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Basler AG Audit Report / Information 2019

Jun 8, 2020

45_rns_2020-06-08_5c5ccfba-762b-4b2b-b434-bf7289e515c9.html

Audit Report / Information

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Publication

Basler Aktiengesellschaft

Ahrensburg

Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

(HR-Nr. HRB 4090 AH beim Handelsregister des Amtsgerichtes Lübeck)

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019

EUR
Vorjahr

TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.835.413,00 1.321
2. Geleistete Anzahlungen 842.569,50 18
2.677.982,50 1.339
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 907.326,02 0
2. Technische Anlagen und Maschinen 4.039.299,00 4.400
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.367.855,50 5.037
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 382.484,79 167
10.696.965,31 9.604
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 38.098.716,21 27.773
2. Beteiligungen 5.000,00 5
38.103.716,21 27.778
51.478.664,02 38.721
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 9.408.722,11 12.063
2. Unfertige Erzeugnisse 1.509.750,88 1.553
3. Fertige Erzeugnisse und Waren 4.621.894,59 3.755
4. Geleistete Anzahlungen 174.801,98 234
15.715.169,56 17.605
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.946.366,39 3.151
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 20.041.360,56 10.994
3. Sonstige Vermögensgegenstände 9.543.460,66 2.488
34.531.187,61 16.633
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 16.063.672,79 20.083
66.310.029,96 54.321
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 903.495,19 829
118.692.189,17 93.871
PASSIVA
31.12.2019 Vorjahr
EUR EUR TEUR
A. EIGENKAPITAL
I. Ausgegebenes Kapital
1. Gezeichnetes Kapital 10.500.000,00 3.500
2. Nennbetrag eigener Anteile -492.243,00 10.007.757,00 -294
II. Kapitalrücklage 25.849.811,88 8.737
III. Bilanzgewinn 37.999.285,55 42.754
73.856.854,43 54.697
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen 1.070.059,98 1.496
2. Sonstige Rückstellungen 3.726.209,95 4.296
4.796.269,93 5.792
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 314.597,73 0
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 16.687.500,02 18.114
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8.593.315,53 6.200
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 3.190.774,19 0
5. Sonstige Verbindlichkeiten 11.252.877,34 9.068
- davon aus Steuern: EUR 764.873,02 (Vorjahr: TEUR 695) -
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 216.373,87 (Vorjahr: TEUR 178)-
40.039.064,81 33.382
118.692.189,17 93.871

Gewinn- und Verlustrechnung

2019 Vorjahr
EUR EUR TEUR
--- --- --- ---
1. Umsatzerlöse 103.708.617,46 117.776
2. Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -638.694,87 -1.636
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 194.791,33 194
4. Sonstige betriebliche Erträge 3.095.382,75 2.216
- davon aus Währungsumrechnung: EUR 1.108.139,27 (Vorjahr: TEUR 903) -
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 36.166.253,16
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 637.926,92 36.804.180,08 41.216
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 42.263.106,96
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 7.356.001,16
- davon für Altersversorgung: EUR 4.023.147,71 (Vorjahr: TEUR 3.175) - 49.619.108,12 43.082
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.876.410,69 2.612
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 20.191.948,92 19.437
- davon aus Währungsumrechnung: EUR 1.007.084,70 (Vorjahr: TEUR 810) -
9. Erträge aus Beteiligungen 7.225.387,22 9.136
- davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 7.225.387,22 (Vorjahr: TEUR 9.136) -
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 116.742,33 58
- davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 42.606,33 (Vorjahr: TEUR 22) -
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 467.734,20 597
- davon aus Aufzinsung: EUR 20.101,15 (Vorjahr: TEUR 32) -
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 311.519,75 4.772
13. Ergebnis nach Steuern 3.431.324,46 16.028
14. Jahresüberschuss 3.431.324,46 16.028
15. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 30.650.588,49 29.521
17. Verrechnung Kauf / Verkauf eigener Aktien 3.917.372,60 -2.794
17. Bilanzgewinn 37.999.285,55 42.755

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

1 ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff und 264 ff HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Der Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt.

Der Jahresabschluss ist nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt worden.

Zu Gunsten eines verbesserten Einblicks in die Ertragslage werden in der Gewinn- und Verlustrechnung die "sonstigen Steuern" in dem Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen.

2 ANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze und Grundlagen der Währungsumrechnung

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Gesellschaft macht vom Wahlrecht zur Aktivierung von Entwicklungskosten nach § 248 Abs. 2 HGB keinen Gebrauch.

Die planmäßigen Abschreibungen der immateriellen Vermögensgegenstände wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer beträgt drei bis zehn Jahre.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Fertigungs- und Materialgemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Für vor dem 01.01.2015 angeschaffte geringwertige Anlagegüter mit Nettoanschaffungskosten zwischen 150,01 Euro und 1.000,00 Euro, wurde der jährlich steuerlich zu bildende Sammelposten aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen und gleichmäßig über 5 Jahre abgeschrieben. Seit 01.01.2018 werden geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen 250,01 Euro und 800,00 Euro im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben und als Abgang gezeigt.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Nutzungsdauern betragen für die technischen Anlagen und Maschinen drei bis vierzehn Jahre, für die anderen Anlagen und die Betriebs- und Geschäftsausstattung drei bis fünfzehn Jahre.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren wurden zu gleitenden Durchschnittspreisen bewertet.

In die Herstellungskosten unfertiger und fertiger Erzeugnisse wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Fertigungs- und Materialgemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Zur Vermeidung von Bewertungsrisiken im Zusammenhang mit Überbeständen und Schwergängigkeit wurden ausreichende Wertberichtigungen vorgenommen. Dabei wurden die Berichtigungen in Höhe von Mio. EUR 1,0 (VJ: Mio. EUR 0,9) auf der Basis von durchgeführten detaillierten Reichweitenanalysen vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennwert bewertet. Erkennbare Einzelrisiken bei zweifelhaften Forderungen werden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Zur Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos wurde auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Pauschalwertberichtigung gebildet.

Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert bewertet. Fremdwährungsbeträge wurden zum Devisenkassamittelkurs sowohl bei der Entstehung als auch zum Bilanzstichtag umgerechnet.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen.

Die sonstigen Rückstellungen und Steuerrückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Insgesamt ergibt sich ein aktiver latenter Steuerüberhang. Von dem Wahlrecht nach § 274 Abs.1 S. 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Ein Ansatz aktiver latenter Steuern erfolgte nicht.

3 ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ UND DER GEWINN-UND VERLUSTRECHNUNG

3.1 Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist separat in der Anlage zum Anhang dargestellt. Die Abgänge resultieren in Höhe von TEUR 3.866 aus der Verschmelzung der MyCable GmbH auf die Basler AG.

3.2 Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen TEUR 20.041 (VJ: TEUR 10.994) und entfallen mit TEUR 10.898 (VJ: TEUR 3.957) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und mit TEUR 9.143 (VJ: TEUR 7.037) auf sonstige Vermögensgegenstände. In den Forderungen wurden Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 618 (VJ: TEUR 333) verrechnet. In den Forderungen sind TEUR 7.225 (VJ: TEUR 7.037) aus der phasenkongruenten Gewinnvereinnahmung enthalten. Insgesamt wurden in 2019 TEUR 7.225 (VJ: TEUR 9.136) Beteiligungserträge gebucht. Des Weiteren ist ein Darlehen in Höhe von TEUR 1.918 (VJ: TEUR 0) enthalten.

3.3 Rückstellungen (in TEUR)

31.12.2019 31.12.2018
Personalbereich 2.740 2.969
Drohverluste Finanzinstrumente 166 347
Gewährleistung 449 427
Abschluss und Prüfung 107 86
Steueraufwand 1.070 1.496
Sonstiges 264 467
Summe 4.796 5.792

3.4 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Auch im Geschäftsjahr 2019 waren keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten durch Sicherungsübereignung der technischen Anlagen, Maschinen und Betriebs- und Geschäftsausstattung besichert.

3.5 Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:

in TEUR (Vorjahr) Gesamtbetrag < 1 Jahr >1 Jahr davon >5 Jahre
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 314 314 0 0
(0) (0) (0) (0)
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 16.688 3.194 13.494 3.475
(18.114) (1.426) (16.688) (4.725)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und 8.593 8.593 0 0
Leistungen (6.200) (6.200) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 3.191 3.191 0 0
(0) (0) (0) (0)
Sonst. Verbindlichkeiten 11.253 8.718 2.535 0
(9.068) (4.228) (4.840) (0)
Summe 40.039 24.010 16.029 3.475
(33.382) (11.854) (21.528) (4.725)

3.6 Sonstige finanzielle Verpflichtungen / nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte

3.6.1 Leasing und sonstige Angaben

Im Jahre 1999 bezog die Basler AG ihre Geschäfts- und Fertigungsräume An der Strusbek 60-62 in Ahrensburg. Der Mietvertrag über dieses Gebäude hatte eine Laufzeit bis zum 31.12.2018. Im Rahmen des geplanten Erweiterungsanbaus wurde ein neuer Mietvertrag geschlossen. Dieser begann am 01.01.2019 und endet am 31.12.2036.

Aus diesem Mietvertrag entstehen der Basler AG folgende finanzielle Verpflichtungen:

Geschäftsjahr TEUR
2020 1.781
2021 1.794
ab 2022 p.a. 1.794

Insgesamt bestanden folgende Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Serviceverträgen:

Geschäftsjahr TEUR
2020 2.025
2021 1.840
ab 2022 bis 2038 p.a. 1.794

Das Bestellobligo betrug zum Stichtag TEUR 11.609 (VJ: TEUR 6.824).

3.6.2 Derivative Finanzinstrumente

Als international tätiges Unternehmen ist die Basler AG diversen Marktrisiken ausgesetzt. Zur Verringerung der USD- und JPY-Währungsrisiken setzte die Basler AG Devisentermingeschäfte ein. Da diese Geschäfte zur Absicherung operativer Grundgeschäfte dienen, liegen sämtliche Laufzeiten unter einem Jahr. Zum 31.12.2019 bestanden keine derivativen Finanzinstrumente.

USD 31.12.2019 (Vorjahr)
Nominalwert in TEUR 0 (1.685)
Fremdwährungsbetrag in TUSD 0 (1.930)
Zeitwert in TEUR 0 (87)
Positiv 0 (3)
Negativ 0 (83)

Es wurden keine Bewertungseinheiten gebildet.

Zur Sicherung eines Kreditgeschäfts gegen Zinserhöhungen hat die Basler AG im Jahr 2011 einen Zinsswap abgeschlossen. Für negative Zeitwerte sind Drohverlustrückstellungen gebildet.

31.12.2019 31.12.2018
Nominalwert in TEUR 3.030 4.546
Zeitwert in TEUR
Positiv - -
Negativ 166 347

3.7 Umsatzerlöse

Aufteilung nach Regionen 2019

TEUR
2018

TEUR
Deutschland 17.008 14.668
EMEA 27.794 39.083
Amerika 16.116 16.710
Asien 42.791 47.315
103.709 117.776

3.8 Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erlöse aus dem Verkauf der Beteiligung an Basler Taiwan an Basler Asia in Höhe von TEUR 464 und periodenfremde Erträge im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen von insgesamt TEUR 280 (VJ: TEUR 192) enthalten.

3.9 Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden Aufwendungen im Sinne des § 285 Nr. 31 HGB aus der Verschmelzung der MyCable GmbH auf die Basler AG zum 01. Januar 2019 in Höhe von TEUR 3.313 ausgewiesen.

3.10 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Basler AG macht von ihrem Ansatzwahlrecht für aktive latente Steuern gem. § 274 Abs. 1 S. 2 HGB keinen Gebrauch. Für die Position Vorräte und sonstige Rückstellungen würden aktive latente Steuern anfallen. Unter Anwendung des deutschen Körperschaftsteuersatzes inklusive Solidaritätszuschlag von 15,83 % (VJ: 15,83 %) sowie des anzuwendenden Gewerbesteuersatzes von 13,37 % (VJ: 13,30 %) ergibt sich ein Gesamtsteuersatz von 29,20 % (VJ: 29,13 %). In den Steuern vom Einkommen und Ertrag sind TEUR 1.459 (Vorjahr TEUR 1.427 Aufwendungen) Erträge aus Auswirkungen aus der Betriebsprüfung enthalten, die als periodenfremd zu qualifizieren sind.

3.11 Ergebnisverwendung

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung am 16. Mai 2019 wurde aus dem Bilanzgewinn von EUR 42.754.544,56 eine Dividendenausschüttung von EUR 5.103.956,07 vorgenommen. Der verbleibende Betrag wurde in Höhe von EUR 7.000.000,00 in die Gewinnrücklagen eingestellt, sowie in Höhe von EUR 30.650.588,49 auf neue Rechnung vorgetragen.

4 SONSTIGE PFLICHTANGABEN

4.1 Mitglieder des Vorstands

Im Jahr 2019 gehörten dem Vorstand folgende Personen an:

Dr. Dietmar Ley, Vorstandsvorsitzender (CEO), zuständig für Forschung und Entwicklung, Organisationsentwicklung und Personal
John P. Jennings, Vorstand Vertrieb (CCO) zuständig für Vertrieb, Marktkommunikation und Tochtergesellschaften
Arndt Bake, Vorstand Marketing (CMO), zuständig für das strategische Marketing, das Produktmanagement und New Business
Hardy Mehl, Vorstand Finanzen (CFO) und Operations (COO), zuständig für Finanzen, Controlling, SAP und IT, Recht und Patente, Investor Relations, Facility Management, Produktion und Supply-Chain-Management

Vergütungen der Mitglieder des Vorstandes

Zum 1.1.2011 wurde das Vergütungsmodell des Vorstandes durch die Einführung einer Langfristigkeitsklausel verändert (siehe Vergütungsbericht des Lageberichts). Hiernach werden die in einem Geschäftsjahr erworbenen variablen Ansprüche über drei Jahre verteilt ausgezahlt und unterliegen während dieses Zeitraums dem zwischenzeitlichen Risiko einer substantiellen Schmälerung durch eine nachträgliche Verschlechterung der Lage.

Funktion / im Vorstand seit Dietmar Ley Vorstandsvorsitzender (CEO) / 1998 John P. Jennings Vorstand Vertrieb (CCO) / 2006
2019 2018 2019 2018
--- --- --- --- --- ---
Zufluss (in TEUR) Festvergütung 338 315 276 265
Nebenleistungen 19 18 68 59
Summe 357 333 344 324
Einjährige variable Vergütung 0 0 0 0
Mehrjährige variable Vergütung / Auszahlung aus Bonusbank 186 226 174 206
Summe 543 559 518 530
Vorsorgeaufwand 1 1 8 1
Gesamtvergütung 544 560 526 531
Funktion / im Vorstand seit Arndt Bake Vorstand Marketing (CMO) / 2011 Hardy Mehl Vorstand Finanzen (CFO) und Operations (COO) / 2014
2019 2018 2019 2018
--- --- --- --- --- ---
Zufluss (in TEUR) Festvergütung 234 210 273 255
Nebenleistungen 20 21 22 20
Summe 254 231 295 275
Einjährige variable Vergütung 0 0 0 0
Mehrjährige variable Vergütung / Auszahlung aus Bonusbank 128 156 142 170
Summe 382 387 437 445
Vorsorgeaufwand 1 1 1 1
Gesamtvergütung 383 388 438 446
Funktion / im Vorstand seit Insgesamt
2019 2018
--- --- --- ---
Zufluss (in TEUR) Festvergütung 1.121 1.045
Nebenleistungen 129 118
Summe 1.250 1.163
Einjährige variable Vergütung 0 0
Mehrjährige variable Vergütung / Auszahlung aus Bonusbank 630 758
Summe 1.880 1.921
Vorsorgeaufwand 11 4
Gesamtvergütung 1.891 1.925
Funktion / im Vorstand seit Dietmar Ley Vorstandsvorsitzender (CEO) / 1998 John P. Jennings Vorstand Vertrieb (CCO) / 2006
2019 2018 2019 2018
--- --- --- --- --- ---
Gewährte Zuwendungen (in TEUR) Festvergütung 338 315 276 265
Nebenleistungen 19 18 68 59
Summe 357 333 344 324
Einjährige variable Vergütung 0 0 0 0
Mehrjährige variable Vergütung / Zuführung zur Bonusbank 34 105 28 88
Summe 391 438 372 412
Vorsorgeaufwand 1 1 8 1
Gesamtvergütung 392 439 380 413
möglicher Minimalbetrag - Reduzierung Bonusbank -112 -105 -92 -88
möglicher Maximalbetrag - Zuführung Bonusbank 450 420 368 353
Funktion / im Vorstand seit Arndt Bake Vorstand Marketing (CMO) / 2011 Hardy Mehl Vorstand Finanzen (CFO) und Operations (COO) / 2014
2019 2018 2019 2018
--- --- --- --- --- ---
Nebenleistungen 20 21 22 20
--- --- --- --- --- ---
Summe 254 231 295 275
Einjährige variable Vergütung 0 0 0 0
Mehrjährige variable Vergütung / Zuführung zur Bonusbank 24 70 28 85
Summe 278 301 323 360
Vorsorgeaufwand 1 1 1 1
Gesamtvergütung 279 302 324 361
möglicher Minimalbetrag - Reduzierung Bonusbank -78 -70 -92 -85
möglicher Maximalbetrag - Zuführung Bonusbank 312 280 365 340
Funktion / im Vorstand seit Insgesamt
2019 2018
--- --- --- ---
Gewährte Zuwendungen (in TEUR) Festvergütung 1.121 1.045
Nebenleistungen 129 118
Summe 1.250 1.163
Einjährige variable Vergütung 0 0
Mehrjährige variable Vergütung / Zuführung zur Bonusbank 114 348
Summe 1.364 1.511
Vorsorgeaufwand 11 4
Gesamtvergütung 1.375 1.515
möglicher Minimalbetrag - Reduzierung Bonusbank -374 -348
möglicher Maximalbetrag - Zuführung Bonusbank 1.495 1.393

Die Verträge wurden zum November 2012 für Arndt Bake und John P. Jennings bzw. zum Januar 2013 für Dr. Dietmar Ley so geändert, dass bei einer Beendigung aufgrund eines von dem Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grundes keine Zahlungen mehr an das Vorstandsmitglied erfolgen.

4.2 Mitglieder des Aufsichtsrats

Dem Aufsichtsrat gehörten im Jahr 2019 folgende Personen an:

Norbert Basler Aufsichtsratsvorsitzender, Vorsitzender des Nominierungsausschusses, Mitglied des Prüfungsausschusses, Unternehmer
Dorothea Brandes Ordentliches Aufsichtsratsmitglied, Arbeitnehmervertreterin, Organisationsentwicklerin bei der Basler AG
Horst W. Garbrecht Ordentliches Aufsichtsratsmitglied, Mitglied des Nominierungsausschusses, Vorsitzender der Geschäftsführung der Metabowerke GmbH, Vorstand (COO-Europe) der Koki Holdings, Japan
Dr. Marco Grimm Ordentliches Aufsichtsratsmitglied, Arbeitnehmervertreter, Fachgruppenleiter der Softwareentwicklung für die Qualitätssicherung bei der Basler AG
Prof. Dr. Eckart Kottkamp Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, Mitglied des Nominierungsausschusses, Mitglied des Prüfungsausschusses, Berater
Prof. Dr. Mirja Steinkamp Ordentliches Aufsichtsratsmitglied, Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Fachhochschullehrerin für Wirtschaftsprüfung und Unternehmensrechnung an der NORDAKADEMIE

Weitere Mandate der Aufsichtsräte im Jahr 2019 entsprechend § 285 Nr. 10 HGB:

Norbert Basler

Mitglied im Aufsichtsrat der Plato AG, Lübeck

Mitglied im Aufsichtsrat Dr. Födisch Umweltmesstechnik AG, Markranstädt

Mitglied im Aufsichtsrat Beruf und Familie im HanseBelt gGmbH, Bad Oldesloe

Stellv. Vorsitzender des Beirats der Zöllner Holding GmbH, Kiel

Prof. Dr. Eckart Kottkamp

Mitglied im Aufsichtsrat der KROMI Logistik AG, Hamburg Horst W. Garbrecht

Mitglied des Beirats der Fischerwerke GmbH & Co. KG, Waldachtal

Mitglied im Regionalbeirat Süd und Südwest der Commerzbank AG, Frankfurt am Main

Prof. Dr. Mirja Steinkamp

Stellvertr. Vorsitzende des Aufsichtsrates Alper & Schetter AG, Neuss

4.3 Vergütung des Aufsichtsrats

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen im Jahr 2019 TEUR 147 (VJ: TEUR 137). Erfolgsbezogene Vergütung gab es nicht.

Fixe Bezüge

in TEUR
2019 2018
--- --- ---
Norbert Basler 51,8 51,8
Dorothea Brandes 14,0 9,1
Horst W. Garbrecht 16,1 16,1
Dr. Marco Grimm 14,0 9,1
Prof. Dr. Eckart Kottkamp 26,6 26,6
Prof. Dr. Mirja Steinkamp 24,5 24,5

4.4 Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen

Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet:

Firmenname Anteilshöhe

in %
Jahresergebnis 2019

(TEUR)
Eigenkapital per 31.12.2019

(TEUR)
Basler Inc., Exton/USA 100 2.299 2.031
Basler Asia Pte. Ltd., Singapur/Singapur 100 5.838 4.316
Silicon Software GmbH, Mannheim/Deutschland 100 198 3.733
Basler Vision Technology (Beijing) Co. Ltd., Beijing/China 100 2.776 6.896

Eine weitere Beteiligung besteht an der Beruf und Familie im HanseBelt gGmbH, Bad Oldesloe:

Firmenname Anteilshöhe in % (31.12.2018) Eigenkapital (31.12.2018)* Ergebnis (2018)*
Beruf und Familie im HanseBelt gGmbH, Bad Oldesloe 14 TEUR 71 TEUR 7

*) Ein Abschluss zum 31.12.2019 lag bis zur Berichterstellung nicht vor.

4.5 Eigenkapital

4.5.1 Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 10.500.000 und ist aufgeteilt in 10.500.000 nennwertlose Stückaktien. Die Aktien laufen auf den Inhaber.

Die Hauptversammlung der Basler AG hat am 16. Mai 2019 beschlossen das Grundkapital der Gesellschaft von 3,5 Mio. € um 7,0 Mio. € auf 10,5 Mio. € nach den Vorschriften über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung erfolgte durch Umwandlung der Gewinnrücklagen in Höhe von 7,0 Mio. € in Grundkapital.

4.5.2 Eigene Anteile

Der Vorstand und Aufsichtsrat der Basler AG haben am 21. April 2016 einen Beschluss über den Erwerb eigener Aktien gefasst. Das Unternehmen hat am 17. September 2018 den Kapitalmarkt über den Rückkauf eigener Aktien informiert. Dieses Rückkaufprogramm wurde am 29. März 2019 geschlossen und das Unternehmen hat am gleichen Tag 3,72 % (130.200 Stück) seiner eigenen Aktien an 7-Industries B.V. für einen Preis von 160,00 Euro je Stück veräußert.

Eigene Aktien können zu allen in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 18. Mai 2010 genannten Zwecken verwendet werden. Dazu gehört u.a. die Verwendung der Aktien als Gegenleistung im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen. Die am Bilanzstichtag im Bestand befindlichen 492.243 Aktien entsprechen EUR 492.243 bzw. 4,69 % des Grundkapitals. Überleitung des Bilanzgewinns:

(in TEUR) 31.12.2019 31.12.2018
Jahresüberschuss 3.431 16.028
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 30.651 29.521
Verrechnung Kauf/Verkauf eigener Aktien 3.917 -2.794
Bilanzgewinn 37.999 42.755

4.6 Angaben über das genehmigte Kapital

Auf der Hauptversammlung am 7. Mai 2017 wurde beschlossen, dass der Vorstand ermächtigt ist, bis zum 16. Mai 2022 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 1.750.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 1.750.000 zu erhöhen. Hierbei steht den Aktionären Bezugsrecht zu.

4.7 Anzahl der Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Anzahl der MitarbeiterInnen nach Funktionsbereichen können der folgenden Tabelle entnommen werden:

Anzahl 2019* 2018
Administration 97 86
Entwicklung 179 157
Produktion & Logistik 184 171
Vertrieb & Marketing 136 118
Gesamt 596 532

*) Zum 01.01.2019 erhöhte sich die Anzahl der Arbeitnehmer um 17 durch die Verschmelzung der Mycable GmbH.

4.8 Konzernverhältnisse

Die Basler AG, Ahrensburg, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist Mutterunternehmen für die im Anhang unter Nr. 4.4 aufgeführten Tochterunternehmen im Sinne von § 290 HGB, die damit auch verbundene Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 2 HGB sind. Der Konzernabschluss ist bei der Gesellschaft in Ahrensburg erhältlich und wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Mehrheit der Anteile an der Basler AG wird durch die Norbert Basler Holding GmbH, Großhansdorf gehalten.

4.9 Abschlussprüferhonorar

Das Honorar der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft teilt sich in die folgenden Kategorien ein:

in TEUR 2019 2018
Abschlussprüfungsleistungen 67 63
Steuerberatungsleistungen 0 0
Sonstige Leistungen 9 0
76 63

4.10 Bewertungseinheiten

Bewertungseinheiten wurden nicht gebildet.

4.11 Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 und Abs. 1a WpHG

Mitteilung Basler AG

Ahrensburg, 29.03.2019

- Die Basler AG, Ahrensburg, Deutschland, hat gemäß § 40 Abs. 1 Satz 2 WpHG dem Kapitalmarkt am 29.03.2019 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Basler AG, Ahrensburg, Deutschland, am 29.03.2019 von 8,4 % durch den Verkauf eigener Anteile auf 4,68 % (das entspricht 164.081 Stimmrechte) gesunken ist und damit die Schwelle von 5 % an diesem Tag unterschritten hat.

Mitteilung Basler AG - Korrekturmeldung

Ahrensburg, 02.04.2019

- Die Basler AG, Ahrensburg, Deutschland hat Ihre Stimmrechtsmeldung von 29.03.2019 gemäß § 40 Abs. 1 Satz 2 WpHG korrigiert. Der Stimmrechtsanteil an der Basler AG, Ahrensburg, Deutschland, unterschreitet die zuletzt gemachte Stimmrechtsmitteilung von 5,15 % und beträgt mit der der Schwellenunterschreitung seit dem 29.03.2019 nur noch 4,69 % (das entspricht 164.081 Stimmrechte).

Mitteilung Ruth Wertheimer / 7-Industries Holding B.V., Amstelveen, Niederlande

Ahrensburg, 02.04.2019

- Ruth Wertheimer, die die Firma 7-Industries Holding B.V., Amstelveen, Niederlande, mitteilungspflichtig vertritt, hat der Basler AG, Ahrensburg, Deutschland am 02.04.2019 nach § 40 Abs. 1 WpHG mitgeteilt am 29.03.2019 die Schwellen von 3 % und 5 %, mit dem Kauf von 5,35 % (das entspricht 178.540 Stimmrechte) Basler Aktien, überschritten zu haben.

Mitteilung Ruth Wertheimer / 7-Industries Holding B.V., Amstelveen, Niederlande - Korrekturmeldung

Ahrensburg, 03.04.2019

- Ruth Wertheimer, die die Firma 7-Industries Holding B.V., Amstelveen, Niederlande, mitteilungspflichtig vertritt, hat der Basler AG, Ahrensburg, Deutschland, am 03.04.2019 nach § 40 Abs. 1 WpHG korrigierend mitgeteilt, die Schwellen von 3 % und 5 %, mit dem Kauf von 5,10 % (das entspricht 178.540 Stimmrechte) Basler Aktien, am 29.03.2019 überschritten zu haben. Die Gesamtstimmrechtsanteile waren in der Meldung vom 02.04.2019 nicht richtig ausgewiesen sowie Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen (§§ 33, 34 WpHG)

Mitteilung Invesco Ltd., Hamilton Bermuda

Ahrensburg, 03.06.2019

- Invesco Ltd., Hamilton, Bermuda, die die Invesco Oppenheimer Global Opportunities Fund Short Term vertritt, hat der Basler AG, Ahrensburg, Deutschland, am 03.06.2019 nach § 40 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, die Schwellen von 3 % und 5 % mit der Fusion mit Oppenheimer Funds Inc. mit 5,71 % (das entspricht 200.000 Stimmrechte) am 24.05.2019 überschritten zu haben.

Mitteilung Invesco Ltd., Hamilton Bermuda - Korrekturmeldung

Ahrensburg, 14.10.2019

- Invesco Ltd., Hamilton, Bermuda, die die AIM International Mutual Funds (Invesco International Mutual Funds) vertritt, hat der Basler AG, Ahrensburg, Deutschland am 14.10.2019 nach § 40 Abs. 1 WpHG korrigierend mitgeteilt die Schwellen von 3 % und 5 % mit der Fusion mit Oppenheimer Funds Inc. mit 5,71 % (das entspricht 200.000 Stimmrechte) am 24.05.2019 überschritten zu haben. In der Meldung vom 03.06.2019 war die Information in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen nicht richtig dargestellt und hier die vollständige Kette der Tochterunternehmen.

Mitteilung AIM International Mutual Funds (Invesco International Mutual Funds, Wilmington, Delaware, USA

Ahrensburg, 14.10.2019

- AIM International Mutual Funds (Invesco International Mutual Funds) Wilmington, Delaware, USA, hat der Basler AG, Ahrensburg, Deutschland, am 14.10.2019 nach § 40 Abs. 1 WpHG mitgeteilt die Schwellen von 3 % und 5 % mit der Fusion mit Oppenheimer Funds Inc., mit 5,71 % (das entspricht 200.000 Stimmrechte) am 24.05.2019 überschritten zu haben.

4.12 Bestehen einer Beteiligung an der Basler AG über 50 %

Die Norbert Basler Holding GmbH hat gem. § 26 Abs. 1 WpHG am 15.12.2017 mitgeteilt, dass sie mehr als 50 % der Anteile an der Basler AG hält.

4.13 Weitere Angaben

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ist abgegeben worden und wurde den Aktionären auf der Internet-Seite des Unternehmens www.baslerweb.com/investoren zugänglich gemacht.

4.14 Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 37.999.285,55 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,26 je Aktie 2.602.016,82
Einstellung in die Gewinnrücklagen 0,00
Vortrag auf neue Rechnung 35.397.268,73
Bilanzgewinn 37.999.285,55

4.15 Nachtragsbericht

Wesentliche Ereignisse, welche eine Auswirkung auf den Jahresabschluss haben, sind nach dem Bilanzstichtag nicht eingetreten.

Ahrensburg, 27. März 2020

Der Vorstand

Dr. Dietmar Ley

John P. Jennings

Arndt Bake

Hardy Mehl

Entwicklung des Anlagevermögens

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019

- Anlage zum Anhang -

Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand 01.01.2019

(in EUR)
Zugänge

(in EUR)
Abgänge

(in EUR)
Umbuchungen

(in EUR)
31.12.2019

(in EUR)
--- --- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen rechten und Werten 6.777.984,31 1.020.278,20 -361,50 79.990,75 7.877.891,76
2. Geleistete Anzahlungen 17.981,25 904.579,00 0,00 -79.990,75 842.569,50
6.795.965,56 1.924.857,20 -361,50 0,00 8.720.461,26
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 907.326,02 0,00 0,00 907.326,02
2. Technische Anlagen und Maschinen 10.840.618,50 880.367,53 -89.223,24 121.490,63 11.753.253,42
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 10.113.422,07 1.305.056,04 -178.699,47 17.629,57 11.257.408,21
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 167.397,90 354.207,09 0,00 -139.120,20 382.484,79
21.121.438,47 3.446.956,68 -267.922,71 0,00 24.300.472,44
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 27.772.758,76 14.192.168,87 -3.866.211,42 0,00 38.098.716,21
2. Beteiligungen 18.197,44 0,00 0,00 0,00 18.197,44
27.790.956,20 14.192.168,87 -3.866.211,42 0,00 38.116.913,65
Summe Anlagevermögen 55.708.360,23 19.563.982,75 -4.134.495,63 0,00 71.137.847,35
Kumulierte Abschreibungen
Stand 01.01.2019

(in EUR)
Zugänge

(in EUR)
Abgänge

(in EUR)
31.12.2019

(in EUR)
--- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen rechten und Werten 5.456.936,31 585.903,95 -361,50 6.042.478,76
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00
5.456.936,31 585.903,95 -361,50 6.042.478,76
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 6.440.670,50 1.361.748,13 -88.464,21 7.713.954,42
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.076.732,57 928.758,61 -115.938,47 5.889.552,71
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
11.517.403,07 2.290.506,74 -204.402,68 13.603.507,13
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Beteiligungen 13.197,44 0,00 0,00 13.197,44
13.197,44 0,00 0,00 13.197,44
Summe Anlagevermögen 16.987.536,82 2.876.410,69 -204.764,18 19.659.183,33
Buchwerte
31.12.2019

(in EUR)
Vorjahr (in TEUR)
--- --- ---
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen rechten und Werten 1.835.413,00 1.321.048,00
2. Geleistete Anzahlungen 842.569,50 17.981,25
2.677.982,50 1.339.029,25
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 907.326,02 0,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 4.039.299,00 4.399.948,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.367.855,50 5.036.689,50
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 382.484,79 167.397,90
10.696.965,31 9.604.035,40
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 38.098.716,21 27.772.758,76
2. Beteiligungen 5.000,00 5.000,00
38.103.716,21 27.777.758,76
Summe Anlagevermögen 51.478.664,02 38.720.823,41

Lagebericht 2019

1 Grundlagen des Unternehmens

1.1 Geschäftsmodell

Die Basler AG mit Sitz in Ahrensburg bei Hamburg (Deutschland) ist Entwickler und Hersteller von Bildverarbeitungskomponenten für professionelle Anwender. Der überwiegende Anteil des Umsatzes entfällt auf digitale Kameras, die vor allem in der industriellen Massenproduktion, in medizinischen Anwendungen, in der Verkehrskontrolle sowie in der Logistik eingesetzt werden. Darüber hinaus erweitert Basler kontinuierlich sein Produktangebot und entwickelt sich somit schrittweise zum Komplettanbieter von Bildverarbeitungskomponenten. Basler Produkte zeichnen sich durch Innovation, hohe Zuverlässigkeit, einfache Integration und ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis aus. Zielkunden sind nationale und internationale Hersteller von Investitionsgütern (OEM-Kunden), die Bildverarbeitungskomponenten in ihre eigenen Systeme und Geräte integrieren. Die Kunden werden überwiegend durch den eigenen Direktvertrieb oder über regionale Vertriebspartner (Distributoren) betreut. Die Komponentenprodukte der Basler AG sind generisch und in vielen Branchen bzw. Anwendungen einsetzbar. Sie werden nach erfolgreicher Integration durch den OEM-Kunden im Rahmen seiner Produktentwicklung (sogenanntes Design-In) fester Bestandteil der jeweiligen KundenLösung. Da der Kunde im Normalfall die Komponentenlieferanten über den Lebenszyklus seines eigenen Produkts nicht wechselt, schließt sich an das Design-In in der Regel eine mehrjährige, stabile Geschäftsbeziehung an.

Die Basler AG unterhält Tochtergesellschaften in Deutschland, USA, Singapur, Taiwan, China, Japan und Korea. Die Tochtergesellschaften werden im Konzernabschluss voll konsolidiert. Weitere Repräsentanzen bestehen in Polen, dem Vereinigten Königreich, Finnland, Frankreich, Malaysia und den Niederlanden. In den Tochtergesellschaften bzw. Repräsentanzen werden überwiegend absatzbezogene Leistungen erbracht. In Singapur besteht zudem eine Produktion für die Versorgung des lokalen asiatischen Marktes.

Externe Einflussfaktoren auf das Geschäftsmodell sind die allgemeine makroökonomische Lage und die Nachfragesituation in den regionalen Absatzmärkten Asien, Europa und Nordamerika. Aufgrund seiner Ausrichtung auf Investitionsgüterhersteller ist die Konjunktur im Maschinen- und Anlagenbau, insbesondere im Bereich Halbleiter und Elektronik, für die Geschäftsentwicklung des Konzerns von besonderer Bedeutung. Infolge der in den Vorjahren begonnenen Expansion auf Märkte außerhalb der Fabrikautomation, z.B. Medizin- und Verkehrstechnik sowie Logistik, erschließt sich die Basler AG weiteres Wachstumspotenzial und reduziert zugleich die Zyklizität ihres Geschäfts.

1.2 Steuerungssystem

Die Basler AG verfolgt eine eigenfinanzierte, profitable Wachstumsstrategie. Grundlage der Konzernsteuerung ist ein jährlich ablaufender Strategieprozess, in dem die Ausrichtung hinsichtlich Zielmärkten, Positionierung, Leistungsprogramm, Technologien, Absatzstrategie und Finanzkennzahlen festgelegt wird. Die zentralen Finanzkennzahlen zur Steuerung sind Umsatz und Vorsteuerrendite. Darüber hinaus wird die ökonomische Wertsteigerung über die Verzinsung des eingesetzten Kapitals (ROCE) gesteuert.

Der Strategieprozess mündet in einer qualitativen und quantitativen Mittel- und Langfristplanung sowie in das Budget für das kommende Geschäftsjahr. Aus diesen Planungswerken werden für die Konzernsteuerung Leistungsindikatoren erstellt und zu einem Balanced-Score-Card-System (BSC) mit abgeleiteten Scorecards für wesentliche Wertschöpfungsprozesse zusammengefasst. Die Kennzahlen der BSC und der unterliegenden Scorecards werden monatlich aktualisiert und im Kreis des Managements besprochen. Auf operativer Ebene gibt es ein sogenanntes "Daily Management" bzw. "Shopfloor Management", im Rahmen dessen der tägliche Arbeitsfortschritt und kontinuierliche Verbesserungen gesteuert werden. Abweichungen vom Ziel werden somit auf unterschiedlichen Hierarchieebenen frühzeitig erkannt und durch Gegen- und Vorbeugemaßnahmen adressiert.

Um eine hohe Qualität, Robustheit und Zuverlässigkeit der hergestellten Produkte und der im Unternehmen definierten Wertschöpfungsprozesse zu gewährleisten, verfügt die Basler AG über ein weltweit implementiertes Qualitätsmanagementsystem (QM-System). Regelmäßig findet ein Quality Management Review statt, in dem der Vorstand mit den Prozessverantwortlichen das bestehende Managementsystem auf Wirksamkeit prüft und für eine kontinuierliche Verbesserung sorgt. Unterjährig wird im Rahmen interner Audits geprüft, ob die Abläufe in der betrieblichen Praxis mit den Prozessbeschreibungen des QM-Systems im Einklang stehen. Einmal pro Jahr findet ein externes Audit statt, um zu überprüfen, ob das QM-System gemäß den Bestimmungen ISO 9001:2015 und ISO 13485:2016 (Medizin Norm) angewendet wird. Darüber hinaus findet einmal pro Jahr eine IKS Prüfung in durch den Aufsichtsrat ausgewählten Unternehmensteilen statt.

1.3 Forschung und Entwicklung

Als Technologieunternehmen ist die Basler AG darauf angewiesen, neue technologische Trends frühzeitig zu erkennen und schnell in Produktentwicklungen einfließen zu lassen. Da sich die Bildverarbeitungstechnologie rasch weiterentwickelt und das Unternehmen eine nachhaltige Wachstumsstrategie verfolgt, werden pro Jahr im Durchschnitt etwa 13 % vom Umsatz in Forschung und Entwicklung (F&E) investiert. Die F&E-Aktivitäten gliedern sich wie folgt:

Gesteuertes Innovationsmanagement
Vorentwicklung neuer Technologien
Entwicklung neuer Plattform-Architekturen für künftige Produktlinien sowie hierfür notwendiger Fertigungstechnologien
Entwicklung neuer Produktlinien bzw. Produkte auf bestehenden Produktplattformen
Kundenspezifische Anpassungen von Produkten
Pflege bestehender Produkte

Im Rahmen des Innovationsmanagements werden Innovationsideen nach einem speziellen Prozess gesammelt, bewertet, getestet und ausgewählt. Das Durchlaufen des Innovationsprozesses erfolgt nach dem Prinzip "fail fast, learn fast". Im Rahmen des Prozesses werden technologische sowie kommerzielle Aspekte berücksichtigt, sodass im Erfolgsfall am Ende des Innovationsprozesses eine qualifizierte Produkt- bzw. Geschäftsidee steht.

Die Vorentwicklung untersucht Technologien, die für den Einsatz in künftigen Produkten sinnvoll erscheinen. Die Basler AG ist bestrebt, neue Technologien bereits im Vorfeld von Plattform- oder Produktentwicklungen möglichst weitgehend zu durchdringen um potenzielle Risiken hinreichend analysiert zu haben. Auf diese Weise können anschließende Produktentwicklungen effizienter und mit höherer Planungstreue ablaufen. Um frühzeitig Kunden- bzw. Markt-Feedback zu erhalten, werden ausgewählten Kunden neue Technologien bereits während der Vorentwicklungsphase präsentiert.

Innerhalb der Plattform- und Produktentwicklung waren im Geschäftsjahr 2019 folgende Vorhaben wesentlich:

Entwicklung neuer Plattform-Technologien:

Entwicklung zwei neuer Plattformen für Industriekameras (ace2 und boost) inklusive einer gemeinsamen neuen Firmware-Plattform.
Entwicklung von Embedded Vision Kameramodulen sowie die Kompatibilität zu NXP Prozessoren
Neustrukturierung und Funktionserweiterung des pylon Software-Development-Kits (SDK)
Entwicklung einer zweiten Kamerageneration basierend auf 3D Time-of-Flight (TOF) Technik (blaze)
Entwicklung einer neuen Plattform für Bildeinzugskarten mit spezieller Abstimmung auf Basler boost Kameras

Produktentwicklung:

Erweiterung der Produktlinie ace um neue CMOS-Sensoren und neue Funktionalitäten
Erweiterung der MED ace Kameralinie um neue Sensoren und Funktionalitäten, die speziell auf die Anforderungen von Kunden aus dem Medizintechnikmarkt abgestimmt sind
Erste Produktvarianten der neuen Kameralinien ace2 und boost
Einführung von Embedded Vision Kits mit Prozessortechnik von Qualcomm
Entwicklung komplementärer Zubehörprodukte insbesondere im Bereich Beleuchtung in Kooperation mit dem japanischen Marktführer

Auf Innovationen und Vorentwicklungen wird aus Vertraulichkeitsgründen im Rahmen dieses Berichts nicht näher eingegangen.

Die Kosten (Personalaufwand, Abschreibungen, sonstige betriebliche Aufwendungen sowie direkt zu-rechenbare Gemeinkosten) für F&E erhöhten sich leicht gegenüber dem Vorjahr von 18,0 Mio. € auf 20,8 Mio. € und betrugen 20,0 % vom Umsatz. Durch Neueinstellungen erhöhte sich die Anzahl der Vollstellen-Äquivalente im Bereich F&E von 163 am 31.12.2018 auf 169 zum 31.12.2019.

In den Aufwendungen sind Leistungen Dritter in Höhe von 396 T€ (VJ: 552 T€) enthalten.

Die Basler AG ist per Geschäftsjahresende 2019 Inhaberin von 66 Patenten und Patentanmeldungen, davon sind 28 Patente in Kraft und 38 Patentanmeldungen befinden sich im Anmeldeverfahren. Weiterhin ist Basler Inhaberin von 4 Gebrauchsmustern und 13 Designs.

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Rahmenbedingungen

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen waren 2019 die schlechtesten seit der Finanzkrise 2008/09. Das Umfeld war geprägt durch politische Krisen, insbesondere dem Handelskrieg zwischen USA und China sowie einer deutlichen weltweiten Abkühlung der Nachfrage nach Investitionsgütern für das produzierende Gewerbe. Dieses schwierige Umfeld führte zu einer schwächeren konjunkturellen Entwicklung als erwartet. Weltweit lag das Wirtschaftswachstum mit 2,4 % unterhalb der ursprünglichen Erwartungen von 2,6 %. Während das Wachstum in China mit 6,2 % leicht über den Prognosen lag, entwickelte sich die Wirtschaft in den USA mit 2,3 % leicht unter den Erwartungen. Die Eurozone blieb unter der Prognose und verzeichnete einen Rückgang auf 1,2 % (VJ: 1,8 %). Deutschland erzielte 2019 ein Wirtschaftswachstum von 0,5 % (VJ: 1,5 %). (Quelle: Berenberg, Wirtschaft und Finanzmärkte, Ausblick 2020).

Der für Basler relevante Markt des Maschinen- und Anlagenbaus entwickelte sich deutlich schwächer als erwartet. Die Branche verzeichnete Umsatzrückgänge in Deutschland von 2 %, in Europa von 1 %, in den USA von 1 % und im Durchschnitt auch 1 % in den asiatischen Regionen außerhalb von China. Chinas Maschinen- und Anlagenbau verzeichnete ein Umsatzwachstum von 4 % (Quelle: VDMA Prognosespiegel International Dez. 2019). Der Markt für Komponenten der industriellen Bildverarbeitung war noch stärker vom Abschwung betroffen und entwickelte sich gegenüber dem Vorjahr deutlich rückläufig. Die Auftragseingänge verzeichneten einen Rückgang von 7 %, während die Umsatzerlöse sogar um 10 % sanken. (Quelle: VDMA Statistik Dez. 2019).

2.2 Geschäftsverlauf

Nach einer stabilen Geschäftsentwicklung im Jahr 2018 strebte die Basler AG für das Geschäftsjahr 2019 ein einstelliges Wachstum an. Bereits in der Prognose zu Jahresbeginn wurde ein schwaches Marktumfeld antizipiert. Im Laufe des Geschäftsjahres entwickelten sich das Marktumfeld und die Umsätze des Konzerns zwar stabil, jedoch am unteren Rand der Annahmen. Das Management reagierte bereits im zweiten Quartal und verringerte die Geschwindigkeit der Neueinstellungen. Zudem erhöhte es die Sensitivität im Kostenmanagement. Der Vorstand hielt dennoch an wesentlichen strategischen Investitionen fest, um die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig, über die temporäre Marktschwäche hinaus, zu steigern. Daher sank insbesondere die Vorsteuerrendite am Hauptentwicklungsstandort, der Basler AG. Die Vorsteuerrendite sank von 17,7 % im Vorjahr auf 3,6 % in 2019. Der starke Rückgang ist ein temporärer Effekt und dem Umstand geschuldet, dass die Basler AG trotz der Marktschwäche weiter Personal aufgebaut hat, insbesondere im Bereich F&E, um die Strategie umsetzen zu können. Dabei wurde ein Teil des Umsatzrückgangs aus zyklischen Branchen durch Wachstum mit Kunden in weniger zyklischen Branchen größtenteils kompensiert und die Umsatzstruktur zugunsten einer geringeren Abhängigkeit von der Elektronikindustrie verbessert.

