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Bertrandt AG Audit Report / Information 2020

Mar 18, 2021

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Audit Report / Information

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Finanzbericht: 27886848

Bertrandt Aktiengesellschaft

Ehningen

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020

Konzern-Lagebericht

Grundlagen des Konzerns

GESCHÄFTSMODELL UND STRATEGIE

Bertrandt erarbeitet seit mehr als 45 Jahren an mittlerweile 53 Standorten in Europa, Asien und den USA individuelle Lösungen für Kunden. Das Leistungsspektrum in der Automobil- und Luftfahrtindustrie sowie in Non-Mobility Sektoren wie der Medizintechnik oder anderen Industrien umfasst alle Prozess-Schritte in den Projektphasen Konzeption, Konstruktion, Entwicklung, Modellbau, Werkzeugerstellung, Fahrzeugbau und Fertigungsplanung bis hin zu Serienanlauf und -betreuung. Zusätzlich werden die einzelnen Entwicklungsschritte durch Simulation, Prototypenbau und Erprobung abgesichert. Unsere Technologiezentren verfügen über eigene Designstudios, Elektroniklabore sowie Versuchs- und Testeinrichtungen. Dank der Leistungsbündelung in einer Division- und Unit-Struktur der Automotive-Einheiten ab dem neuen Geschäftsjahr 2020/​2021 können Projekte und Leistungen unterschiedlichster Größe und Ausprägung gemeinsam angeboten und vorangetrieben werden. Zu den Kunden zählen nahezu alle europäischen Hersteller und viele Systemlieferanten der Automobil- und Luftfahrtindustrie. Darüber hinaus werden technische Dienstleistungen außerhalb der Mobilitätsindustrien in den Zukunftsbranchen Energie-, Medizin- und Elektrotechnik sowie für den Maschinen- und Anlagenbau deutschlandweit angeboten.

CORPORATE SOCIAL RESPONSIBILITY

Fester Bestandteil des Bertrandt-Geschäftsmodells ist eine nachhaltige Unternehmensführung, auch unter Berücksichtigung von nicht-finanziellen Aspekten. Der gesonderte digitale Corporate Responsibility Bericht der Bertrandt AG gibt Aufschluss über die Themengebiete der ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des Bertrandt-Konzerns im Geschäftsjahr 2019/​2020. Ausschließlich als navigierbare PDF-Datei verfügbar kombiniert er Nachhaltigkeits- und CSR-Aspekte, außerdem nicht-finanzielle Aspekte gemäß §§ 315b und 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB. Der Corporate Responsibility Bericht ist auf der Webseite der Bertrandt AG unter der Rubrik Investor Relations im Bereich Finanzberichte abrufbar.

BASIS DES GESCHÄFTSMODELLS

Aufgrund verkürzter Entwicklungszeiten und neuer Technologien nimmt die Komplexität individueller Mobilitätslösungen in der Automobil- und Luftfahrtbranche aber auch in anderen Industrien fortwährend zu. Trends wie beispielsweise alternative Antriebe, autonomes und vernetztes Fahren, steigende Modell- und Variantenvielfalt bei Elektro- oder Hybridfahrzeugen oder Industrie 4.0 erfordern detailliertes technisches Wissen und ganzheitliches Denken in der Produktentwicklung. Als Mitgestalter von Zukunfts-Technologien passt Bertrandt sein Leistungsspektrum stets den Bedürfnissen der Kunden und den sich ändernden Marktbedingungen an. Die interdisziplinäre Vernetzung und Weiterentwicklung von Wissen befördert unseren Anspruch, zu den führenden europäischen Partnern auf dem Markt für Entwicklungsdienstleistungen zu zählen. Aufgrund der wachsenden Kunden- und Themenvielfalt prüft Bertrandt auch Opportunitäten im Bereich des anorganischen Wachstums. Für Bertrandt bildet das langjährige Engineering-Know-how aus den Mobilitätsindustrien eine solide Basis, um individuelle Entwicklungslösungen in neuen Branchen umzusetzen und weiterzuentwickeln. Die für die erfolgreiche Geschäftsentwicklung beschriebenen wichtigsten Markttrends sind im Detail:

UMWELTFREUNDLICHE INDIVIDUELLE MOBILITÄT

Die Elektrifizierung von Fahrzeugen der Zukunft ist weiterhin von hoher Bedeutung bei der Reduzierung lokaler Emissionen. Zum einen wird hierzu die reife Technologie des Verbrennungsmotors in hybriden Antriebsformen mit dem hohen Wirkungsgrad eines Elektromotors kombiniert und hilft so, Emissionen deutlich zu vermindern. Zum anderen hat der Fortschritt in der Batterietechnologie auch den reinen Elektroantrieb zu einer Option für künftige Mobilität werden lassen. Dazu verstärken die Automobilhersteller insbesondere im Truck- und Bus-Bereich ihre Anstrengungen im Bereich des Brennstoffzellenantriebs, der es durch eine chemische Reaktion ermöglicht, elektrische Energie an Bord des Fahrzeugs selbst aus Wasserstoff zu gewinnen.

Ein wichtiger Antreiber bei der Verbreitung von neuen Antriebstechnologien ist die Gesetzgebung. Nach Angabe des Verbandes der Deutschen Automobilindustrie (VDA) will die EU-Kommission die EU-weiten CO 2-Emissionen bis 2030 anstatt wie bisher geplant um 40% nun um 55% senken. Außerdem sollen die erst vor zwei Jahren verabschiedete CO 2-Flottengrenzwerte für Pkw bis 2030 von bisher -37,5% auf nun -50% verschärft werden. Um das erreichen zu können, darf laut VDA die Neuwagenflotte dann nur noch einen Durchschnittsverbrauch von etwas mehr als zwei Liter Kraftstoff haben. Das bedeutet, dass der Anteil der Elektrofahrzeuge bis in zehn Jahren auf mindestens 60% ansteigen muss. Laut Präsidentin des VDA werden zur Erreichung des Ziels eines klimaneutralen Verkehrs bis 2050 neben der Elektromobilität weitere Optionen wie zum Beispiel E-Fuels, synthetische Kraftstoffe oder Wasserstoff benötigt.

Alle Akteure der Automobilindustrie treiben daher die Entwicklung alternativer Antriebe mit großem Aufwand voran, da beispielsweise Elektrofahrzeuge einen erheblichen Beitrag zur Emissionsvermeidung und zum Umweltschutz leisten können. Bis zum Jahr 2024 rechnet der VDA für seine Mitgliedsunternehmen mit Investitionen in die Entwicklung der Antriebe und Digitalisierung in Höhe von insgesamt 75 Mrd. EUR. Im September 2020 wurde laut dem VDA ein neuer Höchststand auf dem Elektro-Pkw-Markt in Deutschland erreicht. Zuletzt wurden deutschlandweit rund 16% der neu angemeldeten Pkw elektrisch angetrieben. Durch staatliche Förderungen kann diese Entwicklung weiterhin positiv beeinflusst werden, da sie Anreize für Kunden darstellt. Zusätzlich soll die Modellvielfalt nach Einschätzungen des VDA von aktuell 70 auf rund 150 Modelle mehr als verdoppelt werden.

150 E-Modelle sollen laut VDA bis zum Jahr 2023 auf den Markt kommen.

AUTONOMES UND VERNETZTES FAHREN

In den vergangenen zehn Jahren stiegen die fahrzeugtechnischen Innovationen im Bereich des vernetzten und autonomen Fahrens einer Studie des Center of Automotive Management (CAM) in Kooperation mit der Fachzeitschrift carIT zufolge kontinuierlich an. Laut einer aktuellen CAM-Analyse ist die Anzahl der Connected-Car-Innovationen (CCI) aus den Bereichen Assistenz- und Sicherheitssysteme, Bedien- und Anzeigekonzepte sowie Informations- und Kommunikationssysteme im Jahr 2019 trotz eines leichten Rückgangs gegenüber dem Vorjahr mit 576 Neuerungen (2018: 648 Neuerungen) weiterhin auf einem hohen Niveau. Damit betrafen CCI-Innovationen mehr als 46% (Vorjahr 53%) aller Neuerungen der 30 wichtigsten Autohersteller weltweit.

Fahrzeuge des Premiumsegments besitzen bereits heute teilautomatisierte Funktionen der Quer- und Längsführung, bei denen jedoch der Fahrer verpflichtet ist, das Fahrzeug zu überwachen und die Hände am Lenkrad zu halten. Bei den in Entwicklung befindlichen Technologien im Bereich des hochautomatisierten Fahrens darf der Fahrer zukünftig in bestimmten Nutzungssituationen die Fahraufgabe an das Fahrzeug abgeben und sich mit anderen Dingen beschäftigen. Dieser Grad der Automatisierung ist bis heute jedoch noch nicht marktreif und weitere Entwicklungsfortschritte von Herstellern und Zulieferunternehmen sind aus unserer Sicht notwendig. Diese betreffen etwa Hardware- und Software-Komponenten wie die verschiedenen Sensoren, die Rechenkapazitäten, Mensch-Maschine-Schnittstellen, eingesetzte Softwareplattformen, Anbindung der Sensorik und hochauflösende Kartendaten zur exakten Standortbestimmung sowie künstliche Intelligenz zur Verbesserung der Software-Algorithmen. Um diese Technologien marktreif entwickeln zu können, werden die Automobilhersteller und Zulieferer nach Meinung der Experten bei Berylls Strategy Advisors verstärkt auf die Entwicklungskompetenz von Technologiepartnern wie Bertrandt zurückgreifen.

MODELL- UND VARIANTENVIELFALT

Modul- und Plattformstrategien sowie Gleichteile ermöglichen Automobilherstellern ein breites Angebot an Fahrzeugvarianten. Skaleneffekte über mehrere Modelle und Baureihen hinweg erlauben es den Herstellern, auch in kleineren Stückzahlen gewinnbringend zu produzieren. Ziel dieser Strategie ist es, einen Großteil des weltweiten Gesamtmarktes inklusive kleinerer Marktnischen abzudecken. Als Konsequenz der zunehmenden Verschärfung der Abgasrichtlinien rückt für viele Automobilhersteller zudem die Elektromobilität stärker in den Fokus ihrer Technologie-Entwicklung. Mittelfristige Modellplanungen werden vor diesem Hintergrund vielfach um eigens für alternative Antriebe entwickelte Modelle ergänzt. Laut einer Studie des VDA vom Oktober 2020 soll sich das Angebot der deutschen Konzernmarken an E-Modellen von aktuell 70 auf rund 150 Modelle bis zum Jahr 202 3 mehr als verdoppeln. Der Schwerpunkt der Aufmerksamkeit liegt derzeit auf Elektromobilität. Laut einer Umfrage von Strategy& aus dem März 2020 rechnet jedes vierte befragte Unternehmen von 2025 bis 2030 mit jährlichen Steigerungsraten der Neuzulassungen von elektromobilen Fahrzeugen von mehr als 20%. Laut Experten des VDA bleiben auch andere Antriebe wie E-Fuels und Wasserstoff weiterhin aktuell, um die verschärften Klimaziele erreichen zu können. Neben der eigentlichen Entwicklungsarbeit für das Fahrzeug an sich birgt die Adaption der verschiedenen Antriebsvarianten weiteres Geschäftspotenzial für Entwicklungsdienstleister, so die Experten von Berylls.

INDUSTRIE 4.0

Der Begriff Industrie 4.0 steht für die vollständige Digitalisierung und Integration der industriellen Wertschöpfungskette. Die Verbindung von Informations- und Kommunikationstechnologie mit der Automatisierungstechnik zum Internet der Dinge und Dienste ermöglicht immer höhere Grade der Vernetzung in und zwischen Produktionsanlagen, vom Lieferanten bis hin zum Kunden. Durch die Digitalisierung, also die Überführung analoger in digitale Daten, ändern sich Geschäftsprozesse entscheidend. Neben einer starken Vernetzung von Menschen und Objekten werden dabei zahlreiche Innovationen ermöglicht, die zu branchenübergreifenden Veränderungen führen. Für diese Entwicklung müssen Informationen unterschiedlichster Art digital umgesetzt, verarbeitet, gespeichert und übertragen werden. Das ist dann die Basis für eine neue Stufe der Organisation und Steuerung der gesamten Wertschöpfungskette über den Lebenszyklus von Produkten. Diese Veränderung in Unternehmen führt dazu, dass Produktionsprozesse und -abläufe durch eine erhöhte Transparenz sowohl flexibilisiert als auch optimiert werden können. Maschinenauslastung oder kundenindividuelle Produktkombinationen lassen sich verbessern oder überhaupt erst umsetzen.

Die Unternehmensberatung Strategy& erhob in einer Studie im Jahr 2018 die Potenziale, die der deutschen Wirtschaft durch die Digitalisierung entstehen. Demnach rechneten die befragten deutschen Unternehmen bis 2023 mit einer Umsatzsteigerung von 276 Mrd. EUR durch die Investition in digitale Technologien. Das Feld mit dem größten Zukunftspotenzial ist nach Meinung der befragten Manager die künstliche Intelligenz, da sie eine bessere Grundlage für die operative Entscheidungsfindung liefern wird.

LEISTUNGS-SPEKTRUM

Das umfassende Leistungsspektrum von Bertrandt bietet jedem Kunden maßgeschneiderte und ganzheitliche Lösungen entlang des gesamten Produktentstehungsprozesses. Dabei sehen wir uns als einen verlässlichen Partner für aktuelle und zukünftige Aufgabenstellungen in allen Projektphasen des Engineerings. Von der Kompetenz des gesamten Unternehmens kann der Kunde dank der konzernübergreifenden Fachbereichsstruktur und der niederlassungsorientierten Marktbearbeitung direkt vor Ort profitieren. Das vielfältige Leistungsangebot lässt sich im Wesentlichen in die Bereiche fachspezifische Leistungen, Dienstleistungen sowie Entwicklung von Komponenten, Modulen und Fahrzeugderivaten unterteilen.

FACHSPEZIFISCHE LEISTUNGEN

Um den Kunden ein bestmögliches Ergebnis bieten zu können, sind für jeden Schritt des Entwicklungsprozesses fachspezifische Kenntnisse entscheidend. Durch das hohe Maß an Spezialwissen, langjährige Erfahrung und fachübergreifende Schnittstellen lassen sich die unterschiedlichen Bereiche optimal bearbeiten. Sämtliche Disziplinen können entweder in die Modul- und Systementwicklung integriert oder als Einzelleistung beauftragt werden. Zudem baut Bertrandt seine Kompetenzen im Bereich Virtual und Augmented Reality, Cloud Solutions, Machine Learning und Big Data aus.

DIENSTLEISTUNGEN

Parallel zum Entwicklungsprozess fällt entlang der gesamten Wertschöpfungskette eine Vielzahl von Aufgaben an. Sei es Projektmanagement, Qualitätsmanagement, Lieferantensteuerung oder die Dokumentation des gesamten Projekts - Bertrandt bietet einen umfassenden Service. Dadurch wird der Kunde unterstützt und kann sich auf seine Kernkompetenzen konzentrieren.

ENTWICKLUNG MODULE UND DERIVATE

Bertrandt richtet sein Leistungsspektrum kontinuierlich an den sich verändernden Ansprüchen der Auftraggeber aus. Durch die Fokussierung der Hersteller auf ihr Kerngeschäft vergeben sie Entwicklungsaufgaben an externe Partner. Das erforderliche Know-how zur Bearbeitung von der Komponenten- über die Modul- bis hin zur ganzheitlichen Derivatentwicklung deckt Bertrandt durch seine Erfahrung und seine Spezialisten ab.

Die Projektverantwortung für die Entwicklungsaufgaben beinhaltete bis zum Ende des Geschäftsjahres 2019/​2020 beispielsweise die Schnittstellenbetreuung zwischen Kunden, Systemlieferanten und Bertrandt sowie die Überwachung von Qualität, Kosten und Terminen.

Konzernweite Fachbereiche

Gruppenweites Fachwissen sowie über 45 Jahre gesammelte Erfahrungen stehen unseren Kunden direkt vor Ort zur Verfügung. In Fachbereichen werden Themen gebündelt und koordiniert. Sie stellen die Vernetzung und Weiterentwicklung des Know-hows innerhalb des Konzerns sicher. Kundenwünsche können so individuell umgesetzt werden.

DESIGN SERVICES/​DESIGNMODELLBAU UND RAPID TECHNOLOGIES

Design ist die Verbindung von Form und Funktion mit Emotion. Es nimmt eine kaufentscheidende Rolle im Entstehungsprozess von Automobilen und Flugzeugen ein. Damit die Komponenten perfekt zusammenspielen, bietet Bertrandt im Bereich Design Services/​Designmodellbau und Rapid Technologies Leistungen in unterschiedlicher Ausprägung an - in Skizzen, virtuell oder als Muster im Modellbau. Unser Kunde definiert das Ziel, Bertrandt berät in der aktiven und kreativen Umsetzung - und realisiert Visionen mittels Virtual Reality, immer auf der Höhe der aktuellen Entwicklungen. Denn neben klassischen Tools nutzen Designer bei Bertrandt Zukunftstechnologien wie die 3-D-Visualisierung und fungieren als Forschungspartner von Hochschulen.

KAROSSERIE-ENTWICKLUNG

Die Karosserie-Entwicklung ist geprägt von zukünftigen CO 2-Emissionsobergrenzen, Gewichtsreduktion durch Leichtbau in modernen Automobilen oder Flugzeugen, Materialkompetenz bei Faserverbundstoffen, hochfesten Stählen sowie Aluminium oder neuesten Entwicklungen in Licht und Sicht. Bertrandt bietet seinen Kunden kompetente und erfolgversprechende Lösungsansätze für zukünftige Herausforderungen in der Karosserie-Entwicklung. Das tiefe und breite Leistungsspektrum in der Karosserie-Entwicklung basiert bei uns auf den Säulen Rohbau, Exterieur und Interieur.

INTERIEUR-ENTWICKLUNG

Ob Autositz oder Cockpit - Automobilhersteller nutzen Design-Elemente und Oberflächenbeschaffenheiten im Interieur zunehmend als Differenzierungsmerkmale. Ergonomie, Komfort, Sicherheit und Funktionalität prägen das Design der Innenräume. Komplexe Komponenten- und Modulumfänge im Innenraum - zum Beispiel die Instrumententafel im Cockpit, Verkleidungsteile wie Hard- und Soft-Trim oder komplette Sitzanlagen - werden daher bei Bertrandt durchgängig bearbeitet. Von der Idee bis zur optimalen Lösung.

ELEKTRONIK-ENTWICKLUNG

Bereits heute haben Software sowie elektrische und elektronische Komponenten einen hohen Wertschöpfungsanteil bei der Fahrzeug-Entwicklung. Der Grund ist die zentrale Rolle der Mechatronik und Elektronik hinsichtlich Funktionalität, Sicherheit und Mobilität. Das Auto der Zukunft wird noch mehr Technologie und Innovationen, noch mehr Elektrik und Elektronik erfordern. Die Komplexität der Anforderungen in der Automobil-Entwicklung nimmt zu. Die Automobil-Elektronik erstreckt sich über den gesamten Bereich des Produktentstehungsprozesses - von der Anforderung über die Elektronik-Entwicklung bis hin zur Integration und Absicherung auf Komponenten-, System- und Fahrzeugebene. Diese Entwicklungsschritte bietet Bertrandt für nahezu alle Fahrzeug-Elektronik-Domänen an. Dabei bewegen wir uns in den klassischen Themengebieten wie Infotainment, Komfort, Fahrwerk, Bordnetze etc. bis hin zu den aktuellen und neuen Herausforderungen rund um elektrifiziertes Fahren und Vernetzung des Fahrzeugs (Car2X) in den Bereichen Fahrerassistenzsysteme, autonomes Fahren, Onlinedienste/​Apps und Infrastrukturen/​IT.

POWERTRAIN-ENTWICKLUNG

Steigende Ansprüche an die Fahrdynamik bei niedrigen Emissionen und geringerem Verbrauch -das sind die Herausforderungen für die Motorenentwicklung. Wesentliche Innovationsträger sind neue und alternative Antriebsstränge, beispielsweise Hybrid- oder Elektroantriebe, aber auch der Ausbau vorhandener Konzepte. Vor allem in den Bereichen Verbrennungsmotor sowie Hybrid- und Elektroantrieb muss ein Entwicklungsdienstleister fachübergreifende Kompetenz beweisen. Bauteil-Entwicklung, Thermodynamik, Motorsteuerung und Thermomanagement sind hierfür die wesentlichen Leistungsfelder bei Bertrandt. Entwicklungsschwerpunkte konzentrieren sich auf die Motorapplikation, Abgasnachbehandlung, Reduzierung von Emissionen, Downsizing und Elektrifizierung des Antriebsstrangs.

FAHRWERKSENTWICKLUNG

Anforderungen an Fahrdynamik, Fahrkomfort und Fahrverhalten prägen den Charakter eines Automobils. Der steigende Einsatz elektronischer Fahrregel- und Fahrerassistenzsysteme bedingt eine starke Einbindung der Elektronik-Entwicklung in den Entwicklungsprozess. Auch Energieeffizienz und Verlustleistungsminimierung im Fahrwerk haben einen erheblichen Einfluss auf die CO 2-Reduzierungspotenziale im Fahrzeug. Unsere Kunden können uns im Bereich Fahrwerk zu allen Teilprozessen beauftragen - von der Entwicklung mechanischer und mechatronischer Komponenten bis hin zur Konzeption und Erprobung von Fahrwerkseigenschaften. Auch in den Bereichen Achsen, Lenkung und Bremsen sehen wir uns als verlässlichen Partner.

SIMULATION

Um den Ansprüchen unserer Kunden nach kürzeren Entwicklungszeiten zu entsprechen, wird bei Bertrandt im simultanen Engineering gearbeitet. Durch den gezielten Einsatz virtueller CAE-Methoden stellen unsere Berechnungsingenieure bereits in frühen Entwicklungsstadien die Weichen für das Erreichen der funktionalen Ziele, wie Crash-Performance, Insassenschutz, Steifigkeits- und Komfortverhalten. Der Fokus im Fachbereich Simulation liegt auf der virtuell getriebenen Entwicklung mit der robusten Erreichung funktionaler Ziele.

VERSUCH/​ERPROBUNG

Zukunftsfähigkeit erfordert die Entwicklung und Erprobung neuer Realitäten und Lösungen. Um für unsere Kunden ein optimales und wegweisendes Ergebnis sicherzustellen, prüft, testet und validiert Bertrandt realitätsnah, kompromisslos und ausgesprochen erfinderisch, was die Entwicklung neuer und härtester Testsysteme und -verfahren betrifft: mit dem klaren Ziel und Versprechen, Kunden mit Know-how und wegweisenden Testsystemen zu unterstützen - vom ersten Konzept bis zur kompletten Fahrzeugerprobung. Je besser und früher das Produkt messgenau und reproduzierbar geprüft und einer Validierung unterzogen werden kann, desto kürzer kann die Entwicklungszeit sein und desto größere Kosteneinsparungen sind möglich. Ob es um Funktionsabsicherung und Lebensdauertests geht, um Umweltsimulation, Funktionserprobung von Tanksystemen, Shed-Messungen oder Fahrzeugerprobung - Bertrandt ist in allen Disziplinen ein erfahrener Testing-Partner.

ENTWICKLUNGSBEGLEITENDE DIENSTLEISTUNGEN

Steigende Qualitätsanforderungen und eine hohe Prozess-Sicherheit spielen bei Automobilherstellern und -zulieferern eine große Rolle. Genau hier setzen die Entwicklungsbegleitenden Dienstleistungen von Bertrandt an. Unser Leistungsspektrum gliedert sich in vier Haupt-Kompetenzfelder: Projektmanagement, Qualitätsmanagement, Prozessmanagement und Logistik. Unsere Kunden unterstützen wir entlang der gesamten Prozesskette bis in den Bereich After-Sales, unter anderem bei Datenmanagement, Lean Management, Industrial Engineering, Produktions- und Logistikplanung und der Materialfluss-Simulation.

Bertrandt stellt Weichen für die Zukunft

Die gesamte Automobilindustrie steht inmitten der vielleicht größten Transformation in der Geschichte der individuellen Mobilität. Technologischer Fortschritt und eine zunehmende staatliche Regulierung zur lokalen Emissionsreduzierung beziehungsweise -freiheit von Pkw sind dabei wesentliche Treiber des Umbruchs. Die Kundenanforderungen an uns als Entwicklungspartner haben sich in den letzten Jahren kontinuierlich verändert. Um auch künftig bestmöglich und effizient mit unseren Kunden zusammenzuarbeiten, haben wir uns organisatorisch neu ausgerichtet. Oberste Leitstrategie ist dabei, allen Kunden alle Dienstleistungen verfügbar zu machen. Dazu haben wir die interne Organisationsstruktur so angepasst, dass die deutschen Automobileinheiten ab dem Geschäftsjahr 2020/​2021 aus zwei Dimensionen, den Divisions & Units sowie einer Vertriebsorganisation besteht. Durch das perfekte Zusammenspiel der horizontalen und vertikalen Strukturen wird einerseits die Effizienz der Arbeit gesteigert und andererseits der Vertrieb dynamisiert. Die vier Divisions gliedern sich wie folgt:

ELECTRONICS

Von der Idee bis zur Serie - die Division Electronics profitiert von interdisziplinärem Domänenwissen und langjähriger Erfahrung. Bertrandt bietet alle Leistungen entlang des Entwicklungsprozesses von Systemen und Komponenten autonomer Mobilität, zukunftsweisender Informationssysteme und intelligenter E-Antriebe. Zukunftsfähige und innovative Lösungen im Bereich der Digitalisierung werden hier gebündelt.

Software Experts

Ausgeprägtes Lösungsbewusstsein kombinieren wir mit tiefem Expertenwissen und einem hohen Qualitätsanspruch. Das zeichnet uns sowohl im Automotive-Umfeld, als auch in anderen Branchen aus. Die Unit Software Experts umfasst alle erforderlichen Aktivitäten für die Software-Entwicklung wie Embedded Software, Applikationssoftware, Apps, Web und IT-Solutions.

Autonomous Mobility & Information Systems

Mit langjähriger Erfahrung und einem interdisziplinären Team sind wir ein Entwicklungspartner für Gesamtsysteme autonomer Mobilität und zukunftsweisender Informationssysteme. In der Unit Autonomous Mobility & Information Systems werden alle Leistungen rund um die Entwicklung und Integration fahrzeugnaher und erlebbarer Funktionen sowie um manuelles oder teilautomatisiertes Testen von Komponenten und Systemen an Prüfboxen oder im Gesamtfahrzeug wie beispielsweise AD/​ADAS, Connected Car, HMI, Infotainment und Connectivity und Comfort zusammengefasst.

eMobility Systems

E-Antrieb in Serie - wir stellen die komplette E-Antriebsentwicklung aus einer Hand zur Verfügung. Damit sind wir ein verlässlicher Partner bei der erfolgreichen Umsetzung von Projekten. Die Unit eMobility Systems umfasst alle Leistungen rund um die Entwicklung und Integration einzelner Komponenten des E-Antriebs sowie des gesamten Systemverständnisses mit den Schwerpunkten Speichersysteme, Leistungselektronik, E-Maschine und Funktionsapplikation, Validation und Inbetriebnahme.

Electronics & Virtual Testing Solutions

Bertrandt ist ein verlässlicher Partner für funktionale Tests komplexer Systeme - skalierbar von der vollständigen Virtualisierung bis hin zur physischen Absicherung. Die Verantwortlichkeit für alle Themen im Bereich funktionale und automatisierte Absicherung von XiL-Prüfständen, virtuelle Tests in der Cloud, Fahrzeug-, Sensor- und Umgebungssimulationen, Security Test, Vernetzungs- und Diagnosetests liegt bei der Unit Electronics & Virtual Testing Solutions.

PRODUCT ENGINEERING

Die Division Product Engineering steuert bei Bertrandt die komplette Fahrzeugentwicklung unserer Kunden. Darüber hinaus übernehmen wir die Verantwortung für Konstruktion, Simulation und alle relevanten Querschnittsthemen.

Design Solutions

Unsere Experten entwickeln Bauteile, Module, Derivate sowie Gesamtfahrzeuge mit Fokus auf geometrische, mechanische und mechatronische Funktionen in den Bereichen Karosserie/​Exterieur, Interieur, Elektronik, Antrieb, Fahrwerk und Gesamtfahrzeug-Entwicklung.

Simulation Solutions

Wir beherrschen alle Simulationsfelder, wie beispielsweise Steifigkeit/​Festigkeit, Strömung, Lebensdauer, Kurzzeitdynamik, Crash- und Fahrzeugsicherheit, Robustheit, Mehrkörpersysteme und Feldsimulation, die für eine Gesamtfahrzeugentwicklung in der Automobilindustrie und in der Produktentwicklung aller anderen Branchen erforderlich sind.

Engineering Integration & Management Services

Die Unit Engineering Integration & Management Services verantwortet alle Querschnittsfunktionen, Services und Schnittstellenaufgaben für die Fahrzeugentwicklung. Dazu zählen unter anderem Produktdatenmanagement, Qualitätsmanagement und Gewichtsmanagement.

PHYSICAL

Die Division Physical umfasst alle Geschäftstätigkeiten, die zum Test und zur Validierung an und mit physischen Bauteilen, Komponenten, Systemen und Gesamtfahrzeugen durchgeführt werden können.

Die Absicherung zukunftsweisender Antriebskonzepte erfolgt anforderungsspezifisch an modernsten Prüfständen. Straßenerprobungen sowie Auf- und Umbau am Gesamtfahrzeug, inklusive Komponentenerstellung, ergänzen das Leistungsspektrum.

Testing Solutions

Wir sorgen für die funktionale Absicherung physischer Komponenten, Systeme und der Gesamtfahrzeuge. Unser Spektrum in diesem Bereich umfasst Steifigkeiten, Festigkeiten, Lebensdauer sowie kombinierte Eigenschaften wie Sitzkomfort, Gesamtfahrzeugakustik und viele mehr.

eMobility Testing Solutions

Um im Entwicklungsprozess frühzeitig tiefe Erkenntnisse über den Reifegrad des E-Antriebsstrangs zu gewinnen, bieten wir eine Vielzahl von Lösungen an - passgenau auf die Bedürfnisse unserer Kunden abgestimmt. Die Unit eMobility Testing Solutions befasst sich mit der funktionalen Absicherung sowie der Vor- und Nachbereitung im Bereich E-Mobilität mit dem Schwerpunkt auf Energiespeicher, Leistungselektronik und E-Maschine.

Vehicle & Prototype Services

Die Unit Vehicle & Prototype Services umfasst Fahrzeugauf- und -umbauten und die relevanten Umfeldtätigkeiten wie beispielsweise Vor- und Nachbereitung, prototypische Teilefertigung, Teileentsorgung, Fahrzeugverwertung und Gesamtfahrzeug-Fahrerprobung.

Powertrain Solutions

Im Bertrandt Powertrain Solution Center werden konventionelle Antriebe für unterschiedliche Kraftstoffe ebenso wie alternative Antriebskonzepte -Hybrid-, Elektro- oder Wasserstoffantriebe - entwickelt, getestet und abgesichert.

PRODUCTION & AFTER SALES

Die Division Production & After Sales begleitet die digitale Transformation der Prozesse in der Produktion und Produktionsplanung. Unsere Spezialisten beraten und begleiten unsere Kunden vom Konzept bis zum fertigen Produkt. Wir bieten unseren Kunden vollumfassend alle unterstützenden Leistungsinhalte und verantworten entsprechend die Geschäftsentwicklung.

Smart Production Solutions

Die Unit Smart Production Solutions umfasst die Produktionsplanung von Fertigungsanlagen sowie deren Komponenten, Verkehrssysteme, Werkzeuge, Vorrichtungen, Maschinen und Sondermaschinen inklusive aller digitalen Leistungen von der Idee bis zur Serie. Konkret beinhaltet das die Planung, Inbetriebnahme und Betreuung der Serienfertigung.

After Sales & Next Media Solutions

Die Unit After Sales & Next Media Solutions umfasst alle unsere Leistungsinhalte in Vertrieb und After Sales, die unsere Kunden in den Feldern Marketing, Wettbewerbsanalysen, Vertriebssteuerung, Service und Werkstattbetreuung, Garantie und Kulanz, Diagnoseanwendung und Schulungen unterstützen. Zusätzlich bieten wir unseren Kunden innovative Lösungen auf Basis von Augmented, Virtual und Mixed Reality Technologien für eine breite Einsatzvielfalt an.

Wirtschaftsbericht

WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG

Bereits zum Beginn des Bertrandt-Geschäftsjahres 2019/​2020 waren die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unter anderem wegen der Handelsbeschränkungen zwischen den USA und China und dem Inkrafttreten des Austritts von Großbritannien aus der EU eingetrübt. Ende Dezember 2019 brach das Coronavirus in China aus und breitete sich ab Januar 2020 weltweit aus. Seit März 2020 waren auch Europa und die USA zum Schutz der Menschen vor dem Coronavirus von Kontaktbeschränkungen und wirtschaftlichen Einschränkungen betroffen. Der Autohandel musste schließen und die Produktion stand wochenlang still oder wurde auf ein Minimum heruntergefahren.

Für das Kalenderjahr 2019 verzeichneten die Experten der Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts der USA von 2,2%. China erzielte im Jahr 2019 ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 6,1%, während die Mitgliedstaaten der Europäischen Union um 1,5% zulegen konnten. Deutschland konnte in 2019 seine Wirtschaftsleistung um 0,6% gegenüber dem Vorjahr steigern. Die Unsicherheiten über den Fortgang der konjunkturellen Rahmenbedingungen im Geschäftsjahr 2019/​2020 wuchsen besonders durch die Coronavirus-Pandemie zusehends an. Makroökonomische Prognosen wurden seit März 2020 in höchst ungewohntem Maße nach unten korrigiert. Nach Beendigung des staatlich angeordneten Lockdowns, der sogenannten ersten Welle in vielen Ländern verstärkten sich die Aussichten auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage im Sommer des Jahres 2020. Mit Zunahme der Neuinfektionen im Herbst 2020, die auch als zweite Welle klassifiziert wurde, traten erneut staatliche Restriktionen in Kraft und Wirtschaftsforschungsinstitute wiesen auf große Unsicherheits- oder Risikofaktoren bezüglich der jeweiligen BIP-Prognosen hin.

Vor dem Hintergrund der außergewöhnlichen Rahmenbedingungen in 2020 erwarten die Fachleute der Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose im aktuellen Herbstgutachten in den USA einen Rückgang der Wirtschaftsleistung von 3,6% gegenüber dem Vorjahr. Der Erholungsprozess nach der Corona-Pandemie ist in China schon weit vorangekommen, weshalb mit einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von 1,4% zu rechnen ist, was spürbar unter dem Wachstum der letzten Jahre (Vorjahr: 6,1%) liegt. Die Europäische Union dagegen wird der Prognose zufolge einen Rückgang von 7,0% verzeichnen, während das deutsche Bruttoinlandsprodukt der Schätzung nach um 5,4% sinkt.

Damit wird die globale Wirtschaftsleistung nach Schätzung des IWF in 2020 um 5,1% sinken. Das wäre der stärkste Einbruch seit langer Zeit. Für 2021 rechnet der IWF mit einer globalen Erholung von 4,8%. Gleichwohl betont das Institut die große Unsicherheit bei der Prognose. Auch die Gemeinschaftsdiagnose wertet den weiteren Verlauf der Coronavirus-Pandemie als das größte Prognoserisiko. Der Sachverständigenrat betont, dass für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Verlauf der Pandemie von wesentlicher Bedeutung sei.

Zu beachten ist auch, dass die jüngste Prognose des IWF von 5,2% bereits die zweite Korrektur im laufenden Jahr darstellt. Noch im April hatte der IWF eine Erholung von 5,7% erwartet und im Juni von 5,4%. Deutliche Negativrevisionen gab es unter anderem für Deutschland, unserem Heimatmarkt. Für Deutschland rechnet der IWF mit einem Anstieg der Wirtschaft um 5,6% in 2021.

ENTWICKLUNG AUTOMOBILINDUSTRIE

Nach Angaben des VDA wurden im Jahr 2019 weltweit 79,5 Mio. Pkw zugelassen, was einem Rückgang von 4,7% im Vergleich zum Vorjahr entspricht. In den USA wurden mit 24,2 Mio. Pkw rund 2,4% weniger Fahrzeuge als im Vorjahr zugelassen. China hat im Jahr 2019 mit 21,1 Mio. Neuzulassungen einen deutlichen Rückgang von 9,4% zu verzeichnen, wodurch es nicht mehr der größte Einzelmarkt weltweit ist. Die Europäische Union bewegte sich mit 15,3 Mio. Neuzulassungen und einem Anstieg von 1,2% leicht über dem Vorjahresniveau.

2,8 Mio. Pkw-Zulassungen in Deutschland werden laut VDA für das Jahr 2020 erwartet.

Das erste Quartal in unserem Geschäftsjahr 2019/​2020 startete heterogen, aber regional mit positiven Vorzeichen bei den Pkw-Absätzen. In Europa wurden, auch bedingt durch eine schwache Vorjahresbasis, im Zeitraum Oktober (+9%), November (+5%) und Dezember 2019 (+22%) mehr Pkw zugelassen als im Vorjahr. Gleichwohl war der Transformationsprozess im Automobilsektor eine Herausforderung, da Entwicklungsprojekte teilweise nur verzögert vergeben wurden. Im weiteren Verlauf unseres Geschäftsjahres wurde insbesondere auch die Automobilbranche vom Pandemieverlauf getroffen, während die Herausforderungen der Transformation im Sektor anhielten. Automobilhersteller reagierten mit Kostenoptimierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen, sodass unser Geschäftsjahr bis zum Ende am 30. September 2020 von anspruchsvollen Rahmenbedingungen geprägt war. Auch auf den internationalen Automobilmärkten ist das Bild deutlich durch die Corona-Pandemie beeinflusst.

In den ersten drei Quartalen des Jahres 2020 ging der Absatz von Light Vehicles in den USA um 19% auf rund 10,3 Mio. Einheiten zurück. Im September 2020 ist der US-Light-Vehicle-Markt jedoch um 6% auf 1,3 Mio. Neufahrzeuge gewachsen, damit wurde erstmals seit Februar 2020 ein Vorjahresmonatsniveau übertroffen.

In China wurden mit insgesamt 13,1 Mio. Pkw in den ersten neun Monaten 2020 rund 13% weniger Pkw zugelassen.

Der europäische Markt sank in den ersten neun Monaten 2020 um 29% im Vergleich zum Vorjahr auf insgesamt 8,6 Mio. Neuzulassungen.

Für das Gesamtjahr 2020 rechnet der VDA mit weltweit rund 66 Mio. Pkw-Neuzulassungen, was einem Rückgang von 17% im Vergleich zum Vorjahr entspräche.

Der Blick auf Deutschland zeigt ein ähnlich anspruchsvolles Bild. Der VDA geht von einem deutlichen Rückgang der deutschen Neuzulassungen um 23% auf knapp 2,8 Mio. (2019: 3,6 Mio.) Pkw im Jahr 2020 aus. Zwischen Januar und Oktober 2020 fielen die deutschen Pkw-Absätze nach Angaben des Kraftfahrtbundesamts um 23,4%. Nach Einschätzungen von Ernst & Young ist im November auf Grund der erneuten Einschränkungen des öffentlichen Lebens mit einem weiteren Rückgang der Neuzulassungen zu rechnen. Die Autonachfrage im Dezember ist nach den Experten bisher noch völlig unklar.

ENTWICKLUNG LUFTFAHRTINDUSTRIE

Nach Angabe des Bundesverbands der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e. V. (BDLI) hatte die deutsche Luft- und Raumfahrtindustrie vor dem dramatischen Einbruch des zivilen Luftverkehrs durch die Coronavirus-Krise ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2019, was den Verlauf unseres Geschäftsjahres 2019/​2020 allerdings nur in einem Quartal stützte. Der Umsatz der Gesamtbranche erreichte 2019 rund 41 Mrd. EUR (Vorjahr 40 Mrd. EUR). Die Beschäftigtenanzahl stieg weiter und erreichte mit 114.000 einen neuen Höchststand (Vorjahr 111.500 Beschäftigte). Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung blieben mit 3,3 Mrd. EUR leicht unter dem Niveau des Vorjahres und entsprechen damit einem Anteil des Branchenumsatzes von 8%.

3,3 Mrd. EUR investierte die deutsche Luft- und Raumfahrtindustrie 2019 in Forschung und Entwicklung.

Die Coronavirus-Pandemie hat in der zivilen Luftfahrtindustrie die größte Krise der Branche ausgelöst. Temporäre Reisewarnungen oder -verbote führten zu einem deutlich reduzierten Flugdienst vieler Airlines weltweit. Infolgedessen sank auch die Nachfrage nach neuen Flugzeugen, sodass Flugzeughersteller die Produktionsraten spürbar senkten. Durch den Zusammenbruch des weltweiten Luftverkehrs musste die strategische Industrie gesichert und als Schlüsselindustrie gestärkt werden. Diese staatlichen Unterstützungsmaßnahmen wurden kombiniert mit der Forderung an die Luftfahrtindustrie, alternative Antriebsformen zu entwickeln. Große europäische Hersteller planen demnach, in den kommenden Jahren Flugzeuge mit Wasserstoffantrieb zu entwickeln. Andere strukturelle Entwicklungstrends hin zu kleinen, aber reichweitestarken Flugzeugen im Transatlantikverkehr für sogenannte point-to-point Verbindungen gelten ebenfalls ungebrochen. Weitere Entwicklungsbereiche sind das unbemannte Fliegen, Cybersicherheit sowie Vernetzung und Digitalisierung. Aktuell gehen die Flugzeughersteller von einem schrittweisen Wiederanstieg der Produktionszahlen nach der Coronavirus-Pandemie ab dem Jahr 2021 aus. Sie rechnen mit Produktionszahlen auf dem Vorkrisenniveau bis spätestens im Jahr 2025. In der nicht zivilen Luftfahrt sind die Auswirkungen der Pandemie weniger stark spürbar. Strategische Verteidigungsprogramme mit mittelfristiger Perspektive werden planungsgemäß vorangetrieben.

ENTWICKLUNG ANDERE INDUSTRIEN

Laut Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. (VDMA) hat die Maschinenbau-Branche im Jahr 2019 einen leichten Umsatzrückgang um 1,7% auf rund 229 Mrd. EUR im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Jedoch verspürt auch diese Branche - unter anderem durch den Strukturwandel in der Automobilindustrie - eine Verschlechterung der Auftragslage im Vergleich zum Vorjahr. Nach einem Rückgang von 15% in den Auftragsbüchern des Maschinen- und Anlagenbaus in den ersten neun Monaten des Jahres 2020, rechnet die Hälfte der Mitgliedsunternehmen des VDMA mit einem Umsatzrückgang von 10 bis 30% im Gesamtjahr 2020. Für das Jahr 2021 ist der Verband wieder etwas optimistischer und erwartet nominale Umsatzsteigerungen.

