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Baader Bank AG — Audit Report / Information 2011
Sep 24, 2012
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Audit Report / Information
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Konzern-Offenlegungsbericht der Baader Bank AG
nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 ff. SolvV Stichtag: 31.12.2011
Inhaltsverzeichnis
1. Vorbemerkung
2. Konsolidierungskreis
3. Offenlegung von Risiken
- 3.1 Beschreibung Risikomanagement (§ 322 SolvV)
- 3.1.1 Risikotragfähigkeit
- 3.1.2 Geschäfts- und Risikostrategie
- 3.1.3 Internes Kontrollsystem
- 3.1.4 Reporting
- 3.2 Adressausfallrisiko (§§ 326 bis 328 SolvV)
- 3.2.1 Allgemeine Ausweispflichten
- 3.2.2 KSA-Forderungsklassen
- 3.2.3 Derivatives Adressausfallrisiko
- 3.3 Marktrisiko (§ 330 SolvV)
- 3.4 Operationelles Risiko (§ 331 SolvV)
- 3.5 Beteiligungen im Anlagebuch (§ 332 SolvV) 3.5.1 Bilanz- und Zeitwert von Beteiligungswerten 3.5.2 Gewinne und Verluste aus Beteiligungswerten
- 3.6 Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (§ 333 SolvV)
- 3.7 Verbriefungen (§ 334 SolvV)
- 3.8 Kreditrisikominderungstechniken im KSA (§ 336 SolvV)
4. Offenlegung von Eigenmitteln
- 4.1 Eigenmittelstruktur (§ 324 SolvV)
- 4.2 Angemessenheit der Eigenmittelausstattung (§ 325 SolvV)
- 4.3 Kapitalquoten
1. Vorbemerkung
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im Jahr 2004 die aufsichtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken überarbeitet. Das Grundkonzept der neuen Eigenkapitalvereinbarung ("Basel II") besteht aus drei sich gegenseitig ergänzenden Säulen, mit dem Ziel, die Stabilität des nationalen und des internationalen Bankensystems sicher zu stellen.
Mit der Säule 3 verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern Informationen über den Anwendungsumfang, das Kapital, das Risiko, den Risikoanalyseprozess und somit die Kapitaladäquanz einer Bank zugänglich gemacht werden. Die Säule 3 ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (Säule 1) und das aufsichtliche Überprüfungsverfahren (Säule 2).
In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der Säule 3 zum 1. Januar 2007 mit dem neuen § 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Unter Anwendung der Übergangsvorschriften gemäß § 339 Abs. 9 SolvV setzt die Baader Institutsgruppe in den jeweils relevanten Instituten seit dem 31.12.2007 den auf externen Ratings basierenden Kreditrisikostandardansatz (KSA) um.
Das vorliegende Dokument beinhaltet die fachlichen Anforderungen der SolvV an die Offenlegung nach dem KSA und berücksichtigt die im Oktober 2010 von den Aufsichtsämtern veröffentlichten Leitlinien zur Konkretisierung der Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach § 26a KWG. Demnach sind Kreditinstitute zur Veröffentlichung von wesentlichen Informationen zur Risikosituation und Eigenmittelausstattung verpflichtet. Damit treten bankaufsichtlich begründete Offenlegungspflichten neben die handelsrechtlichen Vorschriften zu Jahresabschluss und Lagebericht, welche teils sinngleiche, teils gänzlich neue Angaben zur Verbesserung der Transparenz verlangen.
Die Baader Bank AG ist das übergeordnete Unternehmen der Institutsgruppe. Ihr obliegt das Risikomanagement auf Gruppenebene. Die Offenlegung erfolgt ebenfalls gruppenbezogen.
1. Konsolidierungskreis
Bei der Offenlegung nach § 26a KWG ist grundsätzlich der bankenaufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis nach § 10a KWG zugrunde zu legen. Daher werden im Folgenden für die namentlich genannten Unternehmen mögliche Abweichungen zwischen handelsrechtlicher und bankaufsichtsrechtlicher Konsolidierung dargestellt.
Bedeutende Hindernisse für die Übertragung von Finanzmitteln oder haftenden Eigenkapital innerhalb der Baader Institutsgruppe existieren nicht.
| Beschreibung | Name | Aufsichtsrechtliche Behandlung |
Konsolidierung nach HGB |
|||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Konsolidierung Abzugs (§ 10a KWG) |
Voll | Quotal bzw. |
||||
| Voll | Quotal | methode | Equity Methode |
|||
| Kreditinstitute | n.v. | |||||
| Finanzdienstleistungs- institute |
Baader & Heins Capi tal Management AG, Unterschleißheim |
X | X | |||
| Conservative Concept Portfolio Management AG, Bad Homburg |
X | X | ||||
| N.M. Fleischhacker AG, Frankfurt am Main |
X | X | ||||
| AG, Sonstige AG, |
Baader Management Unterschleißheim |
X | X | |||
| Conservative Concept Zug, Schweiz |
X | X |
Tabelle 1: Konsolidierungskreis
2. Offenlegung von Risiken
3.1 Beschreibung Risikomanagement (§ 322 SolvV)
3.1.1 Risikotragfähigkeit
In Anlehnung an die MaRisk verschafft sich der Vorstand regelmäßig einen Überblick über die Ausprägungen aller Risiken der Baader Institutsgruppe. Auf dieser Grundlage wird sichergestellt, dass alle wesentlichen Risiken durch das verfügbare Risikodeckungspotenzial laufend abgedeckt sind und damit die geforderte Risikotragfähigkeit der Institutsgruppe gegeben ist. Die Risikotragfähigkeit findet damit insbesondere auch im Rahmen der Festlegung der Geschäfts- und Risikostrategie der Gruppe Berücksichtigung.
