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AXA — Annual Report 2024
Nov 3, 2025
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Annual Report
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Publication
AXA Krankenversicherung Aktiengesellschaft
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
Kennzahlen
| AXA Krankenversicherung AG | 2024 | 2023 |
|---|---|---|
| A. Kennzahlen zur Sicherheit und Finanzierbarkeit | ||
| RfB-Quote in % | 31,9 | 33,9 |
| RfB-Zuführungsquote in % | 6,8 | 8,5 |
| Überschussverwendungsquote* in % | 85,7 | 82,1 |
| Eigenkapital in Mio. Euro | 34,3 | 184,0 |
| Eigenkapitalquote in % | 0,9 | 4,8 |
| Ergebnis vor Gewinnabführung in Mio. Euro | 63,5 | 110,0 |
| Ergebnisabführung in Mio. Euro | 63,5 | 110,0 |
| B. Kennzahlen zum Erfolg und zur Leistung | ||
| Versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote in % | 8,7 | 11,1 |
| Schadenquote in % | 83,2 | 80,4 |
| Verwaltungskostenquote in % | 1,9 | 2,0 |
| Nettoverzinsung in % | 2,3 | 2,6 |
| Laufende Durchschnittsverzinsung in % | 2,7 | 2,7 |
| C. Bestands- und Wachstumskennzahlen | ||
| Beitragseinnahmen in Mio. Euro | 3.904,0 | 3.813,7 |
| Veränderungsrate in % | +2,4 | +2,8 |
| Anzahl der versicherten natürlichen Personen | 1.733.381 | 1.717.278 |
| Veränderungsrate in % | 0,9 | -0,5 |
| davon: | ||
| -Vollversicherte | 810.396 | 808.678 |
| Veränderungsrate in % | 0,2 | 0,1 |
| -Ergänzungsversicherte | 922.985 | 908.600 |
| Veränderungsrate in % | 1,6 | -1,0 |
* Überschussverwendungquote für das Geschäft nach Art der Lebensversicherung (Quote 2024 vorläufig)
Als Folge der Rundungen können sich bei der Berechnung von Summen und Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben.
Inhaltsverzeichnis
Aufsichtsrat
Antimo Perretta
Vorsitzender
Non-Executive Chairman of various AXA Boards of Directors, AXA GIE
Freienbach (SZ), Schweiz
Mirjam Bamberger
Chief Sustainability Officer, Customer Engagement, Innovation & Brand of European Markets & Health, , AXA GIE
Zürich, Schweiz
Oliver Koll
Stellvertretender Vorsitzender Konzernbetriebsrat,
Stellvertretender Vorsitzender Gesamtbetriebsrat AXA Konzern AG,
AXA Konzern AG
Bedburg, Deutschland
Thomas Gerber Neidhart
Mitglied der Geschäftsleitung der AXA Versicherungen AG
und der AXA Leben AG
Zürich, Schweiz
Vorstand
Dr. Thilo Schumacher
Vorsitzender
Vorstandsvorsitz
Customer Management
Finanzen (vertretungshalber ab 01.03. bis 22.05.2024)
Vertrieb (vertretungshalber seit 01.08.2024)
Irina Buchmann (seit 23.05.2024)
Finanzen
Dr. Achim Dahlbokum
Informationstechnologie / Digitalisierung
Operations (vertretungshalber vom 01.10. bis 26.11.2024)
People Experience (vertretungshalber vom 01.10. bis 26.11.2024)
Dr. Karsten Dietrich
Personenversicherung
Beate Heinisch (bis 30.09.2024)
Operations
People Experience
Kai Kuklinski (bis 31.07.2024)
Vertrieb
Daniela Carina Pohl (seit 27.11.2024)
Operations
People Experience
Dr. Marc Daniel Zimmermann (bis 29.02.2024)
Finanzen
Wissenschaftlicher Beirat
Dr. Markus Hamm
Group CEO Veonet GmbH
(Vorsitzender Beirat KV)
München
Prof. Dr. Thomas-H. Ittel
Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des
Universitätsklinikums Aachen
Aachen
Prof. Dr. Dr. Jens Kleesiek
Translationale bildgestützte Onkologie
Universitätsklinikum Essen (AöR)
Institut für Künstliche Intelligenz in der Medizin (IKIM)
Essen
Prof. Dr. phil. Adelheid Kuhlmey
Direktorin des Instituts Medizinische Soziologie und Rehabilitationswissenschaft der Charité Berlin
Berlin
Prof. Dr. med. Stephan Martin
Chefarzt für Diabetologie und Direktor des Westdeutschen Diabetes- und Gesundheitszentrum
Verbund Katholischer Kliniken
Düsseldorf
Dr. Markus Müschenich
Managing Partner Eternity Health GmbH
Berlin
Prof. Dr. rer. pol. Andreas Beivers
HOCHSCHULEN FRESENIUS GMBH
München
Dr. rer. nat. Sven Simons
PHOENIX group
Mannheim
Prof. Dr. Sylvia Thun
Berliner Institut für Gesundheitsforschung
Institute of Health (BIH)
Director Core Unit eHealth and Interoperability (CEI)
Berlin
Prof. Dr. med. Nicola Buhlinger-Göpfarth
Vorstandsvorsitzende Deutscher Hausärzteverband
Landesverband Baden-Württemberg e.V.
Stuttgart
Lagebericht
Geschäfts- und Rahmenbedingungen
Die Entwicklung unserer Gesellschaft fand im Geschäftsjahr 2024 in nachfolgend beschriebenem Umfeld statt:
Deutsche Wirtschaft schrumpft das zweite Jahr in Folge
Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2024 das zweite Jahr in Folge geschrumpft. Neben hohen Energiekosten und einem erhöhten Zinsniveau hat auch die zunehmende Konkurrenz für die deutsche Exportwirtschaft eine Erholung verhindert. Laut Statistischem Bundesamt sank das Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 0,2 %. Im Jahr 2023 hatte es bereits einen Rückgang von 0,3 % gegeben. Konjunkturelle und strukturelle Belastungen standen im Jahr 2024 einer besseren wirtschaftlichen Entwicklung im Wege: Die deutsche Exportwirtschaft sah sich auf wichtigen Absatzmärkten stärkerer internationaler Konkurrenz ausgesetzt. Die deutschen Exporte sanken, obwohl der Welthandel im Jahr 2024 insgesamt zunahm. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Verarbeitenden Gewerbes geriet weiter unter Druck. Dazu trugen die immer noch hohen Energiekosten bei. Ein erhöhtes Zinsniveau und unsichere wirtschaftliche Aussichten hemmten die Investitionen in Maschinen, Geräte und Fahrzeuge. Die Bauinvestitionen wurden zusätzlich durch weiterhin hohe Baupreise belastet. Darüber hinaus hielten sich die privaten Haushalte trotz steigender Einkommen mit Käufen zurück, auch aus Unsicherheit über die weitere wirtschaftliche Entwicklung. Die Verbraucherpreise in Deutschland haben sich im Jahresdurchschnitt 2024 um 2,2 % gegenüber 2023 erhöht. Die Inflationsrate fiel im Jahr 2024 damit jedoch deutlich geringer aus als in den drei vorangegangenen Jahren. International führten der Krieg in Israel und Gaza sowie der anhaltende Angriffskrieg Russlands in der Ukraine zu politischer Unsicherheit. (Quelle: Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung und Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts).
Deutsche Versicherungswirtschaft verzeichnete Beitragszuwachs von 5,3 % auf 238 Milliarden Euro
Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verzeichneten die deutschen Versicherer im Jahr 2024 einen Beitragszuwachs von 5,3 % auf 238 Milliarden Euro.
Die Lebensversicherer verbuchten 2024 ein Beitragswachstum um 2,6 % auf rund 94 Milliarden Euro. Dabei nahm das Einmalbeitragsgeschäft im Vergleich zum Vorjahr um rund 10 % zu. Beim laufenden Beitrag verzeichneten die Lebensversicherer hingegen ein Minus von 0,2 %. Hier konnte das Neugeschäft nicht die abgehenden Verträge ausgleichen.
In der Schaden- und Unfallversicherung stiegen die Beiträge als Folge der Inflationsentwicklung der Vorjahre um 7,8 % auf rund 92 Milliarden Euro. Anders als 2023 sind die Schäden im vergangenen Jahr aber langsamer gestiegen als die Beitragseinnahmen. Daher konnte in der Schaden- und Unfallversicherung ein etwas verbessertes versicherungstechnisches Ergebnis mit einem Gewinn von rund 1,9 Milliarden Euro erreicht werden. Die kombinierte Schaden-Kosten-Quote in Schaden-Unfall wird laut GDV voraussichtlich bei etwa 98 % liegen.
In der Kfz-Versicherung stiegen die Beiträge um 11,4 % auf 34,1 Milliarden Euro und die kombinierte Schaden-Kostenquote lag bei 104 %.
In der Privaten Krankenversicherung (PKV) erhöhten sich die Beiträge 2024 auf knapp 52 Milliarden Euro verbunden mit einem Anstieg der Versicherten um 3,1 % auf 39,8 Mio.
PKV-Verband: Auch 2024 zeigt sich die private Krankenversicherung stabil
Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) berichten für 2024 von einem Wachstum der Beitragseinnahmen auf 51,7 Mrd. Euro für die Private Krankenversicherung, inclusive Private Pflegepflichtversicherung. Die Anzahl der Versicherten stieg um 3,1% auf 39,8 Mio. Personen. Der Bestand der Vollversicherten wuchs netto auch in 2024 aufgrund eines positiven Wechselsaldos von der gesetzlichen Krankenversicherung zur PKV. Im Segment der Zusatzversicherungen ist ein Anstieg um 4,0 % zu verzeichnen. Dieser ist unter anderem auf die positive Entwicklung im Bereich der Betrieblichen Krankenversicherung (bKV) und Pflegezusatzversicherung (bPV) zurückzuführen. Die ausgezahlten Versicherungsleistungen stiegen deutlich um 13 % gegenüber dem Vorjahr. Die Deckungsrückstellungen wuchsen wiederum deutlich um 4,1 % gegenüber dem Vorjahr, um die medizinische Versorgung auch im Alter zu sichern
Entwicklung des Geschäftsverlaufs im Vergleich zu den Erwartungen
Mit einem erzielten Beitragsanstieg von 2,4 % gegenüber dem Vorjahr lag die Beitragssteigerung auf dem geplanten Niveau. Wachstumstreiber gegenüber dem Vorjahr waren insbesondere die Vollversicherung sowie das Firmenkundengeschäft. Die gezahlten Leistungen lagen deutlich über dem Plan und wiesen durch die Alterung des Kundenbestandes und die Kosteninflation einen deutlichen Anstieg aus. Die Veränderung der Versicherungstechnischen Rückstellungen lief moderat geringer als der Plan und deutlich unter dem Vorjahr aus. Das technische Ergebnis insgesamt reduzierte sich moderat gegenüber dem Plan und deutlich gegenüber dem Vorjahr. Auch im Plan war von einem moderat unter dem Vorjahr liegenden technischen Ergebnis ausgegangen worden. Bei den Kapitalanlagen konnten das erwartete und das Vorjahres-Ergebnis im Wesentlichen aufgrund von außerplanmäßigen Abschreibungen nicht erreicht werden. Erwartet wurde ein Kapitalanlageergebnis moderat über dem Vorjahr. Die Verwaltungskostenquote lag mit 1,9 % leicht unter dem Vorjahr und entsprach der Erwartung. Damit liegt die Verwaltungskostenquote weiter unter dem Marktdurchschnitt.
Das Ergebnis liegt aufgrund der höheren Versicherungsleistungen und des geringeren Kapitalanlagenergebnisses deutlich unter dem geplanten Niveau und deutlich unter dem Vorjahr, welches zudem durch die Auflösung einer Steuerrückstellung positiv beeinflusst war.
Starke Ratings im AA-Bereich
Die AXA Gruppe mit Hauptsitz in Frankreich gehört zu den stabilsten globalen Finanzdienstleistern. Die internationalen Ratingagenturen bescheinigen ihr seit Langem eine hohe Finanzkraft. Deren Einstufungen können indirekt auch für die Kerngesellschaften der deutschen AXA Konzern AG herangezogen werden. Der letzte Bericht des Standard & Poor’s Rating Services vom 19. September 2024 testiert der AXA Gruppe weiterhin unverändert ein Financial Strength Rating von AA- sowie einen stabilen Ausblick. Die Ratingagentur Moody’s behält ihr Insurance Financial Rating im Bericht vom 18. Oktober 2024 mit einem Rating von Aa3 bei, erhöhte aber den Ausblick von stabil auf positiv. Die auf den Versicherungssektor spezialisierte Ratingagentur AM Best bewertet die AXA Gruppe in ihrer letzten Beurteilung vom 2. Oktober 2024 mit einem Financial Strength Rating von A+ Superior mit stabilem Ausblick.
Der Geschäftsverlauf im Einzelnen
Sofern nicht anders angegeben, ist die Darstellung der nachfolgenden Positionen eine Brutto-Betrachtung.
Neugeschäftswachstum insbesondere in der Zusatzversicherung
Bereinigt um einen Sondereffekt aus der der Dynamikaktion in der Pflegezusatzversicherung im Vorjahr konnte im Geschäftsjahr 2024 ein Neugeschäftswachstum von 4,5 % erzielt werden. Der Grund sind hohe Wachstumsraten in der Zusatzversicherung durch neue Tarife, die von Kunden und Vertriebspartnern sehr gut angenommen werden. Zu nennen ist hier der im Jahr 2023 im Markt eingeführte Krankentagegeld Tarif KG Easy der neuen easyLine Tarifreihe. Weiterhin erfolgreich im Markt erwies sich die FlexMed easy Zusatzversicherung im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung. Seit der Einführung im Jahr 2021 konnte das Neugeschäft des Budgettarifs gemessen in APE und Versicherten Personen auch im Jahr 2024 weiter gesteigert werden. In der Vollversicherung lag das Neugeschäft leicht über dem Vorjahresniveau.
Kundenstamm in der Voll- und Zusatzversicherung weiter ausgebaut
Unsere Gesellschaft verzeichnete bei der Gesamtzahl der versicherten Personen im Jahr 2024 mit 1,73 Mio. (Vorjahr: 1,72 Mio.) einen leichten Anstieg. Mit 810,4 Tsd. (Vorjahr: 808,7 Tsd.) versicherten Personen stieg die Anzahl der Versicherten in der Krankheitskosten-Vollversicherung durch den weiteren Ausbau im Kundensegment Öffentlicher Dienst leicht an. In der Zusatzversicherung wurde mit 923,0 Tsd. versicherten Personen (Vorjahr 908,6 Tsd.) ein deutlicherer Anstieg um 1,6 % verzeichnet.
Beitragssteigerung +2,4 % bei moderater Beitragsanpassung auch durch Wachstum der Voll- und Zusatzversicherten
Die gebuchten Bruttobeitragseinnahmen wuchsen im Berichtsjahr um 2,4 % auf 3,90 Mrd. Euro. Neben einer moderaten Beitragsanpassung in der Voll- und Zusatzversicherung trugen die weiterhin hohe Bestandsfestigkeit und das Bestandswachstum im Öffentlichen Dienst und in der Zusatzversicherung zum Beitragswachstum bei. Zudem konnte die ergänzende Pflegeversicherung im Wesentlichen getrieben durch Mehrbeiträge aus der Dynamik Aktion sowie das Firmengeschäft ein deutliches Beitragswachstum erzielen.
In den gebuchten Bruttobeiträgen sind 565,0 Mio. Euro (2023: 517,0 Mio. Euro) aus der Pflegepflichtversicherung enthalten.
Das Beitragsaufkommen aus Versicherungen gegen Einmalbeitrag - vor allem Auslandsreisekrankenversicherungen - blieb mit 9,9 Mio. Euro nahezu konstant.
Kapitalanlageergebnis auf 605,7 Mio. Euro gesunken
Das gesamte Kapitalanlageergebnis - alle Erträge abzüglich aller Aufwendungen - betrug im Berichtsjahr 605,7 Mio. Euro (2023: 648,3 Mio. Euro). Dies entspricht einem Rückgang von 42,4 Mio. Euro. Dabei stieg das laufende Ergebnis für Kapitalanlagen im Wesentlichen aufgrund von höheren Ausschüttungen von Renten- und Aktienfonds um 20,6 Mio. Euro auf 703,3 Mio. Euro. Die laufende Verzinsung bleibt stabil bei 2,7 %.
Aus dem Abgang von Kapitalanlagen wurden Gewinne in Höhe von 108,5 Mio. Euro (2023: 55,2 Mio. Euro) realisiert. Diese Gewinne wurden hauptsächlich aus der Rückgabe von Anteilsscheinen sowie dem Verkauf von Aktienfonds, Rentenfondsanteilen und festverzinslichen Wertpapieren erzielt. Den Abgangsgewinnen standen Abgangsverluste in Höhe von 11,8 Mio. Euro (2023: 36,7 Mio. Euro) gegenüber.
Im Berichtsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Kapitalanlagen in Höhe von insgesamt 197,9 Mio. Euro (2023: 58,6 Mio. Euro) vorgenommen, davon sind 1,5 Mio. Euro (2023: 1,8 Mio. Euro) durch Wechselkursänderungen bedingt. Die Zuschreibungen auf Kapitalanlagen beliefen sich im Geschäftsjahr auf 3,6 Mio. Euro (2023: 5,7 Mio. Euro).
Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen - berechnet nach der Formel des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft - beträgt für das Jahr 2024 2,3 % (2023: 2,6 %).
Verwaltungskostenquote mit 1,9 % leicht unter dem Vorjahr
Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb sanken auf 311,6 Mio. Euro (2023: 323,9 Mio. Euro). Die Gründe hierfür waren niedrigere, neugeschäftsbedingte Abschlussaufwendungen in Höhe von 239,9 Mio. Euro (2023: 250,1 Mio. Euro) sowie niedrigere Verwaltungsaufwendungen. Die Verwaltungsaufwendungen sanken auf 74,2 Mio. Euro (2023: 76,2 Mio. Euro), die Verwaltungskostenquote sank damit auf 1,9 % (2023: 2,0 %).
Anstieg der Alterungsrückstellung um 1,1 Mrd. Euro auf 24,9 Mrd. Euro
Die Aufwendungen für Versicherungsleistungen einschließlich der Zuführung zur Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle betrugen im Berichtsjahr 2,9 Mrd. Euro und stiegen gegenüber dem Vorjahr um 7,9 %.
Der Deckungsrückstellung wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt 1,1 Mrd. Euro zugeführt. Darin enthalten ist die in der Deckungsrückstellung ausgewiesene Direktgutschrift von 30,6 Mio. Euro. Durch diese Zuführungen erhöhte sich der Bestand der Deckungsrückstellung von 23,8 Mrd. Euro im Vorjahr auf 24,9 Mrd. Euro.
Die Schadenquote - berechnet nach der Formel des Verbandes der privaten Krankenversicherung - stieg um 2,8 Prozentpunkte auf 83,2 %. Grund für den Anstieg ist ein deutlicher Anstieg der Aufwendungen für Versicherungsfälle.
Durch die im Vergleich zum Vorjahr gestiegene Schadenquote und leicht rückläufigen Kostenquoten, sinkt die versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote um 2,3 Prozentpunkte auf 8,7 %. Die versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote stellt den Teil der Beitragseinnahmen dar, der nach Abzug von Leistungen, Kosten und Zuführung zur Alterungsrückstellung übrigbleibt.
Auch im vergangenen Geschäftsjahr wurden erhebliche Mittel für die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) aufgewendet. Der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung wurden 263,7 Mio. Euro (2023: 324,1 Mio. Euro) zugeführt. Gleichzeitig wurden dieser Bilanzposition zur Milderung von Beitragserhöhungen 228,3 Mio. Euro (2023: 210,6 Mio. Euro) entnommen. An Kunden, die keine Leistungen in Anspruch genommen haben oder gesundheitsbewusstes Verhalten zeigten, wurden im Berichtsjahr insgesamt 83,5 Mio. Euro (2023: 84,7 Mio. Euro) ausgeschüttet.
Der Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung wurden im Berichtsjahr 0,6 Mio. Euro (2023: 2,3 Mio. Euro) zugeführt. Gleichzeitig wurden dieser Bilanzposition 4,5 Mio. Euro (2023: 3,3 Mio. Euro) entnommen, um die Beitragsanpassung für über 65-jährige Versicherte zu mildern.
Die Zuführungsquote zur RfB betrug, bezogen auf die Beiträge, 6,8 % (2023: 8,5 %). Die RfB-Quote sank um 2,0 Prozentpunkte auf 31,9 %.
Steuerliche Organschaft
Seit dem 1. Januar 2009 besteht eine körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft unserer Gesellschaft mit der AXA Konzern AG als Organträgerin.
Gewinnabführungsvertrag
Seit dem 15. Oktober 2009 besteht mit der AXA Konzern AG ein Gewinnabführungsvertrag.
Jahresüberschuss vor Gewinnabführung von 63,5 Mio. Euro
Der Rohüberschuss nach Steuern betrug im Berichtsjahr 358,4 Mio. Euro (2023: 500,7 Mio. Euro). Der Rückgang resultierte insbesondere aus einem Anstieg der gezahlten Versicherungsleistungen und einem rückläufigen Kapitalanlageergebnis.
Nachdem unseren Kunden 294,9 Mio. Euro (2023: 390,7 Mio. Euro) des Rohüberschusses gutgeschrieben wurden, verblieb für das Geschäftsjahr 2024 ein Gewinn von 63,5 Mio. Euro (2023: 110,0 Mio. Euro). Er wurde aufgrund des Gewinnabführungsvertrages an die AXA Konzern AG abgeführt.
Kapitalanlagebestand stieg um 942,4 Mio. Euro auf 26,7 Mrd. Euro.
Das Geschäftsjahr 2024 war erneut von einer hohen Volatilität an den Kapitalmärkten geprägt. Makroökonomische Faktoren und politische Ereignisse beeinflussten die Entwicklung der globalen Aktien- und Rentenmärkte maßgeblich. Dabei standen politische Unsicherheiten und wirtschaftliche Abkühlungstendenzen in Europa einer sehr resilienten US-Ökonomie mit einem im November gewählten Präsident Donald Trump gegenüber. Dies spiegelte sich neben dem erneut dominierenden Thema Künstliche Intelligenz auch in der starken Wertentwicklung der nordamerikanischen Aktienmärkte im Vergleich zu europäischen Aktien wider.
Die globale Wirtschaft stabilisierte sich weiter, mit einem geschätzten realen Wachstum von 3,2 % für 2024. Allerdings zeigten sich erhebliche regionale Unterschiede: Während die Eurozone lediglich ein Wachstum von 0,8 % verzeichnete (Deutschland sogar -0,1 %), demonstrierte die US-Wirtschaft mit 2,7 % Wachstum bemerkenswerte Resilienz. Gestützt wurde diese durch einen robusten Arbeitsmarkt und positive Binnenmarktaussichten als Folge der zu erwartenden Politik der neuen US-Regierung.
Die wirtschaftlichen Entwicklungen in der Eurozone und den USA spiegelten sich auch deutlich in den Inflationstrends wider. In der Eurozone sank die Inflationsrate im Jahresverlauf weiter und wird für Dezember 2024 bei 2,4 % im Vergleich zum Vorjahr erwartet (zum Vergleich lag die Inflationsrate im Dezember 2023 bei 2,9 %). In den USA zeigte sich die Inflationsrate im Jahresverlauf persistenter, sank aber insbesondere im zweiten Halbjahr und wird für Dezember 2024 bei 2,9 % erwartet (zum Vergleich lag die Inflationsrate im Dezember 2023 bei 3,4 %).
Als Reaktion auf die sinkenden Verbraucherpreise leiteten die Zentralbanken eine geldpolitische Lockerung ein. Die EZB initiierte im Juli die erste von vier Zinssenkungen i.H.v. jeweils 25 Basispunkten, wodurch die Einlagenfazilität im Dezember 3,0% erreichte. Die US-Zentralbank Federal Reserve folgte diesem Trend im Herbst 2024 und senkte angesichts rückläufiger Inflationszahlen und einer Entspannung am US-Arbeitsmarkt den Leitzins um insgesamt 100 Basispunkte.
