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Basler AG — Audit Report / Information 2020
Jul 7, 2021
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Audit Report / Information
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Publication

Basler AG
Ahrensburg
Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts
für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2020 bis zum
31. Dezember 2020
der
Basler Aktiengesellschaft
Ahrensburg
Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben aufgrund kaufmännischer Rundung Differenzen auftreten können.
Wir verwenden in diesem Prüfungsbericht den Ausdruck "Gesellschaftsvertrag" im Sinne eines übergeordneten Begriffs und differenzieren daher nicht nach Satzung und Gesellschaftsvertrag vgl. § 2 AktG).
Verweise auf Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie auf andere Gesetze beziehen sich, soweit nicht anders gekennzeichnet, auf die für das geprüfte Geschäftsjahr geltende Fassung.
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
| Kurzbezeichnung | vollständige Bezeichnung |
|---|---|
| AAB | Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften |
| AG | Aktiengesellschaft |
| BAB | Besondere Auftragsbedingungen der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft |
| Basler AG | Basler Aktiengesellschaft, Ahrensburg |
| Basler Asia | Basler Asia Pte. Ltd., Singapur/Singapur |
| Basler China | Basler Vision Technology (Beijing) Co., Ltd., China |
| Basler Inc. | Basler Inc., Exton/USA |
| Basler Taiwan | Basler Vision Technologies Taiwan Inc., Jhubei City/Taiwan |
| DCGK | Deutscher Corporate Governance Kodex |
| DRS | Deutscher Rechnungslegungs Standard |
| ESEF | European Single Electronic Format |
| ESEF-Konformität | Die Entsprechung der geprüften ESEF-Unterlagen in allen wesentlichen Belangen mit den Vorgaben des § 328 Abs. 1 Satz 4 HGB |
| ESEF-Unterlagen | Die für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des geprüften Abschlusses und des geprüften Lageberichts |
| EU-APrVO | Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission |
| HR | Handelsregister |
| IDW | Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf |
| ISA | International Standards on Auditing |
| KAM | Key Audit Matters (besonders wichtige Prüfungssachverhalte) |
| PS | Prüfungsstandard des Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. |
A. PRÜFUNGSAUFTRAG
Von der Hauptversammlung der
Basler Aktiengesellschaft, Ahrensburg
(im Folgenden auch "Basler AG" oder "Gesellschaft" genannt)
wurden wir am 26. Mai 2020 zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gewählt.
Daraufhin beauftragte uns der Prüfungsausschuss der Gesellschaft, den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht, die für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden "ESEF-Unterlagen") sowie das Risikofrüherkennungssystem für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 nach den §§ 317 ff. HGB und der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission (im Folgenden "EU-APrVO") zu prüfen.
Dieser Bericht ist ausschließlich an die Basler Aktiengesellschaft gerichtet.
Die Gesellschaft ist ein Unternehmen von öffentlichem Interesse i. S. d. § 319a Abs. 1 HGB und unterliegt somit ergänzend zu den deutschen handelsrechtlichen Regelungen unmittelbar den Vorschriften der EU-APrVO.
Unser Prüfungsauftrag wurde entsprechend der bestehenden Auftragsvereinbarung ergänzt bzw. der gesetzliche Umfang der Abschlussprüfung wurde erweitert. Entsprechende Erläuterungen dazu befinden sich in Abschnitt "D.II. Auftragserweiterungen".
Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind - auch im Verhältnis zu Dritten - die Besonderen Auftragsbedingungen der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (BAB) sowie die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 (AAB) maßgebend, die diesem Bericht als Anlage III beigefügt sind.
VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß der anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze für die Berichterstattung der Jahresabschluss der Basler AG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Basler AG vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäfts- ergebnisses und die Lage der Basler AG so dargestellt ist, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwick- lung der Basler AG im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Ahrensburg, den 25. März 2021
Der Vorstand
| Dr. Dietmar Ley | Arndt Bake | Hardy Mehl | Alexander Temme |
| CEO | CMO | CFO/COO | CCO |
B. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS
Wir haben zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht der Basler Aktiengesellschaft, Ahrensburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 in den diesem Bericht als Anlage I (Jahresabschluss) und Anlage II (Lagebericht) beigefügten Fassungen den am 25. März 2021 in Lübeck unterzeichneten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wie folgt erteilt:
"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Basler Aktiengesellschaft, Ahrensburg
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
PRÜFUNGSURTEILE
Wir haben den Jahresabschluss der Basler Aktiengesellschaft, Ahrensburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Basler Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wir haben folgenden Sachverhalt als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert:
BEWERTUNG DES VORRATSVERMÖGENS
Sachverhalt
Im Jahresabschluss der Basler AG werden Vorräte in Höhe von EUR 15 Mio. (13 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Vorräte werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Beurteilung der Werthaltigkeit und Realisierbarkeit von Vorräten verlangt eine Vielzahl von Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter. Diese Ermessensentscheidungen betreffen insbesondere die Schätzung zukünftiger Verkaufsmengen und Absatzpreise für die Bestimmung der beizulegenden Werte und die Vornahme von Reichweitenabschlägen. Aufgrund des mit der Vorratsbewertung verbundenen Grades an Schätzunsicherheit und der betragsmäßigen Höhe des Bilanzpostens war die Bewertung des Vorratsvermögens für uns im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.
Die Angaben der Basler AG zur Bewertung der Vorräte sind in dem Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze und Grundlagen der Währungsumrechnung" auf der ersten Seite des Anhangs enthalten.
Prüferische Reaktion
Wir haben die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter betreffend die Werthaltigkeit und Realisierbarkeit der Vorräte überprüft. Dazu haben wir für die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Waren die im Einklang mit den Anforderungen zutreffende Anwendung des Niederstwerttests geprüft, indem wir ausgehend vom Beschaffungsmarkt stichprobenartig Eingangsrechnungen eingesehen haben und die sich daraus ergebenden Preise mit den angesetzten Preisen verglichen haben. Für die unfertigen und fertigen Erzeugnisse haben wir die Kalkulation der zur Stichtagsbewertung herangezogenen Herstellungskosten kritisch nachvollzogen und die im Einklang mit den Anforderungen zutreffende Anwendung des Niederstwerttests überprüft. Dazu haben wir die Erwartungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich zukünftiger Verkaufsmengen und -preise anhand von Erfahrungen aus der Vergangenheit kritisch hinterfragt. Weiterhin haben wir überprüft, ob die Vorräte unter Berücksichtigung ihrer Reichweiten angemessen wertberichtigt wurden. Zu diesem Zweck haben wir die Reichweitenanalysen der gesetzlichen Vertreter plausibilisiert und die im Berichtsjahr verwendeten Bewertungsabschläge mit den Abschlägen aus Vorjahren verglichen und auf Plausibilität geprüft.
SONSTIGE INFORMATIONEN
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― | auf die in Abschnitt 9 des Lageberichts verwiesene, gesondert veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung und den Corporate Governance Bericht, |
| ― | die in Abschnitt 11 des Lageberichts enthaltene Nichtfinanzielle Erklärung. |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER FÜR ZWECKE DER OFFENLEGUNG ERSTELLTEN ELEKTRONISCHEN WIEDERGABEN DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS NACH § 317 ABS. 3B HGB
Prüfungsurteil
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei [Bas-ler_JA20_ESEF.zip: 98dbab2c2523001ba135d 921b86646d5a836326fed132b8d56ef8e914f96f0 7f] enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahres-abschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Jahresabschluss und geprüften Lagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| ― | beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen. |
ÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 26. Mai 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 1. Juni 2020 vom Prüfungsausschuss beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2002 als Abschlussprüfer der Basler Aktiengesellschaft tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Dr. Ralf Wißmann."
C. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN
I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter
Aus dem von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft aufgestellten Lagebericht heben wir folgende Angaben hervor, die unseres Erachtens für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft sowie der zukünftigen Entwicklung der Gesellschaft mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken von besonderer Bedeutung sind:
| ― | Nachdem die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Vorjahr bereits die schlechtesten seit der Finanzkrise 2008/09 waren und sich gegen Ende 2019 eine Erholung auf den Industriegütermärkten abzeichnete, wurde diese durch die eintretende Corona-Pandemie zu Beginn 2020 im Keim erstickt. Das wirtschaftliche Umfeld wurde in 2020 sehr stark durch die Folgen der Corona-Pandemie und durch die Eskalation im Handelskrieg zwischen den USA und China geprägt. Die Corona-Pandemie führte im März zu einer rasanten weltweiten Abkühlung der Nachfrage nach Investitionsgütern für das produzierende Gewerbe. |
| ― | Aufgrund vielfältiger Maßnahmen hatte die Corona-Pandemie keine nennenswerten Auswirkungen auf die Mitarbeiterproduktivität. |
| ― | Die Profitabilität lag u. a. aufgrund von coronabedingten Einsparungen sogar deutlich oberhalb der Erwartungen. |
| ― | Der Umsatz 2020 konnte mit Erlösen in Höhe von EUR 116,8 Mio. gegenüber dem Vorjahr um EUR 13,1 Mio. gesteigert werden. Der Materialaufwand stieg gegenüber Vorjahr von EUR 36,8 Mio. auf EUR 47,2 Mio. Der überproportional hohe Anstieg der Materialkosten im Vergleich zum Umsatz resultiert im Wesentlichen aus der Übernahme des Lagerbestandes der Tochtergesellschaft Silicon Software. |
| ― | Mit einem Vorsteuerergebnis von EUR 4,8 Mio. (Vorjahr EUR 3,7 Mio.) und einer Vorsteuermarge (Vorsteuerergebnis/ Umsatz) von 4,1 % (Vorjahr 3,9 %) konnte die Basler AG das Geschäftsjahr oberhalb der Erwartungen und mit Steigerung zum Vorjahr trotz sehr widriger Marktbedingungen abschließen. |
| ― | Das Nachsteuerergebnis erhöhte sich von EUR 3,4 Mio. in 2019 auf EUR 3,9 Mio. in 2020 und entspricht einer Nachsteuerrendite von 3,3 %. |
| ― | Die liquiden Mittel betrugen zum Geschäftsjahresende EUR 21,5 Mio. (Vorjahr EUR 16,1 Mio.). |
| ― | Das Eigenkapital erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um EUR 1,2 Mio. auf EUR 75,1 Mio. |
| ― | Die Verbindlichkeiten gegenüber Banken erhöhten sich um EUR 7,9 Mio. auf EUR 24,5 Mio. durch getätigte Abrufe aus KFW-Krediten. |
| ― | Es besteht das Risiko, dass kurzfristig ein Marktwachstum aufgrund der makroökonomischen, geopolitischen und insbesondere der aktuellen Corona-Pandemie weiter ausbleibt. Mittel- und langfristig ist jedoch davon auszugehen, dass sich der Computer Vision Markt, getrieben durch eine zunehmende Automatisierung und durch neue Anwendungsfelder, positiv entwickeln wird. |
| ― | Die Wettbewerbsintensität auf dem Markt für Industriekameras erhöhte sich 2020 weiter. Die Wettbewerbslandschaft hat sich insbesondere durch Übernahmen und durch aggressiv investierende chinesische Wettbewerber aus der Videoüberwachungsbranche in den letzten Jahren verändert. Auch die Distributionslandschaft wird sukzessive Teil des Konsolidierungstrends. Regionale Distributoren werden durch überregional agierende Distributoren oder durch Hersteller übernommen. Basler hat gegenüber seinen Wettbewerbern aktuell einen Vorsprung bei Produktportfolio, Marktzugang und Markenbekanntheitsgrad. Basler strebt an, seine Marktposition relativ zum Wettbewerb weiter auszubauen und sich in der Position vom Kamerahersteller zum Vollsortimenter zu wandeln. |
| ― | Nach zwei sehr schwachen Jahren in Folge geht die Basler AG von einer Stabilisierung des Marktes und einer sukzessiven strukturellen Erholung ab dem Ende der Corona-Pandemie aus. Aufgrund der hohen Unsicherheiten ist derzeit unklar, wann mit dieser zu rechnen ist. Für das kommende Geschäftsjahr wird aus diesem Grund vorerst von einer Stabilisierung mit leichten Besserungstendenzen ausgegangen. |
| ― | Unter Berücksichtigung der im Lagebericht dargestellten Marktaussichten plant die Basler AG für das Geschäftsjahr 2021 mit Umsatzerlösen innerhalb eines Korridors von ca. EUR 130 Mio. bis EUR 150 Mio. Trotz der aktuellen Marktbedingungen räumt der Vorstand bis auf Weiteres profitablem Umsatzwachstum Priorität gegenüber einer isolierten Optimierung der Profitabilität ein, da die grundlegen Wachstumstrends des Computer Vision Marktes intakt sind. Die Basler AG plant mit einer Vorsteuerrendite innerhalb eines Korridors von 8 % bis 12 %. |
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse vermittelt der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen stellt der Lagebericht die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
II. Feststellungen zur Rechnungslegung
1. Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit und zur Gesamtaussage
Wir verweisen auf die im Bestätigungsvermerk (Wiedergabe in Abschnitt B.) im "VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" enthaltenen uneingeschränkten Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht.
2. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Buchführung entspricht nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und - sofern einschlägig - den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Die den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen sind in der Buchführung, im Jahresabschluss und im Lagebericht in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß abgebildet.
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unserer Feststellung grundsätzlich dazu geeignet, die Sicherheit der verarbeiteten rechnungslegungsrelevanten Daten zu gewährleisten.
3. Jahresabschluss
Der von uns geprüfte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 ist diesem Bericht als Anlage I beigefügt. Er entspricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und - sofern einschlägig - den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die Eröffnungsbilanzwerte wurden ordnungsgemäß aus dem Vorjahresabschluss übernommen.
Die für Kapitalgesellschaften geltenden Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften sind in allen wesentlichen Belangen beachtet worden. Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Angaben zu den einzelnen Posten von Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung und gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig wieder.
Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
4. Lagebericht
Der von uns geprüfte Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 ist diesem Bericht als Anlage II beigefügt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse vermittelt der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Bestätigungsvermerk (der in Abschnitt B. wiedergegeben ist) im "VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des Lageberichts.
Die gemäß § 312 AktG im Lagebericht wiedergegebene Erklärung stimmt mit dem von uns geprüften Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) überein. Einwendungen gegen den Bericht des Vorstands waren nicht zu erheben. Über unsere Prüfung haben wir gesondert berichtet.
D. GEGENSTAND DER PRÜFUNG
I. Gesetzlicher Prüfungsgegenstand
Gegenstand unserer Abschlussprüfung waren die Buchführung und der nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufzustellende Jahresabschluss - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020, die für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts und das nach § 91 Abs. 2 AktG einzurichtende Risikofrüherkennungssystem geprüft.
Nach § 317 Abs. 2 Satz 4 HGB ist im Hinblick auf die Vorgaben nach §§ 289b bis 289e HGB die Prüfung darauf zu beschränken, ob die nichtfinanzielle Erklärung vorgelegt wurde. Nach § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB ist die Prüfung der Angaben nach § 289f Abs. 2 und 5 HGB darauf zu beschränken, ob die Angaben gemacht wurden.
Gemäß § 317 Abs. 4a HGB hat sich die Prüfung nicht darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann.
Zur Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsorgans für den Jahresabschluss und den Lagebericht verweisen wir auf unsere Berichterstattung im Bestätigungsvermerk im "VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS", Abschnitt "VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT", der in Abschnitt B. wiedergegeben ist. Zur Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsorgans für die ESEF-Unterlagen verweisen wir auf unsere Berichterstattung im Bestätigungsvermerk im "VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER FÜR ZWECKE DER OFFENLEGUNG ERSTELLTEN ELEKTRONISCHEN WIEDERGABEN DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS NACH § 317 ABS. 3B HGB", Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen", der ebenfalls in Abschnitt B. wiedergegeben ist. Ergänzend hierzu verweisen wir auf die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter, entsprechend § 91 Abs. 2 AktG geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem (Risikofrüherkennungssystem) einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.
II. Auftragserweiterungen
Gemäß § 318 HGB sind wir auch beauftragt worden, den von der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 aufzustellenden Konzernabschluss zu prüfen. Über diese Prüfung erstatten wir einen gesonderten Bericht.
Gemäß § 313 AktG haben wir auch den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft. Unser Bericht über diese Prüfung datiert vom 25. März 2021.
Entsprechend den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex hat uns der Prüfungsausschuss beauftragt, die entsprechenden Vorgaben des DCGK bei der Durchführung der Abschlussprüfung zu beachten. Dementsprechend haben wir im Auftragsbestätigungsschreiben an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses vereinbart, dass
| ― | die Vorsitzende des Prüfungsausschusses über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unverzüglich unterrichtet wird, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden, |
| ― | der Aufsichtsrat über alle für seine Aufgaben wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich unterrichtet wird. |
E. ART UND UMFANG DER AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG
I. Angaben zur risikoorientierten Prüfungsstrategie
1. Beschreibung des Prüfungsansatzes
Wir verweisen auch auf die Berichterstattung im Bestätigungsvermerk im "VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" in den Abschnitten "GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE" und "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS".
Der Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt B. wiedergegeben. Nachfolgend geben wir hierzu weitergehende Erläuterungen.
Grundlage unseres risiko- und systemorientierten Prüfungsansatzes ("verwendete Methode" i. S. von Art. 11 Abs. 2 Buchst. g) EU-APrVO), der auch internationalen Prüfungsstandards entspricht, ist die Erarbeitung einer Prüfungsstrategie. Die hierzu notwendige Risikobeurteilung basiert auf der Einschätzung der Lage, der Geschäftsrisiken und des Umfeldes sowie des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems der Gesellschaft. Darüber hinaus berücksichtigen wir bei dieser Einschätzung unser Verständnis vom Prozess der Aufstellung des Jahresabschlusses und von den Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die die gesetzlichen Vertreter als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Bei unserer Beurteilung des Risikos wesentlicher falscher Angaben haben wir sowohl Risiken auf Abschlussebene als auch Risiken auf Aussageebene identifiziert und beurteilt. Darüber hinaus haben wir diese Risiken in Risikogruppen untergliedert, wobei wir bedeutsame Risiken, die einer besonderen Berücksichtigung bei der Prüfung bedürfen, und Risiken, bei denen aussagebezogene Prüfungshandlungen allein zur Gewinnung ausreichender Sicherheit nicht ausreichen, hervorgehoben haben. Die bedeutsamen Risiken beinhalten aufgrund berufsständischer Vorgaben auch das Risiko der Außerkraftsetzung von Kontrollmaßnahmen durch das Management sowie die Umsatzrealisierung.
Entsprechend Art. 10 Abs. 2 Buchst. c) EU-APrVO haben wir auf Basis der zuvor beschriebenen Risikobeurteilung und Klassifizierung zudem die "bedeutsamsten beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen" (d. h. die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte) nach prüferischem Ermessen definiert. Diese besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (sog. Key Audit Matters - kurz: KAM) haben einer besonderen Befassung im Rahmen der Auftragsdurchführung und einer gesonderten Berichterstattung unterlegen.
Entsprechend diesen Risikoabwägungen und unter Berücksichtigung der gesonderten Berichterstattungspflichten haben wir die relevanten Prüffelder sowie Prüfungsschwerpunkte auf Abschluss bzw. Aussageebene festgelegt und das Prüfprogramm entwickelt. In unserem Prüfprogramm wurden Zeitpunkt, Art und Umfang der jeweiligen Prüfungshandlungen im Einzelnen festgelegt.
Die Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen umfassten Aufbau- und Kontrolltests, aussagebezogene analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungen (sonstige aussagebezogene Prüfungshandlungen) für die ausgewählten Prüffelder. Dabei wurden Wesentlichkeitsaspekte entsprechend der Darstellung in Abschnitt E.I.3. berücksichtigt.
2. Beschreibung des Prüfungsprozesses
Unseren Prüfungsprozess haben wir in Meilensteine unterteilt, die mit der Akquisitions- und Auftragsannahme beginnen und sich bis zur Auftragsbeendigung und Archivierung erstrecken. Wir verweisen insoweit auf die nachstehende grafische Darstellung der Meilensteine.

Die dargestellten Meilensteine berücksichtigen die vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Dementsprechend haben wir zunächst eine Prüfung der Angemessenheit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems der Gesellschaft durchgeführt (Aufbauprüfung). Auf Basis der Erkenntnisse der Aufbauprüfung hinsichtlich Ausgestaltung und Implementierung der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen haben wir die für die Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben sowie für die Auswahl von Art, Umfang und zeitlicher Einteilung der für die einzelnen Prüfungsziele durchzuführenden Wirksamkeitsprüfungen - sofern relevant -, analytischen Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungen definiert. Zu allen relevanten Zeitpunkten des Prüfungsprozesses erfolgte eine den Vorgaben entsprechende Kommunikation mit dem jeweiligen Aufsichtsorgan. Wir verweisen hierzu auf die nachstehend gesonderte Berichterstattung.
Die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (KAMs) haben wir als Beschreibung der bedeutsamsten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen zusammen mit unseren prüferischen Reaktionen auf diese Risiken und ggf. die sich daraus ergebenden Prüfungsfeststellungen ("key observations") in den Bestätigungsvermerk ("VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS") aufgenommen.

Zusätzlich zu den von uns festgelegten Schwerpunkten haben wir bei der Durchführung der Prüfung die folgenden vom Aufsichtsrat festgelegten Schwerpunkte beachtet:
| ― | Bilanzierung der Anschaffungsnebenkosten der SAP Software |
| ― | Darstellung der Prognose im Lagebericht |
Alle Prüfungshandlungen erfolgten jeweils mit einer Auswahl von bewusst oder repräsentativ ausgewählten Elementen. Die Bestimmung der jeweiligen Auswahl erfolgte in Abhängigkeit von unseren Erkenntnissen über das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem sowie von Art und Umfang der Geschäftsvorfälle.
Bei allen Bilanzposten wurden aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt.
Wesentliche Änderungen in der Gewichtung von Aufbau- bzw. Funktionsprüfungen gegenüber dem Vorjahr haben wir nicht vorgenommen.
An der Inventur der Vorräte haben wir beobachtend teilgenommen, um uns von der ordnungsgemäßen Aufnahme zu überzeugen.
Im Rahmen der Einzelfallprüfungen haben wir Bestätigungen bzw. Mitteilungen und Auskünfte Dritter eingeholt von:
| ― | Kunden |
| ― | Lieferanten |
sowie von für die Gesellschaft tätigen
| ― | Kreditinstituten |
| ― | Rechtsanwälten |
| ― | Steuerberatern |
Im Rahmen unserer Prüfung des Lageberichts haben wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft beurteilt. Dabei haben wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durchgeführt. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise haben wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nachvollzogen und die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen beurteilt.
Über unsere Risikoanalyse im Rahmen der Prüfungsplanung und über die Prüfung der internen Kontrollen hinaus haben wir im Rahmen der Prüfung des nach § 91 Abs. 2 AktG einzurichtenden Risikofrüherkennungssystems die wesentlichen betrieblichen Prozesse und Funktionsbereiche daraufhin untersucht, ob die Gesellschaft durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt hat, dass bestandsgefährdende Risiken frühzeitig erfasst und entsprechende Informationen an die gesetzlichen Vertreter weitergeleitet werden, sodass diese in geeigneter Weise zeitgerecht reagieren können.
Zu diesem Zweck haben wir die Dokumentation des Risikofrüherkennungssystems der Gesellschaft durchgesehen bzw. die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Maßnahmen selbst aufgenommen und dokumentiert sowie geprüft, ob alle wesentlichen Risiken bzw. Risikoarten zutreffend erfasst, bewertet und angemessen kommuniziert werden.
Im Rahmen der Prüfung der ESEF-Unterlagen haben wir zunächst ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Konformität relevanten internen Kontrollen erlangt. Anschließend haben wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen beurteilt. Danach haben wir beurteilt, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Abschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen.
Die Gesellschaft hat die Erstellung der ESEF-Unterlagen vollständig auf ein Dienstleistungsunternehmen ausgelagert. Daher haben wir zusätzlich ein Verständnis erlangt, wie die Gesellschaft die Dienstleistungen des Dienstleistungsunternehmens zur Erstellung der ESEF-Unterlagen in Anspruch nimmt.
Zum Abschluss der Prüfung haben wir von den gesetzlichen Vertretern eine schriftliche Erklärung eingeholt, in der diese mit Datum vom 25. März 2021 die Vollständigkeit der uns erteilten Aufklärungen und Nachweise sowie von Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht bestätigt hat. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft erteilten alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise.
In der schriftlichen Erklärung erklärten die gesetzlichen Vertreter ferner, dass sie uns gegenüber alle im Rahmen der Prüfung der ESEF-Unterlagen erforderlichen Aufklärungen und Nachweise erbracht haben. Die gesetzlichen Vertreter erteilten alle von uns für die Prüfung der ESEF-Unterlagen erbetenen Aufklärungen und Nachweise.
3. Quantitative Wesentlichkeitsgrenzen für die Abschlussprüfung
Die Festlegung der quantitativen Wesentlichkeitsgrenzen für die Planung und Durchführung der Abschlussprüfung für den Abschluss als Ganzes (Jahresabschluss) erfolgte nach unserem pflichtgemäßen Ermessen. Die Wesentlichkeit kann sich sowohl quantitativ in einem Grenzwert als auch qualitativ in einer Eigenschaft ausdrücken, die jeweils geeignet sind, das Entscheidungsverhalten der Rechnungslegungsadressaten zu beeinflussen.
Zur Festlegung der quantitativen Wesentlichkeitsgrenzen haben wir einen Prozentsatz auf eine geeignete Bezugsgröße angewendet. Unter Berücksichtigung des Ergebnisses vor Steuern haben wir die Wesentlichkeit wie folgt festgelegt:
| Wesentlichkeit für den Abschluss als Ganzes | TEUR 500 |
Bei der Festlegung der quantitativen Wesentlichkeitsgrenzen haben wir nach pflichtgemäßem Ermessen auch qualitative Faktoren berücksichtigt:
| ― | Größe des Unternehmens sowie |
| ― | absolute Höhe der Bezugsgröße. |
Bei der Beurteilung der Frage, ob sich Feststellungen auf Prüfungsaussagen im Prüfungsbericht und im Bestätigungsvermerk auswirken, haben wir als Abschlussprüfer zu entscheiden, ob die nicht korrigierten falschen Angaben einzeln oder insgesamt für bestimmte Arten von Geschäftsvorfällen, Kontensalden, Angaben im Anhang oder für den Abschluss als Ganzes wesentlich sind. Bei dieser Würdigung sind auch die Effekte von nicht korrigierten falschen Angaben aus Vorjahren zu berücksichtigen. Die vorzunehmende Beurteilung schließt die Frage ein, ob die Wesentlichkeit für den Abschluss als Ganzes überschritten wurde.
Die Entscheidung, ob nicht korrigierte falsche Angaben wesentlich sind, umfasst ferner die Beurteilung der Umstände, unter denen die falschen Angaben aufgetreten sind. Die Würdigung dieser Umstände kann uns als Abschlussprüfer dazu veranlassen, falsche Angaben als wesentlich zu beurteilen, selbst wenn sie unterhalb der genannten Wesentlichkeitsgrenze liegen.
II. Zeitplan
Wir haben die Prüfung in den Monaten Dezember 2020 (Vorprüfung) und in den Monaten Januar bis März 2021 bis zum 25. März 2021 durchgeführt. Nähere Informationen zum geplanten Umfang und zeitlichen Ablauf der Prüfung beginnend mit dem Milestone 1 enthält die nachfolgende Darstellung. Bei dieser haben wir der Übersichtlichkeit halber von der Darstellung erforderlicher Vor- und Nachbefassungen oder revolvierender Tätigkeiten abgesehen.

Zu den Schwerpunkten unserer Prüfung verweisen wir auf unsere Ausführungen in Abschnitt E.I.2. dieses Prüfungsberichts.
III. Kommunikation während der Abschlussprüfung
Im Folgenden berichten wir über die Kommunikation mit dem Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss und dem Vorstand:
| Vorstand | Aufsichtsrat/ Prüfungsausschuss | |
|---|---|---|
| M1 | 11. November 2020 | 2. November 2020 |
| M2 | 11. November 2020 | 2. November 2020 |
| M3 | 11. November 2020 | 15. Dezember 2020 |
| M4 | 11. November 2020 | 15. Dezember 2020 |
| M5 | 1. März 2021 | 26. Februar 2021 |
| M6 | 25. März 2021 | 25. März 2021 |
Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss
Im Rahmen der Auftragsanbahnung haben wir dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats Herrn Norbert Basler auf dessen Wunsch hin mit Schreiben vom 16. April 2020 unsere Unabhängigkeit gemäß Art. 6 Abs. 2 Buchst. a) EU-APrVO erklärt.
Mit Schreiben vom 29. Mai 2020 an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses haben wir die Beauftragung zur Durchführung der Prüfung bestätigt.
Im Auftaktgespräch mit der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses am 2. November 2020 haben wir nach Art. 6 Abs. 2 Buchst. b) EU-APrVO und in Ergänzung unserer schriftlichen Unabhängigkeitserklärung vom 16. April 2020 mögliche Gefahren für unsere Unabhängigkeit sowie die von uns zur Verminderung dieser Gefahren angewandten Schutzmaßnahmen erörtert. Darüber hinaus haben wir dem Aufsichtsorgan einen Überblick über den geplanten Umfang und den geplanten zeitlichen Ablauf der Abschlussprüfung vermittelt und damit das Aufsichtsorgan bei der Erfüllung seiner eigenen Verantwortung zur Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess unterstützt. Wir haben in diesem Gespräch für die Durchführung der Abschlussprüfung notwendige Informationen über das Unternehmen und dessen Umfeld erhalten.
Folgende bedeutsame Sachverhalte haben wir mit der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses kommuniziert:
| ― | Form, Zeitpunkte und erwartete Themenbereiche der Kommunikation |
| ― | den geplanten zeitlichen Ablauf der Abschlussprüfung und die identifizierten bedeutsamen Risiken |
| ― | Beurteilung der Rechnungslegungspraxis |
| ― | Festlegung der Wesentlichkeit |
| ― | Identifizierung des besonders wichtigen Prüfungssachverhalts "Bewertung des Vorratsvermögens" |
| ― | vom Aufsichtsrat festgelegte Prüfungsschwerpunkte |
Zum Abschluss unserer Prüfung haben wir mit der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses am 26. Februar 2021 telefonisch folgende Themen besprochen und sie zu folgenden Themen befragt:
| ― | Durchführung der Prüfung |
| ― | Feststellungen bei der Prüfung |
| ― | Voraussichtliches Ergebnis der Prüfung |
Am 25. März 2021 haben wir die Vorsitzende des Prüfungsausschusses zu Erkenntnissen zu Ereignissen nach dem Bilanzstichtag befragt.
Gemäß § 171 Abs. 1 Satz 2 AktG haben wir als Abschlussprüfer an den Verhandlungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss und den Lagebericht auf der Bilanzsitzung am 25. März 2021 teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse unserer Prüfung berichtet.
Vorstand
Mit dem Vorstand haben wir folgende Sachverhalte kommuniziert:
| ― | Identifizierung des besonders wichtigen Prüfungssachverhalts "Bewertung des Vorratsvermögens" |
In der Abschlussbesprechung mit dem Finanzvorstand am 1. März 2021 haben wir folgende Sachverhalte besprochen und den Vorstand zu folgenden Themen befragt:
| ― | Durchführung der Prüfung |
| ― | Feststellungen bei der Prüfung |
| ― | Voraussichtliches Ergebnis der Prüfung |
Am 25. März 2021 haben wir den Finanzvorstand zu Erkenntnissen zu Ereignissen nach dem Bilanzstichtag befragt.
F. ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG
I. Rechnungslegungsnormen
Der Jahresabschluss war nach den für börsennotierte, große Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften aufzustellen.
II. Wesentliche Bewertungsgrundlagen
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfordert im Rahmen der gesetzlichen Wahlrechte eine Vielzahl von Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen seitens der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Im Folgenden gehen wir gemäß § 321 Abs. 2 Satz 4 HGB auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen einschließlich der Ausübung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten ein sowie darauf, welchen Einfluss die Ausnutzung von Ermessensspielräumen insgesamt auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Anhang (Anlage I) gemäß § 284 HGB beschrieben.
Im Einzelnen heben wir nachfolgend die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie ausgeübte Bilanzierungswahlrechte sowie die Ausnutzung von Ermessensspielräumen hervor:
| ― | Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgt zu Herstellungskosten. Neben den Material- und Fertigungseinzelkosten werden auch angemessene Teile der durch die Fertigung veranlassten Gemeinkosten einschließlich Anlagenabschreibungen mit einbezogen. Handelsrechtlich wäre auch der Einbezug von Kosten der allgemeinen Verwaltung, der Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs sowie zeitlich zurechenbare Fremdkapitalzinsen möglich. |
| ― | Zur Vermeidung von Bewertungsrisiken bei den Vorräten mit geringer Umschlagshäufigkeit und Überbeständen wurde eine Reichweitenanalyse auf der Basis historischer Erfahrungswerte durchgeführt. Bei der Basler AG betragen die auf die Vorräte vorgenommenen Reichweitenabschläge zum 31. Dezember 2020 EUR 1,4 Mio. (Vorjahr EUR 1,0 Mio.). |
| ― | Die Bewertung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen basiert auf Einschätzungen des Vorstands bezüglich der zukünftigen Geschäftsentwicklung der verbundenen Unternehmen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen gegen die Basler Inc. von TEUR 4.475 (Vorjahr TEUR 4.440), Basler Asia von TEUR 14.275 (Vorjahr TEUR 13.077) sowie Basler China TEUR 1.972 (Vorjahr TEUR 2.264). Aufgrund der vorliegenden Geschäftsplanungen für die verbundenen Unternehmen geht der Vorstand von einer Werthaltigkeit dieser Forderungen aus. |
| ― | Die Gesellschaft ist zu 100 % an der Basler Inc., an der Basler Asia, an der Basler China und an der Silicon Software GmbH beteiligt. Die Tochtergesellschaften sind abhängige Konzernunternehmen mit mit der Muttergesellschaft Basler Aktiengesellschaft übereinstimmenden Geschäftsjahren. Es wurden Gewinnausschüttungen auf Grundlage der festgestellten Jahresabschlüsse der Basler Inc. und der Basler Asia beschlossen. Die beschlossenen Gewinnausschüttungen der Basler Asia von TEUR 5.000 und der Basler Inc. von TEUR 2.445 wurden phasengleich im Geschäftsjahr 2020 vereinnahmt. |
G. FESTSTELLUNGEN ZUR PRÜFUNG DER ESEF-UNTERLAGEN NACH § 317 ABS. 3B HGB
Die Gesellschaft hat die Erstellung der ESEF-Unterlagen teilweise auf ein Dienstleistungsunternehmen ausgelagert.
Bezüglich des Ergebnisses der Beurteilung, ob die für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB in allen wesentlichen Belangen entsprechen, verweisen wir auf unsere Berichterstattung im Bestätigungsvermerk im "VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER FÜR ZWECKE DER OFFENLEGUNG ERSTELLTEN ELEKTRONISCHEN WIEDERGABEN DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS NACH § 317 ABS. 3B HGB", Abschnitt "Prüfungsurteil", der in Abschnitt B. wiedergegeben ist.
H. FESTSTELLUNGEN ZUM RISIKOFRÜHERKENNUNGSSYSTEM
Im Gegensatz zum Risikomanagementsystem, welches die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung umfasst, ist das Risikofrüherkennungssystem i. S. d. § 91 Abs. 2 AktG auf die Früherkennung bestandsgefährdender Entwicklungen und damit auf einen wichtigen Teilaspekt des Risikomanagements ausgerichtet. Es hat sicherzustellen, dass diejenigen Risiken und deren Veränderungen erfasst werden, die in der jeweiligen Situation des Unternehmens dessen Fortbestand gefährden können.
Die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Maßnahmen i. S. d. § 91 Abs. 2 AktG umfassen die Festlegung von Risikofeldern, die Risikoerfassung und -kommunikation, die Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Aufgaben sowie deren Dokumentation. Die Einhaltung der hierzu ergangenen Anweisungen wird durch ein Überwachungssystem sichergestellt.
Wir haben unsere Prüfung des Risikofrüherkennungssystems unter Beachtung des IDW PS 340 durchgeführt. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die gesetzlichen Vertreter die nach § 91 Abs. 2 AktG erforderlichen Maßnahmen getroffen haben, ob diese zweckentsprechend sind und ob sie während des gesamten zu prüfenden Zeitraums eingehalten wurden. Eine Beurteilung der Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit der eingeleiteten oder durchgeführten Handlungen zur Risikobewältigung bzw. der Verzicht auf solche war nicht Gegenstand unserer Prüfung.
Wir haben zunächst die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Maßnahmen nach § 91 Abs. 2 AktG festgestellt, wobei wir uns auf eine vom Unternehmen erstellte Dokumentation der Maßnahmen gestützt haben. Darauf aufbauend haben wir zunächst beurteilt, ob durch die Maßnahmen alle potenziell bestandsgefährdenden Risiken so rechtzeitig erfasst und kommuniziert werden, dass die Unternehmensleitung in geeigneter Weise reagieren kann. In einem nächsten Schritt haben wir mittels Funktionstests die Wirksamkeit und kontinuierliche Anwendung der Maßnahmen im Berichtsjahr geprüft.
Unsere Prüfung hat ergeben, dass die gesetzlichen Vertreter die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems, in geeigneter Weise getroffen haben und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.
I. SCHLUSSBEMERKUNG UND UNTERZEICHNUNG DES PRÜFUNGSBERICHTS
Die für die Prüfung verantwortlichen Prüfungspartner sind
| ― | Herr Andreas Dirks und |
| ― | Herr Dr. Ralf Wißmann (verantwortlicher Wirtschaftsprüfer). |
Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
Des Weiteren erklären wir gemäß Art. 6 Abs. 2 Buchst. a) EU-APrVO, dass die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die Prüfungspartner und die Mitglieder der höheren Führungsebene und das Leitungspersonal, die die Abschlussprüfung durchführen, unabhängig vom geprüften Unternehmen sind.
Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 der Basler Aktiengesellschaft, Ahrensburg, haben wir in Übereinstimmung mit der EU-APrVO, den gesetzlichen Vorschriften und den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen des Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf, (IDW PS 450 n. F.) erstattet.
Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt B. dieses Prüfungsberichts wiedergegeben.
Lübeck, 25. März 2021
BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
| gez. Dirks Wirtschaftsprüfer | gez. Dr. Wißmann Wirtschaftsprüfer |
ANLAGEN
Basler Aktiengesellschaft, Ahrensburg (HR-Nr. HRB 4090 AH beim Handelsregister des Amtsgerichtes Lübeck) Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020
Bilanz
AKTIVA
| 31.12.2020 | Vorjahr | ||
|---|---|---|---|
| EUR | TEUR | ||
| --- | --- | --- | --- |
| A. | ANLAGEVERMÖGEN | ||
| I. | Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. | Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 3.865.586,00 | 1.835 |
| 2. | Geleistete Anzahlungen | 108.887,42 | 843 |
| 3.974.473,42 | 2.678 | ||
| II. | Sachanlagen | ||
| 1. | Grundstücke | 1.531.914,89 | 907 |
| 2. | Technische Anlagen und Maschinen | 3.573.356,00 | 4.039 |
| 3. | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5.417.031,50 | 5.368 |
| 4. | Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 218.532,23 | 383 |
| 10.740.834,62 | 10.697 | ||
| III. | Finanzanlagen | ||
| 1. | Anteile an verbundenen Unternehmen | 37.225.655,86 | 38.099 |
| 2. | Beteiligungen | 5.000,00 | 5 |
| 37.230.655,86 | 38.104 | ||
| 51.945.963,90 | 51.479 | ||
| B. | UMLAUFVERMÖGEN | ||
| I. | Vorräte | ||
| 1. | Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 8.526.714,88 | 9.409 |
| 2. | Unfertige Erzeugnisse | 1.437.842,80 | 1.510 |
| 3. | Fertige Erzeugnisse und Waren | 4.819.383,45 | 4.622 |
| 4. | Geleistete Anzahlungen | 2.742,98 | 175 |
| 14.786.684,11 | 15.716 | ||
| II. | Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 3.143.553,83 | 4.946 |
| 2. | Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 20.737.287,75 | 20.041 |
| 3. | Sonstige Vermögensgegenstände | 4.513.840,71 | 9.543 |
| 28.394.682,29 | 34.530 | ||
| III. | Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 21.495.821,33 | 16.064 |
| 64.677.187,73 | 66.310 | ||
| C. | RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 957.401,42 | 903 |
| 117.580.553,05 | 118.692 |
PASSIVA
| 31.12.2020 | Vorjahr | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | TEUR | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A | EIGENKAPITAL | |||
| I. | Ausgegebenes Kapital | |||
| 1. | Gezeichnetes Kapital | 10.500.000,00 | 10.500 | |
| 2. | Nennbetrag eigener Anteile | -494.736,00 | 10.005.264,00 | -492 |
| II. | Kapitalrücklage | 26.041.900,40 | 25.850 | |
| III. | Bilanzgewinn | 39.074.097,68 | 37.999 | |
| 75.121.262,08 | 73.857 | |||
| B | RÜCKSTELLUNGEN | |||
| 1. | Steuerrückstellungen | 831.195,96 | 1.070 | |
| 2. | Sonstige Rückstellungen | 4.273.592,94 | 3.726 | |
| 5.104.788,90 | 4.796 | |||
| C | VERBINDLICHKEITEN | |||
| 1. | Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 291.264,11 | 314 | |
| 2. | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 24.545.617,02 | 16.688 | |
| 3. | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 8.281.665,31 | 8.593 | |
| 4. | Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 1.414.809,10 | 3.191 | |
| 5. | Sonstige Verbindlichkeiten | 2.821.146,53 | 11.253 | |
| - davon aus Steuern: EUR 828.674,99 (Vorjahr: TEUR 765) | ||||
| - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 227.198,93 (Vorjahr: TEUR 216) | ||||
| 37.354.502,07 | 40.039 | |||
| 117.580.553,05 | 118.692 |
Gewinn- und Verlustrechnung
| 2020 | Vorjahr | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | TEUR | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. | Umsatzerlöse | 116.829.449,41 | 103.709 | |
| 2. | Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 687.824,12 | -639 | |
| 3. | Andere aktivierte Eigenleistungen | 289.377,08 | 195 | |
| 4. | Sonstige betriebliche Erträge | 1.849.281,69 | 3.095 | |
| - davon aus Währungsumrechnung: EUR 868.248,19 (Vorjahr: TEUR 1.108) | ||||
| 5. | Materialaufwand | |||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 45.807.109,30 | |||
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 1.421.485,66 | 47.228.594,96 | 36.804 | |
| 6. | Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | 45.386.531,69 | |||
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | ||||
| - davon für Altersversorgung: EUR 4.349.386,94 (Vorjahr: TEUR 4.023) | 7.630.773,62 | 53.017.305,31 | 49.619 | |
| 7. | Abschreibungen | |||
| auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 3.127.011,97 | 2.876 | ||
| 8. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | 18.727.835,40 | 20.192 | |
| - davon aus Währungsumrechnung: EUR 860.456,07 (Vorjahr: TEUR 1.007) | ||||
| 9. | Erträge aus Beteiligungen | 7.444.788,52 | 7.225 | |
| - davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 7.444.788,52 (Vorjahr: TEUR 7.225) | ||||
| 10. | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 190.820,11 | 117 | |
| - davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 141.984,45 (Vorjahr: TEUR 43) | ||||
| 11. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 431.646,02 | 468 | |
| - davon aus Aufzinsung EUR 1.961,99 (Vorjahr: TEUR 20) | ||||
| 12. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 851.650,06 | 312 | |
| 13. | Ergebnis nach Steuern | 3.907.497,21 | 3.431 | |
| 14. | sonstige Steuern | 6.375,16 | 0 | |
| 15. | Jahresüberschuss | 3.901.122,05 | 3.431 | |
| 16. | Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 35.397.916,91 | 30.651 | |
| 17. | Verrechnung Verkauf/Kauf eigener Aktien | -224.941,28 | 3.917 | |
| 18. | Bilanzgewinn | 39.074.097,68 | 37.999 |
Anhang zum Jahresabschluss 2020
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB und 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des AktG unter Annahme der Unternehmensfortführung in Euro aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften, für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Der Vorjahresausweis der sonstigen Steuern (2 T€) erfolgte im Vorjahr unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen.
2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze und Grundlagen der Währungsumrechnung
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Die Gesellschaft macht vom Wahlrecht zur Aktivierung von Entwicklungskosten nach § 248 Abs. 2 HGB keinen Gebrauch.
Die planmäßigen Abschreibungen der immateriellen Vermögensgegenstände wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer beträgt drei bis zehn Jahre.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Fertigungs- und Materialgemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Seit 01.01.2018 werden geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen 250,01 € und 800,00 € im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben und als Abgang gezeigt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Nutzungsdauern betragen für die technischen Anlagen und Maschinen drei bis vierzehn Jahre, für die anderen Anlagen und die Betriebs- und Geschäftsausstattung drei bis fünfzehn Jahre.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren wurden zu gleitenden Durchschnittspreisen bewertet.
In die Herstellungskosten unfertiger und fertiger Erzeugnisse wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Fertigungs- und Materialgemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Zur Vermeidung von Bewertungsrisiken bei den Rohstoffen im Zusammenhang mit Überbeständen und Schwergängigkeit wurden ausreichende Wertberichtigungen vorgenommen. Dabei wurden die Berichtigungen in Höhe von 1,4 Mio. € (VJ: 1,0 Mio. €) auf der Basis von durchgeführten detaillierten Reichweitenanalysen vorgenommen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennwert bewertet. Erkennbare Einzelrisiken bei zweifelhaften Forderungen werden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Zur Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos wurde auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Pauschalwertberichtigung gebildet.
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert bewertet. Fremdwährungsbeträge wurden zum Devisenkassamittelkurs sowohl bei der Entstehung als auch zum Bilanzstichtag umgerechnet. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind zum Devisenmittelkurs am Abschlusstag umgerechnet.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen.
Der Nennbetrag bei Erwerb eigener Anteile wird offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt. Der verbleibende Unterschiedsbetrag wird mit den Kapitalrücklagen verrechnet.
Die sonstigen Rückstellungen und Steuerrückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Insgesamt ergibt sich ein aktiver latenter Steuerüberhang. Von dem Wahlrecht nach § 274 Abs.1 S. 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Ein Ansatz aktiver latenter Steuern erfolgte nicht.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn und Verlustrechnung
3.1 Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist separat in der Anlage zum Anhang dargestellt. Die Abgänge resultieren aus der Durchführung einer Anlageninventur. In den Zugängen ist eine Anpassung bei den Beteiligungswerten erfolgt.
3.2 Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen 20.737 T€ (VJ: 20.041 T€) und entfallen mit 11.422 T€ (VJ: 10.898 T€) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und mit 9.315 T€ (VJ: 9.143 T€) auf sonstige Vermögensgegenstände. In den Forderungen wurden Verbindlichkeiten in Höhe von 0 T€ (VJ: 618 T€) verrechnet. In den Forderungen sind 7.445 T€ (VJ: 7.225 T€) aus der phasenkongruenten Gewinnvereinnahmung enthalten. Insgesamt wurden in 2020 7.445 T€ (VJ: 7.225 T€) Beteiligungserträge gebucht. Des Weiteren ist ein Darlehen in Höhe von 1.870 T€ (VJ: 1.918 T€) enthalten.
3.3 Rückstellungen (in T€)
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| Personalbereich | 3.328 | 2.740 |
| Drohverluste Finanzinstrumente | 0 | 166 |
| Gewährleistung | 420 | 449 |
| Abschluss und Prüfung | 107 | 107 |
| Steuern | 831 | 1.070 |
| Sonstiges | 419 | 264 |
| Summe | 5.105 | 4.796 |
3.4 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Auch im Geschäftsjahr 2020 waren keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten durch Sicherungsübereignung der technischen Anlagen, Maschinen und Betriebs- und Geschäftsausstattung besichert.
3.5 Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
| in T€ (Vorjahr) | Gesamtbetrag | < 1 Jahr | > 1 Jahr | davon > 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 291 (314) |
291 (314) |
0 (0) |
0 (0) |
| Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 24.546 (16.688) |
3.928 (3.194) |
20.618 (13.494) |
10.198 (3.475) |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 8.282 (8.593) |
8.263 (8.593) |
19 (0) |
0 (0) |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 1.415 (3.191) |
1.415 (3.191) |
0 (0) |
0 (0) |
| Sonst. Verbindlichkeiten | 2.821 (11.253) |
2.200 (8.718) |
621 (2.535) |
0 (0) |
| Summe | 37.355 (40.039) |
16.097 (24.010) |
21.258 (16.029) |
10.198 (3.475) |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen wie im Vorjahr Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung.
3.6 Sonstige finanzielle Verpflichtungen/ nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte
3.6.1 Leasing und sonstige Angaben
Im Jahre 1999 bezog die Basler AG ihre Geschäfts- und Fertigungsräume An der Strusbek 60-62 in Ahrensburg. Der Mietvertrag über dieses Gebäude hatte eine Laufzeit bis zum 31.12.2018. Im Rahmen des geplanten Erweiterungsanbaus wurde ein neuer Mietvertrag geschlossen. Dieser begann am 01.01.2019 und endet am 31.12.2036.
Aus diesem Mietvertrag entstehen der Basler AG folgende finanzielle Verpflichtungen:
| Geschäftsjahr | T€ |
|---|---|
| 2021 | 1.794 |
| ab 2022 p.a. | 1.794 |
Insgesamt bestanden folgende Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Serviceverträgen:
| Geschäftsjahr | T€ |
|---|---|
| 2021 | 1.857 |
| 2022 | 1.819 |
| ab 2023 bis 2038 p.a. | 1.815 |
Das Bestellobligo betrug zum Stichtag 17.900 T€ (VJ: 8.500 T€).
3.6.2 Derivative Finanzinstrumente
Zur Sicherung eines Kreditgeschäfts gegen Zinserhöhungen hat die Basler AG im Jahr 2011 einen Zinsswap abgeschlossen, welcher in 2020 aufgelöst wurde. Auch andere derivative Finanzinstrumente bestanden zum 31.12.2020 nicht.
| 31.12.2020 T€ | 31.12.2019 T€ | |
|---|---|---|
| Nominalwert | 0 | 3.030 |
| Zeitwert | ||
| Positiv | 0 | 0 |
| Negativ | 0 | 166 |
3.7 Umsatzerlöse
| Aufteilung nach Regionen | 2020 T€ | 2019 T€ |
|---|---|---|
| Deutschland | 16.685 | 17.008 |
| EMEA | 34.470 | 27.794 |
| Amerika | 17.591 | 16.116 |
| Asien | 48.083 | 42.791 |
| 116.829 | 103.709 |
3.8 Andere aktivierte Eigenleistungen
In den aktivierten Eigenleistungen sind 113 T€ (VJ: 195 T€) für selbsterstellte Fertigungstools enthalten und 176 T€ (VJ: 0 T€) für Eigenleistungen, die mit der Implementierung eines Softwaresystems im direkten Zusammenhang stehen.
3.9 Sonstige betriebliche Erträge und sonstige Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen neben Erträgen aus der Währungsumrechnung Erträge aus verbundenen Unternehmen von 551 T€ (VJ: 702 T€). In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Vorjahr rund 3,3 Mio. € einmalige Aufwendungen im Sinne des § 285 Nr. 31 HGB enthalten.
3.10 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Basler AG macht von ihrem Ansatzwahlrecht für aktive latente Steuern gem. § 274 Abs. 1 S. 2 HGB keinen Gebrauch. Für die Position Vorräte und Rückstellungen würden aktive latente Steuern anfallen. Unter Anwendung des deutschen Körperschaftsteuersatzes inklusive Solidaritätszuschlag von 15,83 % (VJ: 15,83 %) sowie des anzuwendenden Gewerbesteuersatzes von 13,37 % (VJ: 13,30 %) ergibt sich ein Gesamtsteuersatz von 29,20 % (VJ: 29,20 %).
3.11 Ergebnisverwendung
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung am 27. Mai 2020 wurde aus dem Bilanzgewinn von 37.999.285,55 € eine Dividendenausschüttung von 0,26 € je Aktie, das entspricht 2.601.368,64 € vorgenommen. Der verbleibende Betrag wurde in Höhe von 35.397.916,91 € auf neue Rechnung vorgetragen.
4. Sonstige Pflichtangaben
4.1 Mitglieder des Vorstandes
Im Jahr 2020 gehörten dem Vorstand folgende Personen an:
| ― | Dr. Dietmar Ley, Vorstandsvorsitzender (CEO): zuständig für Forschung und Entwicklung, Organisationsentwicklung und Personal |
| ― | John P. Jennings, Vorstand Vertrieb (CCO) bis 31.12.2020: zuständig für Vertrieb, Marktkommunikation und Tochtergesellschaften |
| ― | Arndt Bake, Vorstand Marketing (CMO): zuständig für das strategische Marketing, das Produktmanagement und New Business |
| ― | Hardy Mehl, Vorstand Finanzen (CFO) und Operations (COO): zuständig für Finanzen, Controlling, SAP und IT, Recht und Patente, Investor Relations, Facility Management, Produktion und Supply-Chain-Management |
Alexander Temme ist ab dem 01.01.2021 als CCO zuständig für Vertrieb, Marktkommunikation und Tochtergesellschaften.
4.2 Vergütungen der Mitglieder des Vorstandes
Zum 1.1.2011 wurde das Vergütungsmodell des Vorstandes durch die Einführung einer Langfristigkeitsklausel verändert (siehe Vergütungsbericht des Lageberichts). Hiernach werden die in einem Geschäftsjahr erworbenen variablen Ansprüche über drei Jahre verteilt ausgezahlt und unterliegen während dieses Zeitraums dem zwischenzeitlichen Risiko einer substantiellen Schmälerung durch eine nachträgliche Verschlechterung der Lage.
