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AXA Annual Report 2023

Sep 26, 2024

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Annual Report

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Publication

AXA Lebensversicherung Aktiengesellschaft

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Kennzahlen

AXA Lebensversicherung AG 2023 2022* 2022**
Beitragseinnahmen in Mio. Euro
Gebuchte Bruttobeiträge in Mio. Euro 1.775 2.490 1.839
Veränderung in %*** -3,5 - -
Versicherungsbestand
- in Mio. Euro laufende Beiträge1) 1.642 2.171 1.619
- Anzahl der Verträge in Tausend2) 1.536 2.426 1.552
Neuzugang
- laufende Beiträge in Mio. Euro 159 179 161
- Veränderung in %*** -1,6 - -
- Einmalbeiträge in Mio. Euro 124 283 205
- Veränderung in %*** -39,4 - -
Abgang durch Storno
- laufende Beiträge in Mio. Euro 82 93 76
- in % des mittleren Jahresbestandes (Stückzahl) 2,8 2,0 2,6
Leistungen zugunsten unserer Kunden in Mio. Euro 2.288 2.396 1.407
Verwaltungskosten in % der Bruttobeiträge 3,9 3,2 3,3
Kapitalanlageergebnis in Mio. Euro 550 970 514
Kapitalanlagen in Mio. Euro 21.742 37.184 22.136
- Nettoverzinsung des laufenden Geschäftsjahres3) 2,5 2,6 2,3
Bruttoüberschuss in Mio. Euro 406 607 380
Ergebnis vor Gewinnabführung in Mio. Euro 89 155 114
Eigenkapital in Mio. Euro 383 594 383

* AXA Lebensversicherung AG

** Pro-Forma-Werte (AXA Lebensversicherung AG ohne auf AGER Lebensversicherung AG abgespaltenen Bestand)

*** Veränderung 2023 zu 2022 Pro-Forma-Wert

1) Selbst abgeschlossene Haupt- und Zusatzversicherungen

2) Nur selbst abgeschlossene Hauptversicherungen

3) Nettoverzinsung gemäß Verbandsformel des GDV

Als Folge der Rundungen können sich bei der Berechnung von Summen und Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben.

Aufsichtsrat

Antimo Perretta

Vorsitzender

Ehemaliger CEO

European Markets & Latin America, AXA GIE

La Neuveville/BE, Schweiz

Mirjam Bamberger

Chief Strategic Development Officer

AXA Europe & Latin America, AXA GIE

Zürich, Schweiz

Wiebke Dahl

Stellvertretende Vorsitzende Konzernbetriebsrat,

Stellv. Vorsitzende Gesamtbetriebsrat AXA Konzern AG,

AXA Konzern AG

Norderstedt

Thomas Gerber Neidhart

Mitglied der Geschäftsleitung der AXA Versicherungen AG und der AXA Leben AG

Zürich, Schweiz

Vorstand

Dr. Thilo Schumacher

Vorsitzender

Vorstandsvorsitz

Customer Management

Finanzen (vertretungshalber ab 01.03.2024)

Dr. Achim Dahlbokum (ab 28.12.2023)

Informationstechnologie/Digitalisierung

Dr. Karsten Dietrich

Personenversicherung

Beate Heinisch

Operations

People Experience

Informationstechnologie/Digitalisierung

(vertretungshalber vom 01.09. bis 27.12.2023)

Kai Kuklinski

Vertrieb

Dr. Stefan Lemke (bis 31.08.2023)

Informationstechnologie/Digitalisierung

Dr. Marc Daniel Zimmermann (bis 29.02.2024)

Finanzen

Lagebericht

Geschäfts- und Rahmenbedingungen

Die Entwicklung unserer Gesellschaft fand im Geschäftsjahr 2023 in nachfolgend beschriebenem Umfeld statt:

Deutsche Wirtschaft im Tief

Die deutsche Wirtschaft ist im vergangenen Jahr geschrumpft. Laut Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung sank das Bruttoinlandsprodukt verglichen mit dem Vorjahr um 0,3 %. Im Jahr zuvor war immerhin ein Wachstum von rund 1,8 % zu verzeichnen. Gründe sind die hohe Inflation, steigende Zinsen und die schwache Weltkonjunktur. Hinzu kommen politische Unsicherheiten - vom Ukraine-Krieg und dem Nahost-Konflikt bis hin zu den Haushaltsproblemen der Bundesregierung. Milliardenhilfen in der Energiekrise drückten den deutschen Staatshaushalt im vergangenen Jahr ins Minus. Die hohe Inflation schmälerte die Kaufkraft der privaten Haushalte, die sich deshalb mit dem Konsum zurückhielten und 0,8 % weniger ausgaben. Die Europäische Zentralbank bekämpft die starke Teuerung mit dem höchsten Zinsniveau ihrer Geschichte (Quelle: Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung).

Deutsche Versicherungswirtschaft trotz schwieriger Rahmenbedingungen zufrieden

Die deutsche Versicherungswirtschaft hat sich im vergangenen Geschäftsjahr trotz schwieriger Rahmenbedingungen und globaler Unsicherheiten gut behauptet und blickt verhalten optimistisch auf das laufende Jahr 2024. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verbuchten die Versicherer im Jahr 2023 über alle Sparten hinweg ein leichtes Beitragsplus von 0,6 % auf 224,7 Milliarden Euro.

Das Geschäft mit Lebensversicherungen wurde 2023 durch die schwierige gesamtwirtschaftliche Lage sowie die schwache Entwicklung der realen Löhne und der damit einhergehenden Konsumzurückhaltung belastet. Vor allem das Einmalbeitragsgeschäft war davon betroffen. Die laufenden Beiträge entwickelten sich robust. Insgesamt gingen die Beitragseinnahmen bei den Lebensversicherern um 5,2 % auf 92,0 Milliarden Euro zurück.

In der Schaden- und Unfallversicherung war das zurückliegende Jahr geprägt von nachgelagerten Anpassungen an Schadensaufwendungen wie zum Beispiel Baukosten oder gestiegene Preise für Autoreparaturen. Zwar verbuchte die Sparte ein Beitragswachstum von 6,7 % auf 84,5 Milliarden Euro, jedoch legte der Schadenaufwand mit 12,7 % deutlich stärker zu als die Beitragsentwicklung. Insgesamt ging der versicherungstechnische Gewinn der Sparte Schaden- und Unfallversicherung um mehr als die Hälfte auf rund 1,5 Milliarden Euro zurück.

Allein in der Kfz-Versicherung ergibt sich durch die gestiegenen Preise ein versicherungstechnischer Verlust von rund 2,9 Milliarden Euro. Höhere Ausgaben als Einnahmen hatten die Kraftfahrtversicherer auch in den Segmenten Kfz-Haftpflicht und Teilkasko. Die höchste und kräftig gestiegene kombinierte Schaden-Kosten-Quote erwartet der Verband in Vollkasko, wodurch die Kraftfahrtversicherung insgesamt tief in die roten Zahlen rutschte.

In der PKV erhöhten sich die Beitragseinnahmen 2023 um 2,3 % auf 48,2 Milliarden Euro. 42,6 Milliarden Euro entfielen davon auf die Krankenversicherung (plus 1,3 %). In der Pflegeversicherung stiegen die Beiträge insbesondere wegen Leistungsausweitungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung um 10,3 % auf 5,6 Milliarden Euro.

Nahtlose Kund:innen-Erfahrung durch Digitalisierung

Digitalisierung prägte auch 2023 die Schnittstellen zwischen Kund:innen und Versicherung. Das betrifft nicht nur Informationen, Beratungs- und Abschlussprozesse, sondern auch Services und Kontaktmöglichkeiten - Kund:innen erwarten neben der persönlichen Ansprache und Beratung auch digitale Lösungen. Beratung vor Ort oder per Videocall, Chatbot, Telefon, digitale Self-Services - es gibt vielfältige, sich überschneidende Kontaktkanäle, die für unsere Kund:innen verfügbar sind, ganz so, wie sie es möchten und brauchen.

Daher arbeitete AXA Deutschland auch 2023 kontinuierlich daran, die Digitalisierung im Unternehmen voranzutreiben mit dem Ziel, eine nahtlose Kund:innen-Erfahrung zu bieten. Ende 2023 konnte das Unternehmen mehr als eine Million Gesamtregistrierungen (mit mind. einem aktiven Vertrag mit AXA/DBV) auf seinem Kundenportal My AXA verzeichnen bei über 8,7 Millionen Logins. Dies ist ein wichtiger Meilenstein und unterstreicht das massive My AXA Wachstum sowie die Relevanz von digitalen Lösungen der letzten Jahre. Ein Highlight stellt die Einführung der neuen App "My AXA Mobile" dar, die neben einem modernen Design und optimierten Selfservices auch innovative Funktionen wie Push-Benachrichtigungen, Account-Manager, SMS-Echtzeitregistrierung und einen smarten Migrationsassistenten beinhaltet.

Auch unternehmensintern hat AXA Deutschland konsequent die Digitalisierung von Prozessen vorangetrieben. Beispielsweise wurde für den Bereich SUH die Migration in ein neues, cloudbasiertes Bestandsführungssystem fortgesetzt.

Agile Transformation für mehr Kund:innen-Zentrierung

Unser Alltag ist vernetzter und mit Technologie durchdrungen. Dadurch verändern sich unter anderem die Anforderungen von Kund:innen, die Produkte und Services einfach, sofort und individuell zugänglich haben möchten. AXA Deutschland stellt sich bereits seit einigen Jahren auf veränderte Bedürfnisse von Kund:innen und Vertriebspartner:innen ein. Eine agile Unternehmenskultur und Denkweise sowie auch Organisationsstruktur sind dafür entscheidende Erfolgsfaktoren.

Eine Veränderung hin zu einem kundenzentrierten Mindset hat AXA Deutschland schon vor längerem begonnen. In 2023 arbeiteten mehr als 1.500 Mitarbeitende in agilen Organisationsstrukturen und crossfunktionalen Teams. Mit der Neuorganisation will das Unternehmen seine Produktivität und Lieferfähigkeit erhöhen, sich stärker auf Ergebnisse fokussieren, die Passgenauigkeit von Lösungen und Angeboten schärfen und die Ergebnisqualität steigern. Einfachheit, Kund:innen-Zentrierung und End-to-end-Prozessoptimierung stehen dabei im Fokus. Für seine Projekte und gesamthafte Entwicklung wurde AXA Deutschland 2023 bei den Mindshift Awards des Handelsblatts unter anderem mit dem Sonderpreis „Mindshift Champion“ ausgezeichnet.

AXA einer der nachhaltigsten Versicherer Deutschlands

Nachhaltigkeit ist im Kern der Tätigkeit eines Versicherungsunternehmens verankert, denn das Geschäft ist per se langfristig orientiert und folgt dem gesellschaftlichen Auftrag, sowohl im Alter als auch in Notlagen, Existenz und Lebensqualität von Kund:innen zu sichern. Im Rahmen seiner Nachhaltigkeitsstrategie konzentriert sich AXA Deutschland auf Geschäftsprozesse und Geldanlagen, den eigenen ökologischen Fußabdruck sowie seine soziale Verantwortung. So hat AXA beispielsweise unter anderem Zeichnungsbeschränkungen für die Kohle- und Ölsandindustrie sowie für die Öl- und Gasindustrie eingeführt. AXA hat sich beispielsweise auch verpflichtet, die Kund:innen-Beiträge ab dem Jahr 2050 in Unternehmen und Projekte zu investieren, die in Summe kein Kohlenstoffdioxid mehr ausstoßen. Zudem engagieren sich die Mitarbeitenden von AXA Deutschland seit Jahrzehnten auch über das Versicherungsgeschäft hinaus: In dem Verein AXA von Herz zu Herz setzen sich seit dem Jahr 2000 jährlich mehr als 2.700 Mitarbeitende an 10 Standorten in Deutschland ehrenamtlich für soziale Aktionen ein. Der Verein ist Teil einer weltweiten Initiative der AXA Gruppe.

AXA bietet die Möglichkeit, im Rahmen des Abschlusses einer fondsgebundenen Versicherung, nachhaltige Fonds und Portfolios zu wählen sowie bei der AXA Lebensversicherung AG das Altersvorsorge-Produkt Green Invest, mit dem Kund:innen ausschließlich in nachhaltige Fonds und Portfolios investieren. AXA Deutschland hat 2023 zum wiederholten Mal beim Nachhaltigkeits-Ranking von Zielke Research den ersten Platz von insgesamt 50 Versicherungsunternehmen belegt. Das unabhängige Analysehaus Morgen & Morgen hat AXA Deutschland ebenfalls für seine transparente Nachhaltigkeit ausgezeichnet - AXA erhielt die Top-Bewertung fünf von fünf Sternen. Auch im Nachhaltigkeits-Kompetenz-Rating des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) wurde die AXA Lebensversicherung AG mit der höchst vergebenen Bewertung ausgezeichnet.

Einschätzung zukünftiger Risiken mit dem Future Risks Report

Als Versicherungsunternehmen ist es die Kernaufgabe von AXA, potenzielle Risiken zu identifizieren und Kund:innen dagegen abzusichern. Der jährliche AXA Future Risks Report untersucht in einer repräsentativen Befragung, wie die breite Öffentlichkeit und Expert:innen künftige Risiken wahrnehmen. Der Klimawandel, gesellschaftliche Spannungen sowie Energieversorgungsrisiken waren 2023 für die deutsche Bevölkerung die drei größten Risiken der kommenden fünf bis zehn Jahre. 77 % der Befragten waren davon überzeugt, dass die öffentlichen Behörden nicht ausreichend vorbereitet sind, um das Risiko des Klimawandels zu managen. Wie bereits bei der Befragung in 2022 zeigte sich, dass das Vertrauen in öffentliche Institutionen nur gering ist. Ergänzend zum AXA Future Risks Report hat eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag von AXA Deutschland ergeben, dass nur rund jeder Fünfte in Deutschland es für wahrscheinlich hält, dass das 1,5 Grad-Ziel aus dem Pariser Klimaabkommen eingehalten wird.

Veräußerung eines geschlossenen Teilbestands konventioneller Lebensversicherungen an Athora Deutschland

Die AXA Konzern AG hat im Juli 2022 eine Vereinbarung mit der Athora Deutschland GmbH geschlossen, nach welcher ein Teilbestand von rund 900.000 konventionellen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen (nebst dazugehörenden Kapitalanlagen) aus dem Bestand der AXA Lebensversicherung AG („DWL-Geschäftsbereich“) an Athora übertragen werden soll. Athora ist eine Versicherungsgruppe mit Fokus auf Europa, die sich auf Bestandsübernahmen, die Verwaltung geschlossener Bestände und Rückversicherungslösungen im Bereich der Lebensversicherung spezialisiert hat.

Für die Umsetzung der Übertragung wurde von der AXA Konzern AG zunächst eine neue Gesellschaft, die AGER Lebensversicherung AG gegründet, die im Mai 2023 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Erlaubnis zum Betrieb der Lebensversicherung erhalten hat. Die AXA Lebensversicherung AG hat dann im Wege der umwandlungsrechtlichen Abspaltung den Teilbestand auf die AGER Lebensversicherung AG übertragen. Diese Abspaltung ist mit Eintragung im Handelsregister im November 2023 wirksam geworden.

Im nächsten Schritt wird Athora von der AXA Konzern AG nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht alle Anteile an der AGER Lebensversicherung AG erwerben. Die Transaktion soll nach derzeitiger Planung in 2024 abgeschlossen werden.

Marktsituation

AXA Lebensversicherung im deutschen Marktumfeld

Die Entwicklungen in den Kapitalmärkten haben auch im Jahr 2023 dazu geführt, dass sich in Deutschland das Produktangebot im Bereich der Altersvorsorge weiter stärker auf fondsbasierte Produkte und Produkte mit Beitragsgarantien unter 100 % ausgerichtet hat.

Im Zins- und Kapitalmarktumfeld der letzten Jahre hat sich die Attraktivität unterschiedlicher Produktlösungen in der Kundenwahrnehmung entsprechend verändert, insbesondere auch unter Berücksichtigung der langfristigen Inflationserwartung. Auch für sicherheitsorientierte Kunden steht ein ausgewogenes Risiko-Rendite-Verhältnis im Vordergrund, weshalb die Bereitschaft für Beitragsgarantien unterhalb 100 % zugunsten einer zusätzlichen Renditemöglichkeit aus einer chancenreicheren Anlage gestiegen ist.

Die AXA Lebensversicherung bietet ebenfalls in 2023 ein entsprechendes Produktangebot:

Das Angebot umfasst weiterhin Produkte mit und ohne Beitragsgarantien, um jedem Kundenwunsch das individuell passende Risiko-Rendite-Profil zu ermöglichen. Die Relax Rente bietet für den eher sicherheitsorientierten Kunden weiterhin ein optimales Risiko-Rendite-Verhältnis durch ein zeitgemäßes und bedarfsgerechtes Garantieniveau und die Möglichkeit einer zusätzlichen Fondsanlage.

Alle Altersvorsorgeprodukte der AXA Lebensversicherung AG bieten dem Kunden die Möglichkeit zur nachhaltigen Kapitalanlage durch Investmentoptionen, die als nachhaltig mindestens gemäß Artikel 8 der Offenlegungsverordnung gelten.

Das Sicherungsvermögen der AXA Lebensversicherung verfolgt bereits seit Jahren eine klare Nachhaltigkeitsstrategie, die stringent weiter verfolgt und eng kontrolliert wird. Im Sicherungsvermögen werden Kundengelder sowohl im Rahmen von Altersvorsorge- wie Biometrieprodukten angelegt.
Neben der Anlage von Kundengeldern im Sicherungsvermögen bieten die Produkte der AXA Lebensversicherung vielfältige weitere Investmentoptionen. Das Angebot an nachhaltigen Investmentoptionen wurde weiter ausgebaut.

Das Angebot bei den fondsgebundenen Rentenversicherungen wurde im Jahr 2023 weiter optimiert - insbesondere durch Kostensenkungen, Erweiterungen in der Fondsauswahl und weitere Produktpflegemaßnahmen.

Mit der VL Lebensversicherung bietet AXA Lebensversicherung weiterhin ein Angebot für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen mit einer nachhaltigen Kapitalanlage im Sinne des Artikel 8 Offenlegungsverordnung.

Alle nachhaltigen Investmentoptionen in den Altersvorsorgeprodukten sind zusätzlich durch ein unabhängiges Analysehaus bewertet, welches auch die Produkte FondsRente GreenInvest und VL Lebensversicherung als nachhaltige Produktangebote prüft und zertifiziert.

In der betrieblichen Altersversorgung (bAV) verfolgt die AXA Lebensversicherung zusammen mit der AXA Krankenversicherung seit 2020 mit „Corporate Employee Benefits“ einen ganzheitlichen Ansatz und bietet für Unternehmen bedarfsgerechte vollständige Lösungen in der betrieblichen Mitarbeitendenabsicherung. Damit wird gezielt der Bedarf von Unternehmen gedeckt, die sich mit einem ganzheitlichen aufeinander abgestimmten Absicherungsangebot aus einer Hand positionieren wollen - mit betrieblichen Sozialleistungen zur Mitarbeitergewinnung und -bindung wie Prävention und Gesundheitsförderung, betrieblicher Krankenversicherung (bKV) und betrieblicher Altersversorgung (bAV).

Insbesondere in Zeiten zunehmenden Fachkräftemangels erlangen bedarfsgerechte Lösungen in der betrieblichen Mitarbeitendenabsicherung eine größere Bedeutung für die Arbeitgeber. Mit Corporate Employee Benefits bietet AXA den Vertriebspartnern und deren Firmenkunden ein maßgeschneidertes bAV- & bKV-Produkt- und Serviceangebot für die Absicherung der Belegschaft und ergänzende Lösungen für Inhaber und die Geschäftsleitung. Mit einem weltweit gültigen Mitarbeiterschutz durch die internationale Krankenversicherung (iKV) rundet AXA das Angebot ab.

Der Wunsch nach Risikoschutz und Vorsorge bleibt weiterhin in unsicheren Zeiten wie diesen sehr präsent und für viele Kunden fast unersetzlich. Die AXA Lebensversicherung legt strategisch nach wie vor einen Schwerpunkt auf die Biometrieprodukte, dabei stehen insbesondere die Qualität der Bedingungen, des Underwritings sowie der Leistungsregulierung als entscheidende Faktoren für den Kunden im Vordergrund. Auch in 2023 wird den Berufsunfähigkeitsprodukten der AXA Lebensversicherung wieder höchste Qualität von Seiten unabhängiger Analysehäuser bescheinigt.

Unsere Berufs- und Dienstunfähigkeitsabsicherung für den öffentlichen Dienst ist auch in 2023 strategisches Kerngeschäft - die Deutsche Beamtenversicherung als Spezialist für den öffentlichen Dienst feierte im Jahr 2022 ihr 150-jähriges Jubiläum.

In einem seit Jahren anspruchsvollen Zinsumfeld ist insbesondere eine vorausschauende und nachhaltige Geschäfts- und Kapitalanlagestrategie von großer Bedeutung, um die finanzielle Stabilität der Gesellschaft zu wahren und somit dauerhaft Garantieversprechen an Neu- und Bestandskunden gewährleisten zu können. Die AXA Lebensversicherung zeichnete sich auch im Jahr 2023 erneut durch wirtschaftliche Solidität und Widerstandsfähigkeit aus. Dies zeigt sich unter anderem in der stabil weiterhin über Marktdurchschnitt liegenden Überschussbeteiligung von 2,6 %.

Die Geschäftsentwicklung der Lebensversicherungen im Jahr 2023 steht weiter unter dem Eindruck wirtschaftlicher Unsicherheit mit erhöhter Inflation und gestiegenen Zinsen. Das Neugeschäft in Annual Premium Equivalent (APE) liegt marktweit unter dem des Vorjahres (-1,3 %). Insbesondere das Neugeschäft gegen Einmalbeitrag ist rückläufig (-13,6 % vs. 2022). Das Neugeschäft gegen laufenden Beitrag liegt im Gesamtmarkt hingegen über dem des Vorjahres (+4,3 %).

Das Neugeschäft der AXA Lebensversicherung hat sich mit -5,9 % etwas unter Marktdurchschnitt entwickelt. Der Neugeschäftsmarktanteil geht leicht auf 1,9 % zurück (2022: 2,0 %).

Die Beitragseinnahmen sind im Markt (-4,0 %) gegenüber Vorjahr und bei der AXA Lebensversicherung (-3,0 %) rückläufig. Der Marktanteil der AXA Lebensversicherung bei den gebuchten Beiträgen bleibt konstant bei 2,0 %.

Starke Ratings im AA-Bereich

Die AXA Gruppe mit Hauptsitz in Frankreich gehört zu den stabilsten globalen Finanzdienstleistern. Die internationalen Ratingagenturen bescheinigen ihr seit Langem eine hohe Finanzkraft. Deren Einstufungen können indirekt auch für die Kerngesellschaften der deutschen AXA Konzern AG herangezogen werden. Der letzte Bericht des Standard & Poor’s Rating Services vom 6. September 2023 testiert der AXA Gruppe weiterhin unverändert ein Financial Strength Rating von AA- sowie einen stabilen Ausblick. Auch die auf den Versicherungssektor spezialisierte Ratingagentur AM Best bewertet AXA Gruppe in ihrer letzten Beurteilung vom 7. September 2023 mit einem Financial Strength Rating von A+ mit stabilem Ausblick.

Entwicklung des Geschäftsverlaufs im Vergleich zu den Erwartungen

Wie erwartet hat die Abspaltung des DWL-Geschäftsbereichs zu einem Rückgang der Beiträge von rund 600 Mio. Euro und der Deckungsrückstellung von ca. 14 Mrd. Euro geführt. Darüber hinaus hat sich das Eigenkapital aufgrund der Abspaltung wie erwartet entsprechend gemindert.

Auf einer vergleichbaren Basis, d.h. bereinigt um den DWL-Geschäftsbereich, wurde der erwartete leichte Anstieg der Beitragseinnahmen knapp verfehlt, da das Einmalbeitragsgeschäft hinter dem Plan zurückblieb. Wie erwartet lagen die Kosten leicht über denen des Vorjahres. Aufgrund höherer Ausschüttungen im ordentlichen Ergebnis konnte das Kapitalanlageergebnis leicht gesteigert werden, wohingegen der Plan einen moderaten Rückgang unterstellt hatte. Für den Ertrag aus Auflösung von Zinszusatzreserve wurde ein leichter Anstieg erwartet, der etwas höher als geplant ausfiel. Insgesamt konnte ein Rohüberschuss annähernd auf dem Niveau des Vorjahres erzielt werden und der geplante moderate Rückgang somit übertroffen werden. Der Rückstellung zur Beitragsrückerstattung wurde ein deutlich höherer Betrag als in der Planung zugeführt, welche noch von einem leichten Rückgang ausgegangen war. Bedingt durch positive steuerliche Einmaleffekte fiel der Steueraufwand deutlich geringer als in den Erwartungen aus, die von einem deutlichen Anstieg ausgegangen waren. Das Ergebnis vor Gewinnabführung ging deutlich zurück, allerdings deutlich weniger stark als erwartet.

Geschäftsergebnis

Sofern nicht anders angegeben, werden in den nachfolgenden Darstellungen stets Brutto-Werte ausgewiesen.

Im weiteren Verlauf werden im Lagebericht die Vorjahreszahlen auf vergleichbarer Basis kommentiert (Pro-Forma-Werte). Das bedeutet, dass die Vorjahreswerte um diejenigen Teile bereinigt wurden, die auf den im Jahr 2023 auf die AGER Lebensversicherung AG abgespaltenen Bestand entfallen.

Beitragseinnahmen von 1,8 Mrd. Euro

Die gebuchten Beiträge des selbst abgeschlossenen Geschäfts unserer Gesellschaft verringerten sich im Berichtsjahr um 3,1 % auf 1,77 Mrd. Euro (2022: 1,82 Mrd. Euro). Hiervon entfielen 1,64 Mrd. Euro (+1,7 %) auf die laufenden Beiträge. Die Einmalbeiträge sind im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 82,4 Mio. Euro (-39,4 %) gefallen.

Bei den laufenden Beiträgen verringerten sich die Beitragseinnahmen aus den Beständen an klassischen Kapital-Lebensversicherungen (-7,2 %) und konventionellen Rentenversicherungen (-1,8 %). Demgegenüber erhöhten sich die laufenden Beitragseinnahmen bei den selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen (+3,8 %) und bei den fondsgebundenen Renten (+9,9 %), hier insbesondere aus der RelaxRente.

Die gebuchten Einmalbeiträge verringerten sich um 39,4 % auf 126,8 Mio. Euro (2022: 209,2 Mio. Euro). Dabei waren vor allem die Einmalbeiträge bei den fondsgebundenen Rentenversicherungen betroffen, welche um 55,0 % auf 69,2 Mio. Euro (2022: 153,7 Mio.) zurückgingen.

Kapitalanlageergebnis auf 549,8 Mio. Euro gestiegen

Das gesamte Kapitalanlageergebnis - alle Erträge abzüglich aller Aufwendungen - betrug im Berichtsjahr 549,8 Mio. Euro (2022: 514,4 Mio. Euro). Dies entspricht einem Anstieg von 35,3 Mio. Euro. Dabei stieg das laufende Ergebnis für Kapitalanlagen im Wesentlichen aufgrund von höheren Ausschüttungen von Renten- und Aktienfonds um 139,3 Mio. Euro auf 573,6 Mio. Euro. Die laufende Verzinsung erhöht sich daher von 2,0 % auf 2,6 %.

Aus dem Abgang von Kapitalanlagen wurden Gewinne in Höhe von 58,8 Mio. Euro (2022: 191,0 Mio. Euro) realisiert. Diese Gewinne wurden hauptsächlich aus der Rückgabe von Anteilsscheinen sowie dem Verkauf von Aktienfonds, Rentenfondsanteilen und festverzinslichen Wertpapieren erzielt. Den Abgangsgewinnen standen Abgangsverluste in Höhe von 72,5 Mio. Euro (2022: 16,3 Mio. Euro) gegenüber.

Im Berichtsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Kapitalanlagen in Höhe von insgesamt 19,0 Mio. Euro (2022: 110,7 Mio. Euro) vorgenommen, davon sind 0,3 Mio. Euro (2022: 1,5 Mio. Euro) durch Wechselkursänderungen bedingt. Die Zuschreibungen auf Kapitalanlagen beliefen sich im Geschäftsjahr auf 8,8 Mio. Euro (2022: 16,1 Mio. Euro).

Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen - berechnet nach der Formel des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft - beträgt für das Jahr 2023 2,5 % (2022: 2,3 %).

Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb

Die Abschluss- und Verwaltungskosten unserer Gesellschaft betrugen im Berichtsjahr insgesamt 273,3 Mio. Euro (2022: 266,1 Mio. Euro); dies entspricht einem Anstieg um 2,7 % gegenüber dem Vorjahr.

Die leichte Verringerung der Abschlusskosten um 0,5 % auf 204,7 Mio. Euro (2022: 205,8 Mio. Euro) ist durch die rückläufige Neugeschäftsentwicklung verursacht. Die Beitragssumme des Neugeschäfts sank auf 4,9 Mrd. Euro (2022: 5,1 Mrd. Euro). Im Ergebnis verschlechtert sich die Abschlusskostenquote - das Verhältnis der Abschlussaufwendungen zur Beitragssumme des Neugeschäfts - leicht auf 4,2 % (2022: 4,1 %).

Die Verwaltungskosten unserer Gesellschaft lagen im Berichtsjahr mit 68,6 Mio. Euro um 13,7 %) über denen des Vorjahres (60,4 Mio. Euro). Bei gleichzeitig gesunkenen Beitragseinnahmen (-3,5 %) stieg die Verwaltungskostenquote auf 3,9 % (2022: 3,3 %) an.

Die gesamten Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb - inklusive der erhaltenen Provisionen aus dem in Rückdeckung gegebenen Geschäft - erhöhten sich um 3,9 % auf 240,9 Mio. Euro (2022: 231,0 Mio. Euro).

2,3 Mrd. Euro direkte Leistungen für unsere Kunden

Die direkten Leistungen an unsere Kunden für Abläufe, Rückkäufe, Todes- und Heiratsfälle und Unfall sowie für Renten einschließlich der zugehörigen Überschussanteile und Anteile aus der Direktgutschrift erhöhten sich um 0,9 % auf 2,28 Mrd. Euro (2022: 2,26 Mrd. Euro). Der Anteil der vertragsgemäßen Abläufe lag dabei in 2023 bei 61,4 % der Leistungen (jeweils ohne Überschussanteile und Anteile aus der Direktgutschrift), der Anteil der Rückkäufe bei 14,9 % sowie der Renten- und Berufsunfähigkeitsleistungen bei 19,7 %. 3,9 % entfielen auf Leistungen für Tod, Heirat und Unfall.

Die Leistungsverpflichtungen gegenüber unseren Versicherungsnehmern (Deckungsrückstellung, Ansammlungsguthaben und Rückstellung für Beitragsrückerstattung) erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr geringfügig um 9,6 Mio. Euro (2022: Verminderung der Rückstellungen um 851,8 Mio. Euro) auf 24,9 Mrd. Euro. Der Rückgang im Vorjahr war dabei maßgeblich durch geringere Werte der Kapitalanlagen fondsgebundener Versicherungen infolge der rückläufigen Kapitalmarktentwicklung und eine dementsprechend niedrigere Deckungsrückstellung bedingt. In beiden Perioden fielen wegen des abnehmenden Bestands an Zinszusatzreserve Erträge aus dem Freiwerden der entsprechenden Reserven an.

Deckungsrückstellung für Rentenversicherungen

Bei der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) werden die Untersuchungen zur Sterblichkeit in der Rentenversicherung durch Berücksichtigung neuer Daten laufend aktualisiert, da eine Fortsetzung des Trends zu weiter steigenden künftigen Lebenserwartungen nicht ausgeschlossen werden kann. Auch unsere eigenen Versicherungsbestände werten wir entsprechend aus. Zur Berücksichtigung der gestiegenen Lebenserwartung haben wir die Deckungsrückstellung für unseren Bestand an Rentenversicherungen, die nicht nach der aktuellen Sterbetafel DAV 2004 R kalkuliert wurden, bereits in den Vorjahren verstärkt. Auch in 2023 wurde eine weitere Verstärkung der Deckungsrückstellung vorgenommen.

Zinszusatzreserve

Die Deckungsrückstellungsverordnung sieht abhängig vom Kapitalmarktzins der vergangenen Jahre die Bildung einer Zinszusatzreserve für Versicherungen mit einem Rechnungszins oberhalb eines Referenzzinses die Bildung einer Zinszusatzreserve vor. Dabei hängt der Referenzzins vom Kapitalmarktzins der vergangenen Jahre ab. vor. Zwar sind nach einer langen Phase niedriger und teilweise sogar fallender und negativer Zinsen am Kapitalmarkt die Zinsen in 2022 wieder gestiegen und haben sich im Jahr 2023 auf erhöhtem Niveau stabilisiert, doch wirkt sich dies aufgrund der Methodik zur Ermittlung des Referenzzinses für die Zinszusatzreserve erst langfristig aus. So bleibt der Referenzzins für die Zinszusatzreserve gegenüber dem Vorjahr unverändert. Durch Veränderungen des Bestandes, insbesondere den Abgang bzw. die Verkürzung der Restlaufzeit bestehender Verträge, kommt es aber zu einer Auflösung von Zinszusatzreserve. Daher hat sich die Zinszusatzreserve unserer Gesellschaft in 2023 um 159,2 Mio. Euro auf nunmehr 2,28 Mrd. Euro reduziert.

Überschussbeteiligung

Der Rohüberschuss nach Ertragsteuern für das Geschäftsjahr 2023 erhöhte sich leicht auf 458,1 Mio. Euro (2022: 437,2 Mio. Euro).

Der Rückstellung für Beitragsrückerstattung haben wir 254,8 Mio. Euro (2022: 266,2 Mio. Euro) zugunsten unserer Kunden entnommen sowie 317,0 Mio. Euro (2022: 266,1 Mio. Euro) neu zugewiesen. Die gesamte Rückstellung für Beitragsrückerstattung belief sich auf 1,26 Mrd. Euro (2022: 1,20 Mrd. Euro). Die freie, noch nicht für die künftige Überschussbeteiligung gebundene Rückstellung für Beitragsrückerstattung lag bei 654,1 Mio. Euro (2022: 604,2 Mio. Euro).

Die AXA Lebensversicherung AG und ihre Zweigniederlassung DBV Deutsche Beamtenversicherung halten 2024 die laufende Verzinsung bei klassischen Lebens- und Rentenversicherungen auf dem Niveau des Vorjahres.

Die laufende Verzinsung (Garantieverzinsung plus Zinsüberschussanteil) wird damit unverändert 2,6 % betragen, kann jedoch für Tarifgenerationen mit höheren Garantien davon abweichen. In jedem Fall wird mindestens der Garantiezins gewährt. Hinzukommen können - je nach Vertragstyp - sonstige Überschüsse (Kosten- und Risikoüberschüsse), Schlussüberschussanteile sowie eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven.

Für Einmalbeitragsversicherungen erfolgt die Verzinsung in Anlehnung an die Entwicklung am Kapitalmarkt.

Die Überschussanteilsätze für die einzelnen Tarife sind im Anhang dargestellt.

Ertragsteuern

Der Ertrag des Geschäftsjahres für Ertragsteuern beträgt 8,9 Mio. Euro (Vorjahr: Aufwand 21,6 Mio. Euro). Darin ist ein Ertrag aus der Auflösung von Steuerumlagen sowie aus Steuererstattungen für Vorjahre in Höhe von 29,1 Mio. Euro (Vorjahr: 14,7 Mio. Euro) enthalten. Der gesamte Steuerertrag inklusive sonstiger Steuern beträgt im Berichtsjahr 8,3 Mio. Euro nach einem Steueraufwand von 21,7 Mio. Euro im Vorjahr.

Seit dem 1. Januar 2009 besteht eine körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft mit der AXA Konzern AG als Organträgerin.

Überschuss von 88,5 Mio. Euro

Nach der Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung und nach Steuern verbleibt ein erwirtschafteter Überschuss von 88,5 Mio. Euro (2022: 113,6 Mio. Euro). Aufgrund des im Oktober 2009 geschlossenen Ergebnisabführungsvertrages zwischen der AXA Lebensversicherung AG und der AXA Konzern AG wurde dieser Überschuss an die AXA Konzern AG abgeführt.

Eigenkapitalausstattung

Aufgrund der Abspaltung des DWL-Geschäftsbereichs reduziert sich das Eigenkapital der ALV um 210.815 Tsd. Euro. Für die Minderung des Eigenkapitals der ALV zur Abspaltung (positiver Vermögenssaldo) werden als erstes die freien Kapitalrücklagen gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von 83.785 Tsd. Euro herangezogen. Der verbleibende Betrag in Höhe von 127.030 Tsd. Euro wird durch Auflösung der anderen Gewinnrücklagen abgedeckt.

Die weitere Veränderung der Gewinnrücklage erklärt sich aus einer Entnahme, die wir mit 59.500 Tsd. Euro als Bilanzgewinn ausweisen und zur Ausschüttung vorschlagen.

Weitergehende Erläuterungen zum Eigenkapital befinden sich im Anhang.

Bestandsentwicklung

Bestand auf 97,9 Mrd. Euro statistische Versicherungssumme gewachsen

Im Geschäftsjahr 2023 wuchs der Bestand unserer Gesellschaft auf eine statistische Versicherungssumme von 97,9 Mrd. Euro (+1,8 %). Am Ende des Berichtsjahres betreute unsere Gesellschaft 1.535.642 Verträge (2022: 1.552.358 Verträge). Gemessen am laufenden Jahresbeitrag belief sich unser Versicherungsbestand auf 1,64 Mrd. Euro (2022: 1,62 Mrd. Euro).

Neuzugang: 158,7 Mio. Euro laufende Beiträge

Im Berichtsjahr sank das Neugeschäft gegen laufenden Beitrag um 1,6 % auf 158,7 Mio. Euro. Diese Entwicklung beruhte vor allem auf Rückgängen bei den fondsgebundenen Rentenversicherungen (vor allem der RelaxRente).

Das Neugeschäft gegen Einmalbeitrag sank um 39,4 % auf 124,3 Mio. Euro. Diese Entwicklung resultierte insbesondere aus Rückgängen bei fondsgebundenen Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag.

Abgang von 140,0 Mio. Euro laufendem Jahresbeitrag

Die Abgänge an laufenden Jahresbeiträgen beliefen sich auf 140,0 Mio. Euro, das waren 6,4 % mehr als im Vorjahr. Davon entfielen auf die vertragsmäßigen Abläufe 53,1 Mio. Euro (+1,0 %) und auf die vorzeitigen Abgänge 81,7 Mio. Euro (+7,1 %). Die Stornoquote, bezogen auf die Stückzahl, stieg auf 2,8 % an (2022: 2,6 %).

Detaillierte Angaben zur Entwicklung des Versicherungsbestands entnehmen Sie bitte den Anlagen zum Lagebericht.

Kapitalanlagebestand sank um 393,7 Mio. Euro auf 21,7 Mrd. Euro.

Auch das Geschäftsjahr 2023 wurde von hoher Dynamik an den Kapitalmärkten geprägt. Dabei entwickelte sich insbesondere der Aktienmarkt deutlich positiver als zu Beginn des Jahres im Konsens erwartet wurde. Wesentliche Treiber der Entwicklung der Kapitalmärkte waren neben den makroökonomischen Variablen Inflation und Wachstum, die Geldpolitik.

Nachdem im Jahr 2022 sich bei den Konsumentenpreisen in der Eurozone unterjährig zweistellige Steigerungsraten ergaben und die Inflation bei 8,4 % lag, nahm die Inflationsdynamik im Verlauf des Jahres 2023 ab, so dass die Inflation im Jahre 2023 auf 5,5 % sank. Für 2024 wird mit einem weiteren Rückgang der Inflation gerechnet.

Das globale Wachstum wird für 2023 bei 3,0 % erwartet und entwickelte sich somit besser als im Konsens zu Beginn des Jahres angenommen. Zwar wird für Deutschland ein leicht negatives Wachstum erwartet, insgesamt wird für die Eurozone allerdings für 2023 ein moderates Wachstum von 0,5 % projiziert. Ein starker Rückgang des Wirtschaftswachstums ist somit ausgeblieben, auch wenn die Wachstumsraten global und in der Eurozone im Vorjahresvergleich rückläufig waren. In den USA wird für 2023 sogar mit einem leichten Anstieg des Wachstums im Vorjahresvergleich gerechnet, wobei für 2024 geringeres Wachstum projiziert wird.

Zur Eindämmung der Inflation erhöhte die Europäische Zentralbank die Leitzinsen im Jahresverlauf bis September sukzessive um 2,0 %. Die US-amerikanische Zentralbank FED vollzog die letzte Erhöhung des Leitzinses im Juli. Insgesamt erhöhte die FED im Jahre 2023 den Leitzins um 1,0 %. In dem zuvor skizzierten Umfeld rückläufiger Inflation und nachlassenden Wachstums wird für 2024 mit einem Absenken der Leitzinsen gerechnet.

Inflation und Geldpolitik waren auch wesentliche Treiber der Renditen an den Anleihemärkten. Nachdem die Rendite 10-jähriger deutscher Staatsanleihen im Oktober nahezu 3,0 % erreichte, fiel die Rendite zum Jahresende auf 2,02 % und war somit im Vergleich zum Jahresende 2022 insgesamt 0,54 Prozentpunkte rückläufig. Insgesamt liegt das Zinsniveau unverändert auf einem deutlich höheren Niveau als in der bis zum ersten Quartal 2022 erlebten Niedrigzinsphase. In der Kapitalanlage profitiert die AXA Lebensversicherung AG somit unverändert von im Vergleich zur Niedrigzinsphase attraktiven Neuanlagerenditen. Auch führten die im Jahresverlauf rückläufigen Zinsen (z.B. 10-jährige deutsche Staatsanleihen) zu einem Anstieg der Marktwerte der festverzinslichen Kapitalanlagen im Vorjahresvergleich.

Die im Vergleich zu den Erwartungen am Jahresanfang gute Entwicklung der globalen Konjunktur sowie die sich durchsetzende Erwartung bezüglich Zinssenkungen im Jahr 2023 trugen wesentlich zu einer positiven Entwicklung der Aktienmärkte im Jahr 2023 bei. Dabei wurde insbesondere der US-amerikanische Markt von der Stärke einzelner Tech-Unternehmen getrieben, deren starke Kursentwicklung von der Euphorie um das Thema Künstliche Intelligenz profitierte. Unterjährige Rückschläge ergaben sich im Zuge der Krise der Regionalbanken in den USA im ersten Quartal sowie im dritten Quartal vor dem Hintergrund der ansteigenden Renditen am Anleihenmarkt. Insgesamt überwogen aber die positiven Faktoren, sodass der Euro Stoxx 50 im Jahresverlauf 19,2 % und der US-Index S&P 500 24,2 % in US-Dollar zulegte.

Der Euro konnte gegenüber dem US-Dollar im Jahresverlauf um 3,1 % zulegen. Wesentlicher Treiber hierfür war die zum Jahresende sich durchsetzende Markterwartung, dass die US-Zentralbank FED im kommenden Jahr die Zinsen aufgrund einer geringeren Inflation und eines nachlassenden Wirtschaftswachstums stärker und schneller senken würde als die Europäische Zentralbank.

31.12.2022 31.12.2023 Veränderung
Zinsen EZB Einlagezins 2,00% 4,00% +2,00%-Pkte.
10 Jahre Swap 3,20% 2,49% -0,71%-Pkte.
10 Jahre Bundesanleihe 2,56% 2,02% -0,54%-Pkte.
Aktien EuroStoxx 50 3.794 4.521 19,2%
S&P 500 (USA) 3.840 4.770 24,2%
Währung EUR/USD 1,07 1,10 3,1%
EUR/GBP 0,89 0,87 -2,1%

In dem skizzierten Kapitalmarktumfeld hat die AXA Lebensversicherung AG auf Grundlage eines ausgewogenen Kapitalanlagenportfolios die an ihre Kunden gegebenen Leistungsversprechen erfüllt. Zudem profitierte die AXA Lebensversicherung AG von den Vorteilen als Unternehmen eines internationalen Versicherungskonzerns, um die zur Verfügung stehenden Mittel in Kapitalanlagen zu attraktiven Konditionen eines Großinvestors zu investieren.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden Investitionen in Staatsanleihen und staatsnahe Anleihen sowie in Unternehmensanleihen vorgenommen. Zudem wurden Investitionen in Hypothekendarlehen, Infrastrukturfinanzierungen und -beteiligungen, Schwellenländeranleihen, Immobilien, nicht börsennotierte Eigenkapitalbeteiligungen/Private Equity sowie in alternative Kreditfinanzierungen getätigt. Der Aktienbestand wurden hingen reduziert. Die Nachhaltigkeit des Kapitalanlagebestandes wurde weiter optimiert, auch mit Investments in sogenannte Green-Bonds oder sogenannten Impact-Investments. Kapitalanlagen im Öl- und Gassektor wurden weiter reduziert.

Der Bestand an Kapitalanlagen sank bei unserer Gesellschaft im Laufe des Jahres 2023 auf einen Buchwert von 21,7 Mrd. Euro (2022: 22,1 Mrd. Euro). Der Marktwert stieg auf 20,4 Mrd. Euro (2022: 20,3 Mrd. Euro).

Das gesamte Neuanlagevolumen unserer Gesellschaft betrug 1.862,3 Mio. Euro (2022: 4.111,9 Mio. Euro). Mit 1.032,2 Mio. Euro oder 55,4 % bildeten festverzinslichen Wertpapiere und in festverzinsliche Wertpapiere investierte Investmentanteile den Schwerpunkt unserer Neuanlagen. Der Bestand der festverzinslichen Wertpapiere inklusive der in festverzinslichen Wertpapieren investierten Investmentanteile bildet den Schwerpunkt des Gesamtportfolios und betrug 17,5 Mrd. Euro (2022: 17,8 Mrd. Euro) oder 80,3 % (2022: 80,4 %) der gesamten Kapitalanlagen.

Die wesentlichen Abgänge entfallen auf festverzinsliche Wertpapiere und Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere.

Der überwiegende Teil der Aktien wurde in Spezialfonds gehalten, die auf Aktieninvestments ausgerichtet sind jedoch auch einen begrenzten Anteil an Renteninvestments beinhalten. Insgesamt sank die Aktienquote auf Buchwertbasis auf 1,2 % (2022: 3,0 %). Gemessen an den Marktwerten sank die Quote auf 1,5 % (2022: 3,4 %).

Bewertungsreserven von -1,3 Mrd. Euro.

Die Bewertungsreserven als Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert und dem Buchwert beliefen sich zum 31. Dezember 2023 auf -1.312,4 Mio. Euro (2022: -1.808,5 Mio. Euro). Der Wert unserer Reserven ist im Geschäftsjahr 2023 um 496,1 Mio. Euro gestiegen.

Dies ist insbesondere auf die Kapitalanlage in Rentenpapiere zurückzuführen. Das allgemein gesunkene Zinsniveau bei festverzinslichen Wertpapieren gegenüber dem entsprechenden Berichtszeitraum des Vorjahres führten zu einem Anstieg der Bewertungsreserven um 781,0 Mio. Euro auf -1.935,1 Mio. Euro. (2022: -2.716,0 Mio. Euro).

Die Bewertungsreserven auf Aktieninvestmentanteile, Beteiligungen und direkte sowie indirekte Immobilienbeteiligungen betrugen am Ende des Berichtsjahres 622,7 Mio. Euro (2022: 907,6 Mio. Euro).

Das Liquiditätsmanagement wird im Risikobericht unter Liquiditätsrisiken erläutert.

Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

Net Promoter System zur Messung der Kundenzufriedenheit

Mit der Zielsetzung, unsere hohe Kundenzufriedenheit zukünftig noch weiter zu erhöhen, wurde im Jahr 2017 konzernweit das Net Promoter System eingeführt. Mit diesem System können Kund:innen aktiv Feedback zu ihrem Kontakt mit AXA geben. Dies erfolgt anhand der Weiterempfehlungsbereitschaft und einer Sterne-Bewertung von 1 bis 5 inklusive der individuellen offenen Aussagen der jeweiligen Kund:in, die auf der Unternehmens-Homepage transparent veröffentlicht werden und somit für jede Kund:in und Interessent:in offen einsehbar sind. Die Erhebung der NPS-Werte findet dabei an einer Vielzahl an Kontaktpunkten unserer Kund:innen mit AXA statt und reicht von einem übergreifenden NPS-Wert über eine Beurteilung der Vertriebspartner:innen, der operativen Betreuung bis hin zum Feedback zu unseren Produkten und Serviceleistungen.

Im Jahr 2023 konnten wir unseren NPS für die Sachgesellschaften sowie für die Leben- und Krankenversicherungen positiv entwickeln und somit durch eine Vielzahl von Maßnahmen die Zufriedenheit unserer Kund:innen weiter steigern. Die fortlaufende Analyse und Reaktion auf die Feedbacks unserer Kund:innen wird auch im nächsten Jahr konsequent weiter fortgesetzt und ermöglicht es uns auch zukünftig, Optimierungsmaßnahmen im Sinne unserer Kund:innen zu entwickeln und umzusetzen.

Risiken der zukünftigen Entwicklung

Die Einschätzungen der zukünftigen Entwicklung unseres Unternehmens beruhen in erster Linie auf Planungen, Prognosen und Erwartungen mit einem Planungshorizont von grundsätzlich 3 Jahren ausgehend vom Stichtag 31. Dezember 2023. Dementsprechend kommen insbesondere in der Berichterstattung über die Risiken und die künftige Entwicklung unserer Gesellschaft allein unsere Annahmen und Ansichten zum Ausdruck.

Das Risikomanagement unserer Gesellschaft basiert auf der Grundlage der §§ 23 und 26 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie der Leitlinien der EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) zum Governancesystem und der Durchführungsverordnung 2015/35 der Europäischen Kommission.

Als Risiko wird, gemäß den gesetzlichen Anforderungen an das Risikomanagement für Versicherungsunternehmen, die Möglichkeit des Nichterreichens eines explizit formulierten oder sich implizit ergebenden Zieles verstanden. Dies schließt die Risikodefinition des Deutschen Rechnungslegungsstandards zur Risikoberichterstattung (DRS 20) ein, innerhalb dessen Risiken als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können, definiert sind.

Grundsätzlich kann zwischen folgenden Risiken unterschieden werden:

versicherungstechnische Risiken,
Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft,
Risiken aus Kapitalanlagen,
operationelle und sonstige Risiken.

Im Folgenden werden unsere Organisationseinheiten des Risikomanagements und der Risikomanagementprozess aufgezeigt. Darüber hinaus wird unsere Risikosituation im Wesentlichen anlehnend an den Deutschen Rechnungslegungsstandard zur Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen (DRS 20 und Anlage 2 für Versicherungsunternehmen) dargestellt.

Organisationseinheiten des Risikomanagements

Das Risikomanagement unserer Gesellschaft ist in das konzernweite Risikomanagementsystem der AXA Deutschland (AXA Konzern AG und ihre Mehrheitsbeteiligungen) eingebunden.

Aufgrund der Komplexität des Versicherungsgeschäfts ist die Risikomanagementfunktion unserer Gesellschaft auf verschiedene zentrale Funktionen, Organisationseinheiten und Kommissionen verteilt. Kontrollgremium ist der Aufsichtsrat als das den Vorstand überwachende Organ. Der Vorstand ist zuständig für die risikopolitische Ausrichtung unserer Gesellschaft sowie die Implementierung eines funktionierenden angemessenen Risikomanagements und dessen Weiterentwicklung. Das Audit & Risk Committee (ARC) unterstützt den Vorstand bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Zu diesem Zweck hat der Vorstand Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse auf das ARC delegiert. Darüber hinaus werden im ARC unter anderem Compliance-Themen sowie Rechts- und Revisionsthemen mit Risikobezug behandelt. Des Weiteren existiert das Compliance and Operational Risk Committee als zentrales Kommunikationsgremium zu Compliance-Themen, operationellen Risiken, Reputationsrisiken und sonstigen Rechtsrisiken. Zusätzlich werden risikorelevante Themen in diversen Spezialgremien, wie zum Beispiel dem Internal Model Committee, dem Local Risk Reinsurance Committee, dem Asset Liability Management Committee, dem Investment Committee und weiteren Gremien besprochen.

Zur Risikomanagementfunktion gehörende Organisationseinheiten sind

der Bereich Value & Risk Management (zentrales Risikomanagement),
die Risikoverantwortlichen für die Steuerung und Kontrolle der Risiken in ihrem jeweiligen Unternehmensbereich (dezentrales Risikomanagement),
die dezentralen Risikomanager für die Koordination aller risikorelevanter Themen innerhalb des Ressorts (ebenfalls dezentrales Risikomanagement) und
der Verantwortliche Aktuar unserer Gesellschaft.

Der Bereich Value & Risk Management - zuständige Einheit für alle Gesellschaften der AXA Deutschland - ist in das Ressort des Vorstandsvorsitzenden der AXA Konzern AG integriert.

Der Chief Risk Officer der AXA Deutschland stellt die zeitnahe Kommunikation risikorelevanter Themen durch regelmäßige Berichterstattung an das ARC im Rahmen von dessen Sitzungen beziehungsweise ad hoc sicher.

AXA hat mit Blick auf die Solvency II-Anforderungen an das System of Governance folgende Schlüsselfunktionen etabliert:

Risikomanagement-Funktion,
Compliance-Funktion,
Interne Revision,
Versicherungsmathematische Funktion.

Inhaber der Funktionen und damit Schlüsselperson ist der jeweilige Leiter oder eine leitende Funktion innerhalb des Bereichs oder der Abteilung. Die versicherungsmathematische Funktion ist im Ressort Finanzen angesiedelt. Für die Inhaber der Schlüsselfunktionen und -aufgaben gelten besondere Anforderungen, sogenannte „Fit & Proper“-Eigenschaften (das heißt fachlich qualifiziert und persönlich zuverlässig).

Das Risikomanagementsystem wird regelmäßig durch die Interne Revision geprüft.

Risikomanagementprozess

Das Risikomanagement unserer Gesellschaft erfolgt unter Beachtung gesetzlicher, aufsichtsrechtlicher und innerbetrieblicher Vorgaben. Der Risikomanagementprozess setzt sich aus Risikoidentifikation, Risikoanalyse und -bewertung, Risikosteuerung und -überwachung sowie Risikokommunikation und -berichterstattung zusammen.

Risikoidentifikation: Die regelmäßige Risikoidentifikation erfolgt innerhalb der ARC-Sitzungen, im Rahmen der strategischen Planung, der Aktualisierung der Risikostrategie sowie der Dokumentation und Beschreibung operationeller Risiken.

Darüber hinaus ist die Risikoidentifikation auch durch das Interne Kontrollsystem sowie im Rahmen von Prüfungen der Internen Revision möglich. Risiken neuer Kapitalmarkt- und Versicherungsprodukte werden im Rahmen der beiden standardisierten Prozesse Investment Approval Process (IAP) und Product Approval Process (PAP) vom Bereich Value & Risk Management unabhängig auf alle wesentlichen internen und externen Risikoeinflussfaktoren untersucht sowie deren Auswirkungen auf das Gesamtrisikoprofil bewertet. Des Weiteren gibt es zur Identifikation operationeller Risiken einen jährlichen Risikoerhebungsprozess auf Basis einer Befragung der Vorstandsmitglieder und der höheren Führungsebene sowie einer Bewertung durch die jeweiligen operativen Ansprechpartner. Darüber hinaus erfolgt die Risikoidentifikation infolge einer Meldung eingetretener Risiken zur Aufnahme in die Verlustdatensammlung für operationelle Risiken, im Rahmen des Information Risk Management Prozesses (IRM) oder durch das Risk Identification and Assessment (RIA) im Rahmen des Business Continuity Managements.

Risikoanalyse und -bewertung: Aufbauend auf den Ergebnissen der Risikoidentifikation erfolgt eine Analyse und Bewertung der Risiken. Ergebnis der Risikoanalyse und -bewertung ist das Risikoprofil unseres Unternehmens. Identifizierte Risiken werden nach ihrer Wesentlichkeit eingeordnet. Dadurch wird sichergestellt, dass Risiken mit wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage unseres Unternehmens identifiziert und angemessene Steuerungsmaßnahmen/

-strategien definiert werden können.

Bei der Risikobewertung wird, wo sinnvoll und möglich, eine quantitative Einschätzung für die einzelnen Risiken sowie für das gesamte Risikoportfolio unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Steuerungsmaßnahmen abgegeben. Die übergreifende quantitative Risikobewertung erfolgt anhand des ökonomischen Risikokapitalmodells und der dort definierten und eingesetzten Bewertungsmethoden. Für Risikoarten, für die eine quantitative Risikomessung nicht sinnvoll oder möglich ist, wie zum Beispiel Reputations- oder strategische Risiken, wird eine qualitative Beurteilung vorgenommen. Neben qualitativen und quantitativen Methoden werden bei der Risikobewertung für ausgewählte Risiken situationsbedingt auch Sensitivitätsanalysen, Szenarioanalysen und Stresstests mit unterschiedlichen Zeithorizonten herangezogen.

Risikosteuerung und -überwachung: Die Risikosteuerung umfasst das Ergreifen von Maßnahmen zur Risikobewältigung in unserer Gesellschaft. Unter Risikosteuerung wird die Umsetzung entwickelter Konzepte und Prozesse im Einklang mit der von der Geschäftsleitung vorgegebenen Risikostrategie verstanden. Dadurch werden Risiken entweder bewusst akzeptiert, vermieden, vermindert oder transferiert. Durch regelmäßige Überwachung der Risiken anhand eines Soll-Ist-Abgleichs, zum Beispiel im Rahmen des implementierten Limitsystems, werden Gefahren frühzeitig erkannt. Somit wird ein Gegensteuern ermöglicht. Die Entscheidung, welche Maßnahme im speziellen Fall durchgeführt wird, erfolgt durch Abwägung des Risiko-/ Ertragsprofils sowie durch Überwachung der Limite der Verlust- und Risikoindikatoren. Die Risikosteuerung erfolgt immer durch die Geschäftsleitung gemäß ihrer Bereitschaft, bestimmte Risiken zu übernehmen. Dabei müssen das Risikoprofil und die Risikotragfähigkeit strikt beachtet werden. Schließlich wird in Verbindung mit einer angemessenen Berichterstattung beziehungsweise Eskalation die Einhaltung der Risikostrategie sichergestellt und die frühzeitige Identifizierung von Risiken ermöglicht.

Risikokommunikation und -berichterstattung: Das sich aus Risikoanalyse und Bewertung ergebende Risikoprofil wird gegenüber dem Vorstand kommuniziert, so dass dieser bei der Festlegung des Risikoappetits das aktuelle Risikoprofil beachten kann. Ziel der Risikoberichterstattung ist die Bereitstellung aller erforderlichen Risikoinformationen zur Einschätzung des unternehmensindividuellen Risikos unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher und interner Steuerungsanforderungen. Neben der Ergebnisberichterstattung zum ökonomischen Risikokapital werden auf Konzernebene regelmäßig ein Risikobericht und ein auf Solvency II-Anforderungen ausgerichteter ORSA (Own Risk and Solvency Assessment)-Bericht verfasst. Entsprechend der internen Vorgaben kann zudem unterjährig ein Ad-hoc-ORSA abgefasst werden. Darüber hinaus werden im Rahmen des Solvency II-Berichtswesens die Berichte „Bericht über die Solvabilität und Finanzlage“ (SFCR) und „Regelmäßiger aufsichtlicher Bericht“ (RSR) erstellt, in welchen wir unter anderem ebenso Risikomanagement und Risikoprofil unserer Gesellschaft darstellen. Diese Berichte werden den Vorständen der Versicherungsgesellschaften zur Freigabe vorgelegt und an das dezentrale Risikomanagement, das ARC und die Aufsichtsbehörde übermittelt, der SFCR wird auf der Internetseite der AXA Konzern AG veröffentlicht. Zusätzlich sind Ad-hoc-Berichterstattungspflichten, beispielsweise bei Erreichen definierter Schwellenwerte, implementiert. Risikorelevante Themen werden darüber hinaus im Rahmen des regelmäßig zusammenkommenden ARC besprochen, nachdem sie zuvor im Rahmen der weiteren Gremien diskutiert wurden.

Versicherungstechnische Risiken

Wir betreiben im Lebensversicherungsgeschäft hauptsächlich konventionelle und fondsgebundene Kapitallebens- und Rentenversicherungen sowie Risiko-Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherungen. Die spezifischen Risiken aus dem Lebensversicherungsgeschäft aus Unternehmenssicht sind biometrische Risiken, Zinsgarantierisiken, Risiken aus Kundenverhalten sowie Kostenrisiken. Ferner bestehen noch spartenspezifische Risiken aus Rechtsprechung und Gesetzgebung.

Biometrische Risiken

Biometrische Risiken entstehen aus Abweichungen des tatsächlich beobachteten Risikoverlaufs zu den Annahmen der Kalkulation. Sinkende Sterblichkeit, bewirkt zum Beispiel durch verbesserte medizinische Versorgung, führen bei Kapital- und Risiko-Lebensversicherungen zu einer Erhöhung der Marge, andererseits erzwingt dieser Trend bei Rentenversicherungen zusätzliche Leistungen. Eine Erhöhung der Sterblichkeit, etwa hervorgerufen durch Epidemien, würde dagegen die Margen bei Kapital- und Risikolebensversicherungen reduzieren, aber bei den Rentenversicherungen zu reduzierten Leistungsauszahlungen führen. Wie in den Vorjahren beobachten wir derzeit noch keine Effekte aus der Corona-Pandemie, die über die normale Schwankung hinausgehen. Bei Berufsunfähigkeits-Absicherungen führen Abweichungen von den eingerechneten zu den tatsächlichen Versicherungsereignissen zu Risiken. Hier gehen die Risiken neben medizinisch und juristisch verursachten Veränderungen oft auch auf soziale und konjunkturelle Ursachen zurück. Berufsunfähigkeiten, die auch auf soziale und konjunkturelle Ursachen zurückzuführen sind, treten allerdings erfahrungsgemäß mit einer zeitlichen Verzögerung auf. Darüber hinaus sind Leistungsfälle aufgrund von Folgeschäden aus Covid-19-Erkrankungen oder langandauernden Covid-19-Behandlungen nicht auszuschließen, ebenso wenig wie vermehrte Fälle von psychischen Erkrankungen im Zusammenhang mit der Pandemie. Alle diese Entwicklungen behalten wir unter engmaschiger Beobachtung.

Unsere Gesellschaft steuert biometrische Risiken durch ihre Produktgestaltung, Zeichnungspolitik und Rückversicherungsverträge. Bei der Gestaltung neuer und der Anpassung bestehender Produktideen werden Risiken identifiziert, bewertet und, sofern notwendig, eine Anpassung der Produktkalkulation der neuen Tarifgeneration vorgenommen. Durch die Zeichnungspolitik wird eine risikogerechte Tarifierung sichergestellt. Je nach Ergebnis der medizinischen und finanziellen Risikoprüfungen wird dem Kunden nur unter Akzeptanz eines Beitragszuschlages oder eines Risikoausschlusses ein Versicherungsvertrag angeboten. Zusätzlich werden bei hohen Einzel- und Kumulrisiken sowie konzernübergreifend bei Katastrophenrisiken Rückversicherungsverträge zur Beschränkung der Leistungsbelastung abgeschlossen. Bei Berufsunfähigkeits-Absicherungen wird das biometrische Risiko durch die Leistungsprüfung auf die vertraglichen Zusagen beschränkt. Hierbei wird zum einen ausführlich geprüft, ob der Leistungsfall eingetreten ist, zum anderen werden Hilfestellungen für eine schnelle Rückkehr des Versicherten in das Berufsleben erteilt.

Für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen werden in älteren Beständen die bei Vertragsabschluss aktuellen, von der Aufsichtsbehörde oder der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) empfohlenen Sterbetafeln sowie Invalidisierungs- und Reaktivierungstafeln verwendet. In jüngeren Beständen werden i.d.R. unternehmensspezifische Wahrscheinlichkeiten angesetzt. Für die ab dem 21. Dezember 2012 verkauften geschlechtsunabhängigen Tarife werden Tafeln genutzt, die aus den aktuell empfohlenen Tafeln unter Berücksichtigung eines erwarteten Geschlechtermixes abgeleitet wurden. Alle in den Versicherungsverträgen zugesagten Leistungen werden dem Grundsatz der Vorsicht entsprechend berücksichtigt. Die Deckungsrückstellung der Versicherungen mit geschlechtsunabhängiger Tarifierung wird mit dem Ergebnis einer Kontrollrechnung auf geschlechtsabhängigen Kalkulationsgrundlagen verglichen und der höhere Wert in die Bilanz eingestellt. Durch regelmäßige aktuarielle Analysen wird ein möglicher Anpassungsbedarf bei der Deckungsrückstellung frühzeitig erkannt. Für den Bestand an Rentenversicherungen, die nicht nach der aktuellen Sterbetafel DAV 2004 R kalkuliert sind, wurde unter Berücksichtigung der aktuellen Empfehlungen der DAV in den Vorjahren die Deckungsrückstellung verstärkt. Auch im Jahr 2023 wurde eine weitere Verstärkung der Deckungsrückstellung vorgenommen. Für den kleinen Bestand an Pflegerentenversicherungen, die nicht nach der aktuellen Tafel DAV 2008 P kalkuliert sind, musste die Deckungsrückstellung im Vergleich zum Vorjahr nicht weiter verstärkt werden.

Die Deckungsrückstellung des Bestandes an Berufsunfähigkeits-Absicherungen, die nicht nach den aktuellen Tafeln DAV 1997 I, TI und RI kalkuliert wurden, musste im Vergleich zum Vorjahr nicht weiter verstärkt werden.

Die Entwicklung der Sterblichkeit und Invalidisierungswahrscheinlichkeit wird weiterhin laufend analysiert.

Zinsgarantierisiko

Die Möglichkeit, dass wir mit unseren Kapitalanlagen die garantierten Zinsen in den Leistungszusagen gegenüber unseren Kunden nicht erwirtschaften, wird im Zinsgarantierisiko betrachtet. Das professionelle Management der Zinsgarantien stellt eine Kernherausforderung im Rahmen des Asset Liability Managements dar. Die derzeitige und auch die im Rahmen der Unternehmensplanung erwartete Durchschnittsverzinsung der Kapitalanlagen liegen über dem garantierten (bilanziellen) Bestandszins (inkl. Zinszusatzreserve).