Die Geldpolitik der Zentralbanken beeinflusste maßgeblich die Anleiherenditen am Kapitalmarkt. Während sich die Zinskurve in Folge der gesenkten Leitzinsniveaus weiter normalisierte, bleibt das allgemeine Zinsniveau weiterhin über den Levels des Niedrigzinsumfeld von vor 2022. Insbesondere idiosynkratische Faktoren, wie die fiskalpolitische Aussicht in europäischen Ländern oder der USA, ließen die Renditen der 10-jährigen Bundesanleihe bzw. der 10-jährigen US Treasuries auf 2,4 % bzw. 4,6 % steigen. Währenddessen verblieben die Risikoaufschläge von Unternehmensanleihen mit hoher Bonität weiter auf niedrigen Niveaus.
Die globale makroökonomische Entwicklung spiegelte sich positiv an den Aktienmärkten wider, so dass der MSCI World in 2024 um 17,0 % stieg. Zudem zeigte sich die wirtschaftliche Divergenz zwischen USA und Europa in den unterschiedlichen Wertentwicklungen von europäischen und US-Aktien. Der US-Aktienindex S&P 500 verzeichnete einen Wertzuwachs i.H.v. 23,3 % getrieben durch das robuste Wirtschaftswachstum sowie der starken Überrendite von Technologiewerten und dem Trendthema Künstliche Intelligenz. Der EURO STOXX 50 wies wiederum nur eine Wertentwicklung i.H.v. 8,3 % auf, wobei die Underperformance gegenüber US-Aktien im Jahr 2024 zu den schlechtesten der letzten Dekaden gehörte.
Der Euro wertete gegenüber dem US-Dollar im Jahresverlauf um insgesamt 6,2 % ab. Wesentlicher Treiber hierfür war auch hier die im zweiten Halbjahr klar auseinanderlaufende wirtschaftliche Aussicht in beiden Währungsräumen. Zudem werden auch die politischen Maßnahmen des zukünftigen US-Präsident Trumps eher mit inflationärer Folgewirkung abgeschätzt, so dass kurz- bis mittelfristig ein höheres US-Zinsniveau erwartet wird.
| 31.12.2023 | 31.12.2024 | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|
| EZB Einlagezins | 4,00% | 3,00% | -1,00%-Pkt. | |
| Zinsen | 10 Jahre Swap | 2,49% | 2,36% | -0,13%-Pkt. |
| 10 Jahre Bundesanleihe | 2,02% | 2,36% | +0,34%-Pkt. | |
| Aktien | EuroStoxx 50 | 4.521 | 4.896 | +8,3% |
| S&P 500 (USA) | 4.770 | 5.882 | +23,3% | |
| Währung | EUR/USD | 1,10 | 1,04 | -6,2% |
| EUR/GBP | 0,87 | 0,83 | -4,6% |
In dem skizzierten Kapitalmarktumfeld hat die AXA Krankenversicherung AG auf Grundlage eines ausgewogenen Kapitalanlagenportfolios die an ihre Kunden gegebenen Leistungsversprechen erfüllt. Zudem profitierte die AXA Krankenversicherung AG von den Vorteilen als Unternehmen eines internationalen Versicherungskonzerns, um die zur Verfügung stehenden Mittel in Kapitalanlagen zu attraktiven Konditionen eines Großinvestors zu investieren.
Im Geschäftsjahr 2024 wurden Investitionen in Staatsanleihen und staatsnahe Anleihen sowie in Unternehmensanleihen vorgenommen. Zudem wurden Investitionen in Hypothekendarlehen, Infrastrukturfinanzierungen und -beteiligungen, Schwellenländeranleihen, Immobilien, nicht börsennotierte Eigenkapitalbeteiligungen/Private Equity sowie in alternative Kreditfinanzierungen getätigt. Der Aktien- und Immobilienbestand wurde hingegen reduziert. Im Bereich des verantwortungsbewussten Investierens, wurde die Nachhaltigkeit des Kapitalanlagebestandes, unter anderem mit Investments in sogenannte Green Bonds oder Impact Investments, weiter strategisch forciert. Zudem erfolgten gezielte Desinvestitionen aus Kapitalanlagebeständen mit Verstößen im Bereich fossiler Energieträger sowie Unternehmen mit unzureichender Bereitschaft, Nachhaltigkeitsaspekte umzusetzen. Abschließend wurden strategische Portfolioanpassungen durchgeführt, um die CO2 -Intenistät der Portfolien weiter zu reduzieren. Der Bestand an Kapitalanlagen stieg bei unserer Gesellschaft im Laufe des Jahres 2024 auf einen Buchwert von 26,7 Mrd. Euro (2023: 25,8 Mrd. Euro). Der Marktwert stieg auf 25,0 Mrd. Euro (2023: 24,1 Mrd. Euro).
Das gesamte Neuanlagevolumen unserer Gesellschaft betrug 2,2 Mrd. Euro (2023: 3,0 Mrd. Euro). Mit 1.507,3 Mio. Euro oder 68,9 % bildeten festverzinslichen Wertpapiere und in festverzinsliche Wertpapiere investierte Investmentanteile den Schwerpunkt unserer Neuanlagen. Der Bestand der festverzinslichen Wertpapiere inklusive der in festverzinslichen Wertpapieren investierten Investmentanteile bildet den Schwerpunkt des Gesamtportfolios und betrug 21,4 Mrd. Euro (2023: 19,1 Mrd. Euro) oder 80,2 % (2023: 78,6 %) der gesamten Kapitalanlagen.
Der überwiegende Teil der Aktien wurde in Spezialfonds gehalten, die auf Aktieninvestments ausgerichtet sind, jedoch auch einen begrenzten Anteil an Renteninvestments beinhalten. Insgesamt sank die Aktienquote auf Buchwertbasis, die nur den reinen Aktien- und keinen Rentenfondsanteil berücksichtigt auf 1,3 % (2023: 2,2 %). Gemessen an den Marktwerten sank die Quote auf 1,9 % (2023: 2,9 %).
Bewertungsreserven von -1,7 Mrd. Euro.
Die Bewertungsreserven als Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert und dem Buchwert beliefen sich zum 31. Dezember 2024 auf -1.731,8 Mio. Euro (2023: -1.717,9 Mio. Euro). Der Wert unserer Reserven ist im Geschäftsjahr 2024 um 13,9 Mio. Euro gesunken. Dies ist insbesondere auf die Kapitalanlage in Rentenpapiere zurückzuführen. Das allgemein gesunkene Zinsniveau bei festverzinslichen Wertpapieren gegenüber dem entsprechenden Berichtszeitraum des Vorjahres führten, trotz gestiegenen Risikoaufschlägen, zu einem Anstieg der Bewertungsreserven um 1.582,0 Mio. Euro auf -2.282,6 Mio. Euro. (2023: -700,7 Mio. Euro).
Die Bewertungsreserven auf Aktieninvestmentanteile, Beteiligungen und direkte sowie indirekte Immobilienbeteiligungen betrugen am Ende des Berichtsjahres 550,9 Mio. Euro (2023: 510,8 Mio. Euro).
Eigenkapital nach Kapitalherabsetzung 34,3 Mio. Euro
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. April 2024 und 11. Juni 2024 wurde das Grundkapital nach den Vorschriften über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) um 110,8 Mio. Euro erhöht. Im Anschluss daran wurde das Grundkapital nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) um 114,8 Mio. Euro herabgesetzt. Die Maßnahmen sind mit Eintragung im Handelsregister am 23. Juli 2024 wirksam geworden (§ 224 AktG). Die Auszahlung an die alleinige Aktionärin AXA Konzern AG erfolgte nach Ablauf der sechsmonatigen Sperrfrist in 2025.
Der Jahresüberschuss wurde aufgrund des im Oktober 2009 geschlossenen Gewinnabführungsvertrages an die AXA Konzern AG abgeführt.
Weitergehende Erläuterungen zum Eigenkapital befinden sich im Anhang.
Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren
Net Promoter System zur Messung der Kundenzufriedenheit
Mit der Zielsetzung, unsere hohe Kundenzufriedenheit zukünftig noch weiter zu erhöhen, wurde im Jahr 2017 konzernweit das Net Promoter System eingeführt. Mit diesem System können Kundinnen und Kunden aktiv Feedback zu ihrem Kontakt mit AXA geben. Dies erfolgt anhand der Weiterempfehlungsbereitschaft und einer Sterne-Bewertung von 1 bis 5 inklusive der individuellen offenen Aussagen der jeweiligen Kundin oder des jeweiligen Kunden, die auf der Unternehmens-Homepage transparent veröffentlicht werden und somit für jede Kundin oder jeden Kunden und jede Interessentin und jeden Interessent offen einsehbar sind. Die Erhebung der NPS-Werte findet dabei an einer Vielzahl an Kontaktpunkten unserer Kundinnen und Kunden mit AXA statt und reicht von einem übergreifenden NPS-Wert über eine Beurteilung der Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner, der operativen Betreuung bis hin zum Feedback zu unseren Produkten und Serviceleistungen.
Im Jahr 2024 konnten wir unseren übergreifenden NPS für die Sachgesellschaften sowie für die Lebensversicherungen positiv entwickeln und durch eine Vielzahl von Maßnahmen die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden weiter steigern. Im Bereich Kranken liegt der NPS-Wert auf hohem Niveau leicht unter dem Vorjahreswert, aber deutlich über dem ebenfalls leicht rückläufigen Durchschnittswert der Wettbewerber. Die fortlaufende Analyse und Reaktion auf die Feedbacks unserer Kundinnen und Kunden wird auch im nächsten Jahr konsequent weiter fortgesetzt und ermöglicht es uns auch zukünftig, Optimierungsmaßnahmen im Sinne unserer Kundinnen und Kunden zu entwickeln und umzusetzen.
Risiken der zukünftigen Entwicklung
Die Einschätzungen der zukünftigen Entwicklung unseres Unternehmens beruhen in erster Linie auf Planungen, Prognosen und Erwartungen mit einem Planungshorizont von grundsätzlich 3 Jahren ausgehend vom Stichtag 31. Dezember 2024. Dementsprechend kommen insbesondere in der Berichterstattung über die Risiken und die künftige Entwicklung unserer Gesellschaft allein unsere Annahmen und Ansichten zum Ausdruck.
Das Risikomanagement unserer Gesellschaft basiert auf der Grundlage der §§ 23 und 26 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) in Verbindung mit den Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo) sowie der Leitlinien der EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) zum Governancesystem und der Durchführungsverordnung 2015/35 der Europäischen Kommission.
Als Risiko wird, gemäß den gesetzlichen Anforderungen an das Risikomanagement für Versicherungsunternehmen, die Möglichkeit des Nichterreichens eines explizit formulierten oder sich implizit ergebenden Zieles verstanden. Dies schließt die Risikodefinition des Deutschen Rechnungslegungsstandards zur Risikoberichterstattung (DRS 20) ein, innerhalb dessen Risiken als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen Prognose- beziehungsweise Zielabweichung führen können, definiert sind.
Grundsätzlich kann zwischen folgenden Risiken unterschieden werden:
| • | versicherungstechnische Risiken, |
| • | Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft, |
| • | Risiken aus Kapitalanlagen, |
| • | operationelle und sonstige Risiken. |
Im Folgenden werden unsere Organisationseinheiten des Risikomanagements und der Risikomanagementprozess aufgezeigt. Darüber hinaus wird unsere Risikosituation im Wesentlichen anlehnend an den Deutschen Rechnungslegungsstandard zur Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen (DRS 20 und Anlage 2 für Versicherungsunternehmen) dargestellt.
Organisationseinheiten des Risikomanagements
Das Risikomanagement unserer Gesellschaft ist in das konzernweite Risikomanagementsystem der AXA Deutschland (AXA Konzern AG und ihre Mehrheitsbeteiligungen an den Versicherungsunternehmen) eingebunden.
Aufgrund der Komplexität des Versicherungsgeschäfts ist die Risikomanagementfunktion unserer Gesellschaft auf verschiedene zentrale Funktionen, Organisationseinheiten und Kommissionen verteilt. Kontrollgremium ist der Aufsichtsrat als das den Vorstand überwachende Organ. Der Vorstand ist zuständig für die risikopolitische Ausrichtung unserer Gesellschaft sowie die Implementierung eines wirksamen Risikomanagements und dessen Weiterentwicklung. Das Audit & Risk Committee (ARC) unterstützt den Vorstand bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Zu diesem Zweck hat der Vorstand Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse auf das ARC delegiert, behält aber letztendlich die Verantwortung und Handlungsvollmacht. Darüber hinaus werden im ARC unter anderem Compliance-Themen sowie Rechts- und Revisionsthemen mit Risikobezug behandelt. Des Weiteren existiert das Compliance and Operational Risk Committee als zentrales Kommunikationsgremium zu Compliance-Themen, operationellen Risiken, Reputationsrisiken und weiteren Rechtsrisiken. Zusätzlich werden risikorelevante Themen in diversen Spezialgremien, wie zum Beispiel dem Internal Model Committee, dem Local Risk Reinsurance Committee, dem Asset Liability Management Committee, dem Investment Committee und weiteren Gremien besprochen. Zur Risikomanagementfunktion gehörende Organisationseinheiten sind:
| • | der Bereich Value & Risk Management (zentrales Risikomanagement), |
| • | die Risikoverantwortlichen für die Steuerung und Kontrolle der Risiken in ihrem jeweiligen Unternehmensbereich (dezentrales Risikomanagement), |
| • | die dezentralen Risikomanager für die Koordination aller risikorelevanter Themen innerhalb des Ressorts (ebenfalls dezentrales Risikomanagement) und |
| • | der Verantwortliche Aktuar unserer Gesellschaft. |
Der Bereich Value & Risk Management - zuständige Einheit für alle Gesellschaften der AXA Deutschland - ist in das Ressort des Vorstandsvorsitzenden der AXA Konzern AG integriert. Die Schlüsselfunktion Risikomanagement liegt in der Verantwortung des Chief Risk Officers, der gleichzeitig als Leiter des Value- & Risk Management tätig ist.
Der Chief Risk Officer der AXA Deutschland stellt die zeitnahe Kommunikation risikorelevanter Themen durch regelmäßige Berichterstattung an das ARC im Rahmen von dessen Sitzungen beziehungsweise ad hoc sicher.
AXA hat mit Blick auf die Solvency II-Anforderungen an das System of Governance folgende Schlüsselfunktionen etabliert:
| • | Risikomanagement-Funktion, |
| • | Compliance-Funktion, |
| • | Interne Revision, |
| • | Versicherungsmathematische Funktion. |
Inhaber der Funktionen und damit Schlüsselperson ist der jeweilige Leiter innerhalb des Bereichs oder der Abteilung. Die versicherungsmathematische Funktion ist im Ressort Finanzen angesiedelt. Für die Inhaber der Schlüsselfunktionen und -aufgaben gelten besondere Anforderungen, sogenannte „Fit & Proper“-Eigenschaften (das heißt fachlich qualifiziert und persönlich zuverlässig).
Das Risikomanagementsystem wird regelmäßig durch die Interne Revision geprüft.
Risikomanagementprozess
Das Risikomanagement unserer Gesellschaft erfolgt unter Beachtung gesetzlicher, aufsichtsrechtlicher und innerbetrieblicher Vorgaben. Der Risikomanagementprozess setzt sich aus Risikoidentifikation, Risikoanalyse und -bewertung, Risikosteuerung und -überwachung sowie Risikokommunikation und -berichterstattung zusammen.
Risikoidentifikation: Die regelmäßige Risikoidentifikation erfolgt innerhalb der ARC-Sitzungen, im Rahmen der strategischen Planung, der Aktualisierung der Risikostrategie sowie der Dokumentation und Beschreibung operationeller Risiken.
Darüber hinaus ist die Risikoidentifikation auch durch das Interne Kontrollsystem sowie im Rahmen von Prüfungen der Internen Revision möglich. Risiken neuer Kapitalmarkt- und Versicherungsprodukte werden im Rahmen der beiden standardisierten Prozesse Investment Approval Process (IAP) und Product Approval Process (PAP) vom Bereich Value & Risk Management unabhängig auf alle wesentlichen internen und externen Risikoeinflussfaktoren untersucht sowie deren Auswirkungen auf das Gesamtrisikoprofil bewertet. Des Weiteren gibt es zur Identifikation operationeller Risiken einen jährlichen Risikoerhebungsprozess auf Basis einer Befragung der Vorstandsmitglieder und der höheren Führungsebene sowie einer Bewertung durch die jeweiligen operativen Ansprechpartner. Darüber hinaus erfolgt die Risikoidentifikation infolge einer Meldung eingetretener Risiken zur Aufnahme in die Verlustdatensammlung für operationelle Risiken, im Rahmen des Information Risk Management Prozesses (IRM) oder durch das Risk Identification and Assessment (RIA) im Rahmen des Business Continuity Managements.
Risikoanalyse und -bewertung: Aufbauend auf den Ergebnissen der Risikoidentifikation erfolgt eine Analyse und Bewertung der Risiken. Ergebnis der Risikoanalyse und -bewertung ist das Risikoprofil unseres Unternehmens. Identifizierte Risiken werden nach ihrer Wesentlichkeit eingeordnet. Dadurch wird sichergestellt, dass Risiken mit wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage unseres Unternehmens identifiziert und angemessene Steuerungsmaßnahmen/-strategien definiert werden können.
Bei der Risikobewertung wird, wo sinnvoll und möglich, eine quantitative Einschätzung für die einzelnen Risiken sowie für das gesamte Risikoportfolio unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Steuerungsmaßnahmen abgegeben. Die übergreifende quantitative Risikobewertung erfolgt anhand des ökonomischen Risikokapitalmodells und der dort definierten und eingesetzten Bewertungsmethoden. Für Risikoarten, für die eine quantitative Risikomessung nicht sinnvoll oder möglich ist, wie zum Beispiel Reputations- oder strategische Risiken, wird eine qualitative Beurteilung vorgenommen. Neben qualitativen und quantitativen Methoden werden bei der Risikobewertung für ausgewählte Risiken situationsbedingt auch Sensitivitätsanalysen, Szenarioanalysen und Stresstests mit unterschiedlichen Zeithorizonten herangezogen.
Risikosteuerung und -überwachung: Die Risikosteuerung umfasst das Ergreifen von Maßnahmen zur Risikobewältigung in unserer Gesellschaft. Unter Risikosteuerung wird die Umsetzung entwickelter Konzepte und Prozesse im Einklang mit der von der Geschäftsleitung vorgegebenen Risikostrategie verstanden. Dadurch werden Risiken entweder bewusst akzeptiert, vermieden, vermindert oder transferiert. Durch regelmäßige Überwachung der Risiken anhand eines Soll-Ist-Abgleichs, zum Beispiel im Rahmen des implementierten Limitsystems, werden Gefahren frühzeitig erkannt. Somit wird ein Gegensteuern ermöglicht. Die Entscheidung, welche Maßnahme im speziellen Fall durchgeführt wird, erfolgt durch Abwägung des Risiko-/ Ertragsprofils sowie durch Überwachung der Limite der Verlust- und Risikoindikatoren. Die Risikosteuerung erfolgt immer durch die Geschäftsleitung gemäß ihrer Bereitschaft, bestimmte Risiken zu übernehmen. Dabei müssen das Risikoprofil und die Risikotragfähigkeit strikt beachtet werden. Schließlich wird in Verbindung mit einer angemessenen Berichterstattung beziehungsweise Eskalation die Einhaltung der Risikostrategie sichergestellt und die frühzeitige Identifizierung von Risiken ermöglicht.
Risikokommunikation und -berichterstattung: Das sich aus Risikoanalyse und Bewertung ergebende Risikoprofil wird gegenüber dem Vorstand kommuniziert, sodass dieser bei der Festlegung des Risikoappetits das aktuelle Risikoprofil berücksichtigen kann. Ziel der Risikoberichterstattung ist die Bereitstellung aller erforderlichen Risikoinformationen zur Einschätzung des unternehmensindividuellen Risikos unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher und interner Steuerungsanforderungen. Neben der Ergebnisberichterstattung zum ökonomischen Risikokapital werden auf Konzern- und Gesellschaftsebene regelmäßig ein Risikobericht und ein auf Solvency II-Anforderungen ausgerichteter ORSA (Own Risk and Solvency Assessment)-Bericht verfasst. Entsprechend der internen Vorgaben kann zudem unterjährig ein Ad-hoc-ORSA abgefasst werden. Darüber hinaus werden im Rahmen des Solvency II-Berichtswesens die Berichte „Bericht über die Solvabilität und Finanzlage“ (SFCR) und „Regelmäßiger aufsichtlicher Bericht“ (RSR) erstellt, in welchen wir unter anderem ebenso Risikomanagement und Risikoprofil unserer Gesellschaft darstellen. Diese Berichte werden den Vorständen der Versicherungsgesellschaften zur Freigabe vorgelegt und an das dezentrale Risikomanagement, das ARC und die Aufsichtsbehörde übermittelt, der SFCR wird auf der Internetseite der AXA Konzern AG veröffentlicht. Zusätzlich sind Ad-hoc-Berichterstattungspflichten, beispielsweise bei Erreichen definierter Schwellenwerte, implementiert. Risikorelevante Themen werden darüber hinaus im Rahmen des regelmäßig zusammenkommenden ARC besprochen, nachdem sie zuvor im Rahmen der weiteren Gremien diskutiert wurden.
Versicherungstechnische Risiken
Wir, die AXA Krankenversicherung, betreiben insbesondere die Krankenvollversicherung sowie die Pflegepflichtversicherung und verschiedene Arten der Zusatzversicherung. Die primären versicherungstechnischen Risiken aus dem Krankenversicherungsgeschäft sind Krankheitskosten-/Leistungsrisiken, biometrische Risiken, Risiken aus Kundenverhalten, Reserverisiken und Kostenrisiken. Ferner bestehen noch temporäre Zinsgarantierisiken sowie Risiken aus gesetzgeberischen Maßnahmen.
Versicherungstechnische Risiken können dazu führen, dass die zu zahlenden Leistungen und Kosten nicht mehr aus den Beitragseinnahmen in Verbindung mit der Veränderung der Alterungsrückstellung finanziert werden können. Ein mindestens jährlich durchzuführender, gesetzlich vorgeschriebener Vergleich der erforderlichen mit den kalkulierten Leistungen ermöglicht jedoch ein zeitnahes Erkennen von Abweichungen in den erwarteten Leistungen. Überschreitet die Abweichung den gesetzlichen oder in den AVB verankerten Schwellenwert, erfolgt eine Beitragsanpassung, sofern die Abweichung nicht vorübergehender Natur ist. Bei der hierfür notwendigen Neukalkulation werden sämtliche Rechnungsgrundlagen überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Rechnungsgrundlagen werden dabei in der Regel aus historischen Beobachtungswerten abgeleitet und gem. KVAV §2, Absatz 3 mit ausreichenden Sicherheiten versehen. Im Falle von vorübergehenden Schwankungen ist keine Beitragsanpassung vorgesehen. Zusätzlich bestehen für das Neugeschäft und für Vertragsänderungen im Versicherungsbestand der Krankenversicherung Zeichnungsrichtlinien, um Deckungszusagen nur zu risikogerechten Beiträgen zu geben. Darüber hinaus enthalten viele Tarife Selbstbehalte zur Steuerung der Leistungsinanspruchnahme. Mit unseren Maßnahmen reduzieren wir unserer Überzeugung nach die nicht vollständig vermeidbaren versicherungstechnischen Risiken auf ein vertretbares Niveau.
