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Baader Bank AG — Audit Report / Information 2016
Jun 2, 2017
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Audit Report / Information
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Konzern-Offenlegungsbericht der Baader Institutsgruppe
nach § 26a KWG i.V.m. Artikel 433 ff. CRR Stichtag: 31.12.2016
Inhaltsverzeichnis
| 1 | Vorbemerkung und Zielsetzung 3 | |
|---|---|---|
| 2 | Risikomanagementziele und –politik 3 | |
| 2.1 | Organisation des Risikomanagements 3 | |
| 2.2 | Das Leitungsorgan 4 | |
| 2.3 | Die Risikocontrolling-Funktion 6 | |
| 2.4 | Beschreibung des Risikoprofils 6 | |
| 2.5 | Risikomessung 8 | |
| 2.6 | Risikoberichterstattung 8 | |
| 2.7 | Risikosteuerung und -überwachung 9 | |
| 2.8 | Risikotragfähigkeit 9 | |
| 3 | Anwendungsbereich 11 | |
| 4 | Offenlegung von Eigenmitteln 12 | |
| 5 | Offenlegung der Risiken und der Eigenmittelanforderungen 15 | |
| 5.1 | Regulatorische Eigenmittelanforderungen 15 | |
| 5.2 | Antizyklischer Kapitalpuffer 17 | |
| 5.3 | Adressenausfallrisiko 18 | |
| 5.3.1 Strategie und Risikomanagement des Adressenausfallrisikos 18 |
||
| 5.3.2 Kreditrisikoanpassungen 23 |
||
| 5.3.3 Inanspruchnahme von ECAI 27 |
||
| 5.3.4 Kreditrisikominderungstechniken 28 |
||
| 5.4 | Marktpreisrisiko 30 | |
| 5.4.1 Strategie und Risikomanagement des Marktpreisrisikos 30 |
||
| 5.4.2 Regulatorische Eigenmittelanforderungen des Marktpreisrisikos 31 |
||
| 5.4.3 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen 31 |
||
| 5.5 | Operationelles Risiko 32 | |
| 5.5.1 Strategie und Risikomanagement des Operationellen Risikos 32 5.5.2 Regulatorische Eigenmittelanforderungen des Operationellen Risikos 33 |
||
| 5.6 | Liquiditätsrisiko 33 | |
| 5.6.1 Liquidity Coverage Ratio (LCR) 35 |
||
| 5.7 | Geschäftsrisiko 35 | |
| 5.8 | Risiko aus Verbriefungspositionen 36 | |
| 5.9 | Verschuldungsquote (Leverage Ratio) 36 | |
| 5.10 | Asset Encumbrance – unbelastete Vermögenswerte 38 | |
| 6 | Vergütungspolitik 39 | |
| 6.1 | Grundzüge der Vergütungspolitik nach Art. 450 CRR 39 | |
| 6.2 | Weitere Mitteilungen 42 | |
| 7 | Schlusserklärung gemäß Art. 435 Abs. 1 e) und f) CRR 43 | |
1 Vorbemerkung und Zielsetzung
Im vorliegenden Offenlegungsbericht zum Stichtag 31.12.2016 werden die seit 1. Januar 2014 in Kraft getretenen aufsichtsrechtlichen Vorschriften nach dem Basel-III-Rahmenwerk angewendet. Diese wurden durch die Verordnung (EU) 575/2013 (Capital Requirements Regulation – "CRR") sowie die Richtlinie 2013/36/EU (Capital Requirements Directive - "CRD IV") des Europäischen Parlaments und des Rates umgesetzt. Die Offenlegungsanforderungen ergeben sich dabei aus Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 451) sowie § 26a KWG i.V.m. Art. 106 CRD IV. Demnach sind Kreditinstitute zur Veröffentlichung von Angaben zum Risikomanagement (2.),Konsolidierungskreis (3.), Eigenmitteln (4.), Risikosituation (5.) sowie der Vergütungspolitik (6) angehalten, die ein umfassendes Bild des Risikoprofils vermitteln. Erstmalig sind auch Angaben zum antizyklischen Kapitalpuffer (5.2) Bestandteil des Offenlegungsberichts.
Die Baader Bank AG ist das übergeordnete Unternehmen der Institutsgruppe. Ihr obliegt das Risikomanagement auf Gruppenebene. Die Offenlegung erfolgt dabei ebenfalls gruppenbezogen. Der Konsolidierungskreis für Rechnungslegungs- und Aufsichtszwecke wird in Punkt 3 der Gliederung (Anwendungsbereich) dargestellt.
Gemäß Artikel 433 CRR hat die Offenlegung mindestens jährlich unter Berücksichtigung des Datums der Veröffentlichung der Abschlüsse zu erfolgen. Anlass zu einer häufigeren Offenlegung ist derzeit nicht gegeben. Das Vorgehen hierzu ist in einem internen Weisungs-System beschrieben. Der Offenlegungsbericht wird auf der Internetseite der Baader Bank AG unter Investor Relations / News und Finanzberichte / Finanzberichte bereitgestellt.
2 Risikomanagementziele und –politik
2.1 Organisation des Risikomanagements
Die Geschäftsaktivitäten der Baader Institutsgruppe sind ihrem Wesen nach mit Risiken behaftet. In Folge dessen hat der Vorstand ein umfassendes Risikomanagementsystem installiert. Dieses orientiert sich einerseits an dem vorgegebenen aufsichtsrechtlichen Rahmen gemäß einschlägiger Verlautbarungen der nationalen und internationalen Aufsichtsbehörden sowie andererseits an den internen wirtschaftlichen Erfordernissen. Das übergeordnete Ziel des Risikomanagements in der Baader Gruppe ist die permanente Sicherstellung der Risikotragfähigkeit und damit die Sicherung des Unternehmensfortbestandes. Das bewusste Eingehen, das aktive Management und die laufende Überwachung von Risiken stellen die Kernelemente der Geschäfts- und Risikosteuerung in der Baader Gruppe dar. Im Zuge unserer Geschäftsaktivitäten werden die Risiken identifiziert, beurteilt und überwacht. Nur so ist es möglich die Geschäftstätigkeit risikobewusst zu steuern, d.h. kalkulierbare Risiken unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit wohlüberlegt einzugehen und existenzgefährdende Risiken kategorisch auszuschließen.
Die geschäfts- und risikostrategische Ausrichtung der Baader Gruppe ist in der Geschäfts- und Risikostrategie niedergelegt. Im Rahmen der jährlich stattfindenden Strategiesitzung des Vorstandes werden die Geschäftsstrategie sowie die Ziele für die wesentlichen Geschäftsaktivitäten definiert. Dabei werden externe Einflussfaktoren, die ihnen zugrunde liegenden Annahmen und interne Einflussfaktoren wie die Risikotragfähigkeit, die Ertragslage, die Liquidität etc. in die strategischen Überlegungen miteinbezogen. Abgeleitet aus der Geschäftsstrategie beschließt der Vorstand unter Berücksichtigung interner und externer Einflussfaktoren eine zur Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie für das kommende Geschäftsjahr. Hierfür wird mindestens jährlich eine Risikoinventur durchgeführt, die neue Aspekte aus der Geschäftsstrategie einbezieht. Die im Anschluss festgelegte Risikostrategie wird in Teilstrategien nach den wesentlichen Risikoarten aufgeteilt. Grundbestandteil der risikopolitischen Strategie ist, dass die Risikotragfähigkeit der Baader Institutsgruppe jederzeit gegeben ist.
Die Risikosteuerung in der Baader Gruppe erfolgt für alle wesentlichen Risiken getrennt nach Risikoarten (Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken etc.) auf Gruppenebene. Basis für die Festlegung der Wesentlichkeit ist die gruppenweite Risikoinventur, die alle wesentlichen Gesellschaften der Baader Institutsgruppe einbezieht.
Alle Aufgaben und Verantwortungsbereiche sind in einem Weisungssystem für das Risikomanagement dokumentiert, das unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher Anforderungen sowie spezifischer Organisationsanweisungen die Grundsätze des Risikomanagement-Systems in der Baader Gruppe festlegt.
2.2 Das Leitungsorgan
Für das Risikomanagement ist der Gesamtvorstand der Baader Bank AG verantwortlich. Ausgehend von der strategischen Geschäftsausrichtung und der Risikotragfähigkeit legt er die risikopolitischen Grundsätze fest, die zusammen mit der Limitstruktur in der Geschäfts- und Risikostrategie der Baader Bank verankert sind.
Die Besetzung des Vorstandes der Baader Bank sowie die Ressortverteilung blieben im abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 unverändert. Vorsitzender des Vorstands ist Nico Baader. Die weiteren Mitglieder im Vorstand sind der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands Dieter Brichmann sowie Christian Bacherl und Oliver Riedel.
Die Marktbereiche werden bei der Baader Bank von den Vorstandsmitgliedern Nico Baader, Oliver Riedel und Christian Bacherl verantwortet. Die Verantwortung für die Marktfolge im Sinne der einzelgeschäftsbezogenen Kreditrisikoüberwachung sowie die Risikocontrolling-Funktion und die Revision sind beim stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Herrn Dieter Brichmann angesiedelt. Die Compliance-Funktion liegt ebenfalls im Verantwortungsbereich des stlv. Vorstandsvorsitzenden, der Fachbereich Legal & Corporate Finance Execution ist Herrn Nico Baader unterstellt, der hier die Verantwortung für Rechtsangelegenheiten trägt.
Satzungsgemäß tagt der Aufsichtsrat, zusammen mit dem Vorstand der Gesellschaft viermal jährlich/einmal pro Quartal. Dazu kommen Anlass- bzw. situationsbezogen außerordentliche Sitzungen. Der Vorstand informiert hier den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend unter anderem über alle wesentlichen Fragen der Geschäfts- und Risikostrategie, der Risikolage und des Risikomanagements in der Baader Bank und in den wesentlichen Gruppenunternehmen.
Mindestens einmal jährlich werden mit dem Aufsichtsrat die Geschäftsstrategie und die korrespondierende Risikostrategie bzw. entsprechende Anpassungen erörtert. Die Erörterung erstreckt sich auch auf die Ursachenanalyse im Falle von Zielabweichungen. Für den Aufsichtsrat unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden darüber hinaus unverzüglich und außerhalb der turnusmäßigen Berichterstattung entweder über das Vorstandsgremium, den stlv. Vorstandsvorsitzenden oder dem mit der Risikocontrolling-Funktion betrauten Chief Risk Officer an ihn kommuniziert.
Darüber hinaus unterstützt der Chief Risk Officer den Aufsichtsrat unter anderem bei der Überwachung der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Außerdem berät der Chief Risk Officer den Aufsichtsrat zur aktuellen und zukünftigen Gesamtrisikostrategie des Baader Bank-Konzerns und unterstützt ihn bei der Überwachung der Umsetzung dieser Strategie durch die obere Leitungsebene.
Der Aufsichtsratsvorsitzende ist berechtigt, direkt bei dem Leiter der Internen Revision (nach Satzung bzw. Geschäftsordnung), sowie den mit der Risiko- und Compliance-Funktion betrauten Personen Auskünfte einzuholen. Der Vorstand muss hierüber unterrichtet werden.
Die Anzahl der bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen der Mitglieder des Vorstandes sowie des Aufsichtsrats sind folgender Tabelle zu entnehmen:
Tabelle 1: Mandate Leitungsorgane
| Anzahl | Anzahl | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Leitungs | Aufsichts | |||||||
| Übersicht Gremien und Mandate Baader Bank | posten | posten | ||||||
| Stand: 31.12.2016 | ||||||||
| Vorstand | ||||||||
| Geschl. | Titel | Vorname | Name | Wohnort | Beruf | Funktion | ||
| Bankkaufmann; Verantwortung: Grundsatzreferat und | ||||||||
| Investor Relations, Vorstandsreferat Market Making, | ||||||||
| Legal & Corporate Finance Execution, | ||||||||
| Kapitalmarktanalyse, Market Making Equities Stuttgart, | ||||||||
| Market Making Equities Frankfurt / Berlin / München / | ||||||||
| OTC, Market Making Fonds / ETFs, Market Making | Vorsitzender des | |||||||
| Herr | Nico | Baader | Gräfelfing | Verbriefte Derivate, Market Making Bonds, Treasury | Vorstands | 1 | 3 | |
| Dipl.Kaufmann; Verantwortung: Riskmanagement & | ||||||||
| Regulatory Reporting, Compliance / Geldwäschebeauftragter, Revision, |
||||||||
| Datenschutzbeauftragter, Operations, Kredit, Accounting | Stellvertretender | |||||||
| & Corporate Taxes / Controlling, Betriebsorganisation / | Vorsitzender des | |||||||
| Herr | Dieter | Brichmann | Penzberg | Personal | Vorstands | 1 | 4 | |
| Dipl.Betriebswirt; B.Sc. (Computer Sciences) (JMU) | ||||||||
| Verantwortung: Capital Markets, Equity Strategy, Equity | Mitglied des | |||||||
| Herr | Christian | Bacherl | Baldham | Research, Publications Office | Vorstands | 1 | 1 | |
| Bankkaufmann; Verantwortung: Equities & Derivatives | ||||||||
| Sales, Asset Manament & Services, Middle-Office, Client | ||||||||
| Intelligence Group, Corporate Events / Roadshow | Mitglied des | |||||||
| Herr | Oliver | Riedel | Lauf | Management | Vorstands | 1 | 4 | |
| Aufsichtsrat | ||||||||
| Geschl. | Titel | Vorname | Name | Wohnort | Beruf | Funktion | ||
| Partner der SSP Schiessl Rechtsanwälte - | Vorsitzender des | |||||||
| Herr | Dr. | Horst | Schiessl | München | Partnergesellschaft | Aufsichtsrats | 1 | 6 |
| ehem. persönlich haftender Gesellschafter, HSBC | Stellvertretender Vorsitzender des |
|||||||
| Herr | Dr. | Christoph | Niemann | Meerbusch | Trinkaus & Burkhardt KGaA | Aufsichtsrats | 0 | 1 |
| ehem. Vorsitzender des Vorstands der Kreissparkasse | Mitglied des | |||||||
| Herr | Karl-Ludwig Kamprath | München | München Starnberg Ebersberg | Aufsichtsrats | 0 | 1 | ||
| ehem. persönlich haftender Gesellschafter, Hauck & | Mitglied des | |||||||
| Herr | Helmut | Schreyer | München | Aufhäuser Privatbankiers KGaA | Aufsichtsrats | 0 | 6 | |
| Bankangestellte im Bereich Clearing & Settlement der | Mitglied des | |||||||
| Frau | Theresia | Weber | Emmering | Baader Bank AG | Aufsichtsrats | 0 | 1 | |
| Stellv. Profitcenterleiter Market Making Aktien | Mitglied des | |||||||
| Herr | Jan | Vrbsky | Darmstadt | Frankfurt/Berlin/München der Baader Bank AG | Aufsichtsrats | 0 | 1 |
Die Strategie zur Auswahl der Mitglieder des Leitungsorgans der Baader Bank AG ist in der Geschäftsordnung des Aufsichtsorgans geregelt und bestimmt sich zudem näher aus den gesetzlichen Regelungen des AktG und des KWG. In der Geschäftsordnung sind die Aufgaben und Rechte im Besonderen beschrieben. Danach bestellt und entlässt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands und sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Ein Ausschuss kann den Aufsichtsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung einer Stelle im Vorstand bei Bedarf unterstützen. Hierbei berücksichtigt der Ausschuss die Ausgewogenheit und Unterschiedlichkeit der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen aller Mitglieder des betreffenden Organs.
Die Mitglieder verfügen alle über einen angemessenen Sachverstand v.a. auf den Gebieten Recht, Überwachung und Regulierung, Kredit, Investment Banking, Market Making, Konto- und Depotgeschäft sowie Organisation von Kreditinstituten. Sie sind bzw. waren langjährig zum Teil in verschiedenen Funktionen und verschiedenen Häusern tätig, zum Teil als Geschäftsleiter oder Mitglieder der Geschäftsleiter mittelständischer Kreditinstitute, zum Teil selbständig als Justiziar, zum Teil aktiv als Mitglieder in Aufsichtsgremien anderer Unternehmen. Zudem finden regelmäßig fachliche (auch risikospezifische und aufsichtsrechtliche) Weiterbildungsveranstaltungen für Vorstand und Aufsichtsrat zu oben genannten Themen statt. Die Mitglieder des Vorstands werden hinsichtlich ihres beruflichen Werdegangs auf den Kommunikationsmitteln der Gesellschaft (Internetseite, Unternehmenspräsentationen, etc.) ausführlich vorgestellt.
Die Strategie zur Diversität in den Leitungsorganen der Baader Bank ergibt sich v.a. aus der Geschäftsordnung und der üblichen Praxis des Aufsichtsrats. Danach achtet der Aufsichtsrat oder sein Ausschuss bei der Zusammensetzung des Vorstands auf eine nötige Vielfalt in sachlich-fachlicher Kompetenz sowie persönlich-menschlichen Fähigkeiten und strebt eine angemessene Berücksichtigung von Frauen an. Zudem wird in der Geschäftsordnung auf die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen.
Spezielle Ausschüsse wie bspw. der Kreditausschuss oder der Sicherheitsausschuss unterstützen den Vorstand bei der Steuerung und der Entscheidungsfindung. Die Bank hat zum einen aufgrund der derzeit bestehenden weitläufigen Einbindung der Risikocontrolling-Funktion in die Entscheidungsgremien und zum anderen aufgrund der moderaten Komplexität der Geschäftstätigkeit der Baader Gruppe bis dato keinen gesonderten Risikoausschuss gemäß § 25d Absatz 8 KWG und Art. 76 Abs. 3 CRD IV (Capital Requirements Directive) eingesetzt. Gleichwohl könnten derartige Ausschüsse nach der Satzung eingerichtet werden. Risikorelevante Themen werden durch den für die Risikocontrolling-Funktion verantwortlichen Chief Risk Officer individuell und anlassbezogen in die jeweiligen Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen eingebracht.
