentlichen Einfluss auf die Gesamtleistung. Diese Beurteilung entspricht der des Vorjahres. FREMDVERGABEVERHALTEN Nach Einschätzung einer Studie des Verbands der Automobilindustrie (VDA) ist ein langfristiger Trend für steigende Vergabeumfänge erkenn- bar. Besonders bei der Serienentwicklung von Fahrzeugen sowie im Rahmen der Entwicklung neuer Technologien wie dem autonomen Fahren und der Software im Fahrzeug entstehen Umsatzpotenziale für Entwicklungsdienstleister. Neue Kooperationsmodelle sowie ein Ausbau der Kompetenzen der Entwicklungsdienstleister werden nötig sein, um den steigenden Anforderungen der Kunden gerecht zu werden. Der VDA geht daher von einem Auftragsvolumen für Entwickler von Fahrzeugen und Fahrzeugtechnologien aller Voraussicht nach von 29 Mrd. EUR im Jahr 2030 aus. Die tatsächliche Entwicklung hängt entscheidend vom weiteren Verlauf der Coronavirus-Pandemie ab. Die Eintrittswahrschein- lichkeit einer grundsätzlich weiterhin steigenden Fremdvergabe von Entwicklungsdienstleistungen in der Kernbranche des Bertrandt-Konzerns schätzen wir nach heutigem Stand daher hoch ein bei einem wesentlichen Einfluss auf die Gesamtleistung. Dieser Umstand hat sich seit dem vergangenen Geschäftsjahr nicht verändert. GESAMTCHANCEN Die wesentlichen Einflussfaktoren auf das Bertrandt-Geschäftsmodell sind, abgesehen vom weiteren Verlauf der Coronavirus-Pandemie, aus Sicht des Unternehmens intakt und bieten weiterhin Potenziale für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung. Die gesamtwirtschaftlichen Prognosen der Wirtschaftsforschungsinstitute sind für das Jahr 2021 und darüber hinaus – unter dem Vorbehalt des Risikos der weiteren Pandemieentwicklung – deutlich positiv. Eine weitere Zunahme der Modellvielfalt bei elektrifizierten Fahrzeugen, der weiterhin bestehende technologische Fortschritt sowie ein anhaltendes Fremdvergabeverhalten sind auch nach Ansicht externer Experten wahrscheinlich. Vor dem Hintergrund der aktuellen Rahmenbedingungen aufgrund des Coronavirus und des daraus resultierenden Einflusses auf die konjunkturelle und branchenspezifische Lage besteht auch im Geschäftsjahr 2021/2022 eine hohe Unsicherheit hinsichtlich der konkreten Entwicklung. Zusam- menfassend ergibt die Chancenanalyse auf Basis der uns heute bekannten externen Studien und eigens geführter Gespräche ein grundsätzlich intaktes Bild. Inwieweit sich die weitere Entwicklung der Coronavirus-Pandemie auf die Gesamtchancen von Bertrandt auswirkt, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend vorhersehbar. FAZIT Der Ausblick auf das kommende Geschäftsjahr ist weiterhin von zahlreichen Entwicklungen in den für Bertrandt wichtigen Branchen geprägt, deren Ausgang aktuell nicht abschließend beurteilt werden kann. Je nach Entwicklung der beschriebenen Einflussfaktoren können sich für die Bertrandt AG im kommenden Geschäftsjahr Chancen oder Risiken ergeben. Solange sich die beschriebenen Risiken jedoch nicht manifestieren und die Chancen weiterhin intakt sind, geht Bertrandt für das kommende Geschäftsjahr von einer positiven Unternehmensentwicklung aus. 25 PROGNOSEBERICHT RAHMENBEDINGUNGEN Die Experten der führenden deutschen Wirtschaftsinstitute gehen in der Gemeinschaftsdiagnose des Herbstgutachtens 2021 von einem Er- holungsprozess aus, wobei sich die Dynamik der weltweiten Konjunkturerholung verlangsamt hat. Die Wachstumsraten wurden im Vergleich zu den Frühjahrsprognosen überwiegend nach unten korrigiert. Belastungsfaktoren für die Konjunktur sind mögliche weitere Pandemiewellen im Herbst und Winter sowie temporäre Lieferengpässe bei Vorprodukten. Der Zuwachs der Weltproduktion wird für das Jahr 2021 noch auf 5,7% prognostiziert, nach bisher 6,3%. Für das Jahr 2022 wird ein Anstieg um 4,2% (bisher 4,1%) erwartet. Für die USA sei im Jahr 2021 mit einer Zuwachsrate von 5,6% (bisher 6,9%) und im Jahr 2022 von 3,5% (bisher 3,5%) zu rechnen. China bleibt mit einem antizipierten Wachstum in Höhe von 7,8% (2021) und 4,9% (2022) eine Region mit einer der höchsten Erholungsraten. Allerdings wurden die Erwartun- gen der Gemeinschaftsdiagnose im Vergleich zum Frühjahrsgutachten (2021: 9,5%, 2022: 5,5%) deutlich gesenkt. Für die Region Europa sind die Institute zuletzt optimistischer als im Frühjahr 2021. Das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) soll dort um 5,1% (2021, bisher 4,2%) be- ziehungsweise in 2022 um 4,4% (bisher 4,2%) zulegen. Damit würde das Vorkrisenniveau der ökonomischen Aktivität in Europa zu Beginn des kommenden Jahres wieder erreicht. Für Deutschland revidieren die Institute die BIP-Prognosen. Während im Frühjahr 2021 noch ein Anstieg um 3,7% erwartet wurde, lautet die jüngste Prognose noch auf 2,4% für das Jahr 2021. Im kommenden Jahr 2022 (BIP 4,8%, bisher 3,9%) sollten die Beeinträchtigungen durch Pandemie und Lieferengpässe allerdings abnehmen, sodass die Normalauslastung wieder erreicht würde. Die Konjunkturprognosen im vergangenen Jahr, also im Herbst 2020, waren laut Aussage der Institute mit einer außergewöhnlichen Unsicher- heit und vielen Risikofaktoren belegt. Rückblickend betrachtet zeigt sich, dass die letztjährigen Prognosen für das Jahr 2021 zu optimistisch waren, weil sich insbesondere der Pandemieverlauf länger negativ ausgewirkt hat als erwartet. Die diesjährigen Herbstprognosen weisen ebenfalls auf Risikofaktoren hin, allerdings weniger umfänglich als im letzten Jahr. Die zwei Hauptunsicherheitsfaktoren gehen laut Internatio- nalem Währungsfonds (IWF) oder dem Herbstgutachten von steigenden Preisen insbesondere für Energieträger sowie dem weiteren Verlauf der Pandemie aus. BRANCHENSITUATION Forschungs- und Entwicklungsprogramme in den für Bertrandt relevanten Branchen standen phasenweise bedingt durch die Coronavirus-Pan- demie unter Budgetrestriktionen. Laut einer Studie des Beratungsunternehmens Berylls vom Juni 2021 sanken die weltweiten Forschungs- und Entwicklungsbudgets (F&E-Budget) im Automobilsektor von 163,8 Mrd. EUR im Jahr 2019 um 4,3% auf 156,7 Mrd. EUR im Jahr 2020. Das an externe Dienstleister vergebene F&E-Volumen sank im gleichen Zeitraum um knapp 13% von 12,5 Mrd. EUR auf 10,9 Mrd. EUR. Mit Blick auf die kommenden fünf bis zehn Jahre rechnet Berylls mit einer Erholung der globalen Entwicklungsbudgets im Automobilsektor auf 183,7Mrd. EUR (2025) beziehungsweise. auf 214,9 Mrd. EUR (2030). Das F&E-Outsourcing-Budget an Entwicklungsdienstleister soll der Studie zufolge noch dynamischer, und zwar auf 16,0 Mrd. EUR (2025) beziehungsweise. auf 20,5 Mrd. EUR (2030), ansteigen. Insgesamt wiesen verschiedene Kunden, Branchen und Dienstleistungsfelder eine heterogene Entwicklung in der Krise auf. Strategische Ent- wicklungsprogramme mit Bezug zu den Megatrends im Automobil-, Luftfahrt- oder Medizinsektor sowie Projekte mit einem nahen Produk- tionsanlauf wurden typischerweise aufrechterhalten. Laut Berylls-Studie verblieben die F&E-Budgets mit Schwerpunkt Elektrik/Elektronik & Software beispielsweise im Jahr 2020 mit 53,0 Mrd. EUR fast auf dem Vor-Pandemie-Niveau (2019: 53,8 Mrd. EUR). Mit einem antizipierten Wachstum in Höhe von jährlich rund 7,0% zwischen 2020 und 2030 auf bis zu 104,2 Mrd. EUR soll diese Entwicklungsdisziplin zudem die stärkste Wachstumsrate aufweisen. Die für eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung bei Bertrandt wesentlichen Markttrends umweltfreundliche individuelle Mobilität, Digitalisie- rung, vernetztes und autonomes Fahren sowie zunehmende Modell- und Variantenvielfalt bei batteriebetriebenen Fahrzeugen erachten wir als intakt. Besonders durch den Green Deal und die Verschärfung der EU-Klimaziele, laut welchen Europa bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent sein will, wird nach Angaben des VDA der klare Fokus auf die Elektromobilität gelegt. Zusätzlich werden alle Antriebsoptionen be- nötigt, um diese Herausforderung zu bewältigen. Hierzu zählen beispielsweise weitere alternative Antriebsformen wie E-Fuels, Wasserstoff oder regenerative Kraftstoffe. Ein weiteres Ziel der deutschen Hersteller und Zulieferer ist es, den Straßenverkehr künftig noch sicherer und komfortabler zu machen, so der VDA. Dazu entwickeln die Branchenakteure Automatisiertes- Fahren-Funktionen, die auf bestehenden Fahrerassistenzsystemen aufbauen. Spurhalteassistenten warnen und lenken gegen, wenn das Auto von der Fahrbahn abzukommen droht. Durch diese und weitere Maßnahmen erhalten Fahrzeuginsassen und Verkehrsteilnehmer mehr Sicherheit. Rechtlich zulässig ist seit Mai 2021 in Deutschland, dass auf bestimmten, festgelegten Strecken autonome Kraftfahrzeuge der Stufe IV unterwegs sein dürfen. Diese vorletzte Stufe auf dem Weg zum automatisierten Fahren erlaubt, dass die Fahrzeugführung vollständig an das Fahrzeug abgegeben wird. Der Fahrer wird zum Passagier, der nicht für Verkehrs- verstöße oder Unfälle haftet und beispielsweise auch schlafen kann. Informations- und Kommunikationssysteme im Fahrzeug und die Vernetzung der Verkehrsträger mit dem Straßenverkehr und der Infrastruk- tur sind laut VDA ein Schlüsselthema für die Automobilindustrie. Car-IT ist laut dem Verband die wesentliche Grundlage für Innovationen in kommenden Fahrzeuggenerationen. Fahrzeughersteller und Fahrzeuge werden zu Dienstleistern für vernetzte Mobilität, die die Bedürfnisse der Fahrer erkennen und ihm assistierend zur Seite stehen. An der Schwelle zum klimaneutralen Fliegen hat sich die Luftfahrtbranche ambitionierte Ziele gesetzt. In den vergangenen Jahren konnten der Schadstoffausstoß und die Lärmbelastung bereits um 80% pro Passagierkilometer gesenkt werden, wie der Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e.V. (BDLI) berichtet. Jedoch soll der internationale Luftverkehr nur noch klimaneutral wachsen. Deshalb werden seit Langem 90% der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in die Senkung der Emissionen investiert, um dieses Ziel zu erreichen. Airbus stellte im Herbst 2020 erstmals Konzepte für emissionsfreies Fliegen ab 2035 vor. Dabei kommt Wasserstoff als Energiequelle eine Schlüsselrolle zu. An den Standorten Bremen und Nantes baut Airbus Entwicklungszentren für Wasserstofftanks auf. 26 Neben den Umweltzielen hat die Luft- und Raumfahrtindustrie laut BDLI durch die Coronavirus- Pandemie einen deutlichen wirtschaftlichen Rückgang erlebt. Durch den Zusammenbruch des weltweiten Flugverkehrs wurden zusätzlich Zulieferer in der gesamten Bundesrepublik ge- troffen. Um die Transformation des Luftfahrtsystems zu bewältigen und die strategische Industrie zu retten, wurden alle Beteiligten, Zulieferer und Fluggesellschaften durch die Politik sowie Behörden und die Forschung unterstützt. Die Experten des VDMA berichten, dass sich der Maschinen- und Anlagenbau auf Erholungskurs befindet. Im dritten Quartal 2021 bewerten 80% der Unternehmen ihre Geschäftslage als „sehr gut“ oder „gut“. Die positive Auftragslage wird nur von deutlich spürbaren Materialeng- pässen, überdurchschnittlich steigenden Material- und Energiepreisen sowie dem wieder in den Fokus rückenden Fachkräftemangel über- schattet. In der Elektroindustrie berichten die Experten des ZVEI, dass 58% der Branchenfirmen ihre gegenwärtige wirtschaftliche Situation im August 2021 gut einschätzten. 