Die Gesamtvergütung des Vorstandes (Zufluss) stellt sich wie folgt dar:
| Zufluss (in T€) | Dietmar Ley | John P. Jennings | Arndt Bake | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Funktion | Vorstandsvorsitzender (CEO) |
Vorstand Vertrieb (CCO) |
Vorstand Marketing (CMO) |
|||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| im Vorstand seit | 1998 | 2006 | 2011 | 2011 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 343 | 338 | 256 | 276 | 238 | 234 |
| Nebenleistungen | 20 | 19 | 53 | 68 | 21 | 20 |
| Summe | 363 | 357 | 309 | 344 | 259 | 254 |
| Einjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung / Auszahlung aus Bonusbank | 135 | 186 | 148 | 174 | 93 | 128 |
| Summe | 498 | 543 | 457 | 518 | 352 | 382 |
| Vorsorgeaufwand | 1 | 1 | 8 | 8 | 1 | 1 |
| Gesamtvergütung | 499 | 544 | 465 | 526 | 353 | 383 |
| Zufluss (in T€) | Hardy Mehl | Insgesamt | ||
|---|---|---|---|---|
| Funktion | Vorstand Finanzen (CFO) und Operations (COO) |
|||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| im Vorstand seit | 2014 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 278 | 273 | 1.115 | 1.121 |
| Nebenleistungen | 22 | 22 | 116 | 129 |
| Summe | 300 | 295 | 1.231 | 1.250 |
| Einjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung / Auszahlung aus Bonusbank | 134 | 142 | 510 | 630 |
| Summe | 434 | 437 | 1.741 | 1.880 |
| Vorsorgeaufwand | 1 | 1 | 11 | 11 |
| Gesamtvergütung | 435 | 438 | 1.752 | 1.891 |
Die gewährten Zuwendungen verteilen sich wie folgt:
| Zufluss (in T€) | Dietmar Ley | John P. Jennings | Arndt Bake | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Funktion | Vorstandsvorsitzender (CEO) |
Vorstand Vertrieb (CCO) |
Vorstand Marketing (CMO) |
|||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| im Vorstand seit | 1998 | 2006 | 2011 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 343 | 338 | 256 | 276 | 238 | 234 |
| Nebenleistungen | 20 | 19 | 53 | 68 | 21 | 20 |
| Summe | 363 | 357 | 309 | 344 | 259 | 254 |
| Einjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung / Auszahlung zur Bonusbank | 225 | 34 | 189 | 28 | 156 | 246 |
| Summe | 588 | 391 | 498 | 372 | 415 | 278 |
| Vorsorgeaufwand | 1 | 1 | 8 | 8 | 1 | 1 |
| Gesamtvergütung | 589 | 392 | 506 | 380 | 416 | 279 |
| möglicher Minimalbetrag -Reduzierung Bonusbank | -114 | -112 | -85 | -92 | -79 | -78 |
| möglicher Maximalbetrag -Zuführung Bonusbank | 686 | 675 | 513 | 551 | 475 | 468 |
| Zufluss (in T€) | Hardy Mehl | Insgesamt | ||
|---|---|---|---|---|
| Funktion | Vorstand Finanzen (CFO) und Operations (COO) |
|||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| im Vorstand seit | 2014 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 278 | 273 | 1.115 | 1.121 |
| Nebenleistungen | 22 | 22 | 116 | 129 |
| Summe | 300 | 295 | 1.231 | 1.250 |
| Einjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung / Auszahlung zur Bonusbank | 213 | 28 | 783 | 114 |
| Summe | 513 | 323 | 2.014 | 1.364 |
| Vorsorgeaufwand | 1 | 1 | 11 | 11 |
| Gesamtvergütung | 514 | 324 | 2.025 | 1.375 |
| möglicher Minimalbetrag -Reduzierung Bonusbank | -93 | -92 | -371 | -374 |
| möglicher Maximalbetrag -Zuführung Bonusbank | 556 | 547 | 2.229 | 2.242 |
Die Verträge wurden zum November 2012 für Arndt Bake und John P. Jennings bzw. zum Januar 2013 für Dr. Dietmar Ley so geändert, dass bei einer Beendigung aufgrund eines von dem Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grundes keine Zahlungen mehr an das Vorstandsmitglied erfolgen.
Der Vorstandsvertrag des Chief Commercial Officers (CCO) John Jennings lief zum Jahresende 2020 regulär aus. Herr Jennings hat den Aufsichtsrat gebeten, seinen Vertrag nicht erneut zu verlängern. Zum Nachfolger von Herrn Jennings im Vorstand hat der Aufsichtsrat Herrn Alexander Temme berufen.
4.3 Mitglieder des Aufsichtsrats
Dem Aufsichtsrat gehörten im Jahr 2020 folgende Personen an:
| Norbert Basler | Aufsichtsratsvorsitzender, Vorsitzender des Nominierungsausschusses, Mitglied des Prüfungsausschusses, Unternehmer |
| Dorothea Brandes | Ordentliches Aufsichtsratsmitglied, Arbeitnehmervertreterin, Organisationsentwicklerin bei der Basler AG |
| Horst W. Garbrecht | Ordentliches Aufsichtsratsmitglied, Mitglied des Nominierungsausschusses, Vorsitzender der Geschäftsführung der Metabowerke GmbH, Vorstand (COO-Europe) der Koki Holdings, Japan |
| Dr. Marco Grimm | Ordentliches Aufsichtsratsmitglied, Arbeitnehmervertreter, Fachgruppenleiter der Softwareentwicklung für die Qualitätssicherung bei der Basler AG |
| Prof. Dr. Eckart Kottkamp | Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, Mitglied des Nominierungsausschusses, Mitglied des Prüfungsausschusses, Berater |
| Prof. Dr. Mirja Steinkamp | Ordentliches Aufsichtsratsmitglied, Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Fachhochschullehrerin für Wirtschaftsprüfung und Unternehmensrechnung an der NORDAKADEMIE |
Weitere Mandate der Aufsichtsräte im Jahr 2020 entsprechend § 285 Nr. 10 HGB:
Norbert Basler
| ― | Mitglied im Aufsichtsrat der Plato AG, Lübeck |
| ― | Mitglied im Aufsichtsrat Dr. Födisch Umweltmesstechnik AG, Markranstädt (bis 08.11.2020) |
| ― | Mitglied im Aufsichtsrat Beruf und Familie im HanseBelt gGmbH, Bad Oldesloe |
| ― | Stellv. Vorsitzender des Beirats der Zöllner Holding GmbH, Kiel |
Prof. Dr. Eckart Kottkamp
| ― | Mitglied im Aufsichtsrat der KROMI Logistik AG, Hamburg |
| ― | Vorsitzender des Beirats der PEP NewCo IV GmbH (LKE Gruppe), Marl |
Horst W. Garbrecht
| ― | Mitglied des Beirats der Fischerwerke GmbH & Co. KG, Waldachtal |
| ― | Mitglied im Regionalbeirat Süd und Südwest der Commerzbank AG, Frankfurt am Main |
Prof. Dr. Mirja Steinkamp
| ― | Stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrates Alper & Schetter AG, Neuss |
4.4 Vergütung des Aufsichtsrats
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen im Jahr 2020 169,9 T€ (VJ: 147 T€). Erfolgsbezogene Vergütung gab es nicht.
| Fixe Bezüge in T€ | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Norbert Basler | 58,8 | 51,8 |
| Dorothea Brandes | 15,5 | 14,0 |
| Horst W. Garbrecht | 17,8 | 16,1 |
| Dr. Marco Grimm | 15,5 | 14,0 |
| Prof. Dr. Eckart Kottkamp | 30,8 | 26,6 |
| Prof. Dr. Mirja Steinkamp | 31,5 | 24,5 |
4.5 Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen
Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet:
| Firmenname | Anteilshöhe in % | Jahresergebnis 2020 (T€) | Eigenkapital per 31.12.2020 (T€) |
|---|---|---|---|
| Basler Inc., Exton/USA | 100 | 3.526 | 2.941 |
| Basler Asia Pte. Ltd., Singapur/Singapur | 100 | 6.880 | 6.105 |
| Silicon Software GmbH, Mann-heim/Deutschland | 100 | 140 | 3.873 |
| Basler Vision Technology (Beijing) Co. Ltd., Beijing/China | 100 | 3.971 | 9.399 |
Eine weitere Beteiligung besteht an der Beruf und Familie im HanseBelt gGmbH, Bad Oldesloe:
| Firmenname | Anteilshöhe in % (31.12.2019) | Eigenkapital (31.12.2019)* |
Ergebnis (2019)* |
|---|---|---|---|
| Beruf und Familie im HanseBelt gGmbH, Bad Oldesloe | 14 | 85 T€ | 13 T€ |
*) Ein Abschluss zum 31.12.2020 lag bis zur Berichterstellung nicht vor.
4.6 Eigenkapital
4.6.1 Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 10.500.000 € und ist aufgeteilt in 10.500.000 nennwertlose Stückaktien. Die Aktien laufen auf den Inhaber.
Die Hauptversammlung der Basler AG hat am 16. Mai 2019 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 3,5 Mio. € um 7,0 Mio. € auf 10,5 Mio. € nach den Vorschriften über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung erfolgte durch Umwandlung der Gewinnrücklagen in Höhe von 7,0 Mio. € in Grundkapital.
Um die Gesellschaft auch künftig in die Lage zu versetzen, ihre Eigenkapitalausstattung den Erfordernissen entsprechend rasch und flexibel anpassen zu können, wurde über die Schaffung eines neuen, aufgestockten genehmigten Kapitals beschlossen.
4.6.2 Eigene Anteile
Es besteht ein Aktienrückkaufprogramm. Grundlage des Aktienrückkaufprogramms war die Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG vom 16. Mai 2019. Diese Ermächtigung wurde auf der Hauptversammlung vom 26.05.2020 aufgehoben und eine neue Ermächtigung wurde erteilt. Hiernach kann die Gesellschaft insgesamt eigene Aktien im Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals erwerben. Sie darf nicht zum Zwecke des Handelns mit eigenen Aktien genutzt werden. Die erworbenen Aktien können zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken verwendet werden. Die Ermächtigung ist gültig bis zum Ablauf des 26.05.2025.
Der Aufsichtsrat der Basler AG hat am 11. März 2020 einen erneuten Beschluss über den Erwerb weiterer eigener Aktien gefasst und den Kapitalmarkt am selben Tag darüber unterrichtet.
Im Berichtszeitraum hat das Unternehmen insgesamt 7.559 Stück erworben. Weiterhin hat das Unternehmen im Mai 5.066 Aktien im Rahmen des vertraglich vereinbarten EarnOuts an die ehemaligen Gesellschafter der Firma Silicon Software GmbH übertragen. Zum Stichtag 31.12.2020 hält die Gesellschaft 494.736 eigene Aktien, welche 494.736,00 € entsprechen bzw. 4,71 % des Grundkapitals von 10,5 Mio. Aktien.
Überleitung des Bilanzgewinns:
| (in T€) | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Jahresüberschuss | 3.901 | 3.431 |
| Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 35.398 | 30.651 |
| Verrechnung Kauf/Verkauf eigener Aktien | -225 | 3.917 |
| Bilanzgewinn | 39.074 | 37.999 |
4.7 Angaben über das genehmigte Kapital
Die Hauptversammlung der Basler Aktiengesellschaft hat am 26.05.2020 den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 25.05.2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 5.250.000,00 € durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 5.250.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein- oder mehrmalig unter besonderen Erfordernissen auszuschließen.
4.8 Anzahl der Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Anzahl der MitarbeiterInnen nach Funktionsbereichen können der folgenden Tabelle entnommen werden:
| Anzahl | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Administration | 89 | 97 |
| Entwicklung | 183 | 179 |
| Produktion & Logistik | 180 | 184 |
| Vertrieb & Marketing | 144 | 136 |
| Gesamt | 596 | 596 |
4.9 Konzernverhältnisse
Die Basler AG, Ahrensburg, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist Mutterunternehmen für die im Anhang unter Nr. 4.5 aufgeführten Tochterunternehmen im Sinne von § 290 HGB, die damit auch verbundene Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 2 HGB sind. Der Konzernabschluss ist bei der Gesellschaft in Ahrensburg erhältlich und wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Mehrheit der Anteile an der Basler AG wird durch die Norbert Basler Holding GmbH, Großhansdorf gehalten.
4.10 Abschlussprüferhonorar
Das Honorar der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft teilt sich in die folgenden Kategorien ein:
| in T€ | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 67 | 63 |
| Steuerberatungsleistungen | 0 | 0 |
| Sonstige Leistungen | 9 | 0 |
| Gesamt | 76 | 63 |
4.11 Bewertungseinheiten
Bewertungseinheiten wurden nicht gebildet.
4.12 Mitteilungen nach § 33 Abs. 1 und Abs. 2 WpHG
Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat es keine Mitteilungen gegeben.
4.13 Bestehen einer Beteiligung an der Basler AG über 50 %
Die Norbert Basler Holding GmbH hat gem. § 26 Abs. 1 WpHG (alte Fassung) am 15.12.2017 mitgeteilt, dass sie mehr als 50 % der Anteile an der Basler AG hält.
4.14 Weitere Angaben
Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ist abgegeben worden und wurde den Aktionären auf der Internet-Seite des Unternehmens www.basler-web.com/investoren zugänglich gemacht.
4.15 Ergebnisverwendungsvorschlag
Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 39.074.097,68 € wie folgt zu verwenden:
| Ausschüttung einer Dividende von 0,45 € je Aktie (30% EAT des Konzernergebnisses | 4.502.368,80 |
| Ausschüttung einer Dividende von 0,13 € je Aktie (aufgrund des trotz Corona sehr guten Ergebnisses des Konzerns) | 1.287.176,86 |
| Einstellung in die Gewinnrücklagen | 0,00 |
| Vortrag auf neue Rechnung | 33.284.552,02 |
| Bilanzgewinn | 39.074.097,68 |
4.16 Nachtragsbericht
Wesentliche Ereignisse, welche eine Auswirkung auf den Jahresabschluss haben, sind nach dem Bilanzstichtag nicht eingetreten.
Ahrensburg, 25. März 2021
Der Vorstand
| Dr. Dietmar Ley | Arndt Bake | Hardy Mehl | Alexander Temme |
Entwicklung des Anlagevermögens
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 - Anlage zum Anhang -
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2020 |
Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | 31.12.2020 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| (in EUR) | (in EUR) | (in EUR) | (in EUR) | (in EUR) | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögenswerte | |||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen rechten und Werten | 7.877.891,76 | 2.073.225,99 | -924.509,82 | 838.287,48 | 9.864.895,41 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 842.569,50 | 104.605,40 | 0,00 | -838.287,48 | 108.887,42 |
| 8.720.461,26 | 2.177.831,39 | -924.509,82 | 0,00 | 9.973.782,83 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke | 907.326,02 | 624.588,87 | 0,00 | 0,00 | 1.531.914,89 |
| 2. Technische Anlagen | 11.753.253,42 | 583.087,07 | -907.835,79 | 271.677,17 | 11.700.181,87 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaustattung | 11.257.408,21 | 901.637,48 | -309.644,31 | 102.982,28 | 11.952.383,66 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 382.484,79 | 210.706,89 | 0,00 | -374.659,45 | 218.532,23 |
| 24.300.472,44 | 2.320.020,31 | -1.217.480,10 | 0,00 | 25.403.012,65 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 38.098.716,21 | -873.060,35 | 0,00 | 0,00 | 37.225.655,86 |
| 2. Beteiligungen | 18.197,44 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 18.197,44 |
| 38.116.913,65 | -873.060,35 | 0,00 | 0,00 | 37.243.853,30 | |
| Summe Anlagevermögen | 71.137.847,35 | 3.624.791,35 | -2.141.989,92 | 0,00 | 72.620.648,78 |
| Kumulierte Abschreibungen | Buchwerte | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2020 |
Zugänge | Abgänge | 31.12.2020 | 31.12.2020 | Vorjahr | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| (in EUR) | (in EUR) | (in EUR) | (in EUR) | (in EUR) | (in EUR) | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen rechten und Werten | 6.042.478,76 | 869.480,47 | -912.649,82 | 5.999.309,41 | 3.865.586,00 | 1.835.413,00 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 108.887,42 | 842.569,50 |
| 6.042.478,76 | 869.480,47 | -912.649,82 | 5.999.309,41 | 3.974.473,42 | 2.677.982,50 | |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.531.914,89 | 907.326,02 |
| 2. Technische Anlagen | 7.713.954,42 | 1.313.780,26 | -900.908,81 | 8.126.825,87 | 3.573.356,00 | 4.039.299,00 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaustattung | 5.889.552,71 | 943.751,24 | -297.951,79 | 6.535.352,16 | 5.417.031,50 | 5.367.855,50 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 218.532,23 | 382.484,79 |
| 13.603.507,13 | 2.257.531,50 | -1.198.860,60 | 14.662.178,03 | 10.740.834,62 | 10.696.965,31 | |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 37.225.655,86 | 38.098.716,21 |
| 2. Beteiligungen | 13.197,44 | 0,00 | 0,00 | 13.197,44 | 5.000,00 | 5.000,00 |
| 13.197,44 | 0,00 | 0,00 | 13.197,44 | 37.230.655,86 | 38.103.716,21 | |
| Summe Anlagevermögen | 19.659.183,33 | 3.127.011,97 | -2.111.510,42 | 20.674.684,88 | 51.945.963,90 | 51.478.664,02 |
Lagebericht 2020
1 Grundlagen des Unternehmens
1.1 Geschäftsmodell
Die Basler AG mit Sitz in Ahrensburg bei Hamburg (Deutschland) ist Entwickler und Hersteller von Bildverarbeitungskomponenten für professionelle Anwender. Der überwiegende Anteil des Umsatzes entfällt auf digitale Kameras, die vor allem in der industriellen Massenproduktion, in medizinischen Anwendungen, in der Verkehrskontrolle sowie in der Logistik eingesetzt werden. Darüber hinaus erweitert Basler kontinuierlich sein Produktangebot und entwickelt sich somit schrittweise zum Komplettanbieter von Bildverarbeitungskomponenten. Basler Produkte zeichnen sich durch Innovation, hohe Zuverlässigkeit, einfache Integration und ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis aus. Zielkunden sind nationale und internationale Hersteller von Investitionsgütern (OEM-Kunden), die Bildverarbeitungskomponenten in ihre eigenen Systeme und Geräte integrieren. Die Kunden werden überwiegend durch den eigenen Direktvertrieb oder über regionale Vertriebspartner (Distributoren) betreut. Die Komponentenprodukte von Basler sind generisch und in vielen Branchen bzw. Anwendungen einsetzbar. Sie werden nach erfolgreicher Integration durch den OEM-Kunden im Rahmen seiner Produktentwicklung (sogenanntes Design-In) fester Bestandteil der jeweiligen Kunden-Lösung. Da Kunden im Normalfall die Komponentenlieferanten über den Lebenszyklus des eigenen Produkts nicht wechseln, schließt sich an das Design-In in der Regel eine mehrjährige, stabile Geschäftsbeziehung an. Basierend auf dem Angebot und der Technologie von Standardkomponenten bietet Basler zudem kundenspezifische Anpassungen für volumenreiche OEM-Kunden.
Die Basler AG unterhält Tochtergesellschaften in Deutschland, USA, Singapur, Taiwan, China, Japan und Korea. Die Tochtergesellschaften werden im Konzernabschluss voll konsolidiert. Weitere Repräsentanzen bestehen in Polen, dem Vereinigten Königreich, Finnland, Frankreich, Malaysia und den Niederlanden. In den Tochtergesellschaften bzw. Repräsentanzen werden überwiegend absatzbezogene Leistungen erbracht. In Singapur besteht darüber hinaus eine Produktion für die Versorgung des lokalen asiatischen Marktes.
Externe Einflussfaktoren auf das Geschäftsmodell sind die allgemeine makroökonomische Lage und die Nachfragesituation in den regionalen Absatzmärkten Asien, Europa und Nordamerika. Aufgrund seiner Ausrichtung auf Investitionsgüterhersteller ist die Konjunktur im Maschinen- und Anlagenbau, insbesondere im Bereich Halbleiter und Elektronik, für die Geschäftsentwicklung von besonderer Bedeutung. Infolge der in den Vorjahren begonnenen Expansion in Märkte außerhalb der Fabrikautomation, z.B. Medizin- und Verkehrstechnik sowie Logistik, erschließt sich Basler weiteres Wachstumspotenzial und reduziert die Zyklizität seines Geschäfts. Basler partizipiert und treibt zugleich die Entwicklung der Computer Vision Technologie, die durch zunehmende Leistungsfähigkeit, Preisreduktion und Vernetzung Schritt für Schritt in weitere Anwendungsbereiche hineinwächst.
1.2 Steuerungssystem
Basler verfolgt eine eigenfinanzierte, profitable Wachstumsstrategie. Das organische Wachstum bildet den Schwerpunkt, wird jedoch durch Unternehmenszukäufe ergänzt. Grundlage der Konzernsteuerung ist ein jährlich ablaufender Strategieprozess, in dem die Ausrichtung hinsichtlich Zielmärkten, Positionierung, Leistungsprogramm, Technologien, Absatzstrategie und Finanzkennzahlen festgelegt wird. Die zentralen Leistungsindikatoren zur Steuerung sind Umsatz und Vorsteuerrendite.
Der Strategieprozess mündet in eine qualitative und quantitative Mittel- und Langfristplanung sowie in das Budget für das kommende Geschäftsjahr. Aus diesen Planungswerken werden für die Konzernsteuerung Finanzkennzahlen erstellt und zu einem Balanced-Score-Card-System (BSC) mit abgeleiteten Scorecards für wesentliche Wertschöpfungsprozesse zusammengefasst. Die Kennzahlen der BSC und der unterliegenden Scorecards werden monatlich aktualisiert und im Kreis des Managements besprochen. Auf operativer Ebene gibt es ein sogenanntes "Daily Management" bzw. "Shopfloor Management", im Rahmen dessen der tägliche Arbeitsfortschritt und kontinuierliche Verbesserungen gesteuert werden. Abweichungen vom Ziel werden somit auf unterschiedlichen Hierarchieebenen frühzeitig erkannt und durch Gegen- und Vorbeugemaßnahmen adressiert.
Um eine hohe Qualität, Robustheit und Zuverlässigkeit der hergestellten Produkte und der im Unternehmen definierten Wertschöpfungsprozesse zu gewährleisten, verfügt Basler über ein weltweit implementiertes Qualitätsmanagementsystem (QM-System). Regelmäßig findet ein Quality Management Review statt, in dem der Vorstand mit den Prozessverantwortlichen das bestehende Managementsystem auf Wirksamkeit prüft und für eine kontinuierliche Verbesserung sorgt. Unterjährig wird im Rahmen interner Audits geprüft, ob die Abläufe in der betrieblichen Praxis mit den Prozessbeschreibungen des QM-Systems im Einklang stehen. Einmal pro Jahr findet ein externes Audit statt, um zu überprüfen, ob das QM-System gemäß den Bestimmungen ISO 9001:2015 und ISO 13485:2016 (Medizin Norm) angewendet wird. Darüber hinaus findet einmal pro Jahr eine Prüfung im Rahmen des internen Kontrollsystems (IKS) in durch den Aufsichtsrat ausgewählten Unternehmensteilen statt. Durch ein Compliance-System wird die Einhaltung von Normen, Gesetzen und ethischen Richtlinien gesteuert.
1.3 Forschung und Entwicklung
Als Technologieunternehmen ist Basler darauf angewiesen, neue technologische Trends frühzeitig zu erkennen und schnell in Produktentwicklungen einfließen zu lassen. Da sich die Bildverarbeitungstechnologie rasch weiterentwickelt, das Unternehmen eine nachhaltige Wachstumsstrategie verfolgt und bis dato die wesentliche Entwicklungswertschöpfung in der Basler AG erfolgt, werden pro Jahr im Durchschnitt etwa 17-20 % vom Umsatz der Basler AG in Forschung und Entwicklung (F&E) investiert. Die F&E-Aktivitäten gliedern sich wie folgt:
| ― | Gesteuertes Innovationsmanagement |
| ― | Vorentwicklung neuer Technologien |
| ― | Entwicklung neuer Plattform-Architekturen für künftige Produktlinien sowie hierfür notwendiger Fertigungstechnologien |
| ― | Entwicklung neuer Produktlinien bzw. Produkte auf bestehenden Produktplattformen |
| ― | Kundenspezifische Anpassungen von Produkten |
| ― | Pflege bestehender Produkte |
Im Rahmen des Innovationsmanagements werden Innovationsideen nach einem speziellen Prozess gesammelt, bewertet, getestet und ausgewählt. Das Durchlaufen des Innovationsprozesses erfolgt nach dem Prinzip "fail fast, learn fast". Im Rahmen des Prozesses werden technologische sowie kommerzielle Aspekte berücksichtigt, sodass im Erfolgsfall am Ende des Innovationsprozesses eine qualifizierte Produkt- bzw. Geschäftsidee steht, die durch Anwendung von klassischen Produktentstehungsprozessen skaliert werden kann.
Die Vorentwicklung untersucht Technologien, die für den Einsatz in künftigen Produkten sinnvoll erscheinen. Basler ist bestrebt, neue Technologien bereits im Vorfeld von Plattform- oder Produktentwicklungen möglichst weitgehend zu durchdringen, um potenzielle Risiken hinreichend analysiert zu haben. Auf diese Weise können anschließende Produktentwicklungen effizienter und mit höherer Planungstreue ablaufen. Um frühzeitig Kunden- bzw. Markt-Feedback zu erhalten, werden ausgewählten Kunden neue Technologien bereits während der Vorentwicklungsphase präsentiert.
Innerhalb der Plattform- und Produktentwicklung waren im Geschäftsjahr 2020 folgende Vorhaben wesentlich:
―
Entwicklung neuer Plattform-Technologien:
| ― | Finalisierung von zwei neuen Plattformen für Industriekameras (ace 2 und boost) inklusive einer gemeinsamen neuen Firmware-Plattform. |
| ― | Entwicklung von Embedded Vision Kameramodulen sowie die Kompatibilität zu NXP Prozessoren |
| ― | Finalisierung der zweiten 3D-Kamerageneration basierend auf Time-of-Flight (ToF) Technologie (Basler blaze) |
| ― | Finalisierung und Serienüberführung einer neuen Plattform für Bildeinzugskarten mit spezieller Abstimmung auf Basler boost Kameras |
―
Produktentwicklung:
| ― | Erweiterung der Produktlinie ace 2 um neue CMOS-Sensoren und neue Funktionalitäten |
| ― | Erweiterung der MED ace Kameralinie um neue Sensoren und Funktionalitäten, die speziell auf die Anforderungen von Kunden aus dem Medizintechnikmarkt abgestimmt sind |
| ― | Produktvarianten der neuen Kameralinie boost |
| ― | Einführung von Embedded Vision Kits kompatibel zu Prozessortechnologien von NVIDIA und NXP |
| ― | Entwicklung und Qualifizierung komplementärer Zubehörprodukte, insbesondere im Bereich Kabel, Objektive, Interface-Karten und Beleuchtung |
Auf Innovationen und Vorentwicklungen wird aus Vertraulichkeitsgründen im Rahmen dieses Berichts nicht näher eingegangen.
Die Kosten (Personalaufwand, Abschreibungen, sonstige betriebliche Aufwendungen sowie direkt zurechenbare Gemeinkosten) für F&E blieben mit 20,6 Mio. € (VJ: 20,8 Mio. €) auf Vorjahresniveau und betrugen 17,6 % vom Umsatz. Durch Neueinstellungen erhöhte sich die Anzahl der Vollstellen-Äquivalente im Bereich F&E von 169 am 31. Dezember 2019 auf 172 zum 31. Dezember 2020. Insgesamt hatte die Corona-Pandemie keinen nennenswerten Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit und Produktivität im Bereich R&D. Trotz aller Umstände konnte die Innovationskraft des Unternehmens aufrechterhalten werden und es wurde kraftvoll in die mittel- bis langfristige technologische Zukunft von Basler investiert.
In den Aufwendungen sind Leistungen Dritter in Höhe von 362 T€ (VJ: 396 T€) enthalten.
Die Basler AG ist per Geschäftsjahresende 2020 Inhaberin von 84 Patenten und Patentanmeldungen, davon sind 32 Patente in Kraft und 52 Patentanmeldungen befinden sich im Anmeldeverfahren. Weiterhin ist Basler Inhaberin von 5 Gebrauchsmustern und 14 Designs.
Die Basler AG ist per Geschäftsjahresende 2020 Inhaberin von 140 Marken. 14 weitere Marken befinden sich im Anmeldeverfahren. Die Silicon Software GmbH ist per Geschäftsjahresende 2020 Inhaberin von 2 Marken.
2 Wirtschaftsbericht
2.1 Rahmenbedingungen
Nachdem die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Vorjahr bereits die schlechtesten seit der Finanzkrise 2008/09 waren und sich gegen Ende 2019 eine Erholung auf den Industriegütermärkten abzeichnete, wurde diese durch die eintretende Corona-Pandemie zu Beginn 2020 im Keim erstickt. Das wirtschaftliche Umfeld wurde in 2020 sehr stark durch die Folgen der Pandemie und dem weiter anhaltenden Handelskrieg zwischen den USA und China geprägt. Die Corona-Pandemie führte im März zu einer rasanten weltweiten Abkühlung der Nachfrage nach Investitionsgütern für das produzierende Gewerbe. In Folge der ersten Lockdown-Welle sank der Einkaufsmanagerindex im April mit 34,5 % auf einen sehr niedrigen Stand und drehte dann im dritten Quartal wieder über die Wachstumsschwelle von 50 % (Quelle: PMI, IHS Markit). Weltweit lag das Wirtschaftswachstum mit -3,5 % unterhalb der ursprünglichen Erwartungen von 2,4 %. Der Wirtschaftsabschwung betrug in der Eurozone -7,2 %, in Deutschland -5,8 % und in den USA -3,5 % und lag ebenso weit entfernt von den ursprünglichen Wachstumsprognosen. Lediglich China konnte ein Wirtschaftswachstum von 2,7 % verzeichnen, auch wenn dieses weit unter der Prognose von 5,9 % lag. (Quelle: Berenberg, Wirtschaft und Finanzmärkte, Ausblick 2021).
Der für Basler relevante Markt des Maschinen- und Anlagenbaus entwickelte sich pandemiebedingt nochmals deutlich schwächer als im Vorjahr und als ursprünglich erwartet. Die Auftragseingänge in diesem Sektor verzeichneten einen Rückgang von 10 %, während die Umsatzerlöse um 7 % sanken (Quelle: VDMA Statistik Dez. 2020).
2.2 Geschäftsverlauf
Nach einer stabilen Geschäftsentwicklung im Jahr 2019 und Erholungstendenzen zur Jahreswende strebte Basler für das Geschäftsjahr 2020 ursprünglich ein niedriges einstelliges Wachstum an. Mit Eintreten der Pandemie wurden die ursprünglichen Pläne jedoch noch vor Veröffentlichung an die stark veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Trotz guter Auftragseingänge und Umsätze im Januar und Februar wurden die großen Unsicherheiten der aufkommenden Pandemie umgehend in der Geschäftsplanung und -aussteuerung reflektiert. Das Management bremste in dieser Phase aufgrund hoher Unsicherheiten die Geschwindigkeit von Neueinstellungen und reduzierte die Sachkostenbudgets, ohne wesentliche strategische Projekte zu schädigen. Durch das außerordentlich hohe Engagement aller Beteiligten wurde die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschützt und gleichzeitig die operative Leistungsfähigkeit der Organisation aufrechterhalten. Die Kommunikation zwischen Management und Belegschaft sowie die Transparenz über die Geschäftsentwicklung wurde stark intensiviert. Krisenszenarien wurden vorbereitet, um einen schnellen Kurswechsel im Falle eines deutlichen Umsatzrückgangs zu gewährleisten. Wider den Erwartungen blieb die Nachfrage jedoch stark, insbesondere getragen durch Anwendungen in der Konsumgüterelektronik und Logistikautomation sowie durch die schnellere Pandemie-Erholung Chinas.
Mit Veröffentlichung der Halbjahres-Ergebnisse wurde erstmals ein Ausblick für das Gesamtjahr gegeben. Zu dieser Zeit ging das Management von einem saisonal bedingten Abschwung der Nachfrage in Anwendungen für die Konsumgüterelektronik und damit von einem schwächeren zweiten Halbjahr aus. Das dritte Quartal verlief erwartungsgemäß schwächer als die erste Jahreshälfte. Im Laufe des vierten Quartals zogen jedoch erneut die Auftragseingänge und leicht zeitversetzt die Umsätze wieder an. Mit diesen Ergebnissen konnte Basler in einem sehr schwachen Marktumfeld weitere Marktanteile für sich verbuchen und seine Marktführerschaft ausbauen. Dieser Erfolg basierte im Wesentlichen auf der breiten Diversifikation in Branchen und Regionen sowie einem krisenresistenten operativen Management und hochmotivierten Mitarbeitern. Die besonderen Herausforderungen der Corona-Pandemie wurden ohne nennenswerte Produktivitätsverluste erfolgreich gemeistert. Die strategischen Investitionen der letzten Jahre ins Produktportfolio und in Marktzugänge (insbesondere China) haben in dem Krisenjahr verstärkt ihre Wirkung entfaltet.
Basler schließt das Geschäftsjahr mit hohem Auftragseingangsniveau im vierten Quartal und startet mit vollen Auftragsbüchern ins neue Geschäftsjahr.
2.3 Ertragslage
| in Mio. € | 2020 | 2019 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 116,8 | 103,7 | 12,6 % |
| Sonst. Betr. Erträge und Bestandsveränderung | 2,8 | 2,7 | 3,7 % |
| Materialaufwand | -47,2 | -36,8 | 28,3 % |
| Bruttoergebnis | 72,4 | 69,6 | 4,0 % |
| Personalaufwand | -53,0 | -49,6 | 6,9 % |
| Sachaufwand | -21,9 | -23,1 | -5,2 % |
| Erträge aus Beteiligungen | 7,5 | 7,2 | 4,2 % |
| EBIT | 5,0 | 4,1 | 22,0 % |
| Zinsergebnis | -0,2 | -0,4 | -50,0 % |
| EBT | 4,8 | 3,7 | 29,7 % |
| Steuern | -0,9 | -0,3 | 200,0 % |
| EAT | 3,9 | 3,4 | 14,7 % |
Der Umsatz 2020 konnte mit Erlösen in Höhe von 116,8 Mio. € gegenüber dem Vorjahr um 13,1 Mio. € gesteigert werden. Der Materialaufwand stieg gegenüber Vorjahr von 36,8 Mio. € auf 47,2 Mio. €. Der überproportional hohe Anstieg der Materialkosten im Vergleich zum Umsatz resultiert im Wesentlichen aus der Übernahme des Lagerbestandes von unserer Tochtergesellschaft Silicon Software. In 2020 wurden der Vertrieb, die Supply Chain und Produktion in die Basler AG integriert, um Synergieeffekte zu nutzen.
Die Bruttoergebnismarge reduzierte sich gegenüber Vorjahr von 67,1 % auf 62,0 %. Wesentliche Einflussfaktoren waren neben der o.a. Teilintegration von Silicon Software ein geringerer Anteil am Umsatz aus Lizenzgebühren von unserer Tochtergesellschaft in Singapur, welche 100 % Bruttomarge haben, sowie ein höherer Anteil an Abwertungen/ Verschrottungen als im Vorjahr.
Die Personalkosten stiegen von 49,6 Mio. € im Jahr 2019 auf 53,0 Mio. € im Jahr 2020. Diese beinhalten eine marktorientierte generelle sowie individuelle Gehaltsanhebungen und Sonderzuwendungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl blieb unverändert gegenüber Vorjahr bei 596. Aufgrund der Corona-Pandemie und den daraus resultierenden Unsicherheiten hinsichtlich der geschäftlichen Entwicklung wurde der geplante Personalaufbau verschoben. Der Sachaufwand verringerte sich gegenüber 2019 um 1,2 Mio. €. Die deutliche Absenkung wurde hauptsächlich durch geringere Reise- und Eventaufwendungen aufgrund von Corona-Beschränkungen verursacht. Diese Einsparung stellt mithin einen Sondereffekt dar. Es ist davon auszugehen, dass in den kommenden Jahren das Sachkostenniveau sukzessive wieder auf das Niveau vor der Corona-Pandemie zurückkehren wird. Einige Kostenarten werden voraussichtlich nachhaltig geringer ausfallen, dafür ist hingegen davon auszugehen, dass die Sachkosten für Digitalisierung steigen.
Mit einem Vorsteuerergebnis von 4,8 Mio. € (VJ: 3,7 Mio. €) und einer Vorsteuermarge (Vorsteuerergebnis/ Umsatz) von 4,1 % (VJ: 3,9 %) konnte die Basler AG das Geschäftsjahr mit Steigerung zum Vorjahr trotz sehr widriger Marktbedingungen abschließen.
Der Steueraufwand für das Geschäftsjahr 2020 betrug 0,9 Mio. €, was einer Steuerquote von 18,8 % (VJ: 8,1 %) entspricht.
Das Nachsteuerergebnis erhöhte sich von 3,4 Mio. € in 2019 auf 3,9 Mio. € in 2020 und entspricht einer Nachsteuerrendite von 3,3 %.
Der Auftragsbestand beträgt 12,4 Mio. € (VJ: 8,3 Mio. €). Der Anstieg des Auftragseingangs im vierten Quartal führte zur Jahreswende zu einem überdurchschnittlich hohen Auftragsbestand und sichert einen guten Start ins kommende Geschäftsjahr.
2.4 Finanzlage
Das Liquiditätsmanagement ist darauf ausgerichtet, den Kapitalbedarf so zu decken, dass die Investitionen für organisches Wachstum über einen positiven freien Cashflow selbst finanziert werden. Temporäre Spitzenbeträge für Akquisitionen werden teilweise fremdfinanziert und langfristig über positive freie Cashflows durch Eigenkapital ersetzt. Dabei werden die Fälligkeitsrisiken, die Bewertungen der Kreditgeber sowie Eigen- und Fremdkapitalkosten in einem angemessenen Verhältnis ausbalanciert und eine Unabhängigkeit von Fremdkapitalgebern angestrebt. Darüber hinaus sieht die Dividendenpolitik eine konstante Ausschüttungsquote von 30 % des Nachsteuerergebnisses vor, sofern keine besonderen wirtschaftlichen Verhältnisse diesem entgegenstehen. Im Jahr 2020 wurde die Dividende für das Geschäftsjahr 2019 aufgrund der hohen Corona-Risiken auf 20 % des EBT mit großer Zustimmung auf der Hauptversammlung gekürzt. Da die Märkte zwar stark von Corona betroffen waren, Basler sich jedoch entgegen dem Markt positiv entwickeln konnte, erwägt das Management die Auszahlung einer Sonderdividende für das gute Geschäftsergebnis 2020.
Im Geschäftsjahr 2020 wurde aus der laufenden Geschäftstätigkeit ein positiver Cashflow von 1,7 Mio. € (VJ: -2,8 Mio. €) generiert. Der Cashflow aus Investitionstätigkeiten betrug in der Berichtsperiode -1,5 Mio. € (VJ: -15,4 Mio. €).
Der freie Cashflow als Saldo des operativen Cashflows und des Cashflows aus Investitionstätigkeiten summierte sich auf 0,2 Mio. € (VJ: -18,2 Mio. €).
Auf der Finanzierungsseite wurden 2020 Bankverbindlichkeiten in Höhe von 3,2 Mio. € getilgt. Zum Bilanzstichtag bestanden nicht in Anspruch genommene Kreditlinien bei den Hausbanken in Höhe von 9,0 Mio. €.
Unter Berücksichtigung der Dividendenauszahlungen und der Aufnahme von weiteren KfW-Krediten i.H.v. 11 Mio. € ergibt sich insgesamt ein positiver Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten in Höhe von 5,2 Mio. € (VJ: 14,3 Mio. €).
Die liquiden Mittel betrugen zum Geschäftsjahresende 21,5 Mio. € (VJ: 16,1 Mio. €). Die Liquidität war zu jeder Zeit gesichert.
2.5 Vermögenslage
| in Mio. € | 2020 | 2019 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 4,0 | 2,7 | 44,4 % |
| Sachanlagen | 10,7 | 10,7 | 0,9 % |
| Finanzanlagen | 37,2 | 38,1 | -2,4 % |
| Anlagevermögen | 51,9 | 51,5 | 0,8 % |
| Vorräte | 14,8 | 15,7 | -5,7 % |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 28,4 | 34,5 | -17,7 % |
| Finanzmittelbestand | 21,5 | 16,1 | 33,5 % |
| Umlaufvermögen | 64,7 | 66,3 | -2,4 % |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 1,0 | 0,9 | 11,1 % |
| Summe Aktiva | 117,6 | 118,7 | -0,9 % |
| Eigenkapital | 75,1 | 73,9 | 1,6 % |
| Rückstellungen | 5,1 | 4,8 | 6,3 % |
| Verbindlichkeiten | 37,3 | 40,0 | -6,8 % |
| Summe Passiva | 117,6 | 118,7 | -0,9 % |
Die immateriellen Vermögensgegenstände erhöhten sich gegenüber Vorjahr um 1,3 Mio. €. Es wurde in Software-Lizenzen investiert im Zusammenhang mit der geplanten Umstellung unseres ERP-Systems von SAP R/3 auf SAP4 Hana. Das Anlagevermögen erhöhte sich gegenüber Vorjahr nur leicht um 0,4 Mio. € und betrug 51,9 Mio. €.
Das Umlaufvermögen sank um 2,4 % auf 64,7 Mio. € (VJ: 66,3 Mio. €) im Wesentlichen aus einem starken Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 1,8 Mio. € und der Rückführung von Darlehen, welche die Basler AG dem Leasinggeber als Zwischenfinanzierung im Rahmen der Erweiterung des Firmengebäudes gewährt hatte.
Das Eigenkapital erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 1,2 Mio. € auf 75,1 Mio. €.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Banken erhöhten sich um 7,9 Mio.€ auf 24,5 Mio. € durch getätigte Abrufe aus KfW-Krediten. Die sonstigen Verbindlichkeiten reduzierten sich auf 2,8 Mio. € (VJ: 11,3 Mio. €) aufgrund der Auszahlung von Restkaufpreisen aus getätigten M&A-Transaktionen.
Das Bestellobligo betrug zum Stichtag 17,9 Mio. € (VJ: 8,5 Mio. €). Vorzeitige Zahlungsverpflichtungen haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht ergeben.
2.6 Finanzielle Leistungsindikatoren
Neben den bereits erwähnten Kennzahlen werden weitere Finanzkennzahlen gemessen und zum Zwecke der Konzernsteuerung verwendet.
Die Produktivität wird unter anderem anhand des Ergebnisses pro Mitarbeiter/-in (EBITDA geteilt durch Vollstellenäquivalente) gemessen. Das Ergebnis pro Mitarbeiter/-in stieg trotz widriger Corona-Bedingungen im Geschäftsjahr 2020 von 11,8 T€ im Vorjahr auf 14,7 T€. Nach einem starken überproportionalen Organisationswachstum der Geschäftsjahre 2018/19 lag der Fokus in 2020 auf Umsatzsteigerung mit gleicher Organisationsgröße. Darüber hinaus wurden geplante selektive Aufbauten mit dem Aufkommen der Corona-Pandemie auf das Ende des Geschäftsjahres und das folgende Geschäftsjahr geschoben. Aufgrund vielfältiger Maßnahmen hatte die Pandemie keine nennenswerten Auswirkungen auf die Produktivität der Beschäftigten. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ohne Reduktion der Arbeitszeit kraftvoll an der Umsetzung des operativen Geschäfts und an Zukunftsinvestitionen gearbeitet. Die aktuelle Organisationsgröße ist für einen rund 10 % höheren Umsatz ausgelegt und das Management wird bis zum absehbaren Erreichen dieses Umsatzniveaus vorerst nur sehr selektiv zusätzliche Personalkapazitäten aufbauen. Da ein erheblicher Anteil der Organisation an der Zukunft des Unternehmens arbeitet, ist dies als antizyklische Investition in die mittelfristige Zukunft des Unternehmens zu werten, um weitere kraftvolle Schritte in der Transformation vom Kameraanbieter zum Vollsortimenter zu vollziehen. Im Rahmen des konzernweiten Lean Management-Systems wird kontinuierlich daran gearbeitet, die Effizienz der Prozesse zu steigern.
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| EBIT | 5,0 | 4,1 |
| Vorräte | 14,8 | 15,7 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 3,1 | 4,9 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -8,3 | -8,9 |
| Anlagevermögen | 51,9 | 51,5 |
| Capital employed | 61,5 | 63,2 |
| ROCE (EBIT/ Capital employed) | 8 % | 6 % |
Der ROCE betrug zum Geschäftsjahresende 8 % (VJ: 6 %). Die Steigerung resultiert aus dem Gewinnanstieg bei verringertem Anlagevermögen.
Für die kommenden Jahre plant das Management trotz erheblicher Zukunftsinvestitionen mit einer Gesamtkapitalrendite von etwa 10 %. Diese Steuerungskennzahl fließt jedoch nachrangig gegenüber Umsatzwachstum und Vorsteuerrendite in die Unternehmenssteuerung ein. Darüber hinaus strebt die Unternehmensleitung eine finanzielle Unabhängigkeit auch in Zeiten schwacher Konjunktur an und steuert das Unternehmen aus diesem Grund mit einem verhältnismäßig hohen Finanzmittelbestand.
Das Working Capital (Vorräte plus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen minus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) betrug zum Geschäftsjahresende 9,6 Mio. € (VJ: 12,0 Mio. €). Die Reduzierung resultiert aus geringeren Vorräten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Die Eigenkapitalquote (Eigenkapital/ Bilanzsumme) stieg von 62,3 % im Jahr 2019 auf 63,9 % zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres. Der Anstieg der Eigenkapitalquote ist auf einem Anstieg des Eigenkapitals bei gleichzeitigem Rückgang der Bilanzsumme zurückzuführen.
2.7 Gesamtaussage
Nach einem sehr schwachen Vorjahr und einer sich abzeichnenden Erholung drosselte die Corona-Pandemie die positive Entwicklung bereits zu Jahresbeginn. Dies führte zu einem hohen einstelligen Rückgang der Branche im zweiten Jahr in Folge. Gemäß VDMA (Verband Deutscher Maschinen und Anlagenbau) schrumpfte die deutsche Industrie für industrielle Bildverarbeitungskomponenten um 7 %. In diesem schwierigen Marktumfeld konnte die Basler AG mit einer Wachstumsrate von über 12 % weiter Marktanteile gewinnen. Die Ursache für eine positivere Entwicklung gegenüber der Branche resultierte insbesondere aus einer besseren regionalen (Asien, China) und vertikalen Präsenz (Elektronik, Logistik) sowie einer soliden operativen Krisenfestigkeit. Basler konnte ohne nennenswerte Einschränkungen den Geschäftsbetrieb aufrecht halten und zudem mit voller Kraft in die Zukunft investieren. Die Geschäftsentwicklung über die Quartale erfolgte in einer verhältnismäßig typischen Saisonalität. Die erste Jahreshälfte verlief stärker aufgrund eines von Corona unbeeindruckten Investitionszyklus im Bereich Halbleiter und Elektronik sowie Investitionen in der Logistik. Gefolgt von einem schwächeren dritten Quartal und dann wieder anziehenden Auftragseingängen und Umsätzen im vierten Quartal. Insgesamt erzielte die Basler AG Umsätze von 116,8 Mio. €. Die Bruttomarge war rückläufig, die Personalkosten erhöhten sich unterproportional zum Umsatz und die Sachkosten sanken insbesondere coronabedingt um 1,2 Mio. €. Das Vorsteuerergebnis konnte um 1,0 Mio. € gesteigert werden. Auch in 2020 hielt das Management an seinem Investitionspfad fest, da es sich nach deren Einschätzung um eine temporäre Marktschwäche und nicht um eine strukturelle Veränderung handelt.
Durch den konsequenten Wachstumskurs konnte sich Basler im Geschäftsjahr 2020 weitere Wettbewerbsvorteile erarbeiten. Infolge des kontinuierlichen Ausbaus des Produktportfolios und der Vertriebs- sowie Marketingorganisation verfügt Basler Ende 2020 über eine breite Angebotspalette und einen der besten Marktzugänge in seiner Branche. Die Marke Basler hat einen führenden Bekanntheitsgrad und steht bei Kunden für hohe Zuverlässigkeit, Einfachheit in der Anwendung und ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. In der VSD-Studie zu "Brand Awareness" wird Basler unter den Top 5 Anbietern von Vision Technology genannt, was Preis-Leistungs-Verhältnis, Kundensupport und Funktionalität betrifft, und steht an erster Stelle im Bereich Qualität. Hochmotiviert und kontinuierlich bestrebt, mehr zu erreichen, nimmt sich der Basler Konzern vor, bei positiver Marktentwicklung bis 2023 ein Umsatzniveau von rund 250 Mio. € zu erreichen. Neben einem weiteren Ausbau der starken Marktposition im Bereich der Fabrikautomation sollen benachbarte Marktfelder wie beispielsweise Medizintechnik, Verkehrstechnik, Logistik und Einzelhandelssysteme weiter erschlossen und die technologischen Möglichkeiten von Embedded-Vision-Technologie und 3D-Kameratechnologie nutzbar gemacht werden. Darüber hinaus wird sich Basler weiter vom Kameralieferanten zum Vollsortimenter für Bildverarbeitungskomponenten wandeln. Aufgrund der Fortschritte des abgelaufenen Geschäftsjahres sowie den Potenzialen im Bereich Markt und Technik fühlt sich das Management-Team in seiner strategischen Ausrichtung bestätigt und blickt mit Zuversicht und Motivation in die Zukunft.
Es ist das Ziel der Basler AG, ihre Aktionäre am Erfolg zu beteiligen und gleichzeitig genügend Liquidität vorzuhalten, um den Wachstumskurs des Unternehmens zu finanzieren. Auf Basis der soliden Geschäftsergebnisse 2020 und der aktuellen Aussichten für das kommende Geschäftsjahr wird der Hauptversammlung im Mai 2021 die Auszahlung einer regulären Dividende in Höhe von 0,45 € (VJ: 0,26 €) pro bezugsberechtigter Aktie (entspricht 4,5 Mio. €) vorgeschlagen. Dies entspricht einer üblichen Ausschüttungsquote von 30 %. Darüber hinaus erwägt der Vorstand die Ausschüttung einer Sonderdividende in Höhe von 0,13 € pro bezugsberechtigter Aktie. Dieses entspricht einer zusätzlichen Ausschüttung von 1,3 Mio. €. Die Risiken der Corona-Pandemie haben zwar die Branche getroffen, sich jedoch nicht für den Basler Konzern materialisiert. Die Profitabilität lag u.a. aufgrund von coronabedingten Einsparungen sogar deutlich oberhalb der Erwartungen. Hieran möchte der Vorstand die Aktionäre in Form einer Sonderdividende partizipieren lassen. Sollte die Hauptversammlung diesem Vorschlag zustimmen, würden insgesamt rund 38 % des Konzernjahresüberschusses an die Anteilseigner ausgeschüttet.
3 Nachtragsbericht
Wesentliche Ereignisse, welche eine Auswirkung auf den vorliegen Abschluss haben, sind nach dem Bilanzstichtag nicht eingetreten.
4 Prognosebericht
Nach zwei durch unterdurchschnittliche Marktentwicklung geprägten Jahren in Folge geht der Basler Konzern von einer Stabilisierung des Marktes und einer sukzessiven strukturellen Erholung ab dem Ende der Corona-Pandemie aus. Aufgrund der aktuell weiterhin hohen Unsicherheiten ist derzeit unklar, wann nachhaltig mit dieser zu rechnen ist. Nichtsdestotrotz stimmt der Verlauf der letzten Monate den Vorstand grundsätzlich positiv. Er geht davon aus, dass sich die Fabrikautomationsmärkte ab der zweiten Jahreshälfte erholen und sich die Ausrüstungsinvestitionen in der Halbleiter- und Elektronikindustrie sowie in der Logistik bereits in der ersten Jahreshälfte erneut gut entwickeln. Insbesondere aus der asiatischen Region werden bereits in der ersten Jahreshälfte Wachstumsimpulse erwartet. Der Vorstand schließt sich den Einschätzungen von Branchenverbänden und Makroökonomen an, wonach sich die großen Volkswirtschaften in 2021 erholen werden. Die Berenberg-Bank geht in ihrem Jahresausblick von einem realen BIP-Wachstum für 2021 in Höhe von 4,1 % aus. Der VDMA hat für den Computer Vision-Markt noch keine Prognose für das Jahr 2021 veröffentlicht, da er aus Vorsichtsgründen den Verlauf des ersten Quartals abwarten möchte. Der Verband der Hersteller von Maschinen und Anlagen für die frühzyklische Halbleiterindustrie (SEMI) hingegen geht von einer Erholung der Konjunktur und einem Marktwachstum für 2021 von 4,3 % gegenüber 2020 aus. (Quelle: Marktstudie SEMI).
Unter Berücksichtigung der oben ausgeführten Marktaussichten plant die Basler AG für das Geschäftsjahr 2021 mit Umsatzerlösen innerhalb eines Korridors von ca. 130 bis 150 Mio. €. Trotz der aktuellen Marktbedingungen räumt der Vorstand bis auf Weiteres profitablem Umsatzwachstum Priorität gegenüber einer isolierten Optimierung der Profitabilität ein, da die grundlegenden Wachstumstrends des Computer Vision Marktes intakt sind. Die Basler AG plant mit einer Vorsteuerrendite innerhalb eines Korridors von 8 % bis 12 %.
5 Chancen- und Risikobericht
Die von Basler verfolgte Wachstumsstrategie ist dann umsetzbar, wenn Chancen entschlossen genutzt und gleichzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um drohende Risiken geeignet zu minimieren.
Das Chancen- und Risikomanagementsystem von Basler hat zum Ziel,
| ― | Chancen- und Risiken von Basler systematisch zu erfassen, zu bewerten und Transparenz im Führungskreis zu erzeugen, |
| ― | Handlungsspielräume zu schaffen, dabei jedoch nicht akzeptable Risiken zu vermeiden oder Risiken auf ein akzeptables Maß zu reduzieren, |
| ― | sich innerhalb des Führungskräfte-Teams darüber zu verständigen, in welcher Weise das Unternehmen relevante Risiken in ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit begrenzen kann und entsprechende Maßnahmen abzuleiten. |
Wesentliche Bestandteile des Chancen- und Risikomanagementsystems sind die Risikostrategie, der Risikoatlas, die Risikomatrix und die Maßnahmen zur Risikobewältigung. Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde eine Risikoinventur durchgeführt. Hierbei wurden Risiken benannt, nach Eintrittswahrscheinlichkeit und potenzieller Schadenhöhe quantifiziert sowie Maßnahmen zur Risikominimierung definiert. Die Summe der identifizierten Risiken wird der definierten Risikodeckungsmasse (verfügbares Kapital zur Risikoabdeckung) gegenübergestellt. Die Risikotragfähigkeit des Konzerns und der Basler AG wurde nicht überschritten. Flankiert wird das Risikomanagementsystem durch das interne Kontrollsystem (IKS), das Compliance Management und das Qualitätsmanagementsystem, welches jährlich einem externen Audit im Rahmen der DIN EN ISO 9001:2015 unterzogen wird.
Der kumulierte Erwartungswert der zehn größten Risiken (ohne Wachstumsrisiken) beträgt 13,6 Mio. €. Der Erwartungswert ist die geschätzte Eintrittswahrscheinlichkeit multipliziert mit der möglichen Auswirkung. Durch das aktive Management werden die Eintrittswahrscheinlichkeiten der Risiken reduziert. Die Risikotragfähigkeit von Basler wird mit 68,9 Mio. € beziffert.
5.1 Interne Organisation
Gegenstand dieser Kategorie ist das Geschäftsmodell, die Aufbau- und Ablauforganisation, die IT und Kommunikation, die Informationsbeschaffung und das Personal.
Das Unternehmen ist funktional organisiert. Flache Hierarchien und kurze Entscheidungswege sollen die Flexibilität und den Austausch der Mitarbeiter untereinander selbst bei zunehmendem Wachstum erhalten. Im Rahmen eines ganzheitlichen Lean Management-Ansatzes ist das Unternehmen anhand von wesentlichen Wertströmen ausgerichtet und arbeitet kontinuierlich daran, diese in ihrer Effizienz zu steigern. Darüber hinaus gibt es einen Strategy-Deployment-Prozess, der das Herunterbrechen der Unternehmensstrategie bis auf Arbeitsebene sicherstellt.
Als Technologieunternehmen ist die Basler AG in einem hohen Maße abhängig vom Know-how und dem Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es wird kontinuierlich daran gearbeitet, innovationsfördernde Strukturen, Abläufe, Verhaltensweisen und Kulturelemente trotz zunehmender Unternehmensgröße weiterzuentwickeln. Es wird eine Organisation angestrebt, die in der Lage ist, das Bestandsgeschäft weiter zu optimieren und sich gleichzeitig agil und innovativ in neue Technologie- und Marktfelder zu begeben.
Die Basler AG ist nicht tarifgebunden und bezieht sich in Entgeltfragen auch nicht auf bestehende Tarifverträge. Die deutschen Standorte haben eine transparente Entgeltsystematik, welche die Vergütung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen regelt. Diese Gehaltssystematik beruht auf Eckstellenbeschreibungen, welche personenunabhängig erstellt und von einem externen Institut bewertet werden. Damit ist eine geschlechtsneutrale und personenunabhängige Eingruppierung gewährleistet.
