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AXA — Audit Report / Information 2024
Aug 7, 2025
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Audit Report / Information
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Publication
AXA Konzern Aktiengesellschaft
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
Lagebericht
Innerhalb der AXA Deutschland nimmt die AXA Konzern AG die Leitungs- und Steuerungsfunktion sowie Dienstleistungsfunktionen für die verbundenen Unternehmen und Tochterunternehmen wahr.
Sie hält direkte und indirekte Mehrheitsbeteiligungen insbesondere an folgenden Gesellschaften:
- AXA Versicherung AG
- AXA Lebensversicherung AG
- AXA Krankenversicherung AG
- Deutsche Ärzteversicherung AG
- AXA easy Versicherung AG
- AGER Lebensversicherung AG
Geschäfts- und Rahmenbedingungen
Die Entwicklung unserer Gesellschaft fand im Geschäftsjahr 2024 in nachfolgend beschriebenem Umfeld statt:
Deutsche Wirtschaft schrumpft das zweite Jahr in Folge
Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2024 das zweite Jahr in Folge geschrumpft. Neben hohen Energiekosten und einem erhöhten Zinsniveau hat auch die zunehmende Konkurrenz für die deutsche Exportwirtschaft eine Erholung verhindert. Laut Statistischem Bundesamt sank das Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 0,2 %. Im Jahr 2023 hatte es bereits einen Rückgang von 0,3 % gegeben. Konjunkturelle und strukturelle Belastungen standen im Jahr 2024 einer besseren wirtschaftlichen Entwicklung im Wege: Die deutsche Exportwirtschaft sah sich auf wichtigen Absatzmärkten stärkerer internationaler Konkurrenz ausgesetzt. Die deutschen Exporte sanken, obwohl der Welthandel im Jahr 2024 insgesamt zunahm. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Verarbeitenden Gewerbes geriet weiter unter Druck. Dazu trugen die immer noch hohen Energiekosten bei. Ein erhöhtes Zinsniveau und unsichere wirtschaftliche Aussichten hemmten die Investitionen in Maschinen, Geräte und Fahrzeuge. Die Bauinvestitionen wurden zusätzlich durch weiterhin hohe Baupreise belastet. Darüber hinaus hielten sich die privaten Haushalte trotz steigender Einkommen mit Käufen zurück, auch aus Unsicherheit über die weitere wirtschaftliche Entwicklung. Die Verbraucherpreise in Deutschland haben sich im Jahresdurchschnitt 2024 um 2,2 % gegenüber 2023 erhöht. Die Inflationsrate fiel im Jahr 2024 damit jedoch deutlich geringer aus als in den drei vorangegangenen Jahren. International führten der Krieg in Israel und Gaza sowie der anhaltende Angriffskrieg Russlands in der Ukraine zu politischer Unsicherheit. (Quelle: Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung und Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts).
Deutsche Versicherungswirtschaft verzeichnete Beitragszuwachs von 5,3 % auf 238 Milliarden Euro
Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verzeichneten die deutschen Versicherer im Jahr 2024 einen Beitragszuwachs von 5,3 % auf 238 Milliarden Euro.
Die Lebensversicherer verbuchten 2024 ein Beitragswachstum um 2,6 % auf rund 94 Milliarden Euro. Dabei nahm das Einmalbeitragsgeschäft im Vergleich zum Vorjahr um rund 10 % zu. Beim laufenden Beitrag verzeichneten die Lebensversicherer hingegen ein Minus von 0,2 %. Hier konnte das Neugeschäft nicht die abgehenden Verträge ausgleichen.
In der Schaden- und Unfallversicherung stiegen die Beiträge als Folge der Inflationsentwicklung der Vorjahre um 7,8 % auf rund 92 Milliarden Euro. Anders als 2023 sind die Schäden im vergangenen Jahr aber langsamer gestiegen als die Beitragseinnahmen. Daher konnte in der Schaden- und Unfallversicherung ein etwas verbessertes versicherungstechnisches Ergebnis mit einem Gewinn von rund 1,9 Milliarden Euro erreicht werden. Die kombinierte Schaden-Kosten-Quote in Schaden-Unfall wird laut GDV voraussichtlich bei etwa 98 % liegen.
In der Kfz-Versicherung stiegen die Beiträge um 11,4 % auf 34,1 Milliarden Euro und die kombinierte Schaden-Kostenquote lag bei 104 %.
In der Privaten Krankenversicherung (PKV) erhöhten sich die Beiträge 2024 auf knapp 52 Milliarden Euro verbunden mit einem Anstieg der Versicherten um 3,1 % auf 39,8 Mio.
Starke Ratings im AA-Bereich
Die AXA Gruppe mit Hauptsitz in Frankreich gehört zu den stabilsten globalen Finanzdienstleistern. Die internationalen Ratigagenturen bescheinigen ihr seit Langem eine hohe Finanzkraft. Deren Einstufungen können indirekt auch für die Kerngesellschaften der deutschen AXA Konzern AG herangezogen werden. Der letzte Bericht des Standard & Poor’s Rating Services vom 19. September 2024 testiert der AXA Gruppe weiterhin unverändert ein Financial Strength Rating von AA- sowie einen stabilen Ausblick. Die Ratingagentur Moody’s behält ihr Insurance Financial Rating im Bericht vom 18. Oktober 2024 mit einem Rating von Aa3 bei, erhöhte aber den Ausblick von stabil auf positiv. Die auf den Versicherungssektor spezialisierte Ratingagentur AM Best bewertet die AXA Gruppe in ihrer letzten Beurteilung vom 2. Oktober 2024 mit einem Financial Strength Rating von A+ Superior mit stabilem Ausblick.
Vereinbarung zur Beendigung der Veräußerung eines geschlossenen Teilbestands konventioneller Lebensversicherungen an Athora Deutschland
Mit einer Pressemitteilung vom 2. Mai 2024 hat AXA S.A. bekannt gegeben, dass sich AXA und Athora darauf geeinigt haben, den ursprünglich am 14. Juli 2022 bekannt gegebenen Kaufvertrag über den Erwerb eines geschlossenen Lebens- und Rentenportfolios von AXA Deutschland zu beenden.
Geschäftsentwicklung, Geschäftsergebnis und Ertragslage
Der Jahresüberschuss unserer Gesellschaft lag mit 702,0 Mio. Euro um 150,5 Mio. Euro über dem Vorjahresergebnis. Zu den wesentlichen Einflussgrößen dieser Entwicklung gehören im Einzelnen:
Unsere Umsatzerlöse in Höhe von 1.168,6 Mio. Euro sind im Vergleich zum Vorjahr um 128,2 Mio. Euro gesunken und stammen insbesondere aus der Erbringung von Dienstleistungen an unsere Versicherungstochtergesellschaften.
Der Personalaufwand betrug 673,8 Mio. Euro und lag damit um 179 Mio. Euro unter dem Vorjahresniveau. Dies ist im Wesentlichen auf den Wegfall von Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit im Vorjahr zurückzuführen.
Die Erträge aus Beteiligungen erhöhten sich um 87,9 Mio. Euro auf 141,0 Mio. Euro. Haupttreiber hierfür waren Kapitalmaßnahmen der AXA Lebensversicherung AG (61,0 Mio. Euro) und der AXA Krankenversicherung AG (15,9 Mio. Euro) sowie ein erhöhtes Ergebnis der Roland Rechtsschutz-Versicherung AG (+4,2 Mio. Euro).
Die Erträge aus Gewinnabführungen stiegen um 30,5 Mio. Euro und beliefen sich im Berichtsjahr insgesamt auf 464,7 Mio. Euro:
| • | Die AXA Versicherung AG erwirtschaftete ein Jahresergebnis in Höhe von 308,7 Mio. Euro (Vorjahr: 213,3 Mio. Euro). Der Anstieg resultierte aus einem höheren versicherungstechnischen Ergebnis, das auf höhere verdiente Bruttobeiträge sowie deutlich niedrigere Aufwendungen für Versicherungsfälle aus Normal-, Elementar- und Großschäden zurückzuführen ist. |
| • | Bedingt durch einen Rückgang des Kapitalanlageergebnisses, das auf geringere Ausschüttungen von Renten- und Aktienfonds und außerplanmäßige Abschreibungen auf Kapitalanlagen zurückführen ist, verringerte sich das Ergebnis der AXA Lebensversicherung AG um 12,5 Mio. Euro auf 76,0 Mio. Euro. |
| • | Das Jahresergebnis der Deutsche Ärzteversicherung AG sank auf 13,5 Mio. Euro (Vorjahr: 21,5 Mio. Euro). Maßgeblich hierfür war im Wesentlichen der Wegfall eines Steuerertrags im Vorjahr als Folge einer Auflösung der Steuerumlagen sowie Steuererstattungen für Vorjahre. |
| • | Das Ergebnis der AXA Krankenversicherung AG sank von 110,0 Mio. Euro im Vorjahr auf 63,5 Mio. Euro. Dies ist auf ein niedrigeres versicherungstechnisches Ergebnis bedingt durch höhere gezahlte Leistungen, ein niedrigeres Kapitalanlageergebnis sowie auf den Wegfall eines Steuerertrags im Vorjahr aus der Auflösung von Steuerumlagen und aus Steuererstattungen für Vorjahre zurückzuführen. |
Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge sanken um 14,4 Mio. Euro auf 28,7 Mio. Euro, im Wesentlichen bedingt durch niedrigere Erträge im Zusammenhang mit der Auflösung von Zinsrückstellungen (gemäß § 233a AO).
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere betrugen 9,1 Mio. Euro (Vorjahr: 13,6 Mio. Euro). Dies resultierte wie im Vorjahr vor allem aus Abschreibungen auf Beteiligungen und Hedgefonds.
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen stiegen um 9,9 Mio. Euro auf 39,3 Mio. Euro. Diese Position wurde im Wesentlichen von den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Bezug auf die Darlehen von der AXA Lebensversicherung AG und der AXA Krankenversicherung AG an die AXA Konzern AG in Gesamthöhe von 31,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) und den Zinserträgen in Bezug auf die Pensionsrückstellungen in Gesamthöhe von 2,2 Mio. Euro (Vorjahr: Zinsaufwendungen in Höhe von 21,8 Mio. Euro) bestimmt.
Der Aufwand aus Verlustübernahme betrug im Berichtsjahr 9,4 Mio. Euro (Vorjahr: 8,7 Mio. Euro) und betraf mit 9,2 Mio. Euro die Alteos GmbH.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag führten im Berichtsjahr zu einem Steuerertrag in Höhe von 27,1 Mio. Euro (Vorjahr: Steuerertrag 10,7 Mio. Euro), der wie im Vorjahr im Wesentlichen durch das (um die steuerfreien Ergenisabführungen und Dividendenerträge bereinigte) eigene negative Ergebnis, sowie Erträge aus der abgeschlossenen Betriebsprüfung 2014-2017 begründet ist.
Finanz- und Vermögenslage
Mit 3.912,0 Mio. Euro (Vorjahr: 3.761,5 Mio. Euro) betrug das Eigenkapital 57,5 % (Vorjahr: 52,6 %) der Bilanzsumme.
Die Aktivseite der Bilanz wird durch das Anlagevermögen in Höhe von 4.392,0 Mio. Euro (Vorjahr: 4.777,8 Mio. Euro) beherrscht. Hiervon entfallen 2.881,1 Mio. Euro (Vorjahr: 3.196,6 Mio. Euro) auf Anteile bzw. Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie Beteiligungen. Darüber hinaus werden im Anlagevermögen Kapitalanlagen wie z.B. Schuldscheindarlehen und Rentenfonds dauerhaft gehalten.
Die Zeitwerte der Kapitalanlagen belaufen sich auf 9.612,9 Mio. Euro und sind gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Dieser Anstieg liegt vor allem an höheren Bewertungsreserven bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen. Zum 31. Dezember 2024 weisen die Finanzanlagen des Anlagevermögens stille Lasten in Höhe von 358,9 Mio. Euro aus. Davon entfallen 339,5 Mio. Euro auf Wertpapiere des Anlagevermögens, 18,7 Mio. Euro auf sonstige Ausleihungen sowie 0,8 Mio. Euro auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen. Wir gehen nach Prüfung der in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschriebenen Kriterien aufgrund unserer langfristigen Halteabsicht von vorübergehenden Wertminderungen der Kapitalanlagen aus.
Das Umlaufvermögen beinhaltet vor allem Forderungen gegen verbundene Unternehmen, insbesondere Forderungen aus der Ergebnisvereinnahmung aufgrund von Gewinnabführungsverträgen und sonstige Vermögensgegenstände. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen erhöhten sich um 361,2 Mio. Euro auf 462,6 Mio. Euro. Der Anstieg stammt wesentlich aus der im Januar 2025 fälligen Einzahlung der AXA Lebensversicherung AG und der AXA Krankenversicherung AG infolge der ordentlichen Kapitalherabsetzung in 2024.
Die aktiven latenten Steuern in Höhe von 1.599,9 Mio. Euro (Vorjahr: 1.536,0 Mio. Euro) betrafen mit 1.201,7 Mio. Euro aktive latente Steuern der Organgesellschaften. Diese resultieren im Wesentlichen aus Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz im Bereich der Pensionsrückstellungen, der Kapitalanlagen und der versicherungstechnischen Rückstellungen der Organgesellschaften. Die Bewertung der aktiven latenten Steuern erfolgte mit einem kombinierten Steuersatz von 32 %.
Die Rückstellungen beliefen sich am Bilanzstichtag auf 1.532,4 Mio. Euro (Vorjahr: 1.704,7 Mio. Euro), davon entfielen 839,8 Mio. Euro (Vorjahr: 876,7 Mio. Euro) auf Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, 303,9 Mio. Euro (Vorjahr: 428,3 Mio. Euro) auf Steuerrückstellungen und 388,7 Mio. Euro (Vorjahr: 399,7 Mio. Euro) auf die sonstigen Rückstellungen.
Gemeinsam ein herausforderndes Jahr gemeistert!
Per 31. Dezember 2024 waren insgesamt 8.653 (Vorjahr: 8.613) Mitarbeitende für den AXA Konzern tätig. Davon waren 386 in einem Auszubildendenverhältnis (Vorjahr: 378), 36 als Praktikant:in beschäftigt (Vorjahr: 32) und 126 als Stipendiat:in angestellt (Vorjahr: 132). Im abgelaufenen Jahr wurden 157 Auszubildende eingestellt; im Jahresdurchschnitt waren 319 Auszubildende für das Unternehmen tätig. Zudem bot der AXA Konzern im Jahresverlauf 127 Praktikant:innen und 208 Stipendiat:innen die Möglichkeit, wertvolle Erfahrungen in der Praxis zu sammeln. Die natürliche Fluktuationsrate lag mit 3,7 % auf einem niedrigen Niveau (Vorjahr: 3,2 %).
In einem zunehmend herausfordernden Arbeitsmarkt haben wir im Jahr 2024 wichtige Weichen für die Zukunft gestellt, um unsere Anpassungsfähigkeit an dynamischen Umweltanforderungen weiter zu stärken. Dabei stand die Weiterentwicklung unserer Candidate- und Employee Experience, die Entwicklung unserer Mitarbeitenden sowie die Förderung einer nachhaltigen, gesundheitsfördernden und inklusiven Unternehmenskultur im Fokus. Unser Ziel: Die richtigen Menschen erreichen, entwickeln und leistungsfähig bei uns halten. Mit der Verabschiedung unseres strategiebegleitenden Bündnisses mit unseren Sozialpartnern haben wir gemeinschaftlich den Grundstein für eine erfolgreiche Strategieperiode gelegt.
Die Weiterentwicklung unserer Candidate- und Employee Experience ist ein wichtiger Hebel, um im verstärkten Wettbewerb um Talente gut aufgestellt zu sein. Daher war die Einführung unseres neuen Recruiting-Tools „My Move“, das interne und externe Bewerbungen über wenige Klicks ermöglicht, ein Meilenstein. Darüber hinaus haben wir im Jahr 2024 im Rahmen unseres Employer Branding & Performance Marketings bewusst auf innovative Ansätze und zielgruppenspezifische Kampagnen (z.B. im Industriekundengeschäft) gesetzt. So gelingt es uns, auch besonders schwer erreichbare Zielgruppen für uns zu gewinnen und die Skillbedarfe zu decken. Über unsere attraktive Arbeitgebermarke machen wir auf uns aufmerksam und begeistern neue Talente. Die hohen Bewertungen unserer Mitarbeitenden auf der Arbeitgeber-Bewertungsplattform Kununu sind besonders erfreulich. Mit einem Gesamtscore von 4,2 lagen wir 2024 über dem Durchschnitt der Versicherungsbranche (3,9) und erreichten eine interne Weiterempfehlungsrate von 86 %. Darüber hinaus konnte AXA auch in diesem Jahr durch starke Projekte und Initiativen Sichtbarkeit gewinnen. Durch die zahlreichen Arbeitgeberauszeichnungen, wie den dritten Platz in der Auszeichnung der Leading Employers 2024 (Top 1 % aus 200.000 Arbeitgebern in Deutschland und Top 1 % in der Versicherungsbranche), konnten wir uns im Markt erneut von den Wettbewerbern abheben. Die überzeugende Ansprache auf unseren Social-Media-Kanälen hat unsere Reichweite im Berichtsjahr weiter ausgebaut (30.000 Follower:innen auf LinkedIn, 15.000 Follower:innen auf Instagram). Auch offline konnten wir durch unserer neues multisensorisches Messekonzept die Zielgruppe der Young Talents beim Absolventenkongress für AXA begeistern und den Bewerbereingang deutlich steigern.
Der Einzug von ChatGPT in den Unternehmensalltag hat eine wichtige Veränderung definiert, die wir in unsere Rahmenbedingungen integriert haben. Seit September letzten Jahres ist Secure GPT, unsere interne, sichere KI-Plattform, für alle Mitarbeitenden zugänglich. Um unsere Mitarbeitenden so zu qualifizieren und unterstützen, dass sie die Möglichkeiten von Secure GPT optimal ausschöpfen können, wurde ein freiwilliges Schulungsangebot eingerichtet, das sich an die Mitarbeitenden richtet, deren Abteilungen die Integration von Secure GPT in den Arbeitsalltag anstreben. Darüber hinaus haben wir im letzten Jahr ein umfassendes Entwicklungsprogramm für Führungskräfte und Mitarbeitende eingeführt, welches die zukunftsorientierte Entwicklung im Team unterstützt. An dem Programm haben bereits 300 Mitarbeitenden und Führungskräfte teilgenommen, die die Qualität des Programms mit einer 8 (von 10) bewerteten. Über 400 weitere Personen sind bereits für zu weiteren Durchläufen angemeldet. Im Jahr 2024 haben insgesamt 7.955 Mitarbeitende und Führungskräfte mindestens eine Entwicklungsmaßnahme aus dem internen bzw. externen Schulungsangebot absolviert.
Wir sind überzeugt, dass die Gesundheit unserer Mitarbeitenden eine grundlegende Voraussetzung für ihre Leistungsfähigkeit ist. Daher möchten wir den Erhalt und die Förderung ihrer Gesundheit mit passenden Initiativen bestmöglich unterstützen. Bereits seit vielen Jahren etablieren wir durch die fortlaufende Weiterentwicklung unserer Arbeitssicherheit und die vielfältigen Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements eine gesundheitsfördernde Kultur. Darauf haben wir im Jahr 2024 aufgebaut, und mit Hilfe einer Vielzahl von ganzheitlichen Angeboten aus dem betrieblichen Gesundheitsmanagement die Sensibilisierung und den Wissensaufbau rund um die eigene Gesundheit vorangetrieben. Die Schwerpunkte des Berichtsjahrs lagen dabei auf mentaler Gesundheit, Hypertonie, Klimagesundheit, Pflege von Angehörigen, Frauengesundheit/Wechseljahre sowie sportlichen Aktivitäten und umfassten niederschwellige Initiativen, die digital und vor Ort stattgefunden haben. Durch die Weiterentwicklung der „Parent Policy“ zur „Family Policy“ haben wir unsere Unterstützungsangebote unter dem Motto „We Care“ ausgeweitet und beispielsweise die Freistellung für das Co-Elternteil nach der Geburt von vier auf acht Wochen erhöht.
Ein Grundpfeiler unserer Kultur ist die Überzeugung, dass Vielfalt und Teilhabe uns als Unternehmen bereichern. Daher haben wir diese im Verlauf des Jahres im Rahmen unserer Diversity-, Equity- und Inclusion-Maßnahmen weiter gestärkt. Die Schwerpunkte lagen unter anderem auf dem Abbau unbewusster Voreingenommenheit durch Trainings für Führungskräfte, der Förderung von Frauen und der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderung. Weiterhin wurde die regelmäßige Unterstützung der LGBT+ Community durch unter anderem die Teilnahme am Christopher Street Day in Köln mit 300 AXA-Teilnehmenden und der Veranstaltung eines Netzwerkevents fortgeführt. Die vielfältigen Bemühungen im Bereich LGBT+ wurden durch die Auszeichnung zum Pride Champion 2024 mit einem Goldsiegel (Gesamtbewertung von 96,3 %) im Audit auch außerhalb der Organisation sichtbar. Ergänzt wurden unsere vielfältigen Angebote durch wertvolle Kooperationen, die dazu beigetragen haben, Wissen aufzubauen und Berührungsängste abzubauen.
Als Versicherer ist Nachhaltigkeit fest in unserem Geschäftsmodell und der strategischen Unternehmensausrichtung verankert. Durch die konsequente Ausrichtung an nachhaltigen Zielen konnten wir nicht nur zum vierten Mal in Folge, das Beste ESG-Ratingergebnis im Zielke-Rating erzielen, sondern erneut auch 5/5 Sterne des Morgen & Morgen Ratings erreichen. Neben unseren Nachhaltigkeitsaktivitäten in Bezug auf unsere Versicherungsangebote (z.B. Inclusive Insurance) und unserer Kapitalanlage, deckt unser Nachhaltigkeitsverständnis auch Ziele und Maßnahmen ab, die unseren eigenen CO2 -Fußabdruck betreffen. Darüber hinaus berücksichtigen wir ebenfalls Soziales Engagement und den Aspekt der sozialen Nachhaltigkeit und haben dafür 2024 weitere Maßnahmen umgesetzt. So haben wir nicht nur lebensphasenorientierte Angebote für unsere Mitarbeitenden unter der Marke „AXA Lebensphasen“ aufgebaut sondern auch mit der Einführung des Wertguthabenkontos zum 01.01.2025 eine Möglichkeit geschaffen, Geld anzusparen, um beispielsweise eine verlängerte Abwesenheit (z.B. für ein Sabbatical oder Pflege von Angehörigen) zu realisieren.
2024 hat die AXA Konzern AG wichtige Projekte abschließen können und ein stabiles Ergebnis erwirtschaftet, das ohne das große Engagement und die hohe Leistungsfähigkeit der Belegschaft nicht möglich gewesen wäre. Daher gilt unser besonderer Dank all unseren Mitarbeitenden für ihre Flexibilität, ihre Kollegialität und den hohen Arbeitseinsatz.
Der Dank gilt ferner den betriebsrätlichen Gremien sowie dem Unternehmens-Sprecherausschuss der Leitenden Angestellten für ihre unverändert engagierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit, die sich auch in diesem Jahr erneut als sehr konstruktiv erwiesen hat. Wir sind daher fest davon überzeugt, dass wir die zukünftigen Herausforderungen gemeinsam erfolgreich meistern werden.
Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB:
Der Vorstand der AXA Konzern AG hat sich gemäß § 76 Abs. 4 AktG das Ziel gesetzt, dass der Anteil an Frauen in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands bis 2026 40 % beträgt. Der Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands soll im selben Zeitraum auf 40 % gesteigert werden. Der Frauenanteil der ersten Führungsebene konnte im Berichtsjahr auf 41 % (Vorjahr: 36 %) gesteigert werden. In der zweiten Führungsebene blieb der Frauenanteil im gleichen Zeitraum stabil auf dem Vorjahresniveau bei 35 % (Vorjahr: 35 %).
Der Aufsichtsrat der AXA Konzern AG hat gemäß § 111 Abs. 5 AktG beschlossen, dass bis 2026 mindestens 30 % der Mitglieder des Vorstands und 40 % der Mitglieder des Aufsichtsrats Frauen sind. Diese Werte wurden im Berichtsjahr sowohl für den Aufsichtsrat als auch den Vorstand erreicht.
Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren
Net Promoter System zur Messung der Kundenzufriedenheit
Mit der Zielsetzung, unsere hohe Kundenzufriedenheit zukünftig noch weiter zu erhöhen, wurde im Jahr 2017 konzernweit das Net Promoter System eingeführt. Mit diesem System können Kundinnen und Kunden aktiv Feedback zu ihrem Kontakt mit AXA geben. Dies erfolgt anhand der Weiterempfehlungsbereitschaft und einer Sterne-Bewertung von 1 bis 5 inklusive der individuellen offenen Aussagen der jeweiligen Kundin oder des jeweiligen Kunden, die auf der Unternehmens-Homepage transparent veröffentlicht werden und somit für jede Kundin oder jeden Kunden und jede Interessentin und jeden Interessent offen einsehbar sind. Die Erhebung der NPS-Werte findet dabei an einer Vielzahl an Kontaktpunkten unserer Kundinnen und Kunden mit AXA statt und reicht von einem übergreifenden NPS-Wert über eine Beurteilung der Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner, der operativen Betreuung bis hin zum Feedback zu unseren Produkten und Serviceleistungen.
Im Jahr 2024 konnten wir unseren übergreifenden NPS für die Sachgesellschaften sowie für die Lebensversicherungen positiv entwickeln und durch eine Vielzahl von Maßnahmen die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden weiter steigern. Im Bereich Kranken liegt der NPS-Wert auf hohem Niveau leicht unter dem Vorjahreswert, aber deutlich über dem ebenfalls leicht rückläufigen Durchschnittswert der Wettbewerber. Die fortlaufende Analyse und Reaktion auf die Feedbacks unserer Kundinnen und Kunden wird auch im nächsten Jahr konsequent weiter fortgesetzt und ermöglicht es uns auch zukünftig, Optimierungsmaßnahmen im Sinne unserer Kundinnen und Kunden zu entwickeln und umzusetzen.
