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AXA — Annual Report 2023
Oct 1, 2024
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Annual Report
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Publication
AXA Krankenversicherung Aktiengesellschaft
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Kennzahlen
| AXA Krankenversicherung AG | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| A. Kennzahlen zur Sicherheit und Finanzierbarkeit | ||
| RfB-Quote in % | 33,9 | 34,1 |
| RfB-Zuführungsquote in % | 8,5 | 11,2 |
| Überschussverwendungsquote* in % | 83,0 | 85,6 |
| Eigenkapital in Mio. Euro | 184,0 | 184,0 |
| Eigenkapitalquote in % | 4,8 | 5,0 |
| Ergebnis vor Gewinnabführung in Mio. Euro | 110,0 | 95,0 |
| Ergebnisabführung in Mio. Euro | 110,0 | 95,0 |
| B. Kennzahlen zum Erfolg und zur Leistung | ||
| Versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote in % | 11,1 | 14,3 |
| Schadenquote in % | 80,4 | 77,6 |
| Verwaltungskostenquote in % | 2,0 | 2,0 |
| Nettoverzinsung in % | 2,6 | 2,6 |
| Laufende Durchschnittsverzinsung in % | 2,7 | 2,4 |
| C. Bestands- und Wachstumskennzahlen | ||
| Beitragseinnahmen in Mio. Euro | 3.813,7 | 3.708,4 |
| Veränderungsrate in % | +2,8 | +4,3 |
| Anzahl der versicherten natürlichen Personen | 1.717.278 | 1.725.293 |
| Veränderungsrate in % | -0,5 | -0,5 |
| davon: | ||
| -Vollversicherte | 808.678 | 807.698 |
| Veränderungsrate in % | +0,1 | 0,0 |
| -Ergänzungsversicherte | 908.600 | 917.595 |
| Veränderungsrate in % | -1,0 | -1,0 |
* Überschussverwendungquote für das Geschäft nach Art der Lebensversicherung (Quote 2023 vorläufig)
Als Folge der Rundungen können sich bei der Berechnung von Summen und Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben.
Inhaltsverzeichnis
Aufsichtsrat
Antimo Perretta
Vorsitzender
Ehemaliger CEO European Markets & Latin America, AXA GIE
La Neuveville/BE, Schweiz
Mirjam Bamberger
Chief Strategic Development Officer AXA Europe &
Latin America, AXA GIE
Zürich, Schweiz
Oliver Koll
Stellvertretender Vorsitzender Konzernbetriebsrat,
Stellvertretender Vorsitzender Gesamtbetriebsrat AXA Konzern AG,
AXA Konzern AG
Bedburg, Deutschland
Thomas Gerber Neidhart
Mitglied der Geschäftsleitung der AXA Versicherungen AG
und der AXA Leben AG
Zürich, Schweiz
Vorstand
Dr. Thilo Schumacher
Vorsitzender
Vorstandsvorsitz
Customer Management
Finanzen (vertretungshalber ab 01.03.2024)
Dr. Achim Dahlbokum (ab 28.12.2023)
Informationstechnologie / Digitalisierung
Dr. Karsten Dietrich
Personenversicherung
Beate Heinisch
Operations
People Experience Informationstechnologie / Digitalisierung (vertretungshalber vom 01.09. bis 27.12.2023)
Kai Kuklinski
Vertrieb
Dr. Stefan Lemke (bis 31.08.2023)
Informationstechnologie / Digitalisierung
Dr. Marc Daniel Zimmermann (bis 29.02.2024)
Finanzen
Wissenschaftlicher Beirat
Dr. Markus Hamm
Group CEO Veonet GmbH
München
Prof. Dr. Thomas-H. Ittel
Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des
Universitätsklinikums Aachen
Aachen
Prof. Dr. Dr. Jens Kleesiek
Translationale bildgestützte Onkologie
Universitätsklinikum Essen (AöR)
Institut für Künstliche Intelligenz in der Medizin (IKIM)
Essen
Prof. Dr. phil. Adelheid Kuhlmey
Direktorin des Instituts Medizinische Soziologie der
Charité Berlin
Berlin
Prof. Dr. med. Stephan Martin
Chefarzt für Diabetologie und Direktor des Westdeutschen Diabetes- und Gesundheitszentrum
Verbund Katholischer Kliniken
Düsseldorf
Dr. Markus Müschenich
Managing Partner Eternity Health Incubator
Berlin
Prof. Dr. J.-Matthias Graf von der Schulenburg
(Vorsitzender Beirat AXA KV)
Institut für Versicherungsbetriebslehre
der Universität Hannover
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
Hannover
Dr. rer. nat. Sven Simons
Geschäftsführer
GfD Gesundheit für Deutschland GmbH & Co. KG
Gesund.de
München
Prof. Dr. Sylvia Thun
Berliner Institut für Gesundheitsforschung
Institute of Health (BIH)
Director Core Unit eHealth and Interoperability (CEI)
Berlin
Ulrich Weigeldt
Bundesvorsitzender des
Deutschen Hausärzteverbandes e. V.
Köln
Lagebericht
Geschäfts- und Rahmenbedingungen
Die Entwicklung unserer Gesellschaft fand im Geschäftsjahr 2023 in nachfolgend beschriebenem Umfeld statt:
Deutsche Wirtschaft im Tief
Die deutsche Wirtschaft ist im vergangenen Jahr geschrumpft. Laut Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung sank das Bruttoinlandsprodukt verglichen mit dem Vorjahr um 0,3 %. Im Jahr zuvor war immerhin ein Wachstum von rund 1,8 % zu verzeichnen. Gründe sind die hohe Inflation, steigende Zinsen und die schwache Weltkonjunktur. Hinzu kommen politische Unsicherheiten - vom Ukraine-Krieg und dem Nahost-Konflikt bis hin zu den Haushaltsproblemen der Bundesregierung. Milliardenhilfen in der Energiekrise drückten den deutschen Staatshaushalt im vergangenen Jahr ins Minus. Die hohe Inflation schmälerte die Kaufkraft der privaten Haushalte, die sich deshalb mit dem Konsum zurückhielten und 0,8 % weniger ausgaben. Die Europäische Zentralbank bekämpft die starke Teuerung mit dem höchsten Zinsniveau ihrer Geschichte (Quelle: Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung).
Deutsche Versicherungswirtschaft trotz schwieriger Rahmenbedingungen zufrieden
Die deutsche Versicherungswirtschaft hat sich im vergangenen Geschäftsjahr trotz schwieriger Rahmenbedingungen und globaler Unsicherheiten gut behauptet und blickt verhalten optimistisch auf das laufende Jahr 2024. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verbuchten die Versicherer im Jahr 2023 über alle Sparten hinweg ein leichtes Beitragsplus von 0,6 % auf 224,7 Milliarden Euro.
Das Geschäft mit Lebensversicherungen wurde 2023 durch die schwierige gesamtwirtschaftliche Lage sowie die schwache Entwicklung der realen Löhne und der damit einhergehenden Konsumzurückhaltung belastet. Vor allem das Einmalbeitragsgeschäft war davon betroffen. Die laufenden Beiträge entwickelten sich robust. Insgesamt gingen die Beitragseinnahmen bei den Lebensversicherern um 5,2 % auf 92,0 Milliarden Euro zurück.
In der Schaden- und Unfallversicherung war das zurückliegende Jahr geprägt von nachgelagerten Anpassungen an Schadensaufwendungen wie zum Beispiel Baukosten oder gestiegene Preise für Autoreparaturen. Zwar verbuchte die Sparte ein Beitragswachstum von 6,7 % auf 84,5 Milliarden Euro, jedoch legte der Schadenaufwand mit 12,7 % deutlich stärker zu als die Beitragsentwicklung. Insgesamt ging der versicherungstechnische Gewinn der Sparte Schaden- und Unfallversicherung um mehr als die Hälfte auf rund 1,5 Milliarden Euro zurück.
Allein in der Kfz-Versicherung ergibt sich durch die gestiegenen Preise ein versicherungstechnischer Verlust von rund 2,9 Milliarden Euro. Höhere Ausgaben als Einnahmen hatten die Kraftfahrtversicherer auch in den Segmenten Kfz-Haftpflicht und Teilkasko. Die höchste und kräftig gestiegene kombinierte Schaden-Kosten-Quote erwartet der Verband in Vollkasko, wodurch die Kraftfahrtversicherung insgesamt tief in die roten Zahlen rutschte.
In der PKV erhöhten sich die Beitragseinnahmen 2023 um 2,3 % auf 48,2 Milliarden Euro. 42,6 Milliarden Euro entfielen davon auf die Krankenversicherung (plus 1,3 %). In der Pflegeversicherung stiegen die Beiträge insbesondere wegen Leistungsausweitungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung um 10,3 % auf 5,6 Milliarden Euro.
Nahtlose Kund:innen-Erfahrung durch Digitalisierung
Digitalisierung prägte auch 2023 die Schnittstellen zwischen Kund:innen und Versicherung. Das betrifft nicht nur Informationen, Beratungs- und Abschlussprozesse, sondern auch Services und Kontaktmöglichkeiten - Kund:innen erwarten neben der persönlichen Ansprache und Beratung auch digitale Lösungen. Beratung vor Ort oder per Videocall, Chatbot, Telefon, digitale Self-Services - es gibt vielfältige, sich überschneidende Kontaktkanäle, die für unsere Kund:innen verfügbar sind, ganz so, wie sie es möchten und brauchen.
Daher arbeitete AXA Deutschland auch 2023 kontinuierlich daran, die Digitalisierung im Unternehmen voranzutreiben mit dem Ziel, eine nahtlose Kund:innen-Erfahrung zu bieten. Ende 2023 konnte das Unternehmen mehr als eine Million Gesamtregistrierungen (mit mind. einem aktiven Vertrag mit AXA/DBV) auf seinem Kundenportal My AXA verzeichnen bei über 8,7 Millionen Logins. Dies ist ein wichtiger Meilenstein und unterstreicht das massive My AXA Wachstum sowie die Relevanz von digitalen Lösungen der letzten Jahre. Ein Highlight stellt die Einführung der neuen App "My AXA Mobile" dar, die neben einem modernen Design und optimierten Selfservices auch innovative Funktionen wie Push-Benachrichtigungen, Account-Manager, SMS-Echtzeitregistrierung und einen smarten Migrationsassistenten beinhaltet.
Auch unternehmensintern hat AXA Deutschland konsequent die Digitalisierung von Prozessen vorangetrieben. Beispielsweise wurde für den Bereich SUH die Migration in ein neues, cloudbasiertes Bestandsführungssystem fortgesetzt.
Agile Transformation für mehr Kund:innen-Zentrierung
Unser Alltag ist vernetzter und mit Technologie durchdrungen. Dadurch verändern sich unter anderem die Anforderungen von Kund:innen, die Produkte und Services einfach, sofort und individuell zugänglich haben möchten. AXA Deutschland stellt sich bereits seit einigen Jahren auf veränderte Bedürfnisse von Kund:innen und Vertriebspartner:innen ein. Eine agile Unternehmenskultur und Denkweise sowie auch Organisationsstruktur sind dafür entscheidende Erfolgsfaktoren.
Eine Veränderung hin zu einem kundenzentrierten Mindset hat AXA Deutschland schon vor längerem begonnen. In 2023 arbeiteten mehr als 1.500 Mitarbeitende in agilen Organisationsstrukturen und crossfunktionalen Teams. Mit der Neuorganisation will das Unternehmen seine Produktivität und Lieferfähigkeit erhöhen, sich stärker auf Ergebnisse fokussieren, die Passgenauigkeit von Lösungen und Angeboten schärfen und die Ergebnisqualität steigern. Einfachheit, Kund:innen-Zentrierung und End-to-end-Prozessoptimierung stehen dabei im Fokus. Für seine Projekte und gesamthafte Entwicklung wurde AXA Deutschland 2023 bei den Mindshift Awards des Handelsblatts unter anderem mit dem Sonderpreis „Mindshift Champion“ ausgezeichnet.
AXA einer der nachhaltigsten Versicherer Deutschlands
Nachhaltigkeit ist im Kern der Tätigkeit eines Versicherungsunternehmens verankert, denn das Geschäft ist per se langfristig orientiert und folgt dem gesellschaftlichen Auftrag, sowohl im Alter als auch in Notlagen, Existenz und Lebensqualität von Kund:innen zu sichern. Im Rahmen seiner Nachhaltigkeitsstrategie konzentriert sich AXA Deutschland auf Geschäftsprozesse und Geldanlagen, den eigenen ökologischen Fußabdruck sowie seine soziale Verantwortung. So hat AXA beispielsweise unter anderem Zeichnungsbeschränkungen für die Kohle- und Ölsandindustrie sowie für die Öl- und Gasindustrie eingeführt. AXA hat sich beispielsweise auch verpflichtet, die Kund:innen-Beiträge ab dem Jahr 2050 in Unternehmen und Projekte zu investieren, die in Summe kein Kohlenstoffdioxid mehr ausstoßen. Zudem engagieren sich die Mitarbeitenden von AXA Deutschland seit Jahrzehnten auch über das Versicherungsgeschäft hinaus: In dem Verein AXA von Herz zu Herz setzen sich seit dem Jahr 2000 jährlich mehr als 2.700 Mitarbeitende an 10 Standorten in Deutschland ehrenamtlich für soziale Aktionen ein. Der Verein ist Teil einer weltweiten Initiative der AXA Gruppe.
AXA bietet die Möglichkeit, im Rahmen des Abschlusses einer fondsgebundenen Versicherung, nachhaltige Fonds und Portfolios zu wählen sowie bei der AXA Lebensversicherung AG das Altersvorsorge-Produkt Green Invest, mit dem Kund:innen ausschließlich in nachhaltige Fonds und Portfolios investieren. AXA Deutschland hat 2023 zum wiederholten Mal beim Nachhaltigkeits-Ranking von Zielke Research den ersten Platz von insgesamt 50 Versicherungsunternehmen belegt. Das unabhängige Analysehaus Morgen & Morgen hat AXA Deutschland ebenfalls für seine transparente Nachhaltigkeit ausgezeichnet - AXA erhielt die Top-Bewertung fünf von fünf Sternen. Auch im Nachhaltigkeits-Kompetenz-Rating des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) wurde die AXA Lebensversicherung AG mit der höchst vergebenen Bewertung ausgezeichnet.
Einschätzung zukünftiger Risiken mit dem Future Risks Report
Als Versicherungsunternehmen ist es die Kernaufgabe von AXA, potenzielle Risiken zu identifizieren und Kund:innen dagegen abzusichern. Der jährliche AXA Future Risks Report untersucht in einer repräsentativen Befragung, wie die breite Öffentlichkeit und Expert:innen künftige Risiken wahrnehmen. Der Klimawandel, gesellschaftliche Spannungen sowie Energieversorgungsrisiken waren 2023 für die deutsche Bevölkerung die drei größten Risiken der kommenden fünf bis zehn Jahre. 77 % der Befragten waren davon überzeugt, dass die öffentlichen Behörden nicht ausreichend vorbereitet sind, um das Risiko des Klimawandels zu managen. Wie bereits bei der Befragung in 2022 zeigte sich, dass das Vertrauen in öffentliche Institutionen nur gering ist. Ergänzend zum AXA Future Risks Report hat eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag von AXA Deutschland ergeben, dass nur rund jeder Fünfte in Deutschland es für wahrscheinlich hält, dass das 1,5 Grad-Ziel aus dem Pariser Klimaabkommen eingehalten wird.
PKV-Verband: Auch 2023 zeigt sich die private Krankenversicherung stabil
Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) berichten für 2023 von einem Wachstum der Beitragseinnahmen um 2,3 % auf 48,2 Mrd. Euro für die Private Krankenversicherung. Der Anstieg ist vor allem auf Beitragsanpassungen in der Pflegeversicherung zurückzuführen, die wegen der Leistungsausweitungen aufgrund der gesetzlichen Pflegereformen notwendig wurden. Die ausgezahlten Versicherungsleistungen stiegen deutlich um 9,1 % gegenüber dem Vorjahr. Es gelang der Branche auch 2023, einen positiven Wechselsaldo von der gesetzlichen Krankenversicherung zur PKV zu erzielen und daher die Anzahl der Vollversicherten leicht zu steigern. Im Segment der Zusatzversicherungen gab es einen Anstieg um 2,5 % zu verzeichnen. Die Deckungsrückstellungen wuchsen wiederum deutlich um 4,6 % gegenüber dem Vorjahr, um die medizinische Versorgung auch im Alter zu sichern.
Entwicklung des Geschäftsverlaufs im Vergleich zu den Erwartungen
Mit einem erzielten Beitragsanstieg von 2,8 % konnte der Beitragsanstieg des Marktes mit 2,3 % übertroffen werden. Der geplante Beitrag wurde leicht unterschritten, weil insbesondere die Beitragsanpassungen für 2023 unter der Erwartung lagen. Wachstumstreiber gegenüber dem Vorjahr waren insbesondere die Vollversicherung sowie das Firmenkundengeschäft. Die gezahlten Leistungen lagen moderat unter dem Plan, wiesen jedoch durch die Alterung des Kundenbestandes und die Kosteninflation einen leichten Anstieg aus. Die Veränderung der Versicherungstechnischen Rückstellungen lief moderat höher als der Plan und das Vorjahr aus. Das technische Ergebnis insgesamt reduzierte sich leicht gegenüber dem Plan und moderat gegenüber dem Vorjahr. Auch im Plan war von einem leicht unter dem Vorjahr liegenden technischen Ergebnis ausgegangen worden. Bei den Kapitalanlagen konnten das erwartete und das Vorjahres-Ergebnis aufgrund eines höheren ordentlichen Kapitalanlageergebnisses übertroffen werden. Erwartet wurde ein Kapitalanlageergebnis auf dem Niveau des Vorjahres. Die Verwaltungskostenquote lag mit 2,0 % auf Vorjahresniveau und weiter unter dem Marktdurchschnitt. Die erwartete Verwaltungskostenquote wurde knapp überschritten.
Das Ergebnis wurde aufgrund der nicht geplanten Auflösung einer Steuerrückstellung deutlich über dem geplanten Niveau beschlossen und liegt deutlich über dem Vorjahr.
Starke Ratings im AA-Bereich
Die AXA Gruppe mit Hauptsitz in Frankreich gehört zu den stabilsten globalen Finanzdienstleistern. Die internationalen Ratingagenturen bescheinigen ihr seit Langem eine hohe Finanzkraft. Deren Einstufungen können indirekt auch für die Kerngesellschaften der deutschen AXA Konzern AG herangezogen werden. Der letzte Bericht des Standard & Poor’s Rating Services vom 6. September 2023 testiert der AXA Gruppe weiterhin unverändert ein Financial Strength Rating von AA- sowie einen stabilen Ausblick. Auch die auf den Versicherungssektor spezialisierte Ratingagentur AM Best bewertet AXA Gruppe in ihrer letzten Beurteilung vom 7. September 2023 mit einem Financial Strength Rating von A+ mit stabilem Ausblick.
Der Geschäftsverlauf im Einzelnen
Sofern nichts anderes angegeben, ist die Darstellung der nachfolgenden Positionen eine Brutto-Betrachtung.
Neugeschäftswachstum insbesondere in der Zusatzversicherung
Das Neugeschäft unserer Gesellschaft verzeichnete im Geschäftsjahr 2023 einen Anstieg um 10,8 % auf 122,6 Mio. Euro Jahresbeitrag. Wachstumstreiber waren die Zusatzversicherungen. Insbesondere verzeichnete die Pflegezusatzversicherung im Rahmen der Dynamik Aktion einen deutlichen Anstieg. Aber auch die weiteren Zusatzversicherungsarten wiesen positive Wachstumsraten aus. Zu nennen ist hier auch der im Jahr 2023 im Markt eingeführte Krankengeld Tarif KG Easy der neuen easy Line Tarifreihe. Weiterhin erfolgreich im Markt erwies sich die FlexMed easy Zusatzversicherung im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung. Seit der Einführung im Jahr 2021 konnte das Neugeschäft des Budgettarifs gemessen in APE und Versicherten Personen auch im Jahr 2023 weiter gesteigert werden. In der Vollversicherung lag das Neugeschäft auf Vorjahresniveau.
Kundenstamm in der Vollversicherung weiter ausgebaut
Unsere Gesellschaft verzeichnete bei der Gesamtzahl der versicherten Personen im Jahr 2023 mit 1,72 Mio. (Vorjahr: 1,73 Mio.) einen leichten Rückgang. Mit 808,7 Tsd. (Vorjahr: 807,7 Tsd.) versicherten Personen stieg die Anzahl der Versicherten in der Krankheitskosten-Vollversicherung durch den weiteren Ausbau im Kundensegment Öffentlicher Dienst leicht an. In der Zusatzversicherung wurde mit 908,6 Tsd. versicherten Personen (Vorjahr 917,6 Tsd.) ein leichter Rückgang um 1,0 % verzeichnet.
Beitragssteigerung +2,8 % durch Kundenwachstum in der Vollversicherung und moderate Betragsanpassung
Die gebuchten Bruttobeitragseinnahmen wuchsen im Berichtsjahr um 2,8 % auf 3,81 Mrd. Euro. Neben einer moderaten Beitragsanpassung in der Voll- und Zusatzversicherung trugen die weiterhin hohe Bestandsfestigkeit und das Bestandswachstum im Öffentlichen Dienst zum Beitragswachstum bei. Zudem konnte die ergänzende Pflegeversicherung im Wesentlichen getrieben durch Mehrbeiträge aus der Dynamik Aktion sowie das Firmengeschäft ein deutliches Beitragswachstum erzielen. Mit einem Beitragsanstieg von 2,8 % konnte der Beitragsanstieg des Marktes mit 2,3 % deutlich übertroffen werden.
In den gebuchten Bruttobeiträgen sind 517,0 Mio. Euro (2022: 469,1 Mio. Euro) aus der Pflegepflichtversicherung enthalten.
Das Beitragsaufkommen aus Versicherungen gegen Einmalbeitrag - vor allem Auslandsreisekrankenversicherungen - blieb mit 10,2 Mio. Euro konstant.
Kapitalanlageergebnis auf 648,3 Mio. Euro gestiegen
Das gesamte Kapitalanlageergebnis - alle Erträge abzüglich aller Aufwendungen - betrug im Berichtsjahr 648,3 Mio. Euro (2022: 624,5 Mio. Euro). Dies entspricht einem Anstieg von 23,8 Mio. Euro. Dabei stieg das laufende Ergebnis für Kapitalanlagen im Wesentlichen aufgrund von höheren Ausschüttungen von Renten- und Aktienfonds um 103,7 Mio. Euro auf 682,7 Mio. Euro. Die laufende Verzinsung erhöht sich daher von 2,4 % auf 2,7 %.
Aus dem Abgang von Kapitalanlagen wurden Gewinne in Höhe von 55,2 Mio. Euro (2022: 82,8 Mio. Euro) realisiert. Diese Gewinne wurden hauptsächlich aus der Rückgabe von Anteilsscheinen sowie dem Verkauf von Aktienfonds, Rentenfondsanteilen und festverzinslichen Wertpapieren erzielt. Den Abgangsgewinnen standen Abgangsverluste in Höhe von 36,7 Mio. Euro (2022: 28,7 Mio. Euro) gegenüber.
Im Berichtsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Kapitalanlagen in Höhe von insgesamt 58,6 Mio. Euro (2022: 15,0 Mio. Euro) vorgenommen, davon sind 1,8 Mio. Euro (2022: 5,0 Mio. Euro) durch Wechselkursänderungen bedingt. Die Zuschreibungen auf Kapitalanlagen beliefen sich im Geschäftsjahr auf 5,7 Mio. Euro (2022: 6,3 Mio. Euro).
Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen - berechnet nach der Formel des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft - beträgt für das Jahr 2023 2,6 % (2022: 2,6 %).
Verwaltungskostenquote mit 2,0 % gleich dem Vorjahr
Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb stiegen auf 323,9 Mio. Euro (2022: 300,1 Mio. Euro). Die Gründe hierfür waren höhere, neugeschäftsbedingte Abschlussaufwendungen in Höhe von 250,1 Mio. Euro (2022: 229,4 Mio. Euro) sowie höhere Verwaltungsaufwendungen. Die Verwaltungsaufwendungen stiegen auf 76,2 Mio. Euro (2022: 72,9 Mio. Euro), die Verwaltungskostenquote bleibt auf dem Niveau des Vorjahres bei 2,0 %.