Die Gesellschaft hat im deregulierten Bestand gemäß Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) und im regulierten Bestand nach genehmigtem Geschäftsplan zum Jahresende 2023 eine Zinszusatzreserve beziehungsweise Zinsverstärkung in Höhe von 2.275,4 Mio. Euro (2022: 2.434,6 Mio. Euro) gebildet; der Rückgang ist dabei bedingt durch Bestandsreduzierungen bzw. im Zeitablauf abnehmende Restlaufzeiten der betroffenen Verträge bei gegenüber Vorjahr konstantem Referenzzins. Dabei wurde der Referenzzins nach der sogenannten Korridormethode gemäß der seit 2018 geänderten Deckungsrückstellungsverordnung ermittelt. Für Versicherungen des Altbestandes wurde als Zins der gemäß Deckungsrückstellungsverordnung für den deregulierten Bestand geltende Referenzzins angesetzt. Bei der Berechnung von Zinszusatzreserve beziehungsweise Zinsverstärkung werden Storno und Kapitalwahl berücksichtigt.

Gemäß unseren Erwartungen an die Kapitalmarktentwicklung gehen wir im Jahr 2024 von einem Rückgang der Zinszusatzreserve im deregulierten Bestand aus, ebenso von einem Rückgang der Zinsverstärkung im regulierten Bestand, der sich in den darauffolgenden Jahren fortsetzt. Darüber hinaus wird im Rahmen des geplanten Verkaufs eines Teilbestandes an Athora die für diesen Teilbestand gebildete Zinszusatzreserve mit übertragen werden.

Bei fondsgebundenen Versicherungen ohne Garantieteile bemisst sich die Versicherungsleistung an der Entwicklung des zugrunde liegenden Fonds. Hieraus ergibt sich für die Lebensversicherer kein Kapitalanlagerisiko, da die Höhe der Verpflichtung gegenüber den Versicherungsnehmern stets mit dem Wert des Fondsvermögens übereinstimmt. Soweit unsererseits konventionelle Garantien bei fondsgebundenen Produkten ausgesprochen wurden, gelten die Aussagen zu Zinsgarantien konventioneller Produkte. Bezüglich der Umrechnungsfaktoren für die Verrentung von Guthaben bestehen bei vielen Tarifgenerationen Anpassungsmöglichkeiten. Wo dieses nicht der Fall ist, wurden zusätzliche Rückstellungen im erforderlichen Umfang gestellt, zum Beispiel für die Zinszusatzreserve.

Risiken aus Kundenverhalten

Risiken aus dem Verhalten von Versicherungsnehmern resultieren vor allem aus dem Stornorisiko und dem Risiko aufgrund des Kapitalwahlrechts bei Rentenversicherungen.

Das Stornorisiko wird vom Verhalten der Versicherungsnehmer beeinflusst, da sie zum Beispiel ihre Beitragszahlung einstellen oder den Vertrag kündigen können. Rationales Verhalten vorausgesetzt, werden Lebensversicherungskunden mit einer Kapital- oder Risikoversicherung, deren Gesundheit sich während der Vertragslaufzeit verschlechtert, mit einer geringeren Wahrscheinlichkeit kündigen. Hierdurch kann die Gefahr einer negativen Risikoselektion entstehen. Andererseits kann eine positive Kapitalmarktentwicklung zu verstärkten Rückkäufen führen, um den ausgezahlten Betrag mit einer höheren Rendite zu reinvestieren. Das sich bei unerwartet hohen Storni ergebende Risiko von Mittelabflüssen kann bei großem Volumen zu Liquiditätsengpässen, einer Beeinträchtigung der Kapitalanlagenstruktur und der Erträge aus den Kapitalanlagen führen. Das Liquiditätsrisiko wird gesondert betrachtet.

Die Stornoquoten in unserer Gesellschaft und in der Branche werden getrennt nach Produktlinien permanent beobachtet. Die Stornoquoten haben sich im Vergleich zu den Vorjahren in geringem Maße erhöht. Wir führen das auf die konjunkturellen Entwicklungen in Folge der Pandemie, die stark gestiegene Inflation und die damit verbundenen jeweilige wirtschaftliche Situation der Kunden zurück. Ob sich das Stornoverhalten weiter erhöht, lässt sich noch nicht abschätzen. Wir haben daher die Häufigkeit unserer Analysen des Stornoverhaltens erhöht. Bei fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen erhalten wir von Fondsgesellschaften teilweise Vergütungen von Verwaltungsgebühren. Im Falle eines deutlich erhöhten Stornos würden die Fondsguthaben niedriger ausfallen und die geringeren Vergütungen von Verwaltungsgebühren den Rohüberschuss und damit auch die Höhe der deklarierten Überschussanteile vermindern.

Bei Rentenversicherungen mit älteren Rechnungsgrundlagen, bei denen eine Verstärkung der Deckungsrückstellung erfolgt, wird dabei die Inanspruchnahme des Kapitalwahlrechts berücksichtigt. Diese kann sich im Laufe der Zeit verändern und wird deshalb regelmäßig überwacht. Gleiches gilt für Zinszusatzreserve bzw. Zinsverstärkung, in deren Berechnung Storno und Kapitalwahl berücksichtigt wird.

Kostenrisiko

Das Kostenrisiko besteht darin, dass die tatsächlichen Kosten durch die einkalkulierten Kosten dauerhaft nicht finanziert werden können. Die Überwachung des Kostenrisikos erfolgt durch ein umfassendes Kostencontrolling. Damit sind wir überzeugt, dieses Risiko in angemessener Weise zu handhaben und schätzen seine Bedeutung bei der Bewertung unserer Risikotragfähigkeit im Vergleich zu den anderen Risiken als gering ein.

Risiken aus Gesetzesänderungen und Rechtsprechung

Die Deckungsrückstellung eines Versicherungsvertrages muss mindestens der Höhe des Rückkaufswertes entsprechen. Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, die eine Erhöhung des Rückkaufswertes bewirken, führen daher auch zu einer Erhöhung der Deckungsrückstellung und der Schadenrückstellung für den betroffenen (Teil-)Bestand, soweit diese Beträge den Kunden nicht in anderer Form, wie durch Auszahlung oder Umwandlung in Überschussguthaben der verzinslichen Ansammlung, gutgeschrieben worden sind. Es ist nicht auszuschließen, dass sich aus Gesetzgebung und Rechtsprechung eine extensive Interpretation, der vom Bundesgerichtshof zu den Rückkaufswerten in den Jahren 2005 bis 2013 ergangenen Urteile, entwickeln könnte, woraus zusätzliche, bisher nicht berücksichtigte Leistungen resultieren würden. Die Höhe der Rückstellung (derzeit 1,6 Mio. Euro) wird regelmäßig überprüft.

Ein weiteres rechtliches Risiko besteht im Hinblick auf § 5 a Abs. 2 Satz 4 VVG alte Fassung, da der EuGH mit Urteil vom 19. Dezember 2013 entschieden hat, dass die dort genannte Jahresfrist nicht mit Europarecht vereinbar ist. Die nationale gesetzliche Regelung, dass ein Vertrag trotz mangelnder Belehrung spätestens ein Jahr nach Vertragsschluss nicht mehr widerrufen werden kann, ist folglich unwirksam. Das heißt, dass alle Verträge, die unter Geltung dieser Regelung mit mangelhafter Belehrung beziehungsweise fehlender Information geschlossen worden sind, „ewig“ widerruflich sind.

Der BGH hat am 7. Mai 2014 im Nachgang zu dieser Entscheidung geurteilt, dass dem Versicherungsnehmer grundsätzlich ein Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrages zusteht, wenn die Widerspruchsbelehrung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgt ist. Der Versicherungsnehmer müsse sich allerdings insbesondere den gewährten Versicherungsschutz anrechnen lassen. Wir sind davon ebenfalls betroffen. Derzeit führen wir insgesamt ca. 100 Gerichtsverfahren zu diesem Themenkomplex in unterschiedlichen Instanzen. Zur Frage der Europarechtsmäßigkeit des Policenmodells an sich hat sich der EuGH bis dato nicht geäußert. Der BGH hält das Policenmodell laut seinem weiteren Urteil vom 16. Juli 2014 für europarechtskonform, die gegen dieses Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht angenommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der BGH die Europarechtsmäßigkeit des Policenmodells dem EuGH zur Entscheidung vorlegen wird. Die Rechtsprechung hierzu beobachten wir weiterhin eng.

Im BGH-Urteil vom 11. November 2015 zur bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung wurde vom BGH herausgearbeitet, dass der Versicherungsnehmer im Falle der Rückabwicklung vom Versicherer nur tatsächlich gezogene Nutzungen herausverlangen dürfe und er seinen Tatsachenvortrag nicht ohne Bezug zur Ertragslage des jeweiligen Versicherers auf eine tatsächliche Vermutung einer Gewinnerzielung in bestimmter Höhe stützen könne. Gleichwohl sind einige Berechnungsparameter offengeblieben.

Wir haben daher eine gesonderte Rückstellung für die Thematik § 5 a VVG alte Fassung über die Prozesskostenrückstellung hinaus in Höhe von 5,3 Mio. Euro (2022: 5,3 Mio. Euro) gebildet. Die weitere Entwicklung wird beobachtet.

Im BGH-Urteil vom 11. Oktober 2023 zu den Widerrufsbelehrungen hat der BGH u.a. festgestellt, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, wenn dort zu den Widerrufsfolgen ein Hinweis auf die Herausgabe der gezogenen Nutzungen im Falle eines Widerrufs fehlt. Wir sind von dem Urteil mit einem Teilbestand ebenfalls betroffen. Das Urteil ist von der Rückstellung ebenfalls erfasst.

Die Verbraucherschutzzentrale Hamburg und der Bund der Versicherten haben Ende Januar 2024 eine Unterlassungsklage gegen die AXA Lebensversicherung AG vor dem OLG Köln erhoben. Sie halten die Widerrufsbelehrung für unwirksam, sie stünde nicht im Einklang mit Europarecht. Die AXA Lebensversicherung AG gibt in ihren Widerrufsbelehrungen den Gesetzestext zu den Folgen eines Widerrufs einer Lebensversicherung wieder. Die Verbraucherschützer halten die gesetzliche Regelung für europarechtswidrig. Zudem verwendet die AXA Lebensversicherung AG für ihre Widerrufsbelehrung den Text der gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung. Diese ausführliche Widerrufsbelehrung halten die Verbraucherschützer für intransparent. Sollte die Klage Erfolg haben, stünde den betreffenden Kunden ein zeitlich nicht begrenztes Widerrufsrecht zu.

Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft

Fällige Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern und Versicherungsvermittlern

in Mio. Euro 2023 2022
Fällige Forderungen (brutto) 42,7 36,8
Einzelwertberichtigungen 3,2 3,4
Pauschalwertberichtigungen 0,3 0,5
Verbleibender Buchwert nach Wertberichtigungen 39,1 32,9
Forderungen älter als 90 Tage an Versicherungsnehmer 7,7 4,0
(2022 Pro-Forma-Werte)

Durchschnittliche Ausfallquote der vergangenen drei Jahre

in % 2021 2022 2023
Durchschnittliche Ausfallquote der vergangenen drei Jahre 0,25 0,22 0,19
(ermittelt als Verhältnis der Wertberichtigungen zu den gebuchten Bruttobeiträgen für das selbst abgeschlossene Geschäft)
(Die Werte 2021 und früher sind inkl. des abgespaltenen DBVL Bestandes)

Die Risiken aus dem Ausfall von Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern werden durch ein IT-unterstütztes Inkasso- und Mahnsystem gesteuert. Zeitnahe Provisionsabrechnungen stellen sicher, dass Provisionsrückforderungen an Versicherungsvermittler kurzfristig ausgeglichen werden.

Sowohl bei der direkt von uns abgegebenen Rückversicherung als auch in der Retrozession von übernommenem Geschäft arbeiten wir nur mit gruppeninternen oder gruppenexternen Rückversicherern, die mindestens ein Rating AA- aufweisen, was die langfristige Politik der AXA bezüglich der Bonität der Rückversicherer unterstreicht

Risiken aus Kapitalanlagen

Die Entwicklung der Kapitalmärkte im Jahr 2023 war insgesamt wechselhaft. Während zu Jahresbeginn Rezessionsängste, die nicht allein durch die Auswirkungen des Ukrainekrieges geprägt, deutlich waren, stabilisierte sich die Lage in der zweiten Jahreshälfte positiv beeinflusst durch globale Wachstumsaussichten und die abnehmende Inflation. Der Nahostkonflikt und damit resultierende geopolitische Spannungen im Herbst hatten trotz ihrer emotionalen Wirkung nur moderaten Einfluss auf die Entwicklung der Kapitalmärkte. Die Inflation, gemessen an der Veränderung des Verbraucherpreisindex zum Vormonat, sank in Deutschland dieses Jahr stark (+8,7% im Januar 2023 vs. 3,7% im Dezember 2023). Dies stärkte die Zuversicht der Marktteilnehmer, dass die Zentralbanken die Zinsen im Jahr 2024 früher als erwartet senken könnten und resultierte in einer Kapitalmarktrally, die insbesondere die Entwicklung der Zinsen und der Aktienmärkte beeinflusste. Während die Zinsen insbesondere im letzten Quartal deutlich fielen (10-Jahresswap, -71 Basispunkte vs. 2022), gewann der weltweite Aktienmarkt einen überdurchschnittlichen Zuwachs, wobei besonders die IT-Branche wesentlicher Treiber gewesen ist. Für 2024 bleiben insbesondere die deutsche als auch globale Wirtschaftsentwicklung und die resultierende Auswirkung auf die Aktien-, Kredit- und Zinsmärkte, aber auch die Entwicklung der Inflation und der Energiepreise im Fokus unserer Beobachtungen. Diese werden in unseren strukturierten Anlageprozesses Eingang finden, um mögliche negative Auswirkungen auf unser diversifiziertes Portfolio durch Absicherungsmaßnahmen zu beschränken.

Unsere Gesellschaft verwaltet 21,7 Mrd. Euro (2022: 22,1 Mrd. Euro) Kapitalanlagen. Diese werden unter strikter Beachtung der gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und innerbetrieblichen Richtlinien in einem strukturierten Prozess angelegt. Unter Gesamtrisikobetrachtung soll eine gleichzeitige Sicherstellung der Anlageziele Sicherheit, Rentabilität und Liquidität der Kapitalanlagen erreicht werden. Dieses wird unter anderem durch eine ausgewogene Diversifikation und strikte Begrenzung von Konzentrationsrisiken gewährleistet.

Mit der Kapitalanlage sind unvermeidbar signifikante Risiken verbunden, die bewusst eingegangen, jedoch durch die im Anlageprozess eingebauten Kontrollen und weitere risikomindernde Maßnahmen gesteuert werden. Zum Erhalt beziehungsweise Ausbau der notwendigen Risikotragfähigkeit werden die Risiken der Kapitalanlagen aktiv gesteuert und fortlaufend an das Kapitalmarktumfeld angepasst.

Die Kapitalanlagerisiken werden in Markt-, Kredit-, Konzentrations- und Liquiditätsrisiken unterteilt.

Marktrisiken

Die Marktpreisrisiken unserer Gesellschaft beruhen im Wesentlichen auf Wertverlusten bei Aktien und festverzinslichen Anlagen. Ferner sind die nicht börsennotierten Beteiligungen sowie der Immobilienbestand den Marktpreis- beziehungsweise Wertänderungsrisiken ausgesetzt. Auch können im Bereich Private Equity, aufgrund einer zukünftigen Verschlechterung des Marktumfeldes Wertrückgänge bzw. Abschreibungen, nicht ausgeschlossen werden.

Die Auswirkungen diverser Faktoren auf die Marktwerte der Kapitalanlagen werden in möglichen Risikoszenarien analysiert. Hierfür werden die Marktwertschwankungen von Aktien, Zinsprodukten und Währungen unter Berücksichtigung der bestehenden Währungssicherungen und anderer derivativer Absicherungsmechanismen simuliert.

Die folgende Übersicht zeigt auf, wie sich eine Änderung der Aktien- und Währungskurse beziehungsweise der Marktzinsen kurzfristig auswirken würde.

Aktienmarktänderung Veränderung des Marktwertes der Kapitalanlagen
Rückgang um 10 % - 27 Mio.Euro
Rückgang um 20 % - 53 Mio.Euro
Rückgang um 30 % - 80 Mio.Euro
Renditeänderung des Rentenmarktes Veränderung des Marktwertes der Kapitalanlagen
Anstieg um 200 Basispunkte - 2.576 Mio.Euro
Anstieg um 100 Basispunkte - 1.392 Mio.Euro
Rückgang um 100 Basispunkte + 1.659 Mio. Euro
Rückgang um 200 Basispunkte + 3.673 Mio. Euro
Währungskursänderung Veränderung des Marktwertes der Kapitalanlagen
Euroaufwertung um 5 % - 3 Mio.Euro
Euroaufwertung um 10 % - 6 Mio.Euro

Unser Portfolio besteht zum größten Teil aus festverzinslichen Papieren, daher reagiert dessen Marktwert stark auf Veränderungen des Zinsniveaus.

Insgesamt ergeben sich Zinsrisiken durch einen Durationsmismatch zwischen Aktiv- und Passivseite der Bilanz. Diese werden durch ein regelmäßiges Asset Liability Management im Einklang mit der Risikotragfähigkeit unserer Gesellschaft mitigiert.

Auch im Jahr 2023 wurde das Durations-Management für die Gesellschaft analysiert. Durch Adjustierung der Steuerung der Duration wurde das Zinsrisikomanagement, dem die Gesellschaft ausgesetzt ist, optimiert.

Zudem konnte im Jahr 2023 eine über das Jahr abnehmende, aber deutlich über dem langfristigen Zielniveau befindliche Inflationsrate beobachtet werden, die sich insbesondere aus den erhöhten Energiepreisen, Lieferkettenengpässen sowie den Nachwirkungen der Corona-Pandemie speist. Die Reaktion der Zentralbanken gegenüber hohen Inflationsraten sorgt für ein steigendes Zinsniveau an den Finanzmärkten, welches sich positiv auf die langlaufenden Garantien der Gesellschaft und auf die Wiederanlage auswirken. Kurzfristig ergeben sich durch einen Zinsanstieg stille Lasten auf den festverzinslichen Wertpapieren. Diese haben sich im letzten Quartal infolge der sinkenden Zinsen deutlich reduziert.

Unsere Gesellschaft ist größtenteils im europäischen Raum investiert. Zusätzlich werden Investitionen im nicht-europäischen Ausland getätigt, wobei diese Fremdwährungsinvestitionen kontrolliert und größtenteils gegen Wechselkursschwankungen abgesichert sind. Dies erfolgt durch den Einsatz von Fremdwährungsderivaten innerhalb der Spezialfonds, zum Beispiel Devisentermingeschäften.

Der Immobilienbestand unserer Gesellschaft besteht hauptsächlich aus europäischen Büro- und Gewerbeimmobilien. Die Wertentwicklung ist deshalb im Wesentlichen abhängig von der Konjunkturlage in Europa.

Wir verfolgen die Entwicklung der Kapitalmärkte sehr genau. Sollten sich die zuvor gezeigten negativen Szenarien im laufenden Geschäftsjahr ganz oder teilweise einstellen oder am Bilanzstichtag vorliegen, werden wir entsprechende Maßnahmen ergreifen. Diese beinhalten unter anderem notwendige Abschreibungen auf die nachhaltigen Werte einzelner Kapitalanlagen, den selektiven Verkauf einzelner Titel und den optionalen Einsatz von Wertsicherungsmaßnahmen, um die Portfolios kurzfristig gegen weitere Wertverluste abzusichern.

Kreditrisiken

Das Kreditrisiko umfasst die Insolvenz, den Zahlungsverzug und die Bonitätsverschlechterung des Schuldners beziehungsweise Emittenten von festverzinslichen Wertpapieren und Darlehen.

Zur Reduktion des Kreditrisikos werden hauptsächlich Investitionen beziehungsweise Darlehensvergaben bei Emittenten und Schuldnern mit einer guten bis sehr guten Bonität getätigt. Die Einstufung der Bonität von Emittenten festverzinslicher Wertpapiere erfolgt nach einheitlichen internen Maßstäben in der AXA Gruppe.

Zusätzlich nehmen wir zur Überwachung der Ratings in Zusammenarbeit mit den von uns mandatierten Vermögensverwaltern Detailanalysen zu potenziell ausfallgefährdeten Wertpapieren vor, auf deren Basis dann über risikomindernde Maßnahmen entschieden wird. Für diese Analysen werden entscheidungsrelevante Marktinformationen herangezogen.

Für die Vergabe von Hypothekendarlehen gelten Vergaberichtlinien und strenge Vorschriften bezüglich der Bonität. Als Sicherheit von Hypothekendarlehen bestehen Pfandrechte an Grundstücken. Die Vergaberichtlinien knüpfen eine Finanzierung im Regelfall an private Nutzung und erstrangige Absicherung.

Die einzelnen Engagements im Bereich Hypotheken einschließlich Forward-Darlehen unterliegen der regelmäßigen Überwachung. Mithilfe unserer Kontrollverfahren für den Zins- und Tilgungsdienst sowie unseres Mahnverfahrens erhalten wir einen detaillierten Überblick über ausstehende Zahlungen.

Einlagen bei Kreditinstituten erfolgten im Geschäftsjahr 2023 ausnahmslos bei Banken, die über ein Investment Grade Rating verfügen.

Die Kontrahenten der Derivatepositionen verfügen ausnahmslos über ein Investment Grade Rating, sofern die Geschäfte nicht über Terminbörsen, wie z.B. Eurex, abgewickelt wurden. Das Gegenparteirisiko der Derivategeschäfte wird fortlaufend durch die Stellung von Sicherheiten (Collateral) abgesichert. Für einige OTC-Derivate gilt die Clearingpflicht über zentrale Gegenparteien sowie die Meldepflicht an das Transaktionsregister. AXA stellt die Einhaltung der Anforderungen aus EMIR (European Market Infrastructure Regulation) gruppenweit sicher.

Die AXA Lebensversicherung AG ist zu einem Anteil von 21 % der Kapitalanlagen (auf Marktwertbasis) in Staatsanleihen investiert. Auch wenn wir zurzeit Ausfälle innerhalb dieser Bestände nicht für ein wahrscheinliches Szenario halten, können wir künftige Abschreibungen auch vor dem Hintergrund politischer Unwägbarkeiten nicht ausschließen.

Ebenso halten wir Fremdkapitalinstrumente, die von nationalen und internationalen Banken sowie Unternehmen außerhalb des Finanzsektors emittiert wurden (27 % der Kapitalanlagen auf Marktwertbasis). Dieses Exposure wird entweder direkt oder über Fonds, Derivate und strukturierte Produkte gehalten und enthält zu einem geringen Teil nachrangige Instrumente. Zur weiteren Diversifikation dieses Portfolios tätigte unsere Gesellschaft Investitionen in alternative, weniger liquide Assetklassen, unter anderem Infrastruktur-, Mittelstands- und gewerbliche Immobilienfinanzierungen sowie alternative Kreditstrategien. Diese Anlagen werden zum weit überwiegenden Teil als Investment Grade eingestuft. Der Anteil dieser Fremdkapitalfinanzierungen betrug 7 % der Kapitalanlagen auf Marktwertbasis.

94 % der festverzinslichen Wertpapiere in unserem Bestand verfügen über ein Investment Grade Rating. Der größte Teil unserer Rentenbestände ist besichert beziehungsweise von öffentlichen Emittenten ausgegeben und daher nur einem geringen Ausfallrisiko ausgesetzt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Bonität einzelner Emittenten sich in der Zukunft verschlechtert und damit Abschreibungsbedarf entstehen könnte.

Konzentrationsrisiken

Konzentrationsrisiken entstehen, wenn Unternehmen hohe einzelne Risiken oder stark korrelierte Risiken eingehen und daraus hohe Ausfallverluste resultieren können. Bei der Kapitalanlage entstehen Konzentrationsrisiken, wenn Investitionen in einzelne Kapitalanlageprodukte oder Emittenten oberhalb definierter Grenzen durchgeführt werden. Aus diesem Grunde stehen Konzentrationsrisiken im engen Zusammenhang mit Markt- und Kreditrisiken und werden durch die Definition von Limiten auf Einzelpositionen und den Einsatz von Derivaten gesteuert und regelmäßig überwacht.

Liquiditätsrisiken

Aufgrund der vorab vereinnahmten sowie verzinslich und liquide angelegten Beiträge ist das Liquiditätsrisiko für Versicherungsunternehmen grundsätzlich gut steuerbar. Wir tragen dem Risiko unzureichender Liquidität durch eine mehrjährige Planung der Zahlungsströme Rechnung. Zusätzlich erfolgt für einen Zwölfmonatszeitraum eine Prognose auf Monatsbasis. Für die Überwachung des Liquiditätsrisikos wird darüber hinaus ein Liquiditätsstresstest durchgeführt. Dieser zeigt, dass unsere Gesellschaft auch in einem Umfeld steigender Zinsen und einem zusätzlichen extremen Stressszenario keinen Liquiditätsengpass zu erwarten hätte.

Insgesamt wird bei der Kapitalanlage auf einen hohen Anteil liquider und fungibler Kapitalanlagen geachtet, damit wir den Verpflichtungen gegenüber unseren Versicherungskunden jederzeit nachkommen können. Bei einem eventuell auftretenden unvorhergesehenen Liquiditätsbedarf wird auf der Grundlage des konzerninternen Liquiditätshilfeabkommens Liquidität zur Verfügung gestellt.

Risikosteuerung der Kapitalanlagen

Innerhalb des AXA Konzerns sind umfassende Governance-Strukturen, Steuerungsmaßnahmen und Richtlinien zur Risikosteuerung der Kapitalanlagen im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen implementiert.

Der Vorstand definiert den Risikoappetit unserer Gesellschaft in Form von Limiten und Frühwarnwerten auf konkret messbare Risikokennzahlen, um die durch die Umsetzung der Geschäftsstrategie entstehenden Risiken wirksam zu begrenzen. Ein wesentlicher Teil dieser Limite und Frühwarnwerte bezieht sich auf Finanzmarktrisiken einschließlich Konzentrationsrisiken und muss im Rahmen der Kapitalanlagensteuerung eingehalten werden. Darüber hinaus gilt eine umfassende interne Kapitalanlagenrichtlinie mit dem Grundsatz unternehmerischer Vorsicht gemäß § 124 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz.

Es ist ein strukturierter Anlageprozess definiert, dessen Ziel es ist, die Risiken in den Portfolios durch systematische und kontrollierte Abläufe zu steuern. Auf Basis des Vorschlags des Asset Liability Management Committee entscheidet der Vorstand über die Kapitalanlagestrategie, die im Einklang mit dem Risikoappetit der Gesellschaft sowie der internen Kapitalanlagerichtlinie sein muss. Dabei berücksichtigt die Asset Liability Management-Analyse insbesondere die versicherungstechnischen Verpflichtungen, die Bewertungsreserven sowie die Eigenkapitalausstattung. Das Investment Committee implementiert und überwacht die strategische Aufteilung der Kapitalanlagen nach Kapitalanlagearten (Asset Allocation). Hierbei werden die Risikoappetitlimite für die einzelnen Anlageklassen, die Duration des festverzinslichen Portfolios, die Bonität der Emittenten sowie die Konzentrationen gegenüber Einzelemittenten beachtet. Bei der Risikoeinschätzung wird dabei von einem dem jeweiligen Risiko adäquaten Prognosezeitraum ausgegangen. Zur Bewertung der Anlagerisiken steht eine Vielzahl von Risikomanagement-Instrumenten zur Verfügung.

Zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und -steuerung können auch derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden. Mit diesen Instrumenten werden verschiedene Motive der Portfoliosteuerung umgesetzt: Absicherung, Erwerbsvorbereitung und Ertragssteigerung. Das Hauptmotiv beim Einsatz von derivativen Instrumenten der Kapitalanlagen ist die Absicherung (Hedging), wodurch das im Portfolio liegende wirtschaftliche Risiko reduziert wird.

Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Asset Liability Management Committee und des Investment Committee wird das Kreditrisiko des Gesamtportfolios, einzelner Anlageklassen sowie kritischer Emittenten unter der systematischen Teilnahme des Chief Investment Officers und des Finanzvorstandes besprochen. In diesen Gremien wird über die Einhaltung der Risikoappetitlimite berichtet.

Das Audit and Risk Committee (ARC) wird regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen, die Risikosituation und die Einhaltung der Risikoappetitlimite des Konzerns und der Einzelgesellschaften informiert.

Operationelle und sonstige Risiken

Operationelle Risiken beinhalten Risiken aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen, Risiken aus Mitarbeiterverhalten sowie aus systembedingten oder externen Vorfällen. Informationsrisiken werden als Teil der operativen Risiken behandelt und beinhalten das Risiko, dass Informationen oder Informationssysteme nicht den erwarteten Wert für das Unternehmen liefern, strategische Ziele beeinflussen oder operative Verluste verursachen. Ferner sind Rechtsrisiken mit inbegriffen, welche die Möglichkeit eines Verlustes aufgrund von Veränderungen der aktuellen Rechtslage umfassen.

Unsere Gesellschaft beziehungsweise AXA Deutschland unterscheidet hierbei die Risikokategorien Interner Betrug, Externer Betrug, Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitssicherheit, Kunden-, Produkt- und Geschäftspraxis, Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, Betriebsunterbrechung und Versagen von Systemen, Durchführungs-/Produkt-/Leistungs-/Prozessmanagement, konkrete Rechtsänderungen. Die aus Projekten resultierenden Risiken sind in den einzelnen Risikokategorien berücksichtigt. Als risikobewusste Versicherungsgruppe hat AXA Deutschland Prozesse und Systeme zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung der operationellen Risiken entwickelt. Um der wachsenden Bedeutung der Informationsrisiken zu begegnen, wurde im zentralen Risikomanagement eine Position zur expliziten Informationsrisikoüberwachung geschaffen.

Die Methoden und Prozesse werden kontinuierlich weiterentwickelt. Die operationellen Risiken sind in das Interne Kontrollsystem integriert. Eine Bewertung erfolgt sowohl qualitativ als auch quantitativ. Die Ergebnisse der Risikobewertung fließen in die Unternehmenssteuerung ein. Risiken, bei denen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit mit einem Eintreten zu rechnen ist, werden in Höhe ihres vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrags als Rückstellung erfasst.

AXA Deutschland führt eine Sammlung von Daten aus operationellen Verlusten durch. Zudem ist AXA Deutschland (über die AXA Gruppe) Mitglied der Operational Riskdata Exchange Association (ORX), einer internationalen Plattform zum Austausch operationeller Verluste.

Zusätzlich werden auch Emerging Risks betrachtet, d.h. Risiken, die ggf. erst in mehreren Jahren relevant werden, da AXA Deutschland eine langfristige Perspektive einnimmt.

Das Risikoprofil der AXA Deutschland ist wie im Vorjahr durch Gerichtsentscheidungen und Gesetzesvorhaben geprägt. Änderungen von rechtlichen Regelungen, welche signifikante Auswirkungen auf die Risikosituation unserer Gesellschaft haben können, werden laufend auf ihre Auswirkungen auf die AXA analysiert. Um auf diese risikoadäquat reagieren zu können, existiert eine enge Zusammenarbeit des operationellen Risikomanagements mit den Organisationseinheiten Compliance und Corporate Oversight. In letzterer Einheit sind die Funktionen Datenschutz, Informationssicherheit, Informationsrisikomanagement, physische Sicherheit, Berechtigungsmanagement und operative Resilienz gebündelt, um den gestiegenen Anforderungen wirkungsvoll zu begegnen. Durch die angestrebte zunehmende Digitalisierung von AXA ebenso wie durch die generelle Zunahme von Cyber-Angriffen aber auch die wachsende Bedeutung von Künstlicher Intelligenz für Unternehmen der Finanzdienstleitungsbranche haben IT- bzw. Informationsrisiken eine große Relevanz im Risikoprofil, insbesondere mit den Themen Datenschutz und Informationssicherheit (Ausfall von Systemen, Datenverluste durch interne und externe Bedrohungen oder Verbreitung von die Datenintegrität bedrohender Schadsoftware). Zur Identifizierung und Beseitigung von IT-Schwachstellen und dem Management der Informationssicherheitsrisiken sind verschiedene Projekte bzw. Initiativen aufgesetzt. Auf diese Weise werden eine kontinuierliche Berücksichtigung der aktuellen und zukünftigen Entwicklungen im Bereich der Informationssicherheit sowie die Stabilisierung der Produktion gewährleistet. Interne Kontrollprozesse reduzieren Risiken im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses.

Grundsätzlich besteht das Risiko, dass erhöhte Krankenstände Auswirkung zum Beispiel auf die Leistungsbearbeitung haben. Dem Risiko wird durch ein engmaschiges Monitoring und bei Bedarf durch den Einsatz ausgleichender Maßnahmen (z.B. flexibles internes steuern, externe Unterstützung) begegnet. Unsere Gesellschaft sieht derzeit keine erhöhte Risikolage aufgrund von Krankheitsraten.

Ähnliche Auswirkungen auf das Unternehmen hat der branchenübergreifende Fachkräftemangel. AXA Deutschland steht zunehmend dem Risiko unbesetzter Stellen gegenüber, was ebenfalls zu Arbeitsrückständen führen kann. Den neuen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt wird mit vielen neuen Initiativen auf verschiedenen Plattformen begegnet, um hier wettbewerbsfähig and attraktiv für Arbeitnehmer zu bleiben.

Darüber hinaus stehen Risiken aus der Einführung von Großprojekten unter besonderer Beobachtung. Bereits während der Projektphase werden erforderliche Maßnahmen identifiziert, so dass entstehende Risiken frühzeitig analysiert und gesteuert werden. Zusätzlich wird das operationelle Risikomanagement über jeden Projektchange informiert, um die Risikolage angemessen beurteilen zu können.

Unternehmensgefährdende Risiken aus Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, aus Systemausfällen, Mitarbeiterausfall und anderen Katastrophenereignissen werden im Rahmen des Business Continuity Managements gesteuert. Notfallprozesse werden organisiert und alle notwendigen Präventivmaßnahmen zum Zweck der Unternehmenssicherheit ergriffen. Durch die Setzung verbindlicher Standards mit Fokus auf die operationellen Risiken sollen mögliche Negativfolgen reduziert und der wirtschaftliche Fortbestand der AXA jederzeit garantiert werden. Diese sehen vor, dass interne und externe Bedrohungen, die eine Unterbrechung der Geschäftsprozesse zur Folge haben könnten, regelmäßig beurteilt werden.

Ein Vertreter des Bereichs Value & Risk Management ist Mitglied im zentralen Krisenmanagement-Team, um die Sicht des Risikomanagements in der Krisenorganisation sicherzustellen.

Auch strategische, Reputations- und weitere Rechtsrisiken wie auch Risiken aus regulatorischen Anforderungen werden permanent eng überwacht, das Instrumentarium insbesondere an präventiven Maßnahmen ständig überprüft und erweitert. Diese Maßnahmen inklusive der umfassenden Analyse und Bewertung sind geeignet, unsere in ihrer Bedeutung als gemäßigt eingeschätzten operationellen Risiken auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren.

Ferner können Risiken aus der Anwendung steuerlicher Vorschriften entstehen. Diesen begegnen wir durch ein systematisches Management aller steuerlich relevanten Prozesse unterstützt durch ein Tax Compliance Management System. Feststellungen aus steuerlichen Betriebsprüfungen früherer Jahre werden analysiert und bewertet und fließen in die Steuerung ein.

Als Teil ihrer unternehmerischen Verantwortung will die AXA Lebensversicherung AG den gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bewusst und aktiv begegnen. Unsere Gesellschaft ist gewissen Nachhaltigkeitsrisiken ausgesetzt. Hierzu zählen in erster Linie die physischen Auswirkungen des Klimawandels sowie transitorische Risiken, die sich im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer nachhaltigeren, CO2 -ärmeren Welt materialisieren könnten. Zu den Nachhaltigkeitsrisiken gehören auch regulatorische Risiken, z.B. aus Änderungen in der Regulierung sowie Reputationsrisiken, die z.B. im Zusammenhang mit Greenwashing entstehen könnten. Wir beobachten und begleiten diese Aspekte fortlaufend.

Die AXA Gruppe hat entschieden, Klimaverpflichtungen in den Mittelpunkt des gruppenweiten Strategieplans zu stellen. Der hieraus abgeleitete „AXA for Progress Index“ dient der Überwachung und Weiterentwicklung des übergeordneten Zieles „Climate Leadership“. Er beinhaltet gruppenweite Verpflichtungen und ist aufgeteilt in die drei aktiven Rollen von AXA als Investor, Versicherer und vorbildliches Unternehmen. Diese Vorgaben bilden derzeit die Basis für unsere lokalen Ziele und Initiativen.

Die im Folgenden genannten Initiativen im Bereich nachhaltiger Kapitalanlage und Zeichnungspolitik werden somit von den Versicherungsgesellschaften der weltweiten AXA Gruppe gemeinschaftlich getätigt, auch um die größte Wirkung zu entfalten. Damit wirken wir auf die Ursache ein und mitigieren das daraus resultierende Risiko für unsere Gesellschaft.

Nachhaltiges Investment ist ein strategisch wichtiges Thema für die AXA. Die Kernaspekte dieser Strategie sind der Einbezug von ESG-Kriterien in jegliche Investitionsentscheidungen, der Ausschluss von Investitionen in gewisse Wirtschaftssektoren (bspw. Kohle, Tabak, Palmöl, Teersand) bzw. einzelne kritische Unternehmen, ambitionierte Ziele für grüne Kapitalanlagen, direkte Investitionen in soziale Projekte, die verantwortliche Wahrnehmung von Aktionärsrechten sowie die strategische Portfolio-Anpassung für mehr Klimaschutz.

Im Rahmen der Zeichnungspolitik hat AXA die Bereitstellung von Versicherungsschutz für klimaschädliche Geschäfte stark eingeschränkt, so werden beispielsweise weltweit keine Kohleminen und -kraftwerke versichert. Zudem hat AXA im Jahr 2021 Ausschlüsse für Unternehmen der Gas- und Ölbranche beschlossen, sowohl für den Investitions- als auch für den Versicherungsbereich. Im Jahr 2022 wurde eine spezielle Initiative gestartet, um Diskussionen mit Unternehmen aus dem Öl- und Gas Sektor zu führen. In diesem Zuge wurden die Transitionspläne bewertet, basierend auf festgelegten Indikatoren.

Auch im eigenen Betrieb trägt AXA Deutschland zur Bekämpfung des Klimawandels bei. Seit 2008 erheben wir unsere Verbrauchsdaten, um unseren ökologischen Fußabdruck zu messen und Maßnahmen zur Reduzierung unserer Emissionen sowie von Wasser, Papier und Abfall abzuleiten. Innerhalb von neun Jahren konnten wir so unsere eigenen CO2-Emissionen mehr als halbieren.

Kapitalmanagement und Solvabilität

Die Steuerung der Kapitalbasis erfolgt nach den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Ziel ist es, die jederzeitige Erfüllung der versicherungsvertraglichen Verpflichtungen sicherstellen zu können - auch wenn im Extremfall die hierfür gebildeten versicherungstechnischen Rückstellungen unzureichend wären. Für die Bereitstellung des entsprechenden Eigenkapitals wird eine angemessene Verzinsung angestrebt.

Die AXA Gruppe hat ein Modell der ökonomischen Risikokapitalberechnung entwickelt, das Ende November 2015 von der französischen Versicherungsaufsicht ACPR (Autorité de Controle Prudentiel et de Résolution) genehmigt wurde und ab dem 1. Januar 2016 als Internes Modell unter Solvency II dient. Zur Sicherstellung der Angemessenheit des entwickelten internen Modells der AXA Deutschland fand auch im Geschäftsjahr 2023 ein umfassender Austausch mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) statt.

Für die Solvabilität unserer Gesellschaft wurden die gültigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Basierend auf den Berechnungen des genehmigten Internen Modells übertrifft die Solvenzposition unserer Gesellschaft die gesetzliche Anforderung und weist zusätzlich einen angemessenen Kapitalpuffer oberhalb dieses gesetzlichen Limits auf. Unsere Gesellschaft hat keine Verwendung der möglichen Übergangsmaßnahmen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragt. Weitergehende Informationen können dem am 8. April 2024 zu veröffentlichenden Bericht über die Solvabilität und Finanzlage 2023 entnommen werden. (Der Bericht über die Solvabilität und Finanzlage ist nicht Bestandteil des Lageberichts und damit nicht prüfungspflichtig.)

Im Juli 2013 wurde die weltweite AXA Gruppe durch das Financial Stability Board (FSB) als systemrelevant (Global Systemically Important Insurer [G-SII]) eingestuft. Aufgrund dessen unterliegt die AXA Gruppe den „G-SII Policy Measures“ der International Association of Insurance Supervisors (IAIS) und erfüllt die zusätzlichen Anforderungen wie die Erstellung von geforderten Sanierungs- und Abwicklungsplänen. Hierfür liefert die AXA Deutschland regelmäßig lokale Analysen. Die Erfüllung der ab 2019 erhöhten Kapitalanforderungen, wie der Basis-Kapitalanforderungen (Basic Capital Requirements, BCR), ist durch die Gruppe sichergestellt.

Zusammenfassende Darstellung der Risikolage

Die Gesamtrisikosituation unserer Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr 2023 nicht wesentlich verändert. Trotz der Unsicherheiten hinsichtlich der Inflation und der herausfordernden wirtschaftlichen Lage in Deutschland im Jahr 2023 sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Risiken bekannt, die den Fortbestand unserer Gesellschaft gefährden. Unserer Einschätzung nach werden alle Risiken frühzeitig erkannt, bewertet und gesteuert und wie in den Vorjahren zeigt die Solvabilität auch im Jahr 2023 eine deutliche Überdeckung.

Sonstige Angaben

Anzahl der Beschäftigten

Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten unserer Gesellschaft hat sich im Berichtsjahr 2023 von 10 auf 9 Mitarbeitende verringert. Sie sind im Innendienst zur Überwachung der Funktionen und Dienstleistungen, die unsere Gesellschaft auf andere Unternehmen des deutschen AXA-Konzerns ausgelagert hat, tätig. Eine Fluktuation wurde nicht angesetzt.

Besitzverhältnisse

Die AXA Konzern AG, Köln, hält 100 % am Grundkapital unserer Gesellschaft, mit ihr besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.

Zusammenarbeit im Konzern

Die Geschäftsfunktionen unserer Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr 2022 im Rahmen des Master-Dienstleistungsvertrags vom 15. Dezember 2017 in der Fassung des Nachtrags Nr. 2 vom 1. April 2020 im Wesentlichen durch die AXA Konzern AG erbracht. Für den DWL-Geschäftsbereich (ehemalige Deutsche Winterthur Lebensversicherung) innerhalb unserer Gesellschaft vor der Abspaltung wurde ein gesonderter, aber inhaltlich identischer Dienstleistungsvertrag (DWL-Dienstleistungsvertrag) am 12. Dezember 2022 geschlossen, der am 31. Dezember 2022 in Kraft getreten ist.

Neben der eigenen Vertriebsorganisation der AXA Lebensversicherung AG werden auch die der AXA Versicherung AG und der Deutsche Ärzte Finanz Beratungs- und Vermittlungs-AG genutzt.

Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen

Über unsere selbstständige Vertriebsorganisation, über die wir gemeinsam mit der AXA Versicherung verfügen, vermitteln wir direkt und indirekt Versicherungsverträge und Kapitalanlageprodukte für folgende Gesellschaften oder arbeiten mit diesen zusammen:

AXA Krankenversicherung AG, Köln
AGER Lebensversicherung AG, Köln
DFH Merkens Fonds GmbH, Köln
AXA Life Europe dac, Dublin
AXA Investment Managers Deutschland GmbH, Frankfurt
Deutsche Ärzte Finanz Beratungs- und Vermittlungs-AG, Köln
IDEAL Lebensversicherung a.G., Berlin
Fondsdepot Bank GmbH, Hof
Creditplus Bank AG, Stuttgart

Auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung arbeitet unsere Gesellschaft mit der zum Konzern gehörenden Kölner Spezial Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung, Köln, zusammen, über die wir insbesondere mittelständischen Unternehmen gezielte Beratung in diesem Bereich anbieten.

Ausblick und Chancen

Deutschlands wirtschaftliche Aussichten für 2024 eher bescheiden

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck rechnet für die deutsche Wirtschaft in den kommenden Jahren nur noch mit niedrigen Wachstumsraten. Das geht aus dem Jahreswirtschaftsbericht 2024 hervor. Vor dem Hintergrund des beschleunigten demografischen Wandels, vernachlässigter Standortfaktoren sowie einer durch geopolitische Gefahren geprägten Weltwirtschaft bestehe das Risiko einer anhaltenden wirtschaftlichen Schwächephase. Für das Jahr 2024 wird ein Wachstum des Bruttoinlandsproduktes (BIP) um 0,2 % erwartet. Grund für den Wachstumsrückgang seien auch die Einsparungen, die nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2023 notwendig geworden seien. Um die Wirtschaft wieder langfristig auf Wachstumskurs zu bringen, sei in den kommenden Jahren ein sehr viel dynamischeres Investitionsgeschehen nötig. Mit Ausblick auf das laufende Jahr sei ausgehend von den Entwicklungen des vergangenen Jahres von einer Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage auszugehen. Die Inflation ist im Jahresverlauf deutlich zurückgegangen und lag im Januar 2024 bei 2,9 %. Für das laufende Jahr wird mit einem Rückgang auf 2,8 % gerechnet.

Deutsche Versicherungsbranche blickt verhalten optimistisch nach vorn

Für das laufende Geschäftsjahr 2024 erwarten die deutschen Versicherer vor dem Hintergrund steigender Nominallöhne und nachlassender Inflation ein Beitragswachstum von 3,8 %.

Für 2024 erwartet der GDV ein besseres Umfeld für die Lebensversicherung. „Die höheren Zinsen verbessern die Ertragskraft der Unternehmen, die steigende Überschussbeteiligung erhöht die Attraktivität der Produkte und die realen Einkommen dürften weiter anziehen, während die Inflation abnimmt“, sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Gleichzeitig sei davon auszugehen, dass die Zentralbanken ihre Zinsen zumindest bis Mitte des Jahres auf dem derzeitigen Niveau belassen, womit kurzfristige Anlagen attraktiv gegenüber langfristigen Anlagen wie Rentenversicherungen blieben. Unterm Strich wird für 2024 mit Beitragseinnahmen von 91,8 Milliarden Euro gerechnet, was einem leichten Rückgang um 0,2 % entspricht.

In der Schaden- und Unfallversicherung geht der Verband von Beitragszuwächsen in Höhe von 7,7 % aus, da insbesondere die Entwicklung in der Kfz-Versicherung von Nachholeffekten geprägt sein wird. Hier wird sogar mit einem Beitragszuwachs von 10 % gerechnet. Allerdings sei davon auszugehen, dass die Reparaturkosten weiter steigen werden.

Das Umfeld für die PKV und insbesondere für die Vollversicherung bleibt weiterhin herausfordernd. Weiterhin sind auch im Jahr 2024 die Entwicklung der Leistungsausgaben, Anpassungen aufgrund der medizinischen Inflation, Entwicklungen in der Pflegeversicherung und Auswirkungen der gesundheitspolitischen Themen, wie z.B. die Neuordnung der Krankenhausversorgung oder Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze, wichtige Themen für die PKV. Der GDV prognostiziert für die Branche einen Anstieg der Beiträge um 4,5 % für Kranken- und Pflegeversicherungen.

Der Lebensversicherungsmarkt wird auch in 2024 im Bereich der Altersvorsorge- und Kapitalmarktprodukte weiterhin durch Unsicherheit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung beeinflusst sein.

In 2024 wird das Thema ESG (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) den Markt in der Lebensversicherung nach wie vor deutlich prägen. Als Teil ihrer unternehmerischen Verantwortung will die AXA Lebensversicherung den gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bewusst und aktiv begegnen. Nachhaltiges Investment ist ein strategisch wichtiges Thema für die AXA Gruppe und somit auch für die AXA Lebensversicherung und wird auch in 2024 konsequent weiter verfolgt.

Die AXA Lebensversicherung führt ihre Strategie als Vollsortimenter mit einer breiten Produktpalette und Fokussierung auf profitables Neugeschäftswachstum fort. Im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge wird das Produktangebot um fondsgebundene Lösungen für die Unterstützungskasse und spezielle Zielgruppenangebote erweitert. Im Bereich der privaten Altersvorsorge wird sukzessive das fondsgebundene Angebot auch in 2024 optimiert.

Ein weiterer strategischer Schwerpunkt liegt nach wie vor auf den Biometrieprodukten. Dabei liegt der Fokus auf einem guten Gesamtpaket aus einer überdurchschnittlichen Preispositionierung und Produktqualität sowie hohen Annahme- und Leistungsquoten. Neben dem Privat- und bAV-Segment bietet AXA Lebensversicherung über die DBV Zweigniederlassung spezielle Absicherungslösungen für die Zielgruppen im Öffentlichen Dienst.

Für 2024 wird ein leichter Anstieg der Beitragseinnahmen erwartet, insbesondere aus leicht höheren Einmalbeiträgen. Die Kosten werden voraussichtlich leicht unter denen des Geschäftsjahres 2023 liegen. Das Kapitalanlageergebnis wird aufgrund geringerer Ausschüttungen im ordentlichen Ergebnis deutlich unter dem Ergebnis des Jahres 2023 liegen. Der Ertrag aus freiwerdender Zinszusatzreserve wird in etwa auf dem Niveau des Geschäftsjahres liegen. Bei einem moderat rückläufigen Rohüberschuss wird der Aufwand für die Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung erwartbar deutlich niedrigerer ausfallen. Der Steueraufwand wird voraussichtlich deutlich über dem des Jahres 2023 liegen.

Verursacht durch die beschriebenen Entwicklungen erwarten wir für das Jahr 2024 ein Jahresergebnis vor Gewinnabführung, welches leicht unter dem des Geschäftsjahres 2023 liegen wird.

Allen Mitarbeitenden, die für die AXA tätig waren, danken wir für den im Jahr 2023 gezeigten Einsatz. Unser Dank gilt ebenso allen Vertriebspartner:innen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Köln, den 14. März 2024

Der Vorstand

Dr. Schumacher

Dr. Dahlbokum

Dr. Dietrich

Heinisch

Kuklinski

Anlagen zum Lagebericht

Geschäftsgebiete / Dienstleistungs- und Niederlassungsverkehr

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit lag im Berichtsjahr unverändert auf dem deutschen Markt und unser Versicherungsangebot umfasst nach wie vor alle wesentlichen Zweige der Lebensversicherung. Wir sind in Frankreich, Portugal, Spanien, Österreich, Belgien, Dänemark, Schweden sowie den Niederlanden im freien Dienstleistungsverkehr tätig.

Betriebene Versicherungsarten

Hauptversicherungen

(als Einzel- und Kollektivversicherungen, auch mit automatischem Zuwachs von Leistung und Beitrag)

Kapitallebensversicherungen

Kapitallebensversicherungen mit festem Auszahlungstermin

Ausbildungsversicherung

Aussteuerversicherung

Kapitallebensversicherungen im Rahmen der Vermögensbildungsgesetze

Fondsgebundene Lebensversicherungen

Risikolebensversicherungen1)

Rentenversicherungen mit und ohne Kapitalwahlrecht1)

Rentenversicherungen im Rahmen des Altersvermögensgesetzes

Fondsgebundene Rentenversicherungen

(auch im Rahmen des Altersvermögensgesetzes)

Selbstständige Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung

(auch Sport-Invaliditätsversicherungen)

Zusatzversicherungen

Unfall-Zusatzversicherungen1)

Berufs-, Dienst- und Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen1)

Pflegerenten-Zusatzversicherungen

Todesfall-Zusatzversicherungen1)

Renten-Zusatzversicherungen

Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen1)

1) Auch beim in Rückdeckung übernommenen Geschäft

Statistische Angaben

Angaben

A. Bewegung des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen

Einzelversicherungen
Gesamtes selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft Kapitalversicherungen 1
--- --- --- --- --- --- ---
Anzahl der Versicherungen Lfd. Beitrag für ein Jahr

in Tsd. Euro
Einmalbeitrag

in Tsd. Euro
Versicherungssumme bzw. 12-fache Jahresrente

in Tsd. Euro
Anzahl der Versicherungen Lfd. Beitrag für ein Jahr

in Tsd. Euro
--- --- --- --- --- --- ---
Bestand am Ende des Vorjahres 1.552.358 1.618.813 - 96.150.622 357.929 349.402
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 1.552.358 1.618.813 - 96.150.622 357.929 349.402
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1. Neuzugang
a) eingelöste Versicherungsscheine 81.824 107.010 96.497 6.453.232 747 713
b) Erhöhung der Versicherungssummen (ohne Pos. 2) - 51.714 27.772 1.985.835 - 8.698
2. Erhöhung der Versicherungssummen durch Überschußanteile - - - 15.154 - -
3. Übriger Zugang 8.096 4.363 8.103 308.514 371 398
4. Gesamter Zugang 89.920 163.088 132.373 8.762.735 1.118 9.809
III. Abgang während des Geschäftsjahres
1. Tod, Berufsunfähigkeit etc. 7.891 4.140 - 301.813 2.770 1.584
2. Ablauf der Versicherung/Beitragsablauf 49.781 53.118 - 2.585.081 23.526 27.442
3. Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen 39.428 71.743 - 3.510.071 3.700 6.925
4. Sonstiger vorzeitiger Abgang 3.608 9.932 - 454.612 - 890
5. Übriger Abgang 5.929 1.049 - 155.513 16 11
6. Gesamter Abgang 106.637 139.983 - 7.007.091 30.012 36.852
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 1.535.642 1.641.918 - 97.906.267 329.035 322.358
Einzelversicherungen
Risikoversicherungen Rentenversicherungen 2,3
--- --- --- --- ---
Anzahl der Versicherungen Lfd. Beitrag für ein Jahr

in Tsd. Euro
Anzahl der Versicherungen Lfd. Beitrag für ein Jahr

in Tsd. Euro
--- --- --- --- ---
Bestand am Ende des Vorjahres 71.416 42.462 432.815 456.890
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 71.416 42.462 433.262 457.564
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1. Neuzugang
a) eingelöste Versicherungsscheine 2.733 1.825 18.660 20.836
b) Erhöhung der Versicherungssummen (ohne Pos. 2) - 786 - 13.859
2. Erhöhung der Versicherungssummen durch Überschußanteile - - - -
3. Übriger Zugang 27 30 2.371 1.215
4. Gesamter Zugang 2.760 2.642 21.031 35.911
III. Abgang während des Geschäftsjahres
1. Tod, Berufsunfähigkeit etc. 109 111 2.027 1.241
2. Ablauf der Versicherung/Beitragsablauf 2.721 1.721 8.635 12.888
3. Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen 1.571 1.219 13.122 19.588
4. Sonstiger vorzeitiger Abgang 72 180 897 2.251
5. Übriger Abgang - - 67 120
6. Gesamter Abgang 4.473 3.231 24.747 36.088
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 69.703 41.873 429.545 457.387
Einzelversicherungen Kollektivversicherungen
Sonstige Lebensversicherungen3
--- --- --- --- ---
Anzahl der Versicherungen Lfd. Beitrag für ein Jahr

in Tsd. Euro
Anzahl der Versicherungen Lfd. Beitrag für ein Jahr

in Tsd. Euro
--- --- --- --- ---
Bestand am Ende des Vorjahres 401.635 488.328 288.563 281.732
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 401.189 487.654 288.563 281.732
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1. Neuzugang
a) eingelöste Versicherungsscheine 26.574 45.089 33.110 38.548
b) Erhöhung der Versicherungssummen (ohne Pos. 2) - 15.696 - 12.675
2. Erhöhung der Versicherungssummen durch Überschußanteile - - - -
3. Übriger Zugang 3.862 580 1.465 2.139
4. Gesamter Zugang 30.436 61.364 34.575 53.362
III. Abgang während des Geschäftsjahres
1. Tod, Berufsunfähigkeit etc. 717 805 2.268 399
2. Ablauf der Versicherung/Beitragsablauf 6.682 4.879 8.217 6.188
3. Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen 15.818 29.776 5.218 14.235
4. Sonstiger vorzeitiger Abgang 14 2.471 2.625 4.141
5. Übriger Abgang 88 262 5.757 657
6. Gesamter Abgang 23.319 38.193 24.086 25.619
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 408.306 510.825 299.053 309.476

Die Angaben zu den Beiträgen beziehen sich auf Haupt- und Zusatzversicherungen, die Angaben zu Anzahl und Versicherungssumme nur auf Hauptversicherungen.

1) Kapitalversicherungen (einschl. Vermögensbildungsversicherungen) ohne Risikoversicherungen und sonstige Lebensversicherungen

2) Rentenversicherungen (einschl. Berufsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherungen) ohne sonstige Lebensversicherungen

3) Änderung durch Umschichtung eines Vertrages aus dem Mitversicherungsgeschäft

B. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen (ohne Zusatzversicherungen)

Einzelversicherungen
Gesamtes selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft Kapitalversicherungen 1
--- --- --- --- ---
Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme bzw. 12-fache Jahresrente

in Tsd. Euro
Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme

in Tsd. Euro
--- --- --- --- ---
Bestand am Ende des Vorjahres 1.552.358 96.150.622 357.929 10.616.996
1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 1.552.358 96.150.622 357.929 10.616.996
davon beitragsfrei (348.779) (6.028.151) (86.104) (881.874)
2. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 1.535.642 97.906.267 329.035 9.753.895
davon beitragsfrei (346.510) (5.892.555) (80.477) (838.907)
Einzelversicherungen
Risikoversicherungen
--- --- ---
Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme

in Tsd. Euro
--- --- ---
Bestand am Ende des Vorjahres 71.416 8.622.413
1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 71.416 8.622.413
davon beitragsfrei (2.025) (15.915)
2. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 69.703 8.724.004
davon beitragsfrei (1.854) (13.874)
Einzelversicherungen
Rentenversicherungen2,3 Sonstige Lebensversicherungen3
--- --- --- --- ---
Anzahl der Versicherungen 12-fache Jahresrente

in Tsd. Euro
Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme

in Tsd. Euro
--- --- --- --- ---
Bestand am Ende des Vorjahres 432.815 47.217.000 401.635 11.772.538
1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 433.262 47.235.609 401.189 11.753.930
davon beitragsfrei (81.613) (2.181.099) (91.240) (1.504.347)
2. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 429.545 48.742.352 408.306 12.009.562
davon beitragsfrei (81.903) (2.201.039) (93.591) (1.383.444)
Kollektivversicherungen
--- --- ---
Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme bzw. 12-fache Jahresrente

in Tsd. Euro
--- --- ---
Bestand am Ende des Vorjahres 288.563 17.921.675
1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 288.563 17.921.675
davon beitragsfrei (87.797) (1.444.916)
2. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 299.053 18.676.454
davon beitragsfrei (88.685) (1.455.290)

1) Kapitalversicherungen (einschl. Vermögensbildungsversicherungen) ohne Risikoversicherungen und sonstige Lebensversicherungen

2) Rentenversicherungen (einschl. Berufsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherungen) ohne sonstige Lebensversicherungen

3) Änderung durch Umschichtung eines Vertrages aus dem Mitversicherungsgeschäft

C. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlosenen Zusatzversicherungen im Geschäftsjahr 2023

Zusatzversicherungen insgesamt Unfall-Zusatzversicherungen
Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme bzw. 12-fache Jahresrente

in Tsd. Euro
Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme

in Tsd. Euro
--- --- --- --- ---
1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahrs 488.264 41.905.520 27.098 738.825
2. Bestand am Ende des Geschäftsjahrs 475.781 41.430.366 23.251 645.177
Berufsunfähigkeits- oder Invaliditäts-Zusatzversicherungen Risiko- und Zeitrenten-Zusatzversicherungen
Anzahl der Versicherungen 12-fache Jahresrente

in Tsd. Euro
Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme bzw. 12-fache Jahresrente

in Tsd. Euro
--- --- --- --- ---
1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahrs 395.744 40.072.453 17.393 533.047
2. Bestand am Ende des Geschäftsjahrs 387.838 39.703.089 16.643 538.443
Sonstige Zusatzversicherungen
Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme bzw. 12-fache Jahresrente

in Tsd. Euro
--- --- ---
1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahrs 48.028 561.195
2. Bestand am Ende des Geschäftsjahrs 48.048 543.657

D. Bestand an in Rückdeckung übernommenen Lebensversicherungen

1. Versicherungssumme am Anfang des Geschäftsjahrs: 489.010 Tsd. Euro
2. Versicherungssumme am Ende des Geschäftsjahrs: 331.585 Tsd. Euro

E. Beitragssumme des Neuzugangs im Geschäftsjahr 2023

4.899.739 Tsd. Euro

Jahresabschluss

Gemäß des Abspaltungsvertrags vom 1. August 2023 zwischen ALV und AGER hat die ALV den bisherigen DWL-Geschäftsbereich - unter Berücksichtigung bestimmter Portfolioanpassungen - auf die AGER abgespalten. Dabei handelt es sich um eine Abspaltung zur Aufnahme nach § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG (Umwandlungsgesetz), bei der der sich spaltende Rechtsträger bestehen bleibt.

Um die Vergleichbarkeit des Jahresabschlusses 2023 mit dem Vorjahr herzustellen, wird dabei im folgenden die sogenannte Drei-Spalten-Form gewählt. Dabei werden neben den Zahlen des aktuellen Geschäftsjahres und den im Vorjahr berichteten Zahlen auch die Vorjahreszahlen auf vergleichbarer Basis (Pro-Forma-Werte) angegeben.

Das bedeutet, dass die Vorjahreswerte um diejenigen Teile bereinigt werden, die auf den im Jahr 2023 auf die AGER Lebensversicherung AG abgespaltenen Bestand entfallen.

Bei den davon-Angaben zu verbundenen Unternehmen sind als Vorjahreswerte stets Zahlen auf vergleichbarer Basis (Pro-Forma-Werte) ausgewiesen.

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

in Tsd. Euro 2023 2022 (AXA Lebensversicherung AG)
A. Kapitalanlagen
I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 80.243 100.507
II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.929.158 4.486.968
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.008.955 696.810
3. Beteiligungen 33.008 31.059
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 27.840 3.998.962 25.556 5.240.392
III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 9.747.593 15.955.223
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 3.969.555 8.126.734
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 19.615 18.090
4. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 1.625.067 3.296.722
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 1.643.874 3.774.874
c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine 24.372 38.000
d) Übrige Ausleihungen 592.759 3.886.072 601.534
5. Einlagen bei Kreditinstituten 3.000 -
6. Andere Kapitalanlagen 28.955 17.654.790 21.067 31.832.244
IV. Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft 8.205 10.559
davon an verbundene Unternehmen 8.205 Tsd. Euro (2022: 10.559 Tsd. Euro)
21.742.201 37.183.703
B. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von 3.687.075 3.364.425
Inhabern von Lebensversicherungspolicen
C. Forderungen
I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an:
1. Versicherungsnehmer
a) fällige Ansprüche 35.476 51.668
b) noch nicht fällige Ansprüche 186.206 221.683 192.890 244.558
2. Versicherungsvermittler 9.365 231.047 22.438 266.996
II. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft 21 21.951
davon an verbundene Unternehmen 21 Tsd. Euro (2022: 21.592 Tsd. Euro)
III. Sonstige Forderungen 203.040 260.685
davon an verbundene Unternehmen 125.679 Tsd. Euro (2022: 114.328 Tsd. Euro)
davon an Beteiligungsunternehmen 0 Tsd. Euro (2022: 0 Tsd. Euro)
434.108 549.632
D. Sonstige Vermögensgegenstände
I. Sachanlagen und Vorräte 0 0
II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand 115.359 576.144
III. Andere Vermögensgegenstände 84.985 162.420
200.344 738.564
E. Rechnungsabgrenzungsposten
I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten 114.657 235.400
II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten - 1.001
114.657 236.401
F. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 1.003 -
26.179.388 42.072.725

Aktiva

in Tsd. Euro 2022 (Pro-Forma-Werte)
A. Kapitalanlagen
I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 100.507
II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.925.114
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 696.810
3. Beteiligungen 30.839
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 25.556 3.678.319
III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 10.045.106
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 4.203.620
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 18.090
4. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 1.677.609
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 1.776.130
c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine 21.370
d) Übrige Ausleihungen 583.499
5. Einlagen bei Kreditinstituten -
6. Andere Kapitalanlagen 21.067 18.346.492
IV. Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft 10.559
davon an verbundene Unternehmen 8.205 Tsd. Euro (2022: 10.559 Tsd. Euro)
22.135.877
B. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von 3.364.425
Inhabern von Lebensversicherungspolicen
C. Forderungen
I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an:
1. Versicherungsnehmer
a) fällige Ansprüche 24.887
b) noch nicht fällige Ansprüche 180.142 205.029
2. Versicherungsvermittler 8.928 213.957
II. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft 21.951
davon an verbundene Unternehmen 21 Tsd. Euro (2022: 21.592 Tsd. Euro)
III. Sonstige Forderungen 130.647
davon an verbundene Unternehmen 125.679 Tsd. Euro (2022: 114.328 Tsd. Euro)
davon an Beteiligungsunternehmen 0 Tsd. Euro (2022: 0 Tsd. Euro)
366.555
D. Sonstige Vermögensgegenstände
I. Sachanlagen und Vorräte 0
II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand 222.494
III. Andere Vermögensgegenstände 87.808
310.303
E. Rechnungsabgrenzungsposten
I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten 120.297
II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten 1.001
121.298
F. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung -
26.298.458

Passiva

2023 2022
in Tsd. Euro (AXA Lebensversicherung AG)
--- --- --- --- --- ---
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 64.373 64.373
II. Kapitalrücklage 252.460 336.246
III. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklage 1.841 1.841
2. andere Gewinnrücklagen 5.324 7.164 191.854 193.694
IV. Bilanzgewinn 59.500 -
383.498 594.313
B. Versicherungstechnische Rückstellungen
I. Beitragsüberträge
1. Bruttobetrag 73.958 115.644
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 9.779 64.179 11.065 104.579
II. Deckungsrückstellung
1. Bruttobetrag 19.783.058 33.896.208
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 90.270 19.692.789 106.041 33.790.167
III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
1. Bruttobetrag 342.434 467.670
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 10.349 332.085 10.001 457.670
IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung
1. Bruttobetrag 1.264.834 2.125.753
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft - 1.264.834 - 2.125.753
21.353.887 36.478.168
C. Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung,
soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird
I. Deckungsrückstellung
1. Bruttobetrag 3.687.075 3.364.425
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft - 3.687.075 - 3.364.425
3.687.075 3.364.425
D. Andere Rückstellungen
I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 59.071 105.071
II. Steuerrückstellungen 113 113
III. Sonstige Rückstellungen 18.110 23.064
77.294 128.249
E. Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung 106.903 123.358
gegebenen Versicherungsgeschäft
Passiva
2022
in Tsd. Euro (Pro-Forma-Werte)
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 64.373
II. Kapitalrücklage 252.273
III. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklage 1.841
2. andere Gewinnrücklagen 65.010 66.851
IV. Bilanzgewinn -
383.498
B. Versicherungstechnische Rückstellungen
I. Beitragsüberträge
1. Bruttobetrag 79.727
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 10.533 69.194
II. Deckungsrückstellung
1. Bruttobetrag 20.122.158
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 100.239 20.021.919
III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
1. Bruttobetrag 329.027
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 9.965 319.062
IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung
1. Bruttobetrag 1.201.962
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft - 1.201.962
21.612.137
C. Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung,
soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird
I. Deckungsrückstellung
1. Bruttobetrag 3.364.425
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft - 3.364.425
3.364.425
D. Andere Rückstellungen
I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 55.150
II. Steuerrückstellungen 113
III. Sonstige Rückstellungen 20.270
75.533
E. Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung 117.024
gegebenen Versicherungsgeschäft
in Tsd. Euro 2023 2022 (AXA Lebensversicherung AG)
F. Andere Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber:
1. Versicherungsnehmern 348.407 901.384
2. Versicherungsvermittlern 58.093 75.424
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 0 Tsd. Euro (2022: 0 Tsd. Euro)
3. Sonstige versicherungstechnische Verbindlichkeiten - 406.500 4 976.811
II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft 8.176 3.398
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 1.178 Tsd. Euro (2022: 2.322 Tsd. Euro)
III. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.463 2.570
IV. Sonstige Verbindlichkeiten 154.501 401.340
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 130.608 Tsd. Euro (2022: 296.554 Tsd. Euro)
davon gegenüber Beteiligungsunternehmen 0 Tsd. Euro (2022: 0 Tsd. Euro)
davon aus Steuern 0 Tsd. Euro (2022: 82 Tsd. Euro)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 69 Tsd. Euro (2022: 8 Tsd. Euro)
570.640 1.384.119
G. Rechnungsabgrenzungsposten 92 93
26.179.388 42.072.725
in Tsd. Euro 2022 (Pro-Forma-Werte)
F. Andere Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber:
1. Versicherungsnehmern 376.528
2. Versicherungsvermittlern 58.407
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 0 Tsd. Euro (2022: 0 Tsd. Euro)
3. Sonstige versicherungstechnische Verbindlichkeiten - 434.935
II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft 3.121
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 1.178 Tsd. Euro (2022: 2.322 Tsd. Euro)
III. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.570
IV. Sonstige Verbindlichkeiten 305.123
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 130.608 Tsd. Euro (2022: 296.554 Tsd. Euro)
davon gegenüber Beteiligungsunternehmen 0 Tsd. Euro (2022: 0 Tsd. Euro)
davon aus Steuern 0 Tsd. Euro (2022: 82 Tsd. Euro)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 69 Tsd. Euro (2022: 8 Tsd. Euro)
745.749
G. Rechnungsabgrenzungsposten 92
26.298.458

Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter den Posten B.II. und C.I. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341 f HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 88 Abs. 3 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist; für den Altbestand im Sinne des § 336 VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes / EWG zum VAG ist die Deckungsrückstellung nach dem zuletzt am 15. Januar 2024 genehmigten Geschäftsplan berechnet worden.

