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AXA Annual Report 2024

Aug 5, 2025

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Annual Report

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Publication

AXA easy Versicherung AG

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Kennzahlen

AXA easy Versicherung AG 2024 2023
Bruttobeitragseinnahmen
- in Tsd. Euro 68.636 69.690
Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle
- in Tsd. Euro 48.546 62.289
- in Prozent der verdienten Bruttobeiträge 74,0% 91,2%
Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb
- in Tsd. Euro 7.128 9.381
- in Prozent der verdienten Bruttobeiträge 10,9% 13,7%
Bruttoschadenrückstellungen
- in Prozent der Bruttoschadenzahlungen 167,0% 169,5%
Versicherungstechnische Bruttorückstellungen
- in Prozent der Bruttobeitragseinnahmen 153,4% 151,3%
Kapitalanlagen
- in Tsd. Euro 6.867 11.762
Nettoverzinsung
- in Prozent 1,95% 0,34%
Ergebnis vor Verlustübernahme
- in Tsd. Euro -117 -471
Gezeichnetes Kapital
- in Tsd. Euro 3.500 3.500
Eigenkapital
- in Tsd. Euro 6.364 6.364

Hinweis:

Als Folge von Rundungen können sich bei der Berechnung von Summen und Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben.

Inhaltsverzeichnis

Aufsichtsrat

Dr. Marc Daniel Zimmermann

Vorsitzender

Mitglied des Vorstandes der

AXA Konzern AG

Köln

Eric Schöndube

stellv. Vorsitzender

Experte Rechnungslegung

Leiter Financial Accounting & Reporting

AXA Konzern AG

Köln

Janina Hemmersbach

Leiterin Controlling Sach-Sparte

AXA Konzern AG

Köln

Vorstand

Arne Kleines (ab 16. Juli 2024)

Vorstandsvorsitzender

Kapitalanlagen, Verarbeitung/Schaden

Produktmanagement, Rückversicherung, Recht

Stefan Rupp

Mathematik, Risikomanagement,

Versicherungsmathematische Funktion,

Personal, Revision, Rechnungswesen,

Compliance, Controlling, Steuern,

Betriebsorganisation (bis April 2024 und ab Juli 2024),

Datenschutz, Geldwäsche

Von April bis Juli 2024 zusätzlich: Recht,

Rückversicherung (passiv)

Christian Pape

Konzernkommunikation, Unternehmensentwicklung,

Marketing, IT/Digitalisierung, Projektmanagement,

Vertrieb

Von April bis Juli 2024 zusätzlich: Betriebsorganisation,

Kapitalanlagen, Verarbeitung/Schaden,

Produktmanagement, Rückversicherung (aktiv)

Fabian Maximilian Schneider (bis 29.02.2024)

Vorstandsvorsitzender

Kapitalanlagen, Verarbeitung/Schaden,

Produktmanagement, Rückversicherung, Recht

Lagebericht

Geschäfts- und Rahmenbedingungen

Die Entwicklung unserer Gesellschaft fand im Geschäftsjahr 2024 in nachfolgend beschriebenem Umfeld statt:

Deutsche Wirtschaft schrumpft das zweite Jahr in Folge

Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2024 das zweite Jahr in Folge geschrumpft. Neben hohen Energiekosten und einem erhöhten Zinsniveau hat auch die zunehmende Konkurrenz für die deutsche Exportwirtschaft eine Erholung verhindert. Laut Statistischem Bundesamt sank das Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 0,2 %. Im Jahr 2023 hatte es bereits einen Rückgang von 0,3 % gegeben. Konjunkturelle und strukturelle Belastungen standen im Jahr 2024 einer besseren wirtschaftlichen Entwicklung im Wege: Die deutsche Exportwirtschaft sah sich auf wichtigen Absatzmärkten stärkerer internationaler Konkurrenz ausgesetzt. Die deutschen Exporte sanken, obwohl der Welthandel im Jahr 2024 insgesamt zunahm. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Verarbeitenden Gewerbes geriet weiter unter Druck. Dazu trugen die immer noch hohen Energiekosten bei. Ein erhöhtes Zinsniveau und unsichere wirtschaftliche Aussichten hemmten die Investitionen in Maschinen, Geräte und Fahrzeuge. Die Bauinvestitionen wurden zusätzlich durch weiterhin hohe Baupreise belastet. Darüber hinaus hielten sich die privaten Haushalte trotz steigender Einkommen mit Käufen zurück, auch aus Unsicherheit über die weitere wirtschaftliche Entwicklung. Die Verbraucherpreise in Deutschland haben sich im Jahresdurchschnitt 2024 um 2,2 % gegenüber 2023 erhöht. Die Inflationsrate fiel im Jahr 2024 damit jedoch deutlich geringer aus als in den drei vorangegangenen Jahren. International führten der Krieg in Israel und Gaza sowie der anhaltende Angriffskrieg Russlands in der Ukraine zu politischer Unsicherheit. (Quelle: Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung und Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts).

Deutsche Versicherungswirtschaft verzeichnete Beitragszuwachs von 5,3 % auf 238 Milliarden Euro

Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verzeichneten die deutschen Versicherer im Jahr 2024 einen Beitragszuwachs von 5,3 % auf 238 Milliarden Euro.

In der Schaden- und Unfallversicherung stiegen die Beiträge als Folge der Inflationsentwicklung der Vorjahre um 7,8 % auf rund 92 Milliarden Euro. Anders als 2023 sind die Schäden im vergangenen Jahr aber langsamer gestiegen als die Beitragseinnahmen. Daher konnte in der Schaden- und Unfallversicherung ein etwas verbessertes versicherungstechnisches Ergebnis mit einem Gewinn von rund 1,9 Milliarden Euro erreicht werden. Die kombinierte Schaden-Kosten-Quote in Schaden-Unfall wird laut GDV voraussichtlich bei etwa 98 % liegen.

In der Kfz-Versicherung stiegen die Beiträge um 11,4 % auf 34,1 Milliarden Euro und die kombinierte Schaden-Kostenquote lag bei 104 %.

Starke Ratings im AA-Bereich

Die AXA Gruppe mit Hauptsitz in Frankreich gehört zu den stabilsten globalen Finanzdienstleistern. Die internationalen Ratingagenturen bescheinigen ihr seit Langem eine hohe Finanzkraft. Deren Einstufungen können indirekt auch für die Kerngesellschaften der deutschen AXA Konzern AG herangezogen werden. Der letzte Bericht des Standard & Poor’s Rating Services vom 19. September 2024 testiert der AXA Gruppe weiterhin unverändert ein Financial Strength Rating von AA- sowie einen stabilen Ausblick. Die Ratingagentur Moody’s behält ihr Insurance Financial Rating im Bericht vom 18. Oktober 2024 mit einem Rating von Aa3 bei, erhöhte aber den Ausblick von stabil auf positiv. Die auf den Versicherungssektor spezialisierte Ratingagentur AM Best bewertet die AXA Gruppe in ihrer letzten Beurteilung vom 2. Oktober 2024 mit einem Financial Strength Rating von A+ Superior mit stabilem Ausblick.

Partnerschaften

Gemeinsam brachten AXA und der Autobauer BMW im Jahr 2020 eine innovative Kfz-Versicherung für PKW auf den Markt. Durch den Gratismonat kann der Autoverkäufer im Autohaus direkt die elektronische Versicherungsbestätigung (EVB) generieren und das Auto anmelden. Das in der Offline-Welt gestartete „Ready2Drive“ Konzept wurde im September 2021 mit unserem Partner AutoScout24 erfolgreich in die Online-Welt überführt und mit dem digitalen Smyle-Angebot von AutoScout24 verknüpft. Somit können Kunden, die sich über AutoScout24 Smyle einen Gebrauchtwagen nach Hause liefern lassen, direkt mit Vollkasko-Versicherungsschutz der AXA easy Versicherung AG losfahren. Ein Großteil der Gebrauchtwagenkunden entscheiden sich nach der kostenlosen Testphase für einen Kfz-Folgevertrag in der Produktlinie mobil online der AXA easy Versicherung AG. Die Beratung und der Abschluss erfolgen über die telefonische Direktberatungsagentur der AXA.

Unser Unternehmen

Die AXA easy Versicherung AG bietet Information, Angebotserstellung und Vertragsabschluss zu Kraftfahrtversicherungen über das Internet und ist somit essenzieller Bestandteil des Omnikanalkonzepts des AXA Konzerns in Deutschland. In ihrem dreizehnten kompletten Geschäftsjahr erzielte die AXA easy Versicherung AG im direkten inländischen Privatkundengeschäft gebuchte Beiträge in Höhe von 68.636 Tsd. Euro (2023: 69.690 Tsd. Euro). Die anhaltend niedrigen Zulassungszahlen in 2024 und hohe Beitragsanpassungen haben bei den Kraftfahrtversicherern zu einem leichten Bestandsabrieb geführt. Neben unseren innovativen Pricing-Möglichkeiten, hat unser Multi-Kanal-Vertriebsansatz in der Online-Welt mit axa.de, Aggregatoren, Online-Partnerschaften und unserer telefonischen Direktberatungsagentur einen verhältnismäßig geringen Abrieb ermöglicht.

Entwicklung des Geschäftsverlaufs im Vergleich zu den Erwartungen

Die AXA easy Versicherung hat im abgelaufenen Geschäftsjahr ein deutlich besseres versicherungstechnisches Bruttoergebnis erzielt als erwartet. Durch Vertragsverluste im Jahreswechselgeschäft 2023/2024 sowie geringe Neugeschäftsproduktion aufgrund von Tarifanpassungen gingen die Beitragseinnahmen leicht zurück und lagen damit unter Plan. Die Schadenquote konnte noch stärker gesenkt werden, als im bereits ambitionierten Plan vorgesehen war. Dies ist vor allem auf eine Verbesserung der Normalschadenquote sowie geringere Elementarschäden zurückzuführen. Wegen niedrigerer Abschlusskosten verbesserte sich die Kostenquote wie geplant. Insgesamt fiel die kombinierte Schaden-Kostenquote dadurch besser aus, als erwartet und führte unser Unternehmen - vor Berücksichtigung der Rückversicherung - wieder deutlich zurück in die Gewinnzone nach dem schwierigen Jahr 2023. Das ordentliche Kapitalanlageergebnis lag wie erwartet auf Vorjahresniveau. Das außerordentliche Kapitalanlageergebnis fiel aufgrund von höheren Verkaufsgewinnen bei einem Geldmarktfonds besser aus als geplant. Da die sonstigen Aufwendungen deutlich geringer ausfielen als erwartet, fiel auch das Geschäftsergebnis besser aus als geplant.

Der Geschäftsverlauf im Einzelnen

Beitragsabrieb um 1,5 %

Im Geschäftsjahr 2024 erzielte die AXA easy Versicherung gebuchte Bruttobeiträge im Kraftfahrtversicherungsgeschäft inklusive sonstige Versicherungen in Höhe von 68.636 Tsd. Euro (2023: 69.690 Tsd. Euro), was einem Beitragsrückgang von 1,5 % entspricht. Ursache dafür sind vor allem Vertragsverluste im Jahreswechselgeschäft sowie geringe Neugeschäftsproduktion aufgrund von Beitragsanpassungen.

Schadenquote sinkt auf 74,0 %

Im Berichtsjahr leistete unsere Gesellschaft Zahlungen für Versicherungsfälle in Höhe von 51.778 Tsd. Euro (2023: 52.924 Tsd. Euro). Gleichzeitig haben sich die Rückstellungen für Versicherungsfälle um 3.232 Tsd. Euro vermindert (2023: Erhöhung der Rückstellungen für Versicherungsfälle um 9.365 Tsd. Euro). Die Geschäftsjahres-Schadenquote sank um 14,3 Prozentpunkte auf 87,9 %. Der Rückgang ist insbesondere auf eine Verbesserung der Normalschadenquote aufgrund einer positiven Frequenzentwicklung sowie auf geringere Elementarschäden zurückzuführen. Bei etwas höheren Abwicklungsgewinnen als im Vorjahr sank die Bruttoschadenquote um 17,2 Prozentpunkte auf 74,0 % (2023: 91,2 %). Wegen des 100-prozentigen Rückversicherungsvertrages gibt unsere Gesellschaft das gesamte selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft in Rückdeckung ab, was zu einem Nettoschadenaufwand von 0 Euro führt.

Kostenquote verbessert sich um 2,9 Prozentpunkte

Bei verdienten Beiträgen in Höhe von 65.565 Tsd. Euro (2023: 68.302 Tsd. Euro) und Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb in Höhe von 7.128 Tsd. Euro (2023: 9.381 Tsd. Euro) verbesserte sich die Kostenquote gegenüber dem Vorjahr um 2,9 Prozentpunkte auf 10,9 % (2023: 13,7 %). Von den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb des Geschäftsjahres entfielen 4.631 Tsd. Euro (2023: 6.677 Tsd. Euro) auf Abschlusskosten. Die Abschlusskostenquote sank um 2,7 Prozentpunkte auf 7,1 % (2023: 9,8 %). Die Verwaltungskosten sanken leicht um 208 Tsd. Euro auf 2.497 Tsd. Euro (2023: 2.705 Tsd. Euro) und die Verwaltungskostenquote ging um 0,2 Prozentpunkte auf 3,8 % (2023: 4,0 %) zurück.

Rückversicherung

Die gebuchten Rückversicherungsbeiträge betrugen im Geschäftsjahr 68.636 Tsd. Euro (2023: 69.690 Tsd. Euro). Seit 2011 verfügt unsere Gesellschaft über eine 100-prozentige Quotenrückversicherung mit der AXA Versicherung. Inhalt dieses Vertrages ist das gesamte selbstabgeschlossene Kraftfahrtversicherungsgeschäft gegen die Erstattung der Originalkosten sowie die Abwicklung der Vorjahre. Die Beitragseinnahmen des Beistandsleistungsgeschäfts werden teilweise an die Inter Partner Assistance S.A. abgeführt.

Kapitalanlageergebnis steigt um 150 Tsd. Euro

Das gesamte Kapitalanlageergebnis betrug im Berichtsjahr 182 Tsd. Euro (2023: 32 Tsd. Euro). Aufgrund von Verkaufsgewinnen bei einem Geldmarktfonds ergab sich im Berichtsjahr ein außerordentliches Kapitalanlageergebnis in Höhe von 180 Tsd. Euro. Im Vorjahr war ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von 30 Tsd. Euro zu verzeichnen. Die laufenden Erträge lagen mit 7 Tsd. Euro unter dem Vorjahresniveau (2023: 11 Tsd. Euro). Die laufenden Aufwendungen sanken leicht auf 5 Tsd. Euro (2023: 8 Tsd. Euro). Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen - berechnet nach der Formel des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft - für das Jahr 2024 belief sich auf 1,95 % (2023: 0,34 %).

Eigenkapital unverändert

Das Eigenkapital unserer Gesellschaft lag am Ende des Berichtsjahres unverändert bei 6.364 Tsd. Euro. Das Verhältnis des Eigenkapitals zu den gebuchten Bruttobeiträgen belief sich im Berichtsjahr auf 9,3 % (2023: 9,1 %).