Krankheitskosten-/Leistungsrisiken
Unter dem Krankheitskosten-/Leistungsrisiko wird das Risiko verstanden, dass die tatsächlichen Krankheits- und Pflegekosten die erwarteten, in dem Beitrag berücksichtigten Zahlungen übersteigen können. Im Fall eines kurzfristigen und nicht nur vorübergehenden Anstiegs der Krankheits- und Pflegekosten über den kalkulierten Rahmen kann auf die unerwartete Leistungserhöhung gegebenenfalls erst mit einer zeitlichen Verzögerung durch eine Beitragsanpassung reagiert werden. Ursachen für solche Leistungsanstiege können nach unserer Erfahrung weitere medizinische Fortschritte in Verbindung mit kostspieligeren medizinischen Einrichtungen oder die Entwicklung neuer teurerer Medikamente, verbunden mit einer Kosteninflation im Gesundheitswesen, sein. Im Jahr 2024 zeigte sich ein deutlicher Leistungsausgabenanstieg, bedingt sowohl durch Mengenwachstum als auch durch einen Anstieg im mittleren Erstattungsbetrag. Mengenwachstum beobachteten wir u.a. in „Covid-korrelierten“ Indikationsgruppen, wie z.B. den Infektions- und Atemwegserkrankungen. Einen Anstieg des mittleren Erstattungsbetrages beobachteten wir z.B. im stationären Bereich, u.a bedingt durch die Anhebung des Basisfallwertes.
Im Jahr 2024 bewegt sich die Kosteninflation unterhalb des Vorjahresniveau. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die sinkende Kosteninflation ebenfalls Auswirkungen auf die Preisentwicklung im Gesundheitswesen im Jahr 2025 und darüber hinaus haben wird. Somit ist das Risiko einer inflationsbedingen Leistungssteigerung weiterhin gegeben, das Ausmaß lässt sich jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer einschätzen und wird kontinuierlich beobachtet. Auch die Neuverhandlungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) können die Leistungsausgaben beeinflussen (siehe hierzu „Veränderungen im Gesundheitssystem“). Diese Entwicklung ist ebenfalls Gegenstand des regelmäßigen Controllingprozesses.
Biometrische Risiken
Biometrische Risiken entstehen in der Krankenversicherung aus einer steigenden Lebenserwartung, wodurch mit einer verlängerten Inanspruchnahme und somit einer Erhöhung der Versicherungsleistungen zu rechnen ist. Die Sterbetafeln werden jährlich von der Deutschen Aktuarvereinigung auf ausreichende Sicherheit überprüft und notwendige Anpassungen in der neuen PKV-Sterbetafel dokumentiert. Soweit sich ein Aktualisierungsbedarf ergibt, verwenden wir die neuen Werte unverzüglich bei der Kalkulation neuer Tarife und auch im Rahmen von Beitragsanpassungen. Im Übrigen wird der Aktualisierungsbedarf seit 2008 bei der jährlich durchzuführenden Gegenüberstellung der erforderlichen mit den kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeiten bewertet. Auch hieraus kann sich ein Anpassungsbedarf ergeben, bei dem dann wieder alle Rechnungsgrundlagen aktualisiert werden.
Risiken aus Kundenverhalten
Ein Risiko aus dem Verhalten von Versicherungsnehmern stellt insbesondere das Stornorisiko dar. Die in der Tarifierung angesetzten Stornowahrscheinlichkeiten basieren sowohl auf eigenen als auch auf Verbandserfahrungen und sind aktuariell ausreichend vorsichtig bemessen. Die Stornoquoten bei der AXA Krankenversicherung und in der Branche werden permanent beobachtet, sodass frühzeitig eine Veränderung erkannt und gegebenenfalls in Beitragsanpassungen und Neukalkulationen berücksichtigt wird.
Darüber hinaus beobachten wir aufmerksam die Auswirkungen unserer Beitragsanpassungen auf das Kundenverhalten. Damit sind insbesondere (Teil-)Storni, Tarifwechsel und die Nichtzahlung von Beiträgen gemeint. Zahlt ein Kunde seine Beiträge nicht, so erfolgt eine Umstellung in den sogenannten Notlagentarif. Dieser Tarif deckt deutlich weniger Leistungen und bildet keine Alterungssrückstellung. Folglich sinkt der Beitrag durch Umstellung in den Notlagentarif, sodass die Beitragslast für den Kunden gesenkt wird und das Risiko durch Nichtzahlung von Beiträgen Verluste zu erleiden für das private Krankenversicherungsunternehmen abgemildert ist. Die Entwicklung des Bestands im Notlagentarif wird kontinuierlich beobachtet, insbesondere um Auswirkungen herausfordernder wirtschaftlicher Situationen auf Bestand und Beitragszahlungen absehen zu können. Der Bestand im Notlagentarif ist weiterhin stabil und auf einem unbedenklichen Niveau.
Grundsätzlich besteht das Risiko, dass durch Wechselströme eine Risikoentmischung stattfindet, die negativ auf einzelne Teilkollektive wirkt. Die Wechselströme in unserem Bestand werden kontinuierlich beobachtet. Insbesondere können im Rahmen der Beitragsanpassung auch gezielt Mittel zur sog. Kopfschadenfinanzierung angewendet werden. Zusätzlich ist zu beachten, dass durch Wechsel in die Ende 2012 eingeführten Unisex-Tarife eine Verzerrung der in der Kalkulation angesetzten Bestandmischung zwischen Männern und Frauen erfolgen kann. Wechsel in den 2009 eingeführten Basistarif spielen aktuell eine untergeordnete Rolle. Der Basistarif beinhaltet versicherungsfremde Elemente wie Kontrahierungszwang, Verbot von Risikozuschlägen und Höchstbeiträge, die eine Subventionierung durch die PKV-Kunden der anderen Vollversicherungstarife erfordern und somit zu einer erhöhten Belastung dieser Personen führen. Daher ist auch hier zu beobachten, ob es zukünftig verstärkt zu Wechseln in den Basistarif kommt. Im Rahmen der Beitragsanpassung erhalten Kunden ab Alter 55, deren Beiträge sich erhöht haben, ein umfassendes Beratungsangebot zu den Wechseloptionen. Diese Beratung ermöglicht es etwaige (Teil-)Storni zu begrenzen und den Versicherungsschutz im Kundeninteresse bei möglichst stabiler Prämie zu wahren.
Reserverisiken
Zur Finanzierung des mit dem Alter steigenden Krankheitsrisikos werden Alterungsrückstellungen gebildet. Aus diesen Rückstellungen werden zukünftige Leistungen an die versicherten Personen finanziert, die planmäßig nicht mehr durch die gezahlten Beiträge zu decken sind. Die Höhe der Zahlungen ist jedoch mit Unsicherheit behaftet, insbesondere aufgrund steigender Krankheitskosten-/Leistungszahlungen (siehe vorstehend) und einer sinkenden Sterblichkeit, deren Veränderung aufgrund der regelmäßigen Überprüfung jedoch in den vergangenen Jahren nicht mehr so gravierend war wie in früheren Jahren, in denen die Aktualisierung in längeren Zeiträumen erfolgte. Definitiv schon feststehende medizinische Entwicklungen sind jedoch in der Alterungsrückstellung in dem Augenblick eingepreist, in dem sie in den Beiträgen berücksichtigt sind (Krankenversicherungsaufsichtsverordnung). Insgesamt ist das Reserverisiko als gering einzuschätzen, da durch regelmäßige Beitragsanpassungen der Leistungsbedarf aktualisiert wird. Zusätzlich zum bestehenden Verfahren der jährlichen Leistungsüberprüfung hat der Gesetzgeber eine gesonderte Überprüfung der verwendeten Sterbetafeln vorgeschrieben. In beiden Fällen erfolgt eine vollständige Überprüfung und ggf. Aktualisierung aller Rechnungsgrundlagen, sofern der Schwellenwert für die Abweichung überschritten wird.
Rechnungszinsrisiko
Der verwendete Rechnungszins in der Krankenversicherung ist durch gesetzliche Vorgaben auf 3,5 % nach oben begrenzt. Kann der Rechnungszins nicht nachhaltig erwirtschaftet werden, muss dieser für das Neugeschäft und den Bestand reduziert werden. Dies kann aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen allerdings nur im Rahmen der nächsten möglichen Beitragsanpassung erfolgen. Bis bei einer Beitragsanpassung die Bestandsprämien verändert werden können, belastet die Bildung der Deckungsrückstellung mit dem noch gültigen Rechnungszins die Ertragslage, sofern der Rechnungszins über dem erwirtschafteten Zins liegt. Steigt hingegen die Zinserwartung nachhaltig und dauerhaft wieder über den einkalkulierten Rechnungszins, so wird dieser im Rahmen der nächsten Beitragsanpassung auch angehoben. Die über den Rechnungszins hinausgehenden Zinsen werden fast vollständig zur Beitragsermäßigung im Alter verwandt. Maßgeblich für die Höhe des Rechnungszinses ist die zukünftige Zinserwartung, die mithilfe des aktuariellen Unternehmenszinses (AUZ) nach einem brancheneinheitlichen Verfahren unternehmensindividuell ermittelt wird. Bei dem AUZ handelt es sich um ein mit der Deutschen Aktuarvereinigung und der Aufsichtsbehörde abgestimmtes Verfahren zur Zinsprojektion, das auf Basis der Vorjahresergebnisse und offiziellen, durch die Bundesbank veröffentlichten Zinskurven für Neuanlagen die Zinserwartungen für das übernächste Jahr schätzt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr lag die Nettoverzinsung mit 2,31% unter dem gesetzlichen Höchstrechnungszins, aber über dem durchschnittlichen Rechnungszins im Bestand, sodass für die meisten unserer Kunden Mittel zur Beitragsentlastung im Alter zurückgestellt werden konnten. Nachdem es in den Jahren 2022 und 2023 insgesamt zehn Erhöhungen des Leitzinses durch die EZB gab, wurde dieser in 2024 erstmalig seit 2019 wieder abgesenkt. Aufgrund Investitionen in eher langlaufenden Anleihen für die AXA Krankenversicherungen, wird der AUZ voraussichtlich erstmal weitgehend stabil bleiben.
Kostenrisiko
Das Kostenrisiko besteht darin, dass die tatsächlichen Kosten durch die einkalkulierten Kosten dauerhaft nicht finanziert werden können. Die Überwachung des Kostenrisikos erfolgt durch ein umfassendes Kostencontrolling. Damit sind wir überzeugt, dieses Risiko in angemessener Weise zu handhaben und schätzen seine Bedeutung bei der Bewertung unserer Risikotragfähigkeit im Vergleich zu den anderen Risiken als gering ein.
Risiken aus Rechtsprechung
Die Rechtsfragen rund um die Anforderungen an den Inhalt der Beitragsanpassungsmitteilungen, die Heilung evtl. bestehender formeller Mängel und die Verjährung von Ansprüchen aus diesen sind durch den Bundesgerichtshof (BGH) entschieden worden. Ebenfalls hat der BGH zu einer ersten materiellen Thematik (Limitierung) entschieden. Für die Begleichung von Ansprüchen, die sich möglicherweise daraus und insbesondere auch aus bereits rechtshängigen Prozessen für die AXA Krankenversicherung ergeben, wurde eine Rückstellung gebildet.
Kürzlich hat der BGH zur Möglichkeit von Beitragsanpassungen in Beitragsentlastungstarifen geurteilt. Demnach ist die im Tarif BEA-U verwendete Anpassungsklausel unwirksam. Grundsätzlich bleibt eine Anpassung aber im Rahmen der für eine Krankenversicherung geltenden gesetzlichen Anforderungen möglich. Für die Begleichung etwaiger Ansprüche wurde ebenfalls bereits eine Rückstellung gebildet.
Das Thema der Klagen gegen Beitragsanpassungen wird weiterhin von unserem Risikomanagement, aktuariell und rechtlich begleitet. Mit darüber hinaus gehenden signifikanten Auswirkungen für unsere Gesellschaft ist nur für den Fall zu rechnen, dass zukünftige Revisionsverfahren zur materiellen Wirksamkeit unerwartet nicht zu Gunsten von AXA entschieden werden.
Veränderungen im Gesundheitssystem
Im Allgemeinen werden Veränderungen im Gesundheitssystem beobachtet. Die Einführung einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) kann in den kommenden Jahren zu einem Leistungsausgabenanstieg führen. Hier gilt es im Zuge der Verhandlungen des PKV-Verbands mit der Ärzteschaft den Anstieg zu begrenzen. Die Auswirkungen zu Änderungen im Gesundheitssystem werden abgeschätzt und, wenn erforderlich, in der Unternehmensplanung berücksichtigt, sowohl zur Bewertung operationeller Aufwände, als auch zu etwaigen Leistungsausgabenanstiegen oder Beitragsanpassungen.
Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft
Fällige Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern und Versicherungsvermittlern
| in Mio. Euro | 2024 | 2023 |
|---|---|---|
| Fällige Forderungen (brutto) | 121,3 | 111,5 |
| Einzelwertberichtigungen | 48,4 | 45,7 |
| Pauschalwertberichtigungen | 31,3 | 29,6 |
| Verbleibender Buchwert nach Wertberichtigungen | 41,6 | 36,2 |
| Forderungen älter als 90 Tage an Versicherungsnehmer | 79,6 | 70,8 |
Durchschnittliche Ausfallquote der vergangenen drei Jahre
| in % | 2022 | 2023 | 2024 |
|---|---|---|---|
| Durchschnittliche Ausfallquote der vergangenen drei Jahre | 1,82 | 1,88 | 1,96 |
| (ermittelt als Verhältnis der Wertberichtigungen zu den gebuchten Bruttobeiträgen) |
Die Risiken aus dem Ausfall von Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern werden durch ein IT-unterstütztes Inkasso- und Mahnsystem gesteuert.
Die fehlende Kündigungsmöglichkeit in der Vollversicherung wird zu einem weiteren Anstieg des Forderungsbestandes führen. Zurzeit ist dieses Risiko durch die Wertberichtigung abgedeckt. In der Wertberichtigung von insgesamt 79,7 Mio. Euro (2023: 75,3 Mio. Euro) sind 26,7 Mio. Euro (2023: 25,7 Mio. Euro) Forderungen aus laufenden Gerichtsverfahren enthalten, die wegen der fehlenden Kündigungsmöglichkeit in der Position „Forderungen an Versicherungsnehmer“ aufrechterhalten werden müssen. Dies gilt auch für weitere 47,6 Mio. Euro (2023: 44,9 Mio. Euro) Forderungen, zu denen ein Gerichtsverfahren erfolglos abgeschlossen ist.
Die Risiken aus dem Ausfall von Forderungen gegenüber Versicherungsvermittlern werden durch ein umfassendes Provisionscontrolling gesteuert.
Zum Bilanzstichtag 2024 bestehen - wie im Vorjahr - keine Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft, die Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen aus dem abgegebenen Versicherungsgeschäft betragen 1,1 Mio. Euro (2023: 1,1 Mio. Euro).
Die beiden Rückversicherer für unsere Rückversicherungsverträge sind die britische Gruppengesellschaft AXA PPP Healthcare Limited und die französische Gruppengesellschaft AXA France VIE.
Risiken aus Kapitalanlagen
Die Entwicklung der Kapitalmärkte 2024 war insgesamt von politischen Unsicherheiten, aber auch durch starkes Aktienmarktwachstum geprägt. Das gesamte Jahr wurde von anhaltenden geopolitischen Spannungen, wie dem fortlaufenden Ukraine-Krieg und dem Nahost-Konflikt belastet. Zusätzliche Herausforderungen entstanden durch die vorgezogenen Neuwahlen in Frankreich und Großbritannien, die US-Wahlen im November, als auch innenpolitisch durch den Zerfall der Regierungskoalition in Deutschland. Dies sorgt für politische und ökonomische Unsicherheit, sowie erhöhte Marktvolatilität. Insgesamt verzeichneten Aktienmärkte im Jahr 2024 jedoch eine bemerkenswerte Entwicklung. Indizes wie der DAX, der im Dezember erstmalig die Marke von 20.000 Punkten überschritt oder der S&P500, der erstmal die 6.000 Punkte-Marke erreichte, befanden sich 2024 auf einem Rekordhoch. Trotz eines leichten Rückgangs zum Jahresende verzeichneten die Märkte ein überdurchschnittliches Wachstum von 20,1% (DAX) beziehungsweise 23,3% (S&P500). Darüber hinaus wirkten Zinssenkungen der Europäischen Zentralbank positiv für Anleger und Unternehmen. Im Juni wurde der Leitzins um 0,25 Prozentpunkte gesenkt, gefolgt von insgesamt drei weiteren Zinssenkungen in gleicher Höhe, zuletzt im Dezember 2024 auf 3%. Die Senkung des Leitzinses ist in erster Linie auf die deutlich gesunkene Inflationsrate zurückzuführen. Anfang des Jahres lag diese noch bei 3,7% und erreichte über den Jahresverlauf im September mit 1,6% einen Tiefpunkt. In den letzten Monaten zeigte die Inflationsrate wieder leichten Anstieg und lag schließlich im Dezember 2024 bei 2,6%. Für die kommenden Monate bleibt insbesondere die ökonomische Entwicklung in Europa und der Weltwirtschaft sowie die weitere Entwicklung der Inflation und der Zinspolitik im Fokus unserer Beobachtungen. Diese Aspekte werden in unseren strukturierten Anlageprozess einfließen, um potenzielle negative Auswirkungen auf unser diversifiziertes Portfolio durch gezielte Absicherungsmaßnahmen zu minimieren.
Unsere Gesellschaft verwaltet 26,7 Mrd. Euro (2023: 25,8 Mrd. Euro) Kapitalanlagen. Diese werden unter strikter Beachtung der gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und innerbetrieblichen Richtlinien in einem strukturierten Prozess angelegt. Unter Gesamtrisikobetrachtung soll eine gleichzeitige Sicherstellung der Anlageziele Sicherheit, Rentabilität und Liquidität der Kapitalanlagen erreicht werden. Dieses wird unter anderem durch eine ausgewogene Diversifikation und strikte Begrenzung von Konzentrationsrisiken gewährleistet.
Mit der Kapitalanlage sind unvermeidbar signifikante Risiken verbunden, die bewusst eingegangen, jedoch durch die im Anlageprozess eingebauten Kontrollen und weitere risikomindernde Maßnahmen gesteuert werden. Zum Erhalt beziehungsweise Ausbau der notwendigen Risikotragfähigkeit werden die Risiken der Kapitalanlagen aktiv gesteuert und fortlaufend an das Kapitalmarktumfeld angepasst.
Die Kapitalanlagerisiken werden in Markt-, Kredit-, Konzentrations- und Liquiditätsrisiken unterteilt.
Marktrisiken
Die Marktpreisrisiken unserer Gesellschaft beruhen im Wesentlichen auf Wertverlusten bei Aktien und festverzinslichen Anlagen. Ferner sind die nicht börsennotierten Beteiligungen sowie der Immobilienbestand den Marktpreis- beziehungsweise Wertänderungsrisiken ausgesetzt. Auch können im Bereich Private Equity aufgrund einer zukünftigen Verschlechterung des Marktumfeldes Wertrückgänge beziehungsweise Abschreibungen nicht ausgeschlossen werden.
Die Auswirkungen diverser Faktoren auf die Marktwerte der Kapitalanlagen werden in möglichen Risikoszenarien analysiert. Hierfür werden die Marktwertschwankungen von Aktien, Zinsprodukten und Währungen unter Berücksichtigung der bestehenden Währungssicherungen und anderer derivativer Absicherungsmechanismen simuliert.
Die folgende Übersicht zeigt auf, wie sich eine Änderung der Aktien- und Währungskurse beziehungsweise der Marktzinsen kurzfristig auswirken würde.
| Aktienmarktänderung | Veränderung des Marktwertes der Kapitalanlagen |
|---|---|
| Rückgang um 10 % | - 40 Mio.Euro |
| Rückgang um 20 % | - 79 Mio.Euro |
| Rückgang um 30 % | - 119 Mio.Euro |
| Renditeänderung des Rentenmarktes | Veränderung des Marktwertes der Kapitalanlagen |
|---|---|
| Anstieg um 200 Basispunkte | - 3.062 Mio.Euro |
| Anstieg um 100 Basispunkte | - 1.650 Mio.Euro |
| Rückgang um 100 Basispunkte | + 1.946 Mio. Euro |
| Rückgang um 200 Basispunkte | + 4.265 Mio. Euro |
| Währungskursänderung | Veränderung des Marktwertes der Kapitalanlagen |
|---|---|
| Euroaufwertung um 5 % | - 46 Mio.Euro |
| Euroaufwertung um 10 % | - 73 Mio.Euro |
Unser Portfolio besteht zum größten Teil aus festverzinslichen Papieren, daher reagiert der Marktwert stark auf Veränderungen des Zinsniveaus.
Insgesamt ergeben sich Zinsrisiken durch einen Durationsmismatch zwischen Aktiv- und Passivseite der Bilanz. Diese werden durch ein regelmäßiges Asset Liability Management im Einklang mit der Risikotragfähigkeit unserer Gesellschaft mitigiert.
Auch im Jahr 2024 wurde das Durations-Management für die Gesellschaft analysiert. Durch Adjustierung der Steuerung der Duration wurde das Zinsrisiko, dem die Gesellschaft ausgesetzt ist, optimiert.
Nach den Rekordjahren 2022 und 2023 konnte im Jahr 2024 eine über das Jahr weiter rückläufige, aber teils noch über dem langfristigen Zielniveau befindliche Inflationsrate beobachtet werden. Insbesondere der Preisdruck bei Energieprodukten hat sich im Vergleich zu den Vorjahren deutlich abgeschwächt. Die Reaktion der Zentralbanken gegenüber der veränderten Inflationsdynamik sorgt für ein sinkendes Zinsniveau an den Finanzmärkten und senkt insgesamt die stillen Lasten auf den festverzinslichen Wertpapieren des Gesamtbestandes.
Unsere Gesellschaft ist größtenteils im europäischen Raum investiert. Zusätzlich werden Investitionen im nicht-europäischen Ausland getätigt wobei diese Fremdwährungsinvestitionen kontrolliert und größtenteils gegen Wechselkursschwankungen abgesichert sind. Dies erfolgt durch den Einsatz von Fremdwährungsderivaten innerhalb der Spezialfonds, zum Beispiel Devisentermingeschäften.
Der Immobilienbestand unserer Gesellschaft besteht hauptsächlich aus europäischen Büro- und Gewerbeimmobilien. Die Wertentwicklung ist deshalb im Wesentlichen abhängig von der Konjunkturlage in Europa.
Wir verfolgen die Entwicklung der Kapitalmärkte sehr genau. Sollten sich die zuvor gezeigten negativen Szenarien im laufenden Geschäftsjahr ganz oder teilweise einstellen oder am Bilanzstichtag vorliegen, werden wir entsprechende Maßnahmen ergreifen. Diese beinhalten unter anderem notwendige Abschreibungen auf die nachhaltigen Werte einzelner Kapitalanlagen, den selektiven Verkauf einzelner Titel und den optionalen Einsatz von Wertsicherungsmaßnahmen, um die Portfolios kurzfristig gegen weitere Wertverluste abzusichern.
Kreditrisiken
Das Kreditrisiko umfasst die Insolvenz, den Zahlungsverzug und die Bonitätsverschlechterung des Schuldners beziehungsweise Emittenten von festverzinslichen Wertpapieren und Darlehen.
Zur Reduktion des Kreditrisikos werden hauptsächlich Investitionen beziehungsweise Darlehensvergaben bei Emittenten und Schuldnern mit einer guten bis sehr guten Bonität getätigt. Die Einstufung der Bonität von Emittenten festverzinslicher Wertpapiere erfolgt nach einheitlichen internen Maßstäben in der AXA-Gruppe.
Zusätzlich nehmen wir zur Überwachung der Ratings in Zusammenarbeit mit den von uns mandatierten Vermögensverwaltern Detailanalysen zu potenziell ausfallgefährdeten Wertpapieren vor, auf deren Basis dann über risikomindernde Maßnahmen entschieden wird. Für diese Analysen werden entscheidungsrelevante Marktinformationen herangezogen.
Für die Vergabe von Hypothekendarlehen gelten Vergaberichtlinien und strenge Vorschriften bezüglich der Bonität. Als Sicherheit von Hypothekendarlehen bestehen Pfandrechte an Grundstücken. Die Vergaberichtlinien knüpfen eine Finanzierung im Regelfall an private Nutzung und erstrangige Absicherung.