34% beurteilten sie als stabil und 8% als schlecht. Beim Blick nach vorn gingen 20% der Elektrounternehmen von expandierenden Geschäften in den kommenden Monaten bis Jahresende aus. 65% erwarten gleichbleibende und 15% nachlassende Aktivi- täten. Die Erwartungen der Hersteller aus dem Bereich Medizintechnik für die nächsten Jahre sind laut dem Fachverband SPECTARIS positiv. Die Coronavirus-Pandemie hat auf eine erschreckende Weise gezeigt, welche Bedeutung die Gesundheitssysteme auf die Gesellschaft haben. Die Experten prognostizieren für die kommenden Jahre einen durchschnittlichen jährlichen Anstieg des Weltmarkts für Medizintechnik in Höhe von rund 5%. Die Marktgröße soll in 2023 einen Wert von ca. 550 Mrd. USD erreichen. Die deutsche Medizintechnik wird von dieser Entwicklung profitieren und ihren Wachstumskurs fortsetzen. POTENZIALE Als lösungsorientierter Technologiepartner richtet sich der Konzern an Markt- und Kundenanforderungen aus und investiert daher ebenso in die Infrastruktur wie in die Kompetenz seiner Mitarbeiter. Bertrandt steht als kompetenter Partner an der Seite seiner Kunden. Ziel ist es, das Unternehmen erfolgreich am Markt zu positionieren und die führende Marktstellung durch ein breites und tiefes Leistungsspektrum weiter auszubauen. Bertrandt positioniert sich mit der neuen Unternehmensstruktur als Engineering-Partner für ganzheitliche Fahrzeugentwicklung und versteht sich als Innovationspartner in richtungweisenden Themen wie beispielsweise der Elektronik und der Software. Die Kundenbasis von Bertrandt ist bewusst breit gefächert. Das Unternehmen fungiert in allen Kundenindustrien als kompetenter Berater und praxisorientierter Umsetzer in der Entwicklung technologischer Zukunftstrends. Aufgrund der steigenden Anforderungen im Mobilitätsbereich seitens der Ver- braucher und des Gesetzgebers sowie der zunehmenden Varianten- und Modellvielfalt bei Fahrzeugen mit alternativen Antrieben bietet der Markt aus unserer Sicht vielfältige Potenziale. Auch außerhalb der Mobilitätsindustrien gibt es für das Unternehmen gute Perspektiven, sich mit seinen Kompetenzen in Branchen wie Energie-, Medizin- und Elektrotechnik sowie Maschinen- und Anlagenbau am Markt zu positionieren. Mit der neuen Organisationsstruktur werden alle Leistungen des Konzerns allen Kunden angeboten, was unseren Anspruch als ein internationaler Technologiepartner mit klaren Leistungsschwerpunkten reflektiert. Zusätzlich setzt Bertrandt wie in der Vergangenheit schon auf agile Einheiten mit Start-up-Charakter und fokussiert Branchen und Kunden in den Bereichen Medizintechnik, Virtual und Augmented Reality, Cloud Solutions, Machine Learning oder Big Data. Die neue Struktur ermöglicht uns außerdem maximale Kundendurchdringung. So sieht Bertrandt auch in den kommenden Jahren Potenzial, seine Marktstellung als Entwicklungsdienstleister und Technologie-Konzern weiterhin nachhaltig zu festigen und auszubauen. Mit gezielten Investitionen optimiert Bertrandt kontinuierlich sein Leistungsspektrum. Wesentliche Erfolgsfaktoren sind eine bestmögliche Kunden- orientierung, engagierte Mitarbeiter sowie ein effizientes Kosten-und Kapazitätsmanagement. 27 GESAMTAUSSAGE ÜBER DIE VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG Die konjunkturellen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen für den Geschäftsverlauf im Berichtsjahr 2021/2022 sind wie in den vorangegangenen Kapiteln des Lageberichts dargestellt mit Chancen und Risiken verbunden. Externe Einflussfaktoren wie die Pandemie oder indirekte Auswirkungen der Materialknappheit liegen außerhalb der Einflusssphäre des Managements. Gleichzeitig stellen die Materialknappheit und hohe Inflationsraten insbesondere bei Energieträgern Risikofaktoren für die weitere konjunktu- relle Entwicklung dar. Chancen ergeben sich für Entwicklungsdienstleister aus den Megatrends Digitalisierung sowie autonome, vernetzte und umweltfreundliche Mobilität. Dabei erfordern insbesondere gesetzliche Vorgaben zur Emissionsreduktion große Investitionen in Forschung und Entwicklung. Solange sich der Pandemieverlauf nicht wieder intensiviert, die konjunkturellen Rahmenbedingungen nicht verschlechtern, unsere Kunden nachhaltig in die Forschung und Entwicklung neuer Technologien investieren, Entwicklungsleistungen weiterhin an Dienstleister vergeben werden sowie qualifiziertes Personal zur Verfügung steht, rechnet Bertrandt in Anbetracht des sich derzeit aufhellenden Marktumfelds, ver- mehrter Projektvergaben, einer insbesondere in Deutschland und den meisten Auslandsmärkten verbesserten Auslastung und einer weiteren Normalisierung für das Geschäftsjahr 2021/2022 mit: – Einem starken Wachstum der Gesamtleistung um 60 bis 90 Mio. EUR – Einer Erhöhung der EBIT-Marge (EBIT im Verhältnis zur Gesamtleistung) auf 4 bis 7% – Investitionen in Höhe von 30 bis 50 Mio. EUR – Einem positiven Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit, wobei sich die Höhe in Abhängigkeit der Mittelbindung im Bereich des Netto- umlaufvermögens im Zuge des Gesamtleistungswachstums ergibt. Ehningen, 6. Dezember 2021 Der Vorstand HANS-GERD CLAUS MICHAEL LÜCKE MARKUS RUF Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands Technik Vertrieb Finanzen 28 Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020/2021 01 Bertrandt AG | Ehningen BILANZ ZUM 30.09.2021 AKTIVA 30/09/2021 30/09/2020 in TEUR 1 A. ANLAGEVERMÖGEN 227.669 226.877 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.880 3.515 1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen 3.880 3.515 II. Sachanlagen 215.301 216.516 1. Grundstücke und Bauten 64.997 67.948 2. Technische Anlagen und Maschinen 93.213 69.695 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaustattung 22.255 24.536 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 34.836 54.337 III. Finanzanlagen 8.488 6.846 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 6.217 5.470 2. Beteiligungen 224 294 3. sonstige Ausleihungen 2.047 1.082 B. Umlaufvermögen 477.857 473.079 I. Vorräte 58.734 53.894 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 812 862 2. unfertige Leistungen 45.417 42.129 3. fertige Leistungen 12.505 10.903 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 267.859 284.360 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 161.285 168.582 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 99.006 102.478 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0 341 4. sonstige Vermögensgegenstände 7.568 12.959 III. Wertpapiere 1 1 1. sonstige Wertpapiere 1 1 IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 151.263 134.824 C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.933 4.398 AKTIVA GESAMT 710.459 704.354 1 Es können systemisch bedingte Rundungsdifferenzen von 1 TEUR auftreten. 02 BILANZ ZUM 30.09.2021 PASSIVA 30/09/2021 30/09/2020 in TEUR 1 A. Eigenkapital 338.737 330.428 I. Gezeichnetes Kapital abzüglich Nennbetrag eigener Anteile 10.095 10.095 II. Kapitalrücklage 28.791 28.791 III. Gewinnrücklagen 1. andere Gewinnrücklagen 263.974 259.062 IV. Bilanzgewinn 35.877 32.480 B. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen 120 151 C. Rückstellungen 56.496 62.802 1. Rückstellungen für Pensionen 4.996 4.615 2. Steuerrückstellungen 3.906 8.109 3. sonstige Rückstellungen 47.594 50.078 D. Verbindlichkeiten 314.980 310.931 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 214.474 209.928 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 881 570 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.417 2.365 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 71.721 79.735 5. sonstige Verbindlichkeiten 26.487 18.333 E. Rechnungsabgrenzungsposten 126 42 PASSIVA GESAMT 710.459 704.354 1 Es können systemisch bedingte Rundungsdifferenzen von 1 TEUR auftreten. 03 04 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020/2021 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 2020/2021 2019/2020 in TEUR 1 1. Umsatzerlöse 748.615 887.343 2. Erhöhung/Minderung des Bestands an fertigen und unfertigen Leistungen 4.889 -62.430 3. andere aktivierte Eigenleistungen 2.873 902 GESAMTLEISTUNG 756.377 825.815 4. sonstige betriebliche Erträge 12.620 11.553 5. MATERIALAUFWAND a) Aufwendungen für Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe -10.550 -10.388 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -63.455 -68.168 6. PERSONALAUFWAND a) Löhne und Gehälter -475.832 -509.827 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -97.368 -103.791 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -29.705 -29.541 8. sonstige betriebliche Aufwendungen -80.958 -91.860 9. EBIT 11.129 23.793 10. Erträge aus Beteiligungen 0 1 11. Erträge aus Gewinnabführungen 1.051 33 12. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.773 2.032 13. Aufwendungen aus Verlustübernahme -6 -38 14. Abschreibung auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens -284 0 15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -3.623 -3.354 16. Steuern vom Einkommen und Ertrag 29 -9.119 17. ERGEBNIS NACH STEUERN 10.069 13.348 18. sonstige Steuern -245 -480 19. JAHRESÜBERSCHUSS 9.824 12.868 20. Gewinnvortrag 30.965 19.612 21. Einstellung in die Gewinnrücklagen -4.912 0 22. BILANZGEWINN 35.877 32.480 1 Es können systemisch bedingte Rundungsdifferenzen von 1 TEUR auftreten. 05 06 ANHANG GESCHÄFTSJAHR VOM 1.10.2020 BIS 30.09.2021 DER BERTRANDT AG, EHNINGEN 1. ALLGEMEINE BEMERKUNGEN Die Bertrandt AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in 71139 Ehningen, Birkensee 1, Deutschland (Registernummer HRB 245259, Amtsgericht Stuttgart). Der Jahresabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Der vorliegende Jahresabschluss der Bertrandt AG zum 30. September 2021 wurde nach den Vorschriften des HGB (unter Berücksichtigung von Art. 83 EG HGB) und den besonderen Rechnungslegungsvorschriften des Aktiengesetzes sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung gliedert sich nach dem Gesamtkostenverfahren. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt in Euro. Soweit nicht anders vermerkt, sind sämtliche Beträge in tausend Euro (TEUR) angegeben. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September. Die Bertrandt AG erstellt gemäß § 290 in Verbindung mit § 315e HGB den Konzernabschluss nach IFRS für den größten und für den kleinsten Kreis von Unternehmen. Dieser wird im Bundesanzeiger elektronisch offengelegt. 2. BESONDERHEITEN AUFGRUND VON BETRIEBSFÜHRUNGSVERTRÄGEN Die Bertrandt AG hat mit einzelnen Gesellschaften Betriebs- und Teilbetriebsführungsverträge abgeschlossen. Die Gesellschaften führen im Außenverhältnis den Betrieb in eigenem Namen, aber für Rechnung der Bertrandt AG. Für die Bilanzierung der Bertrandt AG und den einzel- nen Gesellschaften ergeben sich daraus folgende Auswirkungen: a. Vermögensgegenstände werden grundsätzlich beim wirtschaftlichen Eigentümer und somit in der Regel bei der Bertrandt AG bilanziert. b. Alle Verbindlichkeiten sind grundsätzlich entsprechend der rechtlichen Betrachtungsweise zu behandeln. Dies führt zu einer Darstellung entsprechend den Beziehungen im Außenverhältnis. c. Rückstellungssachverhalte werden bei der Bertrandt AG erfasst, sofern die Gesellschaft im Innenverhältnis Ausgleichsansprüche gegen- über der Bertrandt AG geltend machen kann. d. Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, die wirtschaftlich die Bertrandt AG betreffen, machen diese einen Ausgleichsanspruch geltend. e. In der Gewinn- und Verlustrechnung gilt die wirtschaftliche Betrachtungsweise. Das bedeutet, dass alle Sachverhalte, die für Rechnung der Bertrandt AG erfolgen, in deren Jahresabschluss dargestellt sind. 3. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Währungsumrechnung Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum Bilanzstichtag wie folgt bewertet: Forderungen und Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger sowie liquide Mittel und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Bei Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr werden die Forderungen und flüssigen Mittel unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips be- wertet und Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung des Imparitätsprinzips. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten aktiviert und werden plan- mäßig linear über deren Nutzungsdauer abgeschrieben. Als Nutzungsdauer wird ein Zeitraum von 3 Jahren beziehungsweise von 10 Jahren unterstellt. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände wurden nicht aktiviert. Die aktivierten Firmenwerte werden entsprechend ihrer angenommenen Nutzungsdauer über 15 Jahre abgeschrieben. Sachanlagen Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder aktivierungspflichtigen Herstellungskosten bewertet und soweit abnutzbar um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Soweit erforderlich, werden bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Für Gebäude werden Nutzungsdauern zwischen 17 und 40 Jahren, für Außenanlagen von zehn Jahren und für technische Anlagen und Maschinen zwischen 3 und 20 Jahren angesetzt. Betriebs- und Geschäftsausstattung wird bei normaler Beanspruchung über 3 bis 19 Jahre abgeschrieben. Die Nutzungsdauern der Sachanlagen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Neuzugänge werden nach der linearen Methode pro rata temporis abgeschrieben. Die geleisteten Anzahlungen auf Sachanlagen werden mit dem Nennwert der Zahlung bewertet. Ab dem 01. Januar 2018 wurden durch eine gesetzliche Änderung die Grenzwerte der Geringwertigen Wirtschaftsgüter angehoben. Bis zum 31 Dezember 2017 wurden diese mit Anschaffungskosten von über 150 bis 450 Euro und ab dem 01. Januar 2018 von über 250 Euro bis 800 Euro im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben und im Anlagenspiegel fiktiv als Abgang ausgewiesen. Finanzanlagen Die Finanzanlagen setzen sich aus Anteilen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und sonstigen Ausleihungen zusammen. Die Be- wertung erfolgt jeweils zu den Anschaffungskosten beziehungsweise – aufgrund von voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen – zu dem niedrigeren beizulegenden Wert. Soweit die Voraussetzungen für eine dauernde Wertminderung gegeben sind, werden außerplanmäßige Ab- schreibungen vorgenommen. Sind diese Voraussetzungen für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr gegeben, wird eine Zuschreibung bis maximal zu den ursprünglichen Anschaffungskosten vorgenommen. 07 Vorräte Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden ausgehend von den Einstandspreisen unter Vornahme von notwendigen Abschlägen bewertet. Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse und Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten entsprechend dem Bearbeitungsgrad. Die fertigen, noch nicht abgenommenen Erzeugnisse und Leistungen werden zu Herstellungskosten bewertet, wobei der verlustfreien Be- wertung Rechnung getragen wird. Die fertigen, vom Auftraggeber abgenommenen, aber nicht abgerechneten Leistungen werden zu Auftragswerten bewertet und unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag bewertet. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Zur Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos wurde eine Pauschalwertberichtigung auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in ausreichender Höhe vorgenommen. Rückdeckungsversicherungsansprüche werden auf Basis der Mitteilungen der Versicherer mit dem Deckungskapital und der ausgewiesenen Überschussbeteiligung angesetzt. Wertpapiere des Umlaufvermögens Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zum Stichtagskurs, höchstens jedoch zu deren Anschaffungskosten, bewertet. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Der Kassenbestand, die Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks werden zum Nominalbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Aufwendungen beziehungsweise Erträge, die den folgenden Geschäftsjahren zuzurechnen sind. Eigenkapital und Sonderposten für Investitionszuschüsse Die Positionen des Eigenkapitals und der Sonderposten für Investitionszuschüsse sind zum Nennbetrag ausgewiesen. Rückstellungen Die Pensionsrückstellungen werden unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) bewertet. Dabei werden die Rückstellungen mit einem von der Bundesbank gemäß der Rückstellungs-Abzin- sungs-Verordnung (RückAbzinsVO) veröffentlichten durchschnittlichen Zinssatz der letzten 10 Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15Jahren gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB abgezinst. Zukünftige zu erwartende Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Zur Ermittlung der Pensionsverpflichtungen wurden folgende Prämissen getroffen: PRÄMISSEN ZUR ERMITTLUNG VON PENSIONSVERPFLICHTUNGEN 30.09.2021 30.09.2020 Zinssatz 1,98 % 2,41 % Gehaltssteigerungstrend 0 %/2,50 % 0 %/2,50 % Rentensteigerungstrend 2,50 %/1,50 % 2,50 %/1,50 % Sterbe- und Invalidierungswahrscheinlichkeit nach Heubeck 2018 G 2018 G Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 494 TEUR. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. 08 Für die Jubiläumsrückstellung wurde zum Bilanzstichtag 30. September 2021 ein Bewertungs-Gutachten eingeholt. Unter Verwendung der Richttafeln 2018 G nach Klaus Heubeck wird die Rückstellung zum Barwert (Anwendung der Projected-Unit-Credit-Methode) angesetzt. Die Abzinsung der Rückstellung erfolgt unter Anwendung eines von der Bundesbank nach der Rückstellungs-Abzinsungs-Verordnung (Rück- AbzinsVO) veröffentlichten durchschnittlichen Zinssatz der letzten sieben Jahre mit einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB. Die zukünftig zu erwartenden Entgeltsteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Folgende Prämissen wurden getroffen: PRÄMISSEN ZUR ERMITTLUNG VON JUBILÄUMSRÜCKSTELLUNGEN 30.09.2021 30.09.2020 Zinssatz 1,39 % 1,71 % Gehaltssteigerungstrend 1,75 % 1,50 % Karenzphase 6 Jahre 6 Jahre In den Steuerrückstellungen und den sonstigen Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung berücksichtigt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rück- stellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind mit deren Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern Latente Steuern werden nach § 274 Abs.1 HGB für temporäre Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögens- gegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen gebildet, die sich in späteren Geschäftsjah- ren voraussichtlich abbauen werden. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der Gesellschaft. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Im Falle einer Steuerentlastung wird vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht. Die Ermittlung der latenten Steuern folgt dem bilanzorientierten Temporary- Konzept. Aktive und passive latente Steuern werden nicht abgezinst. 09 4. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist gesondert im Anlagespiegel (siehe Anlage zum Anhang) dargestellt. Bei den im Anlagespiegel dargestellten sonstigen Ausleihungen handelt es sich um langfristig gewährte Mitarbeiterdarlehen, sowie Darlehensgewährungen an Dritte. Der unter Finanzanlagen ausgewiesene Anteilsbesitz der Bertrandt AG ist gesondert in den Anlagen zum Anhang dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Rückdeckungsversicherungsansprüche in Höhe von 2.740 TEUR (Vorjahr 2.489 TEUR), Forderungen aus Ertragsteuererstattungsansprüchen in Höhe von 1.109 TEUR (Vorjahr 3.017 TEUR) sowie Forderungen gegenüber öffentlichen Einrichtungen.. FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 30/09/2021 in TEUR Gesamtbetrag < 1 Jahr >1 Jahr Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 161.285 161.285 0 Forderungen gegen verbundene Unternehmen 99.006 10.994 88.012 (davon aus Lieferungen und Leistungen) 8.925 8.925 0 (davon aus Darlehen) 90.081 2.069 88.012 Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteili- gungsverhältnis besteht 0 0 0 (davon aus Lieferungen und Leistungen) 0 0 0 Sonstige Vermögensgegenstände 7.568 4.768 2.800 Summe Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 267.859 177.047 90.812 30/09/2020 Gesamtbetrag < 1 Jahr >1 Jahr Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 168.582 168.582 0 Forderungen gegen verbundene Unternehmen 102.478 11.480 90.998 (davon aus Lieferungen und Leistungen) 9.475 9.475 0 (davon aus Darlehen) 93.003 2.005 90.998 Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteili- gungsverhältnis besteht 341 341 0 (davon aus Lieferungen und Leistungen) 341 341 0 Sonstige Vermögensgegenstände 12.959 10.024 2.935 Summe Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 284.360 190.427 93.933 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Der Kassenbestand, die Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks umfassen Kassenbestände, Bankguthaben sowie Fest- und Termingelder. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Der Posten umfasst Vorauszahlungen für Wartungs- und sonstige Dienstleistungsverträge sowie abgegrenzte Aufwendungen für Urlaubsgeld. Eigenkapital Im Einzelnen stellt sich das Eigenkapital der Bertrandt AG wie folgt dar: EIGENKAPITAL in TEUR 30/09/2021 Veränderung 30/09/2020 Gezeichnetes Kapital 10.095 10.095 Kapitalrücklage 28.791 28.791 andere Gewinnrücklagen 263.974 4.912 259.062 Bilanzgewinn 35.877 3.397 32.480 GESAMT 338.737 330.428 Nach § 58 Abs. 2 AktG wurden aus dem Jahresüberschuss 4.912 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Im Bilanz- gewinn von 35.877 TEUR (Vorjahr 32.480 TEUR) ist ein Gewinnvortrag in Höhe von 30.965 TEUR (Vorjahr 19.612 TEUR) enthalten. 10 Gezeichnetes Kapital Das zum Nennbetrag angesetzte gezeichnete Kapital der Bertrandt AG beträgt 10.143 TEUR und teilt sich auf in 10.143.240 nennwertlose Stückaktien und eigene Anteile, auf die jeweils ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von einem Euro entfällt. Die eigenen Anteile sind mit ihrem Nennwert in Höhe von 48TEUR (Vorjahr 48 TEUR) offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Zum Bilanzstichtag befanden sich 48.027 eigene Aktien im Depot der Gesellschaft (Vorjahr 48.027 Stück). Genehmigtes Kapital Der Vorstand ist von der Hauptversammlung am 20. Februar 2019 ermächtigt worden, bis zum 31. Januar 2024 eigene Aktien mit einem Anteil am Grundkapital in Höhe von insgesamt bis zu 1.000.000,00 EUR zu erwerben. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 26. Februar 2021 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Bertrandt Aktiengesellschaft bis zum 31. Januar 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen (einschließlich sogenannter gemischter Sacheinlagen) einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um bis zu 4.000.000,00 EUR, zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2021). Der Vorstand wurde unter anderem auch ermächtigt, unter bestimmten Voraus- setzungen und in definierten Grenzen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Vom genehmigten Kapital wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Sonderposten für Investitionszuschüsse Für den unter dem Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen ausgewiesenen Betrag in Höhe von 120 TEUR (Vorjahr 151TEUR) ist im Berichtszeitraum die Auflösung entsprechend der anteiligen Abschreibung 31 TEUR erfolgt. Der Investitionszuschuss wurde im Rahmen eines Bauvorhabens am Standort in Tappenbeck gewährt. Sonstige Rückstellungen Zur besseren Darstellung wurden im aktuellen Geschäftsjahr die Rückstellungen für Kundenboni in den Rückstellungen aus laufendem Ge- schäftsbetrieb ausgewiesen. Bislang erfolgte der Ausweis in den übrigen Rückstellungen. In den sonstigen Rückstellungen sind unter anderem solche für ausstehende Rechnungen, ungewisse Verbindlichkeiten sowie die Verpflichtungen im Personal- und Sozialbereich berücksichtigt. Im Wesentlichen enthalten die sonstigen Personalrückstellungen Beträge für Erfolgsbeteiligungen und Tantiemen, Urlaub, Überstunden, Ab- findungen, Freistellungen, Schwerbehinderten-Abgaben und Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Allen übrigen erkennbaren Risiken wurde in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Der Auflösungsbetrag wird in Höhe von 671 TEUR (Vorjahr 657 TEUR) mit den Umsatzerlösen saldiert. