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Bertrandt AG — Management Reports 2019
Feb 25, 2020
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Management Reports
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Bertrandt Aktiengesellschaft
Ehningen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019
LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018/2019
GRUNDLAGEN DES KONZERNS
GESCHÄFTSMODELL UND STRATEGIE
Seit über 45 Jahren erarbeitet Bertrandt als einer der führenden Technologie-Partner an 57 Standorten in Europa, Asien und den USA im Kundenauftrag individuelle Lösungen. Das Leistungsspektrum in der Automobil- und Luftfahrtindustrie umfasst alle Prozess-Schritte in den Projektphasen Konzeption, Konstruktion, Entwicklung, Modellbau, Werkzeugerstellung, Fahrzeugbau, Fertigungsplanung bis hin zu Serienanlauf und -betreuung. Zusätzlich werden die einzelnen Entwicklungsschritte durch Simulation, Prototypenbau und Erprobung abgesichert. So werden in unseren Technologiezentren, die sich in Kundennähe befinden, Projekte unterschiedlichster Größe gemeinsam vorangetrieben. Diese verfügen über eigene Designstudios, Elektroniklabore sowie Versuchs- und Testeinrichtungen. Zu den Kunden zählen nahezu alle europäischen Hersteller und viele Systemlieferanten. Darüber hinaus werden technische Dienstleistungen außerhalb der Mobilitätsindustrien in den Zukunftsbranchen Energie-, Medizin- und Elektrotechnik sowie für den Maschinen- und Anlagenbau deutschlandweit angeboten. Dabei lassen Beständigkeit, Verlässlichkeit und Investition in Infrastruktur und technische Anlagen Kundenbeziehungen wachsen. Das sind für Bertrandt wesentliche Erfolgsfaktoren.
CORPORATE SOCIAL RESPONSIBILITY
Fester Bestandteil des Bertrandt-Geschäftsmodells ist eine nachhaltige Unternehmensführung, auch unter Berücksichtigung von nicht-finanziellen Aspekten. Der gesonderte digitale Corporate Responsibility Bericht der Bertrandt AG gibt Aufschluss über die Themengebiete der ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des Bertrandt-Konzerns im Geschäftsjahr 2018/2019. Ausschließlich als navigierbare PDF-Datei verfügbar kombiniert er Nachhaltigkeits- und CSR-Aspekte, außerdem nicht-finanzielle Aspekte gemäß §§ 315b und 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB. Der Corporate Responsibility Bericht ist auf der Webseite der Bertrandt AG unter der Rubrik Investor Relations im Bereich Finanzberichte abrufbar.
BASIS DES GESCHÄFTSMODELLS
Aufgrund verkürzter Entwicklungszeiten und neuer Technologien nimmt die Komplexität individueller Mobilitätslösungen in der Automobil- und Luftfahrtbranche aber auch in anderen Industrien fortwährend zu. Trends wie beispielsweise umweltfreundliche individuelle Mobilität, autonomes und vernetztes Fahren, steigende Modell- und Variantenvielfalt oder Industrie 4.0 erfordern detailliertes technisches Wissen und ganzeinheitliches Denken in der Produktentwicklung. Als Mitgestalter von Zukunfts-Technologien passt Bertrandt sein Leistungsspektrum stets den Bedürfnissen der Kunden und den sich ändernden Marktbedingungen an. Durch die interdisziplinäre Vernetzung und Weiterentwicklung von Wissen sichert sich das Unternehmen seinen Status als einer der führenden europäischen Partner auf dem Markt für Entwicklungsdienstleistungen. Aufgrund der fortschreitenden Branchenkonsolidierung und der wachsenden Kunden- und Themenvielfalt prüft Bertrandt auch Opportunitäten im Bereich des anorganischen Wachstums. Für Bertrandt bildet das langjährige Engineering-Know-how aus den Mobilitätsindustrien eine solide Basis, um individuelle Entwicklungslösungen in neuen Branchen umzusetzen und weiterzuentwickeln. Die für die erfolgreiche Geschäftsentwicklung beschriebenen wichtigsten Markttrends sind im Detail:
UMWELTFREUNDLICHE INDIVIDUELLE MOBILITÄT
Die Elektrifizierung von Fahrzeugen der Zukunft ist weiterhin von hoher Bedeutung bei der Reduzierung lokaler Emissionen. Zum einen wird hierzu die reife Technologie des Verbrennungsmotors in hybriden Antriebsformen mit dem hohen Wirkungsgrad eines Elektromotors kombiniert und hilft so, Emissionen deutlich zu vermindern. Zum anderen hat der Fortschritt in der Batterietechnologie auch den reinen Elektroantrieb zu einer Option für künftige Mobilität werden lassen. Dazu verstärken die Automobilhersteller insbesondere im Truck- und Bus-Bereich ihre Anstrengungen im Bereich des Brennstoffzellenantriebs, der es durch eine chemische Reaktion ermöglicht, elektrische Energie an Bord des Fahrzeugs selbst aus Wasserstoff zu gewinnen.
Eine wichtige Rolle bei der Verbreitung der neuen Antriebstechnologien spielt hierbei die Gesetzgebung. Das hat der VDA in Zusammenarbeit mit der Unternehmensberatung Oliver Wyman in der Studie "FAST 2030" herausgearbeitet. Weltweit werden die CO2-Emissionsvorschriften immer weiter verschärft. Seit dem Jahr 2009 sind Pkw beispielsweise in der Europäischen Union einer CO2-Regulierung unterworfen. Der durchschnittliche Ausstoß aller neu zugelassenen Fahrzeuge eines Herstellers darf demnach einen gesetzlich fixierten Grenzwert in Gramm CO2 pro Kilometer und Fahrzeug nicht überschreiten. Für Pkw wird dieser Wert von aktuell 130 Gramm CO2 pro Kilometer bis 2021 auf 95 Gramm CO2 pro Kilometer abgesenkt. Dies entspricht einem durchschnittlichen Verbrauch von 3,6 Liter Diesel oder 4,1 Liter Benzin pro 100 Kilometer. Länder wie die USA oder China verfolgen ähnliche Umweltziele. Langfristig planen einzelne Länder sogar komplette Verbote für Verbrennungsmotoren wie etwa Norwegen ab 2025, die Niederlande ab 2030 sowie Frankreich und Großbritannien ab 2040.
Alle Akteure der Automobilindustrie treiben daher die Entwicklung alternativer Antriebe mit großem Aufwand voran, da beispielsweise Elektrofahrzeuge einen erheblichen Beitrag zur Emissionsvermeidung und zum Umweltschutz leisten können. Der VDA prognostiziert in einer Studie vom Juli 2019, dass Hersteller und Zulieferer in den kommenden drei Jahren etwa 40 Mrd. Euro in die Entwicklung alternativer Antriebe investieren werden. Dies führt zu einer eindrucksvollen Modelloffensive. Bis zum Jahr 2023 soll nach Einschätzung des VDA sich das Modellangebot auf über 150 E-Modelle verfünffachen.
AUTONOMES UND VERNETZTES FAHREN
In den vergangenen zehn Jahren stiegen die fahrzeugtechnischen Innovationen im Bereich des vernetzten und autonomen Fahrens einer Studie des Center of Automotive Management CAM in Kooperation mit der Fachzeitschrift carIT zufolge kontinuierlich an. Laut der aktuellen CAM-Analyse bleibt die Zahl der Connected-Car-Innovationen (CCI) aus den Bereichen Assistenz- und Sicherheitssysteme, Bedien- und Anzeigekonzepte sowie Informations- und Kommunikationssysteme im Jahr 2018 mit 649 Neuerungen auf dem Niveau des Vorjahres. Damit betrafen CCI-Innovationen mehr als 53 Prozent aller Neuerungen der Autohersteller weltweit.
Fahrzeuge des Premiumsegments besitzen bereits heute teilautomatisierte Funktionen der Quer- und Längsführung, bei denen jedoch der Fahrer verpflichtet ist, das Fahrzeug zu überwachen und die Hände am Lenkrad zu halten. Bei den in Entwicklung befindlichen Technologien im Bereich des hochautomatisierten Fahrens darf der Fahrer zukünftig in bestimmten Nutzungssituationen die Fahraufgabe an das Fahrzeug abgeben und sich mit anderen Dingen beschäftigen. Für die Erreichung der Marktreife sind aber zunächst noch weitere Entwicklungsfortschritte von Herstellern und Zulieferunternehmen notwendig, wie eine Studie der Heinrich-Böll-Stiftung feststellt. Diese betreffen etwa Hardware- und SoftwareKomponenten wie die verschiedenen Sensoren, die Rechenkapazitäten, Mensch-Maschine-Schnittstellen, eingesetzte Softwareplattformen, Anbindung der Sensorik und hochauflösende Kartendaten zur exakten Standortbestimmung sowie künstliche Intelligenz zur Verbesserung der Software-Algorithmen.
Um diese Technologien in kurzer Zeit marktreif entwickeln zu können, werden die Automobilhersteller und Zulieferer nach Meinung der Experten bei Berylls Strategy Advisors verstärkt auf die Entwicklungskompetenz von Technologiepartnern wie Bertrandt zurückgreifen. Die Unternehmensberatung prognostiziert daher ein hohes Wachstumspotenzial für Entwicklungspartner durch die Trends des vernetzten und autonomen Fahrens.
MODELL- UND VARIANTENVIELFALT
Modul- und Plattformstrategien sowie Gleichteile ermöglichen Automobilherstellern ein breites Angebot an Fahrzeugvarianten. Skaleneffekte über mehrere Modelle und Baureihen hinweg erlauben es den Herstellern, auch in kleineren Stückzahlen gewinnbringend zu produzieren. Ziel dieser Strategie ist es, einen Großteil des weltweiten Gesamtmarkts inklusive kleinerer Marktnischen abzudecken. Als Konsequenz der zunehmenden Verschärfung der Abgasrichtlinien rückt für viele Automobilhersteller zudem die Elektromobilität stärker in den Fokus ihrer Technologie-Entwicklung. Mittelfristige Modellplanungen werden vor diesem Hintergrund vielfach um eigens für alternative Antriebe entwickelte Modelle ergänzt. Laut einer Studie des VDA aus dem Oktober 2019 soll sich bis zum Jahr 2023 das Angebot an E-Modellen auf über 150 verfünffachen. Auch wenn der Schwerpunkt der Aufmerksamkeit derzeit auf Elektromobilität liegt, so bleiben laut Experten des VDA andere Antriebe wie Wasserstoff- und Brennstoffzelle oder klimaneutrale synthetische Kraftstoffe weiterhin aktuell. Neben der eigentlichen Entwicklungsarbeit für das Fahrzeug an sich birgt die Adaption der verschiedenen Antriebsvarianten weiteres Geschäftspotenzial für Entwicklungsdienstleister, so die Experten einer Studie von Berylls.
INDUSTRIE 4.0
Der Begriff Industrie 4.0 steht für die vollständige Digitalisierung und Integration der industriellen Wertschöpfungskette. Die Verbindung von Informations- und Kommunikationstechnologie mit der Automatisierungstechnik zum Internet der Dinge und Dienste ermöglicht immer höhere Grade der Vernetzung in und zwischen Produktionsanlagen, vom Lieferanten bis hin zum Kunden. Durch die Digitalisierung, also die Überführung analoger in digitale Daten, ändern sich Geschäftsprozesse entscheidend. Neben einer starken Vernetzung von Menschen und Objekten werden dabei zahlreiche Innovationen ermöglicht, die zu branchenübergreifenden Veränderungen führen. Für diese Entwicklung müssen Informationen unterschiedlichster Art digital umgesetzt, verarbeitet, gespeichert und übertragen werden. Das ist dann die Basis für eine neue Stufe der Organisation und Steuerung der gesamten Wertschöpfungskette über den Lebenszyklus von Produkten. Diese Veränderung in Unternehmen führt dazu, dass Produktionsprozesse und -abläufe durch eine erhöhte Transparenz sowohl flexibilisiert als auch optimiert werden können. Maschinenauslastung oder kundenindividuelle Produktkombinationen lassen sich verbessern oder überhaupt erst umsetzen.
Die Potenziale, die der deutschen Wirtschaft durch die Digitalisierung entstehen erhob das Beratungsunternehmen Strategy& in ihrer aktuellsten Studie. Demnach rechnen die befragten deutschen Unternehmen im Zeitraum bis 2023 mit einer Umsatzsteigerung von 276 Mrd. EUR durch die Investition in digitale Technologien. Das Feld mit dem größten Zukunftspotenzial ist nach Meinung der befragten Manager die künstliche Intelligenz, da sie eine bessere Grundlage für die operative Entscheidungsfindung liefern wird.
LEISTUNGSSPEKTRUM
Das umfassende Leistungsspektrum von Bertrandt bietet jedem Kunden maßgeschneiderte und ganzheitliche Lösungen entlang des gesamten Produktentstehungsprozesses. Als einer der führenden europäischen Entwicklungsspezialisten ist Bertrandt ein verlässlicher Partner für aktuelle und zukünftige Aufgabenstellungen in allen Projektphasen des Engineerings. Von der Kompetenz des gesamten Unternehmens kann der Kunde dank der konzernübergreifenden Fachbereichsstruktur und der niederlassungsorientierten Marktbearbeitung direkt vor Ort profitieren. Das vielfältige Leistungsangebot lässt sich im Wesentlichen in die Bereiche fachspezifische Leistungen, Dienstleistungen sowie Entwicklung von Komponenten, Modulen und Fahrzeugderivaten unterteilen.
FACHSPEZIFISCHE LEISTUNGEN
Um den Kunden ein bestmögliches Ergebnis bieten zu können, sind für jeden Schritt des Entwicklungsprozesses fachspezifische Kenntnisse entscheidend. Durch das hohe Maß an Spezialwissen, langjährige Erfahrung und fachübergreifende Schnittstellen lassen sich die unterschiedlichen Bereiche optimal bearbeiten. Sämtliche Disziplinen können entweder in die Modul- und Systementwicklung integriert sein oder als Einzelleistung beauftragt werden. Zudem baut Bertrandt seine Kompetenzen im Bereich Virtual und Augmented Reality, Cloud Solutions, Machine Learning und Big Data aus.
DIENSTLEISTUNGEN
Parallel zum Entwicklungsprozess fällt entlang der gesamten Wertschöpfungskette eine Vielzahl von Aufgaben an. Sei es Projektmanagement, Qualitätsmanagement, Lieferantensteuerung oder die Dokumentation des gesamten Projekts - Bertrandt bietet einen umfassenden Service. Dadurch wird der Kunde unterstützt und kann sich auf seine Kernkompetenzen konzentrieren.
ENTWICKLUNG MODULE UND DERIVATE
Bertrandt richtet sein Leistungsspektrum kontinuierlich an den sich verändernden Ansprüchen der Auftraggeber aus. Durch die Fokussierung der Hersteller auf ihr Kerngeschäft vergeben sie komplexere Entwicklungsaufgaben an externe Partner. Das erforderliche Know-how zur Bearbeitung von der Komponenten- über die Modul- bis hin zur ganzheitlichen Derivatentwicklung deckt Bertrandt durch seine Erfahrung und seine Spezialisten ab.
Die Projektverantwortung für die Entwicklungsaufgaben beinhaltet beispielsweise die Schnittstellenbetreuung zwischen Kunden, Systemlieferanten und Bertrandt sowie die Überwachung von Qualität, Kosten und Terminen.
KONZERNWEITE FACHBEREICHE
Gruppenweites Fachwissen sowie über 40 Jahre gesammelte Erfahrungen stehen dem Kunden direkt vor Ort durch eigenständige Bertrandt-Niederlassungen zur Verfügung. In Fachbereichen werden Themen gebündelt und koordiniert. Sie stellen die Vernetzung und Weiterentwicklung des Knowhows innerhalb des Konzerns sicher. Kundenwünsche können so individuell umgesetzt werden.
DESIGN SERVICES/DESIGNMODELLBAU UND RAPID TECHNOLOGIES
Design ist die Verbindung von Form und Funktion mit Emotion. Es nimmt eine kaufentscheidende Rolle im Entstehungsprozess von Automobilen und Flugzeugen ein. Damit die Komponenten perfekt zusammenspielen, bietet Bertrandt im Bereich Design Services/Designmodellbau und Rapid Technologies Leistungen in unterschiedlicher Ausprägung an - in Skizzen, virtuell oder als Muster im Modellbau. Unser Kunde definiert das Ziel, Bertrandt berät in der aktiven und kreativen Umsetzung - und realisiert Visionen mittels Virtual Reality, immer auf der Höhe der aktuellen Entwicklungen. Denn neben klassischen Tools nutzen Designer bei Bertrandt Zukunftstechnologien wie die 3-D-Visualisierung und fungieren als Forschungspartner von Hochschulen.
KAROSSERIE-ENTWICKLUNG
Die Karosserie-Entwicklung ist geprägt von zukünftigen CO2-Emissionsobergrenzen, Gewichtsreduktion durch Leichtbau in modernen Automobilen oder Flugzeugen, Materialkompetenz bei Faserverbundstoffen, hochfesten Stählen sowie Aluminium oder neuesten Entwicklungen in Licht und Sicht. Bertrandt bietet seinen Kunden kompetente und erfolgversprechende Lösungsansätze für zukünftige Herausforderungen in der Karosserie-Entwicklung. Das tiefe und breite Leistungsspektrum in der Karosserie-Entwicklung basiert bei uns auf den Säulen Rohbau, Exterieur und Interieur.
INTERIEUR-ENTWICKLUNG
Eine zentrale Rolle im Entstehungsprozess von Automobilen und Flugzeugen nimmt die Entwicklung des Interieurs ein. Ob Autositz oder Cockpit - Automobilhersteller nutzen Design-Elemente und Oberflächenbeschaffenheiten im Interieur zunehmend als Differenzierungsmerkmale. Ergonomie, Komfort, Sicherheit und Funktionalität prägen das Design der Innenräume. Komplexe Komponenten- und Modulumfänge im Innenraum - zum Beispiel die Instrumententafel im Cockpit, Verkleidungsteile wie Hard- und Soft-Trim oder komplette Sitzanlagen - werden daher bei Bertrandt durchgängig bearbeitet. Von der Idee bis zur optimalen Lösung.
ELEKTRONIK-ENTWICKLUNG
Bereits heute haben Software sowie elektrische und elektronische Komponenten einen hohen Wertschöpfungsanteil bei der Fahrzeug-Entwicklung. Der Grund ist die zentrale Rolle der Mechatronik und Elektronik hinsichtlich Funktionalität, Sicherheit und Mobilität. Das Auto der Zukunft wird noch mehr Technologie und Innovationen, noch mehr Elektrik und Elektronik erfordern. Die Komplexität der Anforderungen in der Automobil-Entwicklung nimmt zu. Die Automobil-Elektronik erstreckt sich über den gesamten Bereich des Produktentstehungsprozesses - von der Anforderung über die Elektronik-Entwicklung bis hin zur Integration und Absicherung auf Komponenten-, System- und Fahrzeugebene. Diese Entwicklungsschritte bietet Bertrandt für nahezu alle Fahrzeug-Elektronik-Domänen an. Dabei bewegen wir uns in den klassischen Themengebieten wie Infotainment, Komfort, Fahrwerk, Bordnetze etc. bis hin zu den aktuellen und neuen Herausforderungen rund um elektrifiziertes Fahren und Vernetzung des Fahrzeugs (Car2X) in den Bereichen Fahrerassistenzsysteme, autonomes Fahren, Onlinedienste/Apps und Infrastrukturen/IT.
POWERTRAIN-ENTWICKLUNG
Steigende Ansprüche an die Fahrdynamik bei niedrigen Emissionen und geringerem Verbrauch - das sind die Herausforderungen für die Motoren-Entwicklung. Wesentliche Innovationsträger sind neue und alternative Antriebsstränge, beispielsweise Hybrid- oder Elektroantriebe, aber auch der Ausbau vorhandener Konzepte. Vor allem in den Bereichen Verbrennungsmotor sowie Hybrid- und Elektroantrieb muss ein Entwicklungsdienstleister fachübergreifende Kompetenz beweisen. Bauteil-Entwicklung, Thermodynamik, Motorsteuerung und Thermomanagement sind hierfür die wesentlichen Leistungsfelder bei Bertrandt. Entwicklungsschwerpunkte konzentrieren sich auf die Motorapplikation, Abgasnachbehandlung, Reduzierung von Emissionen, Downsizing und Elektrifizierung des Antriebsstrangs.
FAHRWERKSENTWICKLUNG
Anforderungen an Fahrdynamik, Fahrkomfort und Fahrverhalten prägen den Charakter eines Automobils. Der steigende Einsatz elektronischer Fahrregel- und Fahrerassistenzsysteme bedingt eine starke Einbindung der Elektronik-Entwicklung in den Entwicklungsprozess. Auch Energieeffizienz und Verlustleistungsminimierung im Fahrwerk haben einen erheblichen Einfluss auf die CO2-Reduzierungspotenziale im Fahrzeug. Unsere Kunden können uns im Bereich Fahrwerk zu allen Teilprozessen beauftragen - von der Entwicklung mechanischer und mechatronischer Komponenten bis hin zur Konzeption und Erprobung von Fahrwerkseigenschaften. Auch in den Bereichen Achsen, Lenkung und Bremsen ist Bertrandt ein verlässlicher Partner.
SIMULATION
Um den Ansprüchen unserer Kunden nach kürzeren Entwicklungszeiten zu entsprechen, wird bei Bertrandt im simultanen Engineering gearbeitet. Durch den gezielten Einsatz virtueller CAE-Methoden stellen unsere Berechnungsingenieure bereits in frühen Entwicklungsstadien die Weichen für das Erreichen der funktionalen Ziele, wie Crash-Performance, Insassenschutz, Steifigkeits- und Komfortverhalten. Der Fokus im Fachbereich Simulation liegt auf der virtuell getriebenen Entwicklung mit der robusten Erreichung funktionaler Ziele.
VERSUCH/ERPROBUNG
Zukunftsfähigkeit erfordert die Entwicklung und Erprobung neuer Realitäten und Lösungen. Um für unsere Kunden ein optimales und wegweisendes Ergebnis sicherzustellen, prüft, testet und validiert Bertrandt realitätsnah, kompromisslos und ausgesprochen erfinderisch, was die Entwicklung neuer und härtester Testsysteme und -verfahren betrifft: mit dem klaren Ziel und Versprechen, Kunden mit Know-how und wegweisenden Testsystemen zu unterstützen - vom ersten Konzept bis zur kompletten Fahrzeugerprobung. Je besser und früher das Produkt messgenau und reproduzierbar geprüft und einer Validierung unterzogen werden kann, desto kürzer ist die Entwicklungszeit, desto größer ist die Kosteneinsparung und desto höher ist die Wirtschaftlichkeit. Ob es um Funktionsabsicherung und Lebensdauertests geht, um Umweltsimulation, Funktionserprobung von Tanksystemen, Shed-Messungen oder Fahrzeugerprobung - Bertrandt ist in allen Disziplinen ein erfahrener Testing-Partner.
ENTWICKLUNGSBEGLEITENDE DIENSTLEISTUNGEN
Steigende Qualitätsanforderungen und eine hohe Prozess-Sicherheit spielen bei Automobilherstellern und -zulieferern eine große Rolle. Genau hier setzen die Entwicklungsbegleitenden Dienstleistungen von Bertrandt an. Unser Leistungsspektrum gliedert sich in vier Haupt-Kompetenzfelder: Projektmanagement, Qualitätsmanagement, Prozessmanagement und Logistik. Unsere Kunden unterstützen wir entlang der gesamten Prozesskette bis in den Bereich After-Sales, unter anderem bei Datenmanagement, Lean Management, Industrial Engineering, Produktions- und Logistikplanung und der Materialfluss-Simulation.
WIRTSCHAFTSBERICHT
WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG
Die globalen wirtschaftlichen Rahmendaten trübten sich im Laufe des Bertrandt-Geschäftsjahres kontinuierlich ein. Die Handelsbeschränkungen zwischen den USA und China sowie die Unsicherheit über die Einführung weiterer Zölle dämpfen laut den Experten der ifo Gemeinschaftsdiagnose den Außenhandel und beeinträchtigen die Investitionsbereitschaft. Einzig der Bau- und Dienstleistungssektor sind laut Verbands der Automobilindustrie e. V. (VDA)-Konjunkturbarometer vom September 2019 weiterhin die Stützen der Konjunktur.
Für die USA verzeichneten die Experten der Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose für das Kalenderjahr 2018 ein Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von 2,9 Prozent. China erzielte im Jahr 2018 ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 6,6 Prozent und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union konnten um 2,2 Prozent zulegen. Deutschland steigerte seine Wirtschaftsleistung in 2018 um 1,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Unsicherheiten über den Fortgang der konjunkturellen Rahmenbedingungen im Geschäftsjahr 2018/2019 wuchsen jedoch zusehends und die Aussichten trübten sich im laufenden Jahr 2019 spürbar ein.
Vor diesem Hintergrund erwarten die Fachleute der Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose im aktuellen Herbstgutachten für 2019 in den USA nur noch einen Anstieg der Wirtschaftsleistung gegenüber dem Vorjahr von 2,3 Prozent. China verlangsamt aller Voraussicht nach seine Dynamik und kommt auf ein Plus von 6,2 Prozent. Die Europäische Union kann der Prognose zufolge nur noch um 1,3 Prozent zulegen, das deutsche Bruttoinlandsprodukt der Schätzung nach nur noch um 0,5 Prozent.
ENTWICKLUNG AUTOMOBILINDUSTRIE
Nach Angaben des VDA wurden im Jahr 2018 weltweit 84,2 Mio. Pkw zugelassen, das sind 0,6 Prozent weniger als im Vorjahr. In den Vereinigten Staaten von Amerika wurden mit 17,2 Mio. Pkw nur rund 0,4 Prozent mehr Fahrzeuge zugelassen, als im Vorjahr. China war mit 23,3 Mio. neu zugelassenen Pkw im Gesamtjahr 2018 nach wie vor größter Einzelmarkt weltweit, auch dies bedeutet jedoch einen Rückgang um 3,8 Prozent. Die Europäische Union bewegte sich mit einem Anstieg um 0,1 Prozent und 15,2 Mio. Neuzulassungen im Jahr 2018 auf Vorjahresniveau.
Bis zum Ende des Bertrandt-Geschäftsjahres am 30. September 2019 setzte sich der überwiegend verhaltene Trend für die Automobilbranche weiter fort. Es gab zahlreiche Gewinnwarnungen und Ankündigungen von Restrukturierungsmaßnahmen.
In den ersten drei Quartalen des Jahres 2019 ging der Absatz von Light Vehicles in den USA um 1,1 Prozent auf rund 12,7 Mio. Einheiten zurück. Einzig der Trend zu größeren Fahrzeugen in den USA hielt jedoch auch im Jahr 2019 an. In China wurden mit insgesamt 15,0 Mio. Pkw in den ersten neun Monaten 2019 rund 12 Prozent weniger Pkws zugelassen. Der westeuropäische Markt sank in den ersten neun Monaten 2019 um 2,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf rund 11 Mio. Neuzulassungen. Für das Gesamtjahr 2019 rechnet der VDA mit weltweit rund 81 Mio. Pkw-Neuzulassungen, was einem Rückgang von vier Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspräche.
In Deutschland wurden im Jahr 2018 insgesamt 3,4 Mio. Pkw zugelassen, dies entspricht einem geringen Rückgang von 0,2 Prozent zum Vorjahr. Für das Gesamtjahr 2019 rechnet der VDA mit einem Rückgang um ein Prozent und weiterhin knapp 3,4 Mio. Pkw. Der Gesamtumsatz der deutschen Automobilindustrie wuchs nach einer Erhebung des VDA in 2018 um 0,8 Prozent auf 426,2 Mrd. EUR. Dabei stieg der Auslandanteil auf 276,6 Mrd. EUR (plus 1,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr), der Inlandsumsatz ging um 1,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zurück und erreichte 149,6 Mrd. EUR.
ENTWICKLUNG LUFTFAHRTINDUSTRIE
Die deutsche Luft- und Raumfahrtindustrie hat sich laut Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e. V. (BDLI) auch in 2018 als Schlüsselindustrie für Deutschland behauptet. Der Wachstumskurs des Jahres 2017 konnte fortgesetzt werden. Der Umsatz der Gesamtbranche erreichte erneut rund 40 Mrd. EUR (Vorjahr 40 Mrd. EUR). Auch die Anzahl der Beschäftigten stieg weiter und erreichte mit 111.500 einen neuen Höchststand (Vorjahr 109.500 Beschäftigte). Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung waren mit 4 Mrd. EUR auf dem Niveau des Vorjahres und entsprechen damit einem Anteil von 10 Prozent des Branchenumsatzes.