Anstieg der Alterungsrückstellung um 1,1 Mrd. Euro auf 23,8 Mrd. Euro
Die Aufwendungen für Versicherungsleistungen einschließlich der Zuführung zur Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle betrugen im Berichtsjahr 2,67 Mrd. Euro und stiegen gegenüber dem Vorjahr um 8,2 %.
Der Deckungsrückstellung wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt 1,14 Mrd. Euro zugeführt. Darin enthalten ist die in der Deckungsrückstellung ausgewiesene Direktgutschrift von 64,3 Mio. Euro. Durch diese Zuführungen erhöhte sich der Bestand der Deckungsrückstellung von 22,6 Mrd. Euro im Vorjahr auf 23,8 Mrd. Euro.
Die Schadenquote - berechnet nach der Formel des Verbandes der privaten Krankenversicherung - stieg um 2,8 Prozentpunkte auf 80,4 %. Gründe für den Anstieg sind eine höhere Zuführung zur Rückstellung für nicht abgewickelte Versicherungsfälle und ein deutlicher Anstieg der Aufwendungen für Versicherungsfälle.
Durch die im Vergleich zum Vorjahr gestiegene Schadenquote sowie die neugeschäftsgetrieben höhere Abschlusskostenquote, sinkt die versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote um 3,2 Prozentpunkte auf 11,1 %. Die versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote stellt den Teil der Beitragseinnahmen dar, der nach Abzug von Leistungen, Kosten und Zuführung zur Alterungsrückstellung übrigbleibt.
Auch im vergangenen Geschäftsjahr wurden erhebliche Mittel für die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) aufgewendet. Der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung wurden 324,1 Mio. Euro (2022: 415,1 Mio. Euro) zugeführt. Gleichzeitig wurden dieser Bilanzposition zur Milderung von Beitragserhöhungen 210,6 Mio. Euro (2022: 138,8 Mio. Euro) entnommen. An Kunden, die keine Leistungen in Anspruch genommen haben oder gesundheitsbewusstes Verhalten zeigten, wurden im Berichtsjahr insgesamt 84,7 Mio. Euro (2022: 84,7 Mio. Euro) ausgeschüttet.
Der Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung wurden im Berichtsjahr 2,3 Mio. Euro (2022: 3,0 Mio. Euro) zugeführt. Gleichzeitig wurden dieser Bilanzposition 3,3 Mio. Euro (2022: 4,5 Mio. Euro) entnommen, um die Beitragsanpassung für über 65-jährige Versicherte zu mildern.
Die Zuführungsquote zur RfB betrug, bezogen auf die Beiträge, 8,5 % (2022: 11,2 %). Die RfB-Quote sank um 0,2 Prozentpunkte auf 33,9 %.
Steuerliche Organschaft
Seit dem 1. Januar 2009 besteht eine körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft unserer Gesellschaft mit der AXA Konzern AG als Organträgerin.
Gewinnabführungsvertrag
Seit dem 15. Oktober 2009 besteht mit der AXA Konzern AG ein Gewinnabführungsvertrag.
Jahresüberschuss vor Gewinnabführung von 110,0 Mio. Euro
Der Rohüberschuss nach Steuern betrug im Berichtsjahr 500,7 Mio. Euro (2022: 568,8 Mio. Euro). Der Rückgang resultierte insbesondere aus einem Anstieg der gezahlten Versicherungsleistungen sowie der Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle.
Nachdem unseren Kunden 390,7 Mio. Euro (2022: 473,9 Mio. Euro) des Rohüberschusses gutgeschrieben wurden, verblieb für das Geschäftsjahr 2023 ein Gewinn von 110,0 Mio. Euro (2022: 95,0 Mio. Euro). Er wurde aufgrund des Gewinnabführungsvertrages an die AXA Konzern AG abgeführt.
Kapitalanlagebestand stieg um 1.186,3 Mio. Euro auf 25,8 Mrd. Euro.
Auch das Geschäftsjahr 2023 wurde von hoher Dynamik an den Kapitalmärkten geprägt. Dabei entwickelte sich insbesondere der Aktienmarkt deutlich positiver als zu Beginn des Jahres im Konsens erwartet wurde. Wesentliche Treiber der Entwicklung der Kapitalmärkte waren dabei neben den makroökonomischen Variablen Inflation und Wachstum, die Geldpolitik.
Nachdem im Jahr 2022 sich bei den Konsumentenpreisen in der Eurozone unterjährig zweistellige Steigerungsraten ergaben und die Inflation bei 8,4 % lag, nahm die Inflationsdynamik im Verlauf des Jahres 2023 ab, so dass die Inflation im Jahre 2023 auf 5,5 % sank. Für 2024 wird mit einem weiteren Rückgang der Inflation gerechnet.
Das globale Wachstum wird für 2023 bei 3,0 % erwartet und entwickelte sich somit besser als im Konsens zu Beginn des Jahres angenommen. Zwar wird für Deutschland ein leicht negatives Wachstum erwartet, insgesamt wird für die Eurozone allerdings für 2023 ein moderates Wachstum von 0,5 % projiziert. Ein starker Rückgang des Wirtschaftswachstums ist somit ausgeblieben, auch wenn die Wachstumsraten global und in der Eurozone im Vorjahresvergleich rückläufig waren. In den USA wird für 2023 sogar mit einem leichten Anstieg des Wachstums im Vorjahresvergleich gerechnet, wobei für 2024 geringeres Wachstum projiziert wird.
Zur Eindämmung der Inflation erhöhte die Europäische Zentralbank die Leitzinsen im Jahresverlauf bis September sukzessive um 2,0 %. Die US-amerikanische Zentralbank FED vollzog die letzte Erhöhung des Leitzinses im Juli. Insgesamt erhöhte die FED im Jahre 2023 den Leitzins um 1,0 %. In dem zuvor skizzierten Umfeld rückläufiger Inflation und nachlassenden Wachstums wird für 2024 mit einem Absenken der Leitzinsen gerechnet.
Inflation und Geldpolitik waren auch wesentliche Treiber der Renditen an den Anleihemärkten. Nachdem die Rendite 10-jähriger deutscher Staatsanleihen im Oktober nahezu 3,0 % erreichten, fiel die Rendite zum Jahresende auf 2,02 % und war somit im Vergleich zum Jahresende 2022 insgesamt 0,54 Prozentpunkte rückläufig. Insgesamt liegt das Zinsniveau unverändert auf einem deutlich höheren Niveau als in der bis zum ersten Quartal 2022 erlebte Niedrigzinsphase. In der Kapitalanlage profitiert die AXA Krankenversicherung AG somit unverändert von im Vergleich zur Niedrigzinsphase attraktiven Neuanlagerenditen. Auch führten die im Jahresverlauf rückläufigen Zinsen (z.B. 10-jährige deutsche Staatsanleihen) zu einem Anstieg der Marktwerte der festverzinslichen Kapitalanlagen im Vorjahresvergleich.
Die im Vergleich zu den Erwartungen am Jahresanfang gute Entwicklung der globalen Konjunktur sowie die sich durchsetzende Erwartung bezüglich Zinssenkungen im Jahr 2023 trugen wesentlich zu einer positiven Entwicklung der Aktienmärkte im Jahr 2023 bei. Dabei wurde insbesondere der US-amerikanische Markt von der Stärke einzelner Tech-Unternehmen getrieben, deren starke Kursentwicklung von der Euphorie um das Thema Künstliche Intelligenz profitierte. Unterjährige Rückschläge ergaben sich im Zuge der Krise der Regionalbanken in den USA im ersten Quartal sowie im dritten Quartal vor dem Hintergrund der ansteigenden Renditen am Anleihenmarkt. Insgesamt überwogen aber die positiven Faktoren, sodass der Euro Stoxx 50 im Jahresverlauf 19,2 % und der US-Index S&P 500 24,2 % in US-Dollar zulegte.
Der Euro konnte gegenüber dem US-Dollar im Jahresverlauf um 3,1 % zulegen. Wesentlicher Treiber hierfür war die zum Jahresende sich durchsetzende Markterwartung, dass die US-Zentralbank FED im kommenden Jahr die Zinsen aufgrund einer geringeren Inflation und eines nachlassenden Wirtschaftswachstums stärker und schneller senken würde als die Europäische Zentralbank.
| 31.12.2022 | 31.12.2023 | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|
| EZB Einlagezins | 2,00% | 4,00% | +2,00%-Pkt. | |
| Zinsen | 10 Jahre Swap | 3,20% | 2,49% | -0,71%-Pkt. |
| 10 Jahre Bundesanleihe | 2,56% | 2,02% | -0,54%-Pkt. | |
| Aktien | EuroStoxx 50 | 3.794 | 4.521 | +19,2% |
| S&P 500 (USA) | 3.840 | 4.770 | +24,2% | |
| Währung | EUR/USD | 1,07 | 1,10 | +3,1% |
| EUR/GBP | 0,89 | 0,87 | -2,1% |
In dem skizzierten Kapitalmarktumfeld hat die AXA Krankenversicherung AG auf Grundlage eines ausgewogenen Kapitalanlagenportfolios die an ihre Kunden gegebenen Leistungsversprechen erfüllt. Zudem profitierte die AXA Krankenversicherung AG von den Vorteilen als Unternehmen eines internationalen Versicherungskonzerns, um die zur Verfügung stehenden Mittel in Kapitalanlagen zu attraktiven Konditionen eines Großinvestors zu investieren.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden Investitionen in Staatsanleihen und staatsnahe Anleihen sowie in Unternehmensanleihen vorgenommen. Zudem wurden Investitionen in Hypothekendarlehen, Infrastrukturfinanzierungen und-beteiligungen, Schwellenländeranleihen, Immobilien, nicht börsennotierte Eigenkapitalbeteiligungen/Private Equity sowie in alternative Kreditfinanzierungen getätigt. Der Aktienbestand wurden hingen reduziert. Die Nachhaltigkeit des Kapitalanlagebestandes wurde weiter optimiert, auch mit Investments in sogenannte Green-Bonds oder sogenannten Impact-Investments. Kapitalanlagen im Öl- und Gassektor wurden weiter reduziert. Der Bestand an Kapitalanlagen stieg bei unserer Gesellschaft im Laufe des Jahres 2023 auf einen Buchwert von 25,8 Mrd. Euro (2022: 24,6 Mrd. Euro). Der Marktwert stieg auf 24,1 Mrd. Euro (2022: 22,3 Mrd. Euro).
Das gesamte Neuanlagevolumen unserer Gesellschaft betrug 2.989,9 Mio. Euro (2022: 3.890,2 Mio. Euro). Mit 1.784,9 Mio. Euro oder 59,7 % bildeten festverzinsliche Wertpapiere und in festverzinsliche Wertpapiere investierte Investmentanteile den Schwerpunkt unserer Neuanlagen. Der Bestand der festverzinslichen Wertpapiere inklusive der in festverzinslichen Wertpapieren investierten Investmentanteile bildet den Schwerpunkt des Gesamtportfolios und betrug 19,1 Mrd. Euro (2022: 20,0 Mrd. Euro) oder 78,6 % (2022: 82,2 %) der gesamten Kapitalanlagen.
Der überwiegende Teil der Aktien wurde in Spezialfonds gehalten, die auf Aktieninvestments ausgerichtet sind, jedoch auch einen begrenzten Anteil an Renteninvestments beinhalten. Insgesamt sank die Aktienquote auf Buchwertbasis auf 2,2 % (2022: 3,0 %). Gemessen an den Marktwerten sank die Quote auf 2,9 % (2022: 3,7 %).
Bewertungsreserven von -1,7 Mrd. Euro.
Die Bewertungsreserven als Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert und dem Buchwert beliefen sich zum 31. Dezember 2023 auf -1,7 Mrd. Euro (2022: -2,3 Mrd. Euro). Der Wert unserer Reserven ist im Geschäftsjahr 2023 um 539,3 Mio. Euro gestiegen. Dies ist insbesondere auf die Kapitalanlage in Rentenpapiere zurückzuführen. Das allgemein gesunkene Zinsniveau bei festverzinslichen Wertpapieren gegenüber dem entsprechenden Berichtszeitraum des Vorjahres führte zu einem Anstieg der Bewertungsreserven um 2.364,1 Mio. Euro auf -700,7 Mio. Euro. (2022: -3.064,8 Mio. Euro).
Die Bewertungsreserven auf Aktieninvestmentanteile, Beteiligungen und direkte sowie indirekte Immobilienbeteiligungen betrugen am Ende des Berichtsjahres 510,8 Mio. Euro (2022: 819,4 Mio. Euro).
Eigenkapital nach Gewinnabführung 184,0 Mio. Euro
Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 war das Eigenkapital unserer Gesellschaft mit 184,0 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Veränderung in den einzelnen Positionen erklärt sich aus einer Entnahme der freien Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von 19,4 Mio. Euro sowie einer Entnahme aus der anderen Gewinnrücklage in Höhe von 15,5 Mio. Euro, die mit insgesamt 34,9 Mio. Euro als Bilanzgewinn ausgewiesen und zur Ausschüttung vorgeschlagen wurde.
Der Jahresüberschuss wurde aufgrund des im Oktober 2009 geschlossenen Gewinnabführungsvertrages an die AXA Konzern AG abgeführt.
Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren
Net Promoter System zur Messung der Kundenzufriedenheit
Mit der Zielsetzung, unsere hohe Kundenzufriedenheit zukünftig noch weiter zu erhöhen, wurde im Jahr 2017 konzernweit das Net Promoter System eingeführt. Mit diesem System können Kund:innen aktiv Feedback zu ihrem Kontakt mit AXA geben. Dies erfolgt anhand der Weiterempfehlungsbereitschaft und einer Sterne-Bewertung von 1 bis 5 inklusive der individuellen offenen Aussagen der jeweiligen Kund:in, die auf der Unternehmens-Homepage transparent veröffentlicht werden und somit für jede Kund:in und Interessent:in offen einsehbar sind. Die Erhebung der NPS-Werte findet dabei an einer Vielzahl an Kontaktpunkten unserer Kund:innen mit AXA statt und reicht von einem übergreifenden NPS-Wert über eine Beurteilung der Vertriebspartner:innen, der operativen Betreuung bis hin zum Feedback zu unseren Produkten und Serviceleistungen.
Im Jahr 2023 konnten wir unseren NPS für die Sachgesellschaften sowie für die Leben- und Krankenversicherungen positiv entwickeln und somit durch eine Vielzahl von Maßnahmen die Zufriedenheit unserer Kund:innen weiter steigern. Die fortlaufende Analyse und Reaktion auf die Feedbacks unserer Kund:innen wird auch im nächsten Jahr konsequent weiter fortgesetzt und ermöglicht es uns auch zukünftig, Optimierungsmaßnahmen im Sinne unserer Kund:innen zu entwickeln und umzusetzen.
Risiken der zukünftigen Entwicklung
Die Einschätzungen der zukünftigen Entwicklung unseres Unternehmens beruhen in erster Linie auf Planungen, Prognosen und Erwartungen mit einem Planungshorizont von grundsätzlich 3 Jahren ausgehend vom Stichtag 31. Dezember 2023. Dementsprechend kommen insbesondere in der Berichterstattung über die Risiken und die künftige Entwicklung unserer Gesellschaft allein unsere Annahmen und Ansichten zum Ausdruck.
Das Risikomanagement unserer Gesellschaft basiert auf der Grundlage der §§ 23 und 26 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie der Leitlinien der EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) zum Governancesystem und der Durchführungsverordnung 2015/35 der Europäischen Kommission.
Als Risiko wird, gemäß den gesetzlichen Anforderungen an das Risikomanagement für Versicherungsunternehmen, die Möglichkeit des Nichterreichens eines explizit formulierten oder sich implizit ergebenden Zieles verstanden. Dies schließt die Risikodefinition des Deutschen Rechnungslegungsstandards zur Risikoberichterstattung (DRS 20) ein, innerhalb dessen Risiken als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen Prognose- beziehungsweise Zielabweichung führen können, definiert sind.
Grundsätzlich kann zwischen folgenden Risiken unterschieden werden:
| • | versicherungstechnische Risiken, |
| • | Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft, |
| • | Risiken aus Kapitalanlagen, |
| • | operationelle und sonstige Risiken. |
Im Folgenden werden unsere Organisationseinheiten des Risikomanagements und der Risikomanagementprozess aufgezeigt. Darüber hinaus wird unsere Risikosituation im Wesentlichen anlehnend an den Deutschen Rechnungslegungsstandard zur Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen (DRS 20 und Anlage 2 für Versicherungsunternehmen) dargestellt.
Organisationseinheiten des Risikomanagements
Das Risikomanagement unserer Gesellschaft ist in das konzernweite Risikomanagementsystem der AXA Deutschland (AXA Konzern AG und ihre Mehrheitsbeteiligungen) eingebunden.
Aufgrund der Komplexität des Versicherungsgeschäfts ist die Risikomanagementfunktion unserer Gesellschaft auf verschiedene zentrale Funktionen, Organisationseinheiten und Kommissionen verteilt. Kontrollgremium ist der Aufsichtsrat als das den Vorstand überwachende Organ. Der Vorstand ist zuständig für die risikopolitische Ausrichtung unserer Gesellschaft sowie die Implementierung eines funktionierenden angemessenen Risikomanagements und dessen Weiterentwicklung. Das Audit & Risk Committee (ARC) unterstützt den Vorstand bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Zu diesem Zweck hat der Vorstand Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse auf das ARC delegiert. Darüber hinaus werden im ARC unter anderem Compliance-Themen sowie Rechts- und Revisionsthemen mit Risikobezug behandelt. Des Weiteren existiert das Compliance and Operational Risk Committee als zentrales Kommunikationsgremium zu Compliance-Themen, operationellen Risiken, Reputationsrisiken und sonstigen Rechtsrisiken. Zusätzlich werden risikorelevante Themen in diversen Spezialgremien, wie zum Beispiel dem Internal Model Committee, dem Local Risk Reinsurance Committee, dem Asset Liability Management Committee, dem Investment Committee und weiteren Gremien besprochen. Zur Risikomanagementfunktion gehörende Organisationseinheiten sind:
| • | der Bereich Value & Risk Management (zentrales Risikomanagement), |
| • | die Risikoverantwortlichen für die Steuerung und Kontrolle der Risiken in ihrem jeweiligen Unternehmensbereich (dezentrales Risikomanagement), |
| • | die dezentralen Risikomanager für die Koordination aller risikorelevanter Themen innerhalb des Ressorts (ebenfalls dezentrales Risikomanagement) und |
| • | der Verantwortliche Aktuar unserer Gesellschaft. |
Der Bereich Value & Risk Management - zuständige Einheit für alle Gesellschaften der AXA Deutschland - ist in das Ressort des Vorstandsvorsitzenden der AXA Konzern AG integriert.
Der Chief Risk Officer der AXA Deutschland stellt die zeitnahe Kommunikation risikorelevanter Themen durch regelmäßige Berichterstattung an das ARC im Rahmen von dessen Sitzungen beziehungsweise ad hoc sicher.
AXA hat mit Blick auf die Solvency II-Anforderungen an das System of Governance folgende Schlüsselfunktionen etabliert:
| • | Risikomanagement-Funktion, |
| • | Compliance-Funktion, |
| • | Interne Revision, |
| • | Versicherungsmathematische Funktion. |
Inhaber der Funktionen und damit Schlüsselperson ist der jeweilige Leiter oder eine Leitende Funktion innerhalb des Bereichs oder der Abteilung. Die versicherungsmathematische Funktion ist im Ressort Finanzen angesiedelt. Für die Inhaber der Schlüsselfunktionen und -aufgaben gelten besondere Anforderungen, sogenannte „Fit & Proper“-Eigenschaften (das heißt fachlich qualifiziert und persönlich zuverlässig).
Das Risikomanagementsystem wird regelmäßig durch die Interne Revision geprüft.
Risikomanagementprozess
Das Risikomanagement unserer Gesellschaft erfolgt unter Beachtung gesetzlicher, aufsichtsrechtlicher und innerbetrieblicher Vorgaben. Der Risikomanagementprozess setzt sich aus Risikoidentifikation, Risikoanalyse und -bewertung, Risikosteuerung und -überwachung sowie Risikokommunikation und -berichterstattung zusammen.
Risikoidentifikation: Die regelmäßige Risikoidentifikation erfolgt innerhalb der ARC-Sitzungen, im Rahmen der strategischen Planung, der Aktualisierung der Risikostrategie sowie der Dokumentation und Beschreibung operationeller Risiken.
Darüber hinaus ist die Risikoidentifikation auch durch das Interne Kontrollsystem sowie im Rahmen von Prüfungen der Internen Revision möglich. Risiken neuer Kapitalmarkt- und Versicherungsprodukte werden im Rahmen der beiden standardisierten Prozesse Investment Approval Process (IAP) und Product Approval Process (PAP) vom Bereich Value & Risk Management unabhängig auf alle wesentlichen internen und externen Risikoeinflussfaktoren untersucht sowie deren Auswirkungen auf das Gesamtrisikoprofil bewertet. Des Weiteren gibt es zur Identifikation operationeller Risiken einen jährlichen Risikoerhebungsprozess auf Basis einer Befragung der Vorstandsmitglieder und der höheren Führungsebene sowie einer Bewertung durch die jeweiligen operativen Ansprechpartner. Darüber hinaus erfolgt die Risikoidentifikation infolge einer Meldung eingetretener Risiken zur Aufnahme in die Verlustdatensammlung für operationelle Risiken, im Rahmen des Information Risk Management Prozesses (IRM) oder durch das Risk Identification and Assessment (RIA) im Rahmen des Business Continuity Managements.
Risikoanalyse und -bewertung: Aufbauend auf den Ergebnissen der Risikoidentifikation erfolgt eine Analyse und Bewertung der Risiken. Ergebnis der Risikoanalyse und -bewertung ist das Risikoprofil unseres Unternehmens. Identifizierte Risiken werden nach ihrer Wesentlichkeit eingeordnet. Dadurch wird sichergestellt, dass Risiken mit wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage unseres Unternehmens identifiziert und angemessene Steuerungsmaßnahmen/-strategien definiert werden können.
Bei der Risikobewertung wird, wo sinnvoll und möglich, eine quantitative Einschätzung für die einzelnen Risiken sowie für das gesamte Risikoportfolio unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Steuerungsmaßnahmen abgegeben. Die übergreifende quantitative Risikobewertung erfolgt anhand des ökonomischen Risikokapitalmodells und der dort definierten und eingesetzten Bewertungsmethoden. Für Risikoarten, für die eine quantitative Risikomessung nicht sinnvoll oder möglich ist, wie zum Beispiel Reputations- oder strategische Risiken, wird eine qualitative Beurteilung vorgenommen. Neben qualitativen und quantitativen Methoden werden bei der Risikobewertung für ausgewählte Risiken situationsbedingt auch Sensitivitätsanalysen, Szenarioanalysen und Stresstests mit unterschiedlichen Zeithorizonten herangezogen.
Risikosteuerung und -überwachung: Die Risikosteuerung umfasst das Ergreifen von Maßnahmen zur Risikobewältigung in unserer Gesellschaft. Unter Risikosteuerung wird die Umsetzung entwickelter Konzepte und Prozesse im Einklang mit der von der Geschäftsleitung vorgegebenen Risikostrategie verstanden. Dadurch werden Risiken entweder bewusst akzeptiert, vermieden, vermindert oder transferiert. Durch regelmäßige Überwachung der Risiken anhand eines Soll-Ist-Abgleichs, zum Beispiel im Rahmen des implementierten Limitsystems, werden Gefahren frühzeitig erkannt. Somit wird ein Gegensteuern ermöglicht. Die Entscheidung, welche Maßnahme im speziellen Fall durchgeführt wird, erfolgt durch Abwägung des Risiko-/ Ertragsprofils sowie durch Überwachung der Limite der Verlust- und Risikoindikatoren. Die Risikosteuerung erfolgt immer durch die Geschäftsleitung gemäß ihrer Bereitschaft, bestimmte Risiken zu übernehmen. Dabei müssen das Risikoprofil und die Risikotragfähigkeit strikt beachtet werden. Schließlich wird in Verbindung mit einer angemessenen Berichterstattung beziehungsweise Eskalation die Einhaltung der Risikostrategie sichergestellt und die frühzeitige Identifizierung von Risiken ermöglicht.
