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Bayer AG — Annual Report (ESEF) 2024
Apr 8, 2025
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Download source fileA Zusammengefasster Lagebericht von Bayer-Konzern und Bayer AG zum 31. Dezember 2024
1. Der Bayer-Konzern im Überblick
1.1 Unternehmensprofil und Konzernstruktur
1.1.1 Unternehmensprofil
Wir sind ein Life-Science-Unternehmen mit weltweit führenden Geschäften auf den Gebieten Gesundheit und Ernährung. Unsere innovativen Produkte tragen zur Lösung grundlegender Herausforderungen einer stetig wachsenden und alternden Weltbevölkerung bei. Wir helfen, Krankheiten vorzubeugen, zu lindern und zu heilen. Zudem arbeiten wir daran, dass sich die Menschen besser um ihre eigene Gesundheit kümmern können. Und wir tragen dazu bei, dass genügend Agrarprodukte produziert und dabei die natürlichen Ressourcen geschont werden. Unser Handeln richten wir konsequent an unserer Mission aus: „Health for all, Hunger for none“. Dabei wollen wir die Ertragskraft des Unternehmens stärken und Werte für Patienten, Landwirte, Konsumenten, Aktionäre, Beschäftigte und die Gesellschaft schaffen. Innovationen, Wachstum und Nachhaltigkeit sind integrale Bestandteile unserer Strategie.
1.1.2 Konzernstruktur
Konzernstruktur zum 31. Dezember 2024
Die Bayer AG ist Obergesellschaft des Konzerns und nimmt, vertreten durch ihren Vorstand, die wesentlichen Leitungsfunktionen des Gesamtunternehmens wahr. Hierzu gehören vor allem die strategische Ausrichtung des Konzerns, die Ressourcenallokation, das Führungskräfte- und Finanzmanagement sowie die Leitung des konzernweiten operativen Geschäfts der Divisionen Crop Science, Pharmaceuticals und Consumer Health. Die Querschnittsfunktionen (Enabling Functions) unterstützen das operative Geschäft. Innerhalb unserer Organisation ergab sich die folgende Änderung: Der Aufsichtsrat der Bayer AG hat Julio Triana zum 1. April 2024 in den Vorstand des Unternehmens berufen. Zum 1. Mai 2024 wurde er Leiter der Division Consumer Health und folgte auf Heiko Schipper, der den Aufsichtsrat gebeten hatte, seinen Vertrag vorzeitig zu beenden. Schipper hat das Unternehmen zum 30. April 2024 verlassen.
Unsere Divisionen sind in den folgenden Bereichen aktiv:
Crop Science ist gemessen am Umsatz das weltweit führende Agrarunternehmen mit Geschäftstätigkeit in den Gebieten Pflanzenschutz, Saatgut und Pflanzeneigenschaften. Wir bieten ein breites Produkt-Portfolio mit hochwertigem Saatgut und verbesserten Pflanzeneigenschaften an, innovativen chemischen und biologischen Pflanzenschutzmitteln und digitalen Lösungen sowie einen umfassenden Kundenservice für die nachhaltige Landwirtschaft. Wir vertreiben unsere Produkte hauptsächlich über Groß- und Einzelhändler oder auch direkt an den Landwirt. Unsere Pflanzenschutzmittel werden überwiegend in eigenen Produktionsstätten hergestellt. Zahlreiche dezentrale Formulier- und Abfüllstandorte ermöglichen es, schnell auf die Bedürfnisse der lokalen Märkte zu reagieren. Das Züchten, Vermehren, Produzieren bzw. Aufbereiten von Saatgut einschließlich Beizung erfolgen kundennah, entweder in eigenen Betrieben oder über Vertragsanbau.
Bei Pharmaceuticals konzentrieren wir uns auf verschreibungspflichtige Produkte, insbesondere in den Bereichen Herz-Kreislauf und Frauengesundheit, sowie auf Spezialtherapeutika mit Fokus auf den Bereichen Onkologie, Hämatologie, Augenheilkunde und mittelfristig Zell- und Gentherapie. Zu der Division zählt zudem das Geschäftsfeld Radiologie mit Medizingeräten und digitalen Lösungen zum Einsatz in der diagnostischen Bildgebung sowie mit hierfür benötigten Kontrastmitteln. Einige wichtige Produkte unseres Portfolios (z. B. in den Bereichen Herz-Kreislauf, Frauengesundheit, Augenheilkunde und Radiologie) gehören in ihren Indikationsgebieten gemessen am Umsatz zu den weltweit führenden Arzneimitteln. Unsere verschreibungspflichtigen Produkte vertreiben wir primär über Großhändler, Apotheken und Krankenhäuser.
Consumer Health ist gemessen am Umsatz ein weltweit führender Anbieter verschreibungsfreier Medikamente (OTC = Over the Counter) zur Selbstmedikation und Pflege. Das Angebot umfasst die Kategorien Nahrungsergänzung, Allergie und Erkältung, Dermatologie, Schmerz und kardiovaskuläre Risikoversorgung sowie Magen-Darm-Gesundheit. Die Produkte werden in der Regel über Apotheken und Apothekenketten, Supermärkte, Online- sowie weitere Klein- und Großhändler verkauft.
Die Enabling Functions, wie z. B. Group Finance, Human Resources oder Information Technology, fungieren als konzernweite Kompetenzzentren und bündeln die geschäftsunterstützenden Prozesse und Leistungen für die Divisionen. Hierunter fällt auch unsere Einheit „Leaps by Bayer“, durch die wir in disruptive Innovationen investieren.
In der folgenden Tabelle sind nähere Informationen zu den Produkten und Aktivitäten der Divisionen aufgeführt.
| Indikation/Anwendung/Bereich | Kernaktivitäten und -märkte | Wichtige Produkte und Marken¹ |
|---|---|---|
| Crop Science | ||
| Herbizide | Chemische Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung von Unkräutern | Adengo™, Alion™, Atlantis™, Conviso™, Harness™, Laudis™, Roundup™, SakuraTM |
| Mais Saatgut und Pflanzeneigenschaften | Saatgut und Pflanzeneigenschaften (Traits) für Mais | DekalbTM, RIB CompleteTM, SmartStaxTM, VitalaTM, VT DoubleTM PRO, VT TripleTM PRO, VTPRO4™ |
| Sojabohnen Saatgut und Pflanzeneigenschaften | Saatgut und Pflanzeneigenschaften (Traits) für Sojabohnen | Asgrow™, Intacta RR2PRO™, Intacta 2 Xtend™, Monsoy™, XtendFlex™ |
| Fungizide | Biologische und chemische Mittel zum Schutz von Kulturpflanzen vor Pilzbefall | Ambition™, Antracol™, Delaro Complete™, FoxTM, Iblon™, Infinito™, LunaTM, NativoTM, Prosaro™, SerenadeTM, Xivana™, XproTM |
| Insektizide | Biologische und chemische Mittel zum Schutz von Kulturpflanzen vor schädlichen Insekten bzw. deren Larven | ConfidorTM, Curbix™, Flipper™, MoventoTM, SivantoTM, Vayego™, Velum/Verango™, Vynyty Citrus™ |
| Baumwolle | Saatgut und Pflanzeneigenschaften (Traits) für Baumwolle | BollgardTM 3 XtendFlexTM, DeltapineTM, Thryvon™ |
| Gemüsesaatgut | Gemüsesaatgut | DeRuiterTM, SeminisTM |
| Digitale Landwirtschaft | Digitale Anwendungen für die Landwirtschaft | Climate FieldViewTM, ForGround™ |
| Sonstiges | Saatgut und Pflanzeneigenschaften für Raps, Reis, Weizen und andere Kulturen. Produkte für die Rasen- und Gartenpflege für Privatverbraucher, die Forstwirtschaft, die Pflege von Golfplätzen und Eisenbahnschienen sowie für weitere Anwendungen in der Landschaftspflege. Produkte zur biologischen und chemischen Saatgutbehandlung zum Schutz vor Pilzkrankheiten und Schädlingen. |
Pharmaceuticals
Herz-Kreislauf, Lungenhochdruck, Herzinfarkt und Schlaganfall, Thrombose, koronare Herzkrankheit, periphere arterielle Verschlusskrankheit, symptomatische chronische Herzinsuffizienz, chronische Nierenerkrankung und Typ-2-Diabetes
Xarelto™, Adalat™, Aspirin™ Cardio, Adempas™, Verquvo™, Kerendia™
Onkologie
Leberkrebs, Nierenzellkarzinom, Schilddrüsenkarzi- nom, Prostatakrebs, Kolorektalkarzinom, gastrointestinaler Stromatumor (GIST), solide Tumore mit einer NTRK-Genfusion
Nexavar™, Nubeqa™, Xofigo™, Stivarga™, Vitrakvi™
Augenheilkunde
Visusbeeinträchtigung aufgrund von altersabhängiger Makuladegeneration (AMD), diabetischem Makulaödem (DMO) oder retinalem Venenverschluss (RVV)
Eylea™
Hämatologie
Hämophilie A
Kogenate™/Kovaltry™/Jivi™
Frauengesundheit
Empfängnisverhütung, gynäkologische Therapie
Mirena™-Produktfamilie, YAZ™-Produktfamilie, Visanne™, Qlaira™
Infektionskrankheiten
Bakterielle Infektionen
Avalox™/Avelox™, Cipro™, Ciprobay™
Radiologie
Kontrastmittel; Medizingeräte zum Einsatz in der kontrastmittelunterstützten diagnostischen Bildgebung
Gadovist™, Ultravist™, Medrad MRXperion™, Medrad Stellant™, Primovist™
Neurologie
Multiple Sklerose
Betaferon™/Betaseron™
Consumer Health
Dermatologie
Wundheilung, Hautpflege, Intim- und Hautgesundheit
Bepanthen™, Canesten™
Nahrungsergänzung
Multivitaminpräparate, Nahrungsergänzungsmittel
One A Day™, Elevit™, Berocca™, Supradyn™, Redoxon™
Schmerz und Kardio
Schmerz allgemein, kardiovaskuläre Risikovorsorge
Aspirin™, Aleve™
Magen-Darm-Gesundheit
Magen-Darm-Erkrankungen
Alka-Seltzer™, MiraLAX™, Rennie™, Iberogast™, Talcid™
Allergie und Erkältung
Allergien, Erkältung
Claritin™, Aspirin™, Alka-Seltzer™, Afrin™
1Die Reihenfolge der aufgeführten Produkte lässt nicht auf deren Bedeutung schließen. Wir sind weltweit präsent. Zum 31. Dezember 2024 waren wir mit 291 konsolidierten Gesellschaften in rund 80 Ländern vertreten. Auswahl der Standorte gemäß Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten (FTE)
1.1.3 Immaterielle Ressourcen
Ab diesem Geschäftsjahr berichten wir erstmalig über unsere wichtigsten immateriellen Ressourcen. Wir haben folgende immaterielle Ressourcen identifiziert, von denen unser Geschäftsmodell grundlegend abhängt und welche eine Wertschöpfungsquelle für unser Unternehmen darstellen, die sich aber nicht vollumfänglich in der Bilanz widerspiegeln:
-
Beschäftigte
Der langfristige wirtschaftliche Erfolg unseres Unternehmens beruht wesentlich auf dem Wissen und dem Engagement unserer Belegschaft, welche wir durch attraktive Rahmenbedingungen sowie vielfältige Fortbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten fördern. Insbesondere im Bereich Forschung & Entwicklung (F&E) leisten unsere hoch qualifizierten Wissenschaftler, gemäß unser Mission „Health for all, Hunger for none“, einen Beitrag zur Bewältigung globaler Herausforderungen in der medizinischen Versorgung und in der Landwirtschaft. -
Innovationen
Als Life-Science-Unternehmen bilden Innovationen die integrale Quelle unserer Wertschöpfung und richten sich nach den Innovationsstrategien unserer Divisionen. Bei Crop Science treiben wir die Weiterentwicklung innovativer Produkte und Services voran und bieten unseren Kunden vermehrt ganzheitliche und neuartige Systemlösungen an, die das langfristige Wachstum stärken. Unsere Division Pharmaceuticals legt den Fokus auf die vier Kernbereiche Onkologie, Herz-Kreislauf, Neurologie & Seltene Erkrankungen sowie Immunologie, um höhere Innovationsqualität und -produktivität in langfristiges Wachstum umzusetzen. Bei Consumer Health konzentrieren wir uns auf die Entwicklung neuer personalisierter Gesundheitsprodukte in allen Kategorien der alltäglichen Gesundheit. -
Marke
Unser finanzieller Markenwert wurde von Brand Finance im dritten Jahr in Folge mit 5,5 Mrd. USD bewertet. In dem Ranking „Global 500 Most Valuable and Strongest Brands 2024“ belegen wir mit unserem Markenwert weltweit den siebten Platz im Arzneimittelbereich und haben im landwirtschaftlichen Bereich den ersten Rang als weltweit wertvollste Marke verteidigt. Brand Finance zieht zur Bewertung den sogenannten „Royalty Relief Approach“ heran und stuft die Unternehmensmarke anhand des theoretischen Cashflows ein, den das Unternehmen einspart, weil es Eigentümer der Marke ist und keine Lizenzgebühren anfallen.
1.1.4 Struktur des Lageberichts
Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit haben wir die Struktur unseres Berichts angepasst und die Nachhaltigkeitsinformationen hinter den Wirtschaftsbericht und den Prognose-, Chancen- und Risikobericht platziert. Damit erhöhen wir die Lesbarkeit, da die einzelnen Kapitel konsistent ineinander übergehen.
1.2 Strategie, Steuerung und Management
1.2.1 Strategie und Ziele
Konzernstrategie
Das Wachstum und das zunehmende Altern der Weltbevölkerung sowie die steigende Belastung der natürlichen Ökosysteme stellen die Menschheit vor große Herausforderungen. Als eines der weltweit führenden Unternehmen in den Bereichen Gesundheit und Ernährung können wir maßgeblich dazu beitragen, Lösungen zu finden. Unsere Mission „Health for all, Hunger for none“ leitet uns dabei und motiviert uns, durch unsere Produkte und Dienstleistungen einen nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung des Lebens der Menschen zu leisten. Wir setzen uns dafür ein, den Zugang zu Ernährung und Gesundheit zu fördern und gleichzeitig unseren ökologischen Fußabdruck sowie den der Landwirtschaft zu reduzieren. Wir setzen auf Innovationen, um sowohl neue Produkte und Lösungen zu entwickeln als auch unsere Geschäftsprozesse zu digitalisieren. In unseren innovationsgetriebenen und regulierten Geschäften mit hoher Rentabilität streben wir überdurchschnittliches Wachstum an. Gleichzeitig optimieren wir unsere Ressourcen-allokation und Kostenstruktur. Dabei sollen Wachstum, Profitabilität und Nachhaltigkeit Hand in Hand gehen. Mit unseren Geschäftsaktivitäten können wir einen Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs) leisten. Wir verfolgen stringente, wissenschaftsbasierte Klimaschutzmaßnahmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Im Jahr 2023 haben wir begonnen, unser Unternehmen noch stärker auf unsere Mission „Health for all, Hunger for none“ auszurichten. Ein zentraler Bestandteil unserer Strategie ist die Einführung eines neuen Organisationsmodells, welches wir „Dynamic Shared Ownership“ nennen. Dabei arbeiten unsere Beschäftigten in selbstverwalteten Teams und können ihre Kreativität und Expertise bestmöglich einbringen. Unser Ziel ist es, Innovationen schneller voranzutreiben und Landwirte, Patienten sowie Konsumenten noch besser zu unterstützen. Unsere Strategie unterliegt einem kontinuierlichen Prüfungsprozess, der es uns ermöglicht, flexibel auf veränderte wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen zu reagieren. Aktuell führen wir das neue Organisationsmodell flächendeckend ein. Mit diesen Veränderungen wollen wir erreichen, dass unsere Beschäftigten noch produktiver und zufriedener werden, wir weltweit führende Innovationen schneller auf den Markt bringen können und wir unsere finanzielle Performance stetig verbessern. Aktivitäten werden nach ihrem Beitrag zur Erfüllung unserer Mission priorisiert, und der Fortschritt wird in kurzen 90-Tages-Zyklen gemessen. Dies soll unsere Handlungsschnelligkeit optimieren, Koordinationsaufgaben reduzieren und die Notwendigkeit von Managementebenen verringern.
Strategien der Divisionen
Crop Science
Der Agrarsektor durchlebt eine Zeit der Veränderung: Im Zuge des Klimawandels und des Bevölkerungswachstums steigt für unsere Kunden der Druck, die Versorgung mit Lebensmitteln, Kraftstoffen und Textilfasern sicherzustellen. Gleichzeitig muss die Menschheit Wege finden, verantwortlich mit den begrenzten Ressourcen unseres Planeten umzugehen. Diese Herausforderungen haben zu schnellen, disruptiven Veränderungen in der Branche geführt, die den Wettbewerb in der gesamten Wertschöpfungskette verändern, neue Marktakteure hervorbringen und neue Chancen in angrenzenden Märkten eröffnen. In diesem dynamischen Marktumfeld sind Geschwindigkeit und Breite von Innovationen sowie die Konzentration auf nachhaltige Ergebnisse für unsere Kunden wichtige Erfolgsfaktoren. Wir wollen in den nächsten zehn Jahren zehn Blockbuster-Produkte (jeweils > 500 Mio. € Umsatz) auf den Markt bringen, um Landwirte weltweit mit neuen Technologien zu unterstützen. Mit unserer Innovations-Pipeline für Saatgut und Pflanzeneigenschaften, Pflanzenschutz und Digital-Farming-Lösungen, einem weitreichenden digitalen Ökosystem, einer weltweiten Präsenz und einer Vielzahl von Partnerschaften sind wir nah an unseren Kunden und für die Zukunft sehr gut aufgestellt. Dabei setzen wir auf neue und widerstandsfähige Geschäftsmodelle. Wir entwickeln für unsere Kunden innovative Systemlösungen, wie z. B. das Preceon™ Smart Corn System, unsere nächste Generation herbizidtoleranter Sojasorten sowie das erste Nachauflaufherbizid mit neuem Wirkmechanismus für Ackerkulturen seit über 30 Jahren. Des Weiteren gehören Weizenhybride, Direktsaat-Reis (DSR), Biotechnologie-Traits für Mais in Afrika und Asien, biologische Pflanzenschutzprodukte sowie Carbon Farming zu unseren neuartigen Systemlösungen. Unsere Mehrheitsbeteiligung an CoverCress Inc., dem Produzenten der gleichnamigen Zwischenfrucht zur Herstellung von Biokrafstoff, eröffnet uns zusätzliche Marktchancen. Als Zwischenfrucht kann diese Ölsaat zur Erosionsreduzierung, Verbesserung der Bodengesundheit, Verringerung von Wasser- und Nährstoffverlust sowie zur Kohlenstoffspeicherung im Boden beitragen. Darüber hinaus sind wir auch auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz aktiv.# Bayer
Pharmaceuticals
Pharmaceuticals
Durch unseren innovativen CropKey-Ansatz in der Pflanzenschutzchemie, den wir als führend bei Pflanzenschutzinnovationen einschätzen, wollen wir bei der Entwicklung neuer Pflanzenschutzprodukte bisher unerreichte Präzisions-, Sicherheits- und Nachhaltigkeitsstandards verwirklichen. Die Kombination unseres Portfolios mit digitalen Erkenntnissen steigert den Nutzen für den Landwirt z. B. durch unsere digitale Software-Plattform Climate FieldView™. Zusätzlich schaffen wir Werte über verschiedene digitale Plattformen im Business-to-Business-Bereich (z. B. durch AgPowered Services, unsere Partnerschaft mit Microsoft). Durch unsere digitalen Entwicklungen beschleunigen wir Innovationen, automatisieren Prozesse und erhöhen die Produktivität unserer F&E-Pipeline. Unsere Vision besteht darin, auf Basis regenerativer Landwirtschaft in großem Maßstab den Agrarsektor zu transformieren und ein erfolgreicheres und widerstandsfähigeres Produktionssystem für Lebensmittel zu schaffen. Diese Vision basiert auf drei Säulen: „Produce 50 % More. Restore Nature. Scale Regenerative Agriculture“. („Erträge um 50 % steigern. Natürliche Ressourcen wiederherstellen. Regenerative Landwirtschaft fördern und ausbauen“.). Die erste Säule steht im Einklang mit Berechnungen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), dass die Lebensmittelproduktion erheblich gesteigert werden muss, um den Bedarf einer wachsenden Bevölkerung zu decken. Dazu wollen wir mit unserem Portfolio beitragen. Die zweite Säule steht im Zusammenhang mit unseren Nachhaltigkeitszielen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette. Und die letzte Säule konzentriert sich auf die Einführung von Systemen und Lösungen, die zur Umsetzung einer regenerativen Landwirtschaft beitragen können. Wir fördern ein Konzept der regenerativen Landwirtschaft, das als ergebnisorientiertes Anbausystem gestaltet ist und auf zwei zentralen Bausteinen basiert: Produktivität mit Schwerpunkt auf der Unterstützung der Landwirte bei der Aufrechterhaltung oder Steigerung ihrer Erträge mit weniger Betriebsmitteln, um eine Verbesserung des sozialen und wirtschaftlichen Wohlergehens zu erreichen, und Regeneration, bei der positive Auswirkungen auf die Natur im Vordergrund stehen. Dazu gehören die Bemühungen um eine Verbesserung der Bodengesundheit, die Verringerung der Treibhausgasemissionen auf den Feldern und die stärkere Kohlenstoffbindung zur Abmilderung der Folgen des Klimawandels, die Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft, die Verbesserung der pflanzengenetischen Vielfalt und die Erhaltung der Wasserressourcen. Im Rahmen unseres Engagements für eine nachhaltige Landwirtschaft verfolgen wir bis 2030 ambitionierte Nachhaltigkeitsziele. Eines dieser Ziele ist es, insgesamt 100 Millionen Kleinbauern in Ländern mit mittlerem und niedrigem Einkommensniveau zu unterstützen, indem wir ihren Zugang zu landwirtschaftlichen Produkten, Dienstleistungen und Partnerschaften verbessern.
Pharmaceuticals
Die zunehmende Alterung der Bevölkerung führt weiterhin zu einem Anstieg von chronischen Krankheiten, und immer mehr Menschen leiden unter Mehrfacherkrankungen, die ihre Lebensqualität beeinträchtigen. Wissenschaftliche Durchbrüche in Feldern wie der Zell- und Gentherapie und der Präzisionsmedizin haben das Potenzial, Patienten mit bisher unerfülltem medizinischen Bedarf zu heilen oder Krankheiten sogar von vornherein zu verhindern. Daher bietet der Pharmamarkt erhebliche Chancen. Gleichzeitig sehen wir auch Risiken angesichts der weltweit steigenden Kosten im Gesundheitssystem und des dadurch gestiegenen Drucks auf die Preise sowie auf die Bewertung des Kosten-Nutzen-Profils neuer Medikamente. Als Antwort darauf haben wir klare strategische Prioritäten definiert: die operative Performance unserer Produkte am Markt zu maximieren und unseren Umsatz mit erfolgreichen Markteinführungen und Fortschritten in der späten Forschungs- und Entwicklungs-Pipeline voranzutreiben. Wir konzentrieren uns darauf, das Potenzial unseres aktuellen Portfolios vollständig auszuschöpfen. Gleichzeitig arbeiten wir an weiteren Wachstumstreibern und sehen in diesem Zuge vier neue Arzneimitteln mit großem Umsatzpotenzial. Zwei von ihnen – Nubeqa™ und Kerendia™ – sind bereits auf dem Markt. Elinzanetant sowie der im Jahr 2024 einlizenzierte Wirkstoff Acoramidis stehen kurz vor der Markteinführung. Den Wirkstoff Asundexian untersuchen wir in einer Studie weiter und evaluieren eine therapeutische Anwendung in der sekundären Schlaganfallprävention. Wir richten unsere Marketing- und F&E-Ressourcen auf den Erfolg dieser strategischen Produkte aus, für die wir, bis auf Acoramidis, über die kompletten weltweiten Marketingrechte verfügen. Für Acoramidis verfügen wir über die europäischen Vermarktungsrechte. Darüber hinaus investieren wir in den Aufbau und das Wachstum unseres US-Geschäfts aufgrund des hohen Marktpotenzials. Um das langfristige Wachstum zu sichern, investieren wir weiter in Forschung und Entwicklung im Rahmen unserer gezielten, auf eine innovative, differenzierte und nachhaltige Pipeline ausgerichteten Strategie. Mit Onkologie, Herz-Kreislauf (einschließlich Präzisions-Herz-Kreislauf-Therapien, Nephrologie und Akutversorgung), Neurologie & Seltene Erkrankungen sowie Immunologie konzentrieren wir uns auf Therapiegebiete mit großem Potenzial bezüglich Wirkung und Wertschöpfung. Wir streben fortlaufend danach, unsere F&E-Produktivität zu steigern. Unsere Kernmaßnahmen konzentrieren sich auf F&E-Exzellenz, ein auf unsere Entwicklungsprodukte fokussiertes Betriebsmodell, dynamische Ressourcenzuteilung, Datenwissenschaften und Künstliche Intelligenz. Neben der Stärkung unserer internen F&E-Kapazitäten investieren wir auch weiterhin in unsere Plattform-Unternehmen. Mit BlueRock Therapeutics LP, USA, und Asklepios BioPharmaceutical, Inc. (AskBio), USA, arbeiten wir fortwährend an der Entwicklung bahnbrechender Zell- und Gentherapien. Vividion Therapeutics, Inc., USA, stärkt unsere Forschungskompetenz vor allem in der Onkologie und der Immunologie. Außerdem konzentrieren wir uns verstärkt auf den Zugang zu externen Innovationen durch Forschungskooperationen und Einlizenzierungen, um nachhaltige Wachstumspotenziale in den Bereichen Biologika und neuartige Technologien zu realisieren. Den Zugang zu Arzneimitteln zu verbessern steht im Zentrum unserer Nachhaltigkeitsagenda. Ein weiterer Schwerpunkt ist, die Gesundheit und die gesellschaftliche Rolle der Frau im Sinne der Gleichberechtigung und ökonomischen Teilhabe zu stärken. Hierfür nutzen wir unsere führende Position in der Frauengesundheit (nach Umsatz), um bis 2030 in Ländern mit geringem bis mittlerem Einkommensniveau jährlich 100 Millionen Frauen den Zugang zu moderner Empfängnisverhütung zu ermöglichen. Unsere Partnerschaften mit Organisationen wie UNFPA, USAID, der Bill & Melinda Gates Foundation und dem Roten Kreuz sowie unsere digitalen Partnerschaften mit Your Life, Life Yangu, UNFPA India und Zuri Health unterstützen dieses Ziel. Zusätzlich engagieren wir uns in der Bekämpfung vernachlässigter tropischer Erkrankungen und nicht übertragbarer Krankheiten.
Consumer Health
Das zunehmende Gesundheitsbewusstsein der Verbraucher, der demografische Wandel und steigende Gesundheitskosten sorgen für eine langfristig attraktive Entwicklung des Consumer-Health-Marktes. Die gestiegene Fokussierung der Verbraucher auf Selbstmedikation, Prävention und Wohlbefinden dürfte das Wachstum in allen Consumer-Health-Kernkategorien weiter vorantreiben. Zudem erwarten wir eine stetige Verlagerung des Geschäfts in Richtung E-Commerce. Wir bieten den Verbrauchern Produkte, Dienstleistungen und Informationen, die sie in die Lage versetzen, ein gesünderes Leben führen zu können. Dabei streben wir danach, immer mehr Menschen weltweit zu erreichen. Unsere Strategie ist auf das Wachstum unserer Marken in wichtigen Consumer-Health-Kategorien und die Überführung von bislang verschreibungspflichtigen in rezeptfreie Medikamente ausgerichtet. Unser profitables Wachstum beruht auf starken, wissenschaftlich fundierten und vertrauten Marken sowie auf innovativen Produkteinführungen. Wir verfolgen bei der Steuerung unseres Geschäfts ein agiles Modell zur Verteilung von Ressourcen. Dabei priorisieren wir zukunftsorientierte Wachstumsfelder, in denen wir mit unseren Marken das Vertrauen von Verbrauchern gewinnen möchten. Die Schaffung von Werten für unsere Handelspartner sowie der Dialog mit medizinischem Fachpersonal nehmen in diesem Zusammenhang eine ebenso wichtige Stellung ein. Entlang der gesamten Wertschöpfungskette konzentrieren wir uns auf unsere Produktivität, Effizienz und Resilienz, um unsere Kosten- und Cash-Produktivität zu verbessern. Gleichzeitig streben wir ebenfalls eine Reduzierung der Auswirkungen auf unsere Umwelt an. Zusammen sollen diese Aspekte unsere Zukunfts-fähigkeit sichern. Um unsere bestehenden Marken weiterzuentwicklen und Innovationen zu schaffen, nutzen wir ein agiles Innovationsmodell und arbeiten mit externen Partnern zusammen. Mit unseren Akquisitionen und Partner-schaften haben wir darüber hinaus Zugang zu neuen Geschäftsmodellen und Fähigkeiten, mit denen wir personalisierte Diagnose- und Behandlungslösungen anbieten können. Wir verfolgen ambitionierte Nachhaltigkeitsziele. Bis 2030 wollen wir jährlich 100 Millionen Menschen in wirtschaftlich oder medizinisch unterversorgten Regionen Zugang zur alltäglichen Gesundheitsversorgung ermöglichen. Wir setzen diese Ambition um, indem wir Nachhaltigkeit fest in unserem gesamten Geschäftsbetrieb verankern, um den Verbrauchern bestmögliche Lösungen anbieten zu können, insbesondere denjenigen, für die die Selbstmedikation das vorrangige Mittel der Gesundheitsversorgung ist.
Klimaschutz und Dekarbonisierung
Im Rahmen des „Bayer Klimaschutzprogramms“ setzen wir uns aktiv mit den Herausforderungen des Klimawandels auseinander.# Unser Ansatz fußt auf der Transition und Transformation
Die Transition fokussiert sich auf die Reduktion unserer eigenen Emissionen in Übereinstimmung mit den Pariser Klimazielen. Bis 2050 wollen wir Netto-Treibhausgas-Emissionen von null erreichen. Die Transformation umfasst die Anpassung unseres Produkt-Portfolios und die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, um den Auswirkungen des Klimawandels proaktiv zu begegnen. Dabei setzen wir in unserer Division Crop Science auf Innovationen in Bereichen wie Biotechnologie und digitale Landwirtschaft, um die Resilienz der Landwirtschaft zu erhöhen und zur Ernährungssicherheit beizutragen. Darüber hinaus arbeiten wir in unseren Divisionen Pharmaceuticals und Consumer Health an Lösungen, die gesundheitliche Herausforderungen im Kontext des Klimawandels adressieren.
1.2.2 Steuerungssysteme
Planung und Steuerung
Die wirtschaftliche Planung und Steuerung des Unternehmens erfolgen über den vom Vorstand beschlossenen strategischen Geschäftsplan, der strategische Rahmenvorgaben für den Konzern und die Divisionen sowie deren Übersetzung in konkrete Ziele beinhaltet. Der Planungs- und Steuerungsprozess wird durch die laufende Überprüfung der Geschäftsentwicklung mit regelmäßig aktualisierten Einschätzungen wesentlicher finanzieller und nichtfinanzieller Steuerungs- und Leistungskennzahlen vervollständigt. Die folgenden finanziellen und nichtfinanziellen Größen wurden zur Planung, Steuerung und Kontrolle unserer Geschäftsentwicklung verwendet:
Operative Steuerungsgrößen
Die maßgeblichen operativen Steuerungselemente, die gleichzeitig die Basis der kurzfristigen variablen Vergütung (STI) darstellen, sind Umsatzwachstum, Ergebnis- und Kapitalflussgrößen. Umsatzwachstum wird mittels der währungs- und portfoliobereinigten (wpb.) Umsatzveränderung gemessen, um die operative Geschäftsentwicklung des Konzerns und der Divisionen zu reflektieren. Eine wesentliche Ergebnisgröße zur Messung der Profitabilität ist die um Sondereinflüsse bereinigte EBITDA-Marge, die sich aus dem Verhältnis von EBITDA vor Sondereinflüssen zu den Umsatzerlösen ergibt. Als weitere maßgebliche Profitabilitätskennzahl des Konzerns wird das bereinigte Ergebnis je Aktie verwendet, welches das auf die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Aktien entfallende bereinigte Konzernergebnis darstellt. Der Free Cashflow als absolute Kennzahl zeigt die Generierung freier Mittel an und bildet gleichermaßen die Finanz- und Ertragskraft des Unternehmens ab.
ROCE als strategischer wertorientierter Indikator
Der Return on Capital Employed (ROCE) wird als strategischer Indikator verwendet und setzt das operative Ergebnis nach Steuern ins Verhältnis zum durchschnittlich eingesetzten Kapital. Der auf jährlicher Basis getätigte Vergleich des ROCE mit den gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital) zeigt die Wertgenerierung des Unternehmens an. Er ist Teil der laufenden Tranchen der langfristigen aktienbasierten Barvergütung (LTI), welche bis einschließlich 2023 gestartet sind.
Total Shareholder Return
Wir streben danach, Unternehmenswert zu generieren und damit eine attraktive Aktienrendite zu erwirtschaften. Der Total Shareholder Return (TSR) wird dabei durch die Veränderung des jeweiligen Start- und Endwerts der Bayer-Aktie im zugrunde liegenden Bemessungszeitraum zuzüglich der zwischenzeitlich gezahlten Dividenden berechnet. Er ist für den Vorstand Teil der langfristigen aktienbasierten Barvergütung (LTI). Für die berechtigten Beschäftigten ist der TSR in den laufenden LTI-Tranchen enthalten, welche bis einschließlich 2023 gestartet sind.
Nachhaltigkeit
Mit unseren Produkten wollen wir das Leben von Menschen verbessern. Außerdem wollen wir unseren ökologischen Fußabdruck verkleinern. Unsere Nachhaltigkeitsziele steuern und messen wir mithilfe nichtfinanzieller Kennzahlen. Als Steuerungsgröße berücksichtigten wir die erreichten Menschen in den divisionalen „100 Millionen-Zielen“ sowie die emittierten Treibhausgase, um unser Geschäft nachhaltig zu steuern und unseren ökologischen Fußabdruck zu verringern. Unsere Nachhaltigkeitskennzahlen sind in der langfristigen aktienbasierten Barvergütung (LTI) reflektiert.
Managementsystem
Als Rahmenwerk für alle Managementsysteme bei Bayer dienen die verschiedenen internationalen Management-System-Standards und -Praktiken, um Konformität mit den Gesetzen, mit externen und internen Anforderungen sowie effizientes Arbeiten sicherzustellen. Dies wird durch interne Regelungen und geltende Prozesse mit klaren Rollen und Verantwortlichkeiten sichergestellt. Die Managementsysteme bei Bayer liefern daher einen wesentlichen Beitrag, um die „License to Operate“ sicherzustellen.
1.3 Innovation im Fokus
Mit neuen Lösungen schaffen wir einen Mehrwert für unsere Kunden und die Gesellschaft. Der Schwerpunkt unserer Aktivitäten liegt auf Produktinnovationen, die sich auf unsere Forschungs- und Entwicklungskompetenzen (F&E) stützen. Sie werden ergänzt durch neue Ansätze bei Prozessen, Dienstleistungs- und Geschäftsmodellen. Des Weiteren setzen wir auf soziale Innovationen, um die Lebensbedingungen in Entwicklungsländern und für benachteiligte Menschen in unserer Gesellschaft zu verbessern. Mit den Ergebnissen unserer Forschung und Entwicklung leisten wir einen Beitrag zur Bewältigung globaler Herausforderungen in der medizinischen Versorgung und in der Landwirtschaft. Wir setzen hierbei neben der starken Innovationskompetenz unserer Beschäftigten in allen Unternehmensbereichen auf ein breites Open-Innovation-Netzwerk und den Einsatz von neuen, bahnbrechenden Technologien, insbesondere auch durch Einbeziehung von Erkenntnissen aus den Datenwissenschaften. Um Zugang zu komplementären Technologien und Know-how zu gewährleisten, sind Partnerschaften ein fester Bestandteil unserer Innovationsstrategie. Wir schließen strategische Allianzen mit diversen Partnern, wie Universitäten, Behörden, Start-ups, Zulieferern und anderen Industrieunternehmen. Wir verfügen über ein globales Netzwerk von F&E-Standorten, an denen rund 15.900 Bayer-Beschäftigte tätig sind. Im Geschäftsjahr lag der Aufwand für Forschung und Entwicklung bereinigt um Sondereinflüsse bei 5.860 Mio. € (Vorjahr: 5.835 Mio. €).
Exzellenz in Forschung und Entwicklung
Die Schwerpunkte unserer Aktivitäten richten sich nach den Innovationsstrategien unserer Divisionen und dienen der Verbesserung der Gesundheit von Menschen und Pflanzen sowie der nachhaltigen Sicherung stabiler Ernten in der Landwirtschaft entsprechend unserer Mission „Health for all, Hunger for none“. Bei Crop Science liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung moderner Technologien und Innovationen in den Gebieten Pflanzenschutz, Saatgut und Pflanzeneigenschaften, um unseren Kunden maßgeschneiderte Produkte und Services anbieten zu können. Unsere Division Pharmaceuticals legt den Fokus auf die Erforschung und Entwicklung verschreibungspflichtiger Medikamente in den vier Kernbereichen Onkologie, Herz-Kreislauf, Neurologie & Seltene Erkrankungen sowie Immunologie. Consumer Health konzentriert sich auf die Entwicklung neuer verschreibungsfreier Produkte und Lösungen, die die Gesundheit und das Wohlbefinden von Verbrauchern verbessern. Weitergehende Informatinen zu den F&E-Aktivitäten der Divisionen werden in den folgenden divisionsspezifischen Abschnitten dargestellt. In unseren F&E-Projekten der drei Divisionen setzen wir verstärkt Data-Science-Methoden ein. Mit dem „Life Science Collaboration“-Programm bieten wir eine Plattform für unsere Beschäftigten, um divisionsübergreifend disruptive Innovationen aktiv zu fördern. Das „Bayer Bioethics Council“, ein externes Beratungsgremium, hat im Berichtsjahr einmal getagt und u. a. die Themen Künstliche Intelligenz in Kundeninteraktionen sowie zellbasierte Modelle diskutiert. Zudem fanden themenspezifische Treffen mit einzelnen Mitgliedern aus dem Bioethics Council statt. Die Transparenzinitiative „Bayer Science Collaboration Explorer“ wurde 2024 erweitert und veröffentlicht die vertragsbasierte Zusammenarbeit von Bayer-Geschäftseinheiten in Deutschland, den USA, der Schweiz und Brasilien mit Partnern weltweit.
Leaps by Bayer
Über unsere Risikokapital-Einheit „Leaps by Bayer“ investieren wir in disruptive Innovationen in den Bereichen Gesundheit und Landwirtschaft. „Leaps by Bayer“ konzentriert sich in seinen Investitionsaktivitäten auf die Anwendung und Weiterentwicklung neuer Technologien, die das Potenzial besitzen, einige der drängendsten Probleme der Menschheit zu lösen und damit auch einen wichtigen Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen zu leisten. Der bewährte Rahmen zur Aufnahme neuer Aktivitäten wird durch die „10 Leaps“ definiert:
- Heilung genetisch bedingter Krankheiten
- Nachhaltige Verfügbarkeit von Organen und Gewebe schaffen
- Reduzierung der Umweltbelastungen durch die Landwirtschaft
- Krebs verhindern und heilen
- Gehirn und mentale Gesundheit schützen
- Autoimmunerkrankungen und chronische Entzündungen aufhalten
- Gesunde, zukunftsweisende Pflanzen entwickeln
- Alternative, nachhaltige Proteinquellen erschließen
- Ernte- und Nahrungsmittelverluste verhindern
- Gesundheitsvorsorge und -förderung mithilfe von Daten revolutionieren
Das „Leaps by Bayer“-Portfolio umfasste zum Jahresende 2024 mehr als 50 aktive Beteiligungen an Biotech- und Tech-Start-ups. „Leaps by Bayer“ beteiligte sich zu Jahresbeginn an einer Finanzierungsrunde für Sudo Biosciences, Inc., USA, einer Biotechnologiefirma, die an der Entwicklung von neuartigen Therapien für entzündliche und neurodegenerative Erkrankungen wie Multiple Sklerose arbeitet. Des Weiteren verzeichnete Leaps den Börsengang von zwei Portfoliofirmen: Metagenomi Inc., USA, die im Bereich Zell- und Gentherapie forscht, und Boundless Bio, Inc., USA, welche innovative Therapeutika für Patienten mit hartnäckigem Krebs entwickeln.# Leaps by Bayer und weitere Meilensteine
Einen weiteren Meilenstein erreichte die Leaps Portfoliofirma eGenesis, Inc., USA, die es zum ersten Mal in der Geschichte der Medizin schaffte, sowohl eine Schweineniere erfolgreich intrakorporal in einen Menschen einzusetzen als auch in einem hirntoten Forschungsspender eine funktionierende extrakorporale Perfusion mit einer gentechnisch veränderten Schweineleber zu demonstrieren. Zudem nennenswert war die Bekanntgabe der positiven Ergebnisse der klinischen Phase-I-Studie zur Behandlung von Parkinson von BlueRock Therapeutics LP, USA, nach 18 sowie 24 Monaten. „Leaps by Bayer“ war Mitgründer und einer der ersten Investoren in BlueRock im Jahr 2016. 2019 akquirierte die Bayer AG das Biotechunternehmen. Seither ist BlueRock eine hundertprozentige und unabhängig geführte Tochtergesellschaft der Bayer AG.
Auch die Verkündigung der Zusammenarbeit zwischen Dewpoint Therapeutics, Inc., USA, einer Leaps Portfoliofirma, und Bayer stellte einen Meilenstein im Bereich der Forschung und Entwicklung für Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen dar. Beide Parteien verständigten sich darauf, dass Bayer die globale Lizenz zur Entwicklung und Vermarktung einer krankheitsmodifizierenden Behandlung für Patienten mit dilatativer Kardiomyopathie (DCM), die durch spezifische Mutationen gekennzeichnet ist, erhält. Zusätzlich ermöglicht die Zusammenarbeit Bayer die Nutzung der proprietären Plattform von Dewpoint für biomolekulare Kondensate, um neue Behandlungsmethoden für Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen zu entwickeln.
Im Agrarbereich gab unsere Division Crop Science zusammen mit der Leaps Portfoliofirma Grao Direto LLC, USA, die Herausgabe eines neuen digitalen Angebots namens „Barter View“ in Brasilien bekannt. Barter View unterstützt Landwirte in ländlichen Regionen dabei, ihre Handelsgeschäfte über ihr Mobiltelefon zu führen und ermöglicht zugleich die Echtzeitabfrage von Informationen und aktualisierten Preisen. Darüber hinaus erwarb Bayer, wie weiterführend im Kapitel zur Division Crop Science erläutert wird, eine Lizenz von der Leaps Portfoliofirma Pairwise Plants LLC, einem US-amerikanischen Lebensmittel- und Agrartechnologie-Start-up, das neue Genomik-Technologien für die Entwicklung innovativer Produkte entwickelt.
Im Jahr 2024 beteiligte sich „Leaps by Bayer“ an über 15 Folgeinvestitionsrunden und unterstützte viele Portfoliofirmen dabei, erste klinische Meilensteine wie die Anmeldung einer Phase-I-Studie zu erreichen.
Patente schützen geistiges Eigentum von Bayer
Für ein Innovationsunternehmen wie Bayer ist der weltweit zuverlässige Schutz seines geistigen Eigentums besonders wichtig. Ohne diesen Schutz wäre es in den meisten Fällen nicht möglich, die hohen Kosten und Risiken zu decken, die bei der Forschung und Entwicklung innovativer Produkte anfallen. Wir setzen uns deshalb weltweit sowohl für den Schutz des internationalen Patentsystems als auch für den Schutz unseres geistigen Eigentums ein. Abhängig von den rechtlichen Rahmenbedingungen streben wir daher Patentschutz für unsere Produkte und Technologien in bedeutenden Märkten an. Die erfolgreiche Vermarktung patentgeschützter Produkte ermöglicht es uns, nachhaltig in Forschung und Entwicklung zu investieren.
Im Allgemeinen beträgt die Laufzeit eines Patents 20 Jahre ab dem Anmeldetag. Weil die Entwicklung eines neuen Medikaments oder Pflanzenschutzwirkstoffs im Durchschnitt elf bis 13 Jahre dauert, bleiben dann nach der Zulassung nur sieben bis neun Jahre Patentschutz. Gleiches gilt für die Entwicklung neuer transgener Pflanzeneigenschaften. Um dennoch geeignete Anreize für notwendige Investitionen in Forschung und Entwicklung zu schaffen, verlängern die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die USA, Japan und einige weitere Länder die Patentlaufzeit oder gewähren ergänzende Schutzzertifikate zur Kompensation der Laufzeitverluste bei Pharma- und Pflanzenschutzpatenten, nicht jedoch für transgene Pflanzeneigenschaften.
Crop Science
Wir entwickeln mithilfe digitaler Anwendungen und Expertenteams ein breites Spektrum an maßgeschneiderten Lösungen. Dies ermöglicht es Landwirten, eine höhere Produktivität auf nachhaltige Weise zu erreichen. Unsere F&E-Organisation umfasst rund 7.800 Beschäftigte (Vorjahr: 8.300)¹ in mehr als 60 Ländern weltweit. Darüber hinaus arbeiten wir im Rahmen unseres Open-Innovation-Modells mit einer Vielzahl von externen Partnern zusammen, um unsere Innovationskraft zu stärken.
Forschungs- und Entwicklungskapazitäten
Unser F&E-Bereich konzentriert sich auf die Entwicklung indikationsübergreifender Lösungen für Landwirte und Kunden. Durch eine gezielte Bündelung von Kompetenzen in den folgenden Fachbereichen können wir Innovationen schneller auf den Markt bringen.
Unsere Innovationen innerhalb der Pflanzenzüchtung sind darauf ausgerichtet, Erträge zu steigern, Pflanzen widerstandsfähiger gegen Schädlinge, Krankheiten und die Auswirkungen des Klimawandels zu machen und die Qualität zu erhöhen. Durch Kombinationen von genomischen, phänotypischen und ökologischen Daten mit modernen Züchtungsmethoden und Künstlicher Intelligenz (KI) entwickeln wir neuartige Saatgutprodukte. Dank unserer Fortschritte in unseren Gewächshausanlagen in kontrollierter Umgebung, automatisierter und präskriptiver Verpackungssysteme für Saatgut und fortgeschrittener Systeme zur Datenerfassung auf dem Feld können wir die Entwicklung und Positionierung unserer Saatgutprodukte in unseren größten Märkten beschleunigen. Durch dieses fortschrittliche globale Züchtungsprogramm konnten wir 2024 mehr als 490 neue Saatgutsorten und -hybride für Mais, Sojabohnen, Baumwolle, Raps, Reis, Weizen und Gemüse entwickeln.
Mithilfe der Biotechnologie und Verfahren der Genom-Editierung entwickeln wir Pflanzeneigenschaften bspw. in Mais, Sojabohnen, Baumwolle und Raps, welche die Widerstandsfähigkeit der Pflanzen gegen Insekten, Krankheiten, Unkraut und andere Umweltbelastungen wie Trockenheit oder starken Wind gezielt erhöhen. Dadurch können Erträge geschützt oder gesteigert werden. Durch den Einsatz biotechnologisch erzeugter Pflanzeneigenschaften wird eine nachhaltige Bewirtschaftung ermöglicht, die weniger Pflanzenschutzmittel verwendet und durch schonendere Bearbeitungsverfahren den Oberboden erhalten und CO2-Emissionen reduzieren soll. Wir sind weltweit führend in der „Pflanzenbiotechnologie“ und haben zwölf Pflanzeneigenschaften der nächsten Generation in der Entwicklung.
In unserem Programm für chemische Pflanzenschutzmittel entwerfen, entwickeln und optimieren wir neue, sichere und nachhaltige Produkte mit herbizider, insektizider und fungizider Wirkung. Wir arbeiten an maßgeschneiderten Lösungen, um Gefahren, welche die Ernte bedrohen, gezielter zu bekämpfen und bessere Ernten zu realisieren. Unser Lifecycle-Management-Programm ermöglicht uns jährlich Hunderte neue Pflanzenschutzproduktregistrierungen, wodurch wir die Reichweite unserer Produkte auf neue Anbaukulturen und Regionen ausdehnen. Die Entdeckung neuer Wirkmechanismen ist eine der Prioritäten im Rahmen unseres neuen CropKey-Ansatzes, denn sie trägt dazu bei, bessere Lösungen für die Bedürfnisse unserer Kunden zu finden und unsere Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, wobei der Schwerpunkt auf der Verringerung der Umweltbelastung durch Pflanzenschutzmittel liegt.
Unser Bereich Biologika umfasst ein breites Spektrum von Lösungen mit einem Schwerpunkt auf Mikroorganismen und daraus abgeleiteten Stoffen sowie Pflanzenextrakten. Biologika können dabei helfen, den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel zu reduzieren, Rückstandsmengen zu verringern und Resistenz-Management-Strategien umzusetzen. Durch die Aufnahme biologischer Produkte in Programme mit herkömmlichen chemischen Pflanzenschutzmitteln schaffen wir ein ganzheitliches Anwendungssystem. Wir optimieren unsere Aktivitäten in diesem Bereich weiter, indem wir Partnerschaften mit Innovationsführern eingehen und unsere internen F&E-Aktivitäten in den Bereichen Produktentwicklung und Unterstützung bei der Produkteinführung verstärken.
Durch unsere führende Digital-Farming-Lösung Climate FieldView™ können wir großen Mehrwert für unsere Kunden schaffen, indem wir durch die nahtlose Erfassung von Daten aus Landmaschinen und Erkenntnisse über das ganze Jahr hinweg betriebliche Entscheidungen unterstützen. Zudem schaffen wir Transparenz zur Performance unserer Produkte. Weltweit kommt das System mittlerweile auf über 120 Mio. Hektar in 24 Ländern zum Einsatz. Im Zuge der Erweiterung der Plattform haben uns Landwirte große Mengen an Produktleistungsdaten unter realen Bewirtschaftungsbedingungen zur Verfügung gestellt, die wir mit anderen Datensätzen kombiniert haben, um Vorhersagemodelle zu erstellen, die den Wert unseres Saatgut- und Pflanzenschutzportfolios erhöhen. Abschließend bietet FieldView™ dann auf die individuellen Felder des Landwirts zugeschnittene Produktempfehlungen.
Forschungs- und Entwicklungs-Pipeline
Unsere Produkt-Pipeline enthält eine Vielzahl an neuen chemischen Pflanzenschutzmitteln, Saatgutsorten, digitalen Produkten und Biologika, die eine nachhaltige Landwirtschaft sowie höhere Produktivität ermöglichen. In der folgenden Tabelle zeigen wir neue Produkte aus späten Entwicklungsphasen², die voraussichtlich bis zum Jahr 2027 eingeführt werden.
| Entwicklungsphase | Produkt | Produktkategorie | Zeithorizont |
|---|---|---|---|
| Markteinführung / Zulassung | neue chemische Wirkstoffe | Herbizide | 2024 |
| Markteinführung / Zulassung | neue chemische Wirkstoffe | Fungizide | 2025 |
| Markteinführung / Zulassung | neue chemische Wirkstoffe | Insektizide | 2026 |
| Markteinführung / Zulassung | neue Saatgutsorten | Mais | 2025 |
| Markteinführung / Zulassung | neue Saatgutsorten | Sojabohnen | 2025 |
| Markteinführung / Zulassung | neue Saatgutsorten | Baumwolle | 2026 |
| Markteinführung / Zulassung | neue Saatgutsorten | Raps | 2026 |
| Markteinführung / Zulassung | neue Saatgutsorten | Gemüse | 2027 |
| Markteinführung / Zulassung | neue Biologika | Biologische Fungizide | 2024 |
| Markteinführung / Zulassung | neue Biologika | Biologische Insektizide | 2025 |
| Markteinführung / Zulassung | neue Biologika | Biologische Herbizide | 2026 |
| Markteinführung / Zulassung | neue digitale Produkte | FieldView™ Upgrades | 2025 |
| Markteinführung / Zulassung | neue digitale Produkte | Precision Farming Tools | 2026 |
| Frühe klinische Entwicklung | neue Medikamente | Herz-Kreislauf-Erkrankungen | bis 2027 |
| Frühe klinische Entwicklung | neue Medikamente | Nierenerkrankungen | bis 2027 |
| Frühe klinische Entwicklung | neue Medikamente | Onkologie | bis 2027 |
| Frühe klinische Entwicklung | neue Medikamente | Neurologische Erkrankungen | bis 2027 |
| Vorklinische Entwicklung | neue Medikamente | Infektionskrankheiten | bis 2027 |
| Vorklinische Entwicklung | neue Medikamente | Stoffwechselerkrankungen | bis 2027 |
| Vorklinische Entwicklung | neue Medikamente | Seltene Krankheiten | bis 2027 |
Kernkultur/ Digitale Anwendung
Erste Markteinführung
| Produktgruppe | Indikation | Produkt/Pflanzeneigenschaft/ Anzahl an Hybriden oder Sorten |
|---|---|---|
| Mais | jährlich | Pflanzenzucht Effizienz der Anbaukultur >290 neue Maissaatgut-Hybride in 2024 |
| Mais | 2027 | Biotechnologie Effizienz der Anbaukultur PreceonTM/Short Stature Corn/kurzhalmiger Mais |
| Soja | jährlich | Pflanzenzucht Effizienz der Anbaukultur ~ 90 neue Sojasaatgut-Sorten in 2024 |
| Soja | 2027 | Biotechnologie Unkrautbekämpfung HT4 |
| Baumwolle | jährlich | Pflanzenzucht Effizienz der Anbaukultur > 15 neue Baumwollsaatgut-Sorten in 2024 |
| Pflanzenschutz | jährlich | Biologika/ chemischer Pflanzenschutz LCM2 Effizienz der Anbaukultur, Krankheitsmanagement, Schädlingsbekämpfung, Unkrautbekämpfung > 230 neue Pflanzenschutzzulassungen in 2024 |
| Pflanzenschutz | 2025 | Pflanzenschutz Schädlingsbekämpfung PlenexosTM (Spidoxamat) |
| Gemüse | jährlich | Pflanzenzucht Effizienz der Anbaukultur, Krankheitsmanagement > 90 neue Sorten in 2024 |
| Digitale Anwendungen | 2025 | Digitale Plattformen Plattform Microsoft-Partnerschaft bietet B2B- Dienstleistungen in der Agrartechnologie an |
| Digitale Anwendungen | 2024 | Lösungen für die Wertschöpfungskette CO2-Märkte Methoden zur Einbindung und Reduzierung von CO2 in Nordamerika – Pilotprojekte in weiteren Regionen |
| Digitale Anwendungen | 2024/2025 | Maßgeschneiderte Lösungen Effizienz der Anbaukultur Empfehlungen zur Bestandsdichte und der Saatgutauswahl von Mais in Nordamerika, Lateinamerika und Europa |
| Digitale Anwendungen | Raps-Schädlingsmanagement in der Region Europa/Nahost/Afrika |
Stand: Dezember 2024
1Geplante Markteinführungen einer Auswahl neuer Produkte, vorbehaltlich der behördlichen Genehmigungen
2Lifecycle-Management
Für das Jahr 2025 haben wir uns das Ziel gesetzt, Feldstudien zum Nachweis der technischen Machbarkeit von drei bis vier neuen chemischen Wirkstoffen bzw. Pflanzeneigenschaften3 zu starten.
Neue Produkte und Zulassungen im Berichtsjahr (Beispiele)
Im Januar haben wir die Einführung des Herbizids Varro™ FX auf dem kanadischen Markt bekannt gegeben. Varro™ FX ist ein Spektrum-übergreifendes Herbizid und vereint Wirkstoffe zweier verschiedener Wirkstoffgruppen. So wirkt es gegen einige der am schwierigsten zu bekämpfenden Gräser, z. B. Wildhafer, und stärkt die Kontrolle von breitblättrigen Unkräutern wie Labkraut und Besenkraut.
Für Sommer- und Winterweizen in den USA haben wir im Januar außerdem Vios™ FX vorgestellt, das erste Graminizid seiner Wirkstoffgruppe in der Formulierung eines emulgierbaren Konzentrats für Weizen. Das Herbizid Vios™ FX bietet durch die Kombination zweier sich ergänzender Wirkmechanismen Breitband-Unkrautkontrolle gegen die am schwierigsten zu bekämpfenden Unkräuter, wie Wildhafer und Besenkraut. Das Herbizid Vios™ FX ist außerdem leicht anzuwenden und zu mischen und bietet durch seine Flexibilität bei der Tankmischung maßgeschneiderte Unkrautbekämpfung.
Iblon™, ein neues Breitband-Fungizid, kam 2024 in Großbritannien auf den Markt. Als neues SDHI-Fungizid ermöglicht iblon™ eine einzigartige Breitbandkontrolle von Septoria sowie Gelb- und Braunrost und bietet nachweislich Ertragsvorteile durch eine längere Grünphase. Dank der besonderen Leafshield-Formulierung ist iblon™ auch sicher für die Pflanzen und die Ausrüstung.
Die gezielte Markteinführung von konventionell gezüchtetem kurzhalmigem Mais haben wir mit dem Programm Ground Breakers auf etwa 14.000 Hektar mit 390 Landwirten fortgesetzt. Parallel dazu haben wir weitere Fortschritte bei der Biotech-Variante, die nun die F&E-Phase 4 erreicht hat und voraussichtlich ab 2027 verfügbar sein wird, gemacht.
Im Juli wurde unser neues Vorlaufherbizid, Huskie™ PRE, für die Saison 2025 zur Behandlung von Gerste, Triticale und Weizen zugelassen. Als erstes Herbizid seiner Wirkstoffklasse zur Vorlaufanwendung bei Getreide in Westkanada bietet es eine bisher nicht erreichte Flexibilität und wirksame Unkrautbekämpfung, wenn es mit Roundup™ angewendet wird.
Im August wurde FieldView™ Drive 2.0 vorgestellt. Mit dem kleinen Gerät können Landwirte per Plug-and-Play ihre Aktivitäten mit verschiedenen Arten von Agrarausrüstung und -marken vernetzen, verfolgen und dokumentieren. Als Upgrade der vorherigen Generation bietet FieldView™ Drive 2.0 mehr Rechenleistung und Datenspeicher sowie stabile Verbindungen auf dem Feld, damit Landwirte sich besser mit digitalen Lösungen verbinden und während des Pflanzens, Spritzens und Erntens Daten sammeln können.
Im September haben wir erfolgreich die Technologie VT4PRO™ eingeführt, um Landwirten in den USA eine weitere Option im Rahmen unseres bereits starken Mais-Portfolios zur Kontrolle von Schädlingen über und im Boden zu bieten. Die Technologie VT4PRO™ ist das erste Produkt, das die drei starken Wirkmechanismen der Trecepta™-Technologie – ein Premium-Schädlingspaket für Mais, das Insekten wie den Baumwollkapselbohrer oder den Westlichen Bohnenschneider über dem Boden bekämpft – mit einem RNAi-basierten Wirkmechanismus, der neuesten Abwehr gegen Maiswurzelbohrer, kombiniert.
Anfang 2024 starteten wir ein Pilotprojekt für ein Expertensystem der generativen KI, das Beschäftigte mit direktem Kundenkontakt besser ausbilden soll. Das Chat-basierte Tool funktioniert ähnlich wie herkömmliche Large Language Models wie ChatGTP, wurde aber mit Agrardaten und Praxisfragen trainiert und ist so speziell darauf ausgerichtet, Berater dabei zu unterstützen, schneller und präziser auf die Fragen der Landwirte zu Agrarwissenschaft und Agrarprodukten zu antworten.
Im November führte Bayer das erste gezielte KI-Modell gemeinsam mit Microsoft kommerziell ein. E.L.Y. Crop Protection ist im Modellkatalog Azure AI verfügbar und darauf ausgerichtet, die nachhaltige Nutzung und Anwendung von Pflanzenschutz sowie Compliance und Wissen im Agrarsektor auszubauen.
Patente
Wir beantragen grundsätzlich Patentschutz für unsere Innovationen im chemischen Pflanzenschutz und im Saatgut-/Biotechnologie-Bereich. Der Zusammenhang zwischen Patenten und Produkten ist verhältnismäßig komplex, da Produkte häufig mehrere Technologien vereinen, die in verschiedenen Regionen der Welt unterschiedlich geschützt sind. Außerdem werden Patente oft erst spät im Produktlebenszyklus erteilt.
Für einige unserer Pflanzenschutzwirkstoffe wie Glyphosat, Trifloxystrobin, Prothioconazol, Bixafen4 oder Imidacloprid ist der Patentschutz zwar abgelaufen, aber wir verfügen weiterhin über eine Vielzahl von Patenten für Formulierungen, Mischungen und/oder Herstellungsverfahren für diese Wirkstoffe.
Außerdem ist Fluopyram in den USA und in Brasilien bis 2025 patentgeschützt, und in verschiedenen europäischen Ländern wie Deutschland, Frankreich und Großbritannien galten bis 2024 ergänzende Schutzzertifikate.
Unser neuerer Wirkstoff Tetraniliprole genießt in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Brasilien, Kanada und anderen Ländern noch Patentschutz bis 2029 und in den USA sogar bis 2030.5
Isoflucypram ist in den USA bis 2028 und in Brasilien, Kanada, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und anderen Ländern noch bis 2030 patentgeschützt.6
Unser Patentschutz für die erste Generation von Roundup Ready™-Soja ist abgelaufen, einige Sorten unterliegen aber z. B. in den USA noch einem Sortenpatent. Unsere aktuelle Generation von Sojabohneneigenschaften (XtendFlex™ und Intacta 2 Xtend™) ist noch bis mindestens Ende dieses Jahrzehnts patentgeschützt.
Im Bereich Maissaatgut und Pflanzeneigenschaften haben die meisten Landwirte bereits auf die nächste Generation geschützter Maissorten umgestellt. Patente für SmartStax™ und SmartStax™ PRO haben noch bis mindestens 2028 Bestand.
Im Bereich Baumwollsaatgut und Pflanzeneigenschaften ist Bollgard™ 3 XtendFlex™ noch bis mindestens Mitte der 2030er-Jahre patentgeschützt.
Partnerschaften und Kooperationen
Wir gehen mit Innovatoren in aller Welt Partnerschaften ein, um neue disruptive Technologien für die Landwirte schneller und effizienter an den Markt zu bringen. Wir bringen hier unser Spezialwissen und unsere Ressourcen entsprechend ein.
Im März haben wir eine Partnerschaft mit dem britischen Unternehmen Trinity Agtech Limited bekannt gegeben, um Regenerative Landwirtschaft unterstützt durch die Plattform Sandy von Trinity Agtech weiter voranzubringen. Die Plattform soll für unsere Carbon-Initiative in der Region Europa/Nahost/Afrika zum Messen und zur Analyse von CO2 im Boden eine zentrale Rolle spielen.
Ebenfalls im März verkündeten wir nach erfolgreichen Labor- und Gewächshaustests im ersten Jahr die Fortführung gemeinsamer Validierungsstudien für Biofungizide mit dem israelischen Unternehmen Lavie Bio Ltd. Aufbauend auf diesen positiven Ergebnissen führen beide Unternehmen die Zusammenarbeit in einem zweiten Jahr mit Validierungsstudien im Rahmen von Feldversuchen fort.
Wir setzten außerdem unsere Partnerschaft mit dem britischen Unternehmen AlphaBio Control Limited fort und haben im April die Unterzeichnung einer Vereinbarung über die Exklusivlizenz an einem neuen Bioinsektizid bekannt gegeben. Dieses neue Produkt wird zunächst für Ackerkulturen einschließlich Raps und Getreide verfügbar sein. Wir rechnen mit der Markteinführung im Jahr 2028, abhängig vom Verlauf des weiteren Entwicklungs- und Zulassungsprozesses.
Im Dezember unterzeichneten wir eine exklusive Vertriebsvereinbarung mit dem britischen Unternehmen Ecospray Limited, um ein biologisches Flüssig-Nematizid, welches aus Knoblauch gewonnen wird, zu vermarkten. Dieses Produkt bietet eine biologische Alternative zu traditionellen, synthetisch hergestellten Nematiziden bei Gemüse- und Kartoffelpflanzen und wird in der Europäischen Union unter dem Namen VelsinumTM vertrieben.
Im Rahmen unseres strategischen Open-Innovation-Ansatzes starteten wir im Mai zwei Initiativen, um die Genom-Editierung bei Gemüse voranzubringen. Wir haben ein Kooperationsabkommen mit dem südkoreanischen Biotech-Unternehmen DBA G+FLAS Life Sciences geschlossen, um bei der Entwicklung genomeditierter Tomatensorten zusammenzuarbeiten, die mit Vitamin D3 angereichert sind.# Zusätzlich
Zusätzlich haben wir von dem in den USA ansässigen Start-up Pairwise Plants LLC eine Lizenz erworben, die es uns erlaubt, deren genomeditierte Sorten zu vermarkten und durch Nutzung der dahinterstehenden Technologie neue Sorten zu entwickeln. Im Mai 2024 haben wir mit Pairwise Plants LLC ein Lizenzabkommen zur groß angelegten Entwicklung und Vermarktung von neu entwickeltem CRISPR-editierten Blattgemüse bekannt gegeben. Dies resultierte aus einer bereits etablierten Partnerschaft mit Pairwise, die sich auf weitere Innovationen bei kurzhalmigem Mais konzentrierte. Dieses Programm basiert auf der Fulcrum™-Plattform von Pairwise und baut auf dem Erfolg der ursprünglichen Fünf-Jahres-Kooperation für Mais, Soja, Weizen, Baumwolle und Raps beider Unternehmen auf. Wir sind Teil eines weltweiten Netzwerks von Partnern aus den verschiedensten Bereichen der Agrarwirtschaft und arbeiten mit vielen öffentlich-privaten Institutionen, NGOs, Universitäten sowie anderen Einrichtungen zusammen.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über wichtige laufende Kooperationen:
1.3/2 Wichtige Kooperationen
| Crop Science Partner | Ziel der Kooperation # Nutzen und Risiken neuer medizinischer Produkte
Nutzen und Risiken neuer medizinischer Produkte müssen stets wissenschaftlich belegt und gut dokumentiert werden. Alle unsere klinischen Studien entsprechen strengen internationalen Richtlinien und Qualitätsstandards sowie den jeweils gültigen nationalen Gesetzen und Normen. Auch die Veröffentlichung von Informationen über klinische Studien erfolgt bei Bayer in Übereinstimmung mit den jeweils gültigen nationalen Gesetzen und nach den Prinzipien des europäischen (EFPIA) und des US-amerikanischen (PhRMA) Pharmaverbands, die in Positionspapieren definiert wurden. Informationen über eigene klinische Studien sind sowohl im öffentlich zugänglichen Register www.ClinicalTrials.gov als auch in unserer eigenen „Trial Finder“-Datenbank verfügbar. Weitere Informationen zu unseren global einheitlichen Standards, der Überwachung von Studien und der Rolle der Ethikkommissionen finden Sie auf unserer Website.
Zell- und Gentherapie
Mit der Erweiterung unseres Entwicklungs-Portfolios um Zell- und Gentherapien verfügen wir über neue, potenziell transformative Therapieformen, die in die Krankheitsmechanismen eingreifen und die Krankheiten in Zukunft sogar stoppen oder rückgängig machen können. Um wissenschaftliche Durchbrüche in der Zell- und Gentherapie in globalem Maßstab in Therapiemöglichkeiten zu überführen, die den Patienten tatsächlich zur Verfügung stehen, braucht es ein starkes Engagement entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Deshalb investieren wir in das Know-how und die Infrastruktur für jeden einzelnen Prozessschritt, von der frühen Forschung und Entwicklung bis hin zur fortgeschrittenen Produktion. Unser Entwicklungs-Portfolio umfasst sechs Projekte in unterschiedlichen Stadien der klinischen Entwicklung. Diese decken mehrere Therapiegebiete mit hohem medizinischen Bedarf ab, mit innovativen Programmen in Bereichen wie Parkinson-Krankheit, Seltene Erkrankungen und kongestive Herzinsuffizienz.
Zell- und Gentherapie-Projekte in der klinischen Entwicklung
| Projekte | Indikation (Modalität, Klinische Phase) |
|---|---|
| AB-1005 (vormals AAV2_GDNF_PD)¹ | Parkinson-Krankheit (Gentherapie, Phase II) |
| ACTUS-1012 | Morbus Pompe (Gentherapie, Phase I/II) |
| AB-1002 (vormals NAN-101)³ | Kongestive Herzinsuffizienz (Gentherapie, Phase II) |
| AB-1005 (vormals AAV2_GDNF_MSA)⁴ | Multisystematrophie (Gentherapie, Phase I) |
| Bemdaneprocel (BRT-DA01)⁵ | Parkinson-Krankheit (Zelltherapie, Phase I) |
| LION-1016 | Gliedergürtel-Muskeldystrophie Typ 2I/R9 (Gentherapie, Phase I/II) |
Stand: 3. Februar 2025
¹Registrierungsnummer NCT06285643, Rekrutierung gestartet
²Registrierungsnummer NCT03533673, Rekrutierung abgeschlossen
³Registrierungsnummer NCT05598333, Rekrutierung gestartet
⁴Registrierungsnummer NCT04680065, Rekrutierung gestartet
⁵Registrierungsnummer NCT04802733, Rekrutierung abgeschlossen
⁶Registrierungsnummer NCT05230459, Rekrutierung gestartet
Im Jahr 2024 und Anfang 2025 ergaben sich die folgenden wesentlichen Entwicklungen:
-
Im Februar 2024 gaben wir bekannt, dass der erste Patient im Rahmen von GenePHIT, einer Phase-II-Studie von AskBio zur Behandlung von kongestiver Herzinsuffizienz durch Gentherapie, randomisiert wurde. GenePHIT ist eine klinische Studie zur Untersuchung der Sicherheit und Wirksamkeit einer einmaligen Verabreichung des Gentherapie-Kandidaten AB-1002 bei Erwachsenen mit nicht ischämischer Kardiomyopathie und Herzinsuffizienzsymptomen der New York Heart Association (NYHA) Klasse III. Im April gaben wir bekannt, dass die US-Arzneimittelbehörde FDA (Food and Drug Administration) AB-1002 den Fast-Track-Status erteilt hat.
-
Im März 2024 haben wir gemeinsam mit unserem Tochterunternehmen BlueRock verkündet, dass die Phase-I-Studie zu Bemdaneprocel, einem Zelltherapie-Entwicklungskandidaten zur Behandlung von Parkinson, nach 18-monatiger Behandlung weiterhin positive Ergebnisse zeigt. Im Mai 2024 gaben wir bekannt, dass Bemdaneprocel von der US FDA den Regenerative Medicine Advanced Therapy Status (RMAT) erhalten hat. Im September berichtete BlueRock, dass Bemdaneprocel nach 24 Monaten positive Daten bei Patienten mit Parkinson liefert und im Januar 2025 verkündeten wir mit BlueRock, dass Bemdaneprocel zur Behandlung von Parkinson in die zulassungsrelevante Phase III Studie überführt wird.
-
Im April haben wir gemeinsam mit unserem Tochterunternehmen AskBio verkündet, dass die Phase-Ib-Studie zu AB-1005, einem Gentherapie-Entwicklungskandidaten zur Behandlung von Parkinson, nach 18-monatiger Behandlung weiterhin positive Ergebnisse zeigt. Im Juli gaben wir bekannt, dass die US FDA AB-1005 den Fast-Track-Status und die britische Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel (UK MHRA) den MHRA Innovation Passport erteilt hat. Im Januar 2025 gaben wir gemeinsam mit AskBio bekannt, dass erste Teilnehmer in die Phase II Gentherapiestudie aufgenommen wurden.
-
Im September gab BlueRock die Genehmigung seines IND-Antrags (Investigational New Drug) durch die US FDA für OpCT-001 bekannt, eine aus induzierten pluripotenten Stammzellen (iPSC) abgeleitete Zelltherapie für die Behandlung von primären Photorezeptorerkrankungen, welche BlueRock im Januar 2024 einlizenzierte.
-
Im November hat AskBio bekannt gegeben, dass der Gentherapie-Kandidat AB-1003 (auch bekannt unter LION-101), zur Behandlung der Gliedergürteldystrophie des Typs 2I/R9, von der US-Arzneimittelbehörde FDA die Auszeichnung für seltene pädiatrische Erkrankungen und den so genannten „Orphan-Drug“-Status erhalten hat.
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Im November haben wir bekannt gegeben, dass wir die Phase-I/II-Studie mit BV-101, einer Gentherapie zur Behandlung der Huntington-Krankheit, aus wissenschaftlichen Gründen eingestellt haben.
Chemoproteomik
Die Chemoproteomik-Plattformtechnologie unseres Tochterunternehmens Vividion ermöglicht es uns, eine Vielzahl von traditionell nicht adressierbaren onkologischen Zielmolekülen mit Präzisionstherapeutika für Krebserkrankungen zu erschließen. In Kombination mit der Expertise unserer Division Pharmaceuticals in der Forschung und Entwicklung von niedermolekularen Wirkstoffen entwickeln wir neuartige Wirkstoffe für die Behandlung von Krebsindikationen mit hohem medizinischen Bedarf. Wir verfolgen das Ziel, Patienten neue therapeutische Optionen zu eröffnen und unsere Onkologie-Forschungs-Pipeline weiter auszubauen. Im Juli 2023 hat Vividion die Phase-I-Studie mit dem KEAP1-Aktivator bei fortgeschrittenen soliden Tumoren begonnen. Im Januar 2024 folgte die Initiierung der Phase-I-Studie mit dem STAT3-Inhibitor bei fortgeschrittenen soliden und hämatologischen Tumoren. Im Dezember 2024 erwarb Vividion das US-Unternehmen Tavros Therapeutics, Inc. Tavros bringt proprietäre genomische Screening-Methoden ein, mit denen neue Zielmoleküle identifiziert und die Entdeckung und Translation bekannter Zielmoleküle unterstützt werden können. Die Kombination der Tavros-Plattform mit der Expertise und den Fähigkeiten von Vividion im Bereich der Chemoproteomik soll die Kompetenz von Vividion zur Generierung potenzieller Best-in-Class- und First-in-Class-Arzneimitteltargets in den Bereichen Onkologie und Immunologie erweitern.
Chemoproteomik-Projekte in der klinischen Entwicklung
| Projekte | Indikation (Modalität, Klinische Phase) |
|---|---|
| VVD KEAP1 Akt.¹ | Fortgeschrittene solide Tumore (Kleines Molekül, Phase I) |
| VVD STAT3 Inh.² | Fortgeschrittene solide und hämatologische Tumore (Kleines Molekül, Phase I) |
Stand: 3. Februar 2025
¹Registrierungsnummer NCT05954312, Rekrutierung gestartet
²Registrierungsnummer NCT06188208, Rekrutierung gestartet
Projekte der klinischen Prüfungsphasen II und III
Die wichtigsten Arzneimittelkandidaten der klinischen Prüfungsphase II sind:
Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Phase II)
| Projekte | Indikation |
|---|---|
| Anti-alpha2 Antiplasmin | Thrombolyse |
| Nurandociguat (sGC-Aktivator) | Chronische Nierenerkrankung |
Stand: 3. Februar 2025
Die folgende Tabelle enthält unsere wichtigsten Arzneimittelkandidaten der klinischen Prüfungsphase III:
Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Phase III)
| Projekte | Indikation |
|---|---|
| Aflibercept 8 mg (VEGF-Inhibitor)¹ | Makulaödem infolge eines retinalen Venenverschlusses (RVV) |
| Asundexian (FXIa-Inhibitor) | Sekundäre Prävention von ischämischem Schlaganfall |
| Darolutamid (ODM-201, AR-Antagonist)/ ADT ohne Chemotherapie | Adjuvante Behandlung bei lokalisiertem Prostatakrebs mit sehr hohem Rezidivrisiko |
| Darolutamid (ODM-201, AR-Antagonist)/ADT | Hormonsensitiver Prostatakrebs bei Patienten mit hohem biochemischem Rezidivrisiko (BCR) |
| Finerenon (MR-Antagonist) | Nicht diabetische chronische Nierenerkrankung |
| Finerenon (MR-Antagonist) | Chronische Nierenerkrankung bei Typ-1-Diabetes |
| Gadoquatrane (MRT Kontrastmittel) | Magnetresonanztomografie |
| HER2/mutEGFR-Inhibitor | Erstlinientherapie zur Behandlung von fortgeschrittenem, nicht kleinzelligem Lungenkrebs mit HER2-aktivierenden Mutationen |
| Vericiguat (sGC-Stimulator)² | Stabile chronische Herzinsuffizienz mit reduzierter Ejektionsfraktion (HFrEF) |
Stand: 3. Februar 2025
¹In Zusammenarbeit mit Regeneron Pharmaceuticals, Inc., USA
²In Zusammenarbeit mit Merck & Co., Inc., USA
Das Wesen der Arzneimittelforschung und -entwicklung bedingt, dass nicht alle Wirkstoffe das jeweils festgelegte Projektziel erreichen werden. Es besteht die Möglichkeit, dass einige oder alle der hier aufgeführten Projekte aufgrund wissenschaftlicher und/oder wirtschaftlicher Erwägungen abgebrochen werden und somit nicht zu einem marktfähigen Produkt führen. Zudem ist es möglich, dass die für diese Wirkstoffe erforderliche Zulassung als Arzneimittel durch die Food and Drug Administration (FDA), die European Medicines Agency (EMA) oder eine andere Zulassungsbehörde nicht erteilt wird. Darüber hinaus überprüfen wir unsere Forschungs- und Entwicklungs-Pipeline regelmäßig, um die aussichtsreichsten Pharmaceuticals-Projekte mit Priorität voranzutreiben.# Wesentliche Entwicklungen im Jahr 2024 und Anfang 2025
Aflibercept
Im Mai initiierten wir die klinische Phase-III-Studie PHOTONIC mit Eylea™ 8 mg beim diabetischen Makulaödem (DMÖ) in China.
Im Dezember erreichte die Phase-III-Studie QUASAR mit Aflibercept 8 mg den primären Endpunkt. Bei Patienten mit Makulaödem infolge eines retinalen Venenverschlusses zeigte Aflibercept 8 mg alle 8 Wochen (nach initialen monatlichen Dosierungen) eine nicht-unterlegene Verbesserung der Sehschärfe im Vergleich zu Eylea™ 2 mg (Aflibercept 2 mg) alle 4 Wochen.
Darolutamid
Im Juli erreichte die ARANOTE-Studie den primären Endpunkt. Im Studienarm mit Darolutamid plus Androgendeprivationstherapie verlängerte sich das radiologische progressionsfreie Überleben bei Patienten mit metastasiertem hormonsensitiven Prostatakrebs signifikant im Vergleich zum Studienarm ohne Darolutamid.
HER2/mutEGFR-Inhibitor
Im August startete die globale Phase-III-Studie SOHO-02, die das Wirksamkeits- und Sicherheitsprofil von Entwicklungskandidat BAY 2927088 untersucht. Der Entwicklungskandidat wird als Erstlinientherapie bei erwachsenen Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem nicht kleinzelligem Lungenkrebs (NSCLC) untersucht, deren Tumore aktivierende HER2-Mutationen aufweisen.
Elinzanetant
Die Ergebnisse der Phase-III-Studien OASIS 1, 2 und 3, in denen die Wirksamkeit und Sicherheit von Elinzanetant im Vergleich zu Placebo untersucht wurden, zeigten, dass Elinzanetant (120 mg oral einmal täglich) die Häufigkeit und Schwere von mittelschweren bis schweren vasomotorischen Symptomen (VMS, auch bekannt als Hitzewallungen) signifikant reduzierte. Der Wirkstoff wies in den Studien ein positives Sicherheitsprofil auf, wobei Kopfschmerzen und Müdigkeit die häufigsten behandlungsbedingten unerwünschten Ereignisse waren. Die Studien OASIS 1 und 2 zeigten dabei auch konsistente Vorteile bei allen wichtigen sekundären Endpunkten: eine signifikante Reduktion der Häufigkeit von VMS in der ersten Woche, Verbesserungen bei Schlafstörungen sowie der Lebensqualität in den Wechseljahren.
Im Januar 2025 gaben wir positive Ergebnisse der Phase-III-Studie OASIS 4 bekannt. Elinzanetant erreichte alle primären und sekundären Endpunkte zur Behandlung therapiebedingter mittelschwerer bis schwerer vasomotorischer Symptome bei Brustkrebspatientinnen und bei Frauen mit einem hohen Risiko für Brustkrebs.
Finerenon
Im Februar 2024 starteten wir die Phase-III-Studie FINE-ONE, um die Wirksamkeit und Sicherheit von Finerenon im Vergleich zu Placebo bei der Verzögerung des Fortschreitens einer chronischen Nierenerkrankung bei Erwachsenen mit Typ-1-Diabetes zu untersuchen.
Im August erreichte die Phase-III-Studie FINEARTS-HF zur Untersuchung der Wirksamkeit und Sicherheit von Finerenon im Vergleich zu Placebo bei Patienten mit Herzinsuffizienz und leicht reduzierter oder erhaltener Auswurfleistung ihren primären Endpunkt. Finerenon reduzierte den kombinierten Endpunkt, bestehend aus kardiovaskulären Todesfällen und der Gesamtzahl (erstmalige und wiederkehrende) von Herzinsuffizienz-Ereignissen im Vergleich zu Placebo.
Gadoquatrane
Im Januar 2025 gaben wir positive Topline-Ergebnisse des Phase-III-Entwicklungsprogramms für das neue MRT-Kontrastmittel Gadoquatrane bekannt. In den Studien wurde die Sicherheit und Wirksamkeit von Gadoquatrane in einer Gadoliniumdosis von 0,04 mmol Gd/kg Körpergewicht untersucht. Dies entspricht einer Gadoliniumdosis-Reduktion um 60 % im Vergleich zu makrozyklischen Gadolinium-basierten Kontrastmitteln mit einer Dosierung von 0,1 mmol Gd/kg Körpergewicht. Gadoquatrane erreichte in den Studien die primären und entscheidende sekundäre Endpunkte.
Zabedosertib
Im April beschlossen wir, die Entwicklung von Zabedosertib, einem Phase-II-Projekt in der Indikation atopische Dermatitis, nicht weiterzuverfolgen. Wir sind weiterhin entschlossen, Fortschritte auf dem Gebiet der Immunologie voranzutreiben.
Runcaciguat
Im Juni trafen wir die Entscheidung, die Entwicklung von Runcaciguat, einem Aktivator der löslichen Guanylatzyklase (sGC, soluble guanylate cyclase) in Phase II der klinischen Entwicklung, in der Indikation nicht proliferative diabetische Retinopathie (NPDR) einzustellen. Wir werden das sGC-Aktivator-/CKD-Entwicklungsprogramm mit dem oralen sGC-Aktivator Nurandociguat (BAY3283142) fortführen, einem Nachfolger von Runcaciguat mit verbessertem PK/PD-Profil (pharmakokinetisch/ pharmakodynamisch), der seit August in einer Phase II Studie (ALPINE-1) bei Patienten mit chronischer Nierenerkrankung evaluiert wird.
Einreichungen und Zulassungen
Die wichtigsten noch im Zulassungsprozess befindlichen Arzneimittelkandidaten sind:
Wesentliche Einreichungen
| Projekte | Region | Indikation |
|---|---|---|
| Aflibercept 8 mg (VEGF-Inhibitor)¹ | China | Neovaskuläre altersbedingte Makuladegeneration (nAMD) |
| Darolutamid (ODM-201, AR-Antagonist) | USA, EU, China | Hormonsensitives, metastasiertes Prostatakarzinom |
| Elinzanetant (Neurokinin-1,3-Rezeptor-Antagonist) | USA, EU | Vasomotorische Symptome in den Wechseljahren |
| Finerenon (MR-Antagonist) | USA, China, EU | Herzinsuffizienz mit mittlerer oder erhaltener Ejektionsfraktion |
Stand: 3. Februar 2025
¹ In Zusammenarbeit mit Regeneron Pharmaceuticals, Inc., USA
Aflibercept
Im Januar 2024 erhielt Eylea™ 8 mg die Zulassung in der Europäischen Union und in Japan zur Behandlung der feuchten altersabhängigen Makuladegeneration und des diabetischen Makulaödems. Eylea™ 8 mg ist das erste anti-VEGF-Medikament, das bei diesen Erkrankungen mit verlängerten Behandlungsintervallen von bis zu fünf Monaten in der EU zugelassen wurde.
Ebenfalls im Januar 2024 wurde der Zulassungsantrag in China für Aflibercept 8 mg zur Behandlung der feuchten altersabhängigen Makuladegeneration akzeptiert.
Im September erhielt die Fertigspritze OcuClick™ für die Verabreichung von Eylea™ 8 mg (114,3 mg/ml Injektionslösung) die Zulassung in der Europäischen Union.
Darolutamid
Im September stellten wir bei der US-amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA einen Antrag auf Zulassungserweiterung für den oralen Androgenrezeptor-Inhibitor Darolutamid in Kombination mit einer Androgendeprivationstherapie bei Patienten mit metastasiertem hormonsensitiven Prostatakrebs. Im Oktober wurde diese dritte neue Zulassung auch in der Europäische Union und im Dezember in China beantragt.
Elinzanetant
Im August gaben wir die Einreichung eines Zulassungsantrags für Elinzanetant zur Behandlung mittelschwerer bis schwerer vasomotorischer Symptome (VMS, auch als Hitzewallungen bekannt) im Zusammenhang mit den Wechseljahren bei der US FDA bekannt. Im Oktober wurde dieser Antrag zur Prüfung angenommen. Auch die Gesundheitsbörden in Australien, Kanada, der Schweiz und Großbritannien haben den Zulassungsantrag für Elinzanetant zur Prüfung angenommen.
Im Oktober haben wir bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) einen Antrag auf Marktzulassung für Elinzanetant zur Behandlung mittelschwerer bis schwerer vasomotorischer Symptome (VMS, auch als Hitzewallungen bekannt) im Zusammenhang mit den Wechseljahren oder verursacht durch begleitende endokrine Therapie eingereicht und dieser wurde ebenso zur Prüfung angenommen.
Finerenon
Im Januar 2025 beantragten wir die Zulassung in den USA und in China von Finerenon zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit Herzinsuffizienz mit einer linksventrikulären Auswurfleistung (LVEF) von ≥ 40 %, d. h. mit leicht reduzierter LVEF (HFmrEF) oder erhaltener LVEF (HFpEF).
Im Februar 2025 beantragten wir die Zulassung für eine neue Indikation von Finerenon bei erwachsenen Patienten mit Herzinsuffizienz mit einer linksventrikulären Auswurfleistung (LVEF) von ≥ 40 % bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA).
MEDRADTM Centargo
Im November erhielt unser MEDRAD™ Centargo CT-Injektionssystem die 510(k)-Zulassung durch die US-amerikanische Zulassungsbehörde (FDA). Der Multi-Patienten-Injektor optimiert die Effizienz der Arbeitsabläufe, insbesondere für CT-Suiten mit hohem Patientendurchsatz. Seit der CE-Zulassung im Jahr 2020 wurde das Produkt bereits in über 50 Märkten eingeführt und schafft nun auch bedeutenden Mehrwert für Radiologieabteilungen in den USA, die sich mit Fachkräftemangel bei gleichzeitig steigendem Bedarf an medizinischen bildgebenden Verfahren konfrontiert sehen.
Patente
Die folgende Tabelle zeigt die Ablaufzeit der wesentlichen Patente des Bayer-Konzerns im Bereich Pharmaceuticals.
| Pharmaceuticals | Markt | Deutschland | Frankreich | Italien | Schweiz | Spanien | UK | China | Japan | Brasilien | Kanada | USA |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Adempas™ | Wirkstoff | 2028 | 2028 | 2028 | 2028 | 2028 | 2028 | 2023 | 2027–2028d | 2023 | 2023 | 2026 |
| Eylea™ | Wirkstoff | 2025 | 2025h | 2025 | 2025h | 2025 | 2025 | – | 2021–2025d | – | – | – |
| Jivi™ | Wirkstoff | 2030g | 2031e | 2031e | 2030g | 2031 | 2031 | 2025 | 2027 | 2025 | 2027 | 2025a |
| Kerendia™ | Wirkstoff | 2033 | 2033 | 2033 | 2033 | 2033 | 2033 | 2028a | 2033 | 2028 | 2028f | 2028a |
| Nexavar™ | Wirkstoff | – | – | – | – | – | – | – | 2021–2025d | – | – | – |
| Nubeqa™ | Wirkstoff | 2035 | 2035 | 2035 | 2035 | 2035 | 2035 | 2030 | 2035 | 2030 | 2032 | 2033 |
| Stivarga™ | Wirkstoff | 2028 | 2028 | 2028 | 2028 | 2028 | 2028 | 2024 | 2026d | 2024 | 2024 | 2031 |
| Verquvo™ | Wirkstoff | 2036e | 2036 | 2036 | 2036 | 2036 | 2036e | 2031a | 2036 | 2031b | 2033 | 2031a |
| Vitrakvi™ | Wirkstoff | 2034 | 2034 | 2034 | 2035h | 2034 | 2034e | 2029a | 2034 | 2029 | 2031 | 2029a |
| Xarelto™ | Wirkstoff | 2024 | 2024 | 2024 | 2024 | 2024 | 2024 | – | 2022–2025d | – | – | 2025 |
| Xofigo™ | Verwendung | 2024 | 2024 | 2024 | 2024 | 2024 | 2024 | – | – | – | – | – |
a Derzeitiger Patentablauf; Patentlaufzeitverlängerung beantragt
b Patentanmeldung anhängig
c Patentlaufzeit aktualisiert (in 2024 nicht vorgekommen)
d Verwendungsspezifische Patentlaufzeitverlängerung(en)
e Patentlaufzeitverlängerung erteilt
f Derzeitiger Patentablauf; Patentlaufzeitverlängerung wird fristgerecht beantragt.
g Nicht-US Patente
h Patentlaufzeit Verlängerung mit dem US Patent Office
Pädiatrische SPC-Verlängerung beantragt
Pädiatrische SPC-Verlängerung erteilt
Ergänzend zu den Angaben in der Tabelle ist anzumerken, dass in Europa unsere Xarelto™ 10-, 15- und 20-mg-Tabletten durch ein vom Europäischen Patentamt erteiltes Patent auf deren einmal tägliche Verabreichung bis Januar 2026 geschützt sind. Dieses Patent wurde erfolgreich auf europäischer Ebene verteidigt, wird aber auf nationaler Ebene in den meisten europäischen Ländern erneut angegriffen. Wir glauben an die Gültigkeit unseres Patents und verteidigen es vehement.
Wir ergreifen auch entschiedene Maßnahmen gegen Verletzungen dieses Patents, die in den meisten europäischen Ländern nach dem Auslauf des Patentschutzes für den Wirkstoff von Xarelto™ im April 2024 begonnen haben. Solche Verstöße umfassen Versuche, das Patent durch den Einsatz anderer oraler Darreichungsformen als Tabletten zu umgehen.
In den USA sind unsere Xarelto™ 10-, 15- und 20-mg-Tabletten ebenfalls durch ein Patent auf deren einmal tägliche Verabreichung über 2025 hinaus geschützt. Hierzu gab es bereits patentrechtliche Auseinandersetzungen, die durch Vergleiche beigelegt wurden, u. a. mit Unichem, Inc., und Unichem Pharmaceuticals (USA), Inc. (zusammen „Unichem“). Dem Vergleich zufolge erhält Unichem unter den relevanten Patenten eine Lizenz zur Vermarktung einer generischen Version von Xarelto™ 10-, 15- und 20-mg-Tabletten ab 2027 oder früher unter bestimmten Umständen, was wir derzeit jedoch nicht erwarten.
In den USA besteht ab 2025 wie in Europa das Risiko von Umgehungsversuchen sowie von Angriffen bisher unbeteiligter Wettbewerber auf dieses Patent.
Externe Innovationen
Im Bereich der externen Innovationen erzielten wir in 2024 und Anfang 2025 folgende Fortschritte:
- Im Januar hat unser Tochterunternehmen BlueRock die Einlizenzierung des iPSC-Zelltherapiekandidaten OpCT-001 zur Behandlung von primären Photorezeptorerkrankungen von FUJIFILM Cellular Dynamics, Inc., USA, und Opsis Therapeutics, LLC, USA, verkündet.
- Im März gaben wir den Erwerb exklusiver Vermarktungsrechte für Acoramidis von Eidos Therapeutics, Inc., USA, BridgeBio International GmbH, Schweiz, und BridgeBio Europe B.V., Niederlande, in Europa zur Verstärkung unseres Kardiologie-Portfolios bekannt. Im Februar 2025 hat Acoramidis (Beyonttra™) die EU-Zulassung erhalten.
- Ebenfalls im März verkündeten wir die Kooperation mit der Aignostics GmbH, Deutschland, deren Ziel es ist, neue Zielmoleküle im Bereich onkologischer Präzisionstherapien zu identifizieren.
- Des Weiteren konnten wir im März die Zusammenarbeit mit Thermo Fisher Scientific, Inc., USA, im Bereich Präzisionsonkologie zur gemeinsamen Entwicklung von diagnostischen Tests auf Basis von Next-Generation-Sequencing bekannt geben.
- Im April veröffentlichten wir die Zusammenarbeit mit Google Cloud Limited, Ireland, bei der Entwicklung einer KI-Innovationsplattform (AI Innovation Platform, AIIP), die Unternehmen und Start-ups aus der Gesundheitsbranche bei der Entwicklung von KI-basierten Lösungen wie z. B. für den Radiologiebereich unterstützt. Seit Oktober steht eine erste Version (MVP – minimal viable product) zur externen Testung zur Verfügung, u. a. auch im Rahmen eines Hackathon-Events gemeinsam mit Google Cloud.
- Ebenfalls im April haben wir die Forschungskollaboration mit Evotec SE, Deutschland, im Bereich Präzisionskardiologie verkündet.
- Im Juni konnten wir die Zusammenarbeit mit Samsung Electronics America, Inc., USA, im Bereich Frauengesundheit bekannt geben.
- Ebenfalls im Juni gaben wir unsere Pläne zur Errichtung des „Berlin Center for Gene and Cell Therapies“ bekannt, eines Translationszentrums für Gen- und Zelltherapien in Kooperation mit der Charité – Universitätsmedizin Berlin. Damit soll die Überführung von Forschungsergebnissen in die Gesundheitsversorgung beschleunigt werden. Zudem wollen wir Start-ups dabei unterstützen, ihre innovativen Ansätze für Gen- und Zelltherapeutika in die klinische Entwicklung zu bringen. Der Baubeginn ist für 2025 geplant.
- Im August gaben wir unsere strategische Zusammenarbeit mit NextRNA Therapeutics, Inc., USA, zur Entwicklung niedermolekularer Wirkstoffe gegen lange nicht kodierende RNAs (IncRNAs) in der Onkologie bekannt.
- Im September konnten wir gemeinsam mit unserem Tochterunternehmen AskBio von der vereinbarten Zusammenarbeit mit BeliefBio Med Inc., China, berichten, um das Potenzial neuer Gentherapien zu erforschen.
- Ebenfalls im September eröffneten wir das Bayer Co.Lab Shanghai im Rahmen des weltweiten Ausbaus unseres Life-Science-Inkubator-Netwerks und bieten damit Zugang zu unserer Expertise in der Zell- und Gentherapie sowie in der Onkologie.
- Des Weiteren gaben wir im Oktober eine Kooperations- und Lizenzvereinbarung mit dem US-Unternehmen MOMA Therapeutics, Inc., bekannt. Die Vereinbarung beinhaltet die Entwicklung und Vermarktung eines niedermolekularen Programms im Bereich Präzisionsonkologie auf Basis der MOMA firmeneigenen KNOMATIC™-Plattform.
- Ebenfalls im Oktober haben wir mit Dewpoint Therapeutics, Inc., USA, eine exklusive Lizenzvereinbarung für ein Programm zur Behandlung von Herzkrankheiten bei Patienten mit dilatativer Kardiomyopathie (DCM), die bestimmte Mutationen aufweisen, abgeschlossen.
- Im November haben wir eine exklusive Lizenzvereinbarung mit Cytokinetics, Incorporated, USA, zur Entwicklung und Vermarktung von Aficamten in Japan unterzeichnet. Aficamten ist ein kardialer Myosin-Inhibitor für die mögliche Behandlung von Patienten mit obstruktiver und nicht-obstruktiver hypertropher Kardiomyopathie (HCM).
- Ebenfalls im November haben wir unser globales Inkubator-Netzwerk mit der Eröffnung des Bayer Co.Lab Berlin erweitert, um wissenschaftliche Durchbrüche im Bereich Zell- und Gentherapie und Onkologie voranzubringen.
- Im Dezember erwarb unser Tochterunternehmen Vividion das US-Unternehmen Tavros Therapeutics, Inc. Wie im Abschnitt „Chemoproteomik“ beschrieben, werden durch die Integration von Tavros die Kompetenzen und Fähigkeiten von Vividion im Bereich der funktionellen Genomik erheblich erweitert.
Eine Übersicht weiterer wesentlicher laufender und im Jahr 2024 neu geschlossener Partnerschaften ist in der folgenden Tabelle dargestellt.
| Partner | Ziel der Partnerschaft |
|---|---|
| Arvinas, Inc. | Forschungskooperation auf dem Gebiet der Life Sciences mit Nutzung der neuartigen PROTAC™(Proteolysis-Targeting Chimeras)-Technologie von Arvinas für die Entwicklung neuer Arzneimittel zur Behandlung kardiovaskulärer, onkologischer und gynäkologischer Krankheiten |
| Belief BioMed Inc. | Zusammenarbeit von AskBio im Bereich neuer Gentherapien |
| Bicycle Therapeutics plc | Strategische Zusammenarbeit zur Entwicklung neuer zielgerichteter Radionuklidtherapien in der Onkologie |
| Bill & Melinda Gates Foundation | Fördervereinbarung, um Innovationen in der nicht hormonellen Empfängnisverhütung voranzutreiben |
| bit.bio Ltd. | Kooperations- und Optionsvereinbarung für BlueRock für die Entdeckung und Herstellung von Therapien auf der Basis regulatorischer T-Zellen |
| Broad Institute | Strategische Partnerschaft zur Erforschung und Entwicklung neuer Therapieoptionen auf dem Gebiet der Kardiologie und Onkologie sowie Gründung und Betreiben eines gemeinsamen Forschungslabors im Bereich Kardiologie |
| CrossBay Medical Inc. | Entwicklungs- und Lizenzvereinbarung für die Entwicklung und Produktion einer neuen Insertionshilfe für das hormonelle Intrauterinsystem (IUS)-Portfolio von Bayer |
| Daré Bioscience, Inc. | Lizenzvereinbarung über künftige Vermarktungsrechte für das hormonfreie Verhütungsmittel Ovaprene™ in den USA |
| Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) | Strategische Partnerschaft zur Erforschung und Entwicklung neuer Therapieoptionen auf dem Gebiet der Onkologie, insbesondere der Immuntherapie |
| Dewpoint Therapeutics, Inc. | Options-, Forschungs- und Lizenzvereinbarung zur Entwicklung neuer Therapien in den Bereichen Herz-Kreislauf- und gynäkologische Erkrankungen unter Nutzung von Dewpoints-Plattform für biomolekulare Kondensate sowie der Wirkstoffbibliothek von Bayer |
| Editas Medicine, Inc. | Lizenzvereinbarung über die Nutzung der CRISPR-Technologien von Editas zur Genom-Editierung als Unterstützung für das Portfolio von BlueRock in der Neurologie, Kardiologie und Immunologie |
| Foundation Medicine, Inc. | Kollaboration zur Entwicklung und globalen Vermarktung therapiebegleitender diagnostischer Tests, sogenannter Companion Diagnostics (CDx), auf der Basis von Next-Generation-Sequenzierung für neue, von Bayer entwickelte Krebsmedikamente |
| Fujifilm Cellular Dynamics, Inc. & Opsis Therapeutics, LLC | Kooperations- und Optionsvereinbarung für BlueRock mit Schwerpunkt auf der Entdeckung und Entwicklung von iPSC-Therapien zur Behandlung von Augenkrankheiten, einschließlich erblicher Netzhauterkrankungen und trockener AMD |
| Google Cloud EMEA Limited | Kooperation zur Beschleunigung von quantenchemischen Berechnungen mit Google Clouds Tensor Processing Units (TPUs), um Protein-Liganden-Interaktionen zu modellieren, sowie im Bereich Radiologie zur Entwicklung einer KI-Innovationsplattform zur Unterstützung von Unternehmen und Start-ups bei der Entwicklung KI-gestützter Anwendungen und Lösungen für den Gesundheitsbereich, wie z. B. für die Radiologie |
| Hologic, Inc. | Partnerschaft im Bereich bildgebender Brustdiagnostik in der kontrastmittelverstärkten Mammografie |
| Janssen Research & Development, LLC of Johnson & Johnson | Entwicklung und Vermarktung von Xarelto™ (Rivaroxaban) zur Behandlung von Gerinnungsstörungen |
| Life Technologies Corporation | Kollaboration zur Entwicklung und globalen Vermarktung therapiebegleitender diagnostischer Tests, sogenannter Companion Diagnostics (CDx), auf der Basis von Next-Generation-Sequenzierung für neue, von Bayer entwickelte Krebsmedikamente |
| Mammoth Biosciences, Inc. |
Merck & Co., Inc.
* Entwicklungs- und Vermarktungskollaboration auf dem Gebiet der Modulation von löslicher Guanylatzyklase (sGC)
MOMA Therapeutics, Inc.
* Kooperations- und Lizenzvereinbarung zur Entwicklung und Vermarktung eines niedermolekularen Programms in der Präzisionsonkologie
NextRNA Therapeutics, Inc.
* Strategische Zusammenarbeit zur Entwicklung niedermolekularer Wirkstoffe gegen lange nicht kodierende RNAs (IncRNAs) in der Onkologie
Orion Corporation
* Entwicklung und Vermarktung von Darolutamid (bisher ODM-201) zur Behandlung von Patienten mit Prostatakrebs
Peking University
* Forschungskollaboration und Gründung eines Forschungszentrums für gemeinsame Projekte
ReCode Therapeutics, Inc.
* Strategische Forschungskooperation für AskBio zur gemeinsamen Entwicklung einer Single-Vector-Gene-Editing-Plattform für neuartige genetische Präzisionsmedikamente
Recursion Pharmaceuticals, Inc.
* Strategische Partnerschaft zur Erforschung neuer Krebstherapien
Regeneron Pharmaceuticals, Inc.
* Zusammenarbeit und Lizenzvereinbarung sowie gemeinsame Entwicklung und Vermarktung (ex-US) von EyleaTM 2 mg und EyleaTM 8 mg
Tavros Therapeutics, Inc.
* Strategische Forschungskooperation zur Identifizierung und Optimierung zielgerichteter Onkologie- Programme für Vividion
Tsinghua University
* Forschungskollaboration und Gründung eines Forschungszentrums für gemeinsame Projekte
Vanderbilt University Medical Center
* Strategische Forschungsallianz zur Identifizierung und Entwicklung neuer potenzieller Wirkstoffe zur Behandlung von Nierenerkrankungen
Consumer Health
Consumer Health konzentriert sich auf die Entwicklung neuer verschreibungsfreier (OTC = Over the Counter) Produkte und Lösungen, die die Gesundheit und das Wohlbefinden von Verbrauchern verbessern. Wir verfügen über ein weltweites Netz von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, an denen rund 770 Beschäftigte (Vorjahr: 740) arbeiten, v. a. in den USA, Frankreich, der Schweiz, Großbritannien, Deutschland und Spanien. Unsere Aktivitäten umfassen die Bereiche Schmerz und kardiovaskuläre Risikovorsorge, Dermatologie, Nahrungsergänzung, Magen-Darm-Gesundheit sowie Allergien und Erkältung. Unser Schwerpunkt liegt auf Produktentwicklungen, die auf Erkenntnissen über Verbraucher basieren und deren bisher ungedeckten Bedarf adressieren. Unsere Innovationen reichen von neuen Produktentwicklungen, verbesserten Formulierungen, digitalen Tools, Geräten und Verpackungen hin zu neuen Aussagen zu Produkten und Instrumenten zur Gesundheitsaufklärung für Verbraucher. Des Weiteren haben wir im Berichtsjahr rund 30 neue konsumentenvalidierte Konzepte entwickelt. In unserer Innovations-Pipeline sind rund 150 Entwicklungsprojekte aus allen Kategorien enthalten. Hierin berücksichtigt sind Innovationen im Kerngeschäft, Innovationen in angrenzenden Geschäften und transformative Innovationen, mit denen die Self-Care-Produktpalette für Konsumenten weltweit erweitert wird.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil unserer Innovationsstrategie ist die Überführung von bislang verschreibungspflichtigen und für die Selbstmedikation geeigneten Arzneimitteln in den OTC-Status. Darüber hinaus führten wir im Geschäftsjahr 2024 eine Reihe von Produktlinienerweiterungen unserer bestehenden Marken in verschiedenen Ländern ein. Zu den Markteinführungen in den USA 2024 gehört eine innovative Rezeptur von Alka-Seltzer Plus™ als Schmelztablette mit Brauseeigenschaften zur Linderung von Verdauungsbeschwerden, ein Brausekaubonbon gegen Erkältungssymptome zur Einnahme unterwegs und die Produkteinführung der Marke Iberogast™ in den USA, u. a. mit einer neuen Formulierung als Gelkapsel. In der Region Europa/Nahost/Afrika haben wir mit der Einführung unserer PET-Blisterverpackungen für Aleve™ in den Niederlanden Fortschritte bei unseren Nachhaltigkeitsbestrebungen erzielt. Es handelt sich dabei um eine in der Branche einzigartige Verpackungsinnovation, die den CO2-Fußabdruck gegenüber der vorherigen Verpackung um 38 % senkt. In Frankreich haben wir ein neues Euphytose™-Präparat als Gummidrops für die Nacht entwickelt, das die hohe Nachfrage nach Einschlafhilfen adressiert. Zu den Fortschritten in der Region Asien/Pazifik gehört das Wachstum in Indien, das sich u. a. durch die Einführung der Hautpflegelinie Bepanthen™ und des Schmerzmittels Saridon™ für Frauen fortgesetzt hat. In China kam das neue Canesten™ Milchsäure-Vaginal-Gel auf den Markt. Berocca™ ist nun in Australien und Neuseeland mit einer neuen, klinisch bewiesenen Rezeptur zur Steigerung der kognitiven Leistungsfähigkeit durch die Verbesserung der geistigen Ausdauer, der Aufmerksamkeit und des Gedächtnisses erhältlich. In Lateinamerika kamen verbrauchergetriebene Innovationen auf den Markt, wie das neue Iberoflora™, das erste Probiotikum für Kinder in Mexiko. Das Produkt ist geschmacksneutral und kann leicht zur Nahrung hinzugefügt oder in Getränke eingerührt werden. In Mexiko ist außerdem eine neue Version des beliebten Erkältungsprodukts Tabcin™ auf den Markt gekommen: eine neue Gelkapsel, die 25 % kleiner ist und die Einnahme erheblich erleichtert.
2. Wirtschaftsbericht
2.1 Überblick über den Geschäftsverlauf
2.1.1 Wirtschaftliche Lage und Zielerreichung
Das Geschäftsjahr 2024 stellte unser Unternehmen vor operative Herausforderungen angesichts des schwachen Agrarmarktes und der Patentabläufe bei Pharmaceuticals. Bei unseren strategischen Prioritäten konnten wir hingegen Fortschritte erzielen. Unser Umsatz lag währungs- und portfoliobereinigt mit einem leichten Umsatzzuwachs von 0,7 % auf Vorjahresniveau. Das um Sondereinflüsse bereinigte EBITDA sank jedoch deutlich um 13,5 %. Die EBITDA-Marge vor Sondereinflüssen betrug 21,7 % und lag damit um 2,9 Prozentpunkte unter dem Vorjahr. Dies war insbesondere auf die rückläufige Ergebnisentwicklung bei Crop Science und Pharmaceuticals zurückzuführen. Der Umsatz bei Crop Science sank wpb. um 2,0 %, das EBITDA vor Sondereinflüssen verringerte sich um 14,2 %. Bei Pharmaceuticals konnten wir den Umsatz um wpb. 3,3 % erhöhen. Das EBITDA vor Sondereinflüssen sank jedoch um 9,0 %. Consumer Health verzeichnete einen leichten Umsatzanstieg um wpb. 1,9 %, das EBITDA vor Sondereinflüssen verringerte sich um 3,2 %. Insgesamt war unser operatives Geschäft durch erhebliche Währungseffekte beeinträchtigt. Das Ergebnis je Aktie (gesamt) betrug im Berichtsjahr –2,60 € und wurde v. a. durch Wertminderungen belastet. Das bereinigte Ergebnis je Aktie verminderte sich deutlich um 21,0 % auf 5,05 €.
Die im Geschäftsbericht 2023 veröffentlichte Prognose für den Konzern sah unter Berücksichtigung der Stichtagskurse zum 31.12.2023 einen Umsatz von 46 bis 48 Mrd. € vor, was eine wpb. Veränderung von –1 bis +3 % bedeutete. Das EBITDA vor Sondereinflüssen sollte bei 10,4 bis 11,0 Mrd. € liegen und das um Sondereinflüsse bereinigte Ergebnis je Aktie bei 4,95 bis 5,35 €. Der Free Cashflow wurde mit 2 bis 3 Mrd. € prognostiziert. Die Nettofinanzverschuldung sollte sich auf 32,5 bis 33,5 Mrd. € belaufen. Nach einer leichten währungsbedingten Adjustierung im Mai wurde die Prognose im November aufgrund der schlechter als erwarteten Marktentwicklung im Agrarbereich sowie aufgrund der Währungsentwicklung teilweise angepasst. Hierbei wurden die Stichtagskurse zum 30.09.2024 berücksichtigt. Auf Basis dieser Anpassungen planten wir einen Umsatz von 45,5 bis 47,5 Mrd. €, entsprechend einer Umsatzveränderung von wpb. –1 bis +3 %. Das EBITDA vor Sondereinflüssen sollte bei 10,0 bis 10,3 Mrd. € liegen und das um Sondereinflüsse bereinigte Ergebnis je Aktie bei 4,80 bis 5,20 €. Die Erwartung für den Free Cashflow lag weiterhin bei 2 bis 3 Mrd. € und die Nettofinanzverschuldung sollte sich wie bisher auf 32,5 bis 33,5 Mrd. € belaufen. Die währungsbereinigte Prognose wurde ebenfalls im November nur in Bezug auf das um Sondereinflüsse bereinigte EBITDA angepasst von 10,7 bis 11,3 Mrd. € auf 10,4 bis 10,7 Mrd. €. Diese angepasste Konzernprognose haben wir in Hinblick auf den Free Cashflow leicht übertroffen. Das währungs- und portfoliobereinigte Umsatzwachstum, das EBITDA vor Sondereinflüssen und das bereinigte Ergebnis je Aktie lagen jeweils im mittleren Bereich des Zielkorridors. Die Nettofinanzverschuldung konnten wir reduzieren, sie lag somit am unteren Ende des prognostizierten Korridors.
Zielerreichung 2024
| Ziel | Ursprüngliche Prognose 2024¹ | Angepasste Prognose 2024² | Ist 2024 |
|---|---|---|---|
| Konzernumsatz | 46 bis 48 Mrd. € wpb. –1 bis +3 % | 45,5 bis 47,5 Mrd. € wpb. –1 bis +3 % | 46,6 Mrd. € wpb. +0,7 % |
| EBITDA vor Sondereinflüssen³ | 10,4 bis 11,0 Mrd. € | 10,0 bis 10,3 Mrd. € | 10,1 Mrd. € |
| Bereinigtes Ergebnis je Aktie³ | 4,95 bis 5,35 € | 4,80 bis 5,20 € | 5,05 € |
| Free Cashflow³ | 2 bis 3 Mrd. € | 2 bis 3 Mrd. € | 3,1 Mrd. € |
| Nettofinanzverschuldung³ | 32,5 bis 33,5 Mrd. € | 32,5 bis 33,5 Mrd. € | 32,6 Mrd. € |
wpb. = währungs- und portfoliobereinigt
¹Veröffentlicht im März 2024
²Veröffentlicht im November 2024
³Zur Definition siehe A 2.3 „Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns“
2.1.2 Wesentliche Ereignisse
Innovationen und Produktzulassungen
Im Jahr 2024 und Anfang 2025 ergaben sich bezüglich unserer innovativen Produkte wesentliche Fortschritte in den Bereichen Augenheilkunde, Onkologie, Frauengesundheit, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Radiologie. Im Bereich der Augenheilkunde haben wir im September 2024 die Zulassung der Eylea™-8-mg-Fertigspritze in der Europäischen Union (EU) erhalten. Die Fertigspritze ist eine effiziente und einfache Möglichkeit für die Verabreichung von Eylea™ 8 mg für die zugelassenen Indikationen neovaskuläre (feuchte) altersabhängige Makuladegeneration (nAMD) und diabetisches Makulaödem (DMÖ).# Bayer AG
Produktentwicklungen und Zulassungen
Onkologie
Im Bereich der Onkologie reichten wir für eine dritte Indikation unseres Medikaments Darolutamid (bekannt unter dem Markennamen Nubeqa™) im September 2024 einen Antrag auf Marktzulassung in den USA, im Oktober 2024 in der EU und im Dezember 2024 in China ein.
Frauengesundheit
Im Bereich der Frauengesundheit gaben wir im Oktober 2024 bekannt, dass die US-Arzneimittelbehörde (FDA) den US-Zulassungsantrag für den Wirkstoffkandidaten Elinzanetant zur nicht hormonellen Behandlung mittelschwerer bis schwerer vasomotorischer Symptome im Zusammenhang mit den Wechseljahren zur Prüfung angenommen hat. Ebenfalls im Oktober verkündeten wir die Beantragung der EU-Marktzulassung für Elinzanetant bei der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA).
Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Im Bereich der Herz-Kreislauf-Erkrankungen reichten wir im Januar 2025 einen ergänzenden Zulassungsantrag für Finerenon (bekannt unter dem Markennamen Kerendia™) zur Behandlung von Herzinsuffizienz in den USA und in China ein. Im Februar 2025 folgte die Einreichung in der Europäischen Union.
Radiologie
Im Bereich der Radiologie gaben wir im Januar 2025 erste Daten der Phase-III-Studien QUANTI bekannt, welche zeigen, dass das untersuchte MRT-Kontrastmittel Gadoquatrane die primären und die entscheidenden sekundären diagnostischen Endpunkte hinsichtlich Wirksamkeit und Sicherheit bei Patienten mit einer um 60 % geringeren Gadolinium-Dosis als die in der Studie verwendeten Vergleichspräparate erreicht hat.
Portfolioänderungen
Im Februar 2025 hat das Herzmedikament Beyonttra™ (Acoramidis) die EU-Zulassung zur Behandlung der Wildtyp- oder Hereditären-Transthyretin-Amyloidose bei erwachsenen Patienten mit Kardiomyopathie (ATTR-CM) erhalten. Wir werden Acoramidis im ersten Halbjahr 2025 in Europa auf den Markt bringen. BridgeBio hat die Vermarktungsrechte für Acoramidis in den USA, während Bayer die exklusiven Vermarktungsrechte für das Produkt in Europa von Eidos Therapeutics Inc., BridgeBio International GmbH und BridgeBio Europe B.V. erworben hat. Es wurden Vorauszahlungen und kurzfristige Meilensteinzahlungen in der Höhe von bis zu 310 Mio. USD sowie ein Anspruch auf gestaffelte Lizenzgebühren beginnend im unteren 30-Prozent-Bereich und Umsatz-Meilensteinzahlungen in nicht genannter Höhe an BridgeBio und deren verbundene Unternehmen vereinbart.
Finanzierungstätigkeiten
Im Juni 2024 platzierten wir zum ersten Mal eine Anleihe am chinesischen Kapitalmarkt. Die als Panda-Bond bezeichnete Anleihe wurde mit einem Volumen von 2 Mrd. CNY (256 Mio. €), einer Laufzeit von zwei Jahren und einem Kupon von 2,2 % emittiert.
Im September 2024 begaben wir neue Hybridanleihen in Höhe von 750 Mio. €, welche mehrfach überzeichnet waren. Die Anleihen wurden ausschließlich an institutionelle Investoren verkauft. Die Erlöse wurden für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet, einschließlich der Finanzierung des vorzeitigen Rückkaufs von Hybridanleihen.
Im Dezember 2024 haben wir uns eine Reservekreditlinie über 5 Mrd. € mit einer Laufzeit von fünf Jahren gesichert, die eine Reservelinie über 4,5 Mrd. € aus dem Jahr 2018, welche niemals gezogen wurde, abgelöst hat. Die Fazilität ist auf großes Interesse bei Banken gestoßen, insgesamt haben sich 23 Institute zu jeweils gleichen Teilen an der Kreditlinie beteiligt.
Im Januar 2025 platzierten wir einen weiteren Panda-Bond in Höhe von 2 Mrd. CNY (264 Mio. €) mit einer Laufzeit von drei Jahren und einem Kupon von 2,4 % am chinesischen Kapitalmarkt.
Vorstand
Der Aufsichtsrat der Bayer AG hat Julio Triana zum 1. April 2024 in den Vorstand des Unternehmens berufen. Zum 1. Mai 2024 wurde er Leiter der Division Consumer Health und folgte auf Heiko Schipper, der den Aufsichtsrat gebeten hatte, seinen Vertrag vorzeitig zu beenden. Schipper hat das Unternehmen zum 30. April 2024 verlassen.
2.1.3 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Geringeres Wachstum der Weltwirtschaft
Das Wachstum der Weltwirtschaft lag im Berichtsjahr im niedrigen einstelligen Prozentbereich9 und entwickelte sich in einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. Vor allem in Asien und Europa gab es schwächere Entwicklungen, in den USA zeigte sich die Wirtschaft dagegen robust.
Währungsentwicklung
Im Berichtsjahr 2024 waren im Umsatz des Bayer-Konzerns negative Währungseffekte von 1.349 Mio. € enthalten. Das EBITDA vor Sondereinflüssen beinhaltete negative Währungseffekte in Höhe von 573 Mio. €. Die Effekte entfallen auf folgende Währungsräume:
A.2.1.3/1 Währungsentwicklung Bayer-Konzern
| Tagesendkurse im Jahresdurchschnitt gegenüber dem € | in Mio. € | 2023 | 2024 | FX-Effekt Umsatz | FX-Effekt bereinigtes EBITDA |
| :------------------------------------------------- | :------ | :--- | :--- | :--------------- | :-------------------------- |
| AUD | | 1,63 | 1,64 | –3 | –1 |
| BRL | | 5,40 | 5,80 | –480 | –306 |
| CAD | | 1,46 | 1,48 | –20 | –11 |
| CNY | | 7,66 | 7,80 | –62 | –35 |
| JPY | | 151,55 | 163,69 | –115 | –66 |
| MXN | | 19,17 | 19,70 | –33 | –18 |
| RUB | | 91,23 | 100,13 | –113 | –87 |
| TRY | | 24,89 | 35,47 | –303 | –328 |
| USD | | 1,08 | 1,08 | 1 | 11 |
| Sonstige Währungsräume und weitere Effekte1 | | | | –221 | 268 |
| Gesamtsumme | | | | –1.349 | –573 |
1 FX-Hedging inklusive Sicherungskosten
2.2 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Bayer-Konzern
2.2.1 Ertragslage Bayer-Konzern
Geschäftsentwicklung Bayer-Konzern
A 2.2.1/1
| | Veränderung in % | Veränderung in % | in Mio. € | Q4 2023 | Q4 2024 | nominal | wpb. | 2023 | 2024 | nominal | wpb. |
| :---------------------- | :--------------- | :--------------- | :-------- | :------ | :------ | :------ | :--- | :---- | :---- | :------ | :--- |
| Umsatzerlöse | | | | 11.862 | 11.729 | –1,1 | 0,1 | 47.637 | 46.606 | –2,2 | 0,7 |
| Umsatzveränderungen1 | | | | | | | | | | | |
| Menge | 9,0 % | –0,3 % | | | | | | 0,6 % | 0,0 % | | |
| Preis | –3,5 % | 0,4 % | | | | | | –1,8 % | 0,7 % | | |
| Währung | –6,5 % | –1,2 % | | | | | | –3,9 % | –2,9 % | | |
| Portfolio | –0,2 % | 0,0 % | | | | | | –1,0 % | 0,0 % | | |
| Umsatzerlöse nach Regionen | | | | | | | | | | | |
| Europa/Nahost/Afrika | | | 3.085 | 2.969 | –3,8 | –4,9 | 14.086 | 13.980 | –0,8 | 1,2 |
| Nordamerika | | | 3.789 | 3.994 | 5,4 | 4,4 | 16.254 | 16.477 | 1,4 | 1,5 |
| Asien/Pazifik | | | 2.067 | 2.155 | 4,3 | 4,2 | 8.369 | 8.071 | –3,6 | –0,7 |
| Lateinamerika | | | 2.921 | 2.611 | –10,6 | –3,0 | 8.928 | 8.078 | –9,5 | –0,3 |
| EBITDA1 | | | 2.646 | 1.901 | –28,2 | | 10.632 | 8.712 | –18,1 | |
| Sondereinflüsse1 | | | –377 | –449 | | | –1.074 | –1.411 | | |
| EBITDA vor Sondereinflüssen1 | | | 3.023 | 2.349 | –22,3 | | 11.706 | 10.123 | –13,5 | |
| EBITDA-Marge vor Sondereinflüssen1 | | | 25,5 % | 20,0 % | | | 24,6 % | 21,7 % | | |
| EBIT1 | | | 2.189 | 134 | –93,9 | | 612 | –71 | | |
| Sondereinflüsse1 | | | 247 | –722 | | | –6.977 | –5.507 | | |
| EBIT vor Sondereinflüssen1 | | | 1.942 | 855 | –56,0 | | 7.589 | 5.436 | –28,4 | |
| Finanzergebnis | | | –545 | –615 | | | –2.233 | –2.263 | | |
| Konzernergebnis (aus fortzuführendem und nicht fortgeführtem Geschäft) | | | 1.337 | –335 | . | | –2.941 | –2.552 | . | |
| Ergebnis je Aktie aus fortzuführendem und nicht fortgeführtem Geschäft (in €) | | | 1,36 | –0,34 | . | | –2,99 | –2,60 | . | |
| Bereinigtes Ergebnis je Aktie1 aus fortzuführendem Geschäft (in €) | | | 1,85 | 1,05 | –43,2 | | 6,39 | 5,05 | –21,0 | |
| Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit (aus fortzuführendem und nicht fortgeführtem Geschäft) | | | 5.607 | 4.997 | –10,9 | | 5.117 | 7.368 | 44,0 | |
| Free Cashflow1 | | | 4.261 | 3.312 | –22,3 | | 1.311 | 3.107 | 137,0 | |
| Nettofinanzverschuldung (Stichtag) | | | 34.498 | 32.626 | –5,4 | | 34.498 | 32.626 | –5,4 | |
| Kapitalflusswirksame Investitionen (aus fortzuführendem und nicht fortgeführtem Geschäft) | | | 996 | 1.099 | 10,3 | | 2.751 | 2.778 | 1,0 | |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | | | 1.070 | 1.725 | 61,2 | | 5.371 | 6.209 | 15,6 | |
| Abschreibungen, Wertminderungen, Wertaufholungen | | | 457 | 1.767 | . | | 10.020 | 8.783 | –12,3 | |
| Beschäftigte (Stichtag)2 | | | 99.723 | 92.815 | –6,9 | | 99.723 | 92.815 | –6,9 | |
| Personalaufwand (einschließlich Altersversorgung und Restrukturierungsmaßnahmen) | | | 2.373 | 3.216 | 35,5 | | 10.691 | 12.451 | 16,5 | |
wpb. = währungs- und portfoliobereinigt
1 Zur Definition siehe A 2.3 „Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns“
Umsatz
Der Umsatz des Bayer-Konzerns lag im Geschäftsjahr 2024 mit 46.606 Mio. € (wpb. +0,7 %; nominal –2,2 %) auf Vorjahresniveau, davon entfielen 2.410 Mio. € auf Deutschland. Wir verzeichneten erhebliche negative Währungseffekte von 1.349 Mio. €. Der Umsatz von Crop Science sank wpb. um 2,0 % auf 22.259 Mio. €, dies war im Wesentlichen auf Preisrückgänge im Pflanzenschutz-Geschäft durch verstärkten Wettbewerbsdruck zurückzuführen. Der Umsatz von Pharmaceuticals stieg um wpb. 3,3 % auf 18.131 Mio. €. Signifikanten Zuwächsen bei unseren neuen Produkten Nubeqa™ und Kerendia™ sowie weiteren Umsatzerhöhungen bei Eylea™ und unserem Radiologie-Geschäft standen Rückgänge v. a. bei Xarelto™ gegenüber. Auch Consumer Health erzielte einen wpb. Umsatzanstieg um 1,9 % auf 5.870 Mio. €. Während sich insbesondere die Kategorien Dermatologie und Magen-Darm-Gesundheit stark entwickelten, verzeichneten wir bei Allergie und Erkältung merkliche Rückgänge. In der Überleitung stieg der Umsatz um wpb. 34,5 % auf 346 Mio. €.
Ergebnis
Das EBITDA vor Sondereinflüssen des Bayer-Konzerns sank auf 10.123 Mio. € (Vorjahr: 11.706 Mio. €; –13,5 %). Hierin enthalten waren negative Währungseffekte in Höhe von 573 Mio. €. Insgesamt ergab sich im Berichtsjahr ein negativer Ergebniseffekt aus der Zuführung zu den Rückstellungen für das konzernweite Short-Term-Incentive(STI)-Programm auf Basis der im Vergleich zum Vorjahr insgesamt verbesserten divisionalen Zielerreichungen (STI-Effekt). Dies führte sowohl bei Crop Science als auch bei Pharmaceuticals zu einer deutlichen Ergebnisbelastung. Bei Crop Science sank das EBITDA vor Sondereinflüssen um 14,2 % auf 4.325 Mio. € (Vorjahr: 5.038 Mio. €). Dies ist im Wesentlichen auf die Preisrückgänge bei unserem Pflanzenschutz-Geschäft zurückzuführen. Zusätzlich belasteten insbesondere inflationsbedingt gestiegene Kosten das Ergebnis. Bei Pharmaceuticals sank das EBITDA vor Sondereinflüssen um 9,0 % auf 4.722 Mio. € (Vorjahr: 5.189 Mio. €), maßgeblich bedingt durch negative Währungseinflüsse. Weitere ergebnismindernde Faktoren, u. a. Verschiebungen im Produktmix, konnten durch gesunkene Ausgaben in anderen Bereichen teilweise kompensiert werden. Bei Consumer Health verringerte sich das EBITDA vor Sondereinflüssen um 3,2 % auf 1.366 Mio. € (Vorjahr: 1.411 Mio. €), dies war ebenfalls v. a. zurückzuführen auf negative Währungseffekte. In der Überleitung betrug das EBITDA vor Sondereinflüssen –290 Mio. € (Vorjahr: 68 Mio. €). Das EBITDA betrug im Berichtsjahr 8.712 Mio. € (Vorjahr: 10.632 Mio. €). Die Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen führten per saldo zu einem Aufwand von 8.783 Mio. € (Vorjahr: 10.020 Mio. €), wovon 6.636 Mio. € (Vorjahr: 7.696 Mio. €) auf immaterielle Vermögenswerte und 2.147 Mio. € (Vorjahr 2.324 Mio. €) auf Sachanlagen entfielen.# Die Wertminderungen und Wertaufholungen führten in Summe zu einem Aufwand von 4.735 Mio. € (Vorjahr: 6.111 Mio. €). Davon entfiel per saldo ein Aufwand von 4.184 Mio. € (Vorjahr: 5.402 Mio. €) auf immaterielle Vermögenswerte. Die Wertminderungen und Wertaufholungen betrafen mit per saldo 4.256 Mio. € im Wesentlichen die Division Crop Science. Wertminderungen in Höhe von per saldo 4.096 Mio. € (Vorjahr: 5.905 Mio. €) sowie beschleunigte Abschreibung in Höhe von 6 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €) wurden als Sondereinflüsse erfasst. Das EBIT vor Sondereinflüssen verringerte sich um 28,4 % auf 5.436 Mio. € (Vorjahr: 7.589 Mio. €). Das EBIT lag 2024 bei –71 Mio. € (Vorjahr: 612 Mio. €). Darin enthalten waren per saldo Sonderaufwendungen in Höhe von 5.507 Mio. € (Vorjahr: 6.977 Mio. €). Diese resultierten hauptsächlich aus den zuvor genannten Wertminderungen im Wesentlichen innerhalb der Division Crop Science.
Zur Ermittlung von EBIT und EBITDA vor Sondereinflüssen haben wir 2024 folgende Sondereffekte berücksichtigt:
A 2.2.1/2 Sondereinflüsse1 nach Kategorien in Mio. €
| EBIT Q4 2023 | EBIT Q4 2024 | EBIT 2023 | EBIT 2024 | EBITDA Q4 2023 | EBITDA Q4 2024 | EBITDA 2023 | EBITDA 2024 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Summe Sondereinflüsse | 247 | –722 | –6.977 | –5.507 | –377 | –449 | –1.074 | –1.411 |
| Restrukturierung | –222 | –532 | –586 | –1.327 | –186 | –533 | –548 | –1.323 |
| davon in der Überleitung | –147 | –136 | –237 | –301 | –111 | –137 | –201 | –301 |
| Akquisition/Integration | – | – | –18 | – | – | – | –18 | – |
| Desinvestitionen/ Betriebsstilllegungen | 2 | –10 | –43 | –54 | 2 | –10 | –43 | –13 |
| Rechtsfälle/Rechtliche Risiken | –171 | 16 | –521 | –213 | –171 | 16 | –521 | –213 |
| davon in der Überleitung | –229 | –6 | –592 | –271 | –229 | –6 | –592 | –271 |
| Wertminderung/Wertaufholung² | 660 | –274 | –5.870 | –4.051 | –1 | – | –5 | – |
| Sonstiges | –22 | 78 | 61 | 138 | –21 | 78 | 61 | 138 |
1 Zur Definition siehe A 2.3 „Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns“
2 Sofern diese nicht bereits in den anderen Sondereinfluss-Kategorien enthalten sind
Bereinigtes Konzernergebnis
Das bereinigte Konzernergebnis je Aktie lag mit 5,05 € deutlich unter dem Vorjahr (Vorjahr: 6,39 €; –21,0 %) und wurde im Wesentlichen durch den Ergebnisrückgang in den Divisionen Crop Science und Pharmaceuticals beeinflusst. Das Ergebnis je Aktie (gesamt) betrug im Berichtsjahr –2,60 € (Vorjahr: –2,99 €). Die Differenz zum bereinigten Konzernergebnis je Aktie erklärt sich v. a. durch die Wertminderungen im Wesentlichen innerhalb der Division Crop Science.
A 2.2.1/3 Bereinigtes Ergebnis je Aktie „Core EPS“1 in Mio. €
| Q4 2023 | Q4 2024 | 2023 | 2024 | |
|---|---|---|---|---|
| EBIT1 (gemäß Gewinn- und Verlustrechnung) | 2.189 | 134 | 612 | –71 |
| Abschreibungen/Wertminderungen/Wertaufholungen von Geschäfts- oder Firmenwerten und sonstigen immateriellen Vermögenswerten | –61 | 928 | 7.696 | 6.636 |
| Wertminderungen (+)/Wertaufholungen (–) von Sachanlagen und in den Sondereinflüssen enthaltene beschleunigte Abschreibungen | 107 | 442 | 709 | 557 |
| Sonderaufwendungen (+)/Sondererträge (–) (ohne Abschreibungen/Wertminderungen/Wertaufholungen) | 378 | 448 | 1.074 | 1.411 |
| „Core EBIT“1 | 2.613 | 1.952 | 10.091 | 8.533 |
| Finanzergebnis (gemäß Gewinn- und Verlustrechnung) | –545 | –615 | –2.233 | –2.263 |
| Sonderaufwendungen (+)/Sondererträge (–) Finanzergebnis2 | 54 | 142 | 364 | 412 |
| Ertragsteuern (gemäß Gewinn- und Verlustrechnung) | –302 | 153 | –1.321 | –212 |
| Steuereffekte bezogen auf Abschreibungen/Wertminderungen/Wertaufholungen und Sondereinflüsse | 3 | –594 | –589 | –1.481 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern auf nicht beherrschende Anteile entfallend (gemäß Gewinn- und Verlustrechnung) | –5 | –7 | 1 | –6 |
| Auf andere Gesellschafter entfallender Anteil der oben dargestellten Anpassungen | –4 | –1 | –33 | –17 |
| Bereinigtes Konzernergebnis aus fortzuführendem Geschäft | 1.814 | 1.030 | 6.280 | 4.966 |
| in Mio. Stück | ||||
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien | 982,42 | 982,42 | 982,42 | 982,42 |
| in € | ||||
| Bereinigtes Ergebnis je Aktie aus fortzuführendem Geschäft „Core EPS“1 | 1,85 | 1,05 | 6,39 | 5,05 |
1 Zur Definition siehe A 2.3 „Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns“
2 Darin enthalten sind insbesondere die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts der Beteiligung an Century Therapeutics, Inc., bzw. Pyxis Oncology, Inc., Aufwendungen für die Aufzinsung von Rückstellungen für Rechtsfälle/Rechtliche Risiken sowie Währungseffekte im Zusammenhang mit Dividendenzahlungen aus Brasilien.
Personalaufwand und Beschäftigte
Die Zahl der Beschäftigten des Bayer-Konzerns sank im Stichtagsvergleich um 6,9 % auf 92.815 (Vorjahr: 99.723). Der Personalaufwand stieg um 16,5 % auf 12.451 Mio. € (Vorjahr: 10.691 Mio. €). Dies ist im Wesentlichen auf Aufwendungen für unsere Restrukturierungsprogramme sowie auf den bereits genannten STI-Effekt zurückzuführen.
Übrige Ergebnisgrößen
Bayer-Konzern
A 2.2.1/4 Gewinn- und Verlustrechnung Bayer-Konzern (Kurzfassung) in Mio. €
| Q4 2023 | Q4 2024 | Veränderung in % | 2023 | 2024 | Veränderung in % | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 11.862 | 11.729 | –1,1 | 47.637 | 46.606 | –2,2 |
| Herstellungskosten | –4.486 | –5.723 | 27,6 | –19.749 | –21.270 | 7,7 |
| Vertriebskosten | –2.839 | –3.599 | 26,8 | –12.482 | –13.364 | 7,1 |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | –1.070 | –1.725 | 61,2 | –5.371 | –6.209 | 15,6 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | –755 | –736 | –2,5 | –2.453 | –2.574 | 4,9 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen (–) und Erträge (+) | –523 | 188 | . | –6.970 | –3.260 | –53,2 |
| EBIT1 | 2.189 | 134 | –93,9 | 612 | –71 | . |
| Finanzergebnis | –545 | –615 | 12,8 | –2.233 | –2.263 | 1,3 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 1.644 | –481 | . | –1.621 | –2.334 | 44,0 |
| Ertragsteuern | –302 | 153 | . | –1.321 | –212 | –84,0 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern aus fortzuführendem Geschäft | 1.342 | –328 | . | –2.942 | –2.546 | –13,5 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern (gesamt) | 1.342 | –328 | . | –2.942 | –2.546 | –13,5 |
| davon auf nicht beherrschende Anteile entfallend | 5 | 7 | 40,0 | –1 | 6 | . |
| davon auf die Aktionäre der Bayer AG entfallend (Konzernergebnis) | 1.337 | –335 | . | –2.941 | –2.552 | –13,2 |
1 Zur Definition siehe A 2.3 „Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns“
Funktionskosten
Die im EBIT und EBITDA berücksichtigten Sondereffekte verteilten sich wie folgt auf die Funktionskosten:
A 2.2.1/5 Sondereinflüsse1 nach Funktionskosten in Mio. €
| EBIT Q4 2023 | EBIT Q4 2024 | EBIT 2023 | EBIT 2024 | EBITDA Q4 2023 | EBITDA Q4 2024 | EBITDA 2023 | EBITDA 2024 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Summe Sondereinflüsse | 247 | –722 | –6.977 | –5.507 | –377 | –449 | –1.074 | –1.411 |
| Herstellungskosten | 554 | –481 | –3 | –1.069 | –13 | –201 | –62 | –439 |
| Vertriebskosten | 273 | –62 | 90 | –361 | –50 | –96 | –209 | –276 |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | 433 | –101 | 464 | –349 | 29 | –74 | –1 | –235 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | –181 | –164 | –311 | –390 | –145 | –163 | –275 | –390 |
| Sonstige betriebliche Erträge (+)/Aufwendungen (–) | –832 | 86 | –7.217 | –3.338 | –198 | 85 | –527 | –71 |
1 Zur Definition siehe A 2.3 „Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns“
Die Herstellungskosten lagen im Berichtsjahr über dem Vorjahresniveau mit einer Veränderung um 7,7 % auf 21.270 Mio. €. Der Anteil am Gesamtumsatz ist auf 45,6 % (Vorjahr: 41,5 %) angestiegen. Bereinigt um Sondereinflüsse und Währungseffekte stiegen die Herstellungskosten um 6,7 %. Dieser Anstieg kommt im Wesentlichen aus der Division Pharmaceuticals und ist auf höhere Rohstoffkosten und inflationsbedingt gestiegene Kosten bei einem gleichzeitig erhöhten Absatz sowie Wertberichtigungen auf Sachanlagen im Produktionsbereich zurückzuführen.
Die Vertriebskosten beliefen sich auf 13.364 Mio. € (+7,1 %). Der Vertriebskostenanteil betrug 28,7 % (Vorjahr: 26,2 %) vom Umsatz. Bereinigt um Sondereinflüsse und Währungseffekte stiegen die Vertriebskosten um 6,9 %, vor allem bei Pharmaceuticals u. a. aufgrund erhöhter Lizenzaufwendungen sowie Wertberichtigungen auf immaterielle Werte im Marketing und Vertriebsbereich.
Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (F&E) stiegen um 15,6 % auf 6.209 Mio. €. Bezogen auf den Umsatz ergab sich eine F&E-Quote von 13,3 % (Vorjahr: 11,3 %). Der Anstieg ist auf höhere Sonderaufwendungen bei den Divisionen Crop Science und Pharmaceuticals zurückzuführen. Bereinigt um Sondereinflüsse und Währungseffekte bewegten sich die F&E-Kosten mit einer Veränderung um +0,9 % auf Vorjahresniveau.
Die allgemeinen Verwaltungskosten stiegen um 4,9 % auf 2.574 Mio. €. Der Anteil der allgemeinen Verwaltungskosten am Gesamtumsatz stieg auf 5,5 % (Vorjahr: 5,1 %). Bereinigt um Sondereinflüsse und Währungseffekte stiegen die allgemeinen Verwaltungskosten um 5,2 %, im Wesentlichen durch einen deutlich höheren Aufwand für die konzernweiten Incentive-Programme.
Der Saldo aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen verringerte sich auf –3.260 Mio. € (Vorjahr: –6.970 Mio. €). Dies ist im Wesentlichen auf geringere Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte zurückzuführen. Insgesamt erhöhten sich alle Funktionskosten durch den Aufwand für den bereits genannten STI-Effekt.
Finanzergebnis und Ergebnis vor Steuern
Unter Berücksichtigung eines Finanzergebnisses von –2.263 Mio. € (Vorjahr: –2.233 Mio. €) lag das Ergebnis vor Ertragsteuern bei –2.334 Mio. € (Vorjahr: –1.621 Mio. €). Die Verschlechterung des Zinsergebnisses wurde größtenteils durch eine Verbesserung des Kursergebnisses kompensiert, sodass sich das Finanzergebnis nahezu auf Vorjahresniveau bewegte.
A 2.2.1/6 Finanzergebnis1 in Mio. €
| Q4 2023 | Q4 2024 | 2023 | 2024 | |
|---|---|---|---|---|
| Beteiligungsergebnis | –32 | –66 | –173 | –163 |
| Zinsergebnis | –267 | –347 | –1.134 | –1.425 |
| Sonstige finanzielle Aufwendungen und Erträge | –246 | –202 | –926 | –675 |
| davon Aufzinsung diskontierter Rückstellungen | –73 | –104 | –429 | –412 |
| davon Kursergebnis | –227 | –76 | –449 | –203 |
| davon übrige Aufwendungen und Erträge | 54 | –22 | –48 | –60 |
| Gesamt | –545 | –615 | –2.233 | –2.263 |
| davon Sondereinflüsse (netto) | –54 | –142 | –364 | –412 |
1 Nähere Erläuterungen zum Finanzergebnis werden in der Anhangangabe [10] gegeben.
Ertragsteueraufwand
Der Ertragsteueraufwand belief sich auf 212 Mio. € (Vorjahr: 1.321 Mio. €). Der Rückgang des Steueraufwands im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf einen Anstieg der Steuererträge aus dem Ansatz latenter Steuern für temporäre Differenzen und Verlustvorträge sowie auf geringere Steueraufwendungen im Zusammenhang mit dem Ansatz latenter Steueransprüche auf nicht genutzte Steuergutschriften und Zinsvorträge zurückzuführen. Die gezahlten bzw. geschuldeten Steuern sind im Einklang mit der allgemeinen Geschäftsentwicklung gesunken.# Konzernergebnis
Nach Abzug eines Ertragsteueraufwands sowie unter Berücksichtigung von Anteilen anderer Gesellschafter ergab sich für das Jahr 2024 ein Konzernergebnis von –2.552 Mio. € (Vorjahr: –2.941 Mio. €).
2.2.2 Geschäftsentwicklung in den Divisionen
Crop Science
Markt
Der globale Saatgut- und Pflanzenschutzmarkt verzeichnete im Jahr 2024 einen Rückgang um rund 2 %¹⁰, der auf anhaltend hohe Warenbestände in den Vertriebskanälen, niedrigere Wirkstoffpreise, Wettbewerbsdruck durch Generika sowie geringere Preise für Rohstoffe und Agrarprodukte zurückzuführen war. Die Glyphosat-Preise haben sich zum Teil stabilisiert, während das Segment Saatgut und Pflanzeneigenschaften nur mäßiges Wachstum verzeichnete, bedingt durch ungünstige Wetterbedingungen, vor allem in Lateinamerika. Bei Getreide und Gemüse gab es hingegen ein starkes Wachstum. Die weiterhin hohe Inflation, auch wenn sie gegenüber den Vorjahren zurückging, wirkte sich auf die Kosten aus und verschärfte das schwierige Marktumfeld für Landwirte weltweit und für Crop Science.
Kennzahlen Crop Science
| in Mio. € | Q4 2023 | Q4 2024 | Veränderung in %¹ nominal | Veränderung in %¹ wpb. | 2023 | 2024 | Veränderung in %¹ nominal | Veränderung in %¹ wpb. |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 5.630 | 5.385 | –4,4 | –2,3 | 23.270 | 22.259 | –4,3 | –2,0 |
| Umsatzveränderungen¹ | ||||||||
| Menge | 14,7 % | –0,4 % | 1,2 % | 0,1 % | ||||
| Preis | –8,7 % | –1,9 % | –4,9 % | –2,1 % | ||||
| Währung | –4,9 % | –2,1 % | –2,2 % | –2,3 % | ||||
| Portfolio | 0,0 % | 0,0 % | –1,6 % | 0,0 % | ||||
| Umsatzerlöse nach Regionen | ||||||||
| Europa/Nahost/Afrika | 610 | 570 | –6,6 | –11,2 | 4.668 | 4.521 | –3,1 | –0,3 |
| Nordamerika | 1.946 | 2.014 | 3,5 | 1,9 | 9.135 | 9.268 | 1,5 | 1,5 |
| Asien/Pazifik | 567 | 650 | 14,6 | 14,9 | 2.287 | 2.219 | –3,0 | –0,6 |
| Lateinamerika | 2.507 | 2.151 | –14,2 | –7,1 | 7.180 | 6.251 | –12,9 | –8,1 |
| EBITDA¹ | 1.088 | 788 | –27,6 | 4.968 | 3.966 | –20,2 | ||
| Sondereinflüsse¹ | 18 | –129 | –70 | –359 | ||||
| EBITDA vor Sondereinflüssen¹ | 1.070 | 917 | –14,3 | 5.038 | 4.325 | –14,2 | ||
| EBITDA-Marge vor Sondereinflüssen¹ | 19,0 % | 17,0 % | 21,7 % | 19,4 % | ||||
| EBIT¹ | 975 | –170 | . | . | –3.486 | –2.756 | . | . |
| Sondereinflüsse¹ | 579 | –409 | –6.034 | –4.416 | ||||
| EBIT vor Sondereinflüssen¹ | 396 | 239 | –39,6 | 2.548 | 1.660 | –34,9 | ||
| Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit | 3.535 | 3.651 | 3,3 | 1.850 | 3.197 | 72,8 | ||
| Kapitalflusswirksame Investitionen | 468 | 402 | –14,1 | 1.268 | 1.162 | –8,4 | ||
| Forschungs- und Entwicklungskosten² | 247 | 717 | 190,3 | 1.896 | 2.611 | 37,7 |
wpb. = währungs- und portfoliobereinigt
¹Zur Definition siehe A 2.3 „Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns“
²Nach Sondereinflüssen und Abschreibungen/Wertminderungen
Umsatz
Im Geschäftsjahr 2024 verzeichnete Crop Science in einem schwierigen Marktumfeld einen Umsatzrückgang um wpb. 2,0 % auf 22.259 Mio. €. Die Entwicklung war im Wesentlichen durch niedrigere Preise im Pflanzenschutz-Geschäft durch verstärkten Wettbewerbsdruck geprägt. Geringere Absatzmengen im Bereich Saatgut und Pflanzeneigenschaften aufgrund reduzierter Anbauflächen konnten durch Mengensteigerungen bei den Pflanzenschutz-Produkten kompensiert werden. In Lateinamerika sank der Umsatz aufgrund von rückläufigen Anbauflächen für Maissaatgut und Preisrückgängen im Bereich Pflanzenschutz. Unser Geschäft in Nordamerika konnten wir ausweiten, wobei höhere Absatzmengen im Bereich Pflanzenschutz und gestiegene Anbauflächen für Sojasaatgut die geringeren Anbauflächen im Maissaatgut überkompensierten.
Umsatzerlöse nach strategischen Geschäftseinheiten
| in Mio. € | Q4 2023 | Q4 2024 | Veränderung in %¹ nominal | Veränderung in %¹ wpb. | 2023 | 2024 | Veränderung in %¹ nominal | Veränderung in %¹ wpb. |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Crop Science | 5.630 | 5.385 | –4,4 | –2,3 | 23.270 | 22.259 | –4,3 | –2,0 |
| Maissaatgut und Pflanzeneigenschaften | 1.522 | 1.454 | –4,5 | –2,6 | 6.857 | 6.559 | –4,3 | –2,5 |
| Herbizide | 1.388 | 1.314 | –5,3 | –7,7 | 5.926 | 5.468 | –7,7 | –6,8 |
| davon glyphosathaltige Produkte² | 784 | 615 | –21,6 | –19,2 | 2.862 | 2.647 | –7,5 | –5,7 |
| Fungizide | 880 | 786 | –10,7 | –6,4 | 3.444 | 3.157 | –8,3 | –4,6 |
| Sojabohnensaatgut und Pflanzeneigenschaften | 836 | 767 | –8,3 | –0,4 | 2.571 | 2.475 | –3,7 | 1,4 |
| Insektizide | 416 | 431 | 3,6 | 7,9 | 1.596 | 1.640 | 2,8 | 6,5 |
| Baumwollsaatgut | 131 | 159 | 21,4 | 27,0 | 575 | 585 | 1,7 | 3,0 |
| Gemüsesaatgut | 203 | 213 | 4,9 | 5,2 | 735 | 772 | 5,0 | 6,8 |
| Sonstige | 254 | 261 | 2,8 | 0,5 | 1.566 | 1.603 | 2,4 | 3,3 |
wpb. = währungs- und portfoliobereinigt
¹Zur Definition siehe A 2.3 „Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns“
²In der strategischen Geschäftseinheit Herbizide werden ab dem aktuellen Berichtsjahr erstmalig unsere glyphosathaltigen Produkte separat ausgewiesen, die Vorjahreswerte werden entsprechend angegeben.
// In der Geschäftseinheit Maissaatgut und Pflanzeneigenschaften sank der Umsatz leicht. Insbesondere in Latein- und Nordamerika waren die Anbauflächen rückläufig. In der Region Europa/Nahost/Afrika konnten wir das Geschäft hingegen erheblich ausweiten. // Im Bereich Herbizide verzeichneten wir bei unseren nicht glyphosathaltigen Produkten geringere Absatzmengen, v. a. durch verstärkten Wettbewerbsdruck in der Region Europa/Nahost/Afrika. Bei unseren glyphosathaltigen Produkten lagen die Marktpreise insbesondere in Lateinamerika deutlich unter Vorjahresniveau, was teilweise durch signifikante Absatzsteigerungen durch erhöhte Nachfrage in Nordamerika und Europa/Nahost/Afrika kompensiert werden konnte. // Das Geschäft mit Fungiziden war rückläufig und insbesondere belastet durch Preisrückgänge in Lateinamerika sowie geringere Absatzmengen in der Region Europa/Nahost/Afrika, bedingt durch nachteilige Wetter- und Marktbedingungen. // In der Geschäftseinheit Sojabohnensaatgut und Pflanzeneigenschaften konnten wir den Umsatz speziell durch höhere Absatzmengen in Nordamerika aufgrund gestiegener Anbauflächen leicht steigern. // Bei den Insektiziden verzeichneten wir Zuwächse, insbesondere durch höhere Umsätze unseres Produkts Movento™ in der Region Europa/Nahost/Afrika sowie durch erhebliche Mengensteigerungen in Lateinamerika. // Beim Geschäft mit Baumwollsaatgut erhöhten wir den Umsatz im Wesentlichen aufgrund von Mengensteigerungen durch wachsende Anbauflächen in der Region Asien/Pazifik. // Im Bereich Gemüsesaatgut entwickelte sich das Geschäft positiv aufgrund von Preissteigerungen in allen Regionen. // In der Berichtseinheit Sonstige stieg der Umsatz leicht, im Wesentlichen durch die Ausweitung des Marktanteils beim Rapssaatgut in Nordamerika.
Ergebnis
Das EBITDA vor Sondereinflüssen von Crop Science sank im Geschäftsjahr 2024 um 14,2 % auf 4.325 Mio. €. (Vorjahr: 5.038 Mio. €). Dies ist im Wesentlichen auf erhebliche Preisrückgänge bei unserem Pflanzenschutz-Geschäft zurückzuführen. Zusätzlich belasteten insbesondere der bereits genannte STI-Effekt sowie inflationsbedingt gestiegene Kosten das Ergebnis. Positiv wirkten sich niedrigere Herstellungskosten durch Effizienzmaßnahmen aus, insbesondere bei unseren Pflanzenschutzprodukten. Wir verzeichneten einen positiven Währungseffekt in Höhe von 37 Mio. € (Vorjahr: 103 Mio. €). Die EBITDA-Marge vor Sondereinflüssen sank um 2,3 Prozentpunkte auf 19,4 %. Das EBIT lag im Berichtsjahr bei –2.756 Mio. € (Vorjahr: –3.486 Mio. €). Hierin enthalten waren Sonderaufwendungen in Höhe von per saldo 4.416 Mio. € (Vorjahr: 6.034 Mio. €), die zum größten Teil auf Wertminderungen entfielen. Auf Geschäfts- oder Firmenwerte ergaben sich Wertminderungen von 3.267 Mio. €, insbesondere aufgrund einer schlechter als erwarteten Entwicklung des Agrarmarktumfelds. Darüber hinaus ergaben sich Wertminderungen in den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Baumwollsaatgut in Höhe von 510 Mio. €, insbesondere bedingt durch eine Reduktion der erwarteten Geschäftsaussichten, bei Sojabohnensaatgut und Pflanzeneigenschaften in Höhe von 313 Mio. €, im Wesentlichen durch negative Währungseffekte speziell in Brasilien, sowie bei Glyphosat in Höhe von 213 Mio. €. Diese Wertminderung resultierte aus einer Einzelbewertung der Vermögenswerte im Bereich der Rohstoffgewinnung für die Glyphosat-Produktion im Rahmen der regulären Werthaltigkeitsprüfung. Daneben ergab sich eine Wertaufholung in der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Maissaatgut und Pflanzeneigenschaften in Höhe von 246 Mio. €, welche v. a. durch gesunkene Kostenerwartungen und positive Währungseffekte bedingt war.
Sondereinflüsse¹ Crop Science
| in Mio. € | EBIT Q4 2023 | EBIT Q4 2024 | EBIT 2023 | EBIT 2024 | EBITDA Q4 2023 | EBITDA Q4 2024 | EBITDA 2023 | EBITDA 2024 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Restrukturierung | –38 | –150 | –111 | –402 | –38 | –150 | –111 | –402 |
| Akquisition/Integration | – | – | –18 | – | – | – | –18 | – |
| Desinvestitionen/ | –4 | – | –21 | – | –4 | – | –21 | – |
| Betriebsstilllegungen | ||||||||
| Rechtsfälle/Rechtliche | 57 | 21 | 85 | 43 | 57 | 21 | 85 | 43 |
| Risiken | ||||||||
| Wertminderung/Wert- | 561 | –280 | –5.969 | –4.057 | –1 | – | –5 | – |
| aufholung | ||||||||
| Sonstiges | 3 | – | – | – | 4 | – | – | – |
| Summe Sondereinflüsse | 579 | –409 | –6.034 | –4.416 | 18 | –129 | –70 | –359 |
¹Zur Definition siehe A 2.3 „Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns“
4. Quartal 2024
Umsatz
Im 4. Quartal sank der Umsatz in einem schwierigen Marktumfeld um wpb. 2,3 % auf 5.385 Mio. €. Beim Geschäft mit Maissaatgut und Pflanzeneigenschaften sanken unsere Umsätze insbesondere durch rückläufige Anbaufläche in Lateinamerika. Bei den Herbiziden verzeichneten wir geringere Umsätze durch einen deutlichen Rückgang bei den glyphosathaltigen Produkten. Hierbei wirkten sich insbesondere Mengenrückgänge durch eine normalisierte Nachfrage im Jahresverlauf sowie Preisrückgänge aus. Bei den Fungiziden war unser Geschäft rückläufig, vor allem durch Mengen- und Preisrückgänge in Lateinamerika. Dem gegenüber standen Mengensteigerungen in der Region Asien/Pazifik. In der Geschäftseinheit Sojabohnensaatgut und Pflanzeneigenschaften lag der Umsatz auf Vorjahresniveau. Bei den Insektiziden verzeichneten wir erfreuliche Zuwächse, im Wesentlichen durch erhebliche Mengensteigerungen in Lateinamerika. In der Berichtseinheit Baumwollsaatgut steigerten wir den Umsatz prozentual zweistellig aufgrund von höheren Preisen in Latein- und Nordamerika sowie Mengenausweitungen in der Region Asien/Pazifik. Im Bereich Gemüsesaatgut steigerten wir die Umsätze in allen Regionen, hauptsächlich aufgrund von Preissteigerungen. In der Berichtseinheit Sonstige war das Geschäft auf Vorjahresniveau, wobei Preissteigerungen geringeren Absatzmengen gegenüberstanden.
Ergebnis
Das EBITDA vor Sondereinflüssen sank im 4. Quartal um 14,3 % auf 917 Mio. € (Vorjahr: 1.070 Mio. €).# Bayer AG
Pharmaceuticals Markt
Das Wachstum des Pharmaceuticals-Markts lag im Jahr 2024 bei etwa 8 %¹¹. Der Markt befindet sich spätestens seit dem Ende der COVID-19-Pandemie in einer Erholungsphase, in der sich die Aufmerksamkeit wieder auf die Vorbeugung und Therapie von Krankheiten durch bestehende und innovative Produkte zurückverlagert hat.
A 2.2.2/4 Kennzahlen Pharmaceuticals
| Q4 2023 | Q4 2024 | Veränderung in %¹ (nominal) | Veränderung in %¹ (wpb.) | 2023 | 2024 | Veränderung in %¹ (nominal) | Veränderung in %¹ (wpb.) | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 4.579 | 4.658 | 1,7 | 2,4 | 18.081 | 18.131 | 0,3 | 3,3 |
| Umsatzveränderungen¹ | ||||||||
| Menge | 4,0 % | 0,0 % | 0,8 % | 1,1 % | ||||
| Preis | –2,3 % | 2,4 % | –1,2 % | 2,2 % | ||||
| Währung | –7,0 % | –0,7 % | –5,1 % | –3,0 % | ||||
| Portfolio | –0,4 % | 0,0 % | –0,6 % | 0,0 % | ||||
| Umsatzerlöse nach Regionen | ||||||||
| Europa/Nahost/Afrika | 1.866 | 1.737 | –6,9 | –7,2 | 7.198 | 7.053 | –2,0 | –0,8 |
| Nordamerika | 1.221 | 1.414 | 15,8 | 15,5 | 4.765 | 5.089 | 6,8 | 7,0 |
| Asien/Pazifik | 1.252 | 1.247 | –0,4 | –0,5 | 5.143 | 4.945 | –3,8 | –0,5 |
| Lateinamerika | 240 | 260 | 8,3 | 25,4 | 975 | 1.044 | 7,1 | 35,3 |
| EBITDA¹ | 1.233 | 945 | –23,4 | 5.021 | 4.344 | –13,5 | ||
| Sondereinflüsse¹ | –33 | –159 | –168 | –378 | ||||
| EBITDA vor Sondereinflüssen¹ | 1.266 | 1.104 | –12,8 | 5.189 | 4.722 | –9,0 | ||
| EBITDA-Marge vor Sondereinflüssen¹ | 27,6 % | 23,7 % | 28,7 % | 26,0 % | ||||
| EBIT¹ | 935 | 110 | –88,2 | 3.971 | 2.790 | –29,7 | ||
| Sondereinflüsse¹ | –87 | –355 | –224 | –578 | ||||
| EBIT vor Sondereinflüssen¹ | 1.022 | 465 | –54,5 | 4.195 | 3.368 | –19,7 | ||
| Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit | 1.169 | 862 | –26,3 | 3.409 | 3.995 | 17,2 | ||
| Kapitalflusswirksame Investitionen | 413 | 553 | 33,9 | 1.064 | 1.175 | 10,4 | ||
| Forschungs- und Entwicklungskosten² | 867 | 976 | 12,6 | 3.327 | 3.366 | 1,2 |
wpb. = währungs- und portfoliobereinigt
¹Zur Definition siehe A 2.3 „Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns“
²Nach Sondereinflüssen und Abschreibungen/Wertminderungen
Umsatz
Im Geschäftsjahr 2024 konnten wir den Umsatz von Pharmaceuticals um wpb. 3,3 % auf 18.131 Mio. € erhöhen. Signifikante Zuwächse erzielten wir mit unseren neuen Produkten Nubeqa™ und Kerendia™. Zudem steigerten wir den Umsatz mit Eylea™ sowie im Bereich Radiologie weiter. Gegenläufig wirkten v. a. Rückgänge bei Xarelto™ infolge von Patentabläufen.
A 2.2.2/5 Umsatzstärkste Pharmaceuticals–Produkte
| Q4 2023 | Q4 2024 | Veränderung in %¹ (nominal) | Veränderung in %¹ (wpb.) | 2023 | 2024 | Veränderung in %¹ (nominal) | Veränderung in %¹ (wpb.) | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Xarelto™ | 1.047 | 848 | –19,0 | –18,6 | 4.081 | 3.480 | –14,7 | –13,0 |
| Eylea™ | 826 | 833 | 0,8 | 0,9 | 3.231 | 3.306 | 2,3 | 5,1 |
| Nubeqa™ | 258 | 443 | 71,7 | 73,4 | 869 | 1.523 | 75,3 | 78,2 |
| Mirena™/Kyleena™/Jaydess™ | 270 | 335 | 24,1 | 24,5 | 1.209 | 1.267 | 4,8 | 7,2 |
| Adempas™ | 174 | 187 | 7,5 | 7,4 | 660 | 721 | 9,2 | 10,5 |
| Kogenate™/Kovaltry™/Jivi™ | 181 | 167 | –7,7 | –6,7 | 738 | 687 | –6,9 | –4,9 |
| YAZ™/Yasmin™/Yasminelle™ | 166 | 156 | –6,0 | –6,9 | 670 | 658 | –1,8 | 4,6 |
| Aspirin™ Cardio | 164 | 174 | 6,1 | 7,2 | 626 | 634 | 1,3 | 7,2 |
| CT Fluid Delivery² | 140 | 147 | 5,0 | 5,2 | 518 | 562 | 8,5 | 9,3 |
| Ultravist™ | 116 | 130 | 12,1 | 23,4 | 474 | 490 | 3,4 | 15,6 |
| Adalat™ | 128 | 127 | –0,8 | –1,1 | 563 | 489 | –13,1 | –11,1 |
| Kerendia™ | 85 | 137 | 61,2 | 62,0 | 270 | 463 | 71,5 | 73,9 |
| Stivarga™ | 119 | 112 | –5,9 | –5,1 | 523 | 463 | –11,5 | –8,6 |
| Gadovist™-Produktfamilie | 110 | 114 | 3,6 | 4,1 | 463 | 428 | –7,6 | –2,6 |
| Betaferon™/Betaseron™ | 57 | 48 | –15,8 | –16,7 | 232 | 192 | –17,2 | –16,3 |
| Summe umsatzstärkste Produkte | 3.841 | 3.958 | 3,0 | 3,8 | 15.127 | 15.363 | 1,6 | 4,5 |
| Anteil am Pharmaceuticals-Umsatz | 84 % | 85 % | 84 % | 85 % |
wpb. = währungs- und portfoliobereinigt
¹Zur Definition siehe A 2.3 „Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns“
²Vorjahreswerte angepasst; CT Fluid Delivery umfasst Injektionssysteme, v. a. die Produktfamilie Stellant™.
Der deutliche Umsatzrückgang mit unserem oralen Gerinnungshemmer Xarelto™ war erwartungsgemäß auf generischen Wettbewerbsdruck zurückzuführen, insbesondere in Europa und Kanada. Die als Umsatz erfassten Lizenzeinnahmen in den USA, wo Xarelto™ von einer Tochtergesellschaft von Johnson & Johnson vermarktet wird, lagen auf dem Niveau des Vorjahres.
Mit unserem Augenmedikament Eylea™ erzielten wir durch Volumen- und Preissteigerungen ein erfreuliches Wachstum, u. a. in Europa und Kanada. Die Markteinführung von Eylea™ 8 mg mit verlängerten Behandlungsintervallen trug insbesondere in Japan und Europa zum Umsatz bei.
Den Umsatz mit unserem Krebsmedikament Nubeqa™ steigerten wir signifikant und erzielten dabei Zuwächse in allen Regionen. Insbesondere in den USA und Europa setzten wir unsere Wachstumsdynamik mit starken Absatzsteigerungen fort.
Erhebliche Zuwächse erreichten wir auch bei Kerendia™, unserem Medikament zur Behandlung der chronischen Nierenerkrankung in Verbindung mit Typ-2-Diabetes, v. a. aufgrund von deutlichen Absatzsteigerungen in den USA. Die Ausweitung des Geschäfts in China trug ebenfalls zu der positiven Entwicklung bei.
Der starke Umsatzanstieg bei unseren Langzeitkontrazeptiva der Mirena™-Produktfamilie ist insbesondere auf Preiserhöhungen in den USA zurückzuführen.
Mit unserem Medikament zur Behandlung von Lungenhochdruck, Adempas™, erzielten wir ein prozentual zweistelliges Wachstum. Hierzu trugen sowohl Mengen- als auch Preisausweitungen bei, v. a. in den USA. Die Umsätze beinhalteten wie bisher auch die anteilige Erfassung der Vorab- und Meilensteinzahlungen aus der sGC-Kooperation mit Merck & Co., USA.
Infolge von Wettbewerb war der Umsatz mit unseren Blutgerinnungsmitteln Kogenate™/Kovaltry™/Jivi™ rückläufig, insbesondere bedingt durch geringere Absätze in den USA, China und Europa.
Das Geschäft mit unserem Medikament zur Herzinfarktsekundärprävention, Aspirin™ Cardio, wuchs im Wesentlichen aufgrund von Preiserhöhungen.
Der deutliche Umsatzrückgang bei unserem Produkt gegen Bluthochdruck und koronare Herzerkrankungen Adalat™ war maßgeblich auf geringere Mengen in China zurückzuführen.
Mit unserem Krebsmedikament Stivarga™ verzeichneten wir ebenfalls merkliche Rückgänge, v. a. aufgrund geringerer Absätze in den USA und China.
Unser Radiologie-Geschäft mit CT Fluid Delivery und Ultravist™ entwickelte sich aufgrund von Preis- und Volumenausweitungen erneut sehr positiv.
Ergebnis
Das EBITDA vor Sondereinflüssen lag im Berichtsjahr bei 4.722 Mio. € (Vorjahr: 5.189 Mio. €). Der Rückgang von 9,0 % gegenüber dem Vorjahr war maßgeblich auf negative Währungseinflüsse von 491 Mio. € (Vorjahr: 221 Mio. €) zurückzuführen. Aufgrund einer im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbesserten Zielerreichung verzeichneten wir entsprechend höhere STI-Aufwendungen. Darüber hinaus wirkten sich auch Verschiebungen im Produktmix, gekennzeichnet durch das rückläufige Geschäft mit Xarelto™ und Umsatzerhöhungen v. a. bei Nubeqa™ und Eylea™, und damit einhergehende höhere Lizenzgebühren ergebnismindernd aus. Wir verzeichneten zudem höhere Kosten im Zusammenhang mit Rechtsfällen, v. a. bezüglich Patenten für Xarelto™. Das Vorjahr war außerdem durch Erlöse aus dem Verkauf von Randgeschäften begünstigt. Die genannten Effekte konnten wir – bei gleichzeitiger Erhöhung der Investitionen in die frühe Forschung, in unsere Zell- und Gentherapie- sowie Chemoproteomik-Technologien – durch gesunkene Ausgaben für Projekte der späten klinischen Entwicklung sowie niedrigere Vertriebskosten für unsere reiferen Produkte teilweise kompensieren. Die EBITDA-Marge vor Sondereinflüssen sank um 2,7 Prozentpunkte auf 26,0 %. Das EBIT von Pharmaceuticals sank deutlich um 29,7 % auf 2.790 Mio. € (Vorjahr: 3.971 Mio. €). Hierin enthalten waren per saldo Sonderaufwendungen von 578 Mio. € (Vorjahr: 224 Mio. €). Die Sonderaufwendungen waren maßgeblich zurückzuführen auf laufende Restrukturierungsprojekte sowie auf Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte aus der regulären jährlichen Werthaltigkeitsprüfung im 4. Quartal bedingt durch gestiegene Entwicklungskosten sowie Unsicherheiten im regulatorischen Umfeld. Dem gegenüber standen Sondererträge v. a. aus der Bewertung bedingter Kaufpreisverbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert.
A 2.2.2/6 Sondereinflüsse¹ Pharmaceuticals
| EBIT Q4 2023 | EBIT Q4 2024 | EBIT 2023 | EBIT 2024 | EBITDA Q4 2023 | EBITDA Q4 2024 | EBITDA 2023 | EBITDA 2024 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Restrukturierung | –15 | –224 | –195 | –520 | –15 | –224 | –193 | –516 |
| Desinvestitionen/ Betriebsstilllegungen | 6 | –10 | –22 | –11 | 6 | –10 | –22 | –11 |
| Rechtsfälle/Rechtliche Risiken | 1 | 1 | –14 | 15 | 1 | 1 | –14 | 15 |
| Wertminderung/Wertaufholung | –54 | –196 | –54 | –196 | – | – | – | – |
| Sonstiges | –25 | 74 | 61 | 134 | –25 | 74 | 61 | 134 |
| Summe Sondereinflüsse | –87 | –355 | –224 | –578 | –33 | –159 | –168 | –378 |
¹Zur Definition siehe A 2.3 „Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns“
4. Quartal 2024
Umsatz
Im 4. Quartal konnten wir den Umsatz von Pharmaceuticals um wpb. 2,4 % auf 4.658 Mio. € erhöhen. Signifikante Zuwächse erzielten wir mit unseren neuen Produkten Nubeqa™ und Kerendia™. Zudem konnten wir das Geschäft mit der Mirena™-Produktfamilie sowie im Bereich Radiologie kräftig ausweiten. Gegenläufig wirkten v. a. Rückgänge bei Xarelto™ infolge von Patentabläufen. Erwartungsgemäß sanken unsere Umsätze mit Xarelto™ aufgrund von generischem Wettbewerbsdruck deutlich, v. a. in Europa. Das Geschäft mit Eylea™ lag auf dem Niveau des Vorjahres, wobei Nachfrageverschiebungen durch höhere Preise nahezu kompensiert werden konnten. Mit Nubeqa™ erzielten wir eine signifikante Umsatzsteigerung mit Zuwächsen in allen Regionen.# Konzern
Pharma
Besonders positiv wirkten sich Mengenausweitungen in den USA und Europa aus. Erhebliche Umsatzerhöhungen erreichten wir auch bei Kerendia™, insbesondere in den USA und China. Das Geschäft mit der Mirena™-Produktfamilie sowie mit Adempas™ wuchs ebenfalls kräftig, v. a. in den USA. Infolge von Wettbewerb war das Geschäft mit Kogenate™/ Kovaltry™/Jivi™ insbesondere in China und Europa rückläufig. Umsatzrückgänge verzeichneten wir auch mit YAZ™/Yasmin™/Yasminelle™, im Wesentlichen bedingt durch geringere Absätze in China. Den Umsatz mit Aspirin™ Cardio konnten wir hingegen v. a. in China erhöhen. Ein prozentual zweistelliges Umsatzplus erreichten wir bei Radiologie mit CT Fluid Delivery, Ultravist™ und Gadovist™ durch Mengen- und Preisausweitungen.
Ergebnis
Das EBITDA vor Sondereinflüssen sank im 4. Quartal um 12,8 % auf 1.104 Mio. € (Vorjahr: 1.266 Mio. €). Dies war maßgeblich bedingt durch den genannten STI-Effekt aufgrund der besser als erwarteten Geschäftsentwicklung. Darüber hinaus verzeichneten wir negative Währungseinflüsse von 80 Mio. € (Vorjahr: 128 Mio. €) sowie Verschiebungen im Produktmix, gekennzeichnet durch das rückläufige Geschäft mit Xarelto™ und Umsatzerhöhungen v. a. bei Nubeqa™ und Eylea™, und damit einhergehende höhere Lizenzgebühren. Zusätzlich war das Vorjahresquartal durch Erlöse aus dem Verkauf von Randgeschäften begünstigt. Die höheren Investitionen in die frühe Forschung, in unsere Zell- und Gentherapie- sowie Chemoproteomik-Technologien konnten wir durch gesunkene Ausgaben für Projekte der späten klinischen Entwicklung mehr als ausgleichen. Die EBITDA-Marge vor Sondereinflüssen sank um 3,9 Prozentpunkte auf 23,7 %.
Das EBIT von Pharmaceuticals sank deutlich um 88,2 % auf 110 Mio. € (Vorjahr: 935 Mio. €). Hierin enthalten waren per saldo Sonderaufwendungen von 355 Mio. € (Vorjahr: 87 Mio. €). Die Sonderaufwendungen waren maßgeblich zurückzuführen auf laufende Restrukturierungsprojekte sowie auf Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte aus der regulären jährlichen Werthaltigkeitsprüfung im 4. Quartal bedingt durch gestiegene Entwicklungskosten sowie Unsicherheiten im regulatorischen Umfeld. Dem gegenüber standen Sondererträge v. a. aus der Bewertung bedingter Kaufpreisverbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert.
Consumer Health
Markt
Der globale Consumer-Health-Markt wuchs 2024 um rund 5 %12, hauptsächlich aufgrund der starken Entwicklung in Europa und Lateinamerika. Alle wesentlichen Kategorien zeigten dabei Wachstum, insbesondere Dermatologie und Magen-Darm-Gesundheit. Insgesamt war die Marktentwicklung weiterhin geprägt durch Preiserhöhungen.
A 2.2.2/7 Kennzahlen Consumer Health
| in Mio. € | Q4 2023 | Q4 2024 | Veränderung in %1 nominal | Veränderung in %1 wpb. | 2023 | 2024 | Veränderung in %1 nominal | Veränderung in %1 wpb. | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 1.578 | 1.567 | –0,7 | –0,9 | 6.027 | 5.870 | –2,6 | 1,9 | ||
| Umsatzveränderungen¹ | Menge | 3,0 % | –4,0 % | –2,9 % | –5,5 % | |||||
| Preis | 11,1 % | 3,1 % | 9,2 % | 7,4 % | ||||||
| Währung | –10,3 % | 0,2 % | –6,9 % | –4,4 % | ||||||
| Portfolio | –0,3 % | 0,0 % | –0,3 % | –0,1 % | ||||||
| Umsatzerlöse nach Regionen | Europa/Nahost/Afrika | 535 | 545 | 1,9 | 1,2 | 1.967 | 2.065 | 5,0 | ||
| Nordamerika | 624 | 566 | –9,3 | –9,8 | 2.352 | 2.119 | –9,9 | |||
| Asien/Pazifik | 247 | 259 | 4,9 | 4,2 | 938 | 907 | –3,3 | |||
| Lateinamerika | 172 | 197 | 14,5 | 17,6 | 770 | 779 | 1,2 | |||
| EBITDA¹ | 362 | 343 | –5,2 | 1.368 | 1.264 | –7,6 | ||||
| Sondereinflüsse¹ | –22 | –18 | –43 | –102 | ||||||
| EBITDA vor Sondereinflüssen¹ | 384 | 361 | –6,0 | 1.411 | 1.366 | –3,2 | ||||
| EBITDA-Marge vor Sondereinflüssen¹ | 24,3 % | 23,0 % | 23,4 % | 23,3 % | ||||||
| EBIT¹ | 424 | 442 | 4,2 | 1.158 | 1.028 | –11,2 | ||||
| Sondereinflüsse¹ | 131 | 184 | 110 | 59 | ||||||
| EBIT vor Sondereinflüssen¹ | 293 | 258 | –11,9 | 1.048 | 969 | –7,5 | ||||
| Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit | 443 | 366 | –17,4 | 951 | 921 | –3,2 | ||||
| Kapitalflusswirksame Investitionen | 53 | 73 | 37,7 | 142 | 187 | 31,7 | ||||
| Forschungs- und Entwicklungskosten | 65 | 72 | 10,8 | 224 | 254 | 13,4 |
wpb. = währungs- und portfoliobereinigt
1Zur Definition siehe A 2.3 „Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns“
Umsatz
Im Geschäftsjahr 2024 erhöhte sich der Umsatz von Consumer Health gegenüber einem starken Vorjahr leicht um wpb. 1,9 % auf 5.870 Mio. €, mit Zuwächsen in nahezu allen Kategorien. Deutliche Umsatzsteigerungen erzielten wir bei Magen-Darm-Gesundheit u. a. infolge der normalisierten Liefersituation und bei Dermatologie, v. a. aufgrund einer anhaltend hohen Nachfrage nach Bepanthen™. Merkliche Rückgänge gegenüber einer starken Vorjahresentwicklung verzeichneten wir hingegen bei unseren Allergie- und Erkältungsprodukten aufgrund einer schwächeren Saison sowie der Bestandsoptimierung unserer Kunden in Nordamerika.
A 2.2.2/8 Umsatzerlöse nach Kategorien
| in Mio. € | Q4 2023 | Q4 2024 | Veränderung in %1 nominal | Veränderung in %1 wpb. | 2023 | 2024 | Veränderung in %1 nominal | Veränderung in %1 wpb. | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Consumer Health | 1.578 | 1.567 | –0,7 | –0,9 | 6.027 | 5.870 | –2,6 | 1,9 | ||
| Nahrungsergänzung | 375 | 358 | –4,5 | –4,3 | 1.432 | 1.375 | –4,0 | 2,6 | ||
| Allergie und Erkältung | 388 | 337 | –13,1 | –12,7 | 1.433 | 1.252 | –12,6 | –11,5 | ||
| Dermatologie | 345 | 370 | 7,2 | 8,1 | 1.352 | 1.438 | 6,4 | 9,7 | ||
| Schmerz und Kardio | 217 | 236 | 8,8 | 6,5 | 873 | 830 | –4,9 | 6,7 | ||
| Magen-Darm-Gesundheit | 240 | 254 | 5,8 | 5,7 | 878 | 938 | 6,8 | 8,2 | ||
| Sonstige | 13 | 12 | –7,7 | –33,8 | 59 | 37 | –37,3 | –27,7 |
wpb. = währungs- und portfoliobereinigt
1Zur Definition siehe A 2.3 „Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns“
// In Europa/Nahost/Afrika erhöhten wir den Umsatz stark um wpb. 7,5 % auf 2.065 Mio. €. Die Kategorie Magen-Darm-Gesundheit wuchs signifikant infolge der genannten normalisierten Liefersituation. Die deutlichen Zuwächse bei Dermatologie und Nahrungsergänzung waren im Wesentlichen getrieben durch die anhaltend hohe Nachfrage nach Bepanthen™ sowie Supradyn™. Dem entgegen standen merkliche Rückgänge gegenüber einem starken Vorjahr bei Allergie und Erkältung, v. a. aufgrund einer schwächeren Erkältungssaison.