Mindestens quartalsweise wird vom Risikocontrolling die Risikotragfähigkeit der Baader Institutsgruppe überprüft. Dabei wird das verfügbare Risikodeckungspotenzial dem Risikokapitalbedarf gegenüber gestellt. Der Vorstand entscheidet dann in Abhängigkeit der Geschäftsund Risikostrategie darüber, wie viel Risikokapital aus dem gesamten Risikodeckungspotenzial zur Deckung von unerwarteten Verlusten bereitstellt werden soll. Da die Baader Institutsgruppe als Risikotragfähigkeitskonzept einen Going Concern-Ansatz verwendet, dürfen nur die nach SolvV ungebundenen Kapitalbestandteile als Risikodeckungspotenzial herangezogen werden. Ziel ist somit die Fortführung der Geschäftstätigkeit, auch wenn die betrachteten Risiken schlagend werden. Die Erfüllung der Mindestkapitalanforderungen der Säule 1 ist dabei dauerhaft gewährleistet.
Das bereitgestellte Risikokapital wird dann auf die einzelnen Risikoarten verteilt und dient als Verlust verzehrendes Maximal-Limit für die jeweilige Risikoart. Unter den identifizierten Risikoarten werden in der Institutsgruppe die Folgenden als wesentlich betrachtet und mit Risikokapital unterlegt: Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, operationelle Risiken und Liquiditätsrisiken.
Die Limite werden grundsätzlich einmal jährlich im Rahmen einer Strategiesitzung durch den Vorstand festgelegt. Diese können unterjährig, i.d.R. quartalsweise angepasst werden, wenn die Geschäftstätigkeit und / oder die Risiko- oder Ertragslage dies erforderlich macht. Weiterhin sind die Limite selbstverzehrend, d.h. sie werden um etwaige Verluste reduziert. Limitüberschreitungen werden im Rahmen des täglichen Berichtswesens an den Vorstand gemeldet. Die Überwachung und Kommunikation der Limitauslastungen obliegt dem Risikocontrolling.
Zusammenfassend kann für das Geschäftsjahr 2011 festgestellt werden, dass die Risikotragfähigkeit der Baader Institutsgruppe selbst im Stressfall zu keiner Zeit gefährdet war.
3.1.2 Geschäfts- und Risikostrategie
Im Rahmen einer Strategiesitzung des Vorstands werden einmal jährlich die Geschäftsstrategie sowie die Ziele für die wesentlichen Geschäftsaktivitäten für die Baader Institutsgruppe definiert. Dabei werden externe Einflussfaktoren, die ihnen zugrunde liegenden Annahmen und interne Einflussfaktoren wie die Risikotragfähigkeit der Institutsgruppe, die Ertragslage, die Liquidität etc. in die strategischen Überlegungen miteinbezogen.
Abgeleitet aus der Geschäftsstrategie und unter Berücksichtigung interner Einflussfaktoren beschließt der Vorstand eine zur Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie für das kommende Geschäftsjahr. Diese Risikostrategie wird aufgeteilt in Teilstrategien nach den wesentlichen Risikoarten. Grundbestandteil der risikopolitischen Strategie der Baader Institutsgruppe ist, dass die Risikotragfähigkeit jederzeit – also auch in Stressfällen – gegeben ist. Demzufolge wird für alle wesentlichen Risikoarten vom Vorstand ein bestimmter Betrag an Risikokapital bereit gestellt, der als Maximallimit für Verluste aus der jeweiligen Risikoart dient.
Im Rahmen der turnusmäßigen Aufsichtsratssitzung wird die vom Vorstand verabschiedete Geschäfts- und Risikostrategie für das kommende Geschäftsjahr dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gebracht und mit diesem diskutiert.
3.1.3 Internes Kontrollsystem
Das gemäß MaRisk vorgeschriebene Interne Kontrollsystem gliedert sich in die Aufbau- und Ablauforganisation, die Risikosteuerungs- und Controllingprozesse sowie Stresstests. Ein wesentlicher Bestandteil der Aufbau- und Ablauforganisation ist die Funktionstrennung. Hierbei wird sichergestellt, dass miteinander unvereinbare Tätigkeiten durch unterschiedliche Mitarbeiter durchgeführt werden. In der Baader Institutsgruppe ist die Funktionstrennung bis einschließlich Managementebene für den Handel / Markt von Risikocontrolling und Abwicklung und Kontrolle gewährleistet.
Ferner hat die Baader Institutsgruppe angemessene Risikosteuerungs- und –controllingprozesse eingerichtet, die eine Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken gemäß den Anforderungen der MaRisk gewährleisten. Diese Prozesse gestalten sich wie folgt:
- Der Identifizierung von neuen Risiken wird im Rahmen des Prozesses "Aktivitäten in neuen Produkten und neuen Märkten" Rechnung getragen. Hierbei wird von den betroffenen Unternehmensbereichen eine Prüfung der geplanten Aktivitäten durchgeführt und der entsprechende Risikogehalt identifiziert. Bestehende Aktivitäten werden einer laufenden Überprüfung unterzogen.
- Die Beurteilung der Risiken erfolgt dann anhand von detaillierten Analysen im Risikocontrolling, das dann gemeinsam mit dem Handel / Marktbereich ein Konzept zur Steuerung und Überwachung dieser Risiken entwickelt und dem Vorstand präsentiert. Die identifizierten Risiken werden anhand eines Value-at-Risk-Konzepts quantifiziert und deren unerwartete Verluste dem Risikodeckungspotenzial gegenübergestellt. Hierbei wird regelmäßig die Risikotragfähigkeit der Baader Institutsgruppe überprüft.
- Durch die permanente Anrechnung der Risiken auf das Limitsystem wird den für die Positionsführung verantwortlichen Handelsbereichen eine Steuerung und dem Risikocontrolling eine Überwachung ermöglicht.
• Der Vorstand ist für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterentwicklung verantwortlich. Diese Verantwortung umfasst u.a. alle wesentlichen Elemente des Risikomanagements inkl. der Festlegung der Risikopolitik. Damit er dieser Verantwortung gerecht werden kann, existiert ein vielschichtiges Berichtswesen des Risikocontrollings, das die gemäß MaRisk geforderte Kommunikation in Form täglicher Berichte und zeitnaher Limitüberschreitungsmeldungen an den Vorstand gewährleistet.