2.3 Die Risikocontrolling-Funktion
Für das Risikomanagement ist der Gesamtvorstand der Baader Institutsgruppe verantwortlich. Die Risikocontrolling-Funktion liegt beim Chief Risk Officer (CRO), Bereichsleiter für Riskmanagement & Regulatory Reporting, Herrn Dr. Jürgen Mayser. Dieser ist dem stlv. Vorstandsvorsitzenden zugeordnet, wodurch eine aufbauorganisatorische Trennung der Risikocontrolling-Funktion bis einschließlich der Vorstandsebene von den Marktbereichen gewährleistet ist. Herr Dr. Mayser ist für die unabhängige Identifikation, Beurteilung, Überwachung und Kommunikation der Risiken in der Baader Institutsgruppe verantwortlich. Darüber hinaus verfügt er über alle erforderlichen Befugnisse und Informationen, die notwendig sind, um die Risikocontrolling-Funktion adäquat ausfüllen zu können. Insbesondere ist er Mitglied im Kredit- und im Sicherheitsausschuss und nimmt regelmäßig an den Strategiesitzungen des Vorstandes und den Treasury-Sitzungen teil. Er ist ferner in alle wichtigen risikopolitischen Entscheidungen des Vorstands inkl. der Festlegung der Risikostrategie für die Baader Gruppe eingebunden und unterstützt diesen bei der Entwicklung und Einrichtung angemessener Risikosteuerungs- und -controllingprozesse.
2.4 Beschreibung des Risikoprofils
Ausgehend von der strategischen Geschäftsausrichtung und der Risikotragfähigkeit legt der Gesamtvorstand die risikopolitischen Grundsätze sowie das angestrebte Risikoprofil fest, welches durch die konsequente Überwachung und Limitierung der wesentlichen Risiken sowie die Vermeidung von Risikokonzentrationen gekennzeichnet ist. Zur Sicherstellung, dass alle wesentlichen Risiken frühzeitig erkannt und erfasst werden, wird mindestens jährlich eine Risikoinventur für die Baader Institutsgruppe durchgeführt. Darüber hinaus kann es z.B. aufgrund von Änderungen hinsichtlich der Wesentlichkeit von Risiken oder aufgrund der Aufnahme der Geschäftstätigkeit in neuen Produkten oder neuen Märkten zu einer außerordentlichen Überprüfung kommen. Um zu gewährleisten, dass das Risikocontrolling unverzüglich Kenntnis von solchen Änderungen erhält, ist das Risikocontrolling in alle "Neue Produkte, neue Märkte"-Prozesse und Projekte einzubeziehen sowie über Änderungen der strategischen Ausrichtung der Baader Institutsgruppe, Beteiligungsstruktur, Markterwartungen etc. unverzüglich zu informieren. Identifizierte Änderungen im Risikoprofil werden zeitnah berücksichtigt und an den Vorstand berichtet. Als wesentliche Risiken wurden im vergangenen Geschäftsjahr die Folgenden identifiziert:
Tabelle 2: Übersicht wesentlicher Risikoarten
| Baader Konzern | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Wesentliche Risikoarten / bei der Risikotragfähigkeit berücksichtigt | ||||||
| Marktpreisrisiko Kursrisiko Zinsänderungsrisiko Währungsrisiko |
Adressenausfallrisiko Kreditrisiko Kontrahentenrisiko Emittentenrisiko (inkl. Migrationsrisiko) Beteiligungsrisiko |
Operationelles Risiko • Sachschäden Externer Betrug • Interner Betrug E Kunden, Produkte und Geschäftsgepflogenheiten Beschäftigungspraxis und Arbeitsplatzsicherheit Ausführung, Lieferung und Prozessmanagement • Geschäftsunterbrechungen und Systemausfälle |
Liquiditätsrisiko Strukturelles und Marktliquiditätsrisiko |
|||
| Wesentliche Risikoarten / nicht bei der Risikotragfähigkeit berücksichtigt | ||||||
| Dispositives Liquiditätsrisiko, Geschäftsrisiko | ||||||
| Strukturlimite zur Vermeidung von Konzentrationsrisiken | ||||||
| Einzeladressenrisiko | Bonitätsrisiko | Branchenrisiko | Länderrisiko | |||
| Nicht wesentliche Risikoarten: Reputationsrisiko, Immobilienrisiko, Modellrisiko |
Die Risikostrategie der Baader Institutsgruppe wird in Teilstrategien nach den wesentlichen Risikoarten aufgeteilt. Grundbestandteil der risikopolitischen Strategie ist, dass die Risikotragfähigkeit jederzeit gegeben ist. Demzufolge wird für alle wesentlichen Risikoarten vom Vorstand ein bestimmter Betrag an Risikokapital bereitgestellt, der als Limit für Verluste aus der jeweiligen Risikoart dient. Das für 2017 bereitgestellte Risikokapital ist folgendermaßen auf die einzelnen Risikoarten allokiert:
Zur Beschreibung der jeweiligen Risikomodelle sowie der Darstellung wichtiger Risikokennzahlen wird auf Kapitel 5 des Offenlegungsberichts verwiesen.
2.5 Risikomessung
Die Risikomessung (Quantifizierung) bildet den Kern des Risikomanagementprozesses. Durch diese wird die Beurteilung, Steuerung und Überwachung der Risiken ermöglicht. Darüber hinaus kann auf Basis der quantifizierten Risiken die Risikotragfähigkeit überprüft werden. Die Quantifizierung aller wesentlichen Risiken erfolgt in der Baader Gruppe anhand des allgemein anerkannten Risikomaßes Value at Risk (VaR). Dieser gibt an, welche Verlusthöhe innerhalb eines gegebenen Zeitraums mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (üblicher Weise 99 Prozent) nicht überschritten wird. Dieser (unerwartete) Verlust wird entsprechend limitiert und täglich überwacht.
Die Risikomessung für das Marktpreis- sowie das Adressenausfallrisiko der Handelsgeschäfte erfolgt im Handels- und Risikocontrollingsystem der Baader Bank. Hier werden alle relevanten Geschäfte unverzüglich erfasst bzw. importiert, das Risiko daraus kalkuliert und gegen die entsprechenden Limite gerechnet. Limitüberschreitungen werden dem Risikocontrolling unverzüglich angezeigt. Die Quantifizierung des Liquiditätsrisikos erfolgt hingegen auf monatlicher und des Operationellen Risikos auf vierteljährlicher Basis in gesonderten Systemen.
2.6 Risikoberichterstattung
Der Vorstand ist für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterentwicklung verantwortlich. Diese Verantwortung umfasst u.a. alle wesentlichen Elemente des Risikomanagements, insbesondere auch die permanente Sicherstellung der Risikotragfähigkeit. Damit der Vorstand dieser Verantwortung gerecht werden kann, existiert ein umfassendes Berichtswesen des Risikocontrollings, welches die gemäß MaRisk geforderte Kommunikation in Form täglicher und monatlicher Berichte sowie Ad Hoc-Meldungen an den Vorstand gewährleistet. Die tägliche Berichterstattung erfolgt dabei per Mail. Außerordentliche Vorkommnisse werden gesondert im Mailanschreiben erwähnt.
Im täglichen Bericht an den Vorstand werden alle wesentlichen Risiken für den letzten Handelstag detailliert dargestellt. Er umfasst folgende Bestandteile:
| Risikoart | Inhalt |
|---|---|
| Marktpreisrisiko | Darstellung des Exposures, Value at Risk, Limit und Limitauslastung pro Profit Center. Limitüberschreitungen werden farblich gekennzeichnet und gesondert erläutert. Auslastung des für Marktpreisrisiken zur Verfügung gestellten Risikokapitals. |
| Adressenausfallrisiko | Darstellung des Exposures und Value at Risk pro Geschäftsart. Limitüber schreitungen werden gesondert erläutert. Auslastung des für Adressenaus fallrisiken zur Verfügung gestellten Risikokapitals. Darüber hinaus wird eine Übersicht über das Exposure bei jeder einzelnen Kreditnehmereinheit pro Geschäftsart sowie deren individuelle Limitauslastung berichtet. |
| Liquiditätsrisiko | Informationen zum dispositiven Liquiditätsrisiko im Hinblick auf kurzfristig verfügbare Liquidität sowie noch unbeanspruchte Kreditzusagen. Darstel lung des strukturellen Liquiditäts- und Marktliquiditätsrisikos: Value at Risk des letzten Monatsultimos, bereitgestelltes und beanspruchtes Risikokapi tal, Limitauslastung. Ferner werden Grafiken zu den erwarteten Cash Flows der kommenden 20 Jahre berichtet. |
| Operationelles Risiko | Verluste der letzten 12 Monate, bereitgestelltes und beanspruchtes Risiko kapital, Limitauslastung. |
| Gesamte | Darstellung der Risikokapitalreserve, des gesamten Value at Risk über alle |
| Risikotragfähigkeit | Risikoarten sowie die Limitauslastung. |
| Konzentrationsrisiken | Übersicht über Klumpenrisiken bzgl. Einzelemittenten, Branchen, Länder, Bonitätsklassen und akzeptierter Sicherheiten. |
| Sonstiges | Darstellung der Bilanz und wesentlicher aufsichtsrechtlicher Kennziffern wie bspw. Großkreditgrenzen, LCR- Kennziffer etc. |
Tabelle 4: Berichtswesen
Liegt eine Limitüberschreitung vor, so wird diese unmittelbar (auch untertags) durch das Risikocontrolling erkannt und entsprechende Maßnahmenempfehlungen wie bspw. Positionsrückführung oder kurzfristige Limiterhöhung an den Positionsverantwortlichen kommuniziert. Der Vorstand beschließt dann eine zu ergreifende Maßnahme und kommuniziert sie an den betroffenen Marktbereich sowie das Risikocontrolling. Das Risikocontrolling überwacht dann die Einhaltung der beschlossenen Maßnahme und leitet ggf. einen Eskalationsprozess ein, falls die Maßnahme nicht umgesetzt wurde. Der Vorstand wird im Rahmen des täglichen Berichtswesens über alle Limitüberschreitungen informiert.
2.7 Risikosteuerung und -überwachung
Die Steuerung der Risiken in der Baader Institutsgruppe obliegt dem Vorstand. Sie erfolgt über ein System von Limiten zur Begrenzung der jeweiligen wesentlichen Risiken. Durch die permanente Anrechnung der Risiken auf das vielschichtige Limitsystem wird dem Risikocontrolling eine adäquate Überwachung ermöglicht. Die Limite werden mindestens jährlich auf Grundlage der Risikotragfähigkeit durch den Vorstand per Beschluss festgelegt. Unabhängig davon können diese Limite angepasst werden, wenn die Geschäftstätigkeit und / oder die Ertragslage der Baader Institutsgruppe dies erforderlich machen.
Die dargelegten Prozesse zur Identifikation, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation der Risiken stellen sicher, dass die wesentlichen Risiken frühzeitig erkannt, vollständig erfasst und in angemessener Weise gesteuert und überwacht werden. Weiterhin werden die Prozesse regelmäßig überprüft und zeitnah an sich ändernde Bedingungen angepasst. Ebenso findet für die angewandten Methoden und Verfahren regelmäßig eine Validierung durch das Risikocontrolling statt, in der die Angemessenheit der Verfahren sowie die zugrunde liegenden Annahmen überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
2.8 Risikotragfähigkeit
Die Risikotragfähigkeit wird vom Risikocontrolling regelmäßig überprüft. Dabei wird das verfügbare Risikodeckungspotenzial (RDP) dem Risikopotenzial gegenübergestellt. Hierbei wird zur Steuerung der Risikotragfähigkeit ein periodenorientierter Fortführungsansatz (GoingConcern) zur Herleitung des Risikodeckungspotenzials verwendet. Die im Bankenaufsichtsrecht vorgegebenen Eigenkapitalanforderungen gemäß Capital Requirements Regulation (CRR) / Capital Requirements Directive (CRD IV) - VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 und Richtlinie 2013/36/EU vom 26. Juni 2013 dürfen in diesem Ansatz nicht zur Risikoabdeckung herangezogen werden. Ziel des GoingConcern-Ansatzes ist somit die Fortführung der Geschäftstätigkeit unter der Nebenbedingung, dass die Erfüllung der Mindesteigenkapitalanforderungen dauerhaft gewährleistet ist, auch wenn sich die betrachteten Risiken realisieren würden.
Das primäre und sekundäre Risikodeckungspotenzial der Baader Institutsgruppe setzt sich aus dem Plangewinn (primäres RDP) und bilanziellen Eigenkapitalbestandteilen (sekundäres RDP) zusammen. Man spricht daher von einer GuV- / bilanzorientierten Ableitung. Der Plangewinn (Jahresüberschuss vor konzernfremden Gesellschaftern) stellt hierbei den Betrag dar, der für das kommende Geschäftsjahr im Rahmen der Planungsrechnung unter Berücksichtigung des erwarteten Marktumfeldes prognostiziert wird. Hierbei wird zwischen dem Plangewinn im Normal, Middle und Worst Case differenziert. Diese unterscheiden sich hinsichtlich der ihnen zugrunde liegenden Planprämissen. Da der Plangewinn grundsätzlich eine unsichere Zukunftsgröße ist, wurde für die Ermittlung der Risikotragfähigkeit per 31. Dezember 2016 der Middle Case als "Startgröße" für die Primäre Risikodeckungsmasse herangezogen. In Abhängigkeit von der aktuellen Geschäftsentwicklung kann es im laufenden Geschäftsjahr zur Anpassung der zugrunde gelegten Planzahlen zum Normal oder Worst Case kommen. Dies führt immer zu einer außerordentlichen Überprüfung der Risikotragfähigkeit.
Bei der Überprüfung der Risikotragfähigkeit wird das verfügbare Risikodeckungspotenzial dem Risikopotenzial gegenüber gestellt. Da in den Plangewinnen erwartete Verluste bereits Berücksichtigung finden, werden bei der Ermittlung des Risikopotenzials ausschließlich unerwartete Verluste quantifiziert. Per 31. Dezember 2016 hatte der Vorstand eine Verlustobergrenze i.H.v. TEUR 18.050 bereitgestellt, die durch das Risikopotenzial wie folgt ausgelastet war:
Tabelle 5: Risikotragfähigkeit in der Baader Institutsgruppe
Das Gesamtrisiko der Baader Institutsgruppe wird durch das verfügbare Risikodeckungspotenzial begrenzt. Grundsätzlich stellt zur dauerhaften Sicherstellung der Risikotragfähigkeit der Vorstand nur einen Teil des Risikodeckungspotenzials als sogenanntes Risikokapital zur Verfügung. Dieses wird "top down" auf die einzelnen Risikoarten bzw. die jeweiligen Geschäftsbereiche verteilt und hat als Risikolimit eine begrenzende Funktion. Zur Einhaltung der Risikolimite steht dem jeweiligen Geschäftsbereich als Möglichkeit zur Risikominderung die Glattstellung der Position am Kassamarkt oder in Einzelfällen die Risikoabsicherung über Derivate zur Verfügung.
Ergänzend werden auftretende Verluste täglich bei der verfügbaren Risikokapitalreserve zum Abzug gebracht. Hierdurch wird überprüft, ob die Risikokapitalreserve noch ausreicht und die Risikotragfähigkeit weiterhin gegeben ist. Das Risikodeckungspotenzial, das Risikopotenzial und das Risikokapital werden mindestens quartalsweise überprüft, um GuV-Veränderungen zwischen den Plan- und den tatsächlichen Ist-Zahlen einzubeziehen. Darüber hinaus werden eingetretene gravierende Verluste zeitnah im Rahmen einer außerordentlichen Anpassung berücksichtigt.
Um zu gewährleisten, dass selbst in hypothetischen Krisenzeiten (Stressszenarien) das gebundene Kapital (tertiäres Risikodeckungspotenzial) nicht in Anspruch genommen werden muss, stellt das Risikocontrolling die größten Verluste aus den durchgeführten Stressszenarien für alle relevanten Risikoarten dem verfügbaren Risikodeckungspotenzial gegenüber. Im Stressfall wird für die primäre Risikodeckungsmasse der Plangewinn aus der Worst Case-Planung angesetzt und für die sekundäre Risikodeckungsmasse ergänzend der Fonds für allgemeine Bankrisiken berücksichtigt. Gemäß den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) AT 4.1 müssen die Ergebnisse der Stresstests "nicht automatisch in eine Unterlegung mit Risikodeckungspotenzial münden"; sie sind jedoch kritisch zu reflektieren und ein etwaiger Handlungsbedarf ist abzuleiten.
Neben dem GoingConcern-Ansatz ist der Baader Institutsgruppe auch verpflichtet den sogenannten Liquidationsansatz (GoneConcern) zu berechnen. Beim Liquidationsansatz können im Gegensatz zum GoingConcern-Ansatz auch die im Bankenaufsichtsrecht vorgegebenen Eigenkapitalanforderungen als Risikodeckungspotenzial eingesetzt werden. Dabei steht im fiktiven Liquidationsfall der Schutz der Gläubiger im Vordergrund. Zielsetzung ist es auch im Falle der Realisierung der Risiken noch ausreichend Vermögenswerte vorzuhalten, um die Gläubiger befriedigen zu können.
Zusammenfassend kann für das Geschäftsjahr 2016 festgestellt werden, dass die Risikotragfähigkeit der Baader Institutsgruppe zu keiner Zeit gefährdet und selbst im Falle des Eintretens des Stressszenarios mit dem größten finanziellen Schaden der Unternehmensfortbestand weiterhin gegeben war.
3 Anwendungsbereich
Der aufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis für die Eigenkapitalunterlegungsberechnung definiert sich gemäß § 10a KWG in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit Artikel 18 ff. CRR. Die Baader Institutsgruppe nutzt die sogenannten Waiver-(Freistellungs-) Regelung nach CRR Art. 7 bzw. § 2a KWG für Tochterinstitute nicht.