Mit einem Umsatzrückgang von 12 % auf 103,7 Mio. € sank das Geschäft der Basler AG vergleichbar mit dem des Marktes in Höhe von -10 % (VDMA). Die Zahl der verkauften Kamera-Einheiten entwickelte sich analog zum Umsatzrückgang von ca. 302.000 Stück im Jahr 2018 auf ca. 263.000 Stück im Jahr 2019. Der Konzern Basler konnte 2019 weitere Marktanteilsgewinne für sich verbuchen. Im Wesentlichen wurde das Wachstum durch den Zukauf von Unternehmen bzw. Geschäft getragen. Sowohl die Akquisition der Silicon Software GmbH aus 2018 als auch der Kauf des Distributionsgeschäftes von MVLZ Sanbao Xingye führten zu einer Erhöhung des Umsatzniveaus im Konzern, jedoch nicht in der AG. Bei der parallelen Integration beider Unternehmen wurden im Geschäftsjahr 2019 gute Fortschritte erzielt, sie führte jedoch in Teilen der Organisation zu einer erheblichen Mehrbelastung und zu einmaligen Sach- sowie Personalkosten. Die durch beide Akquisitionen angestrebten strategischen Wettbewerbsvorteile haben nach wie vor Gültigkeit und wurden teilweise bereits im Geschäftsjahr 2019 realisiert. So hat die Basler AG einen großen Schritt vom Kamerahersteller zum Komplettanbieter von Bildverarbeitungskomponenten unternommen und seine Stellung im Wachstumsmarkt China durch eine große direkte Absatzorganisation gestärkt.

2.3 Ertragslage

in Mio. € 2019 2018 Veränderung
Umsatzerlöse 103,7 117,8 -12,0%
Sonst. Betr. Erträge und Bestandsveränderung 2,7 0,8 237,5%
Materialaufwand -36,8 -41,2 -10,7%
Bruttoergebnis 69,6 77,4 -10,1%
Personalaufwand -49,6 -43,6 13,8%
Sachaufwand -23,1 -21,5 7,4%
Erträge aus Beteiligungen 7,2 9,1 -20,9%
EBIT 4,1 21,4 -80,8%
Zinsergebnis -0,4 -0,6 -33,3%
EBT 3,7 20,8 -82,2%
Steuern -0,3 -4,8 -93,8%
EAT 3,4 16,0 -78,7%

Der Umsatz 2019 sank mit Erlösen in Höhe von 103,7 Mio. € ggü. dem Vorjahr um 14,1 Mio. € und ging einher mit der generellen Marktentwicklung für Komponenten der industriellen Bildverarbeitung. Der Materialaufwand sank um 10,7 % gegenüber dem Vorjahr. Die Bruttomarge (Bruttoergebnis/ Umsatz) konnte jedoch aufgrund von Bestandsveränderungen von 65,7 % in 2018 auf 67,1 % in 2019 gesteigert werden.

Die Personalkosten entwickelten sich von 43,6 Mio. € im Jahr 2018 auf 49,6 Mio. € im Jahr 2019. Diese beinhalten eine marktorientierte generelle Gehaltsanhebung und die Erhöhung der Mitarbeiterzahl auf durchschnittlich 596 (VJ: 532) Mitarbeiter. Der Sachaufwand stieg gegenüber dem Vorjahr unterproportional zum Personalaufwand um 7,4 %.

Mit einem Vorsteuerergebnis von 3,7 Mio. € (VJ: 20,8 Mio. €) und einer Vorsteuermarge (Vorsteuerergebnis/ Umsatz) von 3,6 % (VJ: 17,7 %) hat die Basler AG die internen Erwartungen nicht erfüllt. Die geringe Auslastung und die hohen Personalinvestitionen trafen im Konzernverbund insbesondere die Muttergesellschaft.

Der Steueraufwand für das Geschäftsjahr 2019 betrug 0,3 Mio. €, was einer Steuerquote von 8,1 % (VJ: 23,1 %) entspricht. Die Reduzierung der Steuerquote basiert auf der Auflösung von Rückstellungen aus Feststellungen der letzten Betriebsprüfung, welche in 2018 gebucht wurden. In 2019 fand eine Klärung des Sachverhaltes statt und die Rückstellungen konnten aufgelöst werden. Ebenfalls aus der letzten Betriebsprüfung ergab sich eine Minderung des Steueraufwandes durch die Anrechnung ausländischer Quellensteuer.

Das Nachsteuerergebnis verringerte sich von 16,0 Mio. € 2018 auf 3,4 Mio. € und entspricht einer Nachsteuerrendite von 3,3 %.

Der Auftragsbestand beträgt 8,3 Mio. € (VJ: 8,4 Mio. €).

2.4 Finanzlage

Das Liquiditätsmanagement im Konzern ist darauf ausgerichtet, den Kapitalbedarf so zu decken, dass das organische Wachstum über einen positiven freien Cashflow nachhaltig selbst- und Akquisitionen teilweise fremdfinanziert werden. Dabei werden die Fälligkeitsrisiken, die Bewertungen der Kreditgeber sowie Eigen- und Fremdkapitalkosten in einem angemessenen Verhältnis ausbalanciert und eine Unabhängigkeit von Fremdkapitalgebern angestrebt. Darüber hinaus sieht die Dividendenpolitik eine konstante Ausschüttungsquote von 30 % des Nachsteuerergebnisses des Basler Konzerns vor, sofern keine besonderen wirtschaftlichen Verhältnisse diesem entgegenstehen. Das Management schlägt allerdings für das Geschäftsjahr 2019 lediglich eine Ausschüttung von 20 % vor und möchte den Spielraum nutzen, um sich adäquat auf einen potenziellen Corona-bedingten langfristigen Abschwung vorzubereiten.

Im Geschäftsjahr 2019 wurde aus der laufenden Geschäftstätigkeit ein Cashflow von -2,9 Mio. € (VJ: 20,4 Mio. €) generiert. Der Cashflow aus Investitionstätigkeiten betrug in der Berichtsperiode -15,4 Mio. € (VJ: -28,1 Mio. €) und beinhaltet wesentliche Abflüsse durch die Übernahme des Distributionsgeschäftes von MVLZ Sanbao Xingye. Über die absolute Höhe des Kaufpreises wurde Stillschweigen vereinbart.

Der freie Cashflow als Saldo des operativen Cashflows und des Cashflows aus Investitionstätigkeiten summierte sich auf -18,3 Mio. € (VJ: -7,7 Mio. €).

Auf der Finanzierungsseite wurden 2019 Bankverbindlichkeiten in Höhe von 1,5 Mio. € getilgt. Zum Bilanzstichtag bestanden nicht in Anspruch genommene Kreditlinien bei den Hausbanken in Höhe von 9,0 Mio. € zuzüglich weiterer KfW-Kredite in Höhe von 11,8 Mio. €, die 2020 zur Auszahlung kommen könnten.

Durch die Veräußerung eigener Anteile wurden zu Beginn des Geschäftsjahres Zahlungszuflüsse in Höhe von 20,8 Mio. € erzielt. Unter Berücksichtigung der Dividendenauszahlungen und dem Verkauf des Aktienpaketes ergibt sich insgesamt ein positiver Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten in Höhe von 14,3 Mio. € (VJ: -35,0 Mio. €).

Die liquiden Mittel betrugen zum Geschäftsjahresende 16,1 Mio. € (VJ: 20,1 Mio. €). Die Liquidität war zu jeder Zeit gesichert.

2.5 Vermögenslage

in Mio. € 2019 2018 Veränderung
Immaterielle Vermögensgegenstände 2,7 1,3 107,7%
Sachanlagen 10,7 9,6 11,5%
Finanzanlagen 38,1 27,8 37,1%
Anlagevermögen 51,5 38,7 33,1%
Vorräte 15,7 17,6 -10,8%
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 34,5 16,6 107,8%
Finanzmittelbstand 16,1 20,1 -19,9%
Umlaufvermögen 66,3 54,3 22,1%
Rechnungsabgrenzungsposten 0,9 0,8 12,5%
Summe Aktiva 118,7 93,8 26,5%
Eigenkapital 73,9 54,7 35,1%
Rückstellungen 4,8 5,8 -17,2%
Verbindlichkeiten (inkl. latente Steuern) 40,0 33,3 20,1%
Summe Passiva 118,7 93,8 26,5%

Die Immateriellen Vermögensgegenstände erhöhten sich auf 2,7 Mio. € (VJ: 1,3 Mio. €) insbesondere durch die Anschaffung von SAP S/4 HANA - Lizenzen in Zusammenhang mit dem geplanten Umstieg auf den neuen SAP-Standard.

Die Investitionen in Sachanlagen beliefen sich auf 3,4 Mio. € (VJ: 3,8 Mio. €) und entfielen im Wesentlichen auf Umbauten von Büroflächen, den Neubau einer Küche für das firmeneigene Bistro und den Umzug der Kameramontage in neue erweiterte Flächen innerhalb des bestehenden Gebäudes.

Die Finanzanlagen erhöhten sich durch die Gründung der Tochtergesellschaft Basler Vision Technology (Beijing) Co., Ltd. in China und die Erhöhung des Beteiligungswertes durch die Kaufpreiszahlung in 2019. Details zu den Beteiligungsverhältnissen sind dem Anhang zu entnehmen.

Die Vorräte reduzierten sich um 1,9 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Abwertungsrisiken bestehen nicht. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erhöhten sich insbesondere durch Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen aus Dividendenzahlungen und Lizenzgebühren, Steuererstattungsansprüchen und einem erhöhten Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Der Finanzmittelbestand reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um 4,0 Mio. €. Ein negativer operativer Cash-Flow als auch die Zahlung des Kaufpreises für den Erwerb des Geschäftes des chinesischen Distributors und die Dividendenzahlungen belasteten die Höhe des Bankguthabens. Weitere Kredite wurden nicht abgerufen.

Das Gesamtvermögen stieg um 26,5 % gegenüber dem Vorjahr auf 118,7 Mio. €.

Das Eigenkapital erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 35,1 % auf 73,9 Mio. €. Diese Eigenkapitalerhöhung resultiert aus dem Jahresüberschuss zuzüglich der Veräußerungszuflüsse aus eigenen Anteilen abzüglich der Ausschüttung einer Dividende von 5,1 Mio. €.

Das gezeichnete Kapital änderte sich im Laufe des Geschäftsjahres durch eine Kapitalerhöhung, bei der für jeweils eine Aktie zwei Gratisaktien ausgegeben wurden. Daher erhöhte sich das gezeichnete Kapital von 3,5 Mio. nennwertlosen Inhaberaktien auf 10,5 Mio. nennwertlose Inhaberaktien. Als Abzugsposten davon wird der Nennbetrag eigener Anteile in Höhe von 0,5 Mio. € (VJ: 0,29 Mio. €) berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten erhöhten sich von 33,3 Mio. € in 2018 auf 40,0 Mio. € per 31.12.2019. Hauptursächlich hierfür ist ein starker Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen als auch Verbindlichkeiten gegenüber der Tochtergesellschaft Silicon Software aus dem Transfer des Lagerbestandes zur Basler AG.

Das Bestellobligo betrug zum Stichtag 8,5 Mio. € (VJ: 6,8 Mio. €). Vorzeitige Zahlungsverpflichtungen haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht ergeben.

2.6 Finanzielle Leistungsindikatoren

Neben den bereits erwähnten Kennzahlen werden weitere Leistungsindikatoren gemessen und zum Zwecke der Konzernsteuerung verwendet.

Die Produktivität des Unternehmens wird unter anderem anhand des Ergebnisses pro Mitarbeiter (EBITDA geteilt durch Vollstellenäquivalente) gemessen. Das Ergebnis pro Mitarbeiter sank im Geschäftsjahr 2019 von 36,1 T€ im Vorjahr auf 11,8 T€. Das Organisationswachstum der Geschäftsjahre 2018/19 entwickelte sich überproportional zum Umsatz aufgrund der gegenläufigen Marktschwäche. Die aktuelle Organisationsgröße ist für rund 180 Mio. € Umsatz ausgelegt und das Management wird bis zum Erreichen dieses Umsatzniveaus vorerst nur sehr selektiv zusätzliche Personalkapazitäten aufbauen. Da ein erheblicher Anteil der Organisation an der Zukunft des Unternehmens arbeitet, ist dies als antizyklische Investition in die mittelfristige Zukunft des Unternehmens zu werten, um weitere kraftvolle Schritte in der Transformation vom Kameraanbieter zum Vision Hardware Toolbox Unternehmen zu vollziehen. Im Geschäftsjahr wurden insgesamt 37 Vollstellenäquivalente gegenüber dem Vorjahr aufgebaut. Im Rahmen des konzernweiten Lean Management-Systems wird kontinuierlich daran gearbeitet, die Effizienz der Prozesse zu steigern.

Die Bruttoergebnismarge (Bruttoergebnis/ Umsatz) erhöhte sich von 65,7 % im Vorjahr auf 67,1 %.

2019 2018
EBIT 4,1 21,4
Vorräte 15,7 17,6
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4,9 3,2
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -8,9 -6,2
Anlagevermögen 51,5 38,7
Capital employed 63,2 53,3
ROCE (EBIT/ Capital employed) 6% 40%

Der ROCE betrug zum Geschäftsjahresende 6 % (VJ: 40 %). Die Reduzierung der Kennzahl resultiert aus dem Anstieg des Anlagevermögens, insbesondere durch die Erhöhung des Beteiligungswertes der Tochtergesellschaft Basler China und einer wesentlichen Reduzierung des EBIT.

Für die kommenden Jahre plant das Management trotz erheblicher Zukunftsinvestitionen mit einer Gesamtkapitalrendite von etwa 20 %. Diese Steuerungskennzahl fließt jedoch nachrangig gegenüber Umsatzwachstum und Vorsteuerrendite in die Unternehmenssteuerung ein. Darüber hinaus strebt die Unternehmensleitung eine finanzielle Unabhängigkeit auch in Zeiten schwacher Konjunktur an und steuert das Unternehmen aus diesem Grund mit einem verhältnismäßig hohen Finanzmittelbestand.

Das Working Capital (Vorräte plus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen minus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) betrug zum Geschäftsjahresende 12,0 Mio. € (VJ: 14,6 Mio. €). Der Rückgang resultiert insbesondere aus einer Reduzierung der Vorräte.

Die Eigenkapitalquote (Eigenkapital/ Bilanzsumme) stieg von 58,3 % im Jahr 2018 auf 62,3 % zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres.

2.7 Gesamtaussage des Konzerns

Die Marktschwäche beginnend in der zweiten Jahreshälfte 2018 verschärfte sich 2019 deutlich und führte erstmals seit der Finanzkrise 2008 sogar zu einem Rückgang in der Bildverarbeitungsindustrie. Gemäß VDMA (Verband Deutscher Maschinen und Anlagenbau) schrumpfte die deutsche Industrie für industrielle Bildverarbeitungskomponenten um 10 %. In diesem schwierigen Marktumfeld konnte der Basler Konzern mit einer Wachstumsrate von 8 % weiter Marktanteile gewinnen und im Rahmen seiner zu Beginn des Jahres gegebenen Prognose zuverlässig abschließen. Das Wachstum wurden im Wesentlichen verursacht durch die Akquisition der Silicon Software GmbH sowie die Gründung der Tochtergesellschaft Basler China und der damit verbundenen Übernahme des Geschäftes des ehemaligen chinesischen Distributors. Die Basler AG selbst hat einen Umsatzrückgang von 12 % zu verzeichnen. Durch zusätzliche Einstellungen und Investitionen in die Zukunft entwickelten sich die Kosten vor dem Hintergrund der schwachen Märkte insbesondere in der Basler AG überproportional zum Umsatz. Die Vorsteuerrendite betrug folglich 3,6 % (VJ: 17,7 %). Sie lag damit unterhalb des Vorjahres und unterhalb der langfristig angestrebten Marke für den Konzern von 12 %, die eine ausgewogene Balance zwischen kurzfristiger Profitabilität und nachhaltigem Wachstum vorsieht. Das Management ist bestrebt, das Unternehmen bei Erholung der Märkte auf ein Vorsteuerrendite-Niveau von mindestens 12 % zurückzuführen. Im Laufe des Geschäftsjahres wurde das Tempo von Neueinstellungen bereits reduziert, um die Rendite innerhalb der kommenden 12-24 Monate wieder zu erreichen. Generell hielt das Management jedoch an seinem Investitionspfad fest, da es sich nach deren Einschätzung um eine temporäre Marktschwäche und nicht um eine strukturelle Veränderung handelt. Durch die kraftvollen Investitionen konnte sich die Basler Group im Geschäftsjahr 2019 weitere Wettbewerbsvorteile erarbeiten. Infolge des kontinuierlichen Ausbaus des Produktportfolios und der Vertriebs- sowie Marketingorganisation verfügt der Konzern Basler Ende 2019 über eine breite Angebotspalette und einen der besten Marktzugänge in seiner Branche. Die Marke Basler hat einen führenden Bekanntheitsgrad und steht bei Kunden für hohe Zuverlässigkeit, Einfachheit in der Anwendung und ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. In der VSD-Studie zu "Brand Awareness" wird die Basler Group unter den Top 10 Anbietern von Vision Technology genannt, und steht an erster Stelle im Bereich Industriekameras. Ebenso werden Basler Produkte als die am häufigsten gekauften angegeben. Hochmotiviert und kontinuierlich bestrebt, mehr zu erreichen, nimmt sich der Basler Konzern vor, bis 2022 ein Umsatzniveau von rund 250 Mio. € zu erreichen. Neben einem weiteren Ausbau der starken Marktposition im Bereich der Fabrikautomation, sollen benachbarte Marktfelder wie beispielsweise Medizintechnik, Verkehrstechnik, Logistik und Einzelhandelssysteme weiter erschlossen und die technologischen Möglichkeiten von Embedded Vision Technologie und 3D-Kameratechnologie nutzbar gemacht werden. Darüber hinaus wird sich die Basler Gruppe weiter vom Kameralieferanten zum Vollsortimenter für Bildverarbeitungskomponenten wandeln. Aufgrund der Fortschritte des abgelaufenen Geschäftsjahres sowie den Potenzialen im Bereich Markt und Technik fühlt sich das Management-Team in seiner strategischen Ausrichtung bestätigt und blickt mit Zuversicht und Motivation in die Zukunft.

Es ist das Ziel der Basler AG, ihre Aktionäre am Erfolg zu beteiligen und gleichzeitig genügend Liquidität vorzuhalten, um den Wachstumskurs des Unternehmens zu finanzieren. Auf Basis der soliden Geschäftsergebnisse 2019 wird der Hauptversammlung im Mai 2020 die Auszahlung einer Dividende in Höhe von 0,26 € (VJ: 1,59 €) pro bezugsberechtigter Aktie (entspricht 2,6 Mio. €) vorgeschlagen. Sollte die Hauptversammlung diesem Vorschlag zustimmen, würden 20 % des Konzernjahresüberschusses an die Anteilseigner ausgeschüttet.

3 Nachtragsbericht

Wesentliche Ereignisse, welche eine Auswirkung auf den Jahresabschluss haben, sind nach dem Bilanzstichtag nicht eingetreten.

4 Prognosebericht

Nach sechs schwachen Quartalen in Folge und einem Jahr des Marktrückgangs von rund 10 % in 2019 ging der Basler Konzern bis Anfang März für das Geschäftsjahr 2020 von einer strukturellen Stabilisierung bis hin zu einem niedrigen einstelligen Wachstum des Marktes aus. Diese Einschätzung basierte auf der Annahme, dass sich die Fabrikautomationsmärkte generell nicht wesentlich erholen, sich jedoch die Ausrüstungsinvestitionen in der Halbleiter- und Elektronikindustrie in 2020 leicht verbessern. Im Bereich der Medizin- und Logistikanwendungen ging die Basler AG weiterhin von stabilen Wachstumsraten aus. Der Vorstand schloss sich den Einschätzungen von Branchenverbänden und Makroökonomen an, wonach sich das Wachstum in den größten Volkswirtschaften weiter verlangsamen wird, jedoch für 2020 keine Rezession zu erwarten ist. Die Berenberg-Bank ging in ihrem Jahresausblick von einem realen BIP-Wachstum für 2020 in Höhe von 2,4 % aus. Der VDMA rechnete für die wichtigsten Maschinenbaustandorte wie USA, Japan und Deutschland auch 2020 mit einem moderaten Umsatzrückgang von 1 bis 2 %, während für China ein Wachstum von nunmehr lediglich 2 % vorhergesagt wurde. (Quelle: VDMA Prognosespiegel International Dez. 2019). Der Verband der Hersteller von Maschinen und Anlagen für die frühzyklische Halbleiterindustrie (SEMI) hingegen, ging bereits von einer Erholung der Konjunktur und einem Anstieg für 2020 von 5,5 % gegenüber 2019 aus. (Quelle: Marktstudie SEMI).

Das Ausbrechen des Coronavirus zur Jahreswende und die pandemische Ausbreitung führt aktuell zu einer starken Veränderung des konjunkturellen Ausblicks und einem hohen Risiko einer weltweiten Rezession. Auch wenn die Absatz- und Beschaffungsmarktsituation des Basler Konzerns bis Mitte März relativ stabil war, geht das Management von spürbaren Auswirkungen im Laufe der kommenden Quartale aus. Die Auswirkungen sowohl auf den Absatz- als auch auf den Beschaffungsmärkten können aufgrund der Aktualität der Ereignisse derzeit noch nicht quantifiziert werden.

Unter Berücksichtigung der oben ausgeführten Marktaussichten und den sehr hohen Unsicherheiten plant der Basler Konzern für das erste Halbjahr 2020 mit Umsatzerlösen innerhalb eines Korridors von ca. 70 bis 78 Mio. €. Darüber hinaus verschiebt das Management aufgrund der besonderen Marktsituation die Erreichung des mittelfristigen Ziels um ein Jahr. Die Umsatzschwelle von rund 250 Mio. € soll nun im Jahr 2023 durchstoßen werden. Trotz der aktuellen Marktbedingungen räumt der Vorstand bis auf Weiteres profitablem Umsatzwachstum Priorität gegenüber einer isolierten Optimierung der Profitabilität ein, da die grundlegenden Wachstumstrends des Computer Vision Marktes intakt sind. Für das erste Halbjahr 2020 plant der Basler Konzern mit einer Vorsteuerrendite innerhalb eines Korridors von 6 bis 10 %. Eine Prognose für das gesamte Geschäftsjahr kann aufgrund der Unsicherheiten der Corona-Pandemie nicht verlässlich abgegeben werden. Ebenso kann keine Prognose für einzelne Gesellschaften im Konzern, also auch nicht für die Basler AG abgegeben werden, da es sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen lässt wie sich die einzelnen Regionen EMEA, USA und Asien entwickeln werden. Aktuell arbeitet Basler mit Hochdruck daran diverse Umsatzszenarien auszuarbeiten nebst einem Maßnahmenkatalog um alle Gesellschaften profitabel und mit ausreichend Liquidität versorgt auszubalancieren. Dieses wird allerdings noch einige Wochen in Anspruch nehmen.

5 Chancen- und Risikobericht

Die von Basler verfolgte Wachstumsstrategie ist dann umsetzbar, wenn Chancen entschlossen genutzt und gleichzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um drohende Risiken geeignet zu minimieren.

Das Chancen- und Risikomanagementsystem der Gruppe hat zum Ziel,

Chancen- und Risiken systematisch zu erfassen und zu bewerten,
innerhalb des Führungskräfte-Teams Transparenz über Chancen und Risiken zu erzeugen,
Handlungsspielräume zu schaffen, jedoch nicht akzeptable Risiken zu vermeiden oder Risiken auf ein akzeptables Maß zu reduzieren,
sich innerhalb des Führungskräfte-Teams darüber zu verständigen, in welcher Weise das Unternehmen relevante Risiken in ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit begrenzen kann und entsprechende Maßnahmen abzuleiten.

Wesentliche Bestandteile des Chancen- und Risikomanagementsystems sind die Risikostrategie, der Risikoatlas, die Risikomatrix und die Maßnahmen zur Risikobewältigung. Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde die Risikoinventur durchgeführt. Hierbei wurden Risiken benannt, nach Eintrittswahrscheinlichkeit und monetärer Höhe quantifiziert und Maßnahmen zur Risikominimierung definiert. Die Summe der identifizierten Risiken wird der definierten Risikodeckungsmasse (verfügbares Kapital zur Risikoabdeckung) gegenübergestellt. Die Risikotragfähigkeit des Konzerns wurde nicht überschritten. Flankiert wird das Risikomanagementsystem durch das interne Kontrollsystem (IKS), das interne Qualitätsmanagementsystem und schließlich die jährliche externe Prüfung im Rahmen der DIN EN ISO 9001:2015.

Der kumulierte Erwartungswert der zehn größten Risiken (ohne Wachstumsrisiken) beträgt 17 Mio. €. Der Erwartungswert ist die geschätzte Eintrittswahrscheinlichkeit multipliziert mit der möglichen Auswirkung. Gegenüber stehen Chancen in Höhe von 8 Mio. €. Durch das aktive Management werden die Eintrittswahrscheinlichkeiten der Risiken reduziert. Die Risikotragfähigkeit des Konzerns wird mit 53 Mio. € beziffert.

5.1 Interne Organisation

Gegenstand dieser Kategorie ist das Geschäftsmodell, die Aufbau- und Ablauforganisation, die IT und Kommunikation, die Informationsbeschaffung und das Personal.

Das Unternehmen ist funktional organisiert. Die Tochtergesellschaften in USA, Singapur, China und Mannheim sind mit direkter Berichtslinie an den Vorstand angebunden. Flache Hierarchien und kurze Entscheidungswege sollen die Flexibilität und den Austausch der Mitarbeiter untereinander selbst bei zunehmendem Wachstum erhalten. Im Rahmen eines ganzheitlichen Lean Management Ansatzes ist das Unternehmen im Stammgeschäft auf seine wesentlichen Wertströme ausgerichtet und arbeitet kontinuierlich daran, diese in ihrer Effizienz zu steigern. Darüber hinaus gibt es einen Strategy-Deployment-Prozess, der das Herunterbrechen der Unternehmensstrategie bis auf Arbeitsebene sicherstellt.

Als Technologieunternehmen ist die Basler AG in einem hohen Maße abhängig vom Know-how und dem Engagement der Mitarbeiter. Es wird kontinuierlich daran gearbeitet, innovationsfördernde Strukturen, Abläufe, Verhaltensweisen und Kulturelemente trotz zunehmender Unternehmensgröße weiter zu entwickeln. Es wird eine Organisation angestrebt, die in der Lage ist, das Bestandsgeschäft weiter zu optimieren und sich gleichzeitig agil und innovativ in neue Technologie- und Marktfelder zu begeben.

Eine zentrale Aufgabe der nächsten Jahre wird sein, das Mitarbeiterwachstum an allen Standorten des Unternehmens effektiv und effizient zu gestalten, dafür müssen zunehmend interne und externe Prozesse digitalisiert werden. Bezüglich IT und Informationsbeschaffung verweisen wir auf Punkt 6 des Lageberichts.

Die Basler AG ist nicht tarifgebunden und bezieht sich in Entgeltfragen auch nicht auf bestehende Tarifverträge. Zusammen mit dem Betriebsrat haben die Basler AG und Silicon Software eine Entgeltsystematik eingeführt, welche die Vergütung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen regelt. Diese Gehaltssystematik beruht auf Eckstellenbeschreibungen, welche personenunabhängig erstellt und von einem externen Institut bewertet werden. Damit ist eine geschlechtsneutrale und personenunabhängige Eingruppierung gewährleistet. Diese Entgeltstruktur ist im Unternehmen veröffentlicht und für alle Mitarbeiter transparent. Die Betriebsvereinbarung regelt, nach welchen Erfahrungszeiten neue Stelleninhaber das Referenzgehalt erreichen. Über die Referenzgehälter hinaus kann es Leistungszulagen geben.

5.2 Finanzen

Dem Forderungsausfallrisiko wird durch ein Kredit- und Forderungsmanagement begegnet, in dessen Rahmen größere Kunden einer laufenden Bonitätsprüfung unterzogen und dem Rating entsprechend Kreditlimits im System hinterlegt werden. Bei Überschreitung der Kreditlimits erfolgt eine Prüfung und weitere Waren werden ggf. nicht ausgeliefert. Ausstehende Forderungen unterliegen einem dreistufigen Mahnverfahren. Ausfallrisiken wird durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Im Geschäftsjahr 2019 wurden Einzelwertberichtigungen und Abschreibungen auf Forderungen in Höhe von 6 T€ (VJ: 0 T€) gebucht.

Die Steuerung der Liquidität erfolgt in Zusammenarbeit von Rechnungswesen, Controlling, Vertrieb und Strategischem Einkauf. Basierend auf der Vierjahresplanung und dem Budget für das laufende Geschäftsjahr erfolgt eine Liquiditätsplanung, welche regelmäßig aktualisiert wird und Bestandteil der monatlichen Berichterstattung ist. Auf dieser Grundlage kann der Liquiditätsbedarf rechtzeitig erkannt und ggf. frühzeitig finanziert werden. Zum Bilanzstichtag bestehen nicht ausgeschöpfte Kreditlinien bei Banken i.H.v. 18,8 Mio. €.

Die Basler AG als mittelständisches Technologieunternehmen mit hohen F&E-Ausgaben sowie positiven Ratings hat die Möglichkeit, sich über zinsgünstige KfW-Mittel zu finanzieren.

Aus Sicht des Basler Managements besteht aktuell kein Liquiditätsrisiko.

5.3 Beschaffungsmarkt

Grundsätzlich besteht das Risiko einer gewissen Abhängigkeit von Zulieferern technologischer Komponenten. Auf der Seite der Zulieferer wird das Risiko durch den Aufbau stabiler langfristiger Geschäftsbeziehungen, regelmäßige Lieferantenaudits und die laufende Beobachtung der Beschaffungsmärkte reduziert. Soweit technisch möglich und ökonomisch sinnvoll, wird eine Second Source aufgebaut. Weiterhin sind Prozesse und Systeme implementiert, um die kurzfristige Verfügbarkeit und Liefertermintreue von Zukaufkomponenten sicherzustellen. Insgesamt wird die Situation auf dem Beschaffungsmarkt für Halbleiter- und Elektronikkomponenten trotz weiterer Zusammenschlüsse und dem Risiko von Allokation und Naturkatastrophen als mittleres Risiko bewertet. Diesem Risiko wird mit professionellem Supply Chain Management, erhöhten Lagerbeständen von kritischen Bauteilen, einem breiten Produktportfolio sowie dem weiteren Ausbau der Markführerschaft bzw. einer Verbesserung der Verhandlungsposition begegnet. Obwohl die Beschaffungsmarktsituation durch die beschriebenen Vorbeugemaßnahmen und ein leistungsfähiges Managementsystem bis zur Finalisierung dieses Berichtes die Lieferfähigkeit sichergestellt haben, entsteht durch die pandemische Ausbreitung des Coronavirus ein deutlich erhöhtes Risiko auf den Beschaffungsmärkten. Aufgrund der Aktualität der Ereignisse kann dieses Risiko derzeit noch nicht quantifiziert werden. Getrennte Produktionswerke und Wertschöpfungsketten in Ahrensburg und Singapur sowie erhöhte Fertigwarenbestände dämpfen das Risiko, sie werden jedoch Auswirkungen auf die Lieferfähigkeit des Konzerns in den kommenden Monaten mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausschließen können.

5.4 Absatzmarkt

Es besteht das Risiko, dass kurzfristig ein Marktwachstum aufgrund der makroökonomischen, geopolitischen und insbesondere der aktuellen Coronavirus Pandemie weiter ausbleibt, bzw. deutlich unterhalb der langfristigen, mittleren Wachstumsrate von ca. 7 % bleibt. Mittel- und langfristig ist jedoch davon auszugehen, dass sich der Computer Vision Markt, getrieben durch zunehmende Automatisierung und durch neue Anwendungsfelder, positiv entwickeln wird. Die von Verbänden und Marktforschungsinstituten abgegebenen Prognosen gehen von einem nachhaltigen Wachstum im einstelligen Prozentbereich bei Anwendungen in der industriellen Massenproduktion und von zweistelligem prozentualem Wachstum in neueren Absatzmärkten, wie z. B. der Verkehrstechnik, der Logistik oder der Medizintechnik, aus. Da die Basler AG kontinuierlich ihr Produktportfolio erweitert und die Diversifizierung in neue Anwendungsmöglichkeiten vorantreibt, wird das Geschäftsmodell als skalierbar und zukunftssicher eingestuft.

Das Kamerageschäft in Investitionsgütermärkten hat durch seinen breiten Branchen- und Kundenportfoliomix sowie durch seinen Design-In-Charakter eine verhältnismäßig geringe Volatilität. Infolge der Fokussierung auf die Volumensegmente des Marktes für Bildverarbeitungskomponenten in Verbindung mit dem aktiven Bearbeiten neuer Anwendungsfelder nimmt der Umsatzanteil mit Kunden außerhalb der industriellen Massenproduktion langfristig zu und verbessert so die Risikostruktur des Umsatzes.

Durch immer neu entstehende Anwendungsfelder für Bildverarbeitung und das Fehlen substituierender Technologien wird der Markt für Kameratechnik in der Investitionsgüterindustrie auf absehbare Zeit aller Voraussicht nach weiter kontinuierlich wachsen. Temporär kommt es in einzelnen Zielmärkten jedoch regelmäßig zu Nachfrageschwankungen. Dies gilt besonders für Investitionsgütermärkte in der Halbleiter- und Elektronikindustrie.

Die höhere Dynamik der asiatischen Märkte erhöht tendenziell die Volatilität des Geschäftes des Basler Konzerns und erfordert eine höhere Anpassungsfähigkeit der Aufbau- und Ablauforganisation. Zudem wird in den kommenden Jahren eine zunehmende Lokalisierung erforderlich sein, um eine enge Nähe zu den Hauptabsatzmärkten zu gewährleisten. Aufgrund des relativ hohen Umsatzanteils von China birgt der Handelskonflikt zwischen China und den USA ein nachhaltiges Risiko.

Die Wettbewerbsintensität auf dem Markt für Industriekameras erhöhte sich 2019 weiter. Die Wettbewerbslandschaft hat sich insbesondere durch Übernahmen und durch aggressiv investierende chinesische Wettbewerber aus der Videoüberwachungsbranche in den letzten Jahren verändert. Auch die Distributionslandschaft wird sukzessive Teil des Konsolidierungstrends. Regionale Distributoren werden durch überregional agierende Distributoren oder durch Hersteller übernommen. Der Basler Konzern hat gegenüber seinen Wettbewerbern aktuell einen Vorsprung bei Produktportfolio, Marktzugang und Markenbekanntheitsgrad. Basler strebt an, seine Marktposition relativ zum Wettbewerb weiter auszubauen und sich in der Position vom Kamerahersteller zum Vollsortimenter zu wandeln. Das Wettbewerbsumfeld ist nach wie vor fragmentiert und geprägt von vielen kleinen Nischenanbietern. Die fünf größten Wettbewerber von Basler sind: Teledyne-Dalsa/E2V (Kanada), FLIR (USA), TKH Group/Allied Vision (Deutschland), Toshiba-Teli (Japan) und IDS-Imaging (Deutschland). Die seit einigen Jahren in den Markt eingetretenen chinesischen Wettwerber HIK Vision und Dahua rangieren zwar aktuell auf einem deutlich geringeren Umsatzniveau mit Industriekameras, sie wachsen jedoch überproportional und werden vom Management der Basler AG aufgrund ihrer Finanzkraft, Kompetenz und ihres aggressiven Auftretens insbesondere in China als sehr ernst zu nehmende Wettbewerber eingestuft.

Dem Risiko der Marktpreis- und Margenerosion wird mit robusten und innovativen Produkten begegnet. Ein schlankes Produktdesign, die Nutzung von Plattformarchitekturen ebenso wie Lean Manufacturing sind wesentliche Erfolgsfaktoren für die Wettbewerbsfähigkeit und die Differenzierungskraft des Unternehmens. Darüber hinaus werden durch die Volumenstrategie Wettbewerbsvorteile über Skaleneffekte erzielt. Zunehmend ergeben sich auch durch die Positionierung als Vollsortimenter bessere Möglichkeiten zur Differenzierung durch gut aufeinander abgestimmte Einzelkomponenten und eine zusätzliche Beratungsleistung. Der direkte Marktzugang in bedeutenden Absatzregionen (USA, China, Deutschland) führt zudem zu relativen Wettbewerbsvorteilen und zur Stärkung der Bruttoerlöse.

Eine feindliche Übernahme der Basler AG kann bei der heutigen Aktionärsstruktur mit der Norbert Basler Holding GmbH als mehrheitlicher Anteilseigner nahezu ausgeschlossen werden. Die Aktionärsstruktur wird gleichwohl laufend auf Verschiebungen überprüft. Weiterhin hält die Basler AG zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahrs eigene Anteile in Höhe von 492.243 Aktien.

5.5 Politische und rechtliche Risiken

Das Risiko, dass sich politische Ereignisse katastrophal auf das Geschäft auswirken, ist aufgrund der regionalen Diversifizierung des Kamerageschäftes in fast 60 Ländern, wovon über 20 Länder zur OECD gehören, überschaubar. Mögliche Erstreiheneffekte eines Brexits auf die Erträge der Basler AG werden aufgrund des begrenzten Absatzes sowie alternativer Lieferketten gering eingeschätzt. Die Risiken aus dem Handelskonflikt zwischen USA und China sind aufgrund der Größe dieser Absatz- sowie Beschaffungsmärkte deutlich höher. Kurzfristig könnte die Unsicherheit zu weiterhin zögerlichem Verhalten bei Ausrüstungsinvestitionen führen und damit die Nachfrage nach Bildverarbeitungskomponenten für ebendiese Ausrüstungsgüter negativ beeinflussen. Erhöhte Zolltarife könnten Kunden langfristig zu einem Wechsel zu lokalen Lieferanten, sofern vorhanden, motivieren. Basler hat mit einem zweiten Produktionsstandort in Singapur sowie einer eigenen Vertriebsgesellschaft in China und in den USA weiterhin dieses Risiko minimiert.

Der Gefahr rechtlicher Risiken wird durch entsprechende Versicherungen vorgebeugt. Die Rechtsabteilung wird in Vertragsverhandlungen sowie in Change-Prozesse eingebunden. Zusätzlich werden in schwierigen Fällen externe Spezialisten auf dem Gebiet der Rechts- und Steuerberatung hinzugezogen. Im Rahmen des Risikomanagementsystems und im Zuge schützenswerter Informationen wurde sich darüber hinaus mit dem Thema Geschäftsschädigung durch eigene Mitarbeiter beschäftigt. Derzeit gibt es keine Anzeichen für kriminelle Handlungen oder grobe Fahrlässigkeit.

Weiterhin besteht das Risiko von Patentverletzungen. Dem begegnet Basler durch ein mehrstufiges Prüfungsverfahren in dem Entwicklungsprozess. Die Prüfung erfolgt durch die Rechtsabteilung.

Der Aufbau und die Pflege der Marke Basler sind unabdingbare Bestandteile der Wettbewerbsfähigkeit und werden entsprechend rechtlich geschützt. Der Name und das Logo von Basler sowie wesentliche Produktnamen sind eingetragene und geschützte Marken.

5.6 Operationale Risiken

Ein weiterer wesentlicher Erfolgsfaktor ist eine zeit- sowie zielgerechte Produktentstehung. Die implementierten Prozesse und Planungsinstrumente in der Produktentstehung werden laufend überprüft und den Bedürfnissen entsprechend angepasst, sodass Entwicklungsprozesse im Rahmen üblicher Abweichungen termin- und budgetgetreu abgeschlossen werden können. Im Geschäftsjahr 2019 war das Projektportfolio stark geprägt durch große Plattformprojekte im Kerngeschäft und durch Grundlagenentwicklungen im Bereich der Embedded Vision Technologie. Insofern bestanden erhöhte technologische Risiken gegenüber dem üblichen Mix an Entwicklungsprojekten. Die Plattformentwicklungen werden 2020 zum Abschluss kommen und eine hochmoderne Grundlage zur Generierung von Produktvarianten bereitstellen.

Weiterhin ist für die Umsatzsteigerung ein effizienter Vertrieb unabdingbar. Daher hat Basler in 2019 ein Programm zur Steigerung der Effizienz der Vertriebsorganisation gestartet, welches neben umfangreicheren Schulungen und Schaffung von mehr Transparenz das Ziel hat, Interessenten an Basler Produkten viel schneller und fokussierter als Kunden zu akquirieren.

Die Produktion entspricht durch die ISO-Zertifizierung und den Lean Management-Ansatz modernen Standards und ist organisatorisch darauf ausgerichtet, Schwankungen im Auftragseingang zu bewältigen sowie eine angemessene Kapazitätsauslastung von Mitarbeitern und Maschinen umsetzen zu können. Die maximale Maschinenkapazität betrug 2019 rund 900.000 Einheiten (Kalkulation basierend auf 3-Schicht-Betrieb). Damit ist Basler sehr gut auf die Nachfrage der kommenden Jahre vorbereitet. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen des Geschäftsjahres 2017 und einer gewissen Intransparenz und hoher Volatilität, die Entwicklung der asiatischen Märkte betreffend, nimmt das Management zur Sicherstellung der Lieferfähigkeit bewusst überschaubare Leerkosten in Kauf.

Die produktive Rekrutierung und Einarbeitung von neuen Kolleginnen und Kollegen sind in der aktuellen Arbeitsmarktsituation eine große Herausforderung und stellen damit ein wachstumsbegrenzendes Risiko dar. Diesem Risiko wird durch ein professionelles Personalmarketing, standardisiertes Onboarding, einer offenen Unternehmenskultur sowie Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie erfolgreich begegnet.

Die Integration von akquirierten Unternehmen stellt die Basler AG vor operative Herausforderungen. Sie werden durch ein dezidiertes Projekt- sowie Change-Management begleitet. Die MyCable GmbH ist mittlerweile voll eingebunden und die rechtliche Verschmelzung auf die Basler AG wurde in 2019 vollzogen.

5.7 Gesamtaussage

Als Hersteller von Bildverarbeitungskomponenten für die Investitionsgüterindustrie schätzt der Vorstand das unternehmensstrategische Risiko unverändert als gering ein. Diese Einschätzung beruht auf dem Umstand, dass es gegenwärtig keine flächendeckende Ersatztechnologie für Kameras gibt und maschinelles Sehen sowohl in der Industrie-/Fabrikautomation als auch in anderen Bereichen wie beispielsweise der Verkehrstechnik, der Medizintechnik, der Logistik oder bei Systemanbietern für den stationären Einzelhandel zunehmend wichtiger wird. Da die Bildverarbeitungskomponenten von Basler typischerweise in Maschinen und Geräten integriert werden und über den Lebenszyklus der Gerätegeneration aufgrund hoher Wechselhürden des Kunden meist gesetzt sind, ergibt sich darüber hinaus ein recht stabiles sowie planbares Geschäft, wenngleich zu erwähnen ist, dass die Planbarkeit mit zunehmendem asiatischem Projektgeschäft abgeschwächt wird.

Da Basler seine Aktivitäten sowohl auf neue Produktkategorien als auch auf das Erschließen neuer Absatzmärkte und Anwendungsfelder ausrichtet und damit seine Umsatzchancen kontinuierlich verbreitert, ist das Risiko einer unterdurchschnittlichen Entwicklung des Unternehmens im Vergleich zum Markt insgesamt überschaubar. Durch die Diversifikation in neue Anwendungsfelder reduzieren sich die ohnehin gering ausgeprägten Abhängigkeiten von einzelnen Vertikalmärkten weiter kontinuierlich.

Der asiatische Absatzmarkt - im Besonderen China - wird aller Voraussicht nach mittelfristig weiterhin die höchsten Wachstumsraten aufweisen. Aufgrund des guten Marktzugangs, insbesondere durch die Gründung von Basler China, der Übernahme der Vertriebsorganisation des ehemaligen Distributors und der Ausrichtung des Produktportfolios ist die Basler AG sehr gut positioniert, diesen Trend für sich zu nutzen. Der Chance überproportionaler Wachstumsraten steht das Risiko einer zunehmenden Abhängigkeit von relativ wettbewerbsintensiven und zyklischen asiatischen Märkten gegenüber. Es ist zu erwarten, dass finanzstarke chinesische Konkurrenten und die weitere Konsolidierung der westlichen Konkurrenten die Wettbewerbsintensität zukünftig weiter steigern wird. In diesem Spannungsfeld ist das Management der Basler AG bestrebt, durch eine ausgewogene Investitionspolitik ein nachhaltiges profitables Wachstum für das Unternehmen sicherzustellen.

Das Risiko einer weiteren konjunkturellen Abschwächung verstärkt sich aktuell durch die pandemische Ausbreitung des Coronavirus. Diesem Risiko begegnet der Vorstand mit einer Liquiditätspolitik, die auf einem soliden Bankbestand sowie einer hohen Eigenkapitalquote basiert. Darüber hinaus verfolgt sie einen positiven freien Cashflow und eine ausgewogene Balance zwischen langfristig wirkenden Wachstumsinvestitionen, hauptsächlich Personalaufwand, und kurzfristiger Profitabilität.

Vorgänge von besonderer Bedeutung außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, welche nicht im Lagebericht beschrieben sind, waren nicht zu verzeichnen.

6 Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess

Der Vorstand der Basler AG ist verantwortlich für die Erstellung und die Richtigkeit des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts. Diese werden durch die Einbindung der Rechnungslegungsprozesse der Basler Gruppe und das konzernweite Qualitätsmanagement-System sichergestellt. Die Prozesse sind grundsätzlich nach dem Vier-Augen-Prinzip sowie einer strikten Funktionstrennung aufgesetzt. Unterstützt werden sie durch das konzernweite SAP-System bzw. in China durch das ERPSystem Yonyou mit einem dezidierten Berechtigungskonzept, in dem alle Einzelabschlüsse der Basler Gruppe nach konzerneinheitlichen Regeln erstellt werden. Soweit einbezogene Gesellschaften nach anderen Rechnungslegungsstandards und mit anderen ERP-Systemen Einzelabschlüsse erstellen, gelten die konzerneinheitlichen Regelungen für die Handelsbilanz II (IFRS Standards), welche zentral im Konzernrechnungswesen bearbeitet werden.

In diesem System sind die Bilanzierungsgrundsätze sowie Kontrollen zur Überwachung der Prozess-und Datenqualität für eine automatisierte Abschlusserstellung hinterlegt.

