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Baader Bank AG AGM Information 2012

May 22, 2012

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AGM Information

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News Details

AGM Announcements | 22 May 2012 15:27

Baader Bank Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.06.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Baader Bank Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

22.05.2012 / 15:27


Baader Bank

Aktiengesellschaft

Unterschleißheim

– WKN 508 810 –

ISIN DE0005088108

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

am Freitag, den 29. Juni 2012, 10.00 Uhr

im Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung,

Lazarettstr. 33, 80636 München stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Baader Bank AG sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2011 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft von EUR 2.387.812,94 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,03 je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt EUR 1.359.277,68
Vortrag auf neue Rechnung EUR 1.028.535,26
Bilanzgewinn EUR 2.387.812,94

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien zum 16.04.2012 die gemäß § 71 b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zum Tag der Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien aufgrund des Rückkaufs oder Verkaufs eigener Aktien vermindern oder erhöhen. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von Euro 0,03 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Partnerschaft Clostermann & Jasper, Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.

6. Ermächtigung zur Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Wandel- und/oder Optionsrechten, Aufhebung des Bedingten Kapitals 2005, Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2012 und entsprechende Satzungsänderung.

Durch Beschlüsse der Hauptversammlung vom 29.06.2005 und vom 26. Juni 2007 ist der Vorstand ermächtigt worden, Teilschuldverschreibungen mit Wandel- und/oder Optionsrechten auf Aktien der Baader Wertpapierhandelsbank AG (heute Baader Bank AG) auszugeben. Von der Ermächtigung wurde kein Gebrauch gemacht. Um den Vorstand auch weiterhin in die Lage zu versetzen, Teilschuldverschreibungen mit Wandel- und/oder Optionsrechten auf Aktien der Baader Bank AG ausgeben zu können, soll eine neue Ermächtigung erteilt und ein neues bedingtes Kapital beschlossen werden (Bedingtes Kapital 2012).

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor zu beschließen:

1. Die von der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 29. Juni 2005 und vom 26. Juni 2007 beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von Teilschuldverschreibungen mit Wandel- und/oder Optionsrechten auf Aktien der Baader Wertpapierhandelsbank AG (heute Baader Bank AG) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 10.000.000,00 wird aufgehoben.

Der Vorstand wird ermächtigt bis zum 28. Juni 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen mit Wandel- und/oder Optionsrechten im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 150.000.000,00 und mit einer Laufzeit von längstens 15 Jahren zu begeben und den Inhabern der Teilschuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf bis zu 20.754.341 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Baader Bank AG nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch solche auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen begeben, bei denen die Inhaber nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen während des Wandlungszeitraums oder am Ende des Wandlungszeitraums verpflichtet sind, die Schuldverschreibungen in neue Aktien der Baader Bank AG umzutauschen.

Die Teilschuldverschreibungen können in Euro oder im entsprechenden Gegenwert in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes begeben werden. Sie können auch durch Gesellschaften begeben werden, an denen die Baader Bank AG unmittelbar oder mittelbar mit Mehrheit beteiligt ist. In diesem Fall wird der Vorstand ermächtigt, die Garantie für die Teilschuldverschreibungen für die Baader Bank AG zu übernehmen und den Inhabern solcher Teilschuldverschreibungen Wandel- und/oder Optionsrechte auf neue Aktien der Baader Bank AG zu gewähren.

Die Teilschuldverschreibungen mit Wandel- und/oder Optionsrechten bzw. die mit Wandlungspflichten ausgestatteten Teilschuldverschreibungen sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, Spitzenbeträge, die sich auf Grund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits ausgegebenen und noch auszugebenden Options- und Wandlungsrechten bzw. von mit Wandlungspflichten ausgestatteten Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf Aktien der Baader Bank AG in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- und Optionsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungspflichten zustehen würde.

Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsrechte beigefügt, die die Inhaber der Teilschuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen zum Bezug von Stückaktien der Baader Bank AG berechtigen. Der auf die bei Ausübung der Option auszugebenden Stückaktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals darf den Nennbetrag der Optionsschuldverschreibung nicht übersteigen.

Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten die Inhaber der Teilschuldverschreibungen das Recht, ihre Teilschuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen in neue Stückaktien der Gesellschaft umzutauschen. Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrages einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie der Baader Bank AG. Es kann vorgesehen werden, dass das Umtauschverhältnis in den Anleihebedingungen variabel ist und der Wandlungspreis innerhalb einer festzulegenden Bandbreite in Abhängigkeit von der Entwicklung des Aktienkurses während der Laufzeit festgesetzt wird. Das Umtauschverhältnis kann in jedem Fall auf eine volle Zahl auf- oder abgerundet werden; ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt werden und/oder in Geld ausgeglichen werden. Die Anleihebedingungen können auch eine Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit oder zu einem anderen Zeitpunkt begründen. Der auf die bei Wandlung auszugebenden Stückaktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals darf den Nennbetrag der Wandelschuldverschreibung nicht übersteigen.

Die Anleihebedingungen können vorsehen, dass im Falle der Wandlung bzw. Optionsausübung statt Aktien der Baader Bank AG, deren Gegenwert in Geld bezahlt wird, der nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen dem rechnerischen Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse im Xetra-Handel (bzw. einem das Xetra-System ersetzenden Nachfolgesystem) während der letzten 10 Börsentage vor Erklärung der Wandlung bzw. Optionsausübung entspricht. Die Anleihebedingungen können ferner vorsehen, dass die Wandelschuldverschreibungen statt in neuen Aktien aus bedingtem Kapital in bereits existierende Aktien der Gesellschaft gewandelt werden können bzw. das Optionsrecht aus den Optionsschuldverschreibungen durch Lieferung solcher Aktien erfüllt werden kann.

Der jeweils festzusetzende Wandlungs- und Optionspreis für eine Stückaktie muss mindestens 80 % des rechnerischen Durchschnitts der Schlusskurse der Aktien der Baader Bank AG an der Frankfurter Wertpapierbörse im Xetra-Handel (bzw. einem das Xetra-System ersetzenden Nachfolgesystem) während der letzten 10 Börsentage vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Begebung der Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen betragen.

§ 9 Abs. 1 AktG bleibt unberührt.

Der Wandlungs- bzw. Optionspreis kann unbeschadet des § 9 Abs. 1 AktG auf Grund einer Verwässerungsschutzklausel nach näherer Bestimmung der Anleihebedingungen durch Zahlung eines entsprechenden Betrages in bar oder durch Herabsetzung der Zuzahlung ermäßigt werden, wenn die Gesellschaft während der Wandlungs- bzw. Optionsfrist unter Einräumung eines Bezugsrechts an ihre Aktionäre das Grundkapital erhöht oder das Grundkapital aus Gesellschaftsmitteln erhöht oder weitere Wandel-/Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechte mit Wandlungs- oder Optionsrecht begibt bzw. sonstige Optionsrechte gewährt und den Inhabern von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen kein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- bzw. Optionsrechts zustehen würde. Statt einer Zuzahlung in bar bzw. einer Herabsetzung der Zuzahlung kann auch – soweit möglich – das Umtauschverhältnis durch Division des Nennbetrages durch den ermäßigten Wandlungspreis angepasst werden. Die Bedingungen können darüber hinaus für den Fall der Kapitalherabsetzung, eines Aktiensplitts oder einer Sonderdividende eine Anpassung der Options- oder Wandlungsrechte vorsehen.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Anleihebedingungen sowie die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Wandlungs- bzw. Optionspreis und den Wandlungs- bzw. Optionszeitraum festzusetzen.
2. Das von der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 29. Juni 2005 und vom 26. Juni 2007 beschlossene und in § 4 Abs. (2e) der Satzung enthaltende Bedingte Kapital 2005 wird aufgehoben.