Rechtliche oder bedeutende tatsächliche Hindernisse für die unverzügliche Übertragung von Eigenmitteln oder die Rückzahlung von Verbindlichkeiten durch die Baader Bank AG an die Tochtereinheiten sind weder vorhanden noch abzusehen.
Der handelsrechtliche Konsolidierungskreis wird dagegen ausschließlich nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Zur Darstellung des Anwendungsbereiches nach Art. 436 CRR erfolgt eine Gegenüberstellung des aufsichtsrechtlichen und des handelsrechtliche Konsolidierungskreises. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf der Darlegung der aufsichtsrechtlichen Konsolidierung.
| Beschreibung | Name | Aufsichtsrechtliche Behandlung | Konsolidierung nach HGB |
|||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Konsolidierung (Art. 18 CRR) voll |
Befreiung gem. Art. 19 CRR |
Berücksichtigung gem. Art. 470 Abs. 2b und 3 CRR (Schwellwert verfahren) |
CET 1 Abzug gem. § 32 SolvV |
Risiko gewich tete Beteili gungen |
Voll | Quotal bzw. Equity Methode |
||
| n.v. Kreditinstitute |
||||||||
| Baader & Heins Capital Management AG, Unterschleißheim |
X | X | ||||||
| Conservative Concept Portfolio Management, Frankfurt am Main |
X | X | ||||||
| Finanzdienstleistungs | SKALIS Asset Management AG, Unterschleißheim |
X | X | |||||
| institute | Baader Helvea AG, Zürich, Schweiz |
X | X | |||||
| Baader Helvea Ltd., London, Großbritannien |
X | X | ||||||
| Baader Helvea Inc., New York, USA |
X | X | ||||||
| Sonstige | n.v. |
Tabelle 6: Konsolidierungskreis per 31.12.2016
4 Offenlegung von Eigenmitteln
Der nachfolgende Abschnitt enthält Angaben zu den Eigenmitteln nach Art. 437 CRR der Baader Institutsgruppe. Die Aufstellung der regulatorischen Eigenkapitalanforderungen je Risikoart bzw. Forderungsklasse erfolgt in Kapitel 5.
| HARTES KERNKAPITAL: INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN |
BETRAG per 31.12.2016 | VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 |
BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 |
|---|---|---|---|
| Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio |
45.908.682,00 | 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 |
|
| davon: Art des Finanzinstruments 1 | 45.908.682,00 | Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 |
|
| Einbehaltene Gewinne | 21.266.134,58 | 26 (1) (c) | |
| Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) |
31.431.265,61 | 26 (1) | |
| Fonds für allgemeine Bankrisiken | 21.536.000,00 | 26 (1) (f) | |
| Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen |
120.142.082,19 | ||
| Hartes Kernkapital (CET1) regulatorische Anpassungen | |||
| Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) |
-71.879,00 | 34, 105 | |
| Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) |
-21.002.189,90 | 36 (1) (b), 37, 472 (4) | |
| Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals sowie bestehende oder eventuelle Verpflichtungen zum Kauf eigener Instrumente (negativer Betrag)*** |
-276.996,00 | 36 (1) (f), 42, 472 (8) | |
| Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) |
-3.272.527,44 | 36 (1) (a), 472 (3) | |
| Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt |
-24.623.592,34 | ||
| Hartes Kernkapital (CET1) | 95.518.489,85 | ||
| Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente | |||
| Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen |
|||
| Zusätzliches Kernkapital AT1 : regulatorische Anpassungen | |||
| Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt |
0,00 | ||
| Zusätzliches Kernkapital (AT1) | 0,00 | ||
| Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen |
95.518.489,85 | ||
| Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen |
0,00 | ||
| Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen | |||
| Regulatorische Anpassungen des | |||
| Ergänzungskapitals (T2) insgesamt | 0,00 | ||
| Ergänzungskapital (T2) | 0,00 | ||
| Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) | 95.518.489,85 | ||
| Risikogewichtete Aktiva insgesamt | 671.178.297,38 | ||
| Eigenkapitalquoten und -puffer | |||
| Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) |
14,23 | 92 (2) (a), 465 | |
| Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) |
14,23 | 92 (2) (b), 465 | |
| Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) |
14,23 | 92 (2) (c) |
Tabelle 7: Eigenmittelstruktur per 31.12.2016
Die Eigenmittel nach Artikel 25 CRR bestehen ausschließlich aus hartem Kernkapital (Common Equity Tier 1, Art. 26 CRR). Dies setzt sich aus den Bestandteilen gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklage sowie dem Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach §340g HGB zusammen.
Das gezeichnete Kapital in Höhe von EUR 45,9 Mio. besteht aus 45,9 Mio Stück Inhaber-Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Die Kapitalrücklage von EUR 31,4 Mio., beinhaltet die Anteile über Nennbetrag. Die Gewinnrücklage in Höhe von EUR 21,2 Mio. besteht aus den thesaurierten, anteilig aus den Jahresüberschüssen der vergangenen Jahre gebildeten Rücklagen, abzüglich des Verlustvortrags des Vorjahres i.H.v. EUR 6,5 Mio. Der Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB betrug zum Stichtag 31.12.2016 EUR 21,5 Mio.
Als Abzugspositionen von der Summe des harten Kernkapitals finden der Nennwert der im Bestand befindlichen eigenen Aktien von 276.996 Stück (Artikel 36 (1) f CRR) sowie die zusätzlichen Bewertungsanpassungen für zeitwertbilanzierte Vermögenswerte nach Artikel 34 i.V.m. Artikel 105 CRR in Höhe von TEUR 72 Anwendung, des Weiteren auch die immateriellen Vermögensgegenstände (Artikel 36 (1) b CRR). Diese betragen zum betrachteten Stichtag EUR 21,0 Mio. Darüber hinaus wurde der Verlust des laufenden Geschäftsjahres 2016 in Höhe von EUR 3,3 Mio. als Abzugsposition von den regulatorischen Eigenmitteln berücksichtigt.
Übergangsregelungen in Form von Anrechnungserleichterungen auf die Abzugspositionen vom harten Kernkapital nach Artikel 469 ff. CRR wurden nicht in Anspruch genommen.
Eigenmittelinstrumente:
| Tabelle 8: | Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente – Baader Bank Aktie | ||
|---|---|---|---|
| ------------ | ---------------------------------------------------------- | -- | -- |
| Merkmal | Beschreibung |
|---|---|
| 1 Emittent | Baader Bank AG |
| 2 Einheitliche Kennung (z. B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) | DE0005088108 |
| 3 Für das Instrument geltendes Recht | Deutsches Recht |
| Aufsichtsrechtliche Behandlung | |
| 4 CRR-Übergangsregelungen | Hartes Kernkapital |
| 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit | Hartes Kernkapital |
| 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene | Solo- und Konzernebene |
| 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) | Aktie |
| 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand | 45.908.682 € |
| letzter Meldestichtag) | |
| 9 Nennwert des Instruments | 45.908.682 € |
| 9a Ausgabepreis | k.A. |
| 9b Tilgungspreis | k.A. |
| 10 Rechnungslegungsklassifikation | Aktienkapital |
| 11 Ursprüngliches Ausgabedatum | 01.08.1994 |
| 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin | Unbefristet |
| 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin | k.A. |
| 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht | Nein |
| 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag | k.A. |
| 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar | k.A. |
| Coupons / Dividenden | |
| 17 Feste oder variable Dividenden- / Couponzahlungen | Variabel |
| 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex | k.A. |
| 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" | Nein |
| 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) | vollständig diskretionär |
| 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) | vollständig diskretionär |
| 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes | Nein |
| 22 Nicht kumulativ oder kumulativ | Nicht kumulativ |
| 23 Wandelbar oder nicht wandelbar | Nicht wandelbar |
| 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung | k.A. |
| 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise | k.A. |
| 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate | k.A. |
| 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ | k.A. |
| 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird | k.A. |
| 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird | k.A. |
| 30 Herabschreibungsmerkmale | Nein |
| 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung | k.A. |
| 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise | k.A. |
| 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend | k.A. |
| 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung | k.A. |
| 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) | k.A. |
| 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente | Nein |
| 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen | k.A. |
Abstimmung der Eigenmittelbestandteile mit dem geprüften Abschluss:
| Handels rechtliches (Konzern) EK |
Aufsichts rechtliche EM der Gruppe |
Differenz | |
|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 21.002.189,90 | 21.002.189,90 | - |
| Eigenkapital | - | ||
| davon gezeichnetes Kapital | 45.631.686,00 | 45.908.682,00 | 276.996,00 |
| davon Kapitalrücklagen | 31.431.265,61 | 31.431.265,61 | - |
| davon Gewinnrücklagen | 24.564.938,14 | 21.266.134,58 | - 3.298.803,56 |
| davon Anteile anderer Gesellschafter | 1.028.993,31 | Kein Ansatz | - 1.028.993,31 |
| Konzernbilanzgewinn | -6.642.205,09 | -6.546.340,21 | 95.864,88 |
| Fonds für allgemeine Bankrisiken | 22.120.000,00 | 21.536.000,00 - | 584.000,00 |
Tabelle 9: Eigenmittelbestandteile in EUR per 31. Dezember 2016
Die vorstehende Tabelle beinhaltet eine Abstimmung der Eigenkapitalbestandteile des festgestellten Jahresabschlusses 2016 (Konzern) mit dem für aufsichtsrechtliche Zwecke zum Jahresultimo 2016 herangezogenen, finalen Stand der Eigenmittel.
Der Anteil der eigenen Aktien in Höhe von EUR 276.996 wird in den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln im gezeichneten Kapital ausgewiesen. Der Abzug erfolgt als separater Ausweis unter "regulatorische Anpassungen CET1". Die in den Eigenmitteln ausgewiesenen Gewinnrücklagen basieren auf dem, zur Erfüllung der COREP Meldeverpflichtungen, vorliegenden Buchungsstand. Hier wurden die in der GuV berücksichtigten Entnahmen / Zuführungen zur Gewinnrücklage, für den Ansatz in den Eigenmitteln wieder gegengerechnet. Die Berücksichtigung erfolgte erst nach Feststellung des Jahresabschlusses. Zudem wird der Verlustvortrag i.H.v. EUR 6,5 Mio. gegen die ausgewiesene Gewinnrücklage gerechnet. Dabei kam bis zur Feststellung des Jahresabschlusses der Verlustvortrag aus 2015 zum Ansatz. Des Weiteren wurde der Verlust des laufenden Geschäftsjahres (Aus 2016; vorliegender Buchungsstand) als Abzugsposition berücksichtigt (vgl. Tabelle 7: Eigenmittelstruktur). Die Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken durfte aufsichtsrechtlich ebenfalls erst nach Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt werden. Auf einen Ansatz der Anteile anderer Gesellschafter in den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln wurde in Abstimmung mit dem Abschlussprüfer zum betrachteten Stichtag verzichtet.
5 Offenlegung der Risiken und der Eigenmittelanforderungen
5.1 Regulatorische Eigenmittelanforderungen
Die Baader Institutsgruppe ermittelt die aufsichtsrechtliche Eigenmittelanforderung im Einklang mit den Regularien der CRR.
Für das Adressausfallrisiko erfolgt die Ermittlung nach dem Kreditrisikostandardansatz gemäß Teil 3 Titel II Kapitel 2 der CRR, für das operationelle Risiko nach dem Basisindikatoransatz gemäß Teil 3 Titel III der CRR, für das Marktrisiko nach den Standardmethoden des Teil 3 Titel IV der CRR und für das Abwicklungsrisiko Teil 3 Titel V der CRR.
Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel für das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung, das sogenannte Credit Valuation Adjustment (CVA), werden auf Basis der Standardmethode nach Artikel 384 CRR berechnet. Aufgrund fehlender Positionen in OTC-Derivaten musste im Berichtsjahr kein entsprechender CVA ermittelt und ausgewiesen werden.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die aufsichtsrechtliche Eigenkapitalanforderung für die einzelnen Risikopositionsklassen der Baader Institutsgruppe zum 31. Dezember 2016.
Tabelle 10: Aufsichtsrechtliche Eigenkapitalanforderung in EUR
| Eigenkapital anforderung |
|
|---|---|
| Kapitalanforderungen | in Euro |
| Eigenmittelanforderungen | |
| Gesamtrisikobetrag | 53.694.263,79 |
| Davon Wertpapierfirmen | 0,00 |
| Risikogewichtete Positionsbeträge KSA & IRB | 0,00 |
| Standardansatz (SA) | |
| Gesamt Standardansatz (SA) | 24.321.827,30 |
| Risikopositionsklassen nach Standardansatz exkl. Verbriefungspositionen | 24.321.827,30 |
| Zentralregierungen | 0,00 |
| Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften | 172.892,90 |
| sonstige öffentliche Stellen | 0,00 |
| multilaterale Entwicklungsbanken | 0,00 |
| Internationale Organisationen | 0,00 |
| Institute | 2.300.812,04 |
| Unternehmen | 13.296.085,04 |
| Mengengeschäft | 318.315,98 |
| durch Immobilien besicherte Positionen | 0,00 |
| Überfällige Positionen | 0,00 |
| Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen | 0,00 |
| von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen | 120.690,91 |
| Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Boni tätsbeurteilung |
0,00 |
| Investmentanteile / OGAs | 1.210.225,53 |
| Beteiligungen | 1.614.894,72 |
| sonstige Positionen | 5.287.910,19 |
| SA Verbriefungen | 0,00 |
| Darunter Wiederverbriefungen | 0,00 |
| IRB-Basis-Ansatz | |
| Gesamt IRB-Basis-Ansatz | 0,00 |
| Zentralregierungen und Zentralbanken | 0,00 |
| Institute | 0,00 |
| Unternehmen - KMU | 0,00 |
| Unternehmen - Spezialfinanzierungen | 0,00 |
| Unternehmen - Sonstige | 0,00 |
| Fortgeschrittene IRB-Ansätze | |
| Gesamt Fortgeschrittene IRB-Ansätze | 0,00 |
| Staaten und Zentralbanken | 0,00 |
| Institute | 0,00 |
| Unternehmen - KMU | 0,00 |
| Unternehmen - Spezialfinanzierungen | 0,00 |
| Unternehmen - Sonstige | 0,00 |
| Mengengeschäft - KMU, durch Immobilien abgesichert | 0,00 |
| Mengengeschäft - keine KMU, durch Immobilien abgesichert | 0,00 |
| Mengengeschäft - qualifiziert revolvierend | 0,00 |
| Mengengeschäft - Sonstige KMU | 0,00 |
| Mengengeschäft - Sonstige, keine KMU | 0,00 |
| Beteiligungen nach IRB | 0,00 |
| Verbriefungen nach IRB | 0,00 |
| darunter Wiederverbriefungen | 0,00 |
|---|---|
| Sonstige Aktiva, ohne Kreditverpflichtungen | 0,00 |
| Risikopositionsbetrag zum Ausfallfonds einer ZGP | 0,00 |
| Risikopositionsbetrag für Abwicklungs- und Lieferrisiken | |
| Gesamt Risikopositionsbetrag für Abwicklungs- und Lieferrisiken | 0,00 |
| Abwicklungs- und Lieferrisiken im AB | 0,00 |
| Abwicklungs- und Lieferrisiken im HB | 0,00 |
| Marktpreis-Risiken | |
| Gesamt Marktpreis-Risiken | 17.340.873,78 |
| Marktpreis-Risiken im Standardansatz | |
| Gesamt Marktpreis-Risiken im Standardansatz | 17.340.873,78 |
| Börsengehandelte Schuldtitel | 40.795,66 |
| Beteiligungen | 3.604.017,47 |
| Fremdwährungen | 3.545.246,07 |
| Warenpositionen | 85,16 |
| Risikopositionsbetrag für Risiken nach internen Modellen | |
| Gesamt Risikopositionsbetrag für Risiken nach internen Modellen | 0,00 |
| Operationelle Risiken | |
| Gesamt Operationelle Risiken | 12.031.562,71 |
| Basisindikatoransatz | 12.031.562,71 |
| Standardansatz/alternativer Standardansatz | 0,00 |
| Fortgeschrittene Messansätze | 0,00 |
| Zusätzlicher Risikopositionsbetrag auf Grund fixer Gemeinkosten | 0,00 |
| Gesamtsrisikobetrag Anpassung der Kreditbewertung (CVA) | |
| Gesamt Gesamtsrisikobetrag Anpassung der Kreditbewertung (CVA) | 0,00 |
| Standardmethode | 0,00 |
| Sonstiges | |
| Gesamtrisikobetrag in Bezug auf Großkredite im Handelsbuch | 0,00 |
Tabelle 11: Aufsichtsrechtliche Eigenkapitalanforderung
| 31. Dezember 2016 | |
|---|---|
| Harte Kernkapitalquote | 14,23 % |
| Kernkapitalquote | 14,23 % |
| Gesamtkapitalquote | 14,23 % |
Damit liegen die Kapitalquoten jeweils komfortabel über den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen per Stichtag von 8,625 Prozent (inkl. Kapitalerhaltungspuffer).
5.2 Antizyklischer Kapitalpuffer
Gemäß Artikel 440 CRR i.V.m der delegierten Verordnung (EU) 2015/1555 sind Institute dazu angehalten Informationen in Bezug auf die Einhaltung des antizyklischen Kapitalpuffers offen zu legen. Dieser gilt dabei als ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht um übermäßiges Kreditwachstum zu begrenzen. Entscheidenden Einfluss auf die Festlegung einer Puffer-Quote hat dabei die Entwicklung des Verhältnisses Kreditvergabe zu Bruttoinlandsprodukt. Grundsätzlich kann durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Kapitalpuffer i.H.v 0 bis 2,5 Prozent festgelegt werden, wobei die Umsetzung in Schritten von 0,25 erfolgt.