Risiken der zukünftigen Entwicklung
Die Einschätzungen der zukünftigen Entwicklung unseres Unternehmens beruhen in erster Linie auf Planungen, Prognosen und Erwartungen mit einem Planungshorizont von grundsätzlich 3 Jahren ausgehend vom Stichtag 31. Dezember 2024. Dementsprechend kommen insbesondere in der Berichterstattung über die Risiken und die künftige Entwicklung unserer Gesellschaft allein unsere Annahmen und Ansichten zum Ausdruck.
Das Risikomanagement unserer Gesellschaft basiert auf der Grundlage der §§ 23 und 26 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) in Verbindung mit den Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo) sowie der Leitlinien der EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) zum Governancesystem und der Durchführungsverordnung 2015/35 der Europäischen Kommission.
Als Risiko wird, gemäß den gesetzlichen Anforderungen an das Risikomanagement für Versicherungsunternehmen, die Möglichkeit des Nichterreichens eines explizit formulierten oder sich implizit ergebenden Zieles verstanden. Dies schließt die Risikodefinition des Deutschen Rechnungslegungsstandards zur Risikoberichterstattung (DRS 20) ein, innerhalb dessen Risiken als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen Prognose- beziehungsweise Zielabweichung führen können, definiert sind. Grundsätzlich kann zwischen folgenden Risiken unterschieden werden:
| • | versicherungstechnische Risiken, |
| • | Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft, |
| • | Risiken aus Kapitalanlagen, |
| • | operationelle und sonstige Risiken. |
Im Folgenden werden unsere Organisationseinheiten des Risikomanagements und der Risikomanagementprozess aufgezeigt. Darüber hinaus wird unsere Risikosituation im Wesentlichen anlehnend an den Deutschen Rechnungslegungsstandard zur Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen (DRS 20 und Anlage 2 für Versicherungsunternehmen) dargestellt.
Organisationseinheiten des Risikomanagements
Das Risikomanagement der AXA Deutschland (AXA Konzern AG und ihre Mehrheitsbeteiligungen an den Versicherungsunternehmen) wird konzernweit einheitlich angewendet.
Aufgrund der Komplexität des Versicherungsgeschäfts ist die Risikomanagementfunktion der AXA Konzern AG auf verschiedene zentrale Funktionen, Organisationseinheiten und Kommissionen verteilt. Kontrollgremium ist der Aufsichtsrat als das den Vorstand überwachende Organ. Der Vorstand ist zuständig für die risikopolitische Ausrichtung unserer Gesellschaft sowie die Implementierung eines wirksamen Risikomanagements und dessen Weiterentwicklung. Das Audit & Risk Committee (ARC) unterstützt den Vorstand bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Zu diesem Zweck hat der Vorstand Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse auf das ARC delegiert, behält aber letztendlich die Verantwortung und Handlungsvollmacht. Darüber hinaus werden im ARC unter anderem Compliance-Themen sowie Rechts- und Revisionsthemen mit Risikobezug behandelt. Des Weiteren existiert das Compliance and Operational Risk Committee als zentrales Kommunikationsgremium zu Compliance-Themen, operationellen Risiken, Reputationsrisiken und weiteren Rechtsrisiken. Zusätzlich werden risikorelevante Themen in diversen Spezialgremien, wie zum Beispiel dem Internal Model Committee, dem Local Risk Reinsurance Committee, dem Asset Liability Management Committee, dem Investment Committee und weiteren Gremien besprochen.
Zur Risikomanagementfunktion gehörende Organisationseinheiten sind
| • | der Bereich Value & Risk Management (zentrales Risikomanagement), |
| • | die Risikoverantwortlichen für die Steuerung und Kontrolle der Risiken in ihrem jeweiligen Unternehmensbereich (dezentrales Risikomanagement), |
| • | die dezentralen Risikomanager für die Koordination aller risikorelevanter Themen innerhalb des Ressorts (ebenfalls dezentrales Risikomanagement) und |
| • | der Verantwortliche Aktuar (für die Versicherungsgesellschaften exklusive AXA easy Versicherung AG). |
Der Bereich Value & Risk Management - zuständige Einheit für alle Gesellschaften der AXA Deutschland - ist in das Ressort des Vorstandsvorsitzenden der AXA Konzern AG integriert. Die Schlüsselfunktion Risikomanagement liegt in der Verantwortung des Chief Risk Officers, der gleichzeitig als Leiter des Value & Risk Management tätig ist.
Der Chief Risk Officer der AXA Deutschland stellt die zeitnahe Kommunikation risikorelevanter Themen durch regelmäßige Berichterstattung an das ARC im Rahmen von dessen Sitzungen beziehungsweise ad hoc sicher.
AXA hat mit Blick auf die Solvency II-Anforderungen an das System of Governance folgende Schlüsselfunktionen etabliert:
| • | Risikomanagement-Funktion, |
| • | Compliance-Funktion, |
| • | Interne Revision, |
| • | Versicherungsmathematische Funktion. |
Inhaber der Funktionen und damit Schlüsselperson ist der jeweilige Leiter innerhalb des Bereichs oder der Abteilung. Die Versicherungsmathematische Funktion ist im Ressort Finanzen angesiedelt. Für die Inhaber der Schlüsselfunktionen und -aufgaben gelten besondere Anforderungen, sogenannte „Fit & Proper“-Eigenschaften (das heißt fachlich qualifiziert und persönlich zuverlässig).
Das Risikomanagementsystem wird regelmäßig durch die Interne Revision geprüft.
Risikomanagementprozess
Das Risikomanagement unserer Gesellschaft erfolgt unter Beachtung gesetzlicher, aufsichtsrechtlicher und innerbetrieblicher Vorgaben. Der Risikomanagementprozess setzt sich aus Risikoidentifikation, Risikoanalyse und -bewertung, Risikosteuerung und -überwachung sowie Risikokommunikation und -berichterstattung zusammen.
Risikoidentifikation
Die regelmäßige Risikoidentifikation erfolgt innerhalb der ARC-Sitzungen, im Rahmen der strategischen Planung, der Aktualisierung der Risikostrategie sowie der Dokumentation und Beschreibung operationeller Risiken. Darüber hinaus ist die Risikoidentifikation auch durch das Interne Kontrollsystem sowie im Rahmen von Prüfungen der Internen Revision möglich. Risiken neuer Kapitalmarkt- und Versicherungsprodukte werden im Rahmen der beiden standardisierten Prozesse Investment Approval Process (IAP) und Product Approval Process (PAP) vom Bereich Value & Risk Management unabhängig auf alle wesentlichen internen und externen Risikoeinflussfaktoren untersucht sowie deren Auswirkungen auf das Gesamtrisikoprofil bewertet. Des Weiteren gibt es zur Identifikation operationeller Risiken einen jährlichen Risikoerhebungsprozess auf Basis einer Befragung der Vorstandsmitglieder und der höheren Führungsebene sowie einer Bewertung durch die jeweiligen operativen Ansprechpartner. Darüber hinaus erfolgt die Risikoidentifikation infolge einer Meldung eingetretener Risiken zur Aufnahme in die Verlustdatensammlung für operationelle Risiken, im Rahmen des Information Risk Management Prozesses (IRM) oder durch das Risk Identification and Assessment (RIA) im Rahmen des Business Continuity Managements.
Risikoanalyse und -bewertung
Aufbauend auf den Ergebnissen der Risikoidentifikation erfolgt eine Analyse und Bewertung der Risiken. Ergebnis der Risikoanalyse und -bewertung ist das Risikoprofil des Unternehmens. Identifizierte Risiken werden nach ihrer Wesentlichkeit eingeordnet. Dadurch wird sichergestellt, dass Risiken mit wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens identifiziert und angemessene Steuerungsmaßnahmen/-strategien definiert werden können.
Bei der Risikobewertung wird, wo sinnvoll und möglich, eine quantitative Einschätzung für die einzelnen Risiken sowie für das gesamte Risikoportfolio unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Steuerungsmaßnahmen abgegeben. Die übergreifende quantitative Risikobewertung erfolgt anhand des ökonomischen Risikokapitalmodells und der dort definierten und eingesetzten Bewertungsmethoden. Für Risikoarten, für die eine quantitative Risikomessung nicht sinnvoll oder möglich ist, wie zum Beispiel Reputations- oder strategische Risiken, wird eine qualitative Beurteilung vorgenommen. Neben qualitativen und quantitativen Methoden werden bei der Risikobewertung für ausgewählte Risiken situationsbedingt auch Sensitivitätsanalysen, Szenarioanalysen und Stresstests mit unterschiedlichen Zeithorizonten herangezogen.
Risikosteuerung und -überwachung
Die Risikosteuerung umfasst das Ergreifen von Maßnahmen zur Risikobewältigung in unserer Gesellschaft. Unter Risikosteuerung wird die Umsetzung entwickelter Konzepte und Prozesse im Einklang mit der von der Geschäftsleitung vorgegebenen Risikostrategie verstanden. Dadurch werden Risiken entweder bewusst akzeptiert, vermieden, vermindert oder transferiert. Durch regelmäßige Überwachung der Risiken anhand eines Soll-Ist-Abgleichs, zum Beispiel im Rahmen des implementierten Limitsystems, werden Gefahren frühzeitig erkannt. Somit wird ein Gegensteuern ermöglicht. Die Entscheidung, welche Maßnahme im speziellen Fall durchgeführt wird, erfolgt durch Abwägung des Risiko-/ Ertragsprofils sowie durch Überwachung der Limite der Verlust- und Risikoindikatoren. Die Risikosteuerung erfolgt immer durch die Geschäftsleitung gemäß ihrer Bereitschaft, bestimmte Risiken zu übernehmen. Dabei müssen das Risikoprofil und die Risikotragfähigkeit strikt beachtet werden. Schließlich wird in Verbindung mit einer angemessenen Berichterstattung beziehungsweise Eskalation die Einhaltung der Risikostrategie sichergestellt und die frühzeitige Identifizierung von Risiken ermöglicht.
Risikokommunikation und -berichterstattung
Das sich aus Risikoanalyse und Bewertung ergebende Risikoprofil wird gegenüber dem Vorstand kommuniziert, sodass dieser bei der Festlegung des Risikoappetits das aktuelle Risikoprofil berücksichtigen kann. Ziel der Risikoberichterstattung ist die Bereitstellung aller erforderlichen Risikoinformationen zur Einschätzung des unternehmensindividuellen Risikos unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher und interner Steuerungsanforderungen. Neben der Ergebnisberichterstattung zum ökonomischen Risikokapital werden auf Konzern- und Gesellschaftsebene regelmäßig ein Risikobericht und ein auf Solvency II-Anforderungen ausgerichteter ORSA (Own Risk and Solvency Assessment)-Bericht verfasst. Entsprechend der internen Vorgaben kann zudem unterjährig ein Ad-hoc-ORSA abgefasst werden. Darüber hinaus werden im Rahmen des Solvency II-Berichtswesens die Berichte „Bericht über die Solvabilität und Finanzlage“ (SFCR) und „Regelmäßiger aufsichtlicher Bericht“ (RSR) erstellt, in welchen wir unter anderem ebenso Risikomanagement und Risikoprofil unserer Gesellschaft darstellen. Diese Berichte werden den Vorständen der Versicherungsgesellschaften zur Freigabe vorgelegt und an das dezentrale Risikomanagement, das ARC und die Aufsichtsbehörde übermittelt, der SFCR wird auf der Internetseite der AXA Konzern AG veröffentlicht. Zusätzlich sind Ad-hoc-Berichterstattungspflichten, beispielsweise bei Erreichen definierter Schwellenwerte, implementiert. Risikorelevante Themen werden darüber hinaus im Rahmen des regelmäßig zusammenkommenden ARC besprochen, nachdem sie zuvor im Rahmen der weiteren Gremien diskutiert wurden.
Versicherungstechnische Risiken
Schaden- und Unfallversicherung
Unsere Sachversicherungsgesellschaften betreiben im Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft insbesondere die Sparten Kraftfahrt-, Haftpflicht-, Unfall-, Sach-, Transport- und Luftfahrtversicherung. Diese Versicherungen werden im direkten wie auch im indirekten Geschäft gezeichnet. Die primären Risiken aus der Schaden- und Unfallversicherung sind das Prämienrisiko, das Reserverisiko und das Katastrophenrisiko. Alle drei Risikokategorien sind für die Berechnung der Solvenzkapitalanforderungen von Relevanz.
Die Gesellschaft, die allgemeine Wirtschaft und damit auch die Versicherungswirtschaft im Speziellen begegnen aktuell komplexen und herausfordernden Entwicklungen, die teilweise voneinander abhängen und zu erheblichen Unsicherheiten führen. Risiken für die Versicherungstechnik bestehen zum einen in einem höheren Schadenbedarf bedingt durch Inflation, Elementarschäden, etc. So liegt etwa die prozentuale Steigerung allgemeiner Reparaturkosten im Bau- und Kfz-Gewerbe zuletzt deutlich über dem allgemeinen Verbraucherpreisindex. Zum anderen bestehen Risiken in der Senkung des Leitzinses und einem unklaren Zinspfad der Europäischen Zentralbank, was eine Herausforderung für die Risikoquantifizierung bewirkt. Beide Effekte müssen trotz aktuell schwacher Konjunktur im Prämienniveau antizipiert werden. Dies wiederum, kann ein erhöhtes Storno von Verträgen zur Folge haben. Die identifizierten Risiken in der Versicherungstechnik können im Wesentlichen aktuell erfasst und adäquat mitigiert werden. Die zu erwartenden erhöhten Schadenaufwände können durch vertraglich festgelegte Index- und Beitragsanpassungen in großen Teilen des Bestandes vorweggenommen werden. Die genannten unterschiedlichen Risiken als Auswirkungen der Inflation eint die Unsicherheit über die zukünftigen Entwicklungen und stehen daher weiterhin im Fokus von detaillierten Analysen und einer gezielten Überwachung.
Die anhaltend hohe Schadeninflation zahlt als ein Haupttreiber auf das Prämien-, Reserve- und Katastrophenrisiko ein und wirkt sich auf verschiedene Sparten aus, insbesondere auf die Kraftfahrt- und die Sachversicherung. Unsere unternehmensweiten Prozesse zur Überwachung und die lokal vorgenommenen Inflationsanpassungen wurden als zufriedenstellend bewertet, insgesamt bleibt jedoch eine gewisse Unsicherheit bestehen. Das Risikomanagement bleibt diesem Risiko gegenüber besonders wachsam. Alle Bewertungen und Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.
Die weltweit wachsende Aufmerksamkeit für Nachhaltigkeitsrisiken und das Risiko eines häufigeren Auftretens schwerer Naturkatastrophen stellen weitere Herausforderungen für unser Portfolio dar. Insbesondere übt dies zusätzlichen Druck auf die Erneuerung von Rückversicherungen und das damit verbundene Geschäft aus. Darüber hinaus besteht eine potenzielle Exponierung gegenüber transitorischen Risiken aufgrund unvorhersehbarer regulatorischer Maßnahmen. Diesen Risiken widmen wir daher in unseren Produktgenehmigungs- und Underwritingprozessen besondere Aufmerksamkeit. Der Arbeitskreis Nachhaltigkeit in der Schaden- und Unfallversicherung verfolgt diese Entwicklungen aufmerksam.
Prämienrisiko
Unter dem Prämienrisiko wird das Risiko verstanden, dass die tatsächlichen endgültigen Schadenzahlungen des Versicherungsbestandes die erwarteten, in der Prämie berücksichtigten Zahlungen übersteigen können. Es wird somit durch die zufällige Schadenanzahl und die zufällige Schadenhöhe der einzelnen Schäden bestimmt. Für eine risikoadäquate Tarifierung werden versicherungsmathematische Modelle auf Basis empirischer Schadendaten verwendet. Die regelmäßige Überwachung des Schadenverlaufs gewährleistet eine zeitnahe Anpassung der Tarifierungs- und Annahmepolitik an signifikante Veränderungen. Daher sind unsere Sachversicherungsgesellschaften in der Lage, im Neugeschäft die Beiträge an eine geänderte Schadensituation kurzfristig anzugleichen. Das Bestandsgeschäft wird durch Beitragsanpassung der Einjahresverträge mit Verlängerungsoption und durch vertraglich festgelegte Beitragsanpassungsklauseln risikoadäquat gehalten. Auch bei zu erwartenden Veränderungen der Marktsituation kann unser Konzern proaktiv handeln. Für Produkte mit nachteiliger Ergebnisentwicklung und beschränkten Möglichkeiten zur Kündigung oder Beitragsanpassung ist ausreichend Risikovorsorge durch Rückstellungsbildung getroffen.
Durch die Analyse und Bewertung der unternehmerischen Entscheidungsoptionen werden Risiken aus dem Kundenverhalten wie zum Beispiel vermehrtes Storno bereits im Entscheidungsprozess berücksichtigt.
Die Risikosteuerung erfolgt durch eine gezielte Risikoselektion, Produktgestaltung und risikogerechte Kalkulation sowie ertragsorientierte Zeichnungsrichtlinien. Durch Zeichnungsrichtlinien können bereits bei Abschluss Deckungszusagen für unerwünschte Risiken und Risikokonzentrationen vermieden werden. Darüber hinaus werden bestehende Versicherungsverträge unter bestimmten Umständen aufgrund des Schadenverlaufs der Vergangenheit gar nicht oder nur unter Erhöhung der Selbstbeteiligung oder der Beiträge verlängert. Im Rahmen der Steuerung von Versicherungsrisiken werden außerdem die Mechanismen der Rückversicherungspolitik sowie des aktiven Schadenmanagements eingesetzt.
Die Rückversicherung orientiert sich an den unterschiedlichen Bruttokapazitäten der Sparten. Großrisiken und Kumulexposure werden auf vertraglicher Basis rückversichert. Ausnahmeakzepte innerhalb der Zeichnungskapazitäten der Sparten, die außerhalb der obligatorischen Rückversicherungskapazitäten liegen, werden durch Einzelrückversicherung rückgedeckt. Ein großer Teil des Kraftfahrtversicherungsgeschäfts sowie der Sparten Feuer/Feuer BU, Technische Versicherungen, Transport und Cyber werden in jeweils eigenständigen Quoten-Rückversicherungsverträgen rückgedeckt. Zur Analyse von Trends, Streuungen und Zyklen sowie zur Ermittlung deren Treiber werden stochastische Szenarien verwendet.
Die Nichtverfügbarkeit von Rückversicherung birgt für AXA Deutschland verschiedene Risiken:
| • | Die Exponierung gegenüber Großschäden kann die finanzielle Stabilität gefährden. |
| • | Begrenzte Kapazität schränkt die Zeichnungspolitik und damit das Wachstumspotenzial ein. |
| • | Kapitalanforderungen können die Profitabilität beeinträchtigen. |
| • | Mangelnde Risikodiversifikation führt zu Anfälligkeit gegenüber regionalen oder branchenspezifischen Schocks. |
| • | Preisvolatilitäten bei Markt- und Preisschwankungen werden nicht abgefedert. |
Zu unserer Risikosteuerungsstrategie gehört die ausgewogene Verteilung von Versicherungsrisiken in unseren Geschäftsfeldern. In keiner der von uns betriebenen Sparten besteht eine auffällige Risikokonzentration.
Reserverisiko
Zur Abdeckung zukünftiger Schadenzahlungen sind von unseren Gesellschaften Schadenreserven zu bilden. Die Höhe der Schadenzahlungen ist jedoch mit Unsicherheit behaftet, so dass die Nichtauskömmlichkeit der Reserve ein wesentliches Risiko darstellt. Das sogenannte Reserverisiko entsteht durch die unbekannte Schadenhöhe gemeldeter und noch nicht abgewickelter Schäden sowie bereits eingetretener, aber von den Versicherungsnehmern noch nicht gemeldeter Schäden (Spätschäden). Die Bewertung der künftigen Schadenzahlungen erfolgt im Rahmen der Einzelschadenreservierungen sowie anhand aktuarieller Schätztechniken, bei welchen der in der Vergangenheit beobachtete Schadenverlauf herangezogen wird. Großschäden werden separat geschätzt. Mithilfe von stochastischen Szenarien erfolgt eine Analyse von Trends, Streuungen und Zyklen sowie deren Treibern.
Katastrophenrisiko (inkl. Klimawandel)
Einen besonderen Stellenwert innerhalb des versicherungstechnischen Risikos nimmt das Groß- und Katastrophenschadenrisiko ein. Hierbei handelt es sich um das unerwartete Eintreten von einzelnen Großschäden, aber auch um Ereignisse wie zum Beispiel Naturkatastrophen, die zu einer großen Anzahl von Schäden führen. Neben Naturkatastrophen können auch durch Menschen verursachte Schadenereignisse, wie zum Beispiel Terroranschläge und Cyber-Attacken, hohe Großschäden hervorrufen. Zusätzlich könnte der Trend zu höheren Schadenersatzansprüchen in der Haftpflichtversicherung, zum Beispiel bei aufkommenden Risiken, Veränderungen der Rechtslage beziehungsweise im Verhalten der Marktteilnehmer oder durch Umweltschäden, den durchschnittlichen Schadenaufwand erhöhen.
AXA Deutschland nutzt die AXA S.A. als primären Rückversicherer und reduziert damit das Risiko deutlich. Insbesondere durch die Teilnahme an einer Pool-Rückversicherungsstruktur, die das Katastrophenrisiko auf verschiedene Pool-Mitglieder der Gruppe verteilt.
Der Klimawandel wird weltweit als eine der größten zukünftigen Bedrohungen für Gesellschaft und Wirtschaft angesehen, dessen Auswirkungen bereits heute spürbar sind. Die gestiegene Komplexität der Naturkatastrophen unterstreicht die Bedeutung einer zuverlässigen Modellierung von Naturkatastrophen, die nach heutigem Forschungsstand durch den Klimawandel verstärkt auftreten werden. In der Sachversicherung werden Katastrophenschadenrisiken jährlich auf Basis des aktuellen Versicherungsbestandes mit verschiedenen Katastrophenmodellen bewertet. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der verwendeten Katastrophenmodelle wird laufend verfolgt, um neue klimatische Entwicklungen adäquat zu berücksichtigen. In der Versicherungstechnik stehen verschiedene Ansätze zur Risikominderung zur Verfügung. So ermöglichen kurze Vertragslaufzeiten im Sachversicherungsgeschäft eine schnelle Reaktion auf klimatische Veränderungen, da Pricing, Underwriting und Reservierung kurzfristig an die Entwicklungen angepasst werden können.
Zinsgarantierisiko
In der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr wird in Abhängigkeit des Tarifs für bis zu 100 % des Sparanteils der Beiträge eine garantierte Zinsleistung vereinbart, wobei in der Kundenerwartung nicht eine besondere Verzinsung liegt, sondern allein die Rückgewähr der gezahlten Beiträge. Dies führt zwar zu einem Zinsgarantierisiko getrieben durch die unbekannte Entwicklung der Marktzinsen, ist jedoch aufgrund des vergleichsweise geringen Beitragsvolumens und der sukzessiv gebildeten Zinszusatzreserve von eher untergeordneter Bedeutung.
Biometrische Risiken
Biometrische Risiken können sich aus Rentendeckungsrückstellungen der Unfall- sowie der Haftpflicht- und Kraftfahrthaftpflichtversicherung ergeben. Das wesentliche Risiko der Langlebigkeit ist durch eine vorsichtige Berechnung der Rentendeckungsrückstellungen bilanziell abgesichert. Die Bewertung im internen Risikokapitalmodell zeigt nur eine untergeordnete Rolle der biometrischen Risiken.
Kostenrisiko
Das Kostenrisiko besteht darin, dass die tatsächlichen Kosten nicht dauerhaft durch die in die Beiträge einkalkulierten Kosten finanziert werden können. Die Kosten für Provisionen und den laufenden Betrieb werden durch Beitragszuschläge auf Basis eines umfassenden Kostencontrollings in der Produktkalkulation berücksichtigt.
Risiken aus Rechtsprechung
Die AXA Versicherung AG hat in den Jahren 2006 bis 2010 das Sachversicherungsprodukt Unfall-Kombirente angeboten. In den Versicherungsbedingungen wurde ein beiderseitige Kündigungsrecht geregelt. In den Jahren 2018/2019 wurde Versicherungsnehmern der Unfall-Kombirente der Wechsel in das Nachfolgeprodukt Existenzschutzversicherung angeboten. Die Mehrheit der Versicherungsnehmer hat das Angebot angenommen. Die nicht umgestellten Versicherungsverträge wurden schließlich (gemäß der vorherigen Ankündigung) beginnend ab dem Jahr 2019 ordentlich gekündigt. Verträge der Unfall-Kombirentenversicherung mit Beitragsrückgewähr, Versicherungsnehmer oberhalb einer bestimmten Altersgrenze und solche Verträge, die sich im Leistungsbezug befanden, wurden von der Aktion ausgenommen.
Im Mai 2019 erfolgte eine Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Hamburg, gerichtet auf Abgabe einer Unterlassungserklärung. Die Verbraucherzentrale Hamburg vertrat die Rechtsauffassung, die Unfall-Kombirente sei wegen einer - von dort angenommenen - Vergleichbarkeit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht kündbar. Die Unterlassungserklärung wurde durch die AXA Versicherung AG nicht abgegeben. Im März 2020 klagte die Verbraucherzentrale gegen die AXA Versicherung AG, gerichtet auf Unterlassung und Folgenbeseitigung. Die Klage wurde in erster Instanz im Januar 2021 vom Landgericht Köln abgewiesen. In zweiter Instanz gab das Oberlandesgericht Köln im Dezember 2021 der Berufung der Verbraucherzentrale Hamburg gegen das erstinstanzliche Urteil statt. In seiner Sitzung am 11.Dezember 2024 hat schließlich der Bundesgerichtshof das Urteil des Oberlandesgericht Köln auf die Revision der AXA Versicherung AG hin aufgehoben, die Berufung der Verbraucherzentrale Hamburg gegen das Urteil des Landgerichts Köln zurückgewiesen und damit die Rechtsauffassung der AXA Versicherung AG bestätigt. Damit ist das Verfahren abgeschlossen und aus diesem Sachverhalt bestehen keine weiteren Rechtsrisiken mehr.