Diese Prozesse stellen sicher, dass die wesentlichen Risiken frühzeitig erkannt, vollständig erfasst und in angemessener Weise gesteuert und überwacht werden. Weiterhin werden diese Prozesse regelmäßig überprüft und zeitnah an sich ändernde Bedingungen angepasst. Die technische Ausstattung in Form von Risikoüberwachungs- und -steuerungssystemen der Baader Institutsgruppe ist im Hinblick auf das Risikomanagementsystem mehr als angemessen. Darüber hinaus wird für die Sicherung einer angemessenen Qualifikation des Personals permanent Sorge getragen. Die systematische Überwachung des Risikomanagementprozesses erfolgt mindestens jährlich durch die Interne Revision.
Im Folgenden werden die als wesentlich identifizierten Risikoarten dargestellt:
Im Zuge der Erarbeitung der Geschäfts- und Risikostrategie 2011 wurde erstmals eine Quantifizierung des strukturellen Liquiditätsrisikos durchgeführt. Im Falle von sich ergebenden unerwarteten Verlusten werden diese entsprechend mit Risikokapital unterlegt.
3.1.4 Reporting
Die tägliche Risikoberichterstattung erfolgt auf Basis von End-of-Day Positionen täglich an den Vorstand. Diese stellt die Handelsbestände und das Marktpreisrisiko für den letzten Handelstag dar und wird täglich vor Handelsbeginn dem Vorstand und den Positionverantwortlichen PC-Leitern zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des täglichen Berichtswesens wird der Vorstand explizit auf gravierende Risiken hingewiesen. Entsprechend geforderte Handlungsvorschläge werden dem Vorstand im Rahmen von separaten Limitüberschreitungsmeldungen unterbreitet. Die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen wird wiederum vom Risikocontrolling überwacht.
Gemäß den MaRisk (AT 4.3.2 Satz 6 und BRT 1, Satz 7) ist in regelmäßigen Abständen, mindestens aber einmal im Quartal ein Risikobericht, in dem die wesentlichen strukturellen Merkmale des Kreditgeschäfts enthalten sind, zu erstellen und der Geschäftsleitung zur Verfügung zu stellen. Der Risikobericht wird monatlich erstellt und an den Vorstand sowie den Aufsichtsrat der Baader Bank AG berichtet.
3.2 Adressenausfallrisiken (§§ 326-328 SolvV)
Bei den Adressenausfallrisiken wird zwischen den Kredit-, den Kontrahenten-, den Emittentenrisiken sowie den Beteiligungsrisiken unterschieden. Hierbei wird für die Risikoarten Kredit-, Kontrahenten- und Emittentenrisiko ein Gesamtlimit pro Kreditnehmereinheit auf Basis einer Bonitätsprüfung ermittelt, die tägliche Auslastung dieser Limite überwacht und vom Risikocontrolling an den Vorstand berichtet. Für das Beteiligungsrisiko erfolgt eine gesonderte Überwachung der Limite. Die Bonitätsprüfung wird anhand eines internen Ratingverfahrens durchgeführt.
Für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit mit einer neuen Kreditnehmereinheit bedarf es eines schriftlichen Antrages durch den Handel bzw. durch den Marktbereich und der Einreichung der jeweiligen Bonitätsunterlagen an das Risikocontrolling respektive Kreditabteilung der Baader Bank. Diese erstellen dann auf Basis des Internen Ratings einen Kreditbeschluss einschließlich eines Limitvorschlages und legen diesen dem Vorstand zur Beschlussfassung vor.
Im Rahmen des Kreditgeschäftes im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 KWG werden Privat-, Firmenkunden und Finanzdienstleistungsinstituten (unechte) Lombardkredite gegen Sicherheiten gewährt. Bei diesen Sicherheiten handelt es sich i.d.R. um börsennotierte Wertpapiere, deren Beleihungswert sehr konservativ angesetzt wird, oder um Bankgarantien. Des Weiteren werden im Rahmen des Kreditgeschäftes in der Baader Institutsgruppe nur noch Geldmarktanlagen bei Kreditinstituten getätigt.
Bei der Abwicklung von Handelsgeschäften kann ein Kontrahentenrisiko dadurch entstehen, dass ein Handelspartner seine entstandenen Verpflichtungen nicht vollständig erfüllt. Hierbei zu unterscheiden ist einerseits das Wiedereindeckungsrisiko beim Ausfall der Gegenpartei und demzufolge die Nichterfüllung der abgeschlossenen Geschäfte und andererseits das Vorleistungsrisiko, wenn die Geschäfte nicht als Zahlungs-/Lieferungsgeschäfte "Zug um Zug" abgewickelt werden.
Die Baader Institutsgruppe handelt Derivate ausschließlich über Derivatebörsen. Da die Bank aber kein Clearing Member an diesen Börsen ist, müssen die Geschäfte zwischen der Baader Institutsgruppe und dem entsprechenden Clearing Member abgerechnet werden. Aus dem Erfüllungsanspruch gegenüber dem Clearing Member entsteht dann ein Adressenausfallrisiko in Form eines Wiedereindeckungsrisikos gegenüber dem Clearer.
Bei der Abwicklung bzw. der Vermittlung von Schuldscheindarlehen, bei denen die Baader Institutsgruppe im Rahmen des Kaufvertrages als Kontrahent eintritt, besteht hingegen ein Vorleistungsrisiko, da bei diesen Geschäften Zahlung und dingliche Übereignung der (Beweis-)Urkunde zeitlich auseinander fallen. Dieses Risiko hat die Institutsgruppe nur gegenüber dem Verkäufer des Schuldscheindarlehens und erstreckt sich über den Zeitraum zwischen Geldzahlung und dinglicher Übereignung der Urkunde.