// In Nordamerika sank der Umsatz merklich um wpb. 9,4 % auf 2.119 Mio. € mit Rückgängen in allen Kategorien. Die genannte Bestandsoptimierung unserer Kunden wirkte sich v. a. auf die Kategorien Allergie und Erkältung sowie Schmerz und Kardio aus. Eine schwächere Saison minderte den Umsatz mit Allergie- und Erkältungsprodukten zusätzlich. Bei Nahrungsergänzung wirkte sich die Einstellung des unter der Marke Care/of betriebenen Direktkundengeschäfts mit personalisierten Nahrungsergänzungsmitteln in den USA zur Jahresmitte aus. Die Produkteinführung von Iberogast™ in den USA trug in der Kategorie Magen-Darm-Gesundheit positiv zum Umsatz bei und konnte somit Rückgänge anderer Produkte teilweise kompensieren.
// In Asien/Pazifik lag der Umsatz mit 907 Mio. € leicht unter dem Vorjahr (wpb. –1,7 %). Ein schwächeres Marktumfeld in China wirkte sich spürbar auf die Kategorien Nahrungsergänzung sowie Schmerz und Kardio aus. Das Geschäft mit Allergie- und Erkältungsprodukten war ebenfalls merklich rückläufig. Bei Dermatologie verzeichneten wir hingegen starke Zuwächse, v. a. mit Bepanthen™ und den Produktlinienerweiterungen von KangWang™.
// In Lateinamerika stieg der Umsatz um wpb. 26,9 % auf 779 Mio. €, v. a. durch Zuwächse in den Kategorien Nahrungsergänzung mit Supradyn™ und Redoxon™ sowie Schmerz und Kardio mit Actron™ und der Aspirin™-Produktfamilie.
Ergebnis
Das EBITDA vor Sondereinflüssen lag im Berichtsjahr bei 1.366 Mio. € (Vorjahr: 1.411 Mio. €) und sank v. a. aufgrund negativer Währungseinflüsse von 46 Mio. € (Vorjahr: 133 Mio. €) um 3,2 %. Gestiegene Herstellungskosten und höhere Investitionen in die Vermarktung und Entwicklung unserer Produkte konnten wir durch unser kontinuierliches Kosten- und Preismanagement kompensieren. Die um Sondereinflüsse bereinigte EBITDA-Marge lag bei 23,3 % und somit 0,1 Prozentpunkte unter dem Vorjahr.
Das EBIT von Consumer Health betrug 1.028 Mio. € (Vorjahr: 1.158 Mio. €). Hierin enthalten waren per saldo Sondererträge von 59 Mio. € (Vorjahr: 110 Mio. €). Sondererträgen, im Wesentlichen aus Wertaufholungen für die Marken Afrin™, KangWang™ und Aerius™, standen Sonderaufwendungen im Zusammenhang mit Restrukturierungen sowie der genannten Einstellung des unter der Marke Care/of betriebenen Direktkundengeschäfts gegenüber.
A 2.2.2/9 Sondereinflüsse1 Consumer Health
| in Mio. € | EBIT Q4 2023 | EBIT Q4 2024 | EBIT 2023 | EBIT 2024 | EBITDA Q4 2023 | EBITDA Q4 2024 | EBITDA 2023 | EBITDA 2024 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Restrukturierung | –22 | –22 | –43 | –104 | –22 | –22 | –43 | –104 | ||
| Desinvestitionen/ Betriebsstilllegungen | – | – | – | –43 | – | – | – | –2 | ||
| Wertminderung/Wertaufholung | 153 | 202 | 153 | 202 | – | – | – | – | ||
| Sonstiges | – | 4 | – | 4 | – | – | – | –4 | ||
| Summe Sondereinflüsse | 131 | 184 | 110 | 59 | –22 | –18 | –43 | –102 |
1Zur Definition siehe A 2.3 „Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns“
4. Quartal 2024
Umsatz
Im 4. Quartal 2024 lag der Umsatz von Consumer Health mit 1.567 Mio. € (wpb. –0,9 %) auf dem Niveau des starken Vorjahres, welches durch eine insgesamt verbesserte Liefersituation begünstigt war. Bei Dermatologie steigerten wir den Umsatz weiter, v. a. mit KangWang™, Bepanthen™ und Priorin™. Auch die Kategorien Schmerz und Kardio mit Actron™ und der Aspirin™-Produktfamilie sowie Magen-Darm-Gesundheit mit Iberogast™ und Talcid™ konnten wir erfreulich ausbauen. Merkliche Rückgänge verzeichneten wir hingegen bei unseren Erkältungsprodukten, v. a. aufgrund einer schwächeren Saison in Nordamerika sowie im Vergleich zum starken Vorjahr auch in Europa/Nahost/Afrika. Das Geschäft mit Allergieprodukten sowie Nahrungsergänzungsmitteln entwickelte sich ebenfalls rückläufig.
Ergebnis
Das EBITDA vor Sondereinflüssen sank im 4. Quartal 2024 um 6,0 % auf 361 Mio. € (Vorjahr: 384 Mio. €). Gestiegene Herstellungskosten konnten wir nur teilweise durch unser kontinuierliches Kosten- und Preismanagement kompensieren. Wir verzeichneten positive Währungseffekte von 10 Mio. € (Vorjahr: negative Währungseffekte von 41 Mio. €). Die um Sondereinflüsse bereinigte EBITDA-Marge verringerte sich um 1,3 Prozentpunkte auf 23,0 %.
Das EBIT von Consumer Health betrug 442 Mio. € (Vorjahr: 424 Mio. €). Hierin enthalten waren per saldo Sondererträge von 184 Mio. € (Vorjahr: 131 Mio. €), im Wesentlichen aus Wertaufholungen für die Marken Afrin™, KangWang™ und Aerius™. Dem gegenüber standen Sonderaufwendungen aus Restrukturierungen.# Wertorientierte Performance
Wertorientierte Performance
| Crop Science | Pharmaceuticals | Consumer Health | Konzern | |
|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | 2023 | 2024 | 2023 | 2024 |
| EBIT¹ | –3.486 | –2.756 | 3.971 | 2.790 |
| Ertragsteuern³ | 837 | 661 | –953 | –670 |
| NOPAT¹ | –2.649 | –2.095 | 3.018 | 2.120 |
| Durchschnittliches Capital Employed¹ | 40.326 | 35.394 | 20.591 | 20.940 |
| ROCE¹ | –6,6 % | –5,9 % | 14,7 % | 10,1 % |
| WACC¹, ⁴ | 5,7 % | 6,5 % | 5,7 % | 6,5 % |
¹ Zur Definition siehe A 2.3 „Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns“
² Inkl. Überleitung
³ 24 % auf EBIT; basierend auf gemitteltem historischen Steuersatz
⁴ Auf divisionaler Ebene vergleichen wir den ROCE mit dem WACC des Bayer-Konzerns und geben keine divisionsspezifischen WACCs an.
Im Geschäftsjahr 2024 betrug der ROCE von Bayer –0,1 % (Vorjahr: 0,7 %) und lag damit deutlich unterhalb der Kapitalkosten von 6,5 %. In der Division Crop Science führten das niedrigere operative Ergebnis und Sonderaufwendungen für außerplanmäßige Wertberichtigungen und Restrukturierungen zu einem negativen EBIT und einem negativen ROCE. Das durchschnittliche Capital Employed verringerte sich ebenfalls infolge der Wertberichtigungen. Da die Sonderaufwendungen und das durchschnittliche Capital Employed unter dem Vorjahr lagen, ergab sich ein etwas höherer ROCE im Berichtsjahr. Bei Pharmaceuticals führten das geringere operative Ergebnis sowie höhere Sonderaufwendungen insbesondere für Restrukturierungen zu einem Rückgang des EBIT und somit zu einem niedrigeren ROCE. Das durchschnittliche Capital Employed von Pharmaceuticals veränderte sich kaum im Vergleich zum Vorjahr. Consumer Health verzeichnete bei in etwa gleichbleibendem durchschnittlichem Capital Employed ein niedrigeres EBIT, was auf ein leicht verringertes operatives Ergebnis und geringere Sondererträge als im Vorjahr zurückzuführen ist. Dies führte zu einer Verringerung des ROCE.
Die folgende Übersicht zeigt die Zusammensetzung des zur Berechnung des ROCE herangezogenen durchschnittlichen Capital Employed:
Zusammensetzung des Capital Employed¹
| 31.12.2023 | 31.12.2024 | |
|---|---|---|
| in Mio. € | ||
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 32.299 | 30.016 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 23.363 | 22.112 |
| Sachanlagen | 13.321 | 13.456 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte² | 152 | 140 |
| Vorräte | 13.947 | 13.467 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 9.343 | 8.966 |
| Sonstige Forderungen² | 2.104 | 2.119 |
| Aktive latente Steuern² | 4.267 | 4.979 |
| Ertragsteuererstattungsansprüche | 1.442 | 1.480 |
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | 51 | 22 |
| Brutto Capital Employed | 100.289 | 96.757 |
| Andere Rückstellungen² | –10.733 | –10.921 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | –7.456 | –7.518 |
| Sonstige Verbindlichkeiten² | –2.560 | –2.933 |
| Rückerstattungsverbindlichkeiten | –5.477 | –5.914 |
| Vertragsverbindlichkeiten | –4.292 | –3.955 |
| Finanzverbindlichkeiten² | –2 | –18 |
| Passive latente Steuern² | –650 | –673 |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten | –2.142 | –1.893 |
| Capital Employed¹ | 66.977 | 62.932 |
| Durchschnittliches Capital Employed¹ | 68.700 | 64.954 |
¹ Zur Definition siehe A 2.3 „Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns“
² Selektierte Positionen der Bilanzposten: Im Wesentlichen nicht zinstragende oder nicht operative Positionen wurden im Capital Employed eliminiert.
Finanz- und Vermögenslage
Bayer-Konzern
Finanzielle Steuerung des Konzerns
Die finanzielle Steuerung des Konzerns erfolgt zentral. Finanzmittel werden in der Regel als globale Ressource zentral beschafft und konzernintern verteilt. Eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts und die Sicherung der Liquidität sowie der Kreditwürdigkeit des Konzerns sind die wichtigsten Ziele des Finanzmanagements. Hierzu tragen die Optimierung der Kapitalstruktur und ein effektives Risikomanagement bei. Die Steuerung von Währungs-, Zins-, Rohstoffpreis- und Ausfallrisiken sorgt dabei für eine Reduzierung der Ergebnisvolatilität.
Die von uns beauftragten Rating-Agenturen stufen Bayer wie folgt ein:
Rating
| Rating-Agentur | Langfrist-Rating | Kurzfrist-Rating | Ausblick |
|---|---|---|---|
| S&P Global Ratings | BBB | A-2 | stabil |
| Moody's | Baa2 | P-2 | negativ |
| Fitch Ratings | BBB | F2 | stabil |
Die Investment-Grade-Ratings von allen drei Agenturen spiegeln eine gute Zahlungsfähigkeit des Unternehmens wider und gewährleisten den Zugang zu einer breiten Investorenbasis für die Finanzierung. Es ist unsere Ambition, die Finanzverschuldung deutlich zu reduzieren, das Ergebnis und den Cashflow zu erhöhen und unsere aktuellen Investment-Grade-Ratings in Richtung der A-Kategorie zu verbessern. Grundsätzlich verfolgen wir eine konservative und auf Flexibilität ausgerichtete Verschuldungspolitik mit einem ausgewogen gestalteten Finanzierungs-Portfolio. Dieses basiert im Kern auf Anleihen in verschiedenen Währungen, auf syndizierten Kreditfazilitäten, bilateralen Kreditverträgen sowie einem „Global Commercial Paper“-Programm. Risiken aus dem operativen Geschäft und aus Finanztransaktionen sichern wir durch Finanzderivate ab. Dabei werden grundsätzlich keine Kontrakte ohne zugrunde liegendes Basisgeschäft eingegangen. Durch die Auswahl erstklassiger Handelspartner wird das Ausfallrisiko reduziert. Sämtliche Transaktionen werden nach konzernweiten Richtlinien vorgenommen und zeitnah überwacht.
Finanzlage und Investitionen
Bayer-Konzern
Kapitalflussrechnung Bayer-Konzern (Kurzfassung)
| Q4 2023 | Q4 2024 | 2023 | 2024 | |
|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | ||||
| Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit (gesamt) | 5.607 | 4.997 | 5.117 | 7.368 |
| Cashflows aus investiver Tätigkeit (gesamt) | –3.885 | –1.294 | –3.517 | 164 |
| Cashflows aus Finanzierungstätigkeit (gesamt) | –2.453 | –2.109 | –679 | –7.178 |
| Zahlungswirksame Veränderung aus Geschäftstätigkeit | –731 | 1.594 | 921 | 354 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Periodenanfang | 6.815 | 4.619 | 5.171 | 5.907 |
| Veränderung aus Wechselkurs-/Konzernkreisänderungen | –177 | –22 | –185 | –70 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Periodenende | 5.907 | 6.191 | 5.907 | 6.191 |
Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit
Im Jahr 2024 lag der Cashflow aus operativer Tätigkeit bei 7.368 Mio. € (Vorjahr: 5.117 Mio. €). Die darin enthaltenen Auszahlungen zur Beilegung von Verfahren im Rahmen der Rechtskomplexe zu Dicamba, Essure™ sowie insbesondere PCB und Glyphosat betrugen per saldo 461 Mio. € (Vorjahr: 2.089 Mio. €). Dieser Betrag entfiel sowohl auf Vergleichsvereinbarungen als auch auf Urteilssprüche. Im Cashflow aus operativer Tätigkeit waren zudem Zahlungen von Banken aus der Übertragung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 209 Mio. € (Vorjahr: 411 Mio. €) enthalten, die zum 31. Dezember 2024 weder fällig noch durch Kunden beglichen waren.
Cashflows aus investiver Tätigkeit
Im Rahmen der investiven Tätigkeit sind im Geschäftsjahr 164 Mio. € zugeflossen (Vorjahr: Mittelabflüsse von 3.517 Mio. €). Für kurzfristige finanzielle Vermögenswerte flossen per saldo 2.558 Mio. € zu (Vorjahr: Auszahlungen von 113 Mio. €). Diese Mittelzuflüsse resultierten insbesondere aus der Veräußerung von Anteilen an Money-Market-Funds und wurden u. a. zur Schuldentilgung genutzt. Die Investitionsausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte beliefen sich auf 2.778 Mio. € (Vorjahr: 2.751 Mio. €). Aus dem Verkauf von Sachanlagen und anderen Vermögenswerten flossen 295 Mio. € zu (Vorjahr: 215 Mio. €). Dazu zählten Zuflüsse aus den Verkäufen an den Produktrechten für Progynova™ und Cyclo-Progynova™ in Asien (70 Mio. €), Androcur™ (26 Mio. €) und Proctosedyl™ (22 Mio. €) sowie aus der Veräußerung von Produktionsanlagen und Bürogebäuden an verschiedenen Standorten. Die Ausgaben für Akquisitionen abzüglich übernommener Zahlungsmittel in Höhe von 184 Mio. € (Vorjahr: 662 Mio. €) entfielen insbesondere auf Meilensteinzahlungen im Zusammenhang mit dem Erwerb der US-Unternehmen Asklepios BioPharma-ceutical, Inc. (AskBio) und BlueRock Therapeutics LP sowie Blackford Analysis Ltd., Großbritannien.
Cashflows aus Finanzierungstätigkeit
Aus Finanzierungstätigkeit ergab sich per saldo ein Mittelabfluss von 7.178 Mio. € (Vorjahr: 679 Mio. €). Darin enthalten war eine Nettoschuldentilgung in Höhe von 5.018 Mio. € (Vorjahr: Nettokreditaufnahme von 3.253 Mio. €). Bei den Nettozinsausgaben verzeichneten wir einen Anstieg auf 1.972 Mio. € (Vorjahr: 1.506 Mio. €). Als Dividende zahlte der Bayer-Konzern 131 Mio. € (Vorjahr: 2.379 Mio. €) aus.
Free Cashflow
Der Free Cashflow (gesamt) als Summe des operativen Cashflows (gesamt) abzüglich Investitionen zuzüglich erhaltener Zinsen und Dividenden abzüglich gezahlter Zinsen belief sich im Berichtsjahr auf 3.107 Mio. € (Vorjahr: 1.311 Mio. €).
Investitionen
Kapitalflusswirksame Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| in Mio. € | ||
| Crop Science | 1.268 | 1.162 |
| Pharmaceuticals | 1.064 | 1.175 |
| Consumer Health | 142 | 187 |
| Überleitung | 277 | 254 |
| Konzern¹ | 2.751 | 2.778 |
¹ Konzernsumme beinhaltet fortzuführendes und nicht fortgeführtes Geschäft.
Crop Science investiert kontinuierlich in eine Vielzahl von Projekten des globalen Produktionsnetzwerks für Pflanzenschutzprodukte und Saatgut sowie in Forschung, Entwicklung und die digitale Transformation. Zu den größten Projekten 2024 zählten Investitionen in die Erschließung eines wesentlichen Rohstoffs der Glyphosat-Produktion (rund 82 Mio. €) am Standort Soda Springs in den USA. Darüber hinaus investierte Crop Science in den Ausbau der Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen am Standort Monheim in Deutschland (rund 76 Mio. €). Zusätzlich investierten wir in die Erweiterung der Fungizid-Produktion am Standort Dormagen in Deutschland (rund 35 Mio. €). Im Geschäftsjahr wurden weitere rund 7 Mio. € in den Ausbau der Produktionskapazität für Maissaatgut am Standort Pochuyki in der Ukraine investiert. Daneben wird die Entwicklung digitaler Lösungen für unsere Kunden ein Investitionsschwerpunkt auch über das Jahr 2024 hinaus bleiben.# Wesentliche Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
Im Berichtsjahr flossen die höchsten Ausgaben für Sachanlagen der Division Pharmaceuticals in Anlagen für Zell- und Gentherapieforschung und -produktion in den USA, Spanien, Deutschland, Großbritannien und Kanada und beliefen sich auf rund 71 Mio. €. Weitere wichtige Ausgaben umfassten Modernisierungsprogramme im Produktionsnetzwerk unserer Product-Supply-Organisation an den Standorten Turku, Finnland, sowie Leverkusen und Weimar in Deutschland in einem Gesamtumfang von rund 58 Mio. €. Darüber hinaus wurden 53 Mio. € dem Aufbau einer Mehrzweckanlage zur Wirkstoffproduktion in Wuppertal, Deutschland, zugeteilt. Auf Grundlage strategischer Auswertungen der erforderlichen Produktionskapazitäten wurde dieses Projekt jedoch gestoppt. Außerdem wurden 41 Mio. € in den Neubau einer Produktion für feste Neuausbietungen in Leverkusen, Deutschland, investiert. Immaterielle Investitionen wurden hauptsächlich im Zusammenhang mit Kooperationsabkommen und Lizenzierungsaktivitäten getätigt. Dazu gehörten 179 Mio. € für den Wirkstoffkandidaten Elinzanetant (KaNDy Therapeutics Ltd.), 111 Mio. € für den Wirkstoffkandidaten Acoramidis (Eidos Therapeutics Inc., BridgeBio International GmbH und BridgeBio Europe B.V.) und 49 Mio. € für den Wirkstoffkandidaten Aficamten (Cytokinetics, Incorporated). Consumer Health führte auch im Jahr 2024 insbesondere „Good Manufacturing Practice(GMP)-Upgrade“-Programme weltweit an mehreren Produktionsstandorten mit einer Investitionssumme von etwa 24 Mio. € durch. Erhebliche Investitionen wurden auch in die Verlagerung bestehender Produktionsanlagen an einen neuen Standort in Qidong, China, getätigt (14 Mio. €) sowie in den Ausbau des Standorts Lerma, Mexiko, um die Produktion verschreibungsfreier (OTC) Nasensprays und Flüssigprodukte zur oralen Einnahme zu ermöglichen (12 Mio. €).
A 2.2.4/4 Wesentliche Investitionen in Sachanlagen 2023 2024
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| Crop Science | ||
| Ausbau der Produktionskapazitäten für Fungizide in Dormagen, Deutschland | laufend | laufend |
| Ausbau von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen in Monheim, Deutschland | laufend | laufend |
| Ausbau von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen in Petrolina, Brasilien | laufend | abgeschlossen |
| Erschließung einer Rohstoffquelle für die Glyphosat-Produktion in Soda Springs, USA | laufend | laufend |
| Implementierung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen in Soda Springs, USA | laufend | laufend |
| Ausbau der Produktionskapazität für Maissaatgut in Pochuyki, Ukraine | laufend | laufend |
| Optimierung der Herbizidproduktion am Standort Luling, USA | laufend | abgeschlossen |
| Verlagerung eines Produktionsstandorts in Hangzhou, China | laufend | laufend |
| Errichtung eines Produktionsstandorts zur Kapazitätserweiterung für die Saatgutproduktion in Lusaka, Sambia | begonnen | laufend |
| Pharmaceuticals | ||
| Aufbau von Forschungs- und Produktionsanlagen für Zell- und Gentherapien, u. a. in den USA, Spanien, Deutschland, Kanada und Großbritannien | laufend | laufend |
| Modernisierung der Produktion an verschiedenen Standorten im Produktionsnetzwerk (Leverkusen und Weimar, Deutschland; Turku, Finnland) | laufend | laufend |
| Aufbau einer neuen Mehrzweckanlage zur Wirkstoffproduktion in Wuppertal, Deutschland¹ | laufend | abgeschlossen |
| Neubau einer Produktion für feste Neuausbietungen in Leverkusen, Deutschland | laufend | laufend |
| Modernisierung der Berliner Produktion mit Fokus auf das Radiologie-Portfolio und weitere parenterale Produkte, Deutschland | laufend | laufend |
| Integration der Prüfpräparateherstellung in die neue Produktion für tablettierte Ausbietungsprodukte in Leverkusen, Deutschland | laufend | laufend |
| Aufbau eines neuen Produktionsstandorts in Costa Rica | laufend | laufend |
| Produktion des Wirkstoffs Asundexian in Wuppertal und Bergkamen, Deutschland | laufend | abgeschlossen |
| Aufbau einer Sterilabfüllung für Launchprodukte in Berlin, Deutschland | laufend | abgeschlossen |
| Modernisierung von Forschungseinrichtungen in Berlin, Deutschland | laufend | abgeschlossen |
| Erweiterung der Verpackungskapazität in Beijing, China | laufend | abgeschlossen |
| Neubau eines Forschungsgebäudes (präklinische Pharmakologie) in Wuppertal (Aprath), Deutschland | laufend | abgeschlossen |
| Kooperationsabkommen und Lizenzierungsaktivitäten | laufend | laufend |
| Consumer Health | ||
| Modernisierung von Produktionsanlagen weltweit mit Blick auf neue GMP-Standards | laufend | laufend |
| Verlagerung bestehender Produktionsanlagen an einen neuen Standort in Qidong, China | begonnen | laufend |
| Ausbau der Produktionskapazitäten in Lerma, Mexiko | begonnen | laufend |
¹ Auf Grundlage strategischer Auswertungen der erforderlichen Produktionskapazitäten wurde das Projekt gestoppt.
Flüssige Mittel und Nettofinanzverschuldung
A 2.2.4/5 Nettofinanzverschuldung¹ in Mio. €
| 31.12.2023 | 31.12.2024 | Veränderung in % | |
|---|---|---|---|
| Anleihen | 40.852 | 38.226 | –6,4 |
| davon Hybridanleihen² | 4.878 | 4.600 | –5,7 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten³ | 784 | 1.223 | 56,0 |
| Leasingverbindlichkeiten | 1.238 | 1.248 | 0,8 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten⁴ | 217 | 67 | –69,1 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 1.915 | 47 | –97,5 |
| Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten⁴ | –39 | –262 | . |
| Finanzverschuldung | 44.967 | 40.549 | –9,8 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | –5.907 | –6.191 | 4,8 |
| Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte⁵ | –4.562 | –1.732 | –62,0 |
| Nettofinanzverschuldung¹ | 34.498 | 32.626 | –5,4 |
¹ Für weitere Informationen siehe A 2.3 „Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns“
² Nach IFRS Fremdkapital
³ Darin enthalten sind neben finanziellen auch nichtfinanzielle Verbindlichkeiten.
⁴ Darin enthalten sind Marktwerte aus der Zins- und Währungssicherung bilanzieller Risiken.
⁵ Darin enthalten sind kurzfristige Forderungen gegenüber Banken und anderen Unternehmen mit einer Laufzeit > 3 Monate und ≤ 12 Monate sowie Finanzinvestitionen in Schuldtitel sowie Eigenkapitaltitel, die beim erstmaligen Ansatz als kurzfristig ausgewiesen werden.
Im Geschäftsjahr 2024 verringerte sich die Nettofinanzverschuldung des Bayer-Konzerns um 1,9 Mrd. € auf 32,6 Mrd. €. Mittelzuflüssen aus dem operativen Geschäft standen u. a. negative Währungseffekte in Höhe von 1,1 Mrd. € gegenüber. In der Finanzverschuldung sind sieben nachrangige Hybridanleihen mit insgesamt 4,6 Mrd. € enthalten, die von drei beauftragten Rating-Agenturen zu 50 % als Eigenkapital bewertet werden. Demnach werden die ratingspezifischen Verschuldungskennziffern des Konzerns aufgrund der Hybridanleihen entlastet. Die Bayer AG hat im Geschäftsjahr 2024 neue Hybridanleihen in Höhe von 750 Mio. € mit einer Laufzeit von 30 Jahren (kündbar zum 13. September 2029) und einem Kupon von 5,50 % begeben. Die Erlöse wurden u. a. zur Finanzierung des vorzeitigen Rückkaufs von Hybridanleihen in Höhe von 328 Mio. € mit Fälligkeit im Jahr 2079 (kündbar zum 12. Februar 2025) genutzt. Außerdem wurden Hybridanleihen in Höhe von 700 Mio. € mit Fälligkeit im Jahr 2074 (kündbar zum 1. Juli 2024) vorzeitig zurückgekauft. Im Geschäftsjahr 2024 platzierte die Bayer AG zum ersten Mal eine Anleihe am chinesischen Kapitalmarkt. Die als Panda-Bond bezeichnete Anleihe wurde mit einem Volumen von 2 Mrd. CNY (256 Mio. €), einer Laufzeit von zwei Jahren und einem Kupon von 2,2 % emittiert. Zudem wurden im Geschäftsjahr 2024 drei Anleihen über insgesamt 2,5 Mrd. USD (2,3 Mrd. €) sowie eine Anleihe in Höhe von 1,5 Mrd. € planmäßig zurückgezahlt. Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten sind im Wesentlichen aufgrund der Rückzahlung von Commercial Papers in Höhe von 1,8 Mrd. € gesunken.
Vermögenslage und Kapitalstruktur
Bayer-Konzern
A 2.2.4/6 Bilanz Bayer-Konzern (Kurzfassung) in Mio €
| 31.12.2023 | 31.12.2024 | Veränderung in % | |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 78.703 | 76.406 | –2,9 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 37.556 | 34.444 | –8,3 |
| Gesamtvermögen | 116.259 | 110.850 | –4,7 |
| Eigenkapital | 33.078 | 32.045 | –3,1 |
| Langfristiges Fremdkapital | 53.724 | 49.853 | –7,2 |
| Kurzfristiges Fremdkapital | 29.457 | 28.952 | –1,7 |
| Fremdkapital | 83.181 | 78.805 | –5,3 |
| Gesamtkapital | 116.259 | 110.850 | –4,7 |
Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2024 reduzierte sich gegenüber dem 31. Dezember 2023 um 5,4 Mrd. € auf 110,9 Mrd. €. // Die langfristigen Vermögenswerte sanken im Jahresverlauf um 2,3 Mrd. € auf 76,4 Mrd. €. Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus unterjährigen Wertminderungen sowie Wertaufholungen (per saldo –4,7 Mrd. €). Positiv wirkten Fremdwährungseffekte (+2,1 Mrd. €) für den Geschäfts- oder Firmenwert, die immateriellen Vermögenswerte und die Sachanlagen. // Die Summe der kurzfristigen Vermögenswerte reduzierte sich um 3,1 Mrd. € auf 34,4 Mrd. €. Hier wirkte v. a. die Veränderung der sonstigen finanziellen Vermögenswerte um –2,6 Mrd. € (davon –2,2 Mrd. € Money Market Funds und –0,7 Mrd. € kurzfristiges Festgeld). Darüber hinaus verminderten sich die Vorräte (–0,5 Mrd. €) und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (–0,4 Mrd. €). // Das Eigenkapital sank im Jahresverlauf um 1,0 Mrd. € auf 32,0 Mrd. €. Die Veränderung resultierte überwiegend aus dem negativen Ergebnis nach Ertragsteuern (–2,6 Mrd. €) und der Dividendenauszahlung (–0,1 Mrd. €). Positiv wirkten die Währungsumrechnung von Eigenkapitalpositionen (+1,4 Mrd. €) sowie die ergebnisneutrale Veränderung aus der Neubewertung der Nettoverpflichtung leistungsorientierter Versorgungspläne (+0,5 Mrd. €). Die Eigenkapitalquote stieg auf 28,9 % (Vorjahr 28,5 %). // Das Fremdkapital reduzierte sich um 4,4 Mrd. € auf 78,8 Mrd. €. Besonders hervorzuheben ist die Veränderung der Finanzverbindlichkeiten in Höhe von –4,2 Mrd. € (davon Rückzahlung von Anleihen –4,8 Mrd. € und Commercial Papers –1,8 Mrd. €, Begebung neuer Anleihen +1,0 Mrd. €, Erhöhung von Bankverbindlichkeiten +0,4 Mrd. € und Währungseffekten aus im Wesentlichen USD-Anleihen +1,2 Mrd. €). Darüber hinaus reduzierten sich die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen aufgrund der positiven Entwicklung des Planvermögens um –0,7 Mrd. €. Die Rückstellung für variable erfolgsabhängige Einmalzahlungen an Beschäftigte stieg um +0,5 Mrd. €.# Bayer Group's Supply Chain Finance Programs
Within the Bayer Group, programs for supply chain financing (also referred to as reverse factoring or supply chain financing) are utilized, allowing suppliers to choose to have individual invoices paid before their due date. For this purpose, the supplier enters into a financing agreement with a bank and, if applicable, a platform operator, without Bayer's involvement. Upon request, the supplier receives the invoice amount upfront, less an interest component from the bank. Bayer generally pays the invoice amount to the bank upon maturity, with payment terms falling within the industry-standard framework. Bayer has assessed these programs based on various indicators and concluded that the liabilities contained therein continue to have the character of trade and other payables. Accordingly, the associated payments to the bank are classified as cash outflows from operating activities.
2.3 Alternative Performance Measures of the Bayer Group
The Consolidated Management Report and the consolidated financial statements of the Bayer Group are prepared in accordance with applicable accounting standards. In addition to the disclosures and key figures required by these standards, we publish alternative performance measures (APMs) that are not subject to these regulations and for which there is no generally accepted reporting standard. We determine alternative performance measures with the aim of enabling comparability of performance over time and across the industry. This is achieved through specific adjustments to balance sheet or profit and loss statement items prepared in accordance with applicable accounting standards. The adjustments can result from different calculation and valuation methods, inconsistent business activities, and special effects that impact the informative value of these items. The alternative performance measures determined in this way apply to all periods and are used both internally for business management and externally for assessing the company's performance by analysts, investors, and rating agencies.
We determine the following alternative performance measures:
- Sales change (nominal, currency-adjusted, and currency- and portfolio-adjusted)
- EBITDA
- EBITDA before special items
- EBITDA margin before special items
- EBIT
- EBIT before special items
- Depreciation and amortization before special items
- Core EPS (Earnings Per Share)
- Net financial debt
- Return on Capital Employed (ROCE)
- Net Operating Profit After Taxes (NOPAT)
- Capital Employed
- Weighted Average Cost of Capital (WACC)
- Free Cashflow
- Projected Financial Key Figures
The (nominal) sales change is a relative key figure. It indicates the percentage change in sales compared to the previous year. The currency-adjusted or currency- and portfolio-adjusted sales change shows the percentage change in sales revenue excluding the impact of exchange rate effects or also excluding significant acquisitions and divestments. For exchange rate effects, the functional currency valid in the respective country is generally used for calculation. Deviating from this, the currency effect in sales in Argentina, particularly for crop protection products, is calculated on the basis of USD instead of the functional currency.
EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization) stands for earnings before financial result, taxes, depreciation, impairment losses, and reversals of impairment losses on tangible assets, goodwill, and other intangible assets. This performance measure neutralizes, in addition to the financial result, distorting effects on operating activities that arise from different depreciation methods and valuation allowances. EBITDA is determined based on EBIT plus depreciation and impairment losses recognized in profit or loss in the period, or less reversals of impairment losses on intangible assets and tangible assets.
EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) stands for earnings before financial result and taxes and serves to represent a company's performance without the influence of effects from internationally inconsistent tax systems and different financing activities.
EBITDA before special items and EBIT before special items show the development of operating earnings before special items, i.e., effects that are special in their nature and amount for the management of the Group. These include, among others, acquisition costs, divestments, legal cases, restructurings, integration costs, impairment losses, or reversals of impairment losses. In the calculation of these key figures, EBIT and EBITDA are each increased by special expenses and reduced by special income.
Depreciation and amortization before special items represent depreciation and impairment values excluding special items.
The EBITDA margin before special items is a relative key figure that we use for internal and external comparison of operating profitability. To determine this key figure, EBITDA before special items is put in relation to sales revenue.
Core EPS (Earnings Per Share) from continuing operations is an alternative performance measure based on the concept of earnings per share (EPS) as defined in IAS 33. Core EPS is calculated as follows: Based on EBIT (according to the profit and loss statement), special items, depreciation/impairment losses/reversals of impairment losses on goodwill and other intangible assets, as well as impairment losses/reversals of impairment losses on tangible assets, and accelerated depreciation included in special items are neutralized to determine Core EBIT. This creates comparability of our performance over time. Starting from Core EBIT, we derive the adjusted consolidated earnings from continuing operations. For this purpose, Core EBIT is supplemented by the adjusted financial result. Special items in the financial result include particular financial expenses or income that are not part of ordinary financing activities. These primarily include changes in the fair value of equity interests not held for medium- to long-term strategic purposes, as well as special financial expenses or income from acquisitions, divestments, and legal cases. Furthermore, income taxes are deducted, adjusted for special items. Special items related to income taxes include, among others, material effects from tax reforms. After determining the adjusted consolidated earnings, Core EPS is calculated by dividing by the weighted average number of shares. Due to the calculation of adjusted earnings per share for each interim reporting period, the adjusted earnings per share for the fiscal year or any interim reporting period up to the respective cutoff date may potentially differ from the aggregated adjusted earnings per share for the individual interim reporting periods.
Net financial debt is an important steering key figure of the Bayer Group, used both internally and externally to assess the Bayer Group's liquidity, capital structure, and financial flexibility.
The ROCE (Return on Capital Employed) is a key figure for measuring capital profitability and serves as a strategic indicator for assessing the company's value generation. It relates operating profit after taxes (NOPAT = Net Operating Profit After Taxes) to the average capital employed in a fiscal year. NOPAT is the difference between EBIT and income taxes, which is calculated by multiplying EBIT by a uniform tax rate based on the average of historical tax rates. Capital Employed represents the capital invested by Bayer at book values and is calculated as the sum of operating fixed assets and current assets less liabilities that are essentially non-interest-bearing and/or would distort the operating capital base. To reflect the intra-year change in Capital Employed, an average value is used, which is calculated from the values at the end of the previous year and the current fiscal year. As a benchmark, ROCE is compared with the Weighted Average Cost of Capital (WACC) in the form of the return expectations of equity and debt holders. If ROCE exceeds WACC, the return expectations are exceeded, thus creating value. The WACC is calculated at the beginning of the year as a weighted average of the costs of equity and debt after taxes. While the cost of equity is determined using the Capital Asset Pricing Model (CAPM), the calculation of the cost of debt is based on the average yields of ten-year German government bonds and credit risk spreads derived from average yields of ten-year USD bonds of industrial companies. For the segment-specific cost of capital rates used in the context of the impairment test, we refer to B Consolidated Financial Statements, Note [4].
The Free Cashflow (FCF) is an alternative performance measure based on the cash flow from operating activities according to IAS 7. With FCF, we show the capital flow available for dividend payments, debt repayment, and investments in innovation and acquisitions.# Zur Ermittlung werden ausgehend vom Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit aus fortzuführendem und nicht fortgeführtem Geschäft die Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte abgezogen. Weiterhin werden Zins- und Dividendeneinnahmen und Zinseinnahmen aus Zinssicherungsgeschäften zugerechnet sowie Zinsausgaben einschließlich Zinssicherungsgeschäften abgezogen. Die in der Prognose der Finanzkennzahlen veröffentlichten zukunftsgerichteten Leistungskennzahlen basieren auf den im Rahmen unseres Planungsprozesses ermittelten Daten. Die prognostizierten Finanzkennzahlen werden konsistent zu den angewendeten Rechnungslegungsmethoden bzw. zu den in diesem Kapitel beschriebenen Berechnungslogiken der alternativen Leistungskennzahlen ermittelt.
3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht
3.1 Prognosebericht
3.1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Weiterhin unterdurchschnittliches Wachstum der Weltwirtschaft
Basierend auf den Daten des Internationalen Währungsfonds (IWF), erwarten wir für das Jahr 2025 ein weiterhin unterdurchschnittliches globales Wachstum im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Allerdings unterscheiden sich die Wachstumsaussichten der einzelnen Volkswirtschaften deutlich. Die Inflation sollte weiter zurückgehen, wobei die Unsicherheiten in Bezug auf die Finanz- und Wirtschaftspolitik der einzelnen Länder hoch sind.
Für den globalen Saatgut- und Pflanzenschutz-Markt rechnen wir 2025 mit einem moderaten Wachstum von 0 bis 2 % (Vorjahr: –2 %). Die Entwicklung dürfte durch die anhaltende Marktvolatilität belastet werden, v. a. in den Pflanzenschutzsegmenten und im Zusammenhang mit geopolitischen Entwicklungen, die sich auf die Branche auswirken könnten. Wir erwarten, dass die Preise für Pflanzenschutzmittel, insbesondere für Glyphosat, sich weiter stabilisieren und in einigen Segmenten aufgrund höherer Produktionskosten und einer Normalisierung der Vertriebskanäle steigen, auch wenn sich der starke Wettbewerb und der Druck durch Generika fortsetzen dürften. Positive Entwicklungen werden für das Segment Saatgut und Pflanzeneigenschaften erwartet, getrieben durch eine Zunahme der Anbauflächen für Mais, insbesondere in Lateinamerika, während weiteres Wachstum im Bereich Gemüse- und Getreidesaatgut zu erwarten ist. Die potenziellen Auswirkungen der aktuellen geopolitischen Ereignisse, u. a. auf die Handelspolitik, müssen dabei weitergehend analysiert werden.
Für den Pharmaceuticals-Markt erwarten wir 2025 ein Wachstum von etwa 8 % (Vorjahr: +8 %). Innovative Produkte dürften zum weiteren Wachstum beitragen und die Verluste, die durch Patentabläufe entstehen, mehr als ausgleichen. Zusätzlich zu den bereits genannten gesamtwirtschaftlichen Unsicherheiten könnten sich Reformen im Gesundheitswesen auf den Pharmamarkt auswirken.
Wir erwarten, dass der Consumer-Health-Markt 2025 3 bis 5 % wächst, insbesondere aufgrund von Dermatologie und Magen-Darm-Gesundheit. Das Wachstum dürfte insgesamt etwas schwächer als im Jahr 2024 (+5 %) ausfallen, u. a. aufgrund geringeren Preiswachstums. Wir gehen von einer leichten Verbesserung des Marktumfelds in China und den USA im Jahr 2025 aus, während wir für Europa und Lateinamerika kontinuierliches, aber leicht schwächeres Wachstum als im Vorjahr erwarten.
3.1.2 Unternehmensausblick
Auf Basis der aktuellen Geschäftsentwicklung und unserer internen Planung ergeben sich die folgenden Prognosen, die wir zur besseren Vergleichbarkeit der operativen Performance auch währungsbereinigt darstellen. Dabei werden die Monatsdurchschnittskurse aus 2024 verwendet. Insgesamt ist zu beachten, dass eine Aufwertung (Abwertung) des Euro um 1 % gegenüber allen Währungen auf Jahresbasis zu einem Rückgang (Anstieg) des Umsatzes um etwa 400 Mio. € führt.
| Ist 2024 | Prognose 2025 währungsbereinigt | Prognose 2025 zu Stichtagskursen (31. Dezember 2024) | |
|---|---|---|---|
| in Mrd. € | wpb. Verän- derung in % | in Mrd. € | |
| Umsatz | 46,6 | 0,7 | 45 bis 47 |
| Crop Science | 22,3 | –2,0 | –2 bis +2 |
| Pharmaceuticals | 18,1 | 3,3 | –4 bis –1 |
| Consumer Health | 5,9 | 1,9 | +2 bis +5 |
| Marge in % | Marge in % | ||
| EBITDA vor Sondereinflüssen¹ | 10,1 | 21,7 | 9,5 bis 10,0 |
| Crop Science | 4,3 | 19,4 | 18 bis 20 |
| Pharmaceuticals | 4,7 | 26,0 | 23 bis 26 |
| Consumer Health | 1,4 | 23,3 | 23 bis 24 |
| Finanzergebnis („Core“)2 | –1,9 | –2,0 bis –1,8 | |
| Steuerquote („Core“)3 | 25,4 % | 24 bis 26 % | |
| Free Cashflow¹ | 3,1 | 1,5 bis 2,5 | |
| Nettofinanzverschuldung¹ | 32,6 | 31,0 bis 32,0 | |
| Sondereinflüsse im EBIT | –5,5 | –1,5 bis –0,5 | |
| Sondereinflüsse im EBITDA | –1,4 | –1,5 bis –0,5 | |
| In € | In € | ||
| Bereinigtes Ergebnis je Aktie „Core EPS“¹ | 5,05 | 4,50 bis 5,00 |
wpb. = währungs- und portfoliobereinigt
¹Zur Definition siehe A 2.3 „Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns“
²Finanzergebnis vor Sondereinflüssen
³(Ertragsteuern + Sondereinflüsse Ertragsteuern + Steuereffekte auf Anpassungen)/ (Core EBIT + Finanzergebnis + Sondereinflüsse Finanzergebnis)
Zu möglichen Einschätzungsrisiken in Hinblick auf Sonderaufwendungen im Zusammenhang mit Rechtsfällen verweisen wir auf Kapitel A 3.2 „Chancen- und Risikobericht“.
3.2 Chancen- und Risikobericht
3.2.1 Konzernweites Chancen- und Risikomanagementsystem
Als international agierendes Life-Science-Unternehmen sind wir einer Vielzahl von internen und externen Entwicklungen und Ereignissen ausgesetzt, die das Erreichen unserer finanziellen und nichtfinanziellen Ziele in wesentlichem Maße beeinflussen können. Chancen- und Risikomanagement ist daher ein integraler Bestandteil unserer Unternehmenssteuerung. Eine Chance verstehen wir als positive, ein Risiko als negative Abweichung von einem Plan- oder Zielwert möglicher künftiger Entwicklungen. Zusätzlich wird unsere Risikodefinition durch mögliche negative Auswirkungen, die unsere Geschäftstätigkeit auf Menschen und/oder die Umwelt haben könnte, ergänzt.
Chancenmanagementsystem
Chancen identifizieren wir im Rahmen unserer jährlichen Planungsaktivitäten, indem wir interne und externe Einflussfaktoren auf unsere Geschäftstätigkeit analysieren. Diese Faktoren können u. a. gesellschaftlicher, ökonomischer oder umweltbezogener Art sein. Unser Planungsprozess beinhaltet eine umfassende Analyse der Märkte. Darauf aufbauend identifizieren wir Chancen durch eine Analyse des jeweiligen Marktumfelds. Hierbei werden in verschiedenen Planungsaktivitäten unterschiedliche Zeiträume zugrunde gelegt, weil Trends oder Entwicklungen unser Geschäft kürzer oder auch längerfristig beeinflussen können. Darüber hinaus identifizieren und ergreifen wir Chancen im laufenden Geschäftsbetrieb sowie im Rahmen der täglichen Beobachtung von internen Prozessen und Märkten. Je nach Ausschlag der Einflussfaktoren bspw. bei Marktrisiken können sich sowohl Risiken als auch Chancen entwickeln.
Risikomanagementsystem
Wir haben ein holistisches und integriertes Risikomanagementsystem implementiert, um durch die frühzeitige Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risiken den Fortbestand und die künftige Zielerreichung des Konzerns sicherzustellen. Unser Risikomanagement orientiert sich an international anerkannten Standards und Prinzipien, bspw. dem Risikomanagementstandard ISO 31000 der Internationalen Organisation für Normung, und wird mithilfe verbindlicher Konzernregelungen definiert und implementiert.
Struktur des Bayer-Risikomanagementsystems
Der Vorstand der Bayer AG trägt die Gesamtverantwortung für ein effektives Risikomanagementsystem. Ebenso wie der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats überprüft er die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems mindestens einmal pro Jahr. Außerdem erfolgt eine entsprechende Berichterstattung an den gesamten Aufsichtsrat. Das Bayer Assurance Committee steht unter dem Vorsitz des Finanzvorstands, neben dem stets ein weiteres Vorstandsmitglied auf Rotationsbasis involviert ist. Das Committee stellt sicher, dass auf alle bedeutenden Risiken – mit angemessenen Risikosteuerungsmaßnahmen – reagiert wird. Darüber hinaus diskutiert und überprüft das Committee regelmäßig das Risiko-Portfolio und den Status von Risikosteuerungsmaßnahmen. Die Verantwortung für Identifikation, Bewertung, Steuerung und Berichterstattung von Risiken liegt bei den operativen Geschäftseinheiten in den Divisionen und Enabling Functions.
Enterprise Risk Management (ERM) inklusive Risikofrüherkennungssystem (RFS)
Die Anforderung gemäß § 91 Absatz 2 AktG, alle wesentlichen und/oder den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Entwicklungen durch ein RFS frühzeitig erkennen zu können, erfüllen wir durch das Enterprise-Risk-Management-System mit einheitlichen Rahmenbedingungen und Standards für die Ausgestaltung des RFS im Konzern. Dabei steuert und koordiniert die Abteilung Enterprise Risk Management der Enabling Function Internal Audit & Risk Management das gleichnamige Risikomanagementsystem. Sie stellt übergreifende Standards, Methoden und Tools zur Verfügung, ist für das Risikofrüherkennungssystem verantwortlich, steuert den jährlichen Enterprise-Risk-Management-Prozess und arbeitet an der kontinuierlichen Überwachung und Verbesserung. Zu weiteren Details verweisen wir auf Kapitel 3.2.1 „Grundelemente des Risikomanagementsystems“, speziell „ERM: Risikomanagementprozess“ sowie „ERM: Überwachung und Verbesserung“. Weiterhin gewährleistet die Abteilung ERM die Berichterstattung an das Bayer Assurance Committee, den Vorstand, den Aufsichtsrat und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats.# Internes Kontrollsystem bezogen auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess (Bericht gemäß §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB)
Als Teil des umfassenden Risikomanagementsystems verfügen wir über ein internes Kontrollsystem bezogen auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess (Internal Control System over Financial Reporting, oder kurz ICSoFR), in dem geeignete Strukturen sowie Prozesse definiert und in der Organisation umgesetzt sind. Ziel unseres ICSoFR ist die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und wirksamen Rechnungslegung und (Konzern-)Finanzberichterstattung gemäß den maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätzen. Das ICSoFR ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte buchhalterische Erfassung aller geschäftlichen Transaktionen auf Basis geltender gesetzlicher Normen, Rechnungslegungsvorschriften sowie der für alle konsolidierten Konzernunternehmen verbindlichen internen Konzernregelungen gewährleistet ist. Risiken werden sowohl identifiziert und bewertet als auch durch geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen begrenzt. Daraus wurden konzernweit verbindliche Standards wie z. B. systemtechnische und manuelle Abstimmungsprozesse sowie die Funktionstrennung abgeleitet und vorgegeben. Diese Standards werden von den Konzerngesellschaften umgesetzt und die Einhaltung wird vom jeweiligen Management verantwortet. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass ein internes Kontrollsystem, unabhängig von der Ausgestaltung, keine absolute Sicherheit liefert, dass wesentliche Fehlaussagen in der Rechnungslegung vermieden oder aufgedeckt werden.
Compliance-Management-System
Vertrauen bildet das Fundament unserer Geschäftstätigkeit und ist entscheidend für unseren Erfolg. Es erfordert ein tägliches Engagement für das Bewusstsein und die Einhaltung der Gesetze, Richtlinien und ethischer Prinzipien. Integrität ist zentral in unserer Unternehmenskultur und leitet unser Handeln. Unser Code of Conduct dient als Leitfaden für die Einhaltung aller anwendbaren Rechtsvorschriften. Wir haben ein effektives Compliance-Management-System (CMS) eingerichtet, um regelkonformes Verhalten zu fördern und zu stärken. Das CMS wird von einer zentralen Compliance-Organisation geleitet, die von unserem General Counsel als Group Compliance Officer geführt wird. In seiner Funktion berichtet der Group Compliance Officer direkt an den Finanzvorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Der Finanzvorstand ist dabei für die Compliance-Organisation verantwortlich, der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats für die Überwachung der Wirksamkeit und Weiterentwicklung der Compliance im Konzern. Im Rahmen des CMS werden gemeinsam mit den operativen Funktionen potenzielle Compliance-Risiken identifiziert, bewertet und erfasst. Wir nutzen Regelungen, Procedures, Trainings und Kontrollen, um vorbeugende Maßnahmen in die täglichen Geschäftsaktivitäten zu integrieren. Trainings sind obligatorisch und müssen von unseren Mitarbeitenden rechtzeitig abgeschlossen werden. Darüber hinaus stellen wir Informationen, ausreichende Ressourcen und Beratung zur Verfügung, um alle Mitarbeitenden zu unterstützen, integer zu handeln und potenzielle Verstöße von vornherein zu vermeiden. Die Einhaltung der Gesetze und Unternehmensvorschriften wird in Analysen und Untersuchungen der Rechts- und Compliance-Abteilung sowie in Audits der internen Revision von Bayer überprüft. Die Leiter dieser Organisationen berichten regelmäßig über die Ergebnisse an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Die Planung der Audits erfolgt nach einem funktions- und risikobasierten Ansatz. Wir pflegen eine offene und transparente Kultur. Wir ermutigen Mitarbeitende und Dritte, ihre Bedenken hinsichtlich Compliance zu äußern. Sie können sich an unseren globalen Speak-Up-Kanal wenden, der ihnen die Möglichkeit bietet, mutmaßliche Compliance-Verstöße vertraulich und, soweit dies nach lokalem Recht zulässig ist, anonym zu melden. Sie können sich auch über [email protected] direkt an unsere Compliance-Abteilung wenden. Wenn Mitarbeitende der Meinung sind, dass eine Tätigkeit oder ein Verhalten einen wesentlichen Compliance-Verstoß darstellen könnte, sind sie verpflichtet, dies zu melden. Etwaige Verstöße untersuchen wir und klären diese konsequent auf. Bestätigte Verstöße werden gemäß unseren Sanktionsvorschriften sanktioniert. Je nach Schwere des Compliance-Verstoßes kann dieser disziplinarische, zivil- oder strafrechtliche Folgen für die betroffenen Mitarbeitenden haben, einschließlich Auswirkungen auf die Vergütung. Die verschiedenen Elemente des CMS fördern in unserer gesamten Organisation eine positive Compliance-Kultur und tragen dazu bei, die Integrität in der täglichen Geschäftstätigkeit jedes Mitarbeitenden zu gewährleisten.
Unabhängige interne sowie externe Überwachung
Die Abteilung Internal Audit führt unabhängige, risikoorientierte und objektive Prüfungshandlungen mit einem zielgerichteten und systematischen Ansatz durch, um die Effektivität der Unternehmensführung, des Risikomanagements und der Kontrollprozesse zu bewerten und zu deren Verbesserung beizutragen. Die Aufgabenstellung, die Befugnisse und die Verantwortung von Internal Audit sowie die Stellung innerhalb des Bayer-Konzerns sind in der Geschäftsordnung definiert und festgelegt. Die Leitung der Abteilung richtet sich nach den verbindlichen Elementen aus den Internationalen Grundlagen für die berufliche Praxis der Internen Revision des Institute of Internal Auditors (IIA). Der Chief Audit Executive (CAE) berichtet dem Vorstand und dem Prüfungsausschuss regelmäßig über die Einhaltung des Ethikkodex und der Standards durch Internal Audit. Weiterhin unterrichtet der CAE den Vorstand und den Prüfungsausschuss regelmäßig über die Ergebnisse der Prüfaufträge und u. a. auch über das Programm von Internal Audit zur Qualitätssicherung und -verbesserung, etwa über relevante Ergebnisse interner und externer Beurteilungen. Letztere werden mindestens alle fünf Jahre durch einen qualifizierten, unabhängigen Beurteiler durchgeführt und wurden zuletzt im 4. Quartal 2022 mit dem bestmöglichen Ergebnis abgeschlossen. Zusätzlich wird das Risikofrüherkennungssystem durch den Abschlussprüfer als unabhängige externe Instanz im Rahmen seiner Jahresabschlussprüfung auf seine grundsätzliche Eignung hin beurteilt.
Grundelemente des Risikomanagementsystems
Ziele des Risikomanagementsystems
Das Risikomanagementsystem zielt insbesondere darauf ab, den Konzern vor signifikanten Risiken zu schützen. Dafür legen wir besonderen Wert auf die Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorschriften, die Sicherstellung eines proaktiven Risikomanagements und die Förderung unserer Risikokultur. Durch Einbinden aller Unternehmensebenen in das Risikomanagement werden Risikobewusstsein und Risikoverständnis geschärft. Wir schaffen die Grundlage für eine Risikokultur mit eigenständigem, proaktivem und systematischem Management von Risiken mit klar definierten Rollen und Verantwortlichkeiten, Grundsätzen, Standards, Methoden und Tools sowie Schulungen. Die Implementierung der Risikokultur und des proaktiven Risikomanagements sind die Basis für die Risikotransparenz über die materiellen Risiken im Konzern. Das Risikomanagementsystem dient unserer Selbstverpflichtung, Chancen zu verfolgen und damit verbundene Risiken bei Geschäftsentscheidungen zu berücksichtigen.
ERM: Risikomanagementprozess
Der ERM Risikomanagementprozess gliedert sich in die Schritte Risikoidentifikation, -bewertung, -steuerung und -berichterstattung.
Identifikation:
Die Identifikation von Risiken erfolgt durch Risikoverantwortliche in den Divisionen oder Enabling Functions. Zur Unterstützung einer möglichst vollständigen Risikoidentifikation verfügen wir über ein laufend aktualisiertes Risk Universe, welches die potenziellen Risikokategorien des Unternehmens reflektiert. Das Bayer Risk Universe berücksichtigt ausdrücklich auch Risiken nichtfinanzieller Art, die mit unserer Geschäftstätigkeit oder unseren Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen verknüpft sind. Risiken gemäß „Corporate-Social-Responsibility“(CSR)-Richtlinie-Umsetzungsgesetz – in Bezug auf die Aspekte Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie Menschenrechte und Korruption/ Bestechung (Compliance) – sind ebenfalls abgedeckt. Weitere Informationen zur nichtfinanziellen Erklärung sind in „Über diesen Bericht“ dargestellt.
Bewertung:
Gemäß der nachfolgenden Matrix werden die identifizierten Risiken, sofern möglich, in Bezug auf ihr potenzielles Schadensausmaß und ihre Eintrittswahrscheinlichkeit beurteilt. Die Skalen der Matrix wurden im Vergleich zum Vorjahr teilweise erhöht, der extern berichtspflichtige Bereich blieb unverändert. Die Beurteilung erfolgt netto, d. h. unter Berücksichtigung von etablierten Risikosteuerungsmaßnahmen, die sich auf das mögliche Schadensausmaß und/oder die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos abschwächend auswirken. In der Beurteilung der Wesentlichkeit im Gesamtrisiko-Portfolio werden die Risiken als hoch, mittel oder niedrig klassifiziert. Die Bewertung des Schadensausmaßes erfolgt quantitativ und/oder qualitativ. Die quantitative Beurteilung reflektiert einen möglichen negativen Einfluss auf den Cashflow. Eine qualitative Einschätzung des Schadens erfolgt mittels Kriterien wie strategische Auswirkung, Einfluss auf unsere Reputation oder möglicher Vertrauensverlust bei Stakeholdergruppen. Die höhere Bewertung – qualitativ oder quantitativ – bestimmt die Gesamtbeurteilung. Wir ergänzen die Bewertung ggf. durch das Kriterium einer potenziellen Auswirkung auf Menschen und/oder die Umwelt. Bei der Ermittlung der Eintrittswahrscheinlichkeit liegt ein Zeitraum von maximal zehn Jahren zugrunde. Um sicherzustellen, dass wir Risiken frühzeitig erkennen, die in ihrer Kombination und Korrelation das Potenzial für eine Bestandsgefährdung hätten, führen wir eine Risikoaggregation durch.# Risikoberichterstattung
Unter Verwendung von Methoden wie der Monte-Carlo-Simulation schätzen wir die potenzielle aggregierte Auswirkung unserer Hauptrisiken auf unseren Cashflow ein. Die daraus resultierende aggregierte Risikosituation vergleichen wir mit unserer durch den Vorstand genehmigten Risikotragfähigkeit. Das Vergleichsergebnis geht in die Gesamtbeurteilung der Risikolage durch den Vorstand ein.
Steuerung
Die Risikoverantwortlichen entscheiden auf Basis einer Kosten- und Nutzenabwägung über das anzustrebende Risikoniveau und definieren eine Strategie sowie Maßnahmen zur Risikosteuerung. Hierzu zählen Risikovermeidung, Risikoverringerung, Risikotransfer sowie Risikoakzeptanz.
Berichterstattung
Die Ergebnisse werden durch die Abteilung Enterprise Risk Management an das Bayer Assurance Committee berichtet. Zusätzlich werden neue Risiken oberhalb einer definierten Wertgrenze ad hoc an das Enterprise Risk Management berichtet und, sofern relevant, an das Bayer Assurance Committee. Mindestens einmal jährlich erfolgt die Berichterstattung an den Vorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats.
ERM: Überwachung und Verbesserung
Die Abteilung Enterprise Risk Management evaluiert fortlaufend die Angemessenheit und Aktualität der Grundsätze, Standards, Methoden und Tools.
Beurteilung von Risikomanagementsystem und Internem Kontrollsystem nach § 91 Absatz 3 AktG
Die grundlegenden Anforderungen an alle Managementsysteme orientieren sich an den jeweils relevanten internationalen Standards und Praktiken. Die Kontrollen und Überwachungen erfolgen grundsätzlich im Rahmen des jeweiligen Managementsystems und sind ausgerichtet auf die zu mitigierenden Risiken.
Zur Sicherstellung der Vorgaben gemäß § 91 Absatz 3 AktG mit Bezug auf das Risikomanagementsystem (RMS) und das Interne Kontrollsystem (IKS) hat der Vorstand eine Vorgehensweise definiert und implementiert. Diese Vorgehensweise wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt.
Der besondere Fokus des Vorstands liegt demnach auf den vier Managementsystemen, namentlich Enterprise Risk Management, Internes Kontrollsystem bezogen auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess, Compliance sowie Internal Audit (Interne Revision). Diese vier Managementsysteme bilden den Kern unseres RMS und IKS.
Für weitergehende Informationen zu den Kern-Managementsystemen verweisen wir auf Kapitel 3.2.1, speziell „Enterprise Risk Management (ERM) inklusive Risikofrüherkennungssystem (RFS)“, „ERM: Risikomanagementprozess“ und „ERM: Überwachung und Verbesserung“, „Internes Kontrollsystem bezogen auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess“, „Compliance-Management-System“ sowie „Unabhängige interne sowie externe Überwachung“.
Die genannten Kern-Managementsysteme werden regelmäßig kontrolliert und überprüft. Instrumente hierfür sind Prüfungen innerhalb des jeweiligen Managementsystems, Prüfungen durch Internal Audit und/oder durch externe Prüfer. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden regelmäßig an den Vorstand berichtet.
Die Überprüfung durch den Vorstand hat keine relevanten Anhaltspunkte identifiziert, die in ihrer Gesamtheit der Angemessenheit und Wirksamkeit der Systeme für das Geschäftsjahr entgegenstehen würden.
Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass Risikomanagementsysteme und Interne Kontrollsysteme, unabhängig von ihrer Ausgestaltung und Beurteilung, keine absolute Sicherheit liefern können bspw. darüber, dass alle Risiken vor ihrer Materialisierung identifiziert werden oder dass die vorgesehenen Kontrollen alle Schwachstellen aufdecken.
3.2.2 Chancen- und Risikolage
Als wesentliche, zu berichtende Risiken im Sinne von DRS 20 werden im Folgenden alle als hoch sowie als mittel klassifizierten und vom Schadensausmaß her mindestens als signifikant eingestuften finanziellen und nichtfinanziellen Risiken unter Berücksichtigung der etablierten Risikosteuerungsmaßnahmen (Nettorisiko) berichtet. Diese befinden sich innerhalb des schwarzen Rahmens in der Bewertungsmatrix A 3.2.1/2.
Wir berichten des Weiteren bedeutende Risiken, die unter Umständen nicht, nur unzureichend oder wenig aussagekräftig (finanziell) einschätzbar sind. Ferner berichten wir über wesentliche Chancen, die im Chancenmanagement identifiziert wurden. Grundsätzlich überprüfen wir, ob sich einzelne Risiken während des Prognosezeitraums signifikant anders auswirken können als berichtet; für unsere derzeitige Bewertung ist dies bis auf die folgende Ausnahme nicht der Fall.
Rechtliche Verfahren können grundsätzlich erheblichen Einschätzungsrisiken unterliegen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Verfahren in Bezug auf die Glyphosat-Thematik sowie in Bezug auf die PCB-Thematiken können unterjährige Ergebnisse aus Mediations- wie auch aus den laufenden Rechtsverfahren zu Anpassungen von den mit den Verfahrenskomplexen in Zusammenhang stehenden Rückstellungen führen. Diese Anpassungen können einen wesentlichen Einfluss auf die getätigte Prognose in Bezug auf die finanzielle Situation wie auch auf den Cashflow haben. Siehe auch B Konzernabschluss, Anhangangabe [30].
Vergleichbare Risiken aus unterschiedlichen Unternehmensbereichen werden ggf. zusammengefasst berichtet. Gesondert zu erläuternde Risiken im Zusammenhang mit den Aspekten gemäß der Definition des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes müssten nach unserem Verständnis das höchste potentielle Schadensausmaß in Bezug auf das qualitative Kriterium „potenzielle Auswirkungen auf Menschen und/oder die Umwelt“ und gleichzeitig eine mit „sehr wahrscheinlich“ eingestufte Eintrittswahrscheinlichkeit haben. Risiken, welche die genannten Kriterien erfüllen, wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht identifiziert.
Im Folgenden beschreiben wir die einzelnen Risikokategorien und geben deren Klassifizierung¹⁷ und die betroffenen Divisionen an, insoweit sie sich in der Risikomatrix im Bereich „extern zu berichtende Risiken“ befinden. Die Reihenfolge impliziert keine Wertigkeit der Risiken. Sofern relevant, gehen wir in der Beschreibung auch auf divisionsspezifische Ausprägungen der Chancen und Risiken ein. Genannt werden die Divisionen, die wesentliche Risiken identifiziert haben. Grundsätzlich können auch andere Divisionen in geringerem Ausmaß betroffen sein. Bei wesentlichen Risiken, die von Enabling Functions berichtet werden, weisen wir den Konzern aus, wobei diese Risiken auch die Divisionen betreffen können.
Soziale und makroökonomische Trends (Hoch: Konzern, Mittel: Crop Science)
Wir sehen mehr denn je das Risiko geopolitischer Verschiebungen und Spannungen, die unser globales Geschäft beeinflussen können. Der Wettbewerb zwischen den USA und China, regionale Konflikte sowie eine zunehmend fragmentierte und polarisierte Weltordnung stellen etablierte wirtschaftliche Paradigmen infrage und beeinträchtigen Investitionsentscheidungen, Lieferketten und grenzüberschreitende Handelsströme. Obwohl der Welthandel nach wie vor eng miteinander vernetzt ist, befindet sich die Globalisierung in einem massiven Wandel. Über Jahrzehnte etablierte Grundsätze wie die regelbasierte Handelsordnung oder vornehmlich an Kosteneffizienz ausgerichtete Lieferketten einer „Just-in-time“-Produktion werden zunehmend infrage gestellt. Dies kann Auswirkungen auf unser Geschäftsumfeld mit sich bringen: Die Fragmentierung in verschiedenen Bereichen (u. a. Kapitalmärkte, Technologiestandards) rückt die Sicherung des Zugangs zu kritischen Rohstoffen und strategisch wichtigen Technologien bei vielen Staaten verstärkt in den Blick. So kommt es häufiger zur Einführung von restriktiven Handelsmaßnahmen oder Investitionskontrollen in „kritischen“ Infrastrukturen, die uns direkt oder indirekt betreffen könnten.
Geopolitische Risiken zeigen sich weiterhin im Zusammenhang mit Russlands Krieg in der Ukraine sowie im Nahen und Mittleren Osten. Wir sehen hier sowohl direkte Risiken für unsere Produktion in der Ukraine und unsere Kunden als auch indirekte Risiken über den Einfluss auf unsere Zulieferer sowie die Lieferketten (siehe hierzu auch Abschnitt „Lieferfähigkeit“). Grundsätzlich haben die Auswirkungen von Kriegen das Potenzial, die für uns relevanten Märkte signifikant zu beeinflussen, indem sie bspw. zu erschwerten Lieferketten, höheren Energie- und Rohstoffpreisen und negativen Währungs- und Konjunktureffekten führen. Entsprechende Verschiebungen könnten sich negativ auf unser Marktumfeld auswirken. Das grundsätzlich rauer werdende geopolitische Umfeld könnte darüber hinaus auch zu vermehrten Angriffen auf kritische Infrastrukturen führen. Wir stellen uns mit globalem und lokalem Krisenmanagement, Taskforces, weiteren interdisziplinären Teams und der Diversifizierung unserer Energiequellen auf diese Herausforderungen ein. Zudem haben wir ein globales Geopolitik-Team in der Abteilung Public Affairs etabliert, das unsere Aktivitäten in diesem Feld bündelt.
Die wachsende Weltbevölkerung mit erhöhtem Nahrungsmittelbedarf eröffnet unserer Division Crop Science Chancen. Zusätzlich führen verändertes Konsumverhalten und wachsendes öffentliches Bewusstsein für gesunde Ernährung und Nachhaltigkeit, gepaart mit neuen digitalen Technologien, zum Entstehen neuer Einnahmequellen in der Landwirtschaft. Während hochwertiges Saatgut und Pflanzenschutz unser Kerngeschäft bleiben, sehen wir Chancen, Mehrwert durch die Erschließung neuer Kundensegmente, Vertriebs-Plattformen und digitaler Optionen zu generieren und Regenerative Landwirtschaft zu fördern. Chancen für unsere Division Pharmaceuticals ergeben sich aus der zunehmenden Alterung der Bevölkerung. Diese führt weiterhin zu einem Anstieg von chronischen Krankheiten, und immer mehr Menschen leiden unter Mehrfacherkrankungen, die ihre Lebensqualität beeinträchtigen.# Regulatorische Änderungen (Hoch: Konzern, Mittel: Crop Science, Pharmaceuticals)
Unsere Geschäftstätigkeit unterliegt umfassenden Regulierungen, die sich im Wandel befinden und verschärfen können, in bestimmten Fällen auch aus politischen Gründen. So können z. B. weitere Restriktionen für den Verkauf und die Anwendung verschiedener Pflanzenschutzmittel erlassen werden, oder bereits erteilte Zulassungen werden aktuell und wahrscheinlich auch in Zukunft insbesondere von NGOs gerichtlich angefochten, was potenziell zu einem vorübergehenden oder dauerhaften Widerruf von Produktregistrierungen oder Genehmigungen und finanziellen Verlusten durch geringere Verkäufe von Pflanzenschutzmitteln und damit verbundenen Saatgut-Angeboten führen kann. Das Thema des Erhalts der Biodiversität wird bspw. in diesem Zusammenhang thematisiert wie die mögliche Einschränkung von Herstellung und Nutzung von bestimmten chemischen Substanzen. Auch in der Division Pharmaceuticals können die Zulassungsbedingungen noch herausfordernder werden, und außerdem ist es möglich, dass die Preisgestaltung pharmazeutischer Produkte weitergehend reguliert wird, sowohl in Bezug auf Produkte, die bereits dem generischen Wettbewerb ausgesetzt sind, als auch auf patentgeschützte innovative Produkte. Rückstände von agrochemischen Produkten, pharmazeutischen Wirkstoffen oder von Mikroplastik in der Umwelt werden möglicherweise ebenfalls Gegenstand von schärferen Regulierungen. Ferner können sich regulatorische Änderungen auf landwirtschaftliche Importe aus anderen Regionen und somit auf unser Geschäft dort auswirken. Wir müssen uns in Zukunft auch auf regulatorische Änderungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz vorbereiten. Regulatorische Änderungen können auch mit Unsicherheiten bezüglich unseres Patentschutzes einhergehen, ggf. verbunden mit finanziellen Einbußen bis hin zu Rückzahlungen von Lizenzgebühren, sowie zu höheren Produktentwicklungskosten und längeren -entwicklungszeiten bis hin zu erforderlichen Anpassungen unseres Produkt-Portfolios führen, was auch einen negativen Einfluss auf unsere Reputation haben kann. Wir begegnen diesen Risiken durch die Überwachung von Veränderungen in den regulatorischen Anforderungen mit dem Ziel, diese im Unternehmen adäquat zu adressieren. Eine globale Strategie bündelt unser starkes Produkt-Portfolio und unsere Nachhaltigkeitsverpflichtungen und nutzt unsere globale geschäftliche Präsenz. Außerdem stellen wir uns durch eigene F&E-Kapazitäten, Akquisitionen und Partnerschaften auf diese Entwicklung ein und entwickeln unser Produkt-Portfolio in Hinblick auf zu erwartende Veränderungen weiter. Ein Behördendialog mit dem Ziel von Entscheidungen auf Grundlage von wissenschaftlich fundierten Kriterien und eine angemessene Beteiligung an der Verteidigung gegen Angriffe auf unsere Produktzulassungen sind ebenfalls Maßnahmen zur Adressierung dieser Risiken.
Geschäftsstrategie (Mittel: Pharmaceuticals)
Unsere Geschäftsstrategie ist auf Innovationen ausgerichtet, die grundsätzlich mit Risiken verbunden sind. In unserer Division Pharmaceuticals sehen wir Herausforderungen sowohl in Bezug auf den Aufbau neuer Therapie-Plattformen wie der Zell- und Gentherapie als auch in Bezug auf die Weiterentwicklung etablierter Therapiegebiete mit innovativen Lösungen. Falls sich solche Risiken materialisieren, könnten daraus für uns bspw. nachteilige finanzielle Konsequenzen bzw. eine Schädigung unserer Reputation resultieren. Wir begegnen diesen Risiken mit der Anpassung unserer Organisation und unserer Prozesse an die bestehenden Herausforderungen.
Forschung und Entwicklung (Hoch: Pharmaceuticals)
Geschäftsübergreifend sehen wir Chancen durch unsere Innovationskraft sowohl in der Weiterentwicklung unserer Marken als auch in der Entwicklung unserer Forschungs-Pipeline. In der Division Pharmaceuticals ergeben sich Chancen aus Datenwissenschaft sowie Künstlicher Intelligenz und damit verbundenen neuen Methoden in der Forschung und Entwicklung, die Zeit sparen und die Produktivität von Forschung und Entwicklung erhöhen. Darüber hinaus ermöglichen neue, einzigartige Screening-Technologien die Identifizierung von Leitstrukturen gegen bislang nicht adressierbare Targets mit dem Potenzial, neue und innovative Produkte zu entwickeln. Um unsere Innovationskraft zu stärken, setzen wir auch auf die Vernetzung außerhalb unserer Unternehmensgrenzen. Daraus entstehen Impulse für die Entwicklung neuer Produkte. Der technologische Fortschritt bei der Entwicklung pharmazeutischer Produkte kann zugleich auch ein Risiko für uns darstellen, falls wir nicht in der Lage sein sollten, diese Entwicklung mitzugestalten. Der Zugang zu neuen Technologien sowie die generelle Identifikation einer hinreichenden Anzahl von Forschungskandidaten und deren angemessene Entwicklung stellen eine besondere Herausforderung dar. Die Zielsetzung, uns auch durch Einlizenzierungen bzw. Akquisitionen zu verstärken, birgt das Risiko, dass nicht genügend passende Kandidaten zu wirtschaftlich akzeptablen Konditionen identifiziert werden können. Grundsätzlich können wir nicht sicherstellen, dass Entwicklungskandidaten, die sich derzeit oder künftig in unserer Entwicklungs-Pipeline befinden, bis zur Marktreife entwickelt werden, ihre geplante Zulassung/Registrierung erhalten und sich auf dem Markt kommerziell erfolgreich behaupten werden. Dies kann u. a. daran liegen, dass bei der Produktentwicklung technische, kapazitative und zeitliche Anforderungen nicht erfüllt, anvisierte Studienziele verfehlt oder finanzielle Ressourcen nicht optimal allokiert werden. Bei der Produktzulassung oder -einführung kann es zu Verzögerungen oder Mehrkosten kommen. Wir wirken diesem Risiko durch ein ganzheitliches Portfoliomanagement mit Einschätzung der Erfolgswahrscheinlichkeit und mit Priorisierung der Entwicklungsprojekte entgegen. Bei Crop Science gehen wir davon aus, dass wir Chancen durch unsere Innovationskapazitäten und -budgets generieren und den Herausforderungen bei der Entwicklung und Einführung von Produktlösungen in der Agrarwirtschaft effektiv begegnen können – etwa längeren und kostenintensiveren Entwicklungszyklen oder höheren regulatorischen Anforderungen. Wir beabsichtigen, die Stärke unserer Forschungs- und Entwicklungs-Plattform weiter zu nutzen, um wegweisende Technologien schneller bereitstellen zu können.
Um den daraus resultierenden erhöhten Bedarf an innovativen Gesundheitsprodukten für altersbedingte Krankheiten zu adressieren, hat unsere Division Pharmaceuticals ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf den Bereich der Präzisionsmedizin optimiert, mit einem engeren therapeutischen Fokus, aber einer breiteren Palette von Modalitäten. Wir sehen das Risiko einer ablehnenden Wahrnehmung von Bayer seitens der Öffentlichkeit. So sind moderne Landwirtschaftstechniken, wie der Einsatz bestimmter Klassen von Pflanzenschutzmitteln sowie die Anwendung von Biotechnologie, regelmäßig Gegenstand kritischer öffentlicher Debatten, die sich negativ auf unsere Reputation auswirken können. Durch das Risiko einer zunehmend negativen, nicht vorrangig auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden öffentlichen Diskussion können sich z. B. für uns ungünstige gesetzliche und regulatorische Entscheidungen ergeben. Als Ergebnis ist es möglich, dass die Anwendbarkeit unserer Produkte erheblich beschränkt wird, bis hin zur freiwilligen oder erzwungenen Einstellung der Vermarktung. Wir stehen mit Interessengruppen und Behörden in kontinuierlichem Dialog im Sinne wissenschaftlich fundierter, rationaler und verantwortungsvoller Diskussionen und Entscheidungen. Negative Entwicklungen makroökonomischer Natur, wie Krisen in für uns wichtigen Absatzmärkten, können unser Geschäft beeinträchtigen und unseren Gewinn schmälern. Speziell das Saatgut- und Pflanzenschutz-Geschäft hat einen zyklischen Charakter, der geprägt ist von wirtschaftlichen Entwicklungen sowie von Faktoren wie Wetterschwankungen und Schädlingsdruck, die unser Crop-Science-Geschäft ungünstig beeinflussen können. Prognosen über den Klimawandel sagen langfristig eine mögliche Zunahme dieser Risiken voraus. Wir stellen uns diesen Einflüssen mit einem global diversifizierten Geschäft, einer flexiblen Lieferkette, einem umfassenden Monitoring sowie der Bewertung von Marktentwicklungen und einer hohen Anpassungsfähigkeit der Produktionsmengen an die prognostizierte Nachfrage im Rahmen der Absatz- und Vertriebsplanung.
Marktentwicklungen (Mittel: Crop Science)
In der Division Crop Science kann sich der Wettbewerb in der Saatgut- und Pflanzenschutzindustrie weiter verschärfen. Die erfolgreiche Einführung von neuen Produktgenerationen auf den Märkten unterliegt auch externen Faktoren, die sich negativ auswirken könnten und auf die wir nur begrenzt Einfluss nehmen können. Auch der Markteintritt neuer Wettbewerber sowie aggressive Marketing- und Preisstrategien, nicht nur bei generischen Produkten, können sich insbesondere negativ auf unsere Ertragslage und Marktposition auswirken. Im Zusammenhang mit der zunehmenden Digitalisierung der Landwirtschaft können zudem neue Akteure an Bedeutung gewinnen und den Markt – ggf. zu unserem Nachteil – verändern. Durch Weiterentwicklung unserer Geschäftsmodelle, wissenschaftliche und kommerzielle Partnerschaften sowie eigene F&E-Kapazitäten tragen wir diesen Entwicklungen Rechnung.
Wir sehen Chancen für unsere Division Pharmaceuticals. Wissenschaftliche Durchbrüche in Bereichen wie Zell- und Gentherapie sowie Präzisionsmedizin haben das Repertoire innovativer Therapien erweitert. Dies bietet Möglichkeiten, Patienten mit dem größten ungedeckten Bedarf zu heilen oder sogar Krankheiten von vornherein zu verhindern. Gleichzeitig führen Datenwissenschaft und Künstliche Intelligenz zu besseren Diagnosemethoden, sodass Krankheiten gezielter diagnostiziert und behandelt werden können.Zusätzlich werden wir durch unsere bestehende Expertise sowie mit strategischen Investitionen in neue Fähigkeiten darauf hinarbeiten, neue Marktsegmente zu erschließen und zu nutzen.
Lieferfähigkeit (Einkauf, Produktion, Logistik) (Hoch: Konzern, Mittel: Crop Science, Pharmaceuticals)
An unseren Standorten kann es trotz aller Vorkehrungen zu Betriebsunterbrechungen kommen, z. B. durch Brände, Stromausfälle, Umstellungen von Prozessen auch im Zusammenhang mit Einschränkungen bezüglich des Einsatzes bestimmter chemischer Stoffe oder durch den Ausfall von Anlagen. Einige unserer Produktionsstätten liegen zudem in Regionen, die von Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Erdbeben betroffen sein können. Die Materialisierung eines dieser Risiken könnte zu Produktionsunterbrechungen oder -stillstand führen, mit Personen- und Reputationsschäden einhergehen und zu Absatz- bzw. Margenrückgängen führen sowie den Wiederaufbau zerstörter Infrastruktur erforderlich machen. Können wir die Nachfrage nach unseren Produkten nicht bedienen, ist ein struktureller Umsatzrückgang möglich, da Patienten in der Zwischenzeit mit Alternativen behandelt werden könnten und ggf. nicht zu unseren Produkten zurückkehren. Wir adressieren diese Risiken für bestimmte Produkte durch den Aufbau von Sicherheitsbeständen und z. B. durch eine Verteilung der Herstellung auf verschiedene Standorte. Zudem ist an allen unseren Produktionsstandorten ein Sicherheits- und Krisenmanagement auf Grundlage einer entsprechenden Konzernregelung implementiert.
Auch Störungen in der Zulieferkette können unsere eigene Lieferfähigkeit negativ beeinflussen. Die bezogenen Stoffe bzw. ihre Hersteller müssen alle notwendigen regulatorischen Anforderungen erfüllen. Die bezogenen Stoffe müssen zudem zur Erfüllung in der Wertschöpfung nachfolgender regulatorischer Anforderungen geeignet sein. Einige Materialien, insbesondere in unserer Division Pharmaceuticals, werden von nur wenigen Lieferanten angeboten. Diesen Risiken begegnen wir durch den Aufbau von alternativen Zulieferern, den Abschluss von längerfristigen Verträgen sowie die Ausweitung von Lagerbeständen oder Eigenherstellung. Zulieferrisiken werden regelmäßig überprüft und bewertet.
Geopolitische Risiken, mit den daraus resultierenden internationalen (Lieferketten-)Verwerfungen, halten Risiken auf hohem Niveau, wie die Verfügbarkeit von in der Produktion benötigten Materialien oder die Stabilität von Lieferketten. Siehe hierzu auch Abschnitt „Soziale und makroökonomische Trends“.
Marketing, Vertrieb und Distribution (Mittel: Pharmaceuticals)
Insbesondere Neueinführungen von Produkten stellen unsere Marketing- und Vertriebsorganisation vor Herausforderungen, da sich Annahmen z. B. über den Markt und seine Gegebenheiten möglicherweise nicht wie erwartet realisieren. Darauf aufbauend könnten sich unsere Konzepte zur Produkteinführung – auch in Bezug auf klinische Studien – sowie die Planung oder Umsetzung der Vertriebsstrategie als zeitlich unangemessen oder ineffizient herausstellen, was ein Risiko für den Umsatz unserer Produkte darstellen könnte. Diesen Risiken begegnen wir mit einer vorausschauenden Analyse möglicher Szenarien und der Erarbeitung passender Strategien auch für geplante Neueinführungen von Produkten.
Personal (Mittel: Konzern)
Qualifizierte und engagierte Beschäftigte sind eine entscheidende Voraussetzung für den Unternehmenserfolg. Schwierigkeiten bei der Rekrutierung, Einstellung und Bindung von (regional) dringend benötigten Fachkräften auch in Hinblick auf den Wettbewerb unter Arbeitgebern sowie bei der Weiterentwicklung von Beschäftigten können erhebliche negative Auswirkungen auf die künftige Unternehmensentwicklung haben. Entwicklungen wie die steigende Relevanz disruptiver Technologien, unser angestrebtes neues Organisationsmodell, gemeinsam mit neuen Ansätzen zu arbeiten, werden nach neuen, innovativen Fähigkeiten unserer Beschäftigten verlangen. Basierend auf Analysen des zukünftigen Bedarfs entwickeln wir entsprechende Maßnahmen zur Personalrekrutierung und -entwicklung, um diesen Risiken entgegenzuwirken. Die Ausrichtung unserer Unternehmenskultur auf personelle Vielfalt (Diversity) und auf die Bedürfnisse unserer Belegschaft auf der Grundlage von Daten, Analysen und Einblicken ermöglicht es uns zudem, das gesamte Arbeitsmarktpotenzial auszuschöpfen.
Informationstechnologie (Hoch: Konzern)
Unsere Geschäfts- und Produktionsprozesse sowie die interne bzw. externe Kommunikation basieren auf globalen IT-Systemen. Daher stellt die optimale Ausrichtung unserer IT-Architektur, auch in Bezug auf die Nutzung von cloudbasierten Services und das Management in Anspruch genommener Dienstleister, eine Herausforderung dar. In diesem Zusammenhang sind die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von internen und externen Informationssystemen und Daten für uns von elementarer Bedeutung. Sollte unsere Governance es versäumen, dieses herausfordernde Umfeld entsprechend zu adressieren, wäre es möglich, dass unsere operative Stabilität das Geschäft negativ beeinflusst und dass unsere Ansprüche an Informationssicherheit unzureichend abgedeckt werden.
Sollte sich das Risiko des Verlusts der Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit, z. B. durch (Cyber-)Angriffe, materialisieren, kann es zu Manipulationen und/oder zu einem unkontrollierten Abfluss von Daten und Know-how sowie zu einem Reputationsverlust kommen. Diese Angriffe können auch durch betriebszugehörige Personen erfolgen. (Cyber-)Angriffe können außerdem zu einer vorübergehenden Unterbrechung unserer Geschäfts- bzw. Produktionsprozesse führen. Um diesen Risiken zu begegnen, evaluieren und nutzen wir neue Technologien. Darüber hinaus sind Prozesse und Maßnahmen implementiert, um die technischen Sicherheitsvorkehrungen auf dem neuesten Stand zu halten und proaktiv neue Bedrohungen zu identifizieren und zu untersuchen. Ferner wird die IT-Infrastruktur durch Schutzmaßnahmen des Corporate Cyber Defense Center vor unerlaubtem Zugriff geschützt.
Finanzen und Steuern (Mittel: Konzern)
Im Folgenden beschreiben wir finanzwirtschaftliche Chancen und Risiken welche – unabhängig davon, ob diese gemäß unserer Enterprise-Risk-Management-Methodik berichtspflichtig sind – von Bedeutung für den Bayer-Konzern sind und im Einklang mit den Vorschriften des IFRS 7 berichtet werden.
Liquiditätsrisiko
Die mögliche Unfähigkeit des Bayer-Konzerns, bestehende oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, bezeichnen wir als Liquiditätsrisiko. Dieses umfasst Aspekte wie beispielsweise Unsicherheiten über zukünftige Zahlungsströme sowie Schwierigkeiten, bestehende Schulden zu refinanzieren und erfordert Strategien zur Sicherstellung ausreichender liquider Mittel. Auf Grund der laufenden rechtlichen Verfahren kann es – auch kurzfristig – zu erhöhtem ungeplanten Liquiditätsbedarf für den Bayer-Konzern kommen. Das Liquiditätsrisiko wird von der Enabling Function Group Finance im Rahmen unserer taggleichen und mittelfristigen Liquiditätsplanung zentral ermittelt und gesteuert. Um konzernweit sämtliche geplanten Zahlungsverpflichtungen zur jeweiligen Fälligkeit zu erfüllen, halten wir entsprechende liquide Mittel bereit. Darüber hinaus wird eine Reserve für ungeplante Mindereingänge oder Mehrausgänge vorgehalten, deren Höhe regelmäßig überprüft und angepasst wird. Zudem stehen Bankkreditlinien zur Verfügung, insbesondere eine nicht in Anspruch genommene, syndizierte revolvierende Kreditlinie in Höhe von 5 Mrd. € mit aktueller Laufzeit bis 2029 und zwei jeweils einjährigen Verlängerungsoptionen.
Kreditrisiken
Die Werthaltigkeit von Forderungen und anderen finanziellen Vermögenswerten des Bayer-Konzerns kann beeinträchtigt werden, wenn Transaktionspartner ihren Verpflichtungen zur Bezahlung oder sonstigen Erfüllung nicht nachkommen. Das maximale Ausfallrisiko wird durch vorhandene Sicherheiten, insbesondere unsere globalen Kreditversicherungsprogramme, reduziert. Zur Steuerung der Kreditrisiken aus Handelsforderungen sind für alle Kunden verantwortliche Credit Manager benannt, die regelmäßig die Bonität der Kunden analysieren. Für alle Kunden werden Kreditlimite festgelegt. Grundsätzlich wird Eigentumsvorbehalt mit unseren Kunden vereinbart. Die Steuerung der Kreditrisiken aus Finanztransaktionen erfolgt zentral in der Enabling Function Group Finance. Zur Risikominimierung werden Finanztransaktionen nur im Rahmen festgelegter Limite mit Banken und Partnern getätigt, die bevorzugt ein Investment-Grade-Rating besitzen.
Chancen und Risiken aus Marktpreisänderungen
Chancen und Risiken aus Änderungen von Marktpreisen im Devisen-, Zins- und Rohstoffpreisbereich werden durch die Enabling Function Group Finance gesteuert, wobei Risiken durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente begrenzt werden. Art und Ausmaß von Devisen-, Zins- und Rohstoffpreisrisiken werden jeweils durch eine Sensitivitätsanalyse im Sinne von IFRS 7 dargestellt, bei der durch eine hypothetische Veränderung von Risikovariablen (z. B. Zinskurven) potenzielle Effekte auf das Eigenkapital und die Gewinn- und Verlustrechnung abgeschätzt werden können.
Devisenchancen und -risiken ergeben sich für uns aus Änderungen von Devisenkursen und den damit verbundenen Wertänderungen von Finanzinstrumenten (u. a. Forderungen und Verbindlichkeiten) sowie künftigen geplanten Zahlungseingängen und -ausgängen in nicht funktionaler Währung. Forderungen und Verbindlichkeiten aus operativer Geschäftstätigkeit und finanziellen Positionen werden in der Regel für liquide Währungen in voller Höhe mit Zinswährungsswaps sowie Devisentermingeschäften währungskursgesichert. Künftig geplante Zahlungseingänge und -ausgänge (antizipiertes Exposure) werden nach Managementvorgaben durch Devisentermingeschäfte und -optionen gesichert. Zur Ermittlung der Sensitivitäten ist eine hypothetische Auf- bzw. Abwertung des Euro gegenüber allen Währungen um 10 % basierend auf den Jahresendkursen dieser Währungen zugrunde gelegt worden. Zum 31.# Risikobericht
Finanzielle Risiken
Währungsrisiken und Zinssätze
Im Dezember 2024 hätte der geschätzte hypothetische Gewinn oder Verlust von Cashflows aus derivativen und nicht derivativen Finanzinstrumenten auf das Ergebnis 30 Mio. € betragen (31. Dezember 2023: 15 Mio. €). Der Effekt auf das Eigenkapital (Other Comprehensive Income) hätte 428 Mio. € betragen (31. Dezember 2023: 474 Mio. €) und resultiert aus im Rahmen von Hedge Accounting designierten Derivaten zur Absicherung unseres antizipierten Exposures. Davon entfallen 136 Mio. € auf den chinesischen Renminbi (CNY), 101 Mio. € auf den brasilianischen Real (BRL), 41 Mio. € auf den japanischen Yen (JPY) und 40 Mio. € auf den kanadischen Dollar (CAD). Währungseffekte auf das antizipierte Exposure bleiben hierbei unberücksichtigt.
Zinschancen und -risiken ergeben sich für uns durch Änderungen von Kapitalmarktzinsen, die wiederum zu Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von festverzinslichen Finanzinstrumenten sowie zu veränderten Zinszahlungen bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten führen können. Um die angestrebte Zielstruktur für die Konzernverschuldung zu erhalten, werden Zinsswaps abgeschlossen. Eine Sensitivitätsanalyse, durchgeführt auf Basis unserer Nettoposition aus variabel verzinslichen Verbindlichkeiten und Forderungen zum Jahresende, ergab: Eine hypothetische Erhöhung dieser Zinssätze ab dem 1. Januar 2024 um einen Prozentpunkt hätte (bei konstanten Wechselkursen) zu einem Anstieg unserer Zinsaufwendungen zum 31. Dezember 2024 in Höhe von 1 Mio. € geführt (31. Dezember 2023: Zinsaufwendungen von 4 Mio. €).
Rohstoffpreise
Rohstoffpreischancen und -risiken ergeben sich durch die Volatilität von Rohstoffpreisen, die für uns zu einer Erhöhung des Einkaufspreises für Saatgut und Energien führen könnte. Das Rohstoffpreisrisiko wird durch den Einsatz von Rohstoffpreisderivaten, wie Futures, reduziert, die größtenteils als Hedge Accounting designiert sind. Eine Sensitivitätsanalyse mit einer zehnprozentigen hypothetischen Änderung der Rohstoffpreise auf zur Sicherung eingesetzte Derivate führt zu einem Effekt von 53 Mio. € auf das Eigenkapital (31. Dezember 2023: 58 Mio. €).
Darüber hinaus besteht in den USA ein langfristiges strukturiertes Renewable Energy Credit (REC) Purchase Agreement. Die Vereinbarung soll ermöglichen, dass Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird zur Deckung von 40 Prozent des weltweiten und 60 Prozent des US eingekauften Strombedarfs von Bayer. Der Vertrag enthält einen Differenzkontrakt, der separat als Derivat erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert und im Wesentlichen von den Energiepreisen beeinflusst wird. Eine zehnprozentige hypothetische Änderung der Energiepreise hätte zu einem ergebniswirksamen Gewinn bzw. Verlust in Höhe von 55 Mio. € bzw. 56 Mio. € geführt (31. Dezember 2023: 54 Mio. € Gewinn bzw. 68 Mio. € Verlust).
Pensionsverpflichtungen
Der Bayer-Konzern hat Verpflichtungen gegenüber jetzigen und früheren Beschäftigten aus Pensions- und anderen pensionsähnlichen Leistungszusagen. Veränderungen relevanter Bewertungsparameter wie etwa Zinssatz, Sterbewahrscheinlichkeiten und Gehaltssteigerungsraten können eine Erhöhung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen bedingen, was zusätzliche Aufwendungen für Pensionspläne erforderlich machen oder infolge der innerhalb der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis erfassten versicherungsmathematischen Verluste zu einem niedrigeren Eigenkapital führen kann. Ein Großteil der Pensionsverpflichtungen ist durch Planvermögen gedeckt, das aus festverzinslichen Wertpapieren, Aktien, Immobilien und anderen Vermögensanlagen besteht. Rückläufige oder gar negative Erträge aus diesen Anlagen können sich ungünstig auf den zukünftig beizulegenden Zeitwert des Planvermögens auswirken. Beide Effekte können die Entwicklung des Eigenkapitals und/oder die Ertragslage negativ beeinflussen und/oder zusätzliche Zahlungen unseres Unternehmens notwendig machen. Dem Risiko von Marktwertschwankungen des Planvermögens begegnen wir insbesondere durch eine ausgewogene strategische Anlagenallokation und eine ständige Analyse der Anlagerisiken in Hinblick auf unsere weltweiten Pensionsverpflichtungen.
Steuerrisiken
Die Bayer AG und ihre Tochtergesellschaften operieren weltweit und unterliegen damit vielfältigen nationalen steuerlichen Gesetzen und Regelungen. Die Gesellschaften werden fortlaufend von Finanzbehörden in verschiedenen Ländern geprüft, wo sie steuerlich ansässig sind. Änderungen der Steuergesetze und -regelungen, der Rechtsprechung und der Auslegung durch die Finanzbehörden sowie Feststellungen der Prüfungsbehörden in diesen Ländern können zu höheren Steueraufwendungen und -zahlungen führen und zudem Einfluss auf die Höhe der Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sowie auf die aktiven und passiven latenten Steuern haben. Negative Einflüsse auf solche Positionen können ebenfalls aus wesentlichen Akquisitionen, Desinvestitionen, Restrukturierungen und anderen Reorganisationen, die wir durchgeführt haben, entstehen. Den sich ergebenden Risiken begegnen wir durch eine fortlaufende Identifikation und Bewertung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Für – in ihrer Höhe und der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens nach – nicht sichere Verpflichtungen gegenüber den jeweiligen nationalen Finanzbehörden werden Steuerrückstellungen auf Basis von Schätzungen gebildet.
Wesentliche Programme (Mittel: Konzern)
Mit der Neuausrichtung unseres Organisationsmodells, welches wir „Dynamic Shared Ownership“ nennen, wollen wir den Bayer-Konzern deutlich stärker auf unsere Mission fokussieren, das Innovationstempo beschleunigen und Wachstumspotenziale besser entfalten. In dem Zusammenhang sehen wir die Herausforderung, die angestrebten Vorteile aus dieser Transformation entsprechend zu heben. Für Details verweisen wir auf das Kapitel „Strategie und Ziele“, Abschnitt „Konzernstrategie“. Weiterhin könnte die Umsetzung unserer ambitionierten Ziele im Bereich der informationstechnologischen Prozess- und Systemvereinheitlichung langsamer als geplant oder lückenhaft vollzogen werden. Eine Materialisierung dieser Risiken könnte mit Konsequenzen wie bspw. erhöhten Kosten bzw. Disruptionen in der Servicekontinuität einhergehen. Wir begegnen diesen Risiken bspw. mit dem Einsatz von dedizierten Teams und Multiplikatoren, welche diese Projekte vorantreiben und uneingeschränkten Rückhalt im Vorstand genießen.
Compliance externer Partner (Mittel: Konzern)
Es besteht das Risiko, dass unsere Unternehmenswerte, Anforderungen an Ethik, Compliance – u. a. in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte – und Nachhaltigkeit nicht adäquat durch unsere Partner, wie bspw. Lieferanten, berücksichtigt werden. Neben nachteiligen Auswirkungen auf die Rechteinhaber durch eine potenzielle Verletzung eines Menschenrechts gemäß der Internationalen Menschenrechtscharta und der Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation sowie finanziellen Konsequenzen für uns könnte eine Materialisierung dieser Risiken auch unserer Reputation schaden und eine Lieferunterbrechung begründen. Für unsere Lieferkette gelten auf globaler wie regionaler Ebene klare nachhaltigkeitsbezogene Kriterien und Standards zur Adressierung dieser Risiken. Konzernweit ist ein vierstufiger Managementprozess zur Verbesserung der Nachhaltigkeitspraktiken in der Lieferkette etabliert, der aus den Elementen Bewusstseinsbildung, Lieferantenauswahl, -bewertung und -entwicklung besteht. Die besonderen menschenrechtlichen Herausforderungen in der Saatgut-Lieferkette adressieren wir mit einem separaten Menschenrechtsmanagementprozess für die Saatgut-Erzeuger.
Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz (Mittel: Konzern)
Neben der Sicherheit unserer Produkte haben der Schutz unserer Beschäftigten und der Umwelt sowie die Achtung der Menschenrechte innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in Geschäftsbeziehungen entlang der Wertschöpfungskette hohe Priorität. Fehlverhalten und die Nichteinhaltung von gesetzlichen Anforderungen oder konzerneigenen Standards können Auswirkungen wie Personen-, Sach-, Reputations- und Umweltschäden, Produktionsausfälle und Betriebsunterbrechungen sowie die Verpflichtung zu Schadenersatzzahlungen zur Folge haben. Dazu gehören auch die Beseitigungspflicht von Kontaminationen oder Risiken aus dem Bereich der Einhaltung der Menschenrechte und ggf. deren unzureichende Adressierung. Mit dem Ziel, unsere Anforderungen adäquat zu kommunizieren und bestmöglich umzusetzen, haben wir Grundsätze, Standards und Maßnahmen implementiert.
Geistiges Eigentum (Mittel: Crop Science, Pharmaceuticals)
Unser Portfolio besteht zu großen Teilen aus patentgeschützten Produkten. Insbesondere Generika-Anbieter versuchen, Patente vor ihrem Ablauf anzugreifen oder zu umgehen. Wir sind derzeit in Gerichtsverfahren involviert, um den Patentschutz für unsere Produkte durchzusetzen. Andererseits können Klagen Dritter aufgrund potenzieller Verletzung von Patenten oder sonstiger Schutzrechte durch Bayer die Entwicklung oder Herstellung bestimmter Produkte behindern oder gar stoppen. Weiterhin könnten wir zu Schadenersatz- oder Lizenzzahlungen an Dritte verpflichtet werden. Unsere Patentabteilung prüft in Zusammenarbeit mit den jeweiligen operativen Bereichen regelmäßig die aktuelle Patentlage und beobachtet mögliche Patentverletzungsversuche, um bei Bedarf rechtliche Schritte einzuleiten.
Recht/Compliance (Konzern)
Wir sind Risiken aus Rechtsstreitigkeiten oder -verfahren ausgesetzt, an denen wir entweder aktuell beteiligt sind oder die sich in Zukunft ergeben könnten. Hierzu verweisen wir auf die Anhangangabe [30] zum Jahresabschluss Bayer-Konzern unter „Rechtliche Risiken“. Es handelt sich um Rechtsrisiken, denen die Bayer AG entweder unmittelbar oder über Tochtergesellschaften ausgesetzt ist. Die dort beschriebenen Rechtsverfahren stellen die aus heutiger Sicht wesentlichen Rechtsrisiken dar und sind nicht als abschließende Auflistung zu verstehen.# Risiken
Zu den allgemeinen Risiken, denen wir gegenwärtig und/oder potenziell ausgesetzt sind, gehören etwa, aber nicht ausschließlich, die Bereiche Produkthaftung, Wertpapierrecht, Vertragsverletzung, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Antikorruptionsrecht, Patentrecht, Steuerrecht, Datenschutz sowie Umweltschutz und Menschenrechte. Ermittlungen und Untersuchungen aufgrund möglicher Verletzungen gesetzlicher Vorschriften oder regulatorischer Bestimmungen können straf- und zivilrechtliche Sanktionen zur Folge haben, einschließlich erheblicher Geldstrafen sowie weiterer finanzieller Nachteile. Darüber hinaus kann es zu Zahlungen im Rahmen außergerichtlicher Vergleiche oder nachteiliger Gerichtsentscheidungen kommen. Die Materialisierung dieser Risiken könnte unserer Reputation schaden und sich nachteilig auf unseren Unternehmenserfolg auswirken. Um die Einhaltung von Gesetzen und Regeln sicherzustellen, haben wir ein globales Compliance-Management-System etabliert.
Glyphosat-Thematik
Monsanto Company („Monsanto“), einer Tochtergesellschaft von Bayer, wurden in den USA zahlreiche Klagen zugestellt. Die Klagenden tragen vor, sie seien mit von Monsanto hergestellten glyphosathaltigen Produkten in Berührung gekommen. Glyphosat ist der in bestimmten Herbiziden von Monsanto einschließlich der Roundup™-Produkte enthaltene Wirkstoff. Die Klagenden tragen vor, ihr Kontakt mit diesen Produkten habe zu Gesundheitsschäden geführt, u. a. zu Erkrankungen wie dem Non-Hodgkin-Lymphom (NHL) und dem multiplen Myelom, und sie verlangen Schaden- und Strafschadenersatz. Die Klagenden behaupten u. a., dass die glyphosathaltigen Herbizidprodukte von Monsanto fehlerhaft seien, dass Monsanto die mit solchen Produkten angeblich verbundenen Risiken gekannt habe oder hätte kennen müssen und dass Monsanto die Nutzerinnen und Nutzer vor diesen Risiken nicht angemessen gewarnt habe. Mit weiteren Klagen ist zu rechnen. Die meisten der Klagenden haben ihre Klagen bei bundesstaatlichen Gerichten in Missouri eingereicht. Bis zum 31. Januar 2025 hat Monsanto in einer beträchtlichen Zahl von Ansprüchen Vergleichsvereinbarungen erzielt oder steht kurz davor. Von insgesamt ca. 181.000 angemeldeten Ansprüchen wurden ca. 114.000 verglichen oder erfüllen aus verschiedenen Gründen nicht die Vergleichskriterien. Bis zum 31. Januar 2025 wurden 27 Verfahren vor Bundes- oder einzelstaatlichen Gerichten mit Geschworenen in Kalifornien, Missouri, Oregon, Arkansas, Delaware, Illinois und Pennsylvania abgeschlossen. 17 dieser Gerichtsverfahren endeten mit einem für Monsanto günstigen Ergebnis: In 13 Fällen entschieden die Jurys zugunsten von Monsanto, in einem Fall entschied der erstinstanzliche Richter wegen offensichtlich unzureichender rechtlicher und tatsächlicher Anspruchsgrundlagen zugunsten von Monsanto, ein Fall endete ergebnislos (Mistrial) aufgrund eines eigenen Antrags der Klagenden, ein Fall endete ergebnislos, nachdem die Jury sich nicht auf eine Entscheidung verständigen konnte, und in einem Fall nahmen die Klagenden die Klage während der Verhandlung zurück. In den übrigen zehn Verfahren wurden den Klagenden kompensatorischer Schadenersatz sowie in den meisten Fällen ein Vielfaches davon als sogenannter Strafschadenersatz (punitive damages) zugesprochen. Einige dieser Fälle wurden später verglichen, aber in den meisten Fällen hat Monsanto erstinstanzliche Rechtsmittel oder Berufung gegen die Jury-Entscheidungen eingelegt. Unsere Anträge fechten diese Urteile an, da sie unserer Auffassung nach auf zahlreichen beweiserheblichen und rechtlichen Fehlern sowie verfassungswidrig überhöhten Schadenersatz-Festsetzungen beruhen. Im Juli 2024 wurde eines der 13 zugunsten von Monsanto gefällten Urteile im Berufungsverfahren aufgehoben, sodass es ein erneutes Jury-Verfahren geben könnte. In Bezug auf die übrigen Berufungsverfahren hat der Third Circuit Federal Court of Appeals im August 2024 im Fall Schaffner einstimmig entschieden. Die in diesem Fall geltend gemachten Ansprüche auf der Grundlage des Rechts des einzelnen Bundesstaats wegen angeblich unterlassener Warnung sind danach durch US-Bundesrecht (Federal Insecticide Fungicide and Rodenticide Act – FIFRA) ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Entscheidung widerspricht früheren Entscheidungen des Ninth (Hardeman) und des Eleventh (Carson) Circuit, die den Vorrang des Bundesrechts verneint hatten. Sie führt damit zu einem sogenannten Circuit Split und könnte zu einer Überprüfung durch den U.S. Supreme Court führen, um diese zentrale Rechtsfrage zu klären. Bayer prüft die Auswirkungen dieses Urteils auf andere anhängige Verfahren und wird seine Argumente, die vom Third Circuit vollständig übernommen wurden, zu gegebener Zeit dem U.S. Supreme Court vortragen. Per 31. Dezember 2024 belief sich die Rückstellung von Bayer für den Verfahrenskomplex Glyphosat auf insgesamt 5,9 Mrd. USD (5,7 Mrd. €). Nach wie vor bestehen aus Sicht von Bayer keinerlei Bedenken in Bezug auf die Sicherheit der oben genannten Produkte. Zum 31. Januar 2025 sind gegen Bayer insgesamt 29 kanadische Klagen (Sammelklagen und Einzelklagen) im Zusammenhang mit Roundup™ anhängig. Die Hauptsammelklage wurde teilweise zertifiziert und wird in der Sache fortgeführt. Bayer ist überzeugt, gute Argumente zur Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche zu haben, und beabsichtigt, die Sicherheit von Glyphosat und seinen glyphosatbasierten Herbiziden entschieden zu verteidigen.
PCB-Thematiken
Monsanto, eine Tochtergesellschaft von Bayer, wurde in Klageverfahren von verschiedenen staatlichen Stellen in den USA benannt. Diese behaupten, Monsanto, Pharmacia und Solutia seien gemeinsam als Produzent von PCB für verschiedene PCB-bedingte Schäden in der Umwelt verantwortlich, u. a. in Gewässern. Es sei gleichgültig, wie die PCB dorthin gelangt seien. PCB sind Chemikalien, die für verschiedene Zwecke weit verbreitet waren, ehe die Herstellung von PCB von der EPA in den USA 1979 verboten wurde. 2020 traf Bayer eine Vereinbarung für einen Sammelvergleich (Class Settlement) zur Beilegung von Klagen von ca. 2.500 kommunalen Behörden in den Vereinigten Staaten gegen eine Gesamtzahlung von ca. 650 Mio. USD. 2022 stimmte das Gericht dem Vergleich endgültig zu. Etwa 84 Behörden entschieden sich gegen eine Teilnahme an dem Vergleich, die Mehrheit davon hat inzwischen Klage eingereicht. Im Juli 2024 stimmte Bayer ohne Anerkennung einer Haftung einer Zahlung von 160 Mio. USD zu, um den Rechtsstreit mit der City of Seattle zu vergleichen, davon 35 Mio. USD für PCB-Schäden. Im September 2024 stimmte Bayer ohne Anerkennung einer Haftung einer Zahlung von 35 Mio. USD zu, um den Rechtsstreit mit der City of Los Angeles zu vergleichen. Im April 2024 reichte der Generalstaatsanwalt von Maine vor einem einzelstaatlichen Gericht eine Klage ein, in der Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit der PCB-Kontamination der Umwelt in diesem Staat geltend gemacht werden. Damit sind nunmehr sechs Klagen von Generalstaatsanwälten anhängig: Delaware, Illinois, Maine, Maryland, New Jersey und Vermont. Frühere, bereits eingereichte oder drohende Verfahren von Washington, Washington D.C., New Mexico, New Hampshire, Ohio, Pennsylvania und Virginia wurden für insgesamt ca. 456 Mio. USD verglichen. Das Unternehmen hat auch in einem anhängigen Fall mit Oregon unter Berücksichtigung der speziellen Umstände in diesem Staat einen Vergleich in Höhe von 698 Mio. USD abgeschlossen. Der Fall des Generalstaatsanwalts von Vermont ist anders gelagert als die übrigen Fälle, da in ihm nicht nur eine PCB-Kontamination der Umwelt, sondern auch der Schulgebäude des Staats geltend gemacht wird. Eine ähnliche Klage (Addison Central School District) von Anwälten, die 93 Schulbezirke in Vermont vertreten, ist vor einem Bundesgericht (District of Vermont) wegen angeblicher PCB-Kontamination in Schulgebäuden anhängig. Außerdem sind in Vermont noch eine Klage des Burlington School District und darauf bezogene Ansprüche wegen angeblicher gesundheitlicher Schäden (siehe unten) anhängig. Monsanto ist darüber hinaus mit einer Vielzahl von Klagen wegen des Gebrauchs von und der Exposition gegenüber PCB-Produkten in Schulgebäuden konfrontiert, in denen Gesundheits- und Vermögensschäden geltend gemacht werden. Eine Gruppe von anhängigen Fällen mit etwa 200 Klagenden macht eine Vielzahl von Personenschäden geltend, die angeblich auf PCB in den Bauprodukten der Schule Sky Valley Education Center („SVEC“) in King County, Washington, zurückzuführen sind. Bis zum 31. Januar 2025 wurden zehn Jury-Verfahren mit insgesamt 80 Klagenden abgeschlossen. 31 dieser Klagenden waren erfolglos, weil die Geschworenen zugunsten von Monsanto entschieden oder sich nicht auf eine Entscheidung verständigen konnten. Den übrigen 49 Klagenden wurden insgesamt etwa 320 Mio. USD an kompensatorischem Schadenersatz zugesprochen sowie ein Vielfaches davon als sogenannter Strafschadenersatz (punitive damages). Die unstreitige Beweislage in diesen Fällen gibt nach Auffassung von Bayer keinen Grund zu der Annahme, dass die Klagenden PCB in einem gesundheitsgefährdenden Ausmaß ausgesetzt gewesen sind oder dass ein Kontakt mit PCB die behaupteten gesundheitlichen Beeinträchtigungen hätte verursachen können. Bayer hat gegen jedes der negativen Urteile aufgrund zahlreicher erheblicher Prozessfehler erstinstanzliche Nachverhandlung (post trial motions) beantragt oder Berufung eingelegt oder beabsichtigt, das zu tun. Im Mai 2024 hob der Court of Appeals in Washington das erste der SVEC-Urteile (Erickson et al.) über ca. 50 Mio. USD an kompensatorischem Schadenersatz sowie ein Vielfaches davon als sogenannter Strafschadenersatz (punitive damages) wegen mehrerer rechtlicher Fehler auf. Viele der festgestellten Fehler sollten unserer Ansicht nach auf die anderen bislang vor Geschworenengerichten verhandelten SVEC-Fälle übertragbar sein.# Rechtliche Verfahren und Risiken
Im Oktober 2024 hat das oberste Gericht des Bundesstaates Washington, der Washington Supreme Court, die Sache Erickson hinsichtlich mehrerer Streitfragen zur Entscheidung angenommen. Die anderen Berufungsverfahren wurden ausgesetzt, bis die Entscheidung des Washington Supreme Court vorliegt.
2023 hat eine Mutter für ihre drei Kinder, die eine lokale Schule besuchten, im District of Vermont eine Klage (Neddo) eingereicht, mit der die Zulassung einer Sammelklage angestrebt wird. Sie behauptet, dass die Kinder wegen des Kontakts mit PCB ein erhöhtes Krebsrisiko haben, und verlangt die Kosten einer medizinischen Überwachung. Die Klage benennt 26 angeblich kontaminierte Schulen. Zu der erstrebten Gruppe für eine Sammelklage sollen alle Personen gehören, die eine der kontaminierten Schulen besucht oder dort gearbeitet haben. Im Zusammenhang mit der Highschool in Burlington, Vermont, sind außerdem drei Fälle anhängig, in denen gesundheitliche Schäden geltend gemacht werden. Wegen behaupteter Gesundheitsschäden durch PCB-Expositionen außerhalb von Schulgebäuden gibt es weitere Verfahren.
Insgesamt neun Klagen von 14 Klagenden sind bei einem einzelstaatlichen Gericht in Massachusetts anhängig. Die Klagenden behaupten, in oder nahe bei einer ehemaligen Deponie der Firma General Electric mit PCB in Kontakt gekommen zu sein und dadurch verschiedene gesundheitliche Schäden erlitten zu haben.
In Nevada ist eine Klage anhängig, in der ca. 150 aktuelle und frühere Mitarbeitende des Clark County Government Centers Gesundheitsschäden mit teilweise tödlichen Folgen geltend machen. Diese Klagenden behaupten, das Center sei durch frühere Aktivitäten der Union Pacific Railroad mit PCB kontaminiert worden. Das bundesstaatliche Gericht in Nevada hat die Klage abgewiesen, und die Klagenden haben Berufung eingelegt. Im August 2024 hat der Nevada Supreme Court die Abweisung aufgehoben.
Schließlich gibt es drei Verfahren mit insgesamt fünf Klagenden, die Schäden durch Kontakt mit PCB in Monsantos früherer Anlage in Krummrich geltend machen. Wir sind davon überzeugt, auch in diesen Angelegenheiten gute Argumente zur Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche zu haben, und beabsichtigen, uns in diesen Verfahren entschieden zur Wehr zu setzen.
Um Kosten im Zusammenhang mit den PCB-bedingten Rechtsstreitigkeiten erstattet zu bekommen, hat Bayer 2022 bei einem Bezirksgericht im Bundesstaat Missouri eine Klage eingereicht, um seine Rechte aus bestimmten Freistellungsvereinbarungen durchzusetzen. In diesen Verträgen verpflichteten sich die Unternehmen, die PCB zur Verwendung in ihren Produkten gekauft hatten, Monsanto für PCB-bezogene Rechtskosten zu entschädigen. Die Freistellungsverpflichtung gilt auch für Vergleichszahlungen.
Aus den anhängigen oder möglichen weiteren Verfahren können für uns erhebliche finanzielle Nachteile entstehen, etwa durch eine Verurteilung zur Zahlung von Schadenersatz sowie ggf. Strafschadenersatz oder Zahlungsverpflichtungen aus außergerichtlichen Vergleichen. Wir könnten gezwungen sein, diesen möglichen erhöhten Finanzbedarf durch die Aufnahme weiterer fremdfinanzierter Mittel, durch die Erhöhung unseres Eigenkapitals, durch die Veräußerung von Vermögenswerten – ggf. zu ungünstigen Konditionen – oder durch Kombinationen dieser Instrumente zu decken. Infolge eines erhöhten Finanzierungsbedarfs könnten sich die Konditionen unserer Außenfinanzierung verschlechtern. Diese Risiken könnten sich im Falle ihrer Materialisierung zusätzlich negativ auf unsere Reputation und unseren Unternehmenserfolg auswirken.
Produktsicherheit und -verantwortung (Mittel: Crop Science, Pharmaceuticals)
Trotz umfassender Studien vor der Zulassung/Registrierung eines Produkts könnte es zu einer teilweisen oder kompletten Rücknahme vom Markt kommen, z. B. bedingt durch das Auftreten von unerwarteten Nebenwirkungen bzw. negativen Effekten unserer Produkte. Ein solcher Vertriebsstopp kann freiwillig erfolgen oder auch durch rechtliche und behördliche Schritte begründet sein. Insbesondere im landwirtschaftlichen Bereich besteht zusätzlich das Risiko von Anwendungsfehlern seitens unserer Kunden. Ein Auftreten von Spuren unerwünschter gentechnisch modifizierter Organismen in landwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Lebensmitteln kann ebenfalls umfangreiche negative Auswirkungen haben. Diese Risiken können im Falle ihrer Materialisierung bspw. unseren Umsatz und unser Ergebnis schmälern, unserer Reputation schaden und darüber hinaus zu haftungsrechtlichen Ansprüchen führen. Wir begegnen diesen Risiken mit umfangreichen Maßnahmen zur Arznei- und Pflanzenschutzmittelsicherheit und -prüfung, in Bezug auf Saatgut insbesondere mit einem umfassenden Stewardship-Programm für die genetische Produktintegrität und -qualität. Diese Maßnahmen basieren auf global definierten Grundsätzen und umfassen u. a. Analyse- und Kontrollmaßnahmen, ein Ereignismeldesystem und Trainingsprogramme.
Qualitätsanforderungen und behördliche Auflagen (Mittel: Crop Science, Pharmaceuticals, Konzern)
Unsere Geschäftstätigkeit unterliegt in nahezu allen Ländern, in denen wir operieren, umfassenden Regulierungen, Standards und Auflagen sowie Kontrollen, wobei auch lokale Vertragshersteller einbezogen werden. Im Bereich Gesundheit beziehen sich diese insbesondere auf klinische Studien und Herstellungsprozesse, aber bspw. auch auf Einsatzstoffe. Bezüglich der Division Crop Science sind umfangreiche Anforderungen im Rahmen der Wertschöpfungskette zu beachten, bspw. in unseren Produktionsaktivitäten, auch durch die involvierten externen Partner. Auch Akquisitionen sind teilweise Gegenstand von Auflagen, deren Einhaltung auch während und nach der Integration sichergestellt werden muss. Potenzielle Verstöße gegen regulatorische Anforderungen können straf- und zivilrechtliche Sanktionen zur Folge haben, einschließlich erheblicher Geldstrafen, sowie Einschränkungen unserer unternehmerischen Handlungsfreiheit und weitere finanzielle Nachteile. Sie können unserer Reputation schaden und zu Absatz- bzw. Margenrückgängen führen. Die Risiken adressieren wir durch verbindlich beschriebene Grundsätze, Standards und implementierte Kontrollmechanismen. Qualitätsbezogene Anforderungen werden in globalen Qualitätsmanagementsystemen definiert und implementiert.
Sicherheit (Mittel: Konzern)
Potenzielle kriminelle Aktivitäten, die sich gegen unsere Mitarbeitenden, unser Firmeneigentum oder unsere geschäftlichen Aktivitäten richten können, stellen ein Risiko für uns dar. Dazu zählen u. a. der Diebstahl geistigen Eigentums, Gewaltverbrechen oder Sabotage. Potenziell in Umlauf gebrachte Fälschungen unserer Produkte können ein Risiko für unsere Reputation und wirtschaftlichen Interessen darstellen, vor allem aber für die Gesundheit der Betroffenen. Zusätzlich könnten wir krisenhaften Ereignissen ausgesetzt sein, wie etwa Pandemien, die zu Unterbrechungen unserer Infrastruktur und unserer Produktionsabläufe führen können. Durch verschiedene Frühwarnsysteme sind wir in der Lage, potenzielle Bedrohungen nach Möglichkeit frühzeitig zu erkennen und abzuwenden. Unsere global agierende Fachabteilung für Sicherheits- und Krisenmanagement führt regelmäßig und weltweit Krisenübungen durch und unterstützt lokale Organisationen bei der Bereitstellung von Krisenreaktionsplänen. Etablierte Meldewege stellen die Berichterstattung relevanter Sicherheitsvorfälle sicher.
3.2.3 Gesamtbeurteilung der Chancen und Risiken durch den Vorstand
Aus Sicht des Vorstands sind auf Basis der aktuellen Bewertungen keine der zuvor berichteten Risiken, weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit, bestandsgefährdend. Im Vergleich zum Vorjahr sehen wir jedoch eine Verschärfung unserer Risikolage insbesondere aufgrund der sich kumulierenden Anzahl schwebender rechtlicher Verfahren. Wir sind weiterhin davon überzeugt, aus unserem unternehmerischen Handeln resultierende Chancen realisieren und den Herausforderungen, die sich aus den vorgenannten Risiken ergeben, erfolgreich begegnen zu können.
4 Nachhaltigkeitserklärung
Diese Nachhaltigkeitserklärung bietet einen umfassenden Überblick über unsere ökologischen, sozialen und governancerelevanten Leistungen, um Transparenz für unsere Stakeholder zu schaffen und Verantwortlichkeit in unserem Handeln aufzuzeigen.
4.1 Allgemeine Angaben zur Nachhaltigkeitserklärung
Mit den allgemeinen Informationen zu diesem Bericht machen wir grundlegende Angaben zur Unternehmensführung, zu unserem Geschäftsmodell und unserer Strategie und möchten somit ein umfassendes Verständnis für unsere nachhaltige Ausrichtung ermöglichen. Vor diesem Hintergrund identifizieren wir mit der doppelten Wesentlichkeitsanalyse sowohl finanzielle Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf unser Unternehmen als auch die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit und Tätigkeiten innerhalb unserer Wertschöpfungskette auf diese Faktoren. Die Ergebnisse zeigen, welche Themen für uns und unsere Stakeholder von größter Bedeutung sind. Zudem erläutern wir im Rahmen der allgemeinen Informationen bereichsübergreifende Richtlinien und Konzepte, die für das Management von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten besonders wichtig sind.
Grundlagen für die Erstellung
In der nachfolgenden Berichterstattung orientieren wir uns stark an den Strukturvorgaben der europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS). Dies kann zu partiellen Dopplungen führen, ist jedoch der Systematik der verpflichtend anzugebenden Angaben geschuldet.
Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung [BP-1]
Dieser Lagebericht wurde auf konsolidierter Basis erstellt. Der Konsolidierungskreis für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist grundsätzlich derselbe wie für die Finanzberichterstattung und stellt den Berichtskreis für Angaben über unsere eigene Geschäftstätigkeit dar. Angaben im Zusammenhang mit gemeldeten potenziellen bzw.# Nachhaltigkeitserklärung
bestätigten Compliance-Verstößen und unseren 100-Millionen-Zielen umfassen auch nicht vollkonsolidierte Bayer-Gesellschaften. Die Angaben zu den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften und zum Anteilsbesitz des Bayer-Konzerns gemäß § 313 Absatz 2 HGB sowie die Liste der inländischen Tochterunternehmen, die im Geschäftsjahr 2024 von den Befreiungsvorschriften nach § 264 Absatz 3 HGB bzw. 264b HGB Gebrauch machten, sind Bestandteile des testierten und zur Einstellung in das Unternehmensregister übermittelten Konzernabschlusses. Die Nachhaltigkeitserklärung enthält Informationen über die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die in Verbindung mit unseren eigenen Geschäftstätigkeiten sowie unseren direkten und indirekten Geschäftsbeziehungen stehen. Die Nachhaltigkeitserklärung umfasst demnach auch wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen innerhalb unserer vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette in Übereinstimmung mit der durchgeführten Wesentlichkeitsprüfung. Wir haben bei der Erarbeitung der Nachhaltigkeitserklärung nicht von der Möglichkeit Gebrauch machen müssen, bestimmte Informationen, die sich auf geistiges Eigentum, Know-how oder die Ergebnisse von Innovationen bezieht, auszulassen.
Angaben in Zusammenhang mit konkreten Umständen [BP-2]
Die folgenden Angaben bilden die konkreten Umstände für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung ab.
Zeithorizonte
Für unsere Nachhaltigkeitserklärung haben wir klare Zeithorizonte definiert, um unsere strategischen Planungen transparent zu gestalten:
- Kurzfristiger Zeithorizont: Entspricht dem Berichtszeitraum in unserem Abschluss
- Mittelfristiger Zeithorizont: Vom Ende des kurzfristigen Berichtszeitraums bis zu fünf Jahren
- Langfristiger Zeithorizont: Mehr als fünf Jahre
Darüber hinaus haben wir in unserer Doppelten Wesentlichkeitsanalyse die Eintrittswahrscheinlichkeit finanzieller Risiken und Chancen auf einem 10-Jahres-Horizont betrachtet. Bei der klimabezogenen Szenarioanalyse, die auch die Resilienz unserer Geschäftsfelder abdeckt, nutzen wir folgende Zeithorizonte:
- Kurzfristig: heute bis 2027
- Mittelfristig: 2028 bis 2035
- Langfristig: 2036 bis 2050
Schätzungen zur Wertschöpfungskette
In Bezug auf unsere Scope-3-Treibhausgas-Emissionen insgesamt und nach relevanten Scope-3-Kategorien können sich aufgrund der indirekten Berechnungsweise anhand statistischer Modelle Schätzunsicherheiten ergeben. Diese Schätzunsicherheiten ergeben sich insbesondere aus Preis- und Währungseffekten für die Scope-3-Kategorien, in denen ein Input-Output-Model zur Abschätzung der Emissionen verwendet wird sowie aus den im Input-Output-Model verwendeten Sektordurchschnittsdaten und den geographischen und technischen statistischen Durchschnittswerten aus Industriedatenbanken, die zur Berechnung von Product Carbon Footprints verwendet werden.
Die Daten zur Preis- und Währungsanpassung entnehmen wir Bayer internen Datenbanken oder einem Preismodel der Firma Ctrl+S. Dem Ctrl+S Model liegen primär Produzentenpreisindizies der Internationalen Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zugrunde. Bei dem verwendeten Input-Output-Model Item+s werden schwerpunktmäßig Daten der OECD, Weltbank und des U.S. Bureau of Economic Analysis (BEA) verwendet. PCF-Durchschnittsdaten nutzen Industriedatenbanken, Studien und Forschungsartikel, um Material- und Energieflüsse als auch die Verteilung von Technologien abzuleiten. Hierzu nutzen wir u. a. Daten der Firmen Carbon Minds, Sphera und Defra. Wir bemühen uns um einen möglichst hohen Genauigkeitsgrad, indem wir uns am neuesten Stand der Forschung orientieren. Grundsätzlich folgen wir dabei einer Datenhierarchie. Demnach sind, wo verfügbar, Primärdaten der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette zu verwenden. Alternativ ist auf technologiespezifische Durschnitts-PCF-Daten und anschließend auf sektorspezifische Input-Output-Daten zurückzugreifen. Aufgrund der genannten Schätzunsicherheiten gehen wir von einer niedrigen bis mittleren Genauigkeit der errechneten Scope-3-Treibhausgas-Emissionen insgesamt und nach relevanten Scope-3-Kategorien aus.
Primärdaten über die Treibhausgas-Emissionen der von uns eingekauften Produkte und Dienstleistungen, Kapitalgüter, Energieträger, extern entsorgten Abfälle sowie der damit verbundenen Logistik können aktuell nur von wenigen Akteuren bereitgestellt werden. Um die Genauigkeit der Berechnungen zu verbessern, fragen wir eine kontinuierlich steigende Zahl an Akteuren der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette nach Primärdaten ab.
Änderungen bei der Erstellung oder Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen
Im Jahr 2024 wenden wir erstmals die ESRS an. Zukünftige Berichte werden eine Vergleichsbasis für die Weiterentwicklung und Veränderungen in unserer Berichterstattung nach ESRS bieten. Für die quantitativen Angaben haben wir, wo möglich, entsprechende Vorjahreszahlen angegeben.
Im Jahr 2024 haben wir die Definition unserer umweltrelevanten Standorte, und damit die Berichtsbasis für alle Umweltkennzahlen überarbeitet. Neben dem bisherigen Grenzwert von 1,5 Terajoule Energieverbrauch, bei dessen Überschreitung ein Standort als umweltrelevant klassifiziert und somit in die Berichterstattung der Umweltkennzahlen aufgenommen wurde, haben wir im Jahr 2024 einen zusätzlichen Grenzwert für den Wasserverbrauch eingeführt. Umweltrelevant sind nun alle Standorte, deren jährlicher Energieverbrauch 1,5 Terajoule übersteigt oder deren jährlicher Wasserverbrauch ≥ 50 Tm³ ist. Insgesamt haben wir so acht Standorte neu in die Berichterstattung zu Umweltkennzahlen aufgenommen. Diese Standorte sind in den Angaben zum Berichtsjahr 2024 enthalten, fehlen jedoch mangels Datenerhebung in den Vorjahresangaben.
Angaben aufgrund anderer Rechtsvorschriften oder allgemein anerkannter Verlautbarungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Neben den erforderlichen Angaben nach den ESRS und den Angaben gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852, haben wir keine zusätzlichen Angaben aus anderen Rechtsvorschriften zu Nachhaltigkeitsinformationen oder allgemein anerkannte Standards in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen.
Governance
Nachhaltigkeit ist ein zentrales Element unserer Unternehmensstrategie. Unseren Management- und Aufsichtsorganen obliegen die Sorgfaltspflicht und das Management unserer wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen.
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane [GOV-1]
Die Bayer AG unterliegt dem deutschen Aktienrecht und verfügt daher über ein duales Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Im Geschäftsjahr 2024 bestand der Vorstand grundsätzlich aus sechs geschäftsführenden Mitgliedern und übergangsweise im Monat April aus sieben geschäftsführenden Mitgliedern. Der Aufsichtsrat bestand aus 20 nicht-geschäftsführenden Mitgliedern und setzte sich gemäß Mitbestimmungsgesetz jeweils zur Hälfte aus Vertretern der Aktionäre und Vertretern der Arbeitnehmer zusammen.
Vorstand
Die Vorstandsmitglieder verfügen über umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit verschiedenen Produkten, Wertschöpfungsketten und geografischen Regionen. Diese Kenntnisse bilden die Grundlage zur Steuerung unserer Nachhaltigkeitsaktivitäten sowie deren Beurteilung hinsichtlich wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen.
- William N. (Bill) Anderson studierte Chemieingenieurwesen in Texas und am Massachusetts Institute of Technology (MIT), wo er auch seinen Master in Management erwarb. Er begann seine berufliche Laufbahn in der Spezialchemie, bevor er in die Biotechnologie-Branche wechselte, wo er für verschiedene Unternehmen, u. a. Biogen und Genentech, in internationalen Führungspositionen tätig war. 2013 trat er bei Roche Pharma-ceuticals ein und übernahm 2019 die Rolle des CEO. Er ist seit dem 1. April 2023 Mitglied des Bayer-Vorstands und seit dem 1. Juni 2023 Vorstandsvorsitzender (CEO).
- Wolfgang Nickl studierte Betriebswirtschaftslehre in Stuttgart und Los Angeles. Nach verschiedenen Stationen bei Western Digital Corporation in Europa und den USA wurde er 2010 zum Chief Financial Officer ernannt. 2013 wechselte er zu ASML N.V. in den Niederlanden und wurde Executive Vice President und Chief Financial Officer. Seit April 2018 ist er Mitglied des Bayer-Vorstands und seit Juni 2018 Finanzvorstand (CFO).
- Heike Prinz studierte Betriebswirtschaft in Berlin und ist Diplom-Kauffrau (FH). Sie trat 1986 in die damalige Schering AG ein, die 2006 von Bayer übernommen wurde. Seit 2009 war sie in verschiedenen Leitungsfunktionen für Bayer Pharmaceuticals in Singapur, Thailand und Japan tätig. Seit 2021 leitete sie den Bereich Commercial Operations EMEA (Europa, Naher Osten und Afrika) von Bayer Pharmaceuticals. Im September 2023 wurde Heike Prinz als Chief Talent Officer und Arbeitsdirektorin in den Vorstand der Bayer AG berufen.
- Rodrigo Santos studierte Agraringenieurwesen in São Paulo und machte seinen MBA in Ohio. 1999 trat er bei Monsanto ein und war zuletzt als Chief Operating Officer der Division Crop Science von Bayer tätig. Während dieser Jahre hatte er verschiedene Positionen u. a. in Vertrieb, Marketing und Strategie inne und leitete Organisationen in Lateinamerika, Europa und den USA. Seit dem 1. Januar 2022 ist Rodrigo Santos im Bayer-Vorstand und Leiter der Division Crop Science.
- Stefan Oelrich absolvierte eine Ausbildung zum Wirtschaftsassistenten bei Bayer. Im Anschluss übernahm er internationale Aufgaben mit wachsender Verantwortung im Gesundheitsgeschäft von Bayer. 2011 wechselte er zu Sanofi und wurde nach verschiedenen Stationen als Executive Vice President Diabetes & Cardiovascular ins Executive Committee berufen. Seit November 2018 ist Stefan Oelrich im Bayer-Vorstand und Leiter der Division Pharmaceuticals.
- Julio Triana studierte Biologie und Chemie an der Universität Houston, Neurowissenschaften an der University of Texas Graduate School of Biomedical Sciences und hält einen MBA der Universidad Antonio de Nebrija.# Bayer AG - Aufsichtsrat und Vorstand
Mitglieder des Vorstands
Julio Triana
Nach einer Karriere als Forscher und einem Wechsel zu PricewaterhouseCoopers trat er 2002 in den Bayer-Konzern ein. Dort hatte er verschiedene Führungspositionen inne, darunter Chief Financial Officer und Chief Transformation Officer der Division Pharmaceuticals. Julio Triana ist seit dem 1. April 2024 Mitglied des Vorstands der Bayer AG und leitet die Division Consumer Health.
Heiko Schipper
Heiko Schipper sammelte nach dem Studium der Business Economics in Rotterdam Erfahrungen bei Heineken und wechselte 1996 zu Nestlé. Seine Vertriebs- und Marketingstationen führten ihn nach Bangladesch, Indonesien und in die Schweiz. Er übernahm allgemeine Managementfunktionen mit zunehmender Verantwortung auf den Philippinen und in Greater China, wurde CEO von Nestlé Nutrition und Mitglied des Executive Boards von Nestlé. Schipper war von März 2018 bis Ende April 2024 Mitglied des Bayer-Vorstands.
Aufsichtsrat
Ebenso bringen die Mitglieder des Aufsichtsrats ein umfangreiches Portfolio an Branchenerfahrungen und Fachwissen mit, was ihnen ermöglicht, Nachhaltigkeitsthemen zu begleiten und zu überwachen.
Kompetenzen und Erfahrungen der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat
Die Anteilseignervertreter haben nach Einschätzung des Aufsichtsrats jeweils die folgenden besonderen Kompetenzen und Erfahrungen sowie den folgenden Unabhängigkeitsstatus:
| Internationale Geschäfts- erfahrung | Forschung und Ent- wicklung | Agrar- wirt- schaft/ Ernäh- rung | Gesund- heit | Finanzen | Interne Kontrollen/ Risiko- manage- ment | HR | Gover- nance/ Com- pliance | Digitali- sierung | Nachhaltig- keit/ Klima- schutz | Unabhängigkeit | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Dr. Paul Achleitner | X | X | X | X | X | X | X | X | |||
| Horst Baier | X | X | X | X | X | X | X | X | X | ||
| Ertharin Cousin | X | X | X | X | X | X | X | X | |||
| Colleen A. Goggins | X | X | X | X | X | X | |||||
| Kimberly Mathisen | X | X | X | X | X | X | X | X | X | ||
| Lori Schechter | X | X | X | X | X | X | X | X | |||
| Dr. Nancy Simonian | X | X | X | X | X | X | X | X | |||
| Jeffrey Ubben | X | X | X | X | X | X | X | X | |||
| Alberto Weisser | X | X | X | X | X | X | X | X | X | ||
| Prof. Dr. Norbert Winkeljohann (Vorsitzender) | X | X | X | X | X | X | X | X | X |
Kompetenzen und Erfahrungen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben nach Einschätzung des Aufsichtsrats die folgenden besonderen Kompetenzen und Erfahrungen:
| Internationale Geschäfts- erfahrung | Forschung und Ent- wicklung | Agrar- wirt- schaft/ Ernäh- rung | Gesund- heit | Finanzen | Interne Kontrollen/ Risiko- manage- ment | HR | Gover- nance/ Com- pliance | Digitali- sierung | Nachhaltig- keit/ Klima- schutz | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| André van Broich | X | X | X | X | X | X | X | |||
| Yasmin Fahimi | X | X | X | X | X | X | X | |||
| Dr. Barbara Gansewendt | X | X | X | X | X | X | X | X | ||
| Francesco Grioli | X | X | X | X | X | X | X | X | ||
| Heike Hausfeld | X | X | X | X | X | X | ||||
| Frank Löllgen | X | X | X | X | X | X | X | X | ||
| Marianne Maehl | X | X | X | X | X | |||||
| Andrea Sacher | X | X | X | X | X | |||||
| Claudia Schade | X | X | X | X | X | |||||
| Michael Westmeier | X | X | X | X | X | X | X |
Demografie und Unabhängigkeit des Aufsichtsrats und Vorstands
Das Durchschnittsalter der Mitglieder des Aufsichtsrats beträgt 60 Jahre. Die Mitglieder sind zu 45 % männlich und zu 55 % weiblich. Bezogen auf den Vorstand sind bei sechs Mitgliedern 83 % männlich und 17 % weiblich, während bei sieben Mitgliedern 86 % männlich und 14 % weiblich waren. Kein Aufsichtsrats- oder Vorstandsmitglied hat ein Interesse, eine Stellung, unterliegt einem Zusammenschluss oder einer Beziehung, die aus der Sicht eines vernünftigen und informierten Dritten beurteilt geeignet ist, ungebührlich Einfluss auf die Entscheidungsfindung zu nehmen oder Voreingenommenheit zu verursachen.
Ein Aufsichtsratsmitglied, Dr. Paul Achleitner, gehört dem Aufsichtsrat seit mehr als zwölf Jahren an. Er wird daher vom Aufsichtsrat als nicht unabhängig im Sinne von C.7 des Deutschen Corporate Governance Kodex betrachtet. Es bestehen jedoch auch in Hinblick auf die Einstufung nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex keine Bedenken des Aufsichtsrats an der Unvoreingenommenheit von Dr. Achleitner oder in Bezug auf mögliche Interessenkonflikte. Im Sinne der ESRS ist daher kein Gremienmitglied als nicht unabhängig anzusehen.
Nachhaltigkeitsmanagement und Unternehmensführung
Nachhaltigkeit ist ein strategischer Schwerpunkt für uns, der positive Beiträge für Mensch und Umwelt fördert. Klare Rollen und Verantwortlichkeiten sorgen für effektives Management.
Der Vorstandsvorsitzende William N. (Bill) Anderson hat die Funktion des Chief Sustainability Officers (CSO) inne. Diese Rolle bildet gemeinsam mit dem gesamten Vorstand die erste Verantwortungsebene für das Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen in Sachen Nachhaltigkeit. Der Vorstand wird von einem externen Nachhaltigkeitsrat in Belangen der Nachhaltigkeit mit einer kritisch-konstruktiven Perspektive beraten. Außerdem überwacht ein Menschenrechtsbeauftragter das Risikomanagement bezüglich Menschenrechten und informiert den Vorstand über seine Arbeit. Bei der Ausübung dieser Verantwortlichkeiten wird der Vorstand von der Enabling Function Public Affairs, Sustainability & Safety und der weltweiten Unternehmensorganisation unterstützt. Die Rolle des Heads of Public Affairs, Sustainability & Safety berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden.
Seit 2022 ist ein ESG-Ausschuss des Aufsichtsrats eingerichtet. Dem ESG-Ausschuss gehören die Aufsichtsratsmitglieder Ertharin Cousin (Vorsitz), Yasmin Fahimi, Colleen A. Goggins, Heike Hausfeld, Kimberly Mathisen, Claudia Schade, André van Broich, Prof. Dr. Norbert Winkeljohann an. Dieser Ausschuss unterstützt den Gesamtaufsichtsrat bei der Überwachung des Vorstands hinsichtlich der Integration von Nachhaltigkeit in die Geschäftsstrategie und die Unternehmensführung sowie zu Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit, einschließlich möglicher Konsequenzen für die Konzernreputation.
Die Enabling Function Public Affairs, Sustainability & Safety unterstützt den CSO und den Vorstand bei der Erkennung von Risiken und Chancen, der Entwicklung von Strategien sowie der Definition von Zielen und Richtlinien für das Nachhaltigkeitsmanagement. Sie stellt die Governance der Nachhaltigkeitsthemen sicher und integriert das Management in bestehende Strukturen. Unser Engagement im „UN Global Compact“ und „Responsible Care™“ sowie im „WBCSD“ unterstreicht unser nachhaltiges Handeln. Dabei ist das Nachhaltigkeitsmanagement in die bestehenden Management- und Governance-Strukturen sowie die Kernprozesse der Organisation eingebettet.
So haben wir bspw. ein integriertes Risikomanagementsystem implementiert, um durch die frühzeitige Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risiken den Fortbestand und die künftige Zielerreichung des Konzerns sicherzustellen. Unser Risikomanagement orientiert sich an international anerkannten Standards und Prinzipien, wie z. B. dem Standard ISO 31000 der Internationalen Organisation für Normung. Die Orientierung des Unternehmens an den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen steuert der Vorstand mithilfe definierter, nichtfinanzieller Ziele und Leistungskennzahlen. Diese sind als Steuerungs- und Leistungskennzahlen im Planungs- und Steuerungsprozess des Konzerns reflektiert. Unsere konzernweiten Nachhaltigkeitsziele sind in das Vergütungssystem des Vorstands integriert (siehe Abschnitt „Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme [GOV-3]“).
Nachhaltigkeitsbezogenes Fachwissen holt der Vorstand, sofern nicht unmittelbar verfügbar, bspw. über den externen Nachhaltigkeitsrat von Bayer ein. Der externe Nachhaltigkeitsrat von Bayer besteht aus unabhängigen externen Fachleuten mit umfassender Expertise in einer Vielzahl von Nachhaltigkeitsaspekten. Der Rat berät den Vorstand, den CSO, die Enabling Function Public Affairs, Sustainability & Safety und andere relevante Funktionen zu allen für Bayer wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen.
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Unternehmensführung [G1.GOV-1]
Sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat spielen eine entscheidende Rolle bei der Steuerung unserer wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich der Unternehmensführung. Durch unsere doppelte Wesentlichkeitsanalyse haben wir Bereiche identifiziert, in denen unser Unternehmen große positive Marktwirkung erzielen kann, und setzen Strategien, Prozesse und Maßnahmen um, um unsere Ziele zu erreichen. Dabei wird die bei Bayer praktizierte Unternehmensführung vom Vorstand vorgelebt („Tone from the Top“) und in die anderen Unternehmensebenen weitergegeben. Dies wird durch regelmäßige Schulungen, z. B. zu Compliance oder Menschenrechten, sowie durch eine offene Kommunikationskultur unterstützt, die es jedem Beschäftigten sowie externen Dritten ermöglicht, Bedenken zu äußern.
Integrität und Compliance sind zentrale Säulen unserer Unternehmenskultur. Unser weltweit gültiger Code of Conduct und eine globale Compliance-Organisation soll dazu dienen, dass alle Beschäftigten in Übereinstimmung mit gesetzlichen Bestimmungen und ethischen Prinzipien handeln. Geleitet wird diese Compliance-Organisation vom General Counsel der Bayer AG als Group Compliance Officer, der unmittelbar an den Vorstand berichtet.
Zur Unterstützung einer möglichst vollständigen Risikoidentifikation verfügen wir über ein laufend aktualisiertes Bayer Risk Universe, welches die potenziellen Risikokategorien des Unternehmens reflektiert. Es berücksichtigt ausdrücklich auch Risiken nichtfinanzieller Art, die mit unserer Geschäftstätigkeit oder unseren Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen verknüpft sind. Risiken in Bezug auf die Aspekte Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie Menschenrechte und Korruption/Bestechung sind ebenfalls abgedeckt.
Das Bayer Assurance Committee soll sicherstellen, dass auf alle bedeutenden Risiken mit angemessenen Risikosteuerungsmaßnahmen reagiert wird. Es steht unter dem Vorsitz des Finanzvorstands, neben dem stets ein weiteres Vorstandsmitglied auf Rotationsbasis involviert ist. Darüber hinaus diskutiert und überprüft das Bayer Assurance Committee regelmäßig das Risiko-Portfolio und den Status der Risikosteuerungsmaßnahmen. Um die unterschiedlichen Aspekte der Bayer-Unternehmensführung zu gewährleisten, verfügen der Vorstand und der Aufsichtsrat über spezifisches Fachwissen.# Governance
Unsere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder profitieren dabei von unserem umfassenden Schulungsprogramm, das u. a. Trainings zu Datenschutz, Interessenkonflikten, Fairness und Respekt am Arbeitsplatz sowie Antikorruption beinhaltet. Im Berichtsjahr konnten Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats z. B. die neue Schulung zu dem in 2024 in Kraft getretenen Code of Conduct absolvieren. Strikte Richtlinien und effektive Schulungen gegen Korruption und andere relevante Themenfelder sind fester Bestandteil unseres Compliance-Management-Systems. Wir tolerieren keine Korruption und haben klare Vorgaben und Regelungen, die durch konzernweite Schulungen und eine Policy der Rechts- und Compliance-Abteilung unterstützt werden. Unser Engagement für höchste ethische Standards im Lieferantenmanagement zeigt, wie tief verwurzelt unsere Prinzipien in der gesamten Organisation sind. Der Chief Procurement Officer trägt als Leiter der Einkaufsabteilung dazu bei, dass unsere Einkaufsaktivitäten und Lieferantenbeziehungen die Gesellschaft und Umwelt möglichst positiv beeinflussen. Dabei berichtet er unmittelbar an den Finanzvorstand. Unsere Einkaufspolitik findet sich im Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten wieder, der unsere wirtschaftlichen, ethischen, sozialen und ökologischen Prinzipien gegenüber Lieferanten verbindlich darlegt. Unsere politische Interessenvertretung ist transparent und richtet sich nach hohen ethischen Standards. Wir verfügen über klare Verantwortlichkeiten für die Governance politischer Einflussnahme und streben an, die Transparenz unserer politischen Interessenvertretung kontinuierlich zu erhöhen. Durch die Integration dieser Aspekte in unsere Unternehmensführung und die aktive Rolle des Vorstands und des Aufsichtsrats demonstrieren wir unser Engagement für verantwortungsvolle Unternehmensführung und Nachhaltigkeit. Unsere kontinuierlichen Bestrebungen, Integrität und Compliance in allen Aspekten unserer Geschäftstätigkeit zu gewährleisten, bilden das Fundament unseres Erfolgs und stärken das Vertrauen von Patienten, Landwirtern, Konsumenten, Aktionären, Beschäftigten und der Gesellschaft weltweit.
Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen [GOV-2]
Die Durchführung unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurde unter Einbeziehung der Anforderungen der ESRS von der Enabling Function Public Affairs, Sustainability & Safety geleitet. Die Ergebnisse wurden sowohl dem Vorstand im Rahmen einer Vorstandssitzung als auch dem ESG-Ausschuss des Aufsichtsrats vorgestellt. Ebenso wurden die Arbeitnehmervertreter über die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse und die Inhalte der Nachhaltigkeitserklärung unterrichtet. Darüber hinaus wurde der Vorstand im Geschäftsjahr 2024 zweimal über die Wirksamkeit beschlossener Strategien und Maßnahmen informiert. Die Divisionen und Enabling Functions steuern die nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen und sind dafür verantwortlich, diese in Prozesse und Entscheidungsfindungen zu integrieren. Bei wichtigen Transaktionen wird eine umfassende Due-Diligence-Prüfung durchgeführt, um sicherzustellen, dass potenzielle Risiken und Chancen bewertet und entsprechende Lösungen gefunden werden, um die Interessen verschiedener Stakeholder zu wahren. Beispiele dafür finden sich im Umgang mit Investitionsentscheidungen, unserer operativen Einkaufstätigkeit oder unserer Unternehmenskultur.
Die Enabling Function Procurement steuert Nachhaltigkeit in der Lieferkette. Procurement ist gemeinsam mit der Enabling Function Public Affairs, Sustainability & Safety für die Festlegung von lieferkettenbezogenen Zielen und gemeinsam mit den Divisionen für deren Erfüllung verantwortlich. Procurement verantwortet den Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten, in dem unsere Mindestanforderungen in Bezug auf Nachhaltigkeit für die Lieferanten beschrieben sind.
Der Bereich Human Resources ist verantwortlich für die Integration von Nachhaltigkeit in die Bayer-Kultur, die Förderung von nachhaltigem Führungsverhalten im Einklang mit unseren Werten und die Etablierung einer dialogorientierten Kultur auf Basis von Fairness und Respekt bei der Arbeit, gerechten Vergütungspraktiken und guten Arbeitsbedingungen.
Der Bereich Mergers & Acquisitions (M&A) ist ein wesentlicher Treiber für die langfristige Wertschöpfungsstrategie mit dem Schwerpunkt auf innovationsgetriebener Technologie. Nachhaltigkeit ist ein integraler Bestandteil des Entscheidungsprozesses für Akquisitionen und Einlizenzierungen.
Folgende Themen im Rahmen wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden von den Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen oder ihren zuständigen Ausschüssen im Berichtsjahr behandelt:
- Die Minderung des Klimawandels und die Anpassung daran: negative Auswirkungen auf die Umwelt, z. B. durch Emissionen aus Produktionsprozessen; finanzielle Risiken und Chancen aufgrund physischer und transitorischer Folgen des Klimawandels.
- Unsere Produkte enthalten Stoffe von (sehr) hoher Besorgnis: mehrere potenzielle negative Auswirkungen, z. B. Auswirkungen auf die Biodiversität durch unkontrollierte Freisetzung in Luft, Wasser und Boden (Betriebsunfälle, unsachgemäße Verwendung von Produkten, unsachgemäße Entsorgung von Abfällen).
- Wasser als integraler Bestandteil der Landwirtschaft: Abhängigkeiten von Wasser als Ressource sowie potenzielle positive Auswirkungen auf die Wassernutzung, z. B. durch den Übergang zu einem innovationsgetriebenen System von direkt gesätem Reis.
- Wir arbeiten mit einer großen Belegschaft an vielen Standorten: mehrere potenzielle soziale Auswirkungen, z. B. Menschenrechte, Bürgerrechte, Gemeinschaften.
- Unsere Geschäftsmodelle basieren auf Beiträgen von vorgelagerten Wertschöpfungsketten: potenzielle Auswirkungen auf die Menschenrechte von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette (z. B. Saatgutproduzenten).
- Positive Beiträge durch unsere Produkte für Kunden und Endverbraucher: positive Auswirkungen auf Gesundheit und Ernährung.
- Große Belegschaft, globales Geschäft, Abhängigkeit von Partnern in der Wertschöpfungskette: potenzielle Auswirkungen in Zusammenhang mit der Unternehmensführung.
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme [GOV-3]
Um ökonomischen Erfolg mit sozialer und ökologischer Verantwortung zu verknüpfen, werden neben dem finanziellen Erfolg von Bayer auch nachhaltigkeitsbezogene Leistungen in das Vergütungssystem des Vorstands einbezogen. Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder der Bayer AG setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Das Berechnungsmodel der langfristigen aktienbasierte Barvergütung (LTI) berücksichtigt die Zielerreichung von jährlich neu festgesetzten, aus den Konzernnachhaltigkeitszielen 2030 abgeleiteten Zielen. Zudem können Nachhaltigkeitsziele auch als Teil der jährlich neu festzulegenden individuellen Ziele (multiplikativer Faktor zwischen 0,8 – 1,2) für die einzelnen Vorstandsmitglieder im Rahmen der kurzfristigen variablen Vergütung Berücksichtigung finden. Im Rahmen unserer Konzernnachhaltigkeitsziele bis 2030 stellen unsere 100-Millionen-Ziele sowie unsere Ziele zur Reduktion unserer Treibhausgas-Emissionen nachhaltigkeitsbezogene Leistungskennzahlen dar, die als Leistungsrichtwerte in die Vergütungspolitik einbezogen werden. Mindestens 70 % der vertraglich vereinbarten Zieldirektvergütung (unter der Annahme einer 100 %-Zielerreichung für die variable Vergütung und ohne Sachbezüge und sonstige Leistungen sowie Versorgungsentgelt) sind erfolgsabhängig. Die Vorstandsvergütung wird gemäß § 87 Absatz 1 AktG vom Aufsichtsrat festgesetzt. Variable Bestandteile für die Vergütung des Aufsichtsrats auf Basis des Erreichens gesetzter Ziele (einschließlich Ziele zur Reduktion unserer Treibhausgas-Emissionen) bestehen nicht.
Einbeziehung klimabezogener Leistung in Anreizsysteme in Form von Reduktionszielen [E1.GOV-3]
Unsere Ziele zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen sind ein Bestandteil unseres Vergütungssystems für den Vorstand. Für die Berechnung des LTIs bilden die Komponenten relative Kapitalmarktperformance und Nachhaltigkeit einen Faktor, der mit der Veränderung des Aktienkurses multipliziert wird. Die relative Kapitalmarktperformance wird mit 80 % gewichtet, während Nachhaltigkeit mit 20 % gewichtet wird. Die Nachhaltigkeitskomponente wiederum besteht zu einer Hälfte aus Treibhausgas-Emissionsreduktionszielen (10 %), zur anderen Hälfte aus gesellschaftlichen Zielen (10 %). Mit der Berücksichtigung der Reduktionsziele in der Berechnung des LTIs möchten wir sicherstellen, dass die Reduktion unserer Treibhausgas-Emissionen vorangetrieben wird.
Erklärung zur Sorgfaltspflicht [GOV-4]
Unsere Sorgfaltspflicht umfasst die Identifizierung und Bewältigung der negativen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Menschen. Dieser kontinuierliche Prozess reagiert auf Veränderungen in Strategie, Geschäftsmodell und -beziehungen gemäß den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Unsere Maßnahmen zielen darauf ab, verantwortungsvoll zu handeln und nachhaltige Entwicklung zu fördern. So werden beispielsweise im Rahmen der Achtung der Menschenrechte Maßnahmen sowohl innerhalb unserer eigenen Geschäftstätigkeit als auch entlang der Wertschöpfungskette ergriffen. Konzernregelungen, Prozesse sowie Management- und Überwachungssysteme regeln die Umsetzung von Menschenrecht- und Umweltstandards. Darüberhinaus sensibilisieren wir unsere Belegschaft kontinuierlich für die Bedeutung der Menschenrechte im beruflichen Alltag durch spezielle Schulungsangebote. Dazu gehört z. B. die Basisschulung „Menschenrechte bei Bayer achten“. Auch von unseren Geschäftspartnern, insbesondere Lieferanten, fordern wir die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte und Umweltstandards ein.# Die Kernelemente der Sorgfaltspflicht lassen sich an verschiedenen Stellen in der Nachhaltigkeitserklärung dieses Geschäftsberichts wiederfinden: A 4.1/3 Angaben zu Kernelementen der Sorgfaltspflicht
Kernelemente der Sorgfaltspflicht
Absätze in der Nachhaltigkeitserklärung
- Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell
- Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen [GOV-2]
- Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme [GOV-3]
- Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell [SBM-3]
- Einbeziehung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht
- Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen [GOV-2]
- Interessen und Standpunkte der Interessenträger [SBM-2]
- Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen [IRO-1]
- Unsere übergreifenden Konzepte für den Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten [MDR-P] sowie die themenbezogenen Angaben zum Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen
- Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen
- Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen [IRO-1]
- Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell [SBM-3]
- Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen
- Themenbezogenen Angaben zu Übergangsplänen sowie Angaben zum Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen
- Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation
- Themenbezogenen Angaben zu Kennzahlen und Zielen
- Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung [GOV-5]
Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung [GOV-5]
Um eine verlässliche Nachhaltigkeitsberichterstattung zu gewährleisten, werden Risiken im Informationsbeschaffungs- und Verarbeitungsprozess analysiert und mittels interner Kontrollen mitigiert. Die internen Kontrollhandlungen sind den jeweiligen Prozessschritten angepasst. Ein Beispiel ist das Risiko der Unvollständigkeit bei der Erhebung und Übermittlung von Umweltdaten, welches wir mit einem Vieraugenprinzip mitigieren. Wir bewerten und priorisieren Risiken im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Grundlage ihrer Wahrscheinlichkeit sowie ihrer potenziellen Auswirkungen. Derzeit arbeiten wir an der Formalisierung eines internen Kontrollsystems für unsere Nachhaltigkeitsberichterstattung, das darauf abzielt, die Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risiken zu optimieren.
Die wesentlichen Risiken im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung beziehen sich auf unvollständige oder fehlerhafte Daten, die sowohl während der Datenerhebung (z. B. an den Standorten, in den Ländern oder in unseren Funktionen) als auch während der anschließenden zentralen Berechnung oder Konsolidierung sowie der Übertragung von Kennzahlen entstehen können. Darüber hinaus besteht das Risiko ungenauer oder unvollständiger qualitativer Informationen, sofern nicht alle regulatorischen Vorgaben beachtet oder nicht alle relevanten internen Stakeholder in den Validierungsprozess der Informationen einbezogen wurden.
Zur Mitigation dieser Risiken nutzen wir interne Kontrollen, wie die Anwendung des Vieraugenprinzips oder automatisierte Datenübertragungen. Sobald wir wesentliche Risiken im Verfahren der Berichterstattung erkennen, werden interne Kontrollen zur Mitigation entwickelt. Die entsprechenden Informationen zu den Prozessrisiken und zur Durchführung der internen Kontrollen werden an die relevanten internen Funktionen und Entscheidungsträger unseres Unternehmens weitergegeben. Sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat werden über das Verfahren der Nachhaltigkeitsberichterstattung informiert. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats wurde im Jahr 2024 insbesondere zu den Risiken im Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der geplanten Formalisierung eines entsprechenden internen Kontrollsystems unterrichtet.
Strategie
Um ein umfassendes Bild der Nachhaltigkeitsausrichtung des Unternehmens zu vermitteln und zu verdeutlichen, wie wir ökologische und soziale Verantwortung in unsere Geschäftsprozesse integrieren, informieren wir über unsere Unternehmensstrategie und Geschäftsmodelle sowie über die Kommunikation mit Interessenträgern.
Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette [SBM-1]
Der Bayer-Konzern wird als Life-Science-Unternehmen mit den drei Divisionen Crop Science, Pharmaceuticals und Consumer Health geführt. Wir engagieren uns mit innovativen Produkten für Gesundheit und Ernährung, um grundlegende Herausforderungen einer wachsenden und alternden Weltbevölkerung zu bewältigen, Krankheiten vorzubeugen und die nachhaltige Produktion von Agrarprodukten im Einklang mit unserer Mission „Health for all, Hunger for none“ zu fördern.
Der Konzernumsatz belief sich im Jahr 2024 auf 46.606 Mio. €. Zum 31. Dezember 2024 beschäftigten wir weltweit 94.081 (2023: 101.139) Mitarbeitende. Im Jahr 2024 waren in der Region Europa/Nahost/Afrika 42.334, in Nordamerika 19.205, in Asien/Pazifik 19.548 und in Lateinamerika 12.994 Beschäftigte tätig.
Berechnet in Vollzeitäquivalenten (FTE) beschäftigten wir weltweit 92.815 (2023: 99.723) Mitarbeitende. Wir sind mit unserem Pflanzenschutzgeschäft in der chemischen Produktion tätig und erzielten hier im Jahr 2024 einen Umsatz von 22.259 Mio. €.
Unsere Produkte
Mit unseren Produkten tragen wir dazu bei, Lösungen für einige der größten Herausforderungen unserer Zeit zu finden. Eine wachsende und alternde Weltbevölkerung verlangt nach ausreichender Ernährung und einer immer besseren medizinischen Versorgung. Daher konzentrieren wir unsere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf die Erhöhung der Lebensqualität von Menschen durch die Vorbeugung, Linderung und Heilung von Krankheiten. Ebenso leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer zuverlässigen Versorgung mit qualitativ hochwertigen Nahrungs- und Futtermitteln sowie pflanzlichen Rohstoffen.
Im Vergleich zu 2023 haben wir im Jahr 2024 folgende Produkte neu aufgenommen: Iblon™ (Fungizide), Qlaira™ (Frauengesundheit), MRXperionTM und PrimovistTM (Radiologie). Nicht mehr zu unseren Produkten gehören: XtendiMax™ (Herbizide), Roundup Ready 2 Xtend™ (Sojabohnensaatgut und Pflanzeneigenschaften), AliqopaTM (Onkologie), Spectris SolarisTM (Radiologie), sowie die Aktivität follikuläres Lymphom in der Onkologie.
Der Großteil unserer Endprodukte wie Arzneimittel, Pflanzenschutzmittel oder einige Sorten von Saatgut unterliegt strengsten Regulierungen mit spezifischen und umfangreichen Zulassungs- bzw. Registrierungsverfahren. Unsere Produkte können daher erst nach der Zulassung durch eine Behörde oder nach einer amtlichen Registrierung am Markt angeboten werden. Im Rahmen der Zulassung muss für die einzelnen Produkte immer die vorgeschriebene Wirksamkeit und Produktsicherheit nachgewiesen werden. Dadurch gilt die Zulassung nur für ein bestimmtes Produkt mit der in der Zulassung registrierten Formulierung. Änderungen in der Produktzusammensetzung (z. B. neue Formulierungen bei Pflanzenschutzmitteln) bedürfen einer zusätzlichen Zulassung oder Registrierung.
Grundsätzlich können Behörden in einem Land eine Zulassung für ein pharmazeutisches oder Pflanzenschutz-mittel entziehen oder erheblich einschränken und damit den Verkauf eines Produkts oder einer Produktgruppe in einem Markt untersagen oder beschränken. Etwaige Beschränkungen trafen in der Vergangenheit z. B. auf die Produktgruppe der Neonicotinoide in der Europäischen Union zu. In anderen Märkten verfügen wir für diese Produktgruppe weiterhin über eine Zulassung (z. B. in den USA oder Brasilien).
In bestimmten Fällen bieten wir Pflanzenschutzmittel an, die nur in bestimmten Ländern für bestimmte Anwendungen zugelassen bzw. registriert sind, u. a. aufgrund der dort vorherrschenden Voraussetzungen (einschließlich klimatischer Bedingungen, angebauter Pflanzen oder Gefahr von Schädlings-/Pilzbefall). In diesen Fällen kann es vorkommen, dass die Produkte in anderen Märkten keine Zulassung (mehr) haben (u. a. in der Europäischen Union). Dies trifft auch auf unser Saatgutgeschäft zu, bei dem wir für verschiedene Sorten mit Pflanzeneigenschaften nur in ausgewählten Märkten (u. a. USA oder Brasilien) eine entsprechende Registrierung beantragt haben.
In einigen Fällen haben wir in den vergangenen Jahren auch die Vermarktung von Produkten freiwillig eingestellt und die betreffenden Produktregistrierungen nicht weiter genutzt oder verfolgt (z. B. für carbendazimhaltige Produkte). In einigen wenigen Fällen verfügen wir auch in einzelnen Ländern über Produktregistrierungen, wenngleich wir aktiv keine Produkte am Markt haben.
Unsere Divisionen
- Unsere Division Crop Science ist im Agrarsektor tätig und bietet ein breites Portfolio in den Bereichen Pflanzenschutz, Saatgut und Pflanzeneigenschaften, das inbesondere über Groß- und Einzelhändler sowie direkt an Landwirte vertrieben wird. Unsere Produktpalette umfasst neben hochwertigem Saatgut und innovativen Pflanzenschutzlösungen auch umfassende Dienstleistungen für die Landwirtschaft.
- In unserer Division Pharmaceuticals konzentrieren wir uns auf verschreibungspflichtige Produkte, insbesondere auf den Gebieten Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Frauengesundheit, sowie auf Spezialtherapeutika in den Bereichen Onkologie, Hämatologie und Augenheilkunde. Zu der Division zählt auch das Geschäftsfeld Radiologie mit Medizingeräten zum Einsatz in der diagnostischen Bildgebung sowie mit hierfür benötigten Kontrastmitteln. Wir vertreiben unsere verschreibungspflichtigen Produkte insbesondere über Großhändler, Apotheken und Krankenhäuser.# Die Division Consumer Health
Die Division Consumer Health bietet überwiegend verschreibungsfreie Over-the-counter(OTC)-Produkte in den Kategorien Dermatologie, Nahrungsergänzung, Schmerz, Magen-Darm-Erkrankungen, Allergien und Erkältung an. Diese Produkte werden insbesondere über Apotheken, Supermärkte und Online-Händler vertrieben werden.
Unsere Wertschöpfungsketten
Die Wertschöpfungskette im Bereich des Pflanzenschutzes
Die Wertschöpfungskette im Bereich des Pflanzenschutzes umfasst verschiedene Stufen von der Gewinnung von Rohstoffen bis hin zum Endkunden. Der Prozess startet mit dem Abbau von Rohstoffen sowie mit den Lieferanten, die die notwendigen Rohstoffe und Chemikalien bereitstellen. Anschließend folgt die Wirkstoffproduktion. Der nächste Schritt umfasst die Formulierung und Verpackung der Pflanzenschutzmittel, bevor diese in ein länderspezifisches Lagerhaus transportiert werden.
Die Wertschöpfungskette im Bereich Saatgut und Pflanzeneigenschaften
Die Wertschöpfungskette im Bereich Saatgut und Pflanzeneigenschaften startet mit der Züchtung von Saatgut sowie der Entwicklung und Einbindung innovativer Pflanzeneigenschaften, gefolgt von der kommerziellen Saatgut-Produktion, was die Grundlage für qualitativ hochwertige Produkte bildet. Nach der Saatgut-Produktion folgen die Phasen der Reinigung, Verarbeitung und Verpackung, die sicherstellen, dass das Saatgut die Qualitätsstandards erfüllt und für den Vertrieb vorbereitet ist. Das verpackte Saatgut wird dann in regionale und nationale Lagerhäuser transportiert, was eine effiziente Logistik und Verfügbarkeit in den Zielmärkten gewährleistet.
Die Wertschöpfungskette im Bereich Digital Farming
Die Wertschöpfungskette im Bereich Digital Farming reicht von der Entwicklung innovativer Produkte und Softwarelösungen über das Datenmanagement bis hin zur Analyse und bietet Landwirten präzise Einblicke und Entscheidungshilfen.
Üblicherweise werden unser Saatgut und unsere Pflanzenschutzmittel von Distributoren, Groß- und Einzelhändlern an die Landwirte vertrieben. Wir stehen mit unseren Produkten aus den Bereichen Saatgut und Pflanzenschutz sowie mit unsere digitalen Dienstleistungen und den dazugehörenden Wertschöpfungsketten am Anfang der Wertschöpfungskette der landwirtschaftlichen Produktion. Im Mittelpunkt der Wertschöpfungskette der landwirtschaftlichen Produktion stehen die Landwirte, die die Entscheidung über den Einsatz der Produkte treffen, die von uns oder von anderen Unternehmen stammen können. Nach den Landwirten folgen in der Wertschöpfungskette der landwirtschaftlichen Produktion üblicherweise Händler, landwirtschaftliche Betriebe (im Fall vom Einsatz als Futtermittel), Lebensmittelverarbeiter und Lebensmitteleinzelhändler (als Teil der anschließenden Wertschöpfungskette Lebensmittel), die die Produkte für die Endverbraucher weiterverarbeiten und vertreiben. Landwirtschaftliche Produkte können aber auch in andere Wertschöpfungsketten Eingang finden (z. B. für Kraftstoffe).
Die Wertschöpfungskette im pharmazeutischen Sektor
Die Wertschöpfungskette im pharmazeutischen Sektor beginnt mit der Forschung und Entwicklung neuer Therapeutika, gefolgt von deren präklinischer und klinischer Erprobung, Zulassung und schließlich der Produktion (einschließlich der vorgelagerten Lieferkette) und der Vermarktung. Wesentliche Bedeutung haben die Qualitätskontrolle und das Management klinischer Daten, um die Sicherheit und Wirksamkeit der Therapeutika zu gewährleisten. Mit Unterstützung des Marketings und der Distribution werden die Medikamente an Gesundheitseinrichtungen, Großhändler und Apotheken geliefert. Von dort werden sie den Patienten zugänglich gemacht.
Die Wertschöpfungskette im Bereich der medizinischen Diagnostik
Die Wertschöpfungskette im Bereich der medizinischen Diagnostik beginnt mit der Forschung und Entwicklung als Basis innovativer diagnostischer Lösungen, die darauf abzielen, Krankheiten präzise und effizient zu identifizieren. Es folgt die Produktion (einschließlich der vorgelagerten Lieferkette) und Verteilung durch eine globale Lieferkette der pharmazeutischen Diagnostik bis hin zum Einsatz der diagnostischen Produkte in medizinischen Einrichtungen.
Dabei ist der Vertrieb und die Verteilung der Pharmaprodukte im Wesentlichen über Großhändler/Distributoren an die Apotheken organisiert. Die Verbraucher zahlen hierbei einen Eigenanteil (Copayment) und erhalten Medikamente über Apotheken. Der Großteil (76 %) der Kosten wird durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gedeckt, während 24 % durch private Krankenversicherungen (PKV) abgedeckt sind.
Am Beginn der Wertschöpfungskette unseres Consumer-Health-Geschäfts steht die Beschaffung von Rohmaterialien, gefolgt von deren Verarbeitung, Formulierung und Verpackung, bis das fertige Produkt durch verschiedene Distributionskanäle aus den Lagerhäusern heraus den Endkunden erreicht. Großhändler spielen in den meisten Regionen eine Rolle von mittlerer bis hoher Bedeutung. Einzelhändler und Apothekenketten sind insbesondere in Nordamerika (USA) wesentlich für den Vertrieb unserer Consumer-Health-Produkte. Die Bedeutung von Distributoren variiert je nach Region und ist vor allem in EMEA und APAC besonders stark ausgeprägt. Direktlieferungen, besonders an Krankenhäuser, sind weniger häufig. Die Regierung spielt in den meisten Regionen kaum eine Rolle im Vertrieb.
Weitere Informationen zu unserem Geschäftsmodell sowie zu unseren Wertschöpfungsketten lesen Sie im Kapitel A 1 „Der Bayer-Konzern im Überblick“.
Unsere Nachhaltigkeitsziele
Division Crop Science
In unserer Division Crop Science unterstützen wir Kleinbauern mit hochwertigem Saatgut und Pflanzenschutzmitteln, Technologien und Dienstleistungen. Wir wollen bis 2030 als eines der weltweit führenden Unternehmen in der Landwirtschaft 100 Millionen Kleinbauern in LMICs unterstützen, indem wir den Zugang zu landwirtschaftlichen Produkten und Dienstleistungen verbessern – auch gemeinsam mit unseren Partnern. Weitere Informationen dazu lesen Sie im Kapitel A 4.3.4 „Verbraucher und Endnutzer“, Abschnitt „100 Millionen Kleinbauern in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen (LMICs) unterstützen“.
Division Pharmaceuticals
In unserer Division Pharmaceuticals unterstützen unsere Verkaufsaktivitäten für moderne Verhütungsmittel globale Hilfsprogramme (wie z. B. United Nations Population Fund, UNFPA), denen wir unsere Produkte zu günstigen Konditionen anbieten. Neben diesen Verkaufsaktivitäten engagieren wir uns auch im Rahmen von Partnerschaften wie der „The Challenge Initiative“ mit dem Gates-Institut an der Johns Hopkins University. Die von uns geförderten Partnerschaftsprogramme unterstützen zahlreiche Frauen in Asien und Afrika dabei, Zugang zu moderner Empfängnisverhütung zu erhalten, unabhängig von der gewählten Methode oder deren Hersteller. Bis 2030 wollen wir 100 Millionen Frauen in Ländern mit geringem oder mittlerem Einkommensniveau den Zugang zu moderner Empfängnisverhütung ermöglichen. Weitere Informationen dazu lesen Sie im Kapitel A 4.3.4 „Verbraucher und Endnutzer“, Abschnitt „100 Millionen Frauen Zugang zu moderner Empfängnisverhütung ermöglichen“.
Division Consumer Health
In unserer Division Consumer Health erweitern wir den Zugang zur alltäglichen Gesundheitsversorgung für Menschen in unterversorgten Regionen. Wir wollen im Jahr 2030 100 Millionen Menschen in ökonomisch oder medizinisch unterversorgten Regionen in ihrer alltäglichen Gesundheitsversorgung durch Interventionen von Bayer unterstützen. Wir nutzen unsere globalen Marken und Partnerschaften, um Self-Care-Lösungen für Konsumenten mit geringem Einkommen zu entwickeln und anzupassen, gezielte gesundheitliche Aufklärung in die Regionen zu bringen, die sie am dringendsten benötigen, wichtige Vertriebskanäle zu etablieren und uns weltweit für eine wissenschaftlich fundierte und zugängliche Selbstmedikation einzusetzen. Weitere Informationen dazu lesen Sie im Kapitel A 4.3.4 „Verbraucher und Endnutzer“, Abschnitt „100 Millionen Menschen in unterversorgten Regionen in ihrer alltäglichen Gesundheitsversorgung unterstützen“.
Klimastrategie
Im Rahmen unserer Klimastrategie möchten wir die Treibhausgasemissionen in unserem Unternehmen und entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette gemäß den UN-SDGs und dem Pariser Abkommen kontinuierlich reduzieren, um die globale Erwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, bis spätestens 2050 Netto-Null-Treibhausgas-Emissionen über die gesamte Wertschöpfungskette (Scope-1, -2 und -3) zu erreichen. Weitere Informationen dazu lesen Sie im Kapitel A 4.2.2 „Klimawandel“.
Interessen und Standpunkte der Interessenträger [SBM-2]
Wir sind als Unternehmen Teil der Gesellschaft und des öffentlichen Lebens. Der kontinuierliche Dialog mit unseren Stakeholdern ist uns besonders wichtig, denn ihre Erwartungen und Perspektiven beeinflussen unsere gesellschaftliche Akzeptanz und damit unseren Geschäftserfolg. Der Dialog hilft uns, frühzeitig wichtige Trends und Entwicklungen in der Gesellschaft und in unseren Märkten zu erkennen und bei der Gestaltung unseres Geschäfts zu berücksichtigen. Grundsätzlich unterscheiden wir vier Stakeholder-Gruppen, mit denen wir zu unterschiedlichen Themen im Austausch stehen: Partner, Finanzmarktteilnehmer, gesellschaftliche Interessengruppen und Regulierer. Als Partner sehen wir Lieferanten, Kunden und Verbraucher, Beschäftigte, Verbände und Hochschulen. Zu den Finanzmarktteilnehmern zählen wir Ratingagenturen, Banken und Investoren. Als weitere Stakeholder-Gruppen sehen wir gesellschaftliche Interessenverbände, bspw. Nichtregierungsorganisationen oder Wettbewerber, und generell die Öffentlichkeit. Zur Interessengruppe der Regulierer zählen wir die Politik allgemein, Behörden und den Gesetzgeber.
Wir ermitteln die Erwartungen und Anforderungen unserer Stakeholder durch die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, bei der weltweit externe Stakeholder und Unternehmensführungskräfte befragt werden. Die Ergebnisse zeigen aktuelle Entwicklungen sowie nachhaltigkeitsrelevante Chancen und Risiken auf. Handlungsfelder mit hoher Relevanz werden im strategischen Schwerpunkt Nachhaltigkeit berücksichtigt und in unsere nichtfinanziellen Konzernziele integriert. Unser Stakeholder-Dialog ist abhängig vom Themenbereich unterschiedlich organisiert.# Stakeholder-Dialog und Interessenvertretung
Einige Themen werden global für das gesamte Unternehmen adressiert und damit von der Enabling Function Public Affairs, Sustainability & Safety organisiert. Lokale Themen werden vielfach von unseren Divisionen organisiert (u. a. mit Patienten, Anwohnern oder Kunden). Als Grundlage für den Dialog dienen unsere Bayer-Societal-Engagement(BASE)-Prinzipien. Sie geben wieder, wie wir uns gegenüber unseren Beschäftigten, aber auch gegenüber Patienten, Kunden, Verbrauchern, Geschäftspartnern, politischen Stakeholdern, Wissenschaftlern, Kritikern sowie gegenüber unseren Aktionären verhalten.
Die Ergebnisse des Dialogs mit den Stakeholdern gehen auf unterschiedliche Weise in unsere Entscheidungsfindung ein. Dies hängt immer vom jeweiligen Thema und der Stakeholdergruppe ab, u. a. nutzen wir die Erkenntnisse aus den Gesprächen mit unseren Kunden für Entscheidungsprozesse in unserer Forschung und Entwicklung. Rückmeldungen aus dem gesellschaftlichen Spektrum nutzen wir ebenfalls, vor allem bei Entscheidungen auf lokaler Ebene. Die Rückmeldungen von Finanzmarktteilnehmern und Regulatoren sind für unser Geschäft essenziell und werden daher in unsere Geschäftsstrategie integriert.
Der Nachhaltigkeitsrat informiert den Vorstand, CSO, die Enabling Function Public Affairs, Sustainability & Safety und andere relevante Funktionen über die Interessen gesellschaftlicher Stakeholder. Die relevanten Menschenrechtsthemen werden von unserem Menschenrechtsbeauftragten direkt an den Vorstand adressiert. Dies erfolgte im Jahr 2024 drei Mal.
Der ESG-Ausschuss des Aufsichtsrats beschäftigt sich mit der nachhaltigen Unternehmensführung in den Bereichen Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung. Dazu zählen die Integration von Nachhaltigkeit in die Geschäftsstrategie, die Festlegung von Nachhaltigkeitszielen, die Überwachung der nicht-verpflichtenden ESG-Berichterstattung. Daneben zählt zu seinen Aufgaben die Beratung der Geschäftsführung in seinem Zuständigkeitsbereich sowie die Vorbereitung eventueller in diesen Fragen zu fassenden Aufsichtsratsbeschlüssen.
Im Berichtsjahr waren wir mit unseren Stakeholdern zu zahlreichen Nachhaltigkeitsthemen im Gespräch, insbesondere über nachhaltige Landwirtschaft, Gesundheitsversorgung, Ernährung, Klimawandel, Biodiversität und Wasser, Steuern, politische Interessenvertretung, aber auch Armutsbekämpfung und Familienplanung. Beispiele sind unsere Beiträge bei der Jahrestagung des Weltwirtschaftsforums in Davos, Schweiz („Zero Hunger Pledge“), unsere Teilnahme an der „Economist Sustainability Week“, der „Climate Week“ in New York, USA, sowie unsere Veranstaltungsreihe „Fields of Opportunities“, das „Breakthrough Innovation Forum“, der „Field Technology Showcase“ für Investoren in unserem Agronomy Center in Jerseyville, USA, und unser Event zum Thema Nachhaltigkeit auf einer Bayer ForwardFarm in Deutschland.
