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AXA — Audit Report / Information 2022
Oct 13, 2023
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Audit Report / Information
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Publication
AXA Krankenversicherung Aktiengesellschaft
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Kennzahlen
| AXA Konzern | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Konzerneinnahmen (IFRS) 1) | ||
| in Mio. Euro | 11.550 | 11.344 |
| 1) | Quelle: Konzerngeschäftsbericht AXA Gruppe. |
| AXA Krankenversicherung AG | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| A. Kennzahlen zur Sicherheit und Finanzierbarkeit | ||
| RfB-Quote in % | 34,1 | 30,2 |
| RfB-Zuführungsquote in % | 11,2 | 12,6 |
| Überschussverwendungsquote in % | 83,3 | 86,8 |
| Eigenkapital in Mio. Euro | 184,0 | 184,0 |
| Eigenkapitalquote in % | 5,0 | 5,2 |
| Ergebnis vor Gewinnabführung in Mio. Euro | 95,0 | 75,8 |
| Ergebnisabführung in Mio. Euro | 95,0 | 75,8 |
| B. Kennzahlen zum Erfolg und zur Leistung | ||
| Versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote in % | 14,3 | 14,9 |
| Schadenquote in % | 77,6 | 77,0 |
| Verwaltungskostenquote in % | 2,0 | 1,9 |
| Nettoverzinsung in % | 2,6 | 2,7 |
| Laufende Durchschnittsverzinsung in % | 2,4 | 2,7 |
| C. Bestands- und Wachstumskennzahlen | ||
| Beitragseinnahmen in Mio. Euro | 3.708,4 | 3.554,8 |
| Veränderungsrate in % | +4,3 | +3,7 |
| Anzahl der versicherten natürlichen Personen | 1.725.293 | 1.734.263 |
| Veränderungsrate in % | -0,5 | +0,7 |
| davon: | ||
| -Vollversicherte | 807.698 | 807.367 |
| Veränderungsrate in % | 0,0 | +1,1 |
| -Ergänzungsversicherte | 917.595 | 926.896 |
| Veränderungsrate in % | -1,0 | +0,5 |
Als Folge der Rundungen können sich bei der Berechnung von Summen und Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben.
Inhaltsverzeichnis
Aufsichtsrat
Antimo Perretta
Vorsitzender
CEO European Markets & Latin America, AXA GIE
La Neuveville/BE, Schweiz
Mirjam Bamberger (ab 01.02.2022)
Chief Strategic Development Officer AXA Europe &
Latin America, AXA GIE
Zürich, Schweiz
Oliver Koll
Stellvertretender Vorsitzender Konzernbetriebsrat,
Stellvertretender Vorsitzender Gesamtbetriebsrat AXA Konzern AG,
AXA Konzern AG
Bedburg, Deutschland
Thomas Gerber Neidhart (ab 11.08.2022)
Mitglied der Geschäftsleitung der AXA Versicherungen AG
und der AXA Leben AG
Zürich, Schweiz
Dr. Christine Theodorovics (bis 31.01.2022)
Stellv. Vorsitzende
Chief Strategic Development Officer Europe, AXA GIE
Thalwil, Schweiz
Vorstand
Dr. Thilo Schumacher
Vorsitzender
Vorstandsvorsitz
Customer Management
Dr. Karsten Dietrich (ab 01.10.2022)
Personenversicherung
Beate Heinisch
Operations
People Experience
Kai Kuklinski
Vertrieb
Dr. Stefan Lemke
Informationstechnologie / Digitalisierung
Dr. Marc Daniel Zimmermann
Finanzen
Personenversicherung (kommissarisch bis 30.09.2022)
Wissenschaftlicher Beirat
Dr. Markus Hamm
Group CEO Veonet GmbH
Prien am Chiemsee
Prof. Dr. Thomas-H. Ittel
Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des
Universitätsklinikums Aachen
Aachen
Prof. Dr. Dr. Jens Kleesiek
Translationale bildgestützte Onkologie
Universitätsklinikum Essen (AöR)
Institut für Künstliche Intelligenz in der Medizin (IKIM)
Essen
Prof. Dr. phil. Adelheid Kuhlmey
Direktorin des Instituts Medizinische Soziologie der
Charité Berlin
Berlin
Prof. Dr. med. Stephan Martin
Chefarzt für Diabetologie und Direktor des Westdeutschen Diabetes- und Gesundheitszentrum Verbund Katholischer Klinken
Düsseldorf
Dr. Markus Müschenich
Managing Partner Flying Health Incubator
Berlin
Prof. Dr. J.-Matthias Graf von der Schulenburg
(Vorsitzender Beirat AXA KV)
Instituts für Versicherungsbetriebslehre
der Universität Hannover
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
Hannover
Dr. rer. nat. Sven Simons
GfD Gesundheit für Deutschland GmbH & Co. KG
Gesund.de
München
Prof. Dr. Sylvia Thun
Berliner Institut für Gesundheitsforschung
Institute of Health (BIH)
Director Core Unit eHealth and Interoperability (CEI)
Berlin
Ulrich Weigeldt
Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes e. V.
Köln
Lagebericht
Geschäfts- und Rahmenbedingungen
Die Entwicklung unserer Gesellschaft fand im Geschäftsjahr 2022 in nachfolgend beschriebenem Umfeld statt:
Deutsche Wirtschaft robust
Das Geschäftsjahr war für die deutsche Wirtschaft vor allem durch die Einflüsse des Ukraine-Krieges geprägt. Die hohen Energiepreise befeuerten die Inflation und die Unsicherheiten hinsichtlich des weiteren Verlaufs des Krieges und der Energieversorgung belasteten die wirtschaftliche Entwicklung. Trotz Inflation, Energiekrise und anhaltender Lieferprobleme ist die deutsche Wirtschaft im vergangenen Jahr dennoch gewachsen. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg um 1,9 %. Wegen der Energiekrise konnte die Wirtschaft allerdings nicht an das Jahr 2021 anknüpfen, als es konjunkturell um 2,6 % nach oben ging - trotz Lieferproblemen und der Corona-Pandemie. Die Inflationsrate lag 2022 durchschnittlich bei 7,9 %. Das war die höchste Teuerungsrate seit Jahrzehnten. Aus Sicht der Bundesregierung hat sich die Wirtschaft hierzulande dennoch als erfreulich widerstandsfähig erwiesen. Gründe für den positiven Verlauf seien Nachholeffekte nach der Corona-Pandemie sowie nachlassende Lieferengpässe gewesen (Quelle: Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung).
Inflation und Normalisierung des Zinsniveaus prägen die deutsche Versicherungswirtschaft
Die Beitragseinnahmen der deutschen Versicherer gingen nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) über alle Sparten hinweg um 0,7 % auf 224 Milliarden Euro zurück. Während die Lebensversicherung ein Beitragsminus von 6 % auf 97,1 Milliarden Euro verbuchte, legten die Einnahmen in der Schaden- und Unfallversicherung um 4 % auf 80,4 Milliarden Euro und in der privaten Krankenversicherung (PKV) um 3,1 % auf 46,8 Milliarden Euro zu.
Für die Geschäftsentwicklung in der Lebensversicherung waren vor allem zwei Gründe maßgeblich: Zum einen ergaben sich mit der Normalisierung des Zinsniveaus wieder mehr Anlagealternativen für Kund:innen. Zum anderen führten die durch die Inflation gestiegenen Lebenshaltungskosten dazu, dass viele Menschen weniger Geld in ihre Altersvorsorge investierten. So gab es bei Lebensversicherern, Pensionskassen und Pensionsfonds im vergangenen Jahr einen großen Unterschied zwischen Verträgen mit Einmalbeitrag (-18 %) und laufendem Beitrag (+0,6 %). Üblicherweise unterliegt das Geschäft gegen Einmalbeitrag stärkeren Schwankungen. Im Jahr 2019 verzeichneten die Lebensversicherer hier noch ein Plus von 37 %.
Die Schaden- und Unfallversicherung schrieb 2022 schwarze Zahlen. Die Einnahmen stiegen um 4 %, während die Ausgaben um 5,6 % sanken. Unter dem Strich stand damit ein versicherungstechnischer Gewinn von 5 %. Als Grund für die im Vergleich zum Rekordschadenjahr 2021 (Flutkatastrophe Bernd) nur moderat gesunkenen Ausgaben ist die hohe Inflation von fast 8 % zu nennen, die sich in nahezu allen Sparten der Schaden- und Unfallversicherer niederschlug, etwa durch steigende Kosten für Autoersatzteile, Werkstattleistungen oder höhere Preise für Baustoffe wie Ziegel, Dämmstoffe, Beton, Stahl und Handwerkerleistungen.
In der PKV haben sich die Beitragseinnahmen 2022 um 3,1 % auf rund 46,8 Milliarden Euro erhöht. 41,7 Milliarden Euro davon entfielen auf die Krankenversicherung, das ist ein Plus von 1,8 %. In der Pflegeversicherung lagen die Einnahmen bei 5,1 Milliarden Euro. Das ist ein Anstieg von 14,7 %, der insbesondere auf starke Leistungsausweitungen durch die gesetzlichen Pflegereformen zurückzuführen ist. Die ausgezahlten Versicherungsleistungen der PKV haben 2022 eine Höhe von rund 33 Milliarden Euro erreicht. Das sind 3,8 % mehr als im Vorjahr. Auf die Krankenversicherung entfallen davon 30,8 Milliarden Euro, auf die Pflegeversicherung 2,3 Milliarden Euro.
Nahtlose Kund:innen-Erfahrung durch Digitalisierung
Digitalisierung prägte auch 2022 weiterhin die Schnittstellen zwischen Kund:innen und Versicherung. Das betrifft nicht nur Informationen, Beratungs- und Abschlussprozesse, sondern auch Services und Kontaktmöglichkeiten - Kund:innen erwarten neben der persönlichen Ansprache und Beratung auch digitale Lösungen und Wege. Beratung vor Ort oder per Videocall, Chatbot, Telefon, digitale Self-Services - es gibt vielfältige, sich überschneidende Kontaktkanäle, die für unsere Kund:innen verfügbar sind, ganz so, wie sie es möchten und brauchen.
Daher arbeitete AXA Deutschland auch 2022 kontinuierlich daran, die Digitalisierung im Unternehmen voranzutreiben mit dem Ziel, eine nahtlose Kund:innen-Erfahrung zu bieten. Für sein Kundenportal My AXA wurde AXA Deutschland bereits mehrfach ausgezeichnet. Im Jahr 2022 erfolgten mehr als die Hälfte der Logins in das Portal mobil über die App - der Trend zur mobilen Nutzung von Services und Dienstleistungen nimmt weiter zu. Doch auch das Webportal von My AXA wurde 2022 grundlegend modernisiert und neugestaltet, um es noch nutzerfreundlicher zu machen.
Auch unternehmensintern hat AXA Deutschland konsequent die Digitalisierung von Prozessen vorangetrieben. Beispielsweise wurde die Migration in ein neues SUH-Bestandsführungssystem erfolgreich gestartet.
AXA einer der nachhaltigsten Versicherer Deutschlands
Nachhaltigkeit ist im Kern der Tätigkeit eines Versicherungsunternehmens verankert, denn das Geschäft ist per se langfristig orientiert und folgt dem gesellschaftlichen Auftrag, sowohl im Alter als auch in Notlagen, Existenz und Lebensqualität von Kund:innen zu sichern. Im Rahmen seiner Nachhaltigkeitsstrategie konzentriert sich AXA Deutschland auf Geschäftsprozesse und Geldanlagen, den eigenen ökologischen Fußabdruck sowie seine soziale Verantwortung. Dafür engagieren sich die Mitarbeitenden von AXA Deutschland seit Jahrzehnten auch über das Versicherungsgeschäft hinaus: In dem Verein AXA von Herz zu Herz setzen sich seit dem Jahr 2000 jährlich mehr als 700 Mitarbeitende an 14 Standorten in Deutschland ehrenamtlich für soziale Aktionen ein. Der Verein ist Teil einer weltweiten Initiative der AXA Gruppe.
AXA bietet die Möglichkeit im Rahmen des Abschlusses einer fondsgebundenen Versicherung nachhaltige Fonds und Portfolios zu wählen, sowie bei der AXA Lebensversicherung AG das neue Altersvorsorge-Produkt Green Invest, mit dem Kund:innen ausschließlich in nachhaltige Fonds und Portfolios investieren. AXA Deutschland zählte 2022 zudem zu den nachhaltigsten Versicherern - bei dem Nachhaltigkeitsranking 2022 von Zielke Research und dem Analysehaus Morgen & Morgen hat AXA Deutschland erneut den ersten Platz von insgesamt 50 deutschen Versicherungsunternehmen belegt. Auch im Fondspolicen-Nachhaltigkeits-Rating sowie Nachhaltigkeits-Kompetenz-Rating des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) wurde die AXA Lebensversicherung AG mit den höchsten Bewertungen ausgezeichnet.
Einschätzung zukünftiger Risiken mit dem Future Risks Report
Als Versicherungsunternehmen ist es die Kernaufgabe von AXA, potenzielle Risiken zu identifizieren und Kund:innen dagegen abzusichern. Der jährliche Future Risks Report untersucht in einer repräsentativen Befragung, wie die breite Öffentlichkeit und Expert:innen künftige Risiken wahrnehmen. Die deutsche Bevölkerung schätzte 2022 den Klimawandel als das größte Risiko der Zukunft ein, gefolgt von Energieversorgung und gesellschaftlichen Spannungen. Auch weltweit wurden die Auswirkungen des Klimawandels als drängendstes Problem gesehen. Eine Besonderheit zeigte sich in Deutschland beim Thema Vertrauen: Die Menschen schenken Behörden und Institutionen, aber auch ihren Mitbürger:innen wenig Vertrauen im Umgang mit Krisen, gleichzeitig fühlte sich die Bevölkerung in keinem anderen der befragten Länder so wenig verwundbar wie in Deutschland.
Agile Transformation für mehr Kundenzentrierung
Unser Alltag ist vernetzter und mit Technologie durchdrungen. Dadurch verändern sich unter anderem die Anforderungen von Kund:innen, die Produkte und Services einfach, sofort und individuell zugänglich haben möchten. AXA Deutschland stellt sich bereits seit einigen Jahren auf veränderte Bedürfnisse von Kund:innen und Vertriebspartner:innen ein. Eine agile Unternehmenskultur und Denkweise sowie auch Organisationsstruktur sind dafür entscheidende Erfolgsfaktoren. Eine Veränderung hin zu einem kundenzentrierten Mindset hat AXA Deutschland schon vor längerem begonnen. Seit 2022 arbeiten nun mehr als 1.500 Mitarbeitende in agilen Organisationstrukturen und crossfunktionalen Teams. Mit der Neuorganisation will das Unternehmen seine Produktivität und Lieferfähigkeit erhöhen, sich stärker auf Ergebnisse fokussieren, die Passgenauigkeit von Lösungen und Angeboten schärfen und die Ergebnisqualität steigern. Einfachheit, Kundenzentrierung und End-to-end-Prozessoptimierung stehen dabei im Fokus.
PKV-Verband: Auch 2022 zeigt sich die private Krankenversicherung stabil
Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) berichtet für 2022 von einem Wachstum der Beitragseinnahmen um 3,1 % auf 46,8 Mrd. Euro für die Private Krankenversicherung. Der Anstieg ist vor allem auf Beitragsanpassungen in der Pflegeversicherung zurückzuführen, die wegen der Leistungsausweitungen aufgrund der gesetzlichen Pflegereformen notwendig wurden. Die ausgezahlten Versicherungsleistungen stiegen um 3,8 % gegenüber dem Vorjahr. Es gelang der Branche auch 2022, einen positiven Wechselsaldo von der gesetzlichen Krankenversicherung zur PKV zu erzielen und daher die Anzahl der Vollversicherten zu stabilisieren. Im Segment der Zusatzversicherungen gab es einen Anstieg um 2,1 % zu verzeichnen. Die Deckungsrückstellungen wuchsen wiederum deutlich um 4,5 % gegenüber dem Vorjahr.
Entwicklung des Geschäftsverlaufs im Vergleich zu den Erwartungen
Der geplante Beitrag wurde leicht überschritten, nicht zuletzt auch durch eine über unseren Erwartungen liegende Kundenbindung. Wachstumstreiber gegenüber dem Vorjahr waren insbesondere die Vollversicherung sowie das Firmenkundengeschäft. Mit einem erzielten Beitragsanstieg von 4,3 % konnte der Beitragsanstieg des Marktes mit 3,1 % übertroffen werden. Die gezahlten Leistungen lagen moderat unter dem Plan, wiesen jedoch durch die Alterung des Kundenbestandes und die Kosteninflation einen leichten Anstieg aus. Die Veränderung der versicherungstechnischen Rückstellung lief moderat höher als der Plan und das Vorjahr aus. Das technische Ergebnis insgesamt erhöhte sich leicht gegenüber dem Plan und Vorjahr. Im Plan war von einem leicht unter dem Vorjahr liegenden technischen Ergebnis ausgegangen worden. Bei den Kapitalanlagen konnte das erwartete Ergebnis aufgrund eines höheren außerordentlichen Kapitalanlageergebnisses übertroffen werden. Dadurch lag das Kapitalanlageergebnis wie geplant leicht über dem Vorjahresergebnis. Die Verwaltungskostenquote lag mit 2,0 % knapp über dem Vorjahr (1,9 %), aber im Rahmen der Erwartungen weiter unter dem Marktdurchschnitt.
Das Ergebnis wurde deutlich über dem geplanten Niveau beschlossen und liegt deutlich über dem Vorjahr.
Stabile Ratings im AA-Bereich
Die AXA Gruppe mit Hauptsitz in Frankreich gehört zu den stabilsten globalen Finanzdienstleistern. Die drei großen Ratingagenturen bescheinigen ihr seit Langem eine hohe Finanzkraft. Deren Einstufung können indirekt auch für die Kerngesellschaften der deutschen AXA Konzern AG herangezogen werden. Der letzte Bericht des Standard & Poor’s Rating Services vom 1. September 2022 testiert der AXA weiterhin unverändert ein Financial Strength Rating von AA- sowie einen stabilen Ausblick. Auch die Ratingagentur Moody’s behält ihr Insurance Financial Rating im Bericht vom 1. Juli 2022 mit einem Rating von Aa3 und gleichermaßen einem stabilen Ausblick bei. Die Ratingagentur Fitch bewertet AXA in ihrer letzten Beurteilung vom 22. September 2022 wie im Vorjahr mit einem Financial Strength Rating von AA- mit unverändert positivem Ausblick.
Der Geschäftsverlauf im Einzelnen
Sofern nichts anderes angegeben, ist die Darstellung der nachfolgenden Positionen eine Brutto-Betrachtung.
Hohes Neugeschäftswachstum in der betrieblichen und internationalen Krankenversicherung
Das Neugeschäft unserer Gesellschaft verzeichnete im Geschäftsjahr 2022 einen Rückgang um 3,0 % auf 110,7 Mio. Euro Jahresbeitrag. Einem leichten Rückgang in der Vollversicherung standen hohe Wachstumsraten in der betrieblichen und internationalen Krankenversicherung sowie im sich weiter erholenden Auslandsreisekrankengeschäft gegenüber. Erfolgreich im Markt erwies sich die neue FlexMed easy Zusatzversicherung im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung. Gegenüber dem Einführungsjahr 2021 konnte das Neugeschäft des Budgettarifs gemessen in APE und Versicherten Personen erheblich gesteigert werden.
Stabiler Kundenstamm in der Vollversicherung, Anzahl der Versicherten mit 1,73 Mio. auch insgesamt stabil
Unsere Gesellschaft konnte die Gesamtzahl der versicherten Personen im Jahr 2022 mit 1,73 Mio. (Vorjahr: 1,73 Mio.) stabil halten. Mit 808 Tsd. (Vorjahr: 807 Tsd.) versicherten Personen stieg die Anzahl der Versicherten in der Krankheitskosten-Vollversicherung leicht an. In der Zusatzversicherung wurde mit 918 Tsd. versicherten Personen (Vorjahr 927 Tsd.) ein leichter Rückgang um 1,0 % verzeichnet.
Beitragssteigerung +4,3 % durch Kundenwachstum in der Vollversicherung und moderate Betragsanpassung
Die gebuchten Bruttobeitragseinnahmen wuchsen im Berichtsjahr um 4,3 % auf 3,71 Mrd. Euro. Neben einer moderaten Beitragsanpassung in der Voll- und Zusatzversicherung trugen die weiterhin hohe Bestandsfestigkeit und das Bestandswachstum im Öffentlichen Dienst zum Beitragswachstum bei. Zudem konnten in der gesetzlichen Pflegeversicherung im Wesentlichen getrieben durch Mehrbeiträge aus Leistungserweiterungen und im Firmengeschäft ein deutliches Beitragswachstum erzielt werden. Mit dem erzielten Beitragsanstieg von 4,3 % konnte der Beitragsanstieg des Marktes mit 3,1 % deutlich übertroffen werden.
In den gebuchten Bruttobeiträgen sind 469,1 Mio. Euro (2021: 392,9 Mio. Euro) aus der Pflegepflichtversicherung enthalten.
Das Beitragsaufkommen aus Versicherungen gegen Einmalbeitrag - vor allem Auslandsreisekrankenversicherungen - stieg als Folge des wieder erhöhten Reiseaufkommens von 9,0 Mio. Euro auf 10,2 Mio. Euro.
Das Kapitalanlageergebnis liegt bei 624,5 Mio. Euro
Das gesamte Kapitalanlageergebnis - alle Erträge abzüglich aller Aufwendungen - betrug im Berichtsjahr 624,5 Mio. Euro (2021: 598,5 Mio. Euro). Dies entspricht einem Anstieg von 26,0 Mio. Euro. Dabei sank das laufende Ergebnis für Kapitalanlagen im Wesentlichen aufgrund von niedrigeren Ausschüttungen von Renten- und Aktienfonds um 20,0 Mio. Euro auf 579,0 Mio. Euro. Die laufende Verzinsung verringert sich daher von 2,7 % auf 2,4 %.
Aus dem Abgang von Kapitalanlagen wurden Gewinne in Höhe von 82,8 Mio. Euro (2021: 27,0 Mio. Euro) realisiert. Diese Gewinne wurden hauptsächlich aus der Rückgabe von Anteilsscheinen sowie dem Verkauf von Aktienfonds, Rentenfondsanteilen und festverzinslichen Wertpapieren erzielt. Den Abgangsgewinnen standen Abgangsverluste in Höhe von 28,7 Mio. Euro (2021: 6,9 Mio. Euro) gegenüber.
Im Berichtsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Kapitalanlagen in Höhe von insgesamt 15,0 Mio. Euro (2021: 27,4 Mio. Euro) vorgenommen, davon sind 5,0 Mio. Euro (2021: 0,4 Mio. Euro) durch Wechselkursänderungen bedingt. Die Zuschreibungen auf Kapitalanlagen beliefen sich im Geschäftsjahr auf 6,3 Mio. Euro (2021: 6,7 Mio. Euro).
Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen - berechnet nach der Formel des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft - beträgt für das Jahr 2022 2,6 % (2021: 2,7 %).
Verwaltungskostenquote mit 2,0 % leicht über Vorjahr
Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb stiegen auf 300,1 Mio. Euro (2021: 286,6 Mio. Euro). Die Gründe hierfür waren höhere, neugeschäftsbedingte Abschlussaufwendungen in Höhe von 229,4 Mio. Euro (2021: 220,4 Mio. Euro) sowie höhere Verwaltungsaufwendungen. Die Verwaltungsaufwendungen stiegen auf 72,9 Mio. Euro (2021: 68,0 Mio. Euro), wodurch sich die Verwaltungskostenquote auf 2,0 % (2021: 1,9 %) erhöhte.
Anstieg der Alterungsrückstellung um 1,1 Mrd. Euro auf 22,6 Mrd. Euro
Die Aufwendungen für Versicherungsleistungen einschließlich der Zuführung zur Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle betrugen im Berichtsjahr 2,47 Mrd. Euro und stiegen gegenüber dem Vorjahr um 6,0 %.
