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Bechtle AG — Environmental & Social Information 2025
Apr 2, 2025
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Environmental & Social Information
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Publication
Bechtle Aktiengesellschaft
Neckarsulm
Gesonderter nichtfinanzieller Bericht außerhalb des Lageberichts zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
ZUSAMMENGEFASSTE NACHHALTIGKEITSERKLÄRUNG
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
GRUNDLAGEN FÜR DIE ERSTELLUNG
ALLGEMEINE GRUNDLAGEN FÜR DIE ERSTELLUNG DER NACHHALTIGKEITSERKLÄRUNG
Die vorliegende zusammengefasste Nachhaltigkeitserklärung umfasst unsere nichtfinanzielle Konzernerklärung gemäß §§ 315 b, 315c i.V. m. 289 c bis 289 e HGB sowie die nichtfinanzielle Erklärung des Mutterunternehmens gemäß §§ 289 b bis 289 e HGB. Damit kommt die Bechtle AG der gesetzlichen Verpflichtung zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen nach dem "Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten" (CSR-RUG) nach. Wir haben die berichtspflichtigen Aspekte nach § 315c i.V. m. § 289 c Abs. 2 HGB hinsichtlich von Umweltbelangen, Sozialbelangen, Arbeitnehmer:innenbelangen, Schutz der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung berücksichtigt. (Siehe NFE-Index im Anhang) Die Ausführungen sind grundsätzlich sowohl für den Konzern als auch für das Mutterunternehmen zutreffend.
Die quantitativen und qualitativen Angaben gelten für den genannten Berichtszeitraum und beziehen sich auf den Bechtle Konzern (im weiteren "Bechtle" genannt). Das entspricht dem Konsolidierungskreis der Jahresabschlüsse gemäß Artikel 48 i der Richtlinie 2013/34/EU. Beziehen sich Angaben auf einzelne Gesellschaften oder die Bechtle AG, wird dies vermerkt. Ferner wurde bei der Ermittlung der Wesentlichkeit und Erhebung der Datenpunkte sowie bei der Berichterstattung in der Nachhaltigkeitserklärung - neben dem eigenen Geschäftsbereich - die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette berücksichtigt. Weitere Erläuterungen zur Wertschöpfungskette finden sich auf S. 114.
Die Erstellung der Konzernnachhaltigkeitserklärung erfolgt nach § 289 d HGB unter Anwendung eines Rahmenwerks; ab dem Berichtsjahr 2024 orientieren wir uns an den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) gemäß der delegierten Verordnung der EU-Kommission vom 31. Juli 2023 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Keine Anwendung fand die Verortung im Lagebericht nach ESRS 1.110. Darüber hinaus haben wir bei der Ermittlung der Merkmale der Arbeitnehmer:innen des Unternehmens (S1-6) sowie bei der Ermittlung der Verteilung der Arbeitnehmer:innen nach Altersgruppen (S1-9) Vorstände, Bereichsvorstände und Geschäftsführende einbezogen, während bei der Ermittlung der Vergütungskennzahlen (S1-16) diese nicht als Arbeitnehmer:innen berücksichtigt wurden.
Die vorliegende zusammengefasste Nachhaltigkeitserklärung ist Teil des Bechtle Geschäftsberichts 2024 und umfasst den Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2024 (in der folgenden Nachhaltigkeitserklärung auch Berichtsjahr genannt). Die Nachhaltigkeitserklärung dient in unveränderter Form gleichzeitig als Fortschrittsbericht des UN Global Compact.
Von der Möglichkeit, bestimmte Informationen, die sich auf geistiges Eigentum, Know-how oder die Ergebnisse von Innovationen beziehen, in unserer Berichterstattung auszulassen, haben wir keinen Gebrauch gemacht.
In der folgenden Nachhaltigkeitserklärung nutzen wir aus Gründen des besseren Leseflusses den Begriff Mitarbeitende auch analog zum im ESRS-Rahmenwerk genutzten Begriff Arbeitskräfte.
ANGABEN IN ZUSAMMENHANG MIT KONKRETEN UMSTÄNDEN
Schätzungen und Ergebnisunsicherheit, Änderungen bei der Art und Weise der Berechnung sowie Korrekturen von Werten aus Vorjahren werden bei der Nennung der Kennzahlen erläutert. Wir nennen ebenfalls die Quellen, die wir für Schätzungen und Annahmen verwendet haben sowie Quellen der Unsicherheit und erläutern die Annahmen, Näherungswerte und Beurteilungen, die wir der Messung zugrunde gelegt haben. Darüber hinaus geben wir bei Kennzahlen, die Daten zur vor- und/oder nachgelagerten Wertschöpfungskette beinhalten, an, wenn Schätzungen anhand von Sektorendurchschnittsdaten oder anderen Näherungswerten getroffen wurden (siehe folgende Tabelle). Wurden berichtete Kennzahlen aus dem Vorjahr, beispielsweise aufgrund des Wechsels von den GRI- zu den ESR-Standards angepasst oder Fehler festgestellt, wird dies ebenfalls vermerkt und die Differenzen werden angegeben.
GOVERNANCE
DIE ROLLE DER VERWALTUNGS-, LEITUNGS- UND AUFSICHTSORGANE
Als eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts agiert die Bechtle AG im klassischen dualistischen Prinzip. Der vierköpfige Vorstand ist hier das satzungsgemäße Organ, das über die Geschäftsführung entscheidet und die Gesellschaft nach außen vertritt. Der Vorstand verantwortet die Unternehmenspolitik und die langfristige strategische Ausrichtung. Er setzt sich bei der Bechtle AG aus einer Frau (25 %) und drei Männern (75 %) - demnach einem Verhältnis von 1 :3 - zusammen. Alle vier Vorstände bringen ein ihren Ressortzuständigkeiten und ihren Verantwortungsbereichen sowie ihrer Gesamtverantwortung für das Unternehmen entsprechendes Fachwissen mit.
Das zweite Organ ist der Aufsichtsrat. Er besteht bei Bechtle gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aus 16 Personen. Er wird zu 50 % von den Aktionärinnen und Aktionären auf der Hauptversammlung gewählt, zur anderen Hälfte von den deutschen Arbeitnehmer:innen der Bechtle Gruppe. Diese wählen auch die beiden gewerkschaftlich organisierten externen Arbeitnehmervertreter:innen. Insgesamt besteht er aus sechs Frauen (38 %) und zehn Männern (62 %), das entspricht einem Verhältnis von 3 : 5. Der Aufsichtsrat tritt als Kontrollorgan auf, bestellt den Vorstand und überwacht dessen Arbeit, dies inkludiert unter anderem Betriebswirtschaft, Unternehmensführung und Nachhaltigkeit.
Der Aufsichtsrat verfügt über umfassende Expertise in verschiedenen Bereichen der Unternehmensführung. Im Rahmen des Berufungsprozesses der Mitglieder der Anteilseigner wird sichergestellt, dass sie das erforderliche Wissen und die notwendige Erfahrung mitbringen.
Im Jahr 2023 wurde der Aufsichtsrat von zwölf auf 16 Mitglieder erweitert. In Bezug auf die internationale Ausrichtung des Unternehmens wurde beschlossen, dass dem Aufsichtsrat mindestens zwei Mitglieder angehören sollen, die in besonderem Maße das Kriterium der Internationalität erfüllen. Zudem sollen mindestens vier Vertreter:innen der Anteilseignerseite unabhängig sein; derzeit erfüllen alle Mitglieder der Anteilseignerseite dieses Kriterium. Die Mitglieder des Aufsichtsrats bringen umfangreiche Erfahrungen in verschiedenen Bereichen mit, die für Bechtle von Bedeutung sind. So verfügt der Aufsichtsratsvorsitzende Klaus Winkler über langjährige Führungserfahrung und ein tiefes Verständnis für die IT-Branche. Weitere Mitglieder bringen Expertise in den Bereichen IT-Dienstleistungen, E-Commerce, Finanzwesen und internationale Geschäftsentwicklung ein.
Die Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder verfügt nach eigenen Angaben über Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Fragen der Nachhaltigkeit. Wird im Zusammenhang von Nachhaltigkeitsaspekten sowie wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, Risks and Opportunities, IROs) zusätzliche Fach- oder Rechtsberatung benötigt, wird diese durch die Organe angefordert. Intern stehen dazu Expert:innen aus den Fachabteilungen Nachhaltigkeitsmanagement, Human Resources, Personalentwicklung, Logistik und Service, Recht und Compliance, Konzerncontrolling, Gebäudemanagement, Mobility und Bechtle IT zur Verfügung. Auch externe Expert:innen werden bei Bedarf angefragt.
Die Ressortzuständigkeiten im Vorstand sind über den Geschäftsverteilungsplan und in der Geschäftsordnung des Vorstands klar geregelt und werden vom Gesamtvorstand beschlossen. Das Ressort Nachhaltigkeitsmanagement wurde durch den Gesamtvorstand an die im Februar 2024 neu ins Unternehmen eingetretene Vorständin Antje Leminsky allokiert. Da die Überwachung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Nachhaltigkeit ressortübergreifend relevant ist, trägt auch der Gesamtvorstand (Dr. Thomas Olemotz, Antje Leminsky, Michael Guschlbauer und Konstantin Ebert), ebenso wie beim allgemeinen Chancen- und Risikomanagement, gemeinsam die Verantwortung. Im Bereich des Aufsichtsrats liegt die Zuständigkeit beim Prüfungsausschuss, der mit den Aufsichtsratsmitgliedern Klaus Winkler, Uli Drautz, Daniela Eberle, Kurt Dobitsch und Sandra Stegmann besetzt ist. Insoweit obliegt auch die Aufsicht über das Verfahren zum Umgang mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen dem Gesamtvorstand und dem Prüfungsausschuss. Darüber hinaus informiert der Vorstand regelmäßig den Aufsichtsrat. 2024 wurden der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss in jeweils zwei Sitzungen durch die Vorständin zu Nachhaltigkeitsthemen informiert.
Der Aufsichtsrat kam bisher seiner Prüfpflicht der Nichtfinanziellen Erklärung nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) nach, im Rahmen derer er umfassend den Fortschritt der in der Nachhaltigkeitsstrategie festgelegten Ziele und Maßnahmen prüfte. Da die doppelte Wesentlichkeitsanalyse erstmals für den vorliegenden Bericht durchgeführt wurde, wird im Rahmen der Prüfung der Nachhaltigkeitserklärung für das Geschäftsjahr 2024 der Aufsichtsrat erstmals auch das Management der IROs prüfen. Operativ überwacht das zentrale Nachhaltigkeitsmanagement, welche Ziele im Zusammenhang mit wesentlichen IROs gesetzt werden und informiert regelmäßig die zuständige Vorständin. Durch sie werden der Gesamtvorstand sowie der Aufsichtsrat über besonders relevante Aspekte informiert.
INFORMATIONEN UND NACHHALTIGKEITSASPEKTE, MIT DENEN SICH DIE VERWALTUNGS-, LEITUNGS- UND AUFSICHTSORGANE DES UNTERNEHMENS BEFASSEN
Dem Vorstandsvorsitzenden, der für Nachhaltigkeit verantwortlichen Vorständin und dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden wurden die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse durch das Projektteam erläutert. Dies umfasste alle als wesentlich identifizierten IROs. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats befasste sich 2024 in zwei Sitzungen im März und Oktober mit Nachhaltigkeitsaspekten, unter anderem der Entsprechenserklärung des Deutschen Corporate Governance Kodex und den daraus erwachsenden Implikationen und Nachhaltigkeitsaspekten und erhielt Informationen zu wesentlichen IROs sowie zur Neuausrichtung des Nachhaltigkeitsmanagements. Des Weiteren überarbeitete der Aufsichtsrat mit den Erkenntnissen aus den identifizierten wesentlichen IROs im Geschäftsjahr 2024 das Anreizsystem.
Wie wesentliche IROs bei der Überwachung der Unternehmensstrategie und Entscheidungen über wichtige Transaktionen über die Informationen relevanter Nachhaltigkeitsaspekte hinaus künftig explizit eingebunden werden, ist noch zu prüfen. In Abstimmung mit dem Vorstandsvorsitzenden flossen die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse in die Risikoabfrage des allgemeinen Risikomanagementverfahrens ein. Kompromisse im Zusammenhang mit den wesentlichen IROs sind keine bekannt.
EINBEZIEHUNG DER NACHHALTIGKEITSBEZOGENEN LEISTUNG IN ANREIZSYSTEME
Bei der Ausgestaltung des Vergütungssystems für den Vorstand wurden insbesondere die folgenden Leitsätze berücksichtigt: Strategie, Nachhaltigkeit, Pay for Performance, Angemessenheit und Compliance.
Um die langfristige Umsetzung der Unternehmensstrategie zu incentivieren, erhalten die Vorstandsmitglieder neben einer kurzfristigen Vergütungskomponente auch eine langfristig orientierte variable Vergütung. Seit dem Geschäftsjahr 2024 besteht diese langfristige Vergütung aus Aktien des Unternehmens.
Nach einjähriger Erdienungszeit im Unternehmen und einer Haltezeit der Aktien von vier Jahren ergibt sich eine Performanceperiode von fünf Jahren. Die Höhe der Aktienvergütung ist zu 75 % an einer finanziellen Kennzahl (den Gewinn des Unternehmens vor Steuern - "EBT") und zu 25 % an Nachhaltigkeitszielen (Environment-Kriterien - 10 %, Social-Kriterien - 10 % und Governance-Kriterien - 5 %) gekoppelt. Die hierbei herangezogenen ESG-Kriterien werden vom Aufsichtsrat jeweils zu Beginn eines Erdienungszeitraums festgelegt. Die ESG-Kriterien für den Erdienungszeitraum 2024 waren wie folgt definiert:
| ― | Environment: Das Erreichen definierter Ziele zur CO2-Emissionsintensität in Relation zum Geschäftsvolumen; |
| ― | Social: Erfolgreiches Einführen einer Diversitätsstrategie bei Bechtle; |
| ― | Governance: Weiterentwicklung der Führungsorganisation bei Bechtle. |
ERKLÄRUNG ZU SORGFALTSPFLICHT
In der vorliegenden Nachhaltigkeitserklärung geben wir über unsere Due-Diligence-Prozesse Auskunft. Die folgende Tabelle zeigt auf, an welchen Stellen der Nachhaltigkeitserklärung die entsprechenden Informationen zu finden sind.
Überblick Sorgfaltspflicht
| Kernelemente der Sorgfaltspflicht | Absätze in der Nachhaltigkeitserklärung |
|---|---|
| a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell | Governance |
| b) Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht | Strategie / Interessen und Standpunkte der Interessenträger |
| Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen | |
| c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen | Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen |
| d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen | Klimawandel |
| Umweltverschmutzung | |
| e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation | Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft |
| Arbeitskräfte des Unternehmens | |
| Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | |
| Betroffene Gemeinschaften | |
| Verbraucher und Endnutzer | |
| Unternehmensführung |
RISIKOMANAGEMENT UND INTERNE KONTROLLEN DER NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG
Das Nachhaltigkeitsrisikomanagement bei Bechtle betrachtet sowohl finanzielle Risiken für die eigene Geschäftstätigkeit als auch nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen. Das System wurde 2024 an neue regulatorische Anforderungen angepasst und berücksichtigt die doppelte Wesentlichkeit. Hauptmerkmale des Nachhaltigkeitsrisikomanagements sind die Integration ins Konzernrisikomanagement, die methodische Erfassung von Risiken sowie die kontinuierliche Anpassung und Überprüfung. Die Verantwortlichkeit dafür liegt im Nachhaltigkeitsmanagement. Das System wird gemeinsam mit dem zentralen Risikomanagement regelmäßig überarbeitet und an veränderte Rahmenbedingungen angepasst. Als Nachhaltigkeitsrisiken bezeichnet Bechtle mit Sozial- und Umweltfaktoren verbundene Risiken für das Unternehmen (Outside-in-Perspektive). Daneben betrachten wir ökologische und soziale negative Auswirkungen der eigenen Unternehmenstätigkeit, die auf das Umfeld wirken (Inside-out-Perspektive). Umgekehrt definieren wir positive Auswirkungen als mögliche ökologische und soziale Auswirkungen der eigenen Unternehmenstätigkeit, die positiv auf das Umfeld wirken.
Folgende Verfahren und Systeme werden angewendet:
1. Identifikation von Risiken: Nachhaltigkeitsrisiken werden durch verschiedene Analysemethoden erfasst und in einer Risikomatrix bewertet.
2. Regelmäßige Abfragen: Neben einer jährlichen Hauptabfrage gibt es unterjährige Erhebungen, um aktuelle Entwicklungen zu berücksichtigen.
3. Risikosteuerung und Überwachung: Risiken werden durch präventive Maßnahmen (zum Beispiel Energieeffizienzprogramme, Mitarbeiterschulungen) reduziert.
4. Das Nachhaltigkeitsrisikomanagement ist in das zentrale Risikomanagement integriert.
5. Berichterstattung: Die Nachhaltigkeitsrisiken werden transparent im Geschäftsbericht und gegenüber internen Gremien sowie dem Aufsichtsrat kommuniziert.
6. Interne Kontrollen, die wir für die Berichterstattung als notwendig erachten, und für die Aufstellung der zusammengefassten Nachhaltigkeitserklärung gemäß den entsprechenden Vorschriften benötigen, zum Beispiel nutzen wir Kontrollprozesse wie "Vier-Augen-Prinzip" bei der Kennzahlenerfassung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in den Zentralbereichen, Funktionstrennung der Abteilungen und klare Aufgabenzuordnung.
Das System zielt darauf ab, Risiken frühzeitig zu erkennen, zu steuern und transparent zu kommunizieren, um langfristige Nachhaltigkeits- und Unternehmensziele zu sichern.
Die Bewertungen der Nachhaltigkeitsrisiken sind für die beiden aufgezeigten Perspektiven unterschiedlich. Während sich die Bewertung der Nachhaltigkeitsrisiken der Outside-in-Perspektive nach der Bewertung des klassischen Risikomanagements richtet, folgt die Bewertung der negativen Auswirkungen der Inside-out-Perspektive dieser nur in Teilen. Die Inside-out-Perspektive bewertet grundsätzlich nach den beiden Dimensionen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schweregrad der Auswirkung ("Schadenhöhe"). Die Definition der Eintrittswahrscheinlichkeitsklassen erfolgt analog zum klassischen Risikomanagementsystem. Für die Bewertung des Schweregrads der Auswirkung ("Schadenhöhe") wird jedoch eine separate Bewertungslogik eingesetzt. Diese Schwere setzt sich aus Bewertungen des Ausmaßes sowie Umfang und Unumkehrbarkeit eines potenziellen Eintritts zusammen. Zusammenfassend werden alle identifizierten Nachhaltigkeitsrisiken in einer Risikomatrix dargestellt.
Die wichtigsten ermittelten Risiken beziehen sich auf: Neue gesetzliche Anforderungen, Reputationsrisiken, Umwelt- und Klimarisiken, IT- und Cybersicherheitsrisiken sowie finanzielle Risiken durch ESG-Faktoren. Genauer beschrieben werden diese auf S. 111. Die Ergebnisse der Risikobewertung fließen direkt in die langfristige Unternehmensstrategie ein, insbesondere bei Themen wie Klimarisiken und ESG-Faktoren. Wir haben zur Abmilderung spezifische Maßnahmen ergriffen, zum Beispiel Energieeffizienzprogramme und Schulungen für Mitarbeitende, um Risiken zu minimieren. Das zentrale Nachhaltigkeitsmanagement arbeitet diesbezüglich mit allen relevanten Fachbereichen zusammen (unter anderem Recht & Compliance, Einkauf, HR, Finanzen). Des Weiteren werden die Ergebnisse nicht isoliert betrachtet, sondern sind in das übergeordnete Risikomanagement der Bechtle AG integriert ("Umbrella-Betrachtung"). Dies ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung finanzieller und nicht-finanzieller Risiken. (Siehe auch Chancen- und Risikobericht im Lagebericht.)
Das zentrale Risikomanagement informiert das Redaktionsteam des Geschäftsberichts einmal jährlich über alle für die finanzielle und nichtfinanzielle Berichterstattung relevanten Aspekte. Das zentrale Risikomanagement versendet den Risikobericht der Hauptabfrage einmal jährlich nach dem zweiten Quartal eines Geschäftsjahres an den gesamten Vorstand, die Berichte zu den Updateabfragen drei Mal jährlich quartalsweise. Der ausführliche Risikobericht der Hauptabfrage wird mit ergänzenden Unterlagen an den Prüfungsausschuss weitergereicht und dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der jährlichen Hauptabfrage findet immer nach Bewertung der Risiken eine mehrstündige Risikositzung statt. In dieser Sitzung werden alle Bewertungen der Nachhaltigkeitsrisiken, die mit mindestens "A" bewertet wurden, im gesamten Vorstand besprochen.
STRATEGIE
STRATEGIE, GESCHÄFTSMODELL UND WERTSCHÖPFUNGSKETTE
Bechtle bietet seinen Kunden in 14 Ländern Europas IT-Hardware, -Software, -Lösungen und -Dienstleistungen, wobei Deutschland den Hauptmarkt bildet. Zu den wichtigsten Produkten zählen Computerarbeitsplätze, IT-Infrastruktur, Cloud- und Managed Services. Zum 31. Dezember 2024 arbeiteten 15.801 Mitarbeitende in der Bechtle Gruppe, davon 11.012 in Deutschland, 1.139 in Frankreich, 1.129 in der Schweiz und 2.521 an weiteren europäischen Standorten. Außerhalb Europas arbeiten weniger als 20 Mitarbeitende.
Die 2021 veröffentlichte Bechtle Nachhaltigkeitsstrategie 2030 ergänzt die Vision 2030. Die Nachhaltigkeitsstrategie verbindet ökonomische, ökologische und soziale Aspekte und formuliert übergeordnete strategische Ziele. Herzstück der Nachhaltigkeitsstrategie sind vier strategische Handlungsfelder, die jeweils durch drei Fokusthemen konkretisiert werden. Flankierend dazu haben wir ein Nachhaltigkeitsprogramm entwickelt, das Meilensteine definiert und dafür entsprechende operative Maßnahmen festlegt. Dieses wird jährlich geprüft und aktualisiert. Über die Fortschritte des Programms berichten wir in unserer jährlich erscheinenden Nachhaltigkeitserklärung. Als Handelsunternehmen in der IT-Branche stehen wir vor der Herausforderung, gegenüber Kunden und dem Gesetzgeber eine nachhaltige Lieferkette zu gewährleisten, die Energieeffizienz der von uns vertriebenen Produkte zu fördern und den steigenden Anforderungen an Recycling und Kreislaufwirtschaft gerecht zu werden, ohne dabei eine direkte Verbindung zu den Produktionsstätten zu haben. Die größten Hürden bestehen bei Themen in der tieferen Lieferkette, wie die Nachverfolgbarkeit von Rohstoffen oder die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards an Produktionsstandorten von Hardware. Hier sind wir auf die Kooperation der Lieferanten angewiesen.
Handlungsfelder der Nachhaltigkeitsstrategie
ETHISCHES WIRTSCHAFTEN entspricht unserem Selbstverständnis.
Wir übernehmen Verantwortung entlang unserer Wertschöpfungskette und achten auf die Einhaltung der Menschenrechte.
Fokusthemen
1. Nachhaltigkeit in der Lieferkette
2. Compliance & Anti-Korruption
3. Gesellschaftliches Engagement
Nachhaltiger Umgang mit unserer UMWELT ist die Grundlage unseres Handelns.
Wir handeln im Einklang mit unserer Umwelt - zu Gunsten einer klima- und ressourcen schonenden Zukunft.
Fokusthemen
1. Klima und Energie
2. Nachhaltige Logistik
3. Kreislaufwirtschaft
Die MENSCHEN, mit denen wir arbeiten, stehen für unseren Erfolg.
Wir leben Fairness und Wertschätzung im Umgang mit unseren Geschäftspartner:innen und Mitarbeitenden. Unser Team ist begeistert, exzellent ausgebildet und divers.
Fokusthemen
1. Arbeitgeberattraktivität
2. Vielfalt und Chancengleichheit
3. Gesundheit und Sicherheit
Wir gestalten verantwortungsvoll die DIGITALE ZUKUNFT.
Wir treiben die Digitalisierung zukunftsfähig voran und tragen durch nachhaltige Innovationen zum Erfolg unserer Kunden bei.
Fokusthemen
1. Nachhaltige interne Digitalisierung
2. Nachhaltige Technologien, Lösungen und Dienstleistungen
3. Informationssicherheit und Datenschutz
Die von uns vertriebenen Produkte werden thematisch in den Handlungsfeldern Ethisches Wirtschaften (Nachhaltigkeit in der Lieferkette), Umwelt (nachhaltige Logistik, Kreislaufwirtschaft) und Digitale Zukunft (nachhaltige Technologien, Lösungen und Dienstleistungen) aufgegriffen.
Das übergeordnete Ziel 2030 im Fokusthema Nachhaltigkeit in der Lieferkette lautet:
"Wir setzen uns dafür ein, dass Menschenrechte und Umweltstandards entlang unserer Wertschöpfungskette eingehalten werden. Wir fordern transparente Prozesse in der Beschaffung und bauen das nachhaltige Lieferantenmanagement weiter aus."
Im Fokusthema nachhaltige Logistik lautet es:
"Wir betrachten unsere Logistikprozesse sowohl hinsichtlich des Transports als auch der Verpackungen unter ökologischen Effizienzkriterien. Wir reduzieren in unserer Logistikzentrale die pro Paket genutzte Versandkartonage um 20 % bei gleichbleibender Sendungsstruktur."
Im Fokusthema Kreislaufwirtschaft geben wir folgendes übergeordnetes Ziel an:
"Wir denken nicht linear, sondern in Kreisläufen, und gehen verantwortungsvoll mit den in IT-Hardware verbauten Ressourcen um."
Im Fokusthema nachhaltige Technologien, Lösungen und Dienstleistungen lautet das übergeordnete Ziel 2030:
"Wir übernehmen beim digitalen Wandel unserer Kunden eine aktive und verantwortungsvolle Rolle. Um unsere Kunden bestmöglich beim Umsetzen ihrer Corporate Digital Responsibility und beim Erreichen von Klimaschutzzielen zu unterstützen, erweitern wir unser Portfolio an nachhaltigen Technologien, Lösungen und Dienstleistungen in engem Austausch mit unseren Herstellerpartnern."
Eine detaillierte Übersicht über die aktuellen Maßnahmen, mit denen wir diese Ziele umsetzen möchten, findet sich auf S. 180.
Zu unseren wichtigsten Produkten zählt IT-Hardware, die wir vor allem unseren Kunden aus Unternehmen und dem öffentlichen Sektor anbieten, wobei Deutschland unser Hauptabsatzmarkt ist. Eine hohe Bedeutung im Rahmen der Nachhaltigkeit haben hier insbesondere Produkte und Services rund um die Erneuerung von Rechenzentren, da hiermit häufig eine hohe Energieersparnis einhergeht. Auch lassen sich beim Betrieb von Rechenzentren Konzepte zur Nutzung von Abwärme realisieren.
Geschäftsmodell
Das Ranking der IDG Tech Media GmbH stufte Bechtle 2024 als Deutschlands größtes IT-Systemhaus ein. Das IT-Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Neckarsulm / Deutschland. Als klassischer Systemintegrator stellt Bechtle keine eigenen Produkte her. Im Geschäftsmodell von Bechtle ist der wesentliche Input der Faktor Mensch. Unsere Vertriebsmitarbeitenden sorgen dafür, dass unsere Kunden die Produkte und Dienstleistungen von Bechtle nachfragen. Unsere Servicemitarbeitenden kümmern sich um die Erbringung der Dienstleistungen.
Die mehr als 70.000 Kunden aus Industrie und Handel, dem Public Sector sowie dem Finanzmarkt begleiten wir bei ihrer digitalen Transformation und bieten herstellerübergreifend ein umfangreiches Angebot rund um IT-Infrastruktur und IT-Betrieb. Ziel und damit Output unseres Geschäftsmodells ist es, unseren Kunden eine zeitgemäße und störungsfreie IT-Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Insgesamt arbeiten wir mit rund 260 Herstellern und Distributoren zusammen, darunter die international bekannten großen IT-Marken. Von diesen beziehen wir die IT-Produkte, die wir unseren Kunden anbieten.
Die Geschäftstätigkeit von Bechtle gliederte sich im Geschäftsjahr 2024 in zwei Segmente: Das Segment IT-Systemhaus & Managed Services in der DACH-Region umfasst ein Leistungsspektrum, das sich vom Vertrieb von Hardware und Softwarelösungen über IT-Strategieberatung, IT-Infrastrukturberatung, Anwendungslösungen sowie Projektplanung und -durchführung, Systemintegration, Wartung und Schulung bis hin zum Angebot von Cloud- und Managed Services, IT-Security-Services und Artificial Intelligence (Künstliche Intelligenz) erstreckt. Darüber hinaus bieten wir sämtliche As-a-Service-Modelle oder auch den Komplettbetrieb der Kunden-IT.
Im zweiten Geschäftssegment, IT-E-Commerce, haben wir unser Handelsgeschäft in 14 Ländern Europas gebündelt. Hier bieten wir unseren Kunden über Telefon und Internet IT-Hardware und Standardsoftware sowie begleitende Services an. Insgesamt umfasst unser Angebotsportfolio in diesem Segment rund 36.000 Produkte.
Die folgende Grafik gibt einen Überblick über unsere vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette sowie unsere Position darin:
Wertschöpfungskette der Bechtle AG
| Vorgelagert | Eigener Geschäftsbereich | ||
|---|---|---|---|
| Rohstoffgewinnung | Lieferanten | Administration | Vertrieb & IT-Service |
| --- | --- | --- | --- |
| Metalle und Mineralien wie Zinn, Tantal, Gold, Wolfram, Kobalt, Lithium, Kupfer, Coltan, Seltene Erden Hauptursprungsländer: Demokratische Republik Kongo, China, Japan, USA, Brasilien, Vietnam | Herstellerpartner Fokusproduktionsstätten: China (Hefei, Shenzhen LIPC, Wuhan), Taiwan, Ungarn Fokusprodukte: Notebooks, Monitore, Server, Tablets, Smartphones, PCs | Rund 100 Standorte europaweit; größter Standort: Unternehmenszentrale in Neckarsulm mit rund 2.500 Mitarbeitenden Personalbestand: Rund 15.000, davon 71 % in Deutschland Rund 5.000 Firmenfahrzeuge Bechtle Circular IT |
| Vorgelagert | Nachgelagert | |
|---|---|---|
| Rohstoffgewinnung | Nutzung Dienste & Produkte | Entsorgung & Recycling |
| --- | --- | --- |
| Metalle und Mineralien wie Zinn, Tantal, Gold, Wolfram, Kobalt, Lithium, Kupfer, Coltan, Seltene Erden Hauptursprungsländer: Demokratische Republik Kongo, China, Japan, USA, Brasilien, Vietnam | B2B: Konzerne, Unternehmen, Finanz institute, Public Sector Wichtigster Ländermarkt: Deutschland Fokusprodukte: Notebooks, Monitore, Server, Tablets, Smartphones, PCs, Softwarelizenzen, IT-Beratung, Managed Services |
INTERESSEN UND STANDPUNKTE DER INTERESSENTRÄGER
Im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse für die vorliegende Berichterstattung haben wir folgende Kategorien von Interessenträgern identifiziert: Kapitalmarkt und Finanzmarktakteure, Kunden, Geschäftspartner, Mitarbeitende und Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette sowie Öffentlichkeit und Gesellschaft. Die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf Interessenträger haben wir umfassend im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse geprüft. Diese Auswirkungen und auch unsere wesentlichen Risiken und Chancen haben unser Geschäftsmodell sowie die Wertschöpfungskette und die Entscheidungsfindungen nicht beeinflusst. Jedoch flossen die gewonnenen Erkenntnisse in die neue, 2024 verabschiedete, Diversity-Strategie ein. Zudem werden die Erkenntnisse in die für 2025 geplante Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie einfließen sowie in die Erarbeitung unserer neuen HR-Strategie, des nachhaltigen Beschaffungskonzepts, in das Circular-IT Konzept und in das Informationssicherheitskonzept.
1. Kapitalgeber und Finanzmarktakteure
| ― | Aktionärinnen und Aktionäre |
Dialogform: Die jährlich stattfindende Hauptversammlung ist aktienrechtlich verpflichtend und die größte Veranstaltung, bei der wir mit Bechtle Aktionär:innen in Dialog treten. Dort sind der Gesamtvorstand sowie der gesamte Aufsichtsrat vertreten. Daneben bieten wir jährlich zwei Formate für Privatanlegerinnen und Privatanleger in der Unternehmenszentrale an: den Aktionärstag und "Bechtle meets" in Kooperation mit Finfluencer:innen.
| ― | Analyst:innen, Investor:innen & Bankhäuser |
Dialogform: Derzeit berichten 19 Bankhäuser in Studien und aktuellen Kurzanalysen über Bechtle. Die Analyst:innen der Bankhäuser geben Bewertungen zum Unternehmen und zur Aktie ab. Meist lauten diese auf "Kaufen", "Halten" oder "Verkaufen". Die Analyst:innen dienen somit als Multiplikatoren im Hinblick auf den Kapitalmarkt. Mit allen Häusern steht Bechtle in Kontakt, der üblicherweise durch persönliche Gespräche, Besuche von Analyst:innen am Unternehmenssitz sowie verschiedene Konferenzen und Roadshows intensiviert wird. Auf insgesamt 19 Roadshows und Investorenkonferenzen informierte Bechtle 2024 institutionelle Investoren in Einzel- und Gruppengesprächen über die wirtschaftliche Situation, die Unternehmensstrategie und die Zukunftsaussichten des Unternehmens. Aus den Gesprächen und Diskussionen mit Analyst:innen und Investor:innen ergeben sich auch immer wieder Anregungen, die Strategie des Unternehmens kritisch zu hinterfragen oder zu überdenken. Der Vorstandsvorsitzende ist entweder an den Gesprächen beteiligt oder wird darüber informiert.
2. Kunden
| ― | Unternehmenskunden |
Dialogform: Mit unseren Kunden treten wir, neben der persönlichen Betreuung durch unsere Account-Manager:innen, über Kundenmessen und -veranstaltungen in Kontakt. Um mehr über die Herausforderungen unserer Kunden zu erfahren und rechtzeitig auf Unzufriedenheit mit Bechtle als Dienstleister sowie aktuelle Bedarfe reagieren zu können, führen wir alle zwei Jahre eine Kundenzufriedenheitsbefragung durch, über deren Ergebnisse die Projektleitung alle Geschäftsführenden, Bereichsvorständen und den Gesamtvorstand informiert. Sowohl der direkte Austausch in Einzelgesprächen als auch die Umfrage liefern wichtige Hinweise über die Tragfähigkeit unseres Geschäftsmodells und die Zukunftsfähigkeit unserer Strategie. Der Vorstand wird über die Ergebnisse der Befragung informiert.
3. Geschäftspartner, insbesondere Hersteller und Distributoren
Dialogform: Wir unterhalten zu allen international bedeutenden Distributoren und Herstellern der IT-Branche, von denen wir Produkte beziehen, enge Verbindungen. Unser Portfolio umfasst rund 200 Partner. Mit den für uns nach Umsatz wichtigsten Herstellern kooperieren wir in Form von Vendor Integrated Product Managern (VIPM). Die VIPMs arbeiten bei Bechtle und vertreten sowohl unsere Interessen als auch die Interessen des Herstellers.
Als Händler sind unsere Lieferanten ein essenzieller Baustein unseres Geschäftsmodells und unserer Strategie. Der Austausch mit ihnen ist für uns sehr bedeutend, da wir auf regulatorische Vorgaben, Marktveränderungen oder neue Technologien in beide Richtungen schnell reagieren müssen: sowohl hinsichtlich des Angebots als auch der Nachfrage. Unsere Produkte hängen unmittelbar von der Stärke des Portfolios und des Kooperationswillens unserer Hersteller ab: dies betrifft etwa Innovationsgrad, Kosten, Qualitätsstandards, Serviceleistungen, Lieferzeiten oder Einblicke in die Lieferkette. Aufgrund unseres großen Netzes an Partnern und der langjährigen, guten Zusammenarbeit erweist sich unser Geschäftsmodell als flexibel, um auf potenzielle Lieferengpässe oder andere Probleme mit Herstellern zu reagieren. Über den Branchenverband Bitkom sind wir auch extern mit der ITK-Branche vernetzt und treiben beispielsweise wichtige politische und technologische Themen über Arbeitsgruppen voran. Unter anderem flossen Ergebnisse aus dem Austausch mit einem unserer wichtigsten Lieferanten in die 2024 verabschiedete DE&I-Strategie ein. Insofern der Vorstand nicht selbst am Austausch teilnimmt, wird er über wichtige Erkenntnisse informiert.
4. Mitarbeitende & Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
| ― | Mitarbeitende |
Dialogform: Das wichtigste Instrument zur Einbindung der Interessen der eigenen Belegschaft ist die Zufriedenheitsbefragung für Mitarbeitende, die im September 2020 konzernweit eingeführt wurde und alle zwei Jahre stattfindet. Dieses Instrument gibt einen Einblick in die Zufriedenheit, das Arbeitsklima sowie in bestehende Probleme. Die Fragen sind so gestaltet, dass wir darüber hinaus ein Stimmungsbild über einzelne Abteilungen oder Einzelgesellschaften erhalten. Die letzte Befragung fand im September 2024 statt. Mitarbeitende, Führungskräfte ebenso wie der Gesamtvorstand werden über die Ergebnisse informiert. Die Ergebnisse fließen unter anderem in die derzeit in Arbeit befindliche HR-Strategie ein.
| ― | Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette |
Dialogform: Unsere Position innerhalb der Wertschöpfungskette erschwert uns die unmittelbare Kommunikation zu den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, da uns in der Regel keine Informationen über Produktionsstätten, Rohstoffgewinnung oder Kontaktdaten vorliegen. Um die Standpunkte dieser Menschen dennoch etwa in Nachhaltigkeitsrisikoanalyse oder Lieferkettenmonitoring zu berücksichtigen, haben wir Recherchen von NGOs im Rahmen unserer Wesentlichkeitsanalyse ausgewertet. Dazu gehören Berichte von Electronics Watch, mit denen wir in einem Kundenprojekt auch direkt zusammenarbeiten, von Human Rights Watch, Weed und das Business & Human Rights Resource Centre. Die Ergebnisse sollen in die in Arbeit befindliche nachhaltige Beschaffungsstrategie sowie in die geplante Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie einfließen. Der Vorstand wird über relevante Erkenntnisse informiert.