Jahresfehlbetrag in 2024

Das versicherungstechnische Bruttoergebnis hat einen Saldo in Höhe von 9.980 Tsd. Euro (2023: -3.244 Tsd. Euro). Aufgrund des bestehenden 100-prozentigen Quotenrückversicherungsvertrages zwischen der AXA Versicherung AG und der AXA easy Versicherung AG erfolgt eine Abgabe sämtlicher versicherungstechnischer Salden an AXA Konzerngesellschaften. Das versicherungstechnische Netto-Ergebnis der AXA easy Versicherung beträgt demnach immer Null Euro. Durch diese kapitaleffiziente Aufstellung der AXA easy Versicherung AG im AXA Konzernverbund kann es passieren, dass die Gesellschaft auch bei sehr gut verlaufender Versicherungstechnik ein negatives Geschäftsergebnis ausweist (2024: -117 Tsd. Euro im Vergleich zu 2023: -471 Tsd. Euro), wenn das Kapitalanlageergebnis nicht ausreicht, um die sonstigen Aufwendungen vollständig zu decken. Ein etwaiger Jahresfehlbetrag würde im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrages von der AXA Konzern AG übernommen.

Der Geschäftsverlauf 2024 zeigte im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 folgendes Bild:

in Euro 2024 2023
Versicherungstechnisches Bruttoergebnis 9.980.401 -3.244.257
Versicherungstechnisches Rückversicherungsergebnis -9.980.401 3.244.257
Kapitalanlageergebnis inklusive Technischem Zinsertrag 181.942 31.616
Saldo der sonstigen Erträge und Aufwendungen -355.037 -725.794
Jahresüberschuss vor Steuern und Ergebnisabführung -173.096 -694.178
Steuern 56.246 223.339
Geschäftsergebnis -116.849 -470.839
Ertrag aus Verlustübernahme aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages mit der AXA Konzern AG 116.849 470.839

Geschäftsverlauf in den wichtigsten Versicherungszweigen des selbst abgeschlossenen Geschäfts

Geschäftsgebiet und betriebene Versicherungszweige

Das Geschäftsgebiet unserer Gesellschaft ist die Bundesrepublik Deutschland. Unser Versicherungsangebot umfasst die Sparten Kraftfahrtunfallversicherung, die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, die Fahrzeugvoll- und -teilkaskoversicherung und die Beistandsleistung.

Die nachstehende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die Beitragsentwicklung der einzelnen Versicherungszweige:

in Euro 2024 Veränderung VJ Anteil

in %
Unfallversicherung (Kraftfahrt) 1.584 -9,9% 0,0%
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 47.970.592 -0,9% 69,9%
Sonstige Kraftfahrtversicherungen 20.323.451 -3,2% 29,6%
Sonstige Versicherungen (Beistandsleistung) 340.000 13,3% 0,5%
Direktes Versicherungsgeschäft insgesamt 68.635.627 -1,5% 100,0%

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Im Geschäftsjahr 2024 erzielten wir in diesem Versicherungszweig Bruttobeiträge in Höhe von 47.971 Tsd. Euro (2023: 48.395 Tsd. Euro), was einem Beitragsrückgang von 0,9 % entspricht. Ursache dafür sind vor allem Vertragsverluste im Jahreswechselgeschäft. Insgesamt sanken die Aufwendungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres um 7.047 Tsd. Euro auf 38.258 Tsd. Euro. Der Rückgang ist insbesondere auf eine Verbesserung der Normalschadenquote aufgrund einer positiven Frequenzentwicklung zurückzuführen. Die Geschäftsjahres-Schadenquote sank um 11,2 Prozentpunkte auf 84,2 %. Bei etwas geringeren Abwicklungsgewinnen als im Vorjahr sank die Schadenquote um 11,3 Prozentpunkte auf 72,6 %. Die Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb verringerten sich um 1.997 Tsd. Euro auf 5.759 Tsd. Euro (2023: 7.755 Tsd. Euro). Die Kostenquote verbesserte sich aufgrund niedrigerer Abschlusskosten um 3,7 Prozentpunkte auf 12,7 %. Das versicherungstechnische Bruttoergebnis des Geschäftsjahres 2024 stieg um 6.777 Tsd. Euro auf 6.767 Tsd. Euro (2023: -10 Tsd. Euro). Durch den 100-prozentigen Rückversicherungsvertrag ergab sich für eigene Rechnung ein Ergebnis von 0 Euro.

Sonstige Kraftfahrtversicherungen

Im Berichtsjahr 2024 sanken die Bruttobeitragseinnahmen in der Voll- und Teilkaskoversicherung mit 20.323 Tsd. (2023: 20.994 Tsd. Euro) um 3,2 % vor allem aufgrund von Storno und geringerem Neugeschäft. Die Aufwendungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres verringerten sich um 5.011 Tsd. auf 18.900 Tsd. Euro (2023: 23.911 Tsd. Euro) insbesondere aufgrund einer verbesserten Normalschadenquote sowie geringerer Elementarschäden als im Vorjahr. Die Geschäftsjahres-Schadenquote sank um 21,0 Prozentpunkte auf 95,5 %. Bei deutlich höheren Abwicklungsgewinnen auf Vorjahresschäden im Vergleich zum Vorjahr, verringerte sich die Bruttoschadenquote um 30,1 Prozentpunkte auf 76,3 %. Bei Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb in Höhe von 1.367 Tsd. Euro (2023: 1.625 Tsd. Euro) sank die Kostenquote leicht um 1,0 Prozentpunkte. Die AXA easy Versicherung erzielte in der sonstigen Kraftfahrtversicherung ein versicherungstechnisches Bruttoergebnis in Höhe von 3.358 Tsd. Euro (2023: -2.895 Tsd. Euro). Durch den 100-prozentigen Rückversicherungsvertrag ergab sich für eigene Rechnung ein Ergebnis von 0 Euro.

Entwicklung des Kapitalanlagebestands

Kapitalanlagebestand um 42 % gesunken

Das Geschäftsjahr 2024 war erneut von einer hohen Volatilität an den Kapitalmärkten geprägt. Makroökonomische Faktoren und politische Ereignisse beeinflussten die Entwicklung der globalen Aktien- und Rentenmärkte maßgeblich. Dabei standen politische Unsicherheiten und wirtschaftliche Abkühlungstendenzen in Europa einer sehr resilienten US-Ökonomie mit einem im November gewählten Präsident Donald Trump gegenüber. Dies spiegelte sich neben dem erneut dominierenden Thema Künstliche Intelligenz auch in der starken Wertentwicklung der nordamerikanischen Aktienmärkte im Vergleich zu europäischen Aktien wider.

Die globale Wirtschaft stabilisierte sich weiter, mit einem geschätzten realen Wachstum von 3,2 % für 2024. Allerdings zeigten sich erhebliche regionale Unterschiede: Während die Eurozone lediglich ein Wachstum von 0,8 % verzeichnete (Deutschland sogar -0,1 %), demonstrierte die US-Wirtschaft mit 2,7 % Wachstum bemerkenswerte Resilienz. Gestützt wurde diese durch einen robusten Arbeitsmarkt und positive Binnenmarktaussichten als Folge der zu erwartenden Politik der neuen US-Regierung.

Die wirtschaftlichen Entwicklungen in der Eurozone und den USA spiegelten sich auch deutlich in den Inflationstrends wider. In der Eurozone sank die Inflationsrate im Jahresverlauf weiter und wird für Dezember 2024 bei 2,4 % im Vergleich zum Vorjahr erwartet (zum Vergleich lag die Inflationsrate im Dezember 2023 bei 2,9 %). In den USA zeigte sich die Inflationsrate im Jahresverlauf persistenter, sank aber insbesondere im zweiten Halbjahr und wird für Dezember 2024 bei 2,9 % erwartet (zum Vergleich lag die Inflationsrate im Dezember 2023 bei 3,4 %).

Als Reaktion auf die sinkenden Verbraucherpreise leiteten die Zentralbanken eine geldpolitische Lockerung ein. Die EZB initiierte im Juli die erste von vier Zinssenkungen i.H.v. jeweils 25 Basispunkten, wodurch die Einlagenfazilität im Dezember 3,0% erreichte. Die US-Zentralbank Federal Reserve folgte diesem Trend im Herbst 2024 und senkte angesichts rückläufiger Inflationszahlen und einer Entspannung am US-Arbeitsmarkt den Leitzins um insgesamt 100 Basispunkte.

Die Geldpolitik der Zentralbanken beeinflusste maßgeblich die Anleiherenditen am Kapitalmarkt. Während sich die Zinskurve in Folge der gesenkten Leitzinsniveaus weiter normalisierte, bleibt das allgemeine Zinsniveau weiterhin über den Levels des Niedrigzinsumfeld von vor 2022. Insbesondere idiosynkratische Faktoren, wie die fiskalpolitische Aussicht in europäischen Ländern oder der USA, ließen die Renditen der 10-jährigen Bundesanleihe bzw. der 10-jährigen US Treasuries auf 2,4 % bzw. 4,6 % steigen. Währenddessen verblieben die Risikoaufschläge von Unternehmensanleihen mit hoher Bonität weiter auf niedrigen Niveaus.

Die globale makroökonomische Entwicklung spiegelte sich positiv an den Aktienmärkten wider, so dass der MSCI World in 2024 um 17,0 % stieg. Zudem zeigte sich die wirtschaftliche Divergenz zwischen USA und Europa in den unterschiedlichen Wertentwicklungen von europäischen und US-Aktien. Der US-Aktienindex S&P 500 verzeichnete einen Wertzuwachs i.H.v. 23,3 % getrieben durch das robuste Wirtschaftswachstum sowie der starken Überrendite von Technologiewerten und dem Trendthema Künstliche Intelligenz. Der EURO STOXX 50 wies wiederum nur eine Wertentwicklung i.H.v. 8,3 % auf, wobei die Underperformance gegenüber US-Aktien im Jahr 2024 zu den schlechtesten der letzten Dekaden gehörte.

Der Euro wertete gegenüber dem US-Dollar im Jahresverlauf um insgesamt 6,2 % ab. Wesentlicher Treiber hierfür war auch hier die im zweiten Halbjahr klar auseinanderlaufende wirtschaftliche Aussicht in beiden Währungsräumen. Zudem werden auch die politischen Maßnahmen des zukünftigen US-Präsident Trumps eher mit inflationärer Folgewirkung abgeschätzt, so dass kurz- bis mittelfristig ein höheres US-Zinsniveau erwartet wird.

31.12.2023 31.12.2024 Veränderung
Zinsen 10 Jahre Swap 2,49% 2,36% -0,13%-Pkte.
10 Jahre Bundesanleihe 2,02% 2,37% +0,35%-Pkte.
Aktien EuroStoxx 50 4.521 4.896 +8,3%
S&P 500 (USA) 4.770 5.882 +23,3%

Der Bestand an Kapitalanlagen sank bei unserer Gesellschaft im Laufe des Jahres 2024 um 4.896 Tsd. Euro oder 41,6 % auf 6.867 Tsd. Euro. Dieser Rückgang entfiel in Höhe von 4.876 Tsd. Euro auf Anteile an Investmentvermögen und in Höhe von 20 Tsd. Euro auf Rentenpapiere. Unsere Gesellschaft hielt zum 31. Dezember 2024 festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert von 822 Tsd. Euro (2023: 841 Tsd. Euro), sowie Anteile an Investmentvermögen in Höhe von 6.045 Tsd. Euro (2023: 10.921 Tsd. Euro). Die Zeitwerte der Kapitalanlagen belaufen sich auf 7.271 Tsd. Euro (2023: 12.058 Tsd. Euro).

Bewertungsreserven

Die Bewertungsreserven als Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert und dem Buchwert beliefen sich zum 31. Dezember 2024 auf 405 Tsd. Euro (2023: 296 Tsd. Euro). Dies entspricht 5,9 % (2023: 2,5 %) der Buchwerte.

Das Liquiditätsmanagement wird im Risikobericht unter Liquiditätsrisiken erläutert.

Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

Net Promoter System zur Messung der Kundenzufriedenheit

Mit der Zielsetzung, unsere hohe Kundenzufriedenheit zukünftig noch weiter zu erhöhen, wurde im Jahr 2017 konzernweit das Net Promoter System eingeführt. Mit diesem System können Kundinnen und Kunden aktiv Feedback zu ihrem Kontakt mit AXA geben. Dies erfolgt anhand der Weiterempfehlungsbereitschaft und einer Sterne-Bewertung von 1 bis 5 inklusive der individuellen offenen Aussagen der jeweiligen Kundin oder Kunden, die auf der Unternehmens-Homepage transparent veröffentlicht werden und somit für jede Kundin oder Kunden und Interessentin oder Interessent offen einsehbar sind. Die Erhebung der NPS-Werte findet dabei an einer Vielzahl an Kontaktpunkten unserer Kundinnen und Kunden mit AXA statt und reicht von einem übergreifenden NPS-Wert über eine Beurteilung der Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner, der operativen Betreuung bis hin zum Feedback zu unseren Produkten und Serviceleistungen.

Im Jahr 2024 konnten wir unseren übergreifenden NPS für die Sachgesellschaften sowie für die Lebensversicherungen positiv entwickeln und durch eine Vielzahl von Maßnahmen die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden weiter steigern. Im Bereich Kranken liegt der NPS-Wert auf hohem Niveau leicht unter dem Vorjahreswert, aber deutlich über dem ebenfalls leicht rückläufigen Durchschnittswert der Wettbewerber. Die fortlaufende Analyse und Reaktion auf die Feedbacks unserer Kundinnen und Kunden wird auch im nächsten Jahr konsequent weiter fortgesetzt und ermöglicht es uns auch zukünftig, Optimierungsmaßnahmen im Sinne unserer Kundinnen und Kunden zu entwickeln und umzusetzen.

Risiken der zukünftigen Entwicklung

Die Einschätzungen der zukünftigen Entwicklung unseres Unternehmens beruhen in erster Linie auf Planungen, Prognosen und Erwartungen mit einem Planungshorizont von grundsätzlich 3 Jahren ausgehend vom Stichtag 31. Dezember 2024. Dementsprechend kommen insbesondere in der Berichterstattung über die Risiken und die künftige Entwicklung unserer Gesellschaft allein unsere Annahmen und Ansichten zum Ausdruck.

Das Risikomanagement unserer Gesellschaft basiert auf der Grundlage der §§ 23 und 26 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) in Verbindung mit den Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo) sowie der Leitlinien der EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) zum Governancesystem und der Durchführungsverordnung 2015/35 der Europäischen Kommission.

Als Risiko wird, gemäß den gesetzlichen Anforderungen an das Risikomanagement für Versicherungsunternehmen, die Möglichkeit des Nichterreichens eines explizit formulierten oder sich implizit ergebenden Zieles verstanden. Dies schließt die Risikodefinition des Deutschen Rechnungslegungsstandards zur Risikoberichterstattung (DRS 20) ein, innerhalb dessen Risiken als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen Prognose- beziehungsweise Zielabweichung führen können, definiert sind.

Grundsätzlich kann zwischen folgenden Risiken unterschieden werden:

versicherungstechnische Risiken,
Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft,
Risiken aus Kapitalanlagen,
operationelle und sonstige Risiken.

Im Folgenden werden unsere Organisationseinheiten des Risikomanagements und der Risikomanagementprozess aufgezeigt. Darüber hinaus wird unsere Risikosituation im Wesentlichen anlehnend an den Deutschen Rechnungslegungsstandard zur Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen (DRS 20 und Anlage 2 für Versicherungsunternehmen) dargestellt.