Die Branche investiert nach Abschluss der Entwicklungsleistungen wichtiger Flugzeugprogramme momentan verstärkt in neue Technologien im Hinblick auf die nächste Generation von Flugzeugen ebenso wie in Produktweiterentwicklungen für laufende Flugzeugprogramme. Ein wichtiges Thema ist dabei die Einführung von Industrie 4.0 und Digitalisierung in Entwicklung, Produktion und Services. Weitere aktuelle Entwicklungsbereiche sind das unbemannte Fliegen und hybride sowie elektrische Antriebsarten. Die beiden großen Luftfahrtkonzerne Airbus und Boeing sehen übereinstimmend den globalen Wachstumstrend in der Zivilluftfahrt nach wie vor intakt. Die jährlich aktualisierte Langfristprognose von Airbus schätzt, dass sich der weltweite Bedarf an neuen Zivilflugzeugen im Zeitraum von 2019 bis 2038 auf bis zu 39.210 Stück beläuft. Boeing geht für den gleichen Zeitraum von einem noch höheren Volumen aus und prognostiziert 44.040 neue zivile Flugzeuge bis 2038. Dies entspricht einem aktuellen Marktwert von annähernd 6,2 Bill. EUR.
ENTWICKLUNG ANDERER INDUSTRIEN
Laut Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. (VDMA) erzielte die Maschinenbau-Branche im Jahr 2018 einen Umsatz von 232,5 Mrd. EUR, dies entspricht einem Zuwachs von 2,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Jedoch auch diese Branche verspürt eine Verschlechterung der Auftragslage im Vergleich zum Vorjahr. Der VDMA rechnet für das Gesamtjahr 2019 mit einem Umsatzrückgang von 16 Prozent, erwartet aber für das Jahr 2020 wieder ein Umsatzplus von 3 Prozent.
Laut VDMA stieg der Umsatz im Gesamtjahr 2018 in der Elektroindustrie noch um 1,0 Prozent auf rund 193 Mrd. EUR. Jedoch haben sich laut Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. (ZVEI) auch in der Elektrobranche die zunehmenden Unsicherheiten über die weltwirtschaftlichen Entwicklungen bemerkbar gemacht. Zwischen Januar und August 2019 ging die preisbereinigte Produktion um 4,0 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum zurück. Die Experten des ZVEI gehen davon aus, dass aufgrund der anspruchsvollen Rahmenbedingungen die Produktion im Gesamtjahr 2019 in ähnlicher Größenordnung wie in den ersten acht Monaten zurückgehen wird. Kumuliert von Januar bis August beliefen sich die Branchenerlöse auf 125,6 Mrd. Euro, das waren 0,8 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum.
Laut Fachverband Medizintechnik des Deutschen Industrieverbands für optische, medizinische und mechatronische Technologien e. V. (SPECTARIS) konnten die 1.352 deutschen Medizintechnikhersteller in 2018 ein Umsatzplus von 1,2 Prozent und damit einen Gesamtumsatz von 30,3 Mrd. Euro erwirtschaften. Vor allem das Auslandsgeschäft konnte mit 19,8 Mrd. Euro um 3,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden. Die Zahl der Beschäftigten stieg um 3,9 Prozent auf rund 143.200 Mitarbeiter. Die Quote der Ausgaben für Forschung und Entwicklung lag bei etwa neun Prozent im Verhältnis zum Umsatz.
Der Fachverband Energietechnik des ZVEI berichtete, dass der globale Markt für Energietechnik 2018 bei 248,7 Mrd. EUR lag. Für die Jahre 2019 und 2020 gehen die Branchenexperten von einem Anstieg des globalen Markts für Energietechnik von jeweils vier Prozent aus.
ENTWICKLUNG ENGINEERINGMARKT
Auch die Branche der Entwicklungsdienstleister bekommt die Auswirkungen der anspruchsvollen Rahmenbedingungen zu spüren. Jedoch hat die fortschreitende Konsolidierung der Branche maßgeblichen Einfluss auf das Umsatzwachstum einzelner Entwicklungsdienstleister. Laut Automobilwoche setzten die 25 umsatzstärksten Entwicklungsdienstleiser im Jahr 2018 in Summe 10,5 Mrd. Euro um. Das ist laut Automobilwoche ein Plus von gut 10 Prozent gegenüber 2017. Die Gründe für diesen Aufschwung sind demnach die Trendthemen Modellvielfalt und Digitalisierung.
GESCHÄFTSVERLAUF
GESCHÄFTSJAHRESENTWICKLUNG
Die Entwicklung von Gesamtleistung und EBIT im Geschäftsjahr 2018/2019 ist maßgeblich von den Gewinnrealisierungszeitpunkten von Projekten beeinflusst, was insbesondere im Vergleich zum Vorjahr zu beachten ist.
Der Geschäftsverlauf der Bertrandt AG im Geschäftsjahr 2018/2019 reflektiert die heterogenen branchen- und kundenspezifischen Rahmenbedingungen. So nutzte die Bertrandt AG einerseits Chancen durch die fortwährenden Investitionen in Forschung und Entwicklung in neue Technologien insbesondere entlang der Trendthemen Elektromobilität sowie Digitalisierung und Vernetzung, es materialisierten sich aber zum Teil auch die im Risikobericht des vergangenen Jahres dargestellten Risiken. Es kam zu verzögerten Kapazitätsabrufen und temporären kundenspezifischen Projektverschiebungen. Des Weiteren blieb die Anspannung auf der Preisseite deutlich spürbar. Dies hat die Gesamtleistungs- und Ergebnisentwicklung der Bertrandt AG im Berichtszeitraum maßgeblich beeinflusst. Nachdem die Entwicklung des Geschäftsverlaufs der ersten drei Quartale erwartungsgemäß verlief, bewogen die sich eintrübenden globalen Konjunktur- und Branchenaussichten den Vorstand der Bertrandt AG mit Blick auf das vierte Quartal, seine Einschätzung bezüglich der Entwicklung für das Gesamtjahr 2018/2019 im August 2019 für den Konzern hinsichtlich der Ergebnisentwicklung an die anspruchsvollen Rahmenbedingungen anzupassen.
GESAMTLEISTUNG
Der Aspekt der Gewinnrealisierungszeitpunkte sowie die Rahmenbedingungen spiegeln sich in einer Gesamtleistung in Höhe von 898.366 TEUR (Vorjahr 909.058 TEUR) im Geschäftsjahr 2018/2019 wider, wobei die Umsatzerlöse bei 906.009 TEUR (Vorjahr 960.843 TEUR) lagen und sich parallel eine Minderung des Bestands an fertigen und unfertigen Leistungen in Höhe von -8.691 TEUR (Vorjahr -52.802 TEUR) ergab. Die aktivierten Eigenleistungen lagen in etwa auf Vorjahresniveau bei 1.048 TEUR (Vorjahr 1.017 TEUR). Für das abgelaufene Geschäftsjahr konnte damit nicht die prognostizierte Ausweitung der Gesamtleistung zwischen 15 und 30 Mio. EUR erreicht werden.
AUFWANDSKENNZAHLEN
Im Vergleich zum Vorjahr stellten sich die Aufwandskennzahlen im Geschäftsjahr 2018/2019 wie folgt dar: Der Materialaufwand erhöhte sich durch stärkeren Bezug von Fremdleistungen projektbezogen auf 81.834 TEUR (Vorjahr 78.883 TEUR). Der Personalaufwand stieg durch eine allgemeine Lohnsteigerung auf 669.398 TEUR (Vorjahr 644.702 TEUR). Die Personalaufwandsquote betrug 74,5 Prozent (Vorjahr 70,9 Prozent). Die Abschreibungen erhöhten sich trotz der fortgesetzten Investitionstätigkeit nur geringfügig von 28.810 TEUR auf 29.588 TEUR. Dies resultiert aus dem planmäßigen Abschreibungsverlauf der Wirtschaftsgüter. Die Abschreibungsquote bezogen auf die Gesamtleistung betrug 3,3 Prozent (Vorjahr 3,2 Prozent). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen nahmen unter anderem aufgrund höherer Flächen-, Personalbeschaffungs- und -Qualifizierungskosten im Berichtszeitraum um 6,7 Prozent auf 97.658 TEUR (Vorjahr 91.506) zu. In Relation zur Gesamtleistung sind sie von 10,1 Prozent auf 10,9 Prozent gestiegen.
EBIT
Im Geschäftsjahr 2018/2019 konnte die Bertrandt AG ein EBIT in Höhe von 40.686 TEUR (Vorjahr 75.556 TEUR) und eine Marge von 4,5 Prozent (Vorjahr 8,3 Prozent) erwirtschaften. Die Entwicklung war maßgeblich beeinflusst durch die Gewinnrealisierungszeitpunkte in Projekten und reflektiert zudem die anspruchsvollen Rahmenbedingungen: temporäre kundenspezifische Projekt Verschiebungen, daraus resultierende verzögerte Kapazitätsabrufe, einen hohen Preisdruck und Anlaufkosten für neue Geschäftsfelder. Positiv entwickelten sich die sonstigen betrieblichen Erträge, die insbesondere durch Erträge aus dem Anlagenabgang eines Grundstücks von 10.349 TEUR auf 20.798 TEUR anstiegen. Der vom Management prognostizierte EBIT Korridor zwischen 64,7 und 84,5 Mio. EUR beziehungsweise von sieben bis neun Prozent im Verhältnis zur Gesamtleistung wurde nicht erreicht. Beim Vergleich zum Vorjahr ist zu berücksichtigen, dass das EBIT des Vorjahres von Gewinnrealisierungen aus Projektabschlüssen positiv überlagert war
FINANZERGEBNIS
Das Finanzergebnis von Bertrandt war saldiert mit 4.679 TEUR positiv (Vorjahr -617 TEUR), was insbesondere an einem Anstieg der Erträge aus Beteiligungen bedingt durch eine Dividendenausschüttung einer ausländischen Tochter auf 4.515 TEUR (Vorjahr 1.702 TEUR) lag. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betrugen nahezu unverändert -3.202 TEUR (Vorjahr -3.174 TEUR).
ERGEBNIS NACH ERTRAGSTEUERN
Mit einem Ertragsteueraufwand von 12.548 TEUR (Vorjahr 23.253 TEUR) lag die Steuerquote im Berichtszeitraum mit 27,7 Prozent unter Vorjahr (Vorjahr 31,0 Prozent), da sich die gegenüber Vorjahr erhöhte, steuerfreie Dividendenausschüttung einer ausländischen Tochter positiv auf die Steuerquote auswirkte. Das Ergebnis nach Steuern betrug 32.817 TEUR (Vorjahr 51.686 TEUR).
VERMÖGENSLAGE
Das Unternehmen verfügt über eine fristenkongruente Bilanzstruktur. Die Bilanzsumme hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 725.795 TEUR auf 728.263 TEUR erhöht. Das Anlagevermögen stieg auf 214.055 TEUR (Vorjahr 192.036 TEUR), was im Wesentlichen auf die fortgesetzte Investitionstätigkeit zurückzuführen ist. Diese zeigt sich im Anstieg des Sachanlagevermögens auf 203.984 TEUR (Vorjahr 181.605 TEUR) insbesondere durch Investitionen in Infrastruktur und technische Anlagen im Berichtszeitraum. Das Umlaufvermögen reduzierte sich durch verschiedene Einflussfaktoren auf 509.552 TEUR (Vorjahr 528.967). Einerseits verminderten sich die Vorräte im Bereich der unfertigen Leistungen um 14.193 TEUR auf 56.837 TEUR (Vorjahr 71.030 TEUR), während die fertigen Leistungen um 5.502 TEUR auf 58.625 TEUR (Vorjahr 53.123 TEUR) zunahmen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich auf 213.850 TEUR (Vorjahr 224.847 TEUR) und die Forderungen gegen verbundene Unternehmen stiegen durch verstärkte Darlehensgewährung an Tochtergesellschaften auf 109.660 TEUR (Vorjahr 101.541 TEUR). Des Weiteren reduzierten sich die liquiden Mittel von 67.378 TEUR auf 57.745 TEUR in Folge der der fortgesetzten Investitionstätigkeit sowie der Dividendenausschüttung im Geschäftsjahr. Die Ertragslage spiegelt sich in einem erhöhten Eigenkapital von 333.712 TEUR (Vorjahr 321.520) wider. Die Veränderung resultiert aus dem erzielten Jahresüberschuss in Höhe von 32.382 TEUR (Vorjahr 50.937 TEUR) abzüglich der von der Hauptversammlung beschlossenen Dividende, die in Höhe von 20.191 TEUR zur Ausschüttung kam. Mit einer Eigenkapitalquote von 45,8 Prozent ist Bertrandt nach wie vor ein substanzstarkes Unternehmen (Vorjahr 44,3 Prozent). Die Rückstellungen betrugen nahezu unverändert 62.672 TEUR (Vorjahr 63.701 TEUR). Die Verbindlichkeiten sanken um 8.663 TEUR auf 331.654 TEUR (Vorjahr 340.317 TEUR). Maßgeblicher Grund hierfür sind die auf 100.153 TEUR verringerten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (Vorjahr 111.855 TEUR) die insbesondere Anzahlungen enthalten.
CASHFLOW AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
Bertrandt verzeichnete im Geschäftsjahr 2018/2019 einen deutlich gesteigerten Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit, da sich die Working Capital Bindung entsprechend reduzierte. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit belief sich im Berichtszeitraum auf 54.476 TEUR (Vorjahr 14.269 TEUR). Damit war dieser wie prognostiziert positiv und entwickelte sich analog der Geschäftsentwicklung.
INVESTITIONEN
Das Investitionsvolumen stieg im Vergleich zum Vorjahr um 15.170 TEUR auf 63.486 TEUR (Vorjahr 48.316 TEUR) Die Investitionen in Sachanlagen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 15.776 TEUR und beliefen sich im Berichtszeitraum auf insgesamt 61.075 TEUR (Vorjahr 45.299 TEUR). Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände lagen 975 TEUR unter Vorjahr bei 1.560 TEUR (Vorjahr 2.535 TEUR). Die Investitionen in Finanzanlagen betrifft im Wesentlichen die Gründung einer ausländischen Gesellschaft, die Beteiligung an eine weitere Gesellschaft sowie sonstige Ausleihungen an Mitarbeiter und einen Dritten und beliefen sich auf 851 TEUR (Vorjahr 482 TEUR). Über den Stichtag 30. September 2019 hinaus bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Sachanlagen in Höhe von 45.183 TEUR (Vorjahr 34.650 TEUR).
Das Ziel dieser Investitionen in Infrastruktur und technische Anlagen ist die kundenorientierte Abrundung unseres Leistungsspektrums. Mit modernen technischen Einrichtungen werden an unseren Standorten bestehende Kompetenzen weiter ausgebaut. Aber auch innovative Themen sollen verstärkt mit neuen Investitionen erschlossen werden. Die Investitionsschwerpunkte orientieren sich dabei an den beherrschenden Technologie-Trends der Branche umweltfreundliche individuelle Mobilität sowie autonomes und vernetztes Fahren. Im Geschäftsjahr 2018/2019 wurde am Hauptsitz Ehningen ein Hochvoltprüfzentrum für klimaüberlagerte Batterietests erstellt. Parallel befinden sich zwei Fahrzeug-Emissionsprüfzentren in Nord- (Tappenbeck) und Süddeutschland (Freising) im Bau, die 2020 in Betrieb genommen werden sollen. In Norddeutschland sind ein Rollenprüfstand zur Reichweitenermittlung von E-Fahrzeugen und Dauerlauferprobungen, in Süddeutschland ein Parksperrenprüfstand für E-Fahrzeuge produktiv gesetzt worden. Darüber hinaus investiert Bertrandt in eigene Kompetenzinitiativen im Bereich elektrifiziertes, vernetztes und automatisiertes Fahren sowie in innovative Lösungen im Themengebiet Datalabeling. Dieses flächendeckende Wachstum in neue wie auch bestehende Kompetenzfelder über die gesamte Bertrandt-Gruppe hinweg ermöglicht es uns, weitere Teile des automobilen Entwicklungsprozesses zu durchdringen und unsere Marktpositionierung als Technologiekonzern weiter zu festigen und auszubauen.
FINANZIERUNG und LIQUIDITÄT
Zum Stichtag 30. September 2019 betrug der Finanzmittelfonds 57.745 TEUR (Vorjahr 67.378 TEUR). Mit diesen Finanzmitteln, den nicht genutzten, mittelfristig zugesagten Kreditlinien und alternativen Finanzierungsinstrumenten über rund 217 Mio. EUR sowie der guten Innenfinanzierungskraft verfügt Bertrandt über ausreichende Finanzierungsspielräume und eine entsprechende finanzielle Flexibilität, um den weiteren Auf- und Ausbau des Leistungsspektrums zu ermöglichen.
GESAMTAUSSAGE ZUM GESCHÄFTSVERLAUF
Bertrandt konnte im Geschäftsjahr 2018/2019 einerseits Wachstumschancen nutzen andererseits beeinflussten der Aspekt der Gewinnrealisierung und die ausgeführten anspruchsvollen Rahmenbedingungen sowohl die Gesamtleistung als auch das EBIT. Dem begegnet die Bertrandt AG mit einem weitreichenden Ergebnisoptimierungsprogramm und einer konsequenten Ausrichtung auf sowie Investitionen entlang der Zukunfts- und Trendthemen.
Der Vorstand beurteilt die zukünftigen Perspektiven des Unternehmens positiv, auch wenn die anspruchsvollen Rahmenbedingungen die EBIT-Entwicklung entsprechend beeinflussten. Die FuE-Budgets der Hersteller sind nachhaltig auf hohem Niveau prognostiziert. Ergänzend sind die drei maßgeblichen Einflussfaktoren steigende Modell- und Variantenvielfalt, umweltfreundliche individuelle Mobilität sowie automatisiertes und vernetztes Fahren langfristig intakt und bieten weiterhin Perspektiven für die Zukunft. Mit seiner hohen Eigenkapitalquote Prozent steht Bertrandt auf einer soliden finanziellen Basis. Aufgrund der guten Kapitalbasis und der getätigten Investitionen sind die Voraussetzungen für eine weiterhin erfolgreiche Zukunft geschaffen.
PERSONALMANAGEMENT
Bei der Bertrandt AG inklusive der über Betriebsführungsverträge angebundenen inländischen Gesellschaften waren 11.190 Mitarbeiter (Vorjahr 11.143) zum 30. September 2019 beschäftigt.
Alle Mitarbeiter entwickeln für Kunden maßgeschneiderte Entwicklungslösungen auf höchstem Niveau. Eine nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung ist Bertrandt dabei besonders wichtig. Als Richtschnur der Unternehmensstrategie und des täglichen Handelns dient das Leitbild. Zur Verdeutlichung tragen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Leitsätze auf ihrem Mitarbeiterausweis mit sich.
Auf Basis des Leitbildes wurde ein Kompetenzmodell für den Konzern abgeleitet. Dabei haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, maximale Transparenz in die Anforderungskriterien für die Rollen sowie in die Einschätzung der aktuellen Potenziale anhand von modernen Kompetenzen zu bringen. Aus diesem Grund haben wir nahezu alle Personalentwicklungsmaßnahmen rund um das neue Kompetenzmodell angelegt.
Das Kompetenzmodell ist eine Ableitung aus den Leitsätzen unseres Konzern-Leitbildes. Diese Leitsätze bilden die Leitbereiche Kunde, Bestleistung, Wachstum, Werte, Team, Freiräume und Respekt. Diesen sieben Leitbereichen haben wir insgesamt 28 Kompetenzen untergeordnet. Der modulare Ansatz des Kompetenzmodells ermöglicht eine Beschreibung jeder Stelle und Position im Unternehmen anhand von Anforderungskriterien (Kompetenzen) - vom Konstrukteur bis zum Systeminformatiker, vom Mitarbeiter bis auf die oberste Führungsebene.
Bewährt hat sich unser konzernweites Programm zur Arbeitswelt der Zukunft. Mithilfe dieser Programme haben sich Themen wie mobiles Arbeiten, neue Raumkonzepte, Sabbaticals und Teilzeit für Führungskräfte etablieren können und steigern nachweislich die Motivation unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Dass Bertrandt ein wettbewerbsfähiger Arbeitgeber ist, bestätigte sich im Berichtszeitraum von unabhängiger Stelle erneut. Universum zeichnete Bertrandt 2018 wieder als einen der hundert attraktivsten Arbeitgeber Deutschlands aus. Im trendence Graduate Barometer 2018 - Engineering Edition - wurde das Unternehmen seit 2012 kontinuierlich unter die 100 beliebtesten Arbeitgeber in Deutschland gewählt. Und auch im Trendence-Ranking 2019 der Young Professionals erhält der Konzern erneut für die Rubrik "Ingenieurdienstleistungen" und zum ersten Mal für "Maschinen- und Anlagenbau" eine Auszeichnung. Laut Leading Employers gehört Bertrandt 2019 zudem zu den Top 1% der Arbeitgeber in Deutschland. Und auch in den Studien von Focus und Focus Money wurde der Konzern als Unternehmen mit "Top-Karrierechancen", "Top-Karrierechancen für IT-Spezialisten", "Top-Karrierechancen für Ingenieure" und in der Rubrik "Deutschlands beste Jobs mit Zukunft" ausgezeichnet.
PERSONAL-RECRUITING
Personal-Recruiting nimmt bei Bertrandt schon immer eine zentrale Rolle ein. Ziel ist es, qualifizierte Mitarbeiter für das Unternehmen zu begeistern und zu gewinnen. Neben dem fachlichen Know-how sind soziale Kompetenzen und die Persönlichkeit von großer Bedeutung. Als zukunftsfähiges Unternehmen launchte Bertrandt im Frühjahr seine neue Karriereseite. Als eines der wichtigsten Recruitingkanäle spricht Bertrandt damit potenzielle Mitarbeiter mit einer Employer-Branding-Kampagne gezielt an. Hierbei möchte das Unternehmen nicht nur auf den ersten Blick Interesse wecken, sondern nachhaltig überzeugen. Engagierten und qualifizierten Bewerbern bietet Bertrandt vielfältige Einstiegsmöglichkeiten. Vielschichtige Projekte sowie das tiefe und breite Leistungsspektrum bieten Spezialisten, berufserfahrenen Ingenieuren sowie Hochschulabsolventen interessante Aufgaben in technologischen Schlüsselbranchen.
WEITERBILDUNG
Zahlreiche technologische Neuerungen und ein hoher Qualitätsanspruch seitens der Kunden fordern eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Mitarbeiter. Bertrandt ist sich dieser Herausforderung bewusst. Um die hohen Anforderungen bestmöglich bedienen zu können, wird das Know-how der Mitarbeiter stetig weiterentwickelt und jeder Einzelne gefördert. Vor diesem Hintergrund führt das Unternehmen fortlaufend Weiterbildungsmaßnahmen durch. Im Sinne von lebenslangem Lernen wird eine breite Palette an technischen und methodischen Trainings, Führungskräfte-Programmen und spezifischen Projektmanagement-Lehrgängen im Bertrandt-Wissensportal, dem Bertrandt-eigenen Seminarprogramm, angeboten. Insgesamt hat Bertrandt im abgelaufenen Geschäftsjahr 10,6 Mio. EUR (Vorjahr 9,5 Mio. EUR) in Form von Weiterbildungsmaßnahmen in Mitarbeiter und Führungskräfte investiert.
AUSBILDUNG
Die Ausbildung von Nachwuchskräften hat bei Bertrandt seit jeher einen hohen Stellenwert. Durch zahlreiche Ausbildungsprogramme und -formen sowie die enge Kooperation mit Hochschulen fördert Bertrandt den eigenen Nachwuchs. Zum 30. September 2019 absolvierten 271 Kollegen im Bertrandt-Konzern eine Ausbildung oder ein Studium in technischen oder kaufmännischen Bereichen.
KONZERNORGANISATION UND -STEUERUNG
INTERNATIONALE KONZERNSTRUKTUR
Die Bertrandt AG ist die Muttergesellschaft des Bertrandt-Konzerns, der national und international mit rechtlich selbstständigen Gesellschaften oder in Form von Betriebsstätten in Deutschland, China, England, Frankreich, Italien, Österreich, Rumänien, Spanien, Tschechien, der Türkei und den USA agiert. Der Vorstand der Bertrandt AG leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist insbesondere in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, eingebunden. Die Tochtergesellschaften der Bertrandt AG werden grundsätzlich von ihrer Geschäftsleitung in eigener Verantwortung geführt. In regelmäßigen Geschäftsleitungssitzungen zwischen Vorstand und der jeweiligen Geschäftsleitung werden die Interessen der Tochtergesellschaft mit den Konzern-Interessen abgestimmt. Konjunkturelle und branchenspezifische Veränderungen werden laufend überwacht und rechtzeitig in die operative Steuerung der Geschäftsfelder einbezogen.
WERTSTEIGERUNG IM FOKUS
Den Unternehmenswert unter Berücksichtigung ökonomischer, sozialer und ökologischer Aspekte nachhaltig zu steigern, steht im Zentrum jedes Handelns. Im Bertrandt-Konzern gibt es ein Steuerungssystem, das auf die Wertsteigerung des Gesamtkonzerns ausgelegt ist. Daraus abgeleitet ergeben sich Zielsetzungen für die Segmente und die Tochtergesellschaften. Die Steuerung von Bertrandt erfolgt pyramidal vom Konzern über Segmente und Tochtergesellschaften bis auf Profitcenter-Ebene. Die periodische Steuerung wird unter Berücksichtigung der durch die internationale Rechnungslegung definierten Bilanzierungs- und Bewertungsregeln durchgeführt. Als Kennzahlen für diese Steuerung nutzt Bertrandt neben der Gesamtleistung das EBIT und den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit.
ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH § 289F HANDELSGESETZBUCH (HGB)
Relevante Unternehmensführungspraktiken
Bertrandt richtet sein unternehmerisches Handeln an der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland wie auch den Rechtsordnungen der Länder aus, in denen die Gesellschaft tätig ist.
Compliance
Im Wettbewerb sind nur solche Unternehmen dauerhaft erfolgreich, die ihre Kunden durch Innovation, Qualität, Zuverlässigkeit, Verlässlichkeit und Fairness nachhaltig überzeugen. Nach unserem Verständnis sind hierfür die Einhaltung der gesetzlichen Regeln sowie der unternehmensinternen Richtlinien und ethischen Grundsätze (Compliance) unverzichtbar. Die Bertrandt-Unternehmenskultur ist auf diese Prinzipien ausgerichtet, wobei wir uns seit jeher nicht nur an gesetzliche Bestimmungen gebunden fühlen. Auch freiwillig eingegangene Verpflichtungen und ethische Grundsätze sind integraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur und zugleich die Richtschnur, an der sich Entscheidungen ausrichten. Im Zentrum stehen dabei unter anderem die Integrität des Geschäftsverkehrs, der Schutz unseres Wissensvorsprungs, die Einhaltung des Kartellrechts und aller außenhandelsrelevanten Vorschriften, eine ordnungsgemäße Aktenführung und Finanzkommunikation, sowie Chancengleichheit und das Prinzip der Nachhaltigkeit. Die Einhaltung dieser Prinzipien wird bei Bertrandt kontinuierlich von den Mitarbeitern und von den Geschäftspartnern eingefordert und überwacht.
Unser Wertesystem: Das Bertrandt - Leitbild
Bertrandt ist ein zukunftsorientiertes Unternehmen und wird durch ein klares und eindeutiges Wertesystem geprägt. Die Eckpfeiler sind Ehrlichkeit, Glaubwürdigkeit, Verlässlichkeit, Klarheit und Vertrauen in die Menschen. Aus diesem Wertesystem wurde bereits im Jahr 1996 das sogenannte Bertrandt-Leitbild entwickelt. Dieses Leitbild, das zuletzt im Jahr 2019 aktualisiert wurde, ist die Richtschnur für die Unternehmensstrategie, für unser tägliches Handeln und unsere soziale Verantwortung. Mit dem Leitbild soll nicht nur das Miteinander innerhalb des Bertrandt-Konzerns, sondern auch das Füreinander hinsichtlich unserer Kunden und Aktionäre geregelt werden. Engagement und Vertrauen sind hierbei Werte, die Bertrandt jeden Tag aufs Neue betont. Offenheit, Vertrauen und gegenseitige Wertschätzung prägen die tägliche Zusammenarbeit. Das Leitbild veranschaulicht unseren Aktionären, Kunden, der Öffentlichkeit und den Beschäftigten die Basis unseres unternehmerischen Erfolgs. Bertrandt ist für seine Kunden, Aktionäre und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein langjähriger, verlässlicher Partner. Das Leitbild der Gesellschaft ist unter
"https://www.bertrandt.com/fileadmin/data/downloads/00_Unternehmen/2017_Bertrandt-Leitbild.pdf" öffentlich zugänglich.