5. Gesellschaft & Öffentlichkeit (Medien & potenzielle Bewerber:innen, Lokale Gemeinschaften & NGOs, Politik & Forschung)
Dialogform: Wir informieren Medien, potenzielle Bewerber:innen sowie die interessierte Öffentlichkeit über unsere Pressearbeit und unsere Kommunikationskanäle. Im Gegenzug erhalten wir über soziale Medien Feedback in Form von Kommentaren, Direktnachrichten und Emails über das Pressepostfach. Dies werten wir aus und beziehen es in unsere weiteren Überlegungen ein. Über das Feedback informieren wir die entsprechenden Fachabteilungen, Gesellschaften beziehungsweise Geschäftsführenden sowie bei kritischen Themen den Vorstand. Des Weiteren tauschen wir uns bei Veranstaltungen, Terminen, Workshops oder Messen mit der lokalen Öffentlichkeit aus Medien, Politik, Zivilgesellschaft, Bildung und Forschung aus. Das Bechtle IT-Systemhaus Hamburg-Kiel arbeitet in einem Kundenprojekt mit der NGO Electronics Watch zusammen und teilt die Erkenntnisse über Arbeitskräfte entlang der Wertschöpfung sowie betroffenen Gemeinschaften mit dem zentralen Nachhaltigkeitsmanagement. Hinsichtlich betroffener Gemeinschaften sollen die so gewonnenen Erkenntnisse in die in Arbeit befindliche nachhaltige Beschaffungsstrategie sowie in die geplante Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie einfließen.
Wie wir die Interessenträger ermittelt sowie einbezogen haben, und wie die Organisation, der Zweck ebenso wie die Ergebnisse von uns berücksichtigt wurden, wird im weiteren Verlauf im Rahmen der Darstellung der Wesentlichkeitsanalyse ab S. 132 beschrieben.
WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN UND IHR ZUSAMMENSPIEL MIT STRATEGIE UND GESCHÄFTSMODELL
Im Folgenden möchten wir ein Verständnis für unsere wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) vermitteln, die sich aus unserer Wesentlichkeitsanalyse ergeben haben. Dazu führen wir jeweils nach Themenstandard und Thema geordnet tabellarisch die identifizierten IROs auf, beschreiben die tatsächliche oder potenzielle Klassifizierung, den Zeithorizont sowie die Position innerhalb der Wertschöpfungskette.
Klimawandel
Im Rahmen unserer Wesentlichkeitsanalyse konnten wir für das Thema Klimawandel zwei Risiken im Unterthema Anpassung an den Klimawandel feststellen, zwei negative Auswirkungen im Unterthema Klimaschutz sowie vier negative und eine positive Auswirkung für das Unterthema Energie. Folgende Tabelle zeigt die identifizierten wesentlichen Risiken und Auswirkungen für das Thema Klimawandel im Überblick:
Wesentliche, negative und positive Auswirkungen sowie Risiken im Thema Klimawandel
| Wesentlicher IRO | Klassifizierung | Zeithorizont | Wertschöpfungsstufe | Beschreibung |
|---|---|---|---|---|
| E1 - Anpassung an den Klimawandel | ||||
| Risiko von nicht umgesetzten Reduktionszielen | potenziell | mittelfristig | eigenes Geschäft | Risiko von Imageverlust und Reputationsschäden sowie hohen Kosten aufgrund von CO2-Bepreisung oder Neutralisationsbemühungen, wenn die gesteckten Reduktionsziele im Bereich Emissionen nicht umgesetzt werden. |
| Risiko steigender Produktkosten | potenziell | kurzfristig | vorgelagert | Risiko steigender Beschaffungskosten: Unternehmen setzen sich zunehmend Ziele für die Reduzierung von THG-Emissionen. Da diese Ziele vermehrt Scope-3-Reduktionen beinhalten, können die vorgelagerten Zulieferer mit steigenden Anforderungen an ihre eigene CO2e-Bilanzierung konfrontiert werden, was zu einem Investitionsbedarf und steigenden Betriebskosten führen kann. Indirekt würde sich dies auf die Einkaufspreise der Hardware-Ware für Bechtle auswirken. |
| E1 - Klimaschutz | ||||
| Negative Auswirkung auf den Klimawandel durch die Erschließung von Minen, die zu THG-Emissionen führen. | tatsächlich | n / a | vorgelagert | Durch die Rohstoffgewinnung von Gold, Kobalt, Kupfer entstehen hohe Treibhausgasemissionen. Bestimmte Stoffe können sich beispielsweise unter bestimmten oxidativen und schwefelhaltigen Bedingungen selbst verbrennen, was zur Freisetzung von Methan und anderen Treibhausgasen führt, die negativ zur Luftverschmutzung beitragen. Diese Rohstoffe werden hauptsächlich für die Produktion der von Bechtle vertriebenen Hardware verwendet. |
| Negative Auswirkung auf den Klimawandel durch den Warenverkehr aus dem Ausland (Lieferanten), der zum CO2-Ausstoß führt. (Scope 3) | tatsächlich | n / a | vorgelagert | Der Transport (hauptsächlich aus China & Taiwan in die Welt) führt zu sehr hohen Treibhausgasemissionen bei den Lieferanten. Mit zunehmender Globalisierung, durch günstige Produktionskosten in fernen Ländern, einem wachsenden Konsum und billigen Treibstoffkosten fahren immer mehr und immer größere Schiffe sehr weite Strecken - und verbrauchen immer mehr Schweröl. Dementsprechend können die Emissionen der Schifffahrt immens sein. Nichtdestotrotz hängt die CO2-Bilanz von Transportleistungen im Einzelfall von einer Vielzahl von Faktoren ab und kann daher kaum pauschalierend angegeben werden. Wichtige Einflussgrößen sind beispielsweise die Transport route sowie das Transport mittel (Schiff- und / oder Luftfracht) und dessen Auslastung. Aufgrund der Bechtle Beschaffungsländer (China und Taiwan) ist davon auszugehen, dass mit Hinblick auf die weiten Strecken mit höheren Treibhausgasemissionen zu rechnen ist. |
| E1 - Energie | ||||
| Negative Auswirkung auf den Klimawandel durch den hohen Energieverbrauch für die Rohstoffgewinnung der eingesetzten Rohstoffe in den Bechtle Produkten, die zu energiebezogenen THG-Emissionen führen (Scope 3) | tatsächlich | n / a | vorgelagert | In der Rohstoffgewinnung für die Bechtle Produkte wird viel Energie verbraucht, wodurch die Umwelt belastet wird. Denn es entstehen energiebedingte Treibhausgas-Emissionen, die zu der globalen Erderwärmung beitragen. |
| Negative Auswirkung auf den Klimawandel durch den Energieverbrauch der für Bechtle betriebenen Rechenzentren, der zu energiebezogenen THG-Emissionen führt | tatsächlich | n / a | eigenes Geschäft | Rechenzentren haben einen sehr hohen Energiebedarf und gelten als die Stromverbraucher Nummer 1 in der IT. Entfielen 2016 noch rund 39 % des Stromverbrauchs auf Server, waren es 2020 schon 42 % oder 6,6 Mrd. Kilowattstunden (kWh). An zweiter und dritter Stelle stehen Kühlung und Speicher; relativ wenig Strom wird für die Netzwerkprozesse selbst verbraucht. Energie, die aus fossilen Brennstoffen gewonnen wird, geht mit signifikant hohen Treibhausgasemissionen einher. Die Rechenzentren beziehen teilweise Ökostrom und haben einen PUE-Wert von >1,3. Die Rechenzentren, die Bechtle von NTT nutzt, weisen eine geringere Energieeffizienz auf. |
| Negative Auswirkung auf den Klimawandel durch den hohen Energieverbrauch innerhalb der Produktionsprozesse der vertriebenen Bechtle Hardware, der zu energiebezogenen THG-Emissionen führt (Scope 3) | tatsächlich | n / a | vorgelagert | Die Hauptproduktion der Bechtle Produkte ist unter anderem in China, dort basiert die Stromerzeugung vor allem auf fossilen Energieträgern (Braunkohle und Steinkohle). Aus den Ergebnissen wissenschaftlicher Studien geht hervor, dass die Herstellung 64 % bis 83 % der gesamten Treibhausgasemissionen eines Arbeitsplatzcomputers ausmacht. Durch den Energieverbrauch in der Produktion von der Hardware, die Bechtle weitervertreibt, entstehen demgemäß hohe Treibhausgasemissionen. |
| Negative Auswirkung auf den Klimawandel durch den Energieverbrauch für die Entsorgung und gegebenenfalls Wiederverwertung von Bechtle vertriebenen Produkten, der zu energiebezogenen THG-Emissionen führt (Scope 3) | tatsächlich | n / a | nachgelagert | Im Bereich der Entsorgung und des Recyclings für die Elektronikindustrie entsteht ein hoher Energieverbrauch. Die Verwertung der Altgeräte umfasst dabei die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die sonstige (insbesondere energetische) Verwertung. Die Umwelt wird belastet, wenn Energie verbraucht wird. Denn es entstehen energiebedingte Treibhausgasemissionen, die zu der globalen Erderwärmung beitragen. |
| Positive Auswirkung auf die Nutzung von sauberer Energie, wodurch dem klimabedingten Temperaturanstieg durch den Ausbau von Photovoltaikanlagen und Geothermie entgegengewirkt wird. | tatsächlich | n / a | eigenes Geschäft | Durch den Ausbau der Photovoltaikanlagen und Geothermie an seinen Standorten trägt Bechtle aktiv dazu bei, den Energieeigenverbrauch aus erneuerbaren Quellen zu erhöhen. |
Aktuell bestehen keine wesentlichen Änderungen von finanziellen Positionen sowie keine getätigten Ausgaben für Maßnahmen in Zusammenhang mit den bestehenden negativen Auswirkungen und Risiken. Aktuell erwarten wir keine finanziellen Effekte aus den wesentlichen Risiken. Wir erwarten Investitionen für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien an unseren Standorten sowie beim Betrieb von nachhaltigen Rechenzentren. Aktuell haben wir keine Investitionspläne erstellt oder Finanzierungsquellen vorgesehen.
In unserer Nachhaltigkeitsstrategie haben wir uns zum Ziel gesetzt, das Produktportfolio an nachhaltigen Produkten, Technologien und IT-Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit unseren Herstellerpartnern auszubauen. So können wir auch in der Beratung unserer Kunden Themen wie Energieeffizienz, eingesetzte Materialien, Transportwege und mehr berücksichtigen und die identifizierten Auswirkungen im Bereich Umwelt mitdenken.
Auf Unternehmensebene bauen wir an unseren Standorten den Bezug von erneuerbaren Energien weiter aus, unter anderem auch durch die Eigenproduktion mittels Photovoltaik- und Geothermieanlagen. Im Bereich der Rechenzentren haben wir uns zum Ziel gesetzt, langfristig Partner auszuwählen, die einen nachhaltigen Betrieb garantieren.
Indem wir die identifizierten Auswirkungen und Risiken in unser Geschäftsmodell integrieren, stärken wir unsere Widerstandsfähigkeit und positionieren uns als nachhaltiger Partner für unsere Kunden und schaffen so langfristige Wettbewerbsvorteile.
Die von uns identifizierten wesentlichen negativen und positiven Auswirkungen haben wir als tatsächliche Auswirkungen klassifiziert. Sie wirken sich aufgrund der im Fokus stehenden THG-Emissionen direkt auf den globalen Klimawandel aus und somit implizit auf die Bevölkerung, die von den negativen Auswirkungen des Klimawandels beispielsweise durch Naturkatastrophen betroffen ist. Mit Ausnahme des Betriebs von Rechenzentren (Nr. 6 in obenstehender Tabelle) und der positiven Auswirkung (Nr. 9) liegen die Emittenten der THG-Emissionen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Da der Vertrieb von IT-Hardware ein essenzieller Bestandteil unseres Geschäftsmodells darstellt, ist es für uns ein wichtiges Ziel, gemeinsam mit Herstellerpartnern Verbesserungen anzustreben. Durch die Gestaltung eines energieeffizienten Produktportfolios und die entsprechende Beratung unserer Kunden können wir hier aktiv zu Verbesserungen beitragen.
Rechenzentren sind einer der größten Energieverbraucher im digitalen Sektor. Sie tragen zu rund 1 -2 % des globalen Energieverbrauchs bei. Hier sehen wir ein sehr großes Potenzial, die THG-Emissionen zu verringern und damit einen positiven Beitrag zu leisten.
RESILIENZ UNSERER STRATEGIE UND UNSERES GESCHÄFTSMODELLS IN BEZUG AUF DEN KLIMAWANDEL UND BESCHREIBUNG DER VERFAHREN ZUR ERMITTLUNG UND BEWERTUNG DER WESENTLICHEN KLIMABEZOGENEN AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
Um proaktiv auf die Herausforderungen des Klimawandels zu reagieren und die zunehmenden regulatorischen Vorgaben der Europäischen Union zu erfüllen, hat Bechtle 2024 eine Klimarisikoanalyse durchgeführt. Diese ermöglicht es, frühzeitig Risiken und Chancen zu erkennen und Maßnahmen zu entwickeln. Dabei wurden sowohl physische als auch transitorische Risiken und Chancen analysiert. Bechtle hat im Zuge der Erarbeitung der Klimaschutzstrategie 2030 erste Auswirkungen auf den Klimawandel aufgrund von Emissionsentstehungen eruiert und Maßnahmen zur Reduktion erarbeitet. In der Wesentlichkeitsanalyse 2024 wurden Auswirkungen auf den Klimawandel umfassend sowohl für den eigenen Geschäftsbereich als auch für die vor-und nachgelagerte Wertschöpfungskette identifiziert, bewertet und beschrieben.
Die kritischen Annahmen für die Analyse der Resilienz unseres Geschäftsmodells in Bezug auf transitorische und physische Klimarisiken beruhen auf den verwendeten Klimaszenarien: SSP5-8.5 für physische Klimarisiken und das "Net Zero Emissions 2050 Scenario" (NZE) der Internationalen Energieagentur (IEA) für transitorische Klimarisiken. Die wichtigsten kritischen Annahmen sind wie folgt:
| ― | SSP5-8.5: Dieses Szenario führt zu einem Temperaturanstieg von 4° Celsius und beschreibt einen gesellschaftlichen Entwicklungspfad, der auf eine weiterhin verstärkte Nutzung fossiler Energieressourcen setzt. Im Gegensatz zu den erneuerbaren Energien sind diese weithin akzeptiert. In Verbindung mit einem globalen energieintensiven Lebensstil hält der immense Anstieg der Treibhausgasemissionen bis zum Ende des 21. Jahrhunderts an. Zugleich wächst die Weltwirtschaft rasant. Die internationale Zusammenarbeit stellt sicher, dass die vom Klimawandel am stärksten betroffenen Länder Unterstützung erhalten. |
| ― | NZE: Nach Schätzungen der IEA ist dieses Szenario das einzige, das die globale Erwärmung bis 2050 auf 1,5° Celsius begrenzen wird. Es stützt sich auf die Verringerung der weltweiten Energienachfrage und die Verbesserung der Energieeffizienz, die beide dem beschleunigten Wachstum der Weltbevölkerung entgegenwirken werden. Im Mittelpunkt stehen dabei die langfristige globale Versorgung mit erneuerbaren Energien und der Verzicht auf neue Kohle- und Erdgasstandorte. Ebenso entscheidend sind die Netto-Null-Stromversorgung in Ländern des globalen Südens und das starke Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) dort. Allerdings wird bei diesem Entwicklungspfad das Wohlergehen der Bevölkerung als wichtiger angesehen als das BIP. Darüber hinaus werden zunehmend Technologien entwickelt, die dem Umweltschutz und der Verringerung der CO2-Emissionen zugutekommen. |
Die Bewertung von transitorischen Risiken und Chancen erfolgte auf der Grundlage des Szenarios "Net Zero Emissions 2050 Scenario" der IEA. Für die Bewertung der transitorischen Risiken und Chancen wurde eine Recherche durchgeführt, die ein Benchmarking und die neuesten wissenschaftlichen Berichte über Klimarisiken in den relevanten Sektoren umfasste. Darüber hinaus wurde ein Fragebogen an Experten aus den Bereichen Immobilienmanagement, Nachhaltigkeitsmanagement, IT, Investor Relations und anderen Fachbereichen verschickt. Wesentliche Risiken und Chancen wurden identifiziert und erörtert und somit die Anfälligkeit definiert sowie die Auswirkungen, die Eintrittswahrscheinlichkeit und erforderliche Anpassungsmaßnahmen ermittelt. Sowohl bei der Klimarisikoanalyse als auch im Risikokatalog des zentralen Risikomanagements haben wir klimabedingte Risiken aufgenommen und bewertet: Risiko von physischen Schäden aus Naturereignissen aus Sicht des Konzerns, Risiken aus Naturereignissen verbunden mit physischen Schäden (zum Beispiel Hochwasser, Brand, starke Winde) mit direkten Beschädigungen von Firmengebäuden und Arbeitsplätzen und in der Folge eine Beeinträchtigung der Leistungserbringung.
Die Bewertung der physischen Risiken erfolgte mithilfe der Munich Re Location Risk Intelligence Platform für Standorte des eigenen Geschäftsbetriebs. Dafür wurde das Szenario SSP5-8.5/RCP 8.5 bis 2050 genutzt. Für die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette wurden sechs Indizes des IPCC World Atlas verwendet, wobei die konkreten regionalen Auswirkungen durch CMIP6-Modellprojektionen für kurzfristige (2021-2040), mittelfristige (2041-2060) und langfristige (2081-2100) Zeithorizonte analysiert wurden.
Folgende physische Gefährdungen wurden für Standorte des eigenen Geschäftsbetriebs betrachtet: Sturmfluten, Flussüberschwemmungen, Anstieg des Meeresspiegels, Brandwetterstress, Trockenstress, Hitzestress, Kältestress und Starkniederschläge. Die identifizierten Gefährdungen können die Standorte der Bechtle AG, die Sicherheit der Mitarbeitenden und die Zuverlässigkeit der Lieferketten gefährden. Für Beschaffungs- und Absatzregionen wurden die folgenden Gefährdungen analysiert: Mitteltemperatur, Höchsttemperatur, standardisierter Niederschlagsindex, Oberflächenwind, Meeresspiegelanstieg und aufeinanderfolgende trockene Tage. Die ermittelten Gefahren können die Verfügbarkeit von Ressourcen und den Transport gefährden und damit die Zuverlässigkeit der Lieferkette vorgelagert beeinträchtigen sowie die klimatischen Bedingungen bei den Kunden und damit auch den Produktbedarf und die Nachfrage beeinflussen.
Für die Standortauswahl des eigenen Geschäftsbetriebs wurde ein Kritikalitätsansatz gewählt. Er definiert, welche Standorte für den Betrieb des Kerngeschäfts kritisch sind und daher mit dem Munich Re Tool bewertet werden müssen.
Für die Standortauswahl wurde Folgendes festgelegt:
| ― | Standorte mit +100 FTE: Alle Standorte der Bechtle AG mit mindestens 100 FTE werden in die Bewertung einbezogen. |
| ― | Logistische Zentren: Darüber hinaus werden alle Logistikzentren aufgrund ihrer zentralen Bedeutung für das Kerngeschäft sowie ihrer ausgeprägten Standortabhängigkeit einbezogen. |
Durch diese Auswahl fokussierte sich die Analyse auf 48 Standorte in acht Ländern (Vereinigtes Königreich, Niederlande, Belgien, Deutschland, Frankreich, Österreich, Schweiz und Taiwan).
Für die physische Klimarisikoanalyse der Wertschöpfungskette wurden die relevanten Regionen anhand klar messbarer Kriterien definiert. Beschaffungsregionen wurden auf Basis des Einkaufsvolumens, Absatzregionen anhand des Umsatzvolumens identifiziert. Daraus ergaben sich zwölf Beschaffungs- und sechs Absatzregionen als Grundlage der Untersuchung. Zusammengefasst wurden Nord-, Mittel- und Südamerika, Europa, Süd-, Ost- und Süd-Ost-Asien betrachtet. Die Beschaffungs- und/oder Absatzregionen wurden mit den vom IPCC analysierten Regionen in einem Cluster zusammengefasst. Dies ermöglicht eine Gefahrenabschätzung auf regionaler Ebene. Dieser Ansatz ist weniger detailliert als die Verwendung der exakten Geokoordinaten eines Lieferantenstandorts, reicht aber aus, um verschiedene Lieferketten zu analysieren, da er auch die Umgehungsstraßen, Transportwege und möglicherweise die Herkunft von Rohstoffen berücksichtigt. Außerdem werden die Absatzgebiete in der Regel nach Regionen und nicht nach dem spezifischen Standort eines Kunden geclustert.
Die Gefahrenexposition wurde anschließend im Rahmen der Resilienzanalyse bewertet. Für die Standorte wurde als mittleres Risiko der erhöhte Energiebedarf für die Klimatisierung der Standorte durch Hitzestress identifiziert. Weitere standortbezogene Risiken für Gefährdungen aus Sturmfluten, Flussüberschwemmungen, Trockenstress, Kältestress und Starkniederschlägen sind als gering bis mittel eingestuft und erfordern keinen Anpassungsplan. Unsicherheit besteht bei dem mittleren Risiko des erhöhten Energiebedarfs aufgrund von Hitzestress. Da es aber keine hohe Gefährdung darstellt, ist es als nicht wesentliches physisches Risiko eingestuft. Wir begegnen diesem mittleren Risiko mittels Eigenerzeugungsplänen sowie langfristigen Versorgungsverträgen. In der Wertschöpfungskette wurden drei Hauptrisikofaktoren ermittelt: Temperaturanstieg, Niederschlag und Trockenperioden. Die Auswirkungen dieser Faktoren werden als überschaubar eingestuft, da kritische Regionen nur vereinzelte Lieferanten betreffen sowie die Kundenpräferenz stabil ist und von den identifizierten Klimarisiken nicht wesentlich beeinflusst wird.
Folgende wesentlichen transitorischen Risiken und Chancen mit einer hohen Auswirkung wurden identifiziert:
Wesentliche transitorische Risiken und Chancen
| Bezeichnung klimabezogenes Risiko | Kategorie | Beschreibung |
|---|---|---|
| Steigende Beschaffungskosten | Transitorisches Risiko (Markt) | Preiserhöhungen aufgrund steigender CO2-Reduktionsziele / Preisschwankungen bei Produkten |
| Nachhaltigkeitsfragen und Unsicherheiten in der Wertschöpfungskette (vor- und nachgelagert) | Transitorisches Risiko (Reputation) | Sinkende Nachfrage aufgrund eines unzureichenden Managements von Klima- und Umweltrisiken in der Lieferkette; höherer Aufwand zur Sicherstellung der Sorgfaltspflicht |
| Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für Arbeitnehmer | Transitorische Chance (Ressourceneffizienz) | Durchführung von Maßnahmen zur Energie- / Stromeinsparung und eine dadurch mögliche Reduktion des Energieverbrauchs, was wiederum zu einer Kostenreduktion führt |
Weitere transitorische Chancen mit einer geringeren Auswirkung sind:
| ― | Umstellung auf dezentrale Energieerzeugung / Ausbau der erneuerbaren Energien / Umstellung auf effizientere Gebäude (Energiequelle): Weniger Energieeinkauf durch eigene Stromerzeugung (zum Beispiel durch Solarzellen). |
| ― | Nutzung emissionsärmerer Energiequellen (Energiequelle): Wechsel zu erneuerbaren Strom- und Energieressourcen, was zu einer geringeren Anfälligkeit für künftige Preissteigerungen bei fossilen Brennstoffen, einer geringeren Anfälligkeit für Änderungen bei den Kohlenstoffkosten und einer höheren Kapitalverfügbarkeit führt. |
| ― | Verbesserte Kapitalverfügbarkeit (Markt): Die Verfügbarkeit von nachhaltigeren Produkten und eine gute Klimaperformance kann die Investitionen in Unternehmen und somit die Kapitalverfügbarkeit erhöhen. |
| ― | Verschiebung der Verbraucherpräferenz und Steigerung des Markenwerts (Resilienz): Eine starke Reaktion auf klimabedingte Herausforderungen kann eine positive Marke aufbauen. |
| ― | Verschiebung des Bewerbenden- und Mitarbeitendenverhaltens (Resilienz): Potenzielle Mitarbeitende konzentrieren sich auf die Unternehmensverantwortung. |
Weitere transitorische Risiken mit einer geringeren Auswirkung sind:
| ― | Geringere Kapitalverfügbarkeit (Markt): Die Verfügbarkeit von Kapital wird zunehmend auch von der Klimaperformance des Unternehmens abhängig gemacht. |
| ― | Einsatz emissionsärmerer Energieträger (Markt): Zusätzliche Kosten für den Kauf von Strom aus erneuerbaren Energiequellen führen zu höheren Betriebskosten. |
| ― | Abnehmende Sicherheit der Energieversorgung / Preise (Markt & Technologieveränderungen): Fluktuation der Energiepreise, abrupte und unerwartete Verschiebungen der Energiekosten. |
| ― | Erhöhte Preisgestaltung für Treibhausgasemissionen (Kohlenstoffsteuer; ETS) (Politik & Recht): Steigende Kosten für Energie und Stromverbrauch, was zu einer sinkenden Wettbewerbsfähigkeit führt. |
| ― | Zunehmender Druck der Investorinnen und Investoren in Bezug auf die Umweltleistung von Unternehmen und Produkten / Dienstleistungen (Reputation): Risiko des Verlustes von Investor:innen; Investor:innen stellen höhere Anforderungen an Nachhaltigkeitskriterien bei Investitionen. |
Zunehmender Druck der Interessengruppen / negatives Stakeholder-Feedback (etwa Investor:innen, Kunden, Mitarbeitende) (Reputation): Verlust von Wettbewerbsvorteilen durch zunehmendes negatives Stakeholder-Feedback, verringerte Produktionskapazitäten (zum Beispiel verzögerte Planungsgenehmigungen, Unterbrechungen der Lieferkette), negative Auswirkungen auf Personalmanagement und -planung (zum Beispiel Gewinnung und Bindung von Mitarbeitenden), negative Auswirkungen auf die Attraktivität für Investor:innen.
Umweltverschmutzung
In unserer Wesentlichkeitsanalyse haben wir im Hinblick auf Umweltverschmutzung entlang unserer Wertschöpfungskette die folgenden sieben negativen Auswirkungen festgestellt. Bei tatsächlichen Auswirkungen ist der Zeithorizont in der folgenden tabellarischen Aufstellung mit n/a gekennzeichnet, da diese Angabe obsolet ist.
Wesentliche, negative Auswirkungen im Thema Umweltschutz
| Wesentlicher IRO | Klassifizierung | Zeithorizont | Wertschöpfungsstufe | Beschreibung |
|---|---|---|---|---|
| E2 - Luftverschmutzung | ||||
| Negative Auswirkung auf die Luftqualität aufgrund toxischer Emissionen bei der Gewinnung von Rohstoffen | tatsächlich | n / a | vorgelagert | Durch Rodung, Aushub, Transport und Sprengungen in Minen zur Gewinnung von Seltenen Erden und Metallen, die in den vertriebenen Bechtle Produkten enthalten sind, werden toxische Emissionen freigesetzt. Die Luftverschmutzung infolge dieser Emissionen hat negative Auswirkungen auf den Menschen, auf Ökosysteme und das Klima. So treten Atemwegsprobleme und schwere Lungenerkrankungen selbst bei Menschen auf, die mehrere Kilometer von den Minen entfernt leben. |
| Negative Auswirkung auf die Luftqualität durch Schwermetall-Emissionen (Quecksilber) in der Rohstoffgewinnung (Fokus: Gold) | tatsächlich | n / a | vorgelagert | Es entsteht Luftverschmutzung durch Schwermetallemissionen im Rohstoffgewinnungsprozess in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Die Goldraffinerie verursacht große Mengen von Quecksilberemissionen. Das Schwermetall Quecksilber und seine Verbindungen sind hochgiftig für Mensch und Umwelt. Es ist nicht biologisch abbaubar und reichert sich in der Umwelt an. |
| Negative Auswirkung auf die Luftqualität durch den Transport und die Verteilung | tatsächlich | n / a | nachgelagert | Durch den Transport und die Verteilung in der nachgelagerten Wertschöpfungskette entsteht Feinstaub. Dieser hat negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen sowie auf die Umwelt, zum Beispiel durch Eutrophierung (Nährstoffanreicherung) von Gewässern und Böden. |
| Negative Auswirkung auf die Luftqualität durch die informelle Entsorgung von Elektronikschrott (Annahme: Entsorgung findet im globalen Süden statt) | potenziell | kurzfristig | nachgelagert | Die Entsorgung von Bechtle Produkten in der nachgelagerten Wertschöpfungskette kann zu Luftverschmutzung führen. Beim Recycling von Elektronikschrott (E-Waste) entstehen durch die Verbrennung von Elektronik-Komponenten giftige Dämpfe. In der Folge kommt es zu Belastungen für die menschliche Gesundheit (Atemwegserkrankungen) und Auswirkungen auf Ökosysteme (Übersäuerung und -düngung). |
| Negative Auswirkung auf die Luftqualität durch die Herstellung (Produktion) von Bechtle vertriebener Produkte | tatsächlich | n / a | vorgelagert | Die Luftverschmutzung in der Elektroniklieferkette entsteht hauptsächlich bei der sehr energieintensiven Stahlherstellung. Da die Energieerzeugung in den Beschaffungsländern (Fokus: China, Taiwan) der durch Bechtle vertriebenen Produkte immer noch zu einem großen Teil auf Kohle basiert, ist auch die mit den Herstellungsprozessen verbundene Luftverschmutzung sehr hoch. |
| E2 - Wasserverschmutzung | ||||
| Negative Auswirkung auf die Wasserqualität durch Abfluss von verschmutztem Wasser beim Abbau von Rohstoffen für die von Bechtle vertriebenen Produkte | tatsächlich | n / a | vorgelagert | Beim Abbau von Lithium und Edelmetallen (Gold) werden Chemikalien (unter anderem Quecksilber) genutzt, die das Grundwasser verschmutzen. Außerdem gelangen nicht verwertbare Schwermetalle in die Umwelt (Goldabbau in Brasilien, China). Durch die Wasserverschmutzung entstehen negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. |
| Negative Auswirkung auf die Wasserqualität durch die Verschmutzung von Wasser durch metallische Rohstoffe während der Weiterverarbeitungsphase der durch Bechtle vertriebenen Produkte | tatsächlich | n / a | vorgelagert | Bei der Weiterverarbeitung von Rohstoffen und der Produktion der von Bechtle vertriebenen Elektronik werden große Mengen an Wasser benötigt. Im Rahmen dieser Prozesse wird das Wasser durch metallische Rohstoffe verunreinigt. Durch die Wasserverschmutzung entstehen negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Denn die Wasserverschmutzung kann zu Krankheiten (Malaria) führen. Ebenfalls ist die Artenvielfalt vieler Tiere und Pflanzen bedroht, wodurch Ökosysteme geschwächt werden. |
| E2 - Bodenverschmutzung | ||||
| Negative Auswirkung auf die Bodenqualität durch die Schadstoffbelastung aus der Nutzung von chemischen Substanzen zur Produktion der von Bechtle vertriebenen Hardware | tatsächlich | n / a | vorgelagert | Bei der Produktion von Hardware-Produkten findet eine Bodenverschmutzung statt. Zur Herstellung werden chemische Substanzen benutzt die häufig ins Abwasser gelangen. Wenn dieses von den Fabriken nicht ordnungsgemäß abgeleitet wird, kann es den Boden mit Schadstoffen verunreinigen. Die Veränderung des Bodens wirkt sich auch auf seine Qualität und enthaltene Nährstoffe aus und hat Folgen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt. (Qualitätsverlust beim Anbau und der Kultivierung von Pflanzen und Schäden an Ökosystemen). |
| Negative Auswirkung auf die Bodenqualität durch den Eintrag von Schadstoffen bei der Gewinnung der zur Produktion von Bechtle vertriebener Hardware eingesetzten Rohstoffe | tatsächlich | n / a | vorgelagert | Durch den Abbau von Rohstoffen kann der Boden mit hoher Wahrscheinlichkeit kontaminiert werden. Es besteht die Gefahr, dass Wasser durch chemische, zur Extraktion eingesetzte Stoffe verunreinigt wird und den Boden belastet. Die Veränderung des Bodens wirkt sich auch auf seine Qualität und den Nährstoffgehalt aus und hat Folgen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt. (Qualitätsverlust beim Anbau und der Kultivierung von Pflanzen und Schäden an Ökosystemen). |
| Negativer Impact auf die Bodenqualität durch den Eintrag von Schadstoffen in der Rohstoffgewinnung (Fokus: Goldabbau in Brasilien) | tatsächlich | n / a | vorgelagert | Im brasilianischen Amazonasgebiet wird Quecksilber in den Gesteinsschlamm gemischt, um darin enthaltenes Gold herauszulösen und zu binden. Das Nervengift gelangt danach ungefiltert in den Boden - es vergiftet Pflanzen und Tiere sowie letztlich die Menschen, die sich von diesen ernähren. |
| E2 - Besonders besorgniserregende Stoffe & besorgniserregende Stoffe | ||||
| Negative Auswirkung auf den Menschen und die Umwelt durch die Verwendung von Schwermetallen in der Produktion der von Bechtle vertriebenen Hardware | tatsächlich | n / a | vorgelagert | Bei der Produktion der von Bechtle vertriebenen Hardware in der vorgelagerten Wertschöpfungskette sind verschiedene chemische Stoffe in Verwendung. Hierzu zählen unter anderem Schwermetalle, zum Beispiel Cadmium, Quecksilber, Blei und sechswertiges Chrom. Sie werden zur Herstellung von Kunststoffen, Farben und Komponenten wie Bildschirmhintergrundbeleuchtungen und Leiterplatten verwendet und gelten als systemische Giftstoffe. Von diesen ist bekannt, dass sie selbst bei geringer Exposition mehrere Organe schädigen können. Außerdem werden sie von der US-Umweltschutzbehörde und der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) als krebserregend für den Menschen eingestuft. |
| E2 - Mikroplastik | ||||
| Negative Auswirkung auf die Umwelt durch die Verwendung von Kunststoff in der Produktion der von Bechtle vertriebenen Hardware | tatsächlich | n / a | vorgelagert | Durch die Kunststoffanteile der vertriebenen Elektrogeräte trägt Bechtle dazu bei, den Mikroplastikanteil in der Umwelt zu erhöhen. Mikroplastik zieht Umweltgifte an, wird von Meeresorganismen gefressen und ist nicht wieder aus der Umwelt zu entfernen. |
Die wesentlichen negativen Auswirkungen betreffen das Thema Umweltverschmutzung in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Dazu zählen Luftverschmutzungen durch toxische Emissionen bei der Rohstoffgewinnung durch Schwermetalle (Quecksilber) sowie bei der illegalen Entsorgung von Elektronikschrott und Feinstaub-Emissionen beim Transport der IT-Hardware. Dies kann zu Atemwegserkrankungen, Lungenschäden bei Arbeitskräften und Anwohnern sowie zu Umwelt- und Klimabelastungen führen. Durch den Einsatz von Chemikalien und Schwermetallen wie Quecksilber beim Abbau von Lithium und Rohstoffen sowie in der Weiterverarbeitung kommt es zu Wasser- und Bodenverschmutzungen, die die Gesundheit der Arbeitskräfte und Anwohner sowie die Ökosysteme der betroffenen Gemeinschaften gefährden. Des Weiteren haben Schwermetalle wie Cadmium, Quecksilber und Blei, die in der Produktion zum Einsatz kommen, krebserregende sowie organschädigende Auswirkungen.
Bechtle bietet mit seinem Geschäftsmodell Kunden aus dem B2B-Bereich rund 35.000 Hard- und Softwareprodukte, IT-Lösungen sowie IT-Dienstleistungen an. Der Vertrieb von IT-Hardware macht einen signifikanten Anteil unseres Geschäftsvolumens aus. Da die identifizierten wesentlichen negativen Auswirkungen im Bereich Umweltverschmutzung mit den in IT-Hardware verbauten Rohstoffen, der Produktion sowie dem Transport der Waren zusammenhängen, haben wir einen indirekten Anteil; auch wenn sie nicht im Rahmen unserer eigenen Geschäftstätigkeit auftreten und wir keinen direkten Einfluss nehmen können.
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
In unserer Wesentlichkeitsanalyse haben wir im Hinblick auf Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft vier negative Auswirkungen, ein Risiko und eine Chance festgestellt, die folgende Tabelle im Überblick zeigt. Bei tatsächlichen negativen Auswirkungen haben wir keinen Zeithorizont angegeben, da dieser obsolet ist:
Wesentliche, negative Auswirkungen, Risiken und Chancen im Thema Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
| Wesentlicher IRO | Klassifizierung | Zeithorizont | Wertschöpfungsstufe | Beschreibung |
|---|---|---|---|---|
| E5 - Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung | ||||
| Negative Auswirkungen auf die Umwelt durch die Entnahme und Aufbereitung von Rohstoffen, die für die von Bechtle vertriebene Hardware benötigt werden | tatsächlich | n / a | vorgelagert | Für die Elektroindustrie werden große Mengen an Rohstoffen abgebaut und entsprechend viele Ressourcen verbraucht. Durch die Entnahme, Aufbereitung und Nutzung von wertvollen, knapper werdenden Rohstoffen wie Gold, Wolfram oder Seltene Erden (insbesondere durch Neumaterialeinsatz) für die von Bechtle vertriebene Hardware tritt eine negative Auswirkung auf die Umwelt auf - insbesondere auf die Regenerationsfähigkeit der Erde (Bodendegradierung, Wasserknappheit, Verlust der biologischen Vielfalt, Beeinträchtigung der Ökosystemfunktionen oder Verstärkung des Klimawandels). |
| Negative Auswirkung auf die Umwelt durch die Nutzung von natürlichen Ressourcen, die begrenzt zur Verfügung stehen | tatsächlich | n / a | vorgelagert | In der Rohstoffgewinnung entstehen negative Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Abbau von abiotischen (fossile Energieträger, Erze sowie sonstige mineralische Rohstoffe) und biotischen (pflanzliche Biomasse) Ressourcen. Dabei werden außerdem große Mengen Energie, Wasser und Land verbraucht. |
| Risiko steigender Beschaffungskosten | n / a | kurzfristig | vorgelagert | Die Verknappung von natürlichen Ressourcen und die Zunahme an Regularien für die Erschließung neuer Minengebiete kann langfristig zu Lieferengpässen führen. Dies kann für Bechtle zu steigenden Kosten und Aufwänden bei der Beschaffung von Hardware führen. |
| Chance auf positive monetäre Effekte, Imagegewinn und Wettbewerbsvorteil durch den Vertrieb von nachhaltigen, digitalen Technologien, Produkten und IT-Lösungen | n / a | kurzfristig | eigenes Geschäft | Durch das Angebot eines nachhaltigeren IT-Portfolios können Neukunden gewonnen sowie auch die Kundenbindung von bestehenden Kunden gestärkt werden. Dies kann zu einer Umsatzsteigerung bei Bechtle führen. Es ist eine Chance für Bechtle Kosten im Zusammenhang mit externen Effekten zu vermeiden, wenn nachhaltige Produkte favorisiert werden. |
| Es ist davon auszugehen, dass die Verbrauchernachfrage steigt und damit der Marktanteil erhöht wird, während gleichzeitig potenziell für Umwelt und Gesellschaft nachteilige Produkte reduziert werden. Zudem begünstigt ein nachhaltiges Produktportfolio das Unternehmensimage und kann einen Wettbewerbsvorteil schaffen. | ||||
| E5 - Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen | ||||
| Negative Auswirkung auf die Umwelt durch den nicht nachhaltigen Einsatz von Ressourcen | tatsächlich | n / a | eigenes Geschäft | Da der IT-Markt von einer hohen technologischen Innovationsgeschwindigkeit und vergleichsweise kurzen Produktzyklen geprägt ist, werden die in der von Bechtle vertriebenen Hardware enthaltenen Ressourcen nicht nachhaltig verbraucht. Durch den Fokus auf Wirtschaftswachstum inklusive Stückmengenerhöhung wirken sich die Tätigkeiten von Bechtle negativ auf die Ressourcenverwendung und -verwertung aus. Mehr Umsatz im Hardwarebereich bedeutet mehr Produkte und somit mehr Ressourcenabflüsse. |
| Negative Auswirkung auf die Umwelt durch fehlende Rezyklierbarkeit von Rohstoffen | tatsächlich | n / a | nachgelagert | Die Recyclingquoten bei Produkten für die Digitalisierung - darunter auch von Bechtle vertriebene Hardware - sind gering, da das Recycling aufgrund der Vielzahl der verwendeten, nur in geringer Konzentration verbauten Elemente sehr aufwändig ist. So werden insgesamt nur 35 % der in digitaler Hardware eingebauten Rohstoffe recycelt, und der Bedarf an Primärrohstoffen für die Anwendungen ist hoch. |
Der Abbau und die Nutzung von Rohstoffen (z. B. Gold, Wolfram, Seltene Erden) für IT-Hardware führen zu Umweltbelastungen wie Bodendegradierung, Wasserknappheit, Verlust der biologischen Vielfalt und Klimawandel. Bei der Produktion der IT-Hardware werden zudem große Mengen an fossilen Brennstoffen und Biomasse benötigt, die zu einer Verknappung von Ressourcen, Wasser und Land führen. Verstärkt wird diese negative Auswirkung durch kurze Produktzyklen im IT-Markt, die zu hohen Ressourcenabflüssen und verstärken Umweltproblemen führen. Nur etwa 35 % der in IT-Hardware verbauten Rohstoffe werden recycelt, dies erhöht den Bedarf an Primärrohstoffen. Als Händler ist unser direkter Einfluss auf negative Auswirkungen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette begrenzt. Die negative Umweltbelastung entsteht primär in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette bei der Rohstoffgewinnung und Produktion.
Über die Länge der Nutzung entscheiden unsere Kunden. Wir erkennen einen indirekten Einfluss auf Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft an, da wir mit IT-Hardware einen signifikanten Anteil unseres Geschäftsvolumens erzielen.
Arbeitskräfte des Unternehmens
Wir konnten drei wesentliche Risiken und eine wesentliche Chance für das Thema Arbeitskräfte des Unternehmens im Rahmen unserer Wesentlichkeitsanalyse identifizieren. Analog zum Begriff Arbeitskräfte sprechen wir auch von Mitarbeitenden. Die folgende Tabelle zeigt die Risiken und die Chance für Arbeitskräfte des Unternehmens im Überblick:
Wesentliche, negative Auswirkungen, Risiken und Chancen Arbeitskräfte des Unternehmens
| Wesentlicher IRO | Klassifizierung | Zeithorizont | Wertschöpfungsstufe | Beschreibung |
|---|---|---|---|---|
| S1 - Arbeitsbedingungen: Angemessene Entlohnung | ||||
| Risiko faire Löhne und Arbeitsbedingungen | potenziell | kurzfristig | eigenes Geschäft | Wir haben sowohl ein Reputationsrisiko als auch einen Wettbewerbsnachteil identifizieren können, sollte angenommen werden, Bechtle zahle keine fairen Löhne. In diesem Falle könnte es, im Vergleich zu direkten Konkurrenten, möglicherweise schwieriger sein, qualifizierte neue Arbeitskräfte zu gewinnen. Ebenso könnte eine höhere Fluktuation innerhalb der Bestandsbelegschaft daraus resultieren. Mögliche Konsequenzen könnten höhere Kosten, Auftragsverluste oder Projektverschiebungen aufgrund von geringeren Arbeitskapazitäten und fehlenden Fachkräften sein. |
| S1 - Arbeitsbedingungen: Angemessene Entlohnung / Gesundheit und Sicherheit | ||||
| Chance Mitarbeitendengewinnung und -bindung | potenziell | mittelfristig | eigenes Geschäft | Durch ein positives Employer Branding sowie positiv wahrgenommene Arbeitsbedingungen (z. B. faire Entlohnung, Sicherheit und Gesundheitsschutz) sehen wir die Chance, Mitarbeitende langfristig an Bechtle zu binden, die Fluktuationsrate zu senken und Kosten im Recruiting einzusparen. |
| S1 - Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle: Vielfalt | ||||
| Risiko fehlender Diversity Standards | potenziell | kurzfristig | eigenes Geschäft | Wenn Bechtle Diversitätsstandards nicht erfüllt oder bestimmte Quoten, wie eine Frauenquote, nicht erreicht, besteht ein Risiko von Ausschreibungs-, Auftrags- und Kundenverlusten. |
| Risiko fehlender Diversity KPI's | potenziell | n / a | eigenes Geschäft | Ein weiteres Risiko im Unter-Unterthema Vielfalt betrifft den Finanzmarkt. Nicht ausreichende oder fehlende KPIs im Bereich "Soziales" (zum Beispiel Diversitäts-KPIs) könnten zu schlechteren Bewertungen und/oder Verlust von Einstufungen bei ESG-Ratings am Finanzmarkt führen. Dies könnte den Aktienkurs von Bechtle negativ beeinflussen, den Zugang zu Finanzierungsmitteln erschweren oder dazu führen, dass sich Investoren zurückziehen. Zudem besteht das Risiko von Vertragsstrafen bei bestehenden Finanzierungsverträgen, deren Konditionen auf den Ratingergebnissen basieren. |
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
In unserer Wesentlichkeitsanalyse haben wir die in der folgenden Tabelle dargestellten negativen Auswirkungen sowie ein wesentliches Risiko im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette identifiziert:
Wesentliche, negative Auswirkungen und Risiken Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
| Wesentlicher IRO | Klassifizierung | Zeithorizont | Wertschöpfungsstufe | Beschreibung |
|---|---|---|---|---|
| S2 - Arbeitsbedingungen: Sichere Beschäftigung | ||||
| Negative Auswirkung auf die Gesundheit der Arbeitskräfte in der Rohstoffgewinnung durch fehlende Arbeitssicherheit | tatsächlich | n / a | vorgelagert | Durch den Abbau von Seltenen Erden (wie Cobalt) und Konfliktmaterialien (wie Zinn, Tantal, Wolfram, Gold) in Minen im Kongo ist die Arbeitssicherheit der Arbeitskräfte in sehr vielen Fällen nicht gegeben, da es dort nach Recherchen unabhängiger Beobachter:innen keine oder unzureichende Sicherheitsmaßnahmen gibt. Dies führt zur direkten gesundheitlichen Gefährdung der Arbeitskräfte. |
| Negative Auswirkung auf die Gesundheit und Gefährdung des Lebens der Arbeitskräfte in der Rohstoffgewinnung durch Gewaltherrschaft | tatsächlich | n / a | vorgelagert | Durch den Abbau von Seltenen Erden (wie Cobalt) und Konfliktmaterialien (wie Zinn, Tantal, Wolfram, Gold) - vornehmlich in Minen im Kongo - und die häufig vorkommende Kontrolle der Minen durch bewaffnete Gruppen und Milizen sind die Arbeitskräfte immer wieder Gewalt ausgesetzt. Teilweise kommt es zu Tötungen. Nach Belegen verschiedener NGOs konnten vor allem im Kongo in der Rohstoffgewinnung Fälle "moderner" Sklaverei festgestellt werden. |
| Risiko von Strafzahlungen bei Nichteinhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) | tatsächlich | mittelfristig | vorgelagert | Bei Nichteinhaltung des LkSG - Verstöße entlang der Lieferkette - kann das höchstmögliche Bußgeld in bestimmten Fällen bis zu 8 Millionen Euro oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen. |
| S2 - Arbeitsbedingungen: Gesundheitsschutz und Sicherheit | ||||
| Negative Auswirkung auf die Gesundheit der Arbeitskräfte in der Rohstoffgewinnung durch die toxischen Emissionen beim Rohstoffabbau | tatsächlich | n / a | vorgelagert | Durch die Entstehung von toxischen Emissionen durch Rodung, Aushub, Transport und Sprengungen in Minen zur Gewinnung von Seltenen Erden und Metallen können gesundheitliche Schäden bei den Arbeitskräften z. B. in Form von Atemwegserkrankungen entstehen. |
| Negative Auswirkung auf die Gesundheit der Arbeitskräfte in der Hardwareherstellung durch fehlende Arbeitssicherheit | tatsächlich | n / a | vorgelagert | In chinesischen IT-Produktionsstätten ist häufig die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz der Arbeitskräfte nicht gegeben, da über unabhängige Beobachter:innen in vielen Fällen unzureichende Schutzmaßnahmen hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Einatmen giftiger Gase bzw. Kontakt mit Chemikalien) und fehlende Schulungen festgestellt werden konnten. Dies kann zur direkten gesundheitlichen Gefährdung der Arbeitskräfte führen. |
| Negative Auswirkung auf das Wohlbefinden und die Gesundheit der Arbeitskräfte in der Rohstoffgewinnung durch fehlenden Arbeitsschutz | tatsächlich | n / a | vorgelagert | Durch den Abbau von Seltenen Erden (wie Cobalt) und Konfliktmaterialien (wie Zinn, Tantal, Wolfram, Gold) vor allem in Minen in China ist, laut unabhängiger Beobachter:innen, aufgrund fehlender Regularien keine ausreichende Arbeitssicherheit gegeben. Dies kann zur direkten gesundheitlichen Gefährdung der Arbeitskräfte führen. |
| Negative Auswirkung auf die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitskräfte in der Hardwareherstellung durch ein gewaltsames Umfeld in den Fabriken | tatsächlich | n / a | vorgelagert | In den chinesischen IT-Produktionsstätten herrscht nach Angabe unabhängiger Beobachter:innen häufig ein gewaltsames Arbeitsklima, sodass sich die Arbeitskräfte verbalen und körperlichen Angriffen sowie einem hohen psychischen Druck ausgesetzt fühlen können. Dies kann zu negativen Auswirkungen auf die psychische und physische Gesundheit führen. |
| S2 - Sonstige arbeitsbezogene Rechte: Kinderarbeit | ||||
| Negative Auswirkung auf die Gesundheit und die körperliche und seelische Entwicklung der betroffenen Kinder durch den Einsatz von ausbeuterischer und gefährlicher Kinderarbeit in der Rohstoffgewinnung | tatsächlich | n / a | vorgelagert | In der Rohstoffgewinnung vor allem in den Minen im Kongo wird nach Angaben von unabhängigen Beobachter:innen vermehrt Kinderarbeit eingesetzt. Kinderarbeit wirkt sich negativ auf das Wohlbefinden, die Gesundheit und die Entwicklung der betroffenen Kinder aus. |
Das Verhältnis zwischen den wesentlichen Risiken und Chancen, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ergeben, und der Strategie sowie dem Geschäftsmodell von Bechtle ist vielschichtig. Das Geschäftsmodell von Bechtle ist eng mit globalen Lieferketten verbunden, in denen unterschiedliche Herausforderungen im Bereich der Arbeitsbedingungen und Menschenrechte bestehen. Insbesondere in der vorgelagerten Wertschöpfungskette, etwa im Rohstoffabbau und der Hardwareproduktion, können Risiken in Bezug auf Arbeitssicherheit, Gesundheitsstandards und soziale Aspekte auftreten. Allerdings können wir durch die aktive Steuerung dieser Risiken und negativen Auswirkungen auch Chancen nutzen und einen positiven Beitrag leisten. Wir haben diese negativen Auswirkungen als Teil unseres Geschäftsmodells identifiziert, da der Handel von IT-Produkten und -Lösungen den Kern unseres Geschäftsmodells bildet, deren Herstellung tief in globale Lieferketten eingebettet ist. Somit haben wir nur einen begrenzten direkten Einfluss. Wir bekennen uns zu den universellen Prinzipien des UN Global Compact sowie zu weiteren international anerkannten Umwelt- und Menschenrechtsstandards, dieser Verantwortung kommen wir an unseren eigenen Standorten nach und erwarten dies auch von unseren Geschäftspartnern. Bechtle erkennt diese Herausforderungen an und setzt gezielt Maßnahmen um, um mögliche negative Auswirkungen zu minimieren und die Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards entlang der Lieferkette zu fördern.
Unser Unternehmen ist in globalen, komplexen Lieferketten tätig. Wir konnten aus der Analyse der Recherchequellen sowohl bei Herstellern als auch im Rahmen des vorgelagerten Rohstoffabbaus aufgrund landesspezifischer menschenrechtlicher Belange negative Auswirkungen auf die Arbeitskräfte feststellen. Zu den Arbeitskräften, die von Menschenrechtverletzungen in unserer vorgelagerten Wertschöpfungskette besonders betroffen sein können, gehören insbesondere diejenigen, die Konfliktmineralien wie Zinn, Wolfram, Tantal und Gold in Bergwerken abbauen, diese verarbeiten und transportieren.
Diese Arbeit erfolgt in unserer Lieferkette insbesondere in China und im Kongo, wo fehlender Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie der Einsatz von Kinderarbeit nach Angaben unabhängiger Beobachter:innen noch weit verbreitet sind. Die wesentlichen negativen Auswirkungen in unserer Wertschöpfungskette sind weitverbreitet und systemisch. Dies betrifft insbesondere Kinder- und Zwangsarbeit in der Rohstoffgewinnung, insbesondere in Minen im Kongo, wo Seltene Erden und Konfliktmineralien abgebaut werden; Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Hardwareproduktion, insbesondere in China, wo unabhängige Beobachter:innen unzureichende Schutzmaßnahmen feststellten; Gewalt und unsichere Arbeitsbedingungen in der Rohstoffgewinnung. Sie sind nicht auf individuelle Vorfälle beschränkt, sondern betreffen strukturelle Herausforderungen in den Ländern des Rohstoffabbaus sowie der Produktion und sind Teil der globalen Lieferketten. Bechtle erkennt diese Problematik an und setzt Maßnahmen zur Risikominimierung um, etwa durch Lieferantenaudits mittels EcoVadis oder den Verhaltenskodex für Lieferanten von Gütern und Dienstleistungen.
Wir haben im Rahmen der Vorbereitung der Nachhaltigkeitsrisikoanalyse, der Beschäftigung mit dem Thema globaler Lieferketten sowie während des Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse ein Verständnis dafür entwickelt, dass Menschen, die direkt mit dem Abbau, der Verarbeitung oder dem Transport von Konfliktmineralien betraut sind, stärker durch negative Auswirkungen gefährdet sind. Ebenso ist uns bewusst, dass Arbeitskräfte in unserer Wertschöpfungskette speziell in Produktionsländern von Konfliktmaterialien besonders unter fehlendem bzw. mangelhaftem Arbeitsschutz oder Kinderarbeit zu leiden haben.
Betroffene Gemeinschaften
Bechtle bietet mit seinem Geschäftsmodell Kunden aus dem B2B-Bereich rund 35.000 Hard- und Softwareprodukte, IT-Lösungen sowie IT-Dienstleistungen an. Der Vertrieb von IT-Hardware macht einen signifikanten Anteil unseres Geschäftsvolumens aus. Da die von uns im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten und weiter unten beschriebenen negativen Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften in unmittelbarem Zusammenhang mit den in IT-Hardware verbauten Rohstoffen sowie der Entsorgung der Produkte stehen, ist eine Verbindung zu unserem Geschäftsmodell gegeben, auch wenn sie nicht im Rahmen unserer eigenen Geschäftstätigkeit auftreten und wir keinen direkten Einfluss nehmen können. Die identifizierten negativen Auswirkungen aus dem Themenbereich betroffenen Gemeinschaften haben weder unser Geschäftsmodell, unsere Strategie noch unsere Entscheidungsfindungen während des Geschäftsjahres beeinflusst. Die Erkenntnisse, die wir bei der Identifikation negativer Auswirkungen gewonnen haben, fließen in die Erarbeitung der nachhaltigen Beschaffungsstrategie sowie der Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie ein.
In unserer Wesentlichkeitsanalyse haben wir tatsächliche negative Auswirkungen in unserer vorgelagerten Wertschöpfungskette festgestellt, die wir folgend tabellarisch darstellen. Dabei handelt es sich um tatsächliche, weitverbreitete bzw. systemische Auswirkungen sowie Auswirkungen, die vor allem mit individuellen Vorfällen in Verbindung stehen. Die drei festgestellten negativen, wesentlichen Auswirkungen im Unterthema Rechte indigener Völker betreffen alle den Goldabbau in Brasilien sowie das Unter-Unterthema kulturelle Rechte, weshalb wir diese in der Tabelle zusammenfassen. Wesentliche Risiken und Chancen haben wir nicht identifiziert.
Wesentliche, negative Auswirkungen betroffener Gemeinschaften
| Wesentlicher IRO | Klassifizierung | Zeithorizont | Wertschöpfungsstufe | Beschreibung |
|---|---|---|---|---|
| S3 - Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Gemeinschaften: angemessene Ernährung | ||||
| Negative Auswirkung: Einsatz von Chemikalien bei der Metallgewinnung | tatsächlich | n / a | vorgelagert | Bei der Gewinnung von Metallen (wie Lithium und Gold) werden Chemikalien (u. a. Quecksilber) eingesetzt, die das Grund- und Trinkwasser verschmutzen. Dies führt zu negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der anwohnenden Gemeinschaften. |
| S3 - Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Gemeinschaften: Wassereinrichtungen | ||||
| Negative Auswirkung: Wasserverknappung durch Rohstoffgewinnung | tatsächlich | n / a | vorgelagert | Im Zuge der Rohstoffgewinnung von bspw. Kupfer und Lithium kann es durch eine hohe Wasserentnahme zu Wasserknappheit kommen. Durch die negativen Auswirkungen kann die Lebensqualität der Menschen in der Region reduziert werden. Zusätzlich kann die Wasserverknappung zu Krankheiten und mangelnder Hygiene führen. |
| S3 - Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Gemeinschaften: sicherheitsbezogene Auswirkungen | ||||
| Negative Auswirkung: Toxische Emissionen beim illegalen, unsachgemäßen Recycling von Akkus | tatsächlich | n / a | nachgelagert | Durch das unzureichende Recyclen von Akkus aus Hardwareprodukten durch unlizenzierte Betriebe in Brasilien, China, Taiwan und der Demokratischen Republik Kongo gelangt Blei in Luft, Wasser sowie Boden und wird ursächlich dem Auftreten von Krankheiten bei der umliegenden Bevölkerung genannt. |
| Negative Auswirkung: Toxische Emissionen beim illegalen, unsachgemäßen Recycling von Elektroschrott | tatsächlich | n / a | nachgelagert | Bis zu 10 Mio. Tonnen Elektroschrott aus der EU endet - trotz Exportverbots nicht funktionsfähiger Elektronik - nach Angaben von NGOs vornehmlich auf Schrotthalden in Afrika. Dieser wird unsachgerecht verbrannt, um die verbauten Metalle zu gewinnen. Die entstehenden giftigen Dämpfe ziehen erhebliche Gesundheitsrisiken für die Arbeiter:innen und die umliegenden Gemeinschaften mit sich. |
| Negative Auswirkung: Toxische Emissionen bei der Rohstoffgewinnung | tatsächlich | n / a | vorgelagert | Toxische Emissionen durch Rodung, Aushub, Transport und Sprengungen in Minen von Seltenen Erden und Metallen werden freigesetzt und führen zu Atemwegserkrankungen bei den Menschen in der Umgebung. |
| S3 - Rechte indigener Völker: kulturelle Rechte | ||||
| Negative Auswirkung: Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit von Gemeinschaften und der Rechte indigener Völker bei der Rohstoffgewinnung | tatsächlich | n / a | vorgelagert | Beim Goldabbau in Brasilien sind folgende Auswirkungen durch NGOs dokumentiert, die sich unmittelbar auf die Gesundheit und die Sicherheit der betroffenen Gemeinschaften und indigenen Völker auswirkt: |
| • Illegale Vorstöße in geschützte Gebiete mit indigener Bevölkerung | ||||
| • Die Verunreinigung von Gewässern und Böden durch Quecksilber | ||||
| • Gewalttätige Auseinandersetzungen auch mit Todesfolge im Kontext der Goldgewinnung |
Die Produktion von IT-Hardware erfordert Rohstoffe wie Seltene Erden, Kupfer oder Gold, die bergbaulich geschürft und in Schmelzen weiterverarbeitet werden. Lithium, das vor allem in Akkus verbaut ist, wird in Südamerika über Sole aus Salzseen gewonnen, kann aber auch, wie in Australien, in Bergwerken abgebaut werden. Die Gewinnung und Weiterverarbeitung von Rohstoffen geht mit negativen Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und indigene Völker vor Ort einher, da es hierbei teilweise zur Verschmutzung von Wasserressourcen, der übermäßigen Nutzung von Wasser, der Freisetzung schädlicher Stoffe oder illegalen Eingriffen in geschützte Gebiete kommt. Dies kann die Lebensgrundlage, Gesundheit und Sicherheit von Gemeinschaften sowie indigenen Völkern, die in den Abbaugebieten leben, beeinträchtigen.
Am Ende des Lebenszyklus der durch uns vertriebenen Produkte wirkt sich eine nicht sachgerechte Entsorgung von Elektroschrott, der nicht weiterverwertet oder recycelt wird, ebenfalls in Hinblick auf Landnutzung, Ressourcen, Sicherheit und Gesundheit negativ auf betroffene Gemeinschaften aus. Trotz gesetzlicher Regelungen, dass nicht funktionsfähige Elektronikgeräte nicht aus der EU ausgeführt werden dürfen, gibt es nach wie vor - vor allem in Ghana - große Müllhalden, auf denen Elektronikschrott - nach Recherchen von NGOs - auch aus der EU nicht sachgerecht verbrannt wird, um die verbauten Rohstoffe gewinnen zu können. Für Akkus liegen Recherchen vor, die belegen, dass diese illegal in Brasilien, China, Taiwan und der Demokratischen Republik Kongo unsachgerecht recycelt werden.
Als Händler liegen uns nur wenige Informationen über die tiefere Wertschöpfungskette vor. Einige Hersteller veröffentlichen Standorte von Minen, Schmelzen oder Produktionsstätten, wir können aber anhand dieser Angaben keine Zuordnung zu den von uns vertriebenen Produkten herstellen. Bei der folgenden Beschreibung betroffener Gemeinschaften, die von den negativen Auswirkungen betroffen sein können, stützen wir uns auf Recherchen von NGOs.
Der Lithiumabbau in Südamerika betrifft vor allem die bolivianische Region um den Salar de Uyuni, dem größten Salzsee der Welt. In Argentinien die Puna-Region, in der sich bedeutende Lithiumvorkommen befinden. Und in Chile die Atacama-Wüste, insbesondere rund um den Salzsee Salar de Atacama. Der Abbau von Lithium in diesen Regionen bedroht die Wasserversorgung und das fragile Ökosystem, dies gefährdet die Lebensgrundlage der lokalen indigenen Gemeinschaften.
Beim Abbau Seltener Erden in der inneren Mongolei auf chinesischem Staatsgebiet, insbesondere in der Bayan-Obo-Mine, führt der Abbau Seltener Erden zu Umweltverschmutzung und gesundheitlichen Problemen für die dort lebenden mongolischen Nomaden, einschließlich Landraub und Zwangsumsiedlungen. In China, in der Provinz Jiangxi, führt die Gewinnung von Seltenen Erden zu erheblichen Umweltbelastungen, einschließlich der Verschmutzung von Wasserressourcen und Böden, welche die Gesundheit und Lebensgrundlage der lokalen Gemeinschaften beeinträchtigen.
Für den Abbau von Metallen wie Gold und Kupfer konnten wir in Brasilien das Amazonasgebiet, insbesondere in den Bundesstaaten Pará und Amazonas, ermitteln. Dort führt der illegale Goldabbau zu Entwaldung, Quecksilberverschmutzung und Vertreibung indigener Gemeinschaften. In Ghana beeinträchtigt der Goldabbau die Lebensgrundlage der lokalen Gemeinschaften durch Umweltverschmutzung und Landnutzungsänderungen.
Für die Demokratische Republik Kongo liegen aus der Provinz Katanga Informationen über Kobaltabbau vor, ein wesentlicher Rohstoff für Batterien in IT-Geräten. Der Abbau ist häufig mit Kinderarbeit, schlechten Arbeitsbedingungen und Umweltverschmutzung verbunden.
Die Problematik illegaler elektronik-Müllhalden ist vor allem in Ghana belegt. In Agbogbloshie, einem Stadtteil von Accra, liegt eine der größten Elektronikschrott-Deponien der Welt. Hier werden ausgediente Elektronikgeräte, oft aus Industrieländern, unsachgemäß zerlegt und verbrannt, um wertvolle Metalle zu gewinnen. Dies führt zu erheblichen Gesundheitsrisiken für die dort lebenden und arbeitenden Menschen, einschließlich Kindern, sowie zu giftigen Emissionen.
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse haben wir geografische Gebiete berücksichtigt, in denen betroffene Gemeinschaften und indigene Völker besonders von negativen Auswirkungen betroffen sind. Die von den wesentlichen, negativen Auswirkungen betroffenen Gemeinschaften sind von hoher Armut und niedrigem Bildungsniveau geprägt.
Verbraucher und Endnutzer
In unserer Wesentlichkeitsanalyse konnten wir für das Thema Verbraucher und Endnutzer eine negative Auswirkung im Unter-Unterthema informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und Endnutzer sowie eine Chance im Unter-Unterthema informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und Endnutzer identifizieren. Folgende Tabelle zeigt diese im Überblick:
Wesentliche, negative Auswirkungen, Risiken und Chancen Verbraucher und Endnutzer
| Wesentlicher IRO | Klassifizierung | Zeithorizont | Wertschöpfungsstufe | Beschreibung |
|---|---|---|---|---|
| S4 - Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und/oder Endnutzer (Datenschutz) | ||||
| Negative Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit unserer Kunden durch den Verlust der Informationssicherheit | potenziell | kurzfristig | nachgelagert | Ist die Informationssicherheit der über die Bechtle IT-Infrastruktur verbundenen IT-Systeme nicht gegeben, kann dies zu einem Verlust von Datenverfügbarkeit und das Betreiben von Systemen führen. Je nach Vorfall könnten Kunden nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeitsfähig und stark eingeschränkt sein, wenn Systeme teilweise oder vollständig ausfallen. |
| S4 - Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und / oder Endnutzern | ||||
| Chance | n / a | kurzfristig | eigenes Geschäft | Chancen für die Hardware-Branche birgt die zunehmende Verbreitung von Cybersicherheitsbedrohungen, da eine effektive Produktsicherheit eine Quelle von Wettbewerbsvorteilen sein kann, die den Unternehmen hilft, ihre Umsätze zu steigern und ihren Marktanteil zu vergrößern. Darüber hinaus können Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit und damit zusammenhängende staatliche Maßnahmen dieser Branche durch die Möglichkeit von Aufträgen des Bundes und die Bereitstellung von Sicherheitsprodukten auch als einkommenssteigernde Möglichkeiten dienen. Investitionen der Unternehmen in die Verbesserung der Zuverlässigkeit und Qualität ihrer IT-Infrastruktur und -Dienstleistungen können Kunden anziehen und binden und dadurch Einnahmen und Möglichkeiten auf neuen Märkten schaffen. |
Die identifizierte negative Auswirkung bezieht sich auf das Thema Informationssicherheit und Datenschutz. Schwächen in diesen Bereichen können sowohl finanzielle als auch nicht-finanzielle Schäden verursachen, die Bechtle als auch unsere Kunden erheblich beeinträchtigen könnten. Schwachstellen der Applikationssicherheit können zu Datenverlust oder -diebstahl führen, wodurch Kunden kritische Geschäftsprozesse gefährdet sehen. Angriffe über beispielsweise Ransomware können den Betrieb eines Unternehmens erheblich stören. Zudem entstehen nach einem Sicherheitsvorfall häufig hohe Kosten für die Wiederherstellung von Systemen, die Behebung von Sicherheitslücken sowie Schwachstellen und die Implementierung zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen.
Wir beobachten aktuell keine finanziellen Effekte der wesentlichen Chance auf unsere Finanz- und Ertragslage oder unsere Zahlungsströme. Auch nicht im nächsten Berichtszeitraum. Die Widerstandsfähigkeit unserer Strategie und des Geschäftsmodells prüfen wir anhand der regelmäßig durchgeführten Risikoabfragen durch das zentrale Risikomanagement. Siehe weitere Ausführungen im Chancen- und Risikobericht im Lagebericht. Da wir für das Geschäftsjahr 2024 erstmals eine Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS durchgeführt haben, berichten wir auch erstmals identifizierte wesentliche IROs.
Die wesentliche negative Auswirkung im Bereich Verbraucher und Endnutzer ist hinsichtlich Informationssicherheit und Datenschutz ein integraler Bestandteil unseres Geschäftsmodells, insbesondere bei datenintensiven Dienstleistungen (z. B. Managed Services). Neue regulatorische Vorgaben, wie NIS 2, haben die negative Auswirkung in ihrer Bedeutung verstärkt. NIS 2 ist eine überarbeitete EU-Richtlinie zur Cybersicherheit, die seit Oktober 2024 strengere Anforderungen an Unternehmen und Organisationen in kritischen und wichtigen Sektoren stellt. Sie verpflichtet diese zur Umsetzung robusterer Sicherheitsmaßnahmen, Meldepflichten und Risikomanagementstrategien, um Cyberangriffe und IT-Risiken besser abzuwehren. Dies war einer der Beweggründe für die Bechtle IT, im Geschäftsjahr 2024 eine Strategie zur Informationssicherheit zu erarbeiten, die im Laufe des Jahres 2025 verabschiedet werden soll. Unser Geschäftsmodell ist davon nicht betroffen. Sollten wir für Sicherheitsvorfälle mit erheblichen Folgen verantwortlich zeichnen, könnte dies aber unter Umständen eine Anpassung unseres Geschäftsmodells nach sich ziehen, etwa weil wir als Abhilfemaßnahme das Angebotsportfolio anpassen müssten.
Die identifizierte wesentliche negative Auswirkung kann das Recht auf Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten negativ beeinflussen. Betroffen sein können jene Kunden, die IT-Dienstleistungen von Bechtle beziehen. Die negative Auswirkung kann weitverbreitet sein, wenn beispielsweise ein Datenleck-Skandal bei einem Cloud-Anbieter Millionen von Nutzer:innen betrifft. Ein koordinierter Cyberangriff auf kritische Infrastrukturen (z. B. Stromnetze, Gesundheitswesen) kann systemisch wirken, wenn er weite Wirtschafts- oder Gesellschaftszweige betrifft. In der Regel handelt es sich bei Angriffen auf die Informationssicherheit oder den Datenschutz auf individuelle Vorfälle.
Auch wenn einzelne Kundensegmente potenziell häufiger betroffen sein können, sind alle unsere Kunden erheblichen Folgen ausgesetzt, sollten wir für Sicherheitsvorfälle verantwortlich sein. Auch die gesetzlichen Anforderungen, etwa durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), gelten für alle Unternehmen gleichermaßen.
Unternehmensführung
In unserer Wesentlichkeitsanalyse haben wir im Hinblick auf das Thema Unternehmensführung die folgenden drei Risiken identifiziert:
Wesentliche, negative Auswirkungen, Risiken und Chancen Unternehmensführung
| Wesentlicher IRO | Klassifizierung | Zeithorizont | Wertschöpfungsstufe | Beschreibung |
|---|---|---|---|---|
| G1 - Unternehmenskultur | ||||
| Risiko durch Verstöße gegen Unternehmenswerte | potenziell | kurzfristig | eigenes Geschäft | Risiko der Herabstufung oder des Verlusts von ESG-Ratings am Finanzmarkt aufgrund unzureichender oder fehlender KPIs im Bereich Governance mit potenziell negativen Folgen, etwa auf die Kursentwicklung der Bechtle Aktie oder den Zugang zu Finanzierungsmitteln; möglich ist auch der Ausschluss aus Investitionsrastern bestimmter Investoren oder Vertragsstrafen bei bestehenden Finanzierungsverträgen. |
| G1 - Schutz von Hinweisgebern | ||||
| Risiko von Compliance Kosten | potenziell | mittelfristig | eigenes Geschäft | Bei der Nichteinhaltung von Gesetzen, wie dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), vor allem bezüglich eines funktionsfähigen Beschwerdemechanismus, können beträchtliche Bußgelder für das Unternehmen folgen. |
| G1 - Korruption und Bestechung | ||||
| Risiko durch Korruption | potenziell | mittelfristig | eigenes Geschäft | Intransparenz von Geschäftspraktiken (geringere Verlässlichkeit gegenüber Geschäftspartnern oder Mitarbeitenden) kann zu Imageschäden, Effizienzverlusten, finanziellen Schäden und zur Verhinderung neuer Geschäftsfelder (Akquisitionen) oder zum Verlust beziehungsweise Ausschluss von Ausschreibungen führen. Auch kann die Verwicklung in Korruptionsfälle im Falle einer Verurteilung Geldstrafen für Bechtle nach sich ziehen. |
Wir beobachten aktuell keine finanziellen Effekte der wesentlichen Risiken und Chancen auf unsere Finanz- und Ertragslage oder unsere Zahlungsströme. Auch wesentliche Risiken und Chancen, bei denen im nächsten Berichtszeitraum ein erhebliches Risiko einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte der im zugehörigen Abschluss ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten besteht, erkennen wir derzeit nicht. Die Widerstandsfähigkeit unserer Strategie und des Geschäftsmodells prüfen wir anhand der regelmäßig durchgeführten Risikoabfragen durch das zentrale Risikomanagement. Siehe weitere Ausführungen im Chancen- und Risikobericht im Lagebericht. Da wir für das Geschäftsjahr 2024 erstmals eine Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS durchgeführt haben, berichten wir auch erstmals identifizierte wesentliche IROs.
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
BESCHREIBUNG DES VERFAHRENS ZUR ERMITTLUNG UND BEWERTUNG DER WESENTLICHEN AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
Um für uns wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen ermitteln zu können, haben wir für den vorliegenden Bericht eine Analyse mit dem Konzept der doppelten Wesentlichkeit nach ESRS durchgeführt.
Unser Ziel war eine kleinschrittige und detaillierte Analyse der wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte für die Berichterstattung des Geschäftsjahres 2024. Hierfür gingen wir in fünf Teilschritten vor:
1. In einer Bestandsanalyse betrachteten wir alle Länder mit Bechtle Standorten sowie Anzahl der Mitarbeitenden in den einzelnen Ländern. Darüber hinaus ermittelten wir anhand unserer Geschäftstätigkeit und unseres Geschäftsmodells unsere individuelle Wertschöpfungskette.
2. Anschließend interviewten wir interne und externe Stakeholder, um Auswirkungen, Risiken und Chancen zu eruieren.
3. Im dritten Schritt erstellten wir ein Inventar der Auswirkungen und bewerteten diese nach Schweregrad und Eintrittswahrscheinlichkeit. (Wesentlichkeit der Auswirkungen)
4. Danach identifizierten wir Risiken und Chancen, die wir qualitativ nach erwartetem Umfang und Eintrittswahrscheinlichkeit bewerteten. (Finanzielle Wesentlichkeit)
5. Im letzten Schritt werteten wir die Ergebnisse aus und ermittelten die für Bechtle wesentlichen Themen.
In allen fünf Teilschritten berücksichtigten wir alle ESRS-Themenstandards (Klimawandel, Umweltverschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen, Biologische Vielfalt und Ökosysteme, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft, Arbeitskräfte des Unternehmens, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, Betroffene Gemeinschaften, Verbraucher und Endnutzer und Unternehmensführung) und die jeweiligen Unterthemen. Abhängigkeiten von der biologischen Vielfalt und von Ökosystemen als auch deren Leistungen sowie systemische Risiken entlang der Wertschöpfungskette haben wir anhand der im Folgenden beschriebenen Schritte 3 und 4 berücksichtigt. Eine Szenarioanalyse für die biologische Vielfalt und die Ökosysteme haben wir nicht durchgeführt. Klimabedingte physische und transitorische Risiken haben wir im Rahmen einer Klimarisikoanalyse bewertet. Wie wir diese Analyse durchgeführt haben, ist im Kapitel Strategie unter Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell, Klimawandel ab S. 147 dargelegt.