In Zeiten der Corona-Pandemie wurde die Organisation und die Kultur auf eine harte Probe gestellt. Auch wenn pandemische Risiken bisher nicht als potenzielles Risiko erfasst waren, wurde erfolgreich auf die pandemische Ausbreitung von Corona reagiert. Office-Tätigkeiten wurden binnen 14 Tagen vollständig ins Homeoffice transferiert. Produktionsabläufe wurden unter Wahrung eines besonderen Infektionsschutzes neugestaltet und die Lieferfähigkeit mit nur moderaten Lieferzeiterhöhungen aufrechterhalten. Die Kommunikation vom Management an die Belegschaft wurde auf zweiwöchentliche Videonachrichten umgestellt und die Transparenz der Geschäftsentwicklung nochmals erhöht. In dieser Extremsituation zeigte sich die hohe Identifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Unternehmen, ihre Loyalität und ihr Teamgeist. Die kontinuierliche Pflege und das aktive Weiterentwickeln der Unternehmenskultur in den letzten Jahren war ein Schlüsselerfolgsfaktor, um robust durch diese unvorhergesehene Krise zu gehen. Diese Erfahrung bestätigt die Überzeugung des Managements, den Kurs der vergangenen Jahre in Bezug auf Unternehmenskultur und Führungskultur fortzuführen, um Basler auch zukünftig stark und resilient in Krisensituationen zu machen.
5.2 Finanzen
Dem Forderungsausfallrisiko wird durch ein Kredit- und Forderungsmanagement begegnet, in dessen Rahmen größere Kunden einer laufenden Bonitätsprüfung unterzogen und dem Rating entsprechend Kreditlimits im System hinterlegt werden. Bei Überschreitung der Kreditlimits erfolgt eine Prüfung und weitere Waren werden ggf. nicht ausgeliefert. Ausstehende Forderungen unterliegen einem dreistufigen Mahnverfahren. Ausfallrisiken wird durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Im Geschäftsjahr 2020 wurden im Konzern trotz Corona-Pandemie Einzelwertberichtigungen und Abschreibungen auf Forderungen lediglich in Höhe von 9 T€ (VJ: 6 T€) gebucht.
Die Steuerung der Liquidität erfolgt in Zusammenarbeit von Rechnungswesen, Controlling, Vertrieb und Strategischem Einkauf. Basierend auf der Vierjahresplanung und dem Budget für das laufende Geschäftsjahr erfolgt eine Liquiditätsplanung, welche regelmäßig aktualisiert wird und Bestandteil der monatlichen Berichterstattung ist. Auf dieser Grundlage kann der Liquiditätsbedarf rechtzeitig erkannt und ggf. frühzeitig finanziert werden. Zum Bilanzstichtag bestehen nicht ausgeschöpfte Kreditlinien bei Banken i.H.v. 9 Mio. €.
Basler als mittelständisches Technologieunternehmen mit hohen F&E-Ausgaben sowie positiven Ratings hat die Möglichkeit, sich über zinsgünstige KfW-Mittel zu finanzieren.
Als besondere Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie wurden, verteilt über das Jahr 2020, genehmigte Kreditlinien in Höhe von 11 Mio. € gezogen. Darüber hinaus wurde aus Vorsichtsgründen die Ausschüttungsquote für die Dividende von 30 % auf 20 % reduziert.
Basler hat aktuell eine hohe Eigenkapitalquote, einen hohen Kassenbestand und weist ein Nettovermögen aus. Das Basler Management sieht aktuell kein Liquiditätsrisiko.
5.3 Beschaffungsmarkt
Grundsätzlich besteht das Risiko einer gewissen Abhängigkeit von Zulieferern technologischer Komponenten. Auf der Seite der Zulieferer wird das Risiko durch den Aufbau stabiler langfristiger Geschäftsbeziehungen, regelmäßige Lieferantenaudits und die laufende Beobachtung der Beschaffungsmärkte reduziert. Soweit technisch möglich und ökonomisch sinnvoll, wird eine Second Source aufgebaut. Weiterhin sind Prozesse und Systeme implementiert, um die kurzfristige Verfügbarkeit und Liefertermintreue von Zukaufkomponenten sicherzustellen. Insgesamt wird die Situation auf dem Beschaffungsmarkt für Halbleiter- und Elektronikkomponenten trotz handelspolitischer Spannungen, weiterer Zusammenschlüsse und dem Risiko von Allokation und Naturkatastrophen generell als mittleres Risiko bewertet. Diesem Risiko wird mit professionellem Supply Chain Management, erhöhten Lagerbeständen von kritischen Bauteilen, einem breiten Produktportfolio sowie dem weiteren Ausbau der Markführerschaft bzw. einer Verbesserung der Verhandlungsposition begegnet.
Bezugnehmend auf die außerordentliche Situation der Corona-Pandemie traten insbesondere zu Beginn des Jahres und zum Jahreswechsel Risiken in den Lieferketten ein. Durch Lockdowns und verstärkten Infektionsschutz stiegen Lieferzeiten, verringerten sich Liefermengen bis hin zum temporären Lieferabriss. Das Supply Chain Management System des Basler Konzerns war jedoch in der Lage, diese Stresssituation ohne wesentliche Auswirkungen auf seine Kunden abzufedern.
Auch wenn das Supply Chain Management System von Basler bis zur Finalisierung dieses Berichtes die Lieferfähigkeit sichergestellt hat, entsteht durch die besondere Pandemie-Situation verbunden mit einer derzeitigen Übernachfrage nach Elektronik- und Halbleiterkomponenten aktuell ein deutlich erhöhtes Risiko auf den Beschaffungsmärkten sowie in der Produktions- und Lieferkette. Getrennte Produktionswerke und Wertschöpfungsketten in Ahrensburg und Singapur dämpfen das Risiko strukturell. Darüber hinaus wird dieser besonderen Situation mit intensivem Kontakt zu Lieferanten, langen Bestellhorizonte sowie soliden Lagerbeständen begegnet.
5.4 Absatzmarkt
Es besteht das Risiko, dass kurzfristig ein Marktwachstum aufgrund der makroökonomischen, geopolitischen und insbesondere der aktuellen Corona-Pandemie weiter ausbleibt. Mittel- und langfristig ist jedoch davon auszugehen, dass sich der Computer Vision Markt, getrieben durch eine zunehmende Automatisierung und durch neue Anwendungsfelder, positiv entwickeln wird. Die von Verbänden und Marktforschungsinstituten abgegebenen Prognosen gehen von einem nachhaltigen Wachstum im einstelligen Prozentbereich bei Anwendungen in der industriellen Massenproduktion und von zweistelligem prozentualem Wachstum in neueren Absatzmärkten, wie z. B. der Verkehrstechnik, der Logistik oder der Medizintechnik aus. Da Basler kontinuierlich sein Produktportfolio erweitert und die Diversifizierung in neue Anwendungsmöglichkeiten vorantreibt, wird das Geschäftsmodell als skalierbar und zukunftssicher eingestuft.
Das Kamerageschäft in Investitionsgütermärkten hat durch seinen breiten Branchen- und Kundenportfoliomix sowie durch seinen Design-In-Charakter eine verhältnismäßig geringe Volatilität. Infolge der Fokussierung von Basler auf die Volumensegmente des Marktes für Bildverarbeitungskomponenten in Verbindung mit dem aktiven Bearbeiten neuer Anwendungsfelder nimmt der Umsatzanteil mit Kunden außerhalb der industriellen Massenproduktion langfristig zu und verbessert so die Risikostruktur des Umsatzes.
Durch immer neu entstehende Anwendungsfelder für Bildverarbeitung und das Fehlen substituierender Technologien wird der Markt für Kameratechnik in der Investitionsgüterindustrie auf absehbare Zeit aller Voraussicht nach weiter kontinuierlich wachsen. Temporär kommt es in einzelnen Zielmärkten jedoch regelmäßig zu Nachfrageschwankungen. Dies gilt besonders für Investitionsgütermärkte in der Halbleiter- und Elektronikindustrie.
Die höhere Dynamik der asiatischen Märkte erhöht tendenziell die Volatilität des Geschäftes und erfordert eine höhere Anpassungsfähigkeit der Aufbau- und Ablauforganisation. Zudem wird in den kommenden Jahren eine zunehmende Lokalisierung erforderlich sein, um eine enge Nähe zu den Hauptabsatzmärkten zu gewährleisten. Aufgrund des relativ hohen Umsatzanteils von China birgt der Handelskonflikt zwischen China und den USA ein nachhaltiges Risiko.
Die Wettbewerbsintensität auf dem Markt für Industriekameras erhöhte sich 2020 weiter. Die Wettbewerbslandschaft hat sich insbesondere durch Übernahmen und durch aggressiv investierende chinesische Wettbewerber aus der Videoüberwachungsbranche in den letzten Jahren verändert. Auch die Distributionslandschaft wird sukzessive Teil des Konsolidierungstrends. Regionale Distributoren werden durch überregional agierende Distributoren oder durch Hersteller übernommen. Basler hat gegenüber seinen Wettbewerbern aktuell einen Vorsprung bei Produktportfolio, Marktzugang und Markenbekanntheitsgrad. Basler strebt an, seine Marktposition relativ zum Wettbewerb weiter auszubauen und sich in der Position vom Kamerahersteller zum Vollsortimenter zu wandeln. Das Wettbewerbsumfeld ist nach wie vor fragmentiert und geprägt von vielen kleinen Nischenanbietern. Die fünf größten Wettbewerber von Basler sind: Teledyne DALSA (Kanada), FLIR (USA), TKH Group/Allied Vision (Deutschland), Toshiba-Teli (Japan) und IDS-Imaging (Deutschland). Zu Jahresbeginn 2021 kündigte Teledyne DALSA eine Übernahme von FLIR an. Bei erfolgreicher Umsetzung würde Teledyne DALSA seine Produktpalette in Richtung Mainstream Technologien ausweiten und in Bezug auf Bildverarbeitungskomponenten umsatzseitig in etwa zu Basler aufschließen. Insgesamt entstünde das weltweit größte Vision Unternehmen allerdings mit wesentlichem Fokus im Bereich Sensoren/Halbleiter für High-End-Anwendungen in der Forschung und Militärtechnik. Die seit einigen Jahren in den Markt eingetretenen chinesischen Wettwerber HIK Vision und Dahua rangieren zwar aktuell auf einem deutlich geringeren Umsatzniveau mit Bildverarbeitungskomponenten, sie wachsen jedoch überproportional und werden vom Management der Basler AG aufgrund ihrer Finanzkraft, Kompetenz und ihres aggressiven Auftretens insbesondere in China als sehr ernst zu nehmende Wettbewerber eingestuft.
Dem Risiko der Marktpreis- und Margenerosion wird mit robusten und innovativen Produkten begegnet. Ein schlankes Produktdesign, die Nutzung von Plattformarchitekturen ebenso wie Lean Manufacturing sind wesentliche Erfolgsfaktoren für die Wettbewerbsfähigkeit und die Differenzierungskraft des Unternehmens. Darüber hinaus werden durch die Volumenstrategie Wettbewerbsvorteile über Skaleneffekte erzielt. Zunehmend ergeben sich auch durch die Positionierung als Vollsortimenter bessere Möglichkeiten zur Differenzierung durch gut aufeinander abgestimmte Einzelkomponenten und eine zusätzliche Beratungsleistung. Der direkte Marktzugang in bedeutenden Absatzregionen (USA, China, Deutschland) führt zudem zu relativen Wettbewerbsvorteilen und zur Stärkung der Bruttoerlöse.
Eine feindliche Übernahme der Basler AG kann bei der heutigen Aktionärsstruktur mit der Norbert Basler Holding GmbH als mehrheitlichem Anteilseigner nahezu ausgeschlossen werden. Die Aktionärsstruktur wird gleichwohl laufend auf Verschiebungen überprüft. Weiterhin hält die Basler AG zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahrs eigene Anteile in Höhe von 494.736 Aktien.
5.5 Politische und rechtliche Risiken
Das Risiko, dass sich politische Ereignisse katastrophal auf das Geschäft auswirken, ist aufgrund der regionalen Diversifizierung des Kamerageschäftes in fast 60 Länder, wovon über 20 Länder zur OECD gehören, überschaubar. Mögliche Erstreiheneffekte eines Brexits auf die Erträge von Basler werden aufgrund des begrenzten Absatzes sowie alternativer Lieferketten gering eingeschätzt. Die Risiken aus dem Handelskonflikt zwischen den USA und China sind aufgrund der Größe dieser Absatz- sowie Beschaffungsmärkte deutlich höher. Kurzfristig könnte die Unsicherheit zu weiterhin zögerlichem Verhalten bei Ausrüstungsinvestitionen führen und damit die Nachfrage nach Bildverarbeitungskomponenten für ebendiese Ausrüstungsgüter negativ beeinflussen. Erhöhte Zolltarife könnten Kunden langfristig zu einem Wechsel zu lokalen Lieferanten, sofern vorhanden, motivieren. Basler hat mit einem zweiten Produktionsstandort in Singapur sowie einer eigenen Vertriebsgesellschaft in China und in den USA weiterhin dieses Risiko minimiert. Darüber hinaus bestehen Risiken in der Verwendung amerikanischer oder chinesischer Technologiekomponenten von Unternehmen, die aktuell oder potenziell durch Handelsbeschränkungen betroffen sind. Aktuell ist Basler hiervon nicht betroffen.
Der Gefahr rechtlicher Risiken wird durch entsprechende Versicherungen vorgebeugt. Die Rechtsabteilung wird in Vertragsverhandlungen sowie in Change-Prozesse eingebunden. Zusätzlich werden in schwierigen Fällen externe Spezialisten auf dem Gebiet der Rechts- und Steuerberatung hinzugezogen. Im Rahmen des Risikomanagementsystems und im Zuge schützenswerter Informationen wurde sich darüber hinaus mit dem Thema Geschäftsschädigung durch eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Derzeit gibt es keine Anzeichen für kriminelle Handlungen oder grobe Fahrlässigkeit.
Weiterhin besteht das Risiko von Patentverletzungen. Dem begegnet Basler durch ein mehrstufiges Prüfungsverfahren in dem Entwicklungsprozess. Die Prüfung erfolgt durch die Rechtsabteilung.
Der Aufbau und die Pflege der Marke Basler sind unabdingbare Bestandteile der Wettbewerbsfähigkeit und werden entsprechend rechtlich geschützt. Der Name und das Logo von Basler sowie wesentliche Produktnamen sind eingetragene und geschützte Marken.
5.6 Operationale Risiken
Ein weiterer wesentlicher Erfolgsfaktor ist eine zeit- sowie zielgerechte Produktentstehung. Die implementierten Prozesse und Planungsinstrumente in der Produktentstehung werden laufend überprüft und den Bedürfnissen entsprechend angepasst, sodass Entwicklungsprozesse im Rahmen üblicher Abweichungen termin- und budgetgetreu abgeschlossen werden können. Im Geschäftsjahr 2020 wurden zwei neue Produktplattformen zum Abschluss gebracht und erste Produkte wurden bereits auf dieser Basis erfolgreich entwickelt. Die erhöhten technologischen Risiken einer Plattformentwicklung wurden damit erfolgreich gemanagt. Im Bereich 3D ToF und Embedded Vision ist Basler derzeit einer der Pioniere und arbeitet im technologischen Grenzbereich, insofern sind diese Entwicklungen mit erhöhten Technologie- und Marktrisiken verbunden.
Im Design-In-Geschäft ist die kontinuierliche Entwicklung und das Gewinnen von Kundenprojekten eine wesentliche Voraussetzung für eine langfristige Umsatzentwicklung. Zur Steigerung der Transparenz und des Potenzials des sogenannten Sales Funnels hat Basler in 2019 ein mehrjähriges Programm zur Steigerung der Effizienz der Vertriebsprozesse gestartet. In 2020 wurden weitere Meilensteine in diesem Prozess erreicht und die Pipeline an neuen Projekten unterstützt das angestrebte langfristige Wachstum von 15 % im Jahr.
Die Produktion entspricht durch die ISO-Zertifizierung und dem Lean Management-Ansatz modernen Standards und ist organisatorisch darauf ausgerichtet, Schwankungen im Auftragseingang zu bewältigen sowie eine angemessene Kapazitätsauslastung von Beschäftigten und Maschinen umsetzen zu können. Die maximale Maschinenkapazität betrug 2020 rund 750.000 Einheiten (Kalkulation basierend auf 3-Schicht-Betrieb). Damit ist Basler sehr gut auf die Nachfrage der kommenden Jahre vorbereitet. Aufgrund historischer Erfahrungen und einer gewissen Intransparenz sowie hoher Volatilität insbesondere in den asiatischen Märkten nimmt das Management zur Sicherstellung der Lieferfähigkeit bewusst überschaubare Leerkosten in Kauf.
Die produktive Rekrutierung und Einarbeitung von neuen Kolleginnen und Kollegen sind in der aktuellen Arbeitsmarktsituation eine große Herausforderung und stellen damit ein wachstumsbegrenzendes Risiko dar. Diesem Risiko wird durch ein professionelles Personalmarketing, standardisiertes Onboarding, einer offenen Unternehmenskultur sowie Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie erfolgreich begegnet, die Personalfluktuation minimiert.
Die erfolgreiche Integration von akquirierten Unternehmen stellt Basler vor operative Herausforderungen. Sie werden durch ein dezidiertes Projekt- sowie Change-Management begleitet. Die Post-Merger-Integrationsprozesse von Silicon Software GmbH und von Basler China wurden trotz beschränkter Reisemöglichkeiten in 2020 erfolgreich vorangebracht.
5.7 Gesamtaussage
Als Hersteller von Bildverarbeitungskomponenten für die Investitionsgüterindustrie schätzt der Vorstand das unternehmensstrategische Risiko unverändert als gering ein. Diese Einschätzung beruht auf dem Umstand, dass es gegenwärtig keine flächendeckende Ersatztechnologie für Kameras gibt und maschinelles Sehen sowohl in der Industrie-/Fabrikautomation als auch in anderen Bereichen wie beispielsweise der Verkehrstechnik, der Medizintechnik, der Logistik oder bei Systemanbietern für den stationären Einzelhandel zunehmend wichtiger wird. Da die Bildverarbeitungskomponenten von Basler typischerweise in Maschinen und Geräten integriert werden und über den Lebenszyklus der Gerätegeneration aufgrund hoher Wechselhürden der Kunden meist gesetzt sind, ergibt sich darüber hinaus ein recht stabiles sowie planbares Geschäft, wenngleich zu erwähnen ist, dass die Planbarkeit mit zunehmendem asiatischem Projektgeschäft abgeschwächt wird.
Die Wachstumsstrategie von Basler fußt sowohl auf der Verbreiterung des Produktportfolios als auch auf dem Erschließen neuer Absatzmärkte und Anwendungsfelder. Hierdurch strebt Basler eine überdurchschnittliche Entwicklung des Unternehmens im Vergleich zum Markt an. Durch die Diversifikation in neue Anwendungsfelder reduziert sich die ohnehin gering ausgeprägten Abhängigkeiten von einzelnen Vertikalmärkten weiter kontinuierlich.
Der asiatische Absatzmarkt - im Besonderen China - wird aller Voraussicht nach mittelfristig weiterhin die höchsten Wachstumsraten aufweisen. Aufgrund des guten Marktzugangs, insbesondere durch die Gründung von Basler China, der Übernahme der Vertriebsorganisation des ehemaligen Distributors und der Ausrichtung des Produktportfolios ist Basler sehr gut positioniert, diesen Trend für sich zu nutzen. Der Chance überproportionaler Wachstumsraten steht das Risiko einer zunehmenden Abhängigkeit von relativ wettbewerbsintensiven und zyklischen asiatischen Märkten gegenüber. Es ist zu erwarten, dass finanzstarke chinesische Konkurrenten und die weitere Konsolidierung der westlichen Konkurrenten die Wettbewerbsintensität zukünftig weiter steigern wird. In diesem Spannungsfeld ist das Management bestrebt, durch eine ausgewogene Investitionspolitik ein nachhaltiges profitables Wachstum für sicherzustellen.
Das Risiko einer weiteren konjunkturellen Abschwächung infolge der Corona-Pandemie besteht temporär fort. Diesem Risiko begegnet der Vorstand mit einer Liquiditätspolitik, die auf einem soliden Kassenbestand sowie einer hohen Eigenkapitalquote basiert. Darüber hinaus verfolgt er einen positiven Free Cashflow und eine ausgewogene Balance zwischen langfristig wirkenden Wachstumsinvestitionen und kurzfristiger Profitabilität.
Vorgänge von besonderer Bedeutung außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, welche nicht im Lagebericht beschrieben sind, waren nicht zu verzeichnen.
6 Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess
Der Vorstand der Basler AG ist verantwortlich für die Erstellung und die Richtigkeit des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts. Diese werden durch die Einbindung der Rechnungslegungsprozesse der Basler Gruppe und das konzernweite Qualitätsmanagement-System sichergestellt. Die Prozesse sind grundsätzlich nach dem Vier-Augen-Prinzip sowie einer strikten Funktionstrennung aufgesetzt. Unterstützt werden sie durch das konzernweite SAP-System bzw. in China durch das ERP-System Yonyou mit einem dezidierten Berechtigungskonzept, in dem alle Einzelabschlüsse der Basler Gruppe nach konzerneinheitlichen Regeln erstellt werden. Soweit einbezogene Gesellschaften nach anderen Rechnungslegungsstandards und mit anderen ERP-Systemen Einzelabschlüsse erstellen, gelten die konzerneinheitlichen Regelungen für die Handelsbilanz II (IFRS Standards), welche zentral im Konzernrechnungswesen bearbeitet werden.
In diesem System sind die Bilanzierungsgrundsätze sowie Kontrollen zur Überwachung der Prozess- und Datenqualität für eine automatisierte Abschlusserstellung hinterlegt.
Die Abschlussprozesse sind weitestgehend automatisiert und werden durch geeignete EDV-gestützte Workflows gesteuert. Sowohl unterstützt durch Stichprobenprüfungen, plausibilisierende und manuelle Kontrollen als auch durch die eingesetzte Software, wird die Vollständigkeit und Richtigkeit von Daten der Rechnungslegung regelmäßig überprüft.
Der Aufsichtsrat und insbesondere der Prüfungsausschuss der Basler AG befassen sich im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig mit wesentlichen Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements sowie der Prüfungsaufträge und Prüfungsschwerpunkte.
7 Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten
Aufgrund des hohen Exportanteils von Basler erfolgt ein großer Teil der Zahlungsströme in Fremdwährung. Aus Umsatzerlösen abzüglich Materialeinkäufen und sonstiger Kosten in jeweiliger Fremdwährung entstanden insbesondere Nettozuflüsse in CNY, USD sowie JPY. Grundsätzlich werden überschüssige Fremdwährungsguthaben in EUR getauscht. Zudem werden mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Zukunft entstehende Fremdwährungsüberschüsse über Devisentermingeschäfte abgesichert, deren Laufzeit in der Regel zwölf Monate nicht übersteigt. Dadurch sollen Währungsrisiken aus Wechselkursschwankungen minimiert werden.
Derivative Geschäfte werden nicht zu spekulativen Zwecken eingesetzt, sondern dienen lediglich der Minimierung der Fremdwährungsrisiken. Zum Bilanzstichtag bestanden keine derivativen Geschäfte in Fremdwährungen.
Basler schließt derivative Geschäfte ausschließlich mit seinen Hausbanken ab. Das Risiko eines Ausfalls der Kontrahenten sieht der Vorstand als sehr gering an.
8 Bericht nach § 289a HGB
Der Vorstand der Basler AG besteht aus vier Mitgliedern mit folgenden Ressortaufteilungen: Dr. Dietmar Ley verantwortet die Bereiche Forschung & Entwicklung sowie Personal und Organisationsentwicklung; Alexander Temme seit 1.1.2021 (bis 31.12.2020 John Jennings) die Bereiche Vertrieb, Marktkommunikation und Tochtergesellschaften. Arndt Bake ist für Innovation, Digitalisierung, New Business, Marketing und Hardy Mehl für Produktion, Einkauf und Logistik, Finanzen, Controlling, Recht, Investor Relations, Facility, IT verantwortlich.
Die Satzung der Basler AG sieht für die Ernennung und Abberufung von Vorständen folgende Regelung vor:
"Die Bestellung der Mitglieder des Vorstands, der Widerruf ihrer Bestellung sowie der Abschluss, die Änderung und die Beendigung von Dienstverträgen mit den Mitgliedern des Vorstands erfolgen durch den Aufsichtsrat. Dasselbe gilt für die Bestellung eines Vorstandsmitglieds zum Vorsitzenden und weiterer Mitglieder des Vorstands zu stellvertretenden Vorsitzenden."
Die Satzung der Basler AG kann nur durch die Hauptversammlung und dort nur mit drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals geändert werden.
Das Grundkapital der Basler AG in Höhe von 10,5 Mio. € ist eingeteilt in 10,5 Mio. nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten.
Die Norbert Basler Holding GmbH hält per 31.12.2020 5.530.152 Aktien und somit 52,67 % der Stimmrechte an der Basler AG.
Die Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Ausgabe oder des Rückkaufs eigener Aktien sind in der Satzung wie folgt geregelt:
"Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 26.05.2025 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 5.250.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu Euro 5.250.000 zu erhöhen. Hierbei steht den Aktionären ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Ferner kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, um die neuen Aktien der Gesellschaft Dritten gegen Sacheinlage zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihr verbundene Unternehmen anbieten zu können. Der Ausschluss des Bezugsrechts durch den Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch dann zulässig, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 v.H. des Grundkapitals in Höhe von Euro 10.500.000,00 nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenkurs der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (§ 203 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Börsenkurs ist der arithmetische Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel) oder eines Nachfolgesystems der letzten zehn Börsentage vor Ausübung der Ermächtigung.
Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag festzulegen."
Weiterhin ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 26.05.2025 eigene Aktien im Umfang von bis zu insgesamt 10 % des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, für einen oder mehrere Zwecke ausgeübt werden; sie kann aber auch von abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung von Dritten durchgeführt werden. Der Erwerb darf nach Wahl der Gesellschaft (i) über die Börse oder (ii) mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots bzw. einer an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder (iii) durch ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Tauschangebot gegen Aktien eines im Sinne von § 3 Abs. 2 AktG börsennotierten Unternehmens bzw. durch eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots erfolgen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die so erworbenen Aktien und die bereits früher erworbenen Aktien zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden.
Ferner wird der Vorstand ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen und die früher erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Gewährung von Aktien an sonstige Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und Mitarbeiter von mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen zu verwenden, soweit diese Personen im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen zu deren Bezug berechtigt sind.
Der Vorstand wird zudem ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen und die früher erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Erfüllung von Wandel- und Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten aus durch die Gesellschaft oder von abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen ausgegebenen Wandel-, Teilschuld- oder Optionsschuldverschreibungen mit Wandel- oder Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten zu verwenden.
Der Vorstand ist weiter ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.
Das Bezugsrecht der Aktionäre auf eigene Aktien ist insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen verwendet werden.
Der Vorstand wird die Hauptversammlung bezüglich des Erwerbs eigener Aktien und deren Verwendung jeweils unterrichten. Weitere Sachverhalte nach § 315 Abs. 4 HGB liegen nicht vor.
9 Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f HGB), Corporate Governance Bericht
Die Erklärung zur Unternehmensführung (289f HGB), Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex, Erläuterungen zu Unternehmensführungspraktiken sowie eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat finden Sie auf der Internetseite (www.baslerweb.com/Inves-toren) unter dem Punkt Investoren Corporate Governance.
10 Grundzüge des Vergütungssystems (§ 289a Abs. 2 HGB)
Bei den nachfolgenden Angaben zur Vergütung der Organe der Basler AG handelt es sich um Angaben nach § 289a Abs. 2 HGB sowie um Angaben aufgrund der Vorgaben des Corporate Governance Kodex.
10.1 Vergütung des Vorstands
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Die Mitglieder des Vorstands haben auf Basis der mit ihnen geschlossenen Dienstverträge einen Anspruch auf eine fixe und eine jährliche variable Vergütung sowie auf Nebenleistungen. Die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand sowie die Angemessenheit der Vergütung werden regelmäßig vom Aufsichtsrat überprüft und festgelegt.
Die Gesellschaft gewährt allen Mitgliedern des Vorstands aus ihren Vorstandsverträgen weitere Leistungen, die z.T. als geldwerte Vorteile angesehen und entsprechend versteuert werden, so vor allem die Überlassung eines Geschäftsfahrzeugs sowie die Gewährung von Unfallversicherungsschutz. Nebentätigkeiten sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Die Laufzeiten der Verträge der Mitglieder des Vorstands sind an die Laufzeit der Bestellung zum Mitglied des Vorstands gekoppelt. Die Verträge der Vorstandsmitglieder sehen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vor. Den Mitgliedern des Vorstands ist es vertraglich untersagt, während der Dauer von eineinhalb Jahren nach Ausscheiden Leistungen an oder für einen Wettbewerber zu erbringen.
10.1.1 Eigene Anforderungen an das Vergütungssystem
Das Vergütungssystem für den Vorstand soll folgende Aspekte adressieren:
| ― | Langfristige Perspektive |
| ― | Ertragsstärke |
| ― | Wachstum |
| ― | Eigenkapitalstärke |
| ― | Leistungsorientierung |
| ― | Effizienz in der Umsetzung |
| ― | Transparenz für alle Beteiligten |
Daraus resultieren folgende Anforderungen an das Vergütungssystem:
| ― | Individuelle und angemessene Vergütung |
| ― | Ausrichtung auf langfristige Unternehmensentwicklung |
| ― | Aufteilung in fixe und variable Bestandteile |
| ― | Mehrjährige Bemessungsgrundlage |
| ― | Berücksichtigung positiver und negativer Entwicklungen |
| ― | Vermeidung von Fehlanreizen i. S. unangemessener Risiken |
| ― | Relevante und anspruchsvolle Ziele und Kennzahlen |
| ― | Ausschluss nachträglicher Änderung der Erfolgsziele |
| ― | Begrenzung der variablen Vergütung |
| ― | Aufsichtsrat soll auf außerordentliche Entwicklungen reagieren können |
10.1.2 Struktur des Vergütungssystems
Mit jedem einzelnen Vorstand wird bei Vertragsabschluss bzw. Vertragserneuerung ein individuelles Zielgehalt vereinbart. Dessen Höhe ist dabei u. a. abhängig von:
| ― | Aufgaben und Verantwortung |
| ― | Leistung |
| ― | Marktgegebenheiten |
| ― | Wirtschaftlicher Lage der Gesellschaft |
| ― | Erfolg und Zukunftsaussichten des Unternehmens |
| ― | Externem Vergleichsumfeld |
| ― | Interner Vergütungsstruktur |
Für alle Vorstände wird ein gleicher prozentualer Anteil vom Zielgehalt definiert, der als Basis für die Berechnung der variablen Vergütung dient. Die Höhe des variablen Anteils berücksichtigt die sonstigen Regelungen im Unternehmen, die Vergleichbarkeit im Markt und die Empfehlungen des Corporate Governance Kodex.
Für die Vorstände der Basler AG wird der variable Anteil auf 25 % vom Zielgehalt festgelegt.
10.1.3 Konzernkennzahlen zur Erfolgsmessung
Die strategische Zielsetzung eines profitablen Wachstumsunternehmens und die grundsätzliche Entscheidung für eine eigenkapitalstarke Unternehmensfinanzierung führen zur Bemessung des Unternehmenserfolgs nach Profitabilität und Wachstum.
Als geeignete Kennzahl für Profitabilität wird hier das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) im Verhältnis zum Umsatz angesehen.
Profitabilität = EBT/Umsatz
Als geeignete Kennzahl für Wachstum wird die prozentuale Steigerung der Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr angesehen.
Umsatzwachstum = (Aktueller Umsatz/ Vorjahresumsatz) -1
10.1.4 Zielvorgaben
Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres werden für beide Kennzahlen Erwartungswerte als Zielvorgaben vereinbart. Die Zielvorgabe für die Profitabilität orientiert sich dabei an der langfristigen Rentabilitätserwartung und soll über die Jahre eine große Konstanz aufweisen. Die Umsatzerwartung berücksichtigt auch mittel- und kurzfristigere Einflüsse und wird daher von Jahr zu Jahr stärker schwanken.
Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres werden für beide Kennzahlen Toleranzbreiten vereinbart, die den Bereich des normalen Geschäftsverlaufes beschreiben. Die Toleranz soll so bemessen sein, dass ihr unterer Eckwert den Übergang von einem grundsätzlich befriedigenden zu einem unbefriedigenden Ergebnis markiert. Umgekehrt beschreibt der obere Eckwert die Grenze zwischen einer guten und einer sehr guten Leistung.
Als Maß für die Zielerreichung dienen lineare Funktionen bezüglich Profitabilität und Wachstum: Diese Funktionen zeigen jeweils eine 100%ige Zielerreichung, wenn die nach dem Jahresabschluss festgestellten Werte für Profitabilität und Wachstum gerade den Erwartungswerten entsprechen. Sie zeigen eine 0%ige Zielerreichung, wenn die Erwartungswerte um die Toleranzbreite unterschritten werden. Sie werden negativ, wenn die Abweichungen nach unten noch größer ausfallen.
Profitabilität und Wachstum sind gleichermaßen wichtige Zielsetzungen. Im Zweifelsfall überwiegt die Forderung nach Profitabilität dem stetigen Wachstum. Ausbleibende Profitabilität soll daher nicht unbegrenzt durch Wachstum kompensiert werden können, sodass der Erfüllungsgrad für das Wachstumsziel bei 400 % begrenzt wird. Die Erfüllungsgrade werden mit 50 % zu 50 % ausgeglichen gewichtet. Die Addition beider entsprechend gewichteten Erfüllungsgrade für Profitabilität und Wachstum ergibt das Maß für die Gesamt-Zielerreichung im Geschäftsjahr.
Die eingeforderte Begrenzung des variablen Vergütungsteils wird bei -100 % und bei +400 % vorgenommen.
10.1.5 Bonus
Die Gesamt-Zielerreichung (-100 % bis +400 %) wird mit dem oben definierten variablen Anteil des Zielgehalts (25 % des vereinbarten Zielgehalts) multipliziert und ergibt damit den in € bemessenen Bonusanspruch des jeweiligen Vorstandsmitglieds für das abgelaufene Geschäftsjahr. Demgemäß kann der Bonusanspruch zwischen -25 % des Zielgehalts (Malus) und 75 % des Zielgehalts betragen.
Der so errechnete Bonusanspruch kommt nicht direkt zur Auszahlung. Um die geforderte Langfristigkeit und mehrjährige Bemessungsgrundlage darzustellen, werden die Ansprüche mittels einer Bonus-Bank verzögert ausgezahlt und unterliegen dabei dem zwischenzeitlichen Risiko einer substanziellen Schmälerung durch eine nachträgliche Verschlechterung der Performanz. Für jeden Vorstand wird ein gesondertes Konto für dessen Bonusansprüche geführt.
Der für das vergangene Geschäftsjahr errechnete Bonus oder Malus wird auf das individuelle Konto gebucht. Unter Berücksichtigung eines alten Saldos ergibt sich ein aktueller Kontostand. Sofern dieser Kontostand positiv ist, kommt ein Drittel des Saldos zur Auszahlung. Zwei Drittel werden auf neue Rechnung vorgetragen und im nächsten Jahr berücksichtigt. Negative Salden müssen durch positive Salden oder Bonuseinzahlungen kompensiert werden, bevor Auszahlungen aus der Bonus-Bank erfolgen können.
Um einen besonderen Leistungsanreiz für den Vorstand zu schaffen und diesen zu motivieren, langfristig an der Wertsteigerung des Unternehmens zu arbeiten, hat der Aufsichtsrat beschlossen, einen Teil des Bonus in Aktien zu wandeln. Ab 2019 und befristet bis einschließlich 2020 wird ein individuell fixierter prozentualer Anteil des etwaigen zukünftigen Anspruchs auf variable Vergütung oberhalb der 100 % der Zielerreichung in Aktien gewährt. Für 2020 wird ein Teil der variablen Vergütung in Aktien in ein fiktives Aktiendepot einfließen. Ein Drittel des Bestandes wird jährlich effektiv geliefert und an die jeweiligen Vorstände übertragen. Details hierzu sind dem Anhang zu entnehmen.
Im Jahr 2020 hat der Aufsichtsrat einen neuen Aktienplan für die Jahre 2021 bis einschließlich 2024 beschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Geschäftsjahr, wenn der Aufsichtsrat nicht vor Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahrs dessen Beendigung beschließt. Der neue Aktienplan sieht vor, dass 50 % der variablen Vergütung oberhalb der 100 %-Zielerreichung in Aktien gewährt und in die Bonus-Bank eingestellt werden. Die effektive Lieferung der Aktien erfolgt analog der Auszahlung in bar zu einem Drittel aus dem Bonustopf bzw. dem virtuellen Aktiendepot.
10.1.6 Gesamtvergütung
Die Gesamtvergütung setzt sich aus dem Fixgehalt (75 % des Zielgehalts) und der Auszahlung aus der Bonus-Bank zusammen.
Werden die vereinbarten Ziele bezüglich Profitabilität und Wachstum über mehrere Jahre im Mittel erfüllt, so ergibt sich eine tatsächliche Gesamtvergütung in Höhe des Zielgehalts. Werden die Ziele nachhaltig deutlich verfehlt, so kommt auf Dauer lediglich das Fixgehalt zur Auszahlung (75 % des Zielgehalts).
Im Falle einer mehrjährigen und signifikanten Übererfüllung der Profitabilitäts- und Wachstumsziele ergibt sich allmählich eine Gesamtvergütung von maximal 175 % des Zielgehalts.
Hinsichtlich der Angaben zu den Empfehlungen nach Ziff. 4.2.5 Abs. 3 Satz 2 DCGK (Deutsche Corporate Governance Kodex) verweisen wir auf den Anhang.
10.1.7 Grenzen des Modells und Eingriff des Aufsichtsrats
Ein Vergütungsmodell wird nie alle Eventualitäten realer Einflüsse abbilden können. Es soll so einfach wie möglich sein und wird daher bei außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Rahmenbedingungen versagen müssen.
Im Falle gravierender Krisen (z. B. Weltwirtschaftskrise 2008/2009) oder auch bei nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung abbildbaren Erfolgen des Vorstands (z. B. strategische Erfolge oder Abwenden bedrohlicher Situationen) bietet ein solches Vergütungsmodell keine befriedigenden Ergebnisse.
Um diese systembedingten Nachteile eines geforderten Vergütungssystems zu mildern, behält sich der Aufsichtsrat der Basler AG zwei Möglichkeiten vor, in das System einzugreifen:
| ― | Verzögerte Auszahlung aus der Bonus-Bank |
| ― | Sonderzuweisungen in die Bonus-Bank |
Im Fall außergewöhnlich schwieriger Umstände, insbesondere auch wenn die Auszahlung von Boni im Hinblick auf die Beanspruchung von Belegschaft oder Gesellschaftern unangemessen erscheint, kann der Aufsichtsrat beschließen, anstehende Auszahlungen aus der Bonus-Bank auszusetzen oder zu verschieben. Der grundsätzliche Anspruch der Vorstände auf Auszahlung bleibt dabei bestehen.
Im Fall ausgesprochen guter, deutlich über allen Erwartungen liegender Leistungen des Vorstands, insbesondere auch dann, wenn sich diese nicht unbedingt in der GuV abbilden, kann der Aufsichtsrat beschließen, Sonderzuweisungen in die Bonus-Bank vorzunehmen. Diese Sonderzuweisungen stehen dann ebenso wie die regulären Boni im mehrjährigen Risiko, bevor sie über Jahre verteilt zur Auszahlung kommen. Die Sonderzuweisungen können individuell für jeden Vorstand beschlossen werden. Sie sind pro Jahr auf maximal 50 % des Jahreszielgehalts beschränkt. Somit begrenzt sich die Vorstandsvergütung bei außerordentlichen Ergebnissen auf maximal 225 % (175 % + 50 %) des Zielgehalts.
Endet die Vorstandsbestellung mit einem negativen Saldo in der Bonus-Bank des jeweiligen Vorstands, so wird dieser vom Unternehmen ausgeglichen. Im Gegenzug sehen die Anstellungsverträge im Falle eines positiven Saldos vor, dass dieser zunächst in der Bonus-Bank verbleibt und damit dem Minderungsrisiko in den Folgejahren, analog zu den Anspruchsberechnungen der verbleibenden Unternehmensvorstände in diesen Jahren, unterliegt. Der Bonus-Bank werden nach Ausscheiden des Vorstands aber keine neuen positiven Ansprüche zugeführt. Die Auszahlungen aus der Bonus-Bank erfolgen zu den für die verbleibenden Vorstände gültigen Regelterminen. Dabei kommt an den beiden auf das Ausscheiden des Vorstandsmitglieds folgenden Regelterminen jeweils ein Drittel des bei Auszahlung bestehenden Saldos zur Auszahlung und am dritten Regeltermin wird der dann bestehende Restsaldo ausgezahlt.
Unabhängig vom Vergütungssystem ist vereinbart, dass Zahlungen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund auf den Wert von zwei Jahresvergütungen begrenzt sind und grundsätzlich nicht mehr als die Summe der Ansprüche während der Restlaufzeit des Anstellungsvertrages betragen können.
Das von der Hauptversammlung 2011 beschlossene Vergütungsmodell für den Vorstand erfüllt damit die Forderungen des Corporate Governance Kodex nach:
| ― | Individueller und angemessener Vergütung |
| ― | Ausrichtung auf langfristige Unternehmensentwicklung |
| ― | Aufteilung in fixe und variable Bestandteile |
| ― | Mehrjähriger Bemessungsgrundlage |
| ― | Berücksichtigung positiver und negativer Entwicklungen |
| ― | Vermeidung von Fehlanreizen i. S. unangemessener Risiken |
| ― | Relevanten und anspruchsvollen Zielen und Kennzahlen |
| ― | Ausschluss nachträglicher Änderung der Erfolgsziele |
| ― | Begrenzung der variablen Vergütung |
| ― | Eingriffsmöglichkeiten für den Aufsichtsrat bei außerordentlichen Entwicklungen |
10.2 Vergütung des Aufsichtsrats
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in der Satzung festgelegt. Dabei werden der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat sowie die Leitung des Prüfungsausschusses mit angemessenen Zuschlägen berücksichtigt. Eine erfolgsorientierte Vergütung ist für die Mitglieder des Aufsichtsrats in Übereinstimmung mit der Empfehlung des DCGK nicht vorgesehen. Für die Mitgliedschaft im Nominierungs- bzw. Prüfungsausschuss werden zusätzliche Vergütungen geleistet. Die Gesamtvergütung ist dem Anhang zu entnehmen.
11 Nichtfinanzielle Erklärung (§§ 289b bis 289e HGB)
Über diesen Bericht
Der Basler Konzern ist gemäß dem Gesetz zur "Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) für das Geschäftsjahr 2020 zur Aufstellung einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet. Dieser Berichtspflicht gemäß §§ 315b und 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB wird durch den vorliegenden zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht nachgegangen.
Die gemachten Angaben gelten hierbei generell für den gesamten Konzern. Der Konzern umfasst den im Geschäftsbericht beschriebenen Konsolidierungskreis (siehe Konzernanhang (IFRS) im Geschäftsbericht 2020, Kapitel Grundlagen der Konsolidierung). Konzepte, die nur auf einzelne Bereiche oder Standorte zutreffen, werden als solche gekennzeichnet.
Basler orientierte sich bei der Berichterstellung an den Richtlinien der Global Reporting Initiative (GRI Standards), welche als Rahmenwerk für die Identifikation wesentlicher Themen nach "GRI 101: Grundlagen" und für die Beschreibung der Managementansätze nach "GRI 103: Managementansatz" berücksichtigt wurden.
Die Weiterentwicklung konzernweit einheitlicher ESG-Standards (ESG=Environment, Social, Governance) wurde erst kürzlich beschlossen. Der Basler Konzern wird in naher Zukunft ein Rahmenwerk auswählen, das passgenau für die künftige Nachhaltigkeitsstrategie ist und in Anlehnung dieses Standards weitere Tätigkeiten in 2021 aufnehmen.
Die Identifikation wesentlicher nichtfinanzieller Themen im Sinne des § 289c Abs. 3 HGB erfolgte in einem mehrstufigen Prozess unter Beteiligung von Geschäftsführung und Fachabteilungen. Die Ausarbeitung des Gesamtkonzepts erfolgte über eine Wesentlichkeitsanalyse, die unter Beteiligung der Geschäftsführung in einem kleinen Projektteam aufgestellt wurde. Anschließend wurden die Fachabteilungen hinzugezogen und die unter die jeweiligen Verantwortlichkeiten fallenden Themen detailliert ausgearbeitet. Für diesen Bericht sind diejenigen Themen relevant, die große Bedeutung für Geschäftstätigkeit, -verlauf und -lage der Basler AG, sowie wesentliche Auswirkungen auf die nichtfinanziellen Aspekte haben. Auf Grundlage dieser Anforderungen wurden die folgenden Berichtsinhalte ausgewählt:
| Nichtfinanzieller Aspekte | Sachverhalte, die gem. § 289c Abs. 3 HGB als wesentlich definiert sind |
|---|---|
| Arbeitnehmerbelange | Arbeitssicherheit, Bindung & Qualifizierung von Mitarbeitern, Vielfalt & Chancengleichheit |
| Soziale Belange | Gesellschaftliche Verantwortung |
| Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung | Schutz der Menschenrechte im Unternehmen, Bekämpfung von Korruption und Bestechung im Unternehmen und in der Lieferkette |
| Umweltbelange | Betriebliches Umweltmanagement |
Im Zuge des nichtfinanziellen Berichts sind gemäß § 289c Abs. 3 HGB wesentliche Risiken berichtspflichtig, die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf den Konzern haben könnten. Basler hat zur systematischen Erfassung von Risiken ein internes Risikomanagementsystem implementiert. Die Ergebnisse des Risikomanagements von Basler werden gesondert im Kapitel Chancen- und Risikobericht des Konzernlageberichts beschrieben.
Geschäftsmodell
Entscheidende Faktoren für die über 30-jährige Unternehmensentwicklung sind eine werteorientierte Unternehmenskultur, Identifikation von Chancen und Risiken, Wandlungsfähigkeit beizubehalten. Die Leidenschaft, kundenorientierte Innovationen voranzutreiben macht das Unternehmen nachhaltig zukunftsfähig. Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit sind wesentliche Markenwerte, für die Basler bei Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten, Partnern und anderen Stakeholdern steht.
Die Mission des Unternehmens ist es, Computer Vision Technologie für Applikationen zu entwickeln, die die Lebensqualität steigern. So kommen Bildverarbeitungskomponenten von Basler beispielsweise in Produktionsprozessen zur Minimierung von Verschwendung, in der Halbleiter- und Elektronikproduktion, in der Medizintechnik zur Früherkennung von Krebserkrankungen, in der Intralogistik für eine schnellere Bestellabwicklung in Webshops, bei Recycling von Wertstoffen oder in der Lebensmittelkontrolle zum Einsatz.
Weitere Erläuterungen zum Geschäftsmodell der Basler AG sind im Lagebericht unter Punkt 1.1 abgebildet.
Arbeitnehmerbelange
Qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Basis für den Erfolg der Basler AG. Aus diesem Grund legt das Management der Basler AG besonderen Wert darauf, seinen Beschäftigten ein attraktives Arbeitsumfeld zu bieten sowie durch Aus- und Weiterbildung die passende Qualifizierung für anspruchsvolle Tätigkeiten sicherzustellen. Die Grundlage hierfür bildet ein sicheres Arbeitsumfeld in administrativen sowie gewerblichen Bereichen.
Arbeitssicherheit
Ziel:
Die Basler AG gewährleistet die Sicherheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Zentrale Maßnahmen & Due Diligence-Prozesse:
Um das Wohlergehen der Beschäftigten sicherzustellen, werden die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes befolgt. Sie sind im Arbeitssicherheitshandbuch schriftlich festgehalten und im Intranet für alle zugänglich. Weiterhin findet eine jährliche Schulung zur Arbeitssicherheit im gewerblichen Bereich statt. Aufgrund der Produktionsinfrastruktur der Basler AG, die auf diverse Maschinen und z. T. auf Reinraumbedingungen angewiesen ist, bilden Betriebsanweisungen zur Luftreinhaltung und Schallminimierung zentrale Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Diese Vorgaben werden, zum Beispiel, durch den Einsatz von Luftumwälzungsanlagen in Produktionshallen umgesetzt. Zudem existieren die gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen in Form eines zentralen Brandmeldesystems, Feuerschutzwände, Rauchentlüftungsanlagen sowie Sprinkleranlagen.
Zur Erkennung möglicher Gefährdungen sowie zur Identifizierung von Handlungsbedarf und zur Ableitung von Maßnahmen, finden regelmäßige Begehungen des Betriebsgeländes sowie des Gebäudes durch einen externen Arbeitssicherheitsdienst statt. Hierbei werden unter anderem Gefahrgutlagerung, Emissionen und Feinstaub innerhalb von Gebäuden, sowie weitere Gefahren für die Gesundheit der Mitarbeiter überprüft. Regelmäßige Messungen der Raumluft im Fertigungsbereich dienen der Überwachung der Luftqualität. Zur Vermeidung erhöhter Staubbelastung werden zusätzliche Messungen und Reinigungsmaßnahmen vorgenommen.
Um das Bewusstsein der Belegschaft zur Vermeidung von Gefahren zu erhöhen und dauerhaft zu sichern, werden Erstunterweisungen sowie regelmäßige Unterweisungen zum Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz durchgeführt. Ein Teil der Beschäftigten wird speziell für die Erste Hilfe sowie als Sicherheitsbeauftragte oder Brandschutz- und Evakuierungshelfer ausgebildet und regelmäßig geschult.
Außerdem arbeitet die Basler AG mit dem Fürstenberg Institut zusammen, welches das Unternehmen mit dem Schwerpunkt auf Prävention von Stressfaktoren beim Gesundheitsmanagement unterstützt.
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht im Unternehmen kostenloses Obst und Mineralwasser zur Verfügung und die Basler AG bezuschusst deren Mittagessen in der betriebseigenen Kantine in Ahrensburg.
Die Corona-Pandemie stellte auch den Basler Konzern 2020 vor große Herausforderungen unter anderem in Bezug auf die Arbeitssicherheit. Die Vermeidung der Übertragbarkeit von Viren auf die Beschäftigten hatte zu jeder Zeit oberste Priorität. Durch eine Vielfalt an Maßnahmen wurde erfolgreich das gesamte Team geschützt und zugleich der Geschäftsbetrieb aufrechterhalten. Neben strengen Hygiene-Vorschriften wurden Produktions- und Büroarbeitsplätze strikt voneinander getrennt. Für den Großteil der Bürotätigkeiten wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter binnen zwei Wochen in die Lage versetzt, von zu Hause zu arbeiten.
Ergebnisse:
Durch die implementierten Maßnahmen und Prozesse erzielt die Basler AG einen hohen Grad an Sicherheit ihrer Belegschaft.
Die Krankenquote der Basler AG betrug in 2020 4,72 % (Vorjahr: 6,06 %). Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde lediglich ein Corona-Krankheitsfall bei Basler bekannt.
Bindung und Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Ziel:
Das Gewinnen und Halten qualifizierter Führungs- und Fachkräfte zur erfolgreichen Umsetzung der Wachstumsstrategie des Unternehmens und der kontinuierlichen Weiterentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Zentrale Maßnahmen & Due Diligence-Prozesse:
Die Zufriedenheit der Beschäftigten hat einen sehr hohen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit und Betriebszugehörigkeit und damit auf den Erfolg des Unternehmens. Von wesentlicher Bedeutung ist in diesem Zusammenhang eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Basler AG strebt deshalb an, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besonders zu fördern. Neben diversen Teilzeitmodellen, flexiblen Arbeitszeiten und -orten bietet die Basler AG eine Notfall- und Sonderzeitenbetreuung für Kinder der Beschäftigten an. Diese kann im firmeneigenen Kinderbetreuungsraum oder zu Hause in Anspruch genommen werden. Die Basler AG trägt seit 2011 das Zertifikat der Hertie-Stiftung "Familienfreundliches Unternehmen". Regelmäßige Audits bestätigen der Basler AG eine starke Durchdringung und kulturelle Verankerung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Weiterhin bietet das Unternehmen für die Beschäftigten der Basler AG die Möglichkeit von Sabbaticals.
Um geeignete Nachwuchskräfte zu finden, aber auch um das soziale Engagement für die Region Ahrensburg zu bestätigen, legt die Basler AG großen Wert auf die eigene Ausbildung junger Menschen. In 2020 betrug die Zahl der Auszubildenden 24.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Personalpolitik des Basler Konzerns ist die kontinuierliche Weiterentwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch interne und externe Schulungen, Lehrgänge, "On-the-Job-Training" oder durch Selbststudium. Einmal jährlich werden Entwicklungsgespräche mit den Beschäftigten des Konzerns geführt (bisher noch mit Ausnahme der neu akquirierten Unternehmen Basler China und Silicon Software), in denen Entwicklungsziele zwischen Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin und Führungskraft vereinbart werden. Der Fortschritt wird regelmäßig überprüft.
Ergebnisse:
Aufgrund der implementierten Maßnahmen konnte die Basler AG die angemessene Qualifikation seiner Mitarbeitenden und ein attraktives Arbeitsumfeld gewährleisten. Darüber hinaus wurden neue Mitarbeitende hierdurch gewonnen. Die Mitarbeiterzufriedenheit spiegelt sich unter anderem in der niedrigen Fluktuationsrate von 2,07 % (VJ: 1,13 %) wider.
2020 waren durchschnittlich 857 (VJ: 853) Mitarbeiter im Konzern beschäftigt, davon sind 37,67 % (Vorjahr: 36,85 %) weiblich. Auf Vollstellen-Äquivalente umgerechnet belief sich die durchschnittliche Mitarbeiterzahl auf 807 (Vorjahr: 806).
Der Aufwand für Weiterbildung des Basler Konzerns betrug 394 T€ im Geschäftsjahr 2020 (Vorjahr: 680 T€), dieser wurde temporär durch die Corona-Pandemie negativ beeinflusst.
Vielfalt und Chancengleichheit
Ziel:
Um ein attraktives, effektives und faires Arbeitsumfeld zu bieten, werden Vielfalt und Chancengleichheit unterstützt.
Aufsichtsrat und Vorstand haben im März 2018 (vor den Akquisitionen von Silicon Software und Basler China) beschlossen, dass eine Frauenquote von 30 % bei Bereichsleitungen sowie auch auf Abteilungsleitungs-Ebene der Basler AG spätestens bis Ende 2021 erreicht werden soll.
Zentrale Maßnahme & Due Diligence-Prozesse:
Die Belegschaft des Unternehmens ist durch eine Vielfalt an Herkunftsländern und Kulturen geprägt. Um die Integration von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen verschiedener Nationalitäten und Generationen zu fördern werden Sprachkurse angeboten. Es findet in vielen Bereichen intensiver Austausch über Video-Konferenzen sowie Besuche in den Niederlassungen statt. Es werden Projekte mit internationaler Beteiligung aufgesetzt und durch Social Events unterstützt. Ein Großteil der Kommunikation des Unternehmens wird in deutscher und englischer Sprache abgebildet.
Im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst hat der Aufsichtsrat Ziele für die Erreichung von Geschlechterquoten in Aufsichtsrat und Vorstand festzulegen. Der Aufsichtsrat hat auf seiner Sitzung im März 2018 beschlossen, dass bis auf Weiteres in Aufsichtsrat und Vorstand zwar eine Erhöhung der Frauenquote angestrebt wird, diese jedoch nicht zwingend erreicht werden muss.
Das Unternehmen bietet ein spezielles Förderprogramm (High Potential Programm) an, um talentierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Führungsaufgaben zu qualifizieren. Im Programmdurchlauf 2020 wurde der Schwerpunkt des international aufgelegten Programms auf die Förderung von Frauen in Führungspositionen gelegt.
Mit Prof. Dr. Mirja Steinkamp sowie Dorothea Brandes beträgt die Frauenquote im Aufsichtsrat der Basler AG zurzeit über 30 %. Der Vorstand besteht aktuell aus vier männlichen Vertretern.