Die Abschlussprozesse sind weitestgehend automatisiert und werden durch geeignete EDV-gestützte Workflows gesteuert. Sowohl unterstützt durch Stichprobenprüfungen, plausibilisierende und manuelle Kontrollen als auch durch die eingesetzte Software, wird die Vollständigkeit und Richtigkeit von Daten der Rechnungslegung regelmäßig überprüft.

Der Aufsichtsrat und insbesondere der Prüfungsausschuss der Basler AG befassen sich im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig mit wesentlichen Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements sowie der Prüfungsaufträge und Prüfungsschwerpunkte.

7 Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Aufgrund des hohen Exportanteils von Basler erfolgt ein großer Teil der Zahlungsströme in Fremdwährung. Aus Umsatzerlösen abzüglich Materialeinkäufen und sonstiger Kosten in jeweiliger Fremdwährung entstanden insbesondere Nettozuflüsse in CNY, USD sowie JPY. Grundsätzlich werden überschüssige Fremdwährungsguthaben in EUR getauscht. Zudem werden mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Zukunft entstehende Fremdwährungsüberschüsse über Devisentermingeschäfte abgesichert, deren Laufzeit in der Regel zwölf Monate nicht übersteigt. Dadurch sollen Währungsrisiken aus Wechselkursschwankungen minimiert werden.

Derivative Geschäfte werden nicht zu spekulativen Zwecken eingesetzt, sondern dienen lediglich der Minimierung der Fremdwährungsrisiken. Zum Bilanzstichtag bestanden keine derivativen Geschäfte in Fremdwährungen.

Die Basler AG schließt derivative Geschäfte ausschließlich mit seinen Hausbanken ab. Das Risiko eines Ausfalls der Kontrahenten sieht der Vorstand als sehr gering an.

8 Bericht nach § 289a HGB

Der Vorstand der Basler AG besteht aus vier Mitgliedern mit folgenden Ressortaufteilungen:

Dr. Dietmar Ley verantwortet die Bereiche Forschung & Entwicklung sowie Personal und Organisationsentwicklung, John P. Jennings die Bereiche Vertrieb, Marktkommunikation und Tochtergesellschaften, Arndt Bake zeichnet für Marketing und New Business und Hardy Mehl ist für Produktion, Einkauf und Logistik, Finanzen, Recht, Investor Relations, IT und Facility verantwortlich.

Die Satzung der Basler AG sieht für die Ernennung und Abberufung von Vorständen folgende Regelung vor:

"Die Bestellung der Mitglieder des Vorstands, der Widerruf ihrer Bestellung sowie der Abschluss, die Änderung und die Beendigung von Dienstverträgen mit den Mitgliedern des Vorstands erfolgen durch den Aufsichtsrat. Dasselbe gilt für die Bestellung eines Vorstandsmitglieds zum Vorsitzenden und weiterer Mitglieder des Vorstands zu stellvertretenden Vorsitzenden."

Die Satzung der Basler AG kann nur durch die Hauptversammlung und dort nur mit drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals geändert werden.

Das Grundkapital der Basler AG in Höhe von 10,5 Mio. € ist eingeteilt in 10,5 Mio. nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten.

Die Norbert Basler Holding GmbH hält per 31.12.2019 5.530.152 Aktien und somit 52,67 % der Stimmrechte an der Basler AG.

Die Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Ausgabe oder des Rückkaufs eigener Aktien sind in der Satzung wie folgt geregelt:

"Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 16.05.2022 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 1.750.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu Euro 1.750.000 zu erhöhen. Hierbei steht den Aktionären ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Ferner kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, um die neuen Aktien der Gesellschaft Dritten gegen Sacheinlage zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihr verbundene Unternehmen anbieten zu können. Der Ausschluss des Bezugsrechts durch den Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch dann zulässig, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 v.H. des Grundkapitals in Höhe von Euro 10.500.000,00 nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenkurs der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (§ 203 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Börsenkurs ist der arithmetische Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel) oder eines Nachfolgesystems der letzten zehn Börsentage vor Ausübung der Ermächtigung.

Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag festzulegen."

Weiterhin ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 15.05.2024 eigene Aktien im Umfang von bis zu insgesamt 10 % des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, für einen oder mehrere Zwecke ausgeübt werden; sie kann aber auch von abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung von Dritten durchgeführt werden. Der Erwerb darf nach Wahl der Gesellschaft (i) über die Börse oder (ii) mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots bzw. einer an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder (iii) durch ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Tauschangebot gegen Aktien eines im Sinne von § 3 Abs. 2 AktG börsennotierten Unternehmens bzw. durch eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots erfolgen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die so erworbenen Aktien und die bereits früher erworbenen Aktien zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden.

Ferner wird der Vorstand ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen und die früher erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Gewährung von Aktien an sonstige Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und Mitarbeiter von mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff AktG verbundenen Unternehmen zu verwenden, soweit diese Personen im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen zu deren Bezug berechtigt sind.

Der Vorstand wird zudem ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen und die früher erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Erfüllung von Wandel- und Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten aus durch die Gesellschaft oder von abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen ausgegebenen Wandel-, Teilschuld- oder Optionsschuldverschreibungen mit Wandel- oder Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten zu verwenden.

Der Vorstand ist weiter ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.

Das Bezugsrecht der Aktionäre auf eigene Aktien ist insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen verwendet werden.

Der Vorstand wird die Hauptversammlung bezüglich des Erwerbs eigener Aktien und deren Verwendung jeweils unterrichten. Weitere Sachverhalte nach § 315 Abs. 4 HGB liegen nicht vor.

9 Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f HGB), Corporate Governance Bericht

Die Erklärung zur Unternehmensführung, Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex, Erläuterungen zu Unternehmensführungspraktiken sowie eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat finden Sie auf der Internetseite (www.baslerweb.com/Investoren) unter dem Punkt Investoren → Corporate Governance.

10 Grundzüge des Vergütungssystems (§ 289a Abs. 2 HGB)

Bei den nachfolgenden Angaben zur Vergütung der Organe der Basler AG handelt es sich um gesetzlich vorgesehene Angaben nach § 289a Abs. 2 HGB sowie um Angaben aufgrund der Vorgaben des Corporate Governance Kodex.

10.1 Vergütung des Vorstands

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Die Mitglieder des Vorstands haben auf Basis der mit ihnen geschlossenen Dienstverträge einen Anspruch auf eine fixe und eine jährliche variable Vergütung sowie auf Nebenleistungen. Die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand sowie die Angemessenheit der Vergütung werden regelmäßig vom Aufsichtsrat überprüft und festgelegt.

Die Gesellschaft gewährt allen Mitgliedern des Vorstands aus ihren Vorstandsverträgen weitere Leistungen, die z.T. als geldwerte Vorteile angesehen und entsprechend versteuert werden, so vor allem die Überlassung eines Geschäftsfahrzeugs sowie die Gewährung von Unfallversicherungsschutz. Nebentätigkeiten sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Die Laufzeiten der Verträge der Mitglieder des Vorstands sind an die Laufzeit der Bestellung zum Mitglied des Vorstands gekoppelt. Die Verträge der Vorstandsmitglieder sehen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vor. Den Mitgliedern des Vorstands ist es vertraglich untersagt, während der Dauer von eineinhalb Jahren nach Ausscheiden Leistungen an oder für einen Wettbewerber zu erbringen.

10.1.1 Eigene Anforderungen an das Vergütungssystem

Das Vergütungssystem für den Vorstand soll folgende Aspekte adressieren:

Langfristige Perspektive
Ertragsstärke
Wachstum
Eigenkapitalstärke
Leistungsorientierung
Effizienz in der Umsetzung
Transparenz für alle Beteiligten

Daraus resultieren folgende Anforderungen an das Vergütungssystem:

Individuelle und angemessene Vergütung
Ausrichtung auf langfristige Unternehmensentwicklung
Aufteilung in fixe und variable Bestandteile
Mehrjährige Bemessungsgrundlage
Berücksichtigung positiver und negativer Entwicklungen
Vermeidung von Fehlanreizen i. S. unangemessener Risiken
Relevante und anspruchsvolle Ziele und Kennzahlen
Ausschluss nachträglicher Änderung der Erfolgsziele
Begrenzung der variablen Vergütung
Aufsichtsrat soll auf außerordentliche Entwicklungen reagieren können

10.1.2 Struktur des Vergütungssystems

Mit jedem einzelnen Vorstand wird bei Vertragsabschluss bzw. Vertragserneuerung ein individuelles Zielgehalt vereinbart. Dessen Höhe ist dabei u. a. abhängig von:

Aufgaben und Verantwortung
Leistung
Marktgegebenheiten
Wirtschaftlicher Lage der Gesellschaft
Erfolg und Zukunftsaussichten des Unternehmens
Externem Vergleichsumfeld
Interner Vergütungsstruktur

Für alle Vorstände wird ein gleicher prozentualer Anteil vom Zielgehalt definiert, der als Basis für die Berechnung der variablen Vergütung dient. Die Höhe des variablen Anteils berücksichtigt die sonstigen Regelungen im Unternehmen, die Vergleichbarkeit im Markt und die Empfehlungen des Corporate Governance Kodex.

Für die Vorstände der Basler AG wird der variable Anteil auf 25 % vom Zielgehalt festgelegt.

10.1.3 Konzernkennzahlen zur Erfolgsmessung

Die strategische Zielsetzung eines profitablen Wachstumsunternehmens und die grundsätzliche Entscheidung für eine eigenkapitalstarke Unternehmensfinanzierung führen zur Bemessung des Unternehmenserfolgs nach Profitabilität und Wachstum.

Als geeignete Kennzahl für Profitabilität wird hier das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) im Verhältnis zum Umsatz angesehen.

Profitabilität= EBT/Umsatz

Als geeignete Kennzahl für Wachstum wird die prozentuale Steigerung der Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr angesehen.

Umsatzwachstum= Aktueller Umsatz/Vorjahresumsatz - 1

10.1.4 Zielvorgaben

Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres werden für beide Kennzahlen Erwartungswerte als Zielvorgaben vereinbart. Die Zielvorgabe für die Profitabilität orientiert sich dabei an der langfristigen Rentabilitätserwartung und soll über die Jahre eine große Konstanz aufweisen. Die Umsatzerwartung berücksichtigt auch mittel- und kurzfristigere Einflüsse und wird daher von Jahr zu Jahr stärker schwanken.

Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres werden für beide Kennzahlen Toleranzbreiten vereinbart, die den Bereich des normalen Geschäftsverlaufes beschreiben. Die Toleranz soll so bemessen sein, dass ihr unterer Eckwert den Übergang von einem grundsätzlich befriedigenden zu einem unbefriedigenden Ergebnis markiert. Umgekehrt beschreibt der obere Eckwert die Grenze zwischen einer guten und einer sehr guten Leistung.

Als Maß für die Zielerreichung dienen lineare Funktionen bezüglich Profitabilität und Wachstum: Diese Funktionen zeigen jeweils eine 100 %-ige Zielerreichung, wenn die nach dem Jahresabschluss festgestellten Werte für Profitabilität und Wachstum gerade den Erwartungswerten entsprechen. Sie zeigen eine 0 %-ige Zielerreichung, wenn die Erwartungswerte um die Toleranzbreite unterschritten werden. Sie werden negativ, wenn die Abweichungen nach unten noch größer ausfallen.

Profitabilität und Wachstum sind gleichermaßen wichtige Zielsetzungen. Im Zweifelsfall überwiegt die Forderung nach Profitabilität gegenüberdem stetigen Wachstum. Ausbleibende Profitabilität soll daher nicht unbegrenzt durch Wachstum kompensiert werden können, sodass der Erfüllungsgrad für das Wachstumsziel bei 400 % begrenzt wird. Die Erfüllungsgrade werden mit 50 % zu 50 % ausgeglichen gewichtet. Die Addition beider entsprechend gewichteten Erfüllungsgrade für Profitabilität und Wachstum ergibt das Maß für die Gesamt-Zielerreichung im Geschäftsjahr.

Die eingeforderte Begrenzung des variablen Vergütungsteils wird bei -100 % und bei +400 % vorgenommen.

10.1.5 Bonus

Die Gesamt-Zielerreichung (-100 % bis +400 %) wird mit dem oben definierten variablen Anteil des Zielgehalts (25 % des vereinbarten Zielgehalts) multipliziert und ergibt damit den in € bemessenen Bonusanspruch des jeweiligen Vorstandsmitglieds für das abgelaufene Geschäftsjahr. Demgemäß kann der Bonusanspruch zwischen -25 % des Zielgehalts (Malus) und 75 % des Zielgehalts betragen.

Der so errechnete Bonusanspruch kommt nicht direkt zur Auszahlung. Um die geforderte Langfristigkeit und mehrjährige Bemessungsgrundlage darzustellen, werden die Ansprüche mittels einer BonusBank verzögert ausgezahlt und unterliegen dabei dem zwischenzeitlichen Risiko einer substanziellen Schmälerung durch eine nachträgliche Verschlechterung der Performanz. Für jeden Vorstand wird ein gesondertes Konto für dessen Bonusansprüche geführt.

Der für das vergangene Geschäftsjahr errechnete Bonus oder Malus wird auf das individuelle Konto gebucht. Unter Berücksichtigung eines alten Saldos ergibt sich ein aktueller Kontostand. Sofern dieser Kontostand positiv ist, kommt ein Drittel des Saldos zur Auszahlung. Zwei Drittel werden auf neue Rechnung vorgetragen und im nächsten Jahr berücksichtigt. Negative Salden müssen durch positive Salden oder Bonuseinzahlungen kompensiert werden, bevor Auszahlungen aus der Bonus-Bank erfolgen können.

Um einen besonderen Leistungsanreiz für den Vorstand zu schaffen und diesen zu motivieren, langfristig an der Wertsteigerung des Unternehmens zu arbeiten, hat der Aufsichtsrat beschlossen, einen Teil des Bonus in Aktien zu wandeln. Ab 2019 und befristet bis einschließlich 2020 wird ein individuell fixierter prozentualer Anteil des etwaigen zukünftigen Anspruchs auf variable Vergütung oberhalb der 100 % der Zielerreichung in Aktien gewährt. Hierbei kommt analog das bereits beschriebene BonusBank-Verfahren zur Anwendung. Für 2019 sind die Kriterien nicht erfüllt, so dass keine Aktien zur Auszahlung kommen.

10.1.6 Gesamtvergütung

Die Gesamtvergütung setzt sich aus dem Fixgehalt (75 % des Zielgehalts) und der Auszahlung aus der Bonus-Bank zusammen.

Werden die vereinbarten Ziele bezüglich Profitabilität und Wachstum über mehrere Jahre im Mittel erfüllt, so ergibt sich eine tatsächliche Gesamtvergütung in Höhe des Zielgehalts. Werden die Ziele nachhaltig deutlich verfehlt, so kommt auf Dauer lediglich das Fixgehalt zur Auszahlung (75 % des Zielgehalts).

Im Falle einer mehrjährigen und signifikanten Übererfüllung der Profitabilitäts- und Wachstumsziele ergibt sich allmählich eine Gesamtvergütung von maximal 175 % des Zielgehalts.

Hinsichtlich der Angaben zu den Empfehlungen nach Ziff. 4.2.5 Abs. 3 Satz 2 DCGK (Deutsche Corporate Governance Kodex) verweisen wir auf den Anhang.

10.1.7 Grenzen des Modells und Eingriff des Aufsichtsrats

Ein Vergütungsmodell wird nie alle Eventualitäten realer Einflüsse abbilden können. Es soll so einfach wie möglich sein und wird daher bei außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Rahmenbedingungen versagen müssen.

Im Falle gravierender Krisen (z. B. Weltwirtschaftskrise 2008/2009) oder auch bei nicht in der Gewinn-und Verlustrechnung abbildbaren Erfolgen des Vorstands (z. B. strategische Erfolge oder Abwenden bedrohlicher Situationen) bietet ein solches Vergütungsmodell keine befriedigenden Ergebnisse.

Um diese systembedingten Nachteile eines geforderten Vergütungssystems zu mildern, behält sich der Aufsichtsrat der Basler AG zwei Möglichkeiten vor, in das System einzugreifen:

Verzögerte Auszahlung aus der Bonus-Bank
Sonderzuweisungen in die Bonus-Bank

Im Fall außergewöhnlich schwieriger Umstände, insbesondere auch wenn die Auszahlung von Boni im Hinblick auf die Beanspruchung von Belegschaft oder Gesellschaftern unangemessen erscheint, kann der Aufsichtsrat beschließen, anstehende Auszahlungen aus der Bonus-Bank auszusetzen oder zu verschieben. Der grundsätzliche Anspruch der Vorstände auf Auszahlung bleibt dabei bestehen.

Im Fall ausgesprochen guter, deutlich über allen Erwartungen liegender Leistungen des Vorstands, insbesondere auch dann, wenn sich diese nicht unbedingt in der GuV abbilden, kann der Aufsichtsrat beschließen, Sonderzuweisungen in die Bonus-Bank vorzunehmen. Diese Sonderzuweisungen stehen dann ebenso wie die regulären Boni im mehrjährigen Risiko, bevor sie über Jahre verteilt zur Auszahlung kommen. Die Sonderzuweisungen können individuell für jeden Vorstand beschlossen werden.

Endet die Vorstandsbestellung mit einem negativen Saldo in der Bonus-Bank des jeweiligen Vorstands, so wird dieser vom Unternehmen ausgeglichen. Im Gegenzug sehen die Anstellungsverträge im Falle eines positiven Saldos vor, dass dieser zunächst in der Bonus-Bank verbleibt und damit dem Minderungsrisiko in den Folgejahren, analog zu den Anspruchsberechnungen der verbleibenden Unternehmensvorstände in diesen Jahren, unterliegt. Der Bonus-Bank werden nach Ausscheiden des Vorstands aber keine neuen positiven Ansprüche zugeführt. Die Auszahlungen aus der Bonus-Bank erfolgen zu den für die verbleibenden Vorstände gültigen Regelterminen. Dabei kommt an den beiden auf das Ausscheiden des Vorstandsmitglieds folgenden Regelterminen jeweils ein Drittel des bei Auszahlung bestehenden Saldos zur Auszahlung und am dritten Regeltermin wird der dann bestehende Restsaldo ausgezahlt.

Unabhängig vom Vergütungssystem ist vereinbart, dass Zahlungen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund auf den Wert von zwei Jahresvergütungen begrenzt sind und grundsätzlich nicht mehr als die Summe der Ansprüche während der Restlaufzeit des Anstellungsvertrages betragen können.

Das von der Hauptversammlung 2011 beschlossene neue Vergütungsmodell für den Vorstand erfüllt damit die Forderungen des Corporate Governance Kodex nach:

Individueller und angemessener Vergütung
Ausrichtung auf langfristige Unternehmensentwicklung
Aufteilung in fixe und variable Bestandteile
Mehrjähriger Bemessungsgrundlage
Berücksichtigung positiver und negativer Entwicklungen
Vermeidung von Fehlanreizen i. S. unangemessener Risiken
Relevanten und anspruchsvollen Zielen und Kennzahlen
Ausschluss nachträglicher Änderung der Erfolgsziele
Begrenzung der variablen Vergütung
Eingriffsmöglichkeiten für den Aufsichtsrat bei außerordentlichen Entwicklungen

10.2 Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in der Satzung festgelegt. Dabei werden der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat mit Zuschlägen von 200 % bzw. 50 % berücksichtigt. Eine erfolgsorientierte Vergütung ist für die Mitglieder des Aufsichtsrats in Übereinstimmung mit der Empfehlung des DCKG nicht vorgesehen. Für die Mitgliedschaft im Nominierungs- bzw. Prüfungsausschuss werden zusätzliche Vergütungen geleistet. Die Gesamtvergütung ist dem Anhang zu entnehmen.

11 Nichtfinanzielle Erklärung (§§ 289b bis 289e HGB)

Über diesen Bericht

Die Basler AG (kurz: "Basler") ist gemäß dem Gesetz zur "Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) für das Geschäftsjahr 2019 zur Aufstellung einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet. Dieser Berichtspflicht gemäß §§ 289c bis 289e HGB wird durch den vorliegenden zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht nachgegangen. Der Bericht bezieht sich sofern nicht näher erläutert im Wesentlichen auf die deutschen Unternehmensstandorte. Wir streben eine Umsetzung der Standards in den ausländischen Tochtergesellschaften unter Berücksichtigung von länderspezifischen Gegebenheiten in den kommenden Jahren an.

Die Erklärung orientiert sich an den Richtlinien der Global Reporting Initiative (GRI Standards), welche als Rahmenwerk für die Identifikation wesentlicher Themen nach "GRI 101: Grundlagen" und für die Beschreibung der Managementansätze nach "GRI 103: Managementansatz" berücksichtigt wurden.

Die Identifikation wesentlicher nichtfinanzieller Themen im Sinne des § 289c Abs. 3 HGB erfolgte in einem mehrstufigen Prozess unter Beteiligung von Management und Fachabteilungen. Auf Grundlage dieser Anforderungen wurden die folgenden Berichtsinhalte ausgewählt:

Nichtfinanzielle Aspekte Sachverhalte, die gem. § 289c Abs. 3 HGB als wesentlich definiert sind
Arbeitnehmerbelange Arbeitssicherheit, Bindung und Qualifizierung von Mitarbeitern, Vielfalt und Chancengleichheit
Soziale Belange Gesellschaftsliche Verantwortung
Achtung der Menschenrechte Schutz der Menschenrechte im Unternehmen
Bekämpfung von Korruption und Bestechung Bekämpfung von Korruption und Bestechung im Unternehmen und in der Lieferkette
Umweltbelange Betriebliches Umweltmanagement

Der Ansatz zum Risikomanagement der Basler AG verfolgt das Ziel, Risiken möglichst zu vermeiden oder, wo möglich, entsprechend abzusichern. Hierzu ist ein internes Risikomanagementsystem implementiert. Im Zuge des nichtfinanziellen Berichts sind gemäß § 289c Abs. 3 HGB wesentliche Risiken berichtspflichtig, die sehr wahrscheinlich schwerwiegend negative Auswirkungen haben. Risiken, die im Berichtszeitraum über das Risikomanagement identifiziert wurden, sind im Kapitel Chancen- und Risikobericht des Lageberichts beschrieben.

Geschäftsmodell

Das Geschäftsmodell der Basler AG ist umfassend im Lagebericht unter Punkt 1.1 erläutert.

Arbeitnehmerbelange

Qualifizierte, motivierte und gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Basis für den Erfolg der Basler AG. Aus diesem Grund legt das Management der Basler AG besonderen Wert darauf, seinen Mitarbeitern ein attraktives Arbeitsumfeld zu bieten mit Möglichkeiten zur kontinuierlichen Aus- und Weiterbildung. Die Grundlage hierfür bildet ein sicheres Arbeitsumfeld in administrativen sowie gewerblichen Bereichen.

Arbeitssicherheit

Ziel:

Die Basler AG gewährleistet die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter.

Zentrale Maßnahmen & Due Diligence-Prozesse:

Um das Wohlergehen der Mitarbeiter sicherzustellen, werden mindestens die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes befolgt. Sie sind im Arbeitssicherheitshandbuch schriftlich festgehalten und im Intranet für jeden Mitarbeiter zugänglich. Weiterhin findet eine jährliche Schulung zur Arbeitssicherheit im gewerblichen Bereich statt. Aufgrund der Produktionsinfrastruktur der Basler AG, die auf diverse Maschinen und z. T. auf Reinraumbedingungen angewiesen ist, bilden Betriebsanweisungen zur Luftreinhaltung und Schallminimierung zentrale Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Diese Vorgaben werden zum Beispiel durch den Einsatz von Luftumwälzungsanlagen in Produktionshallen umgesetzt. Zudem existieren die gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen in Form eines zentralen Brandmeldesystems, Feuerschutzwände, Rauchentlüftungsanlagen sowie Sprinkleranlagen.

Zur Erkennung möglicher Gefährdungen sowie zur Identifizierung von Handlungsbedarf und zur Ableitung von Maßnahmen finden regelmäßige Begehungen der Betriebsgelände sowie der Gebäude durch einen externen Arbeitssicherheitsdienst statt. Hierbei werden unter anderem Gefahrgutlagerung, Emissionen und Feinstaub innerhalb von Gebäuden sowie weitere Gefahren für die Gesundheit der Mitarbeiter überprüft. Regelmäßige Messungen der Raumluft im Fertigungsbereich dienen der Überwachung der Luftqualität. Zur Vermeidung erhöhter Staubbelastung werden zusätzliche Messungen und Reinigungsmaßnahmen vorgenommen.

Außerdem arbeitet die Basler AG mit dem Fürstenberg Institut zusammen, welches das Unternehmen beim Gesundheitsmanagement unterstützt mit dem Schwerpunkt auf Prävention von Stressfaktoren.

Ergebnisse:

Durch die implementierten Maßnahmen und Prozesse erzielt die Basler AG einen hohen Grad an Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter. Dies schlägt sich in einer Krankheitsquote von 6,06 % (Vorjahr: 5,6 %) nieder.

Bindung und Qualifizierung von Mitarbeitern

Ziel:

Das Gewinnen und Halten qualifizierter Führungs- und Fachkräfte zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und für ein effizientes Wachstum.

Zentrale Maßnahmen & Due Diligence-Prozesse:

Die Zufriedenheit der Mitarbeiter hat einen sehr hohen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit und Betriebszugehörigkeit und damit auf den Erfolg des Unternehmens. Von wesentlicher Bedeutung ist in diesem Zusammenhang eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Basler AG strebt deshalb an, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie der Mitarbeiter zu fördern, insbesondere durch die Möglichkeit kontinuierlicher Berufstätigkeit über unterschiedliche Familienphasen hinweg, der Unterstützung in der Wahrnehmung von Eltern- und Pflegezeit sowie gleichzeitig Familienverantwortung gerecht zu werden und die eigene Karriere zu verfolgen. Neben diversen Teilzeitmodellen und flexiblen Arbeitszeiten bietet die Basler AG eine Notfall- und Sonderzeitenbetreuung für Kinder der Mitarbeiter an. Diese kann im firmeneigenen Kinderbetreuungsraum oder zu Hause in Anspruch genommen werden. Die Basler AG trägt seit 2011 das Zertifikat der Hertie-Stiftung "Familienfreundliches Unternehmen". Regelmäßige Audits bestätigen der Basler AG eine starke Durchdringung und kulturelle Verankerung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Weiterhin bietet das Unternehmen für die Mitarbeiter der Basler AG die Möglichkeit von Sabbaticals.

Um geeignete Nachwuchskräfte zu finden, aber auch um das soziale Engagement für die Region Ahrensburg zu bestätigen, legt die Basler AG großen Wert auf die eigene Ausbildung junger Menschen.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Personalpolitik ist die kontinuierliche Weiterentwicklung der Mitarbeiter durch interne und externe Schulungen, Lehrgänge, "On-the-Job-Training" oder durch Selbststudium. Einmal jährlich werden Entwicklungsgespräche mit den Mitarbeitern geführt, in denen Entwicklungsziele zwischen Mitarbeiter und Führungskraft vereinbart werden. Der Fortschritt wird regelmäßig gemessen.

In der Konzernzentrale in Ahrensburg wird dem Thema Arbeit und Integration eine hohe Bedeutung beigemessen. Es gibt einen Betriebsrat sowie eine Behindertenvertretung, der barrierefreie Ausbau des Unternehmens wird stetig vorangetrieben. Den Mitarbeitern steht im Unternehmen kostenloses Obst, Mineralwasser, Kaffee und Tee zur Verfügung und die Basler AG bezuschusst das Mittagessen für die Mitarbeiter in der betriebseigenen Kantine in Ahrensburg.

Ergebnisse:

Aufgrund der implementierten Maßnahmen konnte die Basler AG die angemessene Qualifikation ihrer Mitarbeiter und ein attraktives Arbeitsumfeld gewährleisten. Darüber hinaus wurden neue Mitarbeiter hierdurch gewonnen. Die Mitarbeiterzufriedenheit spiegelt sich in der niedrigen Fluktuationsrate von 1,13 % (VJ: 1,57 %) wider.

2019 waren durchschnittlich 853 (VJ: 653) Mitarbeiter im Konzern beschäftigt, davon sind 36,85 % (Vorjahr: 33,5 %) weiblich. Auf Vollstellen-Äquivalente umgerechnet belief sich die durchschnittliche Mitarbeiterzahl auf 610 (Vorjahr: 504).

Die Anzahl der Auszubildenden der Basler AG betrug zum Ende des Geschäftsjahres 23 (VJ: 27).

Der Aufwand für Weiterbildung des Basler Konzerns betrug 680 T€ im Geschäftsjahr 2019 (VJ: 756 T€).

Die Kosten für den Mittagessenzuschuss der Mitarbeiter der Basler AG betrugen 2019 103 T€ (VJ: 101 T€).

Vielfalt und Chancengleichheit

Ziel:

Um ein attraktives, effektives und faires Arbeitsumfeld zu bieten, sollen Vielfalt und Chancengleichheit unterstützt werden.

Zentrale Maßnahme & Due-Diligence-Prozesse:

Die Belegschaft des Unternehmens ist durch eine Vielfalt an Herkunftsländern und Kulturen geprägt. Um die Integration von Mitarbeitern verschiedener Nationalitäten und Generationen zu fördern, werden Sprachkurse angeboten. Es findet in vielen Bereichen intensiver Austausch über Video-Konferenzen sowie Besuche in den Niederlassungen statt, Projekte mit internationaler Beteiligung werden aufgesetzt und durch Social Events unterstützt. Ein Großteil der Kommunikation des Unternehmens wird in deutscher und englischer Sprache abgebildet.

Im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst hat der Aufsichtsrat Ziele für die Erreichung von Geschlechterquoten in Aufsichtsrat und Vorstand festzulegen. Der Aufsichtsrat hat auf seiner Sitzung im März 2018 beschlossen, dass bis auf Weiteres in Aufsichtsrat und Vorstand keine Erhöhung der Frauenquote erreicht werden muss.

Mit Frau Prof. Dr. Mirja Steinkamp sowie Frau Dorothea Brandes als Arbeitnehmervertreterin beträgt die Frauenquote im Aufsichtsrat der Basler AG zurzeit über 30 %. Es besteht keine Absicht, die aktuelle Besetzung des sehr gut zusammenarbeitenden Vorstands sowie Aufsichtsrats auf Sicht zu verändern.

Weitere Hintergründe zu dieser Thematik finden Sie auch unter Punkt 5.4.1 der Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex.

Aufsichtsrat und Vorstand haben im März 2018 (vor den Akquisitionen von Silicon Software und Basler China) beschlossen, dass eine Frauenquote von 30 % bei Bereichsleitungen sowie auch auf Abteilungsleiter-Ebene der Basler AG spätestens bis Ende 2021 erreicht werden soll.

Ergebnisse:

Zum 31.12.2019 waren bei der Basler AG 33,33 % weibliche leitende Angestellte sowie 21,05 % weibliche Abteilungsleitungen beschäftigt. Die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands ist die Bereichsleitung und darunter folgt die Abteilungsleitung.

Das Unternehmen bietet ein spezielles Förderprogramm (High Potential Programm) an, um talentierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Führungsaufgaben zu qualifizieren. Im nächsten Programmdurchlauf 2020 ist als Schwerpunkt die Förderung von Frauen in Führungspositionen geplant. Es beinhaltet unter anderem, mindestens die Hälfte der Programmplätze mit Frauen zu besetzen und setzt auch inhaltlich unter anderem mit der Frage der unterschiedlichen Geschlechterrollen in der Führung einen deutlichen Schwerpunkt. Ziel ist es, geeignete Führungskräfte zu identifizieren und zu fördern, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen nachhaltig zu erhöhen.

Sozialbelange

Gesellschaftliche Verantwortung

Die Basler AG trägt gesellschaftliche Verantwortung. Dies gilt insbesondere für den Standort der Konzernzentrale in Ahrensburg, da dort die Mehrheit der Mitarbeiter beschäftigt ist.

Ziel:

Ziel der Basler AG ist es, die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung vor Ort zu fördern und die Interessen lokaler Anspruchsgruppen zu berücksichtigen.

Zentrale Maßnahmen & Due-Diligence-Prozesse:

Der Basler AG fällt als einem der größten privaten Arbeitgeber am Standort Ahrensburg eine zentrale Rolle für die lokale Wirtschaft und Gesellschaft zu. Diese nimmt sie in unterschiedlichen Bereichen extern aber auch intern wahr.

So bietet die Hauptniederlassung in Ahrensburg Workshops an Schulen an, um das Interesse für die unterschiedlichen Berufsfelder des Konzerns zu wecken und als lokaler Arbeitgeber bereits frühzeitig auf sich aufmerksam zu machen. Die Basler AG, Ahrensburg nimmt jährlich am Boys & Girls Day teil, richtet Hackathons für Nachwuchsprogrammierer aus, unterstützt Flüchtlingsprojekte vor Ort sowie weitere soziale Projekte.

Ergebnis:

Durch das gesellschaftliche Engagement fördert die Basler AG die lokale und nationale Wirtschaft sowie Gesellschaft. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Nachwuchsarbeit.

Achtung der Menschenrechte & Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Ziel:

Ziel dieser Konzepte ist die Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen sowie Korruption und Bestechung in der Lieferkette der Basler AG.

Zentrale Maßnahmen & Due-Diligence-Prozesse:

Die Konformität der Geschäftstätigkeiten der Basler AG mit gesetzlichen Vorgaben und Menschenrechten sowie die Ablehnung von Korruption und Bestechung sind für die Basler AG selbstverständlich, daher hat die Basler AG einen "Code of Conduct" implementiert.

Die Basler AG und die mit ihr verbundenen Unternehmen ("Basler Gruppe") nehmen auf Basis unserer Unternehmenswerte am fairen Wettbewerb teil. Basler legt Wert auf Integrität, Vertrauen sowie respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander, intern und extern. Basler übernimmt Verantwortung, indem die Folgen unternehmerischer Entscheidungen und Handlungen in ökonomischer, technologischer wie auch in sozialer und ökologischer Hinsicht bedacht werden und ein angemessener Interessensausgleich herbeigeführt wird. Die Basler Gruppe respektiert daher im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit, der Umsetzung ihrer Strategie und der Erreichung ihrer Ziele geltendes Recht und erwartet das Gleiche von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie ihren Geschäftspartnern. Unsere Unternehmenskultur wird auch von dem verantwortungsbewussten und ethischen Handeln jeder Mitarbeiterin und jedes Mitarbeiters getragen.

Ungesetzliches Verhalten kann erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachen. Bereits der Anschein einer Rechtsverletzung kann die Marktposition der Basler Gruppe beeinträchtigen. Die Konsequenzen des eigenen Handelns sind daher auch daran zu messen, wie sie sich auf den Ruf der Basler Gruppe als vertrauenswürdiger Geschäftspartner und die Integrität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Geschäftsführung auswirken.

Jedes Handeln muss daher auf einem klaren Verständnis der rechtlichen Vorschriften, der unternehmensinternen Vorschriften und gemeinsamen Wertvorstellungen beruhen. Alle Organe, Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Basler Gruppe sind verpflichtet, diesen Code of Conduct einzuhalten. Dabei kommt insbesondere den Organen und Führungskräften Vorbildfunktion zu. Gleichzeitig haben sie die Aufgabe, die Einhaltung des Code of Conduct durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzufordern und sie dabei zu unterstützen.

Dieser Code of Conduct beschreibt den Rahmen dafür, wie die vorstehend genannten Grundsätze bei der täglichen Arbeit umzusetzen sind. Die Regeln des Code of Conduct erleichtern die Einhaltung rechtlicher Vorschriften und interner Regelungen. Sie können jedoch keine vollständige Sammlung der Pflichten aller Rechtsordnungen, in denen wir tätig sind, darstellen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind daher verpflichtet, sich in Zweifelsfällen kompetenten Rat einzuholen. Dafür stehen die Führungskräfte und Fachabteilungen zur Verfügung.

Für folgende Themen gibt der Basler Code-of-Conduct Handlungsanweisungen:

1. Einhaltung der Gesetze

2. Integrität und Unternehmensführung (Wahrung von Gesundheit und Arbeitssicherheit, Belästigung, Diskriminierung, fairer Umgang, Meinungsfreiheit, Schutz der Privatsphäre, Datenschutz)

3. Verhalten im Wettbewerb (Korruption, Bestechung, Bestechlichkeit, Einladungen, Geschenke, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Handelskontrollen, Außenhandelsrecht, Insiderhandel)

4. Arbeitsbedingungen

5. Umweltschutz

6. Schutz von Unternehmensvermögen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

Ergebnis:

Für das Geschäftsjahr 2019 sind der Basler AG weder Fälle von Korruption und Bestechung, noch Verstöße gegen Menschenrechte im Unternehmen bekannt geworden.

Umweltbelange

Betriebliches Umweltmanagement

Basler nimmt seine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und den nachfolgenden Generationen an und ergreift Maßnahmen, um die Emission von Treibhausgasen zu reduzieren und verantwortungsvoll mit Ressourcen zu haushalten. Näheres regelt die Erklärung der Basler AG zur Umweltpolitik.

Ziel:

Die Basler AG möchte einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz leisten und diesen kontinuierlich weiterentwickeln.

Zentrale Maßnahmen & Due-Diligence-Prozesse und Ergebnisse:

Als zentrale und kontinuierliche Maßnahme gilt die Sensibilisierung der Mitarbeiter für ein umweltbewusstes Handeln bei der Arbeit und im Alltag.

Strom bezieht die Basler AG von den Stadtwerken in Ahrensburg. Diese stellen eine jährliche Bescheinigung aus, dass der gelieferte Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde. Durch eine permanente Wartung der technischen Anlagen sowie bei Erneuerung der Verwendung neuster Technologien und Umweltstandards wird gewährleistet, dass diese eine möglichst hohe Energieeffizienz aufweisen, wie z. B. durch die Umrüstung bestehender Leuchten in vielen Bereichen auf LED.

In der Produktion verwendet die Basler AG nur gering gefährliche Gefahrstoffe (z.B. Lötpaste) soweit dies notwendig ist. Vor der Verwendung dieser Stoffe wird eine Substitutionsprüfung durchgeführt, d.h. es wird geprüft, ob es umweltverträglichere Alternativen gibt.

Die Mitarbeiter der Basler AG sowie der anderen deutschen Standorte sortieren den Müll, welcher innerhalb der Büroräume und Produktionsflächen entsteht. Metallschrott, Platinen und Kunststoffe werden in gesondert gekennzeichneten Abfallbehältern gesammelt und von zertifizierten Fachbetrieben entsorgt.

Dank modernster Videokonferenzsysteme kann die Kommunikation mit den Tochterunternehmen oder auch Kunden und Lieferanten effizienter gestaltet und so gleichzeitig Dienstreisen vermieden werden.

Weiterhin hat die Basler AG in Ahrensburg im Sommer 2019 erneut an der Ahrensburger Aktion "Stadtradeln" teilgenommen. Ziel dieser Aktion ist es, privat sowie beruflich möglichst viele Kilometer mit dem Fahrrad zurückzulegen für mehr Radförderung, mehr Klimaschutz und mehr Lebensqualität in den Kommunen - und letztlich Spaß beim Fahrradfahren zu haben.

Ergebnis:

Die Basler AG erfüllt die gesetzlichen Vorgaben bezüglich Emissionen, Energieverbrauch und Gefahrgut und stellt - wo möglich und notwendig - auf neueste Technologien um.

12 Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Gemäß § 312 Abs. 3 Satz 3 Aktiengesetz (AktG) hat die Basler AG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt. Dieser Bericht schließt mit folgender Erklärung des Vorstands: "Wir erklären, dass die Basler AG, Ahrensburg, bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und Personen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt der Vornahme der Rechtsgeschäfte bekannt waren, angemessene Gegenleistungen erhalten hat und wir nicht benachteiligt wurden. Andere Maßnahmen i.S. des § 312 AktG sind weder getroffen noch unterlassen worden."

Ahrensburg, 27. März 2020

Dr. Dietmar Ley

John P. Jennings

Arndt Bake

Hardy Mehl

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Basler Aktiengesellschaft, Ahrensburg

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Jahresabschluss der Basler Aktiengesellschaft, Ahrensburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Basler Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACH-VERHALTE IN DER PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Wir haben folgenden Sachverhalt als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert:

BEWERTUNG DES VORRATSVERMÖGENS

Sachverhalt

Im Jahresabschluss der Basler AG werden Vorräte in Höhe von EUR 16 Mio. (13 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Vorräte werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Beurteilung der Werthaltigkeit und Realisierbarkeit von Vorräten verlangt eine Vielzahl von Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter. Diese Ermessensentscheidungen betreffen insbesondere die Schätzung zukünftiger Verkaufsmengen und Absatzpreise für die Bestimmung der beizulegenden Werte und die Vornahme von Reichweitenabschlägen. Aufgrund des mit der Vorratsbewertung verbundenen Grades an Schätzunsicherheit und der betragsmäßigen Höhe des Bilanzpostens war die Bewertung des Vorratsvermögens für uns im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.

Die Angaben der Basler AG zur Bewertung der Vorräte sind in dem Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze und Grundlagen der Währungsumrechnung" auf der ersten Seite des Anhangs enthalten.

Prüferische Reaktion

Wir haben die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter betreffend die Werthaltigkeit und Realisierbarkeit der Vorräte überprüft. Dazu haben wir für die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Waren die im Einklang mit den Anforderungen zutreffende Anwendung des Niederstwerttests geprüft, indem wir ausgehend vom Beschaffungsmarkt stichprobenartig Eingangsrechnungen eingesehen haben und die sich daraus ergebenden Preise mit den angesetzten Preisen verglichen haben. Für die unfertigen und fertigen Erzeugnisse haben wir die Kalkulation der zur Stichtagsbewertung herangezogenen Herstellungskosten kritisch nachvollzogen und die im Einklang mit den Anforderungen zutreffende Anwendung des Niederstwerttests überprüft. Dazu haben wir die Erwartungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich zukünftiger Verkaufsmengen und -preise anhand von Erfahrungen aus der Vergangenheit kritisch hinterfragt. Weiterhin haben wir überprüft, ob die Vorräte unter Berücksichtigung ihrer Reichweiten angemessen wertberichtigt wurden. Zu diesem Zweck haben wir die Reichweitenanalysen der gesetzlichen Vertreter plausibilisiert und die im Berichtsjahr verwendeten Bewertungsabschläge mit den Abschlägen aus Vorjahren verglichen und auf Plausibilität geprüft.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

auf die in Abschnitt 9 des Lageberichts verwiesene, gesondert veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht,
die in Abschnitt 11 des Lageberichts enthaltene Nichtfinanzielle Erklärung.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

ÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 16. Mai 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 23. September 2019 vom Prüfungsausschuss beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2002 als Abschlussprüfer der Basler Aktiengesellschaft tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Dr. Ralf Wißmann.