Die einzelnen Engagements im Bereich Hypotheken einschließlich Forward-Darlehen unterliegen der regelmäßigen Überwachung. Mithilfe unserer Kontrollverfahren für den Zins- und Tilgungsdienst sowie unseres Mahnverfahrens erhalten wir einen detaillierten Überblick über ausstehende Zahlungen.
Einlagen bei Kreditinstituten erfolgten im Geschäftsjahr 2024 ausnahmslos bei Banken, die über ein Investment Grade Rating verfügen.
Die Kontrahenten der Derivatepositionen verfügen ausnahmslos über ein Investment Grade Rating, sofern die Geschäfte nicht über Terminbörsen, wie z. B. Eurex, abgewickelt wurden. Das Gegenparteirisiko der Derivategeschäfte wird fortlaufend durch die Stellung von Sicherheiten (Collateral) abgesichert. Für einige OTC-Derivate gilt die Clearingpflicht über zentrale Gegenparteien sowie die Meldepflicht an das Transaktionsregister. AXA stellt die Einhaltung der Anforderungen aus EMIR (European Market Infrastructure Regulation) gruppenweit sicher.
Die AXA Krankenversicherung ist zu einem Anteil von 10 % der Kapitalanlagen (auf Marktwertbasis) in Staatsanleihen investiert. Auch wenn wir zurzeit Ausfälle innerhalb dieser Bestände nicht für ein wahrscheinliches Szenario halten, können wir künftige Abschreibungen auch vor dem Hintergrund politischer Unwägbarkeiten nicht ausschließen.
Ebenso halten wir Fremdkapitalinstrumente, die von nationalen und internationalen Banken sowie Unternehmen außerhalb des Finanzsektors emittiert wurden (24 % der Kapitalanlagen auf Marktwertbasis). Dieses Exposure wird entweder direkt oder über Fonds, Derivate und strukturierte Produkte gehalten und enthält zu einem geringen Teil nachrangige Instrumente. Zur weiteren Diversifikation dieses Portfolios tätigte unsere Gesellschaft Investitionen in alternative, weniger liquide Assetklassen, unter anderem Infrastruktur-, Mittelstands-, gewerbliche Immobilienfinanzierungen sowie alternative Kreditstrategien. Diese Anlagen werden zum weit überwiegenden Teil als Investment Grade eingestuft. Der Anteil dieser Fremdkapitalfinanzierungen betrug 6 % der Kapitalanlagen auf Marktwertbasis.
95 % der festverzinslichen Wertpapiere in unserem Bestand verfügen über ein Investment Grade Rating. Der größte Teil unserer Rentenbestände ist besichert beziehungsweise von öffentlichen Emittenten ausgegeben und daher nur einem geringen Ausfallrisiko ausgesetzt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Bonität einzelner Emittenten sich in der Zukunft verschlechtert und damit Abschreibungsbedarf entstehen könnte.
Konzentrationsrisiken
Konzentrationsrisiken entstehen, wenn Unternehmen hohe einzelne Risiken oder stark korrelierte Risiken eingehen und daraus hohe Ausfallverluste resultieren können. Bei der Kapitalanlage entstehen Konzentrationsrisiken, wenn Investitionen in einzelne Kapitalanlageprodukte oder Emittenten oberhalb definierter Grenzen durchgeführt werden. Aus diesem Grund stehen Konzentrationsrisiken im engen Zusammenhang mit Markt- und Kreditrisiken und werden durch die Definition von Limiten auf Einzelpositionen und den Einsatz von Derivaten gesteuert und regelmäßig überwacht.
Liquiditätsrisiken
Aufgrund der vorab vereinnahmten sowie verzinslich und liquide angelegten Beiträge ist das Liquiditätsrisiko für Versicherungsunternehmen grundsätzlich gut steuerbar. Wir tragen dem Risiko unzureichender Liquidität durch eine mehrjährige Planung der Zahlungsströme Rechnung. Zusätzlich erfolgt für einen Zwölfmonatszeitraum eine Prognose auf Monatsbasis. Für die Überwachung des Liquiditätsrisikos wird darüber hinaus ein Liquiditätsstresstest durchgeführt. Dieser zeigt, dass unsere Gesellschaft auch in einem Umfeld steigender Zinsen und einem zusätzlichen extremen Stressszenario keinen Liquiditätsengpass zu erwarten hätte.
Insgesamt wird bei der Kapitalanlage auf einen hohen Anteil liquider und fungibler Kapitalanlagen geachtet, damit wir den Verpflichtungen gegenüber unseren Versicherungskunden jederzeit nachkommen können. Bei einem eventuell auftretenden unvorhergesehenen Liquiditätsbedarf wird auf der Grundlage des konzerninternen Liquiditätshilfeabkommens Liquidität zur Verfügung gestellt.
Risikosteuerung der Kapitalanlagen
Innerhalb des AXA Konzerns sind umfassende Governance-Strukturen, Steuerungsmaßnahmen und Richtlinien zur Risikosteuerung der Kapitalanlagen im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen implementiert.
Der Vorstand definiert den Risikoappetit unserer Gesellschaft in Form von Limiten und Frühwarnwerten auf konkret messbare Risikokennzahlen, um die durch die Umsetzung der Geschäftsstrategie entstehenden Risiken wirksam zu begrenzen. Ein wesentlicher Teil dieser Limite und Frühwarnwerte bezieht sich auf Finanzmarktrisiken einschließlich Konzentrationsrisiken und muss im Rahmen der Kapitalanlagensteuerung eingehalten werden. Darüber hinaus gilt eine umfassende interne Kapitalanlagenrichtlinie mit dem Grundsatz unternehmerischer Vorsicht gemäß § 124 Abs. 1 VAG.
Es ist ein strukturierter Anlageprozess definiert, dessen Ziel es ist, die Risiken in den Portfolios durch systematische und kontrollierte Abläufe zu steuern. Auf Basis des Vorschlags des Asset Liability Management Committee entscheidet der Vorstand über die Kapitalanlagestrategie, die im Einklang mit dem Risikoappetit der Gesellschaft sowie der internen Kapitalanlagerichtlinie sein muss. Dabei berücksichtigt die Asset Liability Management-Analyse insbesondere die versicherungstechnischen Verpflichtungen, die Bewertungsreserven sowie die Eigenkapitalausstattung. Das Investment Committee implementiert und überwacht die strategische Aufteilung der Kapitalanlagen nach Kapitalanlagearten (Asset Allocation). Hierbei werden die Risikoappetitlimite für die einzelnen Anlageklassen, die Duration des festverzinslichen Portfolios, die Bonität der Emittenten sowie die Konzentrationen gegenüber Einzelemittenten beachtet. Bei der Risikoeinschätzung wird dabei von einem dem jeweiligen Risiko adäquaten Prognosezeitraum ausgegangen. Zur Bewertung der Anlagerisiken steht eine Vielzahl von Risikomanagement-Instrumenten zur Verfügung.
Zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und -steuerung können auch derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden. Mit diesen Instrumenten werden verschiedene Motive der Portfoliosteuerung umgesetzt: Absicherung, Erwerbsvorbereitung und Ertragssteigerung. Das Hauptmotiv beim Einsatz von derivativen Instrumenten der Kapitalanlagen ist die Absicherung (Hedging), wodurch das im Portfolio liegende wirtschaftliche Risiko reduziert wird.
Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Asset Liability Management Committee und des Investment Committee wird das Kreditrisiko des Gesamtportfolios, einzelner Anlageklassen sowie kritischer Emittenten unter der systematischen Teilnahme des Chief Investment Officers und des Finanzvorstandes besprochen. In diesen Gremien wird über die Einhaltung der Risikoappetitlimite berichtet.
Das Audit and Risk Committee (ARC) wird regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen, die Risikosituation und die Einhaltung der Risikoappetitlimite des Konzerns und der Einzelgesellschaften informiert.
Operationelle und sonstige Risiken
Operationelle Risiken beinhalten Risiken aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen, Risiken aus Mitarbeiterverhalten sowie aus systembedingten oder externen Vorfällen. Informationsrisiken werden als Teil der operativen Risiken behandelt und beinhalten das Risiko, dass Informationen oder Informationssysteme nicht den erwarteten Wert für das Unternehmen liefern, strategische Ziele beeinflussen oder operative Verlust verursachen. Ferner sind Rechtsrisiken mit inbegriffen, welche die Möglichkeit eines Verlustes aufgrund von Veränderungen der aktuellen Rechtslage umfassen.
Unsere Gesellschaft beziehungsweise AXA Deutschland unterscheidet hierbei die Risikokategorien Interner Betrug, Externer Betrug, Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitssicherheit, Kunden-, Produkt- und Geschäftspraxis, Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, Betriebsunterbrechung und Versagen von Systemen, Durchführungs-/Produkt-/Leistungs-/Prozessmanagement, konkrete Rechtsänderungen. Die aus Projekten resultierenden Risiken sind in den einzelnen Risikokategorien berücksichtigt. Als risikobewusste Versicherungsgruppe hat AXA Deutschland Prozesse und Systeme zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung der operationellen Risiken entwickelt. Um der wachsenden Bedeutung der Informationsrisiken zu begegnen, wurde eine Risikomanagementfunktion zur expliziten Überwachung geschaffen.
Die Methoden und Prozesse werden kontinuierlich weiterentwickelt. Die operationellen Risiken sind in das Interne Kontrollsystem integriert, indem jedes operationelle Risiko mit Kontrollen zur Risikomitigierung verlinkt ist. Eine Bewertung erfolgt sowohl qualitativ als auch für alle wesentlichen Risiken quantitativ. Die Ergebnisse der Risikobewertung fließen in die Unternehmenssteuerung ein.
AXA Deutschland führt eine Sammlung von Daten aus operationellen Verlusten durch. Zudem ist AXA Deutschland (über die AXA Gruppe) Mitglied der Operational Riskdata Exchange Association (ORX), einer internationalen Plattform zum informativen Austausch operationeller Verluste.
Zusätzlich werden auch Emerging Risks betrachtet, d.h. Risiken, die ggf. erst in mehreren Jahren relevant werden, da AXA Deutschland eine langfristige Perspektive einnimmt.
Das Risikoprofil der AXA Deutschland ist wie im Vorjahr durch Gerichtsentscheidungen und Gesetzesvorhaben geprägt. Änderungen von rechtlichen Regelungen, welche signifikante Auswirkungen auf die Risikosituation unserer Gesellschaft haben können, werden laufend auf ihre Auswirkungen auf die AXA analysiert. Um auf diese risikoadäquat reagieren zu können und den gestiegenen Anforderungen wirkungsvoll zu begegnen, existiert eine enge Zusammenarbeit des operationellen Risikomanagements mit den Organisationseinheiten Compliance, Recht sowie Datenschutz und Informationssicherheit. Letzteres bündelt außerdem Informationsrisikomanagement, physische Sicherheit und operative Resilienz. Durch die angestrebte zunehmende Digitalisierung von AXA ebenso wie durch die generelle Zunahme von Cyber-Angriffen aber auch die wachsende Bedeutung von Künstlicher Intelligenz für Unternehmen der Finanzdienstleitungsbranche haben IT- bzw. Informationsrisiken eine große Relevanz im Risikoprofil. Ebenso stehen auf Grund des Inkrafttretens der europäischen Verordnung über die Betriebsstabilität digitaler Systeme im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act - DORA) Informationsrisiken resultierend aus Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und dessen Auslagerung stark im Fokus. Der etablierte IKT Risikomanagementrahmen knüpft eng an den operationellen Risikoprozess an und regelt neben der Identifizierung und Bewertung von IKT-Risiken auch die proaktive Risikobehandlung durch die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Risikominderung, -vermeidung oder -übertragung. Außerdem dient er zur Förderung der Widerstandsfähigkeit, um auf potenzielle Störungen, Ausfälle oder Sicherheitsvorfälle angemessen reagieren zu können, zur Gewährleistung der Geschäftskontinuität und zum Schutz kritischer Geschäftsprozesse vor IKT-bedingten Unterbrechungen. Auf diese Weise werden eine kontinuierliche Berücksichtigung der aktuellen und zukünftigen Entwicklungen im Bereich der Informationssicherheit sowie die Sicherheit des Versicherungsgeschäfts gewährleistet.
Interne Kontrollprozesse sowie eine umfassende Überprüfung der Funktionsfähigkeit dieser reduzieren Risiken im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses.
Grundsätzlich besteht das Risiko, dass erhöhte Krankenstände Auswirkung zum Beispiel auf die Leistungsbearbeitung haben. Dem Risiko wird durch ein engmaschiges Monitoring und bei Bedarf durch den Einsatz ausgleichender Maßnahmen (z.B. flexibles internes steuern, externe Unterstützung) begegnet. Unsere Gesellschaft sieht derzeit keine erhöhte Risikolage aufgrund von Krankheitsraten.
Ähnliche Auswirkungen auf das Unternehmen hat der branchenübergreifende Fachkräftemangel. AXA Deutschland steht zunehmend dem Risiko unbesetzter Stellen gegenüber, was ebenfalls zu Arbeitsrückständen führen kann. Den neuen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt wird mit vielen neuen Initiativen auf verschiedenen Plattformen begegnet, um hier wettbewerbsfähig and attraktiv für Arbeitnehmer zu bleiben.
Darüber hinaus stehen Risiken aus der Einführung von Großprojekten unter besonderer Beobachtung. Bereits während der Projektphase werden erforderliche Maßnahmen identifiziert, sodass entstehende Risiken frühzeitig analysiert und gesteuert werden. Zusätzlich wird das operationelle Risikomanagement über jeden Projektchange informiert, um die Risikolage angemessen beurteilen zu können.
Bei der Ausgliederung von Geschäftsprozessen besteht das Risiko, das die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen gegenüber Kunden beeinträchtigt werden kann. Um dieses Risiko zu minimieren, haben wir ein zentrales Auslagerungsmanagement implementiert, das Standards zur Steuerung und Überwachung externer Dienstleister setzt, damit Verstöße gegen vereinbarte Leistungserbringung frühzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Zudem wird durch regelmäßige Reviews überprüft, ob diese Standards durch die Auslagernden eingehalten werden.
Unternehmensgefährdende Risiken aus Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, aus Systemausfällen, Mitarbeiterausfall und anderen Katastrophenereignissen werden im Rahmen des Business Continuity Managements gesteuert. Notfallprozesse werden organisiert und alle notwendigen Präventivmaßnahmen zum Zweck der Unternehmenssicherheit ergriffen. Durch die Setzung verbindlicher Standards mit Fokus auf die operationellen Risiken sollen mögliche Negativfolgen reduziert und der wirtschaftliche Fortbestand der AXA jederzeit garantiert werden. Diese sehen vor, dass interne und externe Bedrohungen, die eine Unterbrechung der Geschäftsprozesse zur Folge haben könnten, regelmäßig beurteilt werden.
Ein Vertreter des Bereichs Value & Risk Management ist Mitglied im zentralen Krisenmanagement-Team, um die Sicht des Risikomanagements in der Krisenorganisation sicherzustellen.
Auch strategische, Reputations- und weitere Rechtsrisiken wie auch Risiken aus regulatorischen Anforderungen werden permanent eng überwacht in spezifischen Gremien, wie dem Reputation Board, aber auch durch regelmäßige Berichterstattung im Audit and Risk Committee. Das Instrumentarium insbesondere an präventiven Maßnahmen wird ständig überprüft und erweitert. Diese Maßnahmen inklusive der umfassenden Analyse und Bewertung sind geeignet, unsere in ihrer Bedeutung als gemäßigt eingeschätzten operationellen Risiken auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren.
Ferner können Risiken aus der Anwendung steuerlicher Vorschriften entstehen. Diesen begegnen wir durch ein systematisches Management aller steuerlich relevanten Prozesse unterstützt durch ein Tax Compliance Management System. Feststellungen aus steuerlichen Betriebsprüfungen früherer Jahre werden analysiert und bewertet und fließen in die Steuerung ein.
Als Teil ihrer unternehmerischen Verantwortung will die AXA Krankenversicherung AG den gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bewusst und aktiv begegnen. Unsere Gesellschaft ist gewissen Nachhaltigkeitsrisiken ausgesetzt. Hierzu zählen in erster Linie die physischen Auswirkungen des Klimawandels sowie transitorische Risiken, die sich im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer nachhaltigeren, CO2 -ärmeren Welt materialisieren könnten. Zu den Nachhaltigkeitsrisiken gehören auch regulatorische Risiken, z.B. aus Änderungen in der Regulierung sowie Reputationsrisiken, die z. B. im Zusammenhang mit Greenwashing entstehen könnten. Wir beobachten und begleiten diese Aspekte fortlaufend.
Die AXA Gruppe trägt im Rahmen ihres gruppenweiten Strategieplans zum Aufbau einer widerstandsfähigen Gesellschaft bei, indem die finanzielle Inklusion und der Klimawandel in den Mittelpunkt der Strategie gestellt wird. Der hieraus abgeleitet „AXA for Progress Index“ dient der Überwachung und Weiterentwicklung dieser übergeordneten Nachhaltigkeits-Ziele. Er beinhaltet gruppenweite Verpflichtungen und ist aufgeteilt in die drei aktiven Rollen von AXA als Investor, Versicherer und vorbildliches Unternehmen. Diese Vorgaben bilden derzeit die Basis für unsere lokalen Ziele und Initiativen.
Die im Folgenden genannten Initiativen im Bereich nachhaltiger Kapitalanlage und Zeichnungspolitik werden somit von den Versicherungsgesellschaften der weltweiten AXA Gruppe gemeinschaftlich getätigt, auch um die größte Wirkung zu entfalten. Damit wirken wir auf die Ursache ein und mitigieren das daraus resultierende Risiko für unsere Gesellschaft.
Nachhaltiges Investment ist ein strategisch wichtiges Thema für die AXA. Die Kernaspekte dieser Strategie sind der Einbezug von ESG-Kriterien in jegliche Investitionsentscheidungen, der Ausschluss von Investitionen in gewisse Wirtschaftssektoren (bspw. Kohle, Tabak, Palmöl, Teersand) beziehungsweise einzelne kritische Unternehmen, ambitionierte Ziele für grüne Kapitalanlagen, direkte Investitionen in soziale Projekte, die verantwortliche Wahrnehmung von Aktionärsrechten sowie die strategische Portfolio-Anpassung für mehr Klimaschutz.
Im Rahmen der Zeichnungspolitik hat AXA die Bereitstellung von Versicherungsschutz für klimaschädliche Geschäfte stark eingeschränkt, so werden beispielsweise weltweit keine Kohleminen und -kraftwerke versichert. Zudem hat AXA 2021 Ausschlüsse für Unternehmen der Gas- und Ölbranche beschlossen, sowohl für den Investitions- als auch für den Versicherungsbereich. In 2022 wurde eine spezielle Initiative gestartet um Diskussionen mit Unternehmen aus dem Öl- und Gas Sektor zu führen. Dabei wurden die Transitionspläne anhand festgelegter Indikatoren bewertet.
Auch im eigenen Betrieb trägt AXA Deutschland zur Bekämpfung des Klimawandels bei. Seit 2008 erheben wir unsere Verbrauchsdaten, um unseren ökologischen Fußabdruck zu messen und Maßnahmen zur Reduzierung unserer Emissionen sowie von Wasser, Papier und Abfall abzuleiten. Innerhalb von neun Jahren konnten wir so unsere eigenen CO2-Emissionen mehr als halbieren.
Kapitalmanagement und Solvabilität
Die Steuerung der Kapitalbasis erfolgt nach den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Ziel ist es, die jederzeitige Erfüllung der versicherungsvertraglichen Verpflichtungen sicherstellen zu können - auch wenn im Extremfall die hierfür gebildeten versicherungstechnischen Rückstellungen unzureichend wären. Für die Bereitstellung des entsprechenden Eigenkapitals wird eine angemessene Verzinsung angestrebt.
Die AXA Gruppe hat ein Modell der ökonomischen Risikokapitalberechnung entwickelt, das Ende November 2015 von der französischen Versicherungsaufsicht ACPR (Autorité de Controle Prudentiel et de Résolution) genehmigt wurde und seit dem 1. Januar 2016 als Internes Modell unter Solvency II dient. Zur Sicherstellung der Angemessenheit des entwickelten Internen Modells der AXA Deutschland fand auch im Geschäftsjahr 2024 ein umfassender Austausch mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) statt.
Für die Solvabilität unserer Gesellschaft wurden die gültigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Basierend auf den Berechnungen des genehmigten Internen Modells übertrifft die Solvenzposition unserer Gesellschaft die gesetzliche Anforderung und weist zusätzlich einen angemessenen Kapitalpuffer oberhalb dieses gesetzlichen Limits auf. Unsere Gesellschaft hat keine Verwendung der möglichen Übergangsmaßnahmen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragt. Weitergehende Informationen können dem am 08. April 2025 zu veröffentlichenden Bericht über die Solvabilität und Finanzlage 20241 entnommen werden.
Im Juli 2013 wurde die weltweite AXA Gruppe durch das Financial Stability Board (FSB) als systemrelevant (Global Systemically Important Insurer [G-SII]) eingestuft. Aufgrund dessen unterliegt die AXA Gruppe den „G-SII Policy Measures“ der International Association of Insurance Supervisors (IAIS) und erfüllt die zusätzlichen Anforderungen wie die Erstellung von geforderten Sanierungs- und Abwicklungsplänen. Hierfür liefert die AXA Deutschland regelmäßig lokale Analysen. Die Erfüllung der ab 2019 erhöhten Kapitalanforderungen, wie der Basis-Kapitalanforderungen (Basic Capital Requirements, BCR), ist durch die Gruppe sichergestellt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat für die AXA Krankenversicherung AG gemäß § 301 VAG einen Kapitalaufschlag in Höhe von 5 % auf die Solvabilitätskapitalanforderungen festgesetzt. Ursächlich sind festgestellte Mängel im Rahmen der versicherungsaufsichtsrechtlichen Anforderungen an die IT (VAIT). Der Kapitalaufschlag ist ab April 2023 wirksam. Trotz des Kapitalaufschlages liegt die Solvenzquote deutlich über den erforderlichen Bedeckungswerten. Der Kapitalaufschlag hat somit keine wesentliche Auswirkung auf unsere Finanzstabilität. An Maßnahmen zur Behebung der festgestellten Mängel wird intensiv gearbeitet.
Zusammenfassende Darstellung der Risikolage
Die Gesamtrisikosituation unserer Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr 2024 nicht wesentlich verändert. Trotz der Unsicherheiten bedingt durch Inflation, medizinischer Inflation und herausfordernder wirtschaftlicher Lage in Deutschland im Jahr 2024 sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Risiken bekannt, die den Fortbestand unserer Gesellschaft gefährden. Unserer Einschätzung nach werden alle Risiken frühzeitig erkannt, bewertet und gesteuert und wie in den Vorjahren zeigt die Solvabilität auch im Jahr 2024 eine deutliche Überdeckung.
Sonstige Angaben
Besitzverhältnisse
Die AXA Konzern AG, Köln, hält 100 % am Grundkapital unserer Gesellschaft, mit ihr besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.
Zweigniederlassung
Im Berichtsjahr bestand weiterhin die Zweigniederlassung DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG, Wiesbaden.
Zusammenarbeit im AXA Konzern
Die Geschäftsfunktionen unserer Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr 2024 im Rahmen des Master-Dienstleistungsvertrages vom 15. Dezember 2017 in der Fassung des Nachtrags Nr. 3 vom 8. Juli 2024 im Wesentlichen durch die AXA Konzern AG erbracht. Deshalb verfügt die AXA Krankenversicherung auch nicht über eigene Mitarbeiter.
Die AXA Versicherung AG, die AXA Lebensversicherung AG und die Deutsche Ärzte Finanz Beratungs- und Vermittlungs-AG stellen uns ihre Vertriebsorganisation zur Verfügung.