Laut dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. (ZVEI) ist auch in der Elektrobranche aufgrund der Coronavirus-Pandemie und den daraus resultierenden weltwirtschaftlichen Bedingungen mit einem Rückgang zu rechnen. Im Zeitraum von Januar bis August 2020 belief sich der aggregierte Branchenumsatz auf 112,8 Mrd. EUR, womit er um 9,7% niedriger lag als vor einem Jahr. Die preisbereinigte Produktion ging im Zeitraum zwischen Januar und August 2020 deutlich um 10,2% gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum zurück. Die Experten des ZVEI erwarten einen leichten Anstieg der Produktion im restlichen Jahr 2020.

Im Jahr 2019 konnten die 1.375 deutschen Medizintechnikhersteller laut dem Fachverband Medizintechnik des Deutschen Industrieverbands für optische, medizinische und mechatronische Technologien e. V. (SPECTARIS) einen Gesamtumsatz in Höhe von 55,4 Mrd. EUR erwirtschaften, was ein Umsatzplus von 10,3% im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Besonders der Auslandsumsatz konnte im Jahr 2019 um 10,9% auf 22,0 Mrd. EUR gesteigert werden. Die Zahl der Beschäftigten konnte auf rund 148.800 Mitarbeiter erhöht werden, was einem Zuwachs von 5,9% entspricht. Für Forschung und Entwicklung wurden etwa 9% im Verhältnis zum Umsatz eingesetzt. Die Coronavirus-Pandemie hat auch starke Auswirkungen auf die Medizintechnik-Branche, wie der Bundesverband Medizintechnologie BVMed berichtet. Durch Verschiebungen von Operationen und den Rückgang von Arztbesuchen und Verordnungen wird im Jahr 2020 mit einem Umsatzrückgang von rund 5% gerechnet.

Geschäftsverlauf

GESCHÄFTSJAHRESENTWICKLUNG

Im Geschäftsverlauf des Bertrandt-Konzerns im Geschäftsjahr 2019/​2020 spiegeln sich der Einfluss und der Verlauf der anspruchsvollen Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie wider. Der Start in die Berichtsperiode verlief erwartungsgemäß heterogen. Der fortschreitende Transformationsprozess in der Automobilindustrie beeinflusste das Vergabeverhalten der Automobilhersteller und es kam teils zu Verzögerungen von Entwicklungsaufträgen an Engineering-Dienstleister. Die Anspannung auf der Preisseite war in Teildisziplinen weiterhin spürbar. Im weiteren Verlauf der Berichtsperiode beeinflusste die weltweite Ausbreitung des Coronavirus sowie die damit verbundenen staatlichen Gegenmaßnahmen unser Geschäft. Viele Industrien und Dienstleister waren gezwungen, die wirtschaftliche Aktivität spürbar zu reduzieren oder einzustellen, um dem staatlich angeordneten Lockdown Folge zu leisten. Die noch nie dagewesenen Herausforderungen, bedingt durch die Corona-Pandemie, treffen auch uns im Berichtszeitraum. Temporäre Projektverzögerungen und -unterbrechungen von Entwicklungsaufträgen belasteten das Geschäft von Engineering-Dienstleistern.

Als Konzern hat Bertrandt umgehend auf die veränderten Rahmenbedingungen reagiert und Gegenmaßnahmen initiiert. Ein Pandemiestab koordiniert konzernweit bereits seit Anfang März sämtliche Aspekte im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Seit Mitte März wurden persönliche Kontakte auf ein Mindestmaß reduziert und gleichzeitig bestand die Möglichkeit für rund 7.000 Mitarbeiter, mobil zu arbeiten. Damit konnte die operative Leistungsfähigkeit des Konzerns aufrechterhalten werden.

Neben der Reduzierung von Fremdvergaben wurden alle Ausgaben auf absolute Notwendigkeit überprüft. Parallel wurden interne und staatliche Möglichkeiten zur Aufwandsreduktion wie Urlaubs- und Gleitzeitabbau oder Programme der Kurzarbeit genutzt. Alle Aufwandspositionen und Investitionsentscheidungen standen auf dem Prüfstand. Damit sollen nachhaltige Optimierungsmöglichkeiten generiert, gleichzeitig aber auch gezielt die Zukunftsperspektiven für den Konzern vorangetrieben werden.

Im Verlauf des Geschäftsjahres konnte die physische Mitarbeiterpräsenz unter Befolgung strenger Abstands- und Hygieneregeln wieder schrittweise erhöht werden. Bis zu 50% der Fläche einer Niederlassung, einer Abteilung oder eines Teams wurde wieder belegt. Gleichzeitig nutzten wir weiterhin umfänglich und erfolgreich das mobile Arbeiten. Damit blieben unsere Mitarbeiter bestmöglich geschützt. Die positiven Erfahrungen aus dem breiten Einsatz des mobilen Arbeitens wollen wir auch langfristig nutzen, indem mobiles Arbeiten Kernelement unserer Arbeitsorganisation wird. Dadurch ist im Konzern zukünftig eine effizientere Flächen- und Ressourcennutzung möglich und Aufwendungen für die Infrastruktur und Gebäude können optimiert werden.

Angesichts der Unsicherheiten im Hinblick auf den weiteren Verlauf, der Dauer sowie die tatsächlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die weltweite gesamtwirtschaftliche Entwicklung, hat der Vorstand der Bertrandt AG die bisher veröffentlichte Prognose für das Geschäftsjahr 2019/​2020 am 20. März 2020 zurückgezogen.

Der neue Rechnungslegungsstandard IFRS 16 zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen kam im Geschäftsjahr 2019/​2020 erstmals bei der Bertrandt AG zur Anwendung. Für Leasingverhältnisse über ein Jahr findet eine Klassifizierung in Nutzungsrecht und Leasingverbindlichkeit statt. Daraus ergeben sich maßgebliche Veränderungen bei Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz sowie der Kapitalflussrechnung. Eine Erläuterung erfolgt an den entsprechenden Stellen sowie im Anhang.

GESAMTLEISTUNG

Nach einer planungsgemäßen Entwicklung der Gesamtleistung im ersten Quartal mit gegenüber dem Vorjahr stabilen Umsätzen, belastete der Wirtschaftseinbruch ab dem zweiten Quartal auch unseren Geschäftsverlauf. Vor diesem Hintergrund reduzierte sich die Gesamtleistung von 1.059.870 TEUR im Vorjahr um 143.288 TEUR auf 916.582 TEUR und darin enthalten sind aktivierte Eigenleistungen in Höhe von 1.391 TEUR nach 1.758 TEUR im Vorjahr. Die Tochtergesellschaften im Ausland entwickelten sich vor dem Hintergrund von kundenspezifischen Restrukturierungen sowie geplanten Projektausläufen aber auch aufgrund der stark negativen Auswirkungen der Pandemie wie beispielsweise in Frankreich negativ und verzeichneten einen Rückgang auf 123.815 TEUR (Vorjahr 181.391 TEUR).

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AUFWANDSKENNZAHLEN

Bertrandt hat vor dem Hintergrund der Virus-Pandemie und des daraus resultierenden Umsatzrückgangs ein striktes Kostenmanagement installiert. Parallel war Bertrandt im Geschäftsjahr 2019/​2020 gezwungen strukturelle Anpassungen an die Kapazitätsbedarfe des Marktes vorzunehmen, die einerseits den Personalaufwand mit 4.089 TEUR und andererseits die sonstigen betrieblichen Aufwendungen mit 6.852 TEUR belasten. Im Vergleich zum Vorjahr stellten sich die Aufwandskennzahlen im Geschäftsjahr 2019/​2020 daher wie folgt dar: Der Materialaufwand sank durch den reduzierten Bezug von Fremdleistungen und den verminderten Einsatz von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen projektbezogen auf 76.943 TEUR (Vorjahr 108.755 TEUR). Im Personalaufwand von 696.829 TEUR (Vorjahr 765.386 TEUR) spiegeln sich verschiedene Einflussfaktoren wider. Einerseits erhöhte sich der Aufwand durch die strukturellen Anpassungen, andererseits wirkten sich die natürliche Fluktuation sowie verschiedene Maßnahmen wie Urlaubs- und Gleitzeitabbau und staatliche Programme wie Kurzarbeit mindernd aus. Darüber hinaus sind im Zusammenhang mit der Nutzung von Kurzarbeit öffentliche Zuwendungen für Sozialversicherungsbeiträge im Inland in Höhe von 3.994 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) sowie im Ausland für Personalaufwendungen von 5.023 TEUR (Vorjahr 420 TEUR) enthalten. Die Anzahl der Mitarbeiter betrug zum 30. September 2020 12.335 Personen (Vorjahr 13.664 Personen). Die im Januar 2020 verhängten behördlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie sowie die dadurch bedingten phasenweisen Projektunterbrechungen oder -aussetzungen belasteten die Auslastung und Umsatzgenerierung. Dies spiegelt sich in einer erhöhten Personalaufwandsquote von 76,0% (Vorjahr 72,2%) wider.

Die Erhöhung der Abschreibungen um 20.669 TEUR auf 54.356 TEUR (Vorjahr 33.687 TEUR) ist zu 19.569 TEUR auf die erstmalige Anwendung des IFRS 16 zurückzuführen. Damit lag die Abschreibungsquote bezogen auf die Gesamtleistung bei 5,9% (Vorjahr 3,2%). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich trotz der Aufwendungen aus strukturellen Anpassungen um 27.062 TEUR auf 82.064 TEUR (Vorjahr 109.126 TEUR). Haupttreiber waren Effekte aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 (20.658 TEUR) sowie Erfolge der strikten Kostendisziplin. In Relation zur Gesamtleistung lag die Aufwandsquote im abgelaufenen Geschäftsjahr mit 9,0% (Vorjahr 10,3%) unter dem Niveau des Geschäftsjahres 2018/​2019.

15.161 TEUR EBIT wurden im Geschäftsjahr 2019/​2020 erwirtschaftet.

EBIT

Das EBIT des Bertrandt-Konzerns belief sich im Geschäftsjahr 2019/​2020 auf 15.161 TEUR (Vorjahr 60.322 TEUR). Dies entspricht einer Marge von 1,7% (Vorjahr 5,7%). Der Start in die Berichtsperiode verlief im Rahmen der Erwartung. Belastungsfaktoren wie temporäre kundenspezifische Projektverschiebungen, Preisdruck in Teildisziplinen unseres Dienstleistungsspektrums sowie Anlaufkosten realisierten sich planungsgemäß. In den Quartalen zwei, drei und vier der Berichtsperiode belasteten die weltweite Ausbreitung des Coronavirus, die staatlich angeordnete Reduzierung beziehungsweise teilweise Einstellung der wirtschaftlichen Aktivität in vielen Kundenindustrien sowie Restrukturierungsmaßnahmen das operative Ergebnis des Konzerns. Nachdem in den sonstigen betrieblichen Erträgen im Vorjahr Einmaleffekte in Höhe von 9.165 TEUR enthalten waren, normalisierte sich der Posten von 17.406 TEUR im Vorjahr auf 8.771 TEUR. Die ausländischen Tochtergesellschaften erwirtschafteten ein EBIT in Höhe von 2.423 TEUR

(Vorjahr 16.247 TEUR). Die operative Ergebnisentwicklung der ausländischen Gesellschaften spiegelt damit den Pandemieverlauf in den für Bertrandt relevanten Ländern wider.

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Die Entwicklung von Umsatz und EBIT im Geschäftsjahr 2019/​2020 erreichte aufgrund der beschriebenen Einflussfaktoren nicht die vom Management im Geschäftsbericht 2018/​2019 prognostizierten Zielgrößen eines Anstiegs der Gesamtleistung zwischen 20 und 50 Mio. EUR sowie einer EBIT-Marge in Höhe von 5 bis 7,5% der Gesamtleistung. Der Vorstand hat aufgrund der Ausweitung des Coronavirus in Deutschland und anderen Ländern, in denen der Bertrandt-Konzern tätig ist, sowie daraus resultierender Risiken staatlicher und/​oder kundenspezifischer Maßnahmen, am 20. März 2020 beschlossen, die Prognose für das Geschäftsjahr 2019/​2020 zurückzuziehen. Darüber hinaus sah der Vorstand unter den seinerzeit dynamischen Umständen auch davon ab, eine neue Prognose für das Geschäftsjahr 2019/​2020 abzugeben. Eine hinreichende Bewertung eventueller Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie war zu dem Zeitpunkt und bis zur Beendigung des Geschäftsjahres nicht möglich.

FINANZERGEBNIS

Das Finanzergebnis belief sich in der Berichtsperiode auf -5.231 TEUR (Vorjahr -2.845 TEUR). Maßgeblich für diesen Anstieg ist der Ausweis von 2.158 TEUR für Zinsaufwendungen aus Leasingverhältnissen aufgrund der erstmaligen Anwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16.

ERGEBNIS NACH ERTRAGSTEUERN

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit summierte sich auf 9.930 TEUR (Vorjahr 57.477 TEUR). Bei einem Ertragsteuer-Aufwand von 3.033 TEUR (Vorjahr 15.206 TEUR) erhöhte sich die Steuerquote im Berichtszeitraum auf 44,8% (Vorjahr 28,0%). Der Steueraufwand beinhaltet insbesondere eine Abwertung eines steuerlichen Verlustvortrages im Ausland. Das Ergebnis nach Ertragsteuern betrug 3.735 TEUR (Vorjahr 39.014 TEUR). Daraus ergibt sich ein Ergebnis je Aktie von 0,37 EUR (Vorjahr 3,86 EUR).

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ENTWICKLUNG IN DEN SEGMENTEN

Bertrandt gliedert seine Geschäftsfelder im Geschäftsjahr 2019/​2020 in die Segmente Digital Engineering, Physical Engineering und Elektrik/​ Elektronik. Die Segmente entwickelten sich im Geschäftsjahr 2019/​2020 bezüglich ihrer Umsatz- und Ergebnisentwicklung heterogen, wobei sich die Belastungen aus der Coronavirus-Pandemie in allen Segmenten widerspiegeln. Das Segment Digital Engineering, das im Wesentlichen die Konstruktion von Modulen und Komponenten umfasst, erreichte eine Gesamtleistung von 495.276 TEUR (Vorjahr 602.632 TEUR). Das EBIT betrug im Berichtszeitraum -8.687 TEUR (Vorjahr 23.995 TEUR). Darin enthalten sind Aufwendungen für strukturelle Anpassungen.

Im Segment Physical Engineering werden Bereiche wie beispielsweise Modellbau, Versuch, Fahrzeugbau, Rapid Prototyping und Testaktivitäten gebündelt. Im Geschäftsjahr 2019/​2020 belief sich die Gesamtleistung auf 186.319 TEUR (Vorjahr 223.199 TEUR). Das EBIT fiel auf 8.277 TEUR (Vorjahr 18.411 TEUR), so dass dieses Segment mit 4,4% eine positive Rendite ausweist.

Das Segment Elektrik/​Elektronik, in dem viele Megatrends gebündelt sind, konnte eine Gesamtleistung von 234.987 TEUR (Vorjahr 234.039 TEUR) erzielen und weist mit einem leichten Wachstum eine erfreuliche Entwicklung auf, da die Nachfrage nach Entwicklungsdienstleistungen im Bereich der Elektrik- beziehungsweise Elektronikentwicklung gerade im Bereich der Softwareentwicklung und deren Absicherung hoch ist. Das EBIT belief sich auf 15.571 TEUR (Vorjahr 17.916 TEUR).

Die Entwicklung der Segmente entsprach damit nur teilweise den Erwartungen aus dem Prognoseteil des letztjährigen Lageberichts. Der Grund hierfür waren die anspruchsvollen Rahmenbedingungen. Insbesondere im Bereich Digital Engineering machten sich die verzögerten Kapazitätsabrufe und temporären kundenspezifischen Projektverschiebungen bemerkbar. Im Segment Physical Engineering belasteten unter anderem der Lockdown, Reisewarnungen und Reiseverbote, da beispielsweise Geschäftsaktivitäten wie grenzüberschreitende Erprobungsfahrten nicht möglich waren. Zudem fielen Aufwendungen für den Anlauf neuer Testzentren an.

VERMÖGENSLAGE

Der Konzern verfügt über eine fristenkongruente Bilanzstruktur. Die Bilanzsumme erhöhte sich zum 30. September 2020 um 136.797 TEUR auf 945.459 TEUR (Vorjahr 808.662 TEUR), wovon 123.715 TEUR auf die erstmalige Anwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 zurückzuführen sind. Auf der Aktiv-Seite erhöhten sich die langfristigen Vermögenswerte um 124.234 TEUR auf 464.797 TEUR (Vorjahr 340.563 TEUR). Dies resultiert im Wesentlichen aus der erstmaligen Aktivierung der Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen gemäß IFRS 16 in Höhe von 95.668 TEUR und der mit IFRS 16 einhergehenden latenten Steuer von 28.047 TEUR vor Saldierung. Die kurzfristigen Vermögenswerte in Höhe von 480.662 TEUR waren mit 12.563 TEUR über dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr 468.099 TEUR). Während sich die Vertragsvermögenswerte um 34.822 TEUR auf 90.493 TEUR (Vorjahr 125.315 TEUR) wie auch die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 50.536 TEUR auf 175.471 TEUR (Vorjahr 226.007 TEUR) reduzierten, erhöhten sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente um 95.742 TEUR auf 187.233 TEUR (Vorjahr 91.491 TEUR). Auf der Passiv-Seite beliefen sich die kurzfristigen Schulden auf 197.430 TEUR (Vorjahr 152.725 TEUR). Die Erhöhung um 44.705 TEUR resultiert im Wesentlichen aus der fristigkeitsbedingten Umgliederung von zwei im November 2020 fälligen Tranchen des Schuldscheindarlehens in Höhe von 30.000 TEUR. Des Weiteren wurden in diesem Geschäftsjahr präventiv für einige Auslandsgesellschaften 12 Mio. EUR staatliche Unterstützungsmaßnahmen gesichert, um bei Bedarf davon Gebrauch zu machen. Darüber hinaus verzeichneten die kurzfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten einen Anstieg um 12.763 TEUR auf 35.205 TEUR (Vorjahr 22.442 TEUR), wobei 20.131 TEUR auf IFRS 16 Sachverhalte zurückzuführen sind. Die Erstanwendung von IFRS 16 bedingt den Ausweis der langfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von 76.449 TEUR (Vorjahr 0 TEUR). Der Anstieg der langfristigen Schulden um 105.353 TEUR auf 344.598 TEUR (Vorjahr 239.245 TEUR) ist das Resultat aus dem vorgenannten Aspekt sowie der Auszahlung eines langfristigen investitionsbedingten Darlehens.

SOLIDE EIGENKAPITALBASIS

Das Eigenkapital reduzierte sich um 13.261 TEUR auf 403.431 TEUR (Vorjahr 416.692 TEUR). Die Veränderung resultiert maßgeblich aus dem erzielten Ergebnis nach Ertragsteuern in Höhe von 3.735 TEUR (Vorjahr 39.014 TEUR) abzüglich der von der Hauptversammlung beschlossenen Dividende, die in Höhe von 16.152 TEUR zur Ausschüttung kam. Die IFRS 16 bedingte Erhöhung der Bilanzsumme beeinflusste die Eigenkapitalquote negativ. Diese sank um 8,9 Prozentpunkte auf 42,7% (ohne IFRS 16: 48,2%; Vorjahr 51,5%). Damit ist unseres Erachtens eine solide Finanzbasis gegeben.

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FINANZLAGE

Das Finanzmanagement bei Bertrandt hat grundsätzlich das Ziel, die Liquidität des Unternehmens jederzeit sicherzustellen. Es umfasst Kapitalstruktur-, Cash- und Liquiditätsmanagement.

CASHFLOW AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Bertrandt erreichte im Geschäftsjahr 2019/​2020 einen deutlich gesteigerten Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit trotz des gesunkenen Jahresüberschusses. Einerseits erhöhten sich die nicht zahlungswirksamen Abschreibungen aufgrund der dargestellten Effekte aus der Erstanwendung des Bilanzierungsstandards IFRS 16.

Andererseits konnte die Mittelbindung im Nettoumlaufvermögen (Working Capital) spürbar reduziert werden. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit belief sich im Berichtszeitraum auf 123.521 TEUR (Vorjahr 72.284 TEUR), womit die vom Management im Geschäftsbericht 2018/​2019 prognostizierte Zielgröße eines positiven Wertes rreicht wurde. Der Vorstand hat aufgrund der Ausweitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland und anderen Ländern, in denen der Bertrandt-Konzern tätig ist, sowie daraus resultierender Risiken staatlicher und/​oder kundenspezifischer Maßnahmen, am 20. März 2020 beschlossen, die Prognose für das Geschäftsjahr 2019/​2020 zurückzuziehen. Darüber hinaus sah der Vorstand unter den seinerzeit dynamischen Umständen auch davon ab, eine neue Prognose für das Geschäftsjahr 2019/​2020 abzugeben. Eine hinreichende Bewertung eventueller Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie war zu dem Zeitpunkt und bis zur Beendigung des Geschäftsjahres nicht möglich.

INVESTITIONEN

Die Investitionen im Geschäftsjahr 2019/​2020 wurden seit Beginn der Coronavirus-Pandemie sehr restriktiv getätigt. Die Investitionen in Sachanlagen wurden gegenüber dem Vorjahreszeitraum gesenkt und der Liquiditätsabfluss daraus belief sich auf 48.489 TEUR (Vorjahr 62.324 TEUR). Ein Großteil dieser Summe wurde für in Bau befindche und bereits weit fortgeschrittene Projekte getätigt. Die Liquiditätsabflüsse für Investitionen im Berichtszeitraum summierten sich auf 51.738 TEUR (Vorjahr 65.709 TEUR). Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände stiegen auf 3.149 TEUR (Vorjahr 2.684 TEUR).

Über den Stichtag 30. September 2020 hinaus bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Sachanlagen in Höhe von 19.206 TEUR (Vorjahr 46.371 TEUR).

Das Ziel unserer Investitionen in Infrastruktur und technische Anlagen ist die kundenorientierte Abrundung unseres Leistungsspektrums. Mit modernen technischen Einrichtungen werden bestehende Kompetenzen weiter ausgebaut und unseren Kunden zur Verfügung gestellt werden. Aber auch innovative Themen sollen verstärkt mit neuen Investitionen erschlossen werden. Die Investitionsschwerpunkte orientieren sich dabei an den beherrschenden Technologie-Trends der Branche umweltfreundliche individuelle Mobilität sowie autonomes und vernetztes Fahren. Im Geschäftsjahr 2019/​2020 wurde schwerpunktmäßig in das Powertrain Solution Center in Wolfsburg (Tappenbeck) und in München (Freising) investiert. Weitere Investitionsvorhaben wurden im Zuge der Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie im Verlauf des Geschäftsjahres 2019/​2020 nur sehr restriktiv getätigt, weil die Rahmenbedingungen unsicher und die Auswirkungen der Pandemie noch nicht final einzuschätzen sind.

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FINANZIERUNG UND LIQUIDITÄT

Im Geschäftsjahr 2019/​2020 ergab sich aufgrund der erläuterten Sachverhalte ein positiver Free Cashflow in Höhe von 72.180 TEUR (Vorjahr 24.589 TEUR positiver Free Cashflow). Der positive Cashflow aus Finanzierungstätigkeit basiert im Wesentlichen auf dem Saldo der Dividendenauszahlung in Höhe von 16.152 TEUR (Vorjahr 20.191 TEUR), dem Mittelzufluss aus der Aufnahme von Krediten in Höhe von 65.568 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) sowie der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 18.618 TEUR (Vorjahr 0 TEUR). Damit erhöhte sich der Finanzmittelfonds auf 187.233 TEUR (Vorjahr 91.491 TEUR). Mit diesen Finanzmitteln, den nicht genutzten, zugesagten Kreditlinien und alternativen Finanzierungsinstrumenten über 232 Mio. EUR sowie der guten Innenfinanzierungskraft verfügt Bertrandt über ausreichende Finanzierungsspielräume und eine entsprechende finanzielle Flexibilität, um den weiteren Auf- und Ausbau des Leistungsspektrums zu ermöglichen.

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GESAMTAUSSAGE ZUM GESCHÄFTSVERLAUF

Während der Start in das Geschäftsjahr 2019/​2020 erwartungsgemäß verlief, führten im weiteren Geschäftsjahresverlauf die weltweite Verbreitung des Coronavirus und darauffolgende staatliche Restriktionen zu außergewöhnlichen Rahmenbedingungen. In Kombination mit dem anhaltenden Transformationsprozess in der Automobilindustrie sah sich der Bertrandt-Konzern großen Herausforderungen gegenüber, die sich in den Geschäftszahlen widerspiegeln. Dank der schnellen Umsetzung eines konzernweiten Pandemieplans und einer leistungsfähigen IT-Infrastruktur konnten wir unsere Mitarbeiter in diesem Umfeld bestmöglich schützen und gleichzeitig die operative Leistungsfähigkeit für unsere Kunden aufrechterhalten. Ein weitreichendes Ergebnisoptimierungsprogramm wurde umgesetzt.

Der Vorstand beurteilt die zukünftigen Perspektiven des Unternehmens grundsätzlich positiv, auch wenn die anspruchsvollen und bis zuletzt von großen Unsicherheiten und Risiken geprägten Rahmenbedingungen anhalten. Einige Forschungs- und Entwicklungsprogramme in den für Bertrandt relevanten Branchen stehen bedingt durch die Coronavirus-Pandemie temporär unter Budgetrestriktionen. Insgesamt weisen die verschiedenen Kunden und Branchen aber einen heterogen Umgang mit der Krise auf. Strategische Entwicklungsprogramme mit Bezug zu den Megatrends im Automobil-, Luftfahrt- der Medizinsektor sowie Projekte mit einem nahen Produktionsanlauf werden typischerweise aufrecht erhalten. Gleichwohl bieten die Megatrends in der Automobilindustrie, Digitalisierung, autonomes Fahren, Vernetzung und (individuelle) Elektromobilität weiterhin Perspektiven für die Zukunft. Mit einer Eigenkapitalquote von über 40%, einer Liquiditätsausstattung in Höhe von 187.233 TEUR, einem langfristigen Fälligkeitenprofil der Finanzschulden sowie freien Kreditlinien steht Bertrandt auf einer soliden finanziellen Basis. Aufgrund der guten Kapitalbasis und der getätigten Investitionen sehen wir die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zukunft geschaffen.

Personalmanagement

Weltweit waren zum Stichtag 12.555 Mitarbeiter (Vorjahr 15.664) bei Bertrandt beschäftigt. Unter Würdigung der anspruchsvollen Rahmenbedingungen im Zuge der Virusausbreitung und den infolgedessen eingetrübten Perspektiven einzelner Geschäftsaktivitäten an bestimmten Standorten im In- und Ausland, waren neben der natürlichen Fluktuation auch strukturelle Anpassungen an die Bedürfnisse des Marktes notwendig. Darüber hinaus wurde stets versucht, freie Stellen mit bestehenden Kapazitäten zu besetzen. Zum 50. September 2020 waren 10.185 Mitarbeiter (Vorjahr 11.190) in Deutschland und 2.152 (Vorjahr 2.474) im Ausland tätig.

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Alle Mitarbeiter entwickeln für Kunden im In- und Ausland maßgeschneiderte Entwicklungslösungen auf höchstem Niveau. Eine nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung ist Bertrandt dabei besonders wichtig. Als Richtschnur der Unternehmensstrategie und des täglichen Handelns dient das Leitbild. Zur Verdeutlichung tragen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Leitsätze auf ihrem Mitarbeiterausweis mit sich.

Auf Basis des Leitbildes wurde ein Kompetenzmodell für den Konzern abgeleitet. Dabei haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, maximale Transparenz in die Anforderungskriterien für die Rollen sowie in die Einschätzung der aktuellen Potenziale anhand von modernen Kompetenzen zu bringen.

Aus diesem Grund haben wir nahezu alle Personalentwicklungsmaßnahmen rund um das neue Kompetenzmodell angelegt.

Das Kompetenzmodell ist eine Ableitung aus den Leitsätzen unseres Konzern-Leitbildes. Diese Leitsätze bilden die Leitbereiche Kunde, Bestleistung, Wachstum, Werte, Team, Freiräume und Respekt. Diesen sieben Leitbereichen haben wir insgesamt 28 Kompetenzen untergeordnet. Der modulare Ansatz des Kompetenzmodells ermöglicht eine Beschreibung jeder Stelle und Position im Unternehmen anhand von Anforderungskriterien (Kompetenzen) - vom Konstrukteur bis zum Systeminformatiker, vom Mitarbeiter bis auf die oberste Führungsebene.

Bewährt hat sich unser konzernweites Programm zur Arbeitswelt der Zukunft. Mithilfe dieses Programms haben sich Themen wie mobiles Arbeiten, neue Raumkonzepte, Sabbaticals und Teilzeit für Führungskräfte etablieren können und steigern nachweislich die Motivation unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Dass Bertrandt ein wettbewerbsfähiger Arbeitgeber ist, bestätigte sich im Berichtszeitraum von unabhängiger Stelle erneut. Bertrandt wurde 2020 mit dem Deutschlandtest-Siegel "Höchste Fairness im Job" ausgezeichnet. Zusätzlich erhält der Konzern eine weitere Auszeichnung des Deutschlandtest-Siegel mit dem Titel "Top-Karrierechancen für Frauen". Das unabhängige Beratungs- und Marktforschungsunternehmen Trendence zeichnete Bertrandt zusätzlich in der Kategorie Studenten/​ Absolventen als einer der Top 100 Arbeitgeber im Bereich Ingenieurwesen aus.

PERSONAL-RECRUITING

Personal-Recruiting nimmt bei Bertrandt schon immer eine zentrale Rolle ein. Ziel ist es, qualifizierte Mitarbeiter für das Unternehmen zu begeistern und zu gewinnen. Neben dem fachlichen Knowhow sind soziale Kompetenzen und die Persönlichkeit von großer Bedeutung. Als zukunftsfähiges Unternehmen launchte Bertrandt Im Frühjahr 2019 seine neue Karriereseite. Als einen der wichtigsten Recruitingkanäle spricht Bertrandt damit potenzielle Mitarbeiter mit einer Employer-Branding-Kampagne gezielt an. Hierbei möchte das Unternehmen nicht nur auf den ersten Blick Interesse wecken, sondern nachhaltig überzeugen. Engagierten und qualifizierten Bewerbern bietet Bertrandt vielfältige Einstiegsmöglichkeiten. Vielschichtige Projekte sowie das tiefe und breite Leistungsspektrum bieten Spezialisten, berufserfahrenen Ingenieuren sowie Hochschulabsolventen interessante Aufgaben in technologischen Schlüsselbranchen.

WEITERBILDUNG

Zahlreiche technologische Neuerungen und ein hoher Qualitätsanspruch seitens der Kunden fordern eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Mitarbeiter. Bertrandt ist sich dieser Herausforderung bewusst. Um die hohen Anforderungen bestmöglich bedienen zu können, wird das Know-how der Mitarbeiter stetig weiterentwickelt, und jeder Einzelne wird gefördert. Vor diesem Hintergrund führt das Unternehmen fortlaufend Weiterbildungsmaßnahmen durch. Im Sinne von lebenslangem Lernen wird eine breite Palette an technischen und methodischen Trainings, Führungskräfte-Programmen und spezifischen Projektmanagement-Lehrgängen im Bertrandt-Wissensportal, dem Bertrandt-eigenen Seminarprogramm, angeboten. Insgesamt hat Bertrandt im abgelaufenen Geschäftsjahr 6,2 Mio. EUR (Vorjahr 10,6 Mio. EUR) in Form von Weiterbildungsmaßnahmen in Mitarbeiter und Führungskräfte investiert. Im vergangenen Geschäftsjahr wurden Schulungsinhalte wenn möglich mithilfe von E-Learning-Modulen umgesetzt, um persönliche Kontakte zu reduzieren.

AUSBILDUNG

Die Ausbildung von Nachwuchskräften hat bei Bertrandt seit jeher einen hohen Stellenwert. Durch zahlreiche Ausbildungsprogramme und -formen sowie die enge Kooperation mit Hochschulen fördert Bertrandt den eigenen Nachwuchs. Zum 30. September 2020 absolvierten 251 Kollegen im Bertrandt-Konzern eine Ausbildung oder ein Studium in technischen oder kaufmännischen Bereichen.

Konzern-Organisation und -Steuerung

INTERNATIONALE KONZERNSTRUKTUR

Die Bertrandt AG ist die Muttergesellschaft des Bertrandt-Konzerns, der national und international mit rechtlich selbstständigen Gesellschaften oder in Form von Betriebsstätten in Deutschland, China, England, Frankreich, Italien, Österreich, Rumänien, Spanien, Tschechien und den USA agiert. Der Vorstand der Bertrandt AG leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist insbesondere in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, eingebunden. Die Tochtergesellschaften der Bertrandt AG werden grundsätzlich eigenverantwortlich von ihrer Geschäftsleitung geführt. In Geschäftsleitungssitzungen, die regelmäßig zwischen Vorstand und der jeweiligen Geschäftsleitung stattfinden, werden die Konzerninteressen mit den Interessen der Tochtergesellschaft abgestimmt. Konjunkturelle und branchenspezifische Veränderungen werden laufend überwacht und rechtzeitig in die operative Steuerung der Geschäftsfelder einbezogen.

WERTSTEIGERUNG IM FOKUS

Den Unternehmenswert unter Berücksichtigung ökonomischer, sozialer und ökologischer Aspekte nachhaltig zu steigern, steht im Zentrum jedes Handelns. Neue Anforderungen vom Markt und den Kunden erfordern neue Herangehensweisen. Gesteigerte Verantwortungstiefe und Know-how in den Bereichen Digitalisierung, Elektromobilität und bei Großprojekten sollen durch Bündelung unterschiedlicher Kompetenzen erreicht werden. Auch das neue Steuerungssystem ist auf die Wertsteigerung des Gesamtkonzerns ausgelegt. Daraus abgeleitet ergeben sich Zielsetzungen für die Segmente und die Tochtergesellschaften. Die Steuerung von Bertrandt erfolgt pyramidal vom Konzern über Segmente und Tochtergesellschaften bis auf Profitcenter-Ebene. Die periodische Steuerung wird unter Berücksichtigung der durch die internationale Rechnungslegung definierten Bilanzierungs- und Bewertungsregeln durchgeführt. Als Kennzahlen für diese Steuerung nutzt Bertrandt neben der Gesamtleistung das EBIT und den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit.

Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 315d, 289f Handelsgesetzbuch (HGB)

RELEVANTE UNTERNEHMENSFÜHRUNGSPRAKTIKEN

Bertrandt richtet sein unternehmerisches Handeln an der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland wie auch den Rechtsordnungen der Länder aus, in denen die Gesellschaft tätig ist. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus werden durch den Konzern nachstehend behandelte Unternehmensführungspraktiken angewandt.

COMPLIANCE

Im Wettbewerb sind nur solche Unternehmen dauerhaft erfolgreich, die ihre Kunden durch Innovation, Qualität, Zuverlässigkeit, Verlässlichkeit und Fairness nachhaltig überzeugen. Nach unserem Verständnis ist hierfür die Einhaltung der gesetzlichen Regeln sowie der unternehmensinternen Richtlinien und ethischen Grundsätze (Compliance) unverzichtbar. Die Bertrandt-Unternehmenskultur ist auf diese Prinzipien ausgerichtet, wobei wir uns seit jeher nicht nur an gesetzliche Bestimmungen gebunden fühlen. Auch freiwillig eingegangene Verpflichtungen und ethische Grundsätze sind integraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur und zugleich die Richtschnur, an der sich Entscheidungen ausrichten. Im Zentrum stehen dabei unter anderem die Integrität des Geschäftsverkehrs, der Schutz unseres Wissensvorsprungs, die Einhaltung des Kartellrechts und aller außenhandelsrelevanten Vorschriften, eine ordnungsgemäße Aktenführung und Finanzkommunikation, sowie Chancengleichheit und das Prinzip der Nachhaltigkeit. Die Einhaltung dieser Prinzipien wird bei Bertrandt kontinuierlich von den Mitarbeitern und den Geschäftspartnern eingefordert und überwacht.

UNSER WERTESYSTEM: DAS BERTRANDT-LEITBILD

Bertrandt ist ein zukunftsorientiertes Unternehmen und wird durch ein klares und eindeutiges Wertesystem geprägt. Die Eckpfeiler sind Ehrlichkeit, Glaubwürdigkeit, Verlässlichkeit, Klarheit und Vertrauen in die Menschen. Aus diesem Wertesystem wurde bereits im Jahr 1996 das sogenannte Bertrandt-Leitbild entwickelt. Dieses Leitbild, das zuletzt im Jahr 2019 aktualisiert wurde, ist die Richtschnur für die Unternehmensstrategie, für unser tägliches Handeln und unsere soziale Verantwortung. Mit dem Leitbild soll nicht nur das Miteinander innerhalb des Bertrandt-Konzerns, sondern auch das Füreinander hinsichtlich unserer Kunden und Aktionäre geregelt werden. Engagement und Vertrauen sind hierbei Werte, die Bertrandt jeden Tag aufs Neue betont. Offenheit, Vertrauen und gegenseitige Wertschätzung prägen die tägliche Zusammenarbeit. Das Leitbild veranschaulicht unseren Aktionären, Kunden, der Öffentlichkeit und den Beschäftigten die Basis unseres unternehmerischen Erfolgs. Bertrandt ist für seine Kunden, Aktionäre und Mitarbeiter ein langjähriger, verlässlicher Partner.

Das Leitbild und der Verhaltenskodex der Gesellschaft sind unter "https:/​/​www.bertrandt.com/​fileadmin/​files/​files/​00_​Unternehmen/​00_​Konzern/​00_​Unternehmenspolitik/​2019-05_​Unternehmenspolitik_​Leitbild_​DE_​Bertrandt.pdf " öffentlich zugänglich.

RISIKOMANAGEMENT

Der sorgsame Umgang mit potenziellen Risiken für das Unternehmen besitzt in unserer täglichen Arbeit einen hohen Stellenwert. Wir haben ein Risikomanagement-System installiert, das uns dabei hilft, Risiken aufzudecken und Risikopositionen zu optimieren. Dieses System passen wir fortlaufend an die sich ändernden Rahmenbedingungen an. Der vom Aufsichtsrat eingerichtete Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements einschließlich des internen Kontrollsystems und der Compliance sowie der erforderlichen Unabhängigkeit und Auswahl des Abschlussprüfers.

RECHNUNGSLEGUNG UND ABSCHLUSSPRÜFUNG

Die Rechnungslegung des Bertrandt-Konzerns erfolgt nach den Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS). Der Einzelabschluss der Bertrandt AG wird nach dem Deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) erstellt. Die Wahl des Abschlussprüfers erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch die Hauptversammlung. Der Prüfungsausschuss bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor. Der Abschlussprüfer ist unabhängig. Er übernimmt die Prüfung sowohl des Konzern- wie auch des Einzelabschlusses der Bertrandt AG.

Als unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats mit Sachverstand auf den Gebieten von Rechnungslegung und Abschlussprüfung nach § 100 Absatz 5 AktG hat der Aufsichtsrat Herrn Udo Bäder benannt (sogenannter "Financial Expert").

TRANSPARENZ

Die Aktionäre, sämtliche Teilnehmer am Kapitalmarkt, Finanzanalysten, Investoren, Aktionärsvereinigungen und Medien werden regelmäßig und aktuell über die Lage sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen des Unternehmens informiert. Kommunikationsmedium ist hierbei hauptsächlich das Internet. Alle Personen, die für das Unternehmen tätig sind und bestimmungsgemäß Zugang zu Insiderinformationen haben, werden über die sich aus dem Insiderrecht ergebenden Pflichten informiert. Die Berichterstattung über die Lage und die Ergebnisse der Bertrandt AG erfolgt durch Quartals-, Halbjahres- und Geschäftsberichte, durch Bilanzpressekonferenzen und die Hauptversammlung und durch Telefonkonferenzen sowie Veranstaltungen mit internationalen Finanzanalysten und Investoren im In- und Ausland.

Die Termine der regelmäßigen Finanzberichterstattungen sind im Finanzkalender, der im Internet unter "https:/​/​www.bertrandt.com/​unternehmen/​ investor-relations/​events/​ filter++dc1162 .art-cat-7" zu finden ist, zusammengefasst. Neben dieser regelmäßigen Berichterstattung werden nicht öffentlich bekannte Informationen, die bei der Bertrandt AG eingetreten sind und die geeignet sind, den Börsenkurs der Bertrandt-Aktie erheblich zu beeinflussen, im Rahmen von Ad-hoc-Mitteilungen nach Art. 17 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/​2014 bekannt gemacht.

ARBEITSWEISE DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS

Der Vorstand leitet die Gesellschaft unter eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse und vertritt die Gesellschaft bei Geschäften mit Dritten. Seine wesentlichen Aufgaben liegen in der strategischen Ausrichtung und Steuerung der Gesellschaft sowie der Einhaltung und Überwachung eines effizienten Risikomanagementsystems. Der Vorstand besteht aus drei Personen, die ohne Hervorhebung eines Einzelnen durch Benennung eines Vorsitzenden oder Sprechers arbeiten. Die Bedeutung übergreifender Arbeit für die Entwicklung des gesamten Bertrandt-Konzerns wird auf Vorstandsebene konsequent durch zukunftsorientierte vernetzte Führung gespiegelt. Unbeschadet dieser Gesamtverantwortung leitet jedes Vorstandsmitglied den ihm zugewiesenen Geschäftsbereich selbstständig. Die nähere Ausgestaltung der Tätigkeit des Vorstands ist in einer vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung geregelt. Der Vorstand hat keine Ausschüsse gebildet.

Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenoffenzulegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber zu informieren. Nebentätigkeiten, insbesondere Aufsichtsratsmandate außerhalb des Konzerns, dürfen Vorstandsmitglieder nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats übernehmen.

Der Vorstand tritt gewöhnlich zweiwöchentlich und bei Bedarf ad-hoc zusammen, der Aufsichtsrat gewöhnlich viermal im Jahr sowie bei Bedarf. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Unternehmensstrategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Finanz- und Ertragslage, der Risikolage und des Risikomanagements sowie der Compliance. Er legt dem Aufsichtsrat außerdem die Investitions-, Finanz- und Ertragsplanung des Konzerns für das kommende Geschäftsjahr vor. Über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden unverzüglich. Geschäfte und Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, werden dem Aufsichtsrat rechtzeitig vorgelegt.

Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und überwacht und berät die Geschäftsführung.

Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats bestimmen sich nach § 8 Abs. 1 der Satzung. Der Aufsichtsrat besteht aus vier Anteilseignervertretern und zwei von den Arbeitnehmern gewählten Vertretern. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats und deren Lebensläufe finden Sie unter "https:/​/​ www.bertrandt.com/​unternehmen/​konzern/​aufsichtsrat". Informationen zu den von den Mitgliedern ausgeübten Berufen und Angaben zu den Mitgliedschaften der Aufsichtsratsmitglieder in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien sind nicht nur in den dort zugänglichen Lebensläufen, sondern auch im Geschäftsbericht 2019/​2020 (dort Konzern-Abschluss/​Konzern-Anhang) enthalten, der unter "https:/​/​www.bertrandt.com/​ unternehmen/​investor-relations/​finanzberichte" nach seiner Veröffentlichung am 10. Dezember 2020 zugänglich ist.

Die nähere Ausgestaltung der Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ist in einer vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung geregelt.

Der Aufsichtsrat beurteilt regelmäßig, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019/​2020 eine Selbstbeurteilung durchgeführt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben sich anhand eines Fragebogens, der ihnen am 28. November 2019 zur Verfügung gestellt wurde, auf die Aussprache individuell vorbereitet. Dieser Fragebogen arbeitete 35 unterschiedliche Felder ab; betrachtet wurden namentlich Themen wie Durchführung von Aufsichtsratssitzungen, Arbeit des Aufsichtsratsvorsitzenden, Arbeit der Aufsichtsratsmitglieder sowie die Ausschüsse und deren Arbeit. Ferner standen Themenbereiche wie Strategie, Personal, Überwachung und externe Berichterstattung im Blick. Ergänzend hat der Aufsichtsratsvorsitzende einen zur gesetzlichen Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten beauftragt und vereinbart, dass sich Aufsichtsratsmitglieder mit Anregungen zur Verbesserung der Aufsichtsratsarbeit an diesen Dritten wenden können und dieser hierüber ausschließlich ohne namentliche Nennung des Aufsichtsratsmitglieds berichten wird, sodass der Aufsichtsratsvorsitzende erteilte Hinweise gegebenenfalls anonym in die Aussprache des Aufsichtsrats zur Beurteilung seiner Arbeit einbringen kann. Die Aussprache im Aufsichtsrat erfolgte am 9. Dezember 2019. Mit Rücksicht auf das Unternehmensinteresse an einer möglichst offenen Aussprache innerhalb des Aufsichtsrats wird über Einzelheiten der Beratung dort nicht berichtet.

ZUSAMMENSETZUNG UND ARBEITSWEISE DER AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat hat zur Erfüllung seiner Aufgaben einen Personal- und einen Prüfungsausschuss gebildet. Zur Steigerung der Effizienz nimmt der Personalausschuss auch die Aufgaben des Nominierungsausschusses wahr. Diese Ausschüsse bereiten bestimmte Themenkreise zur Diskussion und Beschlussfassung im Plenum vor. Bei einzelnen Themen wurden die Entscheidungsbefugnisse vom Aufsichtsrat auf die Ausschüsse übertragen. Sie führen Sitzungen bei Bedarf durch.

Der Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus den Herren Udo Bäder, Dietmar Bichler und Horst Binnig. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor vertraut, in dem die Bertrandt AG tätig ist. Der Aufsichtsrat hat Herrn Udo Bäder als Mitglied des Aufsichtsrats mit Sachverstand auf den Gebieten von Rechnungslegung und Abschlussprüfung nach § 100 Abs. 5 Aktiengesetz (AktG) benannt (sogenannter "Financial Expert"). Er ist auch Vorsitzender des Prüfungsausschusses.

Der Personalausschuss setzt sich derzeit zusammen aus den Herren Dietmar Bichler, Horst Binnig und Prof. Dr.-Ing. Wilfried Sihn. Vorsitzender des Personalausschusses ist Herr Dietmar Bichler. Der Personalausschuss ist gleichzeitig auch Nominierungsausschuss.

FESTLEGUNGEN NACH § 76 ABS. 4 UND § 111 ABS. 5 AKTG

Am 01. Mai 2015 trat das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in Kraft. Es sieht vor, dass der Aufsichtsrat einer börsennotierten oder der Mitbestimmung unterliegenden Gesellschaft für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und Vorstand Zielgrößen festzulegen hat. Der Vorstand einer solchen Gesellschaft hat seinerseits Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen. Liegt der Frauenanteil zur Zeit der Festlegungen von Vorstand und Aufsichtsrat unter 30%, so dürfen die Zielgrößen den jeweils bereits erreichten Anteil nicht mehr unterschreiten. Gleichzeitig mit der Festlegung der Zielgrößen sind Fristen für deren Erreichung zu bestimmen, die nicht länger als fünf Jahre sein dürfen. Die Zielgrößen können derzeit unter Fristsetzung bis längstens 30. Juni 2022 festgelegt werden.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat durch Beschluss im Mai 2017 gemäß § 111 Absatz 5 AktG für den Frauenanteil im Vorstand eine Zielgröße von 0% festgelegt, die bis zum 30. September 2021 erreicht werden soll. Dies entsprach dem Ist-Zustand im Zeitpunkt der Festlegung der Zielgröße. In der Sitzung am 5. November 2018 hat der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Personalausschusses anlässlich dreier Wiederbestellungen auch eine Aktualisierung der Zielfestlegung geprüft; eine Veränderung wurde nicht beschlossen.

Der Vorstand der Gesellschaft hat durch Beschluss im Mai 2017 gemäß § 76 Absatz 4 AktG für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Zielgröße von 0% und für den Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Zielgröße von 0% festgelegt, die jeweils bis zum 30. September 2021 erreicht werden sollen. Die beiden Führungsebenen im Sinne von § 76 Absatz 4 AktG wurden anhand der bestehenden Berichtslinien innerhalb der Gesellschaft unterhalb des Vorstands festgelegt.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat durch Beschluss im September 2017 gemäß § 111 Abs. 5 AktG für den Aufsichtsrat eine Zielgröße für den Frauenanteil von 0% festgelegt, die bis zum 30. September 2021 erreicht werden soll.

Diese im Mai bzw. im September 2017 festgelegten Zielgrößen wurden während des Bezugszeitraumes dieser Erklärung zur Unternehmensführung im Vorstand und in der ersten Ebene darunter erreicht, nicht aber in der zweiten Ebene unter dem Vorstand und im Aufsichtsrat. Der Frauenanteil betrug in der zweiten Ebene unter dem Vorstand 22,2%, im Aufsichtsrat 16,67%. Gründe dafür waren die Wahl weiblicher Aufsichtsratsmitglieder durch die Arbeitnehmer bzw. die erfolgreiche Gewinnung und Entwicklung von weiblichen Führungskräften im Konzern.

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG NACH § 161 AKTG VOM 21. SEPTEMBER 2020

"Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der Bertrandt AG erklären hiermit gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 7. Februar 2017 - bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 24. April 2017 und berichtigt am 19. Mai 2017 -bis zu dessen Ablösung durch die Neufassung des Kodexes vom 16. Dezember 2019 mit Wirkung ab dem 20. März 2020 grundsätzlich entsprochen wurde. Nicht angewandt wurden bis dahin die Empfehlungen aus den Ziffern 3.8 Abs. 3, 4.1.3 Satz 2, 4.1.5, 4.2.1 Satz 1 Variante 2, 4.2.3 Abs. 3, 4.2.5 Abs. 3 und 4, 5.4.1 Abs. 2 und 4, Ziffer 5.4.1 Abs. 6, Ziffer 5.4.2 Satz 1, 5.5.2, 5.5.3 Satz 1 und 7.1.2 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 16. Dezember 2019 - bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 20. März 2020 (im nachfolgenden auch als "DCGK n.F." bezeichnet) - wurde und wird grundsätzlich entsprochen. Nicht angewandt wurden und werden die Empfehlungen aus den Ziffern A.1, A.2 Satz 1 letzter Halbsatz, B.2 letzter Halbsatz, B.3, C.1 sowie C.4 bis C.13, D.1, D.7, D.10, E.1 und E.2, F.2 sowie G.1-G.16 des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Diese Abweichungen von einzelnen Empfehlungen beruhen auf folgenden Erwägungen:

I. Abweichungen von Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 7. Februar 2017

Ziffer 3.8 Abs. 3 DCGK

Die Bertrandt AG hat eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sogenannte D&O-Versicherung) abgeschlossen. Abweichend von Ziffer 3.8 Abs. 3 DCGK sieht diese für die Aufsichtsratsmitglieder keinen Selbstbehalt vor. Die Bertrandt AG hat die Versicherungspolice abgeschlossen, um ihre Interessen in einem hypothetischen Schadensfall abzusichern.

Ziffer 4.1.3 Satz 2 DCGK

Die Bertrandt AG hat ein angemessenes, an der Risikolage der Gesellschaft ausgerichtetes Compliance Management System, über das nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) berichtet wird. Nachdem aber durch den Kodex nicht definiert wurde, welche Anforderungen sich aus Ziffer 4.1.3 Satz 2 DCGK im Einzelnen ergeben, insbesondere auch dazu, wo zu berichten ist, erklärt die Gesellschaft höchstvorsorglich eine Abweichung von Ziffer 4.1.3 Satz 2 DCGK.

Ziffer 4.2.1 Satz 1 Variante 2 DCGK

Der Kodex empfiehlt in Ziffer 4.2.1 Satz 1 Variante 2 DCGK, der Vorstand soll einen Vorsitzenden oder Sprecher haben. Bei der Bertrandt AG ist dies nach dem Ausscheiden von Herrn Bichler aus dem Vorstand mit Schluss der Hauptversammlung vom 20. Februar 2019 nicht mehr der Fall. Ohne eine solche Hervorhebung eines Einzelnen spiegelt die Geschäftsverteilung die Bedeutung übergreifender Arbeit für die Entwicklung des gesamten Bertrandt-Konzerns konsequent auf Vorstandsebene durch zukunftsorientierte vernetzte Führung. Dabei hat der Aufsichtsrat auch jene Aufgaben, die der Vorstandsvorsitzende bislang in der Vorstandsarbeit wahrnahm, für den Zeitraum nach der Hauptversammlung am 20. Februar 2019 durch Regelungen der Geschäftsordnung für den Vorstand und Geschäftsverteilung einem Vorstandsmitglied zugewiesen.

Ziffer 4.2.3 Abs. 3 DCGK

Von Ziffer 4.2.3 Abs. 3 DCGK wurde abgewichen. Der Aufsichtsrat strebt für die Vorstandsmitglieder kein bestimmtes "Versorgungsniveau" im Ruhestand an, sondern eine markt- und unternehmenskonforme Vergütung der aktiven Tätigkeit. Dem entsprechend bestehen Versorgungszusagen gegenüber keinem der in Diensten der Gesellschaft stehenden Vorstandsmitglieder.

Ziffer 4.2.5 Abs. 3 und 4 DCGK

Von den Empfehlungen aus Ziffer 4.2.5 Abs. 3 und 4 DCGK wurde abgewichen, da nach Ansicht der Gesellschaft durch die geltenden gesetzlichen Vorschriften, die uneingeschränkt zur Anwendung kommen, eine hinreichende Transparenz der Vorstandsvergütung erreicht wird.

Ziffer 5.4.2 Satz 1 erster Halbsatz sowie Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und Abs. 6 DCGK

Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass ihrem Aufsichtsrat eine angemessene Anzahl von unabhängigen Mitgliedern angehört. Nachdem aber der Begriff "unabhängige Mitglieder" in Ziffer 5.4.2 Satz 2 DCGK nicht abschließend definiert wurde, erklärt die Gesellschaft höchstvorsorglich eine Abweichung von der Ziffer 5.4.2 Satz 1 erster Halbsatz und auch von Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK.

Entsprechendes gilt für die Empfehlung aus Ziffer 5.4.1 Abs. 6 DCGK, die darunter leidet, dass sie durch Abs. 7 nicht zweifelsfrei konkretisiert wurde, sodass die Gesellschaft höchstvorsorglich auch insoweit eine Abweichung erklärt.

Ziffer 5.4.2 Satz 1 zweiter Halbsatz DCGK

Auch von Ziffer 5.4.2 Satz 1 zweiter Halbsatz DCGK wurde abgewichen. Das Geschäftsmodell der Bertrandt AG basiert u.a. auf einer verlässlichen Vertraulichkeit im Hinblick auf Entwicklungsprozesse und Innovationszyklen der Kunden sowie auf einen zuverlässigen Schutz der Geschäftsgeheimnisse der Kunden; um das Vertrauen der Kunden in diese Prozesse der Gesellschaft zu bestärken, sitzt kein Vertreter eines Aktionärs im Aufsichtsrat der Gesellschaft, der zugleich Kunde der Gesellschaft ist.

Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und 4 DCGK sowie Ziffer 4.1.5 DCGK

Von Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und 4 DCGK sowie Ziffer 4.1.5 DCGK wurde abgewichen. Für die Bertrandt AG kommt es bei der Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie von anderen Führungspositionen im Unternehmensinteresse vorrangig auf die Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse des Einzelnen an. Die Gesellschaft ist zwar der Ansicht, dass der Aufsichtsrat auch unter Berücksichtigung der in Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK genannten Gesichtspunkte sachgerecht besetzt ist. Um sich aber bei einer künftigen Kandidatensuche nicht von vornherein einschränken zu müssen, verzichtete der Aufsichtsrat darauf, ein starres Kompetenzprofil oder konkrete Ziele zu beschließen. Mit Rücksicht darauf hat die Gesellschaft auch keine Regelgrenze der Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK festgelegt.

Ohne eine Festlegung konkreter Ziele bzw. eines Kompetenzprofils wurde zwangsläufig auch von Ziffer 5.4.1 Abs. 4 DCGK abgewichen.

Ziffer 5.5.2 und Ziffer 5.5.3 Satz 1 DCGK

Der Aufsichtsrat hat in seiner Geschäftsordnung die Behandlung von Interessenkollisionen eigenständig und abweichend von den Empfehlungen in den Ziffern 5.5.2 und 5.5.3 Satz 1 DCGK geregelt. Die Geschäftsordnung verpflichtet jedes Aufsichtsratsmitglied, Interessenkonflikte gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden offenzulegen; der Aufsichtsratsvorsitzende ist zur Offenlegung gegenüber seinem Stellvertreter verpflichtet. Diese Bestimmungen gehen über die Empfehlungen des DCGK hinaus und differenzieren nicht danach, ob Interessenkonflikte wesentlich oder nur vorübergehend sind, sondern erfassen jegliche Konflikte. Ein Verzicht auf eine öffentliche Behandlung solcher Mitteilungen soll den Aufsichtsratsmitgliedern im Gesellschaftsinteresse erlauben, mit dem Vorsitzenden auch bloße Anscheinsfälle vertrauensvoll zu erörtern.

Ziffer 7.1.2 Satz 3 DCGK

Die Bertrandt AG hat den Bericht für das 1. Quartal des Geschäftsjahres 2019/​2020 am 17. Februar 2020 veröffentlicht. Die Bertrandt AG erfüllt mit ihrer Berichterstattung stets die strengen Anforderungen des Prime Standards der Deutschen Börse. Solange der Deutsche Corporate Governance Kodex nicht mit den Regelungen des Prime Standards synchronisiert ist, behielt sich die Bertrandt AG vor, von Ziffer 7.1.2 Satz 3 DCGK abzuweichen.

II. Abweichungen von Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (DCGK n.F.)

A.1 DCGK n.F.

Von den Empfehlungen A.1 wurde und wird abgewichen. Für die Bertrandt AG kam und kommt es bei der Besetzung von Führungspositionen im Unternehmensinteresse vorrangig auf die Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse des Einzelnen an. Dabei soll möglichst in allen Ländern, in denen man tätig ist, das Potenzial an Bewerbern bzw. Kandidaten für Führungspositionen im Unternehmensinteresse frei von Einschränkungen oder Diskriminierungen genutzt werden. Der Personalausschuss des Aufsichtsrats wird durch die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sogar ausdrücklich darauf verpflichtet, bei einem Bestellungsvorschlag an den Aufsichtsrat auf Vielfalt (Diversity) in der Zusammensetzung des Vorstands achten.

A.2 Satz 1 letzter Halbsatz DCGK n.F.

Die Bertrandt AG hat ein angemessenes, an der Risikolage der Gesellschaft ausgerichtetes Compliance Management System, über das nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) berichtet wird. Nachdem aber durch den Kodex nicht definiert wurde, welche Anforderungen sich aus A.2 Satz 1 letzter Halbsatz DCGK n.F. im Einzelnen ergeben, erklärt die Gesellschaft höchstvorsorglich eine Abweichung von A.2 Satz 1 letzter Halbsatz DCGK n.F.

B.2 letzter Halbsatz DCGK n.F.

Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Zur Sicherung der Effektivität des Vorgehens und einer im Unternehmensinteresse notwendigen verlässlichen Vertraulichkeit soll darüber nicht im Einzelnen berichtet werden.

B.3 DCGK n.F.

Derzeit bestehen keine Vakanzen im Vorstand. Gleichwohl wird rein vorsorglich eine Abweichung erklärt. Denn bei eventuellen Neubestellungen verlangen mitunter gerade besonders leistungsstarke Kandidaten auch Anstellungsverträge, die den gesetzlich vorgegebenen Anstellungszeitraum ausschöpfen. Sie sollen im Unternehmensinteresse nicht per se aus dem Kandidatenpool ausgeschlossen sein.

C. 1 sowie C. 4 bis C.13 DCGK n.F.

C.1 sowie C.4 bis C.13 DCGK n.F. enthalten verschiedene Empfehlungen rund um die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, etwa hinsichtlich deren Unabhängigkeit.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft wurden in 2019 (also vor der Neufassung des DCGK) für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, neu gewählt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit begann, wird dabei nicht mitgerechnet.

Rechtzeitig vor einer Neu- oder Nachwahl zum Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung sollen die diesbezüglichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodexes bewertet und beraten werden. Daher wird derzeit vorsorglich, um diesen Beratungen nicht vorzugreifen, eine umfassende Abweichung von den Empfehlungen C.1 sowie C.4 bis C.13 DCGK n.F. erklärt.

Für die Gesellschaft kam und kommt es bislang bei der Besetzung des Aufsichtsrats wie auch bei anderen Führungspositionen im Unternehmen vorrangig auf die Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse des Einzelnen an. Im Übrigen basiert das Geschäftsmodell der Bertrandt AG u.a. auf einer verlässlichen Vertraulichkeit im Hinblick auf Entwicklungsprozesse und Innovationszyklen der Kunden sowie auf einen zuverlässigen Schutz der Geschäftsgeheimnisse der Kunden; um das Vertrauen der Kunden in diese Prozesse der Gesellschaft zu bestärken, sitzt kein Vertreter eines Aktionärs im Aufsichtsrat der Gesellschaft, der zugleich Kunde der Gesellschaft ist.

D.1 letzter Halbsatz DCGK n.F.

Die bewährte Praxis, dass zusammen mit der Entsprechenserklärung lediglich die Satzung der Gesellschaft auf der Homepage im Bereich Corporate Governance bereitgestellt wird, soll fortgeführt werden.

D.7 DCGK n.F.

Der Aufsichtsrat tagt bei Bedarf, nicht aber regelmäßig ohne Mitglieder des Vorstands.

D.10 DCGK n.F.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen prüft der Abschlussprüfer, nur das "ob" der Abgabe einer Erklärung nach § 161 AktG, nicht aber diese inhaltlich. Im Hinblick auf die Kosten einer Erweiterung des Prüfungsumfangs wird eine Abweichung von der Empfehlung aus D. 10 erklärt. Zugleich soll dadurch sichergestellt werden, dass die Abschlussprüfung nicht durch eventuelle Unschärfen in der Formulierung einzelner Empfehlungen belastet wird, welche jedenfalls in der Vergangenheit der Regierungskommission von Gerichten und Schrifttum angelastet worden waren.

E.1 und E.2 DCGK n.F.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Geschäftsordnung die Behandlung von Interessenkollisionen eigenständig und abweichend von den Empfehlungen in den E.1 und E.2 DCGK n.F geregelt. Die Geschäftsordnung verpflichtet jedes Aufsichtsratsmitglied, Interessenkonflikte gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden offenzulegen; der Aufsichtsratsvorsitzende ist zur Offenlegung gegenüber seinem Stellvertreter verpflichtet. Diese Bestimmungen gehen über die Empfehlungen des DCGK hinaus und differenzieren nicht danach, ob Interessenkonflikte wesentlich oder nur vorübergehend sind, sondern erfassen jegliche Konflikte. Ein Verzicht auf eine öffentliche Behandlung solcher Mitteilungen soll den Aufsichtsratsmitgliedern im Gesellschaftsinteresse erlauben, mit dem Vorsitzenden auch bloße Anscheinsfälle vertrauensvoll zu erörtern.

F.2 DCGK n.F.

Die Bertrandt AG hat den Bericht für das 2. Quartal am 28. Mai 2020 und den für das 3. Quartal am 10. August 2020 veröffentlicht. Die Bertrandt AG erfüllt mit ihrer Berichterstattung stets die strengen Anforderungen des Prime Standards der Deutschen Börse. Solange der Deutsche Corporate Governance Kodex nicht mit den Regelungen des Prime Standards synchronisiert ist, behielt und behält sich die Bertrandt AG vor, von F.2 DCGK n.F. abzuweichen.

G.1 bis G.16 DCGK n.F.

G.1 bis G.16 DCGK n.F. enthalten eine Vielzahl von Empfehlungen zur Gestaltung der Vorstandsvergütung. Sie werden flankiert durch neue gesetzliche Bestimmungen des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12. Dezember 2019, das am 19. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt I., Seiten 2637 ff. bekannt gemacht wurde und aufgrund verschiedener Übergangsregelungen bei der Gesellschaft schrittweise in den nächsten Jahren vollständig zur Anwendung kommen wird.

Sämtliche Vorstandsmitglieder der Gesellschaft haben derzeit Vorstandsdienstverträge aus der Zeit vor der Neufassung von Aktiengesetz und Kodex, die hiervon unberührt fortgelten.

Die Beratung der neuen Empfehlungen zum Vergütungssystem soll im Zusammenhang mit der Vorbereitung der ersten Entscheidung der Hauptversammlung 2021 nach den neuen Regelungen erfolgen. Entsprechendes gilt für die diesen nachfolgenden Empfehlungen zur Bemessung individueller Vergütungen, die gegebenenfalls auch erst im Zuge von Neubestellungen oder Vertragsänderungen, etwa im Zuge von Verhandlungen über Vertragsverlängerungen, umgesetzt werden können. Daher wird derzeit vorsorglich, um diesen Beratungen nicht vorzugreifen, eine umfassende Abweichung von den Empfehlungen G.1 bis G.16 DCGK n.F. erklärt.

Im Übrigen wurde und wird im Geschäftsbericht sowie den Jahresabschlüssen für die Gesellschaft und den Konzern nach den jeweils maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen über die bestehende Vorstandsvergütung berichtet.

Ehningen, 21. September 2020

Der Aufsichtsrat

Dietmar Bichler, Vorsitzender

Horst Binnig, Stellvertreter

Der Vorstand

Hans-Gerd Claus, Mitglied des Vorstands

Michael Lücke, Mitglied des Vorstands

Markus Ruf, Mitglied des Vorstands

DIVERSITÄTSKONZEPT

Die Gesellschaft verfolgt kein Diversitätskonzept im Hinblick auf die Zusammensetzung des vertretungsberechtigten Organs und des Aufsichtsrats. Wie dazu auch bereits in der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG vom 21. September 2020 erläutert worden war, kommt es für die Bertrandt AG bei der Besetzung von Positionen im Unternehmensinteresse vorrangig auf die Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse des Einzelnen an.

Bezogen auf die Zusammensetzung des Vorstands wird der Personalausschuss des Aufsichtsrats durch die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats zwar ausdrücklich darauf verpflichtet, bei einem Bestellungsvorschlag an den Aufsichtsrat auf Vielfalt (Diversity) in der Zusammensetzung des Vorstands zu achten. Eine Festlegung im Einzelnen im Sinne eines umfassenden Diversitätskonzeptes nach § 2 89f Abs. 2 Nr. 6 HGB hinsichtlich Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund und damit zu verfolgender Ziele ist aber nicht erfolgt. Denn für Bertrandt kommt es bei der Besetzung von Positionen im Unternehmensinteresse vorrangig auf die Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse des Einzelnen an. Wie auch bereits in der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG vom 21. September 2020 zur Abweichung von A.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex erläutert wurde, soll möglichst in allen Ländern, in denen man tätig ist, das Potenzial an Bewerbern bzw. Kandidaten für Führungspositionen im Unternehmensinteresse frei von Einschränkungen oder Diskriminierungen genutzt werden.

Auch bezogen auf die Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist eine Festlegung im Einzelnen im Sinne eines umfassenden Diversitätskonzepts nach § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB hinsichtlich Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund und damit zu verfolgender Ziele auch im Geschäftsjahr 2019/​2020 nicht erfolgt. Mitglieder des Aufsichtsrats waren in diesem Zeitraum nicht zu wählen. Der Aufsichtsrat hat jedoch in der Begründung der Abweichung von der Empfehlung C. 1 Satz 2 DCGK im Rahmen der Entsprechenserklärung vom 21. September 2020 angekündigt, dass rechtzeitig vor einer Neu- oder Nachwahl zum Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung auch das Thema Diversity insoweit bewertet und beraten werden soll. Diese Beratungen könnten gegebenenfalls auch in die Verabschiedung eines Diversitätskonzepts nach § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB münden.

Für die Gesellschaft kam und kommt es bislang bei der Besetzung des Aufsichtsrats wie auch bei anderen Führungspositionen im Unternehmen vorrangig auf die Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse des Einzelnen an. Im Übrigen basiert das Geschäftsmodell der Bertrandt AG u.a. auf einer verlässlichen Vertraulichkeit im Hinblick auf Entwicklungsprozesse und Innovationszyklen der Kunden sowie auf einen zuverlässigen Schutz der Geschäftsgeheimnisse der Kunden; um das Vertrauen der Kunden in diese Prozesse der Gesellschaft zu bestärken, sitzt kein Vertreter eines Aktionärs im Aufsichtsrat der Gesellschaft, der zugleich Kunde der Gesellschaft ist.

Anderweitige Angaben aufgrund Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Für Vorstandsmitglieder wurde eine Altersgrenze festgelegt. Der Personalausschuss soll Mitglieder des Vorstands nicht zur Bestellung vorschlagen, die zu diesem Zeitpunkt bereits das 64. Lebensjahr vollendet haben.

Auch für Aufsichtsratsmitglieder wurde eine Altersgrenze festgelegt. § 8 Abs. 1 der Satzung bestimmt dazu: "Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern. Davon werden vier Mitglieder des Aufsichtsrats von den Aktionären gewählt, wobei diese im Zeitpunkt ihrer Wahl das fünfundsiebzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben dürfen. Zwei Mitglieder werden nach Maßgabe der Vereinbarung gemäß § 22 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG) vom 9. Mai 2008 über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat der Bertrandt Aktiengesellschaft gewählt."

Ehningen, 7. Dezember 2020

Der Aufsichtsrat

DIETMAR BICHLER, Vorsitzender

HORST BINNIG, Stellvertreter

Der Vorstand

HANS-GERD CLAUS, Mitglied des Vorstands

MICHAEL LÜCKE, Mitglied des Vorstands

MARKUS RUF, Mitglied des Vorstands

Vergütungsbericht

Aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen im Rahmen der Corona-Pandemie auf die Gesellschaft wird der Vorstand einmalig für das Geschäftsjahr 2019/​2020 auf Teile der fixen und variablen Bestandteile in Höhe von insgesamt 267 TEUR seiner Vergütung verzichten. Die Annahme des Verzichts durch den Aufsichtsrat fand für den Verzicht auf fixe Bestandteile in den Sitzungen am 25.05.2020 und am 21.09.2020 statt. Der Vorstand bietet dem Aufsichtsrat an auf 50% des variablen Vergütungsanspruchs für das Geschäftsjahr 2019/​2020, der am 25.12.2020 fällig wird, zu verzichten. Die Annahme des Verzichts durch den Aufsichtsrat für die variablen Bestandteile wird in der Sitzung am 07.12.2020 erwartet.

Ebenso hat der Aufsichtsrat einmalig auf Teile seiner Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2019/​2020 verzichtet und dies dem Vorstand am 27.05.2020 mitgeteilt. Der Vorstand hat den Vergütungsverzicht im Namen der Gesellschaft am 07.09.2020 angenommen.

VERGÜTUNGSSTRUKTUR DES VORSTANDS

Die Vorstandsvergütung setzt sich aus fixen/​ erfolgsunabhängigen und variablen Bestandteilen zusammen. Die fixe/​erfolgsunabhängige Vergütung setzt sich aus Festvergütung, Nebenleistungen sowie Sachbezügen zusammen. Als Festvergütung erhält jedes Vorstandsmitglied Jahresfestbezüge, die in zwölf gleichen Monatsraten am Ende eines jeden Monats zahlbar sind. Die fixe/​ erfolgsunabhängige Vergütung ohne Nebenleistung belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr bei Herrn Hans-Gerd Claus auf 574 TEUR (Vorjahr 585 TEUR), bei Herrn Michael Lücke auf 574 TEUR (Vorjahr 585 TEUR) und bei Herrn Markus Ruf auf 574 TEUR (Vorjahr 585 TEUR).

Das Vergütungssystem für den Vorstand ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung im Sinne von § 87 Abs. 1 Satz 2 AktG ausgerichtet. Als variable Komponente erhalten die Vorstandsmitglieder eine erfolgsabhängige Tantieme, die an das sich aus der Rechnungslegung nach IFRS ergebende EBIT des Bertrandt-Konzerns anknüpft. Bemessungsgrundlage der Tantieme ist das erreichte EBIT in jeweils zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren. Die variable Komponente wird zum kleineren Teil nach dem Ergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahres ermittelt, überwiegend jedoch erst abhängig von der weiteren Geschäftsentwicklung im darauffolgenden Geschäftsjahr (sogenannte Bonus/​Malus-Regelung). Die Tantieme für ein Geschäftsjahr ist insgesamt auf das Sechsfache des festen Jahresgrundgehalts im betreffenden Geschäftsjahr und die Vorstandsvergütung für ein Geschäftsjahr insgesamt auf das Achtfache des festen Jahresgrundgehalts im betreffenden Geschäftsjahr begrenzt.

Die variable Komponente ist an die Entwicklung der Ergebnissituation des Bertrandt-Konzerns gekoppelt. Die variable Komponente beläuft sich für das abgelaufene Geschäftsjahr bei Herrn Hans-Gerd Claus insgesamt auf 147 TEUR (Vorjahr 754 TEUR), davon mit langfristiger Anreizwirkung aus 2018/​2019 104 TEUR (Vorjahr 415 TEUR) sowie aus 2019/​2020 45 TEUR (Vorjahr 559 TEUR), bei Herrn Michael Lücke insgesamt auf 147 TEUR (Vorjahr 754 TEUR), davon mit langfristiger Anreizwirkung aus 2018/​2019 104 TEUR (Vorjahr 415 TEUR) sowie aus 2019/​2020 45 TEUR (Vorjahr 559 TEUR), und bei Herrn Markus Ruf insgesamt auf 147 TEUR (Vorjahr 754 TEUR), davon mit langfristiger Anreizwirkung aus 2018/​2019 104 TEUR (Vorjahr 415 TEUR) sowie aus 2019/​2020 45 TEUR (Vorjahr 559 TEUR). Die langfristige Komponente aus dem Geschäftsjahr 2018/​2019 reduzierte sich um 74,9% beziehungsweise 951 TEUR für den Gesamtvorstand.

Über die Annahme des einmaligen Verzichts von 50% des variablen Vergütungsanspruchs für das Geschäftsjahr 2019/​2020, der am 25.12.2020 fällig wird, wird der Aufsichtsrat in der Sitzung am 07.12.2020 entscheiden.

Für die Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung aus dem Geschäftsjahr 2019/​2020 ergeben sich gemäß der Bonus-/​Malus-Regelung bei Herrn Hans-Gerd Claus minimal 0 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) und maximal 104 TEUR (Vorjahr 415 TEUR), bei Herrn Michael Lücke minimal 0 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) und maximal 104 TEUR (Vorjahr 415 TEUR), bei Herrn Markus Ruf minimal 0 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) und maximal 104 TEUR (Vorjahr 415 TEUR).

Allen Vorstandsmitgliedern wird ein Fahrzeug zur dienstlichen und privaten Nutzung gestellt. Darüber hinaus sind alle Vorstandsmitglieder über eine Gruppenunfallversicherung versichert. Die steuerpflichtigen geldwerten Vorteile der Nebenleistungen betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/​2020 bei Herrn Hans-Gerd Claus insgesamt 17 TEUR (Vorjahr 17 TEUR), bei Herrn Michael Lücke insgesamt 22 TEUR (Vorjahr 22 TEUR), bei Herrn Markus Ruf insgesamt 15 TEUR (Vorjahr 15 TEUR).

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/​2020 bei Herrn Hans-Gerd Claus insgesamt 538 TEUR (Vorjahr 1.156 TEUR), bei Herrn Michael Lücke insgesamt 543 TEUR (Vorjahr 1.161 TEUR), bei Herrn Markus Ruf insgesamt 536 TEUR (Vorjahr 1.154 TEUR) und für alle Vorstandsmitglieder insgesamt 1.617 TEUR (Vorjahr 3.471 TEUR).

Zur Auszahlung kamen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/​2020 neben den monatlich ausgezahlten Jahresfestbezügen variable Bestandteile für verschiedene Geschäftsjahre von insgesamt 2.262 TEUR (Vorjahr 2.514 TEUR). Diese verteilen sich wie folgt auf die Vorstände: bei Herrn Hans-Gerd Claus 754 TEUR (Vorjahr 838 TEUR) davon mit langfristiger Anreizwirkung aus 2017/​2018 415 TEUR (Vorjahr 432 TEUR), bei Herrn Michael Lücke 754 TEUR (Vorjahr 838 TEUR) davon mit langfristiger Anreizwirkung aus 2017/​2018 415 TEUR (Vorjahr 432 TEUR) und Herrn Markus Ruf 754 TEUR (Vorjahr 838 TEUR) davon mit langfristiger Anreizwirkung aus 2017/​2018 415 TEUR (Vorjahr 432 TEUR).

Derzeit sind weder Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands ausgegeben noch bestehen entsprechende Planungen. Die vom Aufsichtsrat umgesetzte Vergütungsstruktur sieht grundsätzlich keine Pensionszusagen zum Bezug einer Altersrente gegenüber Vorstandsmitgliedern vor.

VERGÜTUNGSSTRUKTUR DES AUFSICHTSRATS

Die Vergütungsstruktur des Aufsichtsrats wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Februar 2014 geändert. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 12 der Satzung der Bertrandt AG verankert. Demnach erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats neben dem Ersatz seiner Auslagen nach Ablauf des Geschäftsjahres eine feste Vergütung von 32 TEUR. Der Vorsitzende erhält das Zweieinhalbfache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages. Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss angehören, erhalten zusätzlich ein Viertel der festen Vergütung, Vorsitzende eines Ausschusses des Aufsichtsrats erhalten zusätzlich ein weiteres Viertel der festen Vergütung. Insgesamt erhalten Aufsichtsratsmitglieder jedoch höchstens das Vierfache der festen Vergütung. Die Vergütung ist nach der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung über die Gewinnverwendung zahlbar.

Der Aufsichtsrat hat einmalig auf Teile seiner Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2019/​2020 verzichtet und dies dem Vorstand am 27.05.2020 mitgeteilt. Der Vorstand hat den Vergütungsverzicht im Namen der Gesellschaft am 07.09.2020 angenommen. Die Aufsichtsratsvergütung belief sich im Geschäftsjahr 2019/​2020 auf insgesamt 269 TEUR (Vorjahr 321 TEUR), davon wurden 64 TEUR (Vorjahr 64 TEUR) für Tätigkeiten in Ausschüssen aufgewandt. Seit dem Geschäftsjahr 2013/​2014 erhalten die Aufsichtsratsmitglieder keine erfolgsorientierte Vergütung mehr.

Angaben zum gezeichneten Kapital

ANGABEN ZUM GEZEICHNETEN KAPITAL UND OFFENLEGUNG VON MÖGLICHEN ÜBERNAHMEHEMMNISSEN (§ 315A HGB)

Das Grundkapital beträgt 10.143.240,00 EUR und ist unterteilt in 10.143.240 Inhaberaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Dem Vorstand sind keine Beschränkungen bekannt, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, ausgenommen die von der Bertrandt AG gehaltenen eigenen Anteile und die unter dem Mitarbeiteraktienprogramm bezogenen Aktien, die einer vertraglichen Sperrfrist unterliegen.

Mehr als 10% der Stimmrechte halten die nachfolgend aufgeführten Anteilseigner:

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Dr. Ing. h. c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart, Deutschland: per 15. Juni 2016 zuletzt mitgeteilter Stimmrechtsanteil 28,97%
Friedrich Boysen Holding GmbH, Altensteig, Deutschland: per 21. Februar 2011 zuletzt mitgeteilter Stimmrechtsanteil 14,90%

Im Übrigen verweisen wir auf die weiteren Angaben im Konzern-Anhang unter Ziffer [45]. Für Inhaber von Aktien gelten keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnis verleihen. Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands orientieren sich an den §§ 84, 85 Aktiengesetz (AktG) in Verbindung mit § 6 der Satzung. Satzungsänderungen bedürfen gemäß § 179 AktG in Verbindung mit § 18 Abs. 1 der Satzung eines Beschlusses der Hauptversammlung, der grundsätzlich mit einfacher Mehrheit gefasst werden muss.

Der Vorstand ist von der Hauptversammlung am 20. Februar 2019 ermächtigt worden, bis zum 31. Januar 2024 eigene Aktien mit einem Anteil am Grundkapital in Höhe von insgesamt bis zu 1.000.000,00 EUR zu erwerben. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Februar 2017 wurde der Vorstand ferner ermächtigt, das Grundkapital der Bertrandt Aktiengesellschaft bis zum 31. Januar 2022 gemäß Satzung mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen (einschließlich sogenannter gemischter Sacheinlagen) einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um bis zu 4.000.000,00 EUR, zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2017).

Die Bertrandt AG hat folgende wesentliche Vereinbarung getroffen, die Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels (Change-of-Control) beinhaltet: Unbeanspruchte Kreditrahmenvereinbarungen sehen ein außerordentliches Kündigungsrecht der Kreditgeber vor. Mit Mitgliedern des Vorstands beziehungsweise Arbeitnehmern bestehen keine Vereinbarungen über Entschädigungen für den Fall eines Kontrollwechsels.

Chancen- und Risikobericht

Das Rechnungswesen, die interne Revision und das Controlling von Bertrandt arbeiten mit einem rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystem, das die vollständige, richtige und zeitnahe Übermittlung von Informationen gewährleistet. Zunächst werden in diesem Kapitel das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem beschrieben. Im weiteren Verlauf werden sowohl die relevanten Risiken als auch die Chancen betrachtet, die die Geschäftstätigkeit von Bertrandt beeinflussen können.

BESCHREIBUNG DER WESENTLICHEN MERKMALE DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS

Die Einzelabschlüsse der Bertrandt AG und der Tochtergesellschaften werden nach dem jeweiligen Landesrecht erstellt und in einen Abschluss gemäß IFRS übergeleitet. Die vorgegebenen Konzern-Richtlinien des Bilanzierungshandbuchs gewährleisten dabei eine einheitliche Bilanzierung und Bewertung. Die Einzelabschlüsse der Tochtergesellschaften werden geprüft oder einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Zudem werden sie unter Beachtung des vorgelegten Berichts der Abschlussprüfer plausibilisiert. Eine klare Abgrenzung der Verantwortungsbereiche, die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips, der Einsatz von zahlreichen IT-Berechtigungskonzepten, die verschlüsselte Versendung von Informationen und die Durchführung von Plausibilitätskontrollen sind ebenfalls wichtige Kontrollelemente, die bei der Erstellung von Jahresabschlüssen Anwendung finden. Die Mitarbeiter werden laufend über bilanzrechtliche Themenstellungen informiert und kontinuierlich geschult.

BESCHREIBUNG DER WESENTLICHEN MERKMALE DES RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS

Ziel unseres Risikomanagementsystems ist es, potenzielle Risiken frühestmöglich zu identifizieren und zu minimieren beziehungsweise vollständig zu vermeiden. Dadurch sollen mögliche Schäden vom Unternehmen und eine potenzielle Bestandsgefährdung abgewendet werden. Das vierstufige interne Kontroll- und Risikomanagementsystem des Bertrandt-Konzerns identifiziert und dokumentiert ergebnis- und bestandsgefährdende Risiken.

Es bezieht alle in- und ausländischen Gesellschaften des Bertrandt-Konzerns ein. Bei der Identifikation der Risiken und der Erarbeitung von Gegenmaßnahmen arbeiten der Vorstand, die Geschäftsführung der jeweiligen Niederlassung und Zentralfunktionen wie das Konzern-Controlling eng zusammen. Regelmäßige sowie Ad-hoc-Risikoerhebungen bewerten so alle Risiken, die unsere Geschäftsentwicklung beeinflussen könnten, hinsichtlich ihrer Höhe, Eintrittswahrscheinlichkeit und Bedeutung. Dabei werden ähnliche oder gleiche Risiken bei in- und ausländischen Gesellschaften zusammengefasst und so in ihrer Bedeutung für den Konzern transparent gemacht. Abhängig vom Ergebnis werden geeignete Maßnahmen zur Gegensteuerung mit hoher Priorität erarbeitet, mit Best-Practice-Maßnahmen verglichen und die so erarbeitete Strategie wird zeitnah von der jeweiligen Geschäftsführung in Zusammenarbeit mit den notwendigen Zentralfunktionen umgesetzt.

→ GRAFIK 21

Die Bewertung und die Identifikation der Risiken erfolgen pro Niederlassung anhand der maximalen Schadenshöhe und der Eintrittswahrscheinlichkeit. Die Schadenshöhe beschreibt die Auswirkung auf das EBIT der jeweiligen Niederlassung.