Der Deckungsrückstellung führten wir im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt 1,08 Mrd. Euro zu. Darin enthalten ist die in der Deckungsrückstellung ausgewiesene Direktgutschrift von 55,7 Mio. Euro. Durch diese Zuführungen erhöhte sich der Bestand der Deckungsrückstellung von 21,5 Mrd. Euro im Vorjahr auf 22,6 Mrd. Euro.
Die Schadenquote - berechnet nach der Formel des Verbandes der privaten Krankenversicherung - stieg um 0,6 Prozentpunkte auf 77,6 %. Gründe für den Anstieg sind eine höhere Zuführung zur Rückstellung für nicht abgewickelte Versicherungsfälle und ein moderater Anstieg der Aufwendungen für Versicherungsfälle.
Durch die im Vergleich zum Vorjahr gestiegene Schadenquote, bei leicht gestiegener Verwaltungs- beziehungsweise stabiler Abschlusskostenquote, sinkt die versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote um 0,6 Prozentpunkte auf 14,3 %. Die versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote stellt den Teil der Beitragseinnahmen dar, der nach Abzug von Leistungen, Kosten und Zuführung zur Alterungsrückstellung übrigbleibt.
Auch im vergangenen Geschäftsjahr wendeten wir erhebliche Mittel für die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) auf. Der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung führten wir 415,1 Mio. Euro (2021: 447,5 Mio. Euro) zu. Gleichzeitig entnahmen wir dieser Bilanzposition zur Milderung von Beitragserhöhungen 138,8 Mio. Euro (2021: 231,3 Mio. Euro). An Kunden, die keine Leistungen in Anspruch genommen haben oder gesundheitsbewusstes Verhalten zeigten, schütteten wir im Berichtsjahr insgesamt 84,7 Mio. Euro (2021: 82,0 Mio. Euro) aus.
Der Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung führten wir im Berichtsjahr 3,0 Mio. Euro (2021: 3,5 Mio. Euro) zu. Gleichzeitig entnahmen wir dieser Bilanzposition 4,5 Mio. Euro (2021: 2,9 Mio. Euro), um die Beitragsanpassung für über 65-jährige Versicherte zu mildern.
Die Zuführungsquote zur RfB betrug, bezogen auf die Beiträge, 11,2 % (2021: 12,6 %). Die RfB-Quote stieg um 3,9 Prozentpunkte auf 34,1 %.
Steuerliche Organschaft
Seit dem 1. Januar 2009 besteht eine körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft unserer Gesellschaft mit der AXA Konzern AG als Organträgerin.
Gewinnabführungsvertrag
Seit dem 15. Oktober 2009 besteht mit der AXA Konzern AG ein Gewinnabführungsvertrag.
Jahresüberschuss vor Gewinnabführung von 95,0 Mio. Euro
Der Rohüberschuss nach Steuern betrug im Berichtsjahr 568,8 Mio. Euro (2021: 573,8 Mio. Euro). Der Rückgang resultierte insbesondere aus einem höheren Ertragssteueraufwand.
Nachdem wir unseren Kunden 83,3 % (2021: 86,8 %) des Rohüberschusses gutgeschrieben hatten, verblieb für das Geschäftsjahr 2022 ein Gewinn von 95,0 Mio. Euro (2021: 75,8 Mio. Euro). Er wurde aufgrund des Gewinnabführungsvertrages an die AXA Konzern AG abgeführt.
Kapitalanlagebestand stieg um 1.409,5 Mio. Euro auf 24,6 Mrd. Euro.
Die Entwicklung der Kapitalmärkte war im Geschäftsjahr 2022 im Wesentlichen geprägt von dem außergewöhnlich hohen Anstieg der Inflation. Die Zentralbanken erhöhten im Jahresverlauf die Leitzinsen und zum Jahresende hin gerieten zunehmend Rezessionsängste in den Fokus des Kapitalmarktes.
Erstmals seit Einführung der Gemeinschaftswährung ergaben sich bei den Konsumentenpreisen in der Eurozone unterjährige zweistellige Steigerungsraten. Die Inflationsraten wurden insbesondere angetrieben von steigenden Energiepreisen, Lieferengpässen, Rohstoffverknappung und Arbeitskräftemangel. Nachdem sich die inflationären Tendenzen bereits im Vorjahr als eine Folge der Corona Pandemie abzeichneten, führte im Geschäftsjahr 2022 der Angriff Russlands auf die Ukraine zu einem Anstieg der Inflationsdynamik.
Zur Bekämpfung der Inflation erhöhte die Notenbank der Vereinigten Staaten FED ab März 2022 den Leitzins sukzessive im Jahresverlauf um 4,25 %-Punkte. Die Europäische Zentralbank EZB erhöhte den Leitzins erstmals im Juli 2022 um 0,5 %-Punkte. Insgesamt erhöhte die EZB die Leitzinsen um 2,5 %-Punkte. Für das Jahr 2023 erwartet der Kapitalmarkt weitere Zinsschritte. Der Anstieg des Zinsdifferentials zwischen den USA und der Eurozone sowie die stärkere Belastung Europas durch den Krieg in der Ukraine waren wesentliche Faktoren für die Abwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar.
Sowohl Inflation als auch der Anstieg der Leitzinsen waren entscheidende Treiber für den Renditeanstieg an den Anleihenmärkten. Die Rendite von 10-jährigen deutschen Staatsanleihen stieg im Jahresverlauf um 2,74 %-Punkte. Auch die Risikoaufschläge für Unternehmensanleihen stiegen im Jahresverlauf. In der Kapitalanlage profitiert die AXA Krankenversicherung AG einerseits von dieser Entwicklung durch höhere Neuanlagerenditen. Anderseits führten die gestiegenen Zinsen und Risikoaufschläge zu einem deutlichen Rückgang der Marktwerte der festverzinslichen Kapitalanlagen im Vorjahresvergleich.
Gleichzeitig fielen im Jahr 2022 auch die Aktienmärkte. Der Euro Stoxx 50 verlor im Jahresverlauf 11,7 %, der US-amerikanische S&P 500 fiel sogar um 19,4 %. Die Konstellation von gleichzeitig fallenden Marktwerten in Aktien- und Anleihemärkten ist außergewöhnlich. In vergangenen Krisenzeiten wurden fallende Aktienmärkte regelmäßig begleitet von Kursgewinnen von Staatsanleihen, weil Anleger Zuflucht in weniger riskanten Anlageklassen suchten. Hierdurch ergaben sich im Portfoliokontext regelmäßig positive Diversifikationseffekte, die sich in 2022 jedoch nicht wiederholten.
| 31.12.2021 | 31.12.2022 | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|
| Zinsen | 10 Jahre Swap | 0,30 % | 3,20 % | +2,90 %-Pkte. |
| 10 Jahre Bundesanleihe | -0,18 % | 2,56 % | +2,74 %-Pkte. | |
| Aktien | EuroStoxx 50 | 4.298 | 3.794 | -11,7 % |
| S&P 500 (USA) | 4.766 | 3.840 | -19,4 % | |
| Währung | EUR/USD | 1,14 | 1,07 | -5,8 % |
| EUR/GBP | 0,84 | 0,89 | 5,2 % |
In dem skizzierten Kapitalmarktumfeld hat die AXA Krankenversicherung AG auf Grundlage eines ausgewogenen Kapitalanlagenportfolios die an ihre Kunden gegebenen Leistungsversprechen erfüllt. Zudem profitierte die AXA Krankenversicherung AG von den Vorteilen als Unternehmen eines internationalen Versicherungskonzerns, um die zur Verfügung stehenden Mittel in Kapitalanlagen zu attraktiven Konditionen eines Großinvestors zu investieren.
Im Geschäftsjahr 2022 wurden Investitionen in Staatsanleihen und staatsnahe Anleihen sowie in Unternehmensanleihen vorgenommen. Zudem wurden Investitionen in Hypothekendarlehen, Infrastrukturfinanzierungen und-beteiligungen, Schwellenländeranleihen, Kreditverbriefungen (sog. Collateralized Loan Obligations (CLOs) mit bester Bonität), Immobilien, nicht börsennotierte Eigenkapitalbeteiligungen sowie in alternative Kreditfinanzierungen getätigt. Der Aktienbestand wurden hingen reduziert. Die Nachhaltigkeit des Kapitalanlagebestandes wurde weiter optimiert, auch mit Investments in sogenannte Green-Bonds oder sogenannten Impact-Investments. Kapitalanlagen im Öl- und Gassektor wurden reduziert.
Der Bestand an Kapitalanlagen stieg bei unserer Gesellschaft im Laufe des Jahres 2022 auf einen Buchwert von 24,6 Mrd. Euro (2021: 23,2 Mrd. Euro). Der Marktwert sank auf 22,3 Mrd. Euro (2021: 26,8 Mrd. Euro).
Das gesamte Neuanlagevolumen unserer Gesellschaft betrug 3.890,2 Mio. Euro (2021: 2.592,2 Mio. Euro). Mit 2.290,9 Mio. Euro oder 58,9 % bildeten festverzinsliche Wertpapiere und in festverzinsliche Wertpapiere investierte Investmentanteile den Schwerpunkt unserer Neuanlagen. Der Bestand der festverzinslichen Wertpapiere inklusive der in festverzinslichen Wertpapieren investierten Investmentanteile bildet den Schwerpunkt des Gesamtportfolios und betrug 20,0 Mrd. Euro (2021: 19,8 Mrd. Euro) oder 82,2 % (2021: 85,3 %) der gesamten Kapitalanlagen.
Der überwiegende Teil der Aktien wurde in Spezialfonds gehalten, die auf Aktieninvestments ausgerichtet sind, jedoch auch einen begrenzten Anteil an Renteninvestments beinhalten. Insgesamt sank die Aktienquote auf Buchwertbasis auf 3,0 % (2021: 4,9 %). Gemessen an den Marktwerten lag die Quote auf 3,7 % (2021: 6,1 %).
Bewertungsreserven von -2,3 Mrd. Euro.
Die Bewertungsreserven als Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert und dem Buchwert beliefen sich zum 31. Dezember 2022 auf -2,3 Mrd. Euro (2021: 3,7 Mrd. Euro). Der Wert unserer Reserven ist im Geschäftsjahr 2022 um 6 Mrd. Euro gesunken. Dies ist insbesondere auf die Kapitalanlage in Rentenpapiere zurückzuführen. Das allgemein gestiegene Zinsniveau bei festverzinslichen Wertpapieren gegenüber dem entsprechenden Berichtszeitraum des Vorjahres führte zu einem Rückgang der Bewertungsreserven um 5.715,2 Mio. Euro auf -3.064,8 Mio. Euro. (2021: 2.650,4 Mio. Euro).
Die Bewertungsreserven auf Aktieninvestmentanteile, Beteiligungen und direkte sowie indirekte Immobilienbeteiligungen betrugen am Ende des Berichtsjahres 819,4 Mio. Euro (2021: 1.006,5 Mio. Euro).
Eigenkapital nach Gewinnabführung 184,0 Mio. Euro
Zum Ende des Geschäftsjahres 2022 war das Eigenkapital unserer Gesellschaft mit 184,0 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr unverändert. Da der Jahresüberschuss aufgrund des im Oktober 2009 geschlossenen Gewinnabführungsvertrages an die AXA Konzern AG abgeführt wurde, weist unsere Gesellschaft für 2022 keinen Bilanzgewinn aus.
Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren
Net Promoter System zur Messung der Kundenzufriedenheit
Mit der Zielsetzung, unsere hohe Kundenzufriedenheit zukünftig noch weiter zu erhöhen, wurde im Jahr 2017 konzernweit das Net Promoter System eingeführt. Mit diesem System können Kund:innen aktiv Feedback zu ihrem Kontakt mit AXA geben. Dies erfolgt anhand der Weiterempfehlungsbereitschaft und einer Sterne-Bewertung von 1 bis 5 inklusive der individuellen offenen Aussagen der jeweiligen Kund:in, die auf der Unternehmens-Homepage transparent veröffentlicht werden und somit für jede Kund:in und Interessent:in offen einsehbar sind. Die Erhebung der NPS-Werte findet dabei an einer Vielzahl an Kontaktpunkten unserer Kund:innen mit AXA statt und reicht von einem übergreifenden NPS-Wert über eine Beurteilung der Vertriebspartner:innen, der operativen Betreuung bis hin zum Feedback zu unseren Produkten und Serviceleistungen.
Im Jahr 2022 konnten wir unseren NPS für die Sachgesellschaften konstant halten und für die Leben- und Krankenversicherungen sogar positiv entwickeln und somit durch eine Vielzahl von Maßnahmen die Zufriedenheit unserer Kund:innen weiter steigern beziehungsweise stabil halten. Die fortlaufende Analyse und Reaktion auf die Feedbacks unserer Kund:innen wird auch im nächsten Jahr konsequent weiter fortgesetzt und ermöglicht es uns auch zukünftig, Optimierungsmaßnahmen im Sinne unserer Kund:innen zu entwickeln und umzusetzen.
Risiken der zukünftigen Entwicklung
Die Einschätzungen der zukünftigen Entwicklung unseres Unternehmens beruhen in erster Linie auf Planungen, Prognosen und Erwartungen mit einem Planungshorizont von grundsätzlich 3 Jahren ausgehend vom Stichtag 31. Dezember 2022. Dementsprechend kommen insbesondere in der Berichterstattung über die Risiken und die künftige Entwicklung unserer Gesellschaft allein unsere Annahmen und Ansichten zum Ausdruck.
Das Risikomanagement unserer Gesellschaft basiert auf der Grundlage der §§ 23 und 26 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie der Leitlinien der EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) zum Governancesystem und der Durchführungsverordnung 2015/35 der Europäischen Kommission.
Als Risiko wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen an das Risikomanagement für Versicherungsunternehmen die Möglichkeit des Nichterreichens eines explizit formulierten oder sich implizit ergebenden Zieles verstanden. Dies schließt die Risikodefinition des Deutschen Rechnungslegungsstandards zur Risikoberichterstattung (DRS 20) ein, innerhalb dessen Risiken als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen Prognose- beziehungsweise Zielabweichung führen können, definiert sind.
Grundsätzlich kann zwischen folgenden Risiken unterschieden werden:
| • | versicherungstechnische Risiken, |
| • | Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft, |
| • | Risiken aus Kapitalanlagen, |
| • | operationelle und sonstige Risiken. |
Im Folgenden werden unsere Organisationseinheiten des Risikomanagements und der Risikomanagementprozess aufgezeigt. Darüber hinaus wird unsere Risikosituation im Wesentlichen anlehnend an den Deutschen Rechnungslegungsstandard zur Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen (DRS 20 und Anlage 2 für Versicherungsunternehmen) dargestellt.
Organisationseinheiten des Risikomanagements
Das Risikomanagement unserer Gesellschaft ist in das konzernweite Risikomanagementsystem der AXA Deutschland (AXA Konzern AG und ihre Mehrheitsbeteiligungen) eingebunden.
Aufgrund der Komplexität des Versicherungsgeschäfts ist die Risikomanagementfunktion unserer Gesellschaft auf verschiedene zentrale Funktionen, Organisationseinheiten und Kommissionen verteilt. Kontrollgremium ist der Aufsichtsrat als das den Vorstand überwachende Organ. Der Vorstand ist zuständig für die risikopolitische Ausrichtung unserer Gesellschaft sowie die Implementierung eines funktionierenden angemessenen Risikomanagements und dessen Weiterentwicklung. Das Audit & Risk Committee (ARC) unterstützt den Vorstand bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Zu diesem Zweck hat der Vorstand Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse auf das ARC delegiert. Darüber hinaus werden im ARC unter anderem Compliance-Themen sowie Rechts- und Revisionsthemen mit Risikobezug behandelt. Des Weiteren existiert das Compliance and Operational Risk Committee als zentrales Kommunikationsgremium zu Compliance-Themen, operationellen Risiken, Reputationsrisiken und sonstigen Rechtsrisiken. Zusätzlich werden risikorelevante Themen in diversen Spezialgremien, wie zum Beispiel dem Internal Model Committee, dem Local Risk Reinsurance Committee, dem Asset Liability Management Committee, dem Investment Committee und weiteren Gremien besprochen. Zur Risikomanagementfunktion gehörende Organisationseinheiten sind:
| • | der Bereich Value & Risk Management (zentrales Risikomanagement), |
| • | die Risikoverantwortlichen für die Steuerung und Kontrolle der Risiken in ihrem jeweiligen Unternehmensbereich (dezentrales Risikomanagement), |
| • | die dezentralen Risikomanager für die Koordination aller risikorelevanter Themen innerhalb des Ressorts (ebenfalls dezentrales Risikomanagement) und |
| • | der Verantwortliche Aktuar unserer Gesellschaft. |
Der Bereich Value & Risk Management - zuständige Einheit für alle Gesellschaften der AXA Deutschland - ist in das Ressort des Vorstandsvorsitzenden der AXA Konzern AG integriert.
Der Chief Risk Officer der AXA Deutschland stellt die zeitnahe Kommunikation risikorelevanter Themen durch regelmäßige Berichterstattung an das ARC im Rahmen von dessen Sitzungen beziehungsweise ad hoc sicher.
AXA hat mit Blick auf die Solvency II-Anforderungen an das System of Governance folgende Schlüsselfunktionen etabliert:
| • | Risikomanagement-Funktion, |
| • | Compliance-Funktion, |
| • | Interne Revision, |
| • | Versicherungsmathematische Funktion. |
Inhaber der Funktionen und damit Schlüsselperson ist der jeweilige Leiter oder eine Leitende Funktion innerhalb des Bereichs oder der Abteilung. Die versicherungsmathematische Funktion ist im Ressort Finanzen angesiedelt. AXA hat darüber hinaus die Aufgaben des Leiters Recht sowie des Chief Investment Officer zu weiteren Schlüsselaufgaben erklärt. Für die Inhaber der Schlüsselfunktionen und -aufgaben gelten besondere Anforderungen, sogenannte „Fit & Proper“-Eigenschaften (das heißt fachlich qualifiziert und persönlich zuverlässig).
Risikomanagementprozess
Das Risikomanagement unserer Gesellschaft erfolgt unter Beachtung gesetzlicher, aufsichtsrechtlicher und innerbetrieblicher Vorgaben. Der Risikomanagementprozess setzt sich aus Risikoidentifikation, Risikoanalyse und -bewertung, Risikosteuerung und -überwachung sowie Risikokommunikation und -berichterstattung zusammen.
Risikoidentifikation: Die regelmäßige Risikoidentifikation erfolgt innerhalb der ARC-Sitzungen, im Rahmen der strategischen Planung, der Aktualisierung der Risikostrategie und des Materialitätsprozesses, unter anderem durch die Aktualisierung der sogenannten „Risikopolicen“ und der Dokumentation und Beschreibung operationeller Risiken. Durch die Risikopolicen werden die identifizierten wesentlichen Risiken inklusive deren aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen dokumentiert.
Darüber hinaus ist die Risikoidentifikation auch durch das Interne Kontrollsystem sowie im Rahmen von Prüfungen der Internen Revision möglich. Risiken neuer Kapitalmarkt- und Versicherungsprodukte werden im Rahmen der beiden standardisierten Prozesse Investment Approval Process (IAP) und Product Approval Process (PAP) vom Bereich Value & Risk Management unabhängig auf alle wesentlichen internen und externen Risikoeinflussfaktoren untersucht sowie deren Auswirkungen auf das Gesamtrisikoprofil bewertet. Des Weiteren gibt es zur Identifikation operationeller Risiken einen jährlichen Risikoerhebungsprozess auf Basis einer Befragung der Vorstandsmitglieder und der höheren Führungsebene sowie einer Bewertung durch die jeweiligen operativen Ansprechpartner. Darüber hinaus erfolgt die Risikoidentifikation infolge einer Meldung eingetretener Risiken zur Aufnahme in die Verlustdatensammlung für operationelle Risiken, im Rahmen des Information Risk Management Prozesses (IRM) oder durch das Risk Identification and Assessment (RIA) im Rahmen des Business Continuity Managements.
Risikoanalyse und -bewertung: Aufbauend auf den Ergebnissen der Risikoidentifikation erfolgt eine Analyse und Bewertung der Risiken. Ergebnis der Risikoanalyse und -bewertung ist das Risikoprofil unseres Unternehmens. Identifizierte Risiken werden nach ihrer Wesentlichkeit eingeordnet. Dadurch wird sichergestellt, dass Risiken mit wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage unseres Unternehmens identifiziert und angemessene Steuerungsmaßnahmen/-strategien definiert werden können.
Bei der Risikobewertung wird, wo sinnvoll und möglich, eine quantitative Einschätzung für die einzelnen Risiken sowie für das gesamte Risikoportfolio unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Steuerungsmaßnahmen abgegeben. Die übergreifende quantitative Risikobewertung erfolgt anhand des ökonomischen Risikokapitalmodells und der dort definierten und eingesetzten Bewertungsmethoden. Für Risikoarten, für die eine quantitative Risikomessung nicht sinnvoll oder möglich ist, wie zum Beispiel Reputations- oder strategische Risiken, wird eine qualitative Beurteilung vorgenommen. Neben qualitativen und quantitativen Methoden werden bei der Risikobewertung für ausgewählte Risiken situationsbedingt auch Sensitivitätsanalysen, Szenarioanalysen und Stresstests mit unterschiedlichen Zeithorizonten herangezogen.
Risikosteuerung und -überwachung: Die Risikosteuerung umfasst das Ergreifen von Maßnahmen zur Risikobewältigung in unserer Gesellschaft. Unter Risikosteuerung wird die Umsetzung entwickelter Konzepte und Prozesse im Einklang mit der von der Geschäftsleitung vorgegebenen Risikostrategie verstanden. Dadurch werden Risiken entweder bewusst akzeptiert, vermieden, vermindert oder transferiert. Durch regelmäßige Überwachung der Risiken anhand eines Soll-Ist-Abgleichs, zum Beispiel im Rahmen des implementierten Limitsystems, werden Gefahren frühzeitig erkannt. Somit wird ein Gegensteuern ermöglicht. Die Entscheidung, welche Maßnahme im speziellen Fall durchgeführt wird, erfolgt durch Abwägung des Risiko-/ Ertragsprofils sowie durch Überwachung der Limite der Verlust- und Risikoindikatoren. Die Risikosteuerung erfolgt immer durch die Geschäftsleitung gemäß ihrer Bereitschaft, bestimmte Risiken zu übernehmen. Dabei müssen das Risikoprofil und die Risikotragfähigkeit strikt beachtet werden. Schließlich wird in Verbindung mit einer angemessenen Berichterstattung beziehungsweise Eskalation die Einhaltung der Risikostrategie sichergestellt und die frühzeitige Identifizierung von Risiken ermöglicht.
Risikokommunikation und -berichterstattung: Das sich aus Risikoanalyse und Bewertung ergebende Risikoprofil wird gegenüber dem Vorstand kommuniziert, sodass dieser bei der Festlegung des Risikoappetits das aktuelle Risikoprofil beachten kann. Ziel der Risikoberichterstattung ist die Bereitstellung aller erforderlichen Risikoinformationen zur Einschätzung des unternehmensindividuellen Risikos unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher und interner Steuerungsanforderungen. Neben der Ergebnisberichterstattung zum ökonomischen Risikokapital werden auf Konzernebene regelmäßig ein Risikobericht und ein auf Solvency II-Anforderungen ausgerichteter ORSA (Own Risk and Solvency Assessment)-Bericht verfasst. Entsprechend der internen Vorgaben kann zudem unterjährig ein Ad-hoc-ORSA abgefasst werden. Darüber hinaus werden im Rahmen des Solvency II-Berichtswesens die Berichte „Bericht über die Solvabilität und Finanzlage“ (SFCR) und „Regelmäßiger aufsichtlicher Bericht“ (RSR) erstellt, in welchen wir unter anderem ebenso Risikomanagement und Risikoprofil unserer Gesellschaft darstellen. Diese Berichte werden den Vorständen der Versicherungsgesellschaften zur Freigabe vorgelegt und an das dezentrale Risikomanagement, das ARC und die Aufsichtsbehörde übermittelt, der SFCR wird auf der Internetseite der AXA Konzern AG veröffentlicht. Zusätzlich sind Ad-hoc-Berichterstattungspflichten, beispielsweise bei Erreichen definierter Schwellenwerte, implementiert. Risikorelevante Themen werden darüber hinaus im Rahmen des regelmäßig zusammenkommenden ARC besprochen, nachdem sie zuvor im Rahmen der weiteren Gremien diskutiert wurden.