Ausblick und Chancen
Deutsche Wirtschaft kommt auch 2025 nicht in Schwung
Nach zwei Jahren Rezession in Folge wird für das Jahr 2025 zwar wieder ein leichtes Wirtschaftswachstum in Deutschland erwartet, doch die Bundesregierung senkt ihre Konjunkturprognose für 2025 deutlich. Wie Wirtschaftsminister Robert Habeck bei der Vorlage des Jahreswirtschaftsberichts mitteilte, wird nur noch ein Wachstum von 0,3 % erwartet - im Herbst 2024 hatte die Regierung noch mit einem Plus des Bruttoinlandsprodukts von 1,1 % gerechnet. In ihrem früheren Ausblick auf 2025 hatte die damalige Ampel-Regierung positive Effekte einer "Wachstumsinitiative" erwartet. Wegen des Scheiterns der Koalition aus SPD, Grünen und FDP im November 2024 aber wurden zentrale Maßnahmen der Wachstumsinitiative nicht umgesetzt. Zudem hätten sich die außenwirtschaftlichen Risiken mit der US-Präsidentschaftswahl von Donald Trump und seinen angekündigten Zöllen auf EU-Importe deutlich erhöht. Erwartet wird im laufenden Jahr ein leichter Rückgang der Exporte. Ein weiterer Grund für die gesenkte Prognose ist, dass der private Konsum in Deutschland nicht in Schwung kommt. Verbände sehen den Standort Deutschland zunehmend unter Druck und Firmen halten sich mit Investitionen zurück. Genannt werden vor allem im internationalen Vergleich höhere Energiepreise und eine höhere Steuerlast, gestiegene Sozialabgaben, zu viel Bürokratie und eine zum Teil marode Infrastruktur. Dazu bremst die demographische Entwicklung in den kommenden Jahren das Wachstum wegen Engpässen bei Fachkräften. International stellen der Konflikt im Nahen Osten und der Angriffskrieg Russlands in der Ukraine weiterhin erhebliche Risiken für die Konjunktur dar. Bezüglich des Ukraine-Krieges könnten zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen die öffentlichen Haushalte belasten. Durch eine Ausweitung des Nahost-Konflikts könnten zudem die Energiepreise erneut ansteigen.
Deutsche Versicherungsbranche schaut zuversichtlich nach vorn
Für 2025 erwartet der GDV spartenübergreifend ein Beitragswachstum von 5 % auf 250 Milliarden Euro. „Der Sektor hat aufgrund der sehr schnellen Zinsanstiege und der hohen Unsicherheit drei schwierige Jahre hinter sich. Die Talsohle scheint nun überwunden“, so der Präsident des GDV, Norbert Rollinger, auf der Jahresmedienkonferenz des Verbandes.
In der Lebensversicherung dürften die Beitragseinnahmen in diesem Jahr laut GDV-Prognose um 1,3 % auf knapp 96 Milliarden Euro zulegen. „Hier dürften sich steigende Löhne, rückläufige Inflationsraten und die aktuelle Zinsentwicklung positiv bemerkbar machen”, sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Maßgeblicher Treiber dürfte das Einmalbeitragsgeschäft mit einem Plus von 4,8 % sein.
Für die Schaden- und Unfallversicherung erwartet der GDV für 2025 ein Beitragswachstum von 7,5 % auf 99 Milliarden Euro. “Die Nachholeffekte der Inflationsentwicklung haben sich inzwischen deutlich abgemildert”, sagte Rollinger. In der Kfz-Versicherung wird sogar erneut ein zweistelliges Wachstum der Beitragseinnahmen erwartet.
Für die private Krankenversicherung prognostiziert der Gesamtverband für 2025 ein Beitragsplus von 7,5 % auf 56 Milliarden Euro.
PKV vor vielen Herausforderungen
Das Umfeld für die PKV und insbesondere für die Vollversicherung ist weiterhin herausfordernd, bietet aber auch weiterhin Wachstumschancen. Die Leistungssteigerungen im Gesundheitssektor betreffen sowohl die GKV als auch die PKV. Daraus folgen Beitragssteigerungen in der GKV in Form von höheren Zusatzbeiträgen, in der PKV werden Beitragsanpassungen und Debatten über die Finanzierbarkeit der PKV-Beiträge im Alter im Fokus bleiben. Die demografische Entwicklung wird aber in den kommenden Jahren die Situation in der GKV zusätzlich verschärfen, was die Attraktivität der privaten Vollversicherung im Vergleich erhöht.
Positiv sieht die Branche die Chancen für die privaten Zusatzversicherungen und insbesondere für die betriebliche Krankenversicherung (bKV). Aufgrund eines gestiegenen Bewusstseins der Bevölkerung für Gesundheitsrisiken und betrieblichen Benefits, um dem Fachkräftemangel zu begegnen, ist die Entwicklung in der Zusatzversicherung weiterhin positiv zu bewerten und damit auch 2025 ein Zuwachs zu erwarten. Der GDV prognostiziert für die Branche einen Anstieg der Beiträge um 7,5 % für Kranken - und Pflegeversicherungen. Kooperationen im Leistungsmanagement, Einführung der Elektronischen Patientenakte und Innovationen insbesondere im Hinblick auf online-Leistungen sind Aktivitäten innerhalb der Branche, die zeigen, dass die Themen Prävention, Digitalisierung, Automatisierung und Verbesserung der Prozesse im Fokus stehen.
AXA wird die Chancen der Digitalisierung, die traditionelle Stärke in der Vollversicherung und das Wachstumspotenzial in der Zusatzversicherung weiterhin konsequent nutzen
AXA nutzt bereits seit Längerem die Chancen der fortschreitenden Digitalisierung zum Vorteil ihrer Kunden. Die AXA Krankenversicherung erweitert und verbessert ihr Leistungs- und Gesundheitsmanagement, den „Gesundheitsservice360°“ und das ePortal „My AXA“, um die Patientenversorgung weiter zu verbessern. Papierlose Abrechnung und die digitale Vernetzung von Ärzten, Versicherten und AXA gehören zu den Serviceangeboten.
Ferner gehen wir davon aus, dass die Bundesregierung weiter ihren gesundheitspolitischen Kurs der Fairness gegenüber der PKV fortsetzt. Je mehr Einfluss die PKV auf Qualität, Menge und Preise medizinischer Dienstleistungen hat, umso innovativer, nachhaltiger und damit zukunftsfähiger kann das deutsche Gesundheitssystem bleiben.
Unsere traditionelle Stärke bei Vollversicherungen im Öffentlichen Dienst sowie für Ärzte und Heilberufe wird fortgeführt und ausgebaut. Die AXA betreibt aktiv den strategischen Wandel der AXA Krankenversicherung vom reinen Kostenerstatter zum Gesundheitsdienstleister. Die Segmente der Zusatzversicherungen und Betrieblichen Krankenversicherung sind weiterhin strategische Wachstumsfelder. Wir sind gut aufgestellt, die zunehmende Nachfrage nach betrieblicher Krankenversicherung maßgeschneidert zu erfüllen.
Unsere flexiblen und umfassenden Angebote belegen unsere gesellschaftliche Verantwortung, Menschen die Möglichkeit zur individuellen Absicherung ihrer finanziellen Lebensrisiken zu geben. AXA wird diese Chancen weiterhin verantwortungsbewusst und konsequent nutzen.
Als Folge der vorher genannten Wachstumspotenziale erwarten wir für 2025 ein moderates Beitragswachstum, welches aufgrund der deutlich unterdurchschnittlichen Beitragsanpassung zum 1.1.2025 unter der Marktentwicklung liegen wird. Wir gehen davon aus, das die Versicherungsleistungen erneut deutlich ansteigen werden, der Anstieg jedoch unter dem von 2024 liegen werden. Das Kapitalanlageergebnis wird im laufenden Jahr aufgrund des Wachstums des Bestandes an Kapitalanlagen merklich über dem Vorjahr erwartet. Positiv wirkt sich die auch im Marktvergleich günstige Kostenstruktur aus. So wird auch für 2025 von einer weiterhin marktunterdurchschnittlichen Verwaltungskostenquote auf dem Niveau von 2024 ausgegangen.
Insgesamt wird daher für 2025 von einem Unternehmensergebnis ausgegangen, welches deutlich über dem Niveau von 2024 liegt.
Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für die AXA tätig waren, danken wir für den im Jahr 2024 gezeigten Einsatz. Unser Dank gilt ebenso allen Vertriebspartnerinnen und Mitarbeitern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Köln, den 17. März 2025
Der Vorstand
Dr. Schumacher
Buchmann
Dr. Dahlbokum
Dr. Dietrich
Guerrero Pohl
Anlagen zum Lagebericht
Betriebene Versicherungsarten
Die AXA Krankenversicherung betreibt alle wesentlichen Zweige der Krankenversicherung auf dem deutschen Markt. Zudem ist sie zum freien Dienstleistungsverkehr in Polen, Luxemburg und Österreich zugelassen.
Folgende Versicherungsarten wurden von unserer Gesellschaft im Geschäftsjahr 2024 betrieben:
die Einzel-Krankheitskosten-Vollversicherung (ambulant und stationär)
die selbstständige Einzel-Krankheitskostenversicherung (ambulant und stationär)
die Einzel-Krankentagegeldversicherung
die selbstständige Einzel-Krankenhaustagegeldversicherung
die sonstige selbstständige Einzel-Teilversicherung
die Pflegepflichtversicherung
die Pflegekosten- und Tagegeldversicherung
die geförderte Pflegetagegeldversicherung
die Auslandsreisekrankenversicherung
die Gruppen-Krankenversicherung (nach Einzel- und Sondertarifen)
Die Auslandsreisekrankenversicherung wurde gegen Einmalbeitrag, die übrigen Versicherungsarten wurden gegen laufende Beiträge angeboten.
Für Tarife, die unterschiedliche Beiträge oder Leistungen für Männer und Frauen vorsehen, erfolgte die Kalkulation nach den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) anerkannten statistischen und versicherungsmathematischen Verfahren. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V.: www.pkv.de/statistiken.
Jahresabschluss
Bilanz zum 31. Dezember 2024
Gewinn und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2024
Anhang
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Angaben zur Bilanz
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige Angaben
Bilanz zum 31. Dezember 2024
Aktiva
| in Tsd. Euro | 2024 | 2023 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| A. Kapitalanlagen | ||||||
| I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 15.048 | 47.849 | ||||
| II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | ||||||
| 1 Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.753.684 | 1.649.042 | ||||
| 2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 1.305.350 | 1.320.827 | ||||
| 3 Beteiligungen | 492 | 3.059.526 | 2.684 | 2.972.553 | ||
| III. Sonstige Kapitalanlagen | ||||||
| 1 Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 10.992.124 | 10.352.456 | ||||
| 2 Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 7.557.881 | 7.092.950 | ||||
| 3 Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 1.474.417 | 1.527.982 | ||||
| 4 Sonstige Ausleihungen | ||||||
| a) Namensschuldverschreibungen | 1.332.625 | 1.375.278 | ||||
| b) Schuldscheinforderungen und Darlehen | 1.503.122 | 1.543.699 | ||||
| c) Übrige Ausleihungen | 774.778 | 3.610.525 | 854.276 | |||
| 5 Einlagen bei Kreditinstituten | 3.000 | 3.000 | ||||
| 6 Andere Kapitalanlagen | 14.544 | 23.652.491 | 14.598 | 22.764.239 | ||
| 26.727.065 | 25.784.642 | |||||
| B. Forderungen | ||||||
| I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an: | ||||||
| 1 Versicherungsnehmer | 46.539 | 36.436 | ||||
| 2 Versicherungsvermittler | 4.519 | 51.058 | 7.238 | 43.673 | ||
| II. Sonstige Forderungen | 26.785 | 40.838 | ||||
| davon an verbundene Unternehmen 2.830 Tsd. Euro (2023: 6.974 Tsd. Euro) | ||||||
| 77.843 | 84.511 | |||||
| C. Sonstige Vermögensgegenstände | ||||||
| I. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand | 229.989 | 106.076 | ||||
| II. Andere Vermögensgegenstände | 105.828 | 120.126 | ||||
| 335.817 | 226.202 | |||||
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | ||||||
| I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten | 108.605 | 112.693 | 108.605 | |||
| E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung | 770 | 569 | 569 | |||
| 27.253.988 | 26.204.529 | |||||
| Passiva | ||||||
| in Tsd. Euro | 2024 | 2023 | ||||
| A. Eigenkapital | ||||||
| I. Eingefordertes Kapital | ||||||
| Gezeichnetes Kapital | 30.004 | 34.004 | ||||
| II. Kapitalrücklage | 3.285 | 113.685 | ||||
| III. Gewinnrücklagen | ||||||
| gesetzliche Rücklage | 153 | 153 | ||||
| andere Gewinnrücklagen | 875 | 1.029 | 1.275 | |||
| IV. Bilanzgewinn | - | 34.900 | ||||
| 34.318 | 184.018 | |||||
| B. Nachrangige Verbindlichkeiten | - | - | ||||
| C. Versicherungstechnische Rückstellungen | ||||||
| I. Beitragsüberträge | ||||||
| Bruttobetrag | 4.019 | 3.970 | ||||
| davon ab: | ||||||
| Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | - | 4.019 | - | 3.970 | ||
| II. Deckungsrückstellung | ||||||
| Bruttobetrag | 24.883.218 | 23.766.653 | ||||
| davon ab: | ||||||
| Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | - | 24.883.218 | - | 23.766.653 | ||
| III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle | ||||||
| Bruttobetrag | 824.832 | 754.329 | ||||
| davon ab: | ||||||
| Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | 1.075 | 823.757 | 1.125 | 753.204 | ||
| IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung | ||||||
| Erfolgsabhängige | ||||||
| Bruttobetrag | 1.245.558 | 1.293.735 | ||||
| davon ab: | ||||||
| Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | - | 1.245.558 | - | 1.293.735 | ||
| Erfolgsunabhängige | ||||||
| Bruttobetrag | 3.972 | 7.953 | ||||
| davon ab: | ||||||
| Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | - | 3.972 | - | 7.953 | ||
| V. Sonstige Versicherungstechnische Rückstellungen | ||||||
| Bruttobetrag | 33.272 | 37.946 | ||||
| davon ab: | ||||||
| Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | - | 33.272 | - | 37.946 | ||
| 26.993.796 | 25.863.461 | |||||
| D. Andere Rückstellungen | ||||||
| I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 24.422 | 25.145 | ||||
| II. Steuerrückstellungen | - | - | ||||
| III. Sonstige Rückstellungen | 24.366 | 27.488 | ||||
| 48.788 | 52.633 |
| in Tsd. Euro | 2024 | 2023 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| E. Andere Verbindlichkeiten | |||||
| I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber: | |||||
| Versicherungsnehmern | 47.988 | 45.961 | |||
| Versicherungsvermittlern | 2.803 | 50.791 | 2.771 | 48.732 | |
| II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückersicherungsgeschäft | 236 | 145 | |||
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen 236 Tsd. Euro (2023: 145 Tsd. Euro) | |||||
| III. Sonstige Verbindlichkeiten | 126.032 | 55.511 | |||
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen 123.451 Tsd. Euro (2023: 52.475 Tsd. Euro) | |||||
| davon aus Steuern 34 Tsd. Euro (2023: 23 Tsd. Euro) | |||||
| 177.059 | 104.388 | ||||
| F. Rechnungsabgrenzungsposten | 29 | 29 | |||
| 27.253.988 | 26.204.529 |
Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter dem Posten C.II. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 156 HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 160 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist.
Köln, den 12. März 2025
Der Verantwortliche Aktuar:
Dr. Ralph Maaßen
Gemäß § 128 VAG wird hiermit bestätigt, dass das Sicherungsvermögen vorschriftsmäßig angelegt und aufbewahrt worden ist.
Köln, den 12. März 2025
Der Treuhänder: Klaus Schön
Köln, den 17. März 2025
Der Vorstand
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024
| Versicherungstechnische Rechnung in Tsd. Euro |
2024 | 2023 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| I. Versicherungstechnische Rechnung | |||||
| 1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung | |||||
| a) Gebuchte Bruttobeiträge | 3.904.025 | 3.813.661 | |||
| b) Abgegebene Rückversicherungsbeiträge | 11.582 | 3.892.443 | 10.361 | ||
| c) Veränderung der Bruttobeitragsüberträge | 49 | -1 | |||
| d) Veränderung des Anteils der Rückversicherer an den Bruttobeitragsüberträgen | - | 49 | - | ||
| 3.892.394 | 3.803.301 | ||||
| 2. Beiträge aus der Brutto-Rückstellung für Beitragsrückerstattung | 232.835 | 213.880 | |||
| 3. Erträge aus Kapitalanlagen | |||||
| a) Erträge aus Beteiligungen | 109.980 | 135.360 | |||
| davon aus verbundenen Unternehmen 109.980 Tsd. Euro (2023: 135.360 Tsd. Euro) | |||||
| b) Erträge aus anderen Kapitalanlagen | |||||
| davon aus verbundenen Unternehmen 43.043 Tsd. Euro (2022: 19.070 Tsd. Euro) | |||||
| aa) Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.624 | 3.523 | |||
| bb) Erträge aus anderen Kapitalanlagen | 621.337 | 622.961 | 571.211 | ||
| c) Erträge aus Zuschreibungen | 3.646 | 5.725 | |||
| d) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen | 108.528 | 55.154 | |||
| 845.115 | 770.973 | ||||
| 4. Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung | 12.055 | 10.035 | |||
| 5. Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung | |||||
| a) Zahlungen für Versicherungsfälle | |||||
| aa) Bruttobetrag | 2.822.479 | 2.602.537 | |||
| bb) Anteil der Rückversicherer | 7.638 | 2.814.841 | 7.258 | ||
| b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle | |||||
| aa) Bruttobetrag | 70.503 | 77.730 | |||
| bb) Anteil der Rückversicherer | -50 | 70.553 | 101 | ||
| 2.885.394 | 2.672.908 | ||||
| 6. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Nettorückstellungen | |||||
| a) Deckungsrückstellung | |||||
| aa) Bruttobetrag | 1.116.565 | 1.144.064 | |||
| bb) Anteil der Rückversicherer | - | 1.116.565 | - | ||
| b) Sonstige versicherungstechnische Nettorückstellungen | -3.335 | 2.220 | |||
| 1.113.230 | 1.146.284 | ||||
| 7. Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen für eigene Rechnung | |||||
| a) erfolgsabhängige | 263.684 | 324.087 | |||
| b) erfolgsunabhängige | 566 | 2.298 | |||
| 264.249 | 326.385 | ||||
| 8. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung | |||||
| a) Abschlussaufwendungen | 239.907 | 250.087 | |||
| b) Verwaltungsaufwendungen | 74.158 | 314.065 | 76.150 | ||
| c) davon ab: Erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft | 2.510 | 2.383 | |||
| 311.555 | 323.854 | ||||
| 9. Aufwendungen für Kapitalanlagen | |||||
| a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen | 29.297 | 26.579 | |||
| b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen | 198.292 | 59.395 | |||
| c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen | 11.788 | 36.665 | |||
| 239.377 | 122.639 | ||||
| 10 Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung | 44.823 | 35.161 | |||
| 11 Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung | 123.773 | 170.958 |
| Nichtversicherungstechnische Rechnung in Tsd. Euro |
2024 | 2023 | ||
|---|---|---|---|---|
| Übertrag | 123.773 | 170.958 | ||
| II. Nichtversicherungstechnische Rechnung | ||||
| 1. Sonstige Erträge | 6.302 | 6.707 | ||
| 2. Sonstige Aufwendungen | 34.040 | -27.738 | 62.686 | -55.979 |
| 3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | 96.035 | 114.979 | ||
| 4. Außerordentliche Aufwendungen | 218 | 379 | ||
| 5. Außerordentliches Ergebnis | -218 | -379 | ||
| 6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 32.321 | 4.563 | ||
| 7. Sonstige Steuern | 38 | 32.318 | 38 | 4.601 |
| 8. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne | 63.500 | 110.000 | ||
| 9. Jahresüberschuss | 0 | 0 | ||
| 10. Entnahmen aus der Kapitalrücklage | - | 19.393 | ||
| 11. Entnahmen aus Gewinnrücklagen | ||||
| a) aus anderen Gewinnrücklagen | - | 15.507 | ||
| 12. Ertrag aus der Kapitalherabsetzung | 114.800 | |||
| 13. Aufwand aus Kapitalrückzahlung | -114.800 | |||
| 14. Bilanzgewinn | 0 | 34.900 |
Anhang
Angaben zur Identifikation gemäß § 264 Absatz 1a HGB
Die AXA Krankenversicherung AG mit Sitz in Köln ist ein Tochterunternehmen der AXA Konzern AG. Sie ist in dem vom Amtsgericht Köln geführten Handelsregister mit der Handelsregisternummer HR B 1012 eingetragen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss ist nach den für Versicherungsunternehmen geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) aufgestellt.
Aktiva
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken werden mit den Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten bewertet und über die gewöhnliche wirtschaftliche Nutzungsdauer von 33 bis 50 Jahren linear abgeschrieben. Bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen.
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dauerhaft niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existieren.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den dauerhaft niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Unter dieser Position ausgewiesene Inhaberschuldverschreibungen werden wie die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewerteten Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere bewertet.
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, werden entsprechend dem gemilderten Niederstwertprinzip mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dem dauerhaft niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.
Zur Beurteilung, ob bei Aktien beziehungsweise Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Aktien halten, eine dauernde Wertminderung vorliegt sowie eine Abschreibung auf den langfristig beizulegenden Wert zu erfolgen hat, kommen folgende Aufgreifkriterien zur Anwendung:
| • | Der Zeitwert des Wertpapiers liegt in den dem Bilanzstichtag vorangehenden sechs Monaten permanent um mehr als 20% unter dem Buchwert. |
| • | Der Zeitwert des Wertpapiers liegt in den dem Bilanzstichtag vorangehenden zwölf Monaten permanent um mehr als 10% unter dem Buchwert. |
Bei Erfüllung von mindestens einem dieser Aufgreifkriterien erfolgt eine Abschreibung auf den langfristig beizulegenden Wert.
Anteile oder Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Aktien halten, werden als eigenständiges Wertpapier angesehen und entsprechend bewertet.
Bei Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Rentenpapiere halten und stille Lasten ausweisen, erfolgt die Überprüfung auf eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung entsprechend der einzelnen Wertpapiere innerhalb des Fonds. Basis der Überprüfung einer dauerhaften Wertminderung stellen die erwarteten Rückzahlungsflüsse unter Berücksichtigung von Agien und Disagien der Wertpapiere sowie der relevanten Markwerte der derivativen Instrumente innerhalb des Fonds dar.
Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existieren.
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwerten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwert zugeschrieben, sofern der beizulegende Zeitwert wieder gestiegen ist.
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, werden entsprechend dem gemilderten Niederstwertprinzip mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dem dauerhaft niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Agio- und Disagiobeträge werden ratierlich über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.
Die dauerhafte Wertminderung eines Wertpapieres wird angenommen, wenn der Zeitwert des Wertpapieres einen Werteverfall aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung des Ratings / der Bonität eines Emittenten aufzeigt und aus diesem Grund von einem (Teil-)Ausfall des Schuldtitels ausgegangen wird.
Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existieren.
Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen werden mit den Anschaffungskosten bzw. fortgeführte Anschaffungskosten in Ansatz gebracht, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen und Einzelwertberichtigungen. Agio- und Disagiobeträge werden ratierlich über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.
Namensschuldverschreibungen werden mit den Anschaffungskosten in Ansatz gebracht, falls erforderlich vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge werden ratierlich über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.
Schuldscheinforderungen und Darlehen werden mit den Anschaffungskosten bilanziert, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge werden ratierlich über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.
Übrige Ausleihungen werden mit den Anschaffungskosten bilanziert, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge werden ratierlich über die Laufzeit erfasst.
Es befinden sich strukturierte Produkte, d. h. Anlagen mit eingebetteten Derivaten (z. B. Kündigungsrechte, Optionen). Die strukturierten Produkte werden einheitlich bilanziert. Ansatz und Bewertung erfolgt entsprechend dem Bilanzposten, in dem sie geführt werden.
Einlagen bei Kreditinstituten werden mit den Nennbeträgen angesetzt.
Andere Kapitalanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen.
Die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft werden mit dem Nennwert abzüglich angemessener Einzel- beziehungsweise Pauschalwertberichtigungen angesetzt.
Pauschalwertberichtigungen werden in Höhe der nach dem Bilanzstichtag voraussichtlich eintretenden Ausfälle aus Erfahrungssätzen der Vorjahre gebildet. Die Pauschalwertberichtigungen werden aktivisch abgesetzt.