In der Konzernzentrale in Ahrensburg wird dem Thema Arbeit und Integration eine hohe Bedeutung beigemessen. Es gibt einen Betriebsrat sowie eine Behindertenvertretung. Der barrierefreie Ausbau des Unternehmens wird konsequent vorangetrieben.
Ergebnisse:
Aufgrund von Integrationsmaßnahmen und hoher Internationalität verfügt der Basler Konzern über eine hohe Diversität in der weltweiten Belegschaft, wobei das Unternehmen bestrebt ist, sukzessive die Wertschöpfungstiefe in den Auslandsgesellschaften zu steigern und sich von einer internationalen zu einer globalen Firma zu wandeln. Durch die Nutzung digitaler Tools konnte die internationale Zusammenarbeit und damit die Diversität im Denken und Handeln trotz Covid-19 weiter gesteigert werden.
Die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands ist die Bereichsleitung bzw. die leitenden Angestellten und darunter folgt die Abteilungsleitung. Zum 31.12.2020 waren bei der Basler AG 27,27 % weibliche leitende Angestellte sowie 20,00 % Abteilungsleiterinnen beschäftigt. Für den Konzern wurden noch keine Zielgrößen definiert. Die Zielgrößen zur Förderung der Teilhabe von Frauen in Führungspositionen wurden zum Ende des Berichtszeitraums noch nicht erreicht. Diese Entwicklung ist den M&A-Transaktionen kleinerer Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren geschuldet, bei denen überwiegend Männer in Führungspositionen tätig sind. Die Möglichkeiten im Rahmen des organischen Wachstums über den kurzen Zeitraum waren nicht ausreichend, um diesen Effekt zu kompensieren. Darüber hinaus wurden in 2020 aufgrund der Corona-Pandemie Neueinstellungen eingebremst und der Management-Fokus auf die Sicherheit und Stabilität der Organisation gelegt.
Das spezielle Förderprogramm (High Potential Programm), welches sich auf den gesamten Basler Konzern bezieht, konnte auch im Covid-19 geprägten Jahr 2020 durchgeführt werden. Es wird beabsichtigt, die Hälfte der Programmplätze mit Frauen zu besetzen und sich auch inhaltlich unter anderem mit der Frage Diversität und Führung auseinander zu setzen. Ziel ist es, geeignete Führungskräfte zu identifizieren und zu fördern und den Anteil von Frauen in Führungspositionen langfristig zu erhöhen. Im vergangenen Jahr wurden für das High Potential Programm vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgewählt, darunter befanden sich zwei Frauen und zwei Männer.
Gewinnerin des jährlich ausgeschriebenen Innovationswettbewerbs war 2020 erstmals eine Mitarbeiterin aus der Niederlassung in Ahrensburg. Unternehmensweit hatten sich 20 Beschäftigte beworben, von denen drei weiblich waren.
Sozialbelange
Gesellschaftliche Verantwortung
Die Basler AG trägt gesellschaftliche Verantwortung. Dies gilt insbesondere für den Standort der Konzernzentrale in Ahrensburg, da dort die Mehrheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt ist.
Ziel:
Ziel der Basler AG ist es, die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung vor Ort zu fördern und die Interessen lokaler Anspruchsgruppen zu berücksichtigen.
Zentrale Maßnahmen & Due Diligence-Prozesse:
Dem Konzern fällt als einem der größten Arbeitgeber am Standort Ahrensburg eine zentrale Rolle für die lokale Wirtschaft und Gesellschaft zu. Diese nimmt er in unterschiedlichen Bereichen extern und intern wahr.
So bietet die Hauptniederlassung in Ahrensburg Workshops an Schulen an, um das Interesse für die unterschiedlichen Berufsfelder des Konzerns zu wecken und als lokaler Arbeitgeber bereits frühzeitig auf sich aufmerksam zu machen. Die Basler AG, Ahrensburg, nimmt jährlich am Girls Day teil, richtet Hackathons für Nachwuchsprogrammierer aus, unterstützt Flüchtlingsprojekte vor Ort sowie weitere soziale Projekte wie "Wi mook dat" oder "Kinder helfen Kindern" mit der Teilnahme am "Hamburger Commercial Bank Run" im Sommer 2019.
Dr. Dietmar Ley, CEO des Unternehmens, ist ehrenamtlich im Hochschulrat der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Hamburg sowie im Vorstand des Fachverbands Robotik und Automation des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau VDMA tätig.
Weiterhin engagiert sich Dr. Klaus-Henning Noffz als Vorsitzender des Vorstands der Fachabteilung Industrielle Bildverarbeitung des VDMA.
Ergebnis:
Durch ihr gesellschaftliches Engagement fördert die Basler AG die lokale Wirtschaft. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Nachwuchsarbeit.
Auch 2020 waren all diese Aktionen fest im Terminplan der Basler AG vorgesehen, aber viele davon mussten leider aufgrund von Corona abgesagt werden.
Achtung der Menschenrechte & Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Ziel:
Ziel dieses Konzeptes ist die Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen sowie Korruption und Bestechung in den Geschäftsbeziehungen der Basler AG.
Zentrale Maßnahmen & Due Diligence-Prozesse:
Die Konformität der Geschäftstätigkeiten des Konzerns mit gesetzlichen Vorgaben und Menschenrechten sowie die Ablehnung von Korruption und Bestechung sind für die Basler AG selbstverständlich. Daher hat der Konzern einen "Code of Conduct" erarbeitet, der in der Konzernzentrale bereits eingeführt und geschult wurde und im kommenden Geschäftsjahr weiter ausgerollt wird.
Die Basler AG und die mit ihr verbundenen Unternehmen, soweit bereits geschult, nehmen auf Basis der Unternehmenswerte am fairen Wettbewerb teil. Hierbei wird auf Integrität, Vertrauen sowie respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander, intern und extern, Wert gelegt. Die Basler Gruppe übernimmt Verantwortung, indem sie die Folgen unternehmerischer Entscheidungen und Handlungen in ökonomischer, technologischer wie auch in sozialer und ökologischer Hinsicht bedenkt und einen angemessenen Interessensausgleich herbeiführen. Die Basler Gruppe respektiert daher im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit, der Umsetzung ihrer Strategie und der Erreichung ihrer Ziele geltendes Recht und erwartet das Gleiche von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie ihren Geschäftspartnern. Die Unternehmenskultur wird von dem verantwortungsbewussten und ethischen Handeln jeder Mitarbeiterin und jedes Mitarbeiters getragen.
Ungesetzliches Verhalten kann erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachen. Bereits der Anschein einer Rechtsverletzung kann die Marktposition der Basler Gruppe beeinträchtigen. Die Konsequenzen des eigenen Handelns sind daher auch daran zu messen, wie sie sich auf den Ruf der Basler Gruppe als vertrauenswürdiger Geschäftspartner und die Integrität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Geschäftsführung auswirken.
Jedes Handeln muss daher auf einem klaren Verständnis der rechtlichen Vorschriften, der unternehmensinternen Vorschriften und gemeinsamen Wertvorstellungen beruhen. Alle Organe, Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Basler Gruppe sind verpflichtet, diesen Code of Conduct einzuhalten. Dabei kommt insbesondere den Organen und Führungskräften Vorbildfunktion zu. Gleichzeitig haben sie die Aufgabe, die Einhaltung des Code of Conduct durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzufordern und sie dabei zu unterstützen.
Dieser Code of Conduct beschreibt den Rahmen dafür, wie die vorstehend genannten Grundsätze bei der täglichen Arbeit umzusetzen sind. Die Regeln des Code of Conduct erleichtern die Einhaltung rechtlicher Vorschriften und interner Regelungen. Sie können jedoch keine vollständige Sammlung der Pflichten aller Rechtsordnungen, in denen das Unternehmen tätig ist, darstellen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind daher verpflichtet, sich in Zweifelsfällen kompetenten Rat einzuholen. Dafür stehen die Führungskräfte und Fachabteilungen zur Verfügung.
(Auszug aus dem Code of Coduct der Basler AG)
Für folgende Themen gibt der Basler Code of Conduct Handlungsanweisungen:
| ― | Einhaltung der Gesetze |
| ― | Integrität und Unternehmensführung (Arbeitssicherheit, Belästigung, Diskriminierung, fairer Umgang, Meinungsfreiheit, Datenschutz) |
| ― | Verhalten im Wettbewerb (Korruption, Bestechung, Bestechlichkeit, Einladungen, Geschenke, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Handelskontrollen, Außenhandelsrecht, Insiderhandel) |
| ― | Arbeitsbedingungen |
| ― | Umweltschutz |
| ― | Schutz von Unternehmensvermögen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse |
Ergebnis:
Die Schulungen in den Auslandsniederlassungen zum "Code of Conduct" konnten nicht wie geplant 2020 vorangebracht und mussten aufgrund von Covid-19 zeitlich nach hinten verschoben werden.
Für das Geschäftsjahr 2020 sind der Basler AG weder Fälle von Korruption und Bestechung, noch Verstöße gegen Menschenrechte im Unternehmen bekannt geworden.
Umweltbelange
Betriebliches Umweltmanagement
Basler nimmt seine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und den nachfolgenden Generationen an und ergreift Maßnahmen, um die Emission von Treibhausgasen zu reduzieren und verantwortungsvoll mit Ressourcen umzugehen. Näheres regelt die Erklärung der Basler AG zur Umweltpolitik.
Ziel:
Die Basler AG möchte einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz leisten und diesen kontinuierlich weiterentwickeln.
Zentrale Maßnahmen & Due Diligence-Prozesse und Ergebnisse:
Als zentrale und kontinuierliche Maßnahme gilt die Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ein umweltbewusstes Handeln bei der Arbeit und im Alltag.
Der Betrieb der Produktionsstätten und Verwaltungsgebäude benötigt Energie. Dies verursacht neben Kosten auch klimaschädliche Emissionen in Form von CO2 und anderen Klimagasen. Auch wenn die Herstellung von Kameras im Branchenvergleich verhältnismäßig wenig energieintensiv ist, wird Basler wegen der gesamtgesellschaftlichen Relevanz des Themas in der neuen ESG-Strategie einen Schwerpunkt auf die Verringerung des CO2-Abdrucks des Unternehmens legen.
Den Strom bezieht die Basler AG von den Stadtwerken in Ahrensburg, dieser wird bereits zu 100 % aus erneuerbaren Energien erzeugt. Durch eine permanente Wartung der technischen Anlagen sowie bei Erneuerung der Verwendung neuster Technologien und Umweltstandards wird gewährleistet, dass diese eine möglichst hohe Energieeffizienz aufweisen, wie z. B. durch die Umrüstung bestehender Leuchten in vielen Bereichen auf LED. Weiterhin wird der sich augenblicklich in der Umsetzung befindliche Anbau des Firmengebäudes in Ahrensburg nach den neusten technischen Standards ausgeführt.
In der Produktion verwendet die Basler AG nur Gefahrstoffe (z. B. Lötpaste), soweit dies notwendig ist. Vor der Verwendung dieser Stoffe wird eine Substitutionsprüfung durchgeführt, d. h. es wird geprüft, ob es umweltverträglichere Alternativen gibt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Basler AG sowie der anderen deutschen Standorte sortieren den Müll, welcher innerhalb der Büroräume und Produktionsflächen entsteht. Metallschrott, Platinen und Kunststoffe werden in gesondert gekennzeichneten Abfallbehältern gesammelt und von zertifizierten Fachbetrieben entsorgt.
Dank modernster Videokonferenzsysteme kann die Kommunikation mit den Tochterunternehmen oder auch Kunden und Lieferanten effizienter gestaltet und so gleichzeitig Dienstreisen verringert werden.
Weiterhin hat die Basler AG in Ahrensburg im Sommer 2020 erneut an der Ahrensburger Aktion "Stadtradeln" teilgenommen. Ziel dieser Aktion ist es, für mehr Klimaschutz und Lebensqualität in den Kommunen privat und beruflich möglichst viele Kilometer mit dem Fahrrad zurückzulegen.
Ergebnis:
Die Basler AG erfüllt die gesetzlichen Vorgaben bezüglich Emissionen, Energieverbrauch und Gefahrgut und stellt - wo möglich und notwendig - auf neueste Technologien um. Weiterhin wurde 2020 der Grundstein für eine unternehmensweite ESG-Strategie mit dem Schwerpunkt der langfristigen Reduktion des CO2-Abdrucks beschlossen. Diese wird 2021 umgesetzt und in kommenden Berichten sukzessive näher erläutert.
In 2020 hat der Basler Konzern einmal mehr bewiesen, dass der Erfolg des Unternehmens auch mit weniger Reisetätigkeit und der Abbildung vieler Meetings über digitale Tools sichergestellt werden kann. Auch wenn sich dieser niedrige Stand nach der erfolgreichen Bekämpfung von Covid-19 sicher nicht auf Dauer wird fortsetzen lassen.
12 Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Gemäß § 312 Abs. 3 Satz 3 Aktiengesetz (AktG) hat Basler einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt. Dieser Bericht schließt mit folgender Erklärung des Vorstands: "Wir erklären, dass die Basler AG, Ahrensburg, bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und Personen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt der Vornahme der Rechtsgeschäfte bekannt waren, angemessene Gegenleistungen erhalten hat und wir nicht benachteiligt wurden. Andere Maßnahmen i.S. des § 312 AktG sind weder getroffen noch unterlassen worden."
Ahrensburg, 25. März 2021
| Dr. Dietmar Ley | Arndt Bake | Hardy Mehl | Alexander Temme |
Bericht über die Prüfung des
Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts
für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2020 bis zum
31. Dezember 2020
der
Basler Aktiengesellschaft Ahrensburg
Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben aufgrund kaufmännischer Rundung Differenzen auftreten können.
Wir verwenden in diesem Prüfungsbericht den Ausdruck "Gesellschaftsvertrag" im Sinne eines übergeordneten Begriffs und differenzieren daher nicht nach Satzung und Gesellschaftsvertrag (vgl. § 2 AktG).
Verweise auf Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie auf andere Gesetze beziehen sich, soweit nicht anders gekennzeichnet, auf die für das geprüfte Geschäftsjahr geltende Fassung.
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
| Kurzbezeichnung | vollständige Bezeichnung |
|---|---|
| AAB | Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften |
| AG | Aktiengesellschaft |
| Basler AG | Basler Aktiengesellschaft, Ahrensburg |
| Basler Asia | Basler Asia Pte. Ltd., Singapur/Singapur |
| Basler China | Basler Vision Technology (Beijing) Co. Ltd., Peking/China |
| Basler Inc. | Basler Inc., Exton/USA |
| Basler Taiwan | Basler Vision Technologies Taiwan Inc., Jhubei City/Taiwan |
| BAB | Besondere Auftragsbedingungen der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft |
| DRS | Deutscher Rechnungslegungs Standard |
| ESEF | European Single Electronic Format |
| ESEF-Konformität | Die Entsprechung der geprüften ESEF-Unterlagen in allen wesentlichen Belangen mit den Vorgaben des § 328 Abs. 1 Satz 4 HGB |
| ESEF-Unterlagen | Die für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des geprüften Abschlusses und des geprüften Lageberichts |
| EU-APrVO | Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission |
| HR | Handelsregister |
| IAS | International Accounting Standard(s) |
| IDW | Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf |
| IFRS | International Financial Reporting Standard(s) |
| ISA | International Standards on Auditing |
| KAM | Key Audit Matters (besonders wichtige Prüfungssachverhalte) |
| PIE | Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß § 319a Abs. 1 HGB |
| PS | Prüfungsstandard des Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. |
A. PRÜFUNGSAUFTRAG
Von der Hauptversammlung der
Basler Aktiengesellschaft, Ahrensburg
(im Folgenden auch "Basler AG" oder "Gesellschaft" genannt)
wurden wir am 26. Mai 2020 zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gewählt.
Daraufhin beauftragte uns der Prüfungsausschuss des Mutterunternehmens, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie die für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden "ESEF-Unterlagen") nach den §§ 317 ff. HGB und der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission (im Folgenden "EU-APrVO") zu prüfen. Der Begriff "Konzern" umfasst im Weiteren die Basler AG und alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften.
Dieser Bericht ist ausschließlich an die Basler Aktiengesellschaft gerichtet.
Die Basler Aktiengesellschaft ist ein Unternehmen von öffentlichem Interesse i. S. d. § 319a Abs. 1 HGB und unterliegt somit ergänzend zu den deutschen handelsrechtlichen Regelungen unmittelbar den Vorschriften der EU-APrVO.
Unser Prüfungsauftrag wurde entsprechend der bestehenden Auftragsvereinbarung ergänzt bzw. der gesetzliche Umfang der Abschlussprüfung wurde erweitert. Entsprechende Erläuterungen dazu befinden sich in Abschnitt "D.II. Auftragserweiterungen".
Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind - auch im Verhältnis zu Dritten - die Besonderen Auftragsbedingungen der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (BAB) sowie die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 (AAB) maßgebend, die diesem Bericht als Anlage III beigefügt sind.
VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß der anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze für die Berichterstattung der Konzernabschluss der Basler AG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen- des Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermit- telt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Ent- wicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Ahrensburg, den 25. März 2021
Der Vorstand
| Dr. Dietmar Ley | Arndt Bake | Hardy Mehl | Alexander Temme |
| CEO | CMO | CFO/COO | CCO |
B. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS
Wir haben zu dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht der Basler Aktiengesellschaft, Ahrensburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 in den diesem Bericht als Anlage I (Konzernabschluss) und Anlage II (Konzernlagebericht) beigefügten Fassungen den am 25. März 2021 in Lübeck unterzeichneten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wie folgt erteilt:
"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Basler Aktiengesellschaft, Ahrensburg
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS
PRÜFUNGSURTEILE
Wir haben den Konzernabschluss der Basler Aktiengesellschaft, Ahrensburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Basler Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wir haben folgende Sachverhalte als besonders wichtige Prüfungssachverhalte identifiziert:
1. Bewertung des Vorratsvermögens
2. Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte (inkl. Geschäfts- oder Firmenwert)
1. BEWERTUNG DES VORRATSVERMÖGENS
Sachverhalt
Im Konzernabschluss der Basler Aktiengesellschaft werden Vorräte in Höhe von EUR 20 Mio. (11 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Die Beurteilung der Werthaltigkeit und Realisierbarkeit von Vorräten verlangt eine Vielzahl von Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter. Diese Ermessensentscheidungen betreffen insbesondere die Schätzung zukünftiger Verkaufsmengen und Absatzpreise für die Bestimmung des Nettoveräußerungswerts sowie die Vornahme von Reichweitenabschlägen. Aufgrund des mit der Vorratsbewertung verbundenen Grades an Schätzunsicherheit und der betragsmäßigen Höhe des Bilanzpostens war die Bewertung des Vorratsvermögens für uns im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.
Die Angaben der Basler Aktiengesellschaft zur Bewertung der Vorräte sind in den Abschnitten 3.8 und 12 des Konzernanhangs enthalten.
Prüferische Reaktion
Wir haben die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter betreffend die Werthaltigkeit und Realisierbarkeit der Vorräte überprüft. Dazu haben wir die Vorgehensweise der gesetzlichen Vertreter zur Ermittlung der Nettoveräußerungswerte gewürdigt und uns von der Angemessenheit dieser Vorgehensweise überzeugt. Für die unfertigen und fertigen Erzeugnisse haben wir die Kalkulation der zur Stichtagsbewertung herangezogenen Herstellungskosten kritisch nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir die Erwartungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der zukünftigen Verkaufsmengen und der Absatzpreise anhand von Erfahrungen aus der Vergangenheit kritisch hinterfragt. Weiterhin haben wir überprüft, ob die Vorräte unter Berücksichtigung ihrer Reichweiten angemessen wertberichtigt wurden. Zu diesem Zweck haben wir die Reichweitenanalysen der gesetzlichen Vertreter plausibilisiert und die im Berichtsjahr verwendeten Bewertungsabschläge mit den Abschlägen aus Vorjahren verglichen und auf Plausibilität geprüft.
2. WERTHALTIGKEIT DER IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTE (INKL. GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT)
Sachverhalt
Zum 31. Dezember 2020 weist die Gesellschaft im Konzernabschluss "Immaterielle Vermögenswerte" (inklusive Geschäfts- oder Firmenwert) in Höhe von EUR 65 Mio. (34 % der Bilanzsumme) aus. Davon entfallen auf die aktivierten Entwicklungskosten EUR 34 Mio. und auf den Geschäfts- oder Firmenwert EUR 27 Mio. Die Buchwerte der eigenen Entwicklungen des Konzerns werden zu jedem Abschlussstichtag auf Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung überprüft. Sind Anhaltspunkte für eine Wertminderung erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Aktivierte noch nicht abgeschlossene eigene Entwicklungen und der Geschäfts- oder Firmenwert werden zudem jährlich einem Werthaltigkeitstest (Impairmenttest) unterzogen. Die Beurteilung der Werthaltigkeit verlangt eine Vielzahl von Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter. Grundlage der Beurteilung sind die Barwerte der künftig erwarteten Zahlungsströme der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der die Entwicklungskosten und der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurden. Die unterstellten künftigen Zahlungsströme ergeben sich aus von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung berücksichtigt. Die Barwerte werden unter Verwendung von Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt. Sie sind in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen. Aufgrund der mit Ermessensentscheidungen und Schätzungen verbundenen Unsicherheit und der betragsmäßigen Höhe der Bilanzposten war die Werthaltigkeit der aktivierten Entwicklungskosten und des Geschäfts- oder Firmenwertes für uns im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.
Die Angaben der Basler Aktiengesellschaft zu den aktivierten Entwicklungskosten sind in den Abschnitten 3.10 und 3.17, zu dem Geschäfts- oder Firmenwert in den Abschnitten 3.1 und 3.10 des Konzernanhangs enthalten.
Prüferische Reaktion
Wir haben die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter zur Werthaltigkeit der aktivierten Entwicklungskosten und des Geschäfts- oder Firmenwertes überprüft. Zunächst haben wir die Angemessenheit der für die Werthaltigkeitstests angewendeten Bewertungsverfahren beurteilt. Anschließend haben wir die den Planungen zugrunde liegenden Annahmen kritisch hinterfragt und plausibilisiert. Dazu haben wir den Planungsprozess aufgenommen, die Planungstreue beurteilt und die vorliegenden Planungen unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Marktumfeldes auf Konsistenz hin überprüft. Da bereits geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des ermittelten erzielbaren Betrags der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit haben können, haben wir zur Beurteilung des Diskontierungszinssatzes unsere Bewertungsspezialisten hinzugezogen, die die Angemessenheit der verwendeten Parameter, u. a. Marktrisikoprämien und Betafaktoren, anhand von Marktdaten überprüft haben. Darüber hinaus wurde mittels Verwendung von Checklisten die Vollständigkeit der nach IAS 36 geforderten Anhangangaben einschließlich der Sensitivitätsanalyse nachvollzogen.
SONSTIGE INFORMATIONEN
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― | auf die in Abschnitt 9 des Konzernlageberichts verwiesene, gesondert veröffentlichte Konzernerklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht, |
| ― | die in Abschnitt 11 des Konzernlageberichts enthaltene Nichtfinanzielle Konzernerklärung, |
| ― | die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. |
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHT
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
VERANTWORTUNG DES KONZERNABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER FÜR ZWECKE DER OFFENLEGUNG ERSTELLTEN ELEKTRONISCHEN WIEDERGABEN DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS NACH § 317 ABS. 3B HGB
Prüfungsurteil
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei [Bas-ler_KA20_ESEF.zip: 9fcaecc912c2419d982150fd 67088d29315edbd35a67c33a9336a177e88c6d99] enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF- Unterlagen mit den elektronischen Wieder-gaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Konzernabschluss und geprüften Konzernlagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher- beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| ― | beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen. |
| ― | beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht. |
ÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 26. Mai 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 1. Juni 2020 vom Prüfungsausschuss beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2002 als Konzernabschlussprüfer der Basler Aktiengesellschaft tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Dr. Ralf Wißmann."
C. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN
I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter
Aus dem von den gesetzlichen Vertretern des Mutterunternehmens aufgestellten Konzernlagebericht heben wir folgende Angaben hervor, die unseres Erachtens für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Konzerns sowie der zukünftigen Entwicklung des Konzerns mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken von besonderer Bedeutung sind:
| ― | Nachdem die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Vorjahr bereits die schlechtesten seit der Finanzkrise 2008/2009 waren und sich gegen Ende 2019 eine Erholung auf den Industriegütermärkten abzeichnete, wurde diese durch die eintretende Corona-Pandemie zu Beginn 2020 im Keim erstickt. Das wirtschaftliche Umfeld wurde in 2020 sehr stark durch die Folgen der Corona-Pandemie und durch die Eskalation im Handelskrieg zwischen den USA und China geprägt. Die Corona-Pandemie führte im März zu einer rasanten weltweiten Abkühlung der Nachfrage nach Investitionsgütern für das produzierende Gewerbe. |
| ― | Aufgrund vielfältiger Maßnahmen hatte die Corona Pandemie keine nennenswerten Auswirkungen auf die Mitarbeiterproduktivität. |
| ― | Die Profitabilität lag u. a. aufgrund von Corona-bedingten Einsparungen sogar deutlich oberhalb der Erwartungen. |
| ― | Der für Basler relevante Markt des Maschinen- und Anlagenbaus entwickelte sich Pandemiebedingt nochmals deutlich schwächer als im Vorjahr und als ursprünglich erwartet. Die Auftragseingänge in diesem Sektor verzeichneten einen Rückgang von 10 %, während die Umsatzerlöse um 7 % sanken. |
| ― | Der Konzern Basler erzielte einen Umsatz von EUR 170,5 Mio. und eine Vorsteuerrendite von 12 %. Die Auftragseingänge wuchsen sogar um 9 % von EUR 166,5 Mio. auf EUR 181,6 Mio. Mit diesen Ergebnissen konnte Basler in einem sehr schwachen Marktumfeld weitere Marktanteile für sich verbuchen und ihre Marktführerschaft ausbauen. Mit einem Umsatzwachstum von insgesamt 5 % entwickelte sich das Geschäft von Basler deutlich besser als im Durchschnitt der Branche von -7 %. |
| ― | Mit einem Vorsteuerergebnis von EUR 20,4 Mio. (Vorjahr EUR 16,9 Mio.) und einer Vorsteuerrendite (Vorsteuerergebnis/Umsatz) von 12,0 % (Vorjahr 10,5 %) konnte Basler das Geschäftsjahr trotz widriger Marktbedingungen oberhalb der Prognose und mit Steigerung zum Vorjahr abschließen. |
| ― | Die liquiden Mittel betrugen zum Geschäftsjahresende EUR 47,9 Mio. (Vorjahr EUR 35,2 Mio.). Die Liquidität war zu jeder Zeit gesichert. |
| ― | Das Eigenkapital erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um EUR 11,9 Mio. auf EUR 114,9 Mio. Diese Eigenkapitalerhöhung resultiert aus dem Konzernjahresüberschuss abzüglich der Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,6 Mio. |
| ― | Die Verbindlichkeiten gegenüber Banken erhöhten sich um EUR 5,6 Mio. auf EUR 25,2 Mio. durch getätigte Abrufe aus KfW-Krediten in Höhe von EUR 11 Mio. abzüglich regulärer Tilgungen. |
| ― | Es besteht das Risiko, dass sich das erwartete Marktwachstum kurzfristig aufgrund der makroökonomischen, geopolitischen und insbesondere der aktuellen Corona Pandemie weiter verzögert. Mittel- und langfristig ist jedoch davon auszugehen, dass sich der Computer Vision Markt, getrieben durch eine zunehmende Automatisierung und durch neue Anwendungsfelder, positiv entwickeln wird. Die von Verbänden und Marktforschungsinstituten abgegebenen Prognosen gehen von einem nachhaltigen Wachstum im einstelligen Prozentbereich bei Anwendungen in der industriellen Massenproduktion und von zweistelligem prozentualem Wachstum in neueren Absatzmärkten, wie z. B. der Verkehrstechnik, der Logistik oder der Medizintechnik, aus. Da Basler kontinuierlich sein Produktportfolio erweitert und die Diversifizierung in neue Anwendungsmöglichkeiten vorantreibt, wird das Geschäftsmodell als skalierbar und zukunftssicher eingestuft. |
| ― | Nach zwei durch unterdurchschnittliche Marktentwicklung geprägten Jahren in Folge geht der Basler Konzern von einer Stabilisierung des Marktes und einer sukzessiven strukturellen Erholung ab dem Ende der Corona-Pandemie aus. Aufgrund der aktuell weiterhin hohen Unsicherheiten ist derzeit unklar, wann mit dieser zu rechnen ist. Für das kommende Geschäftsjahr wird aus diesem Grund vorerst von einer Stabilisierung mit leichten Besserungstendenzen ausgegangen. |
| ― | Unter Berücksichtigung der im Konzernlagebericht dargestellten Marktaussichten sieht das Management gute Chancen bereits in 2021 wieder zu einer zweitstelligen Wachstumsrate zurück zu kehren. Für das Geschäftsjahr 2021 plant der Vorstand aktuell mit Umsatzerlösen innerhalb eines Korridors von EUR 190 Mio. bis EUR 210 Mio. Je nach Geschäftsverlauf strebt der Konzern eine Vorsteuerrendite zwischen 12 % bis 14 % an. |
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse vermittelt der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen stellt der Konzernlagebericht die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
II. Feststellungen zur Konzernrechnungslegung
1. Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit und zur Gesamtaussage
Wir verweisen auf die im Bestätigungsvermerk (Wiedergabe in Abschnitt B.) im "VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS" enthaltenen uneingeschränkten Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht.
2. Konsolidierungskreis
Die in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen sind im Konzernanhang (Anlage I) dargestellt.
Die Abgrenzung des Konsolidierungskreises erfolgte unter Beachtung des Stetigkeitsgrundsatzes.
Gegenüber dem Vorjahr haben sich keine Veränderungen im Konsolidierungskreis ergeben.
3. Prüfung der Rechnungslegungsinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen Teilbereiche
Im Rahmen der Konzernabschlussprüfung können sich die betrachteten Teilbereiche von den im Konzernanhang aufgeführten einbezogenen Tochterunternehmen unterscheiden. Die Festlegung der im Konzernabschluss zusammengeführten Teilbereiche wird maßgeblich von der Konzernstruktur beeinflusst. Teilbereiche sind beispielsweise rechtlich selbstständige Einheiten, aber auch rechtlich unselbstständige Einheiten oder Einheiten, die nach sonstigen Kriterien definiert sind, z. B. nach Funktionen, Prozessen, Produkten oder nach geografischen Standorten.
Die notwendigen Anpassungen der Abschlüsse an die im Konzern geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien sind ordnungsgemäß vorgenommen worden.
4. Konzernabschluss
Der von uns geprüfte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 ist diesem Bericht als Anlage I beigefügt. Er entspricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie - sofern einschlägig - den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags des Mutterunternehmens.
Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie Konzerngesamtergebnisrechnung wurden ordnungsgemäß aus den Rechnungslegungsinformationen der einbezogenen Teilbereiche abgeleitet. Die Eröffnungsbilanzwerte wurden ordnungsgemäß aus dem Vorjahresabschluss übernommen. Die angewandten Konsolidierungsmethoden entsprechen in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind; die Konsolidierungsmaßnahmen wurden ebenso wie die Fremdwährungsumrechnung sachgerecht vorgenommen. Die Konsolidierungsbuchungen wurden zutreffend fortgeführt. Die im Konzernanhang enthaltenen Angaben sind in allen wesentlichen Belangen vollständig und zutreffend. Die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und die Konzernkapitalflussrechnung sind in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß aufgestellt worden.
Das konzernweite rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unserer Feststellung grundsätzlich dazu geeignet, die Sicherheit der verarbeiteten rechnungslegungsrelevanten Daten im Konzern zu gewährleisten.
Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Konzernabschluss insgesamt in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
5. Konzernlagebericht
Der von uns geprüfte Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 ist diesem Bericht als Anlage II beigefügt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse vermittelt der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht der Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Bestätigungsvermerk (der in Abschnitt B. wiedergegeben ist) im "VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS" unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts.
D. GEGENSTAND DER PRÜFUNG
I. Gesetzlicher Prüfungsgegenstand
Unsere Prüfung umfasste den Prozess der Konzernabschlussaufstellung, einschließlich der Beurteilung der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der getroffenen Konsolidierungsmaßnahmen und der konzernweiten rechnungslegungsbezogenen Kontrollen und der Rechnungslegungsinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen Teilbereiche einschließlich der Überleitung der Rechnungslegungsinformationen der Teilbereiche auf die für den Konzernabschluss geltenden Vorschriften.
Gegenstand unserer Prüfung waren ferner der Konzernabschluss, bestehend aus Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzerngesamtergebnisrechnung, Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung sowie Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und dem Konzernanhang einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden. Darüber hinaus war der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 Gegenstand unserer Prüfung. Ferner haben wir die für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geprüft.
Nach § 317 Abs. 2 Satz 4 HGB ist im Hinblick auf die Vorgaben nach §§ 315b und 315c HGB die Prüfung darauf zu beschränken, ob die nichtfinanzielle Konzernerklärung vorgelegt wurde. Nach § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB ist auch die Prüfung der Angaben nach § 315d HGB darauf zu beschränken, ob die Angaben gemacht wurden.
Gemäß § 317 Abs. 4a HGB hat sich die Prüfung nicht darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand des Mutterunternehmens oder eines anderen Konzernunternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführungen zugesichert werden kann.
Zur Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsorgans für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht verweisen wir auf unsere Berichterstattung im Bestätigungsvermerk im "VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS", Abschnitt "VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHT", der in Abschnitt B. wiedergegeben ist. Zur Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsorgans für die ESEF-Unterlagen verweisen wir auf unsere Berichterstattung im Bestätigungsvermerk im "VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER FÜR ZWECKE DER OFFENLEGUNG ERSTELLTEN ELEKTRONISCHEN WIEDERGABEN DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS NACH § 317 ABS. 3B HGB", Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen", der ebenfalls in Abschnitt B. wiedergegeben ist. Ergänzend hierzu verweisen wir auf die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter, entsprechend § 91 Abs. 2 AktG geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem (Risikofrüherkennungssystem) einzurichten, damit den Fortbestand des Mutterunternehmens gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.
II. Auftragserweiterungen
Entsprechend den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex hat uns der Prüfungsausschuss beauftragt, die entsprechenden Vorgaben des DCGK bei der Durchführung der Abschlussprüfung zu beachten. Dementsprechend haben wir im Auftragsbestätigungsschreiben an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses vereinbart, dass
| ― | die Vorsitzende des Prüfungsausschusses über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unverzüglich unterrichtet wird, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt wurden, |
| ― | der Aufsichtsrat über alle für seine Aufgaben wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich unterrichtet wird. |
Der Prüfungsausschuss hat zudem Prüfungsschwerpunkte mit uns abgestimmt, die wir im Abschnitt E.I.2. Beschreibung des Prüfungsprozesses, erläutern.
E. ART UND UMFANG DER AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG
I. Angaben zur risikoorientierten Prüfungsstrategie
1. Beschreibung des Prüfungsansatzes
Wir verweisen auch auf die Berichterstattung im Bestätigungsvermerk im "VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS" in den Abschnitten "GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE" und "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS". Der Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt B. wiedergegeben. Nachfolgend geben wir hierzu weitergehende Erläuterungen.
Grundlage unseres risiko- und systemorientierten Prüfungsansatzes ("verwendete Methode" i. S. von Art. 11 Abs. 2 Buchst. g) EU-APrVO), der auch internationalen Prüfungsstandards entspricht, ist die Erarbeitung einer Prüfungsstrategie. Die hierzu notwendige Risikobeurteilung basiert auf der Einschätzung der Lage, der Geschäftsrisiken und des Umfeldes sowie des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems des Konzerns. Darüber hinaus berücksichtigen wir bei dieser Einschätzung unser Verständnis vom Prozess der Aufstellung des Konzernabschlusses und von den Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die die gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Bei unserer Beurteilung des Risikos wesentlicher falscher Angaben haben wir sowohl Risiken auf Abschlussebene als auch Risiken auf Aussageebene identifiziert und beurteilt. Darüber hinaus haben wir diese Risiken in Risikogruppen untergliedert, wobei wir bedeutsame Risiken, die einer besonderen Berücksichtigung bei der Prüfung bedürfen, und Risiken, bei denen aussagebezogene Prüfungshandlungen allein zur Gewinnung ausreichender Sicherheit nicht ausreichen, hervorgehoben haben. Die bedeutsamen Risiken beinhalten aufgrund berufsständischer Vorgaben auch das Risiko der Außerkraftsetzung von Kontrollmaßnahmen durch das Management sowie die Umsatzrealisierung. Dabei wurden auch Feststellungen aus den Abschlussprüfungen einzelner einbezogener Gesellschaften bzw. Teilbereiche berücksichtigt.
Entsprechend Art. 10 Abs. 2 Buchst. c) EU-APrVO haben wir auf Basis der zuvor beschriebenen Risikobeurteilung und Klassifizierung zudem die "bedeutsamsten beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen" (d. h. die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte) nach prüferischem Ermessen definiert. Diese besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (sog. Key Audit Matters - kurz: KAM) haben einer besonderen Befassung im Rahmen der Auftragsdurchführung und einer gesonderten Berichterstattung unterlegen.
Entsprechend diesen Risikoabwägungen und unter Berücksichtigung der gesonderten Berichterstattungspflichten haben wir die Wesentlichkeit für den Konzernabschluss als Ganzes festgelegt sowie die bedeutsamen Teilbereiche identifiziert und zum Zwecke der Reaktion auf die beurteilten Risiken die Art der Tätigkeit, die in Bezug auf die Rechnungslegungsinformationen der einbezogenen Teilbereiche sowie in Bezug auf den Konsolidierungsprozess und das konzernweite rechnungslegungsbezogene Kontrollsystem durchzuführen sind, festgelegt. Dazu haben wir die relevanten Prüffelder sowie Prüfungsschwerpunkte auf Abschluss- bzw. Aussageebene festgelegt und das Prüfprogramm entwickelt. In unserem Prüfprogramm wurden Zeitpunkt, Art und Umfang der jeweiligen Prüfungshandlungen im Einzelnen festgelegt.
Haben Teilbereichsprüfer die Rechnungslegungsinformationen von Teilbereichen auf unsere Anforderung einer prüferischen Tätigkeit unterzogen, haben wir uns vorab ein Verständnis über diese Teilbereichsprüfer verschafft, insbesondere darüber, ob die maßgeblichen Berufspflichten einschließlich der Unabhängigkeitsanforderung beachtet werden, die Teilbereichsprüfer über die notwendige fachliche Kompetenz verfügen und wir in erforderlichem Umfang in die Tätigkeit der Teilbereichsprüfer eingebunden werden können.
Bei von anderen Abschlussprüfern geprüften Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Teilbereiche haben wir uns von der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer überzeugt und deren fachliche Kompetenz und berufliche Qualifikation beurteilt, soweit die Ergebnisse der Abschlussprüfungen für Zwecke der Konzernabschlussprüfung verwertet wurden.
Die Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen umfassten Aufbau- und Kontrolltests, aussagebezogene analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungen (sonstige aussagebezogene Prüfungshandlungen) für die ausgewählten Prüffelder. Dabei wurden Wesentlichkeitsaspekte entsprechend der Darstellung in Abschnitt E.I.3. berücksichtigt.
Unsere Prüfung umfasste den Prozess der Konzernabschlussaufstellung, einschließlich der Beurteilung der Abgrenzung des Konsolidierungskreises und der getroffenen Konsolidierungsmaßnahmen, sowie die konzernweiten rechnungslegungsbezogenen Kontrollen und die Rechnungslegungsinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen Teilbereiche.
2. Beschreibung des Prüfungsprozesses
Unseren Prüfungsprozess haben wir in Milestones unterteilt, die mit der Akquisition und Auftragsannahme beginnen und sich bis zur Auftragsbeendigung und Archivierung erstrecken. Wir verweisen insoweit auf die grafische Darstellung der Milestones in diesem Abschnitt.
Wir haben als Konzernabschlussprüfer festgelegt, welche Arten von Tätigkeiten für bedeutsame Teilbereiche, unter Berücksichtigung der Teilbereichswesentlichkeit, von den Teilbereichsprüfern oder durch das Konzernprüfungsteam durchzuführen sind.
Bedeutsame Teilbereiche
| Prüfung der Rechnungslegungsinformationen des Teilbereichs | Prüfung einzelner Aspekte, die im Zusammenhang mit bedeutsamen Risiken stehen | festgelegte Prüfungshandlungen im Hinblick auf bedeutsame Risiken | |
|---|---|---|---|
| Basler AG | X | ||
| Basler Asia | X | ||
| Basler Inc. | X | ||
| Basler China | X |
Die Teilbereichsprüfer legen eigenverantwortlich fest, inwieweit sie aussagebezogene Prüfungshandlungen oder Systemprüfungen durchführen.
Wir haben uns für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen für die Verwertung der Ergebnisse anderer Abschlussprüfer bzw. anderer Prüfungsgesellschaften vorliegen, von deren Unabhängigkeit überzeugt und deren fachliche Kompetenz und berufliche Qualifikation beurteilt. Wir haben von den anderen Abschlussprüfern bzw. anderen Prüfungsgesellschaften eine Bestätigung hinsichtlich ihrer Unabhängigkeit erhalten.

Die dargestellten Milestones berücksichtigen die vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Dementsprechend haben wir zunächst eine Prüfung der Angemessenheit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems im Konzern durchgeführt (Aufbauprüfung). Auf Basis der Erkenntnisse der Aufbauprüfung hinsichtlich Ausgestaltung und Implementierung der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen im Konzern haben wir die für die Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben sowie für die Auswahl von Art, Umfang und zeitlicher Einteilung der für die einzelnen Prüfungsziele durchzuführenden Wirksamkeitsprüfungen - sofern relevant -, analytischen Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungen definiert. Zu allen relevanten Zeitpunkten des Prüfungsprozesses erfolgte eine den Vorgaben entsprechende Kommunikation mit dem jeweiligen Aufsichtsorgan. Wir verweisen hierzu auf die nachstehend gesonderte Berichterstattung.
Die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (KAM) haben wir als Beschreibung der bedeutsamsten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen zusammen mit unseren prüferischen Reaktionen auf diese Risiken und ggf. die sich daraus ergebenden Prüfungsfeststellungen ("key observations") in den Bestätigungsvermerk ("VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS") aufgenommen.

Darüber hinaus, haben wir als weiteren Schwerpunkt unserer Prüfung festgelegt:
| ― | Ordnungsmäßigkeit der Erlösrealisation |
Zusätzlich zu den von uns festgelegten Schwerpunkten haben wir bei der Durchführung der Prüfung die folgenden vom Aufsichtsrat festgelegten Schwerpunkte beachtet:
| ― | Werthaltigkeit Goodwill und Entwicklungskosten: Dieser Schwerpunkt stellt gleichzeitig einen KAM dar. |
| ― | Darstellung der Prognose im Lagebericht |
Alle Prüfungshandlungen erfolgten jeweils mit einer Auswahl von bewusst oder repräsentativ ausgewählten Elementen. Die Bestimmung der jeweiligen Auswahl erfolgte in Abhängigkeit von unseren Erkenntnissen über das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem sowie von Art und Umfang der Geschäftsvorfälle.
Im Rahmen der Abschlussprüfung wurden von anderen Abschlussprüfern bzw. anderen Prüfungsgesellschaften, die nicht zu unserem Netzwerk gehören, Prüfungsarbeiten durchgeführt.
Sofern einzelne Abschlüsse von in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften bzw. Teilbereichen durch andere Abschlussprüfer geprüft wurden, haben wir die Verwertbarkeit dieser Abschlussprüfungen für Zwecke der Konzernabschlussprüfung beurteilt und, sofern relevant, die Arbeit dieser Prüfer nach Maßgabe des § 317 Abs. 3 Satz 2 HGB verwertet.
Im Rahmen unserer Prüfung des Konzernlageberichts haben wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns beurteilt. Dabei haben wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durchgeführt. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise haben wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern des Mutterunternehmens zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nachvollzogen und die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen beurteilt.
Im Rahmen der Prüfung der ESEF-Unterlagen haben wir zunächst ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Konformität relevanten internen Kontrollen erlangt. Anschließend haben wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen beurteilt. Danach haben wir beurteilt, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Abschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen. Ferner haben wir beurteilt, ob die Auszeichnung (Tagging) der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.
Die Gesellschaft hat die Erstellung der ESEF-Unterlagen vollständig auf ein Dienstleistungsunternehmen ausgelagert. Daher haben wir zusätzlich ein Verständnis erlangt, wie die Gesellschaft die Dienstleistungen des Dienstleistungsunternehmens zur Erstellung der ESEF-Unterlagen in Anspruch nimmt.
Zum Abschluss der Prüfung haben wir von den gesetzlichen Vertretern des Mutterunternehmens eine schriftliche Erklärung eingeholt, in der diese mit Datum vom 25. März 2021 die Vollständigkeit der uns erteilten Aufklärungen und Nachweise sowie von Konzernabschluss und Konzernlagebericht bestätigt haben. Die gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens erteilten alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise. Die von den gesetzlichen Vertretern der einbezogenen Tochterunternehmen bzw. von deren Abschlussprüfern erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden ebenfalls uneingeschränkt erteilt.
In der schriftlichen Erklärung erklärten die gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens ferner, dass sie uns gegenüber alle im Rahmen der Prüfung der ESEF-Unterlagen erforderlichen Aufklärungen und Nachweise erbracht haben. Die gesetzlichen Vertreter erteilten alle von uns für die Prüfung der ESEF-Unterlagen erbetenen Aufklärungen und Nachweise.
3. Quantitative Wesentlichkeitsgrenzen für die Abschlussprüfung
Die Festlegung der quantitativen Wesentlichkeitsgrenzen für die Planung und Durchführung der Abschlussprüfung für den Abschluss als Ganzes (Konzernabschluss) erfolgte nach unserem pflichtgemäßen Ermessen. Die Wesentlichkeit kann sich sowohl quantitativ in einem Grenzwert als auch qualitativ in einer Eigenschaft ausdrücken, die jeweils geeignet sind, das Entscheidungsverhalten der Rechnungslegungsadressaten zu beeinflussen.
Zur Festlegung der quantitativen Wesentlichkeitsgrenzen haben wir einen Prozentsatz auf eine geeignete Bezugsgröße angewendet. Unter Berücksichtigung des Ergebnisses vor Steuern haben wir die Wesentlichkeit wie folgt festgelegt:
| Wesentlichkeit für den Abschluss als Ganzes | TEUR | 1.000 |
| Teilbereichswesentlichkeiten | ||
| Basler AG | TEUR | 500 |
| Basler Asia | TEUR | 700 |
| Basler China | TEUR | 600 |
| Basler Inc. | TEUR | 275 |
Bei der Festlegung der quantitativen Wesentlichkeitsgrenzen haben wir nach pflichtgemäßem Ermessen auch qualitative Faktoren berücksichtigt:
| ― | Größe des Konzerns sowie |
| ― | absolute Höhe der Bezugsgröße. |
Bei der Beurteilung der Frage, ob sich Feststellungen auf Prüfungsaussagen im Prüfungsbericht und im Bestätigungsvermerk auswirken, haben wir als Abschlussprüfer zu entscheiden, ob die nicht korrigierten falschen Angaben einzeln oder insgesamt für bestimmte Arten von Geschäftsvorfällen, Kontensalden, Angaben im Konzernanhang oder für den Abschluss als Ganzes wesentlich sind. Bei dieser Würdigung sind auch die Effekte von nicht korrigierten falschen Angaben aus Vorjahren zu berücksichtigen. Die vorzunehmende Beurteilung schließt die Frage ein, ob die Wesentlichkeit für den Abschluss als Ganzes überschritten wurde.
Die Entscheidung, ob nicht korrigierte falsche Angaben wesentlich sind, umfasst ferner die Beurteilung der Umstände, unter denen die falschen Angaben aufgetreten sind. Die Würdigung dieser Umstände kann uns als Abschlussprüfer dazu veranlassen, falsche Angaben als wesentlich zu beurteilen, selbst wenn sie unterhalb der genannten Wesentlichkeitsgrenze liegen.
II. Zeitplan
Wir haben die Prüfung in den Monaten Dezember 2020 (Vorprüfung) und in den Monaten Februar und März 2021 bis zum 25. März 2021 durchgeführt. Nähere Informationen zum geplanten Umfang und zeitlichen Ablauf der Prüfung beginnend mit dem Milestone 1 enthält die nachfolgende Darstellung. Bei dieser haben wir der Übersichtlichkeit halber von der Darstellung erforderlicher Vor- und Nachbefassungen oder revolvierender Tätigkeiten abgesehen.

Zu den Schwerpunkten unserer Prüfung verweisen wir auf unsere Ausführungen in Abschnitt E.1.2. dieses Prüfungsberichts.
III. Kommunikation während der Abschlussprüfung
Im Folgenden berichten wir über die Kommunikation mit dem Prüfungsausschuss und dem Vorstand:
| Vorstand | Aufsichtsrat/ Prüfungsausschuss | |
|---|---|---|
| M1 | 11. November 2020 | 2. November 2020 |
| M2 | 11. November 2020 | 2. November 2020 |
| M3 | 11. November 2020 | 15. Dezember 2020 |
| M4 | 11. November 2020 | 15. Dezember 2020 |
| M5 | 1. März 2021 | 26. Februar 2021 |
| M6 | 24. März 2021 | 24. März 2021 |
Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss
Im Rahmen der Auftragsanbahnung haben wir dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats Herrn Norbert Basler auf dessen Wunsch hin mit Schreiben vom 16. April 2020 unsere Unabhängigkeit gemäß Art. 6 Abs. 2 Buchst. a) EU-APrVO erklärt.
Mit Schreiben vom 29. Mai 2020 an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses haben wir die Beauftragung zur Durchführung der Prüfung bestätigt.
Im Auftaktgespräch mit der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses am 2. November 2020 haben wir nach Art. 6 Abs. 2 Buchst. b) EU-APrVO und in Ergänzung unserer schriftlichen Unabhängigkeitserklärung vom 16. April 2020 mögliche Gefahren für unsere Unabhängigkeit sowie die von uns zur Verminderung dieser Gefahren angewandten Schutzmaßnahmen erörtert. Darüber hinaus haben wir dem Aufsichtsorgan einen Überblick über den geplanten Umfang und den geplanten zeitlichen Ablauf der Abschlussprüfung vermittelt und damit das Aufsichtsorgan bei der Erfüllung seiner eigenen Verantwortung zur Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess unterstützt. Wir haben in diesem Gespräch für die Durchführung der Abschlussprüfung notwendige Informationen über das Unternehmen und dessen Umfeld erhalten.
Folgende bedeutsame Sachverhalte haben wir mit der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses am 15. Dezember 2020 kommuniziert:
| ― | Form, Zeitpunkte und erwartete Themenbereiche der Kommunikation |
| ― | den geplanten zeitlichen Ablauf der Abschlussprüfung und die identifizierten bedeutsamen Risiken |
| ― | Beurteilung der Rechnungslegungspraxis |
| ― | Festlegung der Wesentlichkeit |
| ― | Identifizierung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte |
Vom Aufsichtsrat wurden die in Abschnitt E.I.2. "Beschreibung des Prüfungsprozesses" genannten Prüfungsschwerpunkte festgelegt.
Zum Abschluss unserer Prüfung haben wir mit der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses am 26. Februar 2021 telefonisch folgende Themen besprochen und sie zu folgenden Themen befragt:
| ― | Durchführung der Prüfung |
| ― | Feststellungen bei der Prüfung |
| ― | Voraussichtliches Ergebnis der Prüfung |
Am 24. März 2021 haben wir die Vorsitzende des Prüfungsausschusses zu Erkenntnissen zu Ereignissen nach dem Bilanzstichtag befragt.
Gemäß § 171 Abs. 1 Satz 2 AktG werden wir als Abschlussprüfer an den Verhandlungen des Aufsichtsrats über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht teilnehmen und über die wesentlichen Ergebnisse unserer Prüfung berichten. Die Bilanzsitzung findet nach Erteilung des Bestätigungsvermerks und Vorlage dieses Prüfungsberichts statt.
Vorstand
Mit dem Vorstand haben wir am 11. November 2020 folgende Sachverhalte kommuniziert:
| ― | Identifizierung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte |
In der Abschlussbesprechung mit dem Finanzvorstand am 1. März 2021 haben wir folgende Sachverhalte besprochen und den Vorstand zu folgenden Themen befragt:
| ― | Durchführung der Prüfung |
| ― | Feststellungen bei der Prüfung |
| ― | Voraussichtliches Ergebnis der Prüfung |
Am 24. März 2021 haben wir den Finanzvorstand zu Erkenntnissen zu Ereignissen nach dem Bilanzstichtag befragt.
F. ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG
I. Rechnungslegungsnormen
Der Konzernabschluss war nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufzustellen.
II. Wesentliche Bewertungsgrundlagen
Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfordert im Rahmen zulässiger Wahlrechte eine Vielzahl von Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen seitens der gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens. Im Folgenden gehen wir gemäß § 321 Abs. 2 Satz 4 HGB auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen ein.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Konzernanhang (Anlage I) beschrieben.
Im Einzelnen heben wir nachfolgend die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hervor:
Eigene Entwicklungskosten werden grundsätzlich im Rahmen eines standardisierten Beurteilungsprozesses auf ihre Aktivierungsfähigkeit entsprechend den IFRS-Rechnungslegungsvorschriften beurteilt. Entwicklungskosten werden nach Fertigstellung über eine - am Produktlebenszyklus orientierte - Nutzungsdauer von grundsätzlich drei bis sechs Jahren linear abgeschrieben. Zum 31. Dezember 2020 waren Entwicklungskosten von EUR 33,6 Mio. (Vorjahr EUR 31,5 Mio.) aktiviert. Die Abschreibungen auf eigene Entwicklungskosten betrugen im Berichtsjahr EUR 8,5 Mio., davon außerplanmäßig EUR 1,3 Mio. (Vorjahr EUR 7,1 Mio., davon außerplanmäßig EUR 0,2 Mio.). Die Nutzungsdauern der Entwicklungsprojekte werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls an die gegebenen Marktverhältnisse angepasst. Die Werthaltigkeit der aktivierten Entwicklungskosten wird bei Entwicklungen in Arbeit regelmäßig und bei bereits in Betrieb genommenen Entwicklungen bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung im Rahmen eines Impairmenttests nach IAS 36 überprüft.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß den Bestimmungen des IFRS 3. Dabei sind sämtliche Vermögenswerte und Schulden der Tochterunternehmen mit den beizulegenden Zeitwerten anzusetzen. Das so ermittelte anteilige Eigenkapital wird dem Beteiligungsbuchwert gegenübergestellt. Danach verbleibende aktive Unterschiedsbeträge werden als Firmenwert aktiviert und einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest gemäß IAS 36 unterzogen.
Geschäfts- oder Firmenwerte werden gemäß IFRS 3 bzw. IAS 38 nicht planmäßig abgeschrieben. Stattdessen werden sie im Sinne von IAS 36 einmal jährlich sowie bei Vorliegen von Indikatoren, die auf eine Wertminderung hindeuten, einem Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) im Rahmen einer Discounted-Cashflow-Ermittlung unterzogen und gegebenenfalls auf ihren erzielbaren Betrag abgewertet.
Die Vorräte werden zu dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Die Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse umfassen die direkt zuordenbaren Material- und Fertigungskosten sowie angemessene Teile der Produktionsgemeinkosten. Im Rahmen der Bewertung der Vorräte wurden zum Bilanzstichtag Wertminderungen von insgesamt EUR 1,4 Mio. (Vorjahr EUR 1,0 Mio.) vorgenommen.
G. FESTSTELLUNGEN ZUR PRÜFUNG DER ESEF-UNTERLAGEN NACH § 317 ABS. 3B HGB
Die Gesellschaft hat die Erstellung der ESEF-Unterlagen vollständig auf ein Dienstleistungsunternehmen ausgelagert.