Köln, den 12. März 2024

Der Verantwortliche Aktuar: Jutta Ziegler

Gemäß § 128 VAG wird hiermit bestätigt, dass das Sicherungsvermögen vorschriftsmäßig angelegt und aufbewahrt worden ist.

Köln, den 12. März 2024

Der Treuhänder: Klaus Schön

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Versicherungstechnische Rechnung 2023 2022
in Tsd. Euro (AXA Lebensversicherung AG)
--- --- --- --- --- ---
I. Versicherungstechnische Rechnung
1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung
a) Gebuchte Bruttobeiträge 1.774.782 2.490.143
b) Abgegebene Rückversicherungsbeiträge 57.412 1.717.369 60.983
c) Veränderung der Bruttobeitragsüberträge 5.769 7.786
d) Veränderung des Anteils der Rückversicherer an den Bruttobeitragsüberträgen 754 5.015 557
1.722.384 2.436.390
2. Beiträge aus der Brutto-Rückstellung für Beitragsrückerstattung 78.322 88.874
3. Erträge aus Kapitalanlagen
a) Erträge aus Beteiligungen 159.439 190.270
davon aus verbundenen Unternehmen 159.119 Tsd. Euro (2022: 164.783 Tsd. Euro)
b) Erträge aus anderen Kapitalanlagen
davon aus verbundenen Unternehmen 16.440 Tsd. Euro (2022: 9.340 Tsd. Euro)
aa) Erträge aus Grundstücken, grundstücksleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 7.272 27.363
bb) Erträge aus anderen Kapitalanlagen 433.736 441.008 521.642
c) Erträge aus Zuschreibungen 8.811 16.071
d) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 58.785 681.574
668.043 1.436.920
4. Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen 342.739 2.381
5. Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung 7.644 28.198
6. Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung
a) Zahlungen für Versicherungsfälle
aa) Bruttobetrag 2.025.800 3.073.922
bb) Anteil der Rückversicherer 30.385 1.995.415 41.516
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
aa) Bruttobetrag 13.408 67.428
bb) Anteil der Rückversicherer 384 13.024 1.731
2.008.439 3.098.103
7. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Nettorückstellungen
a) Deckungsrückstellung
aa) Bruttobetrag 16.450 -1.189.505
bb) Anteil der Rückversicherer 9.969 6.481 -12.677
6.481 -1.176.829
8. Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige
Beitragsrückerstattung für eigene Rechnung 317.035 451.851
9. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung
a) Abschlussaufwendungen 204.701 244.187
b) Verwaltungsaufwendungen 68.618 273.319 80.176
c) davon ab: Erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen
aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft 32.434 35.770
240.885 288.592
10. Aufwendungen für Kapitalanlagen
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen 24.331 50.240
b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen 21.479 306.889
c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 72.476 109.610
118.287 466.739
11. Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen 20.605 597.493
12. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung 40.405 85.161
13. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung 79.959 181.649
Versicherungstechnische Rechnung

in Tsd. Euro
2022 (Pro-Forma-Werte)
I. Versicherungstechnische Rechnung
1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung
a) Gebuchte Bruttobeiträge 1.838.686
b) Abgegebene Rückversicherungsbeiträge 58.063
c) Veränderung der Bruttobeitragsüberträge 4.101
d) Veränderung des Anteils der Rückversicherer an den Bruttobeitragsüberträgen 723
1.784.001
2. Beiträge aus der Brutto-Rückstellung für Beitragsrückerstattung 73.803
3. Erträge aus Kapitalanlagen
a) Erträge aus Beteiligungen 165.070
davon aus verbundenen Unternehmen 159.119 Tsd. Euro (2022: 164.783 Tsd. Euro)
b) Erträge aus anderen Kapitalanlagen
davon aus verbundenen Unternehmen 16.440 Tsd. Euro (2022: 9.340 Tsd. Euro)
aa) Erträge aus Grundstücken, grundstücksleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 9.815
bb) Erträge aus anderen Kapitalanlagen 290.703
c) Erträge aus Zuschreibungen 16.071
d) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 190.977
672.637
4. Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen 2.381
5. Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung 39.407
6. Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung
a) Zahlungen für Versicherungsfälle
aa) Bruttobetrag 1.957.610
bb) Anteil der Rückversicherer 40.433
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
aa) Bruttobetrag 35.690
bb) Anteil der Rückversicherer 1.968
1.950.899
7. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Nettorückstellungen
a) Deckungsrückstellung
aa) Bruttobetrag -813.944
bb) Anteil der Rückversicherer -13.620
-800.323
8. Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung für eigene Rechnung 266.092
9. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung
a) Abschlussaufwendungen 205.785
b) Verwaltungsaufwendungen 60.367
c) davon ab: Erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft 35.169
230.983
10. Aufwendungen für Kapitalanlagen
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen 28.772
b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen 113.152
c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 16.275
158.199
11. Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen 597.493
12. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung 56.854
13. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung 112.031
Nichtversicherungstechnische Rechnung

in Tsd. Euro
2023 2022 (AXA Lebensversicherung AG)
Übertrag 79.959 181.649
II. Nichtversicherungstechnische Rechnung
1. Sonstige Erträge 65.500 66.697
2. Sonstige Aufwendungen 64.902 598 56.948 9.750
3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 80.557 191.399
4. Außerordentliche Aufwendungen 353 353
5. Außerordentliches Ergebnis -353 -353
6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -8.917 35.770
7. Sonstige Steuern 620 -8.296 276 36.046
8. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne 88.500 155.000
9. Jahresüberschuss 0 0
10. Vermögensminderung durch Abspaltung 210.815 -
11. Entnahmen aus der Kapitalrücklage 83.785 -
12. Entnahmen aus der Gewinnrücklage
a) aus anderen Gewinnrücklagen 186.530 -
13. Bilanzgewinn 59.500 0
Nichtversicherungstechnische Rechnung

in Tsd. Euro
2022 (Pro-Forma-Werte)
Übertrag 112.031
II. Nichtversicherungstechnische Rechnung
1. Sonstige Erträge 60.119
2. Sonstige Aufwendungen 36.436 23.682
3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 135.713
4. Außerordentliche Aufwendungen 353
5. Außerordentliches Ergebnis -353
6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 21.627
7. Sonstige Steuern 103 21.731
8. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne 113.629
9. Jahresüberschuss 0
10. Vermögensminderung durch Abspaltung -
11. Entnahmen aus der Kapitalrücklage -
12. Entnahmen aus der Gewinnrücklage
a) aus anderen Gewinnrücklagen -
13. Bilanzgewinn 0

Anhang

Angaben zur Identifikation gem. § 264 Abs. 1a HGB

Die AXA Lebensversicherung AG mit Sitz in Köln ist ein Tochterunternehmen der AXA Konzern AG. Sie ist in dem vom Amtsgericht Köln geführten Handelsregister mit der Handelsregisternummer HR B 271 eingetragen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wurden nach den für Versicherungsunternehmen geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) erstellt.

Aktiva

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken werden mit den Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten bewertet und über die gewöhnliche wirtschaftliche Nutzungsdauer von 33 bis 50 Jahren linear abgeschrieben. Bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen.

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dauerhaft niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existieren.

Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den dauerhaft niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Unter dieser Position ausgewiesene Inhaberschuldverschreibungen werden wie die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewerteten Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere bewertet.

Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, werden entsprechend dem gemilderten Niederstwertprinzip mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dem dauerhaft niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.

Zur Beurteilung, ob bei Aktien beziehungsweise Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Aktien halten, eine dauernde Wertminderung vorliegt sowie eine Abschreibung auf den langfristig beizulegenden Wert zu erfolgen hat, kommen folgende Aufgreifkriterien zur Anwendung:

Der Zeitwert des Wertpapiers liegt in den dem Bilanzstichtag vorangehenden sechs Monaten permanent um mehr als 20% unter dem Buchwert.
Der Zeitwert des Wertpapiers liegt in den dem Bilanzstichtag vorangehenden zwölf Monaten permanent um mehr als 10% unter dem Buchwert.

Bei Erfüllung von mindestens einem dieser Aufgreifkriterien erfolgt eine Abschreibung auf den langfristig beizulegenden Wert.

Anteile oder Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Aktien halten, werden als eigenständiges Wertpapier angesehen und entsprechend bewertet.

Für Anteile oder Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend alternative Investments oder Immobilien halten, gelten grundsätzlich die Regeln für Investmentvermögen, die überwiegend Aktien halten. Sofern Informationen zu den einzelnen Vermögensgegenständen vorliegen, werden diese in die Ermittlung mit einbezogen.

Bei Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Rentenpapiere halten und stille Lasten ausweisen, erfolgt die Überprüfung auf eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung entsprechend der einzelnen Wertpapiere innerhalb des Fonds. Basis der Überprüfung einer dauerhaften Wertminderung stellen die erwarteten Rückzahlungsflüsse unter Berücksichtigung von Agien und Disagien der Wertpapiere sowie der relevanten Markwerte der derivativen Instrumente innerhalb des Fonds dar.

Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existieren.

Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwerten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwert zugeschrieben, sofern der beizulegende Zeitwert wieder gestiegen ist.

Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, werden entsprechend dem gemilderten Niederstwertprinzip mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dem dauerhaft niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Agio- und Disagiobeträge werden ratierlich über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.

Die dauerhafte Wertminderung eines Wertpapieres wird angenommen, wenn der Zeitwert des Wertpapieres einen Werteverfall aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung des Ratings / der Bonität eines Emittenten aufzeigt und aus diesem Grund von einem (Teil-)Ausfall des Schuldtitels ausgegangen wird.

Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existieren.

Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen werden mit den Anschaffungskosten in Ansatz gebracht, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen und Einzelwertberichtigungen. Agio- und Disagiobeträge werden ratierlich über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.

Namensschuldverschreibungen werden mit den Anschaffungskosten in Ansatz gebracht, falls erforderlich vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge werden ratierlich über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.

Schuldscheinforderungen und Darlehen werden mit den Anschaffungskosten bilanziert, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge werden ratierlich über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.

Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine werden mit den Anschaffungskosten bilanziert.

Übrige Ausleihungen werden mit den Anschaffungskosten bilanziert, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge werden ratierlich über die Laufzeit erfasst.

Einlagen bei Kreditinstituten werden mit den Nennbeträgen angesetzt.

Andere Kapitalanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen.

Depotforderungen werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen werden mit dem Zeitwert bewertet.

Die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft wurden mit dem Nennwert abzüglich angemessener Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigungen angesetzt.

Pauschalwertberichtigungen werden in Höhe der nach dem Bilanzstichtag voraussichtlich eintretenden Ausfälle aus Erfahrungssätzen der Vorjahre gebildet. Die Pauschalwertberichtigungen werden aktivisch abgesetzt.

Die Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft wurden mit dem Nennwert abzüglich angemessener Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigungen angesetzt.

Die übrigen, nicht einzeln erwähnten Aktivposten sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.

Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung stellt einen Verrechnungsposten aus der Saldierung von Deckungsvermögen mit den dazugehörigen Verpflichtungen nach § 246 Absatz 2 HGB dar und wurde mit dem Nennwert angesetzt.

Da eine ertragsteuerliche Organschaft mit der AXA Konzern AG besteht, wurden die latenten Steuern der Gesellschaft bei dem Organträger AXA Konzern AG ausgewiesen.

Passiva

Beitragsüberträge umfassen den Teil der im Geschäftsjahr fälligen Beitragseinnahmen, der auf künftige Berichtsperioden entfällt. Sie wurden für jede einzelne Versicherung unter Zugrundelegung des tatsächlichen Beginns der Versicherungsperiode und der Beitragszahlungsweise berechnet. Bei der Ermittlung der übertragsfähigen Beitragsteile wurde der koordinierte Ländererlass des Finanzministeriums Niedersachsen vom 20. Mai 1974 berücksichtigt.

Über den Beitragszahlungsabschnitt hinausreichende technisch vorausgezahlte Beiträge wurden als Verbindlichkeiten gegenüber den Versicherungsnehmern ausgewiesen. Die bereits verausgabten Kosten wurden gekürzt.

Die Deckungsrückstellung für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften einzelvertraglich, mit Ausnahme der fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung, nach der prospektiven Methode und für beitragspflichtige Versicherungen mit impliziter Berücksichtigung der künftigen Kosten ermittelt. Für die fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung erfolgte die Berechnung nach der retrospektiven Methode. Bei Einmalbeitragsversicherungen, tariflich beitragsfreien und beitragsfreigestellten Versicherungen wurden die künftigen Kosten explizit berücksichtigt. Die sich daraus ergebende Verwaltungskostenrückstellung für beitragsfreie Versicherungsjahre wurde ebenfalls in die Deckungsrückstellung eingestellt.

Die einmaligen Abschlusskosten wurden bei Versicherungen gegen laufende Beitragszahlung mit Ausnahme von Versicherungen nach dem Altersvermögensgesetz nach dem Zillmerverfahren unter Berücksichtigung der genauen Beginntermine der Versicherungen berechnet. Dabei beträgt der Zillmersatz im Neubestand gemäß der jeweils geltenden Fassung von § 4 DeckRV für Verträge ab 2015 maximal 25 ‰ bzw. für Verträge vor 2015 maximal 40 ‰ der Beitragssumme und im Altbestand maximal 35 ‰ der Versicherungssumme. Eine durch noch nicht gedeckte rechnungsmäßige Abschlusskosten entstandene negative Deckungsrückstellung wurde als Forderung an Versicherungsnehmer aktiviert.

Die Deckungsrückstellung jeder Versicherung wurde mindestens in Höhe des jeweiligen garantierten Rückkaufswertes angesetzt. Die seit 2005 ergangenen BGH-Urteile zu den Mindestrückkaufswerten und Stornoabzügen in der Lebensversicherung wurden berücksichtigt, soweit diese nicht bereits durch Auszahlung oder durch Umwandlung in Überschussguthaben der verzinslichen Ansammlung erfüllt wurden. Eine Rückstellung in Höhe von 1,6 Mio. Euro ist gebildet. Die Höhe wird regelmäßig überprüft.

Für mögliche finanzielle Konsequenzen des EuGH-Urteils vom 19. Dezember 2013 zu § 5a VVG alte Fassung („Policenmodell“) und der zugehörigen BGH-Urteile wurde eine Rückstellung in Höhe von 5,3 Mio. Euro gebildet.

Im Einzelnen wurde für den Altbestand im Sinne von § 336 VAG und Art. 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes / EWG zum VAG die Deckungsrückstellung nach dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigten Geschäftsplan in der geltenden Fassung bestimmt. Für den Neubestand wurde die Deckungsrückstellung nach den Grundsätzen bestimmt, die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 143 VAG mitgeteilt worden sind.

Zur Ermittlung der Deckungsrückstellung wurden folgende Rechnungsgrundlagen herangezogen:

Versicherungsart Anteil an der Deckungsrückstellung* Ausscheideordnung (Sterbe- bzw. Invalidentafel) Zinssatz
Neubestand
Kapital- und Risikoversicherungen 16,68% ST DAV 1994 T 4,00%
Kapital- und Risikoversicherungen 6,09% ST DAV 1994 T 3,25%
Kapital- und Risikoversicherungen 2,32% ST DAV 1994 T 2,75%
Kapital- und Risikoversicherungen 0,43% ST DAV 1994 T 2,25%
Kapital- und Risikoversicherungen 0,02% ST AXA 2010 T 2,25%
Kapital- und Risikoversicherungen 0,06% ST AXA 2010 T 1,75%
Kapital- und Risikoversicherungen 0,14% ST AXA 2013 T (Unisex) 1,75%
Kapital- und Risikoversicherungen 0,11% ST AXA 2015 T (Unisex) 1,25%
Kapital- und Risikoversicherungen 0,15% ST AXA 2015 T (Unisex) 0,90%
Kapital- und Risikoversicherungen 0,01% ST AXA 2015 T (Unisex) 0,25%
Rentenversicherungen 11,15% ST DAV 1994 R 4,00%
Rentenversicherungen 9,02% ST DAV 1994 R 3,25%
Rentenversicherungen 4,65% ST DAV 2004 R 2,75%
Rentenversicherungen 0,78% ST AXA 2006 R (Riester Unisex) 2,75%
Rentenversicherungen 3,01% ST DAV 2004 R 2,25%
Rentenversicherungen 0,25% ST AXA 2006 R (Riester Unisex) 2,25%
Rentenversicherungen 0,80% ST DAV 2004 R 1,75%
Rentenversicherungen 0,17% ST AXA 2006 R (Riester Unisex) 1,75%
Rentenversicherungen 3,35% ST AXA 2013 R (Unisex) 1,75%
Rentenversicherungen 0,06% ST DAV 2004 R 1,40%
Rentenversicherungen 0,01% ST DAV 2004 R 1,25%
Rentenversicherungen 0,26% ST AXA 2006 R (Riester Unisex) 1,25%
Rentenversicherungen 3,00% ST AXA 2013 R (Unisex) 1,25%
Rentenversicherungen 6,52% ST AXA 2013 R (Unisex) 0,90%
Rentenversicherungen 0,30% ST AXA 2006 R (Riester Unisex) 0,90%
Rentenversicherungen 1,17% ST AXA 2013 R (Unisex) 0,25%
Rentenversicherungen 0,02% ST AXA 2013 R (Unisex) 0,15%
Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen 1,91% IT Verbandstafel 1990 und ST 1986 M/F 4,00%
Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen 2,60% IT DAV 1997 I, TI, RI 3,25%
Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen 2,08% IT DAV 1997 I, TI, RI 2,75%
Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen 1,64% IT DAV 1997 I, TI, RI 2,25%
Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen 0,41% IT DAV 1997 I, TI, RI 1,75%
Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen 0,90% IT AXA 2013 I (Unisex) 1,75%
Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen 0,83% IT AXA 2013 I (Unisex) 1,25%
Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen 1,24% IT AXA 2013 I (Unisex) 0,90%
Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen 0,07% IT AXA 2013 I (Unisex) 0,25%
Altbestand
Kapital- und Risikoversicherungen 1,09% ST 1967 und früher 3,00%
Kapital- und Risikoversicherungen 10,82% ST 1986 M/F 3,50%
Rentenversicherungen 5,59% ST DAV 1994 R 4,00%
Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen 0,13% IT 11 amerik. Gesellschaften und ST 1967 3,00%
Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen 0,13% IT Verbandstafel 1990 und ST 1986 M/F 3,50%

* Unter Berücksichtigung von Zusatzreserven

Bei den Sterbetafeln ST AXA 2006 R, ST AXA 2010 T, ST AXA 2013 T, IT AXA 2013 I, ST AXA 2013 R und ST AXA 2015 T handelt es sich um Sterbetafeln, die im AXA Konzern nach anerkannten versicherungsmathematischen Methoden der DAV hergeleitet wurden.

Im Nachfolgenden wird zwischen Teilbestand I und Teilbestand II unterschieden. Dabei umfasst Teilbestand I alle Verträge, die nicht der ehemaligen DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung AG zuzuordnen sind, sowie alle Verträge der DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG ohne Tarifbezeichnung beginnend mit „DBV“. Alle anderen Versicherungen fallen unter Teilbestand II.

Für Versicherungen des Neubestandes, deren Rechnungszins über dem Referenzzins der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) in Höhe von 1,57 % liegt, wurde die Zinszusatzreserve einzelvertraglich entsprechend § 5 Absatz 4 DeckRV ermittelt. Für Versicherungen des Altbestandes wurde gemäß dem genehmigten Geschäftsplan ein Zinssatz von 1,57 % angesetzt. Die Berechnungen sowohl für Neu- als auch Altbestand erfolgten unter Ansatz von Storno- und Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten. In der aktuell gültigen Fassung der DeckRV §5 ist bei der Ermittlung des Referenzzinses für den Jahresabschluss die sogenannte Korridormethode angewendet worden.

Für den Bestand an Rentenversicherungen, die nach der Sterbetafel DAV 1994 R oder einer älteren Sterbetafel kalkuliert sind, wurde für die Deckungsrückstellung eine einzelvertragliche Vergleichsrechnung vorgenommen. Der Vergleichswert ergab sich für Teilbestand I aus einer aktuariell angemessenen Interpolation der Deckungsrückstellungen entsprechend der Sterbetafel für Rentenversicherungen DAV 2004 R - Bestand und DAV 2004 R - B20, für Teilbestand II unter Ansatz eines aktuariell angemessenen Sterblichkeitstrends in der Sterbetafel DAV 2004 R. Positive Differenzen zwischen Vergleichsreserve und ursprünglicher Reserve wurden unter Ansatz von Storno- und Kapitalwahlrechtsquoten gemäß DAV-Empfehlung oder unternehmenseigener Auswertungen aufgefüllt.

Für den Bestand an Berufsunfähigkeits-(zusatz-)versicherungen, die nach einer älteren Tafel als der Tafel DAV 1997 I, TI und RI kalkuliert wurden, erfolgt seit dem Jahr 1997 für die Deckungsrückstellung eine Vergleichsrechnung unter Berücksichtigung der Tafel DAV 1997 I, TI und RI. Der sich ergebende Anpassungsbedarf wurde in voller Höhe in der Deckungsrückstellung berücksichtigt.

Für Pflegerenten-(zusatz-)versicherungen wurde eine pauschale Reserve ermittelt, die bereits die Pflegewahrscheinlichkeiten gemäß der von der DAV empfohlenen Sterbetafel DAV 2008 P berücksichtigt.

Für den Versicherungsbestand der ab dem 21. Dezember 2012 verkauften geschlechtsunabhängig kalkulierten Tarife erfolgte eine Kontrollrechnung mit geschlechtsabhängigen Kalkulationsgrundlagen. Aufgrund dieser Kontrollrechnung erfolgte lediglich für einen besonderen Abrechnungsverband eine geringfügige Auffüllung von ungefähr 33 Euro. Ansonsten ergab sich kein Auffüllbedarf.

Die Deckungsrückstellung für Bonusversicherungssummen und Bonusrenten wurde nach denselben Grundlagen berechnet, wie sie zur Berechnung der Deckungsrückstellung der zugehörigen garantierten Leistung herangezogen wurden.

Bei fremdgeführten Konsortialverträgen sind die anteiligen Deckungsrückstellungen von den Konsortialführern nach deren Geschäftsplänen beziehungsweise deren Grundsätzen berechnet worden. In den Fällen, in denen die Angaben für das Geschäftsjahr noch nicht vorlagen, wurden die anteiligen Deckungsrückstellungen von uns auf Basis der Bilanzangaben der Konsortialführer der Vorjahre unter Berücksichtigung der uns im Geschäftsjahr bekannt gegebenen Geschäftsvorfälle hochgerechnet.

Die in Einzelreservierung gebildete Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle enthält die voraussichtlichen Leistungen für die zum Zeitpunkt der Bestandsfeststellung gemeldeten, aber noch nicht ausgezahlten Versicherungsfälle.

Für diejenigen Versicherungsfälle, die vor dem Abschlussstichtag eingetreten sind, aber erst nach der Bestandsfeststellung bekannt werden, wurde eine pauschale Spätschadenrückstellung gebildet, orientiert an Erfahrungswerten über die Höhe der fällig gewordenen Leistung, vermindert um die jeweils vorhandene Deckungsrückstellung.

Die Rückstellung für Schadenregulierungskosten wurde unter Beachtung des koordinierten Ländererlasses vom 22. Februar 1973 errechnet.

Bei der Rückstellung für Beitragsrückerstattung handelt es sich um erzielte Überschüsse, die vertraglich für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer bestimmt, aber den einzelnen Versicherungsverträgen noch nicht zugeteilt worden sind. Die innerhalb dieser Rückstellung gebundenen Mittel für Schlussüberschussbeteiligungen (Schlussüberschussanteile, Schlusszahlungen sowie Nachdividenden) wurden entsprechend den Bestimmungen des § 28 Absatz 7 RechVersV und dem für den Altbestand genehmigten Geschäftsplan ermittelt.

Für Versicherungen im Altbestand, die im Folgejahr nicht ablaufen, wurden die zu bindenden Mittel für Schlussüberschussbeteiligungen einzelvertraglich auf Basis der aktuell erreichten widerruflichen Anwartschaft an Schlussüberschussbeteiligung ermittelt und um die Restlaufzeit diskontiert. Die Diskontierung wurde hierbei für Teilbestand I mit einem Zinssatz von 2,0 %, für Teilbestand II mit einem Zinssatz von 1,3 % vorgenommen. Die Diskontsätze ermitteln sich gemäß dem für den Altbestand genehmigten Geschäftsplan und enthalten aktuariell angemessene Zuschläge als Korrektur für die durch vorzeitige Vertragsbeendigungen anfallenden Schlussüberschussbeteiligungen. Außerdem wurden für Schlussüberschussbeteiligungen bei Risikoversicherungen und Berufsunfähigkeits-(zusatz-)versicherungen, die in Prozent der gezahlten Beitragssumme definiert sind, die zu bindenden Mittel mit dem für das Folgejahr deklarierten Prozentsatz prospektiv errechnet und mit dem Verhältnis der abgelaufenen Versicherungsdauer beziehungsweise Aufschubzeit zu der gesamten Vertragsdauer gewichtet oder durch Bestimmung einer versicherungsmathematischen Rückstellung ermittelt und auf den Bilanztermin diskontiert. Die Diskontierung wurde hierbei sowohl für Teilbestand I als auch für Teilbestand II mit einem Zinssatz von 0 % vorgenommen.

Für Versicherungen des Neubestandes, die im Folgejahr nicht ablaufen, wurden die zu bindenden Mittel für Schlussüberschussbeteiligungen einzelvertraglich auf Basis der aktuell erreichten widerruflichen Anwartschaft an Schlussüberschussbeteiligung ermittelt und um die Restlaufzeit diskontiert. Die Diskontierung wurde hierbei für Teilbestand I mit einem Zinssatz von 4,3 %, für Teilbestand II mit einem Zinssatz von 4,8 % vorgenommen. Die Zinssätze ermitteln sich gemäß § 28 Absatz 7d RechVersV und enthalten aktuariell angemessene Zuschläge als Korrektur für die durch vorzeitige Vertragsbeendigungen anfallenden Schlussüberschussbeteiligungen.

Für im Folgejahr ablaufende Versicherungen wurden Mittel für die Schlussüberschussbeteiligungen undiskontiert und in der bei Ablauf anfallenden Höhe gebunden.

Um die Volatilität der Bewertungsreserven abzufedern, wird jährlich im Rahmen der Überschussdeklaration für die im Folgejahr auszuzahlende Beteiligung an den Bewertungsreserven eine Mindestbeteiligung (Sockelbeteiligung) deklariert. Diese wurde undiskontiert in der Rückstellung für Beitragsrückerstattung gebunden. Soweit die tatsächlich für den Versicherungsvertrag auszuzahlende Beteiligung an den Bewertungsreserven höher ist, wurde der übersteigende Teil für in der Höhe bereits feststehende Beträge zusätzlich zum Mindestwert gebunden.

Bei der Deckungsrückstellung im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird, wurde das Deckungskapital jeder einzelnen fondsgebundenen Lebensversicherung nach den Grundsätzen bestimmt, die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 143 VAG mitgeteilt worden sind. Für den Altbestand wurde der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigte Geschäftsplan zugrunde gelegt. Dabei werden die einzelnen Versicherungen grundsätzlich in Anteilseinheiten geführt, die zum Berechnungsstichtag mit ihrem Zeitwert bewertet und passiviert wurden.

Die Berechnung der Pensionsrückstellungen für leistungsorientierte Pensionszusagen erfolgt nach der Projected Unit Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren) unter Berücksichtigung aktueller Sterblichkeits- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten, zu künftiger Gehalts- und Lohnsteigerungen und Rententrendannahmen.

Durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften wurden die Vorschriften zur Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen in 2016 geändert. Demnach werden die Pensionsrückstellungen nicht mehr mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben, sondern mit dem der vergangenen zehn Geschäftsjahre, vorgegeben durch die Deutsche Bundesbank, abgezinst (§ 253 Absatz 2 Satz 1 HGB). Dabei wird pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Der sich ergebende Unterschiedsbetrag zwischen dem Wertansatz der Rückstellungen nach den beiden Bewertungskonzepten ist im Anhang unter der Position D.I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen angegeben (§ 253 Absatz 6 Satz 3 i. V. m. Satz 1 HGB).

Als Rechnungsgrundlage für die Sterblichkeits- und Invalidisierungsannahmen dienen die Heubeck-Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln GmbH, Köln.

Die Pensionsrückstellungen werden mit sogenanntem Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Absatz 2 HGB verrechnet, welches zum Zeitwert bewertet wird.

Für die Gesellschaftswechsler wurde der noch offene Verteilungsbetrag zusätzlich als sonstiger Aufwand angesetzt.

Die handelsbilanziellen Pensionsrückstellungen für die über den Trust rückgedeckten Pensionszusagen wurden im Geschäftsjahr nach dem IDW RH FAB 1.021 vom 30. April 2021 und dem Ergebnisbericht des Fachausschusses Altersversorgung der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. vom 26. April 2022 ermittelt. Die Bewertung erfolgte nach dem Deckungskapitalverfahren mit Passivprimat.

Die Anpassungen aus der jährlichen Überprüfung der versicherungsmathematischen Annahmen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung gebucht. Dabei wird das Wahlrecht gemäß Tz. 87 IDW HFA 30 angewendet, das heißt, der Effekt aus der Zinsänderung wird im Zinsergebnis dargestellt.

Die im Trust/CTA befindlichen Vermögenswerte (Aktivwerte) wurden handelsrechtlich im Geschäftsjahr nach dem IDW RH FAB 1.021 vom 30. April 2021 und dem Ergebnisbericht des Fachausschusses Altersversorgung der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. vom 26. April 2022 ermittelt.

Bei dem Trust handelt es sich um ein sog. Contractual Trust Arrangement (CTA), bei dem der DBV-Winterthur Vorsorge e.V. als Treuhänder Vermögenswerte zu den entsprechenden unmittelbaren Versorgungszusagen für den Treugeber (AXA-Konzernunternehmen) hält. Es handelt sich hierbei um saldierbares Deckungsvermögen iSv. § 246 Abs. 2 HGB.

Der Ansatz der Jubiläumsrückstellungen erfolgte nach der Projected Unit Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren) unter Berücksichtigung aktueller Sterblichkeits- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten, zukünftiger Gehalts- und Lohnsteigerungen sowie eines durchschnittlichen Marktzinses der vergangenen sieben Geschäftsjahre, vorgegeben durch die Deutsche Bundesbank. Dabei wird eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Als Rechnungsgrundlagen dienten die Heubeck-Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln GmbH, Köln. Bei der Ermittlung des Wertes wurden nur die Verpflichtungen gegenüber solchen Mitarbeitern einbezogen, die am Bilanzstichtag mindestens zehn Jahre in den Diensten des Unternehmens standen.

Die Steuerrückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Geschäft und die anderen Verbindlichkeiten wurden nach § 253 Abs. 1 HGB mit den Erfüllungsbeträgen, Rechnungsabgrenzungsposten mit den Nominalwerten angesetzt.

Die übrigen, nicht einzeln erwähnten Passivposten sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.

Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge und Aufwendungen wurden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.

In Rückdeckung übernommenes Geschäft

Bei dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft wurden die versicherungstechnischen Rückstellungen unter Berücksichtigung von Portefeuille-Eintritten und Austritten nach den Aufgaben des Zedenten bilanziert. Die Anteile der Retrozessionäre an diesen Rückstellungen entsprachen den vertraglichen Vereinbarungen.

Aus abrechnungstechnischen Gründen wurde das konzernfremde Geschäft mit einer Zeitverschiebung von einem Jahr in den Jahresabschluss einbezogen. Eine zeitgleiche Verrechnung erfolgte für das von den Gesellschaften der AXA Gruppe übernommene Geschäft.

Grundlagen für die Währungsumrechnung

Fremdwährungspositionen werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Für Fremdwährungspositionen gilt folgendes:

Der beizulegende Wert in Euro ergibt sich durch die Umrechnung des beizulegenden Werts in fremder Währung mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag.

Die (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro basieren auf einem historischen Devisenkurs.

Übersteigt der beizulegende Wert in Euro die (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro, so werden die Fremdwährungspositionen weiterhin zu (fortgeführten) Anschaffungskosten angesetzt.

Ergibt sich dagegen im Vergleich zwischen den (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro und dem beizulegenden Wert in Euro ein negativer Unterschiedsbetrag, so wird

bei monetären Vermögensgegenständen (Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Ausleihungen an Beteiligungen, Inhaberschuldverschreibungen und sonstige festverzinsliche Wertpapiere, Sonstige Ausleihungen, Einlagen bei Kreditinstituten) die währungskursbedingte Wertminderung erfasst, jedoch können Änderungen des beizulegenden Werts in Fremdwährung kompensatorisch wirken.
bei nicht-monetären Vermögensgegenständen (Anteile an verbundenen Unternehmen, Anteile an Beteiligungen, Aktien, Anteile an Investmentvermögen und nicht-festverzinsliche Wertpapiere) des Anlagevermögens die währungskursbedingte Wertminderung (unter Beachtung einer möglichen kompensatorischen Wirkung des beizulegenden Werts in Fremdwährung) grundsätzlich erfasst, es sei denn, konkrete Anhaltspunkte sprechen gegen eine dauerhafte Wertminderung.

Ergibt sich für monetäre Vermögensgegenstände, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung aufgrund von Währungskursänderungen bilanziert wurde, im Vergleich zwischen den (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro und dem beizulegenden Wert in Euro eine stille Reserve, wird eine Werterhöhung erfasst, soweit der beizulegende Wert die Anschaffungskosten nicht übersteigt. Für nicht-monetäre Vermögensgegenstände wird eine Wertaufholung erfasst, sofern die Gründe für den Ansatz des niedrigeren beizulegenden Wertes nicht mehr existierten; in diesem Fall stellen die fortgeführten Anschaffungskosten die Obergrenze dar.

Zeitwerte der Kapitalanlagen

Die Offenlegung von Zeitwerten der Kapitalanlagen erfolgte entsprechend den Vorschriften §§ 54 ff. der RechVersV. Die Angaben werden zum Bilanzstichtag erstellt.

Die beizulegenden Zeitwerte für Grundstücke, ihre Bestandteile und ihr Zubehör sowie für grundstücksgleiche Rechte, Rechte an diesen und Rechte an Grundstücken werden über das Ertragswertverfahren in Anlehnung an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2805) ermittelt.

Die beizulegenden Zeitwerte werden regelmäßig anhand von externen Gutachten neu ermittelt. Im Geschäftsjahr wurden die Zeitwerte von sieben Grundstücken und Bauten neu bewertet (im Vorjahr acht Neubewertung)

Die beizulegenden Zeitwerte der Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden nach Ertragswertverfahren, mit Börsenwerten zum Bilanzstichtag oder mit dem anteiligen Eigenkapital angesetzt.

Die beizulegenden Zeitwerte der als Ausleihungen an verbundene Unternehmen klassifizierten Schuldverschreibungen und Darlehen wurden anhand der Swap-Kurve (ICAP 1 - 50 Jahre) und der Euribor-Zinssätze im Geldmarktbereich (1 Tag - 11 Monate) sowie anhand von bonitäts- und laufzeitspezifischen Risikozuschlägen per 31. Dezember 2023 ermittelt. Die beizulegenden Zeitwerte der auf den Namen lautenden Papiere wurden anhand der anteiligen Nettoinventarwerte zum Bilanzstichtag ermittelt.

Der beizulegende Zeitwert der als Ausleihung an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, klassifizierten Schuldverschreibungen wurde anhand der Swap-Kurve (ICAP 1 - 50 Jahre) und der Euribor-Zinssätze im Geldmarktbereich (1 Tag - 11 Monate) sowie anhand von bonitäts- und laufzeitspezifischen Risikozuschlägen per 31. Dezember 2023 ermittelt.

Als beizulegende Zeitwerte für Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere wurden Börsenkurse, Rücknahmepreise oder Nettoinventarwerte per 31. Dezember 2023 verwendet. Für Anteile an offenen Immobilienfonds, die zur Rücknahme ausgesetzt sind, wurden als beizulegende Zeitwerte Rücknahmepreise abzüglich eines angemessenen Risikoabschlages angesetzt.

Als beizulegende Zeitwerte für Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere wurden im Wesentlichen die Börsenkurse per 31. Dezember 2023 angesetzt. Die beizulegenden Zeitwerte der Wertpapiere ohne Börsennotierung wurden auf der Grundlage von Discounted-Cashflow-Methoden ermittelt.

Die beizulegenden Zeitwerte der Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen wurden anhand der Swap-Kurve (ICAP 1 - 50 Jahre) und der Euribor-Zinssätze im Geldmarktbereich (1 Tag - 11 Monate) sowie anhand von bonitätsspezifischen Risikozuschlägen per 31. Dezember 2023 ermittelt.

Die beizulegenden Zeitwerte für Schuldscheindarlehen und Namenspapiere, übrige Ausleihungen und andere Kapitalanlagen wurden anhand der Swap-Kurve (ICAP 1 - 50 Jahre) und der Euribor-Zinssätze im Geldmarktbereich (1 Tag - 11 Monate) sowie anhand von bonitäts- und laufzeitspezifischen Risikozuschlägen per 31. Dezember 2023 ermittelt.

Als beizulegende Zeitwerte der Policendarlehen wurden die Buchwerte angesetzt.

Die beizulegenden Zeitwerte der Einlagen bei Kreditinstituten entsprechen aufgrund des kurzfristigen Charakters den Buchwerten.

Als beizulegende Zeitwerte der Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen wurden die Rücknahmepreise am Bilanzstichtag verwendet.

Einbeziehung in den Konzernabschluss

Durch die Einbeziehung der Gesellschaft in den Konzernabschluss der AXA S.A., Paris, verlegten wir einzelne Buchungsschlusstermine und grenzten die Zahlungsvorgänge über die sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten ab. Es ergaben sich dadurch keine wesentlichen Einflüsse auf die Darstellung der Vermögens,- Finanz- und Ertragslage.

Angaben zur Bilanz

Aktiva

Entwicklung der Aktivposten A.I. bis A.III. im Geschäftsjahr 2023

in Tsd. Euro
Bilanzwerte* Bilanzwerte** Währungskursänderungen*** Zugänge
Vorjahr 1.1.2023
A. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 100.507 100.507 - 21.325
A. II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.496.968 2.925.114 - 190.802
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 696.810 696.810 - 329.542
3. Beteiligungen 31.059 30.839 - -
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 25.556 25.556 827 1.457
Summe A.II. 5.250.393 3.678.319 827 521.802
A. III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 15.955.223 10.045.106 - 1.048.959
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 8.126.734 4.203.620 -2 108.404
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 18.090 18.090 - 3.100
4. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 3.296.722 1.677.609 - 10.944
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 3.774.874 1.776.130 - 131
c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine 38.000 21.370 - 29.851
d) übrige Ausleihungen 601.534 583.499 181 34.923
5. Einlagen bei Kreditinstituten - - - 3.000
6. Andere Kapitalanlagen 21.067 21.067 - 79.851
Summe A.III. 31.832.244 18.346.492 179 1.319.163
Zwischensumme A.I. bis A.III. 37.173.144 22.125.318 1.006 1.862.290
Gesamt 37.173.144 22.125.318 1.006 1.862.290
Entwicklung der Aktivposten A.I. bis A.III. im Geschäftsjahr 2023

in Tsd. Euro
Abgänge Zuschreibungen Abschreibungen Bilanzwerte Berichtsjahr
A. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 36.548 - 5.041 80.243
A. II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 185.130 2.274 3.903 2.929.158
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 17.396 - - 1.008.955
3. Beteiligungen 26 2.212 17 33.008
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht - - - 27.840
Summe A.II. 202.552 4.486 3.920 3.998.962
A. III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 1.340.069 3.045 9.447 9.747.593
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 342.468 - - 3.969.555
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 1.575 - - 19.615
4. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 63.486 - - 1.625.067
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 129.667 - 2.720 1.643.874
c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine 26.849 - - 24.372
d) übrige Ausleihungen 25.844 - - 592.759
5. Einlagen bei Kreditinstituten - - - 3.000
6. Andere Kapitalanlagen 71.886 - 77 28.955
Summe A.III. 2.001.844 3.045 12.244 17.654.790
Zwischensumme A.I. bis A.III. 2.240.944 7.531 21.205 21.733.995
Gesamt 2.240.944 7.531 21.205 21.733.995

* AXA Lebensversicherung AG

** Pro-Forma-Werte (AXA Lebensversicherung AG ohne auf AGER Lebensversicherung AG abgespaltenen Bestand)

*** In der Gewinn- und Verlustrechnung wird diese Position unter den Aufwendungen aus Abschreibungen ausgewiesen.

Zeitwerte der Kapitalanlagen gemäß § 54 RechVersV 2023 2022 (AXA Lebensversicherung AG)
in Tsd. Euro Bilanzwerte Zeitwerte Bilanzwerte Zeitwerte
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zu Anschaffungskosten bilanziert zum Nennwert bilanziert Summe zu Anschaffungskosten bilanziert
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A. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 80.243 178.436 - 178.436 100.507 228.786
A. II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.929.158 3.174.201 - 3.174.201 4.486.968 4.804.934
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.008.955 953.928 - 953.928 696.810 609.678
3. Beteiligungen 33.008 48.111 - 48.111 31.059 34.720
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 27.840 27.840 - 27.840 25.556 25.782
Summe A.II. 3.998.962 4.204.080 - 4.204.080 5.240.392 5.475.114
A. III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 9.747.593 9.072.903 - 9.072.903 15.955.223 14.178.596
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 3.969.555 3.179.761 - 3.179.761 8.126.734 6.281.195
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 19.615 18.403 - 18.403 18.090 17.019
4. Sonstige Ausleihungen 3.886.072 3.730.483 - 3.730.483 7.711.130 7.141.809
5. Einlagen bei Kreditinstituten 3.000 - 3.000 3.000 - -
6. Andere Kapitalanlagen 28.955 34.516 - 34.516 21.067 27.435
Summe A.III. 17.654.790 16.039.066 3.000 16.039.066 31.832.244 27.646.054
Summe A. Kapitalanlagen 21.733.995 20.418.582 3.000 20.421.582 37.173.144 33.349.954
Agien und Disagien - - - - 1.001 -
Summe Kapitalanlagen zum Bilanzwert inkl. Agien und Disagien 21.733.995 20.418.582 3.000 20.421.582 37.174.145 33.349.954
Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert inkl. Agien und Disagien -1.312.413
Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert ohne Agien und Disagien -1.312.413
Zeitwerte der Kapitalanlagen gemäß § 54 RechVersV 2022 (AXA Lebensversicherung AG) 2022 (Pro-Forma-Werte)
in Tsd. Euro Zeitwerte Bilanzwerte Zeitwerte
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zum Nennwert bilanziert Summe zu Anschaffungskosten bilanziert zum Nennwert bilanziert Summe
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A. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken - 228.786 100.507 228.786 - 228.786
A. II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen - 4.804.934 2.925.114 3.299.031 - 3.299.031
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen - 609.678 696.810 609.678 - 609.678
3. Beteiligungen - 34.720 30.839 34.500 - 34.500
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht - 25.782 25.556 25.782 - 25.782
Summe A.II. - 5.475.114 3.678.319 3.968.991 - 3.968.991
A. III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere - 14.178.596 10.045.106 9.113.995 - 9.113.995
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere - 6.281.195 4.203.620 3.208.879 - 3.208.879
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen - 17.019 18.090 17.019 - 17.019
4. Sonstige Ausleihungen - 7.141.809 4.058.608 3.751.775 - 3.751.775
5. Einlagen bei Kreditinstituten - - - - - -
6. Andere Kapitalanlagen - 27.435 21.067 27.414 - 27.414
Summe A.III. - 27.646.054 18.346.491 16.119.082 - 16.119.082
Summe A. Kapitalanlagen - 33.349.954 22.125.317 20.316.859 - 20.316.859
Agien und Disagien - - 1.001 - - -
Summe Kapitalanlagen zum Bilanzwert inkl. Agien und Disagien - 33.349.954 22.126.318 20.316.859 - 20.316.859
Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert inkl. Agien und Disagien -3.824.191 -1.809.459
Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert ohne Agien und Disagien -3.823.190 -1.808.458

Die Gesamtsumme der Anschaffungskosten der in die Überschussbeteiligungen einzubeziehenden Kapitalanlagen vor Berücksichtigung des Sicherungsbedarf beträgt 13.096,3 Mio. Euro. Die Gesamtsumme des beizulegenden Zeitwerts selbiger Kapitalanlagen beläuft sich auf 12.262,9 Mio. Euro. Hieraus ergibt sich ein Saldo von -833,5 Mio. Euro.

Aktiva

A. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

Bei der AXA Lebensversicherung AG befanden sich zum 31. Dezember 2023 fremdgenutzte Bauten in Höhe von 80,2 Mio. Euro im Bestand (2022: 100,5 Mio. Euro). Eigengenutzte Grundstücke und Bauten waren im Geschäftsjahr 2023 nicht im Bestand des Unternehmens.

A. II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Weiterführende Angaben zu Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen, die dem Anlagevermögen zugeordnet werden:

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 waren dem Anlagevermögen Anteile an verbundenen Unternehmen mit einem Gesamtbuchwert in Höhe von 1.236,7 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten von insgesamt 99,6 Mio. Euro (2022: 140,7 Mio. Euro) aufweisen.

Hieraus ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit außerplanmäßiger Abschreibungen (inkl. Währungskursabschreibungen) in Höhe von 3,9 Mio. Euro (2022: 0,0 Mio. Euro).

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 waren dem Anlagevermögen Kapitalanlagen in Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, mit einem Gesamtbuchwert in Höhe von 414,5 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten von insgesamt 58,3 Mio. Euro (2022: 87,5 Mio. Euro) aufweisen.

Hieraus ergab sich im Geschäftsjahr keine Notwendigkeit für außerplanmäßige Abschreibungen (2022: 0,0 Mio. Euro).

Pflichtangaben nach § 285 Nr. 11 und Nr. 11 a) HGB

An folgenden Unternehmen sind wir wesentlich beteiligt:

in Tsd. Euro 2023
Arnulfpark Gewerbebau MK 4 GmbH & Co. KG, Köln*
Anteil am Gesellschaftskapital 94,90%
Eigenkapital 47.697
Ergebnis des Geschäftsjahres 2.174
Arnulfpark Gewerbebau MK 4 Verwaltungs-GmbH, Köln*
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 39
Ergebnis des Geschäftsjahres -4
Arnulfpark Wohnbau GmbH & Co. KG, Köln*
Anteil am Gesellschaftskapital 94,90%
Eigenkapital 37.621
Ergebnis des Geschäftsjahres 178
Arnulfpark Wohnbau Verwaltungs-GmbH, Köln*
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 39
Ergebnis des Geschäftsjahres -4
AXA Alternative Participations SICAV II, Luxemburg*
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 1.277.442
Ergebnis des Geschäftsjahres 100.741
AXA GER Alternative Investments B.V., Amsterdam*
Anteil am Gesellschaftskapital 20,00%
Eigenkapital 212.535
Ergebnis des Geschäftsjahres 526
AXA Germany Infrastructure Equity AFS SAS, Puteaux**
Anteil am Gesellschaftskapital 32,00%
Eigenkapital 242.237
Ergebnis des Geschäftsjahres 1.628
AXA Germany Infrastructure Equity SAS, Puteaux**
Anteil am Gesellschaftskapital 32,00%
Eigenkapital 279.698
Ergebnis des Geschäftsjahres 9.179

* Eigenkapital und Ergebnis des Geschäftsjahres gemäß Jahresabschluss 2022.

** Eigenkapital und Ergebnis des Geschäftsjahres gemäß Jahresabschluss 2021.

in Tsd. Euro 2023
AXA Infrastructure Investissement SAS, Paris*
Anteil am Gesellschaftskapital 10,00%
Eigenkapital 378.060
Ergebnis des Geschäftsjahres 71.572
Haumea GmbH & Co. KG, Köln*
Anteil am Gesellschaftskapital 51,00%
Eigenkapital 2.617.056
Ergebnis des Geschäftsjahres 4.004
Kölner Spezial Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung, Köln**
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 2.141
Ergebnis des Geschäftsjahres 478
Promociones Lladero SA, Barcelona*
Anteil am Gesellschaftskapital 10,43%
Eigenkapital 293.264
Ergebnis des Geschäftsjahres 2.001
Tulpe B.V., Amsterdam**
Anteil am Gesellschaftskapital 30,00%
Eigenkapital 109.019
Ergebnis des Geschäftsjahres -27

* Eigenkapital und Ergebnis des Geschäftsjahres gemäß Jahresabschluss 2022.

** Eigenkapital und Ergebnis des Geschäftsjahres gemäß Jahresabschluss 2021.

A. III. Sonstige Kapitalanlagen

Kapitalanlagen, die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 341b Absatz 2 HGB bewertet werden

Auf der Grundlage nachfolgender Darstellungen nimmt die AXA Lebensversicherung AG die Möglichkeit gemäß § 341b HGB in Anspruch, Kapitalanlagen nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften zu bewerten, weil sie dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.

Die Entscheidung über die Zweckbestimmung der Kapitalanlagen ist mit Beschluss des Vorstandes der AXA Lebensversicherung AG wie folgt getroffen worden:

1. Zum 31. Dezember 2023 waren Kapitalanlagen mit einem Buchwert von 13,7 Mrd. Euro gemäß § 341b HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet (2022: 14,1 Mrd. Euro). Dies entspricht einem Anteil von 63,0 % an den gesamten Kapitalanlagen (2022: 63,6 %).

2. Grundlage für die Bestimmung

Die Bestimmung, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wird aus folgenden Indikatoren abgeleitet:

2.1. Die AXA Lebensversicherung AG ist in der Lage, die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewerteten Kapitalanlagen so zu verwenden, dass sie dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen können.

2.2 Aufgrund der laufenden Liquiditätsplanung besitzt die AXA Lebensversicherung AG die Fähigkeit zur Daueranlage der betreffenden Kapitalanlagen.

2.3. Die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewerteten Kapitalanlagen werden in der Buchhaltung jeweils auf gesonderten Konten von den anderen Wertpapieren getrennt erfasst. Eine depotmäßige Trennung von Anlage- und Umlaufvermögen ist gewährleistet.

3. Voraussichtlich dauernde Wertminderung

Bei den nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewerteten Kapitalanlagen werden Abschreibungen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung (gemäß § 341b HGB) vorgenommen.

Die Methoden für die Beurteilung der voraussichtlich dauernden Wertminderung bei Aktien, Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.

Bei Investmentanteilen an Immobilienfonds ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 2,6 Mio. Euro (2022: 0,4 Mio. Euro).

Bei Investmentanteilen, die überwiegend Rentenpapiere beinhalten, ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 5,1 Mio. Euro (2022: 99,1 Mio. Euro).

Bei Investmentanteilen, die überwiegend Alternative Investments beinhalten, ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 1,7 Mio. Euro (2022: 2,2 Mio. Euro).

Bei Investmentanteilen, die überwiegend Aktien beinhalten, ergab sich im Geschäftsjahr keine Notwendigkeit für außerplanmäßige Abschreibungen (2022: 0,0 Mio. Euro).

Zum 31. Dezember 2023 waren dem Anlagevermögen Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert von 7.503,0 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten in Höhe von 932,6 Mio. Euro ausweisen (2022: 1.307,2 Mio. Euro).

Weiterführende Angaben zu Anteilen bzw. Anlageaktien an inländischen oder vergleichbaren EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches aufgegliedert nach Anlagezielen sind unter der entsprechenden Anhangangabe erläutert.

Die Methoden für die Beurteilung der voraussichtlich dauernden Wertminderung bei Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Es ergab sich im Geschäftsjahr keine Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Abschreibungen (inkl. Währungskursabschreibungen) (2022: 0,4 Mio. Euro).

Zum 31. Dezember 2023 waren dem Anlagevermögen Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert von 3.894,1 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten in Höhe von 791,1 Mio. Euro ausweisen (2022: 994,8 Mio. Euro). Wir gehen nach Prüfung der Kriterien bezüglich einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung, aufgrund unserer langfristigen Halteabsicht sowie unserer Erwartung der zukünftigen Marktentwicklung von vorübergehenden Wertminderungen der Kapitalanlagen aus. Die Kriterien der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.

Nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertete Kapitalanlagen

in Tsd. Euro 2023
Bilanzwerte Zeitwerte
--- --- ---
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 9.719.059 9.044.292
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 3.969.555 3.179.761
Summe Wertpapiere 13.688.614 12.224.053
Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert -1.464.561

Weiterführende Angaben zu Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen, die dem Anlagevermögen zugeordnet werden

Zum 31. Dezember 2023 waren dem Anlagevermögen Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen mit einem Buchwert von 16,9 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten in Höhe von 1,4 Mio. Euro ausweisen (2022: 1,1 Mio. Euro). Die Methoden der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Es ergab sich im Geschäftsjahr keine Notwendigkeit für eine außerplanmäßige Abschreibung (2022: 0,0 Mio. Euro).

Weiterführende Angaben zu sonstigen Ausleihungen, die dem Anlagevermögen zugeordnet werden:

Zum 31. Dezember 2023 waren dem Anlagevermögen sonstige Ausleihungen mit einem Buchwert von 2.794,2 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten in Höhe von 273,0 Mio. Euro ausweisen (2022: 399,9 Mio. Euro). Die Methoden der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Es ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit außerplanmäßiger Abschreibungen in Höhe von 3,0 Mio. Euro (2022: 7,9 Mio. Euro).

Weiterführende Angaben zu anderen Kapitalanlagen, die dem Anlagevermögen zugeordnet werden:

Zum 31. Dezember 2023 waren dem Anlagevermögen keine Vermögensgegenstände in der Bilanzposition „andere Kapitalanlagen“ zugeordnet, die stille Lasten ausweisen (2022: 0,0 Mio. Euro). Die Methoden der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Es ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit außerplanmäßiger Abschreibungen in Höhe von 0,1 Mio. Euro (2022: 0,1 Mio. Euro).

B. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen

Bei den hier aufgeführten Kapitalanlagen handelt es sich ausschließlich um Kapitalanlagen, deren Wert durch die Wertentwicklung oder durch die Überschüsse bei fondsgebundenen Verträgen bestimmt wurde.

in Tsd. Euro 2023 2022
Der Anlagestock bestand aus: Anzahl der Anteilseinheiten Anzahl der Anteilseinheiten
--- --- --- --- ---
A2A OFFENSIV - - 84.221 1.818
AB SICAV I-EM MK MA-IA 9.032 149 7.604 111
AB-THM -AX 102.950 10.808 99.171 9.363
ACATIS GL VALUE TOTAL RET UI 3.678 1.255 3.682 1.044
ADVISOR GLOBAL OP 13.789 1.636 14.582 1.498
AM MSCI WRLD ESG LEAD SELECT - - 8.287 517
AMUNDI GLO ECO ESG-A EUR C 2.814 1.083 220 80
AMUNDI GLO ECO ESG-I2 EUR C 977 2.210 571 1.202
AMUNDI INDEX MSCI EUROPE SRI 2.881 221 1.754 115
AMUNDI INDEX MSCI WRLD SRI 8.775 769 4.733 344
AMUNDI MSCI PACIFIC EXJ SRI 9 5 3 2
AMUNDI MSCI WORLD ESG LEADRS 1.265 95 - -
AMUNDI PRIME GLOBAL UCITS C 129.237 3.276 55.523 1.174
AMUNDI US PIONEER FD-A EUR C 383.684 7.267 377.648 5.838
AMUNDI-BD EURO AGGR-A2E D 324 29 299 26
APO FORTE INKA 4.565 299 4.448 266
APO FORTE INKA-V 8.705 1.027 6.437 685
APO MEZZO INKA 3.371 232 3.231 204
APO MEZZO INKA-V 5.167 581 3.844 394
APO PIANO INKA 354 24 314 20
APO PIANO INKA-V 577 61 405 40
ARIDEKA-CF 112 9 102 8
AXA CHANCE INVEST A CAPITALISATION EUR 10.548.696 1.047.601 10.919.471 991.614
AXA CHANCE INVEST B CAPITALISATION EUR 289.384 20.058 215.653 13.481
AXA DEFENSIV INVEST A CAPITALISATION EUR 6.322.744 345.267 5.672.440 296.235
AXA DEFENSIV INVEST B CAPITALISATION EUR 49.679 2.487 42.652 2.030
AXA EUROPA DISTRIBUTION EUR 37.106 2.817 37.997 2.574
AXA IM ACT BIODIVERSITY EQUITY UCITS ETF ACCUMULATION EUR 1.267 15 - -
AXA IM ACT CLIMATE EQUITY UCITS ETF (H) ACCUMULATION EUR 271 4 - -
AXA IM EUROBLOC EQUITY B ACCUMULATION EUR 588.013 9.443 611.916 8.389
AXA IM GLOBAL EQUITY QI A ACCUMULATION EUR 34.977 1.156 24.252 681
AXA IM GLOBAL EQUITY QI B ACCUMULATION EUR 248.775 6.453 226.607 5.031
AXA IM GLOBAL SMALL CAP EQUITY QI A ACCUMULATION EUR 3.678 78 2.997 55
AXA IM GLOBAL SMALL CAP EQUITY QI B ACCUMULATION EUR 15.889 684 11.680 443
AXA IM US EQUITY QI B ACCUMULATION EUR 3.597 121 3.349 98
AXA RENTEN EURO DISTRIBUTION EUR 65.496 1.709 69.774 1.706
AXA WACHSTUM INVEST A CAPITALISATION EUR 3.386.353 261.135 3.460.937 247.804
AXA WACHSTUM INVEST B CAPITALISATION EUR 167.220 10.362 130.620 7.423
AXA WELT DISTRIBUTION EUR 69.049 12.177 68.057 10.239
AXA WF ACT GREEN BONDS I CAPITALISATION EUR 3.080 295 1.859 166
AXA WF ACT SOCIAL PROGRESS F CAPITALISATION EUR 124 16 124 15
AXA WF DEFENSIVE OPTIMAL INCOME I CAPITALISATION EUR 1 - - -
AXA WF EURO GOVERNMENT BONDS I CAPITALISATION EUR 63 8 - -
AXA WF EVOLVING TRENDS A CAPITALISATION EUR 26.780 6.995 14.267 3.315
AXA WF EVOLVING TRENDS I CAPITALISATION EUR 547 159 384 98
AXA WF FRAMLINGTON SUSTAINABLE EUROPE I CAPITALISATION EUR 34 12 1 -
AXA WF GLOBAL INFLATION BONDS A CAPITALISATION EUR 3.168 444 3.212 446
AXA WF GLOBAL INFLATION BONDS F CAPITALISATION EUR 18 2 19 2
AXA WF GLOBAL STRATEGIC BONDS A (H) CAPITALISATION EUR 24.315 2.683 25.297 2.749
AXA WF GLOBAL STRATEGIC BONDS F (H) CAPITALISATION EUR 1.132 131 1.012 115
AXA WF OPTIMAL INCOME A CAPITALISATION EUR PF 11.440 2.344 12.623 2.417
AXA WF SUSTAINABLE EQUITY QI I CAPITALISATION EUR 420 128 59 16
AXA WFII EUROPEAN OPPORTUNITIES EQUITIES A DISTRIBUTION EUR 817.158 12.174 836.363 10.976
AXA WFII EVOLVING TRENDS EQUITIES A DISTRIBUTION USD 159.092 1.355 159.314 1.208
AXA WFII NORTH AMERICAN EQUITIES A DISTRIBUTION USD 455.166 11.959 473.936 10.843
BASKETFONDS-ALTE NEU W-BAEUR 6.152 78 5.938 68
BASKETFONDS-ALTE NEU W-DAEUR 3.812 45 3.151 34
BASKETFONDS-ALTE NEUE WELT 12.614 194 10.428 147
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in Tsd. Euro 2023 2022
Der Anlagestock bestand aus: Anzahl der Anteilseinheiten Anzahl der Anteilseinheiten
--- --- --- --- ---
BASKETFONDS-GLB TRENDS-BAEUR 1.211 15 998 11
BASKETFONDS-GLB TRENDS-DAEUR 2.539 29 2.160 22
BGF-EU MK-A2€ 587.424 23.362 597.456 20.612
BGF-EU MK-D2€ 4.597 209 3.238 127
BGF-EUR-A2€ 36.852 6.475 36.381 5.430
BGF-EUROPEAN FUND-D2RF EUR 107 21 76 13
BGF-WLD MIN-€A2 35.039 2.002 31.842 1.892
BGF-WORLD MINING-EI2 4.496 295 2.623 177
CANDRIAM SUS EQ EUROPE-R 1.024 33 244 7
CAPITAL GP NEW PERS-ZEUR 11.230 227 7.120 120
CARMIGNAC INVESTISSEMENT 23.789 41.470 24.362 35.713
CARMIGNAC PATRIMOINE 2.442 1.606 2.365 1.521
C-QUADRAT ARTS TOT RT GLB-A 6.563 824 6.621 817
C-QUADRAT BEST MOMENTUM -T 199 51 195 46
C-QUADRAT GR ST ESG S VTA 30.610 569 17.396 275
DEKAFONDS-CF 1.487 181 1.565 167
DEKALUXTEAM-GLOBAL SELECT-CF 315 92 305 69
DEKASELECT: NACH WACHSTUM 490 54 452 46
DEKASTRUKTUR 5 - WACHSTUM 378 37 333 31
DEKASTRUKTUR 5: CHANCEPLUS 103 31 95 26
DEUTSCHE QUANT EQUITY EUROPE 5.035 1.309 4.831 1.084
DJE-DIVIDENDE & SUBSTANZ-P 22.382 11.134 21.263 10.208
DWS AKKUMULA 805 1.453 698 1.058
DWS AKKUMULA-SC 506 945 453 704
DWS BALANCE 20.597 2.558 21.764 2.469
DWS DEUTSCHLAND 176.871 45.136 190.520 41.583
DWS DEUTSCHLANDEUR FC 8.027 2.144 6.729 1.528
DWS DEUTSCHLAND-GLC 29.134 7.263 28.482 6.042
DWS DEUTSCHLAND-GTFC 6.299 692 4.813 448
DWS EUROVESTA 33.008 5.595 35.435 5.336
DWS FNDS NCHTTIGGRNT-EURACC 6.778 659 6.948 654
DWS INVESTA-TFC EUR ACC 475 61 21 2
DWS SACHWERTE-INC 461 63 416 53
DWS TRC DEUTSCHLAND 8.967 1.575 9.620 1.534
DWS VERMOEGENSBILDUNGSFNDS I 7.354 1.953 7.318 1.640
DWS VERMOEGENSBILDUNGSFNDS R 18.095 282 21.011 312
FIDELITY FDS-EURO GROW-YACC 55.389 1.241 60.964 1.174
FIDELITY FDS-S E ASIA-AEUR ACC 253.006 7.729 246.507 7.962
FIDELITY FUNDS-EMEA-A ACCEUR 13.539 - - -
FIDELITY FUNDS-EMEA-Y ACCEUR 7.865 - - -
FIDELITY FUNDS-EMEA-YA EUR 9.206 92 6.899 61
FIDELITY MUL AS STR DEF-AAEUR 2.934 31 3.765 38
FIDELITY-ASIA FOCUS-Y EUR 29.793 577 20.968 426
FID-EMEA-A ACC€ 13.457 184 11.629 143
FID-EUROP GRW-A€ 11.522.743 201.648 11.533.749 177.274
FID-SMRT GL D-A€ 224.333 2.555 227.488 2.566
FINE F BALANCE B 26 3 26 3
FINE F OFFENSIVE B 16 2 16 2
FINE FOLIO ETF-STRATEGIE BALANCE 909 109 909 100
FLV BEBA ALPHA 56.150 1.412 57.556 1.289
FLV BEBA ALTA 61.404 3.580 63.267 3.131
FLV BEBA ALTA20 29.216 982 30.262 949
FLV BEBA ALTA50 23.400 1.130 26.538 1.151
FLV BEBA ALTA80 6.672 487 8.217 525
FLV BEBA GLOBAL 401.159 55.701 399.102 44.707
FLV BEBA SECTOR 91.594 2.670 89.322 2.206
FLV BEBA SOLI50 85.378 3.547 89.457 3.348
FLV BEBA SOLI80 3.089.547 7.168 3.009.731 6.531
FLV BEBA. BETA 342.059 36.607 350.607 30.310
FLV CLIP CHANCE 757.510 156.646 796.741 151.508
FLV CLIP PERFOR 127.863 20.670 134.296 20.200
FLV CLIP SI 25.914 3.582 26.627 3.518
FLV CLIP WA 229.454 38.422 241.914 37.702
FLV CO SI 19.953 1.810 20.922 1.813
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in Tsd. Euro 2023 2022
Der Anlagestock bestand aus: Anzahl der Anteilseinheiten Anzahl der Anteilseinheiten
--- --- --- --- ---
FLV CO WA 51.846 5.599 51.892 5.152
FLV TRI CHANCE 180.013 36.818 185.385 34.860
FLV TRI SI 7.333 993 7.474 966
FLV TRI WA 41.817 7.055 48.192 7.569
FONDAK-A 5.552 1.106 5.225 917
FONDAK-A20 1.736 184 1.704 159
FRANK TP INV EMG MKT-A YDIS$ 319.150 11.663 314.230 10.820
FRANKLIN TEMPLETON INVESTMENT FUNDS - TEMPLETON GROWTH EURO 10.744.138 220.792 11.021.929 195.088
FRANKLIN TEMPLETON INVESTMENT FUNDS - TEMPLETON GROWTH EURO 31.023 771 36.652 777
FT-GLOBAL FUND STRA-A ACCEUR 67.074 876 116.802 1.315
FT-GLOBAL FUND STRA-I ACCEUR 713 11 590 8
FVS MULTI ASSET GROWTH-IT 1.715 247 801 104
GWAY 2 12.219 2.404 8.792 1.379
HSB DYNAMIK 20 4.106 406 4.121 384
INDEXPARTIZIPATION EUROPA-AKTIEN AUGUST 64.626 1.290 53.642 783
INDEXPARTIZIPATION EUROPA-AKTIEN FEBRUAR 425.655 4.829 401.440 869
INDEXPARTIZIPATION MULTI ASSET AUGUST 323.171 3.471 313.597 382
INDEXPARTIZIPATION MULTI ASSET FEBRUAR 525.487 - 500.480 68
INDUSTRIA-A 93.804 13.394 101.096 13.060
INOVESTA CLASSIC OP 197.998 9.565 197.324 8.834
INOVESTA OPPORTUNITY OP 91.233 2.971 89.136 2.578
INVESCO JAPANESE VL EQ-AAYEN 15.670 198 12.370 142
ISHARES CORE MSCI PACIF X-JP 89 14 54 8
ISHARES MSCI EM SRI UCITS 36.501 230 20.959 134
JPM AGGREGATE BOND-AAEUR HED 1.106.261 9.403 1.108.481 9.123
JPM EURO CORPORATE BOND-A 5.686 87 5.125 73
JPM GLOBAL FOCUS-CEA 674 31 439 17
JPM INV-JPM US SELECT EQ-AEURA 16 6 16 5
JPMORGAN F-AMERICA EQTY-A-D$ 28.387 9.308 29.029 7.515
JPMORGAN F-EMER MKTS E-A-AEUR 184.594 3.876 173.022 3.573
JPMORGAN F-EMERG MKT EQ-C 6.109 757 4.202 508
JPMORGAN F-EU GOVER BOND-AAEUR 63.353 915 63.874 865
JPMORGAN F-EU GOVER BOND-CEURA 44 1 25 -
JPMORGAN F-GL FOCUS-AEURA 7.162 381 5.275 231
JPMORGAN F-GLB NAT RE-C ACCEUR 5.699 118 3.212 68
JPMORGAN F-JPM US VALUE-A-A$ 67.419 2.118 53.430 1.596
JPMORGAN F-JPM US VALUE-C$ 11.344 474 7.864 309
JPMORGAN FUNDS - EUROPE STRATEGIC VALUE FUND 30.251 511 29.923 458
JPMORGAN FUNDS - GLOBAL NATURAL RESOURCES FUND 38.157 785 28.807 607
KAPITAL PLUS-A 102.291 6.880 87.422 5.434
LA FRA SYS MULTI ASS ALL-R 26.218 3.172 26.218 3.004
LA FRNCISE SYS ETF PF GLOB-W 190.046 2.020 - -
M&G GLOBAL BASICS FD-EUR-A-ACC 69 4 62 3
M&G LX 1 GLOB THEMES-A EUR A 646.296 10.051 650.978 9.351
M&G LX 1 GLOB THEMES-C EUR A 2.222 36 2.015 30
MAGELLAN-D 386.238 7.412 392.303 7.297
MAN AHL TREND EUR D 5.038 715 5.248 777
MASTERFONDS-VV AUSGEWOGEN 255.717 18.800 259.627 18.101
MASTERFONDS-VV ERTRAG 84.664 5.337 79.872 4.795
MASTERFONDS-VV WACHSTUM 258.674 22.018 261.329 20.901
MFS FUNDS-EUROPE SM COM-W1-E 16.296 370 13.953 286
MFS MER-EUROPE SM COS-A1 EUR 50.642 3.704 47.834 3.182
MFS MER-EUROPEAN VALUE-A1EUR 67.626 4.024 59.192 3.221
MFS MER-EUROPEAN VALUE-W1EUR 11.750 284 10.036 220
MULTISELECT WELT-AKTIEN-I 2.881 409 3.074 382
NDR_Presse_SYN (02A) - 24 - -
NORDEA 1 SIC-GCL&ENV-BI-EUR 12.197 415 3.800 120
OEKOWORLD-OEKOVISION CLASSIC 1.014 207 973 186
PAT.SEL.AUSGEWO 146 29 146 26
PAT.SEL.DYNAMIK 5.498 1.363 5.498 1.221
PAT.SEL.VIPT200 11.223 2.074 11.223 2.009
PAT.SEL.WACHSTU 857 196 857 178
PATRIARCH LIONTRUST MPS DYNAMIC BETA 5 22 2 10 1
PATRIARCH LIONTRUST MPS DYNAMIC BETA 7 54 6 9 1
Fortsetzung nächste Seite
in Tsd. Euro 2023 2022
Der Anlagestock bestand aus: Anzahl der Anteilseinheiten Anzahl der Anteilseinheiten
--- --- --- --- ---
PATRIARCH SELECT CHANCE EUR 70.900 769 70.195 808
PATSELDYTREN200 9.493 1.852 9.493 1.797
PATSELWACHT200 5.784 1.113 5.784 1.055
PICTET - GLOBAL MEGATREND SELECTION 1.393 538 940 309
PIMCO GIS GL MULTI-ASST-EHAEUR 2.711 44 2.503 38
PIONEER INV SUBSTANZWERTE 8.030 520 7.420 441
PORTFOLIO BALANCE 10 (XFINT000PB18) 306.734 43.826 286.809 36.706
PORTFOLIO BALANCE 3 (XFINT000PB34) 1.514.903 157.171 1.740.509 167.646
PORTFOLIO BALANCE 5 (XFINT000PB59) 2.107.025 272.586 2.160.677 255.089
PORTFOLIO ETF 198.674 24.649 136.875 15.416
PORTFOLIO VERMAGENSVERWALTER I 27.751 2.982 24.449 2.431
PORTFOLIO VERMOEGENSVERWALTER 83.971 9.196 83.185 8.509
PORTFOLIO ZUKUNFT 44.463 6.006 29.495 3.437
PRIMA-KAPITALAUFBAU TR-I 1 2 - -
PS FVV DYNAMIK B 75 16 75 14
PS FVV VIP T 200 B 1.957 310 1.957 303
PS ETF TREND 200 8.907 859 8.907 843
PS FVV DT 200 B 3.940 668 3.940 654
PS FVV WACH B 89 17 89 16
PS FVV WT 200 B 2.720 454 2.720 434
RENDITDEKA-CF 110 2 98 2
SANTANDER-EUROPEAN DVD-AD 3.937 424 4.116 418
SANTANDER-SELECT DEFENSIVE-A 25.057 2.868 29.107 3.184
SANTANDER-SELECT DYNAMIC-A 165.087 25.402 180.204 25.068
SANTANDER-SELECT MODERATE-A 42.907 5.516 50.503 6.061
SARASIN EMERGINGSAR GLOBAL-A 261 58 320 72
SARASIN OEKOSAR EQUITY GL-AD 16.741 4.653 16.355 4.024
SARASIN SUST PF BALANCED EUR 579 127 568 121
SAUREN FDS SEL-GLB BALANCD-A 13.901 293 16.106 323
SCHDER INT SLEM EUR-Y9 74 4 74 -
SCHRODER INTL EMG EUROPE-BAC 2.029 34 1.978 24
SCHRODER INTL EURO BOND-A AC 547.096 10.535 573.782 10.358
SCHRODER INTL EURO BOND-C AC 19.209 402 17.703 346
SEB FUND 1 - SEB EUROPE FD-C 83.379 559 89.667 496
SEB FUND 1-GLB CHANC/RISK-DE 62.597 4.675 64.925 4.481
SECWAY 2 816 120 602 74
SOLWAY 50 - 2 1.320 164 1.258 139
SOLWAY 80 - 2 501 55 399 40
SONDERVER. PLUS 584.246 76.945 425.889 49.250
STARCAPITAL STARS FLEXIBEL-V - - 14 1
STRATEGIEDEPOT INDEX 116.639 28.071 103.529 22.796
SUST GLB THEM - I EUR 14.932 667 2.843 113
SWISSCANTO LU EURO GRN INV-B 971 153 907 131
Vermögensmanagement 100 - - 957 -
VF-MTX SUST EM MK LDR-IEUR 5 1 - -
VM 10 76.337 7.977 88.397 8.783
VM 100 4.869 979 5.885 1.075
VM 20 148.000 16.223 177.692 18.470
VM 30 104.308 12.050 120.762 13.187
VM 50 46.294 7.229 47.806 6.928
VM 60 9.539 1.534 11.175 1.663
VM 70 11.524 1.920 15.213 2.339
VM 80 3.974 750 4.200 724
VM 90 945 194 957 179
VM BASIS 94.424 7.817 223.452 8.822
VM GARANT 7.805 894 17.419 961
VONTOBEL-CLEAN TECHNOLOGY-I 642 380 820 213
Zeitwert per 31.12.2023 0 3.687.075 0,00 3.364.425

C. III. Sonstige Forderungen

in Tsd. Euro 2023 2022* 2022**
darin enthalten:
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 125.679 137.195 113.606
Noch zuzuordnende Zahlungsvorgänge aufgrund vorgezogener Buchungsschlusstermine 13.150 13.150 7.148
Forderungen aus Aktien, Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen 20.000 30.112 11.869
und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren
Forderungen aus Mitversicherungsverträgen (Führungsfremdgeschäft nicht 9.057 25.983 5.857
verbundener Unternehmen)
Fällige Zins- und Mietforderungen 5.832 30.625 14.160

* AXA Lebensversicherung AG

** Pro-Forma-Werte

D. III. Andere Vermögensgegenstände

Die Position „Andere Vermögensgegenstände“ bestand ausschließlich aus vorausgezahlten Versicherungsleistungen.

E. II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten

in Tsd. Euro 2023 2022* 2022**
darin enthalten:
auf Folgejahre entfallende Agiobeträge aus Derivaten - 1.001 1.001

* AXA Lebensversicherung AG

** Pro-Forma-Werte

Passiva

A. Eigenkapital

Das Eigenkapital der AXA Lebensversicherung AG per 31. Dezember 2023 betrug 383.498 Tsd. Euro (Vorjahr 383.498 Tsd. Euro). Dabei entfällt das eingeforderte Kapital unverändert in voller Höhe auf die AXA Konzern AG, die alleinige Aktionärin der Gesellschaft ist. Das Grundkapital beträgt 64.373.269 Euro. Es ist eingeteilt in 64.373.269 auf den Namen lautende vinkulierte Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 1,00 Euro.

Mit Abspaltungsvertrag vom 1. August 2023 wurde der Bestand der ehemaligen DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung AG (DWL-Geschäftsbereich) auf die AGER Lebensversicherung AG zu Buchwerten rückwirkend zum 1. Januar 2023 zur Aufnahme übertragen.

Die Abspaltung eines zu Buchwerten positiven Vermögenssaldos (abspaltungsbedingte bilanzielle Vermögensminderung) mindert das bilanzielle Eigenkapital des übertragenden Rechtsträgers. Daher reduziert sich das Eigenkapital der ALV um 210.815 Tsd. Euro. Für die Minderung des Eigenkapitals der ALV infolge der Abspaltung werden als erstes die freien Kapitalrücklagen gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von 83.785 Tsd. Euro herangezogen. Der verbleibende Betrag in Höhe von 127.030 Tsd. Euro wird durch Auflösung der anderen Gewinnrücklagen abgedeckt.

Im Geschäftsjahr 2023 wurde der anderen Gewinnrücklage ein Betrag von 59.500 Tsd. Euro entnommen, welcher als Bilanzgewinn ausgewiesen und zur Ausschüttung vorgeschlagen wird.

in Euro 2023 2022* 2022**
Gezeichnetes Kapital 31.12. 64.373.269 64.373.269 64.373.269
I. Eingefordertes Kapital 31.12. 64.373.269 64.373.269 64.373.269
Kapitalrücklage 1.1. 336.245.507 336.245.507 252.460.099
Vermögensminderung durch Abspaltung -83.785.408 0 0
II. Kapitalrücklage 31.12. 252.460.099 336.245.507 252.460.099
Gesetzliche Rücklage 31.12. 1.840.651 1.840.651 1.840.651
Andere Gewinnrücklagen 1.1. 191.853.545 191.853.545 64.823.546
Vermögensminderung durch Abspaltung -127.030.000 0 0
Umwandlung in Bilanzgewinn -59.500.000 0 0
Andere Gewinnrücklagen 31.12. 5.323.546 191.853.545 64.823.546
III. Gewinnrücklage 31.12. 7.164.196 193.694.196 66.664.196
IV. Bilanzgewinn 59.500.000 0 0
Summe Eigenkapital 31.12. 383.497.565 594.312.972 383.497.565

* AXA Lebensversicherung AG

** Pro-Forma-Werte

B. IV. Rückstellung für die erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung

in Tsd. Euro 2023 2022* 2022**
Stand zu Beginn des Geschäftsjahres*** 1.200.963 2.019.346 1.200.924
Entnahme im Geschäftsjahr 253.163 345.444 266.194
Zuweisung aus dem Überschuss des Geschäftsjahres 317.035 451.851 266.092
Anpassung im Rahmen der Abspaltung des DWL-Geschäftsbereichs - - 1.141
Stand am Ende des Geschäftsjahres 1.264.834 2.125.753 1.201.962
in Tsd. Euro 2023 2022* 2022**
Die RfB teilt sich folgendermaßen auf:
Es wurden festgelegt für noch nicht zugeteilte
a. laufende Überschussanteile 333.780 369.804 311.058
b. Schlussüberschussanteile 33.418 58.653 39.238
c. Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven 4.633 7.148 4.536
Anteile des Schlussüberschussanteil-Fonds für
d. die Finanzierung von Gewinnrenten 8.807 9.539 9.539
e. die Finanzierung von Schlussüberschussanteilen 211.904 420.682 214.562
f. die Finanzierung von Mindestbeteiligungen an Bewertungsreserven 19.198 33.520 18.792
Bindung gesamt 611.740 899.346 597.725
freie RfB 654.095 1.226.406 604.238

* AXA Lebensversicherung AG

** Pro-Forma-Werte

*** Differenz 2023 zum Endbestand des Vorjahres im Zusammenhang mit der Abspaltung des DWL-

Geschäftsbereichs

Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist erfolgsabhängig und für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer bestimmt.

D. I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Für die Pensionszusagen, die im Allgemeinen auf Dienstzeit und Entgelt der Mitarbeiter basieren und als unmittelbare Pensionszusagen erteilt wurden, werden Pensionsrückstellungen gebildet.

Die leistungsorientierten Pensionszusagen, welche im Allgemeinen auf Dienstzeit und Entgelt der Mitarbeiter basieren, werden teilweise durch Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Absatz 2 HGB gesichert.

Die durch die Unternehmen unwiderruflich auf den Trust, den DBV-Winterthur Vorsorge e. V., übertragenen Finanzmittel werden ausschließlich zur Bedeckung der von den Mitgliedsunternehmen an deren Mitarbeiter erteilten Pensionszusagen verwendet und sind durch Verpfändung der Ansprüche aus den Vermögenswerten an die Versorgungsberechtigten dem Zugriff etwaiger Gläubiger entzogen. Die Pensionsrückstellungen werden mit dem Deckungsvermögen verrechnet. Nach § 246 Absatz 2 HGB werden zudem die Zinsaufwendungen für die Altersversorgung, vermindert um die Zinserträge aus dem Deckungsvermögen, ausgewiesen.

Zusätzlich bestanden Pensionszusagen gegen Entgeltumwandlung. Diesen Pensionsverpflichtungen standen Erstattungsansprüche aus kongruenten, konzerninternen Rückdeckungsversicherungen in gleicher Höhe von 79 Tsd. Euro (2022: 16 Tsd. Euro) gegenüber, welche an den Versorgungsberechtigten verpfändet sind. Dabei entsprach der Zeitwert den historischen Anschaffungskosten. Bei den Rückdeckungsversicherungen handelt es sich um Deckungsvermögen im Sinne von § 246 Absatz 2 HGB, sodass aufgrund der Saldierung auf einen Ausweis verzichtet werden konnte. Der Aufwand für diese Pensionszusagen war gleich dem Beitragsaufwand zu den Rückdeckungsversicherungen und wird von den Arbeitnehmern getragen.

In Bezug auf die Pensionsrückstellungen bestand zum Ende des laufenden Geschäftsjahres ein noch nicht ausgewiesener Zuführungsbetrag in Höhe von 260 Tsd. Euro (2022: 613 Tsd. Euro), der bis spätestens zum 31. Dezember 2024 zu mindestens einem Fünfzehntel des zum 1. Januar 2010 ermittelten BilMoG-Fehlbetrages pro Jahr zugeführt wird.

Seit dem Geschäftsjahr 2016 werden die Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nicht mehr mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben, sondern mit dem der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Absatz 2 Satz 1 HGB). Der sich ergebende Unterschiedsbetrag zwischen dem Wertansatz der Rückstellungen nach den beiden Bewertungskonzepten beträgt 590 Tsd. Euro (2022: 1.123 Tsd. Euro). Zur Ermittlung dieses Unterschiedsbetrags wurde ein Zins (Siebenjahresdurchschnitt) von 1,76 % (2022: 1,45 %) angesetzt. Für den Unterschiedsbetrag gilt keine Gewinnabführungssperre gemäß des Schreibens des Bundesfinanzministeriums vom 23. Dezember 2016 (BStBl I 2017,41).

in Tsd. Euro 2023 2022* 2022**
Barwert der Pensionsverpflichtung 101.782 155.045 101.719
Unterschiedsbetrag -260 -613 -613
Zeitwert des Deckungsvermögens -42.451 -49.360 -45.955
Bilanzierte Nettoverpflichtung 59.071 105.071 55.150

* AXA Lebensversicherung AG

** Pro-Forma-Werte

Für die Pensionszusagen gegen Entgeltumwandlung entsprach der Zeitwert des Deckungsvermögens dem Deckungskapital der zugrunde liegenden Rückdeckungsversicherungen und flüssigen Mittel und damit den Anschaffungskosten. Darüber hinaus ergab sich insgesamt ein Zinsertrag von 933 Tsd. Euro (2022: 841 Tsd. Euro Aufwand), der sich aus 1.405 Tsd. Euro (2022: 841 Tsd. Euro) Zinsaufwendungen in Bezug auf die Pensionsrückstellung und 2.338 Tsd. Euro Zinserträge auf das Deckungsvermögen zusammensetzt.

Bei der Ermittlung der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden folgende Berechnungsfaktoren angewandt:

in % 2023 2022* 2022**
Rechnungszins 1,83 1,79 1,79
Rentenanpassung 2,00 1,90 1,90
Gehaltsdynamik 2,50 2,50 2,50

* AXA Lebensversicherung AG

** Pro-Forma-Werte

E. Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft

Hierbei handelt es sich um überwiegend längerfristige Verbindlichkeiten in Abhängigkeit von der jeweiligen Vertragslaufzeit.

F. I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft

In den Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern waren verzinslich angesammelte Überschussanteile von 313.404 Tsd Euro (2022: 338.885 Tsd Euro) enthalten, die dem Versicherungsnehmer nach Ablauf der Vertragslaufzeit ausgezahlt werden. Hierbei handelt es sich um überwiegend längerfristige Verbindlichkeiten in Abhängigkeit von der jeweiligen Vertragslaufzeit. Weiterhin beinhaltet die Position Leistungen an Versicherungsnehmer, die zum Bilanzstichtag noch nicht ausgezahlt wurden. Die Fristigkeit hier beträgt unter einem Jahr.

F. IV. Sonstige Verbindlichkeiten

in Tsd. Euro 2023 2022* 2022**
darin enthalten:
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 130.608 349.841 287.006
Noch zuzuordnende Zahlungsvorgänge aufgrund vorgezogener Buchungsschlusstermine 10.796 17.020 14.697
Verbindlichkeiten an die Finanzbehörde - 82 82
Sonstige Verbindlichkeiten aus Kapitalanlagen 4.078 17.778 8.592

* AXA Lebensversicherung AG

** Pro-Forma-Werte

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen nehmen in erster Linie durch eine geringere Steuerverrechnung aus der steuerlichen Organschaft mit der AXA Konzern AG ab. Daneben führt das geringere Jahresergebnis, welches aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags an die AXA Konzern AG abgeführt wird, zu einem Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen.

Bei den sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich überwiegend um kurzfristige Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden nicht.

Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, waren nicht vorhanden.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

I.1. a) Gebuchte Bruttobeiträge

in Tsd. Euro 2023 2022* 2022**
für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft:
- aus
Einzelversicherungen 1.407.231 1.874.540 1.495.707
Kollektivversicherungen 360.741 600.596 327.973
Gesamt 1.767.972 2.475.137 1.823.680
- untergliedert nach
laufenden Beiträgen 1.641.152 2.181.963 1.614.459
Einmalbeiträgen 126.820 293.174 209.220
Gesamt 1.767.972 2.475.137 1.823.679
- untergliedert nach Beiträgen im Rahmen von Verträgen
ohne Gewinnbeteiligung - - -
mit Gewinnbeteiligung 1.079.151 1.747.752 1.096.295
bei denen das Kapitalanlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird 688.821 727.385 727.385
Gesamt 1.767.972 2.475.137 1.823.680
in Rückdeckung übernommenes Versicherungsgeschäft:
Gesamt 6.810 15.006 15.006
Gesamtes Versicherungsgeschäft 1.774.782 2.490.143 1.838.686

* AXA Lebensversicherung AG

** Pro-Forma-Werte

Die Beiträge betreffen bis auf einen sehr geringen Umfang das Inlandsgeschäft.

Rückversicherungssaldo

Der Rückversicherungssaldo von 4.933 Tsd. Euro zu Gunsten der Rückversicherer (2022: 5.164 Tsd. Euro zu Lasten der Rückversicherer) setzt sich zusammen aus den verdienten Beiträgen der Rückversicherer, den Anteilen der Rückversicherer an den Brutto-Aufwendungen für Versicherungsfälle, den Brutto-Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (Rückversicherungsprovisionen und Gewinnbeteiligung) und den Veränderungen der Brutto-Deckungsrückstellung.

I.3. c) Erträge aus Zuschreibungen

Bei den Erträgen aus Zuschreibungen in Höhe von 8,8 Mio. Euro (2022: 16,1 Mio. Euro) handelte es sich um Wertaufholungen gemäß § 253 Absatz 5 HGB.

I.5. Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung

Die sonstigen versicherungstechnischen Erträge beinhalteten im Vorjahr eine Kompensationszahlung für die vorzeitige Beendigung des Quoten-Rückversicherungsvertrag durch die AXA Life Europe dac in Höhe von 21.580 Tsd. Euro.

I.10.b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen

Bei den Kapitalanlagen haben wir 18,7 Mio. Euro (2022: 108,7 Mio. Euro) außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Absatz 3 Satz 5 HGB, 0,3 Mio. Euro (2022: 1,5 Mio. Euro) außerplanmäßige Abschreibungen gemäß §256a HGB sowie 0,0 Mio. Euro (2022: 0,5 Mio. Euro) gemäß § 253 Absatz 4 HGB vorgenommen.

I.12. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung

Die sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen beinhalten Zinsen aus angesammelten Überschussanteilen und Direktgutschriften in Höhe von 35.019 Tsd. Euro (2022: 41.980 Tsd. Euro).

II.1. Sonstige Erträge

In den sonstigen Erträgen sind Zinsen nach § 233a AO in Höhe von 24 Tsd. Euro (2022: 9.084 Tsd. Euro) enthalten.

Aus der Altersversorgung ergab sich insgesamt ein Netto-Zinsertrag von 933 Tsd. Euro (2022: 841 Tsd. Euro Aufwand), welcher sich aus dem positivem Zinsänderungseffekt (332 Tsd. Euro Ertrag) und dem positivem Zinszuführungseffekt (601 Tsd. Euro) ergibt.

Aus Währungsumrechnung resultieren Erträge von 198 Tsd. Euro (2022: 82 Tsd. Euro).

II.2. Sonstige Aufwendungen

In den sonstigen Aufwendungen sind 25.305 Tsd. Euro aus Aufwendungen für Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit enthalten (2022: 3.509 Tsd. Euro).

Die Aufwendungen für das Unternehmen als Ganzes betrugen 5.044 Tsd. Euro (2022: 6.063 Tsd. Euro).

Aus Währungsumrechnung resultieren Aufwendungen in Höhe von 39 Tsd. Euro (2022: 197 Tsd. Euro).

II.5. Außerordentliche Aufwendungen

Gemäß Art. 67 Absatz 1 EGHGB wurde den Pensionsrückstellungen zu einem Fünfzehntel ein Betrag von 353 Tsd. Euro (2022: 353 Tsd. Euro) zugeführt.

II.4. Steuern vom Einkommen und Ertrag

Im Berichtsjahr wird ein Steuerertrag in Höhe von 8.917 Tsd. Euro (2022: Aufwand von 21.627 Tsd. Euro) ausgewiesen. Dieser Betrag enthält für das laufende Geschäftsjahr einen Aufwand aus Umlagen betreffend Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und Quellensteuer in Höhe von 31.623 Tsd. Euro (2022: 144.080 Tsd. Euro) sowie einen Ertrag aus der Veränderung der latenten Steuer in Höhe von 11.441 Tsd. Euro (2022: 107.751 Tsd. Euro). Daneben ist in 2023 im Wesentlichen ein Ertrag aus der Auflösung von Steuerumlagen sowie aus Steuererstattungen für Vorjahre in Höhe von 29.138 Tsd. Euro berücksichtigt.

Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personalaufwendungen

in Tsd. Euro 2023 2022* 2022**
1. Provisionen jeglicher Art der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft 127.455 142.649 133.165
2. Sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB 3.288 3.499 3.303
3. Löhne und Gehälter 4.649 4.214 4.214
4. Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung 174 172 172
5. Aufwendungen für Altersversorgung 11.176 8.082 1.838
Aufwendungen insgesamt 146.743 158.616 142.692

* AXA Lebensversicherung AG

** Pro-Forma-Werte

Direktgutschrift

Im Geschäftsjahr erfolgte eine Direktgutschrift in Höhe von 52,5 Mio. Euro (2022: 57,4 Mio. Euro).

Überschussbeteiligung für Versicherungsnehmer (Teil I)

Verträge, die nicht der ehemaligen DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung AG zuzuordnen sind
Verträge der DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG ohne Tarifbezeichnung beginnend mit „DBV“

Entsprechend den Bedingungen für die Überschussbeteiligung der in DM - ab 1.10.2001 in Euro - abgeschlossenen konventionellen Versicherungen werden für das in 2024 beginnende Versicherungsjahr die auf den folgenden Seiten genannten Sätze für laufende Überschussbeteiligung festgelegt. Abweichend hiervon gelten die auf den folgenden Seiten genannten Sätze für anwartschaftliche fondsgebundene Versicherungen und anwartschaftliche konventionelle Riester-Tarife ab der ersten in 2024 beginnenden, vertraglich vereinbarten Versicherungsperiode. Für Zinsüberschüsse auf Deckungskapital, das durch Ausübung der Garantieoption in konventionelles Deckungskapital umgeschichtet wurde, wird abweichend halbjährlich deklariert.

Für Rentenversicherungen mit Indexpartizipation (Relax I-Tarife), fondsgebundene Rentenversicherungen (Relax F-Tarife), neue klassische Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag (Classic Plus Police) oder Kapitalversicherung nach Tarif ALVVL6-3-20 mit Versicherungsbeginn vor 2024 gelten die deklarierten Überschusssätze jeweils ab dem Monat des zum Vertrag gehörigen Indexstichtages in 2024 für 12 Kalendermonate.

Für Rentenversicherungen mit Indexpartizipation (Relax I-Tarife), fondsgebundene Rentenversicherungen (Relax F-Tarife) oder Kapitalversicherung nach Tarif ALVVL6-3-22 mit Versicherungsbeginn in 2024 gelten die deklarierten Überschusssätze ab Versicherungsbeginn bis zum Ablauf des Monats vor dem zum Vertrag gehörigen Indexstichtag in 2025.

Für Zuzahlungen in 2024 zu Rentenversicherungen mit Indexpartizipation (Relax I-Tarife), fondsgebundenen Rentenversicherungen (Relax F-Tarife) oder neuen klassischen Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag (Classic Plus Police) gelten die deklarierten Überschusssätze ab dem Zuzahlungszeitpunkt bis zum Ablauf des Monats vor dem zum Vertrag gehörigen Indexstichtag in 2025.

Diese Regelungen gelten für die Aufschubzeit, Rentenbeginnphase sowie Aktivphase. Ab Übergang in eine konventionelle Verrentung gelten hierfür gültigen Sätze und Regelungen. Ausgenommen von diesen Regelungen sind die Zinssätze für das konventionelle Deckungskapital, welches sich durch Ausübung der Garantieoption ergibt (Deklaration erfolgt pro Quartal) sowie der Überschussanteil auf das Fondsguthaben (Rebates).

Für neue klassische Rentenversicherungen, (fondsgebundene) Rentenversicherungen und Rentenversicherungen mit Indexpartizipation gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn ab 1.1.2011 und einem Beitrag von über 1 Mio. Euro werden von den auf den folgenden Seiten festgelegten Überschusssätzen abweichende Überschussanteilsätze festgelegt. Diese werden dem Kunden zusammen mit dem für die Abweichung relevanten Zeitraum mitgeteilt.

Schlussüberschussanteil bzw. Nachdividende werden bei in 2024 ablaufenden berechtigten Versicherungen gezahlt. Kapitalversicherungen mit mehreren Erlebensfallteilauszahlungen erhalten den dauerunabhängigen Schlussüberschussanteil bzw. die Nachdividende zu 50 %, hiervon abweichend: Tarife der ehem. Colonia Lebensversicherung AG / Nordstern Lebensversicherung AG mit Rechnungszinssatz 3 % zu 55 % , Tarif 23, 53 und DMV zu 100 %.

Entsprechend § 153 Abs. 3 des Versicherungsvertragsgesetzes werden (überschuss)berechtigte Verträge bei Vertragsbeendigung bzw. bei Wechsel in den Rentenbezug an den dann vorhandenen Bewertungsreserven der Kapitalanlagen nach einem verursachungsorientierten Verfahren beteiligt. Bei festverzinslichen Wertpapieren ist seit Inkrafttreten des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) im August 2014 nur noch an den Bewertungsreserven zu beteiligen, die den sogenannten Sicherungsbedarf für Zinsgarantien übersteigen. Unter dem Begriff Bewertungsreserve ist nachfolgend immer der so modifizierte Wert zu verstehen.

Beteiligt werden im Wesentlichen kapitalbildende Versicherungen, konventionelle Rentenversicherungen, neue klassische Rentenversicherungen, fondsgebundene Versicherungen mit GarantModul und Hybridprodukte. Ebenfalls erfasst werden Überschussguthaben von Verträgen mit Überschusssystem „Verzinsliche Ansammlung“, auch wenn der Versicherungsvertrag selbst nicht diesen beteiligten Versicherungen zuzuordnen ist. Maßzahl für die Zuordnung der verteilungsfähigen Bewertungsreserven ist ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten (garantierten) Versichertenguthaben der letzten 10 Bewertungsstichtage. Ist ein Vertrag anspruchsberechtigt, so erhält er bei Vertragsbeendigung bzw. bei Wechsel in den Rentenbezug den gesetzlich vorgesehenen Anteil (50 %) an den Bewertungsreserven. Dabei werden die Bewertungsreserven zugrunde gelegt, die zum 1. Börsentag des Vormonats vorhanden waren. Um die Auswirkungen von plötzlichen und kurzfristigen Schwankungen auf dem Kapitalmarkt abzufedern, deklarieren wir jährlich eine Sockelbeteiligung, die unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Bewertungsreserven bei Vertragsbeendigung bzw. bei Wechsel in den Rentenbezug gezahlt wird. Ist der errechnete Beteiligungsbetrag höher als der Sockelbetrag wird der höhere Betrag ausgezahlt.

Überschussberechtigte (Todesfall-) Risiko- und anwartschaftliche Berufsunfähigkeits-(Zusatz-)Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der beitragsfreien Phase werden bei Vertragsbeendigung bzw. bei Eintritt des Leistungsfalles an den Bewertungsreserven beteiligt. Die Auszahlung richtet sich nach einer mit einem vereinfachten Verfahren errechneten Maßzahl und dem gesetzlich vorgesehenen Anteil (50 %) an tatsächlich vorhandenen Bewertungsreserven zum 1. Börsentag nach dem 30.September des Vorjahres und erfolgt in Form einer Schlusszahlung. Eine Sockelbeteiligung gibt es nicht.

Für überschussberechtigte Rentenversicherungen im Leistungsbezug erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch einen zusätzlichen laufenden Überschussanteil, der sich an dem gesetzlich vorgesehenen Anteil (50 %) an den tatsächlich vorhandenen Bewertungsreserven zum 1. Börsentag nach dem 30. September des Vorjahres bemisst und sich auf das Deckungskapital zur nächsten Hauptfälligkeit bezieht. Eine Sockelbeteiligung gibt es nicht.

Das Verfahren der Beteiligung an den vorhandenen Bewertungsreserven für den Altbestand im Sinne des § 336 VAG erfolgt gemäß eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht anerkannten Verfahrens. Verträge, die diesem Altbestand nicht angehören, werden nach dem gleichen Verfahren an den vorhandenen Bewertungsreserven beteiligt.

Die Nachdividendenstaffeln sind in Ziffer 15 angegeben.

Die Schlussüberschussstaffeln sind in Ziffer 16 angegeben.

Die Liste der Fonds mit den Überschussanteilsätzen ist in Ziffer 17 angegeben.

Sofern Tarife mit unterschiedlichen Tafeln für Männer und Frauen kalkuliert sind, wird der Tarifname durch den Zusatz "M" für männliche Versicherte bzw. "F" für weibliche Versicherte ergänzt.

Hinweis: Fußnoten zu den einzelnen Tabellen befinden sich jeweils am Ende der Tabelle. Dies ist insbesondere zu beachten bei Tabellen, die sich über mehrere Seiten erstrecken.

1. Kapital-Versicherungen (außer Risiko-Versicherungen)

Bemessungsgröße für die laufenden Überschussanteile:

Kostenüberschussanteil: das überschussberechtigte Deckungskapital
Risikoüberschussanteil: der überschussberechtigte Risikobeitrag
Grundüberschussanteil: die überschussberechtigte Versicherungssumme,

für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-13", "-15", "-17", oder "-22":

das überschussberechtigte Deckungskapital

Zinsüberschussanteil: das überschussberechtigte Deckungskapital

Bemessungsgröße für die Schlussüberschussanteile bzw. Nachdividende:

(dauerabhängiger) Schlussüberschussanteil:

nach den Tarifen gemäß Ziffer 1.1.0, 1.1.1, 1.1.3, 1.1.4, 1.1.7, 1.1.8, 1.2.1, 1.2.2, 1.3.1, 1.3.3, 1.3.4, 1.3.6, 1.4.1, 1.4.3, 1.4.4, 1.4.7, 1.4.8, 1.5.1, 1.5.3 - 1.5.6, 1.5.9, 1.5.10: die laufende Überschussbeteiligung;

nach den Tarifen gemäß Ziffer 1.1.2, 1.1.5, 1.1.6, 1.1.11, 1.2.3, 1.3.2, 1.3.5, 1.3.7, 1.4.2, 1.4.5, 1.4.6, 1.5.2, 1.5.7, 1.5.8, 1.5.11: die überschussberechtigte Versicherungssumme (Überschusssystem Investmentbonus in % der Summe der laufenden Überschussbeteiligung)

(dauerunabhängiger) Schlussüberschussanteil bzw. Nachdividende:

die überschussberechtigte Versicherungssumme

Bemessungsgröße für die Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven:

ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten Versichertenguthaben der letzten 10 Bewertungsstichtage

1.1 Beitragspflichtige Einzelversicherungen

1.1.1 Tarife mit Zusatzkennzeichen "-22","-17", "-15","-13", "-12", "-8", "-7", "-5", "-4", "-3", "-1", "-0", "-98", "-97", "-94" Zinsüberschussanteil4)

in %
Risikoüberschussanteil5)

in %
Kosten- / Grundüberschussanteil1)

in %
AK1-22 4) 1,95 30 0,30
AK1-173) 4) 1,20 30 0,30
AK1-153) 4) 0,85 30 0,30
AK1-13, AK1-123) 4) 0,35 30 0,30
AK1-123) 4) 0,35 30 0,30
AFK1-83) 4) 0 30 0,30
AFK1-73) 0 30 0,30
AFK1-53) 0 0 0
(F)K-4, TCM-43) 6) 0 0 0
K-3 0 0 0
SK1-0 0 0 0
K-0, FK-0, TCM-1 0 0 0
K-98, FK-98 0 0 0
FCL-97, FK-97 0 0 0
CL-94 0 0 0
K -94 0 0 0
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3
1.1.1 Tarife mit Zusatzkennzeichen "-22","-17", "-15","-13", "-12", "-8", "-7", "-5", "-4", "-3", "-1", "-0", "-98", "-97", "-94" Schlussüberschussanteil2)

in %
Nachdividende2) in ‰
AK1-22 4) 11,00 Staffel 801_1_15
AK1-173) 4) 11,50 Staffel 801_1_15
AK1-153) 4) 11,50 Staffel 801_1_15
AK1-13, AK1-123) 4) 11,50 Staffel 801_1_15
AK1-123) 4) 11,50 Staffel 801_1_15
AFK1-83) 4) 11,50 Staffel 801_1_15
AFK1-73) 10,00 Staffel 801_1_15
AFK1-53) 0,50 Staffel 10_1_17
(F)K-4, TCM-43) 6) 0,60 Staffel 11_1_17
K-3 0,50 Staffel MIN_ND1008
SK1-0 0,50 Staffel MIN_ND1008
K-0, FK-0, TCM-1 0,50 Staffel MIN_ND1008
K-98, FK-98 0,50 Staffel MIN_ND1008
FCL-97, FK-97 0,50 Staffel MIN_ND1008
CL-94 0,50 Staffel MIN_ND1008
K -94 0,50 Staffel MIN_ND1008
alle Tarife

1) Für Versicherungssummen ab 50.000 Euro

2) Für Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer: siehe Ziffer 1.5.1, 1.5.3, 1.5.4

3) Überschusssystem „Investmentbonus“: Zinsüberschussanteilsatz um 0,01 Prozentpunkte erhöht und Nachdividende entfällt2) , abweichend

für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-7", "-8", "-12", "-13", "-15" oder "-17": Zinsüberschussanteilsatz um 0,4 Prozentpunkte erhöht und Nachdividende entfällt2)

4) Für Versicherungen in der Ablaufphase: siehe Ziffer 1.5.1

5) Abweichend für FleXXLife-Tarife beträgt der Risikoüberschussanteilsatz 35 %, für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-5", "-4", "-3", "-1", "-0", "-98" oder "-97": 0 %.

6) Abweichend für Tariftyp K6 beträgt der Risikoüberschussanteilsatz 0 %.

1.1.2 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil1) in ‰
51, 52, 53, 54, 55, 56, 57 0 02) 0
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 0

1) Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: Mit Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird der Schlussüberschussanteil dem Überschusskonto aus laufender Überschussbeteiligung gutgeschrieben.

2) Bei männlichen Versicherten und bei Tarif 54 zuzüglich 0 Prozentpunkte

1.1.3 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
dauerabhängiger Schlussüberschussanteil1)

in %
dauerunabhängiger Schlussüberschussanteil1) in ‰
CL 0 0 0,50 1
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3
Der Risikoüberschussanteil entfällt bei Tarif CL 1 EV.

1) Für Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer: siehe Ziffer 1.5.5

1.1.4 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil3)

in %
Zusatzüberschussanteil1) Schlussüberschussanteil2)

in %
Nachdividende2) in ‰
K1 bis K6 0 0 0 0,50 Staffel MIN_ND2008_4008
K11, K12, K13 0 0 0 0,50 Staffel MIN_ND2008_4008
K51, K1S 0 0 0 0,50 Staffel MIN_ND2008_4008
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Entsprechend einem Bonus in ‰ der überschussberechtigten Versicherungssumme

2) Für Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer: siehe Ziffer 1.5.6

3) Bei K3, K6 sowie generell bei verzinslicher Ansammlung bzw. Dauerabkürzung: 0 %

1.1.5 Tarife 87 Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil1) in ‰
21, 22, 23, 24, 25, 26, 27 0 0 0
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 0

1) Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: Mit Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird der Schlussüberschussanteil dem Überschusskonto aus laufender Überschussbeteiligung gutgeschrieben.

1.1.6 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Grundüberschussanteil in ‰ dauerabhängiger Schlussüberschussanteil in ‰ dauerunabhängiger Schlussüberschussanteil in ‰
CO, RK (69) mit Beginn ab 1977 0 1,701) 1,60 30
CD mit Beginn ab 1977 0 1,70 1,60 30
CO, RK (69) mit Beginn vor 1977 0 1,201) 1,60 30
CD mit Beginn vor 1977 0 1,20 1,60 30
WA II mit Beginn ab 1977 0 1,202) 0,00 30
WA II mit Beginn vor 1977 0 0,703) 0,00 30
CCO mit Beginn ab 1977 und CO VIII 0 1,70 0,10 30
CCO mit Beginn vor 1977 0 1,20 0,10 30
GR (2) 0 0,00 0,10 30
C und B mit Beginn ab 1942 0 2,20 4,60 -
C II Z, B II Z und EPV 0 1,20 0,10 -
CC, BB 0 2,20 2,60 -
Q (2) und H (2) 0 1,20 2,60 -
Q und H mit Beginn ab 1958 0 2,20 2,60 -
Q und H mit Beginn vor 1958 0 2,70 2,60 -
MG mit Beginn ab 1956 0 2,20 4,60 -
K 0 1,20 0,00 -
Alle übrigen:
Großlebenstarife 0 2,20 4,60 -
Kleinlebenstarife 0 1,20 0,00 -
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Versicherungen nach CO-Tarifen mit Endalter größer als 70 Jahre erhalten einen um 1 Promillepunkte reduzierten Grundüberschussanteil.

2) 1 ‰ für Beitrittsalter kleiner als 30 Jahre; 2,2 ‰ für Beitrittsalter größer als 49 Jahre

3) 0,5 ‰ für Beitrittsalter kleiner als 30 Jahre; 1,7 ‰ für Beitrittsalter größer als 49 Jahre

Bei Versicherungen auf den Heiratsfall und bei Terme-Fix-Versicherungen wird der Grundüberschussanteil um 0,5 ‰ der Versicherungssumme gegenüber der zu derselben Tarifgruppe gehörenden gemischten Versicherung vermindert.

Versicherungen mit Beitragszuschlägen für „ohne ärztliche Untersuchung“ wird nach den

Tarifen C, C II Z und CC mit Beginn nach dem 1. November 1957 ein um 2 ‰ höherer Schlussüberschussanteil gezahlt.
Tarifen MG (1956) und EPV mit mindestens 2.500 Euro Versicherungssumme ein um 1,2 ‰ höherer Grundüberschussanteil gezahlt.

Weibliche Versicherte erhalten einen zusätzlichen Grundüberschussanteil in Höhe von 0,75 ‰.

1.1.7 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
Zusatzüberschussanteil1) Schlussüberschussanteil2)

in %
Nachdividende2) in ‰
100 bis 404 0 393) 4) 1,25 14 Staffel 13_15
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Entsprechend einem Bonus in ‰ der überschussberechtigten Versicherungssumme

2) Für Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer: siehe Ziffer 1.5.9

3) Bei Tarif 300 und 404 sowie generell bei verzinslicher Ansammlung bzw. Dauerabkürzung: 46 %4)

4) Bei weiblichen Versicherten zuzüglich 30 Prozentpunkte

1.1.8 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Zuschlag in % des überschussberechtigten Deckungskapitals Schlussüberschussanteil

in %
Z1) 0,00 1,3 10,5
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Bei weiblichen Versicherten zusätzlich ein Todesfallbonus in Höhe von 5 % der Versicherungssumme

1.1.9 Tarife Überschussanteil in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages Schlussüberschussanteil in % des letzten Jahresüberschussanteils
IK, IIK, LK1)
Vers.abschluss vor 1.1.1960 32 100
Vers.abschluss ab 1.1.1960 30 100

1) Bei weiblichen Versicherten zusätzlich ein Todesfallbonus in Höhe von 5 % der Versicherungssumme

1.1.10 Tarife Zusatzüberschussanteil in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages Überschussanteil in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages Schlussüberschussanteil in % des letzten Jahresüberschussanteils
S2) 40 16 1001)

1) Bei Versicherungsabschluss ab dem 21. Juni 1948: 150 %

2) Bei weiblichen Versicherten zusätzlich ein Todesfallbonus in Höhe von 5 % der Versicherungssumme

1.1.11 Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil1) in ‰
Tarife 68: 0,00 462) 4,00
11, 12, 13, 14, 15, 16
Tarife 53: 0,00 403) 4,00
I, II, DIL, IV, V, VI, DvV, DMV, X
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 0

1) Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: Mit Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird der Schlussüberschussanteil dem Überschusskonto aus laufender Überschussbeteiligung gutgeschrieben.

2) Bei weiblichen Versicherten und bei Tarif 14 zuzüglich 18 Prozentpunkte

3) Bei weiblichen Versicherten zuzüglich 5 Prozentpunkte

1.2 Beitragspflichtige Seniorenversicherungen

1.2.1 Tarife mit Zusatzkennzeichen "-8","-7", "-5", "-4", "-0", "-98", "-94" Kostenüberschussanteil2)

in %
Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
AK7-8 0,30 0 30,00
AK7-7 0,30 0 30,00
AK7-5 0 0 0
K7-4 0 0 0
K7-0 0 0 0
K7-98 0 0 0
CLS-94 0 0 0
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3
1.2.1 Tarife mit Zusatzkennzeichen "-8","-7", "-5", "-4", "-0", "-98", "-94" Schlussüberschussanteil1)

in %
Nachdividende1) in ‰
AK7-8 11,50 Staffel 801_1_15
AK7-7 10,00 Staffel 801_1_15
AK7-5 0,50 Staffel 10_1_17
K7-4 0,60 Staffel 11_1_17
K7-0 0,50 Staffel MIN_ND1008
K7-98 0,50 Staffel MIN_ND1008
CLS-94 0,50 Staffel MIN_ND1008
alle Tarife

1) Für Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer: siehe Ziffer 1.5.1, 1.5.3, 1.5.4

2) Für Versicherungssummen ab 50.000 Euro

1.2.2 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
dauerabhängiger Schlussüberschussanteil

in %
dauerunabhängiger Schlussüberschussanteil in ‰
CLS 0 0 0,50 1
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3
1.2.3 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Grundüberschussanteil in ‰ dauerabhängiger Schlussüberschussanteil in ‰ dauerunabhängiger Schlussüberschussanteil in ‰
T11) 0 1,70 1,60 30,00
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Weibliche Versicherte erhalten einen zusätzlichen Grundüberschussanteil in Höhe von 0,75 ‰.

1.3 Beitragspflichtige Vermögensbildungsversicherungen

1.3.0

Tarif

ALVVL6-3-22

ALVVL6-3-20

ALVVL6-3-22 siehe Ziffer 3.1.1.1: Überschüsse wie die Sätze beim Relax-Tarif ALVI1-3-22 mit abweichenden Kostenüberschuss in Höhe von 50 %

(allerdings ohne Zustand Rentenbeginnphase / laufende Renten)

ALVVL6-3-20 siehe Ziffer 3.1.1.1: Überschüsse wie die Sätze beim Relax-Tarif ALVI1-3-18

(allerdings ohne Zustand Rentenbeginnphase / laufende Renten)

1.3.1 Tarife mit Zusatzkennzeichen "-7", "-5", "-4", "-0", "-98", "-94" Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil

in %
Nachdividende in ‰
AV-7 0 20 4 Staffel 801_1_15
AV-5 0 0 0,35 Staffel 10_1_17
V-4 0 0 0,35 Staffel 11_1_17
V-0 0 0 0,50 Staffel MIN_ND1008
V-98 0 0 0,50 Staffel MIN_ND1008
CLV-94 0 0 0,50 Staffel MIN_ND1008
V-94 0 0 0,50 Staffel MIN_ND2008_4008
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3
1.3.2 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil1) in ‰
52 V, 53 V 0 02) 0
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 0

1) Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: Mit Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird der Schlussüberschussanteil dem Überschusskonto aus laufender Überschussbeteiligung gutgeschrieben.

2) Bei männlichen Versicherten zuzüglich 0 Prozentpunkte

1.3.3 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
dauerabhängiger Schlussüberschussanteil

in %
dauerunabhängiger Schlussüberschussanteil in ‰
CLV 0 0 0,50 1,00
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3
1.3.4 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil

in %
Nachdividende in ‰
V1, V5 0 0 0,25 Staffel MIN_ND2008_4008
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3
1.3.5 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Grundüberschussanteil1) in ‰ dauerabhängiger Schlussüberschussanteil in ‰ dauerunabhängiger Schlussüberschussanteil in ‰
CO (V) 0 0,60 1,60 -
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Weibliche Versicherte erhalten einen zusätzlichen Grundüberschussanteil in Höhe von 0,75 Promillepunkten.

1.3.6 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil

in %
Nachdividende in ‰
119, 129, 419 0 291) 7,00 Staffel 13_15
319 0 361) 7,00 Staffel 13_15
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Bei weiblichen Versicherten zuzüglich 30 Prozentpunkte

1.3.7 Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil1) in ‰
Tarife 87: 0 0 0
22V, 23V
Tarife 68: 0 462) 4,00
12V, 13V
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 0

1) Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: Mit Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird der Schlussüberschussanteil dem Überschusskonto aus laufender Überschussbeteiligung gutgeschrieben.

2) Bei weiblichen Versicherten zuzüglich 18 Prozentpunkte

1.4 Beitragspflichtige Kollektiv-Versicherungen

1.4.1 Tarife mit Zusatzkennzeichen "-22","-17", "-15", "-13", "-12", "-8","-7", "-5", "-4", "-0", "-98", "-97", "-94" Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil5)

in %
Kostenüberschussanteil in % / ab TG13: Grundüberschussanteil

in %
AK1G-224) 1,95 30 0,30 2)
AK1G-173) 4) 1,20 30 0,30 2)
AK1G-153) 4) 0,85 30 0,302)
AK1G-13, AK1G-123) 4) 0,35 30 0,302)
AFK1G-83) 4) 0 30 0,302)
AFK1G-73) 0 30 0,302)
AFK1G-53) 0 0 02)
K G-4, FK G-43) 0 0 0
K G-0, FK G-0 0 0 0
K G-98, FK G-98 0 0 0
FCLFG-97, FG-97 0 0 0
CLFG-94 0 0 0
G-94 0 0 0
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3
1.4.1 Tarife mit Zusatzkennzeichen "-22","-17", "-15", "-13", "-12", "-8","-7", "-5", "-4", "-0", "-98", "-97", "-94" Schlussüberschussanteil1)

in %
Nachdividende1) in ‰
AK1G-224) 11,00 Staffel 801_1_15
AK1G-173) 4) 11,50 Staffel 801_1_15
AK1G-153) 4) 11,50 Staffel 801_1_15
AK1G-13, AK1G-123) 4) 11,50 Staffel 801_1_15
AFK1G-83) 4) 11,50 Staffel 801_1_15
AFK1G-73) 10,00 Staffel 801_1_15
AFK1G-53) 0,50 Staffel 10_1_17
K G-4, FK G-43) 0,60 Staffel 11_1_17
K G-0, FK G-0 0,50 Staffel MIN_ND1008
K G-98, FK G-98 0,50 Staffel MIN_ND1008
FCLFG-97, FG-97 0,50 Staffel MIN_ND1008
CLFG-94 0,50 Staffel MIN_ND1008
G-94 0,50 Staffel MIN_ND1008
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Für Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer: siehe Ziffer 1.5.1, 1.5.3, 1.5.4

2) Für Versicherungssummen ab 50.000 Euro

3) Überschusssystem „Investmentbonus“: Zinsüberschussanteilsatz um 0,01 Prozentpunkte erhöht (für Tarife mit Zusatzkennzeichen Zusatzkennzeichen "-17", "-15", "-13", "-12", "-8" oder "-7": Zinsüberschussanteilsatz um 0,4 Prozentpunkte erhöht) und Nachdividende entfällt1)

4) Für Versicherungen in der Ablaufphase: siehe Ziffer 1.5.1

5) Abweichend für FleXXLife-Tarife beträgt der Risikoüberschussanteilsatz 35 %, für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-5", "-4", "-0", "-98" oder "-97 ": 0 %

1.4.2 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil1) in ‰
51K, 52K, 57K 0 02) 0
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 0

1) Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: Mit Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird der Schlussüberschussanteil dem Überschusskonto aus laufender Überschussbeteiligung gutgeschrieben.

2) Bei männlichen Versicherten zuzüglich 0 Prozentpunkte

1.4.3 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
dauerabhängiger Schlussüberschussanteil1)

in %
dauerunabhängiger Schlussüberschussanteil1) in ‰
CLFG, CLVG 0 02) 0,50 1,00
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Für Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer: siehe Ziffer 1.5.5

2) Der Risikoüberschussanteil entfällt bei Tarif CLFG 1 EV.

1.4.4 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
Zusatzüberschussanteil 1) in ‰ Schlussüberschussanteil2)

in %
Nachdividende2) in ‰
G1, G2, G3, G1S 0 03) 0 0,50 Staffel MIN_ND2008_4008
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) entsprechend einem Bonus in ‰ der überschussberechtigten Versicherungssumme

2) für Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer: siehe Ziffer 1.5.6

3) bei Tarif G3 sowie generell bei verzinslicher Ansammlung bzw. Dauerabkürzung: 0 %

1.4.5 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil1) in ‰
Tarife 87: 21 FG, 22 FG, 27FG 0 0 0
Tarife 68: 12 FG 0 462) 5,00
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 0

1) bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: mit Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird der Schlussüberschussanteil dem Überschusskonto aus laufender Überschussbeteiligung gutgeschrieben.

2) bei weiblichen Versicherten zuzüglich 18 % Punkte

1.4.6 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Grundüberschussanteil in ‰ dauerabhängiger Schlussüberschussanteil in ‰ dauerunabhängiger Schlussüberschussanteil in ‰
FG und VG 0 1,701) 1,60 30
FG-Teilauszahlungstarife und FG VIII 0 1,70 0,10 30
GF 0 2,70 0,60 -
Ga 0 1,95 0,60 -
G und Gs mit Beginn ab 1942 0 3,45 0,60 -
Alle übrigen Kollektiv -Tarife: 0 2,70 0,00 -
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Versicherungen mit Endalter größer als 70 Jahre erhalten einen um 1 Promillepunkte reduzierten Grundüberschussanteil.

Weibliche Versicherte erhalten einen zusätzlichen Grundüberschussanteil in Höhe von 0,75 ‰.

1.4.7 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
Zusatzüberschussanteil1) in ‰ Schlussüberschussanteil2

in %
Nachdividende2) in ‰
160 bis 360 0 393) 4) 1,25 14 Staffel 13_15
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Entsprechend einem Bonus in ‰ der überschussberechtigten Versicherungssumme

2) Für Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer: siehe Ziffer 1.5.9

3) Bei Tarif 360 sowie generell bei verzinslicher Ansammlung bzw. Dauerabkürzung: 46 %4)

4) Bei weiblichen Versicherten zuzüglich 30 Prozentpunkte

1.4.8 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Zuschlag in % des überschussberechtigten Deckungskapitals Schlussüberschussanteil

in %
N1) 0 1,30 10,50
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Bei weiblichen Versicherten zusätzlich ein Todesfallbonus in Höhe von 5 % der Versicherungssumme

1.5 Versicherungen gegen Einmalbeitrag und beitragsfreie Versicherungen

1.5.1 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil 9)

in %
Schlussüberschussanteil

in %
AK1(G)-22, AK1(G)-17, AK1(G)-15, AK1(G)-13, AK1-12, AK7-8, AFK1(G)-8, AV1-7, AK7-7, AFK1(G)-7,
AV1-5, AK7-5, FK1(G)-5, FK-4, FK G-4, K-4, V-4, K G-4, K1-3, FK-0, FK G-0, K-0, V-0, K G-0, SK1-0,
FK-98, FK G-98, K-98, V-98, K G-98, FCL-97, FCLFG-97, FK-97, FG-97, TCM-1, TCM-4
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-22":
Einmalbeitragsversicherungen 2,25 30 20
in der Ablaufphase 2,00 30 -*)
beitragsfrei durch Ablauf der Beitragszahlung "-22“ Tarife7) 1,95 30 11,0
alle anderen beitragsfreigestelltenVersicherungen "-22"-Tarife 1,95 30 -
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17":
Einmalbeitragsversicherungen 1,50 30 22
in der Ablaufphase 1,25 30 -*)
beitragsfrei durch Ablauf der Beitragszahlung "-17“ Tarife7) 8) 1,20 30 11,5
alle anderen beitragsfreigestelltenVersicherungen "-17"-Tarife 1,20 30 -
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15":
Einmalbeitragsversicherungen 1,15 30 22
in der Ablaufphase 0,90 30 -*)
beitragsfrei durch Ablauf der Beitragszahlung "-15“ Tarife7) 8) 0,85 30 11,5
alle anderen beitragsfreigestellten Versicherungen "-15"-Tarife 0,85 30 -
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-12" oder "13":
Einmalbeitragsversicherungen 0,65 30 22
in der Ablaufphase 0,40 30 - *)
beitragsfrei durch Ablauf der Beitragszahlung7) 8) 0,35 30 11,5
alle anderen beitragsfreigestellten Versicherungen 0,35 30 -
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-8":
Einmalbeitragsversicherungen
Versicherungsbeginn ab 1.1.2010 bis 12_2011 0,15 30 22
Versicherungsbeginn ab 1.6.2009 bis 1.12.2009 0,15 30 22
Versicherungsbeginn bis 1.5.2009: 0 30 22
in der Ablaufphase 0 30 - *)
beitragsfrei durch Ablauf der Beitragszahlung "-8"-Tarife 7) 8) 0 30 11,5
alle anderen beitragsfreigestellten Versicherungen "-8" -Tarife 0 30 -
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-7":
beitragsfreigestellter V-7-Tarif 0 20 -
Einmalbeitragsversicherungen:
Versicherung nach 5 Versicherungsjahren 0 30 4
beitragsfrei durch Ablauf der Beitragszahlung7) 8) 0 30 9
alle anderen beitragsfreigestellten Versicherungen "-7" -Tarife 0 30 -
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-5" oder "-4":
beitragsfreigestellter V-4 - Tarif oder V-5 - Tarif 0 0 -
Einmalbeitragsversicherungen TG "-4" 0 0 0,4
Einmalbeitragsversicherungen TG "-5" 0 0 0,4
PAP Aufbaupläne TG "-4" 0 0 0,4
PAP Aufbaupläne TG "-5" 0 0 0,4
beitragsfrei durch Ablauf der Beitragszahlung TG "-4"5) 6) 0 0 0,6
beitragsfrei durch Ablauf der Beitragszahlung TG "-5"5) 6) 0 0 0
beitragsfrei durch Tod Tarife TG "-4" 4) 6) 0 - 0,6
alle anderen beitragsfreigestellten Versicherungen 0 0 2) -
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-3":
Einmalbeitragsversicherungen 0 0 0,5
beitragsfrei durch Ablauf der Beitragszahlung3) 0 0 0,5
alle anderen beitragsfreigestellten Versicherungen 0 02) -
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-0" oder "-1":
Einmalbeitragsversicherungen 0 0 0,5
PAP Aufbaupläne TG "-0" 0 0 0,5
beitragsfreigestellter V-0 - Tarif 0 0 -
beitragsfreigestellter K7-0-Tarif 0 0 -
beitragsfrei durch Ablauf der Beitragszahlung 3) 0 0 0,5
beitragsfrei durch Tod4) 0 - 0,5
alle anderen beitragsfreigestellten Versicherungen 0 0 2) -
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-97" oder "-98":
Einmalbeitragsversicherungen, PAP-Aufbaupläne 0 0 0,5
beitragsfreigesteller V-98- Tarif 0 0 -
beitragsfreigestellter K7-98-Tarif 0 0 -
beitragsfrei durch Ablauf der Beitragszahlung 3) 0 0 0,5
beitragsfrei durch Tod4) 0 - 0,5
alle anderen beitragsfreigestellten Versicherungen "98"- oder "97"- Tarife 0 02) -
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Durch Ablauf der Beitragszahlungsdauer beitragsfreie Einzelversicherungen mit Versicherungssummen ab 50.000 Euro erhalten zusätzlich einen Kostenüberschussanteil von 0 Prozentpunkten.

2) Bei Tarifen (F)K3(G)-4, TCM2-4, K3-3, TCM2-1, FK3(G)-0, K3(G)-0, K6-0, FK3(G)-98, K3(G)-98, K6-98, FCL3-97, FCLFG3-97, FG3-97 entfällt der Risikoüberschussanteil.

3) Erhalten zusätzlich eine Nachdividende gemäß Staffel MIN_ND3008_6008 für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-1", "-0", "-98" oder "-97"

4) Erhalten zusätzlich eine Nachdividende gemäß Staffel MIN_ND1008 (Tarife mit Zusatzkennzeichen "-3", "-1", "-0", "-98" oder "-97") bzw. Staffel 11_14 (Tarife mit Zusatzkennzeichen "-4")

5) Erhalten zusätzlich eine Nachdividende gemäß Staffel 15_1417 für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-5" oder "-4"; gemäß MIN_ND1008 für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-3"

6) Überschusssystem: Investmentbonus: Zinsüberschussanteilsatz um 0,01 Prozentpunkte erhöht und Nachdividende entfällt

7) Erhalten zusätzlich eine Nachdividende gemäß Staffel 802_15

8) Überschusssystem: Investmentbonus: für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17", "-15", "-13", "-12", "-8" oder "-7" Zinsüberschussanteilsatz um 0,2 Prozentpunkte erhöht und Nachdividende entfällt; für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-5", "-4", "-3", "-1", "-0", "-98" oder "-97" Zinsüberschussanteilsatz um 0,01 Prozentpunkte erhöht und Nachdividende entfällt

9) Für FleXXLife-Tarife außer Tarife mit Zusatzkennzeichen "-5", "-4", "-3", "-1", "-0", "-98" oder "-97" beträgt der Risikoüberschussanteilsatz: 35 Prozentpunkte2) ,

für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-5", "-4", "-3", "-1", "-0", "-98" oder "-97": 0 Prozentpunkte.

* Insbesondere erhalten die Versicherungen während der Ablaufphase die Schlussüberschussanteile und Nachdividende in Höhe der zu Beginn der Ablaufphase erreichten Anwartschaften, diese Anwartschaften werden mit einem AnsammlungszinssatzRB (Ziffer 14) weiterentwickelt.

1.5.2 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil1)

in %
51, 52, 53, 54, 55, 56, 57 0 0 2)
51K, 52K, 57K 0 02)
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 0

1) Bei Tarifen mit festem Auszahlungstermin, Aussteuerversicherungen entfällt der Risikoüberschussanteil.

2) Bei männlichen Versicherten und bei Tarif 54 zuzüglich 0 Prozentpunkte

1.5.3 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil

in %
Nachdividende in ‰
CL -94, CLS -94, CLV -94, CLFG -94
beitragsfreigestellter CLV-94-Tarif 0 0 - -
mit mindestens 250, - Euro Vers.summe
beitragsfreigestellter CLV-94-Tarif bis 0 0 - -
255 Euro Vers.summe2)
Einmalbeitragsversicherungen, PAP-Aufbaupläne 0 0 0,50 Staffel MIN_ND3008_60083)
beitragsfrei durch Ablauf der Beitragszahlung 04) 0 0,50 Staffel MIN_ND3008_60083)
beitragsfrei durch Tod 0 - 0,50 Staffel MIN_ND3008_6008 0)
alle anderen beitragsfreigestellten Versicherungen 0 01) - -
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Bei Tarifen CL3-94, CL5-94, CLFG3-94 entfällt der Risikoüberschussanteil.