Die Rückmeldungen unserer Kunden und Verbraucher haben einen Einfluss auf die Geschäftsstrategie unserer Divisionen und damit auch auf die zu priorisierenden Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Die Rückmeldungen der gesellschaftlichen Gruppen und der Finanzmarktteilnehmer waren bei der Erstellung unserer Nachhaltigkeitsstrategie relevant, wie bspw. bei der Definition des Fokus, u. a. auf Klimaschutz. Zukünftig wollen wir die Themen Biodiversität und Ressourcenknappheit besonders in der Landwirtschaft verstärkt adressieren, weshalb wir unser Konzept einer regenerativen Landwirtschaft und den damit verbundenen Stakeholder-Dialog weiter ausbauen. Weitere Informationen dazu lesen Sie im Kapitel A 4.2.5 „Biologische Vielfalt und Ökosysteme“. Wir wollen auch weiterhin auf Basis unserer BASE-Prinzipien mit unseren Stakeholdern in Kontakt bleiben.
Interessen und Standpunkte der Interessenträger in Bezug auf die Eigene Belegschaft [S1.SBM-2]
Die Interessen unserer Beschäftigten sind für uns von zentraler Bedeutung und fließen in die Entscheidungsfindung mit ein. Dies stellen wir durch verschiedene Formate sicher. Zum einen gibt es die globale Mitarbeiterbefragung („Ownership Pulse“) oder Umfragen zum Verständnis und der Anwendung unseres neuen Organisationsmodells „Dynamic Shared Ownership“ (DSO). Zum anderen führen wir Dialogformate wie z. B. Kaffee-Talks mit dem Vorstand und Bereichsleitern, Townhall Meetings sowie auch Team Meetings in den Bereich durch, um die Meinungen und Fragen der eigenen Belegschaft zu hören und in anstehende Entscheidungen einfließen zu lassen. Durch regelmäßige Kommunikation und transparente Kanäle zur Äußerung von Bedenken hinsichtlich möglicher Compliance-Verstöße (Speak-up Channel), stellen wir zudem sicher, dass die Stimmen unserer Belegschaft kontinuierlich und jederzeit gehört werden. Ferner wählt u. a. in Deutschland die eigene Belegschaft alle 4 Jahre in der Betriebsratswahl ihre Interessensvertretung. Dasselbe gilt für die Wahl des Sprecherausschusses und die Wahl der Schwerbehindertenvertretung. Darüber hinaus tauschen sich unsere Betriebsmitglieder mit den betrieblichen und gewerkschaftlichen Vertrauensleuten regelmäßig aus, um die Interessen der Belegschaft dort zu hören und beim Arbeitgeber anzubringen. Auch die gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsversammlungen dienen u. a. dazu, die eigene Belegschaft über aktuelle Themen zu informieren, Feedback einzuholen und dieses an den Arbeitgeber zur Einbeziehung weiterzugeben.
Im Rahmen unserer Sorgfaltspflicht stellen wir sicher, dass die Interessen und Standpunkte unserer Belegschaft erfasst werden, um deren Meinungen und Anliegen in unsere strategischen Entscheidungen einzubeziehen. Über Betriebsräte existiert in verschiedenen Ländern (u. a. in Deutschland, dem Land mit der größten Anzahl an Beschäftigten) zu verschiedenen Themen ein Informations- oder Mitbestimmungsrecht. Zusätzlich beziehen wir die Standpunkte und Interessen z. B. durch Dialogformate mit ein. Die Erkenntnisse fließen über unsere entsprechenden Themenexperten auch in unser Verfahren der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ein. Sowohl unser Vorstand als auch der Aufsichtsrat werden kontinuierlich über die Standpunkte und Interessen unserer eigenen Belegschaft informiert. Heike Prinz gehört als Chief Talent Officer und Arbeitsdirektorin dem Vorstand an, in deren Aufgabenbereich die Standpunkte und Interessen der Belegschaft fallen. Dem Aufsichtsrat gehören 10 Vertreter der Arbeitnehmer an, die auch die Standpunkte und Interessen der Belegschaft vertreten. Über Betriebsräte existiert in verschiedenen Ländern (u. a. in Deutschland, dem Land mit der größten Anzahl an Beschäftigten) zu verschiedenen Themen ein Informations- oder Mitbestimmungsrecht. Darüber hinaus finden verschiedene Austauschformate zwischen Vertretern des Vorstands und den Beschäftigten statt, zum Beispiel im Rahmen von Betriebsversammlungen, über virtuelle Plattformen oder in Form von Kaffee-Talks statt, um Standpunkte der Belegschaft zu sammeln und in unsere Entscheidungsprozesse einfließen zu lassen.
Interessen und Standpunkte der Interessenträger in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette [S2.SBM-2]
Die Berücksichtigung der Interessen derer, die von unseren Aktivitäten betroffen sind, ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir wollen unserer Sorgfaltspflicht für eine konstruktive Stakeholder-Beteiligung nachkommen und arbeiten an einem Konzept, das die Interessen der Betroffenen einbezieht. Mehr zu unseren aktuellen Bemühungen lesen Sie im Kapitel A 4.3.2 „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“, Abschnitt „Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette [S2-2]“.
Zusätzlich verlangen wir von unseren Lieferanten, dass sie unsere ethischen und sozialen Grundsätze, einschließlich der Achtung der Menschenrechte, einhalten. Dies wird durch die Durchführung von Risikoanalysen in Bezug auf Menschenrechte und risikobasierte Kontrollmaßnahmen bei Lieferanten unterstützt, wobei Hochrisikoländer besonders im Blickfeld stehen. Wir streben an, die Interessen und Standpunkte der Arbeitskräfte in unserer Wertschöpfungskette umfassend zu verstehen. Unser direkter Austausch mit Lieferanten und weiteren Stakeholdern hilft uns, unser Konzept zu Stakeholderengagement auszugestalten. Zusätzlich engagieren wir uns aktiv in Gremien und Initiativen, wie beispielsweise in den entsprechenden Arbeitsgruppen von econsense, wo wir seit dem Jahr 2022 eine Themenpatenschaft für Menschenrechte und Wirtschaft innehaben und in der Initiative „Business for Social Responsibility“ (BSR) mitwirken. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen über unsere entsprechenden Themenexperten in unser Verfahren der doppelten Wesentlichkeitsanalyse und sind auch in unser im Jahr 2022 durchgeführtes Human Rights Risk Assessment eingeflossen.
Sowohl unser Menschenrechtsbeauftragter als auch die Mitglieder unseres Sustainability Councils können den Vorstand über etwaige Standpunkte und Interessen der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette informieren. Durch unseren Menschenrechtsbeauftragten werden sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat regelmäßig über die Standpunkte und Interessen der betroffenen Interessenträger, darunter Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, informiert. Der Menschenrechtsbeauftragte ist für die Überwachung des Risikomanagements im Bereich Menschenrechte zuständig und steht in regelmäßigem Austausch mit dem Vorstand, erstattet Bericht zu menschenrechtsbezogenen Aktivitäten und informiert mindestens einmal pro Jahr sowie nach Bedarf über die aktuellen Entwicklungen.
Interessen und Standpunkte der Interessenträger in Bezug auf Betroffene Gemeinschaften [S3.SBM-2]
Wir analysieren die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeiten auf betroffene Gemeinschaften und implementieren gegebenenfalls geeignete Schutzmaßnahmen, um etwaige negative Folgen zu minimieren und das Vertrauen der Stakeholder zu stärken. Wir achten auf Gemeinschaften, die in der Nähe unserer Betriebsstandorte leben oder entlang unserer Wertschöpfungskette betroffen sind.# Risikomanagement und Berücksichtigung von Bedürfnissen
Durch Risikomanagement und Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse streben wir an, langfristige positive Beziehungen aufzubauen und die Menschenrechte zu respektieren. Zu diesem Zeitpunkt verfolgt Bayer keinen allgemeingültigen Ansatz zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften. Wir streben an, die Interessen und Standpunkte von betroffenen Gemeinschaften durch das Risikomanagement an unseren Standorten umfassend zu verstehen. Die gewonnenen Erkenntnisse gehen über unsere entsprechenden Themenexperten in unser Verfahren der doppelten Wesentlichkeitsanalyse mit ein und sind auch in unser im Jahr 2022 durchgeführtes Human Rights Risk Assessment eingeflossen. Sowohl unser Menschenrechtsbeauftragter als auch die Mitglieder unseres Sustainability Councils können den Vorstand über etwaige Standpunkte und Interessen der betroffenen Gemeinschaften informieren. Durch unseren Menschenrechtsbeauftragten werden sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat regelmäßig über die Standpunkte und Interessen der betroffenen Interessenträger, darunter betroffene Gemeinschaften, informiert. Der Menschenrechtsbeauftragte ist für die Überwachung des Risikomanagements im Bereich Menschenrechte zuständig und steht in regelmäßigem Austausch mit dem Vorstand, erstattet Bericht zu menschenrechtsbezogenen Aktivitäten und informiert mindestens einmal pro Jahr sowie nach Bedarf über die aktuellen Entwicklungen.
Interessen und Standpunkte der Interessenträger in Bezug auf Verbraucher und Endnutzer [S4.SBM-2]
Wir integrieren die Interessen und Standpunkte unserer Verbraucher und Endnutzer systematisch in unsere Strategie und unser Geschäftsmodell. Im Mittelpunkt unserer Aktivitäten steht die Produktverantwortung, wobei wir sicherstellen, dass unsere Produkte höchsten Qualitätsstandards entsprechen und bei sachgerechter Anwendung für Mensch und Umwelt sicher sind. Wir identifizieren die sozialen Auswirkungen auf Verbraucher, insbesondere in Bezug auf deren Gesundheit und Sicherheit, und steuern diese aktiv bereits in der Forschung und Entwicklung unserer Produkte. Unsere Innovationen in den Bereichen Gesundheit und Ernährung haben positive Auswirkungen auf die Gesellschaft, zum Beispiel in Hinblick auf die Ernährung einer wachsenden Weltbevölkerung sowie die Stärkung der Unabhängigkeit von Frauen. Wir stehen im direkten Austausch mit unseren Verbrauchern und Endnutzern. Zum Beispiel werden in der im Jahr 2023 gestarteten Umfrage Farmer Voice werden Daten zu Motivation, Wahrnehmungen und Perspektiven von mehr als 2.000 Landwirten in über acht Ländern und sechs Kontinenten erfasst. Ebenso ist der vertrauensvolle Austausch mit Patientenorganisationen ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Solche Kooperationen helfen uns, die Bedürfnisse der Patienten im Umgang mit ihrer Krankheit zu verstehen. So können wir unsere Forschung und Entwicklung an diesen Bedürfnissen ausrichten und weiter an verbesserten, neuen Medikamenten und Therapien arbeiten. Bayer kooperiert mit Patientenorganisationen in den verschiedensten Therapiebereichen. Dabei legen wir großen Wert auf Transparenz und wahren die Unabhängigkeit unserer Kooperationspartner. Mit der Einführung eines neuen Organisationsmodells („Dynamic Shared Ownership“), das auch für die interne Entscheidungsfindung die Interessen unserer Kunden in den Vordergrund stellt, streben wir an, noch schneller auf die Bedürfnisse und Erwartungen unserer Endnutzer reagieren zu können.
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell [SBM-3]
Wir haben im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse mehrere wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen in unseren eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in der vorgelagerten und nachgelagerten Wertschöpfungskette identifiziert. Diese Auswirkungen, Risiken und Chancen umfassen zum Beispiel potenzielle Umwelt- und Gesundheitsgefahren, soziale Herausforderungen am Arbeitsplatz sowie Potenziale für Innovation und nachhaltige Entwicklung in der Wertschöpfungskette. Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Zusammenhang mit unserer eigenen Geschäftstätigkeit sowie den Tätigkeiten in unserer Wertschöpfungskette werden in den jeweiligen Themenkapiteln erläutert. Alle identifizierten wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen fallen unter die Angabepflichten der ESRS. Insbesondere die Herausforderungen des Klimawandels und die damit verbundenen finanziellen Risiken für uns und unsere landwirtschaftlichen Kunden, aber auch die Chancen und die potenziell positiven Auswirkungen, die wir mit unseren Produkten haben können, haben uns in den vergangenen Jahren dazu veranlasst, unsere Geschäftsstrategien anzupassen. Wir engagieren uns daher für ein Konzept der regenerativen Landwirtschaft – insbesondere in der nachgelagerten Wertschöpfungskette. Die regenerative Landwirtschaft ist für uns ein ergebnisorientiertes Produktionsmodell, das auf zwei zentralen Bausteinen basiert: Produktivität, die den Betrieben hilft, unter Einsatz von weniger Ressourcen mehr zu produzieren, und bessere Regeneration durch positive Auswirkungen auf die Natur. Die von uns angebotenen Produkte und Dienstleistungen unterstützen Landwirte dabei, ihre Ackerflächen optimal zu nutzen, damit einen Beitrag zur Ernährungssicherheit zu leisten und die Landwirtschaft vor Ort in Zukunft noch besser an die jeweiligen Umweltbedingungen anzupassen. Einige der von uns entwickelten Innovationen und Anwendungen haben dabei das Potenzial, die Zukunft der regenerativen Landwirtschaft zu prägen (z. B. kurzwachsender Mais, Hybridweizen, direkt eingesäter Reis). Noch mehr als zuvor wollen wir mit unseren Produkten und Innovationen dazu beitragen, die Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft zu verbessern. Wir wollen auch zukünftig sowohl negative Auswirkungen minimieren als auch positive Beiträge zur Lebensqualität unserer Kunden leisten.
Für das Berichtsjahr 2024 ergaben sich aktuelle finanzielle Auswirkungen aus Risiken und Chancen in Bezug auf den Nachhaltigkeitsaspekt Klimawandel (Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz und Energie) und in Bezug auf den Nachhaltigkeitsaspekt Verbraucher und Endnutzer (Rechtstreitigkeiten). Dabei bewerten wir die aktuellen finanziellen Auswirkungen aus den dem Nachhaltigkeitsaspekt Klimawandel zugeordneten Risiken und Chancen als nicht materiell. Für weiterführende Informationen zu den aktuellen finanziellen Auswirkungen in Bezug auf den Nachhaltigkeitsaspekt Klimawandel verweisen wir auf die Anhangangabe [3], Abschnitt „Auswirkungen von klimabezogenen Sachverhalten“. Bezüglich der aktuellen finanziellen Auswirkungen auf den Nachhaltigkeitsaspekt Verbraucher und Endnutzer (Rechtsstreitigkeiten) verweisen wir auf die Anhangangabe [30] „Rechtliche Risiken“. Rechtsstreitigkeiten können grundsätzlich zu einer Wertanpassung der in unserem Konzernabschluss erfassten Buchwerte der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten führen. Für weiterführende Informationen zu unseren rechtlichen Risiken verweisen wir auf die Anhangangabe [30] sowie auf das Kapitel A 3.2.2 „Chancen- und Risikolage”.
Die wesentlichen Auswirkungen, die sich aus unseren eigenen Geschäftstätigkeiten sowie Tätigkeiten aus unserer Wertschöpfungskette ergeben, beziehen sich auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte.
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Umweltbereich: Im Umweltbereich sind der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel für uns von wesentlicher Bedeutung. Wir sehen negative Umweltauswirkungen, insbesondere durch Treibhausgas-Emissionen aus unserer Lieferkette, unseren eigenen Produktionsprozessen sowie unserer nachgelagerten Wertschöpfungskette. Die Emission von Treibhausgasen kann zu finanziellen Risiken führen, die sich aus den physischen Auswirkungen des Klimawandels sowie aufgrund transitorischer Risiken ergeben. Durch die Notwendigkeit von Produkten und Technologien zur Reduktion der mit der Landwirtschaft verbundenen Treibhausgas-Emissionen sowie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, sowohl in der Landwirtschaft als auch im Gesundheitsbereich, entstehen auch Chancen für unsere Innovationen. Auch Produkte mit (besonders) besorgniserregenden Stoffen gemäß ESRS bergen mehrere potenziell negative Auswirkungen. Dazu gehören mögliche Auswirkungen auf die Umwelt durch unkontrollierte Freisetzung in Luft, Wasser und Boden, die etwa durch Umweltereignisse, den unsachgemäßen Gebrauch von Produkten oder unsachgemäße Entsorgung von Abfällen verursacht werden kann. Darüber hinaus ist Wasser ein integraler Faktor in der Landwirtschaft. Sowohl wir als auch unsere Lieferanten, besonders aber unsere Kunden sind von Wasser als Ressource abhängig. Wir sehen jedoch auch potenziell positive Auswirkungen auf die Wassernutzung durch unsere Produktinnovationen und die Nutzung moderner agronomische Praktiken, z. B. den Übergang zu direkt gesätem Reis (Direct Seeded Rice, DSR).
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Sozialer Aspekt: Im Zusammenhang mit sozialen Aspekten steht besonders die Achtung der Menschenrechte im Vordergrund. Wir arbeiten mit einer großen Belegschaft und an vielen Standorten, was mehrere potenzielle soziale Auswirkungen mit sich bringt. Dazu gehören potenzielle Auswirkungen auf Persönlichkeits- und Menschenrechte sowie die Auswirkungen auf Gemeinschaften, in denen wir tätig sind. Auch die positiven Beiträge unserer Produkte sind wesentlich, da sie sich zugunsten der Gesundheit und Ernährung der Patienten, Endnutzer und Konsumenten auswirken können, die in den meisten Fällen nicht unsere direkten Kunden sind. Diese positiven Effekte sind ein signifikanter Bestandteil unseres Geschäftsmodells und tragen idealerweise zur Verbesserung der Lebensqualität einer sehr großen Anzahl von Menschen bei.
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Governance: Im Bereich Governance kann es aufgrund unserer großen Belegschaft, des globalen Geschäfts und der Abhängigkeit von Partnern in der Wertschöpfungskette potenzielle Auswirkungen in Zusammenhang mit der Unternehmensführung geben.# Unsere Geschäftsmodelle und unser Engagement für Nachhaltigkeit
Unsere Geschäftsmodelle basieren auch auf Beiträgen aus der vorgelagerten Wertschöpfungskette, was ebenso potenzielle Auswirkungen auf die Menschenrechte der Beschäftigten in der Wertschöpfungskette, wie z. B. Saatgutproduzenten, mit sich bringen kann. Wir setzen uns mit Hilfe unserer Konzepte und Maßnahmen, die in diesem Bericht erläutert werden, dafür ein, ethische Standards und verantwortungsvolles Handeln in allen Bereichen unseres Geschäftsmodells zu fördern.
Die Zeithorizonte, in denen sich die identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen realisieren können, sind unterschiedlich. Wir schätzen, dass sich kurzfristige Auswirkungen, zum Beispiel mögliche regulatorische Änderungen und Marktanpassungen über einen kurz bis mittelfristigen Zeitraum von ein bis fünf Jahren realisieren können. Langfristige Auswirkungen, die die Umwelt und soziale Aspekte betreffen, wie zum Beispiel die physischen Auswirkungen des Klimawandels, Biodiversitätsverlust und die Entwicklung der Menschenrechte in unseren Lieferketten, erwarten wir über einen langfristigen Zeitraum von 5 bis 10 Jahren oder länger.
Auf Basis unserer derzeitigen Kenntnisse sehen wir uns mit unserer Strategie sowie unserem Geschäftsmodell besonders zur Fokussierung unserer Produkte und Innovationen im Bereich Landwirtschaft hin zu unserem Konzept einer regenerativen Landwirtschaft in der Lage, wesentliche Auswirkungen und Risiken zu bewältigen sowie Chancen zu nutzen.
4.1/4 Finanzielle Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten
Finanzielle Risiken
| Risiko | Beschreibung |
|---|---|
| Klimawandel | A – Produktionsunterbrechungen durch extreme Wetterereignisse und Naturkatastrophen B – Umsatzverlust durch ein für stark veränderte Klimabedingungen ungeeignetes Produkt-Portfolio C – Hoher Investitionsbedarf zur Anpassung an neue klimawandelbedingte Vorschriften und Gesetze |
| Umweltverschmutzung | D – Verkaufsverluste durch regulatorische Beschränkungen für Produkte mit besorgniserregenden Stoffen E – Betriebsstörungen wegen durch Umweltverschmutzung bedingter Lieferkettenunterbrechungen |
| Wasser- und Meeresressourcen | |
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme | F – Reputationsrisiken durch hohe Produkteffizienz und mutmaßliche Auswirkungen auf Biodiversität |
| Kreislaufwirtschaft | |
| Sozialaspekte | |
| Arbeitskräfte des Unternehmens | G – Gesundheits- und Sicherheitsbedrohungen für Mitarbeitende H – Gefährdung der Markenreputation und Kundenloyalität bei Verstößen gegen Arbeitnehmerrechte I – Reputationsverlust und rechtliche Konsequenzen durch mangelnde Fairness u. Respekt bei der Arbeit |
| Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | J – betriebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen durch Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten |
| Betroffene Gesellschaften | |
| Verbraucher und Endnutzer | K – Produktbezogene Rechtsstreitigkeiten |
| Governance-Aspekte | |
| Unternehmensführung | L – Risiken durch unlauteren Wettbewerb, Kartellrecht, Korruption und Datenschutz |
Finanzielle Chancen
| Chance | Beschreibung |
|---|---|
| Klimawandel | M – Nachfrageanstieg für an den Klimawandel angepasste Produkte N – neue Geschäftsmodelle in der Agrarwertschöpfungskette durch veränderte Klimabedingungen O – Nachfrageanstieg für Produkte zur Bewältigung von Klimafolgen |
| Umweltverschmutzung | |
| Wasser- und Meeresressourcen | |
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme | |
| Kreislaufwirtschaft | |
| Sozialaspekte | |
| Arbeitskräfte des Unternehmens | P – Talentmanagement führt zu Innovation und Bindung der Mitarbeitenden Q – Engagement für Gleichberechtigung verbessert Arbeitgebermarke und Produktivität |
| Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | |
| Betroffene Gesellschaften | |
| Verbraucher und Endnutzer | |
| Governance-Aspekte | |
| Unternehmensführung |
4.1/5 Auswirkungen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten
| Negative Auswirkungen | Positive Auswirkungen | ||
|---|---|---|---|
| Potenziell | Tatsächlich | Potenziell | |
| Umweltaspekte | |||
| Klimawandel | 3 | 1, 2 | 28, 29, 30 |
| Umweltverschmutzung | 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 | 11 | |
| Wasser- und Meeresressourcen | 12 | 31, 32 | |
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme | 14 | ||
| Kreislaufwirtschaft | 13, 15 | 16 | 33 |
| Sozialaspekte | |||
| Arbeitskräfte des Unternehmens | 17, 18, 19 | 20 | 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44 |
| Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | 21 | ||
| Betroffene Gesellschaften | 22, 23 | ||
| Verbraucher und Endnutzer | 24, 25 | 26, 27 | |
| Governance-Aspekte | |||
| Unternehmensführung | 58 | 57, 59 |
Negative Auswirkungen im Detail:
- Umweltbelastungen durch Emissionen aus Produktion, Bergbau und Entsorgung
- Nutzung fossiler Brennstoffe entlang der Wertschöpfungskette (insb. in der chemischen Produktion)
- Treibhausgas-Emissionen durch großflächige Landwirtschaft, Biokraftstoffe, Lebensmittelverluste
- Reduktion der Luftqualität durch unvorhergesehene Produktionsvorfälle
- Reduktion der Wasserqualität durch unvorhergesehene Produktionsvorfälle
- Reduktion der Bodenqualität durch unvorhergesehene Produktionsvorfälle
- Gesundheitsgefahren durch den Umgang mit besorgniserregenden Stoffen
- Umweltgefahren durch den Umgang mit besorgniserregenden Stoffen
- Gesundheitsgefahren durch den Umgang mit besonders besorgniserregenden Stoffen
- Umweltgefahren durch den Umgang mit besonders besorgniserregenden Stoffen
- Verminderte Wasserqualität durch Produktrückstände in der nachgelagerten Wertschöpfungskette
- Wasserstress durch Wasserverbrauch in Produktionsprozessen
- Verschmutzung von Lebensräumen u. Arten durch gefährliche Abfälle aus unvorhergesehenen Vorfällen
- Bodendegradation u. Rückgang von Arten in Flora u. Fauna auf landwirtschaftlich genutzten Flächen
- Kontamination von Wasserreserven und Organismen durch Arzneimittelrückstände
- Ressourcenerschöpfung durch nicht recycelbaren Abfall
- Physische oder psychische Schäden für Mitarbeitende durch arbeitsbedingte Vorfälle
- Unzureichende Vertretung der Belegschaftsinteressen in Managemententscheidungen
- Bedrohung der Arbeitsplatzsicherheit durch Umstrukturierungen
- Mögliche Abweichungen von Unternehmensprinzipien zu Fairness und Respekt bei der Arbeit
- Unentdeckte illegale Praktiken durch Kontrolllücken im Lieferantenmanagement
- Zugangseinschränkung der Gemeinschaft zu grundlegenden Ressourcen durch Ressourcenkonsum
- Zugangseinschränkung der Gemeinschaft zu grundlegenden Ressourcen durch Betriebsvorfälle
- Beeinträchtigung der Erschwinglichkeit von Produkten durch hohe Preise
- Unklare Auswirkungen neuer Technologien auf Lebensqualität und Sicherheit
- Gesundheitsrisiken durch Missbrauch von Produkten durch Endnutzer
- Nutzungsmöglichkeit breiter Kommunikationskanäle u. potenzieller Einfluss auf öfftl. Wahrnehmung
- Verbesserte Ökosystemgesundheit durch Kohlenstoffspeicherung und regenerative Landwirtschaft
- Ernährungssicherheit durch klimaresistente Produkte und nachhaltige Landwirtschaft
- Positive Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit durch klimaresistente Produkte
- Reduktion von Wasserstress durch innovative Produkte
- Reduktion von Wasserstress durch innovative Dienstleistungen
- Abfallreduktion durch Wiederverarbeitung und Wiederverwendung von Materialien
- Unterstützung von gleichen Chancen und Inklusion für alle Beschäftigten
- Gesundheitsförderung für Bayer-Beschäftigte durch Unternehmensprogramme
- Schaffung eines inklusiven Arbeitsumfelds für ein stärkeres Zugehörigkeitsgefühl
- Zahlung angemessener Löhne für kulturellen und sozialen Mindestlebensstandard
- Kontinuierliche Weiterbildung der Beschäftigten für bessere Beschäftigungsfähigkeit
- Hohe Bindung und Produktivität der Beschäftigten durch Work-Life-Balance
- Sicherung der Beschäftigung durch unbefristete Verträge
- Sensibilisierung der Beschäftigten für Menschenrechte durch Schulungen
- Förderung des sozialen Dialogs durch feedbackorientierte Kultur
- Finanzielle Sicherheit nach der Pensionierung durch Rentenpläne
- Ausbildung junger Talente durch Lehrstellen, Praktika und Trainee-Programme
- Positive Auswirkungen auf Frauen und Gesellschaft durch Verhütungsangebote
- Initiativen zur Unterstützung von Frauen in LMICs
- Entwicklung neuer Produkte durch Schutz von F&E-Investitionen
- Investition in sichere und effiziente Produkte durch IP-Nutzung
- Positive Auswirkungen auf die Landwirtschaft durch Digitalisierung und Technologieeinsatz
- Verbesserung d. Gesundheitsversorgung durch Behandlungen, Therapien, Nahrungsergänzungsmittel
- Erhöhung der Erschwinglichkeit von Gesundheitsprodukten durch angepasste Preise
- Verbesserung der Verfügbarkeit von Saatgut, Nahrungsmitteln und Nährstoffen
- Beitrag zur Ernährung einer wachsenden Bevölkerung durch innovative Pflanzen
- Sicherstellung der Menschenrechte und Sicherheit in klinischen Studien
- Übererfüllung gesetzlicher Anforderungen bei Produktsicherheitsinformationen
- Vorbildfunktion in der Branche durch hohe Kommunikationsstandards
- Beitrag zum öffentlichen Diskurs durch transparente und offene Kommunikation
- Positive Marktbeeinflussung durch ethische Standards und Geschäftspraktiken
- Einfluss auf Lieferanten zur Verbesserung von Geschäftsstandards
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Mittels einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizieren wir wesentliche Auswirkungen sowie wesentliche finanzielle Risiken und Chancen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte. Daher berichten wir sowohl übergreifend als auch themenbezogen über die Prozesse und Verfahren der Identifikation von Auswirkungen, Risiken und Chancen.
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen [IRO-1]
Im Jahr 2024 haben wir eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt, die den Vorgaben der ESRS entspricht. Diese Analyse basiert auf umfangreichen Erfahrungen und Methoden aus vorherigen Bewertungen, wie zum Beispiel aus unserer letzten Wesentlichkeitsanalyse, unserem Human Rights Risk Assessment und der Klimaszenarioanalyse. Die Durchführung der Analyse wurde in enger Abstimmung mit unserem Konzernrisikomanagement (ERM) realisiert. Im Rahmen der Analyse haben wir die Annahme getroffen, dass besonders die planetaren Grenzen und die Bedürfnisse unserer Stakeholder entscheidend für die Identifizierung der Themen sind.# Berichterstattung zur doppelten Wesentlichkeit
Wir gehen ebenso davon aus, dass regulatorische Veränderungen, ökonomische Rahmenbedingungen, technologische Fortschritte, Umweltveränderungen sowie Nachhaltigkeit in den Lieferketten die Wesentlichkeit bestimmter Aspekte auch zukünftig maßgeblich beeinflussen werden. Unser Verfahren zur Identifizierung, Bewertung, Priorisierung und Überwachung der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt umfasst mehrere Elemente. Zunächst identifizieren wir potenziell wesentliche Auswirkungen durch eine umfassende Recherche, gefolgt von einer detaillierten Bewertung durch externe und interne Experten. Anschließend wenden wir spezifische Schwellenwerte an, um die Wesentlichkeit der identifizierten Auswirkungen zu priorisieren. Unser Prozess berücksichtigt alle signifikanten Tätigkeiten und Geschäftsbeziehungen in den Divisionen Crop Science, Pharmaceuticals und Consumer Health. Besonders im Fokus stehen unsere Produktionsaktivitäten sowie die dabei verwendeten Ressourcen, die zu einem erhöhten Risiko nachteiliger Auswirkungen führen können. Das Verfahren umfasst demnach die Analyse der Auswirkungen, die sowohl aus unseren eigenen Tätigkeiten wie Forschung, Entwicklung und Produktion als auch aus unseren Geschäftsbeziehungen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette resultieren können. Zur Bestimmung der Wesentlichkeit konsultieren wir sowohl externe als auch interne Experten, um die Perspektiven der betroffenen Interessenträger zu erfassen. Diese Konsultationen werden durch unseren Nachhaltigkeitsrat validiert, welcher aus externen Nachhaltigkeitsexperten besteht. Dies soll gewährleisten, dass wir die Meinungen und Bedenken relevanter Interessengruppen angemessen berücksichtigen. Zur Priorisierung und Bestimmung der Wesentlichkeit von Auswirkungen verwenden wir eine Durchschnittsbetrachtung mit einem Schwellenwert von 2,5 auf einer Skala von 1 bis 5. In unserem Verfahren priorisieren wir Auswirkungen mit Bezug zu Menschenrechten, indem der Schweregrad Vorrang vor der Wahrscheinlichkeit hat.
Das Verfahren zur Identifizierung, Bewertung und Priorisierung der finanziellen Risiken und Möglichkeiten orientiert sich an der Methode des ERM, um eine konsistente und umfassende Risikobewertung sicherzustellen. Zunächst erfassen wir potenziell wesentliche Risiken und Chancen, die anschließend von internen und externen Experten hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit und des potenziellen finanziellen Ausmaßes bewertet werden. Danach setzen wir spezifische Schwellenwerte ein, um die Wesentlichkeit der identifizierten Risiken und Chancen festzustellen. Wir berücksichtigen die wesentlichen Auswirkungen als Input für die Identifikation finanzieller Risiken und Chancen. Diese Herangehensweise ermöglicht es uns, die potenziellen Zusammenhänge zwischen den identifizierten Auswirkungen und den damit verbundenen finanziellen Risiken und Chancen zu verstehen. Zur Priorisierung der ermittelten Chancen und Risiken verwenden wir eine Durchschnittsbetrachtung, die sowohl die Eintrittswahrscheinlichkeit als auch das finanzielle Ausmaß berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken werden im Rahmen unseres Risikomanagements gleichwertig mit anderen Risikokategorien behandelt. Die Ergebnisse unserer Wesentlichkeitsanalyse werden daher vom Vorstand abgenommen, um sicherzustellen, dass die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen bei strategischen Entscheidungen berücksichtigt werden. Die Erkenntnisse fließen in unser Konzernrisikomanagement ein, wodurch wir ein informatives Risikoprofil erstellen, das die verschiedenen Dimensionen unserer Risiken und Chancen berücksichtigt. Der Prozess zur Identifizierung, Bewertung und zum Management von Auswirkungen und Risiken wird außerdem durch Beiträge der Leitung unserer Nachhaltigkeitsabteilung ergänzt, was die Integration in das allgemeine Management unseres Unternehmens ermöglicht. Dies betrifft gleichermaßen den Prozess zur Identifizierung, Bewertung und zum Management von Chancen.
Die spezifischen Parameter und Datenquellen, die in unserem Prozess verwendet werden, umfassen interne Daten aus unseren Abteilungen sowie externe Perspektiven relevante Stakeholder, wie zum Beispiel Regulierungsbehörden, Umweltorganisationen, Lieferanten, Kapitalmarktteilnehmer, Branchenverbände, Kunden, akademische Institutionen und Gesundheitsdienstleister. Während wir das Verfahren bereits durch verschiedene validierende Aktivitäten entlang des Prozesses gestützt haben, befinden wir uns derzeit im Aufbau eines formalen internen Kontrollsystems. Im aktuellen Berichtszeitraum haben wir unsere Methodik zur Identifikation potenzieller Auswirkungen, Risiken und Chancen gemäß ESRS Vorgaben verbessert, indem wir eine Kombination aus Befragungen externer Stakeholder und interner Themenexperten vorgenommen haben.
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher klimabezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen [E1.IRO-1]
Bei der Durchführung unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir Auswirkungen, Risiken und Chancen, die in Verbindung mit dem Klimawandel stehen, analysiert. Dabei haben wir insbesondere die folgenden Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt:
- Anpassung an den Klimawandel
- Klimaschutz
- Energie
Wir berichten seit vielen Jahren zu unseren Treibhausgas-Emissionen Scope 1, 2 und 3 nach den Vorgaben des Greenhouse-Gas-Protokolll (GHG Protokoll) sowie zu den Maßnahmen, die wir im Laufe der Jahre ergriffen haben, um unsere Emissionen zu reduzieren, und haben daher unsere Erfahrungen und Kenntnisse in die doppelte Wesentlichkeitsanalyse mit einfließen lassen. Zusätzlich führen wir seit einigen Jahren eine Szenarioanalyse durch, um die akuten und chronischen physischen sowie die transitorischen Risiken (Übergangsrisiken) auf unser Geschäft abschätzen zu können. Die Analyse schließt die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette mit ein. Die Erkenntnisse aus der Szenarioanalyse gehen auch in die finanzielle Bewertung der physischen sowie der transitorischen Risiken im Rahmen unseres Enterprise Risk Managements ein (siehe Kapitel A 3.2 „Prognose-, Chancen- und Risikobericht“) und werden auch für die Bewertung der Auswirkungen von klimabezogenen Sachverhalten verwendet (siehe Anhangangabe [3], Abschnitt „Auswirkungen von klimabezogenen Sachverhalten“). Weitere Informationen zu unserer Szenarioanalyse sowie zu den identifizierten Risiken und der Methodik unserer Analyse lesen Sie im Abschnitt „Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen [IRO-1]“. Zusätzlich wurden bei der Identifikation der klimabezogenen Themen auch wissenschaftliche Erkenntnisse, besonders zum Klimawandel und den erwarteten Auswirkungen auf die Landwirtschaft (einschließlich der Wetterextreme) sowie auf die Gesundheit der Menschen, einbezogen. Bei der weiteren Identifikation der Themen sowie in der Interaktion mit den einbezogenen Stakeholdern wurden diese Erkenntnisse bestätigt.
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung [E2.IRO-1]
Der Themenkomplex Umweltverschmutzung ist umfassend in unsere doppelte Wesentlichkeitsanalyse eingeflossen. Bei der Identifikation, Bewertung und Priorisierung von Auswirkungen, Risiken und Chancen in diesem Bereich haben wir besonders die folgenden Nachhaltigkeitsaspekte analysiert:
- Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung
- Verschmutzung von lebenden Organismen und Nahrungsressourcen
- Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe gemäß ESRS
- Mikroplastik
Bei der Identifikation von Auswirkungen, Risiken und Chancen in Zusammenhang mit Umweltverschmutzung haben wir besonders Tätigkeiten an unseren Produktionsstandorten analysiert, die ein erhöhtes Risiko für nachteilige Umweltauswirkungen darstellen können. Dafür sind relevante Stakeholder-Perspektiven sowie fundierte fachliche Expertise berücksichtigt worden.
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen [E3.IRO-1]
Das Verfahren der doppelten Wesentlichkeitsanalyse analysiert ebenso die den Bereich Wasser- und Meeresressourcen. Zur Identifikation, Bewertung und Priorisierung von Auswirkungen, Risiken und Chancen in diesem Bereich haben wir insbesondere die folgenden Nachhaltigkeitsaspekte beleuchtet:
- Wasser
- Meeresressourcen
Wir haben unsere Aktivitäten systematisch untersucht, um tatsächliche und potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Wasser und marine Ressourcen zu identifizieren. Dabei haben wir umfassende Recherchen und Bewertungen durchgeführt, mit einem besonderen Fokus auf unsere Produktionsstandorte, die ein erhöhtes Risiko für nachteilige Auswirkungen auf Wasserressourcen darstellen können. Relevante Perspektiven von Stakeholdern sowie fundierte fachliche Expertise wurden in den Prozess einbezogen.
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen [E4.IRO-1]
Im Rahmen unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Biodiversität und Ökosysteme identifiziert, bewertet und priorisiert.# Wesentlichkeitsanalyse: Biodiversität
Sowohl bei der Erstellung der Liste aller potenziell wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Biodiversität als auch in der Interaktion mit den einbezogenen Stakeholdern im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden die folgenden Nachhaltigkeitsaspekte miteinbezogen:
- Direkte Ursachen des Biodiversitätsverlusts
- Auswirkungen auf den Zustand von Arten
- Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand von Ökosystemen
- Auswirkungen und Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen
Darüber hinaus sind die Erkenntnisse aus den Berichten des Weltbiodiversitätsrats (Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services, IPBES), besonders zu den direkten Treibern des terrestrischen Biodiversitätsverlusts s. u. eingeflossen.
Wir haben während der Durchführung unserer Wesentlichkeitsanalyse keine potenziell betroffenen Gemeinschaften zu Nachhaltigkeitsbewertungen gemeinsam genutzter biologischer Ressourcen und Ökosysteme entlang unserer Wertschöpfungskette konsultiert, da wir den potenziellen Einfluss unserer Standorte auf Schutzgebiete im Normalbetrieb mitigieren und in Bezug auf Bodendegradation und Rückgang der Biodiversität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ein umfassendes Paket aus Konzepten, Maßnahmen und Zielen umsetzen, um unseren Beitrag zu mildern.
Laut IPBES ist veränderte Landnutzung (land-use change) einschließlich der Fragmentierung und der Degradierung von Habitaten sowie der Intensivierung der Landnutzung der größte direkte Treiber für den Rückgang der terrestrischen Biodiversität. Die Landwirtschaft, ist einer der Hauptverursacher der veränderten Landnutzung. Zu den Treibern des Biodiversitätsverlusts durch veränderte Landnutzung zählen die Ausweitung der Agrar- bzw. Weideflächen auf natürliche Habitate, die Vereinheitlichung der Landschaft (größere Feldflächen, weniger Strukturelemente, engere Fruchtfolgen) und die Intensivierung der Landnutzung (z. B. durch eine erhöhte Mähfrequenz und erhöhten Stickstoffeintrag in der Grünlandwirtschaft). Diese Auswirkungen auf die Ökosysteme können regional sehr unterschiedlich sein.
Die Landwirtschaft im Allgemeinen ist mehr als jede andere Industrie abhängig von natürlichen Kreisläufen (u. a. Wasser und Nährstoffe), vom Klima sowie von den angebauten Pflanzen, von verschiedenen Ökosystemdienstleistungen wie z. B. Bestäubung und natürlicher Schädlingskontrolle. Daher kommen in Wertschöpfungsketten wie der von Bayer sowohl Übergangsrisiken (u. a. in Bezug auf Politik oder Reputation) als auch physische Risiken (u. a. durch Bodendegradation) mit Bezug zur Biodiversität für die Landwirtschaft im Allgemeinen vor, wenngleich diese regional und auch in Bezug auf unsere Wertschöpfungskette sehr unterschiedlich ausgeprägt sein können. Dies gilt auch für systemische Risken der Landwirtschaft.
Zusätzlich zum Verfahren der doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir unsere Standorte in Hinblick auf potenzielle Auswirkungen auf biodiversitätssensible Gebiete und bedrohte Arten wie folgt analysiert und bewertet. Wir haben uns dabei auf die Standorte konzentriert, deren Geschäftsaktivitäten potenziell für die Natur relevant sein könnten, wie Produktion und Formulierung von Wirkstoffen für Arzneimittel und Pflanzenschutzprodukte, pflanzlichen Heilmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und Saatgut sowie Aktivitäten auf Agrarflächen und in Züchtungsstationen und Abbau von Phosphatgestein. Unter Verwendung der „World Database of Key Biodiversity Areas“ (KBA), der „World Database on Protected Areas“ (PA) und der „IUCN Red List of Threatened Species“ haben wir die räumliche Nähe relevanter Schutzgebiete und bedrohter Tierarten zu unseren 485 Produktionsstätten, landwirtschaftlichen Feldstationen, Züchtungsstandorten und Minen untersucht. Mit einem Wirkungsradius der zehnfachen Größe des jeweiligen Standorts haben wir 46 Standorte in der Nähe von Schutzgebieten (PA oder KBA) gefunden, darunter 19 Produktionsstandorte, sechs Anlagen zur Saatgutproduktion, 18 Feld- und Züchtungsstationen und drei Phosphatminen (zwei ehemalige und eine zukünftige). Acht dieser 46 Standorte sowie neun weitere Bayer-Standorte befinden sich in der Nähe von Gebieten, in denen laut der Roten Liste der IUCN mehr als zehn verschiedene Arten stark gefährdet (endangered, EN) oder vom Aussterben bedroht (critically endangered, CR) sind.
Im Normalbetrieb streben wir eine Minimierung unserer potenziellen Auswirkungen auf die Umwelt an. Deshalb betrachten wir unsere Standorte als nicht wesentlich in Hinblick auf direkte Auswirkungen auf nahe gelegene Schutzgebiete. Aufgrund der Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben sowie der im Weiteren beschriebenen gezielten standortspezifischen Maßnahmen, sind wir zu dem Schluss gekommen, dass darüber hinaus keine weiteren Abhilfemaßnahmen in Hinblick auf potenzielle Auswirkungen auf die biologische Vielfalt ergriffen werden müssen.
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Kreislaufwirtschaft [E5.IRO-1]
Der Themenbereich Kreislaufwirtschaft ist integraler Bestandteil unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Bei der Identifikation, Bewertung und Priorisierung von Auswirkungen, Risiken und Chancen in diesem Kontext haben wir Methoden wie umfassende Recherchen und Expertenbewertungen eingesetzt, Annahmen über die Recycelbarkeit unserer Produkte getroffen – wobei wir berücksichtigt haben, dass nicht alle Produkte, wie beispielsweise Arzneimittel, für eine Mehrfachnutzung geeignet sind – und Instrumente zur Priorisierung der Wesentlichkeit verwendet, um die Auswirkungen auf Menschen und Umwelt systematisch zu erfassen. Dabei haben wir insbesondere die folgenden Nachhaltigkeitsaspekte untersucht:
- Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung
- Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen
- Abfälle
Wir haben unsere Tätigkeiten, Ressourcen und Geschäftsbeziehungen gründlich analysiert, um sowohl tatsächliche als auch potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft zu identifizieren. Hierbei kamen umfassende Recherchen und Bewertungen zum Einsatz, wobei ein besonderer Fokus auf unsere Produktionsstandorte gelegt wurde, die ein erhöhtes Risiko für ineffiziente Ressourcennutzung oder Abfallgenerierung darstellen können. Die Perspektiven relevanter Stakeholder sowie fundierte fachliche Expertise wurden in diesen Prozess einbezogen. Im Rahmen der Doppelte Wesentlichkeitsanalyse wurden keine direkten Konsultationen mit Stakeholdern durchgeführt; stattdessen basierten unsere Erkenntnisse auf bestehenden Daten und Erfahrungen, die im kontinuierlichen Dialog mit unseren Stakeholdern gewonnen wurden.
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Unternehmensführung [G1.IRO-1]
Der Themenbereich Unternehmensführung ist ein zentraler Bestandteil unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Bei der Identifikation, Bewertung und Priorisierung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen haben wir umfassende Recherchen, Expertenbewertungen und Instrumente zur Wesentlichkeitspriorisierung eingesetzt. Dabei haben wir insbesondere die folgenden Nachhaltigkeitsaspekte untersucht:
- Unternehmenskultur
- Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower)
- Tierschutz
- Politisches Engagement und Lobbytätigkeiten
- Management der Beziehungen zu Lieferanten, einschließlich Zahlungspraktiken
- Korruption und Bestechung
Besonders berücksichtigt haben wir unsere Unternehmenswerte, unseren Standort in Deutschland sowie international, die Größe und Marktposition unseres Unternehmens und die spezifischen Anforderungen und Herausforderungen, die sich aus diesen Faktoren ergeben.
In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten [IRO-2]
Eine Übersicht der in diesem Bericht abgedeckten Angabepflichten nach ESRS finden Sie im Kapitel A 4.5 „ESRS Index“. Eine Übersicht der Datenpunkte, die sich aus weiteren EU-Rechtsvorschriften ergeben und bei der Erstellung unserer Nachhaltigkeitserklärung berücksichtigt wurden, finden Sie im Kapitel A 4.6 „Datenpunkte aus weiteren EU-Rechtsvorschriften“.
Die Bewertung hinsichtlich der wesentlichen Informationen erfolgt gemäß den Vorgaben in ESRS 1, Absatz 3.2 im Rahmen unserer doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Datenpunkte sind daher wesentlich, wenn sie in Bezug auf für uns wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen stehen und die Nutzer unserer Nachhaltigkeitserklärung bei der Entscheidungsfindung unterstützen. Für weitere Informationen über unsere doppelte Wesentlichkeitsanalyse, lesen Sie im Abschnitt „Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen [IRO-1]“.
Unsere übergreifenden Konzepte für den Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten [MDR-P]
Wir erkennen die Bedeutung eines effektiven Managements der nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen an. Aus diesem Grund adressieren einige unserer Konzepte und Richtlinien unsere Auswirkungen, Risiken und Chancenaus einer ganzheitlichen Perspektive. Im Folgenden erläutern wir diese übergreifenden Instrumente, die unsere Auswirkungen, Risiken und Chancen in Umwelt-, Sozial- als auch Governance-Aspekten übergreifend thematisieren. In den jeweiligen Themenkapiteln werden diese durch gezielte Ansätze ergänzt, die sich spezifisch mit einzelnen Auswirkungen, Risiken und Chancen auseinandersetzen.
Mit unserem Code of Conduct ethische Standards und Compliance in unseren eigenen Geschäftsaktivitäten sicherstellen
Unser Code of Conduct legt die ethischen Prinzipien und Standards fest, an die sich alle Beschäftigten halten müssen.# Verhaltenskodex und Leitlinien
Dazu gehört die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen, integre Geschäftspraktiken, die Achtung der Menschenrechte, Verantwortung für die Umwelt und ein Engagement für den fairen und respektvollen Umgang mit Stakeholdern. Damit möchten wir negative Auswirkungen, wie z. B. Menschenrechtsverletzungen in unserer eigenen Geschäftstätigkeit vermeiden, aber auch positive Auswirkungen durch verbessertes Stakeholder-Engagement und eine nachhaltige Unternehmenskultur fördern. Der Code of Conduct gilt für alle Beschäftigten in allen Divisionen und Regionen, einschließlich Führungskräfte. Die oberste für die Umsetzung des Code of Conduct verantwortliche Ebene ist der Vorstand. Unser Code of Conduct beachtet und integriert verschiedene externe Standards und Initiativen, darunter den United Nations Global Compact (UNGC), die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Standards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Mit dem Code of Conduct berücksichtigen wir die Interessen wichtiger Stakeholder durch den Austausch mit Beschäftigten, Kunden, Lieferanten, Investoren, Zulassungsbehörden und den Gemeinden, in denen wir aktiv sind. Unser Code of Conduct ist Gegenstand eines webbasierten Trainings sowie von Compliance Audits. Verstöße gegen ihn können mithilfe unseres Speak-up Kanals gemeldet werden. Dies ermöglicht eine Überwachung der Einhaltung des Code of Conduct. Er ist über unsere internen Kommunikationskanäle und über unsere Unternehmenswebsite öffentlich verfügbar.
Durch unser Engagement für die Menschenrechte Standards entlang unserer globalen Wertschöpfungskette aufrechterhalten
Unsere Position für Menschenrechte legt dar, welche Verpflichtungen wir zur Achtung der Menschenrechte eingehen und definiert die Verantwortlichkeiten und Erwartungen bezüglich der Menschenrechte entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Sie dient als Leitfaden für Mitarbeitende, um die Achtung der Menschenrechte in der Unternehmenskultur zu fördern und potenziellen negativen Auswirkungen in unserer Wertschöpfungskette, wie zum Beispiel Kinder- und Zwangsarbeit zu vermeiden. Dazu gehört es, die Menschenrechte entlang der gesamten, globalen Wertschöpfungskette zu respektieren. Das bezieht sich auf alle unsere Beschäftigten sowie ihre Interaktionen mit unseren Geschäftspartnern, (direkten und indirekten) Lieferanten, Subunternehmen, Kunden, Verbrauchern, Vertretern lokaler Gemeinschaften und Regierungsmitgliedern. Das gilt auch für Drittparteien, die in unserem Auftrag Tätigkeiten in Anlagen ausführen, die sich in unserem Besitz oder dem unserer Tochterunternehmen befinden. Die Position basiert auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP), die die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten von Staaten und Unternehmen mit Blick auf Menschenrechte anerkennen, sowie auf den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Unsere Menschenrechtsposition schließt international anerkannte Menschenrechte gemäß der Internationalen Menschenrechtscharta und der Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO) ein.
Die Internationale Menschenrechtscharta setzt sich aus folgenden Instrumenten zusammen:
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UDHR)
- Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR)
- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR)
Unsere Menschenrechtsposition wurde vom Vorstand verabschiedet. Die Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben unserer Menschenrechtsposition erfolgt beispielsweise durch Audits an unseren Standorten sowie bei unseren Lieferanten. Sie ist auf unserer Website öffentlich verfügbar.
Mit unserem Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten Verantwortungsbewusstsein und Nachhaltigkeit entlang unserer Wertschöpfungskette sicherstellen
Unser Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten legt die wichtigsten sozialen, ökologischen und ethischen Standards fest. Mit der Kommunikation des Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten und den darin beschriebenen Erwartungen an unsere Lieferanten möchten wir potenziellen negativen Auswirkungen, die in unserer Lieferkette entstehen können, entgegenwirken. So möchten wir z. B. die Berücksichtigung von Menschenrechten innerhalb unserer Lieferkette oder den rücksichtsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen fördern. Der Kodex gilt weltweit für die Lieferanten aller unserer drei Divisionen. Mit dem Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten berücksichtigen wir die Perspektiven und Interessen wichtiger Stakeholder, wie zum Beispiel von Zulassungsbehörden, Nichtregierungsorganisationen, der wissenschaftlichen Community sowie des öffentlichen und privaten Sektors, indem wir verantwortungsbewusste und nachhaltige Praktiken entlang der Wertschöpfungskette fördern. Der Überwachungsprozess des Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten umfasst regelmäßige Bewertungen sowie Audits ausgewählter Lieferanten, um sicherzustellen, dass diese die festgelegten Standards in Bezug auf ethische Geschäftspraktiken, Umweltverträglichkeit und soziale Verantwortung eingehalten werden. Der Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten basiert auf unserer Position zu Menschenrechten, den zehn Prinzipien des UN Global Compact (UNGC) zu Menschenrechten, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung, den Kernarbeitsnormen der ILO sowie auf den UNGP und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Die Umsetzung dieses Rahmens wird von der Enabling Function Procurement gesteuert. Bayer stellt seinen Lieferanten den Verhaltenskodex mit dem Ziel zur Verfügung, das gemeinsame Verständnis dafür, wie Prinzipien im geschäftlichen Alltag umgesetzt werden sollen, zu stärken. Der Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten ist auf unserer Website öffentlich verfügbar und in neuen/erneuerten Lieferantenverträgen enthalten.
Compliance und nachhaltige Praktiken durch unsere Richtlinie „Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagement (HSE) und HSE-Kernanforderungen“
Die Richtlinie „Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagement (HSE) und HSE-Kernanforderungen“ legt essenzielle Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltstandards und -praktiken fest, die im Rahmen unserer Geschäftstätigkeiten eingehalten werden müssen. Die Richtlinie verfolgt das Ziel, Leitlinien zur Vermeidung von Umweltverschmutzung, zum Abfallmanagement, zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Notfallvorsorge und Umweltschutz zu kommunizieren. So wollen wir potenziellen negativen Auswirkungen, wie zum Beispiel durch Arbeitsunfälle oder Gefährdungspotenzialen im Arbeitsumfeld entgegen wirken. Ebenso möchten wir so erreichen, dass unserer Organisation die relevanten gesetzlichen Vorschriften im Umweltmanagement bekannt sind. Die Richtlinie gilt weltweit für alle Werke und Anlagen, Aktivitäten und Beschäftigte und umfasst alle Aspekte der Gesundheit, Sicherheit und des Umweltschutzes. Die kontinuierliche Überprüfung und Anpassung der Konzernregelungen durch die Enabling Function Public Affairs, Sustainability & Safety sowie verpflichtende, regelmäßige interne Audits und externe Zertifizierungen sorgen dafür, dass die Managementsysteme an unseren Standorten den jeweiligen Anforderungen entsprechen. Für die Umsetzung der Richtlinie ist der Vorstand verantwortlich und wird durch die Enabling Function Public Affairs, Sustainability & Safety unterstützt. Die Richtlinie berücksichtigt und integriert verschiedene externe Standards und Initiativen, einschließlich ISO 14001 (Umweltmanagementsysteme), ISO 45001 (Arbeitsschutzmanagementsysteme) sowie die Leitlinien der ILO und der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Damit berücksichtigen wir die Interessen wichtiger Stakeholder durch den Austausch mit Beschäftigten, Zulassungsbehörden, Nichtregierungsorganisationen, der wissenschaftlichen Community und lokalen Gemeinschaften. So soll möglichst sichergestellt werden, dass vielfältige Perspektiven widergespiegelt und die Anliegen aller relevanten Gruppen berücksichtigt werden. Unsere Richtlinie „Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagement (HSE) und HSE-Kernanforderungen“ wird allen Beschäftigten und relevanten Stakeholdern über unsere internen Kommunikationskanäle und Schulungsprogramme vermittelt. Sie wird auch im Rahmen regelmäßiger HSE-Trainings kommuniziert, um sicherzustellen, dass sie verstanden und eingehalten wird.
Verankerung der Umweltverantwortung mit unserer Management-Regelung zur Nachhaltigkeit
Unsere Management-Regelung zur Nachhaltigkeit beschreibt die integrale Rolle der Nachhaltigkeit innerhalb der Organisation. Sie verfolgt das Ziel, klare Standards, sowie Rollen und Verantwortlichkeiten für das Nachhaltigkeitsmanagement im gesamten Unternehmen festzulegen. Durch die Integration von Nachhaltigkeitsstandards und -zielen in die Unternehmensstrategie möchten wir positive Auswirkungen, die aus nachhaltigem Handeln resultieren wie beispielsweise die Bewältigung von Herausforderungen in Gesundheit und Ernährung oder das Schaffen neuer Geschäftsmöglichkeiten, fördern. Die Regelung steht im Einklang mit mehreren wichtigen Standards und Initiativen, darunter das Pariser Klimaabkommen sowie den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs). Die Regelung gilt für alle Beschäftigten unserer eigenen Geschäftstätigkeiten und ist für alle Regionen relevant, in denen wir tätig sind. Die Implementierung der Nachhaltigkeitsregelung erfolgt ohne einen standardisierten Überwachungsprozess, sondern durch die Kommunikation des Verfahrens an alle Beschäftigten, die lokale Verfügbarkeit sowie erforderliche Übersetzungen. Der Bayer-Vorstand und der Chief Sustainability Officer bilden die erste und höchste Verantwortungsebene unseres Nachhaltigkeitsmanagements. Die Regelung wird intern allen Beschäftigten zur Verfügung gestellt.# 4.2 Umweltinformationen
Wir berichten über die für uns relevanten Umweltkomplexe, um unsere Verpflichtung zu nachhaltigem Handeln und transparenter Unternehmensführung darzustellen. Durch die Offenlegung relevanter Informationen zu unseren umweltbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie deren Management wollen wir unseren Stakeholdern einen Überblick über unser Handeln, die Fortschritte und die Herausforderungen in unserem Umweltmanagement geben.
4.2.1 EU-Taxonomie
Unsere Nachhaltigkeitsziele (Kapitel 4.1) tragen maßgeblich zu unserer Mission „Health for all, Hunger for none“ bei. Darüber hinaus berichten wir weitere nichtfinanzielle Aspekte. Für das Berichtsjahr sind sowohl der Anteil der taxonomiefähigen als auch taxonomiekonformen Umsätze, Investitionsausgaben (CapEx) sowie Betriebsausgaben (OpEx) im Kontext der Umweltziele der EU-Taxonomie darzustellen. Diese Umweltziele umfassen den Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel, die nachhaltige Nutzung und den Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, die Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung sowie den Schutz und die Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen.
Die Überprüfung der Unternehmensaktivitäten auf Taxonomiefähigkeit erfolgt anhand der in den Anhängen 1 und 2 zum delegierten Rechtsakt vom 4. Juni 2021 sowie den Anhängen 1 bis 4 zum delegierten Rechtsakt vom 27. Juni 2023 beschriebenen Wirtschaftstätigkeiten. Doppelzählungen werden vermieden, indem Ergebnisse bspw. auf Produktstammdatenebene dokumentiert werden. Die Taxonomie-Konformität wird anhand der technischen Bewertungskriterien je Wirtschaftstätigkeit überprüft, die ebenfalls in den zuvor genannten Anhängen definiert sind.
Aufgrund der bislang noch ausstehenden Definitionen und unklaren Formulierungen erfordert die Anwendung der EU-Taxonomie unsere eigene Interpretation und Auslegung. Dabei wurden die von der EU-Kommission bis zum 31. Dezember 2024 veröffentlichten FAQ-Dokumente entsprechend berücksichtigt.
Berichterstattung zu Umsätzen
Die Definition der Umsätze gemäß EU-Taxonomie entspricht den im Konzernabschluss ausgewiesenen Umsätzen (siehe hierzu Anhangangabe [6]). Die Bestimmung der taxonomiefähigen Umsätze erfolgt auf Produktebene. Umsätze aus Arzneimitteln, bei denen lediglich ein Weiterverkauf, ein reines Umverpacken oder Mischen erfolgt, sind nach unserer Auslegung nicht taxonomiefähig. Der Wirtschaftstätigkeit „Herstellung von Arzneimitteln“, die einen Beitrag zum Umweltziel „Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“ leisten kann, sind taxonomiefähige Umsätze der Divisionen Pharmaceuticals und Consumer Health zugeordnet.
Im Geschäftsjahr belaufen sich die taxonomiefähigen Umsätze auf 18.047 Mio. € (Vorjahr: 18.299 Mio. €). Die übrigen Umsätze betragen 28.559 Mio. € (Vorjahr: 29.338 Mio. €). Der Anteil taxonomiefähiger Umsätze beträgt somit 38,7 % (Vorjahr: 38,4 %). Wir konnten keine taxonomiekonformen Umsätze identifizieren.
Die nachfolgende Tabelle stellt die insgesamt identifizierten taxonomiefähigen sowie taxonomiekonformen Umsätze dar:
A 4.2.1/1 Taxonomie-Berichterstattung Umsätze Geschäftsjahr 2024
| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag¹ | Wirtschaftstätigkeiten | Code | Umsatz 2024 | Umsatzanteil 2024 (%) | Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser | Umweltverschmutzung | Kreislaufwirtschaft | Biologische Vielfalt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. € | % | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | |||
| A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||||||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| Davon Übergangstätigkeiten | 0 | 0 | ||||||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | Herstellung von Arzneimitteln | PPC 1.2 | 18.047 | 38,7 | N/EL | N/EL | N/EL | EL | N/EL | N/EL |
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 18.047 | 38,7 | 0 | 0 | 0 | 38,7 | 0 | 0 | ||
| A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 18.047 | 38,7 | 0 | 0 | 0 | 38,7 | 0 | 0 | ||
| B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | 28.559 | 61,3 | |||||||
| Gesamt | 46.606 | 100 |
¹ J – Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit; N – Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit; EL – ‚eligible‘, für das jeweilige Umweltziel taxonomiefähige Tätigkeit; N/EL – ‚not eligible‘, für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit
A 4.2.1/2 Taxonomie-Berichterstattung Umsätze DNSH-Kriterien („Keine erhebliche Beeinträchtigung“) – Geschäftsjahr 2023
| Wirtschaftstätigkeiten | Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser | Umweltverschmutzung | Kreislaufwirtschaft | Biologische Vielfalt | Mindestschutz | Anteil taxonomiekonformer (A.1) oder taxonomiefähiger (A.2) Umsatz 2023 | Kategorie ermöglichende Tätigkeit | Kategorie Übergangstätigkeit |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | % | E | T | |
| A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||||||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||||||
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0 | |||||||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | 0 | |||||||||
| Davon Übergangstätigkeiten | 0 | |||||||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||||||||
| Herstellung von Arzneimitteln | – | – | – | – | – | – | – | 38,4 | ||
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 38,4 | |||||||||
| A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | ||||||||||
| B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||||||||
| Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten |
A 4.2.1/3 Umsatzanteil je Umweltziel
| Umsatzanteil/ Gesamtumsatz in % | Taxonomiekonform je Ziel | Taxonomiefähig je Ziel | |
|---|---|---|---|
| Klimaschutz (CCM) | 0 | 0 | |
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | 0 | 0 | |
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | 0 | 0 | |
| Kreislaufwirtschaft (CE) | 0 | 0 | |
| Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (PPC) | 0 | 38,7 | |
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | 0 | 0 |
Berichterstattung zu Investitionen
Die Ermittlung der Investitionskennzahl erfolgt gemäß den Vorgaben der EU-Taxonomie. Der Nenner der Investitionsausgaben für das Berichtsjahr umfasst Investitionen und Akquisitionen im Bereich des Sachanlagevermögens sowie immaterieller Vermögenswerte. Erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte finden dabei gemäß EU-Taxonomie keine Berücksichtigung. Detaillierte Informationen hierzu sind in den Anhangangaben [14] und [15] zu finden.
Die taxonomiefähigen Investitionen ergeben sich durch Verknüpfung der getätigten Investitionen mit den taxonomiefähigen Produkten (Kategorie a). Investitionsausgaben, die nicht eindeutig zugeordnet werden können, werden anteilig über Verteilungsschlüssel berücksichtigt. Darüber hinaus sind Investitionsausgaben für den Erwerb von Produkten aus taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten oder für Maßnahmen zur Reduktion des Treibhausgasausstoßes (Kategorie c) in der Kennzahl enthalten. Es besteht bisher noch kein Prozess zum gesicherten Nachweis des Erwerbs von taxonomiekonformen Produkten in der Kategorie c.
Die Vorgehensweise für die verbleibenden Investitionen im Zusammenhang mit dem Umweltziel Klimaschutz wird nachfolgend beschrieben. Den substanziellen Beitrag zum Klimaschutz prüfen wir je Wirtschaftsaktivität auf Basis des einzelnen Vermögenswerts. Um eine erhebliche Beeinträchtigung der anderen Umweltziele ausschließen zu können, werden die jeweiligen Kriterien auf unterschiedlichen Ebenen untersucht. Die Kriterien zur Anpassung an den Klimawandel können auf Standortebene bewertet werden, während die teils sehr granularen Anforderungen für die anderen Umweltziele am individuellen Vermögenswert geprüft werden. Die Prüfung der Einhaltung des Mindestschutzes erfolgt auf Konzernebene. Hierbei fließen bestehende Unternehmensrichtlinien sowie Risikomanagementprozesse, die unter anderem Menschenrechte, Compliance und Antikorruption betreffen, in die Bewertung ein.
Im Geschäftsjahr haben wir taxonomiefähige Investitionen (CapEx) in Höhe von 549 Mio. € (Vorjahr: 543 Mio. €) getätigt. Die nicht taxonomiefähigen Investitionen belaufen sich auf 2.722 Mio. € (Vorjahr: 2.798 Mio. €). Der Anteil taxonomiefähiger Investitionen beträgt somit 16,7 % (Vorjahr: 16,3 %). Weiterhin konnten wir keine taxonomiekonformen Investitionen identifizieren (Vorjahr: 0 Mio. €).
Die insgesamt identifizierten taxonomiefähigen sowie taxonomiekonformen Investitionsausgaben stellt die folgende Tabelle dar:
A 4.2.1/4 Taxonomie-Berichterstattung Investitionen Geschäftsjahr 2024
| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag¹ | Wirtschaftstätigkeiten | Code | CapEx 2024 | CapEx-Anteil 2024 (%) | Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser | Umweltverschmutzung | Kreislaufwirtschaft | Biologische Vielfalt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. € | % | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | |||
| A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||||||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| Davon Übergangstätigkeiten | 0 | 0 | ||||||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | ||||
| Erzeugung von Wärme/ Kälte aus Bioenergie | CCM 4.24 | 12 | 0,4 | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
| Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wassergewinnung, -behandlung und -versorgung | CCM 5.1 | 1 | 0 | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
| Erneuerung von Abwassersammel- und -behandlungssystemen | CCM 5.4 | 0 | 0 | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | CCM 6.5 | 27 | 0,8 | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
| Neubau | CCM 7.1 | 76 | 2,3 | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
| Renovierung bestehender Gebäude | CCM 7.2 | 22 | 0,7 | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
| Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | CCM 7.3 | 3 | 0,1 | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
| Installation, Wartung und |
CapEx-Anteil je Umweltziel
| CapEx-Anteil/ Gesamt-CapEx in % | Taxonomiekonform je Ziel | Taxonomiefähig je Ziel | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 0 | 4,3 | 0 | 0 | 0 | 0 | 12,4 | 0 |
Taxonomie-Berichterstattung CapEx
CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2)
| Kategorie | CCM | CCA | WTR | PPC | CE | BIO | MSD | Anteil taxonomiekonformer (A.1) oder taxonomie-fähiger (A.2) CapEx |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||||
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||
| Davon Übergangs- tätigkeiten | ||||||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||||||
| Erzeugung von Wärme/ Kälte aus Bioenergie | – | – | – | – | – | – | – | 0 |
| Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wassergewinnung, -behandlung und -versorgung | – | – | – | – | – | – | – | 0 |
| Erneuerung von Abwassersammel- und -behandlungssystemen | – | – | – | – | – | – | – | 0,1 |
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | – | – | – | – | – | – | – | 1,0 |
| Neubau | – | – | – | – | – | – | – | 0 |
| Renovierung bestehender Gebäude | – | – | – | – | – | – | – | 0,6 |
| Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | – | – | – | – | – | – | – | 0 |
| Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | – | – | – | – | – | – | – | 0 |
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | – | – | – | – | – | – | – | 0,5 |
| Herstellung von Arzneimitteln | – | – | – | – | – | – | – | 14,1 |
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 549 | 16,7 | 4,3 | 0 | 0 | 12,4 | 0 | |
| A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 549 | 16,7 | 4,3 | 0 | 0 | 12,4 | 0 | |
| B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||||||
| CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | 2.722 | 83,3 | ||||||
| Gesamt | 3.271 | 100 |
Taxonomie-Berichterstattung CapEx
DNSH-Kriterien („Keine erhebliche Beeinträchtigung")
| Wirtschaftstätigkeiten | Klima- schutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser | Umwelt- ver- schmut- zung | Kreislauf- wirt- schaft | Biologische Vielfalt | Min- dest- schutz | Anteil taxono- miekon- former (A.1) oder taxono- miefähi- ger (A.2) | Kategorie ermöglichende Tätigkeit | Kategorie Übergangs- tätigkeit | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | % | E | T |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||||||||||||||||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||||||||||||||||
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0 | |||||||||||||||||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||||||||||||
| Davon Übergangs- tätigkeiten | ||||||||||||||||||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||||||||||||||||||
| Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | CCM 7.6 | 1 | 0 | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | ||||||||||
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | CCM 7.7 | 0 | 0 | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | ||||||||||
| Herstellung von Arzneimitteln | PPC 1.2 | 407 | 12,4 | N/EL | N/EL | N/EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | ||||||||||
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 549 | 16,7 | 4,3 | 0 | 0 | 12,4 | 0 | |||||||||||||
| A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 549 | 16,7 | 4,3 | 0 | 0 | 12,4 | 0 | |||||||||||||
| B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||||||||||||||||||
| CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | 2.722 | 83,3 | ||||||||||||||||||
| Gesamt | 3.271 | 100 |
1J – Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit; N – Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit; EL – ‚eligible‘, für das jeweilige Umweltziel taxonomiefähige Tätigkeit; N/EL – ‚not eligible‘, für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit
Taxonomie-Berichterstattung Betriebsausgaben
CapEx-Anteil je Umweltziel
| CapEx-Anteil/ Gesamt-CapEx in % | Taxonomiekonform je Ziel | Taxonomiefähig je Ziel | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2,5 | 0 |
Taxonomie-Berichterstattung Betriebsausgaben
Geschäftsjahr 2024
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag¹
| Wirtschaftstätigkeiten | Code | OpEx Mio. € | OpEx-Anteil 2024 % | Klima- schutz J; N; N/EL | Anpassung an den Klimawandel J; N; N/EL | Wasser J; N; N/EL | Umwelt- ver- schmut- zung J; N; N/EL | Kreislauf- wirtschaft J; N; N/EL | Biologische Vielfalt J; N; N/EL | Anteil taxono- miekon- former (A.1) oder taxono- miefähi- ger (A.2) | OpEx 2023 % | Kategorie ermöglichende Tätigkeit | Kategorie Übergangs- tätigkeit |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||||||||||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||||||||||||
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||||||||||
| Davon Übergangs- tätigkeiten | |||||||||||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||||||||||||
| Herstellung von Arzneimitteln | PPC 1.2 | 176 | 2,5 | N/EL | N/EL | N/EL | EL | N/EL | N/EL | 0 | 2,2 | ||
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 176 | 2,5 | 0 | 0 | 0 | 2,5 | 0 | 0 | |||||
| A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 176 | 2,5 | 0 | 0 | 0 | 2,5 | 0 | 0 | |||||
| B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | |||||||||||||
| OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | 7.000 | 97,5 | |||||||||||
| Gesamt | 7.176 | 100 |
1J – Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit; N – Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit; EL – ‚eligible‘, für das jeweilige Umweltziel taxonomiefähige Tätigkeit; N/EL – ‚not eligible‘, für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit
Taxonomie-Berichterstattung Betriebsausgaben
DNSH-Kriterien („Keine erhebliche Beeinträchtigung")
| Wirtschaftstätigkeiten | Klima- schutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser | Umwelt- ver- schmut- zung | Kreis- lauf- wirt- schaft | Biologische Vielfalt | Min- dest- schutz | Anteil taxono- miekon- former (A.1) oder taxono- miefähi- ger (A.2) | OpEx 2023 % | E | T |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||||||||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||||||||||
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0 | ||||||||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||||||||
| Davon Übergangs- tätigkeiten | |||||||||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||||||||||
| Herstellung von Arzneimitteln | 2,2 | ||||||||||
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | |||||||||||
| A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | |||||||||||
| B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | |||||||||||
| OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | |||||||||||
| Gesamt |
OpEx-Anteil je Umweltziel
| OpEx-Anteil/Gesamt-OpEx in % | Taxonomiekonform je Ziel | Taxonomiefähig je Ziel | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2,5 | 0 |
4.2.2 Klimawandel
Als ein wissenschaftsbasiertes Unternehmen erkennen wir den globalen menschengemachten Klimawandel an. Unsere Geschäftsfelder Gesundheit und Landwirtschaft sind einerseits vom Klimawandel betroffen, können andererseits aber auch Teil der Lösung im Kampf gegen die Auswirkungen des Klimawandels sein.
Strategie
Die aktualisierte Klimaschutzstrategie von Bayer steht in direktem Zusammenhang mit unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse und fußt auf unserer Szenarioanalyse. Im Kern der Klimaschutzstrategie steht der „Transitions- und Transformationsplan“, der erstmalig im Jahr 2024 veröffentlicht wurde und eine Aktualisierung unseres Klimaprogramms aus dem Jahr 2020 darstellt.
Übergangsplan für den Klimaschutz: Unser „Transitions- und Transformationsplan“ [E1-1]
Unsere Klimastrategie besteht aus den zwei Themenkomplexen Reduktion der Treibhausgas-Emissionen (Mitigation des Klimawandels) und Anpassung an den Klimawandel. Der Themenkomplex Anpassung schließt dabei das Thema Zugang ein. Beide Themenkomplexe finden Eingang in unsere Strategien zur Transition und zur Transformation:
- Transition: Zur Mitigation des Klimawandels verfolgen wir das Ziel, bis 2050 Netto-Null-Treibhausgas-Emissionen (Netto-Null-Ziel) einschließlich der gesamten Wertschöpfungskette zu erreichen¹⁸. Dies bedeutet eine Reduzierung der absoluten Treibhausgas-Emissionen von Scope 1, 2 und 3¹⁹ um 90 % im Vergleich zum Basisjahr 2019²⁰. Die verbleibenden Treibhausgas-Emissionen (10 %) sollen durch dauerhafte Emissionsgutschriften ausgeglichen werden²¹. In unserem „Transitions- und Transformationsplan“ beschreiben wir Reduktionshebel, den Umgang mit Klimaschutzzertifikaten, die Zusammenarbeit mit Interessengruppen sowie die Resilienz unserer Wertschöpfungskette.
- Transformation: Die Transformation umfasst die Marktpotenziale, die wir in den Bereichen Gesundheit und Landwirtschaft durch die Anpassung an den Klimawandel sowie durch den Zugang zu unseren Produkten und Dienstleistungen und eine sozial gerechte Transition sehen. Gleichzeitig wollen wir mit innovativen Lösungen dazu beitragen, langfristig die Treibhausgas-Emissionen aus der Landwirtschaft zu reduzieren.
Mit unserem „Transitions- und Transformationsplan“ unterstützen wir das Pariser Klimaschutzabkommen und das Ziel, die globale Erderwärmung auf 1,5 °C im Vergleich zum vorindustriellen Stand zu begrenzen.
Unsere Klimastrategie ist in unserer Geschäftsstrategie verankert. Die Verantwortung für das Thema Klimaschutz liegt beim Vorstandsvorsitzenden in seiner Funktion als Chief Sustainability Officer. Bezüglich der Transformation unserer Geschäftsfelder und der Wertschöpfung aus den sich ändernden Bedingungen liegt die Verantwortung bei den Vorständen der einzelnen Divisionen. Die Erreichung unserer Konzernziele zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen ist Teil der langfristigen Vergütung des Vorstands und der Führungskräfte von Bayer. Das vergütungsrelevante Ziel basiert auf dem notwendigen Beitrag von Bayer zu einem von der Science-Based-Targets-initiative(SBTi) validierten 1,5-°C-Szenario. Festlegung und Umsetzung unserer Strategie sowie damit verbundene Aktivitäten werden zudem vom ESG-Ausschuss des Aufsichtsrats überwacht. Zusätzlich berät der 2020 eingerichtete unabhängige externe Nachhaltigkeitsrat den Vorstand zu allen Themen in Sachen Nachhaltigkeit – dazu zählt auch der Schutz des Klimas.# Der Vorstand wird von der Enabling Function Public Affairs, Sustainability & Safety in Zusammenarbeit mit den Nachhaltigkeits- und Fachabteilungen der Divisionen unterstützt. Die operative Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch die Divisionen an ihren Standorten, in den Forschungsabteilungen, in den Strategieabteilungen und mit Unterstützung der Enabling Functions. Wir haben konzernweite Arbeitsgruppen zur strategischen und operativen Umsetzung des Klimaschutzes sowie eine spezielle Arbeitsgruppe zur Analyse verschiedener Klimaszenarien und deren Auswirkungen auf unser Geschäft gebildet. Der „Transitions- und Transformationsplan“ wurde vom Vorstandsvorsitzenden und dem ESG-Ausschuss des Aufsichtsrats bestätigt. Bei der Erarbeitung des „Transitions- und Transformationsplan“ haben wir die Anforderungen der „Transition Plan Taskforce“ und des CDP genutzt.
Transition: unsere Ziele zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen
Ein Kernelement unseres „Transitions- und Transformationsplans“ ist die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen im Vergleich zum Basisjahr 2019. Zwischen 2019 und 2024 haben wir bereits die Summe der direkten Treibhausgas-Emissionen (Scope 1) und der indirekten Treibhausgas-Emissionen (Scope 2, marktbezogen) durch unsere Standorte, deren jährlicher Energieverbrauch über 1,5 Terajoule liegt, um 21,3 % reduziert. Nachfolgend sind die großen Hebel zur weiteren Reduktion der Summe der direkten Emissionen (Scope 1), der indirekten Emissionen (Scope 2, marktbezogen) und der Emissionen in der Wertschöpfungskette zwischen 2025 bis 2029 aufgeführt:
- Durch Umstellung auf möglichst 100 % Strom aus erneuerbaren Energien erwarten wir einen Beitrag zur Reduktion der Summe der Scope-1- und Scope-2-Treibhausgas-Emissionen um weitere 17 Prozentpunkte bis 2029 (im Vergleich zum Basisjahr 2019).
- Durch Optimierungen der Energieeffizienz, der Produktionsprozesse und durch Elektrifizierungen erwarten wir einen weiteren Beitrag zur Reduktion der Summe der Scope-1- und Scope-2-Treibhausgas-Emissionen um 2 Prozentpunkte bis 2029 (im Vergleich zum Basisjahr 2019).
- Durch Dekarbonisierung der weiteren eingekauften indirekten Energieträger (Wärme, Kälte) erwarten wir einen weiteren Beitrag zur Reduktion der Summe der Scope-1- und Scope-2-Treibhausgas-Emissionen um 2 Prozentpunkte bis 2029 (im Vergleich zum Basisjahr 2019).
- Bis 2030 wollen wir unsere Flotte von derzeit rund 23.000 Fahrzeugen überall dort, wo es technisch und wirtschaftlich machbar ist, auf Elektroautos umstellen. Wir erwarten einen Beitrag zur Reduktion der Summe der Scope-1- und Scope-2-Treibhausgas-Emissionen um 1 Prozentpunkt bis 2029 (im Vergleich zum Basisjahr 2019).
Zwischen 2019 und 2024 konnten wir die Menge an Treibhausgas-Emissionen in der Wertschöpfungskette (Scope 322) um 12,7 % reduzieren.
- Wir planen, in Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten die Scope-3-Treibhausgas-Emissionen um 4,2 Prozentpunkte bis 2029 zu reduzieren (im Vergleich zum Basisjahr 2019).
- In Bezug auf die individuellen Aktivitäten hinsichtlich Scope 3, inkl. Lagerhäusern, Transport, Reisen und Verpackungen, erwarten wir einen weiteren Beitrag zur Reduktion der Scope-3-Treibhausgas-Emissionen um 3,6 Prozentpunkte bis 2029 (im Vergleich zum Basisjahr 2019).
Für das Erreichen der Netto-Null-Treibhausgas-Emissionen bis 2050 werden zusätzlich neue Technologien einschließlich CO2-Abscheidung und -Speicherung (Carbon Capture and Storage, CCS) sowohl für unsere Standorte als auch entlang unserer Wertschöpfungskette notwendig sein. Über die Dekarbonisierung unserer eigenen Aktivitäten hinaus können wir einen zusätzlichen Beitrag durch die Unterstützung von Klimaschutzprojekten sowie durch die Förderung unseres Konzepts für eine regenerative Landwirtschaft und für Innovationen in der Landwirtschaft leisten. Um eine Reduktion der Summe der Scope-1- und Scope-2-Treibhausgas-Emissionen zu erreichen, werden auch zukünftig Investitionen in unsere Gebäude, Anlagen oder Prozesse an den Standorten notwendig sein. Durch modernere und energieeffizientere Gebäude, Anlagen und Prozesse können sowohl Scope-1-Treibhausgas-Emissionen aus der Verbrennung von fossilen Energieträgern als auch Scope-2-Treibhausgas-Emissionen aus einer effizienteren Nutzung von sekundären Energieträgern reduziert werden. Die dafür notwendigen Investitionen fallen z. B. im Rahmen der Renovierung von Gebäuden oder dem Austausch von Anlagen oder Produktionsmaschinen an. Zwischen 2019 und 2024 haben wir viele Projekte dieser Art umgesetzt, die sich in Summe positiv auf unsere Scope-1- oder Scope-2-Treibhausgas-Emissionen ausgewirkt haben. Wir erwarten, dass für die weiteren Reduktionen bis 2029 die für die Investition in unsere Gebäude, Anlagen oder Prozesse an unseren Standorten notwendigen Investitionskosten (CapEx) in den kommenden Jahren bis zu 200 Mio. € betragen können. Dieser Betrag ist in den Investitionsbudgets unserer Divisionen eingeplant. Im Jahr 2019 hatten wir bei der Veröffentlichung unseres Klimaziels die Investitionskosten zur Erreichung der Reduktionsziele bis 2029 auf insgesamt 500 Mio. € geschätzt. Im Rahmen der Erarbeitung unserer Berichterstattung nach ESRS im Jahr 2024 haben wir die zukünftigen Investitionen neu abgeschätzt und die Annahmen aus dem Jahr 2019 aktualisiert. Das Investitionserfordernis zur Erreichung unserer ambitionierten Klimaziele von Netto-Null-Treibhausgas-Emissionen im Jahr 2050 unterliegt aufgrund des langen Zeitraums noch verschiedenen Unsicherheiten, weshalb wir dazu aktuell keine möglichen Investitionskosten für die Jahre nach 2029 veröffentlichen. Für die Umsetzung unserer kurzfristigen Maßnahmen zur Reduktion der Scope-3-Treibhausgas-Emissionen sind für die kommenden Jahre aktuell keine Investitionskosten geplant, da der Großteil der Maßnahmen zur Reduktion der Scope-3-Treibhausgas-Emissionen spezifische Anforderungen an unsere Lieferanten umfasst, z. B. zur Nutzung von erneuerbaren Energien für deren Produktionsprozesse, oder sie beziehen sich auf einen von uns initiierten Wechsel von Lieferanten. Wir überprüfen die Zukunftsfähigkeit unseres Produkt-Portfolios, unserer Prozesse und Aktivitäten auch in Bezug auf den Klimawandel. Wie andere produzierende Unternehmen auch haben wir im Rahmen unserer Produktion an den Standorten potenziell gebundene Treibhausgas-Emissionen. Wir gehen aktuell davon aus, dass unsere potenziellen Locked-in-Emissionen die Erreichung unserer Klimaziele 2029 nicht gefährden. Die potenziellen Locked-in-Emissionen bis 2050 überprüfen wir zukünftig. Für das Geschäftsjahr 2024 konnten wir keine mit der EU-Taxonomie konformen Umsätze, Investitionen oder Betriebsausgaben mit Bezug zum Klima identifizieren. Daher können wir unsere Investitionen und Mittel zur Implementierung des dargelegten Übergangsplans nicht in Bezug zu den taxonomiespezifischen Leistungsindikatoren setzen. Zudem haben wir keine Investitionspläne gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission offengelegt. Uns liegt für das Geschäftsjahr 2024 keine Information vor, dass wir von den Paris-abgestimmten EU-Referenzwerten ausgenommen sind. Zum jetzigen Zeitpunkt befinden wir uns mit den bisher erreichten Reduktionen der Treibhausgas-Emissionen auf dem Zielpfad der SBTi-validierten Dekarbonisierungsziele. Für Scope 1 und Scope 2 konnten wir die Treibhausgas-Emissionen gegenüber unserem Basisjahr 2019 um 21,3 % senken und unsere Scope-3-Treibhausgas-Emissionen um 12,7 %23. Um unsere langfristigen Ziele in Bezug auf Netto-Null-Treibhausgas-Emissionen im Jahr 2050 zu erreichen, sind wir abhängig von der Entwicklung der gesamten Industrie sowie von politischen Rahmenbedingungen. Extremwetterereignisse oder sich ändernde klimatische Bedingungen können sowohl an vorgelagerten Produktionsstandorten in der Lieferkette, unseren eigenen Standorten als auch in der nachgelagerten Wertschöpfungskette negative Auswirkungen verursachen. Um diese Auswirkungen zu reduzieren und um unsere Lieferfähigkeit aufrechtzuerhalten, berücksichtigen wir dies für relevante Fälle in Business-Continuity-Plänen, schließen Versicherungen ab, investieren in Modernisierungsmaßnahmen oder unternehmen andere Aktivitäten, z. B. in den Einkaufsstrategien. Diese Risiken werden in unserem unternehmensweiten Risikomanagementprozess im Rahmen des Konzernrisikomanagement (ERM) berücksichtigt.
Transformation: Produktinnovationen als Lösung und als Chance
Unsere Geschäftsfelder können ein Teil der Lösung zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels sein. So können wir dazu beitragen, die negativen Auswirkungen des Klimawandels, besonders auf unsere landwirtschaftlichen Kunden, zu reduzieren. Wir arbeiten an einer Vielzahl von Innovationen, insbesondere im Bereich neuer Züchtungen, Biotechnologie, Small Molecules, Biologicals, Digital Farming und Systemen für unser Konzept einer regenerativen Landwirtschaft. Mit unserem Konzept für eine regenerative Landwirtschaft wollen wir langfristig zur Ernährungssicherheit beitragen. Der Klimawandel hat auch große Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen. Daher arbeiten wir in den Divisionen Pharmaceuticals und Consumer Health an innovativen Lösungen. Im Fokus unserer Forschung und Entwicklung stehen das Herz-Kreislauf-System, Frauengesundheit, Atemwegserkrankungen, Allergien und Nahrungsergänzungsmittel. Über alle Divisionen hinweg investieren wir über unser „Leaps by Bayer“-Programm in zukunftsfähige Ideen, die auch Herausforderungen aus dem Klimawandel adressieren. Sowohl die Transition als auch die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der wir über Wertschöpfungsketten hinweg gemeinsam mit unseren Stakeholdern arbeiten.# Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell [E1.SBM-3]
Im Rahmen unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden drei Klimarisiken identifiziert:
- Physisches Klimarisiko: Störung der Wertschöpfungskette und Produktionsprozesse aufgrund extremer Wetterereignisse und klimabedingter Naturkatastrophen, die durch den Klimawandel verursacht bzw. deren Auswirkungen größer werden.
- Physisches Klimarisiko: Rückgang der Nachfrage und entsprechender Verkaufsverlust für bestimmte Produkte, da das aktuelle Produkt-Portfolio nicht vollständig auf die zukünftigen Anforderungen, die durch die Auswirkungen des Klimawandels festgelegt werden, ausgerichtet ist (z. B. Verschiebung der Anbauregionen für verschiedene Pflanzen, Verschiebung der Anforderungen an Produkte).
- Transitorisches Klimarisiko: Investitionsbedarf zur Anpassung der Produktionsprozesse an unsere Reduktionsziele in Abhängigkeit von Regulierungen, Gesetzen oder Verfügbarkeiten, z. B. hinsichtlich der Emission von Treibhausgasen während der Produktionsprozesse (z. B. Emissionshandelssysteme).
Bereits seit einigen Jahren führen wir eine klimabezogene Szenarioanalyse durch, die Elemente einer Resilienz-analyse umfasst und mit der wir für unser gesamtes Geschäft den Einfluss, die Risiken und Chancen aus dem Klimawandel aus unterschiedlichen Perspektiven betrachten. Bei unserer Analyse fokussieren wir uns auf die Auswirkungen auf unsere Geschäftsbereiche, insbesondere in der Landwirtschaft. Dadurch können wir die Erkenntnisse in Bezug auf unser Unternehmen abschätzen und in unsere Strategie, unser Risikomanagement (ERM) und unsere Maßnahmen integrieren. Wir arbeiten konstant daran unsere Produkte, Dienstleistungen und Produktion an die Auswirkungen des Klimawandels anzupassen. Dies beinhaltet ebenfalls die kurz-, mittel- und langfristige Zukunft. Wir sehen aktuell keine Einschränkungen für die Fähigkeit zur Umwidmung, Modernisierung oder Stilllegung vorhandener Vermögenswerte, die Verlagerung von Produkt- und Dienstleistungsportfolios, sowie die Umschulung von Arbeitskräften. Vielmehr sehen wir mögliche Chancen, wenn unsere Produkte und Dienstleistungen als Teil der Klimaanpassungsstrategien unserer Kunden zum Einsatz kommen, z. B. im Saatgutbereich.
Auch im Jahr 2024 haben wir unsere Szenarioanalyse fortgeführt und erweitert. Die Ergebnisse und Schwerpunkte der Analysen werden direkt in unsere Geschäftsstrategie integriert. Bei der klimabezogenen Szenarioanalyse, die auch die Resilienz unserer Geschäftsfelder abdeckt, gehen wir über den Zehnjahreshorizont des ERM sowie den Zeithorizont der doppelten Wesentlichkeitsanalyse hinaus und nutzen die folgenden Zeithorizonte:
- Kurzfristig: von heute bis 2027
- Mittelfristig: von 2028 bis 2035
- Langfristig: von 2036 bis 2050
Wir nutzen die Szenarien, um Auswirkungen des Klimawandels auf unser Geschäft zu verstehen und Maßnahmen zu identifizieren, mit denen wir klimabezogene Risiken minimieren und Chancen nutzen können. So erfassen wir auch die Zukunftsfähigkeit unserer Geschäftsfelder.
Unsere Szenarioanalyse, die Elemente einer Resilienzanalyse umfasst, hat zwei Schwerpunkte:
- Übergeordnete Chancen- und Risikoerfassung für die Bayer-Gruppe und die einzelnen Geschäftsbereiche. Hierbei wurden die vorgelagerte, nachgelagerte und eigene Wertschöpfungskette betrachtet.
- In der Division Crop Science haben wir zusätzlich ein landwirtschaftliches Klimamodell weiterentwickelt, um die Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktivität in Abhängigkeit von den verschiedenen Szenarien zu analysieren.
Ergänzend werden verschiedene Projekte und Workshops mit den einzelnen Businessbereichen durchgeführt. Zur Durchführung der Szenarioanalyse haben wir mit einem funktions- und divisionsübergreifenden Team die möglichen Auswirkungen des Klimawandels anhand von zwei Szenarien ausgewertet. Zuerst wurden die Szenarien beschrieben, die wichtigsten Treiber festgelegt und abschließend Maßnahmen zur Reduktion von Risiken sowie zur Realisierung von Chancen definiert. Als Beispiele sind hier die Umsetzung unserer Netto-Null-Strategie und der Fokus auf unser Konzept einer regenerativen Landwirtschaft zu nennen.
Aufbauend auf dem „Assessment Report 6“ des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) und ergänzt um weitere für unsere Geschäftsbereiche relevante Quellen haben wir unsere Szenarien beschrieben. Grundlagen sind das – in Bezug auf den Klimawandel – optimistische Szenario mit einer Erwärmung von unter 1,5 °C (Green Road, SSP1-1.9), das einem Erreichen der Klimaziele des Pariser Abkommens entspricht (Temperaturanstieg um 1,4 °C bis zum Jahr 2100 im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter), und ein Szenario, das sich an dem aktuellen weltweiten Verhalten orientiert: Rocky Road, SSP3-7.0 (Temperaturanstieg um 3,6 °C).
Green Road (SSP1-1.9)
- Im Szenario der Green Road wird davon ausgegangen, dass sich weltweit die durchschnittliche Temperatur zwischen 2041 und 2060 um 1,6 °C im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter erhöht. Zwischen 2081 und 2100 wird sich die Temperatur wahrscheinlich um insgesamt 1,4 °C im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter erhöhen.
- Dieses Szenario ist gekennzeichnet durch die rasche Umsetzung ehrgeiziger und weltweit abgestimmter klimabezogener Gesetze und Vorschriften, die auch kurzfristig Transformationsbedarf sowie neue Regularien für Unternehmen beinhalten können. Die schnelle Reduktion der Treibhausgas-Emissionen führt zu weniger schwerwiegenden wetter- und klimabedingten Auswirkungen.
Rocky Road (SSP3-7.0)
- Das Szenario der Rocky Road geht von einer durchschnittlichen weltweiten Temperaturerhöhung aus, die zwischen 2041 und 2060 ungefähr 2,1 °C und zwischen 2081 und 2100 wahrscheinlich 3,6 °C beträgt, im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter.
- In diesem Szenario erwarten wir weniger ambitionierte und regional sehr unterschiedlich ambitionierte Gesetze und Vorgaben. Dies führt zu einer verlangsamten Emissionsreduktion und damit verstärkten wetter- und klimabedingten Veränderungen in allen Regionen der Welt. Die unterschiedlichen Ambitionsniveaus führen außerdem zu zusätzlichen Handelsbarrieren, die sich in Mechanismen wie einem Carbon Border Adjustment (CBAM) äußern können.
Im Jahr 2024 haben wir zudem unser eigenes landwirtschaftliches Klimamodell weiterentwickelt, um Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktivität in Abhängigkeit von den verschiedenen Szenarien zu analysieren. Gleichzeitig können wir dieses Klimamodell für verschiedene andere Analysen nutzen, u. a. für eine Erweiterung spezifischer Analysen zu den Auswirkungen und Chancen des Klimawandels auf unsere Geschäftstätigkeiten im Bereich der Landwirtschaft.
Die Ergebnisse und strategischen Implikationen der klimabezogenen Szenarioanalyse fließen direkt in unsere Klimastrategie und damit in unseren „Transitions- und Transformationsplan“ ein. Aufbauend auf der Szenariobeschreibung haben wir zehn für uns wesentliche Klimatreiber identifiziert, um die Auswirkungen der regulatorischen und physischen Veränderungen für unser Geschäft näher zu analysieren. Die transitorischen Treiber sind regulatorische Vorgaben, CO2-Preise/-Steuern sowie -Grenzausgleich, landwirtschaftliche Innovation und Bewirtschaftungsweisen, Rohstoffpreise, Endverbraucher und Kunden und die Ernährungssicherheit. Bei den physischen Klimatreibern berücksichtigen wir akute extreme Wetterereignisse sowie drei chronische physische, nämlich Wasserkreislauf, Krankheiten und Temperaturänderungen.
Transitorische Klimatreiber:
Auf Basis des Pariser Klimaschutzabkommens haben sich die wichtigsten Länder und Regionen, in denen wir aktiv sind, verpflichtet, die globale Erwärmung zu begrenzen, indem sie ihre Treibhausgas-Emissionen reduzieren. Mit unserer Strategie zur Dekarbonisierung – mit dem Fokus auf die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen entlang eines 1,5-°C-Pfads – reduzieren wir das Risiko zusätzlicher Kosten aus den zu erwartenden Regulierungen. Gleichzeitig sind besonders die Regularien, Innovation und die Umsetzung in der Landwirtschaft von großer Bedeutung. Die weiteren Auswirkungen regulatorischer Anforderungen auf unser Geschäft analysieren wir kontinuierlich und integrieren diese in unser Geschäft bzw. unsere Planungen. Abhängig von den verschiedenen Szenarien werden unsere Kunden und Wertschöpfungsketten verschiedene Anforderungen an unsere Produkte stellen. CO2-Preise haben nicht nur einen Einfluss auf die Kostenstruktur unserer Wertschöpfungskette, sondern könnten auch die Nachfrage nach Biomasse oder Biokraftstoffen beeinflussen. Darüber hinaus haben wir die Themen Rohstoffpreise und Lebensmittelsicherheit analysiert, besonders in einem Rocky-Road-Szenario werden hier hohe Unsicherheiten erwartet.
Akute physische Klimatreiber:
Alle Klimamodelle gehen von einem Anstieg extremer Wetterbedingungen aus (u. a. Dürren, Starkregenereignisse, Sturmereignisse), die auch ein erhöhtes Risiko für Ernteausfälle und damit Risiken für die gesamte landwirtschaftliche Wertschöpfungskette darstellen.
Neben den Risiken kann der Klimawandel auch Chancen für unser Geschäft eröffnen. Unser Produkt-Portfolio und unsere Innovationsfähigkeit – insbesondere in der landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette – bilden eine Grundlage, um zukünftig neue Optionen und Umsatzmöglichkeiten vor dem Hintergrund des Klimawandels zu erschließen. Als Hersteller von Saatgut haben wir heute schon Pflanzen mit erhöhter Resistenz gegenüber Wetterextremen im Portfolio. Dazu gehört ein kurzwachsender Mais. Durch Züchtung konnten wir Saatgut-Hybride mit kürzeren Maispflanzen entwickeln, die bei Starkwind- oder Starkregenereignissen nicht so leicht umknicken oder brechen (das sogenannte „Root and Stalk Lodging“) wie Maispflanzen mit normaler Höhe. In den Vereinigten Staaten belaufen sich die Verluste durch abgeknickte („lodged“) Pflanzen je nach Schwere der Wetterereignisse auf 5 % bis 25 % pro Jahr.Außerdem ermöglichen wir Landwirten mit unserer digitalen Landwirtschafts-Plattform FieldView™, besser und schneller auf extreme Wetterereignisse zu reagieren. Chronische physische Klimatreiber: Die langfristigen natürlich-physischen Auswirkungen des Klimawandels werden besonders den permanenten Wasserkreislauf (z. B. durch eine Veränderung zu einem feuchteren oder trockeneren Klima oder eine Verschiebung der Monsunzeit), die Verbreitung von Krankheiten und Schädlingen sowie weitere Kopplungseffekte der Temperaturveränderungen betreffen. Diese werden besonders für unser landwirtschaftliches Geschäft relevant sein. Wir entwickeln Strategien, damit Landwirte ihre Resilienz gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels erhöhen können. Gleichzeitig wollen wir die Landwirte unterstützen, ihre eigenen Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren und gesunde Nutzpflanzen anzubauen. Da es in der Landwirtschaft hierzu keine Einheitslösung gibt, benötigen Landwirte eine Vielzahl von Möglichkeiten, aus denen sie die für ihre Felder und die dort vorherrschenden Bedingungen die am besten geeigneten auswählen können. Auch Gesundheitsrisiken wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen können durch temperaturintensivere Sommermonate oder vermehrte Hitzewellen verstärkt werden. Dies könnte zu einer verstärkten Nachfrage nach Herz-Kreislauf-Produkten oder Produkten zur Versorgung mit Nährstoffen führen. Die Ergebnisse der Szenarioanalyse werden im Rahmen unseres ERM regelmäßig überprüft. Maßnahmen zur Mitigation werden in den jeweiligen Divisionen oder Enabling Functions festgelegt. Wir haben im Rahmen der Szenarioanalyse keine Geschäftstätigkeiten ermittelt, die nicht mit dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft vereinbar sind. Da sich die Datenmodelle und Erkenntnisse zum Klimawandel laufend weiterentwickeln, werden wir auch im Jahr 2025 und darüber hinaus unsere Szenarienbeschreibung und -analyse erweitern und verfeinern. Gleichzeitig vertiefen wir unsere Analysefähigkeiten und erweitern unsere Klimamodelle, z. B. um noch besser zu verstehen, wie sich verschiedene klimatische Zonen verändern. Damit wollen wir in der Lage sein, die Herausforderungen und Chancen für die Zukunft bestmöglich zu beschreiben, um kurz-, mittel- und langfristige Mitigationsmaßnahmen ableiten zu können.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Reduktion von Treibhausgas-Emissionen
In Hinblick auf den Klimawandel haben wir sowohl positive als auch negative Auswirkungen. Auf der negativen Seite haben wir potenzielle Auswirkungen durch Treibhausgas-Emissionen und Energieverbräuche, die aus Produktionstätigkeiten, Bergbau sowie dem Lebensende der Produkte entlang der gesamten Wertschöpfungskette resultieren. Darüber hinaus gibt es negative Auswirkungen durch die Nutzung von fossilen Energieträgern entlang der Wertschöpfungskette, insbesondere in der chemischen Industrie. Im Bereich der Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen gibt es Übergangsrisiken, die hohe Investitionen erfordern, um die Produktionsprozesse an das angestrebte Ambitionsniveau und die Einhaltung möglicher neuer Vorschriften, Gesetze oder Richtlinien anzupassen, z. B. in Bezug auf die Emission von Treibhausgasen während der Produktionsprozesse im Rahmen von Emissionshandelssystemen. Im Rahmen unserer Reduktionsziele in Zusammenhang mit Treibhausgas-Emissionen haben wir unseren Investitionsbedarf bis 2029 abgeschätzt und eingeplant. Das Investitionserfordernis zur Erreichung unserer ambitionierten Klimaziele von Netto-Null-Treibhausgas-Emissionen im Jahr 2050 unterliegt aufgrund des langen Zeitraums noch verschiedenen Unsicherheiten, weshalb wir dazu aktuell keine möglichen Investitionskosten für die Jahre nach 2029 veröffentlichen. Wir beobachten kontinuierlich die Märkte und Technologien, um auf dieses Risiko zu reagieren. Weitere Informationen zum Investitionsbedarf in Zusammenhang mit der Reduktion von Treibhausgas-Emissionen lesen Sie in Kapitel A 4.2.2 Klimawandel, Abschnitt „Transition: unsere Ziele zur Reduktion der Treibhausgas-Emission“. Über unsere direkten Einflussbereiche hinaus gibt es weitere potenzielle Umweltauswirkungen durch Treibhausgas-Emissionen entlang der Wertschöpfungskette, hauptsächlich durch großflächige Landwirtschaft, einschließlich einer veränderten Landnutzung, Viehhaltung, Biokraftstoffe und Lebensmittelverluste. Als Teil der Wertschöpfungskette stellen wir selektiv Inputs bereit und tragen somit teilweise zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen innerhalb der nachgelagerten Wertschöpfungskette bei. Diese Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren und die Bodengesundheit durch Kohlenstoffbindung zu erhöhen, sind Chancen für neue Aktivitäten im Bereich unseres Konzepts einer regenerativen Landwirtschaft.
Konzepte im Zusammenhang mit der Reduktion von Treibhausgas-Emissionen [E1-2]
Unser wichtigstes Rahmenwerk für unsere Managementprinzipien, die wir für die Entscheidungsfindung im Bereich Klimaschutz und Anpassung nutzen, ist unser „Transitions- und Transformationsplan“. Dieser Plan bildet einen zentralen Bestandteil unserer Gesamtstrategie und legt Ziele und Maßnahmen für den Übergang zu CO2-armen Geschäftsaktivitäten fest, einschließlich der Reduktion unserer Treibhausgas-Emissionen gemäß den Vorgaben des Pariser Klimaschutzabkommens und dem Ziel, die globale Erderwärmung auf 1,5 °C im Vergleich zum vorindustriellen Stand zu begrenzen. Aus diesem Grund berichten wir über keine weiteren Konzepte im Bereich Klimaschutz. Mehr Informationen über unseren Transitions- und Transformationsplan, lesen Sie im Abschnitt „Übergangsplan für den Klimaschutz: Unser Transitions- und Transformationsplan [E1-1]“.
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Reduktion von Treibhausgas-Emissionen für Scope 1 und Scope 2 bis 2029 [E1-3]
Um unsere ambitionierten Klimaziele von Netto-Null-Treibhausgas-Emissionen im Jahr 2050 zu erreichen, haben wir in einem ersten Schritt eine Roadmap bis 2029 erarbeitet, die effektive Maßnahmen zur Reduktion unserer Treibhausgas-Emissionen umfasst. Die wichtigsten Maßnahmen aus unserer Roadmap bis 2029 zur Reduktion der Summe unserer Scope-1- und Scope-2-Treibhausgas-Emissionen umfassen den Bezug von Strom aus erneuerbaren Energiequellen, die Verbesserung der Energieeffizienz in unseren Produktionsanlagen, Einrichtungen und Gebäuden, die Dekarbonisierung unserer Standorte und die Umstellung unserer Fahrzeugflotte hin zu Elektromobilität.
Bezug von Strom aus erneuerbaren Energiequellen
Aktuell stellen wir unsere Stromversorgung um. Wir planen, dass wir bis 2029 unseren gesamten externen Strombezug aus erneuerbaren Quellen beschaffen. Dabei werden spezifische Kriterien wie Zusätzlichkeit und eine geografische Nähe zu unseren Standorten berücksichtigt. Derzeit stammen bereits 39,5 % unseres gesamten eingekauften Stroms aus erneuerbaren Energiequellen. Wir erwarten, dass wir bis zum Jahr 2029 (im Vergleich zum Basisjahr 2019) weitere 17 % der Summe unserer Scope-1- und Scope-2-Treibhausgas-Emissionen durch die Umstellung des Strombezugs auf erneuerbare Energiequellen einsparen werden. Diese Maßnahme umfasst die globale Beschaffung von Strom aus erneuerbaren Energien, um unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und die Nachhaltigkeit unserer Energieversorgung zu erhöhen. Wir planen, gänzlich auf erneuerbaren Strom umzustellen, sofern es die regulatorischen und lokalen Gegebenheiten zulassen. Diese Maßnahme soll bis zum Jahr 2029 vollständig abgeschlossen sein. Wir gehen davon aus, dass wir durch Elektrifizierung verschiedener Prozesse sowie andere Maßnahmen in Zukunft mehr Strom einkaufen werden. Wir nutzen verschiedene Arten des Strombezugs aus erneuerbaren Energiequellen, abhängig von den lokalen Bedingungen und gesetzlichen Vorgaben. Bspw. haben wir im Jahr 2023 eine Vereinbarung über ein langfristiges, strukturiertes Renewable Energy Credit (REC) Purchase Agreement mit Cat Creek Energy unterzeichnet. Cat Creek Energy wird im Rahmen der Vereinbarung mehrere Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien sowie Energiespeicher im US-Bundesstaat Idaho errichten. Die Vereinbarung soll ermöglichen, dass Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird zur Deckung von 40 % des weltweiten und 60 % des US eingekauften Strombedarfs von Bayer. Das Erreichen der vollen Kapazität wird entsprechend der Vereinbarung für 2028 erwartet. Im Jahr 2024 haben wir für die Bayer-Standorte in Leverkusen, Dormagen, Monheim, Wuppertal, Darmstadt, Weimar, Bitterfeld, Bergkamen und Berlin Verträge für Strom aus erneuerbaren Energiequellen abgeschlossen. Bis zum Jahr 2029 sollen hier rund 300 GWh Wind- und/oder Solarstrom aus deutschen Wind- und Solarparks geliefert werden.
Optimierung der Energieeffizienz in unseren Einrichtungen und Gebäuden
Um unsere Treibhausgas-Emissionen zu senken, planen wir, die Energieeffizienz und die Prozessoptimierung bis 2029 voranzutreiben. Die Maßnahmen umfassen die Steigerung der Energieeffizienz in unseren Anlagen und Gebäuden durch Prozessinnovationen, effiziente Technologien und optimierte Energiemanagementsysteme. Zertifizierungen nach den internationalen Normen ISO 14001 (Umweltmanagement) und ISO 50001 (Energiemanagement) helfen dabei, Energieeinsparpotenziale zu identifizieren, sowohl in den Produktionsprozessen als auch bei der Entwicklung neuer und der Umstellung bestehender Produktionsprozesse. Sie dienen uns dazu, den Energieverbrauch an unseren Produktionsstandorten steuern und senken zu können. Jedes Jahr werden verschiedene dieser Maßnahmen an vielen unserer Standorte umgesetzt. Bis 2029 erwarten wir eine weitere Reduzierung der Summe unserer Scope-1- und Scope-2-Treibhausgas-Emissionen um 2 %. Die Umsetzung der Maßnahmen hängt von den lokalen Gegebenheiten, aber auch von technologischen Entwicklungen ab. Operativ wird die Maßnahme umgesetzt, indem wir uns bei Investitionsvorhaben von mehr als 10 Mio. € eine verpflichtende ökologische Beurteilung auferlegt haben.# Emissionsreduktionen und Effizienzmaßnahmen
Emissionsreduktionen und Effizienzmaßnahmen sind wesentliche Teile dieser Bewertungen. Im Berichtsjahr haben wir unter anderem in Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik an den Standorten investiert. Aktuell planen wir in den kommenden Jahren bis 2029 mit weiteren Investitionen von ungefähr 200 Mio. € in unsere Anlagen und Gebäude, damit wir unsere Klimaziele erreichen können. Diese Ausgaben sind in den Investitionsbudgets der Divisionen integriert. Operative Betriebsausgaben mit Bezug zur Energieeffizienz werden nicht separat verfolgt.
Emissionsreduktion an unseren Standorten durch den Einkauf von Wärme und Kälte
Um unsere ambitionierten Klimaziele von Netto-Null-Treibhausgas-Emissionen im Jahr 2050 zu erreichen, müssen wir auch die Treibhausgas-Emissionen von Versorgungsdienstleistungen, besonders Wärme und Kälte, an unseren Standorten reduzieren. Bis 2029 wollen wir individuelle Verträge abschließen, um an verschiedenen Standorten emissionsarme Versorgungsdienste oder Versorgungsdienste auf Basis erneuerbarer Energien zu beziehen. Diese Maßnahme umfasst die Nutzung klimaneutraler Technologien, einschließlich geothermischer Energie und treibhausgasemissionsfreier Dampferzeugung. Die Umsetzung dieser Maßnahme soll bis zum Jahr 2050 vollständig abgeschlossen sein. Wir erwarten, dass die zukünftigen Maßnahmen dazu beitragen werden, die Summe unserer Scope-1- und Scope-2-Treibhausgas-Emissionen um weitere 2 % zu reduzieren (im Vergleich zum Basisjahr 2019). Die Umsetzung der Maßnahmen hängt von den lokalen Gegebenheiten, aber auch von technologischen Entwicklungen ab. Wir stellen auf Energien aus erneuerbaren Quellen um, die weitestgehend nicht mit Mehrkosten verbunden sind. Wenn die Beschaffung von Energien aus erneuerbaren Energien in bestimmten Fällen nicht möglich ist, müssen die Stromlieferungen mit grünen Tarifen oder durch den Kauf von Zertifikaten ausgeglichen werden, wodurch Mehrkosten entstehen könnten.
Umstellung unserer Fahrzeugflotte hin zur Elektromobilität
Um unsere Treibhausgas-Emissionen weiter zu reduzieren, wollen wir bis 2030 unsere Fahrzeugflotte wo immer möglich auf Elektromobilität umstellen. Dies betrifft etwa 23.000 Fahrzeuge weltweit. Um unsere Aktivitäten gemäß den Kriterien zu validieren, haben wir uns der „EV100“-Initiative der Climate Group angeschlossen. Aktuell haben wir bereits in 50 Ländern (einschließlich Deutschland) mit der Umsetzung begonnen. In diesen Ländern sind rund 86 % unserer Fahrzeugflotte auf den Straßen unterwegs. Der Anteil an Hybrid- und Elektrofahrzeugen in unserer Flotte bei rund 18 %. Die Umstellung wird dazu beitragen, unsere Scope-1-Treibhausgas-Emissionen um ungefähr 1 % zu reduzieren. Wir erwarten keine signifikanten Auswirkungen auf Investitions- und Betriebskosten durch die Umstellung der Fahrzeugflotte. Die Umsetzung der Maßnahmen hängt von den lokalen Gegebenheiten (u. a. Verfügbarkeit geeigneter Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur), aber auch von technologischen Entwicklungen ab.
Komplementäre Klimaschutzzertifikate
Die verbleibenden Treibhausgas-Emissionen aus unseren eigenen betrieblichen Prozessen (Scope 1 und Scope 2) werden wir bis 2030 durch den Erwerb von Zertifikaten aus geprüften Klimaschutzprojekten ausgleichen. Diese Projekte, mit denen wir zusätzlich einen Beitrag zu den globalen Klimaschutzzielen leisten wollen, sollen einen Bezug zu unserem Geschäft aufweisen. Aktuell kaufen wir meist Zertifikate aus Projekten mit dem Fokus auf Waldschutz und Aufforstung. Bei Letzterem gehen wir von einer langfristigen CO2-Speicherung aus. Für unsere Einkäufe haben konkrete Kriterien für unseren Bezug von Zertifikaten aus Klimaschutzprojekten festgelegt. Dabei konzentrieren wir uns auf naturbasierte Klimalösungen, bevorzugt Waldschutz- und Landwirtschaftsprojekte. Darüber hinaus werden wir in innovative Projekte investieren, um die Entwicklung des freiwilligen Emissionshandels zu fördern. Die Projekte werden zur Kompensation eigener Emissionen umgesetzt und haben eine globale Reichweite. Die wichtigsten Faktoren bei der Beschaffung von Klimaschutzzertifikaten sind der Klimaschutzbeitrag und die Zusätzlichkeit der unterstützten Projekte. Die Umsetzung der Maßnahmen hängt von den lokalen Gegebenheiten, aber auch von der Qualität und der Verfügbarkeit der Zertifikate ab. Der Schutz der Wälder ist eine der wichtigsten Maßnahmen im Rahmen des Klimaschutzes und zum Erhalt der Biodiversität. Wir sind daher Teilnehmer der LEAF-Koalition (Lowering Emissions by Accelerating Forest Finance). Durch LEAF wurden seit 2021 über 1,4 Mrd. € eingesammelt, um die größten öffentlich-privaten Bemühungen zum Schutz der Regenwälder zu starten. Wir sprechen uns dafür aus, die entsprechenden Gesetze zum Schutz des Amazonas-Regenwalds durchzusetzen. Dazu gehört auch, eine nachhaltige Landwirtschaft in Brasilien voranzutreiben, durch die eine weitere Rodung der Wälder vermieden werden kann. Zertifikate aus Aktivitäten im Rahmen der Kooperation mit LEAF werden zum ersten Mal in 2025 Teil unseres Zertifikats-Portfolios sein.
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Reduktion von Treibhausgas-Emissionen für Scope 3 bis 2029 [E1-3]
Unser Ziel ist es, bis 2029 unsere Scope-3-Treibhausgas-Emissionen in der Wertschöpfungskette zu reduzieren. Unsere Roadmap für Scope 3 zeigt die zugrunde gelegten Maßnahmen.
Zusammenarbeit mit und Auswahl von Lieferanten
Um unsere Ziele zu erreichen, intensivieren wir unsere Zusammenarbeit mit Lieferanten, besonders in Hinblick auf die Transition hin zur Nutzung erneuerbarer Energien. Diese Maßnahme findet nicht einmalig, sondern fortlaufend statt. Wir sind daher kontinuierlich bestrebt, die Transparenz über den CO2-Fußabdruck der von uns eingekauften Produkte innerhalb der Wertschöpfungskette sowie in unserer Berichterstattung zu Scope-3-Treibhausgasen zu erhöhen. Unsere aktuelle Bewertung zeigt, dass die Leistung unserer Lieferanten in Bezug auf Klimaschutz aktuell noch unzureichend ist, um unsere langfristigen Ziele zur Reduktion der Scope-3-Treibhausgas-Emissionen zu erreichen. Von unseren 100 wichtigsten Lieferanten, die für 38 % der Scope-3-Treibhausgas-Emissionen in unserer vorgelagerten Lieferkette (3.1 Erworbene Waren und Dienstleistungen, 3.2 Investitionsgüter, 3.4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb) im Jahr 2024 verantwortlich waren, haben 22 Lieferanten kurzfristige SBTi-geprüfte Ziele gesetzt. Parallel dazu haben wir eine interne klimabezogene Segmentierung der Lieferanten erstellt und erfassen darüber die individuellen Aktivitäten unserer Lieferanten. Wir streben Partnerschaften mit Zulieferern an, die sich zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen und zur Dekarbonisierung verpflichten, und wollen zukünftig eine interne CO2-Bepreisung in Entscheidungsprozesse integrieren. Diese Maßnahme soll ohne eine signifikante Erhöhung unserer spezifischen Betriebskosten erfolgen. Da ein Unternehmen allein die Treibhausgas-Emissionen entlang der Wertschöpfungskette nur begrenzt reduzieren kann, haben wir uns im Rahmen verschiedener Initiativen mit anderen Unternehmen zusammengeschlossen. Gemeinsam wollen wir Treibhausgas-Emissionen und Klimarisiken erfassen sowie an Reduktionszielen und -strategien arbeiten. Dies erfolgt bspw. im Rahmen der Initiative „Together for Sustainability“ (TfS) der chemischen Industrie. Ziel ist es, für die chemische Industrie die Berechnung eines produktbezogenen CO2-Fußabdrucks (Product Carbon Footprint, PCF) zu standardisieren. Gleichzeitig wird ein Allokationsansatz für den produktbezogenen CO2-Fußabdruck innerhalb der Wertschöpfungskette entwickelt. Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe von TfS sollen auch in die „Partnership for Carbon Transparency“ (PACT) des World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) eingehen. Die PACT erarbeitet industrieübergreifende Ansätze im Bereich Klima. Als Mitglied des WBCSD arbeiten wir auch hier an entsprechenden Maßnahmen mit. Wir nutzen zudem die Arbeitsgruppe der „Pharmaceutical Supply Chain Initiative“ (PSCI) und beteiligen uns am „Energize“-Programm, um uns als Teil der pharmazeutischen Industrie über Maßnahmen zur Reduktion der Scope-3-Treibhausgas-Emissionen auszutauschen sowie unseren Lieferanten zu helfen, mehr erneuerbare Energie zu nutzen und bessere Maßnahmen aufzusetzen. Wir erwarten, dass wir unsere Scope-3-Treibhausgas-Emissionen durch diese Maßnahme bis 2029 um mehr als 4,2 % reduzieren (im Vergleich zum Basisjahr 2019). Der Erfolg dieser Maßnahme hängt nur indirekt von uns und mehr von der allgemeinen regulatorischen und klimaspezifischen Transformation ab.
Bezug von Strom aus erneuerbaren Quellen durch unsere Zulieferer
Wir erwarten, dass der Übergang zu Strom aus erneuerbaren Quellen ein entscheidender Hebel für die Dekarbonisierung sowohl in unseren eigenen Betrieben als auch bei unseren Lieferanten sein wird. Daher sollten unsere Lieferanten bis 2030 den Bezug ihres Stroms zu 100 % aus erneuerbaren Quellen anstreben und auch kontinuierlich die Energieeffizienz verbessern. Besonders wichtig ist die Einhaltung unserer Einkaufsanforderungen, die wir in unserem Lieferantenkodex verschriftlicht haben. Diese basieren auf den Kriterien der RE100 (einer globalen Initiative, die Unternehmen zusammenbringt, die sich verpflichtet haben, ihren gesamten Strombedarf aus erneuerbaren Quellen zu decken). Wir werden unsere Lieferanten bei diesem Übergang unterstützen, was insbesondere in unseren Lieferantengesprächen geschieht. In unserer Lieferantensegmentierung erfassen wir auch den Anteil an Strom aus erneuerbaren Quellen, den unsere Lieferanten nutzen. Die Umsetzung der Maßnahmen hängt von den lokalen Gegebenheiten, aber auch von technischen Entwicklungen ab. Wir erwarten, dass wir unsere Scope-3-Treibhausgas-Emissionen durch diese Maßnahme bis 2029 um weitere 2,6 % reduzieren (im Vergleich zum Basisjahr 2019). Wir arbeiten gemeinsam mit unseren Lieferanten und Partnern an einer Vielzahl von Lösungen.# Maßnahmen im Zusammenhang mit der Reduktion von Treibhausgas-Emissionen für Scope 1, 2 und 3 bis 2050 [E1-3]
Die Erreichung unserer ambitionierten Klimaziele von Netto-Null-Treibhausgas-Emissionen im Jahr 2050 hängt von vielen Rahmenbedingungen ab. Wir haben eine Roadmap entwickelt, wie wir das Netto-Null-Ziel bis 2050 oder früher erreichen können.
Innovative und verfügbare Technologien
Die Verfügbarkeit erneuerbarer Energien und innovativer Technologien im großen Maßstab zu wettbewerbsfähigen Kosten, wie Kohlenstoffabscheidung, -speicherung und -verwendung oder die Nutzung von Wasserstoff zur Energieerzeugung, ist wichtig für unsere langfristige Reduktion der Treibhausgas-Emissionen. Wir beobachten die Verfügbarkeit kontinuierlich und die Umsetzung in unseren Anlagen und Gebäuden hängt vom Fortschritt und den lokalen Gegebenheiten ab. Diese Maßnahme findet nicht einmalig, sondern fortlaufend statt.
Neue Produkte
Wir arbeiten an Innovationen in unseren Produkten, um künftig den mit ihnen verbundenen Ausstoß an Treibhausgasen zu vermindern, z. B. durch die Entwicklung neuer Syntheserouten. Ein Beispiel ist die Forschung und Entwicklung (F&E) neuer Radiologieprodukte, bei denen wir begonnen haben, Nachhaltigkeitskriterien nach einem „Sustainability by Design“-Ansatz einzuführen. Wir möchten die Nachhaltigkeit zukünftiger Radiologieprodukte in verschiedenen Phasen der F&E anhand von Nachhaltigkeits-Checkpoints untersuchen. Diese Maßnahme findet nicht einmalig, sondern kontinuierlich statt, um neue Produkte und Innovationen einzuführen.
Verbleibende und nicht vermeidbare Emissionen
Wir erwarten, dass es in unserer Wertschöpfungskette im Jahr 2050 aller Voraussicht nach einige verbleibende, nicht vermeidbare Treibhausgas-Emissionen geben wird. Wir planen, diese durch langfristige Emissionsreduktionszertifikate auszugleichen.
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Reduktion von Treibhausgas-Emissionen in der Landwirtschaft [E1-3]
Laut einem Bericht des „Intergovernmental Panel on Climate Change“ (IPCC) erschienen im März 2023 sind die Land- und Forstwirtschaft sowie andere Formen der Bodennutzung für rund 22 % der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Für uns ist dies gleichzeitig Chance und Risiko. Durch die Nutzung von Innovationen und Praktiken unseres Konzepts einer regenerativen Landwirtschaft, sowie die Einführung von veränderten Anbausystemen und Dienstleistungen, sehen wir das Marktpotenzial, dass bis zu einer Gigatonne der globalen Treibhausgas-Emissionen reduziert werden könnten.
Reduktion in der Landwirtschaft
Um dazu beizutragen, die Treibhausgas-Emissionen in der Landwirtschaft zu reduzieren, fördern wir die Anwendung klimafreundlicherer landwirtschaftlicher Praktiken und Technologien. Dazu gehören Pflanzengenetik für ertragreiche Pflanzen, Pflanzenschutzmittel, Systeme zur Präzisionsbewässerung, Bodenmanagement durch Direktsaat und Zwischenfrüchte, Fruchtfolgen, Düngemanagement, Mikroorganismen und Bodenimpfstoffe, die Direktaussaat oder das abwechselnde Bewässern und Trocknen im Reisanbau sowie Anwendungen aus den Bereichen der digitalen und Präzisionslandwirtschaft. Wir arbeiten kontinuierlich an der Umsetzung dieser Maßnahmen.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Anpassung unserer Geschäftsmodelle
Für uns ergeben sich in Hinblick auf den Klimawandel sowohl positive als auch negative Auswirkungen, Risiken und Chancen. Besonders die globalen Agrar- und Ernährungssysteme stehen durch den Klimawandel (besonders durch die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels), die Wasserknappheit und das Bevölkerungswachstum vor massiven Herausforderungen. Wir engagieren uns für ein Konzept der regenerativen Landwirtschaft – insbesondere in der nachgelagerten Wertschöpfungskette. Eine regenerative Landwirtschaft ist für uns ein ergebnisorientiertes Produktionsmodell, das auf zwei zentralen Bausteinen basiert: Produktivität, die den Betrieben hilft, unter Einsatz von weniger Ressourcen mehr zu produzieren, und bessere Regeneration durch positive Auswirkungen auf die Natur. Wir wollen damit Ertragssteigerungen und ein verbessertes soziales und wirtschaftliches Wohlergehen der Landwirte und ihrer Gemeinden sowie positive Umweltauswirkungen erreichen, z. B. durch verbesserte Bodengesundheit, weniger Treibhausgas-Emissionen auf den Feldern und mehr Kohlenstoffbindung zur Eindämmung des Klimawandels. Die von uns angebotenen Produkte und Dienstleistungen unterstützen Landwirte dabei, ihre Ackerflächen optimal zu nutzen, damit einen Beitrag zur Ernährungssicherheit zu leisten und die Landwirtschaft vor Ort in Zukunft noch besser an die jeweiligen Umweltbedingungen anzupassen. Wir stehen erst am Anfang unseres Wegs hin zu einer regenerativen Landwirtschaft. Wir sehen aber auch, dass es nicht nur eine einzige Lösung für jeden landwirtschaftlichen Betrieb gibt, sondern dass es immer eine Kombination verschiedener Lösungen geben wird, die ein System der regenerativen Landwirtschaft und dessen Vorteile fördern. Einige der von uns entwickelten Innovationen und Anwendungen haben dabei das Potenzial, die Zukunft der regenerativen Landwirtschaft zu prägen (z. B. kurzwachsender Mais, Hybridweizen, direkt eingesäter Reis). Wir stehen im Bereich Klimawandel ebenso vor verschiedenen Risiken und Chancen, die sich auf unsere Geschäftstätigkeit auswirken können. Es bestehen akute und chronische physische sowie Übergangsrisiken, die zu einem Nachfragerückgang und entsprechenden Umsatzeinbußen für bestimmte Produkte führen können, falls das aktuelle Produkt-Portfolio nicht den zukünftigen Anforderungen der Kunden entsprechen sollte, die durch die Auswirkungen des Klimawandels bedingt sind (z. B. Verschiebung der Produktionszonen, veränderte Produktanforderungen). Jedoch ergeben sich auch Chancen aus diesen Herausforderungen. Es gibt die Möglichkeit, dass aufgrund von extremen Wetterereignissen und klimabedingten Naturkatastrophen eine erhöhte Nachfrage nach besonders geeigneten Produkten besteht, die die Anpassung an den Klimawandel in der Landwirtschaft ermöglichen. Die Wahrnehmung der Auswirkungen des Klimawandels (z. B. extreme Wetterbedingungen, niedrigere Wasserstände, steigende Temperaturen) können auch die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle beschleunigen, die zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen beitragen (z. B. Kohlenstofflandwirtschaft, kohlenstoffarme Produkte, Produkte mit geringem globalen Erwärmungspotenzial).
Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien in Lagerhaltung und Frachttransport
Unsere Lager- und Logistikanbieter haben einen wichtigen Anteil an der Dekarbonisierung unserer Lieferkette. Wir führen Gespräche und wollen verstärkt auf die Nutzung erneuerbarer Energien und die Elektrifizierung ihrer Fahrzeugflotten setzen. Zusätzlich wollen wir verstärkt Logistik optimieren sowie digitale Technologien nutzen. Als Mitglied der „EcoTransIT World Initiative“ haben wir 2023 das EcoTransIT-System implementiert, um transportbezogene Treibhausgas-Emissionen weltweit zu berechnen und zu standardisieren. Wir arbeiten kontinuierlich daran, Logistikkonzepte zu entwickeln, um die damit verbundenen Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren. Dafür planen wir weniger Lufttransporte sowie mehr Logistikkonzepte, die Schienen- und Wasserwege einbeziehen und damit auch mit erneuerbaren Energien Betrieben werden können. Im Jahr 2024 waren 98,1 % unserer Transportwege auf der Straße, 0,9 % jeweils auf dem Wasser und in der Luft und 0,1 % auf der Schiene. Die Umsetzung der Maßnahmen hängt von den lokalen Gegebenheiten, aber auch von technischen Entwicklungen ab. Wir erwarten, dass wir unsere Scope-3-Treibhausgas-Emissionen durch diese Maßnahme bis 2029 um weitere 0,5 % reduzieren (im Vergleich zum Basisjahr 2019). Darüber hinaus wird die Umsetzung der Maßnahme noch bis 2050 weiter erfolgen.
Geschäftsreisen und Verpackungen
Wir wollen die Treibhausgas-Emissionen aus den Geschäftsreisen sowie die mit Verpackungen verbundenen Treibhausgas-Emissionen überprüfen und durch verschiedene Maßnahmen einen Einfluss darauf nehmen. Zusammen mit ausgewählten Lieferanten investieren wir in kohlenstoffarme Verpackungsprodukte und Dienstleistungen, um deren Dekarbonisierung zu beschleunigen. Im Jahr 2024 haben wir als erstes Unternehmen der Gesundheitsbranche eine so genannte One-Material-Blisterverpackung aus Polyethylenterephthalat (APET) für AleveTM eingeführt. Diese reduziert den CO2-Fußabdruck der Verpackungen um 38 % und hat durch den Verzicht auf die Verwendung von Polyvinylchlorid (PVC) weitere positive Umwelteigenschaften (u. a. beim Recycling). Dies wird durch den Wechsel von Materialien fossilen Ursprungs hin zu pflanzlichen Materialien begleitet. Außerdem wollen wir die Treibhausgas-Emissionen aus Geschäftsreisen reduzieren. Maßnahmen sind hierbei eine verstärkte Nutzung virtueller Meetings aber auch eine speziell für die Beschäftigten eingerichtete Informationsseite zum Zusammenhang zwischen Reisetätigkeiten und Nachhaltigkeit. Die Umsetzung dieser Maßnahmen hängt von den lokalen Gegebenheiten, aber auch von weiteren technischen Entwicklungen ab. Wir erwarten, dass wir unsere Scope-3-Treibhausgas-Emissionen durch diese Maßnahmen bis 2029 um weitere 0,5 % reduzieren können (im Vergleich zum Basisjahr 2019). Die Umsetzung dieses Maßnahmenpakets ist kontinuierlich und wird nach 2029 auch noch bis 2050 weiter erfolgen.# Klimawandelanpassung und Geschäftskontinuität
Auch besteht die Möglichkeit einer erhöhten Nachfrage nach Produkten, die dabei helfen, mit den negativen Folgen des Klimawandels umzugehen, insbesondere im Bereich der verschreibungspflichtigen und nicht-verschreibungspflichtigen Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel unserer Divisionen Pharmaceuticals und Consumer Health. Im Bereich der Anpassung an den Klimawandel gibt es akute physische Risiken, die durch extreme Wetterereignisse und klimabedingte Naturkatastrophen verursacht werden, welche die Produktionsprozesse und Geschäftspraktiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette stören können.
Konzepte im Zusammenhang mit der Anpassung unserer Geschäftsmodelle [E1-2]
Unser wichtigstes Rahmenwerk für unsere Managementprinzipien, die wir für die Entscheidungsfindung im Bereich Anpassung an den Klimawandel nutzen, ist unser „Transitions- & Transformationsplan“. Dieser Plan bildet einen zentralen Bestandteil unserer Gesamtstrategie und legt die Ziele und Maßnahmen fest, die erforderlich sind, um die Resilienz unseres Unternehmens gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels zu stärken. Da der „Transitions- & Transformationsplan“ alle wesentlichen Aspekte unserer Anpassungsstrategie umfasst, berichten wir über keine weiteren Konzepte im Bereich der Anpassung an den Klimawandel. Mehr Informationen über unseren „Transitions- & Transformationsplan“, lesen Sie im Abschnitt „Übergangsplan für den Klimaschutz: Unser „Transitions- & Transformationsplan“ [E1-1]“.
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Anpassung unserer Geschäftsmodelle [E1-3]
Besonders die globalen Agrar- und Ernährungssysteme stehen durch den Klimawandel (in Bezug auf den Klimaschutz, Mitigation, und auf die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels, Adaptation), die Wasserknappheit und das Bevölkerungswachstum vor massiven Herausforderungen. Der Klimawandel hat ebenfalls einen großen Einfluss auf die Gesundheit und die Gesundheitssysteme. Die Auswirkungen des Klimawandels sind schon heute belegt und haben einen Einfluss auf die globalen Wertschöpfungsketten.
Innovative Ansätze zur Anpassung in der Landwirtschaft
Um dazu beizutragen, die Anpassung der Landwirtschaft mitzugestalten, fördern wir die Anwendung innovativer und angepasster landwirtschaftlicher Praktiken und Technologien durch unsere landwirtschaftlichen Kunden. Dazu gehören Pflanzengenetik für ertragreiche Pflanzen, Pflanzenschutzmittel, Systeme zur Präzisionsbewässerung, Bodenmanagement durch Direktsaat und Zwischenfrüchte, Fruchtfolgen, Düngemanagement, Mikroorganismen und Bodenimpfstoffe, die Direktaussaat oder das abwechselnde Bewässern und Trocknen im Reisanbau sowie Anwendungen aus den Bereichen der digitalen und Präzisionslandwirtschaft. Die Kombination verschiedener Maßnahmen kann unseren landwirtschaftlichen Kunden maßgeschneiderte Lösungen ermöglichen, um unter veränderten klimatischen Bedingungen weiterhin ertragreich produzieren zu können. Wir arbeiten kontinuierlich an der Umsetzung dieser Maßnahmen.
Entwicklung unseres Produkt-Portfolios
Wir arbeiten kontinuierlich an unserem Produkt-Portfolio und investieren in Innovationen. In Bezug auf den Klimawandel besteht die Möglichkeit einer erhöhten Nachfrage nach Produkten, die dabei helfen, mit den negativen Folgen des Klimawandels umzugehen, insbesondere im Bereich der verschreibungspflichtigen und nicht-verschreibungspflichtigen Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel unserer Divisionen Pharmaceuticals und Consumer Health.
Geschäftskontinuität in der Wertschöpfungskette
Im Bereich der Anpassung an den Klimawandel gibt es akute physische Risiken, die durch extreme Wetterereignisse und klimabedingte Naturkatastrophen verursacht werden, welche die Produktionsprozesse und Geschäftspraktiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette stören können. Besonders in der vorgelagerten Wertschöpfungskette arbeiten wir mit unseren Lieferanten zusammen und auch für eigene Produktionsstandorte schließen wir Versicherungen ab und überprüfen unsere Aktivitäten. Wir überprüfen regelmäßig unsere Maßnahmen, um die Geschäftsfähigkeit und Produktion gewährleisten zu können.
Kennzahlen und Ziele im Bereich Klimawandel
Wir messen unsere Zielerreichung anhand von Kennzahlen und machen somit sowohl unsere Fortschritte als auch Herausforderungen im Bereich Klimawandel transparent.
Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel [E1-4]
Im Fokus unserer Ziele im Bereich Klimaschutz stehen unsere Reduktionsziele.
Reduktionsziele Scope 1, 2, 3
Um unsere eigenen Treibhausgas-Emissionen und die Treibhausgas-Emissionen entlang unserer Wertschöpfungskette zu reduzieren haben wir uns folgende Reduktionsziele gesetzt.
Ziel 2024: Zur Hälfte der Zielperiode bis 2029 (siehe unten) hatten wir uns im Jahr 2020 ein Zwischenziel gesetzt. Demnach wollten wir bis 2024 insgesamt 20 % der kombinierten Scope-1- und -2-Treibhausgas-Emissionen²⁴ sowie 6 % der Scope-3-Treibhausgas-Emissionen (bezogen auf die fünf für uns relevanten Kategorien an Scope-3-Treibhausgas-Emissionen nach GHG-Protokoll: (3.1) Erworbene Waren und Dienstleistungen, (3.2) Investitionsgüter, (3.3) Tätigkeiten in Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie, (3.4) Vorgelagerter Transport und Vertrieb, (3.6) Geschäftsreisen) reduzieren. Das Basisjahr für unsere Reduktionsziele ist das Jahr 2019 mit 3,79 Mio. t CO2-Äquivalente kombinierten Scope-1- und -2-Treibhausgas-Emissionen sowie 8,82 Mio. t CO2-Äquivalente an Scope-3-Treibhausgas-Emissionen (bezogen auf die fünf für uns relevanten Kategorien an Scope-3-Treibhausgas-Emissionen nach GHG-Protokoll: (3.1) Erworbene Waren und Dienstleistungen, (3.2) Investitionsgüter, (3.3) Tätigkeiten in Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie, (3.4) Vorgelagerter Transport und Vertrieb, (3.6) Geschäftsreisen). Diese Reduktionsziele wurden nun im Jahr 2024 erreicht bzw. das gesetzte Ziel wurde übertroffen. Im Vergleich zum Basisjahr 2019 haben wir unsere kombinierten Scope-1- und -2-Treibhausgas-Emissionen im Jahr 2024 um 21,3 % und unsere zielrelevanten Scope-3-Treibhausgas-Emissionen um 12,7 % reduziert. Diese auf dem Science-Based-Targets-initiative (SBTi) validierten Reduktionspfad gesetzten Ziele adressieren direkt die Ergebnisse unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse.
Ziele 2029: Im Jahr 2020 haben wir uns zum Ziel gesetzt, die absoluten kombinierten Scope-1- und -2-Treibhausgas-Emissionen²⁶ bis 2029 um 42 % im Vergleich zum Basisjahr 2019 zu reduzieren. Das Basisjahr für unser Reduktionsziel ist 2019 mit 3,76 Mio. t CO2-Äquivalenten. Unser kombiniertes Scope-1- und -2-Ziel haben wir im Berichtsjahr erneut von der SBTi validieren lassen; es entspricht dem 1,5-°C-Zielpfad. Die verbleibenden Treibhausgas-Emissionen aus eigenen betrieblichen Prozessen werden wir ab 2030 durch den Erwerb von Zertifikaten aus geprüften Klimaschutzprojekten, vor allem im Waldschutz und in der Landwirtschaft, vollständig ausgleichen. Im Vergleich zum Basisjahr 2019 haben wir unsere kombinierten Scope-1- und -2-Treibhausgas-Emissionen im Jahr 2024 um 21,3 % reduziert. Bezogen auf die Scope-1-Treibhausgas-Emissionen haben wir diese im Jahr 2024 im Vergleich zum Basisjahr 2019 um 9,4 % reduziert. Dies entspricht einer Reduktion von 0,20 Mio. t CO2-Äquivalenten. Bezogen auf die Scope-2-Treibhausgas-Emissionen (marktbezogen) haben wir diese im Jahr 2024 im Vergleich zum Basisjahr 2019 um 36,8 % reduziert. Dies entspricht einer Reduktion von 0,63 Mio. t CO2-Äquivalenten. Im Jahr 2020 haben wir uns zum Ziel gesetzt, die absoluten Scope-3-Treibhausgas-Emissionen bis 2029 um 12,3 % im Vergleich zum Basisjahr 2019 zu reduzieren. Die Reduktion bezieht sich auf die fünf für uns relevanten Kategorien an Scope-3-Treibhausgas-Emissionen nach GHG-Protokoll: (3.1) Erworbene Waren und Dienstleistungen, (3.2) Investitionsgüter, (3.3) Tätigkeiten in Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie, (3.4) Vorgelagerter Transport und Vertrieb, (3.6) Geschäftsreisen). Wir haben kein Ziel für jede einzelne Scope-3-Kategorie festgelegt, sondern das Ziel auf die Summe der zielrelevanten Scope-3-Kategorien gesetzt. Dieses Ziel wurde im Jahr 2020 von der SBTi validiert. Im Basisjahr 2019 betrugen die Scope-3-Treibhausgas-Emissionen aus den fünf zielrelevanten Scope-3-Kategorien 8,82 Mio. t CO2-Äquivalente. Im Vergleich zum Basisjahr 2019 haben wir unsere zielrelevanten Scope-3-Treibhausgas-Emissionen im Jahr 2024 um 12,7 % reduziert. Dies entspricht einer Reduktion von 1,12 Mio. t CO2-Äquivalenten. Zukünftig wollen wir unsere Scope-3-Treibhausgas-Emissionen bis 2029 um 25 % reduzieren (im Vergleich zum Basisjahr 2019). Ende 2024 wurde dieses aktualisierte Ziel zur Reduktion der Scope-3-Treibhausgas-Emissionen von der SBTi validiert. Diese Reduktion wird sich auf eine veränderte Anzahl an relevanten Scope-3-Kategorien beziehen einschließlich der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette und damit über die bisherigen fünf Kategorien hinausgehen. Details dazu werden wir im Laufe des Jahres 2025 veröffentlichen. Weitere Informationen zu den Scope-3-Kategorien lesen Sie in Abschnitt „Treibhausgas-Emissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie gesamte Treibhausgas-Emissionen [E1-6]“.
Netto-Null-Ziel 2050
Wir haben uns zum Ziel gesetzt, bis 2050 Netto-Null-Treibhausgas-Emissionen einschließlich der gesamten Wertschöpfungskette zu erreichen²⁵. Dies bedeutet eine Reduzierung der absoluten Treibhausgasemissionen von Scope 1, 2 und 3 um 90 % im Vergleich zum Basisjahr 2019²⁶. Die verbleibenden Treibhausgas-Emissionen (10 %) sollen durch dauerhafte Emissionsgutschriften ausgeglichen werden²⁷. Die verbleibenden Emissionen werden wir durch Zertifikate mit langfristiger CO2-Bindung kompensieren. Dieses Ziel wurde im Berichtsjahr durch die SBTi-Organisation validiert.Es entspricht den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) der UN, dem Pariser Abkommen, um die Erwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen, sowie der „Business Ambition for 1.5 °C“ der UN Global Compact Initiative.
Unser Ziel für Netto-Null-Treibhausgas-Emissionen bis 2050 bezieht sich auf den absoluten Wert im Vergleich zum Basisjahr 2019 und schließt somit auch etwaige, zukünftige Veränderungen oder Schwankungen unserer Treibhausgas-Emissionen mit ein (z. B. aufgrund veränderter Produktionsmengen).
In unseren aktuellen Berechnungen für das Basisjahr 2019 für unser Netto-Null-Ziel berücksichtigen wir aufgrund der Datenverfügbarkeit aktuell acht Scope-3-Kategorien nach GHG:
* (3.1) Erworbene Waren und Dienstleistung
* (3.2) Investitionsgüter
* (3.3) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie
* (3.4) Vorgelagerter Transport und Vertrieb
* (3.5) Abfallaufkommen in Betrieben
* (3.6) Geschäftsreisen
* (3.7) Pendelnde Arbeitnehmer
* (3.12) Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer.
Dadurch betrugen die gesamten Treibhausgas-Emissionen (Scope-1, -2 und -3²⁸) im Basisjahr 13,78 Mio. t CO2-Äquivalente. Im Vergleich zum Basisjahr 2019 haben wir unsere gesamten Treibhausgas-Emissionen (Scope-1, -2 und -3²⁸) im Jahr 2024 um 17,7 % reduziert. Dies entspricht einer Reduktion von 2,43 Mio. t CO2-Äquivalenten.
Weitere Informationen zu den Scope-3-Kategorien lesen Sie in Abschnitt „Treibhausgas-Emissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie gesamte Treibhausgas-Emissionen [E1-6]“.
Wir haben unsere Ziele zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen für die Zieljahre 2024, 2029 und 2050 gesetzt. Darüber hinaus haben wir keine weiteren Zieljahre definiert. Unsere Reduktionsziele für Treibhausgas-Emissionen Scope 1, 2 und 3 folgen unserer Materialitätsanalyse und den globalen Vorgaben des GHG-Protokoll sowie der sektorübergreifenden Richtlinie der SBTi.
In regelmäßigen Abständen überprüfen wir unsere Ziele, die Zielerreichung gemessen an den erreichten Reduktionen sowie auch unser Gesamtinventar an Treibhausgasemissionen. Weitere Informationen dazu lesen Sie in Abschnitt „Treibhausgas-Emissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie gesamte Treibhausgas-Emissionen [E1-6]“.
In der Berichtsperiode hat eine Überprüfung der Reduktionsziele durch die SBTi stattgefunden. Die bei der Aktualisierung des Reduktionsziels für Scope-3-Treibhausgas-Emissionen relevanten Veränderungen wollen wir konsistent umsetzen. Wir messen die Effektivität unserer Aktivitäten und Maßnahmen anhand der Zielerreichung. Bei der Umsetzung der Maßnahmen bestehen viele Abhängigkeiten, insbesondere von den verfügbaren Technologien und der Umsetzbarkeit entlang der Wertschöpfungskette. Besonders bei den Reduktionszielen für Scope-3-Treibhausgas-Emissionen sind die Einflussmöglichkeiten nur indirekt und begrenzt. Daher haben wir in Übereinstimmung mit der Methodik der SBTi hier unser Ziel nur auf einen Teil des Gesamtinventars an Scope-3-Treibhausgasemissionen festgelegt.
Wir beobachten aktuell, dass die Weltgemeinschaft nicht genug unternimmt, um die Klimaziele von Paris einzuhalten. Ein Beispiel ist die nicht ausreichende Verfügbarkeit von erneuerbaren Energien. Unsere Maßnahmen zur Zielerreichung sind im Abschnitt „Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Reduktion der Treibhausgas-Emissionen“ beschrieben. Wir nutzen zwei Szenarien in unserer Klimaanalyse. Diese berücksichtigen wir auch bei der Gestaltung unserer Reduktionspläne.
Reduktion der Treibhausgas-Intensität in der Landwirtschaft
Das Reduktionsziel von Treibhausgas-Emissionen in der Landwirtschaft folgt unserer Wesentlichkeitsanalyse. Laut einem Bericht des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) erschienen im März 2023 sind die Land- und Forstwirtschaft sowie andere Formen der Bodennutzung für rund 22 % der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich.
Wir haben uns das Ziel gesetzt, unsere landwirtschaftlichen Kunden zu befähigen, die Treibhausgas-Emissionen auf den Feldern pro Masseneinheit Ernteertrag bis 2030 um 30 % gegenüber der gesamten Treibhausgas-Intensität im Basisjahr zu reduzieren. Die insgesamte Treibhausgas-Intensität im Basisjahr beinhaltet die gewichteten Treibhausgas-Intensitäten von 17 Kombinationen aus Märkten und Anbaukulturen (Crop-Country Kombinationen).
Seit dem Jahr 2024 ist die Crop-Country Kombination Australien-Baumwolle mangels verfügbarer Daten nicht mehr Teil des Reduktionsziels. Das Basisjahr wird für jede Crop-Country-Kombination einzeln definiert, je nach Verfügbarkeit der Daten entspricht das Basisjahr dem Erntejahr 2021 oder 2022. Im Jahr 2024 wurden die Basisjahre aufgrund zusätzlicher Datenanforderungen, die auf einer aktualisierten Methodik zur Kalkulation von Treibhausgas-Emissionen basieren, und fehlender Daten aus Vorjahren angepasst.
Dieses Reduktionsziel gilt für Kulturen in Anbausystemen mit den höchsten Treibhausgas-Emissionen in den Regionen, in denen wir mit unseren Produkten am Markt sind (mit Ausnahme der Crop-Country-Kombinationen Italien-Mais und Spanien-Mais, die nicht aufgrund dieser Faktoren aufgenommen wurden, sondern hinzugefügt wurden, weil bereits entsprechende Daten vorlagen).
Um die übergreifende Treibhausgas-Intensität im Basisjahr zu berechnen, wurden die einzelnen Treibhausgas-Intensitäten je Anbaukultur und Land entsprechend dem Marktanteil von Bayer für die jeweilige Anbaukultur dort gewichtet. Dazu nutzen wir die Daten der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisationen der Vereinten Nationen (FAO) zum gesamten Produktionsvolumen einer bestimmten Anbaukultur in einem bestimmten Markt, unseren Marktanteil in diesem Markt und die Treibhausgas-Intensität der Anbaukultur in diesem Land. Mit dieser Methodik betrug die insgesamte, gewichtete Treibhausgas-Intensität unserer Kunden in allen Crop-Country-Kombinationen, die Teil unseres Ziels sind, 726 kg CO2-Äquivalente pro Tonne Ernteertrag (Treibhausgas-Intensität im Basisjahr unseres Ziels). Die gesamte, gewichtete Treibhausgas-Intensität im Basisjahr, wie wir sie im Nachhaltigkeitsbericht 2023 veröffentlicht hatten, wurde basierend auf der > 10 %-Differenzschwelle gegenüber vorherigen Berechnungen neu angegeben. Unsere Methodik haben wir in einem Bericht detailliert beschrieben, der auf unserer Internetseite abrufbar ist.
Basierend auf den gesammelten Daten für die Erntejahre 2022 oder 2023 (je nach Basisjahr für die jeweilige Crop-Country-Kombination) wurde die insgesamte, gewichtete Treibhausgas-Intensität unserer Kunden in allen Crop-Country-Kombinationen, die Teil unseres Ziels sind, um 9 % im Vergleich zur insgesamten, gewichteten Treibhausgas-Intensität im Basisjahr von 726 kg CO2-Äquivalente pro Tonne Ernteertrag reduziert. Die Verringerung wurde hauptsächlich durch eine niedrigere Treibhausgas-Intensität für Indien-Reis erreicht.
Wir messen die Effektivität unserer Aktivitäten und Maßnahmen anhand der Zielerreichung. Die Maßnahmen zur Zielerreichung sind im Abschnitt „Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Reduktion der Treibhausgas-Emissionen“ beschrieben. Mit diesem Ziel adressieren wir direkt die Umsetzung von regenerativen Praktiken in der Landwirtschaft und unterstützen somit sowohl die Dekarbonisierung als auch die Anpassung an zukünftige Umweltbedingungen.
Energieverbrauch und Energiemix [E1-5]
Der größte Anteil unseres Energiebedarfs entfällt auf die Produktion an unseren Standorten und hängt von den verwendeten Produktionsprozessen sowie von der Tiefe unserer Wertschöpfung ab. Die für die Produktionsprozesse benötigte Primär- und Sekundärenergie steht üblicherweise in Relation zum Produktionsvolumen: Wird mehr produziert, so steigen der Energieeinsatz und in der Folge auch die damit verbundenen Treibhausgas-Emissionen.
Beim Gesamtenergieeinsatz unterscheiden wir zwischen dem Primär- und dem Sekundärenergieeinsatz. Als Primärenergie werden erneuerbare und fossile Energieträger für die Eigenerzeugung von Strom, Dampf und Kälte zur Eigennutzung sowie in geringem Maße für den Verkauf an andere Unternehmen eingesetzt. Der Sekundärenergieeinsatz umfasst den Zukauf von Strom, Dampf und Kälte an unseren Standorten weltweit.
Die Datenerfassung zu unserem Energieeinsatz findet jährlich im Rahmen der Umweltberichterstattung aller umweltrelevanten Standorte statt. Hierbei tragen Standortverantwortliche direkt gemessene Daten für die Periode Januar bis Oktober und Schätzwerte für November und Dezember in eine zentrale Berichtsplattform ein. Die Schätzung basiert entweder auf den Vorjahresdaten, wo nötig angepasst um besondere Ereignisse der aktuellen Berichtsperiode, oder auf einer Fortschreibung der Daten der aktuellen Berichtsperiode. Anschließend werden die Daten durch ein zentrales Team validiert und auf Vollständigkeit geprüft. Umweltrelevant sind für uns alle Standorte, deren jährlicher Energieverbrauch über 1,5 Terajoule liegt und/oder deren jährlicher Wasserverbrauch ≥ 50 Tm³ ist. Die Umweltdaten der weiteren, unterhalb der Schwellen liegenden Standorte, haben keinen relevanten Einfluss auf das Gesamtergebnis der Umweltdaten.
Sämtliche in unserer Nachhaltigkeitserklärung enthaltenen Kennzahlen unterliegen, neben der Prüfung durch unseren Abschlussprüfer, keiner weiteren zertifizierten externen Prüfung.
Im Jahr 2024 sank unser Gesamtenergieeinsatz im Vergleich zum Vorjahr leicht auf 9.055 T MWh (2023: 9.127 T MWh). Hierin eingeschlossen ist sowohl der Primärenergieeinsatz, der zumeist fossile Energieträger betrifft, als auch der Sekundärenergieeinsatz.# A 4.2.2/1 Energieverbrauch und Energiemix
in T MWh
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| Gesamtverbrauch fossiler Energie | 7.161 | 7.058 |
| davon Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen | 151 | 172 |
| davon Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen | 784 | 731 |
| davon Brennstoffverbrauch aus Erdgas | 2.852 | 2.842 |
| davon Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen | 16 | 11 |
| davon Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung aus fossilen Quellen | 3.359 | 3.303 |
| hiervon Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität aus fossilen Quellen | 1.857 | 1.740 |
| hiervon Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Wärme, Dampf und Kühlung aus fossilen Quellen | 1.502 | 1.563 |
| Gesamtverbrauch aus nuklearen Quellen¹ | 302 | 303 |
| Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie | 1.521 | 1.560 |
| davon Brennstoffverbrauch aus erneuerbaren Quellen² | 308 | 191 |
| davon Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung aus erneuerbaren Quellen | 1.209 | 1.366 |
| hiervon Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität aus erneuerbaren Quellen | 1.183 | 1.331 |
| hiervon Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Wärme, Dampf und Kühlung aus erneuerbaren Quellen | 26 | 35 |
| davon Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt | 3 | 3 |
| Gesamtverbrauch aus anderen nicht erneuerbaren Quellen³ | 142 | 133 |
| Gesamtenergieverbrauch | 9.127 | 9.055 |
| Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) | 78,5 | 77,9 |
| Anteil nuklearer Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) | 3,3 | 3,3 |
| Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) | 16,7 | 17,2 |
| Anteil anderer nicht erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) | 1,6 | 1,5 |
¹ Diese Zahl ist eine Schätzung auf der Grundlage des Anteils der nuklearen Quellen am nationalen Strommix der Länder, in denen wir Elektrizität aus dem Netz beziehen. Als Datenquelle nutzen wir den statistischen Überblick über die Weltenergie des Energy Institute mit wesentlicher Bearbeitung durch Our World in Data. Der tatsächliche Verbrauch von Energie aus nuklearen Quellen kann abweichen, da die nationalen Strommixe lediglich eine statistische Annäherung über die Zusammensetzung der von Bayer aus dem Netz bezogenen Elektrizität darstellen.
² Dies beinhaltet u. a. den Brennstoffverbrauch aus Biomasse, Biogas und Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen.
³ Dies beinhaltet u. a. die Energiegewinnung aus Abfall.
Alle Geschäftsbereiche unseres Unternehmens fallen unter die High-Climate-Impact-Sektoren nach NACE-Definition (Delegierte Verordnung [EU] 2022/1288 der Kommission). Unsere Division Crop Science ist dabei der Sektion A „Landwirtschaft“ zugeordnet. Unsere Divisionen Pharmaceuticals und Consumer Health sind Sektion C „Herstellung von pharmazeutischen Grundprodukten und pharmazeutischen Präparaten“ zugeordnet. In die Berechnung unserer Energieintensität fließt somit der Gesamtenergiebedarf im Verhältnis zu den Umsatzerlösen des Konzerns (siehe Kapitel B „Konzernabschluss“, Abschnitt „Gewinn- und Verlustrechnung Bayer-Konzern“) ein.
A 4.2.2/2 Energieintensität
2023
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| Gesamtenergieverbrauch aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren (in MWh) | 9.127.016 | 9.054.965 |
| Umsatzerlöse aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren (in Mio. €) | 47.637 | 46.606 |
| Energieintensität (in MWh/Mio. €) | 192 | 194 |
Treibhausgas-Emissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie gesamte Treibhausgas-Emissionen [E1-6]
Direkte Treibhausgas-Emissionen (Scope 1) entstehen in unserem Unternehmen größtenteils aus der Verbrennung von Primärenergieträgern (im Wesentlichen Gas und Öl) zur Erzeugung von Strom und thermischer Energie. Außerdem entstehen Treibhausgas-Emissionen durch die Fahrzeugflotte sowie bei der Rohstoffgewinnung und -aufbereitung (32,0 %). Ein weiterer Anteil der Treibhausgas-Emissionen stammt aus chemischen Prozessen (31,5 %). Im Bereich der Scope-2-Treibhausgas-Emissionen entfällt der größte Anteil auf den Bezug von elektrischer Energie (23,0 %) und weiteren eingekauften Energien, insbesondere Wärme und Kälte (13,5 %).
Für die Berichterstattung zur Erreichung unsere Reduktionsziels für Scope-3-Treibhausgas-Emissionen berücksichtigen wir gemäß SBTi die folgenden fünf Scope-3-Kategorien nach GHG-Protokoll: (3.1) Erworbene Waren und Dienstleistungen, (3.2) Investitionsgüter, (3.3) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie, (3.4) Vorgelagerter Transport und Vertrieb, (3.6) Geschäftsreisen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt „Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel [E1-4]“.
Zusätzlich zu dieser Berichterstattung berücksichtigen wir in der Tabelle „Treibhausgas-Emissionen nach Scope-1-,2- und -3-Kategorie, einschließlich Zielsetzungen“ (siehe unten) zur Berichterstattung gemäß ESRS sowie zur weiteren Beobachtung und zukünftigen Weiterentwicklung unserer Methodik zur Berechnung der Scope-3-Treibhausgas-Emissionen insgesamt acht Scope-3-Kategorien nach GHG-Protokoll: (3.1) Erworbene Waren und Dienstleistung, (3.2) Investitionsgüter, (3.3) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie, (3.4) Vorgelagerter Transport und Vertrieb, (3.5) Abfallaufkommen in Betrieben, (3.6) Geschäftsreisen, (3.7) Pendelnde Arbeitnehmer (3.12) Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer.
Die verbleibenden Scope-3-Kategorien gemäß GHG-Protokoll, (3.8) Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter, (3.9) Nachgelagerter Transport, (3.10) Verarbeitung verkaufter Produkte, (3.11) Verwendung verkaufter Produkte, (3.13) Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter, (3.14) Franchises und (3.15) Investitionen, werden aktuell nicht berücksichtigt, da sie für unser Unternehmen aktuell entweder nicht relevant sind oder keine ausgereifte standardisierte Berechnungsmethode verfügbar ist.
Im Jahr 2024 haben wir die Summe unserer Treibhausgas-Emissionen der Scope-1- und Scope-2-Kategorie (marktbezogen) um 1,9 % gegenüber 2023 gesenkt. Dies konnte vor allem durch eine weitere Erhöhung des Elektrizitätsbezugs aus erneuerbaren Energien erreicht werden. In den für unser Reduktionsziel relevanten fünf Scope-3-Kategorien²⁸ sind unsere Treibhausgas-Emissionen im Vergleich zum Vorjahr um 0,74 Mio. t CO₂-Äquivalente gesunken. Dies entspricht einer Reduktion um 8,8 % gegenüber 2023. In den darüber hinaus gehenden acht Scope-3-Kategorien²⁹ sind unsere Treibhausgas-Emissionen im Vergleich zum Vorjahr um 0,80 Mio. t CO₂-Äquivalente gesunken. Dies entspricht einer Reduktion um 8,7 % gegenüber 2023. Die Reduktion der Scope-3-Emissionen ist im Wesentlichen auf verringerte Treibhausgas-Emissionen im Zusammenhang mit der Scope-3-Kategorie (3.1) Erworbene Waren und Dienstleistungen zurückzuführen. Der mit 70 % größte Anteil unserer Scope-3-Treibhausgas-Emissionen entfällt auf die Kategorie (3.1) Erworbene Waren und Dienstleistungen.
A 4.2.2/3 Treibhausgas-Emissionen nach Scope-1-,2- und -3-Kategorie, einschließlich Zielsetzungen
Rückblickend Etappenziele und Zieljahre¹
| in Mio. t CO₂-Äquivalente | Basis-jahr 2019 | 2023 | 2024 | Veränderung in % | 2025 | 2030 | 2050 | Jährlich % des Ziels / Basis-jahr | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Scope-1-Treibhausgas-Emissionen² | 2,08 | 1,89 | 1,88 | –0,5 | – | – | – | – | |
| Scope-1-Treibhausgas-Emissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (in %) | – | 14,0 | 13,0 | –1,0 | – | – | – | – | |
| Standortbezogene Scope-2-Treibhausgas-Emissionen | 1,79 | 1,66 | 1,65 | –0,6 | – | – | – | – | |
| Marktbezogene Scope-2-Treibhausgas-Emissionen | 1,71 | 1,12 | 1,08 | –3,6 | – | – | – | – | |
| Scope-3-Treibhausgas-Emissionen³ | 9,99 | 9,18 | 8,38 | –8,7 | – | – | – | – | |
| davon (3.1) Erworbene Waren und Dienstleistungen | 6,62 | 6,52 | 5,87 | –10,0 | – | – | – | – | |
| davon (3.2) Investitionsgüter | 0,51 | 0,49 | 0,37 | –24,3 | – | – | – | – | |
| davon (3.3) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope-1- oder Scope-2-Kategorie enthalten) | 0,73 | 0,54 | 0,64 | 18,9 | – | – | – | – | |
| davon (3.4) Vorgelagerter Transport und Vertrieb | 0,66 | 0,70 | 0,60 | –14,5 | – | – | – | – | |
| davon (3.5) Abfallaufkommen in Betrieben | 0,34 | 0,31 | 0,30 | –2,6 | – | – | – | – | |
| davon (3.6) Geschäftsreisen | 0,30 | 0,19 | 0,21 | 15,2 | – | – | – | – | |
| davon (3.7) Pendelnde Arbeitnehmer | 0,12 | 0,13 | 0,12 | –5,9 | – | – | – | – | |
| davon (3.12) Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer | 0,72 | 0,31 | 0,26 | –13,4 | – | – | – | – | |
| Treibhausgas-Emissionen insgesamt (standortbezogen) | 13,86 | 12,74 | 11,91 | –6,5 | – | – | – | – | |
| Treibhausgas-Emissionen insgesamt (marktbezogen)⁴ | 13,78 | 12,20 | 11,34 | –7,0 | – | – | – | – |
¹ Wir haben unsere Ziele zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen für die Jahre 2024, 2029 und 2050 gesetzt. Wir haben darüber hinaus keine expliziten Ziele zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen für die Jahre 2025 und 2030 gesetzt. Weitere Informationen zu unseren Reduktionszielen der Treibhausgas-Emissionen finden sich im Abschnitt „Ziele im Zusammenhang im Bereich Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel [E1-4]“.
² Die Treibhausgas-Emissionen aus der Nutzung von Bioenergie sind Teil der Scope-1-Treibhausgas-Emissionen. Dabei nehmen wir an, dass die Treibhausgas-Emissionen aus der Energiegewinnung gleich groß wie die vorangegangenen zugehörigen Treibhausgas-Entnahmen sind.
³ Für die Berichterstattung zur Erreichung unsere Reduktionsziels für Scope-3-Treibhausgas-Emissionen berücksichtigen wir gemäß SBTi die folgenden fünf Scope-3-Kategorien nach GHG-Protokoll: (3.1) Erworbene Waren und und Dienstleistungen, (3.2) Investitionsgüter, (3.3) Tätigkeiten in Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie, (3.4) Vorgelagerter Transport und Vertrieb, (3.6) Geschäftsreisen. Zusätzlich zu dieser Berichterstattung berücksichtigen wir hier zur Berichterstattung gemäß ESRS sowie zur weiteren Beobachtung und zukünftigen Weiterentwicklung unserer Methodik zur Berechnung der Scope-3-Treibhausgas-Emissionen insgesamt acht Scope-3-Kategorien nach GHG-Protokoll.
⁴ Für Bayer spiegelt die marktorientierte Methode des GHG-Protokolls die Angabe der Emissionswerte für Scope-2-Emissionen und den Erfolg von Emissionsreduktionsmaßnahmen am verlässlichsten wider.# Umweltdaten und Treibhausgas-Emissionen
Im Berichtsjahr gab es keine signifikanten Änderungen in der Unternehmensstruktur und der Wertschöpfungskette, welche die zu berichtenden Treibhausgas-Emissionen beeinflussen könnten. Zudem gab es keine signifikanten Ereignisse oder Änderungen mit Bezug auf Treibhausgas-Emissionen zwischen unserem Berichtsstichtag und dem von Unternehmen in unserer Lieferkette. Wir berichten unsere Treibhausgas-Emissionen gemäß ESRS basierend auf den Vorgaben des Greenhouse-Gas(GHG)-Protokolls.
Für die Berechnung der direkten Treibhausgas-Emissionen aus eigenen Produktionsanlagen, Fahrzeugen und von Abfallverbrennungsanlagen (Scope 1) sowie der indirekten Treibhausgas-Emissionen aus dem Bezug von Strom, Dampf und Kälte (Scope 2) werden an allen umweltrelevanten Standorten die relevanten Aktivitätsdaten im Rahmen der jährlichen Umweltberichterstattung erhoben. Hierbei tragen Standortverantwortliche direkt gemessene Daten für die Periode Januar bis Oktober und Schätzwerte für November und Dezember in eine zentrale Berichtsplattform ein. Die Schätzung basiert entweder auf den Vorjahresdaten, wo nötig angepasst um besondere Ereignisse der aktuellen Berichtsperiode, oder auf einer Fortschreibung der Daten der aktuellen Berichtsperiode. Anschließend werden unter Berücksichtigung von standort- oder landesspezifischen Emissionsfaktoren die entsprechenden Treibhausgas-Emissionen automatisch systemseitig berechnet. Abschließend werden die Daten durch ein zentrales Team validiert und auf Vollständigkeit geprüft. Wir berücksichtigen in unserer Berechnung der Treibhausgas-Emissionen für Scope 1 und 2 den gesamten Konzern, entsprechend dem finanziellen Konsolidierungskreis, insofern ein Standort umweltrelevant ist. Umweltrelevant sind alle Standorte, deren jährlicher Energieverbrauch über 1,5 Terajoule liegt und/oder deren jährlicher Wasserverbrauch ≥ 50 Tm³ ist. Die Umweltdaten der weiteren, unterhalb der Schwellen liegenden Standorte, haben keinen relevanten Einfluss auf das Gesamtergebnis der Umweltdaten.
Die Berechnung unserer Scope-3-Treibhausgas-Emissionen basiert auf dem Corporate-Value-Chain-(Scope 3)-Standard des GHG-Protokolls. Für alle Scope 3 Kategorien gilt, dass Aktivitäten mit Treibhausgas-Emissionen versehen werden. Aktivitätsdaten sind quantitative Indikatoren eines Aktivitätslevels (z. B. Liter an Treibstoffverbrauch), die wir pro Scope-3-Kategorie unterschiedlichen internen Systemen oder externen Quellen entnehmen. Emissionen werden durch Treibhausgas-Emissionsfaktoren abgeschätzt, diese variieren je nach Scope-3-Kategorie. Wir beziehen sie aus Input-Output-Modellen, Life-Cycle-Assessment-Datenbanken oder direkt von den Akteuren der vor und nachgelagerten Wertschöpfungskette.
Im Folgenden fassen wir, die unserer Berechnung zugrundeliegenden Informationen für unsere wesentlichen Scope-3-Kategorie zusammen:
- (3.1) Erworbene Waren und Dienstleistungen: Wir berücksichtigen alle vorgelagerten Prozesse (cradle-to-gate) der eingekauften Güter. Die Aktivitätsdaten werden unserem Einkaufssystem entnommen. Die Treibhausgas-Emissionen schätzen wir mit Hilfe einer Ausgaben-basierten Methodik, dafür nutzen wir das estell-6-Modell unter Berücksichtigung der Inflation.
- (3.2) Investitionsgüter: Wir berücksichtigen alle vorgelagerten Prozesse (cradle-to-gate) der eingekauften Kapitalgüter. Die Aktivitätsdaten werden unserem Einkaufssystem entnommen. Die Treibhausgas-Emissionen schätzen wir mit Hilfe einer Ausgaben-basierten Methodik. Dafür nutzen wir das estell-6-Modell unter Berücksichtigung der Inflation.
- (3.3) Tätigkeiten in Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie: Wir berücksichtigen alle vorgelagerten Prozesse (cradle-to-gate) der eingekauften Primär- und Sekundärenergien. Die Aktivitätsdaten werden unserem System zur Erfassung der umweltrelevanten Kennzahlen entnommen. Die Treibhausgas-Emissionen schätzen wir mit der Durchschnittsdaten-Methodik, wofür wir auf Daten aus der Managed-Life-Cycle-Assessment (LCA)-Content-Datenbank von Shpera zurückgreifen.
- (3.4) Vorgelagerter Transport und Vertrieb: Beim Transport berücksichtigen wir die Scope-1- und Scope-2-Treibhausgas-Emissionen (gate-to-gate/tank-to-wheel), während wir bei der Lagerung und Verteilung alle vorgelagerten Prozesse (cradle to gate) berücksichtigen. Die Aktivitätsdaten werden unserem Enterprise-Resource-System und unserem Einkaufssystem entnommen. Die Treibhausgas-Emissionsfaktoren beziehen wir aus dem estell-6-Modell unter Berücksichtigung der Inflation.
- (3.5) Abfallaufkommen in Betrieben: Beim extern entsorgten Abfall berücksichtigen wir die Scope-1-Treibhausgas-Emissionen (gate-to-gate) unserer Abfallentsorger. Die Aktivitätsdaten werden unserem System zur Erfassung der umweltrelevanten Kennzahlen entnommen. Die Treibhausgas-Emissionsfaktoren beziehen wir von unseren Standorten, unseren Abfallentsorgern oder aus der Literatur (Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC)).
- (3.6) Geschäftsreisen: In dieser Kategorie berücksichtigen wir die Scope-1- und Scope-2-Treibhausgas-Emissionen (gate-to-gate/tank-to-wheel) unserer Geschäftsreisen. Die Aktivitätsdaten beziehen wir von Autovermietungen bezüglich Mietwägen, von Reiseagenturen bei Flugreisen und von Bahngesellschaften bei Bahnreisen. Die Treibhausgas-Emissionsfaktoren beziehen wir direkt von den Autovermietungen bei Mietwägen. Für Flugreisen nutzen wir Durchschnitts-Emissionsfaktoren des Department for Environment, Food and Rural Affairs (DEFRA). Für Bahnreisen verwenden wir spezifische Treibhausgas-Emissionsfaktoren oder Durchschnittsdaten aus der aus der Managed-LCA-Content-Datenbank von Shpera.
- (3.7) Pendelnde Arbeitnehmer: Die Emissionsfaktoren berücksichtigen die Scope-1- und Scope-2-Treibhausgas-Emissionen (gate-to-gate/tank-to-wheel), die beim Pendeln unserer Beschäftigten entstehen. Die Aktivitätsdaten beziehen wir aus unserem Enterprise-Ressource-System, während die Treibhausgas-Emissionsfaktoren aus der Managed-LCA-Content-Datenbank von Sphera stammen.
- (3.12) Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer: Wir berücksichtigen alle vorgelagerten Prozesse (cradle-to-gate), die bei der Entsorgung unserer Produktverpackungen entstehen. Die Aktivitätsdaten beziehen wir aus unserem Einkaufssystem, während die Treibhausgas-Emissionsfaktoren Managed-LCA-Content-Datenbank von Sphera entnommen werden.
Primäre Daten über die Treibhausgas-Emissionen der von uns eingekauften Produkte und Dienstleistungen, Kapitalgüter, Energieträger sowie der damit verbundenen Logistik können aktuell nur von wenigen Akteuren bereitgestellt werden. Mit einer größeren Verfügbarkeit solcher Daten wollen wir diese zukünftig verstärkt in die Berechnung unserer Scope-3-Treibhausgas-Emissionen einbeziehen. Ziel ist es auch, die Anstrengungen unserer Zulieferer zur Erreichung einer Dekarbonisierung (z. B. durch den Umstieg auf Strom aus erneuerbaren Energiequellen) in der Lieferkette messen zu können. Dabei wollen wir den Dialog mit unseren Lieferanten verstärken und sie unterstützen, das globale Ziel von Netto-Null-Treibhausgas-Emissionen zu erreichen. Im Jahr 2024 wurden unsere Scope-3-Treibhausgas-Emissionen nur zu einem geringen Teil auf Basis von Primärdaten aus unserer Wertschöpfungskette berechnet (Teile der Scope-3-Kategorien (3.5) Abfallaufkommen in Betrieben und (3.6) Geschäftsreisen).
Aufgrund der unterschiedlichen Tiefe der Wertschöpfung sind die Treibhausgas-Emissionen der direkten und indirekten Treibhausgase (Scope 1 und Scope 2) ungleich auf unsere Divisionen verteilt. Besonders energieintensiv ist unsere Rohstoffgewinnung einschließlich Aufbereitung und Weiterverarbeitung für die Herstellung von Pflanzenschutzmittelvorprodukten von Crop Science – daher entfällt der größte Anteil unserer Treibhausgas-Emissionen auf diese Division.
A 4.2.2/4 Scope-1-Treibhausgas-Emissionen nach Divisionen in Mio. t CO2-Äquivalente
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| Scope-1-Treibhausgas-Emissionen | 1.89 | 1.88 |
| Crop Science | 1.55 | 1.56 |
| Pharmaceuticals | 0.17 | 0.17 |
| Consumer Health | 0.02 | 0.02 |
| Sonstige Segmente¹ | 0.16 | 0.13 |
¹Hierzu gehören Treibhausgasemissionen aus der Fahrzeugflotte sowie Emissionen, die auf die Enabling Functions entfallen.
A 4.2.2/5 Scope-2-Treibhausgas-Emissionen (marktbezogen) nach Divisionen in Mio. t CO2-Äquivalente
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| Scope-2-Treibhausgas-Emissionen (marktbezogen) | 1.12 | 1.08 |
| Crop Science | 0.94 | 0.93 |
| Pharmaceuticals | 0.11 | 0.08 |
| Consumer Health | 0.05 | 0.04 |
| Sonstige Segmente¹ | 0.02 | 0.03 |
¹Hierzu gehören Treibhausgasemissionen aus der Fahrzeugflotte sowie Emissionen, die auf die Enabling Functions entfallen.
Den größten Anteil unserer Treibhausgas-Emissionen macht Kohlenstoffdioxid (CO2) aus.
A 4.2.2/6 Scope-1-Treibhausgas-Emissionen nach emittiertem Treibhausgas in Mio. t CO2-Äquivalente
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| Scope-1-Treibhausgas-Emissionen | 1.89 | 1.88 |
| davon Kohlenstoffdioxid (CO2) | 1.84 | 1.83 |
| davon ozonabbauende Substanzen | 0.003 | 0.003 |
| davon teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFCs) | 0.04 | 0.04 |
| davon Distickstoffmonoxid (N2O) | 0.01 | 0.01 |
| davon Methan (CH4) | 0.003 | 0.003 |
13 % unserer Scope-1-Treibhausgas-Emissionen entstanden im Jahr 2024 an Standorten, die einem regulierten Emissionshandelssystem unterliegen, an dem wir entsprechend teilnehmen (2023: 14 %). Im Jahr 2024 nahmen wir mit insgesamt fünf Anlagen (2023: fünf Anlagen) am europäischen Emissionshandel teil. Die Treibhausgas-Emissionen dieser Anlagen beliefen sich im Jahr 2024 auf ca. 248.000 t CO2-Äquivalente (2023: ca. 265.000 t CO2-Äquivalente). Abhängig von verschiedenen regulatorischen Anforderungen und lokalen Gegebenheiten nutzen wir im Rahmen unseres Energieeinkaufs verschiedene vertragliche Instrumente für den Einkauf von Elektrizität aus erneuerbaren Quellen.# A 4.2.2/7 Vertragliche Instrumente im Rahmen des Einkaufs von Elektrizität aus erneuerbaren Quellen
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| Erworbene oder erhaltene Elektrizität aus erneuerbaren Quellen (in T MWh) | 1.183 | 1.331 |
| hiervon Anteil durch Stromkaufvereinbarungen erworbene Elektrizität aus erneuerbaren Quellen (in %) | 42 | 56 |
| hiervon Anteil durch Zertifikate für erneuerbare Energien belegte erworbene Elektrizität aus erneuerbaren Quellen (in %) | 58 | 44 |
Biogene CO2-Emissionen entstehen in unserem Unternehmen überwiegend aus der Verbrennung von Biomasse zur Energieerzeugung und dem Bezug von Elektrizität, die aus Biomasse gewonnen wird. Über unser standortbezogenes Reporting erfassen wir die biogenen CO2-Emissionen für Scope 1. Die biogenen CO2-Emissionen für Scope 2 modellieren wir auf der Basis des gemeldeten sekundären Energiebezugs aus der Verbrennung und dem biologischen Abbau von Biomasse unter Anwendung der Standardfaktoren zu Heizwerten und Emissionsfaktoren des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC). Die biogenen CO2-Emissionen für Scope 3 berechnen wir auf der Ebene der einzelnen Scope-3-Kategorien. Für die Scope-3-Kategorie (3.5) Abfallaufkommen in Betrieben wird basierend auf der Menge unserer extern recycelten oder verbrannten biobasierten Abfälle unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Wasser- und Kohlenstoffanteils typischer landwirtschaftlicher Reststoffe und des Molekulargewichts von CO2 die damit verbundene Menge an CO2-Äquivalenten ausgerechnet. Für die Kategorie (3.12) Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer wird die Menge an biobasierten Verpackungsmaterialien (z. B. Papier, Kartonagen, Holzpaletten) unserem Einkaufssystem entnommen und mit materialspezifischen Emissionsfaktoren für biogenes CO2 aus einer etablierten Life-Cycle-Assessment-Datenbank verrechnet. Darüber hinaus berücksichtigen wir in dieser Kategorie das biogene CO2, welches in unserem Saatgut gespeichert ist. Hierfür entnehmen wir aus unseren Verkaufsdaten Informationen zur Menge an verkauftem Saatgut. Mithilfe des Wasser- und Kohlenstoffanteils eines durchschnittlichen von unserem Unternehmen verkauften Saatguts und des Molekulargewichts von CO2 wird die vom Saatgut ausgehende biogene Emission in CO2-Äquivalenten ausgerechnet. Aufgrund unserer Strategie zur Dekarbonisierung gehen wir davon aus, dass die biogenen CO2-Emissionen zukünftig steigen werden, da ein Hebel unserer Dekarbonisierung der Wechsel von fossilbasierten hin zu pflanzenbasierten Rohstoffen ist. Ein Beispiel dafür ist die Nutzung von Wärme aus pflanzenbasierten Abfällen. Hierzu haben wir eine Einkaufsrichtlinie erarbeitet.