Organisationseinheiten des Risikomanagements

Das Risikomanagement unserer Gesellschaft ist in das konzernweite Risikomanagementsystem der AXA Deutschland (AXA Konzern AG und ihre Mehrheitsbeteiligungen an den Versicherungsunternehmen) eingebunden.

Aufgrund der Komplexität des Versicherungsgeschäfts ist die Risikomanagementfunktion unserer Gesellschaft auf verschiedene zentrale Funktionen, Organisationseinheiten und Kommissionen innerhalb des deutschen AXA Konzerns verteilt. Kontrollgremium ist der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft als das den Vorstand überwachende Organ. Der Vorstand ist zuständig für die risikopolitische Ausrichtung unserer Gesellschaft sowie die Implementierung eines wirksamen Risikomanagements und dessen Weiterentwicklung. Das Audit & Risk Committee (ARC) unterstützt den Vorstand bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Zu diesem Zweck hat der Vorstand Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse auf das ARC delegiert, behält aber letztendlich die Verantwortung und Handlungsvollmacht. Darüber hinaus werden im ARC unter anderem Compliance-Themen sowie Rechts- und Revisionsthemen mit Risikobezug behandelt. Des Weiteren existiert das Compliance and Operational Risk Committee als zentrales Kommunikationsgremium zu Compliance-Themen, operationellen Risiken, Reputationsrisiken und weiteren Rechtsrisiken. Zusätzlich werden risikorelevante Themen in diversen Spezialgremien, wie zum Beispiel dem Internal Model Committee, dem Local Risk Reinsurance Committee, dem Asset Liability Management Committee, dem Investment Committee und weiteren Gremien besprochen.

Zur Risikomanagementfunktion gehörende Organisationseinheiten sind

der Bereich Value & Risk Management (zentrales Risikomanagement),
die Risikoverantwortlichen für die Steuerung und Kontrolle der Risiken in ihrem jeweiligen Unternehmensbereich (dezentrales Risikomanagement),
die dezentralen Risikomanager für die Koordination aller risikorelevanter Themen innerhalb des Ressorts (ebenfalls dezentrales Risikomanagement)

Der Bereich Value & Risk Management - zuständige Einheit für alle Gesellschaften der AXA Deutschland - ist in das Ressort des Vorstandsvorsitzenden der AXA Konzern AG integriert. Die Schlüsselfunktion des Risikomanagements liegt in der Verantwortung des Chief Risk Officers, der gleichzeitig als Leiter des Value & Risk Management von VRM tätig ist.

Der Chief Risk Officer der AXA Deutschland stellt die zeitnahe Kommunikation risikorelevanter Themen durch regelmäßige Berichterstattung an das ARC im Rahmen von dessen Sitzungen beziehungsweise ad hoc sicher.

AXA hat mit Blick auf die Solvency II-Anforderungen an das System of Governance folgende Schlüsselfunktionen etabliert:

Risikomanagement-Funktion,
Compliance-Funktion,
Interne Revision,
Versicherungsmathematische Funktion.

Inhaber der Funktionen und damit Schlüsselperson ist der jeweilige Leiter innerhalb des Bereichs oder der Abteilung. Die versicherungsmathematische Funktion ist im Ressort Finanzen angesiedelt. Für die Inhaber der Schlüsselfunktionen und -aufgaben gelten besondere Anforderungen, sogenannte „Fit & Proper“-Eigenschaften (das heißt fachlich qualifiziert und persönlich zuverlässig).

Risikomanagementprozess

Das Risikomanagement unserer Gesellschaft erfolgt unter Beachtung gesetzlicher, aufsichtsrechtlicher und innerbetrieblicher Vorgaben. Der Risikomanagementprozess setzt sich aus Risikoidentifikation, Risikoanalyse und -bewertung, Risikosteuerung und -überwachung sowie Risikokommunikation und -berichterstattung zusammen.

Risikoidentifikation: Die regelmäßige Risikoidentifikation erfolgt innerhalb der ARC-Sitzungen, im Rahmen der strategischen Planung, der Aktualisierung der Risikostrategie sowie der Dokumentation und Beschreibung operationeller Risiken.

Darüber hinaus ist die Risikoidentifikation auch durch das Interne Kontrollsystem sowie im Rahmen von Prüfungen der Internen Revision möglich. Risiken neuer Kapitalmarkt- und Versicherungsprodukte werden im Rahmen der beiden standardisierten Prozesse Investment Approval Process (IAP) und Product Approval Process (PAP) vom Bereich Value & Risk Management unabhängig auf alle wesentlichen internen und externen Risikoeinflussfaktoren untersucht sowie deren Auswirkungen auf das Gesamtrisikoprofil bewertet. Des Weiteren gibt es zur Identifikation operationeller Risiken einen jährlichen Risikoerhebungsprozess auf Basis einer Befragung der Vorstandsmitglieder und der höheren Führungsebene sowie einer Bewertung durch die jeweiligen operativen Ansprechpartner. Darüber hinaus erfolgt die Risikoidentifikation infolge einer Meldung eingetretener Risiken zur Aufnahme in die Verlustdatensammlung für operationelle Risiken, im Rahmen des Information Risk Management Prozesses (IRM) oder durch das Risk Identifikation and Assessment (RIA) im Rahmen des Business Continuity Managements.

Risikoanalyse und -bewertung: Aufbauend auf den Ergebnissen der Risikoidentifikation erfolgt eine Analyse und Bewertung der Risiken. Ergebnis der Risikoanalyse und -bewertung ist das Risikoprofil unseres Unternehmens. Identifizierte Risiken werden nach ihrer Wesentlichkeit eingeordnet. Dadurch wird sichergestellt, dass Risiken mit wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage unseres Unternehmens identifiziert und angemessene Steuerungsmaßnahmen/-strategien definiert werden können.

Bei der Risikobewertung wird, wo sinnvoll und möglich, eine quantitative Einschätzung für die einzelnen Risiken sowie für das gesamte Risikoportfolio unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Steuerungsmaßnahmen abgegeben. Die übergreifende quantitative Risikobewertung erfolgt anhand des ökonomischen Risikokapitalmodells und der dort definierten und eingesetzten Bewertungsmethoden. Für Risikoarten, für die eine quantitative Risikomessung nicht sinnvoll oder möglich ist, wie zum Beispiel Reputations- oder strategische Risiken, wird eine qualitative Beurteilung vorgenommen. Neben qualitativen und quantitativen Methoden werden bei der Risikobewertung für ausgewählte Risiken situationsbedingt auch Sensitivitätsanalysen, Szenarioanalysen und Stresstests mit unterschiedlichen Zeithorizonten herangezogen.

Risikosteuerung und -überwachung: Die Risikosteuerung umfasst das Ergreifen von Maßnahmen zur Risikobewältigung in unserer Gesellschaft. Unter Risikosteuerung wird die Umsetzung entwickelter Konzepte und Prozesse im Einklang mit der von der Geschäftsleitung vorgegebenen Risikostrategie verstanden. Dadurch werden Risiken entweder bewusst akzeptiert, vermieden, vermindert oder transferiert. Durch regelmäßige Überwachung der Risiken anhand eines Soll-Ist-Abgleichs, zum Beispiel im Rahmen des implementierten Limitsystems, werden Gefahren frühzeitig erkannt. Somit wird ein Gegensteuern ermöglicht. Die Entscheidung, welche Maßnahme im speziellen Fall durchgeführt wird, erfolgt durch Abwägung des Risiko-/Ertragsprofils sowie durch Überwachung der Limite der Verlust- und Risikoindikatoren. Die Risikosteuerung erfolgt immer durch die Geschäftsleitung gemäß ihrer Bereitschaft, bestimmte Risiken zu übernehmen. Dabei müssen das Risikoprofil und die Risikotragfähigkeit strikt beachtet werden. Schließlich wird in Verbindung mit einer angemessenen Berichterstattung beziehungsweise Eskalation die Einhaltung der Risikostrategie sichergestellt und die frühzeitige Identifizierung von Risiken ermöglicht.

Risikokommunikation und -berichterstattung: Das sich aus Risikoanalyse und Bewertung ergebende Risikoprofil wird gegenüber dem Vorstand kommuniziert, so dass dieser bei der Festlegung des Risikoappetits das aktuelle Risikoprofil berücksichtigen kann. Ziel der Risikoberichterstattung ist die Bereitstellung aller erforderlichen Risikoinformationen zur Einschätzung des unternehmensindividuellen Risikos unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher und interner Steuerungsanforderungen. Neben der Ergebnisberichterstattung zum ökonomischen Risikokapital werden auf Konzern- und Gesellschaftsebene regelmäßig ein Risikobericht und ein auf Solvency II-Anforderungen ausgerichteter ORSA (Own Risk and Solvency Assessment)-Bericht verfasst. Entsprechend der internen Vorgaben kann zudem unterjährig ein Ad-hoc-ORSA abgefasst werden. Darüber hinaus werden im Rahmen des Solvency II-Berichtswesens die Berichte „Bericht über die Solvabilität und Finanzlage“ (SFCR) und „Regelmäßiger aufsichtlicher Bericht“ (RSR) erstellt, in welchen wir unter anderem ebenso Risikomanagement und Risikoprofil unserer Gesellschaft darstellen. Diese Berichte werden den Vorständen der Versicherungsgesellschaften zur Freigabe vorgelegt und an das dezentrale Risikomanagement, das ARC und die Aufsichtsbehörde übermittelt, der SFCR wird auf der Internetseite der AXA Konzern AG veröffentlicht. Zusätzlich sind Ad-hoc-Berichterstattungspflichten, beispielsweise bei Erreichen definierter Schwellenwerte, implementiert. Risikorelevante Themen werden darüber hinaus im Rahmen des regelmäßig zusammenkommenden ARC besprochen, nachdem sie zuvor im Rahmen der weiteren Gremien diskutiert wurden.

Das Risikomanagementsystem wird regelmäßig durch die Interne Revision geprüft.

Versicherungstechnische Risiken

Unsere Gesellschaft bietet Kraftfahrtversicherungsprodukte ausschließlich über das Internet an.

Die Gesellschaft, die allgemeine Wirtschaft und damit auch die Versicherungswirtschaft im Speziellen begegnen aktuell komplexen und herausfordernden Entwicklungen, die teilweise voneinander abhängen und zu erheblichen Unsicherheiten führen. Die Auswirkungen auf die Versicherungstechnik wurden umfassend analysiert und werden dies auch weiterhin engmaschig. Größtes Risiko ist ein inflationsbedingt höherer Schadenbedarf, der trotz aktuell schwacher Konjunktur im Prämienniveau antizipiert werden muss. Dies wiederum, kann ein erhöhtes Storno von Verträgen zur Folge haben. Die identifizierten Risiken in der Versicherungstechnik konnten im Wesentlichen durch vertraglich vereinbarte Beitragsanpassungen antizipiert werden.

Die primären Risiken aus der Schaden- und Unfallversicherung sind das Prämienrisiko, das Reserverisiko und das Katastrophenrisiko.

Da der deutsche AXA Konzern eine einheitliche Geschäftssteuerung der Sachversicherungssparte betreibt, die sich an den Kundengruppen und Produkten orientiert, wurde diesem Umstand durch eine vollständige Rückversicherung unseres Kraftfahrtgeschäfts auf den zentralen Risikoträger AXA Versicherung AG Rechnung getragen. Die mit der Rückversicherung einhergehende detaillierte Analyse der Kennzahlen vor und nach Rückversicherung führt aus unserer Sicht zu hoher Transparenz und somit einer aus unserer Sicht zielgenaueren Konzernsteuerung wie Effizienzen im Risikomanagement unserer Gesellschaft.

Prämienrisiko

Unter dem Prämienrisiko wird das Risiko verstanden, dass die tatsächlichen endgültigen Schadenzahlungen des Versicherungsbestandes die erwarteten, in der Prämie berücksichtigten Zahlungen übersteigen können. Es wird somit durch die zufällige Schadenanzahl und die zufällige Schadenhöhe der einzelnen Schäden bestimmt. Für eine risikoadäquate Tarifierung werden versicherungsmathematische Modelle auf Basis empirischer Schadendaten verwendet. Die regelmäßige Überwachung des Schadenverlaufs gewährleistet eine zeitnahe Anpassung der Tarifierungs- und Annahmepolitik an signifikante Veränderungen. Daher ist unsere Gesellschaft in der Lage, im Neugeschäft die Beiträge an eine geänderte Schadensituation kurzfristig anzugleichen. Das Bestandsgeschäft wird durch Beitragsanpassung der Einjahresverträge mit Verlängerungsoption und durch vertraglich festgelegte Beitragsanpassungsklauseln risikoadäquat gehalten. Auch bei zu erwartenden Veränderungen der Marktsituation kann unsere Gesellschaft proaktiv handeln. Für Produkte mit nachteiliger Ergebnisentwicklung und beschränkten Möglichkeiten zur Kündigung oder Beitragsanpassung ist ausreichend Risikovorsorge durch Rückstellungsbildung getroffen.

Durch die Analyse und Bewertung der unternehmerischen Entscheidungsoptionen werden Risiken aus dem Kundenverhalten wie zum Beispiel vermehrtes Storno bereits im Entscheidungsprozess berücksichtigt.

Die Risikosteuerung unserer Gesellschaft erfolgt durch eine gezielte Risikoselektion, Produktgestaltung und risikogerechte Kalkulation sowie ertragsorientierte Zeichnungsrichtlinien. Durch Zeichnungsrichtlinien können bereits bei Abschluss Deckungszusagen für unerwünschte Risiken und Risikokonzentrationen vermieden werden. Darüber hinaus werden bestehende Versicherungsverträge unter bestimmten Umständen aufgrund des Schadenverlaufs der Vergangenheit gar nicht oder nur unter Erhöhung der Selbstbeteiligung oder der Beiträge verlängert. Im Rahmen der Steuerung von Versicherungsrisiken werden außerdem die Mechanismen der Rückversicherungspolitik sowie des aktiven Schadenmanagements eingesetzt.

Die Risiken werden seit Gründung der Gesellschaft vollständig zediert. Im Versicherungszweig Beistandsleistung wird der Bestand teilweise an eine AXA-Konzerngesellschaft zediert. Der verbleibende Teil wird an die AXA Versicherung AG zediert und verbleibt dort im Eigenbehalt. Von daher ergeben sich in Summe über alle Versicherungszweige für Schadenaufwand und verdiente Beiträge für eigene Rechnung (netto) Null-Beträge.

Die Bruttogeschäftsjahresschadenquoten haben sich wie folgt entwickelt:

Bruttogeschäftsjahresschadenquote in % der verdienten Beiträge

2015 2016 2017 2018 2019
94,1 94,6 97,9 93,7 96,8
2020 2021 2022 2023 2024
83,3 91,0 96,6 102,2 87,9

Reserverisiko

Zur Abdeckung zukünftiger Schadenzahlungen sind von unserer Gesellschaft Schadenreserven zu bilden. Die Höhe der Schadenzahlungen ist jedoch mit Unsicherheit behaftet, so dass die Nichtauskömmlichkeit der Reserve ein wesentliches Risiko darstellt. Das sogenannte Reserverisiko entsteht durch die unbekannte Schadenhöhe gemeldeter und noch nicht abgewickelter Schäden sowie bereits eingetretener, aber von den Versicherungsnehmern noch nicht gemeldeter Schäden (Spätschäden). Die Bewertung der künftigen Schadenzahlungen erfolgt im Rahmen der Einzelschadenreservierungen sowie anhand aktuarieller Schätztechniken, bei welchen der in der Vergangenheit beobachtete Schadenverlauf herangezogen wird. Großschäden werden separat geschätzt. Mithilfe von stochastischen Szenarien erfolgt eine Analyse von Trends, Streuungen und Zyklen sowie deren Treibern.