Risikokommunikation und -berichterstattung: Das sich aus Risikoanalyse und Bewertung ergebende Risikoprofil wird gegenüber dem Vorstand kommuniziert, sodass dieser bei der Festlegung des Risikoappetits das aktuelle Risikoprofil beachten kann. Ziel der Risikoberichterstattung ist die Bereitstellung aller erforderlichen Risikoinformationen zur Einschätzung des unternehmensindividuellen Risikos unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher und interner Steuerungsanforderungen. Neben der Ergebnisberichterstattung zum ökonomischen Risikokapital werden auf Konzernebene regelmäßig ein Risikobericht und ein auf Solvency II-Anforderungen ausgerichteter ORSA (Own Risk and Solvency Assessment)-Bericht verfasst. Entsprechend der internen Vorgaben kann zudem unterjährig ein Ad-hoc-ORSA abgefasst werden. Darüber hinaus werden im Rahmen des Solvency II-Berichtswesens die Berichte „Bericht über die Solvabilität und Finanzlage“ (SFCR) und „Regelmäßiger aufsichtlicher Bericht“ (RSR) erstellt, in welchen wir unter anderem ebenso Risikomanagement und Risikoprofil unserer Gesellschaft darstellen. Diese Berichte werden den Vorständen der Versicherungsgesellschaften zur Freigabe vorgelegt und an das dezentrale Risikomanagement, das ARC und die Aufsichtsbehörde übermittelt, der SFCR wird auf der Internetseite der AXA Konzern AG veröffentlicht. Zusätzlich sind Ad-hoc-Berichterstattungspflichten, beispielsweise bei Erreichen definierter Schwellenwerte, implementiert. Risikorelevante Themen werden darüber hinaus im Rahmen des regelmäßig zusammenkommenden ARC besprochen, nachdem sie zuvor im Rahmen der weiteren Gremien diskutiert wurden.
Versicherungstechnische Risiken
Wir, die AXA Krankenversicherung, betreiben insbesondere die Krankenvollversicherung sowie die Pflegepflichtversicherung und verschiedene Arten der Zusatzversicherung. Die primären versicherungstechnischen Risiken aus dem Krankenversicherungsgeschäft sind Krankheitskosten-/Leistungsrisiken, biometrische Risiken, Risiken aus Kundenverhalten, Reserverisiken und Kostenrisiken. Ferner bestehen noch temporäre Zinsgarantierisiken sowie Risiken aus gesetzgeberischen Maßnahmen.
Versicherungstechnische Risiken können dazu führen, dass die zu zahlenden Leistungen und Kosten nicht mehr aus den Beitragseinnahmen in Verbindung mit der Veränderung der Alterungsrückstellung finanziert werden können. Ein mindestens jährlich durchzuführender, gesetzlich vorgeschriebener Vergleich der erforderlichen mit den kalkulierten Leistungen ermöglicht jedoch ein zeitnahes Erkennen von Abweichungen in den erwarteten Leistungen. Überschreitet die Abweichung den gesetzlichen oder in den AVB verankerten Schwellenwert, erfolgt eine Beitragsanpassung, sofern die Abweichung nicht vorübergehender Natur ist. Bei der hierfür notwendigen Neukalkulation werden sämtliche Rechnungsgrundlagen überprüft und gegebenenfalls angepasst. Zusätzlich bestehen für das Neugeschäft und für Vertragsänderungen im Versicherungsbestand der Krankenversicherung Zeichnungsrichtlinien, um Deckungszusagen nur zu risikogerechten Beiträgen zu geben. Darüber hinaus enthalten viele Tarife Selbstbehalte zur Steuerung der Leistungsinanspruchnahme. Mit unseren Maßnahmen reduzieren wir unserer Überzeugung nach die nicht vollständig vermeidbaren versicherungstechnischen Risiken auf ein vertretbares Niveau.
Krankheitskosten-/Leistungsrisiken
Unter dem Krankheitskosten-/Leistungsrisiko wird das Risiko verstanden, dass die tatsächlichen Krankheits- und Pflegekosten die erwarteten, in dem Beitrag berücksichtigten Zahlungen übersteigen können. Im Fall eines kurzfristigen und nicht nur vorübergehenden Anstiegs der Krankheits- und Pflegekosten über den kalkulierten Rahmen kann auf die unerwartete Leistungserhöhung gegebenenfalls erst mit einer zeitlichen Verzögerung durch eine Beitragsanpassung reagiert werden. Ursachen für solche Leistungsanstiege können nach unserer Erfahrung weitere medizinische Fortschritte in Verbindung mit kostspieligeren medizinischen Einrichtungen oder die Entwicklung neuer teurerer Medikamente, verbunden mit einer Kosteninflation im Gesundheitswesen, sein. Im Jahr 2023 stand die Leistungsausgabenentwicklung erstmals seit 2020 nicht mehr unter dem direkten Einfluss der Corona-Pandemie. Dennoch sind weiterhin Folgeeffekte beobachtbar. So zeigt sich im Jahr 2023 ein deutlicher Leistungsausgabenanstieg, bedingt durch Mengenwachstum u.a. in „Covid-korrelierten“ Indikationsgruppen, wie z.B. den Infektions- und Atemwegserkrankungen. Es bleibt abzuwarten, inwiefern es sich um vorübergehende oder dauerhafte Effekte handelt. Die Leistungsausgaben und insbesondere Effekte aus der Pandemie werden weiterhin regelmäßig analysiert.
Obwohl die Inflation im Vergleich zum Vorjahr gesunken ist, erleben wir auch in 2023 weiterhin eine hohe Kosteninflation. Es ist davon auszugehen, dass die steigende Kosteninflation ebenfalls Auswirkungen auf die Preisentwicklung im Gesundheitswesen im Jahr 2024 und darüber hinaus haben wird. Somit ist das Risiko einer inflationsbedingen Leistungssteigerung gegeben, das Ausmaß lässt sich jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer einschätzen und wird kontinuierlich beobachtet. Auch die Neuverhandlungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) können die Leistungsausgaben beeinflussen (siehe hierzu „Änderungen im Gesundheitssystem“). Diese Entwicklung ist ebenfalls Gegenstand des regelmäßigen Controllingprozesses.
Biometrische Risiken
Biometrische Risiken entstehen in der Krankenversicherung aus einer steigenden Lebenserwartung, wodurch mit einer verlängerten Inanspruchnahme und somit einer Erhöhung der Versicherungsleistungen zu rechnen ist. Die Sterbetafeln werden jährlich von der Deutschen Aktuarvereinigung auf ausreichende Sicherheit überprüft und notwendige Anpassungen in der neuen PKV-Sterbetafel dokumentiert. Soweit sich ein Aktualisierungsbedarf ergibt, verwenden wir die neuen Werte unverzüglich bei der Kalkulation neuer Tarife und auch im Rahmen von Beitragsanpassungen. Im Übrigen wird der Aktualisierungsbedarf seit 2008 bei der jährlich durchzuführenden Gegenüberstellung der erforderlichen mit den kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeiten bewertet. Auch hieraus kann sich ein Anpassungsbedarf ergeben, bei dem dann wieder alle Rechnungsgrundlagen aktualisiert werden.
Risiken aus Kundenverhalten
Ein Risiko aus dem Verhalten von Versicherungsnehmern stellt insbesondere das Stornorisiko dar. Die in der Tarifierung angesetzten Stornowahrscheinlichkeiten basieren sowohl auf eigenen als auch auf Verbandserfahrungen und sind aktuariell ausreichend vorsichtig bemessen. Die Stornoquoten bei der AXA Krankenversicherung und in der Branche werden permanent beobachtet, sodass frühzeitig eine Veränderung erkannt und gegebenenfalls in Beitragsanpassungen und Neukalkulationen berücksichtigt wird.
Darüber hinaus beobachten wir aufmerksam die Auswirkungen unserer Beitragsanpassungen auf das Kundenverhalten. Damit sind insbesondere (Teil-)Storni, Tarifwechsel und die Nichtzahlung von Beiträgen gemeint. Zahlt ein Kunde seine Beiträge nicht, so erfolgt eine Umstellung in den sogenannten Notlagentarif. Dieser Tarif deckt deutlich weniger Leistungen und bildet keine Alterungssrückstellung. Folglich sinkt der Beitrag durch Umstellung in den Notlagentarif, sodass die Beitragslast für den Kunden gesenkt wird und das Risiko durch Nichtzahlung von Beiträgen Verluste zu erleiden für das private Krankenversicherungsunternehmen abgemildert ist. Die Entwicklung des Bestands im Notlagentarif wird kontinuierlich beobachtet, insbesondere um Auswirkungen herausfordernder wirtschaftlicher Situationen auf Bestand und Beitragszahlungen absehen zu können. Der Bestand im Notlagentarif ist weiterhin stabil und auf einem unbedenklichen Niveau.
Grundsätzlich besteht das Risiko, dass durch Wechselströme eine Risikoentmischung stattfindet, die negativ auf einzelne Teilkollektive wirkt. Die Wechselströme in unserem Bestand werden kontinuierlich beobachtet. Insbesondere können im Rahmen der Beitragsanpassung auch gezielt Mittel zur sog. Kopfschadenfinanzierung angewendet werden. Zusätzlich ist zu beachten, dass durch Wechsel in die Ende 2012 eingeführten Unisex-Tarife eine Verzerrung der in der Kalkulation angesetzten Bestandmischung zwischen Männern und Frauen erfolgen kann. Wechsel in den 2009 eingeführten Basistarif spielen aktuell eine untergeordnete Rolle. Der Basistarif beinhaltet versicherungsfremde Elemente wie Kontrahierungszwang, Verbot von Risikozuschlägen und Höchstbeiträge, die eine Subventionierung durch die PKV-Kunden der anderen Vollversicherungstarife erfordern und somit zu einer erhöhten Belastung dieser Personen führen. Daher ist auch hier zu beobachten, ob es zukünftig verstärkt zu Wechseln in den Basistarif kommt. Im Rahmen der Beitragsanpassung erhalten Kunden ab Alter 55, deren Beiträge sich erhöht haben, ein umfassendes Beratungsangebot zu den Wechseloptionen. Diese Beratung ermöglicht es etwaige (Teil-)Storni zu begrenzen und den Versicherungsschutz im Kundeninteresse bei möglichst stabiler Prämie zu wahren.
Reserverisiken
Zur Finanzierung des mit dem Alter steigenden Krankheitsrisikos werden Alterungsrückstellungen gebildet. Aus diesen Rückstellungen werden zukünftige Leistungen an die versicherten Personen finanziert, die planmäßig nicht mehr durch die gezahlten Beiträge zu decken sind. Die Höhe der Zahlungen ist jedoch mit Unsicherheit behaftet, insbesondere aufgrund steigender Krankheitskosten-/Leistungszahlungen (siehe vorstehend) und einer sinkenden Sterblichkeit, deren Veränderung aufgrund der regelmäßigen Überprüfung jedoch in den vergangenen Jahren nicht mehr so gravierend war wie in früheren Jahren, in denen die Aktualisierung in längeren Zeiträumen erfolgte. Definitiv schon feststehende medizinische Entwicklungen sind jedoch in der Alterungsrückstellung in dem Augenblick eingepreist, in dem sie in den Beiträgen berücksichtigt sind (Krankenversicherungsaufsichtsverordnung). Insgesamt ist das Reserverisiko als gering einzuschätzen, da durch regelmäßige Beitragsanpassungen der Leistungsbedarf aktualisiert wird. Zusätzlich zum bestehenden Verfahren der jährlichen Leistungsüberprüfung hat der Gesetzgeber eine gesonderte Überprüfung der verwendeten Sterbetafeln vorgeschrieben. In beiden Fällen erfolgt eine vollständige Überprüfung und ggf. Aktualisierung aller Rechnungsgrundlagen, sofern der Schwellenwert für die Abweichung überschritten wird. Als Berechnungsgrundlagen für die Alterungsrückstellung dienten die Sterbetafeln PKV 2008 bis PKV 2023 sowie für die geförderte Pflegezusatzversicherung eine aus den Tafeln des Statistischen Bundesamtes hergeleitete Sterbetafel, für die Basistarife Modifikationen der PKV 2022, für den Standardtarif (Männer) die PKV 2022, für den Standardtarif (Frauen) die PKV 2024, für den Standardtarif Beamte (Männer) die PKV 2022 und für den Standardtarif Beamte (Frauen) die PKV 2018 und für die Pflegepflichtversicherung die Sterbetafel PPV 2023 (Nichtbeihilfe) bzw. Sterbetafel PPV 2021 (Beihilfe).
Rechnungszinsrisiko
Der verwendete Rechnungszins in der Krankenversicherung ist durch gesetzliche Vorgaben auf 3,5 % nach oben begrenzt. Kann der Rechnungszins nicht nachhaltig erwirtschaftet werden, muss dieser für das Neugeschäft und den Bestand reduziert werden. Dies kann aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen allerdings nur im Rahmen der nächsten möglichen Beitragsanpassung erfolgen. Bis bei einer Beitragsanpassung die Bestandsprämien verändert werden können, belastet die Bildung der Deckungsrückstellung mit dem noch gültigen Rechnungszins die Ertragslage, sofern der Rechnungszins über dem erwirtschafteten Zins liegt. Steigt hingegen die Zinserwartung nachhaltig und dauerhaft wieder über den einkalkulierten Rechnungszins, so wird dieser im Rahmen der nächsten Beitragsanpassung auch angehoben. Die über den Rechnungszins hinausgehenden Zinsen werden fast vollständig zur Beitragsermäßigung im Alter verwandt. Maßgeblich für die Höhe des Rechnungszinses ist die zukünftige Zinserwartung, die mithilfe des aktuariellen Unternehmenszinses (AUZ) nach einem brancheneinheitlichen Verfahren unternehmensindividuell ermittelt wird. Bei dem AUZ handelt es sich um ein mit der Deutschen Aktuarvereinigung und der Aufsichtsbehörde abgestimmtes Verfahren zur Zinsprojektion, das auf Basis der Vorjahresergebnisse und offiziellen, durch die Bundesbank veröffentlichten Zinskurven für Neuanlagen die Zinserwartungen für das übernächste Jahr schätzt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr lag die Nettoverzinsung mit 2,6% unter dem gesetzlichen Höchstrechnungszins, aber über dem durchschnittlichen Rechnungszins im Bestand, sodass für die meisten unserer Kunden Mittel zur Beitragsentlastung im Alter zurückgestellt werden konnten. In den Jahren 2022 und 2023 gab es insgesamt zehn Erhöhungen des Leitzinses durch die EZB. Diese Entwicklung wird sich positiv auf den AUZ auswirken und somit bei der Festlegung des Rechnungszinses im Rahmen der nächsten Beitragsanpassungen beachtet werden.
Kostenrisiko
Das Kostenrisiko besteht darin, dass die tatsächlichen Kosten durch die einkalkulierten Kosten dauerhaft nicht finanziert werden können. Die Überwachung des Kostenrisikos erfolgt durch ein umfassendes Kostencontrolling. Damit sind wir überzeugt, dieses Risiko in angemessener Weise zu handhaben und schätzen seine Bedeutung bei der Bewertung unserer Risikotragfähigkeit im Vergleich zu den anderen Risiken als gering ein.
Risiken aus Rechtsprechung
Die Rechtsfragen rund um die Anforderungen an den Inhalt der Beitragsanpassungsmitteilungen, die Heilung evtl. bestehender formeller Mängel und die Verjährung von Ansprüchen aus diesen sind durch den Bundesgerichtshof (BGH) entschieden worden. Für die Begleichung von Ansprüchen, die sich möglicherweise daraus und insbesondere auch aus bereits rechtshängigen Prozessen für die AXA Krankenversicherung ergeben, wurde eine Rückstellung gebildet.
Kürzlich hat der BGH zur Möglichkeit von Beitragsanpassungen in Beitragsentlastungstarifen geurteilt. Demnach ist die im Tarif BEA-U verwendete Anpassungsklausel unwirksam. Grundsätzlich bleibt eine Anpassung aber im Rahmen der für eine Krankenversicherung geltenden gesetzlichen Anforderungen möglich. Für die Begleichung etwaiger Ansprüche wurde ebenfalls bereits eine Rückstellung gebildet.
Das Thema der Klagen gegen Beitragsanpassungen wird weiterhin von unserem Risikomanagement, aktuariell und rechtlich begleitet. Mit darüber hinaus gehenden signifikanten Auswirkungen für unsere Gesellschaft ist nur für den Fall zu rechnen, dass die Revisionsverfahren zur materiellen Wirksamkeit unerwartet nicht zu Gunsten von AXA entschieden werden.
Veränderungen im Gesundheitssystem
Im Allgemeinen werden Veränderungen im Gesundheitssystem beobachtet. Die Einführung einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) kann in den kommenden Jahren zu einem Leistungsausgabenanstieg führen. Hier gilt es im Zuge der Verhandlungen des PKV-Verbands mit der Ärzteschaft den Anstieg zu begrenzen. Die Auswirkungen zu Änderungen im Gesundheitssystem werden abgeschätzt und, wenn erforderlich, in der Unternehmensplanung berücksichtigt, sowohl zur Bewertung operationeller Aufwände, als auch zu etwaigen Leistungsausgabenanstiegen oder Beitragsanpassungen.
Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft
Fällige Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern und Versicherungsvermittlern
| in Mio. Euro | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Fällige Forderungen (brutto) | 111,5 | 100,3 |
| Einzelwertberichtigungen | 45,7 | 42,8 |
| Pauschalwertberichtigungen | 29,6 | 25,8 |
| Verbleibender Buchwert nach Wertberichtigungen | 36,2 | 31,6 |
| Forderungen älter als 90 Tage an Versicherungsnehmer | 70,8 | 66,2 |
Durchschnittliche Ausfallquote der vergangenen drei Jahre
| in % | 2021 | 2022 | 2023 |
|---|---|---|---|
| Durchschnittliche Ausfallquote der vergangenen drei Jahre | 1,81 | 1,82 | 1,88 |
| (ermittelt als Verhältnis der Wertberichtigungen zu den gebuchten Bruttobeiträgen) |
Die Risiken aus dem Ausfall von Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern werden durch ein IT-unterstütztes Inkasso- und Mahnsystem gesteuert.
Die fehlende Kündigungsmöglichkeit in der Vollversicherung wird zu einem weiteren Anstieg des Forderungsbestandes führen. Zurzeit ist dieses Risiko durch die Wertberichtigung abgedeckt. In der Wertberichtigung von insgesamt 75,3 Mio. Euro (2022: 68,7 Mio. Euro) sind 25,7 Mio. Euro (2022: 22,2 Mio. Euro) Forderungen aus laufenden Gerichtsverfahren enthalten, die wegen der fehlenden Kündigungsmöglichkeit in der Position „Forderungen an Versicherungsnehmer“ aufrechterhalten werden müssen. Dies gilt auch für weitere 44,9 Mio. Euro (2022: 42,0 Mio. Euro) Forderungen, zu denen ein Gerichtsverfahren erfolglos abgeschlossen ist.
Die Risiken aus dem Ausfall von Forderungen gegenüber Versicherungsvermittlern werden durch ein umfassendes Provisionscontrolling gesteuert.
Zum Bilanzstichtag 2023 bestehen - wie im Vorjahr - keine Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft, die Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen aus dem abgegebenen Versicherungsgeschäft betragen 1,1 Mio. Euro (2022: 1,0 Mio. Euro).
Die beiden Rückversicherer für unsere Rückversicherungsverträge sind die britische Gruppengesellschaft AXA PPP healthcare Limited und die französische Gruppengesellschaft AXA France VIE.
Risiken aus Kapitalanlagen
Die Entwicklung der Kapitalmärkte im Jahr 2023 war insgesamt wechselhaft. Während zu Jahresbeginn Rezessionsängste, die nicht allein durch die Auswirkungen des Ukrainekrieges geprägt, spürbar waren, stabilisierte sich die Lage in der zweiten Jahreshälfte positiv beeinflusst durch globale Wachstumsaussichten und die abnehmende Inflation. Der Nahostkonflikt und damit resultierende geopolitische Spannungen im Herbst hatten trotz ihrer emotionalen Wirkung nur moderaten Einfluss auf die Entwicklung der Kapitalmärkte. Die Inflation, gemessen an der Veränderung des Verbraucherpreisindex zum Vormonat, sank in Deutschland dieses Jahr stark (+8,7% im Januar 2023 vs. 3,7% im Dezember 2023). Dies stärkte die Zuversicht der Marktteilnehmer, dass die Zentralbanken die Zinsen im Jahr 2024 früher als erwartet senken könnten und resultierte in einer Kapitalmarktrally, die insbesondere die Entwicklung der Zinsen und der Aktienmärkte beeinflusste. Während die Zinsen insbesondere im letzten Quartal deutlich fielen (10-Jahresswap,
-71 Basispunkte vs. 2022), gewann der weltweite Aktienmarkt einen überdurchschnittlichen Zuwachs, wobei besonders die IT-Branche wesentlicher Treiber gewesen war. Für 2024 bleiben insbesondere die deutsche als auch globale Wirtschaftsentwicklung und die resultierende Auswirkung auf die Aktien-, Kredit- und Zinsmärkte, aber auch die Entwicklung der Inflation und der Energiepreise im Fokus unserer Beobachtungen. Diese werden in unseren strukturierten Anlageprozesses Eingang finden, um mögliche negative Auswirkungen auf unser diversifiziertes Portfolio durch Absicherungsmaßnahmen zu beschränken.
Unsere Gesellschaft verwaltet 25,8 Mrd. Euro (2022: 24,6 Mrd. Euro) Kapitalanlagen. Diese werden unter strikter Beachtung der gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und innerbetrieblichen Richtlinien in einem strukturierten Prozess angelegt. Unter Gesamtrisikobetrachtung soll eine gleichzeitige Sicherstellung der Anlageziele Sicherheit, Rentabilität und Liquidität der Kapitalanlagen erreicht werden. Dieses wird unter anderem durch eine ausgewogene Diversifikation und strikte Begrenzung von Konzentrationsrisiken gewährleistet.
Mit der Kapitalanlage sind unvermeidbar signifikante Risiken verbunden, die bewusst eingegangen, jedoch durch die im Anlageprozess eingebauten Kontrollen und weitere risikomindernde Maßnahmen gesteuert werden. Zum Erhalt beziehungsweise Ausbau der notwendigen Risikotragfähigkeit werden die Risiken der Kapitalanlagen aktiv gesteuert und fortlaufend an das Kapitalmarktumfeld angepasst.
Die Kapitalanlagerisiken werden in Markt-, Kredit-, Konzentrations- und Liquiditätsrisiken unterteilt.
Marktrisiken
Die Marktpreisrisiken unserer Gesellschaft beruhen im Wesentlichen auf Wertverlusten bei Aktien und festverzinslichen Anlagen. Ferner sind die nicht börsennotierten Beteiligungen sowie der Immobilienbestand den Marktpreis- beziehungsweise Wertänderungsrisiken ausgesetzt. Auch können im Bereich Private Equity aufgrund einer zukünftigen Verschlechterung des Marktumfeldes Wertrückgänge beziehungsweise Abschreibungen nicht ausgeschlossen werden.
Die Auswirkungen diverser Faktoren auf die Marktwerte der Kapitalanlagen werden in möglichen Risikoszenarien analysiert. Hierfür werden die Marktwertschwankungen von Aktien, Zinsprodukten und Währungen unter Berücksichtigung der bestehenden Währungssicherungen und anderer derivativer Absicherungsmechanismen simuliert.