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN in TEUR Personal- rückstellungen Rückstellungen aus laufendem Geschäftsbetrieb Übrige Rückstellungen Summe sonstige Rückstellungen STAND 01.10.2020 41.157 110 8.811 50.078 Umbuchung -3 1.579 -1.578 -2 Verbrauch 37.014 601 4.069 41.684 Auflösung 646 782 1.216 2.644 Zuführung 36.048 1.397 4.360 41.805 Zinsanteil 21 0 20 41 STAND 30.09.2021 39.563 1.703 6.328 47.594 Verbindlichkeiten Zum 30. September 2021 beliefen sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten auf insgesamt 214.474 TEUR (Vorjahr 209.928 TEUR) und haben sich im Berichtsjahr um 4.546 TEUR erhöht. Die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 207.500 TEUR (Vorjahr 170.000 TEUR) umfassen im Wesentlichen die langfristigen Tranchen des Schuldscheindarlehens in Höhe von 170.000 TEUR. Die ursprüngliche Laufzeit dieser Tranchen beliefen sich auf sieben und zehn Jahre. Bei Fälligkeit ist eine Rückzahlung zu 100 Prozent durchzuführen; Sondertilgungsrechte bestehen für die variabel verzinsten Tranchen. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr resultiert aus den im Geschäftsjahr neu aufgenommenen Darlehen in Höhe von 37.500 TEUR. Die Reduzierung der kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten auf 6.974 TEUR (Vorjahr 39.928 TEUR) resultiert aus der Tilgung zweier Tranchen des Schuldscheindarlehens in Höhe von 30.000 TEUR. Zusätzlich sind abgegrenzte, noch nicht bezahlte Zinsen und weitere künftig fällige Tilgungsleistungen enthalten. 11 Die Verbindlichkeiten im Berichtsjahr sowie im Vorjahr stellen sich wie folgt dar: VERBINDLICHKEITEN 30/09/2021 in TEUR Gesamtbetrag < 1 Jahr >1 Jahr davon > 5 Jahre Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 214.474 6.974 207.500 0 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 881 881 0 0 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.417 1.417 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 71.721 35.129 36.592 11.646 (davon aus Lieferungen und Leistungen) 22.329 22.329 0 0 (davon aus erhaltenen Anzahlungen) 6.563 6.563 0 0 (davon aus erhaltenen Darlehen) 42.829 6.237 36.592 11.646 Sonstige Verbindlichkeiten 26.487 26.487 0 0 (davon aus Steuern) 26.059 26.059 0 0 (davon im Rahmen der sozialen Sicherheit) 311 311 0 0 Summe Verbindlichkeiten 314.980 70.888 244.092 11.646 30/09/2020 in TEUR Gesamtbetrag < 1 Jahr >1 Jahr davon > 5 Jahre Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 209.928 39.928 170.000 66.500 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 570 570 0 0 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.365 2.365 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 79.735 29.842 49.893 24.947 (davon aus Lieferungen und Leistungen) 17.051 17.051 0 0 (davon aus erhaltenen Anzahlungen) 7.887 7.887 0 0 (davon aus erhaltenen Darlehen) 49.893 0 49.893 24.947 Sonstige Verbindlichkeiten 18.333 18.333 0 0 (davon aus Steuern) 18.042 18.042 0 0 (davon im Rahmen der sozialen Sicherheit) 276 276 0 0 Summe Verbindlichkeiten 310.931 91.038 219.893 91.447 Passive Rechnungsabgrenzungsposten Der Posten umfasst Mieteinnahmen, die Erträge für Perioden nach dem Stichtag darstellen. 5. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Von den Umsatzerlösen entfallen 712.720 TEUR auf das Inland und 35.895 TEUR auf das Ausland. Mit Beginn des neuen Geschäftsjahres wurde eine divisionale Struktur zur übergreifenden Marktbearbeitung ausgeprägt. Die Unternehmenssteuerung erfolgt weiterhin nach den bisherigen drei Segmenten. Die Divisionalstruktur für Automotive im Inland repräsentiert eine wesentliche Teilstruktur innerhalb der bisherigen Segmente und führt zu einer Schärfung des Profils in den bisherigen Segmenten Digital Engineering, Physical Engineering und Elektrik/Elektronik. Durch die Bündelung der Technologiekompetenzen und eine eindeutige Zuordnung bisheriger Mischbereiche kommt es zu einer Anpassung im Automotive-Bereich zwischen den bisherigen Segmenten. Die Auswirkung auf die Vorjahreswerte geht aus der nachfolgenden Aufgliederung hervor. Nach Tätigkeitsbereichen teilen sich die Umsatzerlöse wie folgt auf: SEGMENTE In TEUR 2020/2021 2019/2020 Überleitung 2019/2020 neu Digital Engineering 316.461 447.501 -13.077 434.424 Physical Engineering 192.854 195.766 30.446 226.212 Elektrik / Elektronik 239.300 244.076 -17.369 226.707 Gesamt 748.615 887.343 0 887.343 In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 12.620 TEUR sind folgende wesentliche periodenfremden Erträge enthalten: 1.976 TEUR (Vorjahr 1.009 TEUR) aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen und 91 TEUR (Vorjahr 641 TEUR) aus der Zuschreibung von wertbe- richtigten Forderungen. 12 Die neutralen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens in Höhe von 358 TEUR (Vorjahr 258 TEUR). Darüber hinaus sind die Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 356 TEUR (Vorjahr 131 TEUR) sowie Erträge in Höhe von 31 TEUR (Vorjahr 32 TEUR) aus der Auflösung des Sonderpostens für die Investitionszuschüsse unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die verringerte Mitarbeiterzahl sowie Kurzarbeit reduzierten den Personalaufwand. Des Weiteren sind öffentliche Zuwendungen in Höhe von 4.011 TEUR enthalten. Die Aufwendungen für Altersversorgung innerhalb der Personalaufwendungen betragen 3.201 TEUR (Vorjahr 3.418TEUR). In den Abschreibungen ist eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 74 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten insbesondere Kosten für Verwaltung und Betrieb, Mieten, Beratung, Instandhaltung und Versicherungen. Des Weiteren sind neutrale Aufwendungen aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens in Höhe von 538 TEUR (Vorjahr1.261TEUR) sowie Aufwendungen wertberichtigter Forderungen aus Einzel- und Pauschalwertberichtigung in Höhe von 158 TEUR (Vorjahr 308TEUR) enthalten. Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung sind in Höhe von 374 TEUR (Vorjahr 575 TEUR) ebenfalls unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Erträge aus Beteiligungen gibt es im aktuellen Geschäftsjahr nicht (Vorjahr 1 TEUR). In den ausgewiesenen sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen in Höhe von insgesamt 1.773 TEUR (Vorjahr 2.032 TEUR) sind Zinsen aus verbundenen Unternehmen, Negativzinsen und Zinsen aus der Abzinsung von Rückstellungen enthalten. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge aus verbundenen Unternehmen resultieren aus Darlehensgewährungen. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten Aufwen- dungen aus verbundenen Unternehmen in Höhe von 75 TEUR (Vorjahr 61 TEUR) und Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von 141 TEUR (Vorjahr 154 TEUR). Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten neben der Körperschaftsteuer die Gewerbesteuer für die Gesellschaften des Organ- kreises sowie ausländische Quellensteuer. Diese setzen sich aus einem Steueraufwand für das laufende Jahr von 674 TEUR (Vorjahr 7.946 TEUR) und einem Steuerertrag für Vorjahre in Höhe von 703 TEUR (Vorjahr Aufwand i. H. v. 1.173 TEUR) zusammen. Bertrandt nutzte steuerliche Möglichkeiten die unter anderem im Zuge der Corona-Pandemie zur Entlastung der Unternehmen erlassen wurden. Dies sind zum einen die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung von Software auf ein Jahr sowie ein degressiver Abschreibungsverlauf im Bereich von technischen Anlagen und Maschinen beziehungsweise im Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die aktiven und passiven latenten Steuern werden gemäß §274 Abs. 1 Satz 3 HGB saldiert. Von den Aktivierungswahlrechten für den Überhang der aktiven latenten Steuern wird kein Gebrauch gemacht. 6. ERGÄNZENDE ANGABEN Bestellte Sicherheiten Zum Bilanzstichtag bestanden wie im Vorjahr keine bestellten Sicherheiten. Haftungsverhältnisse Die Haftungsverhältnisse resultieren ausschließlich aus Verpflichtungen für verbundene Unternehmen, welche gegenüber Dritten übernommen wurden und entfallen auf: HAFTUNGSVERHÄLTNISSE in TEUR 30.09.2021 30.09.2020 Mitverpflichtungen 6.545 6.468 Gesamt 6.545 6.468 Eine Inanspruchnahme aus den Mitverpflichtungen ist aus heutiger Sicht unwahrscheinlich. Darüber hinaus besteht eine Mithaftung in Höhe von 42.829 TEUR für ein verbundenes Unternehmen. Diese ist bereits in der Bilanz in den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen parallel passiviert. 13 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die künftigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet-, Pacht-, Wartungs-, Leasing- und Lieferantenverträgen für immaterielle Vermögensgegen- stände und Sachanlagen sind wie folgt fällig: SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN 2020/2021 in TEUR < 1 Jahr 1-5 Jahre > 5 Jahre 30.09.2021 Miet- und Leasingverträge 27.571 58.221 26.253 112.045 (davon gegenüber verbundenen Unternehmen) 6.217 15.199 10.298 31.714 Übrige 37.788 5.351 15 43.154 (davon gegenüber verbundenen Unternehmen) 0 0 0 0 Gesamt 65.359 63.572 26.268 155.199 2019/2020 in TEUR < 1 Jahr 1-5 Jahre > 5 Jahre 30.09.2020 Miet- und Leasingverträge 29.361 66.386 33.667 129.414 (davon gegenüber verbundenen Unternehmen) 6.499 19.919 13.466 39.884 Übrige 40.923 3.381 22 44.326 (davon gegenüber verbundenen Unternehmen) 0 0 0 0 Gesamt 70.284 69.767 33.689 173.740 Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter der Bertrandt AG und der über Betriebsführungsverträge angebundenen inländischen Tochtergesellschaften während des Geschäftsjahres teilt sich wie folgt auf: MITARBEITER IM DURCHSCHNITT GEMÄSS §285 NR. 7 HGB 2020/2021 Anzahl Arbeiter Angestellte Summe Auszu- bildende/ Studenten Aushilfen Praktikan- ten/Diplo- manden Gesamt Bertrandt AG 0 620 620 18 10 1 649 inländische Tochtergesellschaften 742 7.898 8.640 167 174 55 9.063 Summe 742 8.518 9.260 185 184 56 9.685 Außerbilanzielle Effekte Am 15. September 2015 wurde der Grundvertrag für Factoring abgeschlossen. Im Rahmen dessen wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Geschäftsjahr 2020/2021 an die Bank veräußert. Bei dem Vertrag handelt es sich um ein echtes Factoring, bei dem das Risiko der Zahlungsunfähigkeit der Kunden auf den Factor übergeht. Die verkauften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 15.045TEUR (Vorjahr 17.675 TEUR) wurden in voller Höhe ausgebucht. Durch den Abschluss des Vertrages hat die Gesellschaft die Möglich- keit den Mittelzufluss zu beschleunigen. Angaben nach § 285 Nr. 11a HGB Bei der Beteiligung an der Bertrandt Entwicklungen AG & Co. OHG, Pullach i. Isartal, ist die Bertrandt AG unbeschränkt haftender Gesellschaf- ter. 14 Honorar des Abschlussprüfers Das im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorar für den Abschlussprüfer nach § 319 Abs. 1 HGB setzt sich wie folgt zusammen: HONORAR FÜR DEN ABSCHLUSSPRÜFER in TEUR 2020/2021 2019/2020 Abschlussprüfung 377 326 Andere Bestätigungsleistungen 7 2 Steuerberatungsleistungen 4 13 Sonstige Leistungen 12 36 Gesamt 400 377 Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten Honorare für die Konzernabschlussprüfung sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Bertrandt AG und der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen. Zusätzlich umfassen sie Aufwendungen für die Unter- stützung bei der diesjährigen Prüfung der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR). Die Honorare für andere Bestätigungsleistungen betreffen eine betriebswirtschaftliche Prüfung. Die Honorare für Steuerberatungsleistungen betreffen im Wesentlichen die Bearbeitung von Anfragen im Rahmen der grenzüberschreitenden Mitarbeiterentsendung und Gesetzesänderungen. Die sonstigen Leistungen umfassen über- wiegend die Bearbeitung von Anfragen zu Änderungen der Rechnungslegung nach HGB beziehungsweise IFRS sowie zu Konsolidierungssach- verhalten. 