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Bechtle AG — Regulatory Filings 2017
Feb 20, 2017
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Regulatory Filings
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Publication
Bechtle Aktiengesellschaft
Neckarsulm
1. Beschluss gemäß §§ 264 Abs. 3 Nr. 1, 325 HGB für das Geschäftsjahr 2016
Die folgenden Tochtergesellschaften der Bechtle AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 108581, mit Sitz in Neckarsulm, nehmen durch Beschluss der jeweiligen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2016 die Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB hinsichtlich der Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch:
| • | Bechtle Financial Services AG mit Sitz in Berlin, |
| • | MODUS Consult AG mit Sitz in Gütersloh, |
(jede von Ihnen nachfolgend als „Gesellschaft“ bezeichnet).
Die Beschlüsse haben jeweils folgenden Wortlaut:
„Der Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB hinsichtlich der Offenlegung wird für den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2016 zugestimmt.“
2. Erklärung gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB
„Die Bechtle AG, Neckarsulm, als Muttergesellschaft verpflichtet sich gegenüber der Gesellschaft, für die von dieser bis zum 31. Dezember 2016 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.“
3. Bekanntmachung gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 4 HGB
Die Gesellschaften werden in den Konzernabschluss der Bechtle AG, mit Sitz in Neckarsulm einbezogen und die Befreiungen werden im Anhang des Konzernabschusses angegeben.
Neckarsulm, im November 2016
Bechtle AG
Der Vorstand