Lübeck, 27. März 2020

**BDO AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

gez. Lüthje, Wirtschaftsprüfer

gez. Dr. Wißmann, Wirtschaftsprüfer

Konzernabschluss, Konzernlagebericht und Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019

der Basler Aktiengesellschaft Ahrensburg

Konzern-Bilanz

Konzernabschluss nach IFRS für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019

(in TEUR)

Aktiva

Anhang 31.12.2018 31.12.2019
A. Langfristige Vermögenswerte
I. Immaterielle Vermögenswerte 10 28.100 34.506
II. Sachanlagen 10 10.562 12.601
III. Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing 3.9, 17 11.971 18.041
IV. Geschäfts- und Firmenwert 3.10, 10 12.740 27.474
V. Übrige Finanzanlagen 29 5 5
VI. Latente Steueransprüche 11 72 846
63.450 93.473
B. Kurzfristige Vermögenswerte
I. Vorräte 12 21.033 20.945
II. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Fertigungsaufträgen 13 18.247 19.388
III. Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 14 1.714 4.578
IV. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 14 1.682 1.625
V. Steuererstattungsansprüche 15 998 6.025
VI. Bankguthaben und Kassenbestände 16 31.830 35.177
75.504 87.738
138.954 181.211
Passiva
Anhang 31.12.2018 31.12.2019
A. Eigenkapital 18
I. Gezeichnetes Kapital 3.206 10.008
II. Kapitalrücklage 5.286 22.398
III. Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn 66.541 70.037
IV. Sonstige Bestandteile des Eigenkapitals 492 538
75.525 102.981
B. Langfristige Schulden
I. Langfristige Finanzmittel
1. Langfristige verzinsliche Bankverbindlichkeiten 19 17.723 14.362
2. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 4.840 2.634
3. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 17 8.454 13.743
II. Langfristige Rückstellungen 20 1.153 880
III. Latente Steuerschulden 11 7.933 9.351
40.103 40.970
C. Kurzfristige Schulden
I. Andere Finanzverbindlichkeiten 19 1.773 5.282
II. Kurzfristige Rückstellungen 20 4.391 5.131
III. Kurzfristige sonstige finanzielle Schulden
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.391 10.588
2. Übrige kurzfristige finanzielle Schulden 5.209 10.844
3. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 17 1.805 3.178
IV. Kurzfristige Steuerschulden 2.757 2.237
23.326 37.260
138.954 181.211

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (in TEUR)

Anhang 01.01.-31.12.2018 01.01. -31.12.2019
Umsatzerlöse 4, 24 150.003 161.961
Währungsergebnis 3.1 281 -425
Kosten der umgesetzten Leistungen -70.067 -79.519
Bruttoergebnis vom Umsatz 80.217 82.017
Sonstiger betrieblich Ertrag 5 510 831
Vertriebs- und Marketingkosten -22.961 -31.540
Allgemeine Verwaltungskosten -12.735 -15.816
Forschung und Entwicklung 6 -18.780 -17.921
Andere Aufwendungen -1.424 -551
Operatives Ergebnis 24.827 17.020
Finanzerträge 7 155 956
Finanzaufwendungen 7 -460 -1.059
Finanzergebnis -305 -103
Ergebnis vor Ertragsteuern 24.522 16.917
Ertragsteuern 8 -7.509 -4.045
Konzernjahresüberschuss 17.013 12.872
Durchschnittliche Anzahl der Aktien 9.4 9.642.198 9.942.657
Ergebnis pro Aktie verwässert / unverwässert (Euro) 1,76 1,29

Konzern-Gesamtergebnisrechnung (in TEUR)

Anhang 01.01.- 31.12.2018 01.01.- 31.12.2019
Konzernjahresüberschuss direkt im Eigenkapital erfasste 17.013 12.872
Währungsumrechnungsdifferenzen 18.3 220 46
Überschuss / Fehlbetrag aus Cashflow Erfolgsneutrale Anpassung Finanzierungsleasing / IFRS15 3.12 -214 -1.180
Sonstiges Ergebnis 6 -1.134
Gesamtergebnis 17.019 11.738
Davon entfallen auf Gesellschafter des Mutterunternehmens 17.019 11.738
Nicht beherrschende Gesellschafter 0 0

Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung (in TEUR)

Sonstige Bestandteile des Eigenkapitals
Anhang Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung Summe der sonstigen Bestandteile des Eigenkapitals
--- --- --- --- --- --- ---
Eigenkapital 01.01.2018 3.211 3.119 59.028 272 272
Gesamtergebnis 16.798 220 220
Aktienverkauf 3.5 15 2.167 466 0
Aktienrückkauf 3.5 -20 -3.264 0
Dividendenausschüttung * 18.4 -6.487 0
Eigenkapital 31.12.2018 3.206 5.286 66.541 492 492
Gesamtergebnis 11.692 46 46
Aktienverkauf 18.1 130 16.784 3.908 0
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln 3.5 6.672 328 -7.000 0
Aktienrückkauf 3.5 0
Dividendenausschüttung ** 18.4 -5.104 0
Eigenkapital 31.12.2019 10.008 22.398 70.037 538 538
Gesamt
Eigenkapital 01.01.2018 65.630
Gesamtergebnis 17.018
Aktienverkauf 2.648
Aktienrückkauf -3.284
Dividendenausschüttung * -6.487
Eigenkapital 31.12.2018 75.525
Gesamtergebnis 11.738
Aktienverkauf 20.822
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln 0
Aktienrückkauf 0
Dividendenausschüttung ** -5.104
Eigenkapital 31.12.2019 102.981

* 2,02 € je Stückaktie (Ausschüttung in 2018 für 2017)

** 1,53 € je Stückaktie (Ausschüttung in 2019 für 2018)

Konzern-Kapitalflussrechnung (in TEUR)

Anhang 01.01.-31.12.2018 01.01.-31.12.2019
Betriebliche Tätigkeit
Konzernjahresüberschuss 17.013 12.872
Zunahme(+) / Abnahme(-) latenter Steuern 624 644
Zinsaufwendungen / Zinserträge 506 1.014
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 11.142 12.944
Zahlungsunwirksame Veränderung des Eigenkapitals 6 46
Zunahme(+) / Abnahme(-) der Rückstellungen 610 -53
Gewinn(-) / Verlust(+) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -3 -45
Zunahme(-) / Abnahme(+) der Vorräte 2.178 88
Zunahme (+) / Abnahme (-) erhaltener Anzahlungen -1.615 520
Zunahme(-) / Abnahme(+) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -6.386 -1.141
Zunahme(-) / Abnahme(+) der sonstigen Aktiva -236 -7.833
Zunahme(+) / Abnahme(-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -2.887 3.197
Zunahme(+) / Abnahme(-) der sonstigen Passiva 6.046 2.492
Mittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit 26.998 24.745
Investitionstätigkeit
Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen -18.026 -19.982
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens 61 135
Auszahlungen für Akquisitionen abzüglich übernommener Zahlungsmitteln -7.706 -14.503
Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit -25.671 -34.350
Finanzierungstätigkeit
Auszahlungen aus der Rückführung von Darlehen bei Kreditinstituten -1.222 -1.425
Auszahlung für die Tilgung von Finanzierungsleasingsverbindlichkeiten -2.223 -2.082
Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen von Kreditinstituten 8.200 1.755
Zinsauszahlungen -506 -1.014
Einzahlung aus dem Verkauf eigener Aktien 0 20.822
Auszahlung für Eigene Anteile -3.284 0
Auszahlung für Dividende -6.487 -5.104
Mittelabfluss/Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit -5.522 12.952
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestands im Geschäftsjahr -4.195 3.347
Finanzmittelbestand am Anfang des Geschäftsjahres 36.025 31.830
Finanzmittelbestand am Ende des Geschäftsjahres 31.830 35.177
Zusammensetzung des Finanzmittelbestands am Ende des Geschäftsjahres
Bankguthaben und Kassenbestände 16 31.830 35.177
Auszahlungen für Steuern -5.272 -5.983

ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS ZUM 31.12.2019

I. Allgemeine Angaben

1. Das Unternehmen

Die Basler Gruppe entwickelt, produziert und vertreibt weltweit Investitionsgüter der Vision Technology (der Technologie des maschinellen Sehens). Die Basler Aktiengesellschaft hat ihren Hauptsitz in 22926 Ahrensburg (Deutschland), An der Strusbek 60-62 (Amtsgericht Lübeck HRB 4090 AH). Sie unterhält Tochtergesellschaften in Singapur, Taiwan, USA, China, Japan, Südkorea, Kanada und Deutschland sowie Vertriebs- und Service-Niederlassungen in Finnland, Polen, Niederlande, Frankreich, Malaysia und dem Vereinigten Königreich. Entwicklung und Produktion erfolgen am Hauptsitz in Deutschland. In der Tochtergesellschaft in Singapur wurde im Juli 2014 eine zweite Produktionslinie eröffnet.

2. Grundlagen der Bilanzierung

2.1 Übereinstimmung mit IFRS

Der Konzernabschluss der Basler AG wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Alle vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Konzernabschlusses geltenden und von der Basler AG angewendeten IFRS wurden von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der EU übernommen. Im Folgenden wird daher für diese in Europäisches Recht übernommenen und von der Basler AG angewandten Verlautbarungen einheitlich der Begriff "IFRS" verwendet.

Alle Angaben, soweit nicht anders angegeben, sind in Tausend Euro (TEUR).

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Der Konzernabschluss wird unter der Going-Concern-Prämisse aufgestellt.

2.2 Standards, deren Anwendung keine Auswirkung auf den Konzernabschluss haben

Die seit dem 1. Januar 2019 im Zuge der jährlichen Verbesserungen der IFRS Zyklus 2015-2017) anzuwendenden Änderungen hinsichtlich des IAS 12, IAS 23, IFRS 3/IFRS 11 sowie die Änderungen der IAS 19, IAS 28 und IFRIC 23 haben derzeit keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Basler AG. Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung der IFRS 9 bzw. IFRS 16 sind unter 3.6 und 21 bzw. 3.9 und 3.12 dargestellt.

2.3 Standards, die verabschiedet, aber noch nicht angewendet wurden

Folgende in EU-Recht übernommene IFRS wurden bis zum 31. Dezember 2019 herausgegeben, sind aber erst in späteren Berichtsperioden verpflichtend anzuwenden, sofern von einem Wahlrecht zur vorzeitigen Anwendung kein Gebrauch gemacht wird:

Änderung/Standard Datum der Veröffentlichung Datum der Übernahme in EU-Recht Anwendungszeitpunkt (EU)
Änderungen von Verweisen auf den konzeptionellen Rahmen in IFRS-Standards 29. März 2018 29. November 2019 1. Januar 2020
Änderungen zu IAS 1 und IAS 8: Definition von wesentlich 31. Oktober 2018 29. November 2019 1. Januar 2020
Änderungen zu IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7: Reform des Zinssatz-Benchmarks 26. September 2019 Januar 2020 1. Januar 2020

Nachfolgende Standards sowie Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards, die ebenfalls vom IASB herausgegeben wurden, sind im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 noch nicht verpflichtend anzuwenden. Die Anwendung dieser Regelungen setzt voraus, dass sie im Rahmen des IFRS-Übernahmeverfahrens der EU ("Endorsement") angenommen werden:

Änderung/Standard Datum der Veröffentlichung Datum der Übernahme in EU-Recht Anwendungszeitpunkt (EU)
IRFS 17 Versicherungsverträge 18. Mai 2017 offen 1. Januar 2021
Änderung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse: Definition eines Geschäftsbetriebs 22. Oktober 2018 Q1/2020 1. Januar 2020

Die neuen Standards werden voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen für den Basler Konzern haben.

2.4 Verwendung von geschätzten Werten

Bei der Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS ist es erforderlich, dass das Management über den Ausweis und die Höhe von Vermögenswerten und Schulden und die Offenlegung der Eventualforderungen und -verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses sowie über die ausgewiesene Höhe der im Berichtszeitraum ausgewiesenen Umsätze und Aufwendungen Schätzungen und Annahmen abgibt. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Wesentliche Schätzunsicherheiten ergeben sich bei der Bewertung der Sachanlagen bezüglich der Nutzungsdauern sowie bei der Bewertung der selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte bezüglich der Nutzungsdauern und der erwarteten Umsätze. Weiterhin liegen Unsicherheiten bei latenten Steuern auf Verlustvorträge, bei Rückstellungen sowie bei den Annahmen für Wertminderungstests vor. Die Buchwerte der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte ergeben sich aus der Entwicklung des Anlagevermögens. Der Vorstand ist der Auffassung, dass der Buchwert der selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte trotz möglicherweise niedriger Umsätze in voller Höhe realisiert wird.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

3.1 Grundlagen der Konsolidierung

Alle wesentlichen Tochterunternehmen, die von der Basler AG gemäß IFRS 10 direkt oder indirekt beherrscht werden, sind in den Konzernabschluss einbezogen. Eine Übersicht zu den Tochtergesellschaften und Beteiligungen befindet sich unter Textziffer IV.29.

Die MyCable GmbH, Neumünster, (100%-Anteil) ist im Berichtsjahr auf die Basler AG verschmolzen worden und daher nicht mehr im Konsolidierungskreis enthalten.

Vereinheitlichung

Die zu konsolidierenden Abschlüsse der Basler AG als Muttergesellschaft und der einbezogenen Tochtergesellschaften werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Alle konzerninternen Geschäftsvorfälle, Salden und Zwischenergebnisse werden im Rahmen der Konsolidierung vollständig eliminiert.

Währungsumrechnung

Die funktionale Währung der Tochterunternehmen ist die Währung des jeweiligen Landes, mit Ausnahme der Basler Asia Pte. Ltd., die in Euro bilanziert. Infolgedessen werden die entsprechenden Aktiva und Passiva zum Bilanzstichtag mit dem geltenden Stichtagskurs in Euro umgerechnet.

Erträge und Aufwendungen werden zum durchschnittlichen Wechselkurs des Berichtszeitraums konvertiert. Kumulierte Wechselkursgewinne und -verluste werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals ausgewiesen. Dadurch hat sich im Geschäftsjahr das Eigenkapital um TEUR 46 erhöht (VJ: TEUR 220).

Bilanzpositionen in ausländischer Währung in den Einzelabschlüssen werden zum Stichtagskurs des Geschäftsvorfalles umgerechnet. Dabei entstanden im Geschäftsjahr 2019 Erträge von TEUR 1.427 (VJ: TEUR 1.608) und Aufwendungen von TEUR 1.852 (VJ: TEUR 1.327). Das Währungsergebnis wird als Position Währungsergebnis im Bruttoergebnis vom Umsatz ausgewiesen.

Für Vorgänge innerhalb der Europäischen Union werden die dort geltenden festen Umrechnungskurse in Euro verwendet. Weitere wichtige Umrechnungskurse stellen sich wie folgt dar:

Stichtagskurse per Durchschnittskurse
31.12.2019 31.12.2018 2019 2018
--- --- --- ---
1,123 US-Dollar 1,145 US-Dollar 1,120 US-Dollar 1,181 US-Dollar
33,650 Neuer Taiwan-Dollar 34,953 Neuer Taiwan-Dollar 34,593 Neuer Taiwan-Dollar 35,553 Neuer Taiwan-Dollar
7,821 Chinesischer Yuan 7,875 Chinesischer Yuan 7,736 Chinesischer Yuan 7,808 Chinesischer Yuan

Quelle: Kurse Europäische Zentralbank, außer Neuer Taiwan Dollar, der über den täglichen Interbank Kassakurs ermittelt wird.

Konsolidierungsgrundsätze

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß den Bestimmungen des IFRS 3. Dabei sind sämtliche Vermögenswerte und Schulden der Tochterunternehmen mit den beizulegenden Zeitwerten anzusetzen. Das so ermittelte anteilige Eigenkapital wird dem Beteiligungsbuchwert gegenübergestellt. Danach verbleibende aktive Unterschiedsbeträge werden als Firmenwert aktiviert und einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest gemäß IAS 36 unterzogen.

Alle konzerninternen Salden, Erträge und Aufwendungen sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen werden in voller Höhe eliminiert. Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge werden latente Steuern gemäß IAS 12 abgegrenzt.

3.2 Ertragsrealisierung

Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder noch zu erhaltenden Gegenleistung bewertet. Skonti, Rabatte sowie Umsatzsteuer oder ähnliche Abzüge bleiben unberücksichtigt. Darüber hinaus setzt die Ertragsrealisierung die Erfüllung nachfolgend aufgelisteter Ansatzkriterien voraus.

Verkauf von Waren und Erzeugnissen

Die Ertragserfassung erfolgt für Waren und Erzeugnisse, wenn die mit dem Eigentum an den verkauften Waren und Erzeugnissen verbundenen maßgeblichen Chancen und Risiken auf den Käufer übergegangen sind. Dies tritt in der Regel mit Lieferung der Waren und Erzeugnisse ein.

Zinserträge

Zinserträge werden erfasst, wenn die Zinsen für langfristige Passiva entstanden sind (unter Verwendung der Effektivzinsmethode). Zinserträge werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzerträge ausgewiesen.

3.3 Besteuerung

Laufende Ertragsteuern

Die laufenden Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für laufende und frühere Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtaggelten. Laufende Steueransprüche und Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

Tatsächliche Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst.

Latente Steuern

Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf zum Bilanzstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswertes bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz.

Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme von:

latenten Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und
latenten Steuerschulden aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.

Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von:

latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und
latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden oder kein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können.

Der Buchwert der latenten Ertragsteueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.

Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangen werden. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Zukünftige Steuersatzänderungen werden berücksichtigt, sofern am Bilanzstichtag materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens erfüllt sind.

Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

3.4 Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand für Entwicklungsaufwendungen werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Zuwendungen für einen Vermögenswert reduzieren direkt dessen Buchwert und werden aufgrund der reduzierten Abschreibung als Ertrag erfasst. Der Ausweis in der GuV erfolgt als Bruttoausweis unter den sonstigen betrieblichen Erträgen.

Erhält der Konzern nichtmonetäre Zuwendungen, werden der Vermögenswert und die Zuwendung zum Nominalwert erfasst und, soweit möglich, in gleichen jährlichen Raten über die geschätzte Nutzungsdauer des entsprechenden Vermögenswerts ertragswirksam aufgelöst.

3.5 Eigenkapitalinstrumente

Erwirbt der Konzern eigene Anteile, so werden diese zu Anschaffungskosten erfasst und direkt vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, der Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung von eigenen Anteilen werden nicht erfolgswirksam erfasst. Etwaige Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert und der Gegenleistung werden in der anderen Kapitalrücklage bzw. in der Gewinnrücklage erfasst.

3.6 Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Forderungen und sonstiges Finanzvermögen werden am Erfüllungstag zu Anschaffungskosten aktiviert. Sollte die Einbringbarkeit einer Forderung durch eine Illiquidität eines Kunden gefährdet sein, so werden Einzelwertberichtigungen in voller Höhe auf diese vorgenommen. Soweit der Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten und Schulden angesetzt oder angegeben wird, ermittelt sich dieser grundsätzlich aus dem Markt- oder Börsenwert. Sollte kein aktiver Markt bestehen, so wird der Zeitwert auf Grundlage von anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelt.

IFRS 9 legt die Anforderungen für Ansatz und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, finanziellen Schulden sowie einigen Verträgen zum Kauf oder Verkauf von nicht finanziellen Verträgen fest. Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten wurden im Geschäftsjahr 2019 nicht identifiziert. Diese wären als separater Posten in der Gesamtergebnisrechnung auszuweisen. Die Basler AG hält wie in Vorjahren eine Beteiligung an der Beruf und Familie im HanseBelt gGmbH, Bad Oldesloe. Diese Beteiligung wird auf Grund der gehaltenen 20% vom Eigenkapital in Höhe von TEUR 5 als nicht wesentlich eingestuft.

Forderungen und sonstiges Finanzvermögen werden am Erfüllungstag zu Anschaffungskosten aktiviert. Sollte die Einbringbarkeit einer Forderung durch eine Illiquidität eines Kunden gefährdet sein, so werden Einzelwertberichtigungen in voller Höhe auf diese vorgenommen. Aufgrund der geringen Forderungsausfälle (2015-2019 konzernweit insgesamt TEUR 8 auf einen Umsatz in Höhe von TEUR 645.366) wird keine Wertberichtigung nach IFRS 9 vorgenommen.

IFRS 9 enthält drei grundsätzliche Kategorien zur Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten:

zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet,
zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI)

sowie

zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (FVTPL).

Es wird auf Punkt 21 verwiesen.

3.7 Derivative Finanzinstrumente

Der Konzern schließt eine Reihe von derivativen Finanzinstrumenten zur Steuerung seiner Zins- und Wechselkursrisiken ab. Darunter befinden sich Devisentermingeschäfte, Zinsswaps und Devisenoptionsgeschäfte. Derivate werden erstmalig zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und anschließend zu jedem Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der aus der Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird sofort erfolgswirksam erfasst, es sei denn, das Derivat ist als Sicherungsinstrument im Rahmen des Hedge Accounting designiert und effektiv. Hier hängt der Zeitpunkt der erfolgswirksamen Erfassung der Bewertungsergebnisse von der Art der Sicherungsbeziehung ab. Der effektive Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwertes von Derivaten, die sich für Cashflow Hedges eignen und als solche designiert worden sind, wird im Gesamtergebnis unter dem Posten Rücklage für Sicherungsgeschäfte erfasst. Der auf den gegebenenfalls ineffektiven Teil entfallende Gewinn oder Verlust wird sofort erfolgswirksam erfasst und im Posten sonstige Erträge/sonstige Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

3.8 Vorräte

Unter den Vorräten sind Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Handelswaren sowie unfertige und fertige Erzeugnisse ausgewiesen, soweit diese nicht einem Kundenauftrag zugeordnet werden können.

Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet.

Kosten, die angefallen sind, um Vorräte an ihren derzeitigen Ort zu bringen und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen, werden wie folgt bilanziert:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren: gleitende Durchschnitte
Fertige und unfertige Erzeugnisse: direkt zuordenbare Material- und Fertigungskosten bzw. Leistungen sowie angemessene Teile der Produktionsgemeinkosten basierend auf der normalen Kapazität der Produktionsanlagen ohne Berücksichtigung von Fremdkapitalkosten

Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten Vertriebskosten.

3.9 Sachanlagen und Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing

Die Bewertung von Sachanlagen erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen. Die dabei zugrunde gelegten Nutzungsdauern entsprechen der voraussichtlichen Nutzungszeit der Vermögenswerte im Unternehmen. Restwerte sind bei der Berechnung der Abschreibung aufgrund von Unwesentlichkeit vernachlässigt worden. Neubewertungen des Sachanlagevermögens werden nicht vorgenommen.

Den planmäßigen linearen Abschreibungen des Sachanlagevermögens liegen im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern zugrunde:

Vermögenswert Nutzungsdauer

in Jahren
Technische Anlagen und Maschinen 3 bis 8, 10 bis 11, 13 und 14
Andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 15
Parkhäuser 20
Geschäfts- und Bürogebäude 38 bis 40

Zu jedem Abschlussstichtag werden die Buchwerte der Sachanlagen überprüft, ob es Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung gibt. Für Einzelheiten wird auf 3.17 verwiesen.

Die Nutzungsdauern für nach IFRS 16 bilanzierte Vermögenswerte richten sich nach den jeweils zu erwartenden vertraglichen Nutzungsdauern des Leasinggegenstandes. Für weitere Einzelheiten wird auf 3.12 verwiesen.

3.10 Immaterielle Vermögenswerte

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte, im Wesentlichen Software, werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über ihre planmäßige Nutzungsdauer amortisiert.

Forschungskosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Entwicklungskosten eines einzelnen Projekts werden nur dann als immaterieller Vermögenswert aktiviert, wenn Folgendes nachgewiesen werden kann:

die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts, die eine interne Nutzung oder einen Verkauf des Vermögenswerts ermöglicht,
die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen und ihn zu nutzen oder zu verkaufen,
dass der immaterielle Vermögenswert voraussichtlich einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen wird,
die Verfügbarkeit von Ressourcen für Zwecke der Fertigstellung des Vermögenswerts und
die Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zuzurechnenden Ausgaben zuverlässig ermitteln zu können.

Die Entwicklungskosten werden nach ihrem erstmaligen Ansatz unter Anwendung des Herstellkostenmodells, d. h. zu Herstellkosten abzüglich kumulierter Amortisationen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen, bilanziert. Die Amortisation beginnt mit dem Abschluss der Entwicklungsphase und ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermögenswert genutzt werden kann. Die Amortisation erfolgt linear über den Zeitraum, über den künftiger Nutzen zu erwarten ist.

Folgende Nutzungsdauern werden dabei angenommen:

Vermögenswert Nutzungsdauer

in Jahren
Aktivierte Entwicklungskosten 3 bis 6
Software, entgeltlich erworbene Produktentwicklungen 3 bis 7

Die Amortisationsaufwendungen der aktivierten Entwicklungskosten sind in der Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung im Aufwand "Forschung und Entwicklung", die der Software und entgeltlich erworbener Produktentwicklungen in den Vertriebs- und Marketingkosten sowie in den allgemeinen Verwaltungskosten enthalten.

Während der Entwicklungsphase wird mindestens jährlich und auf besondere Veranlassung hin ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Für Einzelheiten wird auf 3.17 verwiesen.

Geschäfts- oder Firmenwerte werden gemäß IFRS 3 bzw. IAS 38 nicht planmäßig abgeschrieben. Stattdessen werden sie im Sinne von IAS 36 einmal jährlich sowie bei Vorliegen von Indikatoren, die auf eine Wertminderung hindeuten, einem Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen und gegebenenfalls auf ihren erzielbaren Betrag abgewertet.

Gemäß IAS 36.80 ist der Goodwill zu der CGU (Cash Generating Unit) zuzuordnen, die vermutlich von den Synergieeffekten des Unternehmenszusammenschlusses profitiert. Die betreffende CGU darf nicht größer sein als ein operatives Segment. Nach unten (aus Sicht der Unternehmenshierarchie) wird die niedrigste konzerninterne Berichtsebene genannt, bei der der Goodwill systematisch überwacht wird. Bei Basler ist dies der Konzern mit seinem gesamten Geschäft, womit der Goodwill auf Unternehmensebene getestet wird.

Bei Vorliegen von Abwertungsbedarf wird zunächst ein eventuell vorhandener Geschäfts- oder Firmenwert der betroffenen Cash-Generating Unit wertberichtigt. Ein eventuell verbleibender Restbetrag wird anteilig auf die anderen Vermögenswerte der jeweiligen Cash-Generating Unit auf Grundlage der Restbuchwerte zum Abschlussstichtag jedes einzelnen Vermögenswertes verteilt. Entfällt der Grund für eine im Vorjahr erfasste Wertminderung, erfolgt, mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts, eine Wertaufholung bis höchstens auf den fortgeführten Buchwert.

Die der Discounted-Cashflow-Ermittlung zu Grunde liegenden Wachstumsraten im Detailplanungszeitraum 2020 - 2024 der externen Umsatzerlöse liegen bei 15 % (Vj.: 15 %), die der Ergebnisse vor Steuern (EBT) bei 21 - 50 % (Vj.: 20 - 25 %). Für die Cashflows nach dem Planungszeitraum wird eine Wachstumsrate von 1 % berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgte unter Berücksichtigung eines einheitlichen risikoäquivalenten Kapitalisierungszinssatzes von 10,5 % (2018: 8,5 %). Durch Sensitivitätsanalysen wurde festgestellt, dass auch bei innerhalb eines realistischen Rahmens abweichenden wesentlichen Annahmen kein Wertminderungsbedarf bei Geschäfts- oder Firmenwerten vorliegt. Bei der Quantifizierung der Sensitivitätsanalyse wurden eine Minderung des zukünftigen Ergebnisses EBT um 10% angenommen, da eine Veränderung bis zu dieser Höhe nach vernünftigem Ermessen möglich ist. Größere Veränderungen sind aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit nicht wahrscheinlich. Die durchgeführten Impairment-Tests haben keinerlei Hinweise auf einen Wertberichtigungsbedarf ergeben.

3.11 Liquide Mittel und ähnliche Mittel

Der Bilanzposten umfasst den Kassenbestand sowie kurzfristige Einlagen mit einer Restlaufzeit bis zu drei Monaten.

3.12 Leasingverhältnisse

Unter IFRS 16 sind nunmehr grundsätzlich alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz des Leasingnehmers anzusetzen. Die bislang unter IAS 17 vorzunehmende Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating Leasing-Verträgen entfällt damit.

Zum 1. Januar 2019 wurde der IFRS 16 das erste Mal angewendet. Die erstmalige Anwendung erfolgte zum 1. Januar 2019 nach der modifizierten retrospektiven Methode. Im Rahmen der Erstanwendung wurden, wie im Geschäftsbericht 2018 erläutert, alle Immobilien-Leasingverträge als wirtschaftliches Eigentum bilanziert, womit 98% des Gesamtvolumens aller Leasingverträge abgebildet sind. Danach liegt ein Leasingverhältnis vor, wenn ein entsprechender Vertrag zur Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum berechtigt.

Für Leasingverhältnisse die nicht Immobilien, von geringem Wert und für kurzfristige Vereinbarungen mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten sind, wird die Anwendungserleichterung des IFRS 16.5 in Anspruch genommen und der Aufwand auf systematischer Basis über die Laufzeit erfasst. Leasingverhältnisse, die spätestens am 31. Dezember 2019 endeten, wurden unabhängig von der ursprünglichen Vertragslaufzeit als kurzfristige Leasingverhältnisse bilanziert.

Für diese Verträge werden für die künftigen Verpflichtungen der Leasingzahlungen Verbindlichkeiten passiviert. Zugleich werden Nutzungsrechte am zugrundeliegenden Vermögenswert, welche dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich anfänglicher direkter Kosten, Vorauszahlungen und Rückbaukosten sowie abzüglich erhaltener Anreizzahlungen entspricht, aktiviert.

Die Folgebilanzierung erfolgt nach der Effektivzinsmethode, der anzuwendende Zins wurde länderspezifisch ermittelt. Während der Laufzeit der Leasingverhältnisse werden die Leasingverbindlichkeiten ähnlich den bislang geltenden Regelungen nach IAS 17 für Finanzierungs-Leasing-Verhältnisse finanzmathematisch fortgeschrieben, während das Nutzungsrecht planmäßig amortisiert wird.

Als Leasingnehmer bilanziert Basler nach dem sogenannten Nutzungsrechtsmodell ("right-of-use model") gem. IFRS 16.22 Leasingverhältnisse ungeachtet der wirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse an dem betreffenden Leasingobjekt zu Beginn ihrer Laufzeit. Nutzungsrechte und Verbindlichkeiten werden gesondert in der Bilanz ausgewiesen. Wenn Ereignisse oder veränderte Umstände eine Wertminderung vermuten lassen, erfolgt eine Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 36.

3.13 Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten werden auf qualifizierte Vermögenswerte gemäß IAS 23 aktiviert. Sie werden bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Vermögenswerte im Wesentlichen für ihre vorgesehene Nutzung oder zum Verkauf bereitstehen, zu den Herstellungskosten dieser Vermögenswerte hinzugerechnet. Erwirtschaftete Erträge aus der zwischenzeitlichen Anlage speziell aufgenommenen Fremdkapitals bis zu dessen Ausgabe für qualifizierende Vermögenswerte werden von den aktivierbaren Fremdkapitalkosten abgezogen. Alle anderen Fremdkapitalkosten werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen.

3.14 Finanzielle Schulden

Finanzschulden sind zu ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Darunter fallen die Bankverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing sowie die übrigen Finanzverbindlichkeiten.

3.15 Rückstellungen

Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn Basler eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen.

Ist der aus einer Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich, werden Rückstellungen mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der für die Schuld spezifische Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Finanzaufwendungen erfasst.

3.16 Beizulegender Zeitwert

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Markteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Dies gilt unabhängig davon, ob der Preis direkt beobachtbar oder unter Anwendung einer Bewertungsmethode geschätzt worden ist.

Der beizulegende Zeitwert ist nicht immer als Marktpreis verfügbar. Häufig muss er auf Basis verschiedener Bewertungsparameter ermittelt werden. In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit beobachtbarer Parameter und der Bedeutung dieser Parameter für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts im Ganzen wird der beizulegende Zeitwert den Stufen 1, 2 oder 3 zugeordnet. Die Unterteilung erfolgt nach folgender Maßgabe:

Eingangsparameter der Stufe 1 sind notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden, auf die das Unternehmen am Bewertungsstichtag zugreifen kann.
Eingangsparameter der Stufe 2 sind andere Eingangsparameter als die auf Stufe 1 enthaltenen notierten Preise, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt beobachtbar sind oder indirekt aus anderen Preisen abgeleitet werden können.
Eingangsparameter der Stufe 3 sind für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbare Parameter.

3.17 Wertminderungen von Vermögenswerten

Die Buchwerte der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte werden zu jedem Berichtsstichtag (31. Dezember) auf Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung überprüft (impairment-test). Sind derartige Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Sofern der erzielbare Betrag auf Ebene des einzelnen Vermögenswertes nicht geschätzt werden kann, wird die Ermittlung auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (CGU) durchgeführt, zu der der jeweilige Vermögenswert zugeordnet ist. Die Verteilung erfolgt bei der Basler AG auf Ebene der Produktfamilien als CGU.

Bei immateriellen Vermögenswerten, die noch nicht genutzt werden können, wird ein Wertminderungstest mindestens jährlich und bei Anhaltspunkten einer Wertminderung (triggering events) durchgeführt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten (fair value less costs to sell) und dem Nutzungswert (value in use). Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten zukünftigen Zahlungsströme mit einem Vorsteuerzinssatz abgezinst. Dieser berücksichtigt dabei sowohl die momentane Markteinschätzung über den Zeitwert (time value) des Geldes als auch die den Vermögenswert betreffenden Risiken, sofern diese nicht bereits in der Schätzung der Zahlungsströme Berücksichtigung gefunden haben. Den Berechnungen liegen Prognosen zugrunde, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen beruhen. Der beizulegende Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten wird anhand eines angemessenen Bewertungsmodells ermittelt, dass sich nicht von der Berechnung des Nutzungswerts unterscheidet. Sofern der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes dessen Buchwert unterschreitet, wird der Buchwert auf den erzielbaren Betrag wertgemindert. Der Wertminderungsaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst.

Für den Fall, dass sich der Wertminderungsaufwand wieder aufholen sollte, wird der Buchwert des Vermögenswertes auf den neu ermittelten erzielbaren Betrag erhöht. Dabei ist die Wertobergrenze der Zuschreibung in Höhe des ursprünglichen Buchwerts des Vermögenswerts bzw. der CGU zu beachten. Eine Wertaufholung wird sofort erfolgswirksam erfasst.

Bei immateriellen Vermögenswerten, die noch nicht genutzt werden können, erfolgt die Überprüfung der Werthaltigkeit auf Ebene der Produktfamilien als CGU. Der erzielbare Betrag wird auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt. Die Cashflow-Prognosen basieren auf vom Management für einen Detailzeitraum von vier Jahren genehmigten Finanzplänen. Der Planungshorizont bildet die Annahmen für kurz- bis mittelfristige Marktentwicklungen ab. Dabei geht der Konzern von einem Umsatzwachstum im unteren zweistelligen Prozentbereich für 2020 und Folgejahre aus. Bei der Bruttogewinnmarge wird von einem leichten Rückgang ausgegangen. Nach dem Detailplanungszeitraum anfallende Cashflows werden nicht berücksichtigt. Der für die Cashflow-Prognosen verwendete Abzinsungssatz vor Steuern beträgt 10,5 % (Vorjahr: 8,5 %). Der Anstieg zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus Unsicherheiten in der makroökonomischen Gesamtlage und einer damit kalkulierten Marktrisikoprämie. Der Abzinsungssatz basiert auf dem Konzept der durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten.

Bei der Berechnung sowohl des Nutzungswerts als auch des beizulegenden Zeitwerts abzgl. Veräußerungskosten (mittels DCF-Verfahren) bestehen Schätzungsunsicherheiten für die zugrundeliegenden Annahmen, besonders hinsichtlich bei:

Rohertragsmargen
Diskontierungsfaktor (Zinssatz)
Umsatzwachstumsrate

Ab einem Diskontierungszinssatz in Höhe von 19,1% bzw. einem zu erwartenden Rückgang der geplanten Umsatzerlöse um 9,7% würde es zu einer Abwertung von bestimmten immateriellen Vermögenswerten kommen.

Liegen im Laufe eines Geschäftsjahres Anhaltspunkte für eine Abwertung der Sachanlagen vor, so werden diese untersucht und ggf. eine Wertberichtigung vorgenommen.

II. Erläuterungen der Abschlusspositionen

Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung

4. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse entfallen nahezu ausschließlich auf das Geschäft mit Kameras und Framegrabbern. Wir verweisen auf die Aufgliederung unter Punkt 24.

Nach IFRS 15 erfolgt die Erfassung eines Erlöses, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über Güter oder Dienstleistungen erlangt. Die Bestimmung, ob die Verfügungsgewalt zeitpunkt- oder zeitraumbezogen übergeht, erfordert Ermessensentscheidungen. Der Umsatz wird auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung gemessen. Die folgende Tabelle gibt Auskunft über Forderungen und Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden:

in TEUR 2019 2018
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 18.993 17.922
Vertragsverbindlichkeiten -395 -325

Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen die verlängerte Gewährleistung, die als "service-type-warranty" eine gesonderte Leistungsverpflichtung darstellt und über den Gewährleistungszeitraum von drei Jahren abzugrenzen ist.

Im Geschäftsjahr 2019 wurden TEUR 71 (VJ: TEUR 0) als Vertragsverbindlichkeiten bei den Umsatzerlösen abgegrenzt.

5. Sonstiger betrieblicher Ertrag

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

in TEUR 2019 2018
Mieterträge 12 5
Fördermittel für Forschung und Entwicklung 25 13
Ertrag aus der Auflösung von Rückstellungen 113 96
Sonstiges 681 396
831 510

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind TEUR 192 (VJ: TEUR 189) für selbsterstellte Fertigungstools enthalten.

6. Forschung und Entwicklung

Die Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

in TEUR 2019 2018
Vollkosten Forschung und Entwicklung 23.104 20.052
Aktivierung von eigenen Entwicklungskosten -12.312 -8.477
Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungen 7.129 7.205
17.921 18.780

In 2019 erfolgte eine Änderung des Ausweises der Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungen gemäß IAS 8.14b). Zur klareren Darstellung der Bruttomarge wurden die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungen vom Bruttoergebnis in das operative Ergebnis unter Kosten Forschung und Entwicklung umgegliedert (inklusive Anpassung der Vorjahresausweise). Dies führt zu einer Erhöhung (Bereinigung) der Bruttoergebnismarge um 4,2 % (Vorjahr 4,6 %). Das Bruttoergebnis beinhaltet damit nur noch Kosten des Umsatzes. In den Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungen sind sonstige Aufwendungen in Höhe von TEUR 279 (VJ: TEUR 378).

7. Finanzergebnis

In TEUR 2019 2018
Periodenfremder Ertrag aus Anpassung Earn Out 752 0
Marktpreisbewertung derivativer Finanzinstrumente 182 125
Sonstiger Zinsertrag 88 0
Zinsertrag Abzinsung -64 -8
Finanzertrag 956 117
Zinsaufwand für Finanzierungsleasing -441 0
Zinsaufwand aus Bankkrediten -428 -308
Periodenfremder Aufwand aus Anpassung Earn Out -210 0
Zinsaufwand aus derivativen Finanzinstrumenten -149 -197
Sonstiger Zinsaufwand 21 -36
Aktivierung von Zinsen gem. IAS 23 148 119
Finanzaufwand -1.059 -422
-103 -305

Der gemäß IAS 23 berücksichtigte durchschnittliche Finanzierungskostensatz lag in 2019 bei 1,23 % (Vorjahr 1,89 %).

8. Ertragsteuern

Als Ertragsteuern sind sowohl die laufenden (gezahlten oder geschuldeten) Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen.

Ein eventueller Ertrag wird mit einem negativen Vorzeichen ausgewiesen.

In TEUR 2019 2018
Laufende Steuern aus konsolidierten Unternehmen 2.953 6.827
Latente Steuern aus konsolidierten Unternehmen 1.029 617
Sonstige Steuern 63 65
Steueraufwand 4.045 7.509

Ermittlung latenter Steueraufwand:

In TEUR 2019 2018
Latenter Steueraufwand oder -ertrag aus Verlustvorträgen (laufend) -318 0
Latenter Steueraufwand oder -ertrag aus temporären Differenzen 1.347 617
Latenter Steueraufwand 1.029 617

Die Ermittlung der effektiven Steuerlast, die unter Anwendung des deutschen Körperschaftsteuersatzes inklusive Solidaritätszuschlag von 15,83 % (VJ: 15,83 %) sowie des anzuwendenden Gewerbesteuersatzes von 13,37 % (VJ: 13,30 %) einen Gesamtsteuersatz von 29,20 % (VJ: 29,13 %) ergibt, gestaltet sich wie folgt:

Steuerliche Überleitungsrechnung (in TEUR) 2019 2018
Jahresüberschuss/-verlust vor Ertragsteuern 16.917 24.522
Anzuwendender Steuersatz 29,20 % 29,13 %
Erwarteter Steueraufwand/-ertrag 4.940 7.143
Überleitung:
Effekt aus abweichenden Steuersätzen -885 -979
Steuereffekt aus nicht abzugsfähigen Aufwendungen und steuerfreien Erträgen 920 222
Effekt aus konzerninternen Verkäufen 777 27
Auswirkung Vorjahre auf Grund einer Betriebsprüfung -1.459 1.427
Sonstiges -248 -331
Laufender Steueraufwand /-ertrag 4.045 7.509
Konzernsteuerquote 23,91 % 30,62 %

Per 31. Dezember bestanden folgende steuerliche Verlustvorträge:

In TEUR 2019 2018
Deutschland, Körperschaftsteuer 1. 252 83
Deutschland, Gewerbesteuer 893 275

Der Anstieg der Verlustvorträge resultiert aus den Ergebnissen der in 2018 stattgefundenen steuerlichen Betriebsprüfung. Die steuerlichen Verlustvorträge in Deutschland gelten auf unbestimmte Zeit. Aufgrund der gesetzlichen Lage können von den Verlustvorträgen maximal TEUR 1.000 zuzüglich 60 % des übersteigenden steuerlichen Gewinns pro Jahr genutzt werden.

9. Sonstige Angaben

9.1 Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen

Im Geschäftsjahr 2019 wurden außerplanmäßige Wertberichtigungen auf aktivierte Produktentwicklungen von TEUR 240 (VJ: TEUR 749) vorgenommen. Bei den Abschreibungen handelte es sich um auslaufende Produkte bzw. solche, bei denen nicht mehr mit einem ausreichenden Nutzenzufluss gerechnet wurde. Die außerplanmäßigen Abschreibungen auf die aktivierten Entwicklungen wurden unter den anderen Aufwendungen ausgewiesen.

Die planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen sind in folgenden Bereichen enthalten:

in TEUR 2019 2018
Umsatzkosten 1. 804 2. 057
Forschung und Entwicklung 7.129 7.205
Vertriebs- und Marketingkosten 1.151 310
Allgemeine Verwaltungskosten 2.233 1.574
Andere Aufwendungen 627 391
12.944 11.537

9.2 Personalaufwand

in TEUR 2019 2018
Löhne und Gehälter 55.308 43.777
Soziale Abgaben 10.319 7.993
65.627 51.770

Die Aufwendungen für die beitragsorientierten Altersversorgungssysteme betrugen TEUR 4.400 (VJ: TEUR 3.595). Die Mitarbeiter im Konzern sind im Wesentlichen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und unterliegen damit einem staatlichen, beitragsorientierten Plan.

9.3 Materialaufwand

in TEUR 2019 2018
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren 60.630 51.053
Aufwendungen für bezogene Leistungen 579 2.009
61.209 53.062

Im Jahr 2019 fielen für Garantieleistungen Kosten in Höhe von TEUR 614 (VJ: TEUR 864) an.

9.4 Überleitung Ergebnis je Aktie

2019 2018*
Ergebnis verwässert / unverwässert in TEUR 12.872 17.013
Gewichtete durchschnittliche Anzahl an Stammaktien 9.942.657 9.642.198
Ergebnis pro Aktie verwässert/unverwässert (Euro) 1,29 1,76

*) Vorjahresausweis nach Aktiensplit

Die Berechnung der durchschnittlichen Anzahl der ausstehenden Aktien erfolgte nach zeitanteiliger Gewichtung unter Berücksichtigung der erworbenen eigenen Anteile. Das Grundkapital der Basler AG belief sich zum Quartalsende am 30.06.2019 nach der Umsetzung der auf der diesjährigen Hauptversammlung beschlossenen Kapitalerhöhung sowie der Ausgabe von Gratisaktien auf 10,5 Mio. € und ist nun eingeteilt in 10,5 Mio. nennwertlose Stückaktien zu je einem Euro, die auf den Inhaber lauten.

III. Erläuterungen der Bilanz

10. Entwicklung des Anlagevermögens

Das Bestellobligo für Sachanlagen betrug zum 31. Dezember 2019 TEUR 679 (VJ: TEUR 2.502). Im Vorjahr waren für wesentliche Investitionen im Sachanlagevermögen (Ausbau Produktion) Bestellungen getätigt worden.

Für den Abschluss von wesentlicher Bedeutung gemäß IAS 38.122b sind die folgenden immateriellen Vermögensgegenstände am Abschlussstichtag:

Beschreibung des immateriellen Vermögensgegenstandes (in TEUR) Buchwert 31.12.2019 (Vorjahr) Nutzungsdauer

in Jahren
(Vorjahr)
Neue Kameraplattformen Mainstream/UpperMainstream 8.968 (5.285) 5 (5)
Entwicklung Kamera-Module für den Einsatz mit Embedded-Prozessoren 1.378 (2.664) 3 (3)
Kamera-Entwicklung und Verbesserung 3D TOF-Technologie 2.540 (1.482) 3 (3)

Der Posten "Geschäfts- und Firmenwert" zum 31. Dezember 2019 betrifft aktive Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung einbezogener Tochterunternehmen. Die Erhöhung resultiert aus der Übernahme des Machine Vision Geschäfts der Beijing Sanbao Xingye Image Tech. Co. Ltd. ("MVLZ") ab dem 1. Januar 2019.

11. Latente Steuern

Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten entfallen die folgenden aktiven und passiven latenten Steuern:

Latente Steueransprüche (in TEUR) 31.12.2019 31.12.2018
Vorräte 893 123
Verlustvortrag 318 0
Umsatzrealisierung 115 95
Finanzinstrumente 48 101
Beteiligung 45 88
Sonstige 44 230
Verrechnung -617 -565
846 72
Latente Steuerschulden(in TEUR) 31.12.2019 31.12.2018
Aktivierte Entwicklungen 7.979 6.288
PPA Aktivierte Entwicklungen 1.168 1.402
Finanzierungsleasing 356 499
Sachanlagen 218 84
Beteiligung 150 0
PPA KD-Auftragsbestand 59 177
Sonstige 38 48
Verrechnung -617 -565
9.351 7.933

12. Vorräte

Die Vorräte setzen sich wie folgt zusammen:

in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Fertige Erzeugnisse 6.592 5.990
Halbfertige Erzeugnisse 1.556 1.527
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 9.927 12.525
Handelswaren 2.870 991
20.945 21.033

Die Vorräte unterlagen zum 31. Dezember 2019 einem Reichweitenabschlag in Höhe von TEUR 955 (VJ: TEUR 942).

13. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Fertigungsaufträgen

Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 19.388 (VJ: TEUR 18.247) sind TEUR 19.388 (VJ: TEUR 18.247) innerhalb eines Jahres fällig.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von TEUR 2 (VJ: TEUR 0) wertberichtigt. Wertberichtigungen werden vorgenommen, soweit die Einbringbarkeit einer Forderung, z. B. durch Insolvenz, gefährdet ist. Die erforderlichen Wertberichtigungen liegen seit Jahren unterhalb von TEUR 10. Wesentliche Forderungsausfälle waren in den vergangenen Jahren aufgrund des Kreditmanagements nicht zu verzeichnen. Insofern wurde aus Wesentlichkeitsgründen auf eine Wertberichtigung nach dem lifetime expected loss verzichtet.

Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Einzelwertberichtigung stellt sich wie folgt dar:

In TEUR Buchwert zum 31.12. Davon zum 31.12. weder wertgemindert noch überfällig Davon nicht wertgemindert und bis 60 Tage überfällig Davon nicht wertgemindert und über 61 Tage überfällig
2019 19.388 15.290 1.463 2.635
2018 18.247 16.924 1.276 47

Der Anstieg der nicht wertgeminderten und über 61 Tagen überfälligen Forderungen resultiert aus Forderungen der Basler China, welche jedoch gemäß den Erfahrungen unserer Mitarbeiter vor Ort nicht ausfallen werden. Die Summe der erhaltenen Anzahlungen beträgt TEUR 986 (VJ: TEUR 466). Das maximale Ausfallrisiko entspricht den in der Bilanz angesetzten Buchwerten (gegebenenfalls abzüglich der zum Bilanzstichtag berücksichtigten Wertberichtigungen) jedes finanziellen Vermögenswertes. Die Zeitwerte weichen nicht wesentlich von den Buchwerten ab.

14. Sonstige kurzfristige finanzielle und sonstige kurzfristige Vermögenswerte

in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Derivative Finanzinstrumente 0 87
Darlehensgewährung an Dritte 4.578 1.627
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 4.578 1.714
Abgegrenzte Aufwendungen 1.245 1.110
Geleistete Anzahlungen 380 574
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 1.625 1.682
Summe 6.203 3.396

Die Zeitwerte weichen nicht wesentlich von den Buchwerten ab. Das maximale Ausfallrisiko entspricht den in der Bilanz angesetzten Buchwerten jedes finanziellen Vermögenswertes. Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte sind nicht durch Wertberichtigungen vermindert. Es bestehen keine überfälligen Forderungen, für die ein Wertberichtigungsbedarf besteht.

15. Steuererstattungsansprüche

Die Steuererstattungsansprüche betreffen Vorsteuer mit TEUR 1.073 (VJ: TEUR 694) und die Rückforderung von vorausbezahlten Steuern auf Einkommen und Ertrag mit TEUR 4.952 (VJ: TEUR 304).