Die Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft werden mit dem Nennwert abzüglich angemessener Einzel- beziehungsweise Pauschalwertberichtigungen angesetzt.
Da eine ertragsteuerliche Organschaft mit der AXA Konzern AG besteht, werden die aktiven latenten Steuern der Gesellschaft bei dem Organträger AXA Konzern AG ausgewiesen.
Die übrigen, nicht einzeln erwähnten Aktivposten sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.
Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung stellt einen Verrechnungsposten aus der Saldierung von Deckungsvermögen mit den dazugehörigen Verpflichtungen nach § 246 Absatz 2 HGB dar und wurde mit dem Nennwert angesetzt.
Passiva
Die Beitragsüberträge betreffen im Wesentlichen selbst abgeschlossene Auslandsreisekrankenversicherungen gegen Einmalbeitrag. Die auf das Folgejahr entfallenden Beitragsteile sind je Versicherungsvertrag ermittelt.
Die Deckungsrückstellung wurde unter Beachtung von § 341f HGB und der von einem unabhängigen Treuhänder geprüften und der Aufsichtsbehörde vorgelegten technischen Berechnungsgrundlagen errechnet.
Als Berechnungsgrundlagen für die Alterungsrückstellung dienten die Sterbetafeln PKV 2008 bis PKV 2025 sowie für die geförderte Pflegezusatzversicherung eine aus den Tafeln des Statistischen Bundesamtes hergeleitete Sterbetafel, für die Basistarife Modifikationen der PKV 2022, für den Standardtarif (Männer) die PKV 2025, für den Standardtarif (Frauen) die PKV 2025, für den Standardtarif Beamte (Männer) die PKV 2022 und für den Standardtarif Beamte (Frauen) die PKV 2025 und für die Pflegepflichtversicherung die Sterbetafel PPV 2023 (Nichtbeihilfe) bzw. Sterbetafel PPV 2024 (Beihilfe).
Die Alterungsrückstellung wurde entsprechend den Vorschriften in den technischen Berechnungsgrundlagen ermittelt mit einem Rechnungszins von 1,85 % bis 3,5 % und die dem einzelnen Risiko entsprechenden Schadentafeln, Schadenparameter und Grundkopfschäden. Diese wurden für alle Tarife von einem unabhängigen Treuhänder geprüft und der Aufsichtsbehörde vorgelegt.
Bestandteil der Deckungsrückstellung ist auch die Alterungsrückstellung, die bei Kündigung eines Vertrages für die Krankheitskostenversicherung sowie die Pflegepflichtversicherung zum 31. Dezember des Geschäftsjahres und dem gleichzeitigen Abschluss eines entsprechenden neuen Vertrages bei einem anderen privaten Krankenversicherer an den neuen Versicherer übertragen wurde (Übertragungswert).
Die negativen Reserven wurden gegen die positiven aufgerechnet.
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle des selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäftes wurde in Anlehnung an § 341g Absatz 3 Satz 2 HGB auf Basis der in den ersten Monaten des laufenden Geschäftsjahres erwarteten gezahlten Vorjahresschäden ermittelt. Der Bedarf für die restliche Zeit wurde anhand der Erfahrungen vorausgegangener Geschäftsjahre pauschal ermittelt. Dabei wurden Rückstände und der Trend des Verhältnisses der Vorjahresleistungen der ersten Monate des Geschäftsjahres zu den Vorjahresleistungen des gesamten Geschäftsjahres aus den vorangegangenen Geschäftsjahren berücksichtigt.
Bei der Ermittlung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wurden Ansprüche aus Regressen abgesetzt, soweit ihre Realisierbarkeit feststand oder zweifelsfrei bestimmbar war.
Die Rückstellung für die Schadenregulierungsaufwendungen wurde entsprechend den hierzu ergangenen steuerlichen Regelungen gebildet.
Die Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung richtete sich nach der auf Basis des § 160 VAG erlassenen Rechtsverordnung (KVAV). Der Verwendung dieser Mittel hat der unabhängige Treuhänder zugestimmt und sie erfolgte nach den vertraglichen Vereinbarungen.
Die sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen enthalten insbesondere die Rückstellungen für erwartete Beitragsrückzahlungen, die aufgrund von BGH-Urteilen zu den inhaltlichen Anforderungen an Beitragsanpassungsmitteilungen und der Wirksamkeit von Anpassungsklauseln in Beitragsentlastungstarifen gebildet wurden.
Darüber hinaus beinhaltet diese Bilanzposition die Rückstellung für Verpflichtungen gegenüber dem Pflegepool gemäß §111 Abs. 1 SGB XI für die private Pflegepflichtversicherung, die Rückstellung für vertragsgemäße Umwandlungsoptionen und die Stornorückstellung, die als Prozentwert der negativen Alterungsrückstellung gebildet wird, und die zusätzlich für Vertragslaufzeiten bis zu fünf Jahren einen Prozentwert des Zillmerbetrages zur Finanzierung von Übertragungswerten, die über die bilanzierte Deckungsrückstellung hinausgehen, umfasst.
Die Berechnung der Pensionsrückstellungen für leistungsorientierte Pensionszusagen erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren) unter Berücksichtigung aktueller Sterblichkeits- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten, zukünftiger Gehalts- und Lohnsteigerungen und Rententrendannahmen.
Durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften wurden die Vorschriften zur Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen in 2016 geändert. Demnach werden die Pensionsrückstellungen nicht mehr mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben, sondern mit dem der vergangenen zehn Geschäftsjahre, vorgegeben durch die deutsche Bundesbank, abgezinst (§ 253 Absatz 2 Satz 1 HGB). Dabei wird pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Der sich ergebende Unterschiedsbetrag zwischen dem Wertansatz der Rückstellungen nach den beiden Bewertungskonzepten ist im Anhang unter der Position Passiva, D.I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen angegeben (§ 253 Absatz 6 Satz 3 i. V. m. Satz 1 HGB).
Als Rechnungsgrundlage für die Sterblichkeits- und Invalidisierungsannahmen dienen die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln GmbH, Köln. Die Pensionsrückstellungen werden mit sogenanntem Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Absatz 2 HGB verrechnet, welches zum Zeitwert bewertet wird.
Die handelsbilanziellen Pensionsrückstellungen für die über den Trust rückgedeckten Pensionszusagen wurden im Geschäftsjahr nach dem IDW RH FAB 1.021 vom 30.4.2021 und dem Ergebnisbericht des Fachausschusses Altersversorgung der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. vom 26.04.2022 ermittelt. Die Bewertung erfolgte nach dem Deckungskapitalverfahren mit Passivprimat.
Die Anpassungen aus der jährlichen Überprüfung der versicherungsmathematischen Annahmen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung gebucht. Dabei wird das Wahlrecht gemäß Tz. 87 IDW HFA 30 angewendet, das heißt, der Effekt aus der Zinsänderung wird im Zinsergebnis dargestellt.
Die im Trust/CTA befindlichen Vermögenswerte (Aktivwerte) wurden handelsrechtlich im Geschäftsjahr nach dem IDW RH FAB 1.021 vom 30.4.2021 und dem Ergebnisbericht des Fachausschusses Altersversorgung der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. vom 26.04.2022 ermittelt.
Bei dem Trust handelt es sich um ein sog. Contractual Trust Arrangement (CTA), bei dem der DBV-Winterthur Vorsorge e.V. als Treuhänder Vermögenswerte zu den entsprechenden unmittelbaren Versorgungszusagen für den Treugeber (AXA-Konzernunternehmen) hält. Es handelt sich hierbei um saldierbares Deckungsvermögen iSv. § 246 Abs. 2 HGB.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.
Die nachrangigen und anderen Verbindlichkeiten wurden nach § 253 Absatz 1 HGB mit den Erfüllungsbeträgen, Rechnungsabgrenzungsposten mit Nominalwerten angesetzt.
Die übrigen, nicht einzeln erwähnten Passivposten sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.
Gewinn- und Verlustrechnung
Erträge und Aufwendungen wurden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.
Grundlagen für die Währungsumrechnung
Fremdwährungspositionen werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.
Für Fremdwährungspositionen gilt folgendes:
| ― | Der beizulegende Wert in Euro ergibt sich durch die Umrechnung des beizulegenden Werts in fremder Währung mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag. |
| ― | Die (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro basieren auf einem historischen Devisenkurs. |
| ― | Übersteigt der beizulegende Wert in Euro die (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro, so werden die Fremdwährungspositionen weiterhin zu (fortgeführten) Anschaffungskosten angesetzt. |
―
Ergibt sich dagegen im Vergleich zwischen den (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro und dem beizulegenden Wert in Euro ein negativer Unterschiedsbetrag, so wird
| • | bei monetären Vermögensgegenständen (Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Ausleihungen an Beteiligungen, Inhaberschuldverschreibungen und sonstige festverzinsliche Wertpapiere, Sonstige Ausleihungen, Einlagen bei Kreditinstituten) die währungskursbedingte Wertminderung erfasst, jedoch können Änderungen des beizulegenden Werts in Fremdwährung kompensatorisch wirken. |
| • | bei nicht-monetären Vermögensgegenständen (Anteile an verbundenen Unternehmen, Anteile an Beteiligungen, Aktien, Anteile an Investmentvermögen und nicht-festverzinsliche Wertpapiere) des Anlagevermögens die währungskursbedingte Wertminderung (unter Beachtung einer möglichen kompensatorischen Wirkung des beizulegenden Werts in Fremdwährung) grundsätzlich erfasst, es sei denn, konkrete Anhaltspunkte sprechen gegen eine dauerhafte Wertminderung. |
―
Ergibt sich für monetäre Vermögensgegenstände, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung aufgrund von Währungskursänderungen bilanziert wurde, im Vergleich zwischen den (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro und dem beizulegenden Wert in Euro eine stille Reserve, wird eine Werterhöhung erfasst, soweit der beizulegende Wert die Anschaffungskosten nicht übersteigt. Für nicht-monetäre Vermögensgegenstände wird eine Wertaufholung erfasst, sofern die Gründe für den Ansatz des niedrigeren beizulegenden Wertes nicht mehr existierten; in diesem Fall stellen die fortgeführten Anschaffungskosten die Obergrenze dar.
Zeitwerte der Kapitalanlagen
Die Offenlegung von Zeitwerten der Kapitalanlagen erfolgte entsprechend den Vorschriften §§ 54 ff. der RechVersV. Die Angaben werden zum Bilanzstichtag erstellt.
Die beizulegenden Zeitwerte für Grundstücke, ihre Bestandteile und ihr Zubehör sowie für grundstücksgleiche Rechte, Rechte an diesen und Rechte an Grundstücken werden über das Ertragswertverfahren in Anlehnung an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2805) ermittelt.
Die beizulegenden Zeitwerte werden regelmäßig anhand von externen Gutachten neu ermittelt. Im Geschäftsjahr wurden die Zeitwerte von einem Grundstück und Bau neu bewertet (im Vorjahr zwei Neubewertungen).
Die beizulegenden Zeitwerte der Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden nach Ertragswertverfahren, mit Börsenwerten zum Bilanzstichtag oder mit dem anteiligen Eigenkapital angesetzt.
Die beizulegenden Zeitwerte der als Ausleihungen an verbundene Unternehmen klassifizierten Schuldverschreibungen und Darlehen wurden anhand der Swap-Kurve (ICAP 1 - 50 Jahre) und der Euribor-Zinssätze im Geldmarktbereich (1 Tag - 11 Monate) sowie anhand von bonitäts- und laufzeitspezifischen Risikozuschlägen per 31. Dezember 2024 ermittelt. Die beizulegenden Zeitwerte der auf den Namen lautenden Papiere wurden anhand der anteiligen Nettoinventarwerte zum Bilanzstichtag ermittelt.
Als beizulegende Zeitwerte für Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere wurden Börsenkurse, Rücknahmepreise oder Nettoinventarwerte per 31. Dezember 2024 verwendet. Für Anteile an offenen Immobilienfonds, die zur Rücknahme ausgesetzt sind, wurden als beizulegende Zeitwerte Rücknahmepreise abzüglich eines angemessenen Risikoabschlages angesetzt.
Als beizulegende Zeitwerte für Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere wurden im Wesentlichen die Börsenkurse per 31. Dezember 2024 angesetzt. Die beizulegenden Zeitwerte der Wertpapiere ohne Börsennotierung wurden auf der Grundlage von Discounted-Cashflow-Methoden ermittelt.
Die beizulegenden Zeitwerte der Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen wurden anhand der Swap-Kurve (ICAP 1 - 50 Jahre) und der Euribor-Zinssätze im Geldmarktbereich (1 Tag - 11 Monate) sowie anhand von bonitätsspezifischen Risikozuschlägen per 31. Dezember 2024 ermittelt.
Die beizulegenden Zeitwerte für Schuldscheindarlehen und Namenspapiere, übrige Ausleihungen und andere Kapitalanlagen wurden anhand der Swap-Kurve (ICAP 1 - 50 Jahre) und der Euribor-Zinssätze im Geldmarktbereich (1 Tag - 11 Monate) sowie anhand von bonitäts- und laufzeitspezifischen Risikozuschlägen per 31. Dezember 2024 ermittelt.
Die beizulegenden Zeitwerte für strukturierte Produkte werden anhand von Börsenkursen oder, falls kein Börsenkurs vorhanden ist, mit marktüblichen Bewertungsmodellen (z.B. „Discounted-Cashflow-Verfahren“) ermittelt.
Die beizulegenden Zeitwerte der Einlagen bei Kreditinstituten entsprechen aufgrund des kurzfristigen Charakters den Buchwerten.
Einbeziehung in den Konzernabschluss
Durch die Einbeziehung der Gesellschaft in den Konzernabschluss der AXA S.A., Paris, verlegten wir einzelne Buchungsschlusstermine und grenzten die Zahlungsvorgänge über die sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten ab. Es ergaben sich dadurch keine wesentlichen Einflüsse auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Angaben zur Bilanz
Aktiva
| Entwicklung der Aktivposten A.I. bis A.III. im Geschäftsjahr 2024 in Tsd. Euro | Bilanzwerte Vorjahr |
|---|---|
| A.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 47.849 |
| A.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | |
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.649.042 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 1.320.827 |
| 3. Beteiligungen | 2.684 |
| Summe A.II. | 2.972.553 |
| A.III. Sonstige Kapitalanlagen | |
| 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 10.352.456 |
| 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 7.092.950 |
| 3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 1.527.982 |
| 4. Sonstige Ausleihungen | |
| a) Namensschuldverschreibungen | 1.375.278 |
| b) Schuldscheinforderungen und Darlehen | 1.543.699 |
| c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine | 0 |
| d) übrige Ausleihungen | 854.276 |
| 5. Einlagen bei Kreditinstituten | 3.000 |
| 6. Andere Kapitalanlagen | 14.598 |
| Summe A.III. | 22.764.240 |
| Insgesamt | 25.784.642 |
* In der Gewinn- und Verlustrechnung wird diese Position unter den Aufwendungen aus Abschreibungen ausgewiesen.
| Währungskursänderungen* | Zugänge | Umbuchungen | Abgänge | Zuschreibungen | Abschreibungen | Bilanzwerte Berichtsjahr | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 0 | 435 | 0 | 28.920 | 0 | 4.316 | 15.048 | |
| 0 | 160.249 | 0 | 32.984 | 1.204 | 23.827 | 1.753.684 | |
| 0 | 82.478 | 0 | 90.167 | 0 | 7.788 | 1.305.350 | |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2.192 | 492 | |
| 0 | 242.727 | 0 | 123.151 | 1.204 | 33.807 | 3.059.526 | |
| -54 | 1.330.031 | 0 | 535.689 | 1.042 | 155.663 | 10.992.124 | |
| 621 | 500.949 | 0 | 35.987 | 0 | 653 | 7.557.881 | |
| 0 | 89.129 | 0 | 142.694 | 0 | 0 | 1.474.417 | |
| 255 | 2.099 | 0 | 45.007 | 0 | 0 | 1.332.625 | |
| 0 | 816 | 0 | 41.393 | 0 | 0 | 1.503.122 | |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| -850 | 50.271 | 0 | 126.519 | 0 | 2.400 | 774.778 | |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 3.000 | |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 54 | 14.544 | |
| -27 | 1.973.295 | 0 | 927.289 | 1.042 | 158.771 | 23.652.490 | |
| -27 | 2.216.458 | 0 | 1.079.359 | 2.246 | 196.894 | 26.727.065 |
| Zeitwerte der Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2024 in Tsd. Euro gemäß § 54 RechVersV in Tsd. Euro |
Bilanzwerte zum Nennwert bilanziert |
|---|---|
| A.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 15.048 |
| A.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | |
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.753.684 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 1.305.350 |
| 3. Beteiligungen | 492 |
| 4. Ausleihungen an verbundene Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | - |
| Summe A.II. | 3.059.526 |
| 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 10.992.124 |
| 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 7.557.881 |
| 3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 1.474.417 |
| 4. Sonstige Ausleihungen | 3.610.525 |
| 5. Einlagen bei Kreditinstituten | 3.000 |
| 6. Andere Kapitalanlagen | 14.544 |
| Summe A.III. | 23.652.490 |
| Summe A. der Kapitalanlagen | 26.727.065 |
| Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert |
| 2024 | 2023 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| zu Anschaffungskosten bilanziert | Zeitwerte zum Nennwert bilanziert | Summe | Bilanzwerte | zu Anschaffungskosten bilanziert | Zeitwerte zum Nennwert bilanziert | Summe | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 15.000 | 0 | 15.000 | 47.849 | 76.900 | 0 | 76.900 | |
| 2.059.221 | 0 | 2.059.221 | 1.649.042 | 1.941.091 | 0 | 1.941.091 | |
| 1.244.620 | 0 | 1.244.620 | 1.320.827 | 1.277.951 | 0 | 1.277.951 | |
| 492 | 0 | 492 | 2.684 | 2.684 | 0 | 2.684 | |
| - | 0 | - | - | - | 0 | - | |
| 3.304.334 | 0 | 3.304.334 | 2.972.553 | 3.221.726 | 0 | 3.221.726 | |
| 10.593.186 | 0 | 10.593.186 | 10.352.456 | 9.987.783 | 0 | 9.987.783 | |
| 6.197.774 | 0 | 6.197.774 | 7.092.950 | 5.769.384 | 0 | 5.769.384 | |
| 1.389.490 | 0 | 1.389.490 | 1.527.982 | 1.399.510 | 0 | 1.399.510 | |
| 3.476.389 | 0 | 3.476.389 | 3.773.253 | 3.590.831 | 0 | 3.590.831 | |
| - | 3.000 | 3.000 | 3.000 | - | 3.000 | 3.000 | |
| 16.116 | 0 | 16.116 | 14.598 | 17.644 | 0 | 17.644 | |
| 21.672.955 | 3.000 | 21.675.955 | 22.764.240 | 20.765.153 | 3.000 | 20.768.153 | |
| 24.992.288 | 3.000 | 24.995.288 | 25.784.642 | 24.063.780 | 3.000 | 24.066.780 | |
| -1.731.777 | -1.717.862 |
Aktiva
A.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
Bei der AXA Krankenversicherung AG befanden sich zum 31.12.2024 fremdgenutzte Bauten in Höhe von 15,0 Mio. Euro im Bestand (2023: 47,8 Mio. Euro). Eigengenutzte Grundstücke und Bauten waren im Geschäftsjahr 2024 nicht im Bestand des Unternehmens.
Pflichtangaben nach § 285 Nr. 11 und Nr. 11 a) HGB
An folgenden Unternehmen sind wir wesentlich beteiligt:
| in Tsd. Euro | 2024 |
|---|---|
| AXA Alternative Participations SICAV III, Luxemburg* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 870.782 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 11.926 |
| AXA Alternative Participations SICAV IV (Compartment B), Luxemburg* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 349.070 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 6.165 |
| AXA GER Alternative Investments B.V., Amsterdam* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 20,00% |
| Eigenkapital | 241.693 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 470 |
| AXA Germany Infrastructure Equity SAS, Puteaux* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 38,00% |
| Eigenkapital | 285.214 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 6.267 |
| AXA Germany Infrastructure Equity AFS SAS, Puteaux* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 38,00% |
| Eigenkapital | 445.073 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 17.674 |
| Bishopsgate Germany B.V., Amsterdam* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 50,00% |
| Eigenkapital | 34.179 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 999 |
| GANYMED GmbH & Co. Vierte Grundstücksgesellschaft KG, Köln* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 94,90% |
| Eigenkapital | 32.993 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 5.540 |
| Promociones Lladero SA, Barcelona* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 39,57% |
| Eigenkapital | 287.485 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 521 |
| Tulpe B.V., Amsterdam* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 38,80% |
| Eigenkapital | 109.167 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | -26 |
| * Eigenkapital und Ergebnis des Geschäftsjahres gemäß Jahresabschluss 2023. |
A. Zuordnung von Kapitalanlagen zum Anlagevermögen gemäß § 341b Abs. 2 HGB
Auf der Grundlage nachfolgender Darstellungen nimmt die AXA Krankenversicherung AG die Möglichkeit gemäß § 341b HGB in Anspruch, in dem Kapitalanlagen dem Anlagevermögen zugeordnet werden, weil sie dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Die Entscheidung über die Zweckbestimmung der Kapitalanlagen ist mit Beschluss des Vorstandes der AXA Krankenversicherung AG wie folgt getroffen worden:
1. Zum 31. Dezember 2024 waren Kapitalanlagen mit einem Buchwert von 18,5 Mrd. Euro gemäß § 341b HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet (2023: 17,4 Mrd. Euro). Dies entspricht einem Anteil von 69,3 % an den gesamten Kapitalanlagen (2023: 67,7 %).
2. Grundlage für die Bestimmung
Die Bestimmung, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wird aus folgenden Indikatoren abgeleitet:
2.1. Die AXA Krankenversicherung AG ist in der Lage, die dem Anlagevermögen zugeordneten Kapitalanlagen so zu verwenden, dass sie dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen können.
2.2. Aufgrund der laufenden Liquiditätsplanung besitzt die AXA Krankenversicherung AG die Fähigkeit zur Daueranlage der betreffenden Kapitalanlagen.
2.3. Die dem Anlagevermögen zugeordneten Kapitalanlagen werden in der Buchhaltung jeweils auf gesonderten Konten von den anderen Wertpapieren getrennt erfasst. Eine depotmäßige Trennung von Anlage- und Umlaufvermögen ist gewährleistet.
3. Voraussichtlich dauernde Wertminderung
Bei den dem Anlagevermögen zugeordneten Kapitalanlagen werden Abschreibungen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung (gemäß § 341b) HGB vorgenommen.
Die Methoden für die Beurteilung der voraussichtlich dauernden Wertminderung bei Aktien, Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.
Bei Investmentanteilen an Immobilienfonds ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 129,4 Mio. Euro (2023: 6,0 Mio. Euro).
Bei Investmentanteilen, die überwiegend Rentenpapiere beinhalten, ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 9,4 Mio. Euro (2023: 4,6 Mio. Euro).
Bei Investmentanteilen, die überwiegend Alternative Investments beinhalten, ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 14,5 Mio. Euro (2023: 0,2 Mio. Euro).
Bei Investmentanteilen, die überwiegend Aktien beinhalten, ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 1,9 Mio. Euro (2023: 2,3 Mio. Euro).
Zum 31. Dezember 2024 waren dem Anlagevermögen Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert von 7,2 Mrd. Euro zugeordnet, die stille Lasten in Höhe von 652,0 Mio. Euro ausweisen (2023: 603,2 Mio. Euro).
Nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertete Kapitalanlagen
| in Tsd. Euro | 2024 | |
|---|---|---|
| Bilanzwerte | Zeitwerte | |
| --- | --- | --- |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | - | - |
| Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 10.964.092 | 10.565.154 |
| Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 7.557.881 | 6.197.774 |
| Summe Wertpapiere | 18.521.973 | 16.762.928 |
| Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert | -1.759.045 |
Weiterführende Angaben zu Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen an inländischen beziehungsweise vergleichbaren EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches aufgegliedert nach Anlagezielen sind unter der entsprechenden Anhangangabe erläutert.