Die folgende Übersicht zeigt auf, wie sich eine Änderung der Aktien- und Währungskurse beziehungsweise der Marktzinsen kurzfristig auswirken würde.
| Aktienmarktänderung | Veränderung des Marktwertes der Kapitalanlagen |
|---|---|
| Rückgang um 10 % | - 60 Mio.Euro |
| Rückgang um 20 % | - 121 Mio.Euro |
| Rückgang um 30 % | - 181 Mio.Euro |
| Renditeänderung des Rentenmarktes | Veränderung des Marktwertes der Kapitalanlagen |
|---|---|
| Anstieg um 200 Basispunkte | - 3.004 Mio.Euro |
| Anstieg um 100 Basispunkte | - 1.620 Mio.Euro |
| Rückgang um 100 Basispunkte | + 1.915 Mio. Euro |
| Rückgang um 200 Basispunkte | + 4.207 Mio. Euro |
| Währungskursänderung | Veränderung des Marktwertes der Kapitalanlagen |
|---|---|
| Euroaufwertung um 5 % | - 4 Mio.Euro |
| Euroaufwertung um 10 % | - 6 Mio.Euro |
Unser Portfolio besteht zum größten Teil aus festverzinslichen Papieren, daher reagiert der Marktwert stark auf Veränderungen des Zinsniveaus.
Insgesamt ergeben sich Zinsrisiken durch einen Durationsmismatch zwischen Aktiv- und Passivseite der Bilanz. Diese werden durch ein regelmäßiges Asset Liability Management im Einklang mit der Risikotragfähigkeit unserer Gesellschaft mitigiert.
Auch im Jahr 2023 wurde das Durations-Management für die Gesellschaft analysiert. Durch Adjustierung der Steuerung der Duration wurde das Zinsrisikomanagement, dem die Gesellschaft ausgesetzt ist, optimiert.
Zudem konnte im Jahr 2023 eine über das Jahr abnehmende, aber deutlich über dem langfristigen Zielniveau befindliche Inflationsrate beobachtet werden, die sich insbesondere aus den erhöhten Energiepreisen, Lieferkettenengpässen sowie den Nachwirkungen der Corona-Pandemie speist. Die Reaktion der Zentralbanken gegenüber hohen Inflationsraten sorgt für ein steigendes Zinsniveau an den Finanzmärkten, welches sich positiv auf die langlaufenden Garantien der Gesellschaft und auf die Wiederanlage auswirken. Kurzfristig ergeben sich durch einen Zinsanstieg stille Lasten auf den festverzinslichen Wertpapieren. Diese haben sich im letzten Quartal infolge der sinkenden Zinsen deutlich reduziert.
Unsere Gesellschaft ist größtenteils im europäischen Raum investiert. Zusätzlich werden Investitionen im nicht-europäischen Ausland getätigt wobei diese Fremdwährungsinvestitionen kontrolliert und größtenteils gegen Wechselkursschwankungen abgesichert sind. Dies erfolgt durch den Einsatz von Fremdwährungsderivaten innerhalb der Spezialfonds, zum Beispiel Devisentermingeschäften.
Der Immobilienbestand unserer Gesellschaft besteht hauptsächlich aus europäischen Büro- und Gewerbeimmobilien. Die Wertentwicklung ist deshalb im Wesentlichen abhängig von der Konjunkturlage in Europa.
Wir verfolgen die Entwicklung der Kapitalmärkte sehr genau. Sollten sich die zuvor gezeigten negativen Szenarien im laufenden Geschäftsjahr ganz oder teilweise einstellen oder am Bilanzstichtag vorliegen, werden wir entsprechende Maßnahmen ergreifen. Diese beinhalten unter anderem notwendige Abschreibungen auf die nachhaltigen Werte einzelner Kapitalanlagen, den selektiven Verkauf einzelner Titel und den optionalen Einsatz von Wertsicherungsmaßnahmen, um die Portfolios kurzfristig gegen weitere Wertverluste abzusichern.
Kreditrisiken
Das Kreditrisiko umfasst die Insolvenz, den Zahlungsverzug und die Bonitätsverschlechterung des Schuldners beziehungsweise Emittenten von festverzinslichen Wertpapieren und Darlehen.
Zur Reduktion des Kreditrisikos werden hauptsächlich Investitionen beziehungsweise Darlehensvergaben bei Emittenten und Schuldnern mit einer guten bis sehr guten Bonität getätigt. Die Einstufung der Bonität von Emittenten festverzinslicher Wertpapiere erfolgt nach einheitlichen internen Maßstäben in der AXA-Gruppe.
Zusätzlich nehmen wir zur Überwachung der Ratings in Zusammenarbeit mit den von uns mandatierten Vermögensverwaltern Detailanalysen zu potenziell ausfallgefährdeten Wertpapieren vor, auf deren Basis dann über risikomindernde Maßnahmen entschieden wird. Für diese Analysen werden entscheidungsrelevante Marktinformationen herangezogen.
Für die Vergabe von Hypothekendarlehen gelten Vergaberichtlinien und strenge Vorschriften bezüglich der Bonität. Als Sicherheit von Hypothekendarlehen bestehen Pfandrechte an Grundstücken. Die Vergaberichtlinien knüpfen eine Finanzierung im Regelfall an private Nutzung und erstrangige Absicherung.
Die einzelnen Engagements im Bereich Hypotheken einschließlich Forward-Darlehen unterliegen der regelmäßigen Überwachung. Mithilfe unserer Kontrollverfahren für den Zins- und Tilgungsdienst sowie unseres Mahnverfahrens erhalten wir einen detaillierten Überblick über ausstehende Zahlungen.
Einlagen bei Kreditinstituten erfolgten im Geschäftsjahr 2023 ausnahmslos bei Banken, die über ein Investment Grade Rating verfügen.
Die Kontrahenten der Derivatepositionen verfügen ausnahmslos über ein Investment Grade Rating, sofern die Geschäfte nicht über Terminbörsen, wie z. B. Eurex, abgewickelt wurden. Das Gegenparteirisiko der Derivategeschäfte wird fortlaufend durch die Stellung von Sicherheiten (Collateral) abgesichert. Für einige OTC-Derivate gilt die Clearingpflicht über zentrale Gegenparteien sowie die Meldepflicht an das Transaktionsregister. AXA stellt die Einhaltung der Anforderungen aus EMIR (European Market Infrastructure Regulation) gruppenweit sicher.
Die AXA Krankenversicherung ist zu einem Anteil von 10 % der Kapitalanlagen (auf Marktwertbasis) in Staatsanleihen investiert. Auch wenn wir zurzeit Ausfälle innerhalb dieser Bestände nicht für ein wahrscheinliches Szenario halten, können wir künftige Abschreibungen auch vor dem Hintergrund politischer Unwägbarkeiten nicht ausschließen.
Ebenso halten wir Fremdkapitalinstrumente, die von nationalen und internationalen Banken sowie Unternehmen außerhalb des Finanzsektors emittiert wurden (25 % der Kapitalanlagen auf Marktwertbasis). Dieses Exposure wird entweder direkt oder über Fonds, Derivate und strukturierte Produkte gehalten und enthält zu einem geringen Teil nachrangige Instrumente. Zur weiteren Diversifikation dieses Portfolios tätigte unsere Gesellschaft Investitionen in alternative, weniger liquide Assetklassen, unter anderem Infrastruktur-, Mittelstands-, gewerbliche Immobilienfinanzierungen sowie alternative Kreditstrategien. Diese Anlagen werden zum weit überwiegenden Teil als Investment Grade eingestuft. Der Anteil dieser Fremdkapitalfinanzierungen betrug 7 % der Kapitalanlagen auf Marktwertbasis.
95 % der festverzinslichen Wertpapiere in unserem Bestand verfügen über ein Investment Grade Rating. Der größte Teil unserer Rentenbestände ist besichert beziehungsweise von öffentlichen Emittenten ausgegeben und daher nur einem geringen Ausfallrisiko ausgesetzt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Bonität einzelner Emittenten sich in der Zukunft verschlechtert und damit Abschreibungsbedarf entstehen könnte.
Konzentrationsrisiken
Konzentrationsrisiken entstehen, wenn Unternehmen hohe einzelne Risiken oder stark korrelierte Risiken eingehen und daraus hohe Ausfallverluste resultieren können. Bei der Kapitalanlage entstehen Konzentrationsrisiken, wenn Investitionen in einzelne Kapitalanlageprodukte oder Emittenten oberhalb definierter Grenzen durchgeführt werden. Aus diesem Grund stehen Konzentrationsrisiken im engen Zusammenhang mit Markt- und Kreditrisiken und werden durch die Definition von Limiten auf Einzelpositionen und den Einsatz von Derivaten gesteuert und regelmäßig überwacht.
Liquiditätsrisiken
Aufgrund der vorab vereinnahmten sowie verzinslich und liquide angelegten Beiträge ist das Liquiditätsrisiko für Versicherungsunternehmen grundsätzlich gut steuerbar. Wir tragen dem Risiko unzureichender Liquidität durch eine mehrjährige Planung der Zahlungsströme Rechnung. Zusätzlich erfolgt für einen Zwölfmonatszeitraum eine Prognose auf Monatsbasis. Für die Überwachung des Liquiditätsrisikos wird darüber hinaus ein Liquiditätsstresstest durchgeführt. Dieser zeigt, dass unsere Gesellschaft auch in einem Umfeld steigender Zinsen und einem zusätzlichen extremen Stressszenario keinen Liquiditätsengpass zu erwarten hätte.
Insgesamt wird bei der Kapitalanlage auf einen hohen Anteil liquider und fungibler Kapitalanlagen geachtet, damit wir den Verpflichtungen gegenüber unseren Versicherungskunden jederzeit nachkommen können. Bei einem eventuell auftretenden unvorhergesehenen Liquiditätsbedarf wird auf der Grundlage des konzerninternen Liquiditätshilfeabkommens Liquidität zur Verfügung gestellt.
Risikosteuerung der Kapitalanlagen
Innerhalb des AXA Konzerns sind umfassende Governance-Strukturen, Steuerungsmaßnahmen und Richtlinien zur Risikosteuerung der Kapitalanlagen im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen implementiert.
Der Vorstand definiert den Risikoappetit unserer Gesellschaft in Form von Limiten und Frühwarnwerten auf konkret messbare Risikokennzahlen, um die durch die Umsetzung der Geschäftsstrategie entstehenden Risiken wirksam zu begrenzen. Ein wesentlicher Teil dieser Limite und Frühwarnwerte bezieht sich auf Finanzmarktrisiken einschließlich Konzentrationsrisiken und muss im Rahmen der Kapitalanlagensteuerung eingehalten werden. Darüber hinaus gilt eine umfassende interne Kapitalanlagenrichtlinie mit dem Grundsatz unternehmerischer Vorsicht gemäß § 124 Abs. 1 VAG.
Es ist ein strukturierter Anlageprozess definiert, dessen Ziel es ist, die Risiken in den Portfolios durch systematische und kontrollierte Abläufe zu steuern. Auf Basis des Vorschlags des Asset Liability Management Committee entscheidet der Vorstand über die Kapitalanlagestrategie, die im Einklang mit dem Risikoappetit der Gesellschaft sowie der internen Kapitalanlagerichtlinie sein muss. Dabei berücksichtigt die Asset Liability Management-Analyse insbesondere die versicherungstechnischen Verpflichtungen, die Bewertungsreserven sowie die Eigenkapitalausstattung. Das Investment Committee implementiert und überwacht die strategische Aufteilung der Kapitalanlagen nach Kapitalanlagearten (Asset Allocation). Hierbei werden die Risikoappetitlimite für die einzelnen Anlageklassen, die Duration des festverzinslichen Portfolios, die Bonität der Emittenten sowie die Konzentrationen gegenüber Einzelemittenten beachtet. Bei der Risikoeinschätzung wird dabei von einem dem jeweiligen Risiko adäquaten Prognosezeitraum ausgegangen. Zur Bewertung der Anlagerisiken steht eine Vielzahl von Risikomanagement-Instrumenten zur Verfügung.
Zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und -steuerung können auch derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden. Mit diesen Instrumenten werden verschiedene Motive der Portfoliosteuerung umgesetzt: Absicherung, Erwerbsvorbereitung und Ertragssteigerung. Das Hauptmotiv beim Einsatz von derivativen Instrumenten der Kapitalanlagen ist die Absicherung (Hedging), wodurch das im Portfolio liegende wirtschaftliche Risiko reduziert wird.
Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Asset Liability Management Committee und des Investment Committee wird das Kreditrisiko des Gesamtportfolios, einzelner Anlageklassen sowie kritischer Emittenten unter der systematischen Teilnahme des Chief Investment Officers und des Finanzvorstandes besprochen. In diesen Gremien wird über die Einhaltung der Risikoappetitlimite berichtet.
Das Audit and Risk Committee (ARC) wird regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen, die Risikosituation und die Einhaltung der Risikoappetitlimite des Konzerns und der Einzelgesellschaften informiert.
Operationelle und sonstige Risiken
Operationelle Risiken beinhalten Risiken aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen, Risiken aus Mitarbeiterverhalten sowie aus systembedingten oder externen Vorfällen. Informationsrisiken werden als Teil der operativen Risiken behandelt und beinhalten das Risiko, dass Informationen oder Informationssysteme nicht den erwarteten Wert für das Unternehmen liefern, strategische Ziele beeinflussen oder operative Verlust verursachen. Ferner sind Rechtsrisiken mit inbegriffen, welche die Möglichkeit eines Verlustes aufgrund von Veränderungen der aktuellen Rechtslage umfassen.
Unsere Gesellschaft beziehungsweise AXA Deutschland unterscheidet hierbei die Risikokategorien Interner Betrug, Externer Betrug, Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitssicherheit, Kunden-, Produkt- und Geschäftspraxis, Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, Betriebsunterbrechung und Versagen von Systemen, Durchführungs-/Produkt-/Leistungs-/Prozessmanagement, konkrete Rechtsänderungen. Die aus Projekten resultierenden Risiken sind in den einzelnen Risikokategorien berücksichtigt. Als risikobewusste Versicherungsgruppe hat AXA Deutschland Prozesse und Systeme zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung der operationellen Risiken entwickelt. Um der wachsenden Bedeutung der Informationsrisiken zu begegnen, wurde im zentralen Risikomanagement eine Position zur expliziten Informationsrisikoüberwachung geschaffen.
Die Methoden und Prozesse werden kontinuierlich weiterentwickelt. Die operationellen Risiken sind in das Interne Kontrollsystem integriert. Eine Bewertung erfolgt sowohl qualitativ als auch quantitativ. Die Ergebnisse der Risikobewertung fließen in die Unternehmenssteuerung ein. Risiken, bei denen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit mit einem Eintreten zu rechnen ist, werden in Höhe ihres vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrags als Rückstellung erfasst.
AXA Deutschland führt eine Sammlung von Daten aus operationellen Verlusten durch. Zudem ist AXA Deutschland (über die AXA Gruppe) Mitglied der Operational Riskdata Exchange Association (ORX), einer internationalen Plattform zum Austausch operationeller Verluste.
Zusätzlich werden auch Emerging Risks betrachtet, d.h. Risiken, die ggf. erst in mehreren Jahren relevant werden, da AXA Deutschland eine langfristige Perspektive einnimmt.
Das Risikoprofil der AXA Deutschland ist wie im Vorjahr durch Gerichtsentscheidungen und Gesetzesvorhaben geprägt. Änderungen von rechtlichen Regelungen, welche signifikante Auswirkungen auf die Risikosituation unserer Gesellschaft haben können, werden laufend auf ihre Auswirkungen auf die AXA analysiert. Um auf diese risikoadäquat reagieren zu können, existiert eine enge Zusammenarbeit des operationellen Risikomanagements mit den Organisationseinheiten Compliance und Corporate Oversight. In letzterer Einheit sind die Funktionen Datenschutz, Informationssicherheit, Informationsrisikomanagement, physische Sicherheit, Berechtigungsmanagement und operative Resilienz gebündelt, um den gestiegenen Anforderungen wirkungsvoll zu begegnen. Durch die angestrebte zunehmende Digitalisierung von AXA ebenso wie durch die generelle Zunahme von Cyber-Angriffen aber auch die wachsende Bedeutung von Künstlicher Intelligenz für Unternehmen der Finanzdienstleitungsbranche haben IT- bzw. Informationsrisiken eine große Relevanz im Risikoprofil, insbesondere mit den Themen Datenschutz und Informationssicherheit (Ausfall von Systemen, Datenverluste durch interne und externe Bedrohungen oder Verbreitung von die Datenintegrität bedrohender Schadsoftware). Zur Identifizierung und Beseitigung von IT-Schwachstellen und dem Management der Informationssicherheitsrisiken sind verschiedene Projekte bzw. Initiativen aufgesetzt. Auf diese Weise werden eine kontinuierliche Berücksichtigung der aktuellen und zukünftigen Entwicklungen im Bereich der Informationssicherheit sowie die Stabilisierung der Produktion gewährleistet. Interne Kontrollprozesse reduzieren Risiken im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses.
Grundsätzlich besteht das Risiko, dass erhöhte Krankenstände Auswirkung zum Beispiel auf die Leistungsbearbeitung haben. Dem Risiko wird durch ein engmaschiges Monitoring und bei Bedarf durch den Einsatz ausgleichender Maßnahmen (z.B. flexibles internes steuern, externe Unterstützung) begegnet. Unsere Gesellschaft sieht derzeit keine erhöhte Risikolage aufgrund von Krankheitsraten.
Ähnliche Auswirkungen auf das Unternehmen hat der branchenübergreifende Fachkräftemangel. AXA Deutschland steht zunehmend dem Risiko unbesetzter Stellen gegenüber, was ebenfalls zu Arbeitsrückständen führen kann. Den neuen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt wird mit vielen neuen Initiativen auf verschiedenen Plattformen begegnet, um hier wettbewerbsfähig and attraktiv für Arbeitnehmer zu bleiben.
Darüber hinaus stehen Risiken aus der Einführung von Großprojekten unter besonderer Beobachtung. Bereits während der Projektphase werden erforderliche Maßnahmen identifiziert, sodass entstehende Risiken frühzeitig analysiert und gesteuert werden. Zusätzlich wird das operationelle Risikomanagement über jeden Projektchange informiert, um die Risikolage angemessen beurteilen zu können.
Unternehmensgefährdende Risiken aus Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, aus Systemausfällen, Mitarbeiterausfall und anderen Katastrophenereignissen werden im Rahmen des Business Continuity Managements gesteuert. Notfallprozesse werden organisiert und alle notwendigen Präventivmaßnahmen zum Zweck der Unternehmenssicherheit ergriffen. Durch die Setzung verbindlicher Standards mit Fokus auf die operationellen Risiken sollen mögliche Negativfolgen reduziert und der wirtschaftliche Fortbestand der AXA jederzeit garantiert werden. Diese sehen vor, dass interne und externe Bedrohungen, die eine Unterbrechung der Geschäftsprozesse zur Folge haben könnten, regelmäßig beurteilt werden.
Ein Vertreter des Bereichs Value & Risk Management ist Mitglied im zentralen Krisenmanagement-Team, um die Sicht des Risikomanagements in der Krisenorganisation sicherzustellen.
Auch strategische, Reputations- und weitere Rechtsrisiken wie auch Risiken aus regulatorischen Anforderungen werden permanent eng überwacht, das Instrumentarium insbesondere an präventiven Maßnahmen ständig überprüft und erweitert. Diese Maßnahmen inklusive der umfassenden Analyse und Bewertung sind geeignet, unsere in ihrer Bedeutung als gemäßigt eingeschätzten operationellen Risiken auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren.
Ferner können Risiken aus der Anwendung steuerlicher Vorschriften entstehen. Diesen begegnen wir durch ein systematisches Management aller steuerlich relevanten Prozesse unterstützt durch ein Tax Compliance Management System. Feststellungen aus steuerlichen Betriebsprüfungen früherer Jahre werden analysiert und bewertet und fließen in die Steuerung ein.
Als Teil ihrer unternehmerischen Verantwortung will die AXA Krankenversicherung AG den gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bewusst und aktiv begegnen. Unsere Gesellschaft ist gewissen Nachhaltigkeitsrisiken ausgesetzt. Hierzu zählen in erster Linie die physischen Auswirkungen des Klimawandels sowie transitorische Risiken, die sich im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer nachhaltigeren, CO2 -ärmeren Welt materialisieren könnten. Zu den Nachhaltigkeitsrisiken gehören auch regulatorische Risiken, z.B. aus Änderungen in der Regulierung sowie Reputationsrisiken, die z. B. im Zusammenhang mit Greenwashing entstehen könnten. Wir beobachten und begleiten diese Aspekte fortlaufend.
Die AXA Gruppe hat entschieden, Klimaverpflichtungen in den Mittelpunkt des gruppenweiten Strategieplans zu stellen. Der hieraus abgeleitete „AXA for Progress Index“ dient der Überwachung und Weiterentwicklung des übergeordneten Zieles „Climate Leadership“. Er beinhaltet gruppenweite Verpflichtungen und ist aufgeteilt in die drei aktiven Rollen von AXA als Investor, Versicherer und vorbildliches Unternehmen. Diese Vorgaben bilden derzeit die Basis für unsere lokalen Ziele und Initiativen.
Die im Folgenden genannten Initiativen im Bereich nachhaltiger Kapitalanlage und Zeichnungspolitik werden somit von den Versicherungsgesellschaften der weltweiten AXA Gruppe gemeinschaftlich getätigt, auch um die größte Wirkung zu entfalten. Damit wirken wir auf die Ursache ein und mitigieren das daraus resultierende Risiko für unsere Gesellschaft.
Nachhaltiges Investment ist ein strategisch wichtiges Thema für die AXA. Die Kernaspekte dieser Strategie sind der Einbezug von ESG-Kriterien in jegliche Investitionsentscheidungen, der Ausschluss von Investitionen in gewisse Wirtschaftssektoren (bspw. Kohle, Tabak, Palmöl, Teersand) beziehungsweise einzelne kritische Unternehmen, ambitionierte Ziele für grüne Kapitalanlagen, direkte Investitionen in soziale Projekte, die verantwortliche Wahrnehmung von Aktionärsrechten sowie die strategische Portfolio-Anpassung für mehr Klimaschutz.
Im Rahmen der Zeichnungspolitik hat AXA die Bereitstellung von Versicherungsschutz für klimaschädliche Geschäfte stark eingeschränkt, so werden beispielsweise weltweit keine Kohleminen und -kraftwerke versichert. Zudem hat AXA 2021 Ausschlüsse für Unternehmen der Gas- und Ölbranche beschlossen, sowohl für den Investitions- als auch für den Versicherungsbereich. In 2022 wurde eine spezielle Initiative gestartet um Diskussionen mit Unternehmen aus dem Öl- und Gas Sektor zu führen. Dabei wurden die Transitionspläne anhand festgelegter Indikatoren bewertet.
Auch im eigenen Betrieb trägt AXA Deutschland zur Bekämpfung des Klimawandels bei. Seit 2008 erheben wir unsere Verbrauchsdaten, um unseren ökologischen Fußabdruck zu messen und Maßnahmen zur Reduzierung unserer Emissionen sowie von Wasser, Papier und Abfall abzuleiten. Innerhalb von neun Jahren konnten wir so unsere eigenen CO2-Emissionen mehr als halbieren.
Kapitalmanagement und Solvabilität
Die Steuerung der Kapitalbasis erfolgt nach den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Ziel ist es, die jederzeitige Erfüllung der versicherungsvertraglichen Verpflichtungen sicherstellen zu können - auch wenn im Extremfall die hierfür gebildeten versicherungstechnischen Rückstellungen unzureichend wären. Für die Bereitstellung des entsprechenden Eigenkapitals wird eine angemessene Verzinsung angestrebt.
Die AXA Gruppe hat ein Modell der ökonomischen Risikokapitalberechnung entwickelt, das Ende November 2015 von der französischen Versicherungsaufsicht ACPR (Autorité de Controle Prudentiel et de Résolution) genehmigt wurde und ab dem 1. Januar 2016 als Internes Modell unter Solvency II dient. Zur Sicherstellung der Angemessenheit des entwickelten Internen Modells der AXA Deutschland fand auch im Geschäftsjahr 2023 ein umfassender Austausch mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) statt.
Für die Solvabilität unserer Gesellschaft wurden die gültigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Basierend auf den Berechnungen des genehmigten Internen Modells übertrifft die Solvenzposition unserer Gesellschaft die gesetzliche Anforderung und weist zusätzlich einen angemessenen Kapitalpuffer oberhalb dieses gesetzlichen Limits auf. Unsere Gesellschaft hat keine Verwendung der möglichen Übergangsmaßnahmen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragt. Weitergehende Informationen können dem am 08. April 2024 zu veröffentlichenden Bericht über die Solvabilität und Finanzlage 20232 entnommen werden.