Die Zeitwerte weichen nicht wesentlich von den Buchwerten ab. Das maximale Ausfallrisiko entspricht den in der Bilanz angesetzten Buchwerten jedes finanziellen Vermögenswertes.

16. Bankguthaben und Kassenbestände

Die liquiden Mittel setzen sich aus Bankguthaben und Kassenbeständen in Höhe von TEUR 35.177 (VJ: TEUR 31.830) zusammen.

17. Leasing

Den Nutzungsrechten von TEUR 18.041 stehen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 Leasingverbindlichkeiten mit einem Barwert von TEUR 16.921 gegenüber. Der kurzfristige Anteil der Leasingverbindlichkeit beträgt TEUR 3.178. In den kurzfristigen Leasingzahlungen sind im Wesentlichen Zahlungen für Software in Höhe von ca. 1,2 Mio. € und für geringwertiges Leasing 0,3 Mio. € enthalten.

Die Zahlungsverpflichtungen weisen die folgende Fälligkeitsstruktur auf:

in TEUR Mindestleasingzahlungen Enthaltener Zinsanteil Barwerte
2019 2018 2019 2018 2019 2018
--- --- --- --- --- --- ---
Fälligkeit bis 1 Jahr 3.448 1.822 272 18 3.178 1.804
Fälligkeit über 1 Jahr bis 2 Jahre 3.372 1.822 216 18 3.157 1.804
Fälligkeit über 2 Jahre bis 3 Jahre 3.258 1.822 159 18 3.100 1.804
Fälligkeit über 3 Jahre bis 4 Jahre 2.786 1.822 118 18 2.669 1.804
Fälligkeit über 4 Jahre bis 5 Jahre 2.506 1.822 385 18 2.122 1.804
Fälligkeit über 5 Jahre 2.844 1.822 150 584 2.695 1.238
Summe 18.214 10.932 1.300 674 16.921 10.258

Nach Ablauf der Grundmietzeiten existieren marktübliche Verlängerungsoptionen, deren Ausübung mehr als wahrscheinlich ist. Leasingverhältnisse mit einem Wert kleiner 12 TEUR werden grundsätzlich im Rahmen der Anwendungserleichterungen nicht als Finanzierungsleasing klassifiziert, diese bestehen zum Stichtag nicht. Bei der Bewertung des Barwertes wurden folgende Zinssätze zu Grunde gelegt:

Land Zins
Deutschland 2,7
USA 4,5
Singapore 2,7
China 5,3
Taiwan 3,0
Japan 2,7
Korea 3,0

Die Zinsen stammen aus dem jeweiligen Leasingvertrag bzw. von Berechnungen ansässiger Finanzinstitute, womit etwaige Länderrisiken sowie Laufzeiten des jeweiligen Leasingvertrages berücksichtigt werden.

Ausgehend von den finanziellen Verpflichtungen für Operating Lease zum 31. Dezember 2018 ergab sich folgende Überleitung auf den Eröffnungsbilanzwert der Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019:

in TEUR 01.01.2019
Finanzielle Verpflichtungen aus Operating Leases zum 31. Dezember 2018 5.835
- Anwendungserleichterungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 0
- Anwendungserleichterungen für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte -22
+/- Änderungen aufgrund Erstdefinition von Leasingsverhältnissen 131
+/- Änderungen bei Verlängerungs- und Kündigungsoptionen 0
+ Mindestleasingzahlungen (Nominalwert) der Verbindlichkeiten aus Finance Leases zum 31. Dezember 2018 10.932
+/- Anpassungen aufgrund von Index- und Kursänderungen bei variablen Zahlungen 0
+ Nicht-Leasingkomponenten aufgrund Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschrift nach IFRS 16.15 0
+ Zugang aus Veränderung Konsolidierungskreis 480
+/- Sonstiges 70
\= Brutto-Leasingverbindlichkeit zum 1. Januar 2019 17.426
- Effekte aus Abzinsung -722
\= Leasingverbindlichkeit zum 1. Januar 2019 16.704
- Barwert der Verbindlichkeiten aus Finance Leases zum 31. Dezember 2018 - 10.258
\= Zusätzliche Leasingverbindlichkeit durch IFRS 16 zum 1. Januar 2019 6.446

18. Eigenkapital

18.1 Gezeichnetes Kapital

Das voll eingezahlte Grundkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 10.500 (VJ: TEUR 3.500) und ist aufgeteilt in 10.500.000 (VJ: 3.500.000) ausgegebene nennwertlose Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber.

Die Hauptversammlung der Basler AG hat am 16. Mai 2019 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 3,5 Mio. € um 7,0 Mio. € auf 10,5 Mio. € nach den Vorschriften über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung erfolgte durch Umwandlung der Gewinnrücklagen in Höhe von 7,0 Mio. €.

Der Vorstand und Aufsichtsrat der Basler AG haben am 21. April 2016 einen Beschluss über den Erwerb eigener Aktien gefasst. Das Unternehmen hat am 17. September 2018 den Kapitalmarkt über den Rückkauf eigener Aktien informiert. Dieses Rückkaufprogramm wurde am 29. März 2019 geschlossen und das Unternehmen hat danach am gleichen Tag 3,72 % (130.200 Stück) seiner eigenen Aktien an 7-Industries B.V. für einen Preis von 160,00 Euro je Stück veräußert.

Eigene Aktien können zu allen in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 18. Mai 2010 genannten Zwecken verwendet werden. Dazu gehört u.a. die Verwendung der Aktien als Gegenleistung im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen. Die am Bilanzstichtag im Bestand befindlichen 492.243 (VJ: 294.281) Aktien entsprechen EUR 492.243 bzw. 4,7 % des Grundkapitals. Die Entwicklung der eigenen Aktien stellt sich wie folgt dar: Vom Bestand am 1. Januar 2019 von 294.281 Stück wurden 130.200 Stück verkauft. Unter Berücksichtigung des Aktiensplits 3:1 im Rahmen der Kapitalerhöhung ergibt sich der Bestand zum 31. Dezember 2019 mit 492.243 Aktien.

18.2 Genehmigtes Kapital

Auf der Hauptversammlung am 17. Mai 2017 wurde beschlossen, dass der Vorstand ermächtigt ist, bis zum 16. Mai 2022 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 1.750.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu TEUR 1.750 zu erhöhen. Hierbei steht den Aktionären Bezugsrecht zu.

18.3 Bestandteile des sonstigen Ergebnisses

Die Vor- und Nachsteuerergebnisse der Bestandteile stellen sich wie folgt dar:

in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
vor Steuern Steuern Netto vor Steuern Steuern Netto
--- --- --- --- --- --- ---
Währungsumrechnung ausländischer Tochtergesellschaften 46 0 46 220 0 220
Gesamt 46 0 46 220 0 220

18.4 Dividendenzahlung

Am 16. Mai 2019 wurde eine Dividende i. H. v. 1,53 Euro pro Aktie (gesamte Dividende TEUR 5.104) ausbezahlt.

19. Finanzverbindlichkeiten

Von den Finanzverbindlichkeiten entfallen auf langfristige verzinsliche Bankverbindlichkeiten TEUR 14.362 (VJ: TEUR 17.723). Darüber hinaus werden unter den anderen Finanzverbindlichkeiten derivative Finanzverbindlichkeiten von TEUR 166 (VJ: TEUR 347) und der kurzfristige Tilgungsanteil der Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 5.116 (VJ: TEUR 1.426) ausgewiesen.

Die beizulegenden Zeitwerte der oben genannten Finanzverbindlichkeiten, der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten weichen nicht wesentlich von den ausgewiesenen Buchwerten ab.

Eine Überleitung der Bewegungen der Schulden auf die Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten gemäß IAS 7 ist separat dargestellt.

20. Rückstellungen

in TEUR 01.01.2019 Zuführung Inanspruchnahme Auflösung Zinsen Währungsdifferenzen
Langfristige Rückstellungen
Personalkosten 1.153 0 -338 0 65 0
Langfristige Rückstellungen 1.153 0 -338 0 65 0
Kurzfristige Rückstellungen
Personalkosten 2.885 3.861 -2.862 -23 0 -7
Gewährleistung 755 20 -75 -17 0 0
Rechts- und Beratungskosten 136 110 -92 0 0 0
Sonstige 615 438 -542 -73 0 2
Kurzfristige Rückstellungen 4.391 4.429 -3.571 -113 0 -5
Gesamt 5.544 4.429 -3.909 -113 65 -5
in TEUR 31.12.2019
Langfristige Rückstellungen
Personalkosten 880
Langfristige Rückstellungen 880
Kurzfristige Rückstellungen
Personalkosten 3.854
Gewährleistung 683
Rechts- und Beratungskosten 154
Sonstige 440
Kurzfristige Rückstellungen 5.131
Gesamt 6.011

Die Rückstellungen für Personalkosten sind hauptsächlich für variable Gehälter für das Berichtsjahr gebildet worden. Die kurzfristigen Rückstellungen werden voraussichtlich innerhalb eines Jahres in Anspruch genommen.

21. Derivative Finanzinstrumente und übrige Finanzinstrumente

Als international tätiges Unternehmen ist Basler diversen Marktrisiken ausgesetzt. Zur Verringerung der Fremdwährungsrisiken setzt Basler überwiegend Devisentermingeschäfte ein. Da diese Geschäfte zur Absicherung operativer Grundgeschäfte dienen, liegen sämtliche Laufzeiten unter einem Jahr.

USD 31.12.2019 (Vorjahr)
Nominalwert in TEUR 0 (1.685)
Fremdwährungsbetrag in TUSD 0 (1.930)
Zeitwert in TEUR 0 (86)
- Positiv 0 (3)
- Negativ 0 (83)

Es wurden keine Bewertungseinheiten gebildet.

31.12.2019 31.12.2018
Nominalwert in TEUR 3.030 4.546
Zeitwert in TEUR
- Positiv - -
- Negativ 166 347

Die Finanzinstrumente werden nach IFRS 7 in folgende Bewertungsklassen unterteilt.

Kategorie Bedeutung Bewertung
AfS Available for sale zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte fair value (erfolgsneutral gegen Eigenkapital)
FAHfT Financial Assets Held for Trading finanzielle Vermögenswerte zu Handelszwecken gehalten fair value (erfolgswirksam über Gewinn- und Verlustrechnung)
FLAC Financial Liabilties Measured at Amortised Cost finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten
FVTPL At Fair Value Through Profit or Loss erfolgswirksam zum Marktwert fair value (erfolgswirksam über Gewinn- und Verlustrechnung)
HtM Held to Maturity bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten

Die Buchwerte der Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2019 (VJ: 31. Dezember 2018) stellen sich wie folgt dar:

31.12.2019 (31.12.2018)
in TEUR Ursprüngliche Bewertungskategorie gem. IAS 39 Neue Bewertungskategorie gem. IFRS 9 Buchwert Fortgeführte Anschaffungskosten
--- --- --- --- ---
Aktiva
Übrige Finanzanlagen AfS FVTPL 5 5
(5) (5)
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 5
(5)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen LaR Fortgeführte Anschaffungskosten 19.388 19.388
(18.247) (18.247)
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 19.388
(18.247)
Derivative Vermögenswerte (kurzfristig) FVTPL FVTPL 0
(87)
Übrige sonstige kurzfristige Vermögenswerte LaR Fortgeführte Anschaffungskosten 4.578 4.578
(1.714) (1.714)
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 4.578
(1.801)
Liquide Mittel LaR Fortgeführte Anschaffungskosten 35.177 35.177
(31.830) (31.830)
Bankguthaben und Kassenbestände 35.177
(31.830)
59.148
(51.883)
Passiva
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten FLAC Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 14.362 14.362
(17.723) (17.723)
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing FLAC Beizulegender Zeitwert 13.743 13.743
(8.454) (8.454)
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 28.204
(26.177)
Andere Finanzverbindlichkeiten FLAC Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 5.116 5.116
(1.426) (1.426)
Kurzfristige derivative Verbindlichkeiten FVTPL Beizulegender Zeitwert 166
(347)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 10.588 10.588
(7.391) (7.391)
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing FLAC Beizulegender Zeitwert 3.178 3.178
(1.805) (1.805)
Übrige kurzfristige finanzielle Schulden FLAC Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 9.209 9.209
(4.743) (4.743)
Kurzfristige Verbindlichkeiten 28.255
(15.712)
56.459
(41.889)
31.12.2019 (31.12.2018)
in TEUR Marktwert, erfolgswirksam Zeitwert
--- --- ---
Aktiva
Übrige Finanzanlagen
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 5
(5)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 19.388
(18.247)
Derivative Vermögenswerte (kurzfristig) 0
(87)
Übrige sonstige kurzfristige Vermögenswerte
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 4.578
(1.801)
Liquide Mittel
Bankguthaben und Kassenbestände 35.177
(31.830)
Passiva
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 28.204
(26.177)
Andere Finanzverbindlichkeiten
Kurzfristige derivative Verbindlichkeiten 166
(347)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing
Übrige kurzfristige finanzielle Schulden
Kurzfristige Verbindlichkeiten 28.255
(15.712)

Die Bewertungsstufen der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente sind im Folgenden dargestellt:

31.12.2019 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt
(31.12.2018) (in TEUR)
--- --- --- --- ---
Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie "Marktwert, erfolgswirksam"
Kurzfristige derivative Vermögenswerte 0 0 0 0
(0) (87) (0) (87)
Gesamt 0 0 0 0
(0) (87) (0) (87)
Finanzielle Schulden der Kategorie "Marktwert, erfolgswirksam"
Kurzfristige derivative Verbindlichkeiten 0 166 0 166
(0) (347) (0) (347)
Gesamt 0 166 0 166
(0) (347) (0) (347)

Für die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts derivativer Instrumente wird von Discounted-Cashflow-Analysen unter Verwendung der entsprechenden Zinsstrukturkurven für die Laufzeit der Instrumente bei Derivaten ohne optionale Komponenten sowie von Optionspreismodellen bei Derivaten mit optionalen Komponenten Gebrauch gemacht. Devisentermingeschäfte werden bewertet aufgrund notierter Terminkurse und Zinsstrukturkurven, die aus notierten Marktzinsen im Hinblick auf die Fälligkeiten der Verträge abgeleitet werden. Zinsswaps werden bewertet mit dem Barwert der geschätzten künftigen Zahlungsströme. Die Diskontierung erfolgte mit den einschlägigen Zinsstrukturkurven, welche aus notierten Zinssätzen abgeleitet wurden. Wesentliche nicht beobachtbare Eingangsparameter liegen nicht vor.

Außer für das dargestellte Instrument erachtet Basler die Buchwerte für finanzielle Vermögenswerte und Schulden als gute Näherung an den beizulegenden Wert.

Zur Erfassung von Wertminderungen sowie Nettogewinnen/-verlusten der ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten verweisen wir auf die Textziffern 7 und 13.

IV. Sonstige Angaben

22. Art und Management finanzieller Risiken

22.1 Forderungsausfallrisiko

Basler führt ständige Überprüfungen der Kreditwürdigkeit seiner Kunden mit Hilfe von internen und externen Bewertungen durch. Außerdem wird das Risiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dadurch abgeschwächt, dass das Unternehmen über einen diversifizierten Kundenstamm verfügt. Weiterhin gibt es einen genau definierten Verfolgungsprozess für ausstehende Forderungen.

Es wird eine durch das ERP-System unterstützte Kreditliniensystematik mit dokumentierten Eskalationsstufen zur weiteren Begrenzung des Risikos genutzt. Bezüglich der Angabe des maximalen Ausfallrisikos verweisen wir auf unsere Angaben unter den Textziffern 13, 14 und 15.

22.2 Zinsrisiko

Sämtliche zum Bilanzstichtag ausgewiesenen längerfristigen finanziellen Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und unterliegen aufgrund der bestehenden Festzinsvereinbarungen keinem Zinsänderungsrisiko im Sinne von IFRS 7. Die Sensitivitätsanalyse im Zusammenhang mit dem Zinsrisiko aus dem Zinsswap ergab, dass eine Erhöhung der Zinsstrukturkurve um 0,5 Prozentpunkte einen positiven Effekt von TEUR 21,2 auf das Vorsteuerergebnis hätte; eine Absenkung der Zinsstrukturkurve um 0,5 Prozentpunkte hätte einen negativen Effekt von TEUR 21,2 auf das Vorsteuerergebnis.

22.3 Währungsrisiko

Eine Analyse der Sensitivität aller Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten der Gesellschaften der Basler Gruppe zum Bilanzstichtag hinsichtlich eines um jeweils 10% fallenden bzw. steigenden Stichtagskurs ergäbe folgende Ergebnisauswirkung (in TEUR):

Stichtagskurs +10% Stichtagskurs -10%
USD 98 -57
JPY 106 -72
SGD 16 -17
CNY 1.037 -1.268
1.257 -1.415

Dabei wurden die wesentlichen Fremdwährungen berücksichtigt.

23. Kapitalmanagement / Liquiditätsrisiko

Basler steuert sein Kapital mit dem Ziel, die Erträge der Unternehmensbeteiligten durch Optimierung des Verhältnisses von Eigen- zu Fremdkapital zu maximieren. Weiterhin ist aber sicherzustellen, dass Basler genügend Reserven auch für ein kurzfristiges Wachstum hat. Dieses Ziel wird mit der Kennzahl Finanzierungsreserve gesteuert. Diese Kennzahl errechnet sich aus dem Verhältnis Fremdkapital zuzüglich freier Bankenlinien zu kurzfristigen Vermögenswerten abzüglich liquider Mittel.

in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Fremdkapital ohne Finanzierungsleasing und latente Steuern 51.861 45.236
Freie Bankenlinien 20.800 21.200
Summe 72.661 66.436
Kurzfristige Forderungen 19.388 18.247
Vorräte 20.945 21.033
Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 6.203 3.386
Liquide Mittel -35.177 -31.830
Summe 11.359 10.836

Eine Änderung in dieser Strategie zum Vorjahr fand nicht statt.

Basler standen am Stichtag Kreditlinien in Höhe von TEUR 20.800 (VJ: TEUR 21.200) davon TEUR 11.800 (VJ: TEUR 6.800) zweckgebundene Darlehenszusagen zur Verfügung. Die Verfügbarkeit der Kreditlinien bzw. die Gewährung von Bankdarlehen ist teilweise an die Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen geknüpft. Wie im Vorjahr hat Basler die Vereinbarungen eingehalten.

Die folgende Fälligkeitsanalyse der finanziellen Schulden (vertraglich vereinbarte, undiskontierte Zahlungen) zeigen den Einfluss auf die Liquiditätssituation des Konzerns:

In TEUR (Vorjahr) Gesamtbetrag < 1 Jahr >1 Jahr davon >5 Jahre
Bankverbindlichkeiten 19.478 5.298 14.180 3.610
(19.149) (7.188) (11.961) (4.725)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen 10.588 10.588 0 0
und Leistungen (7.391) (7.391) (0) (0)
Übrige kurzfristige finanzielle 12.097 12.097 0 0
Schulden und Steuerschulden (7.500) (7.500) (0) (0)
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 16.921 3.178 13.743 2.695
(10.259) (1.805) (8.454) (1.804)

Der unter anderen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesene Zinsswap wird insgesamt unter kurzfristigen Schulden ausgewiesen.

Entsprechend der längst möglichen Tilgungszeit ergäben sich folgende Fälligkeiten der derivativen Finanzinstrumente:

in TEUR bis 1 Jahr 2-5 Jahre Über 5 Jahre Summe
2019 1.212 1.818 0 3.030
2018 1.212 3.334 0 4.546

24. Segmentbericht

Innerhalb der internen Berichterstattung werden keine Segmente unterschieden oder nach solchen gesteuert.

Baslers Kunden sind weltweit tätig. In der folgenden Aufstellung der Umsätze nach Regionen wird als Zielland das Installationsland des Produktes verwendet. Sollte dies nicht bekannt sein, wird das letzte bekannte Lieferland verwendet.

in TEUR 2019 2018
Deutschland 20.211 18.680
EMEA 29.845 39.487
Amerika 23.382 23.766
Asien 88.523 68.070
Gesamt 161.961 150.003

In 2019 hatte kein Kunde einen Umsatzanteil größer als 10%.

Die langfristigen Vermögenswerte der Basler Gruppe sind in folgenden Ländern gelegen:

in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Deutschland 86.972 62.677
USA 436 66
Asien 5.220 635
92.628 63.378

25. Anzahl der Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter nach Funktionsbereichen können der folgenden Tabelle entnommen werden:

Anzahl (FTE *) 2019 2018
Produktion 212 186
(203) (177)
Vertrieb und Marketing 293 185
(283) (177)
Entwicklung 208 174
(196) (165)
Administration 140 97
(124) (82)
853 642
(806) (601)

*) Full Time Equivalent

26. Abschlussprüferhonorar

Das Honorar der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft teilt sich in die folgenden Kategorien ein:

in TEUR 2019 2018
Abschlussprüfungsleistungen 67 63
Steuerberatungsleistungen 0 0
Sonstige Leistungen 9 0
76 63

27. Beziehungen zu nahestehenden Personen

Im Geschäftsjahr 2019 gab es mit Ausnahme der Vorstandsvergütungen und Aufsichtsratsbezüge keine Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen.

28. Vorstand und Aufsichtsrat

28.1 Vorstand

Im Jahr 2019 gehörten dem Vorstand folgende Personen an:

Dr. Dietmar Ley, Vorstandsvorsitzender (CEO), zuständig für Forschung und Entwicklung, Organisationsentwicklung und Personal
John P. Jennings, Vorstand Vertrieb (CCO), zuständig für Vertrieb, Marktkommunikation und Tochtergesellschaften
Arndt Bake, Vorstand Marketing (CMO), zuständig für das strategische Marketing, das Produktmanagement und New Business
Hardy Mehl, Vorstand Finanzen (CFO) und Operations (COO), zuständig für Finanzen, Controlling, SAP und IT, Recht und Patente, Investor Relations, Facility Management, Produktion und Supply-Chain-Management

28.2 Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat gehörten im Jahr 2019 folgende Personen an:

Norbert Basler Aufsichtsratsvorsitzender, Vorsitzender des Nominierungsausschusses, Mitglied des Prüfungsausschusses, Unternehmer
Dorothea Brandes Ordentliches Aufsichtsratsmitglied, Arbeitnehmervertreterin, Organisationsentwicklerin bei der Basler AG
Horst W. Garbrecht Ordentliches Aufsichtsratsmitglied, Mitglied des Nominierungsausschusses, Vorsitzender der Geschäftsführung der Metabowerke GmbH, Vorstand (COO-Europe) der Koki Holdings, Japan
Dr. Marco Grimm Ordentliches Aufsichtsratsmitglied, Arbeitnehmervertreter, Fachgruppenleiter der Softwareentwicklung für die Qualitätssicherung bei der Basler AG
Prof. Dr. Eckart Kottkamp Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, Mitglied des Nominierungsausschusses, Mitglied des Prüfungsausschusses, Berater
Prof. Dr. Mirja Steinkamp Ordentliches Aufsichtsratsmitglied, Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Fachhochschullehrerin für Wirtschaftsprüfung und Unternehmensrechnung an der NORDAKADEMIE

Weitere Mandate der Aufsichtsräte im Jahr 2019 entsprechend § 285 Nr. 10 HGB:

Norbert Basler

Mitglied im Aufsichtsrat der Plato AG, Lübeck

Mitglied im Aufsichtsrat der Dr. Födisch Umweltmesstechnik AG, Markranstädt

Mitglied im Aufsichtsrat der Beruf und Familie im HanseBelt gGmbH, Bad Oldesloe

Stellv. Vorsitzender des Beirats der Zöllner Holding GmbH, Kiel

Prof. Dr. Eckart Kottkamp

Mitglied im Aufsichtsrat der KROMI Logistik AG, Hamburg

Horst W. Garbrecht

Mitglied des Beirats der Fischerwerke GmbH & Co. KG, Waldachtal

Mitglied im Regionalbeirat Süd und Südwest der Commerzbank AG, Frankfurt am Main

Prof. Dr. Mirja Steinkamp

Stellvertr. Vorsitzende des Aufsichtsrates der Alper & Schetter AG, Neuss

28.3 Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Zum 1.1.2011 wurde das Vergütungsmodell des Vorstandes durch die Einführung einer Nachhaltigkeitsklausel verändert (siehe Vergütungsbericht des Lageberichts). Hiernach werden die in einem Geschäftsjahr erworbenen variablen Ansprüche über drei Jahre verteilt ausgezahlt und unterliegen während dieses Zeitraums dem zwischenzeitlichen Risiko einer substantiellen Schmälerung durch eine nachträgliche Verschlechterung der Lage.

Die Gesamtvergütung des Vorstandes (Zufluss) stellt sich wie folgt dar:

Funktion / im Vorstand seit Dietmar Ley Vorstandsvorsitzender (CEO) / 1998 John P. Jennings Vorstand Vertrieb (CCO) / 2006
2019 2018 2019 2018
--- --- --- --- --- ---
Zufluss (in TEUR) Festvergütung 338 315 276 265
Nebenleistungen 19 18 68 59
Summe 357 333 344 324
Einjährige variable Vergütung 0 0 0 0
Mehrjährige variable Vergütung / Auszahlung aus Bonusbank 186 226 174 206
Summe 543 559 518 530
Vorsorgeaufwand 1 1 8 1
Gesamtvergütung 544 560 526 531
Funktion / im Vorstand seit Arndt Bake Vorstand Marketing (CMO) / 2011 Hardy Mehl Vorstand Finanzen (CFO) und Operations (COO) / 2014
2019 2018 2019 2018
--- --- --- --- --- ---
Zufluss (in TEUR) Festvergütung 234 210 273 255
Nebenleistungen 20 21 22 20
Summe 254 231 295 275
Einjährige variable Vergütung 0 0 0 0
Mehrjährige variable Vergütung / Auszahlung aus Bonusbank 128 156 142 170
Summe 382 387 437 445
Vorsorgeaufwand 1 1 1 1
Gesamtvergütung 383 388 438 445
Insgesamt
Funktion / im Vorstand seit
--- --- --- ---
2019 2018
--- --- --- ---
Zufluss (in TEUR) Festvergütung 1.121 1.045
Nebenleistungen 129 118
Summe 1.250 1.163
Einjährige variable Vergütung 0 0
Mehrjährige variable Vergütung / Auszahlung aus Bonusbank 630 758
Summe 1.880 1.921
Vorsorgeaufwand 11 4
Gesamtvergütung 1.891 1.925

Die gewährten Zuwendungen verteilen sich wie folgt:

Funktion / im Vorstand seit Dietmar Ley Vorstandsvorsitzender (CEO) / 1998 John P. Jennings Vorstand Vertrieb (CCO) / 2006
2019 2018 2019 2018
--- --- --- --- --- ---
Gewährte Zuwendungen (in TEUR) Festvergütung 338 315 276 265
Nebenleistungen 19 18 68 59
Summe 357 333 344 324
Einjährige variable Vergütung 0 0 0 0
Mehrjährige variable Vergütung / Zuführung zur Bonusbank 34 105 28 88
Summe 391 438 372 412
Vorsorgeaufwand 1 1 8 1
Gesamtvergütung 392 439 380 413
möglicher Minimalbetrag - Reduzierung Bonusbank -112 -105 -92 -88
möglicher Maximalbetrag - Zuführung Bonusbank 450 420 368 353
Funktion / im Vorstand seit Arndt Bake Vorstand Marketing (CMO) / 2011 Hardy Mehl Vorstand Finanzen (CFO) und Operations (COO) / 2014
2019 2018 2019 2018
--- --- --- --- --- ---
Gewährte Zuwendungen (in TEUR) Festvergütung 234 210 273 255
Nebenleistungen 20 21 22 20
Summe 254 231 295 275
Einjährige variable Vergütung 0 0 0 0
Mehrjährige variable Vergütung / Zuführung zur Bonusbank 24 70 28 85
Summe 278 301 323 360
Vorsorgeaufwand 1 1 1 1
Gesamtvergütung 279 302 324 361
möglicher Minimalbetrag - Reduzierung Bonusbank -78 -70 -92 -85
möglicher Maximalbetrag - Zuführung Bonusbank 312 280 365 340
Funktion / im Vorstand seit Insgesamt
2019 2018
--- --- --- ---
Gewährte Zuwendungen (in TEUR) Festvergütung 1.121 1.045
Nebenleistungen 129 118
Summe 1.250 1.163
Einjährige variable Vergütung 0 0
Mehrjährige variable Vergütung / Zuführung zur Bonusbank 114 348
Summe 1.364 1.511
Vorsorgeaufwand 11 4
Gesamtvergütung 1.375 1.515
möglicher Minimalbetrag - Reduzierung Bonusbank -374 -348
möglicher Maximalbetrag - Zuführung Bonusbank 1.495 1.393

Im Falle einer regulären Beendigung der Vorstandstätigkeit wird ein positiver Saldo der noch verbleibenden erfolgsbezogenen Bezüge in den nächsten drei Jahren gleichverteilt ausgezahlt. Sollte es zu einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit kommen, so sind eventuelle Zahlungen auf den Wert von zwei Jahresvergütungen bzw. auf nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages begrenzt.

28.4 Vergütung des Aufsichtsrats

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen im Jahr 2019 TEUR 147 (VJ: TEUR 137). Erfolgsbezogene Vergütung gab es nicht.

Fixe Bezüge

in TEUR
2019 2018
--- --- ---
Norbert Basler 51,8 51,8
Prof. Dr. Eckart Kottkamp 26,6 26,6
Horst W. Garbrecht 16,1 16,1
Prof. Dr. Mirja Steinkamp 24,5 24,5
Dorothea Brandes 14,0 9,1
Dr. Marco Grimm 14,0 9,1

29. In den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen/Beteiligungen

Folgende Unternehmen werden zusätzlich zu der Basler AG in den Konzernabschluss durch Vollkonsolidierung aufgrund der Mehrheit der Stimmrechte einbezogen:

Firma Anteilshöhe

in %
Basler Inc., Exton/USA 100
Basler Asia Pte. Ltd., Singapur/Singapur 100
Basler Korea, Jungwongu/Korea 100
Basler Japan KK, Minatoku/Japan 100
Basler Vision Technologies Taiwan Inc., Jhubei City/Taiwan 100
Silicon Software GmbH, Mannheim/Deutschland 100
Silicon Software America Inc., Laval/Kanada 100
Silicon Software Inc., Nashua/USA 100
Basler Vision Technology (Beijing) Co. Ltd., Beijing/China 100

Die Basler AG zeichnete am 10. Juli 2018 einen Kooperationsvertrag mit seinem Distributor, Beijing Sanbao Xingye Image Tech. Co. Ltd. ("MVLZ"), zur Übernahme dessen Machine Vision Geschäfts in China ab dem 1. Januar 2019. Der Transfer wurde zum 1. Januar 2019 vollständig umgesetzt. Im Rahmen der Kaufpreisallokation wurden keine Vermögenswerte identifiziert, welche zu bilanzieren wären.

Übertragene Gegenleistung:

TEUR
Zahlungsmittel 11.634
Eigenkapitalinstrumente 0
Bedingte Gegenleistung 2.869
Gesamte übertragene Gegenleistung 14.503

Die bedingte Gegenleistung war vom Übertragungsgrad des Geschäftes abhängig.

Der erfasste Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 14.503 resultiert aus erwarteten Synergien, Umsatzwachstum und Zuwachs von Marktanteilen.

Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten:

Bei der Basler AG sind mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten von TEUR 23 für Rechtsberatungsgebühren und Due Diligence-Kosten angefallen. Diese Kosten sind in den Verwaltungsaufwendungen erfasst. An die Basler Vision Technology (Beijing) Co. Ltd. wurden im Geschäftsjahr TEUR 354 Beratungskosten weiterbelastet.

Eine weitere Beteiligung besteht an der Beruf und Familie im HanseBelt gGmbH, Bad Oldesloe:

Firmenname Anteilshöhe in % (31.12.2019) Eigenkapital (31.12.2018)* Ergebnis (2018)*
Beruf und Familie im Hanse-Belt gGmbH, Bad Oldesloe 20 TEUR 71 TEUR 7

*) Ein Abschluss zum 31.12.2019 lag bis zur Berichterstellung nicht vor.

Weitere Beteiligungsverhältnisse bestehen nicht.

30. Corporate Governance

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ist abgegeben worden und wurde den Aktionären auf der Internetseite des Unternehmens www.baslerweb.com/Investoren zugänglich gemacht.

31. Genehmigung des Abschlusses

Der Abschluss wird voraussichtlich am 27. März 2020 vom Aufsichtsrat zur Veröffentlichung freigegeben.

32. Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Vorstand schlägt die Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,39 je Aktie entsprechend Euro 3.903.025,23 vor.

33. Nachtragsbericht

Wesentliche Ereignisse, welche eine Auswirkung auf den Konzernabschluss haben, sind nach dem Bilanzstichtag nicht eingetreten.

Ahrensburg, 27. März 2020

Der Vorstand

Dr. Dietmar Ley

John P. Jennings

Arndt Bake

Hardy Mehl

* Entwicklung des Anlagevermögens 2019

Konzernabschluss nach IFRS für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019

Anschaffungs- und Herstellungskoten
in T€ Stand 01.01.2019 Zugänge*1 Umbuchungen Abgänge Währungsdifferenzen 31.12.2019
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Software, Markenrechte, Patente und Lizenzen 12.741 1.643 -4.815 -83 -6 9.480
Abgeschlossene eigene Entwicklungen 45.101 0 9.595 -63 0 54.633
Eigene Entwicklungen in Arbeit 9.950 12.459 -4.677 0 0 17.732
Anzahlungen auf Fremde Entwicklungen 0 556 -103 0 0 453
Summe Immaterielle Vermögenswerte 67.792 14.658 0 -146 -6 82.298
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten auf fremden Grundstücken 3.771 1.784 0 -7 3 5.551
Technische Anlagen und Maschinen 11.413 1.284 196 -142 1 12.752
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.096 1.435 173 -602 8 9.110
Anlagen in Bau 173 585 -369 0 0 389
Summe Sachanlagen 23.453 5.088 0 -751 12 27.802
Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing
Grundstücke im Finanzierungsleasing 2.278 0 0 0 0 2.278
Gebäude im Finanzierungsleasing 22.480 7.934 0 -15 0 30.399
Summe Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing 24.758 7.934 0 -15 0 32.677
Geschäfts- und Firmenwert
Geschäfts- und Firmenwert 12.740 14.734 0 0 0 27.474
Summe Geschäfts- und Firmenwert 12.740 14.734 0 0 0 27.474
Übrige Finanzanlagen
Übrige Finanzanlagen 18 0 0 0 0 18
Summe übrige Finanzanlagen 18 0 0 0 0 18
Summe Anlagevermögen 128.761 42.414 0 -912 6 170.269
Abschreibungen
in T€ Stand 01.01.2019 Zugänge*1 Außerplanmäßige Abschreibungen des Geschäftsjahres Abgänge Umbuchungen Währungsdifferenzen
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Software, Markenrechte, Patente und Lizenzen 6.228 1.100 0 -443 0 -1
Abgeschlossene eigene Entwicklungen 33.263 6.889 240 316 200 0
Eigene Entwicklungen in Arbeit 200 0 0 0 -200 0
Anzahlungen auf Fremde Entwicklungen 0 0 0 0 0 0
Summe Immaterielle Vermögenswerte 39.691 7.989 240 -127 0 -1
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten auf fremden Grundstücken 1.343 399 0 -8 0 3
Technische Anlagen und Maschinen 6.805 1.515 56 -141 0 2
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.744 898 0 -417 0 2
Anlagen in Bau 0 0 0 0 0 0
Summe Sachanlagen 12.892 2.812 56 -566 0 7
Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing
Grundstücke im Finanzierungsleasing 0 0 0 0 0 0
Gebäude im Finanzierungsleasing 12.787 1.848 0 0 0 0
Summe Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing 12.787 1.848 0 0 0 0
Geschäfts- und Firmenwert
Geschäfts- und Firmenwert 0 0 0 0 0 0
Summe Geschäfts- und Firmenwert 0 0 0 0 0 0
Übrige Finanzanlagen
Übrige Finanzanlagen 13 0 0 0 0 0
Summe übrige Finanzanlagen 13 0 0 0 0 0
Summe Anlagevermögen 65.383 12.649 296 -693 0 6
Abschreibungen Nettobuchwerte
in T€ 31.12.2019 31.12.2019 Vorjahr
--- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Software, Markenrechte, Patente und Lizenzen 6.884 2.596 6.513
Abgeschlossene eigene Entwicklungen 40.908 13.725 11.838
Eigene Entwicklungen in Arbeit 0 17.732 9.750
Anzahlungen auf Fremde Entwicklungen 0 453 0
Summe Immaterielle Vermögenswerte 47.792 34.506 28.101
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten auf fremden Grundstücken 1.737 3.814 2.428
Technische Anlagen und Maschinen 8.237 4.515 4.608
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.227 3.883 3.352
Anlagen in Bau 0 389 173
Summe Sachanlagen 15.201 12.601 10.561
Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing
Grundstücke im Finanzierungsleasing 0 2.278 2.278
Gebäude im Finanzierungsleasing 14.635 15.764 9.693
Summe Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing 14.635 18.042 11.971
Geschäfts- und Firmenwert
Geschäfts- und Firmenwert 0 27.474 12.740
Summe Geschäfts- und Firmenwert 0 27.474 12.740
Übrige Finanzanlagen
Übrige Finanzanlagen 13 5 5
Summe übrige Finanzanlagen 13 5 5
Summe Anlagevermögen 77.641 92.628 63.378

* Appendix zum Anhang

*1 : inkl. AV Verschmelzung mycable

* Entwicklung des Anlagevermögens 2018

Konzernabschluss nach IFRS für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018

Anschaffungs- und Herstellungskosten
in T€ Stand 01.01.2018 Zugänge*1 Umbuchungen Abgänge Währungsdifferenzen 31.12.2018
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Software, Markenrechte, Patente und Lizenzen 6.325 6.426 0 -10 0 12.741
Abgeschlossene eigene Entwicklungen 42.312 0 2.789 0 0 45.101
Eigene Entwicklungen in Arbeit 4.143 8.596 -2.789 0 0 9.950
Anzahlungen auf Fremde Entwicklungen 0 0 0 0 0 0
Summe Immaterielle Vermögenswerte 52.780 15.022 0 -10 0 67.792
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten auf fremden Grundstücken 2.277 802 691 0 1 3.771
Technische Anlagen und Maschinen 9.145 2.041 335 -112 4 11.413
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.561 1.209 407 -86 5 8.096
Anlagen in Bau 1.196 409 -1.433 0 1 173
Summe Sachanlagen 19.179 4.461 0 -198 11 23.453
Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing
Grundstücke im Finanzierungsleasing 2.278 0 0 0 0 2.278
Gebäude im Finanzierungsleasing 22.480 0 0 0 0 22.480
Summe Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing 24.758 0 0 0 0 24.758
Geschäfts- und Firmenwert
Geschäfts- und Firmenwert 3.139 9.601 0 0 0 12.740
Summe Geschäfts- und Firmenwert 3.139 9.601 0 0 0 12.740
Übrige Finanzanlagen
Übrige Finanzanlagen 18 0 0 0 0 18
Summe übrige Finanzanlagen 18 0 0 0 0 18
Summe Anlagevermögen 99.874 29.084 0 -208 11 128.761
Abschreibungen
in T€ Stand 01.01.2018 Zugänge*2 Außerplanmäßige Abschreibungen des Geschäftsjahres Abgänge Währungsdifferenzen 31.12.2018
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Software, Markenrechte, Patente und Lizenzen 5.046 1.185 0 -3 0 6.228
Abgeschlossene eigene Entwicklungen 26.258 6.456 549 0 0 33.263
Eigene Entwicklungen in Arbeit 0 0 200 0 0 200
Anzahlungen auf Fremde Entwicklungen 0 0 0 0 0 0
Summe Immaterielle Vermögenswerte 31.304 7.641 749 -3 0 39.691
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten auf fremden Grundstücken 1.128 214 0 0 1 1.343
Technische Anlagen und Maschinen 5.719 1.175 0 -93 4 6.805
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.548 1.247 0 -54 3 4.744
Anlagen in Bau 0 0 0 0 0 0
Summe Sachanlagen 10.395 2.636 0 -147 8 12.892
Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing
Grundstücke im Finanzierungsleasing 0 0 0 0 0 0
Gebäude im Finanzierungsleasing 12.277 510 0 0 0 12.787
Summe Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing 12.277 510 0 0 0 12.787
Geschäfts- und Firmenwert
Geschäfts- und Firmenwert 0 0 0 0 0 0
Summe Geschäfts- und Firmenwert 0 0 0 0 0 0
Übrige Finanzanlagen
Übrige Finanzanlagen 13 0 0 0 0 13
Summe übrige Finanzanlagen 13 0 0 0 0 13
Summe Anlagevermögen 53.989 10.787 749 -150 8 65.383
Nettobuchwerte
in T€ 31.12.2018 Vorjahr
--- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Software, Markenrechte, Patente und Lizenzen 6.513 1.279
Abgeschlossene eigene Entwicklungen 11.838 16.054
Eigene Entwicklungen in Arbeit 9.750 4.143
Anzahlungen auf Fremde Entwicklungen 0 0
Summe Immaterielle Vermögenswerte 28.101 21.476
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten auf fremden Grundstücken 2.428 1.149
Technische Anlagen und Maschinen 4.608 3.426
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.352 3.013
Anlagen in Bau 173 1.196
Summe Sachanlagen 10.561 8.784
Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing
Grundstücke im Finanzierungsleasing 2.278 2.278
Gebäude im Finanzierungsleasing 9.693 10.203
Summe Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing 11.971 12.481
Geschäfts- und Firmenwert
Geschäfts- und Firmenwert 12.740 3.139
Summe Geschäfts- und Firmenwert 12.740 3.139
Übrige Finanzanlagen
Übrige Finanzanlagen 5 5
Summe übrige Finanzanlagen 5 5
Summe Anlagevermögen 63.378 45.885

* Appendix zum Anhang

*1: inkl. Anfangsbestände Übernahme SiSo 01.07.18 (6.250.678,31 €)

*2: inkl. Kummulierte Abschreibungen Übernahme SiSo 01.07.18 (394.352,30 €)

Überleitung der Bewegungen der Schulden auf die Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten

Schulden
In TEUR Zu Cashmanagementzwecken eingesetzte Kontokorrentkredite Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten Übrige andere finanzielle Verbindlichkeiten Wandelanleihen
--- --- --- --- ---
Bilanz zum 1. Januar 2019 (angepasst) 19.147 10.049
Veränderungen des Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten
Auszahlungen aus der Rückführung von Darlehen bei Kreditinstituten -1.425
Auszahlungen für die Tilgung von Finanzierungsleasingsverbindlichkeiten Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen von Kreditinstituten 1.755
Zinsauszahlungen -1.014
Einzahlungen aus dem Verkauf eigener Aktien
Auszahlungen für Eigene Anteile
Auszahlung für Dividende
Gesamtveränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit 0 -684 0 0
Nicht zahlungswirksame Änderungen (and. Bereichen des CF zuzurechnen) 1.015 3.429
Bilanz zum 31. Dezember 2019 19.478 13.478
Schulden
In TEUR Rückkaufpflichtige Vorzugsaktien Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing
--- --- ---
Bilanz zum 1. Januar 2019 (angepasst) 10.259
Veränderungen des Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten
Auszahlungen aus der Rückführung von Darlehen bei Kreditinstituten
Auszahlungen für die Tilgung von Finanzierungsleasingsverbindlichkeiten Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen von Kreditinstituten -2.082
Zinsauszahlungen
Einzahlungen aus dem Verkauf eigener Aktien
Auszahlungen für Eigene Anteile
Auszahlung für Dividende
Gesamtveränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit 0 -2.082
Nicht zahlungswirksame Änderungen (and. Bereichen des CF zuzurechnen) 8.744
Bilanz zum 31. Dezember 2019 16.921
Zur Sicherung langfristiger Verbindlichkeiten gehaltene derivative (Vermögenswerte)/Schulden Eigenkapital
In TEUR Zu Sicherungszwecken eingesetzte Zinsswaps und Devisentermingeschäfte -Vermögenswerte Zu Sicherungszwecken eingesetzte Zinsswaps und Devisentermingeschäfte -Schulden Gezeichnetes Kapital/Kapitalrücklage Andere Rücklagen
--- --- --- --- ---
Bilanz zum 1. Januar 2019 (angepasst)
Veränderungen des Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten
Auszahlungen aus der Rückführung von Darlehen bei Kreditinstituten
Auszahlungen für die Tilgung von Finanzierungsleasingsverbindlichkeiten Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen von Kreditinstituten
Zinsauszahlungen 166 -166
Einzahlungen aus dem Verkauf eigener Aktien
Auszahlungen für Eigene Anteile
Auszahlung für Dividende
Gesamtveränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit 166 -166 0 0
Nicht zahlungswirksame Änderungen (and. Bereichen des CF zuzurechnen)
Bilanz zum 31. Dezember 2019 166 -166
Eigenkapital
In TEUR Gewinnrücklage Nicht beherrschende Anteile
--- --- ---
Bilanz zum 1. Januar 2019 (angepasst) 66.541
Veränderungen des Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten
Auszahlungen aus der Rückführung von Darlehen bei Kreditinstituten
Auszahlungen für die Tilgung von Finanzierungsleasingsverbindlichkeiten Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen von Kreditinstituten
Zinsauszahlungen
Einzahlungen aus dem Verkauf eigener Aktien 20.822
Auszahlungen für Eigene Anteile 0
Auszahlung für Dividende -5.104
Gesamtveränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit 15.718 0
Nicht zahlungswirksame Änderungen (and. Bereichen des CF zuzurechnen) -12.222
Bilanz zum 31. Dezember 2019 70.037
In TEUR Gesamt
Bilanz zum 1. Januar 2019 (angepasst) 105.996
Veränderungen des Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten
Auszahlungen aus der Rückführung von Darlehen bei Kreditinstituten -1.425
Auszahlungen für die Tilgung von Finanzierungsleasingsverbindlichkeiten Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen von Kreditinstituten -2.082 1.755
Zinsauszahlungen -1.014
Einzahlungen aus dem Verkauf eigener Aktien 20.822
Auszahlungen für Eigene Anteile 0
Auszahlung für Dividende -5.104
Gesamtveränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit 12.952
Nicht zahlungswirksame Änderungen (and. Bereichen des CF zuzurechnen) 966
Bilanz zum 31. Dezember 2019 119.914

Konzernlagebericht 2019

1 Grundlagen des Basler Konzerns

1.1 Geschäftsmodell

Die Basler AG mit Sitz in Ahrensburg bei Hamburg (Deutschland) und die anderen Unternehmen des Konzerns sind Entwickler und Hersteller von Bildverarbeitungskomponenten für professionelle Anwender. Der überwiegende Anteil des Umsatzes entfällt auf digitale Kameras, die vor allem in der industriellen Massenproduktion, in medizinischen Anwendungen, in der Verkehrskontrolle sowie in der Logistik eingesetzt werden. Darüber hinaus erweitert der Basler Konzern kontinuierlich sein Produktangebot und entwickelt sich somit schrittweise zum Komplettanbieter von Bildverarbeitungskomponenten. Basler Produkte zeichnen sich durch Innovation, hohe Zuverlässigkeit, einfache Integration und ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis aus. Zielkunden sind nationale und internationale Hersteller von Investitionsgütern (OEM-Kunden), die Bildverarbeitungskomponenten in ihre eigenen Systeme und Geräte integrieren. Die Kunden werden überwiegend durch den eigenen Direktvertrieb oder über regionale Vertriebspartner (Distributoren) betreut. Die Komponentenprodukte der Basler AG sind generisch und in vielen Branchen bzw. Anwendungen einsetzbar. Sie werden nach erfolgreicher Integration durch den OEM-Kunden im Rahmen seiner Produktentwicklung (sogenanntes Design-In) fester Bestandteil der jeweiligen Kunden-Lösung. Da der Kunde im Normalfall die Komponentenlieferanten über den Lebenszyklus seines eigenen Produkts nicht wechselt, schließt sich an das Design-In in der Regel eine mehrjährige, stabile Geschäftsbeziehung an.