Die Risiken werden seit Gründung der Gesellschaft vollständig zediert. Im Versicherungszweig Beistandsleistung wird der Bestand teilweise an eine AXA-Konzerngesellschaft zediert. Der verbleibende Teil wird an die AXA Versicherung zediert und verbleibt dort im Eigenbehalt. Von daher ergeben sich für das Abwicklungsergebnis für eigene Rechnung (netto) Null-Beträge. Die Abwicklungsergebnisse vor Rückversicherung (brutto) haben sich in den vergangenen zehn Geschäftsjahren wie folgt entwickelt:

Abwicklungsergebnis (brutto) in % der Rückstellung am 1. Januar
2015 2016 2017 2018 2019
--- --- --- --- ---
23,08 1,39 1,78 4,10 13,14
Abwicklungsergebnis (brutto) in % der Rückstellung am 1. Januar
2020 2021 2022 2023 2024
--- --- --- --- ---
11,92 11,18 15,53 9,36 10,11

Im Berichtsjahr ist das Abwicklungsergebnis im Vergleich zu dem Vorjahr gestiegen.

Katastrophenrisiko (inkl. Klimawandel)

Einen besonderen Stellenwert innerhalb des versicherungstechnischen Risikos nimmt das Groß- und Katastrophenschadenrisiko ein. Hierbei handelt es sich um das unerwartete Eintreten von einzelnen Großschäden, aber auch um Ereignisse wie zum Beispiel Naturkatastrophen, die zu einer großen Anzahl von Schäden führen. Neben Naturkatastrophen können auch durch Menschen verursachte Schadenereignisse hohe Großschäden hervorrufen. Zusätzlich könnte der Trend zu höheren Schadenersatzansprüchen, zum Beispiel bei neu aufkommenden Risiken, Veränderungen der Rechtslage beziehungsweise im Verhalten der Marktteilnehmer oder durch Umweltschäden, den durchschnittlichen Schadenaufwand erhöhen.

Der Klimawandel wird weltweit als eine der größten zukünftigen Bedrohungen für Gesellschaft und Wirtschaft angesehen, dessen Auswirkungen bereits heute spürbar sind. Die gestiegene Komplexität der Naturkatastrophen unterstreicht die Bedeutung einer zuverlässigen Modellierung von Naturkatastrophen, die nach heutigem Forschungsstand durch den Klimawandel verstärkt auftreten werden. In der Sachversicherung werden Katastrophenschadenrisiken jährlich auf Basis des aktuellen Versicherungsbestandes mit verschiedenen Katastrophenmodellen bewertet. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der verwendeten Katastrophenmodelle wird laufend verfolgt, um neue klimatische Entwicklungen adäquat zu berücksichtigen. In der Versicherungstechnik stehen verschiedene Ansätze zur Risikominderung zur Verfügung. So ermöglichen kurze Vertragslaufzeiten im Sachversicherungsgeschäft eine schnelle Reaktion auf klimatische Veränderungen, da Pricing, Underwriting und Reservierung kurzfristig an die Entwicklungen angepasst werden können.

Kostenrisiko

Das Kostenrisiko besteht darin, dass die tatsächlichen Kosten nicht dauerhaft durch die in die Beiträge einkalkulierten Kosten finanziert werden können. Die Kosten für Provisionen und den laufenden Betrieb werden durch Beitragszuschläge auf Basis eines umfassenden Kostencontrollings in der Produktkalkulation berücksichtigt.

Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft

Fällige Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern und Versicherungsvermittlern

in Tsd. Euro 2024 2023
Fällige Forderungen (brutto) 1.747 1.653
Einzelwertberichtigungen 0 0
Pauschalwertberichtigungen 470 453
Verbleibender Buchwert nach Wertberichtigungen 1.277 1.200
Forderungen älter als 90 Tage an Versicherungsnehmer 452 425

Durchschnittliche Ausfallquote der vergangenen drei Jahre vor Rückversicherung

in % 2022 2023 2024
Durchschnittliche Ausfallquote der vergangenen drei Jahre vor Rückversicherung (ermittelt als Verhältnis der Wertberichtigungen zu den gebuchten Bruttobeiträgen) 0,35 0,57 0,62

Die Risiken aus dem Ausfall von Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern werden durch ein IT-unterstütztes Inkasso- und Mahnsystem gesteuert.

Zum Bilanzstichtag 2024 bestehen keine Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft, die über die normal laufende Geschäftstätigkeit hinausgehen.

Ratingklassen der Ansprüche aus dem Rückversicherungsgeschäft

in Tsd. Euro S&P Rating S&P Rating S&P Rating Summe
NR AA- bis A BB bis BBB+
--- --- --- --- ---
Abrechnungsforderungen - 105 - 105
Rückstellungen* - 86.589 - 86.589

* inkl. „Rückstellungen für Verkehrsopferhilfe“ in Höhe von 96 Tsd. Euro, die in der Bilanz in der Position B.III. „Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen“ enthalten sind.

Das Versicherungsgeschäft - ohne Beistandsleistung - unserer Gesellschaft wird vollständig in das Rückversicherungsprogramm der AXA Versicherung AG mit der AXA S.A. eingebracht. Dieses Programm unterliegt seinerseits individuellen Selbstbehalten, die durch die AXA Versicherung AG getragen werden. Die AXA S.A. platziert diese Verträge teilweise am internationalen Rückversicherungsmarkt und teilweise innerhalb der AXA Gruppe.

Risiken aus Kapitalanlagen

Die Entwicklung der Kapitalmärkte 2024 war insgesamt von politischen Unsicherheiten, aber auch durch starkes Aktienmarktwachstum geprägt. Das gesamte Jahr wurde von anhaltenden geopolitischen Spannungen, wie dem fortlaufenden Ukraine-Krieg und dem Nahost-Konflikt belastet. Zusätzliche Herausforderungen entstanden durch die vorgezogenen Neuwahlen in Frankreich und Großbritannien, die US-Wahlen im November, als auch innenpolitisch durch den Zerfall der Regierungskoalition in Deutschland. Dies sorgt für politische und ökonomische Unsicherheit, sowie erhöhte Marktvolatilität. Insgesamt verzeichneten Aktienmärkte im Jahr 2024 jedoch eine bemerkenswerte Entwicklung. Indizes wie der DAX, der im Dezember erstmalig die Marke von 20.000 Punkten überschritt oder der S&P500, der erstmal die 6.000 Punkte-Marke erreichte, befanden sich 2024 auf einem Rekordhoch. Trotz eines leichten Rückgangs zum Jahresende verzeichneten die Märkte ein überdurchschnittliches Wachstum von 20,1% (DAX) beziehungsweise 26,02% (S&P500). Darüber hinaus wirkten Zinssenkungen der Europäischen Zentralbank positiv für Anleger und Unternehmen. Im Juni wurde der Leitzins um 0,25 Prozentpunkte gesenkt, gefolgt von insgesamt drei weiteren Zinssenkungen in gleicher Höhe, zuletzt im Dezember 2024 auf 3%. Die Senkung des Leitzinses ist in erster Linie auf die deutlich gesunkene Inflationsrate zurückzuführen. Anfang des Jahres lag diese noch bei 3,7% und erreichte über den Jahresverlauf im September mit 1,6% einen Tiefpunkt. In den letzten Monaten zeigte die Inflationsrate wieder leichten Anstieg und lag schließlich im Dezember 2024 bei 2,6%. Für die kommenden Monate bleibt insbesondere die ökonomische Entwicklung in Europa und der Weltwirtschaft sowie die weitere Entwicklung der Inflation und der Zinspolitik im Fokus unserer Beobachtungen. Diese Aspekte werden in unseren strukturierten Anlageprozess einfließen, um potenzielle negative Auswirkungen auf unser diversifiziertes Portfolio durch gezielte Absicherungsmaßnahmen zu minimieren.

Aufgrund des 100-prozentigen Rückversicherungsvertrags mit der AXA Versicherung AG und der daraus folgenden in 2015 vollzogenen Übertragung der Kapitalanlagen an diesen konzerninternen Rückversicherer hält unsere Gesellschaft lediglich ein geringes Kapitalanlageportfolio mit einem Buchwert von 6,9 Mio. Euro (2023: 11,8 Mio. Euro). Diese Kapitalanlagen werden unter strikter Beachtung der gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und innerbetrieblichen Richtlinien in einem strukturierten Prozess angelegt. Unter Gesamtrisikobetrachtung soll eine gleichzeitige Sicherstellung der Anlageziele Sicherheit, Rentabilität und Liquidität der Kapitalanlagen erreicht werden. Dieses wird unter anderem durch eine ausgewogene Diversifikation und strikte Begrenzung von Konzentrationsrisiken gewährleistet.

Mit der Kapitalanlage sind unvermeidbar signifikante Risiken verbunden, die bewusst eingegangen, jedoch durch die im Anlageprozess eingebauten Kontrollen und weitere risikomindernde Maßnahmen gesteuert werden. Zum Erhalt beziehungsweise Ausbau der notwendigen Risikotragfähigkeit werden die Risiken der Kapitalanlagen aktiv gesteuert und fortlaufend an das Kapitalmarktumfeld angepasst.

Die Kapitalanlagerisiken werden in Markt-, Kredit-, Konzentrations- und Liquiditätsrisiken unterteilt.

Marktrisiken

Die Marktpreisrisiken unserer Gesellschaft beruhen im Wesentlichen auf Wertverlusten bei festverzinslichen Anlagen.

Die Auswirkungen diverser Faktoren auf die Marktwerte der Kapitalanlagen werden in möglichen Risikoszenarien analysiert. Hierfür werden die Marktwertschwankungen von Zinsprodukten simuliert.

Die folgende Übersicht zeigt auf, wie sich eine Änderung der Marktzinsen kurzfristig auswirken würde.

Renditeänderung des Rentenmarktes Veränderung des Marktwertes der Kapitalanlagen
Anstieg um 200 Basispunkte - 21 Tsd. Euro
Anstieg um 100 Basispunkte - 11 Tsd. Euro
Rückgang um 100 Basispunkte + 11 Tsd. Euro
Rückgang um 200 Basispunkte + 23 Tsd. Euro

Unser Portfolio besteht zum größten Teil aus festverzinslichen Papieren, daher reagiert dessen Marktwert auf Veränderungen des Zinsniveaus, wobei das Risiko durch relativ kurze Durationen in den Fonds begrenzt ist.

Wir verfolgen die Entwicklung der Kapitalmärkte sehr genau. Sollten sich die zuvor gezeigten negativen Szenarien im laufenden Geschäftsjahr ganz oder teilweise einstellen oder am Bilanzstichtag vorliegen, werden wir entsprechende Maßnahmen ergreifen. Diese beinhalten unter anderem notwendige Abschreibungen auf die nachhaltigen Werte einzelner Kapitalanlagen, den selektiven Verkauf einzelner Titel und den optionalen Einsatz von Wertsicherungsmaßnahmen, um die Portfolios kurzfristig gegen weitere Wertverluste abzusichern.

Kreditrisiken

Das Kreditrisiko umfasst die Insolvenz, den Zahlungsverzug und die Bonitätsverschlechterung des Schuldners beziehungsweise Emittenten von festverzinslichen Wertpapieren und Darlehen.

Zur Reduktion des Kreditrisikos werden hauptsächlich Investitionen beziehungsweise Darlehensvergaben bei Emittenten und Schuldnern mit einer guten bis sehr guten Bonität getätigt. Die Einstufung der Bonität von Emittenten festverzinslicher Wertpapiere erfolgt nach einheitlichen internen Maßstäben in der AXA Gruppe.

Zusätzlich nehmen wir zur Überwachung der Ratings in Zusammenarbeit mit den von uns mandatierten Vermögensverwaltern Detailanalysen zu potenziell ausfallgefährdeten Wertpapieren vor, auf deren Basis dann über risikomindernde Maßnahmen entschieden wird. Für diese Analysen werden entscheidungsrelevante Marktinformationen herangezogen.

Die AXA easy Versicherung ist zu einem Anteil von 12 % der Kapitalanlagen (auf Marktwertbasis) in Staatsanleihen investiert. Auch wenn wir zurzeit Ausfälle innerhalb dieser Bestände aufgrund verschiedener Stützungsmaßnahmen nicht für ein wahrscheinliches Szenario halten, können wir künftige Abschreibungen auch vor dem Hintergrund politischer Unwägbarkeiten nicht ausschließen.

100 % der festverzinslichen Wertpapiere in unserem Bestand verfügen über ein Investment Grade Rating. Darüber hinaus sind sämtliche Investments unserer Rentenbestände besichert beziehungsweise von öffentlichen Emittenten ausgegeben und daher nur einem geringen Ausfallrisiko ausgesetzt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Bonität einzelner Emittenten sich in der Zukunft verschlechtert und damit Abschreibungsbedarf entstehen könnte.

Konzentrationsrisiken

Konzentrationsrisiken entstehen, wenn Unternehmen hohe einzelne Risiken oder stark korrelierte Risiken eingehen und daraus hohe Ausfallverluste resultieren können. Bei der Kapitalanlage entstehen Konzentrationsrisiken, wenn Investitionen in einzelne Kapitalanlageprodukte oder Emittenten oberhalb definierter Grenzen durchgeführt werden. Aus diesem Grunde stehen Konzentrationsrisiken im engen Zusammenhang mit Markt- und Kreditrisiken und werden durch die Definition von Limiten auf Einzelpositionen und den Einsatz von Derivaten gesteuert und regelmäßig überwacht. Aktuell werden jedoch keine derivativen Instrumente eingesetzt.

Liquiditätsrisiken

Aufgrund der vorab vereinnahmten sowie verzinslich und liquide angelegten Beiträge ist das Liquiditätsrisiko für Versicherungsunternehmen grundsätzlich gut steuerbar. Wir tragen dem Risiko unzureichender Liquidität durch eine mehrjährige Planung der Zahlungsströme Rechnung. Zusätzlich erfolgt für einen Zwölfmonatszeitraum eine Prognose auf Monatsbasis.

Es besteht kein wesentliches Liquiditätsrisiko wegen des 100-prozentigen Rückversicherungsvertrags unserer Gesellschaft mit der AXA Versicherung AG. Der Rückversicherungs-Saldenausgleich erfolgt einmal pro Jahr.

Bei einem eventuell auftretenden unvorhergesehenen Liquiditätsbedarf werden auf der Grundlage des konzerninternen Liquiditätshilfeabkommens finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.