2) Für jedes beitragsfreie Jahr wird das Schlussanteilskonto um 0 ‰ der beitragsfreien Versicherungssumme erhöht.

3) Einmalbeitragsversicherungen: Beginne ab 1.3.1994-1.12.1994: 0 ‰; Beginne ab 1.8.1995: 0 ‰

4) Durch Ablauf der Beitragszahlungsdauer beitragsfreie Einzelversicherungen mit Versicherungssummen ab 50.000 Euro erhalten zusätzlich einen Kostenüberschussanteil von 0 Prozentpunkten.

1.5.4 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil

in %
K -94, V-94, G -94
V-94 gegen Einmalbeitrag 0 0 0,50
beitragsfreigestellter V-94-Tarif 0 0 -
K1E-94, G1E-94, PAP-Aufbaupläne 0 0 0,50
K1A-94, G1A-94 nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer 2) 04) 0 0,50
beitragsfrei durch Tod K3-94, G3-943) 0 - 0,50
alle anderen beitragsfreigestellten Versicherungen 0 01) -
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Bei Tarifen K3-94, K6-94, G3-94 entfällt der Risikoüberschussanteil.

2) Erhalten zusätzlich eine Nachdividende gemäß Staffel MIN_ND3008_6008

3) Erhalten zusätzlich eine Nachdividende gemäß Staffel MIN_ND1008

4) Durch Ablauf der Beitragszahlungsdauer erhalten beitragsfreie Einzelversicherungen mit Versicherungssummen ab 50.000 Euro zusätzlich einen Kostenüberschussanteil von 0 Prozentpunkten.

1.5.5 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
dauerabhängiger Schlussüberschussanteil

in %
dauerunabhängiger Schlussüberschussanteil in ‰
CL, CLS, CLV, CLFG, CLVG
beitragsfreigestellter CLV-Tarif
mit mindestens 250,- Euro Versicherungssumme 0 - -
beitragsfreigestellter CLV-Tarif bis 255,- Euro Versicherungssumme
für jedes ab 1982 zurückgelegte beitragsfreie Versicherungsjahr - - 1,00
Einmalbeitragsversicherungen 0 0,50 -
beitragsfrei durch Tod 0 0,50 1,00
beitragsfrei durch Ablauf der Beitragszahlung 0 0,50 1,00
alle anderen beitragsfreigestellten Versicherungen
mit mindestens 250, - Euro Versicherungssumme 0 - -
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3
1.5.6 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil

in %
Nachdividende in ‰
K, V, G
V-Tarif gegen Einmalbeitrag 0 0 0,50 -
beitragsfreigestellter V-Tarif 0 0 - -
K1E, G1E, bei durch Zuzahlung beitragsfreien Vers. 0 01) 0,50 -
K1A, G1A nach Ablauf der Beitragszahlung 0 01) 0,50 Staffel MIN_ND2008_4008
beitragsfrei durch Tod 0 - 0,50 Staffel MIN_ND2008_4008
alle anderen beitragsfreigestellten Vers. 0 01) - -
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Bei verzinslicher Ansammlung beträgt dieser Satz generell 0 %.

1.5.7 Tarife 87 Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil1)

in %
21, 22, 23, 24, 25, 26, 27 0 0
21 FG, 22 FG, 27 FG 0 0
22V, 23V 0 0
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 0

1) Bei Tarifen mit festem Auszahlungstermin, Aussteuerversicherungen entfällt der Risikoüberschussanteil.

1.5.8 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
dauerabhängiger Schlussüberschussanteil in ‰ dauerunabhängiger Schlussüberschussanteil in ‰
CO, T1, FG, VG
beitragsfreigestellte CO(V)-Tarife mit mindestens 250,- Euro 0 - -
Versicherungssumme
beitragsfreigestellte CO(V)-Tarife bis 255,- Euro Versicherungssumme
für jedes ab 1982 zurückgelegte beitragsfreie Versicherungsjahr - - 2,00
Einmalbeitragsversicherungen 0 2,60 -
beitragsfrei durch Tod, Invalidität 01) 2) 2)
beitragsfrei durch Ablauf der Beitragszahlung 01) 2) 2)
alle anderen Tarife:
Einmalbeitragsversicherungen 0 2,60 -
beitragsfrei durch Tod, Invalidität oder beitragsfrei
durch Ablauf der Beitragszahlung 0 0,5*) -
alle anderen beitragsfreigestellten Versicherungen
mit mindestens 250, - Euro Versicherungssumme 0 - -
*) Kleinlebenstarif: 0 %
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Wenn für den entsprechenden Tarif in Ziffer 1.1.6, 1.2.3, 1.4.6 kein dauerunabhängiger Schlussüberschussanteil vorgesehen ist, beträgt dieser Satz 0 %.

2) Sätze wie der entsprechende beitragspflichtige Satz (siehe Ziffer 1.1.6, 1.2.3, 1.4.6)

1.5.9 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil

in %
100 bis 419
Vermögensbildende Einmalbeitragsversicherungen 0 293) 0) 7
beitragsfreigestellte Vermögensbildungs-Versicherung 0 291) 3) -
Tarif 145 0 392) 3) -
Tarif 165 0 392) 3) -
Tarif 300, 4044) 0 - 14
Tarif 360 4) 0 - 14
Tarif 101, 201 nach Ablauf der Beitragszahlung4) 0 392) 3) 14
Tarif 261 nach Ablauf der Beitragszahlung4) 0 392) 3) 14
alle anderen beitragsfreigestellten Vers. 0 392) 3) -
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Risikoüberschussanteil entfällt bei Tarif 319.

2) Bei verzinslicher Ansammlung beträgt der Satz generell 46 %3).

3) Bei weiblichen Versicherten zuzüglich 30 Prozentpunkte

4) Erhalten zusätzlich eine Nachdividende gemäß Staffel 13_15

1.5.10 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Zuschlag in % des überschussberechtigten Deckungskapitals
Z1) 0 1,30
IK, IIK, LK, Alt-Tarife1) 0 -
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Bei weiblichen Versicherten zusätzlich ein Todesfallbonus in Höhe von 5 % der Versicherungssumme

1.5.11 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Risikoüberschussanteil1)

in %
Tarife 68:
11, 12, 13, 14, 15, 16 0 462)
12FG 0 462)
12 V, 13 V 0 462)
Tarife 53:
I, II, DIL, IV, V, VI, DvV, DMV, X 0,30 403)
Terra-Tarife 0 403)
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 0

1) Bei Tarifen mit festem Auszahlungstermin, Aussteuerversicherungen entfällt der Risikoüberschussanteil.

2) Bei weiblichen Versicherten und bei Tarif 14 zuzüglich 18 Prozentpunkte

3) Bei weiblichen Versicherten zuzüglich 5 Prozentpunkte

1.5.12 Tarife Zinsüberschussanteil

in %
ehemalige Kleinlebens- und Vereinsgruppenversicherungen: 0,00
S, SE, BO, III S, BE, B, BA, C, E, CJ, D, Df
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 0

1.6 Summenzuwachs, Summenzuwachs mit Sofortbonus, Bonussystem, Erlebensfallbonus, Dauerabkürzung

Ist die Verwendung der laufenden Überschussanteile als Summenzuwachs, Erlebensfallbonus oder Dauerabkürzung vereinbart, wird auf die sich daraus ergebenden Summenerhöhungen bzw. Deckungskapitalerhöhungen ein Zinsüberschussanteil gewährt.

Dieser Zinsüberschussanteil beträgt bei ....

Tarifen AK1(G) mit Zusatzkennzeichen "-22": 1,95 % 0)
Tarifen AK1(G) mit Zusatzkennzeichen "-17": 1,20 % 0)
Tarifen AK1(G) mit Zusatzkennzeichen "-15": 0,85 % 0)
Tarifen AK1(G) mit Zusatzkennzeichen "-13": 0,35 % 0)
Tarifen A(F)K1(G) mit Zusatzkennzeichen "-12": 0,35 % 0)
Tarifen A(F)K1(G), AK7 mit Zusatzkennzeichen "-8": 0 % 1)
Tarifen FK1(G), AK7 und AV1 mit Zusatzkennzeichen "-7": 0 % 1)
Tarifen A(F)K1(G), AK7 und AV1 mit Zusatzkennzeichen "-5": 0 % 2)
Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-4": 0 %3)
Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-3" oder "-0": 0 %4)
Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-0": 0 %5)
Versicherungen mit Zusatzkennzeichen "-98" oder "-97": 0 %
Versicherungen nach CL / CLFG -Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-94": 0 %
Versicherungen nach K / G-Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-94": 0 %
Versicherungen gemäß Ziffer 1.1.2, 1.3.2, 1.4.2, 1.5.2: 0 %
Versicherungen nach CL / CLFG -Tarifen ohne eines der vorstehend genannten Zusatzkennzeichen: 0 %6)
Versicherungen nach K / G / V -Tarifen ohne eines der vorstehend genannten Zusatzkennzeichen und Tarif V mit Zusatzkennzeichen "-94": 0 %
Versicherungen nach 87-Tarifen gemäß Ziffer 1.1.5, 1.4.5 und 1.5.7: 0 %
87-Tarifen gemäß Ziffer 1.3.7: 0 %
Tarifen gemäß Ziffer 1.1.6, 1.2.3, 1.3.5, 1.4.6, 1.5.8: 0 %6)
Tarifen gemäß Ziffer 1.1.7, 1.3.6, 1.4.7, 1.5.9: 0 %
Versicherungen nach Tarifgruppe 68 und 53, Terra-Tarifen, Tarifen gem. Ziffer 1.5.12: 0 %
Tarif 12V und 13V: 0 %
Tarifen gemäß Ziffer 1.1.8, 1.5.10: 0 %

0) Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag und in der Ablaufphase

mit Zusatzkennzeichen „-22“: 1,95 %

mit Zusatzkennzeichen „-17“: 1,20 %

mit Zusatzkennzeichen „-15“: 0,85 %

mit Zusatzkennzeichen „-13“: 0,35 %

mit Zusatzkennzeichen „-12“: 0,75 %

1) Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag und in der Ablaufphase: 0,15 %

2) Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag: 0 %

3) Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag: 0 %,

PAP Aufbaupläne: 0 %

4) Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag: 0 %

5) Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag: 0 %

PAP Aufbaupläne: 0 %

6) Bei Versicherungen nach CLV-Tarifen gegen Einmalbeitrag: 0 %

Bei Versicherungen nach CO(V)-Tarifen und CV(V)-Tarifen

gegen Einmalbeitrag: 0%

Der über den erreichten Summenzuwachs hinausgehende Sofortbonus/Vorausbonus entfällt mit dem in 2017 beginnenden Versicherungsjahr. Dies gilt für Versicherungen bis Tarifgeneration 2005

Tarife Die zusätzliche Todesfallleistung aus Vorausbonus/ Sofortbonus beträgt ... % der Versicherungssumme
K - 94, G - 94 0
(ausgenommen K3-94, G3-94, K6-94)
V-94 0
K, G, V ohne Zusatzkennzeichen 0
(ausgenommen Tarife K3, G3)
100 bis 404, 160 bis 360 0
(ausgenommen 300, 404, 360)
68 0

1.7 Beitragsverrechnung

Ist die Verwendung der laufenden Überschussanteile als Beitragsverrechnung vorgesehen, werden bei laufender Beitragszahlung die jährlichen Überschussanteile mit dem Beitrag verrechnet.

2. Risiko-Einzel- und Risiko-Kollektivversicherungen

Überschussberechtigte (Todesfall-)Risikoversicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der beitragsfreien Phase werden in Form einer Schlusszahlung in Höhe von 0 % der auf Seite 74 beschriebenen Maßzahl an den Bewertungsreserven beteiligt.

2.1 Risiko-Einzel- und Risiko-Kollektiv-Versicherungen

2.1.0 Tarife mit Zusatzkennzeichen "-22" oder "-21" Todesfallbonus / Beitragsverrechnung Tarifklasse Überschusssystem Todesfallbonus in % der versicherten Leistung Überschusssystem Beitragsverrechnungs- satz in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages
ALVT2-2-22, ALVT2-3-22 A+ 53 35
ALVT2GE-2-22, ALVT2GE-3-22 A 57 36,5
ALVT2-2-21, ALVT2-3-21, B+ 56 36
ALVT3-2-21, ALVT3-3-21, B 57 36,5
ALVT2GE-2-21, ALVT2GE-3-21 C+ 60 37,5
Nichtraucher C 58 37
H 68 40,5
ALVT2-2-22, ALVT2-3-22 A+ 56 36
ALVT2GE-2-22, ALVT2GE-3-22 A 57 36,5
ALVT2-2-21, ALVT2-3-21, B+ 62 38,5
ALVT3-2-21, ALVT3-3-21, B 60 37,5
ALVT2GE-2-21, ALVT2GE-3-21 C+ 58 37
Raucher C 56 36
H 68 40,5
ALVT2S-3-22, ALVT2SGE-3-22 A+ 80 44,5
ALVT2S-3-21, ALVT2SGE-3-21 A 94 48,5
B+ 88 47
Nichtraucher B 90 47,5
C+ 94 48,5
C 92 48
H 108 52
ALVT2S-3-22, ALVT2SGE-3-22 A+ 88 47
ALVT2S-3-21, ALVT2SGE-3-21 A 98 49,5
B+ 98 49,5
Raucher B 98 49,5
C+ 90 47,5
C 98 49,5
H 108 52
ALVT2K-2-22, ALVT2GK-2-22 Aggregat 44 31
ALVT2GV-2-22
ALVT2K-2-21, ALVT2GK-2-21
ALVT2GV-2-21
ALVT2V-2-22, Aggregat 44 31
ALVT2GV-2-22 einjährige Risikoversicherung
AT2R-22 konstante Todesfallleistung 65 39,5
AT2N1-22 konstante Todesfallleistung 51 34
AT2N2-22 konstante Todesfallleistung 51 34
AT3R-22 beliebig fallend Todesfallleistung 65 39,5
AT3N1-22 beliebig fallend Todesfallleistung 51 34
AT3N2 beliebig fallend Todesfallleistung 51 34
AT2G-22 konstante Todesfallleistung 45 31,5

In 2024 erfolgt für die Tarifklassen TK11, TK12, TK 21 und TK 22 eine einheitliche Deklaration

2.1.1 Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17", "-16", "-15", "-13" Überschusssystem Todesfallbonus in % der versicherten Leistung Überschusssystem Beitragsverrechnungs- satz in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages
ALVT2-2-17, ALVT2-3-17 (Bevorzugte Nichtraucher) 50 33,5
ALVT3-2-17, ALVT3-3-17 (Bevorzugte Nichtraucher) 50 33,5
AT2N1-17, AT3N1-17 (Bevorzugte Nichtraucher) 50 33,5
ALVT3-2-17, ALVT3-3-17 (Standard-Nichtraucher) 50 33,5
ALVT2-2-17, ALVT2-3-17 (Standard-Nichtraucher) 50 33,5
AT2N2-17, AT3N2-17 (Standard-Nichtraucher) 50 33,5
ALVT3-2-17, ALVT3-3-17 (Raucher) 63 39
ALVT2-2-17, ALVT2-3-17 (Raucher) 63 39
AT2R-17, AT3R-17 (Raucher) 63 39
AT2G-17, ALVT2G-2-17, ALVT2G-3-17 44 31
ALVT2GV-2-17 44 31
ALVT2-2-16, ALVT2-3-16 (Bevorzugte Nichtraucher) 48 32,5
ALVT3-2-16, ALVT3-3-16 (Bevorzugte Nichtraucher) 48 32,5
ALVT3-2-16, ALVT3-3-16 (Standard-Nichtraucher) 48 32,5
ALVT2-2-16, ALVT2-3-16 (Standard-Nichtraucher) 48 32,5
ALVT3-2-16, ALVT3-3-16 (Raucher) 61 38
ALVT2-2-16, ALVT2-3-16 (Raucher) 61 38
ALVT2G-2-16, ALVT2G-3-16 42 30
ALVT2GV-2-16, ALVT2GV-2-15 44 31
AT2N1-15, AT3N1-15 (Bevorzugte Nichtraucher) 48 32,5
ALVT2-2-15, ALVT2-3-15 (Bevorzugte Nichtraucher) 48 32,5
ALVT3-2-15, ALVT3-3-15 (Bevorzugte Nichtraucher) 48 32,5
AT2N2-15, AT3N2-15 (Standard-Nichtraucher) 48 32,5
ALVT3-2-15, ALVT3-3-15 (Standard-Nichtraucher) 48 32,5
ALVT2-2-15, ALVT2-3-15 (Standard-Nichtraucher) 48 32,5
AT2R-15, AT3R-15 (Raucher) 61 38
ALVT3-2-15, ALVT3-3-15 (Raucher) 61 38
ALVT2-2-15, ALVT2-3-15 (Raucher) 61 38
AT2G-15, ALVT2G-2-15, ALVT2G-3-15 42 30
AT2N1-13, AT3N1-13 51 34
AT2N2-13, AT3N2-13 51 34
AT2R-13, AT3R-13 63 39
AT2G-13 42 30
2.1.2 Überschusssystem Todesfallbonus in % der versicherten Leistung
Versicherungen mit Todesfallbonus in % der Versicherungssumme
AT2N1-12, AT2N2-12, AT3N1-12, AT3N2-12 (Nichtraucher) 42
AT2R-12, AT3R-12 (Raucher) 53
AT2G-12 42
AT2N1-10, AT2N2-10, AT3N1-10, AT3N2-10 (Nichtraucher) 42
AT2R-10, AT3R-10 (Raucher) 53
AT2G-10 42
AT1-8, AT3-8 125
AT1G-8, AT3G-8 125
AT1-7, AT3-7, AT1-5, AT3-5 125
AT1G-7, AT3G-7, AT1G-5, AT3G-5 125
AT2-7, AT2G-7, AT2-5, AT2G-5, AT2-8, AT2G-8 155
T- 4, T1G-4 125
T10- 4 155
T- 0, T1G-0, CLBS-0 125
T10- 0 155
T-98, T1G-98 125 ; bei Versicherungen ohne Umtauschrecht: 155
CLBS-96 125
CL 6-94, CLFG 6-94, R2A-94 125 ; bei Versicherungen ohne Umtauschrecht: 155
R1-94, GR1-94 125 ; bei Versicherungen ohne Umtauschrecht: 155
59, 60 95 1)
CL 6, CLFG 6 70
R1, R2A, GR1 70
Tarife 87: 29, 30 67
500, 511, 544, 560 90 2)
Tarife 68: 19, 20, Versicherungsbeginn ab 1.1.1984: 85 3)
Übrige Risiko-Tarife: 90 4)

1) Bei männlichen Versicherten zuzüglich 18 Prozentpunkte

2) Bei weiblichen Versicherten zuzüglich 20 Prozentpunkte

3) Bei weiblichen Versicherten zuzüglich 93 Prozentpunkte

4) Bei weiblichen Versicherten zuzüglich 30 Prozentpunkte

2.1.3 Beitragsverrechnungssatz

in %
Versicherungen mit Beitragsverrechnung
(mit laufender Beitragszahlung)
AT2N1-12, AT2N2-12, AT3N1-12, AT3N2-12 (Nichtraucher) 30
AT2R-12, AT3R-12 (Raucher) 35
AT2G-12 30
AT2N1-10, AT2N2-10, AT3N1-10, AT3N2-10 (Nichtraucher) 30
AT2R-10, AT3R-10 (Raucher) 35
AT2G-10 30
59 50 1)
Tarife 87: 29 40

1) Bei männlichen Versicherten zuzüglich 5 Prozentpunkte

2.1.4 Risikobeitrag

in %
Versicherungen mit Überschusssystem
Investmentbonus
AT2N1-10, AT2N2-10, AT3N1-10, AT3N2-10 (Nichtraucher) 30
AT2R-10, AT3R-10 (Raucher) 35
AT2G-10 30
AT1-8, AT1-7, AT1-5, AT1G-8, AT1G-7, AT1G-5 55
AT2 -8, AT2G-8, AT2 -7, AT2G-7, AT2 -5, AT2G-5 60

3. Fondsgebundene Lebensversicherungen, Fondsgebundene Rentenversicherungen, Rentenversicherungen mit Indexpartizipation / Indexbeteiligung "Relax Rente", (Flexible) Fondsgeb. Rentenversicherungen mit / ohne GarantModul, Fondsgebundene Direktversicherung (ohne IB-Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-22","-21","-20", "-18", siehe Ziffer 5), Depotgebundene Rentenversicherung

3.1 Versicherungen vor Rentenbeginn

3.1.1 Beitragspflichtige / beitragsfreie Rentenversicherungen mit Indexpartizipation (Relax Rente)

3.1.1.1 Tarife mit Zusatzkennzeichen "-23","-22", "21", "20", "-18", "-17", "-16" oder "-15" und Präfix "ALV"

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-23" und Präfix "ALV"

ALVIBX1-2-23, ALVIBX1G-2-23

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-22" und Präfix "ALV"

ALVI1(G)-1-22, ALVI2(G)-1-22, ALVI1(G)-2-22, ALVI2(G)-2-22, ALVI1(G)-3-22, ALVI2(G)-3-22, ALVI5(G)-2-22, ALVI5(G)-3-22, ALVIP2(G)-3-22, ALVIP7(G)-3-22, ALVI7(G)-1-22, ALVI7(G)-3-22, ALVIX5(G)-1-22, ALVIX5(G)-3-22, ALVIX8(G)-1-22, ALVIX8(G)-3-22

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-21" und Präfix "ALV"

ALVI1(G)-1-21, ALVI2(G)-1-21, ALVI1(G)-2-21, ALVI2(G)-2-21, ALVI1(G)-3-21, ALVI2(G)-3-21, ALVI5(G)-2-21, ALVI5(G)-3-21, ALVIP2(G)-3-21, ALVIP7(G)-3-21, ALVI7(G)-1-21, ALVI7(G)-3-21, ALVIX5(G)-1-21, ALVIX5(G)-3-21, ALVIX8(G)-1-21, ALVIX8(G)-3-21

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-20" und Präfix "ALV"

ALVI1(G)-1-20, ALVI1G-3-20, ALVI2(G)-1-20, ALVI2G-3-20, ALVI5G-3-20, ALVI7(G)-1-20, ALVI7G-3-20, ALVIX5(G)-1-20, ALVIX5G-3-20, ALVIX8(G)-1-20, ALVIX8G-3-20, ALVI1G-2-20, ALVI2G-2-20, ALVI5G-2-20, ALVVL6-3-20

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-18" und Präfix "ALV"

ALVI1-3-18, ALVI1-1-18, ALVI1-2-18, ALVI2-3-18, ALVI2-1-18, ALVI2-2-18, ALVIX5-3-18, ALVIX5-1-18, ALVI5-3-18, ALVIP2-3-18, ALVI1G-3-18, ALVI1G-1-18, ALVI1G-2-18, ALVI2G-3-18, ALVI2G-1-18, ALVI2G-2-18, ALVIX5G-3-18, ALVIX5G-1-18, ALVI5G-3-18, ALVIP2G-3-18, ALVI7-1-18, ALVI7G-1-18, ALVI7-3-18, ALVI7G-3-18, ALVI8-1-18, ALVI8G-1-18, ALVI8-3-18, ALVI8G-3-18,

ALVIX8-1-18, ALVIX8G-1-18,

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17" und Präfix "ALV"

ALVI1-3-17, ALVI1-1-17, ALVI1-2-17, ALVI2-3-17, ALVI2-1-17, ALVI2-2-17, ALVIX5-3-17, ALVIX5-1-17, ALVI5-3-17, ALVIP2-3-17, ALVI1G-3-17, ALVI1G-1-17, ALVI1G-2-17, ALVI2G-3-17, ALVI2G-1-17, ALVI2G-2-17, ALVIX5G-3-17, ALVIX5G-1-17, ALVI5G-3-17, ALVIP2G-3-17, ALVI7-1-17, ALVI7G-1-17, ALVI7-3-17, ALVI7G-3-17, ALVI8-1-17, ALVI8G-1-17, ALVI8-3-17, ALVI8G-3-17, ALVIX8-1-17, ALVIX8G-1-17

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-16" und Präfix "ALV"

ALVI1-3-16, ALVI1-1-16, ALVI1-2-16, ALVI2-3-16, ALVI2-1-16, ALVI2-2-16, ALVIX5-3-16, ALVIX5-1-16, ALVI5-3-16, ALVIP2-3-16, ALVI1G-3-16, ALVI1G-1-16, ALVI1G-2-16, ALVI2G-3-16, ALVI2G-1-16, ALVI2G-2-16, ALVIX5G-3-16, ALVIX5G-1-16, ALVI5G-3-16, ALVIP2G-3-16, ALVIX8-1-16, ALVIX8G-1-16, ALVI7-3-16, ALVIX8-3-16, ALVIP7-3-16, ALVI7G-3-16, ALVIP7G-3-16, ALVIX8G-3-16

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15" und Präfix "ALV"

ALVI1-3-15, ALVI1-1-15, ALVI1-2-15, ALVI2-3-15, ALVI2-1-15, ALVI2-2-15 ALVIX5-3-15, ALVIX5-1-15, ALVI5-3-15, ALVIP2-3-15, ALVI1G-3-15, ALVI1G-1-15, ALVI1G-2-15, ALVI2G-3-15, ALVI2G-1-15, ALVI2G-2-15, ALVIX5G-3-15, ALVIX5G-1-15, ALVI5G-3-15, ALVIP2G-3-15

Bemessungsgröße für die Überschussanteile:

Risikoüberschussanteil in Prozent des Risikobeitrages bei jeder Entnahme des Risikobeitrages
Satz
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-23","-22", "-21", "-20", "-18", "-17", "-16", "-15" und Präfix "ALV" in der Aufschub- und Rentenbeginnphase 5%
(monatlicher) Kostenüberschussanteil in Prozent der Kostenbeiträge auf das Sicherungsvermögen und Fondsguthaben
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-23", "-22" und Präfix "ALV" Satz
Sicherungsvermögen (außer Garantieoption) und Fondsguthaben Aufschub- und Rentenbeginnphase laufende Beitragszahlweise 32%
Einmalbeiträge 40%
Sicherungsvermögen (Garantieoption) Aufschub- und Rentenbeginnphase 100%
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-21", "-20", "-18" und Präfix "ALV" Satz
Sicherungsvermögen (außer Garantieoption) und Fondsguthaben Aufschub- und Rentenbeginnphase laufende Beitragszahlweise 50%
Einmalbeiträge 50%
Sicherungsvermögen (Garantieoption) Aufschub- und Rentenbeginnphase 100%
Tarife mit Zusatzkennzeichen „-17“ und Präfix "ALV" Satz
Sicherungsvermögen (außer Garantieoption) und Fondsguthaben Aufschub- und Rentenbeginnphase laufende Beitragszahlweise 50 %
Einmalbeiträge 30%
Sicherungsvermögen (Garantieoption) Aufschub- und Rentenbeginnphase 100%
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-16" und Präfix "ALV" Satz
Sicherungsvermögen Aufschub- und Rentenbeginnphase 30%
(außer Garantieoption) und Fondsguthaben
Sicherungsvermögen (Garantieoption) Aufschub- und Rentenbeginnphase 100%
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15" und Präfix "ALV" Satz
Sicherungsvermögen und Fondsguthaben Aufschub- und Rentenbeginnphase 30%
(jährlicher) Grundüberschussanteil in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals
Satz
Aufschub- und Rentenbeginnphase 0%
Überschussanteil auf das Fondsguthaben in Prozent des maßgeblichen Fondsguthabens abhängig vom gewählten Fonds

siehe Ziffer 17
(monatlicher) Zinsüberschussanteil in Prozent des nicht durch Umschichtungen aus Fondsanlagen entstandenen Kapitals im Sicherungsvermögen / (monatlicher) Zinsüberschussanteil in Prozent des Kapitals im Sicherungsvermögens, das nicht aus der Umschichtung aus der freien Investmentanlage entstanden ist*) :
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-23", "-22", "-21", "-20", "-18" und Präfix "ALV" Satz
beitragspflichtige und beitragsfreie Aufschubphase 2,60% p.a.
Versicherungen (ohne Einmalbeiträge) Rentenbeginnphase 2,05% p.a.
(aufgeschobene) Einmalbeiträge1) Aufschubphase ab 1.4.2023 2,35 %p.a.
(bis 1 Mio. Euro Beitrag) (Tranche 134)
ab 1.1.2023 bis 31.03.2023 1,95 %p.a.
(Tranche 133)
ab 1.7.2020 bis 31.12.2022 1,55% p.a.
(Tranche 123, 125, 129)
ab 1.1.2020 bis 30.6.2020 1,70% p.a.
(Tranche 121)
ab 1.7.2018 bis 31.12.2019 2,00% p.a.
(Tranche 115)
bis 30.6.2018 (Tranche 109) 1,85% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer
Zuzahlungen1) Aufschubphase ab 1.4.2023 2,35 %p.a.
(Tranche 134)
ab 1.1.2023 bis 31.03.2023 1,95 %p.a.
(Tranche 133)
ab 1.7.2020 bis 31.12.2022 1,55% p.a.
(Tranche 123, 125, 129)
ab 1.1.2020 bis 30.6.2020 1,70% p.a.
(Tranche 121)
ab 01.07.2018 bis 31.12.2019 2,00% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17" und Präfix "ALV" Satz
beitragspflichtige und beitragsfreie Aufschubphase 2,60% p.a.
Versicherungen (ohne Einmalbeiträge) Rentenbeginnphase 2,05% p.a.
(aufgeschobene) Einmalbeiträge Aufschubphase 1,85% p.a.
(bis 1 Mio. Euro Beitrag) Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer
Aufschubphase ab 1.4.2023 2,35 %p.a.
(Tranche 134)
Zuzahlungen1) ab 1.1.2023 bis 31.03.2023 1,95 %p.a.
(Tranche 133)
ab 1.7.2020 bis 31.12.2022 1,55% p.a.
(Tranche 123, 125, 129)
ab 1.1.2020 bis 30.6.2020 1,70% p.a.
(Tranche 121)
ab 1.7.2018 bis 31.12.2019 2,00% p.a.
(Tranche 115)
bis 30.6.2018 (Tranche 109) 1,85% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-16" und Präfix "ALV" Satz
beitragspflichtige und beitragsfreie Aufschubphase 2,60% p.a.
Versicherungen (ohne Einmalbeiträge) Rentenbeginnphase 2,05% p.a.
(aufgeschobene) Einmalbeiträge Aufschubphase ab 1.7.2016 2,00% p.a.
(bis 1 Mio. Euro Beitrag) 1.1.2016 bis 30.6.2016 2,20% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer
Zuzahlungen1) Aufschubphase ab 1.4.2023 2,35 %p.a.
(bis 1 Mio. Euro Beitrag) (Tranche 134)
ab 1.1.2023 bis 31.03.2023 1,95 %p.a.
(Tranche 133)
ab 1.7.2020 bis 31.12.2022 (Tranche 123,125) 1,55% p.a.
ab 1.1.2020 bis 30.6.2020 1,70% p.a.
(Tranche 121)
ab 1.7.2018 bis 31.12.2019 2,00% p.a.
(Tranche 115)
1.1. 2018 bis 30.6.2018 1,85% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer

*) Dieses Kapital wird jeweils im Rahmen der jährlichen Neuaufteilung zum Indexstichtag bestimmt (vgl. Versicherungsbedingungen unter der Überschrift " Wie legen wir Ihr Vertragsvermögen an ?“ bzw. "Wie legen wir Ihre Beiträge an und wie entwickelt sich Ihr Vertragsvermögen?")

1) Tranchenverfahren: Deklaration kann (z. B. in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung) für künftige Neuabschlüsse geändert werden.

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15" und Präfix "ALV" Satz
beitragspflichtige und beitragsfreie Aufschubphase 2,60% p.a.
Versicherungen (ohne Einmalbeiträge) Rentenbeginnphase 2,05% p.a.
Einmalbeiträge Versicherungsbeginne Aufschubphase 2,30% p.a.
(bis 1 Mio. Euro Beitrag) ab 1.7.2015 bis 31.12.2015
ab 1.1.2015 bis 30.06.2015 Aufschubphase Aufschubdauer 7 oder 8 Jahre 2,30% p.a.
Aufschubdauer 9 Jahre 2,35% p.a.
Aufschubdauer 10 Jahre 2,40% p.a.
Aufschubdauer 11 Jahre 2,45% p.a.
Aufschubdauer ab 12 Jahren 2,50% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer
Zuzahlungen1) Aufschubphase ab 1.4.2023 2,35 %p.a.
(Tranche 134)
ab 1.1.2023 bis 31.03.2023 1,95 %p.a.
(Tranche 133)
(bis 1 Mio. Euro Beitrag) ab 1.7.2020 bis 31.12.2022 1,55% p.a.
(Tranche 123,125)
ab 1.1.2020 bis 30.6.2020 1,70% p.a.
(Tranche 121)
ab 1.7.2018 bis 31.12.2019 2,00% p.a.
(Tranche 115)
ab 1.1.2018 bis 30.6.2018 1,85% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer

*) Dieses Kapital wird jeweils im Rahmen der jährlichen Neuaufteilung zum Indexstichtag bestimmt (vgl. Kapitel 4.2.3 der Versicherungsbedingungen für die Rentenversicherung mit Indexpartizipation).

(monatlicher) Zinsüberschussanteil in Prozent desjenigen Kapitals im Sicherungsvermögen, das durch kundenindividuelle Umschichtung der Fondsanlage oder im Rahmen des Absicherungsmanagements entstanden ist (vgl. Versicherungsbedingungen unter den Überschriften " Wie legen wir Ihr Vertragsvermögen an?", „Wann und wie können Sie Ihre Anlage in freie Investmentanlagen oder Ihre Indexbeteiligung verändern?“ / Wann und wie können Sie Ihre Anlage in Fonds oder Indexpartizipation verändern?“ und "Was ist das Absicherungsmanagement?")

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-23","-22", "-21", " -20", "-18" und Präfix "ALV" Satz
beitragspflichtige und beitragsfreie Aufschubphase 2,10% p.a.
Versicherungen (ohne Einmalbeiträge) Rentenbeginnphase 1,55% p.a.
Aufschubphase ab 1.4.2023 1,85% p.a.
(aufgeschobene) Einmalbeiträge1) ab 1.1.2023 bis 31.3.2023 1,45%p.a.
ab 1.7.2020 bis 31.12.2022 1,05% p.a.
(bis 1 Mio. Euro Beitrag) ab 1.1.2020 bis 30.6.2020 1,20% p.a.
ab 1.7.2018 bis 31.12.2019 1,50% p.a.
ab 1.1.2018 bis 30.6.2018 1,35% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer
Aufschubphase ab 1.4.2023 1,85% p.a.
Zuzahlungen1) ab 1.1.2023 bis 31.3.2023 1,45%p.a.
ab 1.7.2020 bis 31.12.2022 1,05% p.a.
ab 1.1.2020 bis 30.6.2020 1,20% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17" und Präfix "ALV" Satz
beitragspflichtige und beitragsfreie Aufschubphase 2,10% p.a.
Versicherungen (ohne Einmalbeiträge) Rentenbeginnphase 1,55% p.a.
(aufgeschobene) Einmalbeiträge Aufschubphase 1,35% p.a.
(bis 1 Mio. Euro Beitrag) Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer
Aufschubphase ab 1.4.2023 1,85% p.a.
Zuzahlungen1) ab 1.1.2023 bis 31.3.2023 1,45% p.a.
ab 1.7.2020 bis 31.12.2022 1,05% p.a.
ab 1.1.2020 bis 30.6.2020 1,20% p.a.
ab 1.7.2018 bis 31.12.2019 1,50% p.a.
ab 1.1.2018 bis 30.6.2018 1,35% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich
vereinbarten Aufschubdauer
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-16" und Präfix "ALV" Satz
beitragspflichtige und beitragsfreie Aufschubphase 2,10% p.a.
Versicherungen (ohne Einmalbeiträge) Rentenbeginnphase 1,55% p.a.
(aufgeschobene) Einmalbeiträge Versicherungsbeginne
(bis 1 Mio. Euro Beitrag) ab 1.7.2016 Aufschubphase 1,50% p.a.
1.1.2016-30.6.2016 Aufschubphase 1,70% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer
Zuzahlungen1) Aufschubphase ab 1.4.2023 1,85% p.a.
ab 1.1.2023 bis 31.3.2023 1,45% p.a.
(bis 1 Mio. Euro Beitrag) ab 1.7.2020 bis 31.12.2022 1,05% p.a.
ab 1.1.2020 bis 30.6.2020 1,20% p.a.
ab 1.7.2018 bis 31.12.2019 1,50% p.a.
ab 1.1.2018 bis 30.6.2018 1,35% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15" und Präfix "ALV" Satz
beitragspflichtige und beitragsfreie Aufschubphase 2,10% p.a.
Versicherungen (ohne Einmalbeiträge) Rentenbeginnphase 1,55% p.a.
Einmalbeiträge Versicherungsbeginne
(bis 1 Mio. Euro Beitrag) ab 1.7.2015 bis 31.12.2015 Aufschubphase 1,80% p.a.
ab 1.1.2015 bis 30.06.2015 Aufschubphase Aufschubdauer 7 oder 8 Jahre 1,80% p.a.
Aufschubdauer 9 Jahre 1,85% p.a.
Aufschubdauer 10 Jahre 1,90% p.a.
Aufschubdauer 11 Jahre 1,95% p.a.
Aufschubdauer ab 12 Jahren 2,00% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich
vereinbarten Aufschubdauer
Zuzahlungen1) Aufschubphase ab 1.4.2023 1,85% p.a.
ab 1.1.2023 bis 31.3.2023 1,45% p.a.
ab 1.7.2020 bis 31.12.2022 1,05% p.a.
(bis 1 Mio. Euro Beitrag) ab 1.1.2020 bis 30.6.2020 1,20% p.a.
ab 1.7.2018 bis 31.12.2019 1,50% p.a.
ab 1.1.2018 bis 30.6.2018 1,35% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer
(monatlicher) Zinsüberschussanteil in Prozent desjenigen Kapitals im Sicherungsvermögen, das sich durch Garantieerhöhung im Rahmen der Relax Rente Comfort ergibt:
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-23", "-22", "-21", "-20", "-18" und Präfix "ALV" Satz
beitragspflichtige und beitragsfreie Aufschubphase 2,30% p.a.
Versicherungen (ohne Einmalbeiträge) Rentenbeginnphase 1,75% p.a.
(aufgeschobene) Einmalbeiträge1) Aufschubphase ab 1.4.2023 2,05% p.a.
ab 1.1.2023 bis 31.3.2023 1,65% p.a.
ab 1.7.2020 bis 31.12.2022 1,25 %p.a.
(bis 1 Mio. Euro Beitrag) ab 1.1.2020 bis 30.6.2020 1,40% p.a.
ab 1.7.2018 bis 31.12.2019 1,70% p.a.
ab 1.1.2018 bis 30.6.2018 1,55% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich
vereinbarten Aufschubdauer
Aufschubphase ab 1.4.2023 2,05% p.a.
Zuzahlungen1) ab 1.1.2023 bis 31.3.2023 1,65% p.a.
ab 1.7.2020 bis 31.12.2022 1,25 %p.a.
ab 1.1.2020 bis 30.6.2020 1,40% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich
vereinbarten Aufschubdauer
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17" und Präfix "ALV" Satz
beitragspflichtige und beitragsfreie Aufschubphase 2,30% p.a.
Versicherungen (ohne Einmalbeiträge) Rentenbeginnphase 1,75% p.a.
(aufgeschobene) Einmalbeiträge Aufschubphase 1,55% p.a.
(bis 1 Mio. Euro Beitrag) Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich
vereinbarten Aufschubdauer
Aufschubphase ab 1.4.2023 2,05% p.a.
Zuzahlungen1) ab 1.1.2023 bis 31.3.2023 1,65% p.a.
ab 1.7.2020 bis 31.12.2022 1,25%p.a.
ab 1.1.2020 bis 30.6.2020 1,40% p.a.
ab 1.7.2018 bis 31.12.2019 1,70% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich
vereinbarten Aufschubdauer
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-16" und Präfix "ALV" Satz
beitragspflichtige und beitragsfreie Aufschubphase 2,30% p.a.
Versicherungen (ohne Einmalbeiträge) Rentenbeginnphase 1,75% p.a.
(aufgeschobene) Einmalbeiträge Versicherungsbeginne
(bis 1 Mio. Euro Beitrag) ab 01.07.2016 Aufschubphase 1,70% p.a.
01.01.2016-30.06.2016 Aufschubphase 1,90% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich
vereinbarten Aufschubdauer
Zuzahlungen 1) Aufschubphase ab 1.4.2023 2,05% p.a.
ab 1.1.2023 bis 31.3.2023 1,65% p.a.
ab 1.7.2020 bis 31.12.2022 1,25%p.a.
(bis 1 Mio. Euro Beitrag) ab 1.1.2020 bis 30.6.2020 1,40% p.a.
ab 1.7.2018 bis 31.12.2019 1,70% p.a.
ab 1.1.2018 bis 30.6.2018 1,55% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich
vereinbarten Aufschubdauer
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15" und Präfix "ALV" Satz
beitragspflichtige und beitragsfreie Aufschubphase 2,30% p.a.
Versicherungen (ohne Einmalbeiträge) Rentenbeginnphase 1,75% p.a.
Einmalbeiträge Versicherungsbeginne
(bis 1 Mio. Euro Beitrag) ab 1.7.2015 bis 31.12.2015 Aufschubphase 2,00% p.a.
ab 1.1.2015 bis 30.06.2015 Aufschubphase Aufschubdauer 7 oder 8 Jahre 2,00% p.a.
Aufschubdauer 9 Jahre 2,05% p.a.
Aufschubdauer 10 Jahre 2,10% p.a.
Aufschubdauer 11 Jahre 2,15% p.a.
Aufschubdauer ab 12 Jahren 2,20% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich
vereinbarten Aufschubdauer
Zuzahlungen 1) Aufschubphase ab 1.4.2023 2,05% p.a
ab 1.1.2023 bis 31.3.2023 1,65% p.a.
ab 1.7.2020 bis 31.12.2022 1,25%p.a.
(bis 1 Mio. Euro Beitrag) ab 1.1.2020 bis 30.6.2020 1,40% p.a.
ab 1.7.2018 bis 31.12.2019 1,70% p.a.
ab 1.1.2018 bis 30.6.2018 1,55% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich
vereinbarten Aufschubdauer

1) Tranchenverfahren: Deklaration kann (z. B. in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung) für künftige Neuabschlüsse geändert werden.

(monatlicher) Zinsüberschussanteil in Prozent des konventionellen Deckungskapitals, das sich durch Ausübung der Garantieoption ergibt2)
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-23", "-22", "-21", "-20", "-18", "-17", "-18", "-16", "-15" und Präfix "ALV" 0,90% p.a.,

2) Quartalsweise Deklaration in Abhängigkeit von der Kapitalmarktsituation

Schlussüberschussanteil in % der geschäftsplanmäßigen Bezugsgröße

Der Schlussüberschussanteilsatz beträgt für

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-23","-22", "-21", "-20", "-18", "-17"und Präfix "ALV": 0 %

Schlussüberschussanteil
Aufschubphase und Rentenbeginnphase
--- --- --- --- --- ---
Beitragszustand Zuzahlungen Einmalbeitrag Zuzahlungen
--- --- --- --- --- ---
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-16" und Präfix "ALV" beitragspflichtig beitragsfrei ab 01.01.2018 Beginne 01.01.2016 -30.06.2016 Beginne ab 01.07.2016
--- --- --- --- --- ---
p1(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße 1 0,3 0 0,2 0,05
p2(SÜA) auf die Bemessungsgröße bei Auszahlung 100 100 100
p3(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße Fondsguthaben 0 0 0
Beitragszustand Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginnen Zuzahlungen
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15" und Präfix "ALV" beitragspflichtig beitragsfrei bis 30.6.2015 ab 1.7.2015 ab 01.01.2018
--- --- --- --- --- ---
p1(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße 1 0,3 0,9 0,2 0,00
p2(SÜA) auf die Bemessungsgröße bei Auszahlung 100 100 100 100 100
p3(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße Fondsguthaben 0 0 0 0 0
Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven:

Bemessungsgröße: ein Prozent der Summe des verteilungsrelevanten Versichertenguthabens der letzten 10 Bewertungsstichtage (Sicherungsvermögen sowie konventionelles Deckungskapital, das sich durch Ausübung der Garantieoption ergibt) 3%

3.1.1.2 Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17", "-15" oder "-14" und Präfix "AI"

AI1-17, AI2-17, AI1E-17, AI2E-17, AI1G-17, AI2G-17, AI1-15, AI2-15, AIX5-15, AI1E-15, AI2E-15, AIP2-15, AIP2E-15, AI1G-15, AI2G-15, AIX5G-15, AI1EG-15, AI2EG-15, AIP2G-15, AIP2EG-15, AI1-14, AI2-14, AIX5-14, AI1E-14, AI2E-14, AIP2-14, AIP2E-14, AI1G-14, AI2G-14, AIX5G-14, AI1EG-14, AI2EG-14, AIP2G-14, AIP2EG-14

Bemessungsgröße für die Überschussanteile:
- Risikoüberschussanteil in Prozent des Risikobeitrags bei jeder Entnahme des Risikobeitrags 5 %
- (monatlicher) Kostenüberschussanteil in Prozent der Kostenbeiträge auf das Sicherungsvermögen und Fondsguthaben
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17"
- laufende Beitragszahlweise 50 %
- Einmalbeiträge 30 %
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15" oder "-14" 30 %
- jährlicher Grundüberschussanteil in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals 0 %
- Überschussanteil auf das Fondsguthaben in Prozent des maßgeblichen Fondsguthabens abhängig vom gewählten Fonds siehe Ziffer 17
(monatlicher) Zinsüberschussanteil in Prozent des nicht durch Umschichtungen aus Fondsanlagen entstandenen Kapitals im Sicherungsvermögen*) bzw. in Prozent desjenigen Kapitals im Sicherungsvermögen, das durch kundenindividuelle Umschichtung der Fondsanlage oder im Rahmen des Absicherungsmanagements entstanden ist (vgl. §5 Abs. 4 und 9 der Besonderen Versicherungsbedingungen für die Rentenversicherung mit Indexpartizipation):
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17" und Präfix "AI" Satz
beitragspflichtige und beitragsfreie Aufschubphase 2,60% p.a.
Versicherungen (ohne Einmalbeiträge) Rentenbeginnphase 2,05% p.a.
(aufgeschobene) Einmalbeiträge
(bis 1 Mio. Euro Beitrag) Versicherungsbeginne 1,55% p.a.
ab 1.7.2020
Versicherungsbeginne 1,70% p.a.
ab 1.1.2020 bis 30.6.2020
Versicherungsbeginne 2,00% p.a.
ab 1.7.2018 bis 31.12.2019
Versicherungsbeginne Aufschubphase 1,85% p.a.
ab 1.1.2017 bis 30.6.2018
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer

1) Tranchenverfahren: Deklaration kann (z.B. in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung) für künftige Neuabschlüsse geändert werden

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15" und Präfix "AI" Satz
beitragspflichtige und beitragsfreie Aufschubphase 2,60% p.a.
Versicherungen (ohne Einmalbeiträge) Rentenbeginnphase 2,05% p.a.
Einmalbeiträge
(bis 1 Mio. Euro Beitrag) Versicherungsbeginne Aufschubphase 2,20% p.a.
ab 1.1.2016
ab 1.7.2015 bis 31.12.2015 Aufschubphase 2,30% p.a.
ab 1.1.2015 bis 30.06.2015 Aufschubphase Aufschubdauer 7 oder 8 Jahre 2,30% p.a.
Aufschubdauer 9 Jahre 2,35% p.a.
Aufschubdauer 10 Jahre 2,10% p.a.
Aufschubdauer 11 Jahre 2,45% p.a.
Aufschubdauer ab 12 Jahren 2,50% p.a.
Rentenbeginnphase Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-14" und Präfix "AI" Satz
beitragspflichtige und beitragsfreie Aufschubphase 2,65% p.a.
Versicherungen (ohne Einmalbeiträge) Rentenbeginnphase 2,05% p.a.
Einmalbeiträge Aufschubphase Aufschubdauer 7 Jahre 2,15% p.a.
(bis 1 Mio. Euro Beitrag) Aufschubdauer 8 Jahre 2,25% p.a.
Aufschubdauer 9 Jahre 2,35% p.a.
Aufschubdauer 10 Jahre 2,45% p.a.
Aufschubdauer 11 Jahre 2,55% p.a.
Aufschubdauer ab 12 Jahren 2,60% p.a.
Rentenbeginnphase 2,05% p.a.

* Dieses Kapital wird jeweils im Rahmen der jährlichen Neuaufteilung zum Indexstichtag bestimmt (vgl. § 4 Absatz 3 der Besonderen Versicherungsbedingungen für die Rentenversicherung mit Indexpartizipation).

(monatlicher) Zinsüberschussanteil in Prozent des konventionellen Deckungskapitals, das sich durch Ausübung der Garantieoption oder durch Garantieerhöhung im Rahmen der Relax Rente Comfort ergibt2) :
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17" und Präfix "AI": 1,35% p.a., abweichend für Einmalbeiträge 0,90 % p.a.
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-16" und Präfix "AI": 1,10% p.a., abweichend für Einmalbeiträge 0,90 % p.a.
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-14" und Präfix "AI": 1,30% p.a., abweichend für Einmalbeiträge 0,90 % p.a.

2) quartalsweise Deklaration in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung

Schlussüberschussanteil in % der geschäftsplanmäßigen Bezugsgröße
Beitragszustand
beitragspflichtig beitragsfrei Einmalbeitrag
--- --- --- --- ---
p1(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17" 0 0 0,0 für Beginne bis 1.1.2017
p1(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15" 1 0,3 0,9 für Beginne bis 30.6.2015
0,2 für Beginne ab 1.7.2015
p1(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße Tarife mit Zusatzkennzeichen "-14" Aufschubdauer (in Jahren): 0,3 1
bis 29: 1,00
30 bis 39: 0,95
ab 40: 0,90
p2(SÜA) auf die Bemessungsgröße bei Auszahlung 100 100 100
p3(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße Fondsguthaben 0 0 0

1) Tranchenverfahren: Deklaration kann (z. B. in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung) für künftige Neuabschlüsse geändert werden.

Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven:

Bemessungsgröße: Ein Prozent der Summe des verteilungsrelevanten Versichertenguthaben der letzten 10 Bewertungsstichtage (Sicherungsvermögen, sowie konventionelles Deckungskapital, das sich durch Ausübung der Garantieoption ergibt) 3%

3.1.1.3 Beitragspflichtige/ beitragsfreie Versicherungen mit Fondsanlage und Zusatzkennzeichen

"-23","-22","-21", "-20", "-18" oder "-17" und Präfix "ALVF" (Relax - F- Tarife)

Bemessungsgröße für die Überschussanteile:
- Risikoüberschussanteil in Prozent des Risikobeitrages bei jeder Entnahme des Risikobeitrages (in der Aufschub- und Rentenbeginnphase) 5%
- (monatlicher) Kostenüberschussanteil in Prozent der Kostenbeiträge auf das Fondsguthaben und Sicherungsvermögen in der Aufschub- und Rentenbeginnphase
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-23"
- Fondsguthaben (Einmalbeitrag) 50%
- Fondsguthaben laufende Beitragszahlung) 25%
- Sicherungsvermögen (Garantieoption) 100%
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-22"
- Fondsguthaben (Einmalbeitrag) 50%
- Fondsguthaben laufende Beitragszahlung) 37%
- Sicherungsvermögen (Garantieoption) 100%
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-18", "-20", "-21"
- Fondsguthaben 50%
- Sicherungsvermögen (Garantieoption) 100%
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17"
- Fondsguthaben 0%
- Sicherungsvermögen (Garantieoption) 100%
- Zinsüberschussanteil in Prozent des konventionellen Deckungskapitals, welches sich durch Ausübung der Garantieoption ergibt 0,90% p.a.
- Überschussanteil auf das Fondsguthaben in Prozent des maßgeblichen Fondsguthabens abhängig vom gewählten Fonds siehe Ziffer 17

3.1.2 Beitragspflichtige/ beitragsfreie fondsgebundene Lebensversicherungen / (Flexible) Rentenversicherungen (mit / ohne GarantModul)

Bemessungsgröße für die Überschussanteile:

Risikoüberschussanteil: der Risikobeitrag bzw. Vererbungsprämie
Kostenüberschussanteil: in % der Verwaltungskostenprämie (ohne Amortisationskosten)
Überschussanteil auf Fondsguthaben: das maßgebliche Fondsguthaben

zusätzlich bei Fondsgebundenen Lebensversicherungen / Rentenversicherungen mit GarantModul

Zinsüberschussanteil: des garantierten Deckungskapitals zum Anfang des Vormonats
Schlussüberschussanteil (ab TG13) für Deckungskapital aus den Garantmodulen I und II sowie für die Garantieoption gewährt. Auf fondsgebundenes Deckungskapital wird kein Schlussüberschuss gewährt.
Nachdividende: garantierte Ablaufleistung
Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven:

ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten garantierten Versichertenguthaben der letzten 10 Bewertungsstichtage

Fondsgebundene Lebensversicherungen erhalten einen Risikoüberschussanteil in Höhe von 35 %.

Fondsgebundene Rentenversicherungen erhalten einen Risikoüberschussanteil

in Höhe von 5 % des Risikobeitrages für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-10","-12", "-13" oder "-15",
in Höhe von 35 % des Risikobeitrages bei Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-5" oder "-6" oder "-7" oder "-8" oder "-9", solange das Fondsguthaben (bei Einschluss des GarantModuls zuzüglich überschussberechtigtem Deckungskapital) kleiner ist als die vereinbarte Todesfallleistung, ansonsten einen Risikoüberschussanteil in Höhe von

300 % der Vererbungsprämie bei Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-5", "-6", "-7", "-8", "-9", "-10", "-12", "-13" oder "-15" bzw.

125 % der Vererbungsprämie bei Tarifen ohne eines der neun vorstehend genannten Zusatzkennzeichen.

Tarife Kostenüberschussanteil

in %
IPP-2, IPPS-2, FLA1 40
CLIP-2, Open-2, CLIP-0, CLIP-95 50
TRI-Invest (VIVA) -95 50
OFP-0, OFPR-0, OFP-97 18 1/3
IPP-0, IPPS, IPP-97 25
PFP-0, PFPR-0, PFP 18 1/3
OPEN-0, OPENR-0, OPEN 50
Convest 21 77 1/6
CLIP 30
CLIPR-2, CLIPR-0, CLIPB-0, 50
IPPR-2, MAFL-2, MAFR-2 40
MAFL-4, MAFR-4 20
IPPB-0, IPPR-0 25

Die Versicherungen erhalten einen Überschussanteil auf das Fondsguthaben in % des maßgeblichen Fondsguthabens abhängig vom gewählten Fonds und der Tarifgeneration siehe Ziffer 17

Tarife mit GarantModul erhalten zusätzlich einen Zinsüberschussanteil.

Dieser Zinsüberschussanteil beträgt für:

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15", die nicht gegen Einmalbeitrag abgeschlossen wurden 1,35% p.a.,
abweichend in der Rentenbeginnphase 0,80% p.a.

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15" gegen Einmalbeitrag

mit Versicherungsbeginn ab 1.7.2015 Aufschubdauer (in Jahren) in % p.a.
alle 0,00
mit Versicherungsbeginn ab 1.4.2015 bis 30.6.2015 Aufschubdauer (in Jahren) in % p.a.
alle 0,00
mit Versicherungsbeginn ab 1.1.2015 bis 31.3.2015 Aufschubdauer (in Jahren) in % p.a.
bis 3 0,00
4 0,05
ab 5 0,10

in der Rentenbeginnphase gilt der Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer.

*) Tranchenverfahren: Deklaration kann (z.B. in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung für künftige Neuabschlüsse geändert werden.

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-13" gegen Einmalbeitrag

mit Versicherungsbeginn ab 1.4.2014 bis 31.12.2014 Aufschubdauer

(in Jahren)
in % p.a.
bis 7 0,00
8 0,10
9 0,20
10 0,40
11 0,50
ab 12 0,55
0,00 % in der Rentenbeginnphase
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-13" gegen Einmalbeitrag
mit Versicherungsbeginn ab 1.1.2014 bis 31.3.2014 0,85%, abweichend in der Rentenbeginnphase 0,0% p.a.
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-13" ausser gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn ab 1.1.2014 0,95%, in der Rentenbeginnphase 0,3% p.a.
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-12" 0,85%, in der Rentenbeginnphase 0,3% p.a.
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-10", "-9" oder "-8" 0,25%, in der Rentenbeginnphase 0,0% p.a.
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-7" 0,25% p.a.
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-4", "-5", "-6" 0,00% p.a.

Tarife mit GarantModul erhalten zusätzlich Schlussüberschussanteile bzw. eine Nachdividende und eine Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven.

eine Schlussüberschussbeteiligung:
Beitragszustand
Schlussüberschussanteil in % für Tarife "-13", "-15" beitragspflichtig beitragsfrei (kein Einmalbetrag)
--- --- ---
p1(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße 1 0,3
p2(SÜA) auf die Bemessungsgröße bei Auszahlung 100 100
p3(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße 0 0
Fondsguthaben
eine Schlussüberschussbeteiligung für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15" gegen Einmalbeitrag:
Beitragszustand
Schlussüberschussanteil

in %
Versicherungsbeginn Einmalbeitrag
--- --- ---
p1(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße ab 01.07.2015 0,00
ab 01.04.2015 bis 30.06.2015 Aufschubdauer (in Jahren):
bis 1 Jahr: 0,25
2 Jahre: 0,35
3 Jahre: 0,45
4 Jahre: 0,50
5 und 6 Jahre: 0,75
ab 7 Jahren: 0,90
ab 01.01.2015 bis 31.03.2015 Aufschubdauer (in Jahren):
bis 1 Jahr: 0,80
2 Jahre: 0,90
ab 3 Jahren: 1,00
p2(SÜA) auf die Bemessungsgröße bei Auszahlung 100
p3(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße Fondsguthaben 0
eine Schlussüberschussbeteiligung für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-13" gegen Einmalbeitrag:
Beitragszustand
Schlussüberschussanteil

in %
Versicherungsbeginn Einmalbeitrag
--- --- ---
p1(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße ab 01.04.2014 Aufschubdauer (in Jahren):
bis 1 Jahr: 0,55
2 Jahre: 0,75
3 Jahre: 0,80
4 Jahre: 0,85
5 Jahre: 0,90
6 Jahre: 0,95
ab 7 Jahren: 1,00
ab 01.01.2014 bis 31.03.2014 Aufschubdauer (in Jahren):
bis 7 Jahre: 0,95
ab 8 Jahren: 0,90
in 2013 p1(SÜA)_Staffel_13
p2(SÜA) auf die Bemessungsgröße bei Auszahlung p2(SÜA)_Staffel_13
p3(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße Fondsguthaben 0
Beitragspflichtige bzw. tariflich beitragsfreie Versicherungen mit GarantModul (nicht gegen Einmalbeitrag, keine Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15" oder "-13") erhalten eine Nachdividende in ‰ gemäß
Staffel 703_12_15 für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-12"
Staffel 703_10_15 für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-10"
Staffel 703_09_08_07_15 für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-9", "-8" oder "-7"

(abweichend hiervon erhalten die Tarife mit Zusatzkennzeichen "-8", "-9", "-10", "12" während der Rentenbeginnphase die Nachdividende in Höhe der zu Beginn der Rentenbeginnphase erreichten Anwartschaften, diese Anwartschaften werden mit einem AnsammlungszinssatzRB in Höhe von 2,05 % weiterentwickelt),

Staffel 612_654_1517 für Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-6", "-5" oder "-4"

Tarife mit GarantModul erhalten eine Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven: 3%

3.1.3 Garantieoption

Alle Tarife mit Garantieoption erhalten einen monatlichen Zinsüberschussanteil in % des Deckungskapitals zum Ende des Vormonats, das durch Ausübung der Garantieoption umgeschichtet wurde*.

ab Januar 2024:
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15", "-13": 0,90% p.a. zuzüglich Schlussüberschussanteil wie für Tarife mit GarantModul
Tarife ohne eines der vorstehend genannten 1,25% p.a.
Zusatzkennzeichen "-15", "-13":

* vierteljährliche Deklaration, kann in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung angepasst werden

3.1.4 Fondsgebundene Direktversicherung

Anwartschaftliche Versicherungen

Zinsüberschussanteil:
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-13": 0,75 % p.a. des maßgeblichen Deckungskapitals
(sofern dieses mindestens 200 € beträgt)
abweichend in der Rentenbeginnphase: 0,30 % p.a.
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-12": 0,65 % p. a. des maßgeblichen Deckungskapitals
(sofern dieses mindestens 200 € beträgt)
abweichend in der Rentenbeginnphase: 0,30 % p.a.
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-10", "-8": 0,15 % p. a. des maßgeblichen Deckungskapitals,
abweichend in der Rentenbeginnphase: 0,00 % p.a.
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-7": 0,15 % p. a. des maßgeblichen Deckungskapitals
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-5": 0 % p. a. des maßgeblichen Deckungskapitals
Schlussüberschussanteil:
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-13"
SÜA

in %
--- --- ---
p1(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße p2(SÜA) auf die Bemessungsgröße bei Auszahlung
--- --- ---
beitragspflichtig 1,00 100
beitragsfrei 0,30 100
Schlussüberschussanteil: in Prozent der Summe der zugeteilten Überschussanteile:
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-12": 21*)
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-10": 22*)
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-8": 16 *)
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-7": Staffel A_14
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-5": Staffel A_1417

*) In der Rentenbeginnphase: die Schlussüberschussanteile in Höhe der mit Ablauf der Aufschubzeit erreichten Anwartschaften, werden mit einem AnsammlungszinsRB in Höhe von 2,6% weiterentwickelt.

Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven: 3%

Der Maßstab ist ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten garantierten Versichertenguthaben der letzten 10 Bewertungsstichtage

Überschussanteil auf das Fondsguthaben in % des maßgeblichen Fondsguthaben siehe Ziffer 17

3.1.5 Depotgebundene Rentenversicherung PPP (Portfolio Plus Police)

Anwartschaftliche Versicherungen nach Tarifen ADK2E-22, ADK2E-17, ADK2E-16, ADK2E-15, ADK2E-13 , ADK2E-12, ADK2E(Z)-08 und ADM2E-10 (Portfolio Plus Police) erhalten

einen Risikoüberschussanteil in Höhe von 87 % des Risikobeitrages, solange das Fondsguthaben kleiner ist als die vereinbarte Todesfallleistung.
einen Kosten- / Grundüberschussanteil in Höhe von 50 % der Verwaltungskostenprämie

Für die im konventionellen Sicherungsvermögen angelegten Beträge der PPP gelten folgende Sätze im 1. Quartal und 2. Quartal 2024: 1,35% p.a.

3.1.2 Laufende fondsgebundene Rentenversicherungen (mit/ohne Garant/Modul),

laufende Rentenversicherungen mit Indexpartizipation / Indexbeteiligung („Relax Rente“),

laufende fondsgebundene Direktversicherung/Depotgebundene Rentenversicherung

Siehe Ziffer 4.2

4. Rentenversicherungen: Einzel- und Kollektiv-Versicherungen

Allgemeine Erläuterungen

1. Bemessungsgrößen

Bemessungsgröße für die laufenden Überschussanteile:

Grundüberschussanteil: das überschussberechtigte Deckungskapital der Hauptversicherung
Zinsüberschussanteil: das überschussberechtigte Deckungskapital
Kostenüberschussanteil: das überschussberechtigte Deckungskapital
dynamische Gewinnrente (Zusatzrente) / Steigende Zusatzrente/ Überschussrente: die erreichte Gesamtrente
variable Gewinnrente bzw. gleich bleibende Erhöhungsrente (Zusatzrente): die garantierte Rente
Flexible Überschussrente (früher: gleich bleibende Zusatz-/ Überschussrente): die erreichte garantierte Rente

Bemessungsgröße für den Schlussüberschussanteil:

nach den Tarifen gemäß Ziffer 4.1.1.0, 4.1.1.1, 4.1.2.0 und 4.1.2.1: sind p1(SÜA)-Prozent der über die abgelaufene Vertragslaufzeit aufgezinsten Versicherungsnehmerguthaben. Dieser Satz wird jährlich deklariert. Die Verzinsung ergibt sich aus der Gesamtverzinsung erhöht um diesen Prozentsatz. Bei Ablauf wird der deklarierte Anteil p2(SÜA) auf diese Bemessungsgröße ausgezahlt.
nach den Tarifen gemäß Ziffer 4.1.1.4, 4.1.1.6, 4.1.2.4, 4.1.2.6: das überschussberechtige Deckungskapital;
bei den übrigen Tarifen: die laufende Überschussbeteiligung (bei Überschusssystem Investmentbonus: die Summe der laufenden Überschussanteile),

Bemessungsgröße für die Nachdividende:

nach den Tarifen Ziffer 4.1.1.2 und 4.1.2.2: das angesammelte Überschussguthaben
bei den übrigen Tarifen: der überschussberechtigte Kapitalwert

Bemessungsgröße für die Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven:

Ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten Versichertenguthaben der letzten 10 Bewertungsstichtage

2. Zu Rentenversicherungen nach:

Tarifen mit Zusatzkennzeichen 95, 98, 0, 1, 3, 4
CR-94-Tarifen, CFGR-94-Tarifen, E-94-Tarifen, GE-94-Tarifen
CR-Tarifen, CFGR-Tarifen, E-Tarifen, GE-Tarifen
Tarifen gemäß Ziffer 4.1.1.5, 4.1.1.6, 4.1.2.5, 4.1.2.6
Tarifgruppe 87, Tarifgruppe 48, Tarifgruppe Rentenversicherungen 96

ist Folgendes zu bemerken:

Weil die Versicherten nach heutigen Erkenntnissen bedeutend länger leben als für die Kalkulation dieser Rentenversicherungen unterstellt wurde, müssen zur Sicherung der vertraglich vereinbarten Renten zusätzliche Deckungsrückstellungen aufgebaut werden. Dazu werden die im Geschäftsjahr erwirtschafteten Erträge herangezogen.