Für unerwartete Verluste aus den beschriebenen Adressenausfallrisiken wird entsprechend Risikokapital bereitgestellt, das als Limit für diese Risikoart vom Risikocontrolling täglich überwacht und an den Vorstand berichtet wird. Das Value-at-Risk-Konzept für die Quantifizierung des Adressenausfallrisikos basiert auf bonitätsgewichteten Risikoexposures. Ein Backtesting des Internen Rating Verfahrens findet in einem regelmäßigen Turnus statt.
Unter dem Emittentenrisiko wird das Risiko der Bonitätsverschlechterung bzw. des Ausfalls eines Emittenten verstanden. Ein Verlust aus dem Emittentenrisiko realisiert sich in einer Wertminderung der Wertpapiere dieses Emittenten. Somit stellt die Bonität der jeweiligen Emittenten ein entsprechendes Adressenausfallrisiko dar. Für das Emittentenrisiko wird allerdings, im Gegensatz zu den anderen Adressenausfallrisiken, auf eine gesonderte Unterlegung mit Risikokapital verzichtet werden, da den besonderen Kursrisiken des Emittenten im Rahmen der Limitierung der Marktpreisrisiken auf der Basis geeigneter Verfahren angemessen Rechnung getragen wird.
Darüber hinaus werden für die Kredit-, Kontrahenten- und Emittentenrisiken Limite auch im Hinblick auf die Einhaltung der Groß- und Millionenkreditgrenzen für die einzelnen Kreditnehmereinheiten vergeben, deren Auslastungen ebenfalls täglich vom Risikocontrolling auf Institutsebene überwacht und an den Vorstand berichtet werden.
Das Risiko strategischer Beteiligungen hingegen wird anhand des Marktkurses bzw. spezieller Analysen (Discounted Cash Flow, Peer Group) quantifiziert und gesondert mit Risikokapital unterlegt. Auch hier wird die Auslastung des zur Verfügung gestellten Risikokapitals täglich überwacht und berichtet.
Zusätzlich erfolgt im Adressenausfallrisiko eine Überwachung von Konzentrationsrisiken bzgl. Bonitäts-, Branchen- und Länderrisiken, um mögliche Risikokonzentrationen (Klumpenrisiken) in der Baader Institutsgruppe identifizieren und überwachen zu können. Diese werden jedoch nicht gesondert mit Risikokapital unterlegt, um eine Mehrfachanrechnung zu vermeiden.
Im Falle von Limitüberschreitungen erfolgt unverzüglich eine Meldung des Risikocontrollings an den verantwortlichen Markt- und Überwachungsvorstand und im Rahmen des täglichen Berichts auch an den Gesamtvorstand. Die einzuleitenden Maßnahmen werden dem Risikocontrolling mitgeteilt und deren Umsetzung entsprechend überwacht.
Für das Adressenausfallrisiko werden quartalsweise Stresstests durchgeführt. Hierbei werden historische und hypothetische Szenarien betrachtet. Die Ergebnisse der Stresstests werden im MaRisk Bericht an den Vorstand berichtet und finden im Rahmen der Überprüfung der Risikotragfähigkeit Berücksichtigung.
3.2.1 Allgemeine Ausweispflichten
Per Stichtag 31.12.2011 belief sich das Bruttokreditvolumen der Baader Institutsgruppe auf T€ 514.915. In diesem Zusammenhang ist das Bruttokreditvolumen als der Positionswert vor Anrechnung von Sicherheiten (im KSA zzgl. Einzelwertberichtigungen) definiert. In den nachfolgenden Tabellen sind die Adressausfallrisikopositionen differenziert nach Regionen, Branchen und Restlaufzeiten dargestellt.
Tabelle 2: Bruttokreditvolumen nach risikotragenden Instrumenten
| Kredite, Zusagen und andere nicht derivative außerbilanzielle Aktiva |
Wertpapiere | Derivative Instrumente |
|
|---|---|---|---|
| Betrag in T€ | Betrag in T€ | Betrag in T€ | |
| Gesamtes Bruttokredit volumen |
165.104 | 345.579 | 4.232 |
| Geografische Hauptgebiete | Kredite, Zusagen und andere nicht derivative außerbi lanzielle Aktiva |
Wertpapiere | Derivative Finanz instrumente |
|---|---|---|---|
| Betrag in T€ | Betrag in T€ | Betrag in T€ | |
| Bruttokreditvolumen Gesamt | 165.104 | 345.579 | 4.232 |
| Deutschland | 92.675 | 42.614 | 2.757 |
| EU | |||
| Frankreich | 51 | 18.527 | |
| Niederlande | 7 | 43.166 | |
| Italien | 5 | 21.336 | |
| Luxemburg | 2.158 | 17.725 | 6 |
| Belgien | 94 | 15 | |
| Österreich | 16.859 | 7.373 | |
| Dänemark | 10 | 6 | |
| Griechenland | 2.355 | ||
| Portugal | 11.342 | ||
| Spanien | 55.224 | ||
| Irland | 50.439 | ||
| Schweden | 136 | ||
| Finnland | 50 | ||
| Großbritannien o. GG,JE,IM | 44.622 | 31.157 | 51 |
| Ungarn | 5.934 | ||
| Polen | 188 | ||
| Tschechien | 229 | ||
| Slowenien | 3 | ||
| Estland | 24 | ||
| Litauen | 1 | ||
| Lettland | 3 | ||
| Nicht EU | |||
| Liechtenstein | 5.264 | 6 | |
| Norwegen | 67 | ||
| Schweiz | 1.089 | 3.945 | |
| Vereinigte Staaten von Amerika | 138 | 7.261 | 1.418 |
| Indien | 20 | 66 | |
| Oman | 4.760 | ||
| Kanada | 7.884 | ||
| Japan | 643 | ||