Die Basler AG unterhält Tochtergesellschaften in Deutschland, USA, Singapur, Taiwan, China, Japan und Korea. Die Tochtergesellschaften werden im Konzernabschluss voll konsolidiert. Weitere Repräsentanzen bestehen in Polen, dem Vereinigten Königreich, Finnland, Frankreich, Malaysia und den Niederlanden. In den Tochtergesellschaften bzw. Repräsentanzen werden überwiegend absatzbezogene Leistungen erbracht. In Singapur besteht zudem eine Produktion für die Versorgung des lokalen asiatischen Marktes.

Externe Einflussfaktoren auf das Geschäftsmodell des Konzerns sind die allgemeine makroökonomische Lage und die Nachfragesituation in den regionalen Absatzmärkten Asien, Europa und Nordamerika. Aufgrund seiner Ausrichtung auf Investitionsgüterhersteller ist die Konjunktur im Maschinen- und Anlagenbau, insbesondere im Bereich Halbleiter und Elektronik, für die Geschäftsentwicklung des Konzerns von besonderer Bedeutung. Infolge der in den Vorjahren begonnenen Expansion auf Märkte außerhalb der Fabrikautomation, z.B. Medizin- und Verkehrstechnik sowie Logistik, erschließt sich Basler weiteres Wachstumspotenzial und reduziert zugleich die Zyklizität seines Geschäfts.

1.2 Steuerungssystem

Basler verfolgt eine eigenfinanzierte, profitable Wachstumsstrategie. Grundlage der Konzernsteuerung ist ein jährlich ablaufender Strategieprozess, in dem die Ausrichtung hinsichtlich Zielmärkten, Positionierung, Leistungsprogramm, Technologien, Absatzstrategie und Finanzkennzahlen festgelegt wird. Die zentralen Finanzkennzahlen zur Steuerung sind Umsatz und Vorsteuerrendite. Darüber hinaus wird die ökonomische Wertsteigerung über die Verzinsung des eingesetzten Kapitals (ROCE) gesteuert.

Der Strategieprozess mündet in einer qualitativen und quantitativen Mittel- und Langfristplanung sowie in das Budget für das kommende Geschäftsjahr. Aus diesen Planungswerken werden für die Konzernsteuerung Leistungsindikatoren erstellt und zu einem Balanced-Score-Card-System (BSC) mit abgeleiteten Scorecards für wesentliche Wertschöpfungsprozesse zusammengefasst. Die Kennzahlen der BSC und der unterliegenden Scorecards werden monatlich aktualisiert und im Kreis des Managements besprochen. Auf operativer Ebene gibt es ein sogenanntes "Daily Management" bzw. "Shopfloor Management", im Rahmen dessen der tägliche Arbeitsfortschritt und kontinuierliche Verbesserungen gesteuert werden. Abweichungen vom Ziel werden somit auf unterschiedlichen Hierarchieebenen frühzeitig erkannt und durch Gegen- und Vorbeugemaßnahmen adressiert.

Um eine hohe Qualität, Robustheit und Zuverlässigkeit der hergestellten Produkte und der im Unternehmen definierten Wertschöpfungsprozesse zu gewährleisten, verfügt Basler über ein weltweit implementiertes Qualitätsmanagementsystem (QM-System). Regelmäßig findet ein Quality Management Review statt, in dem der Vorstand mit den Prozessverantwortlichen das bestehende Managementsystem auf Wirksamkeit prüft und für eine kontinuierliche Verbesserung sorgt. Unterjährig wird im Rahmen interner Audits geprüft, ob die Abläufe in der betrieblichen Praxis mit den Prozessbeschreibungen des QM-Systems im Einklang stehen. Einmal pro Jahr findet ein externes Audit statt, um zu überprüfen, ob das QM-System gemäß den Bestimmungen ISO 9001:2015 und ISO 13485:2016 (Medizin Norm) angewendet wird. Darüber hinaus findet einmal pro Jahr eine Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS) in durch den Aufsichtsrat ausgewählten Unternehmensteilen statt.

1.3 Forschung und Entwicklung

Als Technologieunternehmen ist Basler darauf angewiesen, neue technologische Trends frühzeitig zu erkennen und schnell in Produktentwicklungen einfließen zu lassen. Da sich die Bildverarbeitungstechnologie rasch weiterentwickelt und das Unternehmen eine nachhaltige Wachstumsstrategie verfolgt, werden pro Jahr im Durchschnitt etwa 13 % vom Umsatz in Forschung und Entwicklung (F&E) investiert. Die F&E-Aktivitäten gliedern sich wie folgt:

Gesteuertes Innovationsmanagement
Vorentwicklung neuer Technologien
Entwicklung neuer Plattform-Architekturen für künftige Produktlinien sowie hierfür notwendiger Fertigungstechnologien
Entwicklung neuer Produktlinien bzw. Produkte auf bestehenden Produktplattformen
Kundenspezifische Anpassungen von Produkten
Pflege bestehender Produkte

Im Rahmen des Innovationsmanagements werden Innovationsideen nach einem speziellen Prozess gesammelt, bewertet, getestet und ausgewählt. Das Durchlaufen des Innovationsprozesses erfolgt nach dem Prinzip "fail fast, learn fast". Im Rahmen des Prozesses werden technologische sowie kommerzielle Aspekte berücksichtigt, sodass im Erfolgsfall am Ende des Innovationsprozesses eine qualifizierte Produkt- bzw. Geschäftsidee steht.

Die Vorentwicklung untersucht Technologien, die für den Einsatz in künftigen Produkten sinnvoll erscheinen. Basler ist bestrebt, neue Technologien bereits im Vorfeld von Plattform- oder Produktentwicklungen möglichst weitgehend zu durchdringen um potenzielle Risiken hinreichend analysiert zu haben. Auf diese Weise können anschließende Produktentwicklungen effizienter und mit höherer Planungstreue ablaufen. Um frühzeitig Kunden- bzw. Markt-Feedback zu erhalten, werden ausgewählten Kunden neue Technologien bereits während der Vorentwicklungsphase präsentiert.

Innerhalb der Plattform- und Produktentwicklung waren im Geschäftsjahr 2019 folgende Vorhaben wesentlich:

Entwicklung neuer Plattform-Technologien:

Entwicklung zwei neuer Plattformen für Industriekameras (ace2 und boost) inklusive einer gemeinsamen neuen Firmware-Plattform.
Entwicklung von Embedded Vision Kameramodulen sowie die Kompatibilität zu NXP Prozessoren
Neustrukturierung und Funktionserweiterung des pylon Software-Development-Kits (SDK)
Entwicklung einer zweiten Kamerageneration basierend auf 3D Time-of-Flight (TOF) Technik (Basler blaze)
Entwicklung einer neuen Plattform für Bildeinzugskarten mit spezieller Abstimmung auf Basler boost Kameras

Produktentwicklung:

Erweiterung der Produktlinie ace um neue CMOS-Sensoren und neue Funktionalitäten
Erweiterung der MED ace Kameralinie um neue Sensoren und Funktionalitäten, die speziell auf die Anforderungen von Kunden aus dem Medizintechnikmarkt abgestimmt sind
Erste Produktvarianten der neuen Kameralinien ace2 und boost o Einführung von Embedded Vision Kits mit Prozessortechnik von Qualcomm
Entwicklung komplementärer Zubehörprodukte, insbesondere im Bereich Beleuchtung, in Kooperation mit dem japanischen Marktführer CCS

Auf Innovationen und Vorentwicklungen wird aus Vertraulichkeitsgründen im Rahmen dieses Berichts nicht näher eingegangen.

Die Kosten (Personalaufwand, Abschreibungen, sonstige betriebliche Aufwendungen sowie direkt zurechenbare Gemeinkosten) für F&E erhöhten sich leicht gegenüber dem Vorjahr von 20,0 Mio. € auf 23,1 Mio. € und betrugen 14,3 % vom Umsatz. Durch Neueinstellungen erhöhte sich die Anzahl der Vollstellen-Äquivalente im Bereich F&E von 188 am 31. Dezember 2018 auf 196 zum 31. Dezember 2019.

In den Aufwendungen sind Leistungen Dritter in Höhe von 396 T€ (VJ: 655 T€) enthalten. Die aktivierten Investitionen in eigene Entwicklungen betrugen 12,5 Mio. € (VJ: 8,6 Mio. €). Die Höhe der Abschreibungen auf eigene Entwicklungen betrug 7,1 Mio. € (VJ: 7,6 Mio. €).

Die Basler AG ist per Geschäftsjahresende 2019 Inhaberin von 66 Patenten und Patentanmeldungen, davon sind 28 Patente in Kraft und 38 Patentanmeldungen befinden sich im Anmeldeverfahren. Weiterhin ist die Basler AG Inhaberin von 4 Gebrauchsmustern und 13 Designs.

Die Silicon Software GmbH ist per Geschäftsjahresende 2019 Inhaberin von 2 Patenten, die beide erteilt sind.

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Rahmenbedingungen

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen waren 2019 die schlechtesten seit der Finanzkrise 2008/09. Das Umfeld war geprägt durch politische Krisen, insbesondere den Handelskrieg zwischen USA und China sowie einer deutlichen weltweiten Abkühlung der Nachfrage nach Investitionsgütern für das produzierende Gewerbe. Dieses schwierige Umfeld führte zu einer schwächeren konjunkturellen Entwicklung als erwartet. Weltweit lag das Wirtschaftswachstum mit 2,4 % unterhalb der ursprünglichen Erwartungen von 2,6 %. Während das Wachstum in China mit 6,2 % leicht über den Prognosen lag, entwickelte sich die Wirtschaft in den USA mit 2,3 % leicht unter den Erwartungen. Die Eurozone blieb unter der Prognose und verzeichnete einen Rückgang auf 1,2 % (VJ: Zuwachs von 1,8 %). Deutschland erzielte 2019 ein Wirtschaftswachstum von 0,5 % (VJ: 1,5 %). (Quelle: Berenberg, Wirtschaft und Finanzmärkte, Ausblick 2020).

Der für Basler relevante Markt des Maschinen- und Anlagenbaus entwickelte sich deutlich schwächer als erwartet. Die Branche verzeichnete Umsatzrückgänge in Deutschland von 2 %, in Europa von 1 %, in den USA von 1 % und im Durchschnitt auch 1 % in den asiatischen Regionen außerhalb von China. Chinas Maschinen- und Anlagenbau verzeichnete ein Umsatzwachstum von 4 % (Quelle: VDMA Prognosespiegel International Dez. 2019). Der Markt für Komponenten der industriellen Bildverarbeitung war noch stärker vom Abschwung betroffen und entwickelte sich gegenüber dem Vorjahr stark rückläufig. Die Auftragseingänge verzeichneten einen Rückgang von 7 %, während die Umsatzerlöse sogar um 10 % sanken. (Quelle: VDMA Statistik Dez. 2019).

2.2 Geschäftsverlauf

Nach einer stabilen Geschäftsentwicklung im Jahr 2018 strebte Basler für das Geschäftsjahr 2019 ein einstelliges bis niedriges zweistelliges Wachstum an. Bereits in der Prognose zu Jahresbeginn wurde ein schwaches Marktumfeld antizipiert und in dem prognostizierten Umsatzkorridor von 160 Mio. € bis 180 Mio. € berücksichtigt. Im Laufe des Geschäftsjahres entwickelten sich das Marktumfeld und die Umsätze des Konzerns zwar stabil, jedoch am unteren Rand der Annahmen. Das Management reagierte bereits im zweiten Quartal und verringerte die Geschwindigkeit der Neueinstellungen. Zudem erhöhte es die Sensitivität im Kostenmanagement. Der Vorstand hielt dennoch an wesentlichen strategischen Investitionen fest, um die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig, über die temporäre Marktschwäche hinaus, zu steigern. Durch die frühzeitig ergriffenen Maßnahmen konnte eine Vorsteuerrendite am oberen Ende des Prognosekorridors zu Jahresbeginn (7-11 %) in Höhe von 10,45 % erzielt werden. Dabei wurde ein Umsatzrückgang aus zyklischen Branchen durch Wachstum mit Kunden in weniger zyklischen Branchen größtenteils kompensiert und die Umsatzstruktur zugunsten einer geringeren Abhängigkeit von der Elektronikindustrie verbessert. Die Zahl der verkauften Kamera-Einheiten sank bei steigenden Durchschnittserlösen von ca. 399.000 Stück im Jahr 2018 auf ca. 360.000 Stück im Jahr 2019. Wesentliche Faktoren der Erhöhung des Durchschnittserlöses waren das Ausbleiben preissensitiver Großprojekte in der Elektronikgüterindustrie sowie ein Erlösanstieg aus der Akquisition des chinesischen Distributionsgeschäftes.

Mit einem Umsatzwachstum von insgesamt 8 % wuchs das Geschäft von Basler deutlich über dem des Marktes in Höhe von -10 % (VDMA). Somit konnte Basler 2019 weitere Marktanteilsgewinne für sich verbuchen. Im Wesentlichen wurde das Wachstum durch den Zukauf von Unternehmen bzw. Geschäft getragen. Sowohl die Akquisition der Silicon Software GmbH aus 2018 als auch der Kauf des Distributionsgeschäftes von MVLZ Sanbao Xingye führten zu einer Erhöhung des Umsatzniveaus. Die Umsatzerlöse stiegen durch die Vereinnahmung vormaliger Distributionsmargen und die Übernahme des Geschäfts mit komplementären Bildverarbeitungskomponenten (Handelswaren). Durch die Übernahme einer Organisation zum Jahresanfang von rund 120 Mitarbeitern in China kam es zudem zu sprungfixen Aufwendungen im Bereich der Personal- und Sachkosten. Bei der parallelen Integration beider Unternehmen wurden im Geschäftsjahr 2019 gute Fortschritte erzielt, sie führte jedoch in Teilen der Organisation zu einer erheblichen Mehrbelastung und zu einmaligen Sach- sowie Personalkosten. Die durch beide Akquisitionen angestrebten strategischen Wettbewerbsvorteile haben nach wie vor Gültigkeit und wurden teilweise bereits im Geschäftsjahr 2019 realisiert. So hat Basler einen großen Schritt vom Kamerahersteller zum Komplettanbieter von Bildverarbeitungskomponenten unternommen und seine Stellung im Wachstumsmarkt China durch eine große direkte Absatzorganisation gestärkt.

Auftragseingänge und Umsätze verliefen über das Geschäftsjahr 2019 hinweg sehr stabil. Im Vergleich zum Vorjahr wurden Umsatz und Auftragseingang beginnend im Q2 kontinuierlich gesteigert und das Geschäftsjahr wurde mit einem positiven Book-to-Bill Verhältnis von 1,03 % abgeschlossen.

2.3 Ertragslage

Wir haben eine Umgliederung der Abschreibungen auf aktivierte eigene Entwicklungen (F&E) gegenüber dem Vorjahr vorgenommen und entsprechend auch die Vorjahreszahlen angepasst. Wir haben diese Kosten sachgerecht den Kosten für F&E zugeordnet, so dass sie nunmehr in den Aufwendungen und nicht mehr in den Kosten der umgesetzten Leistung sind.

in Mio. € 2019 2018 Veränderung in %
Umsatzerlöse 162,0 150,0 12,0 8%
Währungsergebnis -0,4 0,3 -233%
Kosten der umgesetzten Leistung -79,5 -70,0 -9,5 14%
Bruttoergebnis 82,1 80,3 1,8 2%
Sonstiger betrieblicher Ertrag 0,8 0,5 0,3 60%
Aufwendungen -65,9 -56,0 -9,9 18%
Operatives Ergebnis 17,0 24,8 -7,8 -31%
Finanzergebnis -0,1 -0,3 0,2 -67%
Ergebnis vor Ertragssteuern 16,9 24,5 -7,6 -31%
Steuern -4,0 -7,5 3,5 -47%
Konzernjahresüberschuss 12,9 17,0 -4,1 -24%

Der Umsatz 2019 konnte mit Erlösen in Höhe von 162,0 Mio. € gegenüber dem Vorjahr um 12,0 Mio. € gesteigert werden. Der Materialaufwand stieg entsprechend von 70,0 Mio. € im Jahr 2018 auf 79,5 Mio. €. Die Bruttomarge (Bruttoergebnis/ Umsatz) verringerte sich gegenüber dem Vorjahr von 53,5 % auf 50,7 %. Maßgeblich hierfür waren geringere Margen in China auf dem vom Distributor übernommenen Lagerbestand zu Einstandspreisen. Der Preisdruck im asiatischen Markt hat die Bruttomarge nur unerheblich belastet.

Die Personalkosten entwickelten sich von 51,8 Mio. € im Jahr 2018 auf 65,6 Mio. € im Jahr 2019. Diese beinhalten eine marktorientierte generelle Gehaltsanhebung und die Erhöhung der Mitarbeiterzahl, insbesondere durch die Tochtergesellschaft in China. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl stieg 2019 um 200 Mitarbeiter. Der Sachaufwand verringerte sich gegenüber 2018 um 0,7 Mio. €.

Mit einem Vorsteuerergebnis von 16,9 Mio. € (VJ: 24,5 Mio. €) und einer Vorsteuermarge (Vorsteuerergebnis/ Umsatz) von 10,5 % (VJ: 16,3 %) konnte Basler das Geschäftsjahr am oberen Ende der ursprünglichen Prognose (7-11 %) trotz der schwierigen Marktverhältnisse abschließen.

Der Steueraufwand für das Geschäftsjahr 2019 betrug 4,0 Mio. €, was einer Steuerquote von 23,7 % (VJ: 30,6 %) entspricht. Die Reduzierung der Steuerquote basiert auf der Auflösung von Rückstellungen aus Feststellungen der letzten Betriebsprüfung, welche in 2018 gebucht wurden. 2019 fand eine Klärung des Sachverhaltes statt und die Rückstellungen werden nicht mehr benötigt. Weiterhin ergaben sich Minderungen des Steueraufwandes durch die Anrechnung ausländischer Quellensteuer, ebenfalls als Ergebnis der letzten Betriebsprüfung.

Das Nachsteuerergebnis verringerte sich von 17,0 Mio. € 2018 auf 12,9 Mio. € und entspricht einer Nachsteuerrendite von 8 %.

Der Auftragsbestand beträgt 27,7 Mio. € (VJ: 23,1 Mio. €).

2.4 Finanzlage

Das Liquiditätsmanagement im Konzern ist darauf ausgerichtet, den Kapitalbedarf so zu decken, dass das organische Wachstum über einen positiven freien Cashflow nachhaltig selbst- und Akquisitionen teilweise fremdfinanziert werden. Dabei werden die Fälligkeitsrisiken, die Bewertungen der Kreditgeber sowie Eigen- und Fremdkapitalkosten in einem angemessenen Verhältnis ausbalanciert und eine Unabhängigkeit von Fremdkapitalgebern angestrebt. Darüber hinaus sieht die Dividendenpolitik eine konstante Ausschüttungsquote von 30 % des Nachsteuerergebnisses vor, sofern keine besonderen wirtschaftlichen Verhältnisse diesem entgegenstehen. Das Management schlägt allerdings für das Geschäftsjahr 2019 lediglich eine Ausschüttung von 20 % vor und möchte den Spielraum nutzen, um sich adäquat auf einen potenziellen Corona-bedingten langfristigen Abschwung vorzubereiten.

Im Geschäftsjahr 2019 wurde aus der laufenden Geschäftstätigkeit ein positiver Cashflow von 24,7 Mio. € (VJ: 27,0 Mio. €) generiert. Der Cashflow aus Investitionstätigkeiten betrug in der Berichtsperiode -34,5 Mio. € (VJ: -25,7 Mio. €) und beinhaltet wesentliche Abflüsse durch die Übernahme des Distributionsgeschäftes von MVLZ Sanbao Xingye. Über die absolute Höhe des Kaufpreises wurde Stillschweigen vereinbart. Darüber hinaus beeinflusste die chinesische Transaktion den operativen Cashflow durch zusätzliche Personal- und Sachkosten sowie durch den initialen Aufbau von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie lokalen Fertigwarenbeständen.

Der freie Cashflow als Saldo des operativen Cashflows und des Cashflows aus Investitionstätigkeiten summierte sich auf -9,6 Mio. € (VJ: 1,3 Mio. €).

Auf der Finanzierungsseite wurden 2019 Bankverbindlichkeiten in Höhe von 1,4 Mio. € getilgt. Die Tochtergesellschaft in China hat einen Kredit in Höhe von 1,9 Mio. € aufgenommen. Zum Bilanzstichtag bestanden nicht in Anspruch genommene Kreditlinien bei den Hausbanken in Höhe von 9,0 Mio. € zuzüglich weiterer KfW-Kredite in Höhe von 11,8 Mio. €, die 2020 zur Auszahlung kommen könnten.

Durch die Veräußerung eigener Anteile wurden zu Beginn des Geschäftsjahres Zahlungszuflüsse in Höhe von 20,8 Mio. € erzielt. Unter Berücksichtigung der Dividendenauszahlungen und dem Verkauf des Aktienpaketes ergibt sich insgesamt ein positiver Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten in Höhe von 12,1 T€ (VJ: -5,5 Mio. €).

Die liquiden Mittel betrugen zum Geschäftsjahresende 35,2 Mio. € (VJ: 31,8 Mio. €). Die Liquidität war zu jeder Zeit gesichert.

2.5 Vermögenslage

in Mio. € 2019 2018 Veränderung in %
Immaterielle Vermögensgegenstände 62,0 40,8 21,2 52%
Sachanlagen 12,3 10,6 1,7 16%
Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing 18,4 12,0 6,4 53%
Latente Steueransprüche 0,8 0,1 0,7
Langfristige Vermögenswerte 93,5 63,5 30,0 47%
Vorräte 20,9 21,0 -0,1 0%
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 19,4 18,2 1,2 7%
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 12,2 4,5 7,7 171%
Bankguthaben und Kassenbestände 35,2 31,8 3,4 11%
Kurzfristige Vermögenswerte 87,7 75,5 12,2 16%
Summe Aktiva 181,2 139,0 42,1 30%
Eigenkapital 103,0 75,5 27,5 36%
langfristige verzinsliche Bankverbindlichkeiten 14,4 17,7 -3,3 -19%
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 13,8 8,5 5,3 62%
sonstige langfristige Schulden 3,4 6,0 -2,6 -43%
Latente Steuern 9,4 7,9 1,5 100%
Langfristige Schulden 41,0 40,1 0,9 2%
kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 5,3 1,8 3,5 194%
kurzfristige Rückstellungen 5,1 4,4 0,7 16%
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 3,2 1,8 1,4 78%
sonstige kurzfristige Schulden 23,6 15,4 8,2 53%
kurzfristige Schulden 37,2 23,4 13,8 59%
Summe Passiva 181,2 139,0 42,2 30%

Die Immateriellen Vermögensgegenstände erhöhten sich auf 62,0 Mio. € (VJ: 40,8 Mio. €) durch den Zugang eines Goodwills aus der Tochtergesellschaft Basler Vision Technology (Beijing) Co. Ltd. in China. Details zu den Beteiligungsverhältnissen sind dem Anhang zu entnehmen. Weiterhin erhöhte sich der IFRS-Effekt aus eigenen Entwicklungen (Aktivierungen abzgl. Abschreibungen) wegen einer kürzeren Time-to-Market bei der Produktentwicklung um 3,6 Mio. € gegenüber dem Vorjahr.

Die Investitionen in Sachanlagen beliefen sich auf 5,1 Mio. € (VJ: 4,5 Mio. €) und entfielen im Wesentlichen auf Umbauten von Büroflächen und den Neubau eines Küchengebäudes für das firmeneigene Bistro, den Umzug der Kameramontage in neue erweiterte Flächen sowie die initiale Investition in Betriebs- und Geschäftsausstattung der Basler China.

Durch die neue Rechnungslegungsvorschrift nach IFRS 16, welche zum 1. Januar 2019 in Kraft trat, werden nunmehr alle Mietverträge für Büroflächen als Grundstücke und Gebäude im Finanzierungsleasing ausgewiesen. Dies führte zu einer Erhöhung dieser Bilanzposition um 6,4 Mio. €. Analog erhöhten sich auf der Passivseite die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing.

Die Vorräte blieben auf Vorjahresniveau. Abwertungsrisiken bestehen nicht. Der direkte Marktzugang in China führte zudem zu einem Anstieg der Forderungen um 7 % auf 19,4 Mio. €. Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich auf 12,2 Mio. € (VJ: 4,5 Mio. €), insbesondere durch Steuererstattungsansprüche.

Die Bankguthaben und Kassenbestände wiesen trotz der China Akquisition einen um 3,4 Mio. € höheren Saldo aus als im Vorjahr. Über den positiven operativen Cashflow hinaus wurde der Bankbestand insbesondere durch den Verkauf eigener Anteile positiv beeinflusst. Das Gesamtvermögen stieg um 30 % gegenüber dem Vorjahr auf 181,2 Mio. €.

Das Eigenkapital erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 36 % auf 103,0 Mio. €. Diese Eigenkapitalerhöhung resultiert aus dem Konzernjahresüberschuss zuzüglich der erfolgsneutralen Veräußerungserlöse aus eigenen Anteilen abzüglich der Ausschüttung einer Dividende von 5,1 Mio. €.

Das gezeichnete Kapital änderte sich im Laufe des Geschäftsjahres durch eine Kapitalerhöhung, bei der für jeweils eine Aktie zwei Gratisaktien ausgegeben wurden. Daher erhöhte sich das gezeichnete Kapital von 3,5 Mio. nennwertlosen Inhaberaktien auf 10,5 Mio. nennwertlose Inhaberaktien. Als Abzugsposten davon wird der Nennbetrag eigener Anteile in Höhe von 0,5 Mio. € (VJ: 0,29 Mio. €) berücksichtigt.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat lediglich die Basler China einen Kredit in Höhe von umgerechnet ca. 1,9 Mio. € aufgenommen, sodass sich die langfristigen Bankverbindlichkeiten durch Tilgungen auf 14,4 Mio. € reduzierten.

Die sonstigen kurzfristigen Schulden erhöhten sich um 53 % im Wesentlichen aufgrund des Anstieges der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Das Bestellobligo betrug zum Stichtag 12,6 Mio. € (VJ: 11,5 Mio. €). Vorzeitige Zahlungsverpflichtungen haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht ergeben.

2.6 Finanzielle Leistungsindikatoren

Neben den bereits erwähnten Kennzahlen werden weitere Leistungsindikatoren gemessen und zum Zwecke der Konzernsteuerung verwendet.

Die Produktivität im Basler Konzern wird unter anderem anhand des Ergebnisses pro Mitarbeiter (EBITDA geteilt durch Vollstellenäquivalente) gemessen. Das Ergebnis pro Mitarbeiter sank im Geschäftsjahr 2019 von 59,4 T€ im Vorjahr auf 37,2 T€. Das Organisationswachstum der Geschäftsjahre 2018/19 entwickelte sich überproportional zum Umsatz aufgrund der gegenläufigen Marktschwäche. Die aktuelle Organisationsgröße ist für rund 180 Mio. € Umsatz ausgelegt und das Management wird bis zum Erreichen dieses Umsatzniveaus vorerst nur sehr selektiv zusätzliche Personalkapazitäten aufbauen. Da ein erheblicher Anteil der Organisation an der Zukunft des Unternehmens arbeitet, ist dies als antizyklische Investition in die mittelfristige Zukunft des Unternehmens zu werten, um weitere kraftvolle Schritte in der Transformation vom Kameraanbieter zum Vision Hardware Toolbox Unternehmen zu vollziehen. Im Geschäftsjahr wurden insgesamt 196 Vollstellenäquivalente gegenüber dem Vorjahr aufgebaut. Im Rahmen des konzernweiten Lean Management-Systems wird kontinuierlich daran gearbeitet die Effizienz der Prozesse zu steigern.

Die Bruttoergebnismarge (Bruttoergebnis/ Umsatz) verringerte sich von 53,5 % im Vorjahr auf 50,7 %. Das Management ist bestrebt, die Bruttomarge langfristig im Bereich von 48-50 % zu halten, um die Volumenstrategie nachhaltig mit hoher Innovationskraft vorantreiben zu können.

in Mio. € 2019 2018
EBIT 17,0 24,8
Vorräte 20,9 21,0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 19,4 18,2
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -10,6 -7,4
Anlagevermögen 93,5 63,5
Capital employed 123,2 95,3
ROCE (EBIT/ Capital employed) 14% 26%

Der ROCE betrug zum Geschäftsjahresende 14 % (VJ: 26 %). Die Reduzierung der Kennzahl resultiert aus dem Anstieg des Anlagevermögens, insbesondere durch eine höhere Aktivierung von eigenen Entwicklungen und der Erhöhung des Firmenwertes durch die Tochtergesellschaft Basler China.

Für die kommenden Jahre plant das Management trotz erheblicher Zukunftsinvestitionen mit einer Gesamtkapitalrendite von etwa 20 %. Diese Steuerungskennzahl fließt jedoch nachrangig gegenüber Umsatzwachstum und Vorsteuerrendite in die Unternehmenssteuerung ein. Darüber hinaus strebt die Unternehmensleitung eine finanzielle Unabhängigkeit auch in Zeiten schwacher Konjunktur an und steuert das Unternehmen aus diesem Grund mit einem verhältnismäßig hohen Finanzmittelbestand.

Das Working Capital (Vorräte plus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen minus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) betrug zum Geschäftsjahresende 29,7 Mio. € (VJ: 31,8 Mio. €). Die Reduzierung resultiert aus der Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Für die kommenden Jahre strebt der Basler Konzern ein Working Capital Niveau im Bereich von 17-19% vom Umsatz an. Zur Erreichung dieses Ziels werden Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung des Working Capital durch ein interdisziplinäres Team abgeleitet und umgesetzt.

Die Eigenkapitalquote (Eigenkapital/ Bilanzsumme) stieg von 54,4 % im Jahr 2018 auf 56,8 % zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres.

2.7 Gesamtaussage

Die Marktschwäche beginnend in der zweiten Jahreshälfte 2018 verschärfte sich 2019 deutlich und führte erstmals seit der Finanzkrise 2008 sogar zu einem Rückgang in der Bildverarbeitungsindustrie. Gemäß VDMA (Verband Deutscher Maschinen und Anlagenbau) schrumpfte die deutsche Industrie für industrielle Bildverarbeitungskomponenten um 10 %. In diesem schwierigen Marktumfeld konnte Basler mit einer Wachstumsrate von 8 % weiter Marktanteile gewinnen und im Rahmen ihrer zu Beginn des Jahres gegebenen Prognose zuverlässig abschließen. Die Geschäftsentwicklung über die Quartale erfolgte verhältnismäßig gleichverteilt, da das sonst typische Projektgeschäft der Elektronikindustrie in der ersten Jahreshälfte ausblieb. Im Vergleich zu Vorjahresquartalen nahmen die Wachstumsraten in Auftragseingang und Umsatz im Laufe des Jahres zu. Dies ist im Wesentlichen auf einen Basiseffekt (schwaches Q2 und Q3 in 2018) zurückzuführen. Insgesamt erzielte der Basler Konzern Umsätze von 162,0 Mio. € und Auftragseingänge von 166,5 Mio. €. Durch das erhebliche Einstellungsprogramm und durch Akquisitionen im Bereich Produkt (Bildeinzugskarten; Silicon Software GmbH) und Marktzugang (China; MVLZ Sanbao Xingye) entwickelten sich die Kosten für die Organisation vor dem Hintergrund der schwachen Märkte überproportional zum Umsatz. Die Vorsteuerrendite lag folglich bei 10,5 % und damit unterhalb des Vorjahres und unterhalb der langfristig angestrebten Marke von 12 %, die eine ausgewogene Balance zwischen kurzfristiger Profitabilität und nachhaltigem Wachstum vorsieht. Das Management ist bestrebt, das Unternehmen bei Erholung des Marktes auf ein Vorsteuerrendite-Niveau von mindestens 12 % zurückzuführen. Im Laufe des Geschäftsjahres wurde das Tempo von Neueinstellungen bereits reduziert, um dieses Niveau möglichst rasch wieder zu erreichen. Generell hielt das Management jedoch an seinem Investitionspfad fest, da es sich nach deren Einschätzung um eine temporäre Marktschwäche und nicht um eine strukturelle Veränderung handelt. Durch die kraftvollen Investitionen konnte sich Basler im Geschäftsjahr 2019 weitere Wettbewerbsvorteile erarbeiten. Infolge des kontinuierlichen Ausbaus des Produktportfolios und der Vertriebs- sowie Marketingorganisation verfügt Basler Ende 2019 über eine breite Angebotspalette und einen der besten Marktzugänge in seiner Branche. Die Marke Basler hat einen führenden Bekanntheitsgrad und steht bei Kunden für hohe Zuverlässigkeit, Einfachheit in der Anwendung und ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. In der VSD-Studie zu "Brand Awareness" wird Basler unter den Top 10 Anbietern von Vision Technology genannt, und steht an erster Stelle im Bereich Industriekameras. Ebenso werden Basler Produkte als die am häufigsten gekauften angegeben. Hochmotiviert und kontinuierlich bestrebt, mehr zu erreichen, nimmt sich der Basler Konzern vor, bei Ausbleiben exogener Schocks bis 2022 ein Umsatzniveau von rund 250 Mio. € zu erreichen. Neben einem weiteren Ausbau der starken Marktposition im Bereich der Fabrikautomation, sollen benachbarte Marktfelder wie beispielsweise Medizintechnik, Verkehrstechnik, Logistik und Einzelhandelssysteme weiter erschlossen und die technologischen Möglichkeiten von Embedded Vision Technologie und 3D-Kameratechnologie nutzbar gemacht werden. Darüber hinaus wird sich Basler weiter vom Kameralieferanten zum Vollsortimenter für Bildverarbeitungskomponenten wandeln. Aufgrund der Fortschritte des abgelaufenen Geschäftsjahres sowie den Potenzialen im Bereich Markt und Technik fühlt sich das Management-Team in seiner strategischen Ausrichtung bestätigt und blickt mit Zuversicht und Motivation in die Zukunft.

Es ist das Ziel von Basler, ihre Aktionäre am Erfolg zu beteiligen und gleichzeitig genügend Liquidität vorzuhalten, um den Wachstumskurs des Unternehmens zu finanzieren. Auf Basis des soliden Geschäftsergebnisses 2019 wird der Hauptversammlung im Mai 2020 die Auszahlung einer Dividende in Höhe von 0,26 € (VJ: 1,59 €) pro bezugsberechtigter Aktie (entspricht 2,6 Mio. €) vorgeschlagen. Die Anzahl der bezugsberechtigten Aktien hat sich durch den in 2019 vorgenommenen Aktiensplit erhöht, was sich in der Auszahlung je Aktie wiederspiegelt. Sollte die Hauptversammlung diesem Vorschlag zustimmen, würden 20 % des Konzernjahresüberschusses an die Anteilseigner ausgeschüttet.

3 Nachtragsbericht

Wesentliche Ereignisse, welche eine Auswirkung auf den Konzernabschluss haben, sind nach dem Bilanzstichtag nicht eingetreten.

4 Prognosebericht

Nach sechs schwachen Quartalen in Folge und einem Jahr des Marktrückgangs von rund 10 % in 2019 ging der Basler Konzern bis Anfang März für das Geschäftsjahr 2020 von einer strukturellen Stabilisierung bis hin zu einem niedrigen einstelligen Wachstum des Marktes aus. Diese Einschätzung basierte auf der Annahme, dass sich die Fabrikautomationsmärkte generell nicht wesentlich erholen, sich jedoch die Ausrüstungsinvestitionen in der Halbleiter- und Elektronikindustrie in 2020 leicht verbessern. Im Bereich der Medizin- und Logistikanwendungen ging die Basler AG weiterhin von stabilen Wachstumsraten aus. Der Vorstand schloss sich den Einschätzungen von Branchenverbänden und Makroökonomen an, wonach sich das Wachstum in den größten Volkswirtschaften weiter verlangsamen wird, jedoch für 2020 keine Rezession zu erwarten ist. Die Berenberg-Bank ging in ihrem Jahresausblick von einem realen BIP-Wachstum für 2020 in Höhe von 2,4 % aus. Der VDMA rechnete für die wichtigsten Maschinenbaustandorte wie USA, Japan und Deutschland auch 2020 mit einem moderaten Umsatzrückgang von 1 bis 2 %, während für China ein Wachstum von nunmehr lediglich 2 % vorhergesagt wurde. (Quelle: VDMA Prognosespiegel International Dez. 2019). Der Verband der Hersteller von Maschinen und Anlagen für die frühzyklische Halbleiterindustrie (SEMI) hingegen, ging bereits von einer Erholung der Konjunktur und einem Anstieg für 2020 von 5,5 % gegenüber 2019 aus. (Quelle: Marktstudie SEMI).

Das Ausbrechen des Coronavirus zur Jahreswende und die pandemische Ausbreitung führt aktuell zu einer starken Veränderung des konjunkturellen Ausblicks und einem hohen Risiko einer weltweiten Rezession. Auch wenn die Absatz- und Beschaffungsmarktsituation des Basler Konzern bis Mitte März relativ stabil war, geht das Management von spürbaren Auswirkungen im Laufe der kommenden Quartale aus. Die Auswirkungen sowohl auf den Absatz- als auch auf den Beschaffungsmärkten können aufgrund der Aktualität der Ereignisse derzeit noch nicht quantifiziert werden.

Unter Berücksichtigung der oben ausgeführten Marktaussichten und sehr hohen Unsicherheiten plant Basler für das erste Halbjahr 2020 mit Umsatzerlösen innerhalb eines Korridors von ca. 70 bis 78 Mio. €. Darüber hinaus verschiebt das Management aufgrund der besonderen Marktsituation die Erreichung des mittelfristigen Ziels um ein Jahr. Die Umsatzschwelle von rund 250 Mio. € soll nun im Jahr 2023 durchstoßen werden. Trotz der aktuellen Marktbedingungen räumt der Vorstand bis auf Weiteres profitablem Umsatzwachstum Priorität gegenüber einer isolierten Optimierung der Profitabilität ein, da die grundlegen Wachstumstrends des Computer Vision Marktes intakt sind. Für das erste Halbjahr 2020 plant Basler mit einer Vorsteuerrendite innerhalb eines Korridors von 6 bis 10 %. Eine Prognose für das gesamte Geschäftsjahr kann aufgrund der Unsicherheiten der Corona-Pandemie nicht verlässlich abgegeben werden.

5 Chancen- und Risikobericht

Die von Basler verfolgte Wachstumsstrategie ist dann umsetzbar, wenn Chancen entschlossen genutzt und gleichzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um drohende Risiken geeignet zu minimieren.

Das Chancen- und Risikomanagementsystem von Basler hat zum Ziel,

Chancen- und Risiken von Basler systematisch zu erfassen und zu bewerten,
innerhalb des Führungskräfte-Teams Transparenz über Chancen und Risiken zu erzeugen,
Handlungsspielräume zu schaffen, dabei jedoch nicht akzeptable Risiken zu vermeiden oder Risiken auf ein akzeptables Maß zu reduzieren,
sich innerhalb des Führungskräfte-Teams darüber zu verständigen, in welcher Weise das Unternehmen relevante Risiken in ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit begrenzen kann und entsprechende Maßnahmen abzuleiten.

Wesentliche Bestandteile des Chancen- und Risikomanagementsystems sind die Risikostrategie, der Risikoatlas, die Risikomatrix und die Maßnahmen zur Risikobewältigung. Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde die Risikoinventur durchgeführt. Hierbei wurden Risiken benannt, nach Eintrittswahrscheinlichkeit und monetärer Höhe quantifiziert und Maßnahmen zur Risikominimierung definiert. Die Summe der identifizierten Risiken wird der definierten Risikodeckungsmasse (verfügbares Kapital zur Risikoabdeckung) gegenübergestellt. Die Risikotragfähigkeit des Konzerns wurde nicht überschritten. Flankiert wird das Risikomanagementsystem durch das interne Kontrollsystem (IKS), das interne Qualitätsmanagementsystem und schließlich die jährliche externe Prüfung im Rahmen der DIN EN ISO 9001:2015.

Der kumulierte Erwartungswert der zehn größten Risiken (ohne Wachstumsrisiken) beträgt 17 Mio. €. Der Erwartungswert ist die geschätzte Eintrittswahrscheinlichkeit multipliziert mit der möglichen Auswirkung. Gegenüber stehen Chancen in Höhe von 8 Mio. €. Durch das aktive Management werden die Eintrittswahrscheinlichkeiten der Risiken reduziert. Die Risikotragfähigkeit des Konzerns wird mit 53 Mio. € beziffert.

5.1 Interne Organisation

Gegenstand dieser Kategorie ist das Geschäftsmodell, die Aufbau- und Ablauforganisation, die IT und Kommunikation, die Informationsbeschaffung und das Personal.

Das Unternehmen ist funktional organisiert. Die Tochtergesellschaften in USA, Singapur, China und Mannheim sind mit direkter Berichtslinie an den Vorstand angebunden. Flache Hierarchien und kurze Entscheidungswege sollen die Flexibilität und den Austausch der Mitarbeiter untereinander selbst bei zunehmendem Wachstum erhalten. Im Rahmen eines ganzheitlichen Lean Management Ansatzes ist das Unternehmen im Stammgeschäft auf seine wesentlichen Wertströme ausgerichtet und arbeitet kontinuierlich daran, diese in ihrer Effizienz zu steigern. Darüber hinaus gibt es einen Strategy-Deployment-Prozess, der das Herunterbrechen der Unternehmensstrategie bis auf Arbeitsebene sicherstellt.

Als Technologieunternehmen ist Basler in einem hohen Maße abhängig vom Know-how und dem Engagement der Mitarbeiter. Es wird kontinuierlich daran gearbeitet, innovationsfördernde Strukturen, Abläufe, Verhaltensweisen und Kulturelemente trotz zunehmender Unternehmensgröße weiter zu entwickeln. Es wird eine Organisation angestrebt, die in der Lage ist, das Bestandsgeschäft weiter zu optimieren und sich gleichzeitig agil und innovativ in neue Technologie- und Marktfelder zu begeben.

Eine zentrale Aufgabe der nächsten Jahre wird sein, die Mitarbeiterproduktivität an allen Standorten des Unternehmens zu steigern, dafür müssen zunehmend interne und externe Prozesse digitalisiert werden. Bezüglich IT und Informationsbeschaffung verweisen wir auf Punkt 6 des Lageberichts.

Basler ist nicht tarifgebunden und bezieht sich in Entgeltfragen auch nicht auf bestehende Tarifverträge. Zusammen mit dem Betriebsrat haben die Basler AG und Silicon Software eine Entgeltsystematik eingeführt, welche die Vergütung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen regelt. Diese Gehaltssystematik beruht auf Eckstellenbeschreibungen, welche personenunabhängig erstellt und von einem externen Institut bewertet werden. Damit ist eine geschlechtsneutrale und personenunabhängige Eingruppierung gewährleistet. Diese Entgeltstruktur ist im Unternehmen veröffentlicht und für alle Mitarbeiter transparent. Die Betriebsvereinbarung regelt, nach welchen Erfahrungszeiten neue Stelleninhaber das Referenzgehalt erreichen. Über die Referenzgehälter hinaus kann es Leistungszulagen geben.

5.2 Finanzen

Dem Forderungsausfallrisiko wird durch ein Kredit- und Forderungsmanagement begegnet, in dessen Rahmen größere Kunden einer laufenden Bonitätsprüfung unterzogen und dem Rating entsprechend Kreditlimits im System hinterlegt werden. Bei Überschreitung der Kreditlimits erfolgt eine Prüfung und weitere Waren werden ggf. nicht ausgeliefert. Ausstehende Forderungen unterliegen einem dreistufigen Mahnverfahren. Ausfallrisiken wird durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Im Geschäftsjahr 2019 wurden Einzelwertberichtigungen und Abschreibungen auf Forderungen in Höhe von 6 T€ (VJ: 0 T€) gebucht.

Die Steuerung der Liquidität erfolgt in Zusammenarbeit von Rechnungswesen, Controlling, Vertrieb und Strategischem Einkauf. Basierend auf der Vierjahresplanung und dem Budget für das laufende Geschäftsjahr erfolgt eine Liquiditätsplanung, welche regelmäßig aktualisiert wird und Bestandteil der monatlichen Berichterstattung ist. Auf dieser Grundlage kann der Liquiditätsbedarf rechtzeitig erkannt und ggf. frühzeitig finanziert werden. Zum Bilanzstichtag bestehen nicht ausgeschöpfte Kreditlinien bei Banken i.H.v. 18,8 Mio. €.

Der Basler Konzern als mittelständisches Technologieunternehmen mit hohen F&E-Ausgaben sowie positiven Ratings hat die Möglichkeit, sich über zinsgünstige KfW-Mittel zu finanzieren.

Aus Sicht des Basler Managements besteht aktuell kein Liquiditätsrisiko.