Bezüglich des Ergebnisses der Beurteilung, ob die für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB in allen wesentlichen Belangen entsprechen, verweisen wir auf unsere Berichterstattung im Bestätigungsvermerk im "VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER FÜR ZWECKE DER OFFENLEGUNG ERSTELLTEN ELEKTRONISCHEN WIEDERGABEN DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS NACH § 317 ABS. 3B HGB", Abschnitt "Prüfungsurteil", der in Abschnitt B. wiedergegeben ist.
H. SCHLUSSBEMERKUNG UND UNTERZEICHNUNG DES PRÜFUNGSBERICHTS
Die für die Prüfung verantwortlichen Prüfungspartner sind
Herr Andreas Dirks und
Herr Dr. Ralf Wißmann (verantwortlicher Wirtschaftsprüfer)
Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat im Geschäftsjahr über die Prüfungstätigkeit hinaus Steuerberatungsleistungen im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer i und iv bis vii der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 erbracht, die allein oder kumuliert keine direkten oder nur unwesentliche Auswirkungen auf den geprüften Konzernabschluss haben.
Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
Des Weiteren erklären wir gemäß Art. 6 Abs. 2 Buchst. a) EU-APrVO, dass die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die Prüfungspartner und die Mitglieder der höheren Führungsebene und das Leitungspersonal, die die Abschlussprüfung durchführen, unabhängig vom geprüften Unternehmen sind.
Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 der Basler Aktiengesellschaft, Ahrensburg, haben wir in Übereinstimmung mit der EU-APrVO, den gesetzlichen Vorschriften und den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen des Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf (IDW PS 450 n. F.), erstattet.
Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt B. dieses Prüfungsberichts wiedergegeben.
Lübeck, 25. März 2021
BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
| gez. Dirks Wirtschaftsprüfer | gez. Dr. Wißmann Wirtschaftsprüfer |
ANLAGEN
Konzern-Bilanz
Konzernabschluss nach IFRS für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
Aktiva
| in T€ | Anhang | 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|---|---|
| A. | Langfristige Vermögenswerte | |||
| I. | Immaterielle Vermögenswerte | 10 | 37.346 | 34.506 |
| II. | Geschäfts- oder Firmenwert | 3.10, 10 | 27.474 | 27.474 |
| III. | Sachanlagen | 10 | 12.125 | 12.601 |
| IV. | Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | 3.9, 17 | 17.151 | 18.041 |
| V. | Übrige Finanzanlagen | 29 | 5 | 5 |
| VI. | Latente Steueransprüche | 11 | 879 | 846 |
| 94.980 | 93.473 | |||
| B. | Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| I. | Vorräte | 12 | 20.034 | 20.945 |
| II. | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 13 | 19.471 | 19.388 |
| III. | Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 14 | 2.198 | 4.578 |
| IV. | Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 14 | 1.413 | 1.625 |
| V. | Steuererstattungsansprüche | 15 | 4.176 | 6.025 |
| VI. | Bankguthaben und Kassenbestände | 16 | 47.860 | 35.177 |
| 95.152 | 87.738 | |||
| 190.132 | 181.211 |
Passiva
| in T€ | Anhang | 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|---|---|
| A. | Eigenkapital | 18 | ||
| I. | Gezeichnetes Kapital | 10.005 | 10.008 | |
| II. | Kapitalrücklagen | 22.590 | 22.398 | |
| III. | Gewinnrücklagen | 87.091 | 74.809 | |
| IV. | Sonstige Bestandteile des Eigenkapitals | -4.778 | -4.234 | |
| 114.908 | 102.981 | |||
| B. | Langfristige Schulden | |||
| I. | Langfristige Finanzmittel | |||
| 1. | Langfristige verzinsliche Bankverbindlichkeiten | 19 | 21.121 | 14.362 |
| 2. | Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 638 | 2.634 | |
| 3. | Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 17 | 11.366 | 13.743 |
| II. | Langfristige Rückstellungen | 20 | 1.080 | 880 |
| III. | Latente Steuerschulden | 11 | 9.710 | 9.351 |
| 43.915 | 40.970 | |||
| C. | Kurzfristige Schulden | |||
| I. | Andere Finanzverbindlichkeiten | 19 | 4.110 | 5.282 |
| II. | Kurzfristige Rückstellungen | 20 | 5.644 | 5.131 |
| III. | Kurzfristige sonstige finanzielle Schulden | |||
| 1. | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 11.072 | 10.588 | |
| 2. | Übrige kurzfristige finanzielle Schulden | 4.394 | 10.844 | |
| 3. | Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 17 | 3.437 | 3.178 |
| IV. | Kurzfristige Steuerschulden | 2.652 | 2.237 | |
| 31.309 | 37.260 | |||
| 190.132 | 181.211 |
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Konzernabschluss nach IFRS für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
| in T€ | Anhang | 01.01. - 31.12.2020 |
01.01. - 31.12.2019 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 4, 24 | 170.459 | 161.961 |
| Währungsergebnis | 3.1 | -51 | -425 |
| Kosten der umgesetzten Leistungen | -81.738 | -79.519 | |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 88.670 | 82.017 | |
| Sonstiger Ertrag | 5 | 1.133 | 831 |
| Vertriebs- und Marketingkosten | -30.565 | -31.540 | |
| Allgemeine Verwaltungskosten | -17.391 | -15.816 | |
| Forschung und Entwicklung | |||
| Vollkosten | -23.705 | -23.104 | |
| Aktivierung Entwicklungen | 10.497 | 12.312 | |
| Abschreibung auf Entwicklungen | -8.455 | -7.129 | |
| Forschung und Entwicklung | 6 | -21.663 | -17.921 |
| Andere Aufwendungen | -121 | -551 | |
| Operatives Ergebnis | 20.063 | 17.020 | |
| Finanzerträge | 7 | 1.120 | 956 |
| Finanzaufwendungen | 7 | -769 | -1059 |
| Finanzergebnis | 351 | -103 | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 20.414 | 16.917 | |
| Ertragsteuern | 8 | -5.305 | -4.045 |
| Konzernjahresüberschuss | 15.109 | 12.872 | |
| Davon entfallen auf | |||
| Gesellschafter des Mutterunternehmens | 15.109 | 12.872 | |
| Nicht beherrschende Gesellschafter | 0 | 0 | |
| Durchschnittliche Anzahl der Aktien (Stück) | 9.4 | 10.005.420 | 9.942.657 |
| Ergebnis pro Aktie verwässert = unverwässert (Euro) | 9.4 | 1,51 | 1,29 |
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
Konzernabschluss nach IFRS für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
| in T€ | Anhang | 01.01. - 31.12.2020 |
01.01. - 31.12.2019 |
|---|---|---|---|
| Konzernjahresüberschuss | 15.109 | 12.872 | |
| Direkt im Eigenkapital erfasstes Ergebnis aus Währungsumrechnungsdifferenzen (unter bestimmten Bedingungen zukünftig in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedern) | 18.3 | -759 | 46 |
| Erfolgsneutrale Anpassung IFRS 15 (nicht nachträglich in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedern) | 3.12 | 215 | -1.180 |
| Sonstiges Ergebnis | -544 | -1.134 | |
| Gesamtergebnis | 14.565 | 11.738 | |
| Davon entfallen auf | |||
| Gesellschafter des Mutterunternehmens | 14.565 | 11.738 | |
| Nicht beherrschende Gesellschafter | 0 | 0 |
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
Konzernabschluss nach IFRS für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
| Sonstige Bestandteile des Eigenkapitals |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in T€ | Anhang | Gezeichnetes Kapital | Kapital- rücklage |
Gewinn- rücklagen |
Eigenkapital- differenz aus Währungs- umrechnung |
Erfolgsneutrale Anpassung Finanzierungs- leasing / IFRS 15 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Eigenkapital 01.01.2019 | 3.206 | 5.286 | 70.133 | 492 | -3.592 | |
| Gesamtergebnis | 12.872 | 46 | -1.180 | |||
| Aktienverkauf | 3.5 | 130 | 16.784 | 3.908 | ||
| Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln | 3.5 | 6672 | 328 | -7.000 | ||
| Dividendenauschüttung * | 18.4 | -5.104 | ||||
| Eigenkapital 31.12.2019 | 10.008 | 22.398 | 74.809 | 538 | -4.772 | |
| Gesamtergebnis | 15.109 | -759 | 215 | |||
| Aktienrückkauf/Aktienverkauf | 3.5 | -3 | 192 | -225 | ||
| Dividendenauschüttung ** | 18.4 | -2.602 | ||||
| Eigenkapital 31.12.2020 | 10.005 | 22.590 | 87.091 | -221 | -4.557 |
| Sonstige Bestandteile des Eigenkapitals |
||
|---|---|---|
| in T€ | Summe der sonstigen Bestandteile des Eigenkapitals |
Gesamt |
| --- | --- | --- |
| Eigenkapital 01.01.2019 | -3.100 | 75.525 |
| Gesamtergebnis | -1.134 | 11.738 |
| Aktienverkauf | 20.822 | |
| Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln | 0 | |
| Dividendenauschüttung * | -5.104 | |
| Eigenkapital 31.12.2019 | -4.234 | 102.981 |
| Gesamtergebnis | -544 | 14.565 |
| Aktienrückkauf/Aktienverkauf | -36 | |
| Dividendenauschüttung ** | -2.602 | |
| Eigenkapital 31.12.2020 | -4.778 | 114.908 |
* 0,51 € je Stückaktie (Ausschüttung in 2019 für 2018)
** 0,26 € je Stückaktie (Ausschüttung in 2020 für 2019)
Konzern-Kapitalflussrechnung
Konzernabschluss nach IFRS für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
| in T€ | Anhang | 01.01. - 31.12.2020 |
01.01. - 31.12.2019 |
|---|---|---|---|
| Betriebliche Tätigkeit | |||
| Jahresüberschuss des Konzerns | 15.109 | 12.872 | |
| Zunahme (+) / Abnahme (-) latenter Steuern | 11 | 326 | 644 |
| Zinsaufwendungen / Zinserträge | 844 | 1.014 | |
| Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 9.1 | 14.508 | 12.944 |
| Zahlungsunwirksame Veränderung des Eigenkapitals | 18.3 | -759 | 46 |
| Abnahme (-) / Zunahme (+) der Rückstellungen | 20 | 1.128 | -53 |
| Verlust (+) / Gewinn (-) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | -4 | -45 | |
| Abnahme (+) / Zunahme (-) der Vorräte | 12 | 911 | 88 |
| Zunahme (+) / Abnahme (-) erhaltener Anzahlungen | 13 | 142 | 520 |
| Zunahme (-) / Abnahme (+) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 13 | -83 | -1.141 |
| Zunahme (-) / Abnahme (+) der sonstigen Aktiva | 4.565 | -7.833 | |
| Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 503 | 3.197 | |
| Zunahme (+) / Abnahme (-) der sonstigen Passiva | 128 | 2.492 | |
| Mittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit | 37.318 | 24.745 | |
| Investitionstätigkeit | |||
| Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen | -14.993 | -19.982 | |
| Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens | 183 | 135 | |
| Auszahlungen für Akquisitionen abzüglich übernommener Zahlungsmittel | -8.492 | -14.503 | |
| Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit | -23.302 | -34.350 | |
| Finanzierungstätigkeit | |||
| Auszahlungen aus der Rückführung von Darlehen bei Kreditinstituten | -5.287 | -1.425 | |
| Einzahlungen / Auszahlungen für die Tilgung von Finanzierungsleasingverbindlichkeiten | -3.412 | -2.082 | |
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen von Kreditinstituten | 11.040 | 1.755 | |
| Zinsauszahlungen | -844 | -1.014 | |
| Einzahlungen aus dem Verkauf eigener Aktien | 0 | 20.822 | |
| Auszahlung für den Erwerb eigener Aktien * | -228 | 0 | |
| Auszahlung für Dividende | 18.4 | -2.602 | -5.104 |
| Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit | -1.333 | 12.952 | |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestands in des Geschäftsjahres | 12.683 | 3.347 | |
| Finanzmittelbestand am Anfang des Geschäftsjahres | 35.177 | 31.830 | |
| Finanzmittelbestand am Ende des Geschäftsjahres | 47.860 | 35.177 | |
| Zusammensetzung des Finanzmittelbestands am Ende des Geschäftsjahres | |||
| Bankguthaben und Kassenbestände | 16 | 47.860 | 35.177 |
| Auszahlungen für Steuern | -3.438 | -5.983 |
* -36 TEUR: Rückkauf Eigener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms in Höhe von -285 TEUR und Verkauf Eigener Aktien im Rahmen der Earn Out Komponente in Höhe von 249 TEUR
I. Allgemeine Angaben
1. Das Unternehmen
Die Basler Gruppe entwickelt, produziert und vertreibt weltweit Investitionsgüter der Vision Technology (der Technologie des maschinellen Sehens). Die Basler Aktiengesellschaft hat ihren Hauptsitz in 22926 Ahrensburg (Deutschland), An der Strusbek 60-62 (Amtsgericht Lübeck HRB 4090 AH). Sie unterhält Tochtergesellschaften in Singapur, Taiwan, USA, China, Japan, Südkorea, Kanada und Deutschland sowie Vertriebs- und Service-Niederlassungen in Finnland, Polen, Niederlande, Frankreich, Malaysia und dem Vereinigten Königreich. Entwicklung und Produktion erfolgen am Hauptsitz in Deutschland. In der Tochtergesellschaft in Singapur wurde im Juli 2014 eine zweite Produktionslinie eröffnet.
2. Grundlagen der Bilanzierung
2.1 Übereinstimmung mit IFRS
Der Konzernabschluss der Basler AG wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Alle vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Konzernabschlusses geltenden und von der Basler AG angewendeten IFRS wurden von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der EU übernommen. Im Folgenden wird daher für diese in Europäisches Recht übernommenen und von der Basler AG angewandten Verlautbarungen einheitlich der Begriff "IFRS" verwendet.
Alle Angaben, soweit nicht anders angegeben, sind in Tausend Euro (T€). Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Der Konzernabschluss wird unter der Going-Concern-Prämisse aufgestellt.
2.2 Standards, deren Anwendung keine Auswirkung auf den Konzernabschluss haben
Die seit dem 1. Januar 2020 anzuwendenden Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in diversen IFRS-Standards sowie die Änderungen an IAS 1, IAS 8, IFRS 9, IAS 39, IFRS 7 und IFRS 3 haben derzeit keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Basler AG.
2.3 Standards, die verabschiedet, aber noch nicht angewendet wurden
Folgende in EU-Recht übernommene IFRS wurden bis zum 31. Dezember 2020 herausgegeben, sind aber erst in späteren Berichtsperioden verpflichtend anzuwenden, sofern von einem Wahlrecht zur vorzeitigen Anwendung kein Gebrauch gemacht wird:
| Änderung/Standard | Datum der Veröffentlichung |
Datum der Übernahme in EU-Recht | Anwendungszeitpunkt |
|---|---|---|---|
| Änderung an IFRS 16: Covid-19-be-zogene Mietkonzessionen | 28. Mai 2020 | 9. Oktober 2020 | 1. Juni 2020 |
| Änderungen an IFRS 4 Versicherungsverträge: Verlängerung der befristeten Freistellung von der Anwendung von IFRS 9 | 25. Juni 2020 | 15. Dezember 2020 | 1. Januar 2021 |
Nachfolgende Standards sowie Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards, die ebenfalls vom IASB herausgegeben wurden, sind im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 noch nicht verpflichtend anzuwenden. Die Anwendung dieser Regelungen setzt voraus, dass sie im Rahmen des IFRS-Übernahmeverfahrens der EU ("Endorsement") angenommen werden:
| Änderung/Standard | Datum der Veröffentlichung |
Datum der Übernahme in EU-Recht | Anwendungszeitpunkt |
|---|---|---|---|
| IRFS 17 Versicherungsverträge sowie Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge | 18. Mai 2017/ 25. Juni 2020 | offen | 1. Januar 2023 |
| Änderung an IAS 1 Darstellung des Abschlusses: Klassifizierung von Schulden als lang- oder kurzfristig zzgl. Änderungen an IAS 1-Ver-schiebung des Erstanwendungszeitpunkts | 23. Januar 2020/ 15. Juli 2020 | offen | 1. Januar 2023 |
| Annual Improvements, Zyklus 20182020 | 14. Mai 2020 | offen | 1. Januar 2022 |
| Änderungen an • IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse: Querverweise auf das Rahmenkonzept • IAS 16 Sachanlagen: Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung • IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen: Belastende Verträge - Kosten der Vertragserfüllung | 14. Mai 2020 | H2/2021 | 1. Januar 2022 |
| Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16: Reform der Referenzzinssätze Phase 2 | 27. August 2020 | Q4/2020 | 1. Januar 2021 |
Die neuen Standards werden voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen für den Basler Konzern haben.
2.4 Verwendung von geschätzten Werten
Bei der Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS ist es erforderlich, dass das Management über den Ausweis und die Höhe von Vermögenswerten und Schulden und die Offenlegung der Eventualforderungen und -verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Konzernabschlusses sowie über die ausgewiesene Höhe der im Berichtszeitraum ausgewiesenen Umsätze und Aufwendungen Schätzungen und Annahmen abgibt. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Wesentliche Schätzunsicherheiten ergeben sich bei der Bewertung der Sachanlagen bezüglich der Nutzungsdauern sowie bei der Bewertung der selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte bezüglich der Nutzungsdauern und der erwarteten Umsätze. Weiterhin liegen Unsicherheiten bei latenten Steuern auf Verlustvorträge, bei Rückstellungen sowie bei den Annahmen für Wertminderungstests vor. Die Buchwerte der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte ergeben sich aus der Entwicklung des Anlagevermögens. Der Vorstand ist der Auffassung, dass der Buchwert der selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte trotz möglicherweise niedriger Umsätze in voller Höhe realisiert wird.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
3.1 Grundlagen der Konsolidierung
Alle wesentlichen Tochterunternehmen, die von der Basler AG gemäß IFRS 10 direkt oder indirekt beherrscht werden, sind in den Konzernabschluss einbezogen. Eine Übersicht zu den Tochtergesellschaften und Beteiligungen befindet sich unter Textziffer IV. 29.
Vereinheitlichung
Die zu konsolidierenden Abschlüsse der Basler AG als Muttergesellschaft und der einbezogenen Tochtergesellschaften werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Alle konzerninternen Geschäftsvorfälle, Salden und Zwischenergebnisse werden im Rahmen der Konsolidierung vollständig eliminiert.
Währungsumrechnung
Die funktionale Währung der Tochterunternehmen ist die Währung des jeweiligen Landes, mit Ausnahme der Basler Asia Pte. Ltd., die in Euro bilanziert. Infolgedessen werden die entsprechenden Aktiva und Passiva zum Bilanzstichtag mit dem geltenden Stichtagskurs in Euro umgerechnet.
Erträge und Aufwendungen werden zum durchschnittlichen Wechselkurs des Berichtszeitraums konvertiert. Kumulierte Wechselkursgewinne und -verluste werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals ausgewiesen. Dadurch hat sich im Geschäftsjahr das Eigenkapital um 759 T€ verringert (VJ: um 46 T€ erhöht).
Bilanzpositionen in ausländischer Währung in den Einzelabschlüssen werden zum Stichtagskurs des Geschäftsvorfalles umgerechnet. Dabei entstanden im Geschäftsjahr 2020 Erträge von 2.011 T€ (VJ: 1.427 T€) und Aufwendungen von 2.062 T€ (VJ: 1.852 T€). Das Währungsergebnis wird als Position Währungsergebnis im Bruttoergebnis vom Umsatz ausgewiesen.
Für Vorgänge innerhalb der Europäischen Union werden die dort geltenden festen Umrechnungskurse in Euro verwendet. Weitere wichtige Umrechnungskurse stellen sich wie folgt dar:
| Stichtagskurse per | Durchschnittskurse | |||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| US-Dollar | 1,1227 | 1,123 | 1,142 | 1,120 |
| Neuer Taiwan-Dollar | 34,523 | 33,650 | 33,594 | 34,593 |
| Chinesischer Yuan | 8,023 | 7,821 | 7,875 | 7,736 |
Quelle: Kurse Europäische Zentralbank, außer Neuer Taiwan Dollar, der über den täglichen Interbank Kassakurs ermittelt wird.
Konsolidierungsgrundsätze
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß den Bestimmungen des IFRS 3. Dabei sind sämtliche Vermögenswerte und Schulden der Tochterunternehmen mit den beizulegenden Zeitwerten anzusetzen. Das so ermittelte anteilige Eigenkapital wird dem Beteiligungsbuchwert gegenübergestellt. Danach verbleibende aktive Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest gemäß IAS 36 unterzogen.
Alle konzerninternen Salden, Erträge und Aufwendungen sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen werden in voller Höhe eliminiert. Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge werden latente Steuern gemäß IAS 12 abgegrenzt.
3.2 Ertragsrealisierung
Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder noch zu erhaltenden Gegenleistung bewertet. Skonti, Rabatte sowie Umsatzsteuer oder ähnliche Abzüge bleiben unberücksichtigt. Darüber hinaus setzt die Ertragsrealisierung die Erfüllung nachfolgend aufgelisteter Ansatzkriterien voraus.
Verkauf von Waren und Erzeugnissen
Die Ertragserfassung erfolgt für Waren und Erzeugnisse, wenn die mit dem Eigentum an den verkauften Waren und Erzeugnissen verbundenen maßgeblichen Chancen und Risiken auf den Käufer übergegangen sind. Dies tritt in der Regel mit Lieferung der Waren und Erzeugnisse ein.
Zinserträge
Zinserträge werden erfasst, wenn die Zinsen für langfristige Passiva entstanden sind (unter Verwendung der Effektivzinsmethode). Zinserträge werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzerträge ausgewiesen.
3.3 Besteuerung
Laufende Ertragsteuern
Die laufenden Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für laufende und frühere Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Laufende Steueransprüche und Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.
Laufende Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst.
Latente Steuern
Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf zum Bilanzstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswertes bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz.
Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme von:
| ― | latenten Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und |
| ― | latenten Steuerschulden aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden. |
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von:
| ― | latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und |
| ― | latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden oder kein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können. |
Der Buchwert der latenten Ertragsteueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.
Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangen werden. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Zukünftige Steuersatzänderungen werden berücksichtigt, sofern am Bilanzstichtag materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens erfüllt sind.
Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn im Konzern ein Anspruch gegenüber der gleichen Steuerbehörde besteht.
3.4 Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand für Entwicklungsaufwendungen werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Zuwendungen für einen Vermögenswert reduzieren direkt dessen Buchwert und werden aufgrund der reduzierten Abschreibung als Ertrag erfasst. Der Ausweis in der GuV erfolgt als Bruttoausweis unter den sonstigen Erträgen.
Erhält der Konzern nichtmonetäre Zuwendungen, werden der Vermögenswert und die Zuwendung zum Nominalwert erfasst und, soweit möglich, in gleichen jährlichen Raten über die geschätzte Nutzungsdauer des entsprechenden Vermögenswerts ertragswirksam aufgelöst.
3.5 Eigenkapitalinstrumente
Erwirbt der Konzern eigene Anteile, so werden diese zu Anschaffungskosten erfasst und direkt vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, der Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung von eigenen Anteilen werden nicht erfolgswirksam erfasst. Etwaige Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert und der Gegenleistung werden in der anderen Kapitalrücklage bzw. in der Gewinnrücklage erfasst.
3.6 Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Forderungen und sonstiges Finanzvermögen werden am Erfüllungstag zu Anschaffungskosten aktiviert. Sollte die Einbringbarkeit einer Forderung durch eine Illiquidität eines Kunden gefährdet sein, so werden Einzelwertberichtigungen in voller Höhe auf diese vorgenommen. Soweit der Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten und Schulden angesetzt oder angegeben wird, ermittelt sich dieser grundsätzlich aus dem Markt- oder Börsenwert. Sollte kein aktiver Markt bestehen, so wird der Zeitwert auf Grundlage von anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelt.
IFRS 9 legt die Anforderungen für Ansatz und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, finanziellen Schulden sowie einigen Verträgen zum Kauf oder Verkauf von nicht finanziellen Verträgen fest. Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten wurden im Geschäftsjahr 2020 nicht identifiziert. Diese wären als separater Posten in der Gesamtergebnisrechnung auszuweisen. Die Basler AG hält wie in Vorjahren eine Beteiligung an der Beruf und Familie im HanseBelt gGmbH, Bad Oldesloe. Diese Beteiligung wird auf Grund der gehaltenen 20% vom Eigenkapital in Höhe von 5 T€ als nicht wesentlich eingestuft.
Forderungen und sonstiges Finanzvermögen werden am Erfüllungstag zu Anschaffungskosten aktiviert. Sollte die Einbringbarkeit einer Forderung durch eine Illiquidität eines Kunden gefährdet sein, so werden Einzelwertberichtigungen in voller Höhe auf diese vorgenommen. Aufgrund der geringen Forderungsausfälle (2016-2020 konzernweit insgesamt 12 T€ auf einen Umsatz in Höhe von 730.163 T€) wird keine Wertberichtigung nach IFRS 9 vorgenommen.
IFRS 9 enthält drei grundsätzliche Kategorien zur Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten:
| ― | zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, |
| ― | zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI) sowie |
| ― | zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (FVTPL). |
Es wird auf Punkt 21 verwiesen.
3.7 Derivative Finanzinstrumente
Der Konzern schließt derivative Finanzinstrumente zur Steuerung seiner Zins- und Wechselkursrisiken ab. Darunter befinden sich Devisentermingeschäfte und Devisenoptionsgeschäfte. Derivate werden erstmalig zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und anschließend zu jedem Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der aus der Bewertung resultierende Gewinn oder
Verlust wird sofort erfolgswirksam erfasst, es sei denn, das Derivat ist als Sicherungsinstrument im Rahmen des Hedge Accounting designiert und effektiv. Hier hängt der Zeitpunkt der erfolgswirksamen Erfassung der Bewertungsergebnisse von der Art der Sicherungsbeziehung ab. Der effektive Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwertes von Derivaten, die sich für Cashflow Hedges eignen und als solche designiert worden sind, wird im Gesamtergebnis unter dem Posten Rücklage für Sicherungsgeschäfte erfasst. Der auf den gegebenenfalls ineffektiven Teil entfallende Gewinn oder Verlust wird sofort erfolgswirksam erfasst und im Posten sonstige Erträge/sonstige Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
3.8 Vorräte
Unter den Vorräten sind Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Handelswaren sowie unfertige und fertige Erzeugnisse ausgewiesen, soweit diese nicht einem Kundenauftrag zugeordnet werden können.
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet.
Kosten, die angefallen sind, um Vorräte an ihren derzeitigen Ort zu bringen und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen, werden wie folgt bilanziert:
| ― | Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren: gleitende Durchschnitte |
| ― | Fertige und unfertige Erzeugnisse: direkt zuordenbare Material- und Fertigungskosten bzw. Leistungen sowie angemessene Teile der Produktionsgemeinkosten basierend auf der normalen Kapazität der Produktionsanlagen ohne Berücksichtigung von Fremdkapitalkosten |
Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten Vertriebskosten.
3.9 Sachanlagen und Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing
Die Bewertung von Sachanlagen erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen. Die dabei zugrunde gelegten Nutzungsdauern entsprechen der voraussichtlichen Nutzungszeit der Vermögenswerte im Unternehmen. Restwerte sind bei der Berechnung der Abschreibung aufgrund von Unwesentlichkeit vernachlässigt worden. Neubewertungen des Sachanlagevermögens werden nicht vorgenommen.
Den planmäßigen linearen Abschreibungen des Sachanlagevermögens liegen im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
| Vermögenswert | Nutzungsdauer in Jahren |
|---|---|
| Technische Anlagen und Maschinen | 3 bis 8, 10 bis 11, 13 und 14 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 |
| Parkhäuser | 20 |
| Geschäfts- und Bürogebäude | 38 bis 40 |
Zu jedem Abschlussstichtag werden die Buchwerte der Sachanlagen überprüft, ob es Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung gibt. Für Einzelheiten wird auf 3.17 verwiesen.
Die Nutzungsdauern für nach IFRS 16 bilanzierte Vermögenswerte richten sich nach den jeweils zu erwartenden vertraglichen Nutzungsdauern des Leasinggegenstandes. Die Abschreibung der Nutzungsrechte erfolgt linear über den kürzeren Zeitraum von Leasinglaufzeit und wirtschaftlicher Nutzungsdauer des identifizierten Vermögenswerts. Für weitere Einzelheiten wird auf 3.12 verwiesen.
3.10 Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte, im Wesentlichen Software, werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über ihre planmäßige Nutzungsdauer amortisiert.
Forschungskosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Entwicklungskosten eines einzelnen Projekts werden nur dann als immaterieller Vermögenswert aktiviert, wenn Folgendes nachgewiesen werden kann:
| ― | die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts, die eine interne Nutzung oder einen Verkauf des Vermögenswerts ermöglicht, |
| ― | die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen und ihn zu nutzen, |
| ― | dass der immaterielle Vermögenswert voraussichtlich einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen wird, |
| ― | die Verfügbarkeit von Ressourcen für Zwecke der Fertigstellung des Vermögenswerts und |
| ― | die Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zuzurechnenden Ausgaben zuverlässig ermitteln zu können. |
Die Entwicklungskosten werden nach ihrem erstmaligen Ansatz unter Anwendung des Herstellkostenmodells, d. h. zu Herstellkosten abzüglich kumulierter Amortisationen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen, bilanziert. Die Amortisation beginnt mit dem Abschluss der Entwicklungsphase und ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermögenswert genutzt werden kann. Die Amortisation erfolgt linear über den Zeitraum, über den künftiger Nutzen zu erwarten ist.
Folgende Nutzungsdauern werden dabei angenommen:
| Vermögenswert | Nutzungsdauer in Jahren |
|---|---|
| Aktivierte Entwicklungskosten | 3 bis 6 |
| Software, entgeltlich erworbene Produktentwicklungen | 3 bis 7 |
Die Amortisationsaufwendungen der aktivierten Entwicklungskosten sind in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Aufwand "Forschung und Entwicklung", die der Software und entgeltlich erworbener Produktentwicklungen in den Vertriebs- und Marketingkosten sowie in den allgemeinen Verwaltungskosten enthalten.
Während der Entwicklungsphase wird mindestens jährlich und auf besondere Veranlassung hin ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Für Einzelheiten wird auf 3.17 verwiesen.
Geschäfts- oder Firmenwerte werden gemäß IFRS 3 bzw. IAS 38 nicht planmäßig abgeschrieben. Stattdessen werden sie im Sinne von IAS 36 einmal jährlich sowie bei Vorliegen von Indikatoren, die auf eine Wertminderung hindeuten, einem Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen und gegebenenfalls auf ihren erzielbaren Betrag abgewertet. Dabei wird der Fair value less costs to sell (FVLCS) zu Grunde gelegt.
Gemäß IAS 36.80 ist der Goodwill zu der CGU (Cash Generating Unit) zuzuordnen, die vermutlich von den Synergieeffekten des Unternehmenszusammenschlusses profitiert. Die betreffende CGU darf nicht größer sein als ein operatives Segment. Nach unten (aus Sicht der Unternehmenshierarchie) wird die niedrigste konzerninterne Berichtsebene genannt, bei der der Goodwill systematisch überwacht wird. Bei Basler ist dies der Konzern mit seinem gesamten Geschäft, womit der Goodwill auf Unternehmensebene getestet wird.
Bei Vorliegen von Abwertungsbedarf wird zunächst ein eventuell vorhandener Geschäfts- oder Firmenwert der betroffenen Cash-Generating Unit wertberichtigt. Ein eventuell verbleibender Restbetrag wird anteilig auf die anderen Vermögenswerte der jeweiligen Cash-Generating Unit auf Grundlage der Restbuchwerte zum Abschlussstichtag jedes einzelnen Vermögenswertes verteilt. Entfällt der Grund für eine im Vorjahr erfasste Wertminderung, erfolgt, mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts, eine Wertaufholung bis höchstens auf den fortgeführten Buchwert.
Die der Discounted-Cashflow-Ermittlung zu Grunde liegenden Wachstumsraten im Detailplanungszeitraum 2021 - 2024 der externen Umsatzerlöse liegen bei 4 % - 15 % (Vj.: 15 %), die der Ergebnisse vor Steuern (EBT) bei 22 % - 38 % (Vj.: 21 % - 50 %). Die Wachstumsraten basieren auf den Erfahrungen der Vergangenheit sowie auf der Einschätzung der zukünftigen Nachfrage und wurden in unserer Detailplanung berücksichtigt. Für die Cashflows nach dem Planungszeitraum wird eine Wachstumsrate von 1 % berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgte unter Berücksichtigung eines einheitlichen risikoäquivalenten Kapitalisierungszinssatzes (Weighted Average Cost of Capital, WACC) von 10,0 % (Vj.: 10,5 %), welcher auf Marktdaten basiert und unternehmensspezifische Risikofaktoren berücksichtigt. Durch Sensitivitätsanalysen wurde festgestellt, dass auch bei innerhalb eines realistischen Rahmens abweichenden wesentlichen Annahmen kein Wertminderungsbedarf bei Geschäfts- oder Firmenwerten vorliegt. Bei der Quantifizierung der Sensitivitätsanalyse wurden eine Minderung des zukünftigen Ergebnisses EBT um 10 % angenommen, da eine Veränderung bis zu dieser Höhe nach vernünftigem Ermessen möglich ist. Größere Veränderungen sind aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit nicht wahrscheinlich. Die durchgeführten Impairment-Tests haben keinerlei Hinweise auf einen Wertberichtigungsbedarf ergeben.
3.11 Liquide Mittel und ähnliche Mittel
Der Bilanzposten umfasst den Kassenbestand sowie kurzfristige Einlagen mit einer Restlaufzeit bis zu drei Monaten.
3.12 Leasingverhältnisse
Unter IFRS 16 sind nunmehr grundsätzlich alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz des Leasingnehmers anzusetzen. Die bislang unter IAS 17 vorzunehmende Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating Leasing-Verträgen entfällt damit.
Zum 1. Januar 2019 wurde der IFRS 16 das erste Mal angewendet. Die erstmalige Anwendung erfolgte zum 1. Januar 2019 nach der modifizierten retrospektiven Methode. Für Leasingverhältnisse die nicht Immobilien, von geringem Wert und für kurzfristige Vereinbarungen mit einer Laufzeit von zwölf Monaten sind, wird die Anwendungserleichterung des IFRS 16.5 in Anspruch genommen und der Aufwand auf systematischer Basis über die Laufzeit erfasst. Leasingverhältnisse, die spätestens am 31. Dezember 2020 endeten, wurden unabhängig von der ursprünglichen Vertragslaufzeit als kurzfristige Leasingverhältnisse bilanziert.
Für diese Verträge werden für die künftigen Verpflichtungen der Leasingzahlungen Verbindlichkeiten passiviert. Zugleich werden Nutzungsrechte am zugrundeliegenden Vermögenswert, welche dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich anfänglicher direkter Kosten, Vorauszahlungen und Rückbaukosten sowie abzüglich erhaltener Anreizzahlungen entspricht, aktiviert.
Die Folgebilanzierung erfolgt nach der Effektivzinsmethode, der anzuwendende Zins wurde länderspezifisch ermittelt. Während der Laufzeit der Leasingverhältnisse werden die Leasingverbindlichkeiten ähnlich den bislang geltenden Regelungen nach IAS 17 für Finanzierungs-Leasing-Verhältnisse finanzmathematisch fortgeschrieben, während das Nutzungsrecht planmäßig amortisiert wird.
Als Leasingnehmer bilanziert die Basler AG nach dem sogenannten Nutzungsrechtsmodell ("right-of-use model") gem. IFRS 16.22 Leasingverhältnisse ungeachtet der wirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse an dem betreffenden Leasingobjekt zu Beginn ihrer Laufzeit. Nutzungsrechte und Verbindlichkeiten werden gesondert in der Bilanz ausgewiesen. Wenn Ereignisse oder veränderte Umstände eine Wertminderung vermuten lassen, erfolgt eine Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 36.
3.13 Fremdkapitalkosten
Fremdkapitalkosten werden auf qualifizierte Vermögenswerte gemäß IAS 23 aktiviert. Sie werden bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Vermögenswerte im Wesentlichen für ihre vorgesehene Nutzung oder zum Verkauf bereitstehen, zu den Herstellungskosten dieser Vermögenswerte hinzugerechnet. Erwirtschaftete Erträge aus der zwischenzeitlichen Anlage speziell aufgenommenen Fremdkapitals bis zu dessen Ausgabe für qualifizierende Vermögenswerte werden von den aktivierbaren Fremdkapitalkosten abgezogen. Alle anderen Fremdkapitalkosten werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen.
3.14 Finanzielle Schulden
Finanzielle Schulden sind zu ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Darunter fallen die Bankverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing sowie die übrigen Finanzverbindlichkeiten.
3.15 Rückstellungen
Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn die Basler AG eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen.
Ist der aus einer Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich, werden Rückstellungen mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der für die Schuld spezifische Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Finanzaufwendungen erfasst.
3.16 Beizulegender Zeitwert
Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Markteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Dies gilt unabhängig davon, ob der Preis direkt beobachtbar oder unter Anwendung einer Bewertungsmethode geschätzt worden ist.
Der beizulegende Zeitwert ist nicht immer als Marktpreis verfügbar. Häufig muss er auf Basis verschiedener Bewertungsparameter ermittelt werden. In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit beobachtbarer Parameter und der Bedeutung dieser Parameter für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts im Ganzen wird der beizulegende Zeitwert den Stufen 1, 2 oder 3 zugeordnet. Die Unterteilung erfolgt nach folgender Maßgabe:
| ― | Eingangsparameter der Stufe 1 sind notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden, auf die das Unternehmen am Bewertungsstichtag zugreifen kann. |
| ― | Eingangsparameter der Stufe 2 sind andere Eingangsparameter als die auf Stufe 1 enthaltenen notierten Preise, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt beobachtbar sind oder indirekt aus anderen Preisen abgeleitet werden können. |
| ― | Eingangsparameter der Stufe 3 sind für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbare Parameter. |
3.17 Wertminderungen von Vermögenswerten
Die Buchwerte der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte werden zu jedem Berichtsstichtag (31. Dezember) auf Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung überprüft (impairment-test). Sind derartige Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Sofern der erzielbare Betrag auf Ebene des einzelnen Vermögenswertes nicht geschätzt werden kann, wird die Ermittlung auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (CGU) durchgeführt, zu der der jeweilige Vermögenswert zugeordnet ist. Die Verteilung erfolgt bei der Basler AG auf Ebene der Produktfamilien als CGU.
Bei immateriellen Vermögenswerten, die noch nicht genutzt werden können, wird ein Wertminderungstest mindestens jährlich und bei Anhaltspunkten einer Wertminderung (triggering events) durchgeführt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten (fair value less costs to sell) und dem Nutzungswert (value in use). Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten zukünftigen Zahlungsströme mit einem Vorsteuerzinssatz abgezinst. Dieser berücksichtigt dabei sowohl die momentane Markteinschätzung über den Zeitwert (time value) des Geldes als auch die den Vermögenswert betreffenden Risiken, sofern diese nicht bereits in der Schätzung der Zahlungsströme Berücksichtigung gefunden haben. Den Berechnungen liegen Prognosen zugrunde, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen beruhen. Der beizulegende Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten wird anhand eines angemessenen Bewertungsmodells ermittelt, dass sich nicht von der Berechnung des Nutzungswerts unterscheidet. Sofern der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes dessen Buchwert unterschreitet, wird der Buchwert auf den erzielbaren Betrag wertgemindert. Der Wertminderungsaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst.
Für den Fall, dass sich der Wertminderungsaufwand wieder aufholen sollte, wird der Buchwert des Vermögenswertes auf den neu ermittelten erzielbaren Betrag erhöht. Dabei ist die Wertobergrenze der Zuschreibung in Höhe des ursprünglichen Buchwerts des Vermögenswerts bzw. der CGU zu beachten. Eine Wertaufholung wird sofort erfolgswirksam erfasst.
Bei immateriellen Vermögenswerten, die noch nicht genutzt werden können, erfolgt die Überprüfung der Werthaltigkeit auf Ebene der Produktfamilien als CGU. Der erzielbare Betrag wird auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt. Die Cashflow-Prognosen basieren auf vom Management für einen Detailzeitraum von vier Jahren genehmigten Finanzplänen. Der Planungshorizont bildet die Annahmen für kurz- bis mittelfristige Marktentwicklungen ab. Dabei geht der Konzern von einem Umsatzwachstum im unteren zweistelligen Prozentbereich für 2020 und Folgejahre aus. Bei der Bruttogewinnmarge wird von einem leichten Rückgang ausgegangen. Nach dem Detailplanungszeitraum anfallende Cashflows werden nicht berücksichtigt. Der für die Cashflow-Prognosen verwendete Abzinsungssatz vor Steuern beträgt 10,0 % (Vj.: 10,5 %). Der Anstieg zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus Unsicherheiten in der makroökonomischen Gesamtlage und einer damit kalkulierten Marktrisikoprämie. Der Abzinsungssatz basiert auf dem Konzept der durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten.
Bei der Berechnung sowohl des Nutzungswerts als auch des beizulegenden Zeitwerts abzgl. Veräußerungskosten (mittels DCF-Verfahren) bestehen Schätzungsunsicherheiten für die zugrundeliegenden Annahmen, besonders hinsichtlich bei:
| ― | Rohertragsmargen |
| ― | Diskontierungsfaktor (Zinssatz) |
| ― | Umsatzwachstumsrate |
Ab einem Diskontierungszinssatz in Höhe von 13,0% bzw. einem zu erwartenden Rückgang der geplanten Umsatzerlöse um 3,8% würde es zu einer Abwertung eines bestimmten immateriellen Vermögenswertes kommen.
Liegen im Laufe eines Geschäftsjahres Anhaltspunkte für eine Abwertung der Sachanlagen vor, so werden diese untersucht und ggf. eine Wertberichtigung vorgenommen.
II. Erläuterungen der Abschlusspositionen
Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung
4. Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse entfallen nahezu ausschließlich auf das Geschäft mit Kameras und Framegrabbern. Wir verweisen auf die Aufgliederung unter Punkt 24.
Nach IFRS 15 erfolgt die Erfassung eines Erlöses, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über Güter oder Dienstleistungen erlangt. Die Bestimmung, ob die Verfügungsgewalt zeitpunkt- oder zeitraumbezogen übergeht, erfordert Ermessensentscheidungen. Der Umsatz wird auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung gemessen. Die folgende Tabelle gibt Auskunft über Forderungen und Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden:
| in T€ | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 19.490 | 18.993 |
| Vertragsverbindlichkeiten | -248 | -395 |
| Vertragsforderungen | 229 | 0 |
Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen die verlängerte Gewährleistung, die als "service-type-warranty" eine gesonderte Leistungsverpflichtung darstellt und über den Gewährleistungszeitraum von drei Jahren abzugrenzen ist.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden 65 T€ (VJ: 71 T€) als Vertragsverbindlichkeiten bei den Umsatzerlösen abgegrenzt. Mit Erfüllung der Vertragsverbindlichkeiten werden in entsprechender Höhe Umsatzerlöse realisiert.
Die Vertragsforderungen betreffen noch nicht abgerechnete zeitraumsbezogene Dienstleistungen aus Kundenverträgen.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden 229 T€ (VJ: 0 T€) als Vertragsforderungen bei den Umsatzerlösen abgegrenzt.
5. Sonstiger Ertrag
Die sonstigen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
| in T€ | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Mieterträge | 3 | 12 |
| Fördermittel für Forschung und Entwicklung | 170 | 25 |
| Ertrag aus der Auflösung von Rückstellungen | 233 | 113 |
| Sonstiges | 727* | 681 |
| 1.133 | 831 |
* darin enthalten 238 T€ Corona-Zuschüsse Asia
6. Forschung und Entwicklung
Die Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
| in T€ | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Vollkosten Forschung und Entwicklung | 23.705 | 23.104 |
| Aktivierung von eigenen Entwicklungskosten | -10.497 | -12.312 |
| Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungen | 8.455 | 7.129 |
| 21.663 | 17.921 |
7. Finanzergebnis
| in T€ | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Periodenfremder Ertrag aus Anpassung Earn Out | 922 | 752 |
| Marktpreisbewertung derivativer Finanzinstrumente | 78 | 182 |
| Sonstiger Zinsertrag | 119 | 88 |
| Zinsertrag Abzinsung | 1 | -64 |
| Finanzertrag | 1.120 | 956 |
| Zinsaufwand für Finanzierungsleasing | -397 | -441 |
| Zinsaufwand aus Bankkrediten | -354 | -428 |
| Periodenfremder Aufwand aus Anpassung EarnOut | -49 | -210 |
| Zinsaufwand aus derivativen Finanzinstrumenten | -81 | -149 |
| Sonstiger Zinsaufwand | -19 | 21 |
| Aktivierung von Zinsen gem. IAS 23 | 132 | 148 |
| Finanzaufwand | -769 | -1.059 |
| 351 | -103 |
Der gemäß IAS 23 berücksichtigte durchschnittliche Finanzierungskostensatz lag in 2020 bei 1,04 % (VJ: 1,23 %).
8. Ertragsteuern
Als Ertragsteuern sind sowohl die laufenden (gezahlten oder geschuldeten) Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen.
Ein eventueller Ertrag wird mit einem negativen Vorzeichen ausgewiesen.
| in T€ | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Laufende Steuern aus konsolidierten Unternehmen | 4.658 | 2.953 |
| Latente Steuern aus konsolidierten Unternehmen | 342 | 1.029 |
| Sonstige Steuern | 305 | 63 |
| Steueraufwand | 5.305 | 4.045 |
Ermittlung latenter Steueraufwand:
| in T€ | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Latenter Steueraufwand oder -ertrag aus Verlustvorträgen (laufend) | -816 | -318 |
| Latenter Steueraufwand oder -ertrag aus temporären Differenzen | 1.158 | 1.347 |
| Latenter Steueraufwand | 342 | 1.029 |
Die Ermittlung der effektiven Steuerlast, die unter Anwendung des deutschen Körperschaftsteuersatzes inklusive Solidaritätszuschlag von 15,83 % (VJ: 15,83 %) sowie des anzuwendenden Gewerbesteuersatzes von 13,37 % (VJ: 13,37 %) einen Gesamtsteuersatz von 29,20 % (VJ: 29,20 %) ergibt, gestaltet sich wie folgt:
| Steuerliche Überleitungsrechnung (in T€) | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Jahresüberschuss vor Ertragsteuern | 20.414 | 16.917 |
| Anzuwendender Steuersatz | 29,20 % | 29,20 % |
| Erwarteter Steueraufwand/-ertrag | 5.961 | 4.940 |
| Überleitung: | ||
| Effekt aus abweichenden Steuersätzen | -1.542 | -885 |
| Steuereffekt aus nicht abzugsfähigen Aufwendungen und steuerfreien Erträgen | -120 | 920 |
| Effekt aus konzerninternen Verkäufen | -112 | 777 |
| Auswirkung Vorjahre auf Grund einer Betriebsprüfung | 0 | -1.459 |
| Ausländische Quellensteuer | 830 | 0 |
| Sonstiges | 288 | -248 |
| Laufender Steueraufwand /-ertrag | 5.305 | 4.045 |
| Konzernsteuerquote | 25,99% | 23,91 % |
Per 31. Dezember bestanden folgende steuerliche Verlustvorträge:
| in T€ | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Deutschland, Körperschaftsteuer | 4.197 | 1.252 |
| Deutschland, Gewerbesteuer | 3.509 | 893 |
Die steuerlichen Verlustvorträge in Deutschland gelten auf unbestimmte Zeit. Aufgrund der gesetzlichen Lage können von den Verlustvorträgen maximal 1.000 T€ zuzüglich 60 % des übersteigenden steuerlichen Gewinns pro Jahr genutzt werden.
9. Sonstige Angaben
9.1 Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen
Im Geschäftsjahr 2020 wurden außerplanmäßige Wertberichtigungen auf aktivierte Produktentwicklungen von 1.340 T€ (VJ: 240 T€) vorgenommen. Bei den Abschreibungen handelte es sich um auslaufende Produkte bzw. solche, bei denen nicht mehr mit einem ausreichenden Nutzenzufluss gerechnet wurde. Die außerplanmäßigen Abschreibungen auf die aktivierten Entwicklungen wurden unter den anderen Aufwendungen ausgewiesen.
Die planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen sind in folgenden Bereichen enthalten:
| in T€ | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Umsatzkosten | 1.604 | 1.804 |
| Forschung und Entwicklung | 8.455 | 7.129 |
| Vertriebs- und Marketingkosten | 1.339 | 1.151 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | 2.454 | 2.233 |
| Andere Aufwendungen | 657 | 627 |
| 14.508 | 12.944 |
9.2 Personalaufwand
| in T€ | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 58.385 | 55.308 |
| Soziale Abgaben | 10.232 | 10.319 |
| 68.617 | 65.627 |
Die Aufwendungen für die beitragsorientierten Altersversorgungssysteme betrugen 4.741 T€ (VJ: 4.400 T€). Die Mitarbeiter im Konzern sind im Wesentlichen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und unterliegen damit einem staatlichen, beitragsorientierten Plan.
9.3 Materialaufwand
| in T€ | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren | 61.094 | 60.630 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 1.421 | 579 |
| 62.515 | 61.209 |
Im Jahr 2019 fielen für Garantieleistungen Kosten in Höhe von 688 T€ (VJ: 614 T€) an.
9.4 Überleitung Ergebnis je Aktie
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| Ergebnis (verwässert = unverwässert) in T€ | 15.109 | 12.872 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl an Stammaktien | 10.005.420 | 9.942.657 |
| Ergebnis pro Aktie (verwässert = unverwässert) (€) | 1,51 | 1,29 |
Die Berechnung der durchschnittlichen Anzahl der ausstehenden Aktien erfolgte nach zeitanteiliger Gewichtung unter Berücksichtigung der erworbenen eigenen Anteile. Das Grundkapital der Basler AG belief sich zum 31. Dezember 2020 auf 10,5 Mio. € und ist eingeteilt in 10,5 Mio. nennwertlose Stückaktien zu je einem Euro, die auf den Inhaber lauten.
| Anzahl Aktien | |
|---|---|
| Im Umlauf befindliche Aktien am 1.1.2020 | 10.007.757 |
| Verkäufe | 5.066 |
| Käufe | -7.559 |
| Im Umlauf befindliche Aktien am 31.12.2020 | 10.005.264 |
III. Erläuterungen der Bilanz
10. Entwicklung des Anlagevermögens
Das Bestellobligo für Sachanlagen betrug zum 31. Dezember 2020 1.801 T€ (VJ: 679 T€).
Für den Abschluss von wesentlicher Bedeutung gemäß IAS 38.122b sind die folgenden immateriellen Vermögensgegenstände am Abschlussstichtag:
| Beschreibung des immateriellen Vermögensgegenstandes (in T€) | Buchwert 31.12.2020 (Vorjahr) | Nutzungsdauer in Jahren (Vorjahr) |
|---|---|---|
| Neue Kameraplattformen Mainstream/Upper-Mainstream | 13.434 (8.968) | 5 (5) |
| Entwicklung Kamera-Module für den Einsatz mit Embedded-Prozessoren | 4.514 (1.378) | 3 (3) |
| Kamera-Entwicklung und Verbesserung 3D TOF-Technologie | 2.770 (2.540) | 3 (3) |
Der Posten "Geschäfts- und Firmenwert" zum 31. Dezember 2020 betrifft aktive Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung einbezogener Tochterunternehmen.
11. Latente Steuern
Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten entfallen die folgenden aktiven und passiven latenten Steuern:
| Latente Steueransprüche (in T€) | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Vorräte | 67 | 893 |
| Finanzierungsleasing | 25 | 0 |
| Verlustvortrag | 1.133 | 318 |
| Umsatzrealisierung | 6 | 115 |
| Finanzinstrumente | 0 | 48 |
| Beteiligung | 45 | 45 |
| Sonstige | 898 | 44 |
| Saldierung | -1.295 | -617 |
| 879 | 846 |
| latente Steuerschulden (in T€) | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Aktivierte Entwicklungen | 8.743 | 7.979 |
| PPA Aktivierte Entwicklungen | 935 | 1.168 |
| Finanzierungsleasing | 728 | 356 |
| Sachanlagen | 84 | 218 |
| Beteiligung | 405 | 150 |
| PPA KD-Auftragsbestand | 0 | 59 |
| Sonstige | 110 | 38 |
| Saldierung | -1.295 | -617 |
| 9.710 | 9.351 |
12. Vorräte
Die Vorräte setzen sich wie folgt zusammen:
| in T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 8.935 | 9.927 |
| Halbfertige Erzeugnisse | 1.472 | 1.556 |
| Fertige Erzeugnisse | 6.988 | 6.592 |
| Handelswaren | 2.639 | 2.870 |
| 20.034 | 20.945 |
Die Vorräte unterlagen zum 31. Dezember 2020 einem Reichweitenabschlag in Höhe von 1.396 T€ (VJ: 955 T€).
13. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Fertigungsaufträgen
Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 19.471 T€ (VJ: 19.388 T€) sind 19.471 T€ (VJ: 19.388 T€) innerhalb eines Jahres fällig.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von 6,7 T€ (VJ: 2 T€) wertberichtigt. Wertberichtigungen werden vorgenommen, soweit die Einbringbarkeit einer Forderung, z. B. durch Insolvenz, gefährdet ist. Die erforderlichen Wertberichtigungen liegen seit Jahren unterhalb von 10 T€. Wesentliche Forderungsausfälle waren in den vergangenen Jahren aufgrund des Kreditmanagements nicht zu verzeichnen. Insofern wurde aus Wesentlichkeitsgründen auf eine Wertberichtigung nach dem lifetime expected loss verzichtet.
Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:
| in T€ | Buchwert zum 31.12. | Davon zum 31.12. nicht überfällig | Davon bis 60 Tage überfällig | Davon über 61 Tage überfällig |
|---|---|---|---|---|
| 2020 | 19.471 | 14.655 | 2.864 | 1.952 |
| 2019 | 19.388 | 15.290 | 1.463 | 2.635 |
Trotz der Corona Pandemie konnte keine Verschlechterung des Zahlungsverhaltens der Kunden bei Basler feststellt werden. Es gab auch dementsprechend in 2020 und Vorjahren keine Einzelwertberichtigungen. Die Summe der erhaltenen Anzahlungen beträgt 1.129 T€ (VJ: 986 T€). Das maximale Ausfallrisiko entspricht den in der Bilanz angesetzten Buchwerten (gegebenenfalls abzüglich der zum Bilanzstichtag berücksichtigten Wertberichtigungen) jedes finanziellen Vermögenswertes. Die Zeitwerte weichen nicht wesentlich von den Buchwerten ab.
14. Sonstige kurzfristige finanzielle und sonstige kurzfristige Vermögenswerte
| in T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Derivative Finanzinstrumente | 765 | 0 |
| Übrige sonst. kurzfr. Vermögenswerte | 1.433 | 0 |
| Darlehensgewährung an Dritte | 0 | 4.578 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 2.198 | 4.578 |
| Abgegrenzte Aufwendungen | 1.320 | 1.245 |
| Geleistete Anzahlungen | 93 | 380 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 1.413 | 1.625 |
| Summe | 3.611 | 6.203 |
Die Zeitwerte weichen nicht wesentlich von den Buchwerten ab. Das maximale Ausfallrisiko entspricht den in der Bilanz angesetzten Buchwerten jedes finanziellen Vermögenswertes. Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte sind nicht durch Wertberichtigungen vermindert. Es bestehen keine überfälligen Forderungen, für die ein Wertberichtigungsbedarf besteht.
15. Steuererstattungsansprüche
Die Steuererstattungsansprüche betreffen Vorsteuer mit 463 T€ (VJ: 1.073 T€) und die Rückforderung von vorausbezahlten Steuern auf Einkommen und Ertrag mit 3.713 T€ (VJ: 4.952 T€).