Das Risikomanagementsystem wird regelmäßig durch die Interne Revision geprüft.
Versicherungstechnische Risiken
Wir, die AXA Krankenversicherung, betreiben insbesondere die Krankenvollversicherung sowie die Pflegepflichtversicherung und verschiedene Arten der Zusatzversicherung. Die primären versicherungstechnischen Risiken aus dem Krankenversicherungsgeschäft sind Krankheitskosten-/Leistungsrisiken, biometrische Risiken, Risiken aus Kundenverhalten, Reserverisiken und Kostenrisiken. Ferner bestehen noch temporäre Zinsgarantierisiken sowie Risiken aus gesetzgeberischen Maßnahmen.
Versicherungstechnische Risiken können dazu führen, dass die zu zahlenden Leistungen und Kosten nicht mehr aus den Beitragseinnahmen in Verbindung mit der Veränderung der Alterungsrückstellung finanziert werden können. Ein mindestens jährlich durchzuführender, gesetzlich vorgeschriebener Vergleich der erforderlichen mit den kalkulierten Leistungen ermöglicht jedoch ein zeitnahes Erkennen von Abweichungen in den erwarteten Leistungen. Überschreitet die Abweichung den gesetzlichen oder in den AVB verankerten Schwellenwert, erfolgt eine Beitragsanpassung, sofern die Abweichung nicht vorübergehender Natur ist. Bei der hierfür notwendigen Neukalkulation werden sämtliche Rechnungsgrundlagen überprüft und gegebenenfalls angepasst. Zusätzlich bestehen für das Neugeschäft und für Vertragsänderungen im Versicherungsbestand der Krankenversicherung Zeichnungsrichtlinien, um Deckungszusagen nur zu risikogerechten Beiträgen zu geben. Darüber hinaus enthalten viele Tarife Selbstbehalte zur Steuerung der Leistungsinanspruchnahme. Mit unseren Maßnahmen reduzieren wir unserer Überzeugung nach die nicht vollständig vermeidbaren versicherungstechnischen Risiken auf ein vertretbares Niveau.
Krankheitskosten-/Leistungsrisiken
Unter dem Krankheitskosten-/Leistungsrisiko wird das Risiko verstanden, dass die tatsächlichen Krankheits- und Pflegekosten die erwarteten, in dem Beitrag berücksichtigten Zahlungen übersteigen können. Im Fall eines kurzfristigen und nicht nur vorübergehenden Anstiegs der Krankheits- und Pflegekosten über den kalkulierten Rahmen kann auf die unerwartete Leistungserhöhung gegebenenfalls erst mit einer zeitlichen Verzögerung durch eine Beitragsanpassung reagiert werden. Ursachen für solche Leistungsanstiege können nach unserer Erfahrung weitere medizinische Fortschritte in Verbindung mit kostspieligeren medizinischen Einrichtungen oder die Entwicklung neuer teurerer Medikamente, verbunden mit einer Kosteninflation im Gesundheitswesen, sein. Im Jahr 2022 stand die Leistungsentwicklung eingänglich unter den Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie. So haben wir während der Lockdown-Phasen in 2020 und 2021 ein geändertes Einreichverhalten beobachtet, welches sich im Jahr 2022 stetig normalisiert hat. Gesamthaft liegt der Leistungsausgabenanstieg gegenüber dem Vorjahr auf einem unauffälligen Niveau. Es bleibt abzuwarten, inwiefern es zukünftig zu Nachholeffekten durch die Corona-Pandemie kommt. Hierbei geht es um Behandlungen, die während der Pandemie verschoben wurden, oder auch um Leistungen, die wegen eingeschränkter medizinischer Versorgung während der Pandemie jetzt erforderlich werden.
Ebenso erleben wir eine hohe Inflation im Jahr 2022. Es ist davon auszugehen, dass die steigende Kosteninflation ebenfalls Auswirkungen auf die Preisentwicklung im Gesundheitswesen im Jahr 2023 und darüber hinaus haben wird. Somit ist das Risiko einer inflationsbedingen Leistungssteigerung gegeben, das Ausmaß lässt sich jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer einschätzen und wird kontinuierlich beobachtet. Im Zuge der Neuverhandlungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist ebenso eine Erhöhung der Leistungsausgaben zu erwarten. Auch diese Entwicklung wird beobachtet.
Biometrische Risiken
Biometrische Risiken entstehen in der Krankenversicherung aus einer steigenden Lebenserwartung, wodurch mit einer verlängerten Inanspruchnahme und somit einer Erhöhung der Versicherungsleistungen zu rechnen ist. Die Sterbetafeln werden jährlich von der Deutschen Aktuarvereinigung auf ausreichende Sicherheit überprüft und notwendige Anpassungen in der neuen PKV-Sterbetafel dokumentiert. Soweit sich ein Aktualisierungsbedarf ergibt, verwenden wir die neuen Werte unverzüglich bei der Kalkulation neuer Tarife und auch im Rahmen von Beitragsanpassungen. Im Übrigen wird der Aktualisierungsbedarf seit 2008 bei der jährlich durchzuführenden Gegenüberstellung der erforderlichen mit den kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeiten bewertet. Auch hieraus kann sich ein Anpassungsbedarf ergeben, bei dem dann wieder alle Rechnungsgrundlagen aktualisiert werden. Nach Analysen auf Branchendaten PKV liegen die in einzelnen Altersbereichen beobachteten Übersterblichkeiten in Folge der Corona-Pandemie im Rahmen üblicher Schwankungen und führen somit nicht zu einer grundsätzlichen Neubewertung der Sterbewahrscheinlichkeiten. Im Bestand der AXA Kranken konnte keine Übersterblichkeit beobachtet werden.
Risiken aus Kundenverhalten
Ein Risiko aus dem Verhalten von Versicherungsnehmern stellt insbesondere das Stornorisiko dar. Die in der Tarifierung angesetzten Stornowahrscheinlichkeiten basieren sowohl auf eigenen als auch auf Verbandserfahrungen und sind aktuariell ausreichend vorsichtig bemessen. Die Stornoquoten bei der AXA Krankenversicherung und in der Branche werden permanent beobachtet, sodass frühzeitig eine Veränderung erkannt und gegebenenfalls in Beitragsanpassungen und Neukalkulationen berücksichtigt wird.
Darüber hinaus beobachten wir aufmerksam die Auswirkungen unserer Beitragsanpassungen auf das Kundenverhalten. Damit sind insbesondere (Teil-)Storni, Tarifwechsel und die Nichtzahlung von Beiträgen gemeint. Durch die Einführung des Notlagentarifes, in den Kunden, die ihre Beiträge nicht zahlen, nach einer gewissen Zeit umgestellt werden, wurde das Risiko, durch Nichtzahlung von Beiträgen Verluste zu erleiden, für die privaten Krankenversicherungsunternehmen abgemildert. Während der Versicherung in diesem Tarif ist nur der für Notfallleistungen erforderliche Beitrag zu zahlen und es erfolgt kein weiterer Aufbau von Alterungsrückstellung. Zusätzlich wird der Beitrag für den Notlagentarif dadurch gemindert, dass Teile einer vorhandenen Alterungsrückstellung darauf angerechnet werden. Zahlt der Kunde keine Beiträge, so wird dennoch der aus der Alterungsrückstellung resultierende Teil dem Beitragskonto zugeführt. Damit stehen insgesamt wieder mehr Mittel als Zuführung zur Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung zur Verfügung. Die Entwicklung des Bestands im Notlagentarif wird kontinuierlich beobachtet, insbesondere um Auswirkungen herausfordernder wirtschaftlicher Situationen auf Bestand und Beitragszahlungen absehen zu können. Während der Corona-Pandemie und im aktuellen Jahr ist der Bestand im Notlagentarif stabil.
Grundsätzlich besteht das Risiko, dass durch Wechselströme eine Risikoentmischung stattfindet, die negativ auf einzelne Teilkollektive wirkt. Zusätzlich ist zu beachten, dass durch Wechsel in die Ende 2012 eingeführten Unisex-Tarife eine Verzerrung der in der Kalkulation angesetzten Bestandmischung zwischen Männern und Frauen erfolgen kann. Wechsel in den 2009 eingeführten Basistarif spielen aktuell eine untergeordnete Rolle. Der Basistarif beinhaltet versicherungsfremde Elemente wie Kontrahierungszwang, Verbot von Risikozuschlägen und Höchstbeiträge, die eine Subventionierung durch die PKV-Kunden der anderen Vollversicherungstarife erfordern und somit zu einer erhöhten Belastung dieser Personen führen. Daher ist auch hier zu beobachten, ob es zukünftig verstärkt zu Wechseln in den Basistarif kommt.
Reserverisiken
Zur Finanzierung des mit dem Alter steigenden Krankheitsrisikos werden Alterungsrückstellungen gebildet. Aus diesen Rückstellungen werden zukünftige Leistungen an die versicherten Personen finanziert, die planmäßig nicht mehr durch die gezahlten Beiträge zu decken sind. Die Höhe der Zahlungen ist jedoch mit Unsicherheit behaftet, insbesondere aufgrund steigender Krankheitskosten-/Leistungszahlungen (siehe vorstehend) und einer sinkenden Sterblichkeit, deren Veränderung aufgrund der regelmäßigen Überprüfung jedoch in den vergangenen Jahren nicht mehr so gravierend war wie in früheren Jahren, in denen die Aktualisierung in längeren Zeiträumen erfolgte. Definitiv schon feststehende medizinische Entwicklungen sind jedoch in der Alterungsrückstellung in dem Augenblick eingepreist, in dem sie in den Beiträgen berücksichtigt sind (Krankenversicherungsaufsichtsverordnung). Insgesamt ist das Reserverisiko als gering einzuschätzen, da durch regelmäßige Beitragsanpassungen der Leistungsbedarf aktualisiert wird. Zusätzlich zum bestehenden Verfahren der jährlichen Leistungsüberprüfung hat der Gesetzgeber eine gesonderte Überprüfung der verwendeten Sterbetafeln vorgeschrieben. In beiden Fällen erfolgt eine vollständige Überprüfung und ggf. Aktualisierung aller Rechnungsgrundlagen, sofern der Schwellenwert für die Abweichung überschritten wird. Als Berechnungsgrundlagen für die Alterungsrückstellung dienten die Sterbetafeln PKV 2008 bis PKV 2022 sowie für die geförderte Pflegezusatzversicherung eine aus den Tafeln des Statistischen Bundesamtes hergeleitete Sterbetafel, für die Basistarife Modifikationen der PKV 2022, für den Standardtarif (Männer und Frauen) die PKV 2022, für den Standardtarif Beamte (Männer) die PKV 2022 und für den Standardtarif Beamte (Frauen) die PKV 2018 und für die Pflegepflichtversicherung die Sterbetafel PPV 2020 (Nichtbeihilfe) bzw. Sterbetafel PPV 2021 (Beihilfe). Die Alterungsrückstellung wurde entsprechend den Vorschriften in den technischen Berechnungsgrundlagen ermittelt. Diese wurden für alle Tarife von einem unabhängigen Treuhänder geprüft und der Aufsichtsbehörde vorgelegt.
Rechnungszinsrisiko
Der verwendete Rechnungszins in der Krankenversicherung ist durch gesetzliche Vorgaben auf 3,5 % nach oben begrenzt. Kann der Rechnungszins nicht nachhaltig erwirtschaftet werden, muss dieser für das Neugeschäft und den Bestand reduziert werden. Dies kann aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen allerdings nur im Rahmen der nächsten möglichen Beitragsanpassung erfolgen. Bis bei einer Beitragsanpassung die Bestandsprämien verändert werden können, belastet die Bildung der Deckungsrückstellung mit dem noch gültigen Rechnungszins die Ertragslage. Während der langanhaltenden Niedrigzinsphase wurde in den letzten Beitragsanpassungen seit dem 1. Januar 2014 in den von den Beitragsanpassungen betroffenen Einheiten der Rechnungszins abgesenkt. Maßgeblich für die Höhe des Rechnungszinses ist die zukünftige Zinserwartung, die mithilfe des aktuariellen Unternehmenszinses (AUZ) nach einem brancheneinheitlichen Verfahren unternehmensindividuell ermittelt wird. Bei dem AUZ handelt es sich um ein mit der Deutschen Aktuarvereinigung und der Aufsichtsbehörde abgestimmtes Verfahren zur Zinsprojektion, das auf Basis der Vorjahresergebnisse und offiziellen, durch die Bundesbank veröffentlichten Zinskurven für Neuanlagen die Zinserwartungen für das übernächste Jahr schätzt. Während der Niedrigzinsphase sank der AUZ branchenweit und im Hinblick darauf waren Absenkungen des Rechnungszinses im Rahmen von Beitragsanpassungen unvermeidlich. Alle Tarifneueinführungen seit Einführung der Unisex-Tarife wurden von vornherein mit einem deutlich niedrigeren Zinssatz kalkuliert. Die über den Rechnungszins hinausgehenden Zinsen werden fast vollständig zur Beitragsermäßigung im Alter verwandt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr lag die Nettoverzinsung mit 2,6 % unter dem gesetzlichen Höchstrechnungszins, aber über dem durchschnittlichen Rechnungszins im Bestand, sodass für die meisten unserer Kunden Mittel zur Beitragsentlastung im Alter zurückgestellt werden konnten. Im Jahr 2022 gab es mehrere Erhöhungen des Leitzinses durch die EZB. Dadurch sollte sich beim AUZ und somit auch beim Rechnungszins zumindest temporär ein Boden ausbilden. Inwieweit die Zinsanhebungen nachhaltig sind, bleibt abzuwarten.
Kostenrisiko
Das Kostenrisiko besteht darin, dass die tatsächlichen Kosten durch die einkalkulierten Kosten dauerhaft nicht finanziert werden können. Die Überwachung des Kostenrisikos erfolgt durch ein umfassendes Kostencontrolling. Damit sind wir überzeugt, dieses Risiko in angemessener Weise zu handhaben und schätzen seine Bedeutung bei der Bewertung unserer Risikotragfähigkeit im Vergleich zu den anderen Risiken als gering ein.
Risiken aus Rechtsprechung
Die Rechtsfragen rund um die Anforderungen an den Inhalt der Beitragsanpassungsmitteilungen sind inzwischen durch den Bundesgerichtshof (BGH) entschieden worden. Demnach ist in den Beitragsmitteilungsschreiben die Rechnungsgrundlage (Versicherungsleistung und/oder Sterbewahrscheinlichkeit) zu nennen, bei der der sogenannte auslösende Faktor (AF) angesprungen ist. Weitere Rechnungsgrundlagen sind nicht zu nennen. Ebenfalls nicht zu nennen ist die konkrete Höhe des auslösenden Faktors. Es muss auch kein Hinweis darauf erfolgen, ob der entsprechende Schwellenwert aus dem Gesetz oder den Allgemeinen Versicherungsbedingungen überschritten wurde oder ob eine Abweichung nach unten oder oben vorlag. Darüber hinaus hat der BGH entschieden, dass eine formell unwirksame Beitragsanpassung mit Wirkung für die Zukunft geheilt werden kann. Insgesamt sind damit die Beitragsanpassungen ab 2017 formell wirksam. Zudem hat der BGH mittlerweile festgestellt, dass auch die BAP-Mitteilungen für die Jahre 2008, 2009, 2012 und 2013 formell wirksam sind. Hingegen erfüllten einige der Mitteilungsschreiben aus früheren Jahren nicht die Anforderungen, die der BGH jetzt konkretisierend aufgestellt hat. Mit Urteil vom 17. November 2021 hat der BGH zudem entschieden, dass Rückforderungsansprüche zumindest in Bezug auf formelle Fehler innerhalb von drei Jahren ab Zahlung des neu festgesetzten Beitrags verjähren. Für die Begleichung von Ansprüchen, die sich möglicherweise daraus und insbesondere auch aus bereits rechtshängigen Prozessen für die AXA Krankenversicherung ergeben, wurde eine Rückstellung gebildet.
Das Thema wird weiterhin von unserem Risikomanagement, aktuariell und rechtlich begleitet. Mit darüber hinaus gehenden signifikanten Auswirkungen für unsere Gesellschaft ist nur für den Fall zu rechnen, dass (mögliche) Revisionsverfahren zur materiellen Wirksamkeit unerwartet nicht zu Gunsten von AXA entschieden werden.
Veränderungen im Gesundheitssystem
Im Allgemeinen werden Veränderungen im Gesundheitssystem beobachtet. Die Auswirkungen werden abgeschätzt und, wenn erforderlich, in der Unternehmensplanung berücksichtigt.
Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft
Fällige Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern und Versicherungsvermittlern
| in Mio. Euro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Fällige Forderungen (brutto) | 100,3 | 93 |
| Einzelwertberichtigungen | 42,8 | 41,3 |
| Pauschalwertberichtigungen | 25,8 | 23,0 |
| Verbleibender Buchwert nach Wertberichtigungen | 31,6 | 28,7 |
| Forderungen älter als 90 Tage an Versicherungsnehmer | 66,2 | 61,3 |
Durchschnittliche Ausfallquote der vergangenen drei Jahre
| in % | 2020 | 2021 | 2022 |
|---|---|---|---|
| Durchschnittliche Ausfallquote der vergangenen drei Jahre | 1,82 | 1,81 | 1,82 |
| (ermittelt als Verhältnis der Wertberichtigungen zu den gebuchten Bruttobeiträgen) |
Die Risiken aus dem Ausfall von Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern werden durch ein IT-unterstütztes Inkasso- und Mahnsystem gesteuert.
Die fehlende Kündigungsmöglichkeit in der Vollversicherung wird zu einem weiteren Anstieg des Forderungsbestandes führen. Zurzeit ist dieses Risiko durch die Wertberichtigung abgedeckt. In der Wertberichtigung von insgesamt 68,7 Mio. Euro (2021: 64,3 Mio. Euro) sind 22,2 Mio. Euro (2021: 18,6 Mio. Euro) Forderungen aus laufenden Gerichtsverfahren enthalten, die wegen der fehlenden Kündigungsmöglichkeit in der Position „Forderungen an Versicherungsnehmer“ aufrechterhalten werden müssen. Dies gilt auch für weitere 42,0 Mio. Euro (2021: 40,3 Mio. Euro) Forderungen, zu denen ein Gerichtsverfahren erfolglos abgeschlossen ist.
Die Risiken aus dem Ausfall von Forderungen gegenüber Versicherungsvermittlern werden durch ein umfassendes Provisionscontrolling gesteuert.
Zum Bilanzstichtag 2022 bestehen - wie im Vorjahr - keine Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft, die Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen aus dem abgegebenen Versicherungsgeschäft betragen 1,0 Mio. Euro (2021: 1,0 Mio. Euro).
Die beiden Rückversicherer für unsere Rückversicherungsverträge sind die nicht geratete britische Gruppengesellschaft AXA PPP healthcare Limited und die französische Gruppengesellschaft AXA France VIE - geratet mit AA- durch S&P Global Ratings.
Risiken aus Kapitalanlagen
Die Entwicklung der Kapitalmärkte im Jahr 2022 war wesentlich durch die Unsicherheiten durch die steigenden Energiepreise aufgrund des Ukraine-Krieges sowie durch die steigende Inflation geprägt. Dies führte zum Kurseinbruch der Aktienmärkte und stark steigenden Zinsen. Gleichzeitig erhöht die steigende Unsicherheit auch die Volatilität an den Kapitalmärkten. Zudem sind viele Unternehmen mit anhaltenden Lieferschwierigkeiten konfrontiert, was starke Herausforderungen in den internationalen Lieferketten bedeutet. Gleichzeitig erschweren Handelsbeschränkungen und Sanktionen die Lage. Die Wahrscheinlichkeiten für eine Rezession in 2023 steigen. Aufgrund unseres diversifizierten Portfolios sowie unseres strukturierten Anlageprozesses sowie einer kontinuierlichen Absicherung der Investments haben wir insgesamt nur geringe negative Auswirkungen in unserem Portfolio verzeichnet. Die steigenden Zinsen wirken sich positiv auf die langlaufenden Verpflichtungen des Versicherungsgeschäftes aus. Weitere Risiken entstehen aus den Unsicherheiten hinsichtlich der Inflationserwartungen. Primär getrieben durch steigende Energiepreise kann eine im Jahr 2022 stark anziehende Inflation beobachtet werden, wobei erwartet wird, dass sich diese Entwicklung zunächst auch im Jahr 2023 fortsetzen wird. Es bleibt abzuwarten, wie und mit welchen Mitteln die Notenbanken auf anhaltende Inflationsraten über dem definierten Ziel reagieren. Unsere Gesellschaft beobachtet diese Entwicklungen mit Hilfe unserer Assetmanager unter ständiger Aufmerksamkeit, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Unsere Gesellschaft verwaltet 24,6 Mrd. Euro (2021: 23,2 Mrd. Euro) Kapitalanlagen. Diese werden unter strikter Beachtung der gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und innerbetrieblichen Richtlinien in einem strukturierten Prozess angelegt. Unter Gesamtrisikobetrachtung soll eine gleichzeitige Sicherstellung der Anlageziele Sicherheit, Rentabilität und Liquidität der Kapitalanlagen erreicht werden. Dieses wird unter anderem durch eine ausgewogene Diversifikation und strikte Begrenzung von Konzentrationsrisiken gewährleistet.
Mit der Kapitalanlage sind unvermeidbar signifikante Risiken verbunden, die bewusst eingegangen, jedoch durch die im Anlageprozess eingebauten Kontrollen und weitere risikomindernde Maßnahmen gesteuert werden. Zum Erhalt beziehungsweise Ausbau der notwendigen Risikotragfähigkeit werden die Risiken der Kapitalanlagen aktiv gesteuert und fortlaufend an das Kapitalmarktumfeld angepasst.
Die Kapitalanlagerisiken werden in Markt-, Kredit-, Konzentrations- und Liquiditätsrisiken unterteilt.
Marktrisiken
Die Marktpreisrisiken unserer Gesellschaft beruhen im Wesentlichen auf Wertverlusten bei Aktien und festverzinslichen Anlagen. Ferner sind die nicht börsennotierten Beteiligungen sowie der Immobilienbestand den Marktpreis- beziehungsweise Wertänderungsrisiken ausgesetzt. Auch können im Bereich Private Equity aufgrund einer zukünftigen Verschlechterung des Marktumfeldes Wertrückgänge beziehungsweise Abschreibungen nicht ausgeschlossen werden.
Die Auswirkungen diverser Faktoren auf die Marktwerte der Kapitalanlagen werden in möglichen Risikoszenarien analysiert. Hierfür werden die Marktwertschwankungen von Aktien, Zinsprodukten und Währungen unter Berücksichtigung der bestehenden Währungssicherungen und anderer derivativer Absicherungsmechanismen simuliert.