Risikomanagement
Der sorgsame Umgang mit potenziellen Risiken für das Unternehmen besitzt in unserer täglichen Arbeit einen hohen Stellenwert. Wir haben ein Risikomanagement-System installiert, das uns dabei hilft, Risiken aufzudecken und Risikopositionen zu optimieren. Dieses System passen wir fortlaufend an die sich ändernden Rahmenbedingungen an. Der vom Aufsichtsrat eingerichtete Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements einschließlich des internen Kontrollsystems und der Compliance sowie der erforderlichen Unabhängigkeit und Auswahl des Abschlussprüfers.
Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Die Rechnungslegung des Bertrandt-Konzerns erfolgt nach den Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS). Der Einzelabschluss der Bertrandt AG wird nach dem Deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) erstellt. Die Wahl des Abschlussprüfers erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch die Hauptversammlung. Der Prüfungsausschuss bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor. Der Abschlussprüfer ist unabhängig. Er übernimmt die Prüfung sowohl des Konzern- wie auch des Einzelabschlusses der Bertrandt AG.
Als unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrates mit Sachverstand auf den Gebieten von Rechnungslegung und Abschlussprüfung nach § 100 Absatz 5 AktG hat der Aufsichtsrat Herrn Udo Bäder benannt (sogenannter "Financial Expert").
Transparenz
Die Aktionäre, sämtliche Teilnehmer am Kapitalmarkt, Finanzanalysten, Investoren, Aktionärsvereinigungen und Medien werden regelmäßig und aktuell über die Lage sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen des Unternehmens informiert. Kommunikationsmedium ist hierbei hauptsächlich das Internet. Alle Personen, die für das Unternehmen tätig sind und bestimmungsgemäß Zugang zu Insiderinformationen haben, werden über die sich aus dem Insiderrecht ergebenden Pflichten informiert. Die Berichterstattung über die Lage und die Ergebnisse der Bertrandt AG erfolgt durch Quartals-, Halbjahres- und Geschäftsberichte, durch Bilanzpressekonferenzen und die Hauptversammlung und durch Telefonkonferenzen sowie Veranstaltungen mit internationalen Finanzanalysten und Investoren im In- und Ausland.
Die Termine der regelmäßigen Finanzberichterstattungen sind im Finanzkalender, der im Internet unter "https://www.bertrandt.com/unternehmen/investor-relations/events/#filter++dc1162.art-cat-7" zu finden ist, zusammengefasst. Neben dieser regelmäßigen Berichterstattung werden nicht öffentlich bekannte Informationen, die bei der Bertrandt AG eingetreten sind und die geeignet sind, den Börsenkurs der Bertrandt-Aktie erheblich zu beeinflussen, im Rahmen von Ad-hoc-Mitteilungen nach § 15 WpHG bzw. ab dem 3. Juli 2016 nach Art. 17 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 bekannt gemacht.
Arbeitsweise des Vorstands und des Aufsichtsrats
Der Vorstand leitet die Gesellschaft unter eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse und vertritt die Gesellschaft bei Geschäften mit Dritten. Seine wesentlichen Aufgaben liegen in der strategischen Ausrichtung und Steuerung der Gesellschaft sowie der Einhaltung und Überwachung eines effizienten Risikomanagementsystems. Der Vorstand besteht aus drei Personen, die ohne Hervorhebung eines Einzelnen durch Benennung eines Vorsitzenden oder Sprechers arbeiten. Die Bedeutung übergreifender Arbeit für die Entwicklung des gesamten Bertrandt-Konzerns wird auf Vorstandsebene konsequent durch zukunftsorientierte vernetzte Führung gespiegelt. Unbeschadet dieser Gesamtverantwortung leitet jedes Vorstandsmitglied den ihm zugewiesenen Geschäftsbereich selbständig. Die nähere Ausgestaltung der Tätigkeit des Vorstands ist in einer vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung geregelt. Der Vorstand hat keine Ausschüsse gebildet.
Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offen zu legen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber zu informieren. Nebentätigkeiten, insbesondere Aufsichtsratsmandate außerhalb des Konzerns, dürfen Vorstandsmitglieder nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats übernehmen.
Der Vorstand tritt gewöhnlich zweiwöchentlich und bei Bedarf ad hoc zusammen, der Aufsichtsrat gewöhnlich vier Mal im Jahr sowie bei Bedarf. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Unternehmensstrategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Finanz- und Ertragslage, der Risikolage und des Risikomanagements sowie der Compliance. Er legt dem Aufsichtsrat außerdem die Investitions-, Finanz- und Ertragsplanung des Konzerns für das kommende Geschäftsjahr vor. Über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden unverzüglich. Geschäfte und Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, werden dem Aufsichtsrat rechtzeitig vorgelegt.
Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und überwacht und berät die Geschäftsführung.
Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats bestimmen sich nach § 8 Abs. 1 der Satzung. Der Aufsichtsrat besteht aus vier Anteilseignervertreter und zwei von den Arbeitnehmern gewählten Vertretern. Alle Mitglieder des Aufsichtsrates und deren Lebensläufe finden Sie unter "http://www.bertrandt.com/unternehmen/aufsichtsrat.html". Informationen zu den von den Mitgliedern ausgeübten Berufen und Angaben zu den Mitgliedschaften der Aufsichtsratsmitglieder in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien sind nicht nur in den dort zugänglichen Lebensläufen, sondern auch im Geschäftsbericht 2018/2019 (dort Konzern-Abschluss/Konzern-Anhang) enthalten, der unter "http://www.bertrandt.com/investor-relations/finanzberichte.html" nach seiner Veröffentlichung am 12. Dezember 2019 zugänglich ist.
Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit im Wege der Selbstevaluierung.
Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat zur Erfüllung seiner Aufgaben einen Personal- und einen Prüfungsausschuss gebildet. Zur Steigerung der Effizienz nimmt der Personalausschuss auch die Aufgaben des Nominierungsausschusses wahr. Diese Ausschüsse bereiten bestimmte Themenkreise zur Diskussion und Beschlussfassung im Plenum vor. Bei einzelnen Themen wurden die Entscheidungsbefugnisse vom Aufsichtsrat auf die Ausschüsse übertragen. Sie führen Sitzungen bei Bedarf durch.
Der Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus den Herren Udo Bäder, Dietmar Bichler und Horst Binnig. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor vertraut, in dem die Bertrandt AG tätig ist. Der Aufsichtsrat hat Herrn Udo Bäder als unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats mit Sachverstand auf den Gebieten von Rechnungslegung und Abschlussprüfung nach § 100 Abs. 5 Aktiengesetz (AktG) benannt (sogenannter "Financial Expert"). Er ist auch Vorsitzender des Prüfungsausschusses.
Der Personalausschuss setzt sich derzeit zusammen aus den Herren Dietmar Bichler, Horst Binnig und Prof. Dr.-Ing. Wilfried Sihn. Vorsitzender des Personalausschusses ist Herr Dietmar Bichler. Der Personalausschuss ist gleichzeitig auch Nominierungsausschuss.
Festlegungen nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG
Am 1. Mai 2015 trat das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in Kraft. Es sieht vor, dass der Aufsichtsrat einer börsennotierten oder der Mitbestimmung unterliegenden Gesellschaft für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und Vorstand Zielgrößen festzulegen hat. Der Vorstand einer solchen Gesellschaft hat seinerseits Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen. Liegt der Frauenanteil zur Zeit der Festlegungen von Vorstand und Aufsichtsrat unter 30 %, so dürfen die Zielgrößen den jeweils bereits erreichten Anteil nicht mehr unterschreiten. Gleichzeitig mit der Festlegung der Zielgrößen sind Fristen für deren Erreichung zu bestimmen, die nicht länger als fünf Jahre sein dürfen. Die Zielgrößen können derzeit unter Fristsetzung bis längstens 30. Juni 2022 festgelegt werden.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat durch Beschluss im Mai 2017 gemäß § 111 Absatz 5 AktG für den Frauenanteil im Vorstand eine Zielgröße von 0 Prozent festgelegt, die bis zum 30. September 2021 erreicht werden soll. Dies entsprach dem Ist-Zustand im Zeitpunkt der Festlegung der Zielgröße. In der Sitzung am 05. November 2018 hat der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Personalausschusses anlässlich dreier Wiederbestellungen auch eine Aktualisierung der Zielfestlegung geprüft; eine Veränderung wurde nicht beschlossen.
Der Vorstand der Gesellschaft hat durch Beschluss im Mai 2017 gemäß § 76 Absatz 4 AktG für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Zielgröße von 0 Prozent und für den Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Zielgröße von 0 Prozent festgelegt, die jeweils bis zum 30. September 2021 erreicht werden sollen. Die beiden Führungsebenen im Sinne von § 76 Absatz 4 AktG wurden anhand der bestehenden Berichtslinien innerhalb der Gesellschaft unterhalb des Vorstands festgelegt.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat durch Beschluss im September 2017 gemäß § 111 Abs. 5 AktG für den Aufsichtsrat eine Zielgröße für den Frauenanteil von 0 Prozent festgelegt, die bis zum 30. September 2021 erreicht werden soll.
Diese im Mai bzw. im September 2017 festgelegten Zielgrößen wurden während des Bezugszeitraumes dieser Erklärung zur Unternehmensführung im Vorstand und in der ersten Ebene darunter erreicht, nicht aber in der zweiten Ebene unter dem Vorstand und im Aufsichtsrat. Der Frauenanteil betrug in der zweiten Ebene unter dem Vorstand erfreulicherweise 43,8%, im Aufsichtsrat 16,67%. Gründe dafür waren die Wahl weiblicher Aufsichtsratsmitglieder durch die Arbeitnehmer bzw. die erfolgreiche Gewinnung und Entwicklung von weiblichen Führungskräften im Konzern.
Entsprechenserklärung nach § 161 AktG vom 23. September 2019
"Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der Bertrandt AG erklären hiermit gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 7. Februar 2017 - bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 24. April 2017 und berichtigt am 19. Mai 2017 - grundsätzlich entsprochen wurde und wird. Nicht angewandt wurden und werden die Empfehlungen aus den Ziffern 3.8 Abs. 3, 4.1.3 Satz 2, 4.1.5, 4.2.3 Abs. 3, 4.2.5 Abs. 3 und 4, 5.4.1 Abs. 2 und 4, Ziffer 5.4.1 Abs. 6, Ziffer 5.4.2 Satz 1, 5.5.2, 5.5.3 Satz 1 und 7.1.2 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Bis zum 20. Februar 2019 wurde auch Ziffer 5.3.2 Abs. 3 Satz 3 DCGK nicht entsprochen. Seit dem 20. Februar 2019 wurde und wird Ziffer 4.2.1 Satz 1 Variante 2 DCGK nicht entsprochen.
Diese Abweichungen von einzelnen Empfehlungen beruhen auf folgenden Erwägungen:
Ziffer 3.8 Abs. 3 DCGK
Die Bertrandt AG hat eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sogenannte D&O-Versicherung) abgeschlossen. Abweichend von Ziffer 3.8 Abs. 3 DCGK sieht diese für die Aufsichtsratsmitglieder keinen Selbstbehalt vor. Die Bertrandt AG hat die Versicherungspolice abgeschlossen, um ihre Interessen in einem hypothetischen Schadensfall abzusichern.
Ziffer 4.1.3 Satz 2 DCGK
Die Bertrandt AG hat ein angemessenes, an der Risikolage der Gesellschaft ausgerichtetes Compliance Management System, über das nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) berichtet wird. Nachdem aber durch den Kodex nicht definiert wurde, welche Anforderungen sich aus Ziffer 4.1.3 Satz 2 DCGK im Einzelnen ergeben, insbesondere auch dazu, wo zu berichten ist, erklärt die Gesellschaft höchstvorsorglich eine Abweichung von Ziffer 4.1.3 Satz 2 DCGK.
Ziffer 4.2.1 Satz 1 Variante 2
Der Kodex empfiehlt in Ziffer 4.2.1 Satz 1 Variante 2, der Vorstand soll einen Vorsitzenden oder Sprecher haben. Bei der Bertrandt AG ist dies nach dem Ausscheiden von Herrn Bichler aus dem Vorstand mit Schluss der Hauptversammlung vom 20. Februar 2019 nicht mehr der Fall. Ohne eine solche Hervorhebung eines Einzelnen spiegelt die Geschäftsverteilung die Bedeutung übergreifender Arbeit für die Entwicklung des gesamten Bertrandt-Konzerns konsequent auf Vorstandsebene durch zukunftsorientierte vernetzte Führung. Dabei hat der Aufsichtsrat auch jene Aufgaben, die der Vorstandsvorsitzende bislang in der Vorstandsarbeit wahrnahm, für den Zeitraum nach der Hauptversammlung am 20. Februar 2019 durch Regelungen der Geschäftsordnung für den Vorstand und Geschäftsverteilung einem Vorstandsmitglied zugewiesen
Ziffer 4.2.3 Abs. 3 DCGK
Von Ziffer 4.2.3 Abs. 3 DCGK wurde und wird abgewichen. Der Aufsichtsrat strebt für die Vorstandsmitglieder kein bestimmtes "Versorgungsniveau" im Ruhestand an, sondern eine markt- und unternehmenskonforme Vergütung der aktiven Tätigkeit. Dem entsprechend bestehen Versorgungszusagen seit 21. Februar 2019 gegenüber keinem der in Diensten der Gesellschaft stehenden Vorstandsmitglieder.
Ziffer 4.2.5 Abs. 3 und 4 DCGK
Von den Empfehlungen aus Ziffer 4.2.5 Abs. 3 und 4 DCGK wurde und wird abgewichen, da nach Ansicht der Gesellschaft durch die geltenden gesetzlichen Vorschriften, die uneingeschränkt zur Anwendung kommen, eine hinreichende Transparenz der Vorstandsvergütung erreicht wird.
Ziffer 5.3.2 Abs. 3 Satz 3 DCGK
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats war seit vielen Jahren zugleich Vorsitzender des Prüfungsausschusses. Dies hatte sich bewährt, weshalb von der Empfehlung der Ziffer 5.3.2 Abs. 3 Satz 3 DCGK abgewichen wurde. Mit der Neuwahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat auf der Hauptversammlung am 20. Februar 2019 nutzte man die Möglichkeit, auch Ziffer 5.3.2 Abs. 3 Satz 3 DCGK zu entsprechen, d.h., der Vorsitzende des Aufsichtsrates ist seit der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats im Anschluss an die Hauptversammlung nicht mehr zugleich Vorsitzender des Prüfungsausschusses.
Ziffer 5.4.2 Satz 1 erster Halbsatz sowie Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und Abs. 6 DCGK
Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass ihrem Aufsichtsrat eine angemessene Anzahl von unabhängigen Mitgliedern angehört. Nachdem aber der Begriff "unabhängige Mitglieder" in Ziffer 5.4.2 Satz 2 DCGK nicht abschließend definiert wurde, erklärt die Gesellschaft höchstvorsorglich eine Abweichung von der Ziffer 5.4.2 Satz 1 erster Halbsatz und auch von Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK.
Entsprechendes gilt für die Empfehlung aus Ziffer 5.4.1 Abs. 6 DCGK, die darunter leidet, dass sie durch Abs. 7 nicht zweifelsfrei konkretisiert wurde, sodass die Gesellschaft höchstvorsorglich auch insoweit eine Abweichung erklärt.
Ziffer 5.4.2 Satz 1 zweiter Halbsatz DCGK
Auch von Ziffer 5.4.2 Satz 1 zweiter Halbsatz DCGK wurde und wird abgewichen. Das Geschäftsmodell der Bertrandt AG basiert u.a. auf einer verlässlichen Vertraulichkeit im Hinblick auf Entwicklungsprozesse und Innovationszyklen der Kunden sowie auf einen zuverlässigen Schutz der Geschäftsgeheimnisse der Kunden; um das Vertrauen der Kunden in diese Prozesse der Gesellschaft zu bestärken, sitzt kein Vertreter eines Aktionärs im Aufsichtsrat der Gesellschaft, der zugleich Kunde der Gesellschaft ist.
Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und 4 DCGK sowie Ziffer 4.1.5 DCGK
Von Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und 4 DCGK sowie Ziffer 4.1.5 DCGK wurde und wird abgewichen. Für die Bertrandt AG kommt es bei der Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie von anderen Führungspositionen im Unternehmensinteresse vorrangig auf die Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse des Einzelnen an. Die Gesellschaft ist zwar der Ansicht, dass der Aufsichtsrat auch unter Berücksichtigung der in Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK genannten Gesichtspunkte sachgerecht besetzt ist. Um sich aber bei einer künftigen Kandidatensuche nicht von vornherein einschränken zu müssen, verzichtet der Aufsichtsrat darauf, ein starres Kompetenzprofil oder konkrete Ziele zu beschließen. Mit Rücksicht darauf hat die Gesellschaft auch keine Regelgrenze der Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK festgelegt.
Ohne eine Festlegung konkreter Ziele bzw. eines Kompetenzprofils wurde und wird zwangsläufig auch von Ziffer 5.4.1 Abs. 4 DCGK abgewichen.
Ziffer 5.5.2 und Ziffer 5.5.3 Satz 1 DCGK
Der Aufsichtsrat hat in seiner Geschäftsordnung die Behandlung von Interessenkollisionen eigenständig und abweichend von den Empfehlungen in den Ziffern 5.5.2 und 5.5.3 Satz 1 DCGK geregelt. Die Geschäftsordnung verpflichtet jedes Aufsichtsratsmitglied, Interessenkonflikte gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden offenzulegen; der Aufsichtsratsvorsitzende ist zur Offenlegung gegenüber seinem Stellvertreter verpflichtet. Diese Bestimmungen gehen über Ziffer 5.5.3 Satz 1 DCGK hinaus und differenzieren nicht danach, ob Interessenkonflikte wesentlich oder nur vorübergehend sind, sondern erfassen jegliche Konflikte. Ein Verzicht auf eine öffentliche Behandlung solcher Mitteilungen soll den Aufsichtsratsmitgliedern im Gesellschaftsinteresse erlauben, mit dem Vorsitzenden auch bloße Anscheinsfälle vertrauensvoll zu erörtern.
Ziffer 7.1.2 Satz 3 DCGK
Die Bertrandt AG hat den Bericht für das 1. Quartal des Geschäftsjahres 2018/2019 am 18. Februar 2019, für das 2. Quartal am 6. Juni 2019 und für das 3. Quartal am 22. August 2019 veröffentlicht. Die Bertrandt AG erfüllt mit ihrer Berichterstattung stets die strengen Anforderungen des Prime Standards der Deutschen Börse. Solange der Deutsche Corporate Governance Kodex nicht mit den Regelungen des Prime Standards synchronisiert ist, behielt und behält sich die Bertrandt AG vor, von Ziffer 7.1.2 Satz 3 DCGK abzuweichen.
Ehningen, 23. September 2019
Der Aufsichtsrat
Dietmar Bichler, Vorsitzender
Horst Binnig, Stellvertreter
Der Vorstand
Hans-Gerd Claus, Mitglied des Vorstands
Michael Lücke, Mitglied des Vorstands
Markus Ruf, Mitglied des Vorstands
Diversitätskonzept
Die Gesellschaft verfolgt kein Diversitätskonzept. Wie dazu auch bereits in der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG vom 23. September 2019 erläutert worden war, kommt es für die Bertrandt AG bei der Besetzung von Positionen im Unternehmensinteresse vorrangig auf die Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse des Einzelnen an.
Ehningen, 09. Dezember 2019
Der Aufsichtsrat
Dietmar Bichler, Vorsitzender
Horst Binnig, Stellvertreter
Der Vorstand
Hans-Gerd Claus, Mitglied des Vorstands
Michael Lücke, Mitglied des Vorstands
Markus Ruf, Mitglied des Vorstands
VERGÜTUNGSBERICHT
VERGÜTUNGSSTRUKTUR DES VORSTANDS
Herr Dietmar Bichler war im GJ 2018/2019 bis zum 20. Februar 2019 aktives Mitglied des Vorstands. Die Vergütungsangaben für Herrn Dietmar Bichler beziehen sich auf den Zeitraum der aktiven Tätigkeit.
Die Vorstandsvergütung setzt sich aus fixen/erfolgsunabhängigen und variablen Bestandteilen zusammen. Die fixe/erfolgsunabhängige Vergütung setzt sich aus Festvergütung, Nebenleistungen sowie Sachbezügen zusammen. Als Festvergütung erhält jedes Vorstandsmitglied Jahresfestbezüge, die in zwölf gleichen Monatsraten am Ende eines jeden Monats zahlbar sind. Die fixe/erfolgsunabhängige Vergütung belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr bei Herrn Dietmar Bichler auf 270 TEUR (Vorjahr 669 TEUR), bei Herrn Hans-Gerd Claus auf 385 TEUR (Vorjahr 330 TEUR), bei Herrn Michael Lücke auf 385 TEUR (Vorjahr 330 TEUR) und bei Herrn Markus Ruf auf 385 TEUR (Vorjahr 330 TEUR).
Das Vergütungssystem für den Vorstand ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung im Sinne von § 87 Abs. 1 Satz 2 AktG ausgerichtet. Als variable Komponente erhalten die Vorstandsmitglieder eine erfolgsabhängige Tantieme, die an das sich aus der Rechnungslegung nach IFRS ergebende EBIT des Bertrandt-Konzerns anknüpft. Bemessungsgrundlage der Tantieme ist das erreichte EBIT in jeweils zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren. Die variable Komponente wird zum kleineren Teil nach dem Ergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahres ermittelt, überwiegend jedoch erst abhängig von der weiteren Geschäftsentwicklung im darauffolgenden Geschäftsjahr (sogenannte Bonus/Malus-Regelung). Die Tantieme für ein Geschäftsjahr ist insgesamt auf das sechsfache des festen Jahresgrundgehalts im betreffenden Geschäftsjahr und die Vorstandsvergütung für ein Geschäftsjahr insgesamt auf das achtfache des festen Jahresgrundgehalts im betreffenden Geschäftsjahr begrenzt.
Die variable Komponente ist an die Entwicklung der Ergebnissituation des Bertrandt-Konzerns gekoppelt. Die variable Komponente beläuft sich für das abgelaufene Geschäftsjahr bei Herrn Dietmar Bichler insgesamt auf 1.096 TEUR (Vorjahr 1.676 TEUR), davon mit langfristiger Anreizwirkung aus 2017/2018 830 TEUR (Vorjahr 864 TEUR), bei Herrn Hans-Gerd Claus insgesamt auf 754 TEUR (Vorjahr 838 TEUR), davon mit langfristiger Anreizwirkung aus 2017/2018 415 TEUR (Vorjahr 432 TEUR), bei Herrn Michael Lücke insgesamt auf 754 TEUR (Vorjahr 838 TEUR), davon mit langfristiger Anreizwirkung aus 2017/2018 415 TEUR (Vorjahr 432 TEUR) und bei Herrn Markus Ruf insgesamt auf 754 TEUR (Vorjahr 838 TEUR), davon mit langfristiger Anreizwirkung aus 2017/2018 415 TEUR (Vorjahr 432 TEUR).
Für die Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung aus dem Geschäftsjahr 2018/2019 ergeben sich gemäß der Bonus/Malus-Regelung für Herrn Dietmar Bichler minimal 0 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) und maximal 326 TEUR (Vorjahr 992 TEUR), bei Herrn Hans-Gerd Claus minimal 0 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) und maximal 415 TEUR (Vorjahr 496 TEUR), bei Herrn Michael Lücke minimal 0 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) und maximal 415 TEUR (Vorjahr 496 TEUR), bei Herrn Markus Ruf minimal 0 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) und maximal 415 TEUR (Vorjahr 496 TEUR).
Allen Vorstandsmitgliedern wird ein Fahrzeug zur dienstlichen und privaten Nutzung gestellt. Darüber hinaus sind alle Vorstandsmitglieder über eine Gruppenunfallversicherung versichert. Die steuerpflichtigen geldwerten Vorteile der Nebenleistungen betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018/2019 bei Herrn Dietmar Bichler insgesamt 2 TEUR (Vorjahr 15 TEUR), bei Herrn Hans-Gerd Claus insgesamt 17 TEUR (Vorjahr 14 TEUR), bei Herrn Michael Lücke insgesamt 22 TEUR (Vorjahr 23 TEUR), bei Herrn Markus Ruf insgesamt 15 TEUR (Vorjahr 14 TEUR).
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018/2019 bei Herrn Dietmar Bichler insgesamt 1.368 TEUR (Vorjahr 2.360 TEUR), bei Herrn Hans-Gerd Claus insgesamt 1.156 TEUR (Vorjahr 1.182 TEUR), bei Herrn Michael Lücke insgesamt 1.161 TEUR (Vorjahr 1.191 TEUR), bei Herrn Markus Ruf insgesamt 1.154 TEUR (Vorjahr 1.182 TEUR) und für alle Vorstandsmitglieder insgesamt 4.840 TEUR (Vorjahr 5.915 TEUR).
Zur Auszahlung kamen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018/2019 neben den monatlich ausgezahlten Jahresfestbezügen variable Bestandteile für verschiedene Geschäftsjahre von insgesamt 4.191 TEUR (Vorjahr 3.929 TEUR). Diese verteilen sich wie folgt auf die Vorstände: bei Herrn Dietmar Bichler 1.676 TEUR (Vorjahr 1.571 TEUR) davon mit langfristiger Anreizwirkung aus dem Geschäftsjahr 2016/2017 864 TEUR (Vorjahr 864 TEUR), bei Herrn Hans-Gerd Claus 838 TEUR (Vorjahr 786 TEUR) davon mit langfristiger Anreizwirkung aus 2016/2017 432 TEUR (Vorjahr 432 TEUR), bei Herrn Michael Lücke 838 TEUR (Vorjahr 786 TEUR) davon mit langfristiger Anreizwirkung aus 2016/2017 432 TEUR (Vorjahr 432 TEUR) und Herrn Markus Ruf 838 TEUR (Vorjahr 786 TEUR) davon mit langfristiger Anreizwirkung aus 2016/2017 432 TEUR (Vorjahr 432 TEUR).
Derzeit sind weder Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands ausgegeben noch bestehen entsprechende Planungen.
Die vom Aufsichtsrat umgesetzte Vergütungsstruktur sieht grundsätzlich keine Pensionszusagen zum Bezug einer Altersrente gegenüber Vorstandsmitgliedern vor. Dem entsprechend bestehen solche Zusagen auch nur gegenüber einem im GJ 2018/2019 teilweise aktiven (Herr Dietmar Bichler) sowie einem ehemaligen Vorstandsmitglied, wurzelnd in Zusagen aus der Zeit vor dem Formwechsel der Gesellschaft in die Rechtsform der Aktiengesellschaft. Für Herrn Dietmar Bichler ergibt sich hieraus ein Versorgungsanspruch mit einem Barwert von 2.819 TEUR (Vorjahr 2.829 TEUR). Die Gesellschaft hat hierfür im abgelaufenen Geschäftsjahr 10 TEUR aufgelöst (Vorjahr 363 TEUR zurückgestellt).
VERGÜTUNGSSTRUKTUR DES AUFSICHTSRATS
Die Vergütungsstruktur des Aufsichtsrats wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Februar 2014 geändert. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 12 der Satzung der Bertrandt AG verankert. Demnach erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats neben dem Ersatz seiner Auslagen nach Ablauf des Geschäftsjahres eine feste Vergütung von 32 TEUR. Der Vorsitzende erhält das Zweieinhalbfache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages. Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss angehören, erhalten zusätzlich ein Viertel der festen Vergütung, Vorsitzende eines Ausschusses des Aufsichtsrats erhalten zusätzlich ein weiteres Viertel der festen Vergütung. Insgesamt erhalten Aufsichtsratsmitglieder jedoch höchstens das Vierfache der festen Vergütung. Die Vergütung ist nach der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung über die Gewinnverwendung zahlbar. Die Aufsichtsratsvergütung belief sich im Geschäftsjahr 2018/2019 auf insgesamt 321 TEUR (Vorjahr 320 TEUR). Seit dem Geschäftsjahr 2013/2014 erhalten die Aufsichtsratsmitglieder keine erfolgsorientierte Vergütung mehr.
ANGABEN ZUM GEZEICHNETEN KAPITAL
ANGABEN ZUM GEZEICHNETEN KAPITAL UND OFFENLEGUNG VON MÖGLICHEN ÜBERNAHMEHEMMNISSEN (§ 315 ABS. 4 HGB)
Das Grundkapital beträgt 10.143.240,00 EUR und ist unterteilt in 10.143.240 Inhaberaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Dem Vorstand sind keine Beschränkungen bekannt, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, ausgenommen die von der Bertrandt AG gehaltenen eigenen Anteile und die unter dem Mitarbeiteraktienprogramm bezogenen Aktien, die einer vertraglichen Sperrfrist unterliegen.