Lebensversicherung
Unsere Lebensversicherungsgesellschaften betreiben hauptsächlich konventionelle und fondsgebundene Kapitallebens- und Rentenversicherungen sowie Risiko-Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherungen. Die spezifischen Risiken aus dem Lebensversicherungsgeschäft aus Unternehmenssicht sind biometrische Risiken, Zinsgarantierisiken, Risiken aus Kundenverhalten sowie Kostenrisiken. Ferner bestehen noch spartenspezifische Risiken aus Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Biometrische Risiken
Biometrische Risiken entstehen aus Abweichungen des tatsächlich beobachteten Risikoverlaufs zu den Annahmen der Kalkulation. Sinkende Sterblichkeiten, bewirkt zum Beispiel durch verbesserte medizinische Versorgung, führen bei Kapital- und Risiko-Lebensversicherungen zu einer Erhöhung der Marge, andererseits erzwingt dieser Trend bei Rentenversicherungen zusätzliche Leistungen. Eine Erhöhung der Sterblichkeit, etwa hervorgerufen durch Epidemien, würde dagegen die Margen bei Kapital- und Risikolebensversicherungen reduzieren, aber bei den Rentenversicherungen zu reduzierten Leistungsauszahlungen führen. Bei Berufsunfähigkeits-Absicherungen führen Abweichungen von den eingerechneten zu den tatsächlichen Versicherungsereignissen zu Risiken. Hier gehen die Risiken neben medizinisch und juristisch verursachten Veränderungen oft auch auf soziale und konjunkturelle Ursachen zurück. Berufsunfähigkeiten, die auf soziale und konjunkturelle Ursachen zurückzuführen sind, treten allerdings erfahrungsgemäß mit einer zeitlichen Verzögerung auf. Darüber hinaus sind Leistungsfälle aufgrund von Folgeschäden aus Covid-19-Erkrankungen nicht auszuschließen, ebenso wenig wie vermehrte Fälle von psychischen Erkrankungen im Zusammenhang mit der Pandemie oder als Reaktion auf die Vielzahl bekannter Krisenlagen (bspw. klimatische, (geo-)politische etc.). Alle diese Entwicklungen behalten wir unter engmaschiger Beobachtung.
Die Lebensversicherungsgesellschaften steuern biometrische Risiken durch ihre Produktgestaltung, Zeichnungspolitik und Rückversicherungsverträge. Bei Berufsunfähigkeitsabsicherungen wird das biometrische Risiko durch die Leistungsprüfung auf die vertraglichen Zusagen beschränkt.
Für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen werden im Wesentlichen die bei Vertragsabschluss aktuellen, von der Aufsichtsbehörde oder der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) empfohlenen Sterbetafeln sowie Invalidisierungs- und Reaktivierungstafeln verwendet. Für die seit dem 21. Dezember 2012 verkauften geschlechtsunabhängigen Tarife werden Tafeln genutzt, die aus den aktuell empfohlenen Tafeln unter Berücksichtigung eines erwarteten Geschlechtermixes abgeleitet wurden. Alle in den Versicherungsverträgen zugesagten Leistungen werden dem Grundsatz der Vorsicht entsprechend berücksichtigt. Die Deckungsrückstellung der Versicherungen mit geschlechtsunabhängiger Tarifierung wird mit dem Ergebnis einer Kontrollrechnung auf geschlechtsabhängigen Kalkulationsgrundlagen verglichen und der höhere Wert in die Bilanz eingestellt. Durch regelmäßige aktuarielle Analysen wird ein möglicher Anpassungsbedarf bei der Deckungsrückstellung frühzeitig erkannt. Die Entwicklung der Sterblichkeit und Invalidisierungswahrscheinlichkeit wird weiterhin laufend analysiert.
Zinsgarantierisiko
Die Möglichkeit, dass unsere Lebensversicherungsgesellschaften mit ihren Kapitalanlagen die garantierten Zinsen in den Leistungszusagen gegenüber ihren Kunden nicht erwirtschaften, wird im Zinsgarantierisiko betrachtet. Das professionelle Management der Zinsgarantien stellt eine Kernherausforderung im Rahmen des Asset Liability Managements dar. Die derzeitige und auch die im Rahmen der Unternehmensplanung erwartete Durchschnittsverzinsung der Kapitalanlagen liegen über dem garantierten (bilanziellen) Bestandszins (inkl. Zinszusatzreserve). Unsere Gesellschaften haben zum Jahresende 2024 Zinszusatzreserven beziehungsweise Zinsverstärkungen gebildet. Bei der Berechnung von Zinszusatzreserve beziehungsweise Zinsverstärkung werden Storno und Kapitalwahl berücksichtigt.
Gemäß unseren Erwartungen an die Kapitalmarktentwicklung gehen wir in 2025 von einem Rückgang der Zinszusatzreserve im deregulierten Bestand aus, ebenso von einem Rückgang der Zinsverstärkung im regulierten Bestand, der sich in den darauffolgenden Jahren fortsetzt.
Bei fondsgebundenen Versicherungen ohne Garantieteile bemisst sich die Versicherungsleistung an der Entwicklung des zugrunde liegenden Fonds. Hieraus ergibt sich für die Lebensversicherer kein Kapitalanlagerisiko, da die Höhe der Verpflichtung gegenüber den Versicherungsnehmern stets mit dem Wert des Fondsvermögens übereinstimmt. Soweit unsererseits Garantien bei fondsgebundenen Produkten ausgesprochen wurden, gelten die Aussagen zu Zinsgarantien konventioneller Produkte.
Risiken aus Kundenverhalten
Risiken aus dem Verhalten von Versicherungsnehmern resultieren vor allem aus dem Stornorisiko und dem Risiko aufgrund des Kapitalwahlrechts bei Rentenversicherungen.
Die Stornoquoten in unseren Gesellschaften und in der Branche werden getrennt nach Produktlinien permanent beobachtet. Sie haben sich im Vergleich zu den Vorjahren in geringem Maße erhöht. Wir führen das auf konjunkturellen Entwicklungen in Folge der Pandemie, die stark gestiegene Inflation und die damit verbundenen jeweilige wirtschaftliche Situation der Kunden zurück. Ob sich das Stornoverhalten weiter erhöht, lässt sich noch nicht abschätzen. Wir haben daher die Häufigkeit unserer Analysen des Stornoverhaltens erhöht.
Bei Rentenversicherungen mit älteren Rechnungsgrundlagen, bei denen eine Verstärkung der Deckungsrückstellung erfolgt, wird dabei die Inanspruchnahme des Kapitalwahlrechts berücksichtigt. Diese kann sich im Laufe der Zeit verändern und wird deshalb regelmäßig überwacht. Gleiches gilt für Zinszusatzreserve bzw. Zinsverstärkung, in deren Berechnung Storno und Kapitalwahl berücksichtigt wird.
Kostenrisiko
Das Kostenrisiko besteht darin, dass die tatsächlichen Kosten durch die einkalkulierten Kosten dauerhaft nicht finanziert werden können. Die Überwachung des Kostenrisikos erfolgt durch ein umfassendes Kostencontrolling. Damit sind wir überzeugt, dieses Risiko in angemessener Weise zu handhaben und schätzen seine Bedeutung bei der Bewertung unserer Risikotragfähigkeit im Vergleich zu den anderen Risiken als gering ein.
Risiken aus Gesetzesänderungen und Rechtsprechung
Die Deckungsrückstellung eines Versicherungsvertrages muss mindestens der Höhe des Rückkaufswertes entsprechen. Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, die eine Erhöhung des Rückkaufswertes bewirken, führen daher auch zu einer Erhöhung der Deckungsrückstellung und der Schadenrückstellung für den betroffenen (Teil-)Bestand, soweit diese Beträge den Kunden nicht in anderer Form, wie durch Auszahlung oder Umwandlung in Überschussguthaben der verzinslichen Ansammlung, gut gebracht worden sind. Es ist nicht auszuschließen, dass sich aus Gesetzgebung und Rechtsprechung eine extensive Interpretation der vom Bundesgerichtshof zu den Rückkaufswerten in den Jahren 2005 bis 2013 ergangenen Urteile entwickeln könnte, woraus zusätzliche, bisher nicht berücksichtigte Leistungen resultieren würden. Die Höhe der gebildeten Rückstellungen wird regelmäßig überprüft.
Ein weiteres rechtliches Risiko besteht im Hinblick auf § 5 a Abs. 2 Satz 4 VVG alte Fassung, da der EuGH mit Urteil vom 19. Dezember 2013 entschieden hat, dass die dort genannte Jahresfrist nicht mit Europarecht vereinbar ist. Die nationale gesetzliche Regelung, dass ein Vertrag trotz mangelnder Belehrung spätestens ein Jahr nach Vertragsschluss nicht mehr widerrufen werden kann, ist folglich unwirksam. Das heißt, dass alle Verträge, die unter Geltung dieser Regelung mit mangelhafter Belehrung beziehungsweise fehlender Information geschlossen worden sind, „ewig“ widerruflich sind.
Der BGH hat am 7. Mai 2014 im Nachgang zu dieser Entscheidung geurteilt, dass dem Versicherungsnehmer grundsätzlich ein Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrages zusteht, wenn die Widerspruchsbelehrung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgt ist. Der Versicherungsnehmer müsse sich allerdings insbesondere den gewährten Versicherungsschutz anrechnen lassen. Unsere Lebensversicherungsgesellschaften sind auch betroffen. Zur Frage der Europarechtsmäßigkeit des Policenmodells an sich hat sich der EuGH bis dato nicht geäußert. Der BGH hält das Policenmodell laut seinem weiteren Urteil vom 16. Juli 2014 für europarechtskonform. Die gegen dieses Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht angenommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der BGH die Europarechtsmäßigkeit des Policenmodells dem EuGH zur Entscheidung vorlegen wird. Die Rechtsprechung hierzu beobachten wir weiterhin eng.
Im BGH-Urteil vom 11. November 2015 zur bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung wurde vom BGH herausgearbeitet, dass der Versicherungsnehmer im Falle der Rückabwicklung vom Versicherer nur tatsächlich gezogene Nutzungen herausverlangen dürfe und er seinen Tatsachenvortrag nicht ohne Bezug zur Ertragslage des jeweiligen Versicherers auf eine tatsächliche Vermutung einer Gewinnerzielung in bestimmter Höhe stützen könne. Gleichwohl sind einige Berechnungsparameter offen geblieben.
Im BGH-Urteil vom 11.Oktober 2023 zu den Widerrufsbelehrungen hat der BGH u.a. festgestellt, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, wenn dort zu den Widerrufsfolgen ein Hinweis auf die Herausgabe der gezogenen Nutzungen im Falle eines Widerrufs fehlt. Wir sind von dem Urteil mit einem Teilbestand ebenfalls betroffen. Das Urteil ist von der Rückstellung ebenfalls erfasst.
Unsere Lebensversicherungsgesellschaften haben daher Rückstellungen für die Thematik § 5 a VVG alte Fassung gebildet. Die weitere Entwicklung wird beobachtet.
Krankenversicherung
Die AXA Krankenversicherung betreibt insbesondere die Krankenvollversicherung sowie die Pflegepflichtversicherung und verschiedene Arten der Zusatzversicherung. Die primären versicherungstechnischen Risiken aus dem Krankenversicherungsgeschäft sind Krankheitskosten-/ Leistungsrisiken, biometrische Risiken, Risiken aus Kundenverhalten, Reserverisiken und Kostenrisiken. Ferner bestehen noch temporäre Rechnungszinsrisiken sowie Risiken aus Rechtsprechung.
Versicherungstechnische Risiken können dazu führen, dass die zu zahlenden Leistungen und Kosten nicht mehr aus den Beitragseinnahmen in Verbindung mit der Veränderung der Alterungsrückstellung finanziert werden können. Ein mindestens jährlich durchzuführender, gesetzlich vorgeschriebener Vergleich der erforderlichen mit den kalkulierten Leistungen ermöglicht jedoch ein zeitnahes Erkennen von Abweichungen in den erwarteten Leistungen. Überschreitet die Abweichung den gesetzlichen oder in den AVB verankerten Schwellenwert, erfolgt eine Beitragsanpassung, sofern die Abweichung nicht vorübergehender Natur ist. Die Rechnungsgrundlagen werden dabei in der Regel aus historischen Beobachtungswerten abgeleitet und gem. KVAV § 2, Absatz 3 mit ausreichenden Sicherheiten versehen. Im Falle von vorübergehenden Schwankungen ist keine Beitragsanpassung vorgesehen. Bei der hierfür notwendigen Neukalkulation werden sämtliche Rechnungsgrundlagen überprüft und gegebenenfalls angepasst. Zusätzlich bestehen für das Neugeschäft und für Vertragsänderungen im Versicherungsbestand der Krankenversicherung Zeichnungsrichtlinien, um Deckungszusagen nur zu risikogerechten Beiträgen zu geben. Darüber hinaus enthalten viele Tarife Selbstbehalte zur Steuerung der Leistungsinanspruchnahme. Mit unseren Maßnahmen reduzieren wir unserer Überzeugung nach die nicht vollständig vermeidbaren versicherungstechnischen Risiken auf ein vertretbares Niveau.
Krankheitskosten-/Leistungsrisiken
Unter dem Krankheitskosten-/Leistungsrisiko wird das Risiko verstanden, dass die tatsächlichen Krankheits- und Pflegekosten die erwarteten, in dem Beitrag berücksichtigten Zahlungen übersteigen können. Im Fall eines kurzfristigen und nicht nur vorübergehenden Anstiegs der Krankheits- und Pflegekosten über den kalkulierten Rahmen kann auf die unerwartete Leistungserhöhung gegebenenfalls erst mit einer zeitlichen Verzögerung durch eine Beitragsanpassung reagiert werden. Ursachen für solche Leistungsanstiege können nach unserer Erfahrung weitere medizinische Fortschritte in Verbindung mit kostspieligeren medizinischen Einrichtungen oder die Entwicklung neuer teurerer Medikamente, verbunden mit einer Kosteninflation im Gesundheitswesen, sein. Im Jahr 2024 zeigte sich ein deutlicher Leistungsausgabenanstieg, bedingt sowohl durch Mengenwachstum als auch durch einen Anstieg im mittleren Erstattungsbetrag. Mengenwachstum beobachteten wir u.a. in „Covid-korrelierten“ Indikationsgruppen, wie z.B. den Infektions- und Atemwegserkrankungen. Einen Anstieg des mittleren Erstattungsbetrages beobachteten wir z.B. im stationären Bereich, u.a bedingt durch die Anhebung des Basisfallwertes.
Im Jahr 2024 bewegt sich die Kosteninflation unterhalb des Vorjahresniveau. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die sinkende Kosteninflation ebenfalls Auswirkungen auf die Preisentwicklung im Gesundheitswesen im Jahr 2025 und darüber hinaus haben wird. Somit ist das Risiko einer inflationsbedingen Leistungssteigerung weiterhin gegeben, das Ausmaß lässt sich jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer einschätzen und wird kontinuierlich beobachtet. Auch die Neuverhandlungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) können die Leistungsausgaben beeinflussen (siehe hierzu „Veränderungen im Gesundheitssystem“). Diese Entwicklung ist ebenfalls Gegenstand des regelmäßigen Controllingprozesses.
Biometrische Risiken
Biometrische Risiken entstehen in der Krankenversicherung aus einer steigenden Lebenserwartung, wodurch mit einer verlängerten Inanspruchnahme und somit einer Erhöhung der Versicherungsleistungen zu rechnen ist. Die Sterbetafeln werden jährlich von der Deutschen Aktuarvereinigung auf ausreichende Sicherheit überprüft und notwendige Anpassungen in der neuen PKV-Sterbetafel dokumentiert. Soweit sich ein Aktualisierungsbedarf ergibt, verwenden wir die neuen Werte unverzüglich bei der Kalkulation neuer Tarife und auch im Rahmen von Beitragsanpassungen. Im Übrigen wird der Aktualisierungsbedarf seit 2008 bei der jährlich durchzuführenden Gegenüberstellung der erforderlichen mit den kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeiten bewertet. Auch hieraus kann sich ein Anpassungsbedarf ergeben, bei dem dann wieder alle Rechnungsgrundlagen aktualisiert werden.
Risiken aus Kundenverhalten
Ein Risiko aus dem Verhalten von Versicherungsnehmern stellt insbesondere das Stornorisiko dar. Die in der Tarifierung angesetzten Stornowahrscheinlichkeiten basieren sowohl auf eigenen als auch auf Verbandserfahrungen und sind aktuariell ausreichend vorsichtig bemessen. Die Stornoquoten bei der AXA Krankenversicherung und in der Branche werden permanent beobachtet, sodass frühzeitig eine Veränderung erkannt und gegebenenfalls in Beitragsanpassungen und Neukalkulationen berücksichtigt wird.
Darüber hinaus beobachten wir aufmerksam die Auswirkungen unserer Beitragsanpassungen auf das Kundenverhalten. Damit sind insbesondere (Teil-)Storni, Tarifwechsel und die Nichtzahlung von Beiträgen gemeint. Zahlt ein Kunde seine Beiträge nicht, so erfolgt eine Umstellung in den sogenannten Notlagentarif. Dieser Tarif deckt deutlich weniger Leistungen und bildet keine Alterungssrückstellung. Folglich sinkt der Beitrag durch Umstellung in den Notlagentarif, sodass die Beitragslast für den Kunden gesenkt wird und das Risiko durch Nichtzahlung von Beiträgen Verluste zu erleiden für das private Krankenversicherungsunternehmen abgemildert ist. Die Entwicklung des Bestands im Notlagentarif wird kontinuierlich beobachtet, insbesondere um Auswirkungen herausfordernder wirtschaftlicher Situationen auf Bestand und Beitragszahlungen absehen zu können. Der Bestand im Notlagentarif ist weiterhin stabil und auf einem unbedenklichen Niveau.
Grundsätzlich besteht das Risiko, dass durch Wechselströme eine Risikoentmischung stattfindet, die negativ auf einzelne Teilkollektive wirkt. Die Wechselströme in unserem Bestand werden kontinuierlich beobachtet. Insbesondere können im Rahmen der Beitragsanpassung auch gezielt Mittel zur sog. Kopfschadenfinanzierung angewendet werden. Zusätzlich ist zu beachten, dass durch Wechsel in die Ende 2012 eingeführten Unisex-Tarife eine Verzerrung der in der Kalkulation angesetzten Bestandmischung zwischen Männern und Frauen erfolgen kann. Wechsel in den 2009 eingeführten Basistarif spielen aktuell eine untergeordnete Rolle. Der Basistarif beinhaltet versicherungsfremde Elemente wie Kontrahierungszwang, Verbot von Risikozuschlägen und Höchstbeiträge, die eine Subventionierung durch die PKV-Kunden der anderen Vollversicherungstarife erfordern und somit zu einer erhöhten Belastung dieser Personen führen. Daher ist auch hier zu beobachten, ob es zukünftig verstärkt zu Wechseln in den Basistarif kommt. Im Rahmen der Beitragsanpassung erhalten Kunden ab Alter 55, deren Beiträge sich erhöht haben, ein umfassendes Beratungsangebot zu den Wechseloptionen. Diese Beratung ermöglicht es etwaige (Teil-)Storni zu begrenzen und den Versicherungsschutz im Kundeninteresse bei möglichst stabiler Prämie zu wahren
Reserverisiken
Zur Finanzierung des mit dem Alter steigenden Krankheitsrisikos werden Alterungsrückstellungen gebildet. Aus diesen Rückstellungen werden zukünftige Leistungen an die versicherten Personen finanziert, die planmäßig nicht mehr durch die gezahlten Beiträge zu decken sind. Die Höhe der Zahlungen ist jedoch mit Unsicherheit behaftet, insbesondere aufgrund steigender Krankheitskosten-/Leistungszahlungen (siehe vorstehend) und einer sinkenden Sterblichkeit, deren Veränderung aufgrund der regelmäßigen Überprüfung jedoch in den vergangenen Jahren nicht mehr so gravierend war wie in früheren Jahren, in denen die Aktualisierung in längeren Zeiträumen erfolgte. Definitiv schon feststehende medizinische Entwicklungen sind jedoch in der Alterungsrückstellung in dem Augenblick eingepreist, in dem sie in den Beiträgen berücksichtigt sind (Krankenversicherungsaufsichtsverordnung). Insgesamt ist das Reserverisiko als gering einzuschätzen, da durch regelmäßige Beitragsanpassungen der Leistungsbedarf aktualisiert wird. Zusätzlich zum bestehenden Verfahren der jährlichen Leistungsüberprüfung hat der Gesetzgeber eine gesonderte Überprüfung der verwendeten Sterbetafeln vorgeschrieben. In beiden Fällen erfolgt eine vollständige Überprüfung und ggf. Aktualisierung aller Rechnungsgrundlagen, sofern der Schwellenwert für die Abweichung überschritten wird.
Rechnungszinsrisiko
Der verwendete Rechnungszins in der Krankenversicherung ist durch gesetzliche Vorgaben auf 3,5 % nach oben begrenzt. Kann der Rechnungszins nicht nachhaltig erwirtschaftet werden, muss dieser für das Neugeschäft und den Bestand reduziert werden. Dies kann aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen allerdings nur im Rahmen der nächsten möglichen Beitragsanpassung erfolgen. Bis bei einer Beitragsanpassung die Bestandsprämien verändert werden können, belastet die Bildung der Deckungsrückstellung mit dem noch gültigen Rechnungszins die Ertragslage, sofern der Rechnungszins über dem erwirtschafteten Zins liegt. Steigt hingegen die Zinserwartung nachhaltig und dauerhaft wieder über den einkalkulierten Rechnungszins, so wird dieser im Rahmen der nächsten Beitragsanpassung auch angehoben. Die über den Rechnungszins hinausgehenden Zinsen werden fast vollständig zur Beitragsermäßigung im Alter verwandt. Maßgeblich für die Höhe des Rechnungszinses ist die zukünftige Zinserwartung, die mithilfe des aktuariellen Unternehmenszinses (AUZ) nach einem brancheneinheitlichen Verfahren unternehmensindividuell ermittelt wird. Bei dem AUZ handelt es sich um ein mit der Deutschen Aktuarvereinigung und der Aufsichtsbehörde abgestimmtes Verfahren zur Zinsprojektion, das auf Basis der Vorjahresergebnisse und offiziellen, durch die Bundesbank veröffentlichten Zinskurven für Neuanlagen die Zinserwartungen für das übernächste Jahr schätzt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr lag die Nettoverzinsung mit 2,31 % unter dem gesetzlichen Höchstrechnungszins, aber über dem durchschnittlichen Rechnungszins im Bestand, sodass für die meisten unserer Kunden Mittel zur Beitragsentlastung im Alter zurückgestellt werden konnten. Nachdem es in den Jahren 2022 und 2023 insgesamt zehn Erhöhungen des Leitzinses durch die EZB gab, wurde dieser in 2024 erstmalig seit 2019 wieder abgesenkt. Aufgrund Investitionen in eher langlaufenden Anleihen für die AXA Krankenversicherungen, wird der AUZ voraussichtlich erstmal weitgehend stabil bleiben.
Kostenrisiko
Das Kostenrisiko besteht darin, dass die tatsächlichen Kosten durch die einkalkulierten Kosten dauerhaft nicht finanziert werden können. Die Überwachung des Kostenrisikos erfolgt durch ein umfassendes Kostencontrolling. Damit sind wir überzeugt, dieses Risiko in angemessener Weise zu handhaben und schätzen seine Bedeutung bei der Bewertung unserer Risikotragfähigkeit im Vergleich zu den anderen Risiken als gering ein.
Risiken aus Rechtsprechung
Die Rechtsfragen rund um die Anforderungen an den Inhalt der Beitragsanpassungsmitteilungen, die Heilung evtl. bestehender formeller Mängel und die Verjährung von Ansprüchen aus diesen sind durch den Bundesgerichtshof (BGH) entschieden worden. Ebenfalls hat der BGH zu einer ersten materiellen Thematik (Limitierung) entschieden. Für die Begleichung von Ansprüchen, die sich möglicherweise daraus und insbesondere auch aus bereits rechtshängigen Prozessen für die AXA Krankenversicherung ergeben, wurde eine Rückstellung gebildet.
Kürzlich hat der BGH zur Möglichkeit von Beitragsanpassungen in Beitragsentlastungstarifen geurteilt. Demnach ist die im Tarif BEA-U verwendete Anpassungsklausel unwirksam. Grundsätzlich bleibt eine Anpassung aber im Rahmen der für eine Krankenversicherung geltenden gesetzlichen Anforderungen möglich. Für die Begleichung etwaiger Ansprüche wurde ebenfalls bereits eine Rückstellung gebildet.
Das Thema der Klagen gegen Beitragsanpassungen wird weiterhin von unserem Risikomanagement, aktuariell und rechtlich begleitet. Mit darüber hinaus gehenden signifikanten Auswirkungen für unsere Gesellschaft ist nur für den Fall zu rechnen, dass zukünftige Revisionsverfahren zur materiellen Wirksamkeit unerwartet nicht zu Gunsten von AXA entschieden werden.
Veränderungen im Gesundheitssystem
Im Allgemeinen werden Veränderungen im Gesundheitssystem beobachtet. Die Einführung einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) kann in den kommenden Jahren zu einem Leistungsausgabenanstieg führen. Hier gilt es im Zuge der Verhandlungen des PKV-Verbands mit der Ärzteschaft den Anstieg zu begrenzen. Die Auswirkungen zu Änderungen im Gesundheitssystem werden abgeschätzt und, wenn erforderlich, in der Unternehmensplanung berücksichtigt, sowohl zur Bewertung operationeller Aufwände, als auch zu etwaigen Leistungsausgabenanstiegen oder Beitragsanpassungen
Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft
Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft resultieren für unsere Konzerngesellschaften aus Beitragsforderungen, Forderungen gegenüber Versicherungsvermittlern, Leistungsrückforderungen sowie Forderungen beziehungsweise Ansprüchen gegenüber Rückversicherern.
Sowohl bei der über unsere französische Gruppengesellschaft AXA S.A. (ehemals AXA Global Re) retrozedierten Vertragsrückversicherung als auch bei der direkt abgegebenen fakultativen und vertraglichen Rückversicherung wird nur mit erstklassigen Rückversicherern zusammengearbeitet.