Schritt 1 - Wertschöpfungskette. Die Wertschöpfungskette gibt einen Überblick über die wichtigsten Stufen, die mit den Geschäftsaktivitäten von Bechtle zusammenhängen. Sie ist für die Analyse der Wesentlichkeit notwendig, um sowohl positive als auch negative Auswirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Bechtle identifizieren zu können. Wir haben uns bei der Definition der Wertschöpfungskette auf die Bereiche konzentriert, in denen Auswirkungen, Risiken und Chancen aufgrund der Art der jeweiligen Tätigkeiten, Geschäftsbeziehungen, geografischen Verhältnisse oder anderer Faktoren als wahrscheinlich gelten. Bei der Auswahl relevanter Themen orientierten wir uns am ESRS-Themenkatalog nach 1.AR 16.
Schritt 2 - Stakeholdereinbindung. Die Einbeziehung betroffener Stakeholder ist ein zentraler Bestandteil der Bewertung der Wesentlichkeit von Nachhaltigkeitsaspekten. Bei der Auswahl der Stakeholder achteten wir darauf, Ansprechpersonen aus allen Stufen der Wertschöpfung befragen zu können, um die Bedarfe unterschiedlicher Anspruchsgruppen zu erfahren. Dort wo es nicht möglich war, beispielsweise bei "Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" sowie "betroffene Gemeinschaften", haben wir dem durch eine umfangreiche Quellen-/ Desk-Recherche insbesondere im Rahmen der Wesentlichkeit der Auswirkungen Rechnung getragen. Mit den ausgewählten acht internen und vier externen Stakeholdern konnten wir mittels leitfadengestützter Interviews ermitteln, welche Nachhaltigkeitsthemen ihnen - mit Blick auf Bechtle - besonders wichtig sind. Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften oder Rücksprachen mit externen Sachverständigen waren nicht notwendig, um deren Betroffenheit festzustellen.
Stakeholdergruppen im Überblick
| Wertschöpfungsstufe | Vorgelagert | Eigener Geschäftsbereich | Nachgelagert |
|---|---|---|---|
| Stakeholder | • Lieferanten | • Bechtle Mitarbeitende (Expert:innen, Aufsichtsrat) | • Stadt Neckarsulm |
| • Distributoren | • Investoren, Analyst:innen | • Kund:innen |
Die Erkenntnisse aus den Interviews haben wir den ESRS-Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen als qualitativen Input zugeordnet. Somit war es uns möglich, in einem ersten Schritt die Themenlongliste zu reduzieren.
Schritt 3 - Wesentlichkeit der Auswirkungen (Impact Wesentlichkeit). Mithilfe der ermittelten Ersteinschätzungen der Bechtle Fachexpert:innen und der gesammelten Erkenntnisse aus den Interviews mit den externen Stakeholdergruppen sowie einer umfangreichen Desk-Research konnten negative und positive sowie tatsächliche und potenzielle Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette identifiziert werden. Die identifizierten Auswirkungen wurden den ESRS-Unter-Unterthemen zugeordnet und mithilfe einer Bewertungsmethodik entsprechend ihrer Wesentlichkeit bewertet.
In der Wesentlichkeit der Auswirkungen werden der Schweregrad und die Wahrscheinlichkeit von tatsächlichen sowie potenziellen negativen und positiven Auswirkungen auf Menschen und/oder Umwelt entlang der gesamten Wertschöpfungskette analysiert. Die Auswirkungen beschreiben den negativen oder positiven Einfluss von Bechtle auf Umwelt und/oder Gesellschaft, die bezogen auf die jeweiligen Themen auftreten beziehungsweise auftreten können.
Bei der Analyse auf der Ebene der Unterthemen haben wir mehrere Auswirkungen von Bechtle auf Umwelt, Menschen und Governance-Aspekte ermittelt. Um einen "Cut Off" der Informationen festzulegen, die als wesentlich offengelegt werden sollen, wurde für die negativen Auswirkungen ein Schwellenwert von ≥ 6,1 festgelegt (oberes Drittel). Ein einheitlicher numerischer Schwellenwert für positive und negative Auswirkungen ist aufgrund der unterschiedlichen Bewertungsdimensionen nicht möglich. Bei den positiven Auswirkungen entfällt die Behebbarkeit, die wiederum für die negativen Auswirkungen elementar ist. Für die positiven Auswirkungen wählten wir analog das obere Drittel, mit einem Schwellenwert von ≥ 4,1. Die Festlegung des Schwellenwerts erfolgte anhand der Orientierung am Bechtle Geschäftsmodell, der Wertschöpfungskette und elementaren Themen. Den Schweregrad bewerteten wir nach der Summe aus Umfang, Ausmaß, Behebbarkeit und stuften jedes Merkmal auf einer Skala von 1 -3 ein.
Bewertungsskala Schwellenwerte

Insgesamt 38 wesentliche negative und eine positive Auswirkung konnten wir mittels dieses Verfahrens feststellen.
Schritt 4 - Finanzielle Wesentlichkeit. Die finanzielle Wesentlichkeit erörtert Nachhaltigkeitsaspekte, die den Wert eines Unternehmens und dessen finanzielle Entwicklung positiv oder negativ beeinflussen oder beeinflussen können. Aus der finanziellen Wesentlichkeit ergeben sich für Bechtle die wesentlichen finanziellen Risiken und Chancen. Die finanzielle Perspektive ist eng mit jener der Auswirkungen verzahnt. So kann oder könnte Bechtle Auswirkungen auf Menschen oder die Umwelt haben, die zu Risiken und Chancen führen:
| ― | die sich aus den Auswirkungen selbst und/oder |
| ― | aus Änderungen der Strategie, des Geschäftsmodells und der betrieblichen Abläufe |
| ― | oder aus Maßnahmen zur Abhilfe von negativen Auswirkungen ergeben. Für die Identifizierung der wesentlichen Risiken und Chancen wurde dieselbe vorgegebene Liste der ESRS-Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen herangezogen, die bereits für die Identifizierung der wesentlichen Auswirkungen genutzt wurde. |
Die finanzielle Wesentlichkeit wurde in vier Schritten erarbeitet. Zunächst wurde eine Bestandsanalyse vorgenommen. Anschließend wurden im Zuge einer Desk Analyse weitere potenzielle Risiken und Chancen erarbeitet. TCFD und SASB wurden hier beispielhaft genutzt, um weitere ESG-Risken und -Chancen zu evaluieren, sowie ein Screening von Regulatorik, Wettbewerbern und Medienberichten durchgeführt. Die aufgeführten Risiken und Chancen wurden geprüft und den ESRS-Themen zugeordnet. Zudem wurden weitere Risiken und Chancen, die aus Auswirkungen resultieren, erarbeitet. Letztlich lag uns eine ESG-Risiken und -Chancen-Liste vor, die wir anschließend hinsichtlich der Wesentlichkeit bewerten.
Im nächsten Schritt führten wir eine qualitative Bewertung der finanziellen Auswirkungen nach Schweregrad und Wahrscheinlichkeit durch. Zudem wurde das Risikomanagement zur Validierung beziehungsweise Korrektur eingebunden, um sich bezüglich der Erkenntnisse abzustimmen sowie die qualitative Bewertung nach Schweregrad und Wahrscheinlichkeit der finanziellen Auswirkungen zu überprüfen. Schlussendlich wurden die abschließenden Ergebnisse konsolidiert.
Die Bewertung der Risiken und Chancen erfolgte auf der Basis des zusammengestellten Risiko- und Chancen-Inventars. Dieses enthält Szenarien-Beschreibungen zu möglichen Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen, die einen Einfluss auf die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage, den Cashflow, den Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten von Bechtle über einen kurz-, mittel- oder langfristigen Zeithorizont haben. Dazu werden jedes Risiko und jede Chance hinsichtlich dessen Eintrittswahrscheinlichkeit und der erwarteten Schadenshöhe auf einer dreistufigen Skala bewertet.
Bewertung Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe in %
| Eintrittswahrscheinlichkeit | Definition | Prozent | Mittelwert |
|---|---|---|---|
| Hoch | Sehr wahrscheinlich. | 60-100 | 80 |
| Der Eintritt des Risikos ist wahrscheinlich und tritt mit einer durchschnittlichen Wahrscheinlichkeit von 80 % ein, ggf. einmal im Jahr. | |||
| Mittel | Wahrscheinlich. | 10-60 | 35 |
| Der Eintritt des Risikos ist möglich und mit einer mittleren Wahrscheinlichkeit von 35 % zu erwarten, ggf. einmal in 5 Jahren. | |||
| Gering | Unwahrscheinlich. | 0-10 | 5 |
| Der Eintritt des Risikos ist unwahrscheinlich und höchstens einmal in 10 Jahren zu erwarten. |
Risikopotenzial Schadenshöhe in €
| Schadenshöhe | Definition | Konzern-Wertgrenzen | Mittelwert |
|---|---|---|---|
| Hoch | Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des zu bewertenden Bechtle-Bereichs, d.h. der Schaden ist deutlich spürbar und kann den Erfolg des Unternehmens gefährden. | 1-5 Mio. | 3 Mio. |
| Mittel | Einige nachteilige Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des zu bewertenden Bechtle-Bereichs, d.h. der Schaden ist spürbar, aber noch nicht kritisch. | 0,5-1 Mio. | 0,75 Mio. |
| Gering | Schwache nachteilige Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des zu bewertenden Bechtle-Bereichs, d.h. der Schaden ist leicht zu verkraften. | 50-500 Tsd. | 275 Tsd. |
Für die finanzielle Wesentlichkeit wurden die bei der Bechtle AG bereits bekannten Skalen aus dem zentralen Risikomanagement übernommen. Die Risikobewertung erfolgt auf einer qualitativen Ebene, da eine präzise Quantifizierung nicht beziehungsweise kaum möglich ist. Insbesondere im Bereich von möglichen Reputationsrisiken, aber auch Risiken, die mit dem Thema Mensch verzahnt sind, ist eine abschließende Quantifizierung nicht zuverlässig möglich. Zudem wurde die Übergangsfrist zur qualitativen Bewertung genutzt.
Die Wesentlichkeitsschwellen werden für nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen angewendet, wenn die Gesamtbewertung hoch ist. Diese ist hoch, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Schadenshöhe hoch sind bzw. die Eintrittswahrscheinlichkeit mittel und die Schadenshöhe hoch sind sowie umgekehrt.
Schritt 5 - Ergebnisse. Für die Themenstandards Wasser- und Meeresressourcen sowie Biologische Vielfalt und Ökosysteme konnten wir keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen feststellen. Darüber hinaus konnten wir drei ESRS-Unterthemen ausschließen. Bei den Unterthemen im Bereich Umwelt entschieden wir uns bewusst dazu, das Thema "Verschmutzung von lebenden Organismen und Nahrungsressourcen" nicht aufzunehmen, da dies inhaltlich ausreichend durch das ESRS-Thema Umweltverschmutzung abgedeckt wird. Es wurde als "Sekundär-Auswirkung" behandelt, die hauptsächlich durch die Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden resultieren kann. Für Bechtle ist dieses Thema nicht branchenrelevant. Bei den Sozialthemen konnten wir "Soziale Inklusion von Konsumenten und Endnutzern" sowie bei Governance "Tierschutz" ausschließen, da wir diese als außerhalb des Geschäftsbereichs von Bechtle liegend erachten. Wir konzentrierten uns auf jene Bereiche, in denen Auswirkungen, Risiken und Chancen aufgrund der Art der jeweiligen Tätigkeiten, Geschäftsbeziehungen, geografischen Verhältnisse oder anderer Faktoren als wahrscheinlich angesehen werden.
Die Analyse der IROs und der Wesentlichkeit sind auch auf Unter-Unterthemenebene erfolgt; allerdings zeigt die nachfolgende Übersicht zugunsten der Übersichtlichkeit einen aggregierten Überblick:
Kurzübersicht wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
| Umwelt | |||
|---|---|---|---|
| E1 - Klimawandel | E2 - Umweltverschmutzung | E3 - Wasser-und Meeresressourcen | |
| --- | --- | --- | --- |
| Impact | Klimaschutz und -anpassung Vorgelagerte THG-Emissionen in Rohstoffgewinnung und Produktion Energie Vorgelagerte, eigene und nachgelagerte THG-Emissionen // saubere Energie durch Photovoltaikanlagen und Geothermie | Luft-/ Wasser-/ Bodenverschmutzung Vorgelagert und nachgelagert in Rohstoffgewinnung, Transport, Produktion und Entsorgung Besorgniserregende Stoffe und Mikroplastik Vorgelagert in Produktion | Keine wesentlichen Impacts |
| Risiko | Steigende Beschaffungskosten Reputationsschäden | Keine wesentlichen finanziellen Risiken | Keine wesentlichen finanziellen Risiken |
| Chance | Keine wesentlichen finanziellen Chancen | Keine wesentlichen finanziellen Chancen | Keine wesentlichen finanziellen Chancen |
| Umwelt | ||
|---|---|---|
| E4 - Biologische Vielfalt und Ökosysteme | E5 - Kreislaufwirtschaft | |
| --- | --- | --- |
| Impact | Keine wesentlichen Impacts | Ressourcenzuflüsse und -nutzung Vorgelagerte negative Umwelteinflüsse in Rohstoffgewinnung Ressourcenabflüsse und -nutzung Negative Umwelteinflüsse im eigenen Geschäftsbereich und Recycling |
| Risiko | Keine wesentlichen finanziellen Risiken | Steigende Beschaffungskosten |
| Chance | Keine wesentlichen finanziellen Chancen | Wettbewerbsvorteil und Imagegewinn |
| Soziales | |||
|---|---|---|---|
| S1 - Eigene Belegschaft | S2 - Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | S3 - Betroffene Gemeinschaften | |
| --- | --- | --- | --- |
| Impact | Keine wesentlichen Impacts | Arbeitsbedingungen und -rechte Vorgelagerte Wertschöfungskette: Gefährdung Wohlbefinden / Gesundheit von Arbeitskräften und Kinderarbeit in Rohstoffgewinnung und Produktion | Rechte von Gemeinschaften und indigenen Völkern Vorgelagerte Wertschöfungskette: Gefährdung Gesundheit von Gemeinschaften und Rechte von indigenen Völkern in Rohstoffgewinnung und Entsorgung und Recycling |
| Risiko | Reputationsschäden Kundenverluste Börsenwerte und Finanzierung | Strafzahlungen | Keine wesentlichen finanziellen Risiken |
| Chance | Langfristige Mitarbeiterbindung und positives Employer Branding | Keine wesentlichen finanziellen Chancen | Keine wesentlichen finanziellen Chancen |
| Soziales | Governance | |
|---|---|---|
| S4 - Verbraucher und Endnutzer | G1 - Unternehmenspolitik | |
| --- | --- | --- |
| Impact | Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und Endnutzer Nachgelagerte Einschränkung der Arbeitsfähigkeit von Kunden in der Produktnutzung | Keine wesentlichen Impacts |
| Risiko | Keine wesentlichen finanziellen Risiken | Gefährdung Börsenwerte und Finanzierung Strafzahlungen Verlust von Ausschreibungen |
| Chance | Wettbewerbsvorteil, Marktanteilerweiterung und Umsatzsteigerung | Keine wesentlichen finanziellen Chancen |
Zum Abschluss des Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse wurden alle Ergebnisse intern validiert und mit dem Vorstand diskutiert. Anschließend wurden die Ergebnisse in das zentrale Risikomanagement überführt. Das zentrale Risikomanagement war mit einer Vertreterin in dem Projekt involviert; so flossen die gewonnenen Erkenntnisse in das allgemeine Risikomanagementverfahren ein. Die Ergebnisse der finanziellen Wesentlichkeit stellt eine wichtige Basis zur Aktualisierung des Risikopools dar.
Für den kommenden Berichtszeitraum des Geschäftsjahres 2025 werden wir die hier erstmals nach den Vorgaben der ESRS-Standards durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse auf Aktualität prüfen.
ESRS-INDEX
IN ESRS ENTHALTENE VON DER NACHHALTIGKEITSERKLÄRUNG DES UNTERNEHMENS ABGEDECKTE ANGABEPFLICHTEN
Allgemeine Informationen
| Angabepflicht | |
|---|---|
| Grundlagen für die Erstellung | Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung |
| Angaben in Zusammenhang mit konkreten Umständen | |
| Governance | Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane |
| Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen | |
| Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme | |
| Erklärung zu Sorgfaltspflicht | |
| Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung | |
| Strategie | Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette |
| Interessen und Standpunkte der Interessenträger | |
| Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | |
| Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen | Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen |
Umweltinformationen
| Angabepflicht | |
|---|---|
| Klimawandel | |
| Governance | Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme |
| Strategie | Erarbeitung des Übergangsplan für den Klimaschutz |
| Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | |
| Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen | Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen |
| Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel | |
| Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten | |
| Kennzahlen und Ziele | Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel |
| Energieverbrauch und Energiemix | |
| THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen | |
| Umweltverschmutzung | |
| Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen | Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung |
| Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung | |
| Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung | |
| Kennzahlen und Ziele | Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung |
| Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | |
| Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen | Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung |
| Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | |
| Maßnahmen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | |
| Kennzahlen und Ziele | Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft |
| Ressourcenzuflüsse | |
| Ressourcenabflüsse |
Soziale Informationen
| Angabepflicht | |
|---|---|
| Arbeitskräfte des Unternehmens | |
| Strategie | Interessen und Standpunkte der Interessenträger |
| Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | |
| Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen | Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens |
| Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können | |
| Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zur Minderung wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze | |
| Kennzahlen und Ziele | Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen |
| Merkmale der Arbeitnehmer:innen des Unternehmens | |
| Diversitätskennzahlen | |
| Angemessene Entlohnung | |
| Menschen mit Behinderung | |
| Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit | |
| Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) | |
| Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten | |
| Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | |
| Strategie | Interessen und Standpunkte der Interessenträger |
| Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | |
| Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen | Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette |
| Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen | |
| Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können | |
| Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze | |
| Kennzahlen und Ziele | Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen |
| Betroffene Gemeinschaften | |
| Strategie | Interessen und Standpunkte der Interessenträger |
| Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | |
| Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen | Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften |
| Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen | |
| Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können | |
| Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen | |
| Kennzahl und Ziele | Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen |
| Verbraucher und Endnutzer | |
| Strategie | Interessen und Standpunkte der Interessenträger |
| Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | |
| Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen | Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern |
| Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen | |
| Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können | |
| Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit und Ansätze | |
| Kennzahlen und Ziele | Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen |
Governance-Informationen
| Angabepflicht | |
|---|---|
| Governance | Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane |
| Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen | Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen |
| Konzepte für die Unternehmensführung und Unternehmenskultur | |
| Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung | |
| Kennzahlen und Ziele | Korruptions- und Bestechungsfälle |
Eine Tabelle, die eine "Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus den anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben" beinhaltet, befindet sich auf S. 184.
UMWELT-INFORMATIONEN
ANGABEN ZUR EU-TAXONOMIE
Gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020 / 852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten (nachfolgend: EU-Taxonomie) müssen Unternehmen, die zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind, seit dem Geschäftsjahr 2021 Angaben zu ökologisch nachhaltigen Umsatzerlösen, Investitionen (CapEx) und Betriebsaufwendungen (OpEx) machen.
Die Verordnung unterscheidet zwischen "taxonomiefähigen" und "taxonomiekonformen" Aktivitäten. Aktivitäten gelten als taxonomiefähig (eligible), wenn sie sich der Beschreibung einer Wirtschaftsaktivität zuordnen lassen. Wirtschaftsaktivitäten können ferner einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der folgenden sechs Umweltziele der EU-Taxonomie leisten:
| ― | Klimaschutz, |
| ― | Anpassung an den Klimawandel, |
| ― | Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasserressourcen, |
| ― | Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft, |
| ― | Vermeidung von Verschmutzung, |
| ― | Schutz von Ökosystemen und Biodiversität. |
Verursacht die Aktivität keinen erheblichen Schaden in einem der anderen Umweltziele (do no significant harm - DNSH) und werden grundlegende Sozial-, Arbeits- und Menschenrechtsstandards eingehalten (minimum social safeguards - MSS), gilt eine Aktivität als taxonomiekonform (aligned). Wirtschaftliche Aktivitäten, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht von der EU-Taxonomie erfasst sind, können weder als taxonomiefähig noch als konform klassifiziert werden.
Im Geschäftsjahr 2024 hat Bechtle eine umfassende Klimarisikoanalyse durchgeführt, um physische Klimarisiken systematisch zu bewerten. Die Analyse erfolgte gemäß den regulatorischen Anforderungen der EU-Taxonomie und basiert auf anerkannten Klimaszenarien. Die Bewertung zeigt, dass Bechtle über eine hohe Resilienz verfügt und keine wesentlichen physischen Risiken identifiziert wurden. Eine Beschreibung der Klimarisikoanalyse findet sich im Kapitel Allgemeine Informationen, S. 119 ff.
Die Berechnung der gesamten OpEx (operativen Ausgaben) im Sinne der EU-Taxonomie umfasst direkte, nicht aktivierte betriebliche Ausgaben im Zusammenhang mit Vermögenswerten oder Prozessen, die zur Erhaltung und Verbesserung der nachhaltigen Leistung eines Unternehmens beitragen. Dazu gehören insbesondere: Wartung und Reparaturen, direkt verbundene Forschung und Entwicklung, kurzfristiges Leasing, Schulungen und andere laufende Kosten. Für Bechtle umfasst es die Instandhaltungskosten für Gebäude, Maschinen und Anlagen. Aufgrund der geringen Wesentlichkeit verzichten wir auf die Berichterstattung.
Die Kernaktivitäten von Bechtle umfassen das Handelsgeschäft mit IT-Produkten, die den wesentlichen Anteil unserer Umsatzerlöse ausmachen, und IT-Dienstleistungen. Die Regulatorik betrachtet allerdings nicht das reine Handelsgeschäft, sodass die für die EU-Taxonomie relevanten Wirtschaftsaktivitäten lediglich Sekundäraktivitäten und nicht das Kerngeschäft von Bechtle betreffen. Deshalb berichten wir für das Jahr 2024 keine Umsatzerlöse, sondern nur CapEx, da keine nach der EU-Taxonomie wesentlichen Aktivitäten vorliegen.
Aufgrund der diversen Betrachtung der Nutzungsrechte (RoU) ergeben sich unterschiedlich hohe Gesamtbeträge der Investitionsausgaben in diesem Kapitel. Die Investitionsausgaben, die an anderer Stelle im Geschäftsbericht 2024 dargelegt werden, exkludieren aktivierte Nutzungsrechte nach IFRS. Bechtle erhält hier kein Eigentum oder vergleichbare Rechte, sodass im engen Sinn die Nutzungsrechte nicht zum Investitionsvolumen dazugerechnet werden. In der Berechnung der EU-Taxonomie inkludieren wir aktivierte Nutzungsrechte nach IFRS in die Gesamtinvestitionsausgaben, da die Aktivitätsbereiche Immobilien und Fuhrpark einen wesentlichen Einfluss auf unsere Nachhaltigkeitsbestrebungen und -auswirkungen haben. Deshalb ergeben sich Unterschiede in der Darstellung der Gesamtinvestitionen. Die EU-Taxonomie unterteilt CapEx-Kennzahlen in drei Kategorien (a-c), unsere CapEx-Kennzahlen beziehen sich auf einzelne Maßnahmen der Kategorie c. Diese umfasst den nicht umsatzbezogenen Erwerb von Produktion aus taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten und einzelne Maßnahmen, die es den Zielaktivitäten ermöglichen, Treibhausgasminderungen zu erreichen oder kohlenstoffarm zu werden.
Es wurden zunächst die für Bechtle relevanten Wirtschaftsaktivitäten bestimmt. Dazu wurden in einer ersten Phase jene identifiziert, die die Voraussetzungen für eine Taxonomiefähigkeit erfüllen. Wir haben anschließend die wesentlichen wirtschaftlichen Aktivitäten für unseren Konzern nach den in der Verordnung genannten wirtschaftlichen Aktivitäten zugeordnet. Um Doppelzählungen zu vermeiden, haben wir während der Analyse unserer Wirtschaftsaktivitäten jede relevante Finanztransaktion einer einzelnen Wirtschaftstätigkeit zugeordnet. Die Beträge, die für die Berechnung der taxonomiefähigen Umsatzerlöse, CapEx und OpEx herangezogen wurden, beruhen auf den Zahlen des Konzernabschlusses. Wir betrachten bei unserer Bewertung alle sechs Umweltziele sowie die technischen Prüf- und die DNSH-Kriterien . Bei der Analyse der Investitionen wurden die nachfolgenden Wirtschaftsaktivitäten, die auf das Umweltziel Klimaschutz einzahlen, identifiziert:
| ― | 6.4 Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik |
| ― | 6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen |
| ― | 7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) |
| ― | 7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien |
| ― | 7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden |
Die Tätigkeit 7.6 beinhaltet auch den Erwerb von Photovoltaikanlagen an unseren Gebäuden, Tätigkeit 7.4 den Erwerb von Ladestationen für E-Fahrzeuge an unseren Standorten. Beide Tätigkeiten erfüllen nicht die technischen Bewertungskriterien, da uns nicht alle Daten vorliegen. Wir haben rückwirkend auch die Kennzahlen für das Geschäftsjahr 2023 korrigiert (siehe Tabelle S. 143).
Die Tätigkeit 6.4 umfasst die von Bechtle zur Verfügung gestellten Dienstfahrräder. Die nach IFRS 16 aktivierten Nutzungsrechte an Dienstfahrrädern im Geschäftsjahr 2024 betrug 1.896 T€. Die Angaben unserer E-Fuhrparkflotte, abgebildet in der Tätigkeit 6.5, mussten wir korrigieren. Im Rahmen der diesjährigen Kontrolle im Rahmen unserer EU-Taxonomie-Berichterstattung haben wir unsere Daten einer erneuten Prüfung unterzogen und festgestellt, dass die im Vorjahr als taxonomiekonform ausgewiesenen Angaben fälschlicherweise als konform angegeben wurden. Die betroffene Position können wir aufgrund fehlender Informationen zu Reifendaten nicht mehr als taxonomiekonform ausweisen, da wir die technischen Bewertungskriterien somit nicht erfüllen. Dies korrigieren wir auch für das Geschäftsjahr 2023 (siehe Tabelle S. 143). Ebenso die Tätigkeit 7.7, in der wir energieeffizientes Bauen verortet haben, können wir aufgrund fehlender Daten nicht als konform ausweisen, da wir auch hier die technischen Bewertungskriterien nicht erfüllen. Des Weiteren wurden ab diesem Geschäftsjahr auch die Zugänge zu Anlagen im Bau berücksichtigt. Auch dies haben wir für das Vorjahr korrigiert.
Die Datenerhebung zur Berichterstattung nach der EU-Taxonomie wurde systemseitig anhand der Finanzberichterstattung durchgeführt. Den Umsatz übernehmen wir gemäß der Konzernabschlussrechnung. Die Investitionen ins Anlagevermögen sowie technische Anlagen und Maschinen des Geschäftsjahre 2024 wurden auf Taxonomiefähigkeit und -konformität geprüft. Sofern Investitionen als taxonomiefähig eingestuft wurden, haben wir im zweiten Schritt deren Taxonomiekonformität geprüft. Im Ergebnis haben wir 45,98 % der CapEx in Höhe von 109.779 T€ als taxonomiefähig identifiziert. Nach weiterer Prüfung sind davon lediglich die Dienstfahrräder unter der Tätigkeit 6.4 taxonomiekonform.
MELDEBOGEN TAXONOMIEFÄHIGE UND -KONFORME AKTIVITÄTEN
Im Folgenden berichten wir die Angaben aus dem Geschäftsjahr 2024 und die korrigierten Angaben aus dem Geschäftsjahr 2023:
Meldebogen: CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für 2024
| Geschäftsjahr | 2024 | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten | Code1 | CapEx | CapEx-Anteil 2024 | Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Tsd. € | % | J; N; N / EL2 | J; N; N / EL2 | J; N; N / EL2 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||
| Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik | CCM 6.4 | 1.896 | 0,79 % | J | N / EL | N / EL |
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 1.896 | 0,79 % | 0,79 % | 0,00 % | 0,00 % | |
| davon ermöglichende Tätigkeiten | 0 | 0,00 % | 0,00 % | 0,00 % | 0,00 % | |
| davon Übergangstätigkeiten | 0 | 0,00 % | 0,00 % | |||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||||
| EL; N / EL6 | EL; N / EL6 | EL; N / EL6 | ||||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | CCM 6.5 | 36.135 | 15,13 % | EL | N / EL | N / EL |
| Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) | CCM 7.4 | 934 | 0,39 % | J | N / EL | N / EL |
| Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | CCM 7.6 | 328 | 0,14 % | J | N / EL | N / EL |
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | CCM 7.7 | 70.486 | 29,52 % | EL | N / EL | N / EL |
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 107.883 | 45,19 % | 45,19 % | 0,00 % | 0,00 % | |
| A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 109.779 | 45,98 % | 45,98 % | 0,00 % | 0,00 % | |
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | 128.979 | 54,02 % | ||||
| GESAMT (A+B) | 238.758 | 100 % |
| Geschäftsjahr | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | DNSH-Kriterien ('Keine erhebliche Beeinträchtigung') | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten | Umweltverschmutzung | Kreislaufwirtschaft | Biologische Vielfalt | Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| J; N; N / EL2 | J; N; N / EL2 | J; N; N / EL2 | J / N | J / N | J / N | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||
| Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik | N / EL | N / EL | N / EL | J | J | J |
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0,00 % | 0,00 % | 0,00 % | J | J | J |
| davon ermöglichende Tätigkeiten | 0,00 % | 0,00 % | 0,00 % | J | J | J |
| davon Übergangstätigkeiten | J | J | J | |||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||||
| EL; N / EL6 | EL; N / EL6 | N / E; L6 | ||||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | N / EL | N / EL | N / EL | |||
| Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) | N / EL | N / EL | N / EL | |||
| Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | N / EL | N / EL | N / EL | |||
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | N / EL | N / EL | N / EL | |||
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 0,00 % | 0,00 % | 0,00 % | |||
| A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 0,00 % | 0,00 % | 0,00 % | |||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||||||
| GESAMT (A+B) |
| Geschäftsjahr | DNSH-Kriterien ('Keine erhebliche Beeinträchtigung') | ||
|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten | Umweltverschmutzung | Kreislaufwirtschaft | Biologische Vielfalt |
| --- | --- | --- | --- |
| J / N | J / N | J / N | |
| --- | --- | --- | --- |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
| Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik | J | J | J |
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | J | J | J |
| davon ermöglichende Tätigkeiten | J | J | J |
| davon Übergangstätigkeiten | J | J | J |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | |||
| Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) | |||
| Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | |||
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | |||
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | |||
| A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | |||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |||
| GESAMT (A+B) |
| Geschäftsjahr | Mindestschutz3 | Anteil taxonomiekonformer (A.1) oder taxonomiefähiger (A.2) CapEx, 20237 | Kategorie ermöglichende Tätigkeit4 |
|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten | |||
| --- | --- | --- | --- |
| J / N | % | E | |
| --- | --- | --- | --- |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
| Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik | J | 0,89 % | |
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | J | 0,89 % | |
| davon ermöglichende Tätigkeiten | J | 0,00 % | E |
| davon Übergangstätigkeiten | J | 0,00 % | |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | 14,75 % | ||
| Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) | 0,53 % | ||
| Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | 0,04 % | ||
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | 32,60 % | ||
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 47,73 % | ||
| A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 48,62 % | ||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |||
| GESAMT (A+B) |
| Geschäftsjahr | Kategorie Übergangstätigkeit5 |
|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten | |
| --- | --- |
| T | |
| --- | --- |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |
| Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik | |
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | |
| davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| davon Übergangstätigkeiten | T |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | |
| Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) | |
| Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | |
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | |
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | |
| A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | |
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |
| CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |
| GESAMT (A+B) |
1 Abkürzung des jeweiligen Umweltziels (CCM = Klimaschutz, CCA = Anpassung an den Klimawandel, WTR = Wasser, PPC = Umweltverschmutzung, CE = Kreislaufwirtschaft, BIO = Biologische Vielfalt) und Nummer der Wirtschaftstätigkeit gem. den Delegierten Rechtsakten zur Taxonomie-Verordnung
2 J - Ja, taxonomiefähige und für das relevante Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit; N - Nein, taxonomiefähige, aber für das relevante Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit; N / EL - 'not eligible', für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit
3 Einhaltung der sozialen Mindeststandards gem. Artikel 18 der Taxonomie-Verordnung
4 E - Ermöglichende Tätigkeiten gem. Artikel 16 der Taxonomie-Verordnung, die es unmittelbar anderen Tätigkeiten ermöglichen, einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der Umweltziele zu leisten ('Enabling activities')
5 T - Übergangstätigkeiten gem. Artikel 10 Absatz 2 der Taxonomie-Verordnung, die den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft unterstützen ('Transitional activities')
6 EL - 'eligible', für das jeweilige Umweltziel taxonomiefähige Tätigkeit,N / EL - 'not eligible', für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit
7 Die Werte für 2023 beinhalten die im Text beschriebenen Anpassungen.
Meldebogen: OpEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für 2024
| Geschäftsjahr | 2024 | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten | Code1 | OpEx | OpEx-Anteil 2024 | Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Tsd. € | % | J; N; N / EL2 | J; N; N / EL2 | J; N; N / EL2 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0 | 0,00 % | 0,00 % | 0,00 % | 0,00 % | |
| davon ermöglichende Tätigkeiten | 0 | 0,00 % | 0,00 % | 0,00 % | 0,00 % | |
| davon Übergangstätigkeiten | 0 | 0,00 % | 0,00 % | |||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||||
| EL; N / EL6 | EL; N / EL6 | EL; N / EL6 | ||||
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 0 | 0,00 % | 0,00 % | 0,00 % | 0,00 % | |
| A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 0 | 0,00 % | 0,00 % | 0,00 % | 0,00 % | |
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | 11.850 | 100,00 % | ||||
| GESAMT (A+B) | 11.850 | 100 % |
| Geschäftsjahr | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | DNSH-Kriterien ('Keine erhebliche Beeinträchtigung') | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten | Umweltverschmutzung | Kreislaufwirtschaft | Biologische Vielfalt | Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| J; N; N / EL2 | J; N; N / EL2 | J; N; N / EL2 | J / N | J / N | J / N | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0,00 % | 0,00 % | 0,00 % | |||
| davon ermöglichende Tätigkeiten | 0,00 % | 0,00 % | 0,00 % | |||
| davon Übergangstätigkeiten | ||||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||||
| EL; N / EL6 | EL; N / EL6 | EL; N / EL6 | ||||
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 0,00 % | 0,00 % | 0,00 % | |||
| A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 0,00 % | 0,00 % | 0,00 % | |||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||||||
| GESAMT (A+B) |
| Geschäftsjahr | DNSH-Kriterien ('Keine erhebliche Beeinträchtigung') | ||
|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten | Umweltverschmutzung | Kreislaufwirtschaft | Biologische Vielfalt |
| --- | --- | --- | --- |
| J / N | J / N | J / N | |
| --- | --- | --- | --- |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | |||
| davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| davon Übergangstätigkeiten | |||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | |||
| A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | |||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |||
| GESAMT (A+B) |
| Geschäftsjahr | Mindestschutz3 | Anteil taxonomiekonformer (A.1) oder taxonomiefähiger (A.2) OpEx, 2023 | Kategorie ermöglichende Tätigkeit4 |
|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten | |||
| --- | --- | --- | --- |
| J / N | % | E | |
| --- | --- | --- | --- |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0,00 % | ||
| davon ermöglichende Tätigkeiten | 0,00 % | E | |
| davon Übergangstätigkeiten | 0,00 % | ||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 0,00 % | ||
| A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 0,00 % | ||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |||
| GESAMT (A+B) |
| Geschäftsjahr | Kategorie Übergangstätigkeit5 |
|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten | |
| --- | --- |
| T | |
| --- | --- |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | |
| davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| davon Übergangstätigkeiten | T |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | |
| A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | |
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |
| OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |
| GESAMT (A+B) |
1 Abkürzung des jeweiligen Umweltziels (CCM = Klimaschutz, CCA = Anpassung an den Klimawandel, WTR = Wasser, PPC = Umweltverschmutzung, CE = Kreislaufwirtschaft, BIO = Biologische Vielfalt) und Nummer der Wirtschaftstätigkeit gem. den Delegierten Rechtsakten zur Taxonomie-Verordnung
2 J - Ja, taxonomiefähige und für das relevante Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit; N - Nein, taxonomiefähige, aber für das relevante Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit; N / EL - 'not eligible', für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit
3 Einhaltung der sozialen Mindeststandards gem. Artikel 18 der Taxonomie- Verordnung
4 E - Ermöglichende Tätigkeiten gem. Artikel 16 der Taxonomie-Verordnung, die es unmittelbar anderen Tätigkeiten ermöglichen, einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der Umweltziele zu leisten ('Enabling activities')
5 T - Übergangstätigkeiten gem. Artikel 10 Absatz 2 der Taxonomie-Verordnung, die den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft unterstützen ('Transitional activities')
6 EL - 'eligible', für das jeweilige Umweltziel taxonomiefähige Tätigkeit,N / EL - 'not eligible', für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit
Meldebogen: Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2024
| Geschäftsjahr | 2024 | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten | Code1 | Umsatz | UmsatzAnteil 2024 | Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Tsd. € | % | J; N; N / EL2 | J; N; N / EL2 | J; N; N / EL2 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0 | 0,00 % | 0,00 % | 0,00 % | 0,00 % | |
| davon ermöglichende Tätigkeiten | 0 | 0,00 % | 0,00 % | 0,00 % | 0,00 % | |
| davon Übergangstätigkeiten | 0 | 0,00 % | 0,00 % | |||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||||
| EL; N / EL6 | EL; N / EL6 | EL; N / EL6 | ||||
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 0 | 0,00 % | 0,00 % | 0,00 % | 0,00 % | |
| A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 0 | 0,00 % | 0,00 % | 0,00 % | 0,00 % | |
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | 6.305.762 | 100,00 % | ||||
| GESAMT (A+B) | 6.305.762 | 100 % |
| Geschäftsjahr | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | DNSH-Kriterien ('Keine erhebliche Beeinträchtigung') | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten | Umweltverschmutzung | Kreislaufwirtschaft | Biologische Vielfalt | Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| J; N; N / EL2 | J; N; N / EL2 | J / N | J / N | J / N | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0,00 % | 0,00 % | 0,00 % | |||
| davon ermöglichende Tätigkeiten | 0,00 % | 0,00 % | 0,00 % | |||
| davon Übergangstätigkeiten | ||||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||||
| EL; N / EL6 | EL; N / EL6 | EL; N / EL6 | ||||
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 0,00 % | 0,00 % | 0,00 % | |||
| A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 0,00 % | 0,00 % | 0,00 % | |||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||||||
| GESAMT (A+B) |
| Geschäftsjahr | DNSH-Kriterien ('Keine erhebliche Beeinträchtigung') | Mindestschutz3 | ||
|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten | Umweltverschmutzung | Kreislaufwirtschaft | Biologische Vielfalt | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| J / N | J / N | J / N | J / N | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | ||||
| davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| davon Übergangstätigkeiten | ||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | ||||
| A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | ||||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||
| Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||||
| GESAMT (A+B) |
| Geschäftsjahr | Anteil taxonomiekonformer (A.1) oder taxonomiefähiger (A.2) Umsatz, 2023 | Kategorie ermöglichende Tätigkeit4 |
|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten | ||
| --- | --- | --- |
| % | E | |
| --- | --- | --- |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0,00 % | |
| davon ermöglichende Tätigkeiten | 0,00 % | E |
| davon Übergangstätigkeiten | 0,00 % | |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 0,00 % | |
| A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 0,00 % | |
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||
| Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||
| GESAMT (A+B) |
| Geschäftsjahr | Kategorie Übergangstätigkeit5 |
|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten | |
| --- | --- |
| T | |
| --- | --- |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | |
| davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| davon Übergangstätigkeiten | T |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | |
| A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | |
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |
| Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |
| GESAMT (A+B) |
1 Abkürzung des jeweiligen Umweltziels (CCM = Klimaschutz, CCA = Anpassung an den Klimawandel, WTR = Wasser, PPC = Umweltverschmutzung, CE = Kreislaufwirtschaft, BIO = Biologische Vielfalt) und Nummer der Wirtschaftstätigkeit gem. den Delegierten Rechtsakten zur Taxonomie-Verordnung
2 J - Ja, taxonomiefähige und für das relevante Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit; N - Nein, taxonomiefähige, aber für das relevante Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit; N / EL - 'not eligible', für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit
3 Einhaltung der sozialen Mindeststandards gem. Artikel 18 der Taxonomie- Verordnung
4 E - Ermöglichende Tätigkeiten gem. Artikel 16 der Taxonomie-Verordnung, die es unmittelbar anderen Tätigkeiten ermöglichen, einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der Umweltziele zu leisten ('Enabling activities')
5 T - Übergangstätigkeiten gem. Artikel 10 Absatz 2 der Taxonomie-Verordnung, die den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft unterstützen ('Transitional activities')
6 EL - 'eligible', für das jeweilige Umweltziel taxonomiefähige Tätigkeit,N / EL - 'not eligible', für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit
Bechtle ist von keiner Wirtschaftstätigkeit in Zusammenhang mit der Energieerzeugung aus fossilem Gas oder Kernenergie betroffen. Daher verzichten wir auf den Ausweis der Meldebogen 2 bis 5 nach der EU-Verordnung. Berichtsbogen 1 weisen wir im Folgenden aus:
Berichtsbogen 1: Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
| Tätigkeiten im Bereich Kernenergie | |
|---|---|
| 1 Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanzeiert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein |
| 2 Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswäre - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein |
| 3 Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein |
| Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas | |
| 4 Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein |
| 5 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme / Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein |
| 6 Das Unternehmen ist im Bau, der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme / Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mitdiesen Tätigkeiten. | Nein |
KLIMAWANDEL
STRATEGIE
Erarbeitung des Übergangsplans für den Klimaschutz
Wie wir als Unternehmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen können, ist in der im August 2022 veröffentlichten Bechtle Klimaschutzstrategie 2030 definiert. Diese wurde im Jahr 2024 im Zuge des SBTi-Commitments überarbeitet und vom Vorstand genehmigt. Die kurzfristigen Ziele bis 2030 wurden im Rahmen der Kriterien der Science Based Target initiative (SBTi) abgeleitet. Danach sollen die Emissionen nach Scope 1 und Scope 2 bis 2030 um 50 % reduziert werden. Die Verringerung der Scope-3-Emissionen beläuft sich auf 27,5 % in Scope 3.6, 6.7. und 3.9. sowie auf 55 % in Scope 3.1. Als Basisjahr haben wir 2019 festgelegt. Der Fahrplan folgt den wissenschaftlich fundierten Reduktionszielen der SBTi. Bechtle hat 2023 den Commitment Letter zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels bis 2030 unterzeichnet. Die erarbeiteten Ziele werden 2025 zur Validierung bei SBTi eingereicht. Die Ausarbeitung von langfristigen Zielen bis 2050 für einen Netto-Null-konformen Reduktionsweg ist im Zuge einer NettoNull-Machbarkeitsanalyse erfolgt. Mithilfe der Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie befinden wir uns im Bewertungsprozess, in dem wir die Umsetzung spezifischer Langfristziele und die hierfür erforderlichen Maßnahmen analysieren. Auf dieser Basis wurde die Erarbeitung eines Übergangsplans im Berichtsjahr 2024 begonnen, der im Jahr 2025 finalisiert wird.