Im Juli 2013 wurde die weltweite AXA Gruppe durch das Financial Stability Board (FSB) als systemrelevant (Global Systemically Important Insurer [G-SII]) eingestuft. Aufgrund dessen unterliegt die AXA Gruppe den „G-SII Policy Measures“ der International Association of Insurance Supervisors (IAIS) und erfüllt die zusätzlichen Anforderungen wie die Erstellung von geforderten Sanierungs- und Abwicklungsplänen. Hierfür liefert die AXA Deutschland regelmäßig lokale Analysen. Die Erfüllung der ab 2019 erhöhten Kapitalanforderungen, wie der Basis-Kapitalanforderungen (Basic Capital Requirements, BCR), ist durch die Gruppe sichergestellt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat für die AXA Krankenversicherung AG gemäß § 301 VAG einen Kapitalaufschlag in Höhe von 5 % auf die Solvabilitätskapitalanforderungen festgesetzt. Ursächlich sind festgestellte Mängel im Rahmen der versicherungsaufsichtsrechtlichen Anforderungen an die IT (VAIT). Der Kapitalaufschlag ist ab April 2023 wirksam. Trotz des Kapitalaufschlages liegt die Solvenzquote deutlich über den erforderlichen Bedeckungswerten. Der Kapitalaufschlag hat somit keine wesentliche Auswirkung auf unsere Finanzstabilität. An Maßnahmen zur Behebung der festgestellten Mängel wird intensiv gearbeitet.
Zusammenfassende Darstellung der Risikolage
Die Gesamtrisikosituation unserer Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr 2023 nicht wesentlich verändert. Trotz der Unsicherheiten bedingt durch Inflation, medizinischer Inflation und herausfordernder wirtschaftlicher Lage in Deutschland im Jahr 2023 sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Risiken bekannt, die den Fortbestand unserer Gesellschaft gefährden. Unserer Einschätzung nach werden alle Risiken frühzeitig erkannt, bewertet und gesteuert und wie in den Vorjahren zeigt die Solvabilität auch im Jahr 2023 eine deutliche Überdeckung.
Sonstige Angaben
Besitzverhältnisse
Die AXA Konzern AG, Köln, hält 100 % am Grundkapital unserer Gesellschaft, mit ihr besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.
Zweigniederlassung
Im Berichtsjahr bestand weiterhin die Zweigniederlassung DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG, Wiesbaden.
Zusammenarbeit im AXA Konzern
Die Geschäftsfunktionen unserer Gesellschaft werden von Dienstleistungsgesellschaften des deutschen AXA Konzerns und der AXA Gruppe ausgeübt. Deshalb verfügt die AXA Krankenversicherung auch nicht über eigene Mitarbeiter.
Die Geschäftsfunktionen unserer Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr 2022 im Rahmen des Master-Dienstleistungsvertrags vom 15. Dezember 2017 in der Fassung des Nachtrags Nr. 2 vom 1. April 2020 im Wesentlichen durch die AXA Konzern AG erbracht.
Die AXA Versicherung AG, die AXA Lebensversicherung AG und die Deutsche Ärzte Finanz Beratungs- und Vermittlungs-AG stellen uns ihre Vertriebsorganisation zur Verfügung.
Ausblick und Chancen
Deutschlands wirtschaftliche Aussichten für 2024 eher bescheiden
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck rechnet für die deutsche Wirtschaft in den kommenden Jahren nur noch mit niedrigen Wachstumsraten. Das geht aus dem Jahreswirtschaftsbericht 2024 hervor. Vor dem Hintergrund des beschleunigten demografischen Wandels, vernachlässigter Standortfaktoren sowie einer durch geopolitische Gefahren geprägten Weltwirtschaft bestehe das Risiko einer anhaltenden wirtschaftlichen Schwächephase. Für das Jahr 2024 wird ein Wachstum des Bruttoinlandsproduktes (BIP) um 0,2 % erwartet. Grund für den Wachstumsrückgang seien auch die Einsparungen, die nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2023 notwendig geworden seien. Um die Wirtschaft wieder langfristig auf Wachstumskurs zu bringen, sei in den kommenden Jahren ein sehr viel dynamischeres Investitionsgeschehen nötig. Mit Ausblick auf das laufende Jahr sei ausgehend von den Entwicklungen des vergangenen Jahres von einer Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage auszugehen. Die Inflation ist im Jahresverlauf deutlich zurückgegangen und lag im Januar 2024 bei 2,9 %. Für das laufende Jahr wird mit einem Rückgang auf 2,8 % gerechnet.
Deutsche Versicherungsbranche blickt verhalten optimistisch nach vorn
Für das laufende Geschäftsjahr 2024 erwarten die deutschen Versicherer vor dem Hintergrund steigender Nominallöhne und nachlassender Inflation ein Beitragswachstum von 3,8 %.
Für 2024 erwartet der GDV ein besseres Umfeld für die Lebensversicherung. „Die höheren Zinsen verbessern die Ertragskraft der Unternehmen, die steigende Überschussbeteiligung erhöht die Attraktivität der Produkte und die realen Einkommen dürften weiter anziehen, während die Inflation abnimmt“, sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Gleichzeitig sei davon auszugehen, dass die Zentralbanken ihre Zinsen zumindest bis Mitte des Jahres auf dem derzeitigen Niveau belassen, womit kurzfristige Anlagen attraktiv gegenüber langfristigen Anlagen wie Rentenversicherungen blieben. Unterm Strich wird für 2024 mit Beitragseinnahmen von 91,8 Milliarden Euro gerechnet, was einem leichten Rückgang um 0,2 % entspricht.
In der Schaden- und Unfallversicherung geht der Verband von Beitragszuwächsen in Höhe von 7,7 % aus, da insbesondere die Entwicklung in der Kfz-Versicherung von Nachholeffekten geprägt sein wird. Hier wird sogar mit einem Beitragszuwachs von 10 % gerechnet. Allerdings sei davon auszugehen, dass die Reparaturkosten weiter steigen werden.
Das Umfeld für die PKV und insbesondere für die Vollversicherung bleibt weiterhin herausfordernd. Weiterhin sind auch im Jahr 2024 die Entwicklung der Leistungsausgaben, Anpassungen aufgrund der medizinischen Inflation, Entwicklungen in der Pflegeversicherung und Auswirkungen der gesundheitspolitischen Themen, wie z.B. die Neuordnung der Krankenhausversorgung oder Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze, wichtige Themen für die PKV. Der GDV prognostiziert für die Branche einen Anstieg der Beiträge um 4,5 % für Kranken- und Pflegeversicherungen.
PKV vor vielen Herausforderungen
Wie im vorherigen Absatz erläutert, ist das Umfeld für die PKV und insbesondere für die Vollversicherung weiterhin herausfordernd. Jedoch bieten die Erhöhungen der Nominallöhne Chancen für die PKV und auf einen positiven Wechselsaldo. Steigende Leistungen betreffen sowohl die GKV als auch die PKV: in der GKV werden Diskussionen über Leistungskürzungen oder höhere Zusatzbeiträge weitergeführt werden, in der PKV werden Beitragsanpassungen und Debatten über die Finanzierbarkeit der PKV-Beiträge im Alter im Fokus bleiben. Positiv sieht die Branche die Chancen für die privaten Zusatzversicherungen und insbesondere für die betriebliche Krankenversicherung (bKV). Änderungen der Beihilfe-Regelungen in einzelnen Bundesländern können das Geschäfts im Öffentlichen Dienst erschweren. Andererseits sind die Entwicklung im Bereich der Beihilfeversicherung und das Geschäft mit Zusatzversicherungen aufgrund eines gestiegenen Bewusstseins der Bevölkerung für Gesundheitsrisiken weiterhin positiv zu bewerten und damit auch 2024 Zuwächse zu erwarten. Der GDV prognostiziert für die Branche einen Anstieg der Beiträge um 4,5 % für Kranken - und Pflegeversicherungen. Kooperationen insbesondere im Leistungsmanagement, Einführung der Elektronischen Patientenakte und Innovationen insbesondere im Hinblick auf online-Leistungen sind Aktivitäten innerhalb der Branche, die zeigen, dass die Themen Prävention, Digitalisierung, Automatisierung und Verbesserung der Prozesse im Fokus stehen.
AXA wird die Chancen der Digitalisierung, die traditionelle Stärke in der Vollversicherung und das Wachstumspotenzial in der Zusatzversicherung weiterhin konsequent nutzen
AXA nutzt bereits seit Längerem die Chancen der fortschreitenden Digitalisierung zum Vorteil ihrer Kunden. Die AXA Krankenversicherung erweitert und verbessert ihr Leistungs- und Gesundheitsmanagement, den „Gesundheitsservice360°“ und das ePortal „Meine Gesundheit von AXA“, um die Patientenversorgung weiter zu verbessern. Papierlose Abrechnung und die digitale Vernetzung von Ärzten, Versicherten und AXA gehören zu den Serviceangeboten.
Ferner gehen wir davon aus, dass die Bundesregierung weiter ihren gesundheitspolitischen Kurs der Fairness gegenüber der PKV fortsetzt. Je mehr Einfluss die PKV auf Qualität, Menge und Preise medizinischer Dienstleistungen hat, umso innovativer, nachhaltiger und damit zukunftsfähiger kann das deutsche Gesundheitssystem bleiben.
Unsere traditionelle Stärke bei Vollversicherungen im Öffentlichen Dienst sowie für Ärzte und Heilberufe wird fortgeführt und ausgebaut. Die AXA betreibt aktiv den strategischen Wandel der AXA Krankenversicherung vom reinen Kostenerstatter zum Gesundheitsdienstleister. Die Segmente der Zusatzversicherungen und Betrieblichen Krankenversicherung sind weiterhin strategische Wachstumsfelder. Wir sind gut aufgestellt, die zunehmende Nachfrage nach betrieblicher Krankenversicherung maßgeschneidert zu erfüllen.
Unsere flexiblen und umfassenden Angebote belegen unsere gesellschaftliche Verantwortung, Menschen die Möglichkeit zur individuellen Absicherung ihrer finanziellen Lebensrisiken zu geben. AXA wird diese Chancen weiterhin verantwortungsbewusst und konsequent nutzen.
Als Folge der vorher genannten Wachstumspotenziale erwarten wir für 2024 ein moderates Beitragswachstum verbunden mit einem deutlichen Anstieg der Versicherungsleistungen. Das Kapitalanlageergebnis wird im laufenden Jahr aufgrund des Wachstums des Bestandes an Kapitalanlagen leicht über dem Vorjahr erwartet. Positiv wirkt sich die auch im Marktvergleich günstige Kostenstruktur aus. So wird auch für 2024 von einer weiterhin marktunterdurchschnittlichen Verwaltungskostenquote auf dem Niveau von 2023 ausgegangen.
Insgesamt wird daher für 2024 von einem Unternehmensergebnis ausgegangen, welches aufgrund des steuerlichen Sondereffektes im Vorjahr deutlich unter dem Niveau von 2023 liegt.
Allen Mitarbeitenden, die für die AXA tätig waren, danken wir für den im Jahr 2023 gezeigten Einsatz. Unser Dank gilt ebenso allen Vertriebspartner:innen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Köln, den 14. März 2024
Der Vorstand
Dr. Schumacher
Dr. Dahlbokum
Dr. Dietrich
Heinisch
Kuklinski
Anlagen zum Lagebericht
Betriebene Versicherungsarten
Die AXA Krankenversicherung betreibt alle wesentlichen Zweige der Krankenversicherung auf dem deutschen Markt. Zudem ist sie zum freien Dienstleistungsverkehr in Polen, Luxemburg und Österreich zugelassen.
Folgende Versicherungsarten wurden von unserer Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 betrieben:
die Einzel-Krankheitskosten-Vollversicherung (ambulant und stationär)
die selbstständige Einzel-Krankheitskostenversicherung (ambulant und stationär)
die Einzel-Krankentagegeldversicherung
die selbstständige Einzel-Krankenhaustagegeldversicherung
die sonstige selbstständige Einzel-Teilversicherung
die Pflegepflichtversicherung
die Pflegekosten- und Tagegeldversicherung
die geförderte Pflegetagegeldversicherung
die Auslandsreisekrankenversicherung
die Gruppen-Krankenversicherung (nach Einzel- und Sondertarifen)
Die Auslandsreisekrankenversicherung wurde gegen Einmalbeitrag, die übrigen Versicherungsarten wurden gegen laufende Beiträge angeboten.
Für Tarife, die unterschiedliche Beiträge oder Leistungen für Männer und Frauen vorsehen, erfolgte die Kalkulation nach den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) anerkannten statistischen und versicherungsmathematischen Verfahren. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V.: www.pkv.de/statistiken .
Jahresabschluss
Bilanz zum 31. Dezember 2023
Gewinn und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Angaben zur Bilanz
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige Angaben
Bilanz zum 31. Dezember 2023
Aktiva
| in Tsd. Euro | 2023 | 2022 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| A. Kapitalanlagen | ||||||
| I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 47.849 | 51.753 | ||||
| II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | ||||||
| 1 Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.649.042 | 1.139.334 | ||||
| 2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 1.320.827 | 735.246 | ||||
| 3 Beteiligungen | 2.684 | 2.972.553 | 3.760 | 1.878.340 | ||
| III. Sonstige Kapitalanlagen | ||||||
| 1 Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 10.352.456 | 9.399.899 | ||||
| 2 Inhaberschuldverschreibungen und andere | 7.092.950 | 7.837.471 | ||||
| festverzinsliche Wertpapiere | ||||||
| 3 Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 1.527.982 | 1.563.655 | ||||
| 4 Sonstige Ausleihungen | ||||||
| a) Namensschuldverschreibungen | 1.375.278 | 1.395.960 | ||||
| b) Schuldscheinforderungen und Darlehen | 1.543.699 | 1.621.310 | ||||
| c) Übrige Ausleihungen | 854.276 | 3.773.253 | 841.398 | |||
| 5 Einlagen bei Kreditinstituten | 3.000 | - | ||||
| 6 Andere Kapitalanlagen | 14.598 | 22.764.239 | 8.566 | 22.668.259 | ||
| 25.784.642 | 24.598.353 | |||||
| B. Forderungen | ||||||
| I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an: | ||||||
| 1 Versicherungsnehmer | 36.435 | 31.245 | ||||
| 2 Versicherungsvermittler | 7.238 | 43.673 | 5.428 | 36.673 | ||
| II. Sonstige Forderungen | 40.838 | 24.176 | ||||
| davon an verbundene Unternehmen 6.974 Tsd. Euro (2022: 2.185 Tsd. Euro) | ||||||
| 84.511 | 60.849 | |||||
| C. Sonstige Vermögensgegenstände | ||||||
| I. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand | 106.076 | 72.257 | ||||
| II. Andere Vermögensgegenstände | 120.126 | 117.604 | ||||
| 226.202 | 189.861 | |||||
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | ||||||
| I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten | 108.605 | 127.166 | ||||
| II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten | 770 | 770 | ||||
| 108.605 | 127.936 | |||||
| E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung | 569 | - | ||||
| 26.204.529 | 24.976.999 | |||||
| in Tsd. Euro | 2023 | 2022 | ||||
| A. Eigenkapital | ||||||
| I. Eingefordertes Kapital | ||||||
| Gezeichnetes Kapital | 34.004 | 34.004 | ||||
| II. Kapitalrücklage | 113.685 | 133.077 | ||||
| III. Gewinnrücklagen | ||||||
| gesetzliche Rücklage | 153 | 153 | ||||
| andere Gewinnrücklagen | 1.275 | 1.429 | 16.783 | |||
| IV. Bilanzgewinn | 34.900 | - | ||||
| 184.018 | 184.018 | |||||
| B. Nachrangige Verbindlichkeiten | - | 10.000 | ||||
| C. Versicherungstechnische Rückstellungen | ||||||
| I. Beitragsüberträge | ||||||
| Bruttobetrag | 3.970 | 3.971 | ||||
| davon ab: | ||||||
| Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | - | 3.970 | - | 3.971 | ||
| II. Deckungsrückstellung | ||||||
| Bruttobetrag | 23.766.653 | 22.622.590 | ||||
| davon ab: | ||||||
| Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | - | 23.766.653 | - | 22.622.590 | ||
| III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle | ||||||
| Bruttobetrag | 754.329 | 676.598 | ||||
| davon ab: | ||||||
| Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | 1.125 | 753.204 | 1.024 | 675.574 | ||
| IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung | ||||||
| Erfolgsabhängige | ||||||
| Bruttobetrag | 1.293.735 | 1.264.970 | ||||
| davon ab: | ||||||
| Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | - | 1.293.735 | - | 1.264.970 | ||
| Erfolgsunabhängige | ||||||
| Bruttobetrag | 7.953 | 8.988 | ||||
| davon ab: | ||||||
| Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | - | 7.953 | - | 8.988 | ||
| V. Sonstige Versicherungstechnische Rückstellungen | ||||||
| Bruttobetrag | 37.946 | 36.621 | ||||
| davon ab: | ||||||
| Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | - | 37.946 | - | 36.621 | ||
| 25.863.461 | 24.612.714 | |||||
| D. Andere Rückstellungen | ||||||
| I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 25.145 | 25.892 | ||||
| II. Steuerrückstellungen | - | 726 | ||||
| III. Sonstige Rückstellungen | 27.488 | 17.557 | ||||
| 52.633 | 44.175 |
| in Tsd. Euro | 2023 | 2022 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| E. Andere Verbindlichkeiten | |||||
| I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber: | |||||
| Versicherungsnehmern | 45.961 | 44.622 | |||
| Versicherungsvermittlern | 2.771 | 48.732 | 2.772 | 47.394 | |
| II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückersicherungsgeschäft | 145 | 85 | |||
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen 145 Tsd. Euro (2022: 85 Tsd. Euro) | |||||
| III. Sonstige Verbindlichkeiten | 55.511 | 78.612 | |||
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen 52.475 Tsd. Euro (2022: 76.118 Tsd. Euro) | |||||
| davon aus Steuern 77 Tsd. Euro (2022: 23 Tsd. Euro) | |||||
| 104.388 | 126.091 | ||||
| F. Rechnungsabgrenzungsposten | 29 | - | |||
| 26.204.529 | 24.976.999 |
Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter dem Posten C.II. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 156 HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 160 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist.
Köln, den 12. März 2024
Der Verantwortliche Aktuar
Dr. Ralph Maaßen
Gemäß § 128 VAG wird hiermit bestätigt, dass das Sicherungsvermögen vorschriftsmäßig angelegt und aufbewahrt worden ist.
Köln, den 12. März 2024
Der Treuhänder
Klaus Schön
Köln, den 14. März 2024
Der Vorstand
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
| Versicherungstechnische Rechnung in Tsd. Euro |
2023 | 2022 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| I. Versicherungstechnische Rechnung | |||||
| 1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung | |||||
| a) Gebuchte Bruttobeiträge | 3.813.661 | 3.708.417 | |||
| b) Abgegebene Rückversicherungsbeiträge | 10.361 | 3.803.300 | 8.759 | ||
| c) Veränderung der Bruttobeitragsüberträge | -1 | 420 | |||
| d) Veränderung des Anteils der Rückversicherer an den Bruttobeitragsüberträgen | - | -1 | - | ||
| 3.803.301 | 3.699.238 | ||||
| 2. Beiträge aus der Brutto-Rückstellung für Beitragsrückerstattung | 143.212 | 143.212 | |||
| 3. Erträge aus Kapitalanlagen | |||||
| a) Erträge aus Beteiligungen | 135.360 | 59.118 | |||
| davon aus verbundenen Unternehmen 135.360 Tsd. Euro (2022: 59.118 Tsd. Euro) | |||||
| b) Erträge aus anderen Kapitalanlagen | |||||
| davon aus verbundenen Unternehmen 19.070 Tsd. Euro (2022: 10.755 Tsd. Euro) | |||||
| aa) Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 3.523 | 2.985 | |||
| bb) Erträge aus anderen Kapitalanlagen | 571.211 | 574.734 | 545.771 | ||
| c) Erträge aus Zuschreibungen | 5.725 | 6.343 | |||
| d) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen | 55.154 | 82.804 | |||
| 770.973 | 697.021 | ||||
| 4. Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung | 13.006 | 13.006 | |||
| 5. Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung | |||||
| a) Zahlungen für Versicherungsfälle | |||||
| aa) Bruttobetrag | 2.602.537 | 2.446.283 | |||
| bb) Anteil der Rückversicherer | 7.258 | 2.595.279 | 5.665 | ||
| b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle | |||||
| aa) Bruttobetrag | 77.730 | 28.364 | |||
| bb) Anteil der Rückversicherer | 101 | 77.629 | 26 | ||
| 2.672.908 | 2.468.956 | ||||
| 6. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Nettorückstellungen | |||||
| a) Deckungsrückstellung | |||||
| aa) Bruttobetrag | 1.144.064 | 1.083.719 | |||
| bb) Anteil der Rückversicherer | - | 1.144.064 | - | ||
| b) Sonstige versicherungstechnische Nettorückstellungen | 2.220 | -938 | |||
| 1.146.284 | 1.082.781 | ||||
| 7. Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen für eigene Rechnung | |||||
| a) erfolgsabhängige | 324.087 | 415.099 | |||
| b) erfolgsunabhängige | 2.298 | 3.048 | |||
| 326.385 | 418.147 | ||||
| 8. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung | |||||
| a) Abschlussaufwendungen | 250.087 | 229.378 | |||
| b) Verwaltungsaufwendungen | 76.150 | 326.237 | 72.912 | ||
| c) davon ab: Erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen | |||||
| aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft | 2.383 | 2.148 | |||
| 323.854 | 300.142 | ||||
| 9. Aufwendungen für Kapitalanlagen | |||||
| a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen | 26.579 | 28.166 | |||
| b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen | 59.395 | 15.727 | |||
| c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen | 36.665 | 28.666 | |||
| 122.639 | 72.559 | ||||
| 10 Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung | 35.161 | 34.115 | |||
| 11 Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung | 170.958 | 175.779 |
| Nichtversicherungstechnische Rechnung in Tsd. Euro |
2023 | 2022 | ||
|---|---|---|---|---|
| Übertrag | 170.958 | 175.779 | ||
| II. Nichtversicherungstechnische Rechnung | ||||
| 1. Sonstige Erträge | 6.707 | 8.545 | ||
| 2. Sonstige Aufwendungen | 62.686 | -55.979 | 49.976 | -41.431 |
| 3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | 114.979 | 134.348 | ||
| 4. Außerordentliche Aufwendungen | 379 | 379 | ||
| 5. Außerordentliches Ergebnis | -379 | -379 | ||
| 6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 4.563 | 39.018 | ||
| 7. Sonstige Steuern | 38 | 4.601 | 1 | 39.019 |
| 8. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne | 110.000 | 94.950 | ||
| 9. Jahresüberschuss | - | - | ||
| 10. Entnahme aus der Kapitalrücklage | 19.393 | |||
| 11. Entnahmen aus Gewinnrücklagen | ||||
| aus anderen Gewinnrücklagen | 15.507 | |||
| 12. Bilanzgewinn | 34.900 |
Anhang
Angaben zur Identifikation gemäß § 264 Absatz 1a HGB
Die AXA Krankenversicherung AG mit Sitz in Köln ist ein Tochterunternehmen der AXA Konzern AG. Sie ist in dem vom Amtsgericht Köln geführten Handelsregister mit der Handelsregisternummer HR B 1012 eingetragen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss ist nach den für Versicherungsunternehmen geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) aufgestellt.
Aktiva
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken werden mit den Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten bewertet und über die gewöhnliche wirtschaftliche Nutzungsdauer von 33 bis 50 Jahren linear abgeschrieben. Bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen.
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dauerhaft niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existieren.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den dauerhaft niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Unter dieser Position ausgewiesene Inhaberschuldverschreibungen werden wie die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewerteten Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere bewertet.
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, werden entsprechend dem gemilderten Niederstwertprinzip mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dem dauerhaft niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.
Zur Beurteilung, ob bei Aktien beziehungsweise Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Aktien halten, eine dauernde Wertminderung vorliegt sowie eine Abschreibung auf den langfristig beizulegenden Wert zu erfolgen hat, kommen folgende Aufgreifkriterien zur Anwendung:
Der Zeitwert des Wertpapiers liegt in den dem Bilanzstichtag vorangehenden sechs Monaten permanent um mehr als 20 % unter dem Buchwert.