Die Zeitwerte weichen nicht wesentlich von den Buchwerten ab. Das maximale Ausfallrisiko entspricht den in der Bilanz angesetzten Buchwerten jedes finanziellen Vermögenswertes.
16. Bankguthaben und Kassenbestände
Die liquiden Mittel setzen sich aus Bankguthaben und Kassenbeständen in Höhe von 47.860 T€ (VJ: 35.177 T€) zusammen.
17. Leasing
Den Nutzungsrechten von 17.151 T€ stehen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 Leasingverbindlichkeiten mit einem Barwert von 14.803 T€ gegenüber. Der kurzfristige Anteil der Leasingverbindlichkeit beträgt 3.437 T€. In den Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse sind im Wesentlichen Zahlungen für Software in Höhe von ca. 1,7 Mio. € (VJ: 1,2 Mio. €) und für geringwertiges Leasing 0,4 Mio. € (VJ: 0,3 Mio. €) enthalten.
Die Zahlungsverpflichtungen weisen die folgende Fälligkeitsstruktur auf:
| in T€ | Mindestleasing- zahlungen |
Enthaltener Zinsanteil |
Barwerte | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Fälligkeit bis 1 Jahr | 3.679 | 3.450 | 245 | 272 | 3.433 | 3.178 |
| Fälligkeit über 1 Jahr bis 2 Jahre | 3.555 | 3.373 | 174 | 216 | 3.379 | 3.157 |
| Fälligkeit über 2 Jahre bis 3 Jahre | 2.875 | 3.259 | 124 | 159 | 2.750 | 3.100 |
| Fälligkeit über 3 Jahre bis 4 Jahre | 2.542 | 2.787 | 274 | 118 | 2.266 | 2.669 |
| Fälligkeit über 4 Jahre bis 5 Jahre | 749 | 2.507 | 68 | 385 | 680 | 2.122 |
| Fälligkeit über 5 Jahre | 2.384 | 2.845 | 116 | 150 | 2.268 | 2.695 |
| Summe | 15.783 | 18.221 | 1.002 | 1.300 | 14.776 | 16.921 |
Nach Ablauf der Grundmietzeiten existieren marktübliche Verlängerungsoptionen, deren Ausübung mehr als wahrscheinlich ist. Leasingverhältnisse mit einem Wert kleiner 12 T€ werden grundsätzlich im Rahmen der Anwendungserleichterungen nicht als Finanzierungsleasing klassifiziert, diese bestehen zum Stichtag nicht.
Bei der Bewertung des Barwertes wurden folgende Zinssätze zu Grunde gelegt:
| Land | Zins in % (Vj.) |
|---|---|
| Deutschland | 2,7 (2,7) |
| USA | 4,5 (4,5) |
| Singapore | 4,0 (2,7) |
| China | 5,3 (5,3) |
| Taiwan | 3,0 (3,0) |
| Japan | 3,0 (2,7) |
| Korea | 3,0 (3,0) |
Die Zinsen stammen aus dem jeweiligen Leasingvertrag bzw. von Berechnungen ansässiger Finanzinstitute, womit etwaige Länderrisiken sowie Laufzeiten des jeweiligen Leasingvertrages berücksichtigt werden.
18. Eigenkapital
18.1 Gezeichnetes Kapital
Das voll eingezahlte Grundkapital der Gesellschaft beträgt 10.500 T€ (VJ: 10.500 T€) und ist aufgeteilt in 10.500.000 (VJ: 10.500.000) ausgegebene nennwertlose Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber.
Die Basler AG hält zum Bilanzstichtag 494.736 (VJ: 492.243) eigene Aktien.
Die Hauptversammlung der Basler AG hat am 16. Mai 2019 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 3.500 T€ um 7.000 T€ auf 10.500 T€ nach den Vorschriften über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung erfolgte durch Umwandlung der Gewinnrücklagen in Höhe von 7.000 T€.
Um die Gesellschaft auch künftig in die Lage zu versetzen, ihre Eigenkapitalausstattung den Erfordernissen entsprechend rasch und flexibel anpassen zu können, wurde über die Schaffung eines neuen, aufgestockten genehmigten Kapitals beschlossen.
18.2 Genehmigtes Kapital
Die Hauptversammlung der Basler Aktiengesellschaft hat am 26. Mai 2020 den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 25. Mai 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 5.250 T€ durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 5.250.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein- oder mehrmalig auszuschließen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
18.3 Bestandteile des sonstigen Ergebnisses
Die Vor- und Nachsteuerergebnisse der Bestandteile stellen sich wie folgt dar:
| in T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| vor Steuern | Steuern | Netto | vor Steuern | Steuern | Netto | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Währungsumrechnung ausländischer Tochtergesellschaften | -759 | 0 | -759 | 46 | 0 | 46 |
| Gesamt | -759 | 0 | -759 | 46 | 0 | 46 |
Aufgrund hoher Wechselkursschwankungen in USD und CNY ist die Währungsumrechnung ausländischer Tochtergesellschaften gestiegen.
18.4 Dividendenzahlung
Am 29. Mai 2020 wurde eine Dividende i. H. v. 0,26 € pro Aktie (gesamte Dividende 2.602 T€) ausbezahlt.
19. Finanzverbindlichkeiten
Von den Finanzverbindlichkeiten entfallen auf langfristige verzinsliche Bankverbindlichkeiten 21.121 T€ (VJ: 14.362 T€). Darüber hinaus werden unter den anderen Finanzverbindlichkeiten derivative Finanzverbindlichkeiten von 0 T€ (VJ: 166 T€) und der kurzfristige Tilgungsanteil der Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 4.110 T€ (VJ: 5.116 T€) ausgewiesen.
Die beizulegenden Zeitwerte der oben genannten Finanzverbindlichkeiten, der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten weichen nicht wesentlich von den ausgewiesenen Buchwerten ab.
Eine Überleitung der Bewegungen der Schulden auf die Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten gemäß IAS 7 ist separat dargestellt.
20. Rückstellungen
| in T€ | 01.01.2020 | Zuführung | Inanspruch- nahme |
Auflösung | Zinsen | Währungs- differenzen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Langfristige Rückstellungen | ||||||
| Personalkosten | 880 | 201 | 0 | 0 | -1 | 0 |
| Langfristige Rückstellungen | 880 | 201 | 0 | 0 | -1 | 0 |
| Kurzfristige Rückstellungen | ||||||
| Personalkosten | 3.854 | 9.242 | -8.521 | 0 | 0 | -62 |
| Provisionen | 0 | 29 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gewährleistung | 684 | 7 | -38 | -174 | 0 | 0 |
| Rechts- und Beratungskosten | 154 | 108 | -107 | -4 | 0 | -3 |
| Sonstige | 439 | 503 | -410 | -55 | 0 | -3 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 5.131 | 9.889 | -9.076 | -233 | 0 | -68 |
| Gesamt | 6.011 | 10.090 | -9.076 | -233 | -1 | -68 |
| in T€ | 31.12.2020 |
|---|---|
| Langfristige Rückstellungen | |
| Personalkosten | 1.080 |
| Langfristige Rückstellungen | 1.080 |
| Kurzfristige Rückstellungen | |
| Personalkosten | 4.513 |
| Provisionen | 29 |
| Gewährleistung | 479 |
| Rechts- und Beratungskosten | 148 |
| Sonstige | 474 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 5.643 |
| Gesamt | 6.723 |
Die Rückstellungen für Personalkosten sind hauptsächlich für variable Gehälter für das Berichtsjahr gebildet worden. Die kurzfristigen Rückstellungen werden voraussichtlich innerhalb eines Jahres in Anspruch genommen.
21. Derivative Finanzinstrumente und übrige Finanzinstrumente
Als international tätiges Unternehmen ist Basler diversen Marktrisiken ausgesetzt. Zur Verringerung des Fremdwährungsrisikos in China setzt Basler überwiegend Devisentermingeschäfte ein. Da diese Geschäfte zur Absicherung operativer Grundgeschäfte dienen, liegen sämtliche Laufzeiten unter einem Jahr.
| CNY | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Nominalwert in T€ | 765 | 0 |
| Fremdwährungsbetrag in TCNY | 6.134 | 0 |
| Zeitwert in T€ | ||
| - Positiv | 306 | 0 |
| - Negativ | 0 | 0 |
Es wurden keine Bewertungseinheiten gebildet.
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| Nominalwert in T€ | 0 | 3.030 |
| Zeitwert in T€ | ||
| - Positiv | 0 | 0 |
| - Negativ | 0 | 166 |
Die Finanzinstrumente werden nach IFRS 7 in folgende Bewertungsklassen unterteilt.
| Kategorie | Bedeutung | Bewertung | |
|---|---|---|---|
| AfS | Available for sale | zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | fair value (erfolgsneutral gegen Eigenkapital) |
| FAHfT | Financial Assets Held for Trading | finanzielle Vermögenswerte zu Handelszwecken gehalten | fair value (erfolgswirksam über Gewinn- und Verlustrechnung) |
| FLAC | Financial Liabilties Measured at Amortised Cost | finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | zu fortgeführten Anschaffungskosten |
| FVTPL | At Fair Value Through Profit or Loss | erfolgswirksam zum Marktwert | fair value (erfolgswirksam über Gewinn- und Verlustrechnung) |
| HtM | Held to Maturity | bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen | zu fortgeführten Anschaffungskosten |
Die Buchwerte der Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2020 (VJ: 31. Dezember 2019) stellen sich wie folgt dar:
| 31.12.2020 (31.12.2019) | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in T€ | Bewertungskategorie gem. IFRS 9 |
Buchwert | Fortgeführte Anschaffungs- kosten |
Marktwert, erfolgs- wirksam |
Zeitwert |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Aktiva | |||||
| Übrige Finanzanlagen | FVTPL | 5 (5) | 5 (5) | ||
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 5 (5) | 5 (5) | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Fortgeführte Anschaffungskosten |
19.471 (19.388) |
19.471 (19.388) |
||
| Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 19.471 (19.388) |
19.471 (19.388) |
|||
| Derivative Vermögenswerte (kurzfristig) | FVTPL | 765 (0) |
765 (0) | ||
| Übrige sonstige kurzfristige Vermögenswerte | Fortgeführte Anschaffungskosten |
1.434 (4.578) |
1.434 (4.578) |
||
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 2.199 (4.578) |
2.199 (4.578) |
|||
| Liquide Mittel | Fortgeführte Anschaffungskosten |
47.860 (35.177) |
47.860 (35.177) |
||
| Bankguthaben und Kassenbestände | 47.860 (35.177) |
47.860 (35.177) |
|||
| 69.535 (59.148) |
|||||
| Passiva | |||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 21.121 (14.362) |
21.121 (14.362) |
||
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | Beizulegender Zeitwert |
11.366 (13.743) |
11.366 (13.743) |
||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 32.487 (28.204) |
32.487 (28.204) |
|||
| Andere Finanzverbindlichkeiten | Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
4.110 (5.116) |
4.110 (5.116) |
||
| Kurzfristige derivative Verbindlichkeiten | Beizulegender Zeitwert |
0 (166) |
0 (166) | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
11.072 (10.588) |
11.072 (10.588) |
||
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | Beizulegender Zeitwert |
3.437 (3.178) |
3.437 (3.178) |
||
| Übrige kurzfristige finanzielle Schulden | Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
3.266 (9.209) |
3.266 (9.209) |
||
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 21.885 (28.255) |
21.885 (28.255) |
|||
| 54.372 (56.459) |
Die Bewertungsstufen der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente sind im Folgenden dargestellt:
| 31.12.2020 (31.12.2019) (in T€) | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie "Marktwert, erfolgswirksam" | ||||
| Kurzfristige derivative Vermögenswerte | 0 (0) | 765 (0) | 0 (0) | 765 (0) |
| Gesamt | 0 (0) | 0 (0) | 0 (0) | 765 (0) |
| Finanzielle Schulden der Kategorie "Marktwert, erfolgswirksam" | ||||
| Kurzfristige derivative Verbindlichkeiten | 0 (0) | 0 (166) | 0 (0) | 0 (166) |
| Gesamt | 0 (0) | 0 (166) | 0 (0) | 0 (166) |
Für die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts derivativer Instrumente wird von Discounted-Cashflow-Analysen unter Verwendung der entsprechenden Zinsstrukturkurven für die Laufzeit der Instrumente bei Derivaten ohne optionale Komponenten sowie von Optionspreismodellen bei Derivaten mit optionalen Komponenten Gebrauch gemacht. Devisentermingeschäfte werden bewertet aufgrund notierter Terminkurse und Zinsstrukturkurven, die aus notierten Marktzinsen im Hinblick auf die Fälligkeiten der Verträge abgeleitet werden. Zinsswaps werden bewertet mit dem Barwert der geschätzten künftigen Zahlungsströme. Die Diskontierung erfolgte mit den einschlägigen Zinsstrukturkurven, welche aus notierten Zinssätzen abgeleitet wurden. Wesentliche nicht beobachtbare Eingangsparameter liegen nicht vor.
Außer für das dargestellte Instrument erachtet Basler die Buchwerte für finanzielle Vermögenswerte und Schulden als gute Näherung an den beizulegenden Wert.
Zur Erfassung von Wertminderungen sowie Nettogewinnen/-verlusten der ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten verweisen wir auf die Kapitel 7 und 13.
IV. Sonstige Angaben
22. Art und Management finanzieller Risiken
22.1 Forderungsausfallrisiko
Basler führt ständige Überprüfungen der Kreditwürdigkeit seiner Kunden mit Hilfe von internen und externen Bewertungen durch. Außerdem wird das Risiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dadurch abgeschwächt, dass das Unternehmen über einen diversifizierten Kundenstamm verfügt. Weiterhin gibt es einen genau definierten Verfolgungsprozess für ausstehende Forderungen.
Es wird eine durch das ERP-System unterstützte Kreditliniensystematik mit dokumentierten Eskalationsstufen zur weiteren Begrenzung des Risikos genutzt. Bezüglich der Angabe des maximalen Ausfallrisikos verweisen wir auf unsere Angaben unter den Kapitel 13, 14 und 15.
22.2 Zinsrisiko
Sämtliche zum Bilanzstichtag ausgewiesenen längerfristigen finanziellen Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und unterliegen aufgrund der bestehenden Festzinsvereinbarungen keinem Zinsänderungsrisiko im Sinne von IFRS 7.
22.3 Währungsrisiko
Eine Analyse der Sensitivität aller Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten der Gesellschaften der Basler Gruppe zum Bilanzstichtag hinsichtlich eines um jeweils 10 % fallenden bzw. steigenden Stichtagskurs ergäbe folgende Ergebnisauswirkung (in T€):
| Land | Stichtagskurs +10% | Stichtagskurs -10% |
|---|---|---|
| USD | 361 | -361 |
| JPY | 55 | -55 |
| SGD | 26 | -26 |
| CNY | 1.058 | -1.058 |
| 1.500 | -1.500 |
Dabei wurden die wesentlichen Fremdwährungen berücksichtigt.
23. Kapitalmanagement / Liquiditätsrisiko
Basler steuert sein Kapital mit dem Ziel, die Erträge der Unternehmensbeteiligten durch Optimierung des Verhältnisses von Eigen- zu Fremdkapital zu maximieren. Weiterhin ist aber sicherzustellen, dass Basler genügend Reserven auch für ein kurzfristiges Wachstum hat. Dieses Ziel wird mit der Kennzahl Finanzierungsreserve gesteuert.
| in T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Liquide Mittel | 47.860 | 35.177 |
| Freie Bankenlinien | 9.600 | 20.800 |
| Summe | 57.460 | 55.977 |
Eine Änderung in dieser Strategie zum Vorjahr fand nicht statt.
Basler standen am Stichtag Kreditlinien in Höhe von 9.600 T€ (VJ: 20.800 T€) davon 0 T€ (VJ: 11.800 T€) zweckgebundene Darlehenszusagen zur Verfügung. Die Verfügbarkeit der Kreditlinien bzw. die Gewährung von Bankdarlehen ist teilweise an die Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen geknüpft. Wie in Vorjahren hat Basler die Vereinbarungen stets eingehalten.
Die folgende Fälligkeitsanalyse der finanziellen Schulden (vertraglich vereinbarte, undiskontierte Zahlungen) zeigen den Einfluss auf die Liquiditätssituation des Konzerns:
| in T€ (Vorjahr) | Gesamtbetrag | < 1 Jahr | > 1 Jahr | davon > 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| Bankverbindlichkeiten | 25.231 (19.478) |
4.110 (5.298) |
21.121 (14.180) |
10.198 (3.610) |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 11.072 (10.588) |
11.072 (10.588) |
0 (0) |
0 (0) |
| Übrige kurzfristige finanzielle Schulden und Steuerschulden | 7.046 (12.097) |
7.046 (12.097) |
0 (0) |
0 (0) |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 14.803 (16.921) |
3.437 (3.178) |
11.366 (13.743) |
2.268 (2.695) |
Entsprechend der längst möglichen Tilgungszeit ergäben sich folgende Fälligkeiten der derivativen Finanzinstrumente:
| in T€ | bis 1 Jahr | 2-5 Jahre | Über 5 Jahre | Summe |
|---|---|---|---|---|
| 2020 | 765 | 0 | 0 | 765 |
| 2019 | 1.212 | 1.818 | 0 | 3.030 |
24. Segmentbericht
Innerhalb der internen Berichterstattung werden keine Segmente unterschieden oder nach solchen gesteuert. Die Planung und Allokation von Ressourcen erfolgt konzernweit ausschließlich für das Kamerageschäft, so dass nur ein Segment vorliegt.
Baslers Kunden sind weltweit tätig. In der folgenden Aufstellung der Umsätze nach Regionen wird als Zielland das Installationsland des Produktes verwendet. Sollte dies nicht bekannt sein, wird das letzte bekannte Lieferland verwendet.
| in T€ | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Deutschland | 16.577 | 20.211 |
| EMEA | 32.994 | 29.845 |
| Amerika | 26.049 | 23.382 |
| Asien | 94.839 | 88.523 |
| Gesamt | 170.459 | 161.961 |
In 2020 und 2019 hatte kein Kunde einen Umsatzanteil größer als 10 %.
Die langfristigen Vermögenswerte der Basler Gruppe sind in folgenden Ländern gelegen:
| in T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Deutschland | 88.855 | 86.972 |
| USA | 317 | 436 |
| Asien | 4.929 | 5.220 |
| 94.101 | 92.628 |
25. Anzahl der Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter nach Funktionsbereichen können der folgenden Tabelle entnommen werden:
| Anzahl (FTE*) | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Produktion | 206 (197) |
212 (203) |
| Vertrieb und Marketing | 301 (287) |
293 (283) |
| Entwicklung | 213 (200) |
208 (196) |
| Administration | 137 (123) |
140 (124) |
| 857 (807) |
853 (806) |
*) Full Time Equivalent
26. Abschlussprüferhonorar
Das Honorar der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft teilt sich in die folgenden Kategorien ein:
| in T€ | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 67 | 63 |
| Steuerberatungsleistungen | 0 | 0 |
| Sonstige Leistungen | 9 | 0 |
| 76 | 63 |
27. Beziehungen zu nahestehenden Personen
Im Geschäftsjahr 2020 gab es mit Ausnahme der Vorstandsvergütungen und Aufsichtsratsbezüge keine Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen.
52,67 % der Aktien / Stimmrechte an der Basler AG werden von der Norbert Basler Holding GmbH gehalten, die wiederum zu 100 % von der Basler-Beteiligungs-GmbH & Co. KG gehalten wird.
28. Vorstand und Aufsichtsrat
28.1 Vorstand
Im Jahr 2020 gehörten dem Vorstand folgende Personen an:
| ― | Dr. Dietmar Ley, Vorstandsvorsitzender (CEO): zuständig für Forschung und Entwicklung, Organisationsentwicklung und Personal |
| ― | John P. Jennings, Vorstand Vertrieb (CCO) bis 31.12.2020: zuständig für Vertrieb, Marktkommunikation und Tochtergesellschaften |
| ― | Arndt Bake, Vorstand Marketing (CMO): zuständig für das strategische Marketing, das Produktmanagement und New Business |
| ― | Hardy Mehl, Vorstand Finanzen (CFO) und Operations (COO): zuständig für Finanzen, Controlling, SAP und IT, Recht und Patente, Investor Relations, Facility Management, Produktion und Supply-Chain-Management |
Ab 1.1.2021 ist Alexander Temme als CCO zuständig für Vertrieb, Marktkommunikation und Tochtergesellschaften.
28.2 Aufsichtsrat
Dem Aufsichtsrat gehörten im Jahr 2020 folgende Personen an:
| Norbert Basler | Aufsichtsratsvorsitzender, Vorsitzender des Nominierungsausschusses, Mitglied des Prüfungsausschusses, Unternehmer |
| Dorothea Brandes | Ordentliches Aufsichtsratsmitglied, Arbeitnehmervertreterin, Organisationsentwicklerin bei der Basler AG |
| Horst W. Garbrecht | Ordentliches Aufsichtsratsmitglied, Mitglied des Nominierungsausschusses, Vorsitzender der Geschäftsführung der Metabowerke GmbH, Vorstand (COO-Europe) der Koki Holdings, Japan |
| Dr. Marco Grimm | Ordentliches Aufsichtsratsmitglied, Arbeitnehmervertreter, Fachgruppenleiter der Softwareentwicklung für die Qualitätssicherung bei der Basler AG |
| Prof. Dr. Eckart Kottkamp | Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, Mitglied des Nominierungsausschusses, Mitglied des Prüfungsausschusses, Berater |
| Prof. Dr. Mirja Steinkamp | Ordentliches Aufsichtsratsmitglied, Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Fachhochschullehrerin für Wirtschaftsprüfung und Unternehmensrechnung an der NORDAKADEMIE |
Weitere Mandate der Aufsichtsräte im Jahr 2020 entsprechend § 285 Nr. 10 HGB:
Norbert Basler
| ― | Mitglied im Aufsichtsrat der Plato AG, Lübeck |
| ― | Mitglied im Aufsichtsrat der Dr. Födisch Umweltmesstechnik AG, Markranstädt (bis 8. November 2020) |
| ― | Mitglied im Aufsichtsrat der Beruf und Familie im HanseBelt gGmbH, Bad Oldesloe |
| ― | Stellv. Vorsitzender des Beirats der Zöllner Holding GmbH, Kiel |
Prof. Dr. Eckart Kottkamp
| ― | Mitglied im Aufsichtsrat der KROMI Logistik AG, Hamburg |
| ― | Vorsitzender des Beirats der PEP NewCo IV GmbH (LKE Gruppe), Marl |
Horst W. Garbrecht
| ― | Mitglied des Beirats der Fischerwerke GmbH & Co. KG, Waldachtal |
| ― | Mitglied im Regionalbeirat der Süd und Südwest der Commerzbank AG, Frankfurt am Main |
Prof. Dr. Mirja Steinkamp
| ― | Stellvertr. Vorsitzende des Aufsichtsrates der Alper & Schetter AG, Neuss |
28.3 Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
Zum 1. Januar 2011 wurde das Vergütungsmodell des Vorstandes durch die Einführung einer Nachhaltigkeitsklausel verändert (siehe Vergütungsbericht des Lageberichts). Hiernach werden die in einem Geschäftsjahr erworbenen variablen Ansprüche über drei Jahre verteilt ausgezahlt und unterliegen während dieses Zeitraums dem zwischenzeitlichen Risiko einer substantiellen Schmälerung durch eine nachträgliche Verschlechterung der Lage.
Die Gesamtvergütung des Vorstandes (Zufluss) stellt sich wie folgt dar:
| Zufluss (in T€) | Dietmar Ley | John P. Jennings | Arndt Bake | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Funktion | Vorstandsvorsitzender (CEO) |
Vorstand Vertrieb (CCO) |
Vorstand Marketing (CMO) |
|||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| im Vorstand seit | 1998 | 2006 | 2011 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 343 | 338 | 256 | 276 | 238 | 234 |
| Nebenleistungen | 20 | 19 | 53 | 68 | 21 | 20 |
| Summe | 363 | 357 | 309 | 344 | 259 | 254 |
| Einjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung / Auszahlung aus Bonusbank |
135 | 186 | 148 | 174 | 93 | 128 |
| Summe | 498 | 543 | 457 | 518 | 352 | 382 |
| Vorsorgeaufwand | 1 | 1 | 8 | 8 | 1 | 1 |
| Gesamtvergütung | 499 | 544 | 465 | 526 | 353 | 383 |
| Zufluss (in T€) | Hardy Mehl | Insgesamt | ||
|---|---|---|---|---|
| Funktion | Vorstand Finanzen (CFO) und Operations (COO) |
|||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| im Vorstand seit | 2014 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 278 | 273 | 1.115 | 1.121 |
| Nebenleistungen | 22 | 22 | 116 | 129 |
| Summe | 300 | 295 | 1.231 | 1.250 |
| Einjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung / Auszahlung aus Bonusbank |
134 | 142 | 510 | 630 |
| Summe | 434 | 437 | 1.741 | 1.880 |
| Vorsorgeaufwand | 1 | 1 | 11 | 11 |
| Gesamtvergütung | 435 | 438 | 1.752 | 1.891 |
Die gewährten Zuwendungen verteilen sich wie folgt:
| Zufluss (in T€) | Dietmar Ley | John P. Jennings | Arndt Bake | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Funktion | Vorstandsvorsitzender (CEO) |
Vorstand Vertrieb (CCO) |
Vorstand Marketing (CMO) |
|||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| im Vorstand seit | 1998 | 2006 | 2011 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 343 | 338 | 256 | 276 | 238 | 234 |
| Nebenleistungen | 20 | 19 | 53 | 68 | 21 | 20 |
| Summe | 363 | 357 | 309 | 344 | 259 | 254 |
| Einjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung / Auszahlung zur Bonusbank | 225 | 34 | 189 | 28 | 156 | 246 |
| Summe | 588 | 391 | 498 | 372 | 415 | 278 |
| Vorsorgeaufwand | 1 | 1 | 8 | 8 | 1 | 1 |
| Gesamtvergütung | 589 | 392 | 506 | 380 | 416 | 279 |
| möglicher Minimalbetrag -Reduzierung Bonusbank | -114 | -112 | -85 | -92 | -79 | -78 |
| möglicher Maximalbetrag -Zuführung Bonusbank | 686 | 675 | 513 | 551 | 475 | 468 |
| Zufluss (in T€) | Hardy Mehl | Insgesamt | ||
|---|---|---|---|---|
| Funktion | Vorstand Finanzen (CFO) und Operations (COO) |
|||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| im Vorstand seit | 2014 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 278 | 273 | 1.115 | 1.121 |
| Nebenleistungen | 22 | 22 | 116 | 129 |
| Summe | 300 | 295 | 1.231 | 1.250 |
| Einjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung / Auszahlung zur Bonusbank | 213 | 28 | 783 | 114 |
| Summe | 513 | 323 | 2.014 | 1.364 |
| Vorsorgeaufwand | 1 | 1 | 11 | 11 |
| Gesamtvergütung | 514 | 324 | 2.025 | 1.375 |
| möglicher Minimalbetrag -Reduzierung Bonusbank | -93 | -92 | -371 | -374 |
| möglicher Maximalbetrag -Zuführung Bonusbank | 556 | 547 | 2.229 | 2.242 |
Im Falle einer regulären Beendigung der Vorstandstätigkeit wird ein positiver Saldo der noch verbleibenden erfolgsbezogenen Bezüge in den nächsten drei Jahren gleichverteilt ausgezahlt. Sollte es zu einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit kommen, so sind eventuelle Zahlungen auf den Wert von zwei Jahresvergütungen bzw. auf nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages begrenzt.
28.4 Vergütung des Aufsichtsrats
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen im Jahr 2020 169,9 T€ (VJ: 147 T€). Erfolgsbezogene Vergütung gab es nicht.
| Fixe Bezüge in T€ | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Norbert Basler | 58,8 | 51,8 |
| Dorothea Brandes | 15,5 | 14,0 |
| Horst W. Garbrecht | 17,8 | 16,1 |
| Dr. Marco Grimm | 15,5 | 14,0 |
| Prof. Dr. Eckart Kottkamp | 30,8 | 26,6 |
| Prof. Dr. Mirja Steinkamp | 31,5 | 24,5 |
29. In den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen/Beteiligungen
Folgende Unternehmen werden zusätzlich zu der Basler AG in den Konzernabschluss durch Vollkonsolidierung aufgrund der Mehrheit der Stimmrechte einbezogen:
| Firma | Anteilshöhe in % |
|---|---|
| Basler Inc., Exton/USA | 100 |
| Basler Asia Pte. Ltd., Singapur/Singapur | 100 |
| Basler Korea, Jungwongu/Korea | 100 |
| Basler Japan KK, Minato-ku/Japan | 100 |
| Basler Vision Technologies Taiwan Inc., Jhubei City/Taiwan | 100 |
| Silicon Software GmbH, Mannheim/Deutschland | 100 |
| Basler Vision Technology (Beijing) Co. Ltd., Beijing/China | 100 |
Eine weitere Beteiligung besteht an der Beruf und Familie im HanseBelt gGmbH, Bad Oldesloe:
| Firmenname | Anteilshöhe in % (31.12.2020) |
Eigenkapital (31.12.2019)* |
Ergebnis (2019)* |
|---|---|---|---|
| Beruf und Familie im HanseBelt gGmbH, Bad Oldesloe | 14 | 85 T€ | 13 T€ |
*) Ein Abschluss zum 31.12.2020 lag bis zur Berichterstellung nicht vor.
Weitere Beteiligungsverhältnisse bestehen nicht.
30. Corporate Governance
Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ist abgegeben worden und wurde den Aktionären auf der Internetseite des Unternehmens https://www.bas-lerweb.com/de/unternehmen/investoren/corporate-governance/erklaerung-zum-kodex/ zugänglich gemacht.
31. Genehmigung des Abschlusses
Der Abschluss wird voraussichtlich am 25. März 2021 vom Aufsichtsrat zur Veröffentlichung freigegeben.
32. Ergebnisverwendungsvorschlag des Mutterunternehmens
Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn des Mutterunternehmens in Höhe von 39.074.097,68 € wie folgt zu verwenden:
| Ausschüttung einer Dividende von € 0,45 je Aktie (30% EAT des Konzernergebnisses) | 4.502.368,80 |
| Ausschüttung einer Dividende von € 0,13 je Aktie (aufgrund des trotz Corona sehr guten Ergebnisses des Konzerns) | 1.287.176,86 |
| Einstellung in die Gewinnrücklagen | 0,00 |
| Vortrag auf neue Rechnung | 33.284.552,02 |
| Bilanzgewinn | 39.074.097,68 |
33. Nachtragsbericht
Wesentliche Ereignisse, welche eine Auswirkung auf den Konzernabschluss haben, sind nach dem Bilanzstichtag nicht eingetreten.
Ahrensburg, 25. März 2021
Der Vorstand
| Dr. Dietmar Ley | Arndt Bake | Hardy Mehl | Alexander Temme |
* Entwicklung des Anlagevermögens 2020
Konzernabschluss nach IFRS für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in T€ | Stand 01.01.2020 |
Zugänge | Umbuchung en | Abgänge | Währungs- differenzen |
31.12.2020 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| Software, Markenrechte, Patente und Lizenzen | 9.480 | 1.626 | 637 | -923 | -16 | 10.804 |
| Abgeschlossene eigene Entwicklungen | 54.633 | 294 | 21.699 | -1 | 0 | 76.625 |
| Eigene Entwicklungen in Arbeit | 17.732 | 10.335 | -21.699 | 0 | 0 | 6.368 |
| Anzahlungen auf Fremde Entwicklungen | 453 | 0 | 453 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Immaterielle Vermögenswerte | 82.298 | 12.255 | 184 | -924 | -16 | 93.797 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 27.474 | 0 | -7 | 0 | 0 | 27.467 |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke und Bauten auf fremden Grundstücken | 5.551 | 777 | -118 | -117 | -9 | 6.084 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 12.752 | 662 | 305 | -938 | -21 | 12.760 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 9.110 | 817 | 163 | -321 | -18 | 9.751 |
| Anlagen in Bau | 389 | 481 | -645 | 0 | -2 | 223 |
| Summe Sachanlagen | 27.802 | 2.737 | -295 | -1.376 | -50 | 28.818 |
| Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | ||||||
| Grundstücke im Finanzierungsleasing | 2.278 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2.278 |
| Gebäude im Finanzierungsleasing | 30.399 | 1.294 | 118 | -313 | -142 | 31.356 |
| Summe Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | 32.677 | 1.294 | 118 | -313 | -142 | 33.634 |
| Übrige Finanzanlagen | ||||||
| Übrige Finanzanlagen | 18 | 0 | 0 | 0 | 0 | 18 |
| Summe übrige Finanzanlagen | 18 | 0 | 0 | 0 | 0 | 18 |
| Summe Anlagevermögen | 170.269 | 16.286 | 0 | -2.613 | -208 | 183.734 |
| Abschreibungen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in T€ | Stand 01.01.20 |
Zugänge | Außerplanmäßige Abschreibungen des Geschäftsjahres |
Abgänge | Umbuchungen | Währungs- differenzen |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| Software, Markenrechte, Patente und Lizenzen | 6.884 | 1.115 | 0 | -913 | 8 | -6 |
| Abgeschlossene eigene Entwicklungen | 40.908 | 7.115 | 1.340 | 0 | 0 | 0 |
| Eigene Entwicklungen in Arbeit | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Anzahlungen auf Fremde Entwicklungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Immaterielle Vermögenswerte | 47.792 | 8.230 | 1.340 | -913 | 8 | -6 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 0 | 0 | 0 | -8 | 1 |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke und Bauten auf fremden Grundstücken | 1.737 | 382 | 41 | -117 | -26 | -6 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 8.237 | 1.524 | 3 | -930 | 0 | -14 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5.227 | 948 | 6 | -310 | 0 | -9 |
| Anlagen in Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Sachanlagen | 15.201 | 2.854 | 50 | -1.357 | -26 | -29 |
| Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | ||||||
| Grundstücke im Finanzierungsleasing | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gebäude im Finanzierungsleasing | 14.635 | 2.034 | 0 | -164 | 26 | -48 |
| Summe Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | 14.635 | 2.034 | 0 | -164 | 26 | -48 |
| Übrige Finanzanlagen | ||||||
| Übrige Finanzanlagen | 13 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe übrige Finanzanlagen | 13 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Anlagevermögen | 77.641 | 13.118 | 1.390 | -2.434 | 0 | -82 |
| Abschreibungen | Nettobuchwerte | ||
|---|---|---|---|
| in T€ | Stand 31.12.20 | 31.12.2020 | Vorjahr |
| --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||
| Software, Markenrechte, Patente und Lizenzen | 7.088 | 3.716 | 2.596 |
| Abgeschlossene eigene Entwicklungen | 49.363 | 27.262 | 13.725 |
| Eigene Entwicklungen in Arbeit | 0 | 6.368 | 17.732 |
| Anzahlungen auf Fremde Entwicklungen | 0 | 0 | 453 |
| Summe Immaterielle Vermögenswerte | 56.451 | 37.346 | 34.506 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | -7 | 27.474 | 27.474 |
| Sachanlagen | |||
| Grundstücke und Bauten auf fremden Grundstücken | 2.011 | 4.073 | 3.814 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 8.820 | 3.940 | 4.515 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5.862 | 3.889 | 3.883 |
| Anlagen in Bau | 0 | 223 | 389 |
| Summe Sachanlagen | 16.693 | 12.125 | 12.601 |
| Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | |||
| Grundstücke im Finanzierungsleasing | 0 | 2.278 | 2.278 |
| Gebäude im Finanzierungsleasing | 16.483 | 14.873 | 15.764 |
| Summe Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | 16.483 | 17.151 | 18.042 |
| Übrige Finanzanlagen | |||
| Übrige Finanzanlagen | 13 | 5 | 5 |
| Summe übrige Finanzanlagen | 13 | 5 | 5 |
| Summe Anlagevermögen | 89.633 | 94.101 | 92.628 |
* Appendix zum Anhang
* Entwicklung des Anlagevermögens 2019
Konzernabschluss nach IFRS für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in T€ | Stand 01.01.2019 |
Zugänge | Umbuchung en | Abgänge | Währungs- differenzen |
31.12.2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| Software, Markenrechte, Patente und Lizenzen | 12.741 | 1.643 | -4.815 | -83 | -6 | 9.480 |
| Abgeschlossene eigene Entwicklungen | 45.101 | 0 | 9.595 | -63 | 0 | 54.633 |
| Eigene Entwicklungen in Arbeit | 9.950 | 12.459 | -4.677 | 0 | 0 | 17.732 |
| Anzahlungen auf Fremde Entwicklungen | 0 | 556 | -103 | 0 | 0 | 453 |
| Summe Immaterielle Vermögenswerte | 67.792 | 14.658 | 0 | -146 | -6 | 82.298 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 12.740 | 14.734 | 0 | 0 | 0 | 27.474 |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke und Bauten auf fremden Grundstücken | 3.771 | 1.784 | 0 | -7 | 3 | 5.551 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 11.413 | 1.284 | 196 | -142 | 1 | 12.752 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 8.096 | 1.435 | 173 | -602 | 8 | 9.110 |
| Anlagen in Bau | 173 | 585 | -369 | 0 | 0 | 389 |
| Summe Sachanlagen | 23.453 | 5.088 | 0 | -751 | 12 | 27.802 |
| Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | ||||||
| Grundstücke im Finanzierungsleasing | 2.278 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2.278 |
| Gebäude im Finanzierungsleasing | 22.480 | 7.934 | 0 | -15 | 0 | 30.399 |
| Summe Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | 24.758 | 7934 | 0 | -15 | 0 | 32677 |
| Übrige Finanzanlagen | ||||||
| Übrige Finanzanlagen | 18 | 0 | 0 | 0 | 0 | 18 |
| Summe übrige Finanzanlagen | 18 | 0 | 0 | 0 | 0 | 18 |
| Summe Anlagevermögen | 128.761 | 42.414 | 0 | -912 | 6 | 170.269 |
| Abschreibungen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in T€ | Stand 01.01.19 |
Zugänge | Außerplanmäßige Abschreibungen des Geschäftsjahres |
Abgänge | Umbuchungen | Währungs- differenzen |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| Software, Markenrechte, Patente und Lizenzen | 6.228 | 1.100 | 0 | -443 | 0 | -1 |
| Abgeschlossene eigene Entwicklungen | 33.263 | 6.889 | 240 | 316 | 200 | 0 |
| Eigene Entwicklungen in Arbeit | 200 | 0 | 0 | 0 | -200 | 0 |
| Anzahlungen auf Fremde Entwicklungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Immaterielle Vermögenswerte | 39.691 | 7.989 | 240 | -127 | 0 | -1 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke und Bauten auf fremden Grundstücken | 1.343 | 399 | 0 | -8 | 0 | 3 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 6.805 | 1.515 | 56 | -141 | 0 | 2 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 4.744 | 898 | 0 | -417 | 0 | 2 |
| Anlagen in Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Sachanlagen | 12.892 | 2.812 | 56 | -566 | 0 | 7 |
| Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | ||||||
| Grundstücke im Finanzierungsleasing | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gebäude im Finanzierungsleasing | 12.787 | 1.848 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | 12.787 | 1.848 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Übrige Finanzanlagen | ||||||
| Übrige Finanzanlagen | 13 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe übrige Finanzanlagen | 13 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Anlagevermögen | 65.383 | 12.649 | 296 | -693 | 0 | 6 |
| Abschreibungen | Nettobuchwerte | ||
|---|---|---|---|
| in T€ | Stand 31.12.19 | 31.12.2019 | Vorjahr |
| --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||
| Software, Markenrechte, Patente und Lizenzen | 6.884 | 2.596 | 6.513 |
| Abgeschlossene eigene Entwicklungen | 40.908 | 13.725 | 11.838 |
| Eigene Entwicklungen in Arbeit | 0 | 17.732 | 9.750 |
| Anzahlungen auf Fremde Entwicklungen | 0 | 453 | 0 |
| Summe Immaterielle Vermögenswerte | 47.792 | 34.506 | 28.101 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 27.474 | 12.740 |
| Sachanlagen | |||
| Grundstücke und Bauten auf fremden Grundstücken | 1.737 | 3.814 | 2.428 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 8.237 | 4.515 | 4.608 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5.227 | 3.883 | 3.352 |
| Anlagen in Bau | 0 | 389 | 173 |
| Summe Sachanlagen | 15.201 | 12.601 | 10.561 |
| Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | |||
| Grundstücke im Finanzierungsleasing | 0 | 2.278 | 2.278 |
| Gebäude im Finanzierungsleasing | 14.635 | 15.764 | 9.693 |
| Summe Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | 14.635 | 18.042 | 11.971 |
| Übrige Finanzanlagen | |||
| Übrige Finanzanlagen | 13 | 5 | 5 |
| Summe übrige Finanzanlagen | 13 | 5 | 5 |
| Summe Anlagevermögen | 77.641 | 92.628 | 63.378 |
* Appendix zum Anhang
Überleitung der Bewegungen der Schulden auf die Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten
| Schulden | ||||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten |
Übrige andere finanzielle Verbindlichkeiten |
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Bilanz zum 1. Januar 2020 | 19.478 | 13.478 | 16.921 | |
| Veränderungen des Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten | ||||
| Auszahlungen aus der Rückführung von Darlehen bei Kreditinstituten | -5.287 | -5.287 | ||
| Auszahlungen für die Tilgung von Finanzierungsleasingsverbindlichkeiten | -3.412 | -3.412 | ||
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen von Kreditinstituten | 11.040 | 11.040 | ||
| Zinsauszahlungen | -844 | -844 | ||
| Einzahlungen aus dem Verkauf eigener Aktien | 0 | |||
| Auszahlung für den Erwerb eigener Aktien | -228 | |||
| Auszahlung für Dividende | -2.602 | |||
| Gesamtveränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit | -1.333 | 4.909 | 0 | -3.412 |
| Nicht zahlungswirksame Änderungen (and. Bereichen des CF zuzurechnen) | 844 | -8.446 | 1.294 | |
| Bilanz zum 31. Dezember 2020 | 25.231 | 5.032 | 14.803 |
| Eigenkapital | ||||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Gezeichnetes Kapital/Kapital- rücklage |
Andere Rücklagen |
Gewinn- rücklage |
Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Bilanz zum 1. Januar 2020 | 70.037 | 119.914 | ||
| Veränderungen des Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten | ||||
| Auszahlungen aus der Rückführung von Darlehen bei Kreditinstituten | -5.287 | |||
| Auszahlungen für die Tilgung von Finanzierungsleasingsverbindlichkeiten | -3.412 | |||
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen von Kreditinstituten | 11.040 | |||
| Zinsauszahlungen | -844 | |||
| Einzahlungen aus dem Verkauf eigener Aktien | 0 | 0 | ||
| Auszahlung für den Erwerb eigener Aktien | -228 | -228 | ||
| Auszahlung für Dividende | -2.602 | -2.602 | ||
| Gesamtveränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit | 0 | 0 | -2.830 | -1.333 |
| Nicht zahlungswirksame Änderungen (and. Bereichen des CF zuzurechnen) | 15.327 | 9.019 | ||
| Bilanz zum 31. Dezember 2020 | 82.534 | 127.600 |
Konzernlagebericht 2020
1. Grundlagen des Basler Konzerns
1.1 Geschäftsmodell
Die Basler AG mit Sitz in Ahrensburg bei Hamburg (Deutschland) und die anderen Unternehmen des Konzerns (im Folgenden auch "Basler-Konzern" oder "Basler") sind Entwickler und Hersteller von Bildverarbeitungskomponenten für professionelle Anwender. Der überwiegende Anteil des Umsatzes entfällt auf digitale Kameras, die vor allem in der industriellen Massenproduktion, in medizinischen Anwendungen, in der Verkehrskontrolle sowie in der Logistik eingesetzt werden. Darüber hinaus erweitert der Basler Konzern kontinuierlich sein Produktangebot und entwickelt sich somit schrittweise zum Komplettanbieter von Bildverarbeitungskomponenten. Basler Produkte zeichnen sich durch Innovation, hohe Zuverlässigkeit, einfache Integration und ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis aus. Zielkunden sind nationale und internationale Hersteller von Investitionsgütern (OEM-Kunden), die Bildverarbeitungskomponenten in ihre eigenen Systeme und Geräte integrieren. Die Kunden werden überwiegend durch den eigenen Direktvertrieb oder über regionale Vertriebspartner (Distributoren) betreut. Die Komponentenprodukte von Basler sind generisch und in vielen Branchen bzw. Anwendungen einsetzbar. Sie werden nach erfolgreicher Integration durch den OEM-Kunden im Rahmen seiner Produktentwicklung (sogenanntes Design-In) fester Bestandteil der jeweiligen Kunden-Lösung. Da der Kunde im Normalfall die Komponentenlieferanten über den Lebenszyklus seines eigenen Produkts nicht wechselt, schließt sich an das Design-In in der Regel eine mehrjährige, stabile Geschäftsbeziehung an. Basierend auf dem Angebot und der Technologie von Standardkomponenten bietet Basler zudem kundenspezifische Anpassungen für volumenreiche OEM-Kunden.
Die Basler AG unterhält Tochtergesellschaften in Deutschland, USA, Singapur, Taiwan, China, Japan und Korea. Die Tochtergesellschaften werden im Konzernabschluss voll konsolidiert. Weitere Repräsentanzen bestehen in Polen, dem Vereinigten Königreich, Finnland, Frankreich, Malaysia und den Niederlanden. In den Tochtergesellschaften bzw. Repräsentanzen werden überwiegend absatzbezogene Leistungen erbracht. In Singapur besteht darüber hinaus eine Produktion für die Versorgung des lokalen asiatischen Marktes.
Externe Einflussfaktoren auf das Geschäftsmodell des Konzerns sind die allgemeine makroökonomische Lage und die Nachfragesituation in den regionalen Absatzmärkten Asien, Europa und Nordamerika. Aufgrund seiner Ausrichtung auf Investitionsgüterhersteller ist die Konjunktur im Maschinen- und Anlagenbau, insbesondere im Bereich Halbleiter und Elektronik, für die Geschäftsentwicklung des Konzerns von besonderer Bedeutung. Infolge der in den Vorjahren begonnenen Expansion in Märkte außerhalb der Fabrikautomation, z.B. Medizin- und Verkehrstechnik sowie Logistik, erschließt sich Basler weiteres Wachstumspotenzial und reduziert die Zyklizität seines Geschäfts. Basler partizipiert und betreibt zugleich die Entwicklung der Computer Vision Technologie, die durch zunehmende Leistungsfähigkeit, Preisreduktion und Vernetzung Schritt für Schritt in weitere Anwendungsbereiche hineinwächst.
1.2 Steuerungssystem
Basler verfolgt eine eigenfinanzierte, profitable Wachstumsstrategie. Das organische Wachstum bildet den Schwerpunkt, wird jedoch durch Unternehmenszukäufe ergänzt. Grundlage der Konzernsteuerung ist ein jährlich ablaufender Strategieprozess, in dem die Ausrichtung hinsichtlich Zielmärkten, Positionierung, Leistungsprogramm, Technologien, Absatzstrategie und Finanzkennzahlen festgelegt wird. Die zentralen Leistungsindikatoren zur Steuerung sind Umsatz und Vorsteuerrendite (Vorsteuerergebnis/Umsatz). Darüber hinaus wird die ökonomische Wertsteigerung über die Verzinsung des eingesetzten Kapitals (ROCE) und der freie Cashflow zur Steuerung des Konzerns herangezogen.
Der Strategieprozess mündet in eine qualitative und quantitative Mittel- und Langfristplanung sowie in das Budget für das kommende Geschäftsjahr. Aus diesen Planungswerken werden für die Konzernsteuerung Leistungsindikatoren erstellt und zu einem Balanced-Score-Card-System (BSC) mit abgeleiteten Scorecards für wesentliche Wertschöpfungsprozesse zusammengefasst. Die Kennzahlen der BSC und der unterliegenden Scorecards werden monatlich aktualisiert und im Kreis des Managements besprochen. Auf operativer Ebene gibt es ein sogenanntes "Daily Management" bzw. "Shopfloor Management", im Rahmen dessen der tägliche Arbeitsfortschritt und kontinuierliche Verbesserungen gesteuert werden. Abweichungen vom Ziel werden somit auf unterschiedlichen Hierarchieebenen frühzeitig erkannt und durch Gegen- und Vorbeugemaßnahmen adressiert.
Um eine hohe Qualität, Robustheit und Zuverlässigkeit der hergestellten Produkte und der im Unternehmen definierten Wertschöpfungsprozesse zu gewährleisten, verfügt Basler über ein weltweit implementiertes Qualitätsmanagementsystem (QM-System). Regelmäßig findet ein Quality Management Review statt, in dem der Vorstand mit den Prozessverantwortlichen das bestehende Managementsystem auf Wirksamkeit prüft und für eine kontinuierliche Verbesserung sorgt. Unterjährig wird im Rahmen interner Audits geprüft, ob die Abläufe in der betrieblichen Praxis mit den Prozessbeschreibungen des QM-Systems im Einklang stehen. Einmal pro Jahr findet ein externes Audit statt, um zu überprüfen, ob das QM-System gemäß den Bestimmungen ISO 9001:2015 und ISO 13485:2016 (Medizin Norm) angewendet wird. Darüber hinaus findet einmal pro Jahr eine Prüfung durch die interne Revision in durch den Aufsichtsrat ausgewählten Unternehmensteilen statt. Durch ein Compliance-Management-System wird die Einhaltung von Normen, Gesetzen und ethischen Richtlinien gesteuert.
1.3 Forschung und Entwicklung
Als Technologieunternehmen ist Basler darauf angewiesen, neue technologische Trends frühzeitig zu erkennen und schnell in Produktentwicklungen einfließen zu lassen. Da sich die Bildverarbeitungstechnologie rasch weiterentwickelt und das Unternehmen eine nachhaltige Wachstumsstrategie verfolgt, werden pro Jahr im Durchschnitt etwa 13-15 % vom Umsatz in Forschung und Entwicklung (F&E) investiert. Die F&E-Aktivitäten gliedern sich wie folgt:
| ― | Gesteuertes Innovationsmanagement |
| ― | Vorentwicklung neuer Technologien |
| ― | Entwicklung neuer Plattform-Architekturen für künftige Produktlinien sowie hierfür notwendiger Fertigungstechnologien |
| ― | Entwicklung neuer Produktlinien bzw. Produkte auf bestehenden Produktplattformen |
| ― | Kundenspezifische Anpassungen von Produkten |
| ― | Pflege bestehender Produkte |
Im Rahmen des Innovationsmanagements werden Innovationsideen nach einem speziellen Prozess gesammelt, bewertet, getestet und ausgewählt. Das Durchlaufen des Innovationsprozesses erfolgt nach dem Prinzip "fail fast, learn fast". Im Rahmen des Prozesses werden technologische sowie kommerzielle Aspekte berücksichtigt, sodass im Erfolgsfall am Ende des Innovationsprozesses eine qualifizierte Produkt- bzw. Geschäftsidee steht, die durch Anwendung von klassischen Produktentstehungsprozessen skaliert werden kann.
Die Vorentwicklung untersucht Technologien, die für den Einsatz in künftigen Produkten sinnvoll erscheinen. Basler ist bestrebt, neue Technologien bereits im Vorfeld von Plattform- oder Produktentwicklungen möglichst weitgehend zu durchdringen, um potenzielle Risiken hinreichend analysiert zu haben. Auf diese Weise können anschließende Produktentwicklungen effizienter und mit höherer Planungstreue ablaufen. Um frühzeitig Kunden- bzw. Markt-Feedback zu erhalten, werden ausgewählten Kunden neue Technologien bereits während der Vorentwicklungsphase präsentiert.
Innerhalb der Plattform- und Produktentwicklung waren im Geschäftsjahr 2020 folgende Vorhaben wesentlich:
―
Entwicklung neuer Plattform-Technologien:
| ― | Finalisierung von zwei neuen Plattformen für Industriekameras (ace 2 und boost) inklusive einer gemeinsamen neuen Firmware-Plattform. |
| ― | Entwicklung von Embedded Vision Kameramodulen sowie die Kompatibilität zu NXP Prozessoren |
| ― | Finalisierung der zweiten 3D Kamerageneration basierend auf Time-of-Flight (ToF) Technik (Basler blaze) |
| ― | Finalisierung und Serienüberführung einer neuen Plattform für Bildeinzugskarten mit spezieller Abstimmung auf Basler boost Kameras |
―
Produktentwicklung:
| ― | Erweiterung der Produktlinie ace 2 um neue CMOS-Sensoren und neue Funktionalitäten |
| ― | Erweiterung der MED ace Kameralinie um neue Sensoren und Funktionalitäten, die speziell auf die Anforderungen von Kunden aus dem Medizintechnikmarkt abgestimmt sind |
| ― | Produktvarianten der neuen Kameralinie boost |
| ― | Einführung von Embedded Vision Kits kompatibel zu Prozessortechnologien von NVIDIA und NXP |
| ― | Entwicklung und Qualifizierung komplementärer Zubehörprodukte, insbesondere im Bereich Kabel, Objektive, Interface-Karten und Beleuchtung |
Auf Innovationen und Vorentwicklungen wird aus Vertraulichkeitsgründen im Rahmen dieses Berichts nicht näher eingegangen.
Die Kosten (Personalaufwand, Abschreibungen, sonstige betriebliche Aufwendungen sowie direkt zurechenbare Gemeinkosten) für F&E erhöhten sich leicht gegenüber dem Vorjahr von 23,1 Mio. € auf 23,7 Mio. € und betrugen 13,9 % vom Umsatz. Durch Neueinstellungen erhöhte sich die Anzahl der Vollstellen-Äquivalente im Bereich F&E von 196 am 31. Dezember 2019 auf 200 zum 31. Dezember 2020. Insgesamt hatte die Corona-Pandemie keinen nennenswerten Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit und Produktivität im Bereich R&D. Trotz aller Umstände konnte die Innovationskraft des Unternehmens aufrechterhalten werden und es wurde kraftvoll in die mittel- bis langfristige technologische Zukunft von Basler investiert.
In den Aufwendungen sind Leistungen Dritter in Höhe von 362 T€ (VJ: 396 T€) enthalten. Die aktivierten Investitionen in eigene Entwicklungen betrugen 10,6 Mio. € (VJ: 12,5 Mio. €). Die Höhe der Abschreibungen auf eigene Entwicklungen betrug 8,5 Mio. € (VJ: 7,1 Mio. €).
Die Basler AG ist per Geschäftsjahresende 2020 Inhaberin von 84 Patenten und Patentanmeldungen, davon sind 32 Patente in Kraft und 52 Patentanmeldungen befinden sich im Anmeldeverfahren. Weiterhin ist die Basler AG Inhaberin von 5 Gebrauchsmustern und 14 Designs.
Die Silicon Software GmbH ist per Geschäftsjahresende 2020 Inhaberin von 2 Patenten, die beide erteilt sind.
Die Basler AG ist per Geschäftsjahresende 2020 Inhaberin von 140 Marken. 14 weitere Marken befinden sich im Anmeldeverfahren. Die Silicon Software GmbH ist per Geschäftsjahresende 2020 Inhaberin von 2 Marken.