Im Bereich unserer Geschäftstätigkeit trägt unser Fuhrpark erheblich zu Emissionen bei, hinzu kommen Energieaufwendungen für die Unterhaltung von Bürogebäuden, Lager und Rechenzentren. In der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette fallen Emissionen bei der Produktion, beim Transport und der Nutzung der von uns vertriebenen Produkte an. Deshalb fokussieren wir bei unseren Klimaschutzmaßnahmen auf die größten Verursacher von CO2e-Emissionen in den Bereichen Mobilität, Energie, Beschaffung und Logistik.
Überblick über die Fokusthemen der Bechtle Klimaschutzstrategie 2030
Energie
| ― | Steigerung der Energieeffizienz unserer Standorte |
| ― | Eigenstromerzeugung, Einsatz von Geothermie |
| ― | Bezug von Grünstrom |
Mobilität
| ― | Nachhaltige Fuhrparkstrategie |
| ― | Intensivierung alternativer Antriebe |
| ― | Umweltfreundliches Reisen und Pendeln |
Beschaffung
| ― | Nachhaltige Einkaufsstrategie |
| ― | Enge Zusammenarbeit mit Lieferanten |
Logistik
| ― | Klimafreundlichere Logistik (Verpackung und Transport) |
Bewusstsein
| ― | Sensibilisierung der internen und externen Stakeholder |
Im Folgenden erläutern wir die Fokusthemen ausführlicher:
Energie. Der Energieverbrauch der von Bechtle genutzten Gebäude ist ein wichtiger Baustein, um Emissionen zu vermeiden und zu senken. Nachhaltige Immobilienkonzepte für die Bechtle Gruppe sind deshalb Teil des Maßnahmenkatalogs ebenso wie im Bereich der Scope-2-Kategorie die klimafreundliche Energieversorgung. Hier setzen wir auf den Bezug von Grünstrom sowie die Eigenerzeugung mittels Photovoltaik und Geothermie sowie Energieeffizienzmaßnahmen.
Mobilität. Wir sind nah an unseren Kunden, das ist Teil unseres Geschäftsmodells. Für die Kundenbetreuer:innen, Consultants und IT-Servicetechniker:innen von Bechtle ist es essenziell, mobil zu sein, um Kunden vor Ort zu betreuen. Daher hat die Fahrzeugflotte in der Bechtle Gruppe einen wesentlichen Anteil an den durch Bechtle verursachten CO2e-Emissionen. Deshalb ist im Bereich der eigenen Geschäftstätigkeit der Ausbau der E-Mobilität der größte Dekarbonisierungshebel. Durch die Fortsetzung und weitere Ausgestaltung der bereits bestehenden nachhaltigen Fuhrparkstrategie realisiert Bechtle schrittweise die Umstellung auf nachhaltige Antriebe bis 2030.
Beschaffung. Im Bereich der Scope-3-Emissionen, die entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette auftreten, liegt der Fokus auf der Scope-Unterkategorie 3.1 "eingekaufte Güter und Dienstleistung" als Hauptverursacher unserer Emissionen. Die Kooperation mit Lieferanten, eine nachhaltige Beschaffungsstrategie sowie eine Green-IT-Portfoliodefinition sind die wichtigsten Maßnahmen, die wir geplant haben, um unsere Scope-3-Reduktionsziele zu erreichen.
Bewusstsein. Zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden wurde ein E-Learning-Programm entwickelt.
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
Im Rahmen unserer Wesentlichkeitsanalyse konnten wir für das Thema Klimawandel zwei Risiken im Unterthema Anpassung an den Klimawandel feststellen, zwei negative Auswirkungen im Unterthema Klimaschutz sowie vier negative und eine positive Auswirkung für das Unterthema Energie. Folgende Tabelle zeigt die identifizierten wesentlichen Risiken und Auswirkungen für das Thema Klimawandel im Überblick. Weiterführende Angaben zu den IROs finden sich auf S. 117 ff.
Wesentliche Risiken, negative und positive Auswirkungen im Thema Klimawandel
Anpassung an den Klimawandel
Risiko von nicht umgesetzten Reduktionszielen
Risiko steigender Produktkosten
Klimaschutz
Negative Auswirkung auf den Klimawandel durch die Erschließung von Minen, die zu THG-Emissionen führen.
Negative Auswirkung auf den Klimawandel durch den Warenverkehr aus dem Ausland (Lieferanten), der zum CO2-Ausstoß führt. (Scope 3)
Energie
Negative Auswirkung auf den Klimawandel durch den hohen Energieverbrauch für die Rohstoffgewinnung der eingesetzten Rohstoffe in den Bechtle Produkten, die zu energiebezogenen THG-Emissionen führen (Scope 3)
Negative Auswirkung auf den Klimawandel durch den Energieverbrauch der durch Bechtle betriebenen Rechenzentren, der zu energiebezogenen THG-Emissionen führt
Negative Auswirkung auf den Klimawandel durch den hohen Energieverbrauch innerhalb der Produktionsprozesse der vertriebenen Bechtle Hardware, der zu energiebezogenen THG-Emissionen führt (Scope 3)
Negative Auswirkung auf den Klimawandel durch den Energieverbrauch für die Entsorgung und gegebenenfalls Wiederverwertung von Bechtle vertriebenen Produkten, der zu energiebezogenen THG-Emissionen führt (Scope 3)
Positive Auswirkung auf die Nutzung von sauberer Energie, wodurch dem klimabedingten Temperaturanstieg durch den Ausbau von Photovoltaikanlagen und Geothermie entgegengewirkt wird.
Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
Insgesamt führen die Erkenntnisse aus der Wesentlichkeits- sowie der Klimarisikoanalyse nicht zu einer Änderung des Geschäftsmodells. Mit der Klimaschutzstrategie 2030 werden die identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel schrittweise angegangen. Durch die von SBTi vorgegebene Systematik konnten wir folgende Bereiche berücksichtigen: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien. Im September 2023 haben wir den Commitment Letter der SBTi unterzeichnet, die Validierung erfolgt im Geschäftsjahr 2025.
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten
Immobilienprojekte werden nach einem mit dem Vorstandsvorsitzenden abgestimmten Fünf-Punkte-Plan fortlaufend umgesetzt - inklusive der Eigenproduktion von Energie mittels Photovoltaik und Geothermie. Die nachhaltige Fuhrparkstrategie fokussiert die Reduktion der Emissionen durch eine kontinuierliche Elektrifizierung der Flotte. Die Ausarbeitung einer nachhaltigen Beschaffungsstrategie im Geschäftsjahr 2025 greift die Auswirkungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette auf, ein Kreislaufwirtschaftskonzept in der nachgelagerten. Die mittelfristige Erstellung einer nachhaltigen Reise-Guideline konzentriert sich auf die Auswirkungen im Kontext der Mobilität. Weitere Maßnahmen zur Reduktion der Transportemissionen sind ein nachhaltiges Sendemanagement.
KENNZAHLEN UND ZIELE
Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
Die Reduktionsziele der Treibhausgase verteilen sich auf die unterschiedlichen Emissionskategorien entlang der Wertschöpfungskette nach dem Greenhouse Gas Protocol (GHG). Danach sollen die Emissionen nach Scope 1 und Scope 2 bis 2030 um 50 % reduziert werden. Die Verringerung der Scope-3-Emissionen beläuft sich auf 27,5 % in Scope 3.6, 6.7. und 3.9. sowie auf 55 % in Scope 3.1 intensitätsbezogen. Nachfolgend findet sich die Aufteilung der prozentualen Reduktionsziele je Emissionskategorien, für die eine Zielsetzung bis 2030 gemäß SBTi erfolgt ist. Die wesentlichen Dekarbonisierungshebel wie die Elektrifizierung der Fahrzeugflotte, nachhaltige Immobilienkonzepte mit einer Energieversorgung aus Photovoltaik und Geothermie sowie einer verbesserten Energieeffizienz, die gruppenweite Forcierung von Ökostrom, nachhaltige Mobilität und die Dekarbonisierung in der Lieferkette sind hierfür erforderlich. Als Basisjahr haben wir 2019 festgelegt. Zieljahr für die kurzfristigen Ziele ist 2030.
SBTi Zielsetzung im Rahmen der Bechtle Klimaschutzstrategie 2030, kombiniertes Ziel für Scope 1 und 2 in t CO2e
| Emissionskategorie | Rückblickend | Veränderung | Etappenziel | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Basisjahr 2019 | 2023 | Berichtsjahr 2024 | 2024 / 2023 | 2025 | Zieljahr 2030 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Scope 1 | 21.080 | 18.144 | 17.823* | - 2 % | n / a | 14.780 |
| Scope 2 | 9.357 | 3.328 | 2.570* | - 23 % | n / a | 430 |
| Scope 1 & 2 | 30.438 | 21.472 | 20.393 | - 5 % | n / a | 15.210 |
| Scope 3.1 Intensität t CO2e / Geschäftsvolumen T€ | 0,254 | 0,211 | 0,208 | - 1 % | n / a | 0,114 |
| Scope 3.1 | 1.364.198 | 1.647.243 | 1.656.070 | 1 % | n / a | 1.142.606 |
| Scope 3.3 | 6.398 | 5.583 | 5.820* | 4 % | n / a | ** |
| Scope 3.4 | 38.340 | 51.804 | 49.354 | - 5 % | n / a | ** |
| Scope 3.5 | 100 | 79 | 83* | 4 % | n / a | ** |
| Scope 3.6 | 8.359 | 9.028 | 10.623 | 18 % | n / a | 5.450 |
| Scope 3.7 | 9.479 | 11.240 | 11.736 | 4 % | n / a | 7.450 |
| Scope 3.9 | 4.307 | 3.518 | 3.194 | - 9 % | n / a | 3.150 |
| Summe Scope 3.6, 3.7, 3.9 | 22.145 | 23.786 | 25.553 | 7 % | n / a | 16.050 |
| Scope 3.11 | 419.052 | 345.325 | 411.689 | 19 % | n / a | ** |
| Scope 3.12 | 373 | 319 | 287 | - 10 % | n / a | ** |
| Gesamtemissionen | 1.881.042 | 2.095.610 | 2.169.248 | 4 % | n / a | ** |
| Emissionskategorie | Reduktion |
|---|---|
| 2030 / 2019 | |
| --- | --- |
| Scope 1 | - 30 % |
| Scope 2 | - 95 % |
| Scope 1 & 2 | - 50 % |
| Scope 3.1 Intensität t CO2e / Geschäftsvolumen T€ | - 55 % |
| Scope 3.1 | |
| Scope 3.3 | |
| Scope 3.4 | |
| Scope 3.5 | |
| Scope 3.6 | - 35 % |
| Scope 3.7 | - 21 % |
| Scope 3.9 | - 27 % |
| Summe Scope 3.6, 3.7, 3.9 | - 27,5 % |
| Scope 3.11 | |
| Scope 3.12 | |
| Gesamtemissionen |
* Prognosewerte 2024 auf Basis Headcount-Entwicklung
** Kein Zielwert für Zieljahr 2030
Unsere Energiedaten erheben wir jährlich im Zuge der Nachhaltigkeitsberichterstattung und berechnen unsere Scope-1-3-Kategorien. Die Berechnungen folgen den Anforderungen des GHG-Protokolls. Im Bereich Scope 1 und 2 wird mittels Primärdaten ein consumption-based Ansatz verfolgt. Mittels vorhandener Verbrauchsdaten werden die Emissionen unter Nutzung der Emissionsfaktoren der DEFRA (Department for Environmental, Food & Rual Affairs, UK) und der AIB (European Residual Mix der Association of Issuing Bodies) berechnet. Im Bereich Scope 3 basieren die Berechnungen im Wesentlichen auf ausgabenbasierten Ansätzen, die den Anforderungen des GHG entsprechen. Je nach Kategorie wurde durch verfügbare Aktivitätsdaten (u. a. Mengen und Volumen) eine Verfeinerung der Berechnung erreicht. Bei Scope 3.1 wurde eine hybride Berechnungsweise angewendet, bei der verfügbare CO2e-Werte pro Produktgruppe und herstellerspezifische ausgabenbasierte Emissionsfaktoren genutzt werden. Hierbei entfallen 79 % auf Primärdaten der Hersteller in Form von ausgewerteten PCF Informationen. Aktualisierungen in der Berechnungsmethodik aufgrund von Datenverfeinerungen werden gemäß GHG rückwirkend bis zum Basisjahr umgesetzt. So können wir jährlich unseren Fortschritt messen und bei Bedarf nachjustieren sowie Maßnahmen intensivieren. Um Maßnahmen abzuleiten, die für die Zielerreichung benötigt werden, wird im zentralen Nachhaltigkeitsmanagement sowie in Zusammenarbeit mit dem Immobilien- und Fuhrparkmanagement sowie der Beschaffung und Logistik die Entwicklung der Energieverbräuche und Emissionen analysiert. Die Ziele wurden unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Vorgaben von SBTi sowie aus den Erkenntnissen aus der Wesentlichkeitsanalyse im Rahmen der Stakeholderinterviews entwickelt.
Energieverbrauch und Energiemix
Zahlen zum Energieverbrauch im Bereich Strom, Fernwärme und Heizmittel können für das Berichtsjahr 2024 nur als Prognosewerte angegeben werden. Dies liegt an den zeitlich nachgelagerten Abrechnungen der Energieversorger. Die Prognosen sind jeweils gekennzeichnet. Die Prognosen werden auf Basis der Verbrauchswerte der Vorjahre und der Headcount-Entwicklung für eine Wachstumsberücksichtigung von Bechtle ermittelt. Hierzu werden die Ist-Verbräuche der Vorjahre ins Verhältnis zum Personalbestand gesetzt und auf das Berichtsjahr prognostiziert. Der Stromanteil aus erneuerbarer Energie lag 2023 bei 55 %, im Jahr 2024 wird ein Anteil von 60 % erwartet. Dies haben wir für die Berechnung der Prognose angenommen. Fernwärme aus erneuerbarer Energie können wir für den Hauptsitz in Neckarsulm ausweisen. Diese macht rund 50 % der Gesamtfernwärme aus. Der Gesamtenergieverbrauch aus fossilen und nuklearen Quellen bezieht sich auf Strom (ohne Strom aus erneuerbaren Quellen), Kraftstoffe, Heizmittel und Fernwärme (außerhalb des Hauptsitzes). Folgende Tabelle zeigt den Energieverbrauch im Überblick:
Energieverbrauch und Energiemix in MWh
| 2024 | 2023 | 2022 | 2021 | 2020 | 2019 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Brennstoffverbrauch Heizmittel | 12.465* | 11.959 | 11.903 | 11.869 | 10.772 | 10.377 |
| Brennstoffverbrauch Kraftstoffverbrauch | 62.379 | 63.805 | 61.348 | 50.706 | 54.708 | 73.455 |
| Brennstoffverbrauch Strom | 21.167* | 21.622 | 21.959 | 21.822 | 21.699 | 21.061 |
| Brennstoffverbrauch Fernwärme | 4.590* | 4.404 | 4.344 | 5.259 | 4.662 | 3.487 |
| Energieverbrauch Strom - Anteil erneuerbare Versorgung in % | 60* | 55 | 45 | 43 | n / a | n / a |
| Energieverbrauch Strom aus erneuerbaren Quellen | 12.750* | 11.923 | 9.928 | 9.375 | n / a | n / a |
| Energieverbrauch Strom aus nicht erneuerbaren Quellen (u. a. fossil, nuklear) | 8.416* | 9.700 | 12.032 | 12.447 | 21.699 | 21.061 |
| Gesamtenergieverbrauch aus fossilen und nuklearen Quellen | 85.555* | 88.018 | 87.591 | 77.174 | n / a | n / a |
| Gesamtenergieverbrauch aus erneuerbaren Quellen | 15.045* | 13.771 | 11.963 | 12.482 | n / a | n / a |
| Gesamtenergieverbrauch | 100.601* | 101.789 | 99.554 | 89.656 | 91.841 | 108.379 |
* Prognosewerte 2024 auf Basis Headcount-Entwicklung
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
Bei der Berechnung der von uns direkt und indirekt emittierten Treibhausgase (THG) folgen wir den Ansätzen des Greenhouse Gas Protocols (GHG). Das GHG unterscheidet nach drei THG-Emissionsbereichen, den sogenannten Scopes. Nach dieser Unterscheidung gehören die in Bechtle Gebäuden genutzte Heizenergie aus fossilen Brennstoffen und die durch den Bechtle Fuhrpark emittierten Emissionen zu Scope 1. Zu Scope 2 zählen die Emissionen von Energieträgern wie Strom und Fernwärme, die wir fremdbeziehen.
Die Scope-3-Emissionen beziehen sich auf jene Aktivitäten, die in der vor-(Upstream) beziehungsweise nachgelagerten (Downstream) Wertschöpfungskette entstehen. Im Bechtle Nachhaltigkeitsbericht 2021 haben wir erstmals die indirekten Emissionen aus Scope 3 für Bechtle berechnet. Dazu haben wir im ersten Schritt eine Wesentlichkeitsanalyse der insgesamt 15 Scope-3-Kategorien nach dem GHG durchgeführt und folgende neun als relevant für Bechtle identifiziert:
| ― | Scope 3.1: Eingekaufte Güter und Dienstleistungen |
| ― | Scope 3.3: Brennstoff und energiebezogene Emissionen (nicht in Scope 1 und 2) |
| ― | Scope 3.4: Transport und Verteilung vorgelagert |
| ― | Scope 3.5: Abfall |
| ― | Scope 3.6: Geschäftsreisen |
| ― | Scope 3.7: Pendelverkehr |
| ― | Scope 3.9: Transport und Verteilung nachgelagert |
| ― | Scope 3.11: Nutzung der verkauften Produkte |
| ― | Scope 3.12: Verkaufte Produkte am Ende des Produktlebenszyklus |
Folgende Tabellen zeigen die für Bechtle ermittelten Emissionen im Bereich Scope 1, 2 und 3. Alle Unternehmen der Bechtle Gruppe sind vollständig konsolidiert.
CO2-Emissionen Scope 1 und 2 in t CO2e
| Group | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2024 | 2023 | 2022 | 2021 | 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Emissionen Heizmittel | 2.446* | 2.347 | 2.350 | 2.368 | 2.167 | 2.096 |
| Emissionen Fuhrpark | 15.377 | 15.797 | 15.478 | 12.684 | 13.895 | 18.984 |
| Summe Emissionen Scope 1 | 17.823 | 18.144 | 17.827 | 15.052 | 16.061 | 21.080 |
| Emissionen Strom market-based | 2.106* | 2.883 | 4.739 | 6.363 | 7.787 | 9.051 |
| Emissionen Strom location-based | 6.649* | 6.379 | 6.974 | 6.806 | 6.177 | 7.092 |
| Emissionen Fernwärme | 463* | 445 | 379 | 353 | 301 | 306 |
| Summe Emissionen Scope 2 | 2.570 | 3.328 | 5.118 | 6.716 | 8.088 | 9.357 |
| Summe gesamt | 20.393 | 21.472 | 22.946 | 21.768 | 24.149 | 30.438 |
* Prognosewerte 2024 auf Basis Headcount-Entwicklung
CO2-Emissionen Scope 3 in t CO2e
| Group | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2024 | 2023 | 2022 | 2021 | 2020 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 3.1 | Eingekaufte Güter und Dienstleistungen | 1.572.959 | 1.560.642 | 1.662.519 | 1.592.619 | 1.481.399 |
| 3.3 | Brennstoff- und energiebezogene Emissionen | 5.820* | 5.583 | 5.934 | 5.513 | 5.135 |
| 3.4 | Transport und Verteilung vorgelagert | 49.354 | 51.804 | 50.161 | 43.645 | 41.326 |
| 3.5 | Abfall | 61* | 59 | 57 | 50 | 47 |
| 3.5 | Wasser | 21* | 21 | 20 | 201 | 47 |
| 3.6 | Geschäftsreisen (zentrale Daten) | 10.623 | 9.028 | 6.218 | 3.189 | 3.713 |
| 3.7 | Pendelverkehr | 11.736 | 11.240 | 10.293 | 6.649 | 5.927 |
| 3.9 | Transport und Verteilung nachgelagert | 3.194 | 3.518 | 3.914 | 4.328 | 4.485 |
| 3.11 | Nutzung der verkauften Produkte | 411.685 | 345.829 | 405.513 | 427.257 | 403.384 |
| 3.12 | Verkaufte Produkte am Ende des Produktlebenszyklus | 287 | 3192 | 3862 | 3782 | 3692 |
| Bruttovolumen | 2.065.740 | 1.987.537 | 2.145.014 | 2.083.646 | 1.945.833 |
| Group | ||
|---|---|---|
| 2019 | ||
| --- | --- | --- |
| 3.1 | Eingekaufte Güter und Dienstleistungen | 1.364.198 |
| 3.3 | Brennstoff- und energiebezogene Emissionen | 6.398 |
| 3.4 | Transport und Verteilung vorgelagert | 38.340 |
| 3.5 | Abfall | 52 |
| 3.5 | Wasser | 48 |
| 3.6 | Geschäftsreisen (zentrale Daten) | 8.359 |
| 3.7 | Pendelverkehr | 9.479 |
| 3.9 | Transport und Verteilung nachgelagert | 4.307 |
| 3.11 | Nutzung der verkauften Produkte | 419.052 |
| 3.12 | Verkaufte Produkte am Ende des Produktlebenszyklus | 3732 |
| Bruttovolumen | 1.850.604 |
* Prognosewerte 2024 auf Basis Headcount-Entwicklung
1 2021 Wasser Emissionen halbiert da der Emissionsfaktor halbiert wurde
2 Scope 3.12: Rückwirkende Anpassung der Emissionsfaktoren aufgrund eines korrigierten Fehlers im DEFA Set 2024 bei den Transportemissionen bei den Verwertungsarten Recycling und Verbrennung
Anmerkungen zur Emissionsberechnung:
Mit* gekennzeichnete Emissionswerte können für das Berichtsjahr 2024 nur als Prognosewerte angegeben werden. Dies liegt an zeitlich nachgelagerten Abrechnungen der Energieversorger. Die Prognosen sind jeweils gekennzeichnet. Die Prognosen werden auf Basis der Ist-Emissionen der Vorjahre und der Headcount-Entwicklung für eine Wachstumsberücksichtigung von Bechtle ermittelt. Hierzu werden die Ist-Emissionen der Vorjahre ins Verhältnis zum Personalbestand gesetzt und auf das Berichtsjahr prognostiziert.
Die Reduktion der Emissionen im Bereich Wasser im Jahr 2021 sind auf eine Halbierung des Emissionsfaktors gemäß UK Government GHG Conversion Factors for Company Reporting zurückzuführen.
Die Scope 3.12 Emissionen wurden rückwirkend bis zum Basisjahr 2019 angepasst. Grund hierfür ist eine Anpassung der Emissionsfaktoren. Ein Fehler im Bereich der Transportemissionen bei den Verwertungsarten Recycling und Verbrennung wurde von DEFRA (Department for Environmental, Food & Rual Affairs, UK) korrigiert.
Im Bereich Scope 3.6, 3.7 und 3.9 sowie 3.4 wurde nachträglich im März 2024 die Berechnung angepasst, um alle transportbedingten Emissionen auf einer WTW-Basis zu ermitteln. Zusätzlich zu einer GHG konformen Berechnungen wurden so die SBTi Kriterien hinsichtlich der Berechnung von Emissionen und Klimaschutzzielen umgesetzt. Die Anpassungen wurden rückwirkend bis zum Basisjahr 2019 vorgenommen.
Im Bereich Scope 3.1 und 3.11 ergab sich aufgrund einer verspäteten Veröffentlichung der CDP-Berichte eine Aktualisierung der lieferantenspezifischen Emissionsfaktoren und folglich eine Änderung des Emissionswertes 2023. Bei der Ermittlung der lieferantenspezifischen Emissionsfaktoren wird der jeweilige Geschäftsanteil der acht größten Lieferanten des Vorjahres sowie der zugehörige Wechselkurs zu Jahresanfang herangezogen, der sich auf die Berichtsperiode der CDP-Berichte bezieht. Diese wurden auch für die Berechnung 2024 zugrunde gelegt.
Die Ermittlung der Emissionen anhand von Primärdaten erfolgte auf Basis ausgewählter Hersteller-PCF-Blätter des Vorjahres.
Im Bereich Scope 1 und 2 haben sich aufgrund zeitlich nachgelagerter Abrechnungen Emissionswertänderungen für die Vorjahre ergeben.
Intensität der THG-Gesamtemissionen Scope 1, 2 und 3
| 2024 | 2023 | Abweichung 2024 / 2023 | 2022 | 2021 | 2020 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| CO2e-Emissionen / Umsatz (market-based) | 0,331 | 0,313 | 5 % | 0,360 | 0,397 | 0,390 |
| CO2e-Emissionen / Umsatz (location-based) | 0,332 | 0,313 | 5 % | 0,360 | 0,397 | 0,390 |
| 2019 | |
|---|---|
| CO2e-Emissionen / Umsatz (market-based) | 0,399 |
| CO2e-Emissionen / Umsatz (location-based) | 0,399 |
UMWELTVERSCHMUTZUNG
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
In unserer Wesentlichkeitsanalyse haben wir im Hinblick auf Umweltverschmutzung entlang unserer Wertschöpfungskette die folgenden zwölf negativen Auswirkungen festgestellt. Eine ausführliche Beschreibung der IROs findet sich auf S. 122 ff.
Wesentliche Auswirkungen im Thema Umweltverschmutzung
| Luftverschmutzung | Negative Auswirkung auf die Luftqualität aufgrund toxischer Emissionen bei der Gewinnung von Rohstoffen |
| Negative Auswirkung auf die Luftqualität durch Schwermetallemissionen (Quecksilber) in der Rohstoffgewinnung (Fokus: Gold) | |
| Negative Auswirkung auf die Luftqualität durch den Transport und Verteilung | |
| Negative Auswirkung auf die Luftqualität durch die informelle Entsorgung von Elektronikschrott (Annahme: Entsorgung findet im globalen Süden statt.) | |
| Negative Auswirkung auf die Luftqualität durch die Herstellung (Produktion) von Bechtle vertriebener Produkte | |
| Wasserverschmutzung | Negative Auswirkung auf die Wasserqualität durch Abfluss von verschmutztem Wasser beim Abbau von Rohstoffen für die von Bechtle vertriebenen Produkte |
| Negative Auswirkung auf die Wasserqualität durch die Verschmutzung von Wasser durch metallische Rohstoffe während der Weiterverarbeitungsphase der durch Bechtle vertriebenen Produkte | |
| Bodenverschmutzung | Negative Auswirkung auf die Bodenqualität durch die Schadstoffbelastung aus der Nutzung von chemischen Substanzen zur Produktion der von Bechtle vertriebenen Hardware |
| Negative Auswirkung auf die Bodenqualität durch den Eintrag von Schadstoffen bei der Gewinnung der zur Produktion von Bechtle vertriebener Hardware eingesetzten Rohstoffe | |
| Negative Auswirkung auf die Bodenqualität durch den Eintrag von Schadstoffen in der Rohstoffgewinnung (Fokus: Goldabbau in Brasilien) | |
| Besonders besorgniserregende Stoffe & besorgniserregende Stoffe | Negative Auswirkung auf den Menschen und die Umwelt durch die Verwendung von Schwermetallen in der Produktion der von Bechtle vertriebenen Hardware |
| Mikroplastik | Negative Auswirkung auf die Umwelt durch die Verwendung von Kunststoff in der Produktion der von Bechtle vertriebenen Hardware |
Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Wir wollen die negativen Auswirkungen auf die Umwelt durch unsere Geschäftstätigkeiten bzw. unseren Beitrag in der Wertschöpfungskette abmildern, weshalb unser wichtigstes Konzept im Bereich der vorgelagerten Wertschöpfungskette unser Verhaltenskodex für Lieferanten von Gütern und Dienstleistungen (folgend Lieferantenkodex genannt) darstellt. Darin fordern wir unsere Zulieferer zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem Thema Umweltschutz auf. Das beinhaltet sowohl negative Auswirkungen im Zusammenhang mit Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung und implizit damit auch den Einsatz besorgniserregender Stoffe. Mithilfe des Kodex' sowie der Überprüfung der Nachhaltigkeitsperformance unserer Lieferanten über das dokumentenbasierte EcoVadis-Rating möchten wir negative Auswirkungen minimieren sowie Notsituationen und Schäden verhindern. Der Lieferantenkodex enthält Vorgaben, wie negative Auswirkungen auf die Umwelt zu vermeiden sind. Weitere Informationen zum Lieferantenkodex werden im Kapitel Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, S. 164 ff., beschrieben. Für die Unterzeichnung des Kodex' und das Lieferantenmonitoring zeichnet das Lieferantenmanagement der Servicegesellschaft Bechtle Logistik & Service verantwortlich, deren Geschäftsleitung direkt an die auch für das Nachhaltigkeitsressort verantwortliche Vorständin berichtet.
Im Bereich der nachgelagerten Wertschöpfungskette greift die Nachhaltigkeitsstrategie das Thema nachhaltige Logistik auf und hat erste Maßnahmen definiert, allerdings nicht konzeptionell verankert. Am Ende der Wertschöpfungskette stand bis 2024 die sachgerechte Wiederaufbereitung, das Recycling oder die Entsorgung der Produkte durch die Bechtle Remarketing. Dieser Geschäftszweig wurde im Geschäftsjahr in die Servicegesellschaft Bechtle Logistik & Service überführt und wird derzeit final integriert. In diesem Zuge erarbeitet die zuständige Fachabteilung ein Circular-IT-Konzept, das im Laufe des Jahres 2025 verabschiedet werden soll. Ein weiteres wichtiges Konzept wird die nachhaltige Beschaffungsstrategie sein, die sich derzeit in Arbeit befindet und im Laufe des Jahres 2025 verabschiedet werden soll.
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Im Berichtsjahr hatten wir keine neue Einzelmaßnahmen implementiert. Neue Maßnahmen sind im Zuge der in Arbeit befindlichen nachhaltigen Beschaffungsstrategie geplant, aber noch nicht final ausgearbeitet. Die Lieferantenüberprüfung durch das dokumentenbasierte Rating EcoVadis - inklusive der Verwendung des IQ Risk Tools - ist seit rund drei Jahren unsere größte, fortlaufende Einzelmaßnahme. Die Überprüfung durch EcoVadis umfasst insbesondere unsere Hauptlieferanten und -produkte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette.
KENNZAHLEN UND ZIELE
Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Wir sind bestrebt, bis 2028 eine regelmäßige Datenerhebung der Wasser- und Bodenverschmutzung bei unseren Lieferanten zu etablieren, um entsprechende Kennzahlen vorhalten zu können. Zudem wollen wir in der gesamten Lieferkette bis 2030 die Schadstoffbelastungen reduzieren. Neben diesen qualitativen Ambitionen haben wir derzeit keine messbaren, ergebnisorientieren sowie freiwilligen Ziele festgelegt. Eine Zieldefinition verfolgen wir mit der in Arbeit befindlichen nachhaltigen Beschaffungsstrategie sowie der Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie.
RESSOURCENNUTZUNG UND KREISLAUFWIRTSCHAFT
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
In unserer Wesentlichkeitsanalyse haben wir im Hinblick auf Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft vier negative Auswirkungen, ein Risiko und eine Chance festgestellt, die folgende Tabelle im Überblick zeigt. Eine ausführliche Beschreibung der IROs findet sich auf S. 124 f.
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Thema Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
| Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung | Negative Auswirkungen auf die Umwelt durch die Entnahme und Aufbereitung von Rohstoffen, die für die von Bechtle vertriebene Hardware benötigt werden |
| Negative Auswirkung auf die Umwelt durch die Nutzung von natürlichen Ressourcen, die begrenzt zur Verfügung stehen | |
| Risiko steigender Beschaffungskosten | |
| Chance auf positive monetäre Effekte, Imagegewinn und Wettbewerbsvorteil durch den Vertrieb von nachhaltigen, digitalen Technologien, Produkten und IT-Lösungen | |
| Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen | Negative Auswirkung auf die Umwelt durch den nicht nachhaltigen Einsatz von Ressourcen |
| Negative Auswirkung auf die Umwelt durch fehlende Rezyklierbarkeit von Rohstoffen |
Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Wir bekennen uns zu einem sorgsamen Umgang mit natürlichen Ressourcen und haben dies in unserer Bechtle Nachhaltigkeitsstrategie 2030 festgeschrieben. Kreislaufwirtschaft ist ein fester Bestandteil der Bechtle Nachhaltigkeitsstrategie als Teil des Handlungsfelds Umwelt. In unserem Nachhaltigkeitsprogramm haben wir uns als Ziel gesetzt, ein gruppenweites Circular-IT-Konzept bezogen auf IT-Hardware zu entwickeln, mit dessen Erarbeitung wir im Geschäftsjahr 2024 begonnen haben. Es soll im Laufe des Jahres 2025 verabschiedet und schrittweise implementiert werden. Das Konzept soll zum einen die Reduktion von eingesetzten Primärrohstoffen unterstützen, indem es gebrauchte IT-Hardware bzw. dort verbaute Rohstoffe im Kreislauf hält, zum anderen das sachgerechte Recycling von Rohstoffen fördern. Des Weiteren möchten wir mit unserer in Arbeit befindlichen Beschaffungsstrategie den nachhaltigen Einkauf fördern.
Maßnahmen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Sowohl in der künftigen nachhaltigen Beschaffungsstrategie als auch im Circular-IT-Konzept werden wir Maßnahmen definieren, die im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft stehen werden.