Risikosteuerung der Kapitalanlagen

Innerhalb des AXA Konzerns sind umfassende Governance-Strukturen, Steuerungsmaßnahmen und Richtlinien zur Risikosteuerung der Kapitalanlagen im Einklang mit den Anforderungen von Solvency II implementiert. Der Vorstand definiert den Risikoappetit unserer Gesellschaft in Form von Limiten und Frühwarnwerten auf konkret messbare Risikokennzahlen, um die durch die Umsetzung der Geschäftsstrategie entstehenden Risiken wirksam zu begrenzen. Ein wesentlicher Teil dieser Limite und Frühwarnwerte bezieht sich auf Finanzmarktrisiken einschließlich Konzentrationsrisiken und muss im Rahmen der Kapitalanlagensteuerung eingehalten werden. Darüber hinaus gilt eine umfassende interne Kapitalanlagenrichtlinie mit dem Grundsatz unternehmerischer Vorsicht gemäß § 124 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz.

Es ist ein strukturierter Anlageprozess definiert, dessen Ziel es ist, die Risiken in den Portfolios durch systematische und kontrollierte Abläufe zu steuern. Auf Basis des Vorschlags des Asset Liability Management Committee entscheidet der Vorstand über die Kapitalanlagestrategie, die im Einklang mit dem Risikoappetit der Gesellschaft sowie der internen Kapitalanlagerichtlinie sein muss. Dabei berücksichtigt die Asset Liability Management-Analyse insbesondere die versicherungstechnischen Verpflichtungen, die Bewertungsreserven sowie die Eigenkapitalausstattung. Das Investment Committee implementiert und überwacht die strategische Aufteilung der Kapitalanlagen nach Kapitalanlagearten (Asset Allocation). Hierbei werden die Risikoappetitlimite für die einzelnen Anlageklassen, die Duration des festverzinslichen Portfolios, die Bonität der Emittenten sowie die Konzentrationen gegenüber Einzelemittenten beachtet. Bei der Risikoeinschätzung wird dabei von einem dem jeweiligen Risiko adäquaten Prognosezeitraum ausgegangen. Zur Bewertung der Anlagerisiken steht eine Vielzahl von Risikomanagement-Instrumenten zur Verfügung.

Zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und -steuerung können auch derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden. Mit diesen Instrumenten werden verschiedene Motive der Portfoliosteuerung umgesetzt: Absicherung, Erwerbsvorbereitung und Ertragssteigerung. Das Hauptmotiv beim Einsatz von derivativen Instrumenten der Kapitalanlagen ist die Absicherung (Hedging), wodurch das im Portfolio liegende wirtschaftliche Risiko reduziert wird.

Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Asset Liability Management Committee und des Investment Committee wird das Kreditrisiko des Gesamtportfolios, einzelner Anlageklassen sowie kritischer Emittenten unter der systematischen Teilnahme des Chief Investment Officers und des Finanzvorstandes der AXA Konzern AG besprochen. In diesen Gremien wird über die Einhaltung der Risikoappetitlimite berichtet.

Das Audit and Risk Committee (ARC) wird regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen, die Risikosituation und die Einhaltung der Risikoappetitlimite des Konzerns und der Einzelgesellschaften informiert.

Operationelle und sonstige Risiken

Operationelle Risiken beinhalten Risiken aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen, Risiken aus Mitarbeiterverhalten sowie aus systembedingten oder externen Vorfällen. Informationsrisiken werden als Teil der operativen Risiken behandelt und beinhalten das Risiko, dass Informationen oder Informationssysteme nicht den erwarteten Wert für das Unternehmen liefern, strategische Ziele beeinflussen oder operative Verlust verursachen. Ferner sind Rechtsrisiken mit inbegriffen, welche die Möglichkeit eines Verlustes aufgrund von Veränderungen der aktuellen Rechtslage umfassen.

Unsere Gesellschaft beziehungsweise AXA Deutschland unterscheidet hierbei die Risikokategorien Interner Betrug, Externer Betrug, Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitssicherheit, Kunden-, Produkt- und Geschäftspraxis, Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, Betriebsunterbrechung und Versagen von Systemen, Durchführungs-/Produkt-/Leistungs-/Prozessmanagement, konkrete Rechtsänderungen. Die aus Projekten resultierenden Risiken sind in den einzelnen Risikokategorien berücksichtigt. Als risikobewusste Versicherungsgruppe hat AXA Deutschland Prozesse und Systeme zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung der operationellen Risiken entwickelt. Um der wachsenden Bedeutung der Informationsrisiken zu begegnen, wurde eine Risikomanagementfunktion zur expliziten Überwachung geschaffen.

Die Methoden und Prozesse werden kontinuierlich weiterentwickelt. Die operationellen Risiken sind in das Interne Kontrollsystem integriert, indem jedes operationelle Risiko mit Kontrollen zur Risikomitigierung verlinkt ist. Eine Bewertung erfolgt sowohl qualitativ als auch für alle wesentlichen Risiken quantitativ.

AXA Deutschland führt eine Sammlung von Daten aus operationellen Verlusten durch. Zudem ist AXA Deutschland (über die AXA Gruppe) Mitglied der Operational Riskdata Exchange Association (ORX), einer internationalen Plattform zum informativen Austausch operationeller Verluste.

Zusätzlich werden auch Emerging Risks betrachtet, d.h. Risiken, die ggf. erst in mehreren Jahren relevant werden, da AXA Deutschland eine langfristige Perspektive einnimmt.

Das Risikoprofil der AXA Deutschland ist wie im Vorjahr durch Gerichtsentscheidungen und Gesetzesvorhaben geprägt. Änderungen von rechtlichen Regelungen, welche signifikante Auswirkungen auf die Risikosituation unserer Gesellschaft haben können, werden laufend auf ihre Auswirkungen auf die AXA analysiert. Um auf diese risikoadäquat reagieren zu können und den gestiegenen Anforderungen wirkungsvoll zu begegnen, existiert eine enge Zusammenarbeit des operationellen Risikomanagements mit den Organisationseinheiten Compliance, Recht sowie Datenschutz und Informationssicherheit. Letzteres bündelt außerdem Informationsrisikomanagement, physische Sicherheit und operative Resilienz. Durch die angestrebte zunehmende Digitalisierung von AXA ebenso wie durch die generelle Zunahme von Cyber-Angriffen aber auch die wachsende Bedeutung von Künstlicher Intelligenz für Unternehmen der Finanzdienstleitungsbranche haben IT- bzw. Informationsrisiken eine große Relevanz im Risikoprofil. Ebenso stehen auf Grund des Inkrafttretens der europäischen Verordnung über die Betriebsstabilität digitaler Systeme im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act - DORA) Informationsrisiken resultierend aus Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und dessen Auslagerung stark im Fokus. Der etablierte IKT Risikomanagementrahmen knüpft eng an den operationellen Risikoprozess an und regelt neben der Identifizierung und Bewertung von IKT-Risiken auch die proaktive Risikobehandlung durch die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Risikominderung, -vermeidung oder -übertragung. Außerdem dient er zur Förderung der Widerstandsfähigkeit, um auf potenzielle Störungen, Ausfälle oder Sicherheitsvorfälle angemessen reagieren zu können, zur Gewährleistung der Geschäftskontinuität und zum Schutz kritischer Geschäftsprozesse vor IKT-bedingten Unterbrechungen. Auf diese Weise werden eine kontinuierliche Berücksichtigung der aktuellen und zukünftigen Entwicklungen im Bereich der Informationssicherheit sowie die Sicherheit des Versicherungsgeschäfts gewährleistet.

Interne Kontrollprozesse sowie eine umfassende Überprüfung der Funktionsfähigkeit dieser reduzieren Risiken im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses.

Grundsätzlich besteht immer das Risiko, dass erhöhte Krankenstände Auswirkung zum Beispiel auf die Leistungsbearbeitung haben. Dem Risiko wird durch ein engmaschiges Monitoring und bei Bedarf durch den Einsatz ausgleichender Maßnahmen (z.B. flexibles internes steuern, externe Unterstützung) begegnet. Unsere Gesellschaft sieht derzeit keine erhöhte Risikolage aufgrund von Krankheitsraten.

Ähnliche Auswirkungen auf das Unternehmen hat der branchenübergreifende Fachkräftemangel. AXA Deutschland steht zunehmend dem Risiko unbesetzter Stellen gegenüber, was ebenfalls zu Arbeitsrückständen führen kann. Den neuen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt wird mit vielen neuen Initiativen auf verschiedenen Plattformen begegnet, um hier wettbewerbsfähig and attraktiv für Arbeitnehmer zu bleiben.

Darüber hinaus stehen Risiken aus der Einführung von Großprojekten unter besonderer Beobachtung. Bereits während der Projektphase werden erforderliche Maßnahmen identifiziert, sodass entstehende Risiken frühzeitig analysiert und gesteuert werden. Zusätzlich wird das operationelle Risikomanagement über jeden Projektchange informiert, um die Risikolage angemessen beurteilen zu können.

Bei der Ausgliederung von Geschäftsprozessen besteht das Risiko, das die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen gegenüber Kunden beeinträchtigt werden kann. Um dieses Risiko zu minimieren, haben wir ein zentrales Auslagerungsmanagement implementiert, das Standards zur Steuerung und Überwachung externer Dienstleister setzt, damit Verstöße gegen vereinbarte Leistungserbringung frühzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Zudem wird durch regelmäßige Reviews überprüft, ob diese Standards durch die Auslagernden eingehalten werden.

Unternehmensgefährdende Risiken aus Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, aus Systemausfällen, Mitarbeiterausfall und anderen Katastrophenereignissen werden im Rahmen des Business Continuity Managements gesteuert. Notfallprozesse werden organisiert und alle notwendigen Präventivmaßnahmen zum Zweck der Unternehmenssicherheit ergriffen. Durch die Setzung verbindlicher Standards mit Fokus auf die operationellen Risiken sollen mögliche Negativfolgen reduziert und der wirtschaftliche Fortbestand der AXA jederzeit garantiert werden. Diese sehen vor, dass interne und externe Bedrohungen, die eine Unterbrechung der Geschäftsprozesse zur Folge haben könnten, regelmäßig beurteilt werden.

Ein Vertreter des Bereichs Value- & Risk Management ist Mitglied im zentralen Krisenmanagement-Team, um die Sicht des Risikomanagements in der Krisenorganisation sicherzustellen.

Auch strategische, Reputations- und weitere Rechtsrisiken wie auch Risiken aus regulatorischen Anforderungen werden permanent eng überwacht in spezifischen Gremien, wie dem Reputation Board, aber auch durch regelmäßige Berichterstattung im Audit and Risk Committee. Das Instrumentarium, insbesondere an präventiven Maßnahmen, wird ständig überprüft und erweitert. Diese Maßnahmen inklusive der umfassenden Analyse und Bewertung sind geeignet, unsere in ihrer Bedeutung als gemäßigt eingeschätzten operationellen Risiken auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren.

Ferner können Risiken aus der Anwendung steuerlicher Vorschriften entstehen. Diesen begegnen wir durch ein systematisches Management aller steuerlich relevanten Prozesse unterstützt durch ein Tax Compliance Management System. Feststellungen aus steuerlichen Betriebsprüfungen früherer Jahre werden analysiert und bewertet und fließen in die Steuerung ein.

Als Teil ihrer unternehmerischen Verantwortung will die AXA easy Versicherung den gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bewusst und aktiv begegnen. Unsere Gesellschaft ist gewissen Nachhaltigkeitsrisiken ausgesetzt. Hierzu zählen in erster Linie die physischen Auswirkungen des Klimawandels sowie transitorische Risiken, die sich im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer nachhaltigeren, Kohlenstoffdioxid-ärmeren Welt materialisieren könnten. Zu den Nachhaltigkeitsrisiken gehören auch regulatorische Risiken, z.B. aus Änderungen in der Regulierung sowie Compliance- und Reputationsrisiken, die z. B. im Zusammenhang mit Greenwashing entstehen könnten. Wir beobachten und begleiten diese Aspekte fortlaufend.

Die AXA Gruppe trägt im Rahmen ihres gruppenweiten Strategieplans zum Aufbau einer widerstandsfähigen Gesellschaft bei, indem die finanzielle Inklusion und der Klimawandel in den Mittelpunkt der Strategie gestellt werden. Der hieraus abgeleitet „AXA for Progress Index“ dient der Überwachung und Weiterentwicklung dieser übergeordneten Nachhaltigkeits-Ziele. Er beinhaltet gruppenweite Verpflichtungen und ist aufgeteilt in die drei aktiven Rollen von AXA als Investor, Versicherer und vorbildliches Unternehmen. Diese Vorgaben bilden derzeit die Basis für unsere lokalen Ziele und Initiativen

Die im Folgenden genannten Initiativen im Bereich nachhaltiger Kapitalanlage und Zeichnungspolitik werden somit von den Versicherungsgesellschaften der weltweiten AXA Gruppe gemeinschaftlich getätigt, auch um die größte Wirkung zu entfalten. Damit wirken wir auf die Ursache ein und mitigieren das daraus resultierende Risiko für unsere Gesellschaft.

Nachhaltiges Investment ist ein strategisch wichtiges Thema für die AXA. Die Kernaspekte dieser Strategie sind der Einbezug von ESG-Kriterien in jegliche Investitionsentscheidungen, der Ausschluss von Investitionen in gewisse Wirtschaftssektoren (bspw. Kohle, Tabak, Palmöl, Teer Sand) beziehungsweise einzelne kritische Unternehmen, ambitionierte Ziele für grüne Kapitalanlagen, direkte Investitionen in soziale Projekte, die verantwortliche Wahrnehmung von Aktionärsrechten sowie die strategische Portfolio-Anpassung für mehr Klimaschutz.

Auch im eigenen Betrieb trägt AXA Deutschland zur Bekämpfung des Klimawandels bei. Seit 2008 erheben wir unsere Verbrauchsdaten, um unseren ökologischen Fußabdruck zu messen und Maßnahmen zur Reduzierung unserer Emissionen sowie von Wasser, Papier und Abfall abzuleiten.

Kapitalmanagement und Solvabilität

Die Steuerung der Kapitalbasis erfolgt nach den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Ziel ist es, die jederzeitige Erfüllung der versicherungsvertraglichen Verpflichtungen sicherstellen zu können - auch wenn im Extremfall die hierfür gebildeten versicherungstechnischen Rückstellungen unzureichend wären. Für die Bereitstellung des entsprechenden Eigenkapitals wird eine angemessene Verzinsung angestrebt.

Die AXA Gruppe hat ein Modell der ökonomischen Risikokapitalberechnung entwickelt, das Ende November 2015 von der französischen Versicherungsaufsicht ACPR (Autorate de Contrôle Prudentiel et de Resolution) genehmigt wurde und seit dem 1. Januar 2016 als Internes Modell unter Solvency II dient. Zur Sicherstellung der Angemessenheit des entwickelten internen Modells der AXA Deutschland fand auch im Geschäftsjahr 2024 ein umfassender Austausch mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) statt.

Für die Solvabilität unserer Gesellschaft wurden die gültigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Basierend auf den Berechnungen des genehmigten Internen Modells übertrifft die Solvenz Position unserer Gesellschaft die gesetzliche Anforderung und weist zusätzlich einen angemessenen Kapitalpuffer oberhalb dieses gesetzlichen Limits auf. Unsere Gesellschaft hat keine Verwendung der möglichen Übergangsmaßnahmen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragt. Weitergehende Informationen können dem am 08. April 2025 zu veröffentlichenden Bericht über die Solvabilität und Finanzlage 20242 entnommen werden.