Es wird ein neues Bedingtes Kapital 2012 in Höhe von bis zu EUR 20.754.341,00 geschaffen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird dazu um bis zu EUR 20.754.341,00 durch Ausgabe von bis zu 20.754.341 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen und/oder aus Optionsscheinen aus Teilschuldverschreibungen, die gemäß vorstehender Ermächtigung bis zum 28. Juni 2017 von der Baader Bank AG ausgegeben werden. Die Kapitalerhöhung dient nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen auch der Ausgabe von Aktien an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die mit Wandlungspflichten ausgestattet sind. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem oben beschriebenen jeweils festzulegenden Wandlungs- bzw. Optionspreis.

Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber der Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen und soweit nicht eigene Aktien zur Bedienung dieser Rechte zur Verfügung gestellt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- und Optionsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
3. § 4 Abs. (2e) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

‘Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 20.754.341,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 20.754.341 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Bedingtes Kapital 2012). Das Bedingte Kapital dient der Gewährung von Rechten an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen und/oder aus Optionsscheinen aus Teilschuldverschreibungen, die gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2012 bis zum 28. Juni 2017 von der Baader Bank AG oder durch eine Gesellschaft begeben werden, an der die Baader Bank AG unmittelbar oder mittelbar mit Mehrheit beteiligt ist. Das Bedingte Kapital dient nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen auch der Ausgabe von Aktien an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die mit Wandlungspflichten ausgestattet sind. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem in Übereinstimmung mit dem Ermächtigungsbeschluss von heute jeweils festzulegenden Wandlungs- bzw. Optionspreis.

Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft auf Grund des Ermächtigungsbeschlusses vom 29. Juni 2012 bis zum 28. Juni 2017 ausgegeben werden, von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber der Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen und soweit nicht eigene Aktien zur Bedienung dieser Rechte zur Verfügung gestellt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. von Optionsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.’

Bericht des Vorstands zu Punkt 6 der Tagesordnung (Ermächtigung zur Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Wandel- und/oder Optionsrechten, Aufhebung des Bedingten Kapitals 2005, Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2012 und entsprechende Satzungsänderung)

Die Emission von Anleihen mit einem Wandel- oder Optionsrecht auf Aktien der Baader Bank AG ermöglicht die Aufnahme von Kapital zu attraktiven Konditionen. Die erzielten Wandel- oder Optionsprämien kommen der Gesellschaft zugute.

Mit der Ermächtigung zur Emission von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen kann die Gesellschaft Eigenkapital auch durch Ausgabe von Schuldverschreibungen schaffen, die mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft ausgestattet sind. Gleichzeitig soll es auch möglich sein, Wandelschuldverschreibungen zu begeben, die Wandlungspflichten enthalten.

Die Teilschuldverschreibungen mit Wandel- und/oder Optionsrechten bzw. die mit Wandelungspflichten ausgestatteten Teilschuldverschreibungen sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, Spitzenbeträge, die sich auf Grund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits ausgegebenen und noch auszugebenden Options- und Wandlungsrechten bzw. von mit Wandelungspflichten ausgestatteten Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf Aktien der Baader Bank AG in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- und Optionsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungspflichten zustehen würde.

Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ermöglicht die Ausnutzung der Ermächtigung durch runde Beträge (Darstellung eines praktikablen Bezugsverhältnisses) und erleichtert damit die Abwicklung des Bezugsrechts der Aktionäre. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen werden entweder über die Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich an Dritte veräußert.

Der Ausschluss des Bezugsrechts zugunsten der Inhaber von Wandel- und Optionsrechten hat den Vorteil, dass ggf. bei einer mehrmaligen Ausnutzung der Ermächtigung, der Wandel- oder Optionspreis für die Inhaber bereits bestehender Wandel- oder Optionsrechte nach bestehenden Wandel- oder Optionsbedingungen nicht ermäßigt bzw. das Umtausch- oder Bezugsverhältnis angepasst zu werden braucht.

