Skip to main content

AI assistant

Sign in to chat with this filing

The assistant answers questions, extracts KPIs, and summarises risk factors directly from the filing text.

AXA M&A Activity 2007

May 10, 2007

1135_rns_2007-05-10_958265e6-ef3b-40c6-9e92-74829f973f86.html

M&A Activity

Open in viewer

Opens in your device viewer

{# SEO P0-1: filing HTML is rendered server-side so Googlebot sees the full text without executing JS or following an iframe to a Disallow'd CDN path. The content has already been sanitized through filings.seo.sanitize_filing_html. #}

News Details

Takeover Bids | 10 May 2007 12:05

Pflichtangebot;

Bieter: AXA S.A. / Zielgesellschaft: DBV-Winterthur Holding AG

WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

——————————————————————————

Veröffentlichung über die Erteilung einer Befreiung von der Verpflichtung

zur Abgabe eines Pflichtangebots für Aktien der DBV-Winterthur Holding AG,

Wiesbaden

Mit Bescheid vom 9. Mai 2007 hat die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht (‘BaFin’) die AXA S.A., Paris, Frankreich

(‘AXA’), hinsichtlich der Erlangung der mittelbaren Kontrolle gemäß §§ 29

Abs. 2, 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 Wertpapiererwerbs- und

Übernahmegesetz (‘WpÜG’) über die DBV-Winterthur Holding AG (ISIN

DE0008416900) gemäß § 37 Abs. 1 und Abs. 2 WpÜG in Verbindung mit § 9 Satz

2 Nr. 3 WpÜG-Angebotsverordnung von ihren Verpflichtungen befreit, gemäß §

35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln und

gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot

zu veröffentlichen.

Die Befreiung beruht im Wesentlichen auf folgenden Gründen:

Die AXA hat am 22. Dezember 2006 durch den Erwerb sämtlicher

Geschäftsanteile an der ‘Winterthur’ Schweizerische

Versicherungs-Gesellschaft mit Sitz in Winterthur, Schweiz (‘Winterthur’),

mittelbar 32.965.360 Stückaktien an der DBV-Winterthur Holding AG erworben,

die rund 96,689% der Stimmrechte an der DBV-Winterthur Holding AG

vermitteln, und damit mittelbar die Kontrolle über die DBV-Winterthur

Holding AG im Sinne des § 29 Abs. 2 WpÜG erlangt. Diese Kontrollerlangung

hat die AXA am 22. Dezember 2006 nach § 35 Abs. 1 WpÜG veröffentlicht. Zu

diesem Zeitpunkt hielt die Winterthur direkt 62,45% und über ihre 100%-ige

Tochtergesellschaft Winterthur Leben, Winterthur, Schweiz, weitere 37,55%

der Geschäftsanteile an der Winterthur Beteiligungsgesellschaft mbH mit

Sitz in Wiesbaden. Die Winterthur Beteiligungsgesellschaft mbH ist wiederum

über ihre 100%-ige Tochtergesellschaft WinCom Versicherungs-Holding AG mit

Sitz in Wiesbaden zu 93,604% am Grundkapital der DBV-Winterthur beteiligt.

Winterthur Leben hält weitere 1,176% und Winterthur weitere 1,909% der

Aktien an der DBV-Winterthur direkt. Die restlichen 3,311% Aktien befinden

sich im Streubesitz. Sämtliche Aktien der DBV-Winterthur sind

stimmberechtigt. Die Aktien der DBV-Winterthur sind zum amtlichen Handel an

der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen.

Am 21. Dezember 2006 hat die AXA bei der BaFin beantragt, von ihren

Verpflichtungen nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG befreit zu werden. Die

beantragte Befreiung wurde auf Grundlage von § 37 Abs. 1 WpÜG in Verbindung

mit § 9 Satz 2 Nr. 3 WpÜG-Angebotsverordnung erteilt. Danach kann die BaFin

in Fällen eines mittelbaren Kontrollerwerbs die Befreiung von einem

Pflichtangebot erteilen, wenn der Buchwert der Beteiligung der Gesellschaft

(an der unmittelbar Kontrolle erworben wird) an der Zielgesellschaft

weniger als 20% des buchmäßigen Aktivvermögens der Gesellschaft beträgt.

Diese Voraussetzung ist gegeben, da der addierte Buchwert der Aktien an der

DBV-Winterthur Holding AG in den Bilanzen der WinCom Versicherungs-Holding

AG, der Winterthur Leben und der ‘Winterthur’ Schweizerische

Versicherungs-Gesellschaft weniger als 20% des buchmäßigen Aktivvermögens

der unmittelbar von der Antragstellerin erworbenen ‘Winterthur’

Schweizerische Versicherungs-Gesellschaft beträgt. Die

DBV-Winterthur-Gruppe steuert innerhalb der Winterthur-Gruppe auch nicht

die wesentlichen Vermögenswerte und Erträge bei und war nicht das

eigentliche Ziel der Übernahme der Winterthur. Zwingende Interessen der

Minderheitsaktionäre an der Abgabe eines Pflichtangebotes bestehen nicht.

Auf Grundlage dieser Befreiung wird die AXA der BaFin weder eine

Angebotsunterlage übermitteln noch den Aktionären der DBV-Winterthur

Holding AG ein Pflichtangebot nach dem WpÜG durch Veröffentlichung einer

Angebotsunterlage unterbreiten.

AXA S.A., Paris, Frankreich, im Mai 2007

Ende der WpÜG-Meldung (c)DGAP 10.05.2007

—————————————————————————

Notiert: DBV-Winterthur Holding AG: Amtlicher Markt in Frankfurt (General

Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart