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AXA Audit Report / Information 2019

May 19, 2020

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Audit Report / Information

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Publication

AXA Konzern Aktiengesellschaft

Köln

Jahresabschluss 2019

Lagebericht

Innerhalb der AXA Deutschland nimmt die AXA Konzern AG die Leitungs- und Steuerungsfunktion für die verbundenen Unternehmen und Tochterunternehmen wahr.

Sie hält direkte und indirekte Mehrheitsbeteiligungen insbesondere an folgenden Gesellschaften:

- AXA Versicherung AG

- AXA Lebensversicherung AG

- AXA Krankenversicherung AG

- Deutsche Ärzteversicherung AG

- AXA easy Versicherung AG

- AXA Bank AG

Geschäfts- und Rahmenbedingungen

Die Entwicklung der AXA Konzern AG fand im Geschäftsjahr im nachfolgend beschriebenen Umfeld statt:

Deutliche Abkühlung der konjunkturellen Entwicklung in 2019

Der globale Abschwung der Industriekonjunktur in 2019 war der ausschlaggebende Faktor dafür, dass das weltweite Wirtschaftswachstum in 2019 an Elan verloren hat. Die globale Nachfrage nach Investitionsgütern hat im vergangenen Jahr stark abgenommen und belastet den Welthandel und damit auch die exportorientierte deutsche Industrie. Während Dienstleistungen weiter expandieren, befindet sich das verarbeitende Gewerbe weltweit im Abschwung. Auch die weltwirtschaftlichen Handelskonflikte trüben die außenwirtschaftlichen Beziehungen der einzelnen Staaten, nicht zuletzt sorgte der Brexit für eine große Unsicherheit in der europäischen Handelszone.

Das Weltwirtschaftswachstum und der Welthandel dürften nach Einschätzung internationaler Organisationen in 2019 moderat ansteigen. Die deutsche Bundesregierung rechnet für die Weltwirtschaft im Jahr 2019 mit einem Wachstum von 3,0 % und mit 3,4 % im Jahr 2020 (Stand: Januar 2020).

In Europa wird erwartet, dass sich der positive Trend der vergangenen sieben Jahr fortsetzt und auch in 2020 und 2021 voraussichtlich eine Wachstumssteigerung zu verzeichnen sein wird. Aufgrund der Unsicherheiten der weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen könnte der europäischen Wirtschaft jedoch eine längere Phase mit gedämpftem Wachstum und geringer Inflation bevorstehen.

Das Wachstum der deutschen Wirtschaft im Jahr 2019 betrug 0,6 % gegenüber 2,5 % und 1,5 % in den Jahren 2017 und 2018.

Der Arbeitsmarkt und die Löhne entwickelten sich in 2019 weiterhin positiv, so verzeichnete das Statistische Bundesamt im Jahr 2019 eine Beschäftigungszahl von 45,3 Millionen Erwerbstätigen. Einer rückläufigen Anzahl an Selbständigen stand dabei eine um 475.000 bzw. 1,2 % gestiegene Zahl an Arbeitnehmern gegenüber.

Im Jahresdurchschnitt 2019 waren in Deutschland nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 2,267 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2018 reduzierte sich deren Zahl um 73.000.

Sollten sich die aktuellen globalen Gefahrenpotentiale (Pandemie, politische Situation in Nahost, Brexit) nicht signifikant auf die weltweite wirtschaftliche Entwicklung auswirken, sollte der Welthandel im kommenden Jahr wieder etwas an Fahrt aufnehmen. Dadurch sollte der deutsche Export und die damit einhergehenden Investitionen an Auftrieb gewinnen. Die Beschäftigung und die Löhne werden auch in 2020 weiter ansteigen und mit ihnen auch die privaten Konsumausgaben.

Gutes Jahr für die deutsche Versicherungswirtschaft

Die Versicherungswirtschaft konnte in allen drei Sparten ein besseres Ergebnis als noch vor einem Jahr erwartet verzeichnen. Die Beitragseinnahmen stiegen um 6,7 % auf 216 Mrd. Euro. Für das Jahr 2020 prognostiziert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ein Beitragswachstum in Höhe von 1,5 % bis 2 %.

Ein starkes Wachstum verzeichneten in 2019 die Lebensversicherer inklusive der Pensionsfonds und -kassen. Hier stiegen die Beitragseinnahmen im Vergleich zum Vorjahr um 11,3 % auf 102,5 Mrd. Euro. Davon entfielen 64,3 Mrd. Euro auf das Geschäft gegen laufenden Beitrag (+0,1 %) und 38,2 Mrd. Euro auf Einmalbeiträge (+37,1 %). Neben den Lebensversicherern konnten auch die Schaden- und Unfallversicherer einen deutlichen Zuwachs verzeichnen. Für das Jahr 2019 werden laut Hochrechnung Beitragseinnahmen in Höhe von 72,9 Mrd. Euro erwartet. Dies entspricht einem Plus von 3,2 % gegenüber dem Vorjahr (70,7 Mrd. Euro). Die Schaden-Kosten-Quote verbesserte sich demnach von 94,1 % auf rund 93 %, der versicherungstechnische Gewinn dürfte 4,7 Mrd. Euro betragen.

Die gesamten Beitragseinnahmen der privaten Krankenversicherung legten um 2,3 % auf 40,7 Mrd. Euro zu. Dabei entfielen auf die Krankenversicherung 38,0 Mrd. Euro, ein Plus von 2,1 %. In der Pflegeversicherung kletterten die Einnahmen um 5,2 % auf 2,7 Mrd. Euro. Die ausgezahlten Versicherungsleistungen haben sich in 2019 um 4,5 % auf 29,9 Mrd. Euro erhöht. Mit einer Gesamtzahl von 35,2 Millionen Voll- und Zusatzversicherungen konnte sich der Bestand um mehr als 400.000 Versicherungen erhöhen (+ 1,2 %).

Niedrigzinsen, Regulierung, Digitalisierung

Weiterhin niedrige Zinsen, die umfangreiche Regulierung und die an Fahrt aufnehmende Digitalisierung sind weiterhin die drängendsten Themen der Versicherungsbranche. Die Niedrigzinspolitik hat auch weiterhin große Auswirkungen. Der Garantiezins wurde zwar 2017 für Neuverträge auf 0,9 % abgesenkt, im Portfolio der Lebensversicherer befinden sich jedoch eine Vielzahl von Altverträgen mit deutlich höheren Garantieverzinsungen. Auch im Niedrigzinsumfeld müssen Versicherer den Garantiezins bei Altverträgen erfüllen. Die Niedrigzinspolitik zwingt Versicherer stille Reserven innerhalb der Kapitalanlagen zu realisieren, um die Zinszusatzreserve weiter dotieren zu können. Es wird erwartet, dass die laufende Verzinsung der Lebensversicherungsverträge in 2020 im Schnitt auf etwa 2,3 % sinkt.

Die Digitalisierung in der Versicherungsbranche schreitet weiter voran. Service Cloud oder die Kundenzentrierung sind nur einige Schlagwörter mit denen sich die Versicherungsbranche auch in 2020 weiter auseinandersetzen wird. Durch den mit der Digitalisierung einhergehenden Wandel hat sich auch das Kundenverhalten geändert. Das breite Produktangebot und die vielen Distributionskanäle führen dazu, die Kundenbindung z.B. durch die Zentrierung auf Omnichannel-Vertriebswege zu stärken.

Verschmelzung der AXA ART Versicherung AG

Infolge der Übernahme der XL Group Ltd, Hamilton durch der AXA S.A., Paris am 12. September 2018 und der Gründung der AXA XL, Hamilton verfügte die AXA XL über mehrere Zeichnungsplattformen, um ihr europäisches Geschäft zu tätigen. Daher wurden die Geschäfte der AXA ART Versicherung AG, Köln (ART) und der AXA Corporate Solutions S.A., Paris (ACS) auf die XL Insurance Company SE, Dublin (XLICSE) verschmolzen. Die Verschmelzung der ART auf die XLICSE erfolgte mit bilanzieller Wirkung zum 31. Dezember 2019. Die AXA Konzern AG hat als Gegenleistung Anteile an der XLICSE erhalten, die sie mit Wirkung zum 31. Dezember 2019 an die XL Insurance (UK) Holdings Ltd veräußert hat. Die AXA ART Versicherung AG, Köln wurde entsprechend am 16. Januar 2020 aus dem Handelsregister gelöscht.

Kooperation mit Fondsdepot Bank GmbH, Veräußerung der AXA Bank AG

Die AXA Konzern AG hat im Dezember 2019 eine Vereinbarung zum Verkauf aller Anteile an der AXA Bank AG an die DXC Technology Company unterzeichnet. Die Veräußerung der AXA Bank AG ist ein Bestandteil der mit der Fondsdepot Bank GmbH - einer 100%igen Tochtergesellschaft der DXC Technology Company - vereinbarten Kooperation für das Investmentdirektgeschäft. Die Veräußerung soll vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörden bis Ende 2020 abgeschlossen werden. Nach den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen werden dabei bestimmte Geschäftsfelder wie z.B. das Baufinanzierungsgeschäft vor Abschluss der Transaktion aus der AXA Bank AG herausgelöst und verbleiben im deutschen AXA Konzern.

Geschäftsentwicklung, Geschäftsergebnis und Ertragslage

Der Jahresüberschuss unserer Gesellschaft lag mit 710,3 Mio. Euro um 217,9 Mio. Euro über dem entsprechenden Vorjahresergebnis. Zu den wesentlichen Einflussgrößen dieser Entwicklung gehören im Einzelnen:

Unsere Umsatzerlöse in Höhe von 1.138,9 Mio. Euro haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 14,8 Mio. Euro verringert und stammen insbesondere aus der Erbringung von Dienstleistungen an unsere Versicherungstochtergesellschaften.

Der Personalaufwand betrug 654,7 Mio. Euro und lag damit um 36,6 Mio. Euro unter dem entsprechenden Vorjahresergebnis. Dies ist im Wesentlichen auf niedrigere Aufwendungen für Altersversorgung zurückzuführen.

Die Erträge aus Beteiligungen verminderten sich um 15,8 Mio. Euro auf 34,2 Mio. Euro. Dabei stiegen die Ergebnisse der Kölnische Verwaltungs-AG und der Roland Rechtsschutz-Versicherung AG um 0,5 Mio. Euro auf 26,3 Mio. Euro bzw. um 1,9 Mio. Euro auf 3,5 Mio. Euro, während das Ergebnis der Deutsche Ärzte Finanz Beratungs- und Vermittlungs-AG stabil auf 4,3 Mio. Euro blieb. Die Position war im Vorjahr vor allem durch die Dividenden aus 2017 der Kepheus Beteiligungs- und Vermögenswerte GmbH in Höhe von 11,1 Mio. Euro geprägt, während die Gesellschaft im Geschäftsjahr keine Dividenden aus 2018 abführte. Zudem werden die Erträge aus der AXA Bank AG aufgrund des in 2018 mit der AXA Konzern AG abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrags nun unter Erträge aus Gewinnabführungen ausgewiesen.

DieErträge aus Gewinnabführungen verringerten sich um 14,9 Mio. Euro und beliefen sich im Berichtsjahr insgesamt auf 518,2 Mio. Euro:

Die größte Konzerngesellschaft AXA Versicherung AG erzielte ein Jahresergebnis in Höhe von 272,6 Mio. Euro (Vorjahr: 351,7 Mio. Euro). Dies ist maßgeblich auf ein rückläufiges Kapitalanlageergebnis sowie höhere Steueraufwendungen zurückzuführen.
Bedingt durch ein merklich gestiegenes Kapitalanlageergebnis und trotz einer höheren Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) stieg das Ergebnis der AXA Lebensversicherung AG um 66,5 Mio. Euro auf 141,0 Mio. Euro.
Das Jahresergebnis der Deutsche Ärzteversicherung AG betrug 13,0 Mio. Euro und lag damit um 1,8 Mio. Euro unter dem Niveau des Vorjahres, gerpägt durch höhere Rückstellungen für Leistungsverpflichtungen und Zuführung zur Zinszusatzreserve.
Die AXA Krankenversicherung AG erzielte ein Ergebnis von 83,2 Mio. Euro (Vorjahr: 79,9 Mio. Euro), resultierend aus einem deutlichen Beitragswachstum. Das Kapitalanlageergebnis entwickelte sich hingegen rückläufig.
Das Ergebnis der AXA Bank AG stieg um 4,2 Mio. Euro auf 8,2 Mio. Euro.

Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge sanken um 21,6 Mio. Euro auf 3,5 Mio. Euro, im Wesentlichen bedingt durch deutlich niedrigere Erträge aus der Verzinsung von Steuererstattungen (gemäß § 233a AO).

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere betrugen 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 34,8 Mio. Euro). Im Vorjahr entfielen unter anderem Abschreibungen auf ein Darlehen in Höhe von 10,9 Mio. Euro und auf zwei Fonds in Gesamthöhe von 12,5 Mio. Euro.

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen stiegen um 21,7 Mio. Euro auf 200,4 Mio. Euro. Diese Position wurde maßgeblich von den Zinsaufwendungen in Bezug auf die Pensionsrückstellung in Gesamthöhe von 185,9 Mio. Euro (davon 49,5 Mio. Euro Zinsaufwand aus der Aufzinsung und 136,4 Mio. Euro Zinsaufwand aus der Zinsänderung) bestimmt.

Der Aufwand aus Verlustübernahme betrug im Berichtsjahr 5,5 Mio. Euro (Vorjahr: 10,4 Mio. Euro) und betraf vor allem mit 3,1 Mio. Euro die Kepheus Beteiligungs- und Vermögenswerte GmbH und mit 1,6 Mio. Euro die Alteos GmbH.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag führten im Berichtsjahr zu einem Steuerertrag in Höhe von 50,2 Mio. Euro (Vorjahr: 66,1 Mio. Euro), der im Wesentlichen durch das gesunkene Vorjahresergebnis begründet ist.

Finanz- und Vermögenslage

Mit 3.498,9 Mio. Euro (Vorjahr: 3.241,7 Mio. Euro) betrug das Eigenkapital 53,0 % (Vorjahr: 52,4 %) der Bilanzsumme. Im Geschäftsjahr wurden 322,0 Mio. Euro in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.

Die Aktivseite der Bilanz wird durch das Anlagevermögen in Höhe von 4.437,2 Mio. Euro (Vorjahr: 4.422,2 Mio. Euro) beherrscht. Hiervon entfallen 3.715,1 Mio. Euro (Vorjahr: 3.792,7 Mio. Euro) auf Anteile bzw. Ausleihungen an verbundene Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sowie Beteiligungen. Darüber hinaus werden im Anlagevermögen Kapitalanlagen wie z.B. Schuldscheindarlehen und Rentenfonds dauerhaft gehalten.

Das Umlaufvermögen beinhaltet vor allem Forderungen gegen verbundene Unternehmen, insbesondere Forderungen aus der Ergebnisvereinnahmung aufgrund von Gewinnabführungsverträgen und sonstige Vermögensgegenstände. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen erhöhten sich um 361,6 Mio. Euro auf 795,3 Mio. Euro. Enthalten ist eine im Rahmen des Abgangs der AXA ART Versicherung AG entstandene Forderung gegen die XL Insurance (UK) Holdings Ltd., London in Höhe von 330,4 Mio. Euro. Darüber hinaus wurden die darin erhaltenen Forderungen aus erbrachten Dienstleistungen und Konzernumlagen zum Jahresende 2018 zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 weitgehend ausgeglichen. Die liquiden Mittel erhöhten sich um 39,8 Mio. Euro auf 172,2 Mio. Euro.

Die aktiven latenten Steuern in Höhe von 1.093,1 Mio. Euro (Vorjahr: 1.148,3 Mio. Euro) betrafen mit 779,1 Mio. Euro aktive latente Steuern der Organgesellschaften. Diese resultieren im Wesentlichen aus Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz im Bereich der Pensionsrückstellungen, der Kapitalanlagen und der versicherungstechnischen Rückstellungen der Organgesellschaften.

Die drei großen Ratingagenturen bescheinigen der AXA Gruppe seit langem eine hohe Finanzkraft. Deren Einstufungen gelten ebenso für die großen deutschen Versicherungsgesellschaften der AXA Konzern AG. Standard & Poor's Ratings Services hatte zuletzt am 24. Juli 2019 seine Financial Strength Rating-Entscheidung für AXA unverändert auf AA- belassen und diese wie im Vorjahr mit einem stabilen Ausblick versehen. Am 10. Dezember 2019 hatte Fitch sein AA-Insurer Financial Strength Rating diesmal mit einem positiven Ausblick für die AXA Gruppe bekräftigt. Moody's bewertet AXA in seinem Insurance Financial Strength Rating vom 5. April 2019 weiterhin mit Aa3 und hat den Ausblick auf stabil angehoben.

Mitarbeiter: Voneinander lernen, miteinander wachsen

Per 31. Dezember 2019 waren insgesamt 9.415 (Vorjahr: 9.756) Mitarbeitende für den AXA Konzern tätig. Davon waren 556 in einem Auszubildendenverhältnis (Vorjahr: 539), 75 als Praktikantin oder Praktikant beschäftigt (Vorjahr: 65) und 97 als Stipendiatin oder Stipendiat angestellt (Vorjahr: 101). Im abgelaufenen Jahr wurden 180 Auszubildende eingestellt; im Jahresdurchschnitt waren 484 Auszubildende für das Unternehmen tätig. Zudem bot der AXA Konzern im Jahresverlauf 233 Praktikantinnen und Praktikanten und 169 Stipendiatinnen und Stipendiaten die Möglichkeit, wertvolle Erfahrungen in der Praxis zu sammeln. Die natürliche Fluktuationsrate lag weiterhin mit 2,9 % auf einem niedrigen Niveau (Vorjahr: 2,5 %).

Im letzten Jahr wurden wieder zahlreiche Maßnahmen und Aktivitäten im Employer Branding umgesetzt, um die Arbeitgeberattraktivität von AXA nachhaltig zu steigern und neue talentierte Mitarbeitende für AXA zu gewinnen. Die in 2018 neukonzipierte Kampagne zu unserer Arbeitgebermarke wurde dabei auf allen Kanälen (Online und Print) verlängert, um von einem starken Widererkennungsfaktor unserer Arbeitgeberpositionierung zu profitieren. Ein Highlight unserer zahlreichen Maßnahmen war der Re-Launch der Karriereseite (axa.de/karriere) mit einer verbesserten Userexperience, Suchmaschinenoptimierung (SEO) und der Einbindung von gesammelten Mitarbeiter-Testimonials. Auch die moderne Unternehmenskultur kommt dort besonders gut zur Geltung und potenzielle Bewerber und Bewerberinnen haben die Möglichkeit, mit Hilfe eines neuen "Culture-Fit"-Tools herauszufinden, wie gut sie sich mit den Werten von AXA identifizieren können. In allen Inhalten wird deutlich, dass AXA mehr als ein klassischer Versicherer ist. So wird beispielsweise auch in sämtlicher Kommunikation geduzt. Zu weiteren Employer Branding Aktivitäten mit insbesondere externer Wirkung zählen unsere Social Media- und Messeaktivitäten. Der Erfolg dieser Maßnahmen zeigt sich durch einen deutlichen Anstieg an Bewerbungen nach Messeauftritten und Events. Die sehr guten Bewertungen auf der Bewertungsplattform Kununu oberhalb des Branchendurchschnitts bestärken die Wirksamkeit unserer Arbeitgebermarke und wurden auch dieses Jahr konstant gehalten (4,02 von 5). Auch bei der Bewertung der Arbeitskultur schneidet AXA überdurchschnittlich gut im Branchenvergleich ab. Der Erfolg unserer Strategie als attraktiver Arbeitgeber wurde auch in Form unseres Branchensiegs bei der Studie "Top-Karrierechancen" von Focus Money und Deutschland Test sichtbar. AXA bietet also von allen teilnehmenden Versicherern die besten Chancen rund um Karriere und Beruf. All dies zeigt, dass unsere Maßnahmen in Richtung "Arbeitgeber erster Wahl" erfolgreich greifen und wir diese auch in der Zukunft fortsetzen werden.

Für AXA hat die Thematik "Diversity & Inclusion" (D&I) eine sehr hohe Bedeutung, denn die Vielfalt der Mitarbeitenden wird als wichtige und bereichernde Ressource verstanden. Im Rahmen von D&I setzt sich AXA für ein offenes und inklusives Arbeitsumfeld ein. Ziel ist es, Toleranz, Akzeptanz und Inklusion aller Geschlechter und Generationen, LGBT (Homo- und Bisexuelle sowie Transgender) sowie von Personen mit Behinderungen und unterschiedlichen kulturellen und ethnischen Hintergründen zu fördern. Schwerpunkte des Engagements sind die Förderung von Frauen, die Unterstützung der LGBT Community und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Um langfristig den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu steigern, setzt AXA weiterhin auf bewährte Programme zur Entwicklungsförderung. Zudem hat AXA den Anspruch, die internen Förderkreise paritätisch zu besetzen. Dadurch sollen weibliche Talente erkannt und gefördert und so ein nachhaltiger Pool an talentierten Nachwuchskräften aufgebaut werden. Die Basis der Programme bildet die "Sponsoring Offensive", welche sich an ambitionierte Frauen mit Führungspotenzial und ohne bisherige Führungsaufgaben richtet. Ziel des Programms ist es, mithilfe eines Mentorings durch eine erfahrene Führungskraft ein differenziertes Bewusstsein für Führung und persönliche Entwicklungsabsichten zu schaffen und passende individuelle Karriereschritte zu identifizieren. Seit 2015 wird dieses Programm jährlich angeboten; 2019 konnten insgesamt siebenundzwanzig Teilnehmerinnen vermerkt werden. Die zweite Ebene beschreibt das "Gender Mentoring Programm", das ebenfalls jährlich angeboten wird. Seit 2010 werden durch das Programm potenzialstarke weibliche und männliche Führungskräfte gefördert, indem sie jeweils einen Mentor aus der ersten Führungsebene oder Geschäftsleitungsebene zur Seite gestellt bekommen. 2019 nahmen insgesamt fünfzehn Frauen und Männer am Gender Mentoring Programm teil. An der Spitze unserer Förderprogramme steht das sogenannte "Tandem-Programm", welches für weibliche Führungskräfte angeboten wird, die nur noch wenig Entwicklungsbedarf hin zu einer Top-Führungsposition haben. Diese sollen im Programm so gefördert werden, dass dieser nächste Karriereschritt gelingt. Begleitet und unterstützt werden die Teilnehmerinnen über den Zeitraum von einem Jahr von einem Vorstandsmitglied als Sponsorin oder Sponsor.

Zudem ermöglicht AXA allen Mitarbeiterinnen sich in der Arbeitszeit im Frauennetzwerk "women@axa" zu engagieren und stellt so Zeit für Austausch sowie gegenseitiges Coaching zur Verfügung. In motivierender Art und Weise können dadurch viele Kolleginnen erreicht und Akzeptanz für unser Ziel gleicher Arbeitsbedingungen und Chancen gewonnen werden. Seit 2018 kooperiert die AXA Konzern AG außerdem mit "Global Digital Women", einem internationalen Netzwerk von Gestalterinnen der Digitalbranche. Als erster Versicherungskonzern in diesem Netzwerk verfolgt AXA das Ziel, digital affine Frauen aus verschiedenen Fachbereichen zu stärken und ihnen Austausch und die Vernetzung untereinander zu ermöglichen.

Ein weiterer D&I-Fokus liegt auf der Unterstützung der LGBT Community. Im letzten Jahr hat sich AXA erneut auf dem Christopher Street Day in Köln mit über 300 Mitarbeitenden sowie Freundinnen und Freunden für Toleranz und die Rechte von LGBT eingesetzt und sich auf der zielgruppenspezifischen Messe "Sticks & Stones" präsentiert. Des Weiteren hat AXA 2019 eine Kooperation mit "PROUDR" gestartet, der weltweit ersten Business Networking App für die LGBT Community. Im September nahmen motivierte AXA-Mitarbeitende zum ersten Mal am "Run of Colours" teil und unterstützten so die Aidshilfe Köln.

Aufbauend auf dem Konzept bisheriger Diversity-Tage veranstaltete AXA 2019 außerdem zum ersten Mal eine Diversity-Woche. Ziel dieser war es, Aufmerksamkeit auf das Thema Diversity zu lenken, ein gemeinsames Engagement der Mitarbeitenden für Inklusion zu fördern und die inklusive Arbeitskultur im konstruktiven Dialog weiterzuentwickeln. Das Aktionsangebot beinhaltete unter anderem Coachings für engagierte Mitarbeiterinnen durch die Vorstände, Online-Vorträge zu Vielfaltsthemen und eine Teamaktion, an der über fünfzig AXA-Teams teilnahmen. Weitere Diversity-Aktionen fanden am Weltfrauentag, am internationalen Tag der Menschen mit Behinderung sowie am IDAHOBIT (Internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie) statt.

Unsere Arbeitsbedingungen stellen sicher, dass eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf möglich ist. Wir unterstützen mit den angebotenen Personalinstrumenten eine Flexibilität von Arbeitszeit und -ort und fördern die Wahrnehmung verschiedener Rollen im Privat- und Arbeitsleben unserer Mitarbeitenden aktiv. Besonders wirksam sind Maßnahmen, die zur Reduzierung der Erwerbsunterbrechung beitragen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen oder die Wiederaufnahme der Tätigkeit erleichtern. Hierzu zählen unter anderem unsere Unterstützung bei der Kinderbetreuung durch unsere Kindertagesstätte, Kinderferienbetreuung und das Eltern-Kind-Büro oder auch eine verlängerte bezahlte Freistellung im Rahmen unserer Parent Policy. Die angebotenen Instrumente und Systeme können im Arbeitsalltag angewendet werden, ohne dass den betroffenen Mitarbeitenden daraus ein Nachteil entsteht. Dies wird durch eine Diversity-sensible Führungskultur in unserem Unternehmen unterstützt.