Den Inhabern der von der Gesellschaft zu begebenden Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen wird üblicher Weise in bestimmten Fällen ein Verwässerungsschutz gewährt, wenn die Gesellschaft während der Wandlungs- und Optionsfrist unter Einräumung eines Bezugsrechts an ihre Aktionäre das Grundkapital erhöht oder das Grundkapital aus Gesellschaftsmitteln erhöht oder weitere Wandel-/Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechte mit Wandlungs- oder Optionsrecht begibt bzw. sonstige Optionsrechte gewährt und den Inhabern von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen kein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- bzw. Optionsrechts zustehen würde. In der Kapitalmarktpraxis wird der Verwässerungsschutz entweder durch Anpassung der Wandel- oder Optionsbedingungen (Zahlung eines Ausgleichsbetrages in bar, Herabsetzung eines etwaigen Zuzahlungsbetrages bzw. Anpassung des Umtauschverhältnisses) oder durch Einräumung eines Bezugsrechts auf die neuen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen gewährt. Welcher der beiden Möglichkeiten angebracht ist, entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats zeitnah vor Ausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe weiterer Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen.

Um nicht von vorneherein auf die erste Alternative (Zahlung eines Ausgleichsbetrages in bar, Herabsetzung eines etwaigen Zuzahlungsbetrages bzw. Anpassung des Umtauschverhältnisses) beschränkt zu sein, soll der Vorstand ermächtigt werden, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die neuen Wandel- und Optionsschuldverschreibungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um Inhabern von bereits ausgegebenen Wandelschuld- und/oder Optionsschuldverschreibungen in dem Umfang ein Bezugsrecht einzuräumen, wie es ihnen zustände, wenn sie von ihrem Umtausch- oder Optionsrecht vor der Ausgabe der neuen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen Gebrauch gemacht hätten. Die unter Ausschluss des Bezugsrechts an Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen auszugebenden neuen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen werden an diese jeweils zu denselben Konditionen ausgegeben, wie sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug angeboten werden.

Der jeweils festzusetzende Wandlungs- und Optionspreis für eine Stückaktie muss mindestens 80 % des rechnerischen Durchschnitts der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse im Xetra-Handel (bzw. einem das Xetra-System ersetzenden Nachfolgesystem) während der letzten 10 Börsentage vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Begebung der Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen betragen, wobei § 9 Abs. 1 AktG unberührt bleibt. Dadurch ist sichergestellt, dass der Wandlungs-/Optionspreis in einem angemessenen Verhältnis zum Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Ausnutzung der Ermächtigung zur Begebung von Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen steht.

Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises an:

Baader Bank Aktiengesellschaft

c/o UniCredit Bank AG

CBS50HV

80311 München

Deutschland

Telefax: +49 89 54002519

E-Mail: [email protected]

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:

Baader Bank Aktiengesellschaft

Investor Relations

Weihenstephaner Straße 4

85716 Unterschleißheim

Deutschland

Telefax: +49 89 5150 291030

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages vor der Hauptversammlung, d. h. bis zum 22. Juni 2012 (24.00 Uhr MEZ) unter der für die Übersendung der Anmeldung genannten Adresse (Anmeldestelle) anmelden.

Die Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu müssen sie einen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweis über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut bei der Anmeldestelle bis zum 22. Juni 2012 (0.00 Uhr MEZ) einreichen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 08. Juni 2012 (0.00 Uhr MEZ) zu beziehen.

Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.

Aktionäre, die bei ihrem depotführenden Institut rechtzeitig eine Eintrittskarte zur Teilnahme an der Hauptversammlung angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

Anträge von Aktionären

Der Vorstand wird etwaige Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 ff. AktG nur zugänglich machen, wenn die Antragsteller ihre Aktionärseigenschaft nachweisen. Gegenanträge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich zu richten an:

Baader Bank Aktiengesellschaft

Investor Relations

Weihenstephaner Straße 4

85716 Unterschleißheim

Deutschland

Telefax: +49 89 5150291030

Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Anträge werden unter den Voraussetzungen des § 126 AktG zugänglich gemacht unter der Internetadresse:

http://www.baaderbank.de

Dabei werden alle bis zum 14. Juni 2012 (24.00 Uhr MEZ) eingehende Anträge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Unterschleißheim, im Mai 2012

Baader Bank Aktiengesellschaft

Der Vorstand