Mehr als zehn Prozent der Stimmrechte halten die nachfolgend aufgeführten Anteilseigner:
| • | Dr. Ing. h. c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart, Deutschland: per 15. Juni 2016 zuletzt mitgeteilter Stimmrechtsanteil 28,97 Prozent |
| • | Friedrich Boysen Holding GmbH, Altensteig, Deutschland: per 21. Februar 2011 zuletzt mitgeteilter Stimmrechtsanteil 14,90 Prozent |
Im Übrigen verweisen wir auf die weiteren Angaben im Konzern-Anhang unter Ziffer [45]. Für Inhaber von Aktien gelten keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnis verleihen. Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands orientieren sich an den §§ 84, 85 Aktiengesetz (AktG) in Verbindung mit § 6 der Satzung. Satzungsänderungen bedürfen gemäß § 179 AktG in Verbindung mit § 18 Abs. 1 der Satzung eines Beschlusses der Hauptversammlung, der grundsätzlich mit einfacher Mehrheit gefasst werden muss.
Der Vorstand ist von der Hauptversammlung am 20. Februar 2019 ermächtigt worden, bis zum 31. Januar 2024 eigene Aktien mit einem Anteil am Grundkapital in Höhe von insgesamt bis zu 1.000.000,00 EUR zu erwerben. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Februar 2017 wurde der Vorstand ferner ermächtigt, das Grundkapital der Bertrandt Aktiengesellschaft bis zum 31. Januar 2022 gemäß Satzung mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (einschließlich sogenannter gemischter Sacheinlagen) einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um bis zu 4.000.000,00 EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2017).
Die Bertrandt AG hat folgende wesentliche Vereinbarung getroffen, die Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels (Change-of-Control) beinhaltet: Unbeanspruchte Kreditrahmenvereinbarungen sehen ein außerordentliches Kündigungsrecht der Kreditgeber vor. Mit Mitgliedern des Vorstands beziehungsweise Arbeitnehmern bestehen keine Vereinbarungen über Entschädigungen für den Fall eines Kontrollwechsels.
CHANCEN- UND RISIKOBERICHT
Das Rechnungswesen und Controlling von Bertrandt arbeiten mit einem rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystem, das die vollständige, richtige und zeitnahe Übermittlung von Informationen gewährleistet. Zunächst werden in diesem Kapitel das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem beschrieben. Im weiteren Verlauf werden sowohl die relevanten Risiken als auch die Chancen betrachtet, die die Geschäftstätigkeit von Bertrandt beeinflussen können.
BESCHREIBUNG DER WESENTLICHEN MERKMALE DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS
Die Einzelabschlüsse der Bertrandt AG und der Tochtergesellschaften werden nach dem jeweiligen Landesrecht erstellt und in einen Abschluss gemäß IFRS übergeleitet. Die vorgegebenen Konzern-Richtlinien des Bilanzierungshandbuchs gewährleisten dabei eine einheitliche Bilanzierung und Bewertung. Die Einzelabschlüsse der Tochtergesellschaften werden geprüft oder einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Zudem werden sie unter Beachtung des vorgelegten Berichts der Abschlussprüfer plausibilisiert. Eine klare Abgrenzung der Verantwortungsbereiche, die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips, der Einsatz von zahlreichen IT-Berechtigungskonzepten, die verschlüsselte Versendung von Informationen und die Durchführung von Plausibilitätskontrollen sind ebenfalls wichtige Kontrollelemente, die bei der Erstellung von Jahresabschlüssen Anwendung finden. Die Mitarbeiter werden laufend über bilanzrechtliche Themenstellungen informiert und kontinuierlich geschult.
BESCHREIBUNG DER WESENTLICHEN MERKMALE DES RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS
Ziel unseres Risikomanagementsystems ist es, potenzielle Risiken frühestmöglich zu identifizieren und zu minimieren beziehungsweise vollständig zu vermeiden. Dadurch sollen mögliche Schäden vom Unternehmen und eine potenzielle Bestandsgefährdung abgewendet werden. Das vierstufige interne Kontroll- und Risikomanagementsystem des Bertrandt-Konzerns identifiziert und dokumentiert ergebnis- und bestandsgefährdende Risiken.
Es bezieht alle in- und ausländischen Gesellschaften des Bertrandt-Konzerns ein. Bei der Identifikation der Risiken und der Erarbeitung von Gegenmaßnahmen arbeiten der Vorstand, die Geschäftsführung der jeweiligen Niederlassung und Zentralfunktionen wie das Konzern-Controlling eng zusammen. Regelmäßige sowie Ad-hoc-Risikoerhebungen bewerten so alle Risiken, die unsere Geschäftsentwicklung beeinflussen könnten, hinsichtlich ihrer Höhe, Eintrittswahrscheinlichkeit und Bedeutung. Dabei werden ähnliche oder gleiche Risiken bei in- und ausländischen Gesellschaften zusammengefasst und so in ihrer Bedeutung für den Konzern transparent gemacht. Abhängig vom Ergebnis werden geeignete Maßnahmen zur Gegensteuerung mit hoher Priorität erarbeitet und mit Best-Practice-Maßnahmen verglichen, und die so erarbeitete Strategie wird zeitnah von der jeweiligen Geschäftsführung in Zusammenarbeit mit den notwendigen Zentralfunktionen umgesetzt.
Die Bewertung und die Identifikation der Risiken erfolgen pro Niederlassung anhand der maximalen Schadenshöhe und der Eintrittswahrscheinlichkeit. Die Schadenshöhe beschreibt die Auswirkung auf das EBIT der jeweiligen Niederlassung.
Die Kategorien "Schadenshöhe" sind im Detail:
| • | Gering entspricht einer Schadenshöhe zwischen 50 und 250 TEUR |
| • | Mittel entspricht einer Schadenshöhe zwischen 250 und 500 TEUR |
| • | Hoch entspricht einer Schadenshöhe zwischen 500 und 1.500 TEUR |
| • | Sehr hoch entspricht einer Schadenshöhe über 1.500 TEUR |
Die Kategorien "Eintrittswahrscheinlichkeit" sind im Detail:
| • | Gering entspricht einer Wahrscheinlichkeit zwischen null und 25 Prozent |
| • | Mittel entspricht einer Wahrscheinlichkeit zwischen 25 und 50 Prozent |
| • | Hoch entspricht einer Wahrscheinlichkeit zwischen 50 und 75 Prozent |
| • | Sehr hoch entspricht einer Wahrscheinlichkeit zwischen 75 und 100 Prozent |
Darauf aufbauend erfolgen bei den Risiken eine Brutto- und eine Nettobewertung. Bei der Bruttobewertung wird der Risikofall bewertet ohne Berücksichtigung bereits getroffener Gegenmaßnahmen. Die Nettobewertung berücksichtigt die getroffenen Gegenmaßnahmen und ermöglicht somit, die Wirksamkeit der getroffenen Gegenmaßnahmen zu beurteilen. Aus der Multiplikation der Schadenshöhe mit der Eintrittswahrscheinlichkeit errechnet sich dann der Schadenserwartungswert eines Risikos. Aggregiert für den Gesamtkonzern wird so nach A-, B- oder C-Risiken unterschieden:
| • | A-Risiko entspricht einem Schadenserwartungswert von >= 3,0 Mio. EUR |
| • | B-Risiko entspricht einem Schadenserwartungswert von >= 1,5 Mio. EUR - 3,0 Mio. EUR |
| • | C-Risiko entspricht einem Schadenserwartungswert von < 1,5 Mio. EUR |
Die identifizierten Risiken werden mehrmals jährlich aktualisiert und in einem aggregierten Risikobericht dargestellt, der es dem Vorstand ermöglicht, sich einen Überblick der Risikosituation des Konzerns zu verschaffen. Neue Risiken, die zwischen den Aktualisierungsintervallen auftreten, werden gegebene falls als Ad-hoc-Risikomeldung erfasst und dem Vorstand berichtet.
Das Risikoprofil von Bertrandt wird laufend aktualisiert und zeigt nachfolgende potenzielle Einzelrisiken. Diese identifizierten Risiken werden darüber hinaus einer Bewertung unterzogen, um festzustellen, ob es sich um essenzielle Risiken handelt. Außerdem wurden Risiken von untergeordneter Bedeutung plausibilisiert, jedoch wegen deren geringer Eintrittswahrscheinlichkeit, der erwarteten Schadenshöhe und aus Gründen der Wesentlichkeit nicht gesondert dargestellt.
FINANZRISIKEN
Der Bertrandt-Konzern ist als international tätiger Dienstleister Finanzrisiken ausgesetzt. Diese Finanzrisiken umfassen Ausfallrisiken für Kundenforderungen, Liquiditätsrisiken, Produkthaftungs- und Nachforderungsrisiken sowie Risiken aus Zins- und Währungskursschwankungen. Die Absicherung dieser Risiken erfolgt zentral durch das Konzern-Treasury. Eine auf einen festen Planungshorizont ausgerichtete Liquiditätsvorschau, im Bertrandt-Konzern vorhandene, nicht ausgenutzte Kreditlinien sowie alternative Finanzierungsinstrumente stellen jederzeit die Liquiditätsversorgung sicher. Bei Bedarf ermöglicht der Einsatz von Finanzderivaten die Steuerung in den einzelnen Zinsbindungsfrist- und Währungssegmenten. Aufgrund der Zunahme des Risikos von Forderungsausfällen werden die Finanzrisiken der Kategorie A zugeordnet mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit. Das Risiko eines möglichen Forderungsausfalls soll durch präventive Bonitätsprüfungen minimiert werden. Individuellen Einzelrisiken wird im Bedarfsfall durch einzelfallbasierte Kreditversicherungen Rechnung getragen. Einem eventuellen Produkthaftungsrisiko wird durch eine entsprechende Versicherung begegnet. Nachforderungen des Kunden wird durch ein stringentes Projektmanagement entgegengewirkt. Dieses Risiko wird als B-Risiko mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit eingestuft.
ÄNDERUNG DER OUTSOURCINGSTRATEGIE DER OEM UND UMFANG DER VERGEBENEN PROJEKTE
In den letzten Jahren hat die Automobilindustrie durch die steigende Anzahl von Antriebstechnologien, die zunehmende Modellvielfalt und eine Verkürzung der Modellzyklen das Outsourcing von Entwicklungsdienstleistungen forciert. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Hersteller in Teilbereichen Entwicklungsdienstleistungen wieder selbst erbringen. Dies hätte für Bertrandt eine Reduzierung des aktuellen und des zukünftigen Geschäftsvolumens zur Folge, die sich negativ auf die Umsatz- und Ertragslage des Unternehmens auswirken könnte. Das Risiko einer kundenseitigen Änderung der Outsourcing-Strategie ist nach Einschätzung von Bertrandt ein Risiko der Kategorie A, verbunden mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit. Die seit Ende September 2015 geführte öffentliche Diskussion um die Messung von Emissionswerten bei Pkw und die Debatte über eine mögliche Anpassung bei der Messmethodik durch die Gesetzgeber beschäftigt immer noch alle Akteure der deutschen Automobilbranche. Als Konsequenz daraus rückt für viele Automobilhersteller Elektromobilität stärker in den Fokus ihrer Technologie-Entwicklung. Ein strategischer Wandel in der Antriebstechnologie ist in vollem Gange. Mittelfristige Modellplanungen werden vor diesem Hintergrund vielfach geprüft und überarbeitet, was in eine Reduzierung der Variantenvielfalt münden kann. Entsprechend stellt das Risiko eines Projektstopps oder einer Projektverschiebung für Bertrandt ein A-Risiko dar, die Eintrittswahrscheinlichkeit wird als mittel eingestuft.
PREISENTWICKLUNG
Unsere Kunden achten permanent auf ihre Effizienz und damit auch auf den Preis zugekaufter Entwicklungsdienstleistungen. Zudem wirkt sich hier auch das gesteigerte Maß an Komplexität als Folge der formaljuristischen Anpassungen im Bereich der Werkverträge aus. Ferner wird kundenseitig auch eine partielle Verlagerung von Entwicklungsumfängen in Länder forciert, die ein günstigeres Lohnniveau aufweisen. Prognoseanpassungen und Sparprogramme einzelner Kunden können zu einer angespannten Preissituation und einem restriktiveren Vergabeverhalten führen. Der Bertrandt-Konzern begegnet diesen Rahmenbedingungen mit einer optimierten Kostenstruktur, einem hohen Maß an Qualität und einer projektbezogenen Standortdiversifikation im Ausland. Ein preislicher Wettbewerb wird demnach dauerhaft bestehen. Daher stuft Bertrandt dies als A-Risiko ein, verbunden mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit.
IMPLEMENTIERUNG NEUER PROZESSE
Fester Bestandteil des Geschäftsmodells eines Entwicklungsdienstleisters wie Bertrandt ist die ständige Orientierung an den technischen Bedürfnissen der Kunden. Das bringt die fortlaufende Implementierung neuer Prozesse, Softwaretools und Systeme mit sich. Die fehlerfreie Umsetzung der Einführung ist notwendig, um die obligatorischen Zertifizierungen zu erhalten. Ferner könnte die mangelhafte Umsetzung neuer Prozesse zu Fehlauslastungen führen. Um diesem Risiko adäquat zu begegnen, hat Bertrandt ein ganzheitliches Managementsystem installiert, um nicht-finanzielle Leistungsindikatoren regelmäßig zu messen und zu beurteilen. Das dient der Erfüllung der Kundenanforderungen sowie der Optimierung und Weiterentwicklung interner Abläufe. Das Managementsystem fokussiert die Mitarbeiter von Bertrandt darauf, effektiv und fehlerfrei zu arbeiten sowie Optimierungspotenzial aufzudecken.
Das Managementsystem wird jährlich von externen Zertifizierungsstellen geprüft. Grundlage bilden die Anforderungen und Vorgaben der folgenden Normen:
| • | DIN EN ISO 9001 Qualitätsmanagement |
| • | DIN EN ISO 14001 Umweltmanagement |
| • | DIN ISO/IEC 27001 Informationssicherheit verbunden mit dem Branchenstandard TISAX / Prototypenschutz des VDA (Verband der Automobilindustrie) |
| • | DIN EN ISO 45001 Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement verbunden mit dem AMS (Arbeitsschutz mit System) der VBG (Verwaltungsberufsgenossenschaft) |
| • | DIN EN ISO/IEC 17025 für akkreditierte Prüflabore |
Die Bewertung der Geschäftsprozesse erfolgt durch das interne Managementsystem aggregiert über die Niederlassungen für den Bertrandt-Konzern. Die Gesamtbewertung repräsentiert den Status der Geschäftsprozesse, die in insgesamt fünf Bewertungsbereiche in Anlehnung an die High-Level-Struktur der neuen Managementsystem-Normen gegliedert ist:
| I. | Leistung des Managementsystems (zum Beispiel: Zielprozess des Managementsystems und dessen Erreichung, Ergebnisse aus Audits und Begutachtungen, Steuerung der Ressourcen) |
| II. | Dienstleistungserbringung (zum Beispiel: Rückmeldungen von Kunden, Reklamationsmanagement, Lieferantenbeziehungen, Projektabwicklung) |
| III. | Kontinuierliche Verbesserung (zum Beispiel: Status von Maßnahmen zur nachhaltigen Fehlerbeseitigung, zur Vorbeugung von potenziellen Fehlern und zur Reaktion auf absehbare Veränderungen, zur Effizienzsteigerung und zum Innovationsmanagement) |
| IV. | Risikomanagement (zum Beispiel: Status und Umgang mit Prozess-, Sicherheits- und Umweltrisiken, insbesondere deren Vorbeugung und Vermeidung, Unternehmenssicherheit sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz) |
| V. | Mitarbeiter und Human Resources (zum Beispiel: Mitarbeiterorientierung, Fluktuationsquote, betriebliches Gesundheitsmanagement) |
Als Grundlage der Bewertung der Geschäftsprozesse dient eine 100-Punkte-Skala, deren Werte nachfolgend mit folgenden Aussagen verknüpft werden:
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| < 50 | Der betrachtete Geschäftsprozess weist Abweichungen von den Soll-Vorgaben auf. Die Ursache für die Abweichung muss ermittelt und nachhaltige Maßnahmen zur Korrektur müssen eingeleitet werden. Die Wirksamkeit muss sichergestellt sein. |
| 50 - 75 | Der betrachtete Geschäftsprozess ist stabil und beherrscht. Es ist jedoch mit Änderungen und potenziellen Abweichungen zu rechnen. Es müssen Maßnahmen zur Vorbeugung eingeleitet werden. Die Wirksamkeit muss sichergestellt sein. |
| > 75 | Der betrachtete Geschäftsprozess ist stabil und beherrscht, die Nachhaltigkeit und die Wirksamkeit sind sichergestellt. Die Aktivitäten konzentrieren sich auf die Aufrechterhaltung oder Effizienzsteigerung und Leistungsoptimierung. |
Das durchgeführte Bewertungsverfahren der Geschäftsprozesse des Bertrandt-Konzerns ergibt für das Geschäftsjahr 2018/2019 folgende Ergebnisse für unsere nicht-finanziellen Leistungsindikatoren:
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| Bewertungsbereiche | Punkte |
|---|---|
| I. Leistung des Managementsystems | 86 |
| II. Dienstleistungserbringung | 82 |
| III. Kontinuierliche Verbesserung | 80 |
| IV. Risikomanagement | 91 |
| V. Mitarbeiter und Human Resources | 85 |
Die Ergebnisse sind als Indikatoren zur Aussage der Stabilität und der Nachhaltigkeit der Geschäftsprozesse des integrierten Managementsystems von Bertrandt zu bewerten. Im Geschäftsjahr wurden Anpassungen am Managementsystem im Nachgang zur Umstellung auf den neuen Revisionsstand DIN EN ISO 9001:2015 und DIN EN ISO 14001:2015 vorgenommen. Zudem wurden Chancen zur weiteren Optimierung und Risikominimierung in Maßnahmen umgesetzt. Alle Werte der ermittelten Leistungsindikatoren liegen über der Eingriffsgrenze von 75 Punkten. Die Aktivitäten im Geschäftsjahr waren geprägt von strukturellen und prozessualen Veränderungen, um das Managementsystem an geänderte Kundenanforderungen, dem zunehmend komplexeren Marktumfeld und den Wettbewerb anzupassen. Auf diese Weise gelang es, die Leistung des Managementsystems und die Stabilität der Prozesse nahezu auf dem hohen Vorjahresniveau zu halten. Die Integrität des Managementsystems ist sichergestellt. Im Bewertungsbereich der Dienstleistungserbringung gaben die Werte leicht nach, der Grad der Kundenzufriedenheit bleibt weiterhin durch die etablierte Qualitätssicherung auf hohem Niveau. Zahlreiche Projekte im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses wurden initiiert und befinden sich aktuell noch in der Realisierungsphase. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann jedoch erst nach Abschluss der Projekte im gleichnamigen Bewertungsbereich vollständig berücksichtigt werden. Dies führt zu einem erklärbaren Rückgang der Punktwerte. Im Bewertungsbereich Risikomanagement wurden ähnlich hohe Werte wie in den Vorjahren erzielt. Trotz des zunehmend komplexen Umfelds und der hohen Dynamik in der Automobilbranche zeigten die Prozesse zur Risikoidentifikation und -reduzierung eine überdurchschnittlich hohe Wirksam- und Belastbarkeit. Gleichzeitig gelang es, die Leistung im Bereich Mitarbeiter und Human Resources konstant zu halten.
Deshalb konzentrieren sich die Aktivitäten des Managements auf die Aufrechterhaltung und Optimierung der Leistungen für unsere Kunden. Das Risiko der Implementierung neuer Prozesse schätzt Bertrandt unverändert als Risiko der Kategorie B ein mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit
IT-SICHERHEIT
Als Entwicklungsdienstleister ist Bertrandt in hohem Maße auf eine reibungslos funktionierende und sichere elektronische Datenverarbeitung angewiesen. Auf den stetigen Wandel der Geschäftsprozesse und den Kostendruck müssen wir sehr schnell mit Lösungen reagieren. Die Herausforderung dabei ist, die Gesamtkosten der IT zu optimieren sowie gleichzeitig Funktionalität und Sicherheit zu erhöhen. Seit 2005 sind gruppenweit interne Security-Circles etabliert, die die einheitlichen Sicherheitsstandards definieren und überwachen. Von 2006 an wurden wir an verschiedenen Standorten nach ISO 27001 zertifiziert und haben weitergehende interne IT-Sicherheitsprozesse mit Hilfe einheitlicher Standards implementiert, die auch kontinuierlich mit unseren Kunden abgestimmt werden. Bertrandt setzt fortwährend verschiedene Lösungen ein, um Schwachstellen zu identifizieren, beispielsweise neueste Firewalls, Intrusion-Detection-Systeme oder auch sogenannte Content-Scanner. Zur Erhöhung der Sicherheit wurden zusätzliche Maßnahmen umgesetzt, zum Beispiel eine Zwei-Faktor-Authentifizierung oder auch starke Verschlüsselungen für Kundenanbindungen. Darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr 2015/2016 die Position eines Chief Information Security Officer (CISO) eingerichtet. Aggregiert auf den Gesamtkonzern ist dieses Risiko der Kategorie A zuzuordnen. Angesichts der umfangreichen präventiven Maßnahmen wird die Eintrittswahrscheinlichkeit als gering gesehen.
PERSONAL
Eine unzureichende Verfügbarkeit und die Fluktuation von qualifiziertem Personal könnten sich hemmend auf die Geschäftsentwicklung auswirken. In dieser Kategorie wird daher die Knappheit an qualifizierten Bewerbern und das daraus erwachsende Risiko für das Unternehmen subsumiert. Die Rekrutierung qualifizierten Personals sowie die stetige Fortbildung der Mitarbeiter sichern die Verfügbarkeit des notwendigen Knowhows und das Unternehmenswachstum. Bertrandt ist daher stets darauf bedacht, seiner Belegschaft ein attraktives Arbeitsumfeld mit interessanten, abwechslungsreichen und anspruchsvollen Tätigkeiten zu bieten. Dass Bertrandt zum wiederholten Mal im Geschäftsjahr 2018/2019 mehrfach als Top-Arbeitgeber im Bereich Engineering ausgezeichnet wurde, zeigt, dass die ergriffenen Maßnahmen ihre Wirkung entfalten. Dennoch ist beispielsweise ein Wechsel von Mitarbeitern zum Kunden nicht gänzlich auszuschließen, da diese auch sehr attraktive berufliche Perspektiven bieten können. Das Risiko der Fluktuation ist aus Sicht von Bertrandt der Kategorie B zuzuordnen, verbunden mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit. Das Risiko der Knappheit an qualifiziertem Personal ist momentan ebenfalls in die Kategorie B einzuordnen, ebenso mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit.
GESAMTRISIKO
Das beschriebene Frühwarnsystem unterstützt das Management dabei, bestehende Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. Das Risikofrüherkennungs- und Überwachungssystem wurde wie jedes Jahr im Rahmen der diesjährigen Abschlussprüfung einer Pflichtprüfung unterzogen. Zusammenfassend ergibt die Risikoanalyse auf Basis der uns heute bekannten Informationen ein zufriedenstellendes Ergebnis: Der maximale Schadenserwartungswert nach Gegenmaßnahmen stieg zwar um 9,2 Prozent, danach sind aber Risiken mit einem existenzgefährdenden Schadens- oder Gefährdungspotenzial für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bertrandt-Konzerns derzeit weiterhin nicht erkennbar.
CHANCEN
Als Technologieunternehmen steht Bertrandt als kompetenter Partner an der Seite seiner Kunden. Ziel ist es, das Unternehmen durch eine nachhaltige Unternehmensführung erfolgreich am Markt zu positionieren und seine führende Marktstellung durch ein breites und tiefes Leistungsspektrum weiter auszubauen. Die drei wesentlichen Treiber des Bertrandt-Geschäftsmodells sind Modellvielfalt, technologischer Fortschritt und Fremdvergabeverhalten. Im Folgenden wird die mögliche Entwicklung dieser drei Einflussfaktoren aus Sicht der Bertrandt AG dargestellt und die sich daraus ergebenden Chancen für den Konzern abgeleitet.
Die Kategorien "Eintrittswahrscheinlichkeit" für diese Trends unterteilt Bertrandt wie folgt:
| • | Gering entspricht einer Wahrscheinlichkeit zwischen null und 25 Prozent |
| • | Mittel entspricht einer Wahrscheinlichkeit zwischen 25 und 50 Prozent |
| • | Hoch entspricht einer Wahrscheinlichkeit zwischen 50 und 75 Prozent |
| • | Sehr hoch entspricht einer Wahrscheinlichkeit zwischen 75 und 100 Prozent |
Bezüglich der möglichen finanziellen Auswirkungen der Chancen unterscheidet Bertrandt die folgenden Kategorien:
| • | Unwesentlich entspricht einem positiven Einfluss auf die Gesamtleistung bis zu zwei Prozent |
| • | Moderat entspricht einem positiven Einfluss auf die Gesamtleistung zwischen zwei und fünf Prozent |
| • | Wesentlich entspricht einem positiven Einfluss auf die Gesamtleistung von mehr als fünf Prozent |
MODELLVIELFALT
Die seit Ende September 2015 geführte öffentliche Diskussion um die Messung von Emissionswerten bei Pkw und die Debatte über eine mögliche Anpassung bei der Messmethodik durch die Gesetzgeber beschäftigt immer noch alle Akteure der deutschen Automobilbranche. Als Konsequenz daraus rückt für viele Automobilhersteller Elektromobilität stärker in den Fokus ihrer Technologie-Entwicklung. Ein strategischer Wandel in der Antriebstechnologie zeichnet sich ab. Mittelfristige Modellplanungen werden vor diesem Hintergrund vielfach geprüft und überarbeitet, was in einer Ausweitung alternativer Antriebsvarianten münden kann.
Bis zum Jahr 2023 soll nach Einschätzung des VDA sich das Modellangebot auf über 150 E-Modelle verfünffachen. Der VDA prognostiziert, dass Hersteller und Zulieferer in den kommenden drei Jahren etwa 40 Mrd. Euro in die Entwicklung alternativer Antriebe investieren werden. Dies führt zu einer eindrucksvollen Modelloffensive. Neben der eigentlichen Entwicklungsarbeit für das Fahrzeug an sich birgt die Adaption dieser verschiedenen Antriebs- und Getriebevarianten weiteres Geschäftspotenzial für Entwicklungsdienstleister, so die Experten einer Studie von Berylls. Die Eintrittswahrscheinlichkeit für dieses Szenario schätzt Bertrandt aus diesem Grund hoch ein bei einem wesentlichen Einfluss auf die Gesamtleistung. Im Vergleich zum vorangegangenen Geschäftsjahr hat sich die Einschätzung nicht verändert.
TECHNOLOGISCHER FORTSCHRITT
Das zukünftige Wachstum der Automobilindustrie geht laut Präsident des VDA, Bernhard Mattes, mit tiefgreifenden strukturellen Veränderungen auf regionaler, wirtschaftlicher und vor allem technologischer Ebene einher. Die Innovationskraft der Branche zeige sich beispielsweise im Bereich des vernetzten und automatisierten Fahrens, wie der VDA-Präsident ausführte. So investierten die Unternehmen der deutschen Automobilindustrie in den kommenden drei bis vier Jahren 16 bis 18 Mrd. EUR in dieses Zukunftsfeld. Ziel sei es, den Straßenverkehr noch sicherer, effizienter und komfortabler zu gestalten. Die größten finanziellen Anstrengungen unternehme die deutsche Automobilindustrie jedoch bei der Entwicklung emissionsarmer Antriebsformen. Laut Aussage des Präsidenten des VDA vom Juli 2019 investieren Hersteller und Zulieferer in den kommenden drei Jahren 40 Mrd. Euro in Forschung und Entwicklung alternativer Antriebe
Für den zivilen Flugzeugbau gehen die Prognosen der beiden großen Flugzeughersteller Airbus und Boeing von einem stabilen Wachstum bis 2038 aus. Dieser Anstieg ist wie in den vorangegangenen Jahren auf die wachsende Internationalisierung und den zunehmenden Tourismus zurückzuführen. Die technologischen Entwicklungstrends werden dabei nach wie vor von Nachhaltigkeit und Komfort bestimmt. Alternative Werkstoffe und neue Triebwerkstechnologien sollen helfen, das Gewicht und damit den Treibstoffverbrauch zu senken. Modernere Kabinen werden den Aufenthalt für die Passagiere so bequem wie möglich machen.