15 WPHG MITTEILUNGEN Mitteilung nach §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 6, Satz 2 WpHG Mit Schreiben vom 15. Dezember 2005, bei uns eingegangen am 23. Dezember 2005, hat uns die CSI Asset Management Establishment, Vaduz, Liechtenstein, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG am 12. Dezember 2005 die Stimmrechtsschwelle von 5 Prozent unterschritten hat und nun 3,77 Prozent beträgt. Davon sind der CSI Asset Management Establishment 3,77Prozent der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Mitteilung nach §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 6 WpHG Mit Schreiben vom 15. Dezember 2005, bei uns eingegangen am 23. Dezember 2005, hat uns die Absolute Capital Management Holding Li- mited, Grand Cayman, Cayman Island, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG am 12. Dezember 2005 die Stimmrechtsschwelle von 5 Prozent unterschritten hat und nun 3,77 Prozent beträgt. Davon sind der Absolute Capital Management Holding Limited 3,77 Prozent der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Mitteilungen nach §§ 21 Abs. 1 Satz 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG* a) Die Porsche GmbH, Stuttgart, die Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), die Louise Daxer-Piëch GmbH, Stuttgart, die Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Stuttgart, die Gerhard Porsche GmbH, Stuttgart, die Wolfgang Porsche GmbH, Stuttgart, die Hans-Peter Porsche GmbH, Stuttgart, die Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg (Österreich), die Louise Daxer-Piëch GmbH, Salzburg (Österreich), die Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), die Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), die Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Frau Louise Daxer-Piëch, Wien (Österreich), Herr Mag. Josef Ahorner, Wien (Österreich), Frau Mag. Louise Kiesling, Wien (Österreich), Prof. Ferdinand Alexander Porsche, Gries/Pinzgau (Österreich), Dr. Oliver Porsche, Salzburg (Österreich), Herr Kai-Alexander Porsche, Innsbruck (Österreich), Herr Mark Philipp Porsche, Innsbruck (Österreich), Herr Gerhard Anton Porsche, Mond- see (Österreich), Dr. Wolfgang Porsche, München, Herr Hans-Peter Porsche, Salzburg (Österreich) und Herr Peter Daniell Porsche, Hallein/Rif (Österreich) haben uns jeweils am 27. März 2006 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil jedes der vorstehend genannten Mitteilenden an der Bertrandt AG am 11. Februar 2002 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug; 26. Februar 2002 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,998 Prozent betrug; 19. März 2003 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug; 26. September 2003 die Schwelle von 25 Prozent erreicht hatte und dann 25,00 Prozent betrug; 29. September 2003 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,99 Prozent betrug; 14. Januar 2004 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug; 1. September 2004 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,998 Prozent betrug; 17. Februar 2005 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug; 11. März 2005 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,998 Prozent betrug; 18. Mai 2005 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug; 28. September 2005 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,99 Prozent betrug; sowie 24. Oktober 2005 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hat, dann 25,01 Prozent betrug und nunmehr 25,14 Prozent beträgt und dass die vorstehend genannten Stimmrechtsanteile den Mitteilenden jeweils nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren bzw. sind.1 * b) Die Familie Porsche-Daxer-Piëch Beteiligung GmbH, Stuttgart, hat uns am 27. März 2006 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Familie Porsche-Daxer-Piëch Beteiligung GmbH an der Bertrandt AG am 19. Dezember 2003 die Schwellen von 5 Prozent und 10 Prozent überschritten hatte und dann 24,99 Prozent betrug; 14. Januar 2004 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug; 1. September 2004 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,998 Prozent betrug; 17. Februar 2005 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug; 11. März 2005 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,998 Prozent betrug; 18. Mai 2005 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug; 28. September 2005 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,99 Prozent betrug; sowie 24. Oktober 2005 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hat, dann 25,01 Prozent betrug und nunmehr 25,14 Prozent beträgt und dass die vorstehend genannten Stimm- rechtsanteile der Familie Porsche-Daxer-Piëch Beteiligung GmbH jeweils nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren bzw. sind. c) Die Ferdinand Piëch GmbH, Wiernsheim, die Hans-Michel Piëch GmbH, Wiernsheim, die Dipl.-Ing. Dr. h.c. Ferdinand Piëch GmbH, Salzburg (Österreich), die Dr. Hans Michel Piëch GmbH, Salzburg (Österreich), Dr. Ferdinand Piëch, Salzburg (Österreich), und Dr. Hans Michel Piëch, Salzburg (Österreich), haben uns jeweils am 27. März 2006 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil jedes der vorstehend genannten Mitteilenden an der Bertrandt AG am 11. Februar 2002 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug; 26. Februar 2002 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,998 Prozent betrug; 19. März 2003 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug; 26. September 2003 die Schwelle von 25 Prozent erreicht hatte und dann 25,00 Prozent betrug; 29. September 2003 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,99 Prozent betrug; 14. Januar 2004 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug; * Hinweis der Gesellschaft: lit a), c) und d) aufgrund neuerer Stimmrechtsmitteilungen teilweise überholt, lit. b) entfallen aufgrund freiwilliger Konzern- stimmrechtsmitteilung vom 16. Juni 2016. 16 1. September 2004 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,998 Prozent betrug; 17. Februar 2005 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug; 11. März 2005 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,998 Prozent betrug; 18. Mai 2005 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug; 28. September 2005 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,99 Prozent betrug; sowie 24. Oktober 2005 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hat, dann 25,01 Prozent betrug und nunmehr 25,14 Prozent beträgt und dass die vorstehend genannten Stimmrechtsanteile den Mitteilenden jeweils nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren bzw. sind. Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG Mit dem Schreiben vom 17. November 2006 hat uns die Familie Porsche Holding GmbH mit Sitz in Salzburg, A-5020 Salzburg, gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Mitteilenden an der Bertrandt AG am 13. November 2006 die Schwellen von 5 Prozent, 10 Prozent und 25 Prozent überschritten hat und nunmehr 25,01 Prozent beträgt. Diese Stimmrechtsanteile sind der Mitteilenden nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Mitteilung nach § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG Die Friedrich Boysen-Unternehmensstiftung mit Sitz in Altensteig, Deutschland, hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG am 21. Februar 2011 die Schwelle von 10 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 14,9 Prozent der Stimmrechte (1.511.343 Stimmrechte) beträgt. Diese Stimmrechte werden von der Friedrich Boysen Holding GmbH mit Sitz in Altensteig, Deutschland, gehalten, und der Friedrich Boysen-Unternehmensstiftung gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Die von der Friedrich Boysen Holding GmbH erworbenen 7,45 Prozent der Stimmrechte (755.671 Stimmrechte) wurden durch Ausübung eines durch Finanzinstrumente nach §25 Abs. 1 Satz 1 WpHG verliehenen Rechts der Friedrich Boysen Holding GmbH, Aktien der Bertrandt AG zu erwerben, erlangt. Mitteilung nach § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG Die Friedrich Boysen Holding GmbH mit Sitz in Altensteig, Deutschland, hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG am 21. Februar 2011 die Schwelle von 10 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 14,9 Prozent der Stimmrechte (1.511.342 Stimmrechte) beträgt. Die von der Friedrich Boysen Holding GmbH erworbenen 7,45 Prozent der Stimmrechte (755.671 Stimmrechte) wurden durch Ausübung eines durch Finanzinstrumente nach § 25 Abs. 1 Satz 1 WpHG verliehenen Rechts der Friedrich Boysen Holding GmbH, Aktien der Bertrandt AG zu erwerben, erlangt. Mitteilung nach § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG Mit Schreiben vom 28. Februar 2011, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns die b.invest AG mit Sitz in Ehningen, Deutschland mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG am 24. Februar 2011 die Schwelle von 3 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 4,8 Prozent der Stimmrechte (486.876 Stimmrechte) beträgt. Mitteilung nach § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG Mit Schreiben vom 12. August 2013, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns die LK Holding GmbH, Salzburg, Österreich, gemäß §21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG, Ehningen, Deutschland, am 10. August 2013 die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20 und 25 Prozent überschritten hat und an diesem Tag 25,01 Prozent (das entspricht 2.537.095 Stimmrechten) beträgt. Sämt- liche der vorgenannten 2.537.095 Stimmrechte sind der LK Holding GmbH, Salzburg, Österreich, gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen zuzurechnen, deren Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart, Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart, Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg, Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart, Familien Porsche-Kiesling Beteiligung GmbH, Grünwald und Louise Daxer-Piëch GmbH, Grünwald. Mitteilung nach § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG 1. Mit Schreiben vom 11. September 2013, eingegangen bei uns an demselben Tag, haben wir von der Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH mit Sitz in Grünwald, Deutschland, folgende Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erhalten: Der Stimmrechtsanteil der Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH mit Sitz in Grünwald, Deutschland, an der Bertrandt Aktiengesellschaft mit Sitz in Ehningen, Deutschland, hat am 11. September 2013 die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20 und 25 Prozent