A 4.2.2/8 Biogene CO2-Emissionen¹
| in Mio. t CO2-Äquivalente 2023 | in Mio. t CO2-Äquivalente 2024 | |
|---|---|---|
| Biogene Scope-1-CO2-Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse | 0,19 | 0,15 |
| Biogene Scope-2-CO2-Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse | 0,03 | 0,04 |
| Biogene Scope-3-CO2-Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse in unserer vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette | 0,21 | 0,23 |
¹ nicht Bestandteil der vorangehend berichteten Scope-1-, Scope-2- oder Scope-3-Treibhausgas-Emissionen
Unsere Treibhausgas-Intensität setzt die gesamten Treibhausgas-Emissionen ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen des Konzerns (siehe Kapitel B „Konzernabschluss“, Abschnitt „Gewinn- und Verlustrechnung Bayer-Konzern“). Im Jahr 2024 betrug unsere Treibhausgas-Intensität 256 t CO2-Äquivalente/Mio. € Umsatzerlöse (2023: 267 t CO2-Äquivalente/Mio. €) nach der standortbezogenen Methode und 243 t CO2-Äquivalente/Mio. € (2023: 256 t CO2-Äquivalente/Mio. €) nach der marktbezogenen Methode.
A 4.2.2/9 Treibhausgas-Intensität
| in t CO2-Äquivalente/Mio. € 2023 | in t CO2-Äquivalente/Mio. € 2024 | |
|---|---|---|
| Treibhausgas-Intensität (standortbezogen) | 267 | 256 |
| Treibhausgas-Intensität (marktbezogen) | 256 | 243 |
Wir erfassen unsere eigenen Treibhausgas-Emissionen (Scope 1 und 2) seit mehreren Jahren und damit bereits im Zeitraum vor dem Basisjahr für unsere Reduktionsziele 2019. Im „Transitions- und Transformationsplan“ berichten wir über die wichtigsten Haltepunkte von 2007 bis heute.
Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Zertifikate [E1-7]
Unser Fokus liegt auf der Reduktion unserer Treibhausgas-Emissionen und den damit verbundenen Zielen und Maßnahmen. Zusätzlich dazu engagieren wir uns auf freiwilligen Kohlenstoffmärkten. Im Jahr 2024 haben wir im Rahmen unseres Engagements auf den freiwilligen Kohlenstoffmärkten 0,71 Mio. t CO2-Äquivalente kompensiert (2023: 0,6 Mio. t CO2-Äquivalente). In der Berichtsperiode haben wir ausschließlich Zertifikate aus naturbasierten Lösungen erworben. Dabei stammen 57 % der CO2-Zertifikate aus Projekten, die den Abbau von CO2-Emissionen bezwecken. Hierzu haben wir durch den Kauf von CO2-Zertifikaten Projekte unterstützt, die die CO2-Minderung und -Bindung zum Ziel haben. Alle Zertifikate, die wir im Jahr 2024 gekauft haben, wurden auch für das Berichtsjahr eingesetzt. Die Projekte befinden sich in folgenden Ländern: Brasilien, Indonesien, Kolumbien, Malawi, Sierra Leone, Uruguay und in den Vereinigten Staaten. Es wurden keine Projekte in der EU unterstützt. Alle unsere Zertifikate sind außerhalb der Rahmenbedingungen der sogenannten Corresponding Adjustments für den zwischenstaatlichen Handel mit Emissionsgutschriften. Wir haben konkrete Kriterien für unseren Bezug von Zertifikaten aus Klimaschutzprojekten festgelegt, mit dem Ziel eines hohen Standards, den wir ständig verbessern und weiterentwickeln werden. Diese Kriterien umfassen die Transparenz, Zusätzlichkeit, Dauerhaftigkeit, Messbarkeit, Qualität/Standards, Innovation, Auswirkung, Nebeneffekte, keine Umkehrung, keine doppelte Zählung sowie kein Nettoschaden. Im Jahr 2024 wurden 100 % (2023: 100 %) unserer eingekauften Zertifikate gemäß externem Standard, wie Verified Carbon Standard (VCS), CCB oder EcoRegistry, geprüft. Zur Einschätzung der Qualität und Integrität holen wir zusätzlich die Bewertung eines unabhängigen externen Dienstleisters ein. Auch für die Erreichung unseres Netto-Null-Ziels bis 2050 werden wir zukünftig CO2-Zertifikate mit langfristiger Emissionsreduktion benötigen. Als Netto-Null-Treibhausgas-Emissionen bis 2050 definieren wir eine Reduktion von 90 % unserer gesamten Treibhausgas-Emissionen³⁰ im Vergleich zum Basisjahr 2019. Durch unsere eigenen Initiativen, die wir insbesondere in unserer nachgelagerten Wertschöpfungskette vorantreiben, tragen wir zum Abbau und der Speicherung von Treibhausgas-Emissionen bei. So werden Landwirte mit dem „Bayer Carbon Program“ finanziell unterstützt, wenn sie nachhaltige Landwirtschaftspraktiken anwenden. Die relevanten Daten zur Quantifizierung der im Boden gespeicherten Menge CO2 werden mithilfe von Climate FieldView™ und Umfragen direkt beim Landwirt erhoben und anschließend von einem unabhängigen Gutachter zertifiziert. Die daraus resultierenden Treibhausgas-Emissionszertifikate können dann am Markt verkauft werden. Alle Felder der Landwirte im Programm werden jährlich auf potenzielle Umkehrungen überprüft. Für 2024 sind uns keine nennenswerten Umkehrungen bekannt. Wir haben im Jahr 2024 ein Äquivalent von 0,1 Mio. t CO2 aus diesem Programm erworben (2023: 0,1 Mio. t CO2-Äquivalente). Dabei wurden mehr als 359.000 Treibhausgas-Emissionszertifikate im Jahr 2024 ausgestellt (2023: mehr als 29.000 Treibhausgas-Emissionszertifikate). Ebenso unterstützen wir einige kleinere Projekte. Diese zählen wir jedoch nicht zu unserem veröffentlichten zusätzlichen Beitrag. Darüber hinaus kompensieren wir die Treibhausgas-Emissionen, die aus Flugreisen resultieren. 2024 haben wir so 0,21 Mio. t CO2-Äquivalente Treibhausgas-Emissionen aus Flugreisen kompensiert (2023: 0,18 Mio. t CO2-Äquivalente). Im Jahr 2024 machten wir keine produktbezogenen Aussagen zu oder Ansprüche auf Treibhausgas-Neutralität im Zusammenhang mit der Verwendung von CO2-Zertifikaten geltend.
Interne CO2-Bepreisung [E1-8]
Wir passen unsere Investitionsausgaben an unser Ziel an, bis 2050 Netto-Null-Treibhausgas-Emissionen zu erreichen. Um den CO2-Fußabdruck einer Investition für die Entscheidungsfindung sichtbar zu machen, haben wir für die Kalkulation einer Investition intern einen CO2-Schattenpreis von 100 €/t CO2-Äquivalente für eine mit der 10-jährigen Nutzung der Investition zu erwartenden Treibhausgas-Emissionen eingeführt. Dadurch wollen wir die Entscheidungsfindung hin zu klimafreundlicheren Investitionen unterstützen. Der interne CO2-Schattenpreis deckt sowohl die zu erwartenden Scope-1-Emissionen als auch die Scope-2-Emissionen aus den Investitionen ab. Ausgenommen davon ist die mit der Investition verbundene Nutzung von Elektrizität, für die unsere Strategie zum Umstieg auf Elektrizität aus erneuerbaren Energien maßgeblich ist. Die Berechnung des internen CO2-Preises ist Teil unserer Investitionsentscheidungsanalyse für unsere Investitionsprojekte von mehr als 10 Mio. €, die einen direkten Bezug zum Verbrauch fossiler Energieträger oder der Nutzung von Kälte- oder Wärmeenergie haben. Diese Berechnung ist Teil der ökologischen Beurteilung, wodurch sowohl Emissionsreduktionen als auch Energieeffizienz-Maßnahmen Teile der Beurteilung werden. Teilweise wird der interne CO2-Preis freiwillig auch bei Projekten unter 10 Mio. € angewendet, die einen direkten Bezug zum Verbrauch fossiler Energieträger oder der Nutzung von Wärme und Kälte haben.# CO2-Preis und Umweltverschmutzung
Für die Bestimmung unseres CO2-Preises von 100 €/t CO2-Äquivalente wurden folgende Kriterien herangezogen:
- Übereinstimmung mit dem Preis von CO2-Emissionszertifikaten im Rahmen eines Emissionshandelssystems
- Übereinstimmung mit dem Preis einer Kohlenstoffsteuer
- Gesellschaftliche Kosten des Kohlenstoffs
- Preis/Kosten von freiwilligen Kohlenstoffkompensationszertifikaten
- Kosten der erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung der Treibhausgas-Emissionsreduktionsziele
- Bewertung im Vergleich zu Mitbewerbern
In unserer finanziellen Planung, die über einen Zeitraum von fünf Jahren erfolgt, berücksichtigen wir verschiedene Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Reduzierung und dem Management unserer Treibhausgas-Emissionen stehen. Darüber hinaus wird kein interner CO2-Preis für den Ansatz oder die Bewertung von Vermögenswerten verwendet.
4.2.3 Umweltverschmutzung
Umweltverschmutzung kann erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit, die biologische Vielfalt und natürliche Ressourcen darstellen, was die Dringlichkeit proaktiver Maßnahmen unterstreicht. Im Rahmen unseres Engagements für Umweltverantwortung möchten wir die Umwelt schützen und unsere ökologische Leistung kontinuierlich verbessern.
Management der Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung durch Ereignisse
Mithilfe unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir Auswirkungen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung identifiziert. Demnach können unvorhergesehene Ereignisse zu unkontrollierten Emissionen führen, die zu einer verminderten Luft-, Wasser- und Bodenqualität führen können und somit eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen.
Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung durch Ereignisse [E2-1]
Unsere Konzepte im Zusammenhang mit unvorhergesehenen Ereignissen regeln den Umgang mit Unfällen in Bezug auf unsere Anlagen und Betriebsstätten in unseren eigenen Betrieben sowie in der Wertschöpfungskette und sind die Grundlage für die Mitigation möglicher Gefahren im Bereich Umweltverschmutzung.
Management von Ereignissen durch die Richtlinie „Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagement (HSE) und HSE-Kernanforderungen“
Unsere Richtlinie „Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagement (HSE) und HSE-Kernanforderungen“ befasst sich mit der Minderung negativer Auswirkungen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung, besonders in Bezug auf Luft, Wasser und Boden. Die Richtlinie beinhaltet mehrere wichtige Prinzipien und Anforderungen für das Umweltmanagement, um die Umweltverschmutzung und ihre Auswirkungen zu mindern.
- Management von Wasser- und Luftemissionen: Die Richtlinie legt den Schwerpunkt auf die Festlegung von Standards zur Kontrolle der Umweltverschmutzung und deren Überwachung, um die Wirksamkeit der Standards zu gewährleisten. Sie unterstreicht auch, wie wichtig es ist, die Entstehung von Abfall und Emissionen zu vermeiden und eine angemessene Rückhaltekapazität für anormale Abwässer und Kontaminationen bereitzustellen. Darüber hinaus wird die Notwendigkeit hervorgehoben, Abfälle und Emissionen, die nicht vermieden oder recycelt werden können, zu minimieren und zurückgehaltene Abwässer und Kontaminationen unter kontrollierten und konformen Bedingungen zu analysieren und zu entsorgen.
- Minderung von Umweltrisiken: Die Richtlinie verlangt von jedem Standort, alle relevanten Umweltaspekte zu identifizieren, zu bewerten und zu überwachen und Pläne zu entwickeln, um identifizierte Umweltrisiken zu reduzieren. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Einhaltung geltender Regeln, Vorschriften und Genehmigungen sowie auf dem Management von Umweltverschmutzungen an eigenen Standorten und Standorten Dritter, für die wir gesetzlich haftbar sind.
- HSE-Risikominderungsmanagement: Das Management an unseren Standorten ist verpflichtet, die Beschäftigten in die Identifizierung und Bewertung von HSE-Risiken einzubeziehen und Maßnahmen zu definieren und umzusetzen, um HSE-Risiken so niedrig wie möglich zu halten.
- Boden- und Grundwassermanagement: Die Richtlinie beschreibt Maßnahmen zur Vermeidung von Boden- und Grundwasserkontaminationen, einschließlich der Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zum Schutz von Mensch und Umwelt an kontaminierten Standorten. Sie betont auch die effektive sekundäre Eindämmung von Lagertanks, die richtige Konstruktion, Wartung und Inspektionsprogramme sowie die geeignete Leckerkennung für Tanks, Behälter und Rohre mit gefährlichen Stoffen.
- Abfallwirtschaft: Die Richtlinie befasst sich auch mit der Abfallwirtschaft, einschließlich der Analyse und Entsorgung von Aushubmaterial unter kontrollierten und konformen Bedingungen, sowie der Vermeidung von Boden- und Grundwasserverschmutzung durch effektive Abfallbewirtschaftungskonzepte. Sie betont die Bedeutung der Kontrolle der Umweltverschmutzung, der Minderung von Umweltrisiken und nachhaltiger Abfallbewirtschaftungspraktiken zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit.
Die Richtlinie regelt mehrere wichtige Anforderungen für den Umgang mit verschiedenen Schadstoffen und Stoffen, um Sicherheit, Compliance und Umweltschutz zu gewährleisten.
- Allgemeine Gefahrstoffe: Die Identifizierung und Risikobewertung physikalischer, chemischer, biologischer, radiologischer und ergonomischer Gefahren ist für die Sicherheit am Arbeitsplatz unerlässlich. Für alle Materialien, einschließlich Rohstoffen, Produkten, Wartungs- und Gebrauchschemikalien, müssen detaillierte Sicherheitsdatenblätter gemäß den Standards des Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) bereitgestellt werden. Lager müssen unter Berücksichtigung der Eigenschaften der gelagerten Materialien, wie z. B. Entflammbarkeit, Zersetzungsverhalten und Toxizität, konzipiert und betrieben werden, um Gefahren wie Freisetzung, Feuer oder Explosion zu vermeiden.
- Radioaktive Stoffe: An den Standorten, an denen mit diesen Stoffen umgegangen wird, muss ein Strahlenschutzbeauftragter bestellt werden, um die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu gewährleisten. Ein Verzeichnis aller radioaktiven Quellen und eine ordnungsgemäße Kennzeichnung sind obligatorisch, um diese Stoffe ordnungsgemäß zu verfolgen und zu verwalten.
- Biologische Materialien: Standorte, an denen mit biologischen Materialien umgegangen wird, müssen einen geschulten Biosicherheitsbeauftragten ernennen und Risikobewertungen für die biologische Sicherheit durchführen. Zu den Materialien gehören Mikroorganismen, Pflanzen, Zellkulturen, Toxine und Allergene, die aus biologischen Quellen stammen und eine sorgfältige Handhabung erfordern, um Beschäftigte und Umwelt zu schützen.
- Lagerung und Etikettierung: Alle Lagerbehälter müssen gemäß den Vorschriften gekennzeichnet werden, einschließlich Materialidentifikation und Informationen zu Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz. Dadurch wird sichergestellt, dass diejenigen, die mit Stoffen umgehen, über die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen informiert sind.
- Notfallvorsorge und Brandschutz: Für Vorfälle mit gefährlichen Stoffen müssen Notfallpläne mit spezifischen Brandschutzmaßnahmen für Lagerhäuser vorhanden sein, in denen diese Stoffe gelagert werden.
Unsere Richtlinie befasst sich ebenso umfassend mit den wichtigsten Anforderungen zur Vermeidung von Vorfällen und Notfallsituationen sowie zur Kontrolle und Begrenzung ihrer Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.
- Verpflichtung von Führung und Management: Die Richtlinie unterstreicht die Bedeutung von Führung und Management sowie eines damit verbundenen klaren Bekenntnisses zu Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltstandards. Dieser grundlegende Ansatz ist entscheidend, um innerhalb des Unternehmens ein Bewusstsein für die Bedeutung sicheren und verantwortungsvollen Arbeitens zu schaffen.
- Risikobewertung und -management: Die Richtlinie schreibt umfassende Bewertungen vor, um die potenziellen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu berücksichtigen, und bezieht die Mitarbeitenden in die Identifizierung und Bewertung von HSE-Risiken ein.
- Einhaltung von Vorschriften und Umsetzung der wichtigsten HSE-Anforderungen: Die Richtlinie verlangt die Einhaltung der geltenden Regeln und Vorschriften und weist klare Verantwortlichkeiten für die Implementierung und Aufrechterhaltung des HSE-Managementsystems zu.
- Kontinuierliche Verbesserung und Belegschaftsbeteiligung: Die Einbeziehung der Beschäftigten in die Entwicklung, Implementierung und Verbesserung des HSE-Managementsystems fördert eine Kultur der Sicherheit und kontinuierlichen Verbesserung. Dies führt zu effektiveren Strategien zur Vermeidung von Vorfällen und zur Abschwächung ihrer Auswirkungen.
- Minderung von HSE-Risiken: Es müssen Maßnahmen definiert und umgesetzt werden, um HSE-Risiken so niedrig wie möglich zu halten, wobei technische Lösungen Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen und persönlichem Schutz haben. Diese Strategie zielt darauf ab, die Wahrscheinlichkeit von Vorfällen zu verringern und ihre Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu begrenzen, indem sichergestellt wird, dass Risiken proaktiv und effektiv gemanagt werden.
- Notfallvorsorge und -reaktion: Die Richtlinie weist auch auf strukturierte Ansätze für die Reaktion auf Vorfälle hin, einschließlich Notfallvorsorge und Brandschutzmaßnahmen.
Weitere Informationen zur Richtlinie „Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagement (HSE) und HSE-Kernanforderungen“ lesen Sie im Kapitel A 4.1 „Allgemeine Angaben“, Abschnitt „Unsere übergreifenden Konzepte für den Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten [MDR-P]“.
Gewährleistung von Sicherheit und Umweltschutz durch Prozess- und Anlagensicherheit
Unsere Vorgaben zur Prozess- und Anlagensicherheit (PPS) konzentrieren sich auf die Verhinderung gefährlicher Freisetzungen und die Gewährleistung der Sicherheit und dient somit der Verringerung des Risikos der Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden.# Prozess- und Anlagensicherheit
Dies trägt zu dem übergeordneten Ziel der Vermeidung von Zwischenfällen, der Gewährleistung des sicheren Umgangs mit gefährlichen Stoffen, der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der Förderung einer kontinuierlichen Prozessverbesserung bei. Die Prozess- und Anlagensicherheitsvorgaben beschreiben daher Anforderungen, Arbeitsabläufe sowie Rollen und Verantwortlichkeiten, um sicherzustellen, dass die Risiken für die Prozess- und Anlagensicherheit so weit wie möglich reduziert werden, um inakzeptable Folgen für Mensch und Umwelt zu vermeiden.
Der Überwachungsprozess umfasst die systematische Bewertung von Risiken für die Prozess- und Anlagensicherheit. Dazu gehören die Identifizierung und Bewertung von Gefahren, die betriebliche Kontrolle, das Management von Änderungen, die Planung für Notfälle und die Überwachung der Leistung. Durch interne Audits und Überprüfungen wird die Einhaltung der Vorgaben zur Prozess- und Anlagensicherheit regelmäßig überprüft.
Die Vorgaben betonen die Wichtigkeit, Gefahren im Zusammenhang mit Prozessen und Anlagen zu identifizieren und zu bewerten, einschließlich physikalischer Wirkungen, chemischer Reaktionen, Brand- und Explosionsgefahren, Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren. Durch die Festlegung von Vorgaben für die Prozess- und Anlagensicherheit berücksichtigen wir die Interessen der Stakeholder, wie zum Beispiel unserer eigenen Belegschaft, indem wir gesetzeskonforme Standards für Sicherheit und Umweltschutz gewährleisten und somit anstreben, gefährliche Freisetzungen zu verhindern, die die Qualität von Luft, Wasser und Boden beeinträchtigen könnten. Dieser Ansatz adressiert die Bedenken der Interessengruppen hinsichtlich der Kontamination natürlicher Ressourcen.
Die Umsetzung dieser Vorgaben wird von der Enabling Function Public Affairs, Sustainability & Safety geleitet. Die Vorgaben sind intern zugänglich und richten sich in erster Linie an Beschäftigte, die im Werksmanagement, im Prozessbetrieb und in der Projektierung tätig sind. Sie gelten weltweit für unsere eigene Belegschaft sowie Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, die an unseren Standorten tätig sind.
Das „Responsible Care™“-Programm des Verbands der Chemischen Industrie zur Gewährleistung eines umfassenden Sicherheits- und Umweltschutzes wird berücksichtigt durch die Umsetzung der Vorgaben. Unsere Aktivitäten diesbezüglich halten sich auch an die REACH- und CLP-Verordnung (siehe Gesetzgebung oder Rechtsvorschriften der ECHA [europa.eu]).
In Bezug auf die Vermeidung von Vorfällen und Notfallsituationen beschreiben die Vorgaben die Planung für Notfälle, einschließlich der Identifizierung vorhersehbarer Prozesssicherheitsereignisse, der Vorbereitung, Prüfung und regelmäßigen Überprüfung von Notfallplänen, um die Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zu minimieren. Die Vorgaben heben auch hervor, wie wichtig es ist, das Personal speziell zu schulen, um im Falle eines Alarms oder einer Notfallsituation geordnet und rechtzeitig handeln zu können, sowie sich mit externen Notfallhelfern zu koordinieren und relevante Sicherheitsinformationen mit allen Involvierten zu teilen. Die Vorgaben unterstreichen ebenso die Notwendigkeit der Untersuchung von Vorfällen, des Lernens aus Vorfällen und Beinaheunfällen und des Austauschs der Ergebnisse, um ein erneutes Auftreten zu verhindern und die Folgen zu mildern.
Einhaltung der Umweltsicherheit mit dem Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten
Der Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten befasst sich mit dem Management von Gefahrstoffen, besorgniserregenden Stoffen, natürlichen Ressourcen, dem Klimaschutz und der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften in Bezug auf Schadstoffe und Stoffe. Er befasst sich mit unseren potenziellen Auswirkungen auf die Umweltverschmutzung, indem er die strikte Einhaltung von Umwelt- und Sicherheitsstandards vorschreibt und eine verantwortungsvolle Beschaffung und Handhabung von gefährlichen Stoffen, einschließlich besorgniserregender Stoffe (SoC) und besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC), gewährleistet, wodurch das Risiko unkontrollierter Emissionen verringert wird und die gesetzlichen Anforderungen zur Vermeidung von Betriebs- und Vertriebsunterbrechungen eingehalten werden.
Lieferanten müssen z. B. über Sicherheitsprogramme und Managementsysteme verfügen, um alle ihre Produktionsprozesse in Übereinstimmung mit den geltenden Sicherheitsstandards zu verwalten und aufrechtzuerhalten. Die Umsetzung wird durch Audits überprüft. Die Sicherheitsprogramme müssen den Anlagen- und Prozessrisiken angemessen sein. Lieferanten sind verpflichtet, die mit ihren Prozessen und Produkten verbundenen Gefahren angemessen offenzulegen und zu managen, um sicherzustellen, dass betroffene oder potenziell betroffene Dritte geschützt sind. Ebenso sollen relevante Vorfälle rechtzeitig analysiert und kommuniziert werden.
Lieferanten müssen die Produktsicherheitsvorschriften einhalten, Produkte ordnungsgemäß kennzeichnen und die Anforderungen an die Produkthandhabung kommunizieren. Wir stellen den relevanten Parteien die einschlägigen Unterlagen zur Verfügung, die alle erforderlichen sicherheitsrelevanten Informationen für alle gefährlichen Stoffe enthalten, falls ein legitimer Bedarf besteht. Dazu gehören Produktinformationen, Sicherheitsdatenblätter, Notifizierungs- oder Registrierungsbestätigungen sowie Verwendungen und Expositionsszenarien. Lieferanten teilen proaktiv und transparent Informationen über die Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltaspekte ihrer Produkte mit allen relevanten Parteien.
Für gefährliche Anlagen und Prozesse hat der Lieferant regelmäßig spezifische Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und Maßnahmen zu ergreifen, die das Auftreten von Störfällen wie Freisetzungen von Chemikalien, Bränden oder Explosionen verhindern.
Weitere Informationen über den Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten lesen Sie im Kapitel A 4.1 „Allgemeine Angaben“, Abschnitt „Unsere übergreifenden Konzepte für den Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten [MDR-P]“.
Maßnahmen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung durch Ereignisse [E2-2]
Um unvorhergesehene Ereignisse effektiv zu vermeiden, haben wir ein umfassendes Maßnahmenpaket entwickelt, in dessen Zentrum die Sicherheit in unseren Betrieben und in unserer Wertschöpfungskette steht.
Integration von Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltpraktiken in allen globalen Betrieben
Wir haben ein prozessorientiertes Managementsystem für Gesundheits- und Umweltschutz sowie Sicherheit über alle Standorte und Länder hinweg implementiert, unterstützt durch ein Dokumentenmanagementsystem. Dazu gehören die Identifizierung von Gefahren und eine Risikobewertung für alle routinemäßigen und nicht routinemäßigen Arbeiten unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf Mensch, Umwelt, Einhaltung von Rechtsvorschriften, Vermögenswerte und Reputation. Die Beschäftigten werden in die Identifizierung und Bewertung von Risiken einbezogen und es werden Maßnahmen definiert und umgesetzt, um diese Risiken auf das niedrigste praktikable Niveau zu reduzieren. Die Beschäftigten werden angemessen über relevante Risiken und entsprechende Maßnahmen zur Risikominderung informiert.
Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltaspekte werden bei der Produkt- und Prozessentwicklung berücksichtigt, darunter der Ersatz gefährlicher Stoffe, die Einsparung von Energie und Ressourcen sowie die Prinzipien eines inhärent sichereren Designs. Betriebsverfahren werden festgelegt, und die Beschäftigten werden vor der Ausführung von Aufgaben bezüglich Sicherheit geschult, mit regelmäßigen Wiederholungsschulungen und Aktualisierungen nach relevanten Änderungen. Wartung und Inspektion gewährleisten die Zuverlässigkeit der Geräte.
Es gibt ein globales Gesundheits-, Sicherheits- und Umwelt-Auditprogramm auf Basis der ISO 19011, das sowohl allgemeine HSE-Audits als auch Prozess- und Anlagensicherheitsaudits umfasst. Die Maßnahmen werden global an allen relevanten Produktionsstandorten umgesetzt und sind fortlaufend. Jedem Produktionsstandort wird ein Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltverantwortlicher zugewiesen, der mit der Überwachung von Sicherheit, Prävention und Ursachenanalyse beauftragt ist und über das erforderliche Budget für diese Aktivitäten verfügt.
Gewährleistung der Betriebssicherheit durch unser Prozess- und Anlagensicherheitsmanagementsystem
Das Managementsystem für Prozess- und Anlagensicherheit basiert auf sieben kritischen Handlungssäulen, die zusammen unsere Maßnahmen zur Gewährleistung der Betriebssicherheit und zur Vermeidung von Vorfällen in unseren Einrichtungen bilden. Diese Säulen umfassen die folgenden Elemente:
- Organisation und Personal, das sich auf die Strukturierung von Teams und die Definition von Rollen konzentriert, um sicherzustellen, dass alle Beschäftigten kompetent und sich ihrer Sicherheitsverantwortung bewusst sind
- Gefährdungsidentifikation und -beurteilung, ein systematischer Ansatz zum Erkennen und Bewerten potenzieller Risiken
- Betriebskontrolle, einschließlich der Implementierung von Verfahren zur sicheren Verwaltung des Betriebs
- Änderungsmanagement, das sich mit der Notwendigkeit einer sorgfältigen Überwachung aller Änderungen an Prozessen, Geräten oder Organisationsstrukturen befasst, um neue Gefahren zu vermeiden
- Planung für Notfälle, die für die Vorbereitung und wirksame Reaktion auf Vorfälle unerlässlich ist
- Überwachung der Leistung, einschließlich einer kontinuierlichen Bewertung der Sicherheitspraktiken, um Verbesserungsbereiche zu identifizieren
- Audit und Review, die entscheidend sind, um die Wirksamkeit des Prozess- und Anlagensicherheitsmanagementsystems zu überprüfen und Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen
Damit ein hohes Maß an Prozess-und Anlagensicherheit gewährleistet werden kann sowie nachhaltig Sicherheitsereignisse vermieden werden können, ist die konsequente Einhaltung dieser Säulen erforderlich.Dieses Engagement wird durch zusätzliche verbindliche interne Vorschriften unterstützt, die detaillierte Spezifikationen für jede Säule enthalten. Bei der Umsetzung dieser Säulen müssen auch die lokal geltenden Gesetze und Vorschriften berücksichtigt und eingehalten werden, um einen umfassenden und effektiven Rahmen für das Sicherheitsmanagement von Prozessen und Anlagen zu schaffen. Das Managementsystem gilt für neue und bestehende Prozesse und Anlagen, die sich in unserem Eigentum befinden, von uns konzipiert oder betrieben werden oder für die wir gesetzlich haftbar sind und die unter verbindliche Vorschriften zum Prozess- und Anlagensicherheitsmanagement oder zur Verhütung schwerer Unfälle fallen (z. B. Seveso-Richtlinie, Occupational Safety and Health Administration [OSHA], Process Safety Management [PSM], Environmental Protection Agency [EPA], Risikomanagementpläne [RMP] usw.) oder die infolge eines Brands ein inakzeptables Gesundheits-, Sicherheits- oder Umweltrisiko darstellen können, wie bspw. Explosion, Entladung von Energie oder Stofffreisetzung. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine operative Maßnahme, die kontinuierlich fortgesetzt werden soll. Der Fortschritt der betrieblichen Maßnahmen variiert je nach neuem oder bestehendem Prozess und Anlage. Jeder Produktionsstandort verfügt über eine dedizierte Rolle in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz, die sich mit Sicherheit, Prävention und Ursachenanalyse befasst, einschließlich des erforderlichen Budgets.
Zusammenarbeit zur Vermeidung von Umweltverschmutzung entlang unserer Lieferketten
Wir setzen uns dafür ein, unkontrollierte Umweltverschmutzung in unserer Lieferkette zu verhindern, indem wir die Leistung unserer Chemikalienlieferanten bewerten. Dies wird durch eine Kombination aus Bewertungen, Audits und der Umsetzung von Korrekturmaßnahmenplänen erreicht. Mit diesen Maßnahmen sollen verbesserungswürdige Bereiche identifiziert und die Einhaltung des Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten sichergestellt werden. Wir haben eine Reihe von Bewertungen und Audits eingeführt, um die Nachhaltigkeitsleistung unserer Lieferanten zu messen. Wenn wesentliche Auswirkungen festgestellt werden, arbeiten wir mit den betroffenen Parteien zusammen, um Abhilfemaßnahmen bereitzustellen und Korrekturmaßnahmen zu unterstützen. Der Fokus dieser Aktion liegt auf unseren Vorlieferanten, die für unsere Lieferkette von entscheidender Bedeutung sind. Durch die Konzentration auf diese Lieferanten wollen wir eine Kultur der Nachhaltigkeit und ethischer Praktiken von Anfang an in der Lieferkette fördern. Wir verpflichten uns zu einer kontinuierlichen Überwachung und Verbesserung, um sicherzustellen, dass Nachhaltigkeit ein zentraler Aspekt unserer Lieferantenbeziehungen bleibt.
Management der Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung durch die Beschaffung und Handhabung von (besonders) besorgniserregenden Stoffen
Neben Auswirkungen in Verbindung mit unvorhergesehenen Ereignissen, hat unsere doppelte Wesentlichkeitsanalyse potenzielle negative Auswirkungen aus der Beschaffung und dem Umgang mit besorgniserregenden Stoffen (SoC) und besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) für unsere Produkte identifiziert, die eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen können. Darüber hinaus können regulatorische Beschränkungen hinsichtlich des Einsatzes von SoC und SVHC Investitionen erfordern, um die Identifizierung und Beschaffung geeigneter Ersatzstoffe innerhalb der Produktion zu ermöglichen. Neue und aktualisierte regulatorische Beschränkungen für den Verkauf von Produkten, die SoC und SVHC enthalten, könnten bei betroffenen Produkten zu Umsatzeinbußen führen. Ebenso können Betriebsstörungen und Probleme der Geschäftskontinuität aufgrund von Unterbrechungen der Lieferkette auftreten, die durch regulatorische Änderungen oder Umweltszenarien verursacht werden. Zusätzlich zu den potenziellen Risiken und Auswirkungen im Zusammenhang mit unkontrollierter Verschmutzung und dem Umgang mit SoC und SVHC haben wir weitere potenzielle Auswirkungen innerhalb unserer nachgelagerten Wertschöpfungskette identifiziert. Hierunter fallen die Verringerung der Wasserqualität für Menschen und lebende Organismen durch die Freisetzung von Produktrückständen nach der Einnahme von pharmazeutischen Produkten sowie die Kontamination natürlicher Wasserreserven und Wasserorganismen durch die Entsorgung oder Ausscheidung von Arzneimitteln in Wasserströme.
Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung durch die Beschaffung und Handhabung von (besonders) besorgniserregenden Stoffen gemäß ESRS [E2-1]
Um den identifizierten Auswirkungen und Risiken in Bezug auf (besonders) besorgniserregende Stoffe zu begegnen, haben wir Konzepte eingeführt, die strenge Kontrollen, eine regelmäßige Überwachung und kontinuierliche Verbesserungsinitiativen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt umfassen. In Bezug auf Auswirkungen durch pharmazeutischer Rückstände auf die Wasserqualität und Ökosysteme erheben und berichten wir im Rahmen der wissenschaftlichen Richtlinien relevante Daten zur Umweltrisikobewertung für Humanpharmazeutika und haben daher kein eigenes formalisiertes Konzept im Sinne einer Strategie.
Minderung des Verschmutzungsrisikos durch die Bewertung von Stoffen
Um die Risiken im Zusammenhang mit möglichen Verschmutzungsgefahren in Zusammenhang mit (besonders) besorgniserregenden Stoffen zu mindern, nutzen wir unsere globale Richtlinie zur Bewertung von Stoffen. Die Richtlinie beinhaltet einen umfassenden Ansatz zur Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, zur Verwaltung von Sicherheitsdaten, zur Kontrolle der Lieferkette, zur Schulung des Personals und zur Aufrechterhaltung der organisatorischen Aufsicht. Diese Aspekte tragen zusammen zu einem strukturierten und effektiven Überwachungsprozess bei, der darauf abzielt, Risiken zu minimieren und die Sicherheit und Einhaltung des regulatorischen Rahmens zu gewährleisten. In unserer Richtlinie wird beschrieben, wie wir besorgniserregende Stoffe, die von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) identifiziert wurden, überwachen und welche Maßnahmen wir anschließend in unserem Unternehmen ergreifen. Gemäß unserer Richtlinie müssen Informationen über jeden verwalteten Stoff und seine Auswirkungen auf Mensch und Umwelt im gesamten Bayer-Konzern verfügbar sein. Für Stoffe, die innerhalb der EU gehandhabt werden, sind die Informationspflichten in den EU-Rechtsvorschriften (z. B. REACH) festgelegt. Für Stoffe, die außerhalb der EU verwaltet werden, müssen die Chemikalienvorschriften entsprechend befolgt werden, und wenn sie nicht durch gesetzliche Informationspflichten abgedeckt sind, wird ein Mindestdatensatz definiert, um Gefahren- und Risikobewertungen zu ermöglichen. Die Richtlinie unterstreicht die Bedeutung von Sicherheit, der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie der ordnungsgemäßen Handhabung, Lagerung und Kennzeichnung von Materialien. Diese Praktiken sind für den Umgang mit besorgniserregenden Stoffen und besonders besorgniserregenden Stoffen von entscheidender Bedeutung. Die Richtlinie stellt sicher, dass Daten über die inhärenten Eigenschaften und Gefahren der gehandhabten Stoffe verfügbar sind. Folglich können umfassende Risikobewertungen auf Standortebene durchgeführt werden, um eine sichere Handhabung zu gewährleisten und Risiken im Zusammenhang mit der Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden sowie Exposition zu minimieren. Die Richtlinie befasst sich ebenso mit der Überwachung von besonders besorgniserregenden Stoffen, der Folgenabschätzung und der Ermittlung der Relevanz, gefolgt von der Governance, um betroffene interne Interessenträger über den Umgang mit oder die Verwendung dieser Stoffe zu informieren. Zusätzlich konzentriert sie sich auf verschiedene Aspekte wie die Einhaltung gesetz-licher Vorschriften, Sicherheitsdatenblätter, Stoffsicherheitsbewertungen, Lieferkettenmanagement sowie organisatorische Rollen und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz. Die globale Richtlinie gilt für relevante Organisationseinheiten, insbesondere in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Produktion, Supply Chain Management, Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz. Die Enabling Function Public Affairs, Sustainability and Safety und die Qualitätsfunktionen der Divisionen sind für die Steuerung der Umsetzung dieser Richtlinie verantwortlich. Die Richtlinie berücksichtigt die wichtigsten Verpflichtungen gegenüber Interessenträgern und legt die operativen Verantwortlichkeiten für die Einhaltung der Chemikaliengesetzgebung fest. Sie steht intern allen Beschäftigten zur Verfügung.
Nachhaltigkeitsbewertung für neue Investitionen von mehr als 10 Mio. €
Um die Auswirkungen von Investitionsprojekten auf die Umwelt und die Nachhaltigkeit zu untersuchen, haben wir eine Richtlinie zur Umwelt- und Nachhaltigkeitsbewertung für neue Investitionen eingeführt. Sie schreibt vor, dass für alle neuen Investitionsvorhaben über 10 Mio. € eine Umwelt- und Nachhaltigkeitsprüfung verpflichtend ist. Dazu gehören sowohl neue als auch erweiterte Herstellungsprozesse wie chemische Synthese, Formulierung, Abfüllung, Verpackung, Saatgut-Verarbeitung, Infrastruktureinrichtung sowie Laboraktivitäten und andere geschäftliche Aktivitäten an einem Standort, einschließlich Bürogebäuden und Lagerhallen. Der Prozess der ökologischen Bewertung umfasst eine Reihe von Schritten, die die Ermittlung, Bewertung und das kontinuierliche Management der Umweltauswirkungen gewährleisten. Dieser Prozess umfasst die Nutzung relevanter Expertise, den Einsatz spezifischer Bewertungsinstrumente, die Durchführung umfassender Umweltverträglichkeitsprüfungen. Darüber hinaus umfasst der Prozess die kontinuierliche Erhebung und Bewertung von Daten sowie die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung bestehender Bewertungen, um sie an neue Informationen oder Änderungen der Umweltvorschriften anzupassen.# Richtlinie zur Substitution und Minimierung besorgniserregender Stoffe und zum schrittweisen Ausstieg aus besonders besorgniserregenden Stoffen
Die Richtlinie befasst sich auf verschiedene Weise mit der Substitution und Minimierung besorgniserregender Stoffe und dem schrittweisen Ausstieg aus besonders besorgniserregenden Stoffen: Sie legt fest, dass bei der Bewertung alle relevanten Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden müssen, einschließlich Stoffe, die am Herstellungsprozess beteiligt sind und in den Auslassströmen der Anlage oder des Standorts rückverfolgbar sind, wie z. B. Abgase, Abwasser und Abfall. Dazu gehören besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe. Sie beschreibt spezifische Anforderungen an die Bewertung, um Stoffe, die am Herstellungsprozess beteiligt sind, und ihre Auswirkungen auf die Umwelt zu berücksichtigen, wie z. B. staubhaltige Abgase, flüchtige organische Verbindungen (VOC) und andere Schadstoffe sowie Abwässer, die mit verschiedenen Stoffen belastet sind. Die Bewertung umfasst auch direkte und indirekte Treibhausgas-Emissionen, Wasser- und Energieverbrauch, Lärm- und Lichtemissionen, biologische Sicherheit, Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie soziale und ethische Aspekte, die Belegschaft und Gemeinschaften betreffen. Durch die Umweltbewertung neuer Anlagen trägt die Richtlinie auch zur Vermeidung von Vorfällen und Notfallsituationen sowie der Kontrolle und Begrenzung ihrer Auswirkungen auf Menschen und Umwelt bei. Unsere Enabling Function Public Affairs, Sustainability & Safety sorgt zusammen mit den Qualitätsfunktionen der Divisionen für die Umsetzung dieser Richtlinie. Die Zielgruppe umfasst die Gemeinschaft der zugewiesenen Venture- und Projektmanager, die diese Investitionsprojekte leiten. Diese interne Richtlinie wird allen Abteilungen, Ländern und regionalen Organisationen zur Verfügung gestellt.
Maßnahmen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung durch die Beschaffung und Handhabung von (besonders) besorgniserregenden Stoffen gemäß ESRS [E2-2]
Um unsere Auswirkungen in Bezug auf (besonders) besorgniserregende Stoffe zu mitigieren, haben wir Maßnahmen zur Bewertung und Minderung von Produktumweltrisiken aufgestellt.
Produktumweltrisikomanagement zur Gewährleistung von Compliance und Sicherheit
In Übereinstimmung mit unserer Richtlinie zur Bewertung von Stoffen haben wir Maßnahmen ergriffen, um Risiken im Zusammenhang mit materiellen Gefahren effektiv zu managen. Diese Maßnahmen umfassen das Management von Umwelt, Sozialem und governancebezogenen Themen während des gesamten Lebenszyklus unserer Produkte. Wir beobachten proaktiv politische und regulatorische Trends, die sich auf unser Produkt-Portfolio auswirken könnten. Dazu gehört eine aufmerksame Beobachtung von regulatorischen Änderungen und Beschränktionen mit einer kontinuierlichen Bewertung ihrer potenziellen Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit. Unser Ansatz für das Management regulatorischer Entwicklungen im Bereich Chemikalien umfasst sowohl die kontinuierliche Überwachung der globalen regulatorischen Landschaften, die technische Interessenvertretung und die Folgenabschätzung als auch die Gestaltung, Implementierung und Unterstützung von Geschäftsprozessen und -systemen, die einen sicheren und konformen Betrieb gewährleisten, wie z. B. die Registrierung von Chemikalien und die Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern. Das vorrangige Ziel unserer Maßnahmen ist es, die Einfuhr, die Verwendung, den Transport und die Lagerung von Gefahrstoffen und Gefahrgütern sicher und vorschriftsmäßig zu ermöglichen.
Zu den wichtigsten Ergebnissen dieser Maßnahmen gehören:
- Erhebung und Bewertung von Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltdaten (HSE) für Chemikalien im Forschungs- und Entwicklungsprozess (F&E)
- Einstufung von Stoffen nach dem Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) und der Gefahrgutverordnung
- Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern und Transportetiketten/-papieren,
- Registrierung von Chemikalien nach REACH (EU) und Einhaltung anderer internationaler Chemikalienvorschriften
Unser ESG-Bereich als Teil der Enabling Function Public Affairs, Sustainability & Safety spielt eine entscheidende Rolle bei der Beobachtung und Überwachung regulatorischer Restriktionen oder Änderungen sowie von Umweltszenarien. Der ESG-Bereich arbeitet eng mit dem Bereich Corporate Public Affairs sowie mit den Bereichen Regulatory Affairs und Supply Chain in den Divisionen zusammen. Durch die Bewertung der Relevanz und der Auswirkungen regulatorischer Entwicklungen auf unser Portfolio, insbesondere bei der Verwendung von besorgniserregenden Stoffen (SoC) und besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC), binden wir relevante Abteilungen frühzeitig ein. Diese proaktive Beteiligung ermöglicht eine rechtzeitige Anpassung an alternative Stoffe oder die Ermittlung geeigneter Minderungsmaßnahmen, wie z. B. Investitionen in Kontrollmaßnahmen. Diese Maßnahmen sind nicht einmalig, sondern finden kontinuierlich statt. Sie sind also nicht an einen festen Zeitplan gebunden, sondern werden als ständige Verpflichtung in die Betriebsabläufe des Unternehmens integriert.
Umweltbewertung von Arzneimitteln mit der PREMIER Industry Initiative
PREMIER ist eine öffentlich-private Partnerschaft, die darauf abzielt, eine neuartige, transparente Umweltdatenbank und ein digitales Bewertungssystem zu entwickeln, um Daten zu melden, die Umweltrisiken von Arzneimitteln zu bewerten und so die potenzielle Verschmutzung, die Verringerung der Wasserqualität und die Kontamination natürlicher Wasserreserven durch Arzneimittelrückstände anzugehen und die Bewertung von Umweltrisiken im Zusammenhang mit Arzneimitteln zu unterstützen. Die Initiative soll Instrumente zur Verbesserung der Bewertung von Arzneimitteln bereitstellen, für die nur begrenzte Umweltdaten verfügbar sind. Die Initiative bringt ein multidisziplinäres Konsortium aus öffentlichen und privaten Partnern zusammen, an dem auch wir teilnehmen. Die Expertise des Konsortiums erstreckt sich auf die Bereiche (Öko-)Toxikologie, Umweltchemie, analytische Chemie, chemische Risikobewertung, Umweltregulierung von Arzneimitteln, Expositions- und Wirkungsmodellierung, In-vitro-Testsysteme, maschinelles Lernen und Read-Across, Softwareimplementierung, Pharmakologie, Arzneimitteldesign, Datenerfassung und -bewertung, Datenbankentwicklung, Stakeholder-Prozesse, Unsicherheitsanalyse und Projektmanagement. Die PREMIER-Initiative läuft über einen Zeitraum von sechs Jahren, um die Analyse von 25 bestehenden Arzneimitteln abzuschließen.
Arzneimittelrückstände, die in der Umwelt gefunden werden, können sich negativ auf Ökosysteme auswirken. Die Forschung und Entwicklung umweltfreundlicherer Arzneimittel, in Hinblick auf ein geringeres Vorkommen in der Umwelt und/oder geringere Auswirkungen auf Umweltorganismen, könnte ein Designansatz sein, um potenzielle Umweltauswirkungen von Arzneimitteln zu verhindern oder zu minimieren. Die Initiative führt dazu, dass Möglichkeiten untersucht werden, Umweltaspekte früher in den Arzneimittelentwicklungsprozess einzubeziehen, um die Entwicklung von Arzneimitteln in eine umweltfreundlichere Richtung zu lenken. Mit PREMIER sollen Prozesse zur Priorisierung, Bewertung und gezielten Prüfung bestehender Arzneimittel entwickelt und die Implementierung dieser Prozesse in die regulatorische Praxis unterstützt werden. Letztendlich soll dieses Projekt die Etablierung einer neuen europäischen Norm für den Umweltschutz unterstützen und den Patienten und der Gesellschaft insgesamt die Gewissheit geben, dass Arzneimittel immer sicherer für die Umwelt sind. PREMIER entwickelt Instrumente, die Arzneimittel erkennen und sich auf diese konzentrieren, die unter den herkömmlichen Arzneimitteln potenziell besorgniserregend sind. Diese Instrumente könnten auch verwendet werden, um die derzeitige Strategie zur Bewertung der Umweltauswirkungen von Arzneimitteln in der Entwicklung zu erweitern. Im Rahmen des Projekts werden potenzielle Auswirkungen und Minderungskonzepte identifiziert, um die Nachhaltigkeit und langfristige Verfügbarkeit wirksamer Arzneimittel zu gewährleisten. Im Rahmen des Projekts wird ein System zur Bewertung von pharmazeutischen Wirkstoffen entwickelt, das von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und anderen internationalen Agenturen (WHO, GFS und OECD) übernommen und aufrechterhalten werden kann.
Kennzahlen und Ziele im Bereich Umweltverschmutzung
Für uns ist es wichtig, Kennzahlen zur Umweltverschmutzung darzulegen, um die Entwicklungen in den entscheidenden Bereichen zu verdeutlichen und so ein verantwortungsbewusstes Management unserer Auswirkungen, Risiken und Chancen zu fördern.
Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung [E2-3]
Wir haben uns keine messbaren, zeitgebundenen, ergebnisorientierten Ziele in Bezug auf unsere Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich Umweltverschmutzung (abseits von Treibhausgas-Emissionen) gesetzt. Wir planen aktuell nicht, solche Ziele zu setzen, da wir ständig nach Verbesserungen suchen, um die wesentlichen Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung und Abfall zu minimieren im Einklang mit unseren HSE Key Requirements. Der Bereich Health Safety Environment ist in vielen Fällen hoch reguliert. Alle legalen und anderen Anforderungen müssen befolgt werden. Aus diesem Grund haben wir darüber hinaus keine zusätzlichen Ziele. Die Wirksamkeit unserer Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf unsere wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Umweltverschmutzung wird durch unser HSE-Managementsystem verfolgt. In diesem Rahmen werden alle Maßnahmen ergriffen, die zur Erreichung unserer Ambition in den Bereichen Gesundheit, Umwelt und Sicherheit erforderlich sind. Als formalisiertes Managementsystem trägt es dazu bei, dass die Beschäftigten über Verantwortlichkeiten und Prozesse zur Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen informiert sind.# Umwelt
Unterstützt von unseren HSE-Prinzipien verpflichten wir uns:
* HSE in Geschäftsstrategien und -prozesse zu integrieren
* HSE-Risiken entlang der Wertschöpfungskette und über den gesamten Produktlebenszyklus systematisch zu identifizieren, zu bewerten und zu managen
* Notwendige Ressourcen bereitzustellen, um unseren HSE-Prinzipien gerecht zu werden
* HSE-Leistung und Entwicklung jährlicher und langfristiger HSE-Ziele zu managen, um eine kontinuierliche und nachhaltige Verbesserung zu erreichen
* Die Einhaltung interner und externer HSE-Anforderungen durch Audits zu überprüfen
* HSE-Angelegenheiten und deren Auswirkungen auf Praktiken, Prozesse und Produkte zu verwalten, um die Erwartungen der Stakeholder zu erfüllen
* Das HSE-Bewusstsein zu fördern und das Vertrauen in unser Geschäft zu stärken
* Jedem Beschäftigten seine Verantwortung für HSE bewusst zu machen und Verbindlichkeit zu fordern
Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung aufgrund von Umweltereignissen durch Emissionen von Stoffen gemäß Verordnung [EG] Nr. 166/2006 und von sogenannten besorgniserregenden und besonders besorgniserregenden Stoffen gemäß ESRS [unternehmensspezifische Angaben]
Das Umweltmanagement an unseren Standorten umfasst die Überwachung und Reduzierung von Emissionen. In unserem normalen Betrieb halten wir die gesetzlichen Grenzwerte ein, sodass Emissionen von Schadstoffen in Luft, Wasser und/oder Boden nur bei unvorhergesehenen Umweltereignissen wesentliche negative Auswirkungen darstellen. Daher berichten wir für Umweltereignisse über Emissionen in Luft, Wasser und/oder Boden von Stoffen, die im Europäischen Schadstofffreisetzungs- und verbringungsregister (E-PRTR, siehe Anhang II der Verordnung [EG] Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates) aufgeführt sind und über Emissionen von sogenannten besorgniserregenden und besonders besorgniserregenden Stoffen gemäß ESRS.
Die ESRS definieren besorgniserregende Stoffe gemäß der Auflistung in Anhang VI Teil 3 der Verordnung [EG] Nr. 1272/2008 [CLP-Verordnung] (18. Anpassung an den technischen Fortschritt). Besonders besorgniserregende Stoffe definieren die ESRS basierend auf der von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlichten Kandidatenliste gemäß Artikel 57 der Verordnung [EG] Nr. 1907/2006 [REACH-Verordnung]. Wir berichten die Emissionsmenge der Stoffe, deren emittierte Menge über den Schwellenwerten des E-PRTR beziehungsweise über den Konzentrationsgrenzwerten der CLP-Verordnung liegen.
Als Umweltereignis definieren wir alle Transport- und Anlagenereignisse, die sich an einem unserer Standorte weltweit in der aktuellen Berichtperiode zugetragen haben und die von HSE-Verantwortlichen des jeweiligen Standorts in einer zentralen Reporting-Plattform eingegeben wurden. Diese Umweltereignisse werden von einem zentralen Sachverständigen in Zusammenarbeit mit Standortsachverständigen überprüft, um potenzielle Emissionen zu ermitteln. Bei der Messung von Emissionen aus Umweltereignissen befolgen wir die entsprechenden internationalen Standards und Richtlinien. Die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) hat die „Leitprinzipien für die Prävention, Vorsorge und Reaktion bei Chemieunfällen“ veröffentlicht. Diese enthalten weltweit gültige Leitlinien, um Behörden und Industrie bei der Verhütung von Chemieunfällen und der Milderung der nachteiligen Auswirkungen von Unfällen zu unterstützen. Diese Leitlinien umfassen Maßnahmen zur Priorisierung der Prävention, Vorsorge und Reaktion auf Chemieunfälle sowie die damit zusammenhängende Identifizierung von Gefahren und Risiken.
Die Ermittlung der emittierten Mengen ist abhängig von dem jeweiligen Umweltereignis. Wann immer möglich nutzen wir direkte Messverfahren (z. B. durch Detektionsmethoden für flüchtige organische Verbindungen, Partikelzähler oder Bodenproben), insbesondere bei Transportunfällen muss jedoch häufig auf Schätzungen (z. B. anhand der Stoffzusammensetzung des emittierten Stoffs) zurückgegriffen werden.
Im Jahr 2024 wurden von uns keine Umweltereignisse durch unsere Anlagen erfasst, die zur Emission von Stoffen in die Luft, das Wasser und/oder den Boden führten, die im Europäischen Schadstofffreisetzungs- und verbringungsregister aufgeführt sind und deren emittierte Menge oberhalb der jeweiligen Schwellenwerte der E-PRTR lagen. Im Rahmen von Transportereignissen erfassten wir im Jahr 2024 folgende Umweltereignisse, die zur Emission von sogenannten besorgniserregenden und/oder besonders besorgniserregenden Stoffen gemäß ESRS in die Luft, das Wasser und/oder den Boden führten, die die Konzentrationsgrenzwerte der CLP-Verordnung überschreiten:
- Crop Science, Sao Paulo, Brasilien, Mai: Ein LKW eines Transportunternehmens mit Bayer-Produkten (Pflanzenschutzmittel) brannte am Straßenrand ab. Überreste von Fahrzeug und Transportgut wurden anschließend fachgerecht entsorgt.
- Crop Science, Sao Paulo, Brasilien, August: Ein LKW eines Transportunternehmens mit Bayer-Produkten wurde in einen Unfall verwickelt. Die Ladung wurde beschädigt.
- Crop Science, Sao Paulo, Brasilien, November: Ein LKW eines Transportunternehmens mit Bayer-Produkten (Pflanzenschutzmittel) kippte um. Die Ladung wurde dabei am Straßenrand verschüttet und anschließend fachgerecht entsorgt. Dabei wurden insgesamt ca. 334 kg von sogenannten besorgniserregenden Stoffen gemäß ESRS in Luft, Wasser und/oder den Boden emittiert. Dies basiert auf der konservativen Annahme, dass trotz fachgerechter Dekontamination der Unfallstellen, 10 % der Gesamtfracht in der Umwelt verblieben.
A 4.2.3/1 Emissionen von sogenannten besorgniserregenden Stoffen gemäß ESRS aufgrund von Umweltereignissen in kg
| Gefahrenklasse | Emissionsmenge in Luft | Emissionsmenge in Wasser | Emissionsmenge in Boden | Emissionsmenge Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1 bis 4 | – | – | 334 | 334 |
Im Jahr 2024 erfassten wir keine Umweltereignisse, die zu Emissionen in Luft, Wasser und/oder den Boden an sogenannten besonders besorgniserregenden Stoffen gemäß ESRS oberhalb der jeweiligen Konzentrationsgrenzwerte der CLP-Verordnung führten.
Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe gemäß ESRS [E2-5]
Die Menge der sogenannten besorgniserregenden und besonders besorgniserregenden Stoffe gemäß ESRS, die als Produkte oder Produktteile beschafft und verkauft werden, basiert auf einem Datenmodell, das Daten aus den Bereichen Umwelt, Gesundheit und Sicherheit mit Transaktionsdaten aus dem Beschaffungs- und Finanzwesen kombiniert und mit externen regulatorischen Informationen anreichert (Verordnung [EG] Nr. 1272/2008 [CLP-Verordnung] und Verordnung [EG] Nr. 1907/2006 [REACH-Verordnung]). Die Einstufung als besorgniserregender Stoff richtet sich danach, ob ein Stoff in Anhang VI Teil 3 der CLP-Richtlinie (18. Anpassung an den technischen Fortschritt) aufgeführt ist. Die Einstufung als besonders besorgniserregender Stoff basiert auf der von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlichten Kandidatenliste gemäß Artikel 57 der REACH-Verordnung. Wir berichten über besorgniserregende und besonders besorgniserregende Stoffe gemäß ESRS, die gemäß den jeweiligen Sicherheitsdatenblättern ausgewiesen werden und deren Konzentration über den Grenzwerten der CLP-Verordnung liegen. Besonders besorgniserregende Stoffe gemäß ESRS sind eine Untergruppe der besorgniserregenden Stoffe gemäß ESRS und sind daher in den gemeldeten Mengen der besorgniserregenden Stoffe gemäß ESRS inkludiert. Alle internen Daten werden direkt aus unserem Enterprise-Resource-System extrahiert. Die eingekaufte Menge an besorgniserregenden und besonders besorgniserregenden Stoffen gemäß ESRS überschreitet regelmäßig die Mengen, die wir als Produkt oder als Bestandteil von Produkten verkaufen. Dies ist insbesondere auf unsere Produktionsprozesse (z. b. durch chemische Reaktionsverluste) zurück zu führen.
A 4.2.3/2 Einkauf- und Verkaufsmenge von sogenannten besorgniserregenden Stoffen gemäß ESRS nach Gefahrenklasse im Berichtsjahr 2024
| Gefahrenklasse | Beschafft¹ (in 1000 t) | Verkauft als Produkt² (in 1000 t) | als Bestandteil von Produkten³ (in 1000 t) | Gesamt⁴ (in 1000 t) |
|---|---|---|---|---|
| 321,48 | 0,32 | 22,96 | ||
| Karzinogenität, Kategorie 1 und 2 | 14,52 | 0,06 | 2,81 | |
| Keimzell-Mutagenität, Kategorie 1 und 2 | 6,84 | – | 0,002 | |
| Reproduktionstoxizität, Kategorie 1 und 2 | 22,77 | 0,25 | 3,33 | |
| Endokrine Disruption mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit | – | – | – | |
| Endokrine Disruption mit Wirkung auf die Umwelt | – | – | – | |
| Persistente, mobile und toxische Eigenschaften oder sehr persistente, sehr mobile Eigenschaften | – | – | – | |
| Persistente, bioakkumulierbare und toxische Eigenschaften oder sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Eigenschaften | – | – | – | |
| Sensibilisierung der Atemwege, Kategorie 1 | 0,93 | – | 0,01 | |
| Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 | 17,69 | 0,01 | 7,87 | |
| Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1 bis 4 | 91,92 | 0,07 | 22,67 | |
| Ozonschicht schädigend | 1,91 | – | – | |
| Spezifisch zielorgantoxisch (wiederholte Exposition), Kategorie 1 und 2 | 243,42 | 0,003 | 5,08 | |
| Spezifisch zielorgantoxisch (einmalige Exposition), Kategorie 1 und 2 | 11,37 | 0,002 | 0,12 |
¹In dieser Kategorie berichten wir über die gesamte beschaffte Menge an Reinstoffen, die als sogenannte besorgniserregende Stoffe gemäß ESRS eingestuft sind, sowie über den Mengenanteil der sogenannten besorgniserregenden Stoffe gemäß ESRS in beschafften Mischungen oder Artikeln.
²In dieser Kategorie berichten wir über die verkauften Mengen unserer Produkte, deren Zusammensetzung gemäß den jeweiligen Sicherheitsdatenblättern ausschließlich sogenannte besorgniserregende Stoffe gemäß ESRS umfasst.
³In dieser Kategorie berichten wir über den Mengenanteil der sogenannten besorgniserregenden Stoffe gemäß ESRS in unseren verkauften Produkten.
⁴Aufgrund der Stoffeigenschaften und der gesetzlichen Einstufungsdefinitionen kann ein Stoff in mehreren Gefahrenklassen gemeldet werden, was zu einer Doppelzählung zwischen den verschiedenen Gefahrenklassen führen kann.# A 4.2.3/3 Einkauf- und Verkaufsmenge von sogenannten besonders besorgniserregenden Stoffen gemäß ESRS nach Gefahrenklasse im Berichtsjahr 2024
| Beschafft¹ | Verkauft als Produkt² | Verkauft als Bestandteil von Produkten³ | nach Gefahrenklasse, in 1000 t |
|---|---|---|---|
| Gesamt⁴ | 4,80 | – | 0,16 |
| Karzinogenität, Kategorie 1 und 2 | 0,03 | – | – |
| Keimzell-Mutagenität, Kategorie 1 und 2 | 2,94 | – | – |
| Reproduktionstoxizität, Kategorie 1 und 2 | 0,01 | – | 0,0001 |
| Endokrine Disruption mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit | – | – | – |
| Endokrine Disruption mit Wirkung auf die Umwelt | – | – | – |
| Persistente, mobile und toxische Eigenschaften oder sehr persistente, sehr mobile Eigenschaften | – | – | – |
| Persistente, bioakkumulierbare und toxische Eigenschaften oder sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Eigenschaften | – | – | – |
| Sensibilisierung der Atemwege, Kategorie 1 | 0,68 | – | – |
| Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 | 2,85 | – | – |
| Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1 bis 4 | 3,54 | – | 0,16 |
| Ozonschicht schädigend | – | – | – |
| Spezifisch zielorgantoxisch (wiederholte Exposition), Kategorie 1 und 2 | 3,45 | – | – |
| Spezifisch zielorgantoxisch (einmalige Exposition), Kategorie 1 und 2 | – | – | – |
¹ In dieser Kategorie berichten wir über die gesamte beschaffte Menge an Reinstoffen, die als sogenannte besonders besorgniserregende Stoffe gemäß ESRS eingestuft sind, sowie über den Mengenanteil der sogenannten besonders besorgniserregenden Stoffe gemäß ESRS in beschafften Mischungen oder Artikeln.
² In dieser Kategorie berichten wir über die verkauften Mengen unserer Produkte, deren Zusammensetzung gemäß den jeweiligen Sicherheitsdatenblättern ausschließlich sogenannte besonders besorgniserregende Stoffe gemäß ESRS umfasst.
³ In dieser Kategorie berichten wir über den Mengenanteil der sogenannten besonders besorgniserregenden Stoffe gemäß ESRS in unseren verkauften Produkten.
⁴ Aufgrund der Stoffeigenschaften und der gesetzlichen Einstufungsdefinitionen kann ein Stoff in mehreren Gefahrenklassen gemeldet werden, was zu einer Doppelzählung zwischen den verschiedenen Gefahrenklassen führen kann. Die Gesamtsumme ist um solche Doppelzählungen bereinigt, weshalb sich die Gewichtsangaben der einzelnen Gefahrenklassen nicht zur Gesamtsumme aufsummieren.
4.2.4 Wasser- und Meeresressourcen
Da Wasser eine wichtige Ressource in den Bereichen Gesundheit und Landwirtschaft ist, haben wir eine intrinsische Motivation, dazu beizutragen, die Wasserkrise anzugehen. Wir befassen uns daher ausführlich mit unseren Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Wassermanagement.
Management der Auswirkungen und Risiken in Zusammenhang mit Wassermangel durch Wasserverbrauch
Im Rahmen unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir die potenziellen negativen Auswirkungen auf Wasserverfügbarkeit identifiziert, die aufgrund des Wasserverbrauchs aus natürlichen Süßwasserreserven durch unsere Produktionsprozesse möglicherweise zu Wassermangel führen könnten.
Konzepte im Zusammenhang mit Wassermangel durch Wasserverbrauch [E3-1]
Wir mildern unsere negativen Auswirkungen auf Wasserressourcen, indem wir ein effizientes Wassermanagement in unserer gesamten Wertschöpfungskette fördern, das sich an unserer Wasserstrategie und den damit verbundenen Maßnahmen zur Risikominderung orientiert.
Unsere Wassermanagementstrategie zur Bewältigung und Minderung von Wasserstress
Der Schutz natürlicher Ressourcen ist ein integraler Bestandteil unseres Engagements für eine nachhaltige Entwicklung. Unsere Position zum Thema Wasser beschreibt daher, wie wir Wasserressourcen schützen und die Effizienz der Wassernutzung innerhalb und außerhalb des Unternehmens verbessern. Konkret geht es uns darum, das Wassermanagement in unseren eigenen Betrieben zu verbessern, unsere Lieferanten einzubinden, innovative Lösungen für unsere Kunden zu entwickeln und kommunale Projekte zu unterstützen.
Um unsere Auswirkungen in unseren eigenen Betrieben zu minimieren, sind wir bestrebt, strenge Anforderungen weltweit anzuwenden. Diese Verpflichtung umfasst die Einhaltung aller internationalen und lokalen Gesetze und die kontinuierliche Verbesserung der Wasserwiederverwendung, des Recyclings und der Abwasserbehandlung. Wir überwachen weltweit den Wasserverbrauch, die Qualität und die Einleitungen vor Ort und möchten so sicherstellen, dass die Gewässer durch die Abwässer nicht verschmutzt oder gefährdet werden.
Wir arbeiten regelmäßig mit relevanten Lieferanten zusammen, die zu einem resilienten Wassermanagement beitragen. Darüber hinaus treiben wir die Bewässerungseffizienz in unserer gesamten Saatgut-Produktion kontinuierlich voran und legen den Fokus auf die Verbesserung der Wassernutzungseffizienz in landwirtschaftlichen Praktiken. Wir möchten unsere positiven Auswirkungen auf unsere nachgelagerte Wertschöpfungskette fördern und arbeiten daher mit Landwirten und Partnern zusammen, um innovative Lösungen für eine wasserresiliente Landwirtschaft anzubieten. Darüber hinaus unterstützen wir Projekte, die unseren Beschäftigten und Gemeinden Zugang zu sauberem Wasser und sanitären Einrichtungen verschaffen.
Unsere Position zum Thema Wasser befasst sich auch mit der Vermeidung und Verringerung der Wasserverschmutzung durch Initiativen wie die Entwicklung von Maßnahmen zur Rückgewinnung von Kontrastmitteln. Unsere Wasserposition gilt weltweit für alle Standorte unserer eigenen Betriebe gilt, darunter auch einige Standorte in wasserknappen Regionen.
Um die potenziellen Auswirkungen von Wasserknappheit zu mindern, wollen wir uns für ein gutes Wassermanagement einsetzen, insbesondere dort, wo die Wasserverfügbarkeit begrenzt ist. Um dies zu tun, reflektieren wir die Interessen unserer Stakeholder, zum Beispiel durch die Zusammenarbeit mit Regulierungsbehörden, Nichtregierungsorganisationen, der wissenschaftlichen Gemeinschaft, der Öffentlichkeit und dem Privatsektor. Dieser integrative Ansatz zielt darauf ab, dass unterschiedliche Perspektiven und Anliegen in unseren Entscheidungsprozess einbezogen werden, was mit unserem Engagement für eine transparente Berichterstattung und verantwortliche Wasserbewirtschaftungspraktiken im Einklang steht.
Die Umsetzung der Grundsätze unserer Wasserposition liegt in der Verantwortung des Chief Sustainability Officers, unterstützt durch die Enabling Function Public Affairs, Sustainability & Safety in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Beschäftigten in den Ländern und Divisionen an allen unseren Standorten. Die Wasserposition ist über unsere Website abrufbar.
Wassermanagement mit unseren Anforderungen an Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz
Unsere Richtlinie „Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagement (HSE) und HSE-Kernanforderungen“ dazu bei, die potenziellen negativen Auswirkungen des Wasserverbrauchs auf natürliche Süßwasserreserven zu mildern, ein verantwortliches Wassermanagement zu gewährleisten und das Risiko von sogenanntem Wasserstress zu verringern. Die Richtlinie befasst sich daher insbesondere mit den folgenden Elementen:
- Umweltverschmutzungs-Kontrollstandards: Die Richtlinie besagt, dass Standards für die Verschmutzungskontrolle festgelegt und Maßnahmen wie sekundäre Rückhaltesysteme für Lagertanks, die ordnungsgemäße Wartung der Infrastruktur und undurchlässige Oberflächen zum Schutz der natürlichen Süßwasserreserven umgesetzt werden.
- Rückhaltung und Entsorgung: Die Bereitstellung einer angemessenen Rückhaltekapazität für nicht spezifikationsgerechte Abwässer, verschüttete Flüssigkeiten und potenziell kontaminiertes Wasser soll verhindern, dass diese Schadstoffe in natürliche Gewässer gelangen, und schützt so die Süßwasserressourcen.
- Abwassermanagement: Die Dokumentation aller Abwasserströme und die Sicherstellung einer detaillierten technischen Dokumentation der gesamten zugehörigen Infrastruktur tragen zur effektiven Bewirtschaftung und Behandlung von Abwasser bei, verringern das Risiko von Wasserverschmutzung und schonen die Süßwasserressourcen.
Mehr über die Richtlinie „Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagement (HSE) und HSE-Kernanforderungen“ lesen Sie in Kapitel A 4.1 „Allgemeine Angaben“, Abschnitt „Unsere übergreifenden Konzepte für den Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten [MDR-P]“.
Minimierung des Risikos von Wasserverunreinigungen durch die Gewährleistung von Prozess- und Anlagensicherheit
Unsere Vorgaben zur Prozess- und Anlagensicherheit dienen der Vermeidung gefährlicher Freisetzungen und der Gewährleistung der Sicherheit unserer Anlagen und damit auch der Umwelt, einschließlich der an die Standorte angrenzenden Gewässer. Dieses unterstützt ein verantwortliches Wassermanagement, indem das Risiko von Wasserverunreinigung reduziert wird. Damit wird die Erhaltung natürlicher Süßwasserreserven und der potenziellen Auswirkungen des Wasserverbrauchs auf lokale Gemeinschaften und Ökosysteme berücksichtigt, was sich mit den Interessen unserer Stakeholder deckt. Weitere Informationen über unsere Vorgaben zur Prozess- und Anlagensicherheit lesen Sie in Kapitel A 4.2.2 „Umweltverschmutzung“, Abschnitt „Gewährleistung von Sicherheit und Umweltschutz durch Prozess- und Anlagensicherheit“.
Maßnahmen im Zusammenhang mit Wassermangel durch Wasserverbrauch [E3-2]
Zum Umgang mit Wassermangel durch einen hohen Wasserverbrauch bewerten und verbessern wir kontinuierlich umfassende Wassermanagementsysteme für unsere eigenen Standorte.
Etablierung eines Wassermanagementsystems für Standorte in wasserarmen Regionen
Um die Ziele unserer Wasserstrategie zu verfolgen, etablieren wir derzeit ein Wassermanagementsystem an allen relevanten Standorten in Regionen mit Wasserknappheit. Die Einrichtung unseres Wassermanagementsystems für alle relevanten Standorte ist geplant bis 2030. Relevante Merkmale eines Wassermanagements sind die Balance von Wasserverbrauch und -verfügbarkeit sowie der bestmögliche Schutz der Wasserressourcen.# Wassermanagement
Aufgrund der sehr unterschiedlichen Ausgangssituationen vor Ort basiert jedes Wassermanagementsystem auf einer detaillierten Analyse, welche die lokalen Umgebungsbedingungen und die relevanten Parameter unserer Wasserversorgung und -entsorgung umfasst. Identifizierten Risiken begegnen wir mit lokal angepassten Gegenmaßnahmen, wie z. B. der Etablierung alternativer Bezugsquellen, der Verbesserung der Abwasserqualität oder einer Abwasserrezirkulation. Diese Aktivitäten werden von Managementmaßnahmen begleitet, z. B. durch regelmäßige Schulungen der Beschäftigten zum Umgang mit Wasser oder die Teilnahme an runden Tischen mit Behörden und Anwohnern. Der Geltungsbereich dieser Maßnahme umfasst unsere globalen Aktivitäten und alle Abteilungen innerhalb der Organisation.
Management der Auswirkungen und Chancen in Zusammenhang mit Wasserverfügbarkeit durch Produkt- und Serviceinnovationen
Neben unseren potenziellen negativen Auswirkungen auf Wasserverfügbarkeit haben wir mehrere positive Auswirkungen und Chancen im Zusammenhang mit dem Wassermanagement identifiziert. Zu den Chancen im Zusammenhang mit Produktinnovationen gehört die Entwicklung von widerstandsfähigerem Saatgut und widerstandsfähigeren Sorten (z. B. frühe Sorten, Stresstoleranz, verbesserte Widerstandsfähigkeit gegen Überschwemmungen). Zu diesen Beispielen gehören Seminis™-Aryaman-Tomate, Deltapine™-Baumwollsorten und der Hybridreis Arize™. Wir fördern auch die digitale Befähigung und gute agronomische Praktiken sowie die Nutzung von Partnerschaften, um eine wassereffiziente Landwirtschaft in großem Maßstab voranzutreiben.
Maßnahmen im Zusammenhang mit Wasserverfügbarkeit durch Produkt- und Serviceinnovationen [E3-2]
Unser innovatives Potenzial wird genutzt, um u. a. wissenschaftliche Lösungen zu entwickeln, nachhaltige landwirtschaftliche Praktiken zu fördern und Partnerschaften einzugehen, die die Wasserresilienz in der Landwirtschaft stärken.
Förderung wassereffizienter Anbausysteme
Wir fördern den Einsatz von Direct Seeded Rice (DSR) in der Landwirtschaft. DSR stellt eine der vielversprechendsten Anbaumethoden dar, um die Wasserresilienz im Reisanbau zu ermöglichen, der traditionell sehr wasserintensiv ist. Diese technologiegetriebenen und weniger ressourcenintensiven Anbausysteme haben das Potenzial, den Wassereinsatz im Reisanbau um bis zu 40 % und die mit dem Reisanbau verbundenen Treibhausgas-Emissionen um bis zu 45 % reduzieren. Darüber hinaus kann durch die Anwendung von DSR auch der Bedarf an manueller Arbeit um bis zu 50 % reduziert werden und somit zur Minderung des Arbeitskräftemangels in ländlichen Gebieten beitragen. Unsere Innovationsbemühungen für ein höheres Maß an Wasserresilienz in der Landwirtschaft ziehen sich durch unsere globalen Aktivitäten, wobei wir uns insbesondere auf unser Crop-Science-Portfolio konzentrieren.
Kennzahlen und Ziele im Bereich Wasserressourcen
Durch unsere Kennzahlen und Ziele wollen wir Fortschritte im Zusammenhang mit dem Management von Wasser als Ressource zeigen.
Ziel zur effizienten Wassernutzung in der Wertschöpfungskette [E3-3]
Wir haben uns in unserer Division Crop Science zum Ziel gesetzt, unsere Kunden im kleinbäuerlichen Bereich dabei zu unterstützen, die Wasserproduktivität bis 2030 um 25 % gegenüber einem aus den Jahren 2019 bis 2021 gebildeten Durchschnittswert zu steigern, indem der Reisanbau in den relevanten Regionen transformiert wird, in denen Bayer tätig ist, beginnend in Indien. Die Wasserproduktivität ist definiert als Kilogramm Ernteertrag pro ausgebrachter Menge Wasser (kg/m3). Die Basisjahr-Validierung ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Unser Wasserziel fokussiert sich derzeit auf das Programm „DirectAcres Initiative“, das darauf abzielt, die Landwirte bei der erfolgreichen Umstellung von der traditionellen Reisanbaumethode (sogenannter „Transplanted Puddled Rice“, TPR) auf direkt gesäten Reis (Direct Seeded Rice, DSR) zu unterstützen. Die unserem Wasserziel zugrunde liegende Methodik wird zeitnah veröffentlicht.
Wasserverbrauch [E3-4]
Daten von Wasserentnahmen und -einleitungen jedes umweltrelevanten Standorts werden durch lokale Arbeitsgruppen nach lokalen und globalen internen Anforderungen erhoben. An einigen Standorten werden Daten durch direkte Messung (z. B. über Wasseruhren oder geeichte Pumpen) gewonnen. Umweltrelevant sind alle Standorte, deren jährlicher Energieverbrauch 1,5 Terajoule übersteigt oder deren jährlicher Wasserverbrauch ≥ 50 Tm³ beträgt. Die Umweltdaten der weiteren, unterhalb der Schwellen liegenden Standorte, haben keinen relevanten Einfluss auf das Gesamtergebnis der Umweltdaten. Diese Daten werden von einem speziellen HSE-Verantwortlichen des jeweiligen Standorts einmal jährlich in einer zentralen Reporting-Plattform eingegeben, die die gemessenen Daten für Januar bis Oktober und die geschätzten Daten für November und Dezember umfasst. Die Schätzung basiert entweder auf den Vorjahresdaten, wo nötig angepasst um besondere Ereignisse der aktuellen Berichtsperiode, oder auf einer Fortschreibung der Daten der aktuellen Berichtsperiode. Die Daten werden anschließend von einem zentralen Team überprüft und validiert, um ihre Richtigkeit und Vollständigkeit sicherzustellen.
Im Jahr 2024 betrug unser gesamter Wasserverbrauch 21,01 Mio. m3 (2023: 20,78 Mio. m3). Unser Gesamtwasserverbrauch berechnet sich aus der Differenz zwischen unseren Wasserentnahmen und -ableitungen. Unser Wasserverbrauch in Gebieten, die von Wasserrisiken gemäß ESRS betroffen sind, einschließlich Gebieten mit hohem Wasserstress gemäß ESRS, betrug 5,36 Mio. m3 im Jahr 2024 (2023: 4,92 Mio. m3). Diese Gebiete identifizieren wir mit den Daten des Aqueduct-Wasseratlas 4.0 des World Resources Institute (WRI). Die Auswertung umfasst alle Standorte, die von Wasserrisiken betroffen sind (Indikator „Weighted Aggregated Water Risk Total by Default Weighing Scheme“ ist ≥ 3), und alle Standorte in Gebieten mit hohem Wasserstress (Indikator „Baseline Water Stress“ ist ≥ 0,4). Die Daten werden für die genaue Geolokalisierung jedes einzelnen Standorts extrahiert. Wenn ein Standort auf mehr als einer Parzelle betrieben wird, wurde die Parzelle mit dem höchsten Wasserstress bzw. Wasserrisiko zu Studienbeginn bewertet, um einen konservativen Ansatz zu gewährleisten.
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| Gesamtwasserverbrauch | 20,78 | 21,01 |
| davon in Gebieten, die von Wasserrisiken betroffen sind, inkl. Gebieten mit hohem Wasserstress | 4,92 | 5,36 |
A 4.2.4/1 Gesamtwasserverbrauch und Wasserverbrauch in Gebieten, die von Wasserrisiken betroffen sind, inkl. Gebieten mit hohem Wasserstress in Mio. m3
Da wir an vielen unserer Standorte Wasser recyceln, ist unsere Gesamtwasserentnahme von 53,47 Mio. m3 in 2024 (2023: 53,36 Mio. m3) viel geringer als das tatsächlich in 2024 recycelte und wiederverwendete Wasser von 384,80 Mio. m3 (2023: 381,09 Mio. m3). Daraus ergibt sich eine rechnerische Recyclingquote von 719 % in 2024 (2023: 714 %). Zu den Recyclingmaßnahmen gehören die Wiederverwendung von gereinigtem Abwasser, die Schließung von Kühlkreisläufen und die Rückführung von Dampfkondensaten als Prozesswasser oder zur Bewässerung von Feldern. Den größten Anteil am Wasserrecycling haben unsere Produktionsstandorte für Pflanzenschutzmittel (Division Crop Science). Wasserrecycling ist in der Saatgut-Produktion nahezu unmöglich, da Wasser hauptsächlich für die Bewässerung von Ackerland verwendet wird. In der pharmazeutischen Produktion ist die Wasserrecyclingquote aufgrund strenger gesetzlicher Vorgaben (Divisionen Pharmaceuticals und Consumer Health) gering. Im Jahr 2024 stellte 29,9 % (2023: 32,4 %) des gesamten von uns verwendeten Wassers Kühlwasser dar, das erwärmt wird und nicht mit Produkten in Berührung kommt. Es wird ohne weitere Aufbereitung entsprechend den behördlichen Genehmigungen in den Wasserkreislauf zurückgeführt.
| Crop Science | Pharmaceuticals | Consumer Health | Sonstige Segmente | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| in Mio. m3 | |||||
| 2023 | |||||
| Wasserentnahme | 43,75 | 6,03 | 1,69 | 1,89 | 53,36 |
| Wasserableitung | 24,02 | 5,37 | 1,39 | 1,79 | 32,58 |
| Wasserverbrauch | 19,72 | 0,66 | 0,29 | 0,10 | 20,78 |
| Wasserrecycling und Wiederverwendung | 381,05 | 0,02 | 0,01 | 0,01 | 381,09 |
| 2024 | |||||
| Wasserentnahme | 43,80 | 6,28 | 1,66 | 1,74 | 53,47 |
| Wasserableitung | 23,83 | 5,78 | 1,24 | 1,60 | 32,46 |
| Wasserverbrauch | 19,96 | 0,50 | 0,42 | 0,13 | 21,01 |
| Wasserrecycling und Wiederverwendung | 384,75 | 0,03 | 0,02 | 0,004 | 384,80 |
A 4.2.4/2 Wasserbezogene Kennzahlen nach Division
Die Wasserintensität setzt unseren Wasserverbrauch ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen des Konzerns (siehe Kapitel B „Konzernabschluss“, Abschnitt „Gewinn- und Verlustrechnung Bayer-Konzern“). Im Jahr 2024 belief sich unsere Wasserintensität auf 450,80 m3 pro Mio. € Umsatzerlöse (2023: 436,15 m3 pro Mio. €). Dies ist vor allem auf den Wasserverbrauch in unserer Division Crop Science zurückzuführen.
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| Wasserintensität | 436,15 | 450,80 |
A 4.2.4/3 Wasserintensität in m3/Mio. €
4.2.5 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Wir setzen uns mit unseren innovativen Technologien und Dienstleistungen dafür ein, Auswirkungen auf die Artenvielfalt innerhalb und außerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen zu reduzieren und Biodiversität zu erhalten.
Strategie
In unseren Geschäftsaktivitäten in Bezug auf Biodiversität setzen wir die Einhaltung regulatorischer Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben voraus.
Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell [E4-1]
Über die Identifikation, Bewertung und Priorisierung der Auswirkungen, Risiken und Chancen unseres Geschäftsmodells entlang unserer Wertschöpfungskette in Bezug auf Biodiversität und Ökosysteme konnten wir im Rahmen unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse materielle Themen identifizieren, die auch mit der Resilienz unserer Strategie zusammenhängen, weshalb keine zusätzliche Resilienzanalyse durchgeführt wurde.# Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Strategie und Geschäftsmodell [SBM-3]
Da wir in einem stark regulierten Umfeld agieren, Gesetze und regulatorische Vorgaben einhalten und im Normalbetrieb durch Mitigationsmaßnahmen eine Minimierung der potenziellen Auswirkungen der Geschäftsaktivitäten unserer Standorte auf die Umwelt anstreben, haben wir im Rahmen unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse in Bezug auf den Normalbetrieb unserer Standorte keine wesentlichen Auswirkungen auf Biodiversität, Ökosysteme und bedrohte Arten identifiziert. Unsere Standorte unterliegen grundsätzlich dem Restrisiko für den Fall von unvorhergesehenen Ereignissen, die potenziell zu negativen Auswirkungen auf biologische Vielfalt und Ökosysteme führen könnten. Mit unseren Maßnahmen sowohl für den Normalbetrieb als auch für den Umgang mit unvorhergesehenen Ereignissen, streben wir an, negative Umweltauswirkungen zu verhindern. Weitere Informationen, wie wir mit unvorhergesehenen Ereignissen umgehen, lesen Sie im Kapitel A 4.2.3 „Umweltverschmutzung“.
Management der Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit Bodendegradation und Rückgang der Biodiversität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen
Eine negative Auswirkung, die im Rahmen unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert wurde, ist die Verschlechterung der Bodenqualität und der Rückgang der Biodiversität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen durch verschiedene Agrarpraktiken, teilweise im Zusammenhang mit unseren Produkten.
Konzepte zur Verringerung der Bodendegradation und des Rückgangs der Biodiversität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen [E4-2]
Wir sind bestrebt, unsere Auswirkungen durch ein umfassendes Paket aus Richtlinien, Maßnahmen und Zielen zu mildern. Dazu gehört unsere Strategie des verantwortungsvollen Produktmanagements.
Verantwortungsvolles Produktmanagement mit unserer Konzernregelung „Produktverantwortung, Verpflichtung, Grundsätze und Kernanforderungen“
Um unsere Auswirkungen effektiv zu verringern, haben wir die Grundsätze unseres verantwortungsvollen Produktmanagements in der Konzernregelung „Produktverantwortung, Verpflichtung, Grundsätze und Kernanforderungen“ festgelegt. Unsere Verpflichtung zur Produktverantwortung gilt für den Lebenszyklus allen Saatguts und genetisch modifizierter Pflanzenmerkmale, Biologika und Pflanzenschutzmittel sowie für Dienstleistungen in unserem Portfolio. Unter Produktverantwortung verstehen wir die Verfügbarkeit von qualitativ hochwertigen Produkten, Dienstleistungen und Best Practices, um die Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Auflagen zu gewährleisten, den Handel zu erleichtern, Produktpotenzial sowie Nachhaltigkeit zu maximieren sowie Risiken für die Gesundheit von Menschen und Tieren und die Umwelt zu minimieren. Diese Grundsätze betreffen sowohl unseren eigenen Betrieb als auch die nachgelagerte Wertschöpfungskette. Sie konzentrieren sich vor allem auf die Bereiche Forschung und Entwicklung, Produktion, Verpackung, Lagerung und Transport, Vermarktung, Markenbildung, geistiges Eigentum, Verkauf und Vertrieb, integrierter Pflanzenschutz und Resistenzmanagement, verantwortungsvolle Anwendung, Verpackungsmanagement, den Wegfall von Produkten und die Entsorgung von Restbeständen.
Die Regelung beinhaltet auch die Verantwortung für die Auswirkungen unserer Produkte auf den Zustand der Arten sowie auf den Umfang und den Zustand von Ökosystemen und adressiert den Umgang mit biologischer Vielfalt und ökosystembezogenen Auswirkungen in Verbindung mit unseren Produkten und landwirtschaftlichen Praktiken, insbesondere in folgenden Bereichen:
- Forschung und Entwicklung: Ziel ist es, nachhaltige Produkte und Dienstleistungen mit verbesserter Wirksamkeit, Produktivität sowie anspruchsvollen Sicherheitsprofilen für Mensch und Umwelt zu entwickeln.
- Verantwortungsvolle Anwendung: Wir setzen geeignete Programme auf, um unsere Beschäftigten und Kunden im verantwortungsvollen Umgang mit unseren Produkten und Dienstleistungen zu schulen, und berücksichtigen dabei den gesamten Produktlebenszyklus. Dazu gehören Maßnahmen zum Schutz der Umwelt, sensibler Nutzpflanzen und Wasserquellen sowie zur Minimierung der Exposition und des Risikos für Menschen und Tiere. In Schulungen vermitteln wir Landwirten, Saatgut-Aufbereitern, Händlern und weiteren Anwendern, wie sie unsere Produkte effektiv und sicher einsetzen können, um Pflanzen gesund zu erhalten und auf diese Weise Erntemenge und -qualität steigern zu können. Ziel ist es, die Reichweite unserer Schulungsaktivitäten kontinuierlich zu erhöhen, indem wir verstärkt digitale Medien einsetzen. Wir veröffentlichen die Anzahl der externen Trainingskontakte (z. B. mit Landwirten, Feldarbeitern, Händlern, Einzelhändlern und weiteren Stakeholdern der Agrarindustrie) weltweit jährlich.
In Bezug auf den Umgang mit Reputationsrisiken trägt unsere Strategie des verantwortungsvollen Produktmanagements dazu bei, potenzielle Umweltauswirkungen durch verbesserte Produkteigenschaften und verantwortungsvolle Anwendungspraxis weiter zu verringern.
Die Verantwortung für das Thema „Produktverantwortung“ in der Division Crop Science liegt bei der Funktion Forschung und Entwicklung, die direkt an das höchste Entscheidungsgremium der Division, das Crop Science Executive Leadership Team, berichtet. Das Executive Leadership Team wird von dem Leiter der Division Crop Science geführt, der in seiner Funktion dem Vorstand der Bayer AG angehört.
Unsere Regelung „Produktverantwortung, Verpflichtung, Grundsätze und Kernanforderungen“ soll alle Beschäftigten bei der Sicherstellung der verantwortungsvollen und ethischen Entwicklung, Handhabung und Anwendung unserer Produkte und Dienstleistungen unterstützen. Sie bildet die Grundlage für die Absicherung unseres Geschäftsbetriebs durch die Implementierung von Maßnahmen im Rahmen der Produktverantwortung und des Qualitätsmanagements und Compliance-Praktiken im gesamten Produktlebenszyklus. So werden auch Partnerschaften und der offene Dialog mit unseren wichtigsten Stakeholdern gestärkt, um dauerhaft Vertrauen in unsere Produkte und Dienstleistungen zu schaffen, langfristig unsere wirtschaftliche Grundlage zu erhalten und letztendlich das Vertrauen der Öffentlichkeit zu verbessern.
Die Regelung ist auf unserer Website öffentlich zugänglich. Wir streben das nachhaltige Management unserer Produkte und Dienstleistungen an, indem wir sämtliche rechtlichen und regulatorischen Anforderungen erfüllen und darüber hinaus mehrere international anerkannte Standards erfüllen. Neben dem FAO-/WHO-Verhaltenskodex bekennen wir uns zur Einhaltung weiterer Selbstverpflichtungen in der gesamten Wertschöpfungskette. Hierzu zählen u. a. der Internationale Verhaltenskodex für Pestizidmanagement der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), der „Plant Biotechnology Code of Conduct“ von CropLife International, die Programme „Excellence Through Steward-ship” (ETS) und „Responsible Care“ sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Diese Leitlinien bilden gemeinsam mit diversen Brancheninitiativen und regulatorischen Rahmenbedingungen die Grundlage unserer Produktbetreuung. Wir befolgen darüber hinaus die Vorsorgeprinzipien nach Grundsatz 15 der Rio-Deklaration der Vereinten Nationen und der Mitteilung (KOM (2000) 1) der EU-Kommission.
Es ist unser Ziel, die Zukunft der Landwirtschaft durch die Skalierung unseres Konzepts einer regenerativen Landwirtschaft zu transformieren. Für uns ist das Konzept einer regenerativen Landwirtschaft ein ergebnisorientiertes Produktionsmodell. Die Verbesserung der Bodengesundheit ist ein wichtiger Teil und oft die Basis für eine bessere Anpassungsfähigkeit, z. B. an die Folgen des Klimawandels. Weitere wichtige Aspekte und Vorteile sind ein Beitrag zur Milderung des Klimawandels durch Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen und verstärkte Kohlenstoffbindung im Boden, die Aufrechterhaltung, der Schutz oder die Wiederherstellung der Biodiversität in Agrarlandschaften, die Erhaltung von Wasserressourcen durch verbesserte Wasserrückhaltung und Verringerung des Wasserabflusses sowie die Verbesserung des sozialen und wirtschaftlichen Wohlergehens von Landwirten und Gemeinden.
Maßnahmen zur Verringerung der Bodendegradation und des Rückgangs der Biodiversität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen [E4-3]
Die Kernmaßnahmen zur Verringerung unserer Auswirkungen liegen in unserem Konzept einer regenerativen Landwirtschaft.
Regenerative Landwirtschaft zur Verbesserung der Bodengesundheit und der Aufrechterhaltung der Biodiversität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen
Unsere Hauptmaßnahmen zur Umsetzung unserer Grundsatzziele und Praktiken liegen in unserem Konzept einer regenerativen Landwirtschaft begründet, ergänzt durch unsere Initiativen für die verantwortungsbewusste Anwendung unserer Produkte, wie bspw. das „Bayer Safe Use Ambassador Program“ oder das Service-Programm „BayG.A.P.“, sowie durch unseren „CropKey“-Ansatz der „Target-Based Discovery“, der sich auf neue und selektivere Wirkmechanismen konzentriert, und unsere Leistungen bei der Entwicklung sicherer und umweltfreundlicher Produkte und Lösungen.
Unser Konzept der regenerativen Landwirtschaft konzentriert sich auf die Aktivitäten in der nachgelagerten Wertschöpfungskette. Wir stehen am Anfang unseres Wegs hin zu einer regenerativen Landwirtschaft. Wir sehen aber auch, dass es nicht nur eine einzige Lösung für alle landwirtschaftlichen Betriebe gibt, sondern dass es immer eine Kombination verschiedener Lösungen sein muss, die ein System der regenerativen Landwirtschaft und die damit einhergehenden Vorteile liefert. Wir wollen in den kommenden Jahren konkrete Modelle für unterschiedliche Regionen erarbeiten und Landwirten mit der Weitergabe von Wissen und dem Angebot von geeigneten Produkten und Dienstleistungen bei der Umsetzung helfen.# Regenerative Landwirtschaft und unser Beitrag
Aus unserer Sicht sollte eine regenerative Landwirtschaft zu sechs zentralen Ergebnissen beitragen:
1) Steigerung der Erträge und Verbesserung der Produktivität;
2) Verbesserung des sozialen und wirtschaftlichen Wohlergehens von Landwirten und Gemeinden;
3) Verbesserung der Bodengesundheit;
4) Abmilderung der Auswirkungen des Klimawandels durch Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen und erhöhte Kohlenstoffbindung im Boden;
5) Erhalt, Schutz und Wiederaufbau der Biodiversität;
6) Erhalt der Wasserressourcen, bspw. durch effizientere Nutzung von Wasser.
Unser größter Beitrag zu diesen Ergebnissen kommt aus den Innovationen in unserem Portfolio an Lösungen, die wir in die folgenden Kategorien einteilen:
- Kulturen und moderne Anbausysteme: kurzwachsender Mais, Hybridweizen, Direktaussaat-Reis und neue Zwischenfrüchte
- Saatgut und Pflanzeneigenschaften: Züchtung der nächsten Generation, Biotechnologie
- Pflanzenschutz: neue chemische Profile, Biologika
- Dünger: Stickstofffixierung
- Innovationen im Bereich Carbon Farming, Daten- und digitale Lösungen
Es ist stets eine Kombination aus Lösungen, die zu einem regenerativen Agrarsystem und den damit verbundenen Vorteilen führt. Offsets für Biodiversität, die speziell auf die Vielfalt der Ökosysteme, Arten und Gene ausgerichtet sind, sind aktuell nicht Teil unseres Maßnahmenplans.
Um lokales Wissen in unsere Maßnahmen im Bereich Biodiversität und Ökosysteme einzubeziehen, haben wir die Farmer-Voice-Umfrage initiiert, mit der die Meinungen von Landwirten aus acht Ländern (Australien, Brasilien, China, Deutschland, Indien, Kenia, Ukraine, USA) weltweit erhoben werden. Diese Umfrage analysiert und verfolgt die Herausforderungen, vor denen Landwirte heute stehen, ihre Vorgehensweisen zum Schutz der Natur und der Biodiversität sowie ihre Hoffnungen auf eine nachhaltige Zukunft.
Darüber hinaus ermöglichen uns unsere Bayer-Forward-Farming-Programme die direkte Zusammenarbeit mit einem Netzwerk unabhängiger Landwirte, die nachhaltigere und regenerative landwirtschaftliche Praktiken mit einem starken Fokus auf Erhalt von Biodiversität und Bodengesundheit, Reduzierung der Umweltauswirkungen, Wassereinsparungen sowie dem Zielbild einer CO2-neutralen Landwirtschaft testen. Über das weltweite Netzwerk von „Forward Farms“ fördern wir den Dialog und den Austausch von Ideen und Erkenntnissen innerhalb einer großen Bandbreite von Interessenten. Dieser Dialog erfolgt über persönliche Besuche und durch virtuelle Veranstaltungen. Aktuell umfasst das globale Netzwerk 24 „Forward Farms“ in Europa, Lateinamerika und Asien.
Management von Reputationsrisiken, hervorgerufen durch die hohe Wirksamkeit unserer Produkte bei der Bekämpfung unerwünschter Unkräuter, Schädlinge oder Krankheiten auf Agrarland, was mutmaßlich zum Rückgang der Biodiversität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen beiträgt
Obwohl Pflanzenschutzmittel gesetzlich stark regulierte Produkte sind, die eine hohe Wirksamkeit, keine schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und keine unakzeptablen Auswirkungen auf die Umwelt zeigen dürfen, haben wir Reputationsrisiken identifiziert, die sich aus der gesellschaftlichen Wahrung der vermeintlich negativen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die Umwelt ergeben. Wir sehen darin ein Risiko und haben eine Reihe von Richtlinien und Maßnahmen umgesetzt, um den gesellschaftlichen Erwartungen in Bezug auf Biodiversität gerecht zu werden und diese Risiken abzumildern.
Konzepte im Zusammenhang mit Reputationsrisiken [E4-2]
Unsere Konzepte im Zusammenhang mit Reputationsrisiken aufgrund gesellschaftlicher Wahrnehmungen vermeintlich negativer Auswirkungen unserer Produkte auf dem Feld beinhalten einen intensiven Austausch mit unseren Stakeholdern.
Gesellschaftliche Erwartungen mit den Bayer-Societal-Engagement-Prinzipien erfüllen
Um sicherzustellen, dass wir die Erwartungen der Gesellschaft an uns erfüllen und mit unseren Geschäftsaktivitäten Wert für alle Interessengruppen schaffen, haben wir die Bayer-Societal-Engagement(BASE)-Prinzipien eingeführt. Sie sind im Rahmen unseres „Code of Conduct“ in einer Konzernregelung festgeschrieben, die weltweit vorgibt, wie wir uns gegenüber unseren Beschäftigten, Patienten, Kunden, Verbrauchern, Geschäftspartnern, politischen Stakeholdern, Wissenschaftlern, Kritikern und Aktionären verhalten. Eine Online-Schulung ist für alle Beschäftigten verpflichtend.
Um das Vertrauen in unseren Beziehungen zu unseren Kunden, Patienten, Verbrauchern sowie der Presse, dem Gesetzgeber, den Regulierungsbehörden, den zivilgesellschaftlichen Organisationen und unseren Aktionären zu stärken, informieren wir transparent und wissenschaftlich fundiert über Nutzen und Risiken unserer Produkte und überwachen die Qualität und Sicherheit unserer Produkte im Markt. Die Regelung bezieht sich u. a. auf den Umgang mit gesellschaftlichen Wahrnehmungen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung und ist auf unserer Website öffentlich zugänglich. Details zu unserem Code of Conduct sind ebenso öffentlich über unsere Website verfügbar.
Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Grundsätze liegt bei der Enabling Function Public Affairs, Sustainability & Safety in Zusammenarbeit mit dem oberen Management in den jeweiligen Ländern und Divisionen an allen Bayer-Standorten. Als Leitrahmen gelten die Prinzipien weltweit für all unsere Betriebe in allen Bereichen und beschreiben unsere Maßnahmen in acht Bereichen:
- Unser Austausch mit der Gesellschaft
- Unsere Leitprinzipien und zentralen Werte
- Wie wir Innovationen vorantreiben
- Wie wir uns am Arbeitsplatz verhalten
- Wie wir unsere Geschäfte führen
- Wie wir uns gegenüber unseren Kunden, Patienten und den Verbrauchern unserer Produkte verhalten
- Wie wir uns gegenüber Medien, Gesetzgebern, Regulierungsbehörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen verhalten
- Wie wir uns gegenüber Aktionären verhalten
Durch die Anwendung dieser Prinzipien wollen wir unserer gesellschaftlichen Verantwortung als nachhaltig handelndes und transparentes Unternehmen gerecht werden, das für seinen Beitrag zum Fortschritt im Gesundheitswesen und in der Landwirtschaft respektiert wird. Wir wollen zuhören, verstehen, Bedenken ernst nehmen und einen respektvollen Dialog führen, vor allem wenn es um schwierige oder unbequeme Themen geht, wie z. B. unsere Auswirkungen im Zusammenhang mit der Bodendegradation und dem Rückgang der Biodiversität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Maßnahmen im Zusammenhang mit Reputationsrisiken [E4-3]
Eine unserer Kernmaßnahmen zur Förderung eines intensiven Austauschs mit unseren Stakeholdern ist unsere Transparenzinitiative, die über die Sicherheit unserer Produkte informiert.
Unsere Transparenzinitiativen bei Crop Science, um über Produktsicherheit zu informieren
Wir betreiben eine spezielle Transparenz-Plattform, die Zugang zu den Ergebnissen unserer Studien zur Sicherheit unserer Pflanzenschutzmittel, zu Sicherheitsberichten unserer Wirkstoffe und zu wichtigen Zulassungsunterlagen für unsere gentechnisch veränderten Kulturen bietet. Diese Initiative ergänzt unsere regelmäßigen, fundierten und offenen wissenschaftsbasierten Gespräche mit vielen Stakeholdern, unsere regelmäßige Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die aktive Mitarbeit in Gremien, Fachworkshops und internationalen Initiativen und Kooperationen. Wir veröffentlichen auch unsere internen Standards zur Produktsicherheit, um zu zeigen, wie wir Sicherheitsmaßnahmen für die sichere Anwendung unserer Produkte festlegen.
Eine virtuelle Besucherplattform, OpenLabs 360°, wurde geschaffen und wir stellen Informationen zur Pflanzenzüchtung für Informationszwecke zur Verfügung. Seit 2018 haben wir kontinuierlich Informationen aus verschiedenen Bereichen unserer Arbeit auf den Gebieten Pflanzenschutz, genetisch veränderte Kulturen und Pflanzenzüchtung auf unserer Transparenz-Plattform veröffentlicht. Diese Maßnahme ist operativ und läuft ohne Enddatum weiter.
Innerhalb der ersten Jahre unserer Transparenzinitiative haben wir folgende Meilensteine erreicht:
- 2018 haben wir den öffentlichen Zugang zu den Ergebnissen unserer Pflanzenschutzstudien und Sicherheitsstudienberichten für unsere Wirkstoffe ermöglicht.
- 2019 haben wir den öffentlichen Zugang zu allen unseren Studienberichten zur Sicherheit von Glyphosat eingerichtet.
- 2020 haben wir unsere Unterlagen zur Zulassungsbeantragung für genetisch veränderte Kulturen offengelegt.
- 2021 haben wir Informationen zu Notfallzulassungen für unsere Pflanzenschutzprodukte sowie unsere internen Standards zur Produktsicherheit veröffentlicht, um zu zeigen, wie wir Sicherheitsmaßnahmen zur sicheren Anwendung unserer Produkte festlegen.
- 2022 haben wir die virtuelle Besucher-Plattform OpenLabs 360° eingerichtet und Informationen zu den verschiedenen Methoden der Pflanzenzüchtung zur Verfügung gestellt.
- 2023 haben wir die OpenLabs-360°-Webinar-Serie gestartet, eine Plattform, die es der Öffentlichkeit ermöglicht, sich über Innovationen in der Landwirtschaft und Sicherheitsfragen zu informieren und unsere Wissenschaftler live zu befragen.
- 2024 haben wir eine neue OpenLabs-Website veröffentlicht, die virtuelle Rundgänge durch unsere globalen F&E-Standorte ermöglicht sowie Funktionen bietet, unseren Wissenschaftlern bei der Durchführung von Sicherheitsstudien virtuell über die Schulter zu schauen, unsere wissenschaftlichen Publikationen einsehbar sind und eine Verbindung mit unseren Experten hergestellt werden kann.
Wir bereiten aktuell den Launch einer zweiten virtuellen OpenLabs-360°-Plattform vor, durch die die Öffentlichkeit sehen kann, wie wir Sicherheitsstudien zu genetisch veränderten Kulturen durchführen.
Offsets für Biodiversität, die speziell auf die Vielfalt der Ökosysteme, Arten und Gene ausgerichtet sind, sind aktuell nicht Teil unseres Maßnahmenplans.# Kennzahlen und Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Mit unseren Zielen und Kennzahlen zeigen wir unseren Fortschritt im Zusammenhang mit unseren wesentlichen Auswirkungen im Bereich biologischer Vielfalt und Ökosysteme. Unser Ziel zur Reduktion der Umweltauswirkungen unserer Pflanzenschutzmittel bezieht sich derzeit auf die Reduktion der potenziellen Auswirkungen unserer Produkte auf aquatische Nichtzielorganismen auf und in der Umgebung von landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen [E4-4]
In Bezug auf Konzept für eine regenerative Landwirtschaft sind wir bestrebt, die bestmöglichen Ergebnisse für Landwirte und das Nahrungsmittelsystem zu erzielen und gleichzeitig die Auswirkungen der Landwirtschaft auf unseren Planeten zu reduzieren. Laut der Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services (IPBES) sind primär Landnutzungsveränderungen, Ressourcenausbeutung, Klimawandel, Verschmutzung und invasive Arten für den Rückgang der Biodiversität verantwortlich. Neben dem Einsatz von Düngemitteln und Fortschritten in der Pflanzenzucht führte der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln dazu, einen stetig steigenden Bedarf an Nahrungs- und Futtermitteln sowie an Rohstoffen für den Energie- und Textilsektor zu decken und gleichzeitig den Flächenverbrauch für diesen Bedarf so klein wie möglich zu halten. Letzteres ist ein entscheidender Schritt zur Reduzierung von Landnutzungsänderungen (land use change). Pflanzenschutzmittel können nicht nur den landwirtschaftlichen Ertrag steigern, sondern haben auch Auswirkungen auf die Umwelt, wenn sie auf den Feldern eingesetzt werden.
Reduzierung der Umweltauswirkungen unserer Pflanzenschutzmittel
Voraussetzung dafür, Pflanzenschutzmittel am Markt anbieten zu können, ist ein eindeutiger Wirksamkeitsnachweis bei gleichzeitiger Sicherstellung, dass keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und keine unakzeptablen Auswirkungen auf die Umwelt bestehen. Daher werden Pflanzenschutzmittel von Regierungsbehörden stark reguliert. Durch unsere Forschung und Entwicklung wollen wir Pflanzenschutzmittel anbieten, die den gleichen oder einen besseren Nutzen für die Landwirte haben und gleichzeitig die Umwelt weniger belasten. Damit tragen wir zur „Minimierung“ in Bezug auf das Konzept der Abhilfemaßnahmenhierarchie gemäß ESRS bei. Biodiversitätskompensationsmaßnahmen sind nicht Bestandteil dieses Ziels.
Unser Ziel zur Reduzierung der Umweltauswirkungen unserer Pflanzenschutzmittel bezieht sich vor allem auf die Reduktion der potenziellen Auswirkungen unserer Produkte auf sogenannte Nichtzielorganismen auf und in der Umgebung von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Bis 2030 wollen wir die über die behandelten Flächen gewichteten Umweltauswirkungen der weltweit ausgebrachten Pflanzenschutzmittel von Bayer pro Hektar um 30 % reduzieren.
Die durchschnittlichen, über die behandelten Flächen gewichteten Umweltauswirkungen aus den Jahren 2014 bis 2018 dienen als Ausgangswert für dieses Ziel. Bei der Festlegung des Ziels haben wir uns am Konzept der planetaren Grenzen und den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung orientiert. Eine der überschrittenen planetaren Grenzen sind neuartige Stoffe, zu denen neben Industriechemikalien auch Pflanzenschutzmittel gehören. Um effizient gegenzusteuern, haben wir uns das Ziel zur Reduzierung der Umweltauswirkungen unserer Pflanzenschutzmittel gesetzt. Unser Fokus liegt auf der Bewertung potenzieller Umweltauswirkungen unserer Pflanzenschutzmittel bei der Anwendung auf dem Feld. Dabei ist eine Quantifizierung in Bezug auf die planetare Grenze der neuartigen Stoffe derzeit nicht möglich.
Das Ziel steht im Einklang mit den wichtigsten Verpflichtungen der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 sowie dem Ziel 7 des Kunming-Montreal Global Biodiversity Frameworks und zielt darauf ab, die Risiken durch Pflanzenschutz zu verringern. Unser Ziel zur Reduktion der Umweltauswirkungen bezieht sich auf unser globales Pflanzenschutz-Portfolio, das im Rahmen unserer Aktivitäten in der nachgelagerten Wertschöpfungskette auf landwirtschaftlich genutzten Flächen Anwendung findet.
Durch die Anwendung der CPEIR-Methodik (Crop Protection Environmental Impact Reduction, Reduzierung der Umweltauswirkungen im Pflanzenschutz) fügen wir die Dimension eines robusten, wissenschaftlich fundierten Instruments hinzu, um die relativen Umweltauswirkungen verschiedener Pflanzenschutzmittel im landwirtschaftlichen Betrieb besser miteinander vergleichen zu können. Außerdem können wir damit Produkte auswählen und entwickeln, die weniger Umweltauswirkungen haben, und gleichzeitig die Vorteile für die Landwirte wahren.
Als erstes Unternehmen in der Agrarbranche bewerten wir mithilfe extern entwickelter Konsensmodelle die potenziellen globalen Umweltauswirkungen unseres Pflanzenschutz-Portfolios.
- // PestLCI wird seit 2006 von der Technischen Universität Dänemark (DTU) in Zusammenarbeit mit anderen Instituten und Organisationen entwickelt und etabliert. Dieses Modell schätzt ab, wie viel von einem Wirkstoff nach der Ausbringung eines Pflanzenschutzmittels auf dem Feld in die angrenzende Umwelt gelangt.
- // USEtox® wird seit 2008 unter der Schirmherrschaft von UNEP-SETAC in Zusammenarbeit verschiedener Universitäten und Forschungseinrichtungen entwickelt. Dieses Modell ermittelt die Konzentration von Pflanzenschutzmitteln in der direkten Umgebung und bewertet deren potenzielle Auswirkungen auf aquatische Ökosysteme (definiert als die potenzielle Wirkung auf aquatische Nichtzielorganismen). USEtox® wird auch von der Europäischen Kommission als Modell für die Analyse des Lebenszyklus und des ökologischen Fußabdrucks eines Produkts empfohlen.
Da sich die Forschung zur Bewertung der Umweltauswirkungen ständig weiterentwickelt, arbeiten wir eng mit einem wissenschaftlichen Konsortium zusammen, das die Modelle entwickelt, sowie mit anderen Experten auf diesem Gebiet, um die Leistungsfähigkeit der aktuellen Modelle zu erweitern. Derzeit beschränken sich die Modelle auf mögliche Auswirkungen auf aquatische Ökosysteme. Diese Modelle und die zugrunde liegende Methodik sind öffentlich zugänglich. Wir planen, die Berechnungen in Zukunft auch auf Bodenorganismen und Bestäuber auszuweiten, sobald diese Modellerweiterungen vom wissenschaftlichen Konsortium veröffentlicht wurden.
Folgende Interessenträger wurden zu ihrer Wahrnehmung unseres Ziels und der damit verbundenen Messgrößen und Maßnahmen über eine externe Agentur befragt: Foundation for Research on Biodiversity, National Institute of Agricultural Research (INRA), University of Southern Denmark, Agricultural Research Centre for International Development (CIRAD).
Kontinuierliche Transparenz zu Innovationen in der Landwirtschaft
Unser Ziel ist es, kontinuierlich transparente Sicherheitsinformationen über die zukünftigen landwirtschaftlichen Innovationen von Bayer zur Verfügung zu stellen und das Vertrauen der Gesellschaft in unsere Produkte zu stärken, indem wir unsere Wissenschaft zugänglicher, verständlicher und nachvollziehbarer machen. Quantitative Ziele und Kennzahlen sind nicht Teil unseres Maßnahmenplans.
Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen:
Reduzierung der Umweltauswirkungen unserer Pflanzenschutzmittel [E4-5]
Laut vorliegender Daten zwischen 2019 und 2023 konnten wir die über die behandelten Flächen gewichteten Umweltauswirkungen der weltweit ausgebrachten Pflanzenschutzmittel von Bayer pro Hektar im Vergleich zum Basiszeitraum 2014 bis 2018 um 13 % reduzieren. Die Reduktion ist hauptsächlich auf den stetigen Wandel des Bayer Pflanzenschutz-Portfolios zurückzuführen.
Im Jahr 2021 wurde im Rahmen des geschilderten Ansatzes eine Bewertung der Umweltauswirkungen unserer Pflanzenschutzmittel sowie aller anderen Pflanzenschutzmittel durchgeführt, die weltweit eingesetzt wurden. Ein Ergebnis der Analyse ist, dass die Auswirkungen unserer Pflanzenschutzmittel rund 2 % der globalen Umweltauswirkungen aller Pflanzenschutzmittel ausmachten, obwohl unser Marktanteil gemessen am Umsatz deutlich höher war (rund 15 % des weltweiten Pflanzenschutzmarktes).
Die CP EIR-Kennzahlen, die wir festgesetzt haben, um die Reduzierung der Umweltauswirkungen unseres Pflanzenschutz-Portfolios zu messen, helfen uns dabei, die relativen Umweltauswirkungen verschiedener Pflanzenschutzlösungen im landwirtschaftlichen Betrieb besser miteinander vergleichen zu können. Außerdem können wir dadurch Produkte auswählen und entwickeln, die weniger Umweltauswirkungen haben, und gleichzeitig die Vorteile für die Landwirte wahren.
Unsere CP EIR-Bewertung vergleicht die Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln. Die Berechnung ergibt eine Zahl, die es ermöglicht, die Umweltauswirkungen pro Anwendungsszenario miteinander zu vergleichen. Dabei hängt die Berechnung hauptsächlich vom Umweltprofil des auf dem Feld ausgebrachten Wirkstoffs, der ausgebrachten Menge und anderen Faktoren ab, welche die Emissionen in die Umwelt beeinflussen, wie z. B. die Ausbringungsmethode und der Ausbringungszeitpunkt.
Alle Bayer-Pflanzenschutzproduktanwendungen, die durch PestLCI und USEtox® charakterisierbar sind, weltweit im Feld eingesetzt und im AgroWin-System erfasst werden, sind Teil unseres Ziels, die Umweltauswirkungen unseres globalen Pflanzenschutzmittel-Portfolios zu reduzieren. Grundlage ist der Durchschnittswert aller unserer Pflanzenschutzprodukte, die zwischen 2014 und 2018 weltweit auf dem Feld eingesetzt wurden (Baseline), und ihre jeweiligen Auswirkungen auf die Umwelt. Die Verwendung eines Durchschnittswerts als Basis berücksichtigt Schwankungen des Pflanzenschutzmitteleinsatzes aufgrund klimatischer Bedingungen oder anderer Faktoren.# Um die Transparenz und Glaubwürdigkeit des Basiswerts, der Messung des Fortschritts und der Berechnung von CP EIR zu gewährleisten, werden für die Modelle nur externe Daten verwendet, einschließlich der Daten zu den Eigenschaften der Substanzen. Die Aufwandmengendaten der Pflanzenschutzmittel im AgroWin-System stammen hauptsächlich von externen Datenanbietern. Ein geringer Anteil dieser Daten fußt auf Bayer-internen Schätzungen. Die CP-EIR-Bewertung berücksichtigt nicht die Umweltauswirkungen anderer in der Landwirtschaft und im integrierten Pflanzenanbau eingesetzter Anbaumethoden wie Pflügen, Saatbettbereitung, Düngung oder Ernte. Wir haben der Technischen Universität Dänemark (DTU) eine umfassende Bestandsaufnahme detaillierter historischer Marktdaten zur weltweiten Pflanzenschutzanwendung zur Verfügung gestellt. Die DTU hat diese Inventardaten der Pflanzenschutzmittel mit den Modellen von PestLCI und USEtox® kombiniert, um eine globale Bewertung der Auswirkungen der Pflanzenschutzmittel zu berechnen. Ein externes Fachgremium führte eine unabhängige Bewertung dazu durch, wie Bayer und die DTU die Modelle anwenden, um die Auswirkungen der Pflanzenschutzmittel auf die Umwelt zu bewerten, und wie wir die Leistung in Bezug auf die eigene Zielerreichung messen. Zudem werden auch andere methodische Überlegungen bewertet.
4.2.6 Kreislaufwirtschaft
Wir sind uns der Bedeutung des Abfallmanagements als Teil der Kreislaufwirtschaft bewusst. Unser Engagement zielt auf die Reduzierung von Abfall und Emissionen, die Förderung des Recyclings und die Minimierung der Umweltbelastung ab.
Management der Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit Abfall
In unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir mehrere wesentliche Auswirkungen in Zusammenhang mit Abfall identifiziert. Diese beziehen sich insbesondere auf die Verschmutzung von Lebensräumen und die Gefährdung von Arten bei Vorfällen im Zusammenhang mit der ungewollten Einleitung gefährlicher Abfälle (z. B. durch Verbrennung oder Deponieentsorgung) aus unseren Produktionsstandorten oder dem Minenbetrieb sowie auf die Kontamination natürlicher Wasserreserven und Wasserorganismen durch die Entsorgung oder Ausscheidung von Arzneimitteln in Wasserströme in der nachgelagerten Wertschöpfungskette. Darüber hinaus kann die Herstellung unserer Produkte zu nicht recycelbaren Abfällen führen, die entsorgt werden müssen, was zu einer Erschöpfung der Ressourcen beitragen kann.
Konzepte im Zusammenhang mit Abfall [E5-1]
Um unsere abfallbezogenen Auswirkungen zu steuern, haben wir effektive Anforderungen an unsere eigenen Betriebe etabliert.
Förderung der Abfallwirtschaft mit der Richtlinie „Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagement (HSE) und HSE-Kernanforderungen“
Unsere Richtlinie „Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagement (HSE) und HSE-Kernanforderungen“ gibt den Umgang mit abfallbezogenen Auswirkungen durch die Einbeziehung umfassender Abfallmanagementpraktiken vor. Die Richtlinie befasst sich mit der Abkehr von der Gewinnung neuer Ressourcen, indem sie der Abfallvermeidung Vorrang einräumt, das Recycling fördert, wo immer dies möglich ist, und die sichere und umweltverträgliche Entsorgung unvermeidbarer Abfälle gewährleistet, wodurch der relative Einsatz von recycelten Ressourcen erhöht wird. Im Einklang mit unserer Richtlinie soll die Abfallerzeugung so weit wie möglich vermieden werden. Die Richtlinie befasst sich mit der Abfallhierarchie, die eine Rangfolge für die Bewirtschaftung und Entsorgung von Abfällen festlegt, einschließlich des Recyclings und der Wiederverwendung von Materialien. Die Richtlinie thematisiert nicht explizit die nachhaltige Beschaffung und die Verwendung von erneuerbaren Resourcen. Weitere Informationen zu unserer Richtlinie „Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagement (HSE) und HSE-Kernanforderungen“ lesen Sie im Kapitel 4.1 „Allgemeine Angaben“, Abschnitt „Unsere übergreifenden Konzepte für den Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten [MDR-P]“.
Compliance, Nachhaltigkeit und Sicherheit mit unserer Abfallmanagementrichtlinie
Die Abfallwirtschaft ist ein wesentlicher Umweltfaktor für alle unsere Tätigkeiten. Aus diesem Grund legt unsere Abfallwirtschaftsrichtlinie weitere Leitlinien und bewährte Verfahren fest, die einen einheitlichen Ansatz für die Abfallwirtschaft in allen unseren Betrieben anstreben, einschließlich:
- Sicherstellung der Einhaltung lokaler Vorschriften, internationaler Konventionen (z. B. Basler Konvention) sowie unserer internen Ziele und Erwartungen in Bezug auf Nachhaltigkeit
- Festlegung bevorzugter Bayer-Mindeststandards, um weltweit einheitliche Abfallbewirtschaftungspraktiken zu erreichen, was besonders wichtig ist, wenn die lokalen gesetzlichen Anforderungen weniger streng oder explizit sind
- Bereitstellung von Leitlinien zur Klassifizierung von Abfallgefahren und zum Risikomanagement
- Kultivierung eines auf Abfallhierarchien basierenden Ansatzes bei der Bewertung und Auswahl von Abfallmanagementmethoden für unsere Abfälle
- Beschreibung unserer bevorzugten Standards für Abfalldienstleister
Ein professionelles Management von Risiken für Gesundheit, Sicherheit und Umwelt ist der Schlüssel zur Vermeidung unvertretbarer Risiken, die zu schweren Verletzungen von Menschen und Schäden für die Umwelt führen können. Die Minderung von Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltrisiken ist in vielen Ländern stark reguliert, daher gewährleistet ein angemessenes Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltrisikomanagement die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, verhindert Betriebsunterbrechungen und schützt unseren Ruf. Die Umsetzung dieser Richtlinie wird vom lokalen Standort- und Werksmanagement im Rahmen unserer Länderorganisationen sichergestellt. Sie richtet sich in erster Linie an unsere Beschäftigten, die am Abfallmanagement beteiligt sind, und ist daher nur intern zugänglich. Die Richtlinie deckt die Bewirtschaftung von Betriebsabfällen von der Erzeugung bis zur endgültigen Entsorgung ab und gewährleistet die Einhaltung lokaler Gesetze und internationaler Verträge. Überall dort, wo die geltenden lokalen Vorschriften oder Gesetze über die Standards der Richtlinie hinausgehen, haben die gesetzlichen Anforderungen Vorrang. Die Richtlinie gilt weltweit für das Site-Management, Gesundheits-, Sicherheits- und Umwelt-Funktionen und alle verantwortlichen Parteien. Zu den Ausnahmen gehören radioaktive Abfälle, die nach besonderen Vorschriften entsorgt werden, und Abwässer, die für Kläranlagen bestimmt sind. Die Einhaltung der Richtlinie erfolgt im Rahmen von HSE Audits. Das Basler Übereinkommen und die EU-Referenzdokumente für die besten verfügbaren Techniken (2010/75/EU) wurden bei der Umsetzung dieser Richtlinie berücksichtigt.
Maßnahmen im Zusammenhang mit Abfall [E5-2]
Unsere Maßnahmen im Zusammenhang mit Abfall beziehen sich besonders auf die Sicherheit und Risikobewertung im Bereich des Abfallmanagements.
Management abfallbedingter Auswirkungen durch unser Abfallmanagement
Wir verfolgen einen umfassenden Ansatz für das Management abfallbedingter Auswirkungen in Übereinstimmung mit unserer Richtlinie „Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagement (HSE) und HSE-Kernanforderungen“. Zu unseren operativen Maßnahmen gehören:
Sekundäre Rückhaltevorrichtungen und Leckageschutz:
- Implementierung von effektiven sekundären Rückhaltevorrichtungen für Lagertanks
- Sicherstellung der ordnungsgemäßen Konstruktion, Wartung und Inspektion von Programmen sowie geeigneter Leckageerkennung für Tanks, Behälter und Rohre, die gefährliche Materialien enthalten
Infrastruktur- und Bestandsmanagement:
- Verwendung von undurchlässigen Oberflächen mit ausreichendem Rückhaltevolumen in Bereichen wie Be- und Entladezonen von Straßen-/Schienentankwagen, Containerlagerbereichen und Lagern
- Führung eines aktuellen Inventars aller Abfallströme, einschließlich detaillierter Informationen über Name, Beschreibung, Quelle, Menge, Zusammensetzung, Gefahreneinstufung sowie Endbehandlung und Entsorgung jeder Abfallart
Risikobewertung und Baustellenmanagement:
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und Umsetzung geeigneter Kontrollmaßnahmen für Instandhaltungs- und Bautätigkeiten in Gebieten mit kontaminierten Böden
- Entwicklung und Umsetzung von Strategien, um den Schutz von Mensch und Umwelt an stillgelegten kontaminierten Standorten sicherzustellen
- Regelmäßige Überwachung unserer eigenen Deponien, um eine Kontamination von Boden und Grundwasser zu verhindern, wobei keine neuen Bayer-eigenen Deponien genehmigt werden
Beteiligung und Schulung der Beschäftigten:
- Einbeziehung der Beschäftigten in die Identifizierung und Bewertung von HSE-Risiken und Definition und Umsetzung von Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken auf das praktikable Minimum
- Angemessene Information der Beschäftigten über relevante HSE-Risiken und entsprechende Maßnahmen zur Risikominderung
- Sicherstellung, dass HSE-Aspekte bei der Produkt- und Prozessentwicklung berücksichtigt werden, einschließlich des Ersatzes gefährlicher Stoffe, der Einsparung von Energie und Ressourcen sowie der Grundsätze eines sichereren Designs
Betriebsabläufe und Audits:
- Festlegung und Einhaltung von Betriebsabläufen, wobei die Beschäftigten vor der Ausführung von Aufgaben in der sicheren Ausführung in regelmäßigen Abständen geschult werden
- Durchführung von Wartungs- und Inspektionsprogrammen, um die Zuverlässigkeit der Ausrüstung zu gewährleisten
- Implementierung eines globalen HSE-Auditprogramms auf Basis der internationalen Norm ISO 19011, das sowohl allgemeine HSE-Audits als auch Prozess- und Anlagensicherheitsaudits umfasst
Abfallwirtschaft und Umweltschutz:
- Unvermeidbare Abfälle/Emissionen sicher und umweltverträglich behandeln oder entsorgen
- Entwicklung und Umsetzung von Plänen zur Prävention, Kontrolle und Bekämpfung von Kontaminationen, die der Gefahr und der Menge der vor Ort gehandhabten Materialien angemessen sind
- Festlegung und Verfolgung von# Umwelt- und Nachhaltigkeitsbericht
Unsere strategische Ausrichtung im Umweltmanagement konzentriert sich auf die Reduzierung der Umweltauswirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Dies beinhaltet die kontinuierliche Weiterentwicklung unserer standortbasierten Umweltzielen und -programmen zur Reduzierung der Umweltbelastung, wobei die Fortschritte überwacht, berichtet und dokumentiert werden. Unsere wichtigsten Maßnahmen werden weltweit an all unseren relevanten Standorten umgesetzt, um ein einheitliches Abfallmanagement zu gewährleisten. Da diese Aktionen kontinuierliche Handlungen sind, sind sie in unseren laufenden Betrieb integriert und ihre Umsetzung folgt keinem Zeitplan für die Fertigstellung. Jeder Produktionsstandort verfügt über eigene HSE-Verantwortliche, die für die Sicherheit, Prävention und Ursachenanalyse verantwortlich sind, einschließlich Zuweisung des erforderlichen Budgets.
Weltweite Umsetzung von Abfallmanagementmaßnahmen
In Übereinstimmung mit unserer Abfallmanagementrichtlinie umfassen unsere weltweit umgesetzten Maßnahmen detaillierte Abfallmanagementpläne an jedem Standort, kontinuierliche Risikobewertungen, die Einbeziehung der Beschäftigten und ein robustes Infrastrukturmanagement, um Umweltauswirkungen effektiv zu mindern. Jeder standortspezifische Plan umfasst eine Beschreibung des Abfallbewirtschaftungsprozesses nach der Abfallhierarchie, ein aktuelles Abfallinventar, die Einhaltung von Betriebsgenehmigungen und gesetzlichen Anforderungen sowie die Einhaltung unserer internen Standards und standortspezifische Ziele und Initiativen zur Verbesserung der Abfallbewirtschaftungspraktiken. Da diese Aktionen kontinuierliche Handlungen sind, sind sie in unseren laufenden Betrieb integriert und ihre Umsetzung folgt keinem Zeitplan für die Fertigstellung. Um die Umsetzung sicherzustellen, verfügt jeder Produktionsstandort über eigene HSE-Verantwortliche, die auch für die Zuweisung des erforderlichen Budgets zuständig sind.
Management der Auswirkungen und Chancen durch Wiederaufbereitung und Wiederverwendung von Materialien
Neben den negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Umgang mit Abfall, wurden auch positive Auswirkungen in Bezug auf Abfallreduzierung identifiziert, die durch die Wiederaufbereitung und Wiederverwendung bestimmter Produktionsmaterialien und Lösungsmittel erzielt wird.
Konzepte im Zusammenhang mit Wiederaufbereitung und Wiederverwendung von Materialien [E5-1]
In Bezug auf die Wiederaufbereitung von Materialien haben wir die Initiative „re:contrast“ implementiert.
Nachhaltiger und bewusster Umgang mit Kontrastmittelrückständen
Die fachgerechte Entsorgung von Kontrastmittelresten schont die Umwelt und die Ressourcen der Natur. Mit unserer Initiative „re:contrast“ unterstützen wir unsere Kunden, indem wir Kontrastmittelreste aus ihren medizinischen Einrichtungen zurücknehmen und aus diesen Jod und Gadolinium für die zukünftige Verwendung zurückgewinnen.
Im Rahmen des „re:contrast“-Programms nehmen wir Produktreste unseres jodhaltigen Kontrastmittels Ultravist™ sowie unseres gadoliniumhaltigen Kontrastmittels Gadovist™ von unseren Kunden zurück. Durch die Rückführung von Jod und Gadolinium in die Wertschöpfungsketten können wir helfen die Mengen an neu gewonnenem Jod und Gadolinium aus empfindlichen Ökosystemen zu begrenzen.
Das zurückgewonnene jodhaltige Kontrastmittel wird an unsere Produktionsstätte zurückgeschickt, wo die Jodverbindung entfernt und an den Lieferanten zurückgegeben wird. Das zurückgewonnene Gadolinium basierte Kontrastmittel wird ebenfalls an unsere Produktionsstätte zurückgeschickt und von dort an einen externen Partner, bei dem das enthaltene Gadolinium zurückgewonnen und wiederverwendet wird. Unser Bereichsmanagement für die Radiologie leitet die Umsetzung und überwacht die Umsetzung der Initiative. re:contrast bieten wir unseren Kunden in verschiedenen Ländern in Europa an. Die Details zur Initiative sind auf unserer Website der Bayer Vital in Deutschland zugänglich.
Kennzahlen und Ziele im Zusammenhang mit Kreislaufwirtschaft
Wir streben an, unser Abfallmanagement kontinuierlich zu verbessern, und bilden mit unseren Kennzahlen im Bereich Abfall unsere Ressourcenabflüsse ab.
Ziele im Zusammenhang mit Kreislaufwirtschaft [E5-3]
Aktuell haben wir keine formalisierten Ziele im Zusammenhang mit Kreislaufwirtschaft. Nichtsdestotrotz möchten wir unsere Aktivitäten und Produktionsprozesse nachhaltig optimieren, indem wir für einen effizienten Einsatz von Energie und Rohstoffen sorgen, Emissionen und Abfälle minimieren und die Abwasseremissionen so gering wie möglich halten. Wir möchten die kontinuierliche Verfügbarkeit von sauberem Wasser für die Produktionsstätten und deren Umgebung sicherstellen.
Abfallmanagement- und Recyclingaktivitäten werden systematisch umgesetzt, um den Materialverbrauch und die Entsorgungsmengen zu reduzieren. Unsere Standorte entwickeln auch eigene Konzepte und Ziele für eine nachhaltige Zukunft, mit unterschiedlichen Prioritäten und Maßnahmen zum Schutz der Umwelt. Wir sorgen zudem für die ordnungsgemäße Entsorgung von veralteten Lagerbeständen oder Abfällen, insbesondere in der Pflanzenschutzindustrie, und arbeiten mit Industrieverbänden und internationalen Organisationen zusammen, um die ordnungsgemäße Sammlung und Entsorgung veralteter Pflanzenschutzmittel in verschiedenen Ländern zu unterstützen. Darüber hinaus unterstützen wir weltweit Programme zur sicheren Wiederverwertung und Entsorgung von leeren Verpackungen und Behältern, wobei in mehreren Ländern erfolgreiche Entsorgungsprogramme etabliert wurden.
Unsere Grundsätze für ein verantwortungsvolles Produktmanagement sind in der Konzernrichtlinie zur Produktverantwortung und der Richtlinie „Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagement (HSE) und HSE-Kernanforderungen“ festgelegt, die sich an etablierten und international anerkannten Standards orientieren. Darüber hinaus hat unsere Division Consumer Health die Charter for Environmentally Sustainable Self-Care der Global Self-Care Federation unterzeichnet, um branchenweite Fortschritte bei ökologischen Herausforderungen zu fördern, einschließlich nachhaltiger Verpackungen.
Wir streben nachhaltige Verpackungen entlang der Wertschöpfungskette an, mit dem Ziel maximaler Funktionalität, minimaler ökologischer Auswirkungen und Zirkularität. Dazu unterstützen wir regulatorische Rahmenbedingungen und politische Initiativen zur Förderung innovativer, nachhaltiger Verpackungstechnologien, -prozesse und -geschäftsmodelle.
Die Wirksamkeit unserer Richtlinien und Maßnahmen in Bezug auf wesentliche nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen wird durch kontinuierliche Überwachung, regelmäßige Audits und die Einhaltung unserer Richtlinie zu den wichtigsten Anforderungen an Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz verfolgt. Dieser Ansatz stellt die Einhaltung lokaler und internationaler Vorschriften sicher, fördert Best Practices und unterstützt unser Engagement für Umweltschutz und Nachhaltigkeit. Wir bewerten unsere Fortschritte sowohl anhand qualitativer als auch quantitativer Indikatoren, wie z. B. der Reduzierung des Abfallaufkommens, der Erhöhung der Recyclingquoten, der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und der erfolgreichen Umsetzung standortspezifischer Abfallwirtschaftspläne und -initiativen.
Ressourcenabflüsse [E5-5]
Unser Abfall setzt sich aus gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen im Sinne der lokalen Vorschriften zusammen. Die Abfallwirtschaft wird durch lokale Gesetze und interne Unternehmensvorschriften stark reguliert. Jeder unserer Standorte muss über ein aktuelles Abfallregister verfügen, das für jeden Abfallstrom die folgenden Angaben enthält: Name, Beschreibung, Herkunft und Menge (t), ausreichende Angaben über die Zusammensetzung, Gefahreneinstufung, Behandlung und endgültige Beseitigung.
Unsere Hauptabfallströme unterscheiden sich zwischen unseren drei Divisionen. Die häufigsten Abfallströme stammen aus der Herstellung, Formulierung (hauptsächlich Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen), Abgabe und Verwendung von Arzneimitteln und Pflanzenschutzmittelverpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle), Absorptionsmitteln, Filtermaterialien, Wischtüchern und Schutzkleidung. Aufgrund unserer Geschäftstätigkeit enthalten unsere Abfälle Arzneimittel und Rohstoffe für Pflanzenschutz und Saatgut-Behandlung, Metalle und Mineralien in Laborabfällen, Biomasse bei Saatgut-Behandlungsverfahren und wiederverwertbare Abfälle wie Kunststoffe und Papier.
Das Abfallaufkommen wird direkt von den Standorten nach der Erzeugung und erneut nach der Entsorgung gemessen. Als Zwischenschritt können Abfälle an Standorten gelagert werden. Aus diesem Grund kann die Menge der entsorgten Abfälle leicht von der Menge der von uns erzeugten Abfälle abweichen. Die gemessenen Abfallmengen werden einmal im Jahr für alle umweltrelevanten Standorte von einem speziellen HSE-Verantwortlichen über eine zentrale Reporting-Plattform gemeldet, die die Messdaten für Januar bis Oktober und die geschätzten Daten für November und Dezember umfasst. Die Schätzung basiert entweder auf den Vorjahresdaten, wo nötig angepasst um besondere Ereignisse der aktuellen Berichtsperiode, oder auf einer Fortschreibung der Daten der aktuellen Berichtsperiode. Die Daten werden anschließend von einem zentralen Team überprüft und validiert, um ihre Richtigkeit und Vollständigkeit sicherzustellen.
Umweltrelevant sind alle Standorte, deren jährlicher Energieverbrauch 1,5 Terajoule übersteigt oder deren jährlicher Wasserverbrauch ≥ 50 Tm³ ist. Die Umweltdaten der weiteren, unterhalb der Schwellen liegenden Standorte, haben keinen relevanten Einfluss auf das Gesamtergebnis der Umweltdaten. Die Abfalldaten werden von den lokalen Behörden gemäß den lokalen Vorschriften streng kontrolliert. Die Genehmigungsbehörden prüfen die Abfallströme und -wege im Rahmen des Genehmigungsverfahrens. Das Genehmigungsverfahren umfasst die Antragstellung durch den Anlagenbetreiber mit allen relevanten Informationen zur Abfallbewirtschaftung. Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf gesetzliche und umwelttechnische Einhaltung. Bei positiver Prüfung wird die Genehmigung, ggf.# Mit Auflagen, erteilt. Anschließend erfolgt eine regelmäßige behördliche Überwachung der Abfallentsorgung. Das Gesamtaufkommen an Abfällen ist im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 12,4 % gesunken. Dies ist im Wesentlichen auf ein niedrigeres Produktionsvolumen unserer Division Crop Science zurückzuführen.
A 4.2.6/1 Erzeugter Abfall in 1.000 t
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| Gesamtes Abfallaufkommen | 1.165 | 1.021 |
| davon gefährliche Abfälle | 315,78 | 287,78 |
| davon radioaktive Abfälle¹ | – | 0,02 |
¹Radioaktive Abfälle fallen durch Forschung und Entwicklung in den Divisionen Crop Science und Pharmaceuticals in unseren eigenen Betrieben an. Wir berichten diese Zahl erstmalig, weshalb noch kein Vorjahreswert verfügbar ist.
Das Volumen der nicht recycelten Abfälle belief sich auf 462,29 Tausend t im Jahr 2024 (2023: 541,55 Tausend t), dies entspricht einem Anteil von 45,3 % an unserem gesamten Abfallaufkommen (2023: 46,5 %). Unsere Fertigprodukte wie Pharmazeutika, Pflanzenschutzmittel und Saatgut werden fast ausschließlich als Verbrauchsmaterialien verwendet, bei denen eine Wiederverwendung durch Recycling- oder Rückgewinnungsprozesse, wie sie in Ansätzen einer Kreislaufwirtschaft skizziert wird, nicht möglich ist. Die Verwertung von Produkten aus pharmazeutischen und chemischen Produktionsabfällen erfolgt aufgrund erheblicher regulatorischer und technischer Hürden nur in Einzelfällen. Wir berechnen nicht recycelte Abfälle als die Differenz zwischen dem Gesamtaufkommen von Abfällen und der Menge der recycelten Abfälle. Unter Recycling berichten wir grundsätzlich über die Menge an Abfällen, die über verschiedene Prozesse für die Wiederverwendung aufbereitet werden. Ein geringer Anteil von Recycling stellen auch Abfälle dar, die der Vorbereitung zur Wiederverwendung zugeführt werden.
A 4.2.6/2 Abfall nach Art und Verwertungsmethode 2023
| Gefährlich | Nicht gefährlich | Gesamt | Gefährlich | Nicht gefährlich | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Abfälle, die der Beseitigung entzogen¹ | 63,27 | 691,03 | 754,30 | 49,84 | 607,48 | 657,32 |
| davon Recycling | 46,26 | 577,32 | 623,58 | 33,77 | 525,28 | 559,05 |
| davon sonstige Verwertungs- verfahren | 17,02 | 113,70 | 130,72 | 16,08 | 82,20 | 98,28 |
| Abfälle, die der Beseitigung zugeführt | 254,53 | 157,79 | 412,32 | 239,05 | 125,21 | 364,26 |
| davon Verbrennung | 229,66 | 66,07 | 295,73 | 216,56 | 69,30 | 285,86 |
| davon Deponien | 11,09 | 84,54 | 95,63 | 11,01 | 53,60 | 64,61 |
| davon sonstige Beseitigungs- verfahren | 13,78 | 7,18 | 20,96 | 11,48 | 2,32 | 13,80 |
¹Da unsere Fertigprodukte fast ausschließlich als Verbrauchsmaterialien verwendet werden und die Verwertung von Produkten aus pharmazeutischen und chemischen Produktionsabfällen aufgrund erheblicher regulatorischer und technischer Hürden nur in Einzelfällen erfolgen kann, ist der gemäß ESRS geforderte Datenpunkt „Vorbereitung zur Wiederverwendung“ für uns insignifikant.
Die Daten über Abfälle, die der Beseitigung entzogen und dem Recycling zugeführt werden, sowie die jeweiligen Behandlungsarten decken alle internen Abfallbewirtschaftungsvorgänge sowie die Abfallbewirtschaftung außerhalb des Standorts durch autorisierte externe Parteien ab. Sonstige Verwertungsverfahren umfassen Kompostierung und energetische Verwertung, während sonstige Entsorgungsverfahren alle internen und externen Vorgänge umfassen, die nicht anderweitig zugeordnet werden können (z. B. Entsorgung durch Tiefbrunneninjektionen). Aufgrund der unterschiedlichen Wertschöpfungstiefe sind die Abfallmengen ungleich auf unsere Divisionen verteilt. Crop Science hat einen höheren Anteil, was u. a. auf das höhere Produktvolumen zurückzuführen ist.
A 4.2.6/3 Abfälle, die der Beseitigung zugeführt werden, nach Divisionen in 1.000 t
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| Abfälle, die der Beseitigung zugeführt | 412,32 | 364,26 |
| Crop Science | 325,33 | 304,76 |
| Pharmaceuticals | 75,23 | 51,17 |
| Consumer Health | 6,21 | 5,31 |
| Sonstige Segmente | 5,55 | 3,01 |
4.3 Sozialinformationen
Sozialinformationen sind für uns relevant, um unser Engagement für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung zu bekräftigen und die Auswirkungen unseres Handelns auf die Belegschaft, Gemeinschaften und die Gesellschaft transparent zu machen.
4.3.1 Arbeitskräfte des Unternehmens
Die Achtung der Menschenrechte steht für uns im Mittelpunkt, und wir legen einen besonders hohen Wert auf die Förderung einer inklusiven Arbeitsumgebung, die das Wohlbefinden und die Entwicklung aller Beschäftigten unterstützt.
Strategie
Um unsere Mission „Health for all, Hunger for none“ weiter mit Leben zu füllen, führen wir seit 2024 ein neues Organisationsmodell namens „Dynamic Shared Ownership“ (DSO) ein. Dieses Organisationsmodell ist noch stärker auf die Bedürfnisse unserer Kunden ausgerichtet und ermöglicht es unserer Belegschaft, diese Bedürfnisse besser zu erfüllen und damit Ressourcen künftig noch effizienter einzusetzen.
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell [S1.SBM-3]
Die Auswirkungen von Bayer auf unsere eigene Belegschaft, die aus unserer Strategie oder unserem Geschäftsmodell resultieren, können je nach Arbeitsplatz sehr unterschiedlich sein. Wir investieren stark in die Forschung und Entwicklung, um dem weltweiten Bedarf an innovativen Lösungen in den Bereichen Gesundheit und Landwirtschaft nachkommen zu können. Daher benötigen wir qualifizierte Fachkräfte, die wir dauerhaft an uns binden wollen. Gleichzeitig kann die fortschreitende und sich entwickelnde Digitalisierung zu Veränderungen in verschiedenen Arbeitsabläufen führen, was einerseits Effizienzgewinne mit sich bringt, andererseits aber auch zur Notwendigkeit für Weiterbildung und Umschulung von Beschäftigten führen kann. Als global agierendes Unternehmen ist auch unsere Belegschaft global aufgestellt. Dadurch gilt es, global wie regional unterschiedliche kulturelle Themen zu betrachten. Wir fördern daher interkulturelle Kompetenzen und wollen für eine faire und respektvolle Arbeitsumgebung sorgen. Wir legen großen Wert auf die kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Beschäftigten. Daher fördern wir die Karriereentwicklung und stärken damit gleichzeitig die Bindung unserer Beschäftigten an Bayer. Bei der Weiterentwicklung der Fertigkeiten unserer Beschäftigten nutzen wir einen proaktiven Ansatz, der es erlaubt, individuell und eigenverantwortlich zu lernen und sich fortzubilden. Daneben fördern wir flexible Arbeitsmodelle (z. B. hybrides Arbeiten), um die Work-Life-Balance der Beschäftigten zu unterstützen. Dies soll zu einer höheren Zufriedenheit beitragen. „Beschäftigte“ sind in diesem Bericht alle Personen, die gemäß nationalem Recht oder nationaler Praxis in einem Arbeitsverhältnis mit Bayer stehen. Dazu zählen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte, Praktikanten und Auszubildende. Bei „nicht angestellten Beschäftigten“ handelt es sich um Beschäftigte von Personalagenturen (Fremdarbeitskräfte).
Veränderungen in unserer Geschäftstätigkeit, z. B. durch interne Umstrukturierungen bei der Einführung von „Dynamic Shared Ownership“ (DSO) sowie wirtschaftliche Schwankungen, könnten dazu führen, dass unsere Beschäftigten sowie Fremdarbeitskräfte wesentlichen Auswirkungen ausgesetzt sind. Dies könnte sowohl individuelle als auch kollektive Auswirkungen auf die Arbeitsweise und das Wohlbefinden der jeweiligen Gruppen haben. Unsere Beschäftigten sind direkt von den Unternehmensstrategien, wie etwa betreffend Forschung und Entwicklung, Digitalisierung und Personalentwicklung, betroffen. Sie müssen sich an neue Technologien und Prozesse anpassen, Umstrukturierungen und wirtschaftliche Schwankungen aushalten und sind oft in kontinuierliche Schulungs- und Entwicklungsprogramme eingebunden. Unsere Auszubildenden und Praktikanten profitieren ebenfalls von den Schulungs- und Entwicklungsprogrammen des Unternehmens und sind ebenfalls von den Veränderungen in der Unternehmensstrategie betroffen. Eine weitere Gruppe sind unsere „Expats“ (Beschäftigte in Auslandsentsendung). Durch ihre Tätigkeit im Ausland können diese Beschäftigten von unterschiedlichen rechtlichen und kulturellen Rahmenbedingungen betroffen sein, die sie kennen und entsprechend in ihre Arbeit integrieren müssen. Fremdarbeitskräfte, z. B. Zeitarbeitende oder externe Dienstleister, könnten potenziell im Zuge der Umstrukturierung von DSO insofern betroffen sein, als dass es zu Personalabbau oder einer Veränderung der Auftragslage kommt, da ihre Arbeitskraft bzw. Produkte oder Dienstleistungen weniger nachgefragt werden und stattdessen durch interne Ressourcen abgedeckt werden.
DSO ist ein neues Organisationsmodell, das uns in die Lage versetzen wird, das volle Potenzial unserer Geschäfte auszuschöpfen. Mit DSO werden wir eine erfolgreiche Organisation aufbauen, die sich vollkommen auf unsere Mission „Health for all, Hunger for none“ konzentriert und darauf, Werte für Landwirte, Patienten und Verbraucher sowie für unsere Beschäftigten, Investoren und andere Stakeholder zu schaffen. Um dies zu erreichen, werden durch DSO Hierarchiestufen und Bürokratie im Unternehmen abgebaut, sodass Entscheidungsprozesse beschleunigt werden und die Beschäftigten eigenverantwortlicher handeln können. Dies soll zu einer stärkeren Beteiligung und Zufriedenheit unserer Beschäftigten führen, da sie ihre Fähigkeiten besser einbringen und weiterentwickeln können. Weniger Hierarchiestufen und reduzierte Bürokratie im Unternehmen ermöglichen es zudem, dass sich unsere Beschäftigten mehr auf die Erfüllung unserer Mission fokussieren können. Dadurch können wir schneller auf die Bedürfnisse unserer Kunden reagieren. Eine agilere und effizientere Organisation nach DSO soll zudem besser auf die Herausforderungen des Marktes eingehen können. Die Risiken bei der Einführung von DSO liegen in der Transformation und somit der Unsicherheit der Belegschaft, ob ein Arbeitsverhältnis in der veränderten Organisationsstruktur weiterhin gegeben ist. Zudem können individuell Anpassungsschwierigkeiten auftreten, wenn sich bis dahin gewohnte Arbeitsweisen ändern.# Die Chancen von DSO sehen wir darin, dass unsere Beschäftigten in einer flacheren Hierarchie mehr Einfluss auf die Entscheidungsfindung nehmen und sich stärker einbringen können. Dies kann zu einer gesteigerten Motivation und einer Kultur der besseren Zusammenarbeit führen.
Wir dulden keinen Einsatz von Kinderarbeit, wie in den ILO-Übereinkommen Nr. 138 (Mindestalter) und Nr. 182 (schlimmste Formen von Kinderarbeit) beschrieben. Kinder dürfen nicht an ihrer Entwicklung gehindert werden. In Fällen, in denen junge Arbeitskräfte eingesetzt werden, dürfen sie keine Tätigkeiten ausüben, die geistig, körperlich, sozial oder moralisch gefährdend sind oder ihre Schulbildung beeinträchtigen. Ihre Gesundheit und Sicherheit müssen durch angemessene Maßnahmen geschützt werden. Uns liegen keine Hinweise auf ein erhöhtes Risiko im Zusammenhang mit Kinderarbeit in unseren eigenen Geschäftstätigkeiten (Own operations) vor.
Wir dulden keine Form von moderner Sklaverei, Knecht- oder Leibeigenschaft, Zwangs- oder Pflichtarbeit, einschließlich Schuld- oder Vertragsknechtschaft oder unfreiwilliger Gefängnisarbeit und jeglicher Form des Menschenhandels. Wir verpflichten uns zur Einhaltung der ILO-Übereinkommen Nr. 29 (Zwangs- und Pflichtarbeit) und Nr. 105 (Abschaffung der Zwangsarbeit) sowie des Protokolls von 2014 zum Übereinkommen Nr. 29 und zur Identifikation und Unterbindung moderner Sklaverei jeder Art in unserer Geschäftstätigkeit und unseren Wertschöpfungsketten. Uns liegen keine Hinweise auf ein erhöhtes Risiko im Zusammenhang mit jeglicher Form moderner Sklaverei in unseren eigenen Geschäftstätigkeiten (Own operations) vor.
In einigen Arbeitsumgebungen besteht das Risiko, dass die Beschäftigten durch die ihnen zugeteilte Arbeit oder durch Sicherheitsereignisse physische oder psychische Beeinträchtigungen erfahren könnten. Dies trifft in besonderem Maße für alle Beschäftigten zu, die mit gefährlichen Stoffen oder unter gefährlichen Bedingungen arbeiten. Um unsere Beschäftigten davor zu schützen, haben wir umfangreiche Managementsysteme zur Arbeitssicherheit (einschließlich einer Bewertung der jeweiligen Arbeitsplätze und -aufgaben) und zum Gesundheitsschutz (einschließlich Vorsorgeuntersuchungen) eingerichtet. Intensive Einarbeitungen und Ausbildungen (z. B. im chemischen Bereich) sind ebenfalls Teil unserer Arbeitsorganisation. Dadurch haben wir ein Verständnis für mögliche negative Auswirkungen und wollen damit ein gesundes Arbeitsumfeld fördern. Mögliche Beeinträchtigungen unserer Beschäftigten aufgrund unzureichender Arbeitssicherheit und unzureichenden Gesundheitsschutzes könnten Auswirkungen auf uns als Unternehmen haben, u. a. in Form von Betriebsunterbrechungen, möglichen Klagen oder Reputationsschäden, die es zu vermeiden gilt.
Zur Schaffung eines fairen und respektvollen Umgangs am Arbeitsplatz haben wir strikte Regeln eingeführt, die auch Teil unseres Code of Conduct (Abschnitt „Fairness und Respekt am Arbeitsplatz“) sind. Damit wollen wir alle unsere Beschäftigten davor schützen Ziel von u. a. unfairer und unethischer Behandlung bei der Arbeit zu sein. Wir fördern eine Kultur der Wertschätzung, die es unseren Beschäftigten ermöglicht, sie selbst zu sein und sich entfalten zu können. Wie die meisten Unternehmen benötigen auch wir qualifizierte und motivierte Beschäftigte, die besonders in der Forschung und Entwicklung (F&E) unsere Produkte von morgen entwickeln.
Risiken können auch durch eine Beeinträchtigung der Markenreputation oder aufgrund von laufenden Gerichtsverfahren bestehen und das Vertrauen in unser Unternehmen beeinträchtigen. Dieses könnte innerhalb der Belegschaft zu einer verminderten Arbeitgeberattraktivität führen. Chancen sehen wir überall dort, wo unsere Beschäftigten ihre Fertigkeiten motiviert einsetzen können. Dazu haben wir im Rahmen von DSO eine Plattform eingerichtet, um im Rahmen funktionsübergreifender Projekte die jeweils am besten geeigneten Talente schnell zusammenbringen zu können. Wir erwarten, dass dies die Motivation unserer Beschäftigten, die Innovationsmöglichkeit und damit die Leistung von Bayer verbessert.
Wir sind Risiken aus Rechtsstreitigkeiten oder -verfahren ausgesetzt, an denen wir entweder aktuell beteiligt sind oder die sich in Zukunft ergeben könnten. Dadurch entsteht ein Risiko für unsere Markenreputation.
Unser Grundsatz in Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft [S1-1]
Unsere „Position für Menschenrechte“ umfasst die klaren Anforderungen und Regeln, die bei Bayer gelten, auch und besonders in Bezug auf Kinder- und Zwangsarbeit (einschließlich Menschenhandel). Die „Position für Menschenrechte“ verpflichtet uns, die Menschenrechte im Rahmen unserer eigenen Geschäftstätigkeit und in unseren Geschäftsbeziehungen zu achten und zu fördern. Dies gilt für alle Bayer-Beschäftigten weltweit, schließt darüber hinaus aber auch die gesamte Wertschöpfungskette mit ein und gilt damit folglich auch für unsere Lieferanten, Geschäftspartner, Kunden, Verbraucher und lokalen Gemeinschaften. Menschenrechtsstandards dienen uns als Leitfaden für unsere Entscheidungsfindung und unser konstruktives Engagement für Menschenrechte, sowohl intern als auch extern.
Im Einklang mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) wenden wir einen risikobasierten Ansatz an, der die aktuelle Rechtsetzung einbezieht und auf bestehenden (internen) Prozessen aufbaut:
- Risikomanagementsystem zur Durchführung einer umfassenden Risikoanalyse
- Meldung der Ergebnisse der Risikoanalyse an den Vorstand und weitere zuständige Entscheidungsträger zur Entwicklung von Aktionsplänen, um Risiken und negativen Auswirkungen in Menschenrechtsangelegenheiten entgegenzuwirken und diese zu begrenzen
- Regelmäßige Überprüfung des Risikomanagementansatzes für Menschenrechte und Überwachung der Umsetzung unserer Verpflichtungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette durch die jeweils zuständigen Personen, inklusive Messung der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Behandlung von Menschenrechtsrisiken und Entwicklung von Verbesserungsmaßnahmen
- Fortlaufende Dokumentation und Berichterstattung über die Bemühungen und den jährlichen Fortschritt in Sachen menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht
Unsere Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte basiert auf den UNGP, die Staaten und Unternehmen eindeutige Verantwortlichkeiten in Hinblick auf Menschenrechte zuordnen, sowie auf den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Diese Verpflichtung schließt international anerkannte Menschenrechte gemäß der Internationalen Menschenrechtscharta und der Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO) ein.
Die Internationale Menschenrechtscharta besteht aus folgenden Elementen:
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR)
- Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR)
- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR)
Wir handeln stets entsprechend dem nationalen Recht. Wo es zu Widersprüchen zwischen nationalem Recht und internationalen Standards kommt, verfolgen wir grundsätzlich die strengeren Standards.
Das Risiko-Portfolio wird regelmäßig vom Bayer Assurance Committee überprüft. Es wurden im vorliegenden Zusammenhang sechs prioritäre Themenbereiche ermittelt: Recht auf Gesundheit, verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen, Schutz vor Kinderarbeit, Recht auf Freiheit von Sklaverei, Leibeigenschaft und Zwangsarbeit, Recht auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen und das Recht auf Vereinigungsfreiheit.
Gesundheit und Sicherheit
Unser Code of Conduct umfasst den Abschnitt „Gesundheit und Sicherheit“. Die Wichtigkeit dessen wird in unserer Mission „Health for all, Hunger for none“ für unsere Beschäftigten und die gesamte Wertschöpfungskette unterstrichen. Zur Einhaltung unserer Standards zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz unserer Beschäftigten nutzen wir entsprechende Managementsysteme und Prozesse. Details dazu sind in unserer Richtlinie „Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagement (HSE) und HSE-Kernanforderungen“ festgeschrieben.
Die Managementsysteme ermöglichen es uns, Risiken für die Arbeitssicherheit zu identifizieren und zu mindern, die in einem möglichen Eintrittsfall zu schweren Verletzungen von Menschen führen könnten. Durch die Untersuchung von Vorfällen sowie potenziell schwerwiegenden Ereignissen können wir zur Vermeidung weiterer Ereignisse beitragen und damit eine Sicherheitskultur sowie ein gesundes Arbeitsumfeld fördern. Die Managementsysteme unterstützen auch die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und tragen zur Vermeidung von Betriebsunterbrechungen und zum Schutz der Unternehmensreputation bei.
Diskriminierung, Belästigung und gleiche Chancen am Arbeitsplatz
Unsere „Position für Menschenrechte“ umfasst auch die Themen Diskriminierung, Belästigung sowie gleiche Chancen am Arbeitsplatz als klare Prioritäten. Sie legt das Grundprinzip einer fairen und gleichen Behandlung für alle Bechäftigten bei Bayer fest. In unserer eigenen Geschäftstätigkeit, unserer Wertschöpfungskette sowie gegenüber lokalen Gemeinschaften verpflichten wir uns zu fairem und respektvollem Umgang und der Einhaltung des ILO-Übereinkommens Nr. 111 (Diskriminierung). Niemand darf aufgrund von geschützten Merkmalen wie Alter, Behinderung, ehrenamtlichem Engagement, Engagement in einer betrieblichen Interessenvertretung, ethnischer Herkunft, Familienstand, Geschlecht, Geschlechtsausdruck und -identität, Hautfarbe, körperlichen Merkmalen, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, nationaler Herkunft, Schwangerschaft, sexueller Orientierung, sozialer Herkunft, Religion oder aufgrund eines anderen Kriteriums rechtswidrig benachteiligt werden.
Wir setzen uns dafür ein, in unserer Unternehmenskultur Inklusion und Gleichberechtigung für alle Menschen zu fördern und zu erhalten und allen Menschen zu ermöglichen, am Arbeitsplatz ganz sie selbst zu sein.# Bayer
Wir begrüßen und unterstützen die einzigartigen Persönlichkeiten unserer Beschäftigten und sind davon überzeugt, dass sie und ihre Fähigkeiten eines unserer wertvollsten Güter sind. Die unterschiedlichen Persönlichkeiten, Erfahrungen, Kenntnisse, Herangehensweisen, Ansichten und einzigartigen Fähigkeiten sowie die Zeit, die unsere Beschäftigten in ihre Arbeit einbringen, sind zusammengenommen nicht nur wesentlicher Bestandteil unserer Kultur und Reputation, sondern auch ein zentraler Erfolgsfaktor für Bayer. Dies stellen wir mit der Aufnahme von „Fairness und Respekt am Arbeitsplatz“ in unserem Code of Conduct sicher und haben Commitments sowie Strategien implementiert, die Diskriminierung verhindern sollen.
Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die eigene Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können [S1-3]
Bei Bayer pflegen wir eine offene und transparente Kultur. Wir ermutigen Beschäftigte und Dritte, ihre Bedenken hinsichtlich Compliance zu äußern: Dazu fördern wir ein Umfeld, in dem sich jeder wohlfühlt, seine Bedenken zu äußern. Das Stellen von Fragen und das Äußern von Bedenken hilft uns, eine starke Compliance-Kultur aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus stellen wir Informationen, ausreichende Ressourcen und Beratung zur Verfügung, um Verstöße gegen Gesetze oder Unternehmensvorschriften zu verhindern.
Beschäftigte können sich in vielen Sprachen an unseren globalen Speak-up-Kanal wenden. Hierbei handelt es sich um einen sicheren Kanal, der allen (auch der Öffentlichkeit) die Möglichkeit bietet, mutmaßliche Compliance-Verstöße vertraulich (und anonym, soweit dies nach lokalem Recht zulässig ist) zu melden. Beschäftigte sowie Dritte können sich auch direkt über die E-Mail-Adresse ([email protected]) an die Compliance-Abteilung von Bayer wenden. Wenn Beschäftigte der Meinung sind, dass eine Tätigkeit oder ein Verhalten einen wesentlichen Compliance-Verstoß darstellen könnte, sind sie verpflichtet, dies zu melden.
Im Rahmen von Monitoring-Aktivitäten werden Compliance-Verdachtsfälle von der Compliance-Funktion erfasst und bearbeitet. Alle Beschwerdekanäle münden in ein einheitliches System zur systematischen Erfassung und Untersuchung aller Arten von Risiken und Verstößen. Erfassung und Untersuchung richten sich nach konzernweit einheitlichen Kriterien. Sobald ein Bericht eingereigt wurde, wird er umgehend an die zuständigen Personen innerhalb von Bayer zur weiteren Prüfung weitergeleitet. Die Bearbeitung von Meldungen erfolgt nach den dafür vorgesehenen Richtlinien des Unternehmens für interne Untersuchungen. Sofern Kontaktdaten hinterlassen wurden, erfolgt eine erste Kontaktaufnahme seitens der Untersuchungsteams innerhalb von sieben Tagen. Hinweisgebende werden über den Fortgang sowie den Abschluss der Untersuchung informiert.
Im Laufe der Untersuchung prüfen wir u. a. den Beschwerdeinhalt auf Plausibilität, klären wenn notwendig den Sachverhalt weiter auf, setzen wenn notwendig Präventions- oder Abhilfemaßnahmen um und überprüfen deren Wirksamkeit. Informationen und Berichte aller Art zu Untersuchungen werden nur auf strikter Need-to-know-Basis weitergegeben, denn auf Vertraulichkeit und Anonymität wird höchster Wert gelegt. Dem Beschwerdeführer wird per individueller Zugangsnummer und Passwort, auch über die Beschwerdeeingabe hinaus, ein geschützter und fortdauernder Kommunikationskanal eröffnet.
Wir unterstützen alle Beschäftigten dabei, integer zu handeln und potenzielle Verstöße von vornherein zu vermeiden – mit konzernweiten bedarfs- und zielgruppenorientierten Schulungsmaßnahmen und Kommunikationskampagnen. Unser Code of Conduct setzt den Maßstab für unsere Compliance-Kommunikations- und -Trainingsaktivitäten. Bei Fragen zum rechtlich korrekten Verhalten stehen den Beschäftigten als Kontaktpersonen sowohl Vorgesetzte als auch die Compliance-Manager zur Verfügung. Weitere Informationen zum Thema Beschwerdemechanismen lesen Sie im Kapitel A 4.4.1 „Unternehmensführung“.
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen rund um Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten und Informations-, Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten sowie sozialen Dialog [S1-2]
In global operierenden Unternehmen ist es potenziell möglich, dass die Interessen der Beschäftigten in den jeweiligen Landesgesellschaften nicht ausreichend in den Managemententscheidungen durch gewählte Interessensvertretungen und/oder Gewerkschaften berücksichtigt werden. Sowohl der Code of Conduct als auch die Konzernregelung „Bayer Position für Menschenrechte“ gehen auf das Thema Koalitionsfreiheit ein. Wir achten das Recht und die Freiheit unserer Beschäftigten, sich Organisationen ihrer Wahl anzuschließen. Diese Organisationen können sich an Lohnverhandlungen gemäß geltenden gesetzlichen Regelungen beteiligen. An allen Standorten von Bayer weltweit haben Mitarbeitende das Recht, ihre eigenen Vertretungen gemäß den lokalen Gesetzen und Rechtsvorschriften zu wählen, und wir verpflichten uns zum konstruktiven, offenen Dialog mit unseren Beschäftigten und deren Vertretenden sowie zur Beteiligung von Betriebsräten und Gewerkschaften gemäß den lokalen Gesetzen und Rechtsvorschriften.
Sogenannte kollektive Regelungen wie Tarifverträge oder betriebliche Vereinbarungen galten im Berichtsjahr weltweit für rund 53 % unserer Belegschaft. In verschiedenen Landesgesellschaften nehmen gewählte Belegschaftsvertreter die Interessen der Beschäftigten wahr und besitzen bei bestimmten personalbezogenen Unternehmensentscheidungen ein Mitspracherecht.
Wir verfügen über ein großes Angebot für unsere Beschäftigten, sich aktiv über verschiedene interne Kommunikationskanäle zu betrieblichen Themen und Optimierungsmöglichkeiten auszutauschen. Wir binden die Belegschaft durch Dialogangebote aktiv in die unternehmerischen Prozesse ein. Dabei legen wir großen Wert darauf, dass unsere Beschäftigten über bevorstehende betriebliche Veränderungen frühzeitig und umfassend sowie unter Einhaltung der jeweiligen nationalen und internationalen Informationspflichten unterrichtet werden. Das Engagement unserer Beschäftigten messen wir mithilfe systematischer Feedbackgespräche und Befragungen zu verschiedenen Themenbereichen. Damit prüfen wir die Wirksamkeit unserer Initiativen und veranlassen, wenn notwendig, Verbesserungsschritte. Die Überprüfung, ob die Maßnahmen nachhaltig implementiert wurden, findet sowohl über die jährliche Erhebung der Personalabteilung zur Umsetzung von Maßnahmen zu Koalitionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen als auch durch interne Audits statt. Darüber hinaus arbeiten wir an einem Konzept mit dem wir die Wirksamkeit unserer Maßnahmen im Zusammenhang mit der Wahrung und dem Schutz von Menschenrechten besser messen wollen. Unter Berücksichtigung von bereits etablierten Messsystemen wie bspw. dem Monitoring der Lieferkette wird die Ausgestaltung der einzelnen Messsysteme weiter vorangetrieben.
Mit den Beschäftigten und den Arbeitnehmervertretungen weltweit pflegen wir einen offenen und vertrauensvollen Austausch. Zu den wichtigsten Dialogformaten gehören sowohl Betriebsversammlungen und Informationsveranstaltungen für Beschäftigte als auch das „Europa-Forum“. Dort diskutieren Arbeitnehmervertreter europäischer Standorte u. a. mit dem Vorstand übergeordnete Themen des Unternehmens.
Die Einbeziehung der Beschäftigten erfolgt im Wesentlichen durch die bestehenden Arbeitnehmervertretungen. In Deutschland existieren lokale Betriebsratsgremien an den jeweiligen Standorten und darüber hinaus für standortübergreifende Themen der Gesamtbetriebsrat sowie Konzernbetriebsrat, die im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten ihren Rechten und Pflichten gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz als Vertreter der Arbeitnehmer nachkommen. Zusätzlich existieren das erwähnte „Europa-Forum“ sowie Arbeitnehmervertretungen in einzelnen europäischen Ländern. In den zuvor genannten Gremien werden die Themen jeweils von Themenverantwortlichen vorgestellt, sodass sie in die Diskussion rund um das Feedback direkt eingebunden sind. Gleichzeitig wird ein Protokoll zu den jeweiligen Terminen erstellt. Die Arbeitnehmervertretung hat verschiedene Kommunikationswege mit den Beschäftigten, sei es über die Bereichsbetriebsräte, die regelmäßige Austauschrunden in den Bereichen haben, die Vertrauensleute (Mitarbeitende in den Bereichen), die Informationen vom Betriebsrat in den Bereichsmeetings teilen, oder auch die Abteilungsversammlungen und Betriebsversammlungen, organisiert vom Standortbetriebsrat. Wenn es um Themen geht, die standortübergreifend sind, bspw. personalpolitische Themenfelder wie ein neues Feedback-Tool, werden diese im Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat diskutiert. Sind es Themen, die eine Veränderung am Standort betreffen, wird die Standortebene involviert. Die Ressourcen für die Einbindung des Betriebsrats sind dabei unterschiedlich, da die Einbindung eine Teilaufgabe bspw. vieler HR-Beschäftigter ist, die für die Business-Beratung zuständig sind. Gleichzeitig ist es auch eine Teilaufgabe der jeweiligen Fachleute, die personalpolitische Themenfelder entwickeln und einführen.
Die erwähnten Gremien gibt es für die bereits aufgeführten Themenkomplexe. Weitere Gremien sind bspw. Jugend und Bildung, Inklusion und Vielfalt sowie Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz. Die Themen, die sich auf die Umstrukturierung, den Verlust oder die Schaffung von Arbeitsplätzen beziehen, werden gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz zunächst im Wirtschaftsausschuss und anschließend in den relevanten Standortgremien beraten. Die Sichtweisen unserer Belegschaft fließen durch unsere Arbeitnehmervertretungen in Entscheidungen oder Tätigkeiten ein. Die Beteiligung der Arbeitnehmervertretungen erfolgt themenbezogen und entsprechend der betrieblichen Mitbestimmung. Sie richtet sich nach den gesetzlichen Mitbestimmungsregeln.# Die operative Verantwortung für die Einbeziehung der Ergebnisse in das Unternehmenskonzept
Die operative Verantwortung für die Einbeziehung der Ergebnisse in das Unternehmenskonzept liegt nicht bei einer bestimmten Person, sondern bei den jeweiligen Themenverantwortlichen, da die Themen in einer breiten Spanne von z. B. der „Freigabe einer Mitarbeiterumfrage“ bis hin zu „Verhandlung im Zusammenhang mit Transformationen“ reichen können. Wird bspw. eine Organisationsveränderung betrachtet, liegt die operative Verantwortung für diese Veränderung bei der jeweiligen Führungskraft. Diese entwickelt die Veränderung gemeinsam mit ihrem Leadership-Team unter Begleitung eines HR-Partners. Im Onboarding sowie auch in der internen Knowledge-Datenbank für Führungskräfte ist hinterlegt, dass ein HR-Partner hierbei einbezogen wird. Dieser ist in den lokalen Mitbestimmungsregeln geschult, sodass er im Rahmen der Beratung zur Organisationsveränderung die Einbeziehung der Arbeitnehmervertretung sichergestellt. Die Art und Weise der Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmervertretung lässt sich als „vertrauensvolle Sozialpartnerschaft“ zusammenfassen. Dabei beachten wir die Vereinbarungen, die das Unternehmen mit den Arbeitnehmervertretern im Zusammenhang mit der Achtung der Menschenrechte in Bezug auf die eigene Belegschaft geschlossen hat. Weitere Informationen über unsere Menschenrechtsposition lesen Sie im Kapitel A 4.1 „Allgemeine Angaben“, Abschnitt „Unsere übergreifenden Konzepte für den Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten [MDR-P]“.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Inklusion und Vielfalt
In unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir mehrere Auswirkungen im Zusammenhang mit Fairness und Respekt bei der Arbeit identifiziert. Als positive Auswirkung unterstützen wir u. a. Frauen in Führungspositionen, setzen uns für die Gleichstellung der Geschlechter ein und wollen durch verschiedene Initiativen eine gleiche Behandlung von externen und internen Beschäftigten sicherstellen. Wir sind davon überzeugt, dass der Aufbau einer fairen und respektvollen Arbeitsumgebung ein positives Zugehörigkeitsgefühl unter den Beschäftigten fördert, wodurch sie sich stärker untereinander und mit Bayer verbunden fühlen. Negative Auswirkungen könnten eintreten, falls von unseren Unternehmensprinzipien und den klaren Regeln für faire, respektvolle und inklusive Interaktionen am Arbeitsplatz abgewichen würde. In solchen Fällen bestünde das Risiko, dass es bspw. zu unfairen Interaktionen, Feindseligkeit oder Isolation am Arbeitsplatz kommen könnte, die rechtliche Konsequenzen hätten und eine Schädigung des Rufs und der Arbeitgeberattraktivität des Unternehmens nach sich ziehen könnten. Es besteht auch das Risiko, dass inklusionsbezogene Aktivitäten als ungerecht empfunden werden könnten, weil sie bestimmte Bevölkerungsgruppen gegenüber anderen bevorzugen. Daher verpflichten wir uns zu proaktivem Engagement für Fairness und Repekt am Arbeitsplatz für alle Beschäftigten, das sich positiv auf die Arbeitgebermarke, den Ruf des Unternehmens sowie die Zufriedenheit und Produktivität der Beschäftigten auswirkt.
Konzepte im Zusammenhang mit Fairness und Respekt bei der Arbeit [S1-1]
Unsere Konzepte und Richtlinien in Bezug auf Fairness und Respekt bei der Arbeit basieren auf dem Code of Conduct und dem Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten.
Förderung eines inklusiven und ethischen Arbeitsplatzes als Teil des Code of Conducts
Unser Code of Conduct ist die zentrale Richtlinie zur Unterstützung unseres Engagements für Inklusion. Er umfasst alle Anforderungen, die unsere Beschäftigten einhalten müssen, einschließlich der vollständigen Einhaltung relevanter Gesetze und Vorschriften, der Integrität in Geschäftspraktiken, der Achtung der Menschenrechte, der Umweltverantwortung und des Engagements für eine faire und respektvolle Behandlung aller Interessengruppen. Mit dem Verhaltenskodex schafft Bayer ein gemeinsames Verständnis der wichtigsten und weltweit geltenden Richtlinien. Er definiert, wie Bayer-Beschäftigte mit Kollegen und externen Partnern zusammenarbeiten, und dient als Kompass, um sicherzustellen, dass wir mit Integrität handeln, fundierte Entscheidungen treffen und die Identität unseres Unternehmens stärken. Wir schulen unsere Beschäftigten durch Web-based Trainings zu dessen Inhalten und Verhaltensweisen. Etwaige Verstöße untersuchen wir und klären diese konsequent auf. Bestätigte Verstöße werden gemäß unseren Sanktionsvorschriften sanktioniert. Weitere Informationen über unseren Code of Conduct zu erfahren, lesen Sie im Kapitel A 4.1 „Allgemeine Angaben“, Abschnitt „Unsere übergreifenden Konzepte für den Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten [MDR-P]“.
Förderung eines inklusiven und ethischen Arbeitsplatzes als Teil des Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten
Unser Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten verpflichtet zudem unsere Lieferanten, ein integratives und unterstützendes Arbeitsumfeld zu schaffen, indem sie gleiche Chancen am Arbeitsplatz innerhalb ihrer Belegschaft fördern. Darüber hinaus sollen unsere Lieferanten aktiv Beziehungen zu Unternehmen fördern, die Personen aus unterrepräsentierten Gruppen gehören oder von ihnen betrieben werden – so wie wir es auch im Rahmen unseres eigenen Einkaufsprozesses fördern. Weitere Informationen über unseren Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten lesen Sie im Kapitel A 4.1 „Allgemeine Angaben“, Abschnitt „Unsere übergreifenden Konzepte für den Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten [MDR-P]“.
Maßnahmen im Zusammenhang mit Fairness und Respekt bei der Arbeit [S1-4]
Unsere Talentgewinnungspraktiken beinhalten unser Maßnahmenpaket zur Förderung von gleichen Beschäftigungschancen in der gesamten Belegschaft.
Fairness und Respekt bei der Arbeit durch gerechte Talentgewinnungspraktiken
Eine unserer wichtigsten Maßnahmen zur Förderung ist die Umsetzung gerechter und inklusiver Talentgewinnungs- und Talentmanagementprozesse, einschließlich Schulungen für Führungskräfte zu wichtigen Praktiken während des Einstellungsprozesses (z. B. gezielte Sourcing-Aktivitäten zur Ermittlung eines möglichst großen Pools qualifizierter Talente). Dies ist für alle Einstellungsprozesse bei Bayer verfügbar und unterstützt Führungskräfte, die an der Rekrutierung beteiligt sind, sich ihrer möglichen Voreingenommenheit bewusst zu sein. Die Schulungen haben in den vergangenen Jahren zu einem verbesserten Einstellungsprozess beigetragen. Eine weitere wichtige Maßnahme in Hinblick auf Schulungen ist der global angebotene Weiterbildungsrahmen, der allen Beschäftigten umfangreiche Ressourcen und Lernmöglichkeiten entlang ihrer persönlichen Lernreise bietet. Diese Schulungen und Ressourcen gelten für alle Beschäftigten des Bayer-Konzerns und haben weltweit zu einem stärkeren Bewusstsein für die Bedeutung und Umsetzung der entsprechenden Praktiken geführt. Die Schulungen sind jederzeit zugänglich und auf freiwilliger Basis durchführbar, mit regelmäßigen Aktualisierungen und kontinuierlichen Verbesserungen. In Ländern, in denen externe Anbieter im Auftrag von Bayer mögliche Kandidaten rekrutieren, haben wir seit 2023 zusätzliche Daten zur Talentgewinnung zur Verfügung. Zu den weiteren Fortschritten gehören auch der Gebrauch von inklusiver Sprache in Stellenausschreibungen oder die Nutzung von Markteinblicken, um die Verfügbarkeit von Talenten zu erkennen und damit unseren Pool an qualifizierten Talenten auszubauen. Um Unterstützung bei wesentlichen Auswirkungen in Bezug auf möglicherweise unzureichende Gleichberechtigung zu schaffen und sich für mehr interkulturelles Bewusstsein einzusetzen, bietet Bayer kontinuierlich und zukünftig globale Austauschformate und -Trainings, wie z. B. „Vorurteile weltweit verstehen“ für mehr Bewusstseinsbildung zu dem Thema sowie das globale Mentorship-Programm „Leadership Link“ an. Durch die Entwicklung und Umsetzung ethnischer Richtlinien, wie die im Code of Conduct enthaltene Richtlinie zu „Fairness und Respekt am Arbeitsplatz“ verfolgen wir das Ziel, ein positives Arbeitsumfeld zu schaffen und negative Auswirkungen auf unsere Beschäftigten zu mitigieren. Auch die im Folgenden beschriebenen Schulungen zur Sensibilisierung sowie die Mitarbeiterbefragung stellen sicher, dass wir das Bewusstsein unserer Beschäftigten für das Thema schärfen, ein respektvolles Arbeitsumfeld schaffen und Feedback sammeln, um die Zufriedenheit und mögliche Problemfelder zu identifizieren. Um wesentliche Chancen in Bezug auf ein respektvolles Arbeitsumfeld zu ermöglichen, bieten wir zudem Schulungen zu verschiedenen Unterthemen an. Als Teil der Mitarbeiterbefragung erhalten wir einmal pro Jahr Einblicke in die Wahrnehmung von Inklusion. Alle Beschäftigten hatten im Jahr 2024 die Möglichkeit, daran teilzunehmen. Sollten aufgrund der Rückmeldungen Maßnahmen erforderlich werden – was im Jahr 2024 nicht der Fall war –, würde dies intern besprochen werden. Weitere Ressourcen, die wir in Bezug auf das Management wesentlicher Auswirkungen in Bezug auf Inklusion nutzen, ist unsere Systemlandschaft und entsprechende Reports.