Auswirkung daraus auf die laufende Überschussbeteiligung / Schlussüberschussbeteiligung / Nachdividende (siehe auch Ziffern 15 und 16):

Sofern für den einzelnen Vertrag noch kein ausreichendes Deckungskapital vorhanden bzw. aufgebaut ist, erhält die Versicherung zusätzliche Deckungskapitalzuführungen und ggf. Überschussanteile insgesamt in der Höhe, in der für Verträge mit ausreichendem Deckungskapital sonst Überschussanteile gutgeschrieben worden wären.

(Die Überschussanteilsätze sind für anwartschaftliche Tarife in den nach folgenden Tabellen mit Zusatzkennzeichen "A" gekennzeichnet).

Bei Beendigung der Versicherung vor Rentenbeginn durch Tod des Versicherten, Rückkauf oder Ausübung des Kapitalwahlrechtes werden die zusätzlichen Deckungsmittel in dem Maße herausgegeben, in dem sie als Überschussanteile zur Auszahlung gekommen wären.

Ab Rentenbeginn verwenden wir die zusätzlichen Deckungsmittel zur Sicherung der vertraglich vereinbarten Rente.

Bei vereinbarter Rentendynamik durch Überschussbeteiligung entfällt die Steigerung der Zusatzrente.

Bei den Überschusssystemen "variable Gewinnrente", "gleich bleibende Erhöhungsrente (Zusatzrente)", "Flexible Überschussrente" (früher: gleich bleibende Zusatz-/ Überschussrente)" kann dies zu einer Senkung der gezahlten Rente führen.

Sobald für den einzelnen Vertrag ausreichendes Deckungskapital vorhanden bzw. aufgebaut ist, wird der Vertrag wieder wie üblich am Überschuss beteiligt.

(Die Überschussanteilsätze sind in diesem Fall für anwartschaftliche Tarife in den nach folgenden Tabellen mit Zusatzkennzeichen "B" gekennzeichnet).

4.1 Vor Rentenbeginn

Die Überschussanteilsätze für Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen richten sich - sofern nicht gesondert ausgewiesen - nach den Sätzen des jeweiligen Haupttarifes. Der Grundüberschussanteil wird nur für die Hauptversicherung gewährt.

Für anwartschaftliche Waisenrenten-Zusatzversicherungen (in Verbindung sowohl mit einer individuellen als auch mit einer kollektiven Witwenrentenversicherung) entfällt eine Überschussbeteiligung.

4.1.1 Beitragspflichtige Versicherungen

4.1.1.0 Grundüberschussanteil Zinsüberschussanteil1) Schlussüberschussanteil
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-22", "-17", "-16", "-15", "-13" in % in % p1(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße

in %
p2(SÜA) auf die Bemessungsgröße bei Auszahlung1)

in %
--- --- --- --- ---
AG1(G)-22, AG3(G)-22, AG4(G)-22, Schicht 2: 0,003) 2,45 1,00 100
ALVG1(G)-2-22, ALVG1(G)-3-22, Schicht 3: 0,133)
ALVG2(G)-2-22, ALVG2(G)-3-22,
ALVG3(G)-2-22, ALVG3(G)-3-22,
ALVG4(G)-2-22, ALVG4(G)-3-22
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 1,95% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals;
abweichend hiervon in der Rentenbeginnphase1)
AG1(G)-17, AG2(G)-17, Schicht 2: 0,003) 1,702) 1,00 1002)
AG3(G)-17, AG4(G)-17, Schicht 3: 0,133)
ALVG1(G)-2-17, ALVG1(G)-3-17,
ALVG2(G)-2-17, ALVG2(G)-3-17,
ALVG3(G)-2-17, ALVG3(G)-3-17,
ALVG4(G)-2-17, ALVG4(G)-3-17
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 1,20% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals;
abweichend hiervon in der Rentenbeginnphase1)
ALVG1(G)-1-16, ALVG1(G)-2-16, ALVG1(G)-3-16, Schicht 1: 0,133) 1,352) 1,00 1002)
ALVG2(G)-1-16, ALVG2(G)-2-16, ALVG2(G)-3-16, Schicht 2: 0,003)
ALVG3(G)-1-16, ALVG3(G)-2-16, ALVG3(G)-3-16, Schicht 3: 0,133)
ALVG4(G)-2-16, ALVG4(G)-3-16
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0,85% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals;
abweichend hiervon in der Rentenbeginnphase1)
AG1(G)-15, AG2(G)-15, Schicht 1: 0,653) 1,352) 1,00 1002)
AG3(G)-15, AG4(G)-15, Schicht 2: 0,003)
ALVG1(G)-1-15, ALVG1(G)-2-15, ALVG1(G)-3-15, Schicht 3: 0,653)
ALVG2(G)-1-15, ALVG2(G)-2-15, ALVG2(G)-3-15,
ALVG3(G)-1-15, ALVG3(G)-2-15, ALVG3(G)-3-15,
ALVG4(G)-2-15, ALVG4(G)-3-15
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0,85% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals;
abweichend hiervon in der Rentenbeginnphase1)
ARG1(G)-13, ARG2(G)-13 0,55 0,854) 1,00 100
AG1(G)-13, AG2(G)-13, Schicht 1: 0,93) 0,852) 1,00 1002)
AG3(G)-13, AG4(G)-13 Schicht 2: 0,003)
Schicht 3: 0,93)
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0,35% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals;
abweichend hiervon in der Rentenbeginnphase1)
AGX6(G)-15 0 1,35 1,00 100
(wird anteilig monatlich zugewiesen)
AGX6(G)-13 0 0,85 1,00 100
(wird anteilig monatlich zugewiesen)
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der Rentenbeginnphase/ Rentenwahlphase: siehe Ziffer 4.1.2.0

2) Überschusssystem "Investmentbonus":

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17": Zinsüberschusssatz um 0,4 %-Punkte erhöht und p1(SÜA) = 0,8, p2(SÜA) = 80

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-16": Zinsüberschusssatz um 0,4 %-Punkte erhöht und p1(SÜA) = 0,8, p2(SÜA) = 80

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15", "-13": Zinsüberschusssatz um 0,4 %-Punkte erhöht und p1(SÜA) = 0,8, p2(SÜA) = 80

3) Für Hauptversicherungen mit Zusatzkennzeichen "-22" und Kapitalwert unter 40.000 EUR: Schicht 2: 0,0 %, Schicht 3: 0,10 %,

Für Hauptversicherungen mit Zusatzkennzeichen "-17" und Kapitalwert unter 43.000 EUR: Schicht 2: 0,0 %, Schicht 3: 0,10 %,

Für Hauptversicherungen mit Zusatzkennzeichen "-16" und Kapitalwert unter 43.000 EUR: Schicht 1: 0,10 %; Schicht2: 0,0 %, Schicht 3: 0,10 %,

Für Hauptversicherungen mit Zusatzkennzeichen "-15" und Kapitalwert unter 43.000 EUR: Schicht 1: 0,50 %; Schicht2: 0,0 %, Schicht 3: 0,50 %,

für Hauptversicherungen mit Zusatzkennzeichen "-13" und Kapitalwert unter 47.000 EUR: Schicht 1: 0,75 %; Schicht2: 0 %, Schicht 3: 0,75 %,

4) Diese Zuteilung erfolgt in Prozent der Zinsüberschuss-Bezugsgröße, sofern diese mindestens 375 EUR beträgt.

4.1.1.1 Kostenüberschussanteil Zinsüberschussanteil 1) Schlussüberschussanteil
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-12, "-10" in % in % p1(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße

in %
p2(SÜA) auf die Bemessungsgröße bei Auszahlung1)

in %
--- --- --- --- ---
ARG1(G)-12, ARG2(G)-12 - 1,20 0 100
AG1(G)-12, AG2(G)-12, 0,753) 0,852) 0,882) 1002)
AG3(G)-12, AG4(G)-12
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0,35% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals;
abweichend hiervon in der Rentenbeginnphase1)
ARG1(G)-10, ARG2(G)-10 - 0,55 1 100
AG1(G)-10, AG2(G)-10, 0,33) 0,352) 12) 1002)
AG3(G)-10, AG4(G)-10
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0,00% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals;
abweichend hiervon in der Rentenbeginnphase1)
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der Rentenbeginnphase/ Rentenwahlphase: siehe Ziffer 4.1.2.1

2) Überschusssystem "Investmentbonus" :

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-12": Zinsüberschusssatz um 0,4 %-Punkte erhöht und p1(SÜA) = 0,68, p2(SÜA) = 80

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-10": Zinsüberschusssatz um 0,4 %-Punkte erhöht und p1(SÜA) = 0,8, p2(SÜA) = 80

3) für Hauptversicherungen mit Zusatzkennzeichen "-12" und Kapitalwert unter 47.000: 0,60 %; für Hauptversicherungen mit Zusatzkennzeichen "-10" und Kapitalwert unter 50.000: 0,15 %; er entfällt bei Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen

4.1.1.2 Tarife mit Zusatzkennzeichen "-8, "-7, "-6","-5" Kostenüberschussanteil

in %
Zinsüberschussanteil1)

in %
Schlussüberschussanteil1)

in %
Nachdividende1) in ‰
AG1(G)-8, AG2(G)-8, 0,34) 03) 12 Staffel 801A_1_153)
AG3(G)-8, AG4(G)-81)
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0,00% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals;
abweichend hiervon in der Rentenbeginnphase1)
AVR1(G)-7, AVR2(G)-7 0 0,02) Staffel B_15 -
AG1(G)-7, AG2(G)-7, 0,34) 0,003) 9 Staffel 801A_1_153)
AG3(G)-7, AG4(G)-7
Zusatztarife Z / W zur TG "-7" erhalten zusätzlich einen Risikoüberschussanteil in Höhe von 56 % des Bruttojahresbeitrages aus ZV Z + ggf. ZV W
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0,00% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals;
abweichend hiervon in der Rentenbeginnphase: 0,05 %.
AVR1(G)-5, AVR2(G)-5, 0 02) Staffel B_17 -
AVR1(G)-6, AVR2(G)-6
AG1(G)-5, AG2(G)-5, 04) 03) 0,5 Staffel 10_2_173)
AG3(G)-5, AG4(G)-5
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals;
abweichend hiervon in der Rentenbeginnphase: 0,25 %.
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in den Rentenbeginnphase: siehe Ziffer 4.1.2.2

2) Sofern das Deckungskapital mindestens 375 EUR beträgt, sonst null

3) Überschusssystem "Investmentbonus": Zinsüberschusssatz um 0,4 %-Punkte, abweichend TG2005: 0,01 %-Punkte erhöht und

4) Für Hauptversicherungen mit Kapitalwert unter 50.000 EUR: 0 %; er entfällt bei Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen.

Sofern der Versicherung noch zusätzliches Deckungskapital zuzuführen ist (vgl. vorstehende Allgemeine Erläuterungen Ziffer 2), gilt nachstehende Tabellen mit Ergänzung "A", ansonsten mit Ergänzung "B"

4.1.1.3 A Tarife mit Zusatzkennzeichen "-4, "-3", "-1", "-0", "-98, "-95", "-94" Kosten- überschuss- anteil

in %
Zinsüberschussanteil1)

in %
Schlussüberschussanteil1)

in %
Nachdividende1) in ‰
VR1(G)-4, VR2(G)-4, TCM1-4 0 02) Staffel B_17 0
R1-4, R2-4, R3-4, R1G-4, R2G-4, R3G-4 0 03) 0,055 Staffel 17_1517NRR3)
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals;
abweichend hiervon in der Rentenbeginnphase: 0%.
R1-3, R2-3 mit Kapitalwert ab 50.000 Euro 0 0 0,05 Staffel MIN_ND1008NRR
R1-3, R2-3 mit Kapitalwert unter 50.000 Euro 0 0 0,05 Staffel MIN_ND1008NRR
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
VR1(G)-0, VR2(G)-0, VR1(G)-1, VR2(G)-1, TCM1-1 0 02) MIN_C_1416 0
R1-0, R2-0, R3-0, R1G-0, R2G-0, R3G-0 0 0 0,05 Staffel MIN_ND1008NRR
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
R1-98, R2-98, R3-98, CR2-95, E1-95, E2-95, E3-95 0 0 0,05 Staffel MIN_ND1008NRR
mit Kapitalwert ab 50.000 Euro
R1-98, R2-98, R3-98, CR2-95, E1-95, E2-95, E3-95 0 0 0,05 Staffel MIN_ND1008NRR
mit Kapitalwert unter 50.000 Euro
R1G-98, R2G-98, R3G-98, CFGR-95, GE1-95, GE2-95, GE3-95 0 0 0,05 Staffel MIN_ND1008NRR
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
CR2-94, E1-94, E2-94, E3-94 04) 0 0,05 Staffel MIN_ND1008NRR
mit Kapitalwert ab 50.000 Euro
CR2-94, E1-94, E2-94, E3-94 - 0 0,05 Staffel MIN_ND1008NRR
mit Kapitalwert unter 50.000 Euro
CFGR2-94, GE1-94, GE2-94, GE3-94 - 0 0,05 Staffel MIN_ND1008NRR
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der Rentenbeginnphase: siehe Ziffer 4.1.2.3 A

2) Sofern das Deckungskapital mindestens 375 EUR beträgt, sonst 0

3) Überschusssystem "Investmentbonus" : Zinsüberschusssatz um 0,01 %-Punkte erhöht und Nachdividende entfällt

4) Sofern das Deckungskapital mindestens 375 EUR beträgt, sonst 0

4.1.1.3 B Tarife mit Zusatzkennzeichen "-4, "-3", "-1", "-0", "-98, "-95", "-94" Kostenüberschussanteil

in %
Zinsüberschussanteil1)

in %
Schlussüberschussanteil1)

in %
Nachdividende1) in ‰
VR1(G)-4, VR2(G)-4, TCM1-4 0 02) Staffel B_17 -
R1-4, R2-4, R3-4, R1G-4, R2G-4, R3G-4 0 03) 0,55 Staffel 17_15173)
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals;
abweichend hiervon in der Rentenbeginnphase: 0%.
R1-3, R2-3 03) 0 0,50 Staffel MIN_ND1008
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
VR1(G)-0, VR2(G)-0, VR1(G)-1, VR2(G)-1, TCM1-1 - 02) MIN_C_1416 -
R1-0, R2-0, R3-0, R1G-0, R2G-0, R3G-0 03) 0 0,50 Staffel MIN_ND1008
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
R1-98, R2-98, R3-98, CR2-95, E1-95, E2-95, E3-95 0 0 0,50 Staffel MIN_ND1008
mit Kapitalwert ab 50.000 Euro
R1-98, R2-98, R3-98, CR2-95, E1-95, E2-95, E3-95 - 0 0,50 Staffel MIN_ND1008
mit Kapitalwert unter 50.000 Euro
R1G-98, R2G-98, R3G-98, CFGR-95, GE1-95, GE2-95, GE3-95 0 0 0,50 Staffel MIN_ND1008
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
CR2-94, E1-94, E2-94, E3-94 0 0 0,50 Staffel MIN_ND1008
mit Kapitalwert ab 50.000 Euro
CR2-94, E1-94, E2-94, E3-94 - 0 0,50 Staffel MIN_ND1008
mit Kapitalwert unter 50.000 Euro
CFGR2-94, GE1-94, GE2-94, GE3-94 - 0 0,50 Staffel MIN_ND1008
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der Rentenbeginnphase: siehe Ziffer 4.1.2.3 B

2) sofern das Deckungskapital mindestens 375 EUR beträgt, sonst null

3) Überschusssystem "Investmentbonus" : Zinsüberschusssatz um 0,01 %-Punkte erhöht und Nachdividende entfällt

4.1.1.4 A Rentenversicherungen 96 Zinsüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil1) in ‰ Nachdividende1)

in %
71, 72, 73 0 1 0,5
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 0

1) bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: mit Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird der Schlussüberschussanteil dem Überschusskonto aus laufender Überschussbeteiligung gutgeschrieben

4.1.1.4 B Rentenversicherungen 96 Zinsüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil1) in ‰ Nachdividende1)

in %
71, 72, 73 0 1 0,5
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 0

1) Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: mit Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird der Schlussüberschussanteil dem Überschusskonto aus laufender Überschussbeteiligung gutgeschrieben.

4.1.1.5 A Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil1)

in %
Nachdividende1) in ‰
CR2, CFGR2, CFGR4, zugeh. Waisenrentenzusatzversicherung 0 0,05 Staffel MIN_ND5008_NRR
E1, E2, E3, GE1, GE2, GE3 0 0,05 Staffel MIN_ND2008_4008_NRR
W2) 0 0,05 Staffel MIN_ND2008_4008_NRR
RR / GRR, zugeh. Waisenrentenzusatzversicherung 0 0,05 Staffel MIN_ND5008_NRR
Tarife 600 - 651, RM / RF 0 0,05 Staffel MIN_ND2008_4008_NRR
Zusatztarife 10 /11, 20/21, 30/31, 40 /41
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: siehe Ziffer 4.1.2.5 A

2) Zusätzlich Zusatzüberschussanteil bei beitragspflichtigen Versicherungen in % der Jahresrente in Höhe von 0 %

4.1.1.5 B Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil1)

in %
Nachdividende1) in ‰
CR2, CFGR2, CFGR4, zugeh. Waisenrentenzusatzversicherung 0 0,5 Staffel MIN_ND5008
E1, E2, E3, GE1, GE2, GE3 0 0,5 Staffel MIN_ND2008_4008
W2) 0 0,5 Staffel MIN_ND2008_4008
RR / GRR, zugeh. Waisenrentenzusatzversicherung 0 0,5 Staffel MIN_ND5008
Tarife 600 - 651, RM / RF 0 0,5 Staffel MIN_ND2008_4008
Zusatztarife 10 /11, 20/21, 30/31, 40 /41
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschußanteil von 0% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: siehe Ziffer 4.1.2.5 B

2) Zusätzlich Zusatzüberschussanteil bei beitragspflichtigen Versicherungen in % der Jahresrente in Höhe von 0,83 %

4.1.1.6 A Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil in ‰ 1)
Tarife 87: 41 - 43 0 0,00
Tarife 48: A1(FGE), A2(FGE), A3, AR1(FGE), AR2(FGE), R(O)R1, R(O)R2 0 0,00 2)
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 0

1) Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: mit Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird der Schlussüberschussanteil dem Überschusskonto aus laufender Überschussbeteiligung gutgeschrieben.

2) Bei männlichen Versicherten: 0 ‰

4.1.1.6 B Tarife Zinsüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil in ‰ 1)
Tarife 87: 41 - 43 0 0,00
Tarife 48: A1(FGE), A2(FGE), A3, AR1(FGE), AR2(FGE), R(O)R1, R(O)R2 0 0,00 2)
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 0

1) Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer: mit Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird der Schlussüberschussanteil dem Überschusskonto aus laufender Überschussbeteiligung gutgeschrieben.

2 ) Bei männlichen Versicherten: 0 ‰

4.1.2 Beitragsfreie Versicherungen

4.1.2.0 Zinsüberschussanteil1) Schlussüberschussanteil
in % p1 (SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße

in %
p2 (SÜA) auf die Bemessungsgröße bei Auszahlung1)

in %
--- --- --- --- ---
Tarife mit Zusatzkennzeichen 2,452) 0,3 100
"-22", "-17","-16","-15", "-13"
Folgende Tarife (beitragsfreie, nicht gegen Einmalbeitrag):
AG1(G)-22, AG3(G)-22, AG4(G)-22,
ALVG1(G)-2-22, ALVG1(G)-3-22,
ALVG2(G)-2-22, ALVG2(G)-3-22,
ALVG3(G)-2-22, ALVG3(G)-3-22,
ALVG4(G)-2-22, ALVG4(G)-3-22
Laufende Einmalbeiträge: 1,95 1 100
ALVG1-2V-22, ALVG1G-2V-22
Folgende Tarife gegen Einmalbeitrag (bei Schicht 1 nur Zuzahlungen)
bis 1 Mio. EUR*) :
AG1E(G)-22, AG3E(G)-22, AG4E(G)-22,
ALVG1(G)-1-22, ALVG1(G)-2-22, ALVG1(G)-3-22,
ALVG2(G)-1-22, ALVG2(G)-2-22, ALVG2(G)-3-22,
ALVG3(G)-1-22, ALVG3(G)-2-22, ALVG3(G)-3-22,
ALVG4(G)-2-22, ALVG4(G)-3-22
Versicherungsbeginne ab 1.1.2022 0,75 0,00 100
außer Schicht 2 Rückdeckung ALVG1(G)-2-22, ALVG2(G)-2-22,
ALVG3(G)-2-22, ALVG4(G)-2-22 gegen Einmalbeitrag ab 1.1.2022:
Versicherungsbeginne ab 1.1.2022 1,10 0,15 100
nur Schicht 2 Rückdeckung:
ALVG1(G)-2-22, ALVG2(G)-2-22, ALVG3(G)-2-22, ALVG4(G)-2-22
gegen Einmalbeitrag (Überschusstranche: 529)
In der Rentenbeginnphase:
Für Tarife, die gegen Einmalbeitrag abgeschlossen wurden, gilt der Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer.
Der Zinsüberschussanteilsatz beträgt für Tarife, die nicht gegen Einmalbeitrag abgeschlossen wurden, 1,90%.
Insbesondere erhalten Versicherungen während der Rentenbeginnphase die Schlussüberschussanteile in Höhe der mit Ablauf der Aufschubzeit erreichten Anwartschaften, diese Anwartschaften werden mit einem AnsammlungszinssatzRB (siehe Ziffer 14) weiterentwickelt.
Gutgeschriebene Bonusrenten mit Zusatzkennzeichen "-22" erhalten einen Überschussanteil von 1,95% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals,
abweichend
- bei Tarifen gegen Einmalbeitrag bzw. Zuzahlungen in der Schicht 1: 1,95%
AG1E(G)-22, AG3E(G)-22, AG4E(G)-22,
AG1V(G)-22 AG2V(G)-22, AG3V(G)-22, AG4V(G)-22
und
ALVG1(G)-1-22, ALVG1(G)-2-22, ALVG1(G)-3-22,
ALVG2(G)-1-22, ALVG2(G)-2-22, ALVG2(G)-3-22,
ALVG3(G)-1-22, ALVG3(G)-2-22, ALVG3(G)-3-22,
ALVG4(G)-2-22, ALVG4(G)-3-22:
- in der Rentenbeginnphase: 1,90%
Folgende Tarife (beitragsfreie, nicht gegen Einmalbeitrag): 1,702) 0,3 100
AG1(G)-17, AG2(G)-17,
AG3(G)-17, AG4(G)-17,
ALVG1(G)-2-17, ALVG1(G)-3-17,
ALVG2(G)-2-17, ALVG2(G)-3-17,
ALVG3(G)-2-17, ALVG3(G)-3-17,
ALVG4(G)-2-17, ALVG4(G)-3-17
Laufende Einmalbeiträge: 1,20 1 100
ALVG1-2V-17, ALVG1G-2V-17
Folgende Tarife gegen Einmalbeitrag (bei Schicht 1 nur Zuzahlungen)
bis 1 Mio. EUR*) :
AG1E(G)-17, AG2E(G)-17,
AG3E(G)-17, AG4E(G)-17,
ALVG1(G)-1-17, ALVG1(G)-2-17, ALVG1(G)-3-17,
ALVG2(G)-1-17, ALVG2(G)-2-17, ALVG2(G)-3-17,
ALVG3(G)-1-17, ALVG3(G)-2-17, ALVG3(G)-3-17,
ALVG4(G)-2-17, ALVG4(G)-3-17
Versicherungsbeginne ab 1.1.2018 0,00 0,00 100
außer Schicht 2 Rückdeckung ALVG1(G)-2-17, ALVG2(G)-2-17,
ALVG3(G)-2-17, ALVG4(G)-2-17 gegen Einmalbeitrag ab 1.7.2018:
Versicherungsbeginne ab 1.7.2020 0,35 0,15 100
nur Schicht 2 Rückdeckung:
ALVG1(G)-2-17, ALVG2(G)-2-17, ALVG3(G)-2-17, ALVG4(G)-2-17
gegen Einmalbeitrag (Überschusstranche: 521)
Versicherungsbeginne ab 1.1.2020 bis 30.6.2020 0,50 0,15 100
nur Schicht 2 Rückdeckung:
ALVG1(G)-2-17, ALVG2(G)-2-17, ALVG3(G)-2-17, ALVG4(G)-2-17
gegen Einmalbeitrag (Überschusstranche: 521)
Versicherungsbeginne ab 1.7.2018 bis 31.12.2019 0,80 0,15 100
nur Schicht 2 Rückdeckung:
ALVG1(G)-2-17, ALVG2(G)-2-17, ALVG3(G)-2-17, ALVG4(G)-2-17
gegen Einmalbeitrag (Überschusstranche: 515)
Versicherungsbeginne in 2017 0,00 0,00 100
(Überschussnummer/-tranche 017 / 109):
In der Rentenbeginnphase:
Für Tarife, die gegen Einmalbeitrag abgeschlossen wurden, gilt der Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer.
Der Zinsüberschussanteilsatz beträgt für Tarife, die nicht gegen Einmalbeitrag abgeschlossen wurden, 1,15%.
Insbesondere erhalten die Versicherungen während der Rentenbeginnphase die Schlussüberschussanteile in Höhe der mit Ablauf der Aufschubzeit erreichten Anwartschaften, diese Anwartschaften werden mit einem AnsammlungszinssatzRB (siehe Ziffer 14) weiterentwickelt.
Gutgeschriebene Bonusrenten mit Zusatzkennzeichen "-17" erhalten einen Überschussanteil von 1,20% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals, abweichend
- bei Tarifen gegen Einmalbeitrag bzw. Zuzahlungen in der Schicht 1: 1,20%
AG1E(G)-17, AG2E(G)-17, AG3E(G)-17, AG4E(G)-17,
AG1V(G)-17 AG2V(G)-17, AG3V(G)-17, AG4V(G)-17
und
ALVG1(G)-1-17, ALVG1(G)-2-17, ALVG1(G)-3-17,
ALVG2(G)-1-17, ALVG2(G)-2-17, ALVG2(G)-3-17,
ALVG3(G)-1-17, ALVG3(G)-2-17, ALVG3(G)-3-17,
ALVG4(G)-2-17, ALVG4(G)-3-17:
- in der Rentenbeginnphase: 1,15%
Folgende Tarife (beitragsfreie, nicht gegen Einmalbeitrag): 1,352) 0,3 2) 1002)
ALVG1(G)-1-16, ALVG1(G)-2-16, ALVG1(G)-3-16,
ALVG2(G)-1-16, ALVG2(G)-2-16, ALVG2(G)-3-16,
ALVG3(G)-1-16, ALVG3(G)-2-16, ALVG3(G)-3-16,
ALVG4(G)-2-16, ALVG4(G)-3-16
Laufende Einmalbeiträge: 0,85 1 100
ALVG1-2V-16, ALVG1G-2V-16
Folgende Tarife gegen Einmalbeitrag bis 1 Mio. EUR*) :
ALVG1(G)-1-16, ALVG1(G)-2-16, ALVG1(G)-3-16,
ALVG2(G)-1-16, ALVG2(G)-2-16, ALVG2(G)-3-16,
ALVG3(G)-1-16, ALVG3(G)-2-16, ALVG3(G)-3-16,
ALVG4(G)-2-16, ALVG4(G)-3-16
Versicherungsbeginne ab 1.1.2016 0,00 0,00 100
(Überschusstranche 104, 107):
AG1(G)-15, AG2(G)-15, 1,352) 0,32) 1003)
AG3(G)-15, AG4(G)-15,
Folgende Tarife (beitragsfreie, nicht gegen Einmalbeitrag):
ALVG1(G)-1-15, ALVG1(G)-2-15, ALVG1(G)-3-15,
ALVG2(G)-1-15, ALVG2(G)-2-15, ALVG2(G)-3-15,
ALVG3(G)-1-15, ALVG3(G)-2-15, ALVG3(G)-3-15,
ALVG4(G)-2-15, ALVG4(G)-3-15
Laufende Einmalbeiträge: 0,85 1 100
AG1V-15, AG2V-15, AG3V-15, AG4V-15,
ALVG1-2V-15, ALVG1G-2V-15
AGX6(G)-15 wird anteilig monatlich zugewiesen 1,35 0,3 100
Einmalbeiträge bis 1 Mio. Euro Aufschubdauer
AG1E(G)-15, AG2E(G)-15, (in Jahren)
AG3E(G)-15, AG4E(G)-15
folgende Tarife gegen Einmalbeitrag bis 1 Mio. EUR*) :
ALVG1(G)-1-15, ALVG1(G)-2-15, ALVG1(G)-3-15,
ALVG2(G)-1-15, ALVG2(G)-2-15, ALVG2(G)-3-15,
ALVG3(G)-1-15, ALVG3(G)-2-15, ALVG3(G)-3-15,
ALVG4(G)-2-15, ALVG4(G)-3-15
Versicherungsbeginne ab 1.7.2015 alle 0,00 0,00 100
(Überschussnummer/-tranche 011, 012, 013):
Versicherungsbeginne ab 1.4.2015 bis 30.06.2015: 1 0,00 0,25 100
(Überschussnummer/-tranche: 010 / 102) 2 0,00 0,35 100
3 0,00 0,45 100
4 0,00 0,50 100
5 und 6 0,00 0,75 100
ab 7 0,00 0,90 100
Versicherungsbeginne ab 1.1.2015 bis 31.03.2015: 1 0,00 0,80 100
(Überschussnummer/-tranche: 009 / 101) 2 0,00 0,90 100
3 0,00 1,00 100
4 0,05 1,00 100
ab 5 0,10 1,00 100
In der Rentenbeginnphase:
Für Tarife, die gegen Einmalbeitrag abgeschlossen wurden, gilt der Satz gemäß der ursprünglich vereinbarten Aufschubdauer. Der Zinsüberschussanteilsatz beträgt für Tarife, die nicht gegen Einmalbeitrag abgeschlossen wurden: 0,80%. Insbesondere erhalten die Versicherungen während der Rentenbeginnphase die Schlussüberschussanteile in Höhe der mit Ablauf der Aufschubzeit erreichten Anwartschaften; diese Anwartschaften werden mit einem AnsammlungszinssatzRB (siehe Ziffer 14) weiterentwickelt.
Gutgeschriebene Bonusrenten mit Zusatzkennzeichen "-16" erhalten einen Überschussanteil von 0,85% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals, abweichend
- bei Tarifen gegen Einmalbeitrag 0,85%
ALVG1(G)-1-16, ALVG1(G)-2-16, ALVG1(G)-3-16,
ALVG2(G)-1-16, ALVG2(G)-2-16, ALVG2(G)-3-16,
ALVG3(G)-1-16, ALVG3(G)-2-16, ALVG3(G)-3-16,
ALVG4(G)-2-16, ALVG4(G)-3-16:
- in der Rentenbeginnphase: 0,80%
Gutgeschriebene Bonusrenten mit Zusatzkennzeichen "-15" erhalten einen Überschussanteil von 0,85% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals, abweichend
- bei Tarifen gegen Einmalbeitrag 0,85%
AG1E(G)-15, AG2E(G)-15, AG3E(G)-15, AG4E(G)-15,
AG1V(G)-15 AG2V(G)-15, AG3V(G)-15, AG4V(G)-15 und
bei folgenden Tarifen gegen Einmalbeitrag:
ALVG1(G)-1-15, ALVG1(G)-2-15, ALVG1(G)-3-15,
ALVG2(G)-1-15, ALVG2(G)-2-15, ALVG2(G)-3-15,
ALVG3(G)-1-15, ALVG3(G)-2-15, ALVG3(G)-3-15,
ALVG4(G)-2-15, ALVG4(G)-3-15:
- in der Rentenbeginnphase: 0,80%
ARG1(G)-13, ARG2(G)-13 0,85 1,00 100
ARG1(G)-13, ARG2(G)-13 in der Rentenwahlphase: 0,85 %
Insbesondere erhalten die Versicherungen während der Rentenbeginnphase die Schlussüberschussanteile in Höhe der mit Ablauf der Aufschubzeit erreichten Anwartschaften; diese Anwartschaften werden mit einem AnsammlungszinssatzRB (siehe Ziffer 14) weiterentwickelt.
AG1(G)-13, AG2(G)-13, AG3(G)-13, AG4(G)-13 0,852) 0,32) 1002)
AGX6(G)-13 (wird anteilig monatlich zugewiesen) 0,85 0,3 100
AG1E(G)-13, AG2E(G)-13, Aufschubdauer
AG3E(G)-13, AG4E(G)-13 (außer Schicht 2 kollektiv) (in Jahren)
für Einmalbeiträge bis 1 Mio. Euro
Versicherungsbeginne 1 0,00 0,55 100
ab 1.1.2014 bis 31.12.2014 2 0,00 0,75 100
(Überschussnummer: 005) 3 0,00 0,80 100
4 0,00 0,85 100
5 0,00 0,90 100
6 0,00 0,95 100
7 0,00 1,00 100
8 0,10 1,00 100
9 0,20 1,00 100
10 0,40 1,00 100
11 0,50 1,00 100
ab 12 0,55 1,00 100
Versicherungsbeginne 1 0,00 0,25 100
1.4.2013 bis 31.12.2013 2 0,00 0,65 100
(Überschussnummer: 002) 3 0,00 0,70 100
4 0,00 0,95 100
5 0,20 1,00 100
6 0,20 1,00 100
7 0,20 1,00 100
8 0,20 1,00 100
9 0,20 1,00 100
ab 10 0,25 1,00 100
Versicherungsbeginne bis 4 0,00 0,86 100
vor 1.4.2013 5 0,40 0,86 100
(Überschussnummer: 001) 6 0,40 0,86 100
7 0,60 0,86 100
ab 8 0,60 0,81 p2(SÜA)_Staffel_13
AG1EG-13, AG2EG-13, AG3EG-13, AG4EG-13 in Schicht 2 0,35 0,88 100
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-13" in der Rentenbeginnphase:
Der Zinsüberschussanteilsatz beträgt für Tarife, die gegen Einmalbeitrag abgeschlossen wurden: 0,00 %.
Der Zinsüberschussanteilsatz beträgt für Tarife, die nicht gegen Einmalbeitrag abgeschlossen wurden 0,00%.
Insbesondere erhalten die Versicherungen während der Rentenbeginnphase die Schlussüberschussanteile in Höhe der mit Ablauf der Aufschubzeit erreichten Anwartschaften, diese Anwartschaften werden mit einem AnsammlungszinssatzRB (siehe Ziffer 14) weiterentwickelt.
Gutgeschriebene Bonusrenten der Tarife mit Zusatzkennzeichen "-13" erhalten einen Überschussanteil von 0,35 % ihres überschussberechtigten Deckungskapitals, abweichend bei Tarif AG1E(G)-13, AG2E(G)-13, AG3E(G)-13, AG4E(G)-13; abweichend in der Rentenbeginnphase: 0,30%
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Bei durch Kündigung beitragsfreigestellten Versicherungen entfällt der Schlussüberschussanteil

2) Überschusssystem "Investmentbonus" folgende abweichende Sätze:

beitragsfrei durch Ablauf der Beitragszahlungsdauer: Zinsüberschussanteilsatz um 0,2 %-Punkte erhöht; p1(SÜA) = 0,30, p2(SÜA) = 80

beitragsfrei durch Kündigung: p1(SÜA): - , p2(SÜA): -

Einmalbeitrag: unverändert

*) Tranchenverfahren: Deklaration kann (z.B. in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung) für künftige Neuabschlüsse geändert werden.

4.1.2.1 Zinsüberschussanteil Schlussüberschussanteil 1)
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-12, "-10" in % p1 (SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße

in %
p2 (SÜA) auf die Bemessungsgröße bei Auszahlung1)

in %
--- --- --- ---
ARG1(G)-12, ARG2(G)-12 1,20 0 0
ARG1(G)-12, ARG2(G)-12 in der Rentenwahlphase: 0,30
Insbesondere erhalten die Versicherungen während der Rentenbeginnphase die Schlussüberschussanteile in Höhe der mit Ablauf der Aufschubzeit erreichten Anwartschaften; diese Anwartschaften werden mit einem AnsammlungszinssatzRB (siehe Ziffer 14) weiterentwickelt.
AG1(G)-12, AG2(G)-12, AG3(G)-12, AG4(G)-12 0,85 2) 0, 262) 1002)
AG1E(G)-12, AG2E(G)-12, AG3E(G)-12, AG4E(G)-12, 0,40 p1(SÜA)_Staffel_12 p1(SÜA)_Staffel_12
AGV2E-12 OptiPlus VIP, AGT2E-12 OptiPlus TOP
mit Versicherungsbeginn ab 1.1.2012
mit Aufschubdauern ab 5 Jahren
für Einmalbeiträge bis 1 Mio. EUR
Tarife mit Zusatzkennzeichen „-12“ in der Rentenbeginnphase: 0,30 %
Insbesondere erhalten die Versicherungen während der Rentenbeginnphase die Schlussüberschussanteile in Höhe der mit Ablauf der Aufschubzeit erreichten Anwartschaften; diese Anwartschaften werden mit einem AnsammlungszinssatzRB (siehe Ziffer 14) weiterentwickelt.
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil
von 0,35 % ihres überschussberechtigten Deckungskapitals,
abweichend bei Tarif AG1E(G)-12, AG2E(G)-12, AG3E(G)-12, AG4E(G)-12: 0,75 %;
abweichend in der Rentenbeginnphase: 0,30 %.
ARG1(G)-10, ARG2(G)-10 0,55 0 0
ARG1(G)-10, ARG2(G)-10 in der Rentenwahlphase: 0,00
Insbesondere erhalten die Versicherungen während der Rentenbeginnphase die Schlussüberschussanteile in Höhe der mit Ablauf der Aufschubzeit erreichten Anwartschaften; diese Anwartschaften werden mit einem AnsammlungszinssatzRB (siehe Ziffer 14) weiterentwickelt.
AG1(G)-10, AG2(G)-10, AG3(G)-10, AG4(G)-10 0,352) 0,3 2) 1002)
AG1E(G)-10, AG2E(G)-10, 0 p1(SÜA)_Staffel_11 p1(SÜA)_Staffel_11
AG3E(G)-10, AG4E(G)-10
mit Versicherungsbeginn ab 2011
mit Aufschubsdauern bis 4 Jahre
für Einmalbeiträge bis 1 Mio. Euro
AG1E(G)-10, AG2E(G)-10, 0,00 p1(SÜA)_Staffel_11 p1(SÜA)_Staffel_11
AG3E(G)-10, AG4E(G)-10
mit Versicherungsbeginn ab 2011 mit Aufschubdauern ab 5 Jahren
für Einmalbeiträge bis 1 Mio. Euro
AG1E(G)-10, AG2E(G)-10, AG3E(G)-10, AG4E(G)-10 0,15 0,452) 402)
mit Versicherungsbeginn bis 1.12.2010
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-10" in der Rentenbeginnphase: 0,00 %
Insbesondere erhalten Versicherungen während der Rentenbeginnphase die Schlussüberschussanteile in Höhe der mit Ablauf der Aufschubzeit erreichten Anwartschaften; diese Anwartschaften werden mit einem AnsammlungszinssatzRB (siehe Ziffer 14) weiterentwickelt.
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0,0 % ihres überschussberechtigten Deckungskapitals, abweichend bei Tarif AG1E(G)-10, AG2E(G)-10, AG3E(G)-10, AG4E(G)-10: 0,15 %
abweichend in der Rentenbeginnphase: 0,00 %
AGV2E-10 OptiPlus VIP 0,70 0,83 100
AGT2E-10 OptiPlus TOP 0 0,83 100
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Bei durch Kündigung beitragsfreigestellten Versicherungen entfällt der Schlussüberschussanteil

2) Überschusssystem "Investmentbonus" folgende abweichende Sätze:

beitragsfrei durch Ablauf der Beitragszahlungsdauer: Zinsüberschussanteilsatz um 0,2 %-Punkte erhöht; p1(SÜA) = 0,30, p2(SÜA) = 80

beitragsfrei durch Kündigung: p1(SÜA): - , p2(SÜA): -

Einmalbeitrag: keine Abweichung

4.1.2.2 Tarife mit Zusatzkennzeichen "-8", "-7", "-6", "-5" Zinsüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil1)

in %
Nachdividende1) in ‰
AG1(G)-8, AG2(G)-8, 0,003) 12 Staffel 803_1_15
AG3(G)-8, AG4(G)-8
AG1E(G)-8, AG2E(G)-8, -
AG3E(G)-8, AG4E(G)-8
mit Versicherungsbeginn ab 01.05.2009: 0,35 8
mit Versicherungsbeginn vor 01.05.2009: 0,00 8
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-8" in der Rentenbeginnphase: 0,0 %.
Insbesondere erhalten Versicherungen während der Rentenbeginnphase die Schlussüberschussanteile und Nachdividende in Höhe der mit Ablauf der Aufschubzeit erreichten Anwartschaften; diese Anwartschaften werden mit einem AnsammlungszinssatzRB (siehe Ziffer 14) weiterentwickelt.
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0,0 % ihres überschussberechtigten Deckungskapitals,
abweichend bei Tarif AG1E(G)-8, AG2E(G)-8, AG3E(G)-8, AG4E(G)-8 0,15 %; abweichend in der Rentenbeginnphase: 0,0 %.
AVR1(G)-7, AVR2(G)-7 02) Staffel B_15 -
AG1(G)-7, AG2(G)-7, 03) 9 Staffel 803_2_15
AG3(G)-7, AG4(G)-7
AG1E(G)-7, AG2E(G)-7, 0,00 3 -
AG3E(G)-7, AG4E(G)-7
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0,00 % ihres überschussberechtigten Deckungskapitals
bei Tarif AG1E(G)-7, AG2E(G)-7, AG3E(G)-7, AG4E(G)-7: 0,15%.
AVR1(G)-5, AVR1(G)-6, 02) 4) Staffel B_17 -
AVR2(G)-5, AVR2(G)-6
AG1(G)-5, AG2(G)-5, 03) 4) 10 Staffel 15_1517 4)
AG3(G)-5, AG4(G)-5
AG1E(G)-5, AG2E(G)-5, 0 6 -
AG3E(G)-5, AG4E(G)-5, PAP Aufbauplan
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0 % ihres überschussberechtigten Deckungskapitals
bei Tarif AG1E(G)-5, AG2E(G)-5, AG3E(G)-5, AG4E(G)-5: 0 %,
PAP Aufbauplan: 0%
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Bei durch Kündigung beitragsfreigestellten Versicherungen entfallen Kostenüberschussanteil, Schlussüberschussanteil und Nachdividende

2) Sofern das Deckungskapital mindestens 375 EUR beträgt, sonst Null

3) Überschusssystem "Investmentbonus":

Zinsüberschussanteil:

Satz um 0,01 %-Punkte erhöht; Tarife mit Zusatzkennzeichen "-7" oder "-8": abweichend hiervon beitragsfrei durch Ablauf der Beitragszahlungsdauer: Satz um 0,2 %-Punkte erhöht; beitragsfrei durch Kündigung: Satz unverändert; Nachdividende entfällt

4) Abweichend in der Rentenbeginnphase beträgt der Zinsüberschussanteilsatz: 0%

Sofern der Versicherung noch zusätzliches Deckungskapital zuzuführen ist (vgl. vorstehende Allgemeine Erläuterungen Ziffer 2), gilt nachstehende Tabelle mit Ergänzung "A", ansonsten mit Ergänzung "B"

4.1.2.3 A Tarife mit Zusatzkennzeichen "-4, "-3", "-1", "-0", "-98, "-95", "-94" Kosten- überschuss- anteil

in %
Zinsüberschussanteil1)

in %
Schlussüberschussanteil1)

in %
Nachdividende1) in ‰
VR1(G)-4, VR2(G)-4, TCM1-4 - 02) 4) Staffel B_17 -
R1-4, R2-4, R3-4, - 04) 0,055 Staffel 15_1_1517NRR 3)
R1G-4, R2G-4, R3G-4
R1E-4, R2E-4, R3E-4, - 0,00 0,035 -
R1EG-4, R2EG-4, R3EG-4, PAP Aufbaupläne
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
bei Tarif R1E(G)-4, R2E(G)-4, R3E(G)-4, PAP Aufbaupläne: 0 %.
R1-3, R2-3 - 0 0,05 Staffel MIN_ND1008NRR
R1E-3, R2E-3 - 0 0,05 -
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
bei Tarif R1E(G)-0, R2E(G)-0, R3E(G)-0, PAP Aufbauplan: 0 %.
VR1(G)-0, VR2(G)-0, VR1(G)-1, VR2(G)-1, TCM1-1 - 0 MIN_C_1416 -
R1-0, R2-0, R3-0, - 0 0,05 Staffel MIN_ND1008NRR
R1G-0, R2G-0, R3G-0
R1E-0, R2E-0, R3E-0, - 0 0,05 -
R1EG-0, R2EG-0, R3EG-0, incl. PAP Aufbauplan
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
bei Tarif R1E(G)-0, R2E(G)-0, R3E(G)-0, PAP Aufbauplan: 0 %.
R1-98, R2-98, R3-98 mit Kapitalwert ab 50.000 Euro 0 0 0,05 Staffel MIN_ND3008_6008_NRR
R1-98, R2-98, R3-98 mit Kapitalwert unter 50.000 Euro - 0 0,05 Staffel MIN_ND3008_6008_NRR
R1G-98, R2G-98, R3G-98 (Kollektiv) - 0 0,05 Staffel MIN_ND3008_6008_NRR
R1E-98, R2E-98, R3E-98, R1EG-98, R2EG-98, R3EG-98 - 0 0,05 -
(incl. PAP Aufbauplan)
CR2-95 mit Kapitalwert ab 50.000 Euro 0 0 0,05 Staffel MIN_ND3008_6008_NRR
CR2-95 mit Kapitalwert unter 50.000 Euro, CFGR2-95 - 0 0,05 Staffel MIN_ND3008_6008_NRR
CR3-95, CFGR3-95, incl. PAP Aufbauplan - 0 0,05 Staffel MIN_ND3008_6008_NRR
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0 % ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
(G)E1-95, (G)E2-95, (G)E3-95 - 0 - -
(G)E1E-95, (G)E2E-95, (G)E3E-95 (Aufbauplan) - 0 0,05 -
E1A-95, E2A-95, E3A-95 mit Kapitalwert ab 50.000 Euro - 0 0,05 Staffel MIN_ND3008_6008_NRR
E1A-95, E2A-95, E3A-95 mit Kapitalwert unter 50.000 Euro 0 0 0,05 Staffel MIN_ND3008_6008_NRR
GE1A-95, GE2A-95, GE3A-95 - 0 0,05 Staffel MIN_ND3008_6008_NRR
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0 % ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
CR2-94, CFGR2-94 - 0 0,05 Staffel MIN_ND3008_6008_NRR
CR3-94, CFGR3-94
Beginne ab 1.1.1995 bis 1.7.1995: - 0 0,05 Staffel MIN_ND3008_6008_NRR
Beginne ab 1.3.1994 bis 1.12.1994: - 0 0,05 Staffel MIN_ND5008_NRR
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0 % ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
(G)E1-94, (G)E2-94, (G)E3-94 - 0 - -
(G)E1E-94, (G)E2E-94, (G)E3E-94 - 0 0,05 -
(G)E1A-94, (G)E2A-94, (G)E3A-94 - 0 0,05 Staffel MIN_ND3008_6008_NRR
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0 % ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Bei durch Kündigung beitragsfreigestellten Versicherungen entfallen Kostenüberschussanteil, Schlussüberschussanteil und Nachdividende

2) Sofern das Deckungskapital mindestens 375 EUR betragt, sonst Null

3) Überschusssystem "Investmentbonus": Zinsüberschusssatz um 0,01 Prozentpunkte erhöht und Nachdividende entfallt

4) Abweichend in der Rentenbeginnphase beträgt der Zinsüberschussanteilsatz: 0%

4.1.2.3 B Tarife mit Zusatzkennzeichen "-4, "-3", "-1", "-0", "-98, "-95", "-94" Kosten- überschuss- anteil

in %
Zinsüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil 1)

in %
Nachdividende1) in ‰
VR1(G)-4, VR2(G)-4, TCM1-4 - 02) 4) Staffel B_17 -
R1-4, R2-4, R3-4, R1G-4, R2G-4, R3G-4 - 0 3) 4) 0,55 Staffel 15_1_1517 1)
R1E-4, R2E-4, R3E-4, R1EG-4, R2EG-4, R3EG-4, PAP Aufbaupläne - 05) 0,35 -
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
bei Tarif R1E(G)-4, R2E(G)-4, R3E(G)-4: 0 %5)
R1-3, R2-3 - 0 0,5 Staffel MIN_ND1008
R1E-3, R2E-3 - 0 0,5 -
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
bei Tarif R1E-3, R2E-3: 0%.
VR1(G)-0, VR2(G)-0, VR1(G)-1, VR2(G)-1, TCM1-1 - 0 MIN_C_1416 -
R1-0, R2-0, R3-0, R1G-0, R2G-0, R3G-0 - 0 0,5 Staffel MIN_ND1008
R1E-0, R2E-0, R3E-0, R1EG-0, R2EG-0, R3EG-0, incl. PAP Aufbauplan - 0 0,5 -
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0% ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
bei Tarif R1E(G)-0, R2E(G)-0, R3E(G)-0: 0%5).
R1-98, R2-98, R3-98 mit Kapitalwert ab 50.000 Euro 0 0 0,5 Staffel MIN_ND3008_6008
R1-98, R2-98, R3-98, mit Kapitalwert unter 50.000 Euro - 0 0,5 Staffel MIN_ND3008_6008
R1G-98, R2G-98, R3G-98 (Kollektiv) - 0 0,5 Staffel MIN_ND3008_6008
R1E-98, R2E-98, R3E-98, R1EG-98, R2EG-98, R3EG-98 - 0 0,5 -
(incl. PAP Aufbauplan)
CR2-95 mit Kapitalwert ab 50.000 Euro 0 0 0,5 Staffel MIN_ND3008_6008
CR2-95 mit Kapitalwert unter 50.000 Euro, CFGR2-95 - 0 0,5 Staffel MIN_ND3008_6008
CR3-95, CFGR3-95, incl. PAP Aufbauplan - 0 0,5 Staffel MIN_ND3008_6008
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0 % ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
(G)E1-95, (G)E2-95, (G)E3-95 - 0 - -
(G)E1E-95, (G)E2E-95, (G)E3E-95 (Aufbauplan) - 0 0,5 -
E1A-95, E2A-95, E3A-95 mit Kapitalwert ab 50.000 Euro - 0 0,5 Staffel MIN_ND3008_6008
E1A-95, E2A-95, E3A-95 mit Kapitalwert unter 50.000 Euro 0 0 0,5 Staffel MIN_ND3008_6008
GE1A-95, GE2A-95, GE3A-95 - 0 0,5 Staffel MIN_ND3008_6008
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0 % ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
CR2-94, CFGR2-94 - 0 0,5 Staffel MIN_ND3008_6008
CR3-94, CFGR3-94
Beginne ab 1.1.1995 bis 1.7.1995: - 0 0,5 Staffel MIN_ND3008_6008
Beginne ab 1.3.1994 bis 1.12.1994: - 0 0,5 Staffel MIN_ND5008
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0 % ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
(G)E1-94, (G)E2-94, (G)E3-94 - 0 - -
(G)E1E-94, (G)E2E-94, (G)E3E-94 - 0 0,5 -
(G)E1A-94, (G)E2A-94, (G)E3A-94 - 0 0,5 Staffel MIN_ND3008_6008
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0 % ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Bei durch Kündigung beitragsfreigestellten Versicherungen entfallen Kostenüberschussanteil, Schlussüberschussanteil und Nachdividende

2) Sofern das Deckungskapital mindestens 375 EUR beträgt, sonst Null

3) Überschusssystem "Investmentbonus": Zinsüberschusssatz um 0,01 Prozentpunkte erhöht und Nachdividende entfällt

4) Abweichend in der Rentenbeginnphase beträgt der Zinsüberschussanteilsatz: 0%

5) PAP Aufbauplan: Zinsüberschusssatz: 0 %, Bonusrentensatz: 0%

4.1.2.4 A Rentenversicherungen 96 Zinsüberschussanteil1)

in %
Nachdividende1)

in %
Tarife 71, 72, 73 0 0,5
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 0

1) Bei durch Kündigung beitragsfreigestellten Versicherungen entfällt die Nachdividende

4.1.2.4 B Rentenversicherungen 96 Zinsüberschussanteil1)

in %
Nachdividende1)

in %
Tarife 71, 72, 73 0 0,5
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 0

1) Bei durch Kündigung beitragsfreigestellten Versicherungen entfällt die Nachdividende

4.1.2.5 A Tarife Zinsüberschussanteil1)

in %
Schlussüberschussanteil1)

in %
Nachdividende1) in ‰
CR2, CFGR2, zugeh. Waisenrenten-Zusatzversicherungen 0 0,05 Staffel MIN_ND5008_NRR
CR3, CFGR3, zugeh. Waisenrenten-Zusatzversicherungen. 0 0,05 Staffel MIN_ND5008_NRR
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0 % ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
(G)E1, (G)E2, (G)E3 0 - -
(G)E1A, (G)E2A, (G)E3A 0 0,05 Staffel MIN_ND2008_4008_NRR
(G)E1E, (G)E2E, (G)E3E 0 0,05 -
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0 % ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
RR / GRR, zugeh. Waisen-Zusatzversicherungen 0 0,05 Staffel MIN_ND5008_NRR
600 - 651, RM/RF
Zusatztarife 10 /11, 20/21, 30/31, 40 /41
Einmalbeiträge 0 0 -
beitragsfreigestellte Versicherungen 0 - -
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Bei durch Kündigung beitragsfreigestellten Versicherungen entfallen Schlussüberschussanteil und Nachdividende.

4.1.2.5 B Tarife Zinsüberschussanteil1)

in %
Schlussüberschussanteil1)

in %
Nachdividende1) in ‰
CR2, CFGR2, zugeh. Waisenrenten-Zusatzversicherungen 0 0,5 Staffel MIN_ND5008
CR3, CFGR3, zugeh. Waisenrenten-Zusatzversicherungen 0 0,5 Staffel MIN_ND5008
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0 % ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
(G)E1, (G)E2, (G)E3 0 - -
(G)E1A, (G)E2A, (G)E3A 0 0,5 Staffel MIN_ND2008_4008
(G)E1E, (G)E2E, (G)E3 0 0,5 -
Gutgeschriebene Bonusrenten erhalten einen Überschussanteil von 0 % ihres überschussberechtigten Deckungskapitals.
RR / GRR, zugeh. Waisen-Zusatzversicherungen 0 0,5 Staffel MIN_ND5008
600 - 651, RM/RF
Zusatztarife 10 /11, 20/21, 30/31, 40 /41
Einmalbeiträge 0 0 -
beitragsfreigestellte Vers. 0 - -
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Bei durch Kündigung beitragsfreigestellten Versicherungen entfallen Schlussüberschussanteil und Nachdividende.

4.1.2.6 A Tarife 87, Tarife 48 Zinsüberschussanteil1)

in %
41 - 43 0
A1(FGE), A2(FGE), A3 0
AR1(FGE), AR2(FGE)
R(O)R1, R(O)R2
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 0

1) Sofern die gemäß Sterbetafel DAV 1994 R erfolgte zusätzliche Deckungskapitalzuführung aufgebaut ist, beträgt dieser Satz abweichend 0 %-Punkte .

4.1.2.6 B Tarife 87 Zinsüberschussanteil

in %
41 - 43 0
A1(FGE), A2(FGE), A3 0
AR1(FGE), AR2(FGE)
R(O)R1, R(O)R2
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 0

4.2 Nach Rentenbeginn / im Rentenbezug

4.2.1 In der Aktivphase (flexible Rentenphase)

Die Überschussanteilsätze gelten unabhängig vom gewählten Überschusssystem "erhöhte Indexrente", "Kapitalansammlung" oder "Barauszahlung".

Bemessungsgröße für die Überschussanteile:

- Risikoüberschussanteil in Prozent des Risikobeitrags bei jeder Entnahme des Risikobeitrags
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-23", "-22", "-21", "-20", "-18", "-17" oder "-16" 0%
- (monatlicher) Kostenüberschussanteil in Prozent der Kostenbeiträge auf das Sicherungsvermögen
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-23", "-22", "-21", "-20", "-18", "-17" oder "-16"
Sicherungsvermögen (außer Garantieoption) 30%
(monatlicher) Zinsüberschussanteil in Prozent des nicht durch Umschichtungen aus Fondsanlagen entstandenen Kapitals im Sicherungsvermögen*) :
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-23", "-22", "-21", "-20", "-18", "-17", "-16"
(bei Einmalbeiträgen: bis 1 Mio. Euro Beitrag) Satz p.a.
aus aufgeschobenen Versicherungen (ohne Einmalbeiträge)
mit lebenslanger Rentenzahlung 2,40%
aus aufgeschobenen Versicherungen gegen Einmalbeitrag
mit lebenslanger Rentenzahlung 2,40%
aus aufgeschobenen Versicherungen (keine Einmalbeiträge)
mit temporärer Rentenzahlung 1) 1,40%
aus aufgeschobenen Versicherungen gegen Einmalbeitrag 1)
mit temporärer Rentenzahlung 1,40%
sofortbeginnende lebenslange Renten ab 1.4.20231) 2,20%
sofortbeginnende lebenslange Renten ab 1.1.2023 bis 31.03.2023 1,80%
sofortbeginnende lebenslange Renten ab 1.7.2020 bis 31.12.2022 1,40%
sofortbeginnende lebenslange Renten ab 1.1.2020 bis 30.06.2020 1,55%
sofortbeginnende lebenslange Renten ab 1.7.2018 bis 31.12.2019 1,85%
sofortbeginnende lebenslange Renten bis 30.6.2018 1,70%
sofortbeginnende temporäre Renten ab 1.1.2024 1) 1,90%
sofortbeginnende temporäre Renten ab 1.1.2023 bis 31.3.2023 1,50%
sofortbeginnende temporäre Renten ab 1.7.2020 bis 31.12.2022 1,10%
sofortbeginnende temporäre Renten ab 1.1.2020 bis 30.6.2020 1,25%
sofortbeginnende temporäre Renten ab 1.7.2018 bis 31.12.2019 1,55%
sofortbeginnende temporäre Renten ab 1.1.2017bis 30.6.2018 1,40%
sofortbeginnende temporäre Renten bis 31.12.2016 1,60%
Zuzahlungen (bis 1 Mio Euro Beitrag) gilt: Satz p.a.
Zuzahlungen zu einem Vertrag mit lebenslangen Rentenzahlung ab dem 01.04.20231) 2,20%
Zuzahlungen zu einem Vertrag mit temporärer Rentenzahlung ab dem 01.04.20231) 1,90%
Zuzahlungen zu einem Vertrag mit lebenslangen Rentenzahlung ab dem 01.01.2023 bis 31.03.2023 1,80%
Zuzahlungen zu einem Vertrag mit temporärer Rentenzahlung ab dem 01.01.2023 bis 31.03.2023 1,50%
Zuzahlungen zu einem Vertrag mit lebenslangen Rentenzahlung ab dem 01.07.2020 bis 31.12.2022 1,40%
Zuzahlungen zu einem Vertrag mit temporärer Rentenzahlung ab dem 01.07.2020 bis 31.12.2022 1,10%
Zuzahlungen zu einem Vertrag mit lebenslangen Rentenzahlung 01.01.2020 bis 30.06.2020 1,55%
Zuzahlungen zu einem Vertrag mit temporärer Rentenzahlung 01.01.2020 bis 30.06.2020 1,25%
Zuzahlungen zu einem Vertrag mit lebenslangen Rentenzahlung ab dem 01.07.2018 bis 31.12.2019 1,85%
Zuzahlungen zu einem Vertrag mit temporärer Rentenzahlung ab dem 01.07.2018 bis 31.12.2019 1,55%
Zuzahlungen zu einem Vertrag mit lebenslangen Rentenzahlung ab dem 01.01.2018 bis 30.06.2018 1,70%
Zuzahlungen zu einem Vertrag mit temporärer Rentenzahlung ab dem 01.01.2018 bis 30.06.2018 1,40%

*) Dieses Kapital wird jeweils im Rahmen der jährlichen Neuaufteilung zum Indexstichtag bestimmt,

vgl. Versicherungsbedingungen unter der Überschrift „Wie legen wir Ihr Vertragsvermögen an?“

1) Tranchenverfahren: Deklaration kann (z.B. in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung) für künftige Neuabschlüsse bzw. Neuverrentungen geändert werden.

Im Rentenbezug erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch einen zusätzlichen Überschussanteil in Höhe von 0 %-Punkten. Der zusätzliche Überschussanteil erhöht die Zuführung zum Ansammlungsguthaben.

Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven:

Bemessungsgröße: Ein Prozent der Summe des verteilungsrelevanten Versichertenguthaben der letzten 10 Bewertungsstichtage (Sicherungsvermögen, sowie konventionelles Deckungskapital, das sich durch Ausübung der Garantieoption ergibt): 3%

4.2.2 Außerhalb der Aktivphase (konventionelle Rentenphase, Ruhephase)

Im Rentenbezug erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch einen zusätzlichen Überschussanteil in Höhe von 0 %-Punkten. Dieser Überschussanteil wird unabhängig davon gewährt, ob noch zusätzliches Deckungskapital benötigt wird.

Der zusätzliche Überschussanteil erhöht

den Steigerungssatz im System dynamische Gewinnrente / steigende Zusatz-/Überschussrente
die garantierte Rentenhöhe nach versicherungsmathematischen Grundlagen im System erhöhte Startrente und im System variable Gewinnrente / gleichbleibende Erhöhungsrente / flexible Überschussrente
die Zuführung zum Ansammlungsguthaben im System verzinsliche Ansammlung
den Auszahlungsbetrag im System Barauszahlung.

Bei Rentenübergang erhalten die Tarife: ARG1(G)-12, ARG2(G)-12, ARG1(G)-10 und ARG2(G)-10 einmalig einen Risikoüberschuss in Höhe von 1,5 % des zu verrentenden Kapitals.

Bei Rentenübergang aufgeschobener Renten mit lebenslanger Rentenzahlung der Tarifgeneration mit Zusatzkennzeichen "-15",

"-16", "-17", "-18", "-20, "-21", "-22" oder "-23"und bei Rentenübergang aufgeschobener Renten der Tarifgenerationen mit Zusatzkennzeichen"-13" und "-14" wird ein einmaliger Risikoüberschuss in Form eines Sofortbonus (Überschuss in Prozent des zu verrentenden Kapitals) in Form einer Zusatzrente zugeteilt. Die Zusatzrente erhöht die insgesamt bei Rentenbeginn erreichte garantierte Rentenhöhe. Tarife mit Verrentung gemäß flexibler Rentenphase erhalten diesen Sofortbonus erst bei Übergang in die Ruhestandsphase.

Tranchenverfahren: Die Deklaration für aufgeschobene temporäre Renten kann (z.B. in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung) für künftige Neuverrentungen geändert werden.

Die Überschussanteilsätze für Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen richten sich - sofern nicht gesondert ausgewiesen - nach den Sätzen für den jeweiligen Haupttarif.

Sofortüberschuss
Tarifklasse Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3
--- --- --- ---
K1000 0,00% 0,00% 0,00%
K1001 0,20% 0,40% 0,50%
TK 1 (K1002) 0,40% 0,70% 0,90%
K1003 0,60% 1,00% 1,40%
K1004 0,80% 1,30% 1,60%
K1005 0,90% 1,50% 1,90%
K1006 1,00% 1,50% 2,00%
K1007 1,00% 1,60% 2,00%
K1008 1,00% 1,40% 1,70%
TK 3 (K1009) 0,80% 1,10% 1,30%
K1010 0,60% 0,60% 0,60%
TK 2 (A1011) 1,00% 1,50% 2,00%
Riester (R1012) 1,50% 1,50% 1,50%
C1013 0,00% 0,00% 0,00%
D1014 0,00% 0,00% 0,00%
K1017 1,00% 1,50% 2,00%
K1018 1,00% 1,50% 2,00%
K1019 1,00% 1,50% 2,00%
K1020 0,60% 0,60% 0,60%
K1021 0,00% 0,00% 0,00%

Nur in der Ruhestandphase

Überschusssystem: Dynamische Gewinnrente sofortbeginnende Rentenzahlung (gegen Einmalbeitrag) und temporärer Indexpartizipation Erhöhungsprozentsatz

in %
sofortbeginnende lebenslängliche Renten1) für Einmalbeiträge bis 1 Mio. EUR
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-23" oder "-22" 3,05
ALVIS1(U)(G)-3-x, ALVIS8(U)(G)-3-x; ALVIS1(U)(G)-1-x, ALVIS8(U)(G)-1-x mit x = 17, 18, 20 und 21 2,20
ALVIS1(U)-3-16, ALVIS8(U)-3-16, ALVIS1(U)G-3-16, ALVIS8(U)G-3-16 1,85
Versicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung und temporärer Indexpartizipation im Rentenbezug
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-23" oder "-22" 3,05
ALVI1(G)-1-x, ALVI1(G)-3-x, ALVI7(G)-1-x, ALVI7(G)-3-x, ALVF1(G)-1-x, ALVF7(G)-3-x 2,20
ALVIX8(G)-3-x, ALVIP7(G)-3-x mit x = 20, 21
ALVI1(G)-1-x, ALVI1(G)-3-x, ALVI7(G)-1-x, ALVI7(G)-3-x, 2,20
ALVIX8(G)-3-x, ALVIP7(G)-3-x,
ALVF1(G)-1-x, ALVF1(G)-3-x, ALVF7(G)-1-x, ALVF7(G)-3-x,
ALVFX8(G)-3-x, ALVFP7(G)-3-x
mit x = 17, 18
ALVI1(G)-1-16, ALVI1(G)-3-16, ALVI7(G)-1-16, ALVI7(G)-3-16, ALVIX8(G)-3-16, ALVIP7(G)-3-16 1,85

1) Tranchenverfahren: Deklaration kann (z. B. in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung) für künftige Neuabschlüsse geändert werden.