In der Ambition 2020 hat AXA eine "Kultur der Agilität" als ein strategisches Kernziel definiert. Seit nun mehr als drei Jahren sind im Konzern zwölf Verhaltensprinzipien unter dem Label "Zusammenarbeit@AXA" kommuniziert, die unsere Ziel-Unternehmenskultur beschreiben. Diese leiten sich aus den vier Unternehmenswerten (Customer First, Courage, Integrity und One AXA) ab. Die nachhaltige Einführung wird regelmäßig durch Change-Maßnahmen begleitet und eine Toolbox im Intranet bietet laufend Inspiration für Mitarbeitende sowie Führungskräfte, wie sie im Arbeitsalltag die Verhaltensprinzipien ins Leben rufen können. Ein Monitoring über den Fortschritt unserer Transformation erfolgt über regelmäßige Mitarbeiterbefragungen. Bei der Frage, ob unsere Unternehmenswerte gelebt werden, verzeichnen wir eine stetige Zunahme der Zustimmungen. Eine mehrwöchige Change Maßnahme im Rahmen einer global stattfindenden Learning-Aktion, stellte in 2019 den Wert "Customer First" in den Mittelpunkt und rief spielerisch zum Ausprobieren und Reflektieren neuer Verhaltensweisen und den Dialog im Team auf. Ein weiterer wichtiger Schritt war in 2019 die Inklusion der Verhaltensprinzipien in unser Performance Management System; damit bilden sie die Basis der individuellen Entwicklungsgespräche zwischen Mitarbeitendem und Führungskraft.

Da eine nachhaltige Veränderung der Unternehmenskultur nur dann erfolgreich sein kann, wenn sich auch Aufbau- und Ablauforganisationen, Tools, HR Prozesse und auch Führung verändern, wird das Programm durch zahlreiche große Initiativen begleitet, die diese Themenfelder adressieren und im Sinne unserer Zielkultur verändern. So werden beispielsweise alle sechzehn Standorte in Deutschland seit 2017 auf ein neues Raumkonzept umgebaut, um ein sichtbares Zeichen für die angestrebte Unternehmenskultur zu setzen und die räumlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen. AXAs neue Arbeitswelt ist geprägt von vielen offenen Flächen, die vor allem einen offenen Austausch und Transparenz im Unternehmen fördern. Durch das Angebot verschiedener Module (z.B. Projektflächen, Bibliotheken) können die Mitarbeitenden frei entscheiden, wo sie oder er seine jeweilige Aufgabe am besten bearbeiten kann. Das kann z.B. an zwei Tagen pro Woche auch das Homeoffice sein. Im Verlaufe des Jahres wurden weitere Standorte in die neue Arbeitswelt begleitet. So arbeiten nun auch Düsseldorf, Dortmund, Karlsruhe, Stuttgart und Nürnberg, Berlin und München in NWoW.

Um das volle Potenzial von NWoW auszuschöpfen, steht außerdem die Weiterentwicklung des digitalen Arbeitsplatzes im Fokus. Das Ziel ist es, Zusammenarbeit und Effizienz auch digital auf die nächste Ebene zu bringen. Kern ist dabei die Einführung von Microsoft Office 365: Innovative Anwendungen ermöglichen eine höhere Transparenz, einfache Kommunikation und übergreifende Kooperation in (Projekt-) Teams. Im Oktober 2019 wurde mit dem Go-Live des Intranet ONE ein erster, wichtiger Schritt zum digitalen Arbeitsplatz vollzogen. Nach einer Pilotphase für die Microsoft-Tools Teams und SharePoint im vierten Quartal, in der auch ein neues Lernkonzept getestet wurde, steht in 2020 der Breitenrollout von Office 365 als offizielles Arbeitsmittel an.

Zusätzlich wird die kulturelle Transformation durch eine zielgerichtete Umstellung auf agile Frameworks und Methoden (z.B. Scrum, Kanban) unterstützt, die primär im IT Ressort und bei produktgebenden Einheiten forciert wird. Damit einhergehende organisatorische Veränderungen (z.B. Aufbau neuer Karrieremodelle für agile Rollen, Veränderung der Konzernportfoliosteuerung) werden als Teil der umfassenden Transformation mitgetragen. Über 550 Mitarbeitende arbeiten mittlerweile in crossfunctional besetzten Teams in der Anwendungsentwicklung z.B. nach Scrum und wurden durch intensive Coaching-Unterstützung und Trainingsmaßnahmen im Veränderungsprozess begleitet.

Eine Veränderung der Unternehmenskultur braucht neben Führungskräften als Multiplikatoren auch eine ausreichend große Menge an Begeisterten, die die neue Kultur in das Unternehmen tragen, das Ohr an der Belegschaft haben und durch ihr Engagement andere Mitarbeitende anstecken. Um dies zu fördern, wurden in den letzten zwei Jahren viele Multiplikatoren mobilisiert, die die strategischen Change Maßnahmen entscheidend mitgestalten und begleiten. 2019 wurde die Vernetzung sowie die Entwicklung von Change-Kompetenzen dieser Multiplikatoren durch zwei ganztägige Culture Camps sowie durch regelmäßig stattfindende Culture Review Termine unterstützt.

Ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmenskultur ist Feedback, da es eine elementare Grundvoraussetzung für einen konstruktiven Kommunikationsprozess ist. Ein Instrument, welches wir für regelmäßige Befragungen nutzen, ist Pulse, die weltweite Mitarbeiterbefragung der AXA Gruppe, die in allen Ländergesellschaften durchgeführt wird. In 2019 haben wir im Rahmen von drei Pulse Befragungen die Mitarbeitenden zu wechselnden Themen wie Einfachheit, Agilität, Vertrauen in die strategische Ausrichtung, Kunde, Empowerment, Innovation und Employee Net Promoter Score (eNPS) befragt. Beim Thema Empowerment befindet sich AXA Deutschland konstant an der Spitze im Ländervergleich. Daneben ist der Wert für den eNPS in 2019 stetig gewachsen.

Das Jahr 2019 fokussierte aus Sicht Learning & Development einmal mehr die Stärkung eines modernen, selbstverantwortlichen individuellen Entwicklungsverständnisses im Zeichen der Leistungsfähigkeit. Unsere Lernangebote wurden didaktisch noch stärker an den zentralen Themen von AXA ausgerichtet und unterstützen beispielsweise durch die erstmalige konzernweite Nutzung einer Lern-App und konsequente Blended-Learning-Ansätze methodisch die Digitalisierung im Konzern. Prozesse wurden weiter vereinfacht, um persönliche Weiterentwicklung noch besser in den Arbeitsalltag zu integrieren. Die User Experience unserer Entwicklungsangebote konnte basierend auf Feedback der Teilnehmenden deutlich gesteigert werden, unser Learning Management System "Yes Learning" ist als der Kanal für Weiterentwicklung bei unseren Mitarbeitenden etabliert. Zur Unterstützung der Transformation wurden Personalprozesse wie Mitarbeitendengespräch, Karrierepfade und Potenzial-Assessments an die Bedingungen und Anforderungen des agilen Arbeitens adaptiert.

Unsere in 2018 gestarteten Entwicklungsprogramme AXA Explorer und AXA Pioneer wurden 2019 erfolgreich beendet und noch enger an die Bedürfnisse von Konzern Teilnehmerinnen und Teilnehmern angepasst für 2019/20 neu aufgelegt. Mit AXA Challenger wurde das Portfolio um ein weiteres Format ergänzt, sodass Talente nun auf allen Ebenen gezielt gefordert und gefördert werden können. In unseren Mitarbeiter LABs lernen Mitarbeitende weiterhin gezielt voneinander, so konnte seit Start des Programms mittlerweile etwa ein Drittel unserer Kolleginnen und Kollegen bei der kulturellen Transformation unterstützt werden. Mit "Working Out Loud" wurde ein Format etabliert, das in besonderer Weise selbstorganisierte Zusammenarbeit, Lieferkultur und individuelle Entwicklung fördert und mittlerweile ca. fünfhundert Follower erreicht hat.

Diese zunehmende Flexibilisierung sowie Trends wie Digitalisierung, Globalisierung und demographischer Wandel stellen die Arbeitswelt vor große Veränderungen und erfordern auch eine neue Sichtweise auf das Thema Gesundheit. Bei der Gestaltung der neuen Arbeitswelt wird viel Wert auf eine gesundheitsförderliche Arbeitsumgebung gelegt. Eine hervorragende ergonomische Arbeitsplatzausstattung, sowie aktive und passive Erholungsflächen prägen die neuen Arbeitswelten. Neben einer flächendeckenden betriebsärztlichen Betreuung und fest implementierten Gesundheitsangeboten wie z.B. der externen Mitarbeiterberatung oder der digitalen Gesundheitsplattform "AXA Health Cockpit" kann Prävention ganzheitlich dargestellt werden.

Dieses Engagement von AXA wurde zuletzt 2019 mit dem Deutschen Personalwirtschaftspreis in der Kategorie BGM ausgezeichnet. Mit dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement stellt AXA den Erhalt und die Förderung der Gesundheit und damit der Arbeitsfähigkeit aller Beschäftigten in den Vordergrund. In der weltweit geltenden Health and Safety Policy der AXA Gruppe und der Konzernbetriebsrahmenvereinbarung werden Handlungsrahmen und Verantwortlichkeiten klar definiert und festgelegt. Gesundheit ist ein fester Bestandteil der Unternehmenskultur und wird zum einen sichtbar durch ein gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld und zum anderen spürbar durch ein vertrauensvolles Miteinander. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement ist für AXA ein unerlässliches Fundament für gesunde, zufriedene Beschäftigte sowie für ein erfolgreiches Unternehmen.

Darüber hinaus ist es uns wichtig, unseren Mitarbeitenden eine attraktive Altersversorgung anzubieten. Unsere betriebliche Altersversorgung wird aus einer Mischung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen finanziert. Zusätzlich zur Rentenleistung beinhaltet diese eine Hinterbliebenenabsicherung und auf Wunsch auch noch eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit. Darüber hinaus können unsere Mitarbeitenden Teile ihres Gehalts über Entgeltumwandlung für weitere spannende Produkte nutzen. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) haben wir zum Anlass genommen, unsere Mitarbeitenden noch mehr zu unterstützen und beteiligen uns mit 15 % des Umwandlungsbetrages an jeder neuen Entgeltumwandlung ab dem 1. Januar 2019 (unter Beachtung der im Gesetz genannten Durchführungswege und der für die Sozialversicherungsfreiheit festgesetzten Grenzen).

Auch 2019 hat die AXA Konzern AG wichtige Projekte abschließen können und ein stabiles Ergebnis erwirtschaftet, das ohne das große Engagement und die hohe Leistungsfähigkeit der Belegschaft nicht möglich gewesen wäre. Daher gilt unser besonderer Dank all unseren Mitarbeitenden, die sich durch Flexibilität, Kollegialität und hohen Arbeitseinsatz auszeichnen.

Der Dank gilt ferner den betriebsrätlichen Gremien sowie dem Unternehmens-Sprecherausschuss der Leitenden Angestellten für ihre unverändert engagierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit, die sich auch in diesem Jahr erneut als sehr konstruktiv erwiesen hat. Wir sind daher fest davon überzeugt, dass wir die zukünftigen Herausforderungen gemeinsam erfolgreich meistern werden.

Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB:

Der Vorstand der AXA Konzern AG hat sich gemäß § 76 Abs. 4 AktG das Ziel gesetzt, die Frauenquote bis 2020 in der 1. Führungsebene unterhalb des Vorstands mit 25 % weiblichen Führungskräften zu besetzen. Der Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands soll im selben Zeitraum auf 35 % gesteigert werden. Der Frauenanteil der 1. Führungsebene ist im Berichtsjahr von 23 % auf 25 % gestiegen, während in der zweiten Führungsebene ein leichter Anstieg von 30 % auf 31 % verzeichnet werden konnte.

Der Aufsichtsrat der AXA Konzern AG hat gemäß § 111 Abs. 5 AktG beschlossen, dass bis zum 30. Juni 2020 mindestens 20 % der Mitglieder des Vorstands und 30 % der Mitglieder des Aufsichtsrats Frauen sind. Diese Werte sind derzeit für den Aufsichtsrat bereits erreicht. Die Gesellschaft ist bemüht, das Ziel auch für den Vorstand schnellstmöglich zu erreichen.

Nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Net Promoter System zur Messung der Kundenzufriedenheit

Mit der Zielsetzung, die hohe Kundenzufriedenheit zukünftig noch weiter zu erhöhen, wurde im Jahr 2017 konzernweit das Net Promoter System eingeführt. Mit diesem System können Kunden aktiv Feedback zu ihrem Kontakt mit AXA geben. Dies erfolgt anhand der Weiterempfehlungsbereitschaft und einer Veröffentlichung in Form einer Sterne-Bewertung von 1 bis 5 inklusive der individuellen, bewerteten Aussage des jeweiligen Kunden auf der Unternehmens-Homepage. Die fortlaufende Analyse und Reaktion auf die Rückmeldungen wird auch zukünftig weitere Optimierungsmaßnahmen ermöglichen.

Risiken der zukünftigen Entwicklung

Die Einschätzungen der zukünftigen Entwicklung unseres Unternehmens beruhen in erster Linie auf Planungen, Prognosen und Erwartungen mit einem Planungshorizont von grundsätzlich 3 Jahren ausgehend vom Stichtag 31. Dezember 2019. Dementsprechend kommen insbesondere in der Berichterstattung über die Risiken und die künftige Entwicklung unserer Gesellschaft allein unsere Annahmen und Ansichten zum Ausdruck.

Das Risikomanagement unserer Gesellschaft basiert auf der Grundlage der §§ 23 und 26 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie der Leitlinien der EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) zum Governancesystem und der Durchführungsverordnung 2015/35 der Europäischen Kommission.

Als Risiko wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen an das Risikomanagement für Versicherungsunternehmen die Möglichkeit des Nichterreichens eines explizit formulierten oder sich implizit ergebenden Zieles verstanden. Dies schließt die Risikodefinition des Deutschen Rechnungslegungsstandards zur Risikoberichterstattung (DRS 20) ein, innerhalb dessen Risiken als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen Prognose beziehungsweise Zielabweichung führen können, definiert sind. Grundsätzlich kann zwischen folgenden Risiken unterschieden werden:

versicherungstechnische Risiken,
Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft,
Risiken aus Kapitalanlagen,
operationelle und sonstige Risiken.

Im Folgenden werden unsere Organisationseinheiten des Risikomanagements und der Risikomanagementprozess aufgezeigt. Darüber hinaus wird unsere Risikosituation im Wesentlichen anlehnend an den Deutschen Rechnungslegungsstandard zur Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen (DRS 20 und Anlage 2 für Versicherungsunternehmen) dargestellt.

Organisationseinheiten des Risikomanagements

Das Risikomanagement der AXA Deutschland (AXA Konzern AG und ihre Mehrheitsbeteiligungen) wird konzernweit einheitlich angewendet.

Aufgrund der Komplexität des Versicherungsgeschäfts ist die Risikomanagementfunktion der AXA Konzern AG auf verschiedene zentrale Funktionen, Organisationseinheiten und Kommissionen verteilt. Kontrollgremium ist der Aufsichtsrat als das den Vorstand überwachende Organ. Der Vorstand ist zuständig für die risikopolitische Ausrichtung unserer Gesellschaft sowie die Implementierung eines funktionierenden angemessenen Risikomanagements und dessen Weiterentwicklung. Das Audit & Risk Committee (ARC) unterstützt den Vorstand bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Zu diesem Zweck hat der Vorstand Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse auf das ARC delegiert. Darüber hinaus werden im ARC unter anderem Compliance-Themen behandelt sowie Rechts- und Revisionsthemen mit Risikobezug. Des Weiteren existiert das Compliance and Operational Risk Committee als zentrales Kommunikationsgremium zu Compliance-Themen, operationellen Risiken, Reputationsrisiken und sonstigen Rechtsrisiken. Zusätzlich werden risikorelevante Themen in diversen Spezialgremien, wie zum Beispiel dem Internal Model Committee, dem Local Risk Reinsurance Committee, dem Asset Liability Management Committee, dem Investment Committee und weiteren Gremien besprochen.

Zur Risikomanagementfunktion gehörende Organisationseinheiten sind

der Bereich Value & Risk Management (zentrales Risikomanagement),
die Risikoverantwortlichen für die Steuerung und Kontrolle der Risiken in ihrem jeweiligen Unternehmensbereich (dezentrales Risikomanagement),
der dezentrale Risikomanager pro Ressort für die Koordination aller risikorelevanten Themen innerhalb des Ressorts (ebenfalls dezentrales Risikomanagement) und
der Verantwortliche Aktuar (für die Versicherungsgesellschaften exklusive AXA easy Versicherung AG).

Der Bereich Value & Risk Management - zuständige Einheit für alle Gesellschaften der AXA Deutschland - ist in das Ressort des Vorstandsvorsitzenden der AXA Konzern AG integriert.

Der Chief Risk Officer (CRO) der AXA Deutschland stellt die zeitnahe Kommunikation risikorelevanter Themen durch regelmäßige Berichterstattung an das ARC im Rahmen von dessen Sitzungen beziehungsweise ad hoc sicher.

AXA hat mit Blick auf die Solvency II-Anforderungen an das System of Governance folgende Schlüsselfunktionen etabliert:

Risikomanagement-Funktion,
Compliance-Funktion,
Interne Revision,
Versicherungsmathematische Funktion.

Inhaber der Funktionen und damit Schlüsselperson ist der jeweilige Leiter des Bereichs oder der Abteilung. Dabei ist die versicherungsmathematische Funktion innerhalb der CRO-Organisation angesiedelt. AXA hat darüber hinaus den Leiter Recht sowie den Chief Investment Officer (CIO) jeweils zu weiteren Schlüsselaufgaben erklärt. Für alle Schlüsselpersonen gelten besondere Anforderungen, sogenannte "Fit & Proper"-Eigenschaften (das heißt fachlich qualifiziert und persönlich zuverlässig).

Risikomanagementprozess

Das Risikomanagement unserer Gesellschaft erfolgt unter Beachtung gesetzlicher, aufsichtsrechtlicher und innerbetrieblicher Vorgaben. Der Risikomanagementprozess setzt sich aus Risikoidentifikation, Risikoanalyse und -bewertung, Risikosteuerung und

-überwachung sowie Risikokommunikation und -berichterstattung zusammen.

Risikoidentifikation: Die regelmäßige Risikoidentifikation erfolgt innerhalb der ARC-Sitzungen, im Rahmen der strategischen Planung, der Aktualisierung der Risikostrategie und des Materialitätsprozesses, unter anderem durch die Aktualisierung der sogenannten "Risikopolicen" und der Dokumentation und Beschreibung operationeller Risiken. Durch die Risikopolicen werden die identifizierten wesentlichen Risiken inklusive deren aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen dokumentiert.

Darüber hinaus ist die Risikoidentifikation auch durch das Interne Kontrollsystem sowie im Rahmen von Prüfungen der Internen Revision möglich. Risiken neuer Kapitalmarkt- und Versicherungsprodukte werden im Rahmen der beiden standardisierten Prozesse Investment Approval Process (IAP) und Product Approval Process (PAP) vom Bereich Value & Risk Management unabhängig auf alle wesentlichen internen und externen Risikoeinflussfaktoren untersucht sowie deren Auswirkungen auf das Gesamtrisikoprofil bewertet. Des Weiteren gibt es zur Identifikation operationeller Risiken einen jährlichen Risikoerhebungsprozess auf Basis einer Befragung der Vorstandsmitglieder und der höheren Führungsebene sowie einer Bewertung durch die jeweiligen operativen Ansprechpartner. Darüber hinaus erfolgt die Risikoidentifikation infolge einer Meldung eingetretener Risiken zur Aufnahme in die Verlustdatensammlung für operationelle Risiken, im Rahmen des Information Risk Management Prozesses (IRM) oder durch das Risk Identification and Assessment (RIA) im Rahmen des Business Continuity Managements.

Risikoanalyse und -bewertung: Aufbauend auf den Ergebnissen der Risikoidentifikation erfolgt eine Analyse und Bewertung der Risiken. Ergebnis der Risikoanalyse und -bewertung ist das Risikoprofil des Unternehmens. Identifizierte Risiken werden nach ihrer Wesentlichkeit eingeordnet. Dadurch wird sichergestellt, dass Risiken mit wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens identifiziert und angemessene Steuerungsmaßnahmen/-strategien definiert werden können.

Bei der Risikobewertung wird, wo sinnvoll und möglich, eine quantitative Einschätzung für die einzelnen Risiken sowie für das gesamte Risikoportfolio unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Steuerungsmaßnahmen abgegeben. Die übergreifende quantitative Risikobewertung erfolgt anhand des ökonomischen Risikokapitalmodells und der dort definierten und eingesetzten Bewertungsmethoden. Für Risikoarten, für die eine quantitative Risikomessung nicht sinnvoll oder möglich ist, wie zum Beispiel Reputations- oder strategische Risiken, wird eine qualitative Beurteilung vorgenommen. Neben qualitativen und quantitativen Methoden werden bei der Risikobewertung für ausgewählte Risiken situationsbedingt auch Sensitivitätsanalysen, Szenarioanalysen und Stresstests mit unterschiedlichen Zeithorizonten herangezogen.

Risikosteuerung und -überwachung: Die Risikosteuerung umfasst das Ergreifen von Maßnahmen zur Risikobewältigung in unserer Gesellschaft. Unter Risikosteuerung wird die Umsetzung entwickelter Konzepte und Prozesse im Einklang mit der von der Geschäftsleitung vorgegebenen Risikostrategie verstanden. Dadurch werden Risiken entweder bewusst akzeptiert, vermieden, vermindert oder transferiert. Durch regelmäßige Überwachung der Risiken anhand eines Soll-Ist-Abgleichs, zum Beispiel im Rahmen des implementierten Limitsystems, werden Gefahren frühzeitig erkannt. Somit wird ein Gegensteuern ermöglicht. Die Entscheidung, welche Maßnahme im speziellen Fall durchgeführt wird, erfolgt durch Abwägung des Risiko-/ Ertragsprofils sowie durch Überwachung der Limite der Verlust- und Risikoindikatoren. Die Risikosteuerung erfolgt immer durch die Geschäftsleitung gemäß ihrer Bereitschaft, bestimmte Risiken zu übernehmen. Dabei müssen das Risikoprofil und die Risikotragfähigkeit strikt beachtet werden. Schließlich wird in Verbindung mit einer angemessenen Berichterstattung beziehungsweise Eskalation die Einhaltung der Risikostrategie sichergestellt und die frühzeitige Identifizierung von Risiken ermöglicht.

Risikokommunikation und -berichterstattung: Das sich aus Risikoanalyse und Bewertung ergebende Risikoprofil wird gegenüber dem Vorstand kommuniziert, sodass dieser bei der Festlegung des Risikoappetits das aktuelle Risikoprofil beachten kann. Ziel der Risikoberichterstattung ist die Bereitstellung aller erforderlichen Risikoinformationen zur Einschätzung des unternehmensindividuellen Risikos unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher und interner Steuerungsanforderungen. Neben der Ergebnisberichterstattung zum ökonomischen Risikokapital werden auf Konzernebene regelmäßig ein Risikobericht und ein auf Solvency II-Anforderungen ausgerichteter ORSA-Bericht (Own Risk and Solvency Assessment) verfasst. Darüber hinaus werden im Rahmen des Solvency II-Berichtwesens die Berichte "Bericht über die Solvabilität und Finanzlage" (SFCR) und "Regelmäßiger aufsichtlicher Bericht" (RSR) erstellt, in welchen wir unter anderem ebenso Risikomanagement und Risikoprofil unserer Gesellschaft darstellen. Diese Berichte werden den Vorständen der Versicherungsgesellschaften zur Freigabe vorgelegt und an das dezentrale Risikomanagement, das ARC und die Aufsichtsbehörde übermittelt, die SFCR-Berichte werden auf unserer Internetseite veröffentlicht. Zusätzlich sind Ad-hoc-Berichterstattungspflichten, beispielsweise bei Erreichen definierter Schwellenwerte, implementiert. Risikorelevante Themen werden darüber hinaus im Rahmen des regelmäßig zusammenkommenden ARC besprochen, nachdem sie zuvor im Rahmen der weiteren Gremien diskutiert wurden.

Das Risikomanagementsystem wird regelmäßig durch die Interne Revision geprüft.

Versicherungstechnische Risiken

Schaden- und Unfallversicherung

Unsere Sachversicherungsgesellschaften betreiben im Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft insbesondere die Sparten Kraftfahrt-, Haftpflicht-, Unfall-, Sach-, Transport- und Luftfahrtversicherung und - mit Übernahme weiterer Anteile an der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG in 2018 - die Sparte Rechtsschutzversicherung. Diese werden im direkten wie auch im indirekten Geschäft gezeichnet. Die primären Risiken aus der Schaden- und Unfallversicherung sind das Prämien- und Schadenrisiko sowie das Reserverisiko. Ferner besteht in der Unfallversicherung bei den Produkten mit Beitragsrückgewähr noch das Zinsgarantierisiko.