Die vier Schwerpunktbranchen von Bertrandt außerhalb der Automobil- und Luftfahrtindustrie werden wesentlich von der zunehmenden Digitalisierung der Prozesse beeinflusst. Die Etablierung intelligenter, digital vernetzter Systeme bildet die Basis für die Umsetzung effizienterer Wertschöpfungsketten - von der Idee eines Produkts über die Entwicklung, Fertigung, Nutzung und Wartung bis hin zum Recycling. Für Deutschland als international führenden Industrieausrüster bietet Industrie 4.0 große Chancen. Jedoch ist die Unsicherheit deutscher Unternehmen im Hinblick auf die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr deutlich größer geworden. Dies spiegelt sich auch im anhaltenden Abwärtstrend des Geschäftsklimaindex des ifo Instituts - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V. bezüglich der aktuellen Lage und den Erwartungen der Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes zu den kommenden Monaten wider.
Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines weiterhin steigenden technologischen Anspruchs in den Zielbranchen des Bertrandt-Konzerns wird nach heutigem Stand hoch eingeschätzt, bei einem wesentlichen Einfluss auf die Gesamtleistung. Diese Beurteilung entspricht der des Vorjahres.
FREMDVERGABEVERHALTEN
Nach Einschätzung der Unternehmensberatung Berylls wird sich das Marktwachstum für die Fremdvergabe von Entwicklungsleistungen in der Automobilbranche auch in den kommenden Jahren fortsetzen. Dabei sehen die Experten auch weiterhin tendenziell Vorteile für große und umsatzstarke Unternehmen. Ihnen sollte der Trend zur Vergabe größerer Auftragspakete seitens der Kundenunternehmen entgegenkommen, da sie einerseits über die notwendige Infrastruktur verfügen und andererseits ausreichend Kapazitäten zur Verfügung haben, um große Projekte zu bearbeiten. Es zeigt sich auch eine fortgesetzte Verschiebung der Kundennachfrage hin zu innovativen Lösungen im Bereich Elektrik und Elektronik, speziell bei Themen aus dem Bereich der Digitalisierung und des autonomen Fahrens. Im Ergebnis prognostiziert die im Sommer 2018 veröffentlichte Studie bis 2023 ein globales Marktwachstum von 11,1 Mrd. EUR in 2017 auf 18,3 Mrd. EUR in 2023. Speziell der deutsche Markt steigt in diesem Zeitraum von 4,1 Mrd. EUR auf 6,3 Mrd. EUR, was einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 7,3 Prozent entspricht.
Die Eintrittswahrscheinlichkeit einer weiterhin steigenden Fremdvergabe von Entwicklungsdienstleistungen in der Kernbranche des Bertrandt-Konzerns schätzen wir nach heutigem Stand daher hoch ein bei einem wesentlichen Einfluss auf die Gesamtleistung. Dieser Umstand hat sich seit dem vergangenen Geschäftsjahr nicht verändert.
GESAMTCHANCEN
Die drei wesentlichen Einflussfaktoren auf das Bertrandt-Geschäftsmodell sind aus Sicht des Unternehmens intakt und bieten weiterhin Potenziale für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung. Eine weitere Zunahme der Modellvielfalt, der weiterhin bestehende technologische Fortschritt sowie ein anhaltendes Fremdvergabeverhalten sind auch nach Ansicht externer Experten wahrscheinlich. Zusammenfassend ergibt die Chancenanalyse auf Basis der uns heute bekannten externen Studien und eigenen geführten Gespräche ein positives Ergebnis: Danach ist nicht mit einer Abnahme der drei für Bertrandt wesentlichen Einflussfaktoren auf das Geschäftsmodell zu rechnen.
FAZIT
Der Ausblick auf das kommende Geschäftsjahr ist weiterhin von zahlreichen Entwicklungen in den für Bertrandt wichtigen Branchen geprägt, deren Ausgang aktuell nicht abschließend beurteilt werden kann. Je nach Entwicklung der beschriebenen Einflussfaktoren können sich für den Bertrandt-Konzern im kommenden Geschäftsjahr Chancen oder Risiken ergeben. Solange sich die beschriebenen Risiken jedoch nicht manifestieren und die Chancen weiterhin intakt sind, geht Bertrandt für das kommende Geschäftsjahr von einer positiven Unternehmensentwicklung aus.
PROGNOSEBERICHT
RAHMENBEDINGUNGEN
Die Experten der führenden deutschen Wirtschaftsinstitute gehen in ihrem Herbstgutachten für 2020 von einem verhaltenen weltweiten Wirtschaftswachstum aus. Den Schätzungen dieser Experten zufolge soll das weltweite Bruttoinlandsprodukt in 2019 um 2,7 Prozent und 2020 nur noch um 2,6 Prozent wachsen. Für 2021 wird ein Wachstum des weltweiten Bruttoinlandsprodukts von 2,7 Prozent erwartet. Der Welthandel dürfte nach dieser aktuellen Gemeinschaftsdiagnose im laufenden Jahr 2019 zunächst um 0,8 Prozent sinken und soll dann im Jahr 2020 um 0,7 Prozent wachsen. Im Jahr 2021 wird der Welthandel nach dieser Einschätzung voraussichtlich um 2,4 Prozent zulegen.
In den USA soll das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts nach 2,3 Prozent im laufenden Jahr, im kommenden Jahr 1,7 Prozent bzw. im Jahr 2021 1,8 Prozent betragen. Für China prognostizieren die Institute, dass sich der Trend der Verlangsamung des Expansionstempos der chinesischen Wirtschaft weiter fortsetzt und die Produktion in diesem Jahr noch um 6,2 Prozent und in den Jahren 2020 und 2021 um 5,9 bzw. 5,8 Prozent ansteigt. Auch in der Europäischen Union ist die konjunkturelle Abschwächung spürbar. Das Bruttoinlandsprodukt soll im Jahr 2019 nur noch um 1,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr wachsen. Im Jahr 2020 bzw. 2021 soll das europäische Bruttoinlandsprodukt um 1,2 Prozent bzw. 1,4 Prozent wachsen. In Deutschland erwarten die Experten für das Jahr 2019 nur noch einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von 0,5 Prozent. In den Jahren 2020 und 2021 werden Zuwachsraten von 0,7 Prozent und 1,4 Prozent. Aus der unsicheren Situation bezüglich des Brexits erwartet Bertrandt keine wesentlichen direkten Auswirkungen auf die operative Geschäftsentwicklung.
BRANCHENSITUATION
Die FuE-Budgets der Kunden in den für Bertrandt relevanten Branchen sind nachhaltig auf hohem Niveau prognostiziert. Für das Gesamtjahr 2019 rechnet der VDA mit weltweit rund 81 Mio. Pkw-Neuzulassungen, was einem Rückgang von vier Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspräche. Die Unternehmensberatung Berylls geht davon aus, dass bis zum Jahr 2024 Impulse durch E-Fahrzeuge die weltweite Automobilproduktion auf 108,3 Mio. Fahrzeuge steigen wird, dies wäre eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 1,9 Prozent.
Die für eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung bei Bertrandt wesentlichen Markttrends umweltfreundliche individuelle Mobilität, vernetztes und autonomes Fahren sowie zunehmende Modell- und Variantenvielfalt sind nach wie vor intakt. Wie der VDA feststellt, verfolgt die deutsche Automobilindustrie im Bereich der umweltfreundlichen Antriebe beispielsweise eine breit angelegte Dekarbonisierungsstrategie. Sie reicht von weiteren Verbesserungen beim Verbrennungsmotor über alternative Antriebe und Kraftstoffe wie Wasserstoff, Erdgas und E-Fuels bis hin zum reinen E-Fahrzeug. So sollen in den nächsten drei Jahren 40 Mrd. Euro in Forschung und Entwicklung alternativer Antriebe investiert werden. Das Angebot an Pkw mit Elektroantrieben wird dadurch bis 2023 auf rund 150 Modelle steigen und sich damit verfünffachen.
Ein weiteres Ziel der deutschen Hersteller und Zulieferer sei es zudem, den Straßenverkehr künftig noch sicherer, effizienter und komfortabler zu machen, so der Verband. Dazu entwickeln die Branchenakteure automatisierte Fahrfunktionen, die auf bestehenden Fahrerassistenzsystemen aufbauen. Beim vernetzten und autonomen Fahren hält die deutsche Automobilindustrie knapp die Hälfte der weltweiten Patente. Deutschland unterstützt die Überarbeitung der "General Safety Regulation" auf Initiative der EU-Kommision. Durch sie erhalten Fahrzeuginsassen und Verkehrsteilnehmer mehr Sicherheit.
Die Konnektivität sei nach VDA-Präsident Bernd Mattes zudem ein enormer Effizienzhebel. Moderne Vernetzungstechnologien könnten etwa die Parkplatzsuche verbessern und damit neben Zeit auch Emissionen einsparen. In deutschen Städten ließen sich so bis zu 50 Tonnen Feinstaub und bis zu 1.000 Tonnen Stickoxid vermeiden.
In den vergangenen Jahren gelang es der Luftfahrtindustrie bereits, den Schadstoffausstoß und die Lärmbelastung drastisch zu senken, wie der BDLI feststellte. Die Branche hat sich jedoch im Rahmen der europäischen "Flightpath 2050"- Vereinbarungen auch langfristig ambitionierte Ziele gesetzt. Bis 2050 sollen im Vergleich zum Jahr 2000 die Co2-Emissionen um 75 Prozent und der Ausstoß von Stickoxid um 90 Prozent pro Passagierkilometer gesenkt werden. Die Lärmbelastung soll bis dahin um 65 Prozent reduziert werden. Neben den Umweltzielen möchten Flugzeughersteller wie auch Zulieferer den Komfort für die Passagiere an Bord weiter steigern. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass auch zukünftig Entwicklungsbedarf in diesem Marktsegment besteht, da die aktuelle Modellpalette an die neuen Anforderungen angepasst werden muss.
Der VDMA geht in seiner Produktionsprognose für das laufende Jahr 2019 von einem Rückgang von 2,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahr aus. Der Handelsstreit zwischen den USA und China, der Brexit sowie der Strukturwandel in wichtigen Kundengruppen gehen laut Experten des VDMA nicht folgenlos am sogenannten Exportweltmeister Maschinenbau vorbei. Da eine baldige und nachhaltige Änderung zum Positiven laut diesen Experten nicht absehbar ist, rechnen sie für das Jahr 2020 ebenfalls mit einem realen Produktionsrückgang von 2,0 Prozent. Jedoch bieten auch hier laut VDMA-Chefvolkswirt Digitalisierung, neue Formen der Mobilität und Co2-neutrale Produktion vielfältige Chancen für die Branche. Vor allem die deutschen Solarmaschinenbauer erwarten für das nächste Jahr ein Umsatzwachstum von 3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Für die Elektroindustrie erwarten die Experten des ZVEI für das Jahr 2020 ein weltweites Marktwachstum von 3,0 Prozent. Der deutsche Markt für elektrotechnische und elektronische Erzeugnisse nahm laut ZVEI im vergangenen Jahr um zwei Prozent zu. Für 2019 und 2020 erwarten diese Experten einen Zuwachs von jeweils 1,0 Prozent. Speziell für den Bereich Energietechnik liegen seitens des ZVEI nur Zahlen für die Entwicklung des Weltmarkts vor. Dieser soll im kommenden Jahr erneut um 4,0 Prozent wachsen.
Der Fachverband SPECTARIS erwartet, dass der Weltmarkt für Medizintechnik bis zum Jahr 2022 auf einen Wert von rund 463 Mrd. Euro steigen wird. Dies entspricht einer jährlichen Wachstumsrate von 5,2 Prozent. Die deutsche Medizintechnik, die hoch innovativ, gut positioniert und international wettbewerbsfähig ist, kann von dieser Entwicklung profitieren, so die Experten.
Das Marktwachstum für die Fremdvergabe von Entwicklungsleistungen in der Automobilbranche der vergangenen Jahre setzt sich nach Einschätzung der Unternehmensberatung Berylls auch in den kommenden Jahren fort. Dabei sehen die Experten auch weiterhin tendenziell Vorteile für große und umsatzstarke Unternehmen. Ihnen sollte der Trend zur Vergabe größerer Auftragspakete seitens der Kundenunternehmen entgegenkommen, da sie einerseits über die notwendige Infrastruktur verfügen und andererseits ausreichend Kapazitäten zur Verfügung haben, um große Projekte zu bearbeiten. Es zeigt sich auch eine fortgesetzte Verschiebung der Kundennachfrage hin zu innovativen Lösungen im Bereich Elektrik und Elektronik, speziell bei Themen aus dem Bereich der Digitalisierung und des autonomen Fahrens. Im Ergebnis prognostiziert die im Sommer 2018 erschienene Studie bis 2023 ein globales Marktwachstum von 11,1 Mrd. EUR in 2017 auf 18,3 Mrd. EUR in 2023. Speziell der deutsche Markt steigt in diesem Zeitraum von 4,1 Mrd. EUR auf 6,3 Mrd. EUR, was einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 7,3 Prozent entspricht.
POTENZIALE
Die fortschreitende Entwicklung der Technologie-Trends autonomes Fahren, Vernetzung, Elektromobilität und Internet der Dinge lösen grundlegende Transformationsprozesse und einen großen Umbruch in der Automobilindustrie aus. Mobilität und Datenwelt überlagern sich zunehmend, neue Geschäftsfelder und Marktanteile entstehen. Die Themenvielfalt nimmt weiterhin zu und fordert Bertrandt als Generalist wie auch als Spezialist. Als lösungsorientiertes Engineering-Unternehmen richtet sich der Konzern an Markt- und Kundenanforderungen aus und investiert daher ebenso in die Infrastruktur wie in die Kompetenz seiner Mitarbeiter. Aufgrund dieser Überlagerung ergeben sich neben den angestammten Geschäftsfeldern auch neue Themen, Leistungen und Kooperationsmöglichkeiten, die Bertrandt zunehmend nutzt, um die jeweils beste Lösung für seine Kunden zu entwickeln. Als Technologieunternehmen steht Bertrandt als kompetenter Partner an der Seite seiner Kunden. Ziel ist es, das Unternehmen durch eine nachhaltige Unternehmensführung erfolgreich am Markt zu positionieren und die führende Marktstellung durch ein breites und tiefes Leistungsspektrum weiter auszubauen. Das Leistungsspektrum in der Automobilindustrie deckt die gesamte Wertschöpfungskette der Produktentstehung ab. Bertrandt positioniert sich dabei als Engineering-Dienstleister für ganzheitliche Fahrzeugentwicklung und versteht sich als Innovationstreiber in richtungweisenden Themen wie beispielsweise der Elektronik. Die Kundenbasis von Bertrandt ist bewusst breit gefächert. Das Unternehmen fungiert sowohl in der Automobil- als auch in der Luftfahrtindustrie als kompetenter Berater und praxisorientierter Umsetzer in der Entwicklung technologischer Zukunftstrends. Aufgrund der steigenden Anforderungen im Mobilitätsbereich seitens der Verbraucher und des Gesetzgebers sowie der hohen Varianten- und Modellvielfalt sieht Bertrandt auch in den kommenden Jahren Potenzial, seine Marktstellung als Entwicklungsdienstleister und Technologiekonzern weiterhin nachhaltig zu festigen und auszubauen. Dies spiegelt sich ebenfalls in den bereits getätigten und noch geplanten Investitionen in Infrastruktur und technische Anlagen wider.
Auch außerhalb der Mobilitätsindustrie gibt es für das Unternehmen gute Perspektiven, sich mit seinen Kompetenzen in Branchen wie Energie-, Medizin- und Elektrotechnik sowie Maschinen- und Anlagenbau am Markt zu positionieren. Durch die dezentrale Struktur ist Bertrandt als vertrauenswürdiger Partner in unmittelbarer Nähe der Kunden vertreten. Wünsche können somit direkt aufgenommen und weltweit in Projekten umgesetzt werden. Zudem setzt Bertrandt hier auf agile Einheiten mit Start-up-Charakter und fokussiert Branchen und Kunden in den Bereichen Medizintechnik, Virtual und Augmented Reality, Cloud Solutions, Machine Learning oder Big Data.
Mit gezielten Investitionen optimiert Bertrandt kontinuierlich sein Leistungsspektrum. Auf einer soliden wirtschaftlichen Basis wird dadurch der Unternehmenswert dauerhaft und nachhaltig gesteigert. Wesentliche Erfolgsfaktoren sind eine bestmögliche Kundenorientierung, engagierte Mitarbeiter und ein effizientes Kosten- und Kapazitätsmanagement.
GESAMTAUSSAGE ÜBER DIE VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG
Der Ausblick auf das Geschäftsjahr 2019/2020 ist von erhöhten Risiken bezüglich der Konjunktur- und Automobilbranchenentwicklung geprägt. Je nach Entwicklung der beschriebenen Einflussfaktoren können sich für die Bertrandt AG im kommenden Geschäftsjahr Chancen oder Risiken ergeben. Solange sich die konjunkturellen Rahmenbedingungen nicht weiter verschlechtern, die Hersteller nachhaltig in die Forschung und Entwicklung neuer Technologien und Modelle investieren, Entwicklungsleistungen weiterhin an Dienstleister vergeben werden sowie qualifiziertes Personal zur Verfügung steht, geht Bertrandt für das Geschäftsjahr 2019/2020 von einer positiven Unternehmensentwicklung aus. Die für die erfolgreiche Geschäftsentwicklung beschriebenen wichtigen Markttrends umweltfreundliche individuelle Mobilität, autonomes und vernetztes Fahren sowie steigende Modell- und Variantenvielfalt sind weiterhin intakt und bieten Perspektiven für die Zukunft. Vor diesem Hintergrund sieht der Vorstand ein Wachstum der Gesamtleistung zwischen 15 und 30 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2019/2020. Das EBIT in diesem Berichtszeitraum soll sich im Verhältnis zur Gesamtleistung zwischen fünf und siebeneinhalb Prozent bewegen. Daraus ergibt sich ein EBIT zwischen 45,7 und 69,6 Mio. EUR. Die Entwicklung der Gesamtleistung und des EBIT werden dabei maßgeblich von den Gewinnrealisierungszeitpunkten aus der Abrechnung von Projekten beeinflusst werden.
Der Markt bietet auch 2020 unternehmerische Perspektiven. Infolgedessen wird Bertrandt gezielt weiter in den Auf- und Ausbau der Infrastruktur investieren und so kontinuierlich sein Leistungsspektrum optimieren, denn Technologie-Entwicklung für morgen erfordert moderne Technik. Bertrandt rechnet auf Gesamtjahressicht korrespondierend mit der EBIT-Entwicklung mit einem positiven Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit. Die Höhe der Ausweitung ergibt sich in Abhängigkeit der Mittelbindung im Bereich der Vorräte und der Forderungen aus Lieferung und Leistungen im Zuge der Gesamtleistungsentwicklung.
Ehningen, 27. November 2019
Der Vorstand
Hans-Gerd Claus, Mitglied des Vorstands Vertrieb
Michael Lücke, Mitglied des Vorstands Technik
Markus Ruf, Mitglied des Vorstands, Finanzen
Bilanz zum 30.09.2019
Aktiva
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| In TEUR | 30.09.2019 | 30.09.2018 |
|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | 214.055 | 192.036 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 3.259 | 4.090 |
| 1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 3.259 | 4.090 |
| II. Sachanlagen | 203.984 | 181.605 |
| 1. Grundstücke und Bauten | 68.244 | 68.749 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 59.733 | 44.991 |
| 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 26.934 | 27.926 |
| 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 49.073 | 39.939 |
| III. Finanzanlagen | 6.812 | 6.341 |
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 5.343 | 5.019 |
| 2. Beteiligungen | 294 | 104 |
| 3. sonstige Ausleihungen | 1.175 | 1.218 |
| B. Umlaufvermögen | 509.552 | 528.967 |
| I. Vorräte | 116.455 | 125.309 |
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 993 | 1.156 |
| 2. unfertige Leistungen | 56.837 | 71.030 |
| 3. fertige Leistungen | 58.625 | 53.123 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 335.351 | 336.279 |
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 213.850 | 224.847 |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 109.660 | 101.541 |
| 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.074 | 12 |
| 4. sonstige Vermögensgegenstände | 10.767 | 9.879 |
| III. Wertpapiere | 1 | 1 |
| 1. sonstige Wertpapiere | 1 | 1 |
| IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 57.745 | 67.378 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 4.656 | 4.792 |
| Aktiva gesamt | 728.263 | 725.795 |
| Passiva | ||
| in TEUR | 30.09.2019 | 30.09.2018 |
| A. Eigenkapital | 333.712 | 321.520 |
| I. Gezeichnetes Kapital | ||
| abzüglich Nennbetrag eigener Anteile | 10.095 | 10.095 |
| II. Kapitalrücklage | 28.791 | 28.790 |
| III. Gewinnrücklagen | ||
| 1. andere Gewinnrücklagen | 259.062 | 242.871 |
| IV. Bilanzgewinn | 35.764 | 39.764 |
| B. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen | 183 | 215 |
| C. Rückstellungen | 62.672 | 63.701 |
| 1. Rückstellungen für Pensionen | 4.262 | 4.175 |
| 2. Steuerrückstellungen | 627 | 715 |
| 3. sonstige Rückstellungen | 57.783 | 58.811 |
| D. Verbindlichkeiten | 331.654 | 340.317 |
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 209.266 | 208.130 |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.774 | 1.964 |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 100.153 | 111.855 |
| 4. sonstige Verbindlichkeiten | 19.461 | 18.368 |
| E. Rechnungsabgrenzungsposten | 42 | 42 |
| Passiva gesamt | 728.263 | 725.795 |
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018/2019
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| In TEUR | 2018/2019 | 2017/2018 |
|---|---|---|
| I. Gewinn - und Verlustrechnung | ||
| 1. Umsatzerlöse | 906.009 | 960.843 |
| 2. Minderung des Bestands an fertigen und unfertigen Leistungen | -8.691 | -52.802 |
| 3. andere aktivierte Eigenleistungen | 1.048 | 1.017 |
| Gesamtleistung | 898.366 | 909.058 |
| 4. sonstige betriebliche Erträge | 20.798 | 10.349 |
| 5. Materialaufwand | ||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | -12.625 | -14.438 |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -69.209 | -64.395 |
| 6. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | -560.028 | -540.760 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -109.370 | -103.942 |
| 7. Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -29.588 | -28.810 |
| 8. sonstige betriebliche Aufwendungen | -97.658 | -91.506 |
| 9. EBIT | 40.686 | 75.556 |
| 10. Erträge aus Beteiligungen | 4.515 | 1.702 |
| 11. Erträge aus Gewinnabführungen | 1.089 | 112 |
| 12. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 2.296 | 2.338 |
| 13. Aufwendungen aus Verlustübernahme | -19 | -267 |
| 14. Abschreibung auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens | 0 | -1.328 |
| 15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -3.202 | -3.174 |
| 16. Steuern vom Einkommen und Ertrag | -12.548 | -23.253 |
| 17. Ergebnis nach Steuern | 32.817 | 51.686 |
| 18. sonstige Steuern | -435 | -749 |
| 19. Jahresüberschuss | 32.382 | 50.937 |
| 20. Gewinnvortrag | 19.573 | 14.296 |
| 21. Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen | -16.191 | -25.469 |
| 22. Bilanzgewinn | 35.764 | 39.764 |
Anhang Geschäftsjahr vom 1.10.2018 bis 30.09.2019
der Bertrandt AG, Ehningen
1. Allgemeine Bemerkungen
Die Bertrandt AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in 71139 Ehningen, Birkensee 1, Deutschland (Registernummer HRB 245259, Amtsgericht Stuttgart). Der Jahresabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der vorliegende Jahresabschluss der Bertrandt AG zum 30. September 2019 wurde nach den Vorschriften des HGB und den besonderen Rechnungslegungsvorschriften des Aktiengesetzes sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung erstellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung gliedert sich nach dem Gesamtkostenverfahren.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt in Euro. Soweit nicht anders vermerkt, sind sämtliche Beträge in tausend Euro (TEUR) angegeben.
Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September.
Die Bertrandt AG erstellt gemäß § 290 in Verbindung mit § 315e HGB den Konzernabschluss nach IFRS für den größten und für den kleinsten Kreis von Unternehmen. Dieser wird im Bundesanzeiger elektronisch offengelegt.
2. Besonderheiten aufgrund von Betriebsführungsverträgen
Die Bertrandt AG hat mit einzelnen Gesellschaften Betriebs- und Teilbetriebsführungsverträge abgeschlossen. Die Gesellschaften führen im Außenverhältnis den Betrieb in eigenem Namen, aber für Rechnung der Bertrandt AG. Für die Bilanzierung der Bertrandt AG und den einzelnen Gesellschaften ergeben sich daraus folgende Auswirkungen:
| a) | Vermögensgegenstände werden grundsätzlich beim wirtschaftlichen Eigentümer und somit in der Regel bei der Bertrandt AG bilanziert. |
| b) | Alle Verbindlichkeiten sind grundsätzlich entsprechend der rechtlichen Betrachtungsweise zu behandeln. Dies führt zu einer Darstellung entsprechend den Beziehungen im Außenverhältnis. |
| c) | Rückstellungssachverhalte werden bei der Bertrandt AG erfasst, sofern die Gesellschaft im Innenverhältnis Ausgleichsansprüche gegenüber der Bertrandt AG geltend machen kann. |
| d) | Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, die wirtschaftlich die Bertrandt AG betreffen, machen diese einen Ausgleichsanspruch geltend. |
| e) | In der Gewinn- und Verlustrechnung gilt die wirtschaftliche Betrachtungsweise. Das bedeutet, dass alle Sachverhalte, die für Rechnung der Bertrandt AG erfolgen, in deren Jahresabschluss dargestellt sind. |
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Währungsumrechnung
Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum Bilanzstichtag wie folgt bewertet:
Forderungen und Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger sowie liquide Mittel und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Bei Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr werden die Forderungen und flüssigen Mittel unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet und Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung des Imparitätsprinzips.
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten aktiviert und werden planmäßig linear über deren Nutzungsdauer abgeschrieben. Als Nutzungsdauer wird ein Zeitraum von drei Jahren beziehungsweise von 10 Jahren unterstellt. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände wurden nicht aktiviert. Die aktivierten Firmenwerte werden entsprechend ihrer angenommenen Nutzungsdauer über 15 Jahre abgeschrieben.
Sachanlagen
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder aktivierungspflichtigen Herstellungskosten bewertet und soweit abnutzbar um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Soweit erforderlich, werden bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Für Gebäude werden Nutzungsdauern zwischen 17 und 40 Jahren, für Außenanlagen von zehn Jahren und für technische Anlagen und Maschinen zwischen drei und 20 Jahren angesetzt. Betriebs- und Geschäftsausstattung wird bei normaler Beanspruchung über drei bis 19 Jahre abgeschrieben. Die Nutzungsdauern der Sachanlagen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Neuzugänge werden nach der linearen Methode pro rata temporis abgeschrieben.
Die geleisteten Anzahlungen auf Sachanlagen werden mit dem Nennwert der Zahlung bewertet.
Ab dem 01.01.2018 wurden durch eine gesetzliche Änderung die Grenzwerte der Geringwertigen Wirtschaftsgüter angehoben.
Bis zum 31.12.2017 werden diese mit Anschaffungskosten von über 150 bis 450 Euro und ab dem 01.01.2018 von über 250 Euro bis 800 Euro im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben und im Anlagenspiegel fiktiv als Abgang ausgewiesen.
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen setzen sich aus Anteilen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und sonstigen Ausleihungen zusammen. Die Bewertung erfolgt jeweils zu den Anschaffungskosten beziehungsweise - aufgrund von voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen - zu dem niedrigeren beizulegenden Wert. Soweit die Voraussetzungen für eine dauernde Wertminderung gegeben sind, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Sind diese Voraussetzungen für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr gegeben, wird eine Zuschreibung bis maximal zu den ursprünglichen Anschaffungskosten vorgenommen.
Vorräte
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden ausgehend von den Einstandspreisen unter Vornahme von notwendigen Abschlägen bewertet.
Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse und Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten entsprechend dem Bearbeitungsgrad.
Die fertigen, noch nicht abgenommenen, Erzeugnisse und Leistungen werden zu Herstellungskosten bewertet, wobei der verlustfreien Bewertung Rechnung getragen wird.
Die fertigen, vom Auftraggeber abgenommenen, aber nicht abgerechneten Leistungen werden zu Auftragswerten bewertet und unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag bewertet.
Erkennbare Einzelrisiken wurden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Zur Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos wurde eine Pauschalwertberichtigung auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in ausreichender Höhe vorgenommen.
Rückdeckungsversicherungsansprüche werden auf Basis der Mitteilungen der Versicherer mit dem Deckungskapital und der ausgewiesenen Überschussbeteiligung angesetzt.