Überschusssystem: Erhöhte Startrente Gesamtzins

in %
Steigerungssatz

in %
sofortbeginnende Rentenzahlung (gegen Einmalbeitrag) und temporärer Index-partizipation
sofortbeginnende lebenslängliche Renten1) für Einmalbeiträge bis 1 Mio. EUR
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-23" oder "-22" 3,30 0,10
ALVIS1(U)(G)-3-x, ALVIS8(U)(G)-3-x; ALVIS1(U)(G)-1-x, ALVIS8(U)(G)-1-x 3,10 0,10
mit x = 17, 18, 20 und 21
ALVIS1(U)-3-16, ALVIS8(U)-3-16, ALVIS1(U)G-3-16, ALVIS8(U)G-3-16 3,10 0,00
Versicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung und temporärer Index-partizipation im Rentenbezug
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-23" oder "-22" 3,30 0,10
ALVI1(G)-1-x, ALVI1(G)-3-x, ALVI7(G)-1-x, ALVI7(G)-3-x, ALVF1(G)-1-x, ALVF7(G)-3-x 3,10 0,10
ALVIX8(G)-3-x, ALVIP7(G)-3-x mit x = 20, 21
ALVI1(G)-1-x, ALVI1(G)-3-x, ALVI7(G)-1-x, ALVI7(G)-3-x, 3,10 0,10
ALVIX8(G)-3-x, ALVIP7(G)-3-x,
ALVF1(G)-1-x, ALVF1(G)-3-x, ALVF7(G)-1-x, ALVF7(G)-3-x,
ALVFX8(G)-3-x, ALVFP7(G)-3-x mit x = 17, 18
ALVI1(G)-1-16, ALVI1(G)-3-16, ALVI7(G)-1-16, ALVI7(G)-3-16, ALVIX8(G)-3-16, 3,10 0,00
ALVIP7(G)-3-16

1) Tranchenverfahren: Deklaration kann (z. B. in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung) für künftige Neuabschlüsse geändert werden.

Konventionelle Rentenphase, konventionelle Verrentung

Definition der Todesfalltypen für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-23","-22":

Überschusssystem: Dynamische Gewinnrente Tarife mit Zusatzkennzeichen "-22", "-23", Erhöhungs- prozentsatz

in %
Relax F-Tarife und Relax I-Tarife mit Kennung 21_025, 20_025,
18_025, 17_025, 16_025, 15_025 oder 14_025
Tarife ALVC mit Kennung "-22", ADK2E-22
alle Tarifklassen und Schichten
sofortbeginnende lebenslange Renten1) (für Einmalbeiträge bis 1 Mio. EUR)
Rentenbeginne ab 1.1.2023 (Tranche 133, 134)
Todesfalltyp 1: 1,80
Todesfalltyp 2: 1,70
Rentenbeginne ab 1.1.2022 bis 31.12.2022 (Überschussnummer/-tranche 39, 129)
Todesfalltyp 1: 1,40
Todesfalltyp 2: 1,30
aufgeschobene temporäre Renten1) (in der Aufschubzeit Einmalbeitrag oder laufende BZD)
Rentenbeginne ab 1.1.2022 (Tranche 129):
Verrentung aus konventionelle Rente 0,75
Verrentung aus Relax I- Rente / Relax F-Rente/ ALVC /ADK2E-22 0,65
aufgeschobene lebenslange Renten (in der Anwartschaftszeit Einmalbeitrag oder lfd. BZD)
Verrentung aus konventioneller Rente
Todesfalltyp 1: 2,30
Todesfalltyp 2: 2,10
Verrentung aus Relax I-Rente/Relax F-Rente /ALVC /ADK2E-22
Todesfalltyp 1: 2,20
Todesfalltyp 2: 2,10
Verrentung aus Relax Tarifen mit Tarifkennung "_025" 2,30

1) Tranchenverfahren: Deklaration kann (z. B. in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung) für künftige Neuabschlüsse bzw. Neuverrentungen geändert werden.

Überschusssystem: Dynamische Gewinnrente Tarife mit Zusatzkennzeichen "-21","-20", "-18" und "-17", Erhöhungs- prozentsatz

in %
Tarife Relax mit Präfix "AI" und Kennung 15_090 oder Kennung 14_090
(außer Relax Tarife mit Tarifkennung _025)
sofortbeginnende lebenslange Renten (für Einmalbeiträge bis 1 Mio. EUR)
alle Tarifklassen und Schichten
Rentenbeginne ab 1.7.2020 (Überschussnummer/-tranche 31, 123, 125): 0,40
Rentenbeginne ab 1.1.2020 (Überschussnummer/-tranche 29, 121): 0,55
Rentenbeginne ab 1.7.2018 bis 31.12.2019 (Überschussnummer/-tranche 23, 115): 0,85
Rentenbeginne ab 1.1.2017 bis 30.6.2018 (Überschussnummer/-tranche 17, 109): 0,70
aufgeschobene temporäre Renten1) (in der Aufschubzeit Einmalbeitrag oder laufende BZD)
(Rentenbezugszeit ab 7 Jahren)
Rentenbeginne ab 1.1.2020: 0,00
Rentenbeginne ab 1.1.2018 bis 31.12.2019: 0,15
Rentenbeginne in 2017: 0,15
aufgeschobene lebenslange Renten (in der Anwartschaftszeit Einmalbeitrag oder lfd. BZD) 1,65

1) Tranchenverfahren: Deklaration kann (z. B. in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung) für künftige Neuabschlüsse bzw. Neuverrentungen geändert werden.

Überschusssystem: Dynamische Gewinnrente Tarife mit Zusatzkennzeichen "-16" Erhöhungsprozentsatz

in %
(ohne Tarife Relax Präfix "ALV" mit Tarifkennung _025)
sofortbeginnende temporäre Renten für Einmalbeiträge bis 1 Mio. EUR
Rentenbeginne ab 1.1.2016: Laufzeit ab 7 Jahre 0,30
Laufzeit unter 7 Jahren 0
sofortbeginnende lebenslängliche Renten für Einmalbeiträge bis 1 Mio. EUR
Rentenbeginne ab 1.7.2016 in der Tarifklasse Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3
K1000 0,20 0,20 0,20
K1001 0,20 0,25 0,25
TK 1 (K1002) 0,25 0,25 0,25
K1003 0,25 0,25 0,30
K1004 0,25 0,30 0,30
K1005 0,25 0,30 0,30
K1006 0,25 0,30 0,30
K1007 0,25 0,30 0,30
K1008 0,25 0,30 0,30
TK 3 (K1009) 0,25 0,25 0,30
K1010 0,25 0,25 0,25
TK 2 (A1011) 0,25 0,30 0,30
Riester (R1012) 0,20 0,20 0,20
C1013 0,20 0,20 0,20
D1014 0,20 0,20 0,20
K1017 0,25 0,30 0,30
K1018 0,25 0,30 0,30
K1019 0,25 0,30 0,30
K1020 0,25 0,25 0,25
K1021 0,20 0,20 0,20
sofortbeginnende lebenslängliche Renten für Einmalbeiträge bis 1 Mio. EUR
Rentenbeginne ab 1.1.2016 bis 30.6.2016: in der Tarifklasse Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3
K1000 0,30 0,30 0,30
K1001 0,30 0,35 0,35
TK 1 (K1002) 0,35 0,35 0,35
K1003 0,35 0,35 0,40
K1004 0,35 0,40 0,40
K1005 0,35 0,40 0,40
K1006 0,35 0,40 0,40
K1007 0,35 0,40 0,40
K1008 0,35 0,40 0,40
TK 3 (K1009) 0,35 0,35 0,40
K1010 0,35 0,35 0,35
TK 2 (A1011) 0,35 0,40 0,40
Riester (R1012) 0,30 0,30 0,30
C1013 0,30 0,30 0,30
D1014 0,30 0,30 0,30
K1017 0,35 0,40 0,40
K1018 0,35 0,40 0,40
K1019 0,35 0,40 0,40
K1020 0,35 0,35 0,35
K1021 0,30 0,30 0,30
aufgeschobene temporäre Renten (in der Aufschubzeit Einmalbeitrag oder laufende BZD)
(Rentenbezugszeit ab 7 Jahren)
Rentenbeginne ab 1.1.2020: 0,00
Rentenbeginne ab 1.1.2016 bis 31.12.2019: 0,40
aufgeschobene lebenslängliche Renten (in der Anwartschaftszeit Einmalbeitrag oder lfd. BZD) 1,30
Überschusssystem: Dynamische Gewinnrente Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15" Erhöhungsprozentsatz

in %
(ohne Tarife Relax mit Präfix "AI" und Kennung 15_090 // Kennung 15_025)
(ohne Tarife Relax mit Präfix "ALVI" und Kennung 15_025)
sofortbeginnende temporäre Renten für Einmalbeiträge bis 1 Mio. EUR
Rentenbeginne ab 1.1.2016: Laufzeit ab 7 Jahre 0,30
Rentenbeginne ab 1.7.2015 bis 31.12.2015: Laufzeit ab 7 Jahren 0,40
Rentenbeginne ab 1.1.2015 bis 30.6.2015: Laufzeit ab 5 Jahre 0,70
Laufzeit unter 5 Jahren 0,50
sofortbeginnende lebenslängliche Renten für Einmalbeiträge bis 1 Mio. EUR
Rentenbeginne ab 1.7.2016 bis 31.12.2016 in der Tarifklasse Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3
K1000 0,20 0,20 0,20
K1001 0,20 0,25 0,25
TK 1 (K1002) 0,25 0,25 0,25
K1003 0,25 0,25 0,30
K1004 0,25 0,30 0,30
K1005 0,25 0,30 0,30
K1006 0,25 0,30 0,30
K1007 0,25 0,30 0,30
K1008 0,25 0,30 0,30
TK 3 (K1009) 0,25 0,25 0,30
K1010 0,25 0,25 0,25
TK 2 (A1011) 0,25 0,30 0,30
Riester (R1012) 0,20 0,20 0,20
C1013 0,20 0,20 0,20
D1014 0,20 0,20 0,20
K1017 0,25 0,30 0,30
K1018 0,25 0,30 0,30
K1019 0,25 0,30 0,30
K1020 0,25 0,25 0,25
K1021 0,20 0,20 0,20
sofortbeginnende lebenslängliche Renten für Einmalbeiträge bis 1 Mio. EUR
Rentenbeginne ab 1.1.2016 bis 30.06.2016 in der Tarifklasse Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3
K1000 0,30 0,30 0,30
K1001 0,30 0,35 0,35
TK 1 (K1002) 0,35 0,35 0,35
K1003 0,35 0,35 0,40
K1004 0,35 0,40 0,40
K1005 0,35 0,40 0,40
K1006 0,35 0,40 0,40
K1007 0,35 0,40 0,40
K1008 0,35 0,40 0,40
TK 3 (K1009) 0,35 0,35 0,40
K1010 0,35 0,35 0,35
TK 2 (A1011) 0,35 0,40 0,40
Riester (R1012) 0,30 0,30 0,30
C1013 0,30 0,30 0,30
D1014 0,30 0,30 0,30
K1017 0,35 0,40 0,40
K1018 0,35 0,40 0,40
K1019 0,35 0,40 0,40
K1020 0,35 0,35 0,35
K1021 0,30 0,30 0,30
sofortbeginnende lebenslängliche Renten für Einmalbeiträge bis 1 Mio. EUR
Rentenbeginne ab 1.7.2015 bis 31.12.2015 in der Tarifklasse Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3
K1000 0,40 0,40 0,40
K1001 0,40 0,45 0,45
TK 1 (K1002) 0,45 0,45 0,45
K1003 0,45 0,45 0,50
K1004 0,45 0,50 0,50
K1005 0,45 0,50 0,50
K1006 0,45 0,50 0,50
K1007 0,45 0,50 0,50
K1008 0,45 0,50 0,50
TK 3 (K1009) 0,45 0,45 0,50
K1010 0,45 0,45 0,45
TK 2 (A1011) 0,45 0,50 0,50
Riester (R1012) 0,40 0,40 0,40
C1013 0,40 0,40 0,40
D1014 0,40 0,40 0,40
K1017 0,45 0,50 0,50
K1018 0,45 0,50 0,50
K1019 0,45 0,50 0,50
K1020 0,45 0,45 0,45
K1021 0,40 0,40 0,40
sofortbeginnende lebenslängliche Renten für Einmalbeiträge bis 1 Mio. EUR
Rentenbeginne ab 1.4.2015 bis 30.6.2015: in der Tarifklasse Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3
K1000 0,60 0,60 0,60
K1001 0,60 0,65 0,65
TK 1 (K1002) 0,65 0,65 0,65
K1003 0,65 0,65 0,70
K1004 0,65 0,70 0,70
K1005 0,65 0,70 0,70
K1006 0,65 0,70 0,70
K1007 0,65 0,70 0,70
K1008 0,65 0,70 0,70
TK 3 (K1009) 0,65 0,65 0,70
K1010 0,65 0,65 0,65
TK 2 (A1011) 0,65 0,70 0,70
Riester (R1012) 0,60 0,60 0,60
C1013 0,60 0,60 0,60
D1014 0,60 0,60 0,60
K1017 0,65 0,70 0,70
K1018 0,65 0,70 0,70
K1019 0,65 0,70 0,70
K1020 0,65 0,65 0,65
K1021 0,60 0,60 0,60
sofortbeginnende lebenslängliche Renten für Einmalbeiträge bis 1 Mio. EUR
Rentenbeginne ab 1.1.2015 bis 31.3.2015: in der Tarifklasse Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3
K1000 0,80 0,80 0,80
K1001 0,80 0,85 0,85
TK 1 (K1002) 0,85 0,85 0,85
K1003 0,85 0,85 0,90
K1004 0,85 0,90 0,90
K1005 0,85 0,90 0,90
K1006 0,85 0,90 0,90
K1007 0,85 0,90 0,90
K1008 0,85 0,90 0,90
TK 3 (K1009) 0,85 0,85 0,90
K1010 0,85 0,85 0,85
TK 2 (A1011) 0,85 0,90 0,90
Riester (R1012) 0,80 0,80 0,80
C1013 0,80 0,80 0,80
D1014 0,80 0,80 0,80
K1017 0,85 0,90 0,90
K1018 0,85 0,90 0,90
K1019 0,85 0,90 0,90
K1020 0,85 0,85 0,85
K1021 0,80 0,80 0,80
aufgeschobene temporäre Renten (in der Aufschubzeit Einmalbeitrag oder laufende BZD)
Tarife mit Suffix "090" 0,00
Rentenbeginne ab 1.1.2020 0,00
Rentenbeginne ab 1.1.2016 bis 31.12.2019: Rentenbezugszeit ab 7 Jahren 0,40
Rentenbeginne ab 1.7.2015 -31.12.2015: Rentenbezugszeit ab 7 Jahren 0,50
Rentenbeginne ab 1.1.2015 bis 30.06.2015: Rentenbezugszeit 1 - 4 Jahre 0,75
Rentenbezugszeit ab 5 Jahren 0,95
aufgeschobene lebenslängliche Renten (in der Anwartschaftszeit Einmalbeitrag oder lfd. BZD)
außer fondsgebundene Renten mit regulärem Rentenbeginn ab 01.08.2020 1,30
fondsgebundene Renten mit regulärem Rentenbeginn ab 1.8.2020 bis 31.10.2024, Tarifkennung ergänzt um Suffix „090“: 1,65
fondsgebundene Renten mit regulärem Rentenbeginn ab 1.11.2024, Tarifkennung ergänzt um Suffix „025“: 2,30
Überschusssystem: Dynamische Gewinnrente Tarife mit Zusatzkennzeichen "-13", "-14" Erhöhungsprozentsatz

in %
(ohne Tarife Relax mit Präfix "AI" und Kennung 14_090 // Kennung 14_025)
sofortbeginnende temporäre Renten für Einmalbeiträge bis 1 Mio. EUR
Rentenbeginne ab 1.1.2014: Laufzeit ab 5 Jahren 0,20
(Überschussnummer 005) Laufzeit 4 Jahre 0
Laufzeit 3 Jahre 0
Laufzeit 2 Jahre 0
Laufzeit 1 Jahr 0
Rentenbeginne 1.4.2013 bis 31.12.2013: Laufzeit ab 5 Jahren 0,15
(Überschussnummer 002) Laufzeit 4 Jahre 0
Laufzeit 3 Jahre 0
Laufzeit 2 Jahre 0
Laufzeit 1 Jahr 0
Rentenbeginne vor 1.4.2013: Laufzeit ab 5 Jahren 0,20
(Überschussnummer 001) Laufzeit 4 Jahre 0
Laufzeit 3 Jahre 0
Laufzeit 2 Jahre 0
Laufzeit 1 Jahr 0
sofortbeginnende lebenslängliche Renten für Einmalbeiträge bis 1 Mio. EUR
Rentenbeginne ab 1.4.2013: in der Tarifklasse Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3
K1000 0,55 0,55 0,55
K1001 0,55 0,60 0,60
TK 1 (K1002) 0,60 0,60 0,60
K1003 0,60 0,60 0,65
K1004 0,60 0,65 0,65
K1005 0,60 0,65 0,65
K1006 0,60 0,65 0,65
K1007 0,60 0,65 0,65
K1008 0,60 0,65 0,65
TK 3 (K1009) 0,60 0,60 0,65
K1010 0,60 0,60 0,60
TK 2 (A1011) 0,60 0,65 0,65
Riester (R1012) 0,55 0,55 0,55
C1013 0,55 0,55 0,55
D1014 0,55 0,55 0,55
sofortbeginnende lebenslängliche Renten für Einmalbeiträge bis 1 Mio. EUR
Rentenbeginne vor 1.4.2013: in der Tarifklasse Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3
K1000 0,80 0,80 0,80
K1001 0,80 0,85 0,85
TK 1 (K1002) 0,85 0,85 0,85
K1003 0,85 0,85 0,90
K1004 0,85 0,90 0,90
K1005 0,85 0,90 0,90
K1006 0,85 0,90 0,90
K1007 0,85 0,90 0,90
K1008 0,85 0,90 0,90
TK 3 (K1009) 0,85 0,85 0,90
K1010 0,85 0,85 0,85
TK 2 (A1011) 0,85 0,90 0,90
Riester (R1012) 0,80 0,80 0,80
C1013 0,80 0,80 0,80
D1014 0,80 0,80 0,80
aufgeschobene Renten (temporär und lebenslang)
Tarife mit Suffix "025" 2,30
Tarife mit Suffix "090" 1,65
Tarife mit Suffix "125" 1,30
Tarife ohne Suffix
fondsgebundene Renten mit regulärem Rentenbeginn ab 1.8.2020 1,65
fondsgebundene Renten mit regulärem Rentenbeginn ab 1.10.2018 bis 31.7.2020 1,30
übrige 0,80

1) Tranchenverfahren: Deklaration kann (z. B. in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung) für künftige Neuabschlüsse geändert werden.

Überschusssystem: Dynamische Gewinnrente Tarife mit... Erhöhungsprozentsatz

in %
Zusatzkennzeichen "-12": sofortbeginnende temporäre Renten
Rentenbeginne ab 1.1.2012:
Laufzeit ab 5 Jahren 0,80
Laufzeit 4 Jahre 0,55
Laufzeit 3 Jahre 0,30
Laufzeit 2 Jahre 0,05
Laufzeit 1 Jahr 0,00
sofortbeginnende lebenslängliche Renten 0,80
aufgeschobene Renten
Tarife mit Suffix "025" 2,30
Tarife mit Suffix "090" 1,65
Tarife mit Suffix "125" 1,30
Tarife ohne Suffix
fondsgebundene Renten mit regulärem Rentenbeginn ab 1.8.2020 1,65
fondsgebundene Renten mit regulärem Rentenbeginn ab 1.10.2018 bis 31.7.2020 1,30
übrige: aufgeschobene Renten 0,80
Zusatzkennzeichen "-10", "-8", "-7": sofortbeginnende temporäre Renten
Rentenbeginne in 2010 und 2011 0,00
Rentenbeginne ab 01.07.2009 bis 1.12.2009 0,00
Rentenbeginne ab 1.1.2008 bis 1.6.2009 0,60
Rentenbeginne in 2007 0,30
sofortbeginnende lebenslängliche Renten
Rentenbeginne ab 1.1.2008 0,25
Rentenbeginne in 2007 0,15
aufgeschobene Renten
Tarife mit Suffix "025" 2,30
Tarife mit Suffix "090" 1,65
Tarife mit Suffix "125" 1,30
Tarife mit Suffix "175" 0,80
Tarife ohne Suffix
fondsgebundene Renten mit regulärem Rentenbeginn
ab 1.8.2020 1,65
ab 1.10.2018 bis 31.7.2020 1,30
ab 1.5.2016 bis 30.9.2018 0,80
übrige: aufgeschobene Renten 0,30
Zusatzkennzeichen "-5", "-6": sofortbeginnende temporäre Renten 0,00
sofortbeginnende lebenslängliche Renten 0,00
aufgeschobene Renten
Tarife mit Suffix "075" 1,80
Tarife mit Suffix "140" 1,15
Tarife mit Suffix "175" 0,80
Tarife mit Suffix "225" 0,30
Tarife ohne Suffix
fondsgebundene Renten mit regulärem Rentenbeginn
ab 1.8.2020 1,15
ab 1.10.2018 bis 31.7.2020 0,80
ab 1.5.2016 bis 30.9.2018 0,30
übrige: aufgeschobene Renten 0,00
Überschusssystem: Dynamische Gewinnrente: Sofern der Versicherung noch zusätzliches Deckungskapital zuzuführen ist (vgl. vorstehende Allgemeine Erläuterungen Ziffer 2), gilt nachstehende Tabelle A, sonst Tabelle B.
Erhöhungsprozentsatz

in %
--- --- --- ---
Tarife mit... Tabelle A Tabelle B
--- --- --- ---
Zusatzkennzeichen "-4" sofortbeginnende temporäre Renten 0 0
sofortbeginnende lebenslängliche Renten 0 0
aufgeschobene Renten:
Tarifkennung mit Suffix "225" - 0,35
Tarife ohne Suffix
fondsgebundene Renten / Riesterhybrid mit regulären Rentenbeginn ab 01.05.2018: - 0,35
übrige aufgeschobene Renten 0 0
Zusatzkennzeichen "-3" sofortbeginnende temporäre Renten 0 0
sofortbeginnende lebenslängliche Renten 0 0
aufgeschobene Renten 0 0
Zusatzkennzeichen "-0", "-1", "-2"
Rentenbeginn ab 2003 sofortbeginnende temporäre Renten 0 0
Rentenbeginn bis 1.12.2002 sofortbeginnende temporäre Renten 0 0
Rentenbeginn ab 2003 sofortbeginnende lebenslängliche Renten 0 0
Rentenbeginn bis 1.12.2002 sofortbeginnende lebenslängliche Renten 0 0
aufgeschobene Renten:
Tarifkennung mit Suffix "225" - 0,35
Tarifkennung mit Suffix "275" - 0
Tarife ohne Suffix 0
fondsgebundene Renten / Riesterhybrid mit regulären Rentenbeginn ab 01.10.2018: - 0,35
fondsgebundene Renten / Riesterhybrid mit regulären Rentenbeginn - 0
ab 1.5.2016 bis 30.9.2018:
übrige aufgeschobene Renten 0 0
Tarife ohne eines der vorstehend genannten Zusatzkennzeichen: 0 0
Überschusssystem:
Erhöhte Startrente:
--- ---
Die Sätze der erhöhten Startrente werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt.
Basistafel ist bei Tarifen mit unternehmenseigene Tafel, die auch als Kalkulationsgrundlage für die Beitragsberechnung gilt
Zusatzkennzeichen "-13","-14", "-15", "-16", "-17", "-18",
"-20", "-21", "-22" oder "-23"
Basistafel ist bei Tarifen mit die Tafel DAV 2004 R, bei Rentenversicherungen nach dem Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen mit diesen Zusatzkennzeichen: unternehmenseigene Unisex Rentensterbetafel (auf Basis der DAV2004R),
Zusatzkennzeichen "-6", -7", "-8", "-10" oder "-12"
Basistafel ist bei Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-5" die Tafel DAV 2004 R
Basistafel bei Tarifen ohne eines der vorstehend Rentenbeginne ab 1_2009: DAV2004 RB-20
genannten Zusatzkennzeichen Rentenbeginne bis 12_2008: die Tafel DAV 1994 R 2.Ordnung, bei fondsgebundenen Renten u. fondsgebundene Rentenversicherungen nach dem Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen nach der Tafel DAV2004 RB-20

Definition der Todesfalltypen für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-22" oder "-23":

Überschusssystem: Gesamtzins Steigerungssatz
Erhöhte Startrente:
Tarife mit...
Zusatzkennzeichen "-23" oder"-22"
Relax I-Tarife und Relax F-Tarife mit Kennung 21_025, 20_025,
18_025, 17_025, 16_025, 15_025 oder 14_025,
Tarife ALVC mit Kennzeichen "-22“, ADK2E-22
alle Tarifklassen alle Schichten
sofortbeginnende lebenslängliche Renten
Versicherungsbeginne ab 1.1.20231)
Todesfalltyp 1: 2,20% 1,00%
Todesfalltyp 2: 2,10% 0,90%
Versicherungsbeginne in 2022
Todesfalltyp 1: 1,80% 1,00%
Todesfalltyp 2: 1,70% 0,90%
aufgeschobene lebenslange Renten (in der Anwartschaftszeit Einmalbeitrag oder lfd. BZD)
Verrentung aus konventioneller Rente
Todesfalltyp 1: 2,45% 0,10%
Todesfalltyp 2: 2,25% 0,10%
Verrentung aus Relax I-Rente/Relax F-Rente /ALVC /ADK2E-22
Todesfalltyp 1: 2,45% 0,10%
Todesfalltyp 2: 2,35% 0,10%
Tarifen mit Tarifkennung “_025“ 2,45% 0,10%

1) Tranchenverfahren: Deklaration kann (z. B. in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung) für künftige Neuabschlüsse geändert werden.

Überschusssystem: Gesamtzins Steigerungssatz
Erhöhte Startrente:
Tarife mit...
Zusatzkennzeichen "-17", "-18", "-20" oder "-21"
und Tarife Relax mit Präfix "AI" und Kennung 15_090 oder 14_090
(ohne Tarife mit Präfix "AI" und Kennung -025 oder Präfix "ALV und Kennung _025)
alle Tarifklassen alle Schichten
sofortbeginnende lebenslängliche Renten
Versicherungsbeginne ab 1.7.2020 1,45% 0,10%
Versicherungsbeginne ab 1.1.2020 bis 30.6.2020 1,60% 0,10%
Versicherungsbeginne ab 1.7.2018 bis 31.12.2019 1,90% 0,10%
Versicherungsbeginne ab 1.1.2018 bis 30.6.2018 1,75% 0,10%
Versicherungsbeginne in 2017 1,75% 0,10%
aufgeschobene Renten 2,55% 0,10%
Überschusssystem Erhöhte Startrente: Gesamtzins Steigerungssatz
Zusatzkennzeichen "-16"
(ohne Tarife Relax mit Präfix „ALV“ und Kennung 16_025)
sofortbeginnende lebenslängliche Renten
Versicherungsbeginne in der Tarifklasse Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3 alle Schichten
ab 1.7.2016 K1000 1,60% 1,60% 1,60% 0,00%
K1001 1,60% 1,65% 1,65% 0,00%
TK 1 (K1002) 1,65% 1,65% 1,65% 0,00%
K1003 1,65% 1,65% 1,70% 0,00%
K1004 1,65% 1,70% 1,70% 0,00%
K1005 1,65% 1,70% 1,70% 0,00%
K1006 1,65% 1,70% 1,70% 0,00%
K1007 1,65% 1,70% 1,70% 0,00%
K1008 1,65% 1,70% 1,70% 0,00%
TK 3 (K1009) 1,65% 1,65% 1,70% 0,00%
K1010 1,65% 1,65% 1,65% 0,00%
TK 2 (A1011) 1,65% 1,70% 1,70% 0,00%
Riester (R1012) 1,60% 1,60% 1,60% 0,00%
C1013 1,60% 1,60% 1,60% 0,00%
D1014 1,60% 1,60% 1,60% 0,00%
K1017 1,65% 1,70% 1,70% 0,00%
K1018 1,65% 1,70% 1,70% 0,00%
K1019 1,65% 1,70% 1,70% 0,00%
K1020 1,65% 1,65% 1,65% 0,00%
K1021 1,60% 1,60% 1,60% 0,00%
sofortbeginnende lebenslängliche Renten
Versicherungsbeginne in der Tarifklasse Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3 alle Schichten
ab 1.1.2016 bis 30.6.2016 K1000 1,70% 1,70% 1,70% 0,00%
K1001 1,70% 1,75% 1,75% 0,00%
TK 1 (K1002) 1,75% 1,75% 1,75% 0,00%
K1003 1,75% 1,75% 1,80% 0,00%
K1004 1,75% 1,80% 1,80% 0,00%
K1005 1,75% 1,80% 1,80% 0,00%
K1006 1,75% 1,80% 1,80% 0,00%
K1007 1,75% 1,80% 1,80% 0,00%
K1008 1,75% 1,80% 1,80% 0,00%
TK 3 (K1009) 1,75% 1,75% 1,80% 0,00%
K1010 1,75% 1,75% 1,75% 0,00%
TK 2 (A1011) 1,75% 1,80% 1,80% 0,00%
Riester (R1012) 1,70% 1,70% 1,70% 0,00%
C1013 1,70% 1,70% 1,70% 0,00%
D1014 1,70% 1,70% 1,70% 0,00%
K1017 1,75% 1,80% 1,80% 0,00%
K1018 1,75% 1,80% 1,80% 0,00%
K1019 1,75% 1,80% 1,80% 0,00%
K1020 1,75% 1,75% 1,75% 0,00%
K1021 1,70% 1,70% 1,70% 0,00%
aufgeschobene Renten 2,55% 0,00%
Überschusssystem Erhöhte Startrente: Gesamtzins Steigerungssatz
Zusatzkennzeichen "-15"
(ohne Tarife Relax mit Präfix "AI" und Kennung 15_025 // 15_090,
ohne Tarife Relax mit Präfix „ALV“ und Kennung 15_025)
sofortbeginnende lebenslängliche Renten
Versicherungsbeginne in der Tarifklasse Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3 alle Schichten
ab 1.1.2016 K1000 1,70% 1,70% 1,70% 0,00%
K1001 1,70% 1,75% 1,75% 0,00%
TK 1 (K1002) 1,75% 1,75% 1,75% 0,00%
K1003 1,75% 1,75% 1,80% 0,00%
K1004 1,75% 1,80% 1,80% 0,00%
K1005 1,75% 1,80% 1,80% 0,00%
K1006 1,75% 1,80% 1,80% 0,00%
K1007 1,75% 1,80% 1,80% 0,00%
K1008 1,75% 1,80% 1,80% 0,00%
TK 3 (K1009) 1,75% 1,75% 1,80% 0,00%
K1010 1,75% 1,75% 1,75% 0,00%
TK 2 (A1011) 1,75% 1,80% 1,80% 0,00%
Riester (R1012) 1,70% 1,70% 1,70% 0,00%
C1013 1,70% 1,70% 1,70% 0,00%
D1014 1,70% 1,70% 1,70% 0,00%
K1017 1,75% 1,80% 1,80% 0,00%
K1018 1,75% 1,80% 1,80% 0,00%
K1019 1,75% 1,80% 1,80% 0,00%
K1020 1,75% 1,80% 1,75% 0,00%
K1021 1,70% 1,70% 1,70% 0,00%
sofortbeginnende lebenslängliche Renten
Versicherungsbeginne in der Tarifklasse Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3 alle Schichten
ab 1.7.2015 bis 31.12.2015 K1000 1,80% 1,80% 1,80% 0,00%
K1001 1,80% 1,85% 1,85% 0,00%
TK 1 (K1002) 1,85% 1,85% 1,85% 0,00%
K1003 1,85% 1,85% 1,90% 0,00%
K1004 1,85% 1,90% 1,90% 0,00%
K1005 1,85% 1,90% 1,90% 0,00%
K1006 1,85% 1,90% 1,90% 0,00%
K1007 1,85% 1,90% 1,90% 0,00%
K1008 1,85% 1,90% 1,90% 0,00%
TK 3 (K1009) 1,85% 1,85% 1,90% 0,00%
K1010 1,85% 1,85% 1,85% 0,00%
TK 2 (A1011) 1,85% 1,90% 1,90% 0,00%
Riester (R1012) 1,80% 1,80% 1,80% 0,00%
C1013 1,80% 1,80% 1,80% 0,00%
D1014 1,80% 1,80% 1,80% 0,00%
K1017 1,85% 1,90% 1,90% 0,00%
K1018 1,85% 1,90% 1,90% 0,00%
K1019 1,85% 1,90% 1,90% 0,00%
K1020 1,85% 1,85% 1,85% 0,00%
K1021 1,80% 1,80% 1,80% 0,00%
sofortbeginnende lebenslängliche Renten
Versicherungsbeginne in der Tarifklasse Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3 alle Schichten
ab 1.4.2015 bis 30.6.2015 K1000 2,00% 2,00% 2,00% 0,00%
K1001 2,00% 2,05% 2,05% 0,00%
TK 1 (K1002) 2,05% 2,05% 2,05% 0,00%
K1003 2,05% 2,05% 2,10% 0,00%
K1004 2,05% 2,10% 2,10% 0,00%
K1005 2,05% 2,10% 2,10% 0,00%
K1006 2,05% 2,10% 2,10% 0,00%
K1007 2,05% 2,10% 2,10% 0,00%
K1008 2,05% 2,10% 2,10% 0,00%
TK 3 (K1009) 2,05% 2,05% 2,10% 0,00%
K1010 2,05% 2,05% 2,05% 0,00%
TK 2 (A1011) 2,05% 2,10% 2,10% 0,00%
Riester (R1012) 2,00% 2,00% 2,00% 0,00%
C1013 2,00% 2,00% 2,00% 0,00%
D1014 2,00% 2,00% 2,00% 0,00%
K1017 2,05% 2,10% 2,10% 0,00%
K1018 2,05% 2,10% 2,10% 0,00%
K1019 2,05% 2,10% 2,10% 0,00%
K1020 2,05% 2,05% 2,05% 0,00%
K1021 2,00% 2,00% 2,00% 0,00%
sofortbeginnende lebenslängliche Renten
Versicherungsbeginne in der Tarifklasse Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3 alle Schichten
ab 1.1.2015 bis 31.3.2015 K1000 2,20% 2,20% 2,20% 0,00%
K1001 2,20% 2,25% 2,25% 0,00%
TK 1 (K1002) 2,25% 2,25% 2,25% 0,00%
K1003 2,25% 2,25% 2,30% 0,00%
K1004 2,25% 2,30% 2,30% 0,00%
K1005 2,25% 2,30% 2,30% 0,00%
K1006 2,25% 2,30% 2,30% 0,00%
K1007 2,25% 2,30% 2,30% 0,00%
K1008 2,25% 2,30% 2,30% 0,00%
TK 3 (K1009) 2,25% 2,25% 2,30% 0,00%
K1010 2,25% 2,25% 2,25% 0,00%
TK 2 (A1011) 2,25% 2,30% 2,30% 0,00%
Riester (R1012) 2,20% 2,20% 2,20% 0,00%
C1013 2,20% 2,20% 2,20% 0,00%
D1014 2,20% 2,20% 2,20% 0,00%
K1017 2,25% 2,30% 2,30% 0,00%
K1018 2,25% 2,30% 2,30% 0,00%
K1019 2,25% 2,30% 2,30% 0,00%
K1020 2,25% 2,25% 2,25% 0,00%
K1021 2,20% 2,20% 2,20% 0,00%
aufgeschobene Renten 2,55% 0,00%
Überschusssystem Erhöhte Startrente: Gesamtzins Steigerungssatz
Zusatzkennzeichen "-13", "-14"
ohne Tarife Relax mit Präfix "AI" und Kennung 14_025 / 14_090
sofortbeginnende lebenslängliche Renten
Versicherungsbeginne in der Tarifklasse Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3 alle Schichten
ab 1.1.2014 K1000 2,45% 2,45% 2,45% 0,00%
(TEUEBTNR = 005) K1001 2,45% 2,50% 2,50% 0,00%
TK 1 (K1002) 2,50% 2,50% 2,50% 0,00%
K1003 2,50% 2,50% 2,55% 0,00%
K1004 2,50% 2,55% 2,55% 0,00%
K1005 2,50% 2,55% 2,55% 0,00%
K1006 2,50% 2,55% 2,55% 0,00%
K1007 2,50% 2,55% 2,55% 0,00%
K1008 2,50% 2,55% 2,55% 0,00%
TK 3 (K1009) 2,50% 2,50% 2,55% 0,00%
K1010 2,50% 2,50% 2,50% 0,00%
TK 2 (A1011) 2,50% 2,55% 2,55% 0,00%
Riester (R1012) 2,45% 2,45% 2,45% 0,00%
C1013 2,45% 2,45% 2,45% 0,00%
D1014 2,45% 2,45% 2,45% 0,00%
sofortbeginnende lebenslängliche Renten
Versicherungsbeginne in der Tarifklasse Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3 alle Schichten
ab 01.4.2013 bis 31.12.2013 K1000 2,45% 2,45% 2,45% 0,00%
(TEUEBTNR = 002) K1001 2,45% 2,50% 2,50% 0,00%
TK 1 (K1002) 2,50% 2,50% 2,50% 0,00%
K1003 2,50% 2,50% 2,55% 0,00%
K1004 2,50% 2,55% 2,55% 0,00%
K1005 2,50% 2,55% 2,55% 0,00%
K1006 2,50% 2,55% 2,55% 0,00%
K1007 2,50% 2,55% 2,55% 0,00%
K1008 2,50% 2,55% 2,55% 0,00%
TK 3 (K1009) 2,50% 2,50% 2,55% 0,00%
K1010 2,50% 2,50% 2,50% 0,00%
TK 2 (A1011) 2,50% 2,55% 2,55% 0,00%
Riester (R1012) 2,45% 2,45% 2,45% 0,00%
C1013 2,45% 2,45% 2,45% 0,00%
D1014 2,45% 2,45% 2,45% 0,00%
sofortbeginnende lebenslängliche Renten
Versicherungsbeginne in der Tarifklasse Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3 alle Schichten
vor 1.4.2013 K1000 2,70% 2,70% 2,70% 0,00%
(TEUEBTNR = 001) K1001 2,70% 2,75% 2,75% 0,00%
TK 1 (K1002) 2,75% 2,75% 2,75% 0,00%
K1003 2,75% 2,75% 2,80% 0,00%
K1004 2,75% 2,80% 2,80% 0,00%
K1005 2,75% 2,80% 2,80% 0,00%
K1006 2,75% 2,80% 2,80% 0,00%
K1007 2,75% 2,80% 2,80% 0,00%
K1008 2,75% 2,80% 2,80% 0,00%
TK 3 (K1009) 2,75% 2,75% 2,80% 0,00%
K1010 2,75% 2,75% 2,75% 0,00%
TK 2 (A1011) 2,75% 2,80% 2,80% 0,00%
Riester (R1012) 2,70% 2,70% 2,70% 0,00%
C1013 2,70% 2,70% 2,70% 0,00%
D1014 2,70% 2,70% 2,70% 0,00%
aufgeschobene Renten 2,55% 0,00%
Überschusssystem Erhöhte Startrente: Gesamtzins Steigerungssatz
Tarife mit...
Zusatzkennzeichen "-12" sofortbeginnende lebenslange Renten 2,70% 0%
aufgeschobene Renten 2,55% 0%
Zusatzkennzeichen "-10" sofortbeginnende lebenslange Renten 2,65% 0%
aufgeschobene Renten mit
Rentenbeginn ab 2012:
alle, außer fondsgebundene Renten mit
regulärem Rentenbeginnen ab 5.2016: 2,55% 0%
Fondsgebundene Renten mit
regulärem Rentenbeginnen ab 5.2016: 2,55% 0%
aufgeschobene Renten mit
Rentenbeginn vor 2012: 2,55% 0%
Zusatzkennzeichen "-8" sofortbeginnende lebenslange Renten 2,65% 0%
aufgeschobene Renten mit
Rentenbeginn ab 2012:
alle, außer fondsgebundene Renten mit
regulärem Rentenbeginnen ab 5.2016: 2,55% 0%
fondsgebundene Renten mit
regulärem Rentenbeginnen ab 5.2016: 2,55% 0%
aufgeschobene Renten mit
Rentenbeginn vor 2012: 2,55% 0%
Zusatzkennzeichen "-7" sofortbeginnende temporäre Renten 2,75% 0%
sofortbeginnende lebenslängliche Renten 2,55% 0%
aufgeschobene Renten, Riestertarife mit
Rentenbeginn ab 2012:
alle, außer fondsgebundene Renten mit
regulärem Rentenbeginnen ab 5.2016: 2,55% 0%
fondsgebundene Renten mit
regulärem Rentenbeginnen ab 5.2016: 2,55% 0%
aufgeschobene Renten, Riestertarife mit
Rentenbeginn vor 2012: 2,55% 0%
Zusatzkennzeichen "-5" sofortbeginnende lebenslängliche Renten 2,75% 0%
Zusatzkennzeichen "-6" aufgeschobene Renten mit
Rentenbeginn ab 2012:
alle, außer fondsgebundene Renten mit
regulärem Rentenbeginnen ab 5.2016: 2,75% 0%
fondsgebundene Renten mit
regulärem Rentenbeginnen ab 5.2016: 2,60% 0%
aufgeschobene Renten mit
Rentenbeginne ab 1.1.2007 bis 1.12.2011: 2,75% 0%
Rentenbeginne vor 1.1.2007: 2,75% 0%
Überschusssystem Erhöhte Startrente: Gesamtzins Steigerungssatz
Tarife mit...
Zusatzkennzeichen "-4" sofortbeginnende Renten 2,75% 0%
Rentenbeginne ab 1.1.2012 aufgeschobene Rente mit
alle, außer fondsgebundene Renten mit
regulärem Rentenbeginnen ab 5.2018:
Mann aufgeschobene Renten, Riestertarife 2,75% 0%
Frau aufgeschobene Renten, Riestertarife 2,75% 0%
Fondsgebundene Renten mit
regulärem Rentenbeginnen ab 5.2018:
Mann aufgeschobene Renten, Riestertarife 2,75% 0%
Frau aufgeschobene Renten, Riestertarife 2,75% 0%
Rentenbeginne in 2011 sofortbeginnende lebenslängliche Renten 2,75% 0%
Mann aufgeschobene Renten, Riestertarife 2,75% 0%
Frau aufgeschobene Renten, Riestertarife 2,75% 0%
Rentenbeginne ab 1.1.2007 bis 1.12.2010 aufgeschobene Renten, Riestertarife 2,75% 0%
Rentenbeginne bis 1.12.2006 aufgeschobene Renten, Riestertarife 2,75% 0%
0%
Zusatzkennzeichen "-3" sofortbeginnende lebenslängliche Renten 3,25% 0%
Rentenbeginne ab 1.1.2012 0%
Mann aufgeschobene Renten 3,25% 0%
Frau aufgeschobene Renten 3,25% 0%
Rentenbeginne in 2011 0%
Mann aufgeschobene Renten 3,25% 0%
Frau aufgeschobene Renten 3,25% 0%
Rentenbeginne ab 1.1.2007 bis 1.12.2010 aufgeschobene Renten 3,25% 0%
Rentenbeginne bis 1.12.2006 aufgeschobene Renten 3,25% 0%
0%
Zusatzkennzeichen sofortbeginnende temporäre Renten 3,25% 0%
"-0", "-1", "-2"
sofortbeginnende lebenslängliche Renten 3,25% 0%
Rentenbeginne ab 1.1.2012 aufgeschobene Renten
alle, außer fondsgebundene Renten mit
regulärem Rentenbeginnen ab 5.2018: 3,25% 0%
Fondsgebundene Renten mit
regulärem Rentenbeginnen ab 10.2018: 2,75% 0,10%
Fondsgebundene Renten mit
regulärem Rentenbeginnen ab 5.2016 bis 9.2018: 2,75% 0%
Rentenbeginne in 2011
Mann aufgeschobene Renten, Riestertarife 3,25% 0%
Frau aufgeschobene Renten, Riestertarife 3,25% 0%
Rentenbeginne ab 1.1.2007 bis 1.12.2010 aufgeschobene Renten, Riestertarife 3,25% 0%
Rentenbeginne bis 1.12.2006 aufgeschobene Renten, Riestertarife 3,25% 0%
Tarife ohne eines der 4,00% 0%
vorstehend genannten
Zusatzkennzeichen

Überschusssystem:

Variable Gewinnrente / gleichbleibende Erhöhungsrente

Die Sätze der Variablen Gewinnrente / gleichbleibenden Erhöhungsrente werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Sie sind für Frauen und Männer verschieden (vor TG13) und werden für jedes Alter individuell auf Basis der Sterbetafel und des deklarierten Gesamtzinses berechnet.

Basistafel ist bei Tarifen mit...
Zusatzkennzeichen "-13", "-14", "-15", "-16", "-17", "-18", unternehmenseigene Tafel, die auch als Kalkulationsgrundlage für die Beitragsberechnung gilt
"-20", "-21", "-22"oder -23"
Zusatzkennzeichen "-6", -7", "-8", "10","-12" die Tafel DAV 2004 R; bei Rentenversicherungen nach dem Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen mit diesen Zusatzkennzeichen: untenehmenseigene Unisex-Rententafel (auf Basis der DAV 2004 R)
Zusatzkennzeichen "-5" die Tafel DAV 2004 R,
Basistafel ist bei Tarifen ohne eines der Rentenbeginne ab 1_2009: DAV2004 RB-20
vorstehend genannten Zusatzkennzeichen
Rentenbeginne bis 12_2008: die Tafel DAV 1994 R 2.Ordnung,
bei fondsgebundenen Renten u. fondsgebundene Rentenversicherungen nach dem Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen nach der Tafel DAV2004 RB-20

Definition der Todesfalltypen für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-23","-22":

Todesfall- typ Beschreibung Todesfallleistung während Rentenlaufzeit
1 Typ Rentengarantiezeit , d.h. Todesfallleistung entspricht der garantierten Renten während der Garantiezeit (keine oder mind. 5 Jahre)
2 Typ Beitragsrückgewähr , d.h. Todesfallleistung während der Rentenbezugszeit: zu verrentendes Kapital zzgl. Überschüsse, abzgl. gezahlter (garantierter) Renten; längstens bis zum Alter 85
Überschusssystem variable Gewinnrente / Gleichbleibende Erhöhungsrente
Tarife mit... Gesamtzins
Zusatzkennzeichen "-22","-23" aufgeschobene temporäre Renten1)
Tarife Relax F Tarife und Relax I-Tarife mit Verrentung Konventionelle Rente
Kennung 21_025, 20_025, 18_025, 17_025, Todesfalltyp 1: 0,90%
16_025, 15_025 oder Kennung 14_025, Todesfalltyp 2: 0,90%
Tarife ALVC mit Zusatzkennzeichen "-22"
Verrentung aus RelaxRente / Relax FRV / Tarif ALVCichen "-22"
Todesfalltyp 1: 0,90%
Todesfalltyp 2: 0,90%
1) Tranchenverfahren: Deklaration kann (z.B. in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung) für künftige Neuabschlüsse bzw- Neuverrentungen geändert werden.
Zusatzkennzeichen "-17", "-18", aufgeschobene temporäre Renten
"-20", "-21"
und Tarife Relax mit Präfix "AI" mit Rentenbeginne ab 1.1.20201) 0,90%
Kennung "15_090" // Kennung "14_090 Rentenbeginne bis 31.12.2019 1,05%
(ohne Kennung "_025")
1) Tranchenverfahren: Deklaration kann (z.B. in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung) für künftige Neuabschlüsse bzw- Neuverrentungen geändert werden.
Zusatzkennzeichen "-15", "-16" sofortbeginnende temporäre Renten 1,65%
(ohne Tarife Relax mit Präfix "AI" mit Kennung "15_090" // Kennung "15_025") aufgeschobene temporäre Renten
(ohne Tarife Relax mit Präfix "ALV" mit Kennung "15_025)
ab 01.01.20201) 1,25%
ab 01.01.2018 bis 31.12.2019 1,40%
ab 01.01.2016 bis 31.12.2017 1,65%
sofortbeginnende temporäre Renten
(Mindestlaufzeit der Renten 7 Jahre)
Rentenbeginne ab 1.1.2016 1,65%
Rentenbeginne ab 1.7.2015 bis 31.12.2015 1,75%
Rentenbeginne ab 1.1.2015 bis 30.06.2015 2,20%
aufgeschobene Renten
Rentenbeginne ab 1.1.2020 1,25%
Rentenbeginne ab 1.1.2018 bis 31.12.2019 1,40%
Rentenbeginne ab 1.1.2016 1,65%
Rentenbeginne ab 1.7.2015 -31.12.2015 1,75%
Rentenbeginne bis 30.6.2015 2,20%
Zusatzkennzeichen "-13", "-14" sofortbeginnende temporäre Renten
(ohne Tarife Relax mit Präfix "AI" mit Kennung "14_090" // "14_025") Rentenbeginne ab 1.1.2014 2,20%
Rentenbeginne ab 1.4.2013 - 31.12.2013 2,15%
Rentenbeginne vor 1.4.2013 2,20%
aufgeschobene Renten 2,55%
Zusatzkennzeichen "-12" sofortbeginnende temporäre Renten 2,75%
Rentenbeginne ab 1.1.2012
aufgeschobene Renten 2,55%
Zusatzkennzeichen "-10" sofortbeginnende temporäre Renten 2,50%
aufgeschobene Renten: 2,55%
Zusatzkennzeichen "-8" sofortbeginnende temporäre Renten
Rentenbeginne ab 1.7.2009 bis 1.12.2009 2,45%
sofortbeginnende temporäre Renten
Rentenbeginne ab 1.1.2009 - 1.6.2009 3,40%
sofortbeginnende temporäre Renten
Rentenbeginne ab 1.10.2008 bis 1.12.2008 3,40%
sofortbeginnende temporäre Renten
Rentenbeginne bis 1.9.2008 3,10%
aufgeschobene Renten:
außer fondsgebundene Renten mit
regulärem Rentenbeginn ab 5.2016 2,55%
Fondsgebundene Renten mit
regulärem Rentenbeginn ab 5.2016 2,55%
Zusatzkennzeichen "-7" sofortbeginnende temporäre Renten 2,75%
aufgeschobene Renten, Riestertarife
außer fondsgebundene Renten mit
regulärem Rentenbeginn ab 5.2016 2,55%
Fondsgebundene Renten mit
regulärem Rentenbeginn ab 5.2016 2,55%
Zusatzkennzeichen "-5" sofortbeginnende temporäre Renten 2,75%
aufgeschobene Renten mit Rentenbeginne ab 1.1.2007
außer fondsgebundene Renten mit
regulärem Rentenbeginn ab 5.2016 2,75%
Fondsgebundene Renten mit
regulärem Rentenbeginn ab 5.2016 2,60%
aufgeschobene Renten mit Rentenbeginn bis 1.12.2006 2,75%
Zusatzkennzeichen "-4" sofortbeginnende Renten 2,75%
Rentenbeginne ab 1.1.2007 aufgeschobene Renten, Riestertarife 2,75%
Rentenbeginne bis 1.12.2006 aufgeschobene Renten, Riestertarife 2,75%
Zusatzkennzeichen "-3" abgekürzte Rentenzahlung 3,25%
Zusatzkennzeichen "-0" oder "-1" abgekürzte Rentenzahlung 3,25%
Rentenbeginne ab 1.1.2007 abgekürzte Rentenzahlung
außer fondsgebundene Renten mit
regulärem Rentenbeginn ab 5.2016 3,25%
Fondsgebundene Renten mit
regulärem Rentenbeginn ab 5.2016 bis 09.2018 2,75%
regulärem Rentenbeginn ab 10.2018 2,65%
Rentenbeginne ab 1.1.2004 bis 1.12.2006 abgekürzte Rentenzahlung 3,25%
Rentenbeginne bis 1.12.2003 abgekürzte Rentenzahlung 3,25%
Zusatzkennzeichen "-98" oder "-95"
lebenslange Rentenzahlung Rentenbeginne ab 1.1.2002 4,00%
Rentenbeginne bis 1.12.2001 4,00%
abgekürzte Rentenzahlung 4,00%
Zusatzkennzeichen "-94"
lebenslange Rentenzahlung Rentenbeginne ab 1.1.2002 4,00%
Rentenbeginne ab 1.1.1996 bis 1.12.2001 4,00%+)
Rentenbeginne bis 01.12.1995 4,00%+)
+) C(FG)R1-94, C(FG)R3-94: Vers.beginn 1.3.1994 bis 1.12.1994: Rentenbeginn ab 1.1.2002: 4,00%
+) C(FG)R1-94, C(FG)R3-94: Versbeginn 1.3.1994 bis 1.12.1994: Rentenbeginn bis 1.12.2001: 4,00%
abgekürzte Rentenzahlung 4,00%
Tarife der ehemaligen Colonia (C(FG)R1,C(FG)R2,....und ältere)
lebenslange Rentenzahlung Rentenbeginne ab 1.1.2002 4,00%
Rentenbeginne ab 1.1.1997 bis 1.12.2001 4,00%+)
Rentenbeginne in 1996 4,00%+)
Rentenbeginne bis 01.12.1995 4,00%+)
+) C(FG)R1, C(FG)R3: Vers.beginn 1.3.1994 bis 1.12.1994: Rentenbeginn ab 1.1.2002: 4,00%
sonstige Rentenbeginne: 4,00%
abgekürzte Rentenzahlung 4,00%
Tarife der ehemaligen Nordstern ((G)E1, (G)E2, (G)E3 ohne Zusatzkennzeichen , ...und ältere Tarife)
Rentenbeginne ab 1.1.2002 4,00%
Rentenbeginne ab 1.1.1997 bis 1.12.2001 4,00%+)
Rentenbeginne in 1996
(G)E1, ... ohne Zusatzkennzeichen 4,00%+)
übrige Tarife der ehemaligen Nordstern Lebensversicherung 4,00%+)
Rentenbeginne bis 01.12.1995
(G)E1, ... ohne Zusatzkennzeichen 4,00%+)
übrige Tarife der ehemaligen Nordstern Lebensversicherung 4,00%+)
+) E2ST 4,00%

Überschusssystem:

Verzinsliche Ansammlung bei temporären Renten
Tarife E2ST, E2ST-94, E2ST-95:
Überschussanteil in % des maßgeblichen Deckungskapitals 0%*)

* Sofern der Versicherung noch zusätzliches Deckungskapital zuzuführen ist (vgl. vorstehende "Allgemeine Erläuterungen", Ziffer 2), beträgt der Zusatzrentensatz 0%

Tarife der ehemaligen Albingia

Die Sätze der flexiblen Überschussrente werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Sie sind für Frauen und Männer verschieden und werden für jedes Alter individuell auf Basis der Sterbetafel und des deklarierten Gesamtzinses berechnet.

Rentenbeginne ab 01.2009: DAV 2004 RB-20
Rentenbeginne bis 12.2008: DAV 1994 R 2.Ordnung
Renten Tarife 96 Zinsüberschussanteil
- Barauszahlung 4,00 % abzüglich Rechnungszinssatz; mindestens Null*
* Sofern der Versicherung noch zusätzliches Deckungskapital zuzuführen ist (vgl. vorstehende "Allgemeine Erläuterungen", Ziffer 2), beträgt der Zusatzrentensatz 0,00%
- Steigende Überschussrente
- flexible Überschussrente
Die Sätze der flexiblen Überschussrente werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt.
Sie sind für Frauen und Männer verschieden und werden für jedes Alter individuell auf Basis der Sterbetafel
und des deklarierten Gesamtzinses berechnet.
Rentenbeginne ab 2007:
auf Basis des jeweiligen Zinsüberschussanteils
Rentenbeginne vor 2007:
Gesamtzins 4,00 %, mindestens Rechnungszinssatz
Renten Tarife 87 / Renten Tarife 48
- steigende Zusatzrente bzw. steig. Überschussrente Zinsüberschussanteil 0%**
- flexible Überschussrente:
Rentenbeginne Gesamtzins 4,00%
** Sofern der Versicherung noch zusätzliches Deckungskapital zuzuführen ist (vgl. vorstehende "Allgemeine Erläuterungen", Ziffer 2), beträgt der Zusatzrentensatz 0,00 %

5. Rentenversicherung mit Indexpartizipation nach dem Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen, Relax RiesterRente

Rentenversicherung mit Indexpartizipation als Direktversicherung

(Tarife ID-15, IB-18, IB-20, IB-21, ID -22, IB-22)

Fondsgebundene Rentenversicherungen nach dem Gesetz über die

Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen

5.1 Versicherungen in der Aufschubzeit

5.1.1 Tarife mit Zusatzkennzeichen "-22", "-21", "-20", "-18", "-17", "-16" oder "-15" und Präfix "ALV":

Tarife ALVIB1(G)-2-22, ALVID1(G)-2-22, ALVID2(G)-2-22,

Tarife ALVIR1(G)-2-21, ALVIR2(G)-2-21, ALVIB1(G)-2-21, ALVIB2(G)-2-21,

Tarife ALVIR1(G)-2-20, ALVIR2(G)-2-20, ALVIB1(G)-2-20, ALVIB2(G)-2-20,

Tarife ALVIR1(G)-2-18, ALVIR2(G)-2-18, ALVIB1(G)-2-18, ALVIB2(G)-2-18,

Tarife ALVIR1(G)-2-17, ALVIR2(G)-2-17,

Tarife ALVIR1(G)-2-16, ALVIR2(G)-2-16, ALVID1(G)-2-16, ALVID2(G)-2-16

Tarife ALVIR1(G)-2-15, ALVIR2(G)-2-15, ALVID1(G)-2-15, ALVID2(G)-2-15

Bemessungsgröße für die Überschussanteile:
- Risikoüberschussanteil in Prozent des Risikobeitrags bei jeder Entnahme des Risikobeitrags 0%
- jährlicher Grundüberschussanteil in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-22" und Präfix "ALV" 5%
abweichend ALVIB1(G)-22: 0%
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-21","-20", "-18", "-17", "-16" oder "-15"und Präfix „ALV“ 0%
- (monatlicher) Kostenüberschussanteil in Prozent der Kostenbeiträge auf das Sicherungsvermögen
und Fondsguthaben
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-22" und Präfix "ALV"
Sicherungsvermögen (außer Garantieoption) und Fondsguthaben 32%
laufende Beitragszahlung
Einmalbeitrag 40%
Sicherungsvermögen (Garantieoption) 100%
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-21", "-20" und Präfix "ALV"
Sicherungsvermögen (außer Garantieoption) und Fondsguthaben 40%
Sicherungsvermögen (Garantieoption) 100%
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-18" und Präfix "ALV"
Sicherungsvermögen (außer Garantieoption) und Fondsguthaben 50%
Sicherungsvermögen (Garantieoption) 100%
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17" und Präfix "ALV"
Sicherungsvermögen (außer Garantieoption) und Fondsguthaben 35%
Sicherungsvermögen (Garantieoption) 100%
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-16" und Präfix "ALV"
Sicherungsvermögen (außer Garantieoption) und Fondsguthaben 0%
Sicherungsvermögen (Garantieoption) 100%
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15" und Präfix "ALV"
Sicherungsvermögen und Fondsguthaben 0%
- Überschussanteil auf das Fondsguthaben in Prozent des maßgeblichen Fondsguthabens siehe Ziffer 17

- (monatlicher) Zinsüberschussanteil in Prozent des nicht durch Umschichtungen aus Fondsanlagen entstandenen Kapitals im Sicherungsvermögen*) :

Tarife ALVIB1-2, ALVIB1G-2 mit Kennung "-22,

Tarife ALVIB1-2, ALVIB1G-2, ALVIB2-2, ALVIB2G-2 mit Kennung "-21", "-20", "-18" und

Tarife ALVID1-2, ALVID1G-2, ALVID2-2, ALVID2G-2 mit Kennung "-22":

beitragspflichtige u. beitragsfreie Versicherungen: 2,60% p.a., abweichend in der Rentenbeginnphase 2,05% p.a.

Tarife ALVIR1-2, ALVIR2-2, ALVIR1G-2, ALVIR2G-2 mit Kennung "-21", "-20", "-18", "-17", "-16" oder "-15",

Tarife ALVID1G-2-15, ALVID2G-2-15:

beitragspflichtige u. beitragsfreie Versicherungen: 2,50% p.a., abweichend in der Rentenbeginnphase 1,95% p.a.

*) Dieses Kapital wird jeweils im Rahmen der jährlichen Neuaufteilung zum Indexstichtag bestimmt (für ALVIR-Tarife vgl. Kap. 4.2.3 der Allg. Versicherungsbedingungen für die Rentenversicherung mit Indexpartizipation nach dem Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen, für ALVID-Tarife vgl. Kap.4.2.3 der Versicherungsbedingungen für die Rentenversicherung mit Indexpartizipation als Direktversicherung nach §3.63 EStG)

- (monatlicher) Zinsüberschussanteil in Prozent desjenigen Kapitals im Sicherungsvermögen, das durch kundenindividuelle Umschichtung der Fondsanlage oder im Rahmen des Absicherungsmanagements entstanden ist (Tarife mit Zusatzkennzeichen "-20" / "-21" /. "-22" vgl. Allg. Versicherungsbedingungen Ziffer 2.5; für ALVIR-Tarife vgl. Kap.4.3.4 bzw. Kap.4.3.9 der Allg. Versicherungsbedingungen für die Rentenversicherung mit Indexpartizipation nach dem Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen, für ALVID-Tarife vgl. Kap.4.3.5 bzw. 4.3.9 der Versicherungsbedingungen für die Rentenversicherung mit Indexpartizipation als Direktversicherung nach §3.63 EStG):

Tarife ALVIB1-2, ALVIB1G-2, ALVIB2-2, ALVIB2G-2 mit Kennung "-22", "-21", "-20" oder "-18" und

Tarife ALVID1-2, ALVID1G-2, ALVID2-2, ALVID2G-2 mit Kennung "-22"

beitragspflichtige u. beitragsfreie Versicherungen: 2,10% p.a. abweichend in der Rentenbeginnphase 1,55 % p.a.

Tarife ALVIR1-2, ALVIR1G-2, ALVIR2-2, ALVIR2G-2 mit Kennung "-18", "-17", "-16" oder "-15",

Tarife ALVID1G-2-15, ALVID2G-2-15

beitragspflichtige u. beitragsfreie Versicherungen: 2,00% p.a., abweichend in der Rentenbeginnphase 1,45 % p.a.

- (monatlicher) Zinsüberschussanteil in Prozent des konventionellen Deckungskapitals, welches sich durch Ausübung der Garantieerhöhung im Rahmen der Relax Rente Comfort ergibt:
Tarife ALVIB1-2, ALVIB1G-2, ALVIB2-2, ALVIB2G-2 mit Kennung "-22", "-21", "-20", "18"und
Tarife ALVID1-2, ALVID1G-2, ALVID2-2, ALVID2G-2 mit Kennung „-22“
beitragspflichtige u. beitragsfreie Versicherungen: 2,30% p.a., abweichend in der Rentenbeginnphase 1,75% p.a.
- (monatlicher) Zinsüberschussanteil in Prozent des konventionellen Deckungskapitals, welches sich durch Ausübung der Garantieoption ergibt2)
Tarife ALVIB1-2, ALVIB1G-2, ALVIB2-2, ALVIB2G-2, ALVIR1-2, ALVIR2-2, ALVIR1G-2, ALVIR2G-2 mit
Kennung "-22", "-21", "-20", -18",
Tarife ALVIR1-2, ALVIR2-2, ALVIR1G-2, ALVIR2G-2 mit Kennung "-17", "-16", "-15" 0,90% p.a.
2) quartalsweise Deklaration im Anhängigkeit von der Kapitalmarktsituation
Schlussüberschussanteil in % der geschäftsplanmäßigen Bezugsgröße

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-22" "-21","-20", "-18“ und "-17“ : Null

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-16" oder "-15" erhalten zusätzlich einen Schlussüberschussanteil

Beitragszustand
beitragspflichtig beitragsfrei
--- --- ---
p1(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße 0,9 0,9
p2(SÜA) auf die Bemessungsgröße bei Auszahlung 100 100
p3(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße Fondsvolumen 0 0
Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven: Ein Prozent der Summe des verteilungsrelevanten Versichertenguthaben der letzten 10 Bewertungsstichtage 3%

5.1.2 Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15" und Präfix "AI", Tarife mit Zusatzkennzeichen "-14" und Präfix "AR"

Tarife AIR1-15, AIR2-15, AIR1G-15, AIR2G-15, ARI1-14, ARI2-14, ARI1G-14, ARI2G-14

Bemessungsgröße für die Überschussanteile:
- Risikoüberschussanteil in Prozent des Risikobeitrags bei jeder Entnahme des Risikobeitrags 0%
- jährlicher Grundüberschussanteil in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals 0%
- (monatlicher) Kostenüberschussanteil in Prozent der Kostenbeiträge auf das Sicherungsvermögen und Fondsguthaben 0%
- Überschussanteil auf das Fondsguthaben in Prozent des maßgeblichen Fondsguthabens Siehe Ziffer 17
- (monatlicher) Zinsüberschussanteil in Prozent des nicht durch Umschichtungen aus Fondsanlagen entstandenen Kapitals im Sicherungsvermögen*) :
beitragspflichtige u. beitragsfreie Versicherungen mit Zusatzkennzeichen"-15" 2,50% p.a.
in der Rentenbeginnphase 1,95% p.a.
beitragspflichtige u. beitragsfreie Versicherungen mit Zusatzkennzeichen"-14": 2,55% p.a.
in der Rentenbeginnphase 1,95% p.a.