5.3 Beschaffungsmarkt

Grundsätzlich besteht das Risiko einer gewissen Abhängigkeit von Zulieferern technologischer Komponenten. Auf der Seite der Zulieferer wird das Risiko durch den Aufbau stabiler langfristiger Geschäftsbeziehungen, regelmäßige Lieferantenaudits und die laufende Beobachtung der Beschaffungsmärkte reduziert. Soweit technisch möglich und ökonomisch sinnvoll, wird eine Second Source aufgebaut. Weiterhin sind Prozesse und Systeme implementiert, um die kurzfristige Verfügbarkeit und Liefertermintreue von Zukaufkomponenten sicherzustellen. Insgesamt wird die Situation auf dem Beschaffungsmarkt für Halbleiter- und Elektronikkomponenten trotz weiterer Zusammenschlüsse und dem Risiko von Allokation und Naturkatastrophen als mittleres Risiko bewertet. Diesem Risiko wird mit professionellem Supply Chain Management, erhöhten Lagerbeständen von kritischen Bauteilen, einem breiten Produktportfolio sowie dem weiteren Ausbau der Markführerschaft bzw. einer Verbesserung der Verhandlungsposition begegnet.

Obwohl die Beschaffungsmarktsituation durch die beschriebenen Vorbeugemaßnahmen und ein leistungsfähiges Managmentsystem bis zur Finalsierung dieses Berichtes die Lieferfähigkeit sichergestellt haben, entsteht durch die pandemische Ausbreitung des Coronavirus ein deutlich erhöhtes Risiko auf den Beschaffungsmärkten. Aufgrund der Aktualität der Ereignisse kann dieses Risiko derzeit noch nicht quantifiziert werden. Getrennte Produktionswerke und Wertschöpfungsketten in Ahrensburg und Singapur sowie erhöhte Fertigwarenbestände dämpfen das Risiko, sie werden jedoch Auswirkungen auf die Lieferfähigkeit des Konzerns in den kommenden Monaten mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausschließen können.

5.4 Absatzmarkt

Es besteht das Risiko, dass kurzfristig ein Marktwachstum aufgrund der makroökonomischen, geopolitischen und insbesondere der aktuellen Coronavirus Pandemie weiter ausbleibt bzw. deutlich unterhalb der langfristigen, mittleren Wachstumsrate von ca. 7 % bleibt. Mittel- und langfristig ist jedoch davon auszugehen, dass sich der Computer Vision Markt, getrieben durch zunehmende Automatisierung und durch neue Anwendungsfelder, positiv entwickeln wird. Die von Verbänden und Marktforschungsinstituten abgegebenen Prognosen gehen von einem nachhaltigen Wachstum im einstelligen Prozentbereich bei Anwendungen in der industriellen Massenproduktion und von zweistelligem prozentualem Wachstum in neueren Absatzmärkten, wie z. B. der Verkehrstechnik, der Logistik oder der Medizintechnik, aus. Da Basler kontinuierlich sein Produktportfolio erweitert und die Diversifizierung in neue Anwendungsmöglichkeiten vorantreibt, wird das Geschäftsmodell als skalierbar und zukunftssicher eingestuft.

Das Kamerageschäft in Investitionsgütermärkten hat durch seinen breiten Branchen- und Kundenportfoliomix sowie durch seinen Design-In-Charakter eine verhältnismäßig geringe Volatilität. Infolge der Fokussierung von Basler auf die Volumensegmente des Marktes für Bildverarbeitungskomponenten in Verbindung mit dem aktiven Bearbeiten neuer Anwendungsfelder nimmt der Umsatzanteil mit Kunden außerhalb der industriellen Massenproduktion langfristig zu und verbessert so die Risikostruktur des Umsatzes.

Durch immer neu entstehende Anwendungsfelder für Bildverarbeitung und das Fehlen substituierender Technologien wird der Markt für Kameratechnik in der Investitionsgüterindustrie auf absehbare Zeit aller Voraussicht nach weiter kontinuierlich wachsen. Temporär kommt es in einzelnen Zielmärkten jedoch regelmäßig zu Nachfrageschwankungen. Dies gilt besonders für Investitionsgütermärkte in der Halbleiter- und Elektronikindustrie.

Die höhere Dynamik der asiatischen Märkte erhöht tendenziell die Volatilität des Geschäftes des Basler Konzerns und erfordert eine höhere Anpassungsfähigkeit der Aufbau- und Ablauforganisation. Zudem wird in den kommenden Jahren eine zunehmende Lokalisierung erforderlich sein, um eine enge Nähe zu den Hauptabsatzmärkten zu gewährleisten. Aufgrund des relativ hohen Umsatzanteils von China birgt der Handelskonflikt zwischen China und den USA ein nachhaltiges Risiko.

Die Wettbewerbsintensität auf dem Markt für Industriekameras erhöhte sich 2019 weiter. Die Wettbewerbslandschaft hat sich insbesondere durch Übernahmen und durch aggressiv investierende chinesische Wettbewerber aus der Videoüberwachungsbranche in den letzten Jahren verändert. Auch die Distributionslandschaft wird sukzessive Teil des Konsolidierungstrends. Regionale Distributoren werden durch überregional agierende Distributoren oder durch Hersteller übernommen. Der Basler Konzern hat gegenüber seinen Wettbewerbern aktuell einen Vorsprung bei Produktportfolio, Marktzugang und Markenbekanntheitsgrad. Basler strebt an, seine Marktposition relativ zum Wettbewerb weiter auszubauen und sich in der Position vom Kamerahersteller zum Vollsortimenter zu wandeln. Das Wettbewerbsumfeld ist nach wie vor fragmentiert und geprägt von vielen kleinen Nischenanbietern. Die fünf größten Wettbewerber von Basler sind: Teledyne-Dalsa/E2V (Kanada), FLIR (USA), TKH Group/Allied Vision (Deutschland), Toshiba-Teli (Japan) und IDS-Imaging (Deutschland). Die seit einigen Jahren in den Markt eingetretenen chinesischen Wettwerber HIK Vision und Dahua rangieren zwar aktuell auf einem deutlich geringeren Umsatzniveau mit Industriekameras, sie wachsen jedoch überproportional und werden vom Management des Basler Konzerns aufgrund ihrer Finanzkraft, Kompetenz und ihres aggressiven Auftretens insbesondere in China als sehr ernst zu nehmende Wettbewerber eingestuft.

Dem Risiko der Marktpreis- und Margenerosion wird mit robusten und innovativen Produkten begegnet. Ein schlankes Produktdesign, die Nutzung von Plattformarchitekturen ebenso wie Lean Manufacturing sind wesentliche Erfolgsfaktoren für die Wettbewerbsfähigkeit und die Differenzierungskraft des Unternehmens. Darüber hinaus werden durch die Volumenstrategie Wettbewerbsvorteile über Skaleneffekte erzielt. Zunehmend ergeben sich auch durch die Positionierung als Vollsortimenter bessere Möglichkeiten zur Differenzierung durch gut aufeinander abgestimmte Einzelkomponenten und eine zusätzliche Beratungsleistung. Der direkte Marktzugang in bedeutenden Absatzregionen (USA, China, Deutschland) führt zudem zu relativen Wettbewerbsvorteilen und zur Stärkung der Bruttoerlöse.

Eine feindliche Übernahme der Basler AG kann bei der heutigen Aktionärsstruktur mit der Norbert Basler Holding GmbH als mehrheitlichem Anteilseigner nahezu ausgeschlossen werden. Die Aktionärsstruktur wird gleichwohl laufend auf Verschiebungen überprüft. Weiterhin hält die Basler AG zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahrs eigene Anteile in Höhe von 492.243 Aktien.

5.5 Politische und rechtliche Risiken

Das Risiko, dass sich politische Ereignisse katastrophal auf das Geschäft auswirken, ist aufgrund der regionalen Diversifizierung des Kamerageschäftes in fast 60 Länder, wovon über 20 Länder zur OECD gehören, überschaubar. Mögliche Erstreiheneffekte eines Brexits auf die Erträge von Basler werden aufgrund des begrenzten Absatzes sowie alternativer Lieferketten gering eingeschätzt. Die Risiken aus dem Handelskonflikt zwischen USA und China sind aufgrund der Größe dieser Absatz- sowie Beschaffungsmärkte deutlich höher. Kurzfristig könnte die Unsicherheit zu weiterhin zögerlichem Verhalten bei Ausrüstungsinvestitionen führen und damit die Nachfrage nach Bildverarbeitungskomponenten für ebendiese Ausrüstungsgüter negativ beeinflussen. Erhöhte Zolltarife könnten Kunden langfristig zu einem Wechsel zu lokalen Lieferanten, sofern vorhanden, motivieren. Basler hat mit einem zweiten Produktionsstandort in Singapur sowie einer eigenen Vertriebsgesellschaft in China und in den USA weiterhin dieses Risiko minimiert.

Der Gefahr rechtlicher Risiken wird durch entsprechende Versicherungen vorgebeugt. Die Rechtsabteilung wird in Vertragsverhandlungen sowie in Change-Prozesse eingebunden. Zusätzlich werden in schwierigen Fällen externe Spezialisten auf dem Gebiet der Rechts- und Steuerberatung hinzugezogen. Im Rahmen des Risikomanagementsystems und im Zuge schützenswerter Informationen wurde sich darüber hinaus mit dem Thema Geschäftsschädigung durch eigene Mitarbeiter beschäftigt. Derzeit gibt es keine Anzeichen für kriminelle Handlungen oder grobe Fahrlässigkeit.

Weiterhin besteht das Risiko von Patentverletzungen. Dem begegnet Basler durch ein mehrstufiges Prüfungsverfahren in dem Entwicklungsprozess. Die Prüfung erfolgt durch die Rechtsabteilung.

Der Aufbau und die Pflege der Marke Basler sind unabdingbare Bestandteile der Wettbewerbsfähigkeit und werden entsprechend rechtlich geschützt. Der Name und das Logo von Basler sowie wesentliche Produktnamen sind eingetragene und geschützte Marken.

5.6 Operationale Risiken

Ein weiterer wesentlicher Erfolgsfaktor ist eine zeit- sowie zielgerechte Produktentstehung. Die implementierten Prozesse und Planungsinstrumente in der Produktentstehung werden laufend überprüft und den Bedürfnissen entsprechend angepasst, sodass Entwicklungsprozesse im Rahmen üblicher Abweichungen termin- und budgetgetreu abgeschlossen werden können. Im Geschäftsjahr 2019 war das Projektportfolio stark geprägt durch große Plattformprojekte im Kerngeschäft und durch Grundlagenentwicklungen im Bereich der Embedded Vision Technologie. Insofern bestanden erhöhte technologische Risiken gegenüber dem üblichen Mix an Entwicklungsprojekten. Die Plattformentwicklungen werden 2020 zum Abschluss kommen und eine hochmoderne Grundlage zur Generierung von Produktvarianten bereitstellen.

Weiterhin ist für die Umsatzsteigerung ein effizienter Vertrieb unabdingbar. Daher hat Basler in 2019 ein Programm zur Steigerung der Effizienz der Vertriebsorganisation gestartet, welches neben umfangreicheren Schulungen und Schaffung von mehr Transparenz das Ziel hat, Interessenten an Basler Produkten viel schneller und fokussierter als Kunden zu akquirieren.

Die Produktion entspricht durch die ISO-Zertifizierung und den Lean Management-Ansatz modernen Standards und ist organisatorisch darauf ausgerichtet, Schwankungen im Auftragseingang zu bewältigen sowie eine angemessene Kapazitätsauslastung von Mitarbeitern und Maschinen umsetzen zu können. Die maximale Maschinenkapazität betrug 2019 rund 900.000 Einheiten (Kalkulation basierend auf 3-Schicht-Betrieb). Damit ist Basler sehr gut auf die Nachfrage der kommenden Jahre vorbereitet. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen des Geschäftsjahres 2017 und einer gewissen Intransparenz und hoher Volatilität die Entwicklung der asiatischen Märkte betreffend, nimmt das Management zur Sicherstellung der Lieferfähigkeit bewusst überschaubare Leerkosten in Kauf.

Die produktive Rekrutierung und Einarbeitung von neuen Kolleginnen und Kollegen sind in der aktuellen Arbeitsmarktsituation eine große Herausforderung und stellen damit ein wachstumsbegrenzendes Risiko dar. Diesem Risiko wird durch ein professionelles Personalmarketing, standardisiertes Onboarding, einer offenen Unternehmenskultur sowie Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie erfolgreich begegnet.

Die erfolgreiche Integration von akquirierten Unternehmen stellt Basler vor operative Herausforderungen. Sie werden durch ein dezidiertes Projekt- sowie Change-Management begleitet. Die MyCable GmbH ist mittlerweile voll eingebunden und die rechtliche Verschmelzung auf die Basler AG wurde in 2019 vollzogen.

5.7 Gesamtaussage

Als Hersteller von Bildverarbeitungskomponenten für die Investitionsgüterindustrie schätzt der Vorstand das unternehmensstrategische Risiko unverändert als gering ein. Diese Einschätzung beruht auf dem Umstand, dass es gegenwärtig keine flächendeckende Ersatztechnologie für Kameras gibt und maschinelles Sehen sowohl in der Industrie-/Fabrikautomation als auch in anderen Bereichen wie beispielsweise der Verkehrstechnik, der Medizintechnik, der Logistik oder bei Systemanbietern für den stationären Einzelhandel zunehmend wichtiger wird. Da die Bildverarbeitungskomponenten von Basler typischerweise in Maschinen und Geräten integriert werden und über den Lebenszyklus der Gerätegeneration aufgrund hoher Wechselhürden des Kunden meist gesetzt sind, ergibt sich darüber hinaus ein recht stabiles sowie planbares Geschäft, wenngleich zu erwähnen ist, dass die Planbarkeit mit zunehmendem asiatischem Projektgeschäft abgeschwächt wird.

Da Basler seine Aktivitäten sowohl auf neue Produktkategorien als auch auf das Erschließen neuer Absatzmärkte und Anwendungsfelder ausrichtet und damit seine Umsatzchancen kontinuierlich verbreitert, ist das Risiko einer unterdurchschnittlichen Entwicklung des Unternehmens im Vergleich zum Markt insgesamt überschaubar. Durch die Diversifikation in neue Anwendungsfelder reduzieren sich die ohnehin gering ausgeprägten Abhängigkeiten von einzelnen Vertikalmärkten weiter kontinuierlich.

Der asiatische Absatzmarkt - im Besonderen China - wird aller Voraussicht nach mittelfristig weiterhin die höchsten Wachstumsraten aufweisen. Aufgrund des guten Marktzugangs, insbesondere durch die Gründung von Basler China, der Übernahme der Vertriebsorganisation des ehemaligen Distributors und der Ausrichtung des Produktportfolios ist Basler sehr gut positioniert, diesen Trend für sich zu nutzen. Der Chance überproportionaler Wachstumsraten steht das Risiko einer zunehmenden Abhängigkeit von relativ wettbewerbsintensiven und zyklischen asiatischen Märkten gegenüber. Es ist zu erwarten, dass finanzstarke chinesische Konkurrenten und die weitere Konsolidierung der westlichen Konkurrenten die Wettbewerbsintensität zukünftig weiter steigern wird. In diesem Spannungsfeld ist das Management des Basler Konzerns bestrebt, durch eine ausgewogene Investitionspolitik ein nachhaltiges profitables Wachstum für den Konzern sicherzustellen.

Das Risiko einer weiteren konjunkturellen Abschwächung verstärkt sich aktuell durch die pandemische Ausbreitung des Coronavirus. Diesem Risiko begegnet der Vorstand mit einer Liquiditätspolitik, die auf einem soliden Bankbestand sowie einer hohen Eigenkapitalquote basiert. Darüber hinaus verfolgt sie einen positiven Free Cashflow und eine ausgewogene Balance zwischen langfristig wirkenden Wachstumsinvestitionen, hauptsächlich Personalaufwand, und kurzfristiger Profitabilität.

Vorgänge von besonderer Bedeutung außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, welche nicht im Lagebericht beschrieben sind, waren nicht zu verzeichnen.

6 Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess

Der Vorstand der Basler AG ist verantwortlich für die Erstellung und die Richtigkeit des Konzernjahresabschlusses sowie des Konzernlageberichts. Diese werden durch die Einbindung der Rechnungslegungsprozesse der Basler Gruppe und das konzernweite Qualitätsmanagement-System sichergestellt. Die Prozesse sind grundsätzlich nach dem Vier-Augen-Prinzip sowie einer strikten Funktionstrennung aufgesetzt. Unterstützt werden sie durch das konzernweite SAP-System bzw. in China durch das ERP-System Yonyou mit einem dezidierten Berechtigungskonzept, in dem alle Einzelabschlüsse der Basler Gruppe nach konzerneinheitlichen Regeln erstellt werden. Soweit einbezogene Gesellschaften nach anderen Rechnungslegungsstandards und mit anderen ERP-Systemen Einzelabschlüsse erstellen, gelten die konzerneinheitlichen Regelungen für die Handelsbilanz II (IFRS Standards), welche zentral im Konzernrechnungswesen bearbeitet werden.

In diesem System sind die Bilanzierungsgrundsätze sowie Kontrollen zur Überwachung der Prozess-und Datenqualität für eine automatisierte Abschlusserstellung hinterlegt.

Die Abschlussprozesse sind weitestgehend automatisiert und werden durch geeignete EDV-gestützte Workflows gesteuert. Sowohl unterstützt durch Stichprobenprüfungen, plausibilisierende und manuelle Kontrollen als auch durch die eingesetzte Software, wird die Vollständigkeit und Richtigkeit von Daten der Rechnungslegung regelmäßig überprüft.

Der Aufsichtsrat und insbesondere der Prüfungsausschuss der Basler AG befassen sich im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig mit wesentlichen Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements sowie der Prüfungsaufträge und Prüfungsschwerpunkte.

7 Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Aufgrund des hohen Exportanteils von Basler erfolgt ein großer Teil der Zahlungsströme in Fremdwährung. Aus Umsatzerlösen abzüglich Materialeinkäufen und sonstiger Kosten in jeweiliger Fremdwährung entstanden insbesondere Nettozuflüsse in CNY, USD sowie JPY. Grundsätzlich werden überschüssige Fremdwährungsguthaben in EUR getauscht. Zudem werden mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Zukunft entstehende Fremdwährungsüberschüsse über Devisentermingeschäfte abgesichert, deren Laufzeit in der Regel zwölf Monate nicht übersteigt. Dadurch sollen Währungsrisiken aus Wechselkursschwankungen minimiert werden.

Derivative Geschäfte werden nicht zu spekulativen Zwecken eingesetzt, sondern dienen lediglich der Minimierung der Fremdwährungsrisiken. Zum Bilanzstichtag bestanden keine derivativen Geschäfte in Fremdwährungen.

Basler schließt derivative Geschäfte ausschließlich mit seinen Hausbanken ab. Das Risiko eines Ausfalls der Kontrahenten sieht der Vorstand als sehr gering an.

8 Bericht nach § 315a HGB

Der Vorstand der Basler AG besteht aus vier Mitgliedern mit folgenden Ressortaufteilungen: Dr. Dietmar Ley verantwortet die Bereiche Forschung & Entwicklung sowie Personal und Organisationsentwicklung, John P. Jennings die Bereiche Vertrieb, Marktkommunikation und Tochtergesellschaften, Arndt Bake zeichnet für Marketing und New Business und Hardy Mehl ist für Produktion, Einkauf und Logistik, Finanzen, Recht, Investor Relations, IT und Facility verantwortlich.

Die Satzung der Basler AG sieht für die Ernennung und Abberufung von Vorständen folgende Regelung vor:

"Die Bestellung der Mitglieder des Vorstands, der Widerruf ihrer Bestellung sowie der Abschluss, die Änderung und die Beendigung von Dienstverträgen mit den Mitgliedern des Vorstands erfolgen durch den Aufsichtsrat. Dasselbe gilt für die Bestellung eines Vorstandsmitglieds zum Vorsitzenden und weiterer Mitglieder des Vorstands zu stellvertretenden Vorsitzenden."

Die Satzung der Basler AG kann nur durch die Hauptversammlung und dort nur mit drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals geändert werden.

Das Grundkapital der Basler AG in Höhe von 10,5 Mio. € ist eingeteilt in 10,5 Mio. nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten.

Die Norbert Basler Holding GmbH hält per 31.12.2019 5.530.152 Aktien und somit 52,67 % der Stimmrechte an der Basler AG.

Die Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Ausgabe oder des Rückkaufs eigener Aktien sind in der Satzung wie folgt geregelt:

"Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 16.05.2022 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 1.750.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu Euro 1.750.000 zu erhöhen. Hierbei steht den Aktionären ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Ferner kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, um die neuen Aktien der Gesellschaft Dritten gegen Sacheinlage zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihr verbundene Unternehmen anbieten zu können. Der Ausschluss des Bezugsrechts durch den Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch dann zulässig, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 v.H. des Grundkapitals in Höhe von Euro 10.500.000,00 nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenkurs der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (§ 203 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Börsenkurs ist der arithmetische Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel) oder eines Nachfolgesystems der letzten zehn Börsentage vor Ausübung der Ermächtigung.

Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag festzulegen."

Weiterhin ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 15.05.2024 eigene Aktien im Umfang von bis zu insgesamt 10 % des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, für einen oder mehrere Zwecke ausgeübt werden; sie kann aber auch von abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung von Dritten durchgeführt werden. Der Erwerb darf nach Wahl der Gesellschaft (i) über die Börse oder (ii) mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots bzw. einer an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder (iii) durch ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Tauschangebot gegen Aktien eines im Sinne von § 3 Abs. 2 AktG börsennotierten Unternehmens bzw. durch eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots erfolgen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die so erworbenen Aktien und die bereits früher erworbenen Aktien zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden.

Ferner wird der Vorstand ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen und die früher erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Gewährung von Aktien an sonstige Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und Mitarbeiter von mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen zu verwenden, soweit diese Personen im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen zu deren Bezug berechtigt sind.

Der Vorstand wird zudem ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen und die früher erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Erfüllung von Wandel- und Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten aus durch die Gesellschaft oder von abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen ausgegebenen Wandel-, Teilschuld- oder Optionsschuldverschreibungen mit Wandel- oder Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten zu verwenden.

Der Vorstand ist weiter ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.

Das Bezugsrecht der Aktionäre auf eigene Aktien ist insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen verwendet werden.

Der Vorstand wird die Hauptversammlung bezüglich des Erwerbs eigener Aktien und deren Verwendung jeweils unterrichten. Weitere Sachverhalte nach § 315 Abs. 4 HGB liegen nicht vor.

9 Konzernerklärung zur Unternehmensführung (§ 315d HGB), Corporate Governance Bericht

Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung, Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex, Erläuterungen zu Unternehmensführungspraktiken sowie eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat finden Sie auf der Internetseite (www. baslerweb.com/Investoren) unter dem Punkt Investoren → Corporate Governance.

10 Grundzüge des Vergütungssystems (§ 315a Abs. 2 HGB)

Bei den nachfolgenden Angaben zur Vergütung der Organe der Basler AG handelt es sich um Angaben nach § 315a Abs. 2 HGB sowie um Angaben aufgrund der Vorgaben des Corporate Governance Kodex.

10.1 Vergütung des Vorstands

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Die Mitglieder des Vorstands haben auf Basis der mit ihnen geschlossenen Dienstverträge einen Anspruch auf eine fixe und eine jährliche variable Vergütung sowie auf Nebenleistungen. Die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand sowie die Angemessenheit der Vergütung werden regelmäßig vom Aufsichtsrat überprüft und festgelegt.

Die Gesellschaft gewährt allen Mitgliedern des Vorstands aus ihren Vorstandsverträgen weitere Leistungen, die z.T. als geldwerte Vorteile angesehen und entsprechend versteuert werden, so vor allem die Überlassung eines Geschäftsfahrzeugs sowie die Gewährung von Unfallversicherungsschutz. Nebentätigkeiten sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Die Laufzeiten der Verträge der Mitglieder des Vorstands sind an die Laufzeit der Bestellung zum Mitglied des Vorstands gekoppelt. Die Verträge der Vorstandsmitglieder sehen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vor. Den Mitgliedern des Vorstands ist es vertraglich untersagt, während der Dauer von eineinhalb Jahren nach Ausscheiden Leistungen an oder für einen Wettbewerber zu erbringen.

10.1.1 Eigene Anforderungen an das Vergütungssystem

Das Vergütungssystem für den Vorstand soll folgende Aspekte adressieren:

Langfristige Perspektive
Ertragsstärke
Wachstum
Eigenkapitalstärke
Leistungsorientierung
Effizienz in der Umsetzung
Transparenz für alle Beteiligten

Daraus resultieren folgende Anforderungen an das Vergütungssystem:

Individuelle und angemessene Vergütung
Ausrichtung auf langfristige Unternehmensentwicklung
Aufteilung in fixe und variable Bestandteile
Mehrjährige Bemessungsgrundlage
Berücksichtigung positiver und negativer Entwicklungen
Vermeidung von Fehlanreizen i. S. unangemessener Risiken
Relevante und anspruchsvolle Ziele und Kennzahlen
Ausschluss nachträglicher Änderung der Erfolgsziele
Begrenzung der variablen Vergütung
Aufsichtsrat soll auf außerordentliche Entwicklungen reagieren können

10.1.2 Struktur des Vergütungssystems

Mit jedem einzelnen Vorstand wird bei Vertragsabschluss bzw. Vertragserneuerung ein individuelles Zielgehalt vereinbart. Dessen Höhe ist dabei u. a. abhängig von:

Aufgaben und Verantwortung
Leistung
Marktgegebenheiten
Wirtschaftlicher Lage der Gesellschaft
Erfolg und Zukunftsaussichten des Unternehmens
Externem Vergleichsumfeld
Interner Vergütungsstruktur

Für alle Vorstände wird ein gleicher prozentualer Anteil vom Zielgehalt definiert, der als Basis für die Berechnung der variablen Vergütung dient. Die Höhe des variablen Anteils berücksichtigt die sonstigen Regelungen im Unternehmen, die Vergleichbarkeit im Markt und die Empfehlungen des Corporate Governance Kodex.

Für die Vorstände der Basler AG wird der variable Anteil auf 25 % vom Zielgehalt festgelegt.

10.1.3 Konzernkennzahlen zur Erfolgsmessung

Die strategische Zielsetzung eines profitablen Wachstumsunternehmens und die grundsätzliche Entscheidung für eine eigenkapitalstarke Unternehmensfinanzierung führen zur Bemessung des Unternehmenserfolgs nach Profitabilität und Wachstum.

Als geeignete Kennzahl für Profitabilität wird hier das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) im Verhältnis zum Umsatz angesehen.

Profitabilität=EBT/Umsatz

Als geeignete Kennzahl für Wachstum wird die prozentuale Steigerung der Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr angesehen.

Umsatzwachstum=Aktueller Umsatz/Vorjahresumsatz - 1

10.1.4 Zielvorgaben

Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres werden für beide Kennzahlen Erwartungswerte als Zielvorgaben vereinbart. Die Zielvorgabe für die Profitabilität orientiert sich dabei an der langfristigen Rentabilitätserwartung und soll über die Jahre eine große Konstanz aufweisen. Die Umsatzerwartung berücksichtigt auch mittel- und kurzfristigere Einflüsse und wird daher von Jahr zu Jahr stärker schwanken.

Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres werden für beide Kennzahlen Toleranzbreiten vereinbart, die den Bereich des normalen Geschäftsverlaufes beschreiben. Die Toleranz soll so bemessen sein, dass ihr unterer Eckwert den Übergang von einem grundsätzlich befriedigenden zu einem unbefriedigenden Ergebnis markiert. Umgekehrt beschreibt der obere Eckwert die Grenze zwischen einer guten und einer sehr guten Leistung.

Als Maß für die Zielerreichung dienen lineare Funktionen bezüglich Profitabilität und Wachstum: Diese Funktionen zeigen jeweils eine 100 %-ige Zielerreichung, wenn die nach dem Jahresabschluss festgestellten Werte für Profitabilität und Wachstum gerade den Erwartungswerten entsprechen. Sie zeigen eine 0 %-ige Zielerreichung, wenn die Erwartungswerte um die Toleranzbreite unterschritten werden. Sie werden negativ, wenn die Abweichungen nach unten noch größer ausfallen.

Profitabilität und Wachstum sind gleichermaßen wichtige Zielsetzungen. Im Zweifelsfall überwiegt die Forderung nach Profitabilität dem stetigen Wachstum. Ausbleibende Profitabilität soll daher nicht unbegrenzt durch Wachstum kompensiert werden können, sodass der Erfüllungsgrad für das Wachstumsziel bei 400 % begrenzt wird. Die Erfüllungsgrade werden mit 50 % zu 50 % ausgeglichen gewichtet. Die Addition beider entsprechend gewichteten Erfüllungsgrade für Profitabilität und Wachstum ergibt das Maß für die Gesamt-Zielerreichung im Geschäftsjahr.

Die eingeforderte Begrenzung des variablen Vergütungsteils wird bei -100 % und bei +400 % vorgenommen.

10.1.5 Bonus

Die Gesamt-Zielerreichung (-100 % bis +400 %) wird mit dem oben definierten variablen Anteil des Zielgehalts (25 % des vereinbarten Zielgehalts) multipliziert und ergibt damit den in € bemessenen Bonusanspruch des jeweiligen Vorstandsmitglieds für das abgelaufene Geschäftsjahr. Demgemäß kann der Bonusanspruch zwischen -25 % des Zielgehalts (Malus) und 75 % des Zielgehalts betragen.

Der so errechnete Bonusanspruch kommt nicht direkt zur Auszahlung. Um die geforderte Langfristigkeit und mehrjährige Bemessungsgrundlage darzustellen, werden die Ansprüche mittels einer BonusBank verzögert ausgezahlt und unterliegen dabei dem zwischenzeitlichen Risiko einer substanziellen Schmälerung durch eine nachträgliche Verschlechterung der Performanz. Für jeden Vorstand wird ein gesondertes Konto für dessen Bonusansprüche geführt.

Der für das vergangene Geschäftsjahr errechnete Bonus oder Malus wird auf das individuelle Konto gebucht. Unter Berücksichtigung eines alten Saldos ergibt sich ein aktueller Kontostand. Sofern dieser Kontostand positiv ist, kommt ein Drittel des Saldos zur Auszahlung. Zwei Drittel werden auf neue Rechnung vorgetragen und im nächsten Jahr berücksichtigt. Negative Salden müssen durch positive Salden oder Bonuseinzahlungen kompensiert werden, bevor Auszahlungen aus der Bonus-Bank erfolgen können.

Um einen besonderen Leistungsanreiz für den Vorstand zu schaffen und diesen zu motivieren, langfristig an der Wertsteigerung des Unternehmens zu arbeiten, hat der Aufsichtsrat beschlossen, einen Teil des Bonus in Aktien zu wandeln. Ab 2019 und befristet bis einschließlich 2020 wird ein individuell fixierter prozentualer Anteil des etwaigen zukünftigen Anspruchs auf variable Vergütung oberhalb der 100 % der Zielerreichung in Aktien gewährt. Hierbei kommt analog das bereits beschriebene BonusBank-Verfahren zur Anwendung. Für 2019 sind die Kriterien nicht erfüllt, so dass keine Aktien zur Auszahlung kommen.

10.1.6 Gesamtvergütung

Die Gesamtvergütung setzt sich aus dem Fixgehalt (75 % des Zielgehalts) und der Auszahlung aus der Bonus-Bank zusammen.

Werden die vereinbarten Ziele bezüglich Profitabilität und Wachstum über mehrere Jahre im Mittel erfüllt, so ergibt sich eine tatsächliche Gesamtvergütung in Höhe des Zielgehalts. Werden die Ziele nachhaltig deutlich verfehlt, so kommt auf Dauer lediglich das Fixgehalt zur Auszahlung (75 % des Zielgehalts).

Im Falle einer mehrjährigen und signifikanten Übererfüllung der Profitabilitäts- und Wachstumsziele ergibt sich allmählich eine Gesamtvergütung von maximal 175 % des Zielgehalts.

Hinsichtlich der Angaben zu den Empfehlungen nach Ziff. 4.2.5 Abs. 3 Satz 2 DCGK (Deutsche Corporate Governance Kodex) verweisen wir auf den Anhang.

10.1.7 Grenzen des Modells und Eingriff des Aufsichtsrats

Ein Vergütungsmodell wird nie alle Eventualitäten realer Einflüsse abbilden können. Es soll so einfach wie möglich sein und wird daher bei außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Rahmenbedingungen versagen müssen.

Im Falle gravierender Krisen (z. B. Weltwirtschaftskrise 2008/2009) oder auch bei nicht in der Gewinn-und Verlustrechnung abbildbaren Erfolgen des Vorstands (z. B. strategische Erfolge oder Abwenden bedrohlicher Situationen) bietet ein solches Vergütungsmodell keine befriedigenden Ergebnisse.

Um diese systembedingten Nachteile eines geforderten Vergütungssystems zu mildern, behält sich der Aufsichtsrat der Basler AG zwei Möglichkeiten vor, in das System einzugreifen:

Verzögerte Auszahlung aus der Bonus-Bank
Sonderzuweisungen in die Bonus-Bank

Im Fall außergewöhnlich schwieriger Umstände, insbesondere auch wenn die Auszahlung von Boni im Hinblick auf die Beanspruchung von Belegschaft oder Gesellschaftern unangemessen erscheint, kann der Aufsichtsrat beschließen, anstehende Auszahlungen aus der Bonus-Bank auszusetzen oder zu verschieben. Der grundsätzliche Anspruch der Vorstände auf Auszahlung bleibt dabei bestehen.

Im Fall ausgesprochen guter, deutlich über allen Erwartungen liegender Leistungen des Vorstands, insbesondere auch dann, wenn sich diese nicht unbedingt in der GuV abbilden, kann der Aufsichtsrat beschließen, Sonderzuweisungen in die Bonus-Bank vorzunehmen. Diese Sonderzuweisungen stehen dann ebenso wie die regulären Boni im mehrjährigen Risiko, bevor sie über Jahre verteilt zur Auszahlung kommen. Die Sonderzuweisungen können individuell für jeden Vorstand beschlossen werden.

Endet die Vorstandsbestellung mit einem negativen Saldo in der Bonus-Bank des jeweiligen Vorstands, so wird dieser vom Unternehmen ausgeglichen. Im Gegenzug sehen die Anstellungsverträge im Falle eines positiven Saldos vor, dass dieser zunächst in der Bonus-Bank verbleibt und damit dem Minderungsrisiko in den Folgejahren, analog zu den Anspruchsberechnungen der verbleibenden Unternehmensvorstände in diesen Jahren, unterliegt. Der Bonus-Bank werden nach Ausscheiden des Vorstands aber keine neuen positiven Ansprüche zugeführt. Die Auszahlungen aus der Bonus-Bank erfolgen zu den für die verbleibenden Vorstände gültigen Regelterminen. Dabei kommt an den beiden auf das Ausscheiden des Vorstandsmitglieds folgenden Regelterminen jeweils ein Drittel des bei Auszahlung bestehenden Saldos zur Auszahlung und am dritten Regeltermin wird der dann bestehende Restsaldo ausgezahlt.

Unabhängig vom Vergütungssystem ist vereinbart, dass Zahlungen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund auf den Wert von zwei Jahresvergütungen begrenzt sind und grundsätzlich nicht mehr als die Summe der Ansprüche während der Restlaufzeit des Anstellungsvertrages betragen können.

Das von der Hauptversammlung 2011 beschlossene neue Vergütungsmodell für den Vorstand erfüllt damit die Forderungen des Corporate Governance Kodex nach:

Individueller und angemessener Vergütung
Ausrichtung auf langfristige Unternehmensentwicklung
Aufteilung in fixe und variable Bestandteile
Mehrjähriger Bemessungsgrundlage
Berücksichtigung positiver und negativer Entwicklungen
Vermeidung von Fehlanreizen i. S. unangemessener Risiken
Relevanten und anspruchsvollen Zielen und Kennzahlen
Ausschluss nachträglicher Änderung der Erfolgsziele
Begrenzung der variablen Vergütung
Eingriffsmöglichkeiten für den Aufsichtsrat bei außerordentlichen Entwicklungen

10.2 Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in der Satzung festgelegt. Dabei werden der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat mit Zuschlägen von 200 % bzw. 50 % berücksichtigt. Eine erfolgsorientierte Vergütung ist für die Mitglieder des Aufsichtsrats in Übereinstimmung mit der Empfehlung des DCGK nicht vorgesehen. Für die Mitgliedschaft im Nominierungs- bzw. Prüfungsausschuss werden zusätzliche Vergütungen geleistet. Die Gesamtvergütung ist dem Anhang zu entnehmen.

11 Nichtfinanzielle Konzernerklärung (§§ 315b bis 315c HGB)

Über diesen Bericht

Der Basler Konzern (kurz: "Konzern" oder "Basler) ist gemäß dem Gesetz zur "Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) für das Geschäftsjahr 2019 zur Aufstellung einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet. Dieser Berichtspflicht gemäß §§ 315b und 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB wird durch den vorliegenden zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht nachgegangen. Der Bericht bezieht sich sofern nicht näher erläutert im Wesentlichen auf die deutschen Unternehmensstandorte. Wir streben eine Umsetzung der Standards in den ausländischen Tochtergesellschaften unter Berücksichtigung von länderspezifischen Gegebenheiten in den kommenden Jahren an.

Die gemachten Angaben gelten hierbei generell für den gesamten Konzern. Der Konzern umfasst den im Geschäftsbericht beschriebenen Konsolidierungskreis (siehe Konzernanhang (IFRS) im Geschäftsbericht 2019, Kapitel Grundlagen der Konsolidierung). Konzepte, die nur auf einzelne Bereiche oder Standorte zutreffen, werden als solche gekennzeichnet.

Die Erklärung orientiert sich an den Richtlinien der Global Reporting Initiative (GRI Standards), welche als Rahmenwerk für die Identifikation wesentlicher Themen nach "GRI 101: Grundlagen" und für die Beschreibung der Managementansätze nach "GRI 103: Managementansatz" berücksichtigt wurden.

Die Identifikation wesentlicher nichtfinanzieller Themen im Sinne des § 289c Abs. 3 HGB erfolgte in einem mehrstufigen Prozess unter Beteiligung von Management und Fachabteilungen. Auf Grundlage dieser Anforderungen wurden die folgenden Berichtsinhalte ausgewählt:

Nichtfinanzielle Aspekte Sachverhalte, die gem. § 289c Abs. 3 HGB als wesentlich definiert sind
Arbeitnehmerbelange Arbeitssicherheit, Bindung und Qualifizierung von Mitarbeitern, Vielfalt und Chancengleichheit
Soziale Belange Gesellschaftsliche Verantwortung
Achtung der Menschenrechte Schutz der Menschenrechte im Unternehmen
Bekämpfung von Korruption und Bestechung Bekämpfung von Korruption und Bestechung im Unternehmen und in der Lieferkette
Umweltbelange Betriebliches Umweltmanagement

Der Ansatz zum Risikomanagement von Basler verfolgt das Ziel, Risiken möglichst zu vermeiden oder, wo möglich, entsprechend abzusichern. Hierzu ist ein internes Risikomanagementsystem implementiert. Im Zuge des nichtfinanziellen Berichts sind gemäß § 289c Abs. 3 HGB wesentliche Risiken berichtspflichtig, die sehr wahrscheinlich schwerwiegend negative Auswirkungen haben. Risiken, die im Berichtszeitraum über das Risikomanagement identifiziert wurden, sind im Kapitel Chancen- und Risikobericht des Konzernlageberichts beschrieben.

Geschäftsmodell

Das Geschäftsmodell von Basler ist umfassend im Konzernlagebericht unter Punkt 1.1 erläutert.

Arbeitnehmerbelange

Qualifizierte, motivierte und gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Basis für den Erfolg von Basler. Aus diesem Grund legt das Management von Basler besonderen Wert darauf, seinen Mitarbeitern ein attraktives Arbeitsumfeld zu bieten mit Möglichkeiten zur kontinuierlichen Aus- und Weiterbildung. Die Grundlage hierfür bildet ein sicheres Arbeitsumfeld in administrativen sowie gewerblichen Bereichen.

Arbeitssicherheit

Ziel:

Basler gewährleistet die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter.

Zentrale Maßnahmen & Due Diligence-Prozesse:

Um das Wohlergehen der Mitarbeiter sicherzustellen, werden mindestens die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes befolgt. Sie sind im Arbeitssicherheitshandbuch schriftlich festgehalten und im Intranet für jeden Mitarbeiter zugänglich. Weiterhin findet eine jährliche Schulung zur Arbeitssicherheit im gewerblichen Bereich statt. Aufgrund der Produktionsinfrastruktur von Basler, die auf diverse Maschinen und z. T. auf Reinraumbedingungen angewiesen ist, bilden Betriebsanweisungen zur Luftreinhaltung und Schallminimierung zentrale Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Diese Vorgaben werden, zum Beispiel, durch den Einsatz von Luftumwälzungsanlagen in Produktionshallen umgesetzt. Zudem existieren die gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen in Form eines zentralen Brandmeldesystems, Feuerschutzwände, Rauchentlüftungsanlagen sowie Sprinkleranlagen.

Zur Erkennung möglicher Gefährdungen sowie zur Identifizierung von Handlungsbedarf und zur Ableitung von Maßnahmen, finden regelmäßige Begehungen der Betriebsgelände sowie der Gebäude durch einen externen Arbeitssicherheitsdienst statt. Hierbei werden unter anderem Gefahrgutlagerung, Emissionen und Feinstaub innerhalb von Gebäuden, sowie weitere Gefahren für die Gesundheit der Mitarbeiter überprüft. Regelmäßige Messungen der Raumluft im Fertigungsbereich dienen der Überwachung Luftqualität. Zur Vermeidung erhöhter Staubbelastung werden zusätzliche Messungen und Reinigungsmaßnahmen vorgenommen.

Außerdem arbeitet Basler mit dem Fürstenberg Institut zusammen, welches das Unternehmen beim Gesundheitsmanagement unterstützt mit dem Schwerpunkt auf Prävention von Stressfaktoren.

Ergebnisse:

Durch die implementierten Maßnahmen und Prozesse erzielt die Basler einen hohen Grad an Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter. Dies schlägt sich in einer Krankheitsquote von 6,06% (Vorjahr: 5,6 %) nieder.

Bindung und Qualifizierung von Mitarbeitern

Ziel:

Das Gewinnen und Halten qualifizierter Führungs- und Fachkräfte zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und für ein effizientes Wachstum.

Zentrale Maßnahmen & Due Diligence-Prozesse:

Die Zufriedenheit der Mitarbeiter hat einen sehr hohen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit und Betriebszugehörigkeit und damit auf den Erfolg des Unternehmens. Von wesentlicher Bedeutung ist in diesem Zusammenhang eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Basler strebt deshalb an, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie der Mitarbeiter zu fördern, insbesondere durch die Möglichkeit kontinuierlicher Berufstätigkeit über unterschiedliche Familienphasen hinweg, der Unterstützung in der Wahrnehmung von Eltern- und Pflegezeit sowie gleichzeitig Familienverantwortung gerecht zu werden und die eigene Karriere zu verfolgen. Neben diversen Teilzeitmodellen und flexiblen Arbeitszeiten bietet die Basler AG eine Notfall- und Sonderzeitenbetreuung für Kinder der Mitarbeiter an. Diese kann im firmeneigenen Kinderbetreuungsraum oder zu Hause in Anspruch genommen werden. Die Basler AG trägt seit 2011 das Zertifikat der Hertie-Stiftung "Familienfreundliches Unternehmen". Regelmäßige Audits bestätigen der Basler AG eine starke Durchdringung und kulturelle Verankerung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Weiterhin bietet das Unternehmen für die Mitarbeiter der Basler AG die Möglichkeit von Sabbaticals.

Um geeignete Nachwuchskräfte zu finden, aber auch um das soziale Engagement für die Region Ahrensburg zu bestätigen, legt Basler großen Wert auf die eigene Ausbildung junger Menschen.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Personalpolitik ist die kontinuierliche Weiterentwicklung der Mitarbeiter durch interne und externe Schulungen, Lehrgänge, "On-the-Job-Training" oder durch Selbststudium. Einmal jährlich werden Entwicklungsgespräche mit den Mitarbeitern , in denen Entwicklungsziele zwischen Mitarbeiter und Führungskraft vereinbart werden. Der Fortschritt wird regelmäßig gemessen.

In der Konzernzentrale in Ahrensburg wird dem Thema Arbeit und Integration eine hohe Bedeutung beigemessen. Es gibt einen Betriebsrat sowie eine Behindertenvertretung, der barrierefreie Ausbau des Unternehmens wird stetig vorangetrieben. Den Mitarbeitern steht im Unternehmen kostenloses Obst, Mineralwasser, Kaffee und Tee zur Verfügung und die Basler AG bezuschusst das Mittagessen für die Mitarbeiter in der betriebseigenen Kantine in Ahrensburg.

Ergebnisse:

Aufgrund der implementierten Maßnahmen konnte die Basler AG die angemessene Qualifikation ihrer Mitarbeiter und ein attraktives Arbeitsumfeld gewährleisten. Darüber hinaus wurden neue Mitarbeiter hierdurch gewonnen. Die Mitarbeiterzufriedenheit spiegelt sich in der niedrigen Fluktuationsrate von 1,13 % (VJ: 1,57 %) wider.

2019 waren durchschnittlich 853 (VJ: 642) Mitarbeiter im Konzern beschäftigt, davon sind 36,85 % (VJ: 33,5 %) weiblich. Auf Vollstellen-Äquivalente umgerechnet belief sich die durchschnittliche Mitarbeiterzahl auf 806 (VJ: 601).

Die Anzahl der Auszubildenden der Basler AG betrug zum Ende des Geschäftsjahres 23 (VJ: 27).

Der Aufwand für Weiterbildung des Basler Konzerns betrug 680 T€ im Geschäftsjahr 2019 (Vorjahr: 756 T€).

Die Kosten für den Mittagessenzuschuss der Mitarbeiter der Basler AG betrugen 2019 103 T€ (VJ: 101 T€).

Vielfalt und Chancengleichheit

Ziel:

Um ein attraktives, effektives und faires Arbeitsumfeld zu bieten, sollen Vielfalt und Chancengleichheit unterstützt werden.

Zentrale Maßnahme & Due-Diligence-Prozesse:

Die Belegschaft des Unternehmens ist durch eine Vielfalt an Herkunftsländern und Kulturen geprägt. Um die Integration von Mitarbeitern verschiedener Nationalitäten und Generationen zu fördern, werden Sprachkurse angeboten. Es findet in vielen Bereichen intensiver Austausch über Video-Konferenzen sowie Besuche in den Niederlassungen statt; Projekte mit internationaler Beteiligung werden aufgesetzt und durch Social Events unterstützt. Ein Großteil der Kommunikation des Unternehmens wird in deutscher und englischer Sprache abgebildet.