Wertpapiere des Umlaufvermögens
Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zum Stichtagskurs, höchstens jedoch zu deren Anschaffungskosten, bewertet.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
Der Kassenbestand, die Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks werden zum Nominalbetrag angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Aufwendungen bzw. Erträge die den folgenden Geschäftsjahren zuzurechnen sind.
Eigenkapital und Sonderposten für Investitionszuschüsse
Die Positionen des Eigenkapitals und der Sonderposten für Investitionszuschüsse sind zum Nennbetrag ausgewiesen.
Rückstellungen
Die Pensionsrückstellungen werden unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) bewertet. Dabei werden die Rückstellungen mit einem von der Bundesbank gemäß der Rückstellungs-Abzinsungs-Verordnung (RückAbzinsVO) veröffentlichten durchschnittlichen Zinssatz der letzten zehn Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB abgezinst. Zukünftige zu erwartende Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt.
Zur Ermittlung der Pensionsverpflichtungen wurden folgende Prämissen getroffen:
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| Prämissen zur Ermittlung von Pensionsverpflichtungen | 30.09.2019 | 30.09.2018 |
|---|---|---|
| Zinssatz | 2,82% | 3,34% |
| Gehaltssteigerungstrend | 0% / 2,50% | 0% / 2,50% |
| Rentensteigerungstrend | 2,50% / 1,50% | 1,50% / 2,50% |
| Sterbe- und Invalidierungswahrscheinlichkeit nach Heubeck | 2018 G | 2005 G |
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 585 TEUR. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt.
Für die Jubiläumsrückstellung wurde zum Bilanzstichtag 30.09.19 ein Bewertungs-Gutachten eingeholt. Unter Verwendung der Richttafeln 2018 G nach Klaus Heubeck wird die Rückstellung zum Barwert (Anwendung der Projected-Unit-Credit-Methode) angesetzt.
Die Abzinsung der Rückstellung erfolgt unter Anwendung eines von der Bundesbank nach der Rückstellungs-Abzinsungs-Verordnung (RückAbzinsVO) veröffentlichten durchschnittlichen Zinssatz der letzten sieben Jahre mit einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB. Die zukünftig zu erwartende Entgeltsteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt.
Folgende Prämissen wurden getroffen:
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| Prämissen zur Ermittlung von Jubiläumsrückstellungen | 30.09.2019 | 30.09.2018 |
|---|---|---|
| Zinssatz | 2,05% | 2,43% |
| Gehaltssteigerungstrend | 2% | 2% |
| Karenzphase | 6 Jahre | 6 Jahre |
In den Steuerrückstellungen und den sonstigen Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung berücksichtigt.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit deren Erfüllungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern
Latente Steuern werden nach § 274 Abs.1 HGB für temporäre Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen gebildet, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen werden. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragssteuersatzes des steuerlichen Organkreises der Gesellschaft. Der kombinierte Ertragssteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Im Falle einer Steuerentlastung wird vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht. Die Ermittlung der latenten Steuern folgt dem bilanzorientierten Temporary-Konzept. Aktive und passive latente Steuern werden nicht abgezinst.
4. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist gesondert im Anlagespiegel (siehe Anlage zum Anhang) dargestellt. Bei den im Anlagespiegel dargestellten sonstigen Ausleihungen handelt es sich um langfristig gewährte Mitarbeiterdarlehen, sowie Darlehensgewährungen an Dritte.
Der unter Finanzanlagen ausgewiesene Anteilsbesitz der Bertrandt AG ist gesondert in den Anlagen zum Anhang dargestellt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Rückdeckungsversicherungsansprüche in Höhe von 2. 257 TEUR (Vorjahr 2.044 TEUR) sowie Forderungen aus Ertragsteuererstattungsansprüchen in Höhe von 5.188 TEUR (Vorjahr 3.921 TEUR).
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus Darlehensgewährung.
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| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 30.09.2019 | ||
|---|---|---|---|
| In TEUR | Gesamtbetrag | < 1 Jahr | >1 Jahr |
| --- | --- | --- | --- |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 213.850 | 213.850 | 0 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 109.660 | 17.198 | 92.462 |
| (davon aus Lieferungen und Leistungen) | 14.082 | 14.082 | 0 |
| (davon aus Forderungen Darlehen) | 95.578 | 3.116 | 92.462 |
| Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.310 | 1.074 | 236 |
| (davon aus Lieferungen und Leistungen) | 1.310 | 1.074 | 236 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 10.531 | 8.214 | 2.317 |
| Summe Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 335.351 | 240.336 | 95.015 |
| 30.09.2018 | |||
| Gesamtbetrag | < 1 Jahr | > 1 Jahr | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 224.847 | 224.847 | 0 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 101.541 | 11.809 | 89.732 |
| (davon aus Lieferungen und Leistungen) | 7.479 | 7.479 | 0 |
| (davon aus Forderungen Darlehen) | 89.842 | 110 | 89.732 |
| Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 12 | 12 | 0 |
| (davon aus Lieferungen und Leistungen) | 12 | 12 | 0 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 9.879 | 7.722 | 2.157 |
| Summe Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 336.279 | 244.390 | 91.889 |
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
Der Kassenbestand, die Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks umfassen Kassenbestände, Bankguthaben, Fest- und Termingelder.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Der Posten umfasst Vorauszahlungen für Wartungs- und sonstige Dienstleistungsverträge sowie abgegrenzte Aufwendungen für Urlaubsgeld.
Eigenkapital
Im Einzelnen stellt sich das Eigenkapital der Bertrandt AG wie folgt dar:
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| Eigenkapital In TEUR | 30.09.2019 | Veränderung | 30.09.2018 |
|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 10.095 | - | 10.095 |
| Kapitalrücklage | 28.791 | 1 | 28.790 |
| andere Gewinnrücklagen | 259.062 | 16.191 | 242.871 |
| Bilanzgewinn | 35.764 | - 4.000 | 39.764 |
| Gesamt | 333.712 | 12.192 | 321.520 |
Nach § 58 Abs. 2 AktG wurden aus dem Jahresüberschuss 16.191 TEUR (Vorjahr 25.469 TEUR) in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Im Bilanzgewinn von 35.764 TEUR (Vorjahr 39.764) ist ein Gewinnvortrag in Höhe von 19.573 TEUR (Vorjahr 14.296 TEUR) enthalten.
Gezeichnetes Kapital
Das zum Nennbetrag angesetzte gezeichnete Kapital der Bertrandt AG beträgt 10.143 TEUR und teilt sich auf in 10.143.240 nennwertlose Stückaktien und eigene Anteile, auf die jeweils ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von einem Euro entfällt. Die eigenen Anteile sind mit ihrem Nennwert in Höhe von 48 TEUR (Vorjahr 48 TEUR) offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt.
Zum Bilanzstichtag befanden sich 48.027 eigene Aktien im Depot der Gesellschaft (Vorjahr 48.036 Stück). Im Vorjahr wurden beim durchgeführten Belegschaftsaktienprogramm 3.915 Aktien an Mitarbeiter vergeben. Aufgrund von nachträglichen Rückläufen ergab sich hieraus ein zusätzlicher Abgang von 9 Aktien, wodurch sich eine Veränderung, der an die Mitarbeiter ausgegeben Aktien auf 3.924 Stück ergab.
Der Veräußerungspreis von 86,65 EUR wurde anhand des Börsenkurses bemessen. Unter Berücksichtigung von einem steuerfreien Zuschuss betrug der Veräußerungserlös 57,77 EUR je Aktie.
Der den Nennbetrag übersteigende Differenzbetrag aus dem Veräußerungserlös wurde in Höhe von 0 TEUR des mit den frei verfügbaren Rücklagen verrechneten Betrags in die Gewinnrücklagen eingestellt. Der darüberhinausgehende Differenzbetrag von 1 TEUR erhöhte die Kapitalrücklage.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist von der Hauptversammlung am 20. Februar 2019 ermächtigt worden, bis zum 31. Januar 2024 eigene Aktien mit einem Anteil am Grundkapital in Höhe von insgesamt bis zu 1.000.000,00 EUR zu erwerben.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Februar 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Bertrandt Aktiengesellschaft bis zum 31. Januar 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (einschließlich sogenannter gemischter Sacheinlagen) einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um bis zu 4.000.000,00 EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2017). Der Vorstand wurde unter anderem auch ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen und in definierten Grenzen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Vom genehmigten Kapital wurde bislang kein Gebrauch gemacht.
Sonderposten für Investitionszuschüsse
Für den unter dem Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen ausgewiesenen Betrag in Höhe von 183 TEUR (Vorjahr 215 TEUR) ist im Berichtszeitraum die Auflösung entsprechend der anteiligen Abschreibung mit 32 TEUR erfolgt. Der Investitionszuschuss wurde im Rahmen eines Bauvorhabens am Standort in Tappenbeck gewährt.
Sonstige Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen sind unter anderem solche für ausstehende Rechnungen, ungewisse Verbindlichkeiten sowie die Verpflichtungen im Personal- und Sozialbereich berücksichtigt. Im Wesentlichen enthalten die sonstigen Personalrückstellungen Beträge für Erfolgsbeteiligungen und Tantiemen, Personalverpflichtungen, Schwerbehinderten-Abgaben und Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Allen übrigen erkennbaren Risiken wurde in angemessenem Umfang Rechnung getragen.
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| Sonstige Rückstellungen In TEUR | Personal-Rückstellungen | Rückstellungen aus laufendem Geschäftsbetrieb | Übrige Rückstellungen | Summe sonstige Rückstellungen |
|---|---|---|---|---|
| Stand 01.10.2018 | 48.950 | 125 | 9.736 | 58.811 |
| Verbrauch | 46.559 | 0 | 5.904 | 52.463 |
| Auflösung | 211 | 0 | 445 | 656 |
| Zuführung | 45.867 | 25 | 6.174 | 52.066 |
| Zinsanteil | 25 | 0 | 0 | 25 |
| Stand 30.09.2019 | 48.072 | 150 | 9.561 | 57.783 |
Verbindlichkeiten
Die langfristigen Verbindlichkeiten gegen Kreditinstitute umfassen ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 200.000 TEUR. Die ursprüngliche Laufzeit der einzelnen Tranchen beliefen sich auf fünf, sieben und zehn Jahre. Bei Fälligkeit ist eine Rückzahlung zu 100 Prozent durchzuführen; Sondertilgungsrechte bestehen für die variabel verzinsten Tranchen.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegen Kreditinstitute in Höhe von 9.266 TEUR (Vorjahr 8.130 TEUR) resultieren aus Finanzschulden gegenüber Kreditinstitute und abgegrenzten noch nicht bezahlten Zinsen.
Die Verbindlichkeiten im Berichtsjahr sowie im Vorjahr stellen sich wie folgt dar:
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| Verbindlichkeiten | 30.09.2019 | |||
|---|---|---|---|---|
| In TEUR | Gesamtbetrag | ≤ 1 Jahr | >1 Jahr | davon >5 Jahre |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 209.266 | 9.266 | 200.000 | 66.500 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.774 | 2.774 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 100.153 | 100.153 | 0 | 0 |
| (davon aus Lieferungen und Leistungen) | 20.251 | 20.251 | 0 | 0 |
| (davon aus erhaltenen Anzahlungen) | 76.255 | 76.255 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 19.461 | 19.461 | 0 | 0 |
| (davon aus Steuern) | 18.445 | 18.445 | 0 | 0 |
| (davon im Rahmen der sozialen Sicherheit) | 315 | 315 | 0 | 0 |
| Summe Verbindlichkeiten | 331.654 | 131.654 | 200.000 | 66.500 |
| 30.09.2018 | ||||
| Gesamtbetrag | ≤ 1 Jahr | > 1 Jahr | davon > 5 Jahre | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 208.130 | 8.130 | 200.000 | 66.500 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.964 | 1.964 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 111.855 | 111.855 | 0 | 0 |
| (davon aus Lieferungen und Leistungen) | 25.100 | 25.100 | 0 | 0 |
| (davon aus erhaltenen Anzahlungen) | 83.412 | 83.412 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 18.368 | 18.368 | 0 | 0 |
| (davon aus Steuern) | 17.128 | 17.128 | 0 | 0 |
| (davon im Rahmen der sozialen Sicherheit) | 253 | 253 | 0 | 0 |
| Summe Verbindlichkeiten | 340.317 | 140.317 | 200.000 | 66.500 |
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Der Posten umfasst Mieteinnahmen, die Erträge für Perioden nach dem Stichtag darstellen.
5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Von den Umsatzerlösen entfallen 848.676 TEUR auf das Inland 57.333 TEUR auf das Ausland.
Nach Tätigkeitsbereichen teilen sich die Umsatzerlöse wie folgt auf:
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| Segmente In TEUR | 2018/2019 | 2017/2018 |
|---|---|---|
| Digital Engineering | 432.390 | 506.429 |
| Physical Engineering | 244.861 | 228.364 |
| Elektrik / Elektronik | 228.758 | 226.050 |
| Gesamt | 906.009 | 960.843 |
In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 20.798 TEUR sind folgende wesentliche periodenfremden Erträge enthalten: 656 TEUR (Vorjahr 1.322 TEUR) aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen und 718 TEUR (Vorjahr 411 TEUR) aus wertberichtigten Forderungen.
Die neutralen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens in Höhe von 9.715 TEUR (Vorjahr 408 TEUR). Darüber hinaus sind die Gewinne aus der Währungsumrechnung in Höhe von 483 TEUR (Vorjahr 347 TEUR) sowie Erträge in Höhe von 32 TEUR (Vorjahr 31 TEUR) aus der Auflösung des Sonderpostens für die Investitionszuschüsse unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.
In den Personalaufwendungen sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 2.850 TEUR (Vorjahr 2.763 TEUR) enthalten.
Die Abschreibungen auf Sachanlagen enthalten Abschreibungen aus voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr 46 TEUR).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten insbesondere Kosten für Verwaltung und Betrieb, Mieten, Beratung, Instandhaltung und Versicherungen. Des Weiteren sind neutrale Aufwendungen aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens in Höhe von 420 TEUR (Vorjahr 95 TEUR) sowie Aufwendungen wertberichtigter Forderungen aus Einzel- und Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1.638 TEUR (Vorjahr 811 TEUR) und weitere periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 172 TEUR (Vorjahr 168 TEUR) enthalten. Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung sind in Höhe von 79 TEUR (Vorjahr 472 TEUR) ebenfalls unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
In den Erträgen aus Beteiligungen sind enthalten aus verbundenen Unternehmen 4.514 TEUR (1.702 TEUR).
Aus den in Höhe von insgesamt 2.296 TEUR ausgewiesenen sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind 2.065 TEUR (Vorjahr 1.925 TEUR) aus verbundenen Unternehmen und 41 TEUR (Vorjahr 73 TEUR) aus der Abzinsung von Rückstellungen enthalten. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge aus verbundenen Unternehmen resultieren aus Darlehensgewährungen. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen in Höhe von 65 TEUR (Vorjahr 37 TEUR) und Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von 204 TEUR (Vorjahr 194 TEUR).
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten neben der Körperschaftsteuer die Gewerbesteuer für die Gesellschaften des Organkreises sowie ausländische Quellensteuer. Davon entfallen auf das laufende Jahr 12.450 TEUR Steueraufwand (Vorjahr 22.129 TEUR) und Aufwand für Vorjahre 98 TEUR (Vorjahr 1.124 TEUR). Die aktiven und passiven latenten Steuern werden gemäß § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB saldiert. Von den Aktivierungswahlrechts für den Überhang der aktiven latenten Steuern wird kein Gebrauch gemacht.
6. Ergänzende Angaben
Bestellte Sicherheiten
Zum Bilanzstichtag bestanden wie im Vorjahr keine bestellten Sicherheiten.
Haftungsverhältnisse
Die Haftungsverhältnisse resultieren ausschließlich aus Verpflichtungen für verbundene Unternehmen, welche gegenüber Dritten übernommen wurden und entfallen auf:
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| Haftungsverhältnisse In TEUR | 30.09.2019 | 30.09.2018 |
|---|---|---|
| Mitverpflichtungen | 5.794 | 5.380 |
| Bürgschaften | 0 | 0 |
| Gesamt | 5.794 | 5.380 |
Eine Inanspruchnahme aus den Mitverpflichtungen ist aus heutiger Sicht unwahrscheinlich.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die künftigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet-, Pacht-, Wartungs-, Leasing- und Lieferantenverträgen für immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind wie folgt fällig:
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| Sonstige finanzielle Verpflichtungen In TEUR | < 1 Jahr | 1 - 5 Jahre | >5 Jahre | 30.09.2019 |
|---|---|---|---|---|
| Miet- und Leasingverträge | 28.550 | 70.666 | 35.814 | 135.030 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 6.217 | 21.355 | 16.208 | 43.780 |
| Übrige | 76.657 | 7.101 | 37 | 83.795 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt | 105.207 | 77.767 | 35.851 | 218.825 |
| Vorjahr | < 1 Jahr | 1 - 5 Jahre | > 5 Jahre | 30.09.2018 |
| Miet- und Leasingverträge | 26.006 | 50.546 | 25.654 | 102.206 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 6.217 | 19.114 | 17.618 | 42.949 |
| Übrige | 67.125 | 2.045 | 233 | 69.403 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt | 93.131 | 52.591 | 25.887 | 171.609 |
Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter
Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter der Bertrandt AG und der über Betriebsführungsverträge angebundenen inländischen Tochtergesellschaften während des Geschäftsjahres teilt sich wie folgt auf:
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| Mitarbeiter im Durchschnitt gemäß §285 Nr. 7 HGB 2018/2019 Anzahl |
Arbeiter | Angestellte | Summe | Auszubildende/ Studenten |
|---|---|---|---|---|
| Bertrandt AG | 0 | 550 | 550 | 17 |
| Inländische Tochtergesellschaften | 923 | 8.875 | 9.798 | 252 |
| Summe | 923 | 9.425 | 10.348 | 269 |
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| Aushilfen | Praktikanten/ Diplomanden | Gesamt | |
|---|---|---|---|
| Bertrandt AG | 14 | 4 | 585 |
| Inländische Tochtergesellschaften | 328 | 152 | 10.530 |
| Summe | 342 | 156 | 11.115 |
Angaben nach § 285 Nr. 11a HGB
Bei der Beteiligung an der Bertrandt Entwicklungen AG & Co. OHG, Pullach i. Isartal, ist die Bertrandt AG unbeschränkt haftender Gesellschafter.
Honorar des Abschlussprüfers
Das im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorar für den Abschlussprüfer nach § 319 Abs. 1 HGB setzt sich wie folgt zusammen:
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| Honorar für den Abschlussprüfer in TEUR |
2018/2019 | 2017/2018 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfung | 318 | 297 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 36 | 0 |
| Steuerberatungsleistungen | 40 | 73 |
| Sonstige Leistungen | 24 | 13 |
| Gesamt | 418 | 383 |
Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten Honorare für die Konzernabschlussprüfung sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Bertrandt AG und der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen. Die Honorare für andere Bestätigungsleistungen betreffen die Prüfung des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts nach § 289b Abs. 3 und § 315d HGB. Die Honorare für Steuerberatungsleistungen betreffen im Wesentlichen die Bearbeitung von Anfragen im Rahmen der grenzüberschreitenden Mitarbeiterentsendung und Gesetzesänderungen. Die sonstigen Leistungen umfassen überwiegend die Bearbeitung von Anfragen zu Änderungen der Rechnungslegung nach HGB beziehungsweise IFRS sowie zu Konsolidierungssachverhalten.
WpHG Mitteilungen
Mitteilung nach §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 6, Satz 2 WpHG
Mit Schreiben vom 15. Dezember 2005, bei uns eingegangen am 23. Dezember 2005, hat uns die CSI Asset Management Establishment, Vaduz, Liechtenstein, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG am 12. Dezember 2005 die Stimmrechtsschwelle von 5 Prozent unterschritten hat und nun 3,77 Prozent beträgt. Davon sind der CSI Asset Management Establishment 3,77 Prozent der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.
Mitteilung nach §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 6 WpHG
Mit Schreiben vom 15. Dezember 2005, bei uns eingegangen am 23. Dezember 2005, hat uns die Absolute Capital Management Holding Limited, Grand Cayman, Cayman Island, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG am 12. Dezember 2005 die Stimmrechtsschwelle von 5 Prozent unterschritten hat und nun 3,77 Prozent beträgt. Davon sind der Absolute Capital Management Holding Limited 3,77 Prozent der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
Mitteilungen nach §§ 21 Abs. 1 Satz 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG 1
a) Die Porsche GmbH, Stuttgart, die Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), die Louise Daxer-Piëch GmbH, Stuttgart, die Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Stuttgart, die Gerhard Porsche GmbH, Stuttgart, die Wolfgang Porsche GmbH, Stuttgart, die Hans-Peter Porsche GmbH, Stuttgart, die Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg (Österreich), die Louise Daxer-Piëch GmbH, Salzburg (Österreich), die Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), die Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), die Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Frau Louise Daxer-Piëch, Wien (Österreich), Herr Mag. Josef Ahorner, Wien (Österreich), Frau Mag. Louise Kiesling, Wien (Österreich), Prof. Ferdinand Alexander Porsche, Gries/Pinzgau (Österreich), Dr. Oliver Porsche, Salzburg (Österreich), Herr Kai-Alexander Porsche, Innsbruck (Österreich), Herr Mark Philipp Porsche, Innsbruck (Österreich), Herr Gerhard Anton Porsche, Mondsee (Österreich), Dr. Wolfgang Porsche, München, Herr Hans-Peter Porsche, Salzburg (Österreich) und Herr Peter Daniell Porsche, Hallein/Rif (Österreich) haben uns jeweils am 27. März 2006 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil jedes der vorstehend genannten Mitteilenden an der Bertrandt AG am
11. Februar 2002 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug;
26. Februar 2002 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,998 Prozent betrug;
19. März 2003 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug;
26. September 2003 die Schwelle von 25 Prozent erreicht hatte und dann 25,00 Prozent betrug;
29. September 2003 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,99 Prozent betrug;
14. Januar 2004 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug;
1. September 2004 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,998 Prozent betrug;
17. Februar 2005 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug;
11. März 2005 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,998 Prozent betrug;
18. Mai 2005 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug;
28. September 2005 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,99 Prozent betrug; sowie
24. Oktober 2005 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hat, dann 25,01 Prozent betrug und nunmehr 25,14 Prozent beträgt und dass die vorstehend genannten Stimmrechtsanteile den Mitteilenden jeweils nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren bzw. sind. 1
b) Die Familie Porsche-Daxer-Piëch Beteiligung GmbH, Stuttgart, hat uns am 27. März 2006 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Familie Porsche-Daxer-Piëch Beteiligung GmbH an der Bertrandt AG am
19. Dezember 2003 die Schwellen von 5 Prozent und 10 Prozent überschritten hatte und dann 24,99 Prozent betrug;
14. Januar 2004 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug;
1. September 2004 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,998 Prozent betrug;
17. Februar 2005 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug;
11. März 2005 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,998 Prozent betrug;
18. Mai 2005 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug;
28. September 2005 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,99 Prozent betrug; sowie 24. Oktober 2005 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hat, dann 25,01 Prozent betrug und nunmehr 25,14 Prozent beträgt und dass die vorstehend genannten Stimmrechtsanteile der Familie Porsche-Daxer-Piëch Beteiligung GmbH jeweils nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren bzw. sind.
c) Die Ferdinand Piëch GmbH, Wiernsheim, die Hans-Michel Piëch GmbH, Wiernsheim, die Dipl.-Ing. Dr.h.c. Ferdinand Piëch GmbH, Salzburg (Österreich), die Dr. Hans Michel Piëch GmbH, Salzburg (Österreich), Dr. Ferdinand Piëch, Salzburg (Österreich), und Dr. Hans Michel Piëch, Salzburg (Österreich), haben uns jeweils am 27. März 2006 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil jedes der vorstehend genannten Mitteilenden an der Bertrandt AG am
11. Februar 2002 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug;
26. Februar 2002 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,998 Prozent betrug;
19. März 2003 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug;
26. September 2003 die Schwelle von 25 Prozent erreicht hatte und dann 25,00 Prozent betrug;
29. September 2003 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,99 Prozent betrug;
14. Januar 2004 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug;
1. September 2004 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,998 Prozent betrug;
17. Februar 2005 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug;
11. März 2005 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,998 Prozent betrug;
18. Mai 2005 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug;
28. September 2005 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,99 Prozent betrug; sowie
24. Oktober 2005 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hat, dann 25,01 Prozent betrug und nunmehr 25,14 Prozent beträgt und dass die vorstehend genannten Stimmrechtsanteile den Mitteilenden jeweils nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren bzw. sind.
Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG
Mit dem Schreiben vom 17. November 2006 hat uns die Familie Porsche Holding GmbH mit Sitz in Salzburg, A-5020 Salzburg, gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Mitteilenden an der Bertrandt AG am 13. November 2006 die Schwellen von 5 Prozent, 10 Prozent und 25 Prozent überschritten hat und nunmehr 25,01 Prozent beträgt. Diese Stimmrechtsanteile sind der Mitteilenden nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Mitteilung nach § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Die Friedrich Boysen-Unternehmensstiftung mit Sitz in Altensteig, Deutschland, hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG am 21. Februar 2011 die Schwelle von 10 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 14,9 Prozent der Stimmrechte (1.511.343 Stimmrechte) beträgt. Diese Stimmrechte werden von der Friedrich Boysen Holding GmbH mit Sitz in Altensteig, Deutschland, gehalten, und der Friedrich Boysen-Unternehmensstiftung gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.
Die von der Friedrich Boysen Holding GmbH erworbenen 7,45 Prozent der Stimmrechte (755.671 Stimmrechte) wurden durch Ausübung eines durch Finanzinstrumente nach § 25 Abs. 1 Satz 1 WpHG verliehenen Rechts der Friedrich Boysen Holding GmbH, Aktien der Bertrandt AG zu erwerben, erlangt.
Mitteilung nach § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Die Friedrich Boysen Holding GmbH mit Sitz in Altensteig, Deutschland, hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG am 21. Februar 2011 die Schwelle von 10 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 14,9 Prozent der Stimmrechte (1.511.342 Stimmrechte) beträgt.
Die von der Friedrich Boysen Holding GmbH erworbenen 7,45 Prozent der Stimmrechte (755.671 Stimmrechte) wurden durch Ausübung eines durch Finanzinstrumente nach § 25 Abs. 1 Satz 1 WpHG verliehenen Rechts der Friedrich Boysen Holding GmbH, Aktien der Bertrandt AG zu erwerben, erlangt.
Mitteilung nach § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Mit Schreiben vom 28. Februar 2011, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns die b.invest AG mit Sitz in Ehningen, Deutschland mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG am 24. Februar 2011 die Schwelle von 3 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 4,8 Prozent der Stimmrechte (486.876 Stimmrechte) beträgt.
Mitteilung nach § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Mit Schreiben vom 12. August 2013, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns die LK Holding GmbH, Salzburg, Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG, Ehningen, Deutschland, am 10. August 2013 die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20 und 25 Prozent überschritten hat und an diesem Tag 25,01 Prozent (das entspricht 2.537.095 Stimmrechten) beträgt. Sämtliche der vorgenannten 2.537.095 Stimmrechte sind der LK Holding GmbH, Salzburg, Österreich, gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen zuzurechnen, deren Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart, Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart, Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg, Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart, Familien Porsche-Kiesling Beteiligung GmbH, Grünwald und Louise Daxer-Piëch GmbH, Grünwald.
Mitteilung nach § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG
1. Mit Schreiben vom 11. September 2013, eingegangen bei uns an demselben Tag, haben wir von der Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH mit Sitz in Grünwald, Deutschland, folgende Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erhalten:
Der Stimmrechtsanteil der Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH mit Sitz in Grünwald, Deutschland, an der Bertrandt Aktiengesellschaft mit Sitz in Ehningen, Deutschland, hat am 11. September 2013 die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20 und 25 Prozent überschritten und betrug an diesem Tag 25,01 Prozent der Stimmrechte (dies entspricht 2.537.095 Stimmrechten).
Sämtliche Stimmrechte der Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH mit Sitz in Grünwald, Deutschland, sind dieser nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen zuzurechnen, deren Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg; Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart; Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart.
2. Mit Schreiben vom 11. September 2013, eingegangen bei uns an demselben Tag, haben wir von der Ahorner Beta Beteiligungs GmbH mit Sitz in Grünwald, Deutschland, folgende Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erhalten:
Der Stimmrechtsanteil der Ahorner Beta Beteiligungs GmbH mit Sitz in Grünwald, Deutschland, an der Bertrandt Aktiengesellschaft mit Sitz in Ehningen, Deutschland, hat am 11. September 2013 die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20 und 25 Prozent überschritten und betrug an diesem Tag 25,01 Prozent der Stimmrechte (dies entspricht 2.537.095 Stimmrechten).