Prämien- und Schadenrisiko

Unter dem Prämien-/Schadenrisiko wird das Risiko verstanden, dass die tatsächlichen endgültigen Schadenzahlungen des Versicherungsbestandes die erwarteten, in der Prämie berücksichtigten Zahlungen übersteigen können. Es wird somit durch die zufällige Schadenanzahl und die zufällige Schadenhöhe der einzelnen Schäden bestimmt. Für eine risikoadäquate Tarifierung werden versicherungsmathematische Modelle auf Basis empirischer Schadendaten verwendet. Die regelmäßige Überwachung des Schadenverlaufs gewährleistet eine zeitnahe Anpassung der Tarifierungs- und Annahmepolitik an signifikante Veränderungen. Daher sind unsere Sachversicherungsgesellschaften in der Lage, im Neugeschäft die Beiträge an eine geänderte Schadensituation kurzfristig anzugleichen. Das Bestandsgeschäft wird durch Beitragsanpassung der Einjahresverträge mit Verlängerungsoption und durch vertraglich festgelegte Beitragsanpassungsklauseln risikoadäquat gehalten. Auch bei zu erwartenden Veränderungen der Marktsituation kann unser Konzern proaktiv handeln. Für Produkte mit nachteiliger Ergebnisentwicklung und beschränkten Möglichkeiten zur Kündigung oder Beitragsanpassung ist ausreichend Risikovorsorge durch Rückstellungsbildung getroffen.

Durch die Analyse und Bewertung der unternehmerischen Entscheidungsoptionen werden Risiken aus dem Kundenverhalten wie zum Beispiel vermehrtes Storno bereits im Entscheidungsprozess berücksichtigt.

Die Risikosteuerung erfolgt durch eine gezielte Risikoselektion, Produktgestaltung und risikogerechte Kalkulation sowie ertragsorientierte Zeichnungsrichtlinien. Durch Zeichnungsrichtlinien können bereits bei Abschluss Deckungszusagen für unerwünschte Risiken und Risikokonzentrationen vermieden werden. Darüber hinaus werden bestehende Versicherungsverträge unter bestimmten Umständen aufgrund des Schadenverlaufs der Vergangenheit gar nicht oder nur unter Erhöhung der Selbstbeteiligung oder der Beiträge verlängert. Im Rahmen der Steuerung von Versicherungsrisiken werden außerdem die Mechanismen der Rückversicherungspolitik sowie des aktiven Schadenmanagements eingesetzt.

Die Rückversicherung orientiert sich an den unterschiedlichen Bruttokapazitäten der Sparten. Großrisiken und Kumulexposure werden auf vertraglicher Basis rückversichert. Ausnahmeakzepte innerhalb der Zeichnungskapazitäten der Sparten, die außerhalb der obligatorischen Rückversicherungskapazitäten liegen, werden durch Einzelrückversicherung rückgedeckt. Ein großer Teil des Kraftfahrtversicherungsgeschäfts sowie der Sparten Feuer/Feuer BU, Technische Versicherungen und Transport werden in jeweils eigenständigen Quoten-Rückversicherungsverträgen rückgedeckt. Zur Analyse von Trends, Streuungen und Zyklen sowie zur Ermittlung deren Treiber werden stochastische Szenarien verwendet.

Einen besonderen Stellenwert innerhalb des Prämien-/Schadenrisikos nimmt das Groß- und Katastrophenschadenrisiko ein. Hierbei handelt es sich um das unerwartete Eintreten von einzelnen Großschäden, aber auch um Ereignisse wie zum Beispiel Naturkatastrophen, die zu einer großen Anzahl von Schäden führen. Neben Naturkatastrophen können auch durch Menschen verursachte Schadenereignisse, wie zum Beispiel Terroranschläge und Cyber Attacken, hohe Großschäden hervorrufen.

Zu unserer Risikosteuerungsstrategie gehört die ausgewogene Verteilung von Versicherungsrisiken in unseren Geschäftsfeldern. In keiner der von uns betriebenen Sparten besteht eine auffällige Risikokonzentration.

Reserverisiko

Zur Abdeckung zukünftiger Schadenzahlungen sind von unseren Gesellschaften Schadenreserven zu bilden. Die Höhe der Schadenzahlungen ist jedoch mit Unsicherheit behaftet, so dass die Nichtauskömmlichkeit der Reserve ein wesentliches Risiko darstellt. Das sogenannte Reserverisiko entsteht durch die unbekannte Schadenhöhe gemeldeter und noch nicht abgewickelter Schäden sowie bereits eingetretener, aber von den Versicherungsnehmern noch nicht gemeldeter Schäden (Spätschäden). Die Bewertung der künftigen Schadenzahlungen erfolgt im Rahmen der Einzelschadenreservierungen sowie anhand aktuarieller Schätztechniken, bei welchen der in der Vergangenheit beobachtete Schadenverlauf herangezogen wird. Großschäden werden separat geschätzt. Mithilfe von stochastischen Szenarien erfolgt eine Analyse von Trends, Streuungen und Zyklen sowie deren Treibern.

Zinsgarantierisiko

In der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr wird in Abhängigkeit des Tarifs für 87 - 100 % des Sparanteils der Beiträge eine garantierte Zinsleistung zwischen 0,9 % und 3,50 % vereinbart, wobei in der Kundenerwartung nicht eine besondere Verzinsung liegt, sondern allein die Rückgewähr der gezahlten Beiträge. Dies führt zwar zu einem Zinsgarantierisiko getrieben durch die unbekannte Entwicklung der Marktzinsen, ist jedoch aufgrund des vergleichsweise geringen Beitragsvolumens und der sukzessiv gebildeten Zinszusatzreserve von eher untergeordneter Bedeutung.

Biometrische Risiken

Biometrische Risiken können sich aus Rentendeckungsrückstellungen der Unfall- sowie der Haftpflicht- und Kraftfahrthaftpflichtversicherung ergeben. Das wesentliche Risiko der Langlebigkeit ist durch eine vorsichtige Berechnung der Rentendeckungsrückstellungen bilanziell abgesichert. Die Bewertung im internen Risikokapitalmodell zeigt nur eine untergeordnete Rolle der biometrischen Risiken.

Kostenrisiko

Das Kostenrisiko besteht darin, dass die tatsächlichen Kosten nicht dauerhaft durch die in die Beiträge einkalkulierten Kosten finanziert werden können. Die Kosten für Provisionen und den laufenden Betrieb werden durch Beitragszuschläge auf Basis eines umfassenden Kostencontrollings in der Produktkalkulation berücksichtigt. Damit sind wir überzeugt, dieses Risiko in angemessener Weise zu handhaben.

Lebensversicherung

Unsere Lebensversicherungsgesellschaften betreiben hauptsächlich konventionelle und fondsgebundene Kapitallebens- und Rentenversicherungen sowie Risiko-Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherungen. Die spezifischen Risiken aus dem Lebensversicherungsgeschäft aus Unternehmenssicht sind biometrische Risiken, Zinsgarantierisiken, Risiken aus Kundenverhalten sowie Kostenrisiken. Ferner bestehen noch spartenspezifische Risiken aus Rechtssprechung und Gesetzgebung.

Biometrische Risiken

Biometrische Risiken entstehen aus Veränderungen biometrischer Annahmen wie Sterblichkeit und Berufsunfähigkeit.

Die Lebensversicherungsgesellschaften steuern biometrische Risiken durch ihre Produktgestaltung, Zeichnungspolitik und Rückversicherungsverträge. Bei Berufsunfähigkeitsabsicherungen wird das biometrische Risiko durch die Leistungsprüfung auf die vertraglichen Zusagen beschränkt.

Für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen werden im Wesentlichen die bei Vertragsabschluss aktuellen, von der Aufsichtsbehörde oder der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) empfohlenen Sterbetafeln sowie Invalidisierungs- und Reaktivierungstafeln verwendet. Für die ab dem 21. Dezember 2012 verkauften geschlechtsunabhängigen Tarife werden Tafeln genutzt, die aus den aktuell empfohlenen Tafeln unter Berücksichtigung eines erwarteten Geschlechtermixes abgeleitet wurden. Alle in den Versicherungsverträgen zugesagten Leistungen werden dem Grundsatz der Vorsicht entsprechend berücksichtigt. Die Deckungsrückstellung der Versicherungen mit geschlechtsunabhängiger Tarifierung wird mit dem Ergebnis einer Kontrollrechnung auf geschlechtsabhängigen Kalkulationsgrundlagen verglichen und der höhere Wert in die Bilanz eingestellt. Durch regelmäßige aktuarielle Analysen wird ein möglicher Anpassungsbedarf bei der Deckungsrückstellung frühzeitig erkannt. Die Entwicklung der Sterblichkeit und Invalidisierungswahrscheinlichkeit wird weiterhin laufend analysiert.

Zinsgarantierisiko

Das professionelle Management der Zinsgarantien stellt eine Kernherausforderung im Rahmen des Asset Liability Managements dar. Die derzeitige und auch die im Rahmen der Unternehmensplanung erwartete Durchschnittsverzinsung der Kapitalanlagen liegen über dem garantierten (bilanziellen) Bestandszins (inkl. Zinszusatzreserve). Unsere Gesellschaften haben zum Jahresende 2019 Zinszusatzreserven beziehungsweise Zinsverstärkungen gebildet. Bei der Berechnung von Zinszusatzreserve beziehungsweise Zinsverstärkung wurden Storno und Kapitalwahl berücksichtigt.

Gemäß unseren Erwartungen an die Kapitalmarktentwicklung gehen wir in 2020 für die AXA Lebensversicherung AG von einer geringeren Zuführung zur Zinszusatzreserve im deregulierten Bestand wie im regulierten Bestand aus. In den darauf folgenden Jahren erwarten wir mittelfristig im Neubestand spürbar geringere Zuführungen als in 2019, dann einen kontinuierlichen jährlichen Abbau der Zinszusatzreserve. Für die Zinsverstärkung im Altbestand erwarten wir einen Abbau ab 2021. Bei der Deutschen Ärzteversicherung AG rechnen wir in 2020 mit einer Zuführung zur Zinszusatzreserve im deregulierten Bestand in vergleichbarer Höhe wie 2019 beziehungsweise von einem leichten Abbau der Zinsverstärkung im regulierten Bestand. In den darauf folgenden Jahren erwarten wir mittelfristig im Neubestand durchschnittlich Zuführungen in vergleichbarere Höhe wie 2019, dann einen kontinuierlichen jährlichen Abbau der Zinszusatzreserve, während die Zinsverstärkung im Altbestand sich kontinuierlich langsam abbaut.

Zur Absicherung gegen signifikant ansteigende Zinsen haben wir in den vergangenen Jahren langfristige Absicherungsinstrumente abgeschlossen. Dadurch soll die Finanzierung des Aufbaus der Zinszusatzreserve beziehungsweise der Zinsverstärkung auch dann sichergestellt werden, wenn die Bewertungsreserven bei steigenden Zinsen abnehmen.

Bei fondsgebundenen Versicherungen ohne Garantieteile bemisst sich die Versicherungsleistung an der Entwicklung des zugrunde liegenden Fonds. Hieraus ergibt sich für die Lebensversicherer kein Kapitalanlagerisiko, da die Höhe der Verpflichtung gegenüber den Versicherungsnehmern stets mit dem Wert des Fondsvermögens übereinstimmt. Soweit unsererseits Garantien bei fondsgebundenen Produkten ausgesprochen wurden, gelten die Aussagen zu Zinsgarantien konventioneller Produkte.

Risiken aus Kundenverhalten

Risiken aus dem Verhalten von Versicherungsnehmern resultieren vor allem aus dem Stornorisiko und dem Risiko aufgrund des Kapitalwahlrechts bei Rentenversicherungen.

Die Stornoquoten in unseren Gesellschaften und in der Branche werden getrennt nach Produktlinien permanent beobachtet. Die Veränderung der Stornoquoten war in der Vergangenheit jedoch gering, sodass das resultierende Risiko aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase am Kapitalmarkt derzeit als niedrig einzuschätzen ist. Für den Fall eines veränderten Kundenverhaltens bei stark steigenden Zinsen ist, wie oben erwähnt, ein Programm mit Absicherungsinstrumenten aufgelegt worden.

Bei Rentenversicherungen mit älteren Rechnungsgrundlagen, bei denen eine Verstärkung der Deckungsrückstellung erfolgt, wird dabei die Inanspruchnahme des Kapitalwahlrechts berücksichtigt. Diese kann sich im Laufe der Zeit verändern und wird deshalb regelmäßig überwacht. Gleiches gilt für Zinszusatzreserve bzw. Zinsverstärkung, in deren Berechnung Storno und Kapitalwahl berücksichtigt wird.

Kostenrisiko

Das Kostenrisiko besteht darin, dass die tatsächlichen Kosten durch die einkalkulierten Kosten dauerhaft nicht finanziert werden können. Die Überwachung des Kostenrisikos erfolgt durch ein umfassendes Kostencontrolling. Damit sind wir überzeugt, dieses Risiko in angemessener Weise zu handhaben und schätzen seine Bedeutung bei der Bewertung unserer Risikotragfähigkeit als gering ein.

Risiken aus Gesetzesänderungen und Rechtsprechung

Die Deckungsrückstellung eines Versicherungsvertrages muss mindestens der Höhe des Rückkaufswertes entsprechen. Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, die eine Erhöhung des Rückkaufswertes bewirken, führen daher auch zu einer Erhöhung der Deckungsrückstellung und der Schadenrückstellung für den betroffenen (Teil-)Bestand, soweit diese Beträge den Kunden nicht in anderer Form, wie durch Auszahlung oder Umwandlung in Überschussguthaben der verzinslichen Ansammlung, gut gebracht worden sind. Es ist nicht auszuschließen, dass sich aus Gesetzgebung und Rechtsprechung eine extensive Interpretation der vom Bundesgerichtshof zu den Rückkaufswerten in den Jahren 2005 bis 2013 ergangenen Urteile entwickeln könnte, woraus zusätzliche, bisher nicht berücksichtigte Leistungen resultieren würden. Es wird regelmäßig überprüft, ob eine gesonderte Rückstellung zu bilden ist.

Ein weiteres rechtliches Risiko besteht im Hinblick auf § 5 a Abs. 2 Satz 4 VVG alte Fassung, da der EuGH mit Urteil vom 19. Dezember 2013 entschieden hat, dass die dort genannte Jahresfrist nicht mit Europarecht vereinbar ist. Die nationale gesetzliche Regelung, dass ein Vertrag trotz mangelnder Belehrung spätestens ein Jahr nach Vertragsschluss nicht mehr widerrufen werden kann, ist folglich unwirksam. Das heißt, dass alle Verträge, die unter Geltung dieser Regelung mit mangelhafter Belehrung beziehungsweise fehlender Information geschlossen worden sind, "ewig" widerruflich sind.

Der BGH hat am 7. Mai 2014 im Nachgang zu dieser Entscheidung geurteilt, dass dem Versicherungsnehmer grundsätzlich ein Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrages zusteht, wenn die Widerspruchsbelehrung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgt ist. Der Versicherungsnehmer müsse sich allerdings insbesondere den gewährten Versicherungsschutz anrechnen lassen. Unsere Lebensversicherungsgesellschaften sind auch betroffen. Zur Frage der Europarechtsmäßigkeit des Policenmodells an sich hat sich der EuGH bis dato nicht geäußert. Der BGH hält das Policenmodell laut seinem weiteren Urteil vom 16. Juli 2014 für europarechtskonform. Die gegen dieses Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht angenommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der BGH die Europarechtsmäßigkeit des Policenmodells dem EuGH zur Entscheidung vorlegen wird. Die Rechtsprechung hierzu beobachten wir eng weiter.

Im BGH-Urteil vom 11. November 2015 zur bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung wurde vom BGH herausgearbeitet, dass der Versicherungsnehmer im Falle der Rückabwicklung vom Versicherer nur tatsächlich gezogene Nutzungen herausverlangen dürfe und er seinen Tatsachenvortrag nicht ohne Bezug zur Ertragslage des jeweiligen Versicherers auf eine tatsächliche Vermutung einer Gewinnerzielung in bestimmter Höhe stützen könne. Gleichwohl sind einige Berechnungsparameter offen geblieben.

Unsere Gesellschaften AXA Lebensversicherung AG und Deutsche Ärzteversicherung AG haben daher Rückstellungen für die Thematik § 5 a VVG alte Fassung gebildet. Die weitere Entwicklung wird beobachtet.

Krankenversicherung

Die AXA Krankenversicherung betreibt insbesondere die Krankenvollversicherung sowie die Pflegeversicherung und verschiedene Arten der Zusatzversicherung. Die primären versicherungstechnischen Risiken aus dem Krankenversicherungsgeschäft sind Krankheitskosten-/ Leistungsrisiken, biometrische Risiken, Risiken aus Kundenverhalten und Reserverisiken. Ferner bestehen noch temporäre Zinsgarantierisiken sowie Risiken aus gesetzgeberischen Maßnahmen.

Versicherungstechnische Risiken können dazu führen, dass die zu zahlenden Leistungen und Kosten nicht mehr aus den Beitragseinnahmen, den Anlageerträgen und der planmäßigen Auflösung der Alterungsrückstellung finanziert werden können. Ein mindestens jährlich durchzuführender, gesetzlich vorgeschriebener Vergleich der erforderlichen mit den kalkulierten Leistungen ermöglicht jedoch ein zeitnahes Erkennen von Abweichungen in den erwarteten Leistungen. Überschreitet die Abweichung den gesetzlichen oder in den AVB verankerten Schwellenwert, erfolgt eine Beitragsanpassung, sofern die Abweichung nicht vorübergehender Natur ist.

Krankheitskosten-/Leistungsrisiken

Unter dem Krankheitskosten-/Leistungsrisiko wird das Risiko verstanden, dass die tatsächlichen Krankheits- und Pflegekosten die erwarteten, in dem Beitrag berücksichtigten Zahlungen übersteigen können. Im Falle eines kurzfristigen und nicht nur vorübergehenden Anstiegs der Krankheits- und Pflegekosten über den kalkulierten Rahmen oder einer Pandemie kann auf die unerwartete Leistungserhöhung gegebenenfalls erst mit einer zeitlichen Verzögerung durch eine Beitragsanpassung reagiert werden.

Biometrische Risiken

Biometrische Risiken entstehen in der Krankenversicherung aus einer steigenden Lebenserwartung, wodurch mit einer verlängerten Inanspruchnahme und somit einer Erhöhung der Versicherungsleistungen zu rechnen ist. Die Sterbetafeln werden jährlich von der Deutschen Aktuarvereinigung auf ausreichende Sicherheit überprüft und notwendige Anpassungen in der neuen PKV-Sterbetafel dokumentiert. Soweit sich ein Aktualisierungsbedarf ergibt, verwenden wir die neuen Werte unverzüglich bei der Kalkulation neuer Tarife und auch im Rahmen von Beitragsanpassungen. Im Übrigen wird der Aktualisierungsbedarf seit 2008 bei der jährlich durchzuführenden Gegenüberstellung der erforderlichen mit den kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeiten bewertet. Auch hieraus kann sich ein Anpassungsbedarf ergeben, bei dem dann wieder alle Rechnungsgrundlagen aktualisiert werden.

Risiken aus Kundenverhalten

Ein Risiko aus dem Verhalten von Versicherungsnehmern stellt insbesondere das Stornorisiko dar. Die in der Tarifierung angesetzten Stornowahrscheinlichkeiten basieren sowohl auf eigenen als auch auf Verbandserfahrungen und sind aktuariell ausreichend vorsichtig bemessen. Die Stornoquoten bei der AXA Krankenversicherung und in der Branche werden permanent beobachtet, sodass frühzeitig eine Veränderung erkannt und gegebenenfalls in Beitragsanpassungen und Neukalkulationen berücksichtigt wird.

Darüber hinaus beobachten wir aufmerksam die Auswirkungen unserer Beitragsanpassungen auf das Kundenverhalten. Damit sind insbesondere Storni, Tarifwechsel und die Nichtzahlung von Beiträgen gemeint. Durch die Einführung des Notlagentarifes, in den Kunden, die ihre Beiträge nicht zahlen, nach einer gewissen Zeit umgestellt werden, wurde das Risiko, durch Nichtzahlung von Beiträgen Verluste zu erleiden, für die privaten Krankenversicherungsunternehmen abgemildert. Während der Versicherung in diesem Tarif ist nur der für Notfallleistungen erforderliche Beitrag zu zahlen und es erfolgt kein weiterer Aufbau von Alterungsrückstellung. Zusätzlich wird der Beitrag für den Notlagentarif dadurch gemindert, dass Teile einer vorhandenen Alterungsrückstellung darauf angerechnet werden. Zahlt der Kunde überhaupt keine Beiträge, so wird dennoch der aus der Alterungsrückstellung resultierende Teil dem Beitragskonto zugeführt. Damit stehen insgesamt wieder mehr Mittel als Zuführung zur Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung zur Verfügung.

Reserverisiken

Zur Finanzierung des mit dem Alter steigenden Krankheitsrisikos werden Alterungsrückstellungen gebildet. Aus diesen Rückstellungen werden zukünftige Leistungen an die versicherten Personen finanziert, die planmäßig nicht mehr durch die gezahlten Beiträge zu decken sind. Die Höhe der Zahlungen ist jedoch mit Unsicherheit behaftet, insbesondere aufgrund steigender Krankheitskosten-/Leistungszahlungen (siehe vorstehend) und einer sinkenden Sterblichkeit, deren Veränderung aufgrund der regelmäßigen Überprüfung jedoch in den vergangenen Jahren nicht mehr so gravierend war wie in früheren Jahren, in denen die Aktualisierung in längeren Zeiträumen erfolgte. Definitiv schon feststehende medizinische Entwicklungen sind jedoch in der Alterungsrückstellung in dem Augenblick eingepreist, in dem sie in den Beiträgen berücksichtigt sind (Krankenversicherungsaufsichtsverordnung). Insgesamt ist das Reserverisiko als gering einzuschätzen, da durch regelmäßige Beitragsanpassungen der Leistungsbedarf aktualisiert wird.

Zinsgarantierisiko

Der Alterungsrückstellung werden jährlich Zinserträge zugeführt, wobei der Rechnungszins gesetzlich auf 3,5 % nach oben begrenzt ist. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase wurde in den letzten Beitragsanpassungen seit dem 1. Januar 2014, in den von den Beitragsanpassungen betroffenen Einheiten der Rechnungszins abgesenkt. Maßgeblich für die Höhe des Rechnungszinses ist die zukünftige Zinserwartung, die mithilfe des aktuariellen Unternehmenszinses (AUZ) nach einem brancheneinheitlichen Verfahren unternehmensindividuell ermittelt wird. Bei dem AUZ handelt es sich um ein mit der Deutschen Aktuarvereinigung und der Aufsichtsbehörde abgestimmtes Verfahren zur Zinsprojektion, das auf Basis der Vorjahresergebnisse und offiziellen, durch die Bundesbank veröffentlichten Zinskurven für Neuanlagen die Zinserwartungen für das übernächste Jahr schätzt. Aufgrund der aktuell niedrigen Zinsen sinkt der AUZ branchenweit und im Hinblick darauf sind Absenkungen des Rechnungszinses im Rahmen von Beitragsanpassungen unvermeidlich. Alle Tarifneueinführungen seit Einführung der Unisex-Tarife wurden von vornherein mit einem deutlich niedrigeren Zinssatz kalkuliert. Die über den Rechnungszins hinausgehenden Zinsen werden fast vollständig zur Beitragsermäßigung im Alter verwandt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr lag die Nettoverzinsung mit 2,9 % unter dem gesetzlichen Höchstrechnungszins aber über dem durchschnittlichen Rechnungszins im Bestand, sodass für die meisten unserer Kunden Mittel zur Beitragsentlastung im Alter zurückgestellt werden konnten. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase und eventuell nur verzögert möglicher Rechnungszinsabsenkungen kann sich die Zinsmarge reduzieren. Wir streben durch Vermeidung von Neuanlagen in Ländern und bei Emittenten, für die eine erhöhte Abschreibungswahrscheinlichkeit besteht, weiterhin ausreichende Kapitalerträge an, um dauerhaft unsere Zinszusagen zu erfüllen.

Risiken aus Gesetzesänderungen und Rechtsprechung

Seit dem Jahr 2017 gibt es nicht rechtskräftige Urteile in Bezug auf die Unabhängigkeit des Treuhänders und zur Unwirksamkeit der Beitragsanpassungs-Mitteilung. Die Rechtsfragen rund um die Unabhängigkeit des Treuhänders sind am 19. Dezember 2018 abschließend durch den Bundesgerichtshof (BGH) entschieden worden. Demnach ist die Unabhängigkeit des Treuhänders durch Zivilgerichte nicht gesondert zu prüfen. Insoweit ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen zu Lasten des Unternehmens. Dennoch rechnen wir damit, dass die aktuell rechtshängigen Prozesse (Anzahl deutlich unter 1 % der Vollversicherten) weiterverfolgt werden und nunmehr mit einer angeblich unzureichenden Beitragsanpassungs-Mitteilung begründet werden. Bezüglich der Anforderungen an die Beitragsanpassungs-Mitteilung hat bereits das Oberlandesgericht Celle in einem rechtskräftigen Verfahren zu Gunsten von AXA entschieden. Zur abschließenden Klärung der Anforderungen an die Mitteilung der Beitragsanpassung gem. § 203 VVG sind Verfahren beim BGH anhängig.