Der Zeitwert des Wertpapiers liegt in den dem Bilanzstichtag vorangehenden zwölf Monaten permanent um mehr als 10 % unter dem Buchwert.
Bei Erfüllung von mindestens einem dieser Aufgreifkriterien erfolgt eine Abschreibung auf den langfristig beizulegenden Wert.
Anteile oder Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Aktien halten, werden als eigenständiges Wertpapier angesehen und entsprechend bewertet.
Für Anteile oder Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend alternative Investments oder Immobilien halten, gelten grundsätzlich die Regeln für Investmentvermögen, die überwiegend Aktien halten. Sofern Informationen zu den einzelnen Vermögensgegenständen vorliegen, werden diese in die Ermittlung mit einbezogen.
Bei Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Rentenpapiere halten und stille Lasten ausweisen, erfolgt die Überprüfung auf eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung entsprechend der einzelnen Wertpapiere innerhalb des Fonds. Basis der Überprüfung einer dauerhaften Wertminderung stellen die erwarteten Rückzahlungsflüsse unter Berücksichtigung von Agien und Disagien der Wertpapiere sowie der relevanten Markwerte der derivativen Instrumente innerhalb des Fonds dar.
Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existieren.
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwerten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwert zugeschrieben, sofern der beizulegende Zeitwert wieder gestiegen ist.
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, werden entsprechend dem gemilderten Niederstwertprinzip mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dem dauerhaft niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Agio- und Disagiobeträge werden ratierlich über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.
Die dauerhafte Wertminderung eines Wertpapieres wird angenommen, wenn der Zeitwert des Wertpapieres einen Werteverfall aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung des Ratings / der Bonität eines Emittenten aufzeigt und aus diesem Grund von einem (Teil-)Ausfall des Schuldtitels ausgegangen wird.
Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existieren.
Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen werden mit den Anschaffungskosten in Ansatz gebracht, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen und Einzelwertberichtigungen. Agio- und Disagiobeträge werden ratierlich über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.
Namensschuldverschreibungen werden mit den Anschaffungskosten in Ansatz gebracht, falls erforderlich vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge werden ratierlich über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.
Schuldscheinforderungen und Darlehen werden mit den Anschaffungskosten bilanziert, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge werden ratierlich über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.
Übrige Ausleihungen werden mit den Anschaffungskosten bilanziert, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge werden ratierlich über die Laufzeit erfasst.
Einlagen bei Kreditinstituten werden mit den Nennbeträgen angesetzt.
Andere Kapitalanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen.
Es befindet sich ein strukturiertes Produkt, d. h. eine Anlage mit eingebettetem Derivat (z.B. Kündigungsrecht, Option) in der Bilanzposition Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere. Diese Schuldverschreibung und die darin enthaltene Option oder Verpflichtung wird einheitlich bilanziert. Die Bewertung erfolgt entsprechend der Bewertung der anderen Schuldverschreibungen.
Optionen werden mit ihren Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwerten angesetzt.
Die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft werden mit dem Nennwert abzüglich angemessener Einzel- beziehungsweise Pauschalwertberichtigungen angesetzt.
Pauschalwertberichtigungen werden in Höhe der nach dem Bilanzstichtag voraussichtlich eintretenden Ausfälle aus Erfahrungssätzen der Vorjahre gebildet. Die Pauschalwertberichtigungen werden aktivisch abgesetzt.
Die Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft werden mit dem Nennwert abzüglich angemessener Einzel- beziehungsweise Pauschalwertberichtigungen angesetzt.
Da eine ertragsteuerliche Organschaft mit der AXA Konzern AG besteht, werden die aktiven latenten Steuern der Gesellschaft bei dem Organträger AXA Konzern AG ausgewiesen.
Die übrigen, nicht einzeln erwähnten Aktivposten sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.
Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung stellt einen Verrechnungsposten aus der Saldierung von Deckungsvermögen mit den dazugehörigen Verpflichtungen nach § 246 Absatz 2 HGB dar und wurde mit dem Nennwert angesetzt.
Passiva
Die Beitragsüberträge betreffen im Wesentlichen selbst abgeschlossene Auslandsreisekrankenversicherungen gegen Einmalbeitrag. Die auf das Folgejahr entfallenden Beitragsteile sind je Versicherungsvertrag ermittelt.
Die Deckungsrückstellung wurde unter Beachtung von § 341f HGB und der von einem unabhängigen Treuhänder geprüften und der Aufsichtsbehörde vorgelegten technischen Berechnungsgrundlagen errechnet.
Als Berechnungsgrundlagen für die Alterungsrückstellung dienten die Sterbetafeln PKV 2008 bis PKV 2023 sowie für die geförderte Pflegezusatzversicherung eine aus den Tafeln des Statistischen Bundesamtes hergeleitete Sterbetafel, für die Basistarife Modifikationen der PKV 2022, für den Standardtarif (Männer) die PKV 2022, für den Standardtarif (Frauen) die PKV 2024, für den Standardtarif Beamte (Männer) die PKV 2022 und für den Standardtarif Beamte (Frauen) die PKV 2018 und für die Pflegepflichtversicherung die Sterbetafel PPV 2023 (Nichtbeihilfe) bzw. Sterbetafel PPV 2021 (Beihilfe).
Die Alterungsrückstellung wurde entsprechend den Vorschriften in den technischen Berechnungsgrundlagen ermittelt mit einem Rechnungszins von 1,85 % bis 3,5 % und die dem einzelnen Risiko entsprechenden Schadentafeln, Schadenparameter und Grundkopfschäden. Diese wurden für alle Tarife von einem unabhängigen Treuhänder geprüft und der Aufsichtsbehörde vorgelegt.
Bestandteil der Deckungsrückstellung ist auch die Alterungsrückstellung, die bei Kündigung eines Vertrages für die Krankheitskostenversicherung sowie die Pflegepflichtversicherung zum 31. Dezember des Geschäftsjahres und dem gleichzeitigen Abschluss eines entsprechenden neuen Vertrages bei einem anderen privaten Krankenversicherer an den neuen Versicherer übertragen wurde (Übertragungswert).
Die negativen Reserven wurden gegen die positiven aufgerechnet.
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle des selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäftes wurde in Anlehnung an § 341g Absatz 3 Satz 2 HGB auf Basis der in den ersten Monaten des laufenden Geschäftsjahres erwarteten gezahlten Vorjahresschäden ermittelt. Der Bedarf für die restliche Zeit wurde anhand der Erfahrungen vorausgegangener Geschäftsjahre pauschal ermittelt. Dabei wurden Rückstände und der Trend des Verhältnisses der Vorjahresleistungen der ersten Monate des Geschäftsjahres zu den Vorjahresleistungen des gesamten Geschäftsjahres aus den vorangegangenen Geschäftsjahren berücksichtigt.
Bei der Ermittlung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wurden Ansprüche aus Regressen abgesetzt, soweit ihre Realisierbarkeit feststand oder zweifelsfrei bestimmbar war.
Die Rückstellung für die Schadenregulierungsaufwendungen wurde entsprechend den hierzu ergangenen steuerlichen Regelungen gebildet.
Die Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung richtete sich nach der auf Basis des § 160 VAG erlassenen Rechtsverordnung (KVAV). Der Verwendung dieser Mittel hat der unabhängige Treuhänder zugestimmt und sie erfolgte nach den vertraglichen Vereinbarungen.
Die sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen enthalten insbesondere die Rückstellungen für erwartete Beitragsrückzahlungen, die aufgrund von BGH-Urteilen zu den inhaltlichen Anforderungen an Beitragsanpassungsmitteilungen und der Wirksamkeit von Anpassungsklauseln in Beitragsentlastungstarifen gebildet wurden.
Darüber hinaus beinhaltet diese Bilanzposition die Rückstellung für Verpflichtungen gegenüber dem Pflegepool gemäß §111 Abs. 1 SGB XI für die private Pflegepflichtversicherung, die Rückstellung für vertragsgemäße Umwandlungsoptionen und die Stornorückstellung, die als Prozentwert der negativen Alterungsrückstellung gebildet wird, und die zusätzlich für Vertragslaufzeiten bis zu fünf Jahren einen Prozentwert des Zillmerbetrages zur Finanzierung von Übertragungswerten, die über die bilanzierte Deckungsrückstellung hinausgehen, umfasst.
Die Berechnung der Pensionsrückstellungen für leistungsorientierte Pensionszusagen erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren) unter Berücksichtigung aktueller Sterblichkeits- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten, zukünftiger Gehalts- und Lohnsteigerungen und Rententrendannahmen.
Durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften wurden die Vorschriften zur Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen in 2016 geändert. Demnach werden die Pensionsrückstellungen nicht mehr mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben, sondern mit dem der vergangenen zehn Geschäftsjahre, vorgegeben durch die deutsche Bundesbank, abgezinst (§ 253 Absatz 2 Satz 1 HGB). Dabei wird pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Der sich ergebende Unterschiedsbetrag zwischen dem Wertansatz der Rückstellungen nach den beiden Bewertungskonzepten ist im Anhang unter der Position Passiva, D.I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen angegeben (§ 253 Absatz 6 Satz 3 i. V. m. Satz 1 HGB).
Als Rechnungsgrundlage für die Sterblichkeits- und Invalidisierungsannahmen dienen die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln GmbH, Köln. Die Pensionsrückstellungen werden mit sogenanntem Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Absatz 2 HGB verrechnet, welches zum Zeitwert bewertet wird.
Die handelsbilanziellen Pensionsrückstellungen für die über den Trust rückgedeckten Pensionszusagen wurden im Geschäftsjahr nach dem IDW RH FAB 1.021 vom 30.4.2021 und dem Ergebnisbericht des Fachausschusses Altersversorgung der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. vom 26.04.2022 ermittelt. Die Bewertung erfolgte nach dem Deckungskapitalverfahren mit Passivprimat.
Die Anpassungen aus der jährlichen Überprüfung der versicherungsmathematischen Annahmen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung gebucht. Dabei wird das Wahlrecht gemäß Tz. 87 IDW HFA 30 angewendet, das heißt, der Effekt aus der Zinsänderung wird im Zinsergebnis dargestellt.
Die im Trust/CTA befindlichen Vermögenswerte (Aktivwerte) wurden handelsrechtlich im Geschäftsjahr nach dem IDW RH FAB 1.021 vom 30.4.2021 und dem Ergebnisbericht des Fachausschusses Altersversorgung der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. vom 26.04.2022 ermittelt.
Bei dem Trust handelt es sich um ein sog. Contractual Trust Arrangement (CTA), bei dem der DBV-Winterthur Vorsorge e.V. als Treuhänder Vermögenswerte zu den entsprechenden unmittelbaren Versorgungszusagen für den Treugeber (AXA-Konzernunternehmen) hält. Es handelt sich hierbei um saldierbares Deckungsvermögen iSv. § 246 Abs. 2 HGB.
Die Steuerrückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.
Die nachrangigen und anderen Verbindlichkeiten wurden nach § 253 Absatz 1 HGB mit den Erfüllungsbeträgen, Rechnungsabgrenzungsposten mit Nominalwerten angesetzt.
Die übrigen, nicht einzeln erwähnten Passivposten sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.
Gewinn- und Verlustrechnung
Erträge und Aufwendungen wurden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.
Grundlagen für die Währungsumrechnung
Fremdwährungspositionen werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.
Für Fremdwährungspositionen gilt folgendes:
| ― | Der beizulegende Wert in Euro ergibt sich durch die Umrechnung des beizulegenden Werts in fremder Währung mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag. |
| ― | Die (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro basieren auf einem historischen Devisenkurs. |
| ― | Übersteigt der beizulegende Wert in Euro die (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro, so werden die Fremdwährungspositionen weiterhin zu (fortgeführten) Anschaffungskosten angesetzt. |
―
Ergibt sich dagegen im Vergleich zwischen den (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro und dem beizulegenden Wert in Euro ein negativer Unterschiedsbetrag, so wird
| • | bei monetären Vermögensgegenständen (Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Ausleihungen an Beteiligungen, Inhaberschuldverschreibungen und sonstige festverzinsliche Wertpapiere, Sonstige Ausleihungen, Einlagen bei Kreditinstituten) die währungskursbedingte Wertminderung erfasst, jedoch können Änderungen des beizulegenden Werts in Fremdwährung kompensatorisch wirken. |
| • | bei nicht-monetären Vermögensgegenständen (Anteile an verbundenen Unternehmen, Anteile an Beteiligungen, Aktien, Anteile an Investmentvermögen und nicht-festverzinsliche Wertpapiere) des Anlagevermögens die währungskursbedingte Wertminderung (unter Beachtung einer möglichen kompensatorischen Wirkung des beizulegenden Werts in Fremdwährung) grundsätzlich erfasst, es sei denn, konkrete Anhaltspunkte sprechen gegen eine dauerhafte Wertminderung. |
―
Ergibt sich für monetäre Vermögensgegenstände, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung aufgrund von Währungskursänderungen bilanziert wurde, im Vergleich zwischen den (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro und dem beizulegenden Wert in Euro eine stille Reserve, wird eine Werterhöhung erfasst, soweit der beizulegende Wert die Anschaffungskosten nicht übersteigt. Für nicht-monetäre Vermögensgegenstände wird eine Wertaufholung erfasst, sofern die Gründe für den Ansatz des niedrigeren beizulegenden Wertes nicht mehr existierten; in diesem Fall stellen die fortgeführten Anschaffungskosten die Obergrenze dar.
Zeitwerte der Kapitalanlagen
Die Offenlegung von Zeitwerten der Kapitalanlagen erfolgte entsprechend den Vorschriften §§ 54 ff. der RechVersV. Die Angaben werden zum Bilanzstichtag erstellt.
Die beizulegenden Zeitwerte für Grundstücke, ihre Bestandteile und ihr Zubehör sowie für grundstücksgleiche Rechte, Rechte an diesen und Rechte an Grundstücken werden über das Ertragswertverfahren in Anlehnung an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2805) ermittelt.
Die beizulegenden Zeitwerte werden regelmäßig anhand von externen Gutachten neu ermittelt. Im Geschäftsjahr wurden die Zeitwerte zweier Grundstücke und Bauten neu bewertet (im Vorjahr eine Neubewertung).
Die beizulegenden Zeitwerte der Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden nach Ertragswertverfahren, mit Börsenwerten zum Bilanzstichtag oder mit dem anteiligen Eigenkapital angesetzt.
Die beizulegenden Zeitwerte der als Ausleihungen an verbundene Unternehmen klassifizierten Schuldverschreibungen und Darlehen wurden anhand der Swap-Kurve (ICAP 1 - 50 Jahre) und der Euribor-Zinssätze im Geldmarktbereich (1 Tag - 11 Monate) sowie anhand von bonitäts- und laufzeitspezifischen Risikozuschlägen per 31. Dezember 2023 ermittelt. Die beizulegenden Zeitwerte der auf den Namen lautenden Papiere wurden anhand der anteiligen Nettoinventarwerte zum Bilanzstichtag ermittelt.
Als beizulegende Zeitwerte für Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere wurden Börsenkurse, Rücknahmepreise oder Nettoinventarwerte per 31. Dezember 2023 verwendet. Für Anteile an offenen Immobilienfonds, die zur Rücknahme ausgesetzt sind, wurden als beizulegende Zeitwerte Rücknahmepreise abzüglich eines angemessenen Risikoabschlages angesetzt.
Als beizulegende Zeitwerte für Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere wurden im Wesentlichen die Börsenkurse per 31. Dezember 2023 angesetzt. Die beizulegenden Zeitwerte der Wertpapiere ohne Börsennotierung wurden auf der Grundlage von Discounted-Cashflow-Methoden ermittelt.
Die beizulegenden Zeitwerte der Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen wurden anhand der Swap-Kurve (ICAP 1 - 50 Jahre) und der Euribor-Zinssätze im Geldmarktbereich (1 Tag - 11 Monate) sowie anhand von bonitätsspezifischen Risikozuschlägen per 31. Dezember 2023 ermittelt.
Die beizulegenden Zeitwerte für Schuldscheindarlehen und Namenspapiere, übrige Ausleihungen und andere Kapitalanlagen wurden anhand der Swap-Kurve (ICAP 1 - 50 Jahre) und der Euribor-Zinssätze im Geldmarktbereich (1 Tag - 11 Monate) sowie anhand von bonitäts- und laufzeitspezifischen Risikozuschlägen per 31. Dezember 2023 ermittelt.
Die beizulegenden Zeitwerte der Einlagen bei Kreditinstituten entsprechen aufgrund des kurzfristigen Charakters den Buchwerten.
Die beizulegenden Zeitwerte für strukturierte Produkte und derivative Finanzinstrumente werden anhand von Börsenkursen oder, falls kein Börsenkurs vorhanden ist, mit marktüblichen Bewertungsmodellen ermittelt.
Einbeziehung in den Konzernabschluss
Durch die Einbeziehung der Gesellschaft in den Konzernabschluss der AXA S.A., Paris, verlegten wir einzelne Buchungsschlusstermine und grenzten die Zahlungsvorgänge über die sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten ab. Es ergaben sich dadurch keine wesentlichen Einflüsse auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Angaben zur Bilanz
Aktiva
| Entwicklung der Aktivposten A.I. bis A.III. im Geschäftsjahr 2023 in Tsd. Euro |
Bilanzwerte Vorjahr | Währungskursänderungen* | Zugänge | Umbuchungen |
|---|---|---|---|---|
| A. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 51.753 | 0 | 1.310 | 0 |
| A. II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.139.334 | 0 | 557.907 | 0 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 735.246 | 0 | 609.438 | 0 |
| 3. Beteiligungen | 3.760 | 0 | 0 | 0 |
| Summe A.II. | 1.878.339 | 0 | 1.167.345 | 0 |
| A. III. Sonstige Kapitalanlagen | ||||
| 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 9.399.899 | 0 | 1.582.359 | 0 |
| 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 7.837.471 | -828 | 47.362 | 0 |
| 3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 1.563.655 | 0 | 123.170 | 0 |
| 4. Sonstige Ausleihungen | ||||
| a) Namensschuldverschreibungen | 1.395.960 | 0 | 11.311 | 0 |
| b) Schuldscheinforderungen und Darlehen | 1.621.310 | 0 | 817 | 0 |
| c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine | 0 | 0 | 0 | 0 |
| d) übrige Ausleihungen | 841.398 | -260 | 46.905 | 0 |
| 5. Einlagen bei Kreditinstituten | 0 | 0 | 3.000 | 0 |
| 6. Andere Kapitalanlagen | 8.566 | 0 | 6.326 | 0 |
| Summe A.III. | 22.668.260 | -1.088 | 1.821.252 | 0 |
| Insgesamt | 24.598.353 | -1.088 | 2.989.907 | 0 |
| Entwicklung der Aktivposten A.I. bis A.III. im Geschäftsjahr 2023 in Tsd. Euro |
Abgänge | Zuschreibungen | Abschreibungen | Bilanzwerte Berichtsjahr |
|---|---|---|---|---|
| A. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 0 | 0 | 5.214 | 47.849 |
| A. II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 20.077 | 2.941 | 31.063 | 1.649.042 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 23.857 | 0 | 0 | 1.320.827 |
| 3. Beteiligungen | 0 | 0 | 1.076 | 2.684 |
| Summe A.II. | 43.934 | 2.941 | 32.139 | 2.972.553 |
| A. III. Sonstige Kapitalanlagen | ||||
| 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 618.591 | 2.099 | 13.310 | 10.352.456 |
| 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 791.054 | 0 | 0 | 7.092.950 |
| 3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 158.844 | 0 | 0 | 1.527.982 |
| 4. Sonstige Ausleihungen | ||||
| a) Namensschuldverschreibungen | 31.994 | 0 | 0 | 1.375.278 |
| b) Schuldscheinforderungen und Darlehen | 77.333 | 0 | 1.096 | 1.543.699 |
| c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine | 0 | 0 | 0 | 0 |
| d) übrige Ausleihungen | 28.041 | 0 | 5.726 | 854.276 |
| 5. Einlagen bei Kreditinstituten | 0 | 0 | 0 | 3.000 |
| 6. Andere Kapitalanlagen | 158 | 0 | 136 | 14.598 |
| Summe A.III. | 1.706.014 | 2.099 | 20.269 | 22.764.240 |
| Insgesamt | 1.749.948 | 5.040 | 57.622 | 25.784.642 |
* In der Gewinn- und Verlustrechnung wird diese Position unter den Aufwendungen aus Abschreibungen ausgewiesen.
| 2023 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Zeitwerte der Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2023 in Tsd. Euro gemäß § 54 RechVersV in Tsd. Euro |
Bilanzwerte zum Nennwert bilanziert | zu Anschaffungskosten bilanziert | Zeitwerte zum Nennwert bilanziert | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 47.849 | 76.900 | 0 | 76.900 |
| A. II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.649.042 | 1.941.091 | 0 | 1.941.091 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 1.320.827 | 1.277.951 | 0 | 1.277.951 |
| 3. Beteiligungen | 2.684 | 2.684 | 0 | 2.684 |
| 4. Ausleihungen an verbundene Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | - | - | 0 | - |
| Summe A.II. | 2.972.553 | 3.221.726 | 0 | 3.221.726 |
| 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 10.352.456 | 9.987.783 | 0 | 9.987.783 |
| 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 7.092.950 | 5.769.384 | 0 | 5.769.384 |
| 3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 1.527.982 | 1.399.510 | 0 | 1.399.510 |
| 4. Sonstige Ausleihungen | 3.773.253 | 3.590.831 | 0 | 3.590.831 |
| 5. Einlagen bei Kreditinstituten | 3.000 | - | 3.000 | 3.000 |
| 6. Andere Kapitalanlagen | 14.598 | 17.644 | 0 | 17.644 |
| Summe A.III. | 22.764.240 | 20.765.153 | 3.000 | 20.768.153 |
| Summe A. der Kapitalanlagen | 25.784.642 | 24.063.780 | 3.000 | 24.066.780 |
| Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert | -1.717.862 |
| 2022 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Zeitwerte der Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2023 in Tsd. Euro gemäß § 54 RechVersV in Tsd. Euro |
Bilanzwerte | zu Anschaffungskosten bilanziert | Zeitwerte zum Nennwert bilanziert | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 51.753 | 109.000 | 0 | 109.000 |
| A. II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.139.334 | 1.494.248 | 0 | 1.494.248 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 735.246 | 658.593 | 0 | 658.593 |
| 3. Beteiligungen | 3.760 | 3.760 | 0 | 3.760 |
| 4. Ausleihungen an verbundene Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | - | - | 0 | - |
| Summe A.II. | 1.878.339 | 2.156.601 | 0 | 2.156.601 |
| 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 9.399.899 | 8.921.895 | 0 | 8.921.895 |
| 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 7.837.471 | 6.212.701 | 0 | 6.212.701 |
| 3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 1.563.655 | 1.370.249 | 0 | 1.370.249 |
| 4. Sonstige Ausleihungen | 3.858.669 | 3.558.933 | 0 | 3.558.933 |
| 5. Einlagen bei Kreditinstituten | - | - | 0 | - |
| 6. Andere Kapitalanlagen | 8.566 | 11.728 | 0 | 11.728 |
| Summe A.III. | 22.668.260 | 20.075.506 | 0 | 20.075.506 |
| Summe A. der Kapitalanlagen | 24.598.353 | 22.341.106 | 0 | 22.341.106 |
| Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert | -2.257.246 |
Aktiva
A. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
Bei der AXA Krankenversicherung AG befanden sich zum 31.12.2023 fremdgenutzte Bauten in Höhe von 47,8 Mio. Euro im Bestand (2022: 51,8 Mio. Euro). Eigengenutzte Grundstücke und Bauten waren im Geschäftsjahr 2023 nicht im Bestand des Unternehmens.