Die Kategorien "Schadenshöhe" sind im Detail:

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Gering entspricht einer Schadenshöhe zwischen 50 und 250 TEUR
Mittel entspricht einer Schadenshöhe zwischen 250 und 500 TEUR
Hoch entspricht einer Schadenshöhe zwischen 500 und 1.500 TEUR
Sehr hoch entspricht einer Schadenshöhe über 1.500 TEUR

Die Kategorien "Eintrittswahrscheinlichkeit" sind im Detail:

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Gering entspricht einer Wahrscheinlichkeit zwischen null und 25%
Mittel entspricht einer Wahrscheinlichkeit zwischen 25 und 50%
Hoch entspricht einer Wahrscheinlichkeit zwischen 50 und 75%
Sehr hoch entspricht einer Wahrscheinlichkeit zwischen 75 und 100%

Darauf aufbauend erfolgen bei den Risiken eine Brutto- und eine Nettobewertung. Bei der Bruttobewertung wird der Risikofall bewertet ohne Berücksichtigung bereits getroffener Gegenmaßnahmen. Die Nettobewertung berücksichtigt die getroffenen Gegenmaßnahmen und ermöglicht somit, die Wirksamkeit der getroffenen Gegenmaßnahmen zu beurteilen. Aus der Multiplikation der Schadenshöhe mit der Eintrittswahrscheinlichkeit errechnet sich dann der Schadenserwartungswert eines Risikos. Aggregiert für den Gesamtkonzern wird so nach A-, B- oder C-Risiken unterschieden:

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A-Risiko entspricht einem Schadenserwartungswert von ≥ 3,0 Mio. EUR
B-Risiko entspricht einem Schadenserwartungswert von ≥ 1,5 Mio. EUR bis 3,0 Mio. EUR
C-Risiko entspricht einem Schadenserwartungswert von < 1,5 Mio. EUR

Die identifizierten Risiken werden mehrmals jährlich aktualisiert und in einem aggregierten Risikobericht dargestellt, der es dem Vorstand ermöglicht, sich einen Überblick über die Risikosituation des Konzerns zu verschaffen. Neue Risiken, die zwischen den Aktualisierungsintervallen auftreten, werden gegebenenfalls als Ad-hoc-Risikomeldung erfasst und dem Vorstand berichtet.

Das Risikoprofil von Bertrandt wird laufend aktualisiert und zeigt nachfolgende potenzielle Einzelrisiken. Diese identifizierten Risiken werden darüber hinaus einer Bewertung unterzogen, um festzustellen, ob es sich um essenzielle Risiken handelt. Außerdem wurden Risiken von untergeordneter Bedeutung plausibilisiert, jedoch wegen deren geringer Eintrittswahrscheinlichkeit, der erwarteten Schadenshöhe und aus Gründen der Wesentlichkeit nicht gesondert dargestellt.

FINANZRISIKEN

Der Bertrandt-Konzern ist als international tätiger Dienstleister Finanzrisiken ausgesetzt. Diese Finanzrisiken umfassen Ausfallrisiken für Kundenforderungen, Liquiditätsrisiken, Produkthaftungs- und Nachforderungsrisiken sowie Risiken aus Zins- und Währungskursschwankungen. Die Absicherung dieser Risiken erfolgt zentral durch das Konzern-Treasury. Durch eine auf einen festen Planungshorizont ausgerichtete Liquiditätsvorschau, im Bertrandt-Konzern vorhandene, nicht ausgenutzte Kreditlinien sowie alternative Finanzierungsinstrumente sehen wir die Liquiditätsversorgung jederzeit sichergestellt. Bei Bedarf ermöglicht der Einsatz von Finanzderivaten die Steuerung in den einzelnen Zinsbindungsfrist- und Währungssegmenten. Aufgrund des zusätzlichen Risikos von Forderungsausfällen durch die Coronavirus-Pandemie werden die Finanzrisiken der Kategorie A, mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit zugeordnet. Das Risiko eines möglichen Forderungsausfalls soll durch präventive Bonitätsprüfungen minimiert werden. Bertrandt hat angesichts der nicht abschließend zu beurteilenden Auswirkungen der weltweiten Coronavirus-Pandemie ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen. Dieses umfasst uunter anderem den Einsatz von Kurzarbeit sowie die Prüfung und den Abschluss bedarfsgerechter Kredite von zinsgünstigen länderspezifischen staatlichen Coronahilfsprogrammen im Ausland.

Individuellen Einzelrisiken wird im Bedarfsfall durch einzelfallbasierte Kreditversicherungen Rechnung getragen. Einem eventuellen Produkthaftungsrisiko wird durch eine entsprechende Versicherung begegnet. Nachforderungen von Kunden wird durch ein stringentes Projektmanagement entgegengewirkt. Dieses Risiko wird als B-Risiko mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit eingestuft.

ÄNDERUNG DER OUTSOURCINGSTRATEGIE DER OEM UND UMFANG DER VERGEBENEN PROJEKTE

In den letzten Jahren hat die Automobilindustrie durch die steigende Anzahl von Antriebstechnologien, die zunehmende Modellvielfalt und eine Verkürzung der Modellzyklen das Outsourcing von Entwicklungsdienstleistungen forciert. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Hersteller in Teilbereichen Entwicklungsdienstleistungen wieder selbst erbringen. Diese Entwicklung könnte durch Kosteneinsparungen der Hersteller aufgrund der Coronavirus-Pandemie zusätzlich verstärkt werden. Dies hätte für Bertrandt eine Reduzierung des aktuellen und des zukünftigen Geschäftsvolumens zur Folge, die sich negativ auf die Umsatz- und Ertragslage des Unternehmens auswirken könnte. Das Risiko einer kundenseitigen Änderung der Outsourcing-Strategie ist nach Einschätzung von Bertrandt ein Risiko der Kategorie A, verbunden mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit. Die seit Ende September 2015 geführte öffentliche Diskussion um die Messung von Emissionswerten bei Pkw und die Debatte über eine mögliche Anpassung bei der Messmethodik durch die Gesetzgeber beschäftigt immer noch alle Akteure der deutschen Automobilbranche. Als Konsequenz daraus rückt die Elektromobilität stärker in den Fokus ihrer Technologie-Entwicklung. Ein strategischer Wandel in der Antriebstechnologie ist in vollem Gange. Mittelfristige Modellplanungen können vor diesem Hintergrund vielfach geprüft und überarbeitet werden, was in einer Reduzierung der Variantenvielfalt münden kann. Zusätzlich belastet die Coronavirus-Pandemie Unternehmen und die gesamte Wirtschaft stark, was ein erhöhtes Risiko für Projektstopps und -verschiebungen darstellt. Entsprechend wird dieses Risiko bei Bertrandt als A-Risiko, mit der Eintrittswahrscheinlichkeit hoch eingestuft.

PREISENTWICKLUNG

Die Automobilindustrie weist traditionell eine hohe Preissensitivität auf und effiziente Prozessstrukturen werden gefordert. Zudem wirkt sich hier auch das gesteigerte Maß an Komplexität als Folge der formaljuristischen Anpassungen im Bereich der Werkverträge aus. Ein höheres Maß an geforderten Entwicklungsumfängen aus Ländern mit niedrigeren Lohnkosten lässt sich beobachten. Prognoseanpassungen und Sparprogramme einzelner Kunden können zu einer angespannten Preissituation und einem restriktiveren Vergabeverhalten führen. Der Bertrandt-Konzern begegnet diesen Rahmenbedingungen mit einer optimierten Kostenstruktur, einem hohen Maß an Qualität und einer projektbezogenen Standortdiversifikation im Ausland. Ein preislicher Wettbewerb wird demnach dauerhaft bestehen. Daher stuft Bertrandt dies als A-Risiko ein, verbunden mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit.

IMPLEMENTIERUNG NEUER PROZESSE

Fester Bestandteil des Geschäftsmodells eines Entwicklungsdienstleisters wie Bertrandt ist die ständige Orientierung an den technischen Bedürfnissen der Kunden. Das bringt die fortlaufende Implementierung neuer Prozesse, Softwaretools und Systeme mit sich. Die fehlerfreie Umsetzung der Einführung ist notwendig, um die obligatorischen Zertifizierungen zu erhalten. Ferner könnte die mangelhafte Umsetzung neuer Prozesse zu Effektivitäts- und Effizienzverlusten führen. Um diesem Risiko adäquat zu begegnen, hat Bertrandt ein ganzheitliches Managementsystem installiert, um nicht-finanzielle Leistungsindikatoren regelmäßig zu messen und zu beurteilen. Das dient der Erfüllung der Anforderungen von Kunden, Partnern, Gesetzgebern/​Behörden und weiteren Interessensträgern. Das Managementsystem fokussiert die Mitarbeiter von Bertrandt darauf, effektiv und fehlerfrei zu arbeiten sowie Optimierungspotenziale aufzudecken und aktiv an der Weiterentwicklung der Prozesse mitzuwirken.

Das Managementsystem wird jährlich von externen Zertifizierungsstellen geprüft. Grundlage bilden die Anforderungen und Vorgaben der folgenden Normen:

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DIN EN ISO 9001 Qualitätsmanagement - DIN EN ISO 14001 Umweltmanagement - DIN ISO/​IEC 27001 Informationssicherheit verbunden mit dem Branchenstandard TISAX/​ Prototypenschutz des VDA (Verband der Automobilindustrie)
DIN ISO 45001 Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement verbunden mit dem AMS (Arbeitsschutz mit System) der VBG (Verwaltungsberufsgenossenschaft)
DIN EN ISO/​IEC 17025 für akkreditierte Prüflabore
EN 9100 Qualitätsmanagement für die Bereiche der Konstruktions-, Entwicklungsumfänge und Softwareentwicklung für die Luftfahrtindustrie
DIN EN ISO 13485 Qualitätsmanagement für die Bereiche der Entwicklungs- und Verifizierungsdienstleistungen im elektromechanischen Medizinproduktebereich und Entwicklung von Medizinproduktsoftware
Energieaudit nach EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen)

Die Bewertung der Geschäftsprozesse erfolgt durch das interne Managementsystem aggregiert über die Niederlassungen für den Bertrandt-Konzern. Die Gesamtbewertung repräsentiert den Status der Geschäftsprozesse, die in insgesamt fünf Bewertungsbereiche in Anlehnung an die High-Level-Struktur der Managementsystem-Normen gegliedert ist:

I. Leistung des Managementsystems (zum Beispiel: Zielprozess des Managementsystems und dessen Erreichung, Ergebnisse aus Audits und Begutachtungen, Steuerung der Ressourcen)

II. Dienstleistungserbringung (zum Beispiel: Rückmeldungen von Kunden, Reklamationsmanagement, Lieferantenbeziehungen, Projektabwicklung)

III. Kontinuierliche Verbesserung (zum Beispiel: Status von Maßnahmen zur nachhaltigen Fehlerbeseitigung, zur Vorbeugung von potenziellen Fehlern und zur Reaktion auf absehbare Veränderungen, zur Effizienzsteigerung und zum Innovationsmanagement)

IV. Risikomanagement (zum Beispiel: Status und Umgang mit Prozess-, Sicherheits- und Umweltrisiken, insbesondere deren Vorbeugung und Vermeidung, Unternehmenssicherheit sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz)

V. Mitarbeiter und Human Resources (zum Beispiel: Mitarbeiterorientierung, Fluktuationsquote, betriebliches Gesundheitsmanagement)

Als Grundlage der Bewertung der Geschäftsprozesse dient eine 100-Punkte-Skala, deren Werte nachfolgend mit folgenden Aussagen verknüpft werden:

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< 50 Der betrachtete Geschäftsprozess weist Abweichungen von den Soll-Vorgaben auf. Die Ursache für die Abweichung muss ermittelt und nachhaltige Maßnahmen zur Korrektur müssen eingeleitet werden. Die Wirksamkeit muss sichergestellt sein.
50-75 Der betrachtete Geschäftsprozess ist stabil und beherrscht. Es ist jedoch mit Änderungen und potenziellen Abweichungen zu rechnen. Es müssen Maßnahmen zur Vorbeugung eingeleitet werden. Die Wirksamkeit muss sichergestellt sein.
> 75 Der betrachtete Geschäftsprozess ist stabil und beherrscht, die Nachhaltigkeit und die Wirksamkeit sind sichergestellt. Die Aktivitäten konzentrieren sich auf die Aufrechterhaltung oder Effizienzsteigerung und Leistungsoptimierung.

Das durchgeführte Bewertungsverfahren der Geschäftsprozesse des Bertrandt-Konzerns ergibt für das Geschäftsjahr 2019/​2020 folgende Ergebnisse für unsere nicht-finanziellen Leistungsindikatoren:

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Bewertungsbereiche Punkte
I. Leistung des Managementsystems 86 (Vorjahr 86)
II. Dienstleistungserbringung 82 (Vorjahr 82)
III. Kontinuierliche Verbesserung 79 (Vorjahr (80)
IV. Risikomanagement 93 (Vorjahr 91)
V. Mitarbeiter und Human Resources 81 (Vorjahr 85)

Die Ergebnisse sind als Indikatoren zur Aussage der Stabilität und der Nachhaltigkeit der Geschäftsprozesse des integrierten Managementsystems von Bertrandt zu bewerten. Alle Ergebnisse der Bewertungsbereiche liegen wie im Vorjahr eindeutig über der 75-Punkte-Grenze, die die Geschäftsprozesse als stabil und beherrscht ausweist.

Über die bereits im vergangenen Geschäftsjahr eingeleiteten Maßnahmenpakete hinaus wurden konzernweite Veränderungen erforderlich. Diese wurden im Rahmen des Organisationsprojektes "Strategy, People, Success" in die Wege geleitet. Hierdurch wird den Trends Digitalisierung und Elektromobilität sowie der sich verändernden Kunden- und Wettbewerbslandschaft Rechnung getragen. Auf diese Weise gelang es, die Leistung des Managementsystems und die Stabilität der Prozesse auf hohem Vorjahresniveau zu halten. Die Integrität des Managementsystems ist sichergestellt. Auch im Bewertungsbereich der Dienstleistungserbringung konnte der Wert, trotz der vielfältigen Herausforderungen, gehalten werden. Der Grad der Kundenzufriedenheit ist ähnlich positiv. Das im vorherigen Geschäftsjahr neu konzipierte Instrumentarium zum Maßnahmenmanagement wurde eingeführt. Zahlreiche Verbesserungs- und Optimierungsmaßnahmen sind eingeleitet und darin erfasst. Die Veränderungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen und greifen erst nachgelagert. Daraus hervorgehend gibt der Wert zur kontinuierlichen Verbesserung leicht nach. Durch Anpassungen in den Bereichen IT-Sicherheit und der Corporate Security sowie durch die Umsetzung des TISAX Informationssicherheitsstandards des VDA konnte der Wert des Bewertungsbereichs Risikomanagement gegenüber dem Vorjahr verbessert werden. Im Umgang mit der Coronavirus-Pandemie erweist sich das etablierte Managementsystem als äußerst zuverlässig und robust. Trotz des zuverlässigen Pandemiemanagements sind die Auswirkungen der Pandemie spürbar: So mussten zahlreiche, bewährte Maßnahmen im Gesundheitsmanagement aus Infektionsschutzgründen zurückgefahren werden. Kurzarbeit und die wirtschaftliche Situation in der Automobilbranche verstärken die Auswirkungen auf den Bewertungsbereich Mitarbeiter und Human Resources zusätzlich. Dies erklärt hier den leichten Rückgang. Dass mit dem Maßnahmenpaket "Arbeitswelt der Zukunft" ein guter und richtiger Schritt getan wurde, zeigt sich jetzt nicht zuletzt in der verbreiteten und ausfallsicheren Nutzung des mobilen Arbeitens.

Deshalb konzentrieren sich die Aktivitäten des Managements auf die Aufrechterhaltung und Optimierung der Leistungen für unsere Kunden. Das Risiko der Implementierung neuer Prozesse schätzt Bertrandt unverändert als Risiko der Kategorie B ein mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit.

IT-SICHERHEIT

Als Entwicklungsdienstleister ist Bertrandt in hohem Maße auf eine reibungslos funktionierende und sichere elektronische Datenverarbeitung angewiesen. Auf den stetigen Wandel der Geschäftsprozesse und den Kostendruck müssen wir sehr schnell mit Lösungen reagieren. Die Herausforderung dabei ist es, die Gesamtkosten der IT zu optimieren sowie gleichzeitig Funktionalität und Sicherheit zu erhöhen. Seit 2005 sind gruppenweit interne Security-Circles etabliert, die die einheitlichen Sicherheitsstandards definieren und überwachen. Von 2006 an wurden wir an verschiedenen Standorten nach ISO 27001 zertifiziert und haben weitergehende interne IT-Sicherheitsprozesse mit Hilfe einheitlicher Standards implementiert, die auch kontinuierlich mit unseren Kunden abgestimmt werden. Bertrandt setzt fortwährend verschiedene Lösungen ein, um Schwachstellen zu identifizieren, beispielsweise neueste Firewalls, Intrusion-Detection-Systeme oder auch sogenannte Content-Scanner. Zur Erhöhung der Sicherheit wurden zusätzliche Maßnahmen umgesetzt, zum Beispiel eine Zwei-Faktor-Authentifizierung oder auch starke Verschlüsselungen für Kundenanbindungen. Darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr 2015/​2016 die Position eines Chief Information Security Officer (CISO) eingerichtet. Aggregiert auf den Gesamtkonzern ist dieses Risiko der Kategorie A zuzuordnen. Angesichts der umfangreichen präventiven Maßnahmen wird die Eintrittswahrscheinlichkeit als gering gesehen.

PERSONAL

Eine unzureichende Verfügbarkeit und die Fluktuation von qualifiziertem Personal könnten sich hemmend auf die Geschäftsentwicklung auswirken. In dieser Kategorie werden daher die Knappheit an qualifizierten Bewerbern und das daraus erwachsende Risiko für das Unternehmen subsumiert. Die Rekrutierung qualifizierten Personals sowie die stetige Fortbildung der Mitarbeiter sichern die Verfügbarkeit des notwendigen Know-hows und das Unternehmenswachstum. Bertrandt ist daher stets darauf bedacht, seiner Belegschaft ein attraktives Arbeitsumfeld mit interessanten, abwechslungsreichen und anspruchsvollen Tätigkeiten zu bieten. Dennoch ist ein Wechsel von Mitarbeitern beispielsweise zum Kunden nicht gänzlich auszuschließen, da diese auch sehr attraktive berufliche Perspektiven bieten können. Das Risiko der Fluktuation ist aus Sicht von Bertrandt der Kategorie C zuzuordnen, verbunden mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit. Das Risiko der Knappheit an qualifiziertem Personal ist momentan in die Kategorie B einzuordnen, ebenso mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit.

UNTERNEHMENSSICHERHEIT

Im Geschäftsjahr 2019/​2020 ist das Risiko Unternehmenssicherheit neu in Kategorie B mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit hinzugekommen. Um den zukünftigen Konzernerfordernissen gerecht zu werden, wurde das Security Risk Management (in Anlehnung an die ISO 31000) neu strukturiert. Unter Berücksichtigung von Erfahrungen aus der Vergangenheit, der Gegenwart aber auch zukünftigen Trends wurden die bisherigen Risiken neu kategorisiert, um weitere Deliktbereiche erweitert, zu einer einzigen Kennzahl zusammengeführt und damit methodisch zielgerichteter berechnet. Diese drückt nun in aggregierter Form das durchschnittliche Risiko von Sicherheitsvorfällen aus den verschiedenen Deliktbereichen in der Corporate Security aus. Corporate Security bedeutet insgesamt strategisch und operativ Vorkehrungen sowie Maßnahmen zum Schutz der Assets des Unternehmens zu treffen, welche für das Fortbestehen von diesem erforderlich sind. Durch Sicherheitsvorfälle im Bereich Corporate Security könnte die Geschäftstätigkeit von Bertrandt maßgeblich behindert werden. In dieser Kategorie werden daher Delikte/​Vorfälle u. a. aus den Bereichen Gewaltkriminalität, gewaltlose und organisierte Kriminalität, Wirtschafts- und Industriespionage, Sabotage, Extremismus sowie aus der Organisation hervorgehende Bedrohungen, betrachtet. Ziel hierbei ist einerseits der Schutz der Mitarbeitenden und des Bertrandt-Eigentums, aber auch der Schutz von Informationen und der Reputation sowie die Aufrechterhaltung der Fähigkeiten und Prozesse.

GESAMTRISIKO

Das beschriebene Frühwarnsystem unterstützt das Management dabei, bestehende Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. Das Risikofrüherkennungs- und Überwachungssystem wurde wie jedes Jahr im Rahmen der diesjährigen Abschlussprüfung einer Pflichtprüfung unterzogen. Zusammenfassend ergibt die Risikoanalyse auf Basis der uns heute bekannten Informationen ein zufriedenstellendes Ergebnis: Der maximale Schadenserwartungswert nach Gegenmaßnahmen stieg bedingt durch Effekte der Coronavirus-Pandemie an. Risiken mit einem existenzgefährdenden Schadens- oder Gefährdungspotenzial für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bertrandt-Konzerns sind derzeit jedoch weiterhin nicht erkennbar.

CHANCEN

Als Technologieunternehmen steht Bertrandt als kompetenter Partner an der Seite seiner Kunden. Ziel ist es, das Unternehmen durch eine nachhaltige Unternehmensführung erfolgreich am Markt zu positionieren und seine führende Marktstellung durch ein breites und tiefes Leistungsspektrum weiter auszubauen. Die drei wesentlichen Treiber des Bertrandt-Geschäftsmodells sind Modellvielfalt, technologischer Fortschritt und Fremdvergabeverhalten. Im Folgenden wird die mögliche Entwicklung dieser drei Einflussfaktoren aus Sicht der Bertrandt AG dargestellt und die sich daraus ergebenden Chancen für den Konzern werden abgeleitet.

Die Kategorie "Eintrittswahrscheinlichkeit" für diese Trends unterteilt Bertrandt wie folgt:

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Gering entspricht einer Wahrscheinlichkeit zwischen null und 25%
Mittel entspricht einer Wahrscheinlichkeit zwischen 25 und 50%
Hoch entspricht einer Wahrscheinlichkeit zwischen 50 und 75%
Sehr hoch entspricht einer Wahrscheinlichkeit zwischen 75 und 100%

Bezüglich der möglichen finanziellen Auswirkungen der Chancen unterscheidet Bertrandt die folgenden Kategorien:

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Unwesentlich entspricht einem positiven Einfluss auf die Gesamtleistung bis zu zwei Prozent
Moderat entspricht einem positiven Einfluss auf die Gesamtleistung zwischen zwei und fünf Prozent
Wesentlich entspricht einem positiven Einfluss auf die Gesamtleistung von mehr als fünf Prozent

MODELLVIELFALT

Die seit Ende September 2015 geführte öffentliche Diskussion um die Messung von Emissionswerten bei Pkw und die Debatte über eine mögliche Anpassung bei der Messmethodik durch die Gesetzgeber beschäftigen immer noch alle Akteure der deutschen Automobilbranche. Als Konsequenz daraus rückt für viele Automobilhersteller Elektromobilität stärker in den Fokus ihrer Technologie-Entwicklung. Ein strategischer Wandel in der Antriebstechnologie zeichnet sich ab. Mittelfristige Modellplanungen werden vor diesem Hintergrund vielfach geprüft und überarbeitet, was in einer Ausweitung alternativer Antriebsvarianten münden kann. Nach Einschätzung des VDA wird das Modellangebot von Elektro-Pkw in den nächsten Jahren bis 2023 von aktuell 70 auf rund 150 Modelle mehr als verdoppelt. Bis im Jahr 2024 prognostiziert der VDA Investitionen in die Entwicklung neuer Antriebe in Höhe von 50 Mrd. EUR. Dies führt zu einer eindrucksvollen Modelloffensive. Neben der eigentlichen Entwicklungsarbeit für das Fahrzeug an sich ergibt sich durch die Adaption dieser verschiedenen Antriebs- und Getriebevarianten weiteres Geschäftspotenzial für Entwicklungsdienstleister, so die Experten in einer Studie von Berylls. Die Eintrittswahrscheinlichkeit für dieses Szenario schätzt Bertrandt aus diesem Grund hoch ein bei einem wesentlichen Einfluss auf die Gesamtleistung. Im Vergleich zum vorangegangenen Geschäftsjahr hat sich die Einschätzung nicht verändert.

TECHNOLOGISCHER FORTSCHRITT

Das zukünftige Wachstum der Automobilindustrie wird laut dem VDA durch tiefgreifende strukturelle Veränderungen auf regionaler, wirtschaftlicher und vor allem technologischer Ebene deutlich. Weitere große Innovationstreiber der Branche sind die Digitalisierung, Vernetzung sowie das autonome Fahren. Die Investitionen in Höhe von 25 Mrd. EUR bis 2024 werden nach Angabe des VDA unter anderem in die Entwicklung der Digitalisierung, vor allem in die Bereiche für einen sicheren, effizienten und komfortablen Straßenverkehr fließen. Die größten finanziellen Anstrengungen unternehmen die deutsche Automobilindustrie jedoch, um das Ziel einer klimaneutralen Mobilität bis spätestens im Jahr 2050 erreichen zu können. Laut der Aussage von Hildegard Müller, der Präsidentin des VDA aus dem Oktober 2020 werden die Mitgliedsunternehmen in den nächsten Jahren mehr als 50 Mrd. EUR in den Ausbau der Elektromobilität investieren.

In der Luftfahrtindustrie wurde durch die Coronavirus-Pandemie die größte Krise der Branche ausgelöst. Aktuell gehen die Flugzeughersteller von einem schrittweisen Wiederanstieg der Produktionszahlen nach der Pandemie aus. Sie rechnen mit Produktionszahlen auf dem Vorkrisenniveau bis spätestens im Jahr 2025. Besonders das Ziel des klimaneutralen Fliegens bis im Jahr 2050 erfordert Investitionen in die Forschung und Entwicklung. Zusätzliche Projekte wie der Antrieb von Flugzeugen mit Wasserstoff, unbemanntes Fliegen sowie Vernetzung und Digitalisierung stellen weitere Entwicklungsbereiche der Luftfahrt dar.

In den weiteren Schwerpunktbranchen von Bertrandt außerhalb der Automobil- und Luftfahrtindustrie stellt ebenfalls die zunehmende Digitalisierung von Prozessen einen großen Einfluss dar. Intelligente, digital vernetzte Systeme bilden die Grundlage für die Umsetzung effizienterer Wertschöpfungsketten - von der Idee eines Produkts über die Entwicklung, Fertigung, Nutzung bis hin zu Wartung und Recycling. Industrie 4.0 bietet für Deutschland als international führenden Industrieausrüster große Chancen. Die Unsicherheit deutscher Unternehmen im Hinblick auf die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung hat sich besonders durch die Coronavirus-Pandemie deutlich vergrößert. Diese Entwicklung spiegelt sich auch im Geschäftsklimaindex des ifo Instituts - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V. - wider. Nach leichten Anstiegen in den letzten Monaten hat sich die Stimmung aufgrund der ansteigenden Infektionszahlen erneut eingetrübt. Besonders im Dienstleistungssektor hat sich das Geschäftsklima verschlechtert, die Sorgen der deutschen Wirtschaft nahmen im Oktober 2020 zu.

Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines weiterhin steigenden technologischen Anspruchs in den Zielbranchen des Bertrandt-Konzerns wird nach heutigem Stand hoch eingeschätzt, bei einem wesentlichen Einfluss auf die Gesamtleistung. Diese Beurteilung entspricht der des Vorjahres.

FREMDVERGABEVERHALTEN

Nach Einschätzung einer Studie des Verbands der Automobilindustrie (VDA) ist ein langfristiger Trend für steigende Vergabeumfänge erkennbar. Besonders bei der Serienentwicklung von Fahrzeugen sowie im Rahmen der Entwicklung neuer Technologien, wie autonomes Fahren und Software im Fahrzeug entstehen Umsatzpotenziale für Entwicklungsdienstleister. Neue Kooperationsmodelle sowie ein Ausbau der Kompetenzen der Entwicklungsdienstleister werden nötig sein, um den steigenden Anforderungen der Kunden gerecht zu werden. Der VDA geht daher von einem Wachstum des Gesamtmarktes bis 2030 in Höhe von 40% im Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019 aus. Das würde ein Auftragsvolumen für die Entwickler von Fahrzeugen und Fahrzeugtechnologien in Höhe von 29 Mrd. EUR bedeuten.

Die tatsächliche Entwicklung hängt entscheidend vom weiteren Verlauf der Coronavirus-Pandemie ab. Die Eintrittswahrscheinlichkeit einer grundsätzlich weiterhin steigenden Fremdvergabe von Entwicklungsdienstleistungen in der Kernbranche des Bertrandt-Konzerns schätzen wir nach heutigem Stand daher hoch ein bei einem wesentlichen Einfluss auf die Gesamtleistung. Dieser Umstand hat sich seit dem vergangenen Geschäftsjahr nicht verändert.

GESAMTCHANCEN

Die wesentlichen Einflussfaktoren auf das Bertrandt-Geschäftsmodell sind, abgesehen vom weiteren Verlauf der Coronavirus-Pandemie, aus Sicht des Unternehmens intakt und bieten weiterhin Potenziale für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung. Die gesamtwirtschaftlichen Prognosen der Wirtschaftsforschungsinstitute sind für das Jahr 2021 und darüber hinaus - unter dem Vorbehalt des Risikos der weiteren Pandemieentwicklung - deutlich positiv. Eine weitere Zunahme der Modellvielfalt bei elektrifizierten Fahrzeugen, der weiterhin bestehende technologische Fortschritt sowie ein anhaltendes Fremdvergabeverhalten sind auch nach Ansicht externer Experten wahrscheinlich. Vor dem Hintergrund der aktuellen Rahmenbedingungen aufgrund des Coronavirus und der daraus resultierende Einfluss auf die konjunkturelle und branchenspezifische Lage, ist eine zuverlässige und realistische Einschätzung zu der konkreten Entwicklung für das Geschäftsjahr 2020/​2021 allerdings nicht möglich. Zusammenfassend ergibt die Chancenanalyse auf Basis der uns heute bekannten externen Studien und eigenen geführten Gesprächen ein grundsätzlich intaktes Bild. Inwieweit sich die weitere Entwicklung der Coronavirus-Pandemie auf die Gesamtchancen von Bertrandt auswirken, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend vorhersehbar.

FAZIT

Der Ausblick auf das kommende Geschäftsjahr ist weiterhin von zahlreichen Entwicklungen in den für Bertrandt wichtigen Branchen geprägt, deren Ausgang aktuell nicht abschließend beurteilt werden kann. Je nach Entwicklung der aktuellen Coronavirus-Pandemie können sich für den Bertrandt-Konzern im kommenden Geschäftsjahr Chancen oder Risiken ergeben.

Prognosebericht

RAHMENBEDINGUNGEN

Die Experten der führenden deutschen Wirtschaftsinstitute gehen in ihrem Herbstgutachten 2020 von einem insgesamt verlangsamten Erholungsprozess im restlichen Prognosezeitraum aus. Nach Schätzungen dieser Experten ist im Jahr 2020 ein Rückgang des weltweiten Bruttoinlandsprodukts um 5,1% zu erwarten, gefolgt von einem Zuwachs von 4,8% im Jahr 2021. In 2022 wird von einem Wachstum des weltweiten Bruttoinlandsprodukts von 3,1% ausgegangen. Da der Welthandel der aktuellen Gemeinschaftsdiagnose zufolge zügig expandiert, dürfte sich die Erholung nach der Coronavirus-Pandemie fortsetzen. Trotzdem wird der Welthandel im laufenden Jahr 2020 zunächst um 6,6% sinken und soll dann im Jahr 2021 um 5,9% ausgeweitet werden. Im Jahr 2022 ist nach dieser Einschätzung mit einem Zuwachs des Welthandels um 5,5% zu rechnen.

In den USA soll laut dem Herbstgutachten 2020 auf einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 5,6% im laufenden Jahr, ein Anstieg im Jahr 2021 um 4,2% beziehungsweise 5,4% im Jahr 2022 folgen. Für China prognostizieren die Institute aufgrund des fortgeschrittenen Erholungsprozesses von den Folgen der Covid-19 Pandemie ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 1,4% in diesem Jahr. In den folgenden Jahren dürfte der Anstieg 9,0% beziehungsweise 5,5% im Jahr 2022 betragen.

Auch in der Europäischen Union ist eine konjunkturelle Abschwächung, verstärkt durch die COVID-19-Pandemie, spürbar. Das Bruttoinlandsprodukt soll im Jahr 2020 um 7,4% gegenüber dem Vorjahr sinken. Im Jahr 2021 bzw. 2022 ist ein Wachstum des europäischen Bruttoinlandsprodukts um 5,6% beziehungsweise 5,0% zu erwarten. In den Jahren 2020 und 2021 wird mit Zuwachsraten von 4,7% und 2,7% gerechnet.

Die dargestellten Prognosen zur voraussichtlichen Entwicklung der Wirtschaftsleistung werden von den jeweiligen Forschungsinstituten jeweils mit der Einschränkung versehen, dass große Prognoseunsicherheiten sowie Risiken vorliegen. Der weitere Verlauf der Coronavirus-Pandemie kann sich erheblich auf die aktuellen BIP-Schätzungen auswirken. Ob und inwieweit sich Entwicklungen bei der Impfstoffforschung schon positiv auf den gesamtwirtschaftlichen, branchen- oder unternehmensspezifischen Verlauf auswirken, ist zum heutigen Zeitpunkt nicht abschätzbar. Von der Pandemie unabhängige Risiken bestehen ebenfalls weiterhin fort. Zuvorderst hätte ein No-Deal-Szenario beim Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union erhebliche Auswirkungen auf die globalen Lieferketten.

BRANCHENSITUATION

Einige Forschungs- und Entwicklungsprogramme in den für Bertrandt relevanten Branchen stehen bedingt durch die Coronavirus-Pandemie temporär unter Budgetrestriktionen. Insgesamt weisen die verschiedenen Kunden und Branchen aber einen heterogen Umgang mit der Krise auf. Strategische Entwicklungsprogramme mit Bezug zu den Megatrends im Automobil-, Luftfahrt- der Medizinsektor sowie Projekte mit einem nahen Produktionsanlauf werden typischerweise aufrecht erhalten. Für das Gesamtjahr 2020 rechnet der VDA mit weltweit rund 66 Mio. Pkw-Neuzulassungen, was im Vergleich zum Vorjahr einem deutlichen Rückgang von 17% entspräche. Die Unternehmensberatung Berylls geht davon aus, dass die weltweite Automobilproduktion bis zum Jahr 2024 durch Impulse von E-Fahrzeugen auf 108,5 Mio. Fahrzeuge steigen kann, was eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 1,9% darstellt.

Die für eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung bei Bertrandt wesentlichen Markttrends umweltfreundliche individuelle Mobilität, vernetztes und autonomes Fahren sowie zunehmende Modell- und Variantenvielfalt bei Elektro- oder Hybridfahrzeugen sind nach wie vor intakt. Der VDA berichtet von einem neuen Höchststand am Elektro-Pkw Markt im September 2020, im bisherigen Jahresverlauf stiegen die Neuzulassungen um 174% an. Besonders durch die Verschärfung der EU-Klimaziele, laut welchen Europa bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent sein will, wird nach Angaben des VDA der klare Fokus auf die Elektromobilität gelegt. Zusätzlich werden alle Optionen benötigt, um diese Herausforderung zu bewältigen. Hierzu zählen beispielsweise weitere alternative Antriebsformen wie E-Fuels, Wasserstoff und regenerative Kraftstoffe. Bis im Jahr 2024 rechnet der VDA mit Investitionen in die Entwicklung der Antriebe in Höhe von 50 Mrd. EUR. Das Angebot an Pkw mit Elektroantrieben wird dadurch bis 2025 von aktuell 70 auf mehr als 150 Modelle verdoppelt.

Ein weiteres Ziel der deutschen Hersteller und Zulieferer ist zudem, den Straßenverkehr künftig noch sicherer und komfortabler zu machen, so der VDA. Dazu entwickeln die Branchenakteure automatisierte Fahrfunktionen, die auf bestehenden Fahrerassistenzsystemen aufbauen. Spurhalteassistenten warnen und lenken gegen, wenn das Auto von der Fahrbahn abzukommen droht. Durch diese und weitere Maßnahmen erhalten Fahrzeuginsassen und Verkehrsteilnehmer mehr Sicherheit.

Informations- und Kommunikationssysteme im Fahrzeug und die Vernetzung der Verkehrsträger mit dem Straßenverkehr und der Infrastruktur sind laut VDA ein Schlüsselthema für die Automobilindustrie. Car-IT ist laut dem Verband die wesentliche Grundlage für Innovationen in kommenden Fahrzeuggenerationen. Fahrzeughersteller und Fahrzeuge werden zu Dienstleistern für vernetzte Mobilität, die die Bedürfnisse der Fahrer erkennt und ihm assistierend zur Seite stehen.

Die Luftfahrtindustrie steht aktuell laut dem Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e. V. (BDLI) vor nie dagewesenen Herausforderungen. An der Schwelle zum klimaneutralen Fliegen hat sich die Branche ambitionierte Ziele gesetzt. In den vergangenen Jahren konnten der Schadstoffausstoß und die Lärmbelastung bereits um 80% pro Passagierkilometer gesenkt werden, wie der BDLI berichtet. Jedoch soll der internationale Luftverkehr nur noch klimaneutral wachsen, um bis im Jahr 2050 klimaneutral fliegen zu können. Deshalb werden seit Langem 90% der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in die Senkung der Emissionen investiert, um dieses Ziel zu erreichen. Neben den Umweltzielen hat die Coronavirus-Pandemie in der zivilen Luftfahrtindustrie die schwerste Krise der Branche ausgelöst. Durch den Zusammenbruch des weltweiten Flugverkehrs wurden zusätzlich Zulieferer in der gesamten Bundesrepublik getroffen. Um die Transformation des Luftfahrtsystems zu bewältigen und die strategische Industrie zu retten, wird Unterstützung aller Beteiligten, Zulieferer, Fluggesellschaften, Politik sowie der Behörden und Forschung nötig sein. Gleichzeitig werden strategische Innovationen in den zivilen und nicht-zivilen Luftfahrtsektoren auch in Krisenzeiten weiter vorangetrieben. Dazu zählen Drohnenprojekte genauso wie Programme zur Luftverteidigung.

Der VDMA und Oxford Economics gehen für das laufende Jahr 2020 nach einem Basis-Szenario von einem globalen Rückgang des Maschinenbaus von 7,0% im Vergleich zum Vorjahr aus. Verunsicherte Investoren, politische Verwerfungen und der Strukturwandel der Automobilindustrie als wichtigste Kundenbranche wirken sich laut den Experten des VDMA negativ auf die beschäftigungsstärkste Schlüsselindustrie Deutschlands aus. Durch die wirtschaftliche Erholung von der COVID-19-Pandemie rechnen die Experten für das Jahr 2021 mit einem Produktionszuwachs von 6%. Jedoch bieten sich laut VDMA-Chefvolkswirt durch neue Technologien für die industrielle Produktion wie künstliche Intelligenz (KI) und Machine Learning viele Chancen für die Branche.

In der Elektroindustrie rechnen die Experten des ZVEI für das Jahr 2021 mit einem weltweiten Marktwachstum von 6,0%. Der deutsche Markt für elektrotechnische und elektronische Erzeugnisse nahm laut ZVEI bereits im letzten Vor-Corona-Jahr um 2% ab. Für das Jahr 2020 erwarten diese Experten eine negative Entwicklung bedingt durch die Coronavirus-Pandemie von 9,0%. In 2021 wird jedoch ein Wachstum von 5,0% prognostiziert.

Die Erwartungen der Hersteller für die nächsten Jahre sind laut dem Fachverband SPECTARIS weitestgehend positiv, auch wenn durch die konjunkturelle Entwicklung und die Folgen der Coronavirus-Pandemie ein verlangsamtes Wachstum nicht auszuschließen ist. Die Experten erwarten einen jährlichen Anstieg des Weltmarktes für Medizintechnik um rund 5,6%, was bis zum Jahr 2024 zu einer Marktgröße im Wert von rund 595 Mrd. US-Dollar führen soll. Die deutsche Medizintechnik kann von dieser Entwicklung profitieren, da sie hoch innovativ, gut positioniert und international wettbewerbsfähig ist, so die Experten.

Das Marktwachstum für die Fremdvergabe von Entwicklungsleistungen in der Automobilbranche der vergangenen Jahre setzt sich nach Einschätzung des Marktforschungsunternehmens Technavio auch in den kommenden Jahren fort, wie Bloomberg berichtet. Unter Berücksichtigung der Coronavirus-Pandemie ist laut den Experten mit einem Marktwachstum von über 6% in den Jahren 2020 bis 2024 zu rechnen. Gründe hierfür werden die zunehmende Digitalisierung der Fahrzeuge und Elektrifizierung sein. Zusätzlich stellt die Weiterentwicklung der autonomen Fahrzeuge weiteres Potenzial für das Marktwachstum für Entwicklungsleistungen dar. Das Marktforschungsunternehmen Research and Markets rechnet bis im Jahr 2027 mit einem Marktvolumen für Engineering-Dienstleistungen von 18,6 Mrd. US-Dollar, was ebenfalls einem Wachstum von 6 bis 7% entspricht. Gemäß den Trends in der Automobilbranche wird mit der größten Wachstumsrate im Bereich der technischen Dienstleistungen gerechnet, da eine zunehmende Effizienz von Software erwartet wird. Zusätzlich ist durch die steigende Nachfrage nach umweltfreundlichen Fahrzeugen ein Wachstum im Bereich der Konstruktionsdienstleistungen zu erwarten.

POTENZIALE

Nach wie vor befindet sich die Automobilindustrie wegen der fortschreitenden Entwicklung der Technologie-Trends autonomes Fahren, Vernetzung, Elektromobilität und Internet der Dinge inmitten eines grundlegenden Transformationsprozesses. Mobilität und Datenwelt überlagern sich zunehmend, neue Geschäftsfelder und Marktanteile entstehen. Die Themenvielfalt nimmt weiterhin zu und fordert Bertrandt immer mehr auch als Spezialist. Als lösungsorientierter Technologie-Partner richtet sich der Konzern an Markt- und Kundenanforderungen aus und investiert daher ebenso in die Infrastruktur wie in die Kompetenz seiner Mitarbeiter. Aufgrund dieser Überlagerung ergeben sich neben den angestammten Geschäftsfeldern neue Themen, Leistungen und Kooperationsmöglichkeiten, die Bertrandt nutzt, um die jeweils beste Lösung für seine Kunden zu entwickeln. Als Technologieunternehmen steht Bertrandt als kompetenter Partner an der Seite seiner Kunden. Ziel ist es, das Unternehmen durch die neue und nachhaltige Unternehmensstruktur erfolgreich am Markt zu positionieren und die führende Marktstellung durch ein breites und tiefes Leistungsspektrum weiter auszubauen. Das Leistungsspektrum in der Automobilindustrie deckt die gesamte Wertschöpfungskette der Produktentstehung ab. Bertrandt positioniert sich mit der neuen Unternehmensstruktur als Engineering-Partner für ganzheitliche Fahrzeugentwicklung und versteht sich als Innovationstreiber in richtungweisenden Themen wie beispielsweise der Elektronik. Die Kundenbasis von Bertrandt ist bewusst breit gefächert. Das Unternehmen fungiert sowohl in der Automobil- als auch in der Luftfahrtindustrie als kompetenter Berater und praxisorientierter Umsetzer in der Entwicklung technologischer Zukunftstrends. Aufgrund der steigenden Anforderungen im Mobilitätsbereich seitens der Verbraucher und des Gesetzgebers sowie der hohen Varianten- und Modellvielfalt haben sich die Anforderungen an Bertrandt verändert.