Das Thema wird weiterhin von unserem Risikomanagement, aktuariell und rechtlich begleitet. Mit signifikanten Auswirkungen für unsere Gesellschaft ist nur für den Fall zu rechnen, dass das Revisionsverfahren zur Mitteilungspflicht unerwartet nicht zu Gunsten von AXA entschieden wird.

Veränderungen im Gesundheitssystem

Im Allgemeinen werden Veränderungen im Gesundheitssystem beobachtet. Die Auswirkungen werden abgeschätzt und, wenn erforderlich, in der Unternehmensplanung berücksichtigt.

Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft

Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft resultieren für unsere Konzerngesellschaften aus Beitragsforderungen, Forderungen gegenüber Versicherungsvermittlern, Leistungsrückforderungen sowie Forderungen beziehungsweise Ansprüchen gegenüber Rückversicherern.

Sowohl bei der über unsere französische Gruppengesellschaft AXA Global Re retrozedierten Vertragsrückversicherung als auch bei der direkt abgegebenen fakultativen und vertraglichen Rückversicherung wird nur mit erstklassigen Rückversicherern zusammengearbeitet.

Risiken aus Kapitalanlagen

Die Kapitalanlagen unserer Gesellschaft bestehen hauptsächlich aus Anteilen an verbundenen Unternehmen. Deshalb werden im Folgenden die Kapitalanlagerisiken des AXA Konzerns dargestellt. Diese werden unter strikter Beachtung der gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und innerbetrieblichen Richtlinien in einem strukturierten Prozess angelegt. Unter Gesamtrisikobetrachtung soll eine gleichzeitige Sicherstellung der Anlageziele Sicherheit, Rentabilität und Liquidität der Kapitalanlagen erreicht werden. Dieses wird unter anderem durch eine ausgewogene Diversifikation und strikte Begrenzung von Konzentrationsrisiken gewährleistet.

Mit der Kapitalanlage sind unvermeidbar signifikante Risiken verbunden, die bewusst eingegangen, jedoch durch die im Anlageprozess eingebauten Kontrollen und andere risikomindernde Maßnahmen gesteuert werden. Zum Erhalt beziehungsweise Ausbau der notwendigen Risikotragfähigkeit werden die Risiken der Kapitalanlagen aktiv gesteuert und fortlaufend an das jeweilige Kapitalmarktumfeld angepasst.

Die Kapitalanlagerisiken werden in Markt-, Kredit-, Konzentrations- und Liquiditätsrisiken unterteilt:

Marktrisiken

Die Marktpreisrisiken unserer Gesellschaften beruhen im Wesentlichen auf Wertverlusten bei Aktien und festverzinslichen Anlagen. Ferner sind die nicht börsennotierten Beteiligungen sowie der Immobilienbestand den Marktpreis- beziehungsweise Wertänderungsrisiken ausgesetzt. Auch können im Bereich Private Equity aufgrund einer zukünftigen Verschlechterung des Marktumfeldes Wertrückgänge bzw. Abschreibungen nicht ausgeschlossen werden.

Die Auswirkungen diverser Faktoren auf die Marktwerte der Kapitalanlagen werden in möglichen Risikoszenarien analysiert. Bei der Simulation der Marktwertschwankungen werden die bestehenden Währungssicherungen und andere derivative Absicherungsmechanismen berücksichtigt.

Das Zinsänderungsrisiko gehört zu den wichtigsten Finanzmarktrisiken, da unser Portfolio und die Kapitalanlagen der Versicherungsgesellschaften zum Großteil aus festverzinslichen Wertpapieren bestehen. Somit ergibt sich das Zinsrisiko aus dem Durationsmismatch zwischen Aktiv- und Passivseite der Bilanzen unserer Gesellschaft beziehungsweise unserer Versicherungsunternehmen. Die Festlegung von Durationszielen erfolgt durch regelmäßige Asset Liability Management-Analysen im Einklang mit der Risikotragfähigkeit der jeweiligen Gesellschaft.

Währungsrisiken bestehen nur in wirtschaftlich unbedeutendem Umfang, da wir hauptsächlich im europäischen Raum investieren. Fremdwährungsinvestitionen werden begrenzt, kontrolliert und größtenteils gegen Wechselkursschwankungen abgesichert. Dies erfolgt durch den Einsatz von Fremdwährungsderivaten, zum Beispiel Devisentermingeschäften.

Die Immobilienanlagen bestehen zum großen Teil aus deutschen Büro- und Gewerbeimmobilien. Die Wertentwicklung ist deshalb im Wesentlichen abhängig von der Konjunkturlage in Deutschland.

Wir verfolgen die Entwicklung der Kapitalmärkte sehr genau und ergreifen Maßnahmen bei signifikanten Wertverlusten. Die Maßnahmen beinhalten unter anderem notwendige Abschreibungen auf die nachhaltigen Werte einzelner Kapitalanlagen, den selektiven Verkauf einzelner Titel und den optionalen Einsatz von Wertsicherungsmaßnahmen, um die Portfolios kurzfristig gegen weitere Wertverluste abzusichern.

Kreditrisiken

Das Kreditrisiko umfasst die Insolvenz, den Zahlungsverzug und die Bonitätsverschlechterung des Schuldners beziehungsweise Emittenten von festverzinslichen Wertpapieren, Darlehen und Genussrechten.

Zur Reduktion des Kreditrisikos werden hauptsächlich Investitionen beziehungsweise Darlehensvergaben bei Emittenten und Schuldnern mit einer guten bis sehr guten Bonität getätigt. Die Einstufung der Bonität von Emittenten festverzinslicher Wertpapiere erfolgt entweder mit Hilfe von Ratingagenturen oder nach einheitlichen internen Maßstäben und wird mit kontinuierlichen Kontrollprozessen überprüft.

Zusätzlich zur Überwachung der Ratings nehmen wir in Zusammenarbeit mit den von uns mandatierten Vermögensverwaltern Detailanalysen zu potenziell ausfallgefährdeten Wertpapieren vor, auf deren Basis dann über risikomindernde Maßnahmen entschieden wird. Für diese Analysen werden alle im Markt vorhandenen Informationen herangezogen.

Für die Vergabe von Hypotheken- und Refinanzierungsdarlehen durch unsere Gesellschaften gelten Vergaberichtlinien und strenge Vorschriften bezüglich der Bonität. Als Sicherheit von Hypothekendarlehen bestehen Pfandrechte an Grundstücken. Die Vergaberichtlinien knüpfen eine Finanzierung im Regelfall an private Nutzung und erstrangige Absicherung.

Die einzelnen Engagements im Bereich Hypotheken einschließlich Forward-Darlehen bei unseren Gesellschaften unterliegen der regelmäßigen Überwachung. Mithilfe unserer Kontrollverfahren für den Zins- und Tilgungsdienst sowie unseres Mahnverfahrens erhalten wir einen detaillierten Überblick über ausstehende Zahlungen.

Einlagen bei Kreditinstituten erfolgten im Geschäftsjahr 2019 ausnahmslos bei Banken, die über ein Investment Grade Rating verfügen.

Die Kontrahenten der Derivatepositionen verfügen ausnahmslos über ein Investment Grade Rating, sofern die Geschäfte nicht über die Terminbörse Eurex abgewickelt wurden. Das Gegenparteirisiko der Derivategeschäfte wird fortlaufend durch die Stellung von Sicherheiten (Collateral) abgesichert. Für einige OTC-Derivate gilt die Clearingpflicht über zentrale Gegenparteien sowie die Meldepflicht an das Transaktionsregister. AXA stellt die Einhaltung der Anforderungen aus EMIR (European Market Infrastructure Regulation) gruppenweit sicher.

Der AXA Konzern stellte sich, wie die gesamte AXA Gruppe, im Laufe des Geschäftsjahres weiterhin auf den EU-Ausstieg Großbritanniens (Brexit) ein. Einige Kapitalanlagen unserer Gesellschaften befinden sich in Großbritannien. Das Fremdwährungsrisiko aus diesen Anlagen wurde mittels Fremdwährungsderivaten abgesichert. Es bleibt jedoch das Risiko der Verluste aufgrund verringerter Nachfrage nach diesen Assets, welches wir im Portfoliokontext als unwesentlich einschätzen. Zur Reduktion operationeller Risiken aus den Transaktionen mit britischen Banken wurden insbesondere im Bereich der Derivate bereits viele Verträge auf die in Kontinentaleuropa ansässigen Banken umgestellt.

Die AXA Konzern AG sowie die Konzerngesellschaften sind in Staatsanleihen investiert. Auch wenn wir zurzeit Ausfälle innerhalb dieser Bestände aufgrund verschiedener Stützungsmaßnahmen nicht für ein wahrscheinliches Szenario halten, können wir künftige Abschreibungen auch vor dem Hintergrund politischer Unwägbarkeiten nicht ausschließen.

Ebenso halten wir Fremdkapitalinstrumente, die von nationalen und internationalen Banken sowie Unternehmen außerhalb des Finanzsektors emittiert wurden. Dieses Exposure wird entweder direkt oder über Fonds, Derivate und strukturierte Produkte gehalten und enthält zu einem geringen Teil auch nachrangige Instrumente. Zur weiteren Diversifikation dieses Portfolios tätigten wir Investitionen in alternative, weniger liquide Assetklassen, unter anderem Infrastruktur-, Mittelstands-, gewerbliche Immobilienfinanzierungen sowie alternative Kreditstrategien. Diese Anlagen werden zum weit überwiegenden Teil als Investment Grade eingestuft. Die meisten festverzinslichen Wertpapiere in unserem Bestand und dem Bestand unserer Versicherungsgesellschaften verfügen über ein Investment Grade Rating. Ein großer Teil der Rentenbestände ist besichert beziehungsweise von öffentlichen Emittenten ausgegeben und daher nur einem geringen Ausfallrisiko ausgesetzt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Bonität einzelner Emittenten sich in der Zukunft verschlechtert und damit Abschreibungsbedarf entstehen könnte.

Konzentrationsrisiken

Konzentrationsrisiken entstehen, wenn Unternehmen hohe einzelne Risiken oder stark korrelierte Risiken eingehen und daraus hohe Ausfallverluste resultieren können. Bei der Kapitalanlage entstehen Konzentrationsrisiken, wenn Investitionen in einzelne Kapitalanlageprodukte oder Emittenten oberhalb definierter Grenzen durchgeführt werden. Aus diesem Grunde stehen Konzentrationsrisiken im engen Zusammenhang mit Markt- und Kreditrisiken und werden durch die Definition von Limiten auf Einzelpositionen und den Einsatz von Derivaten gesteuert und regelmäßig überwacht.

Liquiditätsrisiken

Aufgrund der vorab vereinnahmten sowie verzinslich und liquide angelegten Beiträge ist das Liquiditätsrisiko für Versicherungsunternehmen grundsätzlich gut steuerbar. Wir tragen dem Risiko unzureichender Liquidität durch eine mehrjährige Planung der Zahlungsströme Rechnung. Zusätzlich erfolgt für einen rollierenden Zwölfmonatszeitraum eine Prognose auf Monatsbasis. Für die Überwachung des Liquiditätsrisikos wird darüber hinaus ein Liquiditätsstresstest durchgeführt.

Insgesamt wird bei der Kapitalanlage auf einen hohen Anteil liquider und fungibler Kapitalanlagen geachtet, damit unsere Gesellschaften den Verpflichtungen gegenüber ihren Versicherungskunden jederzeit nachkommen können. Bei einem eventuell auftretenden unvorhergesehenen Liquiditätsbedarf wird auf Grundlage des konzerninternen Liquiditätshilfeabkommens Liquidität zur Verfügung gestellt.

Risikosteuerung der Kapitalanlagen

Innerhalb des AXA Konzerns sind umfassende Governance-Strukturen, Steuerungsmaßnahmen und Richtlinien zur Risikosteuerung der Kapitalanlagen im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen implementiert.

Der Vorstand definiert den Risikoappetit unserer Gesellschaft in Form von Limiten und Frühwarnwerten auf konkret messbare Risikokennzahlen, um die durch die Umsetzung der Geschäftsstrategie entstehenden Risiken wirksam zu begrenzen. Ein wesentlicher Teil dieser Limite und Frühwarnwerte bezieht sich auf Finanzmarktrisiken einschließlich Konzentrationsrisiken und muss im Rahmen der Kapitalanlagensteuerung eingehalten werden. Darüber hinaus gilt eine umfassende interne Kapitalanlagenrichtlinie mit dem Grundsatz unternehmerischer Vorsicht gemäß § 124 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz.

Es ist ein strukturierter Anlageprozess definiert, dessen Ziel es ist, die Risiken in den Portfolios durch systematische und kontrollierte Abläufe zu steuern. Auf Basis des Vorschlags des Asset Liability Management Committee entscheidet der Vorstand über die Kapitalanlagestrategie, die im Einklang mit dem Risikoappetit der Gesellschaft sowie der internen Kapitalanlagerichtlinie sein muss. Dabei berücksichtigt die Asset Liability Management-Analyse insbesondere die versicherungstechnischen Verpflichtungen, die Bewertungsreserven sowie die Eigenkapitalausstattung. Das Investment Committee implementiert und überwacht die strategische Aufteilung der Kapitalanlagen nach Kapitalanlagearten (Asset Allocation). Hierbei werden die Risikoappetitlimite für die einzelnen Anlageklassen, die Duration des festverzinslichen Portfolios, die Bonität der Emittenten sowie die Konzentrationen gegenüber Einzelemittenten beachtet. Bei der Risikoeinschätzung wird dabei von einem dem jeweiligen Risiko adäquaten Prognosezeitraum ausgegangen. Zur Bewertung der Anlagerisiken steht eine Vielzahl von Risikomanagement-Instrumenten zur Verfügung.

Zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und -steuerung können auch derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden. Mit diesen Instrumenten werden verschiedene Motive der Portfoliosteuerung umgesetzt: Absicherung, Erwerbsvorbereitung und Ertragssteigerung. Das Hauptmotiv beim Einsatz von derivativen Instrumenten der Kapitalanlagen ist die Absicherung (Hedging), wodurch das im Portfolio liegende wirtschaftliche Risiko reduziert wird.

Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Asset Liability Management Committee und des Investment Committee wird das Kreditrisiko des Gesamtportfolios, einzelner Anlageklassen sowie kritischer Emittenten unter der systematischen Teilnahme des Chief Investment Officers und des Finanzvorstandes besprochen. In diesen Gremien wird über die Einhaltung der Risikoappetitlimite berichtet.

Das Audit and Risk Committee (ARC) wird regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen, die Risikosituation und die Einhaltung der Risikoappetitlimite des Konzerns und der Einzelgesellschaften informiert.

AXA Bank

Die AXA Bank AG verfügt über ein eigenständiges Risikomanagement. Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Banken (MaRisk BA) geben den aufsichtsrechtlichen Rahmen der Prozesse vor. Die Anforderungen dieses Rundschreibens beziehen sich auf das Management der für das Institut wesentlichen Risiken. Grundsätzlich sind zumindest die Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken und operationellen Risiken als wesentliche Risiken einzustufen. Diese Risiken wurden auch bei der AXA Bank AG als wesentliche Risiken definiert.

Die internen Umsetzungen hierzu werden in der Risikostrategie der Bank geregelt. Zielsetzung der Risikostrategie ist es, ein betriebswirtschaftlich sinnvolles und effektives Risikomanagement zu verankern. Unter dem Begriff "Risiko" ist eine Verlust- oder Schadengefahr definiert, die entsteht, wenn eine zukünftige Entwicklung im Verlauf negativ von der Planung abweicht und mit einer Vermögensminderung verbunden ist.

Die AXA Bank AG bezeichnet ihre Risikoneigung als konservativ. Das bedeutet für die praktische Umsetzung, dass im Grundsatz die Investitionsalternativen risiko- und renditeorientiert ausgewählt werden. Die konservative Ausrichtung schlägt sich auch bei der Ermittlung der Risikotragfähigkeit nieder, da bei der Aggregation der Risiken auf eine Risikoreduzierung durch Korrelationen verzichtet wird.

Bei den wesentlichen Risiken stellen das Kreditrisiko und das Counterparty Risiko das überwiegende Adressenausfallrisiko dar.

Die Steuerung der Adressrisiken erfolgt über ein Gordy Modell. Die hierfür notwendigen Ausfallwahrscheinlichkeiten und Ausfallquoten werden intern ermittelt oder aus dem externen Rating der Geschäftspartner abgeleitet. Die Marktpreisrisiken werden mit Value-at-Risk Ansätzen barwertig ermittelt. Die Ermittlung der Risiken erfolgt auf Basis historischer Schwankungen der Geld- und Kapitalmarktzinssätze und kann somit unabhängig von einer Zinsprognose durchgeführt werden. Die Risikomessung der wesentlichen Risiken erfolgt grundsätzlich mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % und einer Haltedauer von 250 Tagen. Die einzige Ausnahme ist die Haltedauer bei den Spread-Risiken, die mit 60 Tagen angesetzt wird.

Im Rahmen der jährlichen Kapitalallokation werden Risikolimite für die einzelnen Risiken aus der Planung abgeleitet. Über ein Ampelsystem von Frühwarnwerten, kritischen Werten und Limiten werden diese Limite gesteuert. Bei Überschreiten der definierten Grenzen können sowohl Maßnahmen zur Risikoreduzierung vorgeschlagen werden, als auch bei Planabweichungen eine Reallokation der einzelnen Risikolimite als Maßnahme erfolgen.

Durch ein aktives Asset-Liability-Management unterliegen die Marktpreisrisiken - Insbesondere das Zinsänderungsrisiko - höheren Schwankungen als die Adressenausfallrisiken. Aus diesem Grund sind unterjährige Reallokationen bei den Risikolimiten für Marktpreisrisiken häufiger anzutreffen. Die Bank verzichtet aber weiterhin auf spekulativen Geldhandel und führt kein Handelsbuch. Dem Management der Liquiditätsrisiken schenkt die AXA Bank AG besondere Beachtung und steuert sowohl die dispositiven als auch die strukturellen Liquiditätsrisiken.

Für die Steuerung der dispositiven Liquiditätsrisiken hat die AXA Bank AG ein eigenes Modell entwickelt, das die instituts- und marktspezifischen Besonderheiten berücksichtigt. Durch Annahmen für Normal-, Belastung- und Stress-Szenarien verfügt die interne Liquiditätssteuerung über ein Frühwarnsystem und einen definierten Risikoappetit. Ergänzend stellen regelmäßige Liquiditätsanalysen die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sicher. Eine angemessene Liquiditätsreserve wird aus den täglichen Mittelabflüssen abgeleitet. Der Liquiditätspuffer setzt sich insbesondere aus hoch liquiden Wertpapieren zusammen, die auch im Stressfall ohne große Wertabschläge verkauft beziehungsweise beliehen werden können.

Die Kapitalanforderungen für operationelle Risiken werden über den für Banken aufsichtsrechtlich wählbaren Basisindikatoransatz ermittelt. Das regelmäßig durchzuführende Risikoassessment für diese Risikoart wird über den einheitlichen Assessment Prozess im AXA Konzern sichergestellt. Die wesentlichen Risiken werden im Rahmen von durchgängigen Risikomanagementprozessen laufend überwacht und durch interne Limite gesteuert und begrenzt. Die Limite werden auf Basis des Risikoappetits von der Geschäftsleitung der Bank festgelegt.

Des Weiteren wird die Bank über ein Ampelsystem von Frühwarnindikatoren gesteuert, diese unterteilen sich in Frühwarnwerte, kritische Werte und Limite. Überschreitungen von Frühwarnindikatoren lösen geeignete Risikosteuerungsmaßnahmen aus. Die Ergebnisse fließen wiederum in den Managementprozess ein. Die Gesamtbanksteuerung dient hierbei als Grundlage für Managemententscheidungen und soll mögliche negative Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragskraft der Bank vermeiden beziehungsweise minimieren. Im Rahmen der Steuerung simulieren Szenarioanalysen mögliche zukünftige Ereignisse. Dabei werden Marktentwicklungen, volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen und Kennzahlen zur Simulation herangezogen.

Aufgrund der risikoaversen Ausrichtung wird von einer stabilen Risikosituation der Bank ausgegangen.

Operationelle und sonstige Risiken

Operationelle Risiken beinhalten Risiken aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen, Risiken aus Mitarbeiterverhalten sowie aus systembedingten oder externen Vorfällen. Ferner sind Rechtsrisiken mit inbegriffen, welche die Möglichkeit eines Verlustes aufgrund von Veränderungen der aktuellen Rechtslage umfassen.

Unsere Gesellschaften beziehungsweise AXA Deutschland unterscheidet hierbei die Risikokategorien Interner Betrug, Externer Betrug, Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitssicherheit, Kunden-, Produkt- und Geschäftspraxis, Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, Betriebsunterbrechung und Versagen von Systemen, Durchführungs-/Produkt-/Leistungs-/Prozessmanagement, konkrete Rechtsänderungen. Als risikobewusste Versicherungsgruppe hat AXA Deutschland Prozesse und Systeme zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung der operationellen Risiken entwickelt. Die Methoden und Prozesse werden kontinuierlich weiterentwickelt. Die operationellen Risiken sind in das Interne Kontrollsystem integriert. Eine Bewertung erfolgt sowohl qualitativ als auch quantitativ. Die Ergebnisse der Risikobewertung fließen in die Unternehmenssteuerung ein.

AXA Deutschland führt eine Sammlung von Daten aus operationellen Verlusten durch. Zudem ist AXA Deutschland (über die AXA Gruppe) Mitglied der Operational Riskdata Exchange Association (ORX), einer internationalen Plattform zum Austausch operationeller Verluste.

Das Risikoprofil der AXA Deutschland ist wie im Vorjahr durch Gerichtsentscheidungen und Gesetzesvorhaben geprägt. Änderungen von rechtlichen Regelungen, welche signifikante Auswirkungen auf die Risikosituation unserer Gesellschaft haben können, werden laufend auf ihre Auswirkungen auf die AXA analysiert. Um auf diese risikoadäquat reagieren zu können, existiert eine enge Zusammenarbeit des operationellen Risikomanagements mit der Rechts- sowie Complianceabteilung bzw. der neuen Organisationseinheit Corporate Oversight. In dieser Einheit sind nun die Funktionen Compliance, Geldwäsche, Datenschutz, Informationssicherheit, physische Sicherheit und operative Resilienz gebündelt, um den gestiegenen Anforderungen wirkungsvoll zu begegnen. IT-Risiken haben ebenso eine große Relevanz im Risikoprofil, insbesondere mit den Themen Datenschutz und IT-Sicherheit. Zur Identifizierung und Beseitigung von IT Schwachstellen gibt es verschiedene Projekte beziehungsweise Initiativen. Auf diese Weise wird eine kontinuierliche Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen im Bereich der IT-Sicherheit gewährleistet. Interne Kontrollprozesse reduzieren Risiken im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses.

Darüber hinaus stehen Risiken aus der Einführung von Großprojekten unter besonderer Beobachtung. Bereits während der Projektphase werden erforderliche Maßnahmen identifiziert, so dass entstehende Risiken frühzeitig analysiert und gesteuert werden. Zusätzlich wird das operationelle Risikomanagement über jeden Projektchange informiert, um die Risikolage angemessen beurteilen zu können. Unternehmensgefährdende Risiken aus Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, aus Systemausfällen und anderen Katastrophenereignissen werden im Rahmen des Business Continuity Managements gesteuert. Notfallprozesse werden organisiert und alle notwendigen Präventivmaßnahmen zum Zweck der Unternehmenssicherheit ergriffen. Durch die Setzung verbindlicher Standards mit Fokus auf die operationellen Risiken sollen mögliche Negativfolgen reduziert und der wirtschaftliche Fortbestand der AXA jederzeit garantiert werden. Diese sehen vor, dass interne und externe Bedrohungen, die eine Unterbrechung der Geschäftsprozesse zur Folge haben könnten, regelmäßig beurteilt werden.

Ein Vertreter der Funktionen Risk und Compliance ist Mitglied im zentralen Krisenmanagement-Team, um die Sicht des Risikomanagements in der Krisenorganisation sicherzustellen.

Auch strategische, Reputations- und weitere Rechtsrisiken werden permanent eng überwacht, das Instrumentarium insbesondere an präventiven Maßnahmen ständig überprüft und erweitert. Diese Maßnahmen inklusive der umfassenden Analyse und Bewertung sind geeignet, unsere in ihrer Bedeutung als gemäßigt eingeschätzten operationellen Risiken auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren.

Ferner können Risiken aus der Anwendung steuerlicher Vorschriften entstehen. Diesen begegnen wir durch ein systematisches Management aller steuerlich relevanten Prozesse. Feststellungen aus steuerlichen Betriebsprüfungen früherer Jahre werden analysiert und bewertet und fließen in die Steuerung ein.

Als Teil ihrer unternehmerischen Verantwortung will die AXA Konzern AG den gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bewusst und aktiv begegnen. Die im Folgenden genannten Initiativen im Bereich nachhaltiger Kapitalanlage und Zeichnungspolitik werden von den Versicherungsgesellschaften der weltweiten AXA Gruppe gemeinschaftlich getätigt, um die größte Wirkung zu entfalten.

Bereits 2007 haben wir die Prinzipien der Vereinten Nationen für verantwortungsvolles Investieren unterzeichnet und uns damit freiwillig verpflichtet, ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) in unseren Investitionsaktivitäten zu berücksichtigen. Wir sind ebenfalls Unterzeichner der Prinzipien für nachhaltige Versicherungen.