Sämtliche Stimmrechte der Ahorner Beta Beteiligungs GmbH mit Sitz in Grünwald, Deutschland, sind dieser nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen zuzurechnen, deren Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg; Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart; Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart.
3. Mit Schreiben vom 11. September 2013, eingegangen bei uns an demselben Tag, haben wir von der Louise Daxer-Piëch GmbH mit Sitz in Salzburg, Österreich, folgende Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erhalten:
Der Stimmrechtsanteil der Louise Daxer-Piëch GmbH mit Sitz in Salzburg, Österreich, an der Bertrandt Aktiengesellschaft mit Sitz in Ehningen, Deutschland, hat am 11. September 2013 die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20 und 25 Prozent überschritten und betrug an diesem Tag 25,01 Prozent der Stimmrechte (dies entspricht 2.537.095 Stimmrechten).
Sämtliche Stimmrechte der Louise Daxer-Piëch GmbH mit Sitz in Salzburg, Österreich, sind dieser nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen zuzurechnen, deren Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Ahorner Beta Beteiligungs GmbH, Grünwald; Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg; Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart; Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart.
4. Mit Schreiben vom 11. September 2013, eingegangen bei uns an demselben Tag, haben wir von der Ahorner Holding GmbH mit Sitz in Salzburg, Österreich, folgende Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erhalten:
Der Stimmrechtsanteil der Ahorner Holding GmbH mit Sitz in Salzburg, Österreich, an der Bertrandt Aktiengesellschaft mit Sitz in Ehningen, Deutschland, hat am 11. September 2013 die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20 und 25 Prozent überschritten und betrug an diesem Tag 25,01 Prozent der Stimmrechte (dies entspricht 2.537.095 Stimmrechten).
Sämtliche Stimmrechte der Ahorner Holding GmbH mit Sitz in Salzburg, Österreich, sind dieser nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen zuzurechnen, deren Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Louise Daxer-Piëch GmbH, Salzburg; Ahorner Beta Beteiligungs GmbH, Grünwald; Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg; Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart; Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart.
Veröffentlichung von Mitteilungen gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG
1. Mit Schreiben vom 2. Juli 2014, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns von der Vermögensverwaltungsgesellschaft Familie Bichler bR, Iptingen, Deutschland, folgende Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erreicht:
Der Stimmrechtsanteil der Vermögensverwaltungsgesellschaft Familie Bichler bR, Iptingen, Deutschland, an der Bertrandt Aktiengesellschaft mit Sitz in Ehningen, Deutschland, hat am 2. Juli 2014 die Schwelle von 5 Prozent unterschritten und betrug an diesem Tag 3,94 Prozent (400.000 Stimmrechte).
2. Mit Schreiben vom 2. Juli 2014, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns von Herrn Dietmar Bichler, Deutschland, folgende Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erreicht:
Der Stimmrechtsanteil des Herrn Dietmar Bichler, Deutschland, an der Bertrandt Aktiengesellschaft mit Sitz in Ehningen, Deutschland, hat am 2. Juli 2014 die Schwelle von 5 Prozent unterschritten und betrug an diesem Tag 3,94 Prozent (400.000 Stimmrechte).
Sämtliche Stimmrechte des Herrn Dietmar Bichler, Deutschland, sind diesem nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über das folgende kontrollierte Unternehmen zuzurechnen, dessen Stimmrechtsanteil an der Bertrandt Aktiengesellschaft 3 Prozent oder mehr beträgt: Vermögensverwaltungsgesellschaft Familie Bichler bR, Iptingen, Deutschland.
Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Mit Schreiben vom 20. Juli 2015, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung von Frau Dr. Geraldine Porsche, Republik Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erreicht:
Der Stimmrechtsanteil von Frau Dr. Geraldine Porsche an der Bertrandt Aktiengesellschaft mit Sitz in Ehningen, Deutschland, hat am 14. Juli 2015 die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20 und 25 Prozent überschritten und beträgt an diesem Tag 28,97 Prozent der Stimmrechte (dies entspricht 2.938.189 Stimmrechten). Diese Stimmrechtsanteile sind Frau Dr. Geraldine Porsche, Republik Österreich, nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Namen der kontrollierten Unternehmen, von denen bei der Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG 3 Prozent oder mehr zugerechnet werden: Ferdinand Porsche Familien-Privatstiftung, Salzburg; Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg; Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg; Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald; Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg; Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg; Ferdinand Alexander Porsche GmbH; Grünwald; Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg; Gerhard Porsche GmbH, Grünwald; LK Holding GmbH, Salzburg; Louise Kiesling GmbH, Grünwald; Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg; Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart; Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart.
Mit Schreiben vom 20. Juli 2015, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung von Frau Diana Porsche, Republik Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erreicht:
Der Stimmrechtsanteil von Frau Diana Porsche an der Bertrandt Aktiengesellschaft mit Sitz in Ehningen, Deutschland, hat am 14. Juli 2015 die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20 und 25 Prozent überschritten und beträgt an diesem Tag 28,97 Prozent der Stimmrechte (dies entspricht 2.938.189 Stimmrechten). Diese Stimmrechtsanteile sind Frau Diana Porsche, Republik Österreich, nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Namen der kontrollierten Unternehmen, von denen bei der Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG 3 Prozent oder mehr zugerechnet werden: Ferdinand Porsche Familien-Privatstiftung, Salzburg; Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg; Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg; Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald; Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg; Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg; Ferdinand Alexander Porsche GmbH; Grünwald; Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg; Gerhard Porsche GmbH, Grünwald; LK Holding GmbH, Salzburg; Louise Kiesling GmbH, Grünwald; Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg; Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart; Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart.
Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Mit Schreiben vom 1. Juni 2016, eingegangen bei uns an demselben Tag, sowie Schreiben vom 16. Juni 2016, eingegangen bei uns an demselben Tag, haben uns folgende freiwillige Konzernstimmrechtsmitteilungen aufgrund einer konzerninternen Umstrukturierung von Herrn Dr. Wolfgang Porsche, Herrn Dr. Dr. Christian Porsche, Frau Dipl.-Design. Stephanie Porsche-Schröder, Herrn Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche und Herrn Felix Alexander Porsche, nach §§ 21 Abs. 1, 24 WpHG erreicht:
Der Stimmrechtsanteil von Herrn Dr. Wolfgang Porsche, Herrn Dr. Dr. Christian Porsche, Frau Dipl.-Design. Stephanie Porsche-Schröder, Herrn Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche und Herrn Felix Alexander Porsche an der Bertrandt Aktiengesellschaft mit Sitz in Ehningen, Deutschland, hat am 1. Juni 2016 und am 15. Juni 2016 28,97 Prozent der Stimmrechte (dies entspricht 2.938.189 Stimmrechten) betragen.
Diese Stimmrechtsanteile sind Herrn Dr. Wolfgang Porsche, Herrn Dr. Dr. Christian Porsche, Frau Dipl.-Design. Stephanie Porsche-Schröder, Herrn Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche und Herrn Felix Alexander Porsche nach § 22 WpHG zuzurechnen. Namen der Aktionäre mit 3 Prozent oder mehr Stimmrechte: Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft. Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit den obersten beherrschenden Personen: Strang 1: Dr. Wolfgang Porsche, Dr. Dr. Christian Porsche, Dipl.-Design. Stephanie Porsche-Schröder, Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche, Felix Alexander Porsche, Familie WP Holding GmbH, Dr. Wolfgang Porsche Holding GmbH, Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Familie Porsche Beteiligung GmbH, Porsche Automobil Holding SE, VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Porsche Holding Stuttgart GmbH, Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft (28,97 Prozent der Stimmrechte). Strang 2: Dr. Wolfgang Porsche, Dr. Dr. Christian Porsche, Dipl.-Design. Stephanie Porsche-Schröder, Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche, Felix Alexander Porsche, Ferdinand Porsche Familien-Privatstiftung, Ferdinand Porsche Familien-Holding GmbH, Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Familie Porsche Beteiligung GmbH, Porsche Automobil Holding SE, VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Porsche Holding Stuttgart GmbH, Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft (28,97 Prozent der Stimmrechte).
Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Mit Schreiben vom 4. Oktober 2017, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung der Axxion S.A. mit Sitz in Grevenmacher, Luxemburg erreicht: 2
Die Axxion S.A. mit Sitz in Grevenmacher, Luxemburg, hat als Mitteilungspflichtige aus dem Grund der Mitteilung "Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten" mit dem Datum der Schwellenberührung 1. Oktober 2017 Gesamtstimmrechtsanteile gemeldet. Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 4,96 Prozent (letzte Mitteilung n/a), der Anteil der Instrumente 0,00 Prozent (letzte Mitteilung n/a) und die Summe der Anteile 4,96 Prozent (letzte Mitteilung n/a). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.143.240 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 21, 22 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE0005232805 absolut direkt (§ 21 WpHG) 1000, zugerechnet (§ 22 WpHG) 502.529, Summe 503529, in Prozent direkt (§ 21 WpHG) 0,01 Prozent, zugerechnet (§ 22 WpHG) 4,95 Prozent, Summe 4,96 Prozent. Ferner wurde mitgeteilt, dass die Mitteilungspflichtige weder beherrscht wird, noch andere Unternehmen mit meldepflichtigen Stimmrechten beherrscht. Ergänzend wurde erläutert: Die Axxion S.A. übernimmt per 1. Oktober 2017 die Verwaltung des Frankfurter Aktienfonds für Stiftungen. Die Stimmrechte der oben aufgeführten Aktien werden somit von der bisherigen Verwaltungsgesellschaft an die AXXION S.A. übertragen.
Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Mit Schreiben vom 15. Februar 2019, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung der Herrn Herbert Wild erreicht:
Herr Herbert Wild hat als Mitteilungspflichtige aus dem Grund der Mitteilung "Sonstiger Grund: Vollmachten zur Ausübung der Stimmrechte auf der HV am 20.02.2019" mit dem Datum der Schwellenberührung 14. Februar 2019 Gesamtstimmrechtsanteile gemeldet. Als vom Mitteilungspflichtigen abweichender "Name der Aktionäre mit 3% oder mehr Stimmrechten" wurde mitgeteilt: Axxion S.A. Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 4,44 Prozent (letzte Meldung: n/a Prozent), der Anteil der Instrumente 0,00 Prozent (letzte Meldung: n/a Prozent) und die Summe der Anteile 4,44 Prozent (letzte Meldung n/a Prozent). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.143.240 angegeben.
Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 33, 34 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE0005232805 absolut direkt (§ 33 WpHG) 0, absolut zugerechnet (§ 34 WpHG) 450.029, Summe 450029, in Prozent direkt (§ 33 WpHG) 0%, zugerechnet (§ 34 WpHG) 4,44 Prozent, Summe 4,44%. Ferner wurde mitgeteilt, dass der Mitteilungspflichtige weder beherrscht wird, noch andere Unternehmen mit meldepflichtigen Stimmrechten beherrscht.
Zudem wurde aufgrund "Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG" mitgeteilt:
Datum der Hauptversammlung 20. Februar 2020. Gesamtstimmrechtsanteile nach der Hauptversammlung: Anteil Stimmrechte 0,00 %, Anteil Instrumente 0,00 %, Summe Anteile 0,00%.
Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Mit Schreiben vom 16. Juli 2019, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung der Union Investment Privatfonds GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, erreicht:
Union Investment Privatfonds GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, hat als Mitteilungspflichtige aus dem Grund der Mitteilung "Erwerb / Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten" mit dem Datum der Schwellenberührung 15. Juli 2019 Gesamtstimmrechtsanteile wie folgt gemeldet: Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 3,004 Prozent (letzte Meldung: n/a Prozent), der Anteil der Instrumente 0 Prozent (letzte Meldung: n/a Prozent) und die Summe der Anteile 3,004 Prozent (letzte Meldung n/a Prozent). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.143.240 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 33, 34 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE0005232805 absolut direkt (§ 33 WpHG) 0, zugerechnet (§ 34 WpHG) 304.727, Summe 304.727, in Prozent direkt (§ 33 WpHG) 0,00 Prozent, zugerechnet (§ 34 WpHG) 3,004 Prozent, Summe 3,004 Prozent. Ferner wurde mitgeteilt, dass die Mitteilungspflichtige weder beherrscht wird, noch andere Unternehmen mit meldepflichtigen Stimmrechten beherrscht.
Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Mit Schreiben vom 23. August 2019, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung der Fidelity Investment Trust mit Sitz in Boston / Massachusetts, Vereinigte Staaten von Amerika erreicht:
Die Fidelity Investment Trust mit Sitz in Boston / Massachusetts, Vereinigte Staaten von Amerika hat als Mitteilungspflichtige aus dem Grund der Mitteilung "Erwerb / Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten" mit dem Datum der Schwellenberührung 22. August 2019 Gesamtstimmrechtsanteile wie folgt gemeldet: Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 2,94 Prozent (letzte Meldung: 3,18 Prozent), der Anteil der Instrumente 0,00 Prozent (letzte Meldung: 0,00 Prozent) und die Summe der Anteile 2,94 Prozent (letzte Meldung 3,18 Prozent). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.143.240 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 33, 34 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE0005232805 absolut direkt (§ 33 WpHG) 298.511, Summe 298.511, in Prozent direkt (§ 33 WpHG) 2,94 Prozent, Summe 2,94 Prozent. Ferner wurde mitgeteilt, dass die Mitteilungspflichtige weder beherrscht wird, noch andere Unternehmen mit meldepflichtigen Stimmrechten beherrscht.
Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Mit Schreiben vom 6. September 2019, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung der FMR LLC mit Sitz in Wilmington / Delaware, USA, erreicht:
Die FMR LLC mit Sitz in Wilmington / Delaware, USA hat als Mitteilungspflichtige aus dem Grund der Mitteilung "Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten" mit dem Datum der Schwellenberührung 5. September 2019 Gesamtstimmrechtsanteile wie folgt gemeldet: Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 4,99 Prozent (letzte Mitteilung 5,01 Prozent), der Anteil der Instrumente 0 Prozent (letzte Mitteilung 0,00 Prozent) und die Summe der Anteile 4,99 Prozent (letzte Mitteilung 5,01 Prozent). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.143.240 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 33, 34 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE0005232805 absolut zugerechnet (§ 34 WpHG) 506.158, Summe 506.158, in Prozent zugerechnet (§ 34 WpHG) 4,99 Prozent, Summe 4,99 Prozent. Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit dem obersten beherrschenden Unternehmen: FMR LLC; FIAM Holdings LLC, FIAM LLC, FMR LLC, Fidelity Management & Research Company mit einem Stimmrechtsanteil von 4,84 Prozent.
Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 WpHG
Mit Schreiben vom 15. Oktober 2019, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung der Kabouter International Opportunities Fund II, LLC mit Sitz in Chicago, USA, erreicht:
Der Kabouter International Opportunities Fund II, LLC mit Sitz in Chicago, USA, hat als Mitteilungspflichtiger aus dem Grund der Mitteilung "Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten" mit dem Datum der Schwellenberührung 11. Oktober 2019 Gesamtstimmrechtsanteile wie folgt gemeldet: Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 0,00 Prozent (letzte Mitteilung 4,73 Prozent), der Anteil der Instrumente 0,00 Prozent (letzte Mitteilung 0,00 Prozent) und die Summe der Anteile 0,00 Prozent (letzte Mitteilung 4,73 Prozent). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.143.240 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 33, 34 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE0005232805 absolut direkt (§ 33 WpHG) 0, zugerechnet (§ 34 WpHG) 0, Summe 0, in Prozent direkt (§ 33 WpHG) 0,00 Prozent, zugerechnet (§ 34 WpHG) 0,00 Prozent, Summe 0,00 Prozent. Ferner wurde mitgeteilt, dass die Mitteilungspflichtige weder beherrscht wird, noch andere Unternehmen mit meldepflichtigen Stimmrechten beherrscht.
Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 WpHG
Mit Schreiben vom 15. Oktober 2019, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung des Herrn Peter Zaldivar erreicht:
Herr Peter Zaldivar hat als Mitteilungspflichtiger aus dem Grund der Mitteilung "Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten" mit dem Datum der Schwellenberührung 11. Oktober 2019 Gesamtstimmrechtsanteile wie folgt gemeldet: Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 0,00 Prozent (letzte Mitteilung 4,96 Prozent), der Anteil der Instrumente 0,00 Prozent (letzte Mitteilung 0,00 Prozent) und die Summe der Anteile 0,00 Prozent (letzte Mitteilung 4,96 Prozent). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.143.240 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 33, 34 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE0005232805 absolut direkt (§ 33 WpHG) 0, zugerechnet (§ 34 WpHG) 0, Summe 0, in Prozent direkt (§ 33 WpHG) 0,00 Prozent, zugerechnet (§ 34 WpHG) 0,00 Prozent, Summe 0,00 Prozent. Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit dem obersten beherrschenden Unternehmen: Peter Zaldivar, Kabouter Management, LLC.
Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 WpHG
Mit Schreiben vom 15. Oktober 2019, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung der MainFirst SICAV mit Sitz in Sennigerberg, Luxemburg, erreicht:
MainFirst SICAV mit Sitz in Sennigerberg, Luxemburg, hat als Mitteilungspflichtiger aus dem Grund der Mitteilung "Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten" mit dem Datum der Schwellenberührung 11. Oktober 2019 Gesamtstimmrechtsanteile wie folgt gemeldet: Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 7,61 Prozent (letzte Mitteilung 2,68 Prozent), der Anteil der Instrumente 0,00 Prozent (letzte Mitteilung n/a.) und die Summe der Anteile 7,61 Prozent (letzte Mitteilung 2,68 Prozent). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.143.240 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 33, 34 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE0005232805 absolut direkt (§ 33 WpHG) 771.745, zugerechnet (§ 34 WpHG) 0, Summe 771.745, in Prozent direkt (§ 33 WpHG) 7,61 Prozent, zugerechnet (§ 34 WpHG) 0,00 Prozent, Summe 7,61 Prozent. Ferner wurde mitgeteilt, dass die Mitteilungspflichtige weder beherrscht wird, noch andere Unternehmen mit meldepflichtigen Stimmrechten
Erklärung zum Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der Bertrandt AG haben die Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben. Diese ist auf der Bertrandt-Homepage dauerhaft zugänglich unter "http://www.bertrandt.com/investor-relations/corporate-governance.html".
Nachtragsbericht
Nach dem Ende des Geschäftsjahres sind keine Ereignisse eingetreten, die eine besondere Bedeutung
für die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Bertrandt AG haben.
Angaben zu Organen der Gesellschaft
Vorstand
Dietmar Bichler
Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 20.02.2019)
Vorsitzender des Vorstands (bis 20.02.2019)
| • | Präsident des Verwaltungsrats der Bertrandt France S.A., Vélizy-Villacoublay (bis 29.03.2019) |
| • | Vorsitzender des Aufsichtsrats der b.invest AG, Ehningen |
| • | Mitglied des Aufsichtsrats der MAHLE GmbH, Stuttgart |
| • | Mitglied des Aufsichtsrats der Lindauer DORNIER GmbH, Lindau (bis 27.05.2019) |
| • | Vorsitzender des Aufsichtsrats der Lindauer DORNIER GmbH, Lindau (seit 27.05.2019) |
Hans-Gerd Claus
Mitglied des Vorstands
Technik
Michael Lücke
Mitglied des Vorstands
Vertrieb
| • | Mitglied des Verwaltungsrats der Bertrandt France S.A., Vélizy-Villacoublay (bis 29.03.2019) |
| • | Mitglied des Board of Directors der Bertrandt UK Limited, Dunton |
| • | Mitglied des Board of Directors der Bertrandt US Inc., Detroit |
Markus Ruf
Mitglied des Vorstands
Finanzen
| • | Vertreter der Bertrandt AG als "Président" der Bertrandt France S.A.S., Vélizy-Villacoublay (seit 29.03.2019) |
| • | Mitglied des Verwaltungsrats der Bertrandt France S.A., Vélizy-Villacoublay (bis 29.03.2019) |
Die Gesamtbezüge für aktive Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019 betragen 4.840 TEUR (Vorjahr 5.915 TEUR) und enthalten ein Fixum sowie eine erfolgsabhängige Komponente. Individualisierte Angaben zur Vergütung des Vorstands sind im Vergütungsbericht innerhalb des Lageberichts enthalten.
Zum 30.09.2019 betrug die Pensionsrückstellung für zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands 3.891 TEUR. Im Geschäftsjahr wurden einem ehemaligen Vorstandsmitglied 59 TEUR an Ruhegehälter ausbezahlt.
Aufsichtsrat
Aktive Mitglieder des Aufsichtsrats
Dietmar Bichler
Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 20.02.2019)
Vorsitzender des Vorstands (bis 20.02.2019)
| • | Präsident des Verwaltungsrats der Bertrandt France S.A., Vélizy-Villacoublay (bis 29.03.2019) |
| • | Vorsitzender des Aufsichtsrats der b.invest AG, Ehningen |
| • | Mitglied des Aufsichtsrats der MAHLE GmbH, Stuttgart |
| • | Mitglied des Aufsichtsrats der Lindauer DORNIER GmbH, Lindau (bis 27.05.2019) |
| • | Vorsitzender des Aufsichtsrats der Lindauer DORNIER GmbH, Lindau (seit 27.05.2019) |
Horst Binnig
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 20.02.2019)
Mitglied des Aufsichtsrats (bis 20.02.2019)
| • | Vorsitzender des Vorstands der Rheinmetall Automotive AG, Neckarsulm |
| • | Mitglied des Vorstands der Rheinmetall AG, Düsseldorf |
| • | Chairman des Board of Directors der HASCO KSPG Nonferrous Components (Shanghai) Co. Ltd., Shanghai |
| • | Vice Chairman des Board of Directors der Kolbenschmidt HUAYU Piston Co., Ltd., Shanghai |
| • | Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der KS HUAYU AluTech GmbH, Neckarsulm |
| • | Vorsitzender des Aufsichtsrats der KS Kolbenschmidt GmbH, Neckarsulm |
| • | Vorsitzender des Aufsichtsrats der KS Gleitlager GmbH, St.-Leon-Rot |
| • | Vorsitzender des Aufsichtsrats der Pierburg GmbH, Neuss |
| • | Vice Chairman des Board of Directors der Pierburg HUAYU Pump Technology Co. Ltd., Shanghai |
| • | Director der KSPG Holding USA, Inc, Marinette |
| • | Vorsitzender des Aufsichtsrats der Pierburg Pump Technology GmbH, Neuss |
| • | Chairman des Board of Directors der KSPG (China) Investment Co., Ltd., Shanghai |
Udo Bäder
Mitglied des Aufsichtsrats (seit 20.02.2019)
| • | Selbstständiger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater |
Prof. Dr.-Ing. Wilfried Sihn
Mitglied des Aufsichtsrats
| • | Universitätsprofessor für Betriebstechnik und Systemplanung am Institut für Managementwissenschaften der TU Wien, Wien |
| • | Geschäftsführer der Fraunhofer Austria Research GmbH, Wien |
| • | Mitglied des Verwaltungsrats der Glutz AG, Soloturn |
| • | Mitglied des Beirats der Herrmann Ultraschall GmbH & Co. KG, Karlsbad Ittersbach |
| • | Mitglied des Beirats der Wittenstein AG, Harthausen |
| • | Mitglied des Beirats der EVN AG, Maria Enzersdorf |
| • | Mitglied des Aufsichtsrates der Würth-Hochenburger GmbH, Innsbruck (seit 01.06.2019) |
Michael Schmidt
Arbeitnehmervertreter (seit 20.02.2019)
| • | Teamleiter |
Marianne Weiß
Arbeitnehmervertreterin (seit 20.02.2019)
| • | Kaufmännische Sachbearbeiterin |
Im Geschäftsjahr ausgeschiedene Mitglieder des Aufsichtsrats
Dr. Klaus Bleyer
Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 20.02.2019)
| • | Mitglied des Aufsichtsrats der Lindauer DORNIER GmbH, Lindau (seit 27.05.2019) |
| • | Vorsitzender des Aufsichtsrats der Lindauer DORNIER GmbH, Lindau (bis 27.05.2019) |
Maximilian Wölfle
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 20.02.2019)
| • | Vorsitzender des Beirats der J. WIZEMANN GmbH & Co. KG, Stuttgart |
| • | Vorsitzender des Beirats der Heinrich von Wirth GmbH & Co. KG, Stuttgart |
| • | Stellvertretender Vorsitzender des Beirats der SÜDWESTBANK AG, Stuttgart (bis 11.04.2019) |
| • | Beirat der PAUL LANGE & Co. OHG, Stuttgart |
| • | Mitglied des Aufsichtsrats der Schwabenverlag AG, Ostfildern |
Stefanie Blumenauer
Arbeitnehmervertreterin (bis 20.02.2019)
| • | Kaufmännische Sachbearbeiterin |
Astrid Fleischer
Arbeitnehmervertreterin (bis 20.02.2019)
| • | CAD-Konstrukteurin |
Der Aufsichtsrat erhält für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018/2019 insgesamt eine fixe Vergütung in Höhe von 321 TEUR (Vorjahr 320 TEUR).
Auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats entfallen die in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten Beträge:
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| Aufsichtsratsvergütung In EUR |
Fixum 2018/2019 |
|---|---|
| Aktive Mitglieder des Aufsichtsrats | |
| Dietmar Bichler | 63.540 |
| Horst Binnig | 54.663 |
| Udo Bäder | 29.326 |
| Prof. Dr.-Ing. Wilfried Sihn | 40.000 |
| Michael Schmidt | 19.551 |
| Marianne Weiß | 19.551 |
| Im Geschäftsjahr ausgeschiedene Mitglieder des Aufsichtsrats | |
| Dr. Klaus Bleyer | 43.879 |
| Maximilian Wölfle | 25.074 |
| Stefanie Blumenauer | 12.537 |
| Astrid Fleischer | 12.537 |
| Gesamt | 320.658 |
Im Rahmen ihres Anstellungsverhältnisses erhielten die Arbeitnehmervertreterinnen des Aufsichtsrats marktübliche Gehälter. Darüber hinaus wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018/2019 für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, keine Vergütungen gezahlt oder Vorteile gewährt.