Pflichtangaben nach § 285 Nr. 11 und Nr. 11 a) HGB
An folgenden Unternehmen sind wir wesentlich beteiligt:
| in Tsd. Euro | 2023 |
|---|---|
| AXA Alternative Participations SICAV III, Luxemburg* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 791.255 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 60.645 |
| AXA Alternative Participations SICAV IV (Compartment B), Luxemburg* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 335.405 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 31.991 |
| AXA GER Alternative Investments B.V., Amsterdam* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 20,00% |
| Eigenkapital | 212.535 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 526 |
| AXA Germany Infrastructure Equity SAS, Puteaux** | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 38,00% |
| Eigenkapital | 279.698 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 9.179 |
| AXA Germany Infrastructure Equity AFS SAS, Puteaux** | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 38,00% |
| Eigenkapital | 242.237 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 1.628 |
| Bishopsgate Germany B.V., Amsterdam* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 50,00% |
| Eigenkapital | 33.132 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 1.069 |
| GANYMED GmbH & Co. Vierte Grundstücksgesellschaft KG, Köln* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 94,90% |
| Eigenkapital | 32.993 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 316 |
| Logistics Europe AXA Feeder S.C.A., Luxemburg* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 2,60% |
| Eigenkapital | 498.516 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 29.597 |
| Promociones Lladero SA, Barcelona* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 39,57% |
| Eigenkapital | 293.264 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 2.001 |
| Tulpe B.V., Amsterdam** | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 38,80% |
| Eigenkapital | 109.019 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | -27 |
| Zincvale Ltd., Dublin* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 25,22% |
| Eigenkapital | 78.341 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 36 |
* Eigenkapital und Ergebnis des Geschäftsjahres gemäß Jahresabschluss 2022.
** Eigenkapital und Ergebnis des Geschäftsjahres gemäß Jahresabschluss 2021.
A. Zuordnung von Kapitalanlagen zum Anlagevermögen gemäß § 341b Abs. 2 HGB
Auf der Grundlage nachfolgender Darstellungen nimmt die AXA Krankenversicherung AG die Möglichkeit gemäß § 341b HGB in Anspruch, in dem Kapitalanlagen dem Anlagevermögen zugeordnet werden, weil sie dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Die Entscheidung über die Zweckbestimmung der Kapitalanlagen ist mit Beschluss des Vorstandes der AXA Krankenversicherung AG wie folgt getroffen worden:
1. Zum 31. Dezember 2023 waren Kapitalanlagen mit einem Buchwert von 17,4 Mrd. Euro gemäß § 341b HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet (2022: 17,2 Mrd. Euro). Dies entspricht einem Anteil von 67,7 % an den gesamten Kapitalanlagen (2022: 70,0 %).
2. Grundlage für die Bestimmung
Die Bestimmung, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wird aus folgenden Indikatoren abgeleitet:
2.1. Die AXA Krankenversicherung AG ist in der Lage, die dem Anlagevermögen zugeordneten Kapitalanlagen so zu verwenden, dass sie dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen können.
2.2. Aufgrund der laufenden Liquiditätsplanung besitzt die AXA Krankenversicherung AG die Fähigkeit zur Daueranlage der betreffenden Kapitalanlagen.
2.3. Die dem Anlagevermögen zugeordneten Kapitalanlagen werden in der Buchhaltung jeweils auf gesonderten Konten von den anderen Wertpapieren getrennt erfasst. Eine depotmäßige Trennung von Anlage- und Umlaufvermögen ist gewährleistet.
3. Voraussichtlich dauernde Wertminderung
Bei den dem Anlagevermögen zugeordneten Kapitalanlagen werden Abschreibungen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung (gemäß § 341b) HGB vorgenommen.
Die Methoden für die Beurteilung der voraussichtlich dauernden Wertminderung bei Aktien, Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.
Bei Investmentanteilen an Immobilienfonds ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 6,0 Mio. Euro (2022: 1,4 Mio. Euro).
Bei Investmentanteilen, die überwiegend Rentenpapiere beinhalten, ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 4,6 Mio. Euro (2022: 7,7 Mio. Euro).
Bei Investmentanteilen, die überwiegend Alternative Investments beinhalten, ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 0,2 Mio. Euro (2022: 0,2 Mio. Euro).
Bei Investmentanteilen, die überwiegend Aktien beinhalten, ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 2,3 Mio. Euro (2022: 0,7 Mio. Euro).
Zum 31. Dezember 2023 waren dem Anlagevermögen Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert von 8.299,9 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten in Höhe von 603,2 Mio. Euro ausweisen (2022: 893,8 Mio. Euro).
Nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertete Kapitalanlagen
| in Tsd. Euro | 2023 | |
| Bilanzwerte | Zeitwerte | |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | - | - |
| Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 10.352.369 | 9.987.696 |
| Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 7.092.950 | 5.769.384 |
| Summe Wertpapiere | 17.445.319 | 15.757.080 |
| Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert | -1.688.239 |
Weiterführende Angaben zu Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen an inländischen beziehungsweise vergleichbaren EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches aufgegliedert nach Anlagezielen sind unter der entsprechenden Anhangsangabe erläutert.
Weiterführende Angaben zu Kapitalanlagen, die dem Anlagevermögen zugeordnet werden
Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 waren dem Anlagevermögen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen mit einem Gesamtbuchwert in Höhe von 135,3 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten von insgesamt 7,6 Mio. Euro (2022: 8,5 Mio. Euro) aufweisen. Es ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit außerplanmäßiger Abschreibungen (inkl. Währungskursabschreibungen) in Höhe von 32,1 Mio. Euro (2022: 0,0 Mio. Euro).
Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 waren dem Anlagevermögen Kapitalanlagen in Ausleihungen an verbundene Unternehmen mit einem Gesamtbuchwert in Höhe von 436,9 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten von insgesamt 50,0 Mio. Euro (2022: 69,6 Mio. Euro) aufweisen. Es ergab sich im Geschäftsjahr keine Notwendigkeit für außerplanmäßige Abschreibungen (2022: 0,0 Mio. Euro).
Die Methoden für die Beurteilung der voraussichtlich dauernden Wertminderung bei Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Es ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit außerplanmäßiger Abschreibungen (inkl. Währungskursabschreibungen) in Höhe von 0,8 Mio. Euro (2022: 1,8 Mio. Euro).
Zum 31. Dezember 2023 waren dem Anlagevermögen Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert von 6.681,3 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten in Höhe von 1.328,0 Mio. Euro ausweisen (2022: 1.643,2 Mio. Euro).
Wir gehen nach Prüfung der Kriterien bezüglich einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung, aufgrund unserer langfristigen Halteabsicht sowie unserer Erwartung der zukünftigen Marktentwicklung von vorübergehenden Wertminderungen der Kapitalanlagen aus. Die Kriterien der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.
Zum 31. Dezember 2023 waren dem Anlagevermögen Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen mit einem Buchwert von 1.298,2 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten in Höhe von 135,5 Mio. Euro ausweisen (2022: 196,0 Mio. Euro).
Die Methoden der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Es ergab sich im Geschäftsjahr keine Notwendigkeit für eine außerplanmäßige Abschreibung (2022: 0,0 Mio. Euro).
Zum 31. Dezember 2023 waren dem Anlagevermögen sonstige Ausleihungen mit einem Buchwert von 2.244,3 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten in Höhe von 304,6 Mio. Euro ausweisen (2022: 385,6 Mio. Euro). Die Methoden der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Es ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit außerplanmäßiger Abschreibungen in Höhe von 7,8 Mio. Euro (2022: 3,2 Mio. Euro).
Weiterführende Angaben zu Kapitalanlagen, die nach den Grundsätzen des Umlaufvermögens bewertet werden
Die Methoden der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Es ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit außerplanmäßiger Abschreibungen in Höhe von 196,7 Tsd. Euro (2022: 26,5 Tsd. Euro).
B.I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft
Die Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern liegen mit 36.435 Tsd. Euro über dem Vorjahr (2022: 31.245 Tsd. Euro).
B.II. Sonstige Forderungen
| in Tsd. Euro | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| darin enthalten: | ||
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 6.974 | 2.185 |
| Noch zuzuordnende Zahlungsvorgänge aufgrund vorgezogener Buchungsschlusstermine | 25.883 | 12.587 |
| Fällige Mietforderungen | 2.273 | 2.727 |
| Sonstige Forderungen aus Kapitalanlagen | 2.174 | 4.747 |
| Forderungen an die Finanzbehörde | 580 | 580 |
| Übrige sonstige Forderungen | 2.954 | 1.351 |
| Gesamt | 40.838 | 24.176 |
C. II. Andere Vermögensgegenstände
Die Position „Andere Vermögensgegenstände“ bestand ausschließlich aus vorausgezahlten Versicherungsleistungen.
Passiva
A. I. Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital der AXA Krankenversicherung AG betrug per 31. Dezember 2023 34.004.400,64 Euro (2022 34.004.400,64 Euro) und war in 13.282.969 vinkulierte, auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 2,56 Euro.
A. II. Kapitalrücklage
Im Geschäftsjahr 2023 wurde der freien Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB ein Betrag von 19,4 Mio. Euro entnommen. Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2023 113,7 Mio. Euro.
A. III. Gewinnrücklagen
Im Geschäftsjahr 2023 wurde der anderen Gewinnrücklage ein Betrag von 15,5 Mio. Euro entnommen. Die Gewinnrücklagen in Summe betragen zum 31. Dezember 2023 1,4 Mio. Euro.
B. IV. Rückstellung für die erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung*
| in Tsd. Euro | Zerlegung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung und Betrag gemäß § 150 VAG | |||
|---|---|---|---|---|
| Rückstellung für erfolgsabhängige | Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückserstattung | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Beitragsrückerstattung** | Poolrelevante RfB aus der PPV** | Betrag gemäß § 150 (4) VAG | Sonstiges | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. Bilanzwerte Vorjahr | 1.264.970 | - | 8.988 | - |
| 1.1. Umbuchung | - | - | - | - |
| 2. Entnahme zur Verrechnung | -210.636 | - | -3.321 | - |
| 2.1. Verrechnung von Alterungsrückstellungen | -210.559 | - | -3.321 | - |
| 2.2. Verrechnung mit laufenden Beiträgen | -77 | - | - | - |
| 3. Entnahme zur Barausschüttung | -84.686 | - | - | -12 |
| 4. Zuführung | 324.087 | - | 2.286 | 12 |
| 5. Bilanzwerte Geschäftsjahr | 1.293.735 | - | 7.953 | - |
| 6. Gesamter Betrag des Geschäftsjahres gemäß § 150 VAG | - | 66.603 | - |
* Aufstellung gemäß Formblatt 1 des PKV-Verbandes. Der Vorjahreswert der AXA Krankenversicherung AG ist aus der Bilanz ersichtlich.
** Seit 2012 wird der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung aufgrund einer Änderung des Poolvertrages der überwiegende Teil des von uns in der Pflegepflichtversicherung erwirtschafteten Überschusses zugeführt (2023: 104,27 Mio. Euro; 2022: 85,47 Mio. Euro). Bis 2012 wurde diese Zuführung in die Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung vorgenommen.
C. II. Deckungsrückstellung
Bestandteil der Deckungsrückstellung ist auch die Alterungsrückstellung, die bei Kündigung eines Vertrages für die Krankheitskostenversicherung sowie die Pflegepflichtversicherung zum 31. Dezember 2023 des Geschäftsjahres und dem gleichzeitigen Abschluss eines entsprechenden neuen Vertrages bei einem anderen privaten Krankenversicherer an den neuen Versicherer übertragen wird (Übertragungswert).
D. I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Für die arbeitgeberfinanzierten Pensionszusagen, die im Allgemeinen von der Dienstzeit und dem Entgelt der Mitarbeiter abhängen und die als unmittelbare Pensionszusagen erteilt wurden, wurden Pensionsrückstellungen gebildet. Diese wurden teilweise durch Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Absatz 2 HGB gesichert. Die durch die Unternehmen unwiderruflich auf den Trust, den DBV-Winterthur Vorsorge e. V., übertragenen Finanzmittel wurden ausschließlich zur Bedeckung der von den Mitgliedsunternehmen an deren Mitarbeiter erteilten Pensionszusagen verwendet und waren durch Verpfändung der Ansprüche aus den Vermögenswerten an die Versorgungsberechtigten dem Zugriff etwaiger Gläubiger entzogen. Die Pensionsrückstellungen wurden mit dem Deckungsvermögen verrechnet. Nach § 246 Absatz 2 HGB wurden zudem die Zinsaufwendungen für die Altersversorgung, vermindert um die Zinserträge aus dem Deckungsvermögen, ausgewiesen.
Zusätzlich bestanden Pensionszusagen gegen Entgeltumwandlung. Diesen Pensionsverpflichtungen standen Erstattungs¬ansprüche aus kongruenten, konzerninternen Rückdeckungsversicherungen in gleicher Höhe von 134 Tsd. Euro (2022: 132 Tsd. Euro) gegenüber, welche an den Versorgungsberechtigten verpfändet sind. Insofern handelt es sich bei den Rückdeckungsversicherungen um Deckungsvermögen im Sinne von § 246 Absatz 2 HGB, sodass aufgrund der Saldierung auf einen Bilanzausweis verzichtet werden konnte. Der Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen entspricht dem steuerlichen Aktivwert und insofern den historischen Anschaffungskosten. Der Aufwand für diese Pensionszusagen war gleich dem Beitragsaufwand zu den Rückdeckungsversicherungen und wird von den Arbeitnehmern getragen.
Seit dem Geschäftsjahr 2016 werden die Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nicht mehr mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben, sondern mit dem der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Absatz 2 Satz 1 HGB). Der sich ergebende Unterschiedsbetrag zwischen dem Wertansatz der Rückstellungen nach den beiden Bewertungskonzepten beträgt 246 Tsd. Euro (2022: 1.252 Tsd. Euro). Zur Ermittlung dieses Unterschiedsbetrags wurde ein Zins (Siebenjahresdurchschnitt) von 1,76% (2022: 1,45 %) angesetzt. Für den Unterschiedsbetrag gilt keine Gewinnabführungssperre gemäß dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 23. Dezember 2016 (BStBl I 2017,41).
| in Tsd. Euro | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Barwert der Pensionsverpflichtung | 34.780 | 35.757 |
| Unterschiedsbetrag | -218 | -597 |
| Zeitwert des Deckungsvermögens | -9.417 | -9.268 |
| Bilanzierte Nettoverpflichtung | 25.145 | 25.892 |
Für die Pensionszusagen gegen Entgeltumwandlung entsprach der Zeitwert des Deckungsvermögens dem Deckungskapital der zugrundeliegenden Rückdeckungsversicherungen und flüssigen Mitteln und damit den Anschaffungskosten.
Darüber hinaus ergab sich insgesamt ein Zinsertrag von 1.191 Tsd. Euro (2022: 3.553 Tsd. Euro), der sich aus 476 Tsd. Euro (2022: 885 Tsd. Euro) Zinsaufwendungen in Bezug auf die Pensionsrückstellung und 1.667 Tsd. Euro (Vorjahr: -2.668 Euro) Zinserträge auf das Deckungsvermögen zusammensetzt.
Gemäß der Übergangsregelung des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EGHGB, die für die Anwendung der BilMoG Vorschriften in Bezug auf Pensionsrückstellungen galt, wird der ursprüngliche Übergangsfehlbetrag bis spätestens 31.12.2024 zu mindestens einem Fünfzehntel des zum 01. Januar 2010 ermittelten BilMoG-Fehlbetrages pro Jahr zugeführt. Der zum 31.12.2023 noch nicht ausgewiesene Zuführungsbetrag beläuft sich auf 218 Tsd. Euro (2022: 597 Tsd. Euro).
Bei der Ermittlung der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden folgende Berechnungsfaktoren angewandt:
| in % | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Rechnungszins | 1,83 | 1,79 |
| Rentenanpassung | 2,00 | 1,90 |
| Gehaltsdynamik | 2,5 | 2,5 |
Eine Fluktuation wurde nicht angesetzt.
D. III. Sonstige Rückstellungen
| in Tsd. Euro | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| darin enthalten: | ||
| Rückstellungen für Wettbewerbe und Provisionen | 8.066 | 6.924 |
| Rückstellung für Prozessrisiken | 16.037 | 7.599 |
| Rückstellung für Wiedereinstieg in Gematik GmbH | 907 | 1.017 |
| Rückstellung sonstige | 2.478 | 2.018 |
| Gesamt | 27.488 | 17.557 |
E. I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft
Die Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungsnehmern beinhalten Beträge aus vorausgezahlten Beiträgen sowie Verbindlichkeiten aus noch nicht erfolgten Leistungsauszahlungen.
E. III. Sonstige Verbindlichkeiten
| in Tsd. Euro | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| darin enthalten: | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 52.475 | 76.119 |
| Sonstige Verbindlichkeiten aus Steuern | 29 | 23 |
| Sonstige Verbindlichkeiten aus Kapitalanlagen | 1.707 | 1.842 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 1.300 | 628 |
| Gesamt | 55.511 | 78.612 |
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr belief sich auf 55.511 Tsd. Euro (2022: 78.612 Tsd. Euro). Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, sind nicht vorhanden.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
I.1. a) Gebuchte Bruttobeiträge
| in Tsd. Euro | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft: | ||
| - aus | ||
| Einzelversicherungen | 3.737.478 | 3.634.361 |
| Gruppenversicherungen | 82.811 | 79.014 |
| Gesamt | 3.820.289 | 3.713.375 |
| - untergliedert nach | ||
| laufende Beiträge | 3.810.068 | 3.703.209 |
| Einmalbeiträgen | 10.221 | 10.166 |
| Gesamt | 3.820.289 | 3.713.375 |
| - aus | ||
| Krankheitskosten-Vollversicherungen | 2.796.450 | 2.754.936 |
| Krankentagegeldversicherungen | 64.070 | 65.906 |
| Krankenhaustagegeldversicherungen | 27.657 | 30.733 |
| Krankheitskosten-Teilversicherungen | 252.547 | 240.924 |
| Pflegepflichtversicherungen | 517.011 | 469.054 |
| - davon Mitversicherungsvertrag Bahn/Post (GPV) | 31.018 | 37.660 |
| Ergänzende Pflegezusatzversicherungen | 145.708 | 133.924 |
| GEPV | 7.027 | 8.026 |
| Auslandsreisekrankenversicherungen | 9.819 | 9.872 |
| Gesamt | 3.820.289 | 3.713.375 |
| Pauschalwertberichtigung | -6.628 | -4.958 |
| 3.813.661 | 3.708.417 | |
| in Rückdeckung übernommenes Versicherungsgeschäft: | - | - |
| Gesamtes Versicherungsgeschäft | 3.813.661 | 3.708.417 |
In den Beiträgen enthalten sind Beitragszuschläge gemäß § 12 Absatz 4a VAG und § 12e VAG in Höhe von 105.923 Tsd. Euro (2022: 109.411 Tsd. Euro).
Die Beiträge betreffen bis auf einen sehr geringen Umfang das Inlandsgeschäft.
Rückversicherungssaldo
Der Rückversicherungssaldo (passive Rückversicherung) in Höhe von -619 Tsd. Euro (2022: -919 Tsd. Euro) zu unseren Lasten setzte sich zusammen aus den Beiträgen des Rückversicherers und den Anteilen des Rückversicherers an den Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle, der Veränderung der Schadenrückstellung, den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb und den Veränderungen der Bruttodeckungsrückstellung.
Anzahl der Versicherten Personen
| Anzahl der Versicherten | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| gegen laufenden Beitrag | ||
| Krankheitskosten-Vollversicherungen | 808.678 | 807.698 |
| Krankentagegeldversicherungen | 157.101 | 162.097 |
| Krankenhaustagegeldversicherungen | 485.862 | 485.312 |
| Krankheitskosten-Teilversicherungen | 854.316 | 844.425 |
| Pflegepflichtversicherungen | 869.786 | 867.771 |
| - davon Mitversicherungsvertrag Bahn/Post (GPV) | 48.738 | 50.731 |
| Ergänzende Pflegezusatzversicherungen | 204.583 | 207.695 |
| GEPV | 14.837 | 15.006 |
| Gesamt gegen laufenden Beitrag | 1.711.193 | 1.719.314 |
| gegen Einmalbeitrag | ||
| Krankentagegeldversicherungen | 1.449 | 1.484 |
| Krankheitskosten-Teilversicherungen | 4.636 | 4.495 |
| Auslandsreisekrankenversicherungen | 796.500 | 765.168 |
| Gesamt gegen Einmalbeitrag | 6.085 | 5979 |
| Gesamt1 | 1.717.278 | 1.725.293 |
1 Zuordnung der Versicherungstarife gemäß PKV-Verband
I.2. Beiträge aus der Bruttorückstellung für Beitragsrückerstattung
| in Tsd. Euro | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft: | ||
| - aus | ||
| Einzelversicherungen | 209.244 | 140.165 |
| Gruppenversicherungen | 4.636 | 3.047 |
| Gesamt | 213.880 | 143.212 |
| - untergliedert nach | ||
| laufende Beiträge | - | - |
| Einmalbeiträgen | 213.880 | 143.212 |
| Gesamt | 213.880 | 143.212 |
| - aus | ||
| Krankheitskosten-Vollversicherungen | 83.544 | 137.829 |
| Krankentagegeldversicherungen | 264 | 441 |
| Krankenhaustagegeldversicherungen | 492 | 251 |
| Krankheitskosten-Teilversicherungen | 351 | 1.133 |
| Pflegepflichtversicherungen | 111.087 | - |
| - davon Mitversicherungsvertrag Bahn/Post (GPV) | 266 | - |
| Ergänzende Pflegezusatzversicherungen | 18.143 | 3.557 |
| Gesamt | 213.880 | 143.212 |
| - aus | ||
| erfolgsabhängiger Beitragsrückerstattung | 210.559 | 138.755 |
| erfolgsunabhängiger Beitragsrückerstattung | 3.321 | 4.457 |
| Gesamt | 213.880 | 143.212 |
I.3 c) Erträge aus Zuschreibungen
Bei den Erträgen aus Zuschreibungen (inkl. Währungskurszuschreibungen) in Höhe von 5,7 Mio. Euro (2022: 6,3 Mio. Euro) handelte es sich um Wertaufholungen gemäß § 253 Absatz 5 HGB.
I.5. b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und Abwicklungsergebnis aus Schadenrückstellung Vorjahr
Durch die Abwicklung der im Vorjahr gebildeten Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle resultierte im aktuellen Geschäftsjahr ein Abwicklungsverlust in Höhe von -1,3% (2022 +2,9%).
I.9. b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen
Bei den Kapitalanlagen haben wir 56,6 Mio. Euro (2022: 10,0 Mio. Euro) außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Absatz 3 Satz 5 HGB, 1,8 Mio. Euro (2022: 5,0 Mio. Euro) außerplanmäßige Abschreibungen gemäß §256a HGB sowie 0,2 Mio. Euro (2022: 0,0 Mio. Euro) gemäß § 253 Absatz 4 HGB vorgenommen.
II.1. Sonstige Erträge
| in Tsd. Euro | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| darin enthalten: | ||
| Erträge aus Kostenauflösung | 5.309 | 5.777 |
| Erträge aus Auflösung von Wertberichtigung auf Forderungen | 41 | 276 |
| Sonstige Erträge aus Zinsen nach § 233a AO | - | 2.365 |
| Übrige Erträge | 1.357 | 127 |
| Gesamt | 6.707 | 8.545 |
II.2. Sonstige Aufwendungen
Die sonstigen Aufwendungen stiegen gegenüber dem Vorjahr um 12,7 Mio. Euro auf 62,7 Mio. Euro (2022: 50,0 Mio. Euro). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus Aufwendungen für Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, woraus sich eine Erhöhung um 20.408 Tsd. Euro ergibt. Positiv wirkt sich dagegen der Effekt im Rahmen der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen aus, welcher die sonstigen Aufwendungen um 4.744 Tsd. Euro im Vergleich zum Vorjahr verbessert. Ursächlich dafür ist der Zinsänderungseffekt (386 Tsd. Euro) und der Zinszuführungseffekt (4.358 Tsd. Euro). Aus Währungsumrechnung resultieren Aufwendungen in Höhe von 284 Tsd. Euro (2022: 911 Tsd. Euro).
II.4. Außerordentliche Aufwendungen
Gemäß der Übergangsregelung des Art. 67 Absatz 1 Satz 1 EGHGB wurde den Pensionsrückstellungen ein Betrag in Höhe von 379 Tsd. Euro zu einem Fünfzehntel zugeführt.
II.7. Steuern vom Einkommen und Ertrag
Im Berichtsjahr werden Steueraufwendungen in Höhe von 4.563 Tsd. Euro (2022: 39.018 Tsd. Euro) ausgewiesen.