überschritten und betrug an diesem Tag 25,01 Prozent der Stimmrechte (dies entspricht 2.537.095 Stimmrechten). Sämtliche Stimmrechte der Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH mit Sitz in Grünwald, Deutschland, sind dieser nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen zuzurechnen, deren Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg; Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart; Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart. 17 2. Mit Schreiben vom 11. September 2013, eingegangen bei uns an demselben Tag, haben wir von der Ahorner Beta Beteiligungs GmbH mit Sitz in Grünwald, Deutschland, folgende Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erhalten: Der Stimmrechtsanteil der Ahorner Beta Beteiligungs GmbH mit Sitz in Grünwald, Deutschland, an der Bertrandt Aktiengesellschaft mit Sitz in Ehningen, Deutschland, hat am 11. September 2013 die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20 und 25 Prozent überschritten und betrug an diesem Tag 25,01 Prozent der Stimmrechte (dies entspricht 2.537.095 Stimmrechten). Sämtliche Stimmrechte der Ahorner Beta Beteiligungs GmbH mit Sitz in Grünwald, Deutschland, sind dieser nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen zuzurechnen, deren Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg; Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart; Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart. 3. Mit Schreiben vom 11. September 2013, eingegangen bei uns an demselben Tag, haben wir von der Louise Daxer- Piëch GmbH mit Sitz in Salzburg, Österreich, folgende Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erhalten: Der Stimmrechtsanteil der Louise Daxer- Piëch GmbH mit Sitz in Salzburg, Österreich, an der Bertrandt Aktiengesellschaft mit Sitz in Ehnin- gen, Deutschland, hat am 11. September 2013 die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20 und 25 Prozent überschritten und betrug an diesem Tag 25,01Prozent der Stimmrechte (dies entspricht 2.537.095 Stimmrechten). Sämtliche Stimmrechte der Louise Daxer- Piëch GmbH mit Sitz in Salzburg, Österreich, sind dieser nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen zuzurechnen, deren Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Ahorner Beta Beteiligungs GmbH, Grünwald; Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKS- WAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg; Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart; Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart. 4. Mit Schreiben vom 11. September 2013, eingegangen bei uns an demselben Tag, haben wir von der Ahorner Holding GmbH mit Sitz in Salzburg, Österreich, folgende Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erhalten: Der Stimmrechtsanteil der Ahorner Holding GmbH mit Sitz in Salzburg, Österreich, an der Bertrandt Aktiengesellschaft mit Sitz in Ehnin- gen, Deutschland, hat am 11. September 2013 die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20 und 25 Prozent überschritten und betrug an diesem Tag 25,01Prozent der Stimmrechte (dies entspricht 2.537.095 Stimmrechten). Sämtliche Stimmrechte der Ahorner Holding GmbH mit Sitz in Salzburg, Österreich, sind dieser nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen zuzurechnen, deren Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Louise Daxer- Piëch GmbH, Salzburg; Ahorner Beta Beteiligungs GmbH, Grünwald; Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg; Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart; Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart. Veröffentlichung von Mitteilungen gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG 1. Mit Schreiben vom 2. Juli 2014, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns von der Vermögensverwaltungsgesellschaft Familie Bichler bR, Iptingen, Deutschland, folgende Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erreicht: Der Stimmrechtsanteil der Vermögensverwaltungsgesellschaft Familie Bichler bR, Iptingen, Deutschland, an der Bertrandt Aktiengesellschaft mit Sitz in Ehningen, Deutschland, hat am 2. Juli 2014 die Schwelle von 5 Prozent unterschritten und betrug an diesem Tag 3,94 Prozent (400.000 Stimmrechte). 2. Mit Schreiben vom 2. Juli 2014, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns von Herrn Dietmar Bichler, Deutschland, folgende Stimm- rechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erreicht: Der Stimmrechtsanteil des Herrn Dietmar Bichler, Deutschland, an der Bertrandt Aktiengesellschaft mit Sitz in Ehningen, Deutschland, hat am 2. Juli 2014 die Schwelle von 5 Prozent unterschritten und betrug an diesem Tag 3,94 Prozent (400.000 Stimmrechte). Sämtliche Stimmrechte des Herrn Dietmar Bichler, Deutschland, sind diesem nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über das folgende kontrol- lierte Unternehmen zuzurechnen, dessen Stimmrechtsanteil an der Bertrandt Aktiengesellschaft 3 Prozent oder mehr beträgt: Vermögensver- waltungsgesellschaft Familie Bichler bR, Iptingen, Deutschland. Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG Mit Schreiben vom 20. Juli 2015, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung von Frau Dr. Geraldine Porsche, Republik Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erreicht: Der Stimmrechtsanteil von Frau Dr. Geraldine Porsche an der Bertrandt Aktiengesellschaft mit Sitz in Ehningen, Deutschland, hat am 14. Juli 2015 die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20 und 25 Prozent überschritten und beträgt an diesem Tag 28,97 Prozent der Stimmrechte (dies ent- spricht 2.938.189 Stimmrechten). Diese Stimmrechtsanteile sind Frau Dr. Geraldine Porsche, Republik Österreich, nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 WpHG zuzurechnen. Namen der kontrollierten Unternehmen, von denen bei der Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG 3 Prozent oder mehr zugerechnet werden: Ferdinand Porsche Familien-Privatstiftung, Salzburg; Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg; Ing. Hans-Pe- ter Porsche GmbH, Salzburg; Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald; Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg; Prof. Ferdinand Alexander 18 Porsche GmbH, Salzburg; Ferdinand Alexander Porsche GmbH; Grünwald; Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg; Gerhard Porsche GmbH, Grünwald; LK Holding GmbH, Salzburg; Louise Kiesling GmbH, Grünwald; Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg; Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart; Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart. Mit Schreiben vom 20. Juli 2015, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung von Frau Diana Porsche, Republik Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erreicht: Der Stimmrechtsanteil von Frau Diana Porsche an der Bertrandt Aktiengesellschaft mit Sitz in Ehningen, Deutschland, hat am 14. Juli 2015 die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20 und 25 Prozent überschritten und beträgt an diesem Tag 28,97 Prozent der Stimmrechte (dies entspricht 2.938.189 Stimmrechten). Diese Stimmrechtsanteile sind Frau Diana Porsche, Republik Österreich, nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zu- zurechnen. Namen der kontrollierten Unternehmen, von denen bei der Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG 3Prozent oder mehr zugerechnet werden: Ferdinand Porsche Familien-Privatstiftung, Salzburg; Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg; Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg; Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald; Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg; Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg; Ferdinand Alexander Porsche GmbH; Grünwald; Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg; Gerhard Porsche GmbH, Grünwald; LK Holding GmbH, Salzburg; Louise Kiesling GmbH, Grünwald; Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg; Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart; Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart. Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG Mit Schreiben vom 1. Juni 2016, eingegangen bei uns an demselben Tag, sowie Schreiben vom 16. Juni 2016, eingegangen bei uns an dem- selben Tag, haben uns folgende freiwillige Konzernstimmrechtsmitteilungen aufgrund einer konzerninternen Umstrukturierung von Herrn Dr. Wolfgang Porsche, Herrn Dr. Dr. Christian Porsche, Frau Dipl.-Design. Stephanie Porsche-Schröder, Herrn Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche und Herrn Felix Alexander Porsche, nach §§ 21 Abs. 1, 24 WpHG erreicht: Der Stimmrechtsanteil von Herrn Dr. Wolfgang Porsche, Herrn Dr. Dr. Christian Porsche, Frau Dipl.-Design. Stephanie Porsche-Schröder, Herrn Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche und Herrn Felix Alexander Porsche an der Bertrandt Aktiengesellschaft mit Sitz in Ehningen, Deutschland, hat am 1. Juni 2016 und am 15. Juni 2016 28,97 Prozent der Stimmrechte (dies entspricht 2.938.189 Stimmrechten) betragen. Diese Stimmrechtsanteile sind Herrn Dr. Wolfgang Porsche, Herrn Dr. Dr. Christian Porsche, Frau Dipl.-Design. Stephanie Porsche-Schröder, Herrn Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche und Herrn Felix Alexander Porsche nach § 22 WpHG zuzurechnen. Namen der Aktionäre mit 3Prozent oder mehr Stimmrechte: Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft. Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit den obersten beherrschenden Personen: Strang 1: Dr. Wolfgang Porsche, Dr. Dr. Christian Porsche, Dipl.-Design. Stephanie Porsche-Schröder, Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche, Felix Alexander Porsche, Familie WP Holding GmbH, Dr. Wolfgang Porsche Holding GmbH, Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Familie Porsche Beteiligung GmbH, Porsche Automobil Holding SE, VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Porsche Holding Stuttgart GmbH, Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft (28,97 Prozent der Stimmrechte). Strang 2: Dr. Wolfgang Porsche, Dr. Dr. Christian Porsche, Dipl.-Design. Stephanie Porsche-Schröder, Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche, Felix Alexander Porsche, Ferdinand Porsche Familien-Privatstiftung, Ferdinand Porsche Familien-Holding GmbH, Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Familie Porsche Beteiligung GmbH, Porsche Automobil Holding SE, VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Porsche Holding Stuttgart GmbH, Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesell- schaft (28,97 Prozent der Stimmrechte). Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 WpHG Mit Schreiben vom 16. Juli 2019, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung der Union Investment Privatfonds GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, erreicht: Union Investment Privatfonds GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, hat als Mitteilungspflichtige aus dem Grund der Mitteilung „Erwerb / Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten“ mit dem Datum der Schwellenberührung 15. Juli 2019 Gesamtstimmrechtsanteile wie folgt gemeldet: Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 3,004 Prozent (letzte Meldung: n/a Prozent), der Anteil der Instrumente 0 Prozent (letzte Meldung: n/a Prozent) und die Summe der Anteile 3,004Prozent (letzte Meldung n/a Prozent). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.143.240 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 33, 34 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE0005232805 absolut direkt (§ 33 WpHG) 0, zugerechnet (§ 34 WpHG) 304.727, Summe 304.727, in Prozent direkt (§ 33 WpHG) 0,00 Prozent, zugerechnet (§ 34 WpHG) 3,004 Prozent, Summe 3,004Prozent. Ferner wurde mitgeteilt, dass die Mitteilungspflichtige weder beherrscht wird, noch andere Unternehmen mit meldepflichtigen Stimmrechten beherrscht. Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 WpHG Mit Schreiben vom 15. Oktober 2019, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung der Kabouter Inter- national Opportunities Fund II, LLC mit Sitz in Chicago, USA, erreicht: Der Kabouter International Opportunities Fund II, LLC mit Sitz in Chicago, USA, hat als Mitteilungspflichtiger aus dem Grund der Mitteilung „Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten“ mit dem Datum der Schwellenberührung 11. Oktober 2019 Gesamtstimmrechts- anteile wie folgt gemeldet: Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 0,00 Prozent (letzte Mitteilung 4,73 Prozent), der Anteil der Instrumente 0,00 Prozent (letzte Mitteilung 0,00 Prozent) und die Summe der Anteile 0,00 Prozent (letzte Mitteilung 4,73 Prozent). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.143.240 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 33, 34 19 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE0005232805 absolut direkt (§ 33 WpHG) 0, zugerechnet (§ 34 WpHG) 0, Summe 0, in Prozent direkt (§ 33 WpHG) 0,00 Prozent, zugerechnet (§ 34 WpHG) 0,00 Prozent, Summe 0,00 Prozent. Ferner wurde mitgeteilt, dass die Mitteilungspflichtige weder beherrscht wird, noch andere Unternehmen mit meldepflichtigen Stimmrechten beherrscht. Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 WpHG Mit Schreiben vom 15. Oktober 2019, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung des Herrn Peter Zaldivar erreicht: Herr Peter Zaldivar hat als Mitteilungspflichtiger aus dem Grund der Mitteilung „Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten“ mit dem Datum der Schwellenberührung 11. Oktober 2019 Gesamtstimmrechtsanteile wie folgt gemeldet: Der neue Anteil der Stimmrechte be- trägt 0,00 Prozent (letzte Mitteilung 4,96 Prozent), der Anteil der Instrumente 0,00 Prozent (letzte Mitteilung 0,00 Prozent) und die Summe der Anteile 0,00 Prozent (letzte Mitteilung 4,96 Prozent). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.143.240 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 33, 34 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE0005232805 absolut direkt (§33WpHG) 0, zugerechnet (§ 34 WpHG) 0, Summe 0, in Prozent direkt (§ 33 WpHG) 0,00Prozent, zugerechnet (§ 34 WpHG) 0,00 Pro- zent, Summe 0,00 Prozent. Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit dem obersten beherrschenden Unternehmen: Peter Zaldivar, Kabouter Management, LLC. Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 WpHG Mit Schreiben vom 15. Oktober 2019, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung der MainFirst SICAV mit Sitz in Sennigerberg, Luxemburg, erreicht: MainFirst SICAV mit Sitz in Sennigerberg, Luxemburg, hat als Mitteilungspflichtiger aus dem Grund der Mitteilung „Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten“ mit dem Datum der Schwellenberührung 11. Oktober 2019 Gesamtstimmrechtsanteile wie folgt gemeldet: Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 7,61 Prozent (letzte Mitteilung 2,68 Prozent), der Anteil der Instrumente 0,00Prozent (letzte Mitteilung n/a.) und die Summe der Anteile 7,61 Prozent (letzte Mitteilung 2,68Prozent). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.143.240 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 33, 34 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE0005232805 absolut direkt (§ 33 WpHG) 771.745, zugerechnet (§ 34 WpHG) 0, Summe 771.745, in Prozent direkt (§ 33 WpHG) 7,61 Prozent, zugerechnet (§ 34 WpHG) 0,00 Prozent, Summe 7,61 Prozent. Ferner wurde mitgeteilt, dass die Mitteilungspflichtige weder beherrscht wird, noch andere Unternehmen mit meldepflichtigen Stimmrechten beherrscht. Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 WpHG Mit Schreiben vom 18. Februar 2020, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung von Herrn Herbert Wild erreicht: Herr Herbert Wild hat als Mitteilungspflichtiger aus dem Grund der Mitteilung „Sonstiger Grund: Vollmachten zur Ausübung der Stimmrechte auf der HV am 19.02.2020“ mit dem Datum der Schwellenberührung 18. Februar 2020 Gesamtstimmrechtsanteile gemeldet. Als vom Mit- teilungspflichtigen abweichender „Name der Aktionäre mit 3 Prozent oder mehr Stimmrechten“ wurde mitgeteilt: Axxion S.A. Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 4,75 Prozent (letzte Meldung: n/a Prozent), der Anteil der Instrumente 0,00 Prozent (letzte Meldung: n/a Prozent) und die Summe der Anteile 4,75 Prozent (letzte Meldung n/a Prozent). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.143.240 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 33, 34 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE0005232805 absolut direkt (§ 33 WpHG) 0, absolut zugerechnet (§ 34 WpHG) 481.858, Summe 481.858, in Prozent direkt (§ 33 WpHG) 0 Prozent, zugerechnet (§ 34 WpHG) 4,75Pro- zent, Summe 4,75 Prozent. Ferner wurde mitgeteilt, dass der Mitteilungspflichtige weder beherrscht wird, noch andere Unternehmen be- herrscht, die Stimmrechte halten oder denen Stimmrechte zugerechnet werden. Zudem wurde aufgrund „Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG“ mitgeteilt: Datum der Hauptversammlung 19. Februar 2020. Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung: Anteil Stimmrechte 0,00 Prozent, Anteil Instrumente 0,00 Prozent, Summe Anteile 0,00 Prozent. Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 WpHG Mit Schreiben vom 27. April 2020, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung der Axxion S.A. mit Sitz in Grevenmacher, Luxemburg erreicht: Die Axxion S.A. mit Sitz in Grevenmacher, Luxemburg, hat als Mitteilungspflichtige aus dem Grund der Mitteilung „Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten“ mit dem Datum der Schwellenberührung 23. April 2020 Gesamtstimmrechtsanteile gemeldet. Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 2,99 Prozent (letzte Mitteilung 4,96), der Anteil der Instrumente 0,00 Prozent (letzte Mitteilung 0,00) und in Summe 2,99 Prozent (letzte Mitteilung 4,96). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.143.240 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 33, 34 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE0005232805 absolut direkt (§ 33 WpHG) 2000, zugerechnet (§ 34 WpHG) 301.201, Summe 303.201, in Prozent direkt (§ 33 WpHG) 0,02Prozent, zugerechnet (§ 34 WpHG) 2.97Pro- zent, Summe 2,99Prozent. Instrumente im Sinne des § 38 Abs.1 Nr. 1 WpHG absolut 0, Summe 0, in Prozent 0,00 Prozent, Summe 0,00. Instrumente im Sinne des § 38 Abs.1 Nr. 2 WpHG absolut 0, Summe 0, in Prozent 0,00 Prozent, Summe 0,00. Ferner wurde mitgeteilt, dass 20 die Mitteilungspflichtige weder beherrscht wird, noch andere Unternehmen beherrscht, die Stimmrechte halten oder denen Stimmrechte zugerechnet werden. Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG Mit Schreiben vom 29. April 2020, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung der Wellington Manage- ment Group LLP mit Sitz in Boston / Massachusetts, Vereinigte Staaten von Amerika erreicht: Die Wellington Management Group LLP mit Sitz in Boston / Massachusetts, Vereinigte Staaten von Amerika, hat als Mitteilungspflichtige aus dem Grund der Mitteilung „Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten“ mit dem Datum der Schwellenberührung am 27. April 2020 Gesamtstimmrechtsanteile gemeldet. Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 3,03 Prozent (letzte Mitteilung n/a), der Anteil der Instrumente 0,00 Prozent (letzte Mitteilung n/a) und in Summe 3,03 Prozent (letzte Mitteilung n/a Prozent). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.143.240 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 33, 34 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE0005232805 absolut direkt (§ 33 WpHG) 0,00, zugerechnet (§ 34WpHG) 307.457, Summe 307.457, in Prozent direkt (§ 33 WpHG) 0,00Prozent, zugerechnet (§ 34 WpHG) 3,03 Prozent, Summe 3,03 Prozent. Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit dem obersten beherrschenden Unternehmen: Wellington Management Group LLP, Wellington Group Holdings LLP, Wellington Investment Advisors Holdings LLP, Wellington Management Company LLP, Wellington Management Group LLP, Management Trust Company, NA, Wellington Management Group LLP, Wellington Group Holdings LLP, Wellington Management Funds Holdings LLP, Wellington Alternative Investments LLC, International Research Equity Extended Master Fund, L.P., Wellington Management Group LLP, Wellington Group Holdings LLP, Wellington Management Funds Holdings LLP, Wellington Alternative Investments LLC, International Research Equity Extended Fund, L.P., Wellington Management Group LLP, Wellington Group Holdings LLP, Wellington Management Funds Holdings LLP, Wellington Management Funds Inc., Wellington Funds (US) LLC, Wellington Management Group LLP, Wellington Group Holdings LLP, Wellington Investment Advisors Holdings LLP, Wellington Management Global Holdings, Ltd., Wellington Management Singapore Pte Ltd., Wellington Management Group LLP, Wellington Group Holdings LLP, Wellington Management Funds Holdings LLP, Wellington Management Funds Inc., Wellington Management Funds LLC. Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 WpHG Mit Schreiben vom 29. Juli 2020, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung der FMR LLC mit Sitz in Wilmington / Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika (die), erreicht: Die FMR LLC mit Sitz in Wilmington / Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika (die)hat als Mitteilungspflichtige aus dem Grund der Mittei- lung „Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten“ mit dem Datum der Schwellenberührung am 28. Juli 2020 Gesamtstimmrechts- anteile wie folgt gemeldet: Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 2,97 Prozent (letzte Mitteilung 4,99 Prozent), der Anteil der Instrumente 0 Prozent (letzte Mitteilung 0,00 Prozent) und in Summe 2,97 Prozent (letzte Mitteilung 4,99 Prozent). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.143.240 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 33, 34 WpHG wurde mitgeteilt: ISIN DE0005232805 absolut direkt (§ 33 WpHG) 0,00, absolut zugerechnet (§ 34 WpHG) 301.598, Summe 301.598, in Prozent direkt (§ 33 WpHG) 0,00Prozent, in Prozent zugerechnet (§ 34 WpHG) 2,97 Prozent, Summe 2,97 Prozent. Instrumente im Sinne des § 38 Abs.1 Nr. 1 WpHG absolut 0, Summe 0, in Prozent 0,00 Prozent, Summe 0,00. Instrumente im Sinne des § 38 Abs.1 Nr. 2 WpHG absolut 0, Summe 0, in Prozent 0,00 Prozent, Summe 0,00. Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit dem obersten beherrschenden Unternehmen: FMR LLC, FIAM Holdings LLC, FIAM LLC, FMR LLC, Fidelity Management & Research Company LLC, FMR LLC, Fidelity Management & Research Company LLC, FMR Investment Management (UK) Limited. ERKLÄRUNG ZUM CORPORATE GOVERNANCE KODEX Vorstand und Aufsichtsrat der Bertrandt AG haben die Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben. Diese ist auf der Bertrandt-Homepage dauerhaft zugänglich unter „http://www.bertrandt.com/investor-relations/corporate-governance.html“. 