KENNZAHLEN UND ZIELE
Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Da sowohl das Konzept der Circular IT als auch die nachhaltige Beschaffungsstrategie noch nicht finalisiert sind, liegen uns noch keine messbaren, ergebnisorientierten Ziele in Bezug auf die wesentlichen IROs im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft vor. Dies haben wir für die kommenden zwei Jahre geplant.
Ressourcenzuflüsse
Bechtle generiert einen signifikanten Anteil seines Geschäftsvolumens mit IT-Hardware, wie Computer, Notebooks, Server, Netzwerktechnik und Peripheriegeräte, deren wesentliche Materialien Metalle (z. B. Aluminium, Kupfer), Kunststoffe sowie kritische Rohstoffe und Seltene Erden (z. B. Neodym, Tantal, Kobalt) umfassen. Die Verpackungen bestehen überwiegend aus Karton, Kunststoff und teilweise aus recyclingfähigen Materialien. In der vorgelagerten Wertschöpfungskette wird zudem Wasser für die Produktion von Halbleitern und anderen Komponenten benötigt. Sachanlagen wie Produktionsmaschinen und Logistikzentren spielen eine zentrale Rolle bei der Herstellung und Distribution der Produkte.
Ressourcenabflüsse
Die Ressourcenabflüsse von Bechtle stehen in enger Verbindung mit den wesentlichen IROs im Bereich Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Im Rahmen unserer Geschäftsaktivitäten fallen insbesondere bei unseren Kunden Abfälle aus der Entsorgung von IT-Hardware an, die wertvolle Rohstoffe wie Gold, Wolfram und Seltene Erden enthalten.
Produkte und Materialien. Die Hersteller von IT-Hardware geben in ihren Produktdatenblättern eine erwartete Haltbarkeit an, diese ist aber vom jeweiligen Produkttyp abhängig und unterscheidet sich zudem zwischen den Modellen.
Folgende durchschnittliche erwartete Haltbarkeit konnten wir auf Basis von Produktdatenblättern etablierter Hersteller für folgende Produktgruppen ermitteln: Monitore fünf Jahre, PCs fünf Jahre, Workstations vier Jahre, Notebooks vier Jahre, Tablets drei Jahre, Smartphones zwei Jahre, Server vier Jahre, Storage-System-Rackmounts vier Jahre, Dockingstationen vier Jahre, Thin clients fünf Jahre und Drucker drei Jahre.
Branchendurchschnitte sind nur wenige verfügbar. So weist das Öko-Institut Freiburg in einer Studie für Tablets eine durchschnittliche Haltbarkeit von vier Jahren und für Smartphones eine durchschnittliche Haltbarkeit von 2,5 Jahren aus. Für PCs, Notebooks und Monitore eine durchschnittliche Haltbarkeit von fünf Jahren.
Im Rahmen des EU-Gesetzes Right to repair soll in Deutschland im Laufe des Jahres 2025 ein Reparaturindex für Notebooks und Smartphones etabliert werden, den wir als Bewertungssystem nutzen können. Als bisher einziges EU-Land hat Frankreich einen solchen Index "Indice de réparabilité" eingeführt. Da die Bewertung innerhalb einer Produktgruppe stark schwanken und von den individuellen Eigenschaften eines einzelnen Produktes abhängig sind, sind bezüglich der Reparierbarkeit der Produkte keine generalisierten Aussagen möglich.
Die Hardware-Produkte bestehen zum Großteil aus Elektronikbauteilen (Rohstoffe, wie Metalle oder Seltene Erden), Kunststoff und Displays, die meist aus Glas und Flüssigkristallen bestehen. Der recyclebare Anteil in unseren Produkten und Verpackungen ist von uns als IT-Händler weder beeinflussbar noch produkt-und herstellerübergreifend nachvollziehbar. Im Jahr 2024 verließen 2.739.573 Pakete unsere Lager, davon 753.921 in Verpackungen von Bechtle, die einen Anteil an eigener Kartonage von 28 % ausmachten. Die von uns verwendeten eigenen Kartonagen sind zu 100 % recycelbar.
Angaben zum Recyclinganteil der verwendeten Materialien in den Endprodukten (post-consumer recycelte Materialien) sind bei den großen Herstellern nur auf Produktserien bezogen zu finden und beziehen sich auf unterschiedliche Materialien, sie können zum heutigen Zeitpunkt nicht auf Produktebene von uns ausgewertet werden.
Um Rückschlüsse auf den Recyclinganteil in neuen Produkten zu ziehen, kann die Allgemeine Recyclingquote der EU einen ersten Anhaltspunkt liefern. Laut Daten des Europäischen Parlaments beträgt die Recyclingquote von Elektronikabfall weniger als 40 %. Die European Environment Agency gibt für das Jahr 2022 für Elektronikabfall eine Recyclingquote von 32 % an. Verbaute Materialien, wie Aluminium oder Plastik, können in neuen Produkten bereits aus recycelten Abfällen bestehen. Die Recyclingfähigkeit hängt zudem stark vom Design ab. Lassen sich die verbauten Komponenten der IT-Hardware sauber trennen, ist eine höhere Recyclingquote möglich als bei verklebten Komponenten.
SOZIALE INFORMATIONEN
ARBEITSKRÄFTE DES UNTERNEHMENS
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
Wir konnten drei wesentliche Risiken und eine wesentliche Chance für das Thema Arbeitskräfte des Unternehmens im Rahmen unserer Wesentlichkeitsanalyse identifizieren. Analog zum Begriff Arbeitskräfte sprechen wir auch von Mitarbeitenden.
Die folgende Tabelle zeigt die Risiken und die Chance für Arbeitskräfte des Unternehmens im Überblick: Eine ausführliche Beschreibung der IROs findet sich auf S. 125 ff.
Wesentliche Risiken und Chancen im Thema Arbeitskräfte des Unternehmens
| Arbeitsbedingungen: Angemessene Entlohnung | Risiko faire Löhne und Arbeitsbedingungen |
| Arbeitsbedingungen: Angemessene Entlohnung / Gesundheit und Sicherheit | Chance Mitarbeitendengewinnung und -bindung |
| Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle: Vielfalt | Risiko fehlender Diversity Standards |
| Risiko fehlender Diversity KPI's |
Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
Im Folgenden beschreiben wir jene Konzepte aus den Bereichen Human Resources und Personalentwicklung, die für die oben genannten Risiken und die Chance relevant sind.
Verhaltenskodex. Der Bechtle Verhaltenskodex ist für alle Mitarbeitenden bei Bechtle verpflichtend. Er bildet die Basis für das ethische und verantwortungsbewusste Handeln aller Mitarbeitenden. Darin haben wir die Gewährleistung fairer Arbeitsbedingungen als integralen Bestandteil festgeschrieben. Der Verhaltenskodex nimmt so Bezug auf das Risiko "faire Entlohnung und Arbeitsbedingungen" und schafft die Basis für ein positives Arbeitsumfeld und wirkt sich positiv auf die Chance der Mitarbeitendengewinnung und -bindung aus. Weitere Informationen zum Verhaltenskodex finden Interessierte auf S. 176 f.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Bechtle möchte seinen Mitarbeitenden eine sichere und produktive Arbeitsumgebung bieten, in der arbeitsbedingte Verletzungen und Erkrankungen vermieden werden. Dies soll u. a. Unzufriedenheit minimieren und Mitarbeitende binden, indem sie sich an ihrem Arbeitsplatz sicher- und wohlfühlen. Dies zahlt auf die Chance "Mitarbeitendengewinnung und -bindung" ein. Im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz verpflichten wir uns zur Einhaltung geltender gesetzlicher Vorgaben in den jeweiligen Ländern unserer Standorte und eigener Standards.
Analog zum Bechtle Geschäftsmodell nach dem Prinzip der vernetzten Dezentralität liegt die Verantwortung für das Management von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aller Arbeitskräfte bei der jeweiligen Geschäftsführung der Einzelgesellschaft, wobei sich die Steuerung im In- und Ausland unterscheidet. Die Auslandsgesellschaften organisieren das Management von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie ihre Maßnahmen, wie z. B. Schulungen und Unterweisungen, jeweils selbstständig und angepasst an deren nationales Recht.
Der größte Anteil der Mitarbeitenden - 11.012 Mitarbeitende und damit 70 % - arbeiten in Deutschland. Die deutschen Bechtle Gesellschaften werden durch eine zentrale Koordinierungsstelle der Bechtle AG unterstützt. Die Koordinierungsstelle hält den Kontakt zum beauftragten arbeitsmedizinischen Dienst, der regelmäßig die Standorte begeht, mögliche Gefahren identifiziert und bei der Minimierung der Arbeitssicherheitsrisiken unterstützt. Die Koordinierungsstelle unterweist mit dem arbeitsmedizinischen Dienst die Geschäftsführer:innen deutschlandweit hinsichtlich ihrer Pflichten und stellt E-Learning-Schulungsmaterial für Mitarbeitende bereit (das E-Learning umfasst die Themengrundlagen zur Arbeitssicherheit, Ergonomie, Gesundheit, Erste Hilfe und Brandschutz). Alle Mitarbeitenden in Deutschland durchlaufen regelmäßige Arbeitssicherheitsunterweisungen und haben über das Intranet Zugriff auf das Arbeitsschutzgesetz. In quartalsweise stattfindenden Sitzungen prüft die zentrale Koordinierungsstelle den Status quo und diskutiert aktuelle Entwicklungen. Zusätzlich verfügt jeder deutsche Standort über einen eigenen Arbeitssicherheitsausschuss, der viermal jährlich konferiert und aus den örtlichen Fachkräften für Arbeitssicherheit und Mitgliedern der Geschäftsleitung besteht. Der Ausschuss beschließt die notwendigen lokalen Maßnahmen.
Darüber hinaus ist seit 2021 das Arbeitsschutzmanagement der Bechtle AG in Neckarsulm und Gaildorf nach DIN EN ISO 45001 zertifiziert. Ein Vorstandsmitglied ist für die Zertifizierung verantwortlich und ist in den Auditprozess eingebunden. An den Vorgaben dieser Norm orientiert sich die zentrale Koordinierungsstelle für Arbeitssicherheit bei der Betreuung der deutschen Gesellschaften.
Human-Resources-Strategie. Um die identifizierten Risiken und die Chance in die Strategie des Unternehmens zu integrieren und aktuellen Herausforderungen im Bereich Human Resources (HR), wie Fachkräftemangel, begegnen zu können, wurde im Geschäftsjahr 2024 als wichtigste Maßnahme mit der Entwicklung einer HR-Strategie begonnen. Diese soll im Laufe des Jahres 2025 vom Vorstand verabschiedet werden. Sie soll allen Bechtle Einheiten als Leitfaden zur Unterstützung ihrer Personalarbeit dienen, zur Zufriedenheit und zum Wohlbefinden aller Mitarbeitenden beitragen und die Arbeitsatmosphäre positiv beeinflussen. Die HR-Strategie leitet sich aus der Vision 2030 sowie der Nachhaltigkeitsstrategie ab und gliedert sich in die fünf Dimensionen: Effizienz, Vielfalt, Zusammenarbeit, Talente sowie Arbeitgeber:innenattraktivität.
Diversity-Strategie. Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt im April 2020 hat sich die Bechtle AG einer bundesweiten Unternehmensinitiative und dem größten Netzwerk für Diversity Management in Deutschland angeschlossen. Wir haben uns durch die Unterzeichnung dazu verpflichtet, ein wertschätzendes und vorurteilsfreies Arbeitsumfeld zu schaffen - unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer Herkunft und Nationalität, körperlicher und geistiger Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung, sozialer Herkunft und Alter. Dies entspricht den sieben Dimensionen der Charta der Vielfalt. Wir beziehen diese Selbstverpflichtung auf alle Bechtle Gesellschaften im In- und Ausland.
Als Kompass zur Umsetzung der eingegangenen Verpflichtung und in Bezug auf die Risiken dient die Bechtle DE&I-Strategie (Diversity, Equity & Inclusion), die vom Gesamtvorstand im November 2024 verabschiedet wurde. Sie zahlt direkt auf die Chance "Mitarbeitendengewinnung und -bindung" sowie die Risiken "fehlende Diversity Standards" und "fehlende Diversity KPI's" ein.
Unser Ziel ist es, eine inklusive Unternehmenskultur in allen Gesellschaften zu fördern und gezielte Maßnahmen und Strategien zur Förderung von Vielfalt und Chancengleichheit zu implementieren. Die Strategie greift alle sieben Dimensionen der Charta der Vielfalt auf. Sie greift unter anderem das Diskriminierungsverbot auf, das wir bereits in unserem Verhaltenskodex festgeschrieben haben.
Die DE&I-Strategie fokussiert zunächst auf Geschlecht, körperliche und geistige Fähigkeiten, Alter und soziale Herkunft. Diese Fokusfelder entsprechen den Bereichen, in denen wir national und international mit den verfügbaren Ressourcen kurz- bis mittelfristig den größten Wertbeitrag erwarten. Sie bilden die Grundlage für unsere integrative Unternehmenskultur, die Raum für zukünftige Erweiterungen schafft. Kurzfristige Maßnahmen sind unter anderem die schrittweise Einführung von Vertrauenspersonen, die Integration der Communities Pride und Women oder die transparente Darstellung der Fortschritte durch ein Diversity-KPI-Dashboard.
Weitere kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen sollen im Laufe des Jahres 2025 definiert werden. Diese sollen nicht nur die Vielfalt im Unternehmen fördern, sondern auch auf die beiden genannten Vielfaltsrisiken und die Chance einzahlen: Maßnahmen im Bereich Diversity bedeuten automatisch auch das Vorliegen von notwendigen Prozessen, Standards sowie KPIs, die wir bei Auditierungen, Ratings oder Ausschreibungen vorlegen können. Für die Entwicklung und Umsetzung der DE&I-Strategie wurde im März 2024 eine neue Stelle Head of Diversity geschaffen, die zunächst im Verantwortungsbereich HR angesiedelt war. Seit Januar 2025 ist sie Teil des Nachhaltigkeitsmanagements. Das Nachhaltigkeitsmanagement berichtet direkt an die für Nachhaltigkeit und demnach auch für Vielfalt und Chancengleichheit verantwortliche Vorständin.
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können
Bedenken können Mitarbeitende über die Compliance Hotline äußern, die im Kapitel Governance-Informationen beschrieben ist. Siehe S. 175 f.
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zur Minderung wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
Folgende Maßnahmen, die sich auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und den eigenen Geschäftsbereich beziehen, haben wir 2024 neu eingeführt:
| Maßnahme | Bezug zu IRO | Zeithorizont | Erwartete Ergebnisse |
|---|---|---|---|
| Entwicklung einer HR-Strategie inkl. übergreifender menschenrechtlicher Zielsetzungen | Die HR-Strategie nimmt eine Umbrella-Funktion ein und legt die strategische Basis für alle genannten Risiken und die Chance. | 2025 | Formulierung gleicher Erwartungen für alle Gesellschaften und Einheiten; Richtschnur, die allen Akteur:innen Sicherheit in der Umsetzung durch gleiche Erwartungen und formulierte Ziele bieten. |
| Dient als Grundlage für die Entwicklung von Maßnahmen. | |||
| Implementierung von Vertrauenspersonen in den Bechtle Geschäftseinheiten, um vertrauliche Fälle abseits der Compliance Hotline zu melden | Über den offiziellen Meldekanal hinweg bieten Vertrauenspersonen eine persönliche, niedrigschwellige Anlaufstelle bei Problemen. Es trägt zur Chance "positives" Employer Branding bei und soll die Zufriedenheit der Mitarbeitenden verbessern. | 2025 | Mitarbeitenden, die sich nicht an die Compliance Hotline wenden möchten, ein niedrigschwelliges, vertrauensvolles Angebot unterbreiten zu können. |
| Ableiten neuer und Bewerten bestehender Maßnahmen ausgehend von der neuen Diversity-Strategie | Maßnahmen im Bereich Diversity zielen darauf ab, die von der Öffentlichkeit, dem Finanzmarkt und von Kunden geforderten Diversitätsstandards gerecht zu werden und bilden die Grundlage zur Vermeidung der Risiken fehlende Diversity Standards und fehlende Diversity KPI's. | 2026 | Messbarkeit sicherstellen |
Folgende Maßnahmen, die sich alle auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und den eigenen Geschäftsbereich beziehen, wurden 2024 abgeschlossen:
| Maßnahme | Bezug zu IRO | Erwartete Ergebnisse |
|---|---|---|
| Implementierung interner Karrierepfade wie Expert:innenkarriere, Führungskräfteentwicklung, Quereinsteigendenprogramm u. a. | Diese Maßnahme trägt zur Chance "positives" Employer Branding bei und soll die Zufriedenheit der Mitarbeitenden verbessern. | Zufriedenheit von Mitarbeitenden steigern und Fachkräftemangel durch Weiterqualifizierung begegnen |
| Ausformulierung der Employer Brand Strategie inkl. Roll-Out des neuen Corporate Designs (neue Maßnahme) | Diese Maßnahme trägt zur Chance "positives" Employer Branding bei und soll die Zufriedenheit der Mitarbeitenden verbessern. | Zufriedenheit von Mitarbeitenden steigern sowie die Attraktivität von Bechtle als Arbeitgeber nach außen stärken |
| Schaffung einer Position Diversitätsmanagement | Um das Risiko fehlender Diversity Standards und das Risiko fehlender Diversity KPI's zu minimieren und das Thema Diversity strategisch und ganzheitlich anzugehen, bedarf es einer zentralen Koordination. | Strategische Ausrichtung des Themas Diversity durch Schaffung einer zentralen Koordinationsstelle |
| Analyse der von der Charta der Vielfalt definierten Diversitätskategorien in Bezug auf Bechtle und Ableitung von Maßnahmen | Um das Risiko fehlender Diversity Standards und das Risiko fehlender Diversity KPI's bewerten und KPIs ableiten zu können, bedarf es eines ganzheitlichen Überblicks über Diversitätsanforderungen und dem Status quo innerhalb von Bechtle. | Die Analyse soll uns einen umfassenden Überblick über die Dimensionen und die damit verbundenen Anforderungen verschaffen. So können wir sicherstellen, dass wir unserer Selbstverpflichtung gerecht werden. |
| Analyse des Diversity-Status quo innerhalb der Bechtle Gruppe und Definition von Kennzahlen zur Messbarkeit, wie Gender Pay Gap | Um das Risiko fehlender Diversity Standards und das Risiko fehlender Diversity KPI's bewerten und KPIs ableiten zu können, bedarf es eines ganzheitlichen Überblicks über Diversitätsanforderungen und dem Status quo innerhalb von Bechtle. | Übersicht des Status quos soll uns einen Überblick über bestehende Maßnahmen und bereits vorhandene KPIs verschaffen. Dies dient als Basis, um Lücken feststellen zu können. |
| Entwicklung einer ganzheitlichen DE&I-Strategie | Um das Risiko fehlender Diversity Standards und das Risiko fehlender Diversity KPI's zu minimieren und das Thema Diversity strategisch und ganzheitlich anzugehen, bedarf es einer zentralen Strategie. Des Weiteren zahlt eine DE&I-Strategie auf das Image eines Unternehmens ein und erhöht die Zufriedenheit der Mitarbeitenden, weshalb sie auch positiven Einfluss auf das Risiko 1 und die Chance hat. | Strategische Ausrichtung des Themas |
Folgende Maßnahmen, die sich alle auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und den eigenen Geschäftsbereich beziehen, sind bereits eingeführt und im Geschäftsjahr 2024 fortgeführt worden:
| Maßnahme | Bezug zu IRO | Zeithorizont | 2024 erreichte Fortschritte |
|---|---|---|---|
| Weiterführung der dezentralen Zufriedenheitsbefragung der Mitarbeitenden im Zweijahresrhythmus und Ableitung von Maßnahmen aus den Ergebnissen | Die Umfrage ermöglicht es, die Zufriedenheit mit dem Arbeitgeber generell, aber auch mit dem Gehalt zu erfahren und unterstützt dabei, Abhilfemaßnahmen für das Risiko fairer Löhne und Arbeitsbedingungen zu entwickeln. | Fortlaufend bis 2030 | Letzte Durchführung 2024 |
| Weiterführung der Führungsinitiative, u. a. durch Trainings | Gute Führung trägt zur Zufriedenheit der Mitarbeitenden bei und wirkt sich positiv auf das Risiko fairer Löhne und Arbeitsbedingungen und die Chance aus. | Fortlaufend bis 2030 | 2024 wurden zu den Trainings der Führungsinitiative 22 Schulungstermine durchgeführt. |
| Kontinuierliche Erweiterung des Angebots der Bechtle Akademie, u.a. Ausbau der virtuellen und fremdsprachlichen Angebote | Fachliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten können neben dem Einkommen eine wichtige Rolle in der Entscheidung für einen Arbeitgeber spielen. Sie unterstützen die Bindung an das Unternehmen sowie die Gewinnung neuer Mitarbeitender. Dies ist eine Abhilfemaßnahme für das Risiko fairer Löhne und Arbeitsbedingungen. | Fortlaufend bis 2030 | Im Jahr 2024 sind 135 neue Schulungsmaßnahmen in das Portfolio der Akademie aufgenommen worden. Hierbei handelt es sich zum einen um Weiterentwicklungen bestehender Maßnahmen, aber auch um Neueinführungen von Schulungsmaßnahmen. Gleichzeitig wurden Schulungsmaßnahmen, die nicht mehr relevant sind, aus dem Portfolio herausgenommen. |
| Zielgruppenspezifische Ansprache von jungen Menschen, Ausbau von Schul- und Hochschulkooperationen | Beim Risiko fairer Löhne und Arbeitsbedingungen haben wir beschrieben, dass die Höhe des Gehalts ein Entscheidungskriterium für potenzielle Mitarbeitende darstellt. Wir wollen Menschen früh für Bechtle begeistern, um dieses Risiko zu minimieren. | Fortlaufend bis 2030 | 2024 haben wir das Niveau an Events für Schüler:innen und Studierende sowie Kooperationen mit Schulen und Hochschulen sowie Messeauftritte gehalten. |
| Kontinuierliche Erweiterung des gruppenweiten Angebots des Betrieblichen Gesundheitsmanagements | Sichere Arbeitsumgebung und das Vermeiden von gesundheitlichen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz tragen zu einem positiven Employer Branding bei und unterstützen somit die Chance. | Fortlaufend bis 2030 | 2024 haben wir das Angebot an Sportkursen, Vorträgen (wie emotionales Essen oder Schlaf) und Events gehalten. |
| Weitere Standardisierung der Prozesse im Arbeits- und Gesundheitsschutz und Sicherstellung des standortübergreifenden Austauschs zu Gesundheitsthemen | Sichere Arbeitsumgebung und das Vermeiden von gesundheitlichen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz tragen zu einem positiven Employer Branding bei und unterstützen somit die Chance. | Fortlaufend bis 2030 | 2024 konnten wir das Niveau im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz halten. |
Unser Verhaltenskodex dient uns, wie weiter vorne beschrieben, als Basis unseres Handelns. Wir orientieren uns an geltenden internationalen Sozialstandards und halten die Gesetze ein. Damit wollen wir u. a. sicherstellten, dass unsere Arbeitskräfte durch unsere Praktiken nicht negativ beeinflusst werden. Die Wahrung der persönlichen Rechte sowie der Datenschutz spielen dabei eine wichtige Rolle. Mehr zum Thema Datenschutz finden Interessierte auf S. 170 ff.
KENNZAHLEN UND ZIELE
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
In unserer Nachhaltigkeitsstrategie haben wir übergeordnete Ziele bis 2030 formuliert, wobei wir in Workshops Arbeitnehmer:innen einbezogen haben. Folgende Tabelle zeigt die Ziele 2030 im Überblick, die sich auf die Arbeitskräfte im Unternehmen beziehen:
| Fokusthema | Übergeordnetes Ziel 2030 | Konkretes Ziel |
|---|---|---|
| Arbeitgeberattraktivität | Wir stärken unsere Position als einer der führenden Arbeitgeber der IT-Branche in Europa. Im Mittelpunkt stehen dabei die Themen Mitarbeitendenzufriedenheit, individuelle Weiterentwicklung, Ausbildung, Führung und Arbeitskultur bei Bechtle. | • Ausbildungsquote in Deutschland von 10 % im Jahr 2030 |
| • Unternehmensspezifische Fluktuationsquote liegt unter 10 % | ||
| Vielfalt und Chancengleichheit | Wir fördern Diversität im Unternehmen und stärken kontinuierlich die Gleichberechtigung unserer Mitarbeitenden. Unseren Schwerpunkt legen wir auf die Diversitätskategorie Gender. | Zielsetzung ist vorgesehen, soll im Laufe des Jahres 2025 erarbeitet werden. Anhand der bereits erhobenen Kennzahlen für das Jahr 2024 zum Themenbereich Vielfalt und Chancengleichheit, wie z. B. die Frauenquote, können wir durch Vergleiche zu den Vorjahren feststellen, ob unsere bisherigen Maßnahmen wirksam sind oder wir nachjustieren müssen. |
| Gesundheit und Sicherheit | Wir steigern kontinuierlich unser gutes Niveau im Bereich Arbeitssicherheit und verankern strategisch den Gesundheitsschutz in der Bechtle Gruppe. | Es liegen keine konkreten Ziele vor. |
Zum Abschluss eines jeden Geschäftsjahres bewertet das Nachhaltigkeitsmanagement die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen anhand vorliegender Kennzahlen. Die entsprechenden Kennzahlen werden zentral über eine Nachhaltigkeitssoftware erfasst und im Nachhaltigkeitscontrolling auf Plausibilität überprüft. Die so gewonnenen qualitativen und quantitativen Ergebnisse fließen in die Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme und geben auch somit an, ob die Maßnahme geeignet ist, die Ziele erreichen zu können. Wird Verbesserungspotenzial erkannt, wird dies mit den Fachbereichen diskutiert und gegebenenfalls nachjustiert. Neue Erkenntnisse hinsichtlich der Risiken werden in die Nachhaltigkeitsrisikoanalyse eingebracht. Anschließend kommuniziert das Nachhaltigkeitsmanagement an den Vorstand und legt die Ergebnisse in der Nachhaltigkeitserklärung offen. Im Zuge der jährlichen Abfrage werden zudem neue Ziele und Maßnahmen zur Erreichung dieser definiert. Die Ziele sollen mit konkreten Maßnahmen, messbaren Kennzahlen und einem Zeithorizont zur Zielerreichung unterlegt sein. Auch unterjährig steht das Nachhaltigkeitsmanagement als Sparringspartner zur Verfügung, um neue Ziele zu erarbeiten und informiert die Fachabteilungen über neue regulatorische oder aus strategischer Sicht notwendige Vorgaben. Es unterstützt zudem bei der Einbindung von Interessenträgern in Einzelprojekte.
Merkmale der Arbeitnehmer:innen des Unternehmens
Zum 31. Dezember 2024 beschäftigte Bechtle konzernweit 15.801 Mitarbeitende aus 109 Nationen.
Arbeitnehmer:innen (Personenzahl) bei Bechtle nach Geschlecht
| Geschlecht | 2024 | 2023 | 2022 | 2021 | 2020 |
|---|---|---|---|---|---|
| Männlich | 11.298 | 10.837 | 10.050 | 9.250 | 8.838 |
| Weiblich | 4.503 | 4.286 | 3.996 | 3.630 | 3.342 |
| Divers | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Keine Angaben | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtzahl der Arbeitnehmer | 15.801 | 15.159 | 14.046 | 12.880 | 12.180 |
Arbeitnehmer:innen (Personenzahl) bei Bechtle nach Land
| 2024 | 2023 | 2022 | 2021 | 2020 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Deutschland | 11.012 | 10.603 | 10.083 | 9.383 | 8.955 |
| International* | 4.789 | 4.556 | 3.963 | 3.497 | 3.225 |
* Die Bechtle Gesellschaften im Ausland verfügen nicht über mindestens 50 Mitarbeitende und mindestens 10 % der Arbeitnehmer:innen.
Umgerechnet auf Vollzeitäquivalente (FTE) waren dies 2024 durchschnittlich 14.926 Arbeitnehmer:innen. Die repräsentativste Zahl in unseren Abschlüssen entspricht der Personenzahl der Arbeitnehmer:innen zum 31. 12. 2024 von 15.801 (siehe Lagebericht).
Informationen über Arbeitnehmer:innen bei Bechtle nach Art des Vertrags, aufgeschlüsselt nach Geschlecht (Personenzahl) per 31. 12. 2024
| weiblich | männlich | sonstige1 | keine Angaben | insgesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| Zahl der Arbeitnehmer:innen2 | 4.503 | 11.298 | 0 | 0 | 15.801 |
| Zahl der Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen | 4.136 | 10.309 | 0 | 0 | 14.445 |
| Zahl der Arbeitnehmer:innen mit befristeten Arbeitsverträgen | 136 | 332 | 0 | 0 | 468 |
| Zahl der Abrufkräfte | 23 | 35 | 0 | 0 | 58 |
| Zahl der Vollzeitkräfte | 3.361 | 10.591 | 0 | 0 | 13.952 |
| Zahl der Teilzeitkräfte | 1.142 | 707 | 0 | 0 | 1.849 |
1 Geschlecht gemäß den eigenen Angaben der Arbeitnehmer:innen
2 Die Anzahl der Arbeitnehmer:innen beinhaltet keine Aushilfen.
2024 haben 2.437 Personen Bechtle im Rahmen von Austritten verlassen, dies entspricht einer Fluktuationsquote von 15 %. Im Rahmen von Arbeitnehmerkündigungen waren es 1.408 Austritte, anhand dieser Kennzahl berechnen wir unsere unternehmensspezifische Fluktuationsquote, die bei 9,1 % lag. Damit haben wir unser internes HR-Ziel, unter 10 % zu bleiben, erreicht.
Unternehmensspezifische Fluktuationsquote1 insgesamt und nach Geschlecht (im Verhältnis zu der Anzahl der Arbeitnehmer:innen zum Stichtag 31.12.2024) in %
| 2024 | 2023 | 2022 | 2021 | 20203 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Fluktuationsquote Frauen2 | 8,8 | 9,1 | 10,1 | 7,5 | |
| Fluktuationsquote Männer2 | 9,2 | 9,1 | 11,2 | 9,8 | |
| Fluktuationsquote gesamt | 9,1 | 9,1 | 10,9 | 9,1 | 7,2 |
1 Die unternehmensspezifische Fluktuationsquote berechnet sich anhand der Anzahl der Arbeitnehmerkündigungen
2 Unternehmensspezifische Angabe, benötigt für Ratings und Audits
3 Aufschlüsselung nach Geschlecht erfolgt ab dem Geschäftsjahr 2021
Diversitätskennzahlen
Die folgende Tabelle zeigt die Geschlechterverteilung auf der obersten Führungsebene.
Frauenanteil in Kontrollorganen und Führungsfunktionen
| Zielvorgabe | 2024 | 2023 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl | in % | Anzahl | in % | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Aufsichtsrat* | per Gesetz 30 % | 6 | 37,5 | 6 | 37,5 |
| Vorstand* | mindestens eine Person | 1 | 25 | 0 | 0 |
| Erste Führungsebene unter Vorstand | 22 % | 2 | 13,3 | 0 | 0 |
| Zweite Führungsebene unter Vorstand* | 25 % | 15 | 11,7 | 14 | 11,2 |
| 2022 | 2021 | 2020 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl | in % | Anzahl | in % | Anzahl | in % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Aufsichtsrat* | 4 | 33,3 | 4 | 33,3 | 4 | 33,3 |
| Vorstand* | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Erste Führungsebene unter Vorstand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zweite Führungsebene unter Vorstand* | 14 | 10,7 | - | 7,8 | - | 8,7 |
* Freiwillige Angabe
* Freiwillige Angabe
Die folgende Tabelle zeigt die Altersverteilung bei Bechtle nach Altersgruppen.
Verteilung der Arbeitnehmer:innen nach Altersgruppen
| 2024 | 2023 | 2022 | 2021 | 2020 | |
|---|---|---|---|---|---|
| < 30 Jahre | 3.818 | 3.800 | 3.586 | 3.274 | 3.111 |
| < 50 Jahre | 8.232 | 7.883 | 7.265 | 6.682 | 6.326 |
| ≥ 50 Jahre | 3.751 | 3.476 | 3.195 | 2.924 | 2.743 |
| Gesamt | 15.801 | 15.159 | 14.046 | 12.880 | 12.180 |
Angemessene Entlohnung
Unsere Arbeitskräfte enthalten alle eine mit den geltenden Referenzwerten im Einklang stehende angemessene Entlohnung.
Menschen mit Behinderung
Bei Bechtle waren zum Stichtag 31.12.2024 1,8 % Arbeitnehmer:innen mit Schwerbehinderung beschäftigt. Für Österreich und das Vereinigte Königreich haben wir aufgrund fehlender Daten die Vorjahreswerte als Schätzwerte übernommen.
Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
Rund 14 % der Arbeitskräfte des Unternehmens sind vom Managementsystem gemäß der ISO-Norm 45001 für Gesundheit und Sicherheit abgedeckt. Wir haben Maßnahmen implementiert, um die arbeitsrechtlichen Vorschriften für die Arbeitnehmer:innen in den weiteren Gesellschaften sicherzustellen.
Anzahl meldepflichtiger Arbeitsunfälle und arbeitsbedingter Verletzungen bei Bechtle
| 2024 | |
|---|---|
| Anzahl meldepflichtiger Arbeitsunfälle2 | 39 |
| Anzahl meldepflichtiger Wegeunfälle2 | 32 |
| Unfallquote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle auf 1.000.000 Arbeitsstunden1 | 1,77 |
| Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen | 0 |
| Anzahl arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen)3 | 0 |
| Anzahl dokumentierter arbeitsbedingter Verletzungen3 | 98 |
1 Aufgrund fehlender Verfügbarkeit konzernweiter Daten wurde die Unfallquote für Deutschland als Schätzwert für die Gesamtquote von Bechtle verwendet.
2 Bei der Anzahl meldepflichtiger Arbeitsunfälle und Anzahl meldepflichtiger Wegeunfälle haben wir aufgrund fehlender Daten für Österreich, das Vereinigte Königreich und Frankreich die Vorjahreswerte als Schätzwerte verwendet.
3 Freiwillige Angabe
Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)
Konzernweit haben wir 2024 ein unbereinigtes Gender Pay Gap von 19 % ermittelt. Diese Zahl spiegelt die durchschnittlichen Gehaltsunterschiede zwischen männlichen und weiblichen Angestellten wider, ohne dabei jedoch strukturelle Faktoren wie Position, Berufserfahrung oder andere zu berücksichtigen. Bei der Berechnung wurde aus der 2024 ausbezahlten Vergütung (fixe und variable Gehaltsbestandteile, geldwerter Vorteil Firmenfahrzeug, Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland) aller Arbeitnehmer:innen inklusive Auszubildende (ohne Organe, Praktikanten, Aushilfen, etc.) ein durchschnittlicher Stundenlohn für Männer und Frauen ermittelt und in Relation zueinander gesetzt. Für die internationalen Gesellschaften haben wir den geldwerten Vorteil für Firmenwagenüberlassungen anhand der für Deutschland ermittelten Werte geschätzt. Da wir diese Kennzahl für das Geschäftsjahr 2024 erstmals berechnet haben, haben wir noch keine Maßnahmen entwickelt. Als das Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der am höchsten bezahlten Einzelperson zum Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Arbeitnehmenden ohne die höchstbezahlte Person, haben wir 84 ermittelt. Hierfür wurde die in 2024 ausbezahlte Vergütung des Vorstandsvorsitzenden (Person mit der höchsten Vergütung) inklusive dem geldwerten Vorteil der Firmenwagenüberlassung mit dem Median der ausbezahlten Vergütung aller Arbeitnehmer:innen inklusive Auszubildende (ohne Organe, Praktikanten, Aushilfen, etc.) ins Verhältnis gesetzt.
Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
Im Geschäftsjahr 2024 wurden neun Meldungen von uns dem Themenbereich Diskriminierung zugeordnet. Insgesamt gingen über die Compliance Hotline zwölf Meldungen ein. In diesem Zusammenhang gab es keine wesentlichen Geldbußen, Sanktionen oder Schadensersatzzahlungen. Die Compliance Abfrage bei den Gesellschaften und Zentralbereichen für das Geschäftsjahr 2024, die Meldungen außerhalb der Hotline erfassen, wurde im Februar 2025 gestartet. Ein vollständiger Rücklauf der Meldungen ist für Mitte 2025 erwartet.
Im Laufe des Berichtsjahres haben wir keine Kenntnis von schwerwiegenden Fällen in Bezug auf Menschenrechte, insbesondere Zwangs- oder Kinderarbeit erlangt. Es wurden auch keine Geldbußen, Sanktionen oder Schadensersatzzahlungen in diesem Zusammenhang an uns gestellt.
ARBEITSKRÄFTE IN DER WERTSCHÖPFUNGSKETTE
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
In unserer Wesentlichkeitsanalyse haben wir die in der folgenden Tabelle dargestellten negativen Auswirkungen sowie ein wesentliches Risiko im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette identifiziert. Weitere Ausführungen zu diesen IROs finden sich auf S. 126 f.
| Arbeitsbedingungen: Sichere Beschäftigung | Negative Auswirkung auf die Gesundheit der Arbeitskräfte in der Rohstoffgewinnung durch fehlende Arbeitssicherheit |
| Negative Auswirkung auf die Gesundheit und Gefährdung des Lebens der Arbeitskräfte in der Rohstoffgewinnung durch Gewaltherrschaft | |
| Risiko von Strafzahlungen bei Nichteinhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) | |
| Arbeitsbedingungen: Gesundheitsschutz und Sicherheit | Negative Auswirkung auf die Gesundheit der Arbeitskräfte in der Rohstoffgewinnung durch die toxischen Emissionen beim Rohstoffabbau |
| Negative Auswirkung auf die Gesundheit der Arbeitskräfte in der Hardwareherstellung durch fehlende Arbeitssicherheit | |
| Negative Auswirkung auf das Wohlbefinden und die Gesundheit der Arbeitskräfte in der Rohstoffgewinnung durch fehlenden Arbeitsschutz | |
| Negative Auswirkung auf die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitskräfte in der Hardwareherstellung durch ein gewaltsames Umfeld in den Fabriken | |
| Sonstige arbeitsbezogene Rechte: Kinderarbeit | Negative Auswirkung auf die Gesundheit und die körperliche und seelische Entwicklung der betroffenen Kinder durch den Einsatz von ausbeuterischer und gefährlicher Kinderarbeit in der Rohstoffgewinnung |
Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
Als Handelspartner haben wir nur begrenzten Einfluss auf die vor- und nachgelagerte Lieferkette; mit ausgewählten unmittelbaren Lieferanten (Tier 1) arbeiten wir jedoch eng zum Thema Nachhaltigkeit zusammen. Um den Schutz der Menschenrechte sowie der Umwelt gemeinsam voranzubringen, haben wir verschiedene Konzepte entwickelt. Als Referenzrahmen hierfür verwenden wir den Verhaltenskodex für Lieferanten von Gütern und Dienstleistungen.