Risiken aus Kapitalanlagen
Die Kapitalanlagen unserer Gesellschaft bestehen hauptsächlich aus Anteilen an verbundenen Unternehmen. Deshalb werden im Folgenden die Kapitalanlagerisiken des AXA Konzerns dargestellt. Diese werden unter strikter Beachtung der gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und innerbetrieblichen Richtlinien in einem strukturierten Prozess angelegt. Unter Gesamtrisikobetrachtung soll eine gleichzeitige Sicherstellung der Anlageziele Sicherheit, Rentabilität und Liquidität der Kapitalanlagen erreicht werden. Dieses wird unter anderem durch eine ausgewogene Diversifikation und strikte Begrenzung von Konzentrationsrisiken gewährleistet.
Mit der Kapitalanlage sind unvermeidbar signifikante Risiken verbunden, die bewusst eingegangen, jedoch durch die im Anlageprozess eingebauten Kontrollen und weitere risikomindernde Maßnahmen gesteuert werden. Zum Erhalt beziehungsweise Ausbau der notwendigen Risikotragfähigkeit werden die Risiken der Kapitalanlagen aktiv gesteuert und fortlaufend an das Kapitalmarktumfeld angepasst.
Die Entwicklung der Kapitalmärkte 2024 war insgesamt von politischen Unsicherheiten, aber auch durch starkes Aktienmarktwachstum geprägt. Das gesamte Jahr wurde von anhaltenden geopolitischen Spannungen, wie dem fortlaufenden Ukraine-Krieg und dem Nahost-Konflikt belastet. Zusätzliche Herausforderungen entstanden durch die vorgezogenen Neuwahlen in Frankreich und Großbritannien, die US-Wahlen im November, als auch innenpolitisch durch den Zerfall der Regierungskoalition in Deutschland. Dies sorgt für politische und ökonomische Unsicherheit, sowie erhöhte Marktvolatilität. Insgesamt verzeichneten Aktienmärkte im Jahr 2024 jedoch eine bemerkenswerte Entwicklung. Indizes wie der DAX, der im Dezember erstmalig die Marke von 20.000 Punkten überschritt oder der S&P500, der erstmal die 6.000 Punkte-Marke erreichte, befanden sich 2024 auf einem Rekordhoch. Trotz eines leichten Rückgangs zum Jahresende verzeichneten die Märkte ein überdurchschnittliches Wachstum von 20,1% (DAX) beziehungsweise 23,3% (S&P500). Darüber hinaus wirkten Zinssenkungen der Europäischen Zentralbank positiv für Anleger und Unternehmen. Im Juni wurde der Leitzins um 0,25 Prozentpunkte gesenkt, gefolgt von insgesamt drei weiteren Zinssenkungen in gleicher Höhe, zuletzt im Dezember 2024 auf 3%. Die Senkung des Leitzinses ist in erster Linie auf die deutlich gesunkene Inflationsrate zurückzuführen. Anfang des Jahres lag diese noch bei 3,7% und erreichte über den Jahresverlauf im September mit 1,6% einen Tiefpunkt. In den letzten Monaten zeigte die Inflationsrate wieder leichten Anstieg und lag schließlich im Dezember 2024 bei 2,6%. Für die kommenden Monate bleibt insbesondere die ökonomische Entwicklung in Europa und der Weltwirtschaft sowie die weitere Entwicklung der Inflation und der Zinspolitik im Fokus unserer Beobachtungen. Diese Aspekte werden in unseren strukturierten Anlageprozess einfließen, um potenzielle negative Auswirkungen auf unser diversifiziertes Portfolio durch gezielte Absicherungsmaßnahmen zu minimieren.
Die Kapitalanlagerisiken werden in Markt-, Kredit-, Konzentrations- und Liquiditätsrisiken unterteilt.
Marktrisiken
Die Marktpreisrisiken unserer Gesellschaften beruhen im Wesentlichen auf Wertverlusten bei Aktien und festverzinslichen Anlagen. Ferner sind die nicht börsennotierten Beteiligungen sowie der Immobilienbestand den Marktpreis- beziehungsweise Wertänderungsrisiken ausgesetzt. Auch können im Bereich Private Equity aufgrund einer zukünftigen Verschlechterung des Marktumfeldes Wertrückgänge bzw. Abschreibungen nicht ausgeschlossen werden.
Die Auswirkungen diverser Faktoren auf die Marktwerte der Kapitalanlagen werden in möglichen Risikoszenarien analysiert. Hierfür werden die Marktwertschwankungen von Aktien, Zinsprodukten und Währungen unter Berücksichtigung der bestehenden Währungssicherungen und anderer derivativer Absicherungsmechanismen simuliert.
Unsere Gesellschaften investieren größtenteils im europäischen Raum. Zusätzlich werden Investitionen im nicht-europäischen Ausland getätigt, wobei diese Fremdwährungsinvestitionen kontrolliert und größtenteils gegen Wechselkursschwankungen abgesichert sind. Dies erfolgt durch den Einsatz von Fremdwährungsderivaten innerhalb der Spezialfonds, zum Beispiel Devisentermingeschäften.
Die Immobilienanlagen bestehen hauptsächlich aus europäischen Büro- und Gewerbeimmobilien. Die Wertentwicklung ist deshalb im Wesentlichen abhängig von der Konjunkturlage in Europa.
Wir verfolgen die Entwicklung der Kapitalmärkte sehr genau und ergreifen Maßnahmen bei signifikanten Wertverlusten. Die Maßnahmen beinhalten unter anderem notwendige Abschreibungen auf die nachhaltigen Werte einzelner Kapitalanlagen, den selektiven Verkauf einzelner Titel und den optionalen Einsatz von Wertsicherungsmaßnahmen, um die Portfolios kurzfristig gegen weitere Wertverluste abzusichern.
Kreditrisiken
Das Kreditrisiko umfasst die Insolvenz, den Zahlungsverzug und die Bonitätsverschlechterung des Schuldners beziehungsweise Emittenten von festverzinslichen Wertpapieren und Darlehen.
Zur Reduktion des Kreditrisikos werden hauptsächlich Investitionen beziehungsweise Darlehensvergaben bei Emittenten und Schuldnern mit einer guten bis sehr guten Bonität getätigt. Die Einstufung der Bonität von Emittenten festverzinslicher Wertpapiere erfolgt nach einheitlichen internen Maßstäben in der AXA Gruppe.
Zusätzlich nehmen wir zur Überwachung der Ratings in Zusammenarbeit mit den von uns mandatierten Vermögensverwaltern Detailanalysen zu potenziell ausfallgefährdeten Wertpapieren vor, auf deren Basis dann über risikomindernde Maßnahmen entschieden wird. Für diese Analysen werden entscheidungsrelevante Marktinformationen herangezogen.
Für die Vergabe von Hypotheken- und Refinanzierungsdarlehen durch unsere Gesellschaften gelten Vergaberichtlinien und strenge Vorschriften bezüglich der Bonität. Als Sicherheit von Hypothekendarlehen bestehen Pfandrechte an Grundstücken. Die Vergaberichtlinien knüpfen eine Finanzierung im Regelfall an private Nutzung und erstrangige Absicherung.
Die einzelnen Engagements im Bereich Hypotheken einschließlich Forward-Darlehen bei unseren Gesellschaften unterliegen der regelmäßigen Überwachung. Mithilfe unserer Kontrollverfahren für den Zins- und Tilgungsdienst sowie unseres Mahnverfahrens erhalten wir einen detaillierten Überblick über ausstehende Zahlungen.
Einlagen bei Kreditinstituten erfolgten im Geschäftsjahr 2024 ausnahmslos bei Banken, die über ein Investment Grade Rating verfügen.
Die Kontrahenten der Derivatepositionen verfügen ausnahmslos über ein Investment Grade Rating, sofern die Geschäfte nicht über Terminbörsen wie z.B. Eurex abgewickelt wurden. Das Gegenparteirisiko der Derivategeschäfte wird fortlaufend durch die Stellung von Sicherheiten (Collateral) abgesichert. Für einige OTC-Derivate gilt die Clearingpflicht über zentrale Gegenparteien sowie die Meldepflicht an das Transaktionsregister. AXA stellt die Einhaltung der Anforderungen aus EMIR (European Market Infrastructure Regulation) gruppenweit sicher.
Die AXA Konzern AG sowie die Konzerngesellschaften sind in Staatsanleihen investiert. Auch wenn wir zurzeit Ausfälle innerhalb dieser Bestände aufgrund verschiedener Stützungsmaßnahmen nicht für ein wahrscheinliches Szenario halten, können wir künftige Abschreibungen auch vor dem Hintergrund politischer Unwägbarkeiten nicht ausschließen.
Ebenso werden Fremdkapitalinstrumente gehalten, die von nationalen und internationalen Banken sowie Unternehmen außerhalb des Finanzsektors emittiert wurden. Dieses Exposure wird entweder direkt oder über Fonds, Derivate und strukturierte Produkte gehalten und enthält zu einem geringen Teil auch nachrangige Instrumente. Zur weiteren Diversifikation dieses Portfolios wurden Investitionen in alternative, weniger liquide Assetklassen, unter anderem Infrastruktur-, Mittelstands-, gewerbliche Immobilienfinanzierungen sowie alternative Kreditstrategien getätigt. Diese Anlagen werden zum weit überwiegenden Teil als Investment Grade eingestuft.
Die meisten festverzinslichen Wertpapiere in unserem Bestand und dem Bestand unserer Versicherungsgesellschaften verfügen über ein Investment Grade Rating. Ein großer Teil der Rentenbestände ist besichert beziehungsweise von öffentlichen Emittenten ausgegeben und daher nur einem geringen Ausfallrisiko ausgesetzt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Bonität einzelner Emittenten sich in der Zukunft verschlechtert und damit Abschreibungsbedarf entstehen könnte.
Konzentrationsrisiken
Konzentrationsrisiken entstehen, wenn Unternehmen hohe einzelne Risiken oder stark korrelierte Risiken eingehen und daraus hohe Ausfallverluste resultieren können. Bei der Kapitalanlage entstehen Konzentrationsrisiken, wenn Investitionen in einzelne Kapitalanlageprodukte oder Emittenten oberhalb definierter Grenzen durchgeführt werden. Aus diesem Grunde stehen Konzentrationsrisiken im engen Zusammenhang mit Markt- und Kreditrisiken und werden durch die Definition von Limiten auf Einzelpositionen und den Einsatz von Derivaten gesteuert und regelmäßig überwacht.
Liquiditätsrisiken
Aufgrund der vorab vereinnahmten sowie verzinslich und liquide angelegten Beiträge ist das Liquiditätsrisiko für Versicherungsunternehmen grundsätzlich gut steuerbar. Wir tragen dem Risiko unzureichender Liquidität durch eine mehrjährige Planung der Zahlungsströme Rechnung. Zusätzlich erfolgt für einen Zwölfmonatszeitraum eine Prognose auf Monatsbasis. Für die Überwachung des Liquiditätsrisikos wird darüber hinaus ein Liquiditätsstresstest durchgeführt.
Insgesamt wird bei der Kapitalanlage auf einen hohen Anteil liquider und fungibler Kapitalanlagen geachtet, damit unsere Gesellschaften den Verpflichtungen gegenüber ihren Versicherungskunden jederzeit nachkommen können. Bei einem eventuell auftretenden unvorhergesehenen Liquiditätsbedarf wird auf Grundlage des konzerninternen Liquiditätshilfeabkommens Liquidität zur Verfügung gestellt.
Risikosteuerung der Kapitalanlagen
Innerhalb des AXA Konzerns sind umfassende Governance-Strukturen, Steuerungsmaßnahmen und Richtlinien zur Risikosteuerung der Kapitalanlagen im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen implementiert.
Der Vorstand definiert den Risikoappetit unserer Gesellschaft in Form von Limiten und Frühwarnwerten auf konkret messbare Risikokennzahlen, um die durch die Umsetzung der Geschäftsstrategie entstehenden Risiken wirksam zu begrenzen. Ein wesentlicher Teil dieser Limite und Frühwarnwerte bezieht sich auf Finanzmarktrisiken einschließlich Konzentrationsrisiken und muss im Rahmen der Kapitalanlagensteuerung eingehalten werden. Darüber hinaus gilt eine umfassende interne Kapitalanlagenrichtlinie mit dem Grundsatz unternehmerischer Vorsicht gemäß § 124 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz.
Es ist ein strukturierter Anlageprozess definiert, dessen Ziel es ist, die Risiken in den Portfolios durch systematische und kontrollierte Abläufe zu steuern. Auf Basis des Vorschlags des Asset Liability Management Committee entscheidet der Vorstand über die Kapitalanlagestrategie, die im Einklang mit dem Risikoappetit der Gesellschaft sowie der internen Kapitalanlagerichtlinie sein muss. Dabei berücksichtigt die Asset Liability Management-Analyse insbesondere die versicherungstechnischen Verpflichtungen, die Bewertungsreserven sowie die Eigenkapitalausstattung. Das Investment Committee implementiert und überwacht die strategische Aufteilung der Kapitalanlagen nach Kapitalanlagearten (Asset Allocation). Hierbei werden die Risikoappetitlimite für die einzelnen Anlageklassen, die Duration des festverzinslichen Portfolios, die Bonität der Emittenten sowie die Konzentrationen gegenüber Einzelemittenten beachtet. Bei der Risikoeinschätzung wird dabei von einem dem jeweiligen Risiko adäquaten Prognosezeitraum ausgegangen. Zur Bewertung der Anlagerisiken steht eine Vielzahl von Risikomanagement-Instrumenten zur Verfügung.
Zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und -steuerung können auch derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden. Mit diesen Instrumenten werden verschiedene Motive der Portfoliosteuerung umgesetzt: Absicherung, Erwerbsvorbereitung und Ertragssteigerung. Das Hauptmotiv beim Einsatz von derivativen Instrumenten der Kapitalanlagen ist die Absicherung (Hedging), wodurch das im Portfolio liegende wirtschaftliche Risiko reduziert wird.
Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Asset Liability Management Committee und des Investment Committee wird das Kreditrisiko des Gesamtportfolios, einzelner Anlageklassen sowie kritischer Emittenten unter der systematischen Teilnahme des Chief Investment Officers und des Finanzvorstandes besprochen. In diesen Gremien wird über die Einhaltung der Risikoappetitlimite berichtet.
Das Audit and Risk Committee (ARC) wird regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen, die Risikosituation und die Einhaltung der Risikoappetitlimite des Konzerns und der Einzelgesellschaften informiert.
Operationelle und sonstige Risiken
Operationelle Risiken beinhalten Risiken aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen, Risiken aus Mitarbeiterverhalten sowie aus systembedingten oder externen Vorfällen. Informationsrisiken werden als Teil der operativen Risiken behandelt und beinhalten das Risiko, dass Informationen oder Informationssysteme nicht den erwarteten Wert für das Unternehmen liefern, strategische Ziele beeinflussen oder operative Verluste verursachen. Ferner sind Rechtsrisiken mit inbegriffen, welche die Möglichkeit eines Verlustes aufgrund von Veränderungen der aktuellen Rechtslage umfassen.
Unsere Gesellschaften beziehungsweise AXA Deutschland unterscheiden hierbei die Risikokategorien Interner Betrug, Externer Betrug, Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitssicherheit, Kunden-, Produkt- und Geschäftspraxis, Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, Betriebsunterbrechung und Versagen von Systemen, Durchführungs-/Produkt-/Leistungs-/Prozessmanagement, konkrete Rechtsänderungen. Die aus Projekten resultierenden Risiken sind in den einzelnen Risikokategorien berücksichtigt. Als risikobewusste Versicherungsgruppe hat AXA Deutschland Prozesse und Systeme zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung der operationellen Risiken entwickelt. Um der wachsenden Bedeutung der Informationsrisiken zu begegnen, wurde eine Risikomanagementfunktion zur expliziten Überwachung geschaffen.
Die Methoden und Prozesse werden kontinuierlich weiterentwickelt. Die operationellen Risiken sind in das Interne Kontrollsystem integriert, indem jedes operationelle Risiko mit Kontrollen zur Risikomitigierung verlinkt ist. Eine Bewertung erfolgt sowohl qualitativ als auch für alle wesentlcihen Risiken quantitativ. Die Ergebnisse der Risikobewertung fließen in die Unternehmenssteuerung ein.
AXA Deutschland führt eine Sammlung von Daten aus operationellen Verlusten durch. Zudem ist AXA Deutschland (über die AXA Gruppe) Mitglied der Operational Riskdata Exchange Association (ORX), einer internationalen Plattform zum informativen Austausch operationeller Verluste.
Zusätzlich werden auch Emerging Risks betrachtet, d.h. Risiken, die ggf. erst in mehreren Jahren relevant werden, da AXA Deutschland eine langfristige Perspektive einnimmt.
Das Risikoprofil der AXA Deutschland ist wie im Vorjahr durch Gerichtsentscheidungen und Gesetzesvorhaben geprägt. Änderungen von rechtlichen Regelungen, welche signifikante Auswirkungen auf die Risikosituation unserer Gesellschaft haben können, werden laufend auf ihre Auswirkungen auf die AXA analysiert. Um auf diese risikoadäquat reagieren zu können und den gestiegenen Anforderungen wirkungsvoll zu begegnen, existiert eine enge Zusammenarbeit des operationellen Risikomanagements mit den Organisationseinheiten, Compliance, Recht sowie Datenschutz und Informationssicherheit. Letzteres bündelt außerdem Informationsrisikomanagement, physische Sicherheit und operative Resilienz. Durch die angestrebte zunehmende Digitalisierung von AXA ebenso wie durch die generelle Zunahme von Cyber-Angriffen aber auch die wachsende Bedeutung von Künstlicher Intelligenz für Unternehmen der Finanzdienstleitungsbranche haben IT- bzw. Informationsrisiken eine große Relevanz im Risikoprofil. Ebenso stehen auf Grund des Inkrafttretens der europäischen Verordnung über die Betriebsstabilität digitaler Systeme im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act - DORA) Informationsrisiken resultierend aus Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und dessen Auslagerung stark im Fokus. Der etablierte IKT Risikomanagementrahmen knüpft eng an den operationellen Risikoprozess an und regelt neben der Identifizierung und Bewertung von IKT-Risiken auch die proaktive Risikobehandlung durch die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Risikominderung, -vermeidung oder -übertragung. Außerdem dient er zur Förderung der Widerstandsfähigkeit, um auf potenzielle Störungen, Ausfälle oder Sicherheitsvorfälle angemessen reagieren zu können, zur Gewährleistung der Geschäftskontinuität und zum Schutz kritischer Geschäftsprozesse vor IKT-bedingten Unterbrechungen. Auf diese Weise werden eine kontinuierliche Berücksichtigung der aktuellen und zukünftigen Entwicklungen im Bereich der Informationssicherheit sowie die Sicherheit des Versicherungsgeschäfts gewährleistet.
Interne Kontrollprozesse sowie eine umfassende Überprüfung der Funktionsfähigkeit dieser reduzieren Risiken im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses.
Grundsätzlich besteht das Risiko, dass erhöhte Krankenstände Auswirkung zum Beispiel auf die Leistungsbearbeitung haben. Dem Risiko wird durch ein engmaschiges Monitoring und bei Bedarf durch den Einsatz ausgleichender Maßnahmen (z.B. flexibles internes steuern, externe Unterstützung) begegnet. Unsere Gesellschaften sehen derzeit keine erhöhte Risikolage aufgrund von Krankheitsraten.
Ähnliche Auswirkungen auf das Unternehmen hat der branchenübergreifende Fachkräftemangel. AXA Deutschland steht zunehmend dem Risiko unbesetzter Stellen gegenüber, was ebenfalls zu Arbeitsrückständen führen kann. Den neuen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt wird mit vielen neuen Initiativen auf verschiedenen Plattformen begegnet, um hier wettbewerbsfähig and attraktiv für Arbeitnehmer zu bleiben.
Darüber hinaus stehen Risiken aus der Einführung von Großprojekten unter besonderer Beobachtung. Bereits während der Projektphase werden erforderliche Maßnahmen identifiziert, so dass entstehende Risiken frühzeitig analysiert und gesteuert werden. Zusätzlich wird das operationelle Risikomanagement über jeden Projektchange informiert, um die Risikolage angemessen beurteilen zu können.
Bei der Ausgliederung von Geschäftsprozessen besteht das Risiko, das die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen gegenüber Kunden beeinträchtigt werden kann. Um dieses Risiko zu minimieren, haben wir ein zentrales Auslagerungsmanagement implementiert, das Standards zur Steuerung und Überwachung externer Dienstleister setzt, damit Verstöße gegen vereinbarte Leistungserbringung frühzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Zudem wird durch regelmäßige Reviews überprüft, ob diese Standards durch die Auslagernden eingehalten werden.
Unternehmensgefährdende Risiken aus Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, aus Systemausfällen, Mitarbeiterausfall und anderen Katastrophenereignissen werden im Rahmen des Business Continuity Managements gesteuert. Notfallprozesse werden organisiert und alle notwendigen Präventivmaßnahmen zum Zweck der Unternehmenssicherheit ergriffen. Durch die Setzung verbindlicher Standards mit Fokus auf die operationellen Risiken sollen mögliche Negativfolgen reduziert und der wirtschaftliche Fortbestand der AXA jederzeit garantiert werden. Diese sehen vor, dass interne und externe Bedrohungen, die eine Unterbrechung der Geschäftsprozesse zur Folge haben könnten, regelmäßig beurteilt werden.
Ein Vertreter der Funktionen des Bereichs Value & Risk Management ist Mitglied im zentralen Krisenmanagement-Team, um die Sicht des Risikomanagements in der Krisenorganisation sicherzustellen.
Auch strategische, Reputations- und weitere Rechtsrisiken wie auch Risiken aus regulatorischen Anforderungen werden permanent eng überwacht in spezifischen Gremien, wie dem Reputation Board, aber auch durch regelmäßige Berichterstattung im Audit and Risk Committee. Das Instrumentarium insbesondere an präventiven Maßnahmen wird ständig überprüft und erweitert. Diese Maßnahmen inklusive der umfassenden Analyse und Bewertung sind geeignet, unsere in ihrer Bedeutung als gemäßigt eingeschätzten operationellen Risiken auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren.
Ferner können Risiken aus der Anwendung steuerlicher Vorschriften entstehen. Diesen begegnen wir durch ein systematisches Management aller steuerlich relevanten Prozesse unterstützt durch ein Tax Compliance Management System. Feststellungen aus steuerlichen Betriebsprüfungen früherer Jahre werden analysiert und bewertet und fließen in die Steuerung ein.
Als Teil ihrer unternehmerischen Verantwortung will die AXA Konzern AG den gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bewusst und aktiv begegnen. Unsere Gesellschaften sind gewissen Nachhaltigkeitsrisiken ausgesetzt. Hierzu zählen in erster Linie die physischen Auswirkungen des Klimawandels sowie transitorische Risiken, die sich im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer nachhaltigeren, CO2-ärmeren Welt materialisieren könnten. Zu den Nachhaltigkeitsrisiken gehören auch regulatorische Risiken, z.B. aus Änderungen in der Regulierung sowie Reputationsrisiken, die z. B. im Zusammenhang mit Greenwashing entstehen könnten. Wir beobachten und begleiten diese Aspekte fortlaufend.
Die AXA Gruppe trägt, im Rahmen ihres gruppenweiten Strategieplans, zum Aufbau einer widerstandsfähigen Gesellschaft bei, indem die finanzielle Inklusion und der Klimawandel in den Mittelpunkt der Strategie gestellt wird. Der hieraus abgeleitet „AXA for Progress Index“ dient der Überwachung und Weiterentwicklung dieser übergeordneten Nachhaltigkeits-Ziele. Er beinhaltet gruppenweite Verpflichtungen und ist aufgeteilt in die drei aktiven Rollen von AXA als Investor, Versicherer und vorbildliches Unternehmen. Diese Vorgaben bilden derzeit die Basis für unsere lokalen Ziele und Initiativen.
Die im Folgenden genannten Initiativen im Bereich nachhaltiger Kapitalanlage und Zeichnungspolitik werden somit von den Versicherungsgesellschaften der weltweiten AXA Gruppe gemeinschaftlich getätigt, auch um die größte Wirkung zu entfalten. Damit wirken wir auf die Ursache ein und mitigieren das daraus resultierende Risiko für unsere Gesellschaften.
Nachhaltiges Investment ist ein strategisch wichtiges Thema für die AXA. Die Kernaspekte dieser Strategie sind der Einbezug von ESG-Kriterien in jegliche Investitionsentscheidungen, der Ausschluss von Investitionen in gewisse Wirtschaftssektoren (bspw. Kohle, Tabak, Palmöl, Teersand) bzw. einzelne kritische Unternehmen, ambitionierte Ziele für grüne Kapitalanlagen, direkte Investitionen in soziale Projekte, die verantwortliche Wahrnehmung von Aktionärsrechten sowie die strategische Portfolio-Anpassung für mehr Klimaschutz.
Im Rahmen der Zeichnungspolitik hat AXA die Bereitstellung von Versicherungsschutz für klimaschädliche Geschäfte stark eingeschränkt, so werden beispielsweise weltweit keine Kohleminen und -kraftwerke versichert. Zudem hat AXA 2021 Ausschlüsse für Unternehmen der Gas- und Ölbranche beschlossen, sowohl für den Investitions- als auch für den Versicherungsbereich. Im Jahr 2022 wurde eine spezielle Initiative gestartet, um Gespräche mit Unternehmen aus dem Öl- und Gassektor zu führen. Dabei wurden die Transitionspläne anhand festgelegter Indikatoren bewertet.
Auch im eigenen Betrieb trägt AXA Deutschland zur Bekämpfung des Klimawandels bei. Seit 2008 erheben wir unsere Verbrauchsdaten, um unseren ökologischen Fußabdruck zu messen und Maßnahmen zur Reduzierung unserer Emissionen sowie von Wasser, Papier und Abfall abzuleiten. Innerhalb von neun Jahren konnten wir so unsere eigenen CO2-Emissionen mehr als halbieren.
Risiken aus Pensionsrückstellungen
Unsere Gesellschaft hat früheren und teils noch aktiven Mitarbeitern Pensionen zugesagt. Im Zusammenhang mit den Pensionsplänen können Pensionsrisiken sowohl bei den Vermögenswerten der Aktivseite als auch auf der Passivseite relevant werden. Dies ist zum einen über Marktwertrückgänge des Planvermögens auf der Aktivseite, aber auch über eine Zunahme der Verpflichtungen auf der Passivseite, zum Beispiel durch Änderungen des Rechnungszinses, möglich. Auf der Verpflichtungsseite können zudem versicherungstechnische Risiken wie das Langlebigkeitsrisiko auftreten. In diesem Zusammenhang wird das Pensionsrisiko als dasjenige Risiko angesehen, dass das Trägerunternehmen zur Bedienung der zugesagten Rentenverpflichtungen Mehraufwände leisten muss.