Auch außerhalb der Mobilitätsindustrie gibt es für das Unternehmen gute Perspektiven, sich mit seinen Kompetenzen in Branchen wie Energie-, Medizin- und Elektrotechnik sowie Maschinen- und Anlagenbau am Markt zu positionieren.

Mit der neuen Organisationsstruktur werden alle Leistungen des Konzerns allen Kunden angeboten, was unseren Anspruch als ein internationales Technologieunternehmen mit klaren Leistungsschwerpunkten reflektiert. Zusätzlich setzt Bertrandt auf agile Einheiten mit Start-up-Charakter und fokussiert Branchen und Kunden in den Bereichen Medizintechnik, Virtual und Augmented Reality, Cloud Solutions, Machine Learning oder Big Data. Die neue Struktur ermöglicht uns außerdem maximale Kundendurchdringung und so sieht Bertrandt auch in den kommenden Jahren Potenzial, seine Marktstellung als Entwicklungsdienstleister und Technologiekonzern weiterhin nachhaltig zu festigen und auszubauen.

Mit gezielten Investitionen optimiert Bertrandt kontinuierlich sein Leistungsspektrum. Wesentliche Erfolgsfaktoren sind eine bestmögliche Kundenorientierung, engagierte Mitarbeiter und ein effizientes Kosten- und Kapazitätsmanagement.

GESAMTAUSSAGE ÜBER DIE VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG

Wie in den vorangegangenen Kapiteln des Lageberichts dargestellt, ist der Ausblick auf das Geschäftsjahr 2020/​2021 von außergewöhnlich hoher Unsicherheit hinsichtlich der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung geprägt. Viele renommierte Wirtschaftsforschungsinstitute weisen auf Risiken bezüglich ihrer BIP-Einschätzungen hin. Die Verschärfung der Coronavirus-Pandemie und der zweite Lockdown in vielen Ländern im Herbst 2020, also inmitten des ersten Quartals in unserem neuen Geschäftsjahr 2020/​2021, stellt eine zusätzliche Unsicherheitskomponente dar und die Auswirkungen sind derzeit nicht vorhersehbar.

Die unsichere gesamtwirtschaftliche Entwicklung sowie die Dauer und die konkreten Auswirkungen des zweiten Lockdown mit wiederum nicht abschätzbaren Auswirkungen auf wichtige Kundenindustrien von Bertrandt resultieren in einer außergewöhnlichen Prognoseunsicherheit für den weiteren Verlauf unserer Geschäftsentwicklung, die die Prognosefähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Diese speziellen Rahmenbedingungen sind in Ergänzung zum Transformationsprozess in der Automobilindustrie zu sehen. Damit ergeben sich insgesamt analoge Rahmenbedingungen zum März 2020, als der Vorstand die Prognose für das Geschäftsjahr 2019/​2020 aufgrund der Ausweitung des Coronavirus zurückgezogen hat.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Rahmenbedingungen aufgrund des Coronavirus und der daraus resultierende Einfluss auf die konjunkturelle und branchenspezifische Lage ist daher eine zuverlässige und realistische Einschätzung zur Prognose für das Geschäftsjahr 2020/​2021 nicht möglich.

In Abhängigkeit der weiteren Entwicklung bezüglich des Virusgeschehens und daraus resultierenden staatlichen Einschränkungen oder Lockerungen ergeben sich für Bertrandt zwei mögliche Grundszenarien für den Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2020/​2021.

Nachfolgend ist die voraussichtliche Entwicklung der zur internen Steuerung verwendeten finanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren für den Konzern in Abhängigkeit der zwei möglichen Grundszenarien dargestellt. Eine Gewichtung dieser Szenarien oder eine anderweitige Aussage zu deren Wahrscheinlichkeit ist nicht möglich.

Szenario 1: Abklingendes Pandemiegeschehen und Normalisierung der Rahmenbedingungen

Der Vorstand sieht für den Konzern und die Segmente einen Anstieg der Gesamtleistung und des EBIT im Geschäftsjahr 2020/​2021. Gleichzeitig rechnet der Vorstand bedingt durch Working Capital-Effekte mit einem Rückgang des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit. Die Investitionen werden unterhalb des Geschäftsjahres 2019/​2020 erwartet. Bei den nicht-finanziellen Leistungsindikatoren ist geplant, das hohe Niveau auch im Geschäftsjahr 2020/​2021 beizubehalten.

Szenario 2: Anhaltende oder weitere Verschärfung der Coronavirus-Pandemie mit weiterhin restriktiven staatlichen Maßnahmen

Der Vorstand sieht für den Konzern und die Segmente einen Rückgang der Gesamtleistung, des EBIT und des Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr 2020/​2021. Gleichzeitig werden die Investitionen unterhalb des Geschäftsjahres 2019/​2020 erwartet. Bei den nicht-finanziellen Leistungsindikatoren ist geplant, das hohe Niveau auch im Geschäftsjahr 2020/​2021 beizubehalten.

Ehningen, 25. November 2020

Der Vorstand

HANS-GERD CLAUS, Mitglied des Vorstands Technik

MICHAEL LUCKE, Mitglied des Vorstands Vertrieb

MARKUS RUF, Mitglied des Vorstands Finanzen

Konzern-Abschluss

KONZERN-GEWINN- UND VERLUST- SOWIE GESAMTERGEBNISRECHNUNG

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01.10. bis 30.09.

In TEUR
Anhang 2019/​2020 2018/​2019
I. Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse [6] 915.191 1.058.112
Andere aktivierte Eigenleistungen [7] 1.391 1.758
Gesamtleistung 916.582 1.059.870
Sonstige betriebliche Erträge [8] 8.771 17.406
Materialaufwand [9] -76.943 -108.755
Personalaufwand [10] -696.829 -765.386
Abschreibungen [11] -54.356 -33.687
Sonstige betriebliche Aufwendungen [12] -82.064 -109.126
EBIT 15.161 60.322
Ergebnis aus Equity bewerteten Anteilen 596 385
Zinserträge 110 427
Finanzierungsaufwendungen -5.825 -3.683
Übriges Finanzergebnis -112 26
Finanzergebnis [13] -5.231 -2.845
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 9.930 57.477
Sonstige Steuern [14] -3.162 -3.257
Ergebnis vor Ertragsteuern 6.768 54.220
Steuern vom Einkommen und Ertrag [15] -3.033 -15.206
Ergebnis nach Ertragsteuern 3.735 39.014
davon Ergebnisanteil der Aktionäre der Bertrandt AG 3.735 39.014
Anzahl der Aktien in tausend Stück - verwässert/​unverwässert, durchschnittlich gewichtet 10.095 10.095
Ergebnis je Aktie in EUR - verwässert/​unverwässert [16] 0,37 3,86
II. Gesamtergebnis
Ergebnis nach Ertragsteuern 3.735 39.014
Unterschiede aus Währungsumrechnung 1 -809 603
Neubewertung von Pensionsverpflichtungen -47 -2.383
Latente Steuern auf die Neubewertung von Pensionsverpflichtungen 12 620
Sonstiges Ergebnis nach Steuern -844 -1.160
Gesamtergebnis 2.891 37.854
- davon Gesamtergebnis der Aktionäre der Bertrandt AG 2.891 37.854

1 Bestandteile des sonstigen Ergebnisses, die in künftigen Perioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden.

KONZERN-BILANZ

Aktiva

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In TEUR Anhang 30.09.2020 30.09.2019
Immaterielle Vermögenswerte [18] 14.566 14.017
Sachanlagen [19] 413.056 302.855
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien [20] 1.277 1.342
Nach der Equity-Methode bewertete Anteile [21] 7.048 6.453
Finanzielle Forderungen [22] 1.428 1.412
Sonstige finanzielle Vermögenswerte [23] 2.832 2.581
Sonstige Vermögenswerte [24] 8.724 8.831
Latente Ertragsteueransprüche [25] 15.866 3.072
Langfristige Vermögenswerte 464.797 340.563
Vorräte [26] 860 993
Vertragsvermögenswerte [27] 90.493 125.315
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen [28] 175.471 226.007
Finanzielle Forderungen [22] 413 558
Sonstige finanzielle Vermögenswerte [23] 3.156 2.873
Sonstige Vermögenswerte [24] 19.671 15.664
Ertragsteuerforderungen [29] 3.365 5.198
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente [30] 187.233 91.491
Kurzfristige Vermögenswerte 480.662 468.099
Aktiva gesamt 945.459 808.662
Passiva
In TEUR Anhang 30.09.2020 30.09.2019
Gezeichnetes Kapital [31] 10.143 10.143
Kapitalrücklage [32] 29.714 29.714
Gewinnrücklagen [33] 346.136 346.136
Sonstige Rücklagen [33] -5.909 -5.065
Konzern-Bilanzgewinn 23.347 35.764
Eigenkapital 403.431 416.692
Finanzschulden [34] 234.913 212.419
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten [35] 76.449 0
Sonstige Verbindlichkeiten [36] 1.648 1.747
Rückstellungen [37] /​ [38] 13.002 12.445
Latente Ertragsteuerverpflichtungen [25] 18.586 12.634
Langfristige Schulden 344.598 239.245
Finanzschulden [34] 45.412 3.498
Vertragsverbindlichkeiten [39] 2.137 4.520
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen [40] 12.852 15.751
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten [35] 35.205 22.442
Sonstige Verbindlichkeiten [36] 67.046 72.562
Sonstige Rückstellungen [38] 26.546 33.185
Ertragsteuerrückstellungen [41] 8.232 767
Kurzfristige Schulden 197.430 152.725
Passiva gesamt 945.459 808.662

KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG

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In TEUR Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Sonstige Rücklagen
Währungsumrechnung
--- --- --- --- ---
Stand 01.10.2019 10.143 29.714 346.136 -1.290
Ergebnis nach Ertragsteuern
Sonstiges Ergebnis nach Steuern -809 1
Gesamtergebnis -809
Dividendenausschüttung
Sonstige ergebnisneutrale Veränderungen
Zugang/​Abgang eigene Anteile
Stand 30.09.2020 10.143 29.714 346.136 -2.099
Vorjahr
Stand 30.09.2018 10.143 29.713 323.161 -1.893
Umstellungseffekt IFRS 9 152
Stand 01.10.2018 10.143 29.713 323.313 -1.893
Ergebnis nach Ertragsteuern
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 603 1
Gesamtergebnis 603
Dividendenausschüttung
Sonstige ergebnisneutrale Veränderungen 22.823
Zugang/​Abgang eigene Anteile 1
Stand 30.09.2019 10.143 29.714 346.136 -1.290

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| In TEUR | Sonstige Rücklagen |
| --- | --- | --- |
| | Neubewertung von Pensionsverpflichtungen | Gesamt |
| --- | --- | --- |
| Stand 01.10.2019 | -3.775 | -5.065 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | | |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | -35 | -844 |
| Gesamtergebnis | -35 | -844 |
| Dividendenausschüttung | | |
| Sonstige ergebnisneutrale Veränderungen | | |
| Zugang/​Abgang eigene Anteile | | |
| Stand 30.09.2020 | -3.810 | -5.909 |
| Vorjahr | | |
| Stand 30.09.2018 | -2.012 | -3.905 |
| Umstellungseffekt IFRS 9 | | |
| Stand 01.10.2018 | -2.012 | -3.905 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | | |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | -1.763 | -1.160 |
| Gesamtergebnis | -1.763 | -1.160 |
| Dividendenausschüttung | | |
| Sonstige ergebnisneutrale Veränderungen | | |
| Zugang/​Abgang eigene Anteile | | |
| Stand 30.09.2019 | -3.775 | -5.065 |

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In TEUR Bilanzgewinn Gesamt
Stand 01.10.2019 35.764 416.692
Ergebnis nach Ertragsteuern 3.735 3.735
Sonstiges Ergebnis nach Steuern -844
Gesamtergebnis 3.735 2.891
Dividendenausschüttung -16.152 -16.152
Sonstige ergebnisneutrale Veränderungen 0
Zugang/​Abgang eigene Anteile 0
Stand 30.09.2020 23.347 403.431
Vorjahr
Stand 30.09.2018 39.764 398.876
Umstellungseffekt IFRS 9 152
Stand 01.10.2018 39.764 399.028
Ergebnis nach Ertragsteuern 39.014 39.014
Sonstiges Ergebnis nach Steuern -1.160
Gesamtergebnis 39.014 37.854
Dividendenausschüttung -20.191 -20.191
Sonstige ergebnisneutrale Veränderungen -22.823 0
Zugang/​Abgang eigene Anteile 1
Stand 30.09.2019 35.764 416.692

1 Bestandteile des sonstigen Ergebnisses, die in künftigen Perioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden.

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG

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01.10. bis 30.09.

In TEUR
2019/​2020 2018/​2019
1. Ergebnis nach Ertragsteuern 3.735 39.014
2. Ertragsteueraufwand/​-ertrag 3.033 15.206
3. Ergebnis aus Equity bewerteten Anteilen -596 -368
4. Zinserträge -110 -427
5. Finanzierungsaufwendungen 5.825 3.683
6. Übriges Finanzergebnis 112 -26
7. Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 54.356 33.687
8. Veränderung der Rückstellungen -6.272 -988
9. Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen/​Erträge 246 -2.953
10. Gewinn/​Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 1.021 -9.215
11. Veränderung der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 46.194 11.730
12. Veränderung der Vertragsvermögenswerte 34.822 -4.213
13. Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva,
die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -18.979 5.132
14. Gezahlte Ertragsteuer -1.795 -17.564
15. Erhaltene Ertragsteuer 2.259 3.428
16. Gezahlte Zinsen 1 -623 -4.071
17. Erhaltene Zinsen 1 293 229
18. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (1.-17.) 123.521 72.284
19. Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 397 18.014
20. Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -48.489 -62.324
21. Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -3.149 -2.684
22. Auszahlungen für Investitionen in nach der Equity-Methode bewertete Anteile 0 -211
23. Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten -100 -490
24. Cashflow aus Investitionstätigkeit (19.-23.) -51.341 -47.695
25. Dividendenauszahlungen -16.152 -20.191
26. Einzahlungen von finanziellen Forderungen 235 383
27. Auszahlungen von finanziellen Forderungen -305 -338
28. Einzahlungen aus der Begebung von Finanzschulden 65.568 0
29. Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzschulden -1.279 -1.746
30. Auszahlungen aus der Tilgung von sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten 2 -18.618 0
31. Gezahlte Zinsen auf Finanzschulden und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1 -5.360 0
32. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit (25.-31.) 24.089 -21.892
33. Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (18.+24.+32.) 96.269 2.697
34. Wechselkursbedingte Änderung des Finanzmittelfonds -527 389
35. Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 91.491 88.405
36. Finanzmittelfonds am Ende der Periode (33.-35.) 187.233 91.491

Die Konzern-Kapitalflussrechnung ist unter der Anhangsangabe [42] erläutert.

1 Wir verweisen auf die Darstellung des Abschlusses im Anhang bezüglich des Ausweises der gezahlten Zinsen.

2 Wir verweisen auf die Ausführungen zu IFRS 16 im Lagebericht und Anhang.

Konzern-Anhang

[1] GRUNDLAGEN UND METHODEN

Die Bertrandt AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in 71139 Ehningen, Birkensee 1, Deutschland (Registernummer HRB 245259, Amtsgericht Stuttgart). Der Konzern-Abschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Unternehmensgegenstand der Bertrandt AG und ihrer Tochtergesellschaften sind alle Ingenieur- und Serviceleistungen, insbesondere Design, Entwicklung, Konstruktionen, Realisation, Fertigung von Prototypen beziehungsweise Prototypenteilen, Erprobung, Planung und Projektmanagement sowie CAD-Leistungen aller Art für die Branchen Automobil, Luftfahrt, Transport und Nahverkehr, Energie, Maschinen- und Anlagenbau, Elektro- und Medizintechnik sowie Elektronik und Softwareentwicklung. Die Satzung ist unter "https:/​/​www.bertrandt.com/​fileadmin/​files/​files/​00_​Unternehmen/​01_​Investor_​Relations/​06_​ Hauptversammlung/​HV_​18-19/​2020_​09_​10_​Aktuelle_​Satzung_​19-02-2020_​Bertrandt_​AG.pdf" abrufbar.

Der vorliegende Konzern-Abschluss der Bertrandt AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 wurde gemäß der EU-Verordnung (EG) Nummer 1606/​2002 nach den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen Rechnungslegungsgrundsätzen, den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) erstellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind. Ergänzend wurden die nach § 315e Abs. 1 HGB (unter Berücksichtigung von Art. 83 EG HGB) zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt.

Alle für das Geschäftsjahr 2019/​2020 verpflichtend anzuwendenden Standards wurden einbezogen. Der Konzern-Abschluss wurde mit Ausnahme bestimmter, zum beizulegenden Zeitwert bewerteter finanzieller Vermögenswerte auf Basis der historischen Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten erstellt.

Die Aufstellung des Konzern-Abschlusses erfolgte in Euro. Soweit nicht anders vermerkt, sind sämtliche Beträge in tausend Euro (TEUR) angegeben. Bei Prozentangaben und Zahlen können Rundungsdifferenzen auftreten.

Der Vorstand hat den Konzern-Abschluss am 25. November 2020 aufgestellt. Zu diesem Zeitpunkt endet der Wertaufhellungszeitraum.

Darstellung des Abschlusses

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren ermittelt. Die Positionen der Konzern-Bilanz sind gemäß International Accounting Standard (IAS) 1 in lang- und kurzfristige Vermögenswerte beziehungsweise Schulden aufgegliedert. Vermögenswerte und Schulden werden als kurzfristig eingestuft, wenn sie eine Restlaufzeit von einem Jahr und darunter haben. Entsprechend werden Vermögenswerte und Schulden als langfristig klassifiziert, wenn sie länger als ein Jahr im Konzern sind. Rückstellungen für Pensionen werden ihrem Charakter entsprechend unter den langfristigen Schulden aufgeführt. Latente Ertragsteueransprüche beziehungsweise -verpflichtungen sind als langfristig darzustellen.

Ab diesem Geschäftsjahr werden im Zuge der Erstanwendung von IFRS 16 sowie zusätzlicher investitionsbedingter Darlehen die dafür gezahlten Zinsen im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Des Weiteren werden zur besseren Darstellung die bisherigen Zinszahlungen auf Finanzschulden und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten ebenfalls im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Der geänderte Ausweis hätte im Vorjahr zu einem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit von 75.684 TEUR und einem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit von -25.292 TEUR geführt.

Der Konzern-Abschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Cashflows, auch unter Berücksichtigung der Coronavirus-Pandemie. Die Auswirkungen des Virus auf die Wirtschaft und staatliche Restriktionen hatten einen maßgeblichen Einfluss auf den Geschäftsverlauf bei Bertrandt im Geschäftsjahr 2019/​2020.

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Die Gesamtleistung sank um 143.288 TEUR auf 916.582 TEUR (Vorjahr 1.059.870 TEUR).
Das operative Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) fiel auf 15.161 TEUR (Vorjahr 60.322 TEUR).
Der operative Cashflow im Geschäftsjahr 2019/​2020 belief sich auf 123.521 TEUR (Vorjahr 72.284 TEUR).

Die Ausweitung des Coronavirus in Deutschland und anderen Ländern, in denen der Bertrandt-Konzern tätig ist, sowie daraus resultierender Risiken staatlicher und/​oder kundenspezifischer Maßnahmen, führte am 20. März 2020 dazu, dass der Vorstand der Bertrandt AG beschloss, die Prognose für das Geschäftsjahr 2019/​2020 zurückzuziehen. Die weiteren mittel- und langfristigen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie und des Lockdowns auf die deutsche und weltweite Wirtschaft sind noch nicht absehbar und können mutmaßlich erst in den kommenden Monaten beurteilt werden. Darüber hinaus verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht.

Seit dem Geschäftsjahr 2019/​2020 verpflichtend anzuwendende International Financial Reporting Standards und Interpretationen

Die nachfolgende Tabelle zeigt die ab dem Geschäftsjahr 2019/​2020 verpflichtend anzuwendenden International Financial Reporting Standards und Interpretationen.

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Standard/​Interpretation Anwendungspflicht 1 Auswirkung
IFRS 9 Änderungen an IFRS 9: Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung 01.01.2019 keine
IFRS 16 Leasing 01.01.2019 Bilanzierung
IAS 19 Änderungen an IAS 19: Leistungen an Arbeitnehmer - Planänderung, -kürzung oder -abgeltung 01.01.2019 keine
IAS 28 Änderungen an IAS 28: Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures 01.01.2019 keine
IFRIC 23 Steuerrisikopositionen aus Ertragsteuern 01.01.2019 keine
Verbesserung der IFRS Übernahme der jährlichen Verbesserungen an den IFRS, Zyklus 2015-2017 01.01.2019 keine

1 Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen.

Auswirkungen neuer Rechnungslegungsstandards

IFRS 16 - Leasing

IFRS 16 ändert die Vorschriften der Bilanzierung von Leasingverhältnissen mit der Zielsetzung, diese vollständig bilanziell zu erfassen. Bis zum 30. September 2019 erfolgte die Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach IAS 17. Ab dem 1. Oktober 2019 entfällt für Leasingnehmer die Klassifizierung zwischen Finance- und Operating-Leasing. Stattdessen sind für alle Leasingverhältnisse ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit zu bilanzieren, soweit diese keine kurzfristigen oder geringwertigen Leasingverhältnisse sind. Auf die Erläuterungen der weiteren in Anspruch genommenen Anwendungserleichterungen wird verwiesen.

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Für die Erstbewertung der Verbindlichkeit ist die Höhe des Barwerts der im Leasingvertrag vereinbarten Leasingzahlungen maßgeblich. Die Abzinsung erfolgt mit dem Zinssatz, den der Leasinggeber dem Leasingnehmer in Rechnung stellt. Sofern dieser dem Leasingnehmer nicht bekannt ist, erfolgt die Abzinsung mit dem eigenen unternehmensspezifischen Grenzfremdkapitalzinssatz.

Der zur Bewertung der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten zum 1. Oktober 2019 angewendete gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz betrug 2,4%.

Die Erstanwendung von IFRS 16 erfolgte nach der vereinfachten rückwirkenden Anwendungsmethode, bei der auf die Anpassung der Vorjahreszahlen verzichtet wird.

Der Bertrandt-Konzern nimmt folgende wesentliche Wahlrechte und Erleichterungsvorschriften in Anspruch:

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Zuweisung der aktivierten Nutzungsrechte zu den Bilanzpositionen, zu denen die dem Leasingvertrag zugrundeliegenden Vermögenswerte zugewiesen wären, wenn sie im Eigentum des Bertrandt-Konzerns wären. Der Ausweis der Nutzungsrechte erfolgt unter den Sachanlagen als langfristige Vermögenswerte.
Die Leasingverbindlichkeiten werden in Abhängigkeit ihrer Fristigkeit unter den kurzfristigen beziehungsweise langfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten passiviert.
Verzicht auf die Berücksichtigung der anfänglichen direkten Kosten bei der Bewertung der Nutzungsrechte. Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechte wurden initial betragsgleich angesetzt.
Die Nichtanwendung des IFRS 16 auf immaterielle Vermögenswerte.
Behandlung einzelner im Geschäftsjahr 2019/​2020 endender Leasingverhältnisse in Übereinstimmung mit den Erleichterungsregelungen als kurzfristige Leasingverhältnisse.
Verzicht auf eine Erfassung von Nutzungsrechten und einer korrespondierenden Leasingverbindlichkeit bei Leasingverhältnissen mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten (kurzfristige Leasingverhältnisse) sowie bei Leasingverträgen über geringwertige Vermögenswerte (Richtwert 5.000,00 EUR).

Aus der erstmaligen Bilanzierung der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten resultieren zum 1. Oktober 2019 folgende Effekte:

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Bilanzierung von Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 81.267 TEUR, wovon 64.840 TEUR langfristige und 16.427 TEUR kurzfristige Leasingverbindlichkeiten sind.
Im Eigenkapital ergaben sich keine Effekte.

Aus der Erstanwendung des IFRS 16 ergeben sich für den Berichtszeitraum folgende Effekte in der - und Verlustrechnung und in der Konzern-Bilanz zum 30. September 2020:

AUSWIRKUNGEN VON IFRS 16 AUF DIE KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

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01.10. bis 30.09.

In TEUR
2019/​2020
Materialaufwand 118
Abschreibungen -19.569
Sonstige betriebliche Aufwendungen (Leasingzahlungen) 20.658
EBIT 1.207
Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten -2.158
Finanzergebnis -2.158
Ergebnis vor Ertragsteuern -951
Steuern vom Einkommen und Ertrag 269
Ergebnis nach Ertragsteuern -682

AUSWIRKUNGEN VON IFRS 16 AUF DIE KONZERN-BILANZ

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In TEUR 30.09.2020 (inkl. IFRS 16) IFRS 16 Effekt Saldierung 30.09.2020 (exkl. IFRS 16)
Aktiva
Langfristige Vermögenswerte 464.797 -123.715 15.908 356.990
davon Sachanlagen 413.056 -95.668 317.388
davon latente Ertragsteueransprüche 15.866 -28.047 15.908 3.727
Kurzfristige Vermögenswerte 480.662 0 480.662
Bilanzsumme 945.459 -123.715 15.908 837.652
Passiva
Eigenkapital 403.431 624 404.055
davon sonstige Rücklagen -5.909 -58 -5.967
davon Konzern-Bilanzgewinn 23.347 682 24.029
Eigenkapitalquote 42,7% 48,2%
Langfristige Schulden 344.598 -104.208 15.908 256.298
davon sonstige finanzielle Verbindlichhkeiten 76.449 -76.432 17
davon latente Ertragsteuerverpflichtungen 18.586 -27.776 15.908 6.718
Kurzfristige Schulden 197.430 -20.131 177.299
davon sonstige finanzielle Verbindlichhkeiten 35.205 -20.131 15.074
Bilanzsumme 945.459 -123.715 15.908 837.652

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit verbesserte sich aufgrund der geänderten Erfassung von Aufwendungen aus Operating-Leasingverhältnissen um 20.776 TEUR, wodurch sich der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit dementsprechend reduzierte.

Veröffentlichte, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende International Financial Reporting Standards und Interpretationen

Die nachfolgenden Standards und Interpretationen wurden bereits vom IASB verabschiedet und von der EU teilweise genehmigt, sind aber für das Geschäftsjahr 2019/​2020 nicht verpflichtend anzuwenden. Bertrandt wird diese mit Eintritt der Anwendungspflicht berücksichtigen.

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Standard/​Interpretation Anwendungspflicht 1 Voraussichtliche Auswirkung
IFRS 3 2 Änderung an IFRS 3: Unternehmenszusammenschlüsse - Klarstellungen zur Definition eines Geschäftsbetriebs 01.01.2020 keine
IFRS 3, IAS 16 und IAS 37 2 Änderungen an IFRS 3, IAS 16 und IAS 37: Jährliche Verbesserungen 01.01.2022 Einzelfallprüfung
IFRS 4 2 Änderungen an IFRS 4: Versicherungsverträge - Verschiebung von IFRS 9 01.01.2021 keine
IFRS 7, IFRS 9 und IAS 39 Änderungen an IFRS 7, IFRS 9 und IAS 39: Zinssatz Benchmark Reform 01.01.2020 keine
IFRS 4, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 39 2 Änderungen an IFRS 4, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 39: Zinssatz Benchmark Reform - Phase 2 01.01.2021 keine
IFRS 16 2 Änderungen an IFRS 16: COVID-19-abhängige Mietzugeständnisse 01.06.2020 Einzelfallprüfung
IFRS 17 2 Versicherungsverträge inklusive Änderungen zu IFRS 17 01.01.2023 keine
IAS 1 und IAS 8 2 Änderungen an IAS 1 und IAS 8: Definition der Wesentlichkeit 01.01.2020 Derzeit in Prüfung
IAS 1 2 Änderungen an IAS 1: Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- und langfristig 01.01.2023 Derzeit in Prüfung
Verbesserung der IFRS Änderungen am Conceptual Framework der IFRS-Standards 2 01.01.2020 Einzelfallprüfung

1 Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen.

2 Noch nicht von der EU genehmigt.

[2] KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE

Tochterunternehmen sind Gesellschaften, die direkt oder indirekt nach den Kriterien des IFRS 10 von der Bertrandt AG beherrscht werden. Diese werden im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzern-Abschluss einbezogen. Die Jahresabschlüsse der vollkonsolidierten Gesellschaften werden entsprechend IFRS 10 nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Die Einbeziehung beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem die Möglichkeit der Beherrschung besteht. Sie endet, wenn die Möglichkeit nicht mehr gegeben ist. Der Stichtag der Einzelabschlüsse der einbezogenen Konzern-Gesellschaften entspricht dem Geschäftsjahr der Bertrandt AG mit Ausnahme zweier Gesellschaften: der Bertrandt Engineering Shanghai Co., Ltd., deren Geschäftsjahr aufgrund lokaler gesetzlicher Vorgaben dem Kalenderjahr entspricht, und der Fariba Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG.

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode durch eine Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem auf das Mutterunternehmen entfallenden anteiligen neu bewerteten Eigenkapital zum Zeitpunkt des Erwerbs. Soweit der Kaufpreis der Beteiligung den Zeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte abzüglich Schulden übersteigt, entsteht ein Firmenwert; dieser wird im Zeitpunkt der Erstkonsolidierung aktiviert.

Beteiligungen werden nach der Equity-Methode einbezogen, wenn ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann (IAS 28) oder Bertrandt an deren gemeinschaftlicher Führung beteiligt ist (IFRS 11 in Verbindung mit IAS 28). Dies ist grundsätzlich bei einem Stimmrechtsanteil von 20 bis 50% der Fall. Die Buchwerte von nach der Equity-Methode einbezogenen Beteiligungen werden jährlich um die auf den Bertrandt-Konzern entfallenden Veränderungen des Eigenkapitals der assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen erhöht beziehungsweise vermindert. Auf die Zuordnung und Fortschreibung eines im Beteiligungsansatz enthaltenen Unterschiedsbetrags zwischen den Anschaffungskosten der Beteiligung und dem anteiligen Eigenkapital der Gesellschaft werden die für die Vollkonsolidierung geltenden Grundsätze entsprechend angewendet.

Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Umsatzerlöse, Aufwendungen und Erträge zwischen vollkonsolidierten Unternehmen werden gegeneinander aufgerechnet, und Zwischenergebnisse werden eliminiert.

[3] KONSOLIDIERUNGSKREIS

Der Konsolidierungskreis umfasst neben der Bertrandt AG sämtliche Tochtergesellschaften, die unter der rechtlichen und faktischen Kontrolle der Bertrandt AG stehen.

Gesellschaften, bei denen Bertrandt keinen beherrschenden, aber einen maßgeblichen Einfluss ausübt, werden als assoziierte Unternehmen und Gesellschaften, bei denen sich Bertrandt mittelbar oder unmittelbar die Beherrschung teilt, als Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode in den Konzern-Abschluss einbezogen.

Die Zusammensetzung des Bertrandt-Konzerns ergibt sich aus der folgenden Tabelle:

KONSOLIDIERUNGSKREIS

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30.09.2020
Bertrandt AG und vollkonsolidierte Tochtergesellschaften 52
Inland 42
Ausland 10
Assoziierte Gesellschaften und Gemeinschaftsunternehmen 17
Inland 17
Ausland 0
Gesamt 69

Detaillierte Angaben zum Anteilsbesitz der Betrandt AG sind in diesem Bericht unter Ziffer [54] ausgewiesen.

Das im Geschäftsjahr neu gegründete Gemeinschaftsunternehmen Bertrandt Campus Beteiligungen GmbH, Ehningen, wurde erstmalig in den Konzern-Abschluss einbezogen. Folgende assoziierte Unternehmen, an denen Bertrandt mittelbar beteiligt war, sind aufgrund eines Verkaufs der Anteile nicht mehr im Konsolidierungskreis der Bertrandt AG: MCIP tool GmbH, Mollis automotive GmbH und NAMENU tool GmbH, jeweils mit Sitz in Pullach i. Isartal. Deren Erst- und Endkonsolidierung ist unwesentlich für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bertrandt-Konzerns. Für Gemeinschaftsunternehmen mit einem Kapitalanteil von mehr als 50%, die at equity konsolidiert werden, besteht aufgrund vertraglicher Regelungen kein beherrschender Einfluss.

Die aucip. automotive cluster investment platform GmbH & Co. KG, die aucip. automotive cluster investment platform Beteiligungs GmbH, die aucip GmbH & Co. KG, die aucip Verwaltung GmbH, die LASONO tool GmbH, die SADONA tool GmbH und die SIDENO tool GmbH stellen ihren Jahresabschluss zum 31. Dezember auf. Bei den übrigen assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen entsprechen die Bilanzstichtage dem des Bertrandt-Konzerns.

[4] WÄHRUNGSUMRECHNUNG

Bei Tochtergesellschaften, die ihren Jahresabschluss in einer anderen funktionalen Währung als dem Euro aufstellen, erfolgt die Umrechnung nach IAS 21 auf der Grundlage des Konzepts der funktionalen Währung. Die Tochtergesellschaften führen ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig. Daher ist die funktionale Währung grundsätzlich identisch mit der Währung des Landes, in dem die jeweilige Gesellschaft tätig ist.

Im Konzern-Abschluss wurden Vermögenswerte und Schulden dieser Gesellschaften zum Mittelkurs am Bilanzstichtag, Aufwendungen und Erträge zum Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Sich hieraus und aus der Umrechnung von Vorjahresvorträgen ergebende Währungsdifferenzen sind ergebnisneutral im Eigenkapital erfasst.

Fremdwährungsgeschäfte werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs in Fremdwährung geführter monetärer Vermögenswerte und Schulden resultieren, werden ergebniswirksam erfasst.

Die für die Währungsumrechnung wichtigsten Währungen haben sich im Verhältnis zu einem Euro wie folgt verändert:

WÄHRUNGSUMRECHNUNG

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Im Verhältnis zu einem Euro Mittlerer Stichtagskurs Jahresdurchschnittskurs
30.09.2020 30.09.2019 2019/​2020 2018/​2019
--- --- --- --- --- ---
China CNY 7,9749 7,7248 7,8386 7,7447
Großbritannien GBP 0,9128 0,8878 0,8782 0,8843
Rumänien RON 4,8719 4,7500 4,8116 4,7187
Türkei TRY 9,0996 6,1724 7,2876 6,3274
Tschechien CZK 27,2140 25,8180 26,1792 25,7388
USA USD 1,1711 1,0922 1,1197 1,1283

[5] ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN BILANZIERUNGS UND BEWERTUNGSMETHODEN UND DER ZUGRUNDE LIEGENDEN SCHÄTZANNAHMEN

Bei der Aufstellung des Konzern-Abschlusses sind bis zu einem gewissen Grad Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, die sich auf die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten auswirken. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Beurteilung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern für Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, die Realisierbarkeit von Forderungen, die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen sowie die Parameter für die Berechnung der jeweiligen Fertigstellungsgrade und der daraus resultierenden Umsatzrealisierung. Die Annahmen und Schätzungen werden so getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bertrandt-Konzerns zu vermitteln. Hierbei werden Prämissen zugrunde gelegt, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand beruhen. Insbesondere wurden bezüglich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzern-Abschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte künftige Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds zugrunde gelegt. Dies gilt unter anderem für die verwendeten Diskontierungszinssätze. Die Schätzung der Laufzeit von Leasingverhältnissen nach IFRS 16 basiert auf der unkündbaren Grundmietzeit des Leasingverhältnisses sowie der Einschätzung der Ausübung bestehender Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Die Festlegung der Laufzeit sowie der verwendeten Diskontierungszinssätze hat Einfluss auf die Höhe der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten.

Durch unvorhersehbare und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich geschätzten Werten abweichen. In diesem Fall werden die Prämissen und, falls erforderlich, die Buchwerte der betroffenen Vermögenswerte und Schulden entsprechend angepasst. Unter Einfluss der Coronavirus-Pandemie erfolgte die diesjährige Überprüfung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten, insbesondere des Geschäfts- und Firmenwerts. Bertrandt geht derzeit von einem vorübergehenden Ereignis aus, durch das die langfristige Geschäftsentwicklung des Konzerns nicht nachhaltig negativ beeinflusst wird.

Ertrags- und Aufwandsrealisierung

Umsatzerlöse aus Kundenverträgen und sonstige betriebliche Erträge werden erfasst, wenn die Leistung erbracht wurde und die Verfügungsgewalt über die Güter beziehungsweise die Dienstleistungen auf den Kunden übertragen worden ist. Dies kann zeitpunkt- oder zeitraumbezogen erfolgen. Bei Dienstverträgen findet die Leistungserbringung und damit die Übertragung der Verfügungsgewalt sowohl zeitpunkt- als auch zeitraumbezogen statt. Bei Werkverträgen, die im Wesentlichen kundenindividuell sind, erfolgt die Realisierung zeitraumbezogen, da der Kunde den Nutzen der Leistung kontinuierlich erhält, stets die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert hat oder die Leistungserbringung zu einem Vermögenswert ohne alternative Nutzung führt und ein durchsetzbares Recht auf Zahlung der bereits erbrachten Leistung besteht.

Bei zeitraumbezogener Leistungserbringung wird die Percentage-of-Completion-Methode mit der Cost-to-cost-Methode für die Ermittlung des Leistungsfortschritts und damit die Umsatzrealisierung angewendet. Die Bilanzierung der Erlöse berücksichtigt sämtliche Erlösschmälerungen wie Skonti und Boni.

Der Transaktionspreis der Kundenverträge entspricht den vertraglich vereinbarten Vergütungsbeträgen für die jeweils zu erbringenden Leistungen.

Betriebliche Aufwendungen werden bei Inanspruchnahme der Leistung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Verursachung ergebniswirksam erfasst. Drohende Verluste werden zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens zurückgestellt. Staatliche Zuwendungen werden nur erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt sind und die Zuwendungen gewährt werden. Sie werden grundsätzlich in den Perioden verrechnet, in denen die Aufwendungen anfallen, die durch die Zuwendungen kompensiert werden sollen. Zinserträge und Zinsaufwendungen sowie alle weiteren Erträge und Aufwendungen werden periodengerecht erfasst.

Immaterielle Vermögenswerte

Erworbene beziehungsweise selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 aktiviert, wenn aus der Nutzung des Vermögenswerts ein zukünftiger wirtschaftlicher Vorteil zu erwarten ist und die Anschaffungs- und Herstellungskosten des Vermögenswerts zuverlässig bestimmt werden können.

Immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten angesetzt und entsprechend ihrer Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Abschreibung immaterieller Vermögenswerte, mit Ausnahme der Firmenwerte, erfolgt über eine Nutzungsdauer von drei bis zehn Jahren ab Beginn der wirtschaftlichen Nutzung.

Firmenwerte werden gemäß IAS 36 und IFRS 3 im Rahmen jährlicher Impairmenttests auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Diese Prüfung wird mindestens einmal jährlich, immer aber bei Eintritt eines Anzeichens für eine mögliche Wertminderung durchgeführt. Zur Ermittlung der Werthaltigkeit der Firmenwerte wird der höhere Wert aus Nutzungswert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten der betreffenden Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten herangezogen. Diese sind bei Bertrandt die nach IFRS 8 definierten Segmente Digital Engineering, Physical Engineering und Elektrik/​Elektronik. Unter Berücksichtigung der Coronavirus-Pandemie als vorrübergehendes Ereignis wurde die letztjährige Unternehmensplanung für die Jahre 2019/​2020 bis 2021/​2022 des Impairmenttests aus dem Vorjahr an die aktuellen Erwartungen hinsichtlich der Gesamtmarktentwicklung und den daraus abgeleiteten Auswirkungen für Bertrandt für die nächsten drei Folgeperioden inklusive den Veränderungen gemäß IFRS 16 angepasst. Zu den erwarteten Entwicklungen wird auf die Ausführungen im Lagebericht verwiesen. Für die Ermittlung der Kapitalkostensätze (WACC) werden Peer Group Informationen für den Verschuldungsgrad und die Beta-Faktoren herangezogen. Aufgrund der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 wurde der Verschuldungsgrad angepasst. Zur Ermittlung der Nutzungswerte werden im Segment Digital Engineering ein WACC vor Steuern von 12,8% (Vorjahr 8,9%) und für die ewige Rente von 11,8% (Vorjahr 7,9%) zugrunde gelegt. Im Segment Physical Engineering beträgt der WACC vor Steuern 12,3% (Vorjahr 8,6%) und für die ewige Rente 11,3% (Vorjahr 7,6%). Für die ewige Rente ist ein Wachstumsfaktor von 1% (Vorjahr 1%) berücksichtigt. Eine Veränderung des WACC um +/​- 0,5 %-Punkte hat keine Auswirkung auf die Werthaltigkeit der Firmenwerte.

Die abgeleiteten Auswirkungen führen bei einer Veränderung der Umsatzerlöse um +/​- 5% als auch der Ergebnisse um +/​- 3% nicht zu einem Abwertungsbedarf der Firmenwerte. Anhand der zugrunde liegenden Annahmen werden die zukünftigen Cashflows bestimmt. Mittels der Discounted-Cashflow-Methode werden aus diesen abgeleiteten zukünftigen Cashflows der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Nutzungswerte ermittelt. Liegt der erzielbare Betrag unter dem Buchwert, wird eine entsprechende Wertminderung vorgenommen.

Die abgeleiteten Szenarien basieren dabei - unter Berücksichtigung der Pandemie-Einflüsse - für die Segmente Digital Engineering, Physical Engineering und Elektrik/​Elektronik sowohl auf den in der Vertriebs- und Kapazitätsplanung zugrunde liegenden Branchenprognosen zum weltweiten Forschungs- und Entwicklungsbedarf als auch auf konkreten Kundenzusagen zu einzelnen Projekten und unternehmensspezifischen Anpassungen, in denen geplante Kostenentwicklungen berücksichtigt sind.

Sachanlagen

Sachanlagen, die im Geschäftsbetrieb länger als ein Jahr genutzt werden, sind zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Die Herstellungskosten umfassen alle dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der fertigungsbezogenen Gemeinkosten. Die planmäßigen Abschreibungen liegen konzerneinheitlichen Nutzungsdauern zugrunde.