Die zusätzlichen Kapitalanforderungen durch den antizyklischen Kapitalpuffer gelten seit dem 01. Januar 2016. Die grundlegende Vorschrift zur Einhaltung findet sich in §10d KWG, in dem die entsprechenden Vorschriften der CRD IV (Richtlinie 2013/36/EU) in deutsches Recht umgesetzt wurden. Der Gegenwärtige durch die BaFin festgesetzte antizyklische Kapitalpuffer in Deutschland beträgt 0 Prozent.
Tabelle 12: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers
| Gesamtforderungsbetrag | 671.178.297,38 |
|---|---|
| Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers | 0,05 |
| Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer | 335.589,15 |
Tabelle 13: Geografische Verteilung der für die Berechnung wesentlichen Kreditrisikopositionen
| Allgemeine | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kreditrisiko | Risikoposition im | Verbriefungs | Eigenmittelanforderungen | ||||||
| positionen | Handelsbuch | risikoposition | |||||||
| Summe der Kauf | |||||||||
| und Verkaufs | Davon: Allgemeine | Davon: | Davon: | Gewichtungen der | Quote des | ||||
| Aufschlüsselung | Risikopositions | position im | Risikopositions | Kreditrisiko | Risikopositionen | Verbriefungsrisiko | Eigenmittel | antizyklischen | |
| nach Ländern | wert (SA) | Handelsbuch | wert (SA) | positionen | im Handelsbuch | positionen | Summe | anforderungen | Kapitalpuffers |
| 005 | 010 | 030 | 050 | 070 | 080 | 090 | 100 | 110 | 120 |
| DE | 159.025.183,68 | 10.695.169,54 | 10.695.169,54 | 50,49 | |||||
| FR | 35.288,31 | 2.823,06 | 2.823,06 | 0,01 | |||||
| NL | 18.761.598,56 | 1.461.051,05 | 1.461.051,05 | 6,90 | |||||
| DK | 10.272.581,03 | 82.180,65 | 82.180,65 | 0,39 | |||||
| PT | 534.310,00 | 42.744,80 | 42.744,80 | 0,20 | |||||
| BE | 4.248,17 | 331,67 | 331,67 | 0,00 | |||||
| LU | 27.738.550,60 | 2.138.946,74 | 2.138.946,74 | 10,10 | |||||
| SE | 11.863.701,03 | 949.096,08 | 949.096,08 | 4,48 | |||||
| LI | 5.675.030,51 | 454.002,44 | 454.002,44 | 2,14 | |||||
| AT | 11.877.625,51 | 679.131,15 | 679.131,15 | 3,21 | |||||
| CH | 10.264,42 | 821,15 | 821,15 | 0,00 | |||||
| PL | 2.388,92 | 191,11 | 191,11 | 0,00 | |||||
| HR | 7.165.461,88 | 573.236,95 | 573.236,95 | 2,71 | |||||
| GB | 21.163.762,11 | 1.693.100,97 | 1.693.100,97 | 7,99 | |||||
| US | 23.927.631,25 | 1.914.210,50 | 1.914.210,50 | 9,04 | |||||
| CA | 62.299,98 | 5.062,04 | 5.062,04 | 0,02 | |||||
| MX | 2.986.305,85 | 119.452,23 | 119.452,23 | 0,56 | |||||
| BM | 10.000,00 | 800,00 | 800,00 | 0,00 | |||||
| PA | 64.120,85 | 5.129,67 | 5.129,67 | 0,02 | |||||
| KY | 3,62 | 0,29 | 0,29 | ||||||
| CY | 210.880,04 | 16.870,40 | 16.870,40 | 0,08 | |||||
| OM | 4.237.656,46 | 339.012,52 | 339.012,52 | 1,60 | |||||
| IN | 4.311,50 | 344,92 | 344,92 | 0,00 | |||||
| TH | 575,88 | 46,07 | 46,07 | ||||||
| SG | 120.849,12 | 9.667,93 | 9.667,93 | 0,05 | |||||
| HK | 0,62 | 0,05 | 0,05 | ||||||
| AU | 277,34 | 22,19 | 22,19 | ||||||
| TOTAL | 305.754.907,24 | 21.183.446,17 | 21.183.446,17 | 0,05 |
5.3 Adressenausfallrisiko
5.3.1 Strategie und Risikomanagement des Adressenausfallrisikos
Unter Adressenausfallrisiko versteht man allgemein die Gefahr, dass ein Kreditnehmer bzw. Kontrahent die geschuldete Leistung aufgrund des insolvenzbedingten Ausfalls nicht oder nicht vollständig erbringen kann. Hierunter wird auch das Risiko der Bonitätsverschlechterung des Schuldners in Form des Credit Spread Risikos subsummiert.
Die Risikostrategie des Adressenausfallrisikos ist Bestandteil der integrierten Geschäfts- und Risikostrategie der Baader Institutsgruppe. Ende 2016 wurde diese hinsichtlich der aktuellen Geschäftsausrichtung, der konjunkturellen Lage und der Liquiditätssituation der Bank neu überarbeitet. Der daraus resultierende Risikokapitalbedarf wurde unter Berücksichtigung der verfügbaren Risikodeckungsmasse und der Risikotragfähigkeit der Bank als Limit für diese Risikoart entsprechend bereitgestellt und täglich überwacht. Beabsichtigt der Marktbereich ein Adressenausfallrisiko bei einer noch unbekannten Kreditnehmereinheit (KNE) einzugehen, so muss er dies beim Risikocontrolling schriftlich beantragen. Das Risikocontrolling ermittelt eine Bonitätsklasse anhand eines internen Ratingverfahrens für die neue KNE. Kommt es für einen Handelstag zu einer Überschreitung des Limits für Adressenausfallrisiken, so erfolgt eine Meldung des Risikocontrollings an den verantwortlichen Marktvorstand und den Überwachungsvorstand mit einem entsprechenden Maßnahmenvorschlag. Der Vorstand beschließt daraufhin eine einzuleitende Maßnahme und informiert den Marktbereich und das Risikocontrolling darüber. Das Risikocontrolling überwacht dann die Umsetzung. Ergänzend werden Überschreitungen des Adressenausfallrisikolimits im Rahmen des Reportings an den Vorstand berichtet.
Jede interne Bonitätsklasse ist einer externen Ratingklasse und somit einer entsprechenden Ausfallwahrscheinlichkeit für erwartete Verluste (PD = probability of default) zugeordnet. In Anlehnung an den Internal Rating Based Approach (IRBA) der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Artikel 142 ff.) werden gemäß des bankeigenen Verfahrens für jede dieser Bonitätsklassen die sogenannten IRBA-Risikogewichte für unerwartete Verluste ermittelt. Dabei findet auch der sogenannte Herfindahl-Hirschman Index, der die Granularität des Portfolios und somit Risikokonzentrationen misst, Berücksichtigung. Auf Basis dieser Risikogewichte kann der unerwartete Verlust für jede KNE berechnet werden, was mit einem Value at Risk zu vergleichen ist. Dabei wird sowohl die Verlustquote beim Ausfall der jeweiligen KNE (LGD = loss given default) als auch die tatsächliche Restlaufzeit der Position berücksichtigt. Das gesamte Risiko über alle KNE ergibt sich dann aus der Addition der Einzelrisiken. Korrelationen zwischen den KNE werden hierbei nicht berücksichtigt. Das sich ergebende Gesamtrisiko darf das vom Vorstand für Adressenausfallrisiken bereitgestellte Risikokapital nicht überschreiten. Dieses Limit wird im Zuge des Beschlusses zur Festlegung der Risikolimite und Risikotragfähigkeit mindestens jährlich festgelegt.
Die Baader Institutsgruppe unterscheidet hinsichtlich der Adressenausfallrisiken zwischen Kredit-, Kontrahenten-, Emittenten- und Beteiligungsrisiken.
Im Rahmen des Kreditgeschäftes im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 KWG werden Privat- und Firmenkunden (unechte) Lombardkredite gegen Sicherheiten gewährt. Bei diesen Sicherheiten handelt es sich i.d.R. um Bankgarantien oder börsennotierte Wertpapiere, deren Beleihungswert nach einem konservativen Bewertungsverfahren ermittelt wird. Per 31. Dezember 2016 bestand für das Kreditgeschäft ein Risiko in Höhe von TEUR 475, welches aus unbesicherten Überziehungen bzw. unbesicherten Krediten zum Stichtag resultierte.
Einzelwertberichtigungen werden für Forderungen gegenüber Kunden gebildet, soweit der Kunde länger als 90 Tage im Verzug oder der Kredit als notleidend zu erachten ist. Kredite gelten als notleidend, wenn es unwahrscheinlich erscheint, dass der Schuldner seine Kreditverpflichtungen gegenüber der Bank in voller Höhe begleichen wird, ohne dass die Bank auf Maßnahmen zur Verwertung von Sicherheiten zurückgreift. Für alle Kundenkredite besteht zum Stichtag 31. Dezember 2016 eine Risikovorsorge in Höhe von insgesamt TEUR 132.
Des Weiteren werden im Rahmen des Kreditgeschäftes Geldmarktanlagen bei Kreditinstituten durch den Bereich Treasury getätigt. Insgesamt bestand per 31. Dezember 2016 für Forderungen gegenüber Kreditinstituten ein Risiko in Höhe von TEUR 1.269.
Für die Baader Institutsgruppe tritt darüber hinaus bei der Abwicklung von Handelsgeschäften ein Kontrahentenrisiko in Form eines Wiedereindeckungsrisikos auf. Das Wiedereindeckungsrisiko stellt hierbei das Risiko des Ausfalls der jeweiligen Gegenpartei dar, der eine Nichterfüllung der abgeschlossenen Geschäfte zur Folge hat. Gemäß MaRisk sind hier Börsengeschäfte sowie Kassageschäfte, bei denen der Gegenwert angeschafft wurde, bzw. Zug um Zug anzuschaffen ist, oder bei denen entsprechende Deckung besteht, ausgenommen. Demzufolge sind für das Wiedereindeckungsrisiko nur außerbörsliche Derivategeschäfte relevant. Die Baader Bank handelt zwar Derivate ausschließlich über Derivatebörsen, da Baader aber kein Clearing Member an diesen Börsen ist, müssen die Geschäfte zwischen der Baader Bank und dem entsprechenden Clearing Member abgerechnet werden. Diese sind daher wie außerbörsliche Geschäfte einzustufen und aus dem Erfüllungsanspruch gegenüber dem Clearing Member entsteht dementsprechend ein Adressenausfallrisiko in Form eines Wiedereindeckungsrisikos. Per 31. Dezember 2016 bestand für das Wiedereindeckungsrisiko, sowohl aus Eigenbeständen in Derivaten zu Hedgingzwecken im Market Making als auch aus Kundenbeständen in Derivaten, ein Risiko in Höhe von TEUR 142.
Tabelle 14: Kontrahentenausfallpositionen von derivativen Instrumenten (in EUR) gemäß Art. 439 CRR
| Positive | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Wiederbeschaffungswerte | ||||||
| Marktbewertungs | Aufrechnungs | Anrechenbare | nach Aufrechnung und | |||
| Laufzeitmethode | methode Standardmethode | möglichkeiten | Sicherheiten | Sicherheiten | ||
| Kontrahentenausfallrisiko | 0,00 | 3.950.992,01 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 3.950.992,01 |
| Zinsrisiko | 364.148,54 | |||||
| Währungsrisiko | 922.601,28 | |||||
| Aktienkursrisiko | 2.063.625,92 | |||||
| Warenrisiken | 600.616,27 | |||||
| Netting | 0,00 | |||||
| Kreditderivate | 0,00 | 0,00 |
Unter dem Emittentenrisiko wird das Risiko der Bonitätsverschlechterung bzw. des Ausfalls eines Emittenten verstanden. Ein Verlust aus dem Emittentenrisiko realisiert sich in einer Wertminderung der Wertpapiere dieses Emittenten. Per 31. Dezember 2016 bestand für das Emittentenrisiko ein Value at Risk in Höhe von TEUR 5.492.
Beteiligungen sind gemäß den für das Anlagevermögen geltenden Regelungen entsprechend § 253 Absatz 1 und 3 HGB zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Sofern die Gründe, die zu einer Abschreibung geführt haben, nicht mehr bestehen, erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zur Höhe der Anschaffungskosten (§ 253 Absatz 5 HGB).
Der beizulegende Zeitwert gemäß § 255 Absatz 4 HGB entspricht grundsätzlich dem Marktpreis. Ist zum Bilanzstichtag kein Marktpreis feststellbar, leitet sich der beizulegende Zeitwert aus dem theoretischen Preis ab. Bei der Ermittlung des theoretischen Preises für Beteiligungen und Anteile an assoziierten Unternehmen werden die Discounted-Cash-Flow-Methode und die Peer-Group-Analyse angewendet. Sofern kein beizulegender Zeitwert ermittelbar ist, werden die Anschaffungskosten im Sinne des § 255 Absatz 4 Satz 4 HGB fortgeführt.
Anteile an assoziierten Unternehmen werden im Konzernabschluss nach der sogenannten "Equity-Methode" gemäß § 311 Abs. 1 HGB bei erstmaliger Anwendung mit den Anschaffungskosten bilanziert. In den Folgejahren anfallende Gewinne und Verluste sowie sonstige Reinvermögensänderungen des betreffenden assoziierten Unternehmens erhöhen oder vermindern die Anschaffungskosten ("Equity-Wert").
Es ergaben sich im Geschäftsjahr 2016 keine Änderungen von Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden.
| Position | Bilanzwert | Beizulegender Zeitwert |
Realisierte Ge winne (+) und Verluste (-) |
Unrealisierte Ge winne (+) und Verluste (-) |
|---|---|---|---|---|
| Börsengehandelte Betei ligungen |
- | - | - | - |
| Nicht börsengehandelte Beteiligungen |
5.518 | 5.518 | - | - |
Die nicht börsengehandelten Beteiligungen stuft die Baader Bank als strategische Beteiligungen ein.
Unter Beteiligungen werden sowohl Beteiligungen nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 KWG als auch Nr. 8 KWG (verbundene Unternehmen) verstanden. Das Adressenausfallrisiko bei Beteiligungen resultiert aus der dauerhaften Bonitätsverschlechterung bzw. des Ausfalls des jeweiligen Beteiligungsunternehmens, was sich in einer entsprechenden Wertminderung realisiert. Per 31. Dezember 2016 bestand für das Beteiligungsrisiko ein Value at Risk in Höhe von TEUR 567. Nachfolgend werden die VaR-Werte per 31. Dezember 2016 im Vergleich zum Vorjahr tabellarisch aufgeführt:
| Adressenausfallrisiko | ||
|---|---|---|
| in TEUR | 2015 | 2016 |
| Kreditrisiko KU | 361 | 475 |
| Kreditrisiko KI | 1.641 | 1.269 |
| Kontrahentenrisiko | 62 | 142 |
| Emittentenrisiko | 7.893 | 5.492 |
| Beteiligungsrisiko | 801 | 567 |
Zusätzlich werden im Risikomanagement des Adressenausfallrisikos Konzentrationsrisiken bzgl. Einzeladressen-, Bonitäts-, Branchen- und Länderrisiken berücksichtigt, um mögliche Risikokonzentrationen (Klumpenrisiken) in der Baader Institutsgruppe identifizieren, beschränken und überwachen zu können. Diese werden jedoch nicht gesondert mit Risikokapital unterlegt, um eine Mehrfachanrechnung zu vermeiden. Die Auslastung der Konzentrationslimite wird vom Risikocontrolling überwacht und einmal täglich an den Vorstand berichtet. Kommt es im Laufe eines Handelstages zu einer Limitüberschreitung, so erfolgt eine Meldung des Risikocontrollings an den verantwortlichen Marktvorstand und den Überwachungsvorstand. Die einzuleitenden Maßnahmen werden dem Risikocontrolling mitgeteilt und deren Umsetzung entsprechend überwacht.
Zur Risikobegrenzung hinsichtlich des Klumpenrisikos bei einer KNE (Einzeladressenrisiko) wird unter Berücksichtigung der internen Bonitätsklasse, der Forderungsklasse sowie der geltenden Großkreditgrenzen ein entsprechendes Limit für den jeweiligen Kreditnehmer vergeben. Das Exposure at Default (EaD) aller Kreditrisikogeschäfte werden permanent im Überwachungssystem auf das Limit der KNE angerechnet.
Im Rahmen des Bonitätsrisikos wird das Exposure der Kreditrisiken pro Bonitätsklasse limitiert. Für KNE der Bonitätsklasse 5 und schlechter wird grundsätzlich kein Limit vergeben und auch kein Neugeschäft getätigt. Limite für KNE in dieser Bonitätsklasse existieren nur dann, wenn es bei bestehendem Exposure zu einer Bonitätsverschlechterung der betroffenen KNE kam. Nachfolgend werden die Positionen des Adressenausfallrisikos auf Basis des EaD im Hinblick auf die genannten Konzentrationsrisiken per 31. Dezember 2016 im Vergleich zum Vorjahresultimo tabellarisch aufgeführt:
Tabelle 16: Verteilung Bonitätsklassen
| Baader Konzem | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2016 | 2015 | ||||||||
| TEUR | $\frac{9}{6}$ | TEUR | $\frac{9}{c}$ | ||||||
| Bonitätsklasse 1 | 131.981 | 32,61% | 89.887 | 23,04% | |||||
| Bonitätsklasse 2 | 93.281 | 23.04% | 92.043 | 23,60% | |||||
| Bonitätsklasse 3 | 124.577 | 30,78% | 125.722 | 32,23% | |||||
| Bonitätsklasse 4 | 39.180 | 9,68% | 52.186 | 13,38% | |||||
| Bonitätsklasse 5 | 15.757 | 3.89% | 30.244 | 7,75% | |||||
| SUMME | 404.776 | 100,00% | 390.083 | 100,00% |
Beim Branchenrisiko wird das Kreditrisikoexposure für jede einzelne Branche limitiert, um eine vertretbare Diversifikation über die Branchen hinweg zu gewährleisten. Der größte Anteil bei der Branchenverteilung resultiert nach wie vor aus der Branche "Banken, Sparkassen und Finanzinstitute" (29,40 Prozent, Vorjahr: 42,07 Prozent), wobei im Vergleich zum Vorjahr per 31.Dezember 2016 eine deutliche Reduktion zugunsten einer stärkeren Diversifizierung erreicht werden konnte. Die Ursache für den hohen Anteil der Branche "Banken, Sparkassen und Finanzinstitute" am Gesamtvolumen liegt an der kurzfristigen Anlage freier Liquidität bei Kreditinstituten sowie der Sicherheitenhinterlegung für Derivategeschäfte bei dem jeweiligen Clearing Member.