Der Bestand der von Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands gehaltenen Bertrandt-Aktien stellt sich wie folgt dar:
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| Aktienbesitz der Aufsichtsratmitglieder und des Vorstands Stück |
Stand 30.09.2019 Aktien | Stand 30.09.2018 Aktien |
|---|---|---|
| Dietmar Bichler | 400.000 | 400.000 |
| Astrid Fleischer | 101 | 101 |
| Gesamt | 400.101 | 400.101 |
| Optionen werden nicht aufgeführt, da derzeit kein Optionsprogramm besteht. |
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| Anteilsbesitz der Bertrandt AG - inländische Gesellschaften In TEUR |
||||
|---|---|---|---|---|
| Name und Sitz der Gesellschaft | Anmerkung | Anteil am Kapital in % |
Eigenkapital | Ergebnis |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Inland | ||||
| Bertrandt Beteiligungen GmbH, Ehningen | 1,2 | 100,0 | 50 | -14 |
| Bertrandt Cognition GmbH, Ehningen | 4 | 100,0 | 21 | -4 |
| Bertrandt Development GmbH, Ehningen | 1,2,4 | 100,0 | 25 | 3 |
| Bertrandt Digital GmbH, Ehningen | 1,2,4 | 100,0 | 25 | 0 |
| Bertrandt Ehningen GmbH, Ehningen | 1,2 | 100,0 | 25 | 941 |
| Bertrandt Energie GmbH, Mönsheim | 4 | 100,0 | 245 | 196 |
| Bertrandt Fahrerprobung Süd GmbH, Nufringen | 1,2 | 100,0 | 32 | 5 |
| Bertrandt GmbH, Hamburg | 1,2 | 100,0 | 1.059 | 73 |
| Bertrandt Grundstücks GmbH, Nufringen | 4 | 100,0 | 25 | -54 |
| Bertrandt Grundstücks GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal | 100,0 | 146 | -62 | |
| Bertrandt Ingenieurbüro GmbH, Gaimersheim | 1,2 | 100,0 | 51 | 7 |
| Bertrandt Ingenieurbüro GmbH, Ginsheim-Gustavsburg | 1,2 | 100,0 | 51 | 6 |
| Bertrandt Ingenieurbüro GmbH, Hamburg | 1,2 | 100,0 | 51 | 7 |
| Bertrandt Ingenieurbüro GmbH, Köln | 1,2 | 100,0 | 51 | 7 |
| Bertrandt Ingenieurbüro GmbH, München | 1,2 | 100,0 | 51 | 6 |
| Bertrandt Ingenieurbüro GmbH, Neckarsulm | 1,2 | 100,0 | 1.422 | 8 |
| Bertrandt Ingenieurbüro GmbH, Tappenbeck | 1,2 | 100,0 | 51 | 7 |
| Bertrandt Innovation GmbH, Ehningen | 4 | 100,0 | 23 | -1 |
| Bertrandt Innovation GmbH, München | 4 | 100,0 | 27 | 2 |
| Bertrandt Innovation GmbH, Tappenbeck | 4 | 100,0 | 25 | 2 |
| Bertrandt Medical GmbH, Ehningen (ehemals Bertrandt Medizintechnik GmbH) | 1,2,4 | 100,0 | 25 | 3 |
| Bertrandt Mobility GmbH, Ehningen | 4 | 100,0 | 25 | 2 |
| Bertrandt München GmbH, München | 100,0 | 22 | 0 | |
| Bertrandt Neo GmbH, München | 4 | 100,0 | 25 | 2 |
| Bertrandt Projektgesellschaft mbH, Ehningen | 1,2 | 100,0 | 26 | 4 |
| Bertrandt Services GmbH, Ehningen | 1,2 | 100,0 | 50 | 0 |
| Bertrandt Solutions GmbH, Ehningen | 1,2 | 100,0 | 25 | 0 |
| Bertrandt Simulations GmbH, Ehningen (ehemals Bertrandt Neo GmbH) | 1,2,4 | 100,0 | 25 | 1 |
| Bertrandt Tappenbeck GmbH, Tappenbeck | 100,0 | 20 | -1 | |
| Bertrandt Technikum GmbH, Ehningen | 1,2 | 100,0 | 51 | 6 |
| Bertrandt Technologie GmbH, Immendingen | 1,2 | 100,0 | 25 | 4 |
| Bertrandt Technologie GmbH, Mönsheim | 1,2 | 100,0 | 100 | 2 |
| Bertrandt Technologie GmbH, Nürnberg | 1,2,4 | 100,0 | 25 | -6 |
| Bertrandt Technologie GmbH, Regensburg | 1,2,4 | 100,0 | 25 | 3 |
| Bertrandt Technologie GmbH, Sassenburg | 1,2 | 100,0 | 25 | 4 |
| Bertrandt Verwaltungs GmbH, Mönsheim | 1,2 | 100,0 | 25 | 5 |
| b.professional GmbH, Mannheim | 1,2,4 | 100,0 | 25 | 5 |
| Jobfair GmbH, Mannheim | 1,2,4 | 100,0 | 285 | -13 |
| Bertrandt Automotive GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal | 2,4 | 94,9 | 314 | 182 |
| Bertrandt Grundbesitz GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal | 2,4 | 94,9 | 12.052 | 722 |
| Bertrandt Immobilien GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal | 2,4 | 94,9 | 1.972 | 523 |
| Fariba Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG , Mainz | 2,3,4 | 94,8 | 49 | 261 |
| Bertrandt Liegenschaft GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal | 4 | 70,0 | -50 | -30 |
| Bertrandt Liegenschaft Süd GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal | 4 | 70,0 | -24 | -34 |
| Bertrandt Prüfzentrum GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal | 4 | 70,0 | -9 | -19 |
| Bertrandt Prüfzentrum Süd GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal | 4 | 70,0 | -22 | -32 |
| Bertrandt Campus GmbH, Ehningen | 4 | 50,0 | 11.860 | 872 |
| Bertrandt Campus Grundbesitz GmbH, Ehningen | 4 | 50,0 | 1 | -18 |
| Bertrandt Campus Liegenschaft GmbH, Ehningen | 4 | 50,0 | 40 | 21 |
| Bertrandt Entwicklungen AG & Co. OHG, Pullach i. Isartal | 5 | 30,0 | 69 | -11 |
| aucip. automotive cluster investment platform GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal | 3,6 | 24,9 | 91 | 2 |
| aucip. automotive cluster investment platform Beteiligungs GmbH, Pullach i. Isartal | 3,4,6 | 24,9 | 23 | 0 |
| aucip GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal | 3,4,6 | 24,9 | 99 | -2 |
| aucip Verwaltung GmbH, Pullach i. Isartal | 3,6 | 24,9 | 33 | 0 |
| Lasono tool GmbH, Pullach i. Isartal | 3,4,6 | 24,9 | 21 | 0 |
| MCIP tool GmbH, Pullach i. Isartal | 3,4,6 | 24,9 | 30 | 0 |
| MOLLIS automotive GmbH, Pullach i. Isartal | 3,4,6 | 24,9 | 50 | 241 |
| NAMENU tool GmbH, Pullach i. Isartal | 3,4,6 | 24,9 | 34 | 21 |
| SADONA tool GmbH, Pullach i. Isartal | 3,4,6 | 24,9 | 22 | -1 |
| SIDENO tool GmbH, Pullach i. Isartal | 3,4,6 | 24,9 | 22 | -1 |
1) vor Ergebnisabführung bzw. Verlustübernahme
2) auf die Offenlegung, Erstellung eines Anhangs und Lageberichts der Jahresabschlüsse zum 30.09.2019 wird gemäß § 264 Absatz 3 HGB und § 264b HGB verzichtet
3) Jahresabschluss zum 31.12.2018
4) mittelbare Beteiligung
5) mittelbare und unmittelbare Beteiligung
6) Einbezug im Geschäftsjahr 2018/2019
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| Anteilsbesitz der Bertrandt AG - ausländische Gesellschaften In TEUR |
||||
|---|---|---|---|---|
| Name und Sitz der Gesellschaft | Anmerkung | Anteil am Kapital in % |
Eigenkapital | Ergebnis |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Ausland | ||||
| Bertrandt Česka Republika Engineering Technologies s.r.o., Mlada Boleslav, Tschechien | 100,0 | 249 | -1 | |
| Bertrandt Engineering Shanghai Co., Ltd., Shanghai, China | 100,0 | -63 | -527 | |
| Bertrandt Engineering Technologies (Italia) S.R.L., San't Agata Bolognese, Italien | 100,0 | 140 | 27 | |
| Bertrandt Engineering Technologies Romania SRL, Sibiu, Rumänien | 100,0 | 2.019 | 933 | |
| Bertrandt France S.A.S., Vélizy-Villacoublay, Frankreich | 100,0 | 7.683 | 1.118 | |
| Bertrandt Otomotiv Mühendislik Hizmetleri Ticaret Limited Sirketi, Istanbul, Türkei | 5 | 100,0 | 36 | -218 |
| Bertrandt S.A.S., Vélizy-Villacoublay, Frankreich | 4 | 100,0 | 23.832 | 5.832 |
| Bertrandt Technologie GmbH, Steyr, Österreich | 100,0 | 493 | 59 | |
| Bertrandt UK Limited, Dunton, Großbritannien | 4 | 100,0 | 349 | -186 |
| Bertrandt US Inc., Detroit, USA | 100,0 | 8.561 | 2.483 |
4) mittelbare Beteiligung
5) mittelbare und unmittelbare Beteiligung
Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019
der Bertrandt AG, Ehningen
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| Entwicklung und Aufgliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögen für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019 | Kumulierte Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 1.10.2018 | Zugang | Umbuchung | Abgang | Stand 30.09.2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten; | 48.613 | 1.566 | 0 | -60 | 50.119 |
| 2. Sonstige | 160 | 0 | 0 | 0 | 160 |
| 3. Firmenwerte | 13.655 | 0 | 0 | 0 | 13.655 |
| Summe immaterielle Vermögensgegenstände | 62.428 | 1.566 | 0 | -60 | 63.934 |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und Bauten | 92.125 | 800 | 8.481 | -6.671 | 94.735 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 110.323 | 10.981 | 16.124 | -1.624 | 135.804 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 109.306 | 10.675 | 1.472 | -3.633 | 117.820 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 40.008 | 38.613 | -26.077 | -3.471 | 49.073 |
| Summe Sachanlagen | 351.762 | 61.069 | 0 | -15.399 | 397.432 |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 11.405 | 324 | 0 | 0 | 11.729 |
| 2. Beteiligungen | 104 | 190 | 0 | 0 | 294 |
| 3. Sonstige Ausleihungen | 1.218 | 337 | 0 | -380 | 1.175 |
| Summe Finanzanlagen | 12.727 | 851 | 0 | -380 | 13.198 |
| Summe | 426.917 | 63.486 | 0 | -15.839 | 474.564 |
scroll
| Kumulierte Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.10.2018 | Zugang | Umbuchung | Abgang | Stand 30.09.2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten; | 44.671 | 2.378 | 0 | -57 | 46.992 |
| 2. Sonstige | 12 | 16 | 0 | 0 | 28 |
| 3. Firmenwerte | 13.655 | 0 | 0 | 0 | 13.655 |
| Summe immaterielle Vermögensgegenstände | 58.338 | 2.394 | 0 | -57 | 60.675 |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und Bauten | 23.376 | 3.137 | 0 | -22 | 26.491 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 65.332 | 11.731 | 0 | -992 | 76.071 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 81.380 | 12.327 | 0 | -2.821 | 90.886 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 69 | 0 | 0 | -69 | 0 |
| Summe Sachanlagen | 170.157 | 27.195 | 0 | -3.904 | 193.448 |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 6.386 | 0 | 0 | 0 | 6.386 |
| 2. Beteiligungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3. Sonstige Ausleihungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Finanzanlagen | 6.386 | 0 | 0 | 0 | 6.386 |
| Summe | 234.881 | 29.589 | 0 | -3.961 | 260.509 |
scroll
| Restbuchwerte | ||
|---|---|---|
| Stand 30.09.2019 | Stand 30.09.2018 | |
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten; | 3.127 | 3.942 |
| 2. Sonstige | 132 | 148 |
| 3. Firmenwerte | 0 | 0 |
| Summe immaterielle Vermögensgegenstände | 3.259 | 4.090 |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke und Bauten | 68.244 | 68.749 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 59.733 | 44.991 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 26.934 | 27.926 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 49.073 | 39.939 |
| Summe Sachanlagen | 203.984 | 181.605 |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 5.343 | 5.019 |
| 2. Beteiligungen | 294 | 104 |
| 3. Sonstige Ausleihungen | 1.175 | 1.218 |
| Summe Finanzanlagen | 6.812 | 6.341 |
| Summe | 214.055 | 192.036 |
Vorschlag zur Gewinnverwendung
Die Dividendenausschüttung der Bertrandt Aktiengesellschaft richtet sich gemäß § 58 Abs. 2 AktG nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss zum 30. September 2019 der Bertrandt Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn.
Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018/2019 der Bertrandt Aktiengesellschaft in Höhe von 35.764.553,63 Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 1,60 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und den verbleibenden Betrag von 19.535.369,63 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 24. Februar 2020. Sofern die Bertrandt Aktiengesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung eigene Anteile hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Der auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Teilbetrag wird ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen.
Ehningen, 27. November 2019
Der Vorstand
Hans-Gerd Claus, Mitglied des Vorstands Technik
Michael Lücke, Mitglied des Vorstands Vertrieb
Markus Ruf, Mitglied des Vorstands Finanzen
Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid)
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bertrandt AG vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Bertrandt AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie wesentliche Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Bertrandt AG beschrieben sind.
Ehningen, 27. November 2019
Der Vorstand
Hans-Gerd Claus, Mitglied des Vorstands Technik
Michael Lücke, Mitglied des Vorstands Vertrieb
Markus Ruf, Mitglied des Vorstands Finanzen
1 Hinweis der Gesellschaft: lit a), c) und d) aufgrund neuerer Stimmrechtsmitteilungen teilweise überholt, lit. b) entfallen aufgrund freiwilliger Konzernstimmrechtsmitteilung vom 16. Juni 2016.
2 Hinweis der Gesellschaft: Zur Höhe des Stimmrechtsanteils am Tag der Hauptversammlung 2019 siehe auch die nachstehend abgedruckte Stimmrechtsmitteilung von Herrn Herbert Wild.
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Bertrandt Aktiengesellschaft, Ehningen
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Bertrandt Aktiengesellschaft, Ehningen, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Bertrandt Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 und |
| • | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
(1)Bewertung der unfertigen und fertigen Leistungen
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:
①Sachverhalt und Problemstellung
②Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
③Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
(1)Bewertung der unfertigen und fertigen Leistungen
①Im Jahresabschluss der Bertrandt Aktiengesellschaft, Ehningen, zum 30. September 2019 sind unfertige und fertige Leistungen in Höhe von € 115 Mio. ausgewiesen. Der Anteil an der Bilanzsumme beläuft sich auf 15,9 %. Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgt mit den entsprechend dem Projektfortschritt zum Bilanzstichtag angefallenen Herstellungskosten (Ist-Kosten). Die unfertigen sowie die fertigen, aber noch nicht abgenommenen Leistungen, unterliegen der verlustfreien Bewertung. Hierzu sind die noch anfallenden Kosten sowie die insgesamt zu erwartenden Umsatzerlöse zu schätzen, um eventuelle Verluste bis zur Fertigstellung dem Imparitätsprinzip entsprechend zum Bilanzstichtag zu berücksichtigen. Die Schätzung der noch anfallenden Kosten sowie der insgesamt zu erwartenden Umsatzerlöse ist mit Unsicherheiten behaftet. Aufgrund der inhärenten Unsicherheit bei Schätzungen und aufgrund der Bedeutung der Position für den Jahresabschluss war dieser Posten im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
②Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das Vorgehen und die systemtechnische Ausgestaltung zur Erfassung der angefallenen Ist-Kosten gewürdigt, und die manuellen sowie die im System implementierten Kontrollen zu den jeweiligen Aufträgen untersucht. Ergänzend haben wir das methodische Vorgehen, die internen Prozesse und Kontrollen bei der Ermittlung der noch anfallenden Kosten und der zu erwartenden Erlöse gewürdigt, und die eingerichteten Prüfschritte und Kontrollen zur Ermittlung eventueller Wertminderungen nachvollzogen. Die von den gesetzlichen Vertretern eingerichteten Systeme, Verfahren und Kontrollen unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen sind aus unserer Sicht insgesamt geeignet, eine sachgerechte und stetige Bewertung der unfertigen und fertigen Leistungen vorzunehmen. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass sowohl die Schätzungen als auch die zu eventuellen Schätzungsänderungen führenden Ereignisse und Maßnahmen hinreichend dokumentiert sind.
③Angaben der Gesellschaft zu den unfertigen und fertigen Leistungen sind auf S. 9 im Anhang enthalten.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
| • | die in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB" des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB |
| • | den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB |
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| • | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| • | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreterund des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| • | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 20. Februar 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 5. Juni 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1994 als Abschlussprüfer der Bertrandt Aktiengesellschaft, Ehningen, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Jürgen Berghaus.
Stuttgart, den 27. November 2019
**PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Jürgen Berghaus, Wirtschaftsprüfer
Denis Etzel, Wirtschaftsprüfer
Bericht des Aufsichtsrats
Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2018/2019
Aufgrund anspruchsvoller Rahmenbedingungen entwickelte sich das Geschäftsjahr 2018/2019 weniger erfreulich als erwartet. Der fortschreitende Transformationsprozess in der Automobilindustrie sowie anspruchsvollere wirtschaftliche Rahmenbedingungen beeinflussen alle Bereiche der Branche und führten teilweise zu verzögerten Kapazitätsabrufen und temporären Projektverschiebungen. Ein breites und tiefes Leistungsspektrum und die solide finanzielle Basis des Konzerns bilden jedoch auch zukünftig ein stabiles Fundament für die Geschäftsentwicklung.
Der Aufsichtsrat der Bertrandt AG hat im Geschäftsjahr 2018/2019 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben uneingeschränkt und mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung rechtzeitig und unmittelbar eingebunden. Wesentliche Grundlage für die Erfüllung der gesetzlichen Überwachungsaufgaben waren schriftliche und mündliche Berichte des Vorstands, die regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Strategie, Geschäftsentwicklung, Planung und Risikolage informiert haben. Der Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner Tätigkeit darauf geachtet, dass gesetzliche Regelungen, die Satzung des Unternehmens sowie die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats und des Vorstands eingehalten wurden.
Die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand war und ist geprägt von einem offenen und kontinuierlichen Dialog. Insbesondere die Abstimmung zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstand, die bei Bedarf auch neben den turnusmäßigen Aufsichtsratssitzungen stattfand, erfolgte intensiv und lösungsorientiert. Wesentliche Erkenntnisse und Informationen aus diesen Gesprächen hat der Vorsitzende den Aufsichtsratsmitgliedern weitervermittelt, sodass diese in allen relevanten Angelegenheiten den gleichen Informationsstand hatten und ihnen die Gelegenheit gegeben war, ihren Rat einzubringen.
Schwerpunkte der Beratungen des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat überwachte während des gesamten Geschäftsjahres die Arbeit des Vorstands und stand ihm beratend zur Seite. Hierzu ließ sich der Aufsichtsrat regelmäßig über die Geschäftsentwicklung von Bertrandt sowie über die aktuelle Marktlage und deren Auswirkungen auf Bertrandt informieren. Neben der Überwachung des Geschäftsverlaufs der Bertrandt AG sowie des Bertrandt-Konzerns beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit der Entwicklung einzelner Tochtergesellschaften im In- und Ausland. Es wurden grundsätzliche Fragen zur Unternehmenspolitik beziehungsweise zur strategischen Ausrichtung, deren Umsetzung in der kurz- und mittelfristigen Planung, zum Risikomanagement und zur Finanzierungsstrategie des Unternehmens erörtert. Der Aufsichtsrat setzte sich mit dem internen Kontrollsystem und dem Compliance Management auseinander und hat deren Funktionsfähigkeit überprüft. Des Weiteren wurden die Aufsichtsräte ausführlich über die Entwicklung der Geschäfts- und Finanzlage, die Markt- und Wettbewerbssituation sowie die Personalsituation unterrichtet.
Im Geschäftsjahr 2018/2019 kam der Aufsichtsrat zu einer außerordentlichen, vier turnusmäßigen und einer konstituierenden Sitzung zusammen: Die außerordentliche Aufsichtsratssitzung fand am 5. November 2018 und die regulären Sitzungen am 10. Dezember 2018, am 20. Februar 2019, am 5. Juni 2019 und am 23. September 2019 statt. Die konstituierende Sitzung wurde am 20. Februar 2019 abgehalten.
In der außerordentlichen Sitzung am 5. November 2018 nahmen vier Aufsichtsräte persönlich und zwei Aufsichtsräte durch Überreichung schriftlicher Stimmabgabe teil. In dieser Sitzung befasste sich der Aufsichtsrat mit der Beschlussfassung über die Beendigung der Bestellung Herrn Bichlers als Mitglied des Vorstands und als dessen Vorsitzender sowie der Absicht, Herrn Bichler bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen als Kandidaten für den Aufsichtsrat vorzuschlagen. Des Weiteren befasste sich der Aufsichtsrat mit der vorzeitigen Wiederbestellung der Vorstände Herren Hans-Gerd Claus, Michael Lücke und Markus Ruf. Außerdem wurden die Entsprechenserklärung nach §161 AktG und die Geschäftsordnung für den Vorstand sowie die Geschäftsverteilung aktualisiert.
In der regulären Sitzung am 10. Dezember 2018 nahmen fünf Aufsichtsräte persönlich und ein Aufsichtsratsmitglied durch Überreichung schriftlicher Stimmabgabe teil. In dieser Sitzung beschäftigte sich der Aufsichtsrat insbesondere mit den Jahresabschlüssen der Bertrandt AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017/2018 sowie dem "Corporate Social Responsibility Bericht" (kurz: CSR Bericht). Außerdem wurden im Rahmen dieser Sitzung die Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung, die am 20. Februar 2019 in Sindelfingen stattfand, verabschiedet. Der Aufsichtsrat beriet auf Vorschlag des Prüfungsausschusses über den Vorschlag für die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019. Vom Wirtschaftsprüfer wurde eine schriftliche Unabhängigkeitserklärung eingeholt. Des Weiteren befasste sich der Aufsichtsrat entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex mit der Effizienzprüfung seiner Tätigkeit und verabschiedete den Corporate Governance Bericht nach Ziffer 3.10 Deutscher Corporate Governance Kodex sowie die Erklärung zur Unternehmensführung.
Am 20. Februar 2019 waren alle Aufsichtsräte und Vorstände zur zweiten regulären Aufsichtsratssitzung anwesend. In dieser Sitzung wurden unter anderem die Konzern-Kennzahlen behandelt. Des Weiteren wurde der Aufsichtsrat über aktuelle Themen und Daten aus dem Personalbereich informiert.
Ebenfalls am 20. Februar 2019 fand die konstituierende Aufsichtsratssitzung mit den neu gewählten Aufsichtsräten Herren Dietmar Bichler, Udo Bäder, Horst Binnig, Prof. Dr.-Ing. Wilfried Sihn, Frau Marianne Weiß (Arbeitnehmervertreterin) und Herrn Michael Schmidt (Arbeitnehmervertreter) statt. Die Vorstände Herren Hans-Gerd Claus, Michael Lücke und Markus Ruf waren zeitweise anwesend. In dieser Sitzung wurde der Vorsitzende des Aufsichtsrats und dessen Stellvertreter gewählt. Außerdem wurden die Mitglieder des Personalausschusses sowie des Prüfungsausschusses und dessen Vorsitzender gewählt. Mit Herrn Udo Bäder wurde auch der "Financial Expert" der Gesellschaft ernannt; Herr Bäder verfügt über den erforderlichen Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung.
In der Sitzung am 5. Juni 2019 waren alle Aufsichtsräte persönlich anwesend. Sie wurden unter anderem über die Aktivitäten Bertrandts in China informiert. Außerdem wurde die betriebswirtschaftliche Entwicklung des Konzerns sowie deren Segmente behandelt. Des Weiteren wurde der Risikobericht zum ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2018/2019 vorgestellt, und es wurden die Entwicklung des Brutto- und Nettorisikovolumen sowie die Effizienz der Gegenmaßnahmen zur Risikoreduzierung erläutert.
An der Aufsichtsratssitzung am 23. September 2019 nahmen alle Aufsichtsräte und Vorstände teil. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich insbesondere mit der Konzern-Planung für das Geschäftsjahr 2019/2020 und es wurde die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG beschlossen. Zusätzlich fand eine Schulung des Aufsichtsrats zum Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) statt. Des Weiteren wurden der Nachhaltigkeitsbericht und die Änderung der Geschäftsordnung im Hinblick auf ARUG II behandelt.
Organisation und Arbeit der Ausschüsse
Der Aufsichtsrat hat zur Erfüllung seiner Aufgaben den Personal- und den Prüfungsausschuss gebildet. Der Personalausschuss setzte sich bis zur konstituierenden Sitzung am 20. Februar 2019 aus den Herren Dr. Klaus Bleyer (Vorsitzender), Maximilian Wölfle und Prof. Dr.-Ing. Wilfried Sihn zusammen. Seit dem 20. Februar 2019 bilden die Herren Dietmar Bichler (Vorsitzender), Horst Binnig und Prof. Wilfried Sihn den Personalausschuss. Zur Steigerung der Effizienz nimmt der Personalausschuss auch die Aufgaben des Nominierungsausschusses wahr. Dem Prüfungsausschuss gehörten bis zur Neuwahl am 20. Februar 2019 die Herren Dr. Klaus Bleyer (Vorsitzender), Maximilian Wölfle und Horst Binnig an. Seit dem 20. Februar 2019 setzt sich der Prüfungsausschuss aus den Herren Udo Bäder, Dietmar Bichler und Horst Binnig zusammen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor vertraut, in dem die Bertrandt AG tätig ist. Herr Udo Bäder ist Vorsitzender des Prüfungsausschusses und Financial Expert mit Sachverstand auf den Gebieten von Rechnungslegung und Abschlussprüfung nach § 100 Abs. 5 AktG.
Im Geschäftsjahr 2018/2019 beriet sich der Prüfungsausschuss fünf Mal. In der Sitzung am 10. Dezember 2018 beschäftigte sich der Prüfungsausschuss mit allen Mitgliedern des Prüfungsausschusses, dem Vorsitzenden des Vorstands und dem Vorstand Finanzen sowie zeitweise mit den Wirtschaftsprüfern der PricewaterhouseCoopers GmbH mit den Jahresabschlüssen der Bertrandt AG und des Konzerns sowie den Prüfungsinhalten, -schwerpunkten und -ergebnissen. Ferner wurde der Status des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, BilMoG) bei Bertrandt dargestellt, und die Ergebnisse der hierzu verabschiedeten Maßnahmen sowie des Status der Datenanalyse wurden vorgestellt. In den mit allen Mitgliedern des Prüfungsausschusses sowie einem Mitglied des Vorstands telefonisch durchgeführten Sitzungen am 6. Februar 2019, am 20. Mai 2019 und am 19. August 2019 wurden unter anderem die jeweils zur Veröffentlichung anstehenden Finanzberichte hinsichtlich Umsatz-, Ergebnis- und Cashflow-Entwicklung erörtert. In der letzten Sitzung am 23. September 2019 mit allen Mitgliedern des Prüfungsausschusses sowie den Mitgliedern des Vorstands Michael Lücke und Markus Ruf wurden die Prüfungsschwerpunkte des Geschäftsjahres 2018/2019 durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgestellt.
Der Personalausschuss tagte im Geschäftsjahr 2018/2019 außerplanmäßig am 22. Oktober 2018 und am 5. November 2018; außerdem fand am 10. Dezember 2018 eine Sitzung des Personalausschusses in seiner Funktion als Nominierungsausschuss statt. Alle Sitzungen fanden jeweils mit den Mitgliedern des Personalausschusses sowie teilweise dem Vorsitzenden des Vorstands statt. Themen der außerordentlichen Sitzung am 5. November 2018 waren unter anderem die Beschlussfassungen über die Unterbreitung eines Vorschlags an den Aufsichtsrat betreffend der Beendigung der Bestellung und der Anstellung von Herrn Dietmar Bichler als Mitglied des Vorstands und als dessen Vorsitzenden sowie die Absicht, ihn bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen als Kandidaten für den Aufsichtsrat vorzuschlagen. Des Weiteren wurde die Unterbreitung eines Vorschlags an den Aufsichtsrat betreffend der vorzeitigen Wiederbestellungen der Vorstände Hans-Gerd Claus, Michael Lücke und Markus Ruf beschlossen. Außerdem wurde die Unterbreitung eines Vorschlags zur Aktualisierung der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG und zur Änderung der Geschäftsordnung für den Vorstand und zur Geschäftsverteilung beschlossen.
Prüfung der Jahresabschlüsse
Die ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt AG wählte am 20. Februar 2019 die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Stuttgart, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/2019. Der Jahresabschluss und der Lagebericht für die Bertrandt AG sowie der Konzern-Abschluss und der Konzern-Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018/2019 wurden unter Einbeziehung der Buchführung vom Abschlussprüfer geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Nach Aufstellung und rechtzeitig vor der Sitzung erhielten alle Aufsichtsratsmitglieder die Abschlüsse und Lageberichte des Geschäftsjahres 2018/2019, die Berichte des Abschlussprüfers und den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns. Nachdem sich der Prüfungsausschuss vorbereitend mit den Themen auseinandergesetzt hatte, befasste sich der Gesamtaufsichtsrat in der Sitzung am 9. Dezember 2019 mit dem Prozess der Abschlusserstellung sowie mit dem Rechnungslegungsergebnis.
An dieser Sitzung nahmen die den Jahres- und Konzern-Abschluss testierenden Wirtschaftsprüfer ebenfalls teil. Sie berichteten über die Prüfung insgesamt, über die festgelegten Prüfungsschwerpunkte, die unternehmensspezifischen, besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (sogenannte Key Audit Matters) und andere wesentliche Ergebnisse der Prüfung. Darüber hinaus beantworteten sie die Fragen der Mitglieder des Aufsichtsrats. Es ergaben sich keine Einwendungen seitens des Aufsichtsrats. Nach eigener Prüfung, die zu keinen Einwendungen führte, nahm der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, den Konzern-Abschluss, den Lagebericht der Bertrandt AG und des Konzerns sowie den Prüfungsbericht zustimmend zur Kenntnis und billigte den Jahresabschluss, den Konzern-Abschluss und den CSR-Bericht. Damit sind zugleich der Jahresabschluss festgestellt und der Konzern-Abschluss gebilligt worden. Der Aufsichtsrat folgte mit seinem Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018/2019 der Bertrandt Aktiengesellschaft dem Vorschlag des Vorstands.
Herzlichen Dank
Bei allen Vorstandsmitgliedern und allen Mitarbeitern des Bertrandt-Konzerns im In- und Ausland möchte sich der Aufsichtsrat herzlich für ihre geleistete Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr bedanken. Unser besonderer Dank gilt den zum 20. Februar 2019 ausgeschiedenen Mitgliedern des Aufsichtsrates, die mit großem Wissen und Engagement die Entwicklung der Gesellschaft in den vergangenen Jahren begleitet haben.
Ehningen, 9. Dezember 2019
Dietmar Bichler, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Der Jahresabschluss zum 30.09.2019 wurde am 09.12.2019 festgestellt.