Für Gebäude werden Nutzungsdauern zwischen 17 und 40 Jahren, für Außenanlagen von zehn Jahren und für technische Anlagen und Maschinen zwischen drei und 20 Jahren angesetzt. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wird bei normaler Beanspruchung über drei bis 20 Jahre abgeschrieben. Die Nutzungsdauern der Sachanlagen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Neuzugänge werden nach der linearen Methode pro rata temporis abgeschrieben.

Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden anteilig zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Bei Bertrandt betrifft dies die Sachanlagen. Die zugrunde liegenden Fremdkapitalkostensätze betragen 1,2% und 1,4% (Vorjahr 1,4%).

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien umfassen Immobilien, die nicht von Bertrandt für Dienstleistungs- oder Verwaltungszwecke eingesetzt werden. Sie sind zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten abzüglich linearer Abschreibung bewertet. Für Gebäude werden Nutzungsdauern von 40 Jahren angesetzt.

Aufwendungen aus Wertminderungen

Wertminderungen (außerplanmäßige Abschreibungen) auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen (inklusive Nutzungsrechte nach IFRS 16) und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden gemäß IAS 36 vorgenommen, wenn der Nutzungswert beziehungsweise Nettoveräußerungswert des betreffenden Vermögenswerts unter den Buchwert gesunken ist. Sollten die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene Wertminderung entfallen, wird mit Ausnahme der Firmenwerte eine Wertaufholung vorgenommen.

Finanzinstrumente

Finanzinstrumente umfassen sowohl originäre (zum Beispiel Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) als auch derivative Finanzinstrumente (zum Beispiel Geschäfte zur Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken).

Nach IFRS 9 liegen bei Bertrandt folgende Kategorien von Finanzinstrumenten vor:

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Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte und Schulden,
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte und Schulden.

Die Klassifizierung und die Bewertung von finanziellen Vermögenswerten werden anhand des betriebenen Geschäftsmodells und der Struktur der Zahlungsströme bestimmt. Die Zuordnung der finanziellen Verbindlichkeiten hängt von deren jeweiligem Zweck ab.

Die Überleitung in Ziffer [47] zeigt die Zuordnung der Klassen zu diesen Kategorien auf.

Eine erstmalige Erfassung und Bewertung der Finanzinstrumente erfolgt am Erfüllungstag zum beizulegenden Zeitwert, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Transaktionskosten. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten beziehungsweise zum beizulegenden Zeitwert. Finanzinstrumente werden nicht mehr erfasst, wenn die Rechte auf Zahlungen aus dem Investment erloschen sind oder übertragen wurden und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat.

Nach der Equity-Methode bewertete Anteile

Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, bei denen Bertrandt keinen beherrschenden, aber einen maßgeblichen Einfluss ausübt, sowie Gemeinschaftsunternehmen, an deren gemeinschaftlicher Führung Bertrandt beteiligt ist, werden nach der Equity-Methode bewertet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte

Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode. Erkennbare Einzel- und allgemeine Kreditrisiken wie Insolvenz und Uneinbringlichkeit sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.

Finanzielle Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die finanziellen Forderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerte (ausgenommen Derivate) werden in Abhängigkeit ihrer Klassifizierung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode oder zum Fair Value angesetzt. Erkennbare Einzel- und allgemeine Kreditrisiken wie Insolvenz und Uneinbringlichkeit sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt

Vertragsvermögenswerte

Vertragsvermögenswerte umfassen zeitraumbezogene Leistungsverpflichtungen, die entsprechend ihres Leistungsfortschritts auf Basis der PoC-Methode bilanziert werden. Der Leistungsfortschritt ermittelt sich anhand der angefallenen Kosten im Verhältnis zu den Gesamtkosten (Cost-to-Cost Methode) und wird mit dem vereinbarten Transaktionspreis multipliziert. Die Bewertung fertiger noch nicht abgenommener Leistungsverpflichtungen erfolgt zu Auftragswerten.

Erhaltene Anzahlungen auf Vertragsvermögenswerte werden mit diesen saldiert. Nicht verrechenbare erhaltene Anzahlungen werden als Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Bankguthaben sowie erhaltene, noch nicht gutgeschriebene Schecks und Kassenbestände sind zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Allgemeine Kreditrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.

Finanzielle und nichtfinanzielle Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden entweder unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum Fair Value angesetzt.

Derivative Finanzinstrumente

Der Bertrandt-Konzern ist als international tätiger Dienstleister im Wesentlichen Zins- und Währungsrisiken ausgesetzt. Diese Risiken werden bei Bedarf durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten begrenzt. Die Zinsderivate dienen der Steuerung und Optimierung des Finanzergebnisses für kurzfristige variable Verbindlichkeiten des Konzerns und stellen zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente nach IFRS 9 dar. Hierbei werden Bewertungsänderungen ergebniswirksam erfasst. Die Folgebewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert.

Die Bewertung von Devisentermingeschäften zur Sicherung zukünftiger Zahlungsströme in Fremdwährung sowie von weiteren Derivaten erfolgt zum Fair Value; Bewertungsänderungen werden ergebniswirksam gebucht.

Die Marktwerte werden mittels anerkannter finanzmathematischer Verfahren ermittelt. Für diese Ermittlung werden Mittelkurse verwendet. Derivate werden als Vermögenswert ausgewiesen, wenn deren beizulegender Zeitwert positiv, und als Verbindlichkeit, wenn deren beizulegender Zeitwert negativ ist.

Vorräte

Unter dieser Position sind Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich, erfolgt ein Ansatz mit dem niedrigeren Nettoveräußerungswert.

Tatsächliche und latente Steuern vom Einkommen und Ertrag

Die für die Berichtsperiode angefallenen Steueraufwendungen beinhalten tatsächliche Ertragsteuern sowie latente Steuern.

Der tatsächliche Ertragsteueraufwand wird auf Grundlage der lokalen Steuervorschriften ermittelt, die am Abschlussstichtag gelten. Latente Steuern werden entsprechend IAS 12 für sämtliche temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen Ansätzen und den Wertansätzen nach IFRS sowie auf ergebniswirksame Konsolidierungsmaßnahmen gebildet. Die latenten Ertragsteueransprüche umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben und deren Realisierung mit ausreichender Wahrscheinlichkeit gewährleistet ist. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach derzeitiger Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten beziehungsweise erwartet werden. Eine Abzinsung der latenten Steuern wird nicht vorgenommen. Eine Saldierung aktiver und passiver latenter Steuern erfolgt soweit zulässig.

Rückstellungen

Rückstellungen für Pensionen

Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden aufgrund von Versorgungsplänen oder gesetzlichen Vorgaben gebildet. Für die betriebliche Altersversorgung bestehen im Konzern sowohl beitrags- als auch leistungsorientierte Pensionspläne.

Die Rückstellungen für leistungsorientierte Pensionen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren gemäß IAS 19 gebildet. Dabei werden versicherungsmathematische Gewinne und Verluste im sonstigen Ergebnis erfasst. Der leistungsorientierte Versorgungsplan berechnet sich auf Endgehaltsbasis, und die beitragsorientierten Zusagen zahlt Bertrandt aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Mit Zahlung der Beiträge bestehen für Bertrandt keine weiteren Leistungsverpflichtungen.

Steuerrückstellungen

Steuerrückstellungen enthalten Verpflichtungen aus den laufenden Ertragsteuern. Diese werden entsprechend den jeweiligen nationalen Steuervorschriften berechnet.

Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen werden passiviert, soweit eine aus einem vergangenen Ereignis resultierende Verpflichtung gegenüber Dritten oder eine faktische Verpflichtung besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Mittelabfluss führen wird und zuverlässig geschätzt werden kann.

Sonstige Rückstellungen, die nicht schon im Folgejahr zu einem Leistungsabfluss führen, werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Abzinsung liegen Marktzinssätze zugrunde.

Öffentliche Zuwendungen

Öffentliche Zuwendungen für Investitionen werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Sie werden auf linearer Basis über die erwartete Nutzungsdauer der betreffenden Vermögenswerte erfolgswirksam aufgelöst.

Zuschüsse aus öffentlicher Hand für innovative Projekte sowie sonstige Aufwands- oder Ertragszuschüsse werden als sonstiger betrieblicher Ertrag ausgewiesen oder von den entsprechenden Aufwendungen abgezogen, soweit der Zuschuss in demselben Wirtschaftsjahr gewährt wird (Nettoausweis).

Leasingverhältnisse - Leasingnehmer

Tritt Bertrandt als Leasingnehmer auf, werden in der Bilanz grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit erfasst. Soweit Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen vertraglich vereinbart sind, wird im Rahmen der Bilanzierung deren Ausübung unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Fakten und Umstände geprüft und entsprechend bewertet, soweit die Optionsausübung beziehungsweise deren Nichtausübung hinreichend sicher ist.

Die Ausnahmeregeln, nach denen bei Leasingverhältnissen mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten (kurzfristige Leasingverhältnisse) sowie bei Leasingverträgen über geringwertige Vermögenswerte (Richtwert 5.000,00 EUR) auf eine Erfassung als Nutzungsrecht und einer Leasingverbindlichkeit verzichtet werden kann, werden in Anspruch genommen. Die mit diesen Leasingverhältnissen verbundenen Leasingzahlungen werden über die Laufzeit der Vereinbarung als sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst.

Nutzungsrechte

Die initiale Bewertung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich in Höhe der Leasingverbindlichkeit zuzüglich direkter Kosten. Das Nutzungsrecht wird danach linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben. Der Ausweis erfolgt innerhalb der Sachanlagen; Regelungen des IAS 36 werden berücksichtigt.

Leasingverbindlichkeit

Die Leasingverbindlichkeit entspricht dem Barwert der noch nicht geleisteten Leasingraten, die während der Laufzeit der Vereinbarung zu zahlen sind. Als Zinssatz verwendet der Bertrandt-Konzern einen Grenzfremdkapitalzinssatz. Die Folgebewertung wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode durchgeführt; dabei wird die Leasingrate in einen Zins- und Tilgungsanteil unterteilt.

Die Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes erfolgt auf Basis laufzeitäquivalenter Referenzzinssätze von bis zu zehn Jahren, basierend auf den Renditen deutscher Unternehmensanleihen.

Leasingverhältnisse - Leasinggeber

Die Bilanzierung folgt der Klassifizierung in Operating- und Finanzierungsleasingverhältnisse; dabei ist die Verteilung der Chancen und Risiken auf die Leasingpartner maßgeblich. Soweit das wirtschaftliche Eigentum weiterhin bei Bertrandt verbleibt, wird der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Vermögenswert weiterhin bei Bertrandt bilanziert, und die Mieterträge werden erfolgswirksam erfasst. Trägt der Vertragspartner alle Chancen und Risiken, wird der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Vermögenswert aus dem Sachanlagevermögen ausgebucht und eine Forderung in Höhe des Nettoinvestitionswerts bilanziert.

Erläuterungen zu den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung

[6] UMSATZERLÖSE

Erlöse aus Kundenverträgen werden mit der Leistungserbringung und der Übertragung der Verfügungsgewalt über die erbrachte Leistung auf den Kunden zeitpunkt- oder zeitraumbezogen realisiert. Der Ausweis der Umsatzerlöse aus Kundenverträgen erfolgt exklusive Umsatzsteuer und abzüglich sämtlicher Skonti und Boni.

Die Konzern-Umsatzerlöse in Höhe von 915.191 TEUR (Vorjahr 1.058.112 TEUR) verteilen sich auf das Inland mit 791.376 TEUR (Vorjahr 876.721 TEUR) und mit 123.815 TEUR (Vorjahr 181.391 TEUR) auf das Ausland. Diese Aufteilung spiegelt die regionale Segmentierung der Bertrandt-Standorte wider.

Der Anteil der nach der PoC-Methode ermittelten Umsätze beträgt 684.542 TEUR (Vorjahr 793.539 TEUR).

Bertrandt erzielte mit zwei Kunden jeweils mehr als 10% der Gesamtumsätze, die sich auf alle Segmente verteilen. Die Gesamtumsatzerlöse dieser zwei Kunden belaufen sich auf 555.775 TEUR (Vorjahr 558.210 TEUR) beziehungsweise 197.608 TEUR (Vorjahr 227.417 TEUR).

Zum Bilanzstichtag betragen die zu erwartenden Erlöse aus verbleibenden Leistungsverpflichtungen insgesamt 1.016.112 TEUR (Vorjahr 1.075.697 TEUR). Davon entfallen auf zeitraumbezogene Verpflichtungen 906.586 TEUR (Vorjahr 950.692 TEUR), wovon voraussichtlich 547.445 TEUR (Vorjahr 502.579 TEUR) innerhalb des nächsten Geschäftsjahres erfüllt werden. Von den zeitpunktbezogenen Verpflichtungen werden voraussichtlich 74.717 TEUR (Vorjahr 89.916 TEUR) im kommenden Geschäftsjahr erfüllt. Vereinbarte Rahmenverträge sind in diesen Leistungsverpflichtungen nicht enthalten.

Im Geschäftsjahr ergaben sich wie im Vorjahr keine wesentlichen Umsatzerlöse aus in Vorjahren erbrachten Leistungen.

[7] ANDERE AKTIVIERTE EIGENLEISTUNGEN

Bei dieser Position handelt es sich um selbst erstellte materielle und immaterielle Vermögenswerte, die gemäß IAS 16 und 58 aktiviert und über deren erwartete Nutzungsdauer linear abgeschrieben werden.

[8] SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Die sonstigen betrieblichen Erträge des Geschäftsjahres 2019/​2020 gliedern sich wie folgt:

SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

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In TEUR 2019/​2020 2018/​2019
Leistungsbezogene Erträge 5.550 5.460
davon Sachbezüge Arbeitnehmer 4.588 4.469
davon Erträge aus Vermietung und Verpachtung 962 991
Neutrale Erträge 1.156 10.142
davon Erträge aus Anlagenabgang 258 9.714
davon Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 161 73
davon Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen 737 355
Übrige sonstige betriebliche Erträge 2.065 1.804
davon Schadenersatzleistungen 288 242
davon Erträge aus Währungskursdifferenzen 229 551
davon sonstige 1.548 1.011
Gesamt 8.771 17.406

Die Erträge aus Vermietung und Verpachtung enthalten Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in Höhe von 252 TEUR (Vorjahr 255 TEUR). Für die folgenden Geschäftsjahre werden sonstige Mieterträge in Höhe von 1.620 TEUR (Vorjahr 1.569 TEUR) erwartet. Hieraus entfallen Mieterträge in Höhe von 765 TEUR (Vorjahr 654 TEUR) auf eine Laufzeit von bis zu einem Jahr und 855 TEUR (Vorjahr 754 TEUR) auf eine Laufzeit von über einem Jahr. Die Erträge aus Anlagenabgang enthielten im Vorjahr einen Veräußerungsgewinn aus einem Grundstücksverkauf in Höhe von 9.165 TEUR. Im Berichtsjahr sind Zuschüsse für innovative Projekte aus öffentlicher Hand von 477 TEUR (Vorjahr 55 TEUR) in den übrigen sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten.

[9] MATERIALAUFWAND

Der Materialaufwand unterteilt sich wie folgt:

MATERIALAUFWAND

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In TEUR 2019/​2020 2018/​2019
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 10.667 25.398
Aufwendungen für bezogene Leistungen 66.276 83.357
davon CAX-Kosten 22.500 21.027
davon Fremdleistungen 45.747 62.052
davon Eingangsfrachten 229 298
Gesamt 76.943 108.755

[10] PERSONALAUFWAND

Im Bertrandt-Konzern waren im Geschäftsjahr durchschnittlich 12.624 Mitarbeiter (Vorjahr 15.155 Mitarbeiter) beschäftigt.

MITARBEITER IM DURCHSCHNITT

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Anzahl 2019/​2020 2018/​2019
Arbeiter 847 923
Angestellte 11.106 11.340
Auszubildende/​Studenten 280 326
Praktikanten/​Diplomanden 123 202
Aushilfen 268 342
Gesamt 12.624 13.133

Im Personalaufwand sind Aufwendungen für Löhne und Gehälter in Höhe von 572.540 TEUR (Vorjahr 652.245 TEUR) sowie Aufwendungen für soziale Abgaben in Höhe von 124.489 TEUR (Vorjahr 155.145 TEUR) einschließlich des unter den Aufwendungen für Altersversorgung ausgewiesenen Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Rentenversicherung und weiterer beitragsorientierter Aufwendungen von 57.112 TEUR (Vorjahr 60.805 TEUR) enthalten.

PERSONALAUFWAND

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In TEUR 2019/​2020 2018/​2019
Löhne und Gehälter 572.340 632.243
Aufwendungen für soziale Abgaben 124.489 133.143
davon Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung 67.086 72.151
davon Aufwendungen für Altersversorgung 57.403 60.992
Gesamt 696.829 765.386

Die Reduzierung resultiert im Wesentlichen aus Kurzarbeit und ähnlichen Maßnahmen im In- und Ausland sowie einer strukturellen Anpassung der Mitarbeiteranzahl. Darüber hinaus sind öffentliche Zuwendungen aus dem Inland in Höhe von 3.994 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) sowie aus dem Ausland von 5.023 TEUR (Vorjahr 420 TEUR) in den Personalaufwendungen enthalten. Zuschüsse für innovative Projekte aufgrund staatlicher Fördermaßnahmen wirkten sich in Höhe von 1.082 TEUR (Vorjahr 1.364 TEUR) aufwandsmindernd aus.

Im Vorjahr sind im Rahmen eines Führungskräfteprogramms Aufwendungen von 56 TEUR angefallen.

[11] ABSCHREIBUNGEN

Die Abschreibungen setzen sich wie folgt zusammen:

ABSCHREIBUNGEN

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In TEUR 2019/​2020 2018/​2019
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 2.578 2.684
Sachanlagen 51.713 30.937
als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 65 66
Gesamt 54.356 33.687

Die Abschreibungen auf Nutzungsrechte in Höhe von 19.569 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) sind erstmalig gemäß IFRS 16 in den Sachanlagen enthalten. Eine detaillierte Aufteilung der Abschreibungen der einzelnen Vermögenspositionen ist den jeweiligen Anlagespiegeln unter den entsprechenden Anhangangaben zu entnehmen (Ziffer [18-20]).

[12] SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:

SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

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In TEUR 2019/​2020 2018/​2019
Sonstige Fertigungsaufwendungen 5.443 5.552
Geschäftsräume und Inventar 26.483 45.420
Sonstige Personalaufwendungen 16.149 21.481
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen 2.636 3.324
Vertriebsaufwendungen 9.162 15.746
Aufwendungen aus Währungskursdifferenzen 668 165
Neutrale Aufwendungen 8.835 4.541
Fuhrpark 5.060 7.249
Übrige Aufwendungen 7.628 5.648
Gesamt 82.064 109.126

In den Aufwendungen für Geschäftsräume und Inventar sind Mietaufwendungen in Höhe von 5.987 TEUR (Vorjahr 22.590 TEUR) enthalten.

Aufwendungen für Personalmaßnahmen entstanden im Geschäftsjahr 2019/​2020 in Höhe von 6.852 TEUR (Vorjahr 2.284 TEUR). Davon entfallen 2.023 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) auf Restrukturierungen; diese sind in den neutralen Aufwendungen enthalten. Die Erhöhung der übrigen Aufwendungen resultiert unter anderem in Höhe von 1.308 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) aus einem laufenden Gerichtsverfahren. Darüber hinaus werden im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten sowie sonstige Gebühren ausgewiesen. Im Berichtsjahr sind Zuschüsse für innovative Projekte aus öffentlicher Hand in Höhe von 541 TEUR (Vorjahr 682 TEUR) in den übrigen Aufwendungen enthalten.

[13] FINANZERGEBNIS

Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

FINANZERGEBNIS

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In TEUR 2019/​2020 2018/​2019
Ergebnis aus Equity bewerteten Anteilen 596 385
Zinserträge 110 427
Finanzierungsaufwendungen -5.825 -3.683
Übriges Finanzergebnis -112 26
Finanzergebnis -5.231 -2.845

Die Finanzierungsaufwendungen in Höhe von 5.825 TEUR (Vorjahr 3.683 TEUR) beinhalten Zinsaufwendungen für kurz- und langfristige Kredite und Darlehen sowie die für die langfristige Zusage von Kreditlinien in Höhe von 3.363 TEUR (Vorjahr 3.360 TEUR) und die in den Leasingzahlungen erstmalig enthaltenen Zinsen gemäß IFRS 16 von 2.158 TEUR. Des Weiteren sind Zinsen aus Steuerzahlungen in Höhe von 16 TEUR (Vorjahr 9 TEUR) sowie sonstige Zinsen von 173 TEUR (Vorjahr 164 TEUR) enthalten.

Die Zinserträge enthalten im Wesentlichen Zinsen aus Geldanlagen bei Kreditinstituten, sonstige Zinserträge in Höhe von insgesamt 101 TEUR (Vorjahr 409 TEUR) sowie Zinsen aus Steuererstattungen in Höhe von 9 TEUR (Vorjahr 18 TEUR).

Das übrige Finanzergebnis umfasst dem Finanzergebnis zurechenbare Bewertungssachverhalte in Höhe von 112 TEUR (Vorjahr 26 TEUR).

[14] SONSTIGE STEUERN

Der Steueraufwand im Ausland betrifft im Wesentlichen die Tochtergesellschaften in Frankreich.

SONSTIGE STEUERN

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In TEUR 2019/​2020 2018/​2019
Steueraufwand Inland 605 611
Steueraufwand Ausland 2.557 2.646
Sonstige Steuern 3.162 3.257

[15] STEUERN VOM EINKOMMEN UND ERTRAG

Als Steuern vom Einkommen und Ertrag werden wie im Vorjahr im Inland die Körperschaftsteuer in Höhe von 15% zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5%, die Gewerbesteuer von ca. 14% und im Ausland vergleichbare ertragsabhängige Steuern ausgewiesen. Zudem werden in dieser Position gemäß IAS 12 latente Steuern auf temporär unterschiedliche Wertansätze zwischen der nach den IFRS erstellten Bilanz und der Steuerbilanz sowie auf Konsolidierungsmaßnahmen und voraussichtlich realisierbare Verlustvorträge erfasst.

Die Ertragsteuern setzen sich demnach wie folgt zusammen:

ERTRAGSTEUERN

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In TEUR 2019/​2020 2018/​2019
Tatsächlicher Steueraufwand Inland 8.837 12.242
Tatsächlicher Steueraufwand Ausland 1.025 2.085
Tatsächlicher Steueraufwand 9.862 14.327
Latenter Steueraufwand/​Ertrag -6.829 879
Steuern vom Einkommen und Ertrag 3.033 15.206

Der latente Steuerertrag resultiert in Höhe von 4.412 TEUR (Vorjahr 351 TEUR) aus dem Effekt der reduzierten Vertragsforderungen. Der Aufwand aus Ertragsteuern des Geschäftsjahres 2019/​2020 in Höhe von 3.033 TEUR ist um 1.003 TEUR höher als der erwartete Aufwand aus Ertragsteuern von 2.030 TEUR, der sich bei der Anwendung eines Steuersatzes von 30% (Vorjahr 30%) auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns ergeben hätte.

Die Überleitung des erwarteten auf den tatsächlichen Ertragsteueraufwand stellt sich wie folgt dar:

ERTRAGSTEUER-ÜBERLEITUNGSRECHNUNG

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In TEUR 2019/​2020 2018/​2019
Ergebnis vor Ertragsteuern 6.768 54.220
Erwarteter Steuersatz 30,0% 30,0%
Erwarteter Ertragsteueraufwand 2.030 16.266
Besteuerungsunterschiede Ausland 1.006 -540
Steuereffekte aus Ausschüttungen und Vorjahresveranlagungen -210 104
Steuereffekte aus nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben und weiteren steuerlichen Modifikationen 208 -622
Konsolidierungssachverhalte 8 -9
Übrige Effekte -9 7
Tatsächlicher Ertragsteueraufwand 3.033 15.206
Effektiver Steuersatz 44,8% 28,0%

Die Position "Besteuerungsunterschiede Ausland" umfasst unter anderem Wertberichtigungen der latenten Steuern auf Verlustvorträge von 1.099 TEUR (Vorjahr 291 TEUR). In der Position "Steuereffekte aus nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben und weiteren steuerlichen Modifikationen" sind Steuereffekte aufgrund eines steuerfreien Zuschusses von 27 TEUR (Vorjahr 630 TEUR) enthalten. Ein Verbrauch aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge erfolgte im Geschäftsjahr nicht (Vorjahr 407 TEUR).

Aus der Neubewertung von Pensionsverpflichtungen ergaben sich im Geschäftsjahr Steuereffekte in Höhe von 12 TEUR (Vorjahr 620 TEUR), die in den sonstigen Rücklagen ausgewiesen sind; kumuliert betragen diese 1.421 TEUR (Vorjahr 1.409 TEUR).

[16] ERGEBNIS JE AKTIE

Gemäß IAS 33 beträgt das Ergebnis je Aktie:

BERECHNUNG ERGEBNIS JE AKTIE

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Gemäß IAS 33 2019/​2020 2018/​2019
Ergebnis nach Ertragsteuern in TEUR 3.735 39.014
davon Ergebnisanteil der Aktionäre der Bertrandt AG in TEUR 3.735 39.014
Anzahl Aktien in tausend Stück 10.143 10.143
Anzahl eigener Aktien in tausend Stück -48 -48
Anzahl dividendenberechtigter Aktien in tausend Stück
- verwässert/​unverwässert, durchschnittlich gewichtet 10.095 10.095
Ergebnis je Aktie in EUR
- verwässert/​unverwässert 0,37 3,86

[17] WEITERE ERLÄUTERUNGEN ZU DEN AUSWIRKUNGEN VON FINANZINSTRUMENTEN AUF DIE GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Die Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten setzen sich zusammen aus Zinsen, Währungsumrechnungsergebnissen sowie Wertberichtigungen und deren Folgebewertung.

NETTOERGEBNISSE AUS FINANZINSTRUMENTEN NACH DEN BEWERTUNGSKATEGORIEN DES IFRS 7

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In TEUR 2019/​2020 2018/​2019
Kredite und Forderungen -19 -724
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden -3.605 -3.345
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte und Schulden -114 -150
Gesamt -3.738 -4.219

Der Kategorie "Kredite und Forderungen" sind die finanziellen Forderungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zugeordnet. Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Schulden beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten. Die zum Fair Value bewerteten Vermögenswerte und Schulden enthalten finanzielle Forderungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten.

Im Berichtszeitraum lagen keine Devisentermin- und Zinssicherungsgeschäfte vor.

GESAMTZINSERTRÄGE UND -AUFWENDUNGEN DER NICHT ERFOLGSWIRKSAM ZUM FAIR VALUE BEWERTETEN FINANZINSTRUMENTE

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In TEUR 2019/​2020 2018/​2019
Zinserträge 96 408
Zinsaufwendungen -3.700 -3.524
Gesamt -3.604 -3.116

Aufgrund kurzer Laufzeiten führte die Anwendung der Effektivzinsmethode auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Geschäftsjahr 2019/​2020 wie im Vorjahr zu keinen Zinsaufwendungen oder -erträgen.

Wertminderungsaufwendungen für Kredite und Forderungen betrugen im Geschäftsjahr 344 TEUR (Vorjahr 1.652 TEUR).

Erläuterungen zu den Positionen der Bilanz

Aktiva

LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

[18] IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Bei den Zugängen der immateriellen Anlagegüter handelt es sich im Wesentlichen um technische Software-Lizenzen.

Die Firmenwerte werden einem regelmäßigen Werthaltigkeitstest nach IAS 36 unterzogen. Hieraus resultierten im Geschäftsjahr 2019/​2020 analog zum Vorjahr keine Aufwendungen aus Wertminderungen.

Die Firmenwerte verteilen sich auf die Segmente Digital Engineering in Höhe von 6.399 TEUR (Vorjahr 6.399 TEUR) und Physical Engineering in Höhe von 2.909 TEUR (Vorjahr 2.909 TEUR). Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen selbst erstellte Software im Bau inklusive geleisteten Anzahlungen in Höhe von 745 TEUR (Vorjahr 723 TEUR).

IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

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In TEUR Konzessionen und Lizenzen Selbst erstellte Software Firmenwerte Sonstige Summe immaterielle Vermögenswerte
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.10.2019 53.006 994 9.308 887 64.195
Währungsdifferenzen -13 0 0 0 -13
Zugänge 2.661 96 0 392 3.149
Abgänge 351 359 0 0 710
Umbuchungen 52 326 0 -326 52
Stand 30.09.2020 55.355 1.057 9.308 953 66.673
Abschreibungen
Stand 01.10.2019 49.446 704 0 28 50.178
Währungsdifferenzen 9 0 0 0 9
Zugänge 2.429 133 0 16 2.578
Abgänge 299 359 0 0 658
Umbuchungen 0 0 0 0 0
Stand 30.09.2020 51.585 478 0 44 52.107
Restbuchwert 30.09.2020 3.770 579 9.308 909 14.566
Restbuchwert 30.09.2019 3.560 290 9.308 859 14.017
Vorjahr
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.10.2018 51.186 702 9.002 469 61.359
Währungsdifferenzen 21 0 0 5 26
Zugang aus Erstkonsolidierung 3 0 0 0 3
Zugänge 1.974 80 306 630 2.990
Abgänge 183 0 0 0 183
Umbuchungen 5 212 0 -217 0
Stand 30.09.2019 53.006 994 9.308 887 64.195
Abschreibungen
Stand 01.10.2018 46.921 702 0 12 47.635
Währungsdifferenzen 18 0 0 0 18
Zugang aus Erstkonsolidierung 2 0 0 0 2
Zugänge 2.666 2 0 16 2.684
Abgänge 161 0 0 0 161
Umbuchungen 0 0 0 0 0
Stand 30.09.2019 49.446 704 0 28 50.178
Restbuchwert 30.09.2019 3.560 290 9.308 859 14.017
Restbuchwert 30.09.2018 4.265 0 9.002 457 13.724

[19] SACHANLAGEN

Die Werte des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer, angesetzt. Wertminderungen aufgrund Werthaltigkeitsprüfungen gemäß IAS 36 ergaben sich wie im Vorjahr keine.

Bei den technischen Anlagen und Maschinen sowie bei der sonstigen Betriebs- und Geschäftsausstattung handelt es sich im Wesentlichen um CAD-Rechner, Maschinen und Equipment im Prototypenbau sowie um Versuchseinrichtungen. Die zu aktivierenden Fremdkapitalkosten auf qualifizierte Vermögenswerte belaufen sich auf 350 TEUR (Vorjahr 93 TEUR).

SACHANLAGEN

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In TEUR Grundstücke und Bauten Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Summe Sachanlagen
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.10.2019 1 263.344 145.021 133.478 49.717 591.560
Währungsdifferenzen -131 -9 -101 -3 -244
Zugänge 35.488 7.890 10.262 30.370 84.010
Abgänge 2.277 2.550 10.799 0 15.626
Umbuchungen 5.706 15.979 1.995 -23.732 -52
Stand 30.09.2020 302.130 166.331 134.835 56.352 659.648
Abschreibungen
Stand 01.10.2019 29.992 80.737 96.709 0 207.438
Währungsdifferenzen 0 0 -38 0 -38
Zugänge 22.899 13.998 14.816 0 51.713
Abgänge 9 1.898 10.614 0 12.521
Umbuchungen 0 0 0 0 0
Stand 30.09.2020 52.882 92.837 100.873 0 246.592
Restbuchwert 30.09.2020 249.248 73.494 33.962 56.352 413.056
Restbuchwert 30.09.2019 156.580 63.147 33.411 49.717 302.855
Vorjahr
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.10.2018 184.131 118.384 119.660 40.436 462.611
Währungsdifferenzen 0 0 34 0 34
Zugang aus Erstkonsolidierung 0 0 132 0 132
Zugänge 835 10.998 12.807 37.914 62.554
Abgänge 7.033 1.624 4.007 2.374 15.038
Umbuchungen 8.639 16.126 1.494 -26.259 0
Stand 30.09.2019 186.572 143.884 130.120 49.717 510.293
Abschreibungen
Stand 01.10.2018 24.501 69.557 86.381 68 180.507
Währungsdifferenzen 0 0 25 0 25
Zugang aus Erstkonsolidierung 0 0 90 0 90
Zugänge 5.513 12.173 13.251 0 30.937
Abgänge 22 993 3.038 68 4.121
Umbuchungen 0 0 0 0 0
Stand 30.09.2019 29.992 80.737 96.709 0 207.438
Restbuchwert 30.09.2019 156.580 63.147 33.411 49.717 302.855
Restbuchwert 30.09.2018 159.630 48.827 33.279 40.368 282.104

1 Die Eröffnungswerte enthalten die Nutzungsrechte gemäß IFRS 16.

In der Bilanzposition Sachanlagen sind ab diesem Geschäftsjahr Nutzungsrechte aus Leasingverträgen enthalten, deren Buchwerte sich wie folgt ermitteln:

IFRS 16 Nutzungsrechte

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In TEUR Grundstücke und Bauten Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Summe Nutzungsrechte
Nutzungsrechte
Stand 01.10.2019 1 76.772 1.137 3.358 0 81.267
Währungsdifferenzen -131 0 0 0 -131
Zugänge 33.949 0 2.468 0 36.417
Abgänge 2.148 168 0 0 2.316
Stand 30.09.2020 108.442 969 5.826 0 115.237
Abschreibungen
Stand 01.10.2019 0 0 0 0 0
Währungsdifferenzen 0 0 0 0 0
Zugänge 17.167 263 2.139 0 19.569
Abgänge 0 0 0 0 0
Stand 30.09.2020 17.167 263 2.139 0 19.569
Restbuchwert 30.09.2020 91.275 706 3.687 0 95.668

1 Eröffnungsbilanzwerte.

Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse betrugen im Geschäftsjahr 2019/​2020 3.247 TEUR, die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten sind. Aufwendungen für gemietete geringwertige Vermögenswerte sind in Höhe von 566 TEUR angefallen und verteilen sich mit 410 TEUR auf den Materialaufwand und in Höhe von 155 TEUR auf die sonstigen betrieblichen Aufwendungen.

[20] ALS FINANZINVESTITION GEHALTENE IMMOBILIEN

Zum 30. September 2020 entspricht der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien näherungsweise dem Buchwert. Die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt analog den Firmenwerten (Ziffer [5]) unter Berücksichtigung eines WACC von 12,3% (Vorjahr 8,6%) und einer ewigen Rente von 11,3% (Vorjahr 7,6%). Für die ewige Rente ist ein Wachstumsfaktor von 1% (Vorjahr 1%) berücksichtigt. Auf eine Bewertung durch einen externen, unabhängigen Gutachter wurde verzichtet. Im Berichtszeitraum wurden Mieterträge von 232 TEUR (Vorjahr 233 TEUR) erzielt; Aufwendungen für Instandhaltung sind nicht angefallen (Vorjahr 1 TEUR).

ALS FINANZINVESTITION GEHALTENE IMMOBILIEN

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In TEUR Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Anschaffungskosten
Stand 01.10.2019 4.626
Zugänge 0
Abgänge 0
Umbuchungen 0
Stand 30.09.2020 4.626
Abschreibungen
Stand 01.10.2019 3.284
Zugänge 65
Abgänge 0
Umbuchungen 0
Stand 30.09.2020 3.349
Restbuchwert 30.09.2020 1.277
Restbuchwert 30.09.2019 1.342
Vorjahr
Anschaffungskosten
Stand 01.10.2018 4.626
Zugänge 0
Abgänge 0
Umbuchungen 0
Stand 30.09.2019 4.626
Abschreibungen
Stand 01.10.2018 3.218
Zugänge 66
Abgänge 0
Umbuchungen 0
Stand 30.09.2019 3.284
Restbuchwert 30.09.2019 1.342
Restbuchwert 30.09.2018 1.408

[21] NACH DER EQUITY-METHODE BEWERTETE ANTEILE

Die Equity-Methode wird für alle Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen angewandt. Diese entwickelten sich wie folgt:

NACH DER EQUITY-METHODE BEWERTETE ANTEILE

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In TEUR Assoziierte Unternehmen Gemeinschaftsunternehmen Summe
Anschaffungskosten
Stand 01.10.2019 121 6.332 6.453
Zugänge 0 0 0
Abgänge 8 0 8
Ergebnisanteil 7 597 604
Ausschüttungen 1 0 1
Stand 30.09.2020 119 6.929 7.048
Abschreibungen
Stand 01.10.2019 0 0 0
Zugänge 0 0 0
Abgänge 0 0 0
Stand 30.09.2020 0 0 0
Restbuchwert 30.09.2020 119 6.929 7.048
Restbuchwert 30.09.2019 121 6.332 6.453
Vorjahr
Anschaffungskosten
Stand 01.10.2018 115 5.759 5.874
Zugänge 0 211 211
Ergebnisanteil 23 362 385
Ausschüttungen 17 0 17
Stand 30.09.2019 121 6.332 6.453
Abschreibungen
Stand 01.10.2018 0 0 0
Zugänge 0 0 0
Abgänge 0 0 0
Stand 30.09.2019 0 0 0
Restbuchwert 30.09.2019 121 6.332 6.453
Restbuchwert 30.09.2018 115 5.759 5.874

Der Zugang der Gemeinschaftsunternehmen betrifft die Beteiligung an der im Geschäftsjahr neu gegründeten Gesellschaft. Der Ergebnisanteil der Gemeinschaftsunternehmen entfällt in Höhe von 448 TEUR (Vorjahr 418 TEUR) auf die Bertrandt Campus GmbH. Der Abgang der assoziierten Unternehmen von 8 TEUR resultiert aus dem Verkauf der Anteile an den mittelbaren Beteiligungen, der Verkaufserlös betrug 0 TEUR.

[22] LANG- UND KURZFRISTIGE FINANZIELLE FORDERUNGEN

Die finanziellen Forderungen gliedern sich entsprechend ihrer Laufzeit wie folgt:

FINANZIELLE FORDERUNGEN

In TEUR

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In TEUR Kurzfristig Langfristig 30.09.2020
Finanzielle Forderungen 413 1.428 1.841

Vorjahr

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In TEUR Kurzfristig Langfristig 30.09.2019
Finanzielle Forderungen 558 1.412 1.970

Die lang- und kurzfristigen finanziellen Forderungen beinhalten überwiegend Arbeitgeber-Darlehen, die mit einem Zinssatz von 3 bis 5% verzinst werden. Die Laufzeit der langfristigen Darlehen liegt zwischen zwei und fünf Jahren. Die Buchwerte entsprechen im Wesentlichen den Marktwerten.

[23] LANG- UND KURZFRISTIGE SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte von insgesamt 5.988 TEUR (Vorjahr 5.454 TEUR) sind mit 2.832 TEUR (Vorjahr 2.581 TEUR) langfristig. Diese beinhalten im Wesentlichen Rückdeckungsversicherungen. Wertberichtigungen wurden im Vorjahr in Höhe von 152 TEUR berücksichtigt.

[24] LANG- UND KURZFRISTIGE SONSTIGE VERMÖGENSWERTE

Die sonstigen Vermögenswerte in Höhe von 28.395 TEUR (Vorjahr 24.495 TEUR) beinhalten Abgrenzungsposten und Forderungen gegenüber öffentlichen Einrichtungen. Davon haben 8.724 TEUR (Vorjahr 8.831 TEUR) eine Laufzeit von über einem Jahr.

[25] LATENTE ERTRAGSTEUERANSPRÜCHE UND ERTRAGSTEUERVERPFLICHTUNGEN

Aktive und passive latente Steuern verteilen sich auf folgende Positionen:

AKTIVE UND PASSIVE LATENTE STEUERN

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In TEUR 30.09.2020 30.09.2019
aktivisch passivisch aktivisch passivisch
--- --- --- --- ---
Anlagevermögen 1.591 31.138 1.306 3.322
Künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen 0 5.669 0 10.081
Pensionsrückstellungen 1.836 0 1.792 0
Sonstige Rückstellungen 1.881 15 760 7
Verlustvorträge 801 0 610 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 28.047 0 0 0
Sonstige Posten 122 176 145 765
Gesamt vor Saldierung 34.278 36.998 4.613 14.175
Saldierung -18.412 -18.412 -1.541 -1.541
Latente Steuern 15.866 18.586 3.072 12.634

Von den unsaldierten aktiven latenten Steuern haben 32.519 TEUR (Vorjahr 4.024 TEUR) eine Fristigkeit von über einem Jahr. Von den passiven latenten Steuern sind vor Saldierung 6.295 TEUR (Vorjahr 10.814 TEUR) kurzfristig und 30.703 TEUR (Vorjahr 3.361 TEUR) langfristig. Die Erhöhung der aktiven und passiven latenten Steuern resultiert im Wesentlichen aus der Erstanwendung des IFRS 16 und dem damit einhergehenden Effekt auf die latenten Steuern.

Für Gesellschaften, die im Vorjahr oder im aktuellen Jahr ein negatives steuerliches Ergebnis erwirtschaftet haben, wurde ein latenter Steueranspruch in Höhe von 801 TEUR (Vorjahr 151 TEUR) aktiviert, da die Realisierung des Steueranspruchs aufgrund der steuerlichen Ergebnisplanung wahrscheinlich ist.

Über die latenten Ertragsteueransprüche auf Verlustvorträge hinaus bestehen Verlustvorträge in Höhe von 6.300 TEUR (Vorjahr 1.310 TEUR), deren Vortragsfähigkeit im Regelfall unbegrenzt ist. In länderspezifischen Einzelfällen gibt es Begrenzungen auf fünf Jahre.

Es wurden keine passiven latenten Steuern auf temporäre Unterschiede von Beteiligungsansätzen in Höhe von 45.129 TEUR (Vorjahr 46.087 TEUR) gebildet, da die Bertrandt AG den zeitlichen Verlauf der Realisierung der temporären Differenzen steuern kann und sich diese in absehbarer Zeit nicht umkehren.

KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

[26] VORRÄTE

Die Vorräte des Bertrandt-Konzerns stellen sich zum Stichtag wie folgt dar:

VORRÄTE

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In TEUR 30.09.2020 30.09.2019
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 860 993

Es wurden wie im Vorjahr keine Wertminderungen vorgenommen.

[27] VERTRAGSVERMÖGENSWERTE

Die Entwicklung der Vertragsvermögenswerte stellt sich wie folgt dar:

VERTRAGSVERMÖGENSWERTE

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In TEUR 01.10.2019 Zugänge Abgänge 30.09.2020
Vertragsvermögenswerte 310.261 101.415 -207.148 204.528
Abzüglich Vertragsverbindlichkeiten -184.946 -114.035
Gesamt 125.315 90.493

Die Vertragsvermögenswerte bestehen ausschließlich aus zeitraumbezogenen Leistungen. Die Reduzierung um 34.822 TEUR ist auf die Fertigstellung und Fakturierung sowie auf den Rückgang der Geschäftstätigkeit zurückzuführen.