Im Rahmen des Länderrisikos erfolgt eine Limitierung von Ländern, um einerseits eine Streuung im Kreditportfolio zu gewährleisten und andererseits das Kreditexposure in als kritisch eingestuften Ländern zu begrenzen. Nachfolgend wird die Aufteilung des Adressenausfallrisikos nach Ländern per 31. Dezember 2016 dargestellt:
Tabelle 17: Länderverteilung
Das Länderrisiko resultiert im Wesentlichen aus Anleihebeständen der Liquiditätsreserve. Hierbei ist das Sitzland der jeweiligen Konzernmutter maßgeblich. Das Exposure in den GIIPS-Staaten liegt nach wie vor auf einem äußerst niedrigen Niveau von 3,05 Prozent.
Nachfolgend wird noch ergänzend die Entwicklung des Adressenausfallrisikos über das Geschäftsjahr 2016 dargestellt:
Per 31. Dezember 2016 betrug der Value at Risk für das gesamte Adressenausfallrisiko TEUR 7.944 bei einer Limitauslastung von 72,22 Prozent. Über das Jahr 2016 ging das Adressenausfallrisiko bedingt durch Bonitätsverbesserungen im bestehenden Portfolio sowie Optimierungen im Risikomodell merklich zurück. Auch im Rahmen der Risikostrategie des Vorstands ist weiterhin geplant, das Adressenausfallrisiko und insbesondere das Emittentenrisiko aus Anleihen der Liquiditätsreserve kontinuierlich zu reduzieren.
5.3.2 Kreditrisikoanpassungen
Das Kreditvolumen ist nach CRR Art. 442 nach kreditrisikotragenden Instrumenten, geografischen Hauptgebieten, Hauptbranchen und Restlaufzeiten zur unterteilen. Die nachfolgenden quantitativen Angaben für das gesamte Kreditportfolio bilden das maximale Kreditrisiko der Baader Institutsgruppe per 31.12.2016 ab. Das maximale Kreditrisiko stellt einen Bruttowert dar. Die risikotragenden Finanzinstrumente werden ohne Anrechnung von Kreditrisikominderungstechniken und nach Ansatz von Wertberichtigungen ausgewiesen. Das Bruttokreditvolumen basiert bei Krediten und offenen Zusagen auf Buchwerten, bei Wertpapieren des Anlage- und Handelsbuchs auf Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Marktwerten sowie bei Derivaten auf Kreditäquivalenzbeträgen. Im Bruttokreditvolumen sind auch noch nicht in Anspruch genommene Kreditlinien enthalten.
| Tabelle 19: | Bruttokreditvolumen nach risikotragenden Instrumenten gemäß Art. 442c) |
|---|---|
| CRR |
| Kredite, Zusagen und | |||
|---|---|---|---|
| andere nicht-derivative | Derivative | ||
| außerbilanzielle Aktiva | Wertpapiere | Instrumente | |
| Betrag in EUR | Betrag in EUR | Betrag in EUR | |
| Bruttokreditvolumen Gesamt | 280.943.970,22 | 242.454.910,17 | 5.523.718,86 |
| Forderungsklasse Zentralregierungen + Zentralbanken | 73.998.601,86 | 4.291.283,01 | 0,00 |
| Forderungsklasse Regionalregierungen | 1.497.620,94 | 49.181.269,56 | 0,00 |
| Forderungsklasse Sonstige öffentliche Stellen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Forderungsklasse Multilaterale Entwicklungsbanken | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Forderungsklasse Internationale Organisationen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Forderungsklasse Institute | 132.227.009,46 | 8.671.966,95 | 5.327.176,12 |
| Forderungsklasse Unternehmen | 51.841.560,62 | 141.790.573,31 | 196.542,74 |
| Forderungsklasse Mengengeschäft | 12.549.583,38 | 0,00 | 0,00 |
| Forderungsklasse Durch Immobilien besicherte Positionen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Forderungsklasse Überfällige Positionen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Forderungsklasse Positionen mit besonders hohem Risiko | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Forderungsklasse Gedeckte Schuldverschreibung | 0,00 | 12.679.472,34 | 0,00 |
| Forderungsklasse Kurzfristige Forderungen für Institutionen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| und Unternehmen mit Kurzfrist-Rating | |||
| Forderungsklasse CIU/Investmentfonds | 0,00 | 25.840.345,00 | 0,00 |
| Forderungsklasse Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Forderungsklasse Sonstige Positionen | 8.829.593,96 | 0,00 | 0,00 |
| Forderungsklasse Verbriefung | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Unbekannte Forderungsklasse | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Tabelle 20: Durchschnittsbetrag Risikopositionsklassen im Berichtszeitraum gemäß Art. 442c) CRR
| Kredite, Zusagen und | |||
|---|---|---|---|
| andere nicht-derivative | Derivative | ||
| außerbilanzielle Aktiva | Wertpapiere | Instrumente | |
| Betrag in EUR | Betrag in EUR | Betrag in EUR | |
| Bruttokreditvolumen Gesamt | 225.036.800,32 | 256.931.982,38 | 4.382.553,46 |
| Forderungsklasse Zentralregierungen + Zentralbanken | 31.815.549,15 | 4.319.344,67 | 0,00 |
| Forderungsklasse Regionalregierungen | 2.234.337,79 | 43.466.989,73 | 0,00 |
| Forderungsklasse Sonstige öffentliche Stellen | 711.940,00 | 0,00 | 0,00 |
| Forderungsklasse Multilaterale Entwicklungsbanken | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Forderungsklasse Internationale Organisationen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Forderungsklasse Institute | 131.472.906,53 | 8.022.152,35 | 4.184.481,80 |
| Forderungsklasse Unternehmen | 36.714.595,98 | 158.136.461,05 | 198.071,66 |
| Forderungsklasse Mengengeschäft | 13.255.156,32 | 0,00 | 0,00 |
| Forderungsklasse Durch Immobilien besicherte Positionen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Forderungsklasse Überfällige Positionen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Forderungsklasse Positionen mit besonders hohem Risiko | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Forderungsklasse Gedeckte Schuldverschreibung | 0,00 | 13.792.234,33 | 0,00 |
| Forderungsklasse Kurzfristige Forderungen für Institutionen | |||
| und Unternehmen mit Kurzfrist-Rating | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Forderungsklasse CIU/Investmentfonds | 0,00 | 27.507.300,25 | 0,00 |
| Forderungsklasse Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Forderungsklasse Sonstige Positionen | 8.832.314,55 | 0,00 | 0,00 |
| Forderungsklasse Verbriefung | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Unbekannte Forderungsklasse | 0,00 | 1.687.500,00 | 0,00 |
Die drei folgenden Tabellen zeigen das Bruttokreditvolumen nach geografischen Hauptgebieten, Branchen und vertraglichen Restlaufzeiten dargestellt.
| Middle East, | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Geografische Hauptgebiete/ | America | Europe | Africa, Asia | Rest Of World | RESTLICHE |
| Forderungsklassen | Betrag in EUR | Betrag in EUR | Betrag in EUR | Betrag in EUR | Betrag in EUR |
| Zentralregierungen | 0,00 | 78.289.884,87 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften |
4.322.322,37 | 46.356.568,13 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| sonstige öffentliche Stellen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| multilaterale Entwicklungsbanken |
0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Internationale Organisationen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Institute | 1.104.084,15 | 127.891.202,86 | 352.855,58 | 0,00 | 12.730.475,19 |
| Unternehmen | 41.534.705,77 | 152.138.091,94 | 145.333,58 | 3,62 | 10.541,76 |
| Mengengeschäft | 0,00 | 12.549.583,38 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| durch Immobilien besicherte Positionen |
0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Überfällige Positionen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen |
0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen |
0,00 | 12.679.472,34 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung |
0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Investmentanteile / OGAs | 0,00 | 25.840.345,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| sonstige Positionen | 0,00 | 8.829.260,63 | 0,00 | 0,00 | 333,33 |
| Gesamt | 46.961.112,29 | 464.574.409,15 | 498.189,16 | 3,62 | 12.741.350,28 |
Tabelle 20: Bruttokreditvolumen nach geografischen Hauptgebieten / Forderungsklassen gemäß Art. 442d) CRR
Tabelle 21: Bruttokreditvolumen nach Branchen gemäß Art. 442e) CRR
| Finanz- / | Produktion / | Privatkunden | Sonstige | Staatliches / | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Hauptbranchen/ | Dienstleister | Kapitalmäkte | Handel | Maschinenbau | Geschäft | Branchen | Soziales RESTLICHE | |
| Forderungsklassen | Betrag in EUR | Betrag in EUR Betrag in EUR Betrag in EUR Betrag in EUR Betrag in EUR Betrag in EUR | Betrag in | |||||
| Zentralregierungen | 0,00 | 73.998.601,86 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 4.291.283,01 | 0,00 |
| Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften |
0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 50.678.890,50 | 0,00 | |
| sonstige öffentliche Stellen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| multilaterale Entwicklungsbanken |
0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Internationale Organisationen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Institute | 0,00 141.905.653,95 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 172.963,83 | |
| Unternehmen | 44.752.162,90 | 90.801.205,99 2.197.463,48 | 220.212,71 | 4.332.336,36 50.285.883,46 | 1.174.751,93 | 64.659,84 | ||
| Mengengeschäft | 3.118.683,26 | 0,00 | 6,72 | 1.610.401,74 | 6.156.764,59 | 1.343.037,09 | 320.689,98 | 0,00 |
| durch Immobilien besicherte Positionen |
0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Überfällige Positionen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen |
0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen |
0,00 | 12.679.472,34 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung |
0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Investmentanteile / OGAs | 0,00 | 25.840.345,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| sonstige Positionen | 0,00 | 8.829.260,63 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 333,33 |
| Gesamt | 47.870.846,16 354.054.539,77 2.197.470,20 | 1.830.614,45 10.489.100,95 51.628.920,55 56.465.615,42 | 237.957,00 |
Tabelle 22: Bruttokreditvolumen nach Restlaufzeiten gem. Art. 442f) CRR
| >= 3 Monate | >= 1 Jahr bis 5 | >= 5 Jahre | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Restlaufzeiten/ | < 3 Monate | bis 1 Jahr | Jahre | bis 10 Jahre >= 10 Jahre | unbefristet | |
| Forderungsklassen | Betrag in EUR Betrag in EUR | Betrag in EUR Betrag in EUR | Betrag in Betrag in EUR | |||
| Zentralregierungen | 73.998.601,86 | 0,00 | 0,00 | 4.291.283,01 | 0,00 | 0,00 |
| Regionalregierungen und | 1.477.712,52 | 0,00 | 9.285.248,63 39.896.020,93 | 0,00 | 19.908,42 | |
| örtliche | ||||||
| Gebietskörperschaften | ||||||
| sonstige öffentliche Stellen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| multilaterale | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Entwicklungsbanken | ||||||
| Internationale | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Organisationen | ||||||
| Institute | 81.238.712,87 20.591.148,76 | 20.377.358,56 | 2.639.805,65 | 21.040,66 | 17.210.551,28 | |
| Unternehmen | 37.940.881,72 36.214.100,52 | 91.698.340,71 24.949.998,38 | 1.958,50 | 3.023.396,84 | ||
| Mengengeschäft | 7.377.862,00 | 224.994,98 | 189.741,17 | 33.972,42 | 0,00 | 4.723.012,81 |
| durch Immobilien | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| besicherte Positionen | ||||||
| Überfällige Positionen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Mit besonders hohen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Risiken verbundene | ||||||
| Positionen | ||||||
| von Kreditinstituten | 0,00 10.272.581,03 | 2.406.891,31 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| emittierte gedeckte | ||||||
| Schuldverschreibungen | ||||||
| Risikopositionen gegenüber | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Instituten und Unternehmen | ||||||
| mit kurzfristiger | ||||||
| Bonitätsbeurteilung | ||||||
| Investmentanteile / OGAs | 25.840.345,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| sonstige Positionen | 8.829.260,63 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 333,33 |
| Gesamt | 236.703.376,60 67.302.825,29 | 123.957.580,38 71.811.080,39 | 22.999,16 | 24.977.202,68 |
Risikovorsorge und Definitionen
Alle Kreditengagements unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Hierbei wird ermittelt, inwieweit eine teilweise oder vollständige Uneinbringlichkeit der anstehenden Forderungen vorliegt. Eine außerordentliche Überprüfung der Forderungen einschließlich Sicherheiten erfolgt, wenn dem Kreditinstitut Informationen bekannt werden, die auf eine negative Änderung der Risikoeinschätzung der Engagements oder der Sicherheiten hindeuten.
Die Baader Bank unterscheidet zwischen folgenden Stufen einer Leistungsstörung:
In Verzug/ überfällig: Ein Engagement wird als überfällig klassifiziert, wenn der Kreditnehmer (KN) mit der Leistungserbringung mit mehr als 90 Tagen im Verzug ist. Als wertgemindert bzw. notleidend werden solche überfällige Forderungen definiert, bei denen eine nachhaltige Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des KN eingetreten und eine negative Bonitätsbeurteilung / Rating, eine ganze oder teilweise Rückzahlung der Forderung, Nebenleistungen (Zinsen etc.) als unwahrscheinlich eingeschätzt werden.
Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB) gebildet. Unterjährig ist sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge wird dann erst vorgenommen, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben.
Tabelle 23: Notleidende oder in Verzug geratene Kredite je Branche gemäß Art. 442g) CRR
| Gesamtinanspruchnahme | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| aus notleidenden oder in | Kredite in Verzug | |||||
| Verzug geratenen | Bestand | Veränderung | (ohne | |||
| Krediten (mit | EWB | EWB zum Vorjahr | Bestand | Bestand | Wertberichtigungs | |
| Wertberichtigungsbedarf) | (inkl. Länderrisiken) | 31.12.2015 | PWB | Rückstellungen | bedarf) | |
| Hauptbranchen | Betrag in EUR | Betrag in EUR | Betrag in EUR | Betrag in Betrag in EUR | Betrag in EUR | |
| Gesamt | 0,00 | 132.129,65 | -741.299,04 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Branche Wirtschaftlich unselbständige Privatpersonen | 0,00 | 132.129,65 | -741.299,04 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Tabelle 24: Notleidende / Verzug geratene Kredite nach geographischen Hauptgebieten gemäß Art. 442h) CRR
| Gesamtinanspruchnahme | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| aus notleidenden oder in | Veränderung | Kredite in Verzug | ||||
| Verzug geratenen | EWB zum | (ohne | ||||
| Krediten (mit | Bestand EWB | Vorjahr | Bestand | Bestand | Wertberichtigungs | |
| Wertberichtigungsbedarf) | (inkl. Länderrisiken) | 31.12.2015 | PWB | Rückstellungen | bedarf) | |
| Geografische | Betrag in | |||||
| Hauptgebiete | Betrag in EUR | Betrag in EUR | Betrag in EUR | EUR | Betrag in EUR | Betrag in EUR |
| Gesamt | 0,00 | 132.129,65 | -741.299,04 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Österreich | 0,00 | 132.129,65 | -741.299,04 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
5.3.3 Inanspruchnahme von ECAI
Nach Artikel 444 CRR sollen Angaben zur Nutzung von nominierten Ratingagenturen erfolgen. Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen im Kreditrisikostandardansatz ist für die in Artikel 112 CRR genannten Forderungsklassen (Ausgenommen die Forderungsklassen nach Artikel 114 und 116) die Ratingagentur Standard & Poor's nominiert. Für die Forderungsklassen Zentralstaaten / Zentralbanken (Artikel 114) sowie öffentliche Stellen (Artikel 116) wurde bis Juni 2016 auf Ratings der Euler Hermes Kreditversicherung und der Länderklassifizierung nach OECD-Vereinbarung zurückgegriffen. Dies wurde mit Anzeige vom 10. Juni 2016 an BaFin und Bundesbank widerrufen und für die zwei genannten Forderungsklassen ebenfalls die Ratingagentur Standard & Poor's nominiert. Damit werden für alle in Artikel 112 CRR genannten Forderungsklassen einheitlich Bonitätsbeurteilungen von Standard & Poor's verwendet.