In 2023 erfolgte im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der betrieblichen Altersversorgung in der AXA Konzern AG die Auslagerung verdienter Versorgungsansprüche (Past Service) eines Teilbestands unmittelbarer Versorgungszusagen auf einen externen Pensionsfonds. Zum Jahresende 2024 betrug der Erfüllungsbetrag der ausgelagerten Versorgungsansprüche 1.726 Mio. €. Das Planvermögen des Pensionsfonds lag bei einem Marktwert von ca. 1.292 Mio.€. In Höhe der Differenz aus Erfüllungsbetrag und Planvermögen wurde bei der AXA Konzern AG eine verbleibende Restrückstellung für Pensionsverpflichtungen gebildet (435 Mio. Euro).
Die Risiken für die Pensionsverpflichtungen werden in unserem internen Risikomodell berücksichtigt, berechnet und überwacht. Trotz des aktuell gestiegenen Zinsniveaus betrachten wir den Zins nach wie vor als Hauptrisikofaktor sowohl für die Höhe der ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen, aus denen zusätzliche Aufwendungen zur Erhöhung der Rückstellungen resultieren könnten, als auch für die Höhe der mit vertretbarem Risiko erzielbaren Erträge aus der Kapitalanlage. Inflation ist als weiteres Risiko zu berücksichtigen, da die Rentenverpflichtungen aufgrund von Gehalts- und Rententrends zunehmen könnten. Die in den nächsten Jahren zu leistenden Zuführungen zu den Rückstellungen sind in den Planungen bereits berücksichtigt.
Kapitalmanagement und Solvabilität
Die Steuerung der Kapitalbasis erfolgt nach den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Ziel ist es, die jederzeitige Erfüllung der versicherungsvertraglichen Verpflichtungen sicherstellen zu können - selbst wenn im Extremfall die hierfür gebildeten versicherungstechnischen Rückstellungen unzureichend wären. Für die Bereitstellung des entsprechenden Eigenkapitals wird eine angemessene Verzinsung angestrebt.
Die AXA Gruppe hat ein Modell der ökonomischen Risikokapitalberechnung entwickelt, das Ende November 2015 von der französischen Versicherungsaufsicht ACPR (Autorité de Controle Prudentiel et de Résolution) genehmigt wurde und seit dem 1. Januar 2016 als Internes Modell unter Solvency II dient. Zur Sicherstellung der Angemessenheit des entwickelten internen Modells der AXA Deutschland fand im Geschäftsjahr 2024 auch ein umfassender Austausch mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) statt.
Für die Solvabilität unserer Gesellschaften wurden die gültigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Basierend auf den Berechnungen des genehmigten Internen Modells (AGER Lebensversicherung AG verwendet das Standardmodell) übertreffen die Solvenzpositionen unserer Gesellschaften die gesetzliche Anforderung und weisen zusätzlich einen angemessenen Kapitalpuffer oberhalb dieses gesetzlichen Limits auf. Unsere Gesellschaften haben keine Verwendung der möglichen Übergangsmaßnahmen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragt. Weitergehende Informationen können den am 08. April 2025 zu veröffentlichenden Berichten über die Solvabilität und Finanzlage 20241 entnommen werden.
Seit dem 1. Januar 2017 unterliegen wir zusätzlich der Solvency II-Gruppenaufsicht durch die BaFin und legen eine Solvabilitätsquote für unsere Teilgruppe vor. Nach dem derzeitigen Stand der Berechnungen übertrifft die Eigenmittelausstattung unserer Teilgruppe ebenfalls die gesetzliche Kapitalanforderung und weist zusätzlich einen angemessenen Kapitalpuffer oberhalb dieses gesetzlichen Limits auf. Die AXA Konzern AG hat auf Ebene der Teilgruppe des deutschen AXA Konzerns ein konzerninternes Risikolimit in Form einer Mindestsolvabilitätsquote (gemäß Solvency II) festgelegt. Die Gesellschaft berücksichtigt dieses Risikolimit unter Beachtung der unternehmenseigenen Prognose für das kommende Geschäftsjahr bei der Verwendung ihres Bilanzgewinns.
Im Juli 2013 wurde die weltweite AXA Gruppe durch das Financial Stability Board (FSB) als systemrelevant (Global Systemically Important Insurer [G-SII]) eingestuft. Aufgrund dessen unterliegt die AXA Gruppe den „G-SII Policy Measures“ der International Association of Insurance Supervisors (IAIS) und erfüllt die zusätzlichen Anforderungen wie die Erstellung von geforderten Sanierungs- und Abwicklungsplänen. Hierfür liefert die AXA Deutschland regelmäßig lokale Analysen. Die Erfüllung der ab 2019 erhöhten Kapitalanforderungen, wie der Basis-Kapitalanforderungen (Basic Capital Requirements, BCR), ist durch die Gruppe sichergestellt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat für die AXA Krankenversicherung AG gemäß § 301 VAG einen Kapitalaufschlag in Höhe von 5 % auf die Solvabilitätskapitalanforderungen festgesetzt. Ursächlich sind festgestellte Mängel im Rahmen der versicherungsaufsichtsrechtlichen Anforderungen an die IT (VAIT). Der Kapitalaufschlag ist ab April 2023 wirksam. Trotz des Kapitalaufschlages liegt die Solvenzquote deutlich über den erforderlichen Bedeckungswerten. Der Kapitalaufschlag hat somit keine wesentliche Auswirkung auf unsere Finanzstabilität. An Maßnahmen zur Behebung der festgestellten Mängel wird intensiv gearbeitet.
Zusammenfassende Darstellung der Risikolage
Für unsere Sachversicherungsgesellschaften stellen das Prämienrisiko und das Reserverisiko die größten versicherungstechnischen Risiken dar. Zudem bestehen Biometrie- und Zinsgarantierisiken aus der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr (UBR). In der Lebens- und Krankenversicherung stellen das Zinsgarantierisiko und die biometrischen sowie die Schaden-/ Leistungsrisiken die größten versicherungstechnischen Risiken dar. Neben den versicherungstechnischen Risiken beinhalten die Markt- und Bonitätsrisiken der Kapitalanlagen das größte Risikopotenzial.
Die identifizierten spartenspezifischen und operationellen Risiken werden durch die Risikomanagementstrukturen unseres Konzerns sowohl auf zentraler Ebene als auch in den Ressorts kontinuierlich verfolgt. Ebenso werden im Audit & Risk Committee (ARC) regelmäßig Maßnahmen zu den Top-Risiken wie aktuell die aufgrund der steigenden Digitalisierung wachsenden operationellen Risiken besprochen und nachverfolgt.
Die Gesamtrisikosituation hat sich im Geschäftsjahr 2024 nicht wesentlich verändert. Trotz der Unsicherheiten hinsichtlich der mittel- und langfristigen Auswirkungen der Inflation und herausfordernder wirtschaftlicher Lage in Deutschland im Jahr 2024 sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Risiken bekannt, die den Fortbestand unserer Gesellschaften gefährden. Alle Risiken werden frühzeitig erkannt, bewertet und gesteuert und wie in den Vorjahren zeigt die Solvabilität der Versicherungsgesellschaften und des AXA Konzerns auch in 2024 eine Überdeckung.
Ausblick und Chancen
Deutsche Wirtschaft kommt auch 2025 nicht in Schwung
Nach zwei Jahren Rezession in Folge wird für das Jahr 2025 zwar wieder ein leichtes Wirtschaftswachstum in Deutschland erwartet, doch die Bundesregierung senkt ihre Konjunkturprognose für 2025 deutlich. Wie Wirtschaftsminister Robert Habeck bei der Vorlage des Jahreswirtschaftsberichts mitteilte, wird nur noch ein Wachstum von 0,3 % erwartet - im Herbst 2024 hatte die Regierung noch mit einem Plus des Bruttoinlandsprodukts von 1,1 % gerechnet. In ihrem früheren Ausblick auf 2025 hatte die damalige Ampel-Regierung positive Effekte einer "Wachstumsinitiative" erwartet. Wegen des Scheiterns der Koalition aus SPD, Grünen und FDP im November 2024 aber wurden zentrale Maßnahmen der Wachstumsinitiative nicht umgesetzt. Zudem hätten sich die außenwirtschaftlichen Risiken mit der US-Präsidentschaftswahl von Donald Trump und seinen angekündigten Zöllen auf EU-Importe deutlich erhöht. Erwartet wird im laufenden Jahr ein leichter Rückgang der Exporte. Ein weiterer Grund für die gesenkte Prognose ist, dass der private Konsum in Deutschland nicht in Schwung kommt. Verbände sehen den Standort Deutschland zunehmend unter Druck und Firmen halten sich mit Investitionen zurück. Genannt werden vor allem im internationalen Vergleich höhere Energiepreise und eine höhere Steuerlast, gestiegene Sozialabgaben, zu viel Bürokratie und eine zum Teil marode Infrastruktur. Dazu bremst die demographische Entwicklung in den kommenden Jahren das Wachstum wegen Engpässen bei Fachkräften. International stellen der Konflikt im Nahen Osten und der Angriffskrieg Russlands in der Ukraine weiterhin erhebliche Risiken für die Konjunktur dar. Bezüglich des Ukraine-Krieges könnten zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen die öffentlichen Haushalte belasten. Durch eine Ausweitung des Nahost-Konflikts könnten zudem die Energiepreise erneut ansteigen.
Deutsche Versicherungsbranche schaut zuversichtlich nach vorn
Für 2025 erwartet der GDV spartenübergreifend ein Beitragswachstum von 5 % auf 250 Milliarden Euro. „Der Sektor hat aufgrund der sehr schnellen Zinsanstiege und der hohen Unsicherheit drei schwierige Jahre hinter sich. Die Talsohle scheint nun überwunden“, so der Präsident des GDV, Norbert Rollinger, auf der Jahresmedienkonferenz des Verbandes.
In der Lebensversicherung dürften die Beitragseinnahmen in diesem Jahr laut GDV-Prognose um 1,3 % auf knapp 96 Milliarden Euro zulegen. „Hier dürften sich steigende Löhne, rückläufige Inflationsraten und die aktuelle Zinsentwicklung positiv bemerkbar machen”, sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Maßgeblicher Treiber dürfte das Einmalbeitragsgeschäft mit einem Plus von 4,8 % sein.
Für die Schaden- und Unfallversicherung erwartet der GDV für 2025 ein Beitragswachstum von 7,5 % auf 99 Milliarden Euro. “Die Nachholeffekte der Inflationsentwicklung haben sich inzwischen deutlich abgemildert”, sagte Rollinger. In der Kfz-Versicherung wird sogar erneut ein zweistelliges Wachstum der Beitragseinnahmen erwartet.
Für die private Krankenversicherung prognostiziert der Gesamtverband für 2025 ein Beitragsplus von 7,5 % auf 56 Milliarden Euro.
AXA
In der Sachversicherung sind wir mit der AXA Versicherung AG und der AXA easy Versicherung AG vertreten.
Für das Privatkundengeschäft erwarten wir ein Prämienwachstum und eine deutlich verbesserte Ertragslage. In den Haftpflicht-Sparten sehen wir ein Inflationsgeschehen und gleichzeitig eine anhaltende Wettbewerbsintensität. Wir erwarten hier eine leicht steigende Prämienentwicklung unter Beibehaltung einer soliden Profitabilität. In Kraftfahrt befinden wir uns seit 2023 in einer Hochinflationszeit und sehen uns mit deutlich gestiegenen Schadenfrequenzen konfrontiert. Insbesondere in 2024 haben wir darauf mit umfangreichen Bestandsmaßnahmen und hoher Zeichnungsdisziplin reagiert. Das ermöglicht uns 2024 in einem unprofitablen Markt profitabel zu sein. Gleichzeitig verzeichnen wir ein mittleres Prämienwachstum von 5,4 %. Für 2025 erwarten wir ein deutliches Prämienwachstum aufgrund eines Anstiegs der Durchschnittsbeiträge und Vertragsanzahlen. In Unfall wird im Jahr 2025 neben der fortlaufenden Portfoliobereinigung der Fokus auf der Stärkung der Ausschließlichkeit liegen mit dem Ziel, Wachstum und Neugeschäft zu generieren, insbesondere in dem Ende 2024 neu gelaunchten privaten Unfallversicherungsprodukt.
Im Jahr 2025 erwarten wir für das Firmenkundengeschäft aufgrund neuer Tarife in der Gebäude und Betriebshaftpflichtversicherung ein stabiles Beitragswachstum trotz nur geringer indexbasierter Summenanpassungseffekte.
Das Marktverhalten im Industrie-Haftpflicht zeigt sich heterogen. Die marktweit guten Ergebnisse der vergangenen Jahre locken weiterhin mehr Versicherer als Anbieter für industrielles Haftpflichtgeschäft an bzw. erhöhen den Risikoappetit im Markt. In Bezug auf kleinere und mittlere Risiken werden sich Wettbewerb und Preisdruck weiter verstärken. Hingegen ist bei komplexen Risiken in Industrie-Haftpflicht, insbesondere mit US-Bezug, weiterhin von knappen Kapazitäten, erhöhten Selbstbeteiligungen und einer moderaten Preisentwicklung auszugehen. Basierend auf unserem Risikoappetit gehen wir von einem Wachstum unter Beibehaltung unserer soliden Profitabilität aus.
In der industriellen Sachversicherung steht weiterhin aktives Renewal des Portfolios im Vordergrund. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Optimierung des Portfolios hinsichtlich Risiko und Prämienqualität gelegt. Das Ziel ist es, die Qualität des Portfolios für ein nachhaltiges Wachstum weiter zu festigen. Der Markt ist insgesamt noch (leicht) unprofitabel, allerdings gibt es profitable Wettbewerber, welche wieder erhöhten Risikoappetit zeigen.
In der Transportversicherung erwarten wir aufgrund rückläufiger Konjunktur und der geopolitischen Situation ein geringes Beitragswachstum. Der Fokus des Geschäftes wird weiterhin auf der Warenversicherung liegen. In der Technischen Versicherung erwarten wir weiterhin profitables Wachstum, insbesondere im Maschinen- und Anlagenbau. Durch den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien erwarten wir weiterhin Wachstumsimpulse, insbesondere im Bereich der Windenergie sowie der Photovoltaik. Im weiterhin sehr dynamischen Markt für Cyber-Versicherungen hat sich AXA entschieden, im Industriegeschäft zukünftig über die Schwestergesellschaft AXA XL den deutschen Markt zu bedienen. Spartenübergreifend sind wir mit der breiten Produktpalette von AXA International Services und dem internationalen Netzwerk weiterhin gut aufgestellt, so dass wir bedarfsgerechte internationale Versicherungslösungen und einen umfassenden Kundenservice anbieten können.
Insgesamt rechnen wir im Jahr 2025 mit einem moderaten Anstieg der Beitragseinnahmen im selbst abgeschlossenen Geschäft und einem leichten Rückgang im in Rückdeckung übernommenen Geschäft. Hinsichtlich der Schadenbelastung gehen wir zwar von einem moderaten Anstieg der Bruttoaufwendungen aus, erwarten jedoch eine deutlich höhere Beteiligung unserer Rückversicherer an den Schadenexzedenten und rechnen somit mit einen leicht höheren Nettoaufwand. Im Bereich der Kosten erwarten wir einen neugeschäftsbedingt leicht höheren Provisionsaufwand sowie einen leichten Anstieg der Verwaltungsaufwendungen. Unter Einbezug einer vorgesehenen Zuführung zur Schwankungsrückstellung planen wir mit einem versicherungstechnischen Nettoergebnis, das moderat unter dem diesjährigen Wert liegen wird. Im Bereich der Kapitalanlagen erwarten wir deutlich geringere Abschreibungen und deutlich höheren Erträgen, somit ein deutlich höheres Ergebnis. Wir gehen für das kommende Jahr von einem Gewinn vor Ergebnisabführung aus, der deutlich über dem Niveau des abgelaufenen Jahres liegen wird.
Das Geschäftsergebnis der AXA easy Versicherung AG wird sich in 2025 im Vergleich zum Vorjahr aufgrund des deutlich geringeren Kapitalanlageergebnisses sowie höherer sonstiger Kosten deutlich verschlechtern und wieder negativ ausfallen.
In der Lebensversicherung sind wir mit der AXA Lebensversicherung AG, der AGER Lebensversicherung AG und der Deutsche Ärzteversicherung AG vertreten.
Der Lebensversicherungsmarkt wird auch in 2025 im Bereich der Altersvorsorge- und Kapitalmarktprodukte weiterhin durch Unsicherheit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung beeinflusst sein.
In 2025 wird das Thema ESG (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) den Markt in der Lebensversicherung nach wie vor weiter prägen. Als Teil ihrer unternehmerischen Verantwortung will die AXA Lebensversicherung den gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bewusst und aktiv begegnen. Nachhaltiges Investment ist ein strategisch wichtiges Thema für die AXA Gruppe und somit auch für die AXA Lebensversicherung und wird auch in 2025 konsequent weiter verfolgt.
Die AXA Lebensversicherung führt ihre Strategie als Vollsortimenter mit einer breiten Produktpalette und Fokussierung auf profitables Neugeschäftswachstum fort. Im Bereich der privaten Altersvorsorge wird sukzessive das fondsgebundene Angebot auch in 2025 optimiert. Ein weiterer strategischer Schwerpunkt liegt nach wie vor auf den Biometrieprodukten. Dabei liegt der Fokus auf einem guten Gesamtpaket aus einer überdurchschnittlichen Preispositionierung und Produktqualität sowie hohen Annahme- und Leistungsquoten. Neben dem Privat- und bAV-Segment bietet AXA Lebensversicherung über die DBV Zweigniederlassung spezielle Absicherungslösungen für die Zielgruppen im Öffentlichen Dienst.
Für 2025 wird ein leichter Anstieg der Beitragseinnahmen erwartet, insbesondere aus höheren Einmalbeiträgen. Die Kosten werden voraussichtlich leicht über denen des Geschäftsjahres 2024 liegen. Das Kapitalanlageergebnis wird aufgrund eines gesteigerten außerordentlichen Ergebnisses moderat über dem Ergebnis des Jahres 2024 liegen. Der Ertrag aus freiwerdender Zinszusatzreserve wird moderat unter dem des Geschäftsjahres liegen. Bei einem spürbar gesteigerten Rohüberschuss wird der Aufwand für die Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung ebenfalls deutlich höher ausfallen.
Verursacht durch die beschriebenen Entwicklungen erwarten wir für das Jahr 2025 ein Jahresergebnis vor Gewinnabführung, welches leicht über dem des Geschäftsjahres 2024 liegen wird.
Bei der AGER Lebensversicherung AG rechnen wir für 2025 mit spürbar sinkenden Beitragseinnahmen und einem leichten Rückgang der Kosten. Das Kapitalanlageergebnis wird voraussichtlich moderat unter dem des Jahres 2024 liegen. Der Ertrag aus freiwerdender Zinszusatzreserve wird voraussichtlich auf dem Niveau des Geschäftsjahres liegen. Bei einem leicht rückläufigen Rohüberschuss wird der Aufwand für die Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung leicht niedriger ausfallen. Bedingt durch das erwartete geringere Ergebnis vor Steuern wird entsprechend von einem Rückgang des Steueraufwands ausgegangen.
Verursacht durch die beschriebenen Entwicklungen wird für das Jahr 2025 ein Jahresergebnis erwartet, welches leicht unter dem des Geschäftsjahres liegen wird.
Für 2025 erwarten wir bei der Deutsche Ärzteversicherung AG einen deutlichen Anstieg der Beitragseinnahmen ausschließlich aus laufenden Beiträgen. Das Kapitalanlageergebnis verzeichnet voraussichtlich sowohl im ordentlichen als auch außerordentlichen Kapitalanlageergebnis einen deutlichen Anstieg gegenüber Vorjahr. Der Ertrag aus freiwerdender Zinszusatzreserve wird deutlich unter 2024 liegen. Bei den Kosten erwarten wir einen deutlichen Anstieg der Provisionen als Folge des erwarteten Anstiegs im Neugeschäft. Bei einem insgesamt deutlichen Anstieg des Rohüberschusses erwarten wir eine ebenfalls deutlich über Vorjahr liegende Zuführung zur Beitragsrückerstattung. Der Steueraufwand wird voraussichtlich moderat unter dem des Jahres 2024 liegen. Verursacht durch die beschriebenen Entwicklungen erwarten wir für das Jahr 2025 ein Jahresergebnis vor Gewinnabführung, welches geringfügig über dem des Geschäftsjahres 2024 liegen wird.
Die traditionelle Stärke der AXA Krankenversicherung AG bei Vollversicherungen im Öffentlichen Dienst sowie für Ärzte und Heilberufe wird fortgeführt und ausgebaut. Ferner gehen wir davon aus, dass die Bundesregierung weiter ihren gesundheitspolitischen Kurs der Fairness gegenüber der PKV fortsetzt. Die AXA betreibt aktiv den strategischen Wandel der AXA Krankenversicherung AG vom reinen Kostenerstatter zum Gesundheitsdienstleister. Die Segmente der Zusatzversicherungen und Betrieblichen Krankenversicherung sind weiterhin strategische Wachstumsfelder. Als Folge der vorher genannten Wachstumspotenziale erwarten wir für 2025 ein moderates Beitragswachstum, welches aufgrund der deutlich unterdurchschnittlichen Beitragsanpassung zum 1.1.2025 unter der Marktentwicklung liegen wird. Wir gehen davon aus, das die Versicherungsleistungen erneut deutlich ansteigen werden, der Anstieg jedoch unter dem von 2024 liegen werden. Das Kapitalanlageergebnis wird im laufenden Jahr aufgrund des Wachstums des Bestandes an Kapitalanlagen merklich über dem Vorjahr erwartet. Positiv wirkt sich die auch im Marktvergleich günstige Kostenstruktur aus. So wird auch für 2025 von einer weiterhin marktunterdurchschnittlichen Verwaltungskostenquote auf dem Niveau von 2024 ausgegangen.
Insgesamt wird daher für 2025 von einem Unternehmensergebnis ausgegangen, welches deutlich über dem Niveau von 2024 liegt.
Für das Geschäftsjahr 2025 erwarten wir für die AXA Konzern AG insgesamt eine positive Geschäftsentwicklung und sind trotz des herausfordernden Marktumfeldes, dem unsere operativen Tochtergesellschaften ausgesetzt sind, zuversichtlich, in allen Segmenten ein Beitragswachstum und höhere Erträge im Bereich der Kapitalanlage zu erzielen. Darüber hinaus sind wir optimistisch, dass wir unsere Marktanteile in der Lebensversicherung ausbauen können. Wir werden durch Investitionen in Prozessverbesserungen, Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und optimierten Strukturen den Kundenservice nachhaltig verbessern. Darüber hinaus rechnen wir mit deutlich höheren Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen. Zudem erwarten wir ein geringeres ordentliches Kapitalanlageergebnis und sinkende Kosten für die AXA Konzern AG, sodass wir für das Jahr 2025 ein Jahresergebnis annehmen, das über dem Niveau des Vorjahres liegen wird. Ausgehend von weiterhin herausfordernden Kapitalmärkten, erwarten wir wiederum eine angemessene Ausschüttung an unsere Muttergesellschaft und gleichzeitig die Solvabilitätsanforderungen innerhalb der zulässigen Grenzen zu erfüllen.
Sollten bei Tochtergesellschaften der AXA Konzern AG - zum Beispiel aufgrund unerwarteter Kapitalmarktentwicklungen - Jahresfehlbeträge entstehen, wären diese im Rahmen der Beherrschungsverträge bzw. einer Verlustübernahmevereinbarung auszugleichen.
Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für die AXA tätig waren, danken wir für den im Jahr 2024 gezeigten Einsatz. Unser Dank gilt ebenso allen Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartnern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Köln, den 18. März 2025
AXA Konzern AG
Der Vorstand
Dr. Schumacher
Buchmann
Dr. Dahlbokum
Dr. Dietrich
Guerrero
Pohl
Peterson
Laudon
Dr. Zimmermann
Bilanz zum 31. Dezember 2024
Aktiva
| (in Tsd. Euro) | 2024 | 2023 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| A. Anlagevermögen: | ||||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.415 | 4.005 | ||||
| 2. Geleistete Anzahlungen | 1.027 | - | ||||
| 2.442 | 4.005 | |||||
| II. Sachanlagen: | ||||||
| 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 17.708 | 25.294 | ||||
| 2. Geleistete Anzahlungen und Anlage im Bau | 42 | 6 | ||||
| 17.750 | 25.300 | |||||
| III. Finanzanlagen: | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.719.581 | 3.134.436 | ||||
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 119.423 | 42.233 | ||||
| 3. Beteiligungen | 42.104 | 13.379 | ||||
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | - | 6.500 | ||||
| 5. Wertpapiere des Anlagevermögens | 1.386.040 | 1.438.794 | ||||
| 6. Sonstige Ausleihungen | 104.684 | 113.117 | ||||
| 4.371.831 | 4.748.459 | |||||
| 4.392.023 | 4.777.764 | |||||
| B. Umlaufvermögen: | ||||||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||||
| 1. Forderungen aus Lieferung und Leistungen | - | - | ||||
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 462.619 | 101.429 | ||||
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 130.413 | 33.695 | ||||
| 593.032 | 135.124 | |||||
| II. Wertpapiere | ||||||
| 1. Sonstige Wertpapiere | 59.986 | 39 | ||||
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 153.731 | 697.844 | ||||
| 806.749 | 833.007 | |||||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 1.003 | 1.785 | ||||
| D. Aktive latente Steuer | 1.599.862 | 1.535.960 | ||||
| E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung | 1.488 | 485 | ||||
| Summe Aktiva | 6.801.126 | 7.149.001 | ||||
| Passiva | ||||||
| (in Tsd. Euro) | 2024 | 2023 | ||||
| A. Eigenkapital: | ||||||
| I. Gezeichnetes Kapital | 79.840 | 79.840 | ||||
| II. Kapitalrücklage | 1.278.197 | 1.278.197 | ||||
| III. Gewinnrücklagen | ||||||
| 1. Gesetzliche Rücklage | 25 | 25 | ||||
| 2. Andere Gewinnrücklagen | 1.758.690 | 1.851.690 | ||||
| 1.758.715 | 1.851.715 | |||||
| IV. Bilanzgewinn | 795.210 | 551.757 | ||||
| 3.911.963 | 3.761.510 | |||||
| B. Rückstellungen: | ||||||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 839.830 | 876.718 | ||||
| 2. Steuerrückstellungen | 303.870 | 428.329 | ||||
| 3. Sonstige Rückstellungen | 388.649 | 399.660 | ||||
| 1.532.349 | 1.704.707 | |||||
| C. Verbindlichkeiten: | ||||||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - | 1.511 | ||||
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 0 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.511 Tsd. Euro) | ||||||
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 770.761 | 766.505 | ||||
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 767.761 Tsd. Euro (Vorjahr: 763.505 Tsd. Euro) | ||||||
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 585.297 | 913.776 | ||||
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 56.896 Tsd. Euro (Vorjahr: 913.776 Tsd. Euro) | ||||||
| davon aus Steuern: 9.921 Tsd. Euro (Vorjahr: 12.442 Tsd. Euro) | ||||||
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: 7.711 Tsd. Euro (Vorjahr: 5.809 Tsd. Euro) | ||||||
| 1.356.059 | 1.681.792 | |||||
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 755 | 992 | ||||
| Summe Passiva | 6.801.126 | 7.149.001 |
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2024
| in Tsd. Euro | 2024 | 2023 | ||
|---|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 1.168.619 | 1.296.790 | ||
| 2. Andere aktivierte Eigenleistungen | 268 | - | ||
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | 97.307 | 104.753 | ||
| 4. Personalaufwand | 673.777 | 852.799 | ||
| a. Löhne und Gehälter | 546.077 | 628.683 | ||
| b. soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung u. Unterstützung | 127.700 | 224.115 | ||
| zuzüglich Konzernumlage | ||||
| davon für Altersversorgung: 33.064 Tsd. Euro (Vorjahr: 132.210 Tsd. Euro) | ||||
| 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 12.289 | 10.137 | ||
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 546.058 | 520.854 | ||
| 7. Erträge aus Beteiligungen | 141.006 | 53.143 | ||
| davon aus verbundenen Unternehmen: 140.928 Tsd. Euro (Vorjahr: 53.076 Tsd. Euro) | ||||
| 8. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 464.672 | 434.176 | ||
| 9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 64.106 | 42.236 | ||
| davon aus verbundenen Unternehmen: 2.149 Tsd. Euro (Vorjahr: 6.937 Tsd. Euro) | ||||
| 10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 28.688 | 43.125 | ||
| davon an verbundenen Unternehmen: 12.208 Tsd. Euro (Vorjahr: 5.642 Tsd. Euro) | ||||
| 11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere | 9.053 | 13.636 | ||
| 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 39.257 | 29.369 | ||
| davon an verbundenen Unternehmen: 7.854 Tsd. Euro (Vorjahr: 6.127 Tsd. Euro) | ||||
| 13. Aufwendungen aus Verlustübernahme | 9.353 | 8.732 | ||
| davon aus verbundenen Unternehmen: 9.353 Tsd. Euro (Vorjahr: 8.732 Tsd. Euro) | ||||
| 14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 674.879 | 538.698 | ||
| 15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, zuzüglich Konzernumlage | -27.096 | -10.743 | ||
| 16. Ergebnis nach Steuern | 701.975 | 549.441 | ||
| 17. Sonstige Steuern | -1 | -2.058 | ||
| 18. Jahresüberschuss | 701.976 | 551.498 | ||
| 19. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 234 | 259 | ||
| 20. Entnahme andere Gewinnrücklagen | 93.000 | - | ||
| 21. Einstellung andere Gewinnrücklagen | - | - | ||
| 21. Bilanzgewinn | 795.210 | 551.757 |
Anhang
Umwandlungsrechtliche Abspaltung von Pensionsverbindlichkeiten nebst zugehörigen Vermögenswerten
Gemäß des Abspaltungsvertrags vom 15. Juli 2024 zwischen der AXA Lebensversicherung AG und der AXA Konzern AG hat die AXA Lebensversicherung AG bestimmte Pensionsverbindlichkeiten nebst zugehörigen Vermögenswerten auf die AXA Konzern AG abgespalten. Dabei handelt es sich um eine Abspaltung zur Aufnahme nach § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG (Umwandlungsgesetz). Mit Schreiben vom 24. September 2024 wurde die Abspaltung nach § 14 Abs. 1 S. 1 VAG von der BaFin genehmigt. Die Eintragung der Abspaltung (AXA Lebensversicherung AG) bzw. Aufnahme (AXA Konzern AG) in das Handelsregister erfolgte jeweils am 17. Oktober 2024.
Da die Abspaltung bzw. Aufnahme rückwirkend zum 1. Januar 2024 erfolgte, ist die Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen der in der Abspaltungsbilanz aufgeführten Bilanzpositionen der AXA Lebensversicherung AG / AXA Konzern AG um die dort genannten Beträge beeinträchtigt.
Die dem abzuspaltenden und zu übertragenden Pensionsbestand zuzuordnenden Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sind im Abspaltungsvertrag benannt und bestehen im Wesentlichen aus Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 25,1 Mio. Euro, welche insbesondere durch korrespondierende Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere in Höhe von 20,7 Mio. Euro bedeckt sind. Die Abspaltung erfolgte erfolgsneutral.
Aufgrund der Unwesentlichkeit der Transaktion für die AXA Lebensversicherung AG / AXA Konzern AG wurde in der Bilanz sowie im folgenden auf die Angabe von Vorjahreszahlen auf vergleichbarer Basis (Pro-Forma-Werte) sowie einen Vergleich zwischen den Zahlen des aktuellen Geschäftsjahres und den Vorjahreszahlen auf vergleichbarer Basis (Pro-Forma-Werte) verzichtet. Bei den davon-Angaben zu verbundenen Unternehmen in der Bilanz sind als Vorjahreswerte stets die veröffentlichten Vorjahreswerte ausgewiesen.
Angaben zur Identifikation gem. § 264 Abs. 1a HGB
Die AXA Konzern AG, Köln, ist im Handelsregister unter der Nummer HR B 672 beim Amtsgericht Köln eingetragen.
Gewinnverwendungsvorschlag
Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres beträgt 701.975.810,50 Euro. Einschließlich eines Gewinnvortrags von 234.089,29 Euro und einer Entnahme aus den anderen Gewinnrücklagen von 93.000.000,00 Euro ergibt sich ein Bilanzgewinn von 795.209.899,79 Euro. Der Hauptversammlung schlagen wir vor, diesen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
| in Euro | |
|---|---|
| Zahlung einer Dividende an A-Aktien | 793.803.341,62 |
| Zahlung einer Dividende an B-Aktien | 1.300.000,00 |
| Gewinnvortrag | 106.558,17 |
| Bilanzgewinn | 795.209.899,79 |
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Allgemeines
Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden nach Maßgabe der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) erstellt. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 HGB vorgenommen.
Aktiva
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich im Wesentlichen um entgeltlich erworbene Software, welche mit den um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungskosten entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bilanziert sind. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung werden darüber hinaus außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wurde mit ihren Anschaffungskosten bewertet, vermindert um die Abschreibungen für die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Soweit die Nutzung der Geschäftsausstattung die ursprünglich geplante Nutzungsdauer unterschreitet oder der Restbuchwert die Abgangserlöse übersteigt, fallen außerplanmäßige Abschreibungen an. Geleistete Anzahlungen und Anlage im Bau wurden ebenfalls mit ihren Anschaffungskosten bewertet.
Geringwertige Wirtschaftsgüter unter 250 EUR wurden im Geschäftsjahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Für geringwertige Wirtschaftsgüter zwischen 250 EUR und 1.000 EUR wurde ein Sammelposten gebildet. Dieser Sammelposten, der insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, wird im laufenden und in den folgenden vier Jahren pauschal mit jeweils 1/5 abgeschrieben.
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dauerhaft niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wurde auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existierten.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis bestand, wurden mit den Anschaffungskosten bzw. den dauerhaft niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert, falls erforderlich vermindert um notwendige Abschreibungen.
Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den dauerhaft niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert.
Zur Beurteilung, ob bei Aktien beziehungsweise Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Aktien halten, eine dauernde Wertminderung vorliegt sowie eine Abschreibung auf den langfristig beizulegenden Wert zu erfolgen hat, kamen folgende Aufgreifkriterien zur Anwendung:
| • | Der Zeitwert des Wertpapiers lag in den dem Bilanzstichtag vorangehenden sechs Monaten permanent um mehr als 20 % unter dem Buchwert. |
| • | Der Zeitwert des Wertpapiers lag in den dem Bilanzstichtag vorangehenden zwölf Monaten permanent um mehr als 10 % unter dem Buchwert. |
Bei Erfüllung von mindestens einem dieser Aufgreifkriterien erfolgte eine Abschreibung auf den langfristig beizulegenden Wert.
Anteile oder Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Aktien halten, wurden als eigenständiges Wertpapier angesehen und entsprechend bewertet.
Bei Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Rentenpapiere halten und stille Lasten ausweisen, erfolgte die Überprüfung auf eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung entsprechend der einzelnen Wertpapiere innerhalb des Fonds. Basis der Überprüfung einer dauerhaften Wertminderung stellten die erwarteten Rückzahlungsflüsse unter Berücksichtigung von Agien und Disagien der Wertpapiere sowie der relevanten Markwerte der derivativen Instrumente innerhalb des Fonds dar.
Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wurde auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existierten.
Die sonstigen Ausleihungen wurden mit den Anschaffungskosten in Ansatz gebracht, falls erforderlich vermindert um notwendige Abschreibungen. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wurde auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existierten. Agio- und Disagiobeträge wurden ratierlich über die Laufzeit erfasst.
Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bilanziert.
Wertpapiere, die dem Umlaufvermögen zugeordnet waren, wurden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwerten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wurde auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwert zugeschrieben, sofern der beizulegende Zeitwert wieder gestiegen ist.
Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand wurden mit dem Nennbetrag in Ansatz gebracht.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB, aktive latente Steuern in der Handelsbilanz zu aktivieren, Gebrauch gemacht. Die aktiven latenten Steuern werden nach § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB unsaldiert ausgewiesen.
Aufgrund des bestehenden ertragssteuerlichen Organschaftsverhältnisses wurden die latenten Steuern der Organgesellschaften auf Ebene der AXA Konzern AG als Organträger ausgewiesen. Im Geschäftsjahr bestanden ertragsteuerliche Organschaften mit folgenden Tochtergesellschaften:
| • | Alteos GmbH, Berlin |
| • | AXA Customer Care GmbH |
| • | AXA Direktberatung GmbH |
| • | AXA easy Versicherung AG |
| • | AXA Krankenversicherung AG |
| • | AXA Lebensversicherung AG |
| • | AXA Logistik & Services GmbH |
| • | AXA Versicherung AG |
| • | Deutsche Ärzte Versicherung AG |
| • | AXA Services & Direct Solutions GmbH |
| • | Merkur GmbH (mittelbare Organschaft über AXA Versicherung AG) |
| • | Pluto Beteiligungswerte AG (mittelbare Organschaft über AXA Versicherung AG) |
Die im Trust/CTA befindlichen Vermögenswerte (Aktivwerte) wurden handelsrechtlich im Geschäftsjahr nach dem IDW RH FAB 1.021 vom 30.4.2021 und dem Ergebnisbericht des Fachausschusses Altersversorgung der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. vom 26.04.2022 ermittelt.
Bei dem Trust handelt es sich um ein sog. Contractual Trust Arrangement (CTA), bei dem der DBV-Winterthur Vorsorge e.V. als Treuhänder Vermögenswerte zu den entsprechenden unmittelbaren Versorgungszusagen für den Treugeber (AXA Konzernunternehmen) hält. Es handelt sich hierbei um saldierbares Deckungsvermögen i.S.v. § 246 Abs. 2 HGB.
Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung stellt einen Verrechnungsposten aus der Saldierung von Deckungsvermögen mit den dazugehörigen Verpflichtungen nach § 246 Absatz 2 HGB dar und wurde mit dem Nennwert angesetzt.
Die übrigen, nicht einzeln erwähnten Aktivposten wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.
Passiva
Die Berechnung der Pensionsrückstellungen für leistungsorientierte Pensionszusagen erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren) unter Berücksichtigung aktueller Sterblichkeits- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten, zukünftiger Gehalts- und Lohnsteigerungen und Rententrendannahmen.
Durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften wurden die Vorschriften zur Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen in 2016 geändert. Demnach werden die Pensionsrückstellungen nicht mehr mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben, sondern mit dem der vergangenen zehn Geschäftsjahre, vorgegeben durch die deutsche Bundesbank, abgezinst (§ 253 Absatz 2 Satz 1 HGB). Dabei wird pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Der sich ergebende Unterschiedsbetrag zwischen dem Wertansatz der Rückstellungen nach den beiden Bewertungskonzepten ist im Anhang unter der Position Passiva, D.I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen angegeben (§ 253 Absatz 6 Satz 3 i. V. m. Satz 1 HGB).
Als Rechnungsgrundlage für die Sterblichkeits- und Invalidisierungsannahmen dienten die Heubeck-Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln GmbH, Köln.
Die handelsbilanziellen Pensionsrückstellungen für die über den Trust rückgedeckten Pensionszusagen wurden im Geschäftsjahr 2022 erstmalig nach dem IDW RH FAB 1.021 vom 30.4.2021 und dem Ergebnisbericht des Fachausschusses Altersversorgung der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. vom 26.04.2022 ermittelt. Die Bewertung erfolgte nach dem Deckungskapitalverfahren mit Passivprimat.
Die Anpassungen aus der jährlichen Überprüfung der versicherungsmathematischen Annahmen wurden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung gebucht. Dabei wurde das Wahlrecht gem. Tz. 87 IDW HFA 30 angewendet, d.h. der Effekt aus der Zinsänderung wurde im Zinsergebnis dargestellt.
Die Gesellschaft hat Anrechnungszusagen im Zusammenhang mit bereits bestehenden unmittelbaren Pensionsverpflichtungen ausgesprochen. In diesem Fall verringert sich die Verpflichtung aus der unmittelbaren Pensionszusage um den Teil, der von einer Unterstützungskasse übernommen wird.
Die Steuerrückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.
Der Ansatz der Jubiläumsrückstellungen erfolgte nach der Projected-Unit-Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren) unter Berücksichtigung aktueller Sterblichkeits- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten, zukünftiger Gehalts- und Lohnsteigerungen sowie eines durchschnittlichen Marktzinses der vergangenen sieben Geschäftsjahre vorgegeben durch die Deutsche Bundesbank. Dabei wird eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Als Rechnungsgrundlagen dienten die Heubeck-Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln GmbH, Köln.
Die Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich nach § 253 Abs. 1 HGB mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Bei den Darlehensverbindlichkeiten wurden zusätzlich die Zinsabgrenzungen passiviert.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die übrigen, nicht einzeln erwähnten Passivposten wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.
Fremdwährungspositionen wurden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.
Für Fremdwährungspositionen gilt folgendes:
•
Der beizulegende Wert in Euro ergibt sich durch die Umrechnung des beizulegenden Werts in fremder Währung mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag.
•
Die (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro basieren auf einem historischen Devisenkurs.
•
Übersteigt der beizulegende Wert in Euro die (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro, so werden die Fremdwährungspositionen weiterhin zu (fortgeführten) Anschaffungskosten angesetzt.
•
Ergibt dagegen im Vergleich zwischen den (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro und dem beizulegenden Wert in Euro ein negativer Unterschiedsbetrag, so wird
| • | bei monetären Vermögensgegenständen (Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Ausleihungen an Beteiligungen, Inhaberschuldverschreibungen und sonstige festverzinsliche Wertpapiere, Sonstige Ausleihungen, Einlagen bei Kreditinstituten) die währungskursbedingte Wertminderung erfasst, jedoch können Änderungen des beizulegenden Werts in Fremdwährung kompensatorisch wirken. |
| • | bei nicht-monetären Vermögensgegenständen (Anteile an verbundenen Unternehmen, Anteile an Beteiligungen, Aktien, Anteile an Investmentvermögen und nicht-festverzinsliche Wertpapiere) des Anlagevermögens die währungskursbedingte Wertminderung (unter Beachtung einer möglichen kompensatorischen Wirkung des beizulegenden Werts in Fremdwährung) grundsätzlich erfasst, es sei denn, konkrete Anhaltspunkte sprechen gegen eine dauerhafte Wertminderung. |
•
Ergibt sich für monetäre Vermögensgegenstände, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung aufgrund von Währungskursänderungen bilanziert wurde, im Vergleich zwischen den (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro und dem beizulegenden Wert in Euro eine stille Reserve, wird eine Werterhöhung erfasst, soweit der beizulegende Wert die Anschaffungskosten nicht übersteigt. Für nicht-monetäre Vermögensgegenstände wird eine Wertaufholung erfasst, sofern die Gründe für den Ansatz des niedrigeren beizulegenden Wertes nicht mehr existierten; in diesem Fall stellen die fortgeführten Anschaffungskosten die Obergrenze dar.
Entwicklung des Anlagevermögens für die Zeit vom
1. Januar bis 31. Dezember 2024 gem. § 284 Abs. 3 HGB:
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in Tsd. Euro | 01.01.2024 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | 31.12.2024 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände: | |||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 166.280 | 847 | 0 | 0 | 167.126 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0 | 1.027 | 0 | 0 | 1.027 |
| 166.280 | 1.874 | 0 | 0 | 168.153 | |
| II. Sachanlagen: | |||||
| 1. Andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung | 186.122 | 1.261 | 20.901 | 6 | 166.488 |
| 2. Geleistete Anzahlungen und Anlage im Bau | 6 | 42 | 0 | -6 | 42 |
| 186.128 | 1.303 | 20.901 | 0 | 166.530 | |
| III. Finanzanlagen: | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 3.158.701 | 1.595 | 410.439 | 0 | 2.749.857 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 53.346 | 105.042 | 27.852 | 0 | 130.536 |
| 3. Beteiligungen | 25.944 | 29.036 | 0 | 0 | 54.980 |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 12.641 | 0 | 7.405 | 0 | 5.236 |
| 5. Wertpapiere des Anlagevermögens | 1.610.741 | 125.654 | 227.960 | 0 | 1.508.436 |
| 6. Sonstige Ausleihungen | 113.254 | 2.006 | 10.577 | 0 | 104.684 |
| 4.974.627 | 263.333 | 684.233 | 0 | 4.553.729 | |
| Anlagevermögen | 5.327.035 | 266.510 | 705.134 | 0 | 4.888.412 |
| Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in Tsd. Euro | 01.01.2024 | Zugänge | Abgänge | Zuschreibungen | 31.12.2024 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände: | |||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 162.275 | 3.436 | 0 | 0 | 165.711 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 162.275 | 3.436 | 0 | 0 | 165.711 | |
| II. Sachanlagen: | |||||
| 1. Andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung | 160.828 | 8.853 | 20.901 | 0 | 148.780 |
| 2. Geleistete Anzahlungen und Anlage im Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 160.828 | 8.853 | 20.901 | 0 | 148.780 | |
| III. Finanzanlagen: | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 24.265 | 6.012 | 0 | 0 | 30.277 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 11.113 | 0 | 0 | 0 | 11.113 |
| 3. Beteiligungen | 12.565 | 311 | 0 | 0 | 12.876 |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 6.141 | 0 | 905 | 0 | 5.236 |
| 5. Wertpapiere des Anlagevermögens | 171.948 | 2.730 | 22.264 | 30.018 | 122.395 |
| 6. Sonstige Ausleihungen | 137 | 0 | 92 | 45 | 0 |
| 226.169 | 9.053 | 23.261 | 30.063 | 181.897 | |
| Anlagevermögen | 549.272 | 21.342 | 44.162 | 30.063 | 496.388 |
| Buchwert | ||
|---|---|---|
| in Tsd. Euro | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände: | ||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.415 | 4.005 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 1.027 | 0 |
| 2.442 | 4.005 | |
| II. Sachanlagen: | ||
| 1. Andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung | 17.708 | 25.294 |
| 2. Geleistete Anzahlungen und Anlage im Bau | 42 | 6 |
| 17.750 | 25.300 | |
| III. Finanzanlagen: | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.719.580 | 3.134.436 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 119.423 | 42.233 |
| 3. Beteiligungen | 42.104 | 13.379 |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0 | 6.500 |
| 5. Wertpapiere des Anlagevermögens | 1.386.040 | 1.438.793 |
| 6. Sonstige Ausleihungen | 104.684 | 113.117 |
| 4.371.831 | 4.748.459 | |
| Anlagevermögen | 4.392.023 | 4.777.764 |
Erläuterungen zur Bilanz
Aktiva
Unter dem Posten Immaterielle Vermögensgegenstände wurde im Wesentlichen entgeltlich erworbene Software ausgewiesen. Die Abschreibungen auf die Softwareprodukte wurden gemäß den handelsrechtlichen Vorschriften zeitanteilig vorgenommen.
Die Abschreibungen auf andere Anlagen sowie auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgte zeitanteilig. Bei den Zugängen zur Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 1,3 Mio. Euro handelt es sich im Wesentlichen um Kücheneinrichtung in Höhe von 0,2 Mio Euro, Werbeanlagen in Höhe von 0,7 Mio. Euro sowie geringwertige Wirtschaftsgüter in Höhe von 0,3 Mio. Euro.
Zum Geschäftsjahresende betrug der Buchwert der Anteile an verbundenen Unternehmen 2.719,6 Mio. Euro (Vorjahr: 3.134,4 Mio. Euro).
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen setzten sich wie folgt zusammen:
| in Mio. Euro | 2024 | 2023 |
|---|---|---|
| Darlehen an Life Science Investment B.V. | 0,0 | 23,1 |
| Darlehen an Industrial RE Holdings LP | 9,4 | 13,1 |
| Darlehen an Roland Rechtschutzversicherung AG, Köln | 6,0 | 6,0 |
| Darlehen an AXA S.A., Paris | 104,0 | 0,0 |
| Summe Ausleihungen an verbundenen Unternehmen | 119,4 | 42,2 |
Im Berichtsjahr wies die Gesellschaft Beteiligungen in Höhe von 42,1 Mio. Euro (Vorjahr: 13,4 Mio. Euro) aus. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Zeichnung weiterer Anteile an QuantCo, Inc. in Höhe von 28,7 Mio. Euro. Die Beteiligungen setzten sich wie folgt zusammen:
| in Mio. Euro | 2024 | 2023 |
|---|---|---|
| QuantCo, Inc., Boston | 39,3 | 10,6 |
| Merkens XVII GmbH & Co. KG, Köln | 2,1 | 2,1 |
| Tier Mobility GmbH, Berlin | 0,6 | 0,6 |
| Übrige | 0,1 | 0,0 |
| Summe Beteiligungen | 42,1 | 13,4 |
Die Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sanken im Geschäftsjahr durch die vollständige Rückzahlung des Darlehens an die QuantCo Deutschland GmbH auf 0 Mio. Euro (Vorjahr: 6,5 Mio. Euro).
Der Bestand der Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von 1.386,0 Mio. Euro (Vorjahr: 1.438,8 Mio. Euro) setzte sich aus Investmentvermögen (1.079,5 Mio. Euro), Anleihen (290,7 Mio. Euro) und Aktien (15,8 Mio. Euro) zusammen.
Die sonstigen Ausleihungen betrugen 104,7 Mio. Euro und setzen sich wie folgt zusammen:
| in Mio. Euro | 2024 | 2023 |
|---|---|---|
| Schuldscheindarlehen | 48,7 | 53,3 |
| Namensschuldverschreibungen | 25,3 | 25,3 |
| Policendarlehen | 15,7 | 19,5 |
| Namensgenüsse | 15,0 | 15,0 |
| Summe sonstige Ausleihungen | 104,7 | 113,1 |
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen setzen sich sowohl aus Ergebnisabführungen, in geringem Umfang aus steuerlichen Organschaftsumlagen als auch aus dem laufenden Verrechnungsverkehr zu Verwaltungstätigkeiten zusammen. Der Anstieg der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen resultiert insbesondere aus der AXA Lebensversicherung AG und der AXA Krankenversicherung AG und stammt wesentlich aus der im Januar 2025 fälligen Einzahlung der AXA Lebensversicherung AG und der AXA Krankenversicherung AG infolge der ordentlichen Kapitalherabsetzung in 2024. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beliefen sich wie folgt:
| in Mio. Euro | 2024 | 2023 |
|---|---|---|
| AXA Lebensversicherung AG, Köln | 338,8 | 58,9 |
| AXA Krankenversicherung AG, Köln | 115,0 | 36,5 |
| AXA Direktberatung GmbH, Köln | 2,7 | 1,4 |
| XL Catlin Services SE, Dublin | 0,1 | 0,2 |
| AXA GO Germany GmbH, Köln | 0,2 | 0,1 |
| GANYMED GmbH & Co. Dritte Grundstücksgesellschaft KG, Köln | 0,0 | 0,0 |
| Übrige | 5,8 | 4,4 |
| Summe Forderungen gegen verbundenen Unternehmen | 462,6 | 101,4 |
| davon mit Restlaufzeit von unter einem Jahr | 462,6 | 101,4 |
Die Position sonstige Vermögensgegenstände erhöhte sich um 96,7 Mio. Euro auf 130,4 Mio. Euro. Die hierin enthaltenen Steuerforderungen betrugen insgesamt 109,9 Mio. Euro (Vorjahr: 9,8 Mio. Euro). Eine Übertragung aufgrund der steuerlichen Organschaft auf unsere Gesellschaft ist nicht enthalten. Sämtliche sonstige Vermögensgegenstände wiesen eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr aus.
Der Buchwert der Wertpapiere im Umlaufvermögen belief sich auf 60,0 Mio. Euro (Vorjahr: 39 Tsd. Euro).
Der Saldo des Kassenbestands, des Bundesbankguthabens, der Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sank um 544,1 Mio. Euro auf 153,7 Mio. Euro und bestand im Wesentlichen aus laufenden Bankguthaben.