Weiterführende Angaben zu Kapitalanlagen, die dem Anlagevermögen zugeordnet werden
Zum Bilanzstichtag 31.12.2024 waren dem Anlagevermögen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen, keine stille Lasten (2023: 7,6 Mio. Euro) aufweisen. Hieraus ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit außerplanmäßiger Abschreibungen (inkl. Währungskursabschreibungen) in Höhe von 26,0 Mio. Euro (2023: 32,1 Mio. Euro).
Zum Bilanzstichtag 31.12.2024 waren dem Anlagevermögen Kapitalanlagen in Ausleihungen an verbundene Unternehmen mit einem Gesamtbuchwert in Höhe von 434,1 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten von insgesamt 72,4 Mio. Euro (2023: 50,0 Mio. Euro) aufweisen. Hieraus ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit außerplanmäßiger Abschreibungen in Höhe von 7,8 Mio. Euro (2023: 0,0 Mio. Euro).
Die Methoden für die Beurteilung der voraussichtlich dauernden Wertminderung bei Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Hieraus ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit außerplanmäßiger Abschreibungen in Form von Währungskursabschreibungen in Höhe von 0,7 Mio. Euro (2023: 0,8 Mio. Euro).
Zum 31. Dezember 2024 waren dem Anlagevermögen Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert von 7,0 Mrd. Euro zugeordnet, die stille Lasten in Höhe von 1.365,6 Mio. Euro ausweisen (2023: 1.328,0 Mio. Euro).
Wir gehen nach Prüfung der Kriterien bezüglich einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung, aufgrund unserer langfristigen Halteabsicht sowie unserer Erwartung der zukünftigen Marktentwicklung von vorübergehenden Wertminderungen der Kapitalanlagen aus. Die Kriterien der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.
Zum 31. Dezember 2024 waren dem Anlagevermögen Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen mit einem Buchwert von 1.139,3 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten in Höhe von 99,0 Mio. Euro ausweisen (2023: 135,5 Mio. Euro). Die Methoden der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Hieraus ergab sich im Geschäftsjahr keine Notwendigkeit für eine außerplanmäßige Abschreibung (2023: 0,0 Mio. Euro).
Zum 31. Dezember 2024 waren dem Anlagevermögen sonstige Ausleihungen mit einem Buchwert von 1.845,8 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten in Höhe von 261,4 Mio. Euro ausweisen (2023: 304,6 Mio. Euro). Die Methoden der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Hieraus ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit außerplanmäßiger Abschreibungen in Höhe von 3,8 Mio. Euro (2023: 7,8 Mio. Euro).
Weiterführende Angaben zu Kapitalanlagen, die nach den Grundsätzen des Umlaufvermögens bewertet werden
Die Methoden der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Hieraus ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit außerplanmäßiger Abschreibungen in Höhe von 53,9 Tsd. Euro (2023: 196,7 Tsd. Euro).
B.I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft
Die Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern liegen mit 46.539 Tsd. Euro über dem Vorjahr (2023: 36.435 Tsd. Euro).
C.II. Andere Vermögensgegenstände
Die Position „Andere Vermögensgegenstände“ bestand ausschließlich aus vorausgezahlten Versicherungsleistungen.
Passiva
A. Eigenkapital
Das Eigenkapital der AXA Krankenversicherung AG per 31. Dezember 2024 betrug 34.318 Tsd. Euro (Vorjahr 184.018 Tsd. Euro). Dabei entfällt das eingeforderte Kapital in voller Höhe auf die AXA Konzern AG, die alleinige Aktionärin der Gesellschaft ist. Das Grundkapital beträgt 30.004.400,64 Euro (Vorjahr: 34.004.400,64 Euro). Es ist eingeteilt in 13.282.969 auf den Namen lautende vinkulierte Stückaktien mit einem anteiligen rechnerischen Betrag des Grundkapitals von je 2,26 Euro.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. April 2024 und 11. Juni 2024 wurde das Grundkapital nach den Vorschriften über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) um 110,8 Mio. Euro erhöht. Im Anschluss daran wurde das Grundkapital nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) um 114,8 Mio. Euro herabgesetzt. Die Maßnahmen sind mit Eintragung im Handelsregister am 23. Juli 2024 wirksam geworden (§ 224 AktG). Die Auszahlung an die alleinige Aktionärin AXA Konzern AG erfolgte nach Ablauf der sechsmonatigen Sperrfrist in 2025.
| in Euro | 2024 | 2023 |
|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital 1.1. | 34.004.401 | 34.004.401 |
| Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln | 110.800.000 | 0 |
| Ordentliche Kapitalherabsetzung | -114.800.000 | 0 |
| Gezeichnetes Kapital 31.12. | 30.004.401 | 34.004.401 |
| I. Eingefordertes Kapital 31.12. | 30.004.401 | 34.004.401 |
| Kapitalrücklage 1.1. | 1.136.384.637 | 133.077.336 |
| Umwandlung in Bilanzgewinn | 0 | -19.392.699 |
| Entnahme für Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln | -110.400.000 | 0 |
| II. Kapitalrücklage 31.12. | 3.284.637 | 113.684.637 |
| Gesetzliche Rücklage 31.12. | 153.387 | 153.388 |
| Andere Gewinnrücklagen 1.1. | 1.275.238 | 16.782.538 |
| Umwandlung in Bilanzgewinn | 0 | -15.507.301 |
| Entnahme für Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln | -400.000 | 0 |
| Andere Gewinnrücklagen 31.12. | 875.238 | 1.275.237 |
| III. Gewinnrücklage 31.12. | 1.028.625 | 1.428.625 |
| IV. Bilanzgewinn | 0 | 34.900.000 |
| Summe Eigenkapital 31.12. | 34.317.663 | 184.017.663 |
B. IV. Rückstellung für die erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung*
| in Tsd. Euro | Zerlegung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung und Betrag gemäß § 150 VAG | |||
|---|---|---|---|---|
| Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückserstattung | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung** | Poolrelevante RfB aus der PPV** | Betrag gemäß § 150 (4) VAG | Sonstiges | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. Bilanzwerte Vorjahr | 1.293.735 | - | 7.953 | - |
| 1.1. Umbuchung | - | - | - | - |
| 2. Entnahme zur Verrechnung | - | - | - | - |
| 2.1. Verrechnung von Alterungsrückstellungen | -228.301 | - | -4.535 | - |
| 2.2. Verrechnung mit laufenden Beiträgen | -70 | - | - | - |
| 3. Entnahme zur Barausschüttung | -83.491 | - | - | -13 |
| 4. Zuführung | 263.684 | - | 553 | 13 |
| 5. Bilanzwerte Geschäftsjahr | 1.245.558 | - | 3.972 | - |
| 6. Gesamter Betrag des Geschäftsjahres gemäß § 150 VAG | 31.161 | - | - |
* Aufstellung gemäß Formblatt 1 des PKV-Verbandes. Der Vorjahreswert der AXA Krankenversicherung AG ist aus der Bilanz ersichtlich.
** Seit 2012 wird der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung aufgrund einer Änderung des Poolvertrages der überwiegende Teil des von uns in der Pflegepflichtversicherung erwirtschafteten Überschusses zugeführt (2024 83,32 Mio. Euro; 2023: 104,27 Mio. Euro). Bis 2012 wurde diese Zuführung in die Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung vorgenommen.
C. II. Deckungsrückstellung
Bestandteil der Deckungsrückstellung ist auch die Alterungsrückstellung, die bei Kündigung eines Vertrages für die Krankheitskostenversicherung sowie die Pflegepflichtversicherung zum 31. Dezember 2024 des Geschäftsjahres und dem gleichzeitigen Abschluss eines entsprechenden neuen Vertrages bei einem anderen privaten Krankenversicherer an den neuen Versicherer übertragen wird (Übertragungswert).
D.I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Für die arbeitgeberfinanzierten Pensionszusagen, die im Allgemeinen von der Dienstzeit und dem Entgelt der Mitarbeiter abhängen und die als unmittelbare Pensionszusagen erteilt wurden, wurden Pensionsrückstellungen gebildet. Diese wurden teilweise durch Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Absatz 2 HGB gesichert. Die durch die Unternehmen unwiderruflich auf den Trust, den DBV-Winterthur Vorsorge e. V., übertragenen Finanzmittel wurden ausschließlich zur Bedeckung der von den Mitgliedsunternehmen an deren Mitarbeiter erteilten Pensionszusagen verwendet und waren durch Verpfändung der Ansprüche aus den Vermögenswerten an die Versorgungsberechtigten dem Zugriff etwaiger Gläubiger entzogen. Die Pensionsrückstellungen wurden mit dem Deckungsvermögen verrechnet. Nach § 246 Absatz 2 HGB wurden zudem die Zinsaufwendungen für die Altersversorgung, vermindert um die Zinserträge aus dem Deckungsvermögen, ausgewiesen.
Zusätzlich bestanden Pensionszusagen gegen Entgeltumwandlung. Diesen Pensionsverpflichtungen standen Erstattungsansprüche aus kongruenten, konzerninternen Rückdeckungsversicherungen in gleicher Höhe von 271 Tsd. Euro (2023: 134 Tsd. Euro) gegenüber, welche an den Versorgungsberechtigten verpfändet sind. Dabei entsprach der Zeitwert dem steuerlichen Aktivwert. Insofern handelt es sich bei den Rückdeckungsversicherungen um Deckungsvermögen im Sinne von § 246 Absatz 2 HGB, welches mit den entsprechenden Pensionsverpflichtungen saldiert wird. Der Aufwand für diese Pensionszusagen war gleich dem Beitragsaufwand zu den Rückdeckungsversicherungen und wird von den Arbeitnehmern getragen.
Seit dem Geschäftsjahr 2016 werden die Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nicht mehr mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben, sondern mit dem der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Absatz 2 Satz 1 HGB). Der sich ergebende Unterschiedsbetrag zwischen dem Wertansatz der Rückstellungen nach den beiden Bewertungskonzepten beträgt 220 Tsd. Euro (2023: 246 Tsd. Euro). Zur Ermittlung dieses Unterschiedsbetrags wurde ein Zins (Siebenjahresdurchschnitt) von 1,97 % (2023: 1,76 %) angesetzt. Für den Unterschiedsbetrag gilt keine Gewinnabführungssperre gemäß dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 23. Dezember 2016 (BStBl I 2017,41).
| in Tsd. Euro | 2024 | 2023 |
|---|---|---|
| Barwert der Pensionsverpflichtung | 33.364 | 34.780 |
| Unterschiedsbetrag | - | -218 |
| Zeitwert des Deckungsvermögens | -8.942 | -9.417 |
| Bilanzierte Nettoverpflichtung | 24.422 | 25.145 |
Für die Pensionszusagen gegen Entgeltumwandlung entsprach der Zeitwert des Deckungsvermögens dem Deckungskapital der zugrundeliegenden Rückdeckungsversicherungen und flüssigen Mitteln und damit den Anschaffungskosten.
Darüber hinaus ergab sich insgesamt ein Zinsertrag von 483 Tsd. Euro (2023: 1.191 Tsd. Euro), der sich aus 388 Tsd. Euro (2023: 476 Tsd. Euro) Zinsaufwendungen in Bezug auf die Pensionsrückstellung und 871 Tsd. Euro (Vorjahr: -1.667 Euro) Zinserträge auf das Deckungsvermögen zusammensetzt.
Gemäß der Übergangsregelung des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EGHGB, die für die Anwendung der BilMoG Vorschriften in Bezug auf Pensionsrückstellungen galt, wird der ursprüngliche Übergangsfehlbetrag bis spätestens 31.12.2024 zu mindestens einem Fünfzehntel des zum 01. Januar 2010 ermittelten BilMoG-Fehlbetrages pro Jahr zugeführt. Der zum 31.12.2024 noch nicht ausgewiesene Zuführungsbetrag beläuft sich auf 0 Tsd. Euro (2023: 218 Tsd. Euro).
Bei der Ermittlung der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden folgende Berechnungsfaktoren angewandt:
| in % | 2024 | 2023 |
|---|---|---|
| Rechnungszins | 1,90 | 1,83 |
| Rentenanpassung | 2,00 | 2,00 |
| Gehaltsdynamik | 2,5 | 2,5 |
Eine Fluktuation wurde nicht angesetzt.
E.I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft
Die Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungsnehmern beinhalten Beträge aus vorausgezahlten Beiträgen sowie Verbindlichkeiten aus noch nicht erfolgten Leistungsauszahlungen.
E.III. Sonstige Verbindlichkeiten
Der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen stammt wesentlich aus der im Januar 2025 fälligen Auszahlung an die AXA Konzern AG infolge der ordentlichen Kapitalherabsetzung in 2024.
Bei den sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich überwiegend um kurzfristige Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden nicht.
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, waren nicht vorhanden.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
I.1.a) Gebuchte Bruttobeiträge
| in Tsd. Euro | 2024 | 2023 |
|---|---|---|
| für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft: | ||
| - aus | ||
| Einzelversicherungen | 3.824.209 | 3.737.478 |
| Gruppenversicherungen | 84.192 | 82.811 |
| Gesamt | 3.908.401 | 3.820.289 |
| - untergliedert nach | ||
| laufende Beiträge | 3.898.469 | 3.810.068 |
| Einmalbeiträgen | 9.932 | 10.221 |
| Gesamt | 3.908.401 | 3.820.289 |
| - aus | ||
| Krankheitskosten-Vollversicherungen | 2.833.620 | 2.796.450 |
| Krankentagegeldversicherungen | 61.916 | 64.070 |
| Krankenhaustagegeldversicherungen | 26.981 | 27.657 |
| Krankheitskosten-Teilversicherungen | 248.630 | 252.547 |
| Pflegepflichtversicherungen | 565.051 | 517.011 |
| - davon Mitversicherungsvertrag Bahn/Post (GPV) | 34.636 | 31.018 |
| Ergänzende Pflegezusatzversicherungen | 153.794 | 145.708 |
| GEPV | 8.792 | 7.027 |
| Auslandsreisekrankenversicherungen | 9.617 | 9.819 |
| Gesamt | 3.908.401 | 3.820.289 |
| Pauschalwertberichtigung | -4.376 | -6.628 |
| 3.904.025 | 3.813.661 | |
| in Rückdeckung übernommenes Versicherungsgeschäft: | - | - |
| Gesamtes Versicherungsgeschäft | 3.904.025 | 3.813.661 |
In den Beiträgen enthalten sind Beitragszuschläge gemäß § 12 Absatz 4a VAG und § 12e VAG in Höhe von 103.042 Tsd. Euro (2023: 105.923 Tsd. Euro).
Die Beiträge betreffen bis auf einen sehr geringen Umfang das Inlandsgeschäft.
Rückversicherungssaldo
Der Rückversicherungssaldo (passive Rückversicherung) in Höhe von -1.484 Tsd. Euro (2023: -619 Tsd. Euro) zu unseren Lasten setzte sich zusammen aus den Beiträgen des Rückversicherers und den Anteilen des Rückversicherers an den Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle, der Veränderung der Schadenrückstellung, den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb und den Veränderungen der Bruttodeckungsrückstellung.
Anzahl der Versicherten Personen
| Anzahl der Versicherten | 2024 | 2023 |
|---|---|---|
| gegen laufenden Beitrag | ||
| Krankheitskosten-Vollversicherungen | 810.396 | 808.678 |
| Krankentagegeldversicherungen | 166.329 | 157.101 |
| Krankenhaustagegeldversicherungen | 487.113 | 485.862 |
| Krankheitskosten-Teilversicherungen | 887.365 | 854.316 |
| Pflegepflichtversicherungen | 873.201 | 869.786 |
| - davon Mitversicherungsvertrag Bahn/Post (GPV) | 46.943 | 48.738 |
| Ergänzende Pflegezusatzversicherungen | 201.515 | 204.583 |
| GEPV | 14.519 | 14.837 |
| Gesamt gegen laufenden Beitrag | 1.727.875 | 1.711.193 |
| gegen Einmalbeitrag | ||
| Krankentagegeldversicherungen | 1.259 | 1.449 |
| Krankheitskosten-Teilversicherungen | 4.247 | 4.636 |
| Auslandsreisekrankenversicherungen | 743.339 | 796.500 |
| Gesamt gegen Einmalbeitrag | 5.506 | 6085 |
| Gesamt1 | 1.733.381 | 1.717.278 |
1 Zuordnung der Versicherungstarife gemäß PKV-Verband
I.2. Beiträge aus der Bruttorückstellung für Beitragsrückerstattung
| in Tsd. Euro | 2024 | 2023 |
|---|---|---|
| für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft: | ||
| - aus | ||
| Einzelversicherungen | 227.820 | 209.244 |
| Gruppenversicherungen | 5.016 | 4.636 |
| Gesamt | 232.835 | 213.880 |
| - untergliedert nach | ||
| laufende Beiträge | - | - |
| Einmalbeiträgen | 232.835 | 213.880 |
| Gesamt | 232.835 | 213.880 |
| - aus | ||
| Krankheitskosten-Vollversicherungen | 129.277 | 83.544 |
| Krankentagegeldversicherungen | - | 264 |
| Krankenhaustagegeldversicherungen | - | 492 |
| Krankheitskosten-Teilversicherungen | 8.117 | 351 |
| Pflegepflichtversicherungen | 88.263 | 111.087 |
| - davon Mitversicherungsvertrag Bahn/Post (GPV) | 14.822 | 266 |
| Ergänzende Pflegezusatzversicherungen | 7.178 | 18.143 |
| Gesamt | 232.835 | 213.880 |
| - aus | ||
| erfolgsabhängiger Beitragsrückerstattung | 228.301 | 210.559 |
| erfolgsunabhängiger Beitragsrückerstattung | 4.535 | 3.321 |
| Gesamt | 232.835 | 213.880 |
I.3 c) Erträge aus Zuschreibungen
Bei den Erträgen aus Zuschreibungen in Höhe von 3,6 Mio. Euro (2023: 5,7 Mio. Euro) handelte es sich um Wertaufholungen gemäß § 253 Absatz 5 HGB.
I.5.b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
Abwicklungsergebnis aus Schadenrückstellung Vorjahr
Durch die Abwicklung der im Vorjahr gebildeten Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle resultierte im aktuellen Geschäftsjahr ein Abwicklungsverlust in Höhe von 0,0% (2023 -1,3%).
I.9.b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen
Bei den Kapitalanlagen haben wir 196,0 Mio. Euro (2023: 56,6 Mio. Euro) außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Absatz 3 Satz 5 HGB, 1,5 Mio. Euro (2023: 1,8 Mio. Euro) außerplanmäßige Abschreibungen gemäß §256a HGB sowie keine (2023: 0,2 Mio. Euro) gemäß § 253 Absatz 4 HGB vorgenommen.
II.1. Sonstige Erträge
| in Tsd. Euro | 2024 | 2023 |
|---|---|---|
| darin enthalten: | ||
| Erträge aus Kostenauflösung | 4.095 | 5.309 |
| Erträge aus Auflösung von Wertberichtigung auf Forderungen | 45 | 41 |
| Übrige Erträge | 2.162 | 1.357 |
| Gesamt | 6.302 | 6.707 |
II.2. Sonstige Aufwendungen
Die sonstigen Aufwendungen sanken gegenüber dem Vorjahr um 28,7 Mio. Euro auf 34,0 Mio. Euro (2023: 62,7 Mio. Euro). Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus Aufwendungen für Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit im Vorjahr, woraus sich eine Reduktion um 18,1 Mio. Euro ergibt. Positiv wirkt sich dagegen der Effekt im Rahmen der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen aus, welcher die sonstigen Aufwendungen um 4.744 Tsd. Euro im Vergleich zum Vorjahr verbessert. Ursächlich dafür ist der Zinsänderungseffekt (386 Tsd. Euro) und der Zinszuführungseffekt (4.358 Tsd. Euro). Aus Währungsumrechnung resultieren Aufwendungen in Höhe von 33 Tsd. Euro (2023: 284 Tsd. Euro).
II.4. Außerordentliche Aufwendungen
Gemäß der Übergangsregelung des Art. 67 Absatz 1 Satz 1 EGHGB wurde den Pensionsrückstellungen ein Betrag in Höhe von 218 Tsd. Euro zu einem Fünfzehntel zugeführt.
II.7. Steuern vom Einkommen und Ertrag
Im Berichtsjahr werden Steueraufwendungen in Höhe von 32.321Tsd. Euro (2023: 4.563 Tsd. Euro) ausgewiesen.
Dieser Betrag enthält für das laufende Geschäftsjahr Aufwendungen aus Gewerbesteuerumlage, Körperschaftsteuerumlage inklusive ausländischer Quellensteuer und Umlage für den Solidaritätszuschlag in Höhe von 87.763 Tsd. Euro (2023: 15.229 Tsd. Euro) sowie einen Ertrag aus der Veränderung der latenten Steuern in Höhe von 58.287 Tsd. Euro (2023: Aufwand in Höhe von 9.167 Tsd. Euro).
Weiterhin ist für Vorjahre in 2024 im Wesentlichen ein Aufwand aus der Bildung von Steuerumlagen für Vorjahre in Höhe von 2.845 Tsd. Euro berücksichtigt.
Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personalaufwendungen
| in Tsd. Euro | 2024 | 2023 |
|---|---|---|
| 1. Provisionen jeglicher Art der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB für das selbst | 127.194 | 128.190 |
| abgeschlossene Versicherungsgeschäft | - | |
| 2. Sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB | 2.661 | 2.172 |
| 3. Löhne und Gehälter | 2.175 | 2.188 |
| 4. Aufwendungen für Altersversorgung | 734 | 1.398 |
| Aufwendungen insgesamt | 132.763 | 133.948 |
Sonstige Angaben
Angaben gem. § 251 HGB
Im Bereich der Pensionsrückstellungen wurden Vermögensgegenstände zur Sicherung auf den DBV Winterthur Vorsorge e.V. übertragen. Zudem erfolgt eine Verpfändung der Erstattungsansprüche aus der Entgeltumwandlung an den Versorgungsberechtigten. Insgesamt beläuft sich die Summe auf 8,9 Mio. Euro (2023: 9,4 Mio. Euro). Gemäß § 285 Nr. 27 HGB schätzen wir das Risiko für die Inanspruchnahme hieraus aufgrund der Solvabilität der AXA Krankenversicherung AG als sehr gering ein.
Angaben gem. § 285 Nr. 3 und 3a HGB
Einzahlungsverpflichtungen aus indirekten Anlagen bestehen in Höhe von 2.657,8 Mio. EUR (davon an verbundene Unternehmen 446,1 Mio. EUR). Diese Verpflichtungen verteilen sich in erster Linie auf die Anlagestrategien Private Equity (1.053,0 Mio. EUR), Immobilien (462,4 Mio. EUR) und Infrastruktur (506,5 Mio. EUR). Das den Managern zugesagte Kapital wird über einen Zeitraum von mehreren Jahren investiert. Die ausgewiesenen Verpflichtungen stellen das maximale Volumen der noch offenen, nicht investierten Zusagen dar. Die Chancen und Risiken der Verpflichtungen ergeben sich aus dem zukünftigen Ergebnis der jeweiligen Anlagestrategie.
Auszahlungsverpflichtungen aus Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen bestehen in Höhe von 78,6 Mio. EUR. Die Verpflichtungen resultieren aus noch nicht fälligen Hypothekendarlehen sowie unwiderrufliche Darlehenszusagen.
Die AXA Krankenversicherung AG ist gemäß § 221 ff. VAG Mitglied des Sicherungsfonds für die Krankenversicherer. Im Krisenfall ist das Unternehmen verpflichtet, diesem Sicherungsfonds die erforderlichen Mittel bis zur Höhe von maximal zwei Promille der versicherungstechnischen Nettorückstellungen zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Dies entsprach einer Verpflichtung in Höhe von 53,8 Mio. Euro.
Angaben nach § 285 Nr. 7 HGB
Seit dem 1. September 2001 sind im Inland alle Mitarbeiterverträge unserer Gesellschaft auf zum Konzern gehörige Dienstleistungsunternehmen übergegangen. Eine Angabe von Mitarbeiterzahlen entfällt daher.