| Australien | 1.825 | ||
| Kroatien | 5.869 | ||
| Armenien | 2.000 | ||
| Sonst. Russische Föderation | 1.134 | ||
| Sonstige | 112 | 4.272 |
Tabelle 3: Bruttokreditvolumen nach geografischen Hauptgebieten
| Hauptbranchen | Kredite, Zusagen und an dere nicht derivative au ßerbilanzielle Aktiva |
Wertpapiere | Derivative Finanzin strumente |
|---|---|---|---|
| Betrag in T€ | Betrag in T€ | Betrag in T€ | |
| Bruttokreditvolumen Gesamt | 165.104 | 345.579 | 4.232 |
| Deutsche Bundesbank | 5.030 | ||
| Banken (ohne Deutsche Bun- desbank) |
87.319 | 129.306 | 4.224 |
| Finanz- und Versicherungsge- werbe (ohne Banken) |
9.651 | 77.501 | 2 |
| Verarbeitendes Gewerbe | 1.711 | 27.821 | |
| Handel und Dienstleistungen | 36.391 | 42.645 | 6 |
| Sonstige Unternehmen, Organi- sationen und private Haushalte |
15.809 | 14.923 | |
| Öffentliche Verwaltung, Vertei- digung und Sozialversicherung |
8.694 | 37.493 | |
| Land- und Forstwirtschaft | 482 | 4.032 | |
| Sonstige | 17 | 11.858 |
Tabelle 4: Bruttokreditvolumen nach Hauptbranchen
Tabelle 5: Bruttokreditvolumen nach Restlaufzeiten
| Restlaufzeiten | Kredite, Zusagen und andere nicht derivative außerbi lanzielle Aktiva |
Wertpapiere | Derivative Finanzin strumente |
|---|---|---|---|
| Betrag in T€ | Betrag in T€ | Betrag in T€ | |
| Bruttokreditvolumen Gesamt | 165.104 | 345.579 | 4.232 |
| bis 1 Jahr | 155.192 | 170.070 | 4.223 |
| 1 Jahr bis 5 Jahre | 1.912 | 93.817 | 7 |
| über 5 Jahre bis unbefristet | 8.000 | 81.692 | 2 |
In den folgenden Tabellen sind weiterführende Angaben zu notleidenden und in Verzug geratenen Krediten – ebenfalls differenziert nach Branchen und Regionen - aufgeführt. Als notleidend werden – unabhängig von der Bildung einer Risikovorsorge – die Kredite eines Kunden bezeichnet, bei denen ein Ausfallereignis gemäß § 125 SolvV eingetreten ist. In Verzug sind die Kredite, bei denen ein 90-Tage-Verzug vorliegt und dieser auch als Ausfallkriterium in den Banksystemen erfasst ist. Als Kredite in Verzug werden Kredite eines Kunden bezeichnet, bei denen die Fälligkeit der Forderung eingetreten ist.
| Hauptbranchen | Gesamtinanspruch nahme aus notleiden den oder in Verzug geratenen Krediten |
Bestand Wertberichtigungen |
Notleidende Kredite und Kredite in Verzug (ohne Wertberichti gungen) |
|---|---|---|---|
| Betrag in T€ | Betrag in T€ | Betrag in T€ | |
| Gesamt | 5.665 | 3.494 | 2.171 |
| Banken (ohne Deutsche Bundesbank) |
345 | 345 | |
| Finanz- und Versiche rungsgewerbe (ohne Banken) |
902 | 250 | 652 |
| Verarbeitendes Gewerbe | 229 | 168 | 61 |
| Sonstige Unternehmen, Organisationen und pri vate Haushalte |
4.189 | 3.076 | 1.113 |
Tabelle 6: Notleidende oder in Verzug geratene Kredite je Branche
Tabelle 7: Notleidende oder in Verzug geratene Kredite je geografischem Gebiet
| Geografische Haupt gebiete |
Gesamtinanspruch nahme aus notleiden den oder in Verzug geratenen Krediten |
Bestand Wertberichtigungen |
Notleidende Kredite und Kredite in Ver zug (ohne Wertbe richtigungen) |
|---|---|---|---|
| Betrag in T€ | Betrag in T€ | Betrag in T€ | |
| Gesamt | 5.665 | 3.494 | 2.171 |
| Deutschland | 1.969 | 498 | 1.471 |
| EU | |||
| Frankreich | 51 | 51 | |
| Italien | 3 | 3 | |
| Luxemburg | 211 | 211 | |
| Österreich | 3.006 | 2.996 | 10 |
| Großbritannien o. GG,JE,IM |
304 | 304 | |
| Nicht EU | |||
| Schweiz | 7 | 7 | |
| Sonstige | 114 | 114 |
3.2.2 KSA-Forderungsklassen
Bei der Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für die Adressausfallrisikopositionen im KSA kommen externe Ratings von Standard & Poor's und der Euler Hermes Kreditversicherung sowie Länderklassifizierungen nach der OECD-Vereinbarung zur Anwendung.
| Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge | ||||
|---|---|---|---|---|
| Standardansatz | ||||
| Risikogewicht in %*) |
vor Kreditrisikominderung | nach Kreditrisikominderung | ||
| Betrag in T€ | Betrag in T€ | |||
| 0 | 27.354 | 27.354 | ||
| 10 | 51.812 | 51.812 | ||
| 20 | 128.931 | 135.684 | ||
| 35 | 0 | 0 | ||
| 50 | 17.325 | 17.325 | ||
| 70 | ||||
| 75 | 11.262 | 6.310 | ||
| 90 | ||||
| 100 | 270.841 | 267.416 | ||
| 115 | ||||
| 150 | 3.435 | 3.435 | ||
| 190 | ||||
| 250 | ||||
| 290 | ||||
| 350 | 0 | 0 | ||
| 370 | ||||
| 1250 | 0 | 0 | ||
| Kapitalabzug |
Tabelle 8: Ausstehende Forderungsbeträge
* Anmerkung:
Da sich durch Kreditrisikominderungseffekte das Risikogewicht ändern kann, kommt es vor, dass Forderungen in Klassen mit einem geringeren Risikogewicht eingeordnet werden und daher der Betrag in diesen Klassen nach Kreditrisikominderung höher ist als vor Kreditrisikominderung.