Von den aktiven latenten Steuern in Höhe von 1.599,9 Mio. Euro entfallen 1.201,7 Mio. Euro auf aktive latente Steuern der Organgesellschaften. Diese resultieren im Wesentlichen aus Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz im Bereich der Pensionsrückstellungen, der Kapitalanlagen und der versicherungstechnischen Rückstellungen. Die Bewertung der aktiven latenten Steuern erfolgte mit einem kombinierten Steuersatz von 32 %.
Passiva
Das gezeichnete Kapital betrug zum Jahresende 2024 unverändert 79,8 Mio. Euro, eingeteilt in 31.230.760 auf den Namen lautende Stückaktien. Die AXA S.A., Paris, ist direkt mit 74,37 % sowie über die Kölnische Verwaltungs-Aktiengesellschaft für Versicherungswerte, Leverkusen, indirekt mit 25,63 % am Grundkapital der AXA Konzern AG beteiligt.
Die Kapitalrücklage blieb im Berichtsjahr unverändert. Der anderen Gewinnrücklage wurde im Geschäftsjahr 2024 ein Betrag von 93,0 Mio. Euro entnommen. Die Gewinnrücklagen in Summe betragen 1.758,7 Mio. Euro zum 31. Dezember 2024.
Die leistungsorientierten Pensionszusagen, welche im Allgemeinen auf Dienstzeit und Entgelt der Mitarbeiter basieren, werden teilweise durch Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 HGB gesichert. Die durch die Unternehmen unwiderruflich auf den Trust, den DBV-Winterthur Vorsorge e.V. übertragenen Finanzmittel werden ausschließlich zur Bedeckung der von den Mitgliedsunternehmen an deren Mitarbeiter erteilten Pensionszusagen verwendet und sind durch die Verpfändung der Ansprüche aus den Vermögenswerten an die Versorgungsberechtigten dem Zugriff etwaiger Gläubiger entzogen. Die Pensionsrückstellungen werden mit dem Deckungsvermögen verrechnet. Nach § 246 Abs. 2 HGB werden zudem die Zinsaufwendungen für die Altersversorgung vermindert um die Zinserträge aus dem Deckungsvermögen ausgewiesen.
Zusätzlich bestehen Pensionszusagen gegen Entgeltumwandlung. Diesen Pensionsverpflichtungen stehen Erstattungsansprüche aus kongruenten, konzerninternen Rückdeckungsversicherungen in gleicher Höhe - bestehend bei der AXA Lebensversicherung AG in Höhe von 68,9 Mio. Euro (Vorjahr: 68,4 Mio. Euro) - gegenüber, welche an die Versorgungsberechtigten verpfändet sind. Dabei entspricht der Zeitwert dem steuerlichen Aktivwert. Bei den Rückdeckungsversicherungen handelt es sich um Deckungsvermögen im Sinne von § 246 Abs. 2 HGB, welches mit den entsprechenden Pensionsverpflichtungen saldiert wird. Der Aufwand für diese Pensionszusagen ist gleich dem Beitragsaufwand zu den Rückdeckungsversicherungen und wird von den Arbeitnehmern getragen.
| in Mio. Euro | 2024 | 2023 |
|---|---|---|
| Barwert der Pensionsverpflichtung | 984,4 | 982,9 |
| Zeitwert des Deckungsvermögens | -144,6 | -106,2 |
| Bilanzierte Nettoverpflichtung | 839,8 | 876,7 |
Für die Pensionszusagen gegen Entgeltumwandlung entsprach der Zeitwert des Deckungsvermögens dem Deckungskapital der zugrundeliegenden Rückdeckungsversicherungen und flüssigen Mitteln und damit den fortgeführten Anschaffungskosten.
In der Gewinn- und Verlustrechnung ergibt sich insgesamt ein Netto-Zinsertrag von 2,2 Mio. Euro (Vorjahr: 21,8 Mio. Euro Aufwand), der sich auf 3,3 Mio. Euro (Vorjahr: 24,5 Mio. Euro) Zinsaufwendungen in Bezug auf die Pensionsrückstellung und 5,5 Mio. Euro (Vorjahr: 2,7 Mio. Euro) Zinserträge auf das Deckungsvermögen zusammensetzt.
Zur Ermittlung der Ausschüttungssperre (7-Jahresdurchschnitt) wurde ein Zins von 1,97 % (Vorjahr: 1,76 %) angesetzt. Die Ausschüttungssperre aus der Änderung des Zinssatzes für die Bewertung der Pensionsrückstellungen nach § 253 Abs. 6 HGB betrug -5,0 Mio. Euro (Vorjahr: +22,8 Mio. Euro).
Bei der Ermittlung der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden folgende Berechnungsfaktoren angewandt:
| in % | 2024 | 2023 |
|---|---|---|
| Rechnungszins | 1,90% | 1,83% |
| Rentenanpassung | 2,00% | 2,00% |
| Gehaltsdynamik | 2,50% | 2,50% |
Es wurden unternehmensindividuelle Fluktuationsannahmen berücksichtigt.
In 2023 erfolgte im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der betrieblichen Altersversorgung in der AXA Konzern AG die Auslagerung verdienter Versorgungsansprüche (Past Service) eines Teilbestands unmittelbarer Versorgungszusagen auf einen externen Pensionsfonds. Zum Jahresende 2024 betrug der Erfüllungsbetrag der ausgelagerten Versorgungsansprüche 1.726 Mio. €. Das Planvermögen des Pensionsfonds lag bei einem Marktwert von ca. 1.292 Mio.€. In Höhe der Differenz aus Erfüllungsbetrag und Planvermögen wurde bei der AXA Konzern AG eine verbleibende Restrückstellung für Pensionsverpflichtungen gebildet (435 Mio. Euro).
Die Rückstellung für Vorruhestandverpflichtung unter Berücksichtigung der dazugehörigen Rückstellung für Sozialversicherungsbeiträge aus Vorruhestandsverpflichtungen wird mit dem Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 HGB gesichert. Im Rahmen des AXA Vorsorgeplans wurden Mittel beim AXA Mitarbeiter Treuhand e.V. zur Insolvenzsicherung hinterlegt.
Dabei beträgt der Erfüllungsbetrag der Rückstellungen für Vorruhestandsverpflichtungen unter Berücksichtigung der dazugehörigen Rückstellung für Sozialversicherungsbeiträge aus Vorruhestandsverpflichtungen 19,9 Mio. Euro (Vorjahr: 21,5 Mio. Euro). Von diesem Betrag wird das Deckungsvermögen in Höhe von 18,5 Mio. Euro (Vorjahr: 19,9 Mio. Euro) abgezogen. Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens belaufen sich auf 17,8 Mio. Euro (Vorjahr: 19,5 Mio. Euro).
Die Steuerrückstellungen sanken um 124,4 Mio. Euro auf 303,9 Mio. Euro. Darin enthalten sind Steuerrückstellungen in Höhe von 260,1 Mio. Euro, die von den Konzerngesellschaften aufgrund der steuerlichen Organschaft auf die Gesellschaft übertragen wurden. Hinsichtlich der Abzinsung der Steuerrückstellungen hat die Gesellschaft vom Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB keinen Gebrauch gemacht.
Die sonstigen Rückstellungen betrugen 388,6 Mio. Euro und setzten sich wie folgt zusammen:
| in Mio. Euro | 2024 | 2023 |
|---|---|---|
| Rückstellungen aus anderen vertraglichen Verpflichtungen | 98,6 | 109,1 |
| Rückstellungen für erhaltene, aber noch nicht abgerechnete Leistungen | 110,8 | 101,7 |
| Rückstellungen für Sozialplanverpflichtungen | 52,7 | 60,9 |
| Rückstellungen für Tantieme/Ertragsbeteiligungen | 55,8 | 52,7 |
| Rückstellungen für die Verzinsung von Steuernachforderungen | 11,3 | 23,4 |
| Rückstellungen für Jubiläumsgeldverpflichtungen | 18,7 | 19,8 |
| Rückstellungen im Zusammenhang mit Spruchverfahren | 3,1 | 3,1 |
| Übrige | 37,8 | 29,0 |
| Summe sonstige Rückstellungen | 388,6 | 399,7 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, die sowohl den konzerninternen Finanzausgleich als auch auszugleichenden Beträge aus dem laufenden Verrechnungsverkehr beinhalten, betrugen 770,8 Mio. Euro und setzten sich wie folgt zusammen:
| in Mio. Euro | 2024 | 2023 |
|---|---|---|
| AXA Versicherung AG, Köln | 470,9 | 519,0 |
| Deutsche Ärzte Finanz Beratungs- und Vermittlungs-AG, Köln | 49,8 | 48,8 |
| GANYMED GmbH & Co. Dritte Grundstücksgesellschaft KG, Köln | 28,4 | 34,0 |
| Deutsche Ärzteversicherung AG, Köln | 30,2 | 28,8 |
| AXA Logistik & Service GmbH, Köln | 24,4 | 24,6 |
| AXA Services & Direct Solutions GmbH, Köln | 36,1 | 17,7 |
| GANYMED GmbH & Co. Vierte Grundstücksgesellschaft KG, Köln | 13,9 | 17,0 |
| Arnulfpark Gewerbebau MK 4 Verwaltungs-GmbH, Köln | 13,4 | 16,2 |
| Pluto Beteiligungswerte AG, Köln | 19,9 | 15,2 |
| Alteos GmbH, Berlin | 13,5 | 12,0 |
| GANYMED GmbH & Co. Zweite Grundstücksgesellschaft KG, Köln | 12,7 | 10,9 |
| Arnulfpark Wohnbau GmbH & Co. KG, Köln | 7,8 | 6,7 |
| Neue Düsseldorfer Stadtquartiere zweite Grundstücks GmbH & Co. KG, Köln | 4,8 | 3,6 |
| AXA GO Germany GmbH, Köln | 3,0 | 3,0 |
| Kölner Spezial Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung, Köln | 0,5 | 3,0 |
| Kepheus Beteiligungs- und Vermögenswerte GmbH, Köln | 34,7 | 2,2 |
| Übrige | 6,8 | 4,0 |
| Summe Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 770,8 | 766,5 |
| davon mit Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren | 2,0 | 2,0 |
Die sonstigen Verbindlichkeiten betrugen 585,3 Mio. Euro und setzten sich wie folgt zusammen:
| in Mio. Euro | 2024 | 2023 |
|---|---|---|
| Darlehensverbindlichkeiten | 530,6 | 826,6 |
| Verbindlichkeiten aus der Aufhebung von Arbeitsverträgen | 19,6 | 55,6 |
| Verbindlichkeiten gegenüber der Finanzbehörde | 8,6 | 9,0 |
| Verbindlichkeiten aus abzuführenden Beiträgen zum AXA Pensions-Aufbauplan | 7,7 | 5,8 |
| Übrige | 18,8 | 16,8 |
| Summe sonstige Verbindlichkeiten | 585,3 | 913,8 |
| davon mit Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren | 15,7 | 12,1 |
Die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von 511,3 Mio. Euro.
Unter passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen aus früheren Geschäftsjahren ausgewiesen, soweit diese Erträge nach dem Abschlußstichtag darstellen.
Die Gesellschaft weist auf Grund eines Aktivüberhangs keine passiven latenten Steuern aus.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Von den Umsatzerlösen in Höhe von 1.168,6 Mio. Euro (Vorjahr: 1.296,8 Mio. Euro) wurden 1.143,7 Mio. Euro aus Dienstleistungserträgen mit folgenden verbundenen Unternehmen erzielt:
| in Mio. Euro | 2024 | 2023 |
|---|---|---|
| AXA Versicherung AG, Köln | 492,0 | 542,9 |
| AXA Krankenversicherung AG, Köln | 354,1 | 386,5 |
| AXA Lebensversicherung AG, Köln | 161,2 | 244,7 |
| Deutsche Ärzteversicherung AG, Köln | 25,2 | 26,5 |
| AXA easy Versicherung AG, Köln | 7,6 | 8,8 |
| AXA Logistik & Services GmbH, Köln | 8,9 | 8,7 |
| Übrige | 94,6 | 54,8 |
| Summe Dienstleistungserträge | 1.143,7 | 1.272,9 |
Darüber hinaus haben wir aufgrund des Vertriebsabkommens mit der AXA Life Europe dac Provisionen in Höhe von 5,5 Mio. Euro (Vorjahr: 5,9 Mio. Euro) erhalten.
Bei der Position andere aktivierte Eigenleistungen handelt es sich um die Aktivierung von Eigenleistungen im Zusammenhang mit der Implementierung erworbener Software in Höhe von 267,9 Tsd. Euro (Vorjahr: 0,0 Tsd. Euro).
Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen 97,3 Mio. Euro und setzten sich wie folgt zusammen:
| in Mio. Euro | 2024 | 2023 |
|---|---|---|
| Erträge aus Kapitalanlagen | 44,5 | 67,9 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 25,9 | 25,0 |
| Erträge aus Zuschreibungen von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | 0,0 | 6,4 |
| Übrige | 27,0 | 5,5 |
| Summe sonstigen betrieblichen Erträge | 97,3 | 104,8 |
Der Personalaufwand betrug 673,8 Mio. Euro und lag damit um 179,0 Mio. Euro unter dem entsprechenden Vorjahresniveau. Dies ist im Wesentlichen auf den Wegfall von Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit im Vorjahr zurückzuführen.
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen beliefen sich auf 12,3 Mio. Euro (Vorjahr: 10,1 Mio. Euro).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 546,1 Mio. Euro und setzten sich wie folgt zusammen:
| in Mio. Euro | 2024 | 2023 |
|---|---|---|
| Externe EDV-Aufwendungen | 107,5 | 99,8 |
| Bezogene Dienstleistungen von anderen Konzerngesellschaften | 95,7 | 90,6 |
| Raumaufwand | 66,1 | 84,0 |
| Aufwendungen für Kapitalanlagen | 37,4 | 39,4 |
| Kostenumlage Zentralfunktionen des Konzerns | 37,7 | 33,3 |
| Zeitarbeitskräfte / Temporäre Arbeitnehmerüberlassung (non-IT) | 19,2 | 30,1 |
| Werbeaufwand | 30,1 | 27,7 |
| Büroaufwand | 32,6 | 27,6 |
| Reisekosten | 19,9 | 20,2 |
| Beratungs- und andere Fremdleistungen | 28,6 | 15,1 |
| Aufwendungen für die Vermittlung von ALE- Produkten | 5,5 | 5,9 |
| Aufwendungen für externe Referenter und Trainer | 5,3 | 4,7 |
| Bewirtungsaufwendungen | 4,7 | 4,5 |
| Tagungen und Schulungen | 6,5 | 4,2 |
| Hardwarezuschüsse für Vermittler | 2,6 | 2,8 |
| Notarkosten | 2,9 | 2,7 |
| Gerichtskosten, Auskunftsgebühren | 2,5 | 1,4 |
| Abschreibungen auf AXA Zeitwertfonds | 0,0 | 0,0 |
| Fremdwährungsumrechnung | 0,0 | 0,0 |
| Übrige | 41,1 | 26,9 |
| Summe sonstigen betrieblichen Aufwendungen | 546,1 | 520,9 |
Die Erträge aus Beteiligungen betrugen 141,0 Mio. Euro und setzten sich wie folgt zusammen:
| in Mio. Euro | 2024 | 2023 |
|---|---|---|
| Kölnische Verwaltungs- AG, Leverkusen | 32,0 | 32,3 |
| AXA Krankenversicherung AG, Köln | 15,9 | 0,0 |
| AXA Lebensversicherung AG, Köln | 61,0 | 0,0 |
| Roland Rechtsschutz-Versicherung AG, Köln | 16,2 | 12,0 |
| Deutsche Ärzte Finanz Beratungs- und Vermittlungs- AG, Köln | 8,0 | 8,0 |
| AXA Services & Direct Solutions GmbH, Köln | 7,6 | 0,0 |
| Übrige | 0,3 | 0,8 |
| Summe Erträge aus Beteiligungen | 141,0 | 53,1 |
Die Gesellschaft erhielt Erträge aus Gewinnabführungsverträgen in Höhe von 464,7 Mio. Euro, die sich wie folgt zusammensetzten:
| in Mio. Euro | 2024 | 2023 |
|---|---|---|
| AXA Versicherung AG, Köln | 308,7 | 213,3 |
| AXA Krankenversicherung AG, Köln | 63,5 | 110,0 |
| AXA Lebensversicherung AG, Köln | 76,0 | 88,5 |
| Deutsche Ärzteversicherung AG, Köln | 13,5 | 21,5 |
| Übrige | 2,9 | 0,9 |
| Summe Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 464,7 | 434,2 |
Die Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens betrugen 64,1 Mio. Euro und setzten sich wie folgt zusammen:
| in Mio. Euro | 2024 | 2023 |
|---|---|---|
| Erträge aus Investmentvermögen | 56,5 | 27,5 |
| Zinserträge aus nicht börsennotierten festverzinslichen Wertpapieren | 0,4 | 2,2 |
| Zinserträge aus börsennotierten festverzinslichen Wertpapieren | 2,1 | 1,9 |
| Zinserträge aus Schuldscheindarlehen | 0,2 | 1,4 |
| Zinserträge aus Policendarlehen | 1,0 | 1,0 |
| Erträge aus verbundenen Unternehmen | 2,1 | 6,9 |
| davon AXA S.A., Paris | 0,2 | 4,2 |
| Übrige | 1,7 | 1,3 |
| Summe Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 64,1 | 42,2 |
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens in Höhe von 9,1 Mio. Euro (Vorjahr: 13,6 Mio. Euro) resultierten wie im Vorjahr vor allem aus Abschreibungen auf Beteiligungen und Hedgefonds.
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen stiegen um 9,9 Mio. Euro auf 39,3 Mio. Euro. Diese Position wurde im Wesentlichen von den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Bezug auf die Darlehen von der AXA Lebensversicherung AG und der AXA Krankenversicherung AG an die AXA Konzern AG in Gesamthöhe von 31,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,04 Mio. Euro) und den Zinserträgen in Bezug auf die Pensionsrückstellungen in Gesamthöhe von 2,2 Mio. Euro (Vorjahr: Zinsaufwendungen in Höhe von 21,8 Mio. Euro) bestimmt.
Der Aufwand aus Verlustübernahme betrug im Berichtsjahr 9,4 Mio. Euro (Vorjahr: 8,7 Mio. Euro) und betraf mit 9,2 Mio. Euro die Alteos GmbH.
Im Bereich der Steuern vom Einkommen und Ertrag ergab sich ein Steuerertrag in Höhe von 27,1 Mio. Euro (Vorjahr: Steuerertrag 10,7 Mio. Euro). Dieser Betrag enthält einen Ertrag aus Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag im Geschäftsjahr in Höhe von 10,2 Mio. Euro (Vorjahr: Aufwand 9,4 Mio. Euro), einen Gewerbesteuerertrag im Geschäftsjahr in Höhe von 9,4 Mio. Euro (Vorjahr: Aufwand 10,8 Mio. Euro) sowie einen Aufwand aus latenten Steuern in Höhe von 46,4 Mio. Euro (Vorjahr: Ertrag in Höhe von 10,8 Mio. Euro). Der Ertrag aus Vorjahressteuern belief sich auf 53,9 Mio. Euro (Vorjahr: Ertrag in Höhe von 21,6 Mio. Euro).
Mitglieder des Aufsichtsrates
Antimo Perretta
Vorsitzender
Non-Executive Chairman of various AXA Boards of Directors,
AXA GIE
Freienbach (SZ), Schweiz
Andrea Wolf*)
Stellv. Vorsitzende
Vorsitzende Konzernbetriebsrat,
AXA Konzern AG
Sankt Augustin, Deutschland
Mirjam Bamberger
Chief Sustainibility Officer, Customer Engagement,
Innovation & Brand of European Markets & Health,
AXA GIE
Zürich, Schweiz
Ilse Burz (seit 05.07.2024)
Stellvertretende Vorsitzende des Gesamtbetriebsrat AXA Konzern AG, AXA Konzern AG
München, Deutschland
Wiebke Dahl*)
2. Stellvertretende Vorsitzende Konzernbetriebsrat,
Vorsitzende Gesamtbetriebsrat AXA Konzern AG, AXA Konzern AG
Norderstedt, Deutschland
Philippe Egger
ehem. FINMA (Finanzmarktaufsicht Schweiz)
Vizepräsident des Verwaltungsrates
Visp, Schweiz
Michael Garrecht*) (bis 30.06.2024)
Vorsitzender Gesamtbetriebsrat AXA Konzern AG,
AXA Konzern AG
Maikammer, Deutschland
Anke Giesen
Vorstand Fraport AG
Essen, Deutschland
Susanne Hille*)
Landesbezirksfachbereichsleiterin ver.di Landesbezirk NRW
Erkrath, Deutschland
Oliver Koll*)
1. Stellvertretender Vorsitzender Konzernbetriebsrat,
Stellvertretender Vorsitzender Gesamtbetriebsrat AXA Konzern AG, AXA Konzern AG
Bedburg, Deutschland
Jean-Damien Létoquart
Head of Corporate Finance, AXA GIE
Versailles, Frankreich
Dr. Eva Lohse
Oberbürgermeisterin a.D. der Stadt Ludwigshafen
Ludwigshafen, Deutschland
Dr. Ralph Maaßen*)
Leiter Mathematik, Analytik und Qualität KV, AXA Konzern AG
Köln, Deutschland
Doina Palici-Chehab
Non-Executive Director of several AXA Entities
Paris, Frankreich
Christoph Schmitz-Dethlefsen*)
Mitglied im Bundesvorstand ver.di,
Berlin, Deutschland
Gabriele Sieger*)
Vorsitzende Betriebsrat AXA Konzern AG Dortmund,
AXA Konzern AG
Kamen, Deutschland
Ulrich Silberbach
Bundesvorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion,
Bornheim, Deutschland
* Vertreter der Arbeitnehmer
Mitglieder des Vorstandes
Dr. Thilo Schumacher
Vorsitzender
Vorstandsvorsitz
Finanzen (vertretungshalber 01.03. bis 22.05.2024)
Vertrieb (vertretungshalber seit 01.08.2024)
Irina Buchmann (seit 23.05.2024)
Finanzen
Dr. Achim Dahlbokum
Informationstechnologie / Digitalisierung
Operations (vertretungshalber 01.10. bis 26.11.2024)
Dr. Karsten Dietrich
Personenversicherung
Beate Heinisch (bis 30.09.2024)
Operations
Kai Kuklinski (bis 31.07.2024)
Vertrieb
Sirka Laudon
People Experience
Stephanie Peterson
Customer Management
Daniela Carina Pohl (seit 27.11.2024)
Operations
Dr. Marc Daniel Zimmermann
Sachversicherung
Finanzen (vertretungshalber bis 29.02.2024)
Sonstige Erläuterungen und Angaben
Angaben nach § 285 Nr. 3 und Nr. 3a HGB
Über die gesamte mehrjährige Vertragslaufzeit bestehen folgende finanzielle Verpflichtungen aus Mieten und Leasingverträgen:
| in Mio. Euro | 2024 | 2023 |
|---|---|---|
| Mietverpflichtungen | 268,6 | 307,4 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | -0,3 | -0,3 |
| KFZ-Leasing | 17,8 | 4,5 |
| PC-Leasing | 8,8 | 9,7 |
| Mietverpflichtung für Software | 23,7 | 14,9 |
| Verpflichtungen aus IT-Service Verträgen | 5,3 | 6,8 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | -5,3 | -6,8 |
Die Verpflichtungen aus Mieten sowie aus Leasing- und Service-Verträgen resultieren im Wesentlichen aus langfristigen Verträgen, insbesondere über die Anmietung der Hauptverwaltungsgebäude (Colonia-Allee 10-20 sowie Colonia-Allee 22-30). Diese Mietverträge haben eine Restlaufzeit von 10 Jahren, also bis Ende 2034. Hieraus ergeben sich bei unterstellter positiver Geschäftsentwicklung keine nennenswerten Risiken.
AXA Deutschland hat sich beginnend in 2010 an einem gemeinsamen europäischen Programm der AXA mit dem Namen Flyer beteiligt. Zielsetzung ist die Standardisierung von Bilanzierungs-, Konsolidierungs- und Reporting- aber auch Procurement-Funktionen auf Basis einer gemeinsamen Plattform für die allgemeinen Hauptbuchfunktionen (Projekt COPERNIC) sowie die Nebenbuchfunktionen für Kapitalanlagen (Projekt SHIP). Die AXA Group Operations SAS, Paris, (AXA GO SAS) stellt der AXA Konzern AG und den weiteren AXA-Gesellschaften die oben genannte technische Plattform zur Verfügung, leistet technische Unterstützung hierzu und übernimmt gleichzeitig auch die laufende Wartung und Programmierung dieser Plattform. Service Agreements aus 2010 (COPERNIC) bzw. 2012 (SHIP) mit AXA GO SAS regeln die Beteiligung von AXA Deutschland an kapitalisierungsfähigen Investitionskosten, die über 15 Jahre bis Ende 2027 ratierlich zu zahlen sind. Im Falle einer Vorfälligkeitskündigung (z. B. durch Verkauf der AXA Deutschland) entsteht die Verpflichtung, die ausstehenden Raten der Investition auf einmal zu zahlen. Die Verpflichtung beläuft sich auf 5,3 Mio. Euro. Hinzu kommen Investitionen für den Aufbau eines neuen Buchhaltungssystems oder Kosten für die Integration in das System des Käufers innerhalb eines kurzfristigen Zeitraums. Die Gestaltung dieser Verträge entspricht marktüblichen Regelungen.
Einzahlungsverpflichtungen aus indirekten Anlagen bestehen in Höhe von 35,7 Mio. Euro (davon an verbundene Unternehmen 0,8 Mio. Euro). Diese Verpflichtungen verteilen sich in erster Linie auf die Anlagestrategien Renten inkl. High-Yield-Anleihen (18,3 Mio. Euro), Immobilien (3,6 Mio. Euro) und Alternative Investments (13,8 Mio. Euro). Das den Managern zugesagte Kapital wird über einen Zeitraum von mehreren Jahren investiert. Die ausgewiesenen Verpflichtungen stellen das maximale Volumen der noch offenen, nicht investierten Zusagen dar. Die Chancen und Risiken der Verpflichtungen ergeben sich aus dem zukünftigen Ergebnis der jeweiligen Anlagestrategie.
Die AXA Konzern AG hat ein Darlehen über 62 Mio. Euro von der AXA Lebensversicherung AG erhalten. Zur Besicherung des Darlehens wurden der AXA Lebensversicherung AG Fondsanteile verpfändet. Der Marktwert der verpfändeten Fondsanteile betrug zum 31.12.2024 91,9 Mio. Euro.