Kultur, Bildung und Bewusstsein durch unsere Business Resource Groups
Eine weitere Maßnahme, die unsere Strategie in Bezug auf Kultur unterstützt, ist die Arbeit, die innerhalb unserer globalen Business Resource Groups (BRGs) geleistet wird:
- // ENABLE (zur Unterstützung von Beschäftigten mit Behinderungen)
- // MERGE (zur Unterstützung der Mehrgenerationenkompetenz innerhalb des Unternehmens)
- // GROW (zur Unterstützung der Gleichstellung von Frauen)
- // BayAfro (zur Förderung von Beschäftigten afrikanischer/schwarzer Abstammung und deren Unterstützer)
- // BLEND (zur Förderung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender und queeren (LGBTQ+) Beschäftigten und deren Unterstützer)
Unsere BRGs sind freiwillige, vom Unternehmen unterstützte Zusammenschlüsse von Beschäftigten, die sich gemeinsam für die Bildung des kulturellen Bewusstseins einsetzen, dieses Bewusstsein schärfen und entsprechende Aufklärungsarbeit leisten.# Die BRGs verleihen allen Beschäftigten innerhalb unseres Unternehmens eine Stimme.
Das hilft uns, eine auf Inklusion basierende Arbeitsumgebung zu festigen. Durch einen einjährigen Strategieplan, in dem sie ihren individuellen Fortschritt aufzeigen, unterstützen die BRGs Bayer dabei, einen inklusiven Arbeitsplatz zu schaffen. Sowohl in der Vergangenheit als auch im aktuellen Berichtszeitraum haben unsere BRGs daran gearbeitet, ihre individuellen Ziele zu erfüllen, sei es durch das Eintreten für die Zielgruppen oder durch die Förderung der Zusammenarbeit und des Austauschs zwischen Beschäftigten unterschiedlicher Altersgruppen innerhalb der Organisation. Um Abhilfe in Bezug auf wesentliche Auswirkungen zu schaffen und sich für mehr Fairness und Respekt einzusetzen, nehmen wir z. B. am „Wings for Life World Run“ teil, um die Wichtigkeit zu unterstützen, Menschen mit Behinderungen eine Stimme zu verleihen. Jede globale BRG hat ihre eigenen Aktionspläne und stimmt die Strategie und den Fortschritt dazu mit ihren Geschäftsbereichen und dem Sponsor aus dem Vorstand ab. Sie werden zudem von einem Mitglied des Vorstands und einem Executive-Sponsor aus dem Unternehmen unterstützt. Darüber hinaus hat Bayer mehrere BRGs auf Länder- oder Standortebene mit lokalen Executive-Sponsoren, die ihre lokalen Bemühungen unterstützen. Ihr positives Engagement für Inklusion wirkt sich positiv auf Bayer als Arbeitgebermarke sowie die Zufriedenheit der Beschäftigten aus, da sie den unterschiedlichen Interessengruppen im Unternehmen und in der Gemeinschaft eine Stimme geben. Somit unterstützen die BRGs dabei, einen integrativen Arbeitsplatz zu schaffen.
Als Teil der Mitarbeiterbefragung erhalten wir einmal pro Jahr Einblicke in die Wahrnehmung von Inklusion. Alle Beschäftigten hatten im Jahr 2024 die Möglichkeit, daran teilzunehmen. Die Förderung eines inklusiven Arbeitsumfelds, in dem die Beschäftigten ermutigt werden, kreativ zu sein und Ideen frei zu äußern, erzielte einen hohen Zustimmungswert (4,0/5). Eine weitere Ressource, die wir in Bezug auf das Management wesentlicher Auswirkungen in diesem Bereich und unserer BRGs nutzen, ist die Vertretung jeder dieser Gruppen im entsprechenden globalen Council.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Training und Entwicklung
Wir sind bestrebt kontinuierliche Entwicklung für alle Beschäftigten zu gewährleisten. Im Rahmen unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir die positiven Auswirkungen, Risiken und Chancen unserer Trainings- und Entwicklungsmaßnahmen identifiziert. Durch kontinuierliche Schulungen verbessern unsere Beschäftigten ihre Fähigkeiten und Fachkenntnisse und bleiben somit langfristig beschäftigungsfähig. Darüber hinaus fördern spezielle Programme das Bewusstsein für Menschenrechte, was zu einem respektvollen und inklusiven Arbeitsumfeld und damit zu einer positiven Unternehmenskultur beiträgt. Die Ausbildung junger Talente erfolgt durch das Angebot von Ausbildungsplätzen, Praktika und Traineeprogrammen. Richtig eingesetzte Talente erhöhen dann die Innovationsmöglichkeiten, verbessern die Leistung und Bindung der Beschäftigten.
Konzepte im Zusammenhang mit Training und Entwicklung [S1-1]
Im Fokus unserer Konzepte in Bezug auf Training und Entwicklung steht das eigenständige Lernen in dem von uns dafür bereitgestellten System („Bayer Learning Ecosystem“).
Kontinuierliche Entwicklung im Bayer Learning Ecosystem
Das Bayer Learning Ecosystem fordert den Abschluss verpflichtender Schulungen ein und bietet die Möglichkeit zur Selbstentwicklung. Die Überwachung der verpflichtenden Schulungsabschlüsse wird systemseitig sichergestellt und kann bei Bedarf getrackt werden. Unsere Beschäftigten übernehmen selbst die Verantwortung für ihr persönliches Lernen und ihre Entwicklung. Die Führungskräfte sind dafür verantwortlich, die Entwicklung ihrer Mitarbeitenden aktiv zu unterstützen und zu fördern. Innerhalb unseres Learning Ecosystems können Beschäftigte im Rahmen ihrer regulären Arbeitszeit priorisieren, was sie wann, wo, warum und wie lernen, wobei die dafür benötigte Zeit in den Arbeitsablauf integriert wird. Das ermöglicht kontinuierliches Lernen, unterstützt die heutigen und zukünftigen Fertigkeiten und ist in unserem Intranet entsprechend beschrieben und kommuniziert.
Maßnahmen im Zusammenhang mit Training und Entwicklung [S1-4]
Eigenständiges Lernen und verpflichtende Schulungen mit dem Learning-Management-System (LMS) ist das Kernelement unserer Maßnahmen zur Förderung von Training und Entwicklung.
Möglichkeit zum Lernen verpflichtender Inhalte sowie personalisierter Lernangebote
Das Learning-Management-System ermöglicht die Zuweisung verpflichtender Lerninhalte für vorab definierte Zielgruppen sowie die individuelle Auswahl basierend auf Fachkatalogen. Verpflichtende Lerninhalte sind regelmäßig mit einem Fälligkeitsdatum versehen. Die Voreinstellung im LMS für eine Fälligkeit von 30 Tagen nach Trainingszuweisung kann von den Trainingsverantwortlichen angepasst werden. Mit der Zuweisung und vor Erreichen des Fälligkeitsdatums werden die Lernenden per E-Mail benachrichtigt. Wird das Fälligkeitsdatum ohne Trainingsabschluss überschritten, erhalten die Lernenden weitere Erinnerungen, ggf. auch durch die jeweiligen Vorgesetzten. Für Rückmeldungen über die Qualität und Relevanz der Lerninhalte stellt das LMS eine Umfrage bereit, die von den Lernenden nach Abschluss eines Lernelements ausgefüllt werden kann. Mithilfe unserer Learning-Experience-Plattform (LXP) bieten wir den Lernenden zudem personalisierte Lernangebote. Maßgeschneiderte Inhalte können gezielt aus internen und externen Quellen ausgewählt werden. Durch unsere global verfügbare digitale Plattform „Talent Marketplace“ soll zudem der Talentfluss gesteigert werden. Die Plattform auf Basis Künstlicher Intelligenz verbindet qualifizierte Personen mit passenden Projekten, weiteren Entwicklungsmöglichkeiten und Kollegen innerhalb der Organisation. Ein solches Talentmanagement trägt zu mehr Innovationen im Unternehmen, einer besseren Leistung der Beschäftigten und einer stärkeren Bindung unserer Beschäftigten bei. Wir aktualisieren kontinuierlich verschiedene Lernmaterialien wie Videos, Kurse, Podcasts und Artikel. Bspw. haben wir in den vergangenen Jahren neue Inhalte aus den Bereichen Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Inklusion sowie Führung in unser Lernangebot aufgenommen und erwarten von unseren Beschäftigten, dass sie sich kontinuierlich und selbstständig engagieren. Um den Bedarf an Fachkräften zu decken, stellen wir Auszubildende in verschiedenen Berufen ein, vorwiegend in Deutschland. Weltweit bieten wir zudem Traineeprogramme in verschiedenen Bereichen für Berufseinsteiger sowie Praktika für Schüler und Studenten an.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit angemessenen Löhnen
Im Rahmen unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir die positiven Auswirkungen durch die Bezahlung angemessener (existenzsichernder) Löhne auf die Arbeitsbedingungen unserer Beschäftigten identifiziert. Diese sollen es unseren Beschäftigten ermöglichen, einen Mindeststandard an kulturellem und sozialem Leben zu erreichen. Diese Erkenntnis unterstreicht unser Engagement für faire Entlohnung und die Schaffung eines Arbeitsumfelds, in dem alle Beschäftigten die Möglichkeit haben, ihre Lebensqualität zu verbessern. Durch die Sicherstellung angemessener Löhne tragen wir dazu bei, das Wohlbefinden unserer Beschäftigten zu fördern und eine positive Unternehmenskultur zu etablieren.
Konzepte im Zusammenhang mit angemessenen Löhnen [S1-1]
Unser Living-Wage-Programm ist ein Kernelement zur Sicherung angemessener Löhne.
Sicherung angemessener Löhne mit unserem Living-Wage-Programm
Wir wenden einheitliche Standards an, um sicherzustellen, dass Beschäftigte im gesamten Konzern fair vergütet werden, so dass sie als positive Auswirkung dessen einen Mindeststandard an kulturellem und sozialem Leben erreichen können. Unser leistungs- und verantwortungsbezogenes Vergütungssystem kombiniert ein Grundgehalt mit leistungsbezogenen Elementen sowie zusätzlichen Leistungen. Anpassungen auf Basis kontinuierlicher Benchmarking-Prozesse machen unsere Vergütung international wettbewerbsfähig. Bei Bayer haben wir eine globale Verfahrensanweisung für existenzsichernde Löhne. Das Verfahren gilt für alle Beschäftigten weltweit mit unbefristeten und befristeten Arbeitsverträgen. Wir vergüten unsere Beschäftigten über den in den jeweiligen Ländern vorgeschriebenen gesetzlichen Mindestlohn hinaus und zahlen mindestens einen existenzsichernden Lohn. Durch die Integration des Konzepts des existenzsichernden Lohns in unsere Betriebsabläufe unterstützen wir auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der Vereinten Nationen. Das globale Total-Rewards-Team ist verantwortlich für die regelmäßige Überprüfung der angemessenen Löhne. Die existenzsichernden Löhne werden jährlich von der gemeinnützigen Organisation „Business for Social Responsibility“ (BSR) weltweit überprüft und festgelegt.
Maßnahmen im Zusammenhang mit angemessenen Löhnen [S1-4]
Um die Zahlung angemessener Löhne sicherzustellen, werden die Gehälter unserer Belegschaft überprüft.
Jährliche Überprüfung der Gehälter
Die Gehälter unserer Beschäftigten werden jährlich überprüft. Falls in diesem Rahmen festgestellt wird, dass Beschäftigte keinen angemessenen Lohn erhalten haben, wird eine entsprechende Erhöhung veranlasst. Die Überprüfung umfasst alle Beschäftigten weltweit mit unbefristeten und befristeten Arbeitsverträgen. Die Überprüfung erfolgt seit 2015 einmal im Jahr. Die Analyse wird in der Personalabteilung mit eigenen Ressourcen vorgenommen. Die daraus resultierenden Gehaltserhöhungen sind Teil der Personalkosten.# Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Gesundheitsvorsorge
Im Rahmen unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir die positiven Auswirkungen unserer gesundheitsfördernden Maßnahmen auf die Arbeitsbedingungen unserer Beschäftigten identifiziert. Die Verbesserung und der Erhalt der Gesundheit unserer Beschäftigten durch unternehmenseigene Gesundheitsprogramme sind von zentraler Bedeutung für unser Engagement für das Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Diese Programme tragen nicht nur zur physischen und psychischen Gesundheit unserer Beschäftigten bei, sondern fördern auch eine sichere und unterstützende Arbeitsumgebung. Durch die Bereitstellung solcher Gesundheitsangebote stärken wir die Resilienz unserer Beschäftigten und schaffen die Grundlage für eine produktive und positive Unternehmenskultur.
Konzepte im Zusammenhang mit Gesundheitsvorsorge
Transparenz und Aufklärung stehen im Fokus der Konzepte in Bezug auf Gesundheitsvorsorge bei Bayer.
Aufklärung über Gesundheit und Lebensqualität mit dem „BeWell@Bayer“-Rahmenwerk
Wir haben ein globales Rahmenkonzept namens „BeWell@Bayer“ etabliert, um die Gesundheit und Lebensqualität unserer Beschäftigten zu fördern. Dieses Konzept erweitert den Kernaspekt der Gesundheit zu einem umfassenden Ansatz, zielt auf weitere Gesundheitsverbesserungen im täglichen Arbeitsumfeld ab und ist speziell darauf ausgelegt, den Beschäftigten zu helfen, ihr berufliches und privates Leben besser in Einklang zu bringen. Das Rahmenwerk ist ein global gültiges Positionspapier und wurde von der entsprechenden HR-Leitung sowie vom globalen Projektteam rund um die Gesundheit implementiert. Die Anwendung und kontinuierliche Weiterentwicklung erfolgen über die entsprechenden lokalen HR- und HSE-Leitungen sowie das globale Projektteam rund um die Gesundheit. Das Rahmenkonzept „BeWell@Bayer“ ist für alle Beschäftigten als freiwillige Maßnahme über das Intranet verfügbar und wird nicht überwacht.
Maßnahmen im Zusammenhang mit Gesundheitsvorsorge
Programme und Materialien sowie ein umfassender Ansatz für Gesundheit und Wohlbefinden sind die Kernelemente unserer Maßnahmen im Zusammenhang mit Gesundheitsvorsorge.
Umfassender Ansatz für Gesundheit und Wohlbefinden
Das Rahmenkonzept „BeWell@Bayer“ gilt fortlaufend mit unterschiedlichen Schwerpunktthemen. Im Jahr 2024 haben wir uns besonders auf die psychische Gesundheit und Resilienz unserer Beschäftigten konzentriert. Über die globale MyHealth-Plattform bieten wir Programme und Materialien an, um einen umfassenden Ansatz für Gesundheit und Wohlbefinden zu fördern. Die globale Plattform und das globale Rahmenwerk werden durch zahlreiche lokale Gesundheitsangebote ergänzt. Stakeholder-Interessen sind beim Aufsetzen durch einen Mix aus Austauschmeetings, Stakeholder-Meetings und Umfragen eingeflossen und es wurde sich auf einen ganzheitlichen Ansatz für die vier Säulen des Wohlbefindens geeinigt. Somit konzentrieren wir uns auf körperliche, emotionale, soziale und finanzielle Aspekte. „BeWell@Bayer“ geht über die Bereitstellung von Arbeitsschutz und -sicherheit oder einer angemessenen Krankenversicherung hinaus, gewährleistet angemessene Arbeitsbedingungen, unterstützt gesundheitsbewusstes Verhalten und fördert geeignete Führungsprinzipien.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Work-Life-Balance
Im Rahmen unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir die positiven Auswirkungen einer ausgewogenen Work-Life-Balance auf die Arbeitsbedingungen unserer Beschäftigten identifiziert. Wir sind davon überzeugt, dass die Möglichkeit, Arbeit und Privatleben effektiv zu organisieren und zu integrieren, unsere Beschäftigten darin unterstützt, engagiert, produktiv und gesund zu arbeiten. Eine ausgewogene Work-Life-Balance fördert nicht nur das individuelle Wohlbefinden, sondern trägt auch zur Schaffung eines positiven und unterstützenden Arbeitsumfelds bei. Durch unsere Initiativen zur Förderung der Work-Life-Balance stärken wir das Engagement unserer Beschäftigten und schaffen die Voraussetzungen für nachhaltigen Unternehmenserfolg.
Konzepte im Zusammenhang mit der Work-Life-Balance
Um die Work-Life-Balance zu fördern, haben wir die Unterstützung familienbedingter Abwesenheiten etabliert.
Unterstützung familienbedingter Abwesenheiten
Um die positiven Auswirkungen im Zusammenhang mit der Work-Life-Balance zu fördern, unterstützen wir unsere Belegschaft dabei, ihre beruflichen und privaten Interessen miteinander zu vereinbaren. Um ihre individuelle Situation zu berücksichtigen, bieten wir ihr daher im Rahmen lokal angepasster Konzepte verschiedene Möglichkeiten, wie unter u. a. eine flexible Gestaltung von Arbeitszeit und Arbeitsort, hybrides Arbeiten, Elternzeit sowie Unterstützung bei der Kinderbetreuung oder der Pflege naher Angehöriger, an. Unser Engagement geht dabei in vielen Ländern über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus. Unsere Strategie dazu umfasst auf globaler Ebene innerhalb des Rahmenprogramms „BeWell@Bayer“ eine eigene Säule, die sich mit „Arbeitsbedingungen“ beschäftigt. Hinzu kommen einzelne Themen, die auf Länderebene definiert werden. Auf globaler Ebene beschreibt die Säule rund um „Arbeitsbedingungen“, wie wir unsere Beschäftigten bei der Verwirklichung beruflicher und persönlicher Ziele unterstützen. Das Unternehmen definiert persönlichen Erfolg, Zufriedenheit und Wohlbefinden in einem umfassenden Sinne. Konkrete Maßnahmen wie flexible Arbeitszeitmodelle und hybrides Arbeiten, die sich an unterschiedliche Lebensphasen und -situationen anpassen, familienfreundliche und altersgerechte Arbeitsmodelle, Beratungsangebote und eine konstruktive Feedback-Kultur helfen unserer Belegschaft bei der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Auf lokaler Ebene stehen landesspezifische Themen im Vordergrund, z. B. für Deutschland u. a. Nebentätigkeit und Freistellung, Belastungsreduzierung im Alter, Elternzeit sowie Pflege von Angehörigen oder Kinderbetreuung. Es gibt keine globale Überwachung der lokal angepassten Konzepte, jedoch können verschiedene Maßnahmen global getrackt werden, z. B. welche Länder Elternzeit oder flexibles Arbeiten anbieten. Für die Implementierung der genannten Strategien im globalen sowie lokalen Kontext ist die jeweilige Landesorganisation von HR zuständig. Interessen unserer Beschäftigten als zentrale Interessenträger unserer Konzepte im Zusammenhang mit der Work-Life-Balance sind beim Aufsetzen durch einen Mix aus Austauschmeetings, Stakeholder-Meetings und Umfragen eingeflossen. In dessen Folge wurde gemeinsam ein ganzheitlicher Ansatz für die vier Säulen des Wohlbefindens entwickelt, bei dem wir uns auf körperliche, emotionale, soziale und finanzielle Aspekte konzentrieren. Unsere Beschäftigten haben über das Intranet jederzeit Zugriff auf das globale Rahmenprogramm sowie auch lokal auf die jeweiligen Intranetseiten der Länder, um lokale Spezifikationen und Angebote einzusehen.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Altersvorsorgeleistungen
Im Rahmen unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir die positiven Auswirkungen unserer Altersvorsorgepläne auf die Arbeitsbedingungen unserer Beschäftigten identifiziert. Die Bereitstellung von Rentenleistungen ermöglicht unseren Beschäftigten finanzielle Sicherheit nach dem Berufsleben. Diese Maßnahmen tragen nicht nur zur langfristigen Stabilität und Zufriedenheit unserer Beschäftigten bei, sondern fördern auch ein Gefühl der Wertschätzung und Sicherheit im Unternehmen. Wir sind davon überzeugt, dass durch unsere Altersvorsorgeprogramme das Vertrauen in unsere Unternehmenskultur gestärkt wird. Daher zeigen wir unser Engagement für das Wohlbefinden unserer Beschäftigten über ihre aktive Arbeitszeit hinaus.
Konzepte im Zusammenhang mit der Altersvorsorge
Betriebliche Altersvorsorgepläne bilden das Kernelement für eine adäquate Altersvorsorge bei Bayer.
Sicherung der Altersvorsorgeleistungen durch das Verfahren betrieblicher Altersvorsorgepläne
Unsere Richtlinie „Betriebliche Altersvorsorgepläne“ legt die Rahmenbedingungen für das Konzept der Gestaltung und der Verwaltung der Pläne, der Finanzierung sowie die Rollen und Verantwortlichkeiten fest und trägt somit positiv zur finanziellen Sicherheit nach der Pensionierung durch betriebliche Altersversorgung bei. Das Konzept wird weltweit in unterschiedlicher Ausprägung angewandt, mit Schwerpunkt auf freiwilligen betrieblichen Altersversorgungsplänen in den Ländern, und wird über das globale HR-Verfahrens-Repository den jeweiligen Interessenträger zur Verfügung gestellt (außerhalb des Geltungsbereichs: gesetzlich vorgeschriebene Altersversorgungspläne). Die Verantwortung für die Implementierung liegt bei der globalen Leitung von Total Rewards. Die globale Überwachung der Altersvorsorgeleistungen fokussiert sich primär auf Deutschland, die USA, Großbritannien, China, Kanada, Brasilien, die Niederlande und Belgien. Dies deckt 98 % der leistungsorientierten Verpflichtungen und Planvermögen ab. Die Altersvorsorgepläne werden auf nationaler Ebene entwickelt und ergänzen die dort bestehenden gesetzlichen Rentensysteme. Sie werden auf der Grundlage gesetzlicher Anforderungen von den lokalen Fachleuten in Absprache mit den jeweiligen globalen Funktionen entwickelt und gepflegt.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Health & Safety
Im Rahmen unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir potenzielle Auswirkungen im Zusammenhang mit der Gesundheit und Sicherheit unserer Beschäftigten identifiziert, da sie durch die ihnen zugeteilte Arbeit oder durch Sicherheitsereignisse physische oder psychische Beeinträchtigungen erfahren könnten. Dies trifft in besonderem Maße für alle Beschäftigten zu, die mit gefährlichen Stoffen oder unter gefährlichen Bedingungen arbeiten.# Gesundheitliche Beeinträchtigungen aufgrund der Arbeit
Gesundheitliche Beeinträchtigungen aufgrund der Arbeit könnten auch zu möglichen Klagen führen, die wiederum die Reputation von Bayer gefährden könnten. Mögliche Sicherheitsereignisse könnten auch zu Betriebsunterbrechungen führen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass unsere Markenreputation und die Loyalität der Verbraucher gefährdet sein könnten, falls es zu Missständen in Bezug auf die Rechte unserer Beschäftigten kommen sollte. Wesentliche und wiederkehrende Fehler in diesem Bereich könnten zu Verbraucherboykotts, Handelsbeschränkungen und einer verringerten Attraktivität als Arbeitgeber führen.
Konzepte im Zusammenhang mit Health & Safety [S1-1]
Im Zentrum unserer Förderung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz steht unsere Konzernregelung zu „Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagement (HSE) und HSE-Kernanforderungen“.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Unsere Regelung zu „Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagement (HSE) und HSE-Kernanforderungen“ fasst alle Themenkomplexe aus dem Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammen und definiert die Anforderungen an die Managementsysteme. Sie gilt weltweit für alle Beschäftigten und wird in ihrer Implementierung vom Vorstand verantwortet, der die Gesamtverantwortung für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz trägt.
Die Regelung wird in unserem Dokumentenmanagementsystem publiziert. Aktuelle Themen der HSE-Anforderungen werden im monatlichen HSE-Newsletter kommuniziert. Zur Festlegung dieser Regelung wurden unterschiedliche Interessensgruppen gehört und berücksichtigt, z. B. die HSE- Experten, das HSE-Managementsystem. Zudem wurde sie mit den Businesspartnern der Divisionen sowie den Enabling Functions abgestimmt. Ferner wurde die Regelung vor der Veröffentlichung durch den Konzern- Betriebsrat als Vertretungsorgan der Beschäftigten geprüft und freigegeben.
Ein webbasiertes Training zu den HSE-Kernanforderungen sowie zu ausgewählten Kapiteln wie z. B. „Vorfall- und Notfallvorsorge“ und „Anforderungen an Führung“ steht ebenso zur Verfügung wie Direktiven, Verfahrensanweisungen und Wissensdokumente im HSE-Managementsystem, die beschreiben, wie die HSE-Kernanforderungen implementiert werden sollen. Die Überprüfung der Einhaltung dieser Implementierung erfolgt durch standortunabhängige, interne HSE-Audits und eigene Beurteilung durch die Standorte, z. B. HSE-Kernanforderungen.
Maßnahmen im Zusammenhang mit Health & Safety [S1-4]
Um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu gewährleisten, führen wir Befragungen an unseren Standorten durch.
Befragungen zu Hitzestress an unseren Standorten
Die Auswirkungen extremer Hitze (Hitzestress) kann ein Risiko für landwirtschaftliche Arbeitskräfte darstellen und negative Auswirkungen auf ihre Gesundheit und Sicherheit haben. Landwirtschaftliche Arbeitskräfte sind besonders anfällig für Hitzestress, da sie hohen Temperaturen, hoher Luftfeuchtigkeit und direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, während sie körperlich anstrengende Arbeiten im Freien verrichten. Um dieses Risiko besser einschätzen zu können, haben wir im Berichtsjahr als erste Maßnahme einen Fragebogen entwickelt, um an den einzelnen Standorten einen Status Quo zu ermitteln. Damit wollen wir herausfinden, wie unsere eigenen landwirtschaftlichen Standorte von Hitzestress betroffen sind und wie aktuell damit umgegangen wird. Der Fragebogen soll dazu beitragen, ein globales Programm zum Thema Hitzestress auszuarbeiten. Wir wollen im Jahr 2025 dazu entsprechende Aktionspläne als auch Zielsetzungen basierend auf den Ergebnissen erarbeiten.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Arbeitsplatzsicherheit
Im Rahmen unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir als positive Auswirkung das Vorhandensein einer Vielzahl von unbefristeten Verträgen in unserem Unternehmen identifiziert. Gleichzeitig haben wir das potenzielle Risiko einer Gefährdung der Beschäftigungssicherheit im Zusammenhang mit Restrukturierungs- und Transformationsmaßnahmen identifiziert.
Wenn aufgrund der Einführung des neuen Organisationsmodells „Dynamic Shared Ownership“ (DSO) Veränderungen und Restrukturierungsmaßnahmen notwendig sind, handeln wir sozial verantwortlich. Wir wollen in allen Ländern die Auswirkungen auf unsere Beschäftigten so gering wie möglich halten und bei einem notwendigen Stellenabbau einvernehmliche Lösungen finden. Dies gilt auch in Deutschland, wo Vereinbarungen mit Arbeitnehmervertretern bestehen, die betriebsbedingte Kündigungen im überbetrieblichen Personalverbund der Bayer AG bis Ende 2026 grundsätzlich ausschließen.
Für die Beschäftigten verschiedener Altersgruppen werden flexible Modelle mit attraktiven Konditionen angeboten. Ferner können sie sich bei der beruflichen Neuorientierung beraten lassen und werden durch Bewerbungstrainings unterstützt.
Es gibt es zum Thema unbefristete Arbeitsverträge keine deutsche oder globale kollektive Regelung. Dies ist nicht nötig, da die überwiegende Mehrheit (mehr als 95 %) unserer Beschäftigten einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat, was erheblich zur Arbeitsplatzsicherheit beiträgt. In Deutschland ist eine besondere (kollektive) Regelung hierzu auch deshalb nicht erforderlich, weil bereits nach deutschem Recht der Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags der Regelfall ist und befristete Arbeitsverhältnisse nur unter sehr engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich sind. Damit soll eine Umgehung des deutschen Kündigungsschutzes durch den Abschluss von mehrfach hintereinandergeschalteten befristeten Arbeitsverträgen ausgeschlossen werden. Aufgrund der Tatsache, dass der Anteil der befristeten Arbeitsverhältnisse an der Gesamtzahl der Arbeitsverhältnisse sehr gering ist, werden insoweit aktuell keine Aktionen durchgeführt oder künftig als Ziele geplant.
Kennzahlen und Ziele im Bereich der Arbeitskräfte des Unternehmens
Für uns ist es von entscheidender Bedeutung, Leistungskennzahlen in Bezug auf die eigene Belegschaft transparent darzustellen, um die Fortschritte in allen wesentlichen Bereichen aufzuzeigen und somit einen Beitrag zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung zu leisten.
Ziele im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens: Globale Commitments zur Geschlechterbalance [S1-5]
Für uns sind Fairness und Inklusion für alle Beschäftigten wichtig. Um die positiven Auswirkungen weiter zu fördern, achten wir den Code of Conduct mit den darin verankerten Menschenrechten und betrachten kontinuierlich die Zusammensetzung (Geschlecht, Generation, Staatsangehörigkeit) unseres Topmanagements (als Topmanagement bezeichnen wir unsere Top-500-Führungskräfte, darunter auch unseren Vorstand).
Als Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland unterliegen wir bestimmten gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Zusammensetzung unseres Aufsichtsrats und Vorstands. Wir streben an, unseren globalen Anteil von Frauen im Topmanagement bis 2025 auf 33 % und bis 2030 auf 50 % zu erhöhen. Wir streben an, den durchschnittlichen Frauenanteil auf allen Managementebenen bis 2025 und darüber hinaus global auf 50 % zu erhöhen. Weitere Aspekte, wie der ethnische Hintergrund, sind in unsere Commitments für unsere Regionen und Länderorganisationen integriert. Alle Commitments werden im Einklang mit den lokalen Rechts- und Gesetzesvorschriften verwaltet.
Im Jahr 2024 stieg auch der Frauenanteil im Topmanagement und lag zum Jahresende bei 35,1 % (2023: 31,8 %). Der durchschnittliche Anteil an Frauen auf allen Managementebenen stieg 2024 leicht auf 44,1 % (2023: 43,6 %).
Unsere globalen Commitments werden prozentual gemessen und umfassen das gesamte Management sowie gezielt das Bayer-Topmanagement auf globaler Ebene, wobei wir als Basisjahr immer die Daten von 2020 berücksichtigen.
Die Annahmen zur Erreichung des Commitments bis 2025/2030 wurden 2020 auf Grundlage der Daten getroffen, die uns zu dem Zeitpunkt zur Verfügung standen. Dazu gehören:
* Verfügbarkeit von Talenten
* Fluktuation
* Renteneintritt
Wichtig ist, dass o. g. lediglich die getroffenen Annahmen sind. Die Einstellung der besten Talente ist nach wie vor das einzige entscheidende Kriterium. Die angebotenen Prognosemodelle sind hypothetische Projektionen von Variablen, die je nach zukünftigen Ereignissen und Geschäftsumständen schwanken werden. Sie sind nur theoretisch und sollten nicht als Grundlage für individuelle Einstellungsentscheidungen oder zur Bevorzugung bestimmter Kandidaten oder Kandidatengruppen gegenüber anderen verwendet werden. Alle individuellen Einstellungsentscheidungen basieren auf legitimen, nicht diskriminierenden, arbeitsplatzbezogenen Faktoren.
Unsere Stakeholder wurden durch einen Mix an Austauschmeetings, Stakeholder-Meetings in die Zielsetzung einbezogen und es fand dazu am 15. Dezember 2020 eine Präsentation durch die eigene Belegschaft vor dem Vorstand statt. Der Vorstand wird über den jährlichen Fortschritt unterrichtet und wir veröffentlichen diesen zusätzlich im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Darüber hinaus können wir intern das Dashboard nutzen, um den aktuellen Stand abzurufen. Zugriff wird den HR- und Personalleitungen für ihren Verantwortungsbereich gewährt. Um im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung Maßnahmen ergreifen oder Verbesserungen einleiten zu können, ist ein entsprechender globaler Council eingerichtet. Diesem gehören die Verantwortlichen für die verschiedenen Märkte und Länder sowie die Co-Leitungen der Business Resource Groups an.
Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens [S1-6]
Zum 31. Dezember 2024 beschäftigte Bayer weltweit 94.081 (2023: 101.139) Beschäftigte. Berechnet in Vollzeitäquivalenten, definiert basierend auf der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit des Beschäftigten (FTE), beschäftigte Bayer weltweit 92.815 (2023: 99.723) Beschäftigte.# Mitarbeiterzahlen und -struktur
Diese Vollzeitäquivalente werden in unserem Konzernabschluss einheitlich dargestellt und dabei zusätzlich mit finanziell relevanten Informationen wie dem Personalaufwand angereichert (siehe Anhangangabe [9] „Personalaufwand und Beschäftigte”). Gelegenheitsbeschäftigte (saisonale Arbeitskräfte, Praktikanten und Studierende) sind in den Darstellungen im Geschäftsbericht außerhalb dieser Nachhaltigkeitserklärung nicht enthalten. Für Gelegenheitsbeschäftigte werden aufgrund der kurzen Beschäftigungsdauer nicht alle Arbeitnehmerdaten erfasst, was unter anderem den Performance-Prozess, die Altersvorsorge und Elternzeit, betrifft.
4.3.1/1 Gesamtzahl Beschäftigte nach Personenzahl und Vollzeitäquivalenten
| 2023 | 2024 | 2023 | 2024 | |
|---|---|---|---|---|
| Personenzahl | Personenzahl | Vollzeitäquivalente | Vollzeitäquivalente | |
| Gesamtzahl Beschäftigte mit Gelegenheitsbeschäftigten | 104.737 | 97.106 | 103.179 | 95.660 |
| Gelegenheitsbeschäftigte (saisonale Arbeitskräfte, Praktikanten und Studierende) | 3.598 | 3.025 | 3.456 | 2.845 |
| Gesamtzahl Beschäftigte¹ | 101.139 | 94.081 | 99.723 | 92.815 |
¹Die Gesamtzahl Beschäftigte ist die Berichtsbasis für Angaben zu Beschäftigten im Geschäftsbericht sofern nicht abweichend gekennzeichnet. Länder mit signifikanter Beschäftigung gemäß ESRS stellen für Bayer Deutschland und die USA dar.
4.3.1/2 Anzahl der Beschäftigten in Ländern mit signifikanter Beschäftigung¹ (nach Personenzahl)
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| Deutschland | 23.307 | 21.824 |
| USA | 19.802 | 17.697 |
¹Länder mit signifikanter Beschäftigung sind Länder, in denen Bayer mindestens 50 Beschäftigte hat, die mindestens 10 % unserer gesamten Belegschaft ausmachen.
Wie im Vorjahr machten Frauen 42,1 % unserer Beschäftigten aus (2023: 42,1 %).
4.3.1/3 Anzahl der Beschäftigten nach Geschlecht¹ (nach Personenzahl)
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| Frauen | 42.595 | 39.585 |
| Männer | 58.544 | 54.496 |
| Gesamt | 101.139 | 94.081 |
¹Wir berichten nicht über die Geschlechtsangaben „divers“ und „keine Angabe“. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften dürfen wir nur in acht Ländern (Deutschland, Österreich, Kanada, Australien, Malaysia, Argentinien, Indien, Neuseeland), in denen wir tätig sind, diese Angaben abfragen. Hiervon wurde lediglich in zwei Ländern (Kanada, Deutschland) die Option zu den Geschlechtsangaben „Divers“ und „Keine Angabe“ genutzt. Aufgrund der geringen Datenmenge in den acht Ländern (entspricht ~0,03 % unserer Gesamtbelegschaft in diesen Ländern) sehen wir von einer Berichterstattung ab.
Im Jahr 2024 arbeiteten 2,4 % der Beschäftigten mit befristeten Verträgen bei Bayer (2023: 2,9 %). Befristet Beschäftigte sind bespielsweise Beschäftigte, die für ein zeitlich begrenztes Projekt eingestellt werden.
4.3.1/4 Beschäftigte nach Art des Vertrags und Geschlecht (nach Personenzahl)
| Frauen | Männer | Gesamt | |
|---|---|---|---|
| 2023 2024 | 2023 2024 | 2023 2024 | |
| Unbefristet Beschäftigte | 41.339 38.652 | 56.817 53.212 | 98.156 91.864 |
| Befristet Beschäftigte | 1.256 933 | 1.727 1.284 | 2.983 2.217 |
Im Jahr 2024 haben 13.351 (2023: 11.347) Beschäftigte Bayer verlassen, was einer Gesamtfluktuationsrate von 14,0 % entspricht (2023: 11,3 %). Diese Zahl umfasst alle arbeitgeber- und arbeitnehmerseitigen Kündigungen, Aufhebungsverträge, Pensionierungen und Todesfälle. Die Fluktuationsrate errechnet sich aus der Summe der Abgänge im Berichtszeitraum dividiert durch den durchschnittlichen Personalbestand im Berichtszeitraum.
Die Kennzahlen zur Charakteristik der Beschäftigten beruhen auf einer Stichtagsbetrachtung zum 31. Dezember 2024 und basieren auf der Personenzahl oder Vollzeitäquivalenten wie gekennzeichnet. Die in diesem Abschnitt offengelegten Informationen entnehmen wir unserem globalen Personalsystem in Kombination mit dem globalen Group Finance System bezüglich Beschäftigten von Gesellschaften, die nicht an unser globales Personalsystem angeschlossen sind.
Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog [S1-8]
Im Jahr 2024 waren die Arbeitsbedingungen für 53,0 % (2023: 53,0 %) unserer Beschäftigten weltweit durch Tarifverträge geregelt.
4.3.1/5 Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
| Tarifvertragliche Abdeckung | Sozialer Dialog | |
|---|---|---|
| Beschäftigte – EWR¹ | Vertretung am Arbeitsplatz – EWR¹ | |
| 0 bis 19 % | – | – |
| 20 bis 39 % | – | – |
| 40 bis 59 % | – | – |
| 60 bis 79 % | – | – |
| 80 bis 100 % | Deutschland | Deutschland |
¹Angabe für Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) mit signifikanter Beschäftigung (> 50 Beschäftigte, die mindestens 10 % der gesamten Belegschaft ausmachen). Innerhalb des EWR stellt Deutschland für uns das einzige Land mit signifikanter Beschäftigung dar (siehe Abschnitt „Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens [S1-6]“).
An allen Bayer-Standorten weltweit haben die Beschäftigten das Recht, ihre eigenen Arbeitnehmervertreter zu wählen. In verschiedenen Landesgesellschaften werden die Interessen der Belegschaft durch gewählte Arbeitnehmervertreter vertreten, die bei bestimmten Personalentscheidungen ein Mitspracherecht haben. Seit 1991 gibt es bei Bayer eine Vereinbarung zur Arbeitnehmervertretung durch einen europäischen Betriebsrat („Vereinbarung zwischen Unternehmensleitung und Konzernbetriebsrat der Bayer AG über das Bayer-Europa-Forum“, 1991, zuletzt geändert 2022).
Die Kennzahlen zur tarifvertraglichen Abdeckung und zum sozialem Dialog beruhen auf einer Stichtagsbetrachtung zum 31. Dezember 2024 und basieren auf der Personenzahl. Die in diesem Abschnitt offengelegten Informationen werden jährlich über eine interne Abfrage an die HR-Länderorganisationen eingesammelt. Hierin inbegriffen sind alle Gesellschaften, die an das globale Personalsystem angeschlossen sind. Dies entspricht einer Abdeckung von ca. 98 % unserer Beschäftigten.
Diversitätskennzahlen [S1-9]
Unser Topmanagement besteht aus 176 (2023: 177) Frauen und 326 (2023: 379) Männern. Somit sind 35,1 % (2023: 31,8 %) unserer Topmanager weiblich und 64,9 % (2023: 68,2 %) männlich.
In Bezug auf die Altersstruktur unseres Unternehmens ist die demografische Situation von Region zu Region sehr unterschiedlich. Insgesamt ist mit 64,1 % der größte Anteil unserer Beschäftigten zwischen 30 und 50 Jahre alt (2023: 63,2 %).
4.3.1/6 Beschäftigte nach Altersgruppe und Region (nach Personenzahl)
| Europa/Nahost/Afrika | Nordamerika | Lateinamerika | Asien/Pazifik | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| 2023 2024 | 2023 2024 | 2023 2024 | 2023 2024 | 2023 2024 | |
| < 30 Jahre | 4.463 3.879 | 2.121 1.795 | 2.296 1.973 | 3.936 3.279 | 12.816 10.926 |
| 30–50 Jahre | 26.913 25.661 | 12.356 11.175 | 9.751 9.296 | 14.900 14.146 | 63.920 60.278 |
| > 50 Jahre | 13.474 12.794 | 6.935 6.235 | 1.849 1.725 | 2.145 2.123 | 24.403 22.877 |
Die oben genannten Kennzahlen beruhen auf einer Stichtagsbetrachtung zum 31. Dezember 2024 und basieren auf der Personenzahl. Die in diesem Abschnitt offengelegten Informationen entnehmen wir unserem globalen Personalsystem. Hierin inbegriffen sind alle Gesellschaften, die an das globale Personalsystem angeschlossen sind. Dies entspricht einer Abdeckung von ca. 98 % unserer Beschäftigten.
Als Topmanagement bezeichnen wir unsere Top-500-Führungskräfte, darunter auch unseren Vorstand.
Angemessene Entlohnung [S1-10]
Wir gehen bei der Bezahlung der befristeten und unbefristeten Beschäftigten über den in den jeweiligen Ländern geltenden gesetzlichen Mindestlohn hinaus und zahlen mindestens einen existenzsichernden Lohn („Living Wage“), der von der Non-Profit-Organisation „Business for Social Responsibility“ (BSR) jährlich weltweit überprüft und festgelegt wird. Dies gilt auch für Teilzeitbeschäftigte, deren Vergütung anteilig an eine Vollzeitstelle angepasst wurde. Die Zahlung existenzsichernder Löhne wird auf Länderebene umgesetzt und jährlich von HR überprüft, um sicherzustellen, dass die Anforderungen des BSR konzernweit eingehalten werden. Hierin inbegriffen sind alle Gesellschaften, die an das globale Personalsystem angeschlossen sind und deren Entgeltdaten über dieses System gepflegt werden. Dies entspricht einer Abdeckung von ca. 97 % unserer Beschäftigten.
Als existenzsichernder Lohn gilt der Lohn, der für den Kauf von Waren und Dienstleistungen erforderlich ist, die zur Erfüllung eines kulturellen und sozialen Mindestlebensstandards in einem Land notwendig sind. Dazu gehören Grundbedürfnisse wie Unterkunft, Energie und Nahrung, aber auch Freizeitaktivitäten, kulturelle Teilhabe und eine Sparquote. Das Konzept eines existenzsichernden Lohns geht damit über den sonst üblichen gesetzlichen Mindestlohn hinaus. Darüber hinaus werden existenzsichernde Löhne jährlich an veränderte Bedingungen in bestimmten Ländern angepasst, während gesetzliche Mindestlöhne in der Regel mehrere Jahre lang unverändert bleiben.
Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit [S1-14]
Die Sicherheit der Menschen, die bei und für uns arbeiten, sowie der Menschen, die in der Nähe unserer Standorte leben, hat für uns höchste Priorität. Diese Ambitionen weiten wir auch auf unsere Lieferkette aus. Wir setzen auf konsequente Vorsorge – für gesunde Arbeitsbedingungen und Sicherheit im Arbeitsalltag, beim Betrieb der Produktionsanlagen sowie auf beruflich bedingten Reise- und Transportwegen. Aus diesem Grund haben wir an allen unseren Standorten ein Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem eingerichtet, das anerkannten internationalen Standards (z. B. ISO 45001) folgt und 100 % unserer Belegschaft abdeckt.
Im Jahr 2024 ereigneten sich insgesamt 439 meldepflichtige Arbeitsunfälle (2023: 459), welche überwiegend unsere eigenen Beschäftigten betrafen. Meldepflichtige Arbeitsunfälle umfassen alle Vorfälle, die zu arbeitsbedingten Erkrankungen oder die zu arbeitsbedingten Verletzungen führen, die eine medizinische Behandlung erfordern, die über die grundlegende Erste Hilfe hinausgeht und/oder mit einem Arbeitsausfall verbunden ist. Die Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle sank im Jahr 2024 auf 2,20 (2023: 2,24). Zur Berechnung der Quote meldepflichtiger Arbeitsunfälle werden die in der Berichtsperiode erfassten meldepflichtigen Arbeitsunfälle von Beschäftigten und von nicht angestellten Beschäftigten durch die Gesamtzahl der in der Berichtsperiode geleisteten Arbeitsstunden geteilt und anschließend mit 1 Million multipliziert.Somit spiegelt die Quote meldepflichtiger Arbeitsunfälle die Zahl der arbeitsbedingten Verletzungen pro 500 Vollzeitbeschäftigten innerhalb der Berichtsperiode wider. Zur Schätzung der Gesamtzahl der in der Berichtsperiode geleisteten Arbeitsstunden verwenden wir einen globalen Durchschnitt von 159 monatlichen Arbeitsstunden pro Beschäftigtem und nicht angestelltem Beschäftigten respektive. Dieser Durchschnitt basiert auf historischen manuellen Erhebungen der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
Im Jahr 2024 gab es keine Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen und arbeitsbedingter Erkrankungen von Beschäftigten in unserer eigenen Belegschaft (2023: 7). Bedauerlicherweise verloren 2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette infolge arbeitsbedingter Verletzungen und arbeitsbedingter Erkrankungen ihr Leben (2023: 5).
A 4.3.1/7 Gesundheits- und Sicherheitskennzahlen
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| Meldepflichtige Arbeitsunfälle | 459 | 439 |
| davon meldepflichtige Arbeitsunfälle von Beschäftigten | 419 | 397 |
| davon meldepflichtige Arbeitsunfälle von nicht angestellten Beschäftigten | 40 | 42 |
| Quote meldepflichtiger Arbeitsunfälle | 2,24 | 2,20 |
| Quote meldepflichtiger Arbeitsunfälle von Beschäftigten | 2,10 | 2,05 |
| Quote meldepflichtiger Arbeitsunfälle von nicht angestellten Beschäftigten | 7,01 | 7,58 |
| Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen und arbeitsbedingter Erkrankungen | 12 | 2 |
| davon Todesfälle von Beschäftigten | 7 | – |
| davon Todesfälle von nicht angestellten Beschäftigten | – | – |
| davon Todesfälle von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette | 5 | 2 |
1Die Angaben zu Gesundheits- und Sicherheitskennzahlen beruhen auf der Gesamtzahl der Beschäftigten (nach Personenzahl), einschließlich Gelegenheitsbeschäftigten (saisonale Arbeitskräfte, Praktikanten und Studierende). Die Kennzahlen zur Gesundheit und Sicherheit beruhen auf einer Stichtagsbetrachtung zum 31. Dezember 2024 und basieren auf der Personenzahl. Gesundheits- und sicherheitsrelevante Daten werden bei Auftreten für Beschäftigte, einschließlich Gelegenheitsbeschäftigten (saisonale Arbeitskräfte, Praktikanten und Studierende), und nicht angestellte Beschäftigte in einer zentralen Berichtsplattform gesammelt. Die Informationen werden anschließend von einem zentralen Team überprüft und validiert, um ihre Richtigkeit und Vollständigkeit sicherzustellen.
Vergütungskennzahlen [S1-16]
Objektive Vergütungsstrukturen, die geschlechtergerechte Entgeltgleichheit ermöglichen, sind eine der wichtigsten Säulen bei Bayer. Ein Element davon ist die konzernweite Analyse des unbereinigten geschlechtsspezifischen Verdienstgefälles (Unadjusted Gender Pay Gap). Im Jahr 2024 betrug unser Unadjusted Gender Pay Gap 3,46 %.
Die jährliche Gesamtvergütungsquote betrug 52,8 im Jahr 2024 (2023: 55,5). Die jährliche Gesamtvergütungsquote zeigt, mit welchem Faktor die jährliche Gesamtvergütung des Median-Beschäftigten multipliziert werden müsste, damit dieser die jährliche Gesamtvergütung des bestbezahlten Beschäftigten erhielte.
Der Unadjusted Gender Pay Gap und die jährliche Gesamtvergütungsquote beruhen auf einer Stichtagsbetrachtung zum 31. Dezember 2024. Sowohl der Unadjusted Gender Pay Gap als auch die Gesamtvergütungsquote werden auf der Grundlage der Gesamtarbeitskosten berechnet, die sich aus Faktoren ergeben, die mit dem Grundgehalt multipliziert werden. Diese Faktoren wurden von den Total-Reward-Experten der einzelnen Länder in Abstimmung mit dem zentralen Team in der Konzernzentrale vorgeschlagen und werden standardmäßig weltweit bei Bayer verwendet. Die jährliche Gesamtvergütung umfasst dabei das Grundgehalt, kurzfristige und langfristige variable Vergütung (STI & LTI), Firmenwagen, Altersversorgung, Zusatzleistungen, Sozialversicherung und Versicherungen. Hierin inbegriffen sind alle Gesellschaften, die an das globale Personalsystem angeschlossen sind und deren Entgeltdaten über dieses System gepflegt werden. Dies entspricht einer Abdeckung von ca. 97 % unserer Beschäftigten.
Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten [S1-17]
Alle Beschäftigten des Konzerns sind verpflichtet, wesentliche Compliance-Verstöße zu melden. Beschäftigte können sich an den globalen Speak-up-Kanal wenden. Hierbei handelt es sich um einen sicheren Kanal, der allen, auch der Öffentlichkeit, die Möglichkeit bietet, mutmaßliche Compliance-Verstöße vertraulich (und anonym, soweit dies nach lokalem Recht zulässig ist) zu melden. Beschäftigte können sich auch direkt über [email protected] an die Compliance-Abteilung von Bayer wenden.
Im Jahr 2024 gab es 148 Falleintragungen (2023: 328) in Bayers Case Management System im Bereich Fairness und Respekt am Arbeitsplatz. Dieser Bereich umfasst die Themen Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Mobbing, wobei die Abgrenzung zwischen diesen Themen manchmal schwierig ist und es Überschneidungen gibt. Zudem haben Bayer-Mitarbeitende eine Gesamtzahl von 570 Beschwerden (2023: 595) über den extern betriebenen Speak-up-Kanal (einschließlich anonymer Beschwerden) eingereicht.
Es wurden im Berichtsjahr im Zusammenhang mit Vorfällen in den Bereichen Fairness und Respekt am Arbeitsplatz, Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung für alle und sonstige arbeitsbezogene Rechte keine Geldbußen, Sanktionen oder Schadenersatzzahlungen verhängt (2023: 0 €).
Im Jahr 2024 gab es keine schwerwiegenden Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte (2023: 0). Dementsprechend wurden im Jahr 2024 im Zusammenhang mit schwerwiegenden Vorfällen in Bezug auf Menschenrechtsverstöße keine Geldbußen, Sanktionen oder Schadenersatzzahlungen verhängt (2023: 0 €).
Die Kennzahlen zu Vorfällen, Beschwerden und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen beruhen auf einer Jahresbetrachtung für 2024. Beschäftigte umfasst hier auch Gelegenheitsbeschäftigte (saisonale Arbeitskräfte, Praktikanten und Studierende). Zur Identifizierung von Menschenrechtsverletzungen wurden die Hinweise aus dem Beschwerdemanagement und die internen risikobasierten Kontrollmaßnahmen der Bayer-internen HSE-Auditoren berücksichtigt. Darüber hinaus werden auch Fälle berücksichtigt, die über andere Stellen direkt an uns herangetragen werden, wie bspw. Behördenanfragen, Fälle aus den Medien oder Beschwerden von Nicht-Regierungs-Organisationen.
4.3.2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Die Fachkräfte in unseren Lieferketten sind mittelbar Teil unseres Geschäftsmodells und können von Auswirkungen und Risiken durch unsere Aktivitäten betroffen sein. Daher erwarten wir von unseren Lieferanten, dass sie unsere ethischen, ökologischen und sozialen Grundsätze ebenfalls befolgen.
Strategie
Das Management der Lieferantenbeziehungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette ist ein elementarer Bestandteil unserer Nachhaltigkeitsstrategie.
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette [S2.SBM-3]
Durch unsere Einkaufsaktivitäten und Lieferantenbeziehungen nehmen wir Einfluss auf Gesellschaft und Umwelt. Gleichzeitig können allgemein potenzielle Verletzungen der Menschenrechte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette zu betrieblichen Störungen, rechtlichen Konsequenzen und finanziellen Verlusten führen. Deshalb sind sowohl wirtschaftliche als auch ethische, soziale und ökologische Grundsätze in unseren Einkaufsprozessen verankert. Mit Blick auf das Thema Menschenrechte richten wir besondere Aufmerksamkeit auf unsere Lieferkette, da wir mit einer Vielzahl von Arbeitskräften verbunden sind.
Folgende Arten von Arbeitskräften berücksichtigen wir im Rahmen des Managements unserer Auswirkungen und Risiken in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette:
- Arbeitskräfte, die an Standorten unseres Unternehmens arbeiten, aber nicht zur eigenen Belegschaft gehören, wie bspw. Saisonarbeitskräfte auf den Feldern zur Erntesaison
- Arbeitskräfte, die für Unternehmen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette unseres Unternehmens tätig sind, wie bspw. Beschäftigte in Wirkstoffproduktionen, von denen wir Rohstoffe zur Herstellung unserer Produkte beziehen, sowie Personen, die an der Gewinnung von Mineralien beteiligt sind, und Personen, die im landwirtschaftlichen Sektor tätig sind
Das Risiko von Menschenrechtsverletzungen (z. B. Missachtung der Koalitionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen, Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Ungleichbehandlung sowie allgemeine Arbeitsunfälle) stellt in der Lieferkette grundsätzlich und damit auch für Bayer ein Risiko dar. Eine unzureichende Kontrolle unserer Lieferanten könnte dazu führen, dass illegale Praktiken wie beispielsweise Kinder- und Zwangsarbeit unentdeckt bleiben, was erhebliche negative Auswirkungen auf vulnerable Gruppen, wie Minderjährige, zur Folge haben kann.
Zur Identifizierung von Verletzungen prüfen wir die Hinweise aus dem Beschwerdemanagement und analysieren die Auditberichte der Bayer-internen HSE-Auditoren sowie die nach den Standards der Industrieinitiativen „Together for Sustainability“ (TfS) und „Pharmaceutical Supply Chain Initiative“ (PSCI) durch externe Auditoren durchgeführten Audits. Darüber hinaus werden auch Fälle berücksichtigt, die über andere Stellen direkt an uns herangetragen werden, wie bspw. Behördenanfragen, Fälle aus den Medien oder Beschwerden von Nichtregierungsorganisationen (NGOs).
Für die Saatgut-Lieferkette beispielsweise wird jährlich, somit auch im Berichtsjahr, eine detaillierte Risikoanalyse durchgeführt, um herauszufinden, in welchen Ländern wir unsere Anstrengungen zur Vermeidung und Mitigation von Menschenrechtsrisiken intensivieren müssen. In den Ländern Indien, Indonesien, Philippinen, Thailand, Bangladesch, Kenia, Malawi, Rumänien, Tansania, Ukraine, Sambia und Honduras ist das Risiko für Menschenrechtsverletzungen in der Saatgut-Lieferkette allgemein potenziell höher. Das Risiko von Verletzungen der oben genannten Menschenrechte ist grundsätzlich eine weitverbreitete Herausforderung in der Agrarwirtschaft.# Management der Auswirkungen und Risiken in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Zum Beispiel stellt Kinderarbeit in verschiedenen Regionen, z. B. im asiatisch-pazifischen Raum, ein allgemeines Problem dar. Deshalb betreiben wir hier seit Jahren ein etabliertes betriebsinternes „Monitoring und Awareness“-Programm in den identifizierten Hochrisikoländern. Mehr zum „Child Care Program“ lesen Sie im Abschnitt „Management der Auswirkungen und Risiken in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“. Darüber hinaus besteht das Risiko vereinzelter, individueller Vorfälle, wie z. B. durch Unfälle in der Produktion bei unseren Lieferanten (siehe Kapitel A 4.2.3 „Umweltverschmutzung“). Wir setzen uns für die Sicherheit unserer Kontraktoren in unseren eigenen Einrichtungen ein. Um die Sicherheit der Kontraktoren in das Sicherheitsmanagement zu integrieren und einen gemeinsamen Ansatz zum Management von Risiken im Zusammenhang mit Kontraktoren zu definieren, haben wir ein Programm zur Sicherheit von Kontraktoren und Besuchern veröffentlicht. Der Schwerpunkt liegt dabei auf vier Elementen:
- Schulungen von Führungskräften von Bayer, um eine kompetente Übersicht zu gewährleisten
- Auswahl und Klassifizierung von Kontraktoren anhand potenzieller HSE-Risiken
- Maßnahmen vor dem Arbeitseinsatz, darunter Standortanmeldung und Einweisung, Compliance und geeignete Koordination/Kommunikation
- Beurteilungen während und nach dem Arbeitseinsatz zur Überprüfung und Bewertung, ob die HSE-Prozesse von Bayer von dem Kontraktor eingehalten wurden
Die Arbeitsplätze, der Angestellten eines Lieferanten, die an unseren Standorten arbeiten, aber nicht zur eigenen Belegschaft gehören, werden regelmäßig durch Bayer-Fachleute einer umfassenden Risikobewertung und Gefahrenanalyse bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (OHS) unterzogen. Diese OHS-Risikobewertung ist ein systematischer Prozess zur Gefahrenermittlung, zur Beurteilung von Risiken (d. h. Wahrscheinlichkeit und Auswirkung), die durch die ermittelten Gefahren entstehen, zur Entwicklung von Maßnahmen zur Verringerung oder Beseitigung der Risiken und zur Risikoüberwachung durch Dokumentation und Überprüfungen, damit die vorhandenen Kontrollen größtmögliche Arbeitssicherheit gewährleisten. Für Kontraktoren, die nicht unter unserer direkten Aufsicht ihre Aufgaben verrichten, gibt es den Erlaubnisschein für gefährliche Arbeit.
Management der Auswirkungen und Risiken in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Im Rahmen unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir wesentliche Risiken bei der Kontrolle unserer Lieferanten und der Einhaltung von Menschenrechten identifiziert. Unzureichende Kontrollen können zu Zwangs- und Kinderarbeit sowie Gesundheits- und Sicherheitsproblemen führen, was Menschenrechtsverletzungen, betriebliche Störungen, rechtliche Konsequenzen und finanzielle Verluste nach sich ziehen kann. Daher ist ein effektives Management dieser Aspekte für uns von großer Bedeutung.
Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette [S2-1]
Mit unserem Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten, unserer Position zu Menschenrechten und Vorgaben zur Sicherheit an unseren Standorten möchten wir die potenziellen Auswirkungen und Risiken in Bezug auf Arbeitskräfte in unseren Wertschöpfungsketten minimieren.
Unser Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten
Um Menschenrechtsverletzungen in unseren Wertschöpfungsketten entgegenzuwirken, sind unsere menschenrechtlichen Anforderungen an unsere Lieferanten in unserem Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten festgehalten. Wir möchten die Menschenrechte aller Beschäftigten in der vorgelagerten Wertschöpfungskette achten und setzen uns dafür ein, dass:
- Lieferanten die Menschenrechte ihrer Beschäftigten, lokaler Gemeinschaften und gefährdeter Menschen achten und sie mit Würde und Respekt behandeln
- Lieferanten angemessene Vorkehrungen für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten, Kunden, Besucher, Auftragnehmer und anderer Personen treffen, die von ihren Tätigkeiten betroffen sein können
Zusätzlich stellt der umfassende globale Leitfaden zum Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten konkrete Beispiele für bewährte Praktiken und Benchmarks bereit, an denen sich Lieferanten orientieren können, und bietet Referenzen, wie z. B. die regulatorischen Rahmenbedingungen und Standards, denen die Nachhaltigkeitsbestrebungen von Bayer zugrunde liegen. Der Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten und der dazugehörige Leitfaden enthalten die wesentlichen Erwartungen zu den Themen Schutz vor Kinderarbeit, Freiheit von Sklaverei, Leibeigenschaft und Zwangsarbeit, gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, Recht auf Vereinigungsfreiheit und verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen. Weitere Informationen zum Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten lesen Sie im Kapitel 4.1 „Allgemeine Angaben“, Abschnitt „Unsere übergreifenden Konzepte für den Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten [MDR-P]“.
Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht
In unserer Menschenrechtsposition legen wir dar, dass wir die Achtung der Menschenrechte in der Wertschöpfungskette gezielt umsetzen möchten und wir mit einem Sorgfaltspflichtenansatz, basierend auf den UNGP, der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, arbeiten. Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte ergreifen wir sowohl innerhalb unseres eigenen Unternehmens als auch entlang der Wertschöpfungskette, also auch in Bezug auf unsere Lieferanten und deren Beschäftigten. Konzernregelungen, Prozesse sowie Management- und Überwachungssysteme regeln die Umsetzung von Menschenrechtsstandards. Wir sind uns bewusst, dass die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht ein Prozess ist, den es stetig anzupassen und kontinuierlich weiterzuentwickeln gilt. Geleitet durch unsere Menschenrechtsstrategie und unternehmensweite Managementsysteme, umfasst unser Sorgfaltspflichtenprozess eine Grundsatzerklärung, Risikoermittlungen und -bewertungen, Präventions- und Mitigationsmaßnahmen, Abhilfemaßnahmen, Wirksamkeitsprüfungen und Berichterstattung sowie die Bereitstellung von Beschwerdekanälen. Die Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette erfolgt auf einem globalen Level indirekt über den Austausch mit den Vertretern der Lieferanten und direkt sowohl über die Meldungen aus unserem Beschwerdekanal als auch auf Standortebene durch Gespräche mit Vertretern der Beschäftigten der Lieferanten oder den Beschäftigten selbst. Die Ermittlung der potenziell nachteiligen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte entlang unserer Wertschöpfungskette erfolgt über eine Risikoanalyse. Dabei werden Menschenrechtsrisiken identifiziert, bewertet und priorisiert, angefangen bei einer übergeordneten Risikoanalyse für das gesamte Unternehmen hin zu detaillierteren Analysen in ausgewählten Bereichen. Einer dieser Bereiche ist der Einkauf, der mit einer detaillierten Risikoanalyse die potenziell nachteiligen Auswirkungen auch in Hinblick auf die Beschäftigten unserer Lieferanten betrachtet. Wir orientieren uns dabei an der Risikoanalyse nach dem Chemie³-Branchenstandard. Die Analysen werden mindestens einmal im Jahr und bei Bedarf anlassbezogen durchgeführt. Die Erkenntnisse aus den Analysen werden an relevante interne Entscheidungsträger, wie z. B. den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Leiter der betroffenen Geschäftsbereiche, kommuniziert und gehen, bei Überschreiten der entsprechenden Wertgrenzen, in das Bayer-Risiko-Portfolio des konzernweiten integrierten Risikomanagementsystems ein. Dort werden auch die Entscheidungen zu risikomindernden Maßnahmen dokumentiert. Das Risiko-Portfolio wird regelmäßig vom Bayer Assurance Committee überprüft. Weitere Informationen zu unserer Menschenrechtsposition lesen Sie im Kapitel 4.1 „Allgemeine Angaben“, Abschnitt „Unsere übergreifenden Konzepte für den Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten [MDR-P]“.
Sicherheit an unseren Standorten für Arbeitskräfte in unserer Wertschöpfungskette
Die Berücksichtigung von Interessen der Arbeitskräfte, die potenziell von Auswirkungen unserer Aktivitäten betroffen sind, ist für uns von großer Bedeutung. Um Gesundheits- und Sicherheitsproblemen an unseren Standorten vorzubeugen und damit auch in unseren eigenen Geschäftstätigkeiten das Risiko für Kontraktoren zu minimieren, gibt es den Erlaubnisschein für gefährliche Arbeit. Das entsprechende Verfahren zum Erlaubnisschein „Work Permit for Hazardous Work“ beschreibt unseren Ansatz des Risikomanagements im Zusammenhang mit gefährlicher Arbeit an unseren Standorten. So werden notwendige Sicherheitsmaßnahmen vor, während und nach der Ausführung der Arbeiten sichergestellt und alle Aktivitäten mit potenziell hohem Risiko in einer Einheit oder an einem Standort, die einen Erlaubnisschein erfordern, in kontrollierter Weise mit dem Lieferanten besprochen, ausgeführt, überprüft und bewertet. Die Durchführung soll sicher und mit der nötigen Flexibilität erfolgen, um die spezifischen Bedürfnisse der Standorte oder Einheiten zu berücksichtigen. Dies bezieht sich auf Arbeiten, die Risiken mit einem erhöhten Potenzial für schwerwiegende Unfälle, Todesfälle oder Schäden für Eigentum und Umwelt bergen können und die durch die Erteilung eines Erlaubnisscheins für gefährliche Arbeit angemessen behandelt werden müssen. Das Erlaubnisscheinver-fahren kommt bei uns seit Jahren zum Einsatz, um die Gesundheit und Sicherheit von Kontraktoren (und der eigenen Beschäftigten) bei Routine- und Nicht-Routineaufgaben zu gewährleisten. Das Verfahren betrifft alle Standorte und Regionen von Bayer sowie direkt Beschäftigte, beaufsichtigte Vertragspartner und unbeaufsichtigte Vertragspartner, die potenziell gefährliche Arbeiten an einem unserer Standorte durchführen. Die Arbeitserlaubnisscheine werden stichpunktartig im Rahmen von Arbeitssicherheit- und Gesundheitsaudits an unseren Standorten überprüft.# Prävention und Mitigation mit Maßnahmen in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette [S2-4]
Als vorrangige Mittel zur Identifizierung von Korrektur- und Abhilfemaßnahmen stehen uns das Beschwerdemanagement (Speak-up Kanal) und die Lieferantenaudits zur Verfügung. Die Hinweise aus dem Beschwerdemanagement, die Auditberichte der Bayer-internen HSE-Auditoren und die nach den Standards der Industrieinitiativen TfS und PSCI durch externe Auditoren durchgeführten Audits werden geprüft und analysiert, um Anhaltspunkte für Korrektur- und Abhilfemaßnahmen zu erlangen.
Bei den Vor-Ort-Lieferantenaudits gibt es zwei Arten von Audits:
* von Bayer-internen HSE-Auditoren nach Bayer-Auditprotokoll durchgeführte Audits
* Audits, die nach den Standards der Industrieinitiativen PSCI und TfS von externen Auditoren durchgeführt werden
Wir überprüfen weiterhin die Einhaltung der Vorgaben des Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten mittels EcoVadis-Onlinebewertungen. Weiterhin werden Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten über das Beschwerdemanagement und die oben genannten zwei Arten von Lieferantenaudits identifiziert. Darüber hinaus werden auch Fälle berücksichtigt, die über andere Stellen an uns herangetragen werden, wie beispielsweise Behördenanfragen, Fälle aus den Medien oder Beschwerden von Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs).
Im Berichtsjahr wurden Probleme und Vorfälle mit Bezug zu den folgenden Menschenrechtsthemen identifiziert:
* Verbot von Kinderarbeit: 0 (2023: 1)
* Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren: 63 (2023: 44)
* Missachtung der Koalitionsfreiheit – Vereinigungsfreiheit & Recht auf Kollektivverhandlungen: 0 (2023: 2)
* Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung: 5 (2023: 3)
* Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns: 11 (2023: 11)
Die auditierten Lieferanten sind für die Durchführung von Korrekturmaßnahmen und, wo notwendig, auch Präventionsmaßnahmen zu allen im Audit identifizierten Auditbefunden zuständig. Die Maßnahmen umfassen dabei technische (z. B. Installation von lokalen Maßnahmen), organisatorische (z. B. Erstellung und Training einer neuen Arbeitsanweisung) und personenbezogene (z. B. Festlegung von persönlicher Schutzausrüstung). Lieferanten erhalten, basierend auf ihrer Nachhaltigkeitsleistung, einen Maßnahmenplan zur Abhilfe und werden aufgefordert, die Verbesserung ihrer Performance anhand einer Neubewertung nach einem angemessenen Zeitraum zu verifizieren.
Besonders kritische Auditberichte von Lieferanten führen zur Aufnahme in das interne, vom Einkauf gesteuerte „Sustainability Supplier Development“-Programm. In diesem Programm werden spezifische Verbesserungsmaßnahmen gemeinsam mit dem Lieferanten definiert und in einem Maßnahmenplan dokumentiert. Bayer unterstützt die Lieferanten dabei mit Hilfestellungen zum Wissensaufbau und zur Entwicklung von Fähigkeiten und Strukturen (Capacity-Building) sowie einem Monitoring-Prozess. Der gesamte Auditprozess ist abgeschlossen, wenn alle vereinbarten Korrekturmaßnahmen durchgeführt und abgenommen worden sind (stichprobenartige Prüfung, ob die vereinbarten Korrekturmaßnahmen nachhaltig implementiert worden sind; wird von uns im Rahmen von Folgeaudits vorgenommen). Kann bei einer erneuten Überprüfung keine Verbesserung festgestellt werden, behält sich Bayer vor, die Lieferantenbeziehung zu beenden.
Im Berichtsjahr wurden im Rahmen des Supplier-Development-Programms 122 Lieferanten (2023: 121 Lieferanten) in den Entwicklungsprozess aufgenommen. 34 Lieferanten (2023: 30 Lieferanten) haben diese Entwicklung bereits abgeschlossen und eine Neubewertung durchgeführt, die zu Verbesserungen bei 97 % (2023: 93 %) der Lieferanten geführt hat.
Um häufig wiederkehrende Themen, wie bspw. die Nichteinhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen, zu adressieren und ihnen möglichst nachhaltig vorzubeugen, nutzen wir weiterhin die Aktivitäten und Schulungsangebote der Industrieinitiativen TfS und PSCI. Die TfS Academy bietet ein praxisorientiertes Lernumfeld für Lieferanten und Einkäufer bei Bayer. Im Fokus stehen u. a. ethische Aspekte, Konfliktmineralien, Abfallmanagement und Korruptionsvermeidung. Ziel der PSCI ist es, dass die „PSCI Principles for Responsible Supply Chain Management“ als Vorlage für verantwortungsbewusste Vorgehensweisen genutzt werden, um verantwortungsbewusste Geschäftstätigkeiten, die Achtung der Menschenrechte und ökologische Nachhaltigkeit entlang der Lieferkette in der Pharmaindustrie zu definieren, zu etablieren und zu fördern. Im Jahr 2023 hat PSCI die E-Learning-Plattform Learnster eingeführt, die es Organisationen ermöglicht, ihre eigenen interaktiven und ansprechenden Kurse zu erstellen.
Zu den weiteren Maßnahmen, die wir zur Prävention und Mitigation unserer negativen Auswirkungen auf die Beschäftigten der direkten Lieferanten nutzen, gehören u. a.:
* die Entwicklung und Implementierung geeigneter Beschaffungsstrategien und Einkaufspraktiken (Bedarfsmanagement, Dauer der Vertragsbeziehungen und Einkaufspreise)
* die Integration von Erwartungen in die Zuliefererauswahl (Vorqualifizierung anhand definierter Nachhaltigkeitsindikatoren)
* das Einholen vertraglicher Zusicherung für die Einhaltung und Umsetzung der Erwartungen entlang der Lieferkette (systematische Integration des Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten in konzernweites elektronisches Bestellsystem)
* Schulungen und Weiterbildungen zur Durchsetzung der vertraglichen Zusicherung (Schulungsangebot durch Brancheninitiativen und Schulungsangebote von Bayer)
Über die allgemeinen Maßnahmen hinaus haben wir eine konkrete Maßnahme zum Schutz vor Kinderarbeit erlassen. Wir engagieren uns mit unserem „Child Care Program“ dafür, Kinderarbeit vorzubeugen. Das Programm ist aktuell in Indien, Bangladesch und auf den Philippinen implementiert. Im Rahmen des „Child Care Program“ sensibilisieren wir kontinuierlich unsere Zulieferer für die Problematik der Kinderarbeit und machen unsere Anforderungen deutlich. Es umfasst systematische und mehrfache Überprüfungen der einzelnen Saatgutproduzenten während der Anbausaison vor Ort auf den Feldern durch lokale Bayer-Beschäftigte. Im Falle eines Verstoßes gegen das Verbot von Kinderarbeit durch unsere Lieferanten erfolgen abgestufte Sanktionsmaßnahmen, die von einer schriftlichen Verwarnung bis zur Vertragskündigung im Wiederholungsfall reichen. Dank eines strikten Kontrollsystems und der Unterstützung durch lokale Aufklärungs- und Bildungsinitiativen wurden seit der Anbausaison 2021/2022 bis heute in Indien, Bangladesch, Indonesien, Philippinen und Thailand keine Fälle von Kinderarbeit festgestellt. Ein Ende des Programms ist nicht geplant, das Programm wird kontinuierlich auf weitere Länder ausgerollt (im Jahr 2024 in Thailand und Indonesien).
Derzeit arbeiten wir an einem Konzept zur Messung der Wirksamkeit unseres menschenrechtlichen Sorgfaltspflichtenansatzes. Unter Berücksichtigung von bereits etablierten Messsystemen wie bspw. dem Monitoring der Lieferkette wird die Ausgestaltung der einzelnen Messsysteme weiter vorangetrieben.
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette [S2-2]
Obwohl wir aktuell nicht über ein allgemeines Verfahren zur direkten Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette verfügen, möchten wir der Sorgfaltspflicht zur konstruktiven Beteiligung der Interessenträger nachkommen und streben daher an, die Interessen und Standpunkte der Arbeitskräfte in unserer Wertschöpfungskette umfassend zu verstehen. Unser direkter Austausch mit Lieferanten und weiteren Stakeholdern hilft uns, unser Konzept zu Stakeholderengagement auszugestalten. Darüber hinaus tauschen wir uns regelmäßig mit Interessenträgern zum Thema Menschenrechte aus und engagieren uns aktiv in Gremien und Initiativen zu ihrer Einhaltung. Dies tun wir bspw. in den entsprechenden Arbeitsgruppen von econsense, wo wir seit 2022 eine Themenpatenschaft für Menschenrechte und Wirtschaft innehaben und in der Initiative „Business for Social Responsibility“ (BSR) mitwirken. Im Rahmen solcher Initiativen tauschen wir uns mit Mitgliedsunternehmen verschiedener Branchen über Best Practices, Herausforderungen und Erfahrungen mit der Umsetzung der Menschenrechte und der UNGP aus.
Die kontinuierliche Sensibilisierung für Kinderarbeit im Agrarsektor erfordert umfassende Maßnahmen und die Einbeziehung verschiedener Stakeholder. Vor diesem Hintergrund haben wir bereits 2019 in Zusammenarbeit mit anderen Saatgut-Unternehmen die Initiative „Enabling Child and Human Rights with Seed Organizations“ (ECHO) ins Leben gerufen. ECHO ist eines der größten Multi-Stakeholder-Foren für die Förderung von Kinderrechten und angemessener Arbeit, z. B. fairer Löhne sowie gesunder und sicherer Arbeitsbedingungen.
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können [S2-3]
Wir verfolgen verschiedene Ansätze zur Prävention und Mitigation potenzieller negativer Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und versuchen so, die Arbeitsbedingungen der Arbeitskräfte in unserer Lieferkette indirekt zu verbessern. Ein Ansatz ist der Beschwerdemechanismus zur Äußerung von Bedenken mit unserem globalen Speak-up-Kanal. Der Speak-up-Kanal steht sowohl unseren Beschäftigten als auch jedem Dritten, z. B. Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, offen, der einen möglichen Compliance-Verstoß melden möchten. Dies gilt unabhängig von einer geschäftlichen Beziehung des Dritten zu Bayer oder einer Betroffenheit in eigenen Rechten.# Weitere Informationen zum Beschwerdemechanismus lesen Sie im Kapitel A 4.3.1 „Arbeitskräfte des Unternehmens“, Abschnitt „Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die eigene Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können [S1-3]“ sowie im Kapitel A 4.4.1 „Unternehmensführung“, Abschnitt „Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung [G1-1]“. Eine abschließende und ganzheitliche Auswertung hinsichtlich des Grades der Vertrauenswürdigkeit des Beschwerdeverfahrens aus Sicht der Beschäftigten in der Lieferkette ist aufgrund der Anzahl der Personen, die auf das Tool zugreifen können, nicht praktikabel. Kennzahlen und Ziele im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette Aktuell befinden sich potenzielle konzernorientierte Ziele im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette in Entwicklung.
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen [S2-5]
Es ist für uns wichtig, die Interessen derjenigen zu berücksichtigen, die möglicherweise von unseren Aktivitäten betroffen sind. Wir möchten der Sorgfaltspflicht hinsichtlich einer konstruktiven Stakeholder-Beteiligung nachkommen und arbeiten an einem Konzept, das die Interessen von betroffenen Akteuren einbindet. Wir arbeiten dazu u. a. mit Vertretern unserer Zulieferer zusammen, um zukünftig angemessene Ziele und Kennzahlen implementieren zu können. Die Wirksamkeit unserer Konzepte und Maßnahmen verfolgen wir in erster Linie über die oben beschriebenen Audits bei unseren Lieferanten.
4.3.3 Betroffene Gemeinschaften
Die Berücksichtigung der Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften gemäß ESRS ist für uns wichtig, wenn es darum geht, soziale Verantwortung zu übernehmen und das Vertrauen zu stärken. Durch nachhaltiges Handeln und aktives Risikomanagement können wir negative Folgen minimieren und langfristige Beziehungen aufbauen.
Strategie
Wir setzen uns dafür ein, die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeiten auf betroffene Gemeinschaften systematisch zu analysieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu implementieren.
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell [S3.SBM-3]
Folgende Gemeinschaften können von möglichen Auswirkungen betroffen sein, die aus unseren Geschäftsaktivitäten oder den Aktivitäten unserer Partner in der Wertschöpfungskette resultieren:
- Gemeinschaften, die in der Nähe der Betriebsstandorte leben oder arbeiten, oder auch weiter entfernt lebende Gemeinschaften, wenn etwaige Auswirkungen Fernwirkungen haben (z. B. durch direkt in fließende Gewässer einleitende Standorte)
- Gemeinschaften entlang der Wertschöpfungskette des Unternehmens (z. B. Gemeinschaften, die vom Betrieb der Einrichtungen der Lieferanten betroffen sind oder die am Endpunkt der Wertschöpfungskette betroffen sein könnten, z. B. am Ort der Ernte von landwirtschaftlichen Produkten (z. B. am Ort der Ernte von landwirtschaftlichen Produkten)
Grundsätzlich könnte jede dieser Gemeinschaften unterschiedlich von negativen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeiten betroffen sein. Aufgrund der Heterogenität unserer Geschäftsaktivitäten und der Lage unserer Standorte wird das Verständnis dafür, inwiefern betroffene Gemeinschaften mit bestimmten Merkmalen weniger oder stärker betroffen sein können, an den Standorten entwickelt. Die Standorte führen Risikoanalysen durch und müssen dabei auch ihren möglichen Einfluss auf die betroffenen Gemeinschaften in ihrem Wirkungsbereich betrachten. Der Verbrauch natürlicher Ressourcen in unseren Wertschöpfungsketten kann den Zugang der lokalen Gemeinschaften zu kritischen Ressourcen einschränken und stellt ein systemisches Problem dar. Des Weiteren haben Vorfälle in unseren Betrieben, die zu Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung führen können, individuelle Auswirkungen, die ebenfalls den Zugang der Gemeinschaft zu wichtigen Ressourcen beeinträchtigen können.
Management potenzieller Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften
Im Rahmen unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden Auswirkungen identifiziert, die Konsequenzen für die Gemeinschaften im Umfeld unserer Geschäftsaktivitäten haben könnten. So könnte der Verbrauch natürlicher Ressourcen in der Wertschöpfungskette den Zugang der lokalen Gemeinschaften zu kritischen Ressourcen für grundlegende Bedürfnisse oder Lebensgrundlagen einschränken, z. B. in Bezug auf Wasser für Trink- oder Bewässerungszwecke. Darüber hinaus könnten Vorfälle in unseren eigenen Betrieben, die durch Verschmutzung (von Luft, Wasser und Boden) verursacht werden, den Zugang der Gemeinschaft zu wichtigen Ressourcen für grundlegende Bedürfnisse und Lebensgrundlagen (z. B. Wasser für Trink- oder Bewässerungszwecke) einschränken. Diese Erkenntnisse unterstreichen die Notwendigkeit, verantwortungsbewusst mit natürlichen Ressourcen umzugehen und die Bedürfnisse der betroffenen Gemeinschaften zu berücksichtigen.
Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften [S3-1]
Im Zentrum unserer Konzepte und Richtlinien zur Mitigation von Auswirkungen und Risiken für betroffene Gemeinschaften stehen unsere Menschenrechtsposition und der Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten. Da unsere potenziellen Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften ihren Ursprung sowohl in der nachgelagerten Wertschöpfungskette als auch in unvorhergesehenen Umweltereignissen an eigenen Standorten haben, versuchen wir potenzielle Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften dort, wo sie entstehen, zu mitigieren. Diese Strategien und Maßnahmen beziehen sich insbesondere auf die Bereiche Umweltverschmutzung, Wasser- und Abfallmanagement.
Menschenrechtliche Anforderungen aus der Bayer-Menschenrechtsposition und dem Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten
Mit unserer Menschenrechtsposition verpflichten wir uns dazu, verantwortungsvoll mit Ressourcen umzugehen und die Bedürfnisse der betroffenen Gemeinschaften zu berücksichtigen. Weiterhin verpflichten wir unsere Lieferanten mit unserem Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten dazu, ebenfalls verantwortungsvoll mit Ressourcen umzugehen und die Bedürfnisse der betroffenen Gemeinschaften zu berücksichtigen. Somit umfasst sowohl die Bayer-Menschenrechtsposition als auch der Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten das Commitment, die Menschenrechte in allen Geschäftstätigkeiten weltweit zu achten. Wir sind bestrebt, stets im Einklang mit den geltenden nationalen Rechtsvorschriften zu handeln. Wo es zu Widersprüchen zwischen nationalem Recht und internationalen Standards kommt, richten wir uns nach den strengeren Standards. Unsere Verpflichtungen betrifft die Achtung der Menschenrechte entlang der gesamten globalen Wertschöpfungskette und umfassen auch die Angehörigen von lokalen Gemeinschaften. Weitere Informationen zu unserer Menschenrechtsposition sowie zu unserem Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten finden Sie im Kapitel A 4.1 „Allgemeine Angaben“, Abschnitt „Unsere übergreifenden Konzepte für den Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten [MDR-P]“.
Die Einbeziehung der lokalen Gemeinschaften erfolgt in der Regel auf Standortebene. Dies geschieht beim Thema Wasserstress z. B. über gemeinsame lokale Projekte (siehe Kapitel A 4.2.4 „Wasser- und Meeresressourcen“, Abschnitt „Management der Auswirkungen und Risiken in Zusammenhang mit Wassermangel durch Wasserverbrauch“. Ein allgemeiner Ansatz zur Einbeziehung von lokalen Gemeinschaften, der global für alle Standorte verpflichtend ist, existiert nicht. Dies ist der Heterogenität der Standorte und den Umständen, unter denen sie tätig sind, geschuldet. Dies hat auch zur Folge, dass es keine allgemeingültigen Maßnahmen zur angemessenen Abhilfe bei Auswirkungen auf die Menschenrechte gibt. Die passenden Maßnahmen werden auf Standortebene entschieden und umgesetzt.
Im Berichtsjahr wurde eine Beschwerde von diversen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) bei der deutschen nationalen Kontaktstelle der OECD eingereicht, die sich auf betroffene Gemeinschaften bezieht. Die Beschwerde trägt den Titel „Human Rights and environmental impacts of Bayer AG’s genetically modified soy seeds and glyphosate-based pesticides in Argentina, Bolivia, Brazil and Paraguay”. Der Kern der Beschwerde bezieht sich auf Vorwürfe, dass das Unternehmen bei seinen Geschäftspraktiken in bestimmten Regionen nicht ausreichend Maßnahmen ergriffen habe, um Umweltstandards einzuhalten und negative Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung zu vermeiden. Wir haben auf diese Beschwerde reagiert und eine Stellungnahme veröffentlicht. Eine Entscheidung über die Annahme der Beschwerde seitens der nationalen Kontaktstelle steht noch aus. Die nationale Kontaktstelle der OECD hat noch nicht entschieden, ob sie in dem Vortrag der Nichtregierungsorganisationen einen Anlass sieht, die Durchführung eines freiwillgen Mediationsverfahren zu initiieren.
Minderung von Auswirkungen auf Gemeinschaften durch Verbrauch natürlicher Ressourcen in der Wertschöpfungskette
Die globale Landwirtschaft und die Nahrungsmittelproduktion stehen vor großen Herausforderungen, wie etwa dem Klimawandel (sowohl in Hinblick auf die Eindämmung des Klimawandels als auch in Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel), Wasserknappheit und Bevölkerungswachstum. Unsere Mission ist daher die umfassende Umgestaltung des Agrarsektors durch die Einführung regenerativer Landwirtschaftssysteme, um ein erfolgreicheres und widerstandsfähigeres System der Nahrungsmittelproduktion zu schaffen. Zu den positiven Auswirkungen auf die Natur zählt in diesem Kontext u. a. das Bemühen um die Erhaltung der Wasserressourcen. Denn der Mangel an Süßwasser betrifft nicht nur die Landwirte, sondern auch die betroffenen Gemeinschaften in ihrem Umfeld auf der ganzen Welt.# Minderung von Auswirkungen auf Gemeinschaften durch unfallbedingte Umweltverschmutzung an eigenen Standorten
Zum Schutz umliegender Gemeinschaften möchten wir Unfälle, die sich auf die Qualität von Luft, Wasser und Boden auswirken, vermeiden. Unsere Richtlinie „Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagement (HSE) und HSE-Kernanforderungen“ befasst sich daher mit der Prävention von Unfällen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung, die sich durch unvorhergesehene Ereignisse im Rahmen unserer Unternehmensaktivitäten ergeben können. Weitere Informationen über unsere Richtlinie „Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagement (HSE) und HSE-Kernanforderungen“ lesen Sie im Kapitel A 4.2.3 „Umweltverschmutzung“.
Schutz von Wasser als Ressource für Gemeinschaften an eigenen Standorten
Unsere Wasserposition zeigt, wie das Unternehmen die Wasserressourcen schützen und die Wassernutzungseffizienz sowohl intern als auch extern verbessern möchte. Unser Ziel ist es, das Wassermanagement in unseren Betrieben zu optimieren, unsere Lieferanten einzubinden, innovative Lösungen für unsere Kunden zu entwickeln und kommunale Projekte sowie die betroffenen Gemeinschaften zu unterstützen. So möchten wir den Zugang betroffener Gemeinschaften zu wichtigen Ressourcen sicherstellen. Detaillierte Informationen zu unserer Wasserposition zur Vermeidung von Wasserstress finden Sie im Kapitel A 4.2.4 „Wasser- und Meeresressourcen“.
Umgang mit Abfall zur Minderung von Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften an eigenen Standorten
Die Bayer-Richtlinie „Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagement (HSE) und HSE-Kernanforderungen“ regelt den Umgang mit Abfall durch umfassende Abfallmanagementpraktiken. Die Richtlinie befasst sich mit der Abkehr von der Gewinnung neuer Ressourcen, indem sie der Abfallvermeidung Vorrang einräumt und die sichere und umweltverträgliche Entsorgung unvermeidbarer Abfälle gewährleistet – zum Schutz betroffener Gemeinschaften. Weitere Informationen über unsere Richtlinie „Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagement (HSE) und HSE-Kernanforderungen“ lesen Sie im Kapitel A 4.2.6 „Kreislaufwirtschaft“.
Maßnahmen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften [S3-4]
Zur Minderung potenzieller negativer Auswirkungen auf umliegende Gemeinschaften konzentrieren wir uns auf das Wassermanagement an unseren eigenen Standorten und in der nachgelagerten Wertschöpfungskette und auf das Abfallmanagement sowie die Integration höchster Sicherheitspraktiken in unseren eigenen Betrieben.
Sparsamere Wassernutzung in der nachgelagerten Wertschöpfungskette durch Direktsaat-Reis
Reis ist weltweit eines der wichtigsten Grundnahrungsmittel: Für Milliarden von Menschen ist Reis die Basis ihrer täglichen Ernährung – dessen Bewässerung im Anbau ist aber für bis zu 43 % des weltweit in der Bewässerung eingesetzten Süßwassers verantwortlich, was zu Herausforderungen für betroffenen Gemeinschaften, z. B. in Form von Wasserknappheit, führen könnte. Eine der vielversprechendsten Lösungen zur Unterstützung einer nachhaltigeren Reisproduktion ist die Direktsaat von Reis. Wir gehen davon aus, dass diese technologiegetriebenen und weniger ressourcenintensiven Anbausysteme den Wasserverbrauch im Reisanbau um bis zu 40 % reduzieren können. Direktsaat-Reis ist ein Anbausystem, das durch Technologie unterstützt wird und weniger ressourcenintensiv ist. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel A 4.2.4 „Wasser- und Meeresressourcen“, Abschnitt „Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasserverfügbarkeit durch Produkt- und Serviceinnovationen“. Der Übergang von der traditionellen Reisanbaumethode zum Direktsaat-Reis kann den Landwirten dabei helfen, den Wasserverbrauch um bis zu 40 % zu senken.
Integration von Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltpraktiken in unseren Betrieben
Um Unfälle effektiv zu vermeiden, haben wir ein umfassendes Maßnahmenpaket entwickelt, in dessen Zentrum die Sicherheit in unseren Betrieben und in unserer Wertschöpfungskette steht. Diese Maßnahmen wirken sich dahin gehend auf betroffene Gemeinschaften aus, dass Umweltverschmutzungen und dadurch entstehende negative Auswirkungen, die den Zugang zu wichtigen Ressourcen für die Gemeinschaften gefährden, bereits am Ursprungsort vermieden werden sollen. Weitere Informationen über unsere Maßnahmen im Bereich Umweltverschmutzung, lesen Sie im Kapitel A 4.2.3 „Umweltverschmutzung“.
Wassermanagement zur Vermeidung von Wasserstress für betroffene Gemeinschaften
Im Rahmen unserer Wasserstrategie etablieren wir derzeit ein Wassermanagementsystem an allen relevanten Standorten, u. a. in Regionen mit Wasserknappheit. Damit möchten wir u. a. die Einschränkung des Zugangs zu Wasser für betroffene Gemeinschaften vermeiden. Die Einrichtung unseres Wassermanagementsystems für alle Standorte ist bis 2030 geplant. Weitere Informationen zu unserem Wassermanagement finden Sie im Kapitel A 4.2.4 „Wasser- und Meeresressourcen“.
Minderung potenzieller Auswirkungen für Gemeinschaften durch unser Abfallmanagement
Wir verfolgen einen umfassenden Ansatz für das Management von Abfall, u. a. um betroffene Gemeinschaften vor abfallbedingten Auswirkungen zu schützen. Unser Ansatz steht in Übereinstimmung mit unserer Richtlinie „Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagement (HSE) und HSE-Kernanforderungen“. Weitere Informationen zu unserem Umgang mit Abfall lesen Sie im Kapitel A 4.2.6 „Kreislaufwirtschaft“.
Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen [S3-2]
Zum jetzigen Zeitpunkt verfolgen wir keinen allgemeingültigen Ansatz zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften. Die Einbeziehung der betroffenen Gemeinschaften findet auf Standortebene statt.
Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können [S3-3]
Wir verfolgen verschiedene Ansätze zur Prävention und Mitigation unserer etwaigen negativen Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften. Ein Ansatz ist der Beschwerdemechanismus zur Äußerung von Bedenken, unser sogenannter Speak-up-Kanal. Weitere Informationen zum Beschwerdemechanismus, der global für jedwede Person zugänglich ist, lesen Sie im Kapitel A 4.3.1 „Arbeitskräfte des Unternehmens“, Abschnitt „Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die eigene Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können [S1-3]“ sowie im Kapitel A 4.4.1 „Unternehmensführung“, Abschnitt „Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung [G1-1]“. Grundsätzlich haben alle Personen außerhalb des Unternehmens, also auch betroffene Gemeinschaften weltweit, Zugriff auf den Speak-Up Kanal, welchen wir auch über unsere Internetseite zur Verfügung stellen. Die Vielzahl der Personen, die auf den Kanal Zugriff haben, stellt uns vor eine große Herausforderung. Daher ist eine abschließende Auswertung in Hinblick auf den Grad der Vertrauenswürdigkeit und der Zufriedenheit des Beschwerdeverfahrens aus Sicht der betroffenen Gemeinschaften derzeit nicht möglich. Informationen, wie wir den Schutz von Einzelpersonen gegen Vergeltungsmaßnahmen nachkommen, lesen Sie im Kapitel A 4.4.1 „Unternehmensführung“.
Kennzahlen und Ziele im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften
Da unsere Leistung bezüglich der Minderung von Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften auf der Minderung der ursächlichen Auswirkungen im Bereich Umwelt, Wasser und Abfall basiert, haben wir keine gesonderten Parameter und Ziele im Bereich betroffene Gemeinschaften formuliert.
Ziele im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften [S3-5]
Wir haben keine spezifischen Kennzahlen und Ziele für betroffene Gemeinschaften definiert. Dennoch möchten wir die Wirksamkeit unserer Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen und Risiken für betroffene Gemeinschaften verfolgen. Unsere Bemühungen konzentrieren sich daher auf die Reduzierung der zugrunde liegenden Auswirkungen im Bereich Umweltverschmutzung, Wasser und Abfall. Für weitere Informationen in den Bereichen Umweltverschmutzung, Wasser und Kreislaufwirtschaft verweisen wir auf Kapitel A 4.2.3 „Umweltverschmutzung“, Kapitel A 4.2.4 „Wasser- und Meeresressourcen“ sowie Kapitel A 4.2.6 „Kreislaufwirtschaft“.
4.3.4 Verbraucher und Endnutzer
Für uns bedeutet Produktverantwortung, dass unsere Produkte höchsten Qualitätsstandards entsprechen und bei sachgerechter Anwendung für Mensch, Tier und Umwelt sicher sind. Neben den gewünschten Eigenschaften von Stoffen und Produkten müssen die möglichen Risiken für Mensch und Umwelt betrachtet werden.
Strategie
Produktsicherheit und Verantwortung stehen im Zentrum unserer Strategie. Wir halten die gesetzlichen Bestimmungen ein und gehen mit unserem freiwilligen Engagement und internen Standards in verschiedenen Bereichen darüber hinaus.
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell in Bezug auf Verbraucher und Endnutzer [S4.SBM-3]
In unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir Auswirkungen im Zusammenhang mit der sozialen Einbeziehung von Verbrauchern und/oder Endnutzern sowie mit der persönlichen Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnutzern sowie informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und/oder Endnutzer identifiziert. Wir steuern diese Auswirkungen durch umfassende Konzepte und Maßnahmen, die im folgenden Kapitel erläutert werden. Alle Verbraucher und Endnutzer, die von diesen Auswirkungen profitieren und/oder betroffen sind oder sein könnten, sind dabei berücksichtigt.# Folgende Gruppen von Verbrauchern und/oder Endnutzern sind in diesem Kapitel berücksichtigt:
- Verbraucher und/oder Endnutzer von Produkten, die von Natur aus das Potenzial haben können, schädlich für Menschen zu sein und/oder das Risiko für chronische Erkrankungen erhöhen
- Verbraucher und/oder Endnutzer von Dienstleistungen, die ihr Recht auf Privatsphäre, auf Schutz ihrer persönlichen Daten, auf freie Meinungsäußerung und auf Nichtdiskriminierung potenziell beeinträchtigen
- Verbraucher und/oder Endnutzer, die auf genaue und zugängliche produkt- oder dienstleistungsbezogene Informationen wie Handbücher und Produktkennzeichnungen angewiesen sind, um die potenziell schädliche Verwendung eines Produkts oder einer Dienstleistung zu vermeiden
- Verbraucher und/oder Endnutzer, die besonders anfällig für Auswirkungen auf ihre Gesundheit oder ihre Privatsphäre oder für Auswirkungen von Marketing- und Verkaufsstrategien sind, wie etwa Kinder oder finanziell gefährdete Personen
In unserer Division Crop Science vertreiben wir unsere Produkte hauptsächlich über externe Vertriebspartner oder direkt an den Landwirt. Seit 2023 führen wir eine jährliche Befragung (Farmer Voice Survey) von mehr als 2.000 Landwirten in acht Ländern auf sechs Kontinenten durch, um mehr über deren spezifische Herausforderungen und Möglichkeiten zu erfahren. Insbesondere Kleinbauern spielen eine große Rolle für die globale Landwirtschaft und Ernährungssicherheit, da sie in ihren jeweiligen Regionen oft einen Großteil der lokalen Bevölkerung ernähren. Wir verstehen, dass die Herausforderungen, denen sich diese Betriebe stellen müssen, andere sind als die auf größeren kommerziellen Farmen. So erzielen diese Betriebe bspw. häufig niedrigere Erträge, da sie oft keinen Zugang zu qualitativ hochwertigen Nutzpflanzen, Märkten und zu praktischem Wissen über sichere, produktivere und umweltschonende Anbaumethoden haben. Das Verständnis für die besonderen Herausforderungen Kleinbauern haben wir regional spezifisch über den direkten Kontakt mit unseren Kunden erlangt. Die Wirkung spezieller auf dieses Kundensegment ausgerichteten Programme haben wir seit 2022 durch unabhängige Experten ermitteln lassen.
Consumer-Health-Produkte werden in der Regel über Apotheken und Apothekenketten, Supermärkte, Online- sowie weitere Klein- und Großhändler an unsere Konsumenten verkauft. Bei Pharmaceuticals werden unsere verschreibungspflichtigen Produkte primär über Großhändler, Apotheken und Krankenhäuser an die Patienten vertrieben.
Patientengruppen mit erhöhtem Risiko sind Gruppen von Menschen mit einem höheren Gesundheitsrisiko und einer aufgrund verschiedener Faktoren höheren Wahrscheinlichkeit, nicht repräsentativ, bspw. in klinischen Studien, vertreten zu sein. Wir verstehen, dass dazu schwangere oder stillende Frauen, Kinder, Minderheiten, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit seltenen Krankheiten und Senioren gehören können. Die Kenntnisse über die Sicherheit von Arzneimitteln sind zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Zulassung nicht vollständig. Dies ergibt sich vor allem daraus, dass die klinische Erprobung eines Arzneimittels an einer relativ geringen Zahl von Patienten durchgeführt wird. Durch Pharmakovigilanzaktivitäten, d. h. die Überwachung eines Arzneimittels über den gesamten Lebenszyklus, können Nebenwirkungen analysiert und gegebenenfalls Muster, z. B. bei bestimmten Bevölkerungsgruppen, identifiziert werden. Wir verstehen daher, dass die Bedürfnisse verschiedener Patientengruppen unterschiedlich sind, und berücksichtigen diese Bedürfnisse bei der Entwicklung von Medikamenten und Materialien bestmöglich.
Wesentliche negative Auswirkungen auf unsere Verbraucher und Endnutzer können sich größtenteils aus individuellen Vorfällen ergeben, die sich bspw. aufgrund falscher Handhabung eines Produktes ereignen. Wir versuchen sicherzustellen, dass unsere Produkte und Dienstleistungen die Bedürfnisse und Erwartungen der Behörden in Bezug auf Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit erfüllen. Unsere Stoffe und fertigen Produkte durchlaufen zahlreiche Bewertungen und Prüfungen im Interesse der Produktwirksamkeit und der Produktsicherheit. Wir untersuchen mögliche Gesundheits- und Umweltrisiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette und leiten daraus Maßnahmen zur Minimierung von Risiken ab. Wir tragen zum Wohl und zur Sicherheit von Patienten und Verbrauchern bei, indem wir für die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen sorgen und die effiziente Vermarktung und Zugänglichkeit unserer Produkte erleichtern. Außerdem schützen wir den Zugang unserer Patienten und Kunden zu Originalprodukten. Im Kampf gegen Arzneimittelfälschungen haben wir die Kampagne „Vorsicht Fälschung“ und kooperieren mit in- und ausländischen Behörden, z. B. Interpol, die sich diesem Problem widmen. Um Landwirten und Händlern zu helfen, gefälschte Produkte von Originalprodukten von Bayer Crop Science zu unterscheiden, haben wir ein zuverlässiges und interaktives Sicherheitsmerkmal für unsere Produkte entwickelt.
Da der Zugang zu alltäglicher Gesundheitsversorgung und Selbstmedikation in vielen Regionen, u. a. aufgrund finanzieller Hürden, noch nicht ausreichend ausgebaut ist, tragen wir mit dem Angebot unserer Produkte dazu bei, dass vor allem Menschen in unterversorgten Regionen Zugang zu lebenswichtigen Lösungen für die gesundheitliche Selbstversorgung haben, um ihre Gesundheitsergebnisse und Lebensbedingungen zu verbessern.
Die Verschiebung von Klimazonen stellt ein erhöhtes Risiko von Ernteausfällen und damit Risiken für die gesamte landwirtschaftliche Wertschöpfungskette dar. Wetter- und Klimaeffekte sind insbesondere in der Crop Science Division, und hier in der nachgelagerten Wertschöpfungskette beim Anbau von Pflanzen, von Bedeutung. Wir bieten Lösungen, sodass unsere Kunden besser mit den Herausforderungen umgehen können.
Wir erkennen, dass finanzielle Risiken aus potenziellen negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit unseren Produkten entstehen können. Ein konkretes Beispiel sind Rechtsstreitigkeiten, die aufgrund von möglichen Gesundheitsproblemen durch eine unsachgemäße Anwendung unserer Produkte entstehen können. Diese potenziellen negativen Auswirkungen können insbesondere Verbraucher und Endnutzer betreffen, die Produkte verwenden, die bei unsachgemäßer Anwendung schädlich für Menschen sein können, wie z. B. Pflanzenschutzmittel.
Management der Auswirkungen und Chancen durch die soziale Einbeziehung von Verbrauchern und/oder Endnutzern
In unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Zugang zu Produkten und Dienstleistungen sowie mit verantwortungsvollen Marketingpraktiken identifiziert. Durch den Patentschutz unserer Innovationen verfügen wir über die finanziellen Möglichkeiten, neue Produkte (Medikamente, rezeptfreie Produkte und Agrarprodukte) zu entwickeln, die positive Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Umwelt haben können. Gleichzeitig könnten wir durch die potenzielle Festlegung von hohen Preisen, den Zugang zu rezeptfreien Produkten und Medikamenten für große, weniger einkommensstarke Teile der Gesellschaft negativ beeinflussen.
Wir wollen mit unseren Produkten einen positiven Einfluss auf die Landwirtschaft ausüben. Unsere Innovationen, bspw. effizientere, wasserresistente und weniger flächenintensive Nutzpflanzen, tragen zur Ernährung einer wachsenden Weltbevölkerung bei. Durch unsere Bemühungen, die Digitalisierung und den verantwortungsvollen Einsatz von Technologien voranzutreiben, ermöglichen wir Landwirten, ihre Erträge zu steigern, die Widerstandsfähigkeit der Pflanzen zu erhöhen und den Einsatz von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln zu optimieren. Durch unsere Crop-Science-Angebote und durch zahlreiche Initiativen möchten wir die Zugänglichkeit und Verfügbarkeit von Saatgut, Pflanzen, Lebensmitteln und Nährstoffen erhöhen. Wir beteiligen uns darüber hinaus an zahlreichen Initiativen, die Frauen in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen Zugang zu landwirtschaftlichem Wissen sowie den entsprechenden Betriebsmitteln verschaffen.
Im Gesundheitsbereich können sich unsere Verhütungsangebote positiv auf die Unabhängigkeit, Bildung und Karriere von Frauen auswirken, was idealerweise dazu beiträgt, ihre Rolle in der Gesellschaft zu stärken. Dies wiederum kann sich positiv auf ihre Familien, Gemeinschaften und die Gesellschaft als Ganzes auswirken.
Durch die Nutzung von geistigem Eigentum können wir in Innovationen für sicherere und effizientere Produkte investieren, einschließlich der Suche nach Lösungen für derzeit „unheilbare“ Krankheiten, bspw. durch Zell- und Gentherapie. Wir haben durch unsere Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel einen erheblichen Einfluss auf den Zugang zur Gesundheitsversorgung. Durch die Anpassung der Preise von Arzneimitteln an die lokale Kaufkraft und durch die Bereitstellung von Medikamenten in Low- and Middle-Income Countries (LMICs) und Nicht-LMICs verbessern wir den Zugang zur Gesundheitsversorgung für Personen mit niedrigem Einkommen.
Als global agierendes Unternehmen könnten wir unsere Reichweite nutzen, um die öffentliche Diskussion über Themen zu begleiten, die Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft haben können. Unsere Vermarktung erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Kommunikationsanforderungen (einschließlich FAO und des global harmonisierten Systems zur Kennzeichnung von Pestiziden und Chemikalien). Dies kann positive Auswirkungen auf die Gesellschaft haben, da Bayer als Maßstab für Branchenkollegen wahrgenommen werden könnte, wenn es darum geht, die Transparenz und den Zugang zu Endverbraucherinformationen zu erhöhen.# Konzepte im Zusammenhang mit der sozialen Einbeziehung von Verbrauchern und/oder Endnutzern [S4-1]
Mit der Förderung des Zugangs zu Produkten, Dienstleistungen und Gesundheitsversorgung sowie mit verantwortungsvollem Marketing möchten wir die soziale Einbeziehung von Verbrauchern und/oder Endnutzern fördern und so unseren Auswirkungen und Risiken entgegenwirken.
Zugang zu Produkten und Dienstleistungen durch den Schutz geistigen Eigentums
Der Code of Conduct unterstreicht die Relevanz unserer Innovationskraft. Im Code of Conduct ist daher festgehalten, dass wir den Wert unserer Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen sowie den guten Ruf unseres Unternehmens und unserer Marken schützen. Wir respektieren gleichzeitig die Rechte und Ansprüche Dritter. Gewerbliche Schutzrechte einschließlich Patenten, Geschäftsgeheimnissen, Marken, Mustern und Sortenschutzrechten sowie ergänzende Schutzzertifikate sind ein wichtiger Teil des Innovationsprozesses, vor allem wenn damit hohe Investitionen, spezialisierte Forschung und ein hohes Misserfolgsrisiko einhergehen. Das ist etwa in der Pflanzenzüchtung, der Arzneimittelforschung und -entwicklung oder der Erforschung und Entwicklung von Pflanzenschutzmitteln der Fall.
Der Code of Conduct wird durch unsere Intellectual-Property(IP)-Grundsätze ergänzt, die unsere Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Schutz geistigen Eigentums beschreiben. Darin ist bspw. festgelegt, dass wir uns gewerblicher Schutzrechte bedienen, um die Zusammenarbeit zu fördern und Partnerschaften zu ermöglichen, die der weltweiten Gesundheit und einer nachhaltigen Nahrungsmittelsicherheit förderlich sind. Die Grundsätze gelten für alle Bayer-Beschäftigten und werden mindestens zweimal jährlich in internen Workshops der globalen IP-Funktion besprochen. Die Verantwortung für die IP-Grundsätze liegt bei Bayers globaler IP-Funktion.
Der Wert des Bayer-Portfolios stützt sich auf den Schutz des geistigen Eigentums im Sinne des TRIPS-Abkommens der Welthandelsorganisation (WTO). Dieses verlangt bestimmte Maßnahmen zur Gewährleistung einer angemessenen Laufzeit des Produktschutzes, um so ausreichende Anreize für die Entwicklung innovativer Produkte zu schaffen. Wir setzen uns für hohe Maßstäbe bei gewerblichen Schutzrechten und beim Investitionsschutz ein, die einen Anreiz für die Entwicklung und Herstellung von sowie den Handel mit innovativen Produkten schaffen, um im Rahmen einer internationalen Abstimmung gemäß dem TRIPS-Abkommen den Zugang zu diesen Produkten zu verbessern.
Die IP-Grundsätze stehen im Einklang mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte (UNGPs). Im Berichtsjahr wurden keine Fälle der Nichteinhaltung der UNGPs gemeldet.
Mehr über unseren Code of Conduct erfahren Sie im Kapitel A 4.1 „Allgemeine Angaben“, Abschnitt „Unsere übergreifenden Konzepte für den Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten [MDR-P]“.
Verbesserung der sozialen Einbeziehung von Kleinbauern mit Bayers Nachhaltigkeitsstrategie
Unsere Produkte und Dienstleistungen können Landwirten weltweit darin unterstützen, mit weniger Ressourcenverbrauch mehr zu produzieren und so auch die Inflation bei den Lebensmittelpreisen zu reduzieren und eine wachsende Weltbevölkerung zu ernähren. In Ländern mit geringem oder mittlerem Einkommensniveau ist für viele Menschen die Landwirtschaft oft die einzige Einkommensquelle. Durch unser Engagement für Kleinbauern sowie zur Stärkung von Frauen helfen wir, Armut zu bekämpfen. Die Überwachung der Strategie erfolgt über verschiedene Maßnahmen, insbesondere den Fortschritt zur Erreichung unseres Ziels, bis zum Jahr 2030 100 Millionen Kleinbauern zu unterstützen.
Weitere Informationen zu unseren 100-Millionen-Zielen, lesen Sie im Abschnitt „Ziele zur Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen [S4-5]“.
Unsere Strategie zur Stärkung der Kleinbauern ist in unseren regionalen kommerziellen Strategien integriert und liegt in der Verantwortung des lokalen Managements sowie bei der für Nachhaltigkeit und strategisches Engagement zuständigen Position bei Crop Science. Die Gesamtverantwortung zur Erreichung des Ziels liegt beim Vorstand. Die Strategie ist an den globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (UN Sustainable Development Goals, SDGs) ausgerichtet, die bis zum Jahr 2030 erreicht werden sollen.
Die Strategie steht im Einklang mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte (UNGPs). Im Berichtsjahr wurden keine Fälle der Nichteinhaltung der UNGPs gemeldet.
Unsere Nachhaltigkeitsstrategie zur Stärkung von Kleinbauern berücksichtigt die Interessen aller relevanten Stakeholder, einschließlich der Kleinbauern selbst, Regierungsbehörden, Nichtregierungsorganisationen, Marktakteuren und der breiten Gemeinschaft, um eine effektive und nachhaltige Umsetzung zu gewährleisten. Unsere Strategie zur Stärkung der Kleinbauern ist über unsere Website öffentlich zugänglich.
Unsere Strategie zur Verbesserung des Zugangs zu Gesundheitsversorgung
Als Pharmaunternehmen sehen wir es als unsere Verantwortung, den Zugang zu Gesundheitsversorgung zu verbessern, und orientieren uns dabei an unserer entsprechenden Strategie. Dies beinhaltet vor allem den Zugang zu Verhütungsmethoden und den Zugang zu Selbstmedikation. Die Verantwortung für die Umsetzung der Strategie zur Verbesserung des Zugangs zu Gesundheitsversorgung liegt bei der Leitung der Division Pharmaceuticals und der Division Consumer Health, die beide in ihrer Funktion Mitglieder des Vorstands der Bayer AG sind.
Die Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung bleibt eine der wichtigsten und zugleich komplexesten globalen Entwicklungsherausforderungen, wie auch das dritte Ziel für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs) widerspiegelt.
Die Strategie steht im Einklang mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte (UNGPs). Im Berichtsjahr wurden keine Fälle der Nichteinhaltung der UNGPs gemeldet.
Wir arbeiten eng mit verschiedenen Partnern aus dem öffentlichen Bereich zusammen, um die Ergebnisse und Auswirkungen unserer Bemühungen auf die Verbesserung des Zugangs der Patienten zur Gesundheitsversorgung zu messen. Dies spiegelt sich bspw. in unserer Zusammenarbeit mit der WHO und anderen Organisationen zur Ausrottung von Neglected Tropical Diseases (NTD), unserer Zuammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), der Ghana Heart Initiative und anderen Programmen zur Verbesserung der Wirksamkeit der Herz-Kreislauf-Behandlung in Ghana und mit der Challenge-Initiative zur Verbesserung des Zugangs von Frauen zu Verhütungsmitteln und Familienplanungsressourcen wider. Informationen bezüglich unserer Strategie zur Verbesserung des Zugangs zu Gesundheitsversorgung sind öffentlich zugänglich.
Verantwortungsvolles Marketing mit Verhaltensregeln und Pharmaindustrie-Kodizes
Der Bayer Code of Conduct wird durch Verhaltensregeln zu verantwortungsvollem Marketing sowie die Bayer-Societal-Engagement(BASE)-Prinzipien ergänzt, die festlegen, wie wir weltweit mit verschiedenen Stakeholdern interagieren. Darin verpflichten wir uns zur Einhaltung ethischer Grundsätze in Werbung und Kommunikation für alle unsere Produkte und Leistungen. Wir respektieren die Präferenzen von Patienten sowie Kunden und befähigen sie, informierte Entscheidungen zu treffen.
Die BASE-Prinzipien gelten für alle Beschäftigten. Zudem legen wir darin fest, dass wir mit unseren Geschäftspartnern entlang der gesamten Wertschöpfungskette zusammenarbeiten und Verantwortung übernehmen.
Mit unserem Code of Conduct kommunizieren wir des Weiteren Antikorruptionsregeln, die vorschreiben, dass Bayer-Beschäftigte keinen Vorteil gewähren dürfen, um die Entscheidung, das Handeln oder die Meinung einer Person unangemessen zu beeinflussen. Jegliche Verdachtsfälle wegen eines Verstoßes gegen unsere Grundsätze zu verantwortungsvollem Marketing werden im Rahmen unseres Compliance-Managements aufgenommen und verfolgt. Vertriebsbeschäftigte können u. a. ihre Ansprüche auf variable Vergütungsanteile verlieren, wenn es in ihrem Verantwortungsbereich Verstöße gab, die sie hätten verhindern können. Drittparteien, die in Ländern mit hohem Korruptionsrisiko im Auftrag von Bayer tätig sind, durchlaufen einen gesonderten Sorgfaltspflichtprozess, der u. a. Kriterien zur Korruptionsbekämpfung beinhaltet.
Die entsprechenden Konzernregelungen sowie Trainingsprogramme werden in den Divisionen und Enabling Functions umgesetzt. Dabei werden allgemeine globale Trainings durch Trainings zu lokalen Kodizes ergänzt. Für die Trainings sind in erster Linie die jeweiligen Länder oder ist gegebenenfalls zentral die Rechtsabteilung zuständig. Beschäftigte, die Kundenkontakt und/oder Geschäftsverantwortung haben, werden besonders intensiv geschult.
Wir führen regelmäßig Audits durch, die auf die Einhaltung interner Compliance-Regeln und externer Vorschriften im Bereich Marketing abzielen. Das „Audit Program“ richtet einen Fokus auf die Einhaltung lokaler Kodizes sowie von Antitrust- und Antikorruptionsregeln durch die entsprechenden Marketingabteilungen der Divisionen und der Länderorganisationen. Über einen Auditzyklus, der Länderorganisationen regelmäßig abdeckt, und durch Audits von Managementsystemen (sogenannte Compliance Program Audits) wird eine Abdeckung dieses Themas erreicht. Der Auditplan wird mit dem Vorstand und dem Aufsichtsrat regelmäßig besprochen und von beiden Gremien genehmigt.
Im Marketing und im Vertrieb finden außerdem Industriekodizes Anwendung. Als verbindlicher globaler Mindeststandard für alle unsere Humanarzneimittel von Bayer gelten in ihrem Anwendungsbereich sämtliche Kodizes der International Federation of Pharmaceutical Manufacturers & Associations (IFPMA).# Produktverantwortung
Darüber hinaus richten wir uns nach den Kodizes der European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (EFPIA) zum Umgang mit Angehörigen der Fachkreise und mit Patientenorganisationen. Für die Bewerbung von Humanarzneimitteln gelten bei uns als globale Mindeststandards die im IFPMA Code of Practice sowie in den regionalen und nationalen Kodizes zusammengefassten Anforderungen. Die Strategie steht im Einklang mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte (UNGPs). Im Berichtsjahr wurden keine Fälle der Nichteinhaltung der UNGPs gemeldet. Wir beachten die anwendbaren Transparenzregelungen und nehmen an freiwilligen Programmen wie dem EFPIA-Transparenzkodex teil. In Übereinstimmung mit dem EFPIA-Transparenzkodex legen wir geldwerte Leistungen an medizinisches Fachpersonal und Gesundheitsorganisationen im Zusammenhang mit der Entwicklung und Vermarktung von verschreibungspflichtigen (und, sofern gesetzlich vorgeschrieben, nicht verschreibungspflichtigen) Medikamenten offen. Die Verhaltensregeln zu verantwortungsvollem Marketing sind über unsere Website öffentlich zugänglich.
Verantwortungsvolles Marketing bei Crop Science als Teil der Product-Stewardship-Richtlinie
Im Einklang mit unserer internen Richtlinie zu Product Stewardship erklären wir, dass ethische Verkaufs- und Marketingpraktiken einzuhalten sind, die den geltenden Vorschriften sowie den internen Bayer-Standards entsprechen. Verantwortungsvolles Marketing und verantwortungsvoller Verkauf beinhalten auch die Überwachung der Umsetzung von Verfahren, Systemen und Prozessen durch alle relevanten Bayer-Gesellschaften und Vertriebshändler von Bayer-Produkten und -Dienstleistungen. Wir beachten alle geltenden Gesetze und Vorschriften zu Marketingpraktiken, die globalen, regionalen und lokalen Branchen-Verhaltenskodizes, die für unser Geschäft relevant sind, sowie alle unsere internen Standards.
Unsere Grundsätze für verantwortungsvolles Produktmanagement haben wir in unserer Richtlinie „Product Stewardship Commitment, Principles and Key Requirements“ festgelegt. Die Richtlinie bezieht sich auf den Lebenszyklus aller Saaten, Biologika und Pflanzenschutzmittel sowie auf Dienstleistungen in unserem Portfolio. Product-Stewardship stellt die Verfügbarkeit qualitativ hochwertiger Produkte und Dienstleistungen sowie bewährter Verfahren sicher, um die Einhaltung aller gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen zu gewährleisten, den Handel zu erleichtern, das Produktpotenzial und die Nachhaltigkeit zu maximieren und Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt zu minimieren.
Die Grundsätze richten sich an alle Bayer-Beschäftigten, die Produktverantwortung in der Crop Science Division liegt bei der Divisionsfunktion Strategie und Nachhaltigkeit, die direkt dem Crop Science Executive Leadership Team (ELT) unterstellt ist, dem höchsten Entscheidungsgremium der Division. Geleitet wird das ELT vom Leiter der Crop Science Division, der in dieser Funktion auch Mitglied des Vorstands der Bayer AG ist.
Unsere hohen internen Standards in Bezug auf Product-Stewardship beruhen auf dem Internationalen Verhaltenskodex für Pestizidmanagement der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Diese sind in den Vorgaben unserer Richtlinie „Product Stewardship Commitment, Principles and Key Requirements“ zu finden.
Product-Stewardship stärkt auch Partnerschaften und eröffnet den Dialog mit unseren wichtigsten Stakeholdern und Kunden, wodurch dauerhaftes Vertrauen in Bayer-Produkte und -Dienstleistungen entsteht, unsere Geschäftsgrundlage langfristig erhalten bleibt und letztlich das Vertrauen der Öffentlichkeit möglichst gestärkt wird.
Die Strategie steht im Einklang mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte (UNGPs). Im Berichtsjahr wurden keine Fälle der Nichteinhaltung der UNGPs gemeldet.
Wir machen alle Beschäftigten im Unternehmen und unsere Zulieferer mit unserem Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten (siehe Kapitel 4.1 „Allgemeine Angaben“, Abschnitt „Unsere übergreifenden Konzepte für den Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten [MDR-P]“) auf ihre Produktverantwortung aufmerksam. Wir verlangen von allen Beschäftigten, dass sie die Verpflichtungen, Grundsätze und Schlüsselanforderungen zur Produktverantwortung befolgen und in ihrem Tätigkeitsbereich fördern. Es liegt in der Verantwortung aller Bayer-Beschäftigten, die angemessene Entwicklung und Nutzung unserer Produkte und Dienstleistungen intern und extern aktiv zu unterstützen. Das Bewusstsein jedes einzelnen Beschäftigten für spezifische Aspekte der Produktverantwortung, die für seinen Tätigkeitsbereich gelten, ist eine klare Erwartung des Bayer-Managements. Die Inhalte sind öffentlich über unsere Website verfügbar.
Ergreifung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der sozialen Einbeziehung von Verbrauchern und/oder Endnutzern [S4-4]
Um die soziale Einbeziehung von Verbrauchern und/oder Endnutzern zu fördern, haben wir Maßnahmen entwickelt, die geistiges Eigentum schützen und gleichzeitig den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen ermöglichen.
Maßnahmen zum verantwortungsvollen Umgang mit geistigem Eigentum
Gemäß unseren IP-Grundsätzen unterstützen wir ein umfangreiches Paket von Maßnahmen, die den Zugang zu Patenten erleichtern sollen. Wir bieten z. B. kleinen Gemüsezüchtern in der Europäischen Union kostenlosen Zugang zu unseren europäischen Patenten auf Gemüsesaatgut, die in der Euroseeds-PINTO-Datenbank gelistet und lizenzierbar sind. Von dieser Initiative können Unternehmen profitieren, die weniger als 10 Mio. € pro Jahr umsetzen, weniger als 50 Beschäftigte haben (siehe auch SME Definition der Europäischen Kommission) und ihre Produkte in der EU entwickeln und vertreiben. Diese Unternehmen haben in der Regel weniger Ressourcen, um die Gebühren für patentierte Innovationen zu bezahlen. Die Initiative startete im Februar 2022 und wird zunächst auf unbestimmte Zeit weitergeführt.
Die Mittel zum Management der wesentlichen Auswirkungen beziehen sich vor allem auf den kostenlosen Zugang zu unseren europäischen Patenten auf oben genanntes Gemüsesaatgut.
Innovationen und Anwendungen für unsere Vision einer regenerativen Landwirtschaft
Wir wollen zu einer Transformation der Landwirtschaft beitragen, indem wir ein nachhaltigeres System zur Nahrungsmittelerzeugung vorantreiben, das sich an unserem Konzept einer regenerativen Landwirtschaft orientiert. Unser Konzept einer regenerativen Landwirtschaft ist ein ergebnisorientiertes Produktionsmodell, das auf zwei zentralen Bausteinen basiert: Produktivität, die den Betrieben hilft, unter Einsatz von weniger Ressourcen mehr zu produzieren, und bessere Regeneration durch positive Auswirkungen auf die Natur. Wir wollen damit Ertragssteigerungen und ein verbessertes soziales und wirtschaftliches Wohlergehen der Landwirte und ihrer Gemeinden sowie positive Umweltauswirkungen erreichen.
Mit über 2,6 Mrd. €, die jährlich in Forschung und Entwicklung unserer Division Crop Science investiert werden, und einer starken globalen Präsenz sind wir führend in Sachen Innovationen im Agrarsektor. Weitere Informationen zu unserem Konzept einer regenerativen Landwirtschaft finden Sie im Kapitel A 4.2.5 „Biologische Vielfalt und Ökosysteme“.
Unterstützung für Kleinbauern mit unserem Produkt- und Dienstleistungs-Portfolio
Um das Geschäftsrisiko für alle Partner der Wertschöpfungskette einschließlich der Kleinbauern zu reduzieren, bauen wir unser Produkt- und Dienstleistungs-Portfolio für Kleinbauern sukzessive weiter aus, einschließlich innovativer Geschäftsmodelle und digitaler Lösungen für diese Betriebe. Dazu gehören Lösungen aus den Bereichen Digital Farming und Marktzugang, ein verändertes Produkt-Portfolio („Differentiated Portfolio“), biotechnologische Lösungen und die Gründung von Partnerschaften entlang der Wertschöpfungskette.
Die kontinuierliche Entwicklung von Lösungen, die auf die Bedürfnisse von Kleinbauernn zugeschnitten sind, ist ausschlaggebend dafür, dass mehr dieser Betriebe bessere Ernteerträge erzielen können. Mit diesen Lösungen ermöglichen wir den Zugang zu qualitativ hochwertigem Saatgut für wichtige Nutzpflanzen, das den schwierigen Umweltbedingungen und Schädlingen besser standhält, und ebenso zu bezahlbaren und wirksameren Pflanzenschutzmitteln.
Wie Kleinbauern einige ausgewählte Programme erleben, haben wir Mithilfe von unabhängigen Experten auf diesem Gebiet analysiert. In sogenannten Wirkungsstudien ermitteln die Experten anhand von Befragungen der zufällig ausgewählten Studienteilnehmer, welche Auswirkungen die Programme auf das Leben der Kleinbauern haben. Für drei Programme in wichtigen Kleinbauernregionen haben wir Längsschnittstudien zu den sozialen Auswirkungen von 2022 bis heute durchgeführt, wobei Die Landwirte in der Saison 2022/2023 und eine Untergruppe von ihnen ein Jahr später erneut befragt wurden. Die Mehrheit der Befragten gab an, dass sich seit der Teilnahme an den Programmen ihre Ernteerträge und ihr Einkommen erhöht sowie ihre landwirtschaftliche Arbeitsweise und ihre Lebensqualität verbessert haben.
Mittel, die zugewiesen werden, fließen vor allem in die Erweiterung unseres Produkt- und Dienstleistungs-Portfolios für Kleinbauern sowie die Bildung strategischer Partnerschaften.
Initiative zur Ermöglichung des Zugangs zu wichtigen Vitaminen und Mineralstoffen
Im Einklang mit der Mission „Health for all, Hunger for none“ haben wir 2021 das Leuchtturmprogramm Nutrient Gap Initiative (NGI) ins Leben gerufen, um bis 2030 jährlich 50 Millionen Menschen in unterversorgten Regionen den Zugang zu wichtigen Vitaminen und Mineralstoffen zu ermöglichen. Die Initiative will durch Interventionen mit zugänglichen und erschwinglichen Ernährungslösungen, Aufklärung und Fürsprache die größten Hürden beim Zugang zu Mikronährstoffen abbauen.# Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Zugang zu Gesundheitsversorgung und Produkten
Während es am Anfang um grundlegende Nahrungsergänzung ging, wurde die Initiative 2023 um den Zugang zu nahrhaften Lebensmitteln erweitert, indem wir Kleinbauern beim Anbau von Obst und Gemüse unterstützen. Um die Ziele der Initiative zu erreichen, bilden wir strategische Partnerschaften, bspw. mit den Vitamin Angels, um jedes Jahr vier Millionen Frauen und ihre Babys mit wichtiger pränataler Nahrungsergänzung zu versorgen, oder mit dem Sozialunternehmen reach52, um Ernährungsaufklärung in unterversorgte Gemeinschaften zu bringen. Die NGI stellt eine wichtige Initiative innerhalb unserer 100-Millionen-Ziele dar. Den Erfolg der Initiative messen wir daher in der Erreichung unserer Ziele. Weitere Informationen zu unseren 100-Millionen-Zielen, lesen Sie im Abschnitt „Ziele zur Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen [S4-5]“. Mittel, die zugewiesen werden, fließen vor allem in die Bildung strategischer Partnerschaften, die die Versorgung mit wichtigen Vitaminen und Mineralstoffen unterstützen.
Aktivitäten zur Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung
Der weltweite Zugang zu unseren Medikamenten für Patienten ist eines unserer grundlegenden Ziele. Vor diesem Hintergrund haben wir die internationale Preisgestaltung unserer pharmazeutischen Produkte geändert und implementieren Programme, die den Eigenanteil an den Kosten für jeden Einzelnen reduzieren. Wir wollen u. a. Menschen in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen einen besseren Zugang zu unseren verschreibungspflichtigen Produkten ermöglichen, und zwar durch eine verbesserte Verfügbarkeit sowie eine angepasste Preisgestaltung für Medikamente, ebenso wie durch unsere Patienten-Zugangsprogramme.
Für einige unserer umsatzstärksten und innovativsten Produkte (Adempas™, Eylea™, Kerendia™, Kyleena™, Mirena™, Nexavar™, Stivarga™, Verquvo™ und Xarelto™), einschließlich einzelner Neuausbietungen, haben wir die Rahmenbedingungen für eine angepasste Preisfindung (Equitable Pricing) festgelegt. Sie beinhaltet eine Berücksichtigung des Bruttonationaleinkommens pro Kopf und ermöglicht somit in den jeweiligen Ländern die Festsetzung eines Verkaufspreises, der die lokale Kaufkraft berücksichtigt.
Unsere Patienten-Zugangsprogramme („Patient Access Programs“) helfen Patienten in LMICs dabei, finanzielle Hindernisse abzubauen, die einer zeitnahen oder längerfristigen Einnahme verordneter Medikamente entgegenstehen können. Dadurch möchten wir Patienten nicht nur den Zugangzu diesen Medikamenten ermöglichen, sondern auch eine nachhaltige Behandlung sicherstellen. Hierfür arbeiten wir mit Versicherern, Wohltätigkeitsorganisationen und weiteren Partnern zusammen.
Unsere Patientenzugangsprogramme werden entsprechend den Rahmenbedingungen des jeweiligen Landes und unter Berücksichtigung der Patientenbedürfnisse erstellt und unterstützen diese auf unterschiedliche Weise, z. B. durch:
- Einzelbeurteilung der patientenindividuellen Zahlungsfähigkeit und Herleitung eines darauf basierenden Finanzierungs- und Behandlungsplans
- Reduzierung der finanziellen Belastung für den Patienten, z. B. durch die kombinierte Abgabe kostenloser und zu bezahlender Arzneimittel oder durch die Gewährung von Abschlägen auf den originären Verkaufspreis
Unser Preisphilosophie-Ansatz wurde im Jahr 2020 initiiert und wird kontinuierlich weltweit weiter ausgerollt. Unsere Aktivitäten und die Fortschritte in den spezifischen Partnerschaften werden getrackt und veröffentlicht, auch um sicherzustellen, dass unsere Maßnahmen wirksam in Hinblick auf ihre Umsetzung und Ergebnisse sind. Bei diesen Ansätzen arbeiten wir mit globalen und lokalen Nichtregierungsorganisationen, Regierungsbehörden, Wohltätigkeitsorganisationen und anderen Partnern zusammen, um die richtigen Maßnahmen zu treffen und eine maximale Wirkung sicherzustellen. Im Berichtsjahr wurden keine schwerwiegenden Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten unserer Verbraucher und/oder Endnutzer gemeldet. Unsere veränderte Preisgestaltung und Patientenzugangs-Programme verbessern den Zugang zur Gesundheitsversorgung und verringern negative Auswirkungen auf Verbraucher und/oder Endnutzer. Die Mittel zum Management der wesentlichen Auswirkungen beziehen sich vor allem auf die angepasste Preisfindung für einige unserer Produkte.
Unsere Maßnahmen für verantwortungsvolles Marketing
Wir haben uns global und unternehmensweit zu einer stets korrekten und wissenschaftlich fundierten Kommunikation verpflichtet. Diese Verpflichtung verlangen wir auch von unseren externen Partnern im Rahmen unseres Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten. Bei unseren Verpflichtungen geht es vor allem um Klarheit, indem wir keine missverständlichen Äußerungen tätigen. Darüber hinaus wird Werbung stets intern auf inhaltliche Korrektheit und Compliance überprüft. Informationen werden ungeachtet der Erscheinungsform und des Erscheinungsorts (z. B. Presseinformation, soziale Medien, Kundenanschreiben) einheitlich präsentiert. Die Verfolgung der Wirksamkeit in der Praxis erfolgt über die regelmäßige Gesamtüberpfüfung unserer Marketingprozesse.
Interaktionen mit Fachkräften und Organisationen im Gesundheitswesen (HCPs, HCOs) sollen zur Unterstützung der medizinischen Versorgung dienen und letztendlich den Patienten zugutekommen. In erster Linie sollen die Interaktionen dazu dienen, HCPs und HCOs über Produkte zu informieren, wissenschaftliche, medizinische und aufklärende Informationen weiterzugeben oder unterstützende Forschungsergebnisse und Aufklärungsmaterialien zu übermitteln. HCPs und HCOs darf nichts auf eine Art und Weise angeboten oder gewährt werden, die das Verschreibungsverhalten unangemessen beeinflussen würde.
Auch bei Interaktionen im Marketing oder Verkauf von Produkten für die Landwirtschaft, z. B. Saatgut und Pflanzenschutzmitteln, soll fair und ethisch gehandelt werden. Wir erwarten, dass unsere Lieferanten beim Erstellen von Verkaufs-, Werbe- und Marketingmaterialien ihrer Pflicht zu wahrheitsgemäßer und korrekter Beschreibung nachkommen. Wir haben uns zudem zur Umsetzung und Überwachung von Verfahren, Systemen und Prozessen verpflichtet. Dabei führen wir regelmäßige Überprüfungen und Risikobewertungen der Marketingprozesse durch, um die bestmögliche Qualität unserer Produkte sowie den Schutz von Menschen und Umwelt zu gewährleisten. Entsprechend den Risikobewertungen setzen wir erforderliche Korrekturmaßnahmen sowie transparente Berichterstattung über Neubewertungen um. Dies schließt mögliche Beschränkungen des Produktmarketings ein. Ob diese Korrekturmaßnahmen effektiv sind, überprüfen wir wiederum mithilfe unserer kontinuierlichen Risikobewertungen. Außerdem führen wir regelmäßige Schulungen durch, um unsere Beschäftigten mit Gesetzen, Regelungen und internen Vorschriften vertraut zu machen.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der persönlichen Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnutzern
In unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir Auswirkungen im Zusammenhang mit der Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnutzern identifiziert, die durch ein umfassendes Paket von Richtlinien und Maßnahmen gesteuert werden. Wir gehen in der Regel über die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Bereitstellung von Informationen zur persönlichen Sicherheit bei der Verwendung unserer Produkte hinaus, um Endverbrauchern eine sichere Verwendung der Produkte zu ermöglichen. Trotz der Verwendung von Etiketten verwenden Endverbraucher bisweilen Produkte fehlerhaft, was ein Gesundheitsrisiko für Landwirte, Patienten und die Umwelt darstellt. Wir sind Risiken aus Rechtsstreitigkeiten oder -verfahren ausgesetzt, an denen wir entweder aktuell beteiligt sind oder die sich in Zukunft ergeben könnten.
Unsere digitale Transformation ist eng mit der Nutzung neuer Technologien in den Bereichen Gesundheit und Landwirtschaft verbunden. Die Nutzung neuer Technologien kann in einer Gesellschaft Auswirkungen haben, die noch nicht vollständig bekannt sind und den Lebensunterhalt, das Wohlbefinden und die Sicherheit der Menschen betreffen. Aufgrund der strengen Einhaltung ethischer Standards bei der Durchführung von klinischen Studien in der Arzneimittelentwicklung berücksichtigen wir Menschenrechte, Sicherheit und Inklusivität bei unseren klinischen Studien. Dies wirkt sich direkt auf die Probanden der klinischen Studien und die Endverbraucher der Produkte aus.
Konzepte im Zusammenhang mit der persönlichen Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnutzern [S4-1]
Produktsicherheit steht im Zentrum unserer Konzepte zur Förderung der persönlichen Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnutzern.
Unsere Strategie zur Sicherung der Qualität und Sicherheit von Arzneimitteln
Für Arzneimittel und Medizinprodukte gelten höchste Maßstäbe bei der Sicherheit – für Patienten und medizinische Anwender. Daher unterliegt sowohl die Entwicklung als auch die Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten sehr strengen Qualitätsanforderungen. Eine wichtige Rolle spielt unsere Konzernregelung „Produktsicherheit und Qualität: Meldepflicht der Beschäftigten“. Diese Richtlinie gilt für Bayer-Produkte für den menschlichen Gebrauch (Arzneimittel, einschließlich Impfstoffen, Nahrungsergänzungsmitteln, Kosmetika, Medizinprodukten, Kombinationsprodukten und Therapiehilfsmitteln). Die in dieser Richtlinie beschriebenen Verpflichtungen sind von allen Beschäftigten, die diese Richtlinie umsetzen, einzuhalten, unabhängig davon, für welche Division oder unterstützende Funktion die Beschäftigten arbeiten. Sie muss von allen Bayer-Gesellschaften weltweit umgesetzt werden, die Marktzulassungen oder Medizinprodukt-Registrierungen für pharmazeutische oder Consumer-Health-Produkte besitzen oder pharmazeutische oder Consumer-Health-Geschäftstätigkeiten ausüben oder Dienstleistungen für pharmazeutische oder Consumer-Health-Unternehmen erbringen.# Bayer-Produkte: Verpflichtungen, Qualitäts- und Sicherheitsstrategie
Diese Richtlinie für Bayer-Produkte fasst folgende Verpflichtungen zusammen:
- Verpflichtungen zur Umsetzung sicherheits- und qualitätsbezogener Prozesse
- Verpflichtungen für Beschäftigte, die Kenntnis von sicherheits- oder qualitätsbezogenen Informationen erhalten
- Verpflichtungen für Beschäftigte, die für von Bayer gesponserte digitale Aktivitäten verantwortlich sind
- Verpflichtungen für Beschäftigte, die Vereinbarungen mit externen Partnern treffen
- Verpflichtungen für die Rechtsabteilung von Bayer
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und jeweiligen Standards in der Entwicklung und Herstellung sowie der registrierten Produktspezifikationen wird von internen Fachleuten und externen Gutachtern in regelmäßigen Abständen durch risikobasierte Audits überprüft. Diese umfassen auch durch uns beauftragte Institute, Dienstleister und unsere Lieferanten sowie Lohnhersteller (Contract Manufacturing Organizations, CMOs). Zusätzlich zu den internen Qualitätssicherungsmechanismen werden alle unsere Standorte in regelmäßigen Abständen von Gesundheitsbehörden der jeweiligen Länder auf die Einhaltung der jeweiligen nationalen und internationalen Anforderungen inspiziert und entsprechend der jeweiligen Produktkategorie zertifiziert (z. B. über GMP-Zertifikate oder in Form einer behördlichen Herstellungserlaubnis).
Das Qualitätsmanagementsystem der Divisionen Pharmaceuticals und Consumer Health basiert auf international anerkannten Standards sowie geltenden rechtlichen, regulatorischen und ethischen Vorgaben für alle Phasen der Bereitstellung eines Arzneimittels oder Medizinprodukts – von der Entwicklung bis zur Registrierung, Herstellung und Distribution. Zu diesen Standards gehören insbesondere die Regeln zur „Guten Arbeitspraxis“ (GxP) bei der Entwicklung und Herstellung von Arzneimitteln. Dazu zählen z. B. die „Good Manufacturing Practices“ (GMP), die „Good Distribution Practice“ (GDP), die „Good Clinical Practice“ (GCP) und die „Good Pharmacovigilance Practices“ (GVP), außerdem ISO-Zertifizierungen, z. B. bei der Herstellung von Medizinprodukten (z. B. ISO 17025 und 13485), sowie die Guidelines der ICH (International Council for Harmonisation of Technical Requirements for Pharmaceuticals for Human Use).
Die Strategie steht im Einklang mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte (UNGPs). Im Berichtsjahr wurden keine Fälle der Nichteinhaltung der UNGPs gemeldet. Wir berücksichtigen die Interessen unserer Stakeholder durch einen konstanten Dialog, um die Bedürfnisse von Kunden und Patienten, medizinischem Fachpersonal und Regulierungsbehörden in die Entwicklung und Umsetzung unserer Qualitäts- und Sicherheitsstrategie einfließen zu lassen. Um die Qualität unseres Pharmakovigilanz-Systems auf einem hohen Niveau zu halten, werden unsere medizinischen und wissenschaftlichen Sachverständigen regelmäßig geschult. Gemäß unserer Konzernregelung „Produktsicherheit und Qualität: Meldepflicht der Beschäftigten“ gibt es außerdem ein vorgeschriebenes Training für alle Beschäftigten zu ihrer Pflicht, sicherheits- und qualitätsrelevante Informationen umgehend an die Abteilung Pharmakovigilanz zu melden.
Produktsicherheit und verantwortungsvoller Umgang mit unseren Produkten
Unsere Grundsätze für verantwortungsvolles Produktmanagement in der Division Crop Science haben wir in unserer Konzernrichtlinie „Product Stewardship Commitment, Principles and Key Requirements“ festgelegt. Die Richtlinie sieht u. a. vor, dass geeignete Programme umgesetzt werden, um unsere Beschäftigten und Kunden im verantwortungsvollen Umgang mit unseren Produkten und Dienstleistungen während ihres gesamten Lebenszyklus zu schulen und zu unterweisen. Weitere Informationen zu dieser Konzernrichtlinie finden Sie im Abschnitt „Verantwortungsvolles Marketing bei Crop Science als Teil der Product-Steward-ship-Richtlinie“.
Berücksichtigung potenzieller Risiken durch neue Technologien und bioethische Prinzipien
Unsere bioethischen Prinzipien dienen als klare und unternehmensweite Leitplanken für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, Innovationen und den Einsatz von Technologien. Unsere bioethischen Prinzipien beruhen auf unseren geschäftsethischen Grundlagen und unseren Unternehmenswerten. Sie sind in die folgenden sechs aktuellen Schwerpunktbereiche gegliedert und leiten unsere Arbeit aus einer bioethischen Perspektive:
- Verantwortungsvoller Einsatz von Gentechnologien
- Verantwortungsvoller Umgang mit menschlichen Stammzellen
- Verantwortungsvoller Umgang mit menschlichen biologischen Proben
- Verantwortungsvolle Durchführung von Studien mit Menschen
- Verantwortungsvoller Einsatz Künstlicher Intelligenz
- Tierschutz
Die Rechenschaftspflicht für bioethische Entscheidungen ist in unseren Governance-Strukturen verankert und die Verantwortung für die Umsetzung dieses Verfahrens liegt bei den F&E-Leitungen und dem oberen Management in den Ländern/Ländergruppen und Divisionen an allen unseren Standorten. Wir verpflichten uns, geltende Gesetze, Vorschriften und internationale Konventionen in Bezug auf Bioethik einzuhalten.
Die Strategie steht im Einklang mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte (UNGPs). Im Berichtsjahr wurden keine Fälle der Nichteinhaltung der UNGPs gemeldet. Wir überprüfen unsere hohen ethischen Standards und lassen uns von einer Gruppe führender Fachleute beraten, zu denen auch die Mitglieder unseres unabhängigen Bioethics Council gehören. Dabei handelt es sich um ein unabhängiges Beratungsgremium ohne Exekutivbefugnis für das operative Geschäft. Es unterstützt alle Divisionen und kommt zweimal im Jahr zu Beratungen zusammen. Der Bioethics Council bietet uns Expertise und Beratung bei bioethischen Fragen im Zusammenhang mit Innovationen in Forschung und Entwicklung in den Life Sciences. Der Fokus liegt dabei auf medizinischen Themen, Bioengineering sowie Künstlicher Intelligenz und Fragestellungen im Kontext der Entdeckung, Entwicklung, Herstellung und Anwendung von Behandlungsformen und Therapien zur Förderung menschlicher Gesundheit sowie auf landwirtschaftlichen Produkten und Dienstleistungen. Der Bioethics Council berät uns dabei, Bioethik zu einem integralen Bestandteil der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu machen, betrachtet unsere bioethischen Richtlinien und gibt Empfehlungen zu strategischen Veränderungen, prüft unseren Fortschritt bei der Umsetzung unserer Bioethik-Strategien sowie -Richtlinien und berät zu den wichtigsten Treibern aktueller bioethischer Themen (z. B. technologischer Fortschritt und gesellschaftlicher Wandel), die für unsere Arbeit relevant sind. Im Rahmen einer Bioethik-Schulung werden unseren Beschäftigten spezielle Lernressourcen zur Bioethik angeboten. Ziel der Lernressourcen ist es, ein grundlegendes Verständnis unserer bioethischen Werte und Leitprinzipien zu schaffen. Unsere bioethischen Prinzipien sind online über unsere Website öffentlich zugänglich.
Ethische Standards bei der Durchführung von klinischen Studien in der Arzneimittelentwicklung
Bei unseren klinischen Studien richten wir uns streng nach der Deklaration von Helsinki, einem seit 1964 bestehenden ethischen Standard, der die Forschung am Menschen regelt. Dies ist in unserer Menschenrechtsposition festgelegt und gilt auch für alle von uns mit der Durchführung klinischer Studien beauftragten Forschungsinstitute (Clinical Research Organizations, CROs). Weitere Informationen zu unserer Menschenrechtsposition finden Sie im Kapitel A 4.1 „Allgemeine Angaben“, Abschnitt „Unsere übergreifenden Konzepte für den Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten [MDR-P]“. Forschung am Menschen wird bei uns nach höchsten medizinischen, wissenschaftlichen und ethischen Grundsätzen betrieben. Dem Wohlergehen, der Würde, der Sicherheit und den Rechten der Patienten wird größte Aufmerksamkeit geschenkt, und die Sicherstellung liegt als Teil der Menschenrechtsstrategie in der Verantwortung unseres Vorstandsvorsitzenden.
Unsere Studien am Menschen berücksichtigen die folgenden vier grundlegenden ethischen Prinzipien:
- Die Selbstverpflichtung, den Nutzen für die Studienteilnehmenden zu berücksichtigen oder anderen zu helfen (Fürsorgeprinzip)
- Die Selbstverpflichtung, den Teilnehmenden oder anderen keinen Schaden zuzufügen (Nichtschadensprinzip)
- Die Selbstverpflichtung, die Teilnehmenden mit Fairness und Gerechtigkeit zu behandeln (Gerechtigkeitsprinzip)
- Achtung der Autonomie der Teilnehmenden
Weltweit sind zur Deklaration von Helsinki ergänzende gesetzliche Regelwerke, Richtlinien und ethische Kodizes weiterentwickelt und eingeführt worden, um sicherzustellen, dass die Sicherheit und Gesundheit von Teilnehmenden an klinischen Studien an erster Stelle stehen. Wir folgen der sogenannten Harmonisierten Leitlinie zur Guten Klinischen Praxis (International Conference on Harmonisation of Technical Requirements for Registration of Pharmaceuticals for Human Use – Good Clinical Practice, ICH-GCP). Hiernach ist u. a. die Einbeziehung einer unabhängigen Ethikkommission für jede klinische Studie am Menschen erforderlich. Ohne das positive Votum einer solchen Ethikkommission darf eine klinische Prüfung für Bayer nicht begonnen werden. Die Verpflichtung zur Einhaltung der ICH-GCP ist auch Teil der Verträge mit den von uns mit klinischen Studien beauftragten Forschungsinstituten (CROs) und wird regelmäßig überprüft.
Die Strategie steht im Einklang mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte (UNGPs). Im Berichtsjahr wurden keine Fälle der Nichteinhaltung der UNGPs gemeldet.
Patientenzentriertheit und die Zusammenarbeit mit wichtigen Patientenorganisationen sind grundlegend, um die umfassenden Bedürfnisse einer bestimmten Bevölkerungsgruppe zu erkennen und erfüllen zu können.# Umstrukturierung und ethische Herausforderungen, um die Forschungsmethoden zu verbessern
Wir treiben unsere kontinuierlichen Bemühungen, unsere Forschungsmethoden und Datenerfassungstechniken besser und innovativer zu machen, weiter voran, z. B. durch die Nutzung vorhandener Gesundheitsdaten, sogenannter Real World Evidence. Die Durchführung klinischer Studien mit Teilnehmenden aus unterschiedlichen demografischen Gruppen, bspw. bezogen auf die ethnische Herkunft, das Geschlecht und das Alter, soll sicherstellen, dass die Studienergebnisse auf eine größere Gruppe von Patienten übertragen werden können.
Um sicherzustellen, dass unsere Forschungs- und Entwicklungsverfahren auf Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion gründen, kooperiert Bayer mit einer Vielzahl relevanter Stakeholder und lässt sich von ihnen beraten. Dazu gehören Klinikpersonal, Wissenschaftler, Gesundheits- und Regulierungsbehörden, Ethikausschüsse und Interessenvertretungen von Patienten.
Da die Teilnahme an einer klinischen Studie freiwillig ist, kann der Patient frei entscheiden, ob er an der klinischen Studie teilnehmen möchte, und hat das Recht, die Studie jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen, ohne dass dies Auswirkungen auf die medizinische Standardversorgung hat. Patienten müssen von den untersuchenden Ärzten unverzüglich informiert werden, wenn während der Studie neue Erkenntnisse über Nutzen, Risiken oder Nebenwirkungen des Studienmedikaments vorliegen. Das Arzneimittelrecht schreibt außerdem vor, dass der Sponsor einer klinischen Studie für alle teilnehmenden Patienten eine Krankenversicherung abschließen muss. Damit ist sichergestellt, dass eine Entschädigung möglich ist, falls ein Patient trotz aller Vorsichtsmaßnahmen während der Studie oder in der Nachbeobachtungszeit studienbedingte gesundheitliche Beeinträchtigungen erleidet. Zum Schutz der erhobenen persönlichen und studienbezogenen Daten der Teilnehmenden werden alle Daten während und nach der Studie verschlüsselt; so bleibt die Identität der Patienten vertraulich.
Ergreifung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der persönlichen Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnutzern [S4-4]
Mit Maßnahmen zur Aufklärung, Schulung und Transparenz möchten wir die persönliche Sicherheit unserer Verbraucher und/oder Endnutzer schützen. In Zusammenarbeit mit unseren Verbrauchern und/oder Endnutzern und durch die kontinuierliche Überwachung der Nutzung unserer Produkte und Dienstleistungen sowie des Auftretens von Problemen ermitteln wir, welche Maßnahmen erforderlich und angemessen sind, um auf bestimmte tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf Verbraucher und/oder Endnutzer zu reagieren.
Aktivitäten für einen verantwortungsvollen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln
Im Einklang mit der Richtlinie „Product Stewardship Commitment, Principles and Key Requirements“, die den verantwortungsvollen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln regelt, haben wir einen Maßnahmenplan entwickelt, der z. B. Schulungsprogramme für den sachgemäßen Umgang mit unseren Produkten und Dienstleistungen vorsieht. Die Wirksamkeitsmessung der Maßnahme erfolgt über keinen systematischen Prozess. Die Nutzung unserer Produkte und Dienstleistungen sowie das Auftreten von Problemen, die sich aus der Nutzung der Produkte und Dienstleistungen ergeben, werden aktiv überwacht, um gegebenenfalls Änderungsbedarf bei Kennzeichnung, Gebrauchsanweisung, Formulierung oder Produktverfügbarkeit zu erkennen.
Wo obligatorische Schulungen und Akkreditierungsanforderungen in den Ländern fehlen oder nicht ausreichend sind, um eine sichere und verantwortungsvolle Nutzung von Produkten und Dienstleistungen zu gewährleisten, unterstützen wir kontinuierlich die verantwortungsvolle Nutzung unserer Produkte und Dienstleistungen durch die Umsetzung geeigneter Schulungsmaßnahmen, entweder durch eigene Aktivitäten und/oder die von Industrieverbänden sowie durch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Interessengruppen, einschließlich Regierungen und Beratungsdiensten. Unsere Schulungen konzentrieren sich auf Trainingsaktivitäten in Ländern, in denen keine Zertifizierung für den sicheren Umgang mit Pflanzenschutzmitteln vorgeschrieben ist.
Als Mitglied von CropLife International tragen wir zusätzlich zur Schulung von fast vier Millionen Landwirten in 82 Ländern für einen verantwortungsvollen und angemessenen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bei. Im Jahr 2023 haben wir den ersten Bericht zum nachhaltigen Pestizidmanagement veröffentlicht. Darin beschreiben wir detailliert, wie wir als Unternehmen den Internationalen Verhaltenskodex für Pestizidmanagement der FAO und der WHO umsetzen, und liefern konkrete Beispiele für unsere verantwortungsvollen Aktivitäten über den gesamten Lebenszyklus unserer Pflanzenschutzmittel hinweg.
Mit unserer Initiative „Bayer Safe Use Ambassador“ engagieren wir uns auch in der Schulung von Studierenden landwirtschaftlicher Fachrichtungen. Ziel ist es, durch Wissenstransfer und Unterstützung die Sicherheit der Landwirte zu verbessern sowie die Umweltauswirkungen durch Pflanzenschutzmittel zu verringern. Seit 2017 haben wir im Rahmen der Initiative mit mehr als 50 Universitäten in der Region Asien/Pazifik und in Afrika kooperiert. In Zusammenarbeit mit landwirtschaftlichen Universitäten bieten wir Studierenden Schulungen zum sicheren Umgang mit Pflanzenschutzmitteln an. Zusätzlich dazu bieten wir seit 2020 Webinare und Onlineveranstaltungen zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln an. Im medizinischen Bereich versorgen wir Ärzte und Giftnotrufzentralen mit Wissen zu Gefährdungspotenzial, Toxizität und der Behandlung von Vergiftungen mit Pflanzenschutzmitteln sowie der Behandlung von Schlangenbissen. Zukünftig wollen wir die Initiative „Bayer Safe Use Ambassador“ auf weitere Universitäten, Länder und Regionen ausweiten.
Wir erfassen und verfolgen alle uns gemeldeten unerwünschten Vorfälle im Zusammenhang mit der Verwendung unserer Produkte. Zudem arbeiten wir aktiv mit Aufsichtsbehörden und einer Reihe von Interessenvertretern der Branche zusammen, um angemessene Maßnahmen anbieten zu können. Für ein effektives Management ist ein Multi-Stakeholder-Ansatz erforderlich. Gemeinsam mit CropLife International helfen wir beim Kapazitätsaufbau, insbesondere in Ländern, die noch nicht über effiziente lokale Strukturen im Einklang mit dem FAO-WHO-Kodex verfügen. Der Kapazitätsaufbau umfasst wirksame Strukturen für risikobasierte regulatorische Bewertungen bestehender und innovativer Technologien, die Meldung und das Management von Vorfällen, Schulungen und Zertifizierungen zur sicheren Verwendung durch Landwirte/Betreiber, professionelle Anwendungen (z. B. über Drohnen), die Verfügbarkeit und Verwendung persönlicher Schutzausrüstung (PSA), das Leerbehältermanagement sowie den Austausch von Fälschungsschutz und Best Practices zwischen Behörden.
In dem seltenen Fall, dass ein Produkt nicht unseren Qualitätsstandards entspricht (z. B. Verpackungsprobleme, Verunreinigungen), führen wir je nach konkretem Fall ein Verfahren zur Produktsperre, zur Produktrückgabe oder zum Produktrückruf durch. Alle zwei Jahre werden allgemeine Qualitätsleistungsrisiken und Verbesserungsbedarfe gemeldet und mit dem Management und der Geschäftsführung im Rahmen einer obligatorischen Qualitätsmanagementprüfung überprüft, die zusammenfasst, wie unsere Bemühungen und Korrekturmaßnahmen potenzielle Qualitätsrisiken reduzieren oder abmildern. Die Mittel zum Management der wesentlichen Auswirkungen belaufen sich vor allem auf die Organisation geeigneter Schulungsmaßnahmen, die die verantwortungsvolle Nutzung unserer Produkte gewährleisten sollen. Im Berichtsjahr wurden keine schwerwiegenden Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten in Verbindung mit den Verbrauchern und/oder Endnutzern unserer Produkte gemeldet.
Offenlegungsmaßnahmen zur Transparenz über klinische Studien
Wir haben uns dazu verpflichtet, alle Informationen über unsere geplanten und laufenden klinischen Prüfungen offenzulegen. Wir veröffentlichen auch die Ergebnisse von Studien an Patienten und machen diese Informationen im Internet kostenlos zugänglich, und zwar unabhängig davon, ob sie für eines unserer Produkte positiv oder negativ sind. Die Wirksamkeitsmessung der Maßnahme erfolgt über keinen systematischen Prozess.
Die Offenlegung von Informationen zu klinischen Prüfungen erfolgt im Einklang mit der Position der weltweiten Verbände der pharmazeutischen Industrie, wie sie in der „Gemeinsamen Position zur Offenlegung von Informationen zu klinischen Prüfungen über Register und Datenbanken für klinische Prüfungen“ festgelegt ist. Als Mitgliedsunternehmen der europäischen und amerikanischen pharmazeutischen Verbände (EFPIA und PhRMA) halten wir uns an deren erklärte Grundsätze zur verantwortungsvollen gemeinsamen Nutzung von Daten aus klinischen Prüfungen, die wissenschaftliche Erkenntnisse fördern sollen. Durch erhöhte Transparenz bei gleichzeitiger Wahrung des geltenden Datenschutzrechts sollen Innovationen gefördert werden, was letztlich den Patienten zugutekommt.
Mit unseren Offenlegungsmaßnahmen unterstützen wir die Bemühungen der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und des EU-Parlaments, die Transparenz von Daten aus klinischen Studien weiter zu erhöhen, wie dies in der EMA-Richtlinie zur Veröffentlichung von klinischen Daten für Humanarzneimittel und in der EU-Verordnung 536/2014 zu klinischen Prüfungen festgeschrieben ist. Wir haben ein gründliches Überwachungs- und Qualitätskontrollverfahren eingeführt, um sicherzustellen, dass die hohen Standards für die Transparenz der Informationen über klinische Prüfungen für unsere Arzneimittel vollständig erfüllt werden und dass die Informationen über klinische Prüfungen, wie in diesen Grundsätzen dargelegt, rechtzeitig veröffentlicht werden und von hoher Qualität sind.# Die Mittel zum Management der wesentlichen Auswirkungen
Die Mittel zum Management der wesentlichen Auswirkungen beziehen sich vor allem auf die kostenlose Bereitstellung der Ergebnisse von Informationen zu unseren klinischen Studien.
Management der Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Zugang zu Informationen für Verbraucher und/oder Endnutzer
In unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Zugang zu Qualitätsinformationen durch Verbraucher und/oder Endnutzer identifiziert, die durch ein umfassendes Paket von Richtlinien und Maßnahmen gesteuert werden. Wir gehen über die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Bereitstellung von Informationen zur persönlichen Sicherheit bei der Verwendung unserer Produkte hinaus, sodass Endverbraucher bei der Verwendung der Produkte individuelle Maßnahmen treffen können. Wir unterstützen seit 1994 die freiwillige „Responsible Care™“-Initiative der chemischen Industrie und die damit verbundene „Responsible Care Global Charter“. Darüber hinaus beteiligen wir uns in Verbänden und Initiativen an der Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Risikobewertung.
Konzepte im Zusammenhang mit dem Zugang zu Informationen für Verbraucher und/oder Endnutzer [S4-1]
Auswirkungen in Bezug auf den Zugang zu Informationen für Verbraucher und/oder Endnutzer regeln wir mit unserer Produktsicherheitsstrategie.
Regeln für den Zugang zu Qualitätsinformationen mit unserer Product-Stewardship-Richtlinie
Unsere Grundsätze für verantwortungsvolles Produktmanagement in der Division Crop Science haben wir in unserer Konzernrichtlinie „Product Stewardship Commitment, Principles and Key Requirements“ festgelegt. Dabei legt die Richtlinie im Kapitel zu Forschung und Entwicklung genaue Regeln bezüglich transparenter und exakter Informationen zur Produkthandhabung fest. Produktbehälter und zugehörige Außenverpackungen müssen mit angemessenen und genauen Informationen gemäß der registrierten oder genehmigten Verwendung gekennzeichnet sein. In Ländern, in denen keine spezifischen Kennzeichnungsanforderungen bestehen, werden Pflanzenschutzmittel gemäß den Global Harmonized Systems of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) und der FAO-Richtlinie zur guten Kennzeichnungspraxis für Pflanzenschutzmittel gekennzeichnet. Spezifische Angaben zur Sicherheit eines Produkts bei bestimmungsgemäßer Verwendung sind nur zulässig, wenn die lokale Gesetzgebung dies zulässt und wissenschaftliche Beweise zur Untermauerung der Angaben vorliegen. Weitere Informationen zu dieser Richtlinie lesen Sie in Abschnitt „Verbesserung der sozialen Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern“.
Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen [S4-2]
Unternehmensweite Grundsätze, die im Bayer Code of Conduct festgelegt sind, bestimmen, wie wir weltweit nicht nur mit unseren Beschäftigten, sondern auch mit Patienten, Kunden, Konsumenten und anderen Stakeholdern umgehen. Damit wollen wir unserer gesellschaftlichen Verantwortung als nachhaltig handelndes und transparentes Unternehmen gerecht werden, das für seinen Beitrag zum Fortschritt in der Gesundheitsversorgung und Landwirtschaft respektiert wird. Wir wollen zuhören, verstehen, Bedenken ernst nehmen und einen respektvollen Dialog führen. Die Verantwortung für die Umsetzung der Grundsätze, die im Code of Conduct festgelegt sind, liegt beim Vorstandsvorsitzenden. Bei uns sind unternehmensweit Prozesse etabliert, um fortlaufend Anfragen zur Produktsicherheit oder zu Problemen mit unseren am Markt verfügbaren Produkten aufzugreifen. Diese Rückmeldungen aus dem direkten Kontakt mit Verbrauchern und Endnutzern und deren Vertretern, wie z. B. Ärzten oder Apothekern, fließen auch in unsere Risikobewertung ein. Wir beobachten und bewerten unsere Produkte auch nach der Zulassung und über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg. So können wir unerwünschte Wirkungen möglichst früh entdecken und beurteilen, welche Maßnahmen zur Risikominimierung ergriffen werden können. Zur Umsetzung gesetzlicher und freiwilliger Anforderungen an die Produktverantwortung hat Bayer entsprechende Richtlinien und Managementsysteme etabliert.
Klinische Prüfungen werden in der Regel mit Erwachsenen im Alter zwischen 18 und 64 Jahren durchgeführt, was auch der Grund dafür ist, dass Sicherheitsdaten für spezielle Bevölkerungsgruppen nur in beschränktem Maß vorliegen. Aus diesem Grund wird das Risiko möglicher Nebenwirkungen bei speziellen Bevölkerungsgruppen in der Regel auf der Grundlage der verfügbaren Daten oder der Erfahrung mit ähnlichen Produkten geschätzt. Da sich die Bedürfnisse dieser speziellen Bevölkerungsgruppen jedoch von denen anderer Gruppen unterscheiden können, ist es wichtig, dass auch in diesen Gruppen Studien durchgeführt werden, um neue Wege zur Behandlung, Kontrolle oder Prävention von Krankheiten zu finden. Eine weitere Möglichkeit, wie Pharmaunternehmen spezielle Bevölkerungsgruppen unterstützen können, ist die Bereitstellung von Informationsmaterial über die Krankheit oder das Medikament. Ein Beispiel dafür ist die Hämophilie, für die Bayer Informationsvideos erstellt hat, um Patientinnen und Patienten mehr über ihre Krankheit und deren Behandlung zu vermitteln. Andere Patientinnen und Patienten – insbesondere ältere Menschen – können beispielsweise aufgrund ihres Alters, neurologischer oder körperlicher Störungen Schwierigkeiten beim Schlucken von Tabletten haben. Pharmazeutische Unternehmen können diese Patientinnen und Patienten unterstützen, indem sie Informationsmaterial anbieten, das Techniken zur Erleichterung der Medikamenteneinnahme vermittelt.
Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können [S4-3]
Wir verpflichten uns, unsere Geschäftstätigkeit auf ethische und gesetzeskonforme Art und Weise auszuüben, und wir ermutigen unsere Beschäftigten sowie Dritte, ihre Bedenken in Bezug auf Compliance anzusprechen. Die Wirkungsmessung unseres allgemeinen Ansatzes erfolgt über die spezifischen Abhilfemaßnahmen und Managementsysteme, die im Nachfolgenden näher beschrieben werden. Mit unserem sogenannten Speak-up-Kanal bieten wir ein zugängliches Verfahren an, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie entsprechende Verletzungen unter dem Schutz der Vertraulichkeit und dem Schutz vor Repressalien zu melden. Neben unseren Beschäftigten steht dieser Kanal auch jedem Dritten offen, der einen möglichen Compliance-Verstoß melden möchte. Dies gilt unabhängig davon, ob der Dritte in einer Geschäftsbeziehung zu uns steht oder ob eigene Rechte betroffen sind, und umfasst somit auch all unsere Verbraucher und Endnutzer. Anwender unserer Produkte können sich zudem bei Rückfragen, Reklamationen oder Vorfällen über unterschiedliche Kommunikationskanäle an uns wenden, die für unsere verschiedenen Geschäftsbereiche im Nachfolgenden näher erläutert werden. Wie in unserem Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten dargelegt, müssen auch Zulieferer in der gesamten Lieferkette ihre Beschäftigten ermutigen und ihnen die Möglichkeit geben, Bedenken, Beschwerden oder potenziell rechtswidrige Aktivitäten zu melden, die sich aus wirtschaftlichen Aktivitäten am eigenen Arbeitsplatz oder bei einem anderen Lieferanten ergeben, ohne dass ihnen Repressalien, Einschüchterungen oder Belästigungen drohen. Alle Meldungen müssen vertraulich behandelt werden und können, soweit gesetzlich zulässig, anonym erfolgen. Lieferanten müssen solche Meldungen untersuchen und bei Bedarf Abhilfemaßnahmen ergreifen. Auf unseren Speak-up-Kanal machen wir im Internet inklusive Infografik und FAQ aufmerksam. Wenn es um produktspezifische Rückfragen, Reklamationen oder Vorfälle geht, finden sich die relevanten Kanäle auf den Produkten. Anhand der Nutzung der verschiedenen Kanäle erkennen wir, dass Verbraucher und/oder Endnutzer diese Strukturen und Verfahren kennen und ihnen vertrauen. Darüber hinaus gibt es derzeit keine spezifischen Messmethoden, die das Vertrauen der Endnutzer in diese Kanäle bestimmen. Weitere Informationen zu unserem Speak-up-Kanal finden Sie im Kapitel A 4.4.1 „Unternehmensführung“. Wie wir Einzelpersonen vor Vergeltungsmaßnahmen schützen, wird näher im Kapitel A 4.2.3 „Umweltverschmutzung“ beschrieben.
Crop Science
Anwender unserer Produkte können sich bei Rückfragen, Reklamationen oder Vorfällen über unterschiedliche Kommunikationskanäle an uns wenden – sei es im direkten Kontakt zu unseren Vertriebsmitarbeitenden oder über unsere Hotlines, die auf den Produktverpackungen abgedruckt sind. Wir gehen weltweit allen gemeldeten Vorfällen im Zusammenhang mit unseren Pflanzenschutz- und Saatgut-Produkten nach und verwalten diese Vorfälle mithilfe eines speziellen Managementsystems und der Software CAIRnew, einer Lösung zum Melden, Verwalten, Dokumentieren und Analysieren von Vorfällen, Reklamationen und Produktrückrufen. Gemeldete Vorfälle werden nach Schweregrad und Risiko eingestuft. Unser Managementsystem für gemeldete Vorfälle sowie kontinuierliche Überprüfungen der Anwendung unserer Produkte bilden die wichtigsten Bausteine, wenn es darum geht, die Sicherheit unserer Produkte zu überwachen und notwendige Verbesserungen zu identifizieren. Grundsätzlich können Maßnahmen zur Risikominderung von verstärkten Schulungsmaßnahmen über Änderungen einer Produktformulierung, überarbeitete Anwendungsempfehlungen und Einschränkungen der Produktanwendung bis hin zur Rücknahme eines Produkts reichen. Wir arbeiten mit Krankenhäusern und Giftnotrufzentralen zusammen, um die Qualität der dort erstellten Berichte und Daten weiter zu verbessern und somit die Wirksamkeit unserer Kanäle sicherzustellen. Seit 2022 arbeiten wir auch mit Medizinern im Rahmen unserer „Bayer Safe Use Ambassador Initiative“ zusammen. Mit der Initiative unterstützen wir Ärzte dabei, alle Vorfälle im Zusammenhang mit der Anwendung unserer Pflanzenschutzmittel direkt an uns zu melden, wenn es vor Ort keine nationalen Einrichtungen zur Überwachung von Vorfällen gibt.# Pharmaceuticals und Consumer Health
Das Bayer-Tool SafeTrack ist ein webbasiertes Tool für Patienten, Pflegepersonal und medizinisches Fachpersonal zur digitalen Meldung unerwünschter Ereignisse. Um potenzielle Sicherheitsbedenken frühzeitig zu identifizieren oder mögliche Änderungen des Nutzen-Risiko-Verhältnisses zu erkennen, werten unsere Teams interne Nutzen- und Sicherheitsdaten, klinische und Post-Marketing-Studien, aber auch externe Datenbanken und wissenschaftliche Publikationen aus. Alle gemeldeten Nebenwirkungen werden in unsere Pharmakovigilanz-Datenbank eingegeben. Zusammen mit den Zulassungs- und Überwachungsbehörden werden die Daten sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene regelmäßig evaluiert. Neben der Datensammlung während der klinischen Entwicklung eines medizinischen Produkts ist die Überwachung ab dem Zeitpunkt seiner Marktzulassung von besonderer Bedeutung. Wir geben aus den Meldungen abgeleitete Vorschläge zu ergänzenden sicherheitsrelevanten Informationen im Beipackzettel an die Behörden weiter. Solche Vorschläge gehen in der Regel von den jeweiligen Arzneimittelherstellern an die Behörden. Die Entscheidung über die aus den Meldungen und Vorschlägen resultierenden Schritte liegt bei den jeweiligen Gesundheitsbehörden in enger Kooperation mit uns als Hersteller. Werden Risiken identifiziert, ergreifen wir in Abstimmung mit den Behörden unverzüglich Maßnahmen zur Sicherung der Gesundheit von Patienten und Konsumenten. Sie reichen von der Aktualisierung der Produktinformation für Patienten, Anwender, Apotheker und Ärzte über Aufklärungsbroschüren für Patienten, Weiterbildungsmaßnahmen für medizinisches Fachpersonal und eine direkte Kommunikation mit medizinischen Fachkräften (Direct Healthcare Professional Communication, DHPC) bis hin zur Produktrücknahme. Die Implementierung der risikominimierenden Maßnahmen koordinieren unsere lokalen Sicherheitsmanagement-Teams (SMT) in den Landesorganisationen. Sämtliche dieser Prozesse werden dokumentiert, regelmäßig aktualisiert und in das Qualitätsmanagementsystem integriert. Um die Qualität des Pharmakovigilanz-Systems bei Bayer auf einem hohen Niveau zu halten und dessen Wirksamkeit sicherzustellen, werden unsere medizinischen und wissenschaftlichen Fachleute außerdem regelmäßig geschult. Es gibt außerdem ein vorgeschriebenes Training für alle Beschäftigten zu ihrer Pflicht, sicherheits- und qualitätsrelevante Informationen umgehend an die Abteilung Pharmakovigilanz zu melden.
Kennzahlen und Ziele im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern
In Bezug auf Verbraucher und Endnutzer berichten wir über unsere 100-Millionen-Ziele bis 2030.
Ziele zur Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen [S4-5]
Unsere 100-Millionen-Ziele bilden ein Kernelement unserer Nachhaltigkeitsperformance, wobei wir uns besonders auf die Bedürfnisse der stark gefährdeten Verbraucher und Endnutzer in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen und in unterversorgten Regionen konzentrieren, um ihre Lebensqualität zu verbessern. Interventionen werden als die Bereitstellung von Produkten oder Dienstleistungen, durch uns oder unsere nicht-kommerziellen Partner, zu denen beispielsweise Nichtregierungsorganisationen gehören, definiert. Unsere Partner müssen die von Bayer festgelegten Aufnahmekriterien erfüllen, um bei der 100-Millionen-Herausforderung berücksichtigt zu werden. Dazu gehören, dass der Partner denselben KPI-Definitionen folgt und ein Due-Diligence-Prozess hinsichtlich der Berichterstattungsqualität durchgeführt wurde. Alle Partner verpflichten sich, Bayer vollständige Einblicke in die Datenhistorie, Berechnungsregeln und Kontrollprozesse zu gewähren. Bei der Festlegung, Nachverfolgung sowie der Ermittlung von Erkenntnissen oder Verbesserungsmöglichkeiten der 100-Millionen-Ziele arbeiten wir entweder direkt mit Verbrauchern und/oder Endnutzern oder mit erfahrenen Stellvertretern und Experten, bspw. dem Bayer-Nachhaltigkeitsrat, zusammen. Weitere Informationen über die Einbeziehung von Stakeholdern finden Sie im Kapitel A 4.1 „Allgemeine Angaben“, Abschnitt „Interessen und Standpunkte der Interessenträger [SBM-2]“.
100 Millionen Kleinbauern in Ländern mit geringem bis mittlerem Einkommensniveau (LMICs) unterstützen
Im Einklang mit unserer Nachhaltigkeitsstrategie wollen wir bis 2030 als eines der weltweit führenden Unternehmen in der Landwirtschaft 100 Millionen Kleinbauern in LMICs unterstützen, indem wir den Zugang zu landwirtschaftlichen Produkten und Dienstleistungen verbessern – auch gemeinsam mit unseren Partnern. Dazu erhöhen wir die Reichweite unserer Geschäftsaktivitäten und der strategischen Initiativen, die auf die Bedürfnisse von Kleinbauern zugeschnitten sind. Dabei haben wir die nachfolgend aufgeführte Anzahl an Kleinbauern erreicht:
- Basisjahr 2019: 42 Millionen
- Status 2020: 45 Millionen
- Status 2021: 49 Millionen
- Status 2022: 52 Millionen
- Status 2023: 53 Millionen
- Status 2024: 52 Millionen
Da die Kennzahl speziell für das Crop-Science-Geschäft von Bayer definiert ist, können wir uns nicht auf standardisierte Messmethoden verlassen. Wir haben eine eigene Methodik entwickelt, die auf verfügbaren und zuverlässigen Daten und konservativen Annahmen basiert. Es gibt zwei Kanäle, die zum Ziel beitragen, 100 Millionen Kleinbauern zu unterstützen: ein kommerzieller Kanal, der Kleinbauern über lokale Vertriebskanäle in einem Land mit Bayer-Produkten versorgt; und ein Partnerschaftskanal (nicht kommerziell), in dem wir Kleinbauern gemeinsam mit Partnern z. B. durch das Angebot digitaler Informations- und Finanzlösungen unterstützen.
Die Ermittlung der Anzahl Kleinbauern im kommerziellen Kanal erfolgt mittels Berechnung der Gesamtzahl unterstützter Landwirte pro Land und Kulturpflanze auf Basis von Umsatz- und Marktdaten. Landwirte, die mehrere unserer Pflanzenschutz- oder Saatgutprodukte einsetzen, werden nur einmal gezählt. Anhand des jeweiligen Kleinbauernanteils im Markt wird die Anzahl erreichter Kleinbauern aus den insgesamt unterstützten Landwirten ermittelt.
Für jede Partnerschaft wird die Reichweite der Kleinbauern auf Grundlage der vom Partner bereitgestellten Informationen und eines Überlappungsfaktors ermittelt, der die Reichweite der Partnerschaft um mögliche Überschneidungen mit Bayers kommerziellen Kanälen korrigiert.
Die Gesamtanzahl der unterstützten Kleinbauern wird berechnet, indem die Anzahl der Kleinbauern, die durch kommerzielle Produkte und nicht-kommerzielle Partnerschaften erreicht werden, addiert werden. Im Jahr 2024 haben wir im Einklang mit der ursprünglichen Zielsetzung gemeinsam mit unseren Partnern 52 Millionen Kleinbauern in LMICs mit unseren Produkten und Dienstleistungen unterstützt. In einem schwierigen Marktumfeld ist der leichte Rückgang im Vergleich zum Vorjahr durch verstärkten Wettbewerbsdruck im Pflanzenschutz-Geschäft geprägt. Durch den Abschluss einer neuen Partnerschaft bis 2030 haben wir weitere Fortschritte hinsichtlich der Zielerreichung gemacht. Die Überwachung und Überprüfung des Ziels erfolgt durch die oben beschriebene Methodik.
100 Millionen Frauen Zugang zu moderner Empfängnisverhütung ermöglichen
Bis 2030 wollen wir gemäß unserer Strategie zur Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung 100 Millionen Frauen in Ländern mit geringem oder mittlerem Einkommensniveau (LMICs) den Zugang zu moderner Empfängnisverhütung ermöglichen. Um den Herausforderungen des Zugangs zur Empfängnisverhütung im kommenden Jahrzehnt zu begegnen und um unser Ziel zu erreichen, 100 Millionen Frauen den Zugang zu modernen Kontrazeptiva zu ermöglichen, sind wir kontinuierlich bestrebt, unsere Produktionskapazitäten zu erhöhen und unsere Partnerschaften zu erweitern. Dabei haben wir die nachfolgend aufgeführte Anzahl an Frauen erreicht:
- Basisjahr 2019: 38 Millionen
- Status 2020: 40 Millionen
- Status 2021: 41 Millionen
- Status 2022: 44 Millionen
- Status 2023: 46 Millionen
- Status 2024: 51 Millionen
Für diesen KPI verwenden wir Messmethoden, basierend auf den Modellen von USAID, einer unabhängigen Agentur der US-Bundesregierung, die in erster Linie für die Verwaltung ziviler Entwicklungshilfe zuständig ist. Wir haben eine Methodik definiert, die auf verfügbaren und zuverlässigen Daten und konservativen Annahmen basiert.