Im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst hat der Aufsichtsrat Ziele für die Erreichung von Geschlechterquoten in Aufsichtsrat und Vorstand festzulegen. Der Aufsichtsrat hat auf seiner Sitzung im März 2018 beschlossen, dass bis auf Weiteres in Aufsichtsrat und Vorstand keine Erhöhung der Frauenquote erreicht werden muss.

Mit Frau Prof. Dr. Mirja Steinkamp sowie Frau Dorothea Brandes als Arbeitnehmervertreterin beträgt die Frauenquote im Aufsichtsrat der Basler AG zurzeit über 30 %. Es besteht keine Absicht, die aktuelle Besetzung des sehr gut zusammenarbeitenden Vorstands sowie Aufsichtsrats auf Sicht zu verändern.

Weitere Hintergründe zu dieser Thematik finden Sie auch unter Punkt 5.4.1 der Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex.

Aufsichtsrat und Vorstand haben im März 2018 (vor den Akquisitionen von Silicon Software und Basler China) beschlossen, dass eine Frauenquote von 30 % bei Bereichsleitungen sowie auch auf Abteilungsleiter-Ebene der Basler AG spätestens bis Ende 2021 erreicht werden soll.

Ergebnisse:

Zum 31.12.2019 waren bei der Basler AG 33,33 % weibliche leitende Angestellte sowie 21,05 % weibliche Abteilungsleitungen beschäftigt. Die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands ist die Bereichsleitung und darunter folgt die Abteilungsleitung.

Das Unternehmen bietet ein spezielles Förderprogramm (High Potential Programm) an, um talentierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Führungsaufgaben zu qualifizieren. Im nächsten Programmdurchlauf 2020 ist als Schwerpunkt die Förderung von Frauen in Führungspositionen geplant. Es beinhaltet unter anderem, mindestens die Hälfte der Programmplätze mit Frauen zu besetzen und setzt auch inhaltlich unter anderem mit der Frage der unterschiedlichen Geschlechterrollen in Führung einen deutlichen Schwerpunkt. Ziel ist es, geeignete Führungskräfte zu identifizieren und zu fördern, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen nachhaltig zu erhöhen.

Sozialbelange

Gesellschaftliche Verantwortung

Basler trägt gesellschaftliche Verantwortung. Dies gilt insbesondere für den Standort der Konzernzentrale in Ahrensburg, da dort die Mehrheit der Mitarbeiter beschäftigt ist.

Ziel:

Ziel von Basler ist es, die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung vor Ort zu fördern und die Interessen lokaler Anspruchsgruppen zu berücksichtigen.

Zentrale Maßnahmen & Due-Diligence-Prozesse:

Dem Konzern fällt als einem der größten privaten Arbeitgeber am Standort Ahrensburg eine zentrale Rolle für die lokale Wirtschaft und Gesellschaft zu. Diese nimmt er in unterschiedlichen Bereichen extern aber auch intern wahr.

So bietet die Hauptniederlassung in Ahrensburg Workshops an Schulen an, um das Interesse für die unterschiedlichen Berufsfelder des Konzerns zu wecken und als lokaler Arbeitgeber bereits frühzeitig auf sich aufmerksam zu machen. Die Basler AG, Ahrensburg nimmt jährlich am Boys & Girls Day teil, richtet Hackathons für Nachwuchsprogrammierer aus, unterstützt Flüchtlingsprojekte vor Ort sowie weitere soziale Projekte.

Ergebnis:

Durch das gesellschaftliche Engagement fördert die Basler AG die lokale und nationale Wirtschaft sowie Gesellschaft. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Nachwuchsarbeit.

Achtung der Menschenrechte & Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Ziel:

Ziel dieser Konzepte ist die Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen sowie Korruption und Bestechung in der Lieferkette der Basler AG.

Zentrale Maßnahmen & Due-Diligence-Prozesse:

Die Konformität der Geschäftstätigkeiten des Konzerns mit gesetzlichen Vorgaben und Menschenrechten, sowie die Ablehnung von Korruption und Bestechung sind für die Basler AG selbstverständlich, daher hat der Konzern einen "Code of Conduct" implementiert.

Die Basler AG und die mit ihr verbundenen Unternehmen ("Basler Gruppe"), nehmen auf Basis der Unternehmenswerte am fairen Wettbewerb teil. Basler legt Wert auf Integrität, Vertrauen sowie respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander, intern und extern. Basler übernimmt Verantwortung, indem man die Folgen unternehmerischer Entscheidungen und Handlungen in ökonomischer, technologischer wie auch in sozialer und ökologischer Hinsicht bedenkt und einen angemessenen Interessensausgleich herbeiführt. Die Basler Gruppe respektiert daher im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit, der Umsetzung ihrer Strategie und der Erreichung ihrer Ziele geltendes Recht und erwartet das Gleiche von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie ihren Geschäftspartnern. Unsere Unternehmenskultur wird auch von dem verantwortungsbewussten und ethischen Handeln jeder Mitarbeiterin und jedes Mitarbeiters getragen.

Ungesetzliches Verhalten kann erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachen. Bereits der Anschein einer Rechtsverletzung kann die Marktposition der Basler Gruppe beeinträchtigen. Die Konsequenzen des eigenen Handelns sind daher auch daran zu messen, wie sie sich auf den Ruf der Basler Gruppe als vertrauenswürdiger Geschäftspartner und die Integrität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Geschäftsführung auswirken.

Jedes Handeln muss daher auf einem klaren Verständnis der rechtlichen Vorschriften, der unternehmensinternen Vorschriften und gemeinsamen Wertvorstellungen beruhen. Alle Organe, Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Basler Gruppe sind verpflichtet, diesen Code of Conduct einzuhalten. Dabei kommt insbesondere den Organen und Führungskräften Vorbildfunktion zu. Gleichzeitig haben sie die Aufgabe, die Einhaltung des Code of Conduct durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzufordern und sie dabei zu unterstützen.

Dieser Code of Conduct beschreibt den Rahmen dafür, wie die vorstehend genannten Grundsätze bei der täglichen Arbeit umzusetzen sind. Die Regeln des Code of Conduct erleichtern die Einhaltung rechtlicher Vorschriften und interner Regelungen. Sie können jedoch keine vollständige Sammlung der Pflichten aller Rechtsordnungen, in denen wir tätig sind, darstellen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind daher verpflichtet, sich in Zweifelsfällen kompetenten Rat einzuholen. Dafür stehen die Führungskräfte und Fachabteilungen zur Verfügung.

Für folgende Themen gibt der Basler Code-of-Conduct Handlungsanweisungen:

1. Einhaltung der Gesetze

2. Integrität und Unternehmensführung (Wahrung von Gesundheit und Arbeitssicherheit, Belästigung, Diskriminierung, fairer Umgang, Meinungsfreiheit, Schutz der Privatsphäre, Datenschutz)

3. Verhalten im Wettbewerb (Korruption, Bestechung, Bestechlichkeit, Einladungen, Geschenke, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Handelskontrollen, Außenhandelsrecht, Insiderhandel)

4. Arbeitsbedingungen

5. Umweltschutz

6. Schutz von Unternehmensvermögen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Ergebnis:

Für das Geschäftsjahr 2019 sind der Basler AG weder Fälle von Korruption und Bestechung, noch Verstöße gegen Menschenrechte im Unternehmen bekannt geworden.

Umweltbelange

Betriebliches Umweltmanagement

Basler nimmt seine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und den nachfolgenden Generationen an und ergreift Maßnahmen, um die Emission von Treibhausgasen zu reduzieren und verantwortungsvoll mit Ressourcen zu haushalten. Näheres regelt die Erklärung der Basler AG zur Umweltpolitik.

Ziel:

Die Basler AG möchte einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz leisten und diesen kontinuierlich weiterentwickeln.

Zentrale Maßnahmen & Due-Diligence-Prozesse und Ergebnisse:

Als zentrale und kontinuierliche Maßnahme gilt die Sensibilisierung der Mitarbeiter für ein umweltbewusstes Handeln bei der Arbeit und im Alltag.

Strom bezieht die Basler AG von den Stadtwerken in Ahrensburg. Diese stellen eine jährliche Bescheinigung aus, dass der gelieferte Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde. Durch eine permanente Wartung der technischen Anlagen sowie bei Erneuerung der Verwendung neuster Technologien und Umweltstandards wird gewährleistet, dass diese eine möglichst hohe Energieeffizienz aufweisen, wie z. B. durch die Umrüstung bestehender Leuchten in vielen Bereichen auf LED.

In der Produktion verwendet die Basler AG nur gering gefährliche Gefahrstoffe (z.B. Lötpaste) soweit dies notwendig ist. Vor der Verwendung dieser Stoffe wird eine Substitutionsprüfung durchgeführt, d.h. es wird geprüft, ob es umweltverträglichere Alternativen gibt.

Die Mitarbeiter der Basler AG sowie der anderen deutschen Standorte sortieren den Müll, welcher innerhalb der Büroräume und Produktionsflächen entsteht. Metallschrott, Platinen und Kunststoffe werden in gesondert gekennzeichneten Abfallbehältern gesammelt und von zertifizierten Fachbetrieben entsorgt.

Dank modernster Videokonferenzsysteme kann die Kommunikation mit den Tochterunternehmen oder auch Kunden und Lieferanten effizienter gestaltet und so gleichzeitig Dienstreisen vermieden werden.

Weiterhin hat die Basler AG in Ahrensburg im Sommer 2019 erneut an der Ahrensburger Aktion "Stadtradeln" teilgenommen. Ziel dieser Aktion ist es, privat sowie beruflich möglichst viele Kilometer mit dem Fahrrad zurückzulegen für mehr Radförderung, mehr Klimaschutz und mehr Lebensqualität in den Kommunen - und letztlich Spaß beim Fahrradfahren zu haben.

Ergebnis:

Die Basler AG erfüllt die gesetzlichen Vorgaben bezüglich Emissionen, Energieverbrauch und Gefahrgut und stellt - wo möglich und notwendig - auf neueste Technologien um.

12 Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Gemäß § 312 Abs. 3 Satz 3 Aktiengesetz (AktG) hat Basler einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt. Dieser Bericht schließt mit folgender Erklärung des Vorstands: "Wir erklären, dass die Basler AG, Ahrensburg, bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und Personen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt der Vornahme der Rechtsgeschäfte bekannt waren, angemessene Gegenleistungen erhalten hat und wir nicht benachteiligt wurden. Andere Maßnahmen i.S. des § 312 AktG sind weder getroffen noch unterlassen worden."

Ahrensburg, 27. März 2020

Dr. Dietmar Ley

John P. Jennings

Arndt Bake

Hardy Mehl

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Basler Aktiengesellschaft, Ahrensburg

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Konzernabschluss der Basler Aktiengesellschaft, Ahrensburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Basler Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACH-VERHALTE IN DER PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Wir haben folgende Sachverhalte als besonders wichtige Prüfungssachverhalte identifiziert:

1. Bewertung des Vorratsvermögens

2. Erstkonsolidierung des in 2019 erworbenen Geschäfts der Beijing Sanbao Xingye Image Tech. Co. Ltd. (MVLZ), China,

3. Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte (inkl. Goodwill)

1. BEWERTUNG DES VORRATSVERMÖGENS

Sachverhalt

Im Konzernabschluss der Basler Aktiengesellschaft werden Vorräte in Höhe von EUR 21 Mio. (12 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Die Beurteilung der Werthaltigkeit und Realisierbarkeit von Vorräten verlangt eine Vielzahl von Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter. Diese Ermessensentscheidungen betreffen insbesondere die Schätzung zukünftiger Verkaufsmengen und Absatzpreise für die Bestimmung des Nettoveräußerungswerts sowie die Vornahme von Reichweitenabschlägen. Aufgrund des mit der Vorratsbewertung verbundenen Grades an Schätzunsicherheit und der betragsmäßigen Höhe des Bilanzpostens war die Bewertung des Vorratsvermögens für uns im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.

Die Angaben der Basler Aktiengesellschaft zur Bewertung der Vorräte sind in den Abschnitten 3.8 und 12 des Konzernanhangs enthalten.

Prüferische Reaktion

Wir haben die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter betreffend die Werthaltigkeit und Realisierbarkeit der Vorräte überprüft. Dazu haben wir die Vorgehensweise der gesetzlichen Vertreter zur Ermittlung der Nettoveräußerungswerte gewürdigt und uns von der Angemessenheit dieser Vorgehensweise überzeugt. Für die unfertigen und fertigen Erzeugnisse haben wir die Kalkulation der zur Stichtagsbewertung herangezogenen Herstellungskosten kritisch nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir die Erwartungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der zukünftigen Verkaufsmengen und der Absatzpreise anhand von Erfahrungen aus der Vergangenheit kritisch hinterfragt. Weiterhin haben wir überprüft, ob die Vorräte unter Berücksichtigung ihrer Reichweiten angemessen wertberichtigt wurden. Zu diesem Zweck haben wir die Reichweitenanalysen der gesetzlichen Vertreter plausibilisiert und die im Berichtsjahr verwendeten Bewertungsabschläge mit den Abschlägen aus Vorjahren verglichen und auf Plausibilität geprüft.

2. ERSTKONSOLIDIERUNG DES IN 2019 ERWORBENEN GESCHÄFTS DER BEIJING SANBAO XINGYE IMAGE TECH. CO. LTD. (MVLZ), CHINA

Sachverhalt

Die Basler Vision Technology (Beijing) Co. Ltd., China, hat im Geschäftsjahr 2019 das Distributionsgeschäft von der Beijing Sanbao Xingye Image Tech. Co. Ltd. (MVLZ), China, erworben. Die Gegenleistung für den Erwerb betrug EUR 14,5 Mio., wovon EUR 2,9 Mio. auf eine bedingte Gegenleistung entfielen. In gleicher Höhe ist auch ein erworbener Goodwill entstanden, da im Rahmen der Kaufpreisallokation keine anzusetzenden Vermögenswerte identifiziert wurden. Aufgrund der Vielzahl an erforderlichen Ermessensentscheidungen bei der Bewertung der Gegenleistung, insbesondere der bedingten Gegenleistung, war die Erstkonsolidierung des erworbenen Unternehmens ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.

Die Angaben der Basler Aktiengesellschaft zu der Akquisition des Geschäftsjahres sind im Abschnitt 29 des Konzernanhangs enthalten.

Prüferische Reaktion

Im Rahmen unserer Prüfung der bilanziellen Abbildung haben wir zunächst die vertraglichen Vereinbarungen des Erwerbs eingesehen, nachvollzogen und den gezahlten Kaufpreis mit den uns vorgelegten Nachweisen über die geleisteten Zahlungen abgestimmt. Wir haben überprüft, ob die Verträge über den Erwerb richtig und vollständig im Abschluss abgebildet worden sind und nachvollzogen, dass im Rahmen der Kaufpreisallokation keine Vermögenswerte anzusetzen waren. Wir haben uns von der Angemessenheit der Bewertungsmethoden für die Ermittlung des Zeitwerts der bedingten Gegenleistung überzeugt und erforderliche Annahmen plausibilisiert. Darüber hinaus wurde durch die Verwendung von Checklisten die Vollständigkeit der nach IFRS 3 geforderten Anhangangaben geprüft.

3. WERTHALTIGKEIT DER IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTE (INKL. GESCHÄFTSODER FIRMENWERTE)

Sachverhalt

Zum 31. Dezember 2019 weist die Gesellschaft im Konzernabschluss "Immaterielle Vermögenswerte" (inklusive Geschäfts- oder Firmenwerte) in Höhe von EUR 62 Mio. (34 % der Bilanzsumme) aus. Davon entfallen auf die aktivierten Entwicklungskosten EUR 32 Mio. und auf die Firmenwerte EUR 27 Mio. Die Buchwerte der eigenen Entwicklungen des Konzerns werden zu jedem Abschlussstichtag auf Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung überprüft. Sind Anhaltspunkte für eine Wertminderung erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Aktivierte noch nicht abgeschlossene eigene Entwicklungen und die Firmenwerte werden zudem jährlich einem Werthaltigkeitstest (Impairmenttest) unterzogen. Die Beurteilung der Werthaltigkeit verlangt eine Vielzahl von Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter. Grundlage der Beurteilung sind die Barwerte der künftig erwarteten Zahlungsströme der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der die Entwicklungskosten und die Firmenwerte zugeordnet wurden. Die unterstellten künftigen Zahlungsströme ergeben sich aus von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung berücksichtigt. Die Barwerte werden unter Verwendung von Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt. Sie sind in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen. Aufgrund der mit Ermessensentscheidungen und Schätzungen verbundenen Unsicherheit und der betragsmäßigen Höhe der Bilanzposten war die Werthaltigkeit der aktivierten Entwicklungskosten und der Firmenwerte für uns im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.

Die Angaben der Basler Aktiengesellschaft zu den aktivierten Entwicklungskosten sind in den Abschnitten 3.10 und 3.17, zu den Firmenwerten in den Abschnitten 3.1 und 3.10 des Konzernanhangs enthalten.

Prüferische Reaktion

Wir haben die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter zur Werthaltigkeit der aktivierten Entwicklungskosten und der Firmenwerte überprüft. Zunächst haben wir die Angemessenheit der für die Werthaltigkeitstests angewendeten Bewertungsverfahren beurteilt. Anschließend haben wir die den Planungen zugrunde liegenden Annahmen kritisch hinterfragt und plausibilisiert. Dazu haben wir den Planungsprozess aufgenommen, die Planungstreue beurteilt und die vorliegenden Planungen unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Marktumfeldes auf Konsistenz hin überprüft. Da bereits geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des ermittelten erzielbaren Betrags der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit haben können, haben wir zur Beurteilung des Diskontierungszinssatzes unsere Bewertungsspezialisten hinzugezogen, die die Angemessenheit der verwendeten Parameter, u. a. Marktrisikoprämien und Betafaktoren, anhand von Marktdaten überprüft haben. Darüber hinaus wurde mittels Verwendung von Checklisten die Vollständigkeit der nach IAS 36 geforderten Anhangangaben einschließlich der Sensitivitätsanalyse nachvollzogen.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

auf die in Abschnitt 9 des Konzernlageberichts verwiesene, gesondert veröffentlichte Konzernerklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht,
die in Abschnitt 11 des Konzernlageberichts enthaltene Nichtfinanzielle Konzernerklärung,
die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

ÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 16. Mai 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 23. September 2019 vom Prüfungsausschuss beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2002 als Konzernabschlussprüfer der Basler Aktiengesellschaft tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Dr. Ralf Wißmann.

Lübeck, 27. März 2020

**BDO AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

gez. Lüthje, Wirtschaftsprüfer

gez. Dr. Wißmann, Wirtschaftsprüfer

BERICHT DES AUFSICHTSRATS ÜBER DAS GESCHÄFTSJAHR

Sehr geehrte Damen und Herren,

im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz, Deutschem Corporate Governance Kodex, Satzung und Geschäftsordnung des Aufsichtsrats obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung des Vorstands überwacht und beratend begleitet. Dabei hat der Vorstand den Aufsichtsrat monatlich schriftlich und mündlich über die wirtschaftliche Lage der Basler AG, ihrer ausländischen Tochtergesellschaften und der Unternehmensbereiche informiert und mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden die geschäftliche und wirtschaftliche Situation ausführlich erörtert.

Im Geschäftsjahr 2019 fanden fünf turnusmäßige Aufsichtsratssitzungen statt: am 18.03.2019, am 16.05.2019, am 09.09.2019, am 13.11.2019 und am 11.12.2019. An den Sitzungen haben immer alle Mitglieder des Gremiums teilgenommen - außer an der Sitzung am 11.12.2019, an der die Herren Basler und Garbrecht nicht teilnehmen konnten. Zusätzlich fand im direkten Anschluss an die Hauptversammlung am 16.05.2019 eine kurze Sitzung zur Wahl von Norbert Basler zum Aufsichtsratsvorsitzenden statt, an der ebenfalls alle Mitglieder des Gremiums teilgenommen haben.

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Grundlage hierfür ist eine offene und vertrauensvolle Diskussion. Der Vorstand hat die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat abgestimmt und ihm in regelmäßigen Abständen über den Stand der Umsetzung berichtet. In für das Unternehmen wesentliche Entscheidungen von grundlegender Bedeutung war der Aufsichtsrat eingebunden. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung und der Risikolage informiert. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hält mit dem Vorsitzenden des Vorstands regelmäßigen Kontakt und wurde von diesem über aktuelle Entwicklungen und außergewöhnliche Ereignisse informiert und hat dies entsprechend an die anderen Mitglieder des Aufsichtsrats weitergetragen. Der Aufsichtsrat hat den Geschäften zugestimmt, die nach Gesetz und Satzung seiner Zustimmung unterliegen. Hierzu gehören Entscheidungen und Maßnahmen, die für die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens von grundlegender Bedeutung sind.

Wichtige Themen, die im abgelaufenen Geschäftsjahr im Aufsichtsrat behandelt wurden, waren u. a.:

Beratung und Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und der Vorschläge für die Hauptversammlung
Dividende für das Geschäftsjahr 2018 inklusive des Vorschlags für die Hauptversammlung
Entscheidung über eine Kapitalerhöhung und die anschließende Ausgabe von Gratisaktien
Konjunkturelle und marktspezifische Entwicklungen
Situation der relevanten Märkte und Position der Basler AG in diesen Märkten
Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie
New Business Development
IT-Strategie
Patent-Strategie
M&A-Aktivitäten
Überführung und Integration des Machine Vision Geschäfts von MVLZ, China in Basler China
Integration der Silicon Software GmbH
Weiterentwicklung der Unternehmensorganisation
Erweiterung der Betriebsimmobilie in Ahrensburg
Verrechnungspreise zwischen der Basler AG und deren Tochtergesellschaften
Investitionen
Unternehmensfinanzierung und Bankbeziehungen
Liquidität und Working Capital
Unternehmenssteuern
Investor Relations
Aktienrückkaufprogramm
Konzernplanung und -budget für das Geschäftsjahr 2020
Vierjahresplanung Konzern 2020-2023
Dividendenpolitik
Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems (IKS)
Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit des Risiko-Management-Systems (RMS)
Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems (CMS)
Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen
Anpassung des Katalogs zustimmungspflichtiger Geschäfte
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Verpflichtung und Änderungen zum Corporate Governance Kodex
Auswahlverfahren für den Abschlussprüfer
Vorstandsvergütung
Effizienz der Aufsichtsratsarbeit

Die von der Hauptversammlung am 16.05.2019 zum Abschlussprüfer gewählte BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde durch die Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Aufsichtsrat der Basler AG, Frau Dr. Mirja Steinkamp, mit Schreiben vom 23.09.2019 mit der Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragt. An der Sitzung des Aufsichtsrats am 27.03.2020, in der über den vorgelegten Jahresabschluss und die wesentlichen Prüfungsergebnisse beraten wurde, hat der Abschlussprüfer teilgenommen.

Die Buchführung, der Jahresabschluss zum 31.12.2019, der Lagebericht der Basler AG sowie der Konzernabschluss zum 31.12.2019 und der Konzernlagebericht sind vom Abschlussprüfer, der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft, für mit Gesetz und Satzung übereinstimmend befunden und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Aufsichtsrat nahm das Ergebnis der Prüfungen zustimmend zur Kenntnis.

Der Aufsichtsrat prüfte seinerseits den Jahresabschluss und den Konzernabschluss, den Lagebericht und den Konzernlagebericht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Einwände wurden nicht erhoben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Basler AG gebilligt und damit festgestellt.

Gemäß Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat regelmäßig die Effizienz seiner Arbeit überprüft und gesteigert. Weiterhin hat der Aufsichtsrat die für seine Aufgaben erforderlichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahrgenommen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats üben keine Berater- oder Organtätigkeiten bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern aus. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind somit keine Interessenskonflikte mit dem Mandat aufgetreten.

Der nach § 312 AktG aufgestellte Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen wurde vom Abschlussprüfer geprüft und mit folgendem Bestätigungsvermerk versehen:

"Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und
bei den im Berichtsjahr aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Auch von diesem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat zustimmend Kenntnis genommen. Er erklärt nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung, dass gegen die Ausführungen des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen keine Einwendungen zu erheben sind.

Kurs beibehalten - Chancen des Wandels strategiekonform nutzen

Das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 war für alle Beteiligten außergewöhnlich herausfordernd. In einem schwierigen Marktumfeld ist mit beachtenswertem Einsatz einiges gleichzeitig gelungen: Die Weiterentwicklung und konsequente Verfolgung der Unternehmensstrategie ohne wesentliche konjunkturbedingte Abstriche, zwei umfangreiche Post-Merger-Integrationen und die Absicherung des Unternehmensergebnisses entlang der veröffentlichten Prognose.

Das Unternehmen hat diese Herausforderungen mit hoher Bereitschaft zur Veränderung angenommen, viel gelernt und sich in seinen Fähigkeiten spürbar weiterentwickelt. Die Beherrschung steigender Komplexität und die konsequente Umsetzung der in 2018 beschlossenen Vollsortimentsstrategie sind die wesentlichen Voraussetzungen, um in zunehmend unruhigeren Zeiten agil auf Umfeldveränderungen reagieren zu können und die innewohnenden Chancen des beschleunigten Wandels für das Unternehmen zu nutzen. Vor dem Hintergrund der Corona Pandemie steht das Unternehmen vor neuen außergewöhnlichen Herausforderungen.

Das abgelaufene Geschäftsjahr war ein Meilenstein bei der Weiterentwicklung auf dem Weg vom führenden Industriekamerahersteller zu einem führenden Computer Vision-Unternehmen. Der Aufsichtsrat ist davon überzeugt, dass die Basler AG die Potenziale des Computer Vision Marktes überproportional für sich nutzen kann und sich daher auch in den kommenden Jahren erfolgreich weiterentwickeln wird.

Wir danken ausdrücklich allen Mitarbeitern, den Führungskräften sowie den Mitgliedern des Vorstands der Basler AG für die ausgezeichneten Ergebnisse ihrer Arbeit in einem gleichermaßen erfolgreichen wie herausfordernden Geschäftsjahr.

Ahrensburg, 27. März 2020

Für den Aufsichtsrat

Norbert Basler, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Prof. Dr. Eckart Kottkamp, Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats

Horst W. Garbrecht, Aufsichtsrat

Prof. Dr. Mirja Steinkamp, Aufsichtsrätin

Dorothea Brandes, Aufsichtsrätin

Dr. Marco Grimm, Aufsichtsrat

Bericht zur Unternehmensführung

der Basler AG sowie des Basler Konzerns

Basler Aktiengesellschaft

ISIN: DE0005102008\\WKN: 510 200

Corporate Governance

Vorstand und Aufsichtsrat der Basler AG und des Basler Konzerns verpflichten sich zu einer verantwortungsvollen, langfristigen und werthaltigen Entwicklung des Unternehmens. Ein zentraler Bestandteil dafür ist eine gute Corporate Governance. Die nachfolgende Entsprechenserklärung bezieht sich auf die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 07.02.2017.

Eine offene und transparente Unternehmenskommunikation, Achtung der Aktionärsinteressen, vorausschauender Umgang mit Chancen und Risiken sowie eine effiziente und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat sind wesentliche Aspekte einer guten Corporate Governance. Diese fördert das Vertrauen von Aktionären, Geschäftspartnern, Mitarbeitern und der breiten Öffentlichkeit in die Basler AG/des Basler Konzerns. Gleichzeitig sind diese Grundsätze wichtige Orientierungsstandards für beide Gremien. Vorstand und Aufsichtsrat berichten im Folgenden gemeinsam über Corporate Governance bei der Basler AG.

Führungs- und Unternehmensstruktur

Die Basler AG/der Basler Konzern hat eine zweigeteilte Leitungs- und Überwachungsstruktur mit den beiden Organen Vorstand und Aufsichtsrat.

Vorstand

Die personelle Zusammensetzung war 2019 gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Der vierköpfige Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Im Einklang mit den Unternehmensinteressen nimmt der Vorstand seine Führungsaufgabe wahr mit dem Ziel, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und setzt sie um. Der Vorstand sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin. Der Vorstand etabliert ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen.

In alle Entscheidungen, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens entscheidend beeinflussen können, wird der Aufsichtsrat rechtzeitig miteinbezogen und vollumfänglich in Kenntnis gesetzt. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle relevanten Themen bezüglich der Geschäftsentwicklung, der Unternehmensplanung, der strategischen Ausrichtung, des Chancen- und Risikomanagements und der Compliance. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt.

Die Mitglieder des Vorstands haben keine weiteren Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.

Aufsichtsrat

Das Gremium besteht seit der Hauptversammlung 2018 aus sechs Mitgliedern, von denen zwei Mitarbeitervertreter direkt von den Mitarbeitern der Basler AG gewählt werden. Der Aufsichtsrat steht dem Vorstand beratend zur Seite, überwacht diesen bei der Führung des Unternehmens und prüft alle bedeutenden Geschäftsvorfälle durch Einsichtnahme in die betreffenden Unterlagen auf der Grundlage des Aktiengesetzes, der Satzung der Gesellschaft und der Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat und Vorstand. Auch außerhalb der regelmäßigen Aufsichtsratssitzungen wird der Aufsichtsrat durch den Vorstand über die Geschäftsentwicklung informiert. So kann er das operative Geschäft auf einer angemessenen Informationsgrundlage mit Rat und Empfehlungen begleiten.

Die anderen vier Aufsichtsräte werden von der Hauptversammlung direkt gewählt. Die Wahl des Aufsichtsrats entspricht den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex; alle Aufsichtsratsmitglieder werden einzeln gewählt. Der Aufsichtsrat ergänzt die Geschäftsordnung des Vorstands durch die Festlegung eines Katalogs zustimmungsbedürftiger Geschäfte. Der Aufsichtsrat agiert auf der Basis einer eigenen Geschäftsordnung. Des Weiteren stellt der Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest und billigt den Konzernabschluss. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeiten des Aufsichtsrats in seinem Bericht an die Aktionäre als Teil des Geschäftsberichts. Zudem steht er in der Hauptversammlung als Versammlungsleiter Rede und Antwort. Zusätzliche Informationen zu Vorstand und Aufsichtsrat, insbesondere zu deren Arbeitsweisen und zu den von den Mitgliedern wahrgenommenen Mandaten finden Sie im Bericht des Aufsichtsrats, im Konzernanhang sowie im Lagebericht.

Die einzelnen Aufsichtsratsmandate der Aufsichtsräte sowie deren Aktienbesitz sowie der Aktienbesitz der Vorstände sind im Anhang des Geschäftsberichts abgebildet.

Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sieht die Bildung von zwei Ausschüssen vor, beide Ausschüsse sind gebildet und arbeiten im Sinne der Inhalte der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats:

Der Prüfungsausschuss hat die Aufgabe, Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats über folgende Fragen vorzubereiten:

der Rechnungslegung und der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems
des internen Kontrollsystems sowie des internen Revisionssystems der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers
der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer
der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung
der Compliance

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll unabhängig sein. Er war seit wenigstens zwei Jahren kein Vorstandsmitglied des Unternehmens. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist nicht Vorsitzender des Prüfungsausschusses. Mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses ist unabhängig und verfügt über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung.

Der Nominierungsausschuss sucht geeignete Kandidaten für die Aufsichtsratsarbeit, die er dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung vorschlägt. Er ist ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner Seite besetzt.

Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken von Vorstand und Aufsichtsrat

Neben den gesetzlichen Anforderungen bilden die Satzung des Unternehmens, die Geschäftsordnungen des Aufsichtsrats und des Vorstands, das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats sowie die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex die Grundlagen für die Praktiken der Unternehmensführung bei der Basler AG.

Diversitätskonzept

Die Basler AG setzt bereits seit Jahren auf das Diversitätsprinzip, wie die Zusammensetzung der Mitarbeiter, der hohe Anteil an weiblichen Mitarbeitern sowie die Altersstruktur des Unternehmens zeigen.

Für den Aufsichtsrat und Vorstand gibt es bislang kein schriftlich formuliertes Diversitätskonzept. Der über Jahre gewachsene Vorstand setzt sich aus erfahrenen Managern zusammen, die alle vor ihrer Vorstandstätigkeit einige Jahre in unterschiedlichen Bereichen des Unternehmens tätig waren, mit entsprechend Erfahrung ausgestattet sind und deren berufliche Hintergründe und Schwerpunkte sich sehr gut ergänzen. Die einzelnen beruflichen Lebensläufe sind unter https://www.baslerweb.com/de/unternehmen/management/vorstand/ zu finden.

Die Vorstandsverträge laufen zeitlich versetzt aus, die Altersgrenze für Vorstände beträgt 70 Jahre. Der Vorstand der Basler AG hat keine Ausschüsse gebildet.

Der Vorstand arbeitet in dieser Zusammensetzung seit Anfang 2014 vertrauensvoll zusammen und es sind bis auf weiteres keine Änderung in diesem Gremium vorgesehen.

Der Aufsichtsrat hat 2014 in Zusammenarbeit mit dem Vorstand ein Kompetenzprofil für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats erarbeitet, welches sich in die Schwerpunktthemen: Fachliche Kompetenz, Erfahrungen, Kompetenz in den Schlüsselerfolgsfaktoren des Unternehmens sowie Persönlichkeitsprofil unterteilt. Ziel dieses Kompetenzprofils ist eine möglichst gute Abdeckung der für das Unternehmen wichtigen und zukunftsweisenden Themenbereiche.

In den vergangenen Jahren konnten mit Hr. Garbrecht sowie mit Fr. Prof. Dr. Steinkamp neue Aufsichtsräte gewonnen werden, die diesem erarbeiteten Profil entsprechen und das Gremium und die notwendigen Kompetenzen komplettieren.

Alle Aufsichtsratsmitglieder werden einzeln gewählt und die Aufsichtsratsverträge laufen wie die Vorstandsverträge zeitlich versetzt aus.

Der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats sorgt für die Umsetzung des Diversitätskonzepts.

Der Aufsichtsrat wird sich bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung auch künftig an den gesetzlichen Vorgaben orientieren und hier Frauen bei gleicher Qualifikation Vorrang einräumen. Dabei werden auch die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenskonflikte sowie Vielfalt (Diversity) berücksichtigt werden. Die Entscheidung über die aus seiner Sicht insoweit am besten geeigneten Kandidaten muss der Aufsichtsrat aber regelmäßig dann treffen, wenn eine Neuwahl ansteht. Der Aufsichtsrat hält es - in Übereinstimmung mit dem Vorstand - nicht für sachdienlich, wenn er bei seiner Kandidatenauswahl an im Voraus formulierte abstrakte Zielvorgaben gebunden ist, statt sich in der konkreten Entscheidungssituation frei für diejenigen zur Verfügung stehenden Personen entscheiden zu können, die am besten für das Amt geeignet erscheinen. Der Aufsichtsrat hat auf seiner Sitzung im März 2018 beschlossen, dass bis auf weiteres in Aufsichtsrat und Vorstand keine Erhöhung der Frauenquote erreicht werden muss. Daher wird für den Vorstand ein Frauenanteil von 0% festgelegt und benennt der Aufsichtsrat weder konkrete Ziele im Sinne von Ziffer 5.4.1 Absatz 2 DCGK, noch legt er eine von Ziffer 5.4.1 Absatz 2 Satz 21 DGCK in der Fassung vom 07.02.2017 empfohlene Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat oder Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder fest.

Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex weist die Basler AG bereits seit längerem die Vergütung aller Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats individualisiert aus. Die Vorstandsvergütung setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Die Mitglieder des Vorstands haben auf Basis der mit ihnen geschlossenen Dienstverträge einen Anspruch auf eine fixe und eine jährliche variable Vergütung sowie auf Nebenleistungen. Die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand sowie die Angemessenheit der Vergütung werden regelmäßig vom Aufsichtsrat überprüft und festgelegt.

In marktüblicher Weise gewährt die Gesellschaft allen Mitgliedern des Vorstands aus ihren Vorstandsverträgen weitere Leistungen, die zum Teil als geldwerte Vorteile angesehen und entsprechend versteuert werden, so vor allem die Überlassung eines Geschäftsfahrzeugs sowie die Gewährung von Unfallversicherungsschutz. Nebentätigkeiten sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Die Laufzeiten der Verträge der Mitglieder des Vorstands sind an die Laufzeit der Bestellung zum Mitglied des Vorstands gekoppelt. Die Verträge der Vorstandsmitglieder sehen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vor. Den Mitgliedern des Vorstands ist es vertraglich untersagt, während der Dauer von eineinhalb Jahren nach Ausscheiden Leistungen an oder für einen Wettbewerber zu erbringen.

Die Vergütung der Vorstände und Aufsichtsräte ist im Anhang des Geschäftsberichts aufgeführt.

Chancen- und Risikomanagement sowie Compliance

Die von Basler verfolgte Wachstumsstrategie mit dem Ziel, in den kommenden Jahren den Umsatz des Konzerns auf über 250 Mio. € ansteigen zu lassen, ist dann umsetzbar, wenn Chancen entschlossen genutzt und gleichzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um drohende Risiken geeignet zu minimieren.

Das Chancen- und Risikomanagementsystem bei Basler hat zum Ziel,

innerhalb des Führungskräfte-Teams Transparenz über Chancen und Risiken zu erzeugen und
sich innerhalb des Führungskräfte-Teams darüber zu verständigen, in welcher Weise das Unternehmen relevante Risiken in ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit begrenzen kann.
Handlungsspielräume zu schaffen, die ein bewusstes Eingehen von Chancen und Risiken ermöglichen, um nicht akzeptable Risiken zu vermeiden und vermeidbare Risiken auf ein akzeptables Maß zu reduzieren.

Wesentliche Bestandteile des Chancen- und Risikomanagementsystems sind die Risikostrategie, der Risikoatlas, die Risikomatrix und die Maßnahmen zur Risikobewältigung und -vermeidung. Im Geschäftsjahr 2014 wurde die Risikostrategie verabschiedet und eine Software zur standardisierten Erhebung und Messung der Risiken eingeführt. Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde die Risikoinventur durchgeführt. Hierbei wurden die Risiken benannt, nach Eintrittswahrscheinlichkeit und monetärer Höhe quantifiziert und Maßnahmen zur Risikominimierung definiert. Die Summe der identifizierten Risiken wird der definierten Risikodeckungsmasse (verfügbares Kapital zur Risikoabdeckung) gegenübergestellt. Die Risikotragfähigkeit des Konzerns wurde nicht überschritten. Flankiert wird das Risikomanagementsystem durch das interne Kontrollsystem (IKS), das interne Qualitätsmanagementsystem und schließlich die jährliche externe Prüfung im Rahmen der DIN ISO 9001:2015.

Die Konformität der Geschäftstätigkeiten des Konzerns mit gesetzlichen Vorgaben und Menschenrechten, sowie die Ablehnung von Korruption und Bestechung sind für die Basler AG selbstverständlich. Auf diesem Grundsatz, daher hat der Konzern einen "Code of Conduct" erarbeitet. Ausführliche Informationen zu diesem Thema sind im Lagebericht unter Punkt 11 in der "Nichtfinanziellen Erklärung" abgebildet.

Seit dem Jahr 2018 werden im Rahmen der regelmäßigen Risikoinventur auch Chancen betrachtet.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Die Basler AG erstellt ihren Konzernabschluss sowie die Konzernzwischenberichte gemäß dem International Financial Reporting Standard (IFRS). Der Jahresabschluss der Basler AG (Einzelabschluss) erfolgt nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB). Der Konzernabschluss wird vom Vorstand erstellt, vom Abschlussprüfer geprüft und vom Aufsichtsrat gebilligt. Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer/Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 gewählt. BDO nahm an den Beratungen des Aufsichtsrats über den Jahres- und Konzernabschluss am 27. März 2020 teil und berichtete über die Ergebnisse seiner Prüfung. Darüber hinaus stand der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte und Fragen zur Abschlussprüfung zur Verfügung.

Aktionäre und Hauptversammlung

Auf der Hauptversammlung können die Aktionäre ihre Rechte wahrnehmen und ihr Stimmrecht ausüben. Der Vorstand stellt den Konzern- und Jahresabschluss vor, erläutert die Perspektiven des Unternehmens und beantwortet gemeinsam mit dem Aufsichtsrat die Fragen der Aktionäre. Die Einladung zur Hauptversammlung und die damit verbundenen Dokumente und Informationen werden den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend am Tag der Einberufung auf der Internetseite der Basler AG zur Verfügung gestellt beziehungsweise in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht ausgelegt. Bei der Wahrnehmung des Stimmrechts unterstützt Basler seine Aktionäre durch die Benennung von Stimmrechtsvertretern, die gemäß den Weisungen der Aktionäre abstimmen.

Transparenz und Kommunikation

Basler legt großen Wert auf eine offene und vertrauensvolle Kommunikation mit den Aktionären sowie weiteren Stakeholdern und pflegt einen fairen, zeitnahen und verlässlichen Dialog mit allen Stakeholdern. Alle kapitalmarktrelevanten Informationen werden zeitgleich in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht und auf der Internetseite des Unternehmens zugänglich gemacht. Dazu zählen Geschäfts- und Quartalsberichte, Corporate News und Insiderinformationen, Informationen zur Hauptversammlung sowie Unternehmenspräsentationen. Auch der Finanzkalender mit den relevanten Veröffentlichungs- und Veranstaltungsterminen ist dort zu finden.

Directors' Dealings und Stimmrechte

Die Basler AG informiert über den Handel von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern mit der Aktie der Gesellschaft (Directors' Dealings) nach § 15a WpHG sowie über Veränderungen im Anteilsbesitz, wenn die im Wertpapierhandelsgesetz bestimmten Stimmrechtsschwellen erreicht, über- oder unterschritten werden. Informationen über den Anteilsbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat sind im Anhang des Geschäftsberichts zu finden

Geschlechterquote

Im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 06.03.2015 hat der Aufsichtsrat Ziele für die Erreichung von Geschlechterquoten in Aufsichtsrat und Vorstand festzulegen. Der Aufsichtsrat hat auf seiner Sitzung im März 2018 beschlossen, dass bis auf weiteres in Aufsichtsrat und Vorstand keine Erhöhung der Frauenquote erreicht werden muss. Daher wird für den Vorstand ein Frauenanteil von 0% festgelegt.

Mit der Wahl von Prof. Dr. Mirja Steinkamp in den Aufsichtsrat auf der Hauptversammlung 2017, sowie der in 2018 gewählten Frau Dorothea Brandes als Arbeitnehmervertreterin in den Aufsichtsrat, beträgt die Frauenquote im Aufsichtsrat der Basler AG zur Zeit über 30%. Es besteht keine Absicht die aktuelle Besetzung des sehr gut zusammenarbeitenden Vorstands sowie Aufsichtsrats auf Sicht zu verändern. Weitere Hintergründe zu dieser Thematik finden Sie auch unter Punkt 5.4.1 der Entsprechenserklärung.

Die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands ist die Bereichsleitung und darunter folgt die Abteilungsleitung. Zum 31.12.2019 waren bei der Basler AG 33,33 % weibliche leitende Angestellte sowie 21,05 % Abteilungsleiterinnen beschäftigt. Für den Konzern wurden noch keine Zielgrößen definiert. Die Definition von AbteilungsleiterInnen in den Tochtergesellschaften unterscheidet sich von denen der Muttergesellschaft und macht derzeit eine Vergleichbarkeit schwierig. Im kommenden Geschäftsjahr wird dies entsprechend nachgearbeitet. Die Zielgrößen zur Förderung der Teilhabe von Frauen in Führungspositionen wurden zum Ende des Berichtszeitraums noch nicht erreicht. Diese Entwicklung ist den M&A Transaktionen kleinerer Unternehmen in den vergangenen 36 Monaten geschuldet, bei denen überwiegend Männer in leitenden Funktionen tätig sind. Die Möglichkeiten im Rahmen des organischen Wachstums über den kurzen Zeitraum waren nicht ausreichend um diesen Effekt zu kompensieren.

Das Unternehmen bietet ein spezielles Förderprogramm (High Potential Programm) an, um talentierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Führungsaufgaben zu qualifizieren. Im nächsten Programmdurchlauf 2020 ist als Schwerpunkt die Förderung von Frauen in Führungspositionen geplant. Es beinhaltet unter anderem, die Hälfte der Programmplätze mit Frauen zu besetzen und setzt auch inhaltlich unter anderem mit der Frage der unterschiedlichen Geschlechterrollen in Führung einen deutlichen Schwerpunkt. Ziel ist es, geeignete Führungskräfte zu identifizieren und zu fördern, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen nachhaltig zu erhöhen.

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUM CORPORATE GOVERNANCE KODEX GEMÄß § 161 AKTG

Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass die Basler AG den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (nachfolgend "Kodex") in der Fassung vom 07.02.2017 im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 mit folgenden Ausnahmen entsprochen hat und in Zukunft entsprechen wird:

Ziffer 5.4.1. - Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat wird sich bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung auch künftig an den gesetzlichen Vorgaben orientieren und hier Frauen bei gleicher Qualifikation Vorrang einräumen. Dabei werden auch die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenskonflikte sowie Vielfalt (Diversity) berücksichtigt werden. Die Entscheidung über die aus seiner Sicht insoweit am besten geeigneten Kandidaten muss der Aufsichtsrat aber regelmäßig dann treffen, wenn eine Neuwahl ansteht. Der Aufsichtsrat hält es - in Übereinstimmung mit dem Vorstand - nicht für sachdienlich, wenn er bei seiner Kandidatenauswahl an im Voraus formulierte abstrakte Zielvorgaben gebunden ist, statt sich in der konkreten Entscheidungssituation frei für diejenigen zur Verfügung stehenden Personen entscheiden zu können, die am besten für das Amt geeignet erscheinen. Aus diesem Grund benennt der Aufsichtsrat weder konkrete Ziele im Sinne von Ziffer 5.4.1 Absatz 2 DCGK, noch legt er eine von Ziffer 5.4.1 Absatz 2 Satz 2 DGCK empfohlene Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat oder Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder fest. In der Folge werden solche Ziele weder bei den Wahlvorschlägen an die zuständigen Wahlgremien berücksichtigt noch wird über sie und den Stand ihrer Umsetzung berichtet.

Ahrensburg, 19.03.2020

Dr. Dietmar Ley, CEO

John P. Jennings, CCO

Arndt Bake, CMO

Hardy Mehl, CFO/COO

Norbert Basler, Aufsichtsratsvorsitzender

Eckart Kottkamp, Stellvertr. Aufsichtsratsvorsitzender

Horst W. Garbrecht, Aufsichtsrat

Mirja Steinkamp, Aufsichtsrätin

Dorothea Brandes, Aufsichtsrätin

Dr. Marco Grimm, Aufsichtsrat