Die AXA Konzern AG hat ein Darlehen über 448,6 Mio. Euro von der AXA Krankenversicherung AG erhalten. Zur Besicherung des Darlehens wurden der AXA Krankenversicherung AG Fondsanteile verpfändet. Der Marktwert der verpfändeten Fondsanteile betrug zum 31.12.2024 525,3 Mio. Euro.
In 2022 wurde zwischen der AXA Konzern AG als Kreditgeber und AXA Versicherung AG als Kreditnehmer ein Kreditvertrag über die Aufnahme eines abrufbaren Nachrangdarlehens mit einer Kreditlinie von insgesamt 120,0 Mio. Euro abgeschlossen. Der Kreditvertrag wurde zum 01.10.2024 durch eine Barmittelzusage in gleicher Höhe ersetzt. Der Vertrag diente der bedarfsgerechten Stärkung der Eigenmittel der AXA Versicherung AG und konnte in zwei Tranchen in Höhe von jeweils 60,0 Mio. Euro in Anspruch genommen werden. Bis zur Aufhebung wurde das Nachrangdarlehen nicht in Anspruch genommen. Entsprechend der Regelungen der Barmittelzusage aus September 2024 kann danach die AXA Versicherung AG eine Zuzahlung in das Eigenkapital gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB (Kapitalrücklage) bis zu einer Höhe von 120,0 Mio. Euro abrufen. Die Barmittelzusage hat eine Laufzeit von 10 Jahren und kann in mehreren Tranchen in Höhe von jeweils 20,0 Mio. Euro oder vollständig in Anspruch genommen werden. Zum 31.12.2024 wurde davon kein Gebrauch gemacht.
In 2023 wurde zwischen der AXA Konzern AG und AGER Lebensversicherung AG eine Verlustübernahmevereinbarung abgeschlossen. Nach dieser verpflichtet sich die AXA Konzern AG, jeden während der Vertragslaufzeit entstehenden Jahresfehlbetrag der AGER Lebensversicherung AG auszugleichen, soweit dieser nicht durch Entnahmen aus während der Vertragslaufzeit der Vereinbarung gebildeten Gewinnrücklagen ausgeglichen wird. Mit einer Inanspruchnahme der Vereinbarung ist zum Bilanzstichtag nicht zu rechnen. Darüber hinaus wurde im Mai 2024 zwischen der AXA Konzern AG und der AGER Lebensversicherung AG eine Vereinbarung über eine Barmittelzusage abgeschlossen. Die AGER Lebensversicherung AG kann danach eine Zuzahlung in das Eigenkapital gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB (Kapitalrücklage) bis zu einer Höhe von 60,6 Mio. Euro abrufen. Die Barmittelzusage hat eine Laufzeit von 10 Jahren.
Angaben nach § 285 Nr. 7 HGB
Im Geschäftsjahr 2024 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 6.906 Mitarbeiter (Vorjahr: 6.961). Davon waren 6.465 Angestellte (Vorjahr: 6.492) im Innendienst und 441 Angestellte im Außendienst (Vorjahr: 468). Insgesamt wurden durchschnittlich 3.657 (Vorjahr: 3.688) Mitarbeiterinnen und 3.249 (Vorjahr: 3.273) Mitarbeiter beschäftigt. Darüber hinaus waren in 2024 durchschnittlich 318 Auszubildende (Vorjahr: 323) in unserem Unternehmen tätig.
Angaben nach § 285 Nr. 9a und 9b HGB
Für das Geschäftsjahr 2024 belief sich der Vergütungsaufwand für die Mitglieder des Vorstands der AXA Konzern AG für ihre Tätigkeiten im Mutterunternehmen insgesamt auf 629 Tsd. Euro (Vorjahr: 716 Tsd. Euro).
Im Rahmen des gruppenweiten „Long Term Incentive Plans“ der AXA S.A. wurden in 2024 32.726 „International Performance Shares“ (Vorjahr: 66.080) auf AXA S.A. Aktien gewährt. Der beizulegende Zeitwert aller im Geschäftsjahr 2024 gewährten International Performance Shares beträgt 819 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.345 Tsd. Euro). Die weiteren Einzelheiten der in diesem Jahr und in den Vorjahren gewährten aktienbasierten Vergütungsprogramme sind von der AXA S.A., Paris, offengelegt worden.
Den Mitgliedern des Vorstandes der AXA Konzern AG wird eine Versorgungszusage in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage gewährt. Die Abwicklung erfolgt über eine Unterstützungskasse. Die Versorgung umfasst ein Alterskapital nach Vollendung des 67. Lebensjahres mit Rentenwahlrecht sowie eine Hinterbliebenenversorgung. Fakultativ kann ein Berufsunfähigkeitsschutz zusätzlich vereinbart werden. Zur Finanzierung der Zusage entrichtet die Gesellschaft einen definierten prozentualen Anteil am jeweiligen Festgehalt als Beitrag an die Unterstützungskasse. Für die bisher bestehenden Versorgungszusagen in Form von Leistungszusagen wurde eine Besitzstandsregelung vereinbart. Das durch die neue Zusage gesammelte Kapital mindert die entsprechenden Rückstellungspositionen in der Bilanz. Die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen der am 31. Dezember 2024 aktiven Vorstandsmitglieder mit Besitzstandsregelung beliefen sich auf 446 Tsd. Euro (Vorjahr: 717 Tsd. Euro).
Die Gesamtbezüge früherer Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen beliefen sich auf 4.736 Tsd. Euro (Vorjahr: 3.885 Tsd. Euro). Für diesen Personenkreis sind zum 31. Dezember 2024 Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen in Höhe von 113.780 Tsd. Euro (Vorjahr: 99.780 Tsd. Euro), passiviert worden.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates für die Tätigkeit im Aufsichtsrat der AXA Konzern AG betrug im Geschäftsjahr insgesamt 1.191 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.008 Tsd. Euro), davon 468 Tsd. Euro (Vorjahr: 400 Tsd. Euro) erfolgsunabhängig und 723 Tsd. Euro (Vorjahr: 608 Tsd. Euro) erfolgsabhängig.
Angaben nach § 285 Nr. 11 und Nr. 11a HGB
An folgenden Unternehmen sind wir wesentlich nach § 285 Nr. 11 und Nr. 11 a) HGB beteiligt:
| in Tsd. Euro / in % |
2024 |
|---|---|
| AGER Lebensversicherung AG, Köln* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 307.457 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 32.000 |
| Alteos GmbH, Berlin* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 10.118 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | -8.260 |
| AXA Customer Care GmbH, Köln* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 733 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 74 |
| AXA Direktberatung GmbH, Köln* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 100 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | -2 |
| AXA easy Versicherung AG, Köln* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 6.364 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | -471 |
| AXA Krankenversicherung AG, Köln* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 184.018 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 110.000 |
| AXA Lebensversicherung AG, Köln* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 383.498 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 88.500 |
| AXA Logistik & Service GmbH, Köln* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 156 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 819 |
| AXA Services & Direct Solutions GmbH, Köln* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 42.656 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 4.230 |
| * Eigenkapital und Ergebnis des Geschäftsjahres gemäß Jahresabschluss 2023. |
| in Tsd. Euro / in % |
2024 |
|---|---|
| AXA Versicherung AG, Köln* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 243.103 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 213.283 |
| Deutsche Ärzte Finanz Beratungs- und Vermittlungs-AG, Köln* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 75,00% |
| Eigenkapital | 23.713 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 10.561 |
| Deutsche Ärzteversicherung AG, Köln* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 51.889 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 21.500 |
| ROLAND Rechtsschutz Versicherungs-Aktiengesellschaft, Köln* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 60,00% |
| Eigenkapital | 123.057 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 27.375 |
| QuantCo, Inc., Delaware* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 6,21% |
| Eigenkapital in Tsd. USD | 1.175 |
| Eigenkapital in Tsd. EUR | 1.135 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres in Tsd. USD | -1.531 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres in Tsd. EUR | -1.478 |
| WIN EXPERTISA Gesellschaft zur Förderung beruflicher Vorsorge mbH, Köln* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 935 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 12 |
| * Eigenkapital und Ergebnis des Geschäftsjahres gemäß Jahresabschluss 2023. |
Angaben nach § 285 Nr. 17 HGB
Die Abschlussprüferhonorare teilen sich nach Leistungsarten wie folgt auf:
| in Tsd. Euro | 2024 |
|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 407 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 5 |
| Gesamt | 412 |
Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen beinhalten die gesetzliche Jahresabschlussprüfung sowie die Prüfung der Solvabilitätsübersicht.
Angaben nach § 285 Nr. 19 und 23 HGB
Zum Bilanzstichtag befand sich eine Option auf einen Genussschein mit einem Nominalwert von 15,0 Mio. Euro im Bestand. Die Option wurde mit dem Genussschein als Bewertungseinheit nach der Einfrierungsmethode unter den sonstigen Ausleihungen bilanziert. Der Buchwert sowie der beizulegende Zeitwert der Option betrug 0 Euro.
Angaben nach § 285 Nr. 21 HGB
Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Personen oder Unternehmen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, wurden nicht getätigt.
Angaben nach § 285 Nr. 24 und 25 HGB
Die Angaben zu Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie zu der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden sind in den Erläuterungen zu der entsprechenden Bilanzposition aufgeführt.
Angaben nach § 285 Nr. 26 HGB
Weiterführende Angaben zu Aktien und Anteilen an inländischen beziehungsweise vergleichbaren EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches aufgegliedert nach Anlagezielen:
| in Tsd. Euro | Marktwert | Buchwert | Reserven/Lasten | Ausschüttungen im Geschäftsjahr |
|---|---|---|---|---|
| Rentenfonds | 679.049 | 904.349 | -225.300 | 45.961 |
| Alternative Investments | 35.894 | 35.894 | 0 | 1.860 |
| Gesamt | 714.943 | 940.243 | -225.300 | 47.821 |
Zum 31. Dezember 2024 weisen Aktien und Anteile an Investmentvermögen mit einem Buchwert in Höhe von 842.450 Tsd. Euro, die unter der Fondskategorie Rentenfonds ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, stille Lasten in Höhe von 225.300 Tsd. Euro aus. Anteile und Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Rentenpapiere halten und stille Lasten ausweisen, werden anhand der erwarteten Rückzahlungen aus den entsprechenden Wertpapieren innerhalb des Fonds auf eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung hin überprüft. Wir gehen nach Prüfung dieser Kriterien aufgrund unserer langfristigen Halteabsicht von vorübergehenden Wertminderungen der Kapitalanlagen aus.
Bei einzelnen Fonds bestehen Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe, da sie nur wöchentlich bzw. mit einer Frist von 40 Tagen zum Quartalsletzten zurückgegeben werden können.
Angaben nach § 285 Nr. 27 HGB
Zum Bilanzstichtag bestand folgende Einzahlungsverpflichtung:
| Unternehmen | Verpflichtung | Höhe der Verpflichtung |
|---|---|---|
| AXA Life Europe dac., Dublin | Service Agreements, Haftung im Fall der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen. | Bis zu einer Summe von 20,0 Mio. Euro p.a. |
Angaben nach § 285 Nr. 28 HGB
Der die Ausschüttungssperre begründende Betrag vor Bedeckung durch Eigenkapitalbestandteile nach § 268 Absatz 8 HGB in Höhe von 1.599,9 Mio. Euro (Vorjahr: 1.536,0 Mio. Euro) resultierte aus den aktiven latenten Steuern. Der unter die Ausschüttungssperre fallende Betrag war vollständig durch Gewinnrücklagen gedeckt, sodass sich bezüglich der Gewinnabführung keine Beschränkungen durch die Ausschüttungs- und Abführungssperre nach § 301 AktG i. V. m. § 268 Absatz 8 HGB ergeben.
Angaben nach § 285 Nr. 30a HGB
Die Gesellschaft ist Teil einer Unternehmensgruppe, deren oberste Muttergesellschaft mit Sitz in Frankreich den französischen Umsetzungsregelungen zur globalen Mindestbesteuerung (OECD Pillar 2) ab dem Wirtschaftsjahr 2024 unterliegt. Darüber hinaus unterliegt die Gesellschaft in Deutschland ab dem Wirtschaftsjahr 2024 dem Mindeststeuergesetz und hat insbesondere die Regelungen zur nationalen Ergänzungssteuer zu beachten.
Die Gesellschaft macht für die Wirtschaftsjahre bis 2026 aufgrund einer hinreichenden Steuerbelastung vom CbCR-Safe-Harbour Gebrauch und erwartet auch darüber hinaus keine steuerlichen Auswirkungen aus der Anwendung des Mindeststeuergesetzes.
Angaben nach § 285 Nr. 33 HGB
Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind bei unseren Gesellschaften keine Vorgänge eingegangen, die wesentliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage unserer Gesellschaft haben.
Angaben nach § 306 AktG a.F. bzw. dem Spruchverfahrensgesetz
Zum 31. Dezember 2024 waren keine Spruchverfahren mehr anhängig. Die von ehemaligen außenstehenden Aktionären der Albingia Versicherungs-AG eingeleiteten umwandlungsrechtlichen Spruchverfahren - zum einen betreffend des am 6. Juli 1999 abgeschlossenen Beherrschungsvertrages zwischen der AXA Konzern AG als herrschender Gesellschaft und der ehemaligen Albingia Versicherungs-AG und zum anderen betreffend des am 14. März 2000 geschlossenen Verschmelzungsvertrags zwischen der AXA Versicherung AG als aufnehmender Gesellschaft und der ehemaligen Albingia Versicherungs-AG - sind durch vor dem Landgericht Hamburg abgeschlossene, gerichtliche Vergleiche in 2023 beendet worden und befinden sich seit dem in Abwicklung.
Zusammenarbeit im Konzern
Unsere Gesellschaft erbringt im Rahmen bestehender Dienstleistungsverträge Verwaltungstätigkeiten für nahezu alle Konzerngesellschaften. Darüber hinaus besteht ein Dienstleistungsvertrag mit der AXA Life Europe dac, Dublin.
Im Rahmen bestehender Dienstleistungsverträge werden dagegen folgende Leistungen von anderen Konzerngesellschaften bezogen:
| • | der Betrieb des Rechenzentrums von der AXA Group Operations Germany GmbH, Köln |
| • | die Inanspruchnahme von Kommunikationsdienstleistungen von der AXA Services & Direct Solutions GmbH, Köln |
| • | die Postbearbeitung, Logistik und Archivierung, Dienstleistungen im Bereich Leistungsbearbeitung und Bestandsverwaltung für die Sparten Kranken, Leben und P&C sowie Dienstleistungen für die Ressorts People Experience und Operations von der AXA Logistik & Service GmbH, Köln |
| • | Teile der Bereiche Kundenservice und Unterstützung von Vertriebsaktivitäten von der AXA Customer Care GmbH, Köln |
| • | Vermögensanlage und -verwaltung für Kapitalanlagen von der AXA Investment Managers Deutschland GmbH, Frankfurt sowie von der AXA Investment Managers S.A., Paris |
| • | Serviceleistungen zur betrieblichen Altersversorgung von der Kölner Spezial Beratungs-GmbH, Köln |
Mit den folgenden Gesellschaften unterhält die AXA Konzern AG als gewinnempfangende Gesellschaft Gewinnabführungs- und Verlustübernahmeverträge (Ergebnisabführungsverträge):
| • | Alteos GmbH, Berlin |
| • | AXA Customer Care GmbH, Köln |
| • | AXA Direktberatung GmbH, Köln |
| • | AXA Services & Direct Solutions GmbH |
| • | AXA easy Versicherung AG, Köln |
| • | AXA Krankenversicherung AG, Köln |
| • | AXA Lebensversicherung AG, Köln |
| • | AXA Logistik & Services GmbH, Köln |
| • | AXA Versicherung AG, Köln |
| • | Deutsche Ärzteversicherung AG, Köln |
Die AXA Konzern AG hat mit folgenden Gesellschaften Beherrschungsverträge abgeschlossen:
| • | Alteos GmbH, Berlin |
| • | AXA Customer Care GmbH, Köln |
| • | AXA Direktberatung GmbH, Köln |
| • | AXA easy Versicherung AG, Köln |
| • | AXA Krankenversicherung AG, Köln |
| • | AXA Lebensversicherung AG, Köln |
| • | AXA Logistik & Services GmbH, Köln |
| • | AXA Versicherung AG, Köln |
| • | AXA Services & Direct Solutions GmbH, Köln |
| • | Deutsche Ärzteversicherung AG, Köln |
Die AXA Konzern AG, Köln, hat mit der AXA S.A., Paris, als herrschendem Unternehmen einen Beherrschungsvertrag abgeschlossen.
Die AXA S.A., Paris, ist direkt und über die Kölnische Verwaltungs-Aktiengesellschaft für Versicherungswerte, Köln, indirekt zu hundert Prozent am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt. Die AXA Konzern AG ist deshalb ein im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG im Mehrheitsbesitz stehendes Unternehmen der AXA S.A., Paris. Die AXA Konzern AG und ihre wesentlichen Tochtergesellschaften werden in den Konzernabschluss der AXA SA, Paris, einbezogen. Die AXA Konzern AG macht vom Befreiungstatbestand des § 291 HGB Gebrauch und stellt keinen Konzernabschluss auf. Der Konzernabschluss der AXA SA, Paris, wird bei der französischen Finanzaufsichtsbehörde in Paris (Autorité des Marchés Financiers) unter RCS (Registre du Commerce et des Sociétés) 572 093 920 hinterlegt. Der Konzernabschluss der AXA S.A. wird in englischer Sprache im Unternehmensregister veröffentlicht.
Köln, den 18. März 2025
AXA Konzern AG
Der Vorstand
Dr. Schumacher
Buchmann
Dr. Dahlbokum
Dr. Dietrich
Guerrero
Pohl
Peterson
Laudon
Dr. Zimmermann
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die AXA Konzern Aktiengesellschaft, Köln
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der AXA Konzern Aktiengesellschaft, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AXA Konzern Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.
Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die in Abschnitt Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB des Lageberichts enthalten ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und |
| • | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts:
| • | die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die in Abschnitt „Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB“ des Lageberichts |
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts. Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Jahresabschluss, die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen.
| • | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| • | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| • | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, den 20. März 2025
**KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
gez. Dr. Kagermeier, Wirtschaftsprüfer
gez. Sommer, Wirtschaftsprüferin
Bericht des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstandes entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben überwacht und sich während des gesamten Jahres 2024 fortlaufend von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Durch vierteljährliche Berichte und in insgesamt drei Sitzungen sowie drei schriftlichen Abstimmungen wurde er eingehend mündlich und schriftlich gemäß § 90 des Aktiengesetzes über die allgemeine Geschäftsentwicklung, über grundlegende Angelegenheiten sowie die strategischen Ziele der Geschäftsführung unterrichtet. Die vom Vorstand beabsichtigte Geschäftspolitik sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft wurden ausführlich besprochen. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand weiterhin umfassend über die Risikosituation informiert. Geschäfte und Maßnahmen des Vorstands, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedurften, sind in den Sitzungen vor der Beschlussfassung vom Vorstand eingehend erläutert worden.
Im Rahmen eines schriftlichen Umlaufverfahrens im Februar 2024 hat der Aufsichtsrat über die Ausübung von Stimmrechten bei Tochtergesellschaften Beschluss gefasst.
In der bilanzfeststellenden Sitzung am 27. März 2024 befasste sich der Aufsichtsrat ausführlich mit dem Bericht des Vorstandes über den Geschäftsverlauf 2023 und dem vorgelegten Jahresabschluss. In der gleichen Sitzung stellte der Vorstand die strategischen Prioritäten und die Planung für das Jahr 2024 vor, die vertiefend erörtert wurden. Darüber hinaus wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand umfassend über die Risikosituation informiert. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat darüber hinaus über den aktuellen Stand der Transaktion betreffend die Veräußerung der AGER Lebensversicherung AG an Athora Deutschland GmbH und beantwortete die Fragen des Aufsichtsrats. Der Vorstand berichtete weiterhin über den Austausch von Eigenmittelinstrumenten bei einer Tochtergesellschaft und zu einer anlassunabhängigen, örtlichen Prüfung der BaFin bei der Deutsche Ärzteversicherung AG. Der Aufsichtsrat befasste sich zudem mit dem Bericht aus dem Audit Committee sowie mit Vorstandsangelegenheiten.
In einem schriftlichen Umlaufverfahren im Juni 2024 befasste sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig mit Vorstandspersonalien. In einer außerordentlichen Sitzung am 3. September 2024 ging es um Vorstandspersonalia sowie organisatorische Angelegenheiten des Aufsichtsrats.
In der Sitzung vom 13. November 2024 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über den Geschäftsverlauf und die strategischen Prioritäten und Resultate für 2024. Darüber hinaus wurde der Aufsichtsrat über die Risikostrategie und die IT-Strategie 26+ informiert. Ferner wurde u.a. zu 2 Unternehmensverträgen mit Tochtergesellschaften und zu Vorstandspersonalien Beschluss gefasst.
Im Rahmen eines weiteren, schriftlichen Umlaufverfahrens im Dezember 2024 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Erhöhung eines Beteiligungsinvestments.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates hat mit dem Vorstand in zahlreichen Einzelgesprächen geschäftspolitische Fragen sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft behandelt. Über hierdurch zur Kenntnis des Vorsitzenden gelangte wichtige Angelegenheiten wurde der Aufsichtsrat jeweils unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat zudem im Geschäftsjahr 2024 die gemäß dem Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß VAG geforderte Selbsteinschätzung durchgeführt und sich mit seinem Entwicklungsplan befasst.
Der Aufsichtsrat hat neben dem gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz vorgeschriebenen Vermittlungsausschuss zwei weitere Ausschüsse eingerichtet. Das aus fünf Mitgliedern bestehende Audit Committee widmet sich im Wesentlichen der Überwachung des Risikomanagements des Vorstandes und der Kontrollmechanismen der Gesellschaft, der Behandlung des Jahresabschlusses, Fragen zur Abschlussprüfung sowie den Prüfungsschwerpunkten der internen Revision für das Geschäftsjahr. Das Audit Committee hat im Geschäftsjahr 2024 viermal getagt. In der Sitzung am 27. März 2024 hat sich das Audit Committee neben den üblichen Themen mit der örtlichen, anlassunabhängigen Prüfung der Deutsche Ärzteversicherung AG durch die BaFin sowie mit den Entscheidungen in 2 BGH-Verfahren befasst. In der Sitzung vom 10. Juni 2024 hat sich das Audit Committee u.a. mit Risikomanagement-Themen, dem Beschwerdemanagement sowie Nichtprüfungsleistungen beschäftigt. In der Sitzung am 12. September 2024 befasste sich das Audit Committee insbesondere mit dem Risikomanagement sowie Compliance- und Security-Themen. In der Sitzung am 13. November 2024 waren die Berichte aus dem Risikomanagement, Compliance und der internen Revision sowie der Bericht des Abschlussprüfers Gegenstand der Beratung. Darüber hinaus befasste sich das Audit Committee mit dem Status der Abarbeitung der BaFin-Findings aus der VAIT-Prüfung sowie dem Vorbereitungsstand betreffend DORA. Der Vorsitzende des Audit Committee hat den Aufsichtsrat jeweils umfassend über die Sitzungen des Audit Committee unterrichtet. Das aus drei Mitgliedern bestehende Präsidium ist ein vorbereitender Ausschuss, der im Jahr 2024 nicht getagt hat. Der Vermittlungsausschuss musste ebenfalls nicht einberufen werden.
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 sind von der durch die Hauptversammlung gewählten KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht lagen dem Aufsichtsrat unverzüglich nach der Aufstellung vor. Ebenso wurde der Bericht des Abschlussprüfers allen Mitgliedern des Aufsichtsrates fristgerecht vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den Prüfungsbericht und das Prüfungsergebnis dem Aufsichtsrat in der bilanzfeststellenden Sitzung zusätzlich mündlich erläutert und Fragen des Aufsichtsrates beantwortet. Der Aufsichtsrat hat die Berichte und die weiteren Erläuterungen des Abschlussprüfers zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns geprüft. Die Prüfung hat keine Beanstandungen ergeben. Der Aufsichtsrat billigte den Jahresabschluss, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist, und schloss sich dem Vorschlag für die Gewinnverwendung an. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat darüber informiert, dass für das Geschäftsjahr 2024 wie im Vorjahr von der Befreiungsmöglichkeit des § 291 HGB Gebrauch gemacht wird und dementsprechend kein Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstellt wird.
Im vergangenen Jahr sind im Aufsichtsrat und Vorstand Personalveränderungen eingetreten. Herr Michael Garrecht hat sein Mandat im Aufsichtsrat zum 30. Juni 2024 niedergelegt. Der Aufsichtsrat möchte an dieser Stelle Herrn Garrecht nochmals seinen ausdrücklichen Dank für die langjährige Mitarbeit im Aufsichtsrat aussprechen. Anstelle von Herrn Garrecht wurde Frau Ilse Burz im Wege der gerichtlichen Bestellung mit Wirkung zum 5. Juli 2024 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Frau Irina Buchmann gehört dem Vorstand seit dem 23. Mai 2024 an. Herr Kai Kuklinski hat sein Vorstandsmandat in der Gesellschaft mit Wirkung zum 31. Juli 2024 niedergelegt. Frau Beate Heinisch hat ihr Mandat als Mitglied des Vorstands zum 30.September 2024 niedergelegt. Als Nachfolgerin für Frau Heinisch wurde Frau Daniela Carina Pohl bestellt, deren Bestellung mit Wirkung zum 27. November 2024 wirksam geworden ist.
Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den ausgeschiedenen Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats für ihre erfolgreiche Arbeit. Für die im Berichtsjahr geleistete Arbeit spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die durch ihre tatkräftige Unterstützung mit zum Erfolg der Gesellschaft beigetragen haben, seinen Dank aus.
Unser Dank gilt auch den betriebsrätlichen Gremien sowie dem Unternehmenssprecherausschuss der Leitenden Angestellten für die sehr engagierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Köln, den 1. April 2025
Für den Aufsichtsrat
Antimo Perretta, Vorsitzender
1 Der Bericht über die Solvabilität und Finanzlage ist nicht Bestandteil des Lageberichts und damit nicht prüfungspflichtig.