Die folgende Übersicht zeigt auf, wie sich eine Änderung der Aktien- und Währungskurse beziehungsweise der Marktzinsen kurzfristig auswirken würde.
| Aktienmarktänderung | Veränderung des Marktwertes der Kapitalanlagen |
|---|---|
| Rückgang um 10 % | - 85 Mio.Euro |
| Rückgang um 20 % | - 170 Mio.Euro |
| Rückgang um 30 % | - 255 Mio.Euro |
| Renditeänderung des Rentenmarktes | Veränderung des Marktwertes der Kapitalanlagen |
|---|---|
| Anstieg um 200 Basispunkte | - 2.885 Mio.Euro |
| Anstieg um 100 Basispunkte | - 1.561 Mio.Euro |
| Rückgang um 100 Basispunkte | + 1.859 Mio. Euro |
| Rückgang um 200 Basispunkte | + 4.099 Mio. Euro |
| Währungskursänderung | Veränderung des Marktwertes der Kapitalanlagen |
|---|---|
| Euroaufwertung um 5 % | - 12 Mio.Euro |
| Euroaufwertung um 10 % | - 23 Mio.Euro |
Unser Portfolio besteht zum größten Teil aus festverzinslichen Papieren, daher reagiert der Marktwert stark auf Veränderungen des Zinsniveaus.
Insgesamt ergeben sich Zinsrisiken durch einen Durationsmismatch zwischen Aktiv- und Passivseite der Bilanz. Diese werden durch ein regelmäßiges Asset Liability Management im Einklang mit der Risikotragfähigkeit unserer Gesellschaft mitigiert.
Auch konnte im Jahr 2022 eine steigende Inflationsrate beobachtet werden, die sich aus den erhöhten Energiepreisen, Lieferkettenengpässen sowie den Nachwirkungen der Corona-Pandemie speist. Die Reaktion der Zentralbanken gegenüber hohen Inflationsraten sorgt für ein steigendes Zinsniveau an den Finanzmärkten, welches sich positiv auf die langlaufenden Garantien der Gesellschaft und auf die Wiederanlage auswirken. Kurzfristig ergeben sich aus dem Zinsanstieg stille Lasten auf den festverzinslichen Wertpapieren.
Unsere Gesellschaft ist größtenteils im europäischen Raum investiert. Zusätzlich werden Investitionen im nicht-europäischen Ausland getätigt wobei diese Fremdwährungsinvestitionen kontrolliert und größtenteils gegen Wechselkursschwankungen abgesichert sind. Dies erfolgt durch den Einsatz von Fremdwährungsderivaten innerhalb der Spezialfonds, zum Beispiel Devisentermingeschäften.
Der Immobilienbestand unserer Gesellschaft besteht hauptsächlich aus europäischen Büro- und Gewerbeimmobilien. Die Wertentwicklung ist deshalb im Wesentlichen abhängig von der Konjunkturlage in Europa.
Wir verfolgen die Entwicklung der Kapitalmärkte sehr genau. Sollten sich die zuvor gezeigten negativen Szenarien im laufenden Geschäftsjahr ganz oder teilweise einstellen oder am Bilanzstichtag vorliegen, werden wir entsprechende Maßnahmen ergreifen. Diese beinhalten unter anderem notwendige Abschreibungen auf die nachhaltigen Werte einzelner Kapitalanlagen, den selektiven Verkauf einzelner Titel und den optionalen Einsatz von Wertsicherungsmaßnahmen, um die Portfolios kurzfristig gegen weitere Wertverluste abzusichern.
Kreditrisiken
Das Kreditrisiko umfasst die Insolvenz, den Zahlungsverzug und die Bonitätsverschlechterung des Schuldners beziehungsweise Emittenten von festverzinslichen Wertpapieren und Darlehen.
Zur Reduktion des Kreditrisikos werden hauptsächlich Investitionen beziehungsweise Darlehensvergaben bei Emittenten und Schuldnern mit einer guten bis sehr guten Bonität getätigt. Die Einstufung der Bonität von Emittenten festverzinslicher Wertpapiere erfolgt nach einheitlichen internen Maßstäben in der AXA-Gruppe.
Zusätzlich nehmen wir zur Überwachung der Ratings in Zusammenarbeit mit den von uns mandatierten Vermögensverwaltern Detailanalysen zu potenziell ausfallgefährdeten Wertpapieren vor, auf deren Basis dann über risikomindernde Maßnahmen entschieden wird. Für diese Analysen werden entscheidungsrelevante Marktinformationen herangezogen.
Für die Vergabe von Hypothekendarlehen gelten Vergaberichtlinien und strenge Vorschriften bezüglich der Bonität. Als Sicherheit von Hypothekendarlehen bestehen Pfandrechte an Grundstücken. Die Vergaberichtlinien knüpfen eine Finanzierung im Regelfall an private Nutzung und erstrangige Absicherung.
Die einzelnen Engagements im Bereich Hypotheken einschließlich Forward-Darlehen unterliegen der regelmäßigen Überwachung. Mithilfe unserer Kontrollverfahren für den Zins- und Tilgungsdienst sowie unseres Mahnverfahrens erhalten wir einen detaillierten Überblick über ausstehende Zahlungen.
Einlagen bei Kreditinstituten erfolgten im Geschäftsjahr 2022 ausnahmslos bei Banken, die über ein Investment Grade Rating verfügen.
Die Kontrahenten der Derivatepositionen verfügen ausnahmslos über ein Investment Grade Rating, sofern die Geschäfte nicht über Terminbörsen, wie z. B. Eurex, abgewickelt wurden. Das Gegenparteirisiko der Derivategeschäfte wird fortlaufend durch die Stellung von Sicherheiten (Collateral) abgesichert. Für einige OTC-Derivate gilt die Clearingpflicht über zentrale Gegenparteien sowie die Meldepflicht an das Transaktionsregister. AXA stellt die Einhaltung der Anforderungen aus EMIR (European Market Infrastructure Regulation) gruppenweit sicher.
Die AXA Krankenversicherung ist zu einem Anteil von 13 % der Kapitalanlagen (auf Marktwertbasis) in Staatsanleihen investiert. Auch wenn wir zurzeit Ausfälle innerhalb dieser Bestände nicht für ein wahrscheinliches Szenario halten, können wir künftige Abschreibungen auch vor dem Hintergrund politischer Unwägbarkeiten nicht ausschließen.
Ebenso halten wir Fremdkapitalinstrumente, die von nationalen und internationalen Banken sowie Unternehmen außerhalb des Finanzsektors emittiert wurden (26 % der Kapitalanlagen auf Marktwertbasis). Dieses Exposure wird entweder direkt oder über Fonds, Derivate und strukturierte Produkte gehalten und enthält zu einem geringen Teil nachrangige Instrumente. Zur weiteren Diversifikation dieses Portfolios tätigte unsere Gesellschaft Investitionen in alternative, weniger liquide Assetklassen, unter anderem Infrastruktur-, Mittelstands-, gewerbliche Immobilienfinanzierungen sowie alternative Kreditstrategien. Diese Anlagen werden zum weit überwiegenden Teil als Investment Grade eingestuft. Der Anteil dieser Fremdkapitalfinanzierungen betrug 8 % der Kapitalanlagen auf Marktwertbasis.
95 % der festverzinslichen Wertpapiere in unserem Bestand verfügen über ein Investment Grade Rating. Der größte Teil unserer Rentenbestände ist besichert beziehungsweise von öffentlichen Emittenten ausgegeben und daher nur einem geringen Ausfallrisiko ausgesetzt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Bonität einzelner Emittenten sich in der Zukunft verschlechtert und damit Abschreibungsbedarf entstehen könnte.
Konzentrationsrisiken
Konzentrationsrisiken entstehen, wenn Unternehmen hohe einzelne Risiken oder stark korrelierte Risiken eingehen und daraus hohe Ausfallverluste resultieren können. Bei der Kapitalanlage entstehen Konzentrationsrisiken, wenn Investitionen in einzelne Kapitalanlageprodukte oder Emittenten oberhalb definierter Grenzen durchgeführt werden. Aus diesem Grund stehen Konzentrationsrisiken im engen Zusammenhang mit Markt- und Kreditrisiken und werden durch die Definition von Limiten auf Einzelpositionen und den Einsatz von Derivaten gesteuert und regelmäßig überwacht.
Liquiditätsrisiken
Aufgrund der vorab vereinnahmten sowie verzinslich und liquide angelegten Beiträge ist das Liquiditätsrisiko für Versicherungsunternehmen grundsätzlich gut steuerbar. Wir tragen dem Risiko unzureichender Liquidität durch eine mehrjährige Planung der Zahlungsströme Rechnung. Zusätzlich erfolgt für einen rollierenden Zwölfmonatszeitraum eine Prognose auf Monatsbasis. Für die Überwachung des Liquiditätsrisikos wird darüber hinaus ein Liquiditätsstresstest durchgeführt. Dieser zeigt, dass unsere Gesellschaft auch in einem Umfeld steigender Zinsen und einem zusätzlichen extremen Stressszenario keinen Liquiditätsengpass zu erwarten hätte.
Insgesamt wird bei der Kapitalanlage auf einen hohen Anteil liquider und fungibler Kapitalanlagen geachtet, damit wir den Verpflichtungen gegenüber unseren Versicherungskunden jederzeit nachkommen können. Bei einem eventuell auftretenden unvorhergesehenen Liquiditätsbedarf wird auf der Grundlage des konzerninternen Liquiditätshilfeabkommens Liquidität zur Verfügung gestellt.
Risikosteuerung der Kapitalanlagen
Innerhalb des AXA Konzerns sind umfassende Governance-Strukturen, Steuerungsmaßnahmen und Richtlinien zur Risikosteuerung der Kapitalanlagen im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen implementiert.
Der Vorstand definiert den Risikoappetit unserer Gesellschaft in Form von Limiten und Frühwarnwerten auf konkret messbare Risikokennzahlen, um die durch die Umsetzung der Geschäftsstrategie entstehenden Risiken wirksam zu begrenzen. Ein wesentlicher Teil dieser Limite und Frühwarnwerte bezieht sich auf Finanzmarktrisiken einschließlich Konzentrationsrisiken und muss im Rahmen der Kapitalanlagensteuerung eingehalten werden. Darüber hinaus gilt eine umfassende interne Kapitalanlagenrichtlinie mit dem Grundsatz unternehmerischer Vorsicht gemäß § 124 Abs. 1 VAG.
Es ist ein strukturierter Anlageprozess definiert, dessen Ziel es ist, die Risiken in den Portfolios durch systematische und kontrollierte Abläufe zu steuern. Auf Basis des Vorschlags des Asset Liability Management Committee entscheidet der Vorstand über die Kapitalanlagestrategie, die im Einklang mit dem Risikoappetit der Gesellschaft sowie der internen Kapitalanlagerichtlinie sein muss. Dabei berücksichtigt die Asset Liability Management-Analyse insbesondere die versicherungstechnischen Verpflichtungen, die Bewertungsreserven sowie die Eigenkapitalausstattung. Das Investment Committee implementiert und überwacht die strategische Aufteilung der Kapitalanlagen nach Kapitalanlagearten (Asset Allocation). Hierbei werden die Risikoappetitlimite für die einzelnen Anlageklassen, die Duration des festverzinslichen Portfolios, die Bonität der Emittenten sowie die Konzentrationen gegenüber Einzelemittenten beachtet. Bei der Risikoeinschätzung wird dabei von einem dem jeweiligen Risiko adäquaten Prognosezeitraum ausgegangen. Zur Bewertung der Anlagerisiken steht eine Vielzahl von Risikomanagement-Instrumenten zur Verfügung.
Zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und -steuerung können auch derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden. Mit diesen Instrumenten werden verschiedene Motive der Portfoliosteuerung umgesetzt: Absicherung, Erwerbsvorbereitung und Ertragssteigerung. Das Hauptmotiv beim Einsatz von derivativen Instrumenten der Kapitalanlagen ist die Absicherung (Hedging), wodurch das im Portfolio liegende wirtschaftliche Risiko reduziert wird.
Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Asset Liability Management Committee und des Investment Committee wird das Kreditrisiko des Gesamtportfolios, einzelner Anlageklassen sowie kritischer Emittenten unter der systematischen Teilnahme des Chief Investment Officers und des Finanzvorstandes besprochen. In diesen Gremien wird über die Einhaltung der Risikoappetitlimite berichtet.
Das Audit and Risk Committee (ARC) wird regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen, die Risikosituation und die Einhaltung der Risikoappetitlimite des Konzerns und der Einzelgesellschaften informiert.
Operationelle und sonstige Risiken
Operationelle Risiken beinhalten Risiken aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen, Risiken aus Mitarbeiterverhalten sowie aus systembedingten oder externen Vorfällen. Informationsrisiken werden als Teil der operativen Risiken behandelt und beinhalten das Risiko, dass Informationen oder Informationssysteme nicht den erwarteten Wert für das Unternehmen liefern, strategische Ziele beeinflussen oder operative Verlust verursachen. Ferner sind Rechtsrisiken mit inbegriffen, welche die Möglichkeit eines Verlustes aufgrund von Veränderungen der aktuellen Rechtslage umfassen.
Unsere Gesellschaft beziehungsweise AXA Deutschland unterscheidet hierbei die Risikokategorien Interner Betrug, Externer Betrug, Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitssicherheit, Kunden-, Produkt- und Geschäftspraxis, Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, Betriebsunterbrechung und Versagen von Systemen, Durchführungs-/Produkt-/Leistungs-/Prozessmanagement, konkrete Rechtsänderungen. Die aus Projekten resultierenden Risiken sind in den einzelnen Risikokategorien berücksichtigt. Als risikobewusste Versicherungsgruppe hat AXA Deutschland Prozesse und Systeme zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung der operationellen Risiken entwickelt. Um der wachsenden Bedeutung der Informationsrisiken zu begegnen, wurde im zentralen Risikomanagement eine Position zur expliziten Informationsrisikoüberwachung geschaffen.
Die Methoden und Prozesse werden kontinuierlich weiterentwickelt. Die operationellen Risiken sind in das Interne Kontrollsystem integriert. Eine Bewertung erfolgt sowohl qualitativ als auch quantitativ. Die Ergebnisse der Risikobewertung fließen in die Unternehmenssteuerung ein. Risiken, bei denen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit mit einem Eintreten zu rechnen ist, werden in Höhe ihres vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrags als Rückstellung erfasst.
AXA Deutschland führt eine Sammlung von Daten aus operationellen Verlusten durch. Zudem ist AXA Deutschland (über die AXA Gruppe) Mitglied der Operational Riskdata Exchange Association (ORX), einer internationalen Plattform zum Austausch operationeller Verluste.
Zusätzlich werden auch Emerging Risks betrachtet, d.h. Risiken, die ggf. erst in mehreren Jahren relevant werden, da AXA Deutschland eine langfristige Perspektive einnimmt.
Das Risikoprofil der AXA Deutschland ist wie im Vorjahr durch Gerichtsentscheidungen und Gesetzesvorhaben geprägt. Änderungen von rechtlichen Regelungen, welche signifikante Auswirkungen auf die Risikosituation unserer Gesellschaft haben können, werden laufend auf ihre Auswirkungen auf die AXA analysiert. Um auf diese risikoadäquat reagieren zu können, existiert eine enge Zusammenarbeit des operationellen Risikomanagements mit der Organisationseinheit Corporate Oversight. In dieser Einheit sind die Funktionen Compliance, Geldwäsche, Datenschutz, Informationssicherheit, Informationsrisikomanagement, physische Sicherheit, Berechtigungsmanagement und operative Resilienz gebündelt, um den gestiegenen Anforderungen wirkungsvoll zu begegnen. Durch die angestrebte zunehmende Digitalisierung von AXA ebenso wie durch die generelle Zunahme von Cyber-Angriffen auf Unternehmen der Finanzdienstleitungsbranche haben IT- bzw. Informationsrisiken eine große Relevanz im Risikoprofil, insbesondere mit den Themen Datenschutz und Informationssicherheit (Ausfall von Systemen, Datenverluste durch interne und externe Bedrohungen oder Verbreitung von die Datenintegrität bedrohender Schadsoftware). Zur Identifizierung und Beseitigung von IT-Schwachstellen und dem Management der Informationssicherheitsrisiken sind verschiedene Projekte bzw. Initiativen aufgesetzt. Auf diese Weise werden eine kontinuierliche Berücksichtigung der aktuellen und zukünftigen Entwicklungen im Bereich der Informationssicherheit sowie die Stabilisierung der Produktion gewährleistet. Interne Kontrollprozesse reduzieren Risiken im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses.
Grundsätzlich besteht das Risiko, dass erhöhte Krankenstände Auswirkung zum Beispiel auf die Leistungsbearbeitung haben. Dem Risiko wird durch ein engmaschiges Monitoring und bei Bedarf durch den Einsatz ausgleichender Maßnahmen (z.B. flexibles internes Managen, externe Unterstützung) begegnet. Unsere Gesellschaft sieht derzeit keine erhöhte Risikolage aufgrund von Krankheitsraten.
Darüber hinaus stehen Risiken aus der Einführung von Großprojekten unter besonderer Beobachtung. Bereits während der Projektphase werden erforderliche Maßnahmen identifiziert, sodass entstehende Risiken frühzeitig analysiert und gesteuert werden. Zusätzlich wird das operationelle Risikomanagement über jeden Projektchange informiert, um die Risikolage angemessen beurteilen zu können.
Unternehmensgefährdende Risiken aus Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, aus Systemausfällen, Mitarbeiterausfall und anderen Katastrophenereignissen werden im Rahmen des Business Continuity Managements gesteuert. Notfallprozesse werden organisiert und alle notwendigen Präventivmaßnahmen zum Zweck der Unternehmenssicherheit ergriffen. Durch die Setzung verbindlicher Standards mit Fokus auf die operationellen Risiken sollen mögliche Negativfolgen reduziert und der wirtschaftliche Fortbestand der AXA jederzeit garantiert werden. Diese sehen vor, dass interne und externe Bedrohungen, die eine Unterbrechung der Geschäftsprozesse zur Folge haben könnten, regelmäßig beurteilt werden.
Ein Vertreter des Bereichs Value & Risk Management ist Mitglied im zentralen Krisenmanagement-Team, um die Sicht des Risikomanagements in der Krisenorganisation sicherzustellen.
Auch strategische, Reputations- und weitere Rechtsrisiken wie auch Risiken aus regulatorischen Anforderungen werden permanent eng überwacht, das Instrumentarium insbesondere an präventiven Maßnahmen ständig überprüft und erweitert. Diese Maßnahmen inklusive der umfassenden Analyse und Bewertung sind geeignet, unsere in ihrer Bedeutung als gemäßigt eingeschätzten operationellen Risiken auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren.
Ferner können Risiken aus der Anwendung steuerlicher Vorschriften entstehen. Diesen begegnen wir durch ein systematisches Management aller steuerlich relevanten Prozesse unterstützt durch ein Tax Compliance Management System. Feststellungen aus steuerlichen Betriebsprüfungen früherer Jahre werden analysiert und bewertet und fließen in die Steuerung ein.
Als Teil ihrer unternehmerischen Verantwortung will die AXA Krankenversicherung AG den gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bewusst und aktiv begegnen. Unsere Gesellschaft ist gewissen Nachhaltigkeitsrisiken ausgesetzt. Hierzu zählen in erster Linie die physischen Auswirkungen des Klimawandels sowie transitorische Risiken, die sich im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer nachhaltigeren, CO2-ärmeren Welt materialisieren könnten. Zu den Nachhaltigkeitsrisiken gehören auch regulatorische Risiken, z.B. aus Änderungen in der Regulierung sowie Reputationsrisiken, die z. B. im Zusammenhang mit Greenwashing entstehen könnten. Wir beobachten und begleiten diese Aspekte fortlaufend.
Die AXA Gruppe hat entschieden, Klimaverpflichtungen in den Mittelpunkt des gruppenweiten Strategieplans Driving Progress 2023 zu stellen. Der hieraus abgeleitete „AXA for Progress Index“ dient der Überwachung und Weiterentwicklung des übergeordneten Zieles „Climate Leadership“. Er beinhaltet gruppenweite Verpflichtungen und ist aufgeteilt in die drei aktiven Rollen von AXA als Investor, Versicherer und vorbildliches Unternehmen. Diese Vorgaben bilden derzeit die Basis für unsere lokalen Ziele und Initiativen.
Die im Folgenden genannten Initiativen im Bereich nachhaltiger Kapitalanlage und Zeichnungspolitik werden somit von den Versicherungsgesellschaften der weltweiten AXA Gruppe gemeinschaftlich getätigt, auch um die größte Wirkung zu entfalten. Damit wirken wir auf die Ursache ein und mitigieren das daraus resultierende Risiko für unsere Gesellschaft.
Nachhaltiges Investment ist ein strategisch wichtiges Thema für die AXA. Die Kernaspekte dieser Strategie sind der Einbezug von ESG-Kriterien in jegliche Investitionsentscheidungen, der Ausschluss von Investitionen in gewisse Wirtschaftssektoren (bspw. Kohle, Tabak, Palmöl, Teersand) beziehungsweise einzelne kritische Unternehmen, ambitionierte Ziele für grüne Kapitalanlagen, direkte Investitionen in soziale Projekte, die verantwortliche Wahrnehmung von Aktionärsrechten sowie die strategische Portfolio-Anpassung für mehr Klimaschutz.
Auch im eigenen Betrieb trägt AXA Deutschland zur Bekämpfung des Klimawandels bei. Seit 2008 erheben wir unsere Verbrauchsdaten, um unseren ökologischen Fußabdruck zu messen und Maßnahmen zur Reduzierung unserer Emissionen sowie von Wasser, Papier und Abfall abzuleiten. Innerhalb von neun Jahren konnten wir so unsere eigenen CO2-Emissionen mehr als halbieren.
Kapitalmanagement und Solvabilität
Die Steuerung der Kapitalbasis erfolgt nach den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Ziel ist es, die jederzeitige Erfüllung der versicherungsvertraglichen Verpflichtungen sicherstellen zu können - auch wenn im Extremfall die hierfür gebildeten versicherungstechnischen Rückstellungen unzureichend wären. Für die Bereitstellung des entsprechenden Eigenkapitals wird eine angemessene Verzinsung angestrebt.
Die AXA Gruppe hat ein Modell der ökonomischen Risikokapitalberechnung entwickelt, das Ende November 2015 von der französischen Versicherungsaufsicht ACPR (Autorité de Controle Prudentiel et de Résolution) genehmigt wurde und ab dem 1. Januar 2016 als Internes Modell unter Solvency II dient. Zur Sicherstellung der Angemessenheit des entwickelten Internen Modells der AXA Deutschland fand auch im Geschäftsjahr 2022 ein umfassender Austausch mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) statt.
Für die Solvabilität unserer Gesellschaft wurden die gültigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Basierend auf den Berechnungen des genehmigten Internen Modells übertrifft die Solvenzposition unserer Gesellschaft die gesetzliche Anforderung und weist zusätzlich einen angemessenen Kapitalpuffer oberhalb dieses gesetzlichen Limits auf. Unsere Gesellschaft hat keine Verwendung der möglichen Übergangsmaßnahmen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragt. Weitergehende Informationen können dem am 11. April 2023 zu veröffentlichenden Bericht über die Solvabilität und Finanzlage 20221 entnommen werden.
Im Juli 2013 wurde die weltweite AXA Gruppe durch das Financial Stability Board (FSB) als systemrelevant (Global Systemically Important Insurer [G-SII]) eingestuft. Aufgrund dessen unterliegt die AXA Gruppe den „G-SII Policy Measures“ der International Association of Insurance Supervisors (IAIS) und erfüllt die zusätzlichen Anforderungen wie die Erstellung von geforderten Sanierungs- und Abwicklungsplänen. Hierfür liefert die AXA Deutschland regelmäßig lokale Analysen. Die Erfüllung der ab 2019 erhöhten Kapitalanforderungen, wie der Basis-Kapitalanforderungen (Basic Capital Requirements, BCR), ist durch die Gruppe sichergestellt.
Zusammenfassende Darstellung der Risikolage
Die Gesamtrisikosituation unserer Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr 2022 nicht wesentlich verändert. Trotz der Unsicherheiten hinsichtlich der mittel- und langfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie der hohen Inflation und herausfordernder wirtschaftlicher Lage in Deutschland im Jahr 2022 sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Risiken bekannt, die den Fortbestand unserer Gesellschaft gefährden. Unserer Einschätzung nach werden alle Risiken frühzeitig erkannt, bewertet und gesteuert und wie in den Vorjahren zeigt die Solvabilität auch im Jahr 2022 eine deutliche Überdeckung.