Für die Verwendung der Bonitätsbeurteilungen zur Bestimmung des Risikogewichtes werden die allgemeinen Anforderungen nach Artikel 138 CRR berücksichtigt. Die Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge erfolgt gemäß Artikel 113 CRR.
| Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge (nach Risikogewichten) | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Standardansatz (KSA) | ||||||||||
| Forderungsklasse | vor Kreditrisikominderung | |||||||||
| 0% | 2% | 4% | 10% | 20% | 50% | 75% | 100% | 150% | Ø* | |
| Zentralregierungen | 78.289.884,87 | |||||||||
| Regionalregierungen | 46.336.659,71 | 4.322.322,37 | ||||||||
| Sonstige öffentliche Stellen | ||||||||||
| Multilaterale Entwicklungsbanken | ||||||||||
| Internationale Organisationen | ||||||||||
| Institute | 15.000.000,00 401.711,73 | 108.179.666,69 | 6.601.007,12 | 135.213,43 | ||||||
| Unternehmen | 12.051.986,26 | 176.466.930,99 4.963.509,29 | ||||||||
| Mengengeschäft | 12.549.583,38 | |||||||||
| Durch Immobilien besicherte Pos. | ||||||||||
| Überfällige Positionen | ||||||||||
| Hochriskante Geschäfte | ||||||||||
| Gedeckte Schuldverschreibungen | 10.272.581,03 | 2.406.891,31 | ||||||||
| Pos. mit kurzfristigen Ratings | ||||||||||
| Investmentanteile | 25.840.345,00 | |||||||||
| Beteiligungen | 38.577.995,97 | |||||||||
| Sonstige Positionen | 64.561.871,18 | |||||||||
| Summen | 124.626.544,58 15.000.000,00 401.711,73 10.272.581,03 110.586.558,00 22.975.315,75 12.549.583,38 279.742.011,57 4.963.509,29 25.840.345,00 |
Tabelle 25: Forderungswerte vor Kreditrisikominderung gemäß Art. 444e) CRR
*) Durchschnittliches Risikogewicht gem. Art. 132 (5) CRR
Tabelle 26: Risikopositionswerte nach Kreditrisikominderung gemäß Art. 444e) CRR
| Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge (nach Risikogewichten) | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Standardansatz (KSA) | ||||||||||
| Forderungsklasse | nach Kreditrisikominderung | |||||||||
| 0% | 2% | 4% | 10% | 20% | 50% | 75% | 100% | 150% | Ø* | |
| Zentralregierungen | 78.289.884,87 | |||||||||
| Regionalregierungen | 46.336.659,71 | 4.322.322,37 | ||||||||
| Sonstige öffentliche Stellen | ||||||||||
| Multilaterale Entwicklungsbanken | ||||||||||
| Internationale Organisationen | ||||||||||
| Institute | 1.272.795,00 401.711,73 | 108.179.666,69 | 6.601.007,12 | 135.213,43 | ||||||
| Unternehmen | 12.051.986,26 | 152.720.196,84 4.963.509,29 | ||||||||
| Mengengeschäft | 6.578.678,97 | |||||||||
| Durch Immobilien besicherte Pos. | ||||||||||
| Überfällige Positionen | ||||||||||
| Hochriskante Geschäfte | ||||||||||
| Gedeckte Schuldverschreibungen | 10.272.581,03 | 2.406.891,31 | ||||||||
| Pos. mit kurzfristigen Ratings | ||||||||||
| Investmentanteile | 25.840.345,00 | |||||||||
| Beteiligungen | 38.577.995,97 | |||||||||
| Sonstige Positionen | 64.561.871,18 | |||||||||
| Summen | 124.626.544,58 | 1.272.795,00 401.711,73 10.272.581,03 110.586.558,00 22.975.315,75 | 6.578.678,97 255.995.277,42 4.963.509,29 25.840.345,00 |
*) Durchschnittliches Risikogewicht gem. Art. 132 (5) CRR
5.3.4 Kreditrisikominderungstechniken
Neben der Bonität der Kreditnehmer bzw. der Kontrahenten sind die zur Verfügung stehenden Sicherheiten (bzw. allgemeine Risikominderungstechniken) von maßgeblicher Bedeutung für das Ausmaß der Adressausfallrisiken. Im Rahmen von Kreditrisikominderungstechniken werden von der Baader Bank Sicherungsinstrumente aufsichtsrechtlich in Anrechnung gebracht, sofern Sie den Anforderungen der Artikel 197 ff. CRR genügen.
Die Verfahren zur Bewertung und Verwaltung von Sicherheiten sind in den Organisationsrichtlinien der Bank niedergelegt. Die Beleihungsgrundsätze bilden den Rahmen für Art und Umfang der zugelassenen Sicherungsinstrumente und geben Maßstäbe für die Beurteilung der Werthaltigkeit vor. Danach ist die Werthaltigkeit der Sicherheiten vor jeder Kreditentscheidung und während der Kreditlaufzeit kontinuierlich zu prüfen. Der Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung der Sicherheitenwerte sind zwingender Bestandteil der Votierung durch die Marktfolge. Im Rahmen des Kreditüberwachungsprozesses werden die Wertansätze der Sicherheiten, im Regelfall jährlich bzw. bei kritischen Engagements in kürzeren Intervallen, von der Abteilung Risikocontrolling bzw. von der Kreditabteilung überprüft und bei einer Änderung von bewertungsrelevanten Faktoren angepasst. Die Sicherheitenverwaltung erfolgt in einem speziellen DV-System, dass die Voraussetzungen bietet, um die umfassenden Möglichkeiten zur Berücksichtigung eigenkapitalentlastender Kreditrisikominderungstechniken nach der CRR ausschöpfen zu können.
Im Berichtszeitraum wurden als Sicherungsinstrumente Gewährleistungen gem. Art. 119 CRR und finanzielle Sicherheiten nach der umfassende Methode gemäß Artikel 223 CRR berücksichtigt. In der Kategorie Gewährleistungen im Rahmen der regulatorischen Kreditrisikominderung nach der CRR befinden sich ausschließlich Garantien aus dem Kreditgewerbe. Ebenso werden finanzielle Sicherheiten, z.B. im Rahmen von Eurex GC-Pooling Transaktionen entgegen genommen.
Eine weitere zu überwachende Risikogröße sind Konzentrationsrisiken bei der Besicherung von Garantien. Den Konzentrationsrisiken werden durch die Limitierung und Überwachung von Obergrenzen der einzelnen Garanten Rechnung getragen.
Im Kreditrisikostandardansatz (KSA) kommen folgende Sicherheiten zur Anrechnung:
| Finanzielle | Sonstige / physische | Garantien und | |
|---|---|---|---|
| Sicherheiten | Sicherheiten | Kreditderivate | |
| Portfolio | Betrag in EUR | Betrag in EUR | Betrag in EUR |
| Zentralregierungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Regionalregierungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige öffentliche Stellen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Multilaterale Entwicklungsbanken | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Internationale Organisationen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Institute | 15.000.000,00 | 0,00 | 0,00 |
| Unternehmen | 5.306.629,87 | 0,00 | 1.683.205,04 |
| Mengengeschäft | 72.022,47 | 0,00 | 4.775.296,46 |
| Durch Immobilien besicherte Positionen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Überfällige Positionen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Hochriskante Geschäfte | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Gedeckte Schuldverschreibungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Pos. mit kurzfristigen Ratings | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Investmentanteile | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige Positionen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Gesamt | 20.378.652,34 | 0,00 | 6.458.501,50 |
Tabelle 27: Gesicherte Exposures
Der Risikopositionswert nach Art. 111 CRR beschreibt die Höhe des ausfallgefährdeten Betrags und bildet damit die Grundlage zur Bestimmung der risikogewichteten Positionsbeträge sowie der Eigenkapitalunterlegung.
Nachfolgende Tabelle zeigt den Risikopositionswert vor und nach Sicherheiten im KSA.
| Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge | ||||
|---|---|---|---|---|
| Standardansatz | ||||
| vor | nach | |||
| Kreditrisikominderung | Kreditrisikominderung | IRB-Ansätze | ||
| Risikogewicht | Betrag in EUR | Betrag in EUR | Betrag in EUR | |
| 0% | 124.647.278,28 | 124.647.278,28 | ||
| 2% | 15.000.000,00 | 1.272.795,00 | ||
| 4% | 401.711,73 | 401.711,73 | ||
| 10% | 10.272.581,03 | 10.272.581,03 | ||
| 20% | 122.362.935,53 | 128.821.437,03 | ||
| 35% | 0,00 | 0,00 | ||
| 50% | 22.975.315,75 | 22.975.315,75 | 0,00 | |
| 70% | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 75% | 12.549.583,38 | 7.702.264,45 | ||
| 90% | 0,00 | |||
| 100% | 277.934.676,52 | 270.944.841,61 | ||
| 115% | 0,00 | |||
| 150% | 4.963.509,29 | 4.963.509,29 | ||
| 190% | 0,00 | |||
| 250% | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 290% | 0,00 | |||
| 370% | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 1250% | 0,00 | 0,00 | ||
| Sonstige | 19.968.385,00 | 19.968.385,00 |
Tabelle 28: Ausstehende Forderungsbeträge
* Anmerkung:
Da sich durch Kreditrisikominderungseffekte das Risikogewicht ändern kann, kommt es vor, dass Forderungen in Klassen mit einem geringeren Risikogewicht eingeordnet werden und daher der Betrag in diesen Klassen nach Kreditrisikominderung höher ist als vor Kreditrisikominderung.
5.4 Marktpreisrisiko
5.4.1 Strategie und Risikomanagement des Marktpreisrisikos
Allgemein versteht man unter Marktpreisrisiken alle Risiken, die aus der Veränderung des Marktpreises eines Finanzinstruments über eine bestimmte Zeitperiode resultieren. Dabei unterscheidet man je nach Einflussparameter das Aktienkursrisiko, Zinsänderungsrisiko und Währungsrisiko. Das Aktienkursrisiko bezeichnet das Risiko aus der Preisänderung von Aktien, das Zinsänderungsrisiko ist das Risiko einer durch Marktzinsänderungen induzierten Verringerung des Barwertes eines zinssensitiven Finanzinstruments und unter Wechselkursrisiko versteht man das Risiko eines Verlustes aufgrund sich negativ für die eigene Position entwickelnder Wechselkurse.
Die beschriebenen Marktpreisrisiken resultieren grundsätzlich nur aus dem Eigenhandel und nicht aus dem Vermittlungsgeschäft. Zum Jahresende bestand folgendes Exposure an Marktpreisrisiko behafteten Positionen:
Tabelle 29: Risikopositionen
| Baader Konzern | ||
|---|---|---|
| 2016 | 2015 | |
| Aktien | 13.621 | 32.854 |
| Renten | 203.844 | 221.528 |
| Verbriefte Derivate | 797 | 645 |
| Fonds, Index- und fondsähnliche Zertifikate | 52.265 | 47.756 |
| Optionen | 28 | |
| Futures | $-31.748$ | $-5.962$ |
| Swaps | O | $\Omega$ |
Die Kursänderungsrisiken werden durch ein Value at Risk (VaR)- Modell basierend auf Monte-Carlo-Simulationen im zentralen Handelssystem der Baader Bank AG gemessen. Der VaR wird bei einem gewählten Konfidenzniveau von 99 Prozent für die angesetzte Halteperiode bestimmt. Abweichend hierzu werden das Zinsänderungsrisiko des Bankbuchs und das Devisenkursänderungsrisiko auf Basis der Historischen Simulation in einem gesonderten System ermittelt. Der VaR wird auch hier als 99 Prozent-Quantil der sortierten Wertänderungen ermittelt. Per 31. Dezember 2016 betrug der Value at Risk für die mit Marktpreisrisiko behafteten Positionen TEUR 1.854 (Vorjahr: TEUR 5.350) bei einer Limitauslastung in Höhe von 37,81 Prozent.
Das Risikomodell zur Ermittlung des Value at Risk stellt lediglich eine Näherung an die Realität dar. Tatsächlich können extreme Ereignisse etwas häufiger zu beobachten sein, als dies bei Annahme einer Normalverteilung zu erwarten wäre. Die Güte des VaR-Modells wird im Rahmen des Backtestings (Clean Backtesting) anhand des Verhältnisses zwischen den VaR-Werten und Marktwertveränderungen einer Position auf Grundlage tatsächlicher Kursänderungen permanent überprüft. In dem Fall, dass die Anzahl der sogenannten Ausreißer aus dem Backtesting über der als kritisch definierten Grenze liegt, werden, soweit erforderlich, entsprechende Anpassungen im VaR-Modell durch das Risikocontrolling vorgenommen. Hierdurch wird eine bessere Abbildung der tatsächlichen Verluste durch den Value at Risk erreicht und somit die Anzahl der Ausreißer im Zeitablauf wieder reduziert. Insgesamt kann das Value at Risk Modell als angemessen eingestuft werden.
Die Risikostrategie des Marktpreisrisikos ist Bestandteil der integrierten Geschäfts- und Risikostrategie der Baader Gruppe. Ende 2016 wurde die Risikostrategie für das Marktpreisrisiko hinsichtlich der aktuellen Geschäftsausrichtung, der konjunkturellen Lage und der Liquiditätssituation der Bank neu überarbeitet. Der daraus resultierende Risikokapitalbedarf wurde unter Berücksichtigung der verfügbaren Risikodeckungsmasse und der Risikotragfähigkeit der Bank als Limit für das Marktpreisrisiko entsprechend bereitgestellt. Im Limitsystem werden permanent alle eingegangenen Positionen der Profit Center auf die jeweiligen Limite angerechnet. Die Verteilung des Limits innerhalb der Bereiche auf die einzelnen Profit Center obliegt dem hierfür zuständigen Handelsvorstand.
Im Falle von Limitüberschreitungen, die unmittelbar im Überwachungssystem angezeigt werden, erfolgt unverzüglich eine Meldung des Risikocontrollings an den verantwortlichen Vorstand und im Rahmen des täglichen Berichts an den Gesamtvorstand. Die einzuleitenden Maßnahmen werden dem Risikocontrolling mitgeteilt und deren Umsetzung entsprechend überwacht.
Im vergangenen Geschäftsjahr ergab sich ein deutlicher Rückgang des durchschnittlichen Marktpreisrisikos in der Baader Gruppe. Dieser ist im Wesentlichen auf geringere Bestände sowie Optimierungen im Risikomodell zurückzuführen. Das für Marktpreisrisiken bereitgestellte Risikokapital war jederzeit ausreichend, um potenzielle unerwartete Verluste zu decken.
5.4.2 Regulatorische Eigenmittelanforderungen des Marktpreisrisikos
Die Eigenmittelanforderungen für das Marktpreisrisiko werden nach dem Standardansatz ermittelt. Zum Jahresende bestanden folgende Risikopositionen:
| Tabelle 30: Eigenkapitalanforderungen für Marktpreisrisiken | ||
|---|---|---|
| Marktrisiken | Eigenkapitalanforderung in € |
|---|---|
| Zinsänderungsrisiko | 40.795,66 |
| - allgemeines Kursrisiko | 0,00 |
| - besonderes Kursrisiko | 40.795,66 |
| Aktienpositionsrisiko | 3.604.017,47 |
| Währungsrisiko | 3.545.246,07 |
| Rohstoffpreisrisiko | 85,16 |
| Sonstige | 0,00 |
| Gesamt | 7.190.144,36 |
In Bezug auf die Risikotragfähigkeit und die Angemessenheit der Eigenkapitalunterlegung für Marktpreisrisiken verweisen wir auf die Ausführungen unter dem Abschnitt "Regulatorische Eigenmittelanforderungen".
5.4.3 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen
Gemäß den aufsichtsrechtlichen Anforderungen gemäß Art. 448 a – b CRR werden die Auswirkungen einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung auf den Barwert des Instituts ermittelt. Wird der geforderte Zinsschock von +200 bp bzw. -200 bp unterstellt, erhält man für das Bankbuch in dem Szenario -200 bp ein Zinsänderungsrisiko in Höhe von EUR 2,65 Mio. Diese negative Barwertänderung wird ins Verhältnis zum Gesamtrisikobetrag nach Artikel 92 Abs. 3 CRR (RWA) gesetzt. Daraus ermittelt sich zum Stichtag eine Quote von 0,39 Prozent für die keine Unterlegung mit Eigenmitteln notwendig ist (0 Prozent bis 0,75 Prozent).1
1 Gemäß Allgemeinverfügung der BaFin für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch vom 23.12.2016
5.5 Operationelles Risiko
5.5.1 Strategie und Risikomanagement des Operationellen Risikos
Operationelles Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch den Eintritt von externen Ereignissen entstehen. Hierzu gehören auch Rechts- und Regulatorikrisiken.
Das Sicherheitskonzept der Baader Institutsgruppe (BSK) basiert auf den drei Säulen Notfallmanagement, IT-Grundschutz sowie dem Regel- und Themenkreis "Operationelles Risiko". Der Sicherheitsausschuss des BSK dient als organisatorisches und thematisches Gremium für alle sicherheitsrelevanten Fragestellungen. In regelmäßigen Sitzungen beschäftigt sich der Ausschuss mit Themen aus dem OpRisk-Regelkreis, dem Notfallmanagement und dem IT-Grundschutz sowie allen weiteren sicherheitsrelevanten Themen. Der Sicherheitsausschuss hat bei entscheidungsrelevanten Fragestellungen aus diesen Regelkreisen ein Vorschlags- und Empfehlungsrecht an den Vorstand.
Die Einschätzung des Risikopotenzials, d.h. die gruppenweite Identifizierung und Bewertung von Operationellen Risiken, wird anhand der jährlich von den OpRisk Managern auszufüllenden Fragebögen bzw. in Form spezieller Self Assessments durch das Risikocontrolling vorgenommen. Die aus den Erhebungen resultierenden Ergebnisse werden dem Sicherheitsausschuss des BSK zur Diskussion vorgelegt. Der Sicherheitsausschuss prüft den vom Risikocontrolling vorgeschlagenen Handlungsbedarf hinsichtlich der Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen und unterbreitet dem Vorstand einen entsprechenden Vorschlag. Dieser entscheidet letztlich über dessen Umsetzung und gibt gegebenenfalls den Auftrag an den Sicherheitsausschuss. Im MaRisk-Bericht werden die Ergebnisse aus den Fragebögen an den Vorstand und den Aufsichtsrat berichtet.
Neben der Einbindung in die Erhebung des Risikopotenzials ist es Aufgabe der OpRisk Manager, eingetretene Schäden aus operationellen Risiken zu melden. Hierfür steht eine Anwendung zur Verfügung, in der eingetretene Schäden ab einer Schadenhöhe von € 1.000 zu erfassen sind. Dabei ist ein Schaden ein finanzieller Verlust, der unmittelbar mit dem operationellen Risiko verbunden ist. Eingeschlossen sind hier auch unrealisierte Verluste. Bedeutende Schadensfälle werden unverzüglich hinsichtlich ihrer Ursachen analysiert.