Verhaltenskodex für Lieferanten von Gütern und Dienstleistungen. Als international operierender Konzern achtet Bechtle die Grundsätze der internationalen Charta der Menschenrechte, die zehn UN-Leitprinzipien, die Prinzipien des UN Global Compact, die Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie die Arbeits- und Sozialstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und das Prinzip der Sozialpartnerschaft, die im Verhaltenskodex für Lieferanten von Gütern und Dienstleistungen (im Folgenden Lieferantenkodex genannt) explizit genannt werden. Wir lehnen Kinder- und Zwangsarbeit strikt ab. Zum Thema Menschenhandel stellt der Lieferantenkodex implizite Bezüge her und nennt u. a. das Verbot von Zwangsarbeit sowie moderner Sklaverei. Des Weiteren umfassen die genannten internationalen Standards den Schutz vor Menschenhandel.
Wir erwarten von unseren Lieferanten daher, dass sie sich jeweils in Übereinstimmung mit den für sie anwendbaren Rechtsvorschriften und an die vorgenannten Standards halten, dass sie die international proklamierten Menschenrechte achten und sich an alle von der ILO verfassten Übereinkommen und Standards halten, vor allem hinsichtlich der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Der Lieferantenkodex ist deshalb integraler Bestandteil der Geschäftsbeziehung zwischen uns und unseren Lieferanten, er wurde 2014 erstmals veröffentlicht und 2022 umfassend aktualisiert. Seit 2022 nutzen wir das Lieferantenbewertungstool EcoVadis, mit dem wir anhand eines dokumentenbasierten Audits die Einhaltung der Sozial- und Umweltstandards unserer Lieferanten nachvollziehen können. Darüber hinaus behalten wir uns das Recht vor, Compliance Audits bei unseren Lieferanten durchzuführen und greifen dabei auf verschiedene Kontrollmaßnahmen zurück - unter anderem die Zusammenarbeit mit der NGO Electronics Watch. Über unser Whistleblower-System sind im Berichtsjahr keine Fälle von Nichteinhaltung der Standards in der Wertschöpfungskette eingegangen.
In Bezug auf unsere identifizierten wesentlichen Auswirkungen verdeutlichen wir im Lieferantenkodex unsere bis an den Beginn der Wertschöpfungskette reichende unternehmerische Verantwortung. Da wir mit IT-Produkten handeln, zu deren Herstellung Konfliktmaterialien benötigt werden, erwarten wir, dass die Rohstoffbeschaffung am Beginn der Lieferkette verantwortungsvoll erfolgt und sie nicht zu Menschenrechtsverletzungen, zu Korruption, der Finanzierung bewaffneter Gruppen oder ähnlichen negativen Auswirkungen in den Konfliktregionen beiträgt. Gleiches gilt für die IT-Produktion, die vornehmlich in China stattfindet.
Der Lieferantenkodex gilt grundsätzlich für alle unsere Lieferanten von Gütern und Dienstleistungen und bezieht sich auf unsere gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette.
Einige Partner haben eigene Leitlinien vorgelegt, die dem Kodex von Bechtle in seinen wesentlichen Forderungen entsprechen. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 hatten 216 Lieferanten und Hersteller einen Bechtle Lieferantenkodex über den zentralen Einkauf unserer Servicegesellschaft Bechtle Logistik & Service unterzeichnet. Insgesamt macht dies so einen Anteil von 90,53 % des Einkaufsvolumens in Deutschland aus.
Der Lieferantenkodex wurde verantwortlich durch die Abteilung Recht & Compliance anhand der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes erarbeitet, in dem die Interessen der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette per se berücksichtigt sind. Für die Zusammenarbeit mit den Lieferanten und das Einholen der Comittments ist das Lieferantenmanagement zuständig. Auf oberster Ebene der Organisation war bis Ende Januar 2024 der Vorstandsvorsitzende verantwortlich für Recht & Compliance und das Lieferantenmanagement. Letzteres fällt seit Februar in den Verantwortungsbereich einer Vorstandskollegin. Der Lieferantenkodex in seiner aktuellen Version wurde vom Gesamtvorstand verabschiedet. Für die Umsetzung ist das Lieferantenmanagement in Zusammenarbeit mit der Abteilung Recht & Compliance verantwortlich.
Neben den zuvor genannten Grundsätzen der internationalen Charta der Menschenrechte, des UN Global Compact, der OECD und der ILO verpflichten wir unsere Lieferanten im Rahmen des Verhaltenskodex zur Einhaltung aller in ihren Ländern relevanten Gesetze und Regelungen. Der Lieferantenkodex ist öffentlich über unsere Website verfügbar.
Der Lieferantenkodex schreibt ferner fest, dass uns ein Lieferant unverzüglich informieren muss, sobald er Kenntnis oder begründete Anhaltspunkte dahingehend hat, dass er selbst oder ein Unterauftragnehmer bzw. Vorlieferant gegen die Grundsätze und Maßstäbe verstoßen hat. Weiterhin hat uns der Lieferant über die Korrekturmaßnahmen zu informieren, die er getroffen hat, um sicherzustellen, dass der Lieferantenkodex eingehalten wird. Zudem ist er verpflichtet, bei einem (drohenden) Verstoß gegen die formulierten Grundsätze und Maßstäbe in seinem eigenen Geschäftsbereich unverzüglich geeignete Abhilfemaßnahmen zu treffen bis hin zur Beendigung des Verstoßes.
Wenn nach unserer Überzeugung der Lieferant auch in absehbarer Zeit den Verstoß nicht abstellen kann, wird er mit unserer Unterstützung unverzüglich einen Plan zur Verhinderung, Beendigung oder Minimierung des Pflichtenverstoßes erstellen. Der Plan muss insbesondere konkrete Maßnahmen, Zwischenziele, einen Zeitplan und verantwortliche Personen in der Organisation des Lieferanten enthalten. Der Lieferant hat den Maßnahmenplan unverzüglich umzusetzen und uns dabei zu unterstützen, unseren eigenen, in diesem Zusammenhang bestehenden gesetzlichen Anforderungen nachzukommen.
Für den Fall, dass sich tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Vorlieferant oder Auftragnehmer des Lieferanten gegen oben genannte Grundsätze und insbesondere die dabei formulierten menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflichten verstoßen hat, wird der Lieferant uns durch angemessene Maßnahmen dabei unterstützen, gegen den Verursacher geeignete Präventionsmaßahmen, wie etwa Kontrollen, Maßnahmen zur Vorbeugung und Vermeidung eines Risikos zu ergreifen oder branchenspezifische bzw. -übergreifende Initiativen zu starten. Bechtle ist berechtigt, die Geschäftsbeziehung mit dem Lieferanten während der Maßnahmen zur Risikominimierung bzw. Beendigung des Verstoßes zeitweise auszusetzen. Bechtle wird nicht bei jedem Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex die Geschäftsbeziehung mit dem Lieferanten sofort abbrechen, sofern der Wille zur Verbesserung der Situation gemäß einem vereinbarten Plan erkennbar ist. Wenn bei wiederholten oder sehr schwerwiegenden Verstößen allerdings keine hinreichende Verbesserung der Situation erkennbar ist, behalten wir uns vor, die Geschäftsbeziehung nicht fortzusetzen und die bestehenden Verträge außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen
Unsere Position innerhalb der Wertschöpfungskette erschwert uns die unmittelbare Kommunikation zu den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, da uns in der Regel keine Informationen über Produktionsstätten, Rohstoffgewinnung oder Kontaktdaten vorliegen. Um die Standpunkte dieser Menschen dennoch etwa in Nachhaltigkeitsrisikoanalyse oder Lieferkettenmonitoring zu berücksichtigen, nutzen wir Recherchen von NGOs. Dazu gehören Berichte von Electronics Watch, von Human Rights Watch, Weed und das Business & Human Rights Resource Centre. Die letzte ausführliche Recherche fand im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse statt.
Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können
Für Hinweisgebende gibt es eigens von Bechtle eingerichtete Kanäle. Mitarbeitende von Bechtle und Externe können das Compliance Board für die Meldung relevanter Compliance Verstöße, inklusive Menschenrechtsverletzungen, über eine Telefonhotline oder alternativ über einen gesonderten E-Mail-Account vertraulich erreichen. Diese Möglichkeiten stehen auch Dritten zur Verfügung. Eine Beschreibung des Whistleblower-Systems sowie die Kontaktdaten stehen auf der Website des Unternehmens. Im Lieferantenkodex äußern wir die Erwartung, dass unser jeweiliger Partner "sicherstellt, dass die Mitarbeitenden des Lieferanten, Vorlieferanten und der Unterauftragnehmer, die mit den Belangen von Bechtle in Berührung kommen, die Anforderungen dieses Lieferantenkodex kennen." Im Lieferantenkodex ist die Whistleblower-Hotline, inklusive Kontaktdaten, in einem separaten Abschnitt beschrieben. Die Whistleblower-Hotline wurde im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetztes 2023 eingeführt, da es bisher noch keine Meldungen von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette über diesen Kanal gab, besitzen wir keine Erfahrungswerte. Im Berichtsjahr wurden keine schwerwiegenden Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalt der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette über diesen Kanal gemeldet.
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
Der Lieferantenkodex ist das grundlegende Werkzeug unserer Maßnahme, die negative Auswirkungen verhindern, abmildern oder verbessern soll. Der Lieferantenkodex wurde bereits weiter vorne beschrieben, da Konzept und Maßnahme eng verwoben sind. Die aktuelle Version des Lieferantenkodex' wird kontinuierlich weiter ausgerollt und neuen Lieferanten zur Unterzeichnung vorgelegt, auch im Geschäftsjahr 2024. Der Lieferantenkodex bildet die Basis für weitere Maßnahmen, die in die tiefere, vorgelagerte Wertschöpfungskette reichen.
2022 haben wir einen Prozess zur systematischen Überprüfung der ökologischen und sozialen Verantwortung unserer unmittelbaren Lieferanten und Hersteller über das dokumentenbasierte Audit von Ecovadis etabliert. Zum Stand vom 25. 02. 2025 waren 158 Unternehmen in die Bewertung aufgenommen. Dieser Prozess wird im nächsten Geschäftsjahr überprüft, angepasst oder bei Bedarf neu etabliert, insbesondere bezüglich der systematischen Durchführung von Lieferantenentwicklungsgesprächen. Mittels der Evovadis Score Cards können wir kontinuierlich die Wirksamkeit prüfen und nachvollziehen, ob unsere Lieferanten die Kriterien unseres Kodex' einhalten und gleichzeitig dem Risiko der Nichteinhaltung des LkSG und etwaiger Strafzahlungen entgegenwirken. Im Berichtsjahr 2024 wurden fehlende Maßnahmen identifiziert und werden im folgenden Geschäftsjahr umgesetzt. Lieferanten, die sich nicht bewerten lassen möchten oder die Mindeststandards von EcoVadis nicht erreichen, werden wir Lieferantenentwicklungsgespräche anbieten, um ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten in den Bereichen Umwelt und Soziales voranzubringen.
Im Berichtsjahr wurde im Vendor Management begonnen, eine Nachhaltige Beschaffungsstrategie zu erarbeiten, die im ersten Halbjahr 2025 verabschiedet werden soll. Diese ist für den ganzen Konzern anzuwenden. Ziel für 2025 ist es, auf Grundlage der neuen Nachhaltigen Beschaffungsstrategie weitere Maßnahmen zu definieren Es kann einige Zeit dauern, die negativen Auswirkungen zu verstehen und nachzuvollziehen, wie das Unternehmen durch die Arbeitskräfte in seiner Wertschöpfungskette mit ihnen in Verbindung gebracht werden kann, und um geeignete Reaktionen zu ermitteln und sie in die Praxis umzusetzen. Da wir uns kontinuierlich verbessern möchten, haben wir uns bis 2026 als Ziel gesetzt, allgemeine und spezifische Ansätze zur Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen sowie Initiativen, die zu zusätzlichen positiven Auswirkungen beitragen sollen, zu entwickeln.
Durch unseren verpflichtenden Verhaltenskodex für Lieferanten möchten wir vermeiden, dass wir durch unsere eigenen Praktiken wesentliche negative Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette haben oder dazu beitragen, indem wir unsere Lieferanten inklusive ihrer Lieferanten zur Einhaltung der darin beschriebenen Anforderungen verpflichten.
Um die hier beschriebenen Ziele und Maßnahmen umzusetzen, stellt die Führungsebene entsprechende Mittel zur Verfügung, etwa die Kosten für die Lieferantenbewertung mittels EcoVadis, dem IQ Risk Tool von EcoVadis und die damit befasste Stelle im Vendor Management. Zum Januar 2025 wurde die Leitung des zentralen Nachhaltigkeitsmanagements von einer auf drei gleichberechtigte Führungspersonen (mit einem FTE von 2,25) erweitert. Eine Führungskraft bearbeitet explizit die strategische Ausgestaltung des Handlungsfelds Ethisches Wirtschaften. Weitere Fachbereiche, wie die Abteilung Recht oder das Risikomanagement sind ebenfalls mit Menschenrechtsthemen in der Wertschöpfungskette befasst und erhalten entsprechende personelle und sachbezogene Ressourcen.
KENNZAHLEN UND ZIELE
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Zum aktuellen Zeitpunkt haben wir, wie weiter vorne im Rahmen der neuen nachhaltigen Beschaffungsstrategie beschrieben, keine terminierten und ergebnisorientierten Ziele im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in unserer Wertschöpfungskette festgelegt. Im Geschäftsjahr 2024 wurde die Wirksamkeit nicht unabhängig der Ziele gemessen.
BETROFFENE GEMEINSCHAFTEN
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
In unserer Wesentlichkeitsanalyse haben wir tatsächliche negative Auswirkungen in unserer vorgelagerten Wertschöpfungskette festgestellt. Weitere Informationen zu den IROs finden sich auf S. 127 ff.
Wesentliche, negative Auswirkungen betroffener Gemeinschaften
| Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Gemeinschaften: angemessene Ernährung | Negative Auswirkung: Einsatz von Chemikalien bei der Metallgewinnung |
| Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Gemeinschaften: Wassereinrichtungen | Negative Auswirkung: Wasserverknappung durch Rohstoffgewinnung |
| Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Gemeinschaften: sicherheitsbezogene Auswirkungen | Negative Auswirkung: Toxische Emissionen beim illegalen, unsachgemäßen Recycling von Akkus. |
| Negative Auswirkung: Toxische Emissionen beim illegalen, unsachgemäßen Recycling von Elektroschrott. | |
| Negative Auswirkung: Toxische Emissionen bei der Rohstoffgewinnung. | |
| Rechte indigener Völker: kulturelle Rechte | Negative Auswirkung: Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit von Gemeinschaften und der Rechte indigener Völker bei der Rohstoffgewinnung |
Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften
Menschenrechte sind unveräußerliche und unteilbare Rechte, die jedem Menschen zustehen. Neben eigenen Arbeitskräften und Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette schließt Bechtle dabei auch den Schutz der Rechte betroffener Gemeinschaften und indigener Völker ein. Die Einhaltung der Menschenrechte hat Bechtle im folgenden Grundlagendokument verankert:
Unser Verhaltenskodex für Lieferanten von Gütern und Dienstleistungen (im Folgenden Lieferantenkodex genannt) bezieht sich in mehreren Punkten darauf, wie negative Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und dadurch implizit auch indigene Völker entlang der Wertschöpfungskette vermieden werden sollen. Ausführliche Informationen zum Lieferantenkodex finden sich auf S. 164 ff.
Im Laufe des Jahres 2025 möchten wir prüfen, inwiefern wir betroffene Gemeinschaften und indigene Völker umfassender in unsere Konzepte einbeziehen können. Bechtle verpflichtet sich beispielsweise zur Einhaltung international anerkannter Menschenrechte, einschließlich der Prinzipien des UN Global Compact und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Dies umfasst den Schutz der Rechte indigener Völker. Der Kodex betont ebenfalls die Einhaltung der Arbeits- und Sozialstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die auch den Schutz der Rechte von Arbeitnehmenden in betroffenen Gemeinschaften sicherstellen sollen. Entlang der Wertschöpfungskette, etwa im Bereich der Rohstoffgewinnung oder bei der Entsorgung von Produkten, sind indigene Gemeinschaften oft besonders betroffen. Daher verpflichtet der Verhaltenskodex unsere Lieferanten, umweltbezogene Rechtsvorschriften einzuhalten und negative Umweltauswirkungen zu minimieren.
Um die Einhaltung der im Lieferantenkodex genannten Punkte prüfen sowie Abhilfemaßnahmen treffen zu können, unterziehen wir unsere Lieferanten einem dokumentenbasierten Audit über EcoVadis. Über unser Meldesystem wurden 2024 keine Fälle in Bezug auf betroffene Gemeinschaften und insbesondere indigene Völker gemeldet. Eine ausführliche Beschreibung des Meldekanals findet sich im Kapitel Governance-Informationen, S. 175 f.
Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen
Wir haben im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse betroffene Gemeinschaften identifiziert und über Recherchen ihre Standpunkte, Interessen und Rechte evaluiert. Im Laufe des Jahres 2025 möchten wir einen Prozess aufsetzen, der es uns ermöglicht, betroffene Gemeinschaften oder glaubwürdige Stellvertretende konkret hinsichtlich negativer, wesentlicher Auswirkungen einzubeziehen sowie die Art und Häufigkeit bestimmen. Darüber hinaus sollen Instrumente entwickelt werden, die es möglich machen, die Wirksamkeit zu bewerten. Das Projekt soll verantwortlich von der Stabsstelle Nachhaltigkeitsmanagement in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung Recht durchgeführt werden. Das Nachhaltigkeitsmanagement berichtet direkt an die für das Ressort Nachhaltigkeit verantwortliche Vorständin.
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können
Bei Bechtle ist der Lieferantenkodex der zentrale Ansatz, wesentliche, negative Auswirkungen zu vermeiden oder bei Bedarf Abhilfe zu schaffen. Dieses Vorgehen schließt betroffene Gemeinschaften und indigene Völker ein. Der Lieferantenkodex ist im Kapitel Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, S. 164 ff., näher beschrieben.
Betroffenen Gemeinschaften steht unser Hinweisgebersystem zur Verfügung, das eine anonyme, vertrauliche und sichere Kommunikation mit dem Untersuchungsteam der Compliance Abteilung bei Bechtle ermöglicht. Im Lieferantenkodex äußern wir die Erwartung, dass unser jeweiliger Partner "sicherstellt, dass die Mitarbeitenden des Lieferanten, Vorlieferanten und der Unterauftragnehmer, die mit den Belangen von Bechtle in Berührung kommen, die Anforderungen dieses Lieferantenkodex kennen." Wie wir die Hinweise bearbeiten und verfolgen sowie die Wirksamkeit feststellen, ist in Kapitel Governance-Informationen, S. 175 ff., im Rahmen des Compliance Systems näher beschrieben. Wir gehen jedem gemeldeten Hinweis nach und sorgen dabei insbesondere dafür, dass der bzw. die jeweilige Hinweisgeber:in keinerlei Repressalien oder sonstige Nachteile aufgrund der Nutzung des Hinweisgebersystems befürchten muss. Allerdings liegen uns für diesen 2023 im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz etablierten Meldekanals in Bezug aus Meldungen aus betroffenen Gemeinschaften noch keine Erfahrungswerte vor.
Im Geschäftsjahr 2024 wurden uns über das Hinweisgebersystem keine schwerwiegenden Probleme oder Vorfälle im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften gemeldet. Abhilfemaßnahmen für tatsächliche Auswirkungen hat Bechtle daher nicht ergriffen.
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Abgeleitet vom Lieferantenkodex haben wir in der Vergangenheit als Maßnahme das Monitoring unserer Lieferanten durch das dokumentenbasierte Auditverfahren durch EcoVadis eingeführt. Über die Scorecards, die die Bewertung von EcoVadis darlegen, können wir im Laufe der Zeit Verbesserungen feststellen und so die Wirksamkeit des Kodex' nachvollziehen. Des Weiteren planen wir als Abhilfemaßnahme Lieferantenentwicklungsgespräche für solche Partner, die den Standards von EcoVadis nicht entsprachen oder keine Auditierung vornehmen mochten. Weitere Informationen zum Einsatz von EcoVadis zur Lieferantenbewertung finden sich im Kapitel Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, S. 164 ff.
Ausgehend von der in Arbeit befindlichen neuen nachhaltigen Beschaffungsstrategie sollen im Laufe des Jahres 2025 weitere Maßnahmen definiert werden. Wir streben an, die Beziehungen zu den betroffenen Gemeinschaften mittels eines indirekten Austausches systematisch aufzubauen. Des Weiteren - sofern dies uns als Händler in unserer Position der Wertschöpfungskette möglich ist -, die Umweltbelastung in unserer vorgelagerten Wertschöpfungskette zu reduzieren und die soziale Infrastruktur in den betroffenen Gebieten zu stärken.
Dabei werden wir auch die wesentlichen, negativen Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften bei der Entwicklung von Maßnahmen berücksichtigen. Bechtle hat im Geschäftsjahr 2024 keine spezifischen Maßnahmen oder Initiativen ergriffen, die darauf abzielen, positive Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften zu erreichen. Wir haben die negativen Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften in unserem Nachhaltigkeitsrisikomanagementverfahren, das im Kapitel Allgemeine Informationen, S. 111 f. beschrieben ist, berücksichtigt und mit dem zentralen Risikomanagement verbunden. Weitere Informationen zum zentralen Risikomanagement sind im Lagebericht nachzulesen.
Welches Verfahren angewendet werden soll, um Maßnahmen zu identifizieren, zu definieren und zu priorisieren, steht zum Redaktionsschluss dieses Berichts noch nicht fest. Grund hierfür ist die noch nicht verabschiedete nachhaltige Beschaffungsstrategie.
Die von uns identifizierten wesentlichen, negativen Auswirkungen hinsichtlich betroffener Gemeinschaften liegen in Ländern, in denen wir keine Standorte betreiben und liegen im Tier-n-Bereich der tieferen Lieferkette. Unsere unmittelbaren Praktiken wirken sich insofern nicht unmittelbar auf diese Gemeinschaften aus.
Zum Januar 2025 wurde die Leitung des zentralen Nachhaltigkeitsmanagements von einer FTE auf 2,25 FTE (drei Personen) erweitert. Einer Führungsrolle wurde das Thema ethisches Wirtschaften zugeordnet.
KENNZAHLEN UND ZIELE
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Zum Berichtsjahr 2024 hat Bechtle keine ergebnis- und zielorientierten Ziele mit Bezug auf betroffene Gemeinschaften und indigene Völker festgelegt. Dennoch streben wir an, unsere Nachhaltigkeitsinitiativen weiter auszubauen, die Zusammenarbeit mit betroffenen Gemeinschaften zu intensivieren und die Ausarbeitung von konkreten Zielen zu prüfen. Es wurde im Geschäftsjahr noch keine Frist zur Zielsetzung festgelegt, diese wird in Verknüpfung mit konkreten Maßnahmen im folgenden Geschäftsjahr festgelegt. Risikobewertungen und Wirksamkeitskontrollen bestehender Verfahren (wie die EcoVadis-Bewertungen) werden im folgenden Geschäftsjahr definiert (insbesondere bezüglich der Wirksamkeitskontrolle und der Zieldefinition).
VERBRAUCHER UND ENDNUTZER
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
In unserer Wesentlichkeitsanalyse konnten wir für das Thema Verbraucher und Endnutzer eine negative Auswirkung im Unter-Unterthema informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und Endnutzer sowie eine Chance im Unter-Unterthema informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und Endnutzer identifizieren. Folgende Tabelle zeigt diese im Überblick. Weitere Informationen zu den IROs finden sich auf S. 130 f.
| Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und / oder Endnutzer (Datenschutz) | Negative Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit unserer Kunden durch den Verlust der Informationssicherheit |
| Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und / oder Endnutzern | Chance für den Vertrieb von IT-Security Produkten und Dienstleistungen |
Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern
Bei den Konzepten im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern unterscheiden wir thematisch in die Bereiche Informationssicherheit und Datenschutz hinsichtlich der negativen Auswirkung und Vertrieb bezogen auf die wesentliche Chance.
Informationssicherheit und Datenschutz sind eng miteinander verknüpft, dennoch gibt es eine Reihe von Unterschieden, die wir auch in der strategischen sowie operativen Behandlung der Themen berücksichtigen müssen. Folgende Tabelle zeigt dies im Überblick:
| Datenschutz | lnformationssicherheit | |
|---|---|---|
| Gesetzliche Grundlage | DSGVO, BDSG, TTDSG | ggf. IT-SIG 2, NIS 2, ... |
| Schutz von | Grundrechte und Grundfreiheiten | Infrastrukturen, Unternehmen |
| Beauftragter | DSB | ISB, CISO |
| Legitimation | Art. 37-39 DSGVO | Ansätze z. T. in den Normen (ISO 27002) |
| Aufsichtsbehörden | 17 Landesbehörden + Bund | BSI |
Quelle: eigene Darstellung
Um die oben genannte wesentliche negative Auswirkung zu vermeiden, messen wir Präventivmaßnahmen eine große Bedeutung bei. Dazu haben wir für die Geschäftstätigkeit von Bechtle konzernweit verbindliche Leitlinien (Grundsätze) und Richtlinien (Rahmenwerke) zur Informationssicherheit und zum Datenschutz implementiert. Sie sind wichtiger Bestandteil des auf der ISO-Norm 27001 basierenden Informationssicherheitskonzepts und des auf den Vorgaben der EU-DSGVO Verordnung basierenden Datensicherheitskonzepts der zentralen Bechtle IT. Die Dokumente sind konzernweit über das Intranet zugänglich und sollen dazu beitragen, alle Bechtle Mitarbeitenden für die Grundsätze von Datenschutz, Informationssicherheit, Wahrung der Vertraulichkeit und anderer wichtiger Vorgaben zu informieren und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu sichern. Dazu gehören neben anderen die zentrale Informationssicherheitsleitlinie, die zentrale Richtlinie "IT Compliance" sowie die Mitarbeitendenrichtlinie "Informationssicherheit". Zum Thema Datenschutz die Datenschutzrichtlinie und die allgemeingültigen Schulungsunterlagen zur EU-DSGVO.
Im Rahmen der Zertifizierung des Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach DIN EN ISO 27001 und TISAX wird durch die geforderte jährliche Erstellung und Aktualisierung des ISMS Management Reviews garantiert, dass der Vorstand bzw. die jeweiligen Geschäftsführenden der zertifizierten Gesellschaften eingebunden sind. Die Bechtle IT, organisatorisch in der Bechtle AG platziert, ist als zentrale, verantwortliche Funktion für Informationssicherheit und Datenschutz für Bechtle nach DIN EN ISO 27001 zertifiziert. Zum 31. Dezember 2024 waren darüber hinaus weitere 15 Gesellschaften im In- und Ausland nach ISO 27001 und sechs nach TISAX zertifiziert, das entspricht, berechnet auf die Anzahl der Mitarbeitenden, einer prozentualen Zertifikatsabdeckung von 46,7 %.
Um der Informationssicherheit für uns und unsere Kunden mehr Gewicht zu verleihen, wurde das Konzept insofern erweitert, als dass im April 2024 die Stelle eines Chief Information Security Officer (CISO) geschaffen wurde, der direkt an den Chief Technology Officer (CTO) berichtet und ebenfalls den Datenschutz verantwortet. Der CTO bekleidet ein Bereichsvorstandsmandat und berichtet an den Vorstand. CTO und CISO besitzen beide die Richtlinienkompetenz, um die notwendigen Vorgaben im Unternehmen zu definieren und einzufordern. Die Beauftragten für Datenschutz und die für Informationssicherheit sind in allen Gesellschaften als Stabsstellen direkt an die Geschäftsführenden angebunden.
Datenschutz und Informationssicherheit stehen eng mit den Menschenrechten unserer Kunden in Verbindung, da sie zentrale Aspekte des Schutzes der individuellen Privatsphäre, der Meinungsfreiheit und der informationellen Selbstbestimmung betreffen. Geregelt ist dies über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UDHR), Artikel 12, und Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Datenschutzgesetze wie die DSGVO setzen dieses Recht konkret um und stellen sicher, dass personenbezogene Daten nur mit Zustimmung und unter klar definierten Bedingungen verarbeitet werden. Unsere Leit- und Richtlinien zum Datenschutz sollen die Einhaltung des Gesetzes und somit auch die implizit inkludierten Menschenrechte unserer Kunden gewährleisten. Indem wir darauf achten, dass unsere Konzepte bekannt sind und eingehalten werden, achten wir implizit auch die Menschenrechte. In unserer E-Learning-Schulung zu Informationssicherheit und Datenschutz haben wir einen Wissenstest inkludiert, der sicherstellen soll, dass die vermittelten Inhalte von den Mitarbeitenden verstanden wurde. In der Schulung wird zudem auf die Richtlinien hingewiesen, die über das Intranet zugänglich sind.
Unseren Kunden sichern wir die Einhaltung der Vorgaben zu. Unsere Informationssicherheitsmaßnahmen sollen unsere Kunden vor negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte, wie Überwachung durch Dritte, einschließlich anderer Unternehmen/Konkurrenten, staatlicher Stellen oder krimineller Akteure, schützen.
Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte enthalten keine spezifischen Regelungen, die direkt den Datenschutz oder die Informationssicherheit ansprechen. Dennoch gibt es übergeordnete Prinzipien und Ansätze, die sich auf den Schutz von Menschenrechten, einschließlich des Rechts auf Privatsphäre, beziehen, die auch Aspekte des Datenschutzes und der Informationssicherheit umfassen können. So haben wir als Unternehmen die Verantwortung, die Menschenrechte zu respektieren. Der Schutz der Privatsphäre ist ein international anerkanntes Menschenrecht (Artikel 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte). Entsprechend stellen wir sicher, dass unsere Praktiken im Bereich der Datenerhebung, -speicherung und -verarbeitung keine Verletzung dieses Rechts darstellen.
Im Laufe des Jahres 2025 wollen wir die "Strategie der IAO für Informationstechnologie" und das Zusammenspiel von Informationssicherheit und Datenschutz mit den ILO-Kernarbeitsnormen sowie den OECD-Leitlinien prüfen. Im Jahr 2024 gab es über unseren Meldekanal [email protected], der sowohl internen als auch externen Stakeholdern zur Verfügung steht, keine Meldungen unserer Kunden (nachgelagerte Wertschöpfungskette) zu Fällen, die gegen die Leitprinzipien der Vereinten Nationen verstoßen haben.
Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen
Verfahren zur Einbeziehung unserer Kunden bestehen nicht.
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können
Bezogen auf die Informationssicherheit müssen die Nutzenden (Mitarbeitende, Geschäftspartner:innen) verstehen, wann und warum Informationen, die zur Durchführung ihrer Geschäfte verwendet werden, zu schützen sind. Um dies zu gewährleisten sind sie verpflichtet, die bereitgestellten Leit- und Richtlinien zu beachten und bei Bedarf adäquate Unterstützung einzuholen. Bechtle bietet entsprechende Schulungen und Beratung über Informationssicherheit an. Neben diesem präventiven Ansatz bestehen sowohl für Informationssicherheit als auch Datenschutz Kriseninterventionspläne. Für Verstöße gegen Menschenrechte können interne als auch externe Stakeholder die Compliance Hotline oder die Whistleblower-Hotline nutzen, für Verstöße im Bereich Informationssicherheit und Datenschutz die Hotline [email protected].
Um eine ausreichende Datenschutz-Compliance gewährleisten zu können, muss das unternehmensweite Datenschutzniveau die sog. Rechenschafts- sowie Dokumentationspflicht (sog. Accountability) erfüllen. Jede Unternehmenseinheit muss nachweisen können, dass sie personenbezogene Daten rechtskonform, nach Treu und Glauben, transparent und zweckgebunden verarbeitet, dabei der Datenminimierungs- sowie Speicherbegrenzungsgrundsatz beachtet wird, nur sachlich richtige Daten verarbeitet werden und die Datensicherheit durch entsprechende Security-Maßnahmen gewährleistet wird. Auch hier legen die Leitlinie Datenschutz und die Richtlinie Datenschutz die Basis.
IT-Security-Maßnahmen sind durch eine risikoorientierte Betrachtungsweise aus Sicht der betroffenen Personen auszuwählen und müssen regelmäßig geprüft und verbessert werden; außerdem müssen die Grundsätze von "privacy by design" und "privacy by default" beachtet werden. Wird eine Verletzung der Informationssicherheitsleitlinie und der damit verbundenen Informationssicherheitsstandards vermutet oder festgestellt muss dies unverzüglich an den Vorgesetzten, den IT-Koordinator und/oder dem Informationssicherheitsbeauftragten gemeldet werden. Alle Mitarbeitenden sind angehalten, (mögliche) Schwachstellen oder Verstöße unverzüglich an den Datenschutzkoordinator (lokal/zentral) oder den Datenschutzbeauftragten unter [email protected] zu melden. Dabei handelt es sich um einen eigenen IT-Compliance Meldekanal, der durch den CISO verantwortet wird und nicht durch das Compliance Team der Rechtsabteilung. Der Meldekanal steht auch unseren Kunden zur Verfügung und wird über die Datenschutzerklärung auf der Website bekannt gemacht.
Neben internen Kontrollmechanismen wird im Rahmen der Zertifizierungen der Bechtle AG nach ISO 27001 das Informationssicherheitssystem regelmäßig auch durch Externe kontrolliert. Das Datenschutzmanagementsystem wird regelmäßig auf seine Aktualität und Wirksamkeit hin überprüft. Wir schreiben jeweils für zwei Jahre einen Testplan fort, der regelmäßig durchzuführende Sicherheitstests bei den zertifizierten Datacentern definiert. Sie sind Teil der kontinuierlich erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen. Das gilt auch für die Durchführung von Penetrationstests (Pentests). Sie überprüfen die Sicherheit möglichst aller Systembestandteile und Anwendungen eines Netzwerks oder Softwaresystems. Hinzu kommen Ad-hoc-Tests, die wir aufgrund sich verändernder Services, Weiterentwicklungen oder Neueinführungen durchführen. Um die konzernweite Umsetzung der Anforderungen der EU-DSGVO zu gewährleisten, führen wir über unseren Datenschutzbeauftragten in allen Bechtle Gesellschaften Datenschutzprüfungen bezüglich der Anforderungen der EU-DSGVO durch, um offene Punkte zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen abzuleiten.
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit und Ansätze
Maßnahmen in Bezug auf Informationssicherheit und Datenschutz werden durch unser internes Security Operations Center (SOC) gesteuert. Im Geschäftsjahr 2024 haben wir eine Notrufnummer implementiert, um kritische Fälle schnell melden und behandeln zu können. Unsere Maßnahmen beziehen sich auf unsere eigenen IT-Systeme und Geschäftstätigkeit. Wir arbeiten kontinuierlich an unseren Sicherheitskonzepten, um bei veränderten Anforderungen schnell reagieren zu können und gegebenenfalls unsere Sicherheitsstrategie anpassen zu können.
Bezüglich unserer Abhilfemaßnahmen führen wir Backups durch und überprüfen diese durch Restoreübungen, wir erstellen Wiederanlaufpläne und halten diese vor und binden das Krisenmanagement ein. Wir nutzen IT-Security Produkte namhafter Hersteller und führen vor dem Einsatz eine Anforderunganalyse durch. Die Sicherheitsprüfung des Herstellers führen wir auf der Basis von Zertifikaten und Nachweisen durch. Letztlich achten wir auf eine angemessene und sichere IT-Architektur unserer Systeme und betrachten die gesamte Securitykette.
Bezüglich der wesentlichen Chance sieht unser Aktionsplan den kontinuierlichen Ausbau von Kundenbeziehungen und Security-Angeboten vor. Derzeit betreut Bechtle über 10.000 aktive Security-Kunden in Europa mit einem Ende-zu-Ende Portfilio aus Product und Technologie-Sourcing, Consulting Services, Professional Services, Managed Services und Learning Services. Mit diesem Ende-zu-Ende Ansatz sind wir in der Lage, unsere Kunden in technischen und präventiven Security-Aspekten zu unterstützen. Die meisten Angriffe auf unsere Kunden zielen via Phishing auf Identitätsdiebstahl ab. Die so erbeuteten Zugangsdaten können von Angreifern als Einstieg ins Unternehmen genutzt werden oder im Darknet zum Verkauf angeboten werden. Wir unterstützen hier unsere Kunden mit den Competence Centern IAM (Identity and Access Management) und PAM (Privileged Access Management), die auf den Schutz von Identitäten fokussieren, Security Awareness Trainings sowie eine, eigens entwickelten Darknet Scan Service.
Das Bechtle SOC bietet auch Services für unsere Kunden an. Hier wird der Fokus auf frühe Erkennung möglicher Angriffe und einer schnellen Reaktion mittels maximal möglicher, Playbook basierter Automation gelegt. Zusätzlich unterstützen unsere Security Analysten bei nicht automatisierbaren Reaktionen und stehen auch für im erfolgreichen Angriffsfall für Digital Forensics & Response (DFIR) zur Verfügung. Auch bei der Wiederherstellung helfen wir als Ende-zu-Ende Anbieter.
Schließlich bieten wir mit unseren Informationssicherheits- und Datenschutzexpert:innen umfangreiche Dienstleistungen in der nicht-technischen Sicherheit in den Bereichen Governance, Risk & Compliance im Kontext IT-Security. Insbesondere regulatorische Anforderungen wie NIS2, DORA, CRA oder AI Act stellen die Kunden vor umfangreiche Herausforderungen in diesem Bereich.