Sonstige Angaben
Besitzverhältnisse
Die AXA Konzern AG ist zu 100 % am gezeichneten Kapital unserer Gesellschaft beteiligt. Zwischen der AXA Konzern AG und unserer Gesellschaft besteht ein Konzernverhältnis im Sinne von § 18 Absatz 1 des Aktiengesetzes.
Zweigniederlassung
Im Berichtsjahr bestand weiterhin die Zweigniederlassung DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG, Wiesbaden.
Zusammenarbeit im AXA Konzern
Die Geschäftsfunktionen unserer Gesellschaft werden von Dienstleistungsgesellschaften des deutschen AXA Konzerns und der AXA Gruppe ausgeübt. Deshalb verfügt die AXA Krankenversicherung auch nicht über eigene Mitarbeiter.
Die Geschäftsfunktionen unserer Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr 2022 im Rahmen des Master-Dienstleistungsvertrags vom 15. Dezember 2017 in der Fassung des Nachtrags Nr. 2 vom 1. April 2020 im Wesentlichen durch die AXA Konzern AG erbracht.
Die AXA Versicherung AG, die AXA Lebensversicherung und die Deutsche Ärzte Finanz Beratungs- und Vermittlungs-AG stellen uns ihre Vertriebsorganisation zur Verfügung.
Unsere Gesellschaft befindet sich im alleinigen Besitz der AXA Konzern AG. Es besteht ein Beherrschungs-und Ergebnisabführungsvertrag.
Ausblick und Chancen
Weiterhin hohe Unsicherheit aufgrund von Ukraine-Krieg, Energiekrise, Inflation und Fachkräftemangel
Energiekrise, hohe Inflation und gestörte Lieferketten: Die Weltwirtschaft steht spätestens seit Beginn des Ukraine-Kriegs stark unter Druck. Niedriges Wachstum und eine hohe Verschuldung waren die Folge. Nach Einschätzung führender Wirtschaftsforschungsinstitute steht die deutsche Wirtschaft vor einer jahrelangen Schwächephase mit schwachem Wachstum vor allem aufgrund der Abhängigkeit von Energieimporten und dem Fachkräftemangel. So gehen die Experten übereinstimmend davon aus, dass die jährlichen Wachstumsraten mittelfristig unter 1,0 % liegen werden - und damit sehr viel niedriger als im Schnitt der vergangenen 30 Jahre. Die Bundesregierung zeigt sich im neuen Jahreswirtschaftsbericht für 2023 etwas zuversichtlicher in der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage als noch vor wenigen Monaten. Anstelle einer Rezession rechnet die Regierung für dieses Jahr jetzt mit einem kleinen Plus von 0,2 %. Das ist zwar deutlich weniger als noch im vergangenen Jahr, in dem das Bruttoinlandsprodukt um 1,9 % zulegte, aber immerhin noch ein Plus. Noch im Herbst hatte die Bundesregierung vorhergesagt, dass die Wirtschaft im Jahr 2023 Jahr schrumpfen wird. Zuletzt gab es aber erste Entspannungssignale. Fallende Gaspreise, sinkende Inflationsraten und die Wiedereröffnung in China geben Grund zur Hoffnung.
Deutsche Versicherungsbranche blickt trotz schwieriger Rahmenbedingungen leicht hoffnungsvoll nach vorn
Für das laufende Geschäftsjahr 2023 erwarten die deutschen Versicherer wieder ein Beitragswachstum von rund 3 %. Die Entwicklung in den verschiedenen Geschäftsbereichen dürfte dabei unterschiedlich ausfallen:
In der Lebensversicherung ist die Unsicherheit momentan am höchsten. Der GDV rechnet damit, dass die Beiträge in einem unsicheren Umfeld stabil bleiben. Auf der einen Seite dürften weiter steigende Zinsen allmählich zu attraktiveren Konditionen der Lebensversicherer führen. Auf der anderen Seite wird die wirtschaftliche Unsicherheit die privaten Haushalte weiter belasten - und die Menschen werden weniger Geld für die private Altersvorsorge zurücklegen. Mit dem zweiten Quartal sollte dann aber ein vorsichtiger Erholungsprozess einsetzen. Dafür sorgen staatliche Unterstützungsmaßnahmen und Lohnerhöhungen, zudem dürften auch die Inflationsraten allmählich sinken.
Auch in der Schaden- und Unfallversicherung geht der Verband für 2023 von zwei gegenläufigen Effekten aus. Auf der einen Seite dürfte sich die Inflation weiterhin bei Versicherungssummen und -beiträgen niederschlagen. Auf der anderen Seite dürften der starke Wettbewerb und die schwierige finanzielle Situation vieler Haushalte die Beitragsentwicklung dämpfen. Insgesamt rechnen die Kompositversicherer mit Beitragszuwächsen von 6 % - bei deutlichen Unterschieden in den einzelnen Sparten. Ein nur leichtes Wachstum wird in der Unfall-, der Rechtsschutz- und der Allgemeinen Haftpflichtversicherung erwartet.
In der Kfz-Versicherung rechnet der GDV mit einem spürbaren Beitragsplus, da es durch Entspannungen in den Lieferketten voraussichtlich wieder mehr Neuzulassungen geben wird. Bei der Wohngebäudeversicherung rechnet der Verband selbst bei einer Abkühlung der Baukonjunktur mit einem Beitragsplus von 16 %.
In der PKV wurden zum 1. Januar die Beiträge in der Privaten Pflegeversicherung und bei etwa einem Drittel der privat Krankenvollversicherten erhöht. Grund dafür sind die laufend steigenden Behandlungskosten im Gesundheitssystem. Zudem wird von einem weiteren Wachstum privater Zusatzversicherungen ausgegangen. Unter dem Strich rechnen die privaten Krankenversicherer mit einem moderaten Beitragsanstieg von 3,5 %.
PKV vor vielen Herausforderungen
Das Umfeld für die PKV und insbesondere für die Vollversicherung bleibt weiterhin herausfordernd. Wichtige Themen sind auch im Jahr 2023 die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie, Anpassungen aufgrund der medizinischen Inflation, Entwicklungen in der Pflegeversicherung und Auswirkungen der gesundheitspolitischen Themen, wie z.B. die Neuordnung der Krankenhausversorgung, auf die PKV-Branche. Einerseits bieten die Erhöhungen der Beitragsbemessungsgrenzen und Lohnsteigerungen Chancen für die PKV, aber andererseits können ein negatives Konjunkturklima und Debatten über Finanzierbarkeit der PKV-Beiträge im Alter das Interesse an der privaten Krankenversicherung dämpfen. Positiv sieht die Branche die Chancen für die betriebliche Krankenversicherung (bKV) vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels. Änderungen der Beihilfe-Regelungen in einzelnen Bundesländern können das Geschäfts im Öffentlichen Dienst erschweren. Andererseits sind die Entwicklung im Bereich der Beihilfeversicherung und das Geschäft mit Zusatzversicherungen aufgrund eines gestiegenen Bewusstseins der Bevölkerung für Gesundheitsrisiken weiterhin positiv zu bewerten und damit auch 2023 Zuwächse zu erwarten. Der GDV prognostiziert für die Branche einen Anstieg der Beiträge um 3,5 % für Kranken - und Pflegeversicherungen. Kooperationen insbesondere im Leistungsmanagement, Einführung der Elektronischen Patientenakte und Innovationen insbesondere im Hinblick auf online-Leistungen sind Aktivitäten innerhalb der Branche, die zeigen, dass die Themen Prävention, Digitalisierung, Automatisierung und Verbesserung der Prozesse im Fokus stehen.
AXA wird die Chancen der Digitalisierung, die traditionelle Stärke in der Vollversicherung und das Wachstumspotenzial in der Zusatzversicherung weiterhin konsequent nutzen
AXA nutzt bereits seit Längerem die Chancen der fortschreitenden Digitalisierung zum Vorteil ihrer Kunden. Die AXA Krankenversicherung erweitert und verbessert ihr Leistungs- und Gesundheitsmanagement, den „Gesundheitsservice360°“ und das ePortal „Meine Gesundheit von AXA“, um die Patientenversorgung weiter zu verbessern. Papierlose Abrechnung und die digitale Vernetzung von Ärzten, Versicherten und AXA gehören zu den Serviceangeboten.
Ferner gehen wir davon aus, dass die Bundesregierung weiter ihren gesundheitspolitischen Kurs der Fairness gegenüber der PKV fortsetzt. Je mehr Einfluss die PKV auf Qualität, Menge und Preise medizinischer Dienstleistungen hat, umso innovativer, nachhaltiger und damit zukunftsfähiger kann das deutsche Gesundheitssystem bleiben.
Unsere traditionelle Stärke bei Vollversicherungen im Öffentlichen Dienst sowie für Ärzte und Heilberufe wird fortgeführt und ausgebaut. Die AXA betreibt aktiv den strategischen Wandel der AXA Krankenversicherung vom reinen Kostenerstatter zum Gesundheitsdienstleister. Die Segmente der Zusatzversicherungen und Betrieblichen Krankenversicherung sind weiterhin strategische Wachstumsfelder. Wir sind gut aufgestellt, die zunehmende Nachfrage nach betrieblicher Krankenversicherung maßgeschneidert zu erfüllen. Ein wesentlicher Teil hiervon ist die Absicherung von ins Ausland entsendeten Mitarbeitern.
Unsere flexiblen und umfassenden Angebote belegen unsere gesellschaftliche Verantwortung, Menschen die Möglichkeit zur individuellen Absicherung ihrer finanziellen Lebensrisiken zu geben. AXA wird diese Chancen weiterhin verantwortungsbewusst und konsequent nutzen.
Als Folge der vorher genannten Wachstumspotenziale erwarten wir für 2023 ein moderates Beitragswachstum. Ebenso erwarten wir einen moderaten Anstieg der Versicherungsleistungen. Die vergangene langjährige Niedrigzinsphase wird das Kapitalanlageergebnis im laufenden weiter Jahr belasten, jedoch erwarten wir aufgrund des Wachstums des Bestandes an Kapitalanlagen ein Kapitalanlageergebnis leicht über dem Vorjahr. Positiv wirkt sich die auch im Marktvergleich günstige Kostenstruktur aus. So wird auch für 2023 von einer weiterhin marktunterdurchschnittlichen Verwaltungskostenquote auf dem Niveau von 2022 ausgegangen.
Insgesamt gehen wir daher für 2023 von einem Unternehmensergebnis aus, welches moderat unter dem Niveau von 2022 liegt.
Allen Mitarbeitenden, die für die AXA tätig waren, danken wir für den im Jahr 2022 gezeigten Einsatz. Unser Dank gilt ebenso allen Vertriebspartner:innen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Köln, den 15. März 2023
Der Vorstand
Dr. Schumacher
Dr. Dietrich
Heinisch
Kuklinski
Dr. Lemke
Dr. Zimmermann
Anlagen zum Lagebericht
Betriebene Versicherungsarten
Die AXA Krankenversicherung betreibt alle wesentlichen Zweige der Krankenversicherung auf dem deutschen Markt. Zudem ist sie zum freien Dienstleistungsverkehr in Polen, Luxemburg und Österreich zugelassen.
Folgende Versicherungsarten wurden von unserer Gesellschaft im Geschäftsjahr 2022 betrieben:
die Einzel-Krankheitskosten-Vollversicherung (ambulant und stationär)
die selbstständige Einzel-Krankheitskostenversicherung (ambulant und stationär)
die Einzel-Krankentagegeldversicherung
die selbstständige Einzel-Krankenhaustagegeldversicherung
die sonstige selbstständige Einzel-Teilversicherung
die Pflegepflichtversicherung
die Pflegekosten- und Tagegeldversicherung
die geförderte Pflegetagegeldversicherung
die Auslandsreisekrankenversicherung
die Gruppen-Krankenversicherung (nach Einzel- und Sondertarifen)
Die Auslandsreisekrankenversicherung wurde gegen Einmalbeitrag, die übrigen Versicherungsarten wurden gegen laufende Beiträge angeboten.
Für Tarife, die unterschiedliche Beiträge oder Leistungen für Männer und Frauen vorsehen, erfolgte die Kalkulation nach den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) anerkannten statistischen und versicherungsmathematischen Verfahren. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V.: www.pkv.de/statistiken .
Jahresabschluss
Bilanz zum 31. Dezember 2022
Gewinn und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2022
Anhang
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Angaben zur Bilanz
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige Angaben
Jahresabschluss
Bilanz zum 31. Dezember 2022
Aktiva
| in Tsd. Euro | 2022 | 2021 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| A. Kapitalanlagen | ||||||
| I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 51.753 | 29.186 | ||||
| II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | ||||||
| 1 Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.139.334 | 800.459 | ||||
| 2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 735.246 | 576.507 | ||||
| 3 Beteiligungen | 3.760 | 1.878.340 | 3.760 | 1.380.726 | ||
| III. Sonstige Kapitalanlagen | ||||||
| 1 Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 9.399.899 | 8.298.723 | ||||
| 2 Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 7.837.471 | 8.264.313 | ||||
| 3 Hypotheken-,Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 1.563.655 | 1.521.670 | ||||
| 4 Sonstige Ausleihungen | ||||||
| a) Namensschuldverschreibungen | 1.395.960 | 1.471.942 | ||||
| b) Schuldscheinforderungen und Darlehen | 1.621.310 | 1.610.287 | ||||
| c) Übrige Ausleihungen | 841.398 | 3.858.668 | 607.037 | |||
| 5 Andere Kapitalanlagen | 8.566 | 22.668.259 | 4.944 | 21.778.916 | ||
| 24.598.353 | 23.188.829 | |||||
| B. Forderungen | ||||||
| I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an: | ||||||
| 1 Versicherungsnehmer | 31.245 | 28.324 | ||||
| 2 Versicherungsvermittler | 5.428 | 36.673 | 5.086 | 33.410 | ||
| II. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft | - | - | ||||
| III. Sonstige Forderungen | 24.176 | 25.062 | ||||
| davon an verbundene Unternehmen 2.185 Tsd. Euro (2021: 2.122 Tsd. Euro) | ||||||
| 60.849 | 58.472 | |||||
| C Sonstige Vermögensgegenstände | ||||||
| I. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand | 72.257 | 91.845 | ||||
| II. Andere Vermögensgegenstände | 117.604 | 119.157 | ||||
| 189.861 | 211.002 | |||||
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | ||||||
| I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten | 127.166 | 144.830 | ||||
| II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten | 770 | - | ||||
| 127.936 | 144.830 | |||||
| 24.976.999 | 23.603.133 | |||||
| Passiva | ||||||
| in Tsd. Euro | 2022 | 2021 | ||||
| A. Eigenkapital | ||||||
| I. Eingefordertes Kapital | ||||||
| Gezeichnetes Kapital | 34.004 | 34.004 | ||||
| II. Kapitalrücklage | 133.077 | 133.077 | ||||
| III. Gewinnrücklagen | ||||||
| gesetzliche Rücklage | 153 | 153 | ||||
| andere Gewinnrücklagen | 16.783 | 16.936 | 16.783 | |||
| IV. Jahresüberschuss | - | - | ||||
| 184.018 | 184.018 | |||||
| B. Nachrangige Verbindlichkeiten | 10.000 | 10.000 | ||||
| C. Versicherungstechnische Rückstellungen | ||||||
| I. Beitragsüberträge | ||||||
| Bruttobetrag | 3.971 | 3.551 | ||||
| davon ab: | ||||||
| Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | - | 3.971 | - | 3.551 | ||
| II. Deckungsrückstellung | ||||||
| Bruttobetrag | 22.622.590 | 21.538.871 | ||||
| davon ab: | ||||||
| Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | - | 22.622.590 | - | 21.538.871 | ||
| III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle | ||||||
| Bruttobetrag | 676.598 | 648.234 | ||||
| davon ab: | ||||||
| Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | 1.024 | 675.574 | 998 | 647.236 | ||
| IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung | ||||||
| Erfolgsabhängige | ||||||
| Bruttobetrag | 1.264.970 | 1.073.434 | ||||
| davon ab: | ||||||
| Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | - | 1.264.970 | - | 1.073.434 | ||
| Erfolgsunabhängige | ||||||
| Bruttobetrag | 8.988 | 10.410 | ||||
| davon ab: | ||||||
| Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | - | 8.988 | - | 10.410 | ||
| V. Sonstige Versicherungstechnische Rückstellungen | ||||||
| Bruttobetrag | 36.621 | 38.671 | ||||
| davon ab: | ||||||
| Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | - | 36.621 | - | 38.671 | ||
| 24.612.714 | 23.312.173 | |||||
| D. Andere Rückstellungen | ||||||
| I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 25.892 | 21.174 | ||||
| II. Steuerrückstellungen | 726 | 726 | ||||
| III. Sonstige Rückstellungen | 17.557 | 17.278 | ||||
| 44.175 | 39.178 |
| in Tsd. Euro | 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| E. Andere Verbindlichkeiten | |||||
| I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber: | |||||
| Versicherungsnehmern | 44.622 | 45.439 | |||
| Versicherungsvermittlern | 2.772 | 47.394 | 3.283 | 48.722 | |
| II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückersicherungsgeschäft | 85 | 72 | |||
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | |||||
| 85 Tsd. Euro (2021: 72 Tsd. Euro) | |||||
| III. Sonstige Verbindlichkeiten | 78.612 | 8.969 | |||
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | |||||
| 76.118 Tsd. Euro (2021: 6.320 Tsd. Euro) | |||||
| davon aus Steuern | |||||
| 23 Tsd. Euro (2021: 24 Tsd. Euro) | |||||
| 126.091 | 57.763 | ||||
| 24.976.999 | 23.603.133 |
Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter dem Posten C.II. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 156 HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 160 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist.
Gemäß § 128 VAG wird hiermit bestätigt, dass das Sicherungsvermögen vorschriftsmäßig angelegt und aufbewahrt worden ist.
Köln, den 10. März 2023
Der Verantwortliche Aktuar:
Dr. Ralph Maaßen
Köln, den 10. März 2023
Der Treuhänder: Klaus Schön
Köln, den 15. März 2023
Der Vorstand
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
| Versicherungstechnische Rechnung in Tsd. Euro |
2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| I. Versicherungstechnische Rechnung | |||||
| 1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung | |||||
| a) Gebuchte Bruttobeiträge | 3.708.417 | 3.554.813 | |||
| b) Abgegebene Rückversicherungsbeiträge | 8.759 | 3.699.658 | 7.116 | ||
| c) Veränderung der Bruttobeitragsüberträge | 420 | 433 | |||
| d) Veränderung des Anteils der Rückversicherer an den Bruttobeitragsüberträgen | - | 420 | - | ||
| 3.699.238 | 3.547.264 | ||||
| 2. Beiträge aus der Brutto-Rückstellung für Beitragsrückerstattung | 143.212 | 234.217 | |||
| 3. Erträge aus Kapitalanlagen | |||||
| a) Erträge aus Beteiligungen davon aus verbundenen Unternehmen | 59.118 | 31.821 | |||
| 59.118 Tsd. Euro (2021: 31.821 Tsd. Euro) | |||||
| b) Erträge aus anderen Kapitalanlagen davon aus verbundenen Unternehmen | |||||
| 10.755 Tsd. Euro (2021: 35.585 Tsd. Euro) | |||||
| aa) Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 2.985 | 2.871 | |||
| bb) Erträge aus anderen Kapitalanlagen | 545.771 | 548.756 | 589.557 | ||
| c) Erträge aus Zuschreibungen | 6.343 | 6.671 | |||
| d) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen | 82.804 | 27.047 | |||
| 697.021 | 657.967 | ||||
| 4. Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung | 13.006 | 12.301 | |||
| 5. Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung | |||||
| a) Zahlungen für Versicherungsfälle | |||||
| aa) Bruttobetrag | 2.446.283 | 2.342.345 | |||
| bb) Anteil der Rückversicherer | 5.665 | 2.440.618 | 5.620 | ||
| b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle | |||||
| aa) Bruttobetrag | 28.364 | -8.828 | |||
| bb) Anteil der Rückversicherer | 26 | 28.338 | -492 | ||
| 2.468.956 | 2.328.389 | ||||
| 6. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Nettorückstellungen | |||||
| a) Deckungsrückstellung | |||||
| aa) Bruttobetrag | 1.083.719 | 1.152.149 | |||
| bb) Anteil der Rückversicherer | - | 1.083.719 | - | ||
| b) Sonstige versicherungstechnische Nettorückstellungen | -938 | 325 | |||
| 1.082.781 | 1.152.474 | ||||
| 7. Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen für eigene Rechnung | |||||
| a) erfolgsabhängige | 415.099 | 447.536 | |||
| b) erfolgsunabhängige | 3.048 | 3.516 | |||
| 418.147 | 451.052 | ||||
| 8. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung | |||||
| a) Abschlussaufwendungen | 229.378 | 220.401 | |||
| b) Verwaltungsaufwendungen | 72.912 | 302.290 | 67.983 | ||
| c) davon ab: Erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen | |||||
| aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft | 2.148 | 1.781 | |||
| 300.142 | 286.603 | ||||
| 9. Aufwendungen für Kapitalanlagen | |||||
| a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen | 28.166 | 24.765 | |||
| b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen | 15.727 | 27.842 | |||
| c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen | 28.666 | 6.902 | |||
| 72.559 | |||||
| 10 Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung | 34.115 | 34.615 | |||
| 11 Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung | 175.779 | 139.108 | |||
| Nichtversicherungstechnische Rechnung | 2022 | 2021 | |||
| II. Nichtversicherungstechnische Rechnung | |||||
| 1. Sonstige Erträge | 8.545 | 15.495 | |||
| 2. Sonstige Aufwendungen | 49.976 | -41.431 | 49.356 | -33.861 | |
| 3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | 134.348 | 105.248 | |||
| 4. Außerordentliche Aufwendungen | 379 | 379 | |||
| 5. Außerordentliches Ergebnis | -379 | -379 | |||
| 6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 39.018 | 28.910 | |||
| 7. Sonstige Steuern | 1 | 39.019 | 159 | 29.069 | |
| 8. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne | 94.950 | 75.800 | |||
| 9. Jahresüberschuss | - | - |
Anhang
Angaben zur Identifikation gemäß § 264 Absatz 1a HGB
Die Gesellschaft wurde 1962 mit Sitz in Köln gegründet. Die AXA Konzern AG, Köln, hält 100 % des Grundkapitals unserer Gesellschaft. Mit der AXA Konzern AG, Köln, bestehen ein Beherrschungs- und ein Ergebnisabführungsvertrag. Die AXA Krankenversicherung AG ist beim Amtsgericht Köln unter der Nummer HR B 1012 eingetragen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss ist nach den für Versicherungsunternehmen geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) aufgestellt.
Aktiva
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken werden mit den Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten bewertet und über die gewöhnliche wirtschaftliche Nutzungsdauer von 33 bis 50 Jahren linear abgeschrieben. Bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen.
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dauerhaft niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existieren.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den dauerhaft niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Unter dieser Position ausgewiesene Inhaberschuldverschreibungen werden wie die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewerteten Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere bewertet.
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, werden entsprechend dem gemilderten Niederstwertprinzip mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dem dauerhaft niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.
Zur Beurteilung, ob bei Aktien beziehungsweise Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Aktien halten, eine dauernde Wertminderung vorliegt sowie eine Abschreibung auf den langfristig beizulegenden Wert zu erfolgen hat, kommen folgende Aufgreifkriterien zur Anwendung:
Der Zeitwert des Wertpapiers liegt in den dem Bilanzstichtag vorangehenden sechs Monaten permanent um mehr als 20 % unter dem Buchwert.
Der Zeitwert des Wertpapiers liegt in den dem Bilanzstichtag vorangehenden zwölf Monaten permanent um mehr als 10 % unter dem Buchwert.