Die Maßnahmen von Bayer zur Deckung des Bedarfs von Frauen an modernen Verhütungsmitteln können in zwei Kanäle eingeteilt werden:
- Die Versorgung von Märkten mit Kontrazeptiva von Bayer. Dazu dienen zum einen die Vertriebsaktivitäten der Unternehmenszentrale z. B. über nationale staatliche Ausschreibungen oder multinationale Lieferverträge, zum anderen erfolgt der Zugang zu den Produkten über die Vertriebsaktivitäten der jeweiligen Landesorganisationen von Bayer.
- Ein Partnerschaftskanal, der sich auf die Anzahl der Frauen in LMIC bezieht, die aufgrund von Familienplanungskampagnen, die Bayer über Partnerschaften unterstützt, moderne Verhütungsmittel verwenden. Die hierbei verwendeten Produkte sind nicht auf Bayerprodukte beschränkt, sondern decken in der Regel ein breites Spektrum von Herstellern ab.
Zur Berechnung werden für beide Kanäle die Verkaufsmengen von Verhütungsmitteln extrahiert und als kurzwirksame oder langwirksame Methoden klassifiziert. Zu den von Bayer angebotenen kurzwirksamen Methoden gehören orale Verhütungsmittel und Injektionen, während zu den langwirksamen Methoden Intrauterinpessare und Implantate gehören. Die Verkäufe werden mit der Anzahl der in einer Packung enthaltenen Produkteinheiten multipliziert, um die Verkaufsmengen in Einheiten pro Produktkategorie und Land zu erhalten. Anschließend wird ein LMIC-Filter auf die Verkaufsdaten angewendet, um die Verkäufe in LMICs zu erhalten. In einem ersten Schritt stellt der Partner Daten zu seiner Reichweite bereit.# Bayer Geschäftsbericht 2024
Anschließend wird in einem zweiten Schritt analysiert, ob Normalisierungen erforderlich sind, wie etwa eine Anpassung zur Verringerung von Überschneidungen zwischen den Kanälen. Um die finale Anzahl der Frauen in LMIC zu ermitteln, die ihren Bedarf an moderner Empfängnisverhütung dank der von Bayer unterstützten Maßnahmen decken, werden die Reichweite der Produktversorgung und die Reichweite durch Partnerschaft summiert. Bei der Berechnung wird das Risiko einer Überschneidung zwischen kommerziellen und partnerschaftlichen KPIs mitigiert, sodass Personen, die von beiden Ansätzen profitieren, nur einmal gezählt werden. Derzeit ermöglichen wir bereits 51 Millionen Frauen in LMICs den Zugang zu Verhütungsmitteln. – mehr als ein Drittel von ihnen über kommerzielle Vertriebskanäle, vor allem in Märkten mit höherem mittlerem Einkommen. Der andere Teil, vorwiegend Frauen in Ländern mit niedrigem und niedrigem mittlerem Einkommen, erhält Zugang über das internationale Entwicklungsnetzwerk, bspw. über die UNFPA oder teilnehmende nationale Familienplanungsprogramme. Produkte, die über solche Programme bereitgestellt werden, sind für die Frauen in den meisten Fällen kostenlos. Die Überwachung und Überprüfung des Ziels erfolgt durch die oben beschriebene Methodik. Im Jahr 2024 konnten wir somit 5 Millionen Frauen mehr erreichen als im Vorjahr, ein Wachstum von 11 % und der größte Zuwachs seit der Einsetzung des Zieles 2019. Dennoch erreichen wir noch ca 4 Millionen Frauen weniger als zur vollständigen Erreichung unseres Jahreszieles nötig gewesen wäre, so dass wir unsere Anstrengungen weiter verstärken werden.
100 Millionen Menschen in unterversorgten Regionen in ihrer alltäglichen Gesundheitsversorgung unterstützen
Im Einklang mit unserer Strategie zur Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung wollen wir im Jahr 2030 100 Millionen Menschen in ökonomisch oder medizinisch unterversorgten Regionen in ihrer alltäglichen Gesundheitsversorgung durch Interventionen von Bayer unterstützen. Um unser Nachhaltigkeitsziel zu erreichen, passen wir beispielsweise unsere Marken, Produkte und Angebote an die besonderen medizinischen und preislichen Bedürfnisse von Menschen in unterversorgten Regionen an und verändern Packungsgrößen und Vertriebswege. Wir haben den Zugang zu unserem bezahlbaren Portfolio regional erweitert und bieten es stärker über Kanäle an, über die Verbraucher mit geringerem Einkommen einkaufen. Dabei haben wir die nachfolgend aufgeführte Anzahl an Menschen erreicht:
- Basisjahr 2019: 41 Millionen
- Status 2020: 43 Millionen
- Status 2021: 46 Millionen
- Status 2022: 49 Millionen
- Status 2023: 51 Millionen
- Status 2024: 53 Millionen
Die Maßnahmen von Bayer zur Verbesserung des Zugangs zur gesundheitlichen Selbstversorgung lassen sich in zwei Kanäle einteilen: (1) kommerzielle Kanäle, die Menschen in unterversorgten Gemeinden mit Selbstpflegeprodukten oder -dienstleistungen von Bayer versorgen. (2) Partnerschaften, in denen wir gemeinsam mit nichtkommerziellen Partner Menschen in unterversorgten Regionen unterstützen.
Im kommerziellen Kanal sind die Berechnungsprozesse in drei Schritte unterteilt, um die Anzahl der Menschen in unterversorgten Regionen zu ermitteln, deren gesundheitliche Selbstversorgung durch Maßnahmen von Bayer unterstützt wird. Im ersten Schritt werden die Verkaufsmengen der für unterversorgte Regionen geeignete Marken und Packungsgrößen quantifiziert. Im Folgenden werden Überlappungseffekte durch Mehrfachkäufe desselben Verbrauchers berücksichtigt. Der letzte Schritt extrahiert den Anteil der unterversorgten Menschen an der Gesamtbevölkerung der jeweiligen Länder und wird mit der Anzahl der erreichten individuellen Verbraucher in den Ländern multipliziert, die sich aus dem zweiten Schritt ergibt.
Der Partner stellt im ersten Schritt Daten zu seiner Reichweite bereit. Anschließend wird im nächsten Schritt analysiert, ob Normalisierungen erforderlich sind, wie beispielsweise Normalisierungen auf Grund verschiedener Berichtsperioden zwischen Bayer und Partnern. Um die Anzahl der Menschen in unterversorgten Gemeinden zu ermitteln, deren gesundheitliche Selbstversorgung durch Maßnahmen von Bayer unterstützt wird, wird die Anzahl der über den kommerziellen Kanal erreichten Menschen mit der Anzahl der über den Partnerschaftskanal erreichten Menschen addiert. Bei der Berechnung wird das Risiko einer Überschneidung zwischen kommerziellen und partnerschaftlichen KPIs reduziert, sodass Personen, die von beiden Ansätzen profitieren, nur einmal gezählt werden. Beim Zugang zur gesundheitlichen Selbstversorgung haben wir 2024 im Einklang mit der ursprünglichen Zielsetzung weitere Fortschritte gemacht. Die Überwachung und Überprüfung des Ziels erfolgt durch die oben beschriebene Methodik.
4.4 Governance
Wir berichten zu Governance-Aspekten, um die Transparenz und Integrität unserer Unternehmensführung zu gewährleisten. Durch die Offenlegung unserer Governance-Strukturen und -Praktiken wollen wir das Vertrauen unserer Stakeholder stärken, verantwortungsbewusste Entscheidungen im Unternehmen fördern und sicherstellen, dass ethische Standards eingehalten werden.
4.4.1 Unternehmensführung
Als weltweit führendes Unternehmen in den Bereichen Gesundheit und Landwirtschaft sind wir uns der großen Verantwortung bewusst, die damit einhergeht. Unser Streben nach verantwortungsvoller Unternehmensführung ist tief in unserer Unternehmenskultur verankert und bildet die Grundlage für unseren nachhaltigen Erfolg und das Vertrauen, das Stakeholder in unsere Unternehmensführung setzen.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich Unternehmensführung
Im Rahmen unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert und steuern diese durch unsere Strategien, Prozesse und Maßnahmen. Wir berichten ausführlich über unsere Corporate-Governance-Strukturen, die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie die Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat.
Unsere wesentlichen Auswirkungen liegen in unseren ethischen Standards, die auch positive Marktwirkungen haben können. Unser Verhaltenskodex (Code of Conduct) definiert die Grundlagen der ethischen Standards, Schulungen zu Compliance-Themen (einschließlich Prävention von Korruption) und ein Speak-up-Kanal sind Teil unseres Managements. Als globales Unternehmen können wir außerdem die Geschäftspraktiken von Lieferanten in Ländern mit niedrigeren Standards positiv beeinflussen. Zudem fördern wir durch eine aktive Teilnahme an öffentlichen Debatten eine wissenschafts- und faktenbasierte Entscheidungsfindung in Politik und Gesellschaft.
Gleichzeitig sind wir potenziellen Risiken wie unlauterem Wettbewerb, Verstößen gegen Kartellrecht, Korruption und Datenschutzverletzungen ausgesetzt. Ein etwaiges Versäumnis, die Grundsätze der Geschäftsethik umfassend zu integrieren, könnte zu Reputationsschäden, reduzierten Finanzierungsmöglichkeiten und einem Verlust der Kunden führen. Die Erkenntnisse aus der Bewertung der Risiken fließen in unsere Governance-Strategien ein und unterstützen uns dabei, nachhaltige und verantwortungsvolle Geschäftsentscheidungen zu treffen.
Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung
[G1-1] Wir verfügen über verschiedene Konzepte für die Unternehmensführung und Unternehmenskultur. Dadurch tragen wir den entsprechenden Auswirkungen und Risiken Rechnung.
Integrität und Compliance durch unsere Geschäftsverhaltensrichtlinien und unsere Unternehmenskultur
Vertrauen bildet das Fundament unserer Geschäftstätigkeit und ist entscheidend für unseren Erfolg. Es erfordert ein tägliches Engagement für das Bewusstsein und die Einhaltung der Gesetze, Richtlinien und ethischer Prinzipien. Integrität ist zentral in unserer Unternehmenskultur und leitet unser Handeln. Wir tolerieren keine illegalen oder unethischen Handlungen. Etwaige Verstöße untersuchen wir und klären diese konsequent auf. Bestätigte Verstöße werden gemäß unseren Sanktionsvorschriften sanktioniert.
Unser Code of Conduct stellt sicher, dass wir in Übereinstimmung mit allen relevanten gesetzlichen Bestimmungen handeln. Er dient als Leitfaden, der die Mitarbeitenden und Bayer auf dem richtigen Weg und in voller Übereinstimmung mit allen relevanten Gesetzen halten soll. Unsere Beschäftigten sollten sich der wichtigsten Risiken im unternehmerischen Handeln bewusst sein und diese proaktiv erkennen und adressieren, um Bayer zu schützen.
Wir haben ein effektives Risiko- und Compliance-Management-System eingerichtet, um regelkonformes Verhalten und eine positive Risikokultur zu fördern und zu stärken. Trainings zu den Elementen dieses Systems sind obligatorisch und müssen von unseren Beschäftigten rechtzeitig abgeschlossen werden. Die Elemente dieses Systems fördern in unserer gesamten Organisation eine positive Compliance-Kultur und tragen dazu bei, die Integrität in der täglichen Geschäftstätigkeit jedes Beschäftigten zu gewährleisten. Wir nutzen Regelungen, Procedures, Trainings und Kontrollen, um vorbeugende Maßnahmen in die täglichen Geschäftsaktivitäten zu integrieren.
Eine globale Compliance-Organisation, die von unserem General Counsel als Group Compliance Officer geleitet wird, unterstützt unseren Compliance-Ansatz. In seiner Funktion berichtet der Group Compliance Officer direkt an den Finanzvorstand und an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Der Finanzvorstand ist dabei für die Compliance-Organisation verantwortlich, der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats für die Überwachung der Wirksamkeit und Weiterentwicklung der Compliance im Konzern.
Wir achten stets das Recht des Einzelnen auf Privatsphäre, das ein grundlegendes Menschenrecht ist, das durch Datenschutzgesetze garantiert und geschützt wird. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Diskriminierung, Belästigung und ungerechtfertigte Sanktionsmaßnahmen nicht toleriert werden.# Bayer Compliance und Nachhaltigkeit im Einkauf
Wir behandeln einander fair sowie mit Respekt und handeln im besten Interesse von Bayer. In unserem Unternehmen pflegen wir eine offene und transparente Kultur. Wir ermutigen Beschäftigte und Dritte, ihre Bedenken hinsichtlich Compliance zu äußern: Dazu fördern wir ein Umfeld, in dem sich jeder ausreichend wohlfühlt, um seine Bedenken zu äußern. Das Stellen von Fragen und das Äußern von Bedenken helfen uns, eine starke Compliance-Kultur aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus stellen wir Informationen, ausreichende Ressourcen und Beratung zur Verfügung, um Verstöße gegen Gesetze oder Unternehmensvorschriften zu verhindern. Beschäftigte können sich in vielen Sprachen an unseren globalen Speak-up-Kanal wenden. Hierbei handelt es sich um einen sicheren Kanal, der allen (auch der Öffentlichkeit) die Möglichkeit bietet, mutmaßliche Compliance-Verstöße vertraulich (und anonym, soweit dies nach lokalem Recht zulässig ist) zu melden. Beschäftigte sowie Dritte können sich auch direkt über [email protected] an unsere Compliance-Abteilung wenden. Wenn Beschäftigte der Meinung sind, dass eine Tätigkeit oder ein Verhalten einen wesentlichen Compliance-Verstoß darstellen könnte, sind sie verpflichtet, dies zu melden. Je nach Schwere des Compliance-Verstoßes kann dieser disziplinarische, zivil- oder strafrechtliche Folgen für die betroffenen Beschäftigten haben. Nachgewiesenes Fehlverhalten kann sich auch auf die Vergütung auswirken. Das Versäumnis, einen mutmaßlichen wesentlichen Compliance-Verstoß zu melden, ordnungsgemäß zu untersuchen und zu beheben, kann ebenfalls schwerwiegende Folgen nach sich ziehen, darunter arbeitsrechtliche Konsequenzen, strafrechtliche Sanktionen für das Unternehmen und Haftung für einzelne Beschäftigte sowie Geldbußen und Rufschädigung. Wir unterstützen alle Beschäftigten dabei, integer zu handeln und potenzielle Verstöße von vornherein zu vermeiden – mit konzernweiten bedarfs- und zielgruppenorientierten Schulungsmaßnahmen und Kommunikationskampagnen. Unser Code of Conduct setzt den Maßstab für unsere Compliance-Kommunikations- und -Trainingsaktivitäten. Bei Fragen zum rechtlich korrekten Verhalten stehen den Beschäftigten als Kontaktpersonen sowohl Vorgesetzte als auch die Compliance-Manager zur Verfügung. Schulungen zu Antikorruption, der Bedeutung des offenen Äußerns von Bedenken („Speak up“), Kartellrecht, Interessenkonflikten, Fairness und Respekt am Arbeitsplatz, Compliance im Außenwirtschaftsrecht und Datenschutz sind ebenfalls Elemente unseres Compliance-Management-Systems. Jedes Jahr wird für alle Bayer-Beschäftigte ein neues verpflichtendes Training mit Bezug zu Compliance veröffentlicht. Wir haben im Berichtsjahr in 92 Ländern ein webbasiertes Training zum neuen Code of Conduct eingeführt. Das Training ist in 15 Sprachen verfügbar. Unsere unternehmensweite Kommunikationskampagne „Speak up“ soll eine offene Berichtskultur fördern und wird jährlich durchgeführt. Sie vermittelt die verschiedenen Möglichkeiten, Compliance-Verstöße zu melden, und soll ein Umfeld schaffen, in dem ohne Vorbehalte Compliance-Verstöße angesprochen werden können. Für risikobehaftete Funktionen und Abteilungen, die aufgrund ihres Aufgabengebiets in Bezug auf Korruption und Bestechung grundsätzlich am stärksten gefährdet sind, bieten wir innerhalb unserer allgemeinen Schulung zu Antikorruption weiter gehende Lernpfade mit zusätzlichen Informationen an. Diese Lernpfade sind speziell auf Beschäftigte ausgelegt, die Kontakt mit medizinischem Fachpersonal und Amtsträgern haben. Zu den risikobehafteten Funktionen zählen in der Regel Einkauf, Vertrieb und Marketing sowie unsere Abteilungen, die an Ausschreibungen teilnehmen.
Management der Beziehungen zu Lieferanten [G1-2]
Der Einkauf versorgt unser Unternehmen weltweit mit Rohstoffen, Waren und Dienstleistungen. Er handelt im Namen aller Geschäftsbereiche und unterstützenden Funktionen, indem er Synergien durch die Bündelung von Know-how und Beschaffungsausgaben nutzt. Die Einkaufsleitung berichtet direkt an den Finanzvorstand. Durch unsere Einkaufsaktivitäten und Lieferantenbeziehungen beeinflussen wir die Gesellschaft und die Umwelt. Wirtschaftliche, ethische, soziale und ökologische Prinzipien sind daher in unserem Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten und dem „Nachhaltigkeitsleitfaden für den Einkauf“ verankert, der für alle Beschäftigten im Einkauf weltweit verbindlich ist. Wir wollen nachhaltige Partnerschaften mit unseren Lieferanten fördern, die auf Compliance, Nachhaltigkeit, Fairness und Integrität bei jeder Kaufentscheidung basieren. Unsere Beschäftigten im Einkauf treffen fundierte „Make or Buy“-Entscheidungen, wobei wir Fairness, Kosteneffizienz, Versorgungssicherheit, rechtliche Compliance, Nachhaltigkeit, Qualität und Kartellvorschriften berücksichtigen. Zudem geben wir externen Geschäftspartnern klare Orientierungshilfen (z. B. in Form eines „Leitfadens zum Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten“ oder im Rahmen von Lieferantenschulungen) und legen die Erwartungen an für beide Seiten vorteilhafte Kooperationen fest. Darüber hinaus operieren wir im Einkauf und im Lieferantenmanagement nach etablierten Prozessen. Da der Markt und das Lieferkettenmanagement sehr dynamisch und ständig im Wandel sind, sind langfristige Verträge und ein aktives Lieferantenmanagement für strategisch wichtige Waren und Dienstleistungen essenziell. Sie dienen dazu, einkaufsspezifische Risiken wie Lieferengpässe oder erhebliche Preisschwankungen zu minimieren, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und reibungslose Produktionsprozesse zu gewährleisten. Über eine Vertragsklausel artikulieren wir unsere Nachhaltigkeitsanforderungen und dringen auf deren Integration in die Verträge mit unseren Lieferanten. Ergänzt wird diese um Bewertungen der Lieferanten in Bezug auf deren Nachhaltigkeitsleistung sowie um Entwicklungsaktivitäten zur Verbesserung der Nachhaltigkeitspraktiken in der Lieferkette.
Vertragsklausel zur Nachhaltigkeit
Bei der Vertragsklausel zur Nachhaltigkeit gibt es zwei wichtige Ankerpunkte:
- Der Lieferant erklärt sich bereit, unseren Lieferantenkodex zu akzeptieren und sein Geschäft im Einklang mit den dargelegten Prinzipien zu organisieren.
- Wir behalten uns das Recht vor, die Einhaltung unseres Lieferantenkodex durch den Lieferanten zu bewerten oder zu überprüfen.
Dies markiert den Beginn unseres Bewertungsprozesses anhand des Lieferantenkodex, der Einhaltung der Menschenrechte und der von den Lieferanten emittierten Treibhausgas-Emissionen. Der Lieferantenkodex legt wichtige soziale, ökologische und ethische Standards fest, die wir von unseren Lieferanten und Subunternehmern erwarten. Er wird unseren Lieferanten daher in mehreren Sprachen zur Verfügung gestellt, um unser gegenseitiges Verständnis dafür zu stärken, wie diese Prinzipien im täglichen Geschäft umgesetzt werden sollten (einschließlich der Förderung von Bemühungen zur Verbesserung der Gesundheit der Menschen und zum Schutz der Umwelt). Darüber hinaus zielt unser umfassender „Leitfaden zum Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten“ darauf ab, konkrete Beispiele für bewährte Praktiken und Benchmarks, die Lieferanten anwenden können, sowie Referenzen wie den regulatorischen Rahmen und die Standards für unsere Nachhaltigkeitsbemühungen bereitzustellen.
Der „Leitfaden zum Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten“ bietet Lieferanten u. a.:
- Wichtige Hinweise, wie sie ihre ethischen, sozialen, ökologischen und weiteren allgemeinen organisatorischen und wirtschaftlichen Bemühungen verbessern können
- Unterstützung bei der Vorbereitung auf eine Leistungsbewertung bzw. -neubewertung
- Verweise auf allgemein anerkannte Standards und regulatorische Rahmenwerke
Bei der Auswahl von Lieferanten berücksichtigen wir alle Arten von Lieferanten. Wir arbeiten kontinuierlich daran, Nachhaltigkeitsthemen in der Beschaffung strategisch weiterzuentwickeln, insbesondere in Bezug auf Umwelt- und Menschenrechtsfragen. Nachhaltigkeitsorientierte Kriterien und Standards gelten für unsere Lieferkette sowohl auf globaler als auch auf regionaler Ebene.
Managementprozess für Nachhaltigkeitspraktiken in der Lieferkette
Wir haben konzernweit einen vierstufigen Managementprozess etabliert, um die Nachhaltigkeitspraktiken in der Lieferkette bewerten und langfristig verbessern zu können. Dieser risikobasierte Ansatz hilft uns, die nachhaltigkeitsbezogenen Risiken zu bewerten und diese in unserer Lieferkette zu überwachen. Über die Nachhaltigkeitsbewertungen können wir nachhaltigkeitsbezogene Risiken bei den ausgewählten Lieferanten identifizieren und den Fokus auf einen möglichen Verbesserungsbedarf legen. Dieser Prozess wird zentral vom Nachhaltigkeitsteam im Einkauf gesteuert.
Schritt 1: Bewusstsein der Lieferanten für Nachhaltigkeit
Der Lieferantenkodex legt Grundsätze zu Ethik, Menschen und Arbeit, Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz, Qualität und Governance sowie zu den zu etablierenden Managementsystemen fest. Er wird unseren Lieferanten zur Verfügung gestellt. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie diese Grundsätze auch in der weiteren Lieferkette anwenden.
Schritt 2: Nominierung von zu bewertenden Lieferanten
Lieferanten werden für Nachhaltigkeitsbewertungen basierend auf einer Kombination aus Länder- und Nachhaltigkeitsrisikokategorien sowie ihrer strategischen Bedeutung für uns ausgewählt.
Schritt 3: Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung der Lieferanten
Lieferanten, die zur Bewertung ausgewählt wurden, werden entweder vor Ort im Rahmen eines Audits durch externe Prüfer oder mittels einer Onlinebewertung von EcoVadis (einem externen Anbieter von Nachhaltigkeitsbewertungen) bewertet.
Schritt 4: (Weiter-)Entwicklung der Lieferanten
Die Audit- und Bewertungsergebnisse werden intern analysiert und dokumentiert. Werden Mängel in der Bewertung der Lieferanten festgestellt, entwickeln wir gemeinsam mit den jeweiligen Lieferanten Korrekturmaßnahmen zur Verbesserung ihrer zukünftigen Nachhaltigkeitsbewertungen.# Nachhaltigkeit und Unternehmensführung
Zusätzlich zum Lieferantenkodex ist unser „Nachhaltigkeitsleitfaden für den Einkauf“ Teil unserer Strategie zum Beziehungsmanagement in Hinblick auf unsere Lieferanten. Er bietet den internen Stakeholdern allgemeine Anleitungen für die Integration der Nachhaltigkeitsaspekte in die Einkaufsaktivitäten. Das Dokument beinhaltet auch die Beschreibung des vierstufigen Managementprozesses. Um die vielfältigen Herausforderungen einer nachhaltigen Lieferkette effektiv anzugehen und Synergien zu nutzen, sind wir Mitglied der Brancheninitiativen, allen voran der PSCI und TfS, einer von uns mitbegründeten Initiative der chemischen Industrie. Beide Initiativen konzentrieren sich nicht nur auf die Durchführung von Audits oder Nachhaltigkeitsbewertungen der Lieferanten, sondern auch auf den Kompetenzaufbau für Lieferanten, bspw. durch Schulungen und Veranstaltungen. Damit sollen die Lieferanten unterstützt werden, im Einklang mit den Erwartungen der Branche in Sachen Nachhaltigkeit zu agieren, was im Einklang mit unseren Zielen zur Lieferantenentwicklung steht. Außer in Englisch ist eine Vielzahl dieser Schulungen in anderen Sprachen wie Deutsch, Spanisch, Portugiesisch oder Chinesisch verfügbar. Das Lieferantenmanagement mit Bezug zu Nachhaltigkeit ist in den gesamten Lieferantenlebenszyklus eingebettet. Es zielt darauf ab, einen ganzheitlichen Ansatz der Beziehung zu unseren Lieferanten zu etablieren, indem wir diese Beziehung bis zur Beendigung entsprechend verwalten.
Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung [G1-3]
Wir tolerieren keine Korruption und lehnen jede Geschäftsmöglichkeit ab, die Bestechung oder eine unrechtmäßige Beeinflussung Dritter beinhaltet. Wir bieten Geschenke oder gewähren Einladungen nur innerhalb der Grenzen von Ethik und Gesetzen. Wir halten die höchsten ethischen Standards ein, insbesondere wenn es um Geschenke oder Einladungen an Angehörige medizinischer Fachkreise oder Amtsträger geht, da dies unter Umständen in Gänze verboten ist. Zu diesen Standards zählen sowohl unser Code of Conduct, der den Maßstab dafür setzt, wie unsere Beschäftigten sich im Einklang mit Gesetzen und internen Regelungen verhalten sollen, als auch z. B. die Kodizes der International Federation of Pharmaceutical Manufacturers & Associations (IFPMA) und der European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (EFPIA). Auch wenn die Gewährung einer Zuwendung erlaubt ist, kann eine öffentliche Berichterstattung oder Offenlegung erforderlich sein. Wir sind überdies bestrebt, uns an alle geltenden Gesetze zur Verhinderung von Geldwäsche zu halten.
Unser Code of Conduct enthält verbindliche Vorgaben zum Thema Antikorruption. Ergänzt wird dies durch konzernweit gültige Regelungen, die auf zahlreiche weitere Informationen zur Korruptionsbekämpfung verweisen. Dazu zählt eine Policy der Rechts- und Compliance-Abteilung mit Verweisen auf Regelungen zum Umgang mit Geschenken, zum Event-Management, zu gemeinnützigen Beiträgen des Unternehmens (Charitable Giving) sowie zu Divisionsbeiträgen (Divisional Giving) und Drittparteienprüfungen. Mithilfe eines speziellen Prozesses werden der Code of Conduct sowie unsere Policies konzernweit in Kraft gesetzt. Dieses sogenannte Enactment beinhaltet die formell-rechtliche Anerkennung des Code of Conduct oder der Policies durch die Geschäftsleitung der relevanten Bayer-Gesellschaft. Dadurch wird eine Regelung Teil der rechtlichen Bestimmungen des Unternehmens, die befolgt werden müssen. Das Enactment wird lückenlos nachverfolgt, um eine vollständige Einführung der Regelungen zu erzielen.
Die Einhaltung der verbindlichen Vorgaben zum Thema Antikorruption verfolgen wir mithilfe unseres sogenannten Integrated Compliance Managements, etwa indem wir in bestimmten Bereichen Stichproben oder Abfragen durchführen. Das sogenannte Speak-up-Office, das Teil der globalen Rechts- und Compliance-Abteilung ist, entscheidet nach einer Plausibilitätsprüfung über die angemessene Zuweisung von Compliance-Untersuchungsfällen und stellt dabei sicher, dass die Untersuchung von unabhängigen Fachleuten geführt wird. Je nach Fallgestaltung werden multifunktionale Untersuchungsteams aus unterschiedlichen Funktionen (z. B. Rechtsabteilung, Konzernrevision, Personalabteilung) mit der Bearbeitung der Fälle betraut. Diese Untersuchungsteams handeln im höchsten Maße unabhängig.
Bei Compliance-Verstößen, die aufgrund ihrer Art und Auswirkung von erheblicher regulatorischer und/oder finanzieller Bedeutung sind oder ein Mitglied des globalen Führungsteams betreffen, entscheidet ein Compliance Committee, das ad hoc tagt, über Sanktionen. Sanktionsentscheidungen bedürfen einer Mehrheitsabstimmung. Unser General Counsel hat bei der Entscheidungsfindung ein Vetorecht. Wird dieses Recht ausgeübt, wird die Angelegenheit zur endgültigen Entscheidung an den Vorstand weitergeleitet.
Jede neu eingestellte Arbeitskraft muss ein 30-minütiges Training zu Antikorruption absolvieren, das die wichtigsten Risiken sowie Fallstudien und Testfragen zur Vertiefung des Verständnisses abdeckt. Zusätzlich wurde unseren Beschäftigten, einschließlich der Beschäftigten in Risikofunktionen, zuletzt im Jahr 2023 ein verpflichtendes webbasiertes Antikorruptions-Compliance-Training zugewiesen. Dieses aktualisierte Training umfasste Inhalte zu besonderen Risiken, z. B. bei der Interaktion mit Gesundheitsfachkräften oder Amtsträgern.
Kennzahlen und Ziele im Zusammenhang mit Unternehmensführung
Im Berichtsjahr zeigten wir ein starkes Engagement für ethische Standards, während gleichzeitig klare Strukturen für politische Einflussnahme und Lobbyarbeit etabliert sind.
Korruptions- oder Bestechungsfälle [G1-4]
Im Berichtsjahr wurden wir in keinem Fall für Verstöße gegen Korruptions- oder Bestechungsvorschriften verurteilt (2023: 0). Zudem wurden gegen uns keine Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- oder Bestechungsvorschriften verhängt (2023: 0 €).
Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten [G1-5]
Wir haben klare Verantwortlichkeiten für die Governance politischer Einflussnahme und Lobbyaktivitäten festgelegt. In diesem Zusammenhang berichtet der Leiter der globalen Öffentlichkeitsarbeit an den Global Head of Public Affairs, Sustainability & Safety, der direkt an unseren Vorstandsvorsitzenden berichtet. Beide, je nach Thema entweder einzeln oder gemeinsam, informieren regelmäßig den Vorstand sowie den Aufsichtsrat über wesentliche Entwicklungen mit Relevanz für uns im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.
Wir streben an, die Transparenz nicht nur in der Arbeit unserer politischen Interessenvertretung, sondern auch hinsichtlich der Schwerpunkte unseres Engagements kontinuierlich zu erhöhen. Zu diesem Zweck veröffentlichen wir unsere politischen Positionen zu den drängendsten Themen, die mit unseren Aktivitäten verbunden sind. Darüber hinaus haben wir unsere wichtigsten politischen Interessenvertretungsschwerpunkte aufgelistet. Diese Schwerpunkte stehen im Einklang mit den Ergebnissen unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse und unseren daraus abgeleiteten Ambitionen zur Reduzierung negativer wesentlicher Auswirkungen, zur Minderung wesentlicher Risiken sowie zur Nutzung wesentlicher positiver Auswirkungen und Chancen.
Zentrale Bestandteile unseres politischen Engagements und unserer Öffentlichkeitsarbeit sind bspw. Nachhaltigkeitsthemen im Zusammenhang mit den Bereichen Verbraucher und Endnutzer sowie betroffene Gemeinschaften.
Die wichtigsten Schwerpunkte unserer politischen Interessenvertretung für 2024 waren:
- Sicherstellung wissenschaftlich fundierter regulatorischer Rahmenbedingungen (z. B. im Bereich Pflanzenschutz in unseren Kernmärkten)
- Umsetzung innovations- und investitionsfreundlicher Rahmenbedingungen (z. B. für neue genomische Techniken [NGT] in der EU, Steuerreform und Verrechnungspreise in Brasilien)
- Verteidigung eines starken Patentschutzes für innovative Produkte
- Ratifizierung von Freihandelsabkommen (z. B. EU-Mercosur)
- Vermeidung von Handelshemmnissen und ausländischen Investitionsbeschränkungen (z. B. Exportverbote oder die Ablehnung nicht inländischer regulatorischer Daten)
- Ansprache der globalen Ernährungssicherheitskrise (z. B. im Kontext des Kriegs Russlands gegen die Ukraine)
- Faire und innovationsfreundliche Arzneimittelpreise
- Suche nach breiter politischer und regulatorischer Unterstützung im Bereich Zell- und Gentherapien
Weitere Informationen zu unseren politischen Schwerpunkten finden Sie in unserem öffentlich zugänglichen Bericht zur Transparenz unserer politischen Interessenvertretung.
Wie in unserem „Bayer Code of Conduct für verantwortungsvolles Lobbying“ dargelegt, tätigen wir als Unternehmen keine Spenden an politische Parteien, Politiker oder Kandidaten für politische Ämter (2023: 0 €). Nach US-Recht können lokale Unternehmensmitarbeitende jedoch einzelne Kandidaten für parlamentarische Ämter auf Bundesebene unterstützen, indem sie private Spenden über politische Aktionskomitees (PACs) leisten. Diese freiwilligen Spenden erfolgen ausschließlich durch Beschäftigte, nicht durch das Unternehmen. PACs sind separate, segregierte Fonds, die von Beschäftigten verwaltet und zusätzlich von der US Federal Election Commission (FEC) sowie einigen staatlichen Regierungen reguliert werden. Entscheidungen über die Verteilung dieser Beiträge werden von einem unabhängigen Ausschuss aus Beschäftigten getroffen.
Bei BAYERPAC, unserem entsprechenden Ausschuss, werden Kriterien angewendet, die u. a. gesellschaftliche Herausforderungen berücksichtigen. Bspw. spielen die Positionen der Kandidaten zu Themen wie Klimawandel und dem Schutz der Biodiversität eine wichtige Rolle. BAYERPAC unterstützt auch Kandidaten beider Parteien. Diese Spenden unterliegen strengen Bedingungen und verpflichtenden Transparenzmaßnahmen. Die BAYERPAC-Beiträge werden regelmäßig der FEC gemeldet. BAYERPAC unterstützt keine Präsidentschaftskandidaten.Unsere Beschäftigten haben im Jahr 2024 insgesamt rund 278.000 € (2023: rund 260.000 €) an politische Kandidaten auf allen Ebenen über BAYERPAC gespendet. In anderen Ländern tätigen Branchenverbände, in denen wir Mitglied sind (wie in Deutschland der Verband der Chemischen Industrie), manchmal eigenverantwortlich Spenden im Einklang mit den jeweiligen gesetzlichen Regelungen, insbesondere den Gesetzen über politische Parteien.
In Bezug auf die EU und ihre Mitgliedstaaten sind wir in den folgenden Transparenzregistern eingetragen:
- EU-Transparenz-Register, Identifikationsnummer 3523776801-85
- Lobbyregister beim Deutschen Bundestag, Identifikationsnummer R002249
- Transparenzregister der Bundesrepublik Deutschland – Bayer Vital GmbH, Identifikationsnummer R002256
- Transparenzregister der Bundesrepublik Deutschland – Bayer CropScience Deutschland GmbH, Identifikationsnummer R002257
Wir haben im Jahr 2024 keine Mitglieder in unseren Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsgremien ernannt, die in den vorangegangenen zwei Jahren eine vergleichbare Position in der öffentlichen Verwaltung (einschließlich Regulierungsbehörden) innehatten.
4.5 ESRS Index
Die folgende Übersicht zeigt alle Angabepflichten der europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS), die wir bei der Erstellung unserer Nachhaltigkeitserklärung berücksichtigt haben.
A 4.5/1 In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
| Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS | Angabepflichtentitel | Berichtskapitel |
|---|---|---|
| [IRO-2] Absatz Allgemeine Angaben | Allgemeine Angaben [ESRS 2] | 4.1 Allgemeine Angaben zur Nachhaltigkeitserklärung – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung [BP-1] |
| Allgemeine Angaben zur Nachhaltigkeitserklärung – Angaben in Zusammenhang mit konkreten Umständen [BP-2] | 4.1 Allgemeine Angaben zur Nachhaltigkeitserklärung – Angaben in Zusammenhang mit konkreten Umständen [BP-2] | |
| Allgemeine Angaben zur Nachhaltigkeitserklärung – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane [GOV-1] | 4.1 Allgemeine Angaben zur Nachhaltigkeitserklärung – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane [GOV-1] | |
| Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 GOV-1 - Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane [G1.GOV-1] | 4.1 Allgemeine Angaben zur Nachhaltigkeitserklärung – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Unternehmensführung [G1.GOV-1] | |
| Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen [GOV-2] | 4.1 Allgemeine Angaben zur Nachhaltigkeitserklärung – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen [GOV-2] | |
| Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme [GOV-3] | 4.1 Allgemeine Angaben zur Nachhaltigkeitserklärung – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme [GOV-3] | |
| Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme [E1.GOV-3] | 4.1 Allgemeine Angaben zur Nachhaltigkeitserklärung – Einbeziehung klimabezogener Leistung in Anreizsysteme in Form von Reduktionszielen [E1.GOV-3] | |
| Erklärung zur Sorgfaltspflicht [GOV-4] | 4.1 Allgemeine Angaben zur Nachhaltigkeitserklärung – Erklärung zur Sorgfaltspflicht [GOV-4] | |
| Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung [GOV-5] | 4.1 Allgemeine Angaben zur Nachhaltigkeitserklärung – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung [GOV-5] | |
| Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette [SBM-1] | 4.1 Allgemeine Angaben zur Nachhaltigkeitserklärung – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette [SBM-1] | |
| Interessen und Standpunkte der Interessenträger [SBM-2] | 4.1 Allgemeine Angaben zur Nachhaltigkeitserklärung – Interessen und Standpunkte der Interessenträger [SBM-2] | |
| Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 - Interessen und Standpunkte der Interessenträger [S1.SBM-2] | 4.1 Allgemeine Angaben zur Nachhaltigkeitserklärung – Interessen und Standpunkte der Interessenträger in Bezug auf die Eigene Belegschaft [S1.SBM-2] | |
| Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 - Interessen und Standpunkte der Interessenträger [S2.SBM-2] | 4.1 Allgemeine Angaben zur Nachhaltigkeitserklärung – Interessen und Standpunkte der Interessenträger in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette [S2.SBM-2] | |
| Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 - Interessen und Standpunkte der Interessenträger [S3.SBM-2] | 4.1 Allgemeine Angaben zur Nachhaltigkeitserklärung – Interessen und Standpunkte der Interessenträger in Bezug auf Betroffene Gemeinschaften [S3.SBM-2] | |
| Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 - Interessen und Standpunkte der Interessenträger [S4.SBM-2] | 4.1 Allgemeine Angaben zur Nachhaltigkeitserklärung – Interessen und Standpunkte der Interessenträger in Bezug auf Verbraucher und Endnutzer [S4.SBM-2] | |
| Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell [SBM-3] | 4.1 Allgemeine Angaben zur Nachhaltigkeitserklärung – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell [SBM-3] | |
| Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen [IRO-1] | 4.1 Allgemeine Angaben zur Nachhaltigkeitserklärung – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen [IRO-1] | |
| Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 - Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen [E1.IRO-1] | 4.1 Allgemeine Angaben zur Nachhaltigkeitserklärung – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher klimabezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen [E1.IRO-1] | |
| Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 - Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung [E2.IRO-1] | 4.1 Allgemeine Angaben zur Nachhaltigkeitserklärung – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung [E2.IRO-1] | |
| Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 - Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen [E3.IRO-1] | 4.1 Allgemeine Angaben zur Nachhaltigkeitserklärung – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen [E3.IRO-1] | |
| Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 - Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen [E4.IRO-1] | 4.1 Allgemeine Angaben zur Nachhaltigkeitserklärung – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen [E4.IRO-1] | |
| Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 - Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft [E5.IRO-1] | 4.1 Allgemeine Angaben zur Nachhaltigkeitserklärung – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Kreislaufwirtschaft [E5.IRO-1] | |
| Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 - Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen [G1.IRO-1] | 4.1 Allgemeine Angaben zur Nachhaltigkeitserklärung – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Unternehmensführung [G1.IRO-1] | |
| In ESRS enthaltene, von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten [IRO-2] | 4.1 Allgemeine Angaben zur Nachhaltigkeitserklärung – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeck-te Angabepflichten [IRO-2] | |
| Mindestangabepflicht – Konzepte MDR-P – Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten [MDR-P] | 4.1 Allgemeine Angaben zur Nachhaltigkeitserklärung – Unsere übergreifenden Konzepte für den Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten [MDR-P] sowie in den individuellen Kapiteln | |
| Mindestangabepflicht – Konzepte MDR-A – Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte [MDR-A] | In den individuellen Kapiteln | |
| Mindestangabepflicht – Konzepte MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte [MDR-M] | In den individuellen Kapiteln | |
| Mindestangabepflicht – Konzepte MDR-T – Nachverfolgung der Wirksamkeit von Konzepten und Maßnahmen durch Zielvorgaben [MDR-T] | In den individuellen Kapiteln |
Klimawandel [ESRS E1]
Übergangsplan für den Klimaschutz [E1-1]
- 4.2.2 Klimawandel – Übergangsplan für den Klimaschutz: Unser „Transitions- und Transformationsplan“ [E1-1]
- Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell [E1.SBM-3]
- 4.2.2 Klimawandel – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell [E1.SBM-3]
Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel [E1-2]
- 4.2.2 Klimawandel – Konzepte im Zusammenhang mit der Reduktion von Treibhausgas-Emissionen [E1-2]
- sowie Konzepte im Zusammenhang mit der Anpassung unserer Geschäftsmodelle [E1-2]
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten [E1-3]
- 4.2.2 Klimawandel – Maßnahmen im Zusammenhang mit der Reduktion von Treibhausgas-Emissionen für Scope 1 und Scope 2 bis 2029 [E1-3]
- sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit der Reduktion von Treibhausgas-Emissionen für Scope 3 bis 2029 [E1-3]
- sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit der# Reduktion von Treibhausgas-Emissionen für Scope 1, 2 und 3 bis 2050 [E1-3] sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit der Reduktion von Treibhausgas-Emissionen in der Landwirtschaft [E1-3] sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit der Anpassung unserer Geschäftsmodelle [E1-3]
Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel [E1-4]
4.2.2 Klimawandel – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel [E1-4]
Energieverbrauch und Energiemix [E1-5]
4.2.2 Klimawandel – Energieverbrauch und Energiemix [E1-5]
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen [E1-6]
4.2.2 Klimawandel – Treibhausgas-Emissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie gesamte Treibhausgas-Emissionen [E1-6]
Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Zertifikate [E1-7]
4.2.2 Klimawandel – Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Zertifikate [E1-7]
Interne CO2-Bepreisung [E1-8]
4.2.2 Klimawandel – Interne CO2-Bepreisung [E1-8]
Umweltverschmutzung [ESRS E2]
Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung [E2-1]
4.2.3 Umweltverschmutzung – Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung durch Ereignisse [E2-1] sowie Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung durch die Beschaffung und Handhabung von (besonders) besorgniserregenden Stoffen gemäß ESRS [E2-1]
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung [E2-2]
4.2.3 Umweltverschmutzung – Maßnahmen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung durch Ereignisse [E2-2] sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung durch die Beschaffung und Handhabung von (besonders) besorgniserregenden Stoffen gemäß ESRS [E2-2]
Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung [E2-3]
4.2.3 Umweltverschmutzung – Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung [E2-3]
Unternehmensspezifische Angabe zu Umweltverschmutzung
4.2.3 Umweltverschmutzung – Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung aufgrund von Umweltereignissen durch Emissionen von Stoffen gemäß Verordnung [EG] Nr. 166/2006 und von sogenannten besorgniserregenden und besonders besorgniserregenden Stoffen gemäß ESRS [unternehmensspezifische Angaben]
Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe [E2-5]
4.2.3 Umweltverschmutzung – Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe gemäß ESRS [E2-5]
Wasser- und Meeresresourcen [ESRS E3]
Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen [E3-1]
4.2.4 Wasser- und Meeresressourcen – Konzepte im Zusammenhang mit Wassermangel durch Wasserverbrauch [E3-1]
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen [E3-2]
4.2.4 Wasser- und Meeresressourcen – Maßnahmen im Zusammenhang mit Wassermangel durch Wasserverbrauch [E3-2] sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit Wasserverfügbarkeit durch Produkt- und Serviceinnovationen [E3-2]
Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen [E3-3]
4.2.4 Wasser- und Meeresressourcen – Ziel zur effizienten Wassernutzung in der Wertschöpfungskette [E3-3]
Wasserverbrauch [E3-4]
4.2.4 Wasser- und Meeresressourcen – Wasserverbrauch [E3-4]
Biologische Vielfalt und Ökosysteme [ESRS E4]
Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell [E4-1]
4.2.5 Biologische Vielfalt und Ökosysteme – Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell [E4-1]
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell(en) [SBM-3]
4.2.5 Biologische Vielfalt und Ökosysteme – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Strategie und Geschäftsmodell [SBM-3]
Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen [E4-2]
4.2.5 Biologische Vielfalt und Ökosysteme – Konzepte zur Verringerung der Bodendegradation und des Rückgangs der Biodiversität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen [E4-2] sowie Konzepte im Zusammenhang mit Reputationsrisiken [E4-2]
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen [E4-3]
4.2.5 Biologische Vielfalt und Ökosysteme – Maßnahmen zur Verringerung der Bodendegradation und des Rückgangs der Biodiversität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen [E4-3] sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit Reputationsrisiken [E4-3]
Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen [E4-4]
4.2.5 Biologische Vielfalt und Ökosysteme – Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen [E4-4]
Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen [E4-5]
4.2.5 Biologische Vielfalt und Ökosysteme – Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen: Reduzierung der Umweltauswirkungen unserer Pflanzenschutzmittel [E4-5]
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft [ESRS E5]
Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft [E5-1]
4.2.6 Kreislaufwirtschaft – Konzepte im Zusammenhang mit Abfall [E5-1] sowie Konzepte im Zusammenhang mit Wiederaufbereitung und Wiederverwendung von Materialien [E5-1]
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft [E5-2]
4.2.6 Kreislaufwirtschaft – Maßnahmen im Zusammenhang mit Abfall [E5-2]
Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft [E5-3]
4.2.6 Kreislaufwirtschaft – Ziele im Zusammenhang mit Kreislaufwirtschaft [E5-3]
Ressourcenabflüsse [E5-5]
4.2.6 Kreislaufwirtschaft – Ressourcenabflüsse [E5-5]
Arbeitskräfte des Unternehmens [ESRS S1]
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell [S1.SBM-3]
4.3 Sozialinformationen – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell [S1.SBM-3]
Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens [S1-1]
4.3.1 Arbeitskräfte des Unternehmens – Unser Grundsatz in Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft [S1-1] sowie Konzepte im Zusammenhang mit Fairness und Respekt bei der Arbeit [S1-1] sowie Konzepte im Zusammenhang mit Training und Entwicklung [S1-1] sowie Konzepte im Zusammenhang mit angemessenen Löhnen [S1-1] sowie Konzepte im Zusammenhang mit Gesundheitsvorsorge [S1-1] sowie Konzepte im Zusammenhang mit der Work-Life-Balance [S1-1] sowie Konzepte im Zusammenhang mit der Altersvorsorge [S1-1] sowie Konzepte im Zusammenhang mit Health & Safety [S1-1]
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können [S1-3]
4.3.1 Arbeitskräfte des Unternehmens – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die eigene Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können [S1-3]
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen [S1-2]
4.3.1 Arbeitskräfte des Unternehmens – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen rund um Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten und Informations-, Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten sowie sozialen Dialog [S1-2]
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen [S1-4]
4.3.1 Arbeitskräfte des Unternehmens – Maßnahmen im Zusammenhang mit Fairness und Respekt bei der Arbeit [S1-4] sowie Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Training und Entwicklung [S1-4] sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit angemessenen Löhnen [S1-4] sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit Gesundheitsvorsorge [S1-4] sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit Health & Safety [S1-4]
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen [S1-5]
4.3.1 Arbeitskräfte des Unternehmens – Ziele im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens: Globale Commitments zur Geschlechterbalance [S1-5]
Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens [S1-6]
4.3.1 Arbeitskräfte des Unternehmens – Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens [S1-6]
Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog [S1-8]
4.3.1 Arbeitskräfte des Unternehmens – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog [S1-8]
Diversitätskennzahlen [S1-9]
4.3.1 Arbeitskräfte des Unternehmens – Diversitätskennzahlen [S1-9]
Angemessene Entlohnung [S1-10]
4.3.1 Arbeitskräfte des Unternehmens – Angemessene Entlohnung [S1-10]
Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit [S1-14]
4.3.1 Arbeitskräfte des Unternehmens – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit [S1-14]
Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) [S1-16]
4.3.1 Arbeitskräfte des Unternehmens – Vergütungskennzahlen [S1-16]
Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten [S1-17]
4.3.1 Arbeitskräfte des Unternehmens – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten [S1-17]
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette [ESRS S2]
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell [S2.SBM-3]
4.3.2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette [S2.SBM-3]
Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette [S2-1]
4.3.2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette [S2-1]
Ergreifung von Maßnahmen in# 4.3.2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen [S2-4]
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen [S2-2]
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können [S2-3]
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen [S2-5]
4.3.3 Betroffene Gemeinschaften
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 - Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell [S3.SBM-3]
Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften [S3-1]
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen [S3-4]
Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen [S3-2]
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können [S3-3]
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen [S3-5]
4.3.4 Verbraucher und Endnutzer
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell [S4.SBM-3]
Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern [S4-1] sowie Konzepte im Zusammenhang mit der persönlichen Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnutzern [S4-1] sowie Konzepte im Zusammenhang mit dem Zugang zu Informationen für Verbraucher und/oder Endnutzer [S4-1]
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen [S4-4]
Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen [S4-2]
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können [S4-3]
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen [S4-5]
4.4.1 Unternehmensführung
Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung [G1-1]
Management der Beziehungen zu Lieferanten [G1-2]
Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung [G1-3]
Korruptions- oder Bestechungsfälle [G1-4]
Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten [G1-5]
4.6 Datenpunkte aus weiteren EU-Rechtsvorschriften
Die folgende Übersicht zeigt alle Datenpunkte, die sich aus weiteren EU-Rechtsvorschriften ergeben und bei der Erstellung unserer Nachhaltigkeitserklärung berücksichtigt wurden.
4.6/1 Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben
| Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt | Absatz |
|---|---|
| ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen | 21 Buchstabe d |
| ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind | 21 Buchstabe e |
| ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht | 30 |
| ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen | 40 Buchstabe d Ziffer i |
| ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien, | 40 Buchstabe d Ziffer ii |
| ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen, | 40 Buchstabe d Ziffer iii |
| ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak | 40 Buchstabe d Ziffer iv |
| ESRS E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 | 14 |
| ESRS E1-1 Unternehmen, die von den Paris- abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind | 16 Buchstabe g |
| ESRS E1-4 THG-Emissionsreduktionsziele | 34 |
| ESRS E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren) | 38 |
| ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix | 37 |
| ESRS E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren | Absätze 40 bis 43 |
| ESRS E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen | 44 |
| ESRS E1-6 Intensität der THG- Bruttoemissionen | Absätze 53 bis 55 |
| ESRS E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und CO2-Zertifikate | 56 |
| ESRS E1-9 Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken | schrittweise eingeführte Angabepflicht |
| ESRS E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko | 66 Buchstabe a |
| ESRS E1-9 Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischem Risiko befinden | 66 Buchstabe c |
| ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen | 67 Buchstabe c |
| ESRS E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen | 69 |
| ESRS E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und | # Corporate Governance Report |
The Corporate Governance Report of the Bayer Group takes into account the recommendations of the German Corporate Governance Code (DCGK) and includes a corporate governance statement pursuant to Sections 289f and 315d HGB as well as all information and explanations required by Sections 289a to e and 315a to d HGB. The contents of the Corporate Governance Report are also integral parts of the management report. The disclosures in the corporate governance statement are not included in the annual audit pursuant to Section 317 (2) sentence 6 HGB.
Declaration of Conformity pursuant to Section 161 AktG
In December 2024, the Executive Board and Supervisory Board of Bayer AG issued the annual declaration of conformity.
5.1 Declaration on Corporate Governance pursuant to Sections 289f and 315d HGB
With the declaration on corporate governance pursuant to Sections 289f and 315d HGB for Bayer AG and the Bayer Group, the company provides information on the essential elements of the Bayer Group's corporate governance structures, relevant corporate governance practices, the composition and working methods of the Executive Board and Supervisory Board and their committees, as well as the objectives to be set and the concepts pursued in the composition of the Executive Board and Supervisory Board.
Other Disclosures
ESRS E1 - Environmental
4.2.1 Air Emissions
- ESRS E1-1 Emissions of harmful substances into air, water and soil: Paragraph 28 - Emissions of harmful substances into air, water and soil listed in the register of emissions (verbringungsregister), not material
- ESRS E1-1 Water and marine resources: Paragraph 9 - 4.2.4 Water and marine resources – Concepts related to water scarcity through water consumption [E1-1]
- ESRS E1-1 Sustainable oceans and seas: Paragraph 14 - not material
- ESRS E1-4 Total amount of recovered and reused water: Paragraph 28 letter c - 4.2.4 Water and marine resources – Water consumption [E1-4]
- ESRS E1-4 Total water consumption in m3 per net revenue from own activities: Paragraph 29 - 4.2.4 Water and marine resources – Water consumption [E1-4]
- ESRS 2 SBM-3 E4: Paragraph 16 letter a item i - not material
- ESRS 2 SBM-3 E4: Paragraph 16 letter b - not material
- ESRS 2 SBM-3 E4: Paragraph 16 letter c - not material
- ESRS E4-2 Sustainable practices or concepts in land use and agriculture: Paragraph 24 letter b - 4.2.5 Biodiversity and ecosystems – Concepts for reducing soil degradation and loss of biodiversity on agricultural land [E4-2] as well as concepts related to reputational risks [E4-2]
- ESRS E4-2 Sustainable practices or concepts in oceans/seas: Paragraph 24 letter c - not material
- ESRS E4-2 Concepts for combating deforestation: Paragraph 24 letter d - not material
- ESRS E5-5 Non-recycled waste: Paragraph 37 letter d - 4.2.6 Circular economy – Resource outflows [E5-5]
- ESRS E5-5 Hazardous and radioactive waste: Paragraph 39 - 4.2.6 Circular economy – Resource outflows [E5-5]
ESRS S1 - Social: Workers
4.3.1 Undertaking's workforce
- ESRS 2 SBM3 – S1 Risk of forced labor: Paragraph 14 letter f - 4.3.1 Undertaking's workforce – Material impacts, risks and opportunities and their interplay with strategy and business model [S1.SBM-3]
- ESRS 2 SBM3 – S1 Risk of child labor: Paragraph 14 letter g - 4.3.1 Undertaking's workforce – Material impacts, risks and opportunities and their interplay with strategy and business model [S1.SBM-3]
- ESRS S1-1 Commitments regarding human rights policy: Paragraph 20 - 4.3.1 Undertaking's workforce – Our principle regarding own workforce [S1-1]
- ESRS S1-1 Due diligence regulations regarding issues addressed in the fundamental conventions 1 to 8 of the International Labour Organization: Paragraph 21 - 4.3.1 Undertaking's workforce – Our principle regarding own workforce [S1-1]
- ESRS S1-1 Procedures and measures to combat human trafficking: Paragraph 22 - 4.3.1 Undertaking's workforce – Our principle regarding own workforce [S1-1]
- ESRS S1-1 Concept or management system for the prevention of occupational accidents: Paragraph 23 - 4.3.1 Undertaking's workforce – Our principle regarding own workforce [S1-1] as well as concepts related to Health & Safety [S1-1]
- ESRS S1-3 Grievance mechanisms: Paragraph 32 letter c - 4.3.1 Undertaking's workforce – Procedures for remediation of negative impacts and channels through which own workforce of the undertaking can raise concerns [S1-3]
- ESRS S1-14 Number of fatalities and number and rate of work-related injuries: Paragraph 88 letters b and c - 4.3.1 Undertaking's workforce – Health and safety metrics [S1-14]
- ESRS S1-14 Number of days lost due to injuries, accidents, fatalities or illnesses: Paragraph 88 letter e - 4.3.1 Undertaking's workforce – Health and safety metrics [S1-14]
- ESRS S1-16 Unadjusted gender pay gap: Paragraph 97 letter a - 4.3.1 Undertaking's workforce – Remuneration metrics [S1-16]
- ESRS S1-16 Excessive remuneration of members of the management and supervisory bodies: Paragraph 97 letter b - 4.3.1 Undertaking's workforce – Remuneration metrics [S1-16]
- ESRS S1-17 Cases of discrimination: Paragraph 103 letter a - 4.3.1 Undertaking's workforce – Incidents, grievances and severe impacts related to human rights [S1-17]
- ESRS S1-17 Non-compliance with the UN Guiding Principles on Business and Human Rights and the OECD Guidelines: Paragraph 104 letter a - 4.3.1 Undertaking's workforce – Incidents, grievances and severe impacts related to human rights [S1-17]
ESRS S2 - Social: Workers in the Value Chain
4.3.2 Workers in the value chain
- ESRS 2 SBM3 – S2 Significant risk of child labor or forced labor in the value chain: Paragraph 11 letter b - 4.3.2 Workers in the value chain – Material impacts, risks and opportunities and their interplay with strategy and business model regarding workers in the value chain [S2.SBM-3]
- ESRS S2-1 Commitments regarding human rights policy: Paragraph 17 - 4.3.2 Workers in the value chain – Concepts regarding workers in the value chain [S2-1]
- ESRS S2-1 Concepts regarding workers in the value chain: Paragraph 18 - 4.3.2 Workers in the value chain – Concepts regarding workers in the value chain [S2-1]
- ESRS S2-1 Non-compliance with the UN Guiding Principles on Business and Human Rights and the OECD Guidelines: Paragraph 19 - 4.3.2 Workers in the value chain – Concepts regarding workers in the value chain [S2-1]
- ESRS S2-1 Due diligence regulations regarding issues addressed in the fundamental conventions 1 to 8 of the International Labour Organization: Paragraph 19 - 4.3.2 Workers in the value chain – Concepts regarding workers in the value chain [S2-1]
- ESRS S2-4 Issues and incidents related to human rights within the upstream and downstream value chain: Paragraph 36 - 4.3.2 Workers in the value chain – Prevention and mitigation through measures regarding workers in the value chain [S2-4]
ESRS S3 - Social: Affected Communities
4.3.3 Affected communities
- ESRS S3-1 Commitments regarding human rights: Paragraph 16 - 4.3.3 Affected communities – Concepts regarding affected communities [S3-1]
- ESRS S3-1 Non-compliance with the UN Guiding Principles on Business and Human Rights, the ILO Principles or the OECD Guidelines: Paragraph 17 - 4.3.3 Affected communities – Concepts regarding affected communities [S3-1]
- ESRS S3-4 Issues and incidents related to human rights: Paragraph 36 - 4.3.3 Affected communities – Measures regarding affected communities [S3-4]
ESRS S4 - Social: Consumers and End Users
4.3.4 Consumers and end users
- ESRS S4-1 Concepts regarding consumers and end users: Paragraph 16 - 4.3.4 Consumers and end users – Concepts regarding the social inclusion of consumers and/or end users [S4-1] as well as concepts related to the personal safety of consumers and/or end users [S4-1] as well as concepts regarding access to information for consumers and/or end users [S4-1]
- ESRS S4-1 Non-compliance with the UN Guiding Principles on Business and Human Rights and the OECD Guidelines: Paragraph 17 - 4.3.4 Consumers and end users – Concepts regarding the social inclusion of consumers and/or end users [S4-1] as well as concepts related to the personal safety of consumers and/or end users [S4-1] as well as concepts regarding access to information for consumers and/or end users [S4-1]
- ESRS S4-4 Issues and incidents related to human rights: Paragraph 35 - 4.3.4 Consumers and end users – Taking measures regarding the social inclusion of consumers and/or end users [S4-4] as well as taking measures regarding the personal safety of consumers and/or end users [S4-4]
ESRS G1 - Governance
4.4.1 Corporate Governance
- ESRS G1-1 United Nations Convention Against Corruption: Paragraph 10 letter b - 4.4.1 Corporate Governance – Corporate culture and corporate governance concepts [G1-1]
- ESRS G1-1 Protection of whistleblowers: Paragraph 10 letter d - 4.4.1 Corporate Governance – Corporate culture and corporate governance concepts [G1-1]
- ESRS G1-4 Fines for violations of anti-corruption and anti-bribery regulations: Paragraph 24 letter a - 4.4.1 Corporate Governance – Cases of corruption or bribery [G1-4]
- ESRS G1-4 Standards for combating corruption and bribery: Paragraph 24 letter b - not material# Bayer AG - Erklärung zur Unternehmensführung
Danach hat die Bayer AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex seit der letzten Entsprechenserklärung vollständig entsprochen und beabsichtigt, den Empfehlungen des Kodex in seiner Fassung vom 28. April 2022 auch in Zukunft vollständig zu entsprechen.
Verfügbarkeit von Vergütungsbericht, Vergütungssystem und Vergütungsbeschluss
Der Vergütungsbericht über das letzte Geschäftsjahr und der Vermerk des Abschlussprüfers sowie das geltende Vergütungssystem und der letzte Vergütungsbeschluss sind unter www.bayer.com/vgb öffentlich zugänglich.
Angaben zu Unternehmensführungspraktiken
Die Bayer AG unterliegt dem deutschen Aktienrecht und verfügt daher über ein duales Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand und der Aufsichtsrat führen das Unternehmen auf Basis einer transparenten, auf langfristigen Erfolg unseres Unternehmens ausgerichteten Strategie, die im Einklang mit geltenden Gesetzen und ethischen Standards steht.
Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen, leiten sich aus unserer Mission, den unter dem Titel „Dynamic Shared Ownership“ zusammengefassten Organisationprinzipien, dem Code of Conduct und einer geringen Zahl weiterer Policies ab. Die wesentlichen Leitlinien sind primär in unserem Code of Conduct zusammengefasst, der u. a. wichtige Compliance-Regelungen sowie Regelungen zum Umgang mit wichtigen Stakeholders enthält. Zur Erfüllung der Organisations- und Aufsichtspflichten von Vorstand und Aufsichtsrat dienen primär Compliance-Management- und Risikomanagementsysteme.
Vorstand
Zusammensetzung, Ziele (Diversitätskonzept) und Nachfolgeplanung
Im Geschäftsjahr 2024 bestand der Vorstand grundsätzlich aus sechs Mitgliedern und übergangsweise, im Monat April, aus sieben Mitgliedern. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung mit der Zielsetzung, die festgelegten Unternehmensziele zu erreichen und den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern.
Bei der Zusammensetzung des Vorstands orientiert sich der Aufsichtsrat an fachlichen Kenntnissen und persönlicher Eignung. Daneben berücksichtigt er auch Aspekte wie z. B. Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund. Der Aufsichtsrat hat außerdem gemäß § 76 Absatz 3a AktG sicherzustellen, dass dem Vorstand ab einer Mitgliederzahl von drei Personen mindestens eine Frau und mindestens ein Mann angehören.
In Bezug auf die übrigen Aspekte für die Zusammensetzung des Vorstands hat der Aufsichtsrat beschlossen, Vielfalt (Diversität) anzustreben. Ohne Auswahlentscheidungen im Einzelfall darauf zu stützen, strebt der Aufsichtsrat an, dass unter Berücksichtigung der für ein Vorstandsamt erforderlichen Erfahrungen unterschiedliche Altersgruppen im Vorstand angemessen repräsentiert sind. Unabhängig davon sollen Vorstandsmitglieder in der Regel mit Erreichen des 63. Lebensjahres aus dem Vorstand ausscheiden.
Die internationale Tätigkeit des Unternehmens soll sich angemessen in der Besetzung des Vorstands widerspiegeln. Daher wird angestrebt, dass dem Vorstand mehrere Mitglieder unterschiedlicher Nationalität bzw. mit einem internationalen Hintergrund (z. B. längere berufliche Erfahrungen im Ausland oder Betreuung ausländischer Geschäftsaktivitäten) angehören. Auch in Hinblick auf den Bildungs- und Berufshintergrund der Mitglieder des Vorstands strebt der Aufsichtsrat Diversität an. Neben den erforderlichen spezifischen Fachkenntnissen sowie Management- und Führungserfahrungen für die jeweilige Aufgabe sollen die Vorstände möglichst ein breites Spektrum von Kenntnissen und Erfahrungen sowie Bildungs- und Berufshintergründen abdecken. Diese Ziele werden bei der Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten für zu besetzende Vorstandspositionen in die Entscheidung miteinbezogen. Damit verfolgt der Aufsichtsrat das Ziel, neben der höchstmöglichen individuellen Eignung der einzelnen Mitglieder durch eine ausgewogene, diverse Zusammensetzung des Vorstands möglichst vielfältige Perspektiven in die Leitung des Unternehmens einfließen zu lassen und daneben aus einem möglichst großen Pool von Kandidatinnen und Kandidaten schöpfen zu können.
Darüber hinaus bestehen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Zweiten Führungspositionen-Gesetzes (FüPoG II) auch Ziele für den Frauenanteil in der ersten und zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands der Bayer AG. Der Vorstand hat für die erste Führungsebene der Bayer AG das Ziel gesetzt, einen Frauenanteil von 35 % zu erreichen, und für die zweite Führungsebene einen Frauenanteil von 35 %. Die genannten Ziele sollen bis zum 30. Juni 2027 erreicht werden.
Im Rahmen der Nachfolgeplanung wird der Aufsichtsrat vom Vorstand über die identifizierten Kandidatinnen und Kandidaten mit Potenzial für die Übernahme von Vorstandspositionen informiert. Dabei legt der Aufsichtsrat sein Augenmerk u. a. auf eine intensive Personalentwicklung der nachgeordneten Führungsebene unter den o. g. Diversitätskriterien. Der Aufsichtsrat strebt persönliche Begegnungen mit den jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten an, durch Vorträge im Aufsichtsrat und dessen Ausschüssen oder Treffen bei anderen Anlässen.
Für die Mitglieder des Vorstands sind jeweils Ersatzkandidatinnen bzw. Ersatzkandidaten identifiziert, die die Aufgaben bei Bedarf kurzfristig übernehmen könnten. Bei absehbaren Vakanzen im Vorstand werden mögliche externe und interne Kandidatinnen und Kandidaten identifiziert und bewertet. Dabei wird bei Bedarf eine Personalberatungsfirma hinzugezogen.
Mit Wirkung zum 1. April 2024 wurde Julio Triana in den Vorstand berufen und übernahm zum 1. Mai 2024 die Leitung der Division Consumer Health. Zuvor hatte Heiko Schipper den Aufsichtsrat um Auflösung seines Vertrags mit Wirkung zum 30. April 2024 gebeten. Der Aufsichtsrat kam diesem Wunsch nach, und das Vorstandsamt und der Vorstandsvertrag von Heiko Schipper endeten einvernehmlich mit Ablauf des 30. April 2024.
Stand der Zielumsetzung
Im Vorstand sind entsprechend der Zielsetzung unterschiedliche Altersgruppen unter Berücksichtigung der für ein Vorstandsamt erforderlichen Erfahrungen repräsentiert. Das Lebensalter der am Bilanzstichtag amtierenden Mitglieder des Vorstands verteilt sich zu diesem Stichtag auf die Spanne von 51 bis 60 Jahren. Drei der sechs zum Bilanzstichtag amtierenden Vorstandsmitglieder haben eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit. Sämtliche Vorstandsmitglieder haben längere berufliche Erfahrungen im Ausland gesammelt. Auch die Berufshintergründe der Mitglieder des Vorstands sind divers. Die gesetzliche Vorgabe, dass dem Vorstand mindestens eine Frau und mindestens ein Mann angehören müssen, wird erfüllt.
Arbeitsweise und Ausschüsse
Der Vorstand führt die Geschäfte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand, die u. a. detailliert die Informationsversorgung des Aufsichtsrats regelt, und arbeitet vertrauensvoll mit den übrigen Organen der Gesellschaft zusammen. Vorstandsausschüsse bestehen nicht.
Aufsichtsrat
Zusammensetzung und Ziele (Diversitätskonzept und Kompetenzprofil)
Der Aufsichtsrat besteht aus 20 Mitgliedern, die gemäß dem Mitbestimmungsgesetz jeweils zur Hälfte aus Vertretern der Aktionäre und der Arbeitnehmer bestehen.
Der Aufsichtsrat achtet bei seiner Zusammensetzung darauf, dass seine Mitglieder insgesamt über die Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen, die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlich sind, wie z. B. Steuerung und Führung international tätiger Unternehmen, Geschäftsverständnis bezogen auf die wesentlichen Tätigkeitsbereiche des Unternehmens, Forschung und Entwicklung, Finanzen, Interne Kontrollen/Risikomanagement, Personal, Governance/Compliance, Digitalisierung (inkl. IT, Künstliche Intelligenz und Cybersecurity) und die für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen, die bspw. die Bereiche Klimaschutz und Biodiversität umfassen.
Der Aufsichtsrat hat darüber hinaus beschlossen, eine diverse Zusammensetzung anzustreben, etwa in Hinblick auf Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund. Dadurch sollen möglichst vielfältige Perspektiven in die Überwachung der Unternehmensleitung einfließen, und daneben soll die Möglichkeit erhalten werden, aus einem möglichst großen Pool von Kandidatinnen und Kandidaten schöpfen zu können.
Aufgrund der internationalen Tätigkeit der Bayer AG hat sich der Aufsichtsrat das Ziel gesetzt, stets mehrere Aufsichtsratsmitglieder mit internationaler Geschäftserfahrung oder sonstigem internationalen Bezug zu haben. Ziel für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist es weiterhin, dass unterschiedliche Altersgruppen im Aufsichtsrat angemessen repräsentiert sind und dass Aufsichtsratsmitglieder vorbehaltlich besonderer Gründe nicht länger amtieren als bis zum Ende der Hauptversammlung, die auf die Vollendung ihres 72. Lebensjahres folgt.
In Hinblick auf die Vermeidung potenzieller Interessenkonflikte und die Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder hat sich der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur der Gesellschaft das Ziel gesetzt, dass mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter unabhängig sind. Die Unabhängigkeit seiner Mitglieder beurteilt der Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung in C.7 des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Der Aufsichtsrat strebt eine ausgewogene Verteilung in Hinblick auf die Dauer der Zugehörigkeit im Aufsichtsrat an, wobei eine Amtszeit von zwölf Jahren nicht überschritten werden soll. Diese Vorgabe zur Begrenzung der Amtszeit findet seit Beginn des Geschäftsjahres 2024 Anwendung. Für Aufsichtsratsmitglieder, die bereits bei Einführung der Vorgabe im Jahr 2023 amtierten, gilt sie erst, sobald deren zu diesem Zeitpunkt laufende Amtszeit endet.
Die Nominierungsausschuss und das Aufsichtsratsplenum lassen diese Ziele bei der Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten für zu besetzende Aufsichtsratsposten einfließen.# Bericht des Aufsichtsrats
Die genannten Ziele beziehen sich, soweit nicht anders bestimmt, auf den Aufsichtsrat insgesamt. Der Aufsichtsrat kann aber nur für die Besetzung der Anteilseignerseite Wahlvorschläge unterbreiten. Daher kann die Zielsetzung nur bei den Wahlvorschlägen für die Zusammensetzung der Anteilseignerseite berücksichtigt werden. Bei Aufsichtsratswahlen ist gemäß gesetzlicher Vorgabe zu beachten, dass sich der Aufsichtsrat jeweils zu mindestens 30 % aus Frauen bzw. Männern zusammensetzt.
Mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 26. April 2024 endeten die Amtszeiten einiger Anteils-eignervertreter im Aufsichtsrat: Dr. Norbert W. Bischofberger (durch Amtsniederlegung), Dr. rer. nat. Simone Bagel-Trah, Horst Baier, Ertharin Cousin und Prof. Dr. med. Dr. h.c. mult. Otmar D. Wiestler. Die Hauptversammlung wählte Horst Baier und Ertharin Cousin erneut in den Aufsichtsrat sowie anstelle der ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder Bischofberger, Bagel-Trah und Wiestler die Damen und Herren Lori Schechter, Dr. Nancy Simonian und Jeffrey Ubben.
Am 31. August 2024 endete durch Pensionierung die Amtszeit des Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat Heinz Georg Webers. Zu seiner Nachfolgerin bestellte das zuständige Gericht mit Wirkung zum 1. September 2024 Marianne Maehl. Zudem endete am 31. Dezember 2024 die Amtszeit der Arbeitnehmervertreterin Dr. Barbara Gansewendt durch Pensionierung. Als gewähltes Ersatzmitglied folgte ihr mit Wirkung zum 1. Januar 2025 Nadine Dietz nach.
Stand der Umsetzung der Ziele
Dem Aufsichtsrat gehören mehrere Aufsichtsratsmitglieder mit internationaler Geschäftserfahrung und sonstigem internationalen Bezug an. Das Lebensalter der Mitglieder des Aufsichtsrats verteilt sich zum Bilanzstichtag auf die Spanne von 43 bis 70 Jahren (Anteilseigner: 52 bis 70 Jahre). Ein Aufsichtsratsmitglied, Dr. Paul Achleitner, gehört dem Aufsichtsrat seit mehr als zwölf Jahren an. Er wird daher vom Aufsichtsrat als nicht unabhängig im Sinne von C.7 des Deutschen Corporate Governance Kodex betrachtet. Bedenken des Aufsichtsrats an der Unvoreingenommenheit von Dr. Achleitner oder in Bezug auf mögliche Interessenkonflikte bestehen aber nicht.
Die Anteilseignerseite im Aufsichtsrat betrachtet die Anteilseignervertreter Horst Baier, Ertharin Cousin, Colleen A. Goggins, Kimberly Mathisen, Lori Schechter, Dr. Nancy Simonian, Jeffrey Ubben, Alberto Weisser sowie Prof. Dr. Norbert Winkeljohann als unabhängig.
Der Frauenanteil im Aufsichtsrat beträgt derzeit für den Gesamtaufsichtsrat 55 %, für die Arbeitnehmerseite 60 % und für die Anteilseignerseite 50 %. Neun der 20 Mitglieder des Aufsichtsrats haben eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit. Eine Reihe von weiteren Mitgliedern hat langjährige internationale Geschäftserfahrung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben zudem eine Vielzahl von unterschiedlichen Ausbildungen und Studien absolviert.
Der Aufsichtsrat strebt an, dass jeweils eine angemessene Zahl von Mitgliedern Kompetenzen und Erfahrungen in folgenden Bereichen hat.
- Internationale Geschäftserfahrung: Erfahrung in einer komplexen international tätigen Organisation mit Verständnis für unterschiedliche geschäftliche und rechtliche Anforderungen.
- Forschung und Entwicklung: Erfahrung in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Innovation oder in neuen Technologien in einem großen Unternehmen oder einer anderen großen Organisation.
- Agrarwirtschaft/Ernährung: Erfahrung in der Landwirtschafts-, Düngemittel- oder Lebensmittelindustrie, die durch verantwortliche Funktionen in diesen Industrien erworben wurde.
- Gesundheit: Erfahrung in der Gesundheitsbranche, u. a. in den Bereichen Forschung, Entwicklung, Produktion, Vertrieb, ärztliche Tätigkeit und/oder Management.
- Finanzen: Erfahrung in den Bereichen Rechnungslegung, Abschlussprüfung, Controlling, Finanzierung und/oder Kapitalmarkt.
- Interne Kontrollen/Risikomanagement: Erfahrung in den Bereichen interne Kontrollen, Risikomanagement und/oder interne Revision.
- HR: Erfahrung in den Bereichen Personalbeschaffung, Talententwicklung, Nachfolgeplanung, Arbeitsplatzkultur, Vergütung und/oder Humankapitalmanagement.
- Governance/Compliance: Erfahrung in den Bereichen Unternehmensführung, Regulierung, Compliance, Recht, öffentliche Politik/Staatswissenschaften und/oder Regierungsbeziehungen.
- Digitalisierung: Erfahrung mit IT, digitaler Transformation, Cybersicherheit, Künstlicher Intelligenz und/oder Datenschutz.
- Nachhaltigkeit/Klimaschutz: Erfahrung in den Bereichen Nachhaltigkeit, ESG, Klimaschutz, erneuerbare Energien, Biodiversität und/oder Umwelt.
Für die Zwecke der nachfolgenden Qualifikationsmatrices nimmt der Aufsichtsrat entsprechende Kompetenzen und Erfahrungen seiner Mitglieder insbesondere an, wenn diese eine entsprechende Berufsausbildung oder langjährige Berufserfahrung (einschließlich einer mehrjährigen Mitgliedschaft im Aufsichtsrat oder eines einschlägigen Ausschusses) haben.
Die Anteilseignervertreter haben nach Einschätzung des Aufsichtsrats jeweils die folgenden besonderen Kompetenzen und Erfahrungen sowie den folgenden Unabhängigkeitsstatus:
A 5.1/1 Kompetenzen und Erfahrungen der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat
| Internationale Geschäfts- erfahrung | For- schung und Ent- wicklung | Agrar- wirt- schaft/ Ernäh- rung | Gesund- heit | Finanzen | Interne Kontrollen/ Risiko- manage- ment | HR | Gover- nance/ Com- pliance | Digitali- sierung | Nachhal- tigkeit/ Klima- schutz | Unab- hängigkeit | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Dr. Paul Achleitner | X | X | X | X | X | X | X | X | X | ||
| Horst Baier | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | |
| Ertharin Cousin | X | X | X | X | X | X | X | X | X | ||
| Colleen A. Goggins | X | X | X | X | X | X | |||||
| Kimberly Mathisen | X | X | X | X | X | X | X | X | X | ||
| Lori Schechter | X | X | X | X | X | X | X | ||||
| Dr. Nancy Simonian | X | X | X | X | X | X | X | X | X | ||
| Jeffrey Ubben | X | X | X | X | X | X | X | X | |||
| Alberto Weisser | X | X | X | X | X | X | X | X | X | ||
| Prof. Dr. Norbert Winkeljohann (Vorsitzender) | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X |
Horst Baier, Vorsitzender des Prüfungsausschusses, hat zudem besonderen Sachverstand hinsichtlich der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme. Dieser Sachverstand beruht auf Kenntnissen und Erfahrungen, die er u. a. durch seine frühere Tätigkeit als Leiter des Finanz- und Rechnungswesens sowie als Finanzvorstand eines börsennotierten Unternehmens erworben hat.
Norbert Winkeljohann, Vorsitzender des Aufsichtsrats und Mitglied des Prüfungsausschusses, hat besonderen Sachverstand in Hinblick auf die Abschlussprüfung. Dieser Sachverstand beruht auf seiner Ausbildung zum Wirtschaftsprüfer, wissenschaftlicher Tätigkeit in dem Bereich sowie langjährigen Erfahrungen als Abschlussprüfer börsennotierter Unternehmen sowie als Partner und Sprecher der Geschäftsführung einer international tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Horst Baier und Norbert Winkeljohann verfügen jeweils auch über besonderen Sachverstand hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung bzw. deren Prüfung.
Unter den weiteren Mitgliedern des Prüfungsausschusses haben zudem Jeffrey Ubben als geschäftsführender Partner und Gründer mehrerer Investmentfonds und Frank Löllgen als langjähriges Mitglied des Prüfungsausschusses besonderen Sachverstand im Bereich der Rechnungslegung und Abschlussprüfung.
Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben nach Einschätzung des Aufsichtsrats die folgenden besonderen Kompetenzen und Erfahrungen:
A 5.1/2 Kompetenzen und Erfahrungen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
| Inter- nationale Ge- schäfts- erfahrung | For- schung und Ent- wicklung | Agrar- wirt- schaft/ Ernäh- rung | Gesund- heit | Finanzen | Interne Kontrollen/ Risiko- manage- ment | HR | Gover- nance/ Com- pliance | Digitali- sierung | Nachhal- tigkeit/ Klima- schutz | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| André van Broich | X | X | X | X | X | X | X | |||
| Yasmin Fahimi | X | X | X | X | X | X | X | |||
| Dr. Barbara Gansewendt | X | X | X | X | X | X | X | X | ||
| Francesco Grioli | X | X | X | X | X | X | X | |||
| Heike Hausfeld | X | X | X | X | X | |||||
| Frank Löllgen | X | X | X | X | X | X | X | |||
| Marianne Maehl | X | X | X | |||||||
| Andrea Sacher | X | X | X | |||||||
| Claudia Schade | X | |||||||||
| Michael Westmeier | X | X | X | X |
Arbeitsweise und Ausschüsse
Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand zu überwachen und ihn zu beraten. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen ist der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Er stimmt mit dem Vorstand auch die strategische Ausrichtung der Gesellschaft ab und erörtert mit ihm regelmäßig den Stand der Umsetzung der Geschäftsstrategie. Der Bericht des Aufsichtsrats in diesem Geschäftsbericht informiert über die Einzelheiten der Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse.
Neben dem Präsidium und dem Nominierungsausschuss besteht auch ein ESG-Ausschuss, durch den der Aufsichtsrat die Überwachung und Beratung des Vorstands hinsichtlich Nachhaltigkeitsfragen wahrnimmt. Zudem besteht ein Personal- und Vergütungsausschuss, der sich intensiv mit der Nachfolgeplanung sowie der Vorstandsvergütung befasst.
Der Prüfungsausschuss diskutiert mit dem Abschlussprüfer die Einschätzung des Prüfungsrisikos, die Prüfungsstrategie und Prüfungsplanung sowie die Prüfungsergebnisse. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses tauscht sich hierbei regelmäßig, auch außerhalb der Sitzungen, mit dem Abschlussprüfer über den Fortgang der Prüfung aus und berichtet dem Ausschuss. Der Prüfungsausschuss berät regelmäßig mit dem Abschlussprüfer auch ohne den Vorstand.
Im Berichtsjahr wurde zudem ein Ausschuss für Rechtsrisiken eingerichtet, der die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats in Hinblick auf bestehende oder drohende behördliche und gerichtliche Verfahren mit erheblicher Bedeutung für die Gesellschaft oder den Konzern sowie Maßnahmen zur Lösung, Abwendung oder Eindämmung dieser Rechtsrisiken koordiniert.
Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht ist. Diese regelt u. a. den Umgang mit Interessenkonflikten, und zwar in Anlehnung an die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Weise, dass Interessenkonflikte gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden offenzulegen sind und dass wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte zu einer Mandatsbeendigung führen sollen.# Neue Aufsichtsratsmitglieder werden durch eine Reihe von Einführungsterminen mit den Mitgliedern des Vorstands und Vertretern von Fachfunktionen sowie durch schriftliches Informationsmaterial in ihre Aufsichtsratstätigkeit eingeführt. Regelmäßig werden Schulungsveranstaltungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats durchgeführt, im Berichtsjahr insbesondere zu Forschung und Entwicklung im Pharmageschäft und zum Thema Pflanzengenetik. Der Aufsichtsrat hat zuletzt im Geschäftsjahr 2023 unter Einschaltung eines externen Beraters eine Selbstbeurteilung der Wirksamkeit seiner Aufgabenerfüllung durchgeführt. Weiterführende Informationen zu den Aufsichtsratsmitgliedern befinden sich innerhalb des Geschäftsberichts im Kapitel D „Organe der Gesellschaft“.
Weitere Angaben
Aktiengeschäfte von Organmitgliedern
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen sind gesetzlich verpflichtet, Eigengeschäfte mit Aktien oder Schuldtiteln der Bayer AG oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten der Bayer AG und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu melden, sobald die Gesamtsumme der getätigten Geschäfte des Mitglieds des Vorstands oder des Aufsichtsrats oder der zu ihnen in enger Beziehung stehenden Person innerhalb des Kalenderjahres einen Schwellenwert von 20.000 € erreicht hat. Die der Bayer AG im Geschäftsjahr 2024 gemeldeten Geschäfte wurden ordnungsgemäß veröffentlicht und sind auf der Internetseite des Unternehmens abrufbar.
5.2 Übernahmerelevante Angaben
Erläuternder Bericht gemäß §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB
Das Grundkapital der Bayer AG betrug zum 31. Dezember 2024 2.515.005.649,92 € und war eingeteilt in 982.424.082 nennbetragslose Stückaktien, die auf den Namen lauten. Damit blieben Grundkapital und Zahl der Aktien gegenüber dem Ende des Vorjahres unverändert. Jede Aktie hat ein Stimmrecht. Im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligungsprogramme bestehen teilweise zeitliche Verfügungsbeschränkungen für eine geringe Zahl von Aktien, z. B. im Fall von Haltefristen. Der Bayer AG sind im Geschäftsjahr 2024 keine Meldungen hinsichtlich direkter und indirekter Beteiligungen zugegangen, die 10 % der Stimmrechte übersteigen. Damit liegt der Gesellschaft keine Meldung zu einer Beteiligung über 10 % der Stimmrechte vor.
Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sind in den §§ 84, 85 AktG, § 31 MitbestG und § 6 der Satzung geregelt. Gemäß § 84 Absatz 1 AktG werden die Mitglieder des Vorstands grundsätzlich durch den Aufsichtsrat bestellt bzw. abberufen. Der Aufsichtsrat kann gemäß § 84 Absatz 2 AktG, § 6 Absatz 1 der Satzung ein Mitglied des Vorstands zum Vorsitzenden ernennen. Gemäß § 84 Absatz 3 AktG muss der Aufsichtsrat die Bestellung eines Mitglieds des Vorstands in bestimmten Fällen auf dessen Ersuchen widerrufen und dabei dessen Wiederbestellung nach Ablauf bestimmter Zeiträume zusichern. Für die in den Anwendungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes fallende Bayer AG regelt § 31 MitbestG die für die Bestellung bzw. Abberufung von Vorstandsmitgliedern erforderliche Stimmenmehrheit und das Verfahren im Aufsichtsrat. Gemäß § 6 Absatz 1 der Satzung der Bayer AG hat der Vorstand aus mindestens zwei Personen zu bestehen; im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Vorstandsmitglieder. Wenn der Vorstand aus mehr als drei Personen besteht, muss bei der Bayer AG als börsennotierte Gesellschaft, für die das Mitbestimmungsgesetz gilt, gemäß § 76 Absatz 3a AktG mindestens ein Mann und eine Frau Mitglied des Vorstands sein.
Änderungen der Satzung erfolgen nach § 179 AktG und §§ 10, 17 der Satzung. Gemäß § 179 Absatz 1 AktG bedürfen Änderungen der Satzung eines Beschlusses der Hauptversammlung, der, soweit die Satzung keine andere Mehrheit vorsieht, gemäß § 179 Absatz 2 AktG eine Mehrheit von drei Vierteln des bei der Abstimmung vertretenen Grundkapitals erfordert. Soweit die Änderung des Unternehmensgegenstands betroffen ist, darf die Satzung jedoch nur eine größere Mehrheit vorsehen. Die Satzung der Bayer AG macht in § 17 Absatz 2 von der Möglichkeit der Abweichung gemäß § 179 Absatz 2 AktG Gebrauch und sieht vor, dass Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des vertretenen Grundkapitals gefasst werden können. Gemäß § 10 Absatz 9 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen.
Die Hauptversammlung vom 26. April 2024 hat den Vorstand zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien ermächtigt. Die Ermächtigung ist befristet bis zum 25. April 2029 und begrenzt auf höchstens 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien umfasst – bis zu einer Höhe von 5 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals – auch den Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Put- oder Call-Optionen (Derivaten). Abhängig vom Verwendungszweck der erworbenen eigenen Aktien kann das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen sein.
Als wesentliche Vereinbarung, welche unter der Bedingung eines Kontrollwechsels (Change of Control) steht, ist die mit der Bayer AG und deren US-Tochtergesellschaft Bayer Corporation vereinbarte syndizierte Kreditlinie über 5 Mrd. € zu nennen. Diese Kreditlinie ist bislang nicht in Anspruch genommen worden, steht bis Dezember 2029 zur Verfügung und beinhaltet darüber hinaus zwei jeweils einjährige und für die Banken nicht verbindliche Verlängerungsoptionen. Die kreditgewährenden Banken können die Kreditlinie im Falle eines Kontrollwechsels bei Bayer kündigen und alle bis dahin unter dieser Kreditlinie ggf. in Anspruch genommenen Darlehen fällig stellen. Eine Change of Control Klausel ist auch in einer von der Bayer AG im November 2024 unterzeichneten, aber bis zum 31. Dezember 2024 nicht in Anspruch genommenen Kreditlinie über 500 Mio. € enthalten. Die kreditgewährende Bank kann die Kreditlinie im Falle eines Kontrollwechsels bei Bayer kündigen und alle bis dahin bereits gezogenen Darlehen fällig stellen.
Die Bayer Capital Corporation B. V. hat 2018 eine Schuldverschreibung in Höhe von nominal 5 Mrd. € begeben und die Bayer US Finance II LLC im selben Jahr zwei Schuldverschreibungen im 144a/RegS.-Format über nominal 15 Mrd. USD bzw. 5,7 Mrd. USD. Alle drei Anleihen werden von der Bayer AG garantiert. Gläubigern dieser Anleihen steht für den Fall eines Kontrollwechsels und einer sich innerhalb von 120 Tagen nach dem Eintritt des Kontrollwechsels anschließenden Verschlechterung des Kreditratings der Bayer AG das Recht zu, von der Bayer AG den Rückkauf der Anleihen zu verlangen, wobei die Frist für die etwaige Verschlechterung des Kreditratings der Bayer AG im Falle der Schuldverschreibungen über 15 Mrd. USD und 5,7 Mrd. USD lediglich 60 Tage beträgt. Die Schuldverschreibung über ursprünglich 15 Mrd. USD valutiert noch mit 9 Mrd. USD (Stand: 31. Dezember 2024), die über ursprünglich 5,7 Mrd. USD noch mit 4,1 Mrd. USD (Stand: 31. Dezember 2024) und die über ursprünglich 5 Mrd. € noch mit 3,3 Mrd. € (Stand: 31. Dezember 2024).
Eine entsprechende Regelung für den Fall eines Kontrollwechsels mit Verschlechterung des Kreditratings innerhalb von 120 Tagen enthalten auch die Anleihebedingungen einer 2023 unter dem Debt-Issuance-Programm von Bayer begebenen Schuldverschreibung über 3 Mrd. €, die noch vollständig valutiert (Stand: 31. Dezember 2024). Gleiches gilt für die Anleihebedingungen einer 2014 von der Bayer US Finance LLC im 144a/RegS.-Format begebenen und von der Bayer AG garantierten Schuldverschreibung über 7 Mrd. USD, die im Oktober 2024 vollständig zurückgezahlt wurde, einer 2020 von der Bayer AG begebenen Schuldverschreibung über nominal 6 Mrd. €, von der noch 4,5 Mrd. € valutiert (Stand: 31. Dezember 2024), einer 2021 von der Bayer AG begebenen Schuldverschreibung über nominal 4 Mrd. €, die noch vollständig valutiert (Stand: 31. Dezember 2024), sowie einer im November 2023 von der Bayer US Finance LLC im 144a/RegS.-Format begebenen und von der Bayer AG garantierten Schuldverschreibung über 5,75 Mrd. USD, die noch vollständig valutiert (Stand: 31. Dezember 2024), wobei die Frist für die etwaige Verschlechterung des Kreditratings der Bayer AG im Falle der zuletzt genannten Schuldverschreibung lediglich 60 Tage beträgt.
Im Falle eines Kontrollwechsels haben die Mitglieder des Vorstands unter engen Voraussetzungen einen Abfindungsanspruch in Höhe von 250 % der jährlichen Grundvergütung, beschränkt auf die Vergütung für die Restlaufzeit des jeweiligen Vorstandsvertrags und auf die Höhe von maximal zwei Jahresvergütungen.
6. Angaben zur Bayer AG
Zwischen der Bayer AG einerseits und der Bayer CropScience AG und der Bayer Pharma AG andererseits, den früheren Obergesellschaften der Divisionen Crop Science und Pharmaceuticals, bestehen Betriebspachtverträge, auf deren Basis die Bayer AG als Pächter ihr operatives Geschäft betreibt. Neben der Holding-Funktion nimmt die Bayer AG in Bezug auf die beiden Divisionen somit auch die Stammhausfunktionen wahr.
Die Bayer AG ist an mehreren Standorten Energieerzeuger und -lieferant und damit Energieversorgungsunternehmen gemäß § 3 Nr. 18 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Da bei einer Tochtergesellschaft Energieversorgungsnetze betrieben werden, ist die Bayer AG zudem ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG. Sie unterliegt mit ihrer eigenen Tätigkeit jedoch nur der Verpflichtung zur Kontentrennung und nicht der Verpflichtung zur Aufstellung von Tätigkeitsabschlüssen. Der Jahresabschluss der Bayer AG ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) sowie – aufgrund der Eigenschaft als integriertes Energieversorgungsunternehmen – unter Beachtung von § 6b EnWG aufgestellt.# Ertragslage Bayer AG
6.1/1 Gewinn- und Verlustrechnung Bayer AG nach HGB in Mio. €
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 15961 | 14866 |
| Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 202 | -43 |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 24 | 33 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 3731 | 3108 |
| Materialaufwand | -11204 | -10351 |
| Personalaufwand | -2340 | -2543 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagenvermögens und Sachanlagen | -121 | -91 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -7580 | -8025 |
| Operatives Ergebnis | -1327 | -3046 |
| Beteiligungsergebnis | 7126 | 11292 |
| Zinsergebnis | -622 | -968 |
| Übrige finanzielle Aufwendungen und Erträge | 22 | 60 |
| Finanzergebnis | 6526 | 10384 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag und sonstige Steuern | -49 | -10 |
| Jahresüberschuss | 5150 | 7328 |
| Einstellung in andere Gewinnrücklagen | -2575 | -3664 |
| Bilanzgewinn | 2575 | 3664 |
Entwicklung des Ergebnisses
Der für das Geschäftsjahr 2024 prognostizierte Umsatz von 15,5 Mrd. € wurde um 4 % unterschritten. Etwas stärker als erwartet verringerte sich der Umsatz der Division Pharmaceuticals, während der Umsatz aus den internen Leistungsverrechnungen konstant blieb und es in der Division Crop Science im Bereich der internen Umsätze zu einer leichten Verbesserung gegenüber den Erwartungen kam. Belastet wurde das operative Ergebnis durch Restrukturierungsaufwendungen, gestiegene Aufwendungen für Mieten und Leasing und erhöhte Aufwendungen für Löhne und Gehälter, vor allem bedingt durch variable Vergütungskomponenten. Das operative Ergebnis beläuft sich auf rund –3,0 Mrd. € und liegt –0,5 Mrd. € unter Plan.
Bei den Umsatzerlösen verzeichnete die Bayer AG im Jahr 2024 einen Rückgang um rund 7 % auf 14.866 Mio. € (Vorjahr: 15.961 Mio. €). Der Umsatz der Division Crop Science lag mit 4.903 Mio. € unter dem Vorjahresniveau (Vorjahr: 4.994 Mio. €). Diese Geschäftsentwicklung ist auf geringere Preise für Pflanzenschutzmittel zurückzuführen. Die konzerninternen Umsätze sind auf 4.526 Mio. € (Vorjahr: 4.584 Mio. €) gesunken. Die externen Umsätze sanken auf 377 Mio. € (Vorjahr: 410 Mio. €) vor allem durch den Rückgang des Geschäfts mit Fungiziden. Im Berichtsjahr verzeichneten sowohl die Geschäftseinheiten Herbizide als auch Insektizide einen Rückgang auf 1.162 Mio. € (Vorjahr: 1.263 Mio. €) bzw. auf 766 Mio. € (Vorjahr: 857 Mio. €) vorwiegend aufgrund geringerer Mengen in Europa/Nahost/Afrika und Nordamerika. Die Umsätze im Bereich Fungizide sind bedingt durch einen Mengenanstieg in der Region Asien/Pazifik auf 2.192 Mio. € (Vorjahr: 2.111 Mio. €) gestiegen. Regional betrachtet, sanken die Umsätze in Europa/Nahost/Afrika auf 2.225 Mio. € (Vorjahr: 2.300 Mio. €), bedingt durch niedrigere Umsätze aus allen Geschäftseinheiten. In Nordamerika sank der Umsatz leicht auf 1.156 Mio. € (Vorjahr: 1.168 Mio. €) aufgrund eines Rückgangs in der Geschäftseinheit Insektizide. In der Region Asien/Pazifik erhöhte sich der Umsatz aufgrund von höheren Umsätzen in der Geschäftseinheit Fungizide auf 1.049 Mio. € (Vorjahr: 986 Mio. €). Bedingt durch den Rückgang in der Geschäftseinheit Herbizide sank der Umsatz in Lateinamerika auf 473 Mio. € (Vorjahr: 540 Mio. €).
Der Umsatz der Division Pharmaceuticals verringerte sich auf 8.750 Mio. € (Vorjahr: 9.732 Mio. €). Die konzerninternen Umsätze sowie die externen Umsätze sanken auf 7.930 Mio. € (Vorjahr: 8.881 Mio. €) bzw. auf 820 Mio. € (Vorjahr: 851 Mio. €). Der Umsatzrückgang auf 2.818 Mio. € (Vorjahr: 3.289 Mio. €) bei Xarelto™ ist auf den Patentablauf in verschiedenen Regionen zurückzuführen. Der Anstieg bei Adempas™ auf 597 Mio. € (Vorjahr: 572 Mio. €) und Mirena™ auf 401 Mio. € (Vorjahr: 354 Mio. €) resultiert vor allem aus der erhöhten Nachfrage in den USA. Der Rückgang bei Adalat™ auf 279 Mio. € (Vorjahr: 401 Mio. €) ist vor allem durch Tenderverfahren in China verursacht. Der auf 271 Mio. € (Vorjahr: 335 Mio. €) gesunkene Umsatz bei Kerendia™ ist auf Mengen- und Preiseffekte in den USA zurückzuführen. Die Umsatzabnahme bei der Yaz™-Produktfamilie auf 315 Mio. € (Vorjahr: 578 Mio. €) ist im Wesentlichen auf eine geringere Nachfrage aufgrund des Bevorratungseffekts des Vorjahres in China zurückzuführen. Regional betrachtet, sank der Umsatz der Division Pharmaceuticals in Europa/Nahost/Afrika auf 4.202 Mio. € (Vorjahr: 4.655 Mio. €). Dies ist insbesondere bedingt durch die verringerte Nachfrage nach Xarelto™ in Großbritannien, Frankreich und Deutschland. Der Umsatzrückgang in Nordamerika auf 2.080 Mio. € (Vorjahr: 2.233 Mio. €) ist hauptsächlich auf Mengen- und Preiseffekte in den USA zurückzuführen. Die Umsätze in Asien/Pazifik sanken auf 2.102 Mio. € (Vorjahr: 2.330 Mio. €), vor allem durch die verringerte Nachfrage nach Adalat™ und Yasmin™ in China. Die Reduzierung der Umsätze in Lateinamerika auf 366 Mio. € (Vorjahr: 514 Mio. €) ist im Wesentlichen auf den Patentablauf für Xarelto™ in Mexiko zurückzuführen.
Die Umsatzerlöse im Bereich Enabling Functions sanken auf 1.213 Mio. € (Vorjahr: 1.235 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Erträge reduzierten sich auf 3.108 Mio. € (Vorjahr: 3.731 Mio. €). Der Rückgang ist insbesondere auf gesunkene Erträge aus der Währungsumrechnung auf 2.557 Mio. € (Vorjahr: 2.930 Mio. €) zurückzuführen. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen reduzierten sich auf 323 Mio. € (Vorjahr: 500 Mio. €). Die Auflösung der Rückstellung betrifft hauptsächlich abgeschlossene Restrukturierungsprogramme mit 115 Mio. € (Vorjahr: 263 Mio. €) und Pensionsrückstellungen mit 82 Mio. € (Vorjahr: 113 Mio. €). Darüber hinaus reduzierten sich die Versicherungsentschädigungen auf 98 Mio. € (Vorjahr: 205 Mio. €).
Der Materialaufwand ist gegenüber dem Vorjahr um rund 8 % auf –10.351 Mio. € (Vorjahr: –11.204 Mio. €) gesunken. Die Materialaufwandsquote bezogen auf Umsatzerlöse einschließlich Bestandsveränderung liegt mit rund 70 % auf Vorjahresniveau. Der Personalaufwand erhöhte sich im Wesentlichen aufgrund der erhöhten Rückstellungen für variable Vergütungskomponenten auf –2.543 Mio. € (Vorjahr: –2.340 Mio. €).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen auf –8.025 Mio. € (Vorjahr: –7.580 Mio. €). Die Veränderung zum Vorjahr resultiert aus einem Anstieg der Aufwendungen für Abfindungen im Rahmen von aktuellen Restrukturierungsprogrammen auf –924 Mio. € (Vorjahr: –164 Mio. €) und der Aufwendungen für Mieten und Leasing auf –773 Mio. € (Vorjahr: –445 Mio. €), welche im Wesentlichen auf die Vorsorge für zukünftige Leerstände zurückzuführen ist. Gegenläufig wirkte sich ein Rückgang der Aufwendungen für Fremdwährungsumrechnung auf –2.692 Mio. € (Vorjahr: –2.841 Mio. €), der Aufwendungen für Forschungskosten auf –1.232 Mio. € (Vorjahr: –1.341 Mio. €), Logistik- und Informationskosten auf –593 Mio. € (Vorjahr: –709 Mio. €) und der Aufwendungen für Werbe- und Vertriebskosten auf –376 Mio. € (Vorjahr: –463 Mio. €) aus.
Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, die sich aus den diesbezüglichen innerhalb der jeweiligen Aufwandsart erfassten Personal- und Sachkosten zusammensetzen, betrugen 2.250 Mio. € (Vorjahr: 2.273 Mio. €). Von den Gesamtaufwendungen entfielen 549 Mio. € (Vorjahr: 562 Mio. €) auf die Division Crop Science, deren Rückgang aus niedrigeren konzerninternen Weiterbelastungskosten resultiert, und 1.701 Mio. € (Vorjahr: 1.711 Mio. €) auf die Division Pharmaceuticals, deren Verringerung vor allem auf niedrigere Kosten von Forschungsprojekten und Projekten der klinischen Entwicklung zurückzuführen ist. Zum 31. Dezember 2024 waren im Bereich Forschung und Entwicklung 4.069 Vollzeitkräfte tätig. Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung entsprachen 15 % (Vorjahr: 14 %) der Umsatzerlöse.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr ergab sich ein operativer Verlust von –3.046 Mio. € (Vorjahr: –1.327 Mio. €). Das Beteiligungsergebnis lag mit 11.292 Mio. € (Vorjahr: 7.126 Mio. €) deutlich über dem Vorjahresniveau. Es wurden mit 2.301 Mio. € (Vorjahr: 1.104 Mio. €) deutlich höhere Beteiligungserträge erzielt. Ausschlaggebend dafür war im Wesentlichen die Dividendenausschüttung der Bayer Hispania, S.L.U., Spanien, in Höhe von 2.200 Mio. € (Vorjahr: 1.000 Mio. €). Der Anstieg des Organergebnisses auf 9.000 Mio. € (Vorjahr: 2.092 Mio. €) wurde sowohl durch die Gewinnabführung der Bayer Pharma AG mit 7.014 Mio. € (Vorjahr: 1.759 Mio. €), welche ihrerseits im Wesentlichen auf gestiegene Ergebnisabführungen und Zuschreibungen von Beteiligungsbuchwerten zurückzuführen ist, als auch durch die Bayer CropScience AG mit 1.437 Mio. € (Vorjahr: –476 Mio. €) verursacht. Das sonstige Beteiligungsergebnis, das im Vorjahr sowohl Gewinne aus dem Abgang von Beteiligungen als auch Abschreibungen auf Beteiligungen beinhaltete, verringerte sich deutlich auf –9 Mio. € (Vorjahr: 3.930 Mio. €). Im Berichtsjahr gab es keine Gewinne durch konzerninterne Änderungen der Beteiligungsstruktur (Vorjahr: 3.939 Mio. €).
Im Geschäftsjahr verringerte sich das Zinsergebnis auf –968 Mio. € (Vorjahr: –622 Mio. €), insbesondere bedingt durch Effekte aus der Aufzinsung von Pensions- und längerfristigen Personalverpflichtungen sowie Vermögensänderung. Der Rückgang des Saldos aus der Aufzinsung und den Vermögensänderungen auf 267 Mio. € (Vorjahr: 439 Mio. €) ergibt sich im Wesentlichen aus dem Saldo aus Erträgen aus dem Planvermögen des Bayer Pension Trust e. V. (BPT) in Höhe von 313 Mio. € (Vorjahr: 531 Mio. €) und Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen in Höhe von –46 Mio. € (Vorjahr: –92 Mio. €).
Die übrigen finanziellen Aufwendungen und Erträge betrugen 60 Mio. € (Vorjahr: 22 Mio. €). Die Veränderung resultierte im Wesentlichen aus um 77 Mio. € deutlich niedrigeren im Finanzergebnis erfassten Aufwendungen für Personalrückstellungen und um 29 Mio. € höheren Erträgen aus der Auflösung von Personalrückstellungen. Der Ertrag aus der Weiterbelastung von Aufwand aus der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen an Tochtergesellschaften ist um 54 Mio. € gesunken. Darüber hinaus gingen die Gebühren für Anleihen um 10 Mio. € zurück.# 6.2 Vermögens- und Finanzlage Bayer AG
6.2/1 Bilanz Bayer AG nach HGB (Kurzfassung)
in Mio. €
| 31.12.2023 | 31.12.2024 | |
|---|---|---|
| AKTIVA | ||
| Anlagevermögen | ||
| Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen | 388 | 441 |
| Finanzanlagen | 85.069 | 89.619 |
| 85.457 | 90.060 | |
| Umlaufvermögen und sonstige Aktiva | ||
| Vorräte | 3.061 | 2.821 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.816 | 1.846 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 1.525 | 2.425 |
| Sonstige Vermögenswerte und Abgrenzungsposten | 1.004 | 620 |
| Kassenbestände, Bankguthaben, Wertpapiere | 4.337 | 4.250 |
| 11.743 | 11.962 | |
| Gesamtvermögen | 97.200 | 102.022 |
| PASSIVA | ||
| Eigenkapital | 36.042 | 43.261 |
| Rückstellungen | 5.460 | 4.846 |
| Verbindlichkeiten und Abgrenzungsposten | ||
| Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 17.938 | 16.405 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.118 | 1.871 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 34.814 | 34.730 |
| Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungsposten | 828 | 909 |
| 55.698 | 53.915 | |
| Gesamtkapital | 97.200 | 102.022 |
Entwicklung der Bilanzpositionen
Wie in den Geschäftsjahren zuvor spiegelt sich die Leitungsfunktion der Bayer AG für den Konzern, insbesondere das Management des Beteiligungsbesitzes sowie die Finanzierung des Konzerns, im Bilanzbild wider. Anteilsbesitz sowie Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaften des Konzerns sind die prägenden Größen der Bilanz.
Die Bilanzsumme erhöhte sich im Berichtsjahr auf 102.022 Mio. € (Vorjahr: 97.200 Mio. €). Das Anlagevermögen stieg insgesamt auf 90.060 Mio. € (Vorjahr: 85.457 Mio. €). Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen stiegen auf 441 Mio. € (Vorjahr: 388 Mio. €). Die Finanzanlagen stiegen auf 89.619 Mio. € (Vorjahr: 85.069 Mio. €). Der Anstieg der Anteile an verbundenen Unternehmen auf 71.144 Mio. € (Vorjahr: 71.081 Mio. €) resultiert aus einem Zugang von 72 Mio. € aus dem Erwerb von Anteilen an der P.T. Monagro Kimia, Indonesien. Die P.T. Monagro Kimia, Indonesien, wurde anschließend auf die P.T. Bayer Indonesia, Indonesien, verschmolzen. Die Verschmelzung der Bayer Chemicals GmbH auf die Neunte Bayer VV GmbH führte bei der Bayer AG zu Ab- und Zugängen in Höhe von je 323 Mio. €. Die Ausleihungen gegenüber verbundenen Unternehmen stiegen auf 16.926 Mio. € (Vorjahr: 12.441 Mio. €). Der Zugang ist im Wesentlichen durch den konzerninternen Erwerb von Ausleihungen von der Bayer Limited, Zypern, in Höhe von 4.437 Mio. €, die gegenüber der Bayer Pharma AG und der Bayer CropScience AG bestehen, begründet.
Das Umlaufvermögen und die sonstigen Aktiva stiegen auf 11.962 Mio. € (Vorjahr: 11.743 Mio. €). Die Vorräte verringerten sich auf 2.821 Mio. € (Vorjahr: 3.061 Mio. €). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die im Wesentlichen aus Darlehensforderungen und Forderungen aus Ergebnisabführungen bestehen, erhöhten sich auf 2.425 Mio. € (Vorjahr: 1.525 Mio. €). Der Rückgang der sonstigen Vermögensgegenstände auf 315 Mio. € (Vorjahr: 680 Mio. €) resultierte im Wesentlichen aus niedrigeren Forderungen aus sonstigen Steuern und kurzfristigen Ausleihungen. Der Bestand der Wertpapiere verringerte sich bedingt durch Veräußerungen von USD-Investments mit einer unbestimmten Laufzeit auf 872 Mio. € (Vorjahr: 1.328 Mio. €).
Das Eigenkapital stieg im Berichtsjahr um 7.219 Mio. € auf 43.261 Mio. € (Vorjahr: 36.042 Mio. €). Abgesehen von der Dividendenausschüttung und der Ergebnisverwendung hat es im Berichtsjahr keine nennenswerten Veränderungen im Eigenkapital gegeben.
Die Rückstellungen reduzierten sich auf 4.846 Mio. € (Vorjahr: 5.460 Mio. €). Die nach der Vermögensverrechnung von Deckungsvermögen passivierten Pensionsrückstellungen reduzierten sich auf 2.405 Mio. € (Vorjahr: 3.232 Mio. €). Die Veränderung ist einerseits auf ein aufgrund der Entwicklung des Zeitwerts der Vermögensanlage des BPT um 119 Mio. € verringertes Deckungsvermögen zurückzuführen, anderseits sind die Verpflichtungen aus Pensionszusagen ebenfalls um 946 Mio. € gesunken. Im Wesentlichen bedingt durch die Veränderungen der Rückstellungen für noch nicht veranlagte Ertragsteuern, erhöhten sich die Steuerrückstellungen leicht auf 497 Mio. € (Vorjahr: 488 Mio. €). Die sonstigen Rückstellungen erhöhten sich auf 1.944 Mio. € (Vorjahr: 1.740 Mio. €). Hierbei war bei den personalbezogenen Rückstellungen eine Erhöhung auf 1.197 Mio. € (Vorjahr: 1.032 Mio. €) zu verzeichnen. Diese ist im Wesentlichen auf gestiegene Rückstellungen für variable Vergütungskomponenten in Höhe von 356 Mio. € (Vorjahr: 146 Mio. €) zurückzuführen. Bei den übrigen sonstigen Rückstellungen gab es einen Anstieg auf 747 Mio. € (Vorjahr: 708 Mio. €), der im Wesentlichen auf eine Erhöhung der Drohverlustrückstellungen auf 590 Mio. € (Vorjahr: 453 Mio. €) und auf niedrigere Kostenübernahmen aus Restrukturierungsmaßnahmen auf 65 Mio. € (Vorjahr: 97 Mio. €) zurückzuführen ist.
Die Verbindlichkeiten und Abgrenzungsposten verringerten sich nach der Saldierung mit aufrechenbaren Forderungen auf 53.915 Mio. € (Vorjahr: 55.698 Mio. €). Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden zwei neue Anleihen im Gesamtvolumen von 1.012 Mio. € (Vorjahr: 4.750 Mio. €) begeben. Des Weiteren erfolgten Teilrückkäufe von zwei bestehenden Hybridanleihen aus den Jahren 2014 bzw. 2019 in Höhe von 1.028 Mio. € (Vorjahr: 1.389 Mio. €), sodass sich der Gesamtbestand der Anleihen auf 16.395 Mio. € (Vorjahr: 17.911 Mio. €) verringerte. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sanken auf 10 Mio. € (Vorjahr: 27 Mio. €). Der Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auf 1.871 Mio. € (Vorjahr: 2.118 Mio. €) betrifft im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von verbundenen Unternehmen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen gingen auf 34.730 Mio. € (Vorjahr: 34.814 Mio. €) zurück. Die sonstigen Verbindlichkeiten stiegen auf 892 Mio. € (Vorjahr: 803 Mio. €), was im Wesentlichen auf erhöhte Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern bezogen auf Restrukturierungsmaßnahmen auf 512 Mio. € (Vorjahr: 18 Mio. €) zurückzuführen ist. Gegenläufig wirkten sich Abgänge von Commercial Papers um 391 Mio. € auf 0 Mio. € aus.
Die Finanzverschuldung stieg auf 58.610 Mio. € (Vorjahr: 56.777 Mio. €). Die konzerninterne Finanzverschuldung erhöhte sich hierbei um 3.730 Mio. € auf 42.175 Mio. €. Von dem Anstieg entfielen 11.689 Mio. € auf kurzfristige Kredite sowie 2.223 Mio. € auf die Verringerung der Verbindlichkeiten aus Tagesgeld und 5.736 Mio. € auf den Rückgang der Darlehensverbindlichkeiten. Die Drittverschuldung verringerte sich um 1.897 Mio. € auf 16.435 Mio. €. Die Anleihen sind um 1.516 Mio. € auf 16.395 Mio. € gesunken. Darüber hinaus gab es einen Rückgang der Commercial Papers um 391 Mio. €. Die Nettoverschuldung stieg nach Abzug der flüssigen Mittel und Wertpapiere des Umlaufvermögens in Höhe von 4.250 Mio. € (Vorjahr: 4.337 Mio. €) auf 54.360 Mio. € (Vorjahr: 52.440 Mio. €).
6.3 Prognose, Chancen und Risiken der Bayer AG
Die Bayer AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Chancen und Risiken wie der Bayer-Konzern. Ergänzend zu den nachfolgenden Ausführungen wird zudem auf das Kapitel zum Prognose-, Chancen- und Risikobericht des Bayer-Konzerns in diesem Bericht verwiesen.
Im Jahr 2023 haben wir begonnen, unser Unternehmen noch stärker auf unsere Mission „Health for all, Hunger for none“ auszurichten. Ein zentraler Bestandteil unserer Strategie ist die Einführung eines neuen Organisationsmodells, welches wir „Dynamic Shared Ownership“ nennen. Dabei arbeiten unsere Beschäftigten in selbstverwalteten Teams und können ihre Kreativität und Expertise bestmöglich einbringen. Unser Ziel ist es, Innovationen schneller voranzutreiben und Landwirte, Patienten sowie Konsumenten noch besser zu unterstützen.
Für die Bayer AG werden im Geschäftsjahr 2025 Umsatzerlöse von rund 13,5 Mrd. € und ein operativer Verlust von rund –3,2 Mrd. € erwartet. Darin enthalten sind das eigene sowie das von der Bayer CropScience AG und der Bayer Pharma AG durch Betriebsverpachtung übernommene operative Geschäft.
Für die Bayer AG erwarten wir für das Jahr 2025 in der Division Pharmaceuticals einen Umsatzrückgang insbesondere bei Xarelto™, der sich auch im operativen Ergebnis widerspiegeln wird. Die konzerninternen Weiterbelastungen von Leistungen werden sich auf dem Niveau des abgelaufenen Geschäftsjahres bewegen. Ebenfalls leicht rückläufig werden sich die externen Umsätze in der Division Crop Science entwickeln, was ebenfalls zu einer leichten Verschlechterung des operativen Ergebnisses führen wird.
Die Bayer AG vereinnahmt zudem das Ergebnis der meisten inländischen Tochtergesellschaften über bestehende Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge. Zusätzlich stellen gezielte konzerninterne Dividendenmaßnahmen und weitere konzerninterne Umstrukturierungen sicher, dass ausreichend ausschüttungsfähiges Kapital zur Verfügung steht. Der Ausblick für den Bayer-Konzern spiegelt somit aufgrund der Verflechtungen zwischen der Bayer AG und ihren Tochtergesellschaften größtenteils auch die Erwartungen für die Bayer AG wider.
Die Bayer AG plant, ihre Dividendenpolitik fortzuführen und im kommenden Jahr das gesetzlich geforderte Minimum an Dividende auszuschütten.# 6.4 Nichtfinanzielle und sonstige Angaben der Bayer AG
Aufgrund der Bedeutung der Bayer AG innerhalb des Konzerns sind weitere Angaben notwendig. Dies betrifft insbesondere die Berichterstattung gemäß § 289b bis e HGB von wesentlichen nichtfinanziellen Informationen. Diese wurden durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz auch für die Bayer AG als Mutterunternehmen verpflichtend. Für die im Berichtsjahr abzugebende nichtfinanzielle Erklärung des Bayer-Konzerns nutzen wir die europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS), die im Rahmen einer delegierten Verordnung im Zusammenhang mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD – EU-Richtline 2022/2464) im Juli 2023 in der Europäischen Union in Kraft getreten sind. Für die nichtfinanziellen Angaben der Bayer AG nutzen wir hingegen die GRI-Standards als Rahmenwerk. Bei den vorstehenden Ausführungen im Konzernlagebericht gelten alle Angaben, Regelungen, dargestellten Prozesse und Kennzahlen stets für den Bayer-Konzern einschließlich der Bayer AG. Nachfolgend finden Sie eine Tabelle wesentlicher nichtfinanzieller und weiterer Kennzahlen der Bayer AG.
A 6.4/1 Nichtfinanzielle und weitere Kennzahlen der Bayer AG
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| F&E-Aufwand (in Mio. €)¹ | 2.273 | 2.250 |
| Beschäftigte² | 17.955 | 16.693 |
| Beschäftigte nach Funktion² | ||
| Produktion | 10.997 | 10.436 |
| Vertrieb | 867 | 818 |
| F&E | 4.577 | 4.069 |
| Verwaltung | 1.514 | 1.370 |
| Beschäftigte nach Geschlecht² | ||
| Frauen | 6.366 | 5.834 |
| Männer | 11.589 | 10.859 |
| Personalaufwand (in Mio. €) | 2.340 | 2.543 |
| Pensionsverpflichtungen (in Mio. €) | 7.708 | 7.492 |
| Short-Term-Incentive-Programm (in Mio. €) | 97 | 312 |
| Einkaufsvolumen (in Mrd. €) | 5,7 | 4,7 |
| Sicherheit | ||
| Quote berichtspflichtiger Arbeitsunfälle (RIR)³ | 0,41 | 0,36 |
| Quote berichtspflichtiger Arbeitsunfälle mit Ausfalltagen (LTRIR)⁴ | 0,26 | 0,30 |
| Quote der Anlagensicherheits-Ereignisse (PSI-R) | 0,29 | 0,20 |
| Umweltschutz | ||
| Gesamtenergieeinsatz (in Terajoule) | 5.854 | 5.658 |
| Scope-1- und -2-Treibhausgas-Emissionen (CO2-Äquivalente in Mio. t)⁵ | 0,39 | 0,37 |
| Wasserentnahme (in Mio. m³) | 6,78 | 6,22 |
| Gesamtabfallerzeugung (in 1.000 t) | 231 | 208 |
¹ Das Ableitungsschema für die Forschungs- und Entwicklungskosten ist angepasst worden. Demnach ergeben sich abweichende Vorjahresangaben.
² Angabe der Mitarbeiterzahl in Vollzeitäquivalenten (FTE) zum 31. Dezember 2024
³ Recordable Incident Rate
⁴ Lost Time Recordable Incident Rate
⁵ Nach der marktorientierten Methode
¹ Einschließlich unbefristeter und befristeter Beschäftigter
² Produkte in späten Entwicklungsphasen wurden in umfangreichen Feldstudien auf Machbarkeit überprüft und werden für die regulatorische Zulassung vorbereitet.
³ Als neue Pflanzeneigenschaft definieren wir ein spezifisches Merkmal, das bislang bei Bayer noch nicht für diese Kulturpflanze vorhanden ist.
⁴ Bixafen profitiert in einigen europäischen Ländern wie Deutschland, Frankreich und Großbritannien bis 2025 und in einigen GUS-Ländern wie Belarus bis 2025 und Russland bis 2027 von ergänzenden Schutzzertifikaten.
⁵ Patentschutz ohne Berücksichtigung von Patentlaufzeitverlängerungen oder ergänzenden Schutzzertifikaten
⁶ Patentschutz ohne Berücksichtigung von Patentlaufzeitverlängerungen oder ergänzenden Schutzzertifikaten
⁷ In keinem der Länder wurden abschließend Rechtsverfahren entschieden, außer in Großbritannien, wo unser Patent für ungültig erklärt wurde.
⁸ Eine Kerninnovation bezeichnet die Optimierung bestehender Produkte für Bestandskunden. Angrenzende Innovationen betreffen die Ausweitung von etablierten Marken auf neue Märkte, d. h., es kommen neue Produkte und Vermögenswerte hinzu. Eine transformative Innovation bezeichnet bahnbrechende Neuerungen und die Schaffung neuer, bisher nicht vorhandener Märkte.
⁹ Quelle: International Monetary Fund (Stand: Januar 2025)
¹⁰ Quelle: eigene Berechnung (Stand: Januar 2025) mit Hinzunahme von verschiedenen lokalen Quellen; währungsbereinigt
¹¹ Quelle: IQVIA Market Prognosis (Stand: September 2024); alle Rechte vorbehalten; währungsbereinigt
¹² Quelle: eigene Berechnung (Stand: November/Dezember 2024) unter Einbeziehung externer Quellen; währungsbereinigt
¹³ Quelle: International Monetary Fund (Stand: Januar 2025)
¹⁴ Quelle: eigene Berechnung (Stand: Januar 2025) mit Hinzunahme von verschiedenen lokalen Quellen; währungsbereinigt
¹⁵ Quelle: IQVIA Market Prognosis (Stand: September 2024); alle Rechte vorbehalten; währungsbereinigt
¹⁶ Quelle: eigene Berechnung (Stand: November/Dezember 2024) unter Einbeziehung externer Quellen; währungsbereinigt
¹⁷ Die Klassifizierung bezieht sich auf die Risiken.
¹⁸ Gesamtemissionen Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Treibhausgas-Emissionen. Umfasst direkte Treibhausgas-Emissionen (Scope 1) und indirekte Treibhausgas-Emissionen (Scope 2, marktbasiert) durch die Standorte von Bayer, deren jährlicher Energieverbrauch über 1,5 Terajoule liegt. Scope 3 beinhaltet alle im Greenhouse-Gas(GHG)-Protokoll definierten Scope-3-Kategorien.
¹⁹ Bei der Bilanzierung der Treibhausgase unterscheiden wir in Scope 1 (direkte Emissionen aus eigenen Quellen), Scope 2 (indirekte Emissionen aus dem Bezug von Energie) und Scope 3 (indirekte Emissionen aus der gesamten Wertschöpfungskette).
²⁰ Umfasst direkte Emissionen (Scope 1) und indirekte Emissionen (Scope 2, marktbezogen) durch die Standorte von Bayer, deren jährlicher Energieverbrauch über 1,5 Terajoule liegt. Das Ziel schließt biogene, landbezogene Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen aus Bioenergierohstoffen mit ein. Für die Berechnung der Scope-3-Treibhausgas-Emissionen im Basisjahr für das Netto-Null-Ziel nutzen wir aktuell acht Scope-3-Kategorien nach GHG-Protokoll: (3.1) Eingekaufte Waren und Dienstleistungen, (3.2) Investitionsgüter, (3.3) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie, (3.4) Vorgelagerter Transport und Vertrieb, (3.5) Abfallaufkommen in Betrieben, (3.6) Geschäftsreisen, (3.7) Pendelnde Arbeitnehmer sowie (3.12) Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer.
²¹ Die Neutralisierung der verbleibenden Emissionen erfolgt nach den Standards der Science-Based-Targets-Initiative (SBTi).
²² Die Reduktion bezieht sich auf die fünf für uns relevanten Kategorien an Scope-3-Treibhausgas-Emissionen: (3.1) Erworbene Waren und Dienstleistungen, (3.2) Investitionsgüter, (3.3) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie, (3.4) Vorgelagerter Transport und Vertrieb, (3.6) Geschäftsreisen.
²³ Die Reduktion bezieht sich auf die fünf für uns relevanten Kategorien an Scope-3-Treibhausgas-Emissionen: (3.1) Eingekaufte Güter und Dienstleistungen, (3.2) Kapitalgüter, (3.3) Brennstoff- und energiebezogene Emissionen, (3.4) Transport und Verteilung, (3.6) Geschäftsreisen.
²⁴ Umfasst direkte Treibhausgas-Emissionen (Scope 1) und indirekte Treibhausgas-Emissionen (Scope 2, marktbezogen) durch die Standorte von Bayer, deren jährlicher Energieverbrauch über 1,5 Terajoule liegt. Das Ziel schließt biogene, landbezogene Treibhausgas-Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen aus Bioenergierohstoffen mit ein.
²⁵ Gesamtemissionen Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Treibhausgas-Emissionen. Umfasst direkte Treibhausgas-Emissionen (Scope 1) und indirekte Treibhausgas-Emissionen (Scope 2, marktbasiert) durch die Standorte von Bayer, deren jährlicher Energieverbrauch über 1,5 Terajoule liegt. Scope 3 beinhaltet alle im GHG-Protokoll definierten Scope-3-Kategorien.
²⁶ Umfasst direkte Treibhausgas-Emissionen (Scope 1) und indirekte Treibhausgas-Emissionen (Scope 2, marktbasiert) durch die Standorte von Bayer, deren jährlicher Energieverbrauch über 1,5 Terajoule liegt. Das Ziel schließt biogene, landbezogene Treibhausgas-Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen aus Bioenergierohstoffen mit ein. Für die Berechnung der Scope-3-Treibhausgas-Emissionen im Basisjahr für das Netto-Null-Ziel nutzen wir aktuell acht Scope-3-Kategorien nach GHG-Protokoll: (3.1) Eingekaufte Waren und Dienstleistungen, (3.2) Investitionsgüter, (3.3) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie, (3.4) Vorgelagerter Transport und Vertrieb, (3.5) Abfallaufkommen in Betrieben, (3.6) Geschäftsreisen, (3.7) Pendelnde Arbeitnehmer sowie (3.12) Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer.
²⁷ Die Neutralisierung der verbleibenden Treibhausgas-Emissionen erfolgt nach den Standards der Science-Based-Targets-Initiative (SBTi).
²⁸ (3.1) Erworbene Waren und Dienstleistungen, (3.2) Investitionsgüter, (3.3) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie, (3.4) Vorgelagerter Transport und Vertrieb, (3.6) Geschäftsreisen
²⁹ (3.1) Erworbene Waren und Dienstleistungen, (3.2) Investitionsgüter, (3.3) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie, (3.4) Vorgelagerter Transport und Vertrieb, (3.5) Abfallaufkommen in Betrieben, (3.6) Geschäftsreisen, (3.7) Pendelnde Arbeitnehmer und (3.12) Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer
³⁰ Gesamtemissionen Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Treibhausgas-Emissionen. Umfasst direkte Treibhausgas-Emissionen (Scope 1) und indirekte Treibhausgas-Emissionen (Scope 2, marktbasiert) durch die Standorte von Bayer, deren jährlicher Energieverbrauch über 1,5 Terajoule liegt. Scope 3 beinhaltet alle im GHG-Protokoll definierten Scope-3-Kategorien.
³¹ Formales Ziel gemäß FüPoG II: 36 16/19 %
³² Ausgehend von der angestrebten Größenordnung bezeichnet das formale Ziel gemäß FüPoG II den anzugebenden Prozentsatz, der zu einer ganzen Kopfzahl bezogen auf die Größe der Gruppe im Zeitpunkt der Zielsetzung führt.
³³ Formales Ziel gemäß FüPoG II: 35 35/199 %
³⁴ Das Ableitungsschema für die Forschungs- und Entwicklungskosten ist angepasst worden. Demnach ergeben sich abweichende Vorjahresangaben.
B Konzernabschluss
Gewinn- und Verlustrechnung Bayer-Konzern
B 1 in Mio. €# Anhang 2023 2024
| Umsatzerlöse [6] | 47.637 | 46.606 |
| Herstellungskosten | –19.749 | –21.270 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 27.888 | 25.336 |
| Vertriebskosten | –12.482 | –13.364 |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | –5.371 | –6.209 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | –2.453 | –2.574 |
| Sonstige betriebliche Erträge [7] | 1.897 | 1.779 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen [8] | –8.867 | –5.039 |
| EBIT1 | 612 | –71 |
| Ergebnis aus at-equity bewerteten Beteiligungen [10.1] | –162 | –132 |
| Finanzielle Erträge | 601 | 545 |
| Finanzielle Aufwendungen | –2.672 | –2.676 |
| Finanzergebnis [10] | –2.233 | –2.263 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | –1.621 | –2.334 |
| Ertragsteuern [11] | –1.321 | –212 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | –2.942 | –2.546 |
| davon auf nicht beherrschende Anteile entfallend [12] | –1 | 6 |
| davon auf die Aktionäre der Bayer AG entfallend (Konzernergebnis) | –2.941 | –2.552 |
in €
Ergebnis je Aktie [13]
unverwässert –2,99 –2,60
verwässert –2,99 –2,60
1Zur Definition siehe A 2.3 „Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns“
Gesamtergebnisrechnung Bayer‑Konzern B 2
in Mio. €
| Ergebnis nach Ertragsteuern | –2.942 | –2.546 |
| davon auf nicht beherrschende Anteile entfallend [12] | –1 | 6 |
| davon auf die Aktionäre der Bayer AG entfallend | –2.941 | –2.552 |
| Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen [22] | 424 | 453 |
| Ertragsteuern [11] | –98 | –83 |
| Sonstiges Ergebnis aus Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen | 326 | 370 |
| Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Eigenkapitalinstrumenten | –29 | –87 |
| Ertragsteuern [11] | 2 | 12 |
| Sonstiges Ergebnis von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Eigenkapitalinstrumenten | –27 | –75 |
| Sonstiges Ergebnis, das anschließend nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wird | 299 | 295 |
| Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von zu Sicherungszwecken eingesetzten Derivaten [27.3] | –162 | –16 |
| In die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliederter Betrag | 12 | –85 |
| Ertragsteuern [11] | 33 | 14 |
| Sonstiges Ergebnis aus Cashflow-Hedges | –117 | –87 |
| Veränderung des Zeitwerts von zu Sicherungszwecken eingesetzten Optionen [17] | –8 | 1 |
| Ertragsteuern [11] | 2 | – |
| Sonstiges Ergebnis aus Optionen | –6 | 1 |
| Veränderung des Ausgleichspostens aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochtergesellschaften [21] | –624 | 1.498 |
| In die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliederter Betrag [21] | –39 | –102 |
| Sonstiges Ergebnis aus der Währungsumrechnung [21] | –663 | 1.396 |
| Sonstiges Ergebnis aus at-equity bewerteten Beteiligungen | 2 | –8 |
| Sonstiges Ergebnis, das anschließend in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wird, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind | –784 | 1.302 |
| Sonstiges Ergebnis1 | –485 | 1.597 |
| davon auf nicht beherrschende Anteile entfallend | –2 | 3 |
| davon auf die Aktionäre der Bayer AG entfallend | –483 | 1.594 |
| Gesamtergebnis | –3.427 | –949 |
| davon auf nicht beherrschende Anteile entfallend | –3 | 9 |
| davon auf die Aktionäre der Bayer AG entfallend | –3.424 | –958 |
1Das sonstige Ergebnis wird im Eigenkapital erfolgsneutral erfasst.
Bilanz Bayer‑Konzern B 3
in Mio. €
| Langfristige Vermögenswerte | ||
| Geschäfts- oder Firmenwerte [14] | 32.299 | 30.016 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte [14] | 23.363 | 22.112 |
| Sachanlagen [15] | 13.321 | 13.456 |
| Anteile an at-equity bewerteten Beteiligungen [16] | 850 | 820 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte [17] | 2.267 | 2.260 |
| Sonstige Forderungen [20] | 1.132 | 1.578 |
| Latente Steuern [11] | 5.471 | 6.164 |
| 78.703 | 76.406 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||
| Vorräte [18] | 13.947 | 13.467 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen [19] | 9.343 | 8.966 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte [17] | 4.836 | 2.266 |
| Sonstige Forderungen [20] | 2.030 | 2.052 |
| Ertragsteuererstattungsansprüche | 1.442 | 1.480 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 5.907 | 6.191 |
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte [5.3] | 51 | 22 |
| 37.556 | 34.444 | |
| Gesamtvermögen | 116.259 | 110.850 |
| Eigenkapital [21] | ||
| Gezeichnetes Kapital | 2.515 | 2.515 |
| Kapitalrücklagen | 18.261 | 18.261 |
| Sonstige Rücklagen | 12.151 | 11.132 |
| Aktionären der Bayer AG zurechenbarer Anteil am Eigenkapital | 32.927 | 31.908 |
| Nicht beherrschende Anteile | 151 | 137 |
| 33.078 | 32.045 | |
| Langfristiges Fremdkapital | ||
| Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen [22] | 4.014 | 3.312 |
| Andere Rückstellungen [23] | 7.784 | 7.396 |
| Rückerstattungsverbindlichkeiten [6] | 14 | 9 |
| Vertragsverbindlichkeiten [6] | 436 | 303 |
| Finanzverbindlichkeiten [24] | 38.176 | 35.498 |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten | 1.523 | 1.346 |
| Sonstige Verbindlichkeiten [26] | 987 | 1.124 |
| Latente Steuern [11] | 790 | 865 |
| 53.724 | 49.853 | |
| Kurzfristiges Fremdkapital | ||
| Andere Rückstellungen [23] | 3.241 | 3.808 |
| Rückerstattungsverbindlichkeiten [6] | 5.463 | 5.905 |
| Vertragsverbindlichkeiten [6] | 3.856 | 3.652 |
| Finanzverbindlichkeiten [24] | 6.830 | 5.313 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen [25] | 7.456 | 7.518 |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten | 619 | 547 |
| Sonstige Verbindlichkeiten [26] | 1.992 | 2.209 |
| 29.457 | 28.952 | |
| Gesamtkapital | 116.259 | 110.850 |
Eigenkapitalveränderungsrechnung Bayer‑Konzern B 4
in Mio. €
| Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklagen | Gewinnrücklagen inkl. Konzernergebnis | Währungsänderungen | Marktbewertung Eigenkapitalinstrumente | Aktionären der Bayer AG zurechenbarer Anteil am Eigenkapital | Nicht beherrschende Anteile | Eigenkapital | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2023 | 2.515 | 18.261 | 17.233 | 531 | 112 | 38.773 | 153 | 38.926 |
| Gesamtergebnis | ||||||||
| Ergebnis nach Ertragsteuern | –2.941 | –2.941 | –1 | –2.942 | ||||
| Sonstiges Ergebnis | 326 | –659 | –27 | –483 | –2 | –485 | ||
| Übrige Veränderungen | 25 | 25 | 22 | 47 | ||||
| Eigenkapital-Transaktionen mit Anteilseignern | ||||||||
| Dividendenausschüttung | –2.358 | –21 | –2.379 | |||||
| Sonstige Veränderungen | –64 | –42 | –106 | |||||
| 31.12.2023 | 2.515 | 18.261 | 12.175 | –128 | 81 | 32.927 | 151 | 33.078 |
| Gesamtergebnis | ||||||||
| Ergebnis nach Ertragsteuern | –2.552 | –2.552 | 6 | –2.546 | ||||
| Sonstiges Ergebnis | 370 | 1.385 | –75 | 1.594 | 3 | 1.597 | ||
| Übrige Veränderungen | –65 | 10 | 55 | 47 | 102 | |||
| Eigenkapital-Transaktionen mit Anteilseignern | ||||||||
| Dividendenausschüttung | –108 | –23 | –131 | |||||
| Sonstige Veränderungen | 47 | 47 | 94 | |||||
| 31.12.2024 | 2.515 | 18.261 | 9.867 | 1.257 | 16 | 31.908 | 137 | 32.045 |
Fortsetzung B 4
in Mio. €
| Cashflow Hedges | Aktionären der Bayer AG zurechenbarer Anteil am Eigenkapital | Nicht beherrschende Anteile | Eigenkapital | |
|---|---|---|---|---|
| 01.01.2023 | 121 | 38.773 | 153 | 38.926 |
| Gesamtergebnis | ||||
| Ergebnis nach Ertragsteuern | –2.941 | –1 | –2.942 | |
| Sonstiges Ergebnis | –123 | –483 | –2 | –485 |
| Übrige Veränderungen | 25 | 25 | 22 | 47 |
| Eigenkapital-Transaktionen mit Anteilseignern | ||||
| Dividendenausschüttung | –2.358 | –21 | –2.379 | |
| Sonstige Veränderungen | –64 | –42 | –106 | |
| 31.12.2023 | 23 | 32.927 | 151 | 33.078 |
| Gesamtergebnis | ||||
| Ergebnis nach Ertragsteuern | –2.552 | 6 | –2.546 | |
| Sonstiges Ergebnis | –86 | 1.594 | 3 | 1.597 |
| Übrige Veränderungen | 55 | 55 | 47 | 102 |
| Eigenkapital-Transaktionen mit Anteilseignern | ||||
| Dividendenausschüttung | –108 | –23 | –131 | |
| Sonstige Veränderungen | 47 | 47 | 94 | |
| 31.12.2024 | –8 | 31.908 | 137 | 32.045 |
Kapitalflussrechnung Bayer-Konzern B 5
in Mio. €
| Ergebnis nach Ertragsteuern | –2.942 | –2.546 |
| Ertragsteuern | 1.321 | 212 |
| Finanzergebnis | 2.233 | 2.263 |
| Gezahlte Ertragsteuern | –1.298 | –1.222 |
| Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen | 10.020 | 8.783 |
| Veränderung Pensionsrückstellungen | –183 | –494 |
| Gewinne (–)/Verluste (+) aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten | –152 | –207 |
| Zu-/Abnahme Vorräte | –430 | 521 |
| Zu-/Abnahme Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 689 | 197 |
| Zu-/Abnahme Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 82 | –120 |
| Veränderung übriges Nettovermögen/sonstige nicht zahlungswirksame Vorgänge | –4.223 | –19 |
| Zu-/Abfluss aus operativer Geschäftstätigkeit | 5.117 | 7.368 |
| Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | –2.751 | –2.778 |
| Einnahmen aus dem Verkauf von Sachanlagen und anderen Vermögenswerten | 215 | 295 |
| Einnahmen/Ausgaben aus Desinvestitionen abzüglich übertragener Zahlungsmittel | 8 | 17 |
| Auf Desinvestitionen und Anlagenverkäufe entfallende Ertragsteuern | –472 | – |
| Einnahmen aus langfristigen finanziellen Vermögenswerten | 139 | 18 |
| Ausgaben für langfristige finanzielle Vermögenswerte | –332 | –251 |
| Ausgaben für Akquisitionen abzüglich übernommener Zahlungsmittel | –662 | –184 |
| Zins- und Dividendeneinnahmen | 451 | 489 |
| Einnahmen/Ausgaben aus kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten | –113 | 2.558 |
| Zu-/Abfluss aus investiver Tätigkeit | –3.517 | 164 |
| Kapitaleinzahlungen/-rückzahlungen | 23 | – |
| Ausgaben für den Erwerb von Bayer AG Aktien (BayShare) | –24 | –16 |
| Gezahlte Dividenden | –2.379 | –131 |
| Kreditaufnahme | 16.284 | 5.815 |
| Schuldentilgung | –13.031 | –10.833 |
| Zinsausgaben einschließlich Zinssicherungsgeschäften | –1.537 | –1.977 |
| Zinseinnahmen aus Zinssicherungsgeschäften | 31 | 5 |
| Ausgaben für den Erwerb von zusätzlichen Anteilen an Tochterunternehmen | –46 | –41 |
| Zu-/Abfluss aus Finanzierungstätigkeit | –679 | –7.178 |
| Zahlungswirksame Veränderung aus Geschäftstätigkeit [31] | 921 | 354 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am 01.01. | 5.171 | 5.907 |
| Veränderung aus Konzernkreisänderungen | – | –2 |
| Veränderung aus Wechselkursänderungen | –185 | –68 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am 31.12. | 5.907 | 6.191 |
Anhang Bayer-Konzern
1. Allgemeine Angaben
Die Bayer Aktiengesellschaft (Bayer AG), eingetragen beim Amtsgericht Köln, HRB 48248, ist ein in Deutschland ansässiges, international aufgestelltes Unternehmen mit Sitz in der Kaiser-Wilhelm-Allee 1, 51368 Leverkusen. Die wesentlichen Geschäftsaktivitäten des Bayer-Konzerns erfolgen in den Life-Science-Gebieten Gesundheit und Ernährung, die durch die Segmente Crop Science, Pharmaceuticals und Consumer Health berichtet werden. Die Aktivitäten der einzelnen Segmente sind in Anhangangabe [4] erläutert.
Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 der Bayer AG ist nach den IFRS® Reporting Standards (im Folgenden: „Rechnungslegungsstandards“) des International Accounting Standards Board (IASB), London, Großbritannien, und den IFRIC® Interpretations des IFRS Interpretations Committee (Committee), wie sie zum 31. Dezember 2024 in der Europäischen Union anzuwenden sind, sowie den zusätzlich nach § 315e HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt worden.
Die nach § 161 des deutschen Aktiengesetzes vorgeschriebenen Erklärungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex sind abgegeben und den Aktionären über die Internetseite von Bayer (https://www.bayer.com/de/corporate-governance) zugänglich gemacht worden.
Der Vorstand der Bayer AG hat den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 in seiner Sitzung am 20. Februar 2025 aufgestellt, den aufgestellten Abschluss dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat zur Prüfung und Billigung vorgelegt und zur Veröffentlichung freigegeben.# 2. Auswirkungen von neuen Rechnungslegungsstandards
Im abgelaufenen Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften
Folgende Änderungen von Standards wurden erstmalig zum 1. Januar 2024 angewendet. Sie hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage:
| Standardänderungen | Anwendungspflicht |
|---|---|
| IFRS 16 Änderungen an IFRS 16 (Leasingverhältnisse): Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion | 01.01.2024 |
| IAS 1 Änderungen an IAS 1 (Darstellung des Abschlusses): Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig inkl. Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens sowie langfristige Schulden mit Nebenbedingungen | 01.01.2024 |
| IAS 7, IFRS 7 Änderungen an IAS 7 (Kapitalflussrechnungen), IFRS 7 (Finanzinstrumente – Angaben): Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen | 01.01.2024 |
Im Jahr 2024 wurden Änderungen an IAS 1 (Darstellung des Abschlusses) erstmalig angewendet. Es ergaben sich im Geschäftsjahr keine Auswirkungen auf die Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig. Weitergehende Angaben finden sich in Anhangangabe [24]. Ebenso wurden 2024 die Änderungen an IAS 7 (Kapitalflussrechnungen) und IFRS 7 (Finanzinstrumente – Angaben) mit neuen Angabevorschriften zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen erstmals angewendet. Diese werden entsprechend in Anhangangabe [25] berichtet.
Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften
Das IASB hat nachfolgende Änderungen von Standards herausgegeben, deren Anwendung für das Geschäftsjahr 2024 jedoch bislang nicht verpflichtend und deren IFRS-Übernahme durch die EU teilweise noch nicht abgeschlossen ist. Insofern wurden die folgenden Rechnungslegungsvorschriften von Bayer noch nicht angewendet:
| Standardänderungen/neue Standards | Anwendungs-pflicht | Voraussichtliche Auswirkungen |
|---|---|---|
| IAS 21 Änderungen an IAS 21 (Auswirkungen von Wechselkursänderungen): Fehlende Umtauschbarkeit einer Währung | 01.01.2025 | Keine wesentlichen Auswirkungen erwartet |
| IFRS 9, IFRS 7 Änderungen an IFRS 9 (Finanzinstrumente), IFRS 7 (Finanzinstrumente – Angaben): Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten | 01.01.2026¹ | Auswirkungen werden noch geprüft |
| IFRS 9, IFRS 7 Änderungen an IFRS 9 (Finanzinstrumente), IFRS 7 (Finanzinstrumente – Angaben): Verträge über naturabhängige Stromversorgung | 01.01.2026¹ | Auswirkungen werden noch geprüft |
| Jährliche Verbesserungen an den IFRS Accounting Standards – Volume 11 | 01.01.2026¹ | Auswirkungen werden noch geprüft |
| IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht – Angaben | 01.01.2027¹ | Auswirkungen werden noch geprüft |
| IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss | 01.01.2027¹ | Siehe nachfolgende Ausführungen |
¹ Das Endorsement-Verfahren der EU ist noch ausstehend.
IFRS 18 (Darstellung und Angaben im Abschluss) wird IAS 1 (Darstellung des Abschlusses) ersetzen und gilt für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Der neue IFRS 18 Standard führt die folgenden wesentlichen neuen Anforderungen ein. Die Unternehmen müssen alle Erträge und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung in spezifizierte Kategorien unterteilen und neu definierte Zwischensummen ausweisen. Die vom Management definierten Leistungskennzahlen (sog. „Management-defined performance measures“, „MPMs“) werden in einer einzigen Anhangangabe im Abschluss offengelegt. Es werden erweiterte Leitlinien für die Gruppierung von Informationen im Abschluss bereitgestellt. Darüber hinaus sind alle Unternehmen verpflichtet, die Zwischensumme des Betriebsergebnisses als Ausgangspunkt für die Kapitalflussrechnung zu verwenden, wenn die den operativen Cashflow nach der indirekten Methode darstellt. Der Bayer-Konzern ist noch dabei, die Auswirkungen des neuen Standards IFRS 18 zu bewerten, insbesondere in Hinblick auf die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns, die Kapitalflussrechnung und die zusätzlichen Angaben, die für die MPMs erforderlich sind.
3. Grundlagen und Methoden der Bilanzierung sowie Unsicherheiten aufgrund von Schätzungen
Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Millionen Euro (Mio. €) gerundet angegeben, sodass das Aufaddieren einzelner Zahlen nicht immer genau zu der angegebenen Summe führt. In der Gewinn- und Verlustrechnung und der Gesamtergebnisrechnung, der Bilanz, der Kapitalflussrechnung sowie in der Eigenkapitalveränderungsrechnung des Bayer-Konzerns werden einzelne Posten zur Verbesserung der Klarheit zusammengefasst. Sie werden im Anhang erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt worden. Die Bilanzgliederung erfolgt nach der Fristigkeit der Vermögenswerte und Schulden. Als kurzfristig werden Vermögenswerte und Schulden angesehen, wenn sie innerhalb eines Jahres bzw. innerhalb des normalen Geschäftszyklus, der in der Regel ein Jahr nicht überschreitet, fällig sind oder veräußert werden sollen. Der normale Geschäftszyklus beginnt mit der Beschaffung der für den Leistungserstellungsprozess notwendigen Ressourcen und dauert bis zum Erhalt der Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente als Gegenleistung für die Veräußerung der in diesem Prozess erstellten Produkte oder Dienstleistungen. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Vorräte werden grundsätzlich als kurzfristige Posten ausgewiesen. Latente Steueransprüche bzw. -verbindlichkeiten werden ebenso wie Pensionsrückstellungen grundsätzlich als langfristig dargestellt. Den Abschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Ansatz- und Bewertungsmethoden zugrunde. Der Konzernabschluss basiert auf dem Grundsatz historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten mit Ausnahme der Positionen, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, wie z. B. gehaltene Eigenkapitalinstrumente, gehaltene Schuldtitel, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen beinhalten, Derivate und Verbindlichkeiten, die zum beilzulegenden Zeitwert zur ergebniswirksamen Bilanzierung zu erfassen sind oder designiert wurden. Im Konzernabschluss müssen durch das Management in einem bestimmten Umfang Annahmen getroffen und Schätzungen vorgenommen werden, die einen erheblichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben können. Die Hauptanwendungsbereiche für Annahmen, Schätzungen sowie die Ausübung von Ermessensspielräumen liegen in der Festlegung der Nutzungsdauer langfristiger Vermögenswerte, der Ermittlung abgezinster Cashflows im Rahmen von Werthaltigkeitstests, Kaufpreisallokationen sowie der Bewertung von eingebetteten Derivaten, der Bildung von Rückstellungen, bspw. für Rechtsverfahren, Versorgungsleistungen für Arbeitnehmer und entsprechende Leistungen, Steuern, Umweltschutz, Produkthaftungen sowie Garantien und der Bildung von Rückerstattungsverbindlichkeiten. In den weiteren Abschnitten dieses Kapitels werden jeweils schätz- und prämissensensitive Bilanzierungsgrundsätze und deren Auswirkungen auf die einzelnen Bereiche thematisiert. Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten und anderen Annahmen, die unter den gegebenen Umständen als angemessen erachtet werden. Sie werden laufend überprüft, können aber von den tatsächlichen Werten abweichen. Neue oder geänderte Bilanzierungsstandards beinhalten häufig Wahlrechte in Bezug auf die Erstanwendung der neuen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Je nach ausgeübtem Wahlrecht werden ggf. die Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres und die Eröffnungsbilanz dieser Vergleichsperiode angepasst. Für weitere Angaben zu den seit dem 1. Januar 2024 erstmals angewendeten Standards siehe Anhangangabe [2].
Konsolidierung
Der Konzernabschluss beinhaltet Tochterunternehmen, gemeinschaftliche Tätigkeiten, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen. Die Einzelabschlüsse der konsolidierten Unternehmen sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Sofern die Abschlüsse der Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen einen abweichenden Abschlussstichtag haben, werden Anpassungen für wesentliche Transaktionen oder Ereignisse zwischen diesem Datum und dem Stichtag des Konzernabschlusses vorgenommen. Tochterunternehmen sind diejenigen Gesellschaften, bei denen die Bayer AG über bestehende Rechte verfügt, die ihr die gegenwärtige Fähigkeit verleihen, die maßgeblichen Tätigkeiten zu lenken. Die maßgeblichen Tätigkeiten sind die Tätigkeiten, die die Profitabilität der Gesellschaft wesentlich beeinflussen. Beherrschung ist somit nur gegeben, wenn die Bayer AG variablen Rückflüssen aus der Beziehung zu einer Gesellschaft ausgesetzt ist und mittels ihrer Verfügungsgewalt über die maßgeblichen Tätigkeiten die Möglichkeit zur Beeinflussung dieser Rückflüsse hat. In der Regel beruht die Beherrschungsmöglichkeit dabei auf einer mittel- oder unmittelbaren Stimmrechtsmehrheit der Bayer AG. Bei strukturierten Unternehmen ergibt sich die Beherrschungsmöglichkeit aus vertraglichen Vereinbarungen. Die Einbeziehung beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem die Möglichkeit der Beherrschung besteht. Sie endet, wenn die Möglichkeit der Beherrschung nicht mehr besteht. Gemeinschaftliche Tätigkeiten (Joint Operations) und Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) liegen vor, wenn der Bayer-Konzern auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung zusammen mit einem Dritten Aktivitäten gemeinschaftlich führt und die Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten Einstimmigkeit der beteiligten Parteien erfordert. Bei einer gemeinschaftlichen Tätigkeit haben die Parteien Rechte an den der Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten und Verpflichtungen für deren Schulden.# Die Vermögenswerte und Schulden sowie Erlöse und Aufwendungen werden anteilig, entsprechend den Rechten und Pflichten des Bayer-Konzerns, in den Konzernabschluss einbezogen.
Bei Gemeinschaftsunternehmen besitzen die Parteien, die die gemeinschaftliche Führung ausüben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung. Gemeinschaftsunternehmen werden gemäß der Equity-Methode bilanziert. Ebenfalls nach der Equity-Methode werden assoziierte Unternehmen bilanziert, bei denen Unternehmen des Bayer-Konzerns einen Anteil zwischen 20 und 50 % der Stimmrechte besitzen oder einschlägige Indikatoren, wie bspw. die Vertretung im Geschäftsführungs- oder einem gleichartigen Leitungsgremium des Beteiligungsunternehmens, auf maßgeblichen Einfluss hinweisen. Bei Beteiligungen, die at-equity in den Konzernabschluss einbezogen sind, werden die Buchwerte monatlich um die dem Bayer-Kapitalanteil entsprechenden Eigenkapitalveränderungen erhöht bzw. vermindert. Bei der erstmaligen Einbeziehung von Beteiligungen nach der Equity-Methode werden Unterschiedsbeträge zwischen den Anschaffungskosten der Anteile und dem Anteil am beizulegenden Nettozeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden des Beteiligungsunternehmens entsprechend den Grundsätzen der Vollkonsolidierung behandelt. Die erfolgswirksamen Veränderungen des anteiligen Eigenkapitals einschließlich der Wertminderungen eines Geschäfts- oder Firmenwerts werden im Ergebnis aus at-equity bewerteten Beteiligungen berücksichtigt. Gewinne und Verluste aus der Neubewertung der at-equity bewerteten Beteiligungen aufgrund von Erlangung der erstmaligen Beherrschung oder des Verlusts des maßgeblichen Einflusses werden ebenfalls im at-equity-Ergebnis berücksichtigt. Die Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von at-equity bewerteten Beteiligungen werden im at-equity-Ergebnis ausgewiesen. Anteile an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt unwesentlich ist, werden als Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente bilanziert.
Fremdwährungsumrechnung
Vermögenswerte und Schulden der Tochterunternehmen, die nicht den Euro als funktionale Währung haben, werden mit den jeweiligen Stichtagskursen, sämtliche Veränderungen während des Jahres sowie Aufwendungen, Erträge und Zahlungsströme mit Monatsdurchschnittskursen in Euro umgerechnet. Bei Tochterunternehmen mit einer hochinflationären funktionalen Währung erfolgt die Währungsumrechnung immer zum jeweiligen Stichtagskurs. Eigenkapitalbestandteile werden zu historischen Kursen zu den Zeitpunkten ihrer jeweiligen aus Konzernsicht erfolgten Zugänge umgerechnet. Die sich gegenüber der Umrechnung zu Stichtagskursen ergebenden Unterschiedsbeträge werden im Eigenkapital sowie in den Anhangtabellen gesondert als „Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochterunternehmen“ bzw. als „Währungsänderungen“ ausgewiesen. Im Eigenkapital während der Konzernzugehörigkeit erfasste Währungsumrechnungsdifferenzen werden beim Ausscheiden von Konzernunternehmen aus dem Konsolidierungskreis in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. Erträgen erfasst. Bei Kapitalrückzahlungen der Nettoinvestition in einem ausländischen Geschäftsbetrieb bei unveränderter Anteilsquote werden die bisher erfolgsneutral erfassten Währungsumrechnungsdifferenzen anteilig als Kursergebnis in den sonstigen finanziellen Aufwendungen und Erträgen innerhalb des Finanzergebnisses erfolgswirksam aufgelöst.
Die Wechselkurse wichtiger Währungen zum Euro veränderten sich wie folgt:
B 3/1
Wechselkurse wichtiger Währungen
| Durchschnittskurs 2023 | Durchschnittskurs 2024 | Stichtagskurs 31.12.2023 | Stichtagskurs 31.12.2024 | |
|---|---|---|---|---|
| 1 €/BRL | Brasilien 5,40 | Brasilien 5,80 | Brasilien 5,36 | Brasilien 6,42 |
| 1 €/CAD | Kanada 1,46 | Kanada 1,48 | Kanada 1,46 | Kanada 1,50 |
| 1 €/CNY | China 7,66 | China 7,80 | China 7,87 | China 7,63 |
| 1 €/GBP | Großbritannien 0,87 | Großbritannien 0,85 | Großbritannien 0,87 | Großbritannien 0,83 |
| 1 €/INR | Indien 89,29 | Indien 90,53 | Indien 91,97 | Indien 88,98 |
| 1 €/JPY | Japan 151,55 | Japan 163,69 | Japan 156,34 | Japan 163,05 |
| 1 €/MXN | Mexiko 19,17 | Mexiko 19,70 | Mexiko 18,74 | Mexiko 21,55 |
| 1 €/USD | USA 1,08 | USA 1,08 | USA 1,11 | USA 1,04 |
Folgende Gesellschaften haben eine hochinflationäre funktionale Währung:
B 3/2
Anwendung des IAS 29 (Rechnungslegung in Hochinflationsländern)
| Name der Gesellschaft | Sitz der Gesellschaft | Anwendung seit |
|---|---|---|
| Bayer S. A. | Buenos Aires, Argentinien | 1. Juli 2018 |
| Bayer Türk Kimya Sanayii Limited Sirketi | Istanbul, Türkei | 1. April 2022 |
| Monsanto Gida Ve Tarim Ticaret Ltd Sirketi | Istanbul, Türkei | 1. April 2022 |
| Bayer Tohumculuk ve Tarim Limited Sirketi | Istanbul, Türkei | 7. März 2023 |
Für diese Gesellschaften wurde Hochinflationsbilanzierung nach IAS 29 angewendet. Zum Erstanwendungszeitpunkt wurde die Anpassung der Buchwerte der nicht monetären Vermögenswerte und Schulden anhand des allgemeinen Preisindex im Eigenkapital erfasst. Die Effekte für die erstmalige Bilanzierung sind unwesentlich für den Konzern. Gewinne und Verluste aus der laufenden Hochinflationierung nicht monetärer Vermögenswerte und Schulden sowie des Eigenkapitals werden im sonstigen betrieblichen Ergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. In Argentinien basiert die Hochinflationierung auf dem „IPC Nacional Empalme IPIM“ (2017=100) mit einem Index-Wert zum 31. Dezember 2024 von 7.694 (31. Dezember 2023: 3.533) und einer Jahresinflationsrate von 118 % (Vorjahr: 211 %). In der Türkei basiert die Hochinflationierung auf dem „Consumer Price Index“ (2003=100) mit einem Index-Wert zum 31. Dezember 2024 von 2.685 (31. Dezember 2023: 1.859) und einer Jahresinflationsrate von 44 % (Vorjahr: 65 %).
Fremdwährungsbewertung
Monetäre Positionen, wie z. B. Forderungen und Verbindlichkeiten, die in einer anderen Währung bestehen als in der funktionalen Währung einer Konzerngesellschaft, werden mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Daraus resultierende Kursdifferenzen werden im Kursergebnis innerhalb der sonstigen finanziellen Aufwendungen und Erträge ausgewiesen.
Umsatzerlöse, Rückerstattungsverbindlichkeiten, Rückgaberechte, Vertragsverbindlichkeiten
Als Umsatzerlöse werden alle Erträge im Zusammenhang mit Produktverkäufen, erbrachten Dienstleistungen und Lizenzeinnahmen erfasst. Grundlage für Umsatzerlöse bilden Kundenverträge und die darin enthaltenen Leistungsversprechen, die jeweils einzeln identifiziert und ggf. gesondert für Zwecke der Umsatzrealisierung abgebildet werden. Umsatzerlöse werden erfolgswirksam, wenn bzw. sobald das Unternehmen die Verfügungsmacht über Waren oder Dienstleistungen entweder über einen Zeitraum oder zu einem Zeitpunkt an einen Kunden überträgt. Die Verfügungsmacht liegt bei dem Kunden, wenn dieser den Gebrauch und die Nutzenziehung aus einem Produkt oder einer Dienstleistung eigenständig bestimmen kann. Im Fall von Produktlieferungen erfolgt eine zeitpunktbezogene Umsatzerfassung, die sich im Rahmen einer Gesamtwürdigung an der Existenz eines Zahlungsanspruchs, der Zuordnung des Eigentumsrechts, der Besitzverschaffung, dem Übergang von Risiken und Chancen sowie Kundenabnahmen ausrichtet. Bei Liefergeschäften des Bayer-Konzerns kommt dabei dem Übergang von Risiken und Chancen sowie des Rechts, das Ziel der Produktbeförderung zu bestimmen, besondere Bedeutung zu. Umsatzerlöse aus Dienstleistungen werden abhängig von der Übertragung der Verfügungsmacht entweder zeitpunktbezogen oder über den Zeitraum der Leistungserbringung und nach Maßgabe des erreichten Leistungsfortschritts erfasst. Umsatzerlöse sind der Höhe nach auf denjenigen Betrag begrenzt, den der Bayer-Konzern für die Erfüllung von Leistungsverpflichtungen zu erhalten erwartet. Für Dritte einzubehaltende Entgeltbestandteile werden abgezogen. Daher ergibt sich eine Minderung der Umsatzerlöse um Umsatzsteuern sowie tatsächliche und erwartete Erlösminderungen aus Rabatten, Skonti und Boni. Umsatzerlöse werden überdies um die bilanzielle Vorsorge für zu erwartende Retouren fehlerhafter Ware oder in Verbindung mit vertraglichen Vereinbarungen über die Rückgabe verkaufsfähiger Produkte gekürzt. Dies geschieht zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung oder zu dem Zeitpunkt, an dem eine verlässliche Schätzung vorliegt. Für zu erwartende Erlösminderungen und Produktretouren werden Rückerstattungsverbindlichkeiten angesetzt. Schätzungen bezüglich der Erlösminderungen sowie der Rückerstattungsverbindlichkeiten basieren vor allem auf Erfahrungen aus der Vergangenheit, spezifischen Vertragsbedingungen, Preisinformationen und diesbezüglich den Erwartungen hinsichtlich der künftigen Umsatzentwicklung. Die zugrunde liegenden Annahmen in Bezug auf die Rückerstattungsverbindlichkeiten werden zu jedem Stichtag überprüft und eventuell angepasst. Die Vermögenswerte aus erwarteten Produktretouren werden als Rückgaberechte in Höhe der vorherigen Buchwerte ggf. abzüglich etwaiger Rückerlangungs- und Aufbereitungskosten sowie potenzieller Wertminderungen in den Vorräten ausgewiesen. Für einseitig erfüllte Kundenverträge, in deren Rahmen Leistung und Gegenleistung mehr als ein Jahr auseinanderfallen, werden signifikante Finanzierungskomponenten gesondert auf der Grundlage von Barwerten und deren Fortschreibung bilanziert. Der zugrunde liegende Diskontierungszinssatz berücksichtigt das individuelle Kreditrisiko derjenigen Vertragspartei, welche den Finanzierungsvorteil erhält. Bei Verträgen mit nicht zahlungswirksamer Gegenleistung (z. B. bei Tauschgeschäften) bemessen sich die Umsatzerlöse nach dem beizulegenden Zeitwert des erhaltenen bzw. des Anspruchs des zu erhaltenden Vermögenswerts. Ein Teil der Erlöse im Bayer-Konzern wird aufgrund von Lizenzverträgen erzielt, durch die Dritten Nutzungs- oder Zugangsrechte an Produkten und Technologien übertragen werden. Nutzungsrechte zeichnen sich dadurch aus, dass die zugrunde liegende Technologie während des Zeitraums der Rechtegewährung im Wesentlichen unverändert bleibt. Demgegenüber ist das Kundeninteresse bei Zugangsrechten auf eine stetige Fort- oder Weiterentwicklung von geistigem Eigentum gerichtet.# Während bei der Gewährung von Nutzungsrechten eine zeitpunktbezogene Umsatzerfassung erfolgt, werden die Umsatzerlöse aus der Überlassung von Zugangsrechten zeitraumbezogen auf der Grundlage des Leistungsfortschritts erfasst. Meilensteinzahlungen im Zusammenhang mit Zugangsrechten werden sachgerecht auf bereits erbrachte und künftig noch zu erbringende Leistungen aufgeteilt. Soweit diese auf bereits erbrachte Leistungen entfallen, erfolgt eine Nacherfassung von Umsatzerlösen. Noch zu erdienende Entgeltanteile werden als Vertragsverbindlichkeiten abgegrenzt. Im Rahmen von Auslizenzierungen vereinbarte nutzungs- oder umsatzbasierte Entgelte werden erst dann erfasst, wenn sowohl die Nutzung bzw. der Umsatz hinreichend nachgewiesen ist als auch die zugrunde liegende Leistungsverpflichtung erfüllt wurde.
Im Segment Crop Science betreibt Bayer in manchen Regionen Bartergeschäfte, um seinen Kunden längere Zahlungsziele einzuräumen und gleichzeitig das Kreditrisiko zu reduzieren, indem bspw. die Zahlung mittels späterer Lieferung von Soja oder Mais erfolgt oder Getreide als Sicherheit übertragen wird. Sofern Bayer hierbei ein Warenpreisrisiko trägt, werden zu dessen Absicherung Derivate eingesetzt, deren beizulegende Zeitwertänderungen innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge erfasst werden. Wenn Bayer anstelle einer Barzahlung die Verfügungsmacht über Waren (z. B. Soja) erhält, so wird deren Weiterveräußerung als sonstiger betrieblicher Ertrag und deren Ausbuchung als sonstige betriebliche Aufwendung erfasst, da eine solche Transaktion nicht im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erfolgt.
Forschungs- und Entwicklungskosten
Forschungskosten werden aufwandswirksam erfasst. Entwicklungskosten werden nur als selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte aktiviert, wenn die Ansatzkriterien nach IAS 38 (Immaterielle Vermögenswerte) erfüllt sind, d. h., dass u. a. die Entwicklungstätigkeit mit hinreichender Sicherheit zu künftigen Finanzmittelzuflüssen führt, die auch die entsprechenden Entwicklungskosten abdecken. Da eigene Entwicklungsprojekte häufig behördlichen Genehmigungsverfahren und anderen Unwägbarkeiten unterliegen, sind die Bedingungen für eine Aktivierung der vor der Genehmigung entstandenen Kosten in der Regel nicht erfüllt.
Im Rahmen von Softwareprojekten kann es zu einer Aktivierung von Entwicklungskosten kommen, sofern die Definitionen und Ansatzvoraussetzungen des IAS 38 erfüllt werden. Im Rahmen von Cloud-Anwendungen im Kontext sogenannter Software-as-a-Service-Vereinbarungen kann dies z. B. bei Schnittstellen oder kundenspezifischen Codes der Fall sein. Aktivierte Entwicklungskosten werden mit den Herstellungskosten angesetzt und ab Fertigstellung planmäßig über die zu erwartende Nutzungsdauer abgeschrieben. Darüber hinaus werden jährliche bzw. anlassbezogene Werthaltigkeitsprüfungen vorgenommen.
Ertragsteuern
Als Ertragsteuern werden die in den einzelnen Ländern erhobenen Steuern auf den steuerpflichtigen Gewinn sowie die erfolgswirksame Veränderung der latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Diese umfassen auch laufende Ertragsteuern, die sich aus Steuergesetzen ergeben, die zur Umsetzung der Pillar-Two-Musterregelungen, veröffentlicht von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), in Kraft getreten sind oder verabschiedet wurden. Die ausgewiesenen Ertragsteuern werden auf Basis der am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen Regelungen in der Höhe erfasst, in der sie voraussichtlich bezahlt werden müssen.
Komplexe Steuervorschriften können zu Unsicherheiten hinsichtlich der Auslegung sowie der Höhe und des Zeitpunkts künftiger zu versteuernder Einkünfte führen. Insbesondere vor dem Hintergrund vielfältiger internationaler Verflechtungen sowie der Langfristigkeit und Komplexität bestehender Vertragsbeziehungen können Unterschiede zwischen den tatsächlichen Ergebnissen und unseren Annahmen oder künftige Änderungen dieser Annahmen Auswirkungen auf zukünftige Steueraufwendungen und -erträge haben.
Für in ihrer Höhe und der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens nach nicht sichere Verpflichtungen gegenüber den jeweiligen nationalen Finanzbehörden wird eine Steuerschuld auf Basis angemessener Schätzungen angesetzt. Berücksichtigt werden dabei Faktoren wie Erfahrungen aus früheren Betriebsprüfungen sowie unterschiedliche Rechtsauslegungen zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltungen in Hinblick auf den jeweiligen Sachverhalt.
Gemäß IAS 12 (Ertragsteuern) werden latente Steuern auf zeitlich begrenzte Unterschiede zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden in der IFRS-Bilanz und der Steuerbilanz sowie auf wahrscheinlich nutzbare Verlust- und Zinsvorträge und Steuergutschriften ermittelt. Latente Steuern im Zusammenhang mit Pillar Two werden auf Basis der Ausnahmeregelung gemäß IAS 12.4A weder angesetzt noch werden Informationen darüber offengelegt.
Aktive latente Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen, Steuergutschriften und steuerliche Verlust- und Zinsvorträge werden insoweit aktiviert, als es wahrscheinlich ist, dass für deren Nutzung ein zu versteuerndes Ergebnis oder ausreichend zu versteuernde temporäre Differenzen zukünftig verfügbar sein werden. Passive latente Steuern werden gebildet auf zukünftig noch zu versteuernde temporäre Differenzen. Der Berechnung liegen die in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt erwarteten Steuersätze zugrunde. Diese basieren grundsätzlich auf den am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen Regelungen.
Latente Steueransprüche und -schulden werden saldiert, sofern ein einklagbares Recht zur Aufrechnung laufender Steuererstattungsansprüche gegen laufende Steuerschulden besteht und diese von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. Materielle Auswirkungen von Steuersatz- oder Steuergesetzänderungen auf die aktiven und passiven latenten Steuern werden grundsätzlich in der Periode, in der das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, berücksichtigt. Im Regelfall erfolgt dies ergebniswirksam. Bei den erfolgsneutral erfassten latenten Steuern erfolgt dies in der Gesamtergebnisrechnung über das sonstige Ergebnis oder direkt im Eigenkapital. Latente und laufende Steuern werden grundsätzlich aufwandswirksam erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Sachverhalte. Dann werden sie ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst.
Die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern, die aus zeitlichen Unterschieden, Verlust- und Zinsvorträgen resultieren, unterliegt unternehmensindividuellen Prognosen, u. a. über die zukünftige Ertragssituation in der betreffenden Konzerngesellschaft. Auf geplante Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen werden passive latente Steuern angesetzt. Soweit in absehbarer Zeit keine Dividendenausschüttung geplant ist, wird auf den Unterschiedsbetrag zwischen anteiligem IFRS-Eigenkapital und dem steuerlichen Beteiligungswert keine passive latente Steuer gebildet.
Geschäfts- oder Firmenwerte
Ein Geschäfts- oder Firmenwert wird im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses als Vermögenswert zum Erwerbszeitpunkt angesetzt (siehe Abschnitt „Unternehmenserwerbe“). Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens jährlich oder bei Vorliegen entsprechender Hinweise auf Wertminderung geprüft.
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Sonstige immaterielle Vermögenswerte werden bei Zugang mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Soweit sie eine bestimmte Nutzungsdauer haben, werden sonstige immaterielle Vermögenswerte über die folgenden Nutzungsdauern linear abgeschrieben, sofern nicht durch den tatsächlichen Werteverzehr ein anderer Abschreibungsverlauf geboten ist:
| Nutzungsdauer | sonstige immaterielle Vermögenswerte |
|---|---|
| 8 bis 30 Jahre | Patente und Technologien |
| 10 bis 35 Jahre | Marken |
| 5 bis 30 Jahre | Vermarktungs- und Verkaufsrechte, Kundenbeziehungen |
| 14 bis 19 Jahre | Produktionsrechte |
| 2 bis 12 Jahre | Sonstige Rechte |
Die Festlegung der voraussichtlichen Nutzungsdauern und der Abschreibungsverläufe beruht auf Schätzungen des Zeitraums der Mittelzuflüsse aus den immateriellen Vermögenswerten. Darüber hinaus wird zu jedem Abschlussstichtag geprüft, ob es Hinweise für eine Wertminderung eines Vermögenswerts gibt, und ggf. werden Werthaltigkeitsprüfungen durchgeführt.
Sollten im Rahmen von Einlizenzierungen Zahlungsverpflichtungen auf den Erwerb von geistigem Eigentum entfallen, werden diese als immaterielle Vermögenswerte aktiviert. Beinhaltet die Transaktion auch Forschungs- und Entwicklungsleistungen, so wird der auf sie entfallende Anteil der Gegenleistung abgegrenzt und entsprechend der erbrachten Leistung aufwandswirksam als Teil der Forschungs- und Entwicklungskosten erfasst. Sollten im Rahmen von Softwareprojekten (z. B. S/4HANA-Implementierung) eigenständig aktivierbare immaterielle Vermögenswerte erworben werden, werden die zugehörigen Kosten entsprechend aktiviert.
Emissionszertifikate und CO2-Zertifikate
Emissionszertifikate erfüllen die Kriterien eines immateriellen Vermögenswerts und unterliegen aufgrund ihrer unbestimmten Nutzungsdauer keiner planmäßigen Abschreibung. Falls dem Unternehmen im Zusammenhang mit regulatorischen Vorgaben, wie dem EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS), Emissionszertifikate von einer staatlichen Behörde kostenlos zur Verfügung gestellt werden, wird kein Wert für Emissionsrechte angesetzt. Wenn mehr Emissionen erzeugt werden als notwendige Emissionszertifikate zugeteilt werden, werden zusätzliche Zertifikate erworben und zu Anschaffungskosten als immaterielle Vermögenswerte angesetzt. In der Periode des Emissionsausstoßes werden entsprechende Rückstellungen gebildet, die in der Regel den Anschaffungskosten der Emissionszertifikate entsprechen.# Sollten die getätigten Emissionen in einer Periode über den entsprechenden Emissionszertifikaten liegen, so wird dieser Anteil der Rückstellung zum aktuellen Marktwert der Zertifikate bewertet.
Bei Entwertung der Zertifikate werden die immateriellen Vermögenswerte als Inanspruchnahme der entsprechenden Rückstellungen ausgebucht.
CO2-Zertifikate, die zur Erfüllung unserer freiwilligen Klimaziele in Verbindung mit unserem Treibhausgasminderungsprogramm erworben oder erstellt werden, einschließlich Herkunftsnachweise, werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als immaterielle Vermögenswerte bilanziert und bei Entwertung gegen die relevanten Funktionskosten ausgebucht. Sofern sie in den Produktionsprozess eingehen oder zum Verkauf innerhalb des normalen Geschäftsbetriebs vorgesehen sind, erfolgt ein Ausweis in den Vorräten. In der Regel werden die Zertifikate bei Erwerb zwecks Kompensation unmittelbar entwertet und direkt in den Funktionskosten erfasst.
Sachanlagen
Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zuzüglich eventueller geschätzter Kosten für Rekultivierungs- und Stilllegungsmaßnahmen erstmals angesetzt. Danach werden sie planmäßig über die erwartete Nutzungsdauer nach der linearen Methode abgeschrieben, sofern nicht ein nutzungsbedingter Abschreibungsverlauf geboten ist:
B 3/4 Nutzungsdauer Sachanlagen
* Gebäude und andere Baulichkeiten: 5 bis 50 Jahre
* Technische Anlagen und Maschinen: 4 bis 40 Jahre
* Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 2 bis 15 Jahre
Darüber hinaus wird zu jedem Abschlussstichtag geprüft, ob es Hinweise für eine Wertminderung eines Vermögenswerts gibt.
Wenn Sachanlagen verkauft, stillgelegt oder verschrottet werden, wird der Gewinn bzw. Verlust als Differenz zwischen dem Nettoverkaufserlös und dem Restbuchwert unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.
Von Dritten gewährte Zuwendungen, die der Investitionsförderung dienen, werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen und über die Nutzungsdauer der betreffenden Sachanlage bzw. entsprechend den Förderbedingungen ertragswirksam aufgelöst.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen nicht operativ oder administrativ genutzte Grundstücke und Gebäude. Die Bewertung dieser Immobilien erfolgt gemäß dem Anschaffungskostenmodell. Der im Anhang zusätzlich ausgewiesene beizulegende Zeitwert dieser Immobilien wird im Wesentlichen anhand intern erstellter Bewertungen nach dem Ertragswertverfahren für Gebäude und bebaute Grundstücke sowie anhand des Vergleichswertverfahrens für unbebaute Grundstücke ermittelt.
Werthaltigkeitsprüfungen
Bei Vorliegen eines Hinweises auf eine mögliche Wertminderung bei immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen oder bei einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, wird eine Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt. Sonstige immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer (z. B. das „Bayer-Kreuz“), immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht nutzungsbereit sind (z. B. F&E-Projekte), sowie zahlungsmittelgenerierende Einheiten oder Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, werden zudem jährlich auf Wertminderung geprüft.
Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit stellt die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten dar, die weitestgehend unabhängig von anderen Vermögenswerten oder Gruppen von Vermögenswerten Mittelzuflüsse erzeugt. Im Bayer-Konzern werden insbesondere Produktfamilien und Saatgüter mit den entsprechenden Pflanzeneigenschaften als zahlungsmittelgenerierende Einheiten angesehen und unterliegen Werthaltigkeitsprüfungen. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird auf Ebene der Berichtssegmente getestet.
Bei einer Werthaltigkeitsprüfung werden die Buchwerte der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten bzw. der zu testenden Sachanlagen oder immateriellen Vermögenswerte mit ihrem jeweiligen erzielbaren Betrag, d. h. dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert, verglichen. Ist der Buchwert höher als ihr erzielbarer Betrag, liegt in der Höhe der Differenz ein Wertberichtigungsbedarf vor.
In diesem Fall wird bei einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten im ersten Schritt der Geschäfts- oder Firmenwert abgeschrieben. Ein eventuell verbleibender Restbetrag wird buchwertproportional auf die anderen langfristigen nichtfinanziellen Vermögenswerte verteilt, sofern keine andere Regel dem entgegensteht. Der Wertberichtigungsaufwand wird in dem jeweiligen Funktionsbereich erfasst, in dem auch die planmäßige Abschreibung berichtet wird. Dies gilt analog für Erträge aus einer Wertaufholung. Wertberichtigungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte werden im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst.
Grundsätzlich erfolgt die Ermittlung des erzielbaren Betrags auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten. Dabei wird der Barwert der künftigen Nettozahlungsmittelzuflüsse zugrunde gelegt, da in der Regel keine Marktpreise für die einzelnen Einheiten vorliegen. Die Prognose der künftigen Nettozahlungsmittelzuflüsse zur Ermittlung des erzielbaren Betrags stützt sich auf den im Geschäftsjahr 2024 angepassten Planungsprozess des Bayer-Konzerns, der einen Planungshorizont von fünf Jahren hat und der zum Zeitpunkt der Planung Erwartungen über Wechselkurse beinhaltet. Hierfür werden vor allem Annahmen über künftige Verkaufspreise und -mengen, Kosten, Wachstumsraten der Märkte und Konjunkturzyklen getroffen. Der Entwicklung dieser Annahmen liegen konzerninterne Einschätzungen sowie auch externe Marktstudien zugrunde.
Beim Ansatz des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten wird die Bewertung aus Sicht eines unabhängigen Marktteilnehmers vorgenommen. Beim Ansatz des Nutzungswerts wird das Bewertungsobjekt in der bisherigen Nutzung bewertet. Nettozahlungsmittelzuflüsse jenseits der Planungsperiode werden für beide Methoden unter Anwendung individuell abgeleiteter Wachstumsraten auf Basis langfristiger Geschäftserwartungen bestimmt.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten erfolgt auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren (Stufe 3). Die Nettozahlungsmittelzuflüsse werden mit den Kapitalkostensätzen abgezinst. Die Kapitalkosten werden als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkostensätze berechnet. Um den unterschiedlichen Rendite-Risiko-Profilen der Tätigkeitsschwerpunkte des Bayer-Konzerns Rechnung zu tragen, werden für die Berichtssegmente und einzelne zahlungsmittelgenerierende Einheiten bzw. Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten unter Berücksichtigung regionaler Tätigkeitsschwerpunkte individuelle Kapitalkostensätze nach Ertragsteuern sowie eine segmentspezifische Kapitalstruktur anhand von Vergleichsunternehmen derselben Branche festgelegt. Die Eigenkapitalkostensätze entsprechen den Renditeerwartungen der Aktionäre. Die verwendeten Fremdkapitalkostensätze stellen die langfristigen Finanzierungskonditionen der Vergleichsunternehmen dar. Beide Komponenten werden aus Kapitalmarktinformationen abgeleitet.
Die vorgenommenen Schätzungen werden in Bezug auf die voraussichtlichen Nutzungsdauern bestimmter Vermögenswerte, die Annahmen über makroökonomische Rahmenbedingungen und Branchenentwicklungen und die Schätzung der Barwerte künftiger Cashflows für angemessen erachtet. Gleichwohl können geänderte Annahmen oder veränderte Umstände Korrekturen des Buchwerts notwendig machen, die zur Erfassung eines zusätzlichen Wertminderungsaufwands oder zu Wertaufholungen führen können, sofern es sich nicht um Geschäfts- oder Firmenwerte handelt.
Leasingverhältnisse
Ein Leasingverhältnis wird durch einen Vertrag begründet, der gegen Zahlung eines Entgelts für eine bestimmte Zeit dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts zu kontrollieren.
Als Leasingnehmer setzt Bayer grundsätzlich den Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen als Finanzverbindlichkeit an. Die Leasingzahlungen werden nach der Effektivzinsmethode in Tilgungs- und Zinsanteile aufgeteilt. Korrespondierend dazu und unter Berücksichtigung etwaiger weiterer Kostenbestandteile wird zu Beginn des Leasingverhältnisses im Sachanlagevermögen das Nutzungsrecht am geleasten Vermögenswert aktiviert. Dieses wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert und linear abgeschrieben.
Für einzelne Leasingverhältnisse mit zugrunde liegenden Vermögenswerten von geringem Wert und für kurzfristige Leasingverhältnisse wird von den Anwendungserleichterungen Gebrauch gemacht, indem die Leasingzahlungen im Rahmen solcher Verträge linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als sonstiger betrieblicher Aufwand oder – soweit relevant – in den Herstellungskosten von Vorräten erfasst werden. Angemietete immaterielle Vermögenswerte sind bei Bayer entsprechend der Ausübung eines Wahlrechts vom Anwendungsbereich von IFRS 16 (Leasingverhältnisse) ausgenommen. Bei Verträgen, die neben Leasingkomponenten auch Nicht-Leasingkomponenten enthalten, macht Bayer als Leasingnehmer für gleichartige Sachverhalte von der Möglichkeit Gebrauch, auf eine Trennung dieser Komponenten zu verzichten und diese zusammen als eine Leasingkomponente zu bilanzieren.
Zahlungen aus konzerninternen Leasingverhältnissen werden – der internen Steuerung entsprechend – in der Segmentberichterstattung grundsätzlich als Aufwand bzw. Ertrag dargestellt.
Leasingverhältnisse, bei denen Bayer als Leasinggeber agiert und die wesentlichen Chancen und Risiken aus der Nutzung des Leasingobjekts auf den Vertragspartner übertragen werden, werden als Finanzierungsleasing klassifiziert. Dabei wird die Nettoinvestition in das Leasingverhältnis als Forderung bilanziert.# Operating Lease Arrangements
In the case of operating lease arrangements where Bayer acts as the lessor, the leased assets continue to be recognized in the consolidated balance sheet, and lease payments are recognized as income on a straight-line basis over the term of the lease.
Financial Assets
Financial assets comprise receivables, acquired equity and debt securities, cash and cash equivalents, and derivatives with positive fair values. A financial asset is initially recognized on the settlement date at its fair value, generally plus transaction costs. The classification and measurement of financial assets are based on the business model and the characteristics of the cash flows. Receivables from deliveries and services and other debt instruments are measured at amortized cost using the effective interest method, either at fair value through profit or loss (e.g., money market funds, founding stock loans) or at fair value through other comprehensive income (e.g., receivables from deliveries and services that can potentially be transferred under factoring arrangements). Equity instruments are generally held for medium to long-term strategic purposes. Accordingly, they are measured at fair value through other comprehensive income. Otherwise, they are measured at fair value through profit or loss, such as the investment in Century Therapeutics, Inc., USA, and Pyxis Oncology, Inc., USA. For receivables from deliveries and services measured at amortized cost using the effective interest method, an expected credit loss over the respective term (Stage 2 of the impairment model) is determined based on portfolio-specific default rates within the simplified impairment model. These expected default rates are primarily based on the average credit losses in recent years. If a significant change in the default rate of a customer portfolio is expected in the future, this default rate will be adjusted intra-year for the respective customer portfolio. When determining expected default rates, the business model, the respective customer, and the economic environment of the geographic region are taken into account as follows: Specific default rates are used for the individual group companies, with a uniform calculation for smaller companies in countries with comparable credit risk. Further differentiation is achieved by considering the different customer groups of the segments. Each customer is assigned a risk class group-wide, depending on the individually assessed creditworthiness of the customer. Each risk class is assigned a different expected default rate. Receivables whose debtors have, for example, been subjected to insolvency or similar proceedings, or for which other objective indications of impairment exist (such as a significant deterioration in creditworthiness or financial restructuring), are individually tested for impairment (Stage 3 of the impairment model). In addition, for all receivables that are more than 90 days overdue, an individual assessment is carried out intra-year to determine whether a specific allowance for doubtful accounts is necessary. For other financial assets measured at amortized cost, expected credit losses resulting from potential default events within the next twelve months, determined by Monte Carlo simulation, are recognized in profit or loss upon initial recognition and subsequent measurement (Stage 1 of the impairment model). In the event of a significant increase in credit risk, defined as an increase in the probability of default of more than 0.25% relative to the credit risk at initial recognition, a transfer to Stage 2 of the impairment model occurs. In this case, the expected credit losses over the respective term of the asset are taken into account. If there are objective indications of impairment, a specific allowance is made. Financial assets are derecognized when the contractual rights to cash flows from the financial assets no longer exist or when the financial assets have been transferred along with all significant risks and rewards. Receivables are also derecognized when their uncollectibility is finally established and we have ceased efforts to collect the receivable, e.g., after the conclusion of insolvency proceedings. Receivables are not derecognized as long as they are subject to enforcement.
Inventories
Inventories are measured at the lower of cost (production-related full costs) determined using the average method, or their net realizable value.
Cash and Cash Equivalents
Cash includes cash on hand, checks received, and balances with credit institutions and companies. Cash equivalents are financial investments with a maximum term of three months at the time of investment, which are subject to only insignificant fluctuations in value and will result in a fixed cash inflow. Cash and cash equivalents are measured at amortized cost.
Pension Provisions and Similar Liabilities
In the Group, occupational retirement plans are both contribution-based and benefit-based. In contribution-based retirement plans, the company pays contributions to statutory or private pension insurance providers based on legal or contractual provisions or voluntarily. Upon payment of contributions, the company has no further benefit obligations. The current contributions are recognized as operating expenses in the functional areas. All other retirement benefit plans are valued as defined benefit pension obligations using the projected unit credit method. In this method, the vested benefits are valued at the present value of the defined benefit obligation (DBO). This is based on assumptions about, among others, expected salary and pension development, healthcare cost development, mortality rates, and beneficiary structure. The determination of the uniform discount rates is based on the year-end yields of currency-specific, high-quality corporate bond portfolios rated AA or their extrapolation for the long-term period for which a sufficient bond portfolio is no longer available for derivation. If sufficient empirical corporate bond yields are not available for longer maturities, the yield curve is derived from government bond yields plus a spread for the higher credit risk. The bond portfolios consist of bonds whose weighted residual maturity approximates the duration of the expected cash outflows from the pension plans. The calculation of service cost and net interest on the net obligation is based on the assumptions as of the balance sheet date of the previous year. For funded pension obligations, the fair value of the plan assets is deducted to determine the net obligation. The obligations and plan assets are valued at regular intervals. If market prices for assets are not publicly quoted, the fair values of these assets are determined using market-standard valuation methods and generally accessible data, such as interest rate curves and credit spreads. Any overfunding of assets to be recognized is reported as other receivables. Current and past service costs, as well as effects from plan settlements, are recognized in operating income. Net interest on the net obligation is recognized in other financial expenses in financial results. The results from remeasurements of the net obligation are recognized in other comprehensive income in the statement of comprehensive income. They comprise actuarial gains and losses, the return on plan assets, and changes in the effects of the asset ceiling, less amounts already recognized in net interest, as well as related deferred taxes.
Other Provisions
Other provisions are established for present, legal, or constructive obligations arising from past events that will likely result in a future economic outflow and whose amount can be reliably estimated. They are formed at the present value of expected future cash outflows, charged to the operating expenses of the respective functional area. The expense from the unwinding of the discount is recognized in other financial expenses in financial results. If a reduction in the scope of the obligation results from a changed assessment, the provision is dissolved proportionally, and the income is recognized in the functional areas that were originally charged with the expense when the provision was formed. Costs for decommissioning or dismantling of tangible assets are – if a reliable estimate is possible – recognized as part of the acquisition or manufacturing costs of the tangible assets and as a provision. If changes in estimates require an adjustment of the provisions, the carrying amount of the related tangible assets is reduced or increased accordingly.# Die Schätzung der künftigen Kosten für durchzuführende Umweltschutzmaßnahmen und Ähnliches ist insbesondere mit rechtlichen Unsicherheiten der anzuwendenden Gesetze und Verordnungen sowie mit Unsicherheiten über die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort behaftet. Die Schätzung der Kosten stützt sich insbesondere auf frühere Erfahrungen in ähnlichen Fällen, auf Gutachten, laufende Kosten und neue Entwicklungen mit Einfluss auf die Kosten, die Auslegung der geltenden Umweltvorschriften durch die Unternehmensleitung, die Finanzlage Dritter, die verpflichtet sein könnten, sich gesamtschuldnerisch an eventuellen Sanierungskosten zu beteiligen, und auf die wahrscheinlich zur Anwendung kommenden Sanierungsmethoden. Änderungen dieser Annahmen können sich auf das künftige Ergebnis des Unternehmens auswirken. Unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen und der Kenntnisse und Umstände am Bilanzstichtag geht der Konzern davon aus, dass die vorhandenen Rückstellungen ausreichend sind. Es können aber unter Umständen wesentliche zusätzliche Kosten über die zurückgestellten Beträge hinaus anfallen, die zusätzlichen Aufwand in Folgeperioden verursachen. Rückstellungen aus Anlass der Beendigung von Arbeitsverhältnissen werden gebildet, wenn verlässliche Schätzungen über die Höhe von Abfindungszahlungen, zu gewährende zusätzliche Altersversorgungsbausteine oder andere Leistungen gemacht werden können. Es können aber unter Umständen wesentliche zusätzliche Kosten über die zurückgestellten Beträge hinaus anfallen, die zusätzlichen Aufwand in Folgeperioden verursachen. Verpflichtungen, die aus aktienbasierten Programmen mit Barausgleich gemäß IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) hervorgehen, werden durch Rückstellungen berücksichtigt, deren Höhe dem beizulegenden Zeitwert der erdienten Anteile der jeweiligen Zusagen zum Bilanzstichtag entspricht. Alle daraus resultierenden Wertänderungen werden ergebniswirksam erfasst. Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten werden für rechtliche Risiken bei Vorliegen bestimmter Bedingungen gebildet. Rechtsstreitigkeiten und andere rechtliche Verfahren werfen oft komplexe Fragen auf und sind mit zahlreichen Unwägbarkeiten und Schwierigkeiten verbunden, u. a. aufgrund des Sachverhalts und der Umstände jedes einzelnen Falls, des Gerichts, bei dem die Klage anhängig ist, sowie aufgrund von Unterschieden im anwendbaren Recht. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren sind in aller Regel nicht vorhersagbar. Besondere Schwierigkeiten ergeben sich insbesondere bei der Beurteilung des wahrscheinlichen Ausgangs von Sammelklagen/Massen-Schadenersatzverfahren in den USA, aus welchen signifikante finanzielle Risiken für den Bayer-Konzern entstehen können. Durch das rechtskräftige Urteil in einem Gerichtsverfahren, durch behördliche Entscheidungen oder durch einen Vergleich können dem Bayer-Konzern Aufwendungen entstehen, für die mangels verlässlicher Ermittelbarkeit bisher bilanziell nicht vorgesorgt wurde oder die über die hierfür gebildete Rückstellung und die Versicherungsdeckung hinausgehen. Bei anhängigen bzw. künftigen juristischen Verfahren wird anhand der der Rechtsabteilung des Bayer-Konzerns vorliegenden Informationen und in enger Abstimmung mit den für den Bayer-Konzern tätigen Rechtsanwälten geprüft, ob und in welcher Höhe der Bayer-Konzern bilanzielle Vorsorge treffen muss. Soweit nach vernünftigem Ermessen eines dieser Verfahren wahrscheinlich zu bereits heute verlässlich messbaren Mittelabflüssen führen wird, wird der Barwert als Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten passiviert. Diese Rückstellungen decken die geschätzten Zahlungen an die Kläger, die Gerichts- und Verfahrenskosten, die Kosten für Rechtsanwälte sowie eventuelle Vergleichskosten ab. Mitunter kann die Existenz einer gegenwärtigen Verpflichtung oder die Wahrscheinlichkeit eines potenziellen Ressourcenabflusses aus einem anhängigen oder künftigen juristischen Verfahren nicht verlässlich eingeschätzt werden. Über den Stand der wesentlichen „rechtlichen Risiken“ wird in Anhangangabe [30] informiert. Aufgrund der besonderen Natur dieser Verfahren erfolgt regelmäßig die Bildung einer Rückstellung erst dann, wenn erste Vergleiche eine Einschätzung über die potenzielle Höhe erlauben oder Urteile vorliegen. Rückstellungen für Rechtsverteidigungskosten werden dann gebildet, wenn zur Verteidigung der eigenen Rechtsposition eine konzernexterne Unterstützung in materiellem Umfang wahrscheinlich erforderlich werden wird. Zu jedem Bilanzstichtag ermitteln die internen und externen rechtlichen Berater den aktuellen Stand der wesentlichen rechtlichen Risiken des Bayer-Konzerns. Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob und ggf. in welcher Höhe eine Rückstellung zu bilden oder anzupassen ist. Wertaufhellende Informationen werden bis zum Aufstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses berücksichtigt. Für die Bemessung von Rückstellungen bei Sammelklagen/Massen-Schadenersatzverfahren werden insbesondere im zurückliegenden Geschäftsjahr ggf. geschlossene Vergleiche, aktuell erhobene und zukünftig noch zu erwartende Ansprüche berücksichtigt. Sollten bei den in der Anhangangabe [30] „Rechtliche Risiken“ genannten Verfahren die Interessen des Unternehmens signifikant beeinträchtigt sein, unterbleiben gemäß IAS 37.92 weitergehende Angaben zu Rechtsstreitigkeiten, zu Schätzungen finanzieller Auswirkungen, zu Unsicherheiten, zu Eventualverbindlichkeiten sowie zum Ansatz und zur Höhe einzelner Rückstellungen.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Zum beizulegenden Zeitwert werden Derivate mit negativem beizulegenden Zeitwert, Verbindlichkeiten für bedingte Gegenleistungen im Rahmen von Unternehmenserwerben und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte Verbindlichkeiten bewertet. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Im Bayer-Konzern wird ein Programm zur Lieferkettenfinanzierung (auch als Reverse Factoring oder Supply Chain Financing bezeichnet) genutzt, bei dem Lieferanten entscheiden können, einzelne Rechnungen bereits vor Fälligkeit bezahlt zu bekommen. Der Lieferant schließt hierzu mit einer Bank und ggf. einem Plattform-Betreiber ohne Beteiligung von Bayer eine Finanzierungsvereinbarung ab und erhält auf Wunsch vorzeitig den Rechnungsbetrag abzüglich einer Zinskomponente von der Bank ausgezahlt. Bayer zahlt grundsätzlich den Rechnungsbetrag bei Fälligkeit an die Bank, wobei sich die Zahlungsziele innerhalb des branchenüblichen Rahmens bewegen. Bayer hat diese Programme anhand verschiedener Indikatoren beurteilt und daraus gefolgert, dass die darin enthaltenen Verbindlichkeiten weiterhin den Charakter von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben. Dementsprechend sind die damit verbundenen Zahlungen an die Bank als Abfluss aus operativer Geschäftstätigkeit klassifiziert.
Derivate
Derivate werden im Bayer-Konzern zur Reduzierung des Währungs-, Zins- und Warenpreisrisikos (z. B. bei Soja, Mais) wie auch zur Absicherung der bis 2020 und ab 2024 ausgegebenen aktienbasierten Vergütungsprogramme eingesetzt. Es werden hierzu z. B. Devisentermingeschäfte, Zinsswaps, Warentermingeschäfte oder Aktientermingeschäfte abgeschlossen. Die Bilanzierung von Derivaten erfolgt zum Handelstag, und sie werden zu jedem Stichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Soweit dieser positiv ist, werden sie als finanzielle Vermögenswerte angesetzt, anderenfalls als finanzielle Verbindlichkeiten. Verträge über den Kauf und Verkauf von nichtfinanziellen Gütern (z. B. Rohstoffbezugsverträge), die für den eigenen Bedarf abgeschlossen werden, werden unter der Eigenbedarfsausnahme (Own Use Exemption) wie schwebende Geschäfte behandelt und nicht als Derivate bilanziert. Andere Verträge über den Kauf und Verkauf von nichtfinanziellen Gütern werden unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Nichterfüllung der Own Use Exemption) als Derivat erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Sofern eingebettete Derivate in Verträgen identifiziert werden, werden sie auf einen engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Basisvertrag untersucht. Sollte dieser Zusammenhang nicht gegeben sein, werden sie separat als Derivate bilanziert. Sind eingebettete Derivate in finanziellen Vermögenswerten enthalten, werden diese nicht separiert, sondern das gesamte Instrument wird erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei den Basisverträgen handelt es sich in der Regel um Absatz- oder Bezugsverträge aus dem operativen Geschäft. Die Zahlungsströme aus dem Vertrag ändern sich aufgrund der eingebetteten Derivate bspw. in Abhängigkeit von Wechselkursschwankungen bzw. Preisschwankungen. Die intern durchgeführte Bewertung von eingebetteten Derivaten erfolgt anhand von geeigneten Bewertungsmodellen wie Discounted-Cashflow-Modellen, die auf individuellen nicht beobachtbaren Inputfaktoren basieren (Fair Value Stufe 3). Die betreffenden Modelle beruhen u. a. auf geplanten Absatz- und Bezugsmengen sowie aus Marktdaten abgeleiteten Preisen. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts während der Vertragslaufzeit werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen erfasst. Derivate werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, soweit keine bilanzielle Sicherungsbeziehung besteht. Dies betrifft insbesondere die Effekte aus Währungsabsicherungen bilanzieller Risiken, die im Kursergebnis innerhalb der sonstigen finanziellen Aufwendungen und Erträge ausgewiesen werden. Bei als Cashflow-Hedges designierten Derivaten wird der effektive Teil zunächst erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis gebucht. Der effektive Teil der Sicherungsbeziehung wird je nach Sachverhalt nach der Critical-Terms-Method, der Dollar-Offset-Methode oder über eine Regressionsanalyse ermittelt. Ineffektivitäten werden sofort ergebniswirksam erfasst.# Erst zu dem Zeitpunkt, zu dem das Grundgeschäft erfolgswirksam erfasst wird, wird auch der effektive Teil des Sicherungsgeschäfts in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Bei Warentermingeschäften und -optionen, die Einkaufspreise absichern, wird der effektive Teil des Sicherungsgeschäfts in den Herstellungskosten des Umsatzes, bei Warentermingeschäften, die Verkaufspreise absichern, in den Umsatzerlösen und bei Zinsabsicherungen im Zinsergebnis erfasst. Bei der Absicherung geplanter Umsätze in Fremdwährung werden die Ergebniseffekte zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung im sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst. Bei der Absicherung der aktienbasierten Mitarbeitervergütung erfolgt die erfolgswirksame Erfassung über die Laufzeit der Aspire-Programme in den „Enabling Functions und Konsolidierung“ und grundsätzlich in den Funktionsbereichen entsprechend der dortigen Aufwandserfassung. Bei als Fair-Value-Hedges designierten Derivaten wird die Marktwertänderung ebenso wie die Buchwertanpassung der dazugehörigen Grundgeschäfte ergebniswirksam erfasst. Bei Zinsabsicherungen werden die Ergebnisauswirkungen im Zinsergebnis erfasst.
Unternehmenserwerbe
Eine Transaktion oder ein anderes Ereignis stellt einen Unternehmenserwerb dar, wenn ein erworbener Geschäftsbetrieb eine integrierte Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten umfasst, die mindestens einen Ressourceneinsatz und einen substanziellen Prozess beinhalten, die zusammen signifikant zur Fähigkeit beitragen, Leistungen zu produzieren. Die Bilanzierung eines Unternehmenserwerbs erfolgt mithilfe der Erwerbsmethode, die grundsätzlich eine Bewertung der übernommenen Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Beherrschung vorsieht. Der Unterschiedsbetrag zwischen übertragener Gegenleistung, beizulegendem Zeitwert bereits gehaltener Anteile (sukzessiver Unternehmenserwerb) und beizulegenden Zeitwerten der übernommenen Vermögenswerte und Schulden wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Fremdwährungssicherungsergebnisse im Rahmen eines Cashflow-Hedges werden hierbei bei der Fremdwährungsumrechnung einer Kaufpreiszahlung berücksichtigt. Die Kaufpreisaufteilung wesentlicher Akquisitionen erfolgt unter der Mithilfe unabhängiger, externer Gutachter. Die damit zusammenhängenden Bewertungen basieren auf dem Kenntnisstand zum Erwerbszeitpunkt. Mit dem Unternehmenserwerb in Zusammenhang stehende Anschaffungsnebenkosten werden als Aufwand in den Perioden erfasst, in denen sie anfallen. Die übertragene Gegenleistung kann bedingte Gegenleistungen enthalten, die nach dem Erwerbszeitpunkt bei Eintritt von bestimmten Ereignissen, z. B. Fortschritt im Studien- oder Zulassungsprozess oder Überschreiten bestimmter Umsatzgrößen, an die bisherigen Eigentümer des erworbenen Unternehmens zu leisten sind. Diese sind mit dem beizulegenden Zeitwert Teil der für das erworbene Unternehmen übertragenen Gegenleistung und in der Regel als finanzielle (Kaufpreis-)Verbindlichkeit bilanziert. Sämtliche Änderungen im beizulegenden Zeitwert nach dem Erwerbszeitpunkt werden im Konzernabschluss im EBIT ausgewiesen. Änderungen im Zeitwert der bedingten Gegenleistung, die hingegen auf Gegebenheiten basieren, die bereits zum Erwerbszeitpunkt vorlagen, werden innerhalb des Bewertungszeitraums von zwölf Monaten erfolgsneutral angepasst. Die Anwendung der Erwerbsmethode erfordert bestimmte Schätzungen und Beurteilungen, vor allem in Bezug auf die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen, der übernommenen Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Erwerbs sowie der Nutzungsdauern der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen. Die Bewertung basiert in großem Umfang auf antizipierten Zahlungsmittelzu- und -abflüssen. Abweichungen zwischen den tatsächlichen und den bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte zugrunde gelegten Zahlungsmittelzu- und -abflüssen können die zukünftigen Konzernergebnisse wesentlich beeinflussen. Insbesondere der Schätzung der abgezinsten Zahlungsmittelzu- und -abflüsse aus in Entwicklung befindlichen immateriellen Vermögenswerten, patentierten und nicht patentierten Technologien sowie Markennamen und Kundenbeziehungen liegen Annahmen z. B. in Bezug auf die folgenden Aspekte zugrunde:
- Ergebnisse der F&E-Aktivitäten in Bezug auf die Wirksamkeit eines Pflanzenschutzmittels, einer Pflanzeneigenschaft, eines Saatguts bzw. eines medizinischen Entwicklungskandidaten, Ergebnisse der klinischen Studien
- Wahrscheinlichkeit der Erlangung der behördlichen Zulassung in einzelnen Ländern
- Langfristige Verkaufsvorhersagen
- Antizipation des Verfalls von Verkaufspreisen nach Patentablauf im Zuge eines entsprechenden Angebots unpatentierter Produkte auf dem Markt
- Allgemeines Wettbewerberverhalten (Einführung von Konkurrenzprodukten, Marketinginitiativen usw.)
Sollte es sich beim Erwerb von Vermögenswerten um keinen Geschäftsbetrieb handeln, werden die einzeln erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und die übernommenen Schulden angesetzt. Die Anschaffungskosten sind den einzelnen Vermögenswerten und Schulden zum Erwerbszeitpunkt auf Grundlage ihrer beizulegenden Zeitwerte zuzuordnen. Eine solche Transaktion bzw. ein solches Ereignis führt nicht zu einem Geschäfts- oder Firmenwert. Dies gilt auch, wenn der optionale Konzentrationstest zum Ergebnis führt, dass kein Geschäftsbetrieb erworben wurde.
Unternehmensveräußerungen
Veräußerungen von Anteilen an Tochterunternehmen mit der Folge des Verlusts der Beherrschungsmöglichkeit werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst. Bei sukzessiven Veräußerungen, bei denen Anteile an Tochterunternehmen in mehreren Tranchen verkauft werden, wird eine Abstockung der Mehrheitsanteile ohne Verlust der Beherrschungsmöglichkeit erfolgsneutral abgebildet und führt zu einem Anstieg der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Eigenkapital. Nach dem Verlust der Beherrschungsmöglichkeit wird eine verbleibende Beteiligung zum Zeitpunkt des Verlusts der Beherrschung zum beizulegenden Zeitwert angesetzt.
Auswirkungen aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Lage
Im Jahr 2024 ergaben sich Auswirkungen insbesondere aufgrund der geopolitischen Lage, der Inflationsentwicklung sowie der Entwicklung des Zinsniveaus. Der Konzernumsatz und das Konzernergebnis sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage insgesamt waren im Berichtsjahr nur geringfügig vom Krieg in der Ukraine und seinen unmittelbaren Folgen beeinträchtigt. Russland und die Ukraine machten zusammen rund 3 % unserer Umsatzerlöse im Jahr 2024 aus. Wie im Vorjahr verzeichneten wir keinen wesentlichen Anstieg an überfälligen Forderungen in Russland oder der Ukraine. Auf Basis einer Risikoanalyse auf Einzelkundenebene ergaben sich keine nennenswerten Forderungsabwertungen. Die Stabilität des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs mit Russland unterliegt wie im letzten Jahr weiter starken Unsicherheiten und wir evaluieren kontinuierlich entsprechende Maßnahmen zur Risikobegrenzung. Die Einschränkungen im Zahlungsverkehr nehmen zu, noch sind wir jedoch in der Lage, alle Transaktionen durchzuführen. Künftige unmittelbare wie mittelbare Auswirkungen der wirtschaftlichen Entwicklungen und Sanktionen auf die Bewertung einzelner Vermögenswerte und Schulden werden fortlaufend analysiert. Der Nahostkonflikt hatte im Geschäftsjahr 2024 keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernumsatz bzw. das Konzernergebnis sowie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Energiebeschaffungskosten sind im Jahr 2024 um ca. 16,6 % (~ 130 Mio. €) im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Wir werden weiterhin die Entwicklungen sowohl auf dem globalen Markt als auch die politischen Entwicklungen beobachten. Die Inflationsentwicklung sowie das damit einhergehende Zinsniveau wirkten sich u. a. auf die Werthaltigkeitsprüfung unserer immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen (siehe Anhangangabe [14]), auf die Bewertung der Pensionsrückstellungen (siehe Anhangangabe [22]) und anderer langfristiger Verpflichtungen sowie auf die Finanzinstrumente (siehe Anhangangabe [27]) aus. Für das Geschäftsjahr 2024 konnten wir darüber hinaus keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen feststellen.
Auswirkungen von klimabezogenen Sachverhalten
Aus dem Klimawandel können sich Schätzungsunsicherheiten und Risiken in Hinblick auf die Bilanzierung sowie mögliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Bayer ergeben. Aufgrund der potenziellen Auswirkungen von klimabezogenen Risiken auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind diese in unserem konzernweiten Enterprise Risk Management (ERM) inkludiert. Zudem führen wir konstant eine Analyse der Auswirkungen des Klimawandels auf unsere eigene Geschäftstätigkeit sowie auch auf die Aktivitäten in unseren vorgelagerten und nachgelagerten Wertschöpfungsketten durch. Die untersuchten Dimensionen der Klimaauswirkungen umfassen sowohl Treiber für transitorische Auswirkungen als auch Treiber für akute und chronische physische Auswirkungen. Physische klimabezogene Risiken können infolge von Verschiebungen in den allgemeinen klimatischen Gegebenheiten entstehen, während transitorische klimabezogene Risiken aus dem Übergang hin zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaftsstruktur für Unternehmen resultieren können. Die von uns analysierten Klimamodelle gehen langfristig von einem Anstieg sowie einer zunehmenden Intensität extremer Wetterbedingungen (u. a. von Dürren, Starkregenereignissen, Sturmereignissen) und einer Verschiebung von klimatischen Zonen aus. Potenzielle finanzielle Konsequenzen für unsere Standorte, die aus klimabedingten Naturereignissen resultieren, sind durch entsprechende Versicherungen in indus-trieüblichem Umfang abgesichert.# Aktuelle Klimabezogene Sachverhalte
Im aktuellen Berichtsjahr ergab sich kein Bedarf zur Anpassung der bisher prognostizierten Nutzungsdauern für die Vermögenswerte des Konzerns aufgrund klimabezogener Sachverhalte, wie etwa veränderte regulatorische Vorgaben oder klimabedingte Naturereignisse. Ebenso entstanden keine erhöhten materiellen Abschreibungskosten wegen physischer oder transitorischer Klimarisiken. Wir sind bestrebt, den Bestand unserer Vermögenswerte durch Investitionen in nachhaltige Technologien hinsichtlich Treibhausgasminderungen fortzuentwickeln.
Die Verschiebung von Klimazonen stellt auch ein erhöhtes Risiko für Ernteausfälle und damit Risiken für die gesamte landwirtschaftliche Wertschöpfungskette dar. Wetter- und Klimaeffekte sind insbesondere in der Division Crop Science, und hier in der nachgelagerten Wertschöpfungskette beim Anbau von Pflanzen, von Bedeutung. Wir arbeiten daran, die Anpassung an die Folgen des Klimawandels voranzubringen und wollen mit Innovation und neuen Ansätzen den sich ändernden Umweltbedingungen entgegenwirken, um zur Klimaresilienz beizutragen. Ziel ist es, Lösungen zu bieten, sodass unsere Kunden, insbesondere im landwirtschaftlichen Bereich, mit den Herausforderungen besser umgehen können. Die Transformation unseres Produkt-Portfolios und das Erschließen von neuen Geschäftsmodellen ist daher Teil unseres Transitions- und Transformationsplans (siehe Lagebericht A 4.2.2 „Klimawandel“).
Unsere Bemühungen zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels zeigen wir exemplarisch mit unserer innovativen Pflanzenzüchtung: Beispielsweise ermöglichen unsere Maishybriden des Preceon™ „Smart Corn Systems“ das Erzeugen von Saatgutvarianten, die den Mais mit kürzeren Pflanzen wachsen lassen. Im Gegensatz zu normal hochgewachsenem Mais hat das Preceon™ „Smart Corn System“ das Potenzial, das Knicken und Brechen der Pflanzen als Folge von Starkwind- oder Starkregenereignissen zu reduzieren und somit Ernteverluste zu minimieren. Die erste Markteinführung unseres Preceon™ „Smart Corn Systems“ fand im Jahr 2024 statt. Forschungs- und Entwicklungskosten für Produktinnovationen, die zur Anpassung unseres Geschäftsmodells an die Auswirkungen des Klimawandels beitragen können, sind in unserer Geschäftsplanung entsprechend berücksichtigt. Geplante Markteinführungen sind in der Produktinnovations-Pipeline aufgeführt (siehe Lagebericht A 1.3 „Innovation im Fokus“).
Des Weiteren bezieht sich unser Transitions- und Transformationsplan auf die kontinuierliche Reduktion von Treibhausgas-Emissionen in unserem Unternehmen und entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette, um die globale Erwärmung gemäß den UN-SDGs und dem Pariser Klimaabkommen auf 1,5 °C zu begrenzen. Wir wollen mit unserem Transitions- und Transformationsplan bis 2050 oder früher Netto-Treibhausgas-Emissionen von null einschließlich unserer gesamten Wertschöpfungskette erreichen. Dies bedeutet, dass wir eine Reduktion von 90 % unserer gesamten Treibhausgas-Emissionen (Scope 1 und 2) sowie in unserer Wertschöpfungskette (Scope 3) im Vergleich zu unserem Basisjahr 2019 anstreben. Die verbleibenden Emissionen wollen wir durch Zertifikate mit langfristiger CO2-Bindung kompensieren.
Bayer will alle eigenen Standorte (Scope 1 und 2) bis 2030 klimaneutral stellen. Dazu wollen wir die Reduzierung eigener Treibhausgas-Emissionen um 42 % (absolut) im Vergleich zum Basisjahr 2019 bis Ende 2029 erreichen. Dies umfasst direkte Emissionen (Scope 1) und indirekte Emissionen (Scope 2, marktbezogen), die durch Standorte von Bayer emittiert werden, deren jährlicher Energieverbrauch über 1,5 Terajoule liegt. Die verbleibenden Treibhausgas-Emissionen aus eigenen betrieblichen Prozessen werden wir bis 2030 durch den Erwerb von Zertifikaten aus geprüften Klimaschutzprojekten vor allem im Waldschutz, im Bereich Aufforstung und in der Landwirtschaft vollständig ausgleichen.
Im Jahr 2020 haben wir uns zum Ziel gesetzt, die absoluten Scope-3-Treibhausgas-Emissionen bis 2029 um 12,3 % im Vergleich zum Basisjahr 2019 zu reduzieren. Die Reduktion bezieht sich auf die fünf für uns relevanten Kategorien an Scope-3-Treibhausgas-Emissionen: (3.1) Erworbene Waren und Dienstleistungen, (3.2) Investitionsgüter, (3.3) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie, (3.4) Vorgelagerter Transport und Vertrieb, (3.6) Geschäftsreisen. Zukünftig wollen wir unsere Scope-3-Treibhausgas-Emissionen bis 2029 um 25 % reduzieren. Diese Reduktion wird sich auf eine veränderte Anzahl an relevanten Scope-3-Kategorien beziehen einschließlich der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette und damit über die bisherigen fünf Kategorien hinausgehen.
Ein wichtiger Hebel zur Erreichung unserer Klimaziele ist der Einkauf von Strom aus erneuerbaren Quellen. Bis 2029 sollen 100 % unseres eingekauften Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Hierzu werden direkte Lieferverträge für Strom aus erneuerbaren Energien abgeschlossen oder entsprechende Herkunftsnachweise eingekauft. In den USA besteht ein langfristiges strukturiertes Renewable Energy Credit (REC) Purchase Agreement, unter dem jährlich bis zu 1,4 TWh erneuerbare Energie generiert und entsprechend bis zu 1,4 Mio. RECs jährlich von uns erworben werden. Die Vereinbarung soll ermöglichen, dass Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird zur Deckung von 40 % des weltweiten und 60 % des US eingekauften Strombedarfs von Bayer. Der Vertrag ist als Differenzvertrag zwischen fixen Ausübungspreisen und Energiepreisen gestaltet. Das Erreichen der vollen Kapazität wird entsprechend der Vereinbarung für 2028 erwartet. Der Vertrag hat eine initial verbleibende Laufzeit von 20 Jahren nach Beginn des Betriebs mit voller Kapazität. Da sich die zugrunde liegenden Anlagen noch nicht in Betrieb befinden, wurden im Jahr 2024 noch keine RECs im Rahmen des Vertrags erworben (weitergehende Ausführungen in Anhangangabe [27]).
Zudem nehmen wir am freiwilligen Kohlenstoffmarkt teil, an dem wir sowohl CO2-Zertifikate aus geprüften Klimaschutzprojekten kaufen als auch eigene CO2-Kompensationen beisteuern. Im Berichtsjahr haben wir zur Erreichung der Klimaneutralität an den Standorten rund 0,7 Mio. t (Vorjahr: 0,6 Mio. t) CO2-Äquivalente durch externe Projekte kompensiert. Zusätzlich zum freiwilligen Kohlenstoffmarkt nehmen wir am verpflichtenden Emissionshandel, wie dem EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS), teil. Zur Bilanzierung von CO2-Zertifikaten siehe Ausführungen in Anhangangabe [3].
Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Transitions- und Transformationsplans wurden klimabezogene Investitionen in Gebäude, Anlagen und Prozesse, Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sowie Investitionen zum Aufbau neuer Geschäftsmodelle in der Mittelfristplanung der Division Crop Science und dementsprechend in der Werthaltigkeitsprüfung berücksichtigt. Aufgrund eines ausgewogenen Verhältnisses von Risiken und Chancen hinsichtlich der Auswirkungen des Klimawandels, besteht aktuell keine Notwendigkeit zur Anpassung der langfristigen Wachstumsrate. Nach aktuellem Kenntnisstand ergeben sich über die erfassten Wertminderungen hinaus keine Anzeichen für einen zusätzlichen Wertminderungsbedarf (siehe Anhangangabe [14]). Wir beobachten fortlaufend die Risiken aus klimabezogenen Sachverhalten und entwickeln weiterhin innovative und nachhaltige Methoden, um die Risiken zu minimieren. Unter Berücksichtigung der aktuellen Informationen und Annahmen sehen wir zurzeit keine grundlegend geänderten Erwartungen in Hinblick auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
4. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung
Die Ressourcenallokation und die Bewertung der Ertragskraft der Geschäftssegmente werden bei Bayer durch den Vorstand als Hauptentscheidungsträger wahrgenommen. Die Segment- und Regionenabgrenzung sowie die Auswahl der dargestellten Kennzahlen erfolgen in Übereinstimmung mit den internen Steuerungs- und Berichtssystemen („Management Approach“). Es werden grundsätzlich dieselben Rechnungslegungsvorschriften zugrunde gelegt, wie sie für den Konzern in Anhangangabe [3] beschrieben sind.
Der Bayer-Konzern besteht zum 31. Dezember 2024 aus den drei berichtspflichtigen Segmenten Crop Science, Pharmaceuticals und Consumer Health. Diese umfassen die folgenden Aktivitäten:
B 4/1 Aktivitäten je Segment
| Segment | Aktivitäten |
|---|---|
| Crop Science | Entwicklung, Produktion und Vertrieb eines umfassenden Produktportfolios in den Bereichen Saatgut und Pflanzeneigenschaften, Pflanzenschutz und digitale Lösungen sowie Kundenservice für die nachhaltige Landwirtschaft |
| Pharmaceuticals | Entwicklung, Produktion und Vertrieb verschreibungspflichtiger Produkte, insbesondere auf den Gebieten Herz-Kreislauf, Frauengesundheit und Spezialtherapeutika in den Bereichen Onkologie, Hämatologie und Augenheilkunde, mittelfristig Zell- und Gentherapie sowie Medizingeräte zum Einsatz in der diagnostischen Bildgebung mit hierfür benötigten Kontrastmitteln |
| Consumer Health | Entwicklung, Produktion und Vertrieb von überwiegend verschreibungsfreien (OTC = Over the Counter) Produkten in den Kategorien Dermatologie, Nahrungsergänzung, Schmerz, Magen-Darm-Erkrankungen, Allergien und Erkältung sowie Schmerz und kardiovaskuläre Risikovorsorge (Schmerz und Kardio) |
Informationen über andere Geschäftstätigkeiten und Segmente, die nicht berichtspflichtig sind, werden unter „Alle sonstigen Segmente“ ausgewiesen. Zu den Erlösquellen zählen hier hauptsächlich Einkünfte aus der Rechtevermarktung und Einnahmen aus Cateringleistungen. Informationen in „Enabling Functions und Konsolidierung“ betreffen im Wesentlichen konzernweite Kompetenzzentren und geschäftsunterstützende Dienstleistungen sowie „Leaps by Bayer“, das sich auf die Entwicklung von entscheidenden, speziesübergreifenden Innovationen konzentriert. „Alle sonstigen Segmente“ und „Enabling Functions und Konsolidierung“ werden im Lagebericht unter Überleitung zusammengefasst.# Anhang
Darüber hinaus sind hier Mehr- oder Minderaufwendungen aus einer höheren oder niedrigeren Performance der Bayer-Aktie und weitere Faktoren im Rahmen der konzernweiten langfristigen aktienbasierten Vergütung (Aspire) sowie die Konsolidierung der Intersegment-Umsatzerlöse (Geschäftsjahr 2024: 91 Mio. €; Vorjahr: 57 Mio. €) enthalten. Zudem sind Gewinne/Verluste aus der laufenden Hochinflationierung der nicht monetären Vermögenswerte und Schulden sowie des Eigenkapitals gemäß IAS 29 für die Bayer S. A. in Argentinien, Bayer Türk Kimya Sanayii Limited Sirketi, Monsanto Gida Ve Tarim Ticaret Ltd Sirketi und Bayer Tohumculuk ve Tarim Limited Sirketi in der Türkei enthalten. Außerdem sind Aufwendungen und Erträge aus gewissen Haftungsverhältnissen, die nicht in Verbindung mit dem aktuellen Geschäft stehen sowie die vergleichbaren Zentralfunktionen des akquirierten Monsanto-Konzerns betreffen, enthalten. Dazu zählen im Wesentlichen die in Anhangangabe [30] „Rechtliche Risiken“ genannten Sachverhalte zu Klagen zu polychlorierten Biphenylen (PCB). Im Geschäftsjahr 2024 hat das Segment Crop Science im Rahmen einer Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung in Verbindung mit einem Schadensfall einen Ertrag in Höhe von 98 Mio. € erfasst. Dem gegenüber steht ein Aufwand in gleicher Höhe im Segment „Alle sonstigen Segmente“ aufgrund einer vertraglich festgelegten, konzerninternen Versicherungsverpflichtung. Weiterhin sind im vergangenen Geschäftsjahr Aufwendungen für Drohverlustrückstellungen im Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen im Segment „Enabling Functions und Konsolidierung“ in Höhe von 43 Mio. € entstanden.
Die Segmentdaten wurden auf folgende Weise ermittelt:
Die Intersegment-Umsätze zeigen die Umsatzerlöse, die zwischen den Segmenten getätigt wurden. Die Verrechnungspreise für konzerninterne Umsatzerlöse werden marktorientiert festgelegt (Arm’s-Length-Prinzip).
Der Zufluss aus operativer Geschäftstätigkeit entspricht dem Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit nach IAS 7 (Kapitalflussrechnung).
In den Segmentkennzahlen sind Leasingverhältnisse zwischen voll konsolidierten Gesellschaften auch nach Erstanwendung von IFRS 16 am 1. Januar 2019 im Konzernabschluss wie Operating-Leasingverhältnisse nach IAS 17 abgebildet. Die Auswirkungen auf die davon betroffenen Kennzahlen haben keine Relevanz für die Steuerung und die interne Berichterstattung an den Vorstand als Hauptentscheidungsträger.
Die Kennzahlen pro Segment setzen sich wie folgt zusammen:
B 4/2
Kennzahlen nach Segmenten
| Crop Science | Pharmaceuticals | Consumer Health | |
|---|---|---|---|
| in Mio. € | 2023 | 2024 | 2023 |
| Außenumsatzerlöse | 23.270 | 22.259 | 18.081 |
| Veränderung, währungs- und portfoliobereinigt¹ | –3,7 % | –2,0 % | –0,4 % |
| Intersegment-Umsatzerlöse | 19 | 47 | 30 |
| Umsatzerlöse (Gesamt) | 23.289 | 22.306 | 18.111 |
| EBIT¹ | –3.486 | –2.756 | 3.971 |
| EBITDA vor Sondereinflüssen¹ | 5.038 | 4.325 | 5.189 |
| EBITDA-Marge vor Sondereinflüssen¹ | 21,7 % | 19,4 % | 28,7 % |
| ROCE¹ | –6,6 % | –5,9 % | 14,7 % |
| Zufluss aus operativer Geschäftstätigkeit | 1.850 | 3.197 | 3.409 |
| Investitionen (bilanzielle Zugänge) | 1.601 | 1.451 | 1.212 |
| Abschreibungen, Wertminderungen, Wertaufholungen | 8.454 | 6.722 | 1.050 |
| davon Wertminderungen | 8.671 | 4.504 | 142 |
| davon Wertaufholungen | 2.589 | 248 | 0 |
| Abschreibungen vor Sondereinflüssen¹ | 2.490 | 2.665 | 994 |
| Herstellungskosten | 13.446 | 14.088 | 4.201 |
| Vertriebskosten | 4.113 | 4.485 | 6.053 |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | 1.896 | 2.611 | 3.327 |
¹Zur Definition siehe A 2.3 „Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns”
Fortsetzung B 4/2
Kennzahlen nach Segmenten
| Alle sonstigen Segmente | Enabling Functions und Konsolidierung² | Konzern | |
|---|---|---|---|
| in Mio. € | 2023 | 2024 | 2023 |
| Außenumsatzerlöse | 238 | 327 | 21 |
| Veränderung, währungs- und portfoliobereinigt¹ | 9,1 % | 34,5 % | – |
| Intersegment-Umsatzerlöse | 1 | 1 | –57 |
| Umsatzerlöse (Gesamt) | 239 | 328 | –36 |
| EBIT¹ | 96 | –11 | –1.127 |
| EBITDA vor Sondereinflüssen¹ | 163 | 62 | –95 |
| EBITDA-Marge vor Sondereinflüssen¹ | – | – | – |
| ROCE¹ | – | – | – |
| Zufluss aus operativer Geschäftstätigkeit | – | – | – |
| Investitionen (bilanzielle Zugänge) | 105 | 71 | 241 |
| Abschreibungen, Wertminderungen, Wertaufholungen | 67 | 73 | 239 |
| davon Wertminderungen | – | 1 | 38 |
| davon Wertaufholungen | – | – | 0 |
| Abschreibungen vor Sondereinflüssen¹ | 67 | 73 | 203 |
| Herstellungskosten | 109 | 282 | –107 |
| Vertriebskosten | 21 | 25 | –94 |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | 7 | 5 | –83 |
¹Zur Definition siehe A 2.3 „Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns”
²Hierin ausgewiesen sind die nicht allokierten Bestandteile der Enabling Functions.
Überleitungsrechnungen
Die nachfolgende Tabelle enthält die Überleitungsrechnung des EBITDA vor Sondereinflüssen, des EBIT vor Sondereinflüssen und des EBIT zum Ergebnis vor Ertragsteuern des Konzerns.
B 4/3
Überleitung vom EBITDA vor Sondereinflüssen der Segmente zum Ergebnis vor Ertragsteuern des Konzerns
| in Mio. € | 2023 | 2024 | |
|---|---|---|---|
| EBITDA vor Sondereinflüssen der Segmente | 11.801 | 10.475 | |
| EBITDA vor Sondereinflüssen Enabling Functions und Konsolidierung | –95 | –352 | |
| EBITDA vor Sondereinflüssen¹ | 11.706 | 10.123 | |
| Abschreibungen/Wertminderungen/Wertaufholungen vor Sondereinflüssen der Segmente | –3.914 | –4.489 | |
| Abschreibungen/Wertminderungen/Wertaufholungen vor Sondereinflüssen Enabling Functions und Konsolidierung | –203 | –198 | |
| Abschreibungen/Wertminderungen/Wertaufholungen vor Sondereinflüssen | –4.117 | –4.687 | |
| EBIT vor Sondereinflüssen der Segmente | 7.887 | 5.986 | |
| EBIT vor Sondereinflüssen Enabling Functions und Konsolidierung | –298 | –550 | |
| EBIT vor Sondereinflüssen¹ | 7.589 | 5.436 | |
| Sondereinflüsse der Segmente | –6.148 | –4.935 | |
| Sondereinflüsse Enabling Functions und Konsolidierung | –829 | –572 | |
| Sondereinflüsse¹ | –6.977 | –5.507 | |
| EBIT der Segmente | 1.739 | 1.051 | |
| EBIT Enabling Functions und Konsolidierung | –1.127 | –1.122 | |
| EBIT¹ | 612 | –71 | |
| Finanzergebnis | –2.233 | –2.263 | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | –1.621 | –2.334 |
¹Zur Definition siehe A 2.3 „Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns”
Informationen über geografische Gebiete
Die Außenumsätze nach Verbleib sowie die immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen teilten sich regional wie folgt auf:
B 4/4
Informationen über geografische Gebiete
| Außenumsatz nach Verbleib | Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | |
|---|---|---|
| in Mio. € | 2023 | 2024 |
| Europa/Nahost/Afrika | 14.086 | 13.980 |
| davon Deutschland | 2.448 | 2.410 |
| davon Schweiz | 567 | 575 |
| Nordamerika | 16.254 | 16.477 |
| davon USA | 14.587 | 14.796 |
| Asien/Pazifik | 8.369 | 8.071 |
| davon China | 3.624 | 3.600 |
| Lateinamerika | 8.928 | 8.078 |
| davon Brasilien | 4.967 | 4.317 |
| Gesamt | 47.637 | 46.606 |
Informationen über wichtige Kunden
Im Geschäftsjahr 2024 und im Vorjahr wurden mit keinem Kunden mehr als 10 % der Umsatzerlöse des Bayer-Konzerns getätigt.
Informationen zu strategischen Geschäftseinheiten, Kategorien und Produkten
Die nachfolgenden Tabellen enthalten eine Unterteilung der Umsatzerlöse nach strategischen Geschäftseinheiten im Segment Crop Science, nach Produkten im Segment Pharmaceuticals und nach Kategorien im Segment Consumer Health.
B 4/5
Umsatzerlöse nach strategischen Geschäftseinheiten – Crop Science
| in Mio. € | 2023 | 2024 |
|---|---|---|
| Crop Science | 23.270 | 22.259 |
| Maissaatgut und Pflanzeneigenschaften | 6.857 | 6.559 |
| Herbizide | 5.926 | 5.468 |
| Fungizide | 3.444 | 3.157 |
| Sojabohnensaatgut und Pflanzeneigenschaften | 2.571 | 2.475 |
| Insektizide | 1.596 | 1.640 |
| Baumwollsaatgut | 575 | 585 |
| Gemüsesaatgut | 735 | 772 |
| Sonstige | 1.566 | 1.603 |
B 4/6
Umsatzerlöse nach Produkten – Pharmaceuticals
| in Mio. € | 2023 | 2024 |
|---|---|---|
| Pharmaceuticals | 18.081 | 18.131 |
| Xarelto™ | 4.081 | 3.480 |
| Eylea™ | 3.231 | 3.306 |
| Nubeqa™ | 869 | 1.523 |
| Mirena™/Kyleena™/Jaydess™ | 1.209 | 1.267 |
| Adempas™ | 660 | 721 |
| Kogenate™/Kovaltry™/Jivi™ | 738 | 687 |
| YAZ™/Yasmin™/Yasminelle™ | 670 | 658 |
| Aspirin™ Cardio | 626 | 634 |
| CT Fluid Delivery | 518 | 562 |
| Ultravist™ | 474 | 490 |
| Adalat™ | 563 | 489 |
| Kerendia™ | 270 | 463 |
| Stivarga™ | 523 | 463 |
| Gadovist™-Produktfamilie | 463 | 428 |
| Betaferon™/Betaseron™ | 232 | 192 |
| Sonstige | 2.954 | 2.768 |
B 4/7
Umsatzerlöse nach Kategorien – Consumer Health
| in Mio. € | 2023 | 2024 |
|---|---|---|
| Consumer Health | 6.027 | 5.870 |
| Nahrungsergänzung | 1.432 | 1.375 |
| Allergie und Erkältung | 1.433 | 1.252 |
| Dermatologie | 1.352 | 1.438 |
| Schmerz und Kardio | 873 | 830 |
| Magen-Darm-Gesundheit | 878 | 938 |
| Sonstige | 59 | 37 |
5. Konsolidierungskreis und Beteiligungen
5.1 Entwicklung des Konsolidierungskreises
Der Konsolidierungskreis entwickelte sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt:
B 5.1/1
Veränderung der Anzahl konsolidierter Unternehmen
| Bayer AG und konsolidierte Unternehmen | |
|---|---|
| Inland | |
| 01.01.2024 | 42 |
| Konzernkreisänderungen | –3 |
| Zugänge¹ | – |
| Abgänge | – |
| 31.12.2024 | 39 |
¹ Akquisitionen, Gründungen, Kontrollerwerb
Im Rahmen der Übernahme des Consumer-Care-Geschäfts des USA-Konzerns Merck & Co., Inc., ist Bayer 2014 in eine strategische Kooperation mit Merck & Co., Inc., eingetreten, die als gemeinschaftliche Tätigkeit in den Konzernabschluss einbezogen wird. Bayer und Merck & Co., Inc., verpflichten sich gegenseitig, bei der Entwicklung, der Produktion, dem Lifecycle-Management und der Vermarktung von Wirkstoffen und Produkten auf dem Gebiet der Modulation von löslicher Guanylat-Zyklase (sGC) zusammenzuarbeiten.
Zusätzlich wurden Anteile an 43 assoziierten Unternehmen (Vorjahr: 42) sowie vier Gemeinschaftsunternehmen (Vorjahr: vier) im Konzernabschluss nach der Equity-Methode bilanziert. Diese sind in Anhangan-gabe [16] erläutert. 51 Tochterunternehmen (Vorjahr: 54), davon ein strukturiertes Unternehmen (Vorjahr: eins) und neun assoziierte bzw.# 5.2 Akquisitionen und sonstige Erwerbe
Akquisitionen
Am 23. Dezember 2024 hat Bayer 100 % der Anteile an Tavros Therapeutics Inc., USA, einem Unternehmen für Präzisions-Onkologie-Plattformen, erworben. Mit der Akquisition erweitert das Tochterunternehmen Vividion Therapeutics Inc. seine Fähigkeiten hinsichtlich proprietärer Methoden zum computergestützten Genom-Screening, sodass durch die Kombination der Tavros-Plattformen und Vividions Expertise im Bereich Chemoproteomik die Entwicklung zuvor schwer zugänglicher Zielproteine und niedermolekularer Wirkstoffe für die Bereiche Onkologie und Immunologie beschleunigt wird. Seit 2022 bestand bereits eine strategische Kooperation zwischen Tavros und Vividion, die nun durch die Akquisition abgelöst wird. Bayer hat für den Erwerb von Tavros eine Einmalzahlung von rund 19 Mio. € geleistet. Weitere Zahlungen von bis zu rund 29 Mio. € werden bei Erreichung vorab vereinbarter Forschungs- und Entwicklungsmeilensteine fällig, für die eine nach Eintrittswahrscheinlichkeit gewichtete Verbindlichkeit in Höhe von 19 Mio. € gebildet wurde. Der Kaufpreis entfällt im Wesentlichen auf den Geschäfts- und Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte wie Technologie und Plattformen. Der Geschäfts- und Firmenwert reflektiert insbesondere das erwartete Innovationspotenzial sowie das Know-how der übernommenen Beschäftigten und beläuft sich auf Basis der aktuellen Kaufpreisallokation auf 38 Mio. €. Daneben wurden weitere Vermögenswerte und Verbindlichkeiten von je rund 1 Mio. € übernommen, die sich im Wesentlichen aus Laborausstattung und zukünftigen Mietzahlungen im Rahmen eines Leasingverhältnisses zusammensetzen. Der erfasste Geschäfts- oder Firmenwert ist steuerlich nicht abzugsfähig. Die Kaufpreisallokation ist derzeit noch nicht abgeschlossen, da die Erstellung und Prüfung der zugrunde liegenden finanziellen Informationen noch andauern. Änderungen in der Zuordnung des Kaufpreises auf die einzelnen Vermögenswerte und Schulden können sich daher noch ergeben. Tavros wird dem Segment Pharmaceuticals zugeordnet.
Am 1. November 2024 hat Bayer das Rapssaat-Geschäft von HyTech Production Ltd., Kanada, erworben. Mit dem Erwerb der Behandlungs- und Verpackungsanlage sowie dazugehöriger Ausrüstung für eine kommerzielle Rapssaatlinie und dem Know-how der übernommenen Beschäftigten baut Bayer seinen Marktanteil in Nordamerika aus. Für den Erwerb des Rapssaat-Geschäfts hat Bayer eine Einmalzahlung von rund 14 Mio. € geleistet. Der Kaufpreis entfällt auf Gebäude in Höhe von rund 6 Mio. €, Anlagentechnik von rund 4 Mio. €, Geschäfts- und Firmenwert von rund 3 Mio. € und Grundstücke von rund 1 Mio. €. Der Geschäfts- und Firmenwert reflektiert insbesondere Kosteneinsparpotenziale in den Bereichen externe Dienstleistungen und Logistikkosten sowie das Know-how der übernommenen Beschäftigten und ist in voller Höhe steuerlich abzugsfähig. Die erworbenen Vermögenswerte werden dem Segment Crop Science zugeordnet.
Am 2. Mai 2024 hat Bayer die ausstehenden 25 % der Anteile der Bayer Zydus Pharma Private Limited, Indien, für einen Kaufpreis von rund 31 Mio. € erworben. Bayer Zydus Pharma ist in Kernsegmenten des indischen Pharmamarkts tätig, mit Schwerpunkt auf Frauengesundheit, diagnostischer Bildgebung, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetesbehandlung und Onkologie. Die Übernahme der ausstehenden Anteile wurde bereits im Rahmen der Gründung des Joint Ventures im Jahr 2011 vertraglich vereinbart. Im Jahr 2018 hat Bayer seinen Anteil von 50 % auf 75 % plus eine Aktie erhöht, sodass die Bayer Zydus Pharma seitdem voll konsolidiert wird und eine entsprechende Verpflichtung der ausstehenden Anteile in Höhe von 9 Mio. € passiviert und quartalsweise angepasst wurde. Entsprechende Änderungen des Fair Value waren ergebniswirksam. Die Bayer Zydus Pharma ist dem Segment Pharmaceuticals zugeordnet.
Akquisitionen im Vorjahr
Am 13. Februar 2023 wurde die Übernahme von 100 % der Anteile an Blackford Analysis Ltd., Vereinigtes Königreich, einem globalen Anbieter von Plattform-Technologie für künstliche Intelligenz (KI) in der Radiologie, abgeschlossen. Bayer hat für den Erwerb von Blackford eine Einmalzahlung von rund 46 Mio. € geleistet. Weitere Zahlungen von bis zu rund 54 Mio. € werden bei Erreichung vorab festgelegter Forschungs- und Entwicklungsmeilensteine fällig, für die eine nach Eintrittswahrscheinlichkeit gewichtete Verbindlichkeit in Höhe von 30 Mio. € gebildet wurde. Der Kaufpreis entfällt im Wesentlichen auf den Geschäfts- oder Firmenwert. Dieser reflektiert insbesondere das erwartete Innovationspotenzial und beläuft sich auf Basis der Kaufpreisallokation auf rund 68 Mio. €. Daneben wurden Patente und Technologien in Höhe von rund 10 Mio. €, weitere Vermögenswerte in Höhe von rund 2 Mio. € sowie Verbindlichkeiten von rund 7 Mio. € übernommen. Die Kaufpreisallokation wurde im 4. Quartal 2023 abgeschlossen. Blackford bietet Plattform-Infrastruktur mit Zugang zu einem umfassenden Angebot an klinischen Applikationen rund um medizinische Bildgebung und Analytik. Die Übernahme folgt einer Entwicklungs- und Lizenzvereinbarung zwischen beiden Unternehmen im Jahr 2020, die den Grundstein für die von Bayer kürzlich auf den Markt gebrachte Bildverarbeitungs-Plattform Calantic™ Digital Solutions legte. Die übernommenen Gesellschaften werden dem Segment Pharmaceuticals zugeordnet.
5.3 Nicht fortgeführtes Geschäft, zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Desinvestitionen
Nicht fortgeführtes Geschäft
Im Berichtsjahr sowie im Vorjahr ergaben sich keine als nicht fortgeführtes Geschäft auszuweisenden Sachverhalte.
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und damit in direktem Zusammenhang stehenden Schulden belaufen sich zum 31. Dezember 2024 per Saldo auf insgesamt rund 22 Mio. € (Vorjahr: 51 Mio. €). Sie betreffen mit rund 18 Mio. € im Wesentlichen die geplante Veräußerung von Grund und Boden in den USA, welcher dem Segment Pharmaceuticals zugerechnet ist. Im Vorjahr war hier mit rund 36 Mio. € insbesondere die geplante Veräußerung von Verwaltungsgebäuden und dem zugehörigen Grund und Boden in Spanien ausgewiesen. Daneben entfielen im Vorjahr rund 11 Mio. € auf die geplante Veräußerung einer Produktionsanlage des Segments Crop Science, ebenfalls in Spanien. Die Transaktionen wurden im 1. bzw. 2. Quartal 2024 abgeschlossen.
Desinvestitionen
Am 2. Dezember 2024 hat das Segment Pharmaceuticals sein Progynova- und Cyclo-Progynova-Geschäft in Asien mit Indien als Hauptmarkt (China ausgenommen) an den Käufer Mercury Pharma Group Limited, Vereinigtes Königreich, übertragen. Der Basiskaufpreis betrug rund 69 Mio. €. Im Berichtsjahr hat das Segment Crop Science drei Wirkstoffe seines Herbizid- bzw. Fungizid-Geschäfts an zwei indische Käufer übertragen. Am 19. Dezember 2024 wurden das Wirkstoff-Geschäft Iprovalicarb mit Indien als Hauptmarkt und Triadimenol in Brasilien an Dhanuka Agritech Ltd., Indien, verkauft. Am 23. Dezember 2024 wurde zudem das Wirkstoff-Geschäft Ethoxysulfuron mit Indien als Hauptmarkt an Crystal Crop Protection Limited, Indien, verkauft. Insgesamt hat Bayer rund 72 Mio. € als Basiskaufpreis erhalten.
Desinvestitionen Vorjahr
Im Vorjahr wurden keine wesentlichen Desinvestitionen getätigt.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
6. Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse sanken gegenüber 2023 um –1.031 Mio. € bzw. –2,2 % auf 46.606 Mio. €. Die Umsätze wurden im Wesentlichen aus Produktlieferungen (42.267 Mio. €, Vorjahr: 43.352 Mio. €) und Lizenzen (3.446 Mio. €, Vorjahr: 3.528 Mio. €) erzielt. Die Lizenzerlöse beliefen sich für Crop Science auf 2.676 Mio. € (Vorjahr: 2.721 Mio. €), für Pharmaceuticals auf 768 Mio. € (Vorjahr: 806 Mio. €) und für Consumer Health auf 2 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €). Die Umsatzentwicklung nach Segmenten sowie nach geografischen Gebieten wird aus der Übersicht in der Anhangangabe [4] ersichtlich. Im Geschäftsjahr 2024 wurden Umsatzerlöse in Höhe von 1.839 Mio. € (Vorjahr: 2.026 Mio. €) erfasst, die ursächlich mit bereits in Vorjahren erfüllten Leistungsverpflichtungen in Zusammenhang stehen. Diese Umsatzerlöse ergaben sich im Wesentlichen aus der Auslizenzierung von Nutzungsrechten mit umsatzbasierten Entgelten sowie aufgrund von Anpassungen von Rückerstattungsverbindlichkeiten für zu erwartende Produktrückgaben und zu gewährende Rabatte. Vertraglich vereinbarte Umsatzvolumina, die zum 31. Dezember 2024 auf noch nicht erfüllte Leistungsverpflichtungen entfallen, werden unter Berücksichtigung erwarteter Erlösminderungen voraussichtlich wie folgt erfolgswirksam:
| Noch nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen zugeordneter Transaktionspreis in Mio. € | 2023 | 2024 |
|---|---|---|
| Ausstehender Transaktionspreis zum 31.12. |
davon Erfassung in bis zu 1 Jahr 144 147
davon Erfassung zwischen 1 und 2 Jahren 137 139
davon Erfassung zwischen 2 und 3 Jahren 134 134
davon Erfassung zwischen 3 und 4 Jahren 132 33
davon Erfassung zwischen 4 und 5 Jahren 33 –
In der vorherigen Darstellung werden nur solche Kundenverträge berücksichtigt, die eine ursprüngliche Vertragslaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen. Vertragsverbindlichkeiten ergeben sich im Wesentlichen aus den Vorauszahlungen von Kunden für Produktlieferungen und werden überwiegend innerhalb eines Jahres als Umsatz erfasst. Weitere wesentliche Bestandteile der Vertragsverbindlichkeiten sind bereits erhaltene Meilensteinzahlungen für Auslizenzierungen von Zugangsrechten. Die aus dem letztgenannten Sachverhalt resultierenden Vertragsverbindlichkeiten werden über mehrere Jahre als Umsatz erfasst. Die Veränderung der Vertragsverbindlichkeiten ist auf folgende Faktoren zurückzuführen:
B 6/2 Entwicklung Vertragsverbindlichkeiten in Mio. €
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| Vertragsverbindlichkeiten zum 01.01. | 4.724 | 4.292 |
| Zuführung | 10.411 | 10.149 |
| Realisierter Umsatz des lfd. Jahres, der in den Vertragsverbindlichkeiten zum 01.01. enthalten war | –3.965 | –3.809 |
| Realisierter Umsatz des lfd. Jahres, der nicht in den Vertragsverbindlichkeiten zum 01.01. enthalten war | –6.692 | –6.760 |
| Sonstiges | –59 | –28 |
| Währungsänderungen | –127 | 111 |
| Vertragsverbindlichkeiten zum 31.12. | 4.292 | 3.955 |
Die gesondert als Rückerstattungsverbindlichkeiten ausgewiesenen Beträge für Rabatte beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 auf 11,1 % der gesamten Umsatzerlöse (Vorjahr: 9,9 %). Die Rückerstattungsverbindlichkeiten für Produktrückgaben beliefen sich für das Geschäftsjahr 2024 auf 1,6 % der gesamten Umsatzerlöse (Vorjahr: 1,6 %).
7. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzten sich wie folgt zusammen:
B 7/1 Sonstige betriebliche Erträge in Mio. €
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| Gewinne aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten | 198 | 250 |
| Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen | 168 | 97 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 224 | 30 |
| Gewinne aus Derivaten | 280 | 288 |
| Verkaufserlöse von über Bartergeschäfte bezogenen Produkten | 220 | 269 |
| Übrige betriebliche Erträge | 807 | 845 |
| Gesamt | 1.897 | 1.779 |
Gewinne aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten stehen unter anderem in Verbindung mit der Veräußerung der Produktrechte an Progynova™ und Cyclo-Progynova™ in Höhe von 69 Mio. €. Der Vorjahreswert enthält Gewinne in Verbindung mit einem Verkauf von Produktrechten an Dermatologie-Produkten in Höhe von 36 Mio. €. Die übrigen betrieblichen Erträge des Geschäftsjahres 2024 beinhalten Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts einer Verbindlichkeit für bedingte Gegenleistungen im Segment Pharmaceuticals in Höhe von 171 Mio. €. Darüber hinaus entstand im Segment Crop Science mit dem Verkauf von selbst geschaffenem geistigen Eigentum ein Ertrag von 70 Mio. €. Weiterhin sind in den übrigen betrieblichen Erträgen auch Versicherungserstattungen in Verbindung mit unseren Rechtsfällen Glyphosat und Dicamba in Höhe von 52 Mio. € enthalten. Der übrige Betrag setzt sich aus einer Vielzahl im Einzelnen unwesentlicher Sachverhalte in den Tochterunternehmen zusammen. Darüber hinaus enthalten die übrigen betrieblichen Erträge einen Ertrag in Höhe von 79 Mio. € (Vorjahr: Aufwand in Höhe von 15 Mio. €) aus der laufenden Hochinflationierung nicht monetärer Vermögenswerte und Schulden sowie des Eigenkapitals in Argentinien und der Türkei.
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzten sich wie folgt zusammen:
B 8/1 Sonstige betriebliche Aufwendungen in Mio. €
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| Verluste aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten | –46 | –43 |
| Verluste aus Ausbuchungen und Wertberichtigungen von Forderungen | –169 | –164 |
| Aufwendungen für wesentliche Rechtsstreitigkeiten | –889 | –282 |
| Verluste aus Derivaten | –282 | –280 |
| Herstellungskosten von über Bartergeschäfte bezogenen Produkten | –214 | –270 |
| Verluste aus Wertminderungen von Geschäfts- oder Firmenwert | –6.690 | –3.263 |
| Übrige betriebliche Aufwendungen | –577 | –737 |
| Gesamt | –8.867 | –5.039 |
Die Aufwendungen im Zusammenhang mit wesentlichen Rechtsstreitigkeiten in Höhe von 282 Mio. € sind insbesondere auf Aufwendungen für den Rechtsfall polychlorierte Biphenyle (PCB) zurückzuführen. Der Vorjahreswert von 889 Mio. € stand hauptsächlich mit der Zuführung zu Rückstellungen für die Rechtsfälle polychlorierte Biphenyle (PCB) und Glyphosat im Zusammenhang. Die genannten Aufwendungen werden in der Segmentberichterstattung als Sondereinflüsse ausgewiesen. In den übrigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich Rechtskosten, die nicht im Zusammenhang mit den oben geführten wesentlichen Rechtsstreitigkeiten standen und nicht als Sondereinflüsse in der Segmentberichterstattung ausgewiesen werden, auf 165 Mio. €. Auf Spenden für gemeinnützige Aktivitäten entfielen 72 Mio. €. Weiterhin sind Aufwendungen in Höhe von 53 Mio. € in Verbindung mit einer Steuer in Argentinien auf bestimmte Käufe von Fremdwährungen enthalten. Der übrige Betrag setzt sich aus einer Vielzahl im Einzelnen unwesentlicher Sachverhalte in den Tochterunternehmen zusammen. Bezüglich der rechtlichen Risiken und der hierfür gebildeten Rückstellungen verweisen wir auf die Anhangangaben [30] und [23].
9. Personalaufwand und Beschäftigte
Der Personalaufwand erhöhte sich im Jahr 2024 um 1.760 Mio. € auf 12.451 Mio. € (Vorjahr: 10.691 Mio. €). Dies ist im Wesentlichen auf Aufwendungen für unsere Restrukturierungsprogramme sowie auf höhere Rückstellungen für die variable Vergütung des konzernweiten Short-Term-Incentive-Programms (STI) zurückzuführen.
B 9/1 Personalaufwand in Mio. €
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 8.532 | 10.153 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | 2.159 | 2.298 |
| davon für beitragsorientierte Altersversorgungssysteme | 557 | 574 |
| davon für leistungsorientierte und sonstige Altersversorgungssysteme | 222 | 228 |
| Gesamt | 10.691 | 12.451 |
Beträge, die sich aus der Aufzinsung der Personalrückstellungen, insbesondere der Pensionsrückstellungen, ergeben, sind als Bestandteil des Finanzergebnisses unter den sonstigen finanziellen Aufwendungen ausgewiesen (Anhangangabe [10.3]).
Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten teilte sich wie folgt auf die Funktionsbereiche auf:
B 9/2 Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten
| Funktion | 2023 | 2024 |
|---|---|---|
| Produktion | 42.727 | 40.898 |
| Marketing und Vertrieb | 33.323 | 30.526 |
| Forschung und Entwicklung | 16.789 | 16.459 |
| Verwaltung | 8.359 | 8.301 |
| Gesamt | 101.198 | 96.184 |
| Auszubildende | 1.197 | 1.179 |
Die Belegschaft (Festanstellungen und befristete Arbeitsverhältnisse) wird in Vollzeitbeschäftigte (FTE) umgerechnet dargestellt. Teilzeitbeschäftigte werden dabei gemäß ihrer vertraglichen Arbeitszeit proportional berücksichtigt. Zum Bilanzstichtag betrug die Gesamtzahl der Beschäftigten 92.815 (Vorjahr: 99.723).
10. Finanzergebnis
Das Finanzergebnis belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf –2.263 Mio. € (Vorjahr: –2.233 Mio. €) und setzte sich aus –132 Mio. € Equity-Ergebnis (Vorjahr: –162 Mio. €), –2.676 Mio. € finanziellen Aufwendungen (Vorjahr: –2.672 Mio. €) und 545 Mio. € finanziellen Erträgen (Vorjahr: 601 Mio. €) zusammen. Details zu den einzelnen Kategorien des Finanzergebnisses sind im Folgenden dargestellt.
10.1 Beteiligungsergebnis
Das Beteiligungsergebnis setzte sich wie folgt zusammen:
B 10.1/1 Beteiligungsergebnis in Mio. €
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| Ergebnis aus at-equity bewerteten Beteiligungen | –162 | –132 |
| Aufwendungen | ||
| Verluste aus Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Beteiligungen | –21 | –27 |
| Übrige Aufwendungen aus Beteiligungen | – | –4 |
| Erträge | ||
| Erträge aus Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Beteiligungen | 1 | – |
| Übrige Erträge aus Beteiligungen | 9 | – |
| Gesamt | –173 | –163 |
Das Ergebnis aus at-equity bewerteten Beteiligungen beinhaltete Aufwendungen in Höhe von –131 Mio. € (Vorjahr: –153 Mio. €) aus den „Leaps by Bayer“-Investitionen. Weitere Erläuterungen zu den at-equity bilanzierten Beteiligungen finden sich in der Anhangangabe [16]. Die Verluste aus Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Beteiligungen resultierten in Höhe von 27 Mio. € (Vorjahr: 21 Mio. €) aus der Bewertung von Century Therapeutics, Inc., USA.
10.2 Zinsergebnis
Das Zinsergebnis setzte sich wie folgt zusammen:
B 10.2/1 Zinsergebnis in Mio. €
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | –1.618 | –1.946 |
| davon Zinsaufwendungen aus nichtfinanziellen Verbindlichkeiten | –38 | –71 |
| Zinsen und ähnliche Erträge | 484 | 521 |
| davon Zinserträge aus nichtfinanziellen Vermögenswerten | 55 | 74 |
| Gesamt | –1.134 | –1.425 |
10.3 Sonstige finanzielle Aufwendungen und Erträge
Die sonstigen finanziellen Aufwendungen und Erträge setzten sich wie folgt zusammen:
B 10.3/1 Sonstige finanzielle Aufwendungen und Erträge in Mio. €
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| Aufwendungen | ||
| Aufzinsung diskontierter Rückstellungen¹ | –429 | –412 |
| Kursergebnis | –449 | –203 |
| Übrige finanzielle Aufwendungen | –155 | –84 |
| Erträge | ||
| Übrige finanzielle Erträge | 107 | 24 |
| Gesamt | –926 | –675 |
¹Darin enthalten sind auch Effekte aus der Neubewertung der entsprechenden Vermögensüberdeckungen.
Die Aufzinsung diskontierter Rückstellungen beinhaltete Nettozinsaufwendungen aus Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen in Höhe von –116 Mio. € (Vorjahr: –144 Mio. €). Die Zinsaufwendungen aus Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen enthielten –789 Mio. € (Vorjahr: –816 Mio. €) Aufzinsungsaufwand aus Versorgungszusagen und 673 Mio. € (Vorjahr: 672 Mio. €) Zinsertrag aus Planvermögen. Darüber hinaus waren Aufzinsungs- und Zinsänderungseffekte aus anderen Rückstellungen in Höhe von –326 Mio. € (Vorjahr: –348 Mio. €) enthalten, wovon –266 Mio. € (Vorjahr: –304 Mio. €) auf die Aufzinsung von Rückstellungen für Rechtstreitigkeiten entfielen. Die Effekte aus der Neubewertung des Nettovermögens aus anderen langfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer betrugen 30 Mio. € (Vorjahr: 63 Mio. €). Die übrigen finanziellen Aufwendungen enthielten –18 Mio. € (Vorjahr: –35 Mio.# 11. Steuern
Die Steueraufwendungen gliederten sich nach ihrer Herkunft wie folgt:
B 11/1 Steueraufwendungen nach Herkunft
| 2023 | 2024 | |||
|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | in Mio. € | |||
| davon Ertragssteuern | davon Ertragssteuern | |||
| Gezahlte bzw. geschuldete Steuern | ||||
| Laufende Ertragsteuern | ||||
| Deutschland | –359 | –359 | –58 | –58 |
| Übrige Länder | –884 | –884 | –887 | –887 |
| Sonstige Steuern | ||||
| Deutschland | –60 | –38 | ||
| Übrige Länder | –158 | –165 | ||
| –1.461 | –1.243 | |||
| Latente Steuern | ||||
| aus temporären Unterschieden | 91 | 91 | 753 | 753 |
| aus Verlust- und Zinsvorträgen sowie Steuergutschriften | –169 | –169 | –20 | –20 |
| –78 | 733 | |||
| Gesamt | –1.539 | –1.321 | –415 | –212 |
Die sonstigen Steuern enthalten im Wesentlichen Steuern auf Grundstücke, Kraftfahrzeuge sowie andere indirekte Steuern und werden in den jeweiligen Funktionskosten erfasst.
Die latenten Steuerabgrenzungen resultierten aus den folgenden Bilanzpositionen:
B 11/2 Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten
| 31.12.2023 | 31.12.2024 | |||
|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | in Mio. € | |||
| Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | |
| Immaterielle Vermögenswerte | 1.353 | 4.201 | 1.196 | 3.963 |
| Sachanlagen | 939 | 489 | 1.635 | 473 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 334 | 426 | 306 | 415 |
| Vorräte | 2.608 | 1.080 | 2.965 | 1.443 |
| Forderungen | 347 | 224 | 257 | 455 |
| Sonstige Vermögenswerte | 3 | 41 | 3 | 37 |
| Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen | 1.280 | 480 | 1.109 | 560 |
| Andere Rückstellungen | 2.526 | 607 | 2.548 | 124 |
| Verbindlichkeiten | 1.818 | 327 | 1.775 | 336 |
| Verlust- und Zinsvorträge | 713 | – | 912 | – |
| Steuergutschriften | 635 | – | 399 | – |
| Gesamt | 12.556 | 7.875 | 13.105 | 7.806 |
| Saldierung | –7.085 | –7.085 | –6.941 | –6.941 |
| Gesamt | 5.471 | 790 | 6.164 | 865 |
Der Nettoaktivüberhang der latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten hat sich gegenüber dem Vorjahr um 618 Mio. € erhöht. Davon wurden 733 Mio. € als latenter Steuerertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung und 115 Mio. € im Wesentlichen als Minderung im sonstigen Ergebnis sowie als Aufwand aus der laufenden Hochinflationierung erfasst. Die Veränderung im sonstigen Ergebnis bezieht sich im Wesentlichen auf die Neubewertung der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen.
Die Nutzung steuerlicher Verlustvorträge führte im Jahr 2024 zu einer Minderung der laufenden Ertragsteuern um 36 Mio. € (Vorjahr: 20 Mio. €). Durch die Berücksichtigung von Steuergutschriften konnten die laufenden Ertragsteuern um 219 Mio. € (Vorjahr: 50 Mio. €) reduziert werden.
Von den gesamten Verlust- und Zinsvorträgen in Höhe von 21.043 Mio. €, davon Zinsvorträge 3.203 Mio. € (Vorjahr: 18.511 Mio. €, davon Zinsvorträge 1.978 Mio. €), können voraussichtlich Beträge von 5.077 Mio. €, davon Zinsvorträge 56 Mio. € (Vorjahr: 5.080 Mio. €, davon Zinsvorträge 44 Mio. €), innerhalb eines angemessenen Zeitraums genutzt werden. Auf die voraussichtlich nutzbaren Verlust- und Zinsvorträge wurden aktive latente Steuern in Höhe von 912 Mio. € (Vorjahr: 713 Mio. €) gebildet.
Für Verlust- und Zinsvorträge in Höhe von 15.966 Mio. €, davon Zinsvorträge 3.147 Mio. € (Vorjahr: 13.431 Mio. €, davon Zinsvorträge 1.934 Mio. €), bestanden gesetzliche oder wirtschaftliche Einschränkungen hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit. Deshalb wurden hierfür keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Der Zugang der nicht nutzbaren Verlust- und Zinsvorträge resultiert im Wesentlichen aus der Bewertung der Verlustvorträge in den USA auf Bundesstaatenebene.
In Deutschland wurden erstmalig Zinsvorträge in Höhe von 506 Mio. € generiert, die voraussichtlich nicht genutzt werden können. Wäre eine Nutzbarkeit der Verlust- und Zinsvorträge in voller Höhe möglich, hätten zusätzlich aktive latente Steuern in Höhe von 1.928 Mio. € (Vorjahr: 1.410 Mio. €) angesetzt werden müssen.
Steuergutschriften in Höhe von 399 Mio. € (Vorjahr: 635 Mio. €) wurden als aktive latente Steuern ausgewiesen. Für Steuergutschriften in Höhe von 1.098 Mio. € (Vorjahr: 878 Mio. €) bestanden gesetzliche oder wirtschaftliche Einschränkungen hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit, weshalb hierfür keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden.
B 11/3 Verfallbarkeit nicht nutzbarer Steuergutschriften, steuerlicher Verlust- und Zinsvorträge
| 31.12.2023 | 31.12.2024 | 31.12.2023 | 31.12.2024 | |
|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | |
| Steuergutschriften | Steuergutschriften | Steuerliche Verlust- und Zinsvorträge | Steuerliche Verlust- und Zinsvorträge | |
| Innerhalb von 1 Jahr | – | – | 48 | 10 |
| Innerhalb von 2 bis 5 Jahren | – | 158 | 121 | 125 |
| Später | 878 | 940 | 13.262 | 15.831 |
| Gesamt | 878 | 1.098 | 13.431 | 15.966 |
Für abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 0 Mio. € (Vorjahr: 1.045 Mio. €) bestanden gesetzliche oder wirtschaftliche Einschränkungen hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf eine Neubewertung der abzugsfähigen temporären Differenzen im Zusammenhang mit den Vergleichsvereinbarungen in den USA zurückzuführen.
Im Jahr 2024 bestanden in Tochtergesellschaften, die im abgelaufenen Jahr oder im Vorjahr Verluste erwirtschafteten, latente Steuerforderungsüberhänge aus temporären Differenzen, aus Steuergutschriften und aus Verlust- und Zinsvorträgen in Höhe von 1.528 Mio. € (Vorjahr: 1.922 Mio. €). Diese wurden als werthaltig angesehen, da für diese Gesellschaften zukünftig von steuerlichen Gewinnen oder von ausreichend zu versteuernden temporären Differenzen ausgegangen wird.
Auf geplante Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen wurden im Berichtsjahr 25 Mio. € (Vorjahr: 106 Mio. €) passive latente Steuern angesetzt. Für Differenzen aus thesaurierten Ergebnissen von Tochterunternehmen in Höhe von 30.808 Mio. € (Vorjahr: 14.612 Mio. €) wurden keine passiven latenten Steuern gebildet, da diese Gewinne auf unbestimmte Zeit reinvestiert werden sollen.
Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem erwarteten und dem ausgewiesenen Steuerertrag/-aufwand (2024: –817 Mio. €; Vorjahr: –1.877 Mio. €) sowie dem erwarteten und dem effektiven Steuersatz im Konzern stellten sich wie folgt dar:
B 11/4 Steuerüberleitungsrechnung
| 2023 | 2024 | |||
|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | in % | in Mio. € | in % | |
| Erwarteter Steueraufwand¹ und erwarteter Steuersatz | –556 | 34,3 | –605 | 25,9 |
| Steuerminderungen aufgrund steuerfreier Erträge | –113 | 7,0 | –53 | 2,3 |
| Ansatz von bisher nicht angesetzten aktiven latenten Steuern auf temporäre Differenzen, Verlust- und Zinsvorträge sowie Nutzung von Verlust- und Zinsvorträgen, auf die zuvor keine latenten Steuern gebildet worden sind | –28 | 1,7 | –37 | 1,6 |
| Steuermehrungen aufgrund steuerlich nicht abzugsfähiger Aufwendungen | 351 | –21,7 | 401 | –17,2 |
| Voraussichtlich nicht nutzbare temporäre Differenzen, Verlust- und Zinsvorträge | 495 | –30,5 | 321 | –13,8 |
| Periodenfremde Steueraufwendungen (+) und -erträge (–) | 11 | –0,7 | –96 | 4,1 |
| Steuereffekt aus Steuersatzänderungen | –153 | 9,4 | –62 | 2,7 |
| Sonstige Steuereffekte | 1.314 | –81,1 | 343 | –14,7 |
| Ausgewiesener Steueraufwand und effektiver Steuersatz | 1.321 | –81,5 | 212 | –9,1 |
¹ Der erwartete Steueraufwand (+)/-ertrag (–) ergibt sich bei Anwendung eines gewichteten erwarteten Durchschnittssteuersatzes auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns. Dieser Durchschnittssatz wurde aus den erwarteten Steuersätzen der einzelnen Konzerngesellschaften ermittelt.
Die Minderung des erwarteten Steueraufwands gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen durch das geringere Vorsteuerergebnis begründet.
Die Steuermehrungen aufgrund steuerlich nicht abzugsfähiger Aufwendungen in Höhe von 401 Mio. € resultieren im Wesentlichen aus nicht abzugsfähigen Zinsaufwendungen, gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen sowie nicht abziehbaren Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Dividenden in Deutschland. Voraussichtlich nicht nutzbare temporäre Differenzen, Verlust- und Zinsvorträge in Höhe von 321 Mio. € resultierten im Wesentlichen aus den USA.
Die Steuerbelastung aus sonstigen Steuereffekten in Höhe von 343 Mio. € enthält im Wesentlichen Effekte in Höhe von 813 Mio. € aus nicht steuerwirksamen Firmenwert-Abschreibungen. Außerdem sind in den sonstigen Steuereffekten Steuervorteile aus der Nutzung von Steuergutschriften, aus dem erweiterten Steuerabzug von gemeinnützigen Spenden sowie Erträge aus der Anpassung der Rückstellung für Steuerrisiken enthalten.
Der Bayer-Konzern fällt in den Anwendungsbereich der Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung („Pillar Two“). Hiernach ist der Bayer-Konzern verpflichtet, eine Ergänzungssteuer für jede Jurisdiktion zu zahlen, die einen effektiven Steuersatz unter 15 % aufweist. Die für das Jahr 2024 berechnete Ergänzungssteuer des Bayer-Konzerns beträgt 33 Mio. €.
12. Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Ergebnis
Die den nicht beherrschenden Anteilen zustehenden Gewinne beliefen sich auf 6 Mio. € (Vorjahr: 6 Mio. €), die entsprechenden Verluste auf 0 Mio. € (Vorjahr: 7 Mio. €). Das Ergebnis verteilt sich im Wesentlichen auf Bayer LLC Saudia Arabia, Saudi Arabien (1 Mio. € Gewinn, Vorjahr: 3 Mio. € Gewinn), Rede Agro Fideli-dade e Intermediacao S.A., Brasilien (3 Mio. € Gewinn, Vorjahr: 3 Mio. € Gewinn), und Bayer CropScience Limited, Indien (2 Mio. € Gewinn, Vorjahr: 5 Mio. € Verlust).
13. Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis pro Aktie wird nach IAS 33 (Ergebnis je Aktie) mittels Division des auf die Aktionäre der Bayer AG entfallenden Periodenergebnisses durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausstehenden Aktien ermittelt. Zum Ende der Berichtsperioden 2023 und 2024 waren keine verwässernden Finanzinstrumente im Umlauf, weshalb das verwässerte Ergebnis je Aktie dem unverwässerten Ergebnis je Aktie entspricht.
B 13/1 Ergebnis je Aktie
in Mio. €# Ergebnis je Aktie in €
| | 2023 | 2024 | 2023 | 2024 |
| :------------ | :------- | :------- | :------- | :------- |
| Ergebnis nach Ertragsteuern (auf die Aktionäre der Bayer AG entfallend) | –2.941 | –2.552 | –2,99 | –2,60 |
| davon Ergebnis nach Ertragsteuern aus fortzuführendem Geschäft (auf die Aktionäre der Bayer AG entfallend) | –2.941 | –2.552 | –2,99 | –2,60 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausstehenden Aktien (in Mio. Stück) | 982,42 | 982,42 | – | – |
Erläuterungen zur Bilanz
14. Geschäfts- oder Firmenwerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte
Die immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt:
B 14/1 Entwicklung immaterielle Vermögenswerte in Mio. €
| Erworbener Geschäfts- oder Firmenwert | Patente und Technologien | Marken | Vermarktungs- und Verkaufsrechte | Produktionsrechte | Forschungs- und Entwicklungsprojekte | Sonstige Rechte und geleistete Anzahlungen | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||||||
| Stand: 31.12.2023 | 43.456 | 32.935 | 13.408 | 3.761 | 1.668 | 4.917 | 4.577 | 104.722 |
| Akquisitionen | 41 | – | – | – | – | – | – | 41 |
| Investitionen | – | 85 | 5 | 100 | – | 484 | 488 | 1.162 |
| Abgänge | – | –63 | –2 | –51 | –5 | –256 | –425 | –802 |
| Umbuchungen | – | 450 | –6 | – | – | –447 | –9 | – |
| Umbuchungen gemäß IFRS 5 | – | – | – | – | – | – | – | – |
| Desinvestitionen/ Konzernkreisänderungen | – | – | – | – | – | – | – | – |
| Inflationsanpassung gemäß IAS 29 | 28 | 7 | – | 2 | – | – | 9 | 46 |
| Währungsänderungen | 1.508 | 1.316 | 487 | 62 | 3 | 222 | 99 | 3.697 |
| Stand: 31.12.2024 | 45.033 | 34.730 | 13.898 | 3.880 | 1.666 | 4.920 | 4.739 | 108.866 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||||||
| Stand: 31.12.2023 | 11.157 | 22.239 | 7.465 | 2.401 | 1.648 | 1.376 | 2.774 | 49.060 |
| Abgänge | – | –47 | –2 | –49 | –5 | –256 | –418 | –777 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | 3.267 | 2.176 | 546 | 251 | 1 | 178 | 667 | 7.086 |
| Abschreibungen | – | 1.501 | 386 | 146 | 1 | – | 420 | 2.454 |
| Wertminderungen | 3.267 | 675 | 160 | 105 | – | 178 | 247 | 4.632 |
| Wertaufholungen | – | –157 | –243 | –7 | – | –42 | – | –449 |
| Umbuchungen | – | 64 | – | – | – | –64 | – | – |
| Umbuchungen gemäß IFRS 5 | – | – | – | – | – | – | – | – |
| Desinvestitionen/ Konzernkreisänderungen | – | – | – | – | – | – | – | – |
| Inflationsanpassung gemäß IAS 29 | 5 | 7 | – | 2 | – | – | 10 | 24 |
| Währungsänderungen | 588 | 802 | 251 | 50 | 2 | 45 | 56 | 1.794 |
| Stand: 31.12.2024 | 15.017 | 25.084 | 8.017 | 2.648 | 1.646 | 1.237 | 3.089 | 56.738 |
| Buchwerte | ||||||||
| 31.12.2024 | 30.016 | 9.646 | 5.881 | 1.232 | 20 | 3.683 | 1.650 | 52.128 |
| 31.12.2023 | 32.299 | 10.696 | 5.943 | 1.360 | 20 | 3.541 | 1.803 | 55.662 |
Die Zurechnung der planmäßigen Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten zu den einzelnen Funktionskosten erfolgt grundsätzlich auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts des zugrunde liegenden Vermögenswerts. Planmäßige Abschreibungen auf Marken sowie Vermarktungs- und Verkaufsrechte werden in der Regel in den Vertriebskosten erfasst, Produktionsrechte in den Herstellungskosten. Die planmäßigen Abschreibungen von Patenten und Technologien werden im Wesentlichen in den Herstellungskosten oder den Forschungs- und Entwicklungskosten erfasst. Erworbener Geschäfts- oder Firmenwert, Forschungs- und Entwicklungsprojekte und geleistete Anzahlungen unterliegen keinen planmäßigen Abschreibungen.
Im 2. Quartal 2024 hat Bayer entschieden, das im Segment Consumer Health unter der Marke Care/of betriebene Direktkundengeschäft mit personalisierten Nahrungsergänzungsmitteln einzustellen. Im Rahmen der Entscheidung wurden zum 30. Juni 2024 Vermögenswerte von insgesamt rund 55 Mio. € wertgemindert. Davon entfielen rund 44 Mio. € auf immaterielle Vermögenswerte (davon mit 36 Mio. € im Wesentlichen die Marke Care/of).
Im 3. Quartal 2024 wurde im Segment Crop Science eine außerplanmäßige Werthaltigkeitsprüfung aufgrund einer schlechter als erwarteten Entwicklung des Agrarmarktumfelds durchgeführt. Im Rahmen der außerplanmäßigen Werthaltigkeitsprüfung im Segment Crop Science ergaben sich Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 3.777 Mio. €, wovon 3.267 Mio. € auf Geschäfts- oder Firmenwerte entfielen. Die Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte waren bedingt durch insgesamt verschlechterte Geschäftsaussichten, insbesondere im Bereich Pflanzenschutz. Gegenläufig wirkten sich gesunkene gewichtete Kapitalkosten aus. Daneben ergaben sich Wertminderungen in der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Baumwollsaatgut in Höhe von 510 Mio. € (davon 25 Mio. € auf Forschungs- und Entwicklungsprojekte, 411 Mio. € auf Patente und Technologien, 66 Mio. € auf Marken und 8 Mio. € auf Vermarktungs- und Verkaufsrechte). Die Wertminderung für die Einheit Baumwollsaatgut resultiert im Wesentlichen aus Unsicherheiten bedingt durch einen verzögerten Zulassungsprozess eines komplementären Herbizids für spezifische Anwendungen und einer damit verbundenen Reduktion der erwarteten Geschäftsaussichten. Die Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst. Die Wertminderungen auf die Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Baumwollsaatgut wurden den Herstellungskosten, Vertriebskosten sowie Forschungs- und Entwicklungskosten zugeordnet. Die Abschreibungen erfolgten jeweils auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten.
Im Rahmen der regulären jährlichen Werthaltigkeitsprüfung im 4. Quartal 2024 ergaben sich im Segment Crop Science per Saldo Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 67 Mio. €. Dabei ergaben sich Wertminderungen in der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Sojabohnensaatgut und Pflanzeneigenschaften in Höhe von 313 Mio. € (davon 239 Mio. € auf Patente und Technologien, 36 Mio. € auf Forschungs- und Entwicklungsprojekte, 30 Mio. € auf Marken und 8 Mio. € auf Vermarktungs- und Verkaufsrechte). Die Wertminderungen sind im Wesentlichen auf negative Währungseffekte, insbesondere in Brasilien, zurückzuführen. Wertaufholungen ergaben sich in der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Maissaatgut und Pflanzeneigenschaften in Höhe von 246 Mio. € (davon 157 Mio. € auf Patente und Technologien, 42 Mio. € auf Forschungs- und Entwicklungsprojekte, 40 Mio. € auf Marken und 7 Mio. € auf Vermarktungs- und Verkaufsrechte). Die Wertaufholungen sind bedingt durch verschiedene Einzeleffekte, u. a. gesunkene erwartete Kosten und positive Währungseffekte. Gegenläufig wirkten sich leicht gestiegene gewichtete Kapitalkosten aus. Die Wertminderungen und Wertaufholungen auf die Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurden in den Herstellungskosten, Vertriebskosten sowie Forschungs- und Entwicklungskosten erfasst. Die Zu- und Abschreibungen erfolgten jeweils auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten.
In folgender Tabelle werden die für die Werthaltigkeitsprüfungen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Segments Crop Science verwendeten Kapitalkostensätze im 4. Quartal 2023, 3. Quartal 2024 und 4. Quartal 2024 angegeben.
B 14/2 Parameter Werthaltigkeitsprüfung
| Nachsteuer-Kapitalkostensatz in % | Q4 2023 | Q3 2024 | Q4 2024 |
|---|---|---|---|
| Maissaatgut und Pflanzeneigenschaften | 10,3 | 9,3 | 9,7 |
| Sojabohnensaatgut und Pflanzeneigenschaften | 9,9 | 9,1 | 9,3 |
| Glyphosat | 11,7 | 10,4 | 10,4 |
| Dicamba | 7,6 | 7,1 | 7,7 |
| Baumwollsaatgut | 7,8 | 7,4 | 7,8 |
| Rapssaatgut | 7,8 | 7,5 | 8,0 |
| Gemüsesaatgut | 11,4 | 10,0 | 9,2 |
Im Segment Pharmaceuticals ergaben sich aus der regulären jährlichen Werthaltigkeitsprüfung im 4. Quartal Wertminderungen in Höhe von 196 Mio. €, insbesondere bedingt durch gestiegene Entwicklungskosten sowie Unsicherheiten im regulatorischen Umfeld (davon 87 Mio. € auf Vermarktungs- und Verkaufsrechte, 68 Mio. € auf sonstige Rechte, 23 Mio. € auf Marken und 18 Mio. € auf Forschungs- und Entwicklungsprojekte). Die Abschreibungen erfolgten jeweils auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und wurden in den Vertriebskosten sowie den Forschungs- und Entwicklungskosten erfasst.
Neben den Wertminderungen im 4. Quartal wurden im Geschäftsjahr 2024, aufgrund der laufenden unterjährigen Beurteilung, einzelne Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Höhe von rund 93 Mio. € (Vorjahr: 76 Mio. €) wertgemindert. Die Wertminderungen wurden in den Forschungs- und Entwicklungskosten erfasst.
Darüber hinaus wurden im Jahr 2024 Wertminderungen auf sonstige Rechte in Höhe von insgesamt 154 Mio. € vorgenommen. Diese resultieren mit 152 Mio. € im Wesentlichen aus der Beendigung einer Vermarktungsvereinbarung über Dorzagliatin-Produkte in China. Die Wertminderungen wurden in den Vertriebskosten erfasst.
Im Segment Consumer Health ergaben sich auf Basis der jährlichen Werthaltigkeitsprüfungen Wertaufholungen in Höhe von insgesamt 203 Mio. € auf Marken. Diese betreffen die Marken Afrin™ in der Kategorie Allergie und Erkältung mit 118 Mio. €, KangWang™ in der Kategorie Dermatologie mit 45 Mio. €, Aerius™ in der Kategorie Allergie und Erkältung mit 33 Mio. € und Citracal™ in der Kategorie Nahrungsergänzung mit 7 Mio. €. Die Zuschreibungen sind insbesondere bedingt durch verbesserte Geschäftsaussichten aufgrund einer weiteren Fokussierung des Portfolios. Die Wertaufholungen wurden in den Vertriebskosten erfasst und erfolgten jeweils auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten.
Die immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt:
B 14/3 Entwicklung immaterielle Vermögenswerte (Vorjahr) in Mio. €
| Erworbener Geschäfts- oder Firmenwert | Patente und Technologien | Marken | Vermarktungs- und Verkaufsrechte | Produktionsrechte | Forschungs- und Entwicklungsprojekte | Sonstige Rechte und geleistete Anzahlungen | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||||||
| Stand: 31.12.2022 | 44.374 | 33.167 | 13.766 | 3.778 | 1.656 | 5.454 | 4.172 | 106.367 |
| Akquisitionen | 68 | 10 | – | – | – | – | – | 78 |
| Investitionen | – | 110 | – | 57 | 13 | 90 | 582 | 852 |
| Abgänge | – | –114 | –65 | –33 | – | –2 | –93 | –307 |
| Umbuchungen | – | 495 | – | –8 | 1 | –495 | –9 | – |
| Umbuchungen gemäß IFRS 5 | – | – | – | – | – | – | – | – |
| Desinvestitionen/ Konzernkreisänderungen | 6 | – | – | –2 | – | – | –3 | 1 |
| Inflationsanpassung gemäß IAS 29 | 41 | 11 | – | 3 | – | – | 17 | 72 |
| Währungsänderungen | –1.033 | –744 | –293 | –50 | –2 | –130 | –89 | –2.341 |
| Stand: 31.12.2023 | 43.456 | 32.935 | 13.408 | 3.761 | 1.668 | 4.917 | 4.577 | 104.722 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||||||
| Stand: 31.12.2022 | 4.726 | 22.029 | 7.574 | 2.377 | 1.647 | 1.690 | 2.493 | 42.536 |
| Abgänge | – | –98 | –37 | –33 | – | – | –86 | –254 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | 6.690 | 2.393 | 539 | 161 | 2 | 259 | 410 | 10.454 |
| Abschreibungen | – | 1.406 | 371 | 136 | 2 | – | 401 | 2.316 |
| Wertminderungen | 6.690 | 987 | 168 | 25 | – | 259 | 9 | 8.138 |
Wertaufholungen
Wertaufholungen – –1.823 –462 –64 – –387 – –2.736
Umbuchungen – 154 – – – –154 – –
Umbuchungen gemäß IFRS 5 – – – – – – – –
Desinvestitionen/ Konzernkreisänderungen – – – –2 – – –1 –3
Inflationsanpassung gemäß IAS 29 8 11 – 3 – – 16 38
Währungsänderungen –267 –427 –149 –41 –1 –32 –58 –975
Stand: 31.12.2023 11.157 22.239 7.465 2.401 1.648 1.376 2.774 49.060
Buchwerte 31.12.2023 32.299 10.696 5.943 1.360 20 3.541 1.803 55.662
Buchwerte 31.12.2022 39.648 11.138 6.192 1.401 9 3.764 1.679 63.831
Die für die regulären Werthaltigkeitsprüfungen der Geschäfts- oder Firmenwerte im 4. Quartal 2023 und 2024 verwendeten langfristigen Wachstumsraten und Kapitalkostensätze können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Für die Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts im Segment Crop Science wurden im 3. Quartal 2024 eine langfristige Wachstumsrate von 2 % und ein Nachsteuer-Kapitalkostensatz von 9,2 % verwendet.
B 14/4
| Parameter Werthaltigkeitsprüfung | Wachstumsrate | Nachsteuer-Kapitalkostensatz in % |
| :---------------------------------- | :----------: | :-----------: | :-----------: | :-----------: |
| | Q4 2023 | Q4 2024 | Q4 2023 | Q4 2024 |
| Crop Science | 2,0 | 2,0 | 10,0 | 9,4 |
| Pharmaceuticals | 0,0 | 0,0 | 6,5 | 7,1 |
| Consumer Health | 1,0 | 1,0 | 8,6 | 7,6 |
Im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfungen für die Geschäfts- oder Firmenwerte wird der beizulegende Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten berechnet. Im Vorjahr wurden Wertminderungen in Höhe von insgesamt 6.690 Mio. € auf den Geschäfts- oder Firmenwert im Segment Crop Science vorgenommen. Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse bei der Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts in den Segmenten Pharmaceuticals und Consumer Health zum Jahresende wurde eine Minderung der zukünftigen Cashflows um 10 %, eine Erhöhung der gewichteten Kapitalkosten um 10 % oder eine Minderung der langfristigen Wachstumsrate um einen Prozentpunkt angenommen. Die Sensitivitätsanalyse kam zu dem Ergebnis, dass sich für die Segmente Pharmaceuticals und Consumer Health bei einer Minderung der zukünftigen Cashflows um 10 %, einer Erhöhung der gewichteten Kapitalkosten um 10 % oder einer Minderung der langfristigen Wachstumsrate um einen Prozentpunkt wie im Vorjahr kein Wertminderungsbedarf ergeben würde.
Im Segment Crop Science führt eine Minderung der zukünftigen Cashflows um 10 % zu einer Reduktion des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten um rund 3,5 Mrd. €, eine Erhöhung der gewichteten Kapitalkosten um 10 % zu einer entsprechenden Reduktion um rund 3,9 Mrd. € und eine Minderung der langfristigen Wachstumsrate um einen Prozentpunkt zu einer Wertänderung um rund 2,5 Mrd. €, die jeweils eine zusätzliche Wertminderung auf den Geschäfts- oder Firmenwert zur Folge hätten. Im Vorjahr hätte eine Minderung der zukünftigen Cashflows um 10 % zu einer Wertminderung um rund 3,9 Mrd. €, eine Erhöhung der gewichteten Kapitalkosten um 10 % zu einer Wertminderung um rund 4,3 Mrd. € und eine Minderung der langfristigen Wachstumsrate um einen Prozentpunkt zu einer Wertminderung um rund 3,3 Mrd. € geführt.
Die Sensitivitäten der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Segments Crop Science in Bezug auf eine Erhöhung der gewichteten Kapitalkosten um 10 % und eine Minderung der zukünftigen Cashflows um 10 % gehen aus folgender Übersicht hervor:
B 14/5
| Sensitivitäten ZGE in Mio. € | Kapitalkosten +10 % | Cashflow –10 % |
|---|---|---|
| Maissaatgut und Pflanzeneigenschaften | –620 | –1.411 |
| Sojabohnensaatgut und Pflanzeneigenschaften | –89 | –229 |
| Baumwollsaatgut | –10 | –36 |
| Rapssaatgut | –16 | –47 |
| Gemüsesaatgut | –70 | –150 |
Die Ebenen, auf denen die Werthaltigkeitsprüfungen durchgeführt werden, sind in Anhangangabe [3] erläutert. Für den Bayer-Konzern wesentliche immaterielle Vermögenswerte ohne reguläre Abschreibung und Geschäfts- oder Firmenwerte sind den folgenden Segmenten zugeordnet:
B 14/6
| Berichtssegment | Immaterielle Vermögenswerte ohne reguläre Abschreibung (in Mio. €) | Geschäfts- oder Firmenwert (in Mio. €) | Wesentliche Vermögenswerte ohne reguläre Abschreibung (in Mio. €) |
|---|---|---|---|
| 2023 | 2024 | 2023 | |
| Crop Science | 16.553 | 13.767 | 2.569 |
| Pharmaceuticals | 11.548 | 11.909 | 965 |
| Consumer Health | 4.198 | 4.340 | 7 |
Die wesentlichen immateriellen Vermögenswerte ohne reguläre Abschreibung umfassen die nicht nutzungsbereiten F&E-Projekte. Bei F&E-Projekten ist der Zeitraum, ab dem ein aktivierter Vermögenswert erwartungsgemäß einen Nutzenzufluss an das Unternehmen generiert, nicht bestimmbar. Es handelt sich dementsprechend um noch nicht nutzungsbereite Vermögenswerte. Sie unterliegen einem jährlichen Wertminderungstest. Daneben bestehen sonstige Rechte und geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 529 Mio. € (Vorjahr: 529 Mio. €), die ebenfalls keiner regulären Abschreibung unterliegen. Als weiterer immaterieller Vermögenswert ohne reguläre Abschreibung wird das im Jahr 1994 für die Region Nordamerika zurückerworbene „Bayer-Kreuz“ berücksichtigt, das infolge von Reparationsleistungen nach dem Ersten Weltkrieg an die USA und Kanada fiel. Der Zeitraum, über den dieser Firmenname ökonomischen Nutzen stiftet, ist nicht bestimmbar, da die fortwährende Nutzung durch den Bayer-Konzern beabsichtigt ist. Das „Bayer-Kreuz“ ist mit einem Buchwert von 108 Mio. € (Vorjahr: 108 Mio. €) aktiviert.
15. Sachanlagen
Die Sachanlagen entwickelten sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt:
B 15/1
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | Technische Anlagen und Maschinen | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
| Stand: 31.12.2023 | 10.739 | 12.621 | 2.725 | 3.172 | 29.257 |
| Akquisitionen | 8 | 4 | – | – | 12 |
| Investitionen | 310 | 336 | 293 | 1.158 | 2.097 |
| Abgänge | –221 | –289 | –271 | –57 | –838 |
| Umbuchungen | 503 | 815 | 73 | –1.391 | – |
| Umbuchungen gemäß IFRS 5 | –35 | –5 | –2 | – | –42 |
| Desinvestitionen/Konzernkreisänderungen | 6 | –4 | – | – | 2 |
| Inflationsanpassung gemäß IAS 29 | 103 | 107 | 32 | 64 | 306 |
| Währungsänderungen | 161 | 171 | 31 | 65 | 428 |
| Stand: 31.12.2024 | 11.574 | 13.756 | 2.881 | 3.011 | 31.222 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||||
| Stand: 31.12.2023 | 5.020 | 8.653 | 1.928 | 335 | 15.936 |
| Abgänge | –157 | –262 | –236 | –55 | –710 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | 567 | 856 | 311 | 418 | 2.152 |
| Abschreibungen | 529 | 780 | 287 | – | 1.596 |
| Wertminderungen | 38 | 76 | 24 | 418 | 556 |
| Wertaufholungen | –4 | –1 | – | – | –5 |
| Umbuchungen | 45 | 56 | 4 | –105 | – |
| Umbuchungen gemäß IFRS 5 | –15 | –4 | –2 | – | –21 |
| Desinvestitionen/Konzernkreisänderungen | 2 | –1 | – | – | 1 |
| Inflationsanpassung gemäß IAS 29 | 55 | 94 | 29 | – | 178 |
| Währungsänderungen | 61 | 134 | 20 | 20 | 235 |
| Stand: 31.12.2024 | 5.574 | 9.525 | 2.054 | 613 | 17.766 |
| Buchwerte | |||||
| 31.12.2024 | 6.000 | 4.231 | 827 | 2.398 | 13.456 |
| 31.12.2023 | 5.719 | 3.968 | 797 | 2.837 | 13.321 |
Bei den Sachanlagen wurden Wertminderungen in Höhe von 556 Mio. € vorgenommen (Vorjahr: 718 Mio. €). Diese resultieren mit rund 402 Mio. € aus Wertminderungen im Segment Crop Science. Darin enthalten sind mit 213 Mio. € Wertminderungen, die den Bereich der Rohstoffgewinnung für die Glyphosat-Produktion betreffen. Die Wertminderung resultiert aus einer Einzelbewertung der Vermögenswerte im Rahmen der regulären Werthaltigkeitsprüfung im 4. Quartal und ist auf aktualisierte Annahmen über Rohstoffpreise zurückzuführen. Die Wertminderungen wurden in den Herstellungskosten erfasst. Daneben ergaben sich im Segment Pharmaceuticals im Geschäftsjahr 2024 Wertminderungen auf Sachanlagen in Höhe von insgesamt rund 140 Mio. €. Diese entfallen mit 127 Mio. € im Wesentlichen auf die Beendigung zweier Investitionsprojekte basierend auf einer strategischen Evaluierung der benötigten Produktionskapazitäten und beinhalten die Wertminderung einer Mehrzweckanlage (99 Mio. €) sowie einer Anlage zur Kapazitätsbereitstellung für Produkteinführungen (28 Mio. €). Die Wertminderungen wurden in den Herstellungskosten erfasst. Im Vorjahr resultierten die Wertminderungen auf Sachanlagen mit 562 Mio. € im Wesentlichen aus den Ergebnissen der Werthaltigkeitsprüfungen für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Glyphosat im Segment Crop Science.
Im Berichtsjahr wurden Fremdkapitalkosten in Höhe von 61 Mio. € als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten qualifizierter Vermögenswerte in den Sachanlagen aktiviert (Vorjahr: 53 Mio. €). Der dabei angewandte Finanzierungskostensatz betrug im Durchschnitt 3,5 % (Vorjahr: 3,1 %). In den Sachanlagen sind Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen in Höhe von 1.139 Mio. € (Vorjahr: 1.155 Mio. €) aktiviert. Zu den Leasingverhältnissen siehe Anhangangabe [28].
Die Sachanlagen entwickelten sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt:
B 15/2
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | Technische Anlagen und Maschinen | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
| Stand: 31.12.2022 | 10.478 | 11.984 | 2.601 | 3.274 | 28.337 |
| Akquisitionen | 1 | – | – | – | 1 |
| Investitionen | 455 | 325 | 304 | 1.394 | 2.478 |
| Abgänge | –344 | –251 | –256 | –9 | –860 |
| Umbuchungen | 491 | 793 | 130 | –1.414 | – |
| Umbuchungen gemäß IFRS 5 | –125 | –17 | –3 | – | –145 |
| Desinvestitionen/Konzernkreisänderungen | 6 | –7 | –3 | – | –4 |
| Inflationsanpassung gemäß IAS 29 | 176 | 174 | 40 | 31 | 421 |
| Währungsänderungen | –399 | –380 | –88 | –104 | –971 |
| Stand: 31.12.2023 | 10.739 | 12.621 | 2.725 | 3.172 | 29.257 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||||
| Stand: 31.12.2022 | 4.704 | 8.070 | 1.844 | 45 | 14.663 |
| Abgänge | –218 | –231 | –225 | –1 | –675 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | 707 | 953 | 346 | 329 | 2.335 |
| Abschreibungen | 538 | 775 | 304 | – | 1.617 |
| Wertminderungen | 169 | 178 | 42 | 329 | 718 |
| Wertaufholungen | –4 | –3 | –2 | – | –9 |
| Umbuchungen | 2 | 26 | 1 | –29 | – |
| Umbuchungen gemäß IFRS 5 | –81 | –13 | –2 | – | –96 |
| Desinvestitionen/Konzernkreisänderungen | 6 | –3 | –2 | – | 1 |
| Inflationsanpassung gemäß IAS 29 | 79 | 133 | 31 | – | 243 |
| Währungsänderungen | –175 | –279 | –63 | –9 | –526 |
| Stand: 31.12.2023 | 5.020 | 8.653 | 1.928 | 335 | 15.936 |
| Buchwerte | |||||
| 31.12.2023 | 5.719 | 3.968 | 797 | 2.837 | 13.321 |
| 31.12.2022 | 5.774 | 3.914 | 757 | 3.229 | 13.674 |
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Zum 31. Dezember 2024 betrug der Buchwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 109 Mio. € (Vorjahr: 107 Mio. €).# 16. Anteile an at-equity bewerteten Beteiligungen
Im Konzernabschluss wurden 43 assoziierte Unternehmen (Vorjahr: 42) und vier Gemeinschaftsunternehmen (Vorjahr: vier) nach der Equity-Methode bilanziert. Die Liste der Gesellschaften ist unter www.bayer.de/anteilsbesitz2024 abrufbar. Die folgende Tabelle zeigt eine Zusammenfassung der aggregierten Ergebnisdaten und der aggregierten Buchwerte der at-equity bilanzierten assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen:
B 16/1 Ergebnisdaten und Buchwerte at-equity bewerteter Unternehmen
| Assoziierte Unternehmen | Gemeinschaftsunternehmen | in Mio. € | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2023 | 2024 | 2023 | 2024 | ||||
| Gesamtergebnis nach Ertragsteuern | –832 | –954 | –14 | 23 | |||
| Anteiliges Ergebnis nach Ertragsteuern¹ | –155 | –143 | –7 | 11 | |||
| Anteiliges Gesamtergebnis nach Ertragsteuern | –155 | –143 | –7 | 11 | |||
| Buchwert zum 31.12. | 791 | 747 | 59 | 73 |
¹ Beinhaltet auch Gewinne aus der Neubewertung der at-equity bewerteten Beteiligungen aufgrund des Verlusts des maßgeblichen Einflusses und der anschließenden Beendigung der Bilanzierung nach der Equity-Methode.
17. Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzten sich wie folgt zusammen:
B 17/1 Sonstige finanzielle Vermögenswerte
| 31.12.2023 | 31.12.2024 | in Mio. € | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt | davon kurzfristig | Gesamt | davon kurzfristig | ||||
| AC¹ | 919 | 755 | 270 | 75 | |||
| FVTPL¹ | 5.647 | 3.925 | 3.496 | 1.821 | |||
| davon Schuldtitel | 5.604 | 3.925 | 3.480 | 1.821 | |||
| davon Eigenkapitaltitel | 43 | – | 16 | – | |||
| FVTOCI¹ | 324 | – | 332 | – | |||
| davon Eigenkapitaltitel (kein Recycling) | 324 | – | 332 | – | |||
| Forderungen aus Derivaten | 185 | 151 | 401 | 363 | |||
| Leasingforderungen | 28 | 5 | 27 | 7 | |||
| Gesamt | 7.103 | 4.836 | 4.526 | 2.266 |
¹ Bewertungskategorie gemäß IFRS 9
AC: at Amortized Cost (zu fortgeführten Anschaffungskosten)
FVTOCI: at Fair Value through Other Comprehensive Income (zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral)
FVTPL: at Fair Value through Profit or Loss (zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam)
Die Kategorie „AC“ enthielt Anlagen bei Banken in Höhe von 56 Mio. € (Vorjahr: 735 Mio. €) sowie verzinsliche Wertpapiere in Höhe von 159 Mio. € (Vorjahr: 128 Mio. €). Im Berichtsjahr wurden ebenso wie im Vorjahr keine wesentlichen Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste erfasst. Die Schuldtitel der Kategorie „FVTPL“ enthielten Anlagen in Money-Market-Funds in Höhe von 1.675 Mio. € (Vorjahr: 3.827 Mio. €). Darüber hinaus waren Gründungsstockdarlehen in Höhe von 1.145 Mio. € (Vorjahr: 1.140 Mio. €) und Genussrechtskapital in Höhe von 152 Mio. € (Vorjahr: 150 Mio. €) gegenüber der Bayer-Pensionskasse VVaG (Bayer-Pensionskasse) sowie Gründungsstockdarlehen in Höhe von 63 Mio. € (Vorjahr: 63 Mio. €) gegenüber der Rheinischen Pensionskasse VVaG enthalten. Die Eigenkapitaltitel der Kategorie „FVTPL“ enthielten die Beteiligung an Century Therapeutics, Inc., USA, in Höhe von 12 Mio. € (Vorjahr: 39 Mio. €) sowie an Pyxis Oncology, Inc., USA, in Höhe von 4 Mio. € (Vorjahr: 4 Mio. €). In den Eigenkapitaltiteln der Kategorie „FVTOCI“ waren folgende Beteiligungen enthalten:
B 17/2 Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral bewertet
| Name der Gesellschaft | Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2023 | Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2024 |
|---|---|---|
| Pivot Bio, Inc., USA | 60 | 48 |
| AMR Action Fund L.P., USA | 42 | 45 |
| Recursion Pharmaceuticals Inc., USA | 58 | 42 |
| Bayer Nigeria Ltd., Nigeria | – | 16 |
| Flagship Ventures Fund V, L.P., USA | 16 | 13 |
| Innovative Seed Solutions LLC, USA | 12 | 12 |
| Restliche Beteiligungen | 136 | 156 |
| Gesamt | 324 | 332 |
Im Berichtsjahr haben wir keine wesentlichen Dividenden eingenommen. Im Vorjahr haben wir eine Dividende in Höhe von 8 Mio. € aus der Beteiligung an KaNDy Therapeutics Limited, Großbritannien, erhalten. Nähere Erläuterungen der Forderungen aus Derivaten werden in Anhangangabe [27] gegeben.
18. Vorräte
Die Vorräte setzten sich wie folgt zusammen:
B 18/1 Vorräte
| 31.12.2023 | 31.12.2024 | in Mio. € | ||
|---|---|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 2.515 | 2.081 | ||
| Erzeugnisse und Handelswaren | 11.292 | 11.234 | ||
| Rückgaberechte | 122 | 88 | ||
| Geleistete Anzahlungen | 18 | 64 | ||
| Gesamt | 13.947 | 13.467 |
Die Wertberichtigungen auf Vorräte, die in den Herstellungskosten des Umsatzes ausgewiesen werden, entwickelten sich folgendermaßen:
B 18/2 Wertberichtigungen auf Vorräte
| 2023 | 2024 | in Mio. € | ||
|---|---|---|---|---|
| Kumulierte Wertberichtigungen zum 01.01. | –102 | –105 | ||
| Wertberichtigungen in der Berichtsperiode | –37 | –31 | ||
| Wertaufholung/Inanspruchnahme | 23 | 15 | ||
| Währungsänderungen | 11 | 1 | ||
| Kumulierte Wertberichtigungen zum 31.12. | –105 | –120 |
In den Umsatzkosten waren als Aufwand erfasste Anschaffungs- und Herstellungskosten von Vorräten in Höhe von 15.400 Mio. € (Vorjahr: 15.441 Mio. €) enthalten.
19. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Wertberichtigungen betrugen zum Bilanzstichtag 8.966 Mio. € (Vorjahr: 9.343 Mio. €) und verteilten sich auf folgende Regionen bzw. Länder:
B 19/1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
| 2023 | 2024 | in Mio. € | ||
|---|---|---|---|---|
| Nordamerika | 2.174 | 2.184 | ||
| davon USA | 1.952 | 2.010 | ||
| EMEA | 3.112 | 2.912 | ||
| davon Deutschland | 674 | 639 | ||
| Asien/Pazifik | 1.697 | 1.582 | ||
| Lateinamerika | 3.002 | 2.864 | ||
| davon Brasilien | 1.511 | 1.294 | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (vor Wertberichtigung) | 9.985 | 9.542 | ||
| Kumulierte Wertberichtigungen | –642 | –576 | ||
| Buchwert 31.12. | 9.343 | 8.966 | ||
| davon langfristig | 168 | 127 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umfassen im Wesentlichen ausstehende Beträge aus verschiedenen Kundengruppen und Vertriebskanälen (z. B. Händler und Einzelhändler für alle Unternehmensbereiche, Apotheken für Pharmaceuticals und Consumer Health, Landwirte für Crop Science). Der Konzern ist bei seinen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einem Kreditrisiko ausgesetzt, weist jedoch keine wesentlichen Konzentrationen von Kreditrisiken auf, da das Risiko auf eine große Anzahl von Gegenparteien und Kunden verteilt ist. Die nicht einzelwertberichtigten Forderungen wurden auf der Grundlage etablierter Kreditmanagementprozesse und individueller Einschätzungen der Kundenrisiken als einziehbar eingestuft. In den erfassten Wertminderungen war zum Ende des Berichtszeitraums eine angemessene Risikovorsorge enthalten. Die langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthielten Forderungen in Höhe von 53 Mio. € (Vorjahr: 80 Mio. €) aus der Auslizenzierung von Nutzungsrechten an Technologien an einen Kunden, die mit der Akquisition von Monsanto erworben wurden. Die Bruttobuchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:
B 19/2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – Bruttobuchwerte
| Nicht einzel- wertberichtigte Forderungen (vereinfachter Ansatz) | Einzelwert- berichtigte Forderungen | Gesamt | in Mio. € | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Bruttobuchwerte zum 01.01.2023 | 9.855 | 726 | 10.581 | ||
| Veränderung aus in der Berichtsperiode erfassten oder ausgebuchten Forderungen | –707 | 34 | –673 | ||
| Umgliederung in einzelwertberichtigte Forderungen | –64 | 64 | – | ||
| Umgliederung von einzelwertberichtigten Forderungen | 44 | –44 | – | ||
| Ausbuchung von uneinbringlichen Forderungen | – | –34 | –34 | ||
| Sonstige Veränderungen: aus Währungsänderungen | –457 | –4 | –461 | ||
| Bruttobuchwerte zum 31.12.2023 | 8.671 | 742 | 9.413 | ||
| Veränderung aus in der Berichtsperiode erfassten oder ausgebuchten Forderungen | –141 | –76 | –217 | ||
| Umgliederung in einzelwertberichtigte Forderungen | –89 | 89 | – | ||
| Umgliederung von einzelwertberichtigten Forderungen | 9 | –9 | – | ||
| Ausbuchung von uneinbringlichen Forderungen | – | –37 | –37 | ||
| Sonstige Veränderungen: aus Währungsänderungen | –80 | –34 | –114 | ||
| Bruttobuchwerte zum 31.12.2024 | 8.370 | 675 | 9.045 |
Beinhaltet nur Forderungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten und erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind.
Die Wertberichtigungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt:
B 19/3 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – Wertberichtigungen
| Erwartete Wert- minderungen (vereinfachter Ansatz) | Einzelwert- berichtigungen | Gesamt | in Mio. € | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Kumulierte Wertberichtigungen zum 01.01.2023 | 77 | 623 | 700 | ||
| Veränderungen durch in der Berichtsperiode erfasste oder ausgebuchte Forderungen und Erhöhungen/Reduzierungen bereits erfasster Wertminderungen und Einzelwertberichtigungen | –8 | –8 | –16 | ||
| Umgliederung in Einzelwertberichtigungen | –3 | 3 | – | ||
| Umgliederung von Einzelwertberichtigungen | 1 | –1 | – | ||
| Ausbuchungen von uneinbringlichen Forderungen | – | –34 | –34 | ||
| Sonstige Veränderungen: aus Währungsänderungen | –2 | –6 | –8 | ||
| Kumulierte Wertberichtigungen zum 31.12.2023 | 65 | 577 | 642 | ||
| Veränderungen durch in der Berichtsperiode erfasste oder ausgebuchte Forderungen und Erhöhungen/Reduzierungen bereits erfasster Wertminderungen und Einzelwertberichtigungen | –5 | –3 | –8 | ||
| Umgliederung in Einzelwertberichtigungen | –1 | 1 | – | ||
| Ausbuchungen von uneinbringlichen Forderungen | – | –37 | –37 | ||
| Sonstige Veränderungen: aus Währungsänderungen | –2 | –19 | –21 | ||
| Kumulierte Wertberichtigungen zum 31.12.2024 | 57 | 519 | 576 |
Beinhaltet nur Forderungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten und erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind.
Die Aufteilung nach Wertberichtigungsquoten stellte sich wie folgt dar:
B 19/4 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – erwartete Verlustquoten 2024
| Erwartete Verlustquoten | Einzelwert- berichtigungen | Gesamt | in Mio. € | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 0 bis 1 % | > 1 bis 5 % | > 5 bis 10 % | > 10 % | ||||
| Bruttobuchwert | 7.285 | 994 | 52 | 39 | 675 | 9.045 | |
| Risikovorsorge | 24 | 23 | 4 | 6 | 519 | 576 |
Beinhaltet nur Forderungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten und erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind.
B 19/5 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – erwartete Verlustquoten (Vorjahr) 2023
| Erwartete Verlustquoten | Einzelwert- berichtigungen | Gesamt | in Mio. € | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 0 bis 1 % | > 1 bis 5 % | > 5 bis 10 % | > 10 % | ||||
| Bruttobuchwert | 6.871 | 1.756 | 12 | 32 | 742 | 9.413 | |
| Risikovorsorge | 22 | 36 | 1 | 6 | 577 | 642 |
Beinhaltet nur Forderungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten und erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind.# 20. Sonstige Forderungen
Die sonstigen Forderungen setzten sich wie folgt zusammen:
| B 20/1 Sonstige Forderungen | 31.12.2023 | 31.12.2024 | ||
| in Mio. € | in Mio. € | |||
| Gesamt | davon kurzfristig | Gesamt | davon kurzfristig | |
| Forderungen aus sonstigen Steuern | 1.157 | 1.150 | 1.095 | 1.077 |
| Rechnungsabgrenzungen | 315 | 298 | 352 | 317 |
| Vermögenswerte aus überdotierten Pensionsplänen | 688 | – | 1.146 | – |
| Nettovermögen aus anderen langfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer | 167 | – | 138 | – |
| Ansprüche aus Lebensversicherungsverträgen | 92 | – | 97 | – |
| Forderungen gegenüber Mitarbeitern | 51 | 51 | 42 | 42 |
| Erstattungsansprüche | 31 | 31 | 16 | 16 |
| Übrige Forderungen | 661 | 500 | 744 | 600 |
| Gesamt | 3.162 | 2.030 | 3.630 | 2.052 |
Die übrigen Forderungen umfassen im abgelaufenen Geschäftsjahr sonstige Vorauszahlungen für Dienstleistungen in Höhe von 92 Mio. € (Vorjahr: 105 Mio. €). Die sonstigen Forderungen enthielten Wertberichtigungen in Höhe von 2 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €).
21. Eigenkapital
Die einzelnen Bestandteile des Eigenkapitals sowie die Entwicklung in den Jahren 2023 und 2024 ergeben sich aus der Eigenkapitalveränderungsrechnung des Bayer-Konzerns.
Kapitalmanagement
Die langfristige Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs, eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts, die allen Anspruchsgruppen des Unternehmens zugutekommt, und die Sicherung der Liquidität sowie der Kreditwürdigkeit des Bayer-Konzerns sind die wichtigsten Ziele des Finanzmanagements. Die Reduzierung der Kapitalkosten trägt hierzu ebenso bei wie die Optimierung der Kapitalstruktur und der Zahlungsmittelzu- und -abflüsse aus Finanzierungstätigkeit sowie ein effektives Risikomanagement. Das Kapitalmanagement des Konzerns basiert auf den von den Rating-Agenturen verwendeten Verschuldungskennziffern, die (mit unterschiedlicher Ausgestaltung) das Ergebnis einer Periode in Relation zur Verschuldung setzen. Es ist unsere Ambition, die Finanzverschuldung deutlich zu reduzieren, das Ergebnis und den Cashflow zu erhöhen und unsere aktuellen Investment-Grade-Ratings in Richtung der A-Kategorie zu verbessern.
Die von uns beauftragten Rating-Agenturen stufen Bayer wie folgt ein: S&P Global vergibt eine Langfrist-Ratingnote von BBB und ein Kurzfrist-Rating von A-2. Der Ausblick ist stabil. Moody’s vergibt ein Baa2/P-2 mit negativem Ausblick und Fitch Ratings ein BBB/F2 mit stabilem Ausblick. Die Investment-Grade-Ratings von allen drei Agenturen spiegeln eine gute Zahlungsfähigkeit des Unternehmens wider und gewährleisten den Zugang zu einer breiten Investorenbasis für die Finanzierung. Neben der Reduzierung der Nettofinanzverschuldung durch Zahlungsmittelzuflüsse aus dem operativen Geschäft dienen zur Umsetzung der Finanzstrategie u. a. nachrangige Hybridanleihen sowie ein mögliches Aktienrückkaufprogramm. Die Nettofinanzverschuldung setzt sich zusammen aus Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Leasingverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten und sonstigen Finanzverbindlichkeiten abzüglich Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten, Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten. Bayer unterliegt keinen Mindestkapitalanforderungen aus den wesentlichen Finanzierungsmaßnahmen auf Konzernebene.
Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage
Das gezeichnete Kapital der Bayer AG belief sich am 31. Dezember 2024 auf 2.515 Mio. €. (Vorjahr: 2.515 Mio. €), eingeteilt in 982.424.082 (Vorjahr: 982.424.082) auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien, und war voll eingezahlt. Jede Stückaktie gewährt ein Stimmrecht.
| B 21/1 Voll eingezahlte Stammaktien | 2023 | 2024 |
|---|---|---|
| Anzahl Aktien | ||
| Stand zum 01.01. | 982.424.082 | 982.424.082 |
| Erworbene und wieder ausgegebene Aktien | – | – |
| Stand zum 31.12. | 982.424.082 | 982.424.082 |
Die Kapitalrücklage enthält Aufgelder aus der Ausgabe von Anteilen.
Kumuliertes Gesamtergebnis
Das kumulierte Gesamtergebnis setzt sich aus den Gewinnrücklagen und dem kumulierten übrigen sonstigen Ergebnis zusammen. Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden. Zudem sind hier sämtliche über das sonstige Ergebnis erfassten Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen enthalten. Im kumulierten übrigen sonstigen Ergebnis werden die erfolgsneutralen Währungseffekte aus der Umrechnung von Jahresabschlüssen ausländischer Tochtergesellschaften, die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte von Eigenkapitalinstrumenten und von zu Sicherungszwecken eingesetzten Finanzinstrumenten (Cashflow-Hedges) erfasst.
Dividende
Nach dem deutschen Aktiengesetz bemisst sich die ausschüttungsfähige Dividende nach dem Bilanzgewinn, der in dem gemäß Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs aufgestellten Jahresabschluss der Bayer AG ausgewiesen wird. Aus dem Konzernergebnis wurde für das Geschäftsjahr 2023 pro Stückaktie eine Dividende von 0,11 € gezahlt. Die vorgeschlagene Dividende für das Geschäftsjahr 2024 beträgt 0,11 € pro Stückaktie, was bei der derzeitigen Anzahl an Aktien einem Ausschüttungsvolumen von 108 Mio. € entspricht. Die vorgeschlagene Dividende ist abhängig von der Zustimmung durch die Aktionäre auf der Hauptversammlung und wird daher nicht als Verbindlichkeit im Konzernabschluss erfasst.
Nicht beherrschende Anteile
Die Entwicklung der nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital in den Jahren 2023 und 2024 ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung.
| B 21/2 Entwicklung nicht beherrschender Anteile am Eigenkapital in Mio. € | 2023 | 2024 |
|---|---|---|
| 01.01. | 153 | 151 |
| Nicht ergebniswirksame Eigenkapitalveränderungen | ||
| Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochtergesellschaften | –2 | 3 |
| Sonstige Veränderungen | 22 | – |
| Dividendenausschüttung | –21 | –23 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | –1 | 6 |
| 31.12. | 151 | 137 |
Die nicht beherrschenden Anteile entfallen im Wesentlichen auf die folgenden Gesellschaften:
| B 21/3 Wesentliche Tochtergesellschaften mit nicht beherrschenden Anteilen | Bayer CropScience Limited, Indien | Bayer LLC Saudi Arabia, Saudi-Arabien | Rede Agro Fidelidade e Intermediacao S.A., Brasilien |
|---|---|---|---|
| 2023 | 2024 | 2023 | |
| Beteiligungsquote nicht beherrschender Anteile in % | 28,6 % | 28,6 % | 25,0 % |
| Eigenkapital, auf die nicht beherrschenden Anteile entfallend | 103 | 93 | 6 |
| Dividende, die an nicht beherrschende Anteile gezahlt wurde | 19 | 18 | – |
| Langfristige Vermögenswerte | 357 | 292 | 3 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 402 | 483 | 140 |
| Langfristige Schulden | 23 | 20 | 4 |
| Kurzfristige Schulden | 159 | 215 | 115 |
| Umsatzerlöse | 620 | 599 | 166 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | –19 | 7 | 12 |
| davon auf die nicht beherrschenden Anteile entfallend | –5 | 2 | 3 |
| Gesamtergebnis | –37 | 25 | 12 |
| davon auf die nicht beherrschenden Anteile entfallend | –11 | 7 | 3 |
| Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit | 47 | 78 | 11 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | 12 | –2 | 0 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | –73 | –66 | –11 |
22. Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen
Für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurden im Fall leistungsorientierter Versorgungszusagen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gebildet. Die Nettoverpflichtung wurde wie folgt bilanziert:
| B 22/1 Bilanzausweis der Nettoverpflichtung | Pensionszusagen | Andere Leistungszusagen | Gesamt | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | 31.12.2023 | 31.12.2024 | 31.12.2023 | 31.12.2024 | 31.12.2023 | 31.12.2024 |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (Nettoverpflichtung) | 3.912 | 3.122 | 102 | 190 | 4.014 | 3.312 |
| davon Inland | 3.126 | 2.396 | – | – | 3.126 | 2.396 |
| davon Ausland | 786 | 726 | 102 | 190 | 888 | 916 |
| Vermögenswerte aus überdotierten Pensionsplänen (Nettovermögenswert) | 688 | 1.022 | – | 124 | 688 | 1.146 |
| davon Inland | 105 | 182 | – | – | 105 | 182 |
| davon Ausland | 583 | 840 | – | 124 | 583 | 964 |
| Bilanzierte Nettoverpflichtung | 3.224 | 2.100 | 102 | 66 | 3.326 | 2.166 |
| davon Inland | 3.021 | 2.214 | – | – | 3.021 | 2.214 |
| davon Ausland | 203 | –114 | 102 | 66 | 305 | –48 |
Die Aufwendungen für leistungsorientierte Pensionspläne sowie für andere Leistungszusagen enthielten die folgenden Bestandteile:
| B 22/2 Aufwendungen für leistungsorientierte Zusagen | Pensionszusagen | Andere Leistungszusagen | Gesamt | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | Inland | Ausland | Inland | Ausland | 2023 | 2024 | 2023 | 2024 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 117 | 130 | 102 | 106 | 219 | 236 | 13 | 12 |
| Dienstzeitaufwand für frühere Jahre | – | – | –19 | –32 | –19 | –32 | – | – |
| davon Plankürzungen | – | – | –15 | –26 | –15 | –26 | – | – |
| Planabgeltungen | – | – | – | 3 | – | 3 | 1 | 1 |
| Planverwaltungskosten, aus dem Planvermögen gezahlt | 2 | 2 | 6 | 6 | 8 | 8 | – | – |
| Nettozins | 125 | 95 | 11 | 13 | 136 | 108 | 8 | 8 |
| Gesamt | 244 | 227 | 100 | 96 | 344 | 323 | 22 | 21 |
Von den Aufwendungen für leistungsorientierte Zusagen entfielen per saldo 15 Mio. € auf die Einführung des Organisationsmodells DSO. Diese verteilen sich auf laufenden Dienstzeitaufwand (42 Mio. €) und Plankürzungen/-abgeltungen (–27 Mio. €). Außerdem wurden im Geschäftsjahr per saldo Erträge aus Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen in Höhe von 453 Mio. € (Vorjahr: 424 Mio. €) ergebnisneutral berücksichtigt. Sie beziehen sich mit 474 Mio. € (Vorjahr: 484 Mio. €) auf Pensionsverpflichtungen, mit 6 Mio. € (Vorjahr: –8 Mio. €) auf andere Leistungszusagen und mit –27 Mio.# B 22/3 Entwicklung der Nettoverpflichtung in Mio. €
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | Berücksichtigung der Obergrenze für Planvermögen | Bilanzierte Nettoverpflichtung | |
|---|---|---|---|
| Leistungs- orientierte Verpflich- tung der Versor- gungs- zusagen | Inland | ||
| 01.01.2024 | –12.820 | 9.934 | –135 |
| Akquisitionen | – | – | – |
| Desinvestitionen/Konzernkreisänderungen | – | – | – |
| Laufender Dienstzeitaufwand | –130 | –130 | – |
| Dienstzeitaufwand für frühere Jahre | – | – | – |
| Nettozins | –474 | 384 | –5 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (–) | 27 | 27 | |
| davon aufgrund veränderter finanzieller Parameter | –69 | –69 | |
| davon aufgrund veränderter demografischer Parameter | – | – | |
| davon erfahrungsbedingte Anpassungen | 96 | 96 | |
| Erträge aus Planvermögen ohne bereits als Zinsertrag erfasste Beträge | 204 | 204 | |
| Veränderung der Ansatzobergrenze für Planvermögen | –32 | –32 | |
| Arbeitgeberbeiträge | 392 | 392 | |
| Arbeitnehmerbeiträge | –65 | 29 | –36 |
| Zahlungen für Planabgeltung | – | – | – |
| Gezahlte Versorgungsleistungen aus dem Planvermögen | 182 | –182 | – |
| Gezahlte Versorgungsleistungen vom Unternehmen | 479 | 479 | |
| Planverwaltungskosten, aus dem Planvermögen gezahlt | –2 | –2 | |
| 31.12.2024 | –12.801 | 10.759 | –172 |
| Ausland | |||
| 01.01.2024 | –7.117 | 6.840 | –28 |
| Akquisitionen | – | – | – |
| Desinvestitionen/Konzernkreisänderungen | 1 | –1 | – |
| Laufender Dienstzeitaufwand | –118 | –118 | |
| Dienstzeitaufwand für frühere Jahre | 32 | 32 | |
| Gewinne (+)/Verluste (–) aus Planabgeltung | –4 | –4 | |
| Nettozins | –315 | 296 | –2 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (–) | 344 | 344 | |
| davon aufgrund veränderter finanzieller Parameter | 359 | 359 | |
| davon aufgrund veränderter demografischer Parameter | –9 | –9 | |
| davon erfahrungsbedingte Anpassungen | –6 | –6 | |
| Erträge aus Planvermögen ohne bereits als Zinsertrag erfasste Beträge | –95 | –95 | |
| Veränderung der Ansatzobergrenze für Planvermögen | 5 | 5 | |
| Arbeitgeberbeiträge | 50 | 50 | |
| Arbeitnehmerbeiträge | –23 | 23 | – |
| Zahlungen für Planabgeltung | 33 | –33 | – |
| Gezahlte Versorgungsleistungen aus dem Planvermögen | 383 | –383 | – |
| Gezahlte Versorgungsleistungen vom Unternehmen | 137 | 137 | |
| Planverwaltungskosten, aus dem Planvermögen gezahlt | –6 | –6 | |
| Währungsänderungen | –226 | 250 | 5 |
| 31.12.2024 | –6.873 | 6.941 | –20 |
| davon andere Leistungszusagen | –538 | 472 | – |
| Gesamt | 31.12.2024 | ||
| –19.674 | 17.700 | –192 |
B 22/4 Entwicklung der Nettoverpflichtung (Vorjahr) in Mio. €
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | Berücksichtigung der Obergrenze für Planvermögen | Bilanzierte Nettoverpflichtung | |
|---|---|---|---|
| Leistungs- orientierte Verpflich- tung der Versor- gungs- zusagen | Inland | ||
| 01.01.2023 | –12.701 | 9.270 | –83 |
| Akquisitionen | – | – | – |
| Desinvestitionen/Konzernkreisänderungen | –2 | 1 | –1 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | –117 | –117 | |
| Dienstzeitaufwand für frühere Jahre | – | – | |
| Nettozins | –483 | 361 | –3 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (–) | –75 | –75 | |
| davon aufgrund veränderter finanzieller Parameter | 126 | 126 | |
| davon aufgrund veränderter demografischer Parameter | – | – | |
| davon erfahrungsbedingte Anpassungen | –201 | –201 | |
| Erträge aus Planvermögen ohne bereits als Zinsertrag erfasste Beträge | 615 | 615 | |
| Veränderung der Ansatzobergrenze für Planvermögen | –49 | –49 | |
| Arbeitgeberbeiträge | –161 | –161 | |
| Arbeitnehmerbeiträge | –73 | 30 | –43 |
| Zahlungen für Planabgeltung | – | – | – |
| Gezahlte Versorgungsleistungen aus dem Planvermögen | 180 | –180 | – |
| Gezahlte Versorgungsleistungen vom Unternehmen | 451 | 451 | |
| Planverwaltungskosten, aus dem Planvermögen gezahlt | –2 | –2 | |
| 31.12.2023 | –12.820 | 9.934 | –135 |
| Ausland | |||
| 01.01.2023 | –6.996 | 6.740 | –22 |
| Akquisitionen | – | – | – |
| Desinvestitionen/Konzernkreisänderungen | – | – | – |
| Laufender Dienstzeitaufwand | –115 | –115 | |
| Dienstzeitaufwand für frühere Jahre | 19 | 19 | |
| Gewinne (+)/Verluste (–) aus Planabgeltung | –1 | –1 | |
| Nettozins | –333 | 316 | –2 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (–) | –235 | –235 | |
| davon aufgrund veränderter finanzieller Parameter | –302 | –302 | |
| davon aufgrund veränderter demografischer Parameter | 39 | 39 | |
| davon erfahrungsbedingte Anpassungen | 28 | 28 | |
| Erträge aus Planvermögen ohne bereits als Zinsertrag erfasste Beträge | 171 | 171 | |
| Veränderung der Ansatzobergrenze für Planvermögen | –3 | –3 | |
| Arbeitgeberbeiträge | 44 | 44 | |
| Arbeitnehmerbeiträge | –22 | 22 | – |
| Zahlungen für Planabgeltung | 23 | –23 | – |
| Gezahlte Versorgungsleistungen aus dem Planvermögen | 365 | –365 | – |
| Gezahlte Versorgungsleistungen vom Unternehmen | 126 | 126 | |
| Planverwaltungskosten, aus dem Planvermögen gezahlt | –6 | –6 | |
| Währungsänderungen | 52 | –59 | –1 |
| 31.12.2023 | –7.117 | 6.840 | –28 |
| davon andere Leistungszusagen | –554 | 452 | –102 |
| Gesamt | 31.12.2023 | ||
| –19.937 | 16.774 | –163 |
Die Versorgungsverpflichtungen entfielen im Wesentlichen auf Deutschland (65 %; Vorjahr: 64 %), die USA (19 %; Vorjahr: 19 %) und Großbritannien (6 %; Vorjahr: 6 %). Die Verpflichtungen aus den Versorgungsplänen bestanden in Deutschland zu rund 26 % (Vorjahr: 27 %) gegenüber der aktiven Belegschaft, zu rund 65 % (Vorjahr: 64 %) gegenüber Pensionären und Hinterbliebenen sowie zu rund 9 % (Vorjahr: 9 %) gegenüber ausgeschiedenen Beschäftigten mit unverfallbaren Ansprüchen. In den USA entfielen rund 24 % (Vorjahr: 23 %) der Versorgungsverpflichtungen auf die aktive Belegschaft, rund 61 % (Vorjahr: 61 %) auf Pensionäre und Hinterbliebene und rund 15 % (Vorjahr: 16 %) auf ausgeschiedene Beschäftigte mit unverfallbaren Ansprüchen. Die tatsächlichen Erträge aus dem Planvermögen, die sich auf Pensionsverpflichtungen und auf andere Leistungszusagen beziehen, beliefen sich auf 776 Mio. € (Vorjahr: 1.423 Mio. € Ertrag) bzw. 13 Mio. € (Vorjahr: 40 Mio. € Ertrag). Die leistungsorientierte Verpflichtung der Versorgungszusagen für Pensionen und der anderen Leistungszusagen sowie der Deckungsstatus der fondsfinanzierten Verpflichtungen werden in der folgenden Tabelle dargestellt:
B 22/5 Anwartschaftsbarwert und Deckungsstatus
| Pensionszusagen | Andere Leistungszusagen | Gesamt | |
|---|---|---|---|
| 2023 | 2024 | 2023 | |
| Leistungsorientierte Verpflichtung der Versorgungszusagen | 19.383 | 19.136 | 554 |
| davon rückstellungsfinanziert | 594 | 641 | 198 |
| davon fondsfinanziert | 18.789 | 18.495 | 356 |
| Deckungsstatus der fondsfinanzierten Zusagen | |||
| Vermögensüberdeckung | 858 | 1.213 | 103 |
| Vermögensunterdeckung | 3.325 | 2.480 | 7 |
Pensionszusagen und andere Leistungszusagen
Für die meisten Beschäftigten wird für die Zeit nach der Pensionierung durch den Konzern direkt oder durch Beitragszahlungen an private und öffentliche Einrichtungen Vorsorge getroffen. Die Leistungen des Konzerns variieren je nach rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten des jeweiligen Lands. Der wesentliche Teil der Pensionszusagen besteht aus beitragsorientierten Leistungszusagen, deren Mindestleistung sich direkt aus der Beitragshöhe ergibt. Die Verpflichtungen umfassen sowohl solche aus bereits laufenden Pensionen als auch aus Anwartschaften auf künftig zu zahlende Pensionen. Der Bayer-Konzern hat für die Belegschaft in verschiedenen Ländern fondsfinanzierte Versorgungspläne eingerichtet. Für Pensionspläne mit Leistungsgarantien innerhalb des Konzerns wird, jeweils basierend auf der Risikostruktur der Verpflichtungen (insbesondere Demografie, aktueller Ausfinanzierungsgrad, Struktur der erwarteten zukünftigen Cashflows, Zinssensitivität, biometrische Risiken etc.), regulatorischen Rahmenbedingungen und allgemein vorhandener Risikotoleranz bzw. Risikotragfähigkeit, eine individuelle Kapitalanlagestrategie, welche hierzu möglichst adäquat ist, abgeleitet. Hierauf basierend wird vor dem Hintergrund der jeweiligen Kapitalmarktentwicklung ein risikoadäquates strategisches Zielportfolio entwickelt. Dabei sind Risikostreuung, Portfolioeffizienz und ein angemessenes Chancen-Risiken-Verhältnis (sowohl landesspezifisch als auch im weltweiten Zusammenhang), das insbesondere die Zahlung sämtlicher zukünftiger Versorgungsleistungen als zentrales Kriterium berücksichtigt, relevante Determinanten der verwendeten Anlagestrategien. Da die Ableitung der Kapitalanlagestrategie für jeden Pensionsplan individuell unter Berücksichtigung der o. g. individuellen Rahmenbedingungen durchgeführt wird, können Anlagestrategien für unterschiedliche Pensionspläne erheblich voneinander abweichen. Die Kapitalanlagestrategien sind allgemein weniger an einer absoluten Renditemaximierung ausgerichtet, sondern daran, dass die zugesagten Verpflichtungen in langfristiger Perspektive mit möglichst hoher Wahrscheinlichkeit finanziert werden können. Für die Pensionspläne werden mithilfe von Risikomanagementsystemen Stressszenarien simuliert sowie weitere Risikoanalysen (z. B. Value at Risk) durchgeführt. Einer der bedeutendsten Versorgungspläne stellt die Bayer-Pensionskasse VVaG (Bayer-Pensionskasse), Deutschland, dar. Sie ist für Neueintritte ab 2005 geschlossen. Die rechtlich selbstständige Bayer-Pensionskasse ist ein Lebensversicherungsunternehmen und unterliegt daher dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Die zugesagten Leistungen, die über die Bayer-Pensionskasse abgedeckt sind, umfassen Altersrenten, Hinterbliebenenversorgung und Invalidenrenten. Der als Multi-Employer-Plan anzusehende leistungsorientierte Plan finanziert sich über Beiträge der aktiven Mitglieder und über Beiträge der Arbeitgeber. Der Firmenbeitrag wird jeweils festgesetzt als fester Prozentsatz, bezogen auf den Beitrag der Beschäftigten. Er ist für alle beteiligten Arbeitgeber – auch für nicht zum Bayer-Konzern gehörende Mitgliedsunternehmen – gleich und wird unter Berücksichtigung überrechnungsmäßiger Erträge aus Kapitalanlagen und Risikoverlauf auf Vorschlag des verantwortlichen Aktuars im Benehmen mit dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Kasse festgesetzt. Auch Bayer kann auf Vorschlag des verantwortlichen Aktuars sowie im Benehmen mit Vorstand und Aufsichtsrat der Kasse den Firmenbeitrag anpassen.# Risiken und Finanzierung von Pensionsverpflichtungen
Hinsichtlich der Haftung gilt aufgrund von § 1 Absatz 1 Satz 3 Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) für deutsche Pensionskassen allgemein: Wenn die Pensionskasse von ihrem satzungsgemäßen Recht zur Leistungskürzung Gebrauch macht, so haftet jeder Arbeitgeber für die sich aufgrund der Leistungskürzung ergebende Differenz. Bayer haftet nicht für Verpflichtungen konzernfremder Mitgliedsunternehmen, dies gilt auch beim Austritt eines Mitgliedsunternehmens aus der Pensionskasse.
Für Neueintritte ab 2005 werden Pensionszusagen über die Rheinische Pensionskasse VVaG, Deutschland, gewährt. Die zukünftigen Pensionszahlungen des leistungsorientierten Multi-Employer-Plans orientieren sich bei diesen Zusagen u. a. an den geleisteten Beitragszahlungen und den erwirtschafteten Renditen unter Berücksichtigung einer Garantieverzinsung. Sämtliche versicherungsaufsichtsrechtlichen Bestimmungen sowie Regelungen des BetrAVG gelten für die Rheinische Pensionskasse analog, wie sie im letzten Abschnitt für die Bayer-Pensionskasse beschrieben wurden.
Ein weiteres bedeutendes Finanzierungsvehikel stellt der Bayer Pension Trust e. V. (BPT), Deutschland, dar. Dieser deckt weitere Versorgungskomponenten des Bayer-Konzerns, wie z. B. Deferred Compensation, Pensionsverpflichtungen, die zuvor in der Schering Altersversorgung Treuhand e. V., Deutschland, verwaltet wurden, und Teile anderer Direktzusagen.
Die leistungsorientierten Pensionspläne in den USA sind eingefroren, und es können keine nennenswerten Neuansprüche mehr erworben werden. Das allen amerikanischen Pensionsplänen zugrunde liegende Vermögen wird aus Gründen der Effizienz innerhalb einer Master-Trust-Konstruktion gehalten. Die geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen basieren auf dem Employee Retirement Income Security Act (ERISA). Insbesondere ist ein Mindestfinanzierungsgrad von 80 % gesetzlich erforderlich, um Leistungseinschränkungen (Benefit Restrictions) zu vermeiden. Die versicherungsmathematischen Risiken wie Anlagerisiko, Zinsrisiko und Langlebigkeitsrisiko verbleiben beim Unternehmen.
Die leistungsorientierten Pensionspläne in Großbritannien sind seit Jahren für Neueintritte geschlossen. Das Planvermögen in Großbritannien wird von unabhängigen Treuhändern (Trustees) verwaltet, die qua Gesetz allein dem Wohl der Begünstigten verpflichtet sind. Auf Basis lokaler Vorschriften wird alle drei Jahre eine technische Bewertung durchgeführt, aus welcher dann auch eine Planung zur Deckung eines potenziell erforderlichen Finanzierungsbedarfs abgestimmt wird. Auch hier verbleiben die versicherungsmathematischen Risiken beim Unternehmen.
Im Ausland betreffen die anderen Leistungszusagen im Wesentlichen Unterstützungsleistungen zur medizinischen Versorgung von Pensionären in den USA.
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zur Deckung der Pensionsverpflichtungen sowie der anderen Leistungszusagen
Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens zur Deckung der Pensionsverpflichtungen sowie der anderen Leistungszusagen setzte sich wie folgt zusammen:
B 22/6
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31. Dezember | Pensionszusagen Inland | Pensionszusagen Ausland | Andere Leistungszusagen Inland | Andere Leistungszusagen Ausland |
| :------------------------------------------------------- | :----------------------- | :------------------------ | :------------------------------ | :------------------------------- |
| in Mio. € | 2023 | 2024 | 2023 | 2024 |
| Planvermögen auf Basis öffentlich notierter Marktpreise | | | | |
| Immobilien und Immobilienfonds | – | – | 302 | 317 | 13 | 11 |
| Aktien und Aktienfonds | 2.673 | 2.923 | 1.023 | 803 | 56 | 55 |
| Kündbare Schuldtitel | – | – | 56 | 73 | – | 1 |
| Nicht kündbare Schuldtitel | – | – | 2.932 | 2.999 | 354 | 380 |
| Rentenfonds | 3.820 | 3.854 | 1.083 | 1.012 | – | – |
| Derivative Finanzinstrumente | – | – | 14 | 6 | 1 | – |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 592 | 959 | 108 | 424 | 1 | 4 |
| Sonstige | – | – | 7 | 11 | – | – |
| Summe | 7.085 | 7.736 | 5.525 | 5.645 | 425 | 451 |
| Planvermögen, für das keine öffentlich notierten Marktpreise vorliegen | | | | | | |
| Immobilien und Immobilienfonds | 581 | 586 | 57 | 43 | – | – |
| Aktien und Aktienfonds | 339 | 390 | 64 | 74 | – | – |
| Kündbare Schuldtitel | 963 | 1.062 | – | – | – | – |
| Nicht kündbare Schuldtitel | 774 | 805 | – | – | – | – |
| Rentenfonds | – | – | 109 | 100 | – | – |
| Derivative Finanzinstrumente | – | – | – | – | – | – |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | – | – | – | – | – | – |
| Sonstige | 192 | 180 | 633 | 607 | 27 | 21 |
| Summe | 2.849 | 3.023 | 863 | 824 | 27 | 21 |
| Planvermögen gesamt | 9.934 | 10.759 | 6.388 | 6.469 | 452 | 472 |
Innerhalb des Planvermögens sind Vermögenswerte mit einem Buchwert von 3.868 Mio. € (Vorjahr: 3.739 Mio. €) enthalten, deren Zeitwerte nicht anhand öffentlich notierter Marktpreise bestimmt werden. Im inländischen Planvermögen waren von Konzerngesellschaften gemietete Immobilien mit ihren Marktwerten in Höhe von 72 Mio. € (Vorjahr: 63 Mio. €) sowie über Fonds gehaltene Bayer-Aktien und Anleihen der Bayer AG mit einem Marktwert in Höhe von 5 Mio. € (Vorjahr: 8 Mio. €) bzw. 6 Mio. € (Vorjahr: 7 Mio. €) enthalten. Unter dem sonstigen Planvermögen sind begebene Baudarlehen, sonstige Forderungen und qualifizierte Versicherungspolicen ausgewiesen.
Risiken
Die Risiken aus leistungsorientierten Versorgungszusagen entstehen zum einen aus den leistungsorientierten Verpflichtungen und zum anderen aus der Kapitalanlage in Planvermögen. Aus diesen Risiken können sich u. a. zusätzliche Einzahlungserfordernisse in das Planvermögen ergeben, um laufenden und künftigen Pensionsverpflichtungen nachkommen zu können, sowie negative Effekte auf die Rückstellungen und das Eigenkapital.
Demografische/biometrische Risiken
Da ein großer Teil der leistungsorientierten Versorgungszusagen lebenslange Versorgungsleistungen sowie Hinterbliebenenrenten umfassen, können frühere Inanspruchnahmen oder längere Versorgungszeiträume zu höheren Versorgungsverpflichtungen, höheren Versorgungsaufwendungen und höheren Rentenzahlungen als bisher erwartet führen.
Anlagerisiko
Sollten die tatsächlichen Planerträge niedriger sein als die auf Basis des Abzinsungssatzes angenommenen Planerträge, würde sich der Ausfinanzierungsgrad aus leistungsorientierten Versorgungsplänen ceteris paribus vermindern. Dies könnte etwa von einem Sinken der Aktienkurse, von Steigerungen des Marktzinses für bestimmte Anleihen, von Zahlungsausfällen bei einzelnen Schuldnern oder von dem Erwerb risikoarmer, aber niedrig verzinslicher Anleihen herrühren.
Zinsrisiko
Bei einem Rückgang der Kapitalmarktzinssätze, insbesondere der Zinssätze für qualitativ hochwertige Unternehmensanleihen, würde sich die Verpflichtung erhöhen. Dies würde zumindest teilweise durch die dann steigenden Marktwerte der gehaltenen korrespondierenden Schuldtitel kompensiert.
Bewertungsparameter und deren Sensitivitäten
Die folgenden gewichteten Parameter wurden zur Bewertung der Versorgungsverpflichtungen zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres zugrunde gelegt:
B 22/7
| Parameter | Versorgungsverpflichtungen Inland | Versorgungsverpflichtungen Ausland | Versorgungsverpflichtungen Gesamt |
| :--------------------------------------- | :-------------------------------- | :--------------------------------- | :-------------------------------- |
| in % | 2023 | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | 2024 |
| Pensionszusagen | | | | | | |
| Abzinsungssatz | 3,80 | 3,70 | 4,35 | 4,80 | 4,00 | 4,05 |
| davon USA | | | 4,90 | 5,50 | | |
| davon Großbritannien | | | 4,35 | 5,45 | | |
| Erwartete Lohn-/Gehaltsentwicklung | 2,50 | 2,50 | 3,60 | 3,35 | 2,90 | 2,80 |
| Erwartete Rentenentwicklung | 2,10 | 2,00 | 3,10 | 3,10 | 2,45 | 2,35 |
| Andere Leistungszusagen | | | | | | |
| Abzinsungssatz | – | – | 5,75 | 6,05 | 5,75 | 6,05 |
In Deutschland wurden hinsichtlich der Sterblichkeit die Heubeck-Richttafeln (RT) 2018 G, in den USA die Pri-2012 Mortality Tables mit Mortality Improvement Scale MP-2021 sowie in Großbritannien 101 % von S3NMA und 102 % von S3NFA zugrunde gelegt.
Die Parametersensitivitäten wurden, basierend auf einer detaillierten Bewertung analog der Ermittlung der Daten in Tabelle B 22/3, durch sachverständige Aktuare berechnet. Eine Änderung der einzelnen Parameter um 0,5 Prozentpunkte bzw. der Sterbewahrscheinlichkeit jedes einzelnen Berechtigten um 10 % hätte bei ansonsten konstant gehaltenen Annahmen folgende Auswirkungen auf die Versorgungsverpflichtungen zum Ende des laufenden Geschäftsjahres:
B 22/8
| Sensitivitäten Versorgungsverpflichtungen | Inland Zunahme | Inland Abnahme | Ausland Zunahme | Ausland Abnahme | Gesamt Zunahme | Gesamt Abnahme |
| :----------------------------------------- | :------------- | :------------- | :-------------- | :-------------- | :------------- | :------------- |
| in Mio. € | | | | | | |
| Pensionszusagen | | | | | | |
| Änderung des Abzinsungssatzes um 0,5 %-Punkte | –771 | 860 | –289 | 316 | –1.060 | 1.176 |
| Änderung der erwarteten Lohn-/ Gehaltsentwicklung um 0,5 %-Punkte | 11 | –11 | 41 | –38 | 52 | –49 |
| Änderung der erwarteten Rentenentwicklung um 0,5 %-Punkte | 484 | –445 | 77 | –38 | 561 | –483 |
| Änderung der Sterbewahrscheinlichkeit um 10 % | –669 | 645 | –136 | 140 | –805 | 785 |
| Andere Leistungszusagen | | | | | | |
| Änderung des Abzinsungssatzes um 0,5 %-Punkte | – | – | –20 | 22 | –20 | 22 |
| Änderung der Sterbewahrscheinlichkeit um 10 % | – | – | –12 | 14 | –12 | 14 |
B 22/9
| Sensitivitäten Versorgungsverpflichtungen (Vorjahr) | Inland Zunahme | Inland Abnahme | Ausland Zunahme | Ausland Abnahme | Gesamt Zunahme | Gesamt Abnahme |
| :--------------------------------------------------- | :------------- | :------------- | :-------------- | :-------------- | :------------- | :------------- |
| in Mio. € | | | | | | |
| Pensionszusagen | | | | | | |
| Änderung des Abzinsungssatzes um 0,5 %-Punkte | –778 | 867 | –338 | 371 | –1.116 | 1.238 |
| Änderung der erwarteten Lohn-/ Gehaltsentwicklung um 0,5 %-Punkte | 13 | –12 | 59 | –56 | 72 | –68 |
| Änderung der erwarteten Rentenentwicklung um 0,5 %-Punkte | 470 | –432 | 91 | –53 | 561 | –485 |
| Änderung der Sterbewahrscheinlichkeit um 10 % | –671 | 647 | –161 | 164 | –832 | 811 |
| Andere Leistungszusagen | | | | | | |
| Änderung des Abzinsungssatzes um 0,5 %-Punkte | – | – | –22 | 24 | –22 | 24 |
| Änderung der Sterbewahrscheinlichkeit um 10 % | – | – | –14 | 15 | –14 | 15 |
Wegen ihres Versorgungscharakters werden insbesondere die Verpflichtungen der US-Tochtergesellschaften für die Krankheitskosten der Beschäftigten nach deren Eintritt in den Ruhestand ebenfalls unter den pensionsähnlichen Verpflichtungen ausgewiesen. Für die Krankheitskosten wurde dabei eine Kostensteigerungsrate von 6,5 % (Vorjahr: 6,8 %) unterstellt, die sich bis zum Jahr 2031 (Vorjahr: 2031) schrittweise auf 5,0 % (Vorjahr: 5,0 %) reduziert. Eine Änderung der zugrunde gelegten Kostensteigerungsraten der Krankheitskosten um einen Prozentpunkt hätte folgende Auswirkungen:
B 22/10
| Sensitivität Krankheitskosten | Zunahme um 1 %-Punkt | Abnahme um 1 %-Punkt |
| :------------------------------ | :------------------- | :------------------- |
| in Mio. € | 2023 | 2024 | 2023 | 2024 |
| Auswirkungen auf die anderen Versorgungsverpflichtungen | 29 | 25 | –25 | –23 |
| Auswirkungen auf den Versorgungsaufwand | 2 | 2 | –1 | –1 |
Gezahlte und erwartete Arbeitgeberbeiträge
Folgende Auszahlungen bzw. Einbringungen entsprechen den getätigten bzw. erwarteten Arbeitgeberbeiträgen für fondsfinanzierte Versorgungspläne:
B 22/11
| Gezahlte und erwartete Arbeitgeberbeiträge | Inland | Ausland |
| :------------------------------------------ | :----- | :------ |
| in Mio. € | | |# 23. Andere Rückstellungen
B 23/1 Entwicklung andere Rückstellungen in Mio. €
| Sonstige Steuern | Umweltschutz | Restrukturierung | Kunden- und Lieferanten- verkehr | Rechtsstreitigkeiten | Personal | Sonstige | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2024 | 48 | 654 | 902 | 281 | 6.540 | 1.834 | 765 | 11.024 |
| Zuführung | 18 | 106 | 1.193 | 295 | - | 2.759 | 375 | 4.963 |
| Inanspruchnahme | –13 | –38 | –1.329 | –305 | –861 | –1.414 | –319 | –4.279 |
| Auflösung | –6 | –66 | –80 | –15 | –34 | –946 | –131 | –1.278 |
| Aufzinsung | – | 29 | 16 | – | 266 | 10 | 5 | 326 |
| Währungsänderungen | –2 | 37 | 6 | –7 | 381 | 39 | –6 | 448 |
| 31.12.2024 | 45 | 722 | 708 | 249 | 6.509 | 2.282 | 689 | 11.204 |
| davon kurzfristig | 11 | 127 | 304 | 212 | 1.323 | 1.651 | 180 | 3.808 |
Den Rückstellungen standen Erstattungsansprüche in Höhe von 11 Mio. € (Vorjahr: 20 Mio. €) gegenüber, die als Forderung aktiviert wurden. Sie bezogen sich überwiegend auf Erstattungsansprüche aus der Produkthaftung. Im Geschäftsjahr 2024 enthält die Inanspruchnahme der Restrukturierungsrückstellungen eine Umgliederung in Höhe von 791 Mio. € in die sonstigen Verbindlichkeiten als Verbindlichkeiten gegenüber Beschäftigten.
Umweltschutz
Rückstellungen für Umweltschutz beinhalten im Wesentlichen die zu erwartenden Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung von Umweltauflagen, für Sanierungsmaßnahmen kontaminierter Standorte, die Nachrüstung von Deponien sowie Rekultivierungs- und Wasserschutzmaßnahmen.
Restrukturierungen
Die Rückstellungen für Restrukturierungen beinhalten nur die den Restrukturierungsmaßnahmen direkt zuordenbaren Aufwendungen, die für die Restrukturierungen notwendig sind und nicht mit dem zukünftigen operativen Geschäft in Verbindung stehen. Dies sind z. B. Aufwendungen für Abfindungszahlungen an Beschäftigte und Ausgleichszahlungen für nicht mehr genutzte angemietete Immobilien. Zu Restrukturierungsmaßnahmen gehören u. a. der Verkauf oder die Beendigung eines Geschäftsbereichs, die Stilllegung von Standorten, die Verlegung von Geschäftsaktivitäten an einen anderen Ort oder die grundsätzliche Umorganisation von Geschäftsbereichen. Von den Rückstellungen für Restrukturierungen entfielen 696 Mio. € (Vorjahr: 889 Mio. €) auf Abfindungen und 12 Mio. € (Vorjahr: 13 Mio. €) auf sonstige Restrukturierungsaufwendungen. Der Rückstellungsbetrag verteilte sich wie folgt auf die Segmente: Crop Science 161 Mio. € (Vorjahr: 125 Mio. €), Pharmaceuticals 288 Mio. € (Vorjahr: 403 Mio. €), Consumer Health 37 Mio. € (Vorjahr: 13 Mio. €) und Enabling Functions/ alle sonstigen Segmente 222 Mio. € (Vorjahr: 361 Mio. €).
Im Geschäftsjahr 2023 kündigte Bayer die Einführung eines neuen Organisationsmodells für den gesamten Konzern an. Das neue System namens „Dynamic Shared Ownership“ (DSO) zielt darauf ab, eine noch stärkere Ausrichtung an Kundenbedürfnissen zu ermöglichen und eine effizientere Ressourcennutzung zu fördern. Ende 2023 erfolgten erste gezielte Kommunikationsmaßnahmen gegenüber den betroffenen Beschäftigten und Arbeitnehmervertretern, sodass nach IAS 37 entsprechende Rückstellungen zu bilden waren. Im Jahr 2024 erfolgten in Abhängigkeit von fortlaufenden Konkretisierungen geplanter Maßnahmen und der Kommunikation an die davon betroffenen Beschäftigten weitere Rückstellungsbildungen.
Der Zuwachs der Restrukturierungsrückstellungen im Segment Crop Science resultierte aus Zuführungen für die laufenden Programme. Dem gegenüber standen Effekte aus Abfindungszahlungen im Rahmen der Organisationsanpassung sowie die o. g. Umgliederung von Restrukturierungsrückstellungen in die sonstigen Verbindlichkeiten. Bei Pharmaceuticals ist der Rückgang der Restrukturierungsrückstellungen ebenfalls im Wesentlichen auf die Umgliederung der Rückstellungen in die sonstigen Verbindlichkeiten zurückzuführen. Weiterhin erfolgten Abfindungsauszahlungen im Rahmen der Restrukturierungspläne insbesondere in Deutschland, Frankreich und den USA. Die genannten Effekte wurden durch weitere Zuführungen in die Restrukturierungsrückstellungen teilweise neutralisiert. In der Division Consumer Health überwogen die Zuführungen zu den Restrukturierungsrückstellungen die gegenläufigen Effekte aus der Inanspruchnahme sowie der Umgliederung hinreichend sicherer Auszahlungen in die Verbindlichkeiten gegenüber Beschäftigten. Der Rückgang im Bereich Enabling Functions/alle sonstigen Segmente ist zu einem großen Teil durch die, wie auch in den Divisionen erfolgte, Umgliederung der Rückstellungen in die sonstigen Verbindlichkeiten zu begründen. Auch in diesem Segment erfolgten Zuführungen im Rahmen der fortlaufenden Konkretisierung der in den Vorjahren definierten Restrukturierungsmaßnahmen.
Kunden- und Lieferantenverkehr
Zu den Rückstellungen, die den Kunden- und Lieferantenverkehr betreffen, gehören insbesondere Verpflichtungen für erhaltene, noch nicht in Rechnung gestellte Dienstleistungen und Verpflichtungen für Verkaufsprovisionen, soweit sie nicht in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen sind.
Rechtsstreitigkeiten
Die aus heutiger Sicht wesentlichen Rechtsrisiken und deren Entwicklung werden in Anhangangabe [30] dargestellt.
Personal
Die Personalrückstellungen werden u. a. für variable erfolgsabhängige Einmalzahlungen an Beschäftigte, aktienbasierte Zahlungen, Zahlungen aufgrund von Dienstjubiläen, Vorruhestands- und Altersteilzeitvereinbarungen gebildet. Abfindungsleistungen aus Restrukturierungen sind unter Rückstellungen für Restrukturierungen ausgewiesen.
Aktienprogramme
Die Aktienprogramme Aspire 2.0, Aspire 3.0, Aspire Global Plan, LTI Board Plan und BayShare 2024 sind nach Beschäftigtengruppen differenzierte Kollektivzusagen. Die Bilanzierung der Programme Aspire 2.0, Aspire 3.0, Aspire Global Plan und LTI Board Plan folgt den Vorgaben des IFRS 2 zur anteilsbasierten Vergütung mit Barausgleich. Bei der Abbildung des Aktien-Beteiligungsprogramms BayShare hingegen sind die Vorschriften des IFRS 2 zur anteilsbasierten Vergütung durch Eigenkapitalinstrumente einschlägig. Für die Programme Aspire 2.0, Aspire 3.0 sowie Aspire Global Plan und LTI Board Plan werden alle Verpflichtungen durch Rückstellungen berücksichtigt, deren Höhe zum Bilanzstichtag dem beizulegenden Zeitwert der erdienten Anteile der jeweiligen Zusagen entspricht. Alle daraus resultierenden Wertänderungen werden ergebniswirksam erfasst.
B 23/2 Entwicklung der Rückstellungen in Mio. €
| Aktienprogramme | 01.01.2024 | Zuführung | Inanspruchnahme | Auflösung | Währungsänderungen | 31.12.2024 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 421 | 640 | –148 | –701 | 17 | 229 |
Der Wert des zum Jahresende 2024 vollständig erdienten Aspire-3.0-Programms, welches bis April 2025 auf Basis einer Zielerreichung von 23 % ausgezahlt wird, beläuft sich auf 55 Mio. € (Vorjahr: 135 Mio. €). Der Nettoertrag für alle aktienorientierten Vergütungsprogramme betrug 58 Mio. € (Vorjahr: Ertrag 153 Mio. €), davon entfielen 3 Mio. € Aufwand (Vorjahr: 5 Mio. €) auf das BayShare-Aktien-Beteiligungsprogramm. Die Entwicklung im Geschäftsjahr 2024 ist primär auf die Kursentwicklung der Bayer-Aktie zurückzuführen. Der Rückgang im Vorjahr ist insbesondere auf die Entwicklung der zugrunde liegenden Parameter zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Verpflichtungen, wie des Kurses der Bayer-Aktie und des ROCE, zurückzuführen. Zur Sicherung der Aktienprogramme für unsere Belegschaft und zu den daraus resultierenden zusätzlichen Effekten auf die Gewinn- und Verlustrechnung siehe Anhangangabe [27.3].
Langfristiges Vergütungsprogramm Aspire 2.0
Für Aspire 2.0 ist die Bemessungsbasis ein individueller, positionsabhängiger Prozentwert vom jährlichen Grundgehalt. Dieser Zielbetrag wird mit dem jeweiligen STI-Auszahlfaktor des Vorjahres pro Beschäftigtem multipliziert und ergibt den Aspire-Gewährungsbetrag. Der STI-Auszahlfaktor spiegelt die Geschäftsperformance im Rahmen des Global-Short-Term-Incentive-Programms (STI) wider. Der Aspire-Gewährungsbetrag wird, dividiert durch den Kurs der Bayer-Aktie zu Programmbeginn, in virtuelle Bayer-Aktien umgerechnet. Diese bilden die Basis für die Performance des Programms. Die Laufzeit einer Tranche beträgt vier Jahre.# Langfristiges Vergütungsprogramm Aspire 2.0
Der beizulegende Zeitwert der Verpflichtungen leitet sich aus dem Kurs der Bayer-Aktie und zusätzlich aus den bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Dividenden ab. Am Ende der Laufzeit einer Tranche kommt ein Betrag zur Auszahlung, der sich als Produkt aus der Zahl der virtuellen Aktien und dem dann maßgeblichen Kurs der Bayer-Aktie zuzüglich der während der Laufzeit angefallenen Dividendenäquivalente ergibt. Die maximale Auszahlung ist für Aspire 2.0 auf 250 % des Aspire-Gewährungsbetrags festgelegt.
Langfristiges Vergütungsprogramm Aspire 3.0
Durch die Einführung von Aspire 3.0 im Jahr 2020 umfasst das langfristige Vergütungsprogramm von Bayer nun eine Reihe zusätzlicher, strategischer Leistungsindikatoren in Übereinstimmung mit der Unternehmensstrategie. Nachdem die Teilnahme an diesem Programm während des ersten Jahres auf die Vorstandsmitglieder beschränkt war, wird dieses seit Beginn des Jahres 2021 auch berechtigten Beschäftigten unterhalb dieser Ebene gewährt. Analog zu Aspire 2.0 werden die jährlichen Tranchen in Form von virtuellen Aktien über eine Laufzeit von vier Jahren gewährt. Auch hier ist die Bemessungsgrundlage ein individueller, positionsabhängiger Prozentwert vom jährlichen Grundgehalt, der sogenannte LTI-Zielbetrag. Die Anzahl virtueller Aktien ergibt sich als Quotient aus LTI-Zielbetrag und dem Kurs der Bayer-Aktie zu Programmbeginn. Der individuelle STI-Auszahlfaktor findet bei der Berechnung der Anzahl virtueller Aktien jedoch keine Berücksichtigung mehr. Der beizulegende Zeitwert der Verpflichtungen leitet sich weiterhin aus dem Kurs der Bayer-Aktie und den bereits gezahlten Dividenden ab. Im Gegensatz zu Aspire 2.0 ist allerdings ein zusätzlicher Leistungsfaktor zu berücksichtigen, welcher sich aus folgenden drei gewichteten Leistungskomponenten zusammensetzt: relative Kapitalmarktperformance (40 %), Kapitalrendite (40 %) und Nachhaltigkeit (20 %). Die finale LTI-Auszahlung ergibt sich als Produkt aus der Anzahl virtueller Aktien, dem dann maßgeblichen Kurs der Bayer-Aktie und dem zuvor genannten gewichteten Leistungsfaktor zuzüglich der während des Leistungszeitraums angefallenen Dividendenäquivalente. Die maximale Auszahlung ist auf 250 % des LTI-Zielbetrags festgelegt. Die aktienbasierte Vergütung für den Vorstand und die drei zuvor genannten Leistungskomponenten sind detailliert im Vergütungsbericht (www.bayer.com/vgb) beschrieben.