KENNZAHLEN UND ZIELE
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Mit unseren Maßnahmen, die wir gemäß der sich permanent verändernden Bedrohungslage kontinuierlich anpassen, verfolgen wir das qualitative Ziel, Datenverluste und Sicherheitsvorfälle zu verhindern. Die daraus resultierende Auswirkung auf das Gesamtrisiko jedoch nicht.
Die Entwicklung der Maßnahmen erfolgen durch den CISO in Zusammenarbeit mit dem CTO. Die Anpassung an neue Normen und Gesetze erfolgt in Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung und externen Beratern. Unterjährig können weitere Ziele ad-hoc als Reaktion auf die jeweilige Lage definiert werden. Ziele im Sinne des ESRS-Standards werden nicht festgelegt und demnach nicht nachverfolgt.
GOVERNANCE-INFORMATIONEN
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
In unserer Wesentlichkeitsanalyse haben wir im Hinblick auf das Thema Governance-Informationen die folgenden drei Risiken identifiziert. eine ausführliche Beschreibung der IROs findet sich auf S. 131 f.
| Unternehmenskultur | Risiko durch Verstöße gegen Unternehmenswerte |
| Schutz von Hinweisgebern | Risiko von Compliance Kosten |
| Korruption und Bestechung | Risiko durch Korruption |
Konzepte für die Unternehmensführung und Unternehmenskultur
Unsere Unternehmenskultur spielt für die Leistung und Motivation jeder und jedes Einzelnen eine bedeutende Rolle. Sie basiert auf vier Grundwerten, die seit Jahren unverändert gültig sind und in der Firmenphilosophie beschrieben werden: Bodenhaftung, Beharrlichkeit, Zuverlässigkeit und Begeisterungsfähigkeit. Diese Grundwerte sind zentraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur und werden in Form der Firmenphilosophie jedem neuen Arbeitsvertrag beigelegt. Sie untermauern in Verbindung mit unseren internen Führungsgrundsätzen, unserem Verhaltenskodex, unserem Markenfundament, der Vision 2030 sowie der Bechtle Nachhaltigkeits- und Klimaschutzstrategie 2030 die langfristigen strategischen Zielsetzungen. Vor allem das Bechtle Markenfundament ergänzt die genannten Grundwerte hinsichtlich der Unternehmenskultur.
Bechtle Markenfundament. Das Markenfundament wurde 2015 eingeführt und ist die Grundlage für das Selbstverständnis von Bechtle. Es besteht aus dem Kern "Zukunftsstark" und aus drei Attributen, die diesen ergänzen und komplettieren: erfahren, verbunden, unternehmerisch. Wir verstehen das Markenfundament als Kompass, der uns die Richtung weist. So stehen die Markenattribute gleichzeitig für die Haltung und das Verhalten der Mitarbeitenden.
Das Bechtle Markenfundament

Im Rahmen der Onboarding-Veranstaltung "Mikado" für alle neuen Mitarbeitenden wird das Markenfundament erläutert und seine Bedeutung für Bechtle erklärt.
Intern bietet die Bechtle Akademie im Rahmen der Führungsinitiative Schulungen an, die die Unternehmenskultur positiv unterstützen sollen. Dazu zählen Inhalte wie Kommunikation in Krisensituationen, konstruktive Kritik äußern, wertschätzendes Feedback oder Mitarbeitendenführung. Für alle Mitarbeitenden sind beispielsweise Schulungen zu Themen wie Achtsamkeit, Diversity oder Arbeiten in Teams verfügbar.
Kanäle zum Melden von Bedenken und Verstößen
Durch das seit Mitte 2023 geltende deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll es jeder und jedem einfach möglich sein, auf Rechts- und Regelverstöße in seinem beziehungsweise ihrem Arbeitsumfeld hinzuweisen, ohne Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen. Bei Bechtle bestand die Möglichkeit zur Meldung von Verstößen bereits vorher, wobei wir das Meldesystem und die Prozesse zur Bearbeitung an die Anforderungen des HinSchG angepasst haben. Die Einrichtung und Aufgaben einer internen Meldestelle obliegen dem Zentralbereich Recht & Compliance.
Alle Mitarbeitenden, Externe sowie Dritte können Bedenken äußern oder Verstöße gegen den Bechtle Verhaltenskodex, den Bechtle Verhaltenskodex für Lieferanten von Gütern und Dienstleistungen oder geltendes Recht über den Kanal der Compliance Hotline melden. Dieser kann über eine Telefonhotline, postalisch oder über einen gesonderten E-Mail-Account vertraulich und auch anonym, falls gewünscht, erreicht werden. Außerdem kann eine Meldung im Rahmen eines persönlichen Gesprächs erfolgen. Die Entgegennahme und Bearbeitung erfolgt ausschließlich durch die Mitarbeitenden des Zentralbereichs Recht & Compliance. Diese sind geschult und zur strengen Vertraulichkeit verpflichtet. Das Compliance Team bearbeitet eingehende Meldungen und nimmt mit der hinweisgebenden Person Kontakt auf. Anschließend werden in Absprache mit ihr weitere Maßnahmen getroffen. Diese sind sehr individuell und auf die Art und Weise des Falls bezogen. Das Compliance Board wird entsprechend unter Einhaltung des HinSchG informiert. Jährlich informiert die Leitung der Rechtsabteilung den Aufsichtsrat und legt einen Compliance Bericht vor. Die nicht über die Compliance Hotline gemeldeten Compliance Fälle werden jährlich im Februar für das Vorjahr abgefragt, die Ergebnisse liegen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Nachhaltigkeitserklärung noch nicht vor. Dieser Abfragerhythmus soll für das kommende Jahr angepasst werden.
Das HinSchG verpflichtet Unternehmen dazu, die Vertraulichkeit der Identität einer hinweisgebenden Person zu wahren. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur in sehr begrenztem Umfang möglich, beispielsweise bei der Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden. Darüber hinaus ist die hinweisgebende Person vor jeglichen Benachteiligungen zu schützen. Bechtle ist bestrebt, dass keine Person aufgrund einer gutgläubigen Meldung - also in der Überzeugung, dass die eigene Darstellung der Wahrheit entspricht - gekündigt, auf eine geringwertige Position versetzt, suspendiert, bedroht, diskriminiert oder in irgendeiner anderen Weise benachteiligt wird.
Um die Verfügbarkeit des Meldekanals zu unterstützen, sind alle Informationen hierzu sowie eine ausführliche Liste mit Fragen und Antworten den Mitarbeitenden auf der Intranetseite der Abteilung Recht & Compliance zugänglich. Des Weiteren finden sich alle notwendigen Informationen im Bechtle Verhaltenskodex, der mit dem Arbeitsvertrag zugestellt wird und sowohl im Intranet als auch auf der Website öffentlich zugänglich ist. Das Meldeverfahren wird darüber hinaus im Rahmen der verpflichtenden Compliance Schulung erläutert, sodass wir die Kenntnis darüber sicherstellen können. Die Schulungen werden ebenso von der Unternehmensführung absolviert.
Das Vertrauen in unseren Meldekanal sehen wir im Sinne der "Implicit Credibility" als gewährleistet, da dieser genutzt wird und darüber hinaus Kolleg:innen sich auch außerhalb des Beschwerdekanals vertrauensvoll an das Compliance-Team wenden.
Bechtle Verhaltenskodex. Der Bechtle Verhaltenskodex ist für alle Arbeitskräfte bei Bechtle verpflichtend. Er bildet die Basis für das ethische und verantwortungsbewusste Handeln aller Mitarbeitenden und dient als verbindlicher Leitfaden für ein integres Verhalten aller. Darin haben wir die Gewährleistung fairer Arbeitsbedingungen als integralen Bestandteil festgeschrieben. Der Inhalt des Verhaltenskodex wurde von der Abteilung Recht & Compliance verantwortlich erstellt und durch den Gesamtvorstand verabschiedet. Er wird allen neuen Mitarbeitenden mit dem Arbeitsvertrag ausgehändigt, zudem ist er im Intranet jederzeit für die Arbeitskräfte aller Gesellschaften zugänglich. Zudem können Externe / Dritte ihn auf der Bechtle Website einsehen.
Im Einzelnen beschreibt der Bechtle Verhaltenskodex folgende Aspekte:
| ― | Verhalten gegenüber Geschäftspartnern (Korruption, Interessenkonflikte, Finanzintegrität und Geldwäsche), |
| ― | Verhalten gegenüber Wettbewerbern (Wettbewerbsbeschränkungen, unlauterer Wettbewerb), |
| ― | Verhalten gegenüber dem Unternehmen (Unternehmenseigentum, Datenschutz, Vertraulichkeit, Kommunikation mit den Medien und im Internet, Insiderhandel), |
| ― | Verhalten gegenüber Mitarbeitenden (Menschenrechte, Arbeits- und Sozialstandards, Umgang miteinander, Diskriminierungsverbot, Umgang mit internem Wissen), |
| ― | Verhalten gegenüber Umwelt und Gesellschaft (Klima- und Umweltschutz, Gesellschaftliche Verantwortung). |
Als Unterzeichnender des Global Compact der Vereinten Nationen (UN) bekennen wir uns seit 2018 offiziell zu dessen Prinzipien und haben dies im Verhaltenskodex verankert. Außerdem beziehen wir uns darin auf die Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und richten unser Handeln daran aus. Die Ablehnung von Kinder- und Zwangsarbeit ist im Verhaltenskodex ausdrücklich benannt, Menschenhandel wird implizit durch den Bezug auf die zuvor genannten internationalen Standards berücksichtigt. Zudem wird jede Form von Diskriminierung strikt abgelehnt. Der Verhaltenskodex benennt Sanktionen (Abhilfemaßnahmen) bei Verstößen gegen den Kodex oder geltendes Recht. Alle Mitarbeitenden können sich jederzeit mit Fragen, Hinweisen und zur Meldung von Verstößen gegen den Kodex an das Compliance Board wenden (siehe oben).
Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
Grundlegend für die Förderung von ethisch korrektem und rechtmäßigem Verhalten sowie für die Bekämpfung und Minimierung jeglicher Risiken von Korruption und Bestechung sind die in unserem Compliance System integrierten Prozesse und Maßnahmen. Korruptionsbekämpfung ist explizit Gegenstand der Bechtle Compliance Strategie, wir berufen uns dabei nicht auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption. Das Compliance System dient dazu, rechtswidrige oder strafbare Handlungen im Unternehmen und aus dem Unternehmen heraus zu unterbinden.
Die Basis des Compliance Systems bildet der Bechtle Verhaltenskodex. Er bündelt als zentrales Compliance Dokument die grundlegenden, bindenden Compliance Anforderungen. Der Kodex fasst die wichtigsten festgestellten Compliance Risiken sowie die Themen der Compliance Politik und -Kultur zusammen und ist die Basis für weitere konkretisierende, interne Richtlinien.
Der Vorstand von Bechtle hat das Compliance System genehmigt und dessen Überwachung dem Chief Compliance Officer übertragen. Dieser ist in seiner Funktion unabhängig und nicht weisungsgebunden. Er ist berechtigt, unabhängig von Berichtswegen zu agieren und kann, auch ohne Beteiligung des Vorstands, ad hoc an den Aufsichtsrat berichten. Im Rahmen des Regel-Reportings für die Vorstandssitzungen sowie nach Bedarf informiert der Chief Compliance Officer den Vorstand über die relevanten Compliance Themen. Zur Berichterstattung gehören neben den Fällen von (potenzieller) Non-Compliance unter anderem die relevanten Rechtsentwicklungen, Informationen zum Compliance System und dessen einzelnen Elementen sowie die Evaluation der Compliance Funktion.
Die Mitarbeitenden des Zentralbereichs Recht & Compliance unterstützen den Chief Compliance Officer bei der Ausübung der operativen Compliance Aufgaben. Hierzu gehören insbesondere die Betreuung der Meldekanäle, die Bearbeitung von gemeldeten Compliance Verstößen, die Ausarbeitung von Compliance Richtlinien sowie die Beratung der gesamten Bechtle Gruppe in Compliance Fragen. Der Zugang zum Zentralbereich als Beratungseinheit steht allen Mitarbeitenden, unabhängig von Funktion und Stufe, offen. Der Gesamtvorstand ist Teil des Bechtle Compliance Boards und damit laufend eng in die Ausrichtung des Bechtle Compliance Systems eingebunden. Somit sind die Untersuchungsbeauftragten auch Teil der Managementkette.
Unser Ziel ist es, ein möglichst effektives Compliance System zu führen. Dazu soll beitragen, dass alle Geschäftsführenden der Konzerngesellschaften sowie alle Leiter:innen der 17 zentralen Ressorts als Compliance Beauftragte fungieren. Sie sind dazu verpflichtet, dem Chief Compliance Officer festgestellte Verstöße gegen den Bechtle Verhaltenskodex beziehungsweise gegen geltendes Recht in Form eines jährlichen Compliance Reports zu melden. Die Compliance Abfrage umfasste (abgegeben 2024 für das Jahr 2023) alle operativen und rechtlich selbstständigen Gesellschaften der Bechtle Gruppe sowie alle Zentralbereiche, insgesamt 124 Einheiten.
Die folgende Darstellung zeigt die Compliance Organisation im Überblick:
Bechtle Compliance Organisation

Das Compliance System gilt für die gesamte Bechtle Gruppe im In- und Ausland und beruht auf einer regelmäßigen gruppenweiten Risikobeurteilung durch den Zentralbereich Recht & Compliance sowie der Einbeziehung aller relevanten Fachbereiche und Gesellschaften. Dabei werden die Compliance Verpflichtungen im Hinblick auf Aktivitäten, Leistungsportfolio und weitere relevante Aspekte der Geschäftstätigkeit bewertet und in Beziehung zu Eintrittswahrscheinlichkeiten, Schadenspotenzial und risikominimierenden Maßnahmen gesetzt. Struktur und Bewertungsmethode entsprechen dabei dem Vorgehen des zentralen Risikomanagements. Siehe weitere Informationen im Chancen- und Risikobericht im Lagebericht.
Das Compliance System ist im Handbuch Compliance beschrieben. Dieses wurde 2024 überarbeitet und steht allen Mitarbeitenden im Intranet unter der Rubrik Recht & Compliance zur Verfügung. Schulungen sind ein zentraler Bestandteil unseres Compliance Management-Systems und dienen dazu, alle Mitarbeitenden für den Umgang mit Compliance Risiken zu sensibilisieren und so eine nachhaltige Compliance Kultur zu fördern. Alle Mitarbeitenden, das entspricht 100 %, inklusive der High-Risk-Functions, Führungskräfte und Vorstand, sowie Organe sind verpflichtet, jährlich die seit 2022 angebotene Onlineschulung zu den allgemeinen Compliance- und Antikorruptionsanforderungen geschult. Das Training besteht aus den zwei Modulen, einem Modul zu Compliance und einem zweiten Modul zu Antikorruption. Es gibt in diesem Fall keine Schulungen für den Aufsichtsrat, die Einhaltung der rechtlichen Notwendigkeit obliegt hier dem Einzelnen. Im Jahr 2024 wurde die Onlineschulung im Dezember gestartet; bis zum Jahresende haben 8.622 Mitarbeitende den Kurs erfolgreich abgeschlossen. Besonders gefährdete Bereiche im Unternehmen sollen ab 2025 regelmäßige, gezielte Schulungen erhalten, um spezifische Risiken zu adressieren. Gemäß unserer internen Risikoanalyse gehören dazu konzernweit die Bereiche Vertrieb und Einkauf sowie die Public Sector Division.
KENNZAHLEN UND ZIELE
Fälle von Korruption und Bestechung
Es gab im Berichtszeitraum weder Verurteilungen wegen Verstößen gegen Anti-Korruptions- und Anti-Bestechungsgesetze, noch wurden Geldstrafen verhängt. Maßnahmen waren deshalb nicht erforderlich.
ANHANG
NFE-INDEX
Nichtfinanzielle Konzernerklärung (NFE) nach § 289c Abs.2 HGB
| NFE-Pflichtangaben | Kapitel in der Nachhaltigkeitserklärung |
|---|---|
| Über diesen Bericht | Allgemeine Informationen: Grundlagen für die Erstellung |
| Verwendung von Rahmenwerken | Allgemeine Informationen: Grundlagen für die Erstellung - Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung |
| Geschäftsmodell | Allgemeine Informationen: Strategie - Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette |
| Wesentliche nichtfinanzielle Themen | Allgemeine Informationen: Strategie - Wesentliche Auswirkungen, |
| Wesentliche nichtfinanzielle Risiken | Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
| Angaben zur EU-Taxonomie | Umweltinformationen: Angaben zur EU-Taxonomie |
| Wesentliche Themen | Allgemeine Informationen: Strategie - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
| Umweltbelange | Umweltinformationen |
| Sozialbelange | Soziale Informationen |
| Arbeitnehmer:innenbelange | Soziale Informationen: Arbeitskräfte des Unternehmens |
| Schutz der Menschenrechte | Allgemeine Informationen: Governance; Soziale Informationen; Governance-Informationen |
| Bekämpfung von Korruption und Bestechung | Governance-Informationen |
NACHHALTIGKEITSPROGRAMM
Nachhaltigkeitsprogramm Ethisches Wirtschaften
| Fokusthema | Maßnahmenplan | Zeithorizont | Status |
|---|---|---|---|
| Nachhaltigkeit in der Lieferkette | Professionalisierung des CSR-Risikomanagements nach den Kriterien des Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) | 2023 | beendet |
| Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs zur Prävention und Abhilfe basierend auf den Ergebnissen der CSR-Risikoanalyse | 2025 | begonnen | |
| Führung von Lieferantenentwicklungsgesprächen (neue Maßnahme) | 2026 | begonnen | |
| Verstärkung des Austauschs und Ausbau gemeinsamer Projekte mit strategischen Herstellerpartnern zu ökologischen und sozialen Aspekten entlang der Lieferkette | 2030 | fortlaufend | |
| Erarbeitung einer nachhaltigen Beschaffungsstrategie (neue Maßnahme) | 2025 | begonnen | |
| Einführung von Dialogformaten unter Berücksichtigung der Bedarfe von Stakeholdern aus der vorgelagerten Wertschöpfungskette (neue Maßnahme) | 2026 | begonnen | |
| Compliance und Antikorruption | Einführung eines Compliance-Trainings für alle Mitarbeitenden (vorzeitig beendet 2022) | 2023 | beendet |
| Erstellung eines neuen Compliance-Handbuchs (ursprüngliches Ziel 2023) | 2024 | beendet | |
| Neuausrichtung des Beschwerdeverfahrens (Compliance-Hotline) | 2023 | beendet | |
| Professionalisierung der Due-Diligence-Prozesse, u. a. durch die Zertifizierung nach DIN EN ISO 37301 | 2023 | verworfen | |
| Erweiterung des Schulungsangebots für ausgewählte Gruppen (neue Maßnahme) | 2026 | begonnen | |
| Gesellschaftliches Engagement | Überarbeitung der Spenden- und Sponsoringleitlinien, u. a. Ergänzung um das Thema digitale Bildung. (ursprüngliches Ziel 2022) | 2023 | beendet |
| Unterstützung des sozialen Engagements unserer Mitarbeitenden | 2030 | fortlaufend | |
| Initiierung eigener nachhaltiger Projekte | 2030 | fortlaufend | |
| Sukzessiver Ausbau des gesellschaftlichen Engagements | 2030 | fortlaufend |
Nachhaltigkeitsprogramm Umwelt
| Fokusthema | Maßnahmenplan | Zeit horizont | Status |
|---|---|---|---|
| Klima und Energie | Entwicklung einer umfassenden Klimaschutzstrategie (vorzeitig beendet 2022) | 2023 | beendet |
| Entwicklung eines umfassenden Mobilitätskonzepts | 2025 | begonnen | |
| Durchführung einer Klimarisikoanalyse | 2024 | beendet | |
| Entwicklung eines Übergangsplans für den Klimaschutz (neue Maßnahme) | 2026 | begonnen | |
| Sukzessive Umstellung weiterer Standorte der Bechtle Gruppe auf 100 % Ökostrom | 2030 | fortlaufend | |
| Sukzessive Erweiterung des Fuhrparks um vollelektrische und hybride Antriebe | 2030 | fortlaufend | |
| Weiterer Ausbau des sehr hohen Niveaus der Ladeinfrastruktur | 2030 | fortlaufend | |
| Nachhaltige Logistik | Intralogistik: Kooperation mit Herstellern beim Versand mit der Bechtle Box© | 2025 | begonnen |
| Steigerung des Anteils von recyceltem Kunststoff bei Kunststoffverpackungen und Folien | 2025 | begonnen | |
| Bündelung von Aufträgen und stärkerer Einsatz der Bechtle Box© beim Transport zum Kunden | 2030 | fortlaufend | |
| Distribution: Optimierung des Raumnutzungsgrads | 2025 | begonnen | |
| Eröffnung eines zweiten zentralen Logistik-Hubs in Norddeutschland (vorzeitig beendet 2023) | 2025 | beendet | |
| Erweiterung des Logistikpartnernetzwerks um Dienstleister, die emissionsärmere Transporte anbieten, z. B. "Last Green Mile"-Zustellung durch E-Fahrzeuge | 2030 | fortlaufend | |
| Implementierung des nachhaltigen Logistikkonzepts in weiteren Lagern der Bechtle Gruppe (Multi-Lager-Strategie) | 2030 | begonnen | |
| Kreislaufwirtschaft | Implementierung eines gruppenweiten Kreislaufwirtschaftskonzepts bezogen auf IT-Hardware (neue Maßnahme 2023) | 2025 | begonnen |
Nachhaltigkeitsprogramm Menschen
| Fokusthema | Maßnahmenplan | Zeit horizont | Status |
|---|---|---|---|
| Arbeitgeberattraktivität | Entwicklung einer HR-Strategie | 2025 | begonnen |
| Implementierung interner Karrierepfade wie Expert:innenkarriere, Führungskräfteentwicklung, Quereinsteigendenprogramm u. a. | 2025 | begonnen | |
| Weiterführung der dezentralen Zufriedenheitsbefragung der Mitarbeitenden im Zweijahresrhythmus und Ableitung von Maßnahmen aus den Ergebnissen | 2030 | fortlaufend | |
| Weiterführung der Führungsinitiative, u. a. durch Trainings | 2030 | fortlaufend | |
| Kontinuierliche Erweiterung des Angebots der Bechtle Akademie, u. a. Ausbau der virtuellen und fremdsprachlichen Angebote | 2030 | fortlaufend | |
| Zielgruppenspezifische Ansprache von jungen Menschen, Ausbau von Schul- und Hochschulkooperationen | 2030 | fortlaufend | |
| Erhöhung der Ausbildungsquote in Deutschland auf etwa 10 % | 2030 | begonnen | |
| Implementierung von Vertrauenspersonen | 2025 | begonnen | |
| Vielfalt und Chancengleichheit | Schaffung einer Position Diversitätsmanagement, die an die HR-Leitung berichtet (neue Maßnahme 2023) | 2024 | beendet |
| Analyse der von der Charta der Vielfalt definierten Diversitätskategorien in Bezug auf Bechtle und Ableitung von Maßnahmen (ursprüngliches Ziel 2023) | 2024 | beendet | |
| Analyse des Diversity-Status quo innerhalb der Bechtle Gruppe und Definition von Kennzahlen zur Messbarkeit (ursprüngliches Ziel 2022) | 2024 | beendet | |
| Implementierung der aus der Roadmap Gender Diversity 2022 abgeleiteten Maßnahmen und Entwicklung neuer Ziele (neue Maßnahme 2023), Maßnahme geändert in: Entwicklung einer ganzheitlichen DE&I Strategie | 2025 | beendet | |
| Gesundheit und Sicherheit | Entwicklung eines strategischen, gruppenweiten Ansatzes des Betrieblichen Gesundheitsmanagements | 2023 | beendet |
| Kontinuierliche Erweiterung des gruppenweiten Angebots des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (neue Maßnahme 2022) | 2030 | fortlaufend | |
| Weitere Standardisierung der Prozesse im Arbeits- und Gesundheitsschutz und Sicherstellung des standortübergreifenden Austauschs zu Gesundheitsthemen | 2030 | fortlaufend |
Nachhaltigkeitsprogramm Digitale Zukunft
| Fokusthema | Maßnahmenplan | Zeit horizont | Status |
|---|---|---|---|
| Nachhaltige interne Digitalisierung | Planung von 30 % der internen IT-Projekte unter der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien | 2023 | beendet |
| Schaffung einer Position mit dem Aufgabenbereich Nachhaltigkeit, die an den CIO berichtet (neue Maßnahme) | 2024 | beendet | |
| Applikations- und IT-Retirement: Identifikation und Rückbau von Systemen, die zu Prozessüberschneidungen sowie unangemessenen Redundanzen führen | 2030 | verworfen | |
| Einsatz 100 % erneuerbarer Energie in unseren Rechenzentren (neue Maßnahme 2022) | 2030 | begonnen | |
| PUE-Wert in unseren Rechenzentren von unter 1,3 (neue Maßnahme 2022) | 2030 | begonnen | |
| Nachhaltige Technologien, Lösungen und Dienstleistungen | Interne Schulungen für Mitarbeitende zum nachhaltigen Produktportfolio | 2023 | beendet |
| Entwicklung eines internen Ausbildungsprogramms zum Digital Sustainability Consultant (DSC) | 2023 | verworfen | |
| Entwicklung und Implementierung eines dreistufigen Lernpfads zum Thema Nachhaltigkeit | 2026 | begonnen | |
| Filtermöglichkeiten von Produkten im Bechtle Shop erweitern | 2026 | begonnen | |
| Nachhaltige Weiterentwicklung und Positionierung des IT-Portfolios aus Hardware, Software, IT- und Cloud-Lösungen sowie Dienstleistungen für unsere Kunden durch die Aufnahme bzw. Positionierung neuer, nachhaltiger Produkte und Hersteller im Produktangebot | 2030 | fortlaufend | |
| Informationssicherheit und Datenschutz | Ausbau des hohen Niveaus im Bereich Informationssicherheit und Datenschutz, Kontinuierliche Steigerung der Zertifizierungen nach DIN EN ISO 27001 oder TISAX in der Bechtle Gruppe | 2030 | begonnen |
| Erarbeitung einer Informationssicherheitsstrategie | 2025 | begonnen | |
| Analyse sicherheitskritischer Komponenten im Rahmen unseres Service-Lifecycle-Managements | 2030 | fortlaufend |
LISTE DER DATENPUNKTE
DATENPUNKTE IN GENERELLEN UND THEMENBEZOGENEN STANDARDS, DIE SICH AUS ANDEREN EU-RECHTSVORSCHRIFTEN ERGEBEN
| Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt | Seite | nicht wesentlich |
|---|---|---|
| ESRS 2 GOV-1, 21 d | 109 | |
| ESRS 2 GOV-1, 21 e | 109 | |
| ESRS 2 GOV-4, 30 | 137 | |
| ESRS 2 SBM-1, 40 d i | • | |
| ESRS 2 SBM-1, 40 d ii | • | |
| ESRS 2 SBM-1, 40 d iii | • | |
| ESRS 2 SBM-1, 40 d iv | • | |
| ESRS E1-1, 14 | 147-148 | |
| ESRS E1-1, 16 g | • | |
| ESRS E1-4, 34 | 149 | |
| ESRS E1-5, 38 | 150 | |
| ESRS E1-5, 37 | 150 | |
| ESRS E1-5, 40 bis 43 | • | |
| ESRS E1-6, 44 | 150 | |
| ESRS E1-6, 53 bis 55 | 152 | |
| ESRS E1-7, 56 | • | |
| ESRS E1-9, 66 | • | |
| ESRS E1-9, 66 a | • | |
| ESRS E1-9, 66 c | • | |
| ESRS E1-9, 67 c | • | |
| ESRS E1-9, 69 | • | |
| ESRS E2-4, 28 | ||
| ESRS E3-1, 9 | • | |
| ESRS E3-1, 13 | • | |
| ESRS E3-1, 14 | • | |
| ESRS E3-4, 28 c | • | |
| ESRS E3-4, 29 | • | |
| ESRS 2 - SBM-3 - E4, 16 a i | • | |
| ESRS 2 - SBM-3 - E4, 16 b | • | |
| ESRS 2 - SBM-3 - E4, 16 c | • | |
| ESRS E4-2, 24 b | • | |
| ESRS E4-2, 24 c | • | |
| ESRS E4-2, 24 d | • | |
| ESRS E4-2, 37 d | • | |
| ESRS E4-2, 39 | • | |
| ESRS 2 SBM3 - S1, 14 f | • | |
| ESRS 2 SBM3 - S1, 14 g | • | |
| ESRS S1-1, 20 | 176 | |
| ESRS S1-1, 21 | 176 | |
| ESRS S1-1, 22 | 176 | |
| ESRS S1-1, 23 | 156-157 | |
| ESRS S1-3, 32 c | 175 | |
| ESRS S1-14, 88 b und c | 163 | |
| ESRS S1-14, 88 e | • | |
| ESRS S1-16, 97 a | 163 | |
| ESRS S1-16, 97 b | 163 | |
| ESRS S1-17, 103 a | 163 | |
| ESRS S1-17, 104 a | 164 | |
| ESRS 2 SBM3 - S2, 11 b | 127 | |
| ESRS S2-1, 17 | 164-165 | |
| ESRS S2-1, 18 | 164 | |
| ESRS S2-1, 19 | 164-165 | |
| ESRS S2-4, 36 | 166 | |
| ESRS S3-1, 16 | 168 | |
| ESRS S3-1, 17 | 168 | |
| ESRS S3-4, 36 | 169 | |
| ESRS S4-1, 16 | 171 | |
| ESRS S4-1, 17 | 172 | |
| ESRS S4-4, 35 | 172 | |
| ESRS G1-1, 10 b | 177 | |
| ESRS G1-1, 10 d | • | |
| ESRS G1-4, 24 a | 178 | |
| ESRS G1-4, 24 b | 178 |
PRÜFUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN WIRTSCHAFTSPRÜFERS ÜBER EINE BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE PRÜFUNG ZUR ERLANGUNG BEGRENZTER SICHERHEIT IN BEZUG AUF DEN GESONDERTEN ZUSAMMENGEFASSTEN NICHTFINANZIELLEN BERICHT
An die Bechtle Aktiengesellschaft, Neckarsulm
Prüfungsurteil.
Wir haben die "Zusammengefasste Nachhaltigkeitserklärung" der Bechtle Aktiengesellschaft, Neckarsulm, die den nichtfinanziellen Konzernbericht und den nichtfinanziellen Bericht des Mutterunternehmens zusammenfasst, (nachfolgend "zusammengefasster nichtfinanzieller Bericht") für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen. Der zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht wurde zur Erfüllung der §§ 289b bis 289e HGB, §§ 315b und 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB einschließlich der darin enthaltenen Angaben zur Erfüllung der Anforderungen nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 an einen zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht aufgestellt.
Nicht Gegenstand unserer Prüfung waren alle Angaben für Vorjahre.
Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung veranlassen, dass der beigefügte zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den §§289b bis 289e und 315b und 315c HGB und den Anforderungen nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 sowie mit den von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft dargestellten konkretisierenden Kriterien aufgestellt ist.
Wir geben kein Prüfungsurteil zu den Angaben für Vorjahre ab.
Grundlage für das Prüfungsurteil.
Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegebenen International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): Assurance Engagements Other Than Audits or Reviews of Historical Financial Information durchgeführt.
Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit unterscheiden sich die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit in Art und zeitlicher Einteilung und sind weniger umfangreich. Folglich ist der erlangte Grad an Prüfungssicherheit erheblich niedriger als die Prüfungssicherheit, die bei Durchführung einer Prüfung mit hinreichender Prüfungssicherheit erlangt worden wäre.
Unsere Verantwortung nach ISAE 3000 (Revised) ist im Abschnitt "Verantwortung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts" weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen der IDW Qualitätsmanagementstandards angewendet. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
HERVORHEBUNG EINES SACHVERHALTS - GRUNDSÄTZE ZUR AUFSTELLUNG DES ZUSAMMENGEFASSTEN NICHTFINANZIELLEN BERICHTS
Ohne unser Prüfungsurteil zu modifizieren, verweisen wir auf die Ausführungen in dem zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht, in denen die Grundsätze zur Aufstellung des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts beschrieben werden. Danach hat die Gesellschaft die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) in dem im Kapitel "Grundlagen für die Erstellung" des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts angegebenen Umfang angewendet.
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN ZUSAMMENGEFASSTEN NICHTFINANZIELLEN BERICHT
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts in Übereinstimmung mit den einschlägigen deutschen gesetzlichen und europäischen Vorschriften sowie mit den von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft dargestellten konkretisierenden Kriterien und für die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung der internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts) oder Irrtümern ist. Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter umfasst die Einrichtung und Aufrechterhaltung des Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse, die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Aufstellung des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen und die Ermittlung von zukunftsorientierten Informationen zu einzelnen nachhaltigkeitsbezogenen Angaben.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Aufstellung des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts.
INHÄRENTE GRENZEN BEI DER AUFSTELLUNG DES ZUSAMMENGEFASSTEN NICHTFINANZIELLEN BERICHTS
Die einschlägigen deutschen gesetzlichen und europäischen Vorschriften enthalten Formulierungen und Begriffe, die erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch keine maßgebenden umfassenden Interpretationen veröffentlicht wurden. Die gesetzlichen Vertreter haben in dem zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht Auslegungen solcher Formulierungen und Begriffe vorgenommen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Vertretbarkeit dieser Auslegungen. Da solche Formulierungen und Begriffe unterschiedlich durch Regulatoren oder Gerichte ausgelegt werden können, ist die Gesetzmäßigkeit von Messungen oder Beurteilungen der Nachhaltigkeitssachverhalte auf Basis dieser Auslegungen unsicher. Auch die Quantifizierung von nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die in dem zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht angegeben wurden, unterliegt inhärenten Unsicherheiten.
Diese inhärenten Grenzen betreffen auch die Prüfung des zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht.
VERANTWORTUNG DES WIRTSCHAFTSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES ZUSAMMENGEFASSTEN NICHTFINANZIELLEN BERICHTS
Unsere Zielsetzung ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit darüber abzugeben, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung veranlassen, dass der zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den einschlägigen deutschen gesetzlichen und europäischen Vorschriften sowie den von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft dargestellten konkretisierenden Kriterien aufgestellt worden ist sowie einen Prüfungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht beinhaltet.
Im Rahmen einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit gemäß ISAE 3000 (Revised) üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | erlangen wir ein Verständnis über den für die Aufstellung des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts angewandten Prozess einschließlich des vom Unternehmen durchgeführten Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse zur Identifizierung der zu berichtenden Angaben in dem zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht. |
| ― | identifizieren wir Angaben, bei denen die Entstehung einer wesentlichen falschen Darstellung aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern wahrscheinlich ist, planen und führen Prüfungshandlungen durch, um diese Angaben zu adressieren und eine das Prüfungsurteil unterstützende begrenzte Prüfungssicherheit zu erlangen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Außerdem ist das Risiko, eine wesentliche falsche Darstellung in Informationen aus der Wertschöpfungskette nicht aufzudecken, die aus Quellen stammen, die nicht unter der Kontrolle des Unternehmens stehen (Informationen aus der Wertschöpfungskette), in der Regel höher als das Risiko, eine wesentliche Falschdarstellung in Informationen nicht aufzudecken, die aus Quellen stammen, die unter der Kontrolle des Unternehmens stehen, da sowohl die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens als auch wir als Prüfer in der Regel Beschränkungen beim direkten Zugang zu den Quellen von Informationen aus der Wertschöpfungskette unterliegen. |
| ― | würdigen wir die zukunftsorientierten Informationen, einschließlich der Angemessenheit der zugrunde liegenden Annahmen. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Informationen abweichen. |
ZUSAMMENFASSUNG DER VOM WIRTSCHAFTSPRÜFER DURCHGEFÜHRTEN TÄTIGKEITEN
Eine Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die Nachhaltigkeitsinformationen. Art, zeitliche Einteilung und Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen liegen in unserem pflichtgemäßen Ermessen.
Bei der Durchführung unserer Prüfung mit begrenzter Sicherheit haben wir:
| ― | die Eignung der von den gesetzlichen Vertretern im zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht dargestellten Kriterien insgesamt beurteilt. |
| ― | die gesetzlichen Vertreter und relevante Mitarbeiter befragt, die in die Aufstellung des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts einbezogen wurden, über den Aufstellungsprozess, einschließlich des vom Unternehmen durchgeführten Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse zur Identifizierung der zu berichtenden Angaben im zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht, sowie über die auf diesen Prozess bezogenen internen Kontrollen. |
| ― | die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Methoden zur Aufstellung des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts beurteilt. |
| ― | die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern angegebenen geschätzten Werte und der damit zusammenhängenden Erläuterungen beurteilt. Wenn die gesetzlichen Vertreter in Übereinstimmung mit den ESRS die zu berichtenden Informationen über die Wertschöpfungskette für einen Fall schätzen, in dem die gesetzlichen Vertreter nicht in der Lage sind, die Informationen aus der Wertschöpfungskette trotz angemessener Anstrengungen einzuholen, ist unsere Prüfung darauf begrenzt zu beurteilen, ob die gesetzlichen Vertreter diese Schätzungen in Übereinstimmung mit den ESRS vorgenommen haben, und die Vertretbarkeit dieser Schätzungen zu beurteilen, aber nicht Informationen über die Wertschöpfungskette zu ermitteln, die die gesetzlichen Vertreter nicht einholen konnten. |
| ― | analytische Prüfungshandlungen bzw. Einzelfallprüfungen und Befragungen zu ausgewählten Informationen im zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht durchgeführt. |
| ― | die Darstellung der Informationen im zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht gewürdigt. |
| ― | den Prozess zur Identifikation der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten und der entsprechenden Angaben im zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht gewürdigt. |
VERWENDUNGSBESCHRÄNKUNG
Wir erteilen den Vermerk auf Grundlage unserer mit der Gesellschaft geschlossenen Auftragsvereinbarung (einschließlich der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" vom 1. Januar 2024 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.). Wir weisen darauf hin, dass die Prüfung für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Vermerk nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt ist. Folglich ist er möglicherweise für einen anderen als den vorgenannten Zweck nicht geeignet. Somit ist der Vermerk nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen.
Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung. Unser Prüfungsurteil ist in dieser Hinsicht nicht modifiziert.
Stuttgart, den 11. März 2025
**Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Marco Koch, Wirtschaftsprüfer
Dr. Robert Link, Wirtschaftsprüfer