Angaben gem. § 285 Nr. 9 HGB
Die Gesamtbezüge des Vorstandes betrugen 1.886 Tsd. Euro, die des Aufsichtsrates 20 Tsd. Euro. Die Gesamtbezüge früherer Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen beliefen sich auf 891 Tsd. Euro.
Für diese Personengruppe sind zum 31.12.2024 Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen in Höhe von 10.809 Tsd. Euro passiviert worden. Es wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen.
Gemäß der Übergangsregelung des Art. 67 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 EGHGB, die für die Anwendung der BilMoG-Vorschriften in Bezug auf Pensionsrückstellungen gilt, bestand zum 31.Dezember 2024 kein noch nicht ausgewiesener Zuführungsbetrag mehr.
Angaben gem. § 285 Nr. 11 HGB
Die Gesellschaften, von denen die AXA Krankenversicherung AG wesentliche Anteile besitzt, sind in der Bilanzpositionen A.II. aufgeführt.
Angaben gemäß § 285 Nr. 17 HGB
Die Abschlussprüfungshonorare teilen sich nach Leistungsarten wie folgt auf:
| in Tsd. Euro (inkl. USt.) | 2024 |
|---|---|
| Abschlussprüferleistungen | 315 |
| Sonstige Leistungen | 115 |
| Summe | 430 |
Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten die gesetzliche Jahresabschlussprüfung sowie die Prüfung der Solvabilitätsübersicht. Die Honorare für Sonstige Leistungen betreffen andere betriebswirtschaftliche Prüfungen.
Angaben nach § 285 Nr. 19 HGB
Zum Bilanzstichtag befanden sich bei der AXA Krankenversicherung AG keine derivativen Finanzinstrumente im Bestand.
Angaben gemäß § 285 Nr. 21 HGB
Wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Personen oder Unternehmen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, wurden nicht getätigt.
Angaben gemäß § 285 Nr. 24 und 25 HGB
Die Angaben zu Rückstellungen und Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie zu der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden wurden in den Erläuterungen zu den entsprechenden Bilanzpositionen aufgeführt.
Angaben nach § 285 Nr. 26 HGB
Weiterführende Angaben zu Anteilen bzw. Anlageaktien an inländischen beziehungsweise vergleichbaren EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches aufgegliedert nach Anlagezielen:
| in Mio. Euro | Marktwert | Buchwert | Reserven/Lasten | Auschüttungen im Geschäftsjahr |
|---|---|---|---|---|
| Aktienfonds | 435 | 325 | 109 | 11 |
| Rentenfonds | 6.501 | 7.153 | -652 | 165 |
| Immobilienfonds | 1.344 | 1.341 | 3 | 31 |
| Alternative Investments | 918 | 877 | 42 | 21 |
| Gesamt | 9.198 | 9.696 | -498 | 228 |
Zum 31. Dezember 2024 weisen Anteile oder Aktien an Investmentvermögen mit einem Buchwert in Höhe von 6.963,2 Mio. Euro, die unter der Fondskategorie Rentenfonds ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, stille Lasten in Höhe von 652,0 Mio. Euro aus.
Zum 31. Dezember 2024 weisen Anteile oder Aktien an Investmentvermögen mit einem Buchwert in Höhe von 166,3 Mio. Euro, die unter der Fondskategorie Alternative Investments ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, stille Lasten in Höhe von 5,73 Euro aus.
Wir gehen aufgrund unserer Erwartungen über die zukünftigen Markt- und Unternehmensentwicklungen von vorübergehenden Wertminderungen der Anteile beziehungsweise Anlageaktien aus.
Bei einzelnen Fonds bestehen Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe, bis hin zu einem Ausschluss einer vorzeitigen Rückgabe.
Angaben gemäß § 285 Nr. 30a HGB
Die Gesellschaft ist Teil einer Unternehmensgruppe, deren oberste Muttergesellschaft mit Sitz in Frankreich den französischen Umsetzungsregelungen zur globalen Mindestbesteuerung (OECD Pillar 2) seit dem Wirtschaftsjahr 2024 unterliegt. Darüber hinaus unterliegt die Gesellschaft in Deutschland ab dem Wirtschaftsjahr 2024 dem Mindeststeuergesetz und hat insb. die Regelungen zur nationalen Ergänzungssteuer zu beachten.
Die Gesellschaft macht für die Wirtschaftsjahre bis 2026 aufgrund einer hinreichenden Steuerbelastung vom CbCR-Safe-Harbour Gebrauch und erwartet auch darüber hinaus keine steuerlichen Auswirkungen aus der Anwendung des Mindeststeuergesetzes.
Angaben gem. § 285 Nr. 33 HGB (Nachtragsbericht)
Nach dem Abschluss des Geschäftsjahres 2024 sind bei unserer Gesellschaft keine Vorgänge eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft haben.
Angaben gemäß § 285 Nr. 34 HGB
Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres beträgt 63.500.000 Euro. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, diesen Bilanzgewinn in voller Höhe an den Anteilseigner auszuschütten.
Aufsichtsrat
Angaben gemäß § 285 Nr. 10 HGB
Antimo Perretta
Vorsitzender
Non-Executive Chairman of various AXA Boards of Directors, AXA GIE
Freienbach (SZ), Schweiz
Mirjam Bamberger
Chief Sustainability Officer, Customer Engagement, Innovation & Brand of European Markets & Health, , AXA GIE
Zürich, Schweiz
Oliver Koll
Stellvertretender Vorsitzender Konzernbetriebsrat,
Stellvertretender Vorsitzender Gesamtbetriebsrat AXA Konzern AG,
AXA Konzern AG
Bedburg, Deutschland
Thomas Gerber Neidhart
Mitglied der Geschäftsleitung der AXA Versicherungen AG
und der AXA Leben AG
Zürich, Schweiz
Vorstand
Angaben gemäß § 285 Nr. 10 HGB
Dr. Thilo Schumacher
Vorsitzender
Vorstandsvorsitz
Customer Management
Finanzen (vertretungshalber ab 01.03. bis 22.05.2024)
Vertrieb (vertretungshalber seit 01.08.2024)
Irina Buchmann (seit 23.05.2024)
Finanzen
Dr. Achim Dahlbokum
Informationstechnologie / Digitalisierung
Operations (vertretungshalber vom 01.10. bis 26.11.2024)
People Experience (vertretungshalber vom 01.10. bis 26.11.2024)
Dr. Karsten Dietrich
Personenversicherung
Beate Heinisch (bis 30.09.2024)
Operations
People Experience
Kai Kuklinski (bis 31.07.2024)
Vertrieb
Daniela Carina Pohl (seit 27.11.2024)
Operations
People Experience
Dr. Marc Daniel Zimmermann (bis 29.02.2024)
Finanzen
Angaben nach § 285 Nr. 14 HGB und § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Nach den vorliegenden Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG hält die AXA Konzern AG, Köln, 100 % am Grundkapital unserer Gesellschaft.
Im Verhältnis zur AXA Konzern AG, Köln, sind wir ein Konzernunternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG in Verbindung mit § 18 Abs. 1 AktG.
Die AXA Krankenversicherung AG, Köln, und ihre Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss der AXA S.A., Paris, als kleinsten und größten Kreis von Unternehmen, zum 31. Dezember 2024 einbezogen. Der Konzernabschluss der AXA S.A., Paris, wird bei der französischen Finanzaufsichtsbehörde in Paris (Autorité des Marchés Financiers) unter RCS (Registre du Commerce et des Sociétés) 572 093 920 hinterlegt. Der Konzernabschluss der AXA S.A. wird in englischer Sprache im Unternehmensregister unter AXA Konzern AG befreiender Konzernabschluss gem. § 291 HGB veröffentlicht. Dieser Konzernabschluss mit dem Konzernlagebericht hat für uns gemäß § 291 Absatz 2 HGB befreiende Wirkung.
Köln, den 17. März 2025
Der Vorstand
Dr. Schumacher
Buchmann
Dr. Dahlbokum
Dr. Dietrich
Guerrero Pohl
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die AXA Krankenversicherung AG, Köln
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
1 Der Bericht über die Solvabilität und Finanzlage ist nicht Bestandteil des Lageberichts und damit nicht prüfungspflichtig.
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der AXA Krankenversicherung AG, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AXA Krankenversicherung AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Versicherungsunternehmen geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Beurteilung der Wertminderung von wie Anlagevermögen bewerteten Anteilen an Investmentvermögen unter der Fondskategorie Rentenfonds auf ihre Dauerhaftigkeit
Hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für die Anteile an Investmentvermögen verweisen wir auf die Erläuterungen im Abschnitt „Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden“ im Anhang des Unternehmens. Risikoangaben sind im Lagebericht in Abschnitt „Risiken aus Kapitalanlagen“.
DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS
Die Anteile an Investmentvermögen werden zum Bilanzstichtag unter den sonstigen Kapitalanlagen und dort unter Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere ausgewiesen. Hiervon weisen die Anteile an Investmentvermögen die unter der Fondskategorie Rentenfonds ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet sind mit Buchwerten von EUR 6.988,2 Mio stille Lasten von EUR 652,0 Mio auf; hieraus ergibt sich ein wesentlicher Einfluss auf die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft.
Sofern die Anteile an Investmentvermögen von der Gesellschaft in Ausübung des Bilanzierungswahlrechts gemäß § 341b Abs. 2 HGB dazu bestimmt werden, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, werden sie wie Anlagevermögen bewertet und entweder zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.
Übersteigen die Buchwerte der Anteile an Investmentvermögen den beizulegenden Zeitwert, so wird mittels Durchschau anhand qualitativer bzw. quantitativer Kriterien untersucht, ob die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist.
In Bezug auf die Buchwerte besteht bei Anteilen an Investmentvermögen mit stiller Last das grundsätzliche Risiko, dass eine dauernde Wertminderung nicht erkannt wird und in der Folge eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert unterbleibt.
Die Ermittlung der beizulegenden Werte ist komplex und hinsichtlich der getroffenen Annahmen von Einschätzungen und Beurteilungen abhängig. Die Ermittlung beruht auf der Anwendung von Bewertungsverfahren, die von ermessens- und schätzungsbehafteten Faktoren beeinflusst werden.
UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG
Bei der Beurteilung der Dauerhaftigkeit der Wertminderungen auf wie Anlagevermögen bewertete Anteile an Investmentvermögen unter der Fondskategorie Rentenfonds, haben wir risikoorientiert insbesondere folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:
| ― | Wir haben uns einen grundlegenden Überblick über den Prozess der Würdigung der Dauerhaftigkeit einer Wertminderung verschafft. |
| ― | Wir haben die Methoden, Annahmen und Daten zur Ermittlung der beizulegenden Werte in Bezug auf ihre Sachgerechtigkeit und Konsistenz beurteilt. Die Erläuterungen, Unterlagen und Dokumentationen des Mandanten haben wir gewürdigt. |
| ― | Wir haben beurteilt, ob diese Methoden zur Ermittlung der beizulegenden Werte angewandt wurden. |
| ― | Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit der Ermittlung der beizulegenden Werte haben wir diese in Einzelfällen durch eine Nachrechnung nachvollzogen. |
| ― | Wir haben beurteilt, ob die Abschreibungen im Falle dauernder Wertminderungen sachgerecht erfolgt sind. |
UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN
Die implementierte Vorgehensweise zur Beurteilung der Wertminderung von wie Anlagevermögen bewerteten Anteilen an Investmentvermögen unter der Fondskategorie Rentenfonds auf ihre Dauerhaftigkeit ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen. Die verwendeten Annahmen und Daten wurden insgesamt angemessen abgeleitet.
Bewertung von in der Deckungsrückstellung enthaltenen tariflichen Alterungsrückstellung
Hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze verweisen wir auf die Erläuterungen im Anhang der Gesellschaft in Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Risikoangaben sind im Lagebericht in Abschnitt Versicherungstechnische Risiken enthalten.
DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS
Die Gesellschaft weist in ihrem Jahresabschluss eine Bilanz-Deckungsrückstellung in Höhe von EUR 24,9 Mrd aus. Das entspricht 91,3 % der Bilanzsumme; hieraus ergibt sich ein wesentlicher Einfluss auf die Vermögenslage der Gesellschaft.
Die Bilanz-Deckungsrückstellung setzt sich zusammen aus der tariflichen Alterungsrückstellung, den angesammelten Mitteln aus der Direktgutschrift gemäß § 150 VAG und der Rückstellung für den gesetzlichen Zuschlag gemäß §149 VAG.
Die tarifliche Alterungsrückstellung ergibt sich grundsätzlich als Summe der einzelvertraglich ermittelten Alterungsrückstellungen. Die Alterungsrückstellungen der einzelnen Versicherungen werden tarifabhängig auf Basis von Inputparametern durch eine Vielzahl von Berechnungsschritten im Rechenkern ermittelt.
Dabei sind neben den handelsrechtlichen auch aufsichtsrechtliche Vorschriften zu beachten. Insbesondere sind der Berechnung der Alterungsrückstellungen zwingend dieselben Bewertungsparameter zugrunde zu legen, die auch bei der Prämienberechnung verwendet wurden. Dazu gehören insbesondere die Annahmen zu den rechnungsmäßigen Kopfschäden (durchschnittliche Schadenleistungen pro Person pro Jahr) sowie die Annahmen zum Rechnungszins, Kosten, Storno und der Ausscheideordnung. Die Verwendung dieser Bewertungsparameter ist teilweise ermessensbehaftet.
Die Höhe der tariflichen Alterungsrückstellungen wird dabei wesentlich durch die Annahmen zu den rechnungsmäßigen Kopfschäden (durchschnittliche Schadenleistungen pro Person pro Jahr) sowie den Annahmen zum Zins und Storno bestimmt. Bei Beitragsanpassungen erfolgt die Umsetzung der Änderungen in den Annahmen erst nach Zustimmung durch den unabhängigen Treuhänder.
Das Risiko für den Abschluss besteht insoweit in einer inkonsistenten, nicht korrekten Verwendung oder Anpassung der Berechnungsmethodik, der Berechnungsparameter sowie der eingeflossenen Daten, so dass die tariflichen Alterungsrückstellungen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe gebildet werden.
UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG
Bei der Prüfung der Deckungsrückstellung haben wir als Teil des Prüfungsteams eigene Aktuare eingesetzt und folgende wesentlichen Prüfungshandlungen durchgeführt:
| ― | Wir haben uns davon überzeugt, dass die Versicherungsverträge in den Bestandsführungssystemen vollständig in die tarifliche Alterungsrückstellung eingeflossen sind. Hierbei haben wir die von der Gesellschaft eingerichteten Kontrollen auf ihre Angemessenheit und Wirksamkeit hin getestet. Einen besonderen Fokus haben wir auf Kontrollen gelegt, die sicherstellen, dass neue Tarife richtig erfasst werden bzw. Annahmeänderungen richtig in den Systemen umgesetzt werden. Dabei haben wir im Rahmen von Abstimmungen zwischen dem Bestandsführungssystem und dem Hauptbuch beurteilt, ob die Verfahren zur Übertragung der Werte fehlerfrei arbeiten. |
| ― | Um festzustellen, dass die einzelvertraglichen tariflichen Alterungsrückstellungen entsprechend den Festlegungen der sogenannten Technischen Berechnungsgrundlagen vorgenommen wurden, haben wir für einen bewusst ausgewählten Teilbestand die Alterungsrückstellungen mit eigenen EDV-Programmen berechnet und die Ergebnisse mit den von der Gesellschaft ermittelten Werten verglichen. |
| ― | Wir haben die zur Ermittlung der tariflichen Alterungsrückstellungen verwendeten Bewertungsparameter (Rechnungszins, rechnungsmäßige Kopfschäden, Kosten, Sterbe- und Stornotafeln) mit denen der Prämienkalkulation abgestimmt; für jeden Tarif die durchschnittliche Alterungsrückstellung pro Tarifversichertem ermittelt und die Veränderungen zu den Vorjahren analysiert. |
| ― | Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen zu den im Geschäftsjahr durchgeführten Beitragsanpassungen haben wir uns davon überzeugt, dass der unabhängige Treuhänder den vorgenommenen Änderungen zugestimmt hat. Im Falle von Änderungen des Rechnungszinses haben wir beurteilt, ob der verwendete Rechnungszins im Einklang mit dem sogenannten Aktuariellen Unternehmenszinses (AUZ) steht. |
| ― | Zur Sicherstellung der korrekten Umsetzung der vom unabhängigen Treuhänder genehmigten Beitragsanpassung haben wir für repräsentativ ausgewählte Einzelfälle die korrekte Anwendung der neuen Rechnungsgrundlagen nachgerechnet. Darüber hinaus haben wir die Ermittlung der Limitierungsmittel aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattungen nachvollzogen. |
| ― | Wir haben aus der Gesamtveränderung der Deckungsrückstellung bekannte Effekte wie Limitierungsmittel aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattungen, Direktgutschriften, rechnungsmäßige Zinsen und Zillmerbeträge separiert und die restliche Veränderung (sog. „bereinigte Veränderung“) im Zeitablauf analysiert. |
| ― | Ausgehend von der Nettoverzinsung haben wir die Ermittlung der Direktgutschrift nach §°150 Abs. 1 und 2 VAG nachvollzogen und die entsprechende Zuschreibung zur Deckungsrückstellung abgestimmt. |
UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN
Die verwendeten Methoden zur Bewertung von in der Deckungsrückstellung enthaltenen tariflichen Alterungsrückstellungen sind sachgerecht und stehen im Einklang mit den handels- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Die zur Bewertung erforderlichen Berechnungsparameter und Daten sind angemessen abgeleitet und verwendet worden.
Sonstige Informationen
Vorstand und Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht. Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Jahresabschluss, die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| • | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| • | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Versicherungsunternehmen geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| • | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 26. März 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 17. Dezember 2024 vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2024 als Abschlussprüfer der AXA Krankenversicherung AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht des geprüften Unternehmens angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:
| ― | Independent Practitoner's Reasonable Assurance Report Internal Modell Assessment |
| ― | Beratungsleistung in Verbindung mit Tarifberatung |
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Andreas Dielehner.
Köln, den 20. März 2025
**KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
gez. Dielehner, Wirtschaftsprüfer
gez. Sommer, Wirtschaftsprüferin
Bericht des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstandes entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben überwacht und sich während des gesamten Jahres 2024 fortlaufend von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Durch vierteljährliche Berichte und in zwei Sitzungen sowie durch drei schriftliche Beschlussverfahren wurde er eingehend mündlich und schriftlich gemäß § 90 des Aktiengesetzes (AktG) über die allgemeine Geschäftsentwicklung sowie über grundlegende Fragen der Geschäftsführung unterrichtet. Die vom Vorstand beabsichtigte Geschäftspolitik sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft wurden ausführlich besprochen. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand weiterhin umfassend über die Risikosituation informiert. Geschäfte und Maßnahmen des Vorstandes, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedurften, sind in den Sitzungen vor der Beschlussfassung vom Vorstand eingehend erläutert worden.
In der bilanzfeststellenden Sitzung am 26. März 2024 befasste sich der Aufsichtsrat ausführlich mit dem Bericht des Vorstands über den Geschäftsverlauf 2023 und dem vorgelegten Jahresabschluss. In der gleichen Sitzung stellte der Vorstand die endgültige Planung für das Geschäftsjahr 2024 vor, die eingehend erörtert wurde. Dabei informierte der Vorstand den Aufsichtsrat insbesondere über die strategischen Schwerpunkte für das Geschäftsjahr 2024. Zudem stimmte der Aufsichtsrat dem Vorschlag des Vorstands zu, eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit anschließender ordentlicher Kapitalherabsetzung durchzuführen.
In seiner Sitzung am 12. November 2024 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat ausführlich über den bisherigen Geschäftsverlauf, insbesondere zum Halbjahresabschluss 2024, und die strategischen Prioritäten im laufenden Jahr. Ein weiterer Schwerpunkt der Berichterstattung durch den Vorstand bildete der Überblick über die wesentlichen Schwerpunkte und Resultate des laufenden Geschäftsjahres. Darüber hinaus wurde der Aufsichtsrat über die Risikosituation der Gesellschaft sowie über die Aktualisierung der IT-Strategie 2026+ informiert und diese mit ihm erörtert.
Weiterhin hat am 26. März 2024 und am 12. November 2024 jeweils eine Sitzung des vom Aufsichtsrat gebildeten Prüfungsausschusses stattgefunden. In den beiden Sitzungen hat sich der Prüfungsausschuss jeweils mit der aktuellen Risikosituation der Gesellschaft, Compliance-Themen sowie den Ergebnissen und dem aktuellen Stand von Prüfungen der internen Revision befasst. An beiden Sitzungen haben Vertreter des Abschlussprüfers PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, bzw. KPMG AG teilgenommen und über für die Abschlussprüfung relevante Themen berichtet. Außerdem hat sich der Prüfungsausschuss in diesen Sitzungen mit der Qualität der Abschlussprüfung und den für das Geschäftsjahr 2024 geplanten Nichtprüfungsleistungen des neuen Abschlussprüfers KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, befasst.
Darüber hinaus hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit dem Vorstand in Einzelgesprächen geschäftspolitische Fragen sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft behandelt. Über hierdurch zur Kenntnis des Vorsitzenden gelangte wichtige Angelegenheiten wurde der Aufsichtsrat jeweils unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat zudem im Geschäftsjahr 2024 die gemäß dem Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungaufsicht zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß VAG geforderte Selbsteinschätzung durchgeführt und sich mit dem Thema Entwicklungsplan befasst.
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024 sind von der von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer bestellten KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der Gewinnverwendungsvorschlag lagen dem Aufsichtsrat unverzüglich nach der Aufstellung vor. Ebenso wurde der Bericht des Abschlussprüfers allen Mitgliedern des Aufsichtsrates fristgerecht vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den Prüfungsbericht und das Prüfungsergebnis dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat in den jeweiligen Sitzungen zusätzlich mündlich erläutert und Fragen beantwortet. Der Aufsichtsrat nahm den Bericht und die Erläuterungen zur Kenntnis. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Er billigte den Jahresabschluss, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist.
Im vergangenen Jahr sind im Vorstand Personalveränderungen eingetreten. Herr Dr. Marc Daniel Zimmermann hat sein Vorstandsmandat in der Gesellschaft mit Wirkung zum Februar 29. Februar 2024 niedergelegt. Als Nachfolgerin wurde Frau Irina Buchmann bestellt, die das Ressort „Finanzen“ zum 23. Mai 2024 übernommen hat. Zudem hat Frau Beate Heinisch ihr Vorstandsmandat in der Gesellschaft mit Wirkung zum 30. September 2024 niedergelegt. Als Nachfolgerin wurde Frau Daniela Carina Pohl bestellt, die das Ressort „Operations“ zum 27. November 2024 übernommen hat. Außerdem hat Herr Kai Kuklinski sein Vorstandsmandat in der Gesellschaft mit Wirkung zum 31. Juli 2024 niedergelegt. Auf Grundlage eines schriftlichen Umlaufverfahrens im Aufsichtsrat im November 2024 wurde hier - vorbehaltlich der Zustimmung der BaFin - Herr Kayum Guerrero zum Nachfolger im Vorstand für das Ressort „Vertrieb“ mit Wirkung zum 1. Januar 2025 bestellt. Im Zuge der verschiedenen Veränderungen im Vorstand hat der Aufsichtsrat zudem entsprechenden Anpassungen in der Ressortverteilung für den Vorstand jeweils zugestimmt.
Dem Vorstand sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Dienstleistungsgesellschaften, die für unsere Gesellschaft tätig geworden sind, gilt für ihre Leistung im Jahr 2024 unser ganz besonderer Dank.
Köln, den 31. März 2025
Für den Aufsichtsrat
Antimo Perretta, Vorsitzender
Mirjam Bamberger
Thomas Gerber Neidhart
Oliver Koll
Impressum
Herausgeber:
AXA Krankenversicherung AG
Colonia-Allee 10-20
51067 Köln
Tel.: 0800 3203205
Fax: 0800 3557035
E-Mail: [email protected]
Internet: www.axa.de
Redaktion:
AXA Konzern AG, Köln
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