Im Juli 2013 wurde die weltweite AXA Gruppe durch das Financial Usability Board (FSB) als systemrelevant (Global Systemically Important Insurer [G-SII]) eingestuft. Aufgrund dessen unterliegt die AXA Gruppe den „G-SII Policy Measures“ der International Association of Insurance Supervisors (IAIS) und erfüllt die zusätzlichen Anforderungen wie die Erstellung von geforderten Sanierungs- und Abwicklungsplänen. Hierfür liefert die AXA Deutschland regelmäßig lokale Analysen. Die Erfüllung der ab 2019 erhöhten Kapitalanforderungen, wie der Basis-Kapitalanforderungen (Basic Capital Requirements, BCR), wird durch die Gruppe sichergestellt.

Zusammenfassende Darstellung der Risikolage

Die Gesamtrisikosituation unserer Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr 2024 trotz gestiegener Schadeninflation sowie Belastungen durch Naturkatastrophen nicht wesentlich verändert. Die mittel- und langfristigen Auswirkungen eines schwachen gesamtwirtschaftlichen Umfeldes sind jedoch schwer abzuschätzen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Risiken bekannt, die den Fortbestand unserer Gesellschaft gefährden. Unserer Einschätzung nach werden wesentliche Risiken frühzeitig erkannt, bewertet und gesteuert. Wie in den Vorjahren zeigt die Solvabilität auch im Jahr 2024 eine Überdeckung.

Sonstige Angaben

Besitzverhältnisse

Die AXA Konzern AG, Köln, hält 100 % am Grundkapital unserer Gesellschaft, mit ihr besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.

Dienstleistungsverträge innerhalb des AXA Konzerns

Die Geschäftsfunktionen unserer Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr 2024 im Rahmen eines Master-Dienstleistungsvertrages vom 15. Dezember 2017 in der Fassung des Nachtrags Nr. 3 vom 8. Juli 2024 im Wesentlichen durch die AXA Konzern AG erbracht. Deshalb beschäftigt die AXA easy Versicherung AG auch keine eigenen Mitarbeitende.

Ausblick und Chancen

Deutsche Wirtschaft kommt auch 2025 nicht in Schwung

Nach zwei Jahren Rezession in Folge wird für das Jahr 2025 zwar wieder ein leichtes Wirtschaftswachstum in Deutschland erwartet, doch die Bundesregierung senkt ihre Konjunkturprognose für 2025 deutlich. Wie Wirtschaftsminister Robert Habeck bei der Vorlage des Jahreswirtschaftsberichts mitteilte, wird nur noch ein Wachstum von 0,3 % erwartet - im Herbst 2024 hatte die Regierung noch mit einem Plus des Bruttoinlandsprodukts von 1,1 % gerechnet. In ihrem früheren Ausblick auf 2025 hatte die damalige Ampel-Regierung positive Effekte einer "Wachstumsinitiative" erwartet. Wegen des Scheiterns der Koalition aus SPD, Grünen und FDP im November 2024 aber wurden zentrale Maßnahmen der Wachstumsinitiative nicht umgesetzt. Zudem hätten sich die außenwirtschaftlichen Risiken mit der US-Präsidentschaftswahl von Donald Trump und seinen angekündigten Zöllen auf EU-Importe deutlich erhöht. Erwartet wird im laufenden Jahr ein leichter Rückgang der Exporte. Ein weiterer Grund für die gesenkte Prognose ist, dass der private Konsum in Deutschland nicht in Schwung kommt. Verbände sehen den Standort Deutschland zunehmend unter Druck und Firmen halten sich mit Investitionen zurück. Genannt werden vor allem im internationalen Vergleich höhere Energiepreise und eine höhere Steuerlast, gestiegene Sozialabgaben, zu viel Bürokratie und eine zum Teil marode Infrastruktur. Dazu bremst die demographische Entwicklung in den kommenden Jahren das Wachstum wegen Engpässen bei Fachkräften. International stellen der Konflikt im Nahen Osten und der Angriffskrieg Russlands in der Ukraine weiterhin erhebliche Risiken für die Konjunktur dar. Bezüglich des Ukraine-Krieges könnten zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen die öffentlichen Haushalte belasten. Durch eine Ausweitung des Nahost-Konflikts könnten zudem die Energiepreise erneut ansteigen.

Deutsche Versicherungsbranche schaut zuversichtlich nach vorn

Für 2025 erwartet der GDV spartenübergreifend ein Beitragswachstum von 5 % auf 250 Milliarden Euro. „Der Sektor hat aufgrund der sehr schnellen Zinsanstiege und der hohen Unsicherheit drei schwierige Jahre hinter sich. Die Talsohle scheint nun überwunden“, so der Präsident des GDV , Norbert Rollinger, auf der Jahresmedienkonferenz des Verbandes.

Für die Schaden- und Unfallversicherung erwartet der GDV für 2025 ein Beitragswachstum von 7,5 % auf 99 Milliarden Euro. “Die Nachholeffekte der Inflationsentwicklung haben sich inzwischen deutlich abgemildert”, sagte Rollinger. In der Kfz-Versicherung wird sogar erneut ein zweistelliges Wachstum der Beitragseinnahmen erwartet.

Wir erwarten für die AXA easy Versicherung AG für 2025 einen leichten Rückgang der Bruttobeiträge. Im Fokus steht eine hohe Zeichnungsdisziplin, um das Kraftfahrtgeschäft in einem herausfordernden Wettbewerbsumfeld nachhaltig profitabel zu betreiben. Wir gehen davon aus, dass die Schadenquote in 2025 aufgrund höherer Schadenfrequenzen als im Jahr 2024 und weiterhin hoher Schadeninflation leicht steigen wird. Da die Kostenquote auf einem ähnlichen Niveau bleiben wird, erwarten wir eine im Vergleich zum Vorjahr höhere kombinierte Schaden-Kostenquote. Für 2025 gehen wir aufgrund des weiterhin anspruchsvollen Marktumfelds insgesamt von einem deutlich niedrigeren aber weiterhin positiven versicherungstechnischen Bruttoergebnis aus.

Aufgrund von höher verzinslichen Reinvestitionen wird ein deutlich höheres, ordentliches Kapitalanlageergebnis angenommen. Für das außerordentliche Kapitalanlageergebnis werden im Gegensatz zu 2024 keine Verkaufsgewinne erwartet. Das Geschäftsergebnis wird sich in 2025 im Vergleich zum Vorjahr aufgrund des deutlich geringeren Kapitalanlageergebnisses sowie höherer sonstiger Kosten deutlich verschlechtern und wieder negativ ausfallen.

Allen Mitarbeitenden, die für die AXA tätig waren, danken wir für den im Jahr 2024 gezeigten Einsatz. Unser Dank gilt ebenso allen Vertriebspartner:innen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Köln, den 13. März 2025

Der Vorstand

Kleines

Rupp

Pape

Anlagen zum Lagebericht

Geschäftsgebiet

Bundesrepublik Deutschland

Betriebene Versicherungszweige

Unfallversicherung

Kraftfahrtunfallversicherung
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Sonstige Kraftfahrtversicherung

Fahrzeugvollversicherung, Fahrzeugteilversicherung
Beistandsleistungsversicherung

Jahresabschluss

Jahresabschluss

Bilanz zum 31. Dezember 2024

Aktiva

in Euro 2024 2023
A. Kapitalanlagen
I. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 6.044.728 10.921.023
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 821.819 841.395
6.866.546 6.866.546 11.762.418
B. Forderungen
I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an:
1. Versicherungsnehmer 1.747.403 1.747.403 1.653.464
II. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft 105.000 0
davon an verbundene Unternehmen: 105.000 Euro (2023: 0 Euro)
III. Sonstige Forderungen 1.240.419 1.533.136
davon an verbundene Unternehmen: 1.154.313 Euro (2023: 1.438.224 Euro)
3.092.822 3.186.600
C. Sonstige Vermögensgegenstände
I. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand 5.922.883 136.107
II. Andere Vermögensgegenstände 2.213.471 2.369.860
8.136.354 2.505.967
D. Rechnungsabgrenzungsposten
I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten 20.151 20.096
20.151 20.096
18.115.873 17.475.081
Passiva
in Euro 2024 2023
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 3.500.000 3.500.000
II. Kapitalrücklage 2.514.496 2.514.496
III. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklage 350.000 350.000 350.000
6.364.496 6.364.496
B. Versicherungstechnische Rückstellungen
I. Beitragsüberträge
1. Bruttobetrag 18.656.220 15.585.319
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 18.656.220 15.585.319
0 0
II. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
1. Bruttobetrag 86.493.290 89.725.030
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 86.493.290 89.725.030
0 0
III. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen
1 .Bruttobetrag 132.951 161.573
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 132.951 161.573
0 0
0 0
C. Andere Rückstellungen
I. Sonstige Rückstellungen 118.292 314.172
118.292 314.172
D. Andere Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber:
1. Versicherungsnehmern 386.982 386.982 273.379
II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft 10.011.738 7.914.721
davon gegenüber verbundenen Unternehmen: 14.361.044 Euro (2021: 13.713.436 Euro)
III. Sonstige Verbindlichkeiten 1.234.365 2.608.313
davon aus Steuern: 684.146 Euro (2021: 494.789 Euro)
davon gegenüber verbundenen Unternehmen: 0 Euro (2021: 49.197 Euro)
11.633.085 10.796.413
18.115.873 17.475.081

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024

in Euro 2024 2023
I. Versicherungstechnische Rechnung
1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung
a) Gebuchte Bruttobeiträge 68.635.627 69.690.456
b) Abgegebene Rückversicherungsbeiträge 68.635.627 69.690.456
0 0
c) Veränderung der Bruttobeitragsüberträge1) -3.070.900 -1.388.667
d) Veränderung des Anteils der Rückversicherer an den Bruttobeitragsüberträgen1) -3.070.900 -1.388.667
0 0
2. Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung 0 0
3. Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung
a) Zahlungen für Versicherungsfälle
aa) Bruttobetrag 51.777.661 52.924.490
ab) Anteil der Rückversicherer 51.777.661 52.924.490
0 0
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
ba) Bruttobetrag -3.231.740 9.364.961
bb) Anteil der Rückversicherer -3.231.740 9.364.961
0 0
4. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen1 0 0
5. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung
a) Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb 7.127.904 9.381.411
aa) davon ab: erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft 7.127.904 9.381.411
0 0
6. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung 0 0
7. Zwischensumme 0 0
8. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung 0 0
Aufgrund des 100-prozentigen Rückversicherungsvertrages ergeben sich bei den Positionen, die für eigene Rechnung anzugeben sind, Nullbeträge.

1 ) - = Erhöhung

in Euro 2024 2023
II. Nichtversicherungstechnische Rechnung
1. Erträge aus Kapitalanlagen
a) Erträge aus anderen Kapitalanlagen 6.739 10.749
b) Erträge aus Zuschreibungen 0 29.521
c) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 180.268 0
187.007 40.270
2. Aufwendungen für Kapitalanlagen
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen 4.919 8.473
4.919 8.473
182.088 31.797
3. Technischer Zinsertrag -147 -181
181.941 31.616
4. Sonstige Erträge 453.994 214.758
5. Sonstige Aufwendungen 809.031 940.552
-355.037 -725.794
6. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit -173.096 -694.178
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -56.246 -224.035
davon aus Organschaftsumlage: -192.869 Euro (2021: -144.426 Euro)
8. Sonstige Steuern 0 695
-56.246 -223.340
9. Ertrag aus Verlustübernahme aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages mit der AXA Konzern AG 116.849 470.839
10. Jahresüberschuss 0 0

Anhang

Angaben zur Identifikation gem. § 264 Abs. 1a HGB

Die AXA easy Versicherung AG mit Sitz in Köln ist ein Tochterunternehmen der AXA Konzern AG. Sie ist in dem vom Amtsgericht Köln geführten Handelsregister mit der Handelsregisternummer HR B 73344 eingetragen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Sowohl der Jahresabschluss als auch der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 wurden nach den für Versicherungsunternehmen geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) erstellt.

Aktiva

Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwerten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwert zugeschrieben, sofern der beizulegende Zeitwert wieder gestiegen ist.

Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, werden entsprechend dem gemilderten Niederstwertprinzip mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dem dauerhaft niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Agio- und Disagiobeträge werden ratierlich über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.

Die dauerhafte Wertminderung eines Wertpapiers wird angenommen, wenn der Zeitwert des Wertpapiers einen Werteverfall aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung des Ratings/der Bonität eines Emittenten aufzeigt und aus diesem Grund von einem (Teil-) Ausfall des Schuldtitels ausgegangen wird.

Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existieren.

Die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft werden mit dem Nennwert abzüglich angemessener Einzel- beziehungsweise Pauschalwertberichtigungen angesetzt.

Die übrigen, nicht einzeln erwähnten Aktivposten sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.

Da eine ertragsteuerliche Organschaft mit der AXA Konzern AG besteht, werden etwaige bestehende aktive latente Steuern der Gesellschaft bei dem Organträger AXA Konzern AG ausgewiesen.

Passiva

Die Beitragsüberträge wurden für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft pro rata temporis unter Berücksichtigung unterjähriger Fälligkeiten nach Abzug äußerer Kosten ermittelt.

Die Anteile der Rückversicherer ergaben sich aus der Fälligkeitsstruktur in den Rückversicherungsbeständen. Der koordinierte Ländererlass vom 20. Mai 1974 wurde berücksichtigt.

Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle enthält die Rückstellung für Entschädigungen, die Renten-Deckungsrückstellung und die Rückstellung für Schadenregulierungsaufwendungen. Die Rückstellung für Entschädigungen für das selbst abgeschlossene Geschäft wurde inventurmäßig je Einzelschaden festgesetzt und fortgeschrieben. Bei der Ermittlung der einzelnen Schadenrückstellungen wurden Ansprüche aus Regressen und Provenues abgesetzt, soweit ihre Realisierbarkeit feststand oder zweifelsfrei bestimmbar war. Die Anteile der Rückversicherer an den Rückstellungen wurden den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend ermittelt.

Die Spätschadenrückstellung für eingetretene, bis zur Schließung des Schadenregisters nicht gemeldete Versicherungsfälle wurde nach den Erfahrungswerten der Vorjahre ermittelt.

Die Rückstellung für Schadenregulierungskosten wurde unter Beachtung des koordinierten Ländererlasses vom 22. Februar 1973 errechnet. Die Anteile der Rückversicherer an den Rückstellungen wurden den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend ermittelt.

Die Rückstellung für unverbrauchte Beiträge aus ruhenden Kraftfahrtversicherungen wurde in Höhe der Beitragsguthaben für den Zeitraum vom Beginn der Unterbrechung des Versicherungsschutzes bis zum Bilanzstichtag gebildet. Die Beitragsguthaben wurden für jeden Vertrag einzeln ermittelt.

Die Rückstellung für späteres Storno wurde nach den Erfahrungswerten der Vergangenheit festgestellt.

Die Rückstellung aufgrund der Verpflichtung aus der Mitgliedschaft in der Verkehrsopferhilfe e. V. wurde entsprechend der Aufgabe des Vereins für das vorhergehende Geschäftsjahr gebildet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Die anderen Verbindlichkeiten wurden nach § 253 Abs. 1 HGB mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Die übrigen nicht einzeln erwähnten Passivposten sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.

Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge und Aufwendungen werden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.

Grundlagen für die Währungsumrechnung

Fremdwährungspositionen werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.

Zeitwerte der Kapitalanlagen

Die Offenlegung von Zeitwerten der Kapitalanlagen erfolgt entsprechend den Vorschriften §§ 54 ff. der RechVersV. Die Angaben werden zum Bilanzstichtag erstellt.

Als beizulegende Zeitwerte für Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere werden Börsenkurse, Rücknahmepreise oder Nettoinventarwerte per 31. Dezember 2024 verwendet.

Als beizulegende Zeitwerte für Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere werden im Wesentlichen die Börsenkurse per 31. Dezember 2024 angesetzt. Die beizulegenden Zeitwerte der Wertpapiere ohne Börsennotierung werden auf Grundlage von Discounted-Cash-Flow -Methoden ermittelt.

Einbeziehung in den Konzernabschluss

Durch die Einbeziehung der Gesellschaft in den Konzernabschluss der AXA S.A., Paris, lagen einzelne Buchungsschlusstermine vor dem 31. Dezember des Geschäftsjahres. Die Zahlungsvorgänge grenzten wir über die sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten ab. Dadurch ergaben sich keine wesentlichen Einflüsse auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Angaben zur Bilanz

Aktiva

Entwicklung der Aktivposten A.I. im Geschäftsjahr 2024 in Euro

Bilanzwerte Vorjahr Zugänge Abgänge Zuschreibungen Bilanzwerte Geschäftsjahr
A.I. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 10.921.023 0 4.876.295 0 6.044.728
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 841.395 0 19.576 0 821.819
Summe A.I. 11.762.418 0 5.346.165 0 6.866.546
Gesamt 11.762.418 0 5.346.165 0 6.866.546

Zeitwert der Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2023 gemäß § 54 RechVersV (in Euro)

2024 Bilanzwerte 2024 Zeitwerte zu Anschaffungskosten bilanziert 2024 Zeitwerte zum Nennwert bilanziert 2024 Zeitwerte Summe
A.I. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 6.044.728 6.471.732 0 6.471.732
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 821.819 799.587 0 799.587
Summe A.I. 6.866.546 7.271.319 0 7.271.319
Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert 404.772

Zeitwert der Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2022 gemäß § 54 RechVersV (in Euro)

2023 Bilanzwerte 2023 Zeitwerte zu Anschaffungskosten bilanziert 2023 Zeitwerte zum Nennwert bilanziert 2023 Zeitwerte Summe
A.I. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 10.921.023 11.254.392 0 11.254.392
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 841.395 803.786 0 803.786
Summe A.I. 11.762.418 12.058.179 0 12.058.179
Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert 295.761

A.I. Sonstige Kapitalanlagen

Bewertung von Kapitalanlagen wie Anlagevermögen gemäß § 341b Abs. 2 HGB

Auf der Grundlage nachfolgender Darstellungen nimmt die AXA easy Versicherung AG die Möglichkeit gemäß § 341b Abs. 2 HGB in Anspruch, Kapitalanlagen nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften zu bewerten, weil sie dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.

Die Entscheidung über die Zweckbestimmung der Kapitalanlagen ist mit Beschluss des Vorstandes der AXA easy Versicherung AG wie folgt getroffen worden:

Im Geschäftsjahr 2024 waren Kapitalanlagen mit einem Buchwert in Höhe von 822 Tsd. Euro bewertet wie Anlagevermögen (2023: 841 Tsd. Euro). Dies entspricht einem Anteil von 12 % an den gesamten Kapitalanlagen (2023: 7 %).

Grundlage für die Bestimmung:

Die Bestimmung, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wird aus folgenden Indikatoren abgeleitet:

1. Die AXA easy Versicherung AG ist in der Lage, die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewerteten Kapitalanlagen so zu verwenden, dass sie dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen können.

2. Aufgrund der laufenden Liquiditätsplanung besitzt die AXA easy Versicherung AG die Fähigkeit zur Daueranlage der betreffenden Kapitalanlagen.

3. Die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewerteten Kapitalanlagen werden in der Buchhaltung jeweils auf gesonderten Konten von den anderen Wertpapieren getrennt erfasst. Eine depotmäßige Trennung von Anlage- und Umlaufvermögen ist gewährleistet.

Voraussichtlich dauernde Wertminderung:

Bei den nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewerteten Kapitalanlagen werden Abschreibungen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung (gemäß § 341b Abs. 2) HGB vorgenommen.

Die Methoden für die Beurteilung der voraussichtlich dauernden Wertminderung bei Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Hieraus ergab sich keine Notwendigkeit für außerplanmäßige Abschreibungen.

Der Bestand an Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren, die wie Anlagevermögen bewertet werden, weist zum 31.12.2024 stille Lasten in Höhe von 22 Tsd. Euro aus.

Wir gehen nach Prüfung der Kriterien bezüglich einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung, aufgrund unserer langfristigen Halteabsicht sowie unserer Erwartung der zukünftigen Marktentwicklung von vorübergehenden Wertminderungen der Kapitalanlagen aus.

Nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertete Kapitalanlagen

in Tsd. Euro 2024
Bilanzwerte Zeitwerte
--- --- ---
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 822 800
Summe Wertpapiere 822 800
Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert -22

B. II. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft

Die im Berichtsjahr ausgewiesenen Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft in Höhe von 105 Tsd. Euro (2023: 0 Euro) bestehen in voller Höhe gegenüber verbundenen Unternehmen.

B. III. Sonstige Forderungen

Die hier ausgewiesenen Beträge entfallen nahezu vollständig auf Forderungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 1.154 Tsd. Euro (2023: 1.438 Tsd. Euro).

C. II. Andere Vermögensgegenstände

Die Position andere Vermögensgegenstände enthält bezahlte, jedoch noch nicht verrechnete Schäden in Höhe von 2.213 Tsd. Euro (2023: 2.370 Tsd. Euro).

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Die Rechnungsabgrenzungsposten sind für die Zinsforderungen aus Kapitalanlagen gebildet worden.

Passiva

A. Eigenkapital

in Euro 2024 2023
Gezeichnetes Kapital 3.500.000 3.500.000
Kapitalrücklage 2.514.496 2.514.496
Gesetzliche Rücklage gem. § 300 Nr.1 AktG 350.000 350.000
Gesamtes Eigenkapital 6.364.496 6.364.496

Das gezeichnete Kapital der AXA easy Versicherung AG betrug per 31. Dezember 2024 unverändert 3.500.000 Euro und war in 3.500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je 1,00 Euro aufgeteilt.

B. Versicherungstechnische Bruttorückstellungen insgesamt

in Euro 2024 2023
selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Unfallversicherung 281 300
Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung 89.079.047 86.797.937
Sonstige Kraftfahrtversicherungen 16.197.645 18.673.586
Sonstige Versicherungen 5.488 99
Gesamtes Versicherungsgeschäft: 105.282.461 105.471.922

B. II.1. Bruttorückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

in Euro 2024 2023
selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Unfallversicherung 0 0
Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung 75.716.060 75.949.972
Sonstige Kraftfahrtversicherungen 10.771.841 13.775.057
Sonstige Versicherungen 5.389 1
Gesamtes Versicherungsgeschäft: 86.493.290 89.725.030

C.I. Sonstige Rückstellungen

in Euro 2024 2023
darin enthalten:
Rückstellungen für Jahresabschlusskosten 15.292 15.172
Übrige Rückstellungen 103.000 299.000
Gesamt 118.292 314.172

D. II. Abrechnungsverbindlichkeiten

Die im Berichtsjahr ausgewiesenen Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft in Höhe von 10.012 Tsd. Euro (2023: 7.915 Tsd. Euro) bestehen in voller Höhe gegenüber verbundenen Unternehmen.

D. III. Sonstige Verbindlichkeiten

Hierin sind unter anderem Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 894 Tsd. Euro (2023: 762 Tsd. Euro) enthalten. Bei den sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich überwiegend um kurzfristige Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden nicht. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, sind nicht vorhanden.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

I.1.a) Gebuchte Bruttobeiträge

in Euro 2024 2023
selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Unfallversicherung 1.584 1.758
Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung 47.970.592 48.394.908
Sonstige Kraftfahrtversicherungen 20.323.451 20.993.790
Sonstige Versicherungen 340.000 300.000
Gesamtes Versicherungsgeschäft: 68.635.627 69.690.456

I.1. Verdiente Bruttobeiträge

in Euro 2024 2023
selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Unfallversicherung 1.603 1.728
Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung 45.429.265 47.480.302
Sonstige Kraftfahrtversicherungen 19.793.860 20.519.759
Sonstige Versicherungen 340.000 300.000
Gesamtes Versicherungsgeschäft: 65.564.728 68.301.789

Die verdienten Bruttobeiträge sind im Geschäftsjahr um 2.737 Tsd. Euro bzw. 4,0 % auf 65.565 Tsd. Euro gesunken.

I.1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung

Die verdienten Beiträge für eigene Rechnung belaufen sich auf 0 Euro, da zwischen der AXA easy Versicherung AG und der AXA Versicherung AG ein 100-prozentiger Quotenrückversicherungsvertrag besteht.

I.3. Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle

in Euro 2024 2023
selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Unfallversicherung 0 0
Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung 32.967.895 39.832.923
Sonstige Kraftfahrtversicherungen 15.094.440 21.816.160
Sonstige Versicherungen 483.587 640.368
Gesamtes Versicherungsgeschäft: 48.545.922 62.289.451

Die Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle sanken um 13.744 Tsd. Euro auf 48.546 Tsd. Euro und die Schadenquote brutto verringerte sich um 17,2 Prozentpunkte auf 74,0 %.

I.5. a) Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb

in Euro 2024 2023
selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Unfallversicherung 8 5
Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung 5.758.546 7.755.417
Sonstige Kraftfahrtversicherungen 1.367.127 1.625.148
Sonstige Versicherungen 2.223 840
Gesamtes Versicherungsgeschäft: 7.127.904 9.381.410

Von den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb des Geschäftsjahres entfielen 4.631 Tsd. Euro (2023: 6.677 Tsd. Euro) auf Abschlusskosten und 2.497 Tsd. Euro (2023: 2.705 Tsd. Euro) auf Verwaltungskosten. Die Abschlusskostenquote sank um 2,7 Prozentpunkte auf 7,1 % (2023: 9,8 %). Die Verwaltungskostenquote sank leicht um 0,2 Prozentpunkte auf 3,8 %.

Rückversicherungssaldo

in Euro 2024 2023
selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Unfallversicherung -1.595 -1.723
Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung -6.702.824 108.039
Sonstige Kraftfahrtversicherungen -3.332.293 2.921.549
Sonstige Versicherungen 145.810 341.208
Gesamtes Versicherungsgeschäft: -9.890.902 3.369.073
- = zugunsten der Rückversicherer

Der Rückversicherungssaldo setzt sich zusammen aus den verdienten Beiträgen des Rückversicherers und den Anteilen des Rückversicherers an den Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle und den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb.

I.8. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung

Aufgrund des bestehenden 100-prozentigen Quotenrückversicherungsvertrages für das Kraftfahrtgeschäft mit der AXA Versicherung AG und eines 100-prozentigen Quotenrückversicherungsvertrages für das Beistandsleistungsgeschäft mit der Inter Partner Assistance S.A erfolgt eine Abgabe sämtlicher versicherungstechnischer Salden an diese Konzerngesellschaften. Das versicherungstechnische Ergebnis der AXA easy Versicherung beträgt demnach Null Euro. Das versicherungstechnische Bruttoergebnis hat einen Saldo in Höhe von 9.980 Tsd. Euro (2023: -3.244 Tsd. Euro).

II.3. Technischer Zinsertrag

Der technische Zinsertrag wurde gemäß § 38 RechVersV ermittelt, dabei wurde der Zins für die Rentendeckungsrückstellungen aus dem arithmetischen Mittel des Anfangs- und Endbestandes der Rückstellung berechnet.

II.4. Sonstige Erträge

Die Sonstigen Erträge stammen der aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen in Höhe von 205 Tsd. Euro, aus sonstigen Zinserträgen in Höhe von 200 Tsd. Euro, aus der Rückerstattung von Bankgebühren in Höhe von 38 Tsd. Euro sowie aus der Ausbuchung kleinerer Verbindlichkeiten in Höhe von 11 Tsd. Euro.

II.5. Sonstige Aufwendungen

Die Sonstigen Aufwendungen beinhalten Kosten für Serviceleistungen der AXA Gruppe in Höhe von 313 Tsd. Euro, Prüfungskosten und Verbandsbeiträge in Höhe von 301 Tsd. Euro, Aufwendungen für Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in Höhe von 131 Tsd. Euro sowie Bankgebühren in Höhe von 64 Tsd. Euro.

II.7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Aufgrund des negativen Vorsteuerergebnisses ergibt sich ein Steuerertrag des Geschäftsjahres in Höhe von 56 Tsd. Euro (2023: Steuerertrag in Höhe von 223 Tsd. Euro). Seit dem Geschäftsjahr 2011 besteht eine körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft mit der AXA Konzern AG als Organträgerin.

II.9. Erträge aus Verlustübernahme

Nach Berücksichtigung des Steuerertrages weist unsere Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 117 Tsd. Euro (2023: Jahresfehlbetrag in Höhe von 471 Tsd. Euro) aus, der im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages von der AXA Konzern AG übernommen wird.

Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter

in Euro 2024 2023
1. Provisionen jeglicher Art der Versicherungsvertreter im Sinne des 1.941.388 3.770.432
§ 92 HGB für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft
Aufwendungen insgesamt 1.941.388 3.770.432

Anzahl der mindestens einjährigen Versicherungsverträge

2024 2023
selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Unfallversicherung 76 95
Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung 128.548 138.722
Sonstige Kraftfahrtversicherungen 105.795 117.796
Gesamtes Versicherungsgeschäft: 234.419 256.613

Sonstige Angaben

Angaben nach § 285 Nr. 1, Nr. 2 HGB

Die Angaben zu den sonstigen Verbindlichkeiten sind in den Erläuterungen zu der entsprechenden Bilanzposition aufgeführt.

Angaben nach § 285 Nr. 3 und 3a HGB

Die AXA easy Versicherung AG besitzt keine Nachzahlungsverpflichtungen bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Investmentanteilen.

Angaben nach § 285 Nr. 7 HGB

Es sind keine Mitarbeiter bei der AXA easy Versicherung AG beschäftigt.

Angaben nach § 285 Nr. 9 HGB

Die Vorstandsmitglieder und der Aufsichtsrat haben keine Vergütung erhalten. Die Tätigkeiten wurden im Rahmen der bestehenden Arbeitsverhältnisse von der AXA Konzern AG entlohnt und nur im Wege des Dienstleistungsvertrages zwischen den Gesellschaften verrechnet. Am Jahresende bestanden weder gegenüber Vorstandsmitgliedern noch gegenüber Aufsichtsratsmitgliedern Darlehen. Es wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen.