Nachhaltiges Investment ist ein strategisch wichtiges Thema für die AXA. Die Kernaspekte dieser Strategie sind der Einbezug von ESG-Kriterien in jegliche Investitionsentscheidungen, der Ausschluss von Investitionen in gewisse Wirtschaftssektoren (bspw. Kohle, Tabak, Palmöl, Teersand) beziehungsweise einzelne kritische Unternehmen, ambitionierte Ziele für grüne Kapitalanlagen, direkte Investitionen in soziale Projekte, die verantwortliche Wahrnehmung von Aktionärsrechten sowie die strategische Portfolio-Anpassung für mehr Klimaschutz.

Im Rahmen der Zeichnungspolitik hat AXA die Bereitstellung von Versicherungsschutz für klimaschädliche Geschäfte stark eingeschränkt, so werden beispielsweise weltweit keine Kohleminen und -kraftwerke versichert.

Darüber hinaus unterstützen wir aktiv die Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD) mit dem Ziel, Unternehmen zu mehr Transparenz hinsichtlich klimabezogener Finanzrisiken zu bewegen. Ferner sind wir Mitglied der Climate Finance Leadership Initiative sowie des in 2019 gegründeten Bündnisses Net-Zero Asset Owner Alliance mit der Verpflichtung, die CO2-Emissionen unseres gruppenweiten Anlageportfolios bis 2050 auf netto Null zu reduzieren.

In Folge des Brexits und der zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich vereinbarten Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2020 werden unsere Versicherungsunternehmen AXA Versicherung AG und AXA Krankenversicherung AG zu Ende dieses beziehungsweise zu Beginn des kommenden Jahres den gegebenenfalls erforderlichen Antrag auf Genehmigung der Erweiterung des Geschäftsgebietes bei der Bundesanstalt für Versicherungsaufsicht stellen.

Die Folgen des Coronavirus können sich negativ auf die Wirtschaft auswirken, die Größenordnung ist jedoch bisher nicht quantifizierbar und hängt vom weiteren Verlauf der Ausbreitung des Virus ab. Derzeit spiegelt sich die Unsicherheit über die möglichen Auswirkungen in einem Rückgang der Anleiherenditen und einem Sinken der Aktienkurse an den Finanzmärkten wider. Die Auswirkungen auf unser versicherungstechnisches Geschäft sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht final abschätzbar.

Risiken aus Pensionsrückstellungen

Unsere Gesellschaft hat früheren und teils noch aktiven Mitarbeitern Pensionen zugesagt. Im Zusammenhang mit den Pensionsplänen können Pensionsrisiken sowohl bei den Vermögenswerten der Aktivseite als auch auf der Passivseite relevant werden. Dies ist zum einen über Marktwertrückgänge des Planvermögens auf der Aktivseite, aber auch über eine Zunahme der Verpflichtungen auf der Passivseite, zum Beispiel durch Änderungen des Rechnungszinses, möglich. Auf der Verpflichtungsseite können zudem versicherungstechnische Risiken wie das Langlebigkeitsrisiko auftreten. In diesem Zusammenhang wird das Pensionsrisiko als dasjenige Risiko angesehen, dass das Trägerunternehmen zur Bedienung der zugesagten Rentenverpflichtungen Nachschüsse leisten muss.

Die Risiken für die Pensionsverpflichtungen werden in unserem internen Risiko-Modell berücksichtigt, berechnet und überwacht. Das niedrige Zinsniveau wird nach wie vor als Hauptbelastungsfaktor sowohl für die Höhe der ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen, aus denen zusätzliche Aufwendungen zur Erhöhung der Rückstellungen resultieren, als auch für die Höhe der mit vertretbarem Risiko erzielbaren Erträge aus der Kapitalanlage betrachtet. Aus einem weiterhin anhaltenden Niedrigzinsumfeld resultiert eine weitere Absenkung des Rechnungszinssatzes, wodurch die Rückstellungen zu den Pensionsverpflichtungen weiter ansteigen. Die in den nächsten Jahren zu leistenden Zuführungen zu den Rückstellungen sind in den Planungen bereits berücksichtigt und auch im Fall von anhaltend niedrigen Zinsen sind geeignete Maßnahmen zur Finanzierung identifiziert.

Kapitalmanagement und Solvabilität

Die Steuerung der Kapitalbasis erfolgt nach den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Ziel ist es, die jederzeitige Erfüllung der versicherungsvertraglichen Verpflichtungen sicherstellen zu können - selbst wenn im Extremfall die hierfür gebildeten versicherungstechnischen Rückstellungen unzureichend wären. Für die Bereitstellung des entsprechenden Eigenkapitals wird eine angemessene Verzinsung angestrebt.

Die AXA Gruppe hat ein Modell der ökonomischen Risikokapitalberechnung entwickelt, das Ende November 2015 von der französischen Versicherungsaufsicht ACPR (Autorité de Controle Prudentiel et de Résolution) genehmigt wurde und ab dem 1. Januar 2016 als Internes Modell unter Solvency II dient. Zur Sicherstellung der Angemessenheit des entwickelten internen Modells der AXA Deutschland fand im Geschäftsjahr 2019 auch ein umfassender Austausch mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) statt.

Für die Solvabilität unserer Gesellschaften wurden die gültigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Basierend auf den Berechnungen des genehmigten Internen Modells übertreffen die Solvenzpositionen unserer Gesellschaften die gesetzliche Anforderung und weisen zusätzlich einen angemessenen Kapitalpuffer oberhalb dieses gesetzlichen Limits auf. Unsere Gesellschaften haben keine Verwendung der möglichen Übergangsmaßnahmen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragt. Weitergehende Informationen können den am 7. April 2020 zu veröffentlichenden Berichten über die Solvabilität und Finanzlage 2019 1 entnommen werden.

Seit dem 1. Januar 2017 unterliegen wir zusätzlich der Solvency II-Gruppenaufsicht durch die BaFin und legen eine Solvabilitätsquote für unsere Teilgruppe vor. Nach dem derzeitigen Stand der Berechnungen übertrifft die Eigenmittelausstattung unserer Teilgruppe ebenfalls die gesetzliche Kapitalanforderung und weist zusätzlich einen angemessenen Kapitalpuffer oberhalb dieses gesetzlichen Limits auf. Die AXA Konzern AG hat auf Ebene der Teilgruppe des deutschen AXA Konzerns ein konzerninternes Risikolimit in Form einer Mindestsolvabilitätsquote (gemäß Solvency II) festgelegt. Die Gesellschaft berücksichtigt dieses Risikolimit unter Beachtung der unternehmenseigenen Prognose für das kommende Geschäftsjahr bei der Verwendung ihres Bilanzgewinns.

Im Juli 2013 wurde die weltweite AXA Gruppe durch das Financial Stability Board (FSB) als systemrelevant (Global Systemically Important Insurer [G-SII]) eingestuft. Aufgrund dessen unterliegt die AXA Gruppe den "G-SII Policy Measures" der International Association of Insurance Supervisors (IAIS) und erfüllt die zusätzlichen Anforderungen wie die Erstellung von geforderten Sanierungs- und Abwicklungsplänen. Hierfür liefert die AXA Deutschland regelmäßig lokale Analysen. Die Erfüllung der ab 2019 erhöhten Kapitalanforderungen, wie der Basis-Kapitalanforderungen (Basic Capital Requirements, BCR), wird durch die Gruppe sichergestellt.

1 Der Bericht über die Solvabilität und Finanzlage ist nicht Bestandteil des Lageberichts und damit nicht prüfungspflichtig.

Zusammenfassende Darstellung der Risikolage

Für unsere Sachversicherungsgesellschaften stellen das Prämien-/Schadenrisiko und das Reserverisiko die größten versicherungstechnischen Risiken dar. Zudem bestehen Biometrie- und Zinsgarantierisiken aus der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr (UBR). In der Lebens- und Krankenversicherung stellen das Zinsgarantierisiko und die biometrischen sowie die Schaden-/Leistungsrisiken die größten versicherungstechnischen Risiken dar. Neben den versicherungstechnischen Risiken beinhalten die Markt- und Bonitätsrisiken der Kapitalanlagen das größte Risikopotenzial.

Die identifizierten spartenspezifischen und operationellen Risiken werden durch die Risikomanagementstrukturen unseres Konzerns sowohl auf zentraler Ebene als auch in den Ressorts kontinuierlich verfolgt. Ebenso werden im Audit & Risk Committee (ARC) regelmäßig Maßnahmen zu den Top-Risiken wie aktuell in der Lebensversicherung die Risiken aus dem Niedrigzinsumfeld oder die aufgrund der steigenden Digitalisierung wachsenden operationellen Risiken besprochen und nachverfolgt.

Die Gesamtrisikosituation hat sich im Geschäftsjahr 2019 nicht wesentlich verändert. Allerdings wirken sich wie bei allen deutschen Lebensversicherungsgesellschaften die weiterhin historisch niedrigen Kapitalmarktzinsen belastend auf das Zinsgarantierisiko unserer Lebensversicherungsgesellschaften aus.

Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Risiken bekannt, die den Fortbestand des deutschen AXA Konzerns gefährden. Alle Risiken werden frühzeitig erkannt, bewertet und gesteuert und wie in den Vorjahren zeigt die Solvabilität der Versicherungsgesellschaften und des AXA Konzerns auch in 2019 eine Überdeckung.

Ausblick und Chancen

Aussichten mit gemischten Gefühlen

Im Vergleich zu 2019 dürfte die deutsche Wirtschaft 2020 wieder etwas an Fahrt aufnehmen. Dem Jahreswirtschaftsbericht zu folge steigt das Bruttoinlandsprodukt preisbereinigt um 1,1 %. Auch die staatlichen Investitionen sind seit Jahren auf einem hohen Niveau, zwischen 2020 und 2023 will die Bundesregierung rund 160 Mrd. Euro investieren. Laut einer Wirtschaftsprognose der OECD wird die Wirtschaftsleistung in Deutschland 2020 lediglich um 0,4 % wachsen. Das Bruttoinlandsprodukt soll nach der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung um 0,6 % steigen. Die anhaltenden Handelskonflikte und die Unsicherheit wegen des Brexits verschlechtern die Aussichten für die deutsche Exportindustrie. Einen Aufschwung der Konjunktur sieht die OECD erst in 2021, hier rechnen die Wirtschaftsexperten mit einem Wachstum von 0,9 %.

Der Überschuss der deutschen Haushalte in 2019 dürfte mit 53 Mrd. Euro immer noch gut ausfallen, allerdings ist dieser geringer als im Jahr 2018 wo ein Rekordüberschuss der deutschen Haushalte von 62 Mrd. Euro erzielt wurde. Die Aussichten für 2020 liegen allerdings deutlich unter den Erwartungen der Vorjahre, hier wird mit einem maximalen Budgetüberschuss von 24,3 Mrd. Euro gerechnet.

Zuversichtlich ins neue Jahr gehen unter anderem die Bauindustrie, das Handwerk sowie viele Dienstleistungssparten. In der Automobil-, Chemie- und der Elektroindustrie dürfte sich zumindest der Produktionsrückgang nicht weiter fortsetzen. Lediglich der Maschinenbau sowie die Stahl- und Metallverarbeitung rechnen dagegen mit einer weiterhin sinkenden Auftragslage. Nur noch 13 der 48 vom IW befragten Verbände erwarten, dass ihre Mitgliedsfirmen im neuen Jahr mehr investieren werden als 2019, 14 befürchten einen Rückgang. Ausblickend auf den Beschäftigungsgrad, sollte dieser mehr oder weniger unverändert bleiben - dieser Ansicht ist die relative Mehrheit von 22 Verbänden. Vorausgesetzt, die Wirtschaft bleibt weiterhin stabil.

Versicherungsbranche vor neuen Herausforderungen und moderatem Wachstum in 2020

Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wird 2020 aus Branchensicht hauptsächlich von drei großen Themenbereichen geprägt sein. Die Notwendigkeit einer tiefgreifenden Reform der privaten Altersvorsorge, die Diskussion über den Klimawandel sowie das Niedrigzinsniveau der Europäischen Zentralbank.

Die Europäische Kommission will mit dem "Green Deal" bis 2050 klimaneutral werden. Mit Investitionen in alternative Technologien und nachhaltige Lösungen sollen so neue Chance für Unternehmen geschaffen werden. Mit Kapitalanlagen von rund 1,7 Billionen Euro gehören Versicherungsunternehmen zu den größten institutionellen Investoren Deutschlands. Daher dient die Versicherungsbranche als idealer Partner für eine Energiewende. Laut dem GDV wären bei einer Erderwärmung viele Risiken aufgrund eines Temperaturanstiegs nicht mehr versicherbar.

Mit der Reform der privaten Altersvorsorge soll diese in der Breite gestärkt sowie einfach und effektiver werden. Denn für einen nachhaltige Gestaltung von Politik und Gesellschaft gehört auch eine gerechte Lastenverteilung zwischen den Generationen.

Von besonderer Bedeutung für die Versicherungswirtschaft ist die zukünftige Zinspolitik der EZB. Damit die Versicherer ihre volkswirtschaftliche Funktion der Absicherung existentieller Risiken nachkommen können, müssen die Voraussetzungen für einen stabilen und planbaren Ertrag der Kapitalanlagen durch eine geänderte Zinspolitik geschaffen werden. Die von Frau Lagarde als Chefin der EZB angekündigte Überprüfung der geldpolitischen Strategie steht die Versicherungsbranche optimistisch gegenüber. Themen wie die Globalisierung und die Digitalisierung können unter einem Festhalten an den starren Inflationszielen der EZB nicht gefördert werden.

Insgesamt rechnet der GDV im Jahr 2020 mit einem Beitragsanstieg zwischen 1,5 % und 2 % und damit einem weniger starken Wachstum als im Jahr 2019. In der Schaden- und Unfallversicherung wird ein Anstieg von 2,5 % prognostiziert, in der privaten Krankenversicherung von 2,0 % und der Lebensversicherung von 1,2 %.

AXA

In der Sachversicherung sind wir mit der AXA Versicherung AG und der AXA easy Versicherung AG vertreten.

Im Privatkundengeschäft liegt der Fokus für unser Wachstum in 2020 auf den Sach- und Haftpflicht-Sparten. In diesen Bereichen erwarten wir eine konstante und nachhaltige Prämienentwicklung. Im Kraftfahrt-Geschäft rechnen wir mit einer leicht rückläufigen Beitragsentwicklung, geprägt durch einen klaren Schwerpunkt auf Profitabilität, ein diszipliniertes Underwriting sowie die Stärkung unseres proprietären Vertriebswege. In Unfall konzentrieren wir uns in 2020 nicht nur auf den erfolgreichen Abschluss der Sanierungsmaßnahmen, sondern auch auf Wachstum und Neugeschäft. Darüber hinaus werden wir unsere Online Produkte ausbauen und stärken, sowie die ersten Ökosysteme im Rahmen unserer Kooperation mit der ING lancieren. Für unseren Direktversicherer die AXA easy Versicherung AG erwarten wir in 2020 einen spürbaren Beitragsrückgang, bedingt durch einen weiterhin starken Wettbewerb.

2020 wird die AXA Versicherung im Firmen- und Industriekundengeschäft den Ausbau von Neugeschäfts- und Bestandssystemen sowohl im eigenen Haus, als auch in der Zusammenarbeit mit Vertriebspartnern weiter vorantreiben. Für das Firmenkundengeschäft erwarten wir weiterhin ein Wachstum, insbesondere im Sachversicherungsbereich, vor allem in der gewerblichen Gebäudeversicherung. Mit dem Launch eines neuen Cyber-Produktes für kleine Firmenkunden wird der Ausbau der Cyber-Sparte auch weiter vorangetrieben. Aussichtsreiche Fokus-Branchen sowie der Ausbau unseres Service-Angebotes für kleine und mittelständische Firmenkunden stehen weiterhin im Fokus. Durch die gute Marktpositionierung der AXA Versicherung im Industriekundensegment gehen wir weiterhin von nachhaltigen und ertragreichen Wachstumspotentialen in den strategischen Geschäftssegmenten aus. Die AXA Versicherung verfolgt nachhaltig die Strategie der gezielten Risikoselektion, Produktgestaltung und risikogerechten Kalkulation, verbunden mit der konsequenten Durchsetzung risikogerechter Preiserhöhungen im Neu- und Bestandsgeschäft. Die Wachstumspotenziale in der industriellen Haftpflichtversicherung werden durch maßgeschneiderte und innovative Deckungskonzepte mit risikogerechter Preisgestaltung sowie ertragsorientierten Zeichnungsrichtlinien weiter erschlossen. In den Technischen Versicherungen wird sowohl in den Bestandssparten als auch in den Projektsparten eine Fortführung des profitablen Wachstumspfads erwartet. In der Cyberversicherung wird innerhalb eines dynamischen Marktumfelds angestrebt, die Position als innovativer, starker Partner zu festigen und auszubauen. In der Transportversicherung ist geplant, insbesondere durch Produktüberarbeitung in der Warenversicherung noch mehr ertragreiches Geschäft zu erschließen. Vor dem Hintergrund der stetig wachsenden Globalisierung bauen wir das internationale Programmgeschäft im Rahmen von AXA International Services (AIS) stetig aus.

Im Bereich der Kapitalanlagen erwarten wir ein leicht geringeres Kapitalanlageergebnis für 2020 und rechnen für die AXA Versicherung AG mit einem leicht verbesserten Unternehmensergebnis. Für die AXA easy Versicherung AG gehen wir, aufgrund erheblich höherer erwarteter sonstiger Kosten und trotz eines deutlich verbesserten Kapitalanlageergebnisses, von einem Jahresfehlbetrag aus.

In der Lebensversicherung sind wir mit der AXA Lebensversicherung AG und der Deutsche Ärzteversicherung AG vertreten.

Im Hinblick auf das Produktportfolio wird die AXA Lebensversicherung AG weiterhin als Vollsortimenter mit einer breiten Produktpalette auftreten. Im Bereich Altersvorsorge setzt AXA weiter auf die erfolgreich eingeführte Relax Rente mit ihren verschiedenen Varianten für jeden Kundenbedarf. Die innovative Verrentungsmöglichkeit Performance Flex, die AXA sowohl in der Relax Rente als auch in der Fonds Rente anbietet, wird weiter eine wichtige Säule des Angebotes sein. Das mittel- und langfristige Einmalbeitragsgeschäft wird auch in 2020 ein wichtiges Segment sein. Für die Wiederanlage auslaufender Lebensversicherungen, aber auch die Neuanlage von Kundengeldern bietet unsere Produktpalette individuelle Anlagemöglichkeiten für jeden Kundentyp. Ein weiterer Schwerpunkt wird auf den Biometrieprodukten liegen: die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet für die Anforderungen der modernen Arbeitswelt neue innovative Lösungen. Die Qualität der angebotenen Leistungen werden wir weiter verbessern. Insgesamt weiter gute Voraussetzungen zur erfolgreichen Beratung unserer Kunden. Die betriebliche Altersvorsorge wird 2020 weiter ein wichtiges Geschäftsfeld sein. Wir werden als einer der ersten Anbieter in der bAV die Mitarbeiterabsicherung als Ganzes in den Fokus stellen und spartenübergreifend die Kundenwünsche an Altersvorsorge und Absicherung der existenziellen Risiken wie Berufsunfähigkeit und Krankheit anbieten. Insgesamt wollen wir unsere in den zurückliegenden Jahren eingeschlagene Strategie des profitablen Neugeschäftswachstums bei gleichzeitiger Verbesserung des Kundenservice und einer Verringerung unnötiger Komplexität konsequent fortführen.

Wir erwarten für die AXA Lebensversicherung AG stabile Einmalbeiträge und einen leichten Rückgang der laufenden Beiträge in 2020, letzterer aus bestandsbedingt rückläufigen Beiträgen klassischer Kapitallebensversicherungen, jedoch größtenteils kompensiert durch Zuwächse bei den laufenden Beiträgen der RelaxRente und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Das Kapitalanlageergebnis wird insgesamt deutlich zurückgehen, sowohl wegen spürbar niedrigerer Gewinnrealisierungen als auch weil deutlich weniger Mittel für die Zuführung zur Zinszusatzreserve benötigt werden. Bei den Kosten erwarten wir einen moderaten, jedoch nicht nachhaltigen Anstieg. Insgesamt gehen wir von einem deutlichen Rückgang des Rohüberschusses und einer dementsprechend niedrigeren Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung aus. Aufgrund dieser Entwicklungen wird für das Jahr 2020 ein deutlicher Rückgang des Jahresergebnisses erwartet.

Unser Spezialversicherer, die Deutsche Ärzteversicherung AG, plant für 2020 ein weiteres Geschäftswachstum. Der vertriebliche Fokus liegt für 2020 dabei weiterhin auf der Absicherung biometrischer Risiken sowie auf renditeorientierten Altersvorsorgekonzepten. In diesem Zuge intensiviert die Deutsche Ärzteversicherung weiterhin ihre vertriebliche und prozessorientierte Zusammenarbeit mit ihren Kooperationspartnern Deutsche Apotheker und Ärztebank und strebt einen weiteren Ausbau der Exklusivorganisation ihrer Vertriebsgesellschaft Deutsche Ärzte Finanz (DÄF) an. Für 2020 erwartet die Deutsche Ärzteversicherung AG einen weiteren Anstieg der Beitragseinnahmen und rechnet mit einem moderaten Anstieg der Kosten, vor allem aus höheren Abschlussprovisionen wegen des geplanten Neugeschäftswachstums. Das Kapitalanlageergebnis hingegen wird deutlich zurückgehen. Insgesamt erwartet die Deutsche Ärzteversicherung AG für 2020 einen gegenüber Vorjahr unveränderten Jahresüberschuss.

Die AXA Krankenversicherung AG erweiterte ihr bereits auch extern sehr gut bewertetes Leistungs- und Gesundheitsmanagement, den "Gesundheitsservice360°" und das ePortal "Meine Gesundheit von AXA", um die Patientenversorgung weiter zu verbessern. Papierlose Abrechnung und die digitale Vernetzung von Ärzten, Versicherten und AXA gehören zu den Serviceangeboten. Ferner gehen wir davon aus, dass die Bundesregierung weiter ihren gesundheitspolitischen Kurs der Fairness gegenüber der PKV fortsetzt. Unsere traditionelle Stärke bei Vollversicherungen im Öffentlichen Dienst sowie für Ärzte und Heilberufe wird fortgeführt und ausgebaut. Mit ActiveMe hat die AXA ein neues innovatives Produkt für Angestellte und Selbständige auf den Markt in 2019 gebracht, bei dem der Fokus auf gesundheitsbewusstem Verhalten liegt. Dieses Produkt ist ein weiterer wichtiger Baustein im strategischen Wandel der AXA Krankenversicherung vom reinen Kostenerstatter zum Gesundheitsdienstleister. Das Segment der Zusatzversicherungen ist weiterhin ein strategisches Wachstumsfeld. Hier erwarten wir insbesondere die Fortsetzung der großen Erfolge unserer innovativen Ergänzungsprodukte in den Bereichen ambulante Versorgung, Pflege und Zahn. Außerdem sind wir bestens aufgestellt, die zunehmende Nachfrage nach betrieblicher Krankenversicherung maßgeschneidert zu erfüllen. Wir erwarten für 2020 erneut einen deutlichen Beitragsanstieg über dem Marktdurchschnitt, während das Kapitalanlageergebnis hingegen aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase weiterhin belastet wird. Bei einer im Marktvergleich weiterhin günstigen Kostenstruktur rechnen wir mit einem Unternehmensergebnis, das auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2019 liegt.

Die AXA Bank AG plant für das Jahr 2020 eine Fokussierung ihrer Geschäftsaktivitäten auf das Fonds- und Depotgeschäft und damit eine Teilveräußerung ihrer bilanziellen Bestände. Der aktuell angestrebte Durchführungsweg für die Übertragung der Hypotheken an die Konzerngesellschaften sieht handelsrechtlich keine Aufdeckung stiller Reserven in der Bank vor, so dass die Realisierung stiller Lasten auf den zugehörigen Sicherungs- und Refinanzierungsgeschäften in der Bank zu einem Verlust in der Bank führen wird.

Für das Geschäftsjahr 2020 erwarten wir für die AXA Konzern AG somit insgesamt eine positive Geschäftsentwicklung und sind trotz des schwierigen Marktumfeldes, dem unsere operativen Tochtergesellschaften ausgesetzt sind, zuversichtlich, unsere Marktanteile in allen Segmenten auszubauen und die Profitabilität über Kosteneinsparungen und weitere Optimierung der Schadenentwicklung in der Sachversicherung aber auch in der Krankenversicherung weiter zu verbessern. Wir werden durch Investitionen in Prozessverbesserungen, Digitalisierung und optimierten Strukturen den Kundenservice nachhaltig verbessern. Das Jahresergebnis war von dem einmaligen Effekt aus dem Abgang der AXA ART Versicherung AG stark beeinflusst. Wir rechnen darüber hinaus mit leicht niedrigeren Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen sowie Beteiligungen und gehen deshalb, trotz eines leichten Rückgangs der Kosten, von einem deutlich geringeren Jahresergebnis aus. Ausgehend von einer vorsichtig eingeschätzten Entwicklung der Kapitalmärkte mit anhaltend niedrigen Renditen, erwarten wir wiederum eine angemessene Ausschüttung an unsere Muttergesellschaft und gleichzeitig die Solvabilitätsanforderungen innerhalb der zulässigen Grenzen zu erfüllen.