Langfristiges Vergütungsprogramm Aspire Global Plan (ab Tranche 2024)
Der Aspire Global Plan (ab Tranche 2024) ist ein langfristiges Vergütungsprogramm von Bayer mit einer Laufzeit von drei Jahren. Auch für den Aspire Global Plan ist die Bemessungsgrundlage ein individueller, positionsabhängiger Prozentwert vom jährlichen Grundgehalt, der sogenannte LTI-Zielbetrag. Die Anzahl virtueller Aktien ergibt sich als Quotient aus LTI-Zielbetrag und dem Kurs der Bayer-Aktie zu Programmbeginn. Der Wert der virtuellen Aktien ergibt sich als Produkt aus der Anzahl virtueller Aktien und der Summe aus dem Kurs der Bayer-Aktie zum Programmende und der während des Leistungszeitraums angefallenen Dividendenäquivalente. Der Wert der virtuellen Aktien fließt zu 80 % in die finale LTI-Auszahlung ein. Die übrigen 20 % hingegen werden mit der Zielerreichung der ESG-Leistungskomponente multipliziert. Die Auszahlung ist insgesamt auf 250 % des LTI-Zielbetrags begrenzt.
Langfristiges Vergütungsprogramm LTI Board Plan (ab Tranche 2024)
Mit dem Beginn des Jahres 2024 wird das Vergütungsprogramm LTI Board Plan für den Vorstand des Bayer-Konzerns eingeführt. Mitglieder des Vorstands sind zur Teilnahme an den jährlichen Tranchen des vierjährigen aktienbasierten LTI berechtigt, sofern sie eine individuell festgelegte Anzahl an Bayer-Aktien als Eigeninvestment erwerben und über einen fest definierten Zeitraum halten. Zur Festlegung der bedingten Anzahl an virtuellen Aktien wird der LTI-Zielbetrag durch den Fair Value der bedingt zugesagten virtuellen Bayer-Aktie zu Programmbeginn dividiert. Die finale Anzahl der virtuellen Aktien ergibt sich als Produkt aus der Gesamtzielerreichung und der vorläufigen Anzahl virtueller Aktien. Die auf 200 % begrenzte Gesamtzielerreichung setzt sich aus den folgenden zwei gewichteten Leistungskomponenten zusammen: relative Kapitalmarktperformance (80 %) und Nachhaltigkeit (20 %). Dabei kann die Zielerreichung der zwei Leistungskriterien je nach Unternehmenserfolg jeweils einen Wert zwischen 0 und 200 % annehmen. Beträgt die Gesamtzielerreichung 0 %, erfolgt keine LTI-Auszahlung. Der Auszahlungsbetrag ergibt sich aus der finalen Anzahl virtueller Aktien multipliziert mit der Summe des arithmetischen Mittels der XETRA-Schlusskurse der Bayer-Aktie über die letzten 30 Börsenhandelstage vor Ende des Leistungszeitraums und der Summe der über den vierjährigen Leistungszeitraum bezahlten Dividendenäquivalente. Mit dem Dividendenäquivalent wird der Vorstand „dividendenneutral“ gestellt und hat keinen finanziellen Anreiz, die Dividendenausschüttungen gering zu halten. Die Auszahlung ist insgesamt auf 250 % des LTI-Zielbetrags begrenzt. Die aktienbasierte Vergütung für den Vorstand und die drei zuvor genannten Leistungskomponenten sind detailliert im Vergütungsbericht (www.bayer.com/vgb) beschrieben.
BayShare 2024
Allen Managementebenen und Tarifbeschäftigten in Deutschland wurde unter dem Namen „BayShare“ ein Aktien-Beteiligungsprogramm angeboten, bei dem Bayer einen Zuschuss zu einem Eigeninvestment in Bayer-Aktien gewährt. Hierfür wurden am 13. November 2024 rund 780.000 Aktien (Vorjahr: 576.000 Aktien) gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG von der Bayer AG zu einem Kurs von 20,44 € pro Aktie (Vorjahr: 41,85 € pro Aktie) erworben. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 2,0 Mio. € (Vorjahr: 1,5 Mio. €) bzw. 0,08 % (Vorjahr: 0,06 %). Zum Erwerbszeitpunkt betrug der Wert der Aktien 16 Mio. € (Vorjahr: 24 Mio. €). Die Aktien wurden Ende 2024 an die Depots der Beschäftigten verteilt, sodass sich zum 31. Dezember 2024 keine eigenen Aktien im Bestand befanden. Die Höhe des gewährten Zuschusses belief sich auf 20 % (Vorjahr: 20 %) des Zeichnungsbetrags. Die Beschäftigten gaben einen festen Betrag an, für den sie Aktien zeichnen wollten. Je nach Position des Beschäftigten war der Gesamtbetrag für den Aktienerwerb in Deutschland auf 2.500 € (Vorjahr: 2.500 €) bzw. 5.000 € (Vorjahr: 5.000 €) begrenzt. Die erworbenen Aktien unterliegen einer Veräußerungssperre bis zum 31. Dezember 2025.
Sonstige
Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für Zinszahlungen auf Ertragsteuern und sonstige Steuern, Rückstellungen für sonstige Verbindlichkeiten, soweit diese nicht den anderen Rückstellungskategorien zuordenbar sind, sowie Stilllegungs- und ähnliche Verpflichtungen. Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse für bestimmte Rückstellungen, bei der die individuell angesetzten Eintrittswahrscheinlichkeiten um jeweils fünf Prozentpunkte verändert wurden, ergaben sich keine wesentlichen Abweichungen zu den zurückgestellten Beträgen.
24. Finanzverbindlichkeiten
Insgesamt setzten sich die Finanzverbindlichkeiten wie folgt zusammen:
| Finanzverbindlichkeiten | 31.12.2023 Gesamt | 31.12.2023 davon kurzfristig | 31.12.2024 Gesamt | 31.12.2024 davon kurzfristig |
|---|---|---|---|---|
| Anleihen | 40.852 | 3.756 | 38.226 | 4.196 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 784 | 654 | 1.223 | 701 |
| Leasingverbindlichkeiten | 1.238 | 294 | 1.248 | 309 |
| Verbindlichkeiten aus Derivaten | 217 | 217 | 67 | 67 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 1.915 | 1.909 | 47 | 40 |
| Gesamt | 45.006 | 6.830 | 40.811 | 5.313 |
Die Finanzverbindlichkeiten haben nach ihren vertraglichen Bestimmungen die folgenden Fälligkeiten:
| Fälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten | in Mio. € 31.12.2023 | in Mio. € 31.12.2024 |
|---|---|---|
| 2024 | 6.830 | |
| 2025 | 4.272 | 5.313 |
| 2026 | 3.697 | 4.223 |
| 2027 | 1.612 | 1.776 |
| 2028 | 3.555 | 3.872 |
| 2029 | 4.336 | |
| 2030 und später | 21.291 | 25.040 |
| Gesamt | 45.006 | 40.811 |
Folgende Anleihen sind durch den Bayer-Konzern begeben worden:
| Anleihen | Nominalvolumen zum 31.12.2023 | Buchwert zum 31.12.2023 | Nominalvolumen zum 31.12.2024 | Buchwert zum 31.12.2024 |
|---|---|---|---|---|
| Hybridanleihen¹ | ||||
| Hybridanleihe 2014/2024²/2074 | 700 Mio. EUR | 700 | – | – |
| Hybridanleihe 2019/2025²/2079 | 412 Mio. EUR | 411 | 83 Mio. EUR | 83 |
| Hybridanleihe 2019/2027²/2079 | 750 Mio. EUR | 748 | 750 Mio. EUR | 749 |
| Hybridanleihe 2022/2027²/2082 | 500 Mio. EUR | 496 | 500 Mio. EUR | 497 |
| Hybridanleihe 2022/2030²/2082 | 800 Mio. EUR | 792 | 800 Mio. EUR | 793 |
| Hybridanleihe 2023/2028²/2083 | 750 Mio. EUR | 743 | 750 Mio. EUR | 744 |
| Hybridanleihe 2023/2031²/2083 | 1.000 Mio. EUR | 988 | 1.000 Mio. EUR | 989 |
| Hybridanleihe 2024/2029²/2054 | – | – | 750 Mio. EUR | 745 |
| USD-Anleihen¹ | ||||
| Fälligkeit < 1 Jahr | 2.500 Mio. USD | 2.257 | 3.114 Mio. USD | 2.996 |
| Fälligkeit > 1 Jahr < 5 Jahre | 7.964 Mio. USD | 7.181 | 5.850 Mio. USD | 5.611 |
| Fälligkeit > 5 Jahre | 11.700 Mio. USD | 10.357 | 10.700 Mio. USD | 10.065 |
| EUR-Anleihen¹ | ||||
| Fälligkeit < 1 Jahr | 1.500 Mio. EUR | 1.499 | 1.200 Mio. EUR | 1.200 |
| Fälligkeit > 1 Jahr < 5 Jahre | 5.200 Mio. EUR | 5.188 | 7.250 Mio. EUR | 7.229 |
| Fälligkeit > 5 Jahre | 9.550 Mio. EUR | 9.492 | 6.300 Mio. EUR | 6.263 |
| CNY-Anleihen⁵ | ||||
| Fälligkeit > 1 Jahr < 5 Jahre | – | – | 2.000 Mio. CNY | 262 |
| Gesamt | 40.852 | 38.226 |
¹ Die Anleihen sind in der Funktionalwährung des Emittenten ausgegeben und mit einem fixen Kupon ausgestattet.
² Erste ordentliche Kündigungsoption, die Anleihe zum Nennwert zurückzuzahlen
³ Die Hybridanleihe wurde vorzeitig zurückgekauft.
⁴ Die Hybridanleihe wurde teilweise vorzeitig zurückgekauft.
⁵ Die Anleihe ist von der Bayer AG in Fremdwährung ausgegeben und mit einem fixen Kupon ausgestattet.
Hybridanleihen
Die durch die Bayer AG begebenen Hybridanleihen sind nachrangig und werden von drei beauftragten Rating-Agenturen zu 50 % als Eigenkapital bewertet. Verglichen mit vorrangigem Fremdkapital werden dadurch die ratingspezifischen Verschuldungskennziffern des Konzerns entlastet. Die Bayer AG hat im Geschäftsjahr 2024 neue Hybridanleihen in Höhe von 750 Mio. € mit einer Laufzeit von 30 Jahren (kündbar zum 13. September 2029) und einen Kupon von 5,50 % begeben. Die Erlöse wurden u. a.# zur Finanzierung des vorzeitigen Rückkaufs von Hybridanleihen in Höhe von 328 Mio. € mit Fälligkeit im Jahr 2079 (kündbar zum 12. Februar 2025) genutzt. Außerdem wurden Hybridanleihen in Höhe von 700 Mio. € mit Fälligkeit im Jahr 2074 (kündbar zum 1. Juli 2024) vorzeitig zurückgekauft. Im Geschäftsjahr 2023 hat die Bayer AG Hybridanleihen in Höhe von 1,4 Mrd. € mit Fälligkeiten im Jahr 2074 (kündbar zum 1. Juli 2024) bzw. im Jahr 2079 (kündbar zum 12. Februar 2025) vorzeitig zurückgekauft. Zur Finanzierung des Rückkaufs wurden neue Hybridanleihen mit einem Volumen von insgesamt 1,75 Mrd. € platziert. Die zwei Tranchen haben eine Laufzeit von 60 Jahren. Die erste Tranche über 750 Mio. € hat eine Kündigungssperrfrist von 5,25 Jahren und einen Kupon von 6,625 %, die zweite Tranche über 1,0 Mrd. € hat eine Kündigungssperrfrist von 8,25 Jahren und einen Kupon von 7,000 %.
Sonstige Anleihen
Im Geschäftsjahr 2024 platzierte die Bayer AG zum ersten Mal eine Anleihe am chinesischen Kapitalmarkt. Die als Panda-Bond bezeichnete Anleihe wurde mit einem Volumen von 2 Mrd. CNY (256 Mio. €), einer Laufzeit von zwei Jahren und einem Kupon von 2,2 % emittiert. Die Anleihe wurde mithilfe von Fremdwährungsderivaten vollständig gesichert. Daher unterliegen sowohl die Verbindlichkeit aus der Anleihe als auch die daraus resultierenden Zinszahlungen bei der Bayer AG keinem Fremdwährungsrisiko. Zudem wurden im Geschäftsjahr 2024 drei Anleihen über insgesamt 2,5 Mrd. USD (2,3 Mrd. €) sowie eine Anleihe in Höhe von 1,5 Mrd. € planmäßig zurückgezahlt.
Im Geschäftsjahr 2023 hat die Bayer AG neue Senior Bonds mit einem Volumen von insgesamt 3 Mrd. € im Rahmen des Debt Issuance Program platziert. Die drei Tranchen mit Laufzeiten von 3,25 Jahren, 6,25 Jahren und 10 Jahren haben ein Volumen von 750 Mio. €, 750 Mio. € und 1,5 Mrd. €. Die Kupons der Tranchen betragen 4,000 %, 4,250 % und 4,625 %.
Zudem hat die Bayer US Finance LLC, USA, im Geschäftsjahr 2023 Anleihen über 5,75 Mrd. USD (5,3 Mrd. €) platziert. Die fünf Tranchen mit Laufzeiten von 3 Jahren, 5,2 Jahren, 7 Jahren, 10 Jahren und 30 Jahren haben ein Volumen von 1,0 Mrd. USD (0,9 Mrd. €), 1,0 Mrd. USD (0,9 Mrd. €), 1,25 Mrd. USD (1,2 Mrd. €), 1,75 Mrd. USD (1,6 Mrd. €) und 0,75 Mrd. USD (0,7 Mrd. €). Die Kupons der Tranchen betragen 6,125 %, 6,250 %, 6,375 %, 6,500 % und 6,875 %.
Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2023 zwei Anleihen über insgesamt 3,5 Mrd. USD (3,2 Mrd. €) sowie eine Anleihe über insgesamt 500 Mio. € planmäßig getilgt.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich im Geschäftsjahr 2024 um 439 Mio. €.
Leasingverbindlichkeiten
Nähere Erläuterungen zu den Leasingverbindlichkeiten werden in Anhangangabe [28] gegeben.
Sonstige Finanzverbindlichkeiten
Der Rückgang der sonstigen Finanzverbindlichkeiten im Geschäftsjahr 2024 ist auf die Rückzahlung von Commercial Papers in Höhe von 1,8 Mrd. € zurückzuführen.
Sonstiges
Am 31. Dezember 2024 standen dem Bayer-Konzern insgesamt ungenutzte Kreditlinien über 5,5 Mrd. € (Vorjahr: 4,5 Mrd. €) zur Verfügung. Die Anleihen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten unterliegen üblichen qualitativen Nebenbedingungen, z. B. Insolvenz, Kontrollwechsel, Fusionsereignisse, Negativverpflichtung.
Bei der Klassifizierung von Finanzverbindlichkeiten als kurz- oder langfristig werden Nebenbedingungen berücksichtigt, die Bayer zum oder vor Ende der Berichtsperiode erfüllen muss. Bayer hat alle entsprechenden Bedingungen in den Geschäftsjahren 2024 und 2023 erfüllt.
Eine im Jahr 1998 von der Bayer Corporation, USA, begebene und von der Bayer AG garantierte 30-jährige USD-Anleihe mit einem Volumen von 350 Mio. USD (337 Mio. €) enthält zusätzlich eine finanzielle Nebenbedingung, die den Emittenten verpflichtet, ein konsolidiertes materielles Nettovermögen von mindestens einem USD aufrechtzuerhalten. Diese Bedingung, die in keiner anderen von Bayer begebenen Anleihe enthalten ist, wird quartärlich getestet. Bayer hat die Bedingungen in den Geschäftsjahren 2024 und 2023 erfüllt.
Ein im Jahr 2024 von der Bayer S.A., Argentinien, abgeschlossener Kreditvertrag mit einer Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten von 120 Mrd. ARS (112 Mio. €) enthält neben verschiedenen qualitativen Bedingungen eine wesentliche finanzielle Nebenbedingung, die besagt, dass das Eigenkapital der Bayer S.A einen Wert von 100 Mrd. ARS im Jahr 2025 und einen Betrag von 90 Mrd. ARS in den Folgejahren bis zur Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen nicht unterschreiten darf. Eine garantierte Mindesthöhe des Eigenkapitals ist nach der Kreditrisiko-Richtlinie der argentinischen Zentralbank rechtlich erforderlich. Die Tilgung der Verbindlichkeiten unter dem Vertrag erfolgt ratierlich über einen Zeitraum von drei Jahren. Sollte es zu einer Verletzung der Bedingung kommen, steht eine angemessene Toleranzperiode zur Verfügung, die Bedingung durch eine Kapitalerhöhung erneut zu erfüllen.
Nähere Erläuterungen zu den Verbindlichkeiten aus Derivaten werden in Anhangangabe [27] gegeben.
25. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 7.485 Mio. € (Vorjahr: 7.414 Mio. €) waren innerhalb eines Jahres und 33 Mio. € (Vorjahr: 42 Mio. €) nach mehr als einem Jahr fällig. Darin enthalten sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 227 Mio. € (Vorjahr: 224 Mio. €), die Bayer im Zusammenhang mit einem „Supply Chain Financing“-Programm bei Fälligkeit an die Bank begleichen wird. Von diesem Betrag wurden bereits 178 Mio. € von der Bank an Lieferanten ausgezahlt.
Die Bandbreite der Zahlungsziele nach Lieferanten in den einzelnen Regionen beträgt (in Tagen nach Rechnungstellung):
| Verbindlichkeiten, die Gegenstand von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen sind | Verbindlichkeiten, die nicht Gegenstand von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen sind | |
|---|---|---|
| Nordamerika | 30 bis 90 | 30 bis 120 |
| EMEA | 60 bis 120 | 30 bis 120 |
| Asien/Pazifik | 90 bis 150 | 30 bis 130 |
| Lateinamerika | 60 bis 90 | 30 bis 120 |
Die relativ großen Bandbreiten bei Verbindlichkeiten, die nicht Gegenstand von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen sind, ergeben sich aufgrund einer Vielzahl verschiedener Zahlungsziele in den jeweiligen Regionen. In den einzelnen Divisionen sind diese volumengewichtet annähernd gleich verteilt mit einer leichten Tendenz zu unter 90 Tagen. Während in EMEA drei Viertel der Zahlungsziele volumengewichtet unter 90 Tagen liegen, trifft dies in Südamerika auf zwei Drittel zu. In Nordamerika und Asien/Pazifik sind die Fälligkeiten innerhalb der Bandbreiten breiter gestreut.
Der Bayer-Konzern sieht sich aufgrund seiner Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen keinem signifikanten Liquiditätsrisiko ausgesetzt, da der Umfang der Verbindlichkeiten, die Gegenstand einer Lieferantenfinanzierungsvereinbarung sind, begrenzt ist und ausreichend Liquidität bzw. Zugang zu Finanzierungsquellen zur Verfügung steht.
26. Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten teilten sich wie folgt auf:
| 31.12.2023 | 31.12.2024 | |||
|---|---|---|---|---|
| Gesamt | davon kurzfristig | Gesamt | davon kurzfristig | |
| Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern | 609 | 586 | 552 | 547 |
| Verbindlichkeiten aus Derivaten | 100 | 96 | 168 | 76 |
| Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung | 334 | 334 | 341 | 341 |
| Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | 175 | 175 | 177 | 177 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Beschäftigten | 180 | 179 | 975 | 635 |
| Rechnungsabgrenzungen | 86 | 55 | 72 | 32 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 1.495 | 567 | 1.048 | 401 |
| Gesamt | 2.979 | 1.992 | 3.333 | 2.209 |
Der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Beschäftigten ist auf die Umgliederung von Restrukturierungsrückstellungen in die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 791 Mio. € zurückzuführen. Die Reduktion der übrigen Verbindlichkeiten im Geschäftsjahr 2024 ist zu einem großen Teil auf Vergleichsauszahlungen im Rahmen des Rechtsfalls polychlorierte Biphenyle (PCB) in Höhe von 261 Mio. € zurückzuführen, wovon 82 Mio. € auf eine bereits bestehende Verbindlichkeit aus dem vorherigen Geschäftsjahr entfielen. Die übrigen Verbindlichkeiten haben sich außerdem aufgrund von Meilensteinauszahlungen, die in Verbindung mit dem Erwerb der US-Gesellschaften Asklepios BioPharmaceutical, Inc. (AskBio) und BlueRock Therapeutics LP (BlueRock) stehen, reduziert. Der Zahlungsbetrag innerhalb des Geschäftsjahres 2024 belief sich auf 185 Mio. €, sodass an möglichen Meilensteinzahlungen im Zusammenhang mit diesen Gesellschaften noch 666 Mio. € (Vorjahr: 956 Mio. €) in den übrigen Verbindlichkeiten verbleiben. Von den Rechnungsabgrenzungen entfielen 36 Mio. € (Vorjahr: 27 Mio. €) auf Zuwendungen der öffentlichen Hand, von denen im Geschäftsjahr 3 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €) ertragswirksam aufgelöst wurden.
27. Finanzinstrumente
Das Risikomanagementsystem des Bayer-Konzerns für das Kreditrisiko, das Liquiditätsrisiko und die einzelnen Marktpreisrisiken (Zinsrisiken, Währungsrisiken und Rohstoffpreisrisiken) wird einschließlich seiner Ziele, Methoden und Prozesse im Chancen- und Risikobericht des zusammengefassten Lageberichts dargestellt. Hier werden auch die einzelnen Marktpreisrisiken näher erläutert.
27.1 Finanzinstrumente nach Kategorien
Die nachfolgenden Tabellen stellen die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für jede einzelne Kategorie von Finanzinstrumenten gemäß IFRS 9 dar und leiten diese auf die entsprechenden Bilanzpositionen über. Da die Bilanzpositionen „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“, „Sonstige Forderungen“, „Finanzverbindlichkeiten“ und „Sonstige Verbindlichkeiten“ sowohl Finanzinstrumente als auch nichtfinanzielle Vermögenswerte bzw. nichtfinanzielle Verbindlichkeiten (z. B. sonstige Steuerforderungen) enthalten, dient die Spalte „Nichtfinanzielle Vermögenswerte/Verbindlichkeiten“ einer entsprechenden Überleitung.# B 27.1/1 Buchwerte und beizulegende Zeitwerte der Finanzinstrumente 31.12.2024
Zum beizulegenden Zeitwert bewertet [Nachrichtlich: beizulegender Zeitwert4]
| Bewertungskategorien (IFRS 9)1 | Zu fort- geführten Anschaf- fungskosten bewertet | Auf Basis öffentlich no- tierter Marktpreise (Stufe 1) | Auf Basis be- obachtbarer Marktdaten (Stufe 2) | Auf Basis nicht be- obachtbarer Inputfaktoren (Stufe 3) | Nichtfinan- zielle Vermö- genswerte/ Verbindlich- keiten | in Mio. € | Buchwert | Buchwert | Buchwert | Buchwert | Buchwert | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 7.935 | 282 | 534 | 215 | 7.935 | 7.935 | 282 | 534 | 215 | 8.966 | ||
| AC | 7.935 | 7.935 | ||||||||||
| FVTPL, verpflichtend2 | 282 | 282 | ||||||||||
| FVTOCI (Recycling) | 534 | 534 | ||||||||||
| Nichtfinanzielle Vermögenswerte | 215 | 215 | ||||||||||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 297 | 1.122 | 1.303 | 1.804 | 4.526 | 270 | [266] | 270 | 1.060 | 910 | 1.526 | |
| AC | 270 | [266] | 270 | |||||||||
| FVTPL, verpflichtend2 | 1.060 | 910 | 1.526 | 1.060 | 910 | 1.526 | 3.496 | |||||
| FVTOCI (kein Recycling), designiert3 | 54 | 278 | 54 | 278 | 332 | |||||||
| FVTPL – Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 8 | 290 | 8 | 290 | 298 | |||||||
| Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung | 103 | 103 | 103 | |||||||||
| Leasingforderungen | 27 | [27] | 27 | 27 | ||||||||
| Sonstige Forderungen | 469 | 30 | 82 | 3.049 | 3.630 | 469 | [469] | 469 | 30 | 82 | 3.049 | |
| AC | 469 | [469] | 469 | |||||||||
| FVTPL, verpflichtend2 | 30 | 82 | 30 | 82 | 112 | |||||||
| Nichtfinanzielle Vermögenswerte | 3.049 | 3.049 | ||||||||||
| Zahlungsmittel/-äquivalente | 6.191 | 6.191 | 6.191 | |||||||||
| AC | 6.191 | [6.191] | 6.191 | |||||||||
| Finanzielle Vermögenswerte, gesamt | 14.892 | 1.404 | 1.867 | 1.886 | 20.049 | 14.865 | 1.350 | 1.230 | 1.608 | 54 | 4.188 | |
| davon: AC | 14.865 | 14.865 | ||||||||||
| davon: FVTPL | 1.350 | 1.230 | 1.608 | 1.350 | 1.230 | 1.608 | 4.188 | |||||
| davon: FVTOCI | 54 | 534 | 278 | 54 | 534 | 278 | 866 | |||||
| Finanzverbindlichkeiten | 40.653 | 67 | 91 | 40.811 | 39.405 | 67 | 91 | |||||
| AC | 39.405 | [27.124] | [10.241] | 39.405 | ||||||||
| FVTPL – Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 67 | 67 | 67 | |||||||||
| Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung | ||||||||||||
| Leasingverbindlichkeiten | 1.248 | 1.248 | 1.248 | |||||||||
| Nichtfinanzielle Verbindlichkeiten | 91 | 91 | ||||||||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 7.518 | 7.518 | 7.518 | |||||||||
| AC | 7.518 | 7.518 | ||||||||||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 1.587 | 8 | 111 | 774 | 3.333 | 1.587 | 8 | 111 | 725 | 853 | 725 | |
| AC | 1.587 | [1.587] | 1.587 | |||||||||
| FVTPL (nicht derivativ), verpflichtend2 | 725 | 725 | ||||||||||
| FVTPL – Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 8 | 19 | 49 | 8 | 19 | 49 | 76 | |||||
| Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung | 92 | 92 | 92 | |||||||||
| Nichtfinanzielle Verbindlichkeiten | 853 | 853 | ||||||||||
| Finanzielle Verbindlichkeiten, gesamt | 49.758 | 8 | 178 | 774 | 50.718 | 48.510 | 8 | 86 | 774 | 8 | 868 | |
| davon: AC | 48.510 | 48.510 | ||||||||||
| davon: FVTPL | 8 | 86 | 774 | 8 | 86 | 774 | 868 |
1AC: at Amortized Cost (zu fortgeführten Anschaffungskosten), FVTOCI: at Fair Value through Other Comprehensive Income (zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral), FVTPL: at Fair Value through Profit or Loss (zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam)
2Eine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 ist verpflichtend.
3Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral gemäß IFRS 9.5.7.5
4Beizulegender Zeitwert der Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten, unter Anwendung von IFRS 7.29(a)
B 27.1/2 Buchwerte und beizulegende Zeitwerte der Finanzinstrumente (Vorjahr) 31.12.2023
Zum beizulegenden Zeitwert bewertet [Nachrichtlich: beizulegender Zeitwert4]
| Bewertungskategorien (IFRS 9)1 | Zu fort- geführten Anschaf- fungskosten bewertet | Auf Basis öffentlich no- tierter Marktpreise (Stufe 1) | Auf Basis be- obachtbarer Marktdaten (Stufe 2) | Auf Basis nicht be- obachtbarer Inputfaktoren (Stufe 3) | Nichtfinan- zielle Vermö- genswerte/ Verbindlich- keiten | in Mio. € | Buchwert | Buchwert | Buchwert | Buchwert | Buchwert | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 8.144 | 327 | 627 | 245 | 9.343 | 8.144 | 327 | 627 | 245 | |||
| AC | 8.144 | 8.144 | ||||||||||
| FVTPL, verpflichtend2 | 327 | 327 | ||||||||||
| FVTOCI (Recycling) | 627 | 627 | ||||||||||
| Nichtfinanzielle Vermögenswerte | 245 | 245 | ||||||||||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 947 | 2.849 | 1.520 | 1.787 | 7.103 | 919 | [897] | 919 | 2.774 | 1.379 | 1.494 | |
| AC | 919 | [897] | 919 | |||||||||
| FVTPL, verpflichtend2 | 2.774 | 1.379 | 1.494 | 2.774 | 1.379 | 1.494 | 5.647 | |||||
| FVTOCI (kein Recycling), designiert3 | 63 | 261 | 63 | 261 | 324 | |||||||
| FVTPL – Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 12 | 60 | 32 | 12 | 60 | 32 | 104 | |||||
| Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung | 81 | 81 | 81 | |||||||||
| Leasingforderungen | 28 | [28] | 28 | 28 | ||||||||
| Sonstige Forderungen | 387 | 82 | 2.693 | 3.162 | 387 | [387] | 387 | 82 | 2.693 | |||
| AC | 387 | [387] | 387 | |||||||||
| FVTPL, verpflichtend2 | 82 | 82 | 82 | |||||||||
| Nichtfinanzielle Vermögenswerte | 2.693 | 2.693 | ||||||||||
| Zahlungsmittel/-äquivalente | 5.907 | 5.907 | 5.907 | |||||||||
| AC | 5.907 | [5.907] | 5.907 | |||||||||
| Finanzielle Vermögenswerte, gesamt | 15.385 | 3.176 | 2.147 | 1.869 | 22.577 | 15.357 | 3.113 | 1.439 | 1.608 | 63 | 6.160 | |
| davon: AC | 15.357 | 15.357 | ||||||||||
| davon: FVTPL | 3.113 | 1.439 | 1.608 | 3.113 | 1.439 | 1.608 | 6.160 | |||||
| davon: FVTOCI | 63 | 627 | 261 | 63 | 627 | 261 | 951 | |||||
| Finanzverbindlichkeiten | 44.703 | 217 | 86 | 45.006 | 43.465 | 217 | 86 | |||||
| AC | 43.465 | [28.558] | [12.588] | 43.465 | ||||||||
| FVTPL – Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 209 | 209 | 209 | |||||||||
| Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung | 8 | 8 | 8 | |||||||||
| Leasingverbindlichkeiten | 1.238 | 1.238 | 1.238 | |||||||||
| Nichtfinanzielle Verbindlichkeiten | 86 | 86 | ||||||||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 7.456 | 7.456 | 7.456 | |||||||||
| AC | 7.456 | 7.456 | ||||||||||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 932 | 8 | 91 | 1.031 | 2.979 | 932 | 8 | 91 | 1.030 | 917 | 1.030 | |
| AC | 932 | [932] | 932 | |||||||||
| FVTPL (nicht derivativ), verpflichtend2 | 1.030 | 1.030 | ||||||||||
| FVTPL – Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 8 | 25 | 1 | 8 | 25 | 1 | 34 | |||||
| Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung | 66 | 66 | 66 | |||||||||
| Nichtfinanzielle Verbindlichkeiten | 917 | 917 | ||||||||||
| Finanzielle Verbindlichkeiten, gesamt | 53.091 | 8 | 308 | 1.031 | 54.438 | 51.853 | 8 | 234 | 1.031 | 8 | 1.273 | |
| davon: AC | 51.853 | 51.853 | ||||||||||
| davon: FVTPL | 8 | 234 | 1.031 | 8 | 234 | 1.031 | 1.273 |
1AC: at Amortized Cost (zu fortgeführten Anschaffungskosten), FVTOCI: at Fair Value through Other Comprehensive Income (zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral), FVTPL: at Fair Value through Profit or Loss (zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam)
2Eine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 ist verpflichtend.
3Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral gemäß IFRS 9.5.7.5
4Beizulegender Zeitwert der Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten, unter Anwendung von IFRS 7.29(a)
Aufgrund der überwiegend kurzfristigen Laufzeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen finanziellen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten weichen die Buchwerte am Bilanzstichtag nicht signifikant von den beizulegenden Zeitwerten ab.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet, sofern sie potenziell im Rahmen von Factoring-Vereinbarungen übertragen werden können. Im Fall eines Transfers werden im Rahmen dieser Vereinbarungen im Wesentlichen alle Risiken und Chancen übertragen, sodass eine vollständige Ausbuchung der Forderungen erfolgt.
Der nachrichtlich angegebene beizulegende Zeitwert der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten wird als Barwert der zukünftigen Zahlungsmittelzu- oder -abflüsse auf Basis beobachtbarer Marktdaten ermittelt. Die Abzinsung erfolgt unter Anwendung des zum Bilanzstichtag aktuellen laufzeitadäquaten Zinssatzes, ggf. unter Berücksichtigung der Bonität des Kontrahenten. Sollte ein börsennotierter Preis vorhanden sein, wird dieser als beizulegender Zeitwert angegeben.
Die beizulegenden Zeitwerte von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten entsprechen notierten Preisen auf aktiven Märkten (Stufe 1) oder werden mit Bewertungstechniken basierend auf beobachtbaren Marktdaten zum Bilanzstichtag (Stufe 2) bzw. als Barwert der zukünftigen Zahlungsmittelzu- oder -abflüsse auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren (Stufe 3) ermittelt.
Sofern keine öffentlich notierten Marktpreise auf aktiven Märkten (Stufe 1) existieren, werden für Derivate die beizulegenden Zeitwerte mit Bewertungstechniken basierend auf beobachtbaren Marktdaten zum Bilanzstichtag ermittelt (Stufe 2). Bei der Anwendung von Bewertungstechniken wird das Kreditrisiko der Vertragspartner bzw. unser Kreditrisiko durch die Ermittlung von Credit Value Adjustments bzw. Debt Value Adjustments berücksichtigt.
Die Bewertung der Devisen- und Warentermingeschäfte erfolgt einzelfallbezogen und mit dem jeweiligen Terminkurs bzw. -preis am Bilanzstichtag. Die Terminkurse bzw. -preise richten sich nach den Kassakursen und -preisen unter Berücksichtigung von Terminauf- und -abschlägen.
Die beizulegenden Zeitwerte von Instrumenten zur Sicherung von Zinsrisiken sowie von Zinswährungsswaps ergeben sich durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsmittelzu- und -abflüsse, ggf. unter Berücksichtigung einer Fremdwährungsumrechnung zum Stichtag. Zur Abzinsung dienen Marktzinssätze, die über die Restlaufzeit der Instrumente angewendet werden.
Sofern beizulegende Zeitwerte auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren geschätzt wurden, werden sie innerhalb der Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie ausgewiesen. Dies betrifft im Wesentlichen bestimmte Schuld- und Eigenkapitaltitel, teilweise die beizulegenden Zeitwerte eingebetteter Derivate sowie die Verpflichtungen für bedingte Gegenleistungen im Rahmen von Unternehmensakquisitionen.
Bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Schuldtitel innerhalb der Kategorie „FVTPL – zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam“ ist häufig das Kreditrisiko der wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktor, der im Discounted-Cashflow-Ansatz zur Anwendung kommt. Hierbei werden Credit Spreads von vergleichbaren Emittenten angewendet. Ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos könnte in einem niedrigeren beizulegenden Zeitwert resultieren, während ein signifikanter Rückgang zu einem höheren beizulegenden Zeitwert führen könnte. Eine relative Veränderung des Credit Spreads um 10 % hat jedoch keine wesentliche Auswirkung auf den beizulegenden Zeitwert.
Bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der bedingten Gegenleistungen innerhalb der Kategorie „FVTPL (nicht derivativ) – zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam“ ist die Einschätzung der Erfolgswahrscheinlichkeit bspw. von vorab festgelegten Meilensteinen in Hinblick auf Forschungs- und Entwicklungsprojekte oder von Umsatzzielen sowie des zeitlichen Anfalls von Auszahlungen der wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktor. Eine Änderung der Einschätzung kann zu einem deutlich höheren oder niedrigeren beizulegenden Zeitwert führen.
Eingebettete Derivate werden vom jeweiligen Basisvertrag getrennt, wenn dieser keinen finanziellen Vermögenswert darstellt und die eingebetteten Derivate mit diesem nicht eng verbunden sind. Bei den Basisverträgen handelt es sich in der Regel um Absatz- oder Bezugsverträge aus dem operativen Geschäft. Die Zahlungsströme aus dem Vertrag ändern sich aufgrund der eingebetteten Derivate bspw. in Abhängigkeit von Wechselkursschwankungen bzw.Preisschwankungen. Die intern durchgeführte Bewertung von eingebetteten Derivaten erfolgt anhand von geeigneten Bewertungsmodellen wie Discounted-Cashflow-Modellen, die auf individuellen nicht beobachtbaren Inputfaktoren basieren. Die betreffenden Modelle beruhen u. a. auf geplanten Absatz- und Bezugsmengen sowie aus Marktdaten abgeleiteten Preisen. Basierend auf diesen beizulegenden Zeitwerten erfolgt ein regelmäßiges Monitoring im Rahmen der quartalsweisen Berichterstattung. In den USA besteht ein langfristiges strukturiertes Renewable Energy Credit (REC) Purchase Agreement. Der Bezugsvertrag fällt unter die Eigenbedarfsausnahme entsprechend IFRS 9.2.4, enthält aber zudem einen Differenzkontrakt, der die Definition eines eingebetteten Derivats erfüllt, das erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Bei Vertragsbeginn entsprach der beizulegende Zeitwert des eingebetteten Derivats dem Transaktionspreis von null. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts während der Vertragslaufzeit werden größtenteils von den künftigen Energiepreisen beeinflusst und in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen erfasst. Zum 31. Dezember 2024 betrug der beizulegende Zeitwert –41 Mio. € (Vorjahr: 31 Mio. €). Das maximale Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden und dem Wertminderungsmodell unterliegen, beträgt 14.892 Mio. € (Vorjahr: 15.385 Mio. €). Das maximale Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden und dem Wertminderungsmodell unterliegen, beträgt 534 Mio. € (Vorjahr: 627 Mio. €). Das maximale Ausfallrisiko aus bestehenden Darlehenszusagen, die dem Wertminderungsmodell unterliegen, beträgt 1.097 Mio. € (Vorjahr: 1.097 Mio. €). In diesem Zusammenhang wurden per saldo 0 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €) erwartete Kreditverluste ergebniswirksam aufgelöst. Das maximale Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten, die nicht dem Wertminderungsmodell unterliegen, beträgt 4.623 Mio. € (Vorjahr: 6.565 Mio. €). Eine Tochtergesellschaft von Bayer hält einen Anteil in Form eines contractually linked instruments an einem Fonds, mit dem ein Kundenfinanzierungsprogramm aufgesetzt wurde. Bei dem Fonds handelt es sich um eine nicht konsolidierte strukturierte Einheit, welche Zahlungsansprüche, die Bayer gegenüber Kunden hat, im Namen dieser Kunden begleicht, womit die vertraglichen Rechte auf Zahlung aus den Forderungen auslaufen und die zugehörigen Forderungen bei Bayer somit vollständig mit Zugang der Zahlung ausgebucht werden. Der Zahlungsanspruch des Fonds gegenüber dem Kunden basiert auf einer separaten Vereinbarung mit diesem, dem Schuldschein. Der Fonds wird von Investoren finanziert, die Anteile erworben haben, wovon ein Anteil von 15 % (Vorjahr: 13,5 %) des Fondsvolumens auf Bayer entfällt. Der Fonds kann Schuldscheine in einem Wert von bis zu 232 Mio. € (Vorjahr: 185 Mio. €) halten. Die Anteile werden innerhalb der sonstigen Forderungen ausgewiesen und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der Buchwert des von Bayer gehaltenen Anteils betrug zum 31. Dezember 2024 29 Mio. € (Vorjahr: 25 Mio. €). Das maximale Ausfallrisiko entspricht dem jeweiligen Buchwert. Sollten Kunden ihre Schuldscheine nicht bedienen können, würde zunächst Bayer in Höhe von bis zu 15 % des Fondsvolumens in Anspruch genommen, während alle weiteren Verluste von einer Bank getragen würden. Da Bayer keine Verfügungsgewalt über die relevanten Aktivitäten des Fonds besitzt, wird dieser folglich nicht konsolidiert. Die Entwicklung der auf nicht beobachtbaren Inputfaktoren basierenden und zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Stufe 3) für jede einzelne Kategorie von Finanzinstrumenten stellte sich wie folgt dar:
B 27.1/3 Entwicklung der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Stufe 3) in Mio. €
| Vermögenswerte – FVTPL¹ | Vermögenswerte – FVTOCI (kein Recycling)¹ | Derivate (Saldo) | Verbindlichkeiten – FVTPL (nicht derivativ)¹ | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert zum 01.01.2024 | 1.576 | 261 | 31 | –1.030 | 838 |
| Ergebniswirksam erfasste Gewinne (+)/Verluste (–) | 23 | – | –79 | 151 | 95 |
| davon entfallend auf zum Bilanzstichtag gehaltene Vermögenswerte/Verbindlichkeiten | 23 | – | –79 | 151 | 95 |
| Ergebnisneutral erfasste Gewinne (+)/Verluste (–) | – | –45 | – | – | –45 |
| Zugänge von Vermögenswerten (+)/Verbindlichkeiten (–) | 30 | 38 | – | –19 | 49 |
| Abgänge von Vermögenswerten (–)/Verbindlichkeiten (+) | –32 | – | 226 | 194 | 194 |
| Konzernkreisänderungen | – | 11 | – | – | 11 |
| Währungsänderungen | 11 | 13 | –1 | –53 | –30 |
| Buchwert zum 31.12.2024 | 1.608 | 278 | –49 | –725 | 1.112 |
¹ Zur Bezeichnung der Bewertungskategorien siehe Tabelle B 27.1/1.
B 27.1/4 Entwicklung der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Stufe 3) (Vorjahr) in Mio. €
| Vermögenswerte – FVTPL¹ | Vermögenswerte – FVTOCI (kein Recycling)¹ | Derivate (Saldo) | Verbindlichkeiten – FVTPL (nicht derivativ)¹ | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert zum 01.01.2023 | 1.473 | 340 | 8 | –1.729 | 92 |
| Ergebniswirksam erfasste Gewinne (+)/Verluste (–) | 71 | – | 24 | 43 | 138 |
| davon entfallend auf zum Bilanzstichtag gehaltene Vermögenswerte/Verbindlichkeiten | 71 | – | 24 | 43 | 138 |
| Ergebnisneutral erfasste Gewinne (+)/Verluste (–) | – | –33 | – | – | –33 |
| Zugänge von Vermögenswerten (+)/Verbindlichkeiten (–) | 163 | 22 | – | –35 | 150 |
| Abgänge von Vermögenswerten (–)/Verbindlichkeiten (+) | –126 | –1 | 649 | 522 | 522 |
| Konzernkreisänderungen | – | –58 | – | – | –58 |
| Währungsänderungen | –5 | –9 | –1 | 42 | 27 |
| Buchwert zum 31.12.2023 | 1.576 | 261 | 31 | –1.030 | 838 |
¹ Zur Bezeichnung der Bewertungskategorien siehe Tabelle B 27.1/2.
Ergebniswirksame Veränderungen wurden in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen sowie im Finanzergebnis in den Zinserträgen, im Kursergebnis und in den sonstigen finanziellen Aufwendungen und Erträgen erfasst. Die Aufwendungen, Erträge, Verluste und Gewinne aus Finanzinstrumenten lassen sich den folgenden Kategorien zuordnen:
B 27.1/5 Aufwendungen, Erträge, Verluste und Gewinne aus Finanzinstrumenten 2024 in Mio. €
| Vermögenswerte – AC¹ | Vermögenswerte – FVTPL¹ | FVTOCI (kein Recycling)¹ | Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung – FVTPL¹ | Verbindlichkeiten – AC¹ | Verbindlichkeiten – FVTPL (nicht derivativ)¹ | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zinserträge | 306 | 137 | – | – | 4 | – | 447 |
| Zinsaufwendungen | – | – | – | – | –1.875 | – | –1.875 |
| Erträge/Aufwendungen aus Beteiligungen | – | – | –2 | – | – | – | –2 |
| Fair-Value-Änderungen | – | –27 | – | –34 | – | 151 | 90 |
| Aufwendungen aus Wertminderungen | –164 | – | – | – | – | – | –164 |
| Erträge aus Zuschreibungen | 97 | – | – | – | – | – | 97 |
| Gewinne/Verluste aus Währungsumrechnung | –676 | – | 741 | –182 | – | – | –117 |
| Sonstige finanzielle Erträge/Aufwendungen | – | – | – | –8 | – | – | –8 |
| Nettoergebnis | –437 | 110 | –2 | 707 | –2.061 | 151 | –1.532 |
¹ Zur Bezeichnung der Bewertungskategorien siehe Tabelle B 27.1/1.
B 27.1/6 Aufwendungen, Erträge, Verluste und Gewinne aus Finanzinstrumenten (Vorjahr) 2023 in Mio. €
| Vermögenswerte – AC¹ | Vermögenswerte – FVTPL¹ | FVTOCI (kein Recycling)¹ | Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung – FVTPL¹ | Verbindlichkeiten – AC¹ | Verbindlichkeiten – FVTPL (nicht derivativ)¹ | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zinserträge | 270 | 157 | – | – | 2 | – | 429 |
| Zinsaufwendungen | – | – | – | – | –1.580 | – | –1.580 |
| Erträge/Aufwendungen aus Beteiligungen | – | – | 9 | – | – | – | 9 |
| Fair-Value-Änderungen | – | –2 | 17 | – | – | 43 | 58 |
| Aufwendungen aus Wertminderungen | –170 | – | – | – | – | – | –170 |
| Erträge aus Zuschreibungen | 168 | – | – | – | – | – | 168 |
| Gewinne/Verluste aus Währungsumrechnung | 25 | – | – | –208 | –113 | – | –296 |
| Sonstige finanzielle Erträge/Aufwendungen | –78 | – | – | 27 | – | – | –51 |
| Nettoergebnis | 215 | 155 | 9 | –191 | –1.664 | 43 | –1.433 |
¹ Zur Bezeichnung der Bewertungskategorien siehe Tabelle B 27.1/2.
Die Zinserträge und Zinsaufwendungen aus Vermögenswerten und Verbindlichkeiten innerhalb der Kategorie „AC“ beinhalteten auch die Erträge und Aufwendungen aus Zinsderivaten, die Bestandteil einer bilanziellen Sicherungsbeziehung waren. Außerdem waren hierin auch Erträge und Aufwendungen aus Leasingforderungen bzw. Leasingverbindlichkeiten enthalten. Zinserträge aus Schuldinstrumenten der Kategorie „FVTPL“ werden in den Zinserträgen erfasst und betreffen im Wesentlichen Zinserträge aus den der Bayer-Pensionskasse gewährten Gründungsstockdarlehen sowie aus Money Market Funds. Die Fair-Value-Änderungen aus Vermögenswerten innerhalb der Kategorie „FVTPL“ beinhalteten im Wesentlichen die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts der Century- und Pyxis-Beteiligung sowie die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von den der Bayer-Pensionskasse gewährten Gründungsstockdarlehen und Investitionen in Money Market Funds und Mischfonds. Dividendeneinnahmen sowie Gewinn- und Verlustausgleiche aus Gewinnabführungsverträgen werden unter den Erträgen und Aufwendungen aus Beteiligungen ausgewiesen. Die Fair-Value-Änderungen aus Derivaten ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung resultierten im Wesentlichen aus eingebetteten Derivaten. Fair-Value-Änderungen aus Verbindlichkeiten innerhalb der Kategorie „FVTPL (nicht derivativ)“ beinhalteten im Wesentlichen die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts der Verpflichtungen für bedingte Gegenleistungen im Rahmen von Unternehmensakquisitionen. Derivate, die einen finanziellen Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit darstellen und lediglich unter der Bedingung einer Vertragsverletzung oder der Insolvenz eines der Vertragspartner verrechnet werden können, erfüllen die Kriterien für die Aufrechnung in der Bilanz nach IAS 32 nicht oder nur teilweise. Der Wert dieser Derivate mit positivem beizulegenden Zeitwert belief sich auf 383 Mio. € (Vorjahr: 118 Mio. €) und der mit negativem beizulegenden Zeitwert auf 173 Mio. € (Vorjahr: 322 Mio. €). Davon bestehen positive und negative beizulegende Zeitwerte gegenüber demselben Vertragspartner in Höhe von 111 Mio. € (Vorjahr: 109 Mio. €).
27.2 Fälligkeitsanalyse
Das Liquiditätsrisiko, welchem der Bayer-Konzern durch seine Finanzinstrumenten ausgesetzt ist, setzt sich aus Verpflichtungen aus zukünftigen Zins- und Tilgungszahlungen für finanzielle Verbindlichkeiten und dem Liquiditätsrisiko aus Derivaten zum Bilanzstichtag zusammen.Daneben bestanden Darlehenszusagen aus einem noch nicht eingezahlten Teil des Gründungsstocks bei der Bayer-Pensionskasse VVaG bzw. bei der Rheinischen Pensionskasse VVaG in Höhe von 965 Mio. € (Vorjahr: 965 Mio. €) bzw. 132 Mio. € (Vorjahr: 132 Mio. €), die in den Folgejahren zu weiteren Auszahlungen bei der Bayer AG führen können.
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die undiskontierten, vertraglich vereinbarten Zahlungsmittelzu- und -abflüsse (Nominalwerte) aus Finanzinstrumenten:
B 27.2/1 Fälligkeitsanalyse der Finanzinstrumente
31.12.2024
| | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | nach 2029 | in Mio. € |
|-------------------------|---------|---------|---------|---------|---------|-----------|-----------|
| | Zinsen und Tilgung | | | | | | |
| Finanzverbindlichkeiten | | | | | | | |
| Anleihen | 5.359 | 5.072 | 2.721 | 4.862 | 5.132 | 28.420 | 38.226 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 693 | 265 | 221 | 67 | 60 | 40 | 1.132 |
| Restliche Verbindlichkeiten | 416 | 301 | 205 | 145 | 149 | 356 | 1.295 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 7.485 | 18 | 5 | 9 | 1 | – | 7.518 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | | | | | | | |
| Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung | 341 | – | – | – | – | – | 341 |
| Restliche Verbindlichkeiten | 1.023 | 456 | 330 | 98 | 79 | 547 | 1.971 |
| Verbindlichkeiten aus Derivaten | 87 | 34 | 15 | 2 | 3 | 28 | 235 |
| mit Bruttoausgleich | –2 | – | – | – | – | – | 56 |
| Zahlungsabflüsse | 226 | – | – | – | – | – | 5.342 |
| Zahlungszuflüsse | –228 | – | – | – | – | – | –5.286 |
| mit Nettoausgleich | 36 | 15 | 2 | 3 | 28 | | 31 |
| Zahlungszu/-abflüsse | 36 | 15 | 2 | 3 | 28 | | 31 |
| Darlehenszusagen | – | 1.097 | – | – | – | – | – |
| Finanzgarantien | – | 24 | – | – | – | – | – |
| Gesamt | 16.525| 6.146 | 3.497 | 5.183 | 5.424 | 29.391 | 50.718 |
B 27.2/2 Fälligkeitsanalyse der Finanzinstrumente (Vorjahr)
31.12.2023
| | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | nach 2028 | in Mio. € |
|-------------------------|---------|---------|---------|---------|---------|-----------|-----------|
| | Zinsen und Tilgung | | | | | | |
| Finanzverbindlichkeiten | | | | | | | |
| Anleihen | 4.920 | 5.392 | 4.655 | 2.633 | 4.555 | 32.691 | 40.852 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 589 | 6 | 131 | – | – | – | 699 |
| Restliche Verbindlichkeiten | 2.296 | 308 | 208 | 146 | 106 | 399 | 3.153 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 7.414 | 26 | 5 | 3 | 2 | 8 | 7.456 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | | | | | | | |
| Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung | 334 | – | – | – | – | – | 334 |
| Restliche Verbindlichkeiten | 733 | 284 | 205 | 267 | 287 | 222 | 1.628 |
| Verbindlichkeiten aus Derivaten | 348 | –1 | – | – | – | – | 317 |
| mit Bruttoausgleich | – | – | – | – | – | – | 172 |
| Zahlungsabflüsse | – | – | – | – | – | – | 12.120 |
| Zahlungszuflüsse | – | – | – | – | – | – | –11.948 |
| mit Nettoausgleich | –1 | – | – | – | – | | 176 |
| Zahlungszu/-abflüsse | –1 | – | – | – | – | | 176 |
| Darlehenszusagen | – | 1.097 | – | – | – | – | – |
| Finanzgarantien | – | 25 | – | – | – | – | – |
| Gesamt | 17.756| 6.015 | 5.204 | 3.049 | 4.950 | 33.320 | 54.439 |
27.3 Informationen zu Derivaten
Aus sich ändernden Wechselkursen, Zinssätzen und Rohstoffpreisen ergeben sich Risiken für die beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten wie auch für zukünftige Zahlungsmittelzu- und -abflüsse. Zur Reduzierung dieser Risiken werden Derivate eingesetzt, die teilweise als Sicherungsinstrumente im Rahmen von Hedge Accounting designiert werden.
Währungsrisiko
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit Fremdwährungsderivaten gesichert, ohne dass diese in einer bilanziellen Sicherungsbeziehung stehen. Schwankungen künftiger Zahlungsmittelzu- und -abflüsse aufgrund von geplanten zukünftigen Umsätzen und Beschaffungsmaßnahmen in Fremdwährung werden teilweise durch den Abschluss von Derivaten, die zum Großteil im Rahmen bilanzieller Sicherungsbeziehungen als Cashflow-Hedges designiert sind, vermieden.
Zinsrisiko
Zur Steuerung des Zinsrisikos werden teilweise bei festverzinslichen Finanzschulden Zinsswaps eingesetzt. Zwei Zinsswaps in Höhe von insgesamt 500 Mio. USD wurden als Fair-Value-Sicherung (Fair-Value-Hedge) für die 2,5-Mrd.-USD-Anleihe aus dem Jahr 2018 mit Fälligkeit im Jahr 2025 designiert. Die Zinsswaps sind im Juni 2024 ausgelaufen, sodass keine sicherungsbedingte Fair-Value-Anpassung der Anleihe zum Ende des Geschäftsjahres 2024 erfolgt. Zum 31. Dezember 2024 betrug der Buchwert dieser Anleihe 2.404 Mio. € (Vorjahr: 2.251 Mio. € inkl. sicherungsbedingter Fair-Value-Anpassung in Höhe von 7 Mio. €). Zinsrisiken im Zusammenhang mit der Begebung neuer Anleihen werden teilweise durch Zinsderivate abgesichert, die als Cashflow-Absicherungen designiert sind. Der beizulegende Zeitwert dieser Derivate zum Zeitpunkt der Anleihenbegebung wird aus der Rücklage für Cashflow-Hedges über die Laufzeit der begebenen Anleihen in das Zinsergebnis amortisiert.
Rohstoffpreisrisiko
Auch für Preisänderungsrisiken von Beschaffungs- und Veräußerungsgeschäften für Saatgut und Energie erfolgt eine teilweise Begrenzung von Schwankungen künftiger Zahlungsmittelabflüsse und -zuflüsse durch den Abschluss von Sicherungsgeschäften, die größtenteils im Rahmen bilanzieller Sicherungsbeziehungen als Cashflow-Hedges designiert sind.
Sicherung von Aktienprogrammen (Aspire)
Ein Teil der aktienbasierten Zahlungen an Beschäftigte wird gegen Wertschwankungen durch den Abschluss von Derivaten gesichert, die bei Fälligkeit gegen Barzahlung beglichen werden. Die Derivate sind im Rahmen bilanzieller Sicherungsbeziehungen als Cashflow-Hedges designiert.
Weitere Angaben zu Cashflow-Hedges
Das sonstige Ergebnis aus Cashflow-Hedges hat sich durch Veränderungen der beizulegenden Marktwerte von Derivaten um einen Betrag von 16 Mio. € (Vorjahr: 162 Mio. €) verringert. Im Berichtsjahr sind Marktwertänderungen von Derivaten in Höhe von 85 Mio. € (Vorjahr: 12 Mio. € Aufwand) als Ertrag ergebniswirksam gebucht worden.
Folgende Tabelle stellt die Überleitungsrechnung der Cashflow-Hedge-Rücklage (vor Steuern) im Eigenkapital nach Risikokategorien dar:
B 27.3/1 Entwicklung Rücklage (vor Steuern) für Cashflow-Hedges
| Währungs-sicherung nicht bilanzieller Risiken | Zins-sicherung nicht bilanzieller Risiken | Rohstoff-preissicherung | Sicherung von Aktien-programmen | Gesamt | in Mio. € | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand: 01.01.2023 | 31 | 138 | 8 | –5 | 172 | |
| Veränderung des beizulegenden Zeitwerts | –34 | –33 | –65 | –30 | –162 | |
| In die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliederter Betrag | 9 | –33 | 1 | 35 | 12 | |
| In die Vorräte umgebuchter Betrag | 25 | 25 | ||||
| Stand: 31.12.2023 | 6 | 72 | –31 | – | 47 | |
| Veränderung des beizulegenden Zeitwerts | 129 | –2 | –100 | –43 | –16 | |
| In die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliederter Betrag | –87 | –21 | 5 | 18 | –85 | |
| In die Vorräte umgebuchter Betrag | 55 | 55 | ||||
| Stand: 31.12.2024 | 48 | 49 | –71 | –25 | 1 |
Im Berichtsjahr sind wie auch im Vorjahr keine wesentlichen ineffektiven Teile der Sicherungsbeziehungen ergebniswirksam geworden.
Zum Jahresende bestanden im Wesentlichen die folgenden nach maßgeblichen Kategorien geordneten Derivate mit den angegebenen beizulegenden Zeitwerten. Soweit Derivate in einer bilanziellen Sicherungsbeziehung standen, ist dies jeweils als Davon-Vermerk angegeben:
B 27.3/2 Beizulegende Zeitwerte der Derivate
| 31.12.2023 | 31.12.2024 | in Mio. € | |
|---|---|---|---|
| Nominalwert1 | Positiv | Negativ | |
| Währungssicherung bilanzieller Risiken2, 3 | 16.048 | 39 | –209 |
| Devisentermingeschäfte | 16.048 | 39 | –209 |
| Währungssicherung nicht bilanzieller Risiken2, 4 | 6.456 | 81 | –75 |
| Devisentermingeschäfte | 4.343 | 65 | –63 |
| davon Cashflow-Hedges | 3.683 | 57 | –48 |
| Devisenoptionen | 2.113 | 16 | –12 |
| davon Cashflow-Hedges | 2.113 | 16 | –12 |
| Zinssicherung bilanzieller Risiken2, 3 | 454 | – | –8 |
| Zinsswaps | 454 | – | –8 |
| davon Fair-Value-Hedges | 452 | – | –8 |
| Rohstoffpreissicherung2, 4 | 1.065 | 15 | –14 |
| Warentermingeschäfte | 1.035 | 11 | –14 |
| davon Cashflow-Hedges | 857 | 8 | –6 |
| Warenoptionsgeschäfte | 30 | 4 | – |
| davon Cashflow-Hedges | – | – | – |
| Sicherung von Aktienprogrammen2, 4 | – | – | – |
| Aktientermingeschäfte | – | – | – |
| davon Cashflow-Hedges | – | – | – |
| Gesamt | 24.023 | 135 | –306 |
| davon Derivate mit Fälligkeit ≤ 12 Monate | 23.672 | 131 | –303 |
| für Währungssicherung | 22.323 | 116 | –281 |
| für Zinssicherung5 | 454 | – | –8 |
| für Rohstoffpreissicherung | 895 | 15 | –14 |
- Der Nominalwert wird als Bruttovolumen ausgewiesen, welches auch wirtschaftlich geschlossene Positionen beinhaltet.
- Derivate mit positivem beizulegenden Zeitwert werden in dem Bilanzposten „Sonstige finanzielle Vermögenswerte” ausgewiesen.
- Derivate mit negativem beizulegenden Zeitwert werden in dem Bilanzposten „Finanzverbindlichkeiten” ausgewiesen.
- Derivate mit negativem beizulegenden Zeitwert werden in dem Bilanzposten „Sonstige Verbindlichkeiten” ausgewiesen.
- Der anteilige beizulegende Zeitwert langlaufender Zinsswaps, der sich auf kurzfristige Zinszahlungen bezieht, wird als kurzfristig ausgewiesen.
Die Absicherungskurse für die wesentlichen Währungspaare der zum Jahresende bestehenden Derivate zur Währungssicherung, die in einer bilanziellen Sicherungsbeziehung standen, waren wie folgt:
B 27.3/3 Absicherungskurse der Derivate in einer bilanziellen Sicherungsbeziehung
| 31.12.2023 | 31.12.2024 | |
|---|---|---|
| Derivate mit Fälligkeit ≤ 12 Monate | Derivate mit Fälligkeit ≤ 12 Monate | |
| Ø-Sicherungskurs | Ø-Sicherungskurs | |
| Währungssicherung nicht bilanzieller Risiken | ||
| Devisentermingeschäfte – Cashflow-Hedges | ||
| EUR/BRL | 5,67 | 6,35 |
| EUR/CNH | 7,63 | 7,76 |
| EUR/JPY | 146,25 | 158,61 |
28. Leasingverhältnisse
Die Inanspruchnahme von Wahlrechten ist in Anhangangabe [3] dargestellt. Bayer hat als Leasingnehmer vor allem Verträge über Immobilien, Maschinen und Einrichtungen sowie Fahrzeuge abgeschlossen. Leasingverträge werden individuell verhandelt und weisen jeweils unterschiedliche Vereinbarungen zu bspw. Verlängerungs-, Kündigungs- oder Kaufoptionen auf. Verträge über die Anmietung von Grundstücken und Gebäuden durch Bayer haben Laufzeiten von durchschnittlich 8,7 Jahren (Vorjahr: 8,1 Jahre). Die für diese Verträge vereinbarten Zahlungen werden in vielen Fällen jährlich auf Basis der Entwicklung des Verbraucherpreisindex des jeweiligen Landes angepasst. Verträge über die Anmietung von Gebäuden enthalten in der Regel Klauseln, die eine Untervermietung ausschließlich nach Erlaubnis des Vermieters gestatten. Leasingverträge über andere Objekte als Grundstücke und Gebäude haben in der Regel Laufzeiten von durchschnittlich 6,4 Jahren (Vorjahr: 5,8 Jahre).# Bei etwa der Hälfte aller Verträge (ohne Fahrzeuge) besteht wie im Vorjahr für Bayer als Leasingnehmer eine Kündigungsoption, die zu einem jeweils im Vertrag bestimmten Zeitpunkt ausgeübt werden kann. Bei ungefähr der Hälfte aller Verträge mit fester Mindestlaufzeit (ohne Fahrzeuge) hat Bayer wie im Vorjahr als Leasingnehmer eine Verlängerungsoption. In der Regel bestehen bei Verträgen über die Anmietung von Fahrzeugen ein vorzeitiges Rückgaberecht sowie eine Verlängerungsoption. In den Sachanlagen sind die Buchwerte folgender Nutzungsrechte an Leasinggegenständen ausgewiesen:
B 28/1 Nutzungsrechte an Leasinggegenständen in Mio. €
| 31.12.2023 | 31.12.2024 | |
|---|---|---|
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 829 | 769 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | – | 6 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 89 | 89 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 232 | 269 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 5 | 6 |
| Gesamt | 1.155 | 1.139 |
Im Geschäftsjahr 2024 wurden Zugänge von Nutzungsrechten an Leasinggegenständen in Höhe von 421 Mio. € (Vorjahr: 539 Mio. €) bilanziert.
Die ausstehenden Leasingzahlungen weisen die folgenden Fälligkeiten auf:
B 28/2 Fälligkeiten von Leasingzahlungen in Mio. €
| 31.12.2023 | 31.12.2024 | |
|---|---|---|
| Fälligkeit < 1 Jahr | 357 | 376 |
| Fälligkeit > 1 Jahr < 5 Jahre | 760 | 793 |
| Fälligkeit > 5 Jahre | 399 | 356 |
| Gesamt | 1.516 | 1.525 |
Die planmäßigen Abschreibungen auf Nutzungsrechte an Leasinggegenständen im Geschäftsjahr 2024 entfallen auf folgende Gruppen von Vermögenswerten:
B 28/3 Planmäßige Abschreibungen auf Nutzungsrechte an Leasinggegenständen in Mio. €
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 219 | 207 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 29 | 28 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 129 | 123 |
| Gesamt | 377 | 358 |
Im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen, bei denen Bayer als Leasingnehmer auftritt, wurden im Geschäftsjahr 2024 darüber hinaus die folgenden Beträge in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:
B 28/4 GuV-Effekt aus Leasingverhältnissen in Mio. €
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Leasingverbindlichkeiten | –72 | –77 |
| Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von mehr als einem und maximal 12 Monaten | –444 | –444 |
| Aufwendungen für Leasingverhältnisse mit zugrunde liegenden Vermögenswerten von geringem Wert (ohne kurzfristige Leasingverhältnisse) | –3 | –2 |
| Aufwendungen für variable Leasingzahlungen, die nicht in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit enthalten sind | –14 | –22 |
| Erträge aus der Untervermietung von Nutzungsrechten an Leasinggegenständen | 4 | 2 |
| Gesamt | –529 | –543 |
Die Zahlungsmittelabflüsse im Zusammenhang mit den Aktivitäten als Leasingnehmer betrugen im Jahr 2024 908 Mio. € (Vorjahr: 900 Mio. €).
Für kurzfristige Leasingverhältnisse, die zum Bilanzstichtag noch nicht begonnen haben, bestanden per 31. Dezember 2024 nichtbilanzierte Verpflichtungen in Höhe von 21 Mio. € (Vorjahr: 39 Mio. €).
Zum Bilanzstichtag bestanden bereits eingegangene Leasingverhältnisse, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen und keine kurzfristigen Leasingverhältnisse darstellen, in Höhe von 120 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €).
29. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse
Zum 31. Dezember 2024 bestanden Eventualverbindlichkeiten von 7.143 Mio. € (Vorjahr: 6.850 Mio. €). Im Wesentlichen sind diese auf schadenersatzrechtliche, steuerrechtliche, arbeitsrechtliche und sonstige Sachverhalte u. a. in den USA, Deutschland und Brasilien zurückzuführen. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem BASF-Schiedsverfahren, polychlorierten Biphenylen (PCB) und patentrechtlichen Auseinandersetzungen zu unserer Sojabohnentechnologie Intacta RR2 PROTM. Für weitergehende Information zu den genannten Sachverhalten verweisen wir auf die Anhangangabe [30] „Rechtliche Risiken“. Sowohl die Bewertung der Eventualverbindlichkeiten als auch die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit des Ressourcenabflusses sind in einem hohen Maße mit Unsicherheiten behaftet.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzten sich wie folgt zusammen:
B 29/1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen in Mio. €
| 31.12.2023 | 31.12.2024 | |
|---|---|---|
| Bestellobligo für Sachanlagevermögen | 807 | 549 |
| Vertragliche Verpflichtung für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten | 184 | 128 |
| Kapitaleinzahlungsverpflichtungen | 243 | 237 |
| Nicht eingezahlter Teil des Gründungsstockdarlehens | 1.097 | 1.097 |
| Verpflichtungen aus Kooperationsvereinbarungen und bedingte Zahlungen aus Akquisitionen, die keine Unternehmenszusammenschlüsse darstellen | 3.576 | 2.872 |
| Umsatzabhängige Meilensteinverpflichtungen | 3.207 | 3.339 |
| Gesamt | 9.114 | 8.222 |
Die zu erwartende Fälligkeit der Verpflichtungen aus Kooperationsvereinbarungen und umsatzabhängigen Meilensteinverpflichtungen gliedert sich wie folgt auf:
B 29/2 Fälligkeiten von sonstigen finanziellen Verpflichtungen
| Verpflichtungen aus Kooperationsvereinbarungen und bedingte Zahlungen aus Akquisitionen, die keine Unternehmenszusammenschlüsse darstellen | Umsatzabhängige Meilensteinverpflichtungen | |
|---|---|---|
| 2023 | 2024 | |
| Fälligkeit < 1 Jahr | 354 | 258 |
| Fälligkeit > 1 Jahr < 5 Jahre | 801 | 850 |
| Fälligkeit > 5 Jahre | 2.421 | 1.764 |
| Gesamt | 3.576 | 2.872 |
| in Mio. € |
Der Konzern hat Kooperationen mit externen Partnern vereinbart, im Rahmen derer verschiedene Projekte finanziert werden oder – in Abhängigkeit vom Erreichen bestimmter Ziele („Meilensteine“) oder anderer fest vereinbarter Bedingungen – Zahlungen zu leisten sind. Diese Beträge stellen die maximal zu leistenden Zahlungen dar und sind in dieser Höhe unwahrscheinlich. Da das Erreichen der Bedingungen für die Zahlung einer hohen Unsicherheit unterliegt, können die tatsächlichen Zahlungen sowohl in Bezug auf die Höhe als auch in Bezug auf den zeitlichen Anfall deutlich davon abweichen.
30. Rechtliche Risiken
Als international tätiges Unternehmen mit umfangreichen geschäftlichen Aktivitäten ist der Bayer-Konzern einer Vielzahl von rechtlichen Risiken ausgesetzt. Hierzu können insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Antikorruption, Patentrecht, Steuerrecht sowie Umweltschutz gehören. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren sind in aller Regel nicht vorhersagbar. Es können deshalb aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Vereinbarung von Vergleichen Aufwendungen entstehen, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen abgedeckt sind und wesentliche Auswirkungen auf unser Geschäft und seine Ergebnisse haben können. Die nachfolgend beschriebenen Rechtsverfahren sind nicht als abschließende Auflistung sämtlicher Rechtsstreitigkeiten zu verstehen. Es sind aber diejenigen Rechtsverfahren, die wir derzeit als wesentlich betrachten.
Produktbezogene Auseinandersetzungen
Essure™:
In den USA wurden Bayer zahlreiche Klagen von Anwenderinnen von Essure™ zugestellt. Essure™ ist ein Medizinprodukt zur permanenten Verhütung ohne operativen Eingriff. Die Klägerinnen machen Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit Essure™ geltend, wie bspw. Hysterektomie, Perforation, Schmerzen, Blutungen, Gewichtszunahme, Nickelallergie, Depression oder ungewollte Schwangerschaft, und verlangen Schaden- und Strafschadenersatz. Fast alle Ansprüche in den USA sind verglichen worden. Die zum 31. Dezember 2024 verbliebenen Rückstellungen für Vergleiche und Rechtskosten belaufen sich auf etwa 54 Mio. USD (52 Mio. €). Gleichzeitig stehen wir weiterhin hinter der Sicherheit und Wirksamkeit von Essure™ und werden dieses Medizinprodukt in allen Rechtsstreitigkeiten weiterhin entschieden verteidigen, in denen eine außergerichtliche Einigung nicht erzielt werden kann.
Bis zum 31. Januar 2025 wurden Bayer zwei kanadische Klagen im Zusammenhang mit Essure™ zugestellt, in denen jeweils die Zulassung einer Sammelklage beantragt wird. Eine dieser Klagen wurde als Sammelklage zertifiziert. Darüber hinaus wurden Bayer etwa 170 Einzelklagen zugestellt. Bayer ist überzeugt, gute Argumente zur Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche zu haben, und beabsichtigt, sich in diesen Verfahren entschieden zur Wehr zu setzen. Bayer hält die verbleibenden Risiken in diesem Rechtskomplex nicht mehr für wesentlich.
Sammelklagen zu Neonikotinoiden in Kanada:
In Quebec und Ontario (Kanada) sind Anträge auf Sammelklagen gegen Bayer zu Pflanzenschutzmitteln eingereicht worden, die die Wirkstoffe lmidacloprid und Clothianidin (Neonikotinoide) enthalten. Bei den Klagenden handelt es sich um Honigproduzenten, die eine landesweite Sammelklage in Ontario und eine auf Quebec beschränkte Sammelklage in Quebec anhängig gemacht haben. Die Klagenden verlangen Schaden- sowie Strafschadenersatz und behaupten, Bayer und ein weiterer Produzent von Pflanzenschutzmitteln hätten in Bezug auf die Konzeption, die Entwicklung, das Marketing und den Vertrieb von neonikotinoidhaltigen Pestiziden fahrlässig gehandelt. Die in Ontario anhängig gemachte Sammelklage befindet sich in einem sehr frühen Stadium. In Quebec hat ein Gericht 2018 dem Antrag der Klagenden auf Zertifizierung einer Sammelklage stattgegeben. Bayer ist überzeugt, gute Argumente zur Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche zu haben, und beabsichtigt, sich in diesen Verfahren entschieden zur Wehr zu setzen.
Roundup™ (Glyphosat):
Monsanto Company („Monsanto“), einer Tochtergesellschaft von Bayer, wurden in den USA zahlreiche Klagen zugestellt. Die Klagenden tragen vor, sie seien mit von Monsanto hergestellten glyphosathaltigen Produkten in Berührung gekommen. Glyphosat ist der in bestimmten Herbiziden von Monsanto einschließlich der Roundup™-Produkte enthaltene Wirkstoff. Die Klagenden tragen vor, ihr Kontakt mit diesen Produkten habe zu Gesundheitsschäden geführt, u. a.zu Erkrankungen wie dem Non-Hodgkin-Lymphom (NHL) und dem multiplen Myelom, und sie verlangen Schaden- und Strafschadenersatz. Die Klagenden behaupten u. a., dass die glyphosathaltigen Herbizidprodukte von Monsanto fehlerhaft seien, dass Monsanto die mit solchen Produkten angeblich verbundenen Risiken gekannt habe oder hätte kennen müssen und dass Monsanto die Nutzerinnen und Nutzer vor diesen Risiken nicht angemessen gewarnt habe. Mit weiteren Klagen ist zu rechnen. Die meisten der Klagenden haben ihre Klagen bei bundesstaatlichen Gerichten in Missouri eingereicht. Bis zum 31. Januar 2025 hat Monsanto in einer beträchtlichen Zahl von Ansprüchen Vergleichsvereinbarungen erzielt oder steht kurz davor. Von insgesamt ca. 181.000 angemeldeten Ansprüchen wurden ca. 114.000 verglichen oder erfüllen aus verschiedenen Gründen nicht die Vergleichskriterien. Bis zum 31. Januar 2025 wurden 27 Verfahren vor Bundes- oder einzelstaatlichen Gerichten mit Geschworenen in Kalifornien, Missouri, Oregon, Arkansas, Delaware, Illinois und Pennsylvania abgeschlossen. 17 dieser Gerichtsverfahren endeten mit einem für Monsanto günstigen Ergebnis: In 13 Fällen entschieden die Jurys zugunsten von Monsanto, in einem Fall entschied der erstinstanzliche Richter wegen offensichtlich unzureichender rechtlicher und tatsächlicher Anspruchsgrundlagen zugunsten von Monsanto, ein Fall endete ergebnislos (Mistrial) aufgrund eines eigenen Antrags der Klagenden, ein Fall endete ergebnislos, nachdem die Jury sich nicht auf eine Entscheidung verständigen konnte, und in einem Fall nahmen die Klagenden die Klage während der Verhandlung zurück. In den übrigen zehn Verfahren wurden den Klagenden kompensatorischer Schadenersatz sowie in den meisten Fällen ein Vielfaches davon als sogenannter Strafschadenersatz (punitive damages) zugesprochen. Einige dieser Fälle wurden später verglichen, aber in den meisten Fällen hat Monsanto erstinstanzliche Rechtsmittel oder Berufung gegen die Jury-Entscheidungen eingelegt. Unsere Anträge fechten diese Urteile an, da sie unserer Auffassung nach auf zahlreichen beweiserheblichen und rechtlichen Fehlern sowie verfassungswidrig überhöhten Schadenersatz-Festsetzungen beruhen. Im Juli 2024 wurde eines der 13 zugunsten von Monsanto gefällten Urteile im Berufungsverfahren aufgehoben, sodass es ein erneutes Jury-Verfahren geben könnte. In Bezug auf die übrigen Berufungsverfahren hat der Third Circuit Federal Court of Appeals im August 2024 im Fall Schaffner einstimmig entschieden. Die in diesem Fall geltend gemachten Ansprüche auf der Grundlage des Rechts des einzelnen Bundesstaats wegen angeblich unterlassener Warnung sind danach durch US-Bundesrecht (Federal Insecticide Fungicide and Rodenticide Act – FIFRA) ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Entscheidung widerspricht früheren Entscheidungen des Ninth (Hardeman) und des Eleventh (Carson) Circuit, die den Vorrang des Bundesrechts verneint hatten. Sie führt damit zu einem sogenannten Circuit Split und könnte zu einer Überprüfung durch den U.S. Supreme Court führen, um diese zentrale Rechtsfrage zu klären. Bayer prüft die Auswirkungen dieses Urteils auf andere anhängige Verfahren und wird seine Argumente, die vom Third Circuit vollständig übernommen wurden, zu gegebener Zeit dem U.S. Supreme Court vortragen. Per 31. Dezember 2024 belief sich die Rückstellung von Bayer für den Verfahrenskomplex Glyphosat auf insgesamt 5,9 Mrd. USD (5,7 Mrd. €). Nach wie vor bestehen aus Sicht von Bayer keinerlei Bedenken in Bezug auf die Sicherheit der oben genannten Produkte. Zum 31. Januar 2025 sind gegen Bayer insgesamt 29 kanadische Klagen (Sammelklagen und Einzelklagen) im Zusammenhang mit Roundup™ anhängig. Die Hauptsammelklage wurde teilweise zertifiziert und wird in der Sache fortgeführt. Bayer ist überzeugt, gute Argumente zur Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche zu haben, und beabsichtigt, die Sicherheit von Glyphosat und seinen glyphosatbasierten Herbiziden entschieden zu verteidigen.
Dicamba: Im Jahr 2016 reichte Bader Peach Farms vor einem Gericht in Missouri Klage gegen Monsanto und BASF SE („BASF“) ein. In der Folge wurden Klagen von etwa 250 Klagenden sowohl bei US-Bundes- als auch bei einzelstaatlichen Gerichten eingereicht, die Ansprüche auf Ernteschäden gegen Monsanto geltend machen, hauptsächlich für Sojabohnen. Allgemein wird behauptet, das Dicamba-Herbizid und/oder das Xtend™-System hätten außerhalb des Zielgebiets die gegenüber Dicamba nicht toleranten Sojabohnen und andere Nutzpflanzen geschädigt. Der Fall Bader Peach Farms wurde im Jahr 2022 ohne Anerkennung einer Haftung verglichen. Bayer erhält weiterhin neue Ansprüche im Zusammenhang mit Dicamba, die als potenzielle künftige Gerichtsverfahren infrage kommen. Monsanto hat eine Vergleichsvereinbarung (mass tort settlement) abgeschlossen. Der Vergleich sieht die Zahlung für begründete Ansprüche von Sojabauern in den Erntejahren 2015 bis 2020 vor, die einen Ertragsverlust aufgrund der Anwendung von Dicamba-Produkten auf einer Xtend™-Kultur nachweisen können. Dieser Teil des Vergleichs ist auf 300 Mio. USD gedeckelt. Der Vergleich sieht außerdem zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 100 Mio. USD vor für Ansprüche von Landwirten anderer Pflanzenkulturen wegen Dicamba-Schäden sowie für Anwaltsgebühren, Prozesskosten und die Verwaltung der Vergleiche. Die Vergleichsvereinbarung wird derzeit umgesetzt. Nach den bisherigen Auszahlungen beträgt zum 31. Dezember 2024 die verbleibende Rückstellung für Vergleiche ca. 54 Mio. USD (52 Mio. €). Klagen von etwa 50 Weinbauern wegen angeblicher Schäden in den Jahren 2017–2024 sind in Texas anhängig (Timmons). Bayer ist überzeugt, gute Argumente zur Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche zu haben, und beabsichtigt, sich in diesen Verfahren entschieden zur Wehr zu setzen.
Versicherung gegen Produkthaftungsansprüche
Im Zusammenhang mit den o. g. produktbezogenen Auseinandersetzungen ist Bayer in jeweils industrieüblichem Umfang gegen gesetzliche Produkthaftungsansprüche versichert und hat auf Grundlage der derzeit vorliegenden Informationen entsprechende bilanzielle Vorsorgemaßnahmen getroffen. Insbesondere die bilanziellen Vorsorgemaßnahmen hinsichtlich der Ansprüche zu Essure™ und Roundup™ (Glyphosat) übersteigen allerdings den bestehenden Versicherungsschutz.
Patentrechtliche Auseinandersetzungen
Bollgard II RR Flex™/lntacta RR2 PRO™: In Brasilien reichte der Verband der Baumwollanbauer des Bundesstaats Mato Grosso („AMPA“) im Jahr 2019 bei einem Bundesgericht eine Patentnichtigkeitsklage ein. Die Klage richtet sich gegen vier Patente zu Bollgard II RR Flex™, einer Baumwolltechnologie von Bayer. 2020 hat das brasilianische Patentamt in dem Gerichtsverfahren die Gültigkeit aller vier Patente anerkannt. Zwei der Patente werden zudem in administrativen Nichtigkeitsverfahren vor dem brasilianischen Patentamt angegriffen. Eines der Patente, das 2022 abgelaufene Promoter-Patent, ist auch Gegenstand einer Patentnichtigkeitsklage zur Sojabohnentechnologie lntacta RR2 PRO™, die der Verband der Sojabohnenanbauer des Bundesstaats Mato Grosso („Aprosoja/MT“) 2017 bei einem brasilianischen Bundesgericht eingereicht hat. Neben der Nichtigerklärung der Patente wird mit beiden Klagen eine Erstattung der gezahlten Lizenzgebühren beantragt. Beide Klagen wurden als kollektive Klagen eingereicht und sind vor demselben Bundesrichter anhängig. Die lntacta RR2 PRO™-Sojabohnentechnologie von Bayer wird derzeit durch vier Patente geschützt. Zusätzlich zu der 2017 eingereichten Klage in Bezug auf das Promoter-Patent fordert Aprosoja/MT nun in einer separaten Klage eine Korrektur der Ablaufdaten des inzwischen abgelaufenen Promoter-Patents und zweier anderer Patente, die die Intacta RR2 PRO™-Sojabohnentechnologie von Bayer schützen. Der Verband behauptet, dass die beiden anderen Patente bereits abgelaufen seien, und fordert außerdem eine entsprechende Rückerstattung von gezahlten Lizenzgebühren und eine Reduzierung laufender Lizenzzahlungen. 2021 entschied das brasilianische Gericht in Mato Grosso, den Anträgen weiterer Verbände der Sojabohnenerzeuger und des AMPA auf Zulassung als Nebenkläger stattzugeben. Eines der beiden Patente, das Promoter-Patent, deckt auch Bollgard II RR Flex™ ab und ist Gegenstand der Streitigkeiten mit AMPA. Aprosoja/MT argumentiert, dass die Laufzeit der Patente verfassungswidrig festgelegt wurde. 2021 wurde eine Entscheidung des brasilianischen Obersten Gerichtshofs rechtskräftig, wonach die Laufzeit von Patenten, die zuvor auf mindestens zehn Jahre ab Patenterteilung festgelegt war, verfassungswidrig ist und stattdessen 20 Jahre ab Einreichung der Patentanmeldung beträgt. Dies wird rückwirkend auf bestimmte Patente angewandt und verkürzt deren Laufzeit. Im Dezember 2024 gab das Gericht in Mato Grosso allen Anträgen von Aprosoja/MT statt. Es ordnete an, von der Erhebung der anteiligen Lizenzgebühren für zwei der drei Patente abzusehen und die von den ländlichen Erzeugern für die beiden Patente nach deren verkürzter Laufzeit gezahlten Lizenzgebühren zu erstatten. Die berechtigten ländlichen Erzeuger müssen diesbezüglich Einzelanträge einreichen, in denen sie ihren Anspruch auf die gewährte Erstattung und deren Höhe nachweisen. Bayer ist mit der Entscheidung nicht einverstanden und hat dagegen Berufung eingelegt. Bayer ist weiterhin der Ansicht, dass weder Aprosoja/MT noch andere Verbände Anspruch auf eine Rückerstattung gezahlter Lizenzgebühren oder Reduzierung laufender Lizenzzahlungen haben.
MON 87429/MON 94313: Im Jahr 2022 hat Corteva Agriscience LLC („Corteva“) Klage bei einem US-Bundesgericht gegen Bayer eingereicht. Corteva behauptet, dass Bayer mit den Herbizidtoleranz-Technologien MON 87429 (Mais) bzw. MON 94313 (Sojabohnen) drei Patente von Corteva verletze. Dagegen macht Bayer geltend, dass seine Technologien keinen gültigen Patentanspruch von Corteva verletzen und dass alle drei Patente von Corteva ungültig sind.# Rechtsstreitigkeiten und andere rechtliche Verfahren
Der Rechtsstreit ist ausgesetzt bis zur abschließenden Entscheidung des von Bayer beantragten Inter Partes Review („IPR“) der drei Patente durch das Patent Trial and Appeal Board („PTAB“) des US-Patent- und Markenamts. Im Dezember 2024 erhielten wir IPR-Entscheidungen vom PTAB zu unseren Gunsten, die alle drei Patente von Corteva für ungültig erklärten. Corteva kann diese Entscheidungen anfechten.
Roundup Ready™ Sojabohne, Event GTS40-3-2: In Brasilien wurde 2023 Monsanto Company und Monsanto do Brasil, Tochtergesellschaften von Bayer, eine Klage zugestellt, die die ländlichen Gewerkschaften von Sertão, Passo Fundo und Santiago im Bundesstaat Rio Grande do Sul (RS) vor dem brasilianischen Bundesgerichtshof eingereicht haben. Mit der Klage wird eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2019 angefochten, die den Schutz von Roundup Ready™ Sojabohnen unter brasilianischem Patentrecht unabhängig vom Sortenschutz bestätigte und Ansprüche auf Erstattung gezahlter Lizenzgebühren abwies. In den o. g. patentrechtlichen Auseinandersetzungen ist Bayer überzeugt, gute Argumente zu haben, und beabsichtigt, sich entschieden zur Wehr zu setzen.
Weitere rechtliche Verfahren
BASF-Schiedsverfahren:
2019 wurde Bayer eine Schiedsklage zugestellt, die von BASF erhoben wurde. BASF machte Schadenersatzansprüche aus den 2017 und 2018 unterschriebenen Kaufverträgen geltend, über die BASF bestimmte Geschäftsbereiche der Division Crop Science erworben hatte. BASF trug vor, dass Bayer bestimmte Kostenpositionen, insbesondere bestimmte Personalkosten, nicht hinreichend offengelegt und einigen der veräußerten Geschäftsbereiche nicht in angemessener Weise zugerechnet habe. 2022 wies das Schiedsgericht die Ansprüche von BASF vollumfänglich ab. 2023 wies das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den Antrag der BASF auf Aufhebung des Schiedsspruchs zurück. Das Gericht stellte jedoch fest, dass der Schiedsspruch ungültig sei, weil er einer deutschen Verfahrensvorschrift bezüglich der Unterschriften der Mitglieder des Schiedsgerichts nicht entspreche. Nach dem gerichtlichen Beschluss sei das ursprüngliche Schiedsverfahren noch nicht beendet und müsse durch den Erlass eines wirksamen Schiedsspruchs abgeschlossen werden, welcher diese Vorschrift hinreichend beachte. Im Juli 2024 hob der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main auf und verwies das Verfahren zur weiteren Verhandlung der behaupteten Aufhebungsgründe an das Oberlandesgericht zurück. Die Verfahrensvorschrift bezüglich der Unterschriften der Mitglieder des Schiedsgerichts sei nicht verletzt.
Newark-Bay-Umweltschutzverfahren:
In den USA haftet Bayer nachrangig hinter einem nicht mit Bayer verbundenen Unternehmen, das seinen Verpflichtungen nachkommt, für bestimmte Umweltrisiken im Zusammenhang mit dem Lower Passaic River und/oder dem Newark Bay Complex. Bayer kann derzeit den Umfang einer möglichen zukünftigen Haftung nicht bestimmen.
Schürferlaubnis Idaho:
2019 erteilte das United States Bureau of Land Management („BLM“) der P4 Production, LLC, einer Tochtergesellschaft von Bayer, die Erlaubnis zum Betrieb einer neuen Phosphat-Mine im US-Bundesstaat Idaho. Phosphor wird für Glyphosat benötigt, das in etlichen Pflanzenschutzmitteln von Bayer enthalten ist, auch in den Roundup™-Herbiziden zur landwirtschaftlichen Nutzung. 2021 haben drei Nichtregierungsorganisationen vor dem United States District Court for the District of Idaho gegen die Erlaubnis geklagt. P4 Production ist dem Verfahren als Nebenintervenient beigetreten. 2023 hob das Gericht die Erlaubnis auf. Wir haben einen Antrag auf Erteilung einer neuen Erlaubnis gestellt, und wir prüfen andere Möglichkeiten, Phosphaterz zu gewinnen. Im September 2024 haben wir einen Vergleich mit den Klagenden geschlossen. Der Vergleich stellt sicher, dass diese Nichtregierungsorganisationen gegen eine neue Erlaubnis nicht vorgehen werden. Die Erteilung der Erlaubnis durch das BLM erwarten wir derzeit für die zweite Jahreshälfte 2025.
Asbest:
In vielen Fällen behaupten Klagende, Bayer und andere Beklagte hätten Dritte in zurückliegenden Jahrzehnten auf dem eigenen Werksgelände beschäftigt, ohne vor den bekannten Gefahren von Asbest hinreichend gewarnt oder geschützt zu haben. Außerdem ist eine Bayer-Beteiligungsgesellschaft in den USA Rechtsnachfolger von Gesellschaften, die bis 1976 Asbestprodukte verkauften. Im Falle einer Haftung besteht insoweit eine vollständige Freistellung durch Union Carbide. In ähnlicher Weise ist Monsanto mit einer Vielzahl von Ansprüchen wegen des Vorwurfs einer Exposition gegenüber Asbest auf Grundstücken von Monsanto ohne ausreichende Warnhinweise oder Schutzmaßnahmen sowie wegen des Vorwurfs der Herstellung und des Verkaufs von asbesthaltigen Produkten konfrontiert. Bayer ist überzeugt, gute Argumente zur Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche zu haben, und beabsichtigt, sich in diesen Verfahren entschieden zur Wehr zu setzen.
PCB:
Monsanto, eine Tochtergesellschaft von Bayer, wurde in Klageverfahren von verschiedenen staatlichen Stellen in den USA benannt. Diese behaupten, Monsanto, Pharmacia und Solutia seien gemeinsam als Produzent von PCB für verschiedene PCB-bedingte Schäden in der Umwelt verantwortlich, u. a. in Gewässern. Es sei gleichgültig, wie die PCB dorthin gelangt seien. PCB sind Chemikalien, die für verschiedene Zwecke weit verbreitet waren, ehe die Herstellung von PCB von der EPA in den USA 1979 verboten wurde.
2020 traf Bayer eine Vereinbarung für einen Sammelvergleich (Class Settlement) zur Beilegung von Klagen von ca. 2.500 kommunalen Behörden in den Vereinigten Staaten gegen eine Gesamtzahlung von ca. 650 Mio. USD. 2022 stimmte das Gericht dem Vergleich endgültig zu. Etwa 84 Behörden entschieden sich gegen eine Teilnahme an dem Vergleich, die Mehrheit davon hat inzwischen Klage eingereicht.
Im Juli 2024 stimmte Bayer ohne Anerkennung einer Haftung einer Zahlung von 160 Mio. USD zu, um den Rechtsstreit mit der City of Seattle zu vergleichen, davon 35 Mio. USD für PCB-Schäden. Im September 2024 stimmte Bayer ohne Anerkennung einer Haftung einer Zahlung von 35 Mio. USD zu, um den Rechtsstreit mit der City of Los Angeles zu vergleichen.
Im April 2024 reichte der Generalstaatsanwalt von Maine vor einem einzelstaatlichen Gericht eine Klage ein, in der Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit der PCB-Kontamination der Umwelt in diesem Staat geltend gemacht werden. Damit sind nunmehr sechs Klagen von Generalstaatsanwälten anhängig: Delaware, Illinois, Maine, Maryland, New Jersey und Vermont.
Frühere, bereits eingereichte oder drohende Verfahren von Washington, Washington D.C., New Mexico, New Hampshire, Ohio, Pennsylvania und Virginia wurden für insgesamt ca. 456 Mio. USD verglichen. Das Unternehmen hat auch in einem anhängigen Fall mit Oregon unter Berücksichtigung der speziellen Umstände in diesem Staat einen Vergleich in Höhe von 698 Mio. USD abgeschlossen.
Der Fall des Generalstaatsanwalts von Vermont ist anders gelagert als die übrigen Fälle, da in ihm nicht nur eine PCB-Kontamination der Umwelt, sondern auch der Schulgebäude des Staats geltend gemacht wird. Eine ähnliche Klage (Addison Central School District) von Anwälten, die 93 Schulbezirke in Vermont vertreten, ist vor einem Bundesgericht (District of Vermont) wegen angeblicher PCB-Kontamination in Schulgebäuden anhängig. Außerdem sind in Vermont noch eine Klage des Burlington School District und darauf bezogene Ansprüche wegen angeblicher gesundheitlicher Schäden (siehe unten) anhängig.
Monsanto ist darüber hinaus mit einer Vielzahl von Klagen wegen des Gebrauchs von und der Exposition gegenüber PCB-Produkten in Schulgebäuden konfrontiert, in denen Gesundheits- und Vermögensschäden geltend gemacht werden. Eine Gruppe von anhängigen Fällen mit etwa 200 Klagenden macht eine Vielzahl von Personenschäden geltend, die angeblich auf PCB in den Bauprodukten der Schule Sky Valley Education Center („SVEC“) in King County, Washington, zurückzuführen sind.
Bis zum 31. Januar 2025 wurden zehn Jury-Verfahren mit insgesamt 80 Klagenden abgeschlossen. 31 dieser Klagenden waren erfolglos, weil die Geschworenen zugunsten von Monsanto entschieden oder sich nicht auf eine Entscheidung verständigen konnten. Den übrigen 49 Klagenden wurden insgesamt etwa 320 Mio. USD an kompensatorischem Schadenersatz zugesprochen sowie ein Vielfaches davon als sogenannter Strafschadenersatz (punitive damages). Die unstreitige Beweislage in diesen Fällen gibt nach Auffassung von Bayer keinen Grund zu der Annahme, dass die Klagenden PCB in einem gesundheitsgefährdenden Ausmaß ausgesetzt gewesen sind oder dass ein Kontakt mit PCB die behaupteten gesundheitlichen Beeinträchtigungen hätte verursachen können. Bayer hat gegen jedes der negativen Urteile aufgrund zahlreicher erheblicher Prozessfehler erstinstanzliche Nachverhandlung (post trial motions) beantragt oder Berufung eingelegt oder beabsichtigt, das zu tun.
Im Mai 2024 hob der Court of Appeals in Washington das erste der SVEC-Urteile (Erickson et al.) über ca. 50 Mio. USD an kompensatorischem Schadenersatz sowie ein Vielfaches davon als sogenannter Strafschadenersatz (punitive damages) wegen mehrerer rechtlicher Fehler auf. Viele der festgestellten Fehler sollten unserer Ansicht nach auf die anderen bislang vor Geschworenengerichten verhandelten SVEC-Fälle übertragbar sein. Im Oktober 2024 hat das oberste Gericht des Bundesstaates Washington, der Washington Supreme Court, die Sache Erickson hinsichtlich mehrerer Streitfragen zur Entscheidung angenommen. Die anderen Berufungsverfahren wurden ausgesetzt, bis die Entscheidung des Washington Supreme Court vorliegt.
2023 hat eine Mutter für ihre drei Kinder, die eine lokale Schule besuchten, im District of Vermont eine Klage (Neddo) eingereicht, mit der die Zulassung einer Sammelklage angestrebt wird.# Berichte und Erläuterungen
Rechtsstreitigkeiten und sonstige Rechtsansprüche
PCB-bezogene Rechtsstreitigkeiten
Sie behauptet, dass die Kinder wegen des Kontakts mit PCB ein erhöhtes Krebsrisiko haben, und verlangt die Kosten einer medizinischen Überwachung. Die Klage benennt 26 angeblich kontaminierte Schulen. Zu der erstrebten Gruppe für eine Sammelklage sollen alle Personen gehören, die eine der kontaminierten Schulen besucht oder dort gearbeitet haben. Im Zusammenhang mit der Highschool in Burlington, Vermont, sind außerdem drei Fälle anhängig, in denen gesundheitliche Schäden geltend gemacht werden. Wegen behaupteter Gesundheitsschäden durch PCB-Expositionen außerhalb von Schulgebäuden gibt es weitere Verfahren. Insgesamt neun Klagen von 14 Klagenden sind bei einem einzelstaatlichen Gericht in Massachusetts anhängig. Die Klagenden behaupten, in oder nahe bei einer ehemaligen Deponie der Firma General Electric mit PCB in Kontakt gekommen zu sein und dadurch verschiedene gesundheitliche Schäden erlitten zu haben. In Nevada ist eine Klage anhängig, in der ca. 150 aktuelle und frühere Mitarbeitende des Clark County Government Centers Gesundheitsschäden mit teilweise tödlichen Folgen geltend machen. Diese Klagenden behaupten, das Center sei durch frühere Aktivitäten der Union Pacific Railroad mit PCB kontaminiert worden. Das bundesstaatliche Gericht in Nevada hat die Klage abgewiesen, und die Klagenden haben Berufung eingelegt. Im August 2024 hat der Nevada Supreme Court die Abweisung aufgehoben. Schließlich gibt es drei Verfahren mit insgesamt fünf Klagenden, die Schäden durch Kontakt mit PCB in Monsantos früherer Anlage in Krummrich geltend machen. Wir sind davon überzeugt, auch in diesen Angelegenheiten gute Argumente zur Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche zu haben, und beabsichtigen, uns in diesen Verfahren entschieden zur Wehr zu setzen. Um Kosten im Zusammenhang mit den PCB-bedingten Rechtsstreitigkeiten erstattet zu bekommen, hat Bayer 2022 bei einem Bezirksgericht im Bundesstaat Missouri eine Klage eingereicht, um seine Rechte aus bestimmten Freistellungsvereinbarungen durchzusetzen. In diesen Verträgen verpflichteten sich die Unternehmen, die PCB zur Verwendung in ihren Produkten gekauft hatten, Monsanto für PCB-bezogene Rechtskosten zu entschädigen. Die Freistellungsverpflichtung gilt auch für Vergleichszahlungen.
Anlegerklagen wegen Monsanto-Erwerb
In Deutschland und den USA machen Anleger gerichtlich Schadenersatzforderungen wegen Kursverlusten gegen Bayer geltend. Die Klagenden stützen ihre Ansprüche auf eine angeblich fehlerhafte Kapitalmarktkommunikation der Bayer AG im Zusammenhang mit dem Erwerb von Monsanto. Sie behaupten, Bayer habe den Kapitalmarkt über die Risiken, insbesondere im Hinblick auf Produkthaftungsklagen zu Glyphosat in den USA, nicht ausreichend aufgeklärt. In den deutschen Verfahren waren am 31. Dezember 2024 Klagen von rund 60 Klagenden rechtshängig. Das Landgericht Köln leitete 2022 ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ein. Eine Entscheidung in der Sache ist damit nicht verbunden. In dem parallelen Verfahrenskomplex in den USA hat ein zuständiges Gericht in Kalifornien 2023 einer Zertifizierung als Sammelklage zugestimmt. Bayer ist überzeugt, jederzeit seine kapitalmarktrechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Monsanto und seinen Veröffentlichungen hinsichtlich der Glyphosat-Produkthaftungsklagen ordnungsgemäß erfüllt zu haben, und wird sich in allen Anlegerverfahren gegen die Klageforderungen entschieden zur Wehr setzen.
Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente des Bayer-Konzerns im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse veränderten. Von den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten waren im Berichtsjahr analog zum Vorjahr keine wesentlichen Beträge aufgrund von Währungsrestriktionen verfügungsbeschränkt. Die von den ausländischen Konzerngesellschaften berichteten Zahlungsströme werden zu Monatsdurchschnittskursen umgerechnet. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zum Stichtagskurs angesetzt. Der Einfluss von Wechselkursänderungen auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wird in einer separaten Zeile als „Veränderung aus Wechselkursänderungen“ ausgewiesen. Bei Tochterunternehmen mit einer hochinflationären funktionalen Währung erfolgt die Währungsumrechnung sämtlicher Zahlungsströme während des Jahres immer zum Stichtagskurs.
31. Zu-/Abfluss aus operativer, investiver sowie aus Finanzierungstätigkeit
Im Jahr 2024 betrug der Cashflow aus operativer Tätigkeit 7.368 Mio. € (Vorjahr: 5.117 Mio. €). Die darin enthaltenen Auszahlungen zur Beilegung von Verfahren im Rahmen der Rechtskomplexe zu Dicamba, Essure™ sowie insbesondere PCB und Glyphosat beliefen sich auf per saldo 461 Mio. € (Vorjahr: 2.089 Mio. €). Dieser Betrag entfiel sowohl auf Vergleichsvereinbarungen als auch auf Urteilssprüche. Die Übertragung von Staatsanleihen in den Bayer Pension Trust e. V. (BPT), Deutschland, in Höhe von insgesamt 300 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €) war nicht zahlungswirksam und führte somit nicht zu einem operativen Mittelabfluss. Der BPT ist ein nahestehendes Unternehmen im Sinne des IAS 24. Im Cashflow aus operativer Tätigkeit sind zudem Zahlungen von Banken aus der Übertragung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 209 Mio. € (Vorjahr: 411 Mio. €) enthalten, die zum 31. Dezember 2024 weder fällig noch durch Kunden beglichen waren.
Im Rahmen der investiven Tätigkeit sind im Geschäftsjahr 164 Mio. € zugeflossen (Vorjahr: Mittelabflüsse von 3.517 Mio. €). Für kurzfristige finanzielle Vermögenswerte flossen per saldo 2.558 Mio. € zu (Vorjahr: Auszahlungen von 113 Mio. €). Diese Mittelzuflüsse resultierten insbesondere aus der Veräußerung von Anteilen an Money-Market-Funds und wurden u. a. zur Schuldentilgung genutzt. Die Investitionsausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte betrugen 2.778 Mio. € (Vorjahr: 2.751 Mio. €). Aus dem Verkauf von Sachanlagen und anderen Vermögenswerten flossen 295 Mio. € zu (Vorjahr: 215 Mio. €). Dazu zählten Zuflüsse aus den Verkäufen an den Produktrechten für Progynova™ und Cyclo-Progynova™ in Asien (70 Mio. €), Androcur™ (26 Mio. €) und Proctosedyl™ (22 Mio. €) sowie aus der Veräußerung von Produktionsanlagen und Bürogebäuden an verschiedenen Standorten. Die Ausgaben für Akquisitionen abzüglich übernommener Zahlungsmittel in Höhe von 184 Mio. € (Vorjahr: 662 Mio. €) entfielen insbesondere auf Meilensteinzahlungen im Zusammenhang mit dem Erwerb der US-Unternehmen Asklepios BioPharmaceutical, Inc. (AskBio) und BlueRock Therapeutics LP sowie Blackford Analysis Ltd., Großbritannien.
Aus Finanzierungstätigkeit ergab sich per saldo ein Mittelabfluss von 7.178 Mio. € (Vorjahr: 679 Mio. €). Darin enthalten war eine Nettoschuldentilgung in Höhe von 5.018 Mio. € (Vorjahr: Nettokreditaufnahme von 3.253 Mio. €). Bei den Nettozinsausgaben verzeichneten wir einen Anstieg auf 1.972 Mio. € (Vorjahr: 1.506 Mio. €). Als Dividende zahlte der Bayer-Konzern 131 Mio. € (Vorjahr: 2.379 Mio. €) aus, davon 108 Mio. € (Vorjahr: 2.358 Mio. €) an Aktionäre der Bayer AG.
Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit entwickelten sich wie folgt:
B 31/1 Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit
| Cashflows¹ | Nicht zahlungswirksame Veränderungen in Mio. € | Neu Verträge IFRS 16 | Änderung im Fair Value² | 31.12.2024 |
|---|---|---|---|---|
| 01.01.2024 | Akquisitionen/ Desinvestitionen | Währungs- änderungen/ sonstige Effekte | | | |
| Anleihen | 40.852 | –3.828 | – | 1.145 | –57 | 38.226 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 784 | 468 | – | –29 | – | 1.223 |
| Leasingverbindlichkeiten | 1.238 | –434 | 1 | 35 | 331 | 77 | 1.248 |
| Forderungen/Verbindlichkeiten aus Derivaten | 174 | 406 | – | – | – | –784 | –204 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 1.915 | –1.874 | – | –57 | – | 63 | 47 |
| Gesamt | 44.963 | –5.262 | 1 | 1.094 | 331 | –587 | 40.540 |
¹ enthält gezahlte Zinsen, die aus der ursprünglichen Aufzinsung der Verbindlichkeiten resultieren
² enthält Buchwertänderungen von nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Verbindlichkeiten
Im Vorjahr entwickelten sich die Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit wie folgt:
B 31/2 Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit (Vorjahr)
| Cashflows¹ | Nicht zahlungswirksame Veränderungen in Mio. € | Neu Verträge IFRS 16 | Änderung im Fair Value² | 31.12.2023 |
|---|---|---|---|---|
| 01.01.2023 | Akquisitionen/ Desinvestitionen | Währungs- änderungen/ sonstige Effekte | | | |
| Anleihen | 36.602 | 4.910 | – | –713 | – | 53 | 40.852 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 3.484 | –2.569 | – | –131 | – | – | 784 |
| Leasingverbindlichkeiten | 1.234 | –446 | – | –34 | 412 | 72 | 1.238 |
| Forderungen/Verbindlichkeiten aus Derivaten | 112 | –171 | – | –1 | – | 234 | 174 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 142 | 1.384 | – | 298 | – | 91 | 1.915 |
| Gesamt | 41.574 | 3.108 | – | –581 | 412 | 450 | 44.963 |
¹ enthält gezahlte Zinsen, die aus der ursprünglichen Aufzinsung der Verbindlichkeiten resultieren
² enthält Buchwertänderungen von nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Verbindlichkeiten
Sonstige Erläuterungen
32. Honorare des Abschlussprüfers
Frau Silvia Geberth unterzeichnet den Bestätigungsvermerk erstmals zum 31. Dezember 2024 und Herr Andreas Wermelt unterzeichnete erstmals zum 31. Dezember 2022. Frau Silvia Geberth ist verantwortliche Wirtschaftsprüferin. Für die erbrachten Dienstleistungen des weltweiten Netzwerks von Deloitte bzw. Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Deloitte GmbH WPG) sind folgende Honorare als Aufwand erfasst worden:
B 32/1 Honorare des Abschlussprüfers
| | Deloitte | davon Deloitte GmbH WPG in Mio. € | | |
|---|---|---|---|---|
| | 2023 | 2024 | 2023 | 2024 |
| Abschlussprüfungsleistungen | 16 | 16 | 7 | 7 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 2 | 1 | 1 | 1 |
| Steuerberatungsleistungen | – | – | – | – |
| Sonstige Leistungen | – | 1 | – | – |
| Gesamt | 18 | 18 | 8 | 8 |
Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen der Deloitte GmbH WPG umfassen vor allem Vergütungen für die Konzernabschlussprüfung sowie für die Prüfung der Abschlüsse der Bayer AG und ihrer Tochterunternehmen.# Die anderen Bestätigungsleistungen, die im Berichtsjahr durch die Deloitte GmbH WPG erbracht wurden, betreffen im Wesentlichen freiwillige Jahresabschlussprüfungen von Tochtergesellschaften sowie die Erteilung von Comfort Letters in Zusammenhang mit Kapitalmarkttransaktionen. Zudem erfolgten prüferische Durchsichten von Zwischenabschlüssen.
33. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Nahestehende Unternehmen und Personen im Sinne des IAS 24 sind juristische oder natürliche Personen sowie deren Angehörige, die auf die Bayer AG und deren Tochterunternehmen Einfluss nehmen können oder der Kontrolle, der gemeinschaftlichen Führung oder einem maßgeblichen Einfluss durch die Bayer AG bzw. deren Tochterunternehmen unterliegen. Dazu gehören insbesondere nicht konsolidierte, zum beizulegenden Zeitwert bewertete Tochterunternehmen und zum beizulegenden Zeitwert oder at-equity einbezogene Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen sowie Versorgungspläne. Ferner gehören die Organmitglieder der Bayer AG dazu, deren Bezüge der Anhangangabe [34] sowie dem Vergütungsbericht unter www.bayer.com/vgb zu entnehmen sind.
B 33/1 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
| Erbrachte Leistungen | Empfangene Leistungen | Forderungen | Verbindlichkeiten | |
|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | |
| 2023 | 2024 | 2023 | 2024 | |
| Nicht konsolidierte Tochterunternehmen | 50 | 49 | 1 | 1 |
| Gemeinschafts- unternehmen | 12 | 16 | – | – |
| Assoziierte Unternehmen | 1 | – | – | – |
| Versorgungspläne | – | – | – | – |
Zwischengesellschaftliche Gewinne und Verluste bei Gesellschaften, die at-equity in den Konzernabschluss einbezogen wurden, waren in den Jahren 2024 und 2023 unbedeutend.
Gegenüber der Bayer-Pensionskasse VVaG hat sich die Bayer AG zur Bereitstellung eines Genussrechtskapitals im Nominalvolumen von 150 Mio. € (Vorjahr: 150 Mio. €) verpflichtet, das zum 31. Dezember 2024 weiterhin in voller Höhe begeben war. Der Buchwert betrug 152 Mio. € (Vorjahr: 150 Mio. €). Das der Bayer-Pensionskasse VVaG gewährte Gründungsstockdarlehen hat ein Nominalvolumen zum 31. Dezember 2024 von 1.135 Mio. € (Vorjahr: 1.135 Mio. €). Der Buchwert betrug 1.145 Mio. € (Vorjahr: 1.140 Mio. €). Die ausstehenden Forderungen, die sich aus verschiedenen Tranchen zusammensetzen, unterliegen jeweils einem fünfjährigen Zinsanpassungsmechanismus. Für das Geschäftsjahr 2024 wurden 38 Mio. € Zinserträge (Vorjahr: 33 Mio. €) sowie ein Ertrag aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in Höhe von 13 Mio. € (Vorjahr: 46 Mio. €) erfasst. Es bestehen darüber hinaus ein Gründungsstock zur Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs (unverändert 3 Mio. €) der Rheinischen Pensionskasse VVaG sowie ein nachträgliches Gründungstockdarlehen mit einem Buchwert von 60 Mio. € (Vorjahr: 60 Mio. €). Im Geschäftsjahr wurden Staatsanleihen von insgesamt 300 Mio. € an den Bayer Pension Trust e. V. (BPT), Deutschland, übertragen. Darüber hinaus erfolgte aus dem BPT eine Entnahme aus Überdeckungen von Verpflichtungen für Langzeitkonten („BayZeit“) in Höhe von 116 Mio. €. Im Vorjahr wurden 362 Mio. € u. a. an von Konzerngesellschaften vorgenommene Rentenzahlungen zurückerstattet. Aufgrund der Zahlung bereits in Vorjahren zu 100 % wertberichtigter Forderungen gegenüber dem nicht konsolidierten Tochterunternehmen Bayer S.A., Venezuela, wurde ein sonstiger betrieblicher Ertrag in Höhe von 17 Mio. € erfasst. Wie im Vorjahr gab es keine wesentlichen Wertberichtigungen auf Forderungen gegen nahestehende Unternehmen.
34. Gesamtbezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie gewährte Kredite
Im abgelaufenen Geschäftsjahr belief sich die Gesamtvergütung für Vorstand und Aufsichtsrat nach IFRS auf 18.797 T € (Vorjahr: 24.604 T €). Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich dabei auf 5.050 T € (Vorjahr: 4.970 T €) und bestanden ausschließlich aus kurzfristigen erfolgsunabhängigen Komponenten. Die nachfolgende Tabelle stellt die einzelnen Komponenten der Vorstandsvergütung nach IFRS dar:
B 34/1 Vorstandsvergütung nach IFRS
| in T € | |
|---|---|
| 2023 | |
| Grundvergütung | 6.988 |
| Sachbezüge und sonstige Leistungen | 5.365 |
| Versorgungsentgelt | 1.407 |
| Summe der kurzfristigen erfolgsunabhängigen Vergütung | 13.760 |
| Kurzfristige erfolgsabhängige Barvergütung | 752 |
| Summe der kurzfristigen Vergütung | 14.512 |
| Im laufenden Jahr erdiente aktienbasierte Vergütung Aspire | 3.950 |
| Wertänderung bisheriger Ansprüche aus der aktienbasierten Vergütung Aspire | –7.684 |
| Verfallene aktienbasierte Vergütung Aspire wegen Ausscheiden aus dem Vorstand | – |
| Summe der aktienbasierten Vergütung (Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung) | –3.734 |
| Dienstzeitaufwand für im laufenden Jahr erdiente Pensionszusagen | 843 |
| Summe der langfristigen Vergütung | –2.891 |
| Abfindungen im Zusammenhang mit der Beendigung von Dienstverträgen | 8.013 |
| Gesamtvergütung (nach IFRS) | 19.634 |
Die Gesamtbezüge von Vorstand und Aufsichtsrat nach HGB beliefen sich auf 30.737 T € (Vorjahr: 37.950 T €). Diese entfielen mit 25.687 T € (Vorjahr: 32.980 T €) auf den Vorstand und mit 5.050 T € (Vorjahr: 4.970 T €) auf den Aufsichtsrat. Die Vorstandsbezüge setzten sich zusammen aus der kurzfristigen erfolgsunabhängigen Vergütung von 9.609 T € (Vorjahr: 13.760 T €), der kurzfristigen erfolgsabhängigen Barvergütung von 5.040 T € (Vorjahr: 752 T €) sowie der langfristigen aktienbasierten Barvergütung Aspire von 11.038 T € (Vorjahr: 14.711 T €). In den Aufsichtsratsbezügen waren Sitzungsgelder von 357 T € (Vorjahr: 350 T €), Ausschussvergütungen von 1.012 T € (Vorjahr: 940 T €) und Festvergütungen von 3.681 T € (Vorjahr: 3.680 T €) enthalten. Die Pensionszahlungen für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen betrugen 13.629 T € (Vorjahr: 13.184 T €). Die Pensionsverpflichtungen nach IFRS für die früheren Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen betrugen 184.629 T € (Vorjahr: 190.662 T €). Zum 31. Dezember 2024 bestanden, wie im gesamten Jahr und im Vorjahr, keine Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats. Es wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten dieser Personen eingegangen. Für weitere Informationen bezüglich der Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats wird auf den Vergütungsbericht verwiesen. Dieser ist unter www.bayer.com/vgb öffentlich zugänglich.
35. Nachtragsbericht
Akquisition
Am 22. Januar 2025 hat Bayer seinen Anteil an der Natsana GmbH, Deutschland, von 30 auf 100 % erhöht. Für den Erwerb von 70 % der Anteile wurde ein vorläufiger Kaufpreis von 210 Mio. € gezahlt sowie Darlehen in Höhe von rund 103 Mio. € übernommen. In der Folge wird die Bilanzierung von der Equity-Methode auf die Vollkonsolidierung umgestellt. Aus der vorläufigen Neubewertung der bisher nach der Equity-Methode bilanzierten Anteile ergab sich ein Betrag von 97 Mio. €. Die übertragene Gegenleistung entfällt zum Großteil auf den Geschäfts- und Firmenwert sowie Markenrechte. Der Geschäfts- und Firmenwert entfällt im Wesentlichen auf die starke Position von Natsana im Online-Geschäft von Nahrungsergänzungsmitteln. Die Kaufpreisallokation ist derzeit noch nicht abgeschlossen, da die Erstellung und Prüfung der zugrunde liegenden finanziellen Informationen und die daraus abgeleitete Zuordnung des Kaufpreises auf die einzelnen Vermögenswerte und Schulden sowie die Ermittlung der zugehörigen Angaben derzeit noch andauern. Natsana ist ein Online-Anbieter mit Schwerpunkt auf dem Vertrieb und der Entwicklung von natürlichen Nahrungsergänzungsmitteln wie Vitaminen, Mineralien, Nährstoffen und Probiotika. Über die drei Kernmarken Feel Natural, Nature Love und Natural Elements wird ein Portfolio von über 150 Produkten vertrieben. Natsana wird dem Segment Consumer Health zugeordnet.
Finanzverbindlichkeiten
Im Januar 2025 platzierte die Bayer AG einen weiteren Panda-Bond in Höhe von 2 Mrd. CNY (264 Mio. €) mit einer Laufzeit von drei Jahren und einem Kupon von 2,4 % am chinesischen Kapitalmarkt. Die Anleihe wurde mithilfe von Fremdwährungsderivaten vollständig gesichert. Daher unterliegen sowohl die Verbindlichkeit aus der Anleihe als auch die daraus resultierenden Zinszahlungen bei der Bayer AG keinem Fremdwährungsrisiko. Zudem hat die Bayer AG im Januar 2025 eine Anleihe in Höhe von 1,2 Mrd. € zurückgezahlt.
D Weitere Informationen
Organe der Gesellschaft
Aufsichtsrat
Die Mitglieder des Aufsichtsrats bekleideten die nachstehenden Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand: 31. Dezember 2024, soweit nicht anders angegeben; bei Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat während des Geschäftsjahres beziehen sich die Angaben auf das Datum des Ausscheidens):
Prof. Dr. Norbert Winkeljohann1
Osnabrück (geb. 5.11.1957)
Vorsitzender des Aufsichtsrats seit April 2020
Mitglied des Aufsichtsrats seit Mai 2018
Selbstständiger Unternehmensberater
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
•Bohnenkamp AG (Vorsitz)
•Deutsche Bank AG4 (Stellv. Vorsitz)
•Georgsmarienhütte Holding GmbH
•Sievert SE (Vorsitz)
Heike Hausfeld
Leverkusen (geb. 19.9.1965)
Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats seit April 2022
Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2017
Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats Bayer
Dr. Paul Achleitner
München (geb. 28.9.1956)
Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2002
Investor
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
•Henkel AG & Co. KGaA4 (Gesellschafterausschuss)
Dr. rer. nat. Simone Bagel-Trah
Düsseldorf (geb. 10.1.1969)
Mitglied des Aufsichtsrats bis April 2024
Vorsitzende des Aufsichtsrats der Henkel AG & Co. KGaA und der Henkel Management AG sowie des Gesellschafterausschusses der Henkel AG & Co. KGaA
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
•Henkel AG & Co. KGaA4 (Vorsitz)
•Henkel Management AG (Vorsitz)
•Heraeus Holding GmbH
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
•Henkel AG & Co.# Mitglieder des Aufsichtsrats
Ausschussmitglieder
Ständige Ausschüsse des Aufsichtsrats der Bayer AG (Stand: 31. Dezember 2024)
| Name | Sitz | Geburtsdatum | Tätigkeit / Position | Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: |
|---|---|---|---|---|
| Horst Baier | Hannover | 20.10.1956 | Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2020, Selbstständiger Berater | •DIAKOVERE gGmbH •Ecclesia Holding GmbH •Whitbread PLC4 (Board of Directors) |
| Dr. Norbert W. Bischofberger | Hillsborough, USA | 10.1.1956 | Mitglied des Aufsichtsrats bis April 2024, President and Chief Executive Officer bei Kronos Bio, Inc. | •Morphic Holding, Inc.4 (Board of Directors) |
| André van Broich | Dormagen | 19.6.1970 | Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2012, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats Bayer, Vorsitzender des Betriebsrats – Bayer-Standort Dormagen (bis Oktober 2024), Vorsitzender des Bayer Europa Forums (seit Juni 2024) | |
| Ertharin Cousin | Chicago, USA | 12.5.1957 | Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2019, Selbstständige Beraterin | •Allwyn North America, Inc. (Board of Directors) •Mondelēz International, Inc.4 (Board of Directors) |
| Nadine Dietz (Stand: 20. Februar 2025) | Bergisch Gladbach | 5.8.1974 | Mitglied des Aufsichtsrats seit 1. Januar 2025, Vorsitzende des Konzernsprecher-ausschusses Bayer, Stellvertretende Vorsitzende des Sprecherausschusses Bayer AG Leverkusen/Monheim | |
| Yasmin Fahimi | Hannover | 25.12.1967 | Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2022, Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds | Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: •Telefónica Deutschland Holding AG4; Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: •Kreditanstalt für Wiederaufbau AöR (Verwaltungsrat) |
| Dr. Barbara Gansewendt | Essen | 29.9.1963 | Mitglied des Aufsichtsrats bis Dezember 2024, Vorsitzende des Konzernsprecherausschusses Bayer, Vorsitzende des Sprecherausschusses Bayer AG | |
| Colleen A. Goggins | Princeton, USA | 9.9.1954 | Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2017, Selbstständige Beraterin | •IQVIA Holdings, Inc.4 (Board of Directors) •The Toronto-Dominion Bank4 (Board of Directors) •TD Bank US Holding Company5 (Board of Directors) (seit Oktober 2024) •TD Bank, N.A.5 (Board of Directors) (seit Oktober 2024) •TD Bank USA, N.A.5 (Board of Directors) (seit Oktober 2024) |
| Francesco Grioli | Ronnenberg | 22.4.1972 | Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2022, Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstands der IG Bergbau, Chemie, Energie | Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: •Continental AG4 •Gerresheimer AG4 (Stellv. Vorsitz) (bis November 2024) |
| Frank Löllgen | Köln | 14.6.1961 | Mitglied des Aufsichtsrats seit November 2015, Landesbezirksleiter Nordrhein der IG Bergbau, Chemie, Energie | Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: •Covestro AG4 •Covestro Deutschland AG |
| Marianne Maehl | Egelsbach | 18.7.1965 | Mitglied des Aufsichtsrats seit September 2024, Vorsitzende des Betriebsrats – Bayer-Standort Frankfurt am Main | |
| Kimberly Mathisen | Oslo, Norwegen | 24.5.1972 | Mitglied des Aufsichtsrats seit September 2022, Chief Executive Officer bei HUB Ocean | •Aker BioMarine ASA4, 6 (Board of Directors) •Aker Horizons ASA4, 6 (Board of Directors) •Aize AS6 (Board of Directors) |
| Andrea Sacher | Berlin | 8.5.1981 | Mitglied des Aufsichtsrats seit September 2020, Vorsitzende des Betriebsrats – Bayer-Standort Berlin, Stellvertretende Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats Bayer | |
| Claudia Schade | Leverkusen | 20.12.1978 | Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2022, Vorsitzende des Betriebsrats – Bayer-Standort Leverkusen | |
| Lori Schechter | Dallas, USA | 13.10.1961 | Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2024, Board and Enterprise Risk Advisor bei der McKesson Corporation (bis Juni 2024), Selbstständige Beraterin (seit Juni 2024) | |
| Dr. Nancy Simonian | Cambridge, USA | 14.12.1960 | Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2024, Selbstständige Beraterin | •Alltrna, Inc. (Board of Directors) •Generate Biomedicines, Inc. (Board of Directors) (seit Juni 2024) •Syros Pharmaceuticals, Inc.4 (Board of Directors) |
| Jeffrey Ubben | Healdsburg, USA | 19.7.1961 | Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2024, Gründer, Portfoliomanager und Managing Partner bei Inclusive Capital Partners, L.P. | •Aircela, Inc. (Board of Directors) (seit Juli 2024) •Arcadia Power, Inc. (Board of Directors) •Climate Vault Solutions, Inc. (Board of Directors) •Exxon Mobil Corporation4 (Board of Directors) |
| Heinz Georg Webers | Bergkamen | 27.12.1959 | Mitglied des Aufsichtsrats bis August 2024, Vorsitzender des Betriebsrats – Bayer-Standort Bergkamen | |
| Alberto Weisser | Igrejinha, Portugal | 26.6.1955 | Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2021, Senior Consultant bei Temasek International Pte. Ltd. | •Linde plc4 (Board of Directors) •PepsiCo, Inc.4 (Board of Directors) |
| Michael Westmeier | Leverkusen | 3.8.1972 | Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2022, Vorsitzender des Betriebsrats der Bayer Vital GmbH, Stellvertretender Vorsitzender des Konzernbetriebsrats Bayer | Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: •Bayer Vital GmbH |
| Prof. Dr. med. Dr. h. c. mult. Otmar D. Wiestler | Berlin | 6.11.1956 | Mitglied des Aufsichtsrats bis April 2024, Präsident der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. |
Präsidium/ Vermittlungsausschuss
- Winkeljohann1, 3 (Vorsitz)
- Achleitner3
- Gansewendt
- Grioli3
- Hausfeld3
- Webers
Prüfungsausschuss
- Baier2 (Vorsitz)
- Gansewendt
- Hausfeld
- Löllgen
- Schechter
- Ubben
- Westmeier
- Winkeljohann1
Personal- und Vergütungsausschuss
- Winkeljohann1 (Vorsitz)
- Baier2
- Hausfeld
- Sacher
- Simonian
- van Broich
Nominierungsausschuss
- Winkeljohann1 (Vorsitz)
- Goggins
- Mathisen
- Weisser
Ausschuss für Rechtsrisiken
- Schechter (Vorsitz)
- Achleitner
- Hausfeld
- Löllgen
- Sacher
- Ubben
- van Broich
- Winkeljohann1
ESG-Ausschuss
- Cousin (Vorsitz)
- Fahimi
- Goggins
- Hausfeld
- Mathisen
- Schade
- van Broich
- Winkeljohann1
Fußnoten:
1 Sachverständiges Mitglied auf dem Gebiet Abschlussprüfung gemäß § 100 Absatz 5 AktG
2 Sachverständiges Mitglied auf dem Gebiet Rechnungslegung gemäß § 100 Absatz 5 AktG
3 Mitglieder des Vermittlungsausschusses
4 Börsennotierte Gesellschaft
5 Toronto-Dominion Bank-Konzern
6 Aker-Konzern
Mitglieder des Vorstands
Mitglieder des Vorstands bekleideten die nachstehend genannten Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand: 31. Dezember 2024, bei Ausscheiden aus dem Vorstand während des Geschäftsjahres beziehen sich die Angaben auf das Datum des Ausscheidens):
- William N. (Bill) Anderson (geb. 23.8.1966)
Mitglied des Vorstands seit 1.4.2023, bestellt bis 31.3.2026
Vorsitzender - Wolfgang Nickl (geb. 9.5.1969)
Mitglied des Vorstands seit 26.4.2018, bestellt bis 31.5.2026
Finanzen - Stefan Oelrich (geb. 1.6.1968)
Mitglied des Vorstands seit 1.11.2018, bestellt bis 31.10.2025
Pharmaceuticals - Heike Prinz (geb. 24.9.1964)
Mitglied des Vorstands seit 1.9.2023, bestellt bis 31.8.2026
Talent Arbeitsdirektorin - Rodrigo Santos (geb. 28.5.1973)
Mitglied des Vorstands seit 1.1.2022, bestellt bis 31.12.2028
Crop Science - Julio Triana (geb. 21.9.1965)
Mitglied des Vorstands seit 1.4.2024, bestellt bis 31.3.2027
Consumer Health - Heiko Schipper (geb. 21.8.1969)
Mitglied des Vorstands bis 30.4.2024
Consumer Health
•Royal FrieslandCampina N.V.
Anteilsbesitz von Bayer AG und Bayer-Konzern zum 31. Dezember 2024 nach § 285 Nr. 11, 11a, 11b und § 313 HGB
Bei den angegebenen Werten für Eigenkapital bzw. Ergebnis handelt es sich jeweils um die Werte aus den auf Basis des jeweiligen Landesrechts erstellten Jahresabschlüssen, soweit nicht anders vermerkt; die Werte sind gerundet. Gesellschaften mit Gewinnabführungsvertrag sind entsprechend gekennzeichnet. Aufgrund der in den Jahresabschlüssen berücksichtigten Ergebnisabführung sind dort jeweils Nullergebnisse angegeben.
Vollkonsolidierte Tochterunternehmen
| Name der Gesellschaft | Sitz der Gesellschaft | Kapitalanteil in % | Eigenkapital in Mio. € | Ergebnis in Mio. € | Fußnoten |
|---|---|---|---|---|---|
| Europa/Nahost/Afrika | |||||
| 1. Adverio Pharma GmbH | Leverkusen, Deutschland | 100 | 0,2 | – | 1 |
| 2. Alcafleu Management GmbH & Co. KG | Leverkusen, Deutschland | 99,9 | 124,0 | 24,6 | 1 |
| 3. AO Bayer | Moskau, Russische Föderation | 100 | 82,1 | 13,7 | 1 |
| 4. AskBio France SAS | Paris, Frankreich | 100 | – | – | 3 |
| 5. AskBio UK ltd | Midlothian, Vereinigtes Königreich | 100 | – | – | 3 |
| 6. Atlantic Breeder S.A.R.L. | Agadir, Marokko | 100 | 7,8 | –0,3 | 1 |
| 7. Bayer (Proprietary) Limited | Isando, Südafrika | 100 | 337,7 | 66,0 | 1 |
| 8. Bayer (Schweiz) AG | Zürich, Schweiz | 100 | 1.932,8 | 24,1 | 1 |
| 9. Bayer 04 Immobilien GmbH | Leverkusen, Deutschland | 100 | 40,0 | – | 1, 2 |
| 10. Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH | Leverkusen, Deutschland | 100 | 200,5 | – | 1, 2 |
| 11. Bayer A/S | Kopenhagen, Dänemark | 100 | 31,8 | 2,5 | 1 |
| 12. Bayer AB | Solna, Schweden | 100 | 51,4 | 23,5 | 1 |
| 13. Bayer Agriculture BV | Antwerpen, Belgien | 100 | 109,5 | 13,9 | 1 |
| 14. Bayer Algerie S.P.A. | Algier, Algerien | 100 | 4,1 | 0,9 | 1 |
| 15. Bayer Altersversorgung GmbH | Leverkusen, Deutschland | 100 | 340,3 | 74,1 | 1, 2 |
| 16. Bayer AS | Oslo, Norwegen | 100 | 20,9 | 23,7 | 1 |
| 17. Bayer Austria Gesellschaft m.b.H. | Wien, Österreich | 100 | 19,8 | 5,4 | 1 |
| 18. Bayer B.V. | Mijdrecht, Niederlande | 100 | 2.349,7 | 528,8 | 1 |
| 19. |
Europa/Nahost/Afrika
| Name der Gesellschaft | Sitz der Gesellschaft | Kapitalanteil in % | Eigenkapital in Mio. € | Ergebnis in Mio. € | Fußnoten |
|---|---|---|---|---|---|
| Bayer Bitterfeld GmbH | Bitterfeld-Wolfen, Deutschland | 100 | 235,3 | – | 1, 2 |
| Bayer Bulgaria EOOD | Sofia, Bulgarien | 100 | 23,5 | 1,7 | 1 |
| Bayer Capital Corporation B.V. | Mijdrecht, Niederlande | 100 | 45,4 | 2,9 | 1 |
| Bayer Consumer Care AG | Basel, Schweiz | 100 | 2.606,3 | 815,5 | 1 |
| Bayer CropScience (Portugal)-Produtos para a Agricultura, Lda | Carnaxide, Portugal | 100 | 18,3 | 1,3 | 1 |
| Bayer CropScience Aktiengesellschaft | Monheim am Rhein, Deutschland | 100 | 8.260,1 | – | 2 |
| Bayer CropScience Beteiligungs- gesellschaft mit beschränkter Haftung | Monheim am Rhein, Deutschland | 100 | 53,6 | –2,2 | 1 |
| Bayer CropScience Deutschland GmbH | Monheim am Rhein, Deutschland | 100 | 87,0 | – | 1, 2 |
| Bayer CropScience Holding SA | Lyon, Frankreich | 100 | 779,4 | 531,5 | 1 |
| Bayer CropScience Limited | Cambridge, Vereinigtes Königreich | 100 | 112,8 | 11,1 | 1 |
| Bayer CropScience NV | Machelen, Belgien | 100 | 174,1 | 14,4 | 1 |
| Bayer CropScience S.r.l. | Mailand, Italien | 100 | 107,0 | 2,1 | 1 |
| Bayer CropScience Schweiz AG | Basel, Schweiz | 100 | 1.025,9 | 96,2 | 1 |
| Bayer CropScience, S.L.U. | Sant Joan Despí, Spanien | 100 | 168,3 | 12,2 | 1 |
| Bayer d.o.o. | Ljubljana, Slowenien | 100 | 41,5 | 3,0 | 1 |
| Bayer d.o.o. | Zagreb, Kroatien | 100 | 7,5 | 1,1 | 1 |
| Bayer d.o.o. Beograd | Belgrad, Serbien | 100 | 16,7 | 1,3 | 1 |
| Bayer Direct Services GmbH | Leverkusen, Deutschland | 100 | 1,7 | – | 1, 2 |
| Bayer East Africa Ltd. | Nairobi, Kenia | 100 | 7,2 | –4,0 | 1 |
| Bayer Elets Production LLC | Lipetsk, Russische Föderation | 100 | 4,3 | –2,3 | 1 |
| Bayer Gastronomie GmbH | Leverkusen, Deutschland | 100 | 5,0 | – | 1, 2 |
| Bayer Gesellschaft für Beteiligungen mbH | Leverkusen, Deutschland | 100 | 6.101,7 | – | 1, 2 |
| Bayer Global Investments B.V. | Mijdrecht, Niederlande | 100 | 16.846,6 | 285,4 | 1 |
| Bayer HealthCare Manufacturing S.r.l. | Mailand, Italien | 100 | 139,3 | 7,5 | 1 |
| Bayer HealthCare SAS | Lille, Frankreich | 100 | 69,9 | 17,2 | 1 |
| Bayer Hellas A.G. | Athen, Griechenland | 100 | 39,2 | 9,9 | 1 |
| Bayer Hispania, S.L.U. | Sant Joan Despí, Spanien | 100 | 4.674,4 | 114,1 | 1 |
| Bayer Holland B.V. | Enkhuizen, Niederlande | 100 | 39,3 | –46,7 | 1 |
| Bayer Hungária Kft. | Budapest, Ungarn | 100 | 79,9 | 6,3 | 1 |
| Bayer Intellectual Property GmbH | Monheim am Rhein, Deutschland | 100 | 17,6 | 2,6 | 1 |
| Bayer Israel Ltd. | Hod haScharon, Israel | 100 | 42,3 | 8,4 | 1 |
| Bayer Life Science Algeria EURL | Algier, Algerien | 100 | 0,6 | – | 1 |
| Bayer Life Science Tanzania Limited | Arusha, Tansania | 100 | 6,7 | 3,9 | 1 |
| Bayer Limited | Dublin, Irland | 100 | 10,8 | 1,8 | 1 |
| Bayer Limited | Limassol, Zypern | 100 | 5.394,2 | –82,6 | 1 |
| Bayer Limited Egypt L.L.C. | Kairo, Ägypten | 100 | 4,3 | 2,6 | 1 |
| Bayer LLC Saudi Arabia | Dschidda, Saudi-Arabien | 75 | 27,6 | 2,8 | 1 |
| Bayer Ltd. | Kiew, Ukraine | 100 | 314,8 | 7,3 | 1 |
| Bayer Medical Care B.V. | Maastricht, Niederlande | 100 | 78,1 | 17,7 | 1 |
| Bayer Middle East FZE | Dubai, Vereinigte Arabische Emirate | 100 | 42,3 | 12,4 | 1 |
| Bayer Netherlands B.V. | Mijdrecht, Niederlande | 100 | 2.712,5 | 90,7 | 1 |
| Bayer New Veggie II 3617, 5157 C.V. | Bergschenhoek, Niederlande | 100 | – | – | 3 |
| Bayer New ZA M3743 Min I B.V. | Mijdrecht, Niederlande | 100 | 357,7 | 36,6 | 1 |
| Bayer Nordic SE | Espoo, Finnland | 100 | 2.999,7 | 187,8 | 1 |
| Bayer Norway AS | Oslo, Norwegen | 100 | 602,7 | –18,1 | 1 |
| Bayer NV | Machelen, Belgien | 100 | 5.530,8 | 893,2 | 1 |
| Bayer Oy | Turku, Finnland | 100 | 1.290,5 | 501,7 | 1 |
| Bayer Pharma Aktiengesellschaft | Berlin, Deutschland | 100 | 39.795,1 | – | 2 |
| Bayer Portugal, Lda. | Carnaxide, Portugal | 100 | 67,2 | 8,4 | 1 |
| Bayer Public Limited Company | Reading, Vereinigtes Königreich | 100 | 241,5 | –16,2 | 1 |
| Bayer Real Estate GmbH | Leverkusen, Deutschland | 100 | 380,6 | – | 1, 2 |
| Bayer S.A. | Casablanca, Marokko | 100 | 47,7 | 5,6 | 1 |
| Bayer S.A.S. | Lyon, Frankreich | 100 | 1.073,6 | 107,0 | 1 |
| Bayer S.p.A. | Mailand, Italien | 100 | 300,4 | 33,4 | 1 |
| Bayer s.r.o. | Prag, Tschechische Republik | 100 | 23,3 | 1,5 | 1 |
| Bayer Schering Pharma GmbH | Berlin, Deutschland | 100 | 101,2 | – | 1, 2 |
| Bayer Seeds B.V. | Mijdrecht, Niederlande | 100 | – | – | 3 |
| Bayer Seeds SAS | Lyon, Frankreich | 100 | 247,6 | 16,1 | 1 |
| Bayer Solution B.V. | Mijdrecht, Niederlande | 100 | 0,1 | – | 1 |
| Bayer Sp. z o.o. | Warschau, Polen | 100 | 134,7 | 15,1 | 1 |
| Bayer Tohumculuk ve Tarim Limited Şirketi | Istanbul, Türkei | 100 | 26,7 | 11,2 | 1 |
| Bayer Türk Kimya Sanayii Limited Sirketi | Istanbul, Türkei | 100 | 233,5 | 38,1 | 1 |
| Bayer Vital GmbH | Leverkusen, Deutschland | 100 | 88,5 | – | 1, 2 |
| Bayer Weimar GmbH und Co. KG | Weimar, Deutschland | 100 | 48,9 | 6,8 | 1 |
| Bayer West-Central Africa S.A. | Abidjan, Côte d'Ivoire | 100 | 0,1 | 5,8 | 1 |
| Bayer World Investments B.V. | Mijdrecht, Niederlande | 100 | 45.179,0 | 1.075,5 | 1 |
| Bayer Zambia Limited | Lusaka, Sambia | 100 | – | – | 3 |
| Bayer, spol. s r.o. | Bratislava, Slowakei | 100 | 24,0 | 2,4 | 1 |
| Bayer-Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung | Leverkusen, Deutschland | 100 | 14,0 | – | 1, 2 |
| Berlimed, S.A.U. | Madrid, Spanien | 100 | 42,7 | 0,9 | 1 |
| Berlis AG | Zürich, Schweiz | 100 | 1,6 | 0,4 | 1 |
| BGI Deutschland GmbH | Leverkusen, Deutschland | 100 | 4.000,0 | – | 1, 2 |
| Biogenetic Technologies B.V. | Rotterdam, Niederlande | 100 | 110,3 | 2,0 | 1 |
| Blackford Analysis Limited | Edinburgh, Vereinigtes Königreich | 100 | –16,3 | –18,9 | 1 |
| BUS C.V. | Mijdrecht, Niederlande | 100 | 2.606,4 | 13,3 | 1 |
| Conceptus SAS | La Garenne, Frankreich | 100 | – | – | 3 |
| Dritte Bayer Real Estate VV GmbH | Leverkusen, Deutschland | 100 | 208,9 | 29,2 | 1 |
| Erste Bayer Real Estate VV GmbH & Co. KG | Leverkusen, Deutschland | 100 | 75,6 | 13,8 | 1 |
| Erste K-W-A Beteiligungsgesellschaft mbH | Leverkusen, Deutschland | 100 | 175,7 | – | 1, 2 |
| EuroServices Bayer, S.L.U. | Sant Joan Despí, Spanien | 100 | 27,7 | 10,1 | 1 |
| Fünfte Bayer Real Estate VV GmbH & Co. KG | Leverkusen, Deutschland | 100 | 144,3 | 11,3 | 1 |
| GLORYFEEL GLOBAL GmbH | Hamburg, Deutschland | 100 | 0,4 | 0,2 | 1 |
| Gloryfeel GmbH | Hamburg, Deutschland | 90 | –26,6 | –8,9 | 1 |
| GP Grenzach Produktions GmbH | Grenzach-Wyhlen, Deutschland | 100 | 25,0 | – | 1, 2 |
| Jenapharm GmbH & Co. KG | Jena, Deutschland | 100 | 45,0 | 24,0 | 1 |
| KaNDy Therapeutics Limited | Reading, Vereinigtes Königreich | 100 | 95,7 | 92,8 | 1 |
| MENADIER Heilmittel GmbH | Berlin, Deutschland | 100 | 79,8 | – | 1, 2 |
| Monsanto Agrar Deutschland GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 100 | 14,2 | 2,4 | 1 |
| Monsanto Burkina Faso SARL | Bobo-Dioulasso, Burkina Faso | 100 | –0,1 | – | 1 |
| Monsanto Gida Ve Tarim Ticaret Ltd Sirketi | Istanbul, Türkei | 100 | 94,1 | 11,6 | 1 |
| Monsanto Invest B.V. | Bergschenhoek, Niederlande | 100 | 12,3 | – | 1 |
| Monsanto Ireland Limited | Dublin, Irland | 100 | 0,5 | –0,1 | 1 |
| Monsanto Kenya Limited | Nairobi, Kenia | 100 | – | – | 3 |
| Monsanto Polska Sp. z o.o. | Warschau, Polen | 100 | 26,0 | 2,7 | 1 |
| Monsanto Romania S.R.L. | Voluntari, Rumänien | 100 | 114,3 | –1,9 | 1 |
| Monsanto Seeds LLC | Kiew, Ukraine | 100 | 149,1 | –2,0 | 1 |
| Monsanto Ukraine LLC | Kiew, Ukraine | 100 | 50,6 | 2,3 | 1 |
| Monsanto Vegetable IP Holding C.V. | Bergschenhoek, Niederlande | 100 | – | – | 3 |
| Neunte Bayer VV GmbH | Leverkusen, Deutschland | 100 | 9.528,4 | – | 1, 2 |
| Pallas Versicherung Aktiengesellschaft | Leverkusen, Deutschland | 100 | 117,0 | 21,4 | 1 |
| Pandias Re AG | Luxemburg, Luxemburg | 100 | 329,2 | –3,0 | 1 |
| SC Bayer SRL | Bukarest, Rumänien | 100 | 235,2 | 5,8 | 1 |
| Sechste Bayer Real Estate VV GmbH & Co. KG | Leverkusen, Deutschland | 100 | 407,3 | 89,9 | 1 |
| Siebte Bayer VV GmbH | Leverkusen, Deutschland | 100 | 58,7 | – | 1, 2 |
| Steigerwald Arzneimittelwerk GmbH | Darmstadt, Deutschland | 100 | 520,0 | – | 1, 2 |
| TAAV Biomanufacturing Solutions Ltd. | London, Vereinigtes Königreich | 100 | – | – | 3 |
| TAAV Biomanufacturing Solutions, S.L.U. | San Sebastian, Spanien | 100 | – | – | 3 |
| TOO Bayer KAZ | Almaty, Kasachstan | 100 | 2,4 | –0,6 | 1 |
| UAB Bayer | Vilnius, Litauen | 100 | 15,5 | –0,2 | 1 |
| Vierte Bayer Real Estate VV GmbH & Co. KG | Leverkusen, Deutschland | 100 | 16,1 | 1,9 | 1 |
| Viralgen Vector Core, S.L. | San Sebastian, Spanien | 100 | – | – | 3 |
| Zweite Bayer Real Estate VV GmbH | Leverkusen, Deutschland | 100 | 365,7 | 38,5 | 1 |
| Zweite K-W-A Beteiligungsgesellschaft mbH | Leverkusen, Deutschland | 100 | 6.257,1 | – | 1, 2 |
Nordamerika
| Name der Gesellschaft | Sitz der Gesellschaft | Kapitalanteil in % | Eigenkapital in Mio. € | Ergebnis in Mio. € | Fußnoten |
|---|---|---|---|---|---|
| AskBio Inc. | Wilmington, USA | 100 | – | – | 3 |
| Athenix Corp. | St. Louis, USA | 100 | – | – | 3 |
| Bayer Canadian Holdings Inc. | Toronto, Kanada | 100 | – | – | 3 |
| Bayer Consumer Care Holdings LLC | Whippany, USA | 100 | 2.035,9 | –2,5 | 1, 7 |
| Bayer Corporation | Pittsburgh, USA | 100 | 18.377,1 | –433,1 | 1 |
| Bayer CropScience Holding Inc. | St. Louis, USA | 100 | 14,5 | – | 1, 7 |
| Bayer CropScience Holdings Inc. | Calgary, Kanada | 100 | 417,1 | 26,7 | 1, 7 |
| Bayer CropScience Inc. | Calgary, Kanada | 100 | –298,9 | –181,9 | 1, 7 |
| Bayer CropScience Inc. | St. Louis, USA | 100 | 1.082,6 | 36,2 | 1, 7 |
| Bayer CropScience LLC | St. Louis, USA | 100 | – | – | 3 |
| Bayer CropScience LP | St. Louis, USA | 100 | – | – | 3 |
| Bayer East Coast LLC | Whippany, USA | 100 | 4.911,2 | 11,6 | 1, 7 |
| Bayer Essure Inc. | Milpitas, USA | 100 | – | – | 3 |
| Bayer Great Lakes Production Co., LLC | St. Louis, USA | 100 | – | – | 3 |
| Bayer HealthCare Holdings LLC | Wilmington, USA | 100 | – | – | 3 |
| Bayer HealthCare LLC | Whippany, USA | 100 | – | – | 3 |
| Bayer HealthCare Pharmaceuticals Inc. | Whippany, USA | 100 | – | – | 3 |
| Bayer HealthCare US Funding LLC | St. Louis, USA | 100 | 1.898,3 | –227,2 | 1, 7 |
| Bayer Illinois Production Co., LLC | St. Louis, USA | 100 | – | – | 3 |
| Bayer Inc. | Mississauga, Kanada | 100 | 723,6 | 26,6 | 1, 7 |
| Bayer International Trade Services Corporation | Weirton, USA | 100 | 2,5 | 25,3 | 1, 7 |
| Bayer Iowa Production Co., LLC | St. Louis, USA | 100 | – | – | 3 |
| Bayer Medical Care Inc. | Indianola, USA | 100 | – | – | 3 |
| Bayer New AU M1059 USD LLC | St. Louis, USA | 100 | – | – | 3 |
| Bayer New AU M3650 LLC | St. Louis, USA | 100 | – | – | 3 |
| Bayer New CH M3868 LLC | St. Louis, USA | 100 | – | – | 3 |
| Bayer New Gewas I M3640 LLC | St. Louis, USA | 100 | 2.740,7 | 132,6 | 1, 7 |
| Bayer New TH M1763 LLC | St. Louis, USA | 100 | – | – | 3 |
| Bayer New UK M3939 LLC | St. Louis, USA | 100 | – | – | 7 |
| Bayer New Veggie M3617, M5157 LLC | St. Louis, USA | 100 | – | – | 3 |
Nordamerika
| Name der Gesellschaft | Sitz der Gesellschaft | Kapitalanteil in % | Eigenkapital in Mio. € | Ergebnis in Mio. € | Fußnoten |
|---|---|---|---|---|---|
| Bayer New Veggie Mig M3617, M5157 LLC | St. Louis, USA | 100 | – | – | 3 |
| Bayer Northern Production Co., LLC | St. Louis, USA | 100 | – | – | 3 |
| Bayer Overseas Trade Services Corporation | Weirton, USA | 100 | 1,3 | 46,1 | 1, 7 |
| Bayer Production I LLC | St. Louis, USA | 100 | – | – | 3 |
| Bayer Production II LLC | St. Louis, USA | 100 | – | – | 3 |
| Bayer Production Supply LLC | St. Louis, USA | 100 | – | – | 3 |
| Bayer Puerto Rico Inc. | Guaynabo, Puerto Rico | 100 | – | – | 3 |
| Bayer Research and Development Services LLC | St. Louis, USA | 100 | – | – | 3 |
| Bayer Southern Production Co., LLC | St. Louis, USA | 100 | – | – | 3 |
| Bayer U.S. LLC | Whippany, USA | 100 | – | – | 3 |
| Bayer US Finance II LLC | St. Louis, USA | 100 | –16,0 | 1,7 | 1, 7 |
| Bayer US Finance LLC | St. Louis, USA | 100 | –26,8 | 9,1 | 1, 7 |
| Bayer US Holding LLC | Whippany, USA | 100 | 62.970,7 | –538,1 | 1, 7 |
| Bayer West Coast Corporation | Berkeley, USA | 100 | – | – | 3 |
| Bayer Western Production Co., LLC | St. Louis, USA | 100 | – | – | 3 |
| BCS US Holding LLC | St. Louis, USA | 100 | – | – | 3 |
| Beeologics, LLC | St. Louis, USA | 100 | – | – | 3 |
| Blackford Analysis Inc. | Wilmington, USA | 100 | – | – | 3 |
| BlueRock Therapeutics Canada ULC | Vancouver, Kanada | 100 | – | – | 3 |
| BlueRock Therapeutics LP | San Francisco, USA | 100 | – | – | 3 |
| Brain Neurotherapy Bio, Inc. | Wilmington, USA | 100 | – | – | 3 |
| Channel Bio, LLC | St. Louis, USA | 100 | – | – | 3 |
| Climate LLC | St. Louis, USA | 100 | – | – | 3 |
| Collateral Therapeutics, Inc. | Richmond, USA | 100 | – | – | 3 |
| Cooper Land Company of New Jersey, Inc. | Whippany, USA | 100 | – | – | 3 |
| Hornbeck Seed Company, Inc. | St. Louis, USA | 100 | – | – | 3 |
| KWA Investment III LLC | Wilmington, USA | 100 | – | – | 3 |
| KWA Investment IV LLC | Wilmington, USA | 100 | – | – | 3 |
| Matys Healthy Products LLC | Pittsford, USA | 100 | – | – | 3 |
| MirageTherapeutics, Inc. | Chapel Hill, USA | 75 | – | – | 3 |
| Monsanto Caribe, LLC | Juana Díaz, Puerto Rico | 100 | – | – | 3 |
| Monsanto Company | St. Louis, USA | 100 | – | – | 3 |
| Monsanto Seed Supply LLC | St. Louis, USA | 100 | – | – | 3 |
| Monsanto Technology LLC | St. Louis, USA | 100 | – | – | 3 |
| Monsanto Vegetable Seed Holding LLC | St. Louis, USA | 100 | – | – | 3 |
| MonSure Ltd. | Washington, USA | 100 | – | – | 3 |
| NanoCor Therapeutics, Inc. | Wilmington, USA | 100 | – | – | 3 |
| NippoNex Inc. | Whippany, USA | 100 | – | – | 3 |
| NoHo Health LLC | Wilmington, USA | 100 | – | – | 3 |
| NOR-AM Agro LLC | Whippany, USA | 100 | – | – | 3 |
| Olympia Corp. | St. Louis, USA | 100 | – | – | 3 |
| P4 Production, L.L.C. | Soda Springs, USA | 100 | – | – | 3 |
| Petoseed International LLC | St. Louis, USA | 100 | – | – | 3 |
| Schering Berlin Inc. | Whippany, USA | 100 | – | – | 3 |
| Seminis Vegetable Seeds, Inc | St. Louis, USA | 100 | – | – | 3 |
| STWB Inc. | Pittsburgh, USA | 100 | – | – | 3 |
| Tavros Therapeutics, Inc. | Wilmington, USA | 100 | – | – | 3 |
| TL DB Investment, LLC | Wilmington, USA | 100 | – | – | 3 |
| Vividion Therapeutics, Inc. | San Diego, USA | 100 | – | – | 3 |
Asien/Pazifik
| Name der Gesellschaft | Sitz der Gesellschaft | Kapitalanteil in % | Eigenkapital in Mio. € | Ergebnis in Mio. € | Fußnoten |
|---|---|---|---|---|---|
| Bayer (China) Limited | Shanghai, China | 100 | 600,1 | 61,7 | 1 |
| Bayer (South East Asia) Pte Ltd | Singapur, Singapur | 100 | 120,0 | 30,2 | 1 |
| Bayer Australia Limited | Pymble, Australien | 100 | 190,3 | 13,8 | 1 |
| Bayer BioScience Pvt. Ltd | Thane, Indien | 100 | 36,8 | 4,9 | 1 |
| Bayer Business Services Philippines, Inc. | Taguig, Philippinen | 100 | 6,4 | 3,0 | 1 |
| Bayer Co. (Malaysia) Sdn Bhd | Petaling Jaya, Malaysia | 100 | 139,8 | 12,0 | 1 |
| Bayer CropScience (China) Company Ltd. | Hangzhou, China | 100 | 85,7 | 12,8 | 1 |
| Bayer CropScience Holdings Pty Ltd | Hawthorn East, Australien | 100 | 9,5 | –7,2 | 1 |
| Bayer CropScience K.K. | Tokio, Japan | 100 | 87,2 | 5,2 | 1 |
| Bayer CropScience Limited | Thane, Indien | 71,4 | 320,2 | 81,8 | 1 |
| Bayer CropScience Ltd. | Dhaka, Bangladesch | 60 | 1,8 | 0,3 | 1 |
| Bayer CropScience Ltd. | Seoul, Republik Korea | 100 | 74,5 | 15,4 | 1 |
| Bayer CropScience Pty Limited | Hawthorn East, Australien | 100 | 183,7 | 6,9 | 1 |
| Bayer CropScience, Inc. | Taguig, Philippinen | 100 | 49,4 | 17,2 | 1 |
| Bayer Healthcare (Shanghai) Co., Ltd. | Shanghai, China | 100 | 14,6 | 1,7 | 1 |
| Bayer Healthcare Company Limited | Beijing, China | 100 | 783,6 | –4,7 | 1 |
| Bayer HealthCare Limited | Hongkong, Hongkong | 100 | 34,1 | 3,1 | 1 |
| Bayer Holding (Thailand) Co., Ltd. | Bangkok, Thailand | 100 | 317,5 | –1,3 | 1 |
| Bayer Holding Ltd. | Tokio, Japan | 100 | 690,7 | –0,1 | 1 |
| Bayer Investments India Private Limited | Mumbai, Indien | 100 | – | – | 3 |
| Bayer Korea Ltd. | Seoul, Republik Korea | 100 | 88,8 | 6,9 | 1 |
| Bayer Life Science Ltd. | Osaka, Japan | 100 | 8,1 | 7,6 | 1 |
| Bayer New Zealand Limited | Auckland, Neuseeland | 100 | 27,7 | 2,7 | 1 |
| Bayer Pakistan (Private) Limited | Karatschi, Pakistan | 100 | 39,0 | 17,1 | 1 |
| Bayer Pharmaceuticals Private Limited | Thane, Indien | 100 | 25,7 | 12,8 | 1 |
| Bayer Philippines Incorporated | Taguig, Philippinen | 100 | 72,9 | 4,4 | 1 |
| Bayer Science And Innovation Private Limited | Mumbai, Indien | 100 | – | – | 3 |
| Bayer Taiwan Company Ltd. | Taipeh, Taiwan | 100 | 22,3 | 3,8 | 1 |
| Bayer Thai Co., Ltd. | Bangkok, Thailand | 100 | 45,0 | 19,4 | 1 |
| Bayer Vapi Private Limited | Vapi, Indien | 100 | 664,8 | 36,0 | 1 |
| Bayer Vietnam Ltd. | Bien Hoa City, Vietnam | 100 | 64,3 | 5,1 | 1 |
| Bayer Yakuhin, Ltd. | Osaka, Japan | 100 | 236,8 | 40,5 | 1 |
| Bayer Zydus Pharma Private Limited | Mumbai, Indien | 100 | 17,9 | 2,7 | 1 |
| Beijing N.M. Fengrui Crop S&T Co., Ltd. | Beijing, China | 100 | – | – | 3 |
| Dihon Pharmaceutical Group Co., Ltd. | Kunming, China | 100 | 15,2 | 6,2 | 1 |
| Imaxeon Pty. Ltd. | Rydalmere, Australien | 100 | – | – | 3 |
| Kunming Dihon Pharmaceutical Sales Co., Ltd. | Kunming, China | 100 | 12,1 | 10,5 | 1 |
| Mais Makers Holdings, Inc. | Taguig, Philippinen | 100 | 0,2 | – | 1 |
| Monsanto (Malaysia) SDN. BHD. | Pasir Gudang, Malaysia | 100 | 43,1 | 5,6 | 1 |
| Monsanto Australia Pty Ltd | Hawthorn East, Australien | 100 | 57,1 | 6,8 | 1 |
| Monsanto Thailand Limited | Bangkok, Thailand | 100 | 88,8 | 9,5 | 1 |
| PT. Bayer Indonesia | Jakarta, Indonesien | 99,9 | 288,6 | 4,5 | 1 |
| Seminis Seeds (Beijing) Co., Ltd. | Beijing, China | 100 | –3,8 | –1,5 | 1 |
Lateinamerika
| Name der Gesellschaft | Sitz der Gesellschaft | Kapitalanteil in % | Eigenkapital in Mio. € | Ergebnis in Mio. € | Fußnoten |
|---|---|---|---|---|---|
| Bayer Boliviana Ltda | Santa Cruz de la Sierra, Bolivien | 100 | 20,7 | –3,8 | 1 |
| Bayer Business Services Costa Rica, SRL | Heredia, Costa Rica | 100 | 6,6 | 1,8 | 1 |
| Bayer CropScience Guatemala, Limitada | Guatemala-Stadt, Guatemala | 100 | – | – | 3 |
| Bayer de México, S.A. de C.V. | Mexiko-Stadt, Mexiko | 100 | 800,5 | –96,7 | 1 |
| Bayer Medical S.R.L. | Heredia, Costa Rica | 100 | 218,1 | –9,2 | 1 |
| Bayer S.A. | Asunción, Paraguay | 100 | 21,6 | 0,4 | 1 |
| Bayer S.A. | Bogotá, Kolumbien | 100 | 69,9 | 6,7 | 1 |
| Bayer S.A. | Buenos Aires, Argentinien | 100 | 354,3 | –127,9 | 1 |
| Bayer S.A. | Guatemala-Stadt, Guatemala | 100 | 190,3 | 15,3 | 1 |
| Bayer S.A. | Lima, Peru | 96,6 | 35,9 | 2,1 | 1 |
| Bayer S.A. | Managua, Nicaragua | 100 | 1,4 | – | 1 |
| Bayer S.A. | Panama-Stadt, Panama | 100 | 25,4 | 1,2 | 1 |
| Bayer S.A. | Quito, Ecuador | 100 | 53,4 | 2,3 | 1 |
| Bayer S.A. | San José, Costa Rica | 100 | 59,8 | 5,4 | 1 |
| Bayer S.A. | Santiago de Chile, Chile | 100 | 82,5 | –2,2 | 1 |
| Bayer S.A. | Santo Domingo, Dominikanische Republik | 100 | 14,8 | 1,6 | 1 |
| Bayer S.A. | São Paulo, Brasilien | 100 | 556,0 | 49,8 | 1 |
| Bayer S.A. de C.V. | Tegucigalpa, Honduras | 100 | 11,2 | 2,3 | 1 |
| Bayer SA | Montevideo, Uruguay | 100 | 35,3 | 3,6 | 1 |
| Bayer, S.A. | San Salvador, El Salvador | 100 | 6,1 | 0,6 | 1 |
| Beeologics, Inc. | Road Town, Britische Jungferninseln | 100 | – | – | 3 |
| CDM Mandiyu S.R.L. | Resistencia, Argentinien | 100 | – | – | 3 |
| D&PL Brasil Ltda | São Paulo, Brasilien | 100 | 35,5 | 2,1 | 1 |
| De Ruiter San Pedro S.A. | Guatemala-Stadt, Guatemala | 100 | – | – | 3 |
| Monsanto Argentina SRL | Buenos Aires, Argentinien | 100 | 554,7 | –65,6 | 1 |
| Monsanto Chile, S.A. | Santiago de Chile, Chile | 100 | – | – | 3 |
| Monsanto Comercial S de RL de CV | Mexiko-Stadt, Mexiko | 100 | 457,8 | 34,1 | 1 |
| Monsanto de Guatemala, S.A. | Guatemala-Stadt, Guatemala | 100 | – | – | 3 |
| Monsanto do Brasil Ltda. | São Paulo, Brasilien | 100 | 495,9 | 106,3 | 1 |
| Monsanto Paraguay S.A. | Asunción, Paraguay | 100 | 1,6 | –1,7 | 1 |
| Monsanto Peru S.A. | Callao, Peru | 100 | – | – | 3 |
| PERSEUS INVESTMENT FUND IN NON- STANDARDIZED CREDIT RIGHTS | São Paulo, Brasilien | 0* | |||
| Pianosa B.V. | Willemstad, Curaçao | 100 | – | –11,7 | 1 |
| Productos Químicos Naturales, S.A. de C.V. | Ixtaczoquitlán, Mexiko | 100 | 122,5 | –4,1 | 1 |
| Rede Agro Fidelidade e Intermediacao S.A. | São Paulo, Brasilien | 59,9 | 45,1 | 8,9 | 1 |
| Semillas y Agroproductos Monsanto, S. de R.L. de C.V. | Mexiko-Stadt, Mexiko | 100 | 396,1 | 2,2 | 1 |
| Seminium Uruguay S.A. | Montevideo, Uruguay | 100 | 0,1 | – | 1 |
- Gemäß IFRS 10 strukturiertes Unternehmen
1 Vorläufige Werte
2 Gewinnabführungsvertrag
3 Vorkonsolidiert im nach landesrechtlichen Vorschriften erstellten Jahresabschluss der Bayer Corporation, USA
7 Werte IFRS-Abschluss (für Konsolidierungszwecke aufgestellt)
Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die im Konzernabschluss nach der Equity-Methode berücksichtigt wurden, sind die folgenden:
Nach der Equity-Methode bilanzierte assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
| Name der Gesellschaft | Sitz der Gesellschaft | Kapitalanteil in % | Eigenkapital in Mio. € | Ergebnis in Mio. € | Fußnoten |
|---|---|---|---|---|---|
| 65Lab Holdings Pte. Ltd. | Singapur, Singapur | 25 | 0,2 | –0,3 | 1 |
| Ada Health GmbH | Berlin, Deutschland | 11 | 3,2 | –17,7 | 1, 4 |
| Aferna, Inc. | St. Louis, USA | 25,6 | 2,9 | –2,6 | 1 |
| Affini-T Therapeutics, Inc. | Needham, USA | 14,4 | 20,5 | –71,9 | 1, 4 |
| Amfora Inc. | Dover, USA | 22 | 1,4 | –3,5 | 1 |
| Andes Ag, Inc. | Wilmington, USA | 9,5 | 9,2 | –1,7 | 1, 4 |
| Bayer Trendlines AG Innovation Fund, Limited Partnership | Misgav, Israel | 100* | 10,4 | –0,8 | 1 |
| Bloom Science, Inc | San Diego, USA | 27,5 | 0,3 | –4,3 | 1 |
| Capstan Therapeutics, Inc. | Sacramento, USA | 7,6 | 72,5 | –64,4 | 1, 4 |
| Cellino Biotech, Inc. | Wilmington, USA | 11,8 | 31,4 | –23,0 | 1, 4 |
| ChrysaLabs Inc. | Montreal, Kanada | 11,1 | 7,2 | –6,8 | 1, 4 |
| CoverCress Inc. | St. Louis, USA | 64,6* | 10,8 | –12,4 | 1 |
| DEKA Bioscience Inc. | Bethesda, USA | 22,3 | 0,8 | –18,5 | 1 |
| Dewpoint Therapeutics Inc. | |||||
| Name der Gesellschaft | |||||
| Sitz der Gesellschaft | |||||
| Kapitalanteil in % | |||||
| Eigenkapital in Mio. € | |||||
| Ergebnis in Mio. € | |||||
| Fußnoten | |||||
| Gemeinschaftsunternehmen | |||||
| 334. China Seed International Seed Co., Ltd. | |||||
| Zhangye, China | |||||
| 49 | |||||
| 75,8 | |||||
| 25,6 | |||||
| 1 | |||||
| 335. DCSO Deutsche Cyber-Sicherheits- organisation GmbH | |||||
| Berlin, Deutschland | |||||
| 25 | |||||
| 8,7 | |||||
| 0,8 | |||||
| 6 | |||||
| 336. Mahyco Monsanto Biotech (India) Private Limited | |||||
| Thane, Indien | |||||
| 50 | |||||
| 17,5 | |||||
| 0,4 | |||||
| 1 | |||||
| 337. Oerth Bio LLC | |||||
| Wilmington, USA | |||||
| 50 | |||||
| –1,0 | |||||
| –3,9 | |||||
| 1 |
*Gemäß IFRS 12.9 (a) i. V. m. IFRS 10.7 als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode berücksichtigt, da aufgrund vertraglicher Vereinbarungen keine Kontrolle über die relevanten Aktivitäten ausgeübt wird.
1Vorläufige Werte
4Gemäß IFRS 12.9 (e) i. V. m. IAS 28.6 (a) nach der Equity-Methode bilanziert, da aufgrund der Vertretung im Leitungs- und Kontrollorgan der Beteiligungsunternehmen maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann.
6 Werte 2023
Folgende Tochterunternehmen wurden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung zum beizulegenden Zeitwert in den Konzernabschluss bzw. zu Anschaffungskosten in den Jahresabschluss der Bayer AG einbezogen:
Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung
Name der Gesellschaft
Sitz der Gesellschaft
Kapitalanteil in %
Eigenkapital in Mio. €
Ergebnis in Mio. €
Fußnoten
Europa/Nahost/Afrika
338. AskBio GmbH
Hamburg, Deutschland
100
–
0,1
1
339. Bayer (Malawi) Limited
Lilongwe, Malawi
100
9,5
5,3
1
340. Bayer 04 Leverkusen Sportförderung gGmbH
Leverkusen, Deutschland
100
0,1
–
1
341. Bayer AEH Limited
Cambridge, Vereinigtes Königreich
100
–
–
342. Bayer Agriculture Limited
Cambridge, Vereinigtes Königreich
100
–
–
343. Bayer d.o.o. Sarajevo
Sarajevo, Bosnien und Herzegowina
100
1,0
0,2
1
344. Bayer Life Science Ethiopia PLC
Addis Ababa, Äthiopien
100
0,4
–0,1
1
345. Bayer Mozambique, Limitada
Maputo, Mosambik
100
–0,6
–1,1
1
346. Bayer Nigeria Limited
Lagos, Nigeria
100
1,5
–10,1
1
347. Bayer OÜ
Tallinn, Estland
100
4,2
0,6
1
348. Bayer Parsian (Private Joint Stock Company)
Teheran, Iran
100
3,1
1,9
1
349. Bayer Real Estate Waltersdorf Verwaltungs-GmbH
Leverkusen, Deutschland
100
–
–
1, 2
350. Bayer Regional Headquarter Company
Dschidda, Saudi-Arabien
100
–0,8
–
1
351. Bayer WR LLC
Minsk, Belarus
100
3,0
2,0
1
352. Bayer Zimbabwe (Private) Limited
Harare, Simbabwe
100
1,7
–
1
353. Bayer-Unterstützungskasse GmbH
Leverkusen, Deutschland
100
24,8
–0,5
1
354. BlueRock Therapeutics Germany GmbH
Frankfurt am Main, Deutschland
100
–1,6
–0,7
1
355. Conceptus Medical Limited
Reading, Vereinigtes Königreich
100
–
–
1
356. Corquesto GmbH
Krailling, Deutschland
0*
357. Hans und Berthold Finkelstein Stiftung gGmbH
Leverkusen, Deutschland
100
1,0
1,0
1
358. Lilienthalstraße Nr. 4 GmbH
Leverkusen, Deutschland
100
–
–
1
359. Lusal Producão Quimico Farmacêutica Luso-Alema, Lda.
Carnaxide, Portugal
100
–
–
1
360. Monsanto Agriculture Nigeria Limited
Abuja, Nigeria
100
–0,2
–0,3
1
361. Monsanto Jordan LLC
Amman, Jordanien
100
1,2
–
1
362. Monsanto South Africa (Proprietary) Limited
Isando, Südafrika
100
–
–
1
363. Monsanto UK Limited
Cambridge, Vereinigtes Königreich
100
0,5
–
364. Schering Agrochemicals Holdings
Reading, Vereinigtes Königreich
100
–
–
365. Schering Health Care Limited
Reading, Vereinigtes Königreich
100
–
–
366. SIA Bayer
Riga, Lettland
100
2,4
0,6
1
367. Silver Birch Trustees Limited
Reading, Vereinigtes Königreich
100
–
–
368. Targenomix GmbH
Potsdam, Deutschland
100
2,7
0,3
1
369. TecArena+ GmbH
Leverkusen, Deutschland
100
0,3
–
1, 2
Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung
Name der Gesellschaft
Sitz der Gesellschaft
Kapitalanteil in %
Eigenkapital in Mio. €
Ergebnis in Mio. €
Fußnoten
Nordamerika
370. Bayer CS Technology LLC
St. Louis, USA
100
–
–
1
371. Bayer US Holding II LP
Wilmington, USA
100
–
–
1
372. Berlex Canada, Inc.
Toronto, Kanada
100
–
–
1
373. BlueRock Therapeutics GP LLC
San Francisco, USA
100
–
–
1
374. PSMA Therapeutics Inc.
Boston, USA
100
–
–
1
375. Renessen Holdings LLC
St. Louis, USA
100
–
–
1
376. Renessen Holdings-II LLC
St. Louis, USA
100
–
–
1
377. Unfold Bio, Inc.
Wilmington, USA
100
36,1
–10,6
1
Asien/Pazifik
378. Bayer (Cambodia) Co., Ltd.
Phnom Penh, Kambodscha
100
0,4
–
1
379. Bayer Myanmar Company Limited
Yangon, Myanmar
100
–
–
1
380. Monsanto Pakistan (Private) Limited
Karatschi, Pakistan
100
2,0
0,4
1
Lateinamerika
381. Bayer S.A.
Caracas, Venezuela
100
–
–
1
382. Biagro S.A.
Ushuaia, Argentinien
100
–1,9
0,5
1
383. CropScience NewCo de Mexico, S.A. de C.V.
Mexiko-Stadt, Mexiko
100
–
–
384. Nucle Intermediación y Fidelidad, S.A. de C.V.
Mexiko-Stadt, Mexiko
99,9
–0,7
0,1
1
385. Orbia Argentina SAU
Buenos Aires, Argentinien
100
–1,1
–1,2
1
386. Orbia Colombia SAS
Bogotá, Kolumbien
100
–1,6
–0,2
1
387. Químicas Unidas S.A.
Havanna, Kuba
100
–
–
1
388. Schering Peruana S.A.
Lima, Peru
100
–
–
1
*Gemäß IFRS 10 strukturiertes Unternehmen
1Vorläufige Werte
2Gewinnabführungsvertrag
Die folgenden assoziierten bzw. Gemeinschaftsunternehmen wurden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung zum beizulegenden Zeitwert in den Konzernabschluss bzw. zu Anschaffungskosten in den Jahresabschluss der Bayer AG angesetzt:
Assoziierte oder Gemeinschaftsunternehmen von untergeordneter Bedeutung
Name der Gesellschaft
Sitz der Gesellschaft
Kapitalanteil in %
Eigenkapital in Mio. €
Ergebnis in Mio. €
Fußnoten
Europa/Nahost/Afrika
389. CSEBER Csomagoloeszköz Begyüjtesi Rendszer Kht
Budapest, Ungarn
25,1
0,2
–
1
390. Disalfarm, S.A.
Barcelona, Spanien
33,3
6,3
0,5
1
391. Healthbox Europe 1 LP
London, Vereinigtes Königreich
37
8,3
–
5
392. INVITE GmbH
Köln, Deutschland
50
3,6
0,4
6
Nordamerika
393. Innovative Seed Solutions LLC
Zionsville, USA
40
45,8
7,2
1
394. Radicle Seed, LLC
San Diego, USA
33,3
3,1
–0,2
1
Asien/Pazifik
395. Cotton Growers Services Pty. Limited
Wee Waa, Australien
50
4,8
–0,1
1
396. Yunyu Future (Wuxi) Science and Technology Co., Ltd.
Wuxi, China
22,6
4,4
–0,5
1
Lateinamerika
397. Campo Limpo - Reciclagem e Transformacao de Plasticos S.A.
Taubaté, Brasilien
20,8
31,2
8,0
1
1Vorläufige Werte
5Werte 2022
6Werte 2023
Übrige Beteiligungen an nach § 267 Absatz 3 HGB großen Kapitalgesellschaften an denen der Bayer Konzern zwischen 5 % und 20 % der Stimmrechte hielt sowie sonstige wesentliche Beteiligungen:
Übrige Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften
Name der Gesellschaft
Sitz der Gesellschaft
Kapitalanteil in %
398. Century Therapeutics, Inc.
Philadelphia, USA
14,9
399. Hokusan Co. Ltd.
Kitahiroshima, Japan
19,8
400. PharmLog Pharma Logistik GmbH
Bönen, Deutschland
16,7
Folgende inländische Tochterunternehmen machten im Geschäftsjahr 2024 von der Befreiungsvorschrift des § 264 Absatz 3 HGB bzw. § 264b HGB Gebrauch:
Befreite inländische Tochterunternehmen
Name der Gesellschaft
Sitz der Gesellschaft
Kapitalanteil (in %)
401. Adverio Pharma GmbH
Leverkusen, Deutschland
100
402. Alcafleu Management GmbH & Co. KG
Leverkusen, Deutschland
99,9
403. Bayer 04 Immobilien GmbH
Leverkusen, Deutschland
100
404. Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH
Leverkusen, Deutschland
100
405. Bayer Altersversorgung GmbH
Leverkusen, Deutschland
100
406. Bayer CropScience Aktiengesellschaft
Monheim am Rhein, Deutschland
100
407. Bayer CropScience Beteiligungsgesellschaft mbH
Monheim am Rhein, Deutschland
100
408. Bayer CropScience Deutschland GmbH
Monheim am Rhein, Deutschland
100
409. Bayer Direct Services GmbH
Leverkusen, Deutschland
100
410. Bayer Gastronomie GmbH
Leverkusen, Deutschland
100
411. Bayer Gesellschaft für Beteiligungen mbH
Leverkusen, Deutschland
100
412. Bayer Intellectual Property GmbH
Monheim am Rhein, Deutschland
100
413. Bayer Pharma Aktiengesellschaft
Berlin, Deutschland
100
414. Bayer Real Estate GmbH
Leverkusen, Deutschland
100
415. Bayer Schering Pharma GmbH
Berlin, Deutschland
100
416. Bayer Vital GmbH
Leverkusen, Deutschland
100
417. Bayer Weimar GmbH und Co. KG
Weimar, Deutschland
100
418. Bayer-Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung
Leverkusen, Deutschland
100
419. BGI Deutschland GmbH
Leverkusen, Deutschland
100# Dritte Bayer Real Estate VV GmbH
Leverkusen, Deutschland 100
421. Erste Bayer Real Estate VV GmbH & Co. KG
Leverkusen, Deutschland 100
422. Erste K-W-A Beteiligungsgesellschaft mbH
Leverkusen, Deutschland 100
423. Fünfte Bayer Real Estate VV GmbH & Co. KG
Leverkusen, Deutschland 100
424. GLORYFEEL GLOBAL GmbH
Hamburg, Deutschland 100
425. Gloryfeel GmbH
Hamburg, Deutschland 90
426. GP Grenzach Produktions GmbH
Grenzach-Wyhlen, Deutschland 100
427. Jenapharm GmbH & Co. KG
Jena, Deutschland 100
428. MENADIER Heilmittel GmbH
Berlin, Deutschland 100
429. Monsanto Agrar Deutschland GmbH
Düsseldorf, Deutschland 100
430. Neunte Bayer VV GmbH
Leverkusen, Deutschland 100
431. Sechste Bayer Real Estate VV GmbH & Co. KG
Leverkusen, Deutschland 100
432. Siebte Bayer VV GmbH
Leverkusen, Deutschland 100
433. Steigerwald Arzneimittelwerk GmbH
Darmstadt, Deutschland 100
434. Vierte Bayer Real Estate VV GmbH & Co. KG
Leverkusen, Deutschland 100
435. Zweite Bayer Real Estate VV GmbH
Leverkusen, Deutschland 100
436. Zweite K-W-A Beteiligungsgesellschaft mbH
Leverkusen, Deutschland 100
Leverkusen, 20. Februar 2025
Bayer Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Bill Anderson
Wolfgang Nickl
Stefan Oelrich
Heike Prinz
Rodrigo Santos
Julio Triana
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Bayer-Konzerns sowie der Bayer AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Bayer-Konzerns bzw. der Bayer AG beschrieben sind.
Leverkusen, 20. Februar 2025
Bayer Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Bill Anderson
Wolfgang Nickl
Stefan Oelrich
Heike Prinz
Rodrigo Santos
Julio Triana