Die Quantifizierung unerwarteter Verluste aus dem Operationellen Risiko erfolgt quartalsweise auf Basis historisch beobachteter Schäden in der Baader Gruppe. Das Vorgehen orientiert sich am Loss Distribution Approach, wonach die Parameter einer Höhenverteilung sowie einer Häufigkeitsverteilung nach dem Maximum-Likelihood-Verfahren geschätzt werden, um einen Gesamtverlust pro Jahr zu ermitteln. Hierbei gehen die Annahmen ein, dass die Schadenhöhe lognormalverteilt ist, die Schadenanzahl einem Poissonprozess folgt und die Schäden unabhängig und identisch verteilt sind. Die Gesamtschadenverteilung wird mit Hilfe einer Statistiksoftware auf Basis der Monte-Carlo-Simulation geschätzt. Zur Ermittlung des Betrages, der mit Risikokapital zu unterlegen ist, wird für den unerwarteten Verlust das 99%-Quantil herangezogen. Per 31.12.2016 betrug der Value at Risk TEUR 1.307 (Vorjahr: TEUR 1.383) bei einer Limitauslastung von 93,38%.
Die Risikostrategie des Operationellen Risikos ist Bestandteil der integrierten Geschäfts- und Risikostrategie der Baader Gruppe und wurde Ende 2016 hinsichtlich der aktuellen Geschäftsausrichtung, der konjunkturellen Lage und der Liquiditätssituation der Bank neu überarbeitet. Der daraus resultierende Risikokapitalbedarf wurde unter Berücksichtigung der verfügbaren Risikodeckungsmasse und der Risikotragfähigkeit der Bank als Limit für diese Risikoart entsprechend bereitgestellt. Die Überprüfung, ob das zur Verfügung gestellte Risikokapital (maximales Verlust-Limit) ausreicht, um unerwartete Verluste aus operationellen Risiken zu decken, erfolgt täglich im Risikocontrolling und ist Bestandteil des täglichen Berichts an den Vorstand.
Für das Operationelle Risiko werden darüber hinaus quartalsweise Stresstests durchgeführt. Die Quantifizierung der Verluste aus Stresstests erfolgt grundsätzlich analog zu dem Verfahren bei der Ermittlung unerwarteter Verluste. Im Stressfall wird ein 99,9%-Quantil berücksichtigt. Das Ergebnis des Stresstests ist ebenfalls Bestanteil des MaRisk-Berichts und findet im Rahmen der Überprüfung der Risikotragfähigkeit Berücksichtigung.
Im Geschäftsjahr 2016 wurden Schäden mit einer Gesamtsumme von TEUR 692 gemeldet. Somit ist im Vergleich zum Vorjahr ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen (Vorjahr: TEUR 1.383). Das zur Verfügung gestellte Risikokapital war zu jeder Zeit ausreichend. Die technische Ausstattung an Risikosystemen konnte im vergangenen Geschäftsjahr als angemessen bewertet werden.
5.5.2 Regulatorische Eigenmittelanforderungen des Operationellen Risikos
Die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko wird nach dem Basisindikatoransatz gemäß CRR Art. 315 ermittelt.
Wir verweisen auf die Darstellung der Eigenkapitalanforderungen für operationelle Risiken unter dem Punkt "Regulatorische Eigenmittelanforderungen".
5.5.3 Liquiditätsrisiko
Im Rahmen des Liquiditätsrisikos ist sicherzustellen, dass Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllt werden können. Hierbei wird grundsätzlich zwischen dem Marktliquiditätsrisiko, dem dispositiven Liquiditätsrisiko und dem strukturellen Liquiditätsrisiko unterschieden.
Das dispositive (kurzfristige) Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass Kreditzusagen unerwartet in Anspruch genommen bzw. Einlagen unerwartet abgezogen werden (Abrufrisiko). Neben unerwarteten Abflüssen können zudem Verzögerungen bei Zahlungseingängen auftreten, was bedeutet, dass sich die Kapitalbindungsdauer von Aktivgeschäften unplanmäßig verlängert (Terminrisiko). Dies kann Auswirkungen auf das Nachkommen eigener Zahlungsverpflichtungen haben.
Die Sicherstellung der Zahlungsverpflichtungen obliegt dem Bereich Treasury. Die enge Abstimmung der Marktbereiche mit dem Bereich Treasury und der Abteilung Payments sichert eine Koordination der täglichen Zahlungsströme aus diesen Bereichen. Besondere Liquiditätsbelastungen aus anderen Bereichen werden dem Bereich Treasury und Payments unverzüglich angezeigt. Die Sicherung des kurzfristigen Liquiditätsbedarfs in der Baader Gruppe ist durch diverse Kreditlinien und die Teilnahme am GC-Pooling-Markt gewährleistet.
Für die Überwachung des dispositiven Liquiditätsrisikos ist das Risikocontrolling verantwortlich. Um diese Aufgabe adäquat zu erfüllen und zeitnah Gegenmaßnahmen einzuleiten, wurden verschiedene Überwachungsmechanismen installiert. Zur Steuerung und Überwachung der LCR (Liquidity Coverage Ratio)-Kennziffer (Anforderung aus der CRD IV) wurde ein Limitsystem für die Marktbereiche installiert, welches zum einen alle verrechneten Zu- und Abflüsse und zum anderen das gesamte gebundene Kapital je Valutatag und Profit-Center limitiert. Diese Liquiditätslimite ermöglichen eine untertägige Steuerung der Liquidität und somit auch der LCR-Kennziffer durch den Bereich Treasury. Darüber hinaus wird täglich die Einhaltung der LCR Kennziffer im Rahmen des Risikoreports an den Vorstand überwacht. Ergänzend erhält das Risikocontrolling täglich vom Bereich Treasury einen Liquiditätsstatus mit der aktuellen Liquiditätssituation, der vom Risikocontrolling entsprechend plausibilisiert und überprüft wird. Wird ein drohender Liquiditätsengpass identifiziert, so werden die verantwortlichen Entscheidungsträger umgehend informiert.
Aufgrund der Art der Ausprägung des dispositiven Liquiditätsrisikos ist eine Quantifizierung und somit Hinterlegung mit Risikokapital nicht sinnvoll. Es wird hier verstärkt auf die Qualität des Risikomanagements geachtet.
Das Strukturelle Liquiditätsrisiko (Refinanzierungsrisiko) beschreibt die Gefahr, dass sich die Refinanzierungskosten durch eine mögliche Verteuerung des institutsindividuellen Spreads erhöhen. Nach einer Bonitätsverschlechterung können Passivgeschäfte nur zu schlechteren Konditionen abgeschlossen werden. Zudem können marktbedingte Veränderungen einen großen Einfluss haben. Steigt der Marktzins, wird tendenziell die Refinanzierung teurer. Diese operative Passiv-Steuerung erfolgt maßgeblich durch die Begebung von Schuldscheindarlehen am Kapitalmarkt. Die somit gewonnene Liquidität wird im Wesentlichen in EZB-fähige Anleihen investiert, welche wiederum im Rahmen der Offenmarktpolitik bei der Deutschen Bundesbank als Refinanzierungsfazilitäten oder im GC-Pooling-Markt hinterlegt werden können.
Durch die Erstellung von Liquiditätsablaufbilanzen und die Ermittlung potenzieller Liquiditätsunterdeckungen wird ein möglicher Refinanzierungsschaden quantifiziert. Es wird quartalsweise eine Refinanzierung zu aktuell gültigen Marktkonditionen der Refinanzierung im unerwarteten Fall gegenübergestellt. Im unerwarteten Fall fließen zum einen eine deutlich teurere Refinanzierung und zum anderen unerwartete Mittelabflüsse ein. Die Differenz stellt dann den entsprechenden Refinanzierungsschaden im unerwarteten Fall dar; diese wird im Zuge der Ermittlung der Risikotragfähigkeit für die Baader Gruppe berücksichtigt und ggf. mit Risikokapital unterlegt. Per 31. Dezember 2016 wurde für das strukturelle Liquiditätsrisiko ein Value at Risk in Höhe von TEUR 0 ermittelt (Vorjahr: TEUR 0), da im Normal Case keine Unterdeckung bestand und somit eine Refinanzierung nicht erforderlich war.
Des Weiteren hält die Baader Institutsgruppe Wertpapiere mit unterschiedlicher Marktliquidität, wobei sich dieses Liquiditätsrisiko bei wenig liquiden Werten konkretisiert. Eine geringe Marktliquidität in einzelnen Handelsprodukten führt dazu, dass Transaktionen in diesen Produkten sowohl zum Eingehen als auch zum Auflösen von Positionen aufgrund der geringen oder nicht vorhandenen Marktliquidität beeinträchtigt oder nicht möglich sind. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, werden vom Risikocontrolling in regelmäßigen Abständen Auswertungen zur Marktliquidität erstellt und an den Marktvorstand kommuniziert. Auf Basis von Experten definierten Abschlägen wird täglich das Risikopotenzial für das Marktliquiditätsrisiko ermittelt und entsprechend mit Risikokapital unterlegt. Per 31. Dezember 2016 wurde ein Value at Risk in Höhe von TEUR 515 (Vorjahr: TEUR 438) ermittelt. Neben diesem Risikobetrag wird auf das operative Management des Marktliquiditätsrisikos als wesentliche Risikokategorie durch weitere Risikosteuerungs- und –controllingprozesse wie bspw. Überwachung und Reporting von illiquiden Positionen eingewirkt.
Die Risikostrategie des Liquiditätsrisikos ist Bestandteil der integrierten Geschäfts- und Risikostrategie der Baader Institutsgruppe. Ende 2016 wurde diese hinsichtlich der aktuellen Geschäftsausrichtung, der konjunkturellen Lage und der Liquiditätssituation der Bank neu überarbeitet. Der daraus resultierende Risikokapitalbedarf wurde unter Berücksichtigung der verfügbaren Risikodeckungsmasse und der Risikotragfähigkeit der Bank als Limit für diese Risikoart entsprechend bereitgestellt. Die Überprüfung, ob das Limit ausreicht, um unerwartete Verluste aus Liquiditätsrisiken zu decken, erfolgt quartalsweise im Risikocontrolling. Per 31. Dezember 2016 betrug die Limitauslastung für das gesamte Liquiditätsrisiko 68,64 Prozent.
Für das Liquiditätsrisiko werden darüber hinaus quartalsweise Stresstests durchgeführt. Die Quantifizierung der Verluste aus Stresstests erfolgt analog zu dem Verfahren bei der Ermittlung unerwarteter Verluste. Das Ergebnis des Stresstests wird im monatlichen MaRisk-Bericht an den Vorstand berichtet und findet im Rahmen der Überprüfung der Risikotragfähigkeit Berücksichtigung.
Insgesamt wurde für das strukturelle Liquiditätsrisiko im unerwarteten Fall kein Schadenspotenzial ermittelt. Das Risikopotenzial für das Marktliquiditätsrisiko ist im Vergleich zur verfügbaren Risikodeckungsmasse als moderat einzustufen. Die Baader Institutsgruppe hat darüber hinaus nur unwesentliche Engagements in liquiditätsmäßig engen Märkten. Demzufolge wird das Liquiditätsrisiko als unkritisch beurteilt.
5.5.4 Liquidity Coverage Ratio (LCR)
Die Einhaltungspflicht der LCR ergibt sich aus Teil 6 CRR. Diese wurden in der delegierten Verordnung (EU) 2015/61 der EU-Kommission vom 10. Oktober 2014 präzisiert. Die Einhaltung der Liquiditätskennziffer erfordert, dass die "Institute über liquide Aktiva verfügen, deren Gesamtwert die Liquiditätsabflüsse abzüglich der Liquiditätszuflüsse unter Stressbedingungen abdeckt, damit gewährleistet wird, dass sie über angemessene Liquiditätspuffer verfügen, um sich einem möglichen Ungleichgewicht zwischen Liquiditätszuflüssen und -abflüssen unter erheblichen Stressbedingungen während 30 Tagen stellen zu können", Art. 412 Abs. 1 CRR.
Die LCR-Kennziffer (auch kurzfristige Stresstest-Kennziffer oder Mindestliquiditätsquote genannt) ist erfüllt, wenn der gesamte saldierte Liquiditätsabfluss innerhalb der nächsten 30 Tage unter einer Stressbetrachtung durch hochliquide Vermögenswerte gedeckt ist.
Daher hat die Baader Bank zu jederzeit einen Bestand hochliquider Aktiva vorzuhalten, der es ermöglicht, auf sich selbst gestellt den über einen Zeitraum der nächsten 30 Tage auftretenden kumulierten Nettozahlungsverpflichtungen nachzukommen, zu denen es bei einem schweren Stressszenario kommen könnte.
Die Umsetzung der Einhaltungspflicht des LCR erfolgt stufenweise und begann zum 01. Oktober 2015 mit einer Mindestquote von 60 Prozent. Ab dem 01. Januar 2016 musste eine Quote von 70 Prozent eingehalten werden. Die Mindestquote ab 01. Januar 2017 beträgt 80 Prozent, bevor ab 2018 eine Mindest-Erfüllung von 100 Prozent erreicht werden muss.
Der LCR der Baader Institutsgruppe beträgt per 31. Dezember 2016 169,7 Prozent, basierend auf einem Bestand an erstklassiger liquiden Aktiva von EUR 145,8 Mio. Der Nettoabfluss beträgt EUR 85,9 Mio.
5.6 Geschäftsrisiko
Das Geschäftsrisiko bezeichnet die Gefahr von unerwarteten Verlusten, die sich aus Managemententscheidungen zur geschäftspolitischen Positionierung der Baader Institutsgruppe ergeben. Die Risiken resultieren des Weiteren aus unerwarteten Veränderungen der Markt- und Umfeldbedingungen mit negativen Auswirkungen auf die Ertragslage. Demzufolge sind hier unerwartete Ergebnisrückgänge und negative Planabweichungen, die ihre Ursache nicht in anderen definierten Risikokategorien haben, zu betrachten. Da die Geschäftstätigkeit der Baader Gruppe insbesondere von der Entwicklung des allgemeinen Börsenumfeldes abhängig ist, ist diese Risikoart als wesentlich einzustufen. Als bedeutende, das Börsenumfeld bestimmende Faktoren sind hier beispielsweise die Börsenumsätze zu nennen, aber auch die Entwicklung der Aktienindizes und deren Volatilitäten, der Zinsen und der Rohstoffpreise.
Eine Quantifizierung des Geschäftsrisikos auf Basis komplexer mathematischer Modelle ist hier jedoch nicht sinnvoll. Eine Quantifizierung des Geschäftsrisikos erfolgt in der Baader Gruppe im Rahmen einer jährlichen Strategiesitzung des Vorstands zur Geschäftsplanung insofern, als dass hierfür sowohl eine Normal-Case als auch eine Worst-Case Planung als negative Abweichung von der erwarteten Ertragsentwicklung erstellt wird. Hierbei fließen einerseits die Erfahrungswerte der vergangenen Jahre ein, andererseits aber auch die Markterwartungen und deren Einfluss auf das Geschäftsmodell und die Ertragssituation der Baader Institutsgruppe. Diese Planung wird in regelmäßigen Abständen überprüft und – falls erforderlich – an neue Marktbedingungen etc. angepasst. Das Controlling überwacht regelmäßig die Abweichungen zwischen der Planung und der tatsächlichen Geschäftsentwicklung. Im Falle von signifikanten negativen Planabweichungen wird diese im Rahmen der Risikotragfähigkeit berücksichtigt. Die quartalsweise durchgeführten Stresstests analysieren weiterhin auch mögliche adverse Marktentwicklungen und deren Konsequenzen auf die finanzielle Situation der Baader Gruppe. Darüber hinaus liegt hier der Schwerpunkt im qualitativen Management dieser Risikoart und der Einleitung von sinnvollen Steuerungsmaßnahmen.
Das abgelaufene Geschäftsjahr entsprach hinsichtlich der Ertragssituation nicht den Erwartungen. Dennoch wird auf Basis dieser Erkenntnisse, der Planungen für die nächsten Geschäftsjahre und insbesondere unter Berücksichtigung der Geschäfts- und Risikostrategie, die eine stärkere Diversifizierung der Ertragsquellen anstrebt, das für die Baader Institutsgruppe bestehende Geschäftsrisiko als akzeptabel beurteilt.
5.7 Risiko aus Verbriefungspositionen
Da in der Baader Institutsgruppe keine Verbriefungen gemäß Art. 449 CRR durchgeführt werden, ist die Forderungsklasse "Verbriefungen" derzeit nicht relevant und wird daher nicht weiter betrachtet.
5.8 Verschuldungsquote (Leverage Ratio)
Zur Begrenzung übermäßiger Verschuldung im Bankensektor wurde im Rahmen des Basel III Rahmenwerks (bcbs 189) des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision) als weitere Folge der Finanzkrise die Einführung einer Höchstverschuldungsquote beschlossen. Zielsetzung war es die risikosensitiven Kapitalquoten durch eine risikounabhängige Maßzahl zu ergänzen und den Aufbau von Verschuldung im Bankensektor zu begrenzen, um destabilisierende Schuldenabbauprozesse zu vermeiden, die das Finanzsystem sowie die Wirtschaft allgemein schädigen könnten. Im Zuge dessen wurde eine Höchstverschuldungsquote von mindestens 3 Prozent des Kernkapitals festgesetzt. Die Umsetzung erfolgt mehrstufig und begann am 01. Januar 2011 mit der aufsichtsrechtlichen Prüfphase, in deren Fokus die Entwicklung von Schemata für die einheitliche Überwachung der vereinbarten Definition und die daraus resultierende Höchstverschuldungsquote lag. Parallel dazu begann am 01. Januar 2013 die bis 2017 laufende Beobachtungsphase. In diesem Zeitraum werden die Höchstverschuldungsquote und ihre Komponenten, sowie die Entwicklung im Vergleich zu den risikobasierten Kennzahlen beobachtet. Darüber hinaus muss die Höchstverschuldungsquote ab 01. Januar 2015 offengelegt werden. Aufgrund der Ergebnisse der Beobachtungsphase werden dann gegebenenfalls in 2017 endgültige Anpassungen an den Vorschriften vorgenommen, damit die Höchstverschuldungsquote voraussichtlich per 01. Januar 2018 nach angemessener Überprüfung und Kalibrierung in Säule 1 (gem. Basel II) integriert werden kann. Die gesetzliche Verankerung von Berechnung und Meldepflicht erfolgte innerhalb der CRR, die am 01. Januar 2014 in Kraft trat. Die Berechnungslogik wurde durch die am 17.01.2015 im Amtsblatt der Europäischen Union erschienenen, delegierten Verordnung (EU) 2015/62 geändert.