Bei Erfüllung von mindestens einem dieser Aufgreifkriterien erfolgt eine Abschreibung auf den langfristig beizulegenden Wert.
Anteile oder Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Aktien halten, werden als eigenständiges Wertpapier angesehen und entsprechend bewertet.
Für Anteile oder Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend alternative Investments oder Immobilien halten, gelten grundsätzlich die Regeln für Investmentvermögen, die überwiegend Aktien halten. Sofern Informationen zu den einzelnen Vermögensgegenständen vorliegen, werden diese in die Ermittlung mit einbezogen.
Bei Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Rentenpapiere halten und stille Lasten ausweisen, erfolgt die Überprüfung auf eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung entsprechend der einzelnen Wertpapiere innerhalb des Fonds. Basis der Überprüfung einer dauerhaften Wertminderung stellen die erwarteten Rückzahlungsflüsse unter Berücksichtigung von Agien und Disagien der Wertpapiere sowie der relevanten Markwerte der derivativen Instrumente innerhalb des Fonds dar.
Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existieren.
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwerten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwert zugeschrieben, sofern der beizulegende Zeitwert wieder gestiegen ist.
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, werden entsprechend dem gemilderten Niederstwertprinzip mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dem dauerhaft niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Agio- und Disagiobeträge werden ratierlich über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.
Die dauerhafte Wertminderung eines Wertpapieres wird angenommen, wenn der Zeitwert des Wertpapieres einen Werteverfall aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung des Ratings / der Bonität eines Emittenten aufzeigt und aus diesem Grund von einem (Teil-)Ausfall des Schuldtitels ausgegangen wird.
Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existieren.
Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen werden mit den Anschaffungskosten in Ansatz gebracht, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen und Einzelwertberichtigungen. Agio- und Disagiobeträge werden ratierlich über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.
Namensschuldverschreibungen werden mit den Anschaffungskosten in Ansatz gebracht, falls erforderlich vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge werden ratierlich über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.
Schuldscheinforderungen und Darlehen werden mit den Anschaffungskosten bilanziert, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge werden ratierlich über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.
Übrige Ausleihungen werden mit den Anschaffungskosten bilanziert, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge werden ratierlich über die Laufzeit erfasst.
Andere Kapitalanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen.
Es befinden sich strukturierte Produkte, d. h. Anlagen mit eingebetteten Derivaten (z. B. Kündigungsrechte, Optionen) im Bestand. Diese Darlehen beziehungsweise Schuldverschreibungen und die darin enthaltenen Optionen oder Verpflichtungen werden einheitlich bilanziert. Die Bewertung erfolgt entsprechend der Bewertung der anderen Schuldverschreibungen und Darlehen.
Optionen werden mit ihren Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwerten angesetzt.
Die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft werden mit dem Nennwert abzüglich angemessener Einzel- beziehungsweise Pauschalwertberichtigungen angesetzt.
Pauschalwertberichtigungen werden in Höhe der nach dem Bilanzstichtag voraussichtlich eintretenden Ausfälle aus Erfahrungssätzen der Vorjahre gebildet. Die Pauschalwertberichtigungen werden aktivisch abgesetzt.
Die Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft werden mit dem Nennwert abzüglich angemessener Einzel- beziehungsweise Pauschalwertberichtigungen angesetzt.
Da eine ertragsteuerliche Organschaft mit der AXA Konzern AG besteht, werden die aktiven latenten Steuern der Gesellschaft bei dem Organträger AXA Konzern AG ausgewiesen.
Die übrigen, nicht einzeln erwähnten Aktivposten sind grundsätzlich mit dem Nennwert abzüglich angemessener Einzel- beziehungsweise Pauschalwertberichtigungen angesetzt.
Passiva
Die Beitragsüberträge betreffen im Wesentlichen selbst abgeschlossene Auslandsreisekrankenversicherungen gegen Einmalbeitrag. Die auf das Folgejahr entfallenden Beitragsteile sind je Versicherungsvertrag ermittelt.
Die Deckungsrückstellung wurde unter Beachtung von § 341f HGB und der von einem unabhängigen Treuhänder geprüften und der Aufsichtsbehörde vorgelegten technischen Berechnungsgrundlagen errechnet. Als Berechnungsgrundlagen für die Alterungsrückstellung dienten die Sterbetafeln PKV 2008 bis PKV 2022 sowie für die geförderte Pflegezusatzversicherung eine aus den Tafeln des Statistischen Bundesamtes hergeleitete Sterbetafel, für die Basistarife Modifikationen der PKV 2022, für den Standardtarif die PKV 2022, für den Standardtarif Beamte (Männer) die PKV 2022 und für den Standardtarif Beamte (Frauen) die PKV 2018, für die Pflegepflichtversicherung die Sterbetafel PPV 2020 (Nichtbeihilfe) bzw. die Sterbetafel PPV 2021 (Beihilfe). Die Alterungsrückstellung wurde entsprechend den Vorschriften in den technischen Berechnungsgrundlagen ermittelt mit einem Rechnungszins von 1,9 % bis 3,5 % und die dem einzelnen Risiko entsprechenden Schadentafeln, Schadenparameter und Grundkopfschäden. Diese wurden für alle Tarife von einem unabhängigen Treuhänder geprüft und der Aufsichtsbehörde vorgelegt.
Bestandteil der Deckungsrückstellung ist auch die Alterungsrückstellung, die bei Kündigung eines Vertrages für die Krankheitskostenversicherung sowie die Pflegepflichtversicherung zum 31. Dezember des Geschäftsjahres und dem gleichzeitigen Abschluss eines entsprechenden neuen Vertrages bei einem anderen privaten Krankenversicherer an den neuen Versicherer übertragen wurde (Übertragungswert).
Die negativen Reserven wurden gegen die positiven aufgerechnet.
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle des selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäftes wurde entsprechend § 341g Absatz 3 Satz 2 HGB nach den in den ersten Monaten des laufenden Geschäftsjahres gezahlten Vorjahresschäden bemessen. Der Bedarf für die restliche Zeit wurde anhand der Erfahrungen vorausgegangener Geschäftsjahre pauschal ermittelt. Dabei wurden Rückstände, Corona-bedingte Sonderaufwendungen und der Trend des Verhältnisses der Vorjahresleistungen der ersten Monate des Geschäftsjahres zu den Vorjahresleistungen des gesamten Geschäftsjahres aus den vorangegangenen Geschäftsjahren berücksichtigt.
Bei der Ermittlung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wurden Ansprüche aus Regressen abgesetzt, soweit ihre Realisierbarkeit feststand oder zweifelsfrei bestimmbar war.
Die Rückstellung für die Schadenregulierungsaufwendungen wurde entsprechend den hierzu ergangenen steuerlichen Regelungen gebildet.
Die Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung richtete sich nach der auf Basis des § 160 VAG erlassenen Rechtsverordnung (KVAV). Der Verwendung dieser Mittel hat der unabhängige Treuhänder zugestimmt und sie erfolgte nach den vertraglichen Vereinbarungen.
Die sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen enthalten insbesondere die Rückstellungen für erwartete Beitragsrückzahlungen, die aufgrund von konkretisierenden BGH-Urteilen zu den inhaltlichen Anforderungen an Beitragsanpassungsmitteilungen gebildet wurden. Darüber hinaus beinhaltet diese Bilanzposition die Rückstellung für Verpflichtungen gegenüber dem Pflegepool gemäß §111 Abs. 1 SGB XI für die private Pflegepflichtversicherung, die Rückstellung für vertragsgemäße Umwandlungsoptionen und die Stornorückstellung, die als Prozentwert der negativen Alterungsrückstellung gebildet wird, und die zusätzlich für Vertragslaufzeiten bis zu fünf Jahren einen Prozentwert des Zillmerbetrages zur Finanzierung von Übertragungswerten, die über die bilanzierte Deckungsrückstellung hinausgehen, umfasst.
Die Berechnung der Pensionsrückstellungen für leistungsorientierte Pensionszusagen erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren) unter Berücksichtigung aktueller Sterblichkeits- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten, zukünftiger Gehalts- und Lohnsteigerungen und Rententrendannahmen.
Durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften wurden die Vorschriften zur Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen in 2016 geändert. Demnach werden die Pensionsrückstellungen nicht mehr mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben, sondern mit dem der vergangenen zehn Geschäftsjahre, vorgegeben durch die deutsche Bundesbank, abgezinst (§ 253 Absatz 2 Satz 1 HGB). Dabei wird pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Der sich ergebende Unterschiedsbetrag zwischen dem Wertansatz der Rückstellungen nach den beiden Bewertungskonzepten ist im Anhang unter der Position Passiva, D.I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen angegeben (§ 253 Absatz 6 Satz 3 i. V. m. Satz 1 HGB).
Als Rechnungsgrundlage für die Sterblichkeits- und Invalidisierungsannahmen dienen die Heubeck-Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln GmbH, Köln. Die Pensionsrückstellungen werden mit sogenanntem Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Absatz 2 HGB verrechnet, welches zum Zeitwert bewertet wird.
Die handelsbilanziellen Pensionsrückstellungen für die über den Trust rückgedeckten Pensionszusagen wurden im Geschäftsjahr 2022 erstmalig nach dem IDW RH FAB 1.021 vom 30.4.2021 und dem Ergebnisbericht des Fachausschusses Altersversorgung der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. vom 26.04.2022 ermittelt. Die Bewertung erfolgte nach dem Deckungskapitalverfahren mit Passivprimat.
Die Anpassungen aus der jährlichen Überprüfung der versicherungsmathematischen Annahmen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung gebucht. Dabei wird das Wahlrecht gemäß Tz. 87 IDW HFA 30 angewendet, das heißt, der Effekt aus der Zinsänderung wird im Zinsergebnis dargestellt.
Die im Trust/CTA befindlichen Vermögenswerte (Aktivwerte) wurden handelsrechtlich im Geschäftsjahr 2022 erstmalig nach dem IDW RH FAB 1.021 vom 30.4.2021 und dem Ergebnisbericht des Fachausschusses Altersversorgung der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. vom 26.04.2022 ermittelt.
Bei dem Trust handelt es sich um ein sog. Contractual Trust Arrangement (CTA), bei dem der DBV-Winterthur Vorsorge e.V. als Treuhänder Vermögenswerte zu den entsprechenden unmittelbaren Versorgungszusagen für den Treugeber (AXA Konzernunternehmen) hält. Es handelt sich hierbei um saldierbares Deckungsvermögen i.S.v. § 246 Abs. 2 HGB.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.
Die nachrangigen und anderen Verbindlichkeiten wurden nach § 253 Absatz 1 HGB mit den Erfüllungsbeträgen, Rechnungsabgrenzungsposten mit Nominalwerten angesetzt.
Die übrigen, nicht einzeln erwähnten Passivposten sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.
Gewinn- und Verlustrechnung
Erträge und Aufwendungen wurden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.
Grundlagen für die Währungsumrechnung
Fremdwährungspositionen werden mit den Devisenkassamittelkursen zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.
Für Fremdwährungspositionen gilt folgendes:
| • | Der beizulegende Wert in Euro ergibt sich durch die Umrechnung des beizulegenden Werts in fremder Währung mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag. |
| • | Die (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro basieren auf einem historischen Devisenkurs. |
| • | Übersteigt der beizulegende Wert in Euro die (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro, so werden die Fremdwährungspositionen weiterhin zu (fortgeführten) Anschaffungskosten angesetzt. |
| • | Ergibt sich dagegen im Vergleich zwischen den (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro und dem beizulegenden Wert in Euro ein negativer Unterschiedsbetrag, so wird |
| • | bei monetären Vermögensgegenständen (Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Ausleihungen an Beteiligungen, Inhaberschuldverschreibungen und sonstige festverzinsliche Wertpapiere, Sonstige Ausleihungen, Einlagen bei Kreditinstituten) die währungskursbedingte Wertminderung erfasst, jedoch können Änderungen des beizulegenden Werts in Fremdwährung kompensatorisch wirken; |
| • | bei nicht-monetären Vermögensgegenständen (Anteile an verbundenen Unternehmen, Anteile an Beteiligungen, Aktien, Anteile an Investmentvermögen und nicht-festverzinsliche Wertpapiere) wird die währungskursbedingte Wertminderung (unter Beachtung einer möglichen kompensatorischen Wirkung des beizulegenden Werts in Fremdwährung) grundsätzlich erfasst, es sei denn, konkrete Anhaltspunkte sprechen gegen eine dauerhafte Wertminderung. |
Ergibt sich für monetäre Vermögensgegenstände, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung aufgrund von Währungskursänderungen bilanziert wurde, im Vergleich zwischen den (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro und dem beizulegenden Wert in Euro eine stille Reserve, wird eine Werterhöhung erfasst soweit der beizulegende Wert die Anschaffungskosten nicht übersteigt. Für nicht-monetäre Vermögensgegenstände wird eine Wertaufholung erfasst, sofern die Gründe für den Ansatz des niedrigeren beizulegenden Wertes nicht mehr existieren; in diesem Fall stellen die fortgeführten Anschaffungskosten die Obergrenze dar.
Zeitwerte der Kapitalanlagen
Die Offenlegung von Zeitwerten der Kapitalanlagen erfolgte entsprechend den Vorschriften §§ 54 ff. der RechVersV. Die Angaben werden zum Bilanzstichtag erstellt.
Die beizulegenden Zeitwerte für Grundstücke, ihre Bestandteile und ihr Zubehör sowie für grundstücksgleiche Rechte, Rechte an diesen und Rechte an Grundstücken wurden nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2805) ermittelt.
Die beizulegenden Zeitwerte werden regelmäßig anhand von externen Gutachten neu ermittelt. Im Geschäftsjahr wurden die Zeitwerte eines Grundstückes und Bauten neu bewertet (im Vorjahr ebenfalls eine Neubewertung).
Die beizulegenden Zeitwerte der Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden nach Ertragswertverfahren, mit Börsenwerten zum Bilanzstichtag oder mit dem anteiligen Eigenkapital angesetzt.
Die beizulegenden Zeitwerte der als Ausleihungen an verbundene Unternehmen klassifizierten Schuldverschreibungen und Darlehen wurden anhand der Swap-Kurve (ICAP 1 - 50 Jahre) und der Euribor-Zinssätze im Geldmarktbereich (1 Tag - 11 Monate) sowie anhand von bonitäts- und laufzeitspezifischen Risikozuschlägen per 31. Dezember 2022 ermittelt. Die beizulegenden Zeitwerte der auf den Namen lautenden Papiere wurden anhand der anteiligen Nettoinventarwerte zum Bilanzstichtag ermittelt.
Als beizulegende Zeitwerte für Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere wurden Börsenkurse, Rücknahmepreise oder Nettoinventarwerte per 31. Dezember 2022 verwendet. Für Anteile an offenen Immobilienfonds, die zur Rücknahme ausgesetzt sind, wurden als beizulegende Zeitwerte Rücknahmepreise abzüglich eines angemessenen Risikoabschlages angesetzt.
Als beizulegende Zeitwerte für Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere wurden im Wesentlichen die Börsenkurse per 31. Dezember 2022 angesetzt. Die beizulegenden Zeitwerte der Wertpapiere ohne Börsennotierung wurden auf der Grundlage von Discounted-Cashflow-Methoden ermittelt.
Die beizulegenden Zeitwerte der Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen wurden anhand der Swap-Kurve (ICAP 1 - 50 Jahre) und der Euribor-Zinssätze im Geldmarktbereich (1 Tag - 11 Monate) sowie anhand von bonitätsspezifischen Risikozuschlägen per 31. Dezember 2022 ermittelt.
Die beizulegenden Zeitwerte für Schuldscheindarlehen und Namenspapiere, sonstige Ausleihungen und andere Kapitalanlagen wurden anhand der Swap-Kurve (ICAP 1 - 50 Jahre) und der Euribor-Zinssätze im Geldmarktbereich (1 Tag - 11 Monate) sowie anhand von bonitäts- und laufzeitspezifischen Risikozuschlägen per 31. Dezember 2022 ermittelt.
Die beizulegenden Zeitwerte für strukturierte Produkte und derivative Finanzinstrumente werden anhand von Börsenkursen oder, falls kein Börsenkurs vorhanden ist, mit marktüblichen Bewertungsmodellen ermittelt.
Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft werden mit dem Nennwert abzüglich angemessener Einzel- beziehungsweise Pauschalwertberichtigungen angesetzt.
Pauschalwertberichtigungen werden in Höhe der nach dem Bilanzstichtag voraussichtlich eintretenden Ausfälle aus Erfahrungssätzen der Vorjahre gebildet. Die Pauschalwertberichtigungen werden aktivisch angesetzt.
Die übrigen, nicht einzeln erwähnten Aktivposten sind grundsätzlich mit dem Nennwert abzüglich angemessener Einzel- beziehungsweise Pauschalwertberichtigungen angesetzt.
Einbeziehung in den Konzernabschluss
Durch die Einbeziehung der Gesellschaft in den Konzernabschluss der AXA S.A., Paris, verlegten wir einzelne Buchungsschlusstermine und grenzten die Zahlungsvorgänge über die sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten ab. Es ergaben sich dadurch keine wesentlichen Einflüsse auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Aktiva
| Entwicklung der Aktivposten A.I. bis A.III. im Geschäftsjahr 2022 in Tsd. Euro |
|
|---|---|
| Bilanzwerte Vorjahr | |
| --- | --- |
| A.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 29.186 |
| A.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | |
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 800.459 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 576.507 |
| 3. Beteiligungen | 3.760 |
| Summe A.II. | 1.380.726 |
| A.III. Sonstige Kapitalanlagen | |
| 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 8.298.723 |
| 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 8.264.313 |
| 3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 1.521.670 |
| 4. Sonstige Ausleihungen | |
| a) Namensschuldverschreibungen | 1.471.942 |
| b) Schuldscheinforderungen und Darlehen | 1.610.287 |
| c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine | 0 |
| d) übrige Ausleihungen | 607.037 |
| Einladen bei Kreditinstituten | 0 |
| 5. Andere Kapitalanlagen | 4.944 |
| Summe A.III. | 21.778.916 |
| Insgesamt | 23.188.829 |
* In der Gewinn- und Verlustrechnung wird diese Position unter den Aufwendungen aus Abschreibungen ausgewiesen.
| Währungskursänderungen* | Zugänge | Umbuchungen | Abgänge | Zuschreibungen | Abschreibungen | Bilanzwerte Berichtsjahr |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 0 | 22.600 | 0 | 21 | 717 | 729 | 51.753 |
| 0 | 345.764 | 0 | 9.841 | 2.962 | 10 | 1.139.334 |
| 486 | 240.378 | 0 | 82.126 | 0 | 0 | 735.246 |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 3.760 |
| 486 | 586.143 | 0 | 91.966 | 2.962 | 10 | 1.878.339 |
| 0 | 2.224.251 | 0 | 1.115.314 | 2.178 | 9.939 | 9.399.899 |
| -1.797 | 533.873 | 0 | 958.918 | 0 | 0 | 7.837.471 |
| 0 | 192.067 | 0 | 150.082 | 0 | 0 | 1.563.655 |
| -55 | 106.131 | 0 | 182.057 | 0 | 0 | 1.395.960 |
| 0 | 158.795 | 0 | 147.772 | 0 | 0 | 1.621.310 |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| -3.168 | 296.001 | 0 | 58.471 | 0 | 0 | 841.398 |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 0 | 4.615 | 0 | 966 | 0 | 26 | 8.566 |
| -5.020 | 3.515.733 | 0 | 2.613.581 | 2.178 | 9.966 | 22.668.260 |
| -4.534 | 4.124.475 | 0 | 2.705.568 | 5.857 | 10.705 | 24.598.353 |
| Zeitwerte der Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2022 in Tsd. Euro gemäß § 54 RechVersV | |
|---|---|
| in Tsd. Euro | Bilanzwerte zum Nennwert bilanziert |
| --- | --- |
| A.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 51.753 |
| A.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | |
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.139.334 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 735.246 |
| 3. Beteiligungen | 3.760 |
| 4. Ausleihungen an verbundene Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | - |
| Summe A.II. | 1.878.339 |
| 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 9.399.899 |
| 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 7.837.471 |
| 3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 1.563.655 |
| 4. Sonstige Ausleihungen | 3.858.669 |
| 5. Andere Kapitalanlagen | 8.566 |
| Summe A.III. | 22.668.260 |
| Summe A. der Kapitalanlagen | 24.598.353 |
| Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert |
| 2022 | 2021 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| zu Anschaffungskosten bilanziert | Zeitwerte zum Nennwert bilanziert | Summe | Bilanzwerte | zu Anschaffungskosten bilanziert | Zeitwerte zum Nennwert bilanziert | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 109.000 | 0 | 109.000 | 29.186 | 90.745 | 0 | 90.745 |
| 1.494.248 | 0 | 1.494.248 | 800.459 | 1.098.160 | 0 | 1.098.160 |
| 658.593 | 0 | 658.593 | 576.507 | 573.452 | 0 | 573.452 |
| 3.760 | 0 | 3.760 | 3.760 | 3.760 | 0 | 3.760 |
| - | 0 | - | - | - | 0 | - |
| 2.156.601 | 0 | 2.156.601 | 1.380.726 | 1.675.372 | 0 | 1.675.372 |
| 8.921.895 | 0 | 8.921.895 | 8.298.723 | 9.710.200 | 0 | 9.710.200 |
| 6.212.701 | 0 | 6.212.701 | 8.264.313 | 9.364.445 | 0 | 9.364.445 |
| 1.370.249 | 0 | 1.370.249 | 1.521.670 | 1.634.075 | 0 | 1.634.075 |
| 3.558.933 | 0 | 3.558.933 | 3.689.266 | 4.364.568 | 0 | 4.364.568 |
| 11.728 | 0 | 11.728 | 4.944 | 6.291 | 0 | 6.291 |
| 20.075.506 | 0 | 20.075.506 | 21.778.916 | 25.079.578 | 0 | 25.079.578 |
| 22.341.106 | 0 | 22.341.106 | 23.188.829 | 26.845.696 | 0 | 26.845.696 |
| -2.257.246 | 3.656.867 |
Aktiva
A. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
Bei der AXA Krankenversicherung AG befanden sich zum 31.12.2022 fremdgenutzte Bauten in Höhe von 51,8 Mio. Euro im Bestand (2021: 29,2 Mio. Euro). Eigengenutzte Grundstücke und Bauten waren im Geschäftsjahr 2022 nicht im Bestand des Unternehmens.
Pflichtangaben nach § 285 Nr. 11 und Nr. 11 a) HGB
An folgenden Unternehmen sind wir wesentlich beteiligt:
| in Tsd. Euro | 2022 |
|---|---|
| AXA Alternative Participations SICAV III, Luxemburg * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00 % |
| Eigenkapital | 622.511 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 165.006 |
| AXA GER Alternative Investments B.V., Amsterdam ** | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 20,00 % |
| Eigenkapital | 41.454 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | -295 |
| AXA Germany Infrastructure Equity SAS, Puteaux * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 38,00 % |
| Eigenkapital | 279.698 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 9.179 |
| AXA Germany Infrastructure Equity AFS SAS, Puteaux * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 38,00 % |
| Eigenkapital | 242.237 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 1.628 |
| Bishopsgate Germany B.V., Amsterdam * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 50,00 % |
| Eigenkapital | 82.510 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 1.666 |
| DATA 4 German Feeder II S.a.r.l, Luxemburg * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 33,00 % |
| Eigenkapital | 47.395 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | -50 |
| DHP SAS, Paris *** | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 29,71 % |
| Eigenkapital | - |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | - |
| GANYMED GmbH & Co. Vierte Grundstücksgesellschaft KG, Köln * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 94,90 % |
| Eigenkapital | 32.993 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 650 |
| Logistics Europe AXA Feeder S.C.A., Luxemburg * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 2,60 % |
| Eigenkapital | 403.002 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | -1.948 |
| Promociones Lladero SA, Barcelona * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 39,57 % |
| Eigenkapital | 267.667 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 1.059 |
| Tulpe B.V., Amsterdam ** | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 38,80 % |
| Eigenkapital | 109.047 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | -29 |
| Zincvale Ltd., Dublin * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 25,22 % |
| Eigenkapital | 79.381 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 3.175 |
* Eigenkapital und Ergebnis des Geschäftsjahres gemäß Jahresabschluss 2021.