Zum Geschäftsjahresende bestehen Rückstellungen für belastende Kundenverträge von 664 TEUR (Vorjahr 0 TEUR).

Für Werkverträge existieren weitestgehend Zahlpläne. Nacharbeiten erfolgen zeitnah, sodass keine Rücknahme- oder Erstattungsverpflichtungen und Gewährleistungen, die über den gesetzlichen Zeitraum von 24 Monaten hinausgehen, existieren.

[28] FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 175.471 TEUR (Vorjahr 226.007 TEUR) haben eine Fristigkeit von unter einem Jahr. Das Zahlungsziel der Kunden beträgt durchschnittlich 0 bis 90 Tage (Vorjahr 0 bis 90 Tage). Es besteht eine Factoring-Vereinbarung mit einer Bank. Im Rahmen derer wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an die Bank veräußert. Der Verkauf erfolgt ohne Regressansprüche, und Risiken verbleiben keine. Die verkauften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 17.675 TEUR (Vorjahr 28.408 TEUR) wurden in voller Höhe ausgebucht.

Wertberichtigungen wurden in Höhe von 4.615 TEUR (Vorjahr 4.896 TEUR) berücksichtigt.

[29] ERTRAGSTEUERFORDERUNGEN

Die Ertragsteuerforderungen von 3.365 TEUR (Vorjahr 5.198 TEUR) beinhalten Erstattungsansprüche des laufenden Geschäftsjahres und aus Vorjahren.

[30] ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

Hierunter werden Kassenbestände, Bankguthaben und Schecks unter Berücksichtigung einer pauschalen Wertberichtigung von 68 TEUR (Vorjahr 32 TEUR) ausgewiesen. Für die Umrechnung bestehender Währungsguthaben in die Konzern-Währung wurde der Stichtagsmittelkurs zum 30. September 2020 zugrunde gelegt. Die Entwicklung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ist aus der Kapitalflussrechnung sowie aus den Erläuterungen der Kapitalflussrechnungen (Ziffer [42]) nachzuvollziehen.

Passiva

EIGENKAPITAL

[31] GEZEICHNETES KAPITAL

Zum 30. September 2020 betrug das gezeichnete Kapital der Bertrandt AG wie im Vorjahr 10.143.240,00 EUR und war voll einbezahlt. Das gezeichnete Kapital teilt sich in 10.143.240 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je 1,00 EUR auf.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist von der Hauptversammlung am 20. Februar 2019 ermächtigt worden, bis zum 31. Januar 2024 eigene Aktien mit einem Anteil am Grundkapital in Höhe von insgesamt bis zu 1.000.000,00 EUR zu erwerben.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Februar 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Bertrandt Aktiengesellschaft bis zum 31. Januar 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen (einschließlich sogenannter gemischter Sacheinlagen) einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um bis zu 4.000.000,00 EUR, zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2017). Der Vorstand wurde unter anderem auch ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen und in definierten Grenzen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Vom genehmigten Kapital wurde bislang kein Gebrauch gemacht.

[32] KAPITALRÜCKLAGE

Die Kapitalrücklage enthält das Agio aus Kapitalerhöhungen sowie den Erlös aus dem Verkauf eigener Anteile, der die ursprünglichen Anschaffungskosten übersteigt (Ziffer [33]).

Zum Bilanzstichtag befanden sich 48.027 TEUR eigene Aktien im Depot der Gesellschaft (Vorjahr 48.027 Stück); dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 0,5% (Vorjahr 0,5%).

[33] GEWINNRÜCKLAGEN UND SONSTIGE RÜCKLAGEN

Währungsdifferenzen aus Konsolidierungsvorgängen des Eigenkapitals von Tochterunternehmen wurden erfolgsneutral in Höhe von -809 TEUR (Vorjahr 603 TEUR) mit den sonstigen Rücklagen verrechnet.

Die sich aufgrund von versicherungsmathematischen Gewinnen/​Verlusten im Geschäftsjahr ergebende Veränderung der Pensionsrückstellungen in Höhe von -47 TEUR (Vorjahr -2.383 TEUR) wurde gemäß IAS 19 saldiert mit den darauf entfallenden Steuereffekten in Höhe von 12 TEUR (Vorjahr 620 TEUR) in den sonstigen Rücklagen erfasst.

Die eigenen Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und mit den Gewinnrücklagen saldiert. Im Falle eines Verkaufs erfolgt eine Verrechnung, soweit die Erlöse den ursprünglichen Anschaffungskosten entsprechen. Der übersteigende Betrag wird in der Kapitalrücklage ausgewiesen.

LANGFRISTIGE SCHULDEN

[34] LANG- UND KURZFRISTIGE FINANZSCHULDEN

Zum 30. September 2020 beliefen sich die Finanzschulden auf insgesamt 280.325 TEUR (Vorjahr 215.917 TEUR).

Die langfristigen Finanzschulden beinhalten weitestgehend die langfristigen Tranchen des Schuldscheindarlehens in Höhe von 170.000 TEUR. Die ursprüngliche Laufzeit der einzelnen Tranchen belief sich auf fünf, sieben und zehn Jahre. Bei Fälligkeit ist eine Rückzahlung zu 100% durchzuführen; Sondertilgungsrechte bestehen für die variabel verzinsten Tranchen. Darüber hinaus sind erstmalig Darlehensmittel aus dem KfW-Energieeffizienzprogramm-Abwärme in den langfristigen Finanzschulden enthalten.

Die Erhöhung der kurzfristigen Finanzschulden zum 30. September 2020 von 3.498 TEUR auf 45.412 TEUR resultiert zum einen aus zwei im November 2020 fälligen Tranchen des Schuldscheindarlehens in Höhe von 30.000 TEUR, welche im Vorjahr noch eine langfristige Laufzeit hatten. Des Weiteren wurden in diesem Geschäftsjahr kurzfristige länderspezifische staatliche Coronahilfsprogramme im Ausland in Höhe von 11.793 TEUR gewährt. Zusätzlich sind abgegrenzte, noch nicht bezahlte Zinsen, weitere künftig fällige Tilgungsleistungen und nicht eingelöste Schecks enthalten.

Die Zinssätze für lang- und kurzfristige Finanzschulden im In- und Ausland bewegen sich zum 30. September 2020 zwischen 0,5 und 6,3% (Vorjahr zwischen 0,6 und 6,3%).

Die Fristigkeit gliedert sich wie folgt:

LANG- UND KURZFRISTIGE FINANZSCHULDEN

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In TEUR Kurzfristig Langfristig 30.09.2020
Finanzschulden 45.412 234.913 280.325

Vorjahr

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In TEUR Kurzfristig Langfristig 30.09.2019
Finanzschulden 3.498 212.419 215.917

[35] LANG- UND KURZFRISTIGE SONSTIGE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN

LANG- UND KURZFRISTIGE SONSTIGE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN

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In TEUR Kurzfristig Langfristig 30.09.2020
Leasingverbindlichkeiten 20.131 76.432 96.563
Lohn und Gehalt 830 0 830
Übrige sonstige 14.244 17 14.261
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 35.205 76.449 111.654

Vorjahr

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In TEUR Kurzfristig Langfristig 30.09.2019
Leasingverbindlichkeiten 0 0 0
Lohn und Gehalt 949 0 949
Übrige sonstige 21.493 0 21.493
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 22.442 0 22.442

Die kurzfristigen übrigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von 14.244 TEUR (Vorjahr 21.493 TEUR) enthalten unter anderem noch nicht abgeführte Zahlungseingänge von abgetretenen Forderungen in Höhe von 7.585 TEUR (Vorjahr 6.924 TEUR). Darüber hinaus ist eine Vielzahl von Einzelzahlungsverpflichtungen enthalten. Die Buchwerte der kurzfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten entsprechen den Marktwerten.

Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus den Leasingverbindlichkeiten, die erstmalig nach IFRS 16 als sonstige finanzielle Verbindlichkeit erfasst werden. Bezüglich der Anpassung der Leasingverbindlichkeiten zum 1. Oktober 2019 verweisen wir auf die Erläuterungen zu IFRS 16 (siehe Ziffer [1]).

[36] LANG- UND KURZFRISTIGE SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

Die Buchwerte der sonstigen Verbindlichkeiten entsprechen im Wesentlichen den Marktwerten und setzen sich wie folgt zusammen:

LANG- UND KURZFRISTIGE SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

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In TEUR Kurzfristig Langfristig 30.09.2020
Steuern 18.219 0 18.219
Lohn- und Kirchensteuer 7.006 0 7.006
Sozialversicherung 5.711 0 5.711
Personalverpflichtungen 33.448 0 33.448
Übrige sonstige 2.662 1.648 4.310
Sonstige Verbindlichkeiten 67.046 1.648 68.694

Vorjahr

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In TEUR Kurzfristig Langfristig 30.09.2019
Steuern 22.365 0 22.365
Lohn- und Kirchensteuer 8.691 0 8.691
Sozialversicherung 3.967 0 3.967
Personalverpflichtungen 36.745 0 36.745
Übrige sonstige 794 1.747 2.541
Sonstige Verbindlichkeiten 72.562 1.747 74.309

Die Personalverpflichtungen beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus Arbeitnehmerurlaubs- und -zeitkonten. In den übrigen sonstigen Verbindlichkeiten ist ein Investitionszuschuss in Höhe von 394 TEUR (Vorjahr 447 TEUR) enthalten, der als Zuwendung der öffentlichen Hand für eine realisierte Investition gewährt wurde. In Anwendung des IAS 20 wurde der Investitionszuschuss im Berichtszeitraum in Höhe von 53 TEUR (Vorjahr 42 TEUR) über die Nutzungsdauer der betreffenden Anlagenwerte erfolgswirksam aufgelöst.

[37] PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN

Pensionsrückstellungen für Leistungszusagen auf Altersversorgung werden gemäß IAS 19 nach dem international üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) und unter Berücksichtigung der künftigen vorhersehbaren Entwicklungen ermittelt. Zur Ermittlung der Pensionsverpflichtungen wurden die folgenden Prämissen getroffen:

PRÄMISSEN ZUR ERMITTLUNG VON PENSIONSVERPFLICHTUNGEN

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Diverse Angaben 30.09.2020 30.09.2019
Zinssatz 0,30% 0,30%
Gehaltssteigerungstrend 0% /​ 2% /​ 2,50% 0% /​ 2% /​ 2,50%
Rentensteigerungstrend 0% /​ 1,50% /​ 2,50% 0% /​ 1,50% /​ 2,50%
Sterbe- und Invalidisierungswahrscheinlichkeit Heubeck 2018 G /​Insee 2017 Heubeck 2018 G/​Insee 2017
Bewertung von Hinterbliebenen-Anwartschaften Kollektiv Kollektiv
Pensionierungsalter 65 Jahre 65 Jahre
Durchschnittliche Restlebensarbeitszeit aktiver Berechtigter 28 Jahre 29 Jahre

Zum 30. September 2020 veränderten sich die Pensionsrückstellungen um 557 TEUR (Vorjahr 2.874 TEUR) und betragen 9.256 TEUR (Vorjahr 8.919 TEUR). Die Veränderung der Pensionsrückstellungen wird in Höhe von 290 TEUR aufwandserhöhend (Vorjahr 188 TEUR aufwandserhöhend) im Personalaufwand und in Höhe von 47 TEUR eigenkapitalmindernd (Vorjahr 2.585 TEUR eigenkapitalmindernd) im sonstigen Ergebnis erfasst. Im Vorjahr erfolgte aufgrund einer Umklassifizierung von im Ausland bestehenden Verpflichtungen eine Umgliederung aus den sonstigen langfristigen Rückstellungen in die Pensionsrückstellungen über 505 TEUR. Zum Bilanzstichtag betrug die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Pensionsverpflichtungen im Inland 18,4 Jahre (Vorjahr 18,4 Jahre) und im Ausland 28 Jahre (Vorjahr 29 Jahre).

Der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen entwickelte sich wie folgt:

VERSICHERUNGSMATHEMATISCHER BARWERT DER PENSIONSVERPFLICHTUNGEN

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In TEUR 2019/​2020 2018/​2019
Barwert zum 01.10. 8.919 6.045
Umgliederung aus den sonstigen Rückstellungen 0 303
Laufender Dienstzeitaufwand 324 211
Zinsaufwand 27 103
Ausbezahlte Versorgungsleistungen -61 -126
Versicherungsmathematische Gewinne (-)/​Verluste (+) aus der Veränderung finanzieller Annahmen 0 1.932
Versicherungsmathematische Gewinne (-)/​Verluste (+) aus erfahrungsbedingten Anpassungen 47 451
Barwert zum 30.09. 9.256 8.919

Aus Sicht des Bertrandt-Konzerns ergeben sich aus den Pensionsverpflichtungen keine wesentlichen Risiken. Die voraussichtliche Zuführung zum erwarteten Verpflichtungswert beträgt 291 TEUR.

Die Effekte aus Änderungen der versicherungsmathematischen Parameter auf den Barwert der Pensionsverpflichtungen werden mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt. Bei einem um 25 Basispunkte höheren (niedrigeren) Rechnungszins wäre der Barwert der Pensionsverpflichtungen um 550 TEUR (Vorjahr 559 TEUR) niedriger beziehungsweise um 546 TEUR (Vorjahr 557 TEUR) höher. Bei einer um ein Jahr längeren (kürzeren) Lebenserwartung wäre er um 550 TEUR höher (Vorjahr 552 TEUR höher) beziehungsweise um 545 TEUR niedriger (Vorjahr 545 TEUR niedriger). Bei einem um 25 Basispunkte höheren (niedrigeren) Gehaltssteigerungstrend wäre er um 250 TEUR höher (Vorjahr 196 TEUR höher) beziehungsweise um 209 TEUR niedriger (Vorjahr 179 TEUR niedriger). Bei einem um 25 Basispunkte höheren (niedrigeren) Rentensteigerungstrend wäre er um 68 TEUR höher (Vorjahr 260 TEUR höher) beziehungsweise um 65 TEUR niedriger (Vorjahr 247 TEUR niedriger).

[38] SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

Die sonstigen Rückstellungen stellen sich wie folgt dar:

LANG- UND KURZFRISTIGE SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

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In TEUR Personalrückstellungen Rückstellungen aus laufendem Geschäftsbetrieb Gebäuderückstellungen Übrige Rückstellungen Summe sonstige Rückstellungen
Stand 01.10.2019 22.488 125 2.341 11.757 36.711
davon kurzfristig 21.276 125 692 11.092 33.185
davon langfristig 1.212 0 1.649 665 3.526
Währungsdifferenzen -48 0 -4 -15 -67
Verbrauch 20.611 0 709 6.126 27.446
Auflösung 159 125 114 590 988
Zuführung 14.526 664 599 6.293 22.082
Stand 30.09.2020 16.196 664 2.113 11.319 30.292
davon kurzfristig 14.905 664 354 10.623 26.546
davon langfristig 1.291 0 1.759 696 3.746

In den Personalrückstellungen sind Beträge für Erfolgsbeteiligungen und Tantiemen, Personalmaßnahmen und Schwerbehindertenabgaben sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft enthalten. Die Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb enthielten im Vorjahr Garantieverpflichtungen. Rückstellungen für Fertigungsaufträge, deren zu erwartende Verluste die angefallenen Kosten übersteigen, betrugen 664 TEUR (Vorjahr 0 TEUR). Die Gebäuderückstellungen beinhalten unter anderem Kosten für Instandhaltung, Energie und sonstige Nebenkosten. Die übrigen Rückstellungen betreffen eine Vielzahl erkennbarer Einzelrisiken.

Der Auflösungsbetrag wird in Höhe von 275 TEUR (Vorjahr 180 TEUR) mit dem Personalaufwand, in Höhe von 413 TEUR (Vorjahr 317 TEUR) mit den sonstigen Aufwendungen und in Höhe von 34 TEUR (Vorjahr 148 TEUR) mit dem Materialaufwand saldiert. Des Weiteren wurden Rückstellungen über 105 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) aufgelöst, die zu einem Abgang von Sachanlagen führten. Die langfristigen Rückstellungen enthalten Aufzinsungsaufwendungen von insgesamt 29 TEUR (Vorjahr 18 TEUR); diese werden nicht im Finanzergebnis ausgewiesen (Vorjahr 2 TEUR). Die Personalrückstellungen enthalten Restrukturierungsmaßnahmen von 3.369 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) sowie im Vorjahr Verpflichtungen aus einem Führungskräftebindungsprogramm in Höhe von 107 TEUR. Der Zahlungsmittelabfluss der langfristigen Rückstellungen ist von den jeweiligen Einzelsachverhalten abhängig.

KURZFRISTIGE SCHULDEN

[39] VERTRAGSVERBINDLICHKEITEN

Die Vertragsverbindlichkeiten entwickelten sich wie folgt:

VERTRAGSVERBINDLICHKEITEN

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In TEUR 01.10.2019 Zugänge Abgänge 30.09.2020
Vertragsverbindlichkeiten insgesamt 189.466 71.209 -144.503 116.172
Saldierung mit Vertragsvermögenswerten -184.946 -114.035
Vertragsverbindlichkeiten nach Saldierung 4.520 2.137

Die Vertragsverbindlichkeiten führen vollumfänglich zu Umsatzerlösen.

[40] VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Die Buchwerte entsprechen im Wesentlichen den Marktwerten und haben eine Fristigkeit von unter einem Jahr.

VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

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In TEUR 30.09.2020 30.09.2019
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 12.852 15.751

[41] ERTRAGSTEUERRÜCKSTELLUNGEN

Die Ertragsteuerrückstellungen betreffen Ertragsteuern des aktuellen Geschäftsjahres und der Vorjahre.

[42] ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG

Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel des Bertrandt-Konzerns im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben, unabhängig von der Gliederung der Bilanz. Gemäß IAS 7 wird in Mittelzu- und -abflüsse aus operativer Geschäftstätigkeit und solche aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Der betrachtete Finanzmittelfonds enthält ausschließlich die in der Konzern-Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.

Ausgehend vom Ergebnis nach Ertragsteuern wurde die Kapitalflussrechnung nach der indirekten Methode erstellt. Das Ergebnis nach Ertragsteuern wurde um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge bereinigt. Unter Berücksichtigung der Veränderungen im Working Capital ergibt sich ein Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 123.521 TEUR (Vorjahr 72.284 TEUR). Positiv beeinflusst wird der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit durch die deutlich reduzierte Mittelbindung im Working Capital. Die zahlungswirksame Veränderung resultiert aus den nachstehenden Bilanzpositionen: Vertragsvermögenswerte -34.822 TEUR (Vorjahr 4.213 TEUR), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -50.536 TEUR (Vorjahr -10.430 TEUR), Vertragsverbindlichkeiten -2.383 TEUR (Vorjahr -1.834 TEUR) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -2.899 TEUR (Vorjahr -2.111 TEUR).

Die Investitionstätigkeit von Bertrandt wurde im Berichtsjahr im Zuge der Coronavirus-Pandemie und unter Berücksichtigung des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds restriktiv gehandhabt. Die maßgeblichen Abflüsse ergaben sich aus Investitionsentscheidungen der Vorjahre, sodass der Cashflow aus Investitionstätigkeit mit -51.341 TEUR über dem Vorjahr liegt (Vorjahr -47.695 TEUR). Dieser umfasst überwiegend Zahlungsabflüsse aus Zugängen in das Sach- und in das immaterielle Anlagevermögen. Aufgrund des gesteigerten Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit hat sich der Free Cashflow mit 72.180 TEUR gegenüber dem Vorjahr (24.589 TEUR) trotz höherer Investitionen deutlich verbessert.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 24.089 TEUR (Vorjahr -21.892 TEUR) beinhaltet neben der ausgeschütteten Dividende sowie den Zins- und Tilgungsleistungen für Kredite und Darlehen die Zins- und Tilgungsleistungen für Leasingverbindlichkeiten, die nach IFRS 16 erstmals ab diesem Geschäftsjahr entsprechend bilanziert werden. Die gezahlten Zinsen auf Finanzschulden und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten enthalten Zinsen aus Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 2.158 TEUR. Zusätzlich kamen neben kurzfristigen, staatlichen Unterstützungsdarlehen im Ausland zwei investitionsbedingte Darlehen zur Auszahlung.

Die finanziellen Verbindlichkeiten in der Finanzierungstätigkeit haben sich wie folgt entwickelt:

FINANZSCHULDEN IN DER FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT

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In TEUR Finanzschulden
30.09.2020 30.09.2019
--- --- ---
Stand 01.10. 215.917 218.150
Zahlungswirksame Veränderungen 64.289 -1.749
Zahlungsunwirksame Veränderungen 119 -484
Stand 30.09. 280.325 215.917

Die zahlungsunwirksamen Veränderungen resultieren aus Bewertungssachverhalten.

Die Gesamtsumme der Zahlungsmittlelabflüsse für Leasingverhältnisse inklusive der Abflüsse durch kurzfristige Verhältnisse und geringwertige Vermögenswerte beläuft sich auf 41.081 TEUR; davon entfallen auf kurzfristige Leasingverhältnisse 3.247 TEUR und auf geringwertige Vermögenswerte 566 TEUR. Diese sind im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit enthalten.

[43] ERLÄUTERUNGEN ZUR SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Die Steuerung des Konzerns erfolgt auf Basis der Geschäftsfelder Digital Engineering, Physical Engineering und Elektrik/​Elektronik. Die langfristigen Vermögenswerte im Sinne des IFRS 8 betragen 428.899 TEUR (Vorjahr 318.214 TEUR). Davon entfallen 409.050 TEUR (Vorjahr 309.855 TEUR) auf das Inland und 19.849 TEUR (Vorjahr 8.359 TEUR) auf das Ausland.

Das Segment Digital Engineering umfasst die Konstruktion von Fahrzeugkomponenten wie Antriebssystem, Fahrwerk und Karosserie bis hin zur Komplettentwicklung von Gesamtfahrzeugen inklusive der technischen Berechnungen mit den üblichen Konstruktionsmethoden wie CAD. Des Weiteren sind diesem Segment der Bereich Luftfahrt und die Bertrandt Services GmbH zugeordnet.

Im Segment Physical Engineering sind Aktivitäten des Modellbaus, des Versuchs, des Fahrzeugaufbaus, des Rapid Prototyping und des Rapid Tooling sowie der Bau von Blechprototypen und der Bereich Kunststofftechnik zusammengefasst.

Das Segment Elektrik/​Elektronik fasst die Aktivitäten der klassischen Fahrzeugelektrik mit den Komponenten moderner Elektronikthemen im Fahrzeug zusammen. Dazu gehören unter anderem die Entwicklung von Elektronikmodulen wie Bordnetze, die Entwicklung von Software sowie die Einsatzsimulation.

Den Segmentinformationen liegen dieselben Ausweis- und Bewertungsmethoden wie dem Konzern-Abschluss zugrunde. Innenumsätze werden zu marktüblichen Preisen abgerechnet und entsprechen den im Verhältnis gegenüber Dritten getätigten Umsätzen (Arm's-Length-Prinzip). Erträge und Aufwendungen sowie Ergebnisse zwischen den Segmenten werden eliminiert.

SEGMENTE

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In TEUR Digital Engineering Physical Engineering Elektrik/​Elektronik
01.10. bis 30.09. 2019/​2020 2018/​2019 2019/​2020 2018/​2019 2019/​2020 2018/​2019
--- --- --- --- --- --- ---
Umsatzerlöse gesamt 521.900 629.709 203.923 235.822 244.188 244.657
Transfers zwischen den Segmenten 26.938 27.487 18.106 13.112 9.776 11.477
Segmentumsatzerlöse 494.962 602.222 185.817 222.710 234.412 233.180
Andere aktivierte Eigenleistungen 314 410 502 489 575 859
Segmentgesamtleistung 495.276 602.632 186.319 223.199 234.987 234.039
EBIT -8.687 23.995 8.277 18.411 15.571 17.916
Planmäßige Abschreibungen 16.935 9.085 27.948 19.393 9.473 5.209

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In TEUR Summe nach Geschäftsfeldern
01.10. bis 30.09. 2019/​2020 2018/​2019
--- --- ---
Umsatzerlöse gesamt 970.011 1.110.188
Transfers zwischen den Segmenten 54.820 52.076
Segmentumsatzerlöse 915.191 1.058.112
Andere aktivierte Eigenleistungen 1.391 1.758
Segmentgesamtleistung 916.582 1.059.870
EBIT 15.161 60.322
Planmäßige Abschreibungen 54.356 33.687

Die zeitraumbezogenen Umsatzerlöse in Höhe von 684.542 TEUR (Vorjahr 795.559 TEUR) verteilen sich auf die Segmente wie folgt: Digital Engineering 551.888 TEUR (Vorjahr 411.740 TEUR), Physical Engineering 159.415 TEUR (Vorjahr 200.926 TEUR) und Elektrik/​Elektronik 195.242 TEUR (Vorjahr 180.875 TEUR).

Die Umsatzerlöse mit Kunden mit jeweils mehr als 10% der Gesamtumsätze verteilen sich auf die Segmente wie folgt: Digital Engineering 164.672 TEUR (Vorjahr 165.596 TEUR) beziehungsweise 92.456 TEUR (Vorjahr 114.574 TEUR), Physical Engineering 90.560 TEUR (Vorjahr 94.507 TEUR) beziehungsweise 59.547 TEUR (Vorjahr 55.505 TEUR) sowie Elektrik/​Elektronik 98.741 TEUR (Vorjahr 80.507 TEUR) beziehungsweise 65.825 TEUR (Vorjahr 59.558 TEUR). Abhängigkeitsverhältnisse bestehen nicht.

Eine Segmentierung des Vermögens und der Schulden ist nicht erforderlich, da diese nicht Bestandteil des internen Berichtswesens auf Ebene der Geschäftsfelder sind. Das EBIT der Segmente entspricht dem Konzern-EBIT; die Überleitung auf das Ergebnis vor Ertragsteuern des Konzerns kann der Konzern-Gewinn- und Verlust- sowie der Gesamtergebnisrechnung entnommen werden. Mit Beginn des neuen Geschäftsjahres wurde eine divisionale Struktur zur übergreifenden Marktbearbeitung ausgeprägt.

SONSTIGE ANGABEN

[44] GESTELLTE SICHERHEITEN

Zum Bilanzstichtag beliefen sich die durch Grundschulden gesicherten Verbindlichkeiten auf 16.428 TEUR (Vorjahr 15.756 TEUR) und die durch Sicherungsübereignung gesicherten Verbindlichkeiten auf 49.895 TEUR (Vorjahr 0 TEUR).

[45] EVENTUALVERBINDLICHKEITEN

Zum Bilanzstichtag bestand eine Eventualverbindlichkeit in Höhe von 716 TEUR (Vorjahr 716 TEUR) aus einem laufenden Einspruchsverfahren gegen eine ausländische Steuerbehörde.

[46] SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Künftige finanzielle Verpflichtungen aus Miet-, Pacht-, Wartungs- und Leasingverträgen sind zu deren Nominalwerten ermittelt und werden, soweit gemäß IFRS 16 keine Bilanzierung der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeit erfolgt, wie folgt fällig:

SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

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In TEUR 30.09.2020 30.09.2019
Kurzfristig 45.386 103.783
Langfristig 8.006 87.367
Gesamt 53.392 191.150

Die nicht aktivierungspflichtigen kurzfristigen sonstigen finanziellen Verpflichtungen umfassen 1.397 TEUR (Vorjahr 98.030 TEUR) für kurzfristige Immobilienleasingverträge; davon entfallen auf nahestehende Personen 392 TEUR (Vorjahr 7.756 TEUR). Des Weiteren ergeben sich kurzfristige finanzielle Verpflichtungen aus sonstigen Sachanlagen in Höhe von 2.180 TEUR (Vorjahr 4.070 TEUR), davon entfallen auf nahestehende Personen 52 TEUR (Vorjahr 1.445 TEUR) und langfristige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 3.889 TEUR (Vorjahr 3.992 TEUR), davon entfallen auf nahestehende Personen 73 TEUR (Vorjahr 1.505 TEUR). Darüber hinaus bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Lieferantenverträgen für immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 742 TEUR (Vorjahr 391 TEUR) und Sachanlagen in Höhe von 19.206 TEUR (Vorjahr 46.371 TEUR). Die Vorjahresdaten beinhalten die bilanzierten Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten.

Künftige Zahlungsmittelabflüsse nach IFRS 16

Die nachfolgende Übersicht zeigt die künftigen Zahlungsmittelabflüsse im Rahmen der bestehenden Leasingverhältnisse:

KÜNFTIGE ZAHLUNGSMITTELABFLÜSSE NACH IFRS 16

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In TEUR 30.09.2020
Kurzfristig 22.068
Langfristig 82.330
Gesamt 104.398

Der Unterschiedsbetrag zwischen den sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen zum 30. September 2019 und dem Eröffnungsbilanzwert der Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 zum 1. Oktober 2019 beträgt 24.825 TEUR. Neben dem Effekt aus der Abzinsung der Leasingverbindlichkeiten resultiert der Unterschiedsbetrag im Wesentlichen aus Anpassungen aufgrund unterschiedlicher Einschätzungen von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen, der Neueinschätzung von Dienstleistungsverträgen, Leasingverhältnissen, die bereits eingegangen wurden, aber noch nicht begonnen haben, sowie der Neudefinition von Leasingverhältnissen. Nicht berücksichtigt wurden bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten mögliche zukünftige Zahlungsmittelabflüsse aufgrund von Verlängerungsoptionen über 26.658 TEUR und aufgrund von noch nicht begonnenen Leasingverhältnissen in Höhe von 3.568 TEUR.

[47] WEITERE ERLÄUTERUNGEN ZU DEN AUSWIRKUNGEN VON FINANZINSTRUMENTEN AUF DIE BILANZ

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der Bilanzposten zu den Kategorien von Finanzinstrumenten, aufgeteilt nach den Buchwerten und Fair Values der Finanzinstrumente.

ÜBERLEITUNG DER BILANZPOSTEN ZU DEN KATEGORIEN VON FINANZINSTRUMENTEN

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In TEUR Erfolgswirksam zum Fair Value bewertet Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte und Schulden Nicht im Anwendungsbereich des IFRS 7/​Keine Bewertungskategorie nach IFRS 9 Bilanzposten zum 30.09.2020
Buchwert Buchwert Fair Value Buchwert
--- --- --- --- --- ---
Langfristige Vermögenswerte
Nach der Equity-Methode bewertete Anteile 7.048 7.048
Finanzielle Forderungen 344 1.084 1.428
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 2.832 2.832 2.832
Sonstige Vermögenswerte 8.724 8.724
Kurzfristige Vermögenswerte
Vertragsvermögenswerte 90.493 90.493 90.493
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 175.471 175.471 175.471
Finanzielle Forderungen 413 413 413
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 3.156 3.156 3.156
Sonstige Vermögenswerte 19.671 19.671
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 187.233 187.233 187.233
Langfristige Schulden
Finanzschulden 234.913 242.544 234.913
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 17 76.432 76.449
Sonstige Verbindlichkeiten 1.648 1.648
Kurzfristige Schulden
Finanzschulden 45.412 46.423 45.412
Vertragsverbindlichkeiten 2.137 2.137 2.137
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 12.852 12.852 12.852
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1.151 34.054 34.054 35.205
Sonstige Verbindlichkeiten 67.046 67.046

Vorjahr

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In TEUR Erfolgswirksam zum Fair Value bewertet Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte und Schulden Nicht im Anwendungsbereich des IFRS 7/​Keine Bewertungskategorie nach IFRS 9 Bilanzposten zum 30.09.2019
Buchwert Buchwert Fair Value Buchwert
--- --- --- --- --- ---
Langfristige Vermögenswerte
Nach der Equity-Methode bewertete Anteile 6.453 6.453
Finanzielle Forderungen 236 1.176 1.412
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 2.581 2.581 2.581
Sonstige Vermögenswerte 8.831 8.831
Kurzfristige Vermögenswerte
Vertragsforderungen 125.315 125.315 125.315
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 226.007 226.007 226.007
Finanzielle Forderungen 558 558 558
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 2.873 2.873 2.873
Sonstige Vermögenswerte 15.664 15.664
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 91.491 91.491 91.491
Langfristige Schulden
Finanzschulden 212.419 224.678 212.419
Sonstige Verbindlichkeiten 1.747 1.747
Kurzfristige Schulden
Finanzschulden 3.498 3.618 3.498
Vertragsverbindlichkeiten 4.520 4.520 4.520
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 15.751 15.751 15.751
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1.098 21.344 21.344 22.442
Sonstige Verbindlichkeiten 72.562 72.562

Gemäß IFRS 13 sind die Finanzinstrumente den drei Levels der Fair-Value-Hierarchie zuzuordnen. Die Zuordnung richtet sich nach der Verfügbarkeit beobachtbarer Marktpreise auf einem aktiven Markt. Level eins beinhaltet Finanzinstrumente, deren Bewertung auf Basis von notierten Marktpreisen an aktiven Märkten für gleiche Vermögenswerte oder Schulden erfolgt. Finanzinstrumente des Levels zwei werden auf Basis anderer direkt oder indirekt beobachtbarer Informationen, die nicht dem Level eins zuzuordnen sind, bewertet. Level drei umfasst Finanzinstrumente, deren Bewertung auf Basis von Informationen erfolgt, die auf nicht beobachtbaren Marktdaten basieren. Zinsderivate und Devisentermingeschäfte werden Level zwei, weitere Derivate Level drei zugeordnet. Die Ermittlung der Fair Values der langfristigen Finanzschulden, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert sind, erfolgt auf der Basis der Marktzinskurve nach der Zero-Coupon-Methode unter Berücksichtigung von Credit Spreads (Level zwei). Die auf den Stichtag abgegrenzten Zinsen sind in den Werten enthalten.

Die Fair Values der Derivate bestimmen sich anhand marktüblicher Methoden. Aufgrund von kurzen Laufzeiten entsprechen die Fair Values der kurzfristigen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente nahezu den Buchwerten. Umgruppierungen zwischen den drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie wurden wie im Vorjahr nicht vorgenommen. Im Rahmen einer jährlich durchgeführten Sensitivitätsanalyse werden interne und externe Informationen sowie Rahmenbedingungen mit ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und daraus resultierenden finanziellen Belastungen überprüft und bewertet. Diese Analyse führte wie im Vorjahr nicht zu einer Veränderung des Buchwerts.

[48] MANAGEMENT VON FINANZRISIKEN

Sicherungsrichtlinien und Grundsätze des Finanzrisikomanagements

Der Bertrandt-Konzern ist als international tätiger Dienstleister Finanzrisiken ausgesetzt. Bertrandt unterscheidet im Wesentlichen:

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Liquiditätsrisiko
Ausfall- und Kreditrisiko
Marktpreisrisiko

Die Steuerung, Überwachung und Absicherung der Finanzrisiken liegen nach Vorgaben des Vorstands im Verantwortungsbereich der Abteilung Konzern-Treasury. Ziel ist es, Risiken rechtzeitig zu erkennen und diese durch geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen zu begrenzen. Eine Konzentration von Finanzrisiken liegt derzeit nicht vor.

Liquiditätsrisiken können durch eine Verschlechterung des operativen Geschäfts sowie als Folge von Kredit- und Marktpreisrisiken entstehen. Der Bertrandt-Konzern steuert das Liquiditätsrisiko mithilfe einer umfassenden kurz- und langfristigen Liquiditätsplanung auf Basis verschiedener Szenariorechnungen unter Berücksichtigung bestehender Kreditlinien. Diese Daten werden laufend überwacht und aktualisiert. Zur langfristigen Liquiditätssicherung und zur Finanzierung der langfristigen Investitionen wurde im Geschäftsjahr 2015/​2016 ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 200.000 TEUR aufgenommen. Über die Hausbanken bestehen grundsätzlich Cash-Pooling-Vereinbarungen mit den meisten inländischen Tochtergesellschaften der Bertrandt AG. Die Versorgung der ausländischen Tochtergesellschaften erfolgt über Darlehen von Banken oder Konzern-Gesellschaften. Zusätzlich verfügt der Bertrandt-Konzern über in ausreichendem Umfang vorhandene, nicht ausgenutzte Kreditlinien sowie über alternative Finanzierungsinstrumente in Höhe von insgesamt 232 Mio. EUR. Ein wesentlicher Teil der Rahmenkreditverträge ist dabei langfristig gesichert. Im Rahmen einer Optionsvereinbarung kann bei sofortiger Ausübung der Option ein theoretisch maximales Liquiditäts- und Ausfallrisiko mit einer Bruttoverpflichtung von 2.500 TEUR (Vorjahr 2.500 TEUR) den Konzern belasten. Wir rechnen nicht mit einer Ausübung der Option; des Weiteren stehen dem sofort verwertbare Sicherheiten gegenüber, die wie im Vorjahr zu einer Bewertung der Nettoverpflichtung von nahe null führen.

Aus der nachfolgenden Tabelle sind die Buchwerte und die vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflichtungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten ersichtlich:

ORIGINÄRE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN

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In TEUR Buchwert Zahlungsverpflichtungen
30.09.2020 2020/​2021 2021/​2022 bis 2024/​2025 2025/​2026 ff.
--- --- --- --- ---
Finanzschulden 280.325 45.847 153.202 92.310
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 12.852 12.852 0 0
Vertragsverbindlichkeiten 2.137 2.137 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 111.654 37.082 61.261 21.086
Vorjahr 30.09.2019 2019/​2020 2020/​2021 bis 2023/​2024 2024/​2025 ff.
Finanzschulden 215.917 4.100 154.223 67.991
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 15.751 15.751 0 0
Vertragsverbindlichkeiten 4.520 4.520 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 22.442 22.442 0 0

Finanzinstrumente, für die am Bilanzstichtag bereits Zahlungen vertraglich vereinbart waren, wurden in den Bestand einbezogen. Dabei wurden Zahlungsverpflichtungen aus variabel und fix verzinslichen Finanzinstrumenten unter Zugrundelegung der zuletzt vor dem Bilanzstichtag festgelegten Zinssätze ermittelt. Planzahlen für künftige Verbindlichkeiten wurden in dieser Darstellung nicht berücksichtigt. Die Umrechnung der Fremdwährungssachverhalte erfolgte jeweils mit dem Stichtagskurs. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten wurden dem frühesten Zeitraster zugeordnet.

Die Konzern-Richtlinien geben vor, dass die Vertragspartner des Bertrandt-Konzerns vor Vertragsabschluss und während der Laufzeit bestimmte Bonitätskriterien erfüllen müssen. Durch präventive Bonitätsprüfungen und laufende Überwachung der Zahlungsziele werden die Forderungsausfallrisiken weitestgehend begrenzt. Wesentliche Forderungsausfälle gab es im Geschäftsjahr 2019/​2020 nicht. Aufgrund der überwiegend guten Bonität unserer Kunden sowie des aktiven Forderungsmanagements wird das Ausfallrisiko auch für die Zukunft als gering eingestuft. Individuellen Einzelrisiken wird im Bedarfsfall durch einzelfallbasierte Kreditversicherungen Rechnung getragen. Das Ausfallrisiko der zum Bilanzstichtag bestehenden Forderungen wird durch die gebildeten Wertberichtigungen abgedeckt. Die Buchwerte der in der Bilanz angesetzten Vertragsvermögenswerte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der finanziellen Forderungen, der sonstigen finanziellen Vermögenswerte sowie der sonstigen Vermögenswerte in Höhe von 302.188 TEUR (Vorjahr 383.241 TEUR) stellen das maximale Ausfallrisiko dar.

Die Anlage der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente erfolgt kurzfristig und im nicht risikoorientierten Bereich.

In der nachfolgenden Tabelle sind das Kredit- und das Ausfallrisiko der finanziellen Vermögenswerte nach Bruttobuchwerten dargestellt:

AUSFALL- UND KREDITRISIKO VON FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN

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In TEUR Weder überfällig noch wertberichtigt Überfällig und nicht wertberichtigt Wertberichtigt 30.09.2020
Vertragsvermögenswerte 90.493 0 0 90.493
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 133.324 41.569 5.193 180.086
Finanzielle Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 7.829 0 0 7.829
231.646 41.569 5.193 278.408

Vorjahr

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In TEUR Weder überfällig noch wertberichtigt Überfällig und nicht wertberichtigt Wertberichtigt 30.09.2019
Vertragsvermögenswerte 125.315 0 0 125.315
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 169.306 56.033 5.564 230.903
Finanzielle Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 7.424 0 152 7.576
302.045 56.033 5.716 363.794

Die Fälligkeit der Bruttobuchwerte überfälliger, nicht wertberichtigter finanzieller Vermögenswerte ergibt sich aus der folgenden Übersicht:

FÄLLIGKEIT DER BRUTTOBUCHWERTE ÜBERFÄLLIGER, NICHT WERTBERICHTIGTER FINANZIELLER VERMÖGENSWERTE

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In TEUR bis 30 Tage 31 bis 90 Tage mehr als 90 Tage 30.09.2020
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 9.923 24.028 7.618 41.569

Vorjahr

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In TEUR bis 30 Tage 31 bis 90 Tage mehr als 90 Tage 30.09.2019
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15.676 24.016 16.341 56.033

Für die fälligen sowie überfälligen nicht wertberichtigten finanziellen Vermögenswerte lagen zum Bilanzstichtag keine Hinweise auf eine erforderliche Wertberichtigung vor.

Die Entwicklung der Wertberichtigungen auf finanzielle Forderungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente stellt sich wie folgt dar:

ENTWICKLUNG DER WERTBERICHTIGUNGEN AUF FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

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In TEUR 2019/​2020 2018/​2019
Stand 30.09. 5.080 3.968
Anpassung/​Neubewertung nach IFRS 9 0 -221
Stand 01.10. 5.080 3.747
Zuführung 344 1.652
Inanspruchnahme 340 47
Auflösung 397 272
Währungsdifferenz -4 0
Stand 30.09. 4.683 5.080

Die ausgebuchten Forderungen im Geschäftsjahr betrugen 340 TEUR (Vorjahr 47 TEUR); die Erträge aus diesen betrugen 4 TEUR (Vorjahr 37 TEUR). Trotz Coronavirus-Pandemie ergaben sich im Geschäftsjahr keine wesentlichen Auswirkungen auf die Werthaltigkeit von finanziellen Vermögenswerten.