Gemäß Artikel 521 Abs. 2a CRR erlangte ab dem 1. Januar 2015 die Vorschrift zur Offenlegung der Verschuldungsquote nach Artikel 451 Gültigkeit. Die technischen Durchführungsstandards hierfür wurden im Rahmen der Durchführungsverordnung (EU) 2016/200 der EU-Kommission vom 15. Februar 2016 festgelegt.
Die Verschuldungsquote ermittelt sich aus dem Quotienten der Kapitalmessgröße des Instituts (Kernkapital) und der Gesamtrisikopositionsmessgröße zum jeweiligen Stichtag. Die Gesamtrisikopositionsmessgröße setzt sich dabei aus der nicht risikogewichteten Aktiva, sowie außerbilanziellen Geschäften zusammen.
Zum 31. Dezember 2016 ergibt sich folgende Situation:
Tabelle 31: Offenlegung der Verschuldungsquote
| Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) | |
|---|---|
| Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) | 589.540.083,31 |
| (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge) | -21.351.064,90 |
| Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) | 568.189.018,41 |
| Risikopositionen aus Derivaten | |
| Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) | 36.201,02 |
| Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) | 1.339.983,10 |
| Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10) | 1.376.184,12 |
| Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) | |
| Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva | 20.572,23 |
| Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a) | 20.572,23 |
| Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen | |
| Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert | 31.922.011,90 |
| (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) | -19.490.538,55 |
| Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) | 12.431.473,35 |
| (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen | |
| (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) |
0,00 |
| (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen |
0,00 |
| Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße | |
| Kernkapital | 95.518.489,85 |
| Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) | 582.017.248,11 |
| Verschuldungsquote | |
| Verschuldungsquote | 16,41 |
| Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen | |
| Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße | Nein |
| Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens | 0,00 |
Tabelle 32: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen)
| Risikopositionen für die CRR Verschuldungsquote |
|
|---|---|
| Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: |
589.540.083,31 |
| Risikopositionen im Handelsbuch | 47.238.295,00 |
| Risikopositionen im Anlagebuch, davon | 542.301.788,31 |
| Gedeckte Schuldverschreibungen | 12.679.472,34 |
| Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden | 124.646.453,00 |
| Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden |
4.322.322,37 |
| Institute | 111.896.844,06 |
| Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert | |
| Risikopositionen aus dem Mengengeschäft | 2.844.834,15 |
| Unternehmen | 164.956.370,14 |
| Ausgefallene Positionen | |
| Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) |
120.955.492,25 |
Die Verschuldungsquote zum 31.12.2016 betrug 16,41 Prozent. Die Gesamtrisikoposition ist im Vergleich zum Vorjahr geringfügig gestiegen. Die Entwicklung der Kennzahl ist Gegenstand des monatlichen Berichtes an den Vorstand.
Tabelle 33: Abstimmung zwischen Bilanzaktiva und Risikopositionen
| Summe der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte | 578.536.100,72 |
|---|---|
| Anpassung für Beteiligungen, die zu Bilanzierungszwecken konsolidiert werden, die jedoch nicht zum aufsichtlichen Konsolidierungskreis gehören |
|
| (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften in der Bilanz ausgewiesen wird, aber von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen ist) |
|
| Anpassungen für derivative Finanzinstrumente | |
| Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) | |
| Anpassung für außerbilanzielle Geschäfte (d.h. Umwandlung der außerbilanziellen Geschäfte in Kreditäquivalenzbeträge) | |
| (Anpassung für Risikopositionen aus Intragruppenforderungen, die von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen sind) |
|
| (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 von der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgenommen sind) |
|
| Sonstige Anpassungen | 3.481.147,39 |
| Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote | 582.017.248,11 |
5.9 Asset Encumbrance – unbelastete Vermögenswerte
Gemäß CRR Art. 443 sind Angaben zu unbelasteten Vermögenswerten zu machen. Die Angaben sind durch die "Leitlinien der EBA zur Offenlegung belasteter und unbelasteter Vermögenswerte" (EBA/GL/2014/03) weiter spezifiziert worden. Zur Umsetzung veröffentlichte die BaFin am 30.08.2016 das "Rundschreiben 06/ 2016 (BA) - Umsetzung der EBA-Leitlinien zur Offenlegung" belasteter und unbelasteter Vermögenswerte".
Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über den Grad der Belastung der Vermögenswerte und hieraus abgeleitet eine Einschätzung über die Zahlungsfähigkeit der Bank. Vermögenswerte gelten dann als belastet bzw. gebunden, wenn sie für das Institut nicht frei verfügbar sind. Dies ist immer dann der Fall, wenn Sie verpfändet bzw. verliehen sind oder zur Absicherung eigener Kredite und zur Besicherung potentieller Verpflichtungen aus dem Derivategeschäft oder zur Bonitätsverbesserung im Rahmen von bilanziellen oder außerbilanziellen Transaktionen genutzt werden. Die folgenden Ausführungen basieren auf den in den EBA-Leitlinien enthaltenden Vorgaben zur Offenlegung belasteter und unbelasteter Vermögenswerte (EBA/GL/2014/03). Bei den Angaben handelt es sich um die Median-Werte der vier Quartale aus 2016:
Zu den Hauptursachen der Belastung zählen neben Verpflichtungen im Rahmen der Pensionsrückdeckung auch Margin-Verpflichtungen gegenüber den General Clearing-Mitgliedern (GCM) an den Börsen, sowie im Rahmen von GC-Pooling (EUREX) verpfändete Wertpapiere. Darüber hinaus Grundstück und Gebäude.
Tabelle 34: Buchwerte der belasteten und unbelasteten Vermögenswerte
| Buchwert der belasteten Vermögenswerte |
Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte |
Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte |
Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte |
|
|---|---|---|---|---|
| Vermögenswerte des Instituts | 138.279.176,62 | 512.879.456,38 | ||
| Aktieninstrumente | 15.186.130,00 | 15.186.130,00 | 77.580.474,91 | 77.323.495,07 |
| Schuldtitel | 24.916.533,42 | 24.337.500,00 | 193.693.670,99 | 190.617.747,35 |
| Sonstige Vermögenswerte | 2.865.159,02 | 94.468.793,04 |
Tabelle 35: Erhaltene Sicherheiten belastete/unbelastete Vermögenswerte
| Beizulegender Zeitwert der belasteten erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel |
Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen Schuldtitel, die zur Belastung infrage kommen |
|
|---|---|---|
| Vom Institut erhaltene Sicherheiten | - | - |
| Aktieninstrumente | - | - |
| Schuldtitel | - | - |
| Sonstige erhaltene Sicherheiten | - | - |
| Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS | - | 24.817.007,97 |
Tabelle 36: Belastete Vermögenswerte/erhaltende Sicherheiten
| Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere |
Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS |
|
|---|---|---|
| Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten | 36.979.064,04 | 79.946.312,03 |
6 Vergütungspolitik
6.1 Grundzüge der Vergütungspolitik nach Art. 450 CRR
Das Vergütungssystem der Baader Gruppe in 2016 unterscheidet im Wesentlichen folgende Entgelt-Modelle: (a) Vergütung der Vorstände, (b) Vergütung für Mitarbeiter der Verwaltung und (c) Vergütung für Mitarbeiter der Profit-Center.
Es gilt das Prinzip, dass in der Aufbauorganisation die einzelnen Organisationseinheiten entweder als Verwaltungseinheit oder Profitcenter definiert sind. Alle Mitarbeiter einer so definierten Organisationseinheit werden entsprechend einem der o.g. Vergütungsmodelle zugeordnet.
a) Vergütung der Vorstände
Für die Festlegung der Vorstandsvergütung der Baader Bank AG bzw. deren Tochtergesellschaften ist der Aufsichtsrat zuständig. Die Festlegung der Vergütung orientiert sich an der Größe und Tätigkeit des Unternehmens, seiner finanziellen und wirtschaftlichen Lage sowie an der Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen. Zusätzlich werden die Aufgaben und der Beitrag des jeweiligen Vorstandsmitglieds berücksichtigt.
Die Vergütung des Vorstands der Baader Bank AG ist leistungsorientiert und setzt sich aus drei Komponenten zusammen: einer festen erfolgsunabhängigen Vergütung (Gehalt), einer erfolgsbezogenen Vergütung (Tantieme) sowie einer Versorgungszusage.
Die Höhe der Tantieme orientiert sich am Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Konzerns (bei Tochtergesellschaften: am Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Tochtergesellschaft). Dabei erfolgt die Berechnung der Tantieme auf der Basis einer 3-jährigen Bemessungsgrundlage. Negative Geschäftsergebnisse werden vorgetragen. Die Auszahlung erfolgt nach der Beschlussfassung der Hauptversammlung zur Gewinnverwendung. Neben der Tantieme besteht die Möglichkeit, einzelnen Vorstandsmitgliedern für besondere Leistungen einen Sonderbonus zu gewähren.
Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses enthalten die Vorstandsverträge keine ausdrückliche Abfindungszusage. Für den Fall eines "change of control" besteht kein Recht auf Kündigung des Anstellungsvertrages durch das einzelne Vorstandsmitglied und entsprechend auch kein Abfindungsanspruch.
Die Höhe der variablen Vergütung pro Jahr ist bei Mitgliedern des Vorstands der Baader Bank AG mit Beschluss der Hauptversammlung 2016 auf 200 Prozent der Festvergütung ab 2016 begrenzt, um ein angemessenes Verhältnis zwischen variabler und fixer Vergütung zu erreichen.
b) Vergütungsmodell für Mitarbeiter der Verwaltung
Bei der Baader Bank AG sehen neben der monatlichen Festvergütung sämtliche unbefristeten Arbeitsverträge für diese Arbeitnehmergruppe eine vertraglich vereinbarte Tantieme als variablen Vergütungsbestandteil vor, deren Bemessungsgrundlage das Konzernergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit darstellt.
Weiterhin können durch Vorstandsbeschluss zusätzliche Sonderzahlungen an die Mitarbeiter der Verwaltungseinheiten zur Auszahlung kommen. Die Höhe der Sonderzahlung für den einzelnen Mitarbeiter erfolgt im Rahmen einer Leistungsbeurteilung durch den Vorgesetzten. Sonderzahlungen dürfen jedoch nur gewährt werden, wenn das Institut ein positives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit hat. Ist dieses negativ, kann eine Sonderzahlung als variable Vergütung nicht gewährt und zur Auszahlung gebracht werden.
Nicht operativ tätige Mitarbeiter (Verwaltungsmitarbeiter) der Tochterunternehmen erhalten keine vertraglich vereinbarten Tantiemen. Die Verträge sehen lediglich die Möglichkeit der Zahlung einer leistungsabhängigen Sonderzahlung vor.
Die variable Vergütung ist auf 200 Prozent der Festvergütung begrenzt. Ein Pool für variable Vergütung kann i.S. von § 7 InsitutsVergV nur gebildet werden, wenn das Institut ein positives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit hat. Ist dieses negativ, kann eine variable Vergütung nicht ermittelt und zur Auszahlung gebracht werden.
c) Vergütungsmodell für Mitarbeiter der Profitcenter
Aufbauorganisatorisch werden die operativen Bereiche der Baader Gruppe als Profitcenter geführt, für die ein eigener Periodenerfolg ermittelt wird. Neben einer angemessenen Grundvergütung erhalten die Profitcenter-Mitarbeiter eine erfolgsabhängige Prämie als Beteiligung am Periodenerfolg des Profitcenters.
Gemäß Risikotragfähigkeitskonzept ist sowohl im Normal Case als auch im Stress-Szenario die Risikotragfähigkeit unter der Bedingung, dass die Tertiäre Risikodeckungsmasse nicht ins Risiko gestellt werden darf, gegeben und auf der Basis der bestehenden Kompetenzordnung ist es Mitarbeitern nicht möglich, "hohe Risikopositionen" einzugehen.
Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Prämie werden dem Bruttoergebnis die direkt zuordenbaren Aufwände der jeweiligen Profitcenter gegenüberstellt. Es gilt der Grundsatz, dass nur realisierte Erträge in die Bemessungsgrundlage einfließen. Andererseits erfolgt darüber hinaus aus Gründen der Risikovorsorge eine Berücksichtigung von unrealisierten Verlusten des jeweiligen Profitcenters. Mit dem operativen Ergebnis werden ggf. vorhandene Verlustvorträge verrechnet.
Ein vom Vorstand definierter Prozentsatz des ermittelten positiven Deckungsbeitrages wird als Bonus-Pool für eine Zahlung einer variablen Vergütung der Mitarbeiter des jeweiligen Profitcenters ermittelt. Der Bonus-Pool pro Profitcenter kann nur oder ggf. anteilig i.S. von § 7 InstitutsVergV nur gebildet werden, wenn das Institut ein positives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit hat. Ist dieses negativ, kann eine variable Vergütung nicht ermittelt und zur Auszahlung gebracht werden.
Die Bestimmung der individuellen Höhe der Prämie erfolgt nach Kriterien wie persönlicher Ergebnisbeitrag, Teameinsatz, Erledigung von Sonderaufgaben, Einhaltung interner und externer regulatorischer Anforderungen. Die Höhe der individuellen variablen Vergütung pro Jahr ist bei den Profitcenter-Mitarbeitern der Baader Bank AG mit Beschluss der Hauptversammlung 2014 auf 200 Prozent der Festvergütung ab 2015 begrenzt, um ein angemessenes Verhältnis zwischen variabler und fixer Vergütung zu erreichen.
Die Geschäftsleiter sind für die angemessene Ausgestaltung der Vergütungssysteme der Mitarbeiter, die Aufsichtsorgane für die Ausgestaltung der Vergütungssysteme der Geschäftsleiter verantwortlich.
| davon | ||||
|---|---|---|---|---|
| Gesamt | davon fixe | variable | Anzahl der | |
| in EUR Mio | vergütung | Vergütung | Vergütung | Begünstigten |
| Vorstand | 4,97 | 3,56 | 1,41 | 15 |
| Mitarbeiter in Profitcenter | 24,16 | 21,58 | 2,58 | 209 |
| davon Market Making | 9,94 | 9,64 | 0,30 | 98 |
| davon Investment Banking | 14,22 | 11,94 | 2,28 | 111 |
| Mitarbeiter der Verwaltung | 15,67 | 15,42 | 0,25 | 265 |
| Sonstige (wie z.B. Praktikanten) | 0,21 | 0,21 | 0,00 | 50 |
Tabelle 37: Vergütungsinformationen
An die Vorstände der Baader Bank AG wurden in 2016 EUR 0 zurückbehaltene variable Vergütung aus Vorjahren ausgezahlt. Zum Stichtag 31. Dezember 2016 waren EUR 0 Tantiemen aus Vorjahren erdient; EUR 0 variable Vergütung waren zum Stichtag zurückbehalten und noch nicht erdient. Verfallen sind zurückgehaltene Tantiemen in Höhe von EUR 590.
6.2 Weitere Mitteilungen
Kein Geschäftsleiter oder Mitarbeiter im Baader Konzern erzielte in 2016 eine Gesamtvergütung über EUR 1 Mio.
In der Gruppe der Risikoträger (ausschließlich Geschäftsleiter) wurden im Jahr 2016 keine Antrittsprämien oder Abfindungen vereinbart oder ausbezahlt.
Gemäß den Regelungen der Institutsvergütungsverordnung sowie einer in 2016 erfolgten Risikoanalyse des Instituts wird die Baader Bank AG als ein nicht bedeutendes Institut i.S. der Institutsvergütungsverordnung eingeordnet.
Die Ausnahmetatbestände des § 27 Abs. 3 Abs. 3 Nr. 3 InstitutsVergV sind für alle nachgelagerten Unternehmen der Baader Bank AG aufgrund der Ergebnisse einer internen Analyse des Einflusses der nachgeordneten Unternehmen auf den Einfluss auf Gesamtrisikoprofil der Gruppe erfüllt.
Am 20.12.2016 hat zuletzt der Vorstand den Aufsichtsrat im Zuge der Verabschiedung der Risiko-, Geschäfts- und Personalstrategie auch über die Ausgestaltung der Vergütungsstrategie sowie die Ergebnisse der Prüfung der Angemessenheit des eingesetzten Vergütungssystems und die Ausrichtung der Vergütungsstrategie auf die Zielerreichung der Geschäftsstrategie informiert.
Aufgrund der Größe und Komplexität der Geschäftstätigkeit wurde kein Vergütungskontrollausschuss gemäß § 15 der InstitutsVergV eingerichtet.
7 Schlusserklärunq gemäß Art 435 Abs, 1 e) und f) CRR
Zusammenfassend erklärt der Vorstand der Baader Bank AG mit seiner Unterschrift, dass die in der Baader Bank eingesetzten Methoden und Verfahren des Risikomanagements geeignet sind, stets ein umfassendes Bild über das Risikoprofil der Bank abzugeben, Mithilfe der eingesetzten Modelle wird insbesondere ermöglicht, die Risikotragfähigkeit der Bank nachhaltig sicherzustellen.
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Christian Bacher!
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