3.2.3 Derivatives Adressausfallrisiko
Bei der Abwicklung von Handelsgeschäften kann ein Kontrahentenrisiko dadurch entstehen, dass ein Handelspartner seine entstandenen Verpflichtungen nicht vollständig erfüllt. Hierbei zu unterscheiden ist einerseits das Wiedereindeckungsrisiko beim Ausfall der Gegenpartei und demzufolge die Nichterfüllung der abgeschlossenen Geschäfte und andererseits das Vorleistungsrisiko, wenn die Geschäfte nicht als Zahlungs-/Lieferungsgeschäfte "Zug um Zug" abgewickelt werden.
Die Institutsgruppe speziell die Baader Bank handelt Derivate ausschließlich über Derivatebörsen. Da die Bank aber kein Clearing Member an diesen Börsen ist, müssen die Geschäfte zwischen der Baader Bank und dem entsprechenden Clearing Member abgerechnet werden. Aus dem Erfüllungsanspruch gegenüber dem Clearing Member entsteht dann ein Adressenausfallrisiko in Form eines Wiedereindeckungsrisikos gegenüber dem Clearer.
Tabelle 9: Anzurechnende Kontrahentenausfallpositionen von derivativen Instrumenten
| Marktbewertungsmethode | |
|---|---|
| Betrag in T€ | |
| Kontrahentenausfallrisiko | 3.955 |
| Zinsrisiko | 0 |
| Währungsrisiko | 128 |
| Aktienkursrisiko | 3.743 |
| Warenrisiken | 84 |
| Netting | 0 |
3.3 Marktrisiko (§ 330 SolvV)
Unter dem Marktpreisrisiko wird die Wertschwankung der betrachteten Position aufgrund sich ändernder Marktpreise, wie z.B. Aktienkursänderungen, Devisenkursänderungen und Zinsänderungen verstanden. Die Marktpreisrisiken für die Handelsbuchpositionen werden täglich durch ein Value-at-Risk-Modell basierend auf Monte-Carlo-Simulationen im bestandsführenden Handelssystem DECIDETM der Firma pdv Financial Software GmbH, Hamburg, der Baader Institutsgruppe gemessen (Normalverteilung, i.d.R. 1-10 Tage Haltedauer, 99 % Konfidenzniveau). Als eingehender Risikoparameter kommt eine Varianz-Kovarianz Matrix basierend auf eigenen Zeitreihen zur Anwendung, die exponentiell gewichtet Eingang findet. Abweichend hierzu werden das Zins- und das Devisenkursrisiko des Bankbuchs auf Basis der Historischen Simulation in dem gesonderten System "integrated.treasury-manager" (itm) der Firma zeb/rolfes.schierenbeck.associates GmbH ermittelt (Normalverteilung, i.d.R. 1-10 Tage Haltedauer, 99 % Konfidenzniveau).
Gem. MaRisk wird im Rahmen des Backtestings (clean Backtesting) anhand des Verhältnisses zwischen den VaR-Werten und Marktwertveränderungen der Position auf Grundlage tatsächlicher Kursänderungen die Güte des VaR-Modells permanent überprüft. In dem Fall, dass die Anzahl der sogenannten Ausreißer aus dem Backtesting über der als kritisch definierten Grenze liegt, werden entsprechende Anpassungen im VaR-Modell durch das Risikocontrolling vorgenommen. Darüber hinaus erfolgt eine Überprüfung des Modells auf Basis des so genannten Dirty Backtestings. Dabei werden die tatsächlich aufgetretenen täglichen Erträge und Verlusten den Value-at-Risk-Werten der Handelsbereiche gegenübergestellt.
Für das Marktpreisrisiko werden quartalsweise Stresstests durchgeführt. Hierbei werden historische und hypothetische Szenarien betrachtet. Die Ergebnisse der Stresstests werden im MaRisk Bericht an den Vorstand berichtet und finden im Rahmen der Überprüfung der Risikotragfähigkeit Berücksichtigung.
Zum Jahresende bestanden folgende Risikopositionen (EK-Anforderung):
| Marktrisiken | Eigenkapitalanforderung in T€ |
|---|---|
| Zinsänderungsrisiko | 5.000 |
| Aktienpositionsrisiko | 7.000 |
| Währungsrisiko | 3.000 |
| Rohstoffpreisrisiko | 0 |
| Sonstige | 0 |
| Gesamt | 15.000 |
Tabelle 10: Einkapitalanforderungen für Marktrisiken
Die Eigenmittelanforderungen für das Marktpreisrisiko werden nach dem Standardansatz ermittelt und unter Punkt 4.2 "Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung" aufgeführt.
Die Limite werden grundsätzlich einmal jährlich zu Geschäftsjahresbeginn festgelegt. Eine Überprüfung erfolgt mindestens quartalsweise. Gegebenenfalls können sie auch unterjährig angepasst werden, wenn die Geschäfts- und Risikostrategie und/oder die Ertragslage der Bank dies erforderlich macht. Im Falle von Limitüberschreitungen erfolgt unverzüglich eine Meldung des Risikocontrollings an den verantwortlichen Markt- und den Überwachungsvorstand und im Rahmen des täglichen Berichts an den Gesamtvorstand. Die einzuleitenden Maßnahmen werden dem Risikocontrolling mitgeteilt und deren Umsetzung entsprechend überwacht.
3.4 Operationelles Risiko (§ 331 SolvV)
Operationelles Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder von externen Ereignissen eintreten. Hierzu gehören auch Rechtsrisiken. Ausgenommen sind strategische und Reputationsrisiken.