Sollten bei Tochtergesellschaften der AXA Konzern AG - zum Beispiel aufgrund unerwarteter Kapitalmarktentwicklungen - Jahresfehlbeträge entstehen, wären diese im Rahmen der Beherrschungsverträge auszugleichen.

Köln, den 17. März 2020

Der Vorstand

Jahresabschluss

Bilanz zum 31. Dezember 2019

Aktiva

(in Tsd. Euro) 2019 2018
A. Anlagevermögen:
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 21.138 14.888
2. Geleistete Anzahlungen 326 13.174
21.464 28.063
II. Sachanlagen:
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 42.399 39.125
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 54 91
42.453 39.216
III. Finanzanlagen:
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 3.143.231 3.257.981
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 544.330 533.476
3. Beteiligungen 22.276 1.264
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 5.236
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 588.329 484.083
6. Sonstige Ausleihungen 69.926 78.097
4.373.328 4.354.901
4.437.245 4.422.180
B. Umlaufvermögen:
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferung und Leistungen 401 525
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 795.312 433.675
3. Sonstige Vermögensgegenstände 96.496 45.135
892.209 479.335
II. Wertpapiere
1. Sonstige Wertpapiere 45 73
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 172.247 132.450
1.064.500 611.858
C. Rechnungsabgrenzungsposten 815 199
D. Aktive latente Steuer 1.093.145 1.148.260
Summe Aktiva 6.595.705 6.182.497
Passiva
(In Tsd. EURo) 2019 2018
A. Eigenkapital:
I. Gezeichnetes Kapital 79.840 79.840
II. Kapitalrücklage 1.278.197 1.278.197
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 25 25
2. Andere Gewinnrücklagen 1.740.690 1.429.690
1.740.715 1.429.715
IV. Bilanzgewinn 400.121 453.936
3.498.872 3.241.689
B. Rückstellungen:
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.792.846 1.659.979
2. Steuerrückstellungen 471.247 485.402
3. Sonstige Rückstellungen 563.646 577.695
2.827.738 2.723.076
C. Verbindlichkeiten:
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 253 12
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 253 Tsd. Euro (Vorjahr: 12 Tsd. Euro)
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 199.611 152.999
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 196.611 Tsd. Euro (Vorjahr: 149.999 Tsd. Euro)
3. Sonstige Verbindlichkeiten 67.267 62.965
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 66.923 Tsd. Euro (Vorjahr: 62.271 Tsd. Euro)
davon aus Steuern: 9.788 Tsd. Euro (Vorjahr: 9.803 Tsd. Euro)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: 7.011 Tsd. Euro (Vorjahr: 5.842 Tsd. Euro)
267.131 215.976
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.962 1.756
Summe Passiva 6.595.705 6.182.497

Köln, den 17. März 2020

Der Vorstand

Gewinn und Verlustrechnung für die Zeit vom 1.1.2019 bis 31.12.2019

in Tsd. Euro 2019 2018
1. Umsatzerlöse 1.138.933 1.153.744
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 138 966
3. Sonstige betriebliche Erträge 348.729 101.716
4. Personalaufwand 654.681 691.267
a. Löhne und Gehälter 543.598 563.450
b. soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung u. Unterstützung zuzüglich Konzernumlage 111.083 127.817
davon für Altersversorgung: 66.388 Tsd. Euro (Vorjahr: 57.299 Tsd. Euro)
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 20.079 24.432
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 532.324 524.393
7. Erträge aus Beteiligungen 34.196 49.963
davon aus verbundenen Unternehmen: 34.196 Tsd. Euro (Vorjahr: 49.963 Tsd . Euro)
8. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 518.180 533.043
9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 29.271 25.818
davon aus verbundenen Unternehmen: 9.343 Tsd. Euro (Vorjahr: 9.228 Tsd. Euro)
10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.500 25.094
davon aus verbundenen Unternehmen: 3 Tsd. Euro (Vorjahr: 626 Tsd. Euro)
11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere 107 34.822
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 200.443 178.724
davon an verbundenen Unternehmen: 36 Tsd. Euro (Vorjahr: 41 Tsd. Euro)
13. Aufwendungen aus Verlustübernahme 5.541 10.436
davon aus verbundenen Unternehmen: 5.541 Tsd. Euro (Vorjahr: 10.436 Tsd. Euro)
14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 659.773 426.269
15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, zuzüglich Konzernumlage -50.232 -66.143
16. Ergebnis nach Steuern 710.005 492.412
17. Sonstige Steuern 325
18. Jahresüberschuss 710.330 492.412
19. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 790 525
20. Entnahme andere Gewinnrücklagen
21. Einstellung andere Gewinnrücklagen 311.000 39.000
21. Bilanzgewinn 400.121 453.936

Anhang

Angaben zur Identifikation gem. § 264 Abs. 1a HGB

Die AXA Konzern AG, Köln, ist im Handelsregister unter der Nummer HR B Nr. 672 beim Amtsgericht Köln eingetragen.

Gewinnverwendungsvorschlag

Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres beträgt 710.330.297,34 Euro. Nach Einstellung von 311.000.000,00 Euro in die anderen Gewinnrücklagen ergibt sich einschließlich eines Gewinnvortrags von 790.240,17 Euro ein Bilanzgewinn von 400.120.537,51 Euro. Der Hauptversammlung schlagen wir vor, diesen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

in Euro
Zahlung einer Dividende von 12,86 Euro je Vorzugsaktie, insgesamt 5.000.000 64.300.000,00
Zahlung einer Dividende von 12,80 Euro je Stammaktie, insgesamt 26.230.760 335.753.728,00
Gewinnvortrag 66.809,51
Bilanzgewinn 400.120.537,51

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemeines

Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden nach Maßgabe der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) erstellt. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Die Gliederung der Gewinn - und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 HGB vorgenommen worden.

Aktiva

Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich im Wesentlichen um entgeltlich erworbene Software, welche mit den um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungskosten entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bilanziert sind.

Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wurde mit ihren Anschaffungskosten bewertet, vermindert um die Abschreibungen für die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Soweit die Nutzung der Geschäftsausstattung die ursprünglich geplante Nutzungsdauer unterschreitet oder der Restbuchwert die Abgangserlöse übersteigt, fallen außerplanmäßige Abschreibungen an. Geleistete Anzahlungenund Anlage im Bau wurden ebenfalls mit ihren Anschaffungskosten bewertet.

Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden aktiviert und über 5 Jahre abgeschrieben.

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dauerhaft niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wurde auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existierten.

Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen einBeteiligungsverhältnis besteht, wurden mit den Anschaffungskosten bzw. den dauerhaft niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert, falls erforderlich vermindert um notwendige Abschreibungen.

DieWertpapiere des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den dauerhaft niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wurde auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existierten.

Die sonstigen Ausleihungen wurden mit den Anschaffungskosten in Ansatz gebracht, falls erforderlich vermindert um notwendige Abschreibungen. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wurde auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existierten.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bilanziert.

Wertpapiere, die dem Umlaufvermögen zugeordnet waren, wurden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigen Marktwerten bilanziert. Ein niedriger Wertansatz aus der Vergangenheit wurde auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existierten.

Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand wurde mit dem Nennbetrag in Ansatz gebracht.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB, aktive latente Steuern in der Handelsbilanz zu aktivieren, Gebrauch gemacht. Die aktiven latenten Steuern werden nach § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB unsaldiert mit den passiven latenten Steuern ausgewiesen.

Aufgrund des bestehenden ertragssteuerlichen Organschaftsverhältnisses wurden die latenten Steuern der Organgesellschaften auf Ebene der AXA Konzern AG als Organträger ausgewiesen. Im Geschäftsjahr bestanden ertragsteuerliche Organschaften mit folgenden Tochtergesellschaften:

Alteos GmbH, Berlin
AXA Bank AG
AXA Customer Care GmbH
AXA Direktberatung GmbH
AXA easy Versicherung AG
AXA Finanz Service GmbH
AXA Krankenversicherung AG
AXA Lebensversicherung AG
AXA Logistik & Services GmbH
AXA Versicherung AG
Deutsche Ärzte Versicherung AG
Merkur GmbH (mittelbare Organschaft über AXA Versicherung AG)
Pluto Beteiligungswerte AG (mittelbare Organschaft über AXA Versicherung AG)

Die übrigen, nicht einzeln erwähnten Aktivposten sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.

Passiva

Die Berechnung der Pensionsrückstellungen für leistungsorientierte Pensionszusagen erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren) unter Berücksichtigung aktueller Sterblichkeits- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten, zukünftiger Gehalts- und Lohnsteigerungen und Rententrendannahmen.

Als Rechnungsgrundlage für die Sterblichkeits- und Invalidisierungsannahmen dienen die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln GmbH.

Die Pensionsrückstellungen werden mit sogenanntem Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 HGB verrechnet, welches zum Zeitwert bewertet wird.

Der sich aufgrund der von BilMoG in 2010 geänderten Bewertung der laufenden Pensionen oder Anwartschaften auf Pensionen ergebende Zuführungsbetrag zu den Rückstellungen wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr komplett zugeführt.

Für die Gesellschaftswechsler und die abgefundenen Rentner wurde der noch offene Verteilungsbetrag zusätzlich als sonstiger Aufwand angesetzt.

Die Anpassungen aus der jährlichen Überprüfung der versicherungsmathematischen Annahmen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung gebucht. Dabei wird das Wahlrecht gem. Tz. 87 IDW HFA 30 angewendet, d.h. der Effekt aus der Zinsänderung wird im Zinsergebnis dargestellt.

Im Geschäftsjahr hat die Gesellschaft erstmalig Anrechnungszusagen im Zusammenhang mit bereits bestehenden unmittelbaren Pensionsverpflichtungen ausgesprochen. In diesem Fall verringert sich die Verpflichtung aus der unmittelbaren Pensionszusage um den Teil, der von einer Unterstützungskasse übernommen wird.

Der Ansatz der Jubiläumsrückstellungen erfolgte nach der Projected-Unit-Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren) unter Berücksichtigung aktueller Sterblichkeits- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten, zukünftiger Gehalts- und Lohnsteigerungen sowie eines durchschnittlichen Marktzinses der vergangenen sieben Geschäftsjahre vorgegeben durch die Deutsche Bundesbank. Dabei wird eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Als Rechnungsgrundlagen dienten die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln GmbH.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten wurden nach § 253 Abs. 1 HGB mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Unter den Verbindlichkeiten wird eine Verpflichtung gegenüber dem Pensionssicherungsverein über eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren in Höhe von 0,3 Mio. Euro ausgewiesen. Der Einmalbetrag ist gemäß § 30 i Abs. 2 BetrAVG in 15 gleichen Jahresraten fällig.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die übrigen, nicht einzeln erwähnten Passivposten sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.

Grundlagen für die Währungsumrechnung

Fremdwährungspositionen wurden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.

Für Fremdwährungspositionen gilt folgendes:

Der beizulegende Wert in Euro ergibt sich durch die Umrechnung des beizulegenden Werts in fremder Währung mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag.

Die (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro basieren auf einem historischen Devisenkurs.

Übersteigt der beizulegende Wert in Euro die (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro, so werden die Fremdwährungspositionen weiterhin zu (fortgeführten) Anschaffungskosten angesetzt.

Ergibt sich dagegen im Vergleich zwischen den (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro und dem beizulegenden Wert in Euro ein negativer Unterschiedsbetrag, so wird

bei monetären Vermögensgegenständen (Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Ausleihungen an Beteiligungen, Inhaberschuldverschreibungen und sonstige festverzinsliche Wertpapiere, Sonstige Ausleihungen, Einlagen bei Kreditinstitute) die währungskursbedingte Wertminderung erfasst, jedoch können Änderungen des beizulegenden Werts in Fremdwährung kompensatorisch wirken.
bei nicht-monetären Vermögensgegenständen (Anteile an verbundenen Unternehmen, Anteile an Beteiligungen, Aktien, Anteile an Investmentvermögen und nicht-festverzinsliche Wertpapiere) die währungskursbedingte Wertminderung (unter Beachtung einer möglichen kompensatorischen Wirkung des beizulegenden Werts in Fremdwährung) grundsätzlich erfasst, es sei denn, konkrete Anhaltspunkte sprechen gegen eine dauerhafte Wertminderung.

Ergibt sich für monetäre Vermögensgegenstände, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung aufgrund von Währungskursänderungen bilanziert wurde, im Vergleich zwischen den (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro und dem beizulegenden Wert in Euro eine stille Reserve, wird eine Werterhöhung erfasst soweit der beizulegenden Wert die Anschaffungskosten nicht übersteigt. Für nicht-monetäre Vermögensgegenstände wird eine Wertaufholung erfasst, sofern die Gründe für den Ansatz des niedrigeren beizulegenden Wertes nicht mehr existierten; in diesem Fall stellen die fortgeführten Anschaffungskosten die Obergrenze dar.

Entwicklung des Anlagevermögens für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 gem. § 284 Abs. 3 HGB:

in Tsd. Euro Anschaffungs- und Herstellungskosten 01.01. 2019 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zugänge Anschaffungs- und Herstellungskosten Abgänge
I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 142.019 3.043 0
2. Geleistete Anzahlungen 13.174 147 0
155.193 3.190 0
II. Sachanlagen:
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 161.795 13.537 0
2. Geleistete Anzahlungen und Anlage im Bau 91 0 0
161.886 13.537 0
III. Finanzanlagen:
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 3.311.172 2.964 120.809
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 555.403 0 0
3. Beteiligungen 2.399 13.591 63
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0 5.236 0
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 539.271 242.437 146.295
6. Sonstige Ausleihungen 78.097 11 8.181
4.486.341 264.239 275.348
Anlagevermögen 4.803.420 280.966 275.348
in Tsd. Euro Anschaffungs- und Herstellungskosten Umbuchungen Anschaffungs- und Herstellungskosten 31.12. 2019 Abschreibungen 01.01. 2019
I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 12.995 158.058 127.131
2. Geleistete Anzahlungen -12.995 326 0
0 158.384 127.131
II. Sachanlagen:
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 37 175.369 122.669
2. Geleistete Anzahlungen und Anlage im Bau -37 54 0
0 175.423 122.669
III. Finanzanlagen:
1. Anteile an verbundenen Unternehmen -7.420 3.185.907 53.191
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0 555.403 21.927
3. Beteiligungen 7.420 23.347 1.135
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0 5.236 0
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 0 635.413 55.187
6. Sonstige Ausleihungen 0 69.926 0
0 4.475.232 131.439
Anlagevermögen 0 4.809.039 381.239
in Tsd. Euro Abschreibungen Zugänge Abschreibungen Abgänge Abschreibungen Zuschreibungen Abschreibungen 31.12. 2019 Buchwert 31.12. 2019 Buchwert 31.12. 2018
I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 9.788 0 0 136.919 21.138 14.888
2. Geleistete Anzahlungen 0 0 0 0 326 13.174
9.788 0 0 136.919 21.464 28.063
II. Sachanlagen:
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 10.300 0 0 132.970 42.399 39.125
2. Geleistete Anzahlungen und Anlage im Bau 0 0 0 0 54 91
10.300 0 0 132.970 42.453 39.216
III. Finanzanlagen:
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0 3.319 7.195 42.677 3.143.231 3.257.981
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0 0 10.854 11.073 544.330 533.476
3. Beteiligungen 0 63 0 1.072 22.276 1.264
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0 0 0 0 5.236 0
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 0 7.297 807 47.083 588.329 484.083
6. Sonstige Ausleihungen 0 0 0 0 69.926 78.097
0 10.679 18.856 101.905 4.373.328 4.354.902
Anlagevermögen 20.088 10.679 18.856 371.794 4.437.245 4.422.180

Erläuterungen zur Bilanz

Aktiva

Unter dem Posten Immaterielle Vermögensgegenstände wurde im Wesentlichen entgeltlich erworbene Software ausgewiesen. Die Abschreibungen auf die Softwareprodukte wurden gemäß den handelsrechtlichen Vorschriften zeitanteilig vorgenommen.

Die Abschreibungen auf andere Anlagen sowie auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgten zeitanteilig. Bei den Zugängen zur Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 13,5 Mio. Euro handelt es sich im Wesentlichen um Einbauten in Höhe von 5,5 Mio. Euro, Hardware in Höhe von 3,1 Mio. Euro, Werbeanlagen in Höhe von 1,1 Mio. Euro sowie geringwertige Wirtschaftsgüter in Höhe von 2,6 Mio. Euro.

Zum Geschäftsjahresende betrug der Buchwert der Anteile an verbundenen Unternehmen 3.143,2 Mio. Euro (Vorjahr: 3.258,0 Mio. Euro). Der Rückgang resultiert vor allem aus der Veräußerung der im Rahmen der Verschmelzung der AXA ART Versicherung AG erhaltenen Anteile an der XLICSE (69,2 Mio. Euro) und aus der Verschmelzung der Inreka Finanz Aktiengesellschaft (48,3 Mio. Euro). Dem Abgang wirkt die Wertaufholung der AXA Bank AG in Höhe von 7,2 Mio. Euro entgegen.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen setzten sich wie folgt zusammen:

in Mio. Euro 2019 2018
Darlehen an AXA S.A., Paris 430,0 430,0
Contingent Convertible Bond von AXA Bank Europe N.V., Brussel 90,0 79,1
Darlehen an AXA Krankenversicherung AG, Köln 20,0 20,0
Darlehen an Roland Rechtschutzversicherung AG, Köln 4,3 4,3
Summe Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 544,3 533,5

Im Berichtsjahr wies die Gesellschaft Beteiligungen in Höhe von 22,3 Mio. Euro (Vorjahr: 1,3 Mio. Euro) aus. Der Anstieg resultiert vor allem aus der Ausweisänderung der Meine-Gesundheit-Services GmbH (7,4 Mio. Euro) und den Zugängen von Tier Mobility GmbH (3,0 Mio. Euro) und QuantCo, Inc. (10,6 Mio. Euro) im Laufe des Geschäftsjahres. Die Beteiligungensetzten sich wie folgt zusammen:

in Mio. Euro 2019 2018
QuantCo, Inc., Boston 10,6
MGS Meine-Gesundheit-Services-GmbH, Koblenz 7,4
Tier Mobility GmbH, Berlin 3,0
Merkens XVII GmbH & Co. KG, Köln 1,2 1,2
Übrige 0,1 0,1
Summe Beteiligungen 22,3 1,3

Es gab im Berichtsjahr eine Ausleihung an ein Unternehmen mit dem ein Beteiligungsverhältnisbesteht (Meine-Gesundheit-Services GmbH) in Höhe von 5,2 Mio. Euro (Vorjahr: 0 Mio. Euro).

Der Bestand der Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von 588,3 Mio. Euro (Vorjahr: 484,1 Mio. Euro) enthält hauptsächlich Fonds in Höhe von 537,7 Mio. Euro und Anleihen in Höhe von 50 Mio. Euro.

Die sonstigen Ausleihungen betrugen 69,9 Mio. Euro und setzten sich wie folgt zusammen:

in Mio. Euro 2019 2018
Namensschuldverschreibungen 54,9 54,9
Namensgenüsse 15,0 15,0
Schuldscheindarlehen 8,2
Summe sonstige Ausleihungen 69,9 78,1

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen setzen sich sowohl aus Ergebnisabführungen, in geringem Umfang aus steuerlichen Organschaftsumlagen als auch aus dem laufenden Verrechnungsverkehr zu Verwaltungstätigkeiten zusammen. Enthalten ist zudem die Kaufpreisforderung aus der Veräußerung der Anteile an der XLICSE, die die AXA Konzern AG als Gegenleisung für die Verschmelzung der AXA Art Versicherung AG erhalten hat. Die Forderungen gegen verbundenen Unternehmen beliefen sich wie folgt:

in Mio. Euro 2019 2018
XL Insurance Company Ltd., London 330,4 0,0
AXA Lebensversicherung AG, Köln 289,5 206,1
AXA Krankenversicherung AG, Köln 86,0 96,1
AXA Versicherung AG, Köln 35,9 96,9
AXA GO Germany GmbH, Köln 18,5 5,2
AXA Bank AG, Köln 14,5 10,3
Übrige 20,5 19,1
Summe Forderungen gegen verbundenen Unternehmen 795,3 433,7
davon mit Restlaufzeit von unter einem Jahr 795,3 433,7

Die Position sonstige Vermögensgegenstände erhöhte sich um 51,4 Mio. Euro auf 96,5 Mio. Euro. Die hierin enthaltenen Steuerforderungen betrugen insgesamt 70,7 Mio. Euro (Vorjahr: 17,0 Mio. Euro). Eine Übertragung aufgrund der steuerlichen Organschaft auf unsere Gesellschaft ist nicht enthalten. Sämtliche sonstige Vermögensgegenstände wiesen eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr aus.

Die Wertpapiere des Umlaufvermögens belaufen sich auf 45 Tsd. Euro (Vorjahr: 73 Tsd. Euro).

Der Saldo des Kassenbestands, des Bundesbankguthabens, der Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks erhöhte sich um 39,8 Mio. Euro auf 172,2 Mio. Euro und bestand weiterhin ausschließlich aus laufenden Bankguthaben.

Von den aktiven latenten Steuern in Höhe von 1.093,1 Mio. Euro entfallen 779,1 Mio. Euro auf aktive latente Steuern der Organgesellschaften. Diese resultieren im Wesentlichen aus Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz im Bereich der Pensionsrückstellungen, der Kapitalanlagen und der versicherungstechnischen Rückstellungen. Die Bewertung der aktiven latenten Steuern erfolgte mit einem kombinierten Steuersatz von 32%.

Passiva

Das gezeichnete Kapital betrug zum Jahresende 2019 unverändert 79,8 Mio. Euro, eingeteilt in 26.230.760 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien und 5.000.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Die AXA, Paris, ist direkt mit 34,64% und über die Vinci B.V., Utrecht, sowie die Kölnische Verwaltungs-Aktiengesellschaft für Versicherungswerte, Köln, indirekt mit insgesamt 65,36% am Grundkapital der AXA Konzern AG beteiligt. Die Vinci B.V. ist direkt mit 39,73%, die Kölnische Verwaltungs-Aktiengesellschaft für Versicherungswerte direkt mit 25,63% am Grundkapital der AXA Konzern AG beteiligt.

Die Kapitalrücklage blieb im Berichtsjahr unverändert.

Nach Dotierung von 311,0 Mio. Euro werden unter den anderen Gewinnrücklagen 1.740,7 Mio. Euro ausgewiesen (Vorjahr: 1.429,7 Mio. Euro).

Die leistungsorientierten Pensionszusagen, welche im Allgemeinen auf Dienstzeit und Entgelt der Mitarbeiter basieren, werden teilweise durch Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 HGB gesichert. Die durch die Unternehmen unwiderruflich auf den Trust, den DBV-Winterthur Vorsorge e.V. übertragenen Finanzmittel werden ausschließlich zur Bedeckung der von den Mitgliedsunternehmen an deren Mitarbeiter erteilten Pensionszusagen verwendet und sind durch die Verpfändung der Ansprüche aus den Vermögenswerten an die Versorgungsberechtigten dem Zugriff etwaiger Gläubiger entzogen. Die Pensionsrückstellungen werden mit dem Deckungsvermögen verrechnet. Nach § 246 Abs. 2 HGB werden zudem die Zinsaufwendungen für die Altersversorgung vermindert um die Zinserträge aus dem Deckungsvermögen ausgewiesen.

Zusätzlich bestehen Pensionszusagen gegen Entgeltumwandlung. Diesen Pensionsverpflichtungen stehen Erstattungsansprüche aus kongruenten, konzerninternen Rückdeckungsversicherungen in gleicher Höhe - bestehend bei der AXA Lebensversicherung AG in Höhe von 66,0 Mio. Euro (Vorjahr: 64,9 Mio. Euro) - gegenüber, welche an die Versorgungsberechtigten verpfändet sind.

Dabei entspricht der Zeitwert den historischen Anschaffungskosten. Bei den Rückdeckungsversicherungen handelt es sich um Deckungsvermögen im Sinne von § 246 Abs. 2 HGB, so dass aufgrund der Saldierung auf einen Ausweis verzichtet werden kann. Der Aufwand für diese Pensionszusagen ist gleich dem Beitragsaufwand zu den Rückdeckungsversicherungen und wird von den Arbeitnehmern getragen.

in Mio. Euro 2019 2018
Barwert der Pensionsverpflichtung 1.901,7 1.775,5
Unterschiedsbetrag 0,0 -7,6
Zeitwert des Deckungsvermögens -108,8 -107,9
Bilanzierte Nettoverpflichtung 1.792,9 1.660,0

Der Zeitwert des Deckungsvermögens entspricht dem Deckungskapital der zugrundeliegenden Rückdeckungsversicherungen und flüssigen Mitteln und damit den Anschaffungskosten.

In der Gewinn- und Verlustrechnung ergibt sich insgesamt ein Netto-Zinsaufwand von 185,9 Mio. Euro (Vorjahr: 160,4 Mio. Euro), der sich auf 190,0 Mio. Euro (Vorjahr: 161,4 Mio. Euro) Zinsaufwendungen in Bezug auf die Pensionsrückstellung und 4,1 Mio. Euro (Vorjahr: 1,0 Mio. Euro) Zinserträge in Bezug auf das Deckungsvermögen zusammensetzt.

Zur Ermittlung der Ausschüttungssperre (7-Jahresdurchschnitt) wurde ein Zins von 1,96 % (Vorjahr: 2,32 %) angesetzt. Die Ausschüttungssperre aus der Änderung des Zinssatzes für die Bewertung der Pensionsrückstellungen nach § 253 Abs. 6 HGB betrug 202,9 Mio. Euro (Vorjahr: 223,2 Mio. Euro).