Dieser Betrag enthält für das laufende Geschäftsjahr Aufwendungen aus Gewerbesteuerumlage, Körperschaftsteuerumlage inklusive ausländischer Quellensteuer und Umlage für den Solidaritätszuschlag in Höhe von 15.229 Tsd. Euro (2022: 47.140 Tsd. Euro) sowie einen Aufwand aus der Veränderung der latenten Steuern in Höhe von 9.167 Tsd. Euro (2022: Ertrag in Höhe von 5.657 Tsd. Euro).
Weiterhin ist für Vorjahre in 2023 im Wesentlichen ein Ertrag aus der Auflösung von Steuerumlagen sowie aus Steuererstattungen für Vorjahre in Höhe von 19.836 Tsd. Euro berücksichtigt.
Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personalaufwendungen
| in Tsd. Euro | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| 1. Provisionen jeglicher Art der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB für das selbst | 128.190 | 112.473 |
| abgeschlossene Versicherungsgeschäft | - | |
| 2. Sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB | 2.172 | 2.027 |
| 3. Löhne und Gehälter | 2.188 | 2.103 |
| 4. Aufwendungen für Altersversorgung | 1.398 | 1.992 |
| Aufwendungen insgesamt | 133.947 | 118.595 |
Sonstige Angaben
Angaben gem. § 251 HGB
Im Bereich der Pensionsrückstellungen wurden Vermögensgegenstände zur Sicherung auf den DBV Winterthur Vorsorge e.V. übertragen. Zudem erfolgt eine Verpfändung der Erstattungsansprüche aus der Entgeltumwandlung an den Versorgungsberechtigten. Insgesamt beläuft sich die Summe auf 9,4 Mio. Euro (2022: 9,3 Mio. Euro). Gemäß § 285 Nr. 27 HGB schätzen wir das Risiko für die Inanspruchnahme hieraus aufgrund der Solvabilität der AXA Krankenversicherung AG als sehr gering ein.
Angaben gem. § 285 Nr. 3 und 3a HGB
Einzahlungsverpflichtungen aus indirekten Anlagen bestehen in Höhe von 2.344,9 Mio. Euro (davon an verbundene Unternehmen 535,5 Mio. Euro). Diese Verpflichtungen verteilen sich in erster Linie auf die Anlagestrategien Private Equity (1.103,7 Mio. Euro), Immobilien (576,7 Mio. Euro) und Infrastruktur (292,4 Mio. Euro). Das den Managern zugesagte Kapital wird über einen Zeitraum von mehreren Jahren investiert. Die ausgewiesenen Verpflichtungen stellen das maximale Volumen der noch offenen, nicht investierten Zusagen dar. Die Chancen und Risiken der Verpflichtungen ergeben sich aus dem zukünftigen Ergebnis der jeweiligen Anlagestrategie.
Auszahlungsverpflichtungen aus Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen bestehen in Höhe von 35,7 Mio. Euro. Die Verpflichtungen resultieren aus noch nicht fälligen Hypothekendarlehen sowie unwiderrufliche Darlehenszusagen.
Die AXA Krankenversicherung AG ist gemäß § 221 ff. VAG Mitglied des Sicherungsfonds für die Krankenversicherer. Im Krisenfall ist das Unternehmen verpflichtet, diesem Sicherungsfonds die erforderlichen Mittel bis zur Höhe von maximal zwei Promille der versicherungstechnischen Nettorückstellungen zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Dies entsprach einer Verpflichtung in Höhe von 51,7 Mio. Euro.
Angaben nach § 285 Nr. 7 HGB
Seit dem 1. September 2001 sind im Inland alle Mitarbeiterverträge unserer Gesellschaft auf zum Konzern gehörige Dienstleistungsunternehmen übergegangen. Eine Angabe von Mitarbeiterzahlen entfällt daher.
Angaben gem. § 285 Nr. 9 HGB
Die Gesamtbezüge des Vorstandes betrugen 1.952 Tsd. Euro, die des Aufsichtsrates 20 Tsd. Euro. Die Gesamtbezüge früherer Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen beliefen sich auf 869 Tsd. Euro.
Für diese Personengruppe sind zum 31.12.2023 Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen in Höhe von 11.240 Tsd. Euro passiviert worden. Es wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen.
Gemäß der Übergangsregelung des Art. 67 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 EGHGB, die für die Anwendung der BilMoG-Vorschriften in Bezug auf Pensionsrückstellungen gilt, bestand ein noch nicht ausgewiesener Zuführungsbetrag in Höhe von 69Tsd. Euro, welcher bis spätestens zum 31. Dezember 2024 zu mindestens einem Fünfzehntel des zum 1. Januar 2010 ermittelten BilMoG-Fehlbetrages pro Jahr zugeführt wird.
Angaben gem. § 285 Nr. 11 HGB
Die Gesellschaften, von denen die AXA Krankenversicherung AG wesentliche Anteile besitzt, sind in der Bilanzpositionen A.II. aufgeführt.
Angaben gemäß § 285 Nr. 17 HGB
Die Abschlussprüfungshonorare teilen sich nach Leistungsarten wie folgt auf:
| in Tsd. Euro (inkl. USt.) | 2023 |
|---|---|
| Abschlussprüferleistungen | 411 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 104 |
| Summe | 514 |
Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten die gesetzliche Jahresabschlussprüfung sowie die Prüfung der Solvabilitätsübersicht. Bei den Honoraren für andere Bestätigungsleistungen handelt es sich um Bestätigungsleistungen, die im Rahmen der Überprüfung des internen Modells für Solvency II durchgeführt werden.
Angaben nach § 285 Nr. 19 HGB
Zum Bilanzstichtag befanden sich bei der AXA Krankenversicherung AG keine derivativen Finanzinstrumente im Bestand.
Angaben gemäß § 285 Nr. 21 HGB
Wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Personen oder Unternehmen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, wurden nicht getätigt.
Angaben gemäß § 285 Nr. 24 und 25 HGB
Die Angaben zu Rückstellungen und Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie zu der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden wurden in den Erläuterungen zu den entsprechenden Bilanzpositionen aufgeführt.
Angaben nach § 285 Nr. 26 HGB
Weiterführende Angaben zu Anteilen bzw. Anlageaktien an inländischen beziehungsweise vergleichbaren EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches aufgegliedert nach Anlagezielen:
| in Tsd. Euro | Marktwert | Buchwert | Reserven/Lasten | Auschüttungen im Geschäftsjahr |
|---|---|---|---|---|
| Aktienfonds | 698 | 557 | 141 | 21 |
| Rentenfonds | 6.548 | 7.100 | -552 | 185 |
| Immobilienfonds | 1.654 | 1.662 | -7 | 36 |
| Alternative Investments | 1.088 | 1.034 | 54 | 23 |
| Gesamt | 9.988 | 10.353 | -364 | 265 |
Zum 31. Dezember 2023 weisen Anteile oder Aktien an Investmentvermögen mit einem Buchwert in Höhe von 6.723,2 Mio. Euro (2022: 6.058,9 Mio. Euro), die unter der Fondskategorie Rentenfonds ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, stille Lasten in Höhe von 558,0 Mio. Euro (2022: 884,3 Mio. Euro) aus.
Zum 31. Dezember 2023 weisen Anteile oder Aktien an Investmentvermögen mit einem Buchwert in Höhe von 306,1 Mio. Euro (2022: 205,7 Mio. Euro), die unter der Fondskategorie Alternative Investments ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, stille Lasten in Höhe von 8,3 Mio. Euro (2022: 4,6 Mio. Euro) aus.
Zum 31. Dezember 2023 weisen Anteile oder Aktien an Investmentvermögen mit einem Buchwert in Höhe von 1.270,6 Mio. Euro (2022: 109,1 Mio. Euro), die unter der Fondskategorie Immobilienfonds ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, stille Lasten in Höhe von 36,9 Mio. Euro (2022: 3,9 Mio. Euro) aus.
Zum 31. Dezember 2023 weisen Anteile oder Aktien an Investmentvermögen, die unter der Fondskategorie Aktienfonds ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, keinen Buchwert (2022: 19,8 Mio. Euro) und keine stille Lasten (2022: 1,1 Mio. Euro) aus.
Wir gehen aufgrund unserer Erwartungen über die zukünftigen Markt- und Unternehmensentwicklungen von vorübergehenden Wertminderungen der Anteile beziehungsweise Anlageaktien aus.
Bei einzelnen Fonds bestehen Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe, da sie nur wöchentlich beziehungsweise mit einer Frist von 40 Tagen zum Quartalsletzten zurückgegeben werden können.
Angaben gemäß § 285 Nr. 30a HGB
Die Gesellschaft ist Teil einer Unternehmensgruppe, deren oberste Muttergesellschaft mit Sitz in Frankreich den französischen Umsetzungsregelungen zur globalen Mindestbesteuerung (OECD Pillar 2) ab dem Wirtschaftsjahr 2024 unterliegt. Darüber hinaus unterliegt die Gesellschaft in Deutschland ab dem Wirtschaftsjahr 2024 dem Mindeststeuergesetz und hat insb. die Regelungen zur nationalen Ergänzungssteuer zu beachten.
Die Gesellschaft macht für die Wirtschaftsjahre bis 2026 aufgrund einer hinreichenden Steuerbelastung vom CbCR-Safe-Harbour Gebrauch und erwartet auch darüber hinaus keine steuerlichen Auswirkungen aus der Anwendung des Mindeststeuergesetzes.
Angaben gem. § 285 Nr. 33 HGB (Nachtragsbericht)
Nach dem Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind bei unserer Gesellschaft keine Vorgänge eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft haben.
Angaben gemäß § 285 Nr. 34 HGB (Gewinnverwendungsvorschlag)
Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres beträgt 34.900.000 Euro. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, diesen Bilanzgewinn in voller Höhe an den Anteilseigner auszuschütten.
Aufsichtsrat
Angaben gemäß § 285 Nr. 10 HGB
Antimo Perretta
Vorsitzender
Ehemaliger CEO European Markets & Latin America, AXA GIE
La Neuveville/BE, Schweiz
Mirjam Bamberger
Chief Strategic Development Officer AXA Europe &
Latin America, AXA GIE
Zürich, Schweiz
Oliver Koll
Stellvertretender Vorsitzender Konzernbetriebsrat,
Stellvertretender Vorsitzender Gesamtbetriebsrat AXA Konzern AG,
AXA Konzern AG
Bedburg, Deutschland
Thomas Gerber Neidhart
Mitglied der Geschäftsleitung der AXA Versicherungen AG
und der AXA Leben AG
Zürich, Schweiz
Vorstand
Angaben gemäß § 285 Nr. 10 HGB
Dr. Thilo Schumacher
Vorsitzender
Vorstandsvorsitz
Customer Management
Finanzen (vertretungshalber vom 01.03.2024)
Dr. Achim Dahlbokum (ab 28.12.2023)
Informationstechnologie / Digitalisierung
Dr. Karsten Dietrich
Personenversicherung
Beate Heinisch
Operations
People Experience Informationstechnologie / Digitalisierung (vertretungshalber vom 01.09. bis 27.12.2023)
Kai Kuklinski
Vertrieb
Dr. Stefan Lemke (bis 31.08.2023)
Informationstechnologie / Digitalisierung
Dr. Marc Daniel Zimmermann (bis 29.02.2024)
Finanzen
Angaben nach § 285 Nr. 14 HGB und § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Nach den vorliegenden Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG hält die AXA Konzern AG, Köln, 100 % am Grundkapital unserer Gesellschaft.
Im Verhältnis zur AXA Konzern AG, Köln, sind wir ein Konzernunternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG in Verbindung mit § 18 Abs. 1 AktG.
Die AXA Krankenversicherung AG, Köln, und ihre Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss der AXA S.A., Paris, als kleinsten und größten Kreis von Unternehmen, zum 31. Dezember 2023 einbezogen. Der Konzernabschluss der AXA S.A., Paris, wird bei der französischen Finanzaufsichtsbehörde in Paris (Autorité des Marchés Financiers) unter RCS (Registre du Commerce et des Sociétés) 572 093 920 hinterlegt. Der Konzernabschluss der AXA S.A. wird in englischer Sprache im Unternehmensregister unter AXA Konzern AG befreiender Konzernabschluss gem. § 291 HGB veröffentlicht. Dieser Konzernabschluss mit dem Konzernlagebericht hat für uns gemäß § 291 Absatz 2 HGB befreiende Wirkung.
Köln, den 14. März 2024
Der Vorstand
Dr. Schumacher
Dr. Dahlbokum
Dr. Dietrich
Heinisch
Kuklinski
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die AXA Krankenversicherung Aktiengesellschaft, Köln
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der AXA Krankenversicherung Aktiengesellschaft, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AXA Krankenversicherung Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
| • | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
[1] Bewertung der Kapitalanlagen
[2] Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:
(1) Sachverhalt und Problemstellung
(2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
(3) Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
[1] Bewertung der Kapitalanlagen
(1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden Kapitalanlagen in der Bilanz in Höhe von € 25,8 Mrd (98,4 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die handelsrechtliche Bewertung der einzelnen Kapitalanlagen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. deren Zeitwert. Nach § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB können gewisse Kapitalanlagen von Versicherungsunternehmen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden. In diesem Fall werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen (gemildertes Niederstwertprinzip) und nur vorübergehende Wertminderungen als stille Lasten in Folgejahre vorgetragen. Eine Bestimmung als dauernd dem Geschäftsbetrieb dienend setzt eine Dauerhalteabsicht und -fähigkeit für diese Kapitalanlagen voraus. Zur Ermittlung des beizulegenden Werts bzw. Zeitwerts wird - soweit vorhanden - der Marktpreis der jeweiligen Kapitalanlage herangezogen. Bei Kapitalanlagen, deren Bewertung nicht auf Basis von Börsenpreisen oder sonstigen Marktpreisen erfolgt (wie z.B. bei nicht börsennotierten Anteilen an verbundenen Unternehmen, bei illiquiden Anleihen sowie Immobilien), besteht aufgrund der Notwendigkeit der Verwendung von Modellberechnungen ein erhöhtes Bewertungsrisiko. In diesem Zusammenhang sind von den gesetzlichen Vertretern Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, auch im Hinblick auf mögliche Auswirkungen der makroökonomischen und geopolitischen Einflussfaktoren einschließlich der Zinsentwicklung auf die Bewertung der Kapitalanlagen zu treffen. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der Kapitalanlagen haben.
Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung der Kapitalanlagen für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft, des Umfangs der in Folge des gemilderten Niederstwertprinzips vorgetragenen stillen Lasten sowie der Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der Kapitalanlagen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der Kapitalanlagen für das Gesamtgeschäft der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Spezialisten für Kapitalanlagen die von der Gesellschaft verwendeten Modelle und die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Dabei haben wir unter anderem unsere Bewertungsexpertise für Kapitalanlagen, unser Branchenwissen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen der Gesellschaft zur Bewertung der Kapitalanlagen und Erfassung des Ergebnisses aus Kapitalanlagen gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir weitere analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung der Kapitalanlagen vorgenommen. In dem Zusammenhang haben wir auch die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der makroökonomischen und geopolitischen Einflussfaktoren einschließlich der Zinsentwicklung auf die Bewertung der Kapitalanlagen gewürdigt. Wir haben unter anderem auch die zugrundeliegenden Wertansätze und deren Werthaltigkeit anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen nachvollzogen und die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden und die Periodenabgrenzung überprüft. Hinsichtlich der Beurteilung vorhandener stiller Lasten haben wir gewürdigt, inwiefern die Voraussetzung zur Dauerhalteabsicht und -fähigkeit vorlagen und vorhandene Wertminderungen nicht von Dauer sind. Darüber hinaus haben wir die von der Gesellschaft erstellten bzw. eingeholten Bewertungsgutachten (einschließlich der angewendeten Bewertungsparameter und getroffenen Annahmen) für die wesentlichen Anteile an verbundenen Unternehmen und Immobilien der Gesellschaft gewürdigt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Bewertung der Kapitalanlagen begründet und hinreichend dokumentiert sind.
(3) Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der Kapitalanlagen sind in den Abschnitten „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ und „Angaben zur Bilanz“ des Anhangs enthalten.
[2] Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen
(1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter den Bilanzposten Deckungsrückstellung, Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle, Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung und sonstige versicherungstechnische Rückstellungen versicherungstechnische Brutto-Rückstellungen in Höhe von insgesamt € 25,9 Mrd. (98,7 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Versicherungsunternehmen haben versicherungstechnische Rückstellungen insoweit zu bilden, wie dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen. Dabei sind neben den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften auch eine Vielzahl an aufsichtsrechtlichen Vorschriften über die Berechnung der Rückstellungen zu berücksichtigen. Die Festlegung von Annahmen zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen verlangt von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft neben der Berücksichtigung der handels- und aufsichtsrechtlichen Anforderungen eine Einschätzung zukünftiger Ereignisse und die Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen haben. Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung dieser Rückstellungen für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft, der Komplexität der anzuwendenden Vorschriften und der zugrundeliegenden Berechnungen sowie der Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der versicherungstechnischen Rückstellungen für das Gesamtgeschäft der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Bewertungsspezialisten die von der Gesellschaft verwendeten Methoden und von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Dabei haben wir unter anderem unser Branchenwissen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt sowie anerkannte Methoden berücksichtigt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen der Gesellschaft zur Ermittlung und Erfassung von versicherungstechnischen Rückstellungen gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir weitere analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen vorgenommen. Wir haben hierbei unter anderem auch die der Berechnung des Erfüllungsbetrags zugrunde liegenden Daten mit den Basisdokumenten abgestimmt. Damit einhergehend haben wir die berechneten Ergebnisse der Gesellschaft zur Höhe der Rückstellungen anhand der anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften nachvollzogen und die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden und die Periodenabgrenzung überprüft. Weiterhin haben wir die Zuführung zu sowie die Bindung und Verwendung von Mitteln aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung überprüft. Darüber hinaus haben wir die Bestätigungen des Treuhänders für durchgeführte Beitragsanpassungen eingesehen und abgestimmt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen begründet und hinreichend dokumentiert sind.
(3) Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen sind in den Abschnitten „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ und „Angaben zur Bilanz“ des Anhangs enthalten.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| • | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| • | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| • | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. März 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 29. September 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1998 als Abschlussprüfer der AXA Krankenversicherung Aktiengesellschaft, Köln, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Frank Trauschke.
Düsseldorf, den 14. März 2024
**PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Frank Trauschke, Wirtschaftsprüfer
ppa. Maximilian Roestel, Wirtschaftsprüfer
Bericht des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstandes entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben überwacht und sich während des gesamten Jahres 2023 fortlaufend von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Durch vierteljährliche Berichte und in zwei Sitzungen sowie einem schriftlichen Beschlussverfahren wurde er eingehend mündlich und schriftlich gemäß § 90 des Aktiengesetzes (AktG) über die allgemeine Geschäftsentwicklung sowie über grundlegende Fragen der Geschäftsführung unterrichtet. Die vom Vorstand beabsichtigte Geschäftspolitik sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft wurden ausführlich besprochen. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand weiterhin umfassend über die Risikosituation informiert. Geschäfte und Maßnahmen des Vorstandes, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedurften, sind in den Sitzungen vor der Beschlussfassung vom Vorstand eingehend erläutert worden.
In der bilanzfeststellenden Sitzung am 29. März 2023 befasste sich der Aufsichtsrat ausführlich mit dem Bericht des Vorstands über den Geschäftsverlauf 2022 und dem vorgelegten Jahresabschluss. In der gleichen Sitzung stellte der Vorstand die endgültige Planung für das Geschäftsjahr 2023 vor, die eingehend erörtert wurde. Dabei informierte der Vorstand den Aufsichtsrat insbesondere über die strategischen Schwerpunkte für das Geschäftsjahr 2023.
In seiner Sitzung am 16. Oktober 2023 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat ausführlich über den bisherigen Geschäftsverlauf, insbesondere zum Halbjahresabschluss 2023, und die vorläufige Planung 2024. Ein weiterer Schwerpunkt der Berichterstattung durch den Vorstand bildete der Überblick über die strategischen Prioritäten 2023/2024. Darüber hinaus wurde der Aufsichtsrat über die Risikosituation der Gesellschaft zusammen mit der Risikostrategie 2023 informiert sowie die Aktualisierung der IT-Strategie 2023 mit ihm erörtert. Daneben hat der Aufsichtsrat in dieser Sitzung der Beendigung des Vorstandsmandats von Herrn Dr. Stefan Lemke durch Niederlegung mit Wirkung zum 31. August 2023 zugestimmt und zugleich Herrn Dr. Achim Dahlbokum - vorbehaltlich der Zustimmung der BaFin - mit Wirkung spätestens zum 1. Januar 2024 bestellt.
Auf Grundlage einer schriftlichen Beschlussfassung im Dezember 2023 hat der Aufsichtsrat - vorbehaltlich der Zustimmung der BaFin - die Bestellung eines neuen Vorstandsmitglieds beschlossen.
Weiterhin hat am 29. März 2023 und am 16. Oktober 2023 jeweils eine Sitzung des vom Aufsichtsrat gebildeten Prüfungsausschusses stattgefunden. In den beiden Sitzungen hat sich der Prüfungsausschuss jeweils mit der aktuellen Risikosituation der Gesellschaft, Compliance-Themen sowie den Ergebnissen und dem aktuellen Stand von Prüfungen der internen Revision befasst. An beiden Sitzungen haben Vertreter des Abschlussprüfers PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft teilgenommen und über für die Abschlussprüfung relevante Themen berichtet. In der Sitzung vom 29. März 2023 wurde Herr Thomas Gerber Neidhart zum neuen Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gewählt. Außerdem hat sich der Prüfungsausschuss in dieser Sitzung mit der Qualität der Abschlussprüfung und den für das Geschäftsjahr 2023 geplanten Nichtprüfungsleistungen der Abschlussprüfer befasst.
Darüber hinaus hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit dem Vorstand in Einzelgesprächen geschäftspolitische Fragen sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft behandelt. Über hierdurch zur Kenntnis des Vorsitzenden gelangte wichtige Angelegenheiten wurde der Aufsichtsrat jeweils unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat zudem im Geschäftsjahr 2023 die gemäß dem Merkblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungaufsicht zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß VAG geforderte Selbsteinschätzung durchgeführt und sich mit dem Thema Entwicklungsplan befasst.
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023 sind von der von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer bestellten PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der Gewinnverwendungsvorschlag lagen dem Aufsichtsrat unverzüglich nach der Aufstellung vor. Ebenso wurde der Bericht des Abschlussprüfers allen Mitgliedern des Aufsichtsrates fristgerecht vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den Prüfungsbericht und das Prüfungsergebnis dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat in den jeweiligen Sitzungen zusätzlich mündlich erläutert und Fragen beantwortet. Der Aufsichtsrat nahm den Bericht und die Erläuterungen zur Kenntnis. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Er billigte den Jahresabschluss, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist, und schloss sich dem Vorschlag für die Gewinnverwendung an.
Im vergangenen Jahr sind im Vorstand Personalveränderungen eingetreten. Herr Dr. Stefan Lemke hat sein Vorstandsmandat in der Gesellschaft mit Wirkung zum 31. August 2023 niedergelegt. Als Nachfolger wurde Herr Dr. Achim Dahlbokum bestellt, der das Ressort „Informationstechnologie/Digitalisierung“ zum 28. Dezember 2023 übernommen hat.
Dem Vorstand sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Dienstleistungsgesellschaften, die für unsere Gesellschaft tätig geworden sind, gilt für ihre Leistung im Jahr 2023 unser ganz besonderer Dank.
Köln, den 26. März 2024
Für den Aufsichtsrat
Antimo Perretta, Vorsitzender
Mirjam Bamberger
Thomas Gerber Neidhart
Oliver Koll
Impressum
Herausgeber:
AXA Krankenversicherung AG
Colonia-Allee 10-20
51067 Köln
Tel.: 0800 3203205
Fax: 0800 3557035
E-Mail: [email protected]
Internet: www.axa.de
Redaktion:
AXA Konzern AG, Köln
Unternehmenskommunikation
2 Der Bericht über die Solvabilität und Finanzlage ist nicht Bestandteil des Lageberichts und damit nicht prüfungspflichtig.