Der Konzern unterliegt Marktpreisrisiken, bei denen es sich im Wesentlichen um Risiken aus Zins- und Währungskursänderungen handelt. Der Konzern verfolgt dabei die Strategie, Risiken in geeigneter Form abzusichern. Das Konzern-Treasury sichert mögliche Zinsänderungsrisiken mithilfe geeigneter mittelfristiger Zinsderivate ab. Währungsrisiken werden grundsätzlich dadurch gemindert, dass Geschäftstransaktionen hauptsächlich in der jeweiligen funktionalen Währung abzurechnen sind (Natural Hedges). Sollte ein Geschäftsabschluss in der jeweiligen funktionalen Währung nicht möglich sein, werden zur Risikobegrenzung in der Regel Devisentermingeschäfte eingesetzt. Der Abschluss erfolgt auch hier zentral über das Konzern-Treasury. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Sicherungsinstrumente.

Zinsänderungsrisiken werden gemäß IFRS 7 mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt. Diese zeigen die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinszahlungen, Zinserträge und Zinsaufwendungen. Bei einem um 100 Basispunkte höheren Marktzinsniveau wäre das Ergebnis um 1.794 TEUR höher (Vorjahr 822 TEUR höher) gewesen. Bei einem um 100 Basispunkte niedrigeren Marktzinsniveau wäre das Ergebnis um 27 TEUR niedriger (Vorjahr 117 TEUR niedriger) gewesen. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente, die eine fest vereinbarte Verzinsung haben, unterliegen keinem Zinsänderungsrisiko im Sinne von IFRS 7.

Das Fremdwährungsrisiko ist im Bertrandt-Konzern eher von untergeordneter Bedeutung, da grundsätzlich in der funktionalen Währung des jeweiligen Landes abgerechnet wird. Eine Veränderung des Euros gegenüber der jeweiligen Fremdwährung hätte deshalb nur geringe Auswirkungen auf das Ergebnis. Nicht in funktionaler Währung abgeschlossene Grundgeschäfte (Vertragsvermögenswerte) werden grundsätzlich über Devisentermingeschäfte gesichert. Zum Bilanzstichtag lagen wie im Vorjahr keine Devisentermingeschäfte vor.

[49] ANGABEN ZUM KAPITALMANAGEMENT

Die Strategie des Bertrandt-Konzerns liegt in einer kontinuierlichen und nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts.

Bertrandt verfolgt das Ziel, langfristig die Unternehmensfortführung zu sichern und die Interessen der Anteilseigner, seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie aller weiteren Adressaten dieses Geschäftsberichts zu wahren.

Die Steuerung der Kapitalstruktur orientiert sich an den Änderungen der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie an den Risiken aus den zugrundeliegenden Vermögenswerten.

Das Eigenkapital des Konzerns entspricht dem bilanzierten Eigenkapital. Das Verhältnis des Eigenkapitals zur Bilanzsumme (Eigenkapitalquote) betrug per 30. September 2020 42,7%; bereinigt um die erstmaligen IFRS 16 Effekte liegt diese bei 48,2% (Vorjahr 51,5%).

Im Zusammenhang mit Rahmenkreditverträgen bestehen teilweise externe Mindestkapitalanforderungen; diese wurden im laufenden Geschäftsjahr wie in den Vorjahren erfüllt.

Weitere Erläuterungen können dem Lagebericht sowie der Eigenkapitalveränderungsrechnung entnommen werden.

[50] WPHG-MITTEILUNGEN

Die Stimmrechtsmitteilungen finden sich im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019/​2020 der Bertrandt AG wieder. Dieser wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

[51] ERKLÄRUNG ZUM CORPORATE GOVERNANCE KODEX

Vorstand und Aufsichtsrat der Bertrandt AG haben die Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben. Diese ist auf der Bertrandt-Homepage dauerhaft zugänglich unter "https:/​/​www.bertrandt.com/​unternehmen/​investor-relations/​corporate-governance".

[52] NACHTRAGSBERICHT

Der Ausblick auf das Geschäftsjahr 2020/​2021 ist von außergewöhnlich hoher Unsicherheit hinsichtlich der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung geprägt. Die Verschärfung der Coronavirus-Pandemie, der zweite Lockdown in vielen Ländern seit Herbst 2020 und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die für Bertrandt wichtigen Kundenindustrien sind derzeit nicht vorhersehbar und stellen eine zusätzliche Unsicherheitskomponente hinsichtlich Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Bertrandt-Konzerns dar.

[53] ANGABEN ZU ORGANEN DER GESELLSCHAFT

Die Organe der Gesellschaft sind nahestehende Personen im Sinne des IAS 24.

Vorstand

Hans-Gerd Claus

Mitglied des Vorstands

Technik

Michael Lücke

Mitglied des Vorstands

Vertrieb

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Mitglied des Board of Directors der Bertrandt UK Limited, Dunton
Chairman des Board of Directors (seit 01.01.2020, zuvor Mitglied) der Bertrandt US Inc., Rochester Hill

Markus Ruf

Mitglied des Vorstands

Finanzen

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Vertreter der Bertrandt AG als "President" der Bertrandt France S.A.S., Vélizy-Villacoublay

Die Gesamtvergütung für im Geschäftsjahr 2019/​2020 aktive Mitglieder des Vorstands beträgt 1.617 TEUR (Vorjahr 3.471 TEUR) und enthält ein Fixum, Nebenleistungen sowie eine erfolgsabhängige Komponente. Individualisierte Angaben zur Vergütung des Vorstands sind im Vergütungsbericht innerhalb des Lageberichts enthalten. Im Vorjahr umfasste die Zuführung zur Pensionsrückstellung der Mitglieder des Vorstands einen Dienstzeitaufwand in Höhe von 41 TEUR. Darüber hinaus wurden für ehemalige Mitglieder des Vorstands variable Vergütungen über 1.096 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) ausbezahlt, Pensionsrückstellungen in Höhe von 6.002 TEUR (Vorjahr 6.034 TEUR) passiviert und 59 TEUR (Vorjahr 59 TEUR) im Geschäftsjahr an Ruhegehältern ausbezahlt.

Aktive Mitglieder des Aufsichtsrats

Dietmar Bichler

Vorsitzender des Aufsichtsrats

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Vorsitzender des Aufsichtsrats der b.invest AG i. L., Ehningen
Mitglied des Aufsichtsrats der MAHLE GmbH, Stuttgart
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Lindauer DORNIER GmbH, Lindau

Horst Binnig

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats

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Vorsitzender des Vorstands der Rheinmetall Automotive AG, Neckarsulm (bis 31.12.2019)
Mitglied des Vorstands der Rheinmetall AG, Düsseldorf (bis 31.12.2019)
Chairman des Board of Directors der HASCO KSPG Nonferrous Components (Shanghai) Co. Ltd., Shanghai (bis 12.11.2019)
Vice Chairman des Board of Directors der Kolbenschmidt HUAYU Piston Co., Ltd., Shanghai (bis 11.11.2019)
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der KS HUAYU AluTech GmbH, Neckarsulm (bis 31.10.2019)
Vorsitzender des Aufsichtsrats der KS Kolbenschmidt GmbH, Neckarsulm (bis 31.10.2019)
Vorsitzender des Aufsichtsrats der KS Gleitlager GmbH, St.-Leon-Rot (bis 31.10.2019)
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Pierburg GmbH, Neuss (bis 31.10.2019)
Vice Chairman des Board of Directors der Pierburg HUAYU Pump Technology Co. Ltd., Shanghai (bis 11.11.2019)
Director der KSPG Holding USA, Inc, Marinette (bis 31.12.2019)
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Pierburg Pump Technology GmbH, Neuss (bis 31.10.2019)
Chairman des Board of Directors der KSPG (China) Investment Co., Ltd., Shanghai (bis 01.01.2020)
Mitglied im Gesellschafterbeirat der HELLA GmbH & Co. KGaA, Lippstadt

Udo Bäder

Mitglied des Aufsichtsrats

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Selbstständiger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Prof. Dr.-Ing. Wilfried Sihn

Mitglied des Aufsichtsrats

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Universitätsprofessor für Betriebstechnik und Systemplanung am Institut für Managementwissenschaften der TU Wien, Wien
Geschäftsführer der Fraunhofer Austria Research GmbH, Wien
Mitglied des Verwaltungsrats der Glutz AG, Soloturn
Mitglied des Beirats der Herrmann Ultraschall GmbH & Co. KG, Karlsbad Ittersbach (bis 31.07.2020)
Mitglied des Beirats der Wittenstein AG, Harthausen
Mitglied des Beirats der EVN AG, Maria Enzersdorf
Mitglied des Aufsichtsrats der Würth-Hochenburger GmbH, Innsbruck (bis 31.10.2019)

Michael Schmidt

Arbeitnehmervertreter

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Teamleiter, Bertrandt Ingenieurbüro GmbH, München

Marianne Weiß

Arbeitnehmervertreterin

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Kaufmännische Sachbearbeiterin, Bertrandt Ingenieurbüro GmbH, Gaimersheim

Der Aufsichtsrat erhält für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019/​2020 insgesamt eine fixe Vergütung in Höhe von 269 TEUR (Vorjahr 321 TEUR).

Auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats entfallen die in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten Beträge:

AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG

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In EUR Fixum 2019/​2020
Dietmar Bichler 88.000
Udo Bäder 41.600
Horst Binnig 54.400
Prof. Dr.-Ing. Wilfried Sihn 33.600
Michael Schmidt 25.600
Marianne Weiß 25.600
Gesamt 268.800

Im Rahmen ihres Anstellungsverhältnisses erhielten die Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats marktübliche Gehälter inklusive gesetzlicher Sozialabgaben. Darüber hinaus wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019/​2020 für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, keine Vergütungen gezahlt oder Vorteile gewährt.

Der Bestand der von Organmitgliedern gehaltenen Bertrandt-Aktien stellt sich wie folgt dar:

AKTIENBESITZ DER ORGANMITGLIEDER

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Stück Aktien Stand 30.09.2020 Aktien Stand 30.09.2019
Organmitglieder mit Aktienbesitz
Dietmar Bichler (Vorsitzender des Aufsichtsrats) 400.000 400.000
Gesamt 400.000 400.000

Optionen werden nicht aufgeführt, da derzeit kein Optionsprogramm besteht.

[54] ANTEILSBESITZ

ANTEILSBESITZ DER BERTRANDT AG

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In % Anteil am Eigenkapital
Inland
Bertrandt Beteiligungen GmbH, Ehningen 1 100,0
Bertrandt Cognition GmbH, Ehningen 100,0
Bertrandt Development GmbH, Ehningen 1 100,0
Bertrandt Digital GmbH, Ehningen 1 100,0
Bertrandt Ehningen GmbH, Ehningen 1 100,0
Bertrandt Energie GmbH, Mönsheim 100,0
Bertrandt Fahrerprobung Süd GmbH, Nufringen 1 100,0
Bertrandt GmbH, Hamburg 1 100,0
Bertrandt Grundstücks GmbH, Nufringen 100,0
Bertrandt Ingenieurbüro GmbH, Gaimersheim 1 100,0
Bertrandt Ingenieurbüro GmbH, Ginsheim-Gustavsburg 1 100,0
Bertrandt Ingenieurbüro GmbH, Hamburg 1 100,0
Bertrandt Ingenieurbüro GmbH, Köln 1 100,0
Bertrandt Ingenieurbüro GmbH, München 1 100,0
Bertrandt Ingenieurbüro GmbH, Neckarsulm 1 100,0
Bertrandt Ingenieurbüro GmbH, Tappenbeck 1 100,0
Bertrandt Innovation GmbH, Tappenbeck 100,0
Bertrandt Medical GmbH, Ehningen 1 100,0
Bertrandt Mobility GmbH, Ehningen 100,0
Bertrandt München GmbH, München 100,0
Bertrandt Neo GmbH, Tappenbeck 100,0
Berrandt Powertrain Validation GmbH (ehemals: Bertrandt Innovation GmbH, München) 1 100,0
Bertrandt Projektgesellschaft mbH, Ehningen 1 100,0
Bertrandt Services GmbH, Ehningen 1 100,0
Bertrandt Simulations GmbH, Ehningen 1 100,0
Bertrandt Solutions GmbH, Ehningen 1 100,0
Bertrandt Tappenbeck GmbH, Tappenbeck 100,0
Bertrandt Technikum GmbH, Ehningen 1 100,0
Bertrandt Technologie GmbH, Immendingen 1 100,0
Bertrandt Technologie GmbH, Mönsheim 1 100,0
Bertrandt Technologie GmbH, München (ehemals: Bertrandt Innovation GmbH, Ehningen) 1 100,0
Bertrandt Technologie GmbH, Nürnberg 1 100,0
Bertrandt Technologie GmbH, Regensburg 1 100,0
Bertrandt Technologie GmbH, Sassenburg 1 100,0
Bertrandt Verwaltungs GmbH, Mönsheim 1 100,0
b.professional GmbH, Mannheim 1 100,0
Jobfair GmbH, Mannheim 1 100,0
Bertrandt Automotive GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal 1 94,9
Bertrandt Grundbesitz GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal 1 94,9
Bertrandt Immobilien GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal 1 94,9
Fariba Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG, Mainz 1 94,8
Bertrandt Grundstücks GmbH & Co. KG, Pullach i.Isartal 100,0
Bertrandt Liegenschaft GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal 70,0
Bertrandt Liegenschaft Süd GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal 70,0
Bertrandt Prüfzentrum GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal 70,0
Bertrandt Prüfzentrum Süd GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal 70,0
Bertrandt Campus Beteiligungen GmbH, Ehningen 50,0
Bertrandt Campus GmbH, Ehningen 50,0
Bertrandt Campus Grundbesitz GmbH, Ehningen 50,0
Bertrandt Campus Liegenschaft GmbH, Ehningen 50,0
Bertrandt Entwicklungen AG & Co. OHG, Pullach i. Isartal 30,0
aucip. automotive cluster investment platform Beteiligungs GmbH, Pullach i. Isartal 24,9
aucip. automotive cluster investment platform GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal 24,9
aucip GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal 24,9
aucip Verwaltung GmbH, Pullach i. Isartal 24,9
LASONO tool GmbH, Pullach i. Isartal 24,9
SADONA tool GmbH, Pullach i. Isartal 24,9
SIDENO tool GmbH, Pullach i. Isartal 24,9
Ausland
Bertrandt Česká Republika Engineering Technologies s.r.o., Mladá Boleslav, Tschechien 100,0
Bertrandt Engineering Shanghai Co., Ltd., Shanghai, China 100,0
Bertrandt Engineering Technologies Italia SRL, Sant'Agata Bolognese, Italien 100,0
Bertrandt Engineering Technologies Romania SRL, Sibiu, Rumänien 100,0
Bertrandt France S.A.S., Paris/​Vélizy-Villacoublay, Frankreich 100,0
Bertrandt Otomotiv Mühendislik Hizmetleri Ticaret Limited Sirketi, Istanbul, Türkei 100,0
Bertrandt S.A.S., Paris/​Vélizy-Villacoublay, Frankreich 100,0
Bertrandt Technologie GmbH, Steyr, Österreich 100,0
Bertrandt UK Limited, Dunton, Großbritannien 100,0
Bertrandt US Inc., Rochester Hill, USA 100,0

1 Auf die Erstellung und Offenlegung eines Anhangs und Lageberichts der Jahresabschlüsse zum 30. September 2020 wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB beziehungsweise § 264b HGB verzichtet.

Die Verteilung der Stimmrechte stimmt im Wesentlichen mit den Kapitalverhältnissen überein.

Die Vermögens- und Ertragslage assoziierter Unternehmen stellt sich wie folgt dar:

VERMÖGENS- UND ERTRAGSLAGE VON ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN

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In TEUR 30.09.2020 30.09.2019
Vermögenswerte 388 536
Schulden 0 42
Umsatzerlöse 8 68.386
Ergebnis nach Ertragsteuern/​Gesamtergebnis 34 348

Der Buchwert der Anteile an assoziierten Unternehmen beläuft sich auf 119 TEUR (Vorjahr 121 TEUR).

Die Vermögens- und Ertragslage der Gemeinschaftsunternehmen stellt sich wie folgt dar:

VERMÖGENS- UND ERTRAGSLAGE VON GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN

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In TEUR Bertrandt Campus GmbH Bertrandt Liegenschaft GmbH & Co. KG Bertrandt Liegenschaft Süd GmbH & Co. KG Bertrandt Grundstücks GmbH & Co. KG Bertrandt Prüfzentrum GmbH & Co. KG Bertrandt Prüfzentrum Süd GmbH & Co. KG
Vermögenswerte 38.047 7.110 8.425 9.625 7.547 6.691
- langfristig 36.554 7.090 8.406 9.191 7.465 6.551
- kurzfristig 1.493 20 19 434 82 140
Schulden 24.796 7.178 8.647 9.342 7.605 6.828
- langfristig 24.627 6.775 8.640 9.013 7.595 6.816
- kurzfristig 169 403 7 329 10 12
Umsatzerlöse 2.565 344 0 578 43 0
Ertragsteueraufwand 167 0 0 0 0 0
Ergebnis nach Ertragsteuern 895 -18 -199 155 -48 -116

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In TEUR Übrige 30.09.2020
Vermögenswerte 6.407 83.852
- langfristig 6.030 81.287
- kurzfristig 377 2.565
Schulden 6.257 70.653
- langfristig 5.059 68.525
- kurzfristig 1.198 2.128
Umsatzerlöse 128 3.658
Ertragsteueraufwand 16 183
Ergebnis nach Ertragsteuern 85 754

Vorjahr

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In TEUR Bertrandt Campus GmbH Bertrandt Liegenschaft GmbH & Co. KG Bertrandt Liegenschaft Süd GmbH & Co. KG Bertrandt Grundstücks GmbH & Co. KG Bertrandt Prüfzentrum GmbH & Co. KG Bertrandt Prüfzentrum Süd GmbH & Co. KG
Vermögenswerte 39.340 7.292 8.599 10.162 1.962 5.056
- langfristig 37.548 7.272 8.485 8.841 1.847 4.503
- kurzfristig 1.792 20 114 1.321 115 553
Schulden 26.983 7.342 8.623 10.034 1.971 5.078
- langfristig 24.612 6.775 0 8.629 0 0
- kurzfristig 2.371 567 8.623 1.405 1.971 5.078
Umsatzerlöse 2.517 334 0 0 0 0
Ertragsteueraufwand 157 0 0 0 0 0
Ergebnis nach Ertragsteuern 837 -30 -34 -62 -19 -32

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In TEUR Übrige 30.09.2019
Vermögenswerte 3.402 75.813
- langfristig 3.123 71.619
- kurzfristig 279 4.194
Schulden 3.361 63.392
- langfristig 1.550 41.566
- kurzfristig 1.811 21.826
Umsatzerlöse 41 2.892
Ertragsteueraufwand 3 160
Ergebnis nach Ertragsteuern 4 664

Der Buchwert der Anteile an Gemeinschaftsunternehmen beläuft sich auf 6.929 TEUR (Vorjahr 6.332 TEUR) und entfällt mit 6.626 TEUR auf die Bertrandt Campus GmbH (Vorjahr 6.178 TEUR). Der Unternehmensgegenstand der Gemeinschaftsunternehmen umfasst die Verwaltung von Grundstücken. Die mittel- und unmittelbaren Beteiligungsquoten betragen 50% an der Bertrandt Campus GmbH, je 70% an der Bertrandt Liegenschaft GmbH & Co. KG, der Bertrandt Liegenschaft Süd GmbH & Co. KG, der Bertrandt Prüfzentrum GmbH & Co. KG und der Bertrandt Prüfzentrum Süd GmbH & Co. KG und 100% an der Bertrandt Grundstücks GmbH & Co. KG. Ein beherrschender Einfluss besteht aufgrund vertraglicher Regelungen nicht.

Die Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen der Bertrandt AG und den assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen wurden zu marktüblichen Preisen durchgeführt. Forderungen gegenüber assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von 341 TEUR (Vorjahr 1.074 TEUR) sowie Verbindlichkeiten in Höhe von 71 TEUR (Vorjahr 12 TEUR). Die Umsatzerlöse beliefen sich im Berichtszeitraum auf 96 TEUR (Vorjahr 198 TEUR), die sonstigen betrieblichen Aufwendungen auf 168 TEUR (Vorjahr 335 TEUR) und die Zinsaufwendungen auf 183 TEUR (Vorjahr 0 TEUR). Sonstige betriebliche Erträge gab es im Berichtszeitraum nicht (Vorjahr 146 TEUR).

Sonstige nahestehende Personen

Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart, hat am 2. Juli 2014 ihren Anteil an der Bertrandt AG um knapp 4%-Punkte erhöht. Nach dem Erwerb hält der Volkswagen Konzern mittelbar rund 29% der stimmrechtsberechtigten Anteile von Bertrandt. Eine Einflussnahme auf den Aufsichtsrat oder den Vorstand der Bertrandt AG wird unverändert nicht angestrebt. Im Volkswagen Konzern wird die Bertrandt AG ab dem Erwerbszeitpunkt der weiteren Anteile als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode in den Konzern-Abschluss einbezogen. Demzufolge ist der Volkswagen Konzern als nahestehendes Unternehmen im Sinne des IAS 24 zu klassifizieren. Sämtliche Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen Bertrandt und dem Volkswagen Konzern wurden zu marktüblichen Preisen durchgeführt. Die Umsatzerlöse mit allen zum Volkswagen Konzern gehörenden Unternehmen beliefen sich im Berichtszeitraum auf 353.773 TEUR (Vorjahr 338.210 TEUR). Daneben sind sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 37 TEUR (Vorjahr 132 TEUR) und Aufwendungen in Höhe von 4.900 TEUR (Vorjahr 4.221 TEUR) erfasst. Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 84.321 TEUR (Vorjahr 78.958 TEUR), Vertragsvermögenswerte in Höhe von 21.943 TEUR (Vorjahr 30.287 TEUR), Vertragsbindlichkeiten in Höhe von 4.701 TEUR (Vorjahr 17.415 TEUR) sowie Verbindlichkeiten in Höhe von 399 TEUR (Vorjahr 619 TEUR). Forderungswertberichtigungen wurden im Geschäftsjahr 2019/​2020 nicht vorgenommen (Vorjahr 0 TEUR).

[55] HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS

Das im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorar für den Abschlussprüfer nach § 519 Abs. 1 HGB setzt sich wie folgt zusammen:

HONORAR FÜR DEN ABSCHLUSSPRÜFER

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In TEUR 2019/​2020 2018/​2019
Abschlussprüfung 326 318
Andere Bestätigungsleistungen 2 36
Steuerberatungsleistungen 15 40
Sonstige Leistungen 36 24
Gesamt 377 418

Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten Honorare für die Konzern-Abschlussprüfung sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Bertrandt AG und der in den Konzern-Abschluss einbezogenen Tochterunternehmen. Die Honorare für andere Bestätigungsleistungen betreffen eine betriebswirtschaftliche Prüfung von Angaben des Eigenkapitals. Die Honorare für Steuerberatungsleistungen betreffen im Wesentlichen die Bearbeitung von Anfragen im Rahmen der grenzüberschreitenden Mitarbeiterentsendung und Gesetzesänderungen. Die sonstigen Leistungen umfassen überwiegend die Bearbeitung von Anfragen zu Änderungen der Rechnungslegung nach HGB beziehungsweise IFRS sowie zu Konsolidierungssachverhalten.

[56] VORSCHLAG ZUR GEWINNVERWENDUNG

Die Dividendenausschüttung der Bertrandt Aktiengesellschaft richtet sich gemäß § 58 Abs. 2 AktG nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss zum 30. September 2020 der Bertrandt Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn.

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019/​2020 der Bertrandt Aktiengesellschaft in Höhe von 32.479.640,34 Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 0,15 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und den verbleibenden Betrag von 30.958.154,34 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 15. März 2021. Sofern die Bertrandt Aktiengesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung eigene Anteile hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Der auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Teilbetrag wird ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen.

[57] DIVIDENDE FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018/​2019

Die Hauptversammlung hat dem letztjährigen Dividendenvorschlag des Vorstands in Höhe von 1,60 EUR entsprochen.

[58] TAG DER FREIGABE ZUR VERÖFFENTLICHUNG

Der Vorstand der Bertrandt AG hat dem Aufsichtsrat den Konzern-Abschluss vorgelegt, der am 7. Dezember 2020 darüber entscheiden wird.

Ehningen, 25. November 2020

Der Vorstand

HANS-GERD CLAUS, Mitglied des Vorstands Technik

MICHAEL LUCKE, Mitglied des Vorstands Vertrieb

MARKUS RUF, Mitglied des Vorstands Finanzen

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Bertrandt Aktiengesellschaft, Ehningen

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERN-ABSCHLUSSES UND DES KONZERN-LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzern-Abschluss der Bertrandt Aktiengesellschaft, Ehningen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 30. September 2020, der - und Verlustrechnung sowie Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 sowie dem Konzern-Anhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzern-Lagebericht der Bertrandt Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzern-Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Konzern-Abschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. September 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 und
vermittelt der beigefügte Konzern-Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzern-Lagebericht in Einklang mit dem Konzern-Abschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzern-Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt " Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzern-Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzern-Abschlusses und des Konzern-Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzern-Abschlusses und des Konzern-Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzern-Abschlusses und des Konzern-Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss und zum Konzern-Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzern-Abschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzern-Abschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzern-Abschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

[1] Bewertung der Vertragsvermögenswerte

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:

(1) Sachverhalt und Problemstellung

(2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

(3) Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

[1] Bewertung der Vertragsvermögenswerte

(1) Im Konzern-Abschluss der Bertrandt Aktiengesellschaft, Ehningen, zum 30. September 2020 sind Vertragsvermögenswerte in Höhe von € 90 Mio. ausgewiesen. Der Anteil an der Bilanzsumme beläuft sich auf 9,6 %. Der Posten beinhaltet Vertragsvermögenswerte aus zeitraumbezogenen Leistungsverpflichtungen, die entsprechend ihres Leistungsfortschritts auf Basis der PoC-Methode bilanziert werden. Der Leistungsfortschritt ermittelt sich anhand der angefallenen Kosten im Verhältnis zu den Gesamtkosten (Cost-to-Cost Methode) und wird mit dem vereinbarten Transaktionspreis multipliziert. Die Bewertung fertiger noch nicht abgenommener Leistungsverpflichtungen erfolgt zu Auftragswerten. Erhaltene Anzahlungen auf Vertragsvermögenswerte werden sofern verrechenbar mit diesen saldiert. Aufgrund der inhärenten Unsicherheit bei Schätzungen und aufgrund der Bedeutung des Postens für den Konzern-Abschluss war dieser Posten im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen, die internen Prozesse und Kontrollen bei der Ermittlung der Gesamtkosten und der zu erwartenden Erlöse gewürdigt. Weiter haben wir das Vorgehen und die systemtechnische Ausgestaltung zur Erfassung der angefallenen Ist-Kosten gewürdigt, die manuellen sowie im System implementierten Kontrollen zu den jeweiligen Aufträgen untersucht, und die eingerichteten Prüfschritte und Kontrollen zur Ermittlung eventueller Wertminderungen nachvollzogen. Die von den gesetzlichen Vertretern eingerichteten Systeme, Verfahren und Kontrollen unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen sind aus unserer Sicht insgesamt geeignet, eine sachgerechte und stetige Bewertung der Vertragsvermögenswerte vorzunehmen. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass sowohl die Schätzungen als auch die zu eventuellen Schätzungsänderungen führenden Ereignisse und Maßnahmen hinreichend dokumentiert sind.

(3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Vertragsvermögenswerte sind unter den Ziffern 5, 6 und 27 des Konzern-Anhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzern-Lageberichts:

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die in Abschnitt " Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 315d, 289f Handelsgesetzbuch (HGB)" des Konzern-Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB
den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzern-Abschlusses, des geprüften Konzern-Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss und zum Konzern-Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzern-Abschluss, zum Konzern-Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzern-Abschluss und den Konzern-Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-Abschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzern-Abschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzern-Abschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzern-Abschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzern-Abschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzern-Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzern-Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzern-Abschlusses und des Konzern-Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzern-Abschlusses und des Konzern-Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzern-Abschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzern-Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzern-Abschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss und zum Konzern-Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzern-Abschlusses und Konzern-Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzern-Abschluss und im Konzern-Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzern-Abschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzern-Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzern-Abschluss und im Konzern-Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzern-Abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzern-Abschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzern-Abschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss und zum Konzern-Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des Konzern-Lageberichts mit dem Konzern-Abschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzern-Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzern-Abschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 19. Februar 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 28. Mai 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1996 als Konzernabschlussprüfer der Bertrandt Aktiengesellschaft, Ehningen, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Jürgen Berghaus."

Stuttgart, den 25. November 2020

PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Jürgen Berghaus, Wirtschaftsprüfer

Denis Etzel, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2019/​2020

Die neuartige Coronavirus-Pandemie brachte für Bertrandt außergewöhnliche Rahmenbedingungen mit sich, die auch die Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse maßgeblich berührte.

Der Aufsichtsrat der Bertrandt AG hat auch im Geschäftsjahr 2019/​2020 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung rechtzeitig und unmittelbar eingebunden. Wesentliche Grundlage für die Erfüllung der gesetzlichen Überwachungsaufgaben waren schriftliche und mündliche Berichte des Vorstands, die regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Strategie, Geschäftsentwicklung, Planung und Risikolage informiert haben. Der Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner Tätigkeit darauf geachtet, dass gesetzliche Regelungen, die Satzung des Unternehmens sowie die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats und des Vorstands eingehalten wurden.

Die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand war und ist geprägt von einem offenen und kontinuierlichen Dialog. Insbesondere die Abstimmung zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstand, die bei Bedarf auch neben den turnusmäßigen Aufsichtsratssitzungen stattfand, erfolgte intensiv und lösungsorientiert. Wesentliche Erkenntnisse und Informationen aus diesen Gesprächen hat der Vorsitzende den Aufsichtsratsmitgliedern weitervermittelt, sodass diese in allen relevanten Angelegenheiten den gleichen Informationsstand hatten und ihnen die Möglichkeit gegeben war, ihren Rat einzubringen.

SCHWERPUNKTE DER BERATUNGEN DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat überwachte während des gesamten Geschäftsjahres die Arbeit des Vorstands und stand ihm beratend zur Seite. Hierzu ließ sich der Aufsichtsrat regelmäßig über die Geschäftsentwicklung von Bertrandt sowie über die aktuelle Marktlage und deren Auswirkungen auf Bertrandt informieren. Neben der Überwachung des Geschäftsverlaufs der Bertrandt AG sowie des Bertrandt-Konzerns beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit der Entwicklung einzelner Tochtergesellschaften im In- und Ausland. Es wurden grundsätzliche Fragen zur Unternehmenspolitik beziehungsweise zur strategischen Ausrichtung, deren Umsetzung in der kurz- und mittelfristigen Planung, zum Risikomanagement und zur Finanzierungsstrategie des Unternehmens erörtert.

Besonderen Raum nahm in den Beratungen die Strategie- und Organisationsentwicklung ein, die in eine neue Konzernstruktur mündete, mit der sich Bertrandt organisatorisch und strategisch neu positionieren will.

Der Aufsichtsrat setzte sich mit dem internen Kontrollsystem und dem Compliance Management auseinander und hat deren Funktionsfähigkeit überprüft. Des Weiteren wurden die Aufsichtsräte ausführlich über die Entwicklung der Geschäfts- und Finanzlage, die Markt- und Wettbewerbssituation sowie den Personalstatus unterrichtet.

Im Geschäftsjahr 2019/​2020 kam der Aufsichtsrat zu vier turnusmäßigen und zwei außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen zusammen. Daneben gab es eine weitere Beschlussfassung auch im schriftlichen Umlaufverfahren. Die außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen fanden am 23. März 2020 und am 22. April 2020 und die regulären Sitzungen am 9. Dezember 2019, am 19. Februar 2020, am 27. Mai 2020 und am 21. September 2020 statt.

In der ersten regulären Sitzung des Geschäftsjahres 2019/​2020 am 9. Dezember 2019 nahmen alle Aufsichtsräte und alle Vorstände persönlich teil.

In dieser Sitzung beschäftigte sich der Aufsichtsrat insbesondere mit den Jahresabschlüssen der Bertrandt AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018/​2019 sowie dem "Corporate Social Responsibility Bericht" (kurz: CSR Bericht). Außerdem wurden im Rahmen dieser Sitzung die Beschluss -Vorschläge für die ordentliche Hauptversammlung, die am 19. Februar 2020 in Sindelfingen stattfand, verabschiedet. Der Aufsichtsrat beriet auf Vorschlag des Prüfungsausschusses über den Vorschlag für die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/​2020. Vom Abschlussprüfer wurde eine schriftliche Unabhängigkeitserklärung abgegeben. Des Weiteren befasste sich der Aufsichtsrat entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex mit der Effizienzprüfung seiner Tätigkeit und verabschiedete den Corporate Governance Bericht nach Ziffer 3.10 Deutscher Corporate Governance Kodex sowie die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB.

Am 19. Februar 2020 waren alle Aufsichtsräte und Vorstände zur zweiten regulären Aufsichtsratssitzung anwesend. In dieser Sitzung wurde unter anderem über die Umsetzung und erste Erfahrungen mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen zu Geschäften mit nahestehenden Personen berichtet. Des Weiteren wurde der Aufsichtsrat über aktuelle Themen aus der Telefonkonferenz des Prüfungsausschusses vom 5. Februar 2020 informiert.

Am 23. März 2020 fand die erste außerordentliche Aufsichtsratssitzung mit allen Aufsichtsräten und Vorständen per Videokonferenz statt. In dieser Sitzung wurde die Risikoeinschätzung der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie dargelegt. Außerdem wurde die Strategie- und Organisationsentwicklung des Bertrandt-Konzerns vorgestellt.

Des Weiteren wurde über den ersten von den Vorständen angebotenen teilweisen Verzicht auf die Vergütung für die Monate April bis Juni 2020 beraten und mit Beschluss des Aufsichtsrats dankend angenommen. Ein weiterer zweiter teilweiser Verzicht wurde im Jahresverlauf im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen.

Bereits am 22. April 2020 fand die zweite außerordentliche Aufsichtsratssitzung mit allen Aufsichtsräten und Vorständen per Videokonferenz statt. Themen dieser Sitzung waren zum einen die aktuelle Risikoeinschätzung der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie. Zum anderen wurde in dieser Sitzung einstimmig der Beschluss zur Umsetzung der neuen Strategie- und Organisationsentwicklung gefasst. Die neue Konzernorganisation besteht aus der ersten Dimension, den Divisions & Units, die thematisch die Leistungen konzernweit bündeln, und der zweiten Dimension, der Sales Organisation, die mithilfe von Key Account Managern das gesamte Leistungsspektrum bei allen Kunden vermarktet.

Die reguläre Sitzung am 27. Mai 2020 fand ebenfalls per Videokonferenz statt und alle Aufsichtsräte und Vorstände nahmen teil. Sonderthemen dieser Sitzung waren zum einen Informationen zum Status der Corona-Pandemie und die Maßnahmen und Auswirkungen auf Bertrandt, des Weiteren wurde der Aufsichtsrat über den Status der Strategie- und Organisationsentwicklung informiert. Außerdem wurden die betriebswirtschaftliche Entwicklung des Konzerns sowie das Risikomanagement genauer betrachtet. Auch über den Status der Betriebsprüfung wurde näher informiert. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erklärten überdies übereinstimmend, auf einen Teil ihrer Vergütung verzichten zu wollen und der entsprechende Prozess für den Vergütungsverzicht im Geschäftsjahr 2019/​2020 wurde angestoßen. Die Gesellschaft hat den Verzicht dankend angenommen.

An der letzten regulären Aufsichtsratssitzung am 21. September 2020 des Geschäftsjahres nahmen alle Aufsichtsräte und Vorstände, außerdem zeitweise zwei Vertreter des Abschlussprüfers, persönlich teil. Der Aufsichtsrat wurde über Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Bertrandt und über ergriffene Maßnahmen informiert. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich des Weiteren mit den betriebswirtschaftlichen Aussichten für das Geschäftsjahr 2020/​2021 und es wurde auch die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG verabschiedet.

Weitere Themen dieser Sitzung waren beispielsweise der Risikobericht zum 30. Juni 2020 und der Nachhaltigkeitsbericht.

Die Gesellschaft hat die Mitglieder des Aufsichtsrats auch im abgelaufenen Geschäftsjahr durch Fortbildungsmaßnahmen unterstützt. Im Rahmen der letzten Sitzung wurde der Aufsichtsrat durch Wirtschaftsprüfer zum Thema "Reportingpflichten eines börsennotierten Unternehmens" geschult.

ORGANISATION UND ARBEIT DER AUSSCHÜSSE

Der Aufsichtsrat hat zur Erfüllung seiner Aufgaben den Personal- und den Prüfungsausschuss gebildet. Seit dem 20. Februar 2019 bilden die Herren Dietmar Bichler (Vorsitzender), Horst Binnig und Prof Wilfried Sihn den Personalausschuss. Zur Steigerung der Effizienz nimmt der Personalausschuss auch die Aufgaben des Nominierungsausschusses wahr. Der Prüfungsausschuss setzt sich aus den Herren Udo Bäder, Dietmar Bichler und Horst Binnig zusammen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor vertraut, in dem die Bertrandt AG tätig ist. Herr Udo Bäder ist Vorsitzender des Prüfungsausschusses und Financial Expert mit Sachverstand auf den Gebieten von Rechnungslegung und Abschlussprüfung nach § 100 Abs. 5 AktG.

Im Geschäftsjahr 2019/​2020 beriet sich der Prüfungsausschuss sieben Mal. In der außerordentlichen Sitzung am 19. November 2019 waren die Prüfungsausschussmitglieder und die Vorstände Michael Lücke und Markus Ruf anwesend. In dieser Sitzung beschäftigten sich die Teilnehmer mit Informationen aus dem Gespräch mit den Wirtschaftsprüfern und Änderungen durch die neuen gesetzlichen Bestimmungen zu Geschäften mit nahestehenden Personen.

In der Sitzung vom 9. Dezember 2019 wurde mit allen Prüfungsausschussmitgliedern der Jahresabschluss und Konzern-Abschluss 2018/​2019 geprüft. Die Vorstände Michael Lücke und Markus Ruf sowie, zeitweise, die Vertreter des Abschlussprüfers nahmen teil. Des Weiteren wurde ein Beschlussvorschlag an den Aufsichtsrat zur Beschlussfassung über den Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats für die ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt AG am 19. Februar 2020 zur Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2019/​2020 gefasst.

In den mit allen Mitgliedern des Prüfungsausschusses sowie einem Mitglied des Vorstands telefonisch durchgeführten Sitzungen am 5. Februar 2020, am 12. Mai 2020 und am 4. August 2020 wurden die jeweils zur Veröffentlichung anstehenden Finanzberichte hinsichtlich Umsatz-, Ergebnis- und Cashflow-Entwicklung erörtert.

Am 27. Mai 2020 fand eine Sitzung mit allen Prüfungsausschussmitgliedern und den Vorständen Michael Lücke und Markus Ruf per Videokonferenz statt. Themen dieser Sitzung waren unter anderem die Prüfungsschwerpunkte der Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2019/​2020.

In der letzten Sitzung am 21. September 2020 mit allen Mitgliedern des Prüfungsausschusses sowie den Mitgliedern des Vorstands Michael Lücke und Markus Ruf und, zeitweise, den Vertretern des Abschlussprüfers wurden unter anderem die vom Aufsichtsrat vorher festgelegten Prüfungsschwerpunkte des Geschäftsjahres 2019/​2020 durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nochmals erläutert. Ein weiteres Thema auf der Agenda waren die neuen gesetzlichen Bestimmungen zu Geschäften mit nahestehenden Personen und die Prüfung des implementierten Systems.

Der Personalausschuss tagte im Geschäftsjahr 2019/​2020 drei Mal. An der regulären Sitzung am 9. Dezember 2019 nahmen alle Personalausschussmitglieder und das Vorstandsmitglied Michael Lücke teil. Thema dieser Sitzung war die Verabschiedung des Protokolls aus dem Vorjahr.

Die außerordentlichen Personalausschusssitzungen am 22. März 2020 und am 31. Juli 2020 fanden jeweils mit allen Personalausschussmitgliedern als Telefon-Besprechung statt. Thema dieser außerordentlichen Sitzungen war jeweils das Angebot des Vorstands der Gesellschaft auf temporären Verzicht eines Teils seiner Vergütung als Beitrag zu den vielfältigen Kostenoptimierungsmaßnahmen während der Coronavirus-Krise.

PRÜFUNG DER JAHRESABSCHLÜSSE

Die ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt AG wählte am 19. Februar 2020 die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Stuttgart, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/​2020. Der Jahresabschluss und der Lagebericht für die Bertrandt AG sowie der Konzern-Abschluss und der Konzern-Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019/​2020 wurden unter Einbeziehung der Buchführung vom Abschlussprüfer geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Nach Aufstellung und rechtzeitig vor der Sitzung erhielten alle Aufsichtsratsmitglieder die Abschlüsse und Lageberichte des Geschäftsjahres 2019/​2020, die Berichte des Abschlussprüfers und den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns. Nachdem sich der Prüfungsausschuss vorbereitend mit den Themen auseinandergesetzt hatte, befasste sich der Gesamtaufsichtsrat in der Sitzung am 7. Dezember 2020 mit dem Prozess der Abschlusserstellung sowie mit dem Rechnungslegungsergebnis. An dieser Sitzung nahmen ebenfalls, zeitweise, die Wirtschaftsprüfer teil, die den Jahres- und Konzern-Abschluss testierten. Sie berichteten über die Prüfung insgesamt, über die festgelegten Prüfungsschwerpunkte, die unternehmensspezifischen, besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (sogenannte Key Audit Matters) und andere wesentliche Ergebnisse der Prüfung. Darüber hinaus beantworteten sie die Fragen der Mitglieder des Aufsichtsrats. Es ergaben sich keine Einwendungen seitens des Aufsichtsrats. Nach eigener Prüfung, die zu keinen Einwendungen führte, nahm der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, den Konzern-Abschluss, den Lagebericht der Bertrandt AG und des Konzerns sowie den Prüfungsbericht zustimmend zur Kenntnis und billigte den Jahresabschluss, den Konzern-Abschluss und den CSR-Bericht. Damit sind zugleich der Jahresabschluss festgestellt und der Konzern-Abschluss gebilligt worden. Der Aufsichtsrat folgte mit seinem Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019/​2020 der Bertrandt Aktiengesellschaft dem Vorschlag des Vorstands.

HERZLICHEN DANK

Der gesamte Aufsichtsrat bedankt sich herzlich bei allen Vorstandsmitgliedern und allen Mitarbeitern des Bertrandt-Konzerns im In- und Ausland für ihre geleistete Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr.

Ehningen, 7. Dezember 2020

Dietmar Bichler, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid)

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzern-Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzern-Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie wesentliche Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Ehningen, 25. November 2020

Bertrandt AG

Der Vorstand

HANS-GERD CLAUS, Mitglied des Vorstands Technik

MICHAEL LÜCKE, Mitglied des Vorstands Vertrieb

MARKUS RUF, Mitglied des Vorstands Finanzen