Die Einschätzung des Risikopotenzials, d.h. die Identifizierung und Bewertung von operationellen Risiken wird anhand der von den Op Risk Managern auszufüllenden Fragebögen bzw. durch spezielle Self Assessments durch das Risikocontrolling vorgenommen. Die aus den Erhebungen resultierenden Ergebnisse werden zunächst dem Sicherheitskomitee der Baader Institutsgruppe vorgelegt, welches dem Vorstand Maßnahmen vorschlägt. Der Vorstand gibt gegebenenfalls den Auftrag an das Sicherheitskomitee zu deren Umsetzung. Die Ergebnisse sind Gegenstand des quartalsweisen MaRisk-Berichts.
Neben dem Ausfüllen der Fragebögen ist es die Aufgabe der Op Risk Manager, eingetretene Schäden aus operationellen Risiken zu melden. Bedeutende Schadensfälle werden unverzüglich hinsichtlich ihrer Ursachen analysiert. Maßnahmen daraus werden ebenfalls quartalsweise im MaRisk-Bericht gemeldet. Im Geschäftsjahr 2011 wurden Schäden mit einer Gesamtsumme von T€ 582 gemeldet. Der größte Einzelschaden betrug hierbei T€ 90 und ist der Basel II-Kategorie Geschäftsunterbrechungen und Systemausfälle zuzuordnen.
Die Quantifizierung unerwarteter Verluste aus dem Operationellen Risiko erfolgt quartalsweise auf Basis historisch beobachteter Schäden in der Baader Institutsgruppe. Das Vorgehen orientiert sich am Loss Distribution Approach, wonach die Parameter einer Höhenverteilung sowie einer Häufigkeitsverteilung geschätzt werden, um einen Gesamtverlust pro Jahr zu ermitteln. Die Gesamtschadenverteilung wird auf Basis der Monte Carlo Simulation geschätzt. Zur Ermittlung des Betrages, der mit Risikokapital zu unterlegen ist, wird für den unerwarteten Verlust das 99% Quantil herangezogen.
Die Überprüfung, ob das vom Vorstand zur Verfügung gestellte Risikokapital ausreicht, um unerwartete Verluste aus operationellen Risiken zu decken, erfolgt täglich im Risikocontrolling und ist Bestandteil des täglichen Berichts an den Vorstand.
Für das Operationelle Risiko werden darüber hinaus quartalsweise Stresstests durchgeführt. Die Quantifizierung der Verluste aus Stresstests erfolgt analog zu dem Verfahren bei der Ermittlung unerwarteter Verluste. Im Stressfall wird hingegen das 99,9%-Quantil herangezogen. Das Ergebnis des Stresstests wird im MaRisk Bericht an den Vorstand berichtet und findet im Rahmen der Überprüfung der Risikotragfähigkeit Berücksichtigung.
3.5 Beteiligungen im Anlagebuch (§ 332 SolvV)
Die Position Beteiligungen im Anlagebuch des Konzernabschlusses (HGB) umfasst sonstige Beteiligungen.
Die hier ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung wird berücksichtigt. Sämtliche Positionen werden aus strategischen Gründen gehalten.
3.5.1 Bilanz- und Zeitwert von Beteiligungswerten
Für die Beteiligungspositionen werden im Folgenden der in der Bilanz ausgewiesene Wert und der beizulegende Zeitwert ausgewiesen. Bei börsengehandelten Wertpapieren wird ein Vergleich zum notierten Börsenwert vorgenommen.
| Buchwert | Zeitwert | (fair value) Börsenwert | |
|---|---|---|---|
| Betrag in T€ | Betrag in T€ Betrag in T€ | ||
| Aktien des Anlagebuchs börsengehandelt | 9.607 | - | 9.607 |
| Aktien des Anlagebuchs nicht börsengehandelt | 122 | 122 | - |
| Beteiligungen börsengehandelt | 1.206 | - | 1.206 |
| Beteiligungen nicht börsengehandelt | 120 | 120 | - |
Tabelle 11: Beteiligungen im Anlagebuch
3.5.2 Gewinne und Verluste aus Beteiligungswerten
Auf Konzernebene betragen die kumulierten realisierten Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Beteiligungen T€ 11. Darüber hinaus war kein Bewertungsergebnis zu verzeichnen.
3.6 Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (§ 333 SolvV)
Gemäß den aufsichtsrechtlichen Anforderungen (§25a Abs. 1 Satz 7 KWG) werden die Auswirkungen einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung auf den Barwert des Instituts ermittelt. Wird der geforderte Zinsschock von +200 bp bzw. -200 bp unterstellt, erhält man für das Bankbuch in beiden Szenarien ein positives Ergebnis. Dies lässt sich dadurch begründen, dass derzeit allgemein ein sehr niedriges Zinsniveau vorherrscht und dadurch, im Szenario -200 bp, die Zinsen nicht über die untere Grenze von 0 hinaus verringert werden können. Im Szenario von +200 bp (schlechteres Ergebnis) ergibt sich eine Barwertveränderung i.H.v. T€ 980. Damit besteht in keinem der beiden Szenarien ein Zinsänderungsrisiko. Das Institut ist somit kein Institut mit erhöhtem Zinsänderungsrisiko.1
3.7 Verbriefungen (§ 336 SolvV)
Da Baader keine Verbriefungen gemäß § 334 SolvV durchführt, ist die Forderungsklasse "Verbriefungen" derzeit nicht relevant und wird daher nicht weiter betrachtet.
3.8 Kreditrisikominderungstechniken im KSA (§ 336 SolvV)
Neben der Bonität der Kreditnehmer bzw. der Kontrahenten sind die zur Verfügung stehenden Sicherheiten (bzw. allgemeine Risikominderungstechniken) von maßgeblicher Bedeutung für das Ausmaß der Adressausfallrisiken. Im Rahmen von Kreditrisikominderungstechniken werden von der Baader Bank nachfolgende Sicherungsinstrumente aufsichtsrechtlich in Anrechnung gebracht, sofern Sie den Anforderungen der SolvV genügen:
- Finanzielle Sicherheiten
- Gewährleistungen
1 Ein Institut wäre erst dann ein Institut mit erhöhtem Zinsänderungsrisiko, wenn sich der Barwert um mehr als 20% der Eigenmittel nach §10 Abs. 2 KWG reduzieren würde (§24 Abs. 1 Satz 14 KWG).