** Eigenkapital und Ergebnis des Geschätsjahres gemäß Jahresabschluss 2020.
*** Die Gesellschaft wurde im zweiten Quartal 2022 gegründet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss vor.
A. Zuordnung von Kapitalanlagen zum Anlagevermögen gemäß § 341b Abs. 2 HGB
Auf der Grundlage nachfolgender Darstellungen nimmt die AXA Krankenvers. AG die Möglichkeit gemäß § 341b HGB in Anspruch, in dem Kapitalanlagen dem Anlagevermögen zugeordnet werden, weil sie dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Die Entscheidung über die Zweckbestimmung der Kapitalanlagen ist mit Beschluss des Vorstandes der AXA Krankenvers. AG wie folgt getroffen worden:
1. Zum 31. Dezember 2022 waren Kapitalanlagen mit einem Buchwert von 17,2 Mrd. Euro gemäß § 341b HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet (2021: 16,6 Mrd. Euro). Dies entspricht einem Anteil von 70,0 % an den gesamten Kapitalanlagen (2021: 71,7 %).
2. Grundlage für die Bestimmung
Die Bestimmung, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wird aus folgenden Indikatoren abgeleitet:
2.1. Die AXA Krankenvers. AG ist in der Lage, die dem Anlagevermögen zugeordneten Kapitalanlagen so zu verwenden, dass sie dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen können.
2.2. Aufgrund der laufenden Liquiditätsplanung besitzt die AXA Krankenvers. AG die Fähigkeit zur Daueranlage der betreffenden Kapitalanlagen.
2.3. Die dem Anlagevermögen zugeordneten Kapitalanlagen werden in der Buchhaltung jeweils auf gesonderten Konten von den anderen Wertpapieren getrennt erfasst. Eine depotmäßige Trennung von Anlage- und Umlaufvermögen ist gewährleistet.
3. Voraussichtlich dauernde Wertminderung
Bei den dem Anlagevermögen zugeordeten Kapitalanlage werden Abschreibungen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung (gemäß § 341b) HGB vorgenommen.
Die Methoden für die Beurteilung der voraussichtlich dauernden Wertminderung bei Aktien, Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.
Bei Investmentanteilen an Immobilienfonds ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 1,4 Mio. Euro (2021: 6,2 Mio. Euro).
Bei Investmentanteilen, die überwiegend Rentenpapiere beinhalten, ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 7,7 Mio. Euro (2021: 12,3 Mio. Euro).
Bei Investmentanteilen, die überwiegend Alternative Investments beinhalten, ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 0,2 Mio. Euro (2021: 0,0 Mio. Euro).
Bei Investmentanteilen, die überwiegend Aktien beinhalten, ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 0,7 Mio. Euro (2021: 1,6 Mio. Euro).
Zum 31. Dezember 2022 waren dem Anlagevermögen Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert von 6.393,5 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten in Höhe von 893,8 Mio. Euro ausweisen (2021: 10,9 Mio. Euro).
Nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertete Kapitalanlagen
| in Tsd. Euro | Bilanzwerte | 2022 Zeitwerte |
|---|---|---|
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | - | - |
| Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 9.380.797 | 8.898.417 |
| Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 7.837.471 | 6.212.701 |
| Summe Wertpapiere | 17.218.268 | 15.111.118 |
| Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert | -2.107.150 |
Weiterführende Angaben zu Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen an inländischen beziehungsweise vergleichbaren EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches aufgegliedert nach Anlagezielen sind unter der entsprechenden Anhangangabe erläutert.
Weiterführende Angaben zu Kapitalanlagen, die dem Anlagevermögen zugeordnet werden
Zum Bilanzstichtag 31.12.2022 waren dem Anlagevermögen Anteile an verbundenen Unternehmen mit einem Gesamtbuchwert in Höhe von 138,7 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten von insgesamt 8,5 Mio. Euro (2021: 0,5 Mio. Euro) aufweisen. Hieraus ergab sich im Geschäftsjahr keine Notwendigkeit außerplanmäßiger Abschreibungen (inkl. Währungskursabschreibungen) (2021: 6,9 Mio. Euro).
Zum Bilanzstichtag 31.12.2022 waren dem Anlagevermögen Kapitalanlagen in Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, mit einem Gesamtbuchwert in Höhe von 445,2 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten von insgesamt 69,6 Mio. Euro (2021: 6,0 Mio. Euro) aufweisen. Hieraus ergab sich im Geschäftsjahr keine Notwendigkeit für außerplanmäßige Abschreibungen (2021: 0,0 Mio. Euro).
Die Methoden für die Beurteilung der voraussichtlich dauernden Wertminderung bei Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Hieraus ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit außerplanmäßiger Abschreibungen (inkl. Währungskursabschreibungen) in Höhe von 1,8 Mio. Euro (2021: 0,0 Mio. Euro).
Zum 31. Dezember 2022 waren dem Anlagevermögen Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert von 7.279,4 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten in Höhe von 1.643,2 Mio. Euro ausweisen (2021: 88,1 Mio. Euro).
Wir gehen nach Prüfung der Kriterien bezüglich einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung, aufgrund unserer langfristigen Halteabsicht sowie unserer Erwartung der zukünftigen Marktentwicklung von vorübergehenden Wertminderungen der Kapitalanlagen aus. Die Kriterien der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.
Zum 31. Dezember 2022 waren dem Anlagevermögen Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen mit einem Buchwert von 1.408,5 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten in Höhe von 196,0 Mio. Euro ausweisen (2021: 1,9 Mio. Euro).
Die Methoden der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Hieraus ergab sich im Geschäftsjahr keine Notwendigkeit für eine außerplanmäßige Abschreibung (2021: 0,0 Mio. Euro).
Zum 31. Dezember 2022 waren dem Anlagevermögen sonstige Ausleihungen mit einem Buchwert von 2.444,6 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten in Höhe von 385,6 Mio. Euro ausweisen (2021: 13,1 Mio. Euro). Die Methoden der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Hieraus ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit außerplanmäßiger Abschreibungen in Höhe von 3,2 Mio. Euro (2021: 0,0 Mio. Euro).
Weiterführende Angaben zu Kapitalanlagen, die nach den Grundsätzen des Umlaufvermögens bewertet werden
Die Methoden der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Hieraus ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit außerplanmäßiger Abschreibungen in Höhe von 26,5 Tsd. Euro (2021: 5,4 Tsd. Euro).
B. I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft
Die Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern liegen mit 31.245 Tsd. Euro auf Vorjahresniveau (2021: 28.324 Tsd. Euro).
B. II. Sonstige Forderungen
| in Tsd. Euro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| darin enthalten: | ||
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 2.185 | 2.122 |
| Noch zuzuordnende Zahlungsvorgänge aufgrund vorgezogener Buchungsschlusstermine | 12.587 | 11.946 |
| Heimfallverpflichtung Bad Pyrmont | - | 3.286 |
| Fällige Mietforderungen | 2.727 | 1.853 |
| Sonstige Forderungen aus Kapitalanlagen | 4.747 | 4.076 |
| Forderungen an die Finanzbehörde | 580 | 580 |
| Übrige sonstige Forderungen | 1.351 | 1.198 |
| Gesamt | 24.176 | 25.062 |
Die Forderung aus der Heimfallverpflichtung Bad Pyrmont besteht aufgrund des Aufhebungsvertrages des zugrundeliegenden Erbbaurechts vom 14. Juni 2022 durch das Land Niedersachsen nicht mehr und ist der AXA Krankenversicherung als vertragsgemäße Entschädigungszahlung zugeflossen.
C. II. Andere Vermögensgegenstände
Die Position „Andere Vermögensgegenstände“ bestand ausschließlich aus vorausgezahlten Versicherungsleistungen.
Passiva
A. I. Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital der AXA Krankenversicherung AG betrug per 31. Dezember 2022 34.004.400,64 Euro (2021 34.004.400,64 Euro) und war in 13.282.969 vinkulierte, auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 2,56 Euro.
B. IV. Rückstellung für die erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung*
| in Tsd. Euro | Zerlegung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung und Betrag gemäß § 150 VAG | |||
|---|---|---|---|---|
| Rückstellung für erfolgsabhängige | Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückserstattung | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Beitragsrückerstattung** | Poolrelevante RfB aus der PPV** | Betrag gemäß § 150 | Sonstiges | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (4) VAG | ||||
| 1. Bilanzwerte Vorjahr | 1.073.434 | - | 10.410 | - |
| 1.1. Umbuchung | - | - | - | - |
| 2. Entnahme zur Verrechnung | - | - | - | - |
| 2.1. Verrechnung von Alterungsrückstellungen | -138.755 | - | -4.457 | - |
| 2.2. Verrechnung mit laufenden Beiträgen | -84 | - | - | - |
| 3. Entnahme zur Barausschüttung | -84.723 | - | - | - |
| 4. Zuführung | 415.099 | - | 3.036 | - |
| 5. Bilanzwerte Geschäftsjahr | 1.264.970 | - | 8.988 | - |
| 6. Gesamter Betrag des Geschäftsjahres gemäß § 150 VAG | 58.750 | - | - |
* Aufstellung gemäß Formblatt 1 des PKV-Verbandes. Der Vorjahreswert der AXA Krankenversicherung AG ist aus der Bilanz ersichtlich.
** Seit 2012 wird der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung aufgrund einer Änderung des Poolvertrages der überwiegende Teil des von uns in der Pflegepflichtversicherung erwirtschafteten Überschusses zugeführt (2022: 85,47 Mio. Euro; 2021:47,37 Mio. Euro). Bis 2012 wurde diese Zuführung in die Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung vorgenommen.
C. II. Deckungsrückstellung
Bestandteil der Deckungsrückstellung ist auch die Alterungsrückstellung, die bei Kündigung eines Vertrages für die Krankheitskostenversicherung sowie die Pflegepflichtversicherung zum 31. Dezember 2022 des Geschäftsjahres und dem gleichzeitigen Abschluss eines entsprechenden neuen Vertrages bei einem anderen privaten Krankenversicherer an den neuen Versicherer übertragen wird (Übertragungswert).
D. I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Für die arbeitgeberfinanzierten Pensionszusagen, die im Allgemeinen von der Dienstzeit und dem Entgelt der Mitarbeiter abhängen und die als unmittelbare Pensionszusagen erteilt wurden, wurden Pensionsrückstellungen gebildet. Diese wurden teilweise durch Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Absatz 2 HGB gesichert. Die durch die Unternehmen unwiderruflich auf den Trust, den DBV-Winterthur Vorsorge e. V., übertragenen Finanzmittel wurden ausschließlich zur Bedeckung der von den Mitgliedsunternehmen an deren Mitarbeiter erteilten Pensionszusagen verwendet und waren durch Verpfändung der Ansprüche aus den Vermögenswerten an die Versorgungsberechtigten dem Zugriff etwaiger Gläubiger entzogen. Die Pensionsrückstellungen wurden mit dem Deckungsvermögen verrechnet. Nach § 246 Absatz 2 HGB wurden zudem die Zinsaufwendungen für die Altersversorgung, vermindert um die Zinserträge aus dem Deckungsvermögen, ausgewiesen.
Zusätzlich bestanden Pensionszusagen gegen Entgeltumwandlung. Diesen Pensionsverpflichtungen standen Erstattungsansprüche aus kongruenten, konzerninternen Rückdeckungsversicherungen in gleicher Höhe von 132 Tsd. Euro (2021: 214 Tsd. Euro) gegenüber, welche an den Versorgungsberechtigten verpfändet sind. Insofern handelt es sich bei den Rückdeckungsversicherungen um Deckungsvermögen im Sinne von § 246 Absatz 2 HGB, sodass aufgrund der Saldierung auf einen Bilanzausweis verzichtet werden konnte. Der Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen entspricht dem steuerlichen Aktivwert und insofern den historischen Anschaffungskosten. Der Aufwand für diese Pensionszusagen war gleich dem Beitragsaufwand zu den Rückdeckungsversicherungen und wird von den Arbeitnehmern getragen.
Seit dem Geschäftsjahr 2016 werden die Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nicht mehr mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben, sondern mit dem der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Absatz 2 Satz 1 HGB). Der sich ergebende Unterschiedsbetrag zwischen dem Wertansatz der Rückstellungen nach den beiden Bewertungskonzepten beträgt 1.252 Tsd. Euro (2021: 2.016 Tsd. Euro). Zur Ermittlung dieses Unterschiedsbetrags wurde ein Zins (Siebenjahresdurchschnitt) von 1,45 % (2021: 1,33 %) angesetzt. Für den Unterschiedsbetrag gilt keine Gewinnabführungssperre gemäß dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 23. Dezember 2016 (BStBl I 2017,41).
| in Tsd. Euro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Barwert der Pensionsverpflichtung | 35.757 | 35.733 |
| Unterschiedsbetrag | -597 | -976 |
| Zeitwert des Deckungsvermögens | -9.268 | -13.583 |
| Bilanzierte Nettoverpflichtung | 25.892 | 21.174 |
Der Zeitwert des Deckungsvermögens entsprach dem Deckungskapital der zugrundeliegenden Rückdeckungsversicherungen und flüssigen Mitteln und damit den Anschaffungskosten.
Darüber hinaus ergab sich insgesamt ein Zinsaufwand von 3.553 Tsd. Euro (2021: 1.385 Tsd. Euro), der sich aus 885 Tsd. Euro (2021: 2.363 Tsd. Euro) Zinsaufwendungen in Bezug auf die Pensionsrückstellung und 2.668 Tsd. Euro (2021: 978 Tsd. Euro) Aufwand aus Bestandsbereinigungen sowie Umstellung der Bewertung nach dem Deckungskapitalverfahren mit Passivprimat zusammensetzte.
Gemäß der Übergangsregelung des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB), die für die Anwendung der Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) Vorschriften in Bezug auf Pensionsrückstellungen galt, wird der ursprüngliche Übergangsfehlbetrag bis spätestens 31.12.2024 zu mindestens einem Fünfzehntel des zum 01. Januar 2010 ermittelten BilMoG-Fehlbetrages pro Jahr zugeführt. Der zum 31.12.2022 noch nicht ausgewiesene Zuführungsbetrag beläuft sich auf 597 Tsd. Euro (2021: 976 Tsd. Euro).
Bei der Ermittlung der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden folgende Berechnungsfaktoren angewandt:
| in % | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Rechnungszins | 1,79 | 1,86 |
| Rentenanpassung | 1,90 | 1,75 |
| Gehaltsdynamik | 2,5 | 2,5 |
| Fluktuationswahrscheinlichkeit | 0 | 0 |
D. III. Sonstige Rückstellungen
| in Tsd. Euro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| darin enthalten: | ||
| Rückstellungen für Wettbewerbe und Provisionen | 6.924 | 7.842 |
| Rückstellung für Prozessrisiken | 7.599 | 5.717 |
| Rückstellung für Wiedereinstieg in Gematik GmbH | 1.017 | 907 |
| Rückstellung sonstige | 2.018 | 2.813 |
| Gesamt | 17.557 | 17.278 |
E. I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft
Die Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungsnehmern beinhalten Beträge aus vorausgezahlten Beiträgen sowie Verbindlichkeiten aus noch nicht erfolgten Leistungsauszahlungen.
E. II. Sonstige Verbindlichkeiten
| in Tsd. Euro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| darin enthalten: | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 76.119 | 6.320 |
| Sonstige Verbindlichkeiten aus Steuern | 23 | 24 |
| Sonstige Verbindlichkeiten aus Kapitalanlagen | 1.842 | 1.286 |
| Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | - | - |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 628 | 1.338 |
| Gesamt | 78.612 | 8.969 |
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr belief sich auf 78.612 Tsd. Euro (2021: 8.969 Tsd. Euro). Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, sind nicht vorhanden.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
I.1. a) Gebuchte Bruttobeiträge
| in Tsd. Euro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft: | ||
| - aus | ||
| Einzelversicherungen | 3.634.361 | 3.483.620 |
| Gruppenversicherungen | 79.014 | 74.989 |
| Gesamt | 3.713.375 | 3.558.609 |
| - untergliedert nach | ||
| laufende Beiträge | 3.703.209 | 3.549.579 |
| Einmalbeiträgen | 10.166 | 9.030 |
| Gesamt | 3.713.375 | 3.558.609 |
| - aus | ||
| Krankheitskosten-Vollversicherungen | 2.754.936 | 2.685.368 |
| Krankentagegeldversicherungen | 65.906 | 68.293 |
| Krankenhaustagegeldversicherungen | 30.733 | 31.140 |
| Krankheitskosten-Teilversicherungen | 240.924 | 235.668 |
| Pflegepflichtversicherungen | 469.054 | 392.884 |
| - davon Mitversicherungsvertrag Bahn/Post (GPV) | 37.660 | 28.716 |
| Ergänzende Pflegezusatzversicherungen | 133.924 | 129.007 |
| GEPV | 8.026 | 7.464 |
| Spezielle Ausschnittsversicherungen | - | - |
| Auslandsreisekrankenversicherungen | 9.872 | 8.785 |
| Gesamt | 3.713.375 | 3.558.609 |
| Pauschalwertberichtigung | -4.958 | -3.796 |
| 3.708.417 | 3.554.813 | |
| in Rückdeckung übernommenes Versicherungsgeschäft: | - | - |
| Gesamtes Versicherungsgeschäft | 3.708.417 | 3.554.813 |
In den Beiträgen enthalten sind Beitragszuschläge gemäß § 12 Absatz 4a VAG und § 12e VAG in Höhe von 109.411 Tsd. Euro (2021: 109.421 Tsd. Euro).
Die Beiträge betreffen bis auf einen sehr geringen Umfang das Inlandsgeschäft.
Rückversicherungssaldo
Der Rückversicherungssaldo (passive Rückversicherung) in Höhe von -919 Tsd. Euro (2021: -207 Tsd. Euro) zu unseren Lasten setzte sich zusammen aus den Beiträgen des Rückversicherers und den Anteilen des Rückversicherers an den Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle, der Veränderung der Schadenrückstellung, den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb und den Veränderungen der Bruttodeckungsrückstellung.
Anzahl der Versicherten Personen
| Anzahl der Versicherten | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| gegen laufenden Beitrag | ||
| Krankheitskosten-Vollversicherungen | 807.698 | 807.367 |
| Krankentagegeldversicherungen | 162.097 | 169.287 |
| Krankenhaustagegeldversicherungen | 485.312 | 483.816 |
| Krankheitskosten-Teilversicherungen | 844.425 | 830.895 |
| Pflegepflichtversicherungen | 867.771 | 866.108 |
| - davon Mitversicherungsvertrag Bahn/Post (GPV) | 50.731 | 52.484 |
| Ergänzende Pflegezusatzversicherungen | 207.695 | 210.356 |
| GEPV | 15.006 | 15.230 |
| Gesamt gegen laufenden Beitrag | 1.719.314 | 1.727.774 |
| gegen Einmalbeitrag | ||
| Krankentagegeldversicherungen | 1.484 | 1.501 |
| Krankheitskosten-Teilversicherungen | 4.495 | 4.988 |
| Spezielle Ausschnittsversicherung | - | - |
| Auslandsreisekrankenversicherungen | 765.168 | 759.421 |
| Gesamt gegen Einmalbeitrag | 5.979 | 6489 |
| Gesamt 1 | 1.725.293 | 1.734.263 |
1 Zuordnung der Versicherungstarife gemäß PKV-Verband
I.2. Beiträge aus der Bruttorückstellung für Beitragsrückerstattung
| in Tsd. Euro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft: | ||
| - aus | ||
| Einzelversicherungen | 140.165 | 229.281 |
| Gruppenversicherungen | 3.047 | 4.936 |
| Gesamt | 143.212 | 234.217 |
| - untergliedert nach | ||
| laufende Beiträge | 84 | 92 |
| Einmalbeiträgen | 143.128 | 234.125 |
| Gesamt | 143.212 | 234.217 |
| - aus | ||
| Krankheitskosten-Vollversicherungen | 137.829 | 197.824 |
| Krankentagegeldversicherungen | 441 | 2.265 |
| Krankenhaustagegeldversicherungen | 251 | - |
| Krankheitskosten-Teilversicherungen | 1.133 | 468 |
| Pflegepflichtversicherungen | - | 21.163 |
| - davon Mitversicherungsvertrag Bahn/Post (GPV) | - | 3.678 |
| Ergänzende Pflegezusatzversicherungen | 3.557 | 12.498 |
| Gesamt | 143.212 | 234.217 |
| - aus | ||
| erfolgsabhängiger Beitragsrückerstattung | 138.755 | 231.269 |
| erfolgsunabhängiger Beitragsrückerstattung | 4.457 | 2.948 |
| Gesamt | 143.212 | 234.217 |
I.3 Erträge aus Zuschreibungen
Bei den Erträgen aus Zuschreibungen in Höhe von 6,3 Mio. Euro (2021: 6,7 Mio. Euro) handelte es sich um Wertaufholungen gemäß § 253 Absatz 5 HGB.
I.5. b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und Abwicklungsergebnis aus Schadenrückstellung Vorjahr
Durch die Abwicklung der im Vorjahr gebildeten Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle resultierte im aktuellen Geschäftsjahr ein Abwicklungsgewinn in Höhe von 2,9 % (11,9 %). Das Abwicklungsergebnis des Vorjahres war durch die Sondersituation mitten in der Pandemie beeinflusst.
I.9. b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen
Bei den Kapitalanlagen haben wir 10,0 Mio. Euro (2021: 27,0 Mio. Euro) außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Absatz 3 Satz 5 HGB, 5,0 Mio. Euro (2021: 0,4 Mio. Euro) außerplanmäßige Abschreibungen gemäß §256a HGB sowie 0,0 Mio. Euro (2021: 5,4 Tsd. Euro) gemäß § 253 Absatz 4 HGB vorgenommen.
II.1. Sonstige Erträge
| in Tsd. Euro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| darin enthalten: | ||
| Erträge aus Kostenauflösung | 5.777 | 9.718 |
| Erträge aus Auflösung von Wertberichtigung auf Forderungen | 276 | 1.056 |
| Sonstige Erträge aus Zinsen nach § 233a AO | 2.365 | - |
| Übrige Erträge | 127 | 4.721 |
| Gesamt | 8.545 | 15.495 |
II.2. Sonstige Aufwendungen
Die sonstigen Aufwendungen stiegen gengenüber dem Vorjahr um 0,6 Mio. Euro auf 50,0 Mio. Euro (2021: 49,4 Mio. Euro). In den sonstigen Aufwendungen enthalten ist ein Netto-Zinsaufwand von 3.553 Tsd. Euro (2021: 1.385 Tsd. Euro), welcher sich aus dem Zinsänderungseffekt (248 Tsd. Euro) und dem Zinszuführungseffekt (3.305 Tsd. Euro) ergibt. Aus Währungsumrechnung resultieren Aufwendungen in Höhe von 911 Tsd. Euro (2021: 816 Tsd. Euro).
II.5. Außerordentliche Aufwendungen
Gemäß der Übergangsregelung des Art. 67 Absatz 1 Satz 1 EGHGB wurde den Pensionsrückstellungen ein Betrag in Höhe von 379 Tsd. Euro zu einem Fünfzehntel zugeführt.
II.7. Steuern vom Einkommen und Ertrag
Im Berichtsjahr werden Steueraufwendungen in Höhe von 39.018 Tsd. Euro (2021: 28.910 Tsd. Euro) ausgewiesen. Dieser Betrag enthält für das laufende Geschäftsjahr die Gewerbesteuerumlage, die Körperschaftsteuerumlage inklusive ausländischer Quellensteuerumlage und die Umlage für den Solidaritätszuschlag in Höhe von 47.140 Tsd. Euro (2021: 47.560 Tsd. Euro) sowie einen Ertrag aus der Veränderung der latenten Steuern in Höhe von 5.657 Tsd. Euro (2021: Ertrag in Höhe von 13.656 Tsd. Euro). Weiterhin ist in 2022 eine Steuererstattung für Vorjahre in Höhe von 2.465 Tsd. Euro ausgewiesen.
Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personalaufwendungen
| in Tsd. Euro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| 1. Provisionen jeglicher Art der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB für das selbst | 112.473 | 120.465 |
| abgeschlossene Versicherungsgeschäft | - | |
| 2. Sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB | 2.027 | 2.239 |
| 3. Löhne und Gehälter | 2.103 | 2.556 |
| 4. Aufwendungen für Altersversorgung | 1.992 | 97 |
| Aufwendungen insgesamt | 118.595 | 125.357 |
Sonstige Angaben
Angaben gem. § 251 HGB
Im Bereich der Pensionsrückstellungen wurden Vermögensgegenstände zur Sicherung auf den DBV Winterthur Vorsorge e.V. übertragen. Zudem erfolgt eine Verpfändung der Erstattungsansprüche aus der Entgeltumwandlung an den Versorgungsberechtigten. Insgesamt beläuft sich die Summe auf 9,3 Mio. Euro (2021: 13,6 Mio. Euro). Gemäß § 285 Nr. 27 HGB schätzen wir das Risiko für die Inanspruchnahme hieraus aufgrund der Solvabilität der AXA Krankenversicherung AG als sehr gering ein.
Angaben gem. § 285 Nr. 3 und 3a HGB
Einzahlungsverpflichtungen aus indirekten Anlagen bestehen in Höhe von 2.318,4 Mio. Euro (davon an verbundene Unternehmen 616,6 Mio. Euro). Diese Verpflichtungen verteilen sich in erster Linie auf die Anlagestrategien Private Equity (974,8 Mio. Euro), Immobilien (588,8 Mio. Euro) und Infrastruktur (322,0 Mio. Euro). Das den Managern zugesagte Kapital wird über einen Zeitraum von mehreren Jahren investiert. Die ausgewiesenen Verpflichtungen stellen das maximale Volumen der noch offenen, nicht investierten Zusagen dar. Die Chancen und Risiken der Verpflichtungen ergeben sich aus dem zukünftigen Ergebnis der jeweiligen Anlagestrategie.
Auszahlungsverpflichtungen aus Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen bestehen in Höhe von 129,7 Mio. Euro. Die Verpflichtungen resultieren aus noch nicht fälligen Hypothekendarlehen sowie unwiderrufliche Darlehenszusagen.
Die AXA Krankenversicherung AG ist gemäß § 221 ff. VAG Mitglied des Sicherungsfonds für die Krankenversicherer. Im Krisenfall ist das Unternehmen verpflichtet, diesem Sicherungsfonds die erforderlichen Mittel bis zur Höhe von maximal zwei Promille der versicherungstechnischen Nettorückstellungen zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Dies entsprach einer Verpflichtung in Höhe von 49,2 Mio. Euro.
Angaben nach § 285 Nr. 7 HGB
Seit dem 1. September 2001 sind im Inland alle Mitarbeiterverträge unserer Gesellschaft auf zum Konzern gehörige Dienstleistungsunternehmen übergegangen. Eine Angabe von Mitarbeiterzahlen entfällt daher.
Angaben gem. § 285 Nr. 9 HGB
Die Gesamtbezüge des Vorstandes betrugen 1.493 Tsd. Euro, die des Aufsichtsrates 20 Tsd. Euro. Die Gesamtbezüge früherer Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen beliefen sich auf 887 Tsd. Euro.
Für diese Personengruppe sind zum 31.12.2021 Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen in Höhe von 10.888 Tsd. Euro passiviert worden. Es wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen.
Gemäß der Übergangsregelung des Art. 67 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 EGHGB, die für die Anwendung der BilMoG-Vorschriften in Bezug auf Pensionsrückstellungen gilt, bestand ein noch nicht ausgewiesener Zuführungsbetrag in Höhe von 231 Tsd. Euro, welcher bis spätestens zum 31. Dezember 2024 zu mindestens einem Fünfzehntel des zum 1. Januar 2010 ermittelten BilMoG-Fehlbetrages pro Jahr zugeführt wird.
Angaben gem. § 285 Nr. 11 HGB
Die Gesellschaften, von denen die AXA Krankenversicherung AG wesentliche Anteile besitzt, sind die Bilanzpositionen A.II. aufgeführt.
Angaben gemäß § 285 Nr. 17 HGB
Die Abschlussprüfungshonorare teilen sich nach Leistungsarten wie folgt auf:
| in Tsd. Euro (inkl. USt.) | 2022 |
|---|---|
| Abschlussprüferleistungen | 397 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 102 |
| Summe | 499 |
Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten die gesetzliche Jahresabschlussprüfung sowie die Prüfung der Solvabilitätsübersicht. Bei den Honoraren für andere Bestätigungsleistungen handelt es sich um Bestätigungsleistungen, die im Rahmen der Überprüfung des internen Modells für Solvency II durchgeführt werden.
Angaben nach § 285 Nr. 19 HGB
Zum Bilanzstichtag befanden sich derivative Finanzinstrumente in Form eines GDP Warrants im Bestand. Die außerbörslich gehandelten Derivate wurden mit den an Finanzmärkten etablierten Bewertungsmethoden (z. B. Barwertmethode oder Optionspreismodelle) bewertet. Die Nominale aller im Bestand befindlichen Derivate betrugen 0 Euro mit einem beizulegenden Zeitwert von 23 Tsd. Euro. Diese wurden unter der Bilanzposition "andere Kapitalanlagen" angegeben.
Darüber hinaus befanden sich zum Bilanzstichtag bei der AXA Krankenversicherung AG keine derivativen Finanzinstrumente im Bestand.
Angaben gemäß § 285 Nr. 21 HGB
Wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Personen oder Unternehmen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, wurden nicht getätigt.
Angaben gemäß § 285 Nr. 24 und 25 HGB
Die Angaben zu Rückstellungen und Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie zu der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden wurden in den Erläuterungen zu den entsprechenden Bilanzpositionen aufgeführt.
Angaben nach § 285 Nr. 26 HGB
Weiterführende Angaben zu Anteilen bzw. Anlageaktien an inländischen beziehungsweise vergleichbaren EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches aufgegliedert nach Anlagezielen:
| in Mio. Euro | Marktwert | Buchwert | Reserven/Lasten | Auschüttungen im Geschäftsjahr |
|---|---|---|---|---|
| Aktienfonds | 836 | 748 | 88 | 55 |
| Rentenfonds | 5.517 | 6.396 | -879 | 140 |
| Immobilienfonds | 1.812 | 1.559 | 253 | 24 |
| Alternative Investments | 733 | 677 | 56 | 18 |
| Gesamt | 8.898 | 9.380 | -482 | 237 |
Zum 31. Dezember 2022 weisen Anteile oder Aktien an Investmentvermögen mit einem Buchwert in Höhe von 6.058,9 Mio. Euro (2021: 195,0 Mio. Euro), die unter der Fondskategorie Rentenfonds ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, stille Lasten in Höhe von 884,3 Mio. Euro (2021: 6,2 Mio. Euro) aus.
Zum 31. Dezember 2022 weisen Anteile oder Aktien an Investmentvermögen mit einem Buchwert in Höhe von 205,7 Mio. Euro (2021: 84,3 Mio. Euro), die unter der Fondskategorie Alternative Investments ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, stille Lasten in Höhe von 4,6 Mio. Euro (2021: 4,4 Mio. Euro) aus.
Zum 31. Dezember 2022 weisen Anteile oder Aktien an Investmentvermögen mit einem Buchwert in Höhe von 109,1 Mio. Euro (2021: 53,7 Mio. Euro), die unter der Fondskategorie Immobilienfonds ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, stille Lasten in Höhe von 3,9 Mio. Euro (2021: 0,3 Mio. Euro) aus.
Zum 31. Dezember 2022 weisen Anteile oder Aktien an Investmentvermögen mit einem Buchwert in Höhe von 19,8 Mio. Euro (2021: 0,0 Mio. Euro), die unter der Fondskategorie Aktienfonds ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, stille Lasten in Höhe von 1,1 Mio. Euro (2021: 0,0 Mio. Euro) aus.
Wir gehen nach Prüfung der Kriterien bezüglich der erwarteten Rückzahlungen von vorübergehenden Wertminderungen der Anteile bzw. Anlageaktien aus.
Bei einzelnen Fonds bestehen Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe, da sie nur wöchentlich beziehungsweise mit einer Frist von 40 Tagen zum Quartalsletzten zurückgegeben werden können.
Angaben gem. § 285 Nr. 33 HGB (Nachtragsbericht)
Nach dem Abschluss des Geschäftsjahres 2022 sind bei unserer Gesellschaft keine Vorgänge eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft haben.
Aufsichtsrat
Angaben gemäß § 285 Nr. 10 HGB
Antimo Perretta
Vorsitzender
CEO European Markets & Latin America, AXA GIE
La Neuveville/BE, Schweiz
Mirjam Bamberger (ab 01.02.2022)
Chief Strategic Development Officer AXA Europe &
Latin America, AXA GIE
Zürich, Schweiz
Oliver Koll
Stellvertretender Vorsitzender Konzernbetriebsrat,
Stellvertretender Vorsitzender Gesamtbetriebsrat AXA Konzern AG,
AXA Konzern AG
Bedburg, Deutschland
Thomas Gerber Neidhart (ab 11.08.2022)
Mitglied der Geschäftsleitung der AXA Versicherungen AG und der AXA Leben AG
Zürich, Schweiz
Dr. Christine Theodorovics (bis 31.01.2022)
Stellv. Vorsitzende
Chief Strategic Development Officer Europe, AXA GIE
Thalwil, Schweiz
Vorstand
Angaben gemäß § 285 Nr. 10 HGB
Dr. Thilo Schumacher
Vorsitzender
Vorstandsvorsitz
Customer Management
Dr. Karsten Dietrich (ab 01.10.2022)
Personenversicherung
Beate Heinisch
Operations
People Experience
Kai Kuklinski
Vertrieb
Dr. Stefan Lemke
Informationstechnologie / Digitalisierung
Dr. Marc Daniel Zimmermann
Finanzen
Personenversicherung (kommissarisch bis 30.09.2022)
Angaben nach § 285 Nr. 14 HGB und § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Nach den vorliegenden Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG hält die AXA Konzern AG, Köln, 100 % am Grundkapital unserer Gesellschaft.
Im Verhältnis zur AXA Konzern AG, Köln, sind wir ein Konzernunternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG in Verbindung mit § 18 Abs. 1 AktG.
Die AXA Krankenversicherung AG, Köln und ihre Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss der AXA S.A. Paris, als kleinsten und größten Kreis von Unternehmen, zum 31. Dezember 2022 einbezogen. Der Konzernabschluss der AXA S.A., Paris, wird bei der französischen Finanzaufsichtsbehörde in Paris (Autorités des Marchés Financiers) unter RCS (Registre du Commerce et des Sociétés) 572 093 920 hinterlegt. Der Konzernabschluss der AXA S.A. wird in englischer Sprache im Unternehmensregister unter AXA Konzern AG befreiender Konzernabschluss gem. § 291 HGB veröffentlicht.
Köln, den 15. März 2023
Der Vorstand
Dr. Schumacher
Dr. Dietrich
Heinisch
Kuklinski
Dr. Lemke
Dr. Zimmermann
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die AXA Krankenversicherung Aktiengesellschaft, Köln
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der AXA Krankenversicherung Aktiengesellschaft, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AXA Krankenversicherung Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und |
| • | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
[1] Bewertung der Kapitalanlagen
[2] Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Krankenversicherung
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:
(1) Sachverhalt und Problemstellung
(2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
(3) Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
[1] Bewertung der Kapitalanlagen
(1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden Kapitalanlagen in der Bilanz in Höhe von € 24,6 Mrd. (98,5 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die handelsrechtliche Bewertung der einzelnen Kapitalanlagen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. deren Zeitwert. Nach § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB können gewisse Kapitalanlagen von Versicherungsunternehmen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden. In diesem Fall werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen (gemildertes Niederstwertprinzip) und nur vorübergehende Wertminderungen als stille Lasten in Folgejahre vorgetragen. Eine Bestimmung als dauernd dem Geschäftsbetrieb dienend setzen eine Dauerhalteabsicht und -fähigkeit für diese Kapitalanlagen voraus. Zur Ermittlung des beizulegenden Werts bzw. Zeitwerts wird - soweit vorhanden - der Marktpreis der jeweiligen Kapitalanlage herangezogen. Bei Kapitalanlagen, deren Bewertung nicht auf Basis von Börsenpreisen oder sonstigen Marktpreisen erfolgt (wie z.B. bei Immobilien, bei nicht börsennotierten Beteiligungen, bei Derivaten sowie bei sonstigen strukturierten und illiquiden Anleihen), besteht aufgrund der Notwendigkeit der Verwendung von Modellberechnungen ein erhöhtes Bewertungsrisiko. In diesem Zusammenhang sind von den gesetzlichen Vertretern Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, auch im Hinblick auf mögliche Auswirkungen der Zinsentwicklung auf die Bewertung der Kapitalanlagen zu treffen. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der Kapitalanlagen haben.
Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung der Kapitalanlagen für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft, des Umfangs der in Folge des gemilderten Niederstwertprinzips vorgetragenen stillen Lasten sowie der Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der Kapitalanlagen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der Kapitalanlagen für das Gesamtgeschäft der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Spezialisten für Kapitalanlagen die von der Gesellschaft verwendeten Modelle und die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Dabei haben wir unter anderem unsere Bewertungsexpertise für Kapitalanlagen, unser Branchenwissen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen der Gesellschaft zur Bewertung der Kapitalanlagen und Erfassung des Ergebnisses aus Kapitalanlagen gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir weitere analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung der Kapitalanlagen vorgenommen. In dem Zusammenhang haben wir auch die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der Zinsentwicklung auf die Bewertung der Kapitalanlagen gewürdigt. Wir haben unter anderem auch die zugrundeliegenden Wertansätze und deren Werthaltigkeit anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen nachvollzogen und die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden und die Periodenabgrenzung überprüft. Hinsichtlich der Beurteilung vorhandener stiller Lasten haben wir gewürdigt, inwiefern die Voraussetzung zur Dauerhalteabsicht und -fähigkeit vorlagen und vorhandene Wertminderungen nicht von Dauer sind. Darüber hinaus haben wir die von der Gesellschaft erstellten bzw. eingeholten Bewertungsgutachten (einschließlich der angewendeten Bewertungsparameter und getroffenen Annahmen) für die wesentlichen Immobilien der Gesellschaft gewürdigt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Bewertung der Kapitalanlagen begründet und hinreichend dokumentiert sind.
(3) Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der Kapitalanlagen sind in den Abschnitten „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ und „Angaben zur Bilanz“ des Anhangs enthalten.
[2] Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Krankenversicherung
(1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter den Bilanzposten Deckungsrückstellung, Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle, Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung, und sonstige versicherungstechnische Rückstellungen versicherungstechnische Netto-Rückstellungen in Höhe von insgesamt € 24,6 Mrd. (98,5 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Versicherungsunternehmen haben versicherungstechnische Rückstellungen insoweit zu bilden, wie dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen. Dabei sind neben den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften auch eine Vielzahl an aufsichtsrechtlichen Vorschriften über die Berechnung der Rückstellungen zu berücksichtigen. Die Festlegung von Annahmen zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen verlangt von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft neben der Berücksichtigung der handels- und aufsichtsrechtlichen Anforderungen eine Einschätzung zukünftiger Ereignisse und die Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen haben. Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung dieser Rückstellungen für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft, der Komplexität der anzuwendenden Vorschriften und der zugrundeliegenden Berechnungen sowie der Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der versicherungstechnischen Rückstellungen für das Gesamtgeschäft der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Bewertungsspezialisten die von der Gesellschaft verwendeten Methoden und von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Dabei haben wir unter anderem unser Branchenwissen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt sowie anerkannte Methoden berücksichtigt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen der Gesellschaft zur Ermittlung und Erfassung von versicherungstechnischen Rückstellungen gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir weitere analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen vorgenommen. Wir haben unter anderem auch die der Berechnung des Erfüllungsbetrags zugrunde liegenden Daten mit den Basisdokumenten abgestimmt. Damit einhergehend haben wir die berechneten Ergebnisse der Gesellschaft zur Höhe der Rückstellungen anhand der anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften nachvollzogen und die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden überprüft. Weiterhin haben wir die Periodenabgrenzungen, die Bindung und Verwendung von Mitteln aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung und Entnahmen sowie Zuführungen der versicherungstechnischen Rückstellungen nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir die Bestätigungen des Treuhänders für durchgeführte Beitragsanpassungen eingesehen und abgestimmt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen begründet und hinreichend dokumentiert sind.
(3) Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen sind in den Abschnitten „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ und „Angaben zur Bilanz“ des Anhangs enthalten.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| • | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| • | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| • | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 5. April 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 19. Oktober 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1998 als Abschlussprüfer der AXA Krankenversicherung Aktiengesellschaft, Köln, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Frank Trauschke.
Düsseldorf, den 15. März 2023
**PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Frank Trauschke, Wirtschaftsprüfer
ppa. Maximilian Roestel, Wirtschaftsprüfer
Bericht des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstandes, entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben überwacht und sich während des gesamten Jahres 2022 fortlaufend von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Durch vierteljährliche Berichte und in zwei Sitzungen sowie zwei schriftlichen Beschlussverfahren wurde er eingehend mündlich und schriftlich gemäß § 90 des Aktiengesetzes (AktG) über die allgemeine Geschäftsentwicklung sowie über grundlegende Fragen der Geschäftsführung unterrichtet. Die vom Vorstand beabsichtigte Geschäftspolitik sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft wurden ausführlich besprochen. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand weiterhin umfassend über die Risikosituation informiert. Geschäfte und Maßnahmen des Vorstandes, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedurften, sind in den Sitzungen vor der Beschlussfassung vom Vorstand eingehend erläutert worden.
In der bilanzfeststellenden Sitzung am 5. April 2022 befasste sich der Aufsichtsrat ausführlich mit dem Bericht des Vorstands über den Geschäftsverlauf 2021 und dem vorgelegten Jahresabschluss. In der gleichen Sitzung stellte der Vorstand die endgültige Planung für das Geschäftsjahr 2022 vor, die eingehend erörtert wurde. Dabei informierte der Vorstand den Aufsichtsrat insbesondere über die strategischen Schwerpunkte für das Geschäftsjahr 2022. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat dabei ausführlich über die Risikosituation der Gesellschaft einschließlich des aktuellen Stands bei den Gerichtsverfahren zum Thema Beitragsanpassung und die Risikostrategie. Zudem wurde die aktuelle IT-Strategie für die Gesellschaft mit dem Aufsichtsrat erörtert. Der Aufsichtsrat hat weiterhin einer Änderung der Satzung mit der Erweiterung des Aufsichtsrats auf vier Mitglieder zugestimmt.
Im Rahmen einer schriftlichen Beschlussfassung im Juni 2022 hat der Aufsichtsrat Dr. Karsten Dietrich mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 zum weiteren Vorstandsmitglied bestellt und der Gewährung eines gruppeninternen Darlehens an die AXA S.A. zugestimmt.
In seiner Sitzung am 18. Oktober 2022 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über den bisherigen Geschäftsverlauf im laufenden Jahr und gab einen Kurzbericht über die vorläufige Planung 2023. Ein weiterer Schwerpunkt der Berichterstattung durch den Vorstand bildete der Überblick über die wesentlichen Schwerpunkte des laufenden Geschäftsjahres. Darüber hinaus wurde der Aufsichtsrat über die Risikosituation der Gesellschaft zusammen mit der Risikostrategie 2022 informiert sowie die Aktualisierung der IT-Strategie 2023 mit ihm erörtert. Weiterhin wurde dem Aufsichtsrat der Maßnahmenplan in Bezug auf die im April durchgeführten Prüfung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zum Thema VAIT (Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT) vorgestellt.
Auf Grundlage einer schriftlichen Beschlussfassung im Dezember 2022 hat der Aufsichtsrat der Gewährung eines weiteren gruppeninternen Darlehens an die AXA S.A. zugestimmt.
Weiterhin hat am 5. April 2022 und am 18. Oktober 2022 jeweils eine Sitzung des vom Aufsichtsrat gebildeten Prüfungsausschusses stattgefunden. In den beiden Sitzungen hat sich der Prüfungsausschuss jeweils mit der aktuellen Risikosituation der Gesellschaft, Compliance-Themen sowie den Ergebnissen und dem aktuellen Stand von Prüfungen der internen Revision befasst. An beiden Sitzungen haben Vertreter des Abschlussprüfers PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft teilgenommen und über für die Abschlussprüfung relevante Themen berichtet. In der Sitzung am 5. April 2022 hat sich der Prüfungsausschuss darüber hinaus mit dem Validierungsprozess zur Überwachung der Qualität der Abschlussprüfung und den für das Geschäftsjahr 2022 geplanten Nichtprüfungsleistungen der Abschlussprüfer befasst.
Darüber hinaus hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit dem Vorstand in Einzelgesprächen geschäftspolitische Fragen sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft behandelt. Über hierdurch zur Kenntnis des Vorsitzenden gelangte wichtige Angelegenheiten wurde der Aufsichtsrat jeweils unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat zudem im Geschäftsjahr 2022 die gemäß dem Merkblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungaufsicht zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß VAG geforderte Selbsteinschätzung durchgeführt und sich mit dem Thema Entwicklungsplan befasst.
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht sind von der vom Aufsichtsrat zum Abschlussprüfer bestellten PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht lagen dem Aufsichtsrat unverzüglich nach der Aufstellung vor. Ebenso wurde der Bericht des Abschlussprüfers allen Mitgliedern des Aufsichtsrates fristgerecht vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den Prüfungsbericht und das Prüfungsergebnis dem Prüfungsausschuss sowie dem Aufsichtsrat in den jeweiligen Sitzungen zusätzlich mündlich erläutert und Fragen beantwortet. Der Aufsichtsrat nahm den Bericht und die Erläuterungen zustimmend zur Kenntnis. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Er billigte den Jahresabschluss, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist.
Im vergangenen Jahr sind im Vorstand und Aufsichtsrat Personalveränderungen eingetreten. Frau Dr. Christine Theodorovics hat die AXA-Gruppe verlassen und dementsprechend auch ihr Mandat im Aufsichtsrat der Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 31. Januar 2022 niedergelegt. Als Nachfolgerin wurde Frau Mirjam Bamberger mit Wirkung zum 1. Februar 2022 zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Herr Thomas Gerber Neidhart wurde mit Wirkung zum 11.08.2022 zum weiteren Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Herr Dr. Karsten Dietrich ist mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 zum weiteren Mitglied des Vorstandes bestellt worden und übernimmt das Ressort „Personenversicherung“, das bis dahin kommissarisch von dem Vorstandsmitglied Dr. Marc Daniel Zimmermann zusätzlich geführt worden ist.
Dem Vorstand sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Dienstleistungsgesellschaften, die für unsere Gesellschaft tätig geworden sind, gilt für ihre Leistung im Jahr 2022 unser ganz besonderer Dank.
Köln, den 29. März 2023
Für den Aufsichtsrat
Antimo Perretta, Vorsitzender
Mirjam Bamberger
Thomas Gerber Neidhart
Oliver Koll
Impressum
Herausgeber:
AXA Krankenversicherung AG
Colonia-Allee 10-20
51067 Köln
Tel.: 0800 3203205
Fax: 0800 3557035
E-Mail: [email protected]
Internet: www.axa.de
Redaktion:
AXA Konzern AG, Köln
Unternehmenskommunikation
1 Der Bericht über die Solvabilität und Finanzlage ist nicht Bestandteil des Lageberichts und damit nicht prüfungspflichtig.