21 NACHTRAGSBERICHT Nach dem Ende des Geschäftsjahres sind keine Ereignisse eingetreten, die eine besondere Bedeutung für die Ertrags-, Finanz- und Vermögens- lage der Bertrandt AG haben. Die sich zuletzt wieder verschärfende Entwicklung der Coronavirus-Pandemie stellt einen Unsicherheitsfaktor bezüglich der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung dar und kann Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Bertrandt AG haben. ANGABEN ZU ORGANEN DER GESELLSCHAFT VORSTAND Hans-Gerd Claus Mitglied des Vorstands Technik Michael Lücke Mitglied des Vorstands Vertrieb – Mitglied des Board of Directors der Bertrandt UK Limited, Dunton – Chairman des Board of Directors der Bertrandt US Inc., Rochester Hills Markus Ruf Mitglied des Vorstands Finanzen – Vertreter der Bertrandt AG als „Président“ der Bertrandt France S.A.S., Vélizy-Villacoublay Die Gesamtvergütung für im Geschäftsjahr 2020/2021 aktive Mitglieder des Vorstands beträgt 1.965 TEUR (Vorjahr 1.617 TEUR) und ent- hält ein Fixum, Nebenleistungen sowie eine erfolgsabhängige Komponente. Individualisierte Angaben zur Vergütung des Vorstands sind im Vergütungsbericht innerhalb des Lageberichts enthalten. Für ehemalige Mitglieder des Vorstands wurden im Geschäftsjahr 60 TEUR (Vorjahr 59TEUR) an Ruhegehältern ausbezahlt. AUFSICHTSRAT Dietmar Bichler Vorsitzender des Aufsichtsrats – Vorsitzender des Aufsichtsrats der b.invest AG i.L., Ehningen – Mitglied des Aufsichtsrats der MAHLE GmbH, Stuttgart – Vorsitzender des Aufsichtsrats der Lindauer DORNIER GmbH, Lindau Horst Binnig Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats – Mitglied im Gesellschafter Beirat der HELLA GmbH & Co. KGaA, Lippstadt Udo Bäder Mitglied des Aufsichtsrats – Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Prof. Dr.-Ing. Wilfried Sihn Mitglied des Aufsichtsrats – Universitätsprofessor für Betriebstechnik und Systemplanung am Institut für Managementwissenschaften der TU Wien, Wien (bis 30.09.2021) – Geschäftsführer der Fraunhofer Austria Research GmbH, Wien – Mitglied des Verwaltungsrats der Glutz AG, Soloturn – Mitglied des Beirats der Wittenstein AG, Harthausen (bis 31.12.2020) – Mitglied des Beirats der EVN AG, Maria Enzersdorf (bis 30.06.2021) – Mitglied des Aufsichtsrats der Kostwein GmbH, Klagenfurt (seit 01.07.2021) – Mitglied des Beirats der BECOM GmbH, Hochstraß (seit 01.01.2021) Michael Schmidt Arbeitnehmervertreter – Teamleiter, Bertrandt Ingenieurbüro GmbH, München Marianne Weiß Arbeitnehmervertreterin – Kaufmännische Sachbearbeiterin, Bertrandt Ingenieurbüro GmbH, Gaimersheim 22 Der Aufsichtsrat erhält für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020/2021 insgesamt eine fixe Vergütung in Höhe von 320 TEUR (Vorjahr 269TEUR). Auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats entfallen die in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten Beträge: AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG In EUR Fixum 2020/2021 Dietmar Bichler 104.000 Udo Bäder 48.000 Horst Binnig 64.000 Prof. Dr.-Ing. Wilfried Sihn 40.000 Michael Schmidt 32.000 Marianne Weiß 32.000 Gesamt 320.000 Im Rahmen ihres Anstellungsverhältnisses erhielten die Arbeitnehmervertreterinnen des Aufsichtsrats marktübliche Gehälter inklusive gesetz- licher Sozialabgaben. Darüber hinaus wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020/2021 für persönlich erbrachte Leistun- gen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, keine Vergütungen gezahlt oder Vorteile gewährt. Der Bestand der von Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands gehaltenen Bertrandt-Aktien stellt sich wie folgt dar: AKTIENBESITZ DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDER UND DES VORSTANDS Stück Stand 30.09.2021 Stand 30.09.2020 Aktien Aktien Dietmar Bichler (Vorsitzender des Aufsichtsrats) 400.000 400.000 Gesamt 400.000 400.000 Optionen werden nicht aufgeführt, da derzeit kein Optionsprogramm besteht. 23 ANTEILSBESITZ DER BERTRANDT AG – INLÄNDISCHE GESELLSCHAFTEN In TEUR Name und Sitz der Gesellschaft Anmer- kung Anteil am Kapital in % Eigenkapital Ergebnis INLAND Bertrandt Beteiligungen GmbH, Ehningen 1,2 100,0 50 10 Bertrandt Cognition GmbH, Ehningen 1,2,4 100,0 25 2 Bertrandt Development GmbH, Ehningen 1,2,4 100,0 25 4 Bertrandt Digital GmbH, Ehningen 1,2,4 100,0 25 1 Bertrandt Ehningen GmbH, Ehningen 1,2 100,0 25 896 Bertrandt Energie GmbH, Mönsheim 4 100,0 530 68 Bertrandt Fahrerprobung Süd GmbH, Nufringen 1,2 100,0 26 4 Bertrandt GmbH, Hamburg 1,2 100,0 1.059 86 Bertrandt Grundstücks GmbH, Nufringen 4 100,0 -79 -81 Bertrandt Ingenieurbüro GmbH, Gaimersheim 1,2 100,0 51 6 Bertrandt Ingenieurbüro GmbH, Ginsheim-Gustavsburg 1,2 100,0 51 6 Bertrandt Ingenieurbüro GmbH, Hamburg 1,2 100,0 51 2 Bertrandt Ingenieurbüro GmbH, Köln 1,2 100,0 51 7 Bertrandt Ingenieurbüro GmbH, München 1,2 100,0 51 6 Bertrandt Ingenieurbüro GmbH, Neckarsulm 1,2 100,0 1.422 7 Bertrandt Ingenieurbüro GmbH, Tappenbeck 1,2 100,0 51 5 Bertrandt Innovation GmbH, Tappenbeck 4 100,0 22 1 Bertrandt Medical GmbH, Ehningen 1,2,4 100,0 25 3 Bertrandt Mobility GmbH, Ehningen 4 100,0 22 0 Bertrandt München GmbH, München 100,0 20 1 Bertrandt Neo GmbH, Tappenbeck 4 100,0 23 0 Bertrandt Powertrain Validation GmbH, München 1,2,4 100,0 27 3 Bertrandt Sales GmbH, Ehningen (ehemals: Projektgesellschaft mbH) 1,2 100,0 26 3 Bertrandt Services GmbH, Ehningen 1,2 100,0 50 -3 Bertrandt Simulations GmbH, Ehningen 1,2,4 100,0 25 2 Bertrandt Solutions GmbH, Ehningen 1,2 100,0 25 0 Bertrandt Tappenbeck GmbH, Tappenbeck 100,0 19 Bertrandt Technikum GmbH, Ehningen 1,2 100,0 51 4 Bertrandt Technologie GmbH, Immendingen 1,2 100,0 25 4 Bertrandt Technologie GmbH, Mönsheim 1,2 100,0 100 Bertrandt Technologie GmbH, München 1,2 100,0 23 2 Bertrandt Technologie GmbH, Nürnberg 1,2,4 100,0 25 4 Bertrandt Technologie GmbH, Regensburg 1,2,4 100,0 25 4 Bertrandt Technologie GmbH, Sassenburg 1,2 100,0 25 2 Bertrandt Verwaltungs GmbH, Mönsheim 1,2 100,0 25 4 b.professional GmbH, Mannheim 1,2,4 100,0 25 4 Jobfair GmbH, Mannheim 1,2,4 100,0 552 0 Bertrandt Automotive GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal 2,4 94,9 748 280 Bertrandt Grundbesitz GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal 2,4 94,9 12.079 749 Bertrandt Immobilien GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal 2,4 94,9 2.366 532 Fariba Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG , Mainz 2,3,4 94,8 26 -23 Bertrandt Grundstücks GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal 4 100,0 46 155 Bertrandt Liegenschaft GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal 4 70,0 -80 -12 Bertrandt Liegenschaft Süd GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal 4 70,0 -336 -113 Bertrandt Prüfzentrum GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal 4 70,0 -38 19 Bertrandt Prüfzentrum Süd GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal 4 70,0 -316 -179 Bertrandt Campus Beteiligungen GmbH, Ehningen 4 50,0 169 79 Bertrandt Campus GmbH, Ehningen 4 50,0 13.809 1.018 Bertrandt Campus Grundbesitz GmbH, Ehningen 4 50,0 12 2 Bertrandt Campus Liegenschaft GmbH, Ehningen 4 50,0 74 17 Bertrandt Entwicklungen AG & Co. OHG, Pullach i. Isartal 5 30,0 48 aucip GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal 3,4,6 24,9 78 -22 aucip Verwaltung GmbH, Pullach i. Isartal 3,6 24,9 33 0 LASONO tool GmbH, Pullach i. Isartal 3,4,6 24,9 16 -3 SADONA tool GmbH, Pullach i. Isartal 3,4,6 24,9 16 -3 SIDENO tool GmbH, Pullach i. Isartal 3,4,6 24,9 16 -3 24 1) vor Ergebnisabführung beziehungsweise Verlustübernahme 2) auf die Erstellung und Offenlegung eines Anhangs und Lageberichts der Jahresabschlüsse zum 30.09.2021 wird gemäß § 264 Absatz 3 HGB und § 264b HGB verzichtet 3) Jahresabschluss zum 31.12.2020 4) mittelbare Beteiligung 5) mittelbare und unmittelbare Beteiligung 6) Einbezug im Geschäftsjahr 2020/2021 ANTEILSBESITZ DER BERTRANDT AG – AUSLÄNDISCHE GESELLSCHAFTEN In TEUR Name und Sitz der Gesellschaft Anmer- kung Anteil am Kapital in % Eigenkapital Ergebnis AUSLAND Bertrandt AG Spanische Zweigniederlassung Bertrandt Ceska Republika Engineering Technologies s.r.o., Mlada Boleslav, Tschechien 100,0 12 -131 Bertrandt Engineering Shanghai Co., Ltd., Shanghai, China 100,0 177 -125 Bertrandt Engineering Technologies Italia SRL, Sant‘Agata Bolognese, Italien 100,0 280 257 Bertrandt Engineering Technologies Romania SRL, Sibiu, Rumänien 100,0 5.150 1.663 Bertrandt France S.A.S., Vélizy-Villacoublay, Frankreich 100,0 7.020 -982 Bertrandt Otomotiv Mühendislik Hizmetleri Ticaret Limited Sirketi, Istanbul, Türkei 5 100,0 -2 -12 Bertrandt S.A.S., Vélizy-Villacoublay, Frankreich 4 100,0 11.025 -7.786 Bertrandt Technologie GmbH, Steyr, Österreich 100,0 497 -20 Bertrandt UK Limited, Dunton, Großbritannien 4 100,0 226 13 Bertrandt US Inc., Rochester Hills, USA 100,0 12.408 3.379 Bertrandt Services, LLC, Rochester Hills, USA 4 100,0 1 0 25 4) mittelbare Beteiligung 5) mittelbare und unmittelbare Beteiligung ANLAGE ZUM ANHANG IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE In TEUR Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen Firmenwerte Summe immaterielle Vermögenswerte ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN Stand 01.10.2020 52.471 13.655 66.126 Zugänge 2.334 - 2.334 Abgänge 257 - 257 Umbuchungen -1 - -1 Stand 30.09.2021 54.547 13.655 68.202 ABSCHREIBUNG Stand 01.10.2020 48.956 13.655 62.611 Zugänge 1.968 - 1.968 Abgänge 257 - 257 Umbuchungen - - - Stand 30.09.2021 50.667 13.655 64.322 RESTBUCHWERT 30.09.2021 3.880 - 3.880 RESTBUCHWERT 30.09.2020 3.515 - 3.515 SACHANLAGEN In TEUR Grundstücke und Bauten Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts- ausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Summe Sachanlagen ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN Stand 01.10.2020 97.486 158.580 116.917 54.337 427.320 Zugänge 49 5.033 6.068 19.480 30.630 Abgänge 41 2.025 7.599 3.088 12.753 Umbuchungen 76 33.992 1.749 -35.819 -2 Stand 30.09.2021 97.570 195.580 117.135 34.910 445.195 ABSCHREIBUNG Stand 01.10.2020 29.538 88.885 92.382 - 210.805 Zugänge 3.034 15.156 9.473 74 27.737 Abgänge -1 1.673 6.975 - 8.647 Umbuchungen - -1 - - -1 Stand 30.09.2021 32.573 102.367 94.880 74 229.894 RESTBUCHWERT 30.09.2021 64.997 93.213 22.255 34.836 215.301 RESTBUCHWERT 30.09.2020 67.948 69.695 24.536 54.337 216.516 26 FINANZANLAGEN In TEUR Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen sonstige Ausleihungen Summe Finanzanlagen ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN Stand 01.10.2020 11.856 294 1.082 13.232 Zugänge 1.000 - 1.206 2.206 Abgänge - 70 241 311 Umbuchungen -2 - - -2 Stand 30.09.2021 12.854 224 2.047 15.125 ABSCHREIBUNG Stand 01.10.2020 6.386 - - 6.386 Zugänge 251 - - 251 Abgänge - - - - Umbuchungen - - - - Stand 30.09.2021 6.637 - - 6.637 RESTBUCHWERT 30.09.2021 6.217 224 2.047 8.488 RESTBUCHWERT 30.09.2020 5.470 294 1.082 6.846 27 28 VORSCHLAG ZUR GEWINNVERWENDUNG Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020/2021 der Bertrandt Aktiengesellschaft in Höhe von 35.877.381,34Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 0,27 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und den verbleibenden Betrag von 33.138.706,54 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 28. Februar 2022. Sofern die Bertrandt Aktiengesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung eigene Anteile hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Der auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Teilbetrag wird ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen. Ehningen, 6. Dezember 2021 Der Vorstand HANS-GERD CLAUS MICHAEL LÜCKE MARKUS RUF Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands Technik Vertrieb Finanzen 29