Die Verfahren zur Bewertung und Verwaltung von Sicherheiten sind in den Organisationsrichtlinien der Bank niedergelegt. Die Beleihungsgrundsätze bilden den Rahmen für Art und Umfang der zugelassenen Sicherungsinstrumente und geben Maßstäbe für die Beurteilung der Werthaltigkeit vor. Danach ist die Werthaltigkeit der Sicherheiten vor jeder Kreditentscheidung und während der Kreditlaufzeit kontinuierlich zu prüfen. Der Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung der Sicherheitenwerte sind zwingender Bestandteil der Votierung durch die Marktfolge. Im Rahmen des Kreditüberwachungsprozesses werden die Wertansätze der Sicherheiten, im Regelfall jährlich bzw. bei kritischen Engagements in kürzeren Intervallen, von der Abteilung Risikocontrolling bzw. von der Kreditabteilung überprüft und bei einer Änderung von bewertungsrelevanten Faktoren angepasst.
Die Sicherheitenverwaltung erfolgt in einem speziellen DV-System, dass die Voraussetzungen bietet, um die umfassenden Möglichkeiten zur Berücksichtigung eigenkapitalentlastender Kreditrisikominderungstechniken nach SolvV ausschöpfen zu können.
In der Kategorie Gewährleistungen im Rahmen der regulatorischen Kreditrisikominderung nach SolvV befinden sich ausschließlich Garantien aus dem Kreditgewerbe.
Eine weitere zu überwachende Risikogröße sind Konzentrationsrisiken bei der Besicherung von Garantien. Den Konzentrationsrisiken werden durch die Limitierung und Überwachung von Obergrenzen der einzelnen Garanten Rechnung getragen.
Im KSA kommen folgende Sicherheiten zur Anrechnung:
| Finanzielle Sicherheiten |
Garantien | |
|---|---|---|
| Betrag in T€ | Betrag in T€ | |
| Zentralregierungen | - | - |
| Institute | - | 8.190 |
| Unternehmen | 10.980 | - |
Tabelle 12: Kreditsicherheiten
3. Offenlegung von Eigenmitteln
Der nachfolgende Abschnitt enthält Angaben zu den Eigenmitteln der Baader Institutsgruppe sowie eine Aufstellung der Eigenkapitalanforderungen je Risikoart gemäß der konsolidierten Säule I Meldung.
4.1 Eigenmittelstruktur (§ 324 SolvV)
Tabelle 13: Eigenmittelstruktur
| Stichtag 31.12.2011 Betrag in T€ |
|
|---|---|
| - eingezahltes Kapital (Geschäfts-, Grund-, Stamm-, Dotationskapital und Geschäftsguthaben) ohne kumulative Vorzugsaktien |
82.000 |
| - Kernkapital ohne Vorzugsaktien | 50.649 |
| -Kapitalrücklage | 31.431 |
| -Sonstige anrechenbare Rücklagen | 30.000 |
| -Sonstige Rücklagen aufsichtsrechtlich | 30.000 |
| - Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach § 340g des HGB | 30.198 |
| - Andere Kernkapitalbestandteile | 0 |
| Sonstiges Kapital | 0 |
| - Sonstige Abzugspositionen vom Kernkapital | -39.354 |
| Beteiligungen gem. §10 Abs.6 Satz 1 Nr.1 KWG | -1.365 |
| Großkreditüberschreitungen und Unterlegungen für § 15 KWG | 0 |
| Kernkapital (gesamt) für Solvenzzwecke | 101.559 |
| Ergänzungskapital (gesamt) für Solvenzzwecke | 0 |
| Genutzte verfügbare Drittrangmittel | 0 |
| Positionen gem. §10 (2c) S.1 Nr. 3 KWG | 0 |
| Nettogewinn | 0 |
4.2 Angemessenheit der Eigenmittelausstattung (§ 325 SolvV)
| Kreditrisiko | Eigenkapitalanforderung in T€ |
|---|---|
| Standardansatz | |
| - Zentralregierungen | 1.000 |
| - Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften | 0 |
| - Sonstige öffentliche Stellen | 0 |
| - Multilaterale Entwicklungsbanken | 0 |
| - Internationale Organisationen | 0 |
| - Institute | 2.000 |
| - Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen |
0 |
| - Unternehmen | 10.000 |
| - Mengengeschäft | 0 |
| - Durch Immobilien besicherte Positionen | 0 |
| - Investmentanteile | 0 |
| - Sonstige Positionen | 3.000 |
| - Überfällige Positionen | 0 |
| Verbriefungen | |
| Verbriefungen im Standardansatz | 0 |
| Risiken aus Beteiligungswerten | |
| Beteiligungswerte im Standardansatz | 1.000 |
| Marktrisiken des Handelsbuchs | |
| Marktrisiken gemäß | |
| - Standardansatz | 15.000 |
| operationelle Risiken | |
| Operationelle Risiken gemäß | |
| - Basisindikatoransatz | 14.000 |
| - Standardansatz | - |
| - Fortgeschrittene Messansätze | - |
| Gesamt | 48.000 |
| Gesamtkapitalquote in % | 18,00 |
| Kernkapitalquote in % | 18,16 |
Tabelle 14: Kapitalanforderungen
4.3 Kapitalquoten
| Gesamtkapitalquote in % | Kernkapitalquote in % | |
|---|---|---|
| Konsolidierte Bankengruppe | 18,00 | 18,16 |
| Baader Bank AG | 15,85 | 16,08 |
| N.M. Fleischhacker AG | 72,62 | 72,62 |
Tabelle 15: Gesamt- und Kernkapitalquoten
Baader Bank Aktiengesellschaft Weihenstephaner Straße 4 85716 Unterschleißheim Tel: +49 89 5150 1882 Fax +49 89 5150 29 1880 E-Mail: [email protected] www.baaderbank.de