Der gemäß Übergangsregelung des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EGHGB, die für die erstmalige Anwendung der BilMoG Vorschriften in Bezug auf Pensionsrückstellungen gilt, noch nicht ausgewiesene Zuführungsbetrag in Höhe von 7,6 Mio. Euro wurde komplett zugeführt.

Bei der Ermittlung der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden folgende Berechnungsfaktoren angewandt:

in % 2019 2018
Rechnungszins 2,71% 3,20%
Rentenanpassung 1,75% 1,75%
Gehaltsdynamik 2,50% 2,50%

Die Rückstellung für Vorruhestandverpflichtung unter Berücksichtigung der dazugehörigen Rückstellung für Sozialversicherungsbeiträge aus Vorruhestandsverpflichtungen wird mit dem Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 HGB gesichert. Im Rahmen des AXA Vorsorgeplans wurden Mittel beim AXA Mitarbeiter Treuhand e.V. zur Insolvenzsicherung hinterlegt.

Dabei beträgt der Erfüllungsbetrag der Rückstellungen für Vorruhestandsverpflichtungen unter Berücksichtigung der dazugehörigen Rückstellung für Sozialversicherungsbeiträge aus Vorruhestandsverpflichtungen 22,0 Mio. Euro (Vorjahr: 20,7 Mio. Euro). Von diesem Betrag wird das Deckungsvermögen in Höhe von 21,3 Mio. Euro (Vorjahr: 19,9 Mio. Euro) abgezogen. Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens belaufen sich auf 18,6 Mio. Euro (Vorjahr: 18,2 Mio. Euro).

Die Steuerrückstellungen verringerten sich um 14,2 Mio. Euro auf 471,2 Mio. Euro. Darin enthalten sind Steuerrückstellungen in Höhe von 371,9 Mio. Euro die von den Konzerngesellschaften aufgrund der steuerlichen Organschaft auf die Gesellschaft übertragen wurden. Hinsichtlich der Abzinsung der Steuerrückstellungen hat die Gesellschaft vom Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB keinen Gebrauch gemacht.

Die sonstigen Rückstellungen betrugen 563,6 Mio. Euro und setzten sich wie folgt zusammen:

in Mio. Euro 2019 2018
Rückstellungen für Sozialplanverpflichtungen 63,5 106,8
Rückstellungen für die Verzinsung von Steuernachforderungen 123,9 106,3
Rückstellungen aus anderen vertraglichen Verpflichtungen 69,8 98,7
Rückstellungen für erhaltene, aber noch nicht abgerechnete Leistungen 77,0 61,9
Drohverlustrückstellung zur Absicherung des Inflationsrisikos zu den Pension-Rst. (Inflationswaps) 74,5 58,7
Rückstellungen für Tantieme/Ertragsbeteiligungen 51,6 42,1
Rückstellungen im Zusammenhang mit Spruchverfahren 35,2 32,7
Rückstellungen für Jubiläumsgeldverpflichtungen 22,4 22,4
Übrige 45,7 48,1
Summe sonstige Rückstellungen 563,6 577,7

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, die sowohl den konzerninternen Finanzausgleich als auch auszugleichenden Beträge aus dem laufenden Verrechnungsverkehr beinhalten, betrugen 199,6 Mio. Euro und setzten sich wie folgt zusammen:

in Mio. Euro 2019 2018
Kepheus Beteiligungs- und Vermögenswerte GmbH, Köln 75,7 38,4
GANYMED GmbH & Co. Dritte Grundstücksgesellschaft KG, Köln 44,8 59,7
AXA Services & Direct Solutions GmbH, Köln 27,3 0,7
Deutsche Ärzte Finanz Beratungs- und Vermittlungs-AG, Köln 26,5 19,1
Arnulfpark, Köln 8,1 6,7
GANYMED GmbH & Co. Zweite Grundstücksgesellschaft KG, Köln 5,4 4,2
Alteos GmbH, Berlin 3,1 1,2
AXA GO Germany GmbH, Köln 3,0 3,0
Neue Düsseldorfer Stadtquartiere 2,7 2,6
Deutsche Ärzteversicherung AG, Köln 0,8 8,3
Kölnische Verwaltungs-Aktiengesellschaft für Versicherungswerte, Köln 0,3 4,2
Übrige 1,9 5,0
Summe Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 199,6 153,0
davon mit Restlaufzeit von unter einem Jahr 196,6 150,0
davon mit Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 3,0 3,0

Die sonstigen Verbindlichkeiten betrugen 67,3 Mio. Euro und setzten sich wie folgt zusammen:

in Mio. Euro 2019 2018
Verbindlichkeiten aus der Aufhebung von Arbeitsverträgen 34,5 32,4
Verbindlichkeiten gegenüber der Finanzbehörde 9,8 9,8
Verbindlichkeiten aus abzuführenden Beiträgen zum AXA Pensions-Aufbauplan 6,9 5,5
Verbindlichkeiten für die Insolvenzversicherung nach dem Betriebsrentengesetz 0,7 1,0
Übrige 15,4 14,3
Summe sonstige Verbindlichkeiten 67,3 63,0
davon mit Restlaufzeit von unter einem Jahr 67,0 62,3

Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, waren nicht vorhanden.

Unter passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen aus früheren Geschäftsjahren ausgewiesen, soweit diese Erträge nach dem Abschlußstichtag darstellen.

Die Gesellschaft weist weiterhin keine passiven latenten Steuern aus.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Von den Umsatzerlösen in Höhe von 1.138,9 Mio. Euro (Vorjahr: 1.153,7 Mio. Euro) wurden 1.118,3 Mio. Euro aus Dienstleistungserträgen mit folgenden verbundenen Unternehmen erzielt:

in Mio. Euro 2019 2018
AXA Versicherung AG, Köln 521,2 533,2
AXA Krankenversicherung AG, Köln 276,2 269,4
AXA Lebensversicherung AG, Köln 221,9 229,6
Deutsche Ärzteversicherung AG, Köln 21,7 19,8
AXA Logistik & Services GmbH 11,6 11,3
ProbAV Pensionskasse AG 11,2
Übrige 65,6 57,7
Summe Dienstleistungserträge 1.118,3 1.132,2

Darüber hinaus haben wir aufgrund des Vertriebsabkommens mit der AXA Life Europe Ltd. Provisionen in Höhe von 7,7 Mio. Euro (Vorjahr: 8,0 Mio. Euro) und aufgrund des Dienstleistungsvertrags mit der ProbaV Pensionskasse AG Erträge in Höhe von 8,6 Mio. Euro erhalten.

Bei der Position andere aktivierte Eigenleistungen handelt es sich um die Aktivierung von Eigenleistungen im Zusammenhang mit der Implementierung erworbener Software in Höhe von 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 1,0 Mio. Euro).

Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen 348,7 Mio. Euro und setzten sich wie folgt zusammen:

in Mio. Euro 2019 2018
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 55,1 57,9
außerordentlichen Erträge aus der Weiterverrechnung von Aufwendungen aus der BilMoG-Umstellung an verbundene Unternehmen 7,3 24,0
Erträge aus Kapitalanlagen 276,1 15,2
Übrige 10,1 4,6
Summe sonstigen betrieblichen Erträge 348,7 101,7

Der Anstieg der Erträge aus Kapitalanlagen ist auf die Veräußerung der im Rahmen der Verschmelzung der AXA ART Versicherung AG erhaltenen Anteile an der XLICSE zurückzuführen.

Der Personalaufwand betrug 654,7 Mio. Euro und lag damit um 36,6 Mio. Euro unter dem entsprechenden Vorjahresergebnis. Dies ist unter anderem auf niedrigere Aufwendungen für Altersversorgung zurückzuführen.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen beliefen sich auf 20,1 Mio. Euro (Vorjahr: 24,4 Mio. Euro).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 532,3 Mio. Euro und setzten sich wie folgt zusammen:

in Mio. Euro 2019 2018
Bezogene Dienstleistungen von anderen Konzerngesellschaften 137,8 128,6
Externe EDV-Aufwendungen 79,0 73,3
Raumaufwand 70,4 78,6
Beratungs- und andere Fremdleistungen 50,6 48,2
Werbeaufwand 37,7 35,1
Kostenumlage Zentralfunktionen des Konzerns 29,8 28,8
Reisekosten 25,8 27,7
Aufwendungen für Kapitalanlagen 21,9 11,8
Büroaufwand 10,8 7,1
Aufwendungen für die Vermittlung von ALE-Produkten 7,7 8,0
Sonstiger a.o. Aufwand (BilMOG) 7,6 24,8
Tagungen und Schulungen 6,9 7,0
Zeitarbeitskräfte / Temporäre Arbeitnehmerüberlassung (non-IT) 6,3 10,5
Aufwendungen für externe Referenter und Trainer 3,8 4,4
Hardwarezuschüsse für Vermittler 3,5 3,7
Bewirtungsaufwendungen 3,1 3,7
Allgemeiner Vertriebsaufwand, Wettbewerbe 1,1 1,5
Gerichtskosten, Auskunftsgebühren 0,9 0,8
Fremdwährungsumrechnung 0,1 0,1
Übrige 27,6 20,8
Summe sonstigen betrieblichen Aufwendungen 532,3 524,4

Die Erträge aus Beteiligungen betrugen 34,2 Mio. Euro und setzten sich wie folgt zusammen:

in Mio. Euro 2019 2018
Kölnische Verwaltungs-AG , Köln 26,3 25,8
Deutsche Ärzte Finanz Beratungs- und Vermittlungs-AG, Köln 4,3 4,3
Roland Rechtsschutz-Versicherung AG, Köln 3,5 1,6
Kepheus Beteiligungs- und Vermögenswerte GmbH, Köln 11,1
Übrige 0,1 7,2
Summe Erträge aus Beteiligungen 34,2 50,0

Die Gesellschaft erhieltErträge aus Gewinnabführungsverträgen in Höhe von 518,2 Mio. Euro, die sich wie folgt zusammensetzten:

in Mio. Euro 2019 2018
AXA Versicherung AG, Köln 272,6 351,7
AXA Lebensversicherung AG, Köln 141,0 74,5
AXA Krankenversicherung AG, Köln 83,2 79,9
Deutsche Ärzteversicherung AG, Köln 13,0 14,8
AXA Bank AG, Köln 8,2 3,9
Übrige 0,2 8,2
Summe Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 518,2 533,0

Die Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens betrugen 29,3 Mio. Euro und setzten sich wie folgt zusammen:

in Mio. Euro 2019 2018
Zinserträge aus Fonds 16,6 10,5
Zinserträge aus festverzinslichen Wertpapieren 1,5 2,3
Erträge aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 9,4 9,2
davon AXA S.A, Paris 4,8 4,7
davon AXA Bank Europe SA 4,1 4,1
Übrige 1,8 3,8
Summe Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 29,3 25,8

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens in Höhe von 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 34,8 Mio. Euro) resultieren vor allem aus unrealisierten Währungskursverlusten auf Finanzanlagen. Im Vorjahr entfielen Abschreibungen auf ein Darlehen (10,9 Mio. Euro), auf zwei Fonds (12,5 Mio. Euro) sowie auf drei Anteile an verbundene Unternehmen (10,8 Mio. Euro).

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen stiegen um 21,7 Mio. Euro auf 200,4 Mio. Euro. Diese Position wurde maßgeblich von den Zinsaufwendungen in Bezug auf die Pensionsrückstellung in Gesamthöhe von 185,9 Mio. Euro (davon 49,5 Mio. Euro Zinsaufwand und -Ertrag aus der Aufzinsung und 136,4 Mio. Euro Zinsaufwand aus der Zinsänderung) bestimmt.

Der Aufwand aus Verlustübernahme betrug im Berichtsjahr 5,5 Mio. Euro (Vorjahr: 10,4 Mio. Euro) und betraf vor allem mit 3,1 Mio. Euro die Kepheus Beteiligungs- und Vermögenswerte GmbH und mit 1,6 Mio. Euro die Alteos GmbH.

Im Bereich der Steuern vom Einkommen und Ertrag ergab sich ein Steuerertrag in Höhe von 50,2 Mio. Euro (Vorjahr: 66,1 Mio. Euro). Dieser Betrag enthält einen Ertrag aus Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag im Geschäftsjahr in Höhe von 30,8 Mio. Euro (Vorjahr: 11,7 Mio. Euro), einen Gewerbesteuerertrag im Geschäftsjahr in Höhe von 30,1 Mio. Euro (Vorjahr: 10,2 Mio. Euro) sowie einen Aufwand aus latenten Steuern in Höhe von 39,5 Mio. Euro (Vorjahr: Ertrag in Höhe von 60,9 Mio. Euro). Der Ertrag aus Vorjahressteuern belief sich auf 28,8 Mio. Euro (Vorjahr: 16,7 Mio. Euro).

Mitglieder des Aufsichtsrates

Claas Kleyboldt

Ehrenvorsitzender des Aufsichtsrates

Vorsitzender des Vorstandes i.R. der AXA Konzern AG

Köln, Deutschland

Antimo Perretta

Vorsitzender

CEO European Markets, AXA GIE

Herrliberg, Schweiz

Michael Garrecht *)

Stellv. Vorsitzender

Angestellter

Maikammer, Deutschland

Harry Clemens *)

Leitender Angestellter

Köln, Deutschland

Bettina Cramm *)

Angestellte

Wiesbaden, Deutschland

Wiebke Dahl *)

Angestellte

Norderstedt, Deutschland

Kurt Döhmel (bis 31. Dezember 2019)

Vorsitzender der Geschäftsführung i.R. der Deutsche Shell Holding GmbH

Hamburg, Deutschland

Philippe Egger

ehem. FINMA (Finanzmarktaufsicht Schweiz)

Vizepräsident Verwaltungsrates

Visp, Schweiz

Claudio Gienal (bis 14. Juni 2019)

CEO AXA UK & Ireland

Walton-On-Thames, Großbritannien

Anke Giesen

Vorstand Fraport AG

Essen, Deutschland

Susanne Hille *)

Gewerkschaftssekretärin, ver.di Landesbezirk NRW

Erkrath, Deutschland

Oliver Koll *)

Angestellter

Bedburg, Deutschland

Patrick Lemoine

Head of Group P&C Operations, AXA GIE

Neuilly sur Seine, Frankreich

Dr. Eva Lohse

Oberbürgermeisterin a.D. der Stadt Ludwigshafen

Ludwigshafen, Deutschland

Doina Palici-Chehab (ab 1. Januar 2020)

Senior Advisor, Director of several AXA Entities, AXA GIE

Paris, Frankreich

Christoph Schmitz *)

Bundesvorstandsekretär, ver.di Bundesverwaltung,

Berlin, Deutschland

Ulrich Silberbach

Bundesvorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion,

Bornheim, Deutschland

Christine Theodorovics (ab 17. Juni 2019)

Chief Strategic Development Officer Europe, AXA GIE

Thalwil, Schweiz

Andrea Wolf * )

Angestellte

Sankt Augustin, Deutschland

* Vertreter der Arbeitnehmer

Mitglieder des Vorstandes

Dr. Alexander Vollert

Vorsitzender

Vorstandsvorsitz

People Experience (kommissarisch)

Finanzen (kommissarisch) vom 07. Oktober 2019 bis 11. Dezember 2019

Dr. Klaus Endres

Operations

Beate Heinisch

Kundenmanagement

Dr. Nils Kaschner (bis 06. Oktober 2019)

Finanzen

Kai Kuklinski

Vertrieb

Dr. Stefan Lemke

Informationstechnologie / Digitalisierung

Dr. Nils Reich

Sachversicherung

Dr. Thilo Schumacher

Personenversicherung

Dr. Marc Daniel Zimmermann (ab 12. Dezember 2019)

Finanzen

Sonstige Erläuterungen und Angaben

Angaben nach § 285 Nr. 3 und Nr. 3a HGB

Über die gesamte mehrjährige Vertragslaufzeit bestehen folgende finanzielle Verpflichtungen aus Mieten und Leasingverträgen:

in Mio. Euro 2019 2018
Mietverpflichtungen 335,9 308,9
davon gegenüber verbundenen Unternehmen -0,3 -0,3
KFZ-Leasing 14,6 15,5
PC-Leasing 7,2 7,8
Mietverpflichtung für Software 17,4 16,9
Verpflichtungen aus IT-Service Verträgen 13,5 8,4
davon gegenüber verbundenen Unternehmen -13,5 -8,4

Die Verpflichtungen aus Mieten sowie aus Leasing- und Service-Verträgen resultieren im Wesentlichen aus langfristigen Verträgen, insbesondere über die Anmietung der Hauptverwaltungsgebäude (Colonia-Allee 10-20 sowie Colonia-Allee 22-30). Diese Mietverträge haben eine Restlaufzeit von 15 Jahren, also bis Ende 2034. Hieraus ergeben sich bei unterstellter positiver Geschäftsentwicklung keine nennenswerten Risiken.

AXA Deutschland hat sich beginnend in 2010 an einem gemeinsamen europäischen Programm der AXA mit dem Namen Flyer beteiligt. Die AXA GO SAS (AXA Group Operations SAS, Paris) stellt der AXA Konzern AG und den weiteren AXA-Gesellschaften die oben genannte technische Plattform zur Verfügung, leistet technische Unterstützung hierzu und übernimmt gleichzeitig auch die laufende Wartung und Programmierung dieser Plattform. Im Falle einer Vorfälligkeitskündigung (z.B. durch Verkauf der AXA Deutschland) entsteht die Verpflichtung, die ausstehenden Raten der Investition auf einmal zu zahlen. Die Verpflichtung beläuft sich auf 13,5 Mio. Euro. Hinzu kommen Investitionen für den Aufbau eines neuen Buchhaltungssystems oder Kosten für die Integration in das System des Käufers innerhalb eines kurzfristigen Zeitraums. Die Gestaltung dieser Verträge entspricht marktüblichen Regelungen.

Angaben nach § 285 Nr. 7 HGB

Im Geschäftsjahr 2019 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 7.548 Mitarbeiter (Vorjahr: 7.786). Davon waren 7.011 Angestellte (Vorjahr: 7.201) im Innendienst und 537 Angestellte im Außendienst (Vorjahr: 586). Insgesamt wurden durchschnittlich 3.930 (Vorjahr: 4.053) Mitarbeiterinnen und 3.618 (Vorjahr: 3.733) Mitarbeiter beschäftigt. Darüber hinaus waren in 2019 durchschnittlich 468 Auszubildende (Vorjahr: 435) in unserem Unternehmen tätig.

Angaben nach § 285 Nr. 9a und 9b HGB

Für das Geschäftsjahr 2019 belief sich der Vergütungsaufwand für die Mitglieder des Vorstands der AXA Konzern AG für ihre Tätigkeiten im Mutterunternehmen insgesamt auf 639 Tsd. Euro (Vorjahr: 502 Tsd. Euro).

Im Rahmen des gruppenweiten "Long Term Incentive Plans" der AXA S.A. wurden in 2019 62.832"International Performance Shares" (Vorjahr: 52.669) auf AXA S.A. Aktien gewährt. Der beizulegende Zeitwert aller im Geschäftsjahr 2019 gewährten International Performance Shares beträgt 1.059 Tsd. Euro (Vorjahr: 735 Tsd. Euro). Die weiteren Einzelheiten der in diesem Jahr und in den Vorjahren gewährten aktienbasierten Vergütungsprogramme sind von der AXA S.A., Paris, offen gelegt worden.

Den Mitgliedern des Vorstandes der AXA Konzern AG wird eine Versorgungszusage gewährt. Diese umfasst nach entsprechender Dienstzeit Ansprüche auf Altersrente (ab Vollendung des 65. Lebensjahres), Invaliditätsrente sowie Witwen-/Witwerrente und Waisenrente. Die Höhe der Leistungen ist an das Festgehalt vor Ausscheiden gekoppelt und beträgt je nach Vorstandsdienstzeit 40 bis 60 % des Festgehaltes quotiert in analoger oder direkter Anwendung des § 2 BetrAVG. Mit Beginn der zweiten Bestellungsperiode werden entsprechende Ansprüche unverfallbar, sofern das Dienstverhältnis auf Veranlassung der Gesellschaft beendet wird. Die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen der am 31. Dezember 2019 aktiven Vorstandsmitglieder beliefen sich auf 1.079 Tsd. Euro (Vorjahr: 902 Tsd. Euro).

Die Gesamtbezüge früherer Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen beliefen sich auf 3.408 Tsd. Euro (Vorjahr: 5.349 Tsd. Euro). Für diesen Personenkreis sind zum 31. Dezember 2019 Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen in Höhe von 81.531 Tsd. Euro (Vorjahr: 73.036 Tsd. Euro), passiviert worden.

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates für die Tätigkeit im Aufsichtsrat der AXA Konzern AG betrug im Geschäftsjahr insgesamt 1.199 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.526 Tsd. Euro), davon 476 Tsd. Euro (Vorjahr: 610 Tsd. Euro) erfolgsunabhängig und 723 Tsd. Euro (Vorjahr: 916 Tsd. Euro) erfolgsabhängig.

Angaben nach § 285 Nr. 11 und Nr. 11a HGB

Zum 31. Dezember 2019 waren wir an folgenden Unternehmen nach § 285 Nr. 11 und Nr. 11 a) HGB beteiligt:

in Tsd. Euro /

in %
Alteos GmbH, Berlin
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 3.668
Ergebnis des Geschäftsjahres -1.608
Apo Asset Management GmbH, Düsseldorf *
Anteil am Gesellschaftskapital 30,00%
Eigenkapital 12.473
Ergebnis des Geschäftsjahres 4.597
ARA GmbH Auto und Reise ASSISTANCE, Bad Windsheim *
Anteil am Gesellschaftskapital 50,08%
Eigenkapital 1.866
Ergebnis des Geschäftsjahres 246
Arnulfpark Gewerbebau MK 4 GmbH & Co. KG, Köln *
Anteil am Gesellschaftskapital 94,90%
Eigenkapital 45.520
Ergebnis des Geschäftsjahres -844
Arnulfpark Gewerbebau MK 4 Verwaltungs-GmbH, Köln *
Anteil am Gesellschaftskapital 94,00%
Eigenkapital 21
Ergebnis des Geschäftsjahres -3
Arnulfpark Wohnbau GmbH & Co. KG, Köln *
Anteil am Gesellschaftskapital 94,90%
Eigenkapital 37.533
Ergebnis des Geschäftsjahres -1.268
Arnulfpark Wohnbau Verwaltungs-GmbH, Köln *
Anteil am Gesellschaftskapital 94,00%
Eigenkapital 22
Ergebnis des Geschäftsjahres -3
AXA Alternative Financing FCP - Private Debt, Luxemburg *
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 63.120
Ergebnis des Geschäftsjahres 3.224
AXA Alternative Financing FCP - Private Equity, Luxemburg *
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 7.268
Ergebnis des Geschäftsjahres 1.109
AXA Alternative Participations SICAV I, Luxemburg
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 211.527
Ergebnis des Geschäftsjahres 15.903
AXA Alternative Participations SICAV II, Luxemburg
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 601.127
Ergebnis des Geschäftsjahres 45.155
AXA Alternative Participations SICAV III, Luxemburg
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 253.297
Ergebnis des Geschäftsjahres 24.743
AXA Alternative Participations SICAV IV (Compartment A), Luxemburg
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 65.776
Ergebnis des Geschäftsjahres 4.383
* Zum Zeitpunkt der Erstellung des Geschäftsberichtes lag noch kein Jahresabschluss 2019 vor.
in Tsd. Euro / in %
AXA Alternative Participations SICAV IV (Compartment B), Luxemburg
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 125.216
Ergebnis des Geschäftsjahres 10.634
AXA Bank AG, Köln *
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 56.097
Ergebnis des Geschäftsjahres 3.910
AXA Customer Care GmbH, Köln *
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 733
Ergebnis des Geschäftsjahres 60
AXA Direktberatung GmbH, Köln *
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 100
Ergebnis des Geschäftsjahres 6
AXA easy Versicherung AG, Köln
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 5.364
Ergebnis des Geschäftsjahres 146
AXA Finanz Service GmbH, Köln *
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 145
Ergebnis des Geschäftsjahres -521
AXA Germany Infrastructure Equity SAS, Puteaux
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 132.063
Ergebnis des Geschäftsjahres 1.188
AXA Germany Infrastructure Equity AFS SAS, Puteaux
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 206.145
Ergebnis des Geschäftsjahres 4.584
AXA GmbH & Co. Immobilienbeteiligungs-KG "Merkens XXV", Köln *
Anteil am Gesellschaftskapital 37,56%
Eigenkapital 2.823
Ergebnis des Geschäftsjahres -93
AXA Infrastructure Investissement SAS, Paris
Anteil am Gesellschaftskapital 20,00%
Eigenkapital 475.821
Ergebnis des Geschäftsjahres 35.215
AXA Krankenversicherung AG, Köln
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 183.086
Ergebnis des Geschäftsjahres 83.197
AXA Lebensversicherung AG, Köln
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 592.739
Ergebnis des Geschäftsjahres 141.000
AXA Logistik & Service GmbH, Köln *
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 156
Ergebnis des Geschäftsjahres 70
AXA Republique S.A., Courbevoie *
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 1.360
Ergebnis des Geschäftsjahres -79
AXA Services & Direct Solutions GmbH, Köln *
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 35.072
Ergebnis des Geschäftsjahres -1.604
* Zum Zeitpunkt der Erstellung des Geschäftsberichtes lag noch kein Jahresabschluss 2019 vor.
AXA Unterstützungskasse für die leitenden Angestellten der AXA Gesellschaften mbH, Köln *
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 22
Ergebnis des Geschäftsjahres -2
AXA Versicherung AG, Köln
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 243.103
Ergebnis des Geschäftsjahres 272.562
BBD Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Finanzdienstvermittlungs-KG, Norderfriedrichskoog *
Anteil am Gesellschaftskapital 25,00%
Eigenkapital 6
Ergebnis des Geschäftsjahres -22
Bishopsgate B.V., Amsterdam *
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 54.948
Ergebnis des Geschäftsjahres 1.223
DATA 4 German Feeder II S.a.r.l, Luxemburg *
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 94.285
Ergebnis des Geschäftsjahres 1.273
DBV Advisory Company S.A., Luxembourg *
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 1.011
Ergebnis des Geschäftsjahres -17
DE RE Holdings LP, Delaware, USA **
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital in Tsd. USD
Ergebnis des Geschäftsjahres in Tsd. USD
Deutsche Ärzteversicherung AG, Köln
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 51.889
Ergebnis des Geschäftsjahres 13.000
Deutsche Ärzte Finanz Beratungs- und Vermittlungs-AG, Köln *
Anteil am Gesellschaftskapital 75,00%
Eigenkapital 17.336
Ergebnis des Geschäftsjahres 7.696
Development German Feeder III S.C.A. Luxemburg *
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 6.178
Ergebnis des Geschäftsjahres 2.825
Development Venture IV German Feeder S.C.A. Luxembourg *
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 1.995
Ergebnis des Geschäftsjahres 1
FINANCELIFE Gesellschaft für den Bankenvertrieb mbH, Frankfurt am Main *
Anteil am Gesellschaftskapital 40,00%
Eigenkapital 400
Ergebnis des Geschäftsjahres 73
Finanz-Service GmbH der APO Bank, Düsseldorf *
Anteil am Gesellschaftskapital 50,00%
Eigenkapital 869
Ergebnis des Geschäftsjahres 247
GANYMED Beteiligungsgesellschaft mbH, Köln *
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 124
Ergebnis des Geschäftsjahres 29
* Zum Zeitpunkt der Erstellung des Geschäftsberichtes lag noch kein Jahresabschluss 2019 vor.
** Die Gesellschaft wurde im ersten Quartal 2019 gegründet. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Geschäftsberichtes lag noch kein Jahresabschluss 2019 vor.
in Tsd. Euro /