2. Wirtschaftsbericht
2.1 Rahmenbedingungen
Nachdem die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Vorjahr bereits die schlechtesten seit der Finanzkrise 2008/09 waren und sich gegen Ende 2019 eine Erholung auf den Industriegütermärkten abzeichnete, wurde diese durch die eintretende Corona-Pandemie zu Beginn 2020 im Keim erstickt. Das wirtschaftliche Umfeld wurde in 2020 sehr stark durch die Folgen der Corona-Pandemie und dem weiter anhaltenden im Handelskrieg zwischen den USA und China geprägt. Die Corona-Pandemie führte im März zu einer rasanten weltweiten Abkühlung der Nachfrage nach Investitionsgütern für das produzierende Gewerbe. In Folge der ersten Lockdown-Welle sank der Einkaufsmanagerindex im April mit 34,5 % auf einen sehr niedrigen Stand und drehte dann im dritten Quartal wieder über die Wachstumsschwelle von 50 % (Quelle: PMI, IHS Markit). Weltweit lag das Wirtschaftswachstum mit -3,5 % unterhalb der ursprünglichen Erwartungen von 2,4 %. Der Wirtschaftsabschwung betrug in der Eurozone -7,2 %, in Deutschland -5,8 % und in den USA -3,5 % und lag ebenso weit entfernt von den ursprünglichen Wachstumsprognosen. Lediglich China konnte ein Wirtschaftswachstum von 2,7 % verzeichnen, auch wenn dieses weit unter der Prognose von 5,9 % lag. (Quelle: Berenberg, Wirtschaft und Finanzmärkte, Ausblick 2021).
Der für Basler relevante Markt des Maschinen- und Anlagenbaus entwickelte sich Pandemie-bedingt nochmals deutlich schwächer als im Vorjahr und als ursprünglich erwartet. Die Auftragseingänge in diesem Sektor verzeichneten einen Rückgang von 10 %, während die Umsatzerlöse um 7 % sanken. (Quelle: VDMA Statistik Dez. 2020).
2.2 Geschäftsverlauf
Nach einer stabilen Geschäftsentwicklung im Jahr 2019 und Erholungstendenzen zur Jahreswende strebte Basler für das Geschäftsjahr 2020 ursprünglich ein niedriges einstelliges Wachstum an. Mit Eintreten der Pandemie wurden die ursprünglichen Pläne jedoch noch vor Veröffentlichung an die stark veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Trotz guter Auftragseingänge und Umsätze im Januar und Februar wurden die großen Unsicherheiten der aufkommenden Pandemie umgehend in der Geschäftsplanung und -aussteuerung reflektiert. Ende März veröffentlichte die Basler AG ihre Prognose für das erste Halbjahr. Diese wies einen Umsatzkorridor von 70-78 Mio. € und eine Vorsteuerrendite von 6-10 % aus. Das Management bremste in dieser Phase aufgrund hoher Unsicherheiten die Geschwindigkeit von Neueinstellungen und reduzierte die Sachkostenbudgets, ohne wesentliche strategische Projekte zu schädigen. Durch das außerordentlich hohe Engagement aller Beteiligten wurde die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschützt und gleichzeitig die operative Leistungsfähigkeit der Organisation aufrechterhalten. Die Kommunikation zwischen Management und Belegschaft sowie die Transparenz über die Geschäftsentwicklung wurde stark intensiviert. Krisenszenarien wurden vorbereitet, um einen schnellen Kurswechsel im Falle eines deutlichen Umsatzrückgangs zu gewährleisten. Wider die Erwartungen blieb die Nachfrage jedoch stark. Insbesondere getragen durch Anwendungen in der Konsumgüterelektronik und der Logistikautomation sowie durch die schnellere Pandemie-Erholung Chinas erhöhte Basler am 26. Mai 2020 seine Prognose und schloss das erste Halbjahr mit 88,9 Mio. € Umsatz und 14 % Vorsteuerrendite sogar oberhalb dieser erhöhten Prognose ab.
Mit Veröffentlichung der Halbjahres-Ergebnisse wurde erstmals ein Ausblick für das Gesamtjahr gegeben. Zu diesem Zeitpunkt ging das Management von einem saisonal bedingten Abschwung der Nachfrage in Anwendungen für die Konsumgüterelektronik und damit von einem schwächeren zweiten Halbjahr aus. Der Ausblick für das Gesamtjahr sah einen Umsatz zwischen 155-165 Mio. € und einer Vorsteuerrendite im Bereich von 8 %-10 % vor. Das dritte Quartal verlief erwartungsgemäß schwächer als die erste Jahreshälfte. Im Laufe des vierten Quartals zogen jedoch die Auftragseingänge und leicht zeitversetzt die Umsätze wieder an. Die Jahresprognose wurde mit der Q3-Berichterstattung auf das obere Ende des vorher kommunizierten Korridors konkretisiert, am 8. Dezember 2020 nochmals erhöht und schließlich am oberen Ende dieses nachjustierten Korridors erfüllt. Der Konzern Basler erzielte einen Umsatz von 170,5 Mio. € und eine Vorsteuerrendite von 12 %. Die Auftragseingänge wuchsen sogar um 9 % von 166,5 Mio. € auf 181,6 Mio. €. Mit diesen Ergebnissen konnte Basler in einem sehr schwachen Marktumfeld weitere Marktanteile für sich verbuchen und ihre Marktführerschaft ausbauen. Mit einem Umsatzwachstum von insgesamt 5 % entwickelte sich das Geschäft von Basler deutlich besser als im Durchschnitt der Branche von -7 %. (Quelle: VDMA Statistik Dez. 2020). Dieser Erfolg basierte im Wesentlichen auf der breiten Diversifikation nach Branchen und Regionen sowie einem krisenerprobten operativen Management und hoch motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die besonderen Herausforderungen der Corona-Pandemie wurden ohne nennenswerte Produktivitätsverluste erfolgreich gemeistert. Die strategischen Investitionen der letzten Jahre in Produktportfolio und Marktzugänge (insbesondere China) haben im Krisenjahr 2020 verstärkt ihre positive Wirkung entfaltet.
Basler schließt das Geschäftsjahr 2020 mit hohem Auftragseingangsniveau im Q4 und einem positiven Book-to-Bill Verhältnis von 1,07 % ab. Damit startet das Unternehmen mit vollen Auftragsbüchern ins neue Geschäftsjahr.
2.3 Ertragslage
| in Mio. € | 2020 | 2019 | Veränderung | in % |
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 170,5 | 162 | 8,5 | 5% |
| Währungsergebnis | -0,1 | -0,4 | 0,3 | -75% |
| Kosten der umgesetzten Leistung | -81,7 | -79,5 | -2,2 | 3% |
| Bruttoergebnis | 88,7 | 82,1 | 6,6 | 8% |
| Sonstiger betrieblicher Ertrag | 1,1 | 0,8 | 0,3 | 38% |
| Aufwendungen | -69,7 | -65,9 | -3,8 | 6% |
| Operatives Ergebnis | 20,1 | 17 | 3,1 | 18% |
| Finanzergebnis | 0,3 | -0,1 | 0,4 | >100% |
| Ergebnis vor Ertragssteuern | 20,4 | 16,9 | 3,5 | 21% |
| Steuern | -5,3 | -4 | -1,3 | 33% |
| Konzernjahresüberschuss | 15,1 | 12,9 | 2,2 | 17% |
Der Umsatz 2020 konnte mit Erlösen in Höhe von 170,5 Mio. € gegenüber dem Vorjahr um 8,5 Mio. € gesteigert werden. Der Materialaufwand stieg entsprechend von 79,5 Mio. € im Jahr 2019 auf 81,7 Mio. €. Die Bruttomarge (Bruttoergebnis/Umsatz) erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr von 50,7 % auf 52,0 %. Maßgeblich hierfür waren im Vergleich zum Vorjahr das Ausbleiben von außerordentlichen Effekten aus M&A-Transaktionen, ein besserer Auslastungsgrad in der Produktion und überdurchschnittliche Erfolge bei Verhandlungen mit Schlüssellieferanten. Der generelle Preisverfall und im Besonderen der Preisdruck im chinesischen Markt konnte durch die genannten Effekte erfolgreich überkompensiert werden.
Die Personalkosten entwickelten sich von 65,6 Mio. € im Jahr 2019 auf 68,6 Mio. € im Jahr 2020. Diese beinhalten eine marktorientierte generelle sowie individuelle Gehaltsanhebungen und die Erhöhung der Beschäftigtenzahl. Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl stieg in 2020 nur sehr moderat von 853 auf 857 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nach dem starken Aufbau der Vorjahre wurde in 2020 verstärkt auf die Integration der akquirierten Unternehmen und die Produktivitätssteigerung des bestehenden Teams fokussiert. Darüber hinaus wurden aufgrund der Corona-Pandemie ursprünglich geplante Neueinstellungen in die zweite Jahreshälfte und zum Teil ins Jahr 2021 verschoben. Der Sachaufwand verringerte sich gegenüber 2019 um 1,8 Mio. € auf 15,7 Mio. €. Die deutliche Absenkung wurde hauptsächlich durch geringere Reise- und Eventaufwendungen aufgrund von Corona-Beschränkungen verursacht. Diese Einsparung stellt mithin einen Sondereffekt dar. Es ist davon auszugehen, dass in den kommenden Jahren das Sachkostenniveau sukzessive wieder auf das Niveau vor der Corona-Pandemie zurückkehren wird. Einige Kostenarten werden voraussichtlich nachhaltig geringer ausfallen. Im Gegenzug ist davon auszugehen, dass die Sachkosten für Digitalisierung steigen.
Mit einem Vorsteuerergebnis von 20,4 Mio. € (VJ: 16,9 Mio. €) und einer Vorsteuerrendite (Vorsteuerergebnis/Umsatz) von 12,0 % (VJ: 10,5 %) konnte Basler das Geschäftsjahr trotz widriger Marktbedingungen oberhalb der Prognose und mit Steigerung zum Vorjahr abschließen.
Der Steueraufwand für das Geschäftsjahr 2020 betrug 5,3 Mio. €, was einer Steuerquote von 26,0 % (VJ: 23,7 %) entspricht.
Das Nachsteuerergebnis erhöhte sich von 12,9 Mio. € im Jahr 2019 auf 15,1 Mio. € und entspricht einer Nachsteuerrendite von 8,9 %.
Der Auftragsbestand zum Geschäftsjahresende beträgt 32,4 Mio. € (VJ: 27,7 Mio. €). Der Anstieg des Auftragseingangs im vierten Quartal führte zur Jahreswende zu einem überdurchschnittlich hohen Auftragsbestand und sichert einen guten Start ins kommende Geschäftsjahr.
2.4 Finanzlage
Das Liquiditätsmanagement im Konzern ist darauf ausgerichtet, den Kapitalbedarf so zu decken, dass Investitionen für organisches Wachstum über einen positiven freien Cashflow selbst finanziert werden. Temporäre Spitzenbeträge für Akquisitionen werden teilweise fremdfinanziert und langfristig über positive freie Cashflows durch Eigenkapital ersetzt. Dabei werden die Fälligkeitsrisiken, die Bewertungen der Kreditgeber sowie Eigen- und Fremdkapitalkosten in einem angemessenen Verhältnis ausbalanciert und eine Unabhängigkeit von Fremdkapitalgebern angestrebt. Darüber hinaus sieht die Dividendenpolitik eine konstante Ausschüttungsquote von 30 % des Nachsteuerergebnisses vor, sofern keine besonderen wirtschaftlichen Verhältnisse diesem entgegenstehen. Im Jahr 2020 wurde die Dividende für das Geschäftsjahr 2019 aufgrund der hohen Corona-Risiken auf 20 % des EBT mit großer Zustimmung auf der Hauptversammlung gekürzt. Da die Märkte zwar stark von Covid-19 betroffen waren, Basler sich jedoch entgegen dem Markt positiv entwickeln konnte, erwägt das Management die Auszahlung einer Sonderdividende für das Geschäftsergebnis 2020.
Im Geschäftsjahr 2020 wurde aus der betrieblichen Tätigkeit ein positiver Cashflow von 37,3 Mio. € (VJ: 24,7 Mio. €) generiert. Der Cashflow aus Investitionstätigkeiten betrug in der Berichtsperiode -23,3 Mio. € (VJ: -34,4 Mio. €).
Der freie Cashflow als Saldo des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit und des Cashflows aus Investitionstätigkeiten summierte sich auf 14,0 Mio. € (VJ: -9,6 Mio. €).
Auf der Finanzierungsseite wurden 2020 Bankverbindlichkeiten in Höhe von 5,3 Mio. € getilgt. Zum Bilanzstichtag bestanden nicht in Anspruch genommene Kreditlinien bei den Hausbanken in Höhe von 9 Mio. €.
Unter Berücksichtigung der Dividendenauszahlungen und der Aufnahme von weiteren KfW-Krediten i.H.v. 11 Mio. € ergab sich insgesamt ein Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten in Höhe von -1,3 Mio. € (VJ: 13,0 Mio. €).
Die liquiden Mittel betrugen zum Geschäftsjahresende 47,9 Mio. € (VJ: 35,2 Mio. €). Die Liquidität war zu jeder Zeit gesichert.
2.5 Vermögenslage
| in Mio. € | 2020 | 2019 | Veränderung | in % |
|---|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 64,8 | 62,0 | 2,8 | 5% |
| Sachanlagen | 12,1 | 12,3 | -0,2 | -2% |
| Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | 17,2 | 18,4 | -1,2 | -7% |
| Latente Steueransprüche | 0,9 | 0,8 | 0,1 | |
| Langfristige Vermögenswerte | 95,0 | 93,5 | 1,5 | 2% |
| Vorräte | 20,0 | 20,9 | -0,9 | -4% |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 19,5 | 19,4 | 0,1 | 1% |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 7,7 | 12,2 | -4,5 | -37% |
| Bankguthaben und Kassenbestände | 47,9 | 35,2 | 12,7 | 36% |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 95,1 | 87,7 | 7,4 | 8% |
| Summe Aktiva | 190,1 | 181,2 | 8,8 | 5% |
| Eigenkapital | 114,9 | 103,0 | 11,9 | 12% |
| Langfristige verzinsliche Bankverbindlichkeiten | 21,1 | 14,4 | 6,7 | 47% |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 11,4 | 13,8 | -2,4 | -17% |
| Sonstige langfristige Schulden | 1,7 | 3,4 | -1,7 | -50% |
| Latente Steuern | 9,7 | 9,4 | 0,3 | 3% |
| Langfristige Schulden | 43,9 | 41,0 | 2,9 | 7% |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 4,1 | 5,3 | -1,2 | -23% |
| Kurzfristige Rückstellungen | 5,6 | 5,1 | 0,5 | 10% |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 3,4 | 3,2 | 0,2 | 6% |
| Sonstige kurzfristige Schulden | 18,2 | 23,6 | -5,4 | -23% |
| kurzfristige Schulden | 31,3 | 37,2 | -5,9 | -16% |
| Summe Passiva | 190,1 | 181,2 | 8,9 | 5% |
Die Immateriellen Vermögensgegenstände erhöhten sich auf 64,8 Mio. € (VJ: 62,0 Mio. €) durch die Aktivierungen abzgl. Abschreibungen von eigenen Entwicklungen um 2,8 Mio. € gegenüber dem Vorjahr.
Die Investitionen in Sachanlagen beliefen sich auf 2,7 Mio. € (VJ: 5,1 Mio. €) und entfielen im Wesentlichen auf sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung, Umbauten von Büroflächen und der Herrichtung des Grundstückes für den geplanten Anbau an das Firmengebäude.
Die Vorräte sanken leicht um 0,9 Mio. € gegenüber Vorjahresniveau. Abwertungsrisiken bestehen nicht.
Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte sanken auf 7,7 Mio. € (VJ: 12,2 Mio. €), insbesondere aus der Rückführung von Darlehen, welche die Basler AG dem Leasinggeber als Zwischenfinanzierung im Rahmen der Erweiterung des Firmengebäudes gewährt hatte.
Die Bankguthaben und Kassenbestände wiesen einen um 12,7 Mio. € höheren Saldo aus als im Vorjahr.
Das Eigenkapital erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 11,9 Mio. € auf 114,9 Mio. €. Diese Eigenkapitalerhöhung resultiert aus dem Konzernjahresüberschuss abzüglich der Ausschüttung einer Dividende von 2,6 Mio. €.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Banken erhöhten sich um 5,6 Mio. € auf 25,2 Mio. € durch getätigte Abrufe aus KfW-Krediten i.H.v. 11 Mio. € abzüglich regulären Tilgungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten reduzierten sich auf 2,8 Mio. € (VJ: 11,3 Mio. €) aufgrund der Auszahlung von Restkaufpreisen aus getätigten M&A-Transaktionen.
Die sonstigen kurzfristigen Schulden reduzierten sich um 23 % im Wesentlichen aufgrund der Auszahlung von Restkaufpreisen aus getätigten M&A-Transaktionen.
Das Bestellobligo betrug zum Stichtag 19,0 Mio. € (VJ: 12,6 Mio. €). Vorzeitige Zahlungsverpflichtungen haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht ergeben.
2.6 Finanzielle Leistungsindikatoren
Neben den bereits erwähnten Kennzahlen werden weitere Leistungsindikatoren gemessen und zum Zwecke der Konzernsteuerung verwendet.
Die Produktivität im Basler Konzern wird unter anderem anhand des Ergebnisses pro Mitarbeiter/-in (EBITDA geteilt durch Vollstellenäquivalente) gemessen. Das Ergebnis pro Mitarbeiter/-in stieg trotz widriger Corona-Bedingungen im Geschäftsjahr 2020 von 37,2 T€ im Vorjahr auf 42,8 T€. Nach einem starken überproportionalen Organisationswachstum der Geschäftsjahre 2018/19 lag der Fokus in 2020 auf Umsatzsteigerung durch Produktivitätssteigerung bzw. mit gleicher Organisationsgröße. Darüber hinaus wurden geplante selektive Aufbauten mit dem Aufkommen der Corona-Pandemie auf das Ende des Geschäftsjahres und das folgende Geschäftsjahr geschoben. Aufgrund vielfältiger Maßnahmen hatte die Corona Pandemie keine nennenswerten Auswirkungen auf die Produktivität der Beschäftigten. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ohne Reduktion der Arbeitszeit kraftvoll an der Umsetzung des operativen Geschäfts und an Zukunftsinvestitionen gearbeitet. Die aktuelle Organisationsgröße ist für rund 180 Mio. € Umsatz ausgelegt und das Management wird bis zum absehbaren Erreichen dieses Umsatzniveaus vorerst nur sehr selektiv zusätzliche Personalkapazitäten aufbauen. Da ein erheblicher Anteil der Organisation an der Zukunft des Unternehmens arbeitet, ist dies als antizyklische Investition in die mittelfristige Zukunft des Unternehmens zu werten, um weitere kraftvolle Schritte in der Transformation vom Kameraanbieter zum Vollsortimenter zu vollziehen. Im Rahmen des konzernweiten Lean Management-Systems wird kontinuierlich daran gearbeitet, die Effizienz der Prozesse zu steigern.
Die Bruttoergebnismarge (Bruttoergebnis/Umsatz) erhöhte sich von 50,7 % im Vorjahr auf 52,0 %. Im Vergleich zum Vorjahr blieben akquisitionsbedingte Sondereffekte aus, der höhere Auslastungsgrad führte zu geringen Gemeinstückkosten und es wurden überdurchschnittliche Einsparungen in der Materialbeschaffung erzielt. Die Folgen eines kontinuierlichen Preiswettbewerbs, der insbesondere in China zunimmt, konnten durch die voran aufgeführten Maßnahmen und Effekte in 2020 überkompensiert werden. Das Management ist bestrebt, die Bruttomarge langfristig im Bereich von 50 % zu halten, um die Unternehmensstrategie mit hoher Innovationskraft vorantreiben zu können. Oberhalb von 50 % wird bis auf Weiteres dem Gewinn von Marktanteilen Vorrang gegenüber der Optimierung des Bruttomarge eingeräumt.
| in Mio. € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| EBIT | 20,1 | 17,0 |
| Vorräte | 20,0 | 20,9 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 19,5 | 19,4 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -11,1 | -10,6 |
| Anlagevermögen | 95,0 | 93,5 |
| Capital employed | 123,4 | 123,2 |
| ROCE (EBIT/ Capital employed) | 16% | 14% |
Der ROCE betrug zum Geschäftsjahresende 16 % (VJ: 14 %). Die Steigerung resultiert aus dem Gewinnanstieg bei fast gleich gebliebenem eingesetzten Kapital.
Für die kommenden Jahre plant das Management trotz erheblicher Zukunftsinvestitionen mit einer Gesamtkapitalrendite von etwa 20 %. Diese Steuerungskennzahl fließt jedoch nachrangig gegenüber Umsatzwachstum und Vorsteuerrendite in die Unternehmenssteuerung ein. Darüber hinaus strebt die Unternehmensleitung eine finanzielle Unabhängigkeit auch in Zeiten schwacher Konjunktur an und steuert das Unternehmen aus diesem Grund mit einem verhältnismäßig hohen Finanzmittelbestand.
Das Working Capital (Vorräte plus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen minus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) betrug zum Geschäftsjahresende 28,4 Mio. € (VJ: 29,7 Mio. €). Die Reduzierung resultiert aus der Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Für die kommenden Jahre strebt der Basler Konzern ein Working Capital Niveau im Bereich von 17-19 % vom Umsatz an. Zur Erreichung dieses Ziels werden Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung des Working Capital durch ein interdisziplinäres Team abgeleitet und umgesetzt.
Die Eigenkapitalquote (Eigenkapital/ Bilanzsumme) stieg von 56,8 % im Jahr 2019 auf 60,4 % zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres.
2.7 Gesamtaussage
Nach einem sehr schwachen Marktumfeld im Vorjahr und einer sich abzeichnenden Erholung drosselte die Corona-Pandemie die positive Entwicklung des Computer Vision Marktes bereits zu Jahresbeginn ab. Dies führte zu einem hohen einstelligen Rückgang der Branchenkennzahlen im zweiten Jahr in Folge. Gemäß VDMA (Verband Deutscher Maschinen und Anlagenbau) schrumpfte die deutsche Industrie für industrielle Bildverarbeitungskomponenten um 7 %. In diesem schwierigen Marktumfeld konnte Basler mit einer Wachstumsrate von 5 % weitere Marktanteile gewinnen. Das Management erhöhte zweimal im Laufe des Jahres seine Prognose und Basler schloss das Geschäftsjahr am oberen Ende des Korridors zuverlässig ab. Die Ursache für eine positivere Entwicklung gegenüber der Branche resultierte insbesondere aus einer besseren Präsenz in den Regionalmärkten China und Süd-Ostasien, einer starken Position in der Elektronik- und Logistikbranche, einer geringen Abhängigkeit von der Automobilindustrie sowie einer soliden operativen Krisenfestigkeit. Basler konnte ohne nennenswerte Einschränkungen den Geschäftsbetrieb aufrecht halten und zudem mit voller Kraft weiter in die Zukunft investieren. Die Geschäftsentwicklung über die Quartale hinweg erfolgte in einer verhältnismäßig typischen Saisonalität. Die erste Jahreshälfte verlief stärker aufgrund eines von Corona unbeeindruckten Investitionszyklus im Bereich Halbleiter und Elektronik sowie Investitionen in der Logistik. Die zweite Jahreshälfte war geprägt von einem schwächeren dritten Quartal und wieder anziehenden Auftragseingängen und Umsätzen im vierten Quartal. Insgesamt erzielte der Basler Konzern Umsätze von 170,5 Mio. € und Auftragseingänge von 181,6 Mio. €. Die Bruttomarge konnte gesteigert werden, die Personalkosten entwickelten sich in etwa proportional zum Umsatz und die Sachkosten sanken insbesondere Corona-bedingt um 1,8 Mio. €. Sowohl das Vorsteuerergebnis als auch die Vorsteuerrendite konnten gegenüber Vorjahr auf 20,4 Mio. € und 12 % gesteigert werden. Die Vorsteuerrendite lag damit auf der langfristig angestrebten Marke von ca. 12 %, die eine ausgewogene Balance zwischen kurzfristiger Profitabilität und nachhaltigem Wachstum vorsieht. Das Management ist bestrebt, das Unternehmen bei Erholung des Marktes auf ein Vorsteuerrendite-Niveau von rund 12 % zu halten und zu einem Umsatzwachstum von durchschnittlich 15 % zurückzuführen. Auch in 2020 hielt das Management an seinem Investitionspfad fest, da es sich nach deren Einschätzung um eine temporäre Marktschwäche und nicht um eine strukturelle Veränderung handelt. Durch den konsequenten Wachstumskurs konnte sich Basler im Geschäftsjahr 2020 weitere Wettbewerbsvorteile erarbeiten. Infolge des kontinuierlichen Ausbaus des Produktportfolios und der Vertriebs- sowie Marketingorganisation verfügt Basler Ende 2020 über eine breite Angebotspalette und einen der besten Marktzugänge in seiner Branche. Die Marke Basler hat einen führenden Bekanntheitsgrad und steht bei Kunden für hohe Zuverlässigkeit, Einfachheit in der Anwendung und ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. In der VSD-Studie zu "Brand Awareness" wird Basler unter den Top 5 Anbietern von Vision Technology genannt, was Preis-Leistungs-Verhältnis, Kundensupport und Funktionalität betrifft, und steht an erster Stelle im Bereich Qualität. Hochmotiviert und kontinuierlich bestrebt, mehr zu erreichen, nimmt sich der Basler Konzern vor, bei positiver Marktentwicklung bis 2023 ein Umsatzniveau von rund 250 Mio. € zu erreichen. Neben einem weiteren Ausbau der starken Marktposition im Bereich der Fabrikautomation sollen benachbarte Marktfelder wie beispielsweise Medizintechnik, Verkehrstechnik, Logistik und Einzelhandelssysteme weiter erschlossen und die technologischen Möglichkeiten von Embedded Vision Technologie und 3D Kameratechnologie nutzbar gemacht werden. Darüber hinaus wird sich Basler weiter vom Kameralieferanten zum Vollsortimenter für Bildverarbeitungskomponenten wandeln. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wird vom Management als zufriedenstellend beurteilt. Aufgrund der Fortschritte des abgelaufenen Geschäftsjahres sowie den Potenzialen im Bereich Markt und Technik fühlt sich das Management-Team in seiner strategischen Ausrichtung bestätigt und blickt mit Zuversicht und Motivation in die Zukunft.
Es ist das Ziel der Basler AG, ihre Aktionäre am Erfolg zu beteiligen und gleichzeitig genügend Liquidität vorzuhalten, um den Wachstumskurs des Unternehmens zu finanzieren. Auf Basis der soliden Geschäftsergebnisse 2020 und der aktuellen Aussichten für das kommende Geschäftsjahr wird der Hauptversammlung im Mai 2021 die Auszahlung einer regulären Dividende in Höhe von 0,45 € (VJ: 0,26 €) pro bezugsberechtigter Aktie (entspricht 4,5 Mio. €) vorgeschlagen. Dies entspricht einer üblichen Ausschüttungsquote von 30 %. Darüber hinaus erwägt der Vorstand die Ausschüttung einer Sonderdividende in Höhe von 0,13 € pro bezugsberechtigter Aktie. Dieses entspricht einer zusätzlichen Ausschüttung von 1,3 Mio. €. Die Risiken der Corona-Pandemie haben zwar die Branche getroffen, sich jedoch nicht für den Basler Konzern materialisiert. Die Profitabilität lag u.a. aufgrund von Corona-bedingten Einsparungen sogar deutlich oberhalb der Erwartungen. Hieran möchte der Vorstand die Aktionäre in Form einer Sonderdividende partizipieren lassen. Sollte die Hauptversammlung diesem Vorschlag zustimmen, würden insgesamt rund 38 % des Konzernjahresüberschusses an die Anteilseigner ausgeschüttet.
3. Nachtragsbericht
Wesentliche Ereignisse, welche eine Auswirkung auf den Konzernabschluss haben, sind nach dem Bilanzstichtag nicht eingetreten.
4. Prognosebericht
Nach zwei durch unterdurchschnittliche Marktentwicklung geprägten Jahren in Folge geht der Basler Konzern von einer Stabilisierung des Marktes und einer sukzessiven strukturellen Erholung ab dem Ende der Corona-Pandemie aus. Aufgrund der aktuell weiterhin hohen Unsicherheiten ist derzeit unklar, wann nachhaltig mit dieser zu rechnen ist. Nichtsdestotrotz stimmt der Verlauf der letzten Monate den Vorstand grundsätzlich positiv. Er geht davon aus, dass sich die Fabrikautomationsmärkte ab der zweiten Jahreshälfte erholen und sich die Ausrüstungsinvestitionen in der Halbleiter- und Elektronikindustrie sowie in der Logistik bereits in der ersten Jahreshälfte erneut gut entwickeln. Insbesondere aus der asiatischen Region werden bereits in der ersten Jahreshälfte Wachstumsimpulse erwartet. Der Vorstand schließt sich den Einschätzungen von Branchenverbänden und Makroökonomen an, wonach sich die großen Volkswirtschaften in 2021 erholen werden. Die Berenberg-Bank geht in ihrem Jahresausblick von einem realen BIP-Wachstum für 2021 in Höhe von 4,1 % aus. Der VDMA hat für den Computer Vision-Markt noch keine Prognose für das Jahr 2021 veröffentlicht, da er aus Vorsichtsgründen den Verlauf des ersten Quartals abwarten möchte. Der Verband der Hersteller von Maschinen und Anlagen für die frühzyklische Halbleiterindustrie (SEMI) hingegen geht von einer Erholung der Konjunktur und einem Marktwachstum für 2021 von 4,3 % gegenüber 2020 aus. (Quelle: Marktstudie SEMI).
Unter Berücksichtigung der oben ausgeführten Marktaussichten sieht das Management gute Chancen bereits in 2021 wieder zu einer zweitstelligen Wachstumsrate zurück zu kehren. Für das Geschäftsjahr 2021 plant der Vorstand aktuell mit Umsatzerlösen innerhalb eines Korridors von 190 Mio. € bis 210 Mio. €. Je nach Geschäftsverlauf strebt der Konzern eine Vorsteuerrendite zwischen 12 % bis 14 % an.
5. Chancen- und Risikobericht
Die von Basler verfolgte Wachstumsstrategie ist dann umsetzbar, wenn Chancen entschlossen genutzt und gleichzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um drohende Risiken geeignet zu minimieren.
Das Chancen- und Risikomanagementsystem von Basler hat zum Ziel,
| ― | Chancen- und Risiken von Basler systematisch zu erfassen, zu bewerten und Transparenz im Führungskreis zu erzeugen, |
| ― | Handlungsspielräume zu schaffen, dabei jedoch nicht akzeptable Risiken zu vermeiden oder Risiken auf ein akzeptables Maß zu reduzieren, |
| ― | sich innerhalb des Führungskräfte-Teams darüber zu verständigen, in welcher Weise das Unternehmen relevante Risiken in ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit begrenzen kann und entsprechende Maßnahmen abzuleiten. |
Wesentliche Bestandteile des Chancen- und Risikomanagementsystems sind die Risikostrategie, der Risikoatlas, die Risikomatrix und die Maßnahmen zur Risikobewältigung. Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde eine Risikoinventur durchgeführt. Hierbei wurden Risiken benannt, nach Eintrittswahrscheinlichkeit und potenzieller Schadenhöhe quantifiziert sowie Maßnahmen zur Risikominimierung definiert. Die Summe der identifizierten Risiken wird der definierten Risikodeckungsmasse (verfügbares Kapital zur Risikoabdeckung) gegenübergestellt. Die Risikotragfähigkeit des Konzerns wurde nicht überschritten. Flankiert wird das Risikomanagementsystem durch das interne Kontrollsystem (IKS), dem Compliance Management, und dem Qualitätsmanagementsystem, welches jährlich einem externen Audit im Rahmen der DIN EN ISO 9001:2015 unterzogen wird.
Der kumulierte Erwartungswert der zehn größten Risiken (ohne Wachstumsrisiken) beträgt 14 Mio. €. Der Erwartungswert ist die geschätzte Eintrittswahrscheinlichkeit multipliziert mit der möglichen Auswirkung. Durch das aktive Management werden die Eintrittswahrscheinlichkeiten der Risiken reduziert. Die Risikotragfähigkeit des Konzerns wird mit 69 Mio. € beziffert.
Die Darstellung der Risiken erfolgt nach der Nettobetrachtung.
5.1 Interne Organisation
Gegenstand dieser Kategorie ist das Geschäftsmodell, die Aufbau- und Ablauforganisation, die IT und Kommunikation, die Informationsbeschaffung und das Personal.
Das Unternehmen ist funktional organisiert. Flache Hierarchien und kurze Entscheidungswege sollen die Flexibilität und den Austausch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untereinander selbst bei zunehmendem Wachstum erhalten. Im Rahmen eines ganzheitlichen Lean Management Ansatzes ist das Unternehmen anhand von wesentlichen Wertströmen ausgerichtet und arbeitet kontinuierlich daran, diese in ihrer Effizienz zu steigern. Darüber hinaus gibt es einen Strategy-Deployment-Prozess, der das Herunterbrechen der Unternehmensstrategie bis auf Arbeitsebene sicherstellt.
Als Technologieunternehmen ist Basler in einem hohen Maße abhängig vom Know-how und dem Engagement seiner Beschäftigten. Es wird kontinuierlich daran gearbeitet, innovationsfördernde Strukturen, Abläufe, Verhaltensweisen und Kulturelemente trotz zunehmender Unternehmensgröße weiter zu entwickeln. Es wird eine Organisation angestrebt, die in der Lage ist, das Bestandsgeschäft weiter zu optimieren und sich gleichzeitig agil und innovativ in neue Technologie- und Marktfelder zu begeben.
Basler ist nicht tarifgebunden und bezieht sich in Entgeltfragen auch nicht auf bestehende Tarifverträge. Die deutschen Standorte haben eine transparente Entgeltsystematik, welche die Vergütung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen regelt. Diese Gehaltssystematik beruht auf Eckstellenbeschreibungen, welche personenunabhängig erstellt und von einem externen Institut bewertet werden. Damit ist eine geschlechtsneutrale und personenunabhängige Eingruppierung gewährleistet.
In Zeiten der Corona-Pandemie wurde die Organisation und die Kultur auf eine harte Probe gestellt. Auch wenn pandemische Risiken bisher nicht als potenzielles Risiko erfasst waren, wurde erfolgreich auf die pandemische Ausbreitung von Corona reagiert. Office Tätigkeiten wurden binnen 14 Tagen vollständig ins Homeoffice transferiert. Produktionsabläufe wurden unter Wahrung eines besonderen Infektionsschutzes neugestaltet und die Lieferfähigkeit mit nur moderaten Lieferzeiterhöhungen aufrechterhalten. Die Kommunikation vom Management an die Belegschaft wurde auf zweiwöchentliche Videonachrichten umgestellt und die Transparenz der Geschäftsentwicklung nochmals erhöht. In dieser Extremsituation zeigte sich die hohe Identifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Unternehmen, ihre Loyalität und ihr Teamgeist. Die kontinuierliche Pflege und das aktive Weiterentwickeln der Unternehmenskultur in den letzten Jahren war ein Schlüsselerfolgsfaktor, um robust durch diese unvorhergesehene Krise zu gehen. Diese Erfahrung bestätigt die Überzeugung des Managements den Kurs der vergangenen Jahre in Bezug auf Unternehmenskultur und Führungskultur fortzuführen, um Basler auch zukünftig stark und resilient in Krisensituationen zu machen.
5.2 Finanzen
Dem Forderungsausfallrisiko wird durch ein Kredit- und Forderungsmanagement begegnet, in dessen Rahmen größere Kunden einer laufenden Bonitätsprüfung unterzogen und dem Rating entsprechend Kreditlimits im System hinterlegt werden. Bei Überschreitung der Kreditlimits erfolgt eine Prüfung und weitere Waren werden ggf. nicht ausgeliefert. Ausstehende Forderungen unterliegen einem dreistufigen Mahnverfahren. Ausfallrisiken wird durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Im Geschäftsjahr 2020 wurden im Konzern trotz Corona-Pandemie Einzelwertberichtigungen und Abschreibungen auf Forderungen lediglich in Höhe von 9 T€ (VJ: 6 T€) gebucht.
Die Steuerung der Liquidität erfolgt in Zusammenarbeit von Rechnungswesen, Controlling, Vertrieb und Strategischem Einkauf. Basierend auf der Vierjahresplanung und dem Budget für das laufende Geschäftsjahr erfolgt eine Liquiditätsplanung, welche regelmäßig aktualisiert wird und Bestandteil der monatlichen Berichterstattung ist. Auf dieser Grundlage kann der Liquiditätsbedarf rechtzeitig erkannt und ggf. frühzeitig finanziert werden. Zum Bilanzstichtag bestehen nicht ausgeschöpfte Kreditlinien bei Banken i.H.v. 9 Mio. €.
Der Basler Konzern als mittelständisches Technologieunternehmen mit hohen F&E-Ausgaben sowie positiven Ratings hat die Möglichkeit, sich über zinsgünstige KfW-Mittel zu finanzieren.
Als besondere Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie wurden, verteilt über das Jahr 2020, genehmigte Kreditlinien in Höhe von 11 Mio. € gezogen. Darüber hinaus wurde aus Vorsichtsgründen die Ausschüttungsquote für die Dividende von 30 % auf 20 % reduziert.
Basler hat aktuell eine hohe Eigenkapitalquote, einen hohen Kassenbestand und weist ein Nettovermögen aus. Das Basler Management sieht aktuell kein Liquiditätsrisiko.
5.3 Beschaffungsmarkt
Grundsätzlich besteht das Risiko einer gewissen Abhängigkeit von Zulieferern technologischer Komponenten. Auf der Seite der Zulieferer wird das Risiko durch den Aufbau stabiler langfristiger Geschäftsbeziehungen, regelmäßige Lieferantenaudits und die laufende Beobachtung der Beschaffungsmärkte reduziert. Soweit technisch möglich und ökonomisch sinnvoll, wird eine Second Source aufgebaut. Weiterhin sind Prozesse und Systeme implementiert, um die kurzfristige Verfügbarkeit und Liefertermintreue von Zukaufkomponenten sicherzustellen. Insgesamt wird die Situation auf dem Beschaffungsmarkt für Halbleiter- und Elektronikkomponenten trotz handelspolitischer Spannungen, weiterer Zusammenschlüsse und dem Risiko von Allokation und Naturkatastrophen generell als mittleres Risiko bewertet. Diesem Risiko wird mit professionellem Supply Chain Management, erhöhten Lagerbeständen von kritischen Bauteilen, einem breiten Produktportfolio sowie dem weiteren Ausbau der Markführerschaft bzw. einer Verbesserung der Verhandlungsposition begegnet.
Bezugnehmend auf die außerordentliche Situation der Corona-Pandemie traten insbesondere zu Beginn des Jahres und zum Jahreswechsel Risiken in den Lieferketten ein. Durch Lockdowns und verstärkten Infektionsschutz stiegen Lieferzeiten, verringerten sich Liefermengen bis hin zum temporären Lieferabriss. Das Supply Chain Management System des Basler Konzerns war jedoch in der Lage, diese Stresssituation ohne wesentliche Auswirkungen auf seine Kunden abzufedern.
Auch wenn das Supply Chain Management System von Basler bis zur Finalisierung dieses Berichtes die Lieferfähigkeit sichergestellt hat, entsteht durch die besondere Pandemie-Situation verbunden mit einer derzeitigen Übernachfrage nach Elektronik- und Halbleiterkomponenten aktuell ein deutlich erhöhtes Risiko auf den Beschaffungsmärkten sowie in der Produktions- und Lieferkette. Getrennte Produktionswerke und Wertschöpfungsketten in Ahrensburg und Singapur dämpfen das Risiko strukturell. Darüber hinaus wird dieser besonderen Situation mit intensivem Kontakt zu Lieferanten, langen Bestellhorizonte sowie soliden Lagerbeständen begegnet.
5.4 Absatzmarkt
Es besteht das Risiko, dass sich das erwartete Marktwachstum kurzfristig aufgrund der makroökonomischen, geopolitischen und insbesondere der aktuellen Corona-Pandemie weiter verzögert. Mittel- und langfristig ist jedoch davon auszugehen, dass sich der Computer Vision Markt, getrieben durch eine zunehmende Automatisierung und durch neue Anwendungsfelder, positiv entwickeln wird. Die von Verbänden und Marktforschungsinstituten abgegebenen Prognosen gehen von einem nachhaltigen Wachstum im einstelligen Prozentbereich bei Anwendungen in der industriellen Massenproduktion und von zweistelligem prozentualen Wachstum in neueren Absatzmärkten, wie z. B. der Verkehrstechnik, der Logistik oder der Medizintechnik, aus. Da Basler kontinuierlich sein Produktportfolio erweitert und die Diversifizierung in neue Anwendungsmöglichkeiten vorantreibt, wird das Geschäftsmodell als skalierbar und zukunftssicher eingestuft.
Das Kamerageschäft in Investitionsgütermärkten hat durch seinen breiten Branchen- und Kundenportfoliomix sowie durch seinen Design-In-Charakter eine verhältnismäßig geringe Volatilität. Infolge der Fokussierung von Basler auf die Volumensegmente des Marktes für Bildverarbeitungskomponenten in Verbindung mit dem aktiven Bearbeiten neuer Anwendungsfelder nimmt der Umsatzanteil mit Kunden außerhalb der industriellen Massenproduktion langfristig zu und verbessert so die Risikostruktur des Umsatzes.
Durch immer neu entstehende Anwendungsfelder für Bildverarbeitung und das Fehlen substituierender Technologien wird der Computer Vision Markt in der Investitionsgüterindustrie auf absehbare Zeit aller Voraussicht nach weiter kontinuierlich wachsen. Temporär kommt es in einzelnen Zielmärkten jedoch regelmäßig zu Nachfrageschwankungen. Dies gilt besonders für Investitionsgütermärkte in der Halbleiter- und Elektronikindustrie.
Die höhere Dynamik der asiatischen Märkte erhöht tendenziell die Volatilität des Geschäftes des Basler Konzerns und erfordert eine höhere Anpassungsfähigkeit der Aufbau- und Ablauforganisation. Zudem wird in den kommenden Jahren eine zunehmende Lokalisierung erforderlich sein, um eine ausreichende Nähe der Wertschöpfung zu den Hauptabsatzmärkten zu gewährleisten. Aufgrund des relativ hohen Umsatzanteils von China birgt der Handelskonflikt zwischen China und den USA ein nachhaltiges Risiko.
Die Wettbewerbsintensität auf dem Markt für Industriekameras erhöhte sich 2020 weiter. Die Wettbewerbslandschaft hat sich insbesondere durch Übernahmen und durch aggressiv investierende chinesische Wettbewerber aus der Videoüberwachungsbranche in den letzten Jahren verändert. Auch die Distributionslandschaft wird sukzessive Teil des Konsolidierungstrends. Regionale Distributoren werden durch überregional agierende Distributoren oder durch Hersteller übernommen. Der Basler Konzern hat gegenüber seinen Wettbewerbern aktuell einen Vorsprung bei Produktportfolio, Marktzugang und Markenbekanntheitsgrad. Basler strebt an, seine Marktposition relativ zum Wettbewerb weiter auszubauen und sich in der Position vom Kamerahersteller zum Vollsortimenter zu wandeln. Das Wettbewerbsumfeld ist nach wie vor fragmentiert und geprägt von vielen kleinen Nischenanbietern. Die fünf größten Wettbewerber von Basler sind: Teledyne DALSA (Kanada), FLIR (USA), TKH Group/Allied Vision (Deutschland), Toshiba-Teli (Japan) und IDS-Imaging (Deutschland). Zu Jahresbeginn 2021 kündigte Teledyne DALSA eine Übernahme von FLIR an. Bei erfolgreicher Umsetzung würde Teledyne DALSA seine Produktpalette in Richtung Mainstream-Technologien ausweiten und in Bezug auf Bildverarbeitungskomponenten umsatzseitig in etwa zu Basler aufschließen. Insgesamt entstünde das weltweit größte Vision Unternehmen allerdings mit wesentlichem Fokus im Bereich Sensoren/Halbleiter für High-End-Anwendungen in der Forschung und Militärtechnik. Die vor einigen Jahren in den Computer Vision Markt eingetretenen chinesischen Wettwerber HIK Vision und Dahua rangieren zwar aktuell noch auf einem geringeren Umsatzniveau mit Bildverarbeitungskomponenten als Teile des etablierten Wettbewerbs, wachsen jedoch überproportional schnell und werden vom Management des Basler Konzerns aufgrund ihrer Finanzkraft, Kompetenz und ihres aggressiven Auftretens insbesondere in China als sehr ernst zu nehmende Wettbewerber eingestuft.
Dem Risiko der Marktpreis- und Margenerosion wird mit robusten und innovativen Produkten begegnet. Ein schlankes Produktdesign, die Nutzung von Plattformarchitekturen ebenso wie Lean Manufacturing sind wesentliche Erfolgsfaktoren für die Wettbewerbsfähigkeit und die Differenzierungskraft des Unternehmens. Darüber hinaus werden durch die Volumenstrategie Wettbewerbsvorteile über Skaleneffekte erzielt. Zunehmend ergeben sich auch durch die Positionierung als Vollsortimenter bessere Möglichkeiten zur Differenzierung durch gut aufeinander abgestimmte Einzelkomponenten und eine zusätzliche Beratungsleistung. Der direkte Marktzugang in den bedeutenden Absatzregionen (USA, China, Deutschland) führt zudem zu relativen Wettbewerbsvorteilen und zur Stärkung der Bruttoerlöse.
Eine feindliche Übernahme der Basler AG kann bei der heutigen Aktionärsstruktur mit der Norbert Basler Holding GmbH als mehrheitlichem Anteilseigner nahezu ausgeschlossen werden. Die Aktionärsstruktur wird gleichwohl laufend auf Verschiebungen überprüft. Weiterhin hält die Basler AG zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahrs eigene Anteile in Höhe von 494.736 Aktien.
5.5 Politische und rechtliche Risiken
Das Risiko, dass sich politische Ereignisse katastrophal auf das Geschäft auswirken, ist aufgrund der regionalen Diversifizierung des Kamerageschäftes in fast 60 Länder, wovon über 20 Länder zur OECD gehören, überschaubar. Mögliche Erstreiheneffekte eines Brexits auf die Erträge von Basler werden aufgrund des begrenzten Absatzes sowie alternativer Lieferketten gering eingeschätzt. Die Risiken aus dem Handelskonflikt zwischen USA und China sind aufgrund der Größe dieser Absatz- sowie Beschaffungsmärkte deutlich höher. Kurzfristig könnte die Unsicherheit zu weiterhin zögerlichem Verhalten bei Ausrüstungsinvestitionen führen und damit die Nachfrage nach Bildverarbeitungskomponenten für ebendiese Ausrüstungsgüter negativ beeinflussen. Erhöhte Zolltarife könnten Kunden langfristig zu einem Wechsel zu lokalen Lieferanten, sofern vorhanden, motivieren. Basler hat mit einem zweiten Produktionsstandort in Singapur sowie einer eigenen Vertriebsgesellschaft in China und in den USA weiterhin dieses Risiko minimiert. Darüber hinaus bestehen Risiken in der Verwendung amerikanischer oder chinesischer Technologiekomponenten von Unternehmen, die aktuell oder potenziell durch Handelsbeschränkungen betroffen sind. Aktuell ist Basler hiervon nicht betroffen.
Der Gefahr rechtlicher Risiken wird durch entsprechende Versicherungen vorgebeugt. Die Rechtsabteilung wird in Vertragsverhandlungen sowie in Change-Prozesse eingebunden. Zusätzlich werden in schwierigen Fällen externe Spezialisten auf dem Gebiet der Rechts- und Steuerberatung hinzugezogen. Im Rahmen des Risikomanagementsystems und im Zuge schützenswerter Informationen wurde sich darüber hinaus mit dem Thema Geschäftsschädigung durch eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Derzeit gibt es keine Anzeichen für kriminelle Handlungen oder grobe Fahrlässigkeit.
Weiterhin besteht das Risiko von Patentverletzungen. Dem begegnet Basler durch ein mehrstufiges Prüfungsverfahren in dem Entwicklungsprozess. Die Prüfung erfolgt durch die Rechtsabteilung.
Der Aufbau und die Pflege der Marke Basler sind unabdingbare Bestandteile der Wettbewerbsfähigkeit und werden entsprechend rechtlich geschützt. Der Name und das Logo von Basler sowie wesentliche Produktnamen sind eingetragene und geschützte Marken.
5.6 Operationale Risiken
Ein weiterer wesentlicher Erfolgsfaktor ist eine zeit- sowie zielgerechte Produktentstehung. Die implementierten Prozesse und Planungsinstrumente in der Produktentstehung werden laufend überprüft und den Bedürfnissen entsprechend angepasst, sodass Entwicklungsprozesse im Rahmen üblicher Abweichungen termin- und budgetgetreu abgeschlossen werden können. Im Geschäftsjahr 2020 wurden zwei neue Produktplattformen zum Abschluss gebracht und erste Produkte wurden bereits auf dieser Basis erfolgreich entwickelt. Die erhöhten technologischen Risiken einer Plattformentwicklung wurden damit erfolgreich gemanagt. Im Bereich 3D ToF und Embedded Vision ist Basler derzeit einer der Pioniere und arbeitet im technologischen Grenzbereich, insofern sind diese Entwicklungen mit erhöhten Technologie- und Marktrisiken verbunden.
Im Design-In Geschäft ist die kontinuierliche Entwicklung und das Gewinnen von Kundenprojekten eine wesentliche Voraussetzung für eine langfristig positive Umsatzentwicklung. Zur Absicherung eines nachhaltigen Umsatzwachstums hat Basler in 2019 ein mehrjähriges Programm zur Steigerung der Effizienz der Vertriebsprozesse gestartet. In 2020 wurden wichtige Meilensteine in diesem Prozess erreicht. Die in ihrem Umfang zunehmende Pipeline an neuen Projekten unterstützt das angestrebte langfristige Wachstum von 15 % im Jahr.
Die Produktion entspricht durch die ISO-Zertifizierung und den Lean Management-Ansatz modernen Standards und ist organisatorisch darauf ausgerichtet, Schwankungen im Auftragseingang zu bewältigen sowie eine angemessene Kapazitätsauslastung von Beschäftigten und Maschinen umsetzen zu können. Die maximale Maschinenkapazität betrug 2020 rund 900.000 Einheiten (Kalkulation basierend auf 3-Schicht-Betrieb). Mit einer aktuellen Ausbringungsmenge von gut 400.000 Einheiten ist Basler damit kapazitiv sehr gut auf die Nachfrage der kommenden Jahre vorbereitet. Aufgrund historischer Erfahrungen und einer gewissen Intransparenz sowie hoher Volatilität insbesondere in den asiatischen Märkten, nimmt das Management zur Sicherstellung der Lieferfähigkeit bewusst überschaubare Leerkosten in Kauf.
Die produktive Rekrutierung und Einarbeitung von neuen Kolleginnen und Kollegen sind in der aktuellen Arbeitsmarktsituation eine große Herausforderung und stellen damit ein wachstumsbegrenzendes Risiko dar. Diesem Risiko wird durch ein professionelles Personalmarketing, standardisiertes Onboarding, einer offenen Unternehmenskultur sowie Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie erfolgreich begegnet, die Personalfluktuation minimiert.
Die erfolgreiche Integration von akquirierten Unternehmen stellt Basler vor operative Herausforderungen. Sie werden durch ein dezidiertes Projekt- sowie Change-Management begleitet. Die Post-Merger-Integrationsprozesse von Silicon Software GmbH und von Basler China wurden trotz beschränkter Reisemöglichkeiten in 2020 erfolgreich vorangebracht.
5.7 Gesamtaussage
Als Hersteller von Bildverarbeitungskomponenten für die Investitionsgüterindustrie schätzt der Vorstand das unternehmensstrategische Risiko unverändert als gering ein. Diese Einschätzung beruht auf dem Umstand, dass es gegenwärtig keine flächendeckende Ersatztechnologie für Computer Vision gibt und maschinelles Sehen sowohl in der Industrie-/Fabrikautomation als auch in anderen Bereichen wie beispielsweise der Verkehrstechnik, der Medizintechnik, der Logistik oder bei Systemanbietern für den stationären Einzelhandel zunehmend wichtiger wird. Da die Bildverarbeitungskomponenten von Basler typischerweise in Maschinen und Geräten integriert werden und über den Lebenszyklus der Gerätegeneration aufgrund hoher Wechselhürden der Kunden meist beibehalten werden, ergibt sich grundsätzlich ein recht gut planbares Geschäft. Der zunehmende Anteil von Projektgeschäft aus den asiatischen Märkten reduziert im Gegenzug die Planbarkeit teilweise.
Die Wachstumsstrategie von Basler fußt sowohl auf der Verbreiterung des Produktportfolios als auch auf dem Erschließen neuer Absatzmärkte und Anwendungsfelder. Hierdurch strebt Basler eine überdurchschnittliche Entwicklung des Unternehmens im Vergleich zum Markt an. Durch die Diversifikation in neue Anwendungsfelder reduzieren sich die ohnehin gering ausgeprägten Abhängigkeiten von einzelnen Vertikalmärkten weiter kontinuierlich.
Der asiatische Absatzmarkt - im Besonderen China - wird aller Voraussicht nach mittelfristig weiterhin die höchsten Wachstumsraten aufweisen. Aufgrund des guten Marktzugangs, insbesondere durch die Gründung von Basler China, der Übernahme der Vertriebsorganisation des ehemaligen Distributors und der Ausrichtung des Produktportfolios ist Basler sehr gut positioniert, diesen Trend für sich zu nutzen. Der Chance überproportionaler Wachstumsraten steht das Risiko einer zunehmenden Abhängigkeit von relativ wettbewerbsintensiven und zyklischen asiatischen Märkten gegenüber. Es ist zu erwarten, dass finanzstarke chinesische Konkurrenten und die weitere Konsolidierung der westlichen Konkurrenten die Wettbewerbsintensität zukünftig weiter steigern wird. In diesem Spannungsfeld ist das Management des Basler Konzerns bestrebt, durch eine ausgewogene Investitionspolitik ein nachhaltiges profitables Wachstum für den Konzern sicherzustellen.
Das Risiko einer weiteren konjunkturellen Abschwächung infolge der Corona-Pandemie besteht temporär fort. Diesem Risiko begegnet der Vorstand mit einer Liquiditätspolitik, die auf einem soliden Kassenbestand sowie einer hohen Eigenkapitalquote basiert. Darüber hinaus verfolgt er einen positiven Free Cashflow und eine ausgewogene Balance zwischen langfristig wirkenden Wachstumsinvestitionen und kurzfristiger Profitabilität.
Vorgänge von besonderer Bedeutung außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, welche nicht im Lagebericht beschrieben sind, waren nicht zu verzeichnen.
6. Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess
Der Vorstand der Basler AG ist verantwortlich für die Erstellung und die Richtigkeit des Konzernjahresabschlusses sowie des Konzernlageberichts. Diese werden durch die Einbindung der Rechnungslegungsprozesse der Basler Gruppe und das konzernweite Qualitätsmanagement-System sichergestellt. Die Prozesse sind grundsätzlich nach dem Vier-Augen-Prinzip sowie einer strikten Funktionstrennung aufgesetzt. Unterstützt werden sie durch das konzernweite SAP-System bzw. in China durch das ERP-System Yonyou mit einem dezidierten Berechtigungskonzept, in dem alle Einzelabschlüsse der Basler Gruppe nach konzerneinheitlichen Regeln erstellt werden. Soweit einbezogene Gesellschaften nach anderen Rechnungslegungsstandards und mit anderen ERP-Systemen Einzelabschlüsse erstellen, gelten die konzerneinheitlichen Regelungen für die Handelsbilanz II (IFRS Standards), welche zentral im Konzernrechnungswesen bearbeitet werden.
In diesem System sind die Bilanzierungsgrundsätze sowie Kontrollen zur Überwachung der Prozess- und Datenqualität für eine automatisierte Abschlusserstellung hinterlegt.
Die Abschlussprozesse sind weitestgehend automatisiert und werden durch geeignete EDV-gestützte Workflows gesteuert. Sowohl unterstützt durch Stichprobenprüfungen, plausibilisierende und manuelle Kontrollen als auch durch die eingesetzte Software, wird die Vollständigkeit und Richtigkeit von Daten der Rechnungslegung regelmäßig überprüft.
Der Aufsichtsrat und insbesondere der Prüfungsausschuss der Basler AG befassen sich im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig mit wesentlichen Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements sowie der Prüfungsaufträge und Prüfungsschwerpunkte.
7. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten
Aufgrund des hohen Exportanteils von Basler erfolgt ein großer Teil der Zahlungsströme in Fremdwährung. Aus Umsatzerlösen abzüglich Materialeinkäufen und sonstiger Kosten in jeweiliger Fremdwährung entstanden insbesondere Nettozuflüsse in CNY, USD sowie JPY. Grundsätzlich werden überschüssige Fremdwährungsguthaben in EUR getauscht. Zudem werden mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Zukunft entstehende Fremdwährungsüberschüsse über Devisentermingeschäfte abgesichert, deren Laufzeit in der Regel zwölf Monate nicht übersteigt. Dadurch sollen Währungsrisiken aus Wechselkursschwankungen minimiert werden.
Derivative Geschäfte werden nicht zu spekulativen Zwecken eingesetzt, sondern dienen lediglich der Minimierung der Fremdwährungsrisiken. Zum Bilanzstichtag bestanden keine derivativen Geschäfte in Fremdwährungen.
Basler schließt derivative Geschäfte ausschließlich mit seinen Hausbanken ab. Das Risiko eines Ausfalls der Kontrahenten sieht der Vorstand als sehr gering an.
8. Bericht nach § 315a HGB
Der Vorstand der Basler AG besteht aus vier Mitgliedern mit folgenden Ressortaufteilungen: Dr. Dietmar Ley verantwortet die Bereiche Forschung & Entwicklung sowie Personal und Organisationsentwicklung; Alexander Temme seit 1.1.2021 (bis 31.12.2020 John Jennings) die Bereiche Vertrieb, Marktkommunikation und Tochtergesellschaften. Arndt Bake ist für Innovation, Digitalisierung, New Business, Marketing und Hardy Mehl für Produktion, Einkauf und Logistik, Finanzen, Recht, Investor Relations, Facility, IT verantwortlich.
Die Satzung der Basler AG sieht für die Ernennung und Abberufung von Vorständen folgende Regelung vor:
"Die Bestellung der Mitglieder des Vorstands, der Widerruf ihrer Bestellung sowie der Abschluss, die Änderung und die Beendigung von Dienstverträgen mit den Mitgliedern des Vorstands erfolgen durch den Aufsichtsrat. Dasselbe gilt für die Bestellung eines Vorstandsmitglieds zum Vorsitzenden und weiterer Mitglieder des Vorstands zu stellvertretenden Vorsitzenden."
Die Satzung der Basler AG kann nur durch die Hauptversammlung und dort nur mit drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals geändert werden.
Das Grundkapital der Basler AG in Höhe von 10,5 Mio. € ist eingeteilt in 10,5 Mio. nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten.
Die Norbert Basler Holding GmbH, die wiederum zu 100 % von der Basler-Beteiligungs-GmbH & Co. KG gehalten wird, hält per 31.12.2020 5.530.152 Aktien und somit 52,67 % der Stimmrechte an der Basler AG.
Die Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Ausgabe oder des Rückkaufs eigener Aktien sind in der Satzung wie folgt geregelt:
"Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 26.05.2025 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 5.250.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu Euro 5.250.000 zu erhöhen. Hierbei steht den Aktionären ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Ferner kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, um die neuen Aktien der Gesellschaft Dritten gegen Sacheinlage zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihr verbundene Unternehmen anbieten zu können. Der Ausschluss des Bezugsrechts durch den Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch dann zulässig, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 v.H. des Grundkapitals in Höhe von Euro 10.500.000,00 nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenkurs der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (§ 203 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Börsenkurs ist der arithmetische Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel) oder eines Nachfolgesystems der letzten zehn Börsentage vor Ausübung der Ermächtigung.
Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag festzulegen."
Weiterhin ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 26.05.2025 eigene Aktien im Umfang von bis zu insgesamt 10 % des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, für einen oder mehrere Zwecke ausgeübt werden; sie kann aber auch von abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung von Dritten durchgeführt werden. Der Erwerb darf nach Wahl der Gesellschaft (i) über die Börse oder (ii) mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots bzw. einer an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder (iii) durch ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Tauschangebot gegen Aktien eines im Sinne von § 3 Abs. 2 AktG börsennotierten Unternehmens bzw. durch eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots erfolgen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die so erworbenen Aktien und die bereits früher erworbenen Aktien zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden.
Ferner wird der Vorstand ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen und die früher erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Gewährung von Aktien an sonstige Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und Mitarbeiter von mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen zu verwenden, soweit diese Personen im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen zu deren Bezug berechtigt sind.
Der Vorstand wird zudem ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen und die früher erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Erfüllung von Wandel- und Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten aus durch die Gesellschaft oder von abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen ausgegebenen Wandel-, Teilschuld- oder Optionsschuldverschreibungen mit Wandel- oder Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten zu verwenden.
Der Vorstand ist weiter ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.
Das Bezugsrecht der Aktionäre auf eigene Aktien ist insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen verwendet werden.
Der Vorstand wird die Hauptversammlung bezüglich des Erwerbs eigener Aktien und deren Verwendung jeweils unterrichten. Weitere Sachverhalte nach § 315a HGB liegen nicht vor.
9. Konzernerklärung zur Unternehmensführung (§ 315d HGB), Corporate Governance Bericht
Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung, Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex, Erläuterungen zu Unternehmensführungspraktiken sowie eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat finden Sie auf der Internetseite (www.baslerweb.com/Inves-toren) unter dem Punkt Investoren Corporate Governance.
10. Grundzüge des Vergütungssystems (§ 315a Abs. 2 HGB)
Bei den nachfolgenden Angaben zur Vergütung der Organe der Basler AG handelt es sich um Angaben nach § 315a Abs. 2 HGB sowie um Angaben aufgrund der Vorgaben des Corporate Governance Kodex.
10.1 Vergütung des Vorstands
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Die Mitglieder des Vorstands haben auf Basis der mit ihnen geschlossenen Dienstverträge einen Anspruch auf eine fixe und eine jährliche variable Vergütung sowie auf Nebenleistungen. Die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand sowie die Angemessenheit der Vergütung werden regelmäßig vom Aufsichtsrat überprüft und festgelegt.
Die Gesellschaft gewährt allen Mitgliedern des Vorstands aus ihren Vorstandsverträgen weitere Leistungen, die z.T. als geldwerte Vorteile angesehen und entsprechend versteuert werden, so vor allem die Überlassung eines Geschäftsfahrzeugs sowie die Gewährung von Unfallversicherungsschutz. Nebentätigkeiten sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Die Laufzeiten der Verträge der Mitglieder des Vorstands sind an die Laufzeit der Bestellung zum Mitglied des Vorstands gekoppelt. Die Verträge der Vorstandsmitglieder sehen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vor. Den Mitgliedern des Vorstands ist es vertraglich untersagt, während der Dauer von eineinhalb Jahren nach Ausscheiden Leistungen an oder für einen Wettbewerber zu erbringen.
10.1.1 Eigene Anforderungen an das Vergütungssystem
Das Vergütungssystem für den Vorstand soll folgende Aspekte adressieren:
| ― | Langfristige Perspektive |
| ― | Ertragsstärke |
| ― | Wachstum |
| ― | Eigenkapitalstärke |
| ― | Leistungsorientierung |
| ― | Effizienz in der Umsetzung |
| ― | Transparenz für alle Beteiligten |
Daraus resultieren folgende Anforderungen an das Vergütungssystem:
| ― | Individuelle und angemessene Vergütung |
| ― | Ausrichtung auf langfristige Unternehmensentwicklung |
| ― | Aufteilung in fixe und variable Bestandteile |
| ― | Mehrjährige Bemessungsgrundlage |
| ― | Berücksichtigung positiver und negativer Entwicklungen |
| ― | Vermeidung von Fehlanreizen i. S. unangemessener Risiken |
| ― | Relevante und anspruchsvolle Ziele und Kennzahlen |
| ― | Ausschluss nachträglicher Änderung der Erfolgsziele |
| ― | Begrenzung der variablen Vergütung |
| ― | Aufsichtsrat soll auf außerordentliche Entwicklungen reagieren können |
10.1.2 Struktur des Vergütungssystems
Mit jedem einzelnen Vorstand wird bei Vertragsabschluss bzw. Vertragserneuerung ein individuelles Zielgehalt vereinbart. Dessen Höhe ist dabei u. a. abhängig von:
| ― | Aufgaben und Verantwortung |
| ― | Leistung |
| ― | Marktgegebenheiten |
| ― | Wirtschaftlicher Lage der Gesellschaft |
| ― | Erfolg und Zukunftsaussichten des Unternehmens |
| ― | Externem Vergleichsumfeld |
| ― | Interner Vergütungsstruktur |
Für alle Vorstände wird ein gleicher prozentualer Anteil vom Zielgehalt definiert, der als Basis für die Berechnung der variablen Vergütung dient. Die Höhe des variablen Anteils berücksichtigt die sonstigen Regelungen im Unternehmen, die Vergleichbarkeit im Markt und die Empfehlungen des Corporate Governance Kodex.
Für die Vorstände der Basler AG wird der variable Anteil auf 25 % vom Zielgehalt festgelegt.
10.1.3 Konzernkennzahlen zur Erfolgsmessung
Die strategische Zielsetzung eines profitablen Wachstumsunternehmens und die grundsätzliche Entscheidung für eine eigenkapitalstarke Unternehmensfinanzierung führen zur Bemessung des Unternehmenserfolgs nach Profitabilität und Wachstum.
Als geeignete Kennzahl für Profitabilität wird hier das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) im Verhältnis zum Umsatz angesehen.
Profitabilität = EBT / Umsatz
Als geeignete Kennzahl für Wachstum wird die prozentuale Steigerung der Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr angesehen.
Umsatzwachstum = (Aktueller Umsatz/Vorjahresumsatz) -1
10.1.4 Zielvorgaben
Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres werden für beide Kennzahlen Erwartungswerte als Zielvorgaben vereinbart. Die Zielvorgabe für die Profitabilität orientiert sich dabei an der langfristigen Rentabilitätserwartung und soll über die Jahre eine große Konstanz aufweisen. Die Umsatzerwartung berücksichtigt auch mittel- und kurzfristigere Einflüsse und wird daher von Jahr zu Jahr stärker schwanken.
Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres werden für beide Kennzahlen Toleranzbreiten vereinbart, die den Bereich des normalen Geschäftsverlaufes beschreiben. Die Toleranz soll so bemessen sein, dass ihr unterer Eckwert den Übergang von einem grundsätzlich befriedigenden zu einem unbefriedigenden Ergebnis markiert. Umgekehrt beschreibt der obere Eckwert die Grenze zwischen einer guten und einer sehr guten Leistung.
Als Maß für die Zielerreichung dienen lineare Funktionen bezüglich Profitabilität und Wachstum: Diese Funktionen zeigen jeweils eine 100 %ige Zielerreichung, wenn die nach dem Jahresabschluss festgestellten Werte für Profitabilität und Wachstum gerade den Erwartungswerten entsprechen. Sie zeigen eine 0 %ige Zielerreichung, wenn die Erwartungswerte um die Toleranzbreite unterschritten werden. Sie werden negativ, wenn die Abweichungen nach unten noch größer ausfallen.
Profitabilität und Wachstum sind gleichermaßen wichtige Zielsetzungen. Im Zweifelsfall überwiegt die Forderung nach Profitabilität dem stetigen Wachstum. Ausbleibende Profitabilität soll daher nicht unbegrenzt durch Wachstum kompensiert werden können, sodass der Erfüllungsgrad für das Wachstumsziel bei 400 % begrenzt wird. Die Erfüllungsgrade werden mit 50 % zu 50 % ausgeglichen gewichtet. Die Addition beider entsprechend gewichteten Erfüllungsgrade für Profitabilität und Wachstum ergibt das Maß für die Gesamt-Zielerreichung im Geschäftsjahr.
Die eingeforderte Begrenzung des variablen Vergütungsteils wird bei -100 % und bei +400 % vorgenommen.
10.1.5 Bonus
Die Gesamt-Zielerreichung (-100 % bis +400 %) wird mit dem oben definierten variablen Anteil des Zielgehalts (25 % des vereinbarten Zielgehalts) multipliziert und ergibt damit den in € bemessenen Bonusanspruch des jeweiligen Vorstandsmitglieds für das abgelaufene Geschäftsjahr. Demgemäß kann der Bonusanspruch zwischen -25 % des Zielgehalts (Malus) und 75 % des Zielgehalts betragen.
Der so errechnete Bonusanspruch kommt nicht direkt zur Auszahlung. Um die geforderte Langfristigkeit und mehrjährige Bemessungsgrundlage darzustellen, werden die Ansprüche mittels einer Bonus-Bank verzögert ausgezahlt und unterliegen dabei dem zwischenzeitlichen Risiko einer substanziellen Schmälerung durch eine nachträgliche Verschlechterung der Performanz. Für jeden Vorstand wird ein gesondertes Konto für dessen Bonusansprüche geführt.
Der für das vergangene Geschäftsjahr errechnete Bonus oder Malus wird auf das individuelle Konto gebucht. Unter Berücksichtigung eines alten Saldos ergibt sich ein aktueller Kontostand. Sofern dieser Kontostand positiv ist, kommt ein Drittel des Saldos zur Auszahlung. Zwei Drittel werden auf neue Rechnung vorgetragen und im nächsten Jahr berücksichtigt. Negative Salden müssen durch positive Salden oder Bonuseinzahlungen kompensiert werden, bevor Auszahlungen aus der Bonus-Bank erfolgen können.
Um einen besonderen Leistungsanreiz für den Vorstand zu schaffen und diesen zu motivieren, langfristig an der Wertsteigerung des Unternehmens zu arbeiten, hat der Aufsichtsrat beschlossen, einen Teil des Bonus in Aktien zu wandeln. Ab 2019 und befristet bis einschließlich 2020 wird ein individuell fixierter prozentualer Anteil des etwaigen zukünftigen Anspruchs auf variable Vergütung oberhalb der 100 % der Zielerreichung in Aktien gewährt. Für 2020 wird ein Teil der variablen Vergütung in Aktien in ein fiktives Aktiendepot einfließen. Ein Drittel des Bestandes wird jährlich effektiv geliefert und an die jeweiligen Vorstände übertragen.
Im Jahr 2020 hat der Aufsichtsrat einen neuen Aktienplan für die Jahre 2021 bis einschließlich 2024 beschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Geschäftsjahr, wenn der Aufsichtsrat nicht vor Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahrs dessen Beendigung beschließt. Der neue Aktienplan sieht vor, dass 50 % der variablen Vergütung oberhalb der 100 % Zielerreichung in Aktien gewährt und in die Bonusbank eingestellt werden. Die effektive Lieferung der Aktien erfolgt analog der Auszahlung in bar zu einem Drittel aus dem Bonustopf bzw. dem virtuellen Aktiendepot.
10.1.6 Gesamtvergütung
Die Gesamtvergütung setzt sich aus dem Fixgehalt (75 % des Zielgehalts) und der Auszahlung aus der Bonus-Bank zusammen.
Werden die vereinbarten Ziele bezüglich Profitabilität und Wachstum über mehrere Jahre im Mittel erfüllt, so ergibt sich eine tatsächliche Gesamtvergütung in Höhe des Zielgehalts. Werden die Ziele nachhaltig deutlich verfehlt, so kommt auf Dauer lediglich das Fixgehalt zur Auszahlung (75 % des Zielgehalts).
Im Falle einer mehrjährigen und signifikanten Übererfüllung der Profitabilitäts- und Wachstumsziele ergibt sich allmählich eine Gesamtvergütung von maximal 175 % des Zielgehalts.
Hinsichtlich der Angaben zu den Empfehlungen nach Ziff. 4.2.5 Abs. 3 Satz 2 DCGK (Deutsche Corporate Governance Kodex) verweisen wir auf den Konzernanhang.
10.1.7 Grenzen des Modells und Eingriff des Aufsichtsrats
Ein Vergütungsmodell wird nie alle Eventualitäten realer Einflüsse abbilden können. Es soll so einfach wie möglich sein und wird daher bei außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Rahmenbedingungen versagen müssen.
Im Falle gravierender Krisen (z. B. Weltwirtschaftskrise 2008/2009) oder auch bei nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung abbildbaren Erfolgen des Vorstands (z. B. strategische Erfolge oder Abwenden bedrohlicher Situationen) bietet ein solches Vergütungsmodell keine befriedigenden Ergebnisse.
Um diese systembedingten Nachteile eines geforderten Vergütungssystems zu mildern, behält sich der Aufsichtsrat der Basler AG zwei Möglichkeiten vor, in das System einzugreifen:
| ― | Verzögerte Auszahlung aus der Bonus-Bank |
| ― | Sonderzuweisungen in die Bonus-Bank |
Im Fall außergewöhnlich schwieriger Umstände, insbesondere auch wenn die Auszahlung von Boni im Hinblick auf die Beanspruchung von Belegschaft oder Gesellschaftern unangemessen erscheint, kann der Aufsichtsrat beschließen, anstehende Auszahlungen aus der Bonus-Bank auszusetzen oder zu verschieben. Der grundsätzliche Anspruch der Vorstände auf Auszahlung bleibt dabei bestehen.
Im Fall ausgesprochen guter, deutlich über allen Erwartungen liegender Leistungen des Vorstands, insbesondere auch dann, wenn sich diese nicht unbedingt in der GuV abbilden, kann der Aufsichtsrat beschließen, Sonderzuweisungen in die Bonus-Bank vorzunehmen. Diese Sonderzuweisungen stehen dann ebenso wie die regulären Boni im mehrjährigen Risiko, bevor sie über Jahre verteilt zur Auszahlung kommen. Die Sonderzuweisungen können individuell für jeden Vorstand beschlossen werden. Sie sind pro Jahr auf maximal 50 % des Jahreszielgehalts beschränkt. Somit begrenzt sich die Vorstandsvergütung bei außerordentlichen Ergebnissen auf maximal 225 % (175 % + 50 %) des Zielgehalts.
Endet die Vorstandsbestellung mit einem negativen Saldo in der Bonus-Bank des jeweiligen Vorstands, so wird dieser vom Unternehmen ausgeglichen. Im Gegenzug sehen die Anstellungsverträge im Falle eines positiven Saldos vor, dass dieser zunächst in der Bonus-Bank verbleibt und damit dem Minderungsrisiko in den Folgejahren, analog zu den Anspruchsberechnungen der verbleibenden Unternehmensvorstände in diesen Jahren, unterliegt. Der Bonus-Bank werden nach Ausscheiden des Vorstands aber keine neuen positiven Ansprüche zugeführt. Die Auszahlungen aus der Bonus-Bank erfolgen zu den für die verbleibenden Vorstände gültigen Regelterminen. Dabei kommt an den beiden auf das Ausscheiden des Vorstandsmitglieds folgenden Regelterminen jeweils ein Drittel des bei Auszahlung bestehenden Saldos zur Auszahlung und am dritten Regeltermin wird der dann bestehende Restsaldo ausgezahlt.
Unabhängig vom Vergütungssystem ist vereinbart, dass Zahlungen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund auf den Wert von zwei Jahresvergütungen begrenzt sind und grundsätzlich nicht mehr als die Summe der Ansprüche während der Restlaufzeit des Anstellungsvertrages betragen können.
Das von der Hauptversammlung 2011 beschlossene neue Vergütungsmodell für den Vorstand erfüllt damit die Forderungen des Corporate Governance Kodex nach:
| ― | Individueller und angemessener Vergütung |
| ― | Ausrichtung auf langfristige Unternehmensentwicklung |
| ― | Aufteilung in fixe und variable Bestandteile |
| ― | Mehrjähriger Bemessungsgrundlage |
| ― | Berücksichtigung positiver und negativer Entwicklungen |
| ― | Vermeidung von Fehlanreizen i. S. unangemessener Risiken |
| ― | Relevanten und anspruchsvollen Zielen und Kennzahlen |
| ― | Ausschluss nachträglicher Änderung der Erfolgsziele |
| ― | Begrenzung der variablen Vergütung |
| ― | Eingriffsmöglichkeiten für den Aufsichtsrat bei außerordentlichen Entwicklungen |
10.2 Vergütung des Aufsichtsrats
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in der Satzung festgelegt. Dabei werden der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat sowie die Leitung des Prüfungsausschusses mit angemessenen Zuschlägen berücksichtigt. Eine erfolgsorientierte Vergütung ist für die Mitglieder des Aufsichtsrats in Übereinstimmung mit der Empfehlung des DCGK nicht vorgesehen. Für die Mitgliedschaft im Nominierungs- bzw. Prüfungsausschuss werden zusätzliche Vergütungen geleistet. Die Gesamtvergütung ist dem Anhang zu entnehmen.
11. Nichtfinanzielle Konzernerklärung (§§ 315b bis 315c HGB)
Über diesen Bericht
Der Basler Konzern ist gemäß dem Gesetz zur "Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) für das Geschäftsjahr 2020 zur Aufstellung einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet. Dieser Berichtspflicht gemäß §§ 315b und 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB wird durch den vorliegenden zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht nachgegangen.
Die gemachten Angaben gelten hierbei generell für den gesamten Konzern. Der Konzern umfasst den im Geschäftsbericht beschriebenen Konsolidierungskreis (siehe Konzernanhang (IFRS) im Geschäftsbericht 2020, Kapitel Grundlagen der Konsolidierung). Konzepte, die nur auf einzelne Bereiche oder Standorte zutreffen, werden als solche gekennzeichnet.
Basler orientierte sich bei der Berichterstellung an den Richtlinien der Global Reporting Initiative (GRI Standards), welche als Rahmenwerk für die Identifikation wesentlicher Themen nach "GRI 101: Grundlagen" und für die Beschreibung der Managementansätze nach "GRI 103: Managementansatz" berücksichtigt wurden.
Die Weiterentwicklung konzernweit einheitlicher ESG-Standards (ESG = Environment, Social, Governance) wurde erst kürzlich beschlossen. Der Basler Konzern wird in naher Zukunft ein Rahmenwerk auswählen, das passgenau für die künftige Nachhaltigkeitsstrategie ist und in Anlehnung dieses Standards weitere Tätigkeiten in 2021 aufnehmen.
Die Identifikation wesentlicher nichtfinanzieller Themen im Sinne des § 289c Abs. 3 HGB erfolgte in einem mehrstufigen Prozess unter Beteiligung von Geschäftsführung und Fachabteilungen. Die Ausarbeitung des Gesamtkonzepts erfolgte über eine Wesentlichkeitsanalyse, die unter Beteiligung der Geschäftsführung in einem kleinen Projektteam aufgestellt wurde. Anschließend wurden die Fachabteilungen hinzugezogen und die unter die jeweiligen Verantwortlichkeiten fallenden Themen detailliert ausgearbeitet. Für diesen Bericht sind diejenigen Themen relevant, die große Bedeutung für Geschäftstätigkeit, -verlauf und -lage der Basler AG, sowie wesentliche Auswirkungen auf die nichtfinanziellen Aspekte haben. Auf Grundlage dieser Anforderungen wurden die folgenden Berichtsinhalte ausgewählt:
| Nichtfinanzieller Aspekte | Sachverhalte, die gem. § 289c Abs. 3 HGB als wesentlich definiert sind |
|---|---|
| Arbeitnehmerbelange | Arbeitssicherheit, Bindung & Qualifizierung von Mitarbeitern, Vielfalt & Chancengleichheit |
| Soziale Belange | Gesellschaftliche Verantwortung |
| Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung | Schutz der Menschenrechte im Unternehmen, Bekämpfung von Korruption und Bestechung im Unternehmen und in der Lieferkette |
| Umweltbelange | Betriebliches Umweltmanagement |
Im Zuge des nichtfinanziellen Berichts sind gemäß § 289c Abs. 3 HGB wesentliche Risiken berichtspflichtig, die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf den Konzern haben könnten. Basler hat zur systematischen Erfassung von Risiken ein internes Risikomanagementsystem implementiert. Die Ergebnisse des Risikomanagements von Basler werden gesondert im Kapitel Chancen- und Risikobericht des Konzernlageberichts beschrieben.
Geschäftsmodell
Entscheidende Faktoren für die über 30-jährige Unternehmensentwicklung sind eine werteorientierte Unternehmenskultur, Identifikation von Chancen und Risiken, Wandlungsfähigkeit beizubehalten. Die Leidenschaft, kundenorientierte Innovationen voranzutreiben macht das Unternehmen nachhaltig zukunftsfähig. Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit sind wesentliche Markenwerte, für die Basler bei Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten, Partnern und anderen Stakeholdern steht.
Die Mission des Unternehmens ist es, Computer Vision Technologie für Applikationen zu entwickeln, die die Lebensqualität steigern. So kommen Bildverarbeitungskomponenten von Basler beispielsweise in Produktionsprozessen zur Minimierung von Verschwendung, in der Halbleiter- und Elektronikproduktion, in der Medizintechnik zur Früherkennung von Krebserkrankungen, in der Intralogistik für eine schnellere Bestellabwicklung in Webshops, bei Recycling von Wertstoffen oder in der Lebensmittelkontrolle zum Einsatz.
Weitere Erläuterungen zum Geschäftsmodell der Basler AG sind im Lagebericht unter Punkt 1.1 abgebildet.
Arbeitnehmerbelange
Qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Basis für den Erfolg der Basler AG. Aus diesem Grund legt das Management der Basler AG besonderen Wert darauf, seinen Beschäftigten ein attraktives Arbeitsumfeld zu bieten sowie durch Aus- und Weiterbildung die passende Qualifizierung für anspruchsvolle Tätigkeiten sicherzustellen. Die Grundlage hierfür bildet ein sicheres Arbeitsumfeld in administrativen sowie gewerblichen Bereichen.
Arbeitssicherheit
Ziel:
Die Basler AG gewährleistet die Sicherheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Zentrale Maßnahmen & Due Diligence-Prozesse:
Um das Wohlergehen der Beschäftigten sicherzustellen, werden die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes befolgt. Sie sind im Arbeitssicherheitshandbuch schriftlich festgehalten und im Intranet für alle zugänglich. Weiterhin findet eine jährliche Schulung zur Arbeitssicherheit im gewerblichen Bereich statt. Aufgrund der Produktionsinfrastruktur der Basler AG, die auf diverse Maschinen und z. T. auf Reinraumbedingungen angewiesen ist, bilden Betriebsanweisungen zur Luftreinhaltung und Schallminimierung zentrale Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Diese Vorgaben werden, zum Beispiel, durch den Einsatz von Luftumwälzungsanlagen in Produktionshallen umgesetzt. Zudem existieren die gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen in Form eines zentralen Brandmeldesystems, Feuerschutzwände, Rauchentlüftungsanlagen sowie Sprinkleranlagen.
Zur Erkennung möglicher Gefährdungen sowie zur Identifizierung von Handlungsbedarf und zur Ableitung von Maßnahmen, finden regelmäßige Begehungen des Betriebsgeländes sowie des Gebäudes durch einen externen Arbeitssicherheitsdienst statt. Hierbei werden unter anderem Gefahrgutlagerung, Emissionen und Feinstaub innerhalb von Gebäuden, sowie weitere Gefahren für die Gesundheit der Mitarbeiter überprüft. Regelmäßige Messungen der Raumluft im Fertigungsbereich dienen der Überwachung der Luftqualität. Zur Vermeidung erhöhter Staubbelastung werden zusätzliche Messungen und Reinigungsmaßnahmen vorgenommen.
Um das Bewusstsein der Belegschaft zur Vermeidung von Gefahren zu erhöhen und dauerhaft zu sichern, werden Erstunterweisungen sowie regelmäßige Unterweisungen zum Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz durchgeführt. Ein Teil der Beschäftigten wird speziell für die Erste Hilfe sowie als Sicherheitsbeauftragte oder Brandschutz- und Evakuierungshelfer ausgebildet und regelmäßig geschult.
Außerdem arbeitet die Basler AG mit dem Fürstenberg Institut zusammen, welches das Unternehmen mit dem Schwerpunkt auf Prävention von Stressfaktoren beim Gesundheitsmanagement unterstützt.
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht im Unternehmen kostenloses Obst und Mineralwasser zur Verfügung und die Basler AG bezuschusst deren Mittagessen in der betriebseigenen Kantine in Ahrensburg.
Die Corona-Pandemie stellte auch den Basler Konzern 2020 vor große Herausforderungen unter anderem in Bezug auf die Arbeitssicherheit. Die Vermeidung der Übertragbarkeit von Viren auf die Beschäftigten hatte zu jeder Zeit oberste Priorität. Durch eine Vielfalt an Maßnahmen wurde erfolgreich das gesamte Team geschützt und zugleich der Geschäftsbetrieb aufrechterhalten. Neben strengen Hygiene-Vorschriften wurden Produktions- und Büroarbeitsplätze strikt voneinander getrennt. Für den Großteil der Bürotätigkeiten wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter binnen zwei Wochen in die Lage versetzt, von zu Hause zu arbeiten.
Ergebnisse:
Durch die implementierten Maßnahmen und Prozesse erzielt die Basler AG einen hohen Grad an Sicherheit ihrer Belegschaft.
Die Krankenquote der Basler AG betrug in 2020 4,72 % (Vorjahr: 6,06 %). Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde lediglich ein Corona-Krankheitsfall bei Basler bekannt.
Bindung und Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Ziel:
Das Gewinnen und Halten qualifizierter Führungs- und Fachkräfte zur erfolgreichen Umsetzung der Wachstumsstrategie des Unternehmens und der kontinuierlichen Weiterentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Zentrale Maßnahmen & Due Diligence-Prozesse:
Die Zufriedenheit der Beschäftigten hat einen sehr hohen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit und Betriebszugehörigkeit und damit auf den Erfolg des Unternehmens. Von wesentlicher Bedeutung ist in diesem Zusammenhang eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Basler AG strebt deshalb an, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besonders zu fördern. Neben diversen Teilzeitmodellen, flexiblen Arbeitszeiten und -orten bietet die Basler AG eine Notfall- und Sonderzeitenbetreuung für Kinder der Beschäftigten an. Diese kann im firmeneigenen Kinderbetreuungsraum oder zu Hause in Anspruch genommen werden. Die Basler AG trägt seit 2011 das Zertifikat der Hertie-Stiftung "Familienfreundliches Unternehmen". Regelmäßige Audits bestätigen der Basler AG eine starke Durchdringung und kulturelle Verankerung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Weiterhin bietet das Unternehmen für die Beschäftigten der Basler AG die Möglichkeit von Sabbaticals.
Um geeignete Nachwuchskräfte zu finden, aber auch um das soziale Engagement für die Region Ahrensburg zu bestätigen, legt die Basler AG großen Wert auf die eigene Ausbildung junger Menschen. In 2020 betrug die Zahl der Auszubildenden 24.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Personalpolitik des Basler Konzerns ist die kontinuierliche Weiterentwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch interne und externe Schulungen, Lehrgänge, "On-the-Job-Training" oder durch Selbststudium. Einmal jährlich werden Entwicklungsgespräche mit den Beschäftigten des Konzerns geführt (bisher noch mit Ausnahme der neu akquirierten Unternehmen Basler China und Silicon Software), in denen Entwicklungsziele zwischen Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin und Führungskraft vereinbart werden. Der Fortschritt wird regelmäßig überprüft.
Ergebnisse:
Aufgrund der implementierten Maßnahmen konnte die Basler AG die angemessene Qualifikation seiner Mitarbeitenden und ein attraktives Arbeitsumfeld gewährleisten. Darüber hinaus wurden neue Mitarbeitende hierdurch gewonnen. Die Mitarbeiterzufriedenheit spiegelt sich unter anderem in der niedrigen Fluktuationsrate von 2,07 % (VJ: 1,13 %) wider.
2020 waren durchschnittlich 857 (VJ: 853) Mitarbeiter im Konzern beschäftigt, davon sind 37,67 % (Vorjahr: 36,85 %) weiblich. Auf Vollstellen-Äquivalente umgerechnet belief sich die durchschnittliche Mitarbeiterzahl auf 807 (Vorjahr: 806).
Der Aufwand für Weiterbildung des Basler Konzerns betrug 394 T€ im Geschäftsjahr 2020 (Vorjahr: 680 T€), dieser wurde temporär durch die Corona-Pandemie negativ beeinflusst.
Vielfalt und Chancengleichheit
Ziel:
Um ein attraktives, effektives und faires Arbeitsumfeld zu bieten, werden Vielfalt und Chancengleichheit unterstützt.
Aufsichtsrat und Vorstand haben im März 2018 (vor den Akquisitionen von Silicon Software und Basler China) beschlossen, dass eine Frauenquote von 30 % bei Bereichsleitungen sowie auch auf Abteilungsleitungs-Ebene der Basler AG spätestens bis Ende 2021 erreicht werden soll.
Zentrale Maßnahme & Due Diligence-Prozesse:
Die Belegschaft des Unternehmens ist durch eine Vielfalt an Herkunftsländern und Kulturen geprägt. Um die Integration von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen verschiedener Nationalitäten und Generationen zu fördern werden Sprachkurse angeboten. Es findet in vielen Bereichen intensiver Austausch über Video-Konferenzen sowie Besuche in den Niederlassungen statt. Es werden Projekte mit internationaler Beteiligung aufgesetzt und durch Social Events unterstützt. Ein Großteil der Kommunikation des Unternehmens wird in deutscher und englischer Sprache abgebildet.
Im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst hat der Aufsichtsrat Ziele für die Erreichung von Geschlechterquoten in Aufsichtsrat und Vorstand festzulegen. Der Aufsichtsrat hat auf seiner Sitzung im März 2018 beschlossen, dass bis auf Weiteres in Aufsichtsrat und Vorstand zwar eine Erhöhung der Frauenquote angestrebt wird, diese jedoch nicht zwingend erreicht werden muss.
Das Unternehmen bietet ein spezielles Förderprogramm (High Potential Programm) an, um talentierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Führungsaufgaben zu qualifizieren. Im Programmdurchlauf 2020 wurde der Schwerpunkt des international aufgelegten Programms auf die Förderung von Frauen in Führungspositionen gelegt.
Mit Prof. Dr. Mirja Steinkamp sowie Dorothea Brandes beträgt die Frauenquote im Aufsichtsrat der Basler AG zurzeit über 30 %. Der Vorstand besteht aktuell aus vier männlichen Vertretern.
In der Konzernzentrale in Ahrensburg wird dem Thema Arbeit und Integration eine hohe Bedeutung beigemessen. Es gibt einen Betriebsrat sowie eine Behindertenvertretung. Der barrierefreie Ausbau des Unternehmens wird konsequent vorangetrieben.
Ergebnisse:
Aufgrund von Integrationsmaßnahmen und hoher Internationalität verfügt der Basler Konzern über eine hohe Diversität in der weltweiten Belegschaft, wobei das Unternehmen bestrebt ist, sukzessive die Wertschöpfungstiefe in den Auslandsgesellschaften zu steigern und sich von einer internationalen zu einer globalen Firma zu wandeln. Durch die Nutzung digitaler Tools konnte die internationale Zusammenarbeit und damit die Diversität im Denken und Handeln trotz Covid-19 weiter gesteigert werden.
Die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands ist die Bereichsleitung bzw. die leitenden Angestellten und darunter folgt die Abteilungsleitung. Zum 31.12.2020 waren bei der Basler AG 27,27 % weibliche leitende Angestellte sowie 20,00 % Abteilungsleiterinnen beschäftigt. Für den Konzern wurden noch keine Zielgrößen definiert. Die Zielgrößen zur Förderung der Teilhabe von Frauen in Führungspositionen wurden zum Ende des Berichtszeitraums noch nicht erreicht. Diese Entwicklung ist den M&A-Transaktionen kleinerer Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren geschuldet, bei denen überwiegend Männer in Führungspositionen tätig sind. Die Möglichkeiten im Rahmen des organischen Wachstums über den kurzen Zeitraum waren nicht ausreichend, um diesen Effekt zu kompensieren. Darüber hinaus wurden in 2020 aufgrund der Corona-Pandemie Neueinstellungen eingebremst und der Management-Fokus auf die Sicherheit und Stabilität der Organisation gelegt.
Das spezielle Förderprogramm (High Potential Programm), welches sich auf den gesamten Basler Konzern bezieht, konnte auch im Covid-19 geprägten Jahr 2020 durchgeführt werden. Es wird beabsichtigt, die Hälfte der Programmplätze mit Frauen zu besetzen und sich auch inhaltlich unter anderem mit der Frage Diversität und Führung auseinander zu setzen. Ziel ist es, geeignete Führungskräfte zu identifizieren und zu fördern und den Anteil von Frauen in Führungspositionen langfristig zu erhöhen.
Im vergangenen Jahr wurden für das High Potential Programm vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgewählt, darunter befanden sich zwei Frauen und zwei Männer.
Gewinnerin des jährlich ausgeschriebenen Innovationswettbewerbs war 2020 erstmals eine Mitarbeiterin aus der Niederlassung in Ahrensburg. Unternehmensweit hatten sich 20 Beschäftigte beworben, von denen drei weiblich waren.
Sozialbelange
Gesellschaftliche Verantwortung
Die Basler AG trägt gesellschaftliche Verantwortung. Dies gilt insbesondere für den Standort der Konzernzentrale in Ahrensburg, da dort die Mehrheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt ist.
Ziel:
Ziel der Basler AG ist es, die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung vor Ort zu fördern und die Interessen lokaler Anspruchsgruppen zu berücksichtigen.
Zentrale Maßnahmen & Due Diligence-Prozesse:
Dem Konzern fällt als einem der größten Arbeitgeber am Standort Ahrensburg eine zentrale Rolle für die lokale Wirtschaft und Gesellschaft zu. Diese nimmt er in unterschiedlichen Bereichen extern und intern wahr.
So bietet die Hauptniederlassung in Ahrensburg Workshops an Schulen an, um das Interesse für die unterschiedlichen Berufsfelder des Konzerns zu wecken und als lokaler Arbeitgeber bereits frühzeitig auf sich aufmerksam zu machen. Die Basler AG, Ahrensburg, nimmt jährlich am Girls Day teil, richtet Hackathons für Nachwuchsprogrammierer aus, unterstützt Flüchtlingsprojekte vor Ort sowie weitere soziale Projekte wie "Wi mook dat" oder "Kinder helfen Kindern" mit der Teilnahme am "Hamburger Commercial Bank Run" im Sommer 2019.
Dr. Dietmar Ley, CEO des Unternehmens, ist ehrenamtlich im Hochschulrat der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Hamburg sowie im Vorstand des Fachverbands Robotik und Automation des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau VDMA tätig.
Weiterhin engagiert sich Dr. Klaus-Henning Noffz als Vorsitzender des Vorstands der Fachabteilung Industrielle Bildverarbeitung des VDMA.
Ergebnis:
Durch ihr gesellschaftliches Engagement fördert die Basler AG die lokale Wirtschaft. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Nachwuchsarbeit.
Auch 2020 waren all diese Aktionen fest im Terminplan der Basler AG vorgesehen, aber viele davon mussten leider aufgrund von Corona abgesagt werden.
Achtung der Menschenrechte & Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Ziel:
Ziel dieses Konzeptes ist die Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen sowie Korruption und Bestechung in den Geschäftsbeziehungen der Basler AG.
Zentrale Maßnahmen & Due Diligence-Prozesse:
Die Konformität der Geschäftstätigkeiten des Konzerns mit gesetzlichen Vorgaben und Menschenrechten sowie die Ablehnung von Korruption und Bestechung sind für die Basler AG selbstverständlich. Daher hat der Konzern einen "Code of Conduct" erarbeitet, der in der Konzernzentrale bereits eingeführt und geschult wurde und im kommenden Geschäftsjahr weiter ausgerollt wird.
Die Basler AG und die mit ihr verbundenen Unternehmen, soweit bereits geschult, nehmen auf Basis der Unternehmenswerte am fairen Wettbewerb teil. Hierbei wird auf Integrität, Vertrauen sowie respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander, intern und extern, Wert gelegt. Die Basler Gruppe übernimmt Verantwortung, indem sie die Folgen unternehmerischer Entscheidungen und Handlungen in ökonomischer, technologischer wie auch in sozialer und ökologischer Hinsicht bedenkt und einen angemessenen Interessensausgleich herbeiführen. Die Basler Gruppe respektiert daher im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit, der Umsetzung ihrer Strategie und der Erreichung ihrer Ziele geltendes Recht und erwartet das Gleiche von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie ihren Geschäftspartnern. Die Unternehmenskultur wird von dem verantwortungsbewussten und ethischen Handeln jeder Mitarbeiterin und jedes Mitarbeiters getragen.
Ungesetzliches Verhalten kann erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachen. Bereits der Anschein einer Rechtsverletzung kann die Marktposition der Basler Gruppe beeinträchtigen. Die Konsequenzen des eigenen Handelns sind daher auch daran zu messen, wie sie sich auf den Ruf der Basler Gruppe als vertrauenswürdiger Geschäftspartner und die Integrität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Geschäftsführung auswirken.
Jedes Handeln muss daher auf einem klaren Verständnis der rechtlichen Vorschriften, der unternehmensinternen Vorschriften und gemeinsamen Wertvorstellungen beruhen. Alle Organe, Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Basler Gruppe sind verpflichtet, diesen Code of Conduct einzuhalten. Dabei kommt insbesondere den Organen und Führungskräften Vorbildfunktion zu. Gleichzeitig haben sie die Aufgabe, die Einhaltung des Code of Conduct durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzufordern und sie dabei zu unterstützen.
Dieser Code of Conduct beschreibt den Rahmen dafür, wie die vorstehend genannten Grundsätze bei der täglichen Arbeit umzusetzen sind. Die Regeln des Code of Conduct erleichtern die Einhaltung rechtlicher Vorschriften und interner Regelungen. Sie können jedoch keine vollständige Sammlung der Pflichten aller Rechtsordnungen, in denen das Unternehmen tätig ist, darstellen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind daher verpflichtet, sich in Zweifelsfällen kompetenten Rat einzuholen. Dafür stehen die Führungskräfte und Fachabteilungen zur Verfügung.
(Auszug aus dem Code of Coduct der Basler AG)
Für folgende Themen gibt der Basler Code of Conduct Handlungsanweisungen:
| ― | Einhaltung der Gesetze |
| ― | Integrität und Unternehmensführung (Arbeitssicherheit, Belästigung, Diskriminierung, fairer Umgang, Meinungsfreiheit, Datenschutz) |
| ― | Verhalten im Wettbewerb (Korruption, Bestechung, Bestechlichkeit, Einladungen, Geschenke, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Handelskontrollen, Außenhandelsrecht, Insiderhandel) |
| ― | Arbeitsbedingungen |
| ― | Umweltschutz |
| ― | Schutz von Unternehmensvermögen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse |
Ergebnis:
Die Schulungen in den Auslandsniederlassungen zum "Code of Conduct" konnten nicht wie geplant 2020 vorangebracht und mussten aufgrund von Covid-19 zeitlich nach hinten verschoben werden.
Für das Geschäftsjahr 2020 sind der Basler AG weder Fälle von Korruption und Bestechung, noch Verstöße gegen Menschenrechte im Unternehmen bekannt geworden.
Umweltbelange
Betriebliches Umweltmanagement
Basler nimmt seine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und den nachfolgenden Generationen an und ergreift Maßnahmen, um die Emission von Treibhausgasen zu reduzieren und verantwortungsvoll mit Ressourcen umzugehen. Näheres regelt die Erklärung der Basler AG zur Umweltpolitik.
Ziel:
Die Basler AG möchte einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz leisten und diesen kontinuierlich weiterentwickeln.
Zentrale Maßnahmen & Due Diligence-Prozesse und Ergebnisse:
Als zentrale und kontinuierliche Maßnahme gilt die Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ein umweltbewusstes Handeln bei der Arbeit und im Alltag.
Der Betrieb der Produktionsstätten und Verwaltungsgebäude benötigt Energie. Dies verursacht neben Kosten auch klimaschädliche Emissionen in Form von CO2 und anderen Klimagasen. Auch wenn die Herstellung von Kameras im Branchenvergleich verhältnismäßig wenig energieintensiv ist, wird Basler wegen der gesamtgesellschaftlichen Relevanz des Themas in der neuen ESG-Strategie einen Schwerpunkt auf die Verringerung des CO2-Abdrucks des Unternehmens legen.
Den Strom bezieht die Basler AG von den Stadtwerken in Ahrensburg, dieser wird bereits zu 100 % aus erneuerbaren Energien erzeugt. Durch eine permanente Wartung der technischen Anlagen sowie bei Erneuerung der Verwendung neuster Technologien und Umweltstandards wird gewährleistet, dass diese eine möglichst hohe Energieeffizienz aufweisen, wie z. B. durch die Umrüstung bestehender Leuchten in vielen Bereichen auf LED. Weiterhin wird der sich augenblicklich in der Umsetzung befindliche Anbau des Firmengebäudes in Ahrensburg nach den neusten technischen Standards ausgeführt.
In der Produktion verwendet die Basler AG nur Gefahrstoffe (z. B. Lötpaste), soweit dies notwendig ist. Vor der Verwendung dieser Stoffe wird eine Substitutionsprüfung durchgeführt, d. h. es wird geprüft, ob es umweltverträglichere Alternativen gibt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Basler AG sowie der anderen deutschen Standorte sortieren den Müll, welcher innerhalb der Büroräume und Produktionsflächen entsteht. Metallschrott, Platinen und Kunststoffe werden in gesondert gekennzeichneten Abfallbehältern gesammelt und von zertifizierten Fachbetrieben entsorgt.
Dank modernster Videokonferenzsysteme kann die Kommunikation mit den Tochterunternehmen oder auch Kunden und Lieferanten effizienter gestaltet und so gleichzeitig Dienstreisen verringert werden.
Weiterhin hat die Basler AG in Ahrensburg im Sommer 2020 erneut an der Ahrensburger Aktion "Stadtradeln" teilgenommen. Ziel dieser Aktion ist es, für mehr Klimaschutz und Lebensqualität in den Kommunen privat und beruflich möglichst viele Kilometer mit dem Fahrrad zurückzulegen.
Ergebnis:
Die Basler AG erfüllt die gesetzlichen Vorgaben bezüglich Emissionen, Energieverbrauch und Gefahrgut und stellt - wo möglich und notwendig - auf neueste Technologien um. Weiterhin wurde 2020 der Grundstein für eine unternehmensweite ESG-Strategie mit dem Schwerpunkt der langfristigen Reduktion des CO2-Abdrucks beschlossen. Diese wird 2021 umgesetzt und in kommenden Berichten sukzessive näher erläutert.
In 2020 hat der Basler Konzern einmal mehr bewiesen, dass der Erfolg des Unternehmens auch mit weniger Reisetätigkeit und der Abbildung vieler Meetings über digitale Tools sichergestellt werden kann. Auch wenn sich dieser niedrige Stand nach der erfolgreichen Bekämpfung von Covid-19 sicher nicht auf Dauer wird fortsetzen lassen.
12. Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Gemäß § 312 Abs. 3 Satz 3 Aktiengesetz (AktG) hat Basler einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt. Dieser Bericht schließt mit folgender Erklärung des Vorstands: "Wir erklären, dass die Basler AG, Ahrensburg, bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und Personen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt der Vornahme der Rechtsgeschäfte bekannt waren, angemessene Gegenleistungen erhalten hat und wir nicht benachteiligt wurden. Andere Maßnahmen i.S. des § 312 AktG sind weder getroffen noch unterlassen worden."
Ahrensburg, 25. März 2021
| Dr. Dietmar Ley | Arndt Bake | Hardy Mehl | Alexander Temme |
BERICHT DES AUFSICHTSRATS ÜBER DAS GESCHÄFTSJAHR 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz, Deutschem Corporate Governance Kodex, Satzung und Geschäftsordnung des Aufsichtsrats obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung des Vorstands überwacht und beratend begleitet. Dabei hat der Vorstand den Aufsichtsrat monatlich schriftlich und mündlich über die wirtschaftliche Lage der Basler AG, ihrer ausländischen Tochtergesellschaften und der Unternehmensbereiche informiert und mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden die geschäftliche und wirtschaftliche Situation ausführlich erörtert.
Im Geschäftsjahr 2020 fanden vier turnusmäßige Aufsichtsratssitzungen statt: am 27.03.2020, am 26.05.2020, am 14.09.2020 und am 09.12.2020. An den Sitzungen haben immer alle Mitglieder des Gremiums teilgenommen - Herr Jennings trat aufgrund der Zeitverschiebung zwischen Deutschland und den USA immer mittags den Sitzungen per MS Teams bei. Aufgrund von Covid-19 sowie den damit verbundenen Reisebeschränkungen, wurden alle Aufsichtsratssitzungen 2020 digital abgehalten, nur die Sitzung am 14. September fand als Präsenzveranstaltung statt - Hr. Jennings trat dieser ebenfalls ab mittags online bei.
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Grundlage hierfür ist eine offene und vertrauensvolle Diskussion. Der Vorstand hat die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat abgestimmt und ihm in regelmäßigen Abständen über den Stand der Umsetzung berichtet. In für das Unternehmen wesentliche Entscheidungen von grundlegender Bedeutung war der Aufsichtsrat eingebunden. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung und der Risikolage informiert. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hält mit dem Vorsitzenden des Vorstands regelmäßigen Kontakt und wurde von diesem über aktuelle Entwicklungen und außergewöhnliche Ereignisse informiert und hat dies entsprechend an die anderen Mitglieder des Aufsichtsrats weitergetragen. Der Aufsichtsrat hat den Geschäften zugestimmt, die nach Gesetz und Satzung seiner Zustimmung unterliegen. Hierzu gehören Entscheidungen und Maßnahmen, die für die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens von grundlegender Bedeutung sind.
Wichtige Themen, die im abgelaufenen Geschäftsjahr im Aufsichtsrat behandelt wurden, waren u. a.:
| ― | Beratung und Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und der Vorschläge für die Hauptversammlung |
| ― | Dividende für das Geschäftsjahr 2019 inklusive des Vorschlags für die Hauptversammlung |
| ― | Konjunkturelle und marktspezifische Entwicklungen |
| ― | Situation der relevanten Märkte und Position der Basler AG in diesen Märkten |
| ― | Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie |
| ― | New Business Development |
| ― | M&A-Aktivitäten |
| ― | Abschließende Integration des Machine Vision Geschäfts von MVLZ, China in Basler China |
| ― | Abschließende Integration der Silicon Software GmbH |
| ― | Weiterentwicklung der Unternehmensorganisation |
| ― | Erweiterung der Betriebsimmobilie in Ahrensburg |
| ― | Investitionen |
| ― | Liquidität und Working Capital |
| ― | Unternehmenssteuern |
| ― | Investor Relations |
| ― | Aktienrückkaufprogramm |
| ― | Konzernplanung und -budget für das Geschäftsjahr 2021 |
| ― | Vierjahresplanung Konzern 2021-2024 |
| ― | Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems (IKS) |
| ― | Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit des Risiko-Management-Systems (RMS) |
| ― | Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems (CMS) |
| ― | Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen |
| ― | Anpassung des Katalogs zustimmungspflichtiger Geschäfte |
| ― | Nachhaltigkeitsberichterstattung |
| ― | Verpflichtung und Änderungen zum Corporate Governance Kodex |
| ― | Auswahlverfahren für den Abschlussprüfer |
| ― | Personelle Entwicklung des Vorstands |
| ― | Vorstandsvergütung |
| ― | Effizienz der Aufsichtsratsarbeit |
| ― | Geschäftsordnung Aufsichtsrat |
| ― | Personelle Entwicklung des Aufsichtsrats |
| ― | Satzungsfragen |
| ― | Auswirkungen der Corona-Pandemie |
Die von der Hauptversammlung am 26.05.2020 zum Abschlussprüfer gewählte BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde durch die Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Aufsichtsrat der Basler AG, Frau Dr. Mirja Steinkamp, mit Schreiben vom 29.05.2020 mit der Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragt. An der Sitzung des Aufsichtsrats am 25.03.2021, in der über den vorgelegten Jahresabschluss und die wesentlichen Prüfungsergebnisse beraten wurde, hat der Abschlussprüfer teilgenommen.
Die Buchführung, der Jahresabschluss zum 31.12.2020, der Lagebericht der Basler AG sowie der Konzernabschluss zum 31.12.2020 und der Konzernlagebericht sind vom Abschlussprüfer, der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft, für mit Gesetz und Satzung übereinstimmend befunden und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Aufsichtsrat nahm das Ergebnis der Prüfungen zustimmend zur Kenntnis.
Der Aufsichtsrat prüfte seinerseits den Jahresabschluss und den Konzernabschluss, den Lagebericht und den Konzernlagebericht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Einwände wurden nicht erhoben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Basler AG gebilligt und damit festgestellt.
Gemäß Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat regelmäßig die Effizienz seiner Arbeit überprüft und gesteigert. Weiterhin hat der Aufsichtsrat die für seine Aufgaben erforderlichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahrgenommen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats üben keine Berater- oder Organtätigkeiten bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern aus. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind somit keine Interessenskonflikte mit dem Mandat aufgetreten.
Der nach § 312 AktG aufgestellte Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen wurde vom Abschlussprüfer geprüft und mit folgendem Bestätigungsvermerk versehen:
"Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
| ― | die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und |
| ― | bei den im Berichtsjahr aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." |
Auch von diesem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat zustimmend Kenntnis genommen. Er erklärt nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung, dass gegen die Ausführungen des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen keine Einwendungen zu erheben sind.
Robust durch die Pandemie - Marktanteile gesteigert - Zukunftschancen erhalten
Die Basler AG hat die mit der Corona-Pandemie einhergehenden außergewöhnlichen Herausforderungen gut gemeistert und sich als robust erwiesen.
Die Pandemie wird die Welt, die Gesellschaft und auch die Basler AG noch lange Zeit beschäftigen. Für das Jahr 2020 können wir aber dankbar feststellen, dass die Corona-bedingten Herausforderungen bis hierher erfolgreich bewältigt, Bedrohungen abgewendet und entstandene Chancen ergriffen wurden: Durch konsequentes Hygiene-Management und die Flexibilität aller Beteiligten konnten gravierende gesundheitliche Auswirkungen auf die Belegschaft vermieden werden. In einem rückläufigen Markt wurden Marktanteile erkämpft und ein über den Planungen liegendes Wachstum generiert. Die Zielvorgabe für die Profitabilität wurde ebenfalls übertroffen. Noch wichtiger aber dürfte sein, dass sich das Unternehmen alle in der Vergangenheit erarbeiteten Zukunftschancen erhalten konnte, da trotz der Pandemie keine Abstriche bei der Technologie-, Markt- und Strategieentwicklung vorgenommen werden mussten. Parallel ging der strategiegetriebene Umbau des Unternehmens zu einem Bildverarbeitungs-Vollsortimenter ungebremst weiter.
Unter dem Strich hat sich das Unternehmen als reaktionsschnell, flexibel und robust erwiesen -ein Ergebnis und eine Bestätigung der seit langem gelebten Gleichzeitigkeit von moderner, wertebasierter Unternehmenskultur und solider, vorsichtiger Kaufmannschaft. Auf Basis seiner kulturellen, finanziellen und kapazitiven Reserven hat das Basler Team Großartiges geleistet. Der Mut, die Identifikation mit dem Unternehmen, die Leistungsbereitschaft und der große Fleiß aller Beteiligten waren und sind herausragend.
Der Aufsichtsrat verbindet seinen großen Dank an alle bei Basler tätigen Menschen mit der Hoffnung, dass die Zukunft möglichst bald wieder unter normaleren Umständen gestaltet werden kann. Gleichzeitig sind wir sicher, dass die gemachten Erfahrungen gleichermaßen wertvoll und hilfreich dafür sind.
Ahrensburg, 25. März 2021
Für den Aufsichtsrat
| Norbert Basler | Prof. Dr. Eckart Kottkamp |
| Vorsitzender des Aufsichtsrats | Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| Horst W. Garbrecht | Prof. Dr. Mirja Steinkamp |
| Aufsichtsrat | Aufsichtsrätin |
| Dorothea Brandes | Dr. Marco Grimm |
| Aufsichtsrätin | Aufsichtsrat |