Angaben nach § 285 Nr. 17 HGB

Die Abschlussprüferhonorare teilen sich nach Leistungsarten wie folgt auf:

In Tsd. Euro 2024
Abschlussprüfungsleistungen 170
Sonstige Leistungen 17
Gesamt 187

Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten die gesetzliche Jahresabschlussprüfung sowie die Prüfung der Solvabilitätsübersicht. Die Honorare für Sonstige Leistungen betreffen andere betriebswirtschaftliche Prüfungen.

Angaben nach § 285 Nr. 19 HGB

Zum Bilanzstichtag befanden sich bei der AXA easy Versicherung AG keine derivativen Finanzinstrumente im Bestand.

Angaben nach § 285 Nr. 21 HGB

Wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Personen oder Unternehmen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, wurden nicht getätigt.

Angaben nach § 285 Nr. 23 HGB

Zum Bilanzstichtag befanden sich bei der AXA easy Versicherung AG keine derivativen Finanzinstrumente im Bestand, die zu Sicherungszwecken abgeschlossen wurden.

Angaben nach § 285 Nr. 26 HGB

Es liegen keine Anteile beziehungsweise Aktien an inländischen beziehungsweise vergleichbaren EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches von mehr als dem zehnten Teil vor.

Angaben gemäß § 285 Nr. 30a HGB

Die Gesellschaft ist Teil einer Unternehmensgruppe, deren oberste Muttergesellschaft mit Sitz in Frankreich den französischen Umsetzungsregelungen zur globalen Mindestbesteuerung (OECD Pillar 2) ab dem Wirtschaftsjahr 2024 unterliegt. Darüber hinaus unterliegt die Gesellschaft in Deutschland ab dem Wirtschaftsjahr 2024 dem Mindeststeuergesetz und hat insbesondere die Regelungen zur nationalen Ergänzungssteuer zu beachten. Die Gesellschaft macht für die Wirtschaftsjahre bis 2026 aufgrund einer hinreichenden Steuerbelastung vom CbCR-Safe-Harbour Gebrauch und erwartet auch darüber hinaus keine steuerlichen Auswirkungen aus der Anwendung des Mindeststeuergesetzes.

Angaben gem. § 285 Nr. 33 HGB (Nachtragsbericht)

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind bei unserer Gesellschaft keine Vorgänge eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft haben.

Aufsichtsrat

Angaben nach § 285 Nr. 10 HGB

Dr. Marc Daniel Zimmermann

Vorsitzender

Mitglied des Vorstandes der

AXA Konzern AG

Köln

Eric Schöndube

stellv. Vorsitzender

Experte Rechnungslegung

Leiter Financial Accounting & Reporting

AXA Konzern AG

Köln

Janina Hemmersbach

Leiterin Controlling Sach-Sparte

AXA Konzern AG

Köln

Vorstand

Angaben nach § 285 Nr. 10 HGB

Arne Kleines (ab 16. Juli 2024)

Vorstandsvorsitzender

Kapitalanlagen, Verarbeitung/Schaden

Produktmanagement, Rückversicherung, Recht

Stefan Rupp

Mathematik, Risikomanagement,

Versicherungsmathematische Funktion,

Personal, Revision, Rechnungswesen,

Compliance, Controlling, Steuern,

Betriebsorganisation (bis April 2024 und ab Juli 2024),

Datenschutz, Geldwäsche

Von April bis Juli 2024 zusätzlich: Recht,

Rückversicherung (passiv)

Christian Pape

Konzernkommunikation, Unternehmensentwicklung,

Marketing, IT/Digitalisierung, Projektmanagement,

Vertrieb

Von April bis Juli 2024 zusätzlich: Betriebsorganisation,

Kapitalanlagen, Verarbeitung/Schaden,

Produktmanagement, Rückversicherung (aktiv)

Fabian Maximilian Schneider (bis 29.02.2024)

Vorstandsvorsitzender

Kapitalanlagen, Verarbeitung/Schaden,

Produktmanagement, Rückversicherung, Recht

Angaben nach § 285 Nr. 14 HGB und § 160 Absatz 1 Nr. 8 AktG

Nach den vorliegenden Mitteilungen gemäß § 20 Absatz 1 und Absatz 4 AktG hält die AXA Konzern AG, Köln, 100 % am Grundkapital unserer Gesellschaft.

Im Verhältnis zur AXA Konzern AG, Köln, sind wir ein Konzernunternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG in Verbindung mit § 18 Absatz 1 AktG.

Die AXA easy Versicherung, Köln wird in den Konzernabschluss der AXA S.A., Paris, als kleinsten und größten Kreis von Unternehmen, zum 31. Dezember 2024 einbezogen. Der Konzernabschluss der AXA S.A., Paris, wird bei der französischen Finanzaufsichtsbehörde in Paris (Autorité des Marchés Financiers) unter RCS (Registre du Commerce et des Sociétés) 572 093 920 hinterlegt. Der Konzernabschluss der AXA S.A. wird in englischer Sprache im Unternehmensregister unter AXA Konzern AG befreiender Konzernabschluss gem. § 291 HGB veröffentlicht.

Köln, den 13. März 2025

Der Vorstand

Kleines

Rupp

Pape

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die AXA easy Versicherung AG, Köln

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

2 Der Bericht über die Solvabilität und Finanzlage ist nicht Bestandteil des Lageberichts und damit nicht prüfungspflichtig.

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der AXA easy Versicherung AG, Köln​, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AXA easy Versicherung AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024​ geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Versicherungsunternehmen geltenden handelsrechtlichen Vorschriften​​ und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB​​ erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB​​ und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung​​ durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Bewertung der in der Brutto-Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im selbst abgeschlossenen Schaden-/Unfall-Versicherungsgeschäft enthaltenen Teilschadenrückstellungen für bekannte und unbekannte Versicherungsfälle

Hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze verweisen wir auf die Erläuterungen im Anhang der Gesellschaft in Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“. Risikoangaben sind im Lagebericht im Abschnitt „Risiken der zukünftigen Entwicklung“ enthalten.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Die Brutto-Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle beträgt EUR 86,5 Mio. Dies entspricht 477,4 % der Bilanzsumme; hieraus ergibt sich ein wesentlicher Einfluss auf die Vermögenslage der Gesellschaft.

Die Brutto-Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle setzt sich aus verschiedenen Teilschadenrückstellungen zusammen. Die Rückstellungen für bekannte und unbekannte Versicherungsfälle bilden hiervon den wesentlichen Teil.

Die Bewertung der Teilschadenrückstellungen für bekannte und unbekannte Versicherungsfälle unterliegt Unsicherheiten hinsichtlich der voraussichtlichen Schadenhöhe und ist daher insbesondere bezogen auf die unbekannten Versicherungsfälle stark ermessensbehaftet. Die Schätzung darf nach handelsrechtlichen Grundsätzen nicht risikoneutral im Sinne einer Gleichgewichtung von Chancen und Risiken durchgeführt werden, sondern hat unter Beachtung des Vorsichtsprinzips (§ 341e Abs. 1 Satz 1 HGB) zu erfolgen.

Die Rückstellungen für bekannte Versicherungsfälle werden nach dem voraussichtlichen Aufwand für jeden einzelnen Schadenfall gebildet. Für bereits eingetretene aber noch nicht gemeldete Schadenfälle (unbekannte Schadenfällen) werden pauschale Spätschadenrückstellungen gebildet, die überwiegend nach Erfahrungssätzen berechnet werden; dabei kommen anerkannte versicherungsmathematische Verfahren zur Anwendung.

Das Risiko für den Abschluss besteht bei den zum Bilanzstichtag bereits bekannten Schadenfällen darin, dass die noch zu erwartenden Schadenzahlungen nicht in zutreffender Höhe zurückgestellt werden. Bei den unbekannten Schadenfällen besteht daneben das Risiko, dass diese nicht in zutreffendem Umfang geschätzt werden.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Bei der Prüfung der Rückstellung für bekannte und unbekannte Versicherungsfälle haben wir (als Teil des Prüfungsteams) eigene Aktuare eingesetzt und risikoorientiert insbesondere folgende wesentlichen Prüfungshandlungen durchgeführt:

Wir haben uns einen grundlegenden Überblick über den Prozess zur Ermittlung der Rückstellungen verschafft.

Auf Basis einer bewussten Auswahl haben wir die Ordnungsmäßigkeit der Aktenführung und die Höhe einzelner, bekannter Schadenrückstellungen anhand der Aktenlage für verschiedene Versicherungszweige und -arten nachvollzogen.

Wir haben die Berechnungen des Unternehmens zur Ermittlung der unbekannten Spätschäden für eine risikoorientierte Auswahl einzelner Sparten nachvollzogen. Dabei haben wir insbesondere die Herleitung der geschätzten Anzahl der Schäden und deren Höhe auf der Grundlage historischer Erfahrungen und aktueller Entwicklungen gewürdigt.

Die tatsächliche Entwicklung der im Vorjahr gebuchten Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle haben wir anhand der Abwicklungsergebnisse analysiert.

Anhand eines Zeitreihenvergleichs insbesondere von Schadenstückzahlen, Schadenhäufigkeiten, durchschnittliche Schadenhöhen sowie der Geschäftsjahres- und bilanziellen Schadenquoten haben wir die Entwicklung der Schadenrückstellung analysiert.

Wir haben eigene aktuarielle Reserveberechnungen für ausgewählte Segmente durchgeführt, die wir auf Basis von Risikoüberlegungen ausgewählt haben. Hierbei haben wir jeweils eine Punktschätzung vorgenommen und diese mit den Berechnungen der Gesellschaft verglichen.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die verwendeten Methoden zur Bewertung der in der Brutto-Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im selbst abgeschlossenen Schaden-/Unfall-Versicherungsgeschäft enthaltenen Teilschadenrückstellungen für bekannte und unbekannte Versicherungsfälle sind sachgerecht, stehen im Einklang mit den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen und wurden korrekt angewendet. Die zugrunde liegenden Annahmen wurden in geeigneter Weise abgeleitet.

Sonstige Informationen

Der Aufsichtsrat ist für die sonstige Information „Bericht des Aufsichtsrats“ verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Versicherungsunternehmen geltenden handelsrechtlichen Vorschriften​​ in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB​​ und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung​ durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 21. März 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 18. Dezember 2024 vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2024 als Abschlussprüfer der AXA easy Versicherung AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht des geprüften Unternehmens angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:

- Independent Practitoner's Reasonable Assurance Report Internal Modell Assessment

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Andreas Dielehner​.

Köln, den​ 19. März 2025

**KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

gez.​ Dielehner, Wirtschaftsprüfer

gez.​ Bramkamp, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstandes entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben überwacht und sich während des Geschäftsjahres 2024 fortlaufend von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Durch vierteljährige Berichte und in zwei Sitzungen sowie durch ein schriftliches Beschlussverfahren wurde er eingehend mündlich und schriftlich gemäß § 90 des Aktiengesetzes (AktG) über die allgemeine Geschäftsentwicklung, über grundlegende Angelegenheiten sowie die strategischen Ziele der Geschäftsführung unterrichtet. Die vom Vorstand beabsichtigte Geschäftspolitik sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft wurden ausführlich besprochen. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand weiterhin umfassend über die Risikosituation informiert.

In der bilanzfeststellenden Sitzung am 21. März 2024 befasste sich der Aufsichtsrat intensiv mit dem Bericht des Vorstandes über den Geschäftsverlauf 2023 und dem vorgelegten Jahresabschluss. In der gleichen Sitzung stellte der Vorstand die endgültige Planung für 2024 vor, die eingehend erörtert wurde. Dabei informierte der Vorstand den Aufsichtsrat insbesondere über die strategischen Schwerpunkte für das Geschäftsjahr 2024.

In der Sitzung am 11. November 2024 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat ausführlich über den bisherigen Geschäftsverlauf und die vorläufige Planung 2025. Ein weiterer Schwerpunkt der Berichterstattung durch den Vorstand bildete der Überblick über strategischen Prioritäten 2024/2025. Darüber hinaus wurde der Aufsichtsrat über die Risikosituation der Gesellschaft zusammen mit der Risikostrategie 2024 informiert sowie die IT-Strategie 2026+ mit ihm erörtert.

Weiterhin hat am 21. März 2024 und am 11. November 2024 jeweils eine Sitzung des vom Aufsichtsrat gebildeten Prüfungsausschusses stattgefunden. Dieser ist mit dem Aufsichtsrat personenidentisch. In den beiden Sitzungen hat sich der Prüfungsausschuss jeweils mit der aktuellen Risikosituation der Gesellschaft, Compliance-Themen sowie den Ergebnissen und dem aktuellen Stand von Prüfungen der internen Revision befasst. An der Sitzung am 21. März 2024 haben Vertreter des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023, PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, und Vertreter des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024, KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, teilgenommen und über Prüfung des Abschlusses 2023 berichtet. In der Sitzung am 11. November 2024 haben Vertreter:innen des Abschlussprüfers KPMG AG teilgenommen und zum Prüfungsauftrag, -ansatz, -zeitplan und erste Prüfungsinhalte ausgeführt. Außerdem hat sich der Prüfungsausschuss in diesen Sitzungen mit der Qualität der Abschlussprüfung und den für das Geschäftsjahr 2024 geplanten Nichtprüfungsleistungen befasst.

Darüber hinaus hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit dem Vorstand in mehreren Einzelgesprächen geschäftspolitische Fragen sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft behandelt. Über hierdurch zur Kenntnis des Vorsitzenden gelangte wichtige Angelegenheiten wurde der Aufsichtsrat jeweils unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat zudem im Geschäftsjahr 2024 die gemäß dem Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß VAG geforderte Selbsteinschätzung durchgeführt und sich mit dem Thema Entwicklungsplan befasst.

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht und die Solvabilitätsübersicht für das Geschäftsjahr 2024 sind von der durch die Hauptversammlung zum Abschlussprüfer bestellten KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht lagen dem Aufsichtsrat unverzüglich nach der Aufstellung vor. Ebenso wurde der Bericht des Abschlussprüfers allen Mitgliedern des Aufsichtsrates fristgerecht vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den Prüfungsbericht und das Prüfungsergebnis dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat in den jeweiligen Sitzungen zusätzlich mündlich erläutert und Fragen beantwortet. Der Aufsichtsrat nahm den Bericht und die Erläuterungen zur Kenntnis. Die Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Er billigte den Jahresabschluss, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist.

Im vergangenen Jahr ist im Vorstand eine Personalveränderung eingetreten. Herr Fabian Maximilian Schneider hat sein Vorstandsmandat in der Gesellschaft mit Wirkung zum 29. Februar 2024 niedergelegt. Als Nachfolger hat der Aufsichtsrat in einem schriftlichen Umlaufverfahren Herrn Arne Kleines bestellt, der den Vorstandsvorsitz zum 16. Juli 2024 übernommen hat.

Der Aufsichtsrat spricht Herr Schneider seinen Dank für die erfolgreiche Tätigkeit für die Gesellschaft aus. Unser besonderer Dank gilt weiterhin dem gesamten Vorstand und allen Mitarbeiter:innen der Dienstleistungsgesellschaften, die für die Gesellschaft im Jahr 2024 tätig geworden sind.

Köln, den 26. März 2025

Für den Aufsichtsrat

Dr. Marc Daniel Zimmermann, Vorsitzender

Eric Schöndube

Janina Hemmersbach

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