in %
GANYMED GmbH & Co. Zweite Grundstücksgesellschaft KG, Köln *
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 19.419
Ergebnis des Geschäftsjahres -361
GANYMED GmbH & Co. Dritte Grundstücksgesellschaft KG, Köln *
Anteil am Gesellschaftskapital 94,90%
Eigenkapital 127.355
Ergebnis des Geschäftsjahres 4.122
GANYMED GmbH & Co. Vierte Grundstücksgesellschaft KG, Köln *
Anteil am Gesellschaftskapital 94,90%
Eigenkapital 32.364
Ergebnis des Geschäftsjahres -309
Grace Hotel Investments S.a.r.l., Luxemburg *
Anteil am Gesellschaftskapital 25,00%
Eigenkapital in Tsd. GBP 68.831
76.946
Ergebnis des Geschäftsjahres in Tsd. GBP 4.319
4.828
JALANDA Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, Grünwald *
Anteil am Gesellschaftskapital 50,00%
Eigenkapital 14.088
Ergebnis des Geschäftsjahres 5.050
JALANDA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald *
Anteil am Gesellschaftskapital 47,20%
Eigenkapital 23
Ergebnis des Geschäftsjahres 1
Kepheus Beteiligungs- und Vermögenswerte GmbH, Köln *
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 81.712
Ergebnis des Geschäftsjahres -7.103
Kölner Spezial Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung, Köln *
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 1.981
Ergebnis des Geschäftsjahres 520
Kölnische Verwaltungs-Aktiengesellschaft für Versicherungswerte, Köln *
Anteil am Gesellschaftskapital 23,01%
Eigenkapital 181.166
Ergebnis des Geschäftsjahres 114.156
K.Rerup & Co. A/S, Kopenhagen *
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 841
113
Ergebnis des Geschäftsjahres 115
15
Lefac Leasing-Finanz-GmbH, Köln *
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital -20.941
Ergebnis des Geschäftsjahres -249
MGS Meine-Gesundheit-Services GmbH, Koblenz *
Anteil am Gesellschaftskapital 37,38%
Eigenkapital 9.990
Ergebnis des Geschäftsjahres -3.282
Merkur Gesellschaft für Beteiligungs- und Vermögenswerte mbH, Köln *
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 1.179
Ergebnis des Geschäftsjahres 23.206
Neue Düsseldorfer Stadtquartiere zweite Grundstücks-GmbH & Co. KG, Düsseldorf *
Anteil am Gesellschaftskapital 94,90%
Eigenkapital 19.860
Ergebnis des Geschäftsjahres 57
* Zum Zeitpunkt der Erstellung des Geschäftsberichtes lag noch kein Jahresabschluss 2019 vor.
in Tsd. Euro /

in %
2019
Pan European Value Added Venture German Feeder S.C.A., Luxembourg *
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 15.397
Ergebnis des Geschäftsjahres 4.752
Promociones Lladero SA, Barcelona *
Anteil am Gesellschaftskapital 50,00%
Eigenkapital 48.488
Ergebnis des Geschäftsjahres -1.288
Pro Versorgung AG, Köln *
Anteil am Gesellschaftskapital 25,10%
Eigenkapital 12
Ergebnis des Geschäftsjahres 3
ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-Aktiengesellschaft, Köln *
Anteil am Gesellschaftskapital 60,00%
Eigenkapital 100.941
Ergebnis des Geschäftsjahres 5.762
Schroder EuroLogistik Fonds GmbH & Co. KG, Frankfurt *
Anteil am Gesellschaftskapital 22,88%
Eigenkapital -63
Ergebnis des Geschäftsjahres -656
Technisches Kontor für Versicherungen GmbH, Düsseldorf *
Anteil am Gesellschaftskapital 48,00%
Eigenkapital 111
Ergebnis des Geschäftsjahres 30
TERTIA Handelsbeteiligungsgesellschaft mbH, Köln
Anteil am Gesellschaftskapital 20,00%
Eigenkapital -28.141
Ergebnis des Geschäftsjahres -6.581
Tulpe B.V., Amsterdam ***
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital
Ergebnis des Geschäftsjahres
ver.di Service GmbH, Berlin *
Anteil am Gesellschaftskapital 50,00%
Eigenkapital 150
Ergebnis des Geschäftsjahres 54
WIN EXPERTISA Gesellschaft zur Förderung beruflicher Vorsorge mbH, Köln *
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 882
Ergebnis des Geschäftsjahres 185
win Health Consulting GmbH, Wiesbaden ****
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital -3
Ergebnis des Geschäftsjahres -4
Zincvale Ltd., Dublin *
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 33.964
Ergebnis des Geschäftsjahres 587

* Zum Zeitpunkt der Erstellung des Geschäftsberichtes lag noch kein Jahresabschluss 2019 vor.

** Die Gesellschaft wurde im ersten Quartal 2019 gegründet. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Geschäftsberichtes lag noch kein Jahresabschluss 2019 vor

*** Die Gesellschaft wurde im dritten Quartal 2019 gegründet. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Geschäftsberichtes lag noch kein Jahresabschluss 2019 vor.

**** Die Gesellschaft befindet sich in Liquidation. Die Liquidation wird voraussichtlich in erstem Halbjahr 2020 abgeschlossen. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Geschäftsberichtes lag noch kein Jahresabschluss 2019 vor.

Schiffsbeteiligungen

Partenreederei MT "Multitank Elbegas", Hamburg *

Anteil am Gesellschaftskapital 25,00%
Eigenkapital 68
Ergebnis des Geschäftsjahres -1

* Zum Zeitpunkt der Erstellung des Geschäftsberichtes lag noch kein Jahresabschluss 2019 vor.

Angaben nach § 285 Nr. 17 HGB

Die Abschlussprüferhonorare teilen sich nach Leistungsarten wie folgt auf:

in Tsd. Euro (inkl. Ust) 2019 2018
Abschlussprüferleistungen 417 411
Andere Bestätigungsleistungen 274 321
Steuerberatungsleistungen 320 279
Sonstige Leistungen 67 0
Gesamt 1.079 1.011

Angaben nach § 285 Nr. 19 und 23 HGB

Zum Bilanzstichtag befanden sich derivative Finanzinstrumente in Form von sechs Inflationswaps im Bestand, die zur Absicherung des Inflationsrisikos aus den Pensionsrückstellungen abgeschlossen wurden. Diese außerbörslich gehandelten Derivate wurden mit den an Finanzmärkten etablierten Optionspreismodellen bewertet.

Die Inflationswaps besaßen einen beizulegenden Zeitwert von -74,5 Mio. Euro bei einem Nominalwert von 281,9 Mio. Euro. Die Inflationswaps wurden nicht in einer Bewertungseinheit erfasst.

Angaben nach § 285 Nr. 21 HGB

Wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Personen oder Unternehmen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, wurden nicht getätigt.

Angaben nach § 285 Nr. 24 und 25 HGB

Die Angaben zu Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie zu der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden sind in den Erläuterungen zu der entsprechenden Bilanzposition aufgeführt.

Angaben gemäß § 285 Nr. 26 HGB

Weiterführende Angaben zu Anteilen bzw. Anlageaktien an inländischen beziehungsweise vergleichbaren EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches aufgegliedert nach Anlagezielen:

in Tsd. Euro Marktwert Buchwert Reserven/Lasten Auschüttungen im Geschäftsjahr
Rentenfonds 346.765 342.559 4.206 4.869
Gesamt 346.765 342.559 4.206 4.869

Zum 31. Dezember 2019 weisen Anteile oder Anlageaktien mit einem Buchwert in Höhe von 346.765 Tsd. Euro, die unter der Fondskategorie Rentenfonds ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, Reserven in Höhe von 4.206 Tsd. Euro aus.

Wir gehen nach Prüfung der Kriterien bezüglich der erwarteten Rückzahlungen von vorübergehenden Wertminderungen der Anteile beziehungsweise Anlageaktien aus. Die Kriterien der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.

Bei einzelnen Fonds bestehen Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe, da sie nur wöchentlich bzw. mit einer Frist von 40 Tagen zum Quartalsletzten zurückgegeben werden können.

Angaben nach § 285 Nr. 27 HGB

Zum Bilanzstichtag bestanden folgenden Einzahlungsverpflichtungen:

Unternehmen Verpflichtung Höhe der Verpflichtung
AXA Bank AG, Köln Freistellungserklärung gegenüber dem Bundesverband deutscher Banken e.V., Berlin, zur vorsorglichen Absicherung für den eventuellen Fall einer zugunsten der Bank erfolgten Hilfestellung, falls diese wegen entstandener Verluste erforderlich sein sollte. Für dieses Haftungsverhältnis wurde keine Rückstellung gebildet, weil mit einer Inanspruchnahme oder Belastung der Gesellschaft nicht gerechnet wird. 1.009,4 Mio. Euro (Wert der zu sichernden Kundengelder)
AXA Life Europe Ltd., Dublin Service Agreements, Haftung im Fall der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen. Bis zu einer Summe von 20,0 Mio. Euro p.a.
Investmentfond Investition in einen Investmentfonds, der ein Loan-Portfolio enthält. Es wird eine Rendite von Libor +600bps nach Kosten angestrebt. Der Fonds ist primär in den amerikanischen Private Lending Märkten aktiv. Das Risiko besteht im Ausfallrisiko des Mieters. 2,7 Mio. Euro
Investmentfond Investition in einen Investmentfonds, der ein Leasing-Portfolio enthält. Rendite besteht aus laufenden europäischen Leasezahlungen und evtl. Gewinn durch Verkauf nach Ende des Fundterms. Risiken bestehen in der Vertragserneuerung der Leasingkontrakte nach Ablauf sowie in einem Wertverlust der Leasingobjekte 7,5 Tsd. Euro

Angaben nach § 285 Nr. 28 HGB

Der die Ausschüttungssperre begründende Betrag vor Bedeckung durch Eigenkapitalbestandteile nach § 268 Absatz 8 HGB in Höhe von 1.093,1 Mio. Euro (Vorjahr: 1.148,3 Mio. Euro) resultierte aus den aktiven latenten Steuern. Die Ausschüttungssperre aus der Änderung des Zinssatzes für die Bewertung der Pensionsrückstellungen nach § 253 Abs. 6 HGB betrug 202,9 Mio. Euro (Vorjahr: 223,2 Mio. Euro). Der unter die Ausschüttungssperre fallende Betrag war vollständig durch Gewinnrücklagen gedeckt, sodass sich bezüglich der Gewinnabführung keine Beschränkungen durch die Ausschüttungs- und Abführungssperre nach § 301 AktG i. V. m. § 268 Absatz 8 HGB ergeben.

Angaben nach § 285 Nr. 33 HGB

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2019 sind bei unseren Gesellschaften keine Vorgänge eingegangen, die wesentliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage unserer Gesellschaft haben.

Angaben nach § 306 AktG a.F. bzw. dem Spruchverfahrensgesetz

Zum 31.12.2019 waren folgenden Spruchverfahren anhängig, die von ehemaligen außenstehenden Aktionären der betreffenden Gesellschaften eingeleitet wurden.

Beherrschungsvertrag zwischen AXA Konzern AG und Albingia Versicherungs-AG (Einleitung: 1999)
Verschmelzung AXA Versicherung AG (übernehmender Rechtsträger) mit Albingia Versicherungs-AG (Einleitung: 2000)

Zusammenarbeit im Konzern

Unsere Gesellschaft erbringt im Rahmen bestehender Funktionsausgliederungs- und Dienstleistungsverträge entsprechende Verwaltungstätigkeiten zu nahezu allen Konzerngesellschaften. Darüber hinaus besteht ein Vermittlungsabkommen mit der AXA Life Europe, Dublin.

Im Rahmen bestehender Dienstleistungsverträge werden dagegen folgende Leistungen von anderen Konzerngesellschaften bezogen:

die Betreuung von SAP-basierten Anwendungsprogrammen und den Betrieb des Rechenzentrums von der AXA GO Germany GmbH, Köln
die Inanspruchnahme von Kommunikationsdienstleistungen von der AXA Services & Direct Solutions GmbH, Köln
die Postbearbeitung, Logistik und Archivierung sowie Teile der Bereiche Leistungsbearbeitung und Bestandsverwaltung in der Sparte Kranken von der AXA Logistik & Service GmbH, Köln
Teile der Bereiche Kundenservice und Unterstützung von Vertriebsaktivitäten von der AXA Customer Care GmbH, Köln
Vermögensanlage und -verwaltung für Kapitalanlagen von der AXA Investment Managers Deutschland GmbH, Köln sowie von der AXA Investment Managers S.A., Paris
Serviceleistungen zur betrieblichen Altersversorgung von der Kölner Spezial Beratungs-GmbH, Köln

Mit den folgenden Gesellschaften unterhält die AXA Konzern AG als gewinnempfangende Gesellschaft Gewinnabführungs- und Verlustübernahmeverträge (Ergebnisabführungsverträge):

Alteos GmbH, Berlin
AXA Bank AG, Köln
AXA Customer Care GmbH, Köln
AXA Direktberatung GmbH, Köln
AXA easy Versicherung AG, Köln
AXA Finanz Service GmbH, Köln
AXA Krankenversicherung AG, Köln
AXA Lebensversicherung AG, Köln
AXA Logistik & Services GmbH, Köln
AXA Versicherung AG, Köln
Deutsche Ärzteversicherung AG, Köln

Die AXA Konzern AG hat mit folgenden Gesellschaften Beherrschungsverträge abgeschlossen:

Alteos GmbH, Berlin
AXA Bank AG, Köln
AXA Customer Care GmbH, Köln
AXA Direktberatung GmbH, Köln
AXA easy Versicherung AG
AXA Finanz Service GmbH, Köln
AXA Krankenversicherung AG, Köln
AXA Lebensversicherung AG, Köln
AXA Logistik & Services GmbH, Köln
AXA Versicherung AG, Köln
AXA Services & Direct Solutions GmbH, Köln
Deutsche Ärzteversicherung AG, Köln
Kepheus Beteiligungs- u. Vermögenswerte GmbH, Köln

Die AXA Konzern AG, Köln hat mit der Vinci B.V., Utrecht als herrschendem Unternehmen einen Beherrschungsvertrag abgeschlossen.

Die AXA S.A., Paris, ist direkt und über die Vinci B.V., Utrecht, sowie die Kölnische Verwaltungs-Aktiengesellschaft für Versicherungswerte, Köln, indirekt zu hundert Prozent am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt. Die AXA Konzern AG ist deshalb ein im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG im Mehrheitsbesitz stehendes Unternehmen der AXA S.A., Paris. Die AXA Konzern AG und ihre wesentlichen Tochtergesellschaften werden in den Konzernabschluss der AXA SA, Paris, einbezogen. Die AXA Konzern AG macht vom Befreiungstatbestand des § 291 HGB Gebrauch und stellt keinen Konzernabschluss auf. Der Konzernabschluss der AXA SA, Paris, wird bei der französischen Finanzaufsichtsbehörde in Paris (Autorités des Marchés Financiers) unter RCS (Registre du Commerce et des Sociétés) 572 093 920 hinterlegt. Der Konzernabschluss der AXA S.A. wird in deutscher Sprache im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Köln, den 17. März 2020

AXA Konzern AG

Der Vorstand

Dr. Endres

Heinisch

Kuklinski

Dr. Lemke

Dr. Reich

Dr. Schumacher

Dr. Vollert

Dr. Zimmermann

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die AXA Konzern Aktiengesellschaft, Köln

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der AXA Konzern Aktiengesellschaft, Köln - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AXA Konzern Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote).

Die sonstigen Informationen umfassen ferner den Bericht des Aufsichtsrates.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens,- Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Düsseldorf, den 18. März 2020

**PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Ludger Koslowski, Wirtschaftsprüferin

ppa. Caroline Gass, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstandes entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben überwacht und sich während des gesamten Jahres 2019 fortlaufend von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Durch vierteljährliche Berichte und in zwei Sitzungen, zwei weiteren Sitzungen in Form einer Telefonkonferenz sowie drei schriftlichen Abstimmungen wurde er eingehend mündlich und schriftlich gemäß § 90 des Aktiengesetzes über die allgemeine Geschäftsentwicklung, über grundlegende Angelegenheiten sowie die strategischen Ziele der Geschäftsführung unterrichtet. Die vom Vorstand beabsichtigte Geschäftspolitik sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft wurden ausführlich besprochen. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand weiterhin umfassend über die Risikosituation informiert. Geschäfte und Maßnahmen des Vorstands, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedurften, sind vor der Beschlussfassung vom Vorstand eingehend erläutert worden.

Im Rahmen eines schriftlichen Umlaufverfahrens im März 2019 hat der Aufsichtsrat über die Ausübung von Stimmrechten bei Tochtergesellschaften Beschluss gefasst.

In der bilanzfeststellenden Sitzung am 10. April 2019 befasste sich der Aufsichtsrat ausführlich mit dem Bericht des Vorstandes über den Geschäftsverlauf 2018 und dem vorgelegten Jahresabschluss. In der gleichen Sitzung stellte der Vorstand die strategischen Prioritäten und die Planung für 2019 vor, die vertiefend erörtert wurden. Darüber hinaus wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand umfassend über die Risikosituation und hier insbesondere auch über die Risiken aus den Gerichtsurteilen zur Beitragsanpassung in der Krankenversicherung sowie der IT-Sicherheit im deutschen AXA Konzern informiert. Weiterhin beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit dem Bericht aus dem Audit Committee sowie mit Vorstandsangelegenheiten.

In einer telefonisch abgehaltenen Aufsichtsratssitzung am 17. Juni 2019 befasste sich der Aufsichtsrat mit Vorstandsangelegenheiten.

In einem schriftlichen Umlaufverfahren im August 2019 stimmte der Aufsichtsrat der Verschmelzung der AXA ART Versicherung AG auf die XL Insurance Company SE, Dublin, zu. Ferner wurde in Vorstandsangelegenheiten Beschluss gefasst.

Im Rahmen eines weiteren, schriftlichen Umlaufverfahrens im September befasste sich der Aufsichtsrat erneut mit Vorstandsangelegenheiten.

In der Sitzung vom 29. November 2019 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über den bisherigen Geschäftsverlauf im laufenden Jahr und gab einen Kurzbericht über die vorläufige Planung 2020. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat weiterhin ausführlich über die strategischen Prioritäten der AXA Deutschland, den Status der Ambition 2020 und die wesentlichen Schwerpunkte in den einzelnen Sparten und im Vertrieb. Darüber hinaus wurde der Aufsichtsrat umfassend über die aktuelle Risikosituation unterrichtet. Ferner befasste sich der Aufsichtsrat mit innerorganisatorischen Angelegenheiten des Aufsichtsrats.

Im Rahmen einer telefonisch abgehaltenen Aufsichtsratssitzung am 9. Dezember 2019 wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand ausführlich über den geplanten Verkauf der Konzerngesellschaft AXA Bank AG, die entsprechende Vorstudie zu dieser Transaktion sowie die Rahmenbedingungen derselben informiert. Der Aufsichtsrat stimmte sodann der Veräußerung der AXA Bank AG vorbehaltlich der erforderlichen Zustimmungen der Aufsichtsbehörden sowie der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Bedingungen zu.

Darüber hinaus hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit dem Vorstand in zahlreichen Einzelgesprächen geschäftspolitische Fragen sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft behandelt. Über hierdurch zur Kenntnis des Vorsitzenden gelangte wichtige Angelegenheiten wurde der Aufsichtsrat jeweils unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat zudem im Geschäftsjahr 2019 die gemäß dem Merkblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß VAG geforderte Selbsteinschätzung durchgeführt und sich mit seinem Entwicklungsplan befasst.

Der Aufsichtsrat hat neben dem gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz vorgeschriebenen Vermittlungsausschuss zwei weitere Ausschüsse eingerichtet. Das aus fünf Mitgliedern bestehende Audit Committee widmet sich im Wesentlichen der Überwachung des Risikomanagements des Vorstandes und der Kontrollmechanismen der Gesellschaft, der Behandlung des Jahresabschlusses, Fragen zur Abschlussprüfung und legt die Prüfungsschwerpunkte des Geschäftsjahres fest. Das Audit Committee hat in 2019 viermal getagt. Hierüber hat es den Aufsichtsrat umfassend unterrichtet. Das aus drei Mitgliedern bestehende Präsidium ist ein vorbereitender Ausschuss, der in 2019 nicht getagt hat. Der Vermittlungsausschuss musste ebenfalls nicht einberufen werden.

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht sowie die Solvabilitätsübersicht für die Teilgruppe AXA Konzern AG für das Geschäftsjahr 2019 sind von der in der Hauptversammlung gewählten PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht lagen dem Aufsichtsrat unverzüglich nach der Aufstellung vor. Ebenso wurde der Bericht des Abschlussprüfers allen Mitgliedern des Aufsichtsrates fristgerecht vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den Prüfungsbericht und das Prüfungsergebnis dem Aufsichtsrat in der bilanzfeststellenden Sitzung zusätzlich mündlich erläutert und Fragen des Aufsichtsrates beantwortet. Der Aufsichtsrat hat die Berichte und die weiteren Erläuterungen des Abschlussprüfers zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns geprüft. Die Prüfung hat keine Beanstandungen ergeben. Der Aufsichtsrat billigte den Jahresabschluss, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist, und schloss sich dem Vorschlag für die Gewinnverwendung an. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat darüber informiert, dass für das Geschäftsjahr 2019 wie im Vorjahr von der Befreiungsmöglichkeit des § 291 HGB Gebrauch gemacht wird und dementsprechend kein Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstellt wird.

Im vergangenen Jahr sind im Vorstand und im Aufsichtsrat Personalveränderungen eingetreten. Herr Dr. Nils Kaschner ist mit Wirkung zum Ablauf des 6. Oktober 2019 aus dem Vorstand ausgeschieden. Mit Wirkung zum 12. Dezember 2019 wurde die Bestellung von Herrn Dr. Marc Daniel Zimmermann zum Mitglied des Vorstands der Gesellschaft wirksam. Herrn Dr. Zimmermann wurde die Verantwortung für das Ressort Finanzen übertragen. Herr Claudio Gienal ist mit Wirkung zum 14. Juni 2019 aus seiner Funktion als Mitglied des Aufsichtsrats ausgeschieden. An seiner Stelle ist Frau Christine Theodorovics mit Wirkung ab dem 17. Juni 2019 zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt worden. Herr Kurt Döhmel hat sein Mandat im Aufsichtsrat unserer Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 niedergelegt. Für ihn wurde Frau Doina Palici-Chehab mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Beide Nachwahlen erfolgten jeweils für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds.

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den ausgeschiedenen Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat für die erfolgreiche Tätigkeit. Für die im Berichtsjahr geleistete Arbeit spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die durch ihre tatkräftige Unterstützung mit zum Erfolg der Gesellschaft beigetragen haben, seinen Dank aus.

Unser Dank gilt auch den betriebsrätlichen Gremien sowie dem Unternehmenssprecherausschuss der Leitenden Angestellten für die sehr engagierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Köln, den 2. April 2020

Für den Aufsichtsrat

Antimo Perretta, Vorsitzender