*) Dieses Kapital wird jeweils im Rahmen der jährlichen Neuaufteilung zum Indexstichtag bestimmt (vgl. §4 Abs.3 der Besonderen Versicherungsbedingungen für die Rentenversicherung mit Indexpartizipation nach dem Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen (AltZertG))

- (monatlicher) Zinsüberschussanteil in Prozent desjenigen Kapitals im Sicherungsvermögen, das durch kundenindividuelle Umschichtung der Fondsanlage oder im Rahmen des Absicherungsmanagements entstanden ist (vgl. §13b Abs. 4 und 9 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Rentenversicherung mit Indexpartizipation nach dem Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen (AltZertG))
beitragspflichtige u. beitragsfreie Versicherungen mit Zusatzkennzeichen"-15": 2,50% p.a.
in der Rentenbeginnphase 1,95% p.a.
beitragspflichtige u. beitragsfreie Versicherungen mit Zusatzkennzeichen"-14": 2,55% p.a.
in der Rentenbeginnphase 2,00% p.a.
- (monatlicher) Zinsüberschussanteil in Prozent des konventionellen Deckungskapitals, welches sich durch Ausübung der Garantieoption oder durch Garantieerhöhung im Rahmen der Relax Rente Comfort ergibt:
beitragspflichtige u. beitragsfreie Versicherungen mit Zusatzkennzeichen"-15": 0,80% p.a.
beitragspflichtige u. beitragsfreie Versicherungen mit Zusatzkennzeichen"-14": 1,00% p.a.
Schlussüberschussanteil in % der geschäftsplanmäßigen Bezugsgröße

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15" erhalten zusätzlich einen Schlussüberschussanteil in Höhe von
Beitragszustand
beitragspflichtig beitragsfrei
--- --- ---
p1(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße 0,9 0,9
p2(SÜA) auf die Bemessungsgröße bei Auszahlung 100 100
p3(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße Fondsvolumen 0 0

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-14" erhalten zusätzlich einen Schlussüberschussanteil in Höhe von

Beitragszustand
beitragspflichtig beitragsfrei
--- --- ---
p1(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße Aufschubdauer (in Jahren): Aufschubdauer (in Jahren):
--- --- ---
bis 29: 1,00 bis 29: 1,00
30 bis 39: 0,95 30 bis 39: 0,95
ab 40: 0,90 ab 40: 0,90
p2(SÜA) auf die Bemessungsgröße bei Auszahlung 100 100
p3(SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße Fondsvolumen 0 0
Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven:

Bemessungsgröße: Ein Prozent der Summe des verteilungsrelevanten Versichertenguthaben der letzten 10 Bewertungsstichtage (Sicherungsvermögen, sowie konventionelles Deckungskapital, das sich durch Ausübung der Garantieoption ergibt): 3%

Zuzahlungen bei Relax-Riester Verträgen erhalten die Überschüsse des Hauptvertrages.

5.1.3 Beitragspflichtige / Beitragsfreie Fondsgebundene Rentenversicherungen nach dem Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen (keine Relax Riester)

Bemessungsgröße für die Überschussanteile:

Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven:

Ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten garantierten Versichertenguthaben der letzten 10 Bewertungsstichtage

Kostenüberschussanteil: das maßgebliche Deckungskapital
Zinsüberschussanteil: das maßgebliche Deckungskapital
Schlussüberschussanteil: die Summe der laufenden Überschussanteile
Kosten- überschuss- anteil in ‰ Zinsüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil in % Sockel- beteiligung

in %
AVI2 -7, AVI2G -7 für Eintrittsalter bis 50 Jahre: sofern das Deckungskapital mind. 200 Euro beträgt 0,00 Staffel B_15 3
sofern das Deckungskapital mind. 10.000 Euro beträgt: 1,68
sofern das Deckungskapital mind. 20.000 Euro beträgt: 2,52
für Eintrittsalter ab 51 Jahre:
sofern das Deckungskapital mind. 10.000 Euro beträgt: 1,00
sofern das Deckungskapital mind. 20.000 Euro beträgt: 1,50
AVI2 -6, AVI2G -6, für Eintrittsalter bis 50 Jahre: sofern das Deckungskapital mind. 200 Euro beträgt 0,00 Staffel B_17 3
AVI2 -5, AVI2G -5 sofern das Deckungskapital mind. 10.000 Euro beträgt: 1,68
VI2 -4, VI2G -4 sofern das Deckungskapital mind. 20.000 Euro beträgt: 2,52
für Eintrittsalter ab 51 Jahre:
sofern das Deckungskapital mind. 10.000 Euro beträgt: 1,00
sofern das Deckungskapital mind. 20.000 Euro beträgt: 1,50
VI2 -1, VI2G -1 für Eintrittsalter bis 50 Jahre: sofern das Deckungskapital mind. 200 Euro beträgt 0,00 MIN_C_1416 3
sofern das Deckungskapital mind. 10.000 Euro beträgt: 1,68
sofern das Deckungskapital mind. 20.000 Euro beträgt: 2,52
für Eintrittsalter ab 51 Jahre:
sofern das Deckungskapital mind. 10.000 Euro beträgt: 1,00
sofern das Deckungskapital mind. 20.000 Euro beträgt: 1,50

5.2 Laufende Rentenversicherungen mit Indexpartizipation nach dem Gesetz über die Zertifizierung von

Altersvorsorgeverträgen /

Laufende Rentenversicherung mit Indexpartizipation als Direktversicherung /

Laufende Fondsgebundene Rentenversicherungen nach dem Gesetz über die Zertifizierung von

Altersvorsorgeverträgen

siehe Ziffer 4.2

6. Neue klassische Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag Classic Plus Police

6.1 vor Rentenbeginn

Tarife mit Präfix „ALV“ und Zusatzkennzeichen "-20"oder "-22"

ALVC1-3-22, ALVC5-3-22, ALVC1G3-22, ALVC5G-3-22 für Zuzahlungen

ALVC1-3-20, ALVC5-3-20, ALVC1G3-20, ALVC5G-3-20

Bemessungsgröße für die Überschussanteile:

Kostenüberschussanteil in Prozent der Kostenbeiträge auf das Sicherungsvermögen
Aufschub- und Rentenbeginnphase: 20%
Zinsüberschussanteil in Prozent des Sicherungsvermögens (p.a.)
Aufschubphase Rentenbeginnphase
in den ersten 48 Monaten nach 48 Monaten
--- --- --- ---
bis 1 Mio. Euro1) ,
Einmalbeitrag und Zuzahlungen
Versicherungsbeginne:
ab 01.01.2023 1,85% 2,00% 1,45%
ab 01.07.2020 bis 31.12.2022 1,45% 2,00% 1,45%
bis 30.06.2020 1,60% 2,00% 1,45%

1) Tranchenverfahren Deklaration kann (z.B. in Abhängigkeit der Kapitalmarktentwicklung) für künftige Neuabschlüsse geändert werden.

Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven: Ein Prozent der Summe des verteilungsrelevanten Versichertenguthabens der letzten 10 Bewertungsstichtage 3%

6.2 Nach Rentenbeginn

Vgl. Ziffer 4.2

7. Selbständige Berufsunfähigkeits-Versicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherung (InvestmentPlus), Berufsunfähigkeitsversicherung KombiRent, Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung zur Zulagenrente

7.1 Während der Anwartschaft

Bemessungsgröße für die Überschussanteile:

Bei Überschusssystem "Bonusrente"/ "Leistungsfallbonus": in % der versicherten BU-Leistung
Bei Überschusssystem "Beitragsverrechnung": in % des Beitrages
Bei Überschusssystem "Verzinsliche Ansammlung": in Prozent des überschussberechtigten Jahresbeitrages

Bei Überschusssystem "Investmentbonus":

Risikoüberschussanteil: in Prozent des überschussberechtigten Jahresbeitrages (nur dort wo unten aufgeführt)
Zinsüberschussanteil: in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals (nur dort wo unten aufgeführt)

Bei Überschusssystem "Schlusszahlung": in Prozent der Summe der überschussberechtigten Beiträge

Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven: ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten Ansammlungsguthaben der letzten 10 Bewertungsstichtage

Anwartschaftliche Berufsunfähigkeitsversicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der beitragsfreien Phase werden bei Vertragsbeendigung oder bei Eintritt des Leistungsfalles in Form einer Schlusszahlung in Höhe von 0 % der auf Seite 74 beschriebenen Maßzahl an den Bewertungsreserven beteiligt.

7.1.1 Tarife mit Zusatzkennzeichen "-13", "-15", "-16", "-17", "-18", "-19", "-21", "-22", "-23" "-2024", "-2013", "-2015", "-2017", "-2022"

Diese Überschüsse gelten aktuell gleichermaßen, unabhängig davon, ob es sich um eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung handelt oder ob bedingungsgemäß der Einschluss des allgemeinen Dienstunfähigkeitsrisikos vorgesehen ist.

Die Ergänzung "G" in der Tarifbezeichnung kennzeichnet einen Kollektivtarif und entfällt entsprechend bei Einzeltarifen.

Nachfolgend wird - soweit möglich - auf den Präfix "A"/ „ALV“ und auf die Kennzeichnung „-2“ bzw. „-3“ der Schicht verzichtet.

Ebenso wird auf die Ergänzung der Tarifbezeichnung mit "G", "D" oder "P" verzichtet.

Überschusssystem Leistungsfallbonus:

Berufsunfähigkeitsbonus in % der versicherten Rente

Bonusrente/ Leistungsfallbonus Berufsgruppe Tarife mit Zusatzkennzeichen "-23" außer Tarife SBVS-23 Tarife SBVS-23 Tarife mit Zusatzkennzeichen "-2024" außer Tarife SBVS-2024 Tarife SBVS-2024
1* , D1* 48 45 48 45
1 , D1 48 47 48 47
1+, D1+ 49 47 49 47
1, D1 45 43 45 43
2+, D2+ 44 43 44 43
2, D2 45 43 45 43
2-, D2- 45 43 45 43
3+, D3+ 44 42 44 42
3, D3 45 43 45 43
3-, D3- 45 43 45 43
4, D4 46 44 46 44
4-, D4- 46 44 46 44
K 49 --- 49 ---
K+ 49 --- 49 ---
S, DS 62 62 62 62
S-, DS- 52 52 62 62
Bonusrente/ Leistungsfallbonus Berufsgruppe Tarife SBV mit Zusatzkennzeichen "-21", außer Tarife SBVS-21 Tarife SBVS-21 Tarife VBV mit Zusatzkennzeichen "-21" Tarife mit Zusatzkennzeichen "-2022“ oder mit Zusatzkennzeichen „22“ohne Präfix "ALV“ Tarife ALVSBV mit Zusatzkennzeichen "-22" außer Tarife SBVS-22 Tarife SBVS-22
1* , D1* 44 45 54 52 45 45
1 , D1 44 47 54 53 45 47
1+, D1+ 45 47 58 36 47 47
1, D1 41 43 54 42 42 43
2+, D2+ 41 43 51 69 42 43
2, D2 41 43 55 69 42 43
2-, D2- 41 43 53 83 42 43
3+, D3+ 40 42 53 76 41 42
3, D3 41 43 56 73 42 43
3-, D3- 41 43 54 66 42 43
4, D4 42 44 62 23 43 44
4-, D4- 42 44 62 23 43 44
K 47 61 --- 49 ---
K+ 47 61 68 49 ---
S, DS 62 62 76 --- 62 62
S-, DS- 52 54 68 --- 52 52
Bonusrente/ Leistungsfallbonus Berufsgruppe Tarife SBV mit Zusatzkennzeichen "-19", außer Tarife SBVS-19 Tarife SBVS-19 Tarife VBV mit Zusatzkennzeichen "-19" Tarife SBV mit Zusatzkennzeichen "-17", "-2017" bzw. "-18",außer Tarife SBVS-18 Tarife SBVS-18 Tarife VBV mit Zusatzkennzeichen "-17", "-2017" bzw. "-18"
1* , D1* 56 56 64 51 56 71
1 , D1 56 57 64 52 57 73,5
1+, D1+ 57 58 67 35 38 65,5
1, D1 53 55 64 41 45 69
2+, D2+ 52 53 61 68 73 62
2, D2 62 63 65 68 73 62
2-, D2- 52 53 63 81 88 68,5
3+, D3+ 52 53 63 75 81 72,5
3, D3 53 55 66 72 78 71
3-, D3- 53 55 64 65 70 68
4, D4 55 56 71 22 25 15
4-, D4- 55 56 71 22 25 15
K / K+ 60 71 68 60,5
Bonusrente/ Leistungsfallbonus Berufsgruppe Tarife SBV mit Zusatzkennzeichen "-15","-2015", "-16" Tarife VBV mit Zusatzkennzeichen "-15","-16" Tarife SBV mit Zusatzkennzeichen "-13", "-2013" Tarife VBV mit Zusatzkennzeichen "-13", "-2013"
1* , D1* 49 69,5 42 68
1 , D1 50 72 50 71
1+, D1+ 33 64 33 63
1, D1 39 67,5 39 66,5
2+, D2+ 65 60,5 65 59,5
2, D2 65 60,5 65 59,5
2-, D2- 78 67 78 66
3+, D3+ 72 71 72 70
3, D3 69 69,5 69 68,5
3-, D3- 62 66,5 62 65,5
4, D4 21 13 21 12
4-, D4- 21 13 21 12
K 65 59 65 55

Überschusssystem Beitragsverrechnung:

Reduktion des Beitrages um ...%

Beitragsverrechnung Berufsgruppe Tarife mit Zusatzkennzeichen "-23" außer Tarife SBVS-23 Tarife SBVS-23 Tarife mit Zusatzkennzeichen "-2024" außer Tarife SBVS-2024 Tarife SBVS-2024
1* , D1* 32,75 31,5 32,75 31,5
1 , D1 32,75 32 32,75 32
1+, D1+ 33,25 32,25 33,25 32,25
1, D1 31,25 30,5 31,25 30,5
2+, D2+ 31 30,25 31 30,25
2, D2 31,25 30,5 31,25 30,5
2-, D2- 31,25 30,25 31,25 30,25
3+, D3+ 30,75 30 30,75 30
3, D3 31,25 30,5 31,25 30,5
3-, D3- 31,25 30,5 31,25 30,5
4, D4 31,75 31 31,75 31
4-, D4- 31,75 31 31,75 31
K 33 --- 33 ---
K+ 33 --- 33 ---
S, DS 38,5 38,5 38,5 38,5
S-, DS- 34,5 34,5 38,5 38.5
Beitragsverrechnung Berufsgruppe Tarife SBV mit Zusatzkennzeichen "-21", außer Tarife SBVS-21 Tarife SBVS-21 Tarife VBV mit Zusatzkennzeichen "-21" Tarife mit Zusatzkennzeichen "-2022“ oder mit Zusatzkennzeichen „22“ohne Präfix "ALV“ Tarife ALVSBV mit Zusatzkennzeichen "-22" außer Tarife SBVS-22 Tarife SBVS-22
1* , D1* 31 31,5 25,5 34,5 31,5 31,5
1 , D1 31 32 25,5 35 31,5 32
1+, D1+ 31,5 32,25 27,25 26,5 32 32,25
1, D1 29,5 30,5 25,5 30 30 30,5
2+, D2+ 29,25 30,25 24 41 29,75 30,25
2, D2 29,5 30,5 26 41 30 30,5
2-, D2- 29,5 30,25 25 45,5 30 30,25
3+, D3+ 29 30 25 43,5 29,5 30
3, D3 29,5 30,5 26,5 42,5 30 30,5
3-, D3- 29,5 30,5 25,5 40 30 30,5
4, D4 30 31 29,25 19 30,5 31
4-, D4- 30 31 29,25 19 30,5 31
K 32,25 29 --- 33 ---
K+ 32,25 29 41 33 ---
S, DS 38,5 38,5 36,5 --- 38,5 38,5
S-, DS- 34,5 34,5 32,5 --- 34,5 34,5
Beitragsverrechnung Berufsgruppe Tarife SBV mit Zusatzkennzeichen "-19", außer Tarife SBVS-19 Tarife SBVS-19 Tarife VBV mit Zusatzkennzeichen "-19" Tarife SBV mit Zusatzkennzeichen "-17", "-2017" bzw. "-18",außer Tarife SBVS-18 Tarife SBVS-18 Tarife VBV mit Zusatzkennzeichen "-17", "-2017" bzw. "-18"
1* , D1* 36 36 30,5 34 36 33
1 , D1 36 36,5 30,5 34,5 36,5 34,5
1+, D1+ 36,5 37 32 26 28 26
1, D1 35 35,5 30,5 29,5 31,5 29,5
2+, D2+ 34,5 35 29 40,5 42,5 29,5
2, D2 38,5 39 31 40,5 42,5 29,5
2-, D2- 34,5 35 30 45 47 37,5
3+, D3+ 34,5 35 30 43 45 34
3, D3 35 35,5 31,5 42 44 33,5
3-, D3- 35 35,5 30,5 39,5 41,5 30,5
4, D4 35,5 36 34 18,5 20,5 6
4-, D4- 35,5 36 34 18,5 20,5 6
K / K+ 37,5 34 40,5 27
Beitragsverrechnung Berufsgruppe Tarife SBV mit Zusatzkennzeichen "-15","-2015", "-16" Tarife VBV mit Zusatzkennzeichen"-16" Tarife SBV mit Zusatzkennzeichen "-15", "-2015" Tarife VBV mit Zusatzkennzeichen "-13", "-2013"
1* , D1* 33 32 33 30
1 , D1 33,5 33,5 33,5 33,5
1+, D1+ 25 25 25 25
1, D1 28,5 28,5 28,5 28,5
2+, D2+ 39,5 28,5 39,5 39,5
2, D2 39,5 28,5 39,5 39,5
2-, D2- 44 36,5 44 44
3+, D3+ 42 33 42 42
3, D3 41 32,5 41 41
3-, D3- 38,5 29,5 38,5 38,5
4, D4 17,5 5 17,5 17,5
4-, D4- 17,5 5 17,5 17,5
K 39,5 26 39,5 39,5

Überschusssystem verzinsliche Ansammlung:

Diese Versicherungen erhalten einen Überschussanteil in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages

Verzinsliche Ansammlung Berufsgruppe Tarife mit Zusatzkennzeichen "-23" außer Tarife SBVS-23 Tarife SBVS-23 Tarife mit Zusatzkennzeichen "-2024" außer Tarife SBVS-2024 Tarife SBVS-2024
1* , D1* 37,75 36,5 37,75 36,5
1 , D1 37,75 37 37,75 37
1+, D1+ 38,25 37,25 38,25 37,25
1, D1 36,25 35,5 36,25 35,5
2+, D2+ 31 30,25 31 30,25
2, D2 31,25 30,5 31,25 30,5
2-, D2- 31,25 30,25 31,25 30,25
3+, D3+ 30,75 30 30,75 30
3, D3 31,25 30,5 31,25 30,5
3-, D3- 31,25 30,5 31,25 30,5
4, D4 31,75 31 31,75 31
4-, D4- 31,75 31 31,75 31
K 33 --- 33 ---
K+ 33 --- 33 ---
S, DS 38,5 38,5 38,5 38,5
S-, DS- 34,5 34,5 38,5 38,5
Sockelbeteiligung in % des Maßstabes: 3 %
Verzinsliche Ansammlung Berufsgruppe Tarife SBV mit Zusatzkennzeichen "-21", außer Tarife SBVS-21 Tarife SBVS-21 Tarife mit Zusatzkennzeichen "-2022“ oder mit Zusatzkennzeichen „22“ohne Präfix "ALV“ Tarife ALVSBV mit Zusatzkennzeichen "-22" außer Tarife SBVS-22 Tarife SBVS-22
1* , D1* 36 36,5 39,5 36,5 36,5
1 , D1 36 37 40 36,5 37
1+, D1+ 36,5 37,25 31,5 37 37,25
1, D1 34,5 35,5 35 35 35,5
2+, D2+ 29,25 30,25 41 29,75 30,25
2, D2 29,5 30,5 41 30 30,5
2-, D2- 29,5 30,25 45,5 30 30,25
3+, D3+ 29 30 43,5 29,5 30
3, D3 29,5 30,5 42,5 30 30,5
3-, D3- 29,5 30,5 40 30 30,5
4, D4 30 31 19 30,5 31
4-, D4- 30 31 19 30,5 31
K 32,25 --- 33 ---
K+ 32,25 41 33 ---
S, DS 38,5 38,5 --- 38,5 38,5
S-, DS- 34,5 34,5 --- 34,5 34,5
Sockelbeteiligung in % des Maßstabes: 3 %
Verzinsliche Ansammlung Berufsgruppe Tarife SBV mit Zusatzkennzeichen "-19", außer Tarife SBVS-19 Tarife SBVS-19 Tarife SBV mit Zusatzkennzeichen "-17", "-2017" bzw. "-18",außer Tarife SBVS-18 Tarife SBVS-18 Tarife SBV mit Zusatzkennzeichen "-15", "-2015" bzw. "-16 Tarife SBV mit Zusatzkennzeichen "-13", "-2013"
1* , D1* 41 41 39 41 38 35
1 , D1 41 41,5 39,5 41,5 38,5 38,5
1+, D1+ 41,5 42 31 33 30 30
1, D1 40 40,5 34,5 36,5 33,5 33,5
2+, D2+ 34,5 35 40,5 42,5 39,5 39,5
2, D2 38,5 39 40,5 42,5 39,5 39,5
2-, D2- 34,5 35 45 47 44 44
3+, D3+ 34,5 35 43 45 42 42
3, D3 35 35,5 42 44 41 41
3-, D3- 35 35,5 39,5 41,5 38,5 38,5
4, D4 35,5 36 18,5 20,5 17,5 17,5
4-, D4- 35,5 36 18,5 20,5 17,5 17,5
K / K+ 37,5 40,5 39,5 39,5
Sockelbeteiligung in % des Maßstabes: 3 %

Überschusssystem Investmentbonus:

Diese Versicherungen erhalten einen Risikoüberschussanteil in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages

Investmentbonus Berufsgruppe Tarife SBV mit Zusatzkennzeichen "-17","-2017" Tarife SBV mit Zusatzkennzeichen "-15", "-16", "-2015" Tarife SBV mit Zusatzkennzeichen "-13", "-2013"
1* , D1* 39 38 35
1 , D1 39,5 38,5 38,5
1+, D1+ 31 30 30
1, D1 34,5 33,5 33,5
2+, D2+ 40,5 39,5 39,5
2, D2 40,5 39,5 39,5
2-, D2- 45 44 44
3+, D3+ 43 42 42
3, D3 42 41 41
3-, D3- 39,5 38,5 38,5
4, D4 18,5 17,5 17,5
4-, D4- 18,5 17,5 17,5
K 40,5 39,5 39,5

7.1.2 Tarife mit Zusatzkennzeichen "-2012", "-2008", "-2007", "-2005", "-2004" ,"-2002", "-12", "-8",

"-7", "-5", "-4" oder "-2"

Überschusssystem „Bonussystem“

Berufsunfähigkeitsbonus in % der versicherten Rente

Berufsgruppe SBV mit Zusatzkennzeichen "-2012" bzw. “- 12“ SBV mit Zusatzkennzeichen "-2008" bzw."-8" SBV mit Zusatzkennzeichen "-2007" bzw."-7" SBV mit Zusatzkennzeichen "-2005" bzw. "-5"
1+ 41 41 41 40
1 41 41 41 40
2 65 65 65 62
3 66 66 66 64
4 13 13 13 12
K 176 176 176 176
Berufsgruppe VBV mit Zusatzkennzeichen "-2012" bzw. “- 12“ VBV mit Zusatzkennzeichen "-2008" bzw. “-8“ VBV mit Zusatzkennzeichen "-2007" bzw. “-7“ VBV mit Zusatzkennzeichen "-2005" bzw. “-5
1+ 67 67 67 65
1 67 67 67 65
2 59 59 59 55
3 67 67 67 65
4 14 14 14 12
K 167 167 167 167

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-2", "-4", "-2002", "-2004":

Sie erhalten bei Eintritt der Berufsunfähigkeit einen Berufsunfähigkeitsbonus in Höhe von 33 1⁄3 % - bei Akademikern 50 % - der versicherten Rente.

Überschusssystem „Beitragsverrechnung“

Reduktion des Beitrages um ... %

Berufsgruppe SBV mit Zusatzkennzeichen "-2012" bzw. “- 12“ SBV mit Zusatzkennzeichen "-2008" bzw."-8" SBV mit Zusatzkennzeichen "-2007" bzw."-7" SBV mit Zusatzkennzeichen "-2005" bzw. "-5"
1+ 30 30 30 29
1 30 30 30 29
2 40 40 40 38
3 40 40 40 39
4 12 12 12 11

Überschusssystem „Verzinsliche Ansammlung“

Beitragspflichtige Versicherung in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages
Berufsgruppe Mann / Frau
1+ 30
1 30
2 40
3 40
4 12
Beitragsfreie Versicherung in % Risikobeitrag
Berufsgruppe Mann / Frau
1+ 25
1 25
2 30
3 30
4 7
Sockelbeteiligung in % des Maßstabes: 3

Überschusssystem Investmentbonus:

Berufsunfähigkeitsversicherung InvestmentPlus BV-4, 'Berufsunfähigkeitsversicherung InvestmentPlus BV-2

Diese Versicherungen erhalten einen

Zinsüberschussanteil in % des überschussberechtigten Deckungskapitals
Tarife mit Zusatzkennzeichen "2007" / "-7", "-2008" / "-8": 0,25%
Tarife mit Zusatzkennzeichen "2005" / "-5", "-2004" / "-4": 0,00%
Tarife mit Zusatzkennzeichen "2002" / "-2": 0,00%
Risikoüberschussanteil in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages
Berufsgruppe Tarife mit Zusatzkennzeichen "-2012","-12": Tarife mit Zusatzkennzeichen "-2005“, "-2007", "-2008" "-5", "-7", "-8": Tarife mit Zusatzkennzeichen "-2004" oder "-2002", "-4" oder "-2":
1+ 35 25 33 1/3 für Akademiker
1 35 25 25 für Nicht-Akademiker
2 40 30
3 40 30
4 12 7
K 70 70
Sockelbeteiligung in % des Maßstabes (sofern ein Zinsüberschuss gewährt wird)

für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungen: Sockelbeteiligung in %: 3

7.1.3 Tarife ohne Zusatzkennzeichen "-2024", "-23","-22", "-21", "-19", "-17", "-15", "-13", "-12", "-8", "-7",

"-5", "-4", "-2", "2022", "2017", "-2015","2013", "2012", "-2008",

"-2007", "-2005", "-2004", "-2002"

Diese erhalten bei Eintritt der Berufsunfähigkeit einen Berufsunfähigkeitsbonus in Prozent der versicherten Rente.

Er beträgt

bei Versicherungsbeginn ab dem 1.6.1998: 10%
bei Versicherungsbeginn vor dem 1.6.1998: 5%

Selbständige Berufsunfähigkeits-Versicherungen nach den Tarifen BV und GBV ohne Zusatzkennzeichen, ALVCLSBV-1992 und

ALVCLSBV-1986 erhalten zusätzlich während der Anwartschaft einen Schlussüberschussanteil in Höhe von 10 % der gezahlten Beiträge.

Selbständige Berufsunfähigkeits-Versicherungen nach den Tarifen ALVABSBV-1992,31 (FGE), 31 (SGE) erhalten bei Beendigung der Versicherung eine Schlusszahlung gemäß nachstehender Tabelle.

Bei Verträgen, die aufgrund einer Reaktivierung wiederum beitragspflichtig geworden sind, wird die Schlusszahlung in % der ab Reaktivierung gezahlten Tarifbeiträge festgesetzt.

Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit erhalten die Verträge eine Schlusszahlung in % der Summe der überschussberechtigten Beiträge:

Sie beträgt für Versicherungsjahre bis 1998: ab 1998:
Männer bis 30 Jahre 30% 40%
31 bis 45 Jahre 30% 30%
ab 46 Jahre 30% 20%
Frauen bis 35 Jahre 30% 40%
36 bis 50 Jahre 30% 30%
ab 51 Jahre 30% 20%

Die Schlusszahlung wird als Einmalbeitrag zur Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente verwendet.

Ist die Versicherungsdauer kürzer als die Leistungsdauer wird die Schlusszahlung für jedes abgekürzte Jahr der Versicherungsdauer gegenüber der Leistungsdauer um 2 %-Punkte gekürzt.

7.2 Während der Rentenlaufzeit

Erhöhungsrente während der Rentenlaufzeit:

- bei den Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-22","-23", "-2022","-2024" 2,10%
- bei den Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-21“ 1,45%
- bei den Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-17","-18", "-19","-2017" 1,70%
- bei den Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-16" 1,35%
- bei den Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-15","-2015" 1,35%
- bei den Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-13","-2013" 0,85%
- bei den Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-12","-2012" 0,85%
- bei den Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-8","-2008" 0,35%
- bei den Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-7","-2007" 0,35%
- bei den Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-4","-5","-2004","-2005" 0,00%
- bei den Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-2","-2002" 0,00%
- bei den Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-0","-2000" 0,00%
- bei den Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-94","-98","-1994", "-1998" 0,00%
- bei den Tarifen ALVCLSBV-1992, BVM und BVF (Rechnungszinssatz 3,5 %) 0,00%
- bei den Tarifen ALVCLSBV-1986, BV und GBV (Rechnungszinssatz 3,0 %) 0,00%
- bei den Tarifen ALVABSBV-1992, Tarif 31 (FGE) und 31 (SGE) 0,00%

8. Selbständige Erwerbsunfähigkeits-Versicherungen

8.1 Während der Anwartschaft

Bemessungsgröße für die Überschussanteile:

Bei Überschusssystem "Leistungsfallbonus" in % der versicherten BU-Leistung
Bei Überschusssystem "Beitragsverrechnung": in % des Beitrages

Anwartschaftliche Erwerbsunfähigkeitsversicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der beitragsfreien Phase werden in Form einer Schlusszahlung in Höhe von 0 % der auf Seite 74 beschriebenen Maßzahl an den Bewertungsreserven beteiligt.

Die Ergänzung "G" in der Tarifbezeichnung kennzeichnet einen Kollektivtarif und entfällt entsprechend bei Einzeltarifen.

Nachfolgend wird auf den Präfix „ALV“ und auf die Ergänzung "G" verzichtet.

Überschusssystem Leistungsfallbonus:
Berufsunfähigkeitsbonus in % der versicherten Rente Tarife mit Zusatzkennzeichen "-23" und "-2024"
--- --- ---
Berufsgruppe mit Schichtkennzeichen "-2" mit Schichtkennzeichen "-3"
--- --- ---
z. Zt. unabhängig
von der Berufsgruppe
43 49
Überschusssystem Leistungsfallbonus:
Berufsunfähigkeitsbonus in % der versicherten Rente
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-21" und "-22"
Berufsgruppe mit Schichtkennzeichen "-2" mit Schichtkennzeichen "-3"
z. Zt. unabhängig
von der Berufsgruppe
44 50
Überschusssystem Leistungsfallbonus:
Berufsunfähigkeitsbonus in % der versicherten Rente
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17" oder "-19"
Berufsgruppe mit Schichtkennzeichen "-2" mit Schichtkennzeichen "-3"
z. Zt. unabhängig
von der Berufsgruppe
45 51
Überschusssystem Beitragsverrechnung:
Reduktion des Beitrages um ...% Tarife mit Zusatzkennzeichen "-23" und "-2024"
--- --- ---
Berufsgruppe mit Schichtkennzeichen "-2" mit Schichtkennzeichen "-3"
--- --- ---
z. Zt. unabhängig
von der Berufsgruppe
25,0 27,0
Überschusssystem Beitragsverrechnung:
Reduktion des Beitrages um ...%
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-21" und "-22"
Berufsgruppe mit Schichtkennzeichen "-2" mit Schichtkennzeichen "-3"
z. Zt. unabhängig
von der Berufsgruppe
25,5 27,5
Überschusssystem Beitragsverrechnung:
Reduktion des Beitrages um ...% Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17" oder "-19"
--- --- ---
Berufsgruppe mit Schichtkennzeichen "-2" mit Schichtkennzeichen "-3"
--- --- ---
z. Zt. unabhängig
von der Berufsgruppe
26 28

8.2 Während der Rentenlaufzeit

Erhöhungsrente während der Rentenlaufzeit:

- bei den Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-22","-23", "-2024" 2,35%
- bei den Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-17", "-19", "-21" 1,70%

9. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen

Zusatzversicherungen nach Tarifen BUZ, BUZA, BUZD, BUZV, EBUZ, B, BR, UBUZ (Rente), b, br

Der Präfix „ALV“ bzw. „A“ der Tarifbezeichnung der BU ergibt sich aus dem Präfix der Tarifbezeichnung der zugehörigen Hauptversicherung.

9.1 Anwartschaften

Bemessungsgröße für die Überschussanteile:

Bei Überschusssystem Leistungsfallbonus / Bonusrente: in % der versicherten BU-Leistung

Bei Überschusssystem "Beitragsverrechnung": in Prozent des Beitrages

Bei Überschusssystem "Verzinsliche Ansammlung":•

Überschussanteil: in Prozent des überschussberechtigten Jahresbeitrages

Schlussüberschussanteil (wenn unten aufgeführt):

BUZ zu Tarifen gemäß Ziffer 1.1.2, 1.4.2, 1.5.2, 4.1.1.4, 4.1.2.4, Tarifen 59, 60: in % der Summe der gezahlten Jahresbeiträge;
BUZ zu übrigen Tarifen: in % der laufenden Überschussbeteiligung

Bei Überschusssystem "Verwendung im Rahmen der Hauptversicherung"/ "Bonusrente mit/ohne Rückgewähr": in Prozent des überschussberechtigten Jahresbeitrages

Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven: ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten Ansammlungsguthaben der letzten 10 Bewertungsstichtage

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-13", "-14", "-15", "-16", "-17", "-19", "-21","-22","-23","-2024": Diese Überschüsse gelten aktuell gleichermaßen, unabhängig davon, ob es sich um eine reine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung handelt oder ob bedingungsgemäß der Einschluss des allgemeinen Dienstunfähigkeitsrisikos vorgesehen ist.

Überschusssystem Leistungsfallbonus / Bonusrente
BUZ mit Zusatzkennzeichen
--- ---
Berufsgruppe "-2024" und Präfix „ALV
--- ---
1* , D1* 56
1 , D1 56
1+, D1+ 60
1, D1 56
2+, D2+ 53
2, D2 57
2-, D2- 65
3+, D3+ 55
3, D3 58
3-, D3- 56
4, D4 65
4-, D4- 65
K+ 61
K 61
S, DS 76
S-, DS- 76
Überschusssystem Leistungsfallbonus / Bonusrente
BUZ mit Zusatzkennzeichen
--- --- --- --- ---
Berufsgruppe "-21" "-22" und Präfix "A“ (ohne Präfix "ALV“) "-22" und Präfix "ALV“ "-23" und Präfix "ALV“
--- --- --- --- ---
1* , D1* 54 72 54 56
1 , D1 54 74,5 54 56
1+, D1+ 58 66,5 58 60
1, D1 54 70 54 56
2+, D2+ 51 63 51 53
2, D2 55 63 55 65
2-, D2- 53 69,5 53 55
3+, D3+ 53 73,5 53 55
3, D3 56 72 56 58
3-, D3- 54 69 54 56
4, D4 62 16 62 65
4-, D4- 62 16 62 65
K+ 61 --- 61 61
K 61 61,5 61 61
S, DS 76 --- 76 76
S-, DS- 68 --- 68 68
Überschusssystem Leistungsfallbonus / Bonusrente
BUZ mit Zusatzkennzeichen
--- --- --- --- ---
Berufsgruppe "-13","-14" "-15","-16" "-17","-18" "-19"
--- --- --- --- ---
1* , D1* 68 69,5 71 64
1 , D1 71 72 73,5 64
1+, D1+ 63 64 65,5 67
1, D1 66,5 67,5 69 64
2+, D2+ 59,5 60,5 62 61
2, D2 59,5 60,5 62 65
2-, D2- 66 67 68,5 63
3+, D3+ 70 71 72,5 63
3, D3 68,5 69,5 71 66
3-, D3- 65,5 66,5 68 64
4, D4 12 13 15 71
4-, D4- 12 13 15 71
K+,K 55 59 60,5 71
Überschusssystem Bonusrente Bonusrente

in %
Berufsgruppe Mann / Frau
--- --- ---
BUZ zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen 1+, 1 67
"-12", "-10", "-9", "-8" oder "-7"
2 59
3 67
4 14
K 167
BUZ zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-5" oder "-6" 1+, 1 65
2 55
3 65
4 12
K 167
BUZ zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-4", "3", "-2", "-1", "-0", "-98", "-97", "-95", 33 1/3 1)
"-94", "-2000","-2002","-2004": (bei BUZ40 nicht auf die AV-Rente)
BUZ zu Tarifen gemäß Ziffer 1.1.2, 1.4.2, 1.5.2, 4.1.1.4, 4.1.2.4, Tarifen 59, 60 25 2)
BUZA zu übrigen Haupttarifen 28
BUZ, B, BR zu übrigen Haupttarifen 33 1/3
BUZA zu übrigen Haupttarifen 28
Tarife 2, 2A, 6 33 1/33)

1) bei versicherten Akademikern zusätzlich 16 2/3 %-Punkte

2) bei entschädigungsfreiem Verlauf der BUZ wird der für die verzinsliche Ansammlung definierte Schlussüberschussanteil gezahlt

3) bei weiblichen Versicherten zusätzlich 16 2/3 %-Punkte

Überschusssystem Beitragsverrechnung
Reduktion des Beitrages um ...

%
--- ---
BUZ mit Zusatzkennzeichen
--- ---
Berufsgruppe "-2024" und Präfix „ALV“
--- ---
1* , D1* 26,5
1 , D1 26,5
1+, D1+ 28,25
1, D1 26,5
2+, D2+ 25
2, D2 27
2-, D2- 31
3+, D3+ 26
3, D3 27,5
3-, D3- 26,5
4, D4 30,75
4-, D4- 30,75
K+ 29
K 29
S, DS 36,5
S-, DS- 36,5
Überschusssystem Beitragsverrechnung
Reduktion des Beitrages um ...

%
--- --- --- --- ---
BUZ mit Zusatzkennzeichen
--- --- --- --- ---
Berufsgruppe "-21" "-22" und Präfix „A“ (ohne Präfix "ALV“) "-22" und Präfix "ALV“) "-23" und Präfix "ALV“)
--- --- --- --- ---
1* , D1* 25,5 33,5 25,5 26,5
1 , D1 25,5 35 25,5 26,5
1+, D1+ 27,25 26,5 27,25 28,25
1, D1 25,5 30 25,5 26,5
2+, D2+ 24 30 24 25
2, D2 26 30 26 31
2-, D2- 25 38 25 26
3+, D3+ 25 34,5 25 26
3, D3 26,5 34 26,5 27,5
3-, D3- 25,5 31 25,5 26,5
4, D4 29,25 6,5 29,25 30,75
4-, D4- 29,25 6,5 29,25 30,75
K+ 29 --- 29 29
K 29 27,5 29 29
S, DS 36,5 --- 36,5 36,5
S-, DS- 32,5 --- 32,5 32,5
Überschusssystem Beitragsverrechnung Reduktion des BUZ-Beitrages um ..

%
Berufsgruppe
--- --- ---
BUZ zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen -12", "-10" oder " -9" 1+, 1 28
2 27
3 30
4 6
K 50
BUZ zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-8" oder " -7" 1+, 1 28
2 27
3 30
4 6
K 50
BUZ zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen " -5" oder "-6" 1+, 1 27
2 25
3 29
4 5
K 50
BUZ zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-4", "-3", "-2", "-1", "-0", 181)
"-2004, "-2002, "-2000":
BUZ zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-98", "-97", "-95" oder "-94": 202)
BUZ40 183)

1) bei versicherten Akademikern zusätzlich 7 %-Punkte

2) bei versicherten Akademikern zusätzlich 10 %-Punkte

3) bei versicherten Akademikern zusätzlich 9 %-Punkte

Überschusssystem Turbodynamik Reduktion des Beitrages um ...

%
BUZ mit Zusatzkennzeichen
--- --- ---
Berufsgruppe "-15" "-14", -13"
--- --- ---
1* , D1* 24 20,5
1 , D1 25,5 24,5
1+, D1+ 17 16
1, D1 20,5 19,5
2+, D2+ 20,5 19,5
2, D2 20,5 19,5
2-, D2- 28,5 27,5
3+, D3+ 25 24
3, D3 24,5 23,5
3-, D3- 21,5 20,5
4, D4 3 2
4-, D4- 3 2
K 16 12
Überschusssystem Turbodynamik Reduktion des Beitrages um ...

%
BUZ zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen
--- ---
Berufsgruppe "-12, "-10", "-8"
--- ---
1+, 1 20
2 19
3 22
4 2
K 40
Überschusssystem Verwendung im Rahmen der Hauptversicherung / Bonusrente mit/ohne Rückgewähr Überschuss in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages
BUZ mit Zusatzkennzeichen
--- --- ---
"-23" mit Präfix "ALV" "-2024" mit Präfix "ALV"
--- --- ---
Berufsgruppe
--- --- ---
1* , D1* 26,5 26,5
1 , D1 26,5 26,5
1+, D1+ 28,25 28,25
1, D1 26,5 26,5
2+, D2+ 25 25
2, D2 31 27
2-, D2- 26 31
3+, D3+ 26 26
3, D3 27,5 27,5
3-, D3- 26,5 26,5
4, D4 30,75 30,75
4-, D4- 30,75 30,75
K+ 29 29
K 29 29
S, DS 36,5 36,5
S-, DS- 32,5 36,5
Überschusssystem Verwendung im Rahmen der Hauptversicherung / Bonusrente mit/ohne Rückgewähr Überschuss in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages
BUZ mit Zusatzkennzeichen
--- --- --- ---
"-21" "-22" mit Präfix "A" (ohne Präfix "ALV“) "-22" mit Präfix "ALV"
--- --- --- ---
Berufsgruppe
--- --- --- ---
1* , D1* 25,5 33,5 25,5
1 , D1 25,5 35 25,5
1+, D1+ 27,25 26,5 27,25
1, D1 25,5 30 25,5
2+, D2+ 24 30 24
2, D2 26 30 26
2-, D2- 25 38 25
3+, D3+ 25 34,5 25
3, D3 26,5 34 26,5
3-, D3- 25,5 31 25,5
4, D4 29,25 6,5 29,25
4-, D4- 29,25 6,5 29,25
K+ 29 --- 29
K 29 27,5 29
S, DS 36,5 --- 36,5
S-, DS- 32,5 --- 32,5
Überschusssystem Verwendung im Rahmen der Hauptversicherung / Bonusrente mit/ohne Rückgewähr Überschuss in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages
BUZ mit Zusatzkennzeichen
--- --- --- ---
"-19" "-17", "-18" -15, "-16"
--- --- --- ---
Berufsgruppe
--- --- --- ---
1* , D1* 30,5 33 32
1 , D1 30,5 34,5 33,5
1+, D1+ 32 26 25
1, D1 30,5 29,5 28,5
2+, D2+ 29 29,5 28,5
2, D2 31 29,5 28,5
2-, D2- 30 37,5 36,5
3+, D3+ 30 34 33
3, D3 31,5 33,5 32,5
3-, D3- 30,5 30,5 29,5
4, D4 34 6 5
4-, D4- 34 6 5
K / K+ 34 27 26
Überschusssystem verzinsliche Ansammlung Überschuss in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages
BUZ mit Zusatzkennzeichen "-23", "-2024" Berufsgruppe "-23" mit Präfix "ALV" "-2024" mit Präfix "ALV"
--- --- --- ---
1* , D1* 26,5 26,5
1 , D1 26,5 26,5
1+, D1+ 28,25 28,25
1, D1 26,5 26,5
2+, D2+ 25 25
2, D2 31 27
2-, D2- 26 31
3+, D3+ 26 26
3, D3 27,5 27,5
3-, D3- 26,5 26,5
4, D4 30,75 30,75
4-, D4- 30,75 30,75
K+ 29 29
K 29 29
S, DS 36,5 36,5
S-, DS- 32,5 36,5
Sockelbeteiligung: wie zugehörige Hauptversicherung
Überschusssystem verzinsliche Ansammlung Überschuss in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages
--- --- --- ---
BUZ0 mit Zusatzkennzeichen "-22" Berufsgruppe "-22" mit Präfix "A" (ohne Präfix "ALV“) "-22" mit Präfix "ALV"
--- --- --- ---
1* , D1* 33,5 25,5
1 , D1 35 25,5
1+, D1+ 26,5 27,25
1, D1 30 25,5
2+, D2+ 30 24
2, D2 30 26
2-, D2- 38 25
3+, D3+ 34,5 25
3, D3 34 26,5
3-, D3- 31 25,5
4, D4 6,5 29,25
4-, D4- 6,5 29,25
K+ --- 29
K 27,5 29
S, DS --- 36,5
S-, DS- --- 32,5
Sockelbeteiligung: wie zugehörige Hauptversicherung
Überschusssystem verzinsliche Ansammlung Überschuss in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages
--- --- ---
BUZ mit Zusatzkennzeichen "-13", "-14" Berufsgruppe
--- --- ---
1* 33,5
1 37,5
1+ 29
1 32,5
2+ 27,5
2 27,5
2- 35,5
3+ 32
3 31,5
3- 28,5
4 4
4- 4
K 22
Sockelbeteiligung: wie zugehörige Hauptversicherung
Überschusssystem Verzinsliche Ansammlung Beitragspflichtige Vers. in % Ratenbeitrag
BUZ zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-8" Berufsgruppe Mann / Frau
--- --- --- ---
1+ 28
1 28
2 27
3 30
4 6
Überschusssystem Verzinsliche Ansammlung Beitragsfreie Vers. in % Risikobeitrag
BUZ zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-8" Berufsgruppe Mann / Frau
--- --- --- ---
1+ 30
1 30
2 30
3 30
4 30
Sockelbeteiligung: wie zugehörige Hauptversicherung
Überschusssystem Verzinsliche Ansammlung Überschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil

in %
Sockel- beteiligung

in %
BUZ zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-95" oder "-94" 111) 100 wie zugehörige Hauptversicherung
(Tarife der ehemaligen Nordstern)
BUZ zu übrigen Haupttarifen gemäß Ziffer 1.1.2, 1.4.2, 1.5.2, 4.1.1.4, 4.1.2.4, Tarifen 59, 60 20 52) wie zugehörige Hauptversicherung
BUZ zu übrigen Haupttarifen gemäß Ziffer 1.1.7, 1.3.6, 1.4.7, 1.5.9, Tarife 600 -651 11 100 wie zugehörige Hauptversicherung
BUZA zu übrigen Haupttarifen (der ehenaligen Nordstern) 11 70 wie zugehörige Hauptversicherung

1) bei versicherten Akademikern zusätzlich 3 %

2) wird nur fällig bei entschädigungsfreiem Verlauf der BUZ, bei vorzeitiger Beendigung durch Kündigung, Tod oder Heirat: 2,5 %

Überschusssystem Schlusszahlung Schlussüberschussanteil

in %
Tarife 2, 2A, 6
bei Vers.dauern unter 30 Jahre: 50
bei Vers.dauern ab 30 Jahre: 60
Tarife: b, br, br / .. für Versicherungsjahre
bis 1998: ab 1998:
Männer bis 30 Jahre 30 40
31 bis 45 Jahre 30 15
ab 46 Jahre 30 15
Frauen bis 35 Jahre 30 40
36 bis 50 Jahre 30 30
ab 51 Jahre 30 20
Ist die Versicherungsdauer kürzer als die Leistungsdauer wird die Schlusszahlung für jedes abgekürzte Jahr der Versicherungsdauer gegenüber der Leistungsdauer um 2 %-Punkte gekürzt.
übrigen Zusatzversicherungen 30

Invaliditäts-Zusatzversicherungen werden durch Gewährung einer Vordividende den Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen angepasst und nehmen entsprechend am Überschuss teil.

Anwartschaftliche Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der beitragsfreien Phase werden in Form einer Schlusszahlung in Höhe von 0 % der auf Seite 74 beschriebenen Maßzahl an den Bewertungsreserven beteiligt.

9.2 Laufende Berufsunfähigkeits- und Unfall-Berufsunfähigkeits-Zusatzrenten

Bemessungsgröße für die Erhöhungsrente (Zusatzrente): die erreichte Gesamtrente

Bemessungsgröße für den Zinsüberschussanteil: das überschussberechtigte Deckungskapital

Fällige Renten (ggf. einschl. Beitragsbefreiung) erhalten eine Erhöhungsrente

in %
BUZ mit Zusatzkennzeichen "-22", "-23", "-2024" 2,10
BUZ mit Zusatzkennzeichen "-21" 1,45
BUZ mit Zusatzkennzeichen "-17","-18", "-19" 1,70
BUZ mit Zusatzkennzeichen "-16" 1,35
BUZ mit Zusatzkennzeichen "-15" mit Überschusssystem Turbodynamik 3,35
BUZ mit Zusatzkennzeichen "-15" ohne Überschusssystem Turbodynamik 1,35
BUZ mit Zusatzkennzeichen "-13" oder "-14" mit Überschusssystem Turbodynamik 2,85
BUZ mit Zusatzkennzeichen "-13" oder "-14" ohne Überschusssystem Turbodynamik 0,85
BUZ zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-12" mit Überschusssystem Turbodynamik 2,85
BUZ zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-12" ohne Überschusssystem Turbodynamik 0,85
BUZ zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-10", "-9" oder "-8" mit Überschusssystem Turbodynamik 2,35
BUZ zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-10", "-9" oder "-8" ohne Überschusssystem Turbodynamik 0,35
BUZ zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-7" 0,35
BUZ zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-4", "5", "-6", "-2004": 0,00
BUZ zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-3", "-2", "-1", "-0", "-2000","-2002": 0,00
BUZ zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-98", "-97", "-95" oder "-94" 0,00
BUZ zu Tarifen gemäß Ziffer 1.1.2, 1.4.2, 1.5.2, 4.1.1.4, 4.1.2.4, Tarifen 59, 60 0,00
bei Zusatzversicherungen zu Tarifen gem. 0,00
1.1.3, 1.4.3, 1.5.5, 4.1.1.5, CL6, CLFG6, CLIP (ohne Zusatzkennzeichen)
BUZ, BUZA zu übrigen Haupttarifen, Tarife 2, 2A, 6 0,00
ehemalige CL-BUZ-Tarife mit Rechnungszins 3 % (B , BR und älter) 0,00
b , br, br / ... (zu Haupttarifen der ehemaligen Albingia mit RZ 3 %) 0,00

Beitragsbefreiungsrente aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bei verzinslicher Ansammlung:

Überschussanteil in % ihres überschussberechtigten Deckungskapitals:
- bei Zusatzversicherungen zu Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-22","-23","-2024" 2,10
- bei Zusatzversicherungen zu Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-21" 1,45
- bei Zusatzversicherungen zu Tarifen mit Zusatzkennzeichen -"17", "-18", "-19" 1,70
- bei Zusatzversicherungen zu Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-16" 1,35
- bei Zusatzversicherungen zu Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-15" 1,35
- bei Zusatzversicherungen zu Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-12", "-13" oder "-14" 0,85
- bei Zusatzversicherungen zu Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-9" oder "-10" 0,35
- bei Zusatzversicherungen zu Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-7" oder "-8" 0,35
- bei Zusatzversicherungen zu Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-4", "-5" , "-6", "-2004" 0,00
- bei Zusatzversicherungen zu Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-3", "-2", "-1" , "-0","-2000","-2002" 0,00
- bei Zusatzversicherungen zu Tarifen mit Zusatzkennzeichen "-98", "-97", "-95" oder "-94" 0,00
- BUZ zu Tarifen gemäß Ziffer 1.1.2, 1.4.2, 1.5.2, 4.1.1.4, 4.1.2.4, zu Tarif 59 oder 60 0,00
- bei Tarif b, br, br / . (zu Haupttarifen der ehemaligen Albingia mit Rechnungszinssatz 3 %) 0,00
- bei Zusatzversicherungen zu allen anderen Tarifen mit 3,5 % Rechnungszins 0,00
- bei Zusatzversicherungen zu allen anderen Tarifen mit 3,0 % Rechnungszins 0,00

10. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen

Der Präfix „ALV“ der Tarifbezeichnung der EU ergibt sich aus dem Präfix der Tarifbezeichnung der zugehörigen Hauptversicherung.

Tarife mit Zusatzkennzeichen"-17", "-19", "-21", "-22, "-23", "-2024"

ALVEUZB(G)-2-xx, ALVEUZB(G)-3-xx, ALVEUZR(G)-2-xx, ALVEUZR(G)-3-xx

mit xx = 17, 19, 21, 22, 23, 2024

Nachfolgend werden diese Tarife als EUZ mit Zusatzkennzeichen "-2024", "-23","-22","-21","-19" bzw. "-17" bezeichnet.

10.1 Anwartschaften

Bemessungsgröße für die Überschussanteile:

Bei Überschusssystem Leistungsfallbonus: in % der versicherten BU-Leistung
Bei Überschusssystem Beitragsverrechnung: in % des Beitrages
Bei Überschusssystem "Verwendung im Rahmen der Hauptversicherung": in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages
Überschusssystem Leistungsfallbonus
EUZ zu Haupttarifen "-23","-2024" mit Schichtkennzeichen
--- --- ---
Berufsgruppe "-2" "-3"
--- --- ---
z.Zt. unabhängig 44 50
von Berufsgruppe
Überschusssystem Leistungsfallbonus
EUZ zu Haupttarifen "-22", "-21",
"-19", "-17" mit
Schichtkennzeichen
Berufsgruppe "-2" "-3"
z.Zt. unabhängig 45 51
von Berufsgruppe
Überschusssystem Beitragsverrechnung
EUZ zu Haupttarifen "-23","-2024" mit Schichtkennzeichen
--- --- ---
Berufsgruppe "-2" "-3"
--- --- ---
z.Zt. unabhängig 25,5 26,5
von Berufsgruppe
Überschusssystem Beitragsverrechnung
EUZ zu Haupttarifen "-22", "-21", "-19" "-17" mit Schichtkennzeichen
--- --- ---
Berufsgruppe "-2" "-3"
--- --- ---
z.Zt. unabhängig 26 27
von Berufsgruppe
Überschusssystem Überschuss in % des überschussberechtigten
Verwendung im Rahmen der Hauptversicherung
--- --- ---
Jahresbeitrages EUZ zu Haupttarifen "-23","-2024" mit Schichtkennzeichen
--- --- ---
Berufsgruppe "-2" "-3"
z.Zt. unabhängig 25,5 26,5
von Berufsgruppe
Überschusssystem Überschuss in % des überschussberechtigten
Verwendung im Rahmen der Hauptversicherung
--- --- ---
Jahresbeitrages EUZ zu Haupttarifen "-22", "-21", "-19", "-17" mit Schichtkennzeichen
--- --- ---
Berufsgruppe "-2" "-3"
--- --- ---
z.Zt. unabhängig 26 27
von Berufsgruppe

Anwartschaftliche Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der beitragsfreien Phase werden in Form einer Schlusszahlung in Höhe von 0 % der auf Seite 74 beschriebenen Maßzahl an den Bewertungsreserven beteiligt.

10.2 Laufende Erwerbsunfähigkeits-Zusatzrenten

Bemessungsgröße für die Erhöhungsrente (Zusatzrente): die erreichte Gesamtrente

Bemessungsgröße für den Zinsüberschussanteil: das überschussberechtigte Deckungskapital

Fällige Renten (ggf. einschl. Beitragsbefreiung) erhalten eine Erhöhungsrente

in %
EUZ mit Zusatzkennzeichen "-22","-23","-2024" 2,35
EUZ mit Zusatzkennzeichen "-17","-19","-21" 1,70

Beitragsbefreiungsrente aus der Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung bei verzinslicher Ansammlung:

Überschussanteil in % ihres überschussberechtigten Deckungskapitals:
- bei Zusatzversicherungen mit Zusatzkennzeichen "-22","-23","-2024" 2,35
- bei Zusatzversicherungen mit Zusatzkennzeichen "-17","-19","-20","-21", 1,70

11. Pflegerenten-Zusatzversicherungen nach Tarif PZ, PZB

Bemessungsgröße für den laufenden Zinsüberschussanteil: das überschussberechtigte Deckungskapital

Bemessungsgröße für den Schlussüberschussanteil: die laufende Überschussbeteiligung

Bemessungsgröße für die Erhöhungsrente: die erreichte Gesamtrente

Bemessungsgröße für die Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven:

ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten Versichertenguthaben der letzten 10 Bewertungsstichtage.

11.1 Vor Eintritt des Pflegefalls

- Zinsüberschussanteil 0%
- Schlussüberschussanteil 10%
- Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven 3%

11.2 Nach Eintritt des Pflegefalls

11.2.1 Während der Aufschubzeit bei Tarif PZB

- Zinsüberschussanteil 0%
- Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven 3%

11.2.2 Während der Rentenlaufzeit bei Tarif PZB

- Zusatzrente bzw. Erhöhungsrente in % der erreichten Gesamtrente 0%

12. Risiko-Zusatzversicherungen, Zeitrenten-Zusatzversicherungen

Summen-Zusatzversicherungen, Renten-Zusatzversicherungen

Bemessungsgröße für den Todesfallbonus: die versicherte Summe bzw. die versicherte Rente

Bemessungsgröße für den Risikoüberschussanteil: der überschussberechtigte Risikobeitrag

Bemessungsgröße für den Schlussüberschussanteil: die laufende Überschussbeteiligung

Bemessungsgröße für die Schlusszahlung: in % des Tarifbeitrages

Risiko-Zusatzversicherung mit Zusatzkennzeichen "-22" oder "-21" Todesfallbonus / Beitragsverrechnung Tarifklasse Überschusssystem Todesfallbonus in % der versicherten Leistung Überschusssystem Beitragsverrechnungssatz in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages
ALVRz-2-22, ALVRz-3-22 A+ 53 35
ALVRzGE-2-22, ALVRzGE-3-22 A 57 36,5
ALVRz-2-21, ALVRz-3-21 B+ 56 36
ALVRzGE-2-21, ALVRzGE-3-21 B 57 36,5
C+ 60 37,5
Nichtraucher C 58 37
H 68 40,5
ALVRz-2-22, ALVRz-3-22 A+ 56 36
ALVRzGE-2-22, ALVRzGE-3-22 A 57 36,5
ALVRz-2-21, ALVRz-3-21 B+ 62 38,5
ALVRzGE-2-21, ALVRzGE-3-21 B 60 37,5
C+ 58 37
Raucher C 56 36
H 68 40,5
ALVRzK-2-22, ALVRzGK-2-22 Aggregat 44 31
ALVRzK-2-21, ALVRzGK-2-21
Tarife Schlusszahlung in % der gezahlten Beitragssumme
Risiko-Zusatzversicherung
- RZ zu Haupttarif AG4-17, ALVG4Z-2-17, ALVG4ZG-2-17, ALVG4Z-3-17, ALVG4ZG-3-17 5
- RZ zu Haupttarif AG4-16, ALVG4Z-2-16, ALVG4ZG-2-16, ALVG4Z-3-16, ALVG4ZG-3-16 5
- RZ zu Haupttarif AG4-15, ALVG4Z-2-15, ALVG4ZG-2-15, ALVG4Z-3-15, ALVG4ZG-3-15 5
- zu Haupttarif AG4-13, AG4 -12, AG4 -10 5
- zu Haupttarif AG4 -8, AG4 -7 20
- zu Haupttarif AG4-5 0
Risiko-Zusatztarif mit Zusatzkennzeichen "16" oder "-15" (Deklaration in 2023 unabhängig von der Tarifklasse TK11, TK12, TK21, TK22) Risikoklasse Überschusssystem Todesfallbonus in % der versicherten Leistung Überschusssystem Beitragsverrechnungssatz in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages
ALVRz-3-17, ALVRz-2-17 Premium NR 50 33,5
ALVRz-3-17, ALVRz-2-17 Standard NR 50 33,5
ALVRz-3-17, ALVRz-2-17 Raucher 63 39,0
ALVRz(G)-2-17, ALVRz(G)-3-17 44 31,0
ALVRz-3-16, ALVRz-2-16, ALVRz-3-15, ALVRz-2-15 Premium NR 48 32,5
ALVRz-3-16, ALVRz-2-16, ALVRz-3-15, ALVRz-2-15 Standard NR 48 32,5
ALVRz-3-16, ALVRz-2-16, ALVRz-3-15, ALVRz-2-15 Raucher 61 38,0
ALVRz(G)-2-16, ALVRz(G)-3-16, ALVRz(G)-2-15, ALVRz(G)-3-15 42 30,0
Tarife Todesfallbonus

in %
RZ und FZ
- zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-4", "-3", "-0", "-1", "-98", "-95" oder "-94" 50
- zu Haupttarifen gem. Ziffer 1.1.3, 1.4.3, 1.5.5, Rententarife C(FG)R-Tarife 70
- zu den übrigen Haupttarifen: 90 1)
Bei den Übrigen Tarifen wird bei beitragspflichtigen Risiko-Zusatzversicherungen - sofern vertraglich vereinbart - anstelle des Todesfallbonus ein Schlussüberschussanteil in % der gezahlten Beiträge gezahlt.
Er beträgt nach einer zurückgelegten Versicherungsdauer von
mehr als 30 Jahren 35
mehr als 20 Jahren 30
mehr als 10 Jahren 25
10 Jahren und weniger 20
Zusätzlich wird ein Todesfallbonus von 50 % (bei weiblichen Versicherten: 65%) gezahlt.
ZV3-94 50
ZV3 gem. Ziffer 1.1.4, 1.4.4, 1.5.6 50
ZV3 gem. Ziffer 1.1.7, 1.4.7, 1.5.9 mit Beginn ab 1.4.1984 70 1)

1) bei weiblichen Versicherten zuzüglich 30 %-Punkte

Tarife Risikoüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil

in %
Todesfallbonus

in %
ZV5-94 30 25 50
ZV5 gem. Ziffer 1.1.4, 1.4.4, 1.5.6 181) 16 50
ZV5 gem. Ziffer 1.1.7, 1.4.7, 1.5.9 332) 3) 16 50

1) bei verzinslicher Ansammlung: 30 %

2) bei verzinslicher Ansammlung bzw. Dauerabkürzung: 40 %3)

3) bei weiblichen Versicherten zuzüglich 30 %-Punkte

Bei beitragspflichtigen Zusatzversicherungen ZV5, ZV5-94 mit Bonussystem wird im Todesfall die Versicherungsleistung entsprechend dem vereinbarten Vorausbonus aufgestockt.

Versicherungen mit Schlussüberschussanteil in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages Schlussüberschussanteil

in %
ZV4 351)
ZV3 mit Beginn bis 1.4.1984 351)
FZ mit Beginn bis 1986 30

1) bei weiblichen Versicherten zuzüglich 10 %-Punkte

Tarife Todesfall bonus

in %
SZ, FSZ ohne Zusatzkennzeichen 431)
SZ / 87 FSZ / 87 67
SZ / 68 FSZ / 68 Versicherungsbeginn ab dem 1.1.1984 852)

1) bei weiblichen Versicherten abzüglich 18 %-Punkte

2) bei weiblichen Versicherten zuzüglich 93 %-Punkte

Versicherungen mit Schlusszahlung in % des Tarifbeitrages Todesfall bonus

in %
SZ / 68 FSZ / 68 Versicherungsbeginn vor dem 1.1.1984 461)
Renten-Zusatzversicherungen nach Tarif RZ Versicherungsbeginn vor dem 1.1.1984 402)

1) bei weiblichen Versicherten zuzüglich 18 %-Punkte

2) bei weiblichen Versicherten zuzüglich 20 %-Punkte

Todesfallbonus

in %
Renten-Zusatzversicherungen nach Tarif RZ Versicherungsbeginn ab dem 1.1.1984 701)

1) bei weiblichen Versicherten zuzüglich: 80 %-Punkte

Fällige Renten aus Zeitrenten-Zusatzversicherungen erhalten eine Erhöhungsrente in % der erreichten Gesamtrente
Diese beträgt:
- zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-17" 1,70
- zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-15" 1,35
- zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-12", "-13" 0,85
- zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-10", "-8", "-7" 0,35
- zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-4", "-5", "-6" 0,00
- zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-3" oder "-0" 0,00
- zu Haupttarifen mit Zusatzkennzeichen "-98", "-97", "-95" oder "-94" 0,00
- zu Tarifen gem. Ziffer 1.1.3, 1.4.3, 1.5.5, C(FG)R-Tarife, (G)E- Tarife 0,00
- zu Tarifen gem. Ziffer 1.1.4, 1.4.4, 1.5.6 0,00
- zu Tarifen gem. Ziffer 1.1.6, 1.4.6, 1.5.8, Rententarife (G)RR-Tarife gemäß Ziffern 4.1.1.5, 4.1.2.5 0,00
- zu Tarifen gem. Ziffer 1.1.7, 1.4.7, 1.5.9 0,00
Fällige Renten aus Renten-Zusatzversicherungen mit Rentenbeginnen ab dem 1.1.1980 erhalten eine Zusatzrente (Bonusrente) Diese beträgt: bei einem Rechnungszinssatz 3,5 % Diese beträgt: bei einem Rechnungszinssatz 3,0 % in % der erreichten Gesamtrente 0,00 0,00

13. Pflegerentenversicherungen

Bemessungsgröße für den laufenden Zinsüberschussanteil: das überschussberechtigte Deckungskapital

Bemessungsgröße für die Erhöhungsrente: die erreichte Gesamtrente

Bemessungsgröße für den Schlussüberschussanteil: die laufende Überschussbeteiligung

13.1 Vor Beginn der Altersrente

- Zinsüberschussanteil 0 %
- Schlussüberschussanteil 0 %

13.2 Nach Beginn der Altersrente

- Zusatzrente in % der erreichten Gesamtrente 0%

14. Verzinsliche Ansammlung der Überschüsse

Überschussguthaben erhalten insgesamt eine Verzinsung in Höhe von:

Zusatzkennzeichen Tarifangabe Ansammlungszins in % (p.a.)
"-23","-22" alle Tarife (BUZ/SBV, Relax, EB siehe unten) 2,10
"-18", "-17" alle Tarife (BUZ/SBV, Relax, EB siehe unten) 2,10
"-16", "-15" alle Tarife (BUZ/SBV, Relax, EB siehe unten) 2,10
"-13" alle Tarife, ausgenommen ARG1(G)-13, ARG2(G)-13 2,10
"-13" ARG1(G)-13, ARG2(G)-13 2,60
"-12 alle Tarife, ausgenommen ARG1(G)-12, ARG2(G)-12 2,10
"-12" ARG1(G)-12, ARG2(G)-12 2,60
"-10" alle Tarife, ausgenommen ARG1(G)-10, ARG2(G)-10 2,10
"-10" ARG1(G)-10, ARG2(G)-10 2,60
"-8" alle Tarife 2,10
"-7" alle Tarife, ausgenommen AVR1(G)-7, AVR2(G)-7 2,10
"-7" AVR1(G)-7, AVR2(G)-7 2,20
"-6" AVR1(G)-6, AVR2(G)-6 2,20
"-5" alle Tarife, ausgenommen AVR1(G)-5, AVR2(G)-5 2,10
"-5" AVR1(G)-5, AVR2(G)-5 2,20
"-4" alle Tarife, ausgenommen Rententarife gemäß Ziffer 4.1.1.3 A bzw. 2,10
Ziffer 4.1.2.3 A sowie Tarife VR1(G)-4, VR2(G)-4, TCM1-4
"-4" Rententarife gemäß Ziffer 4.1.1.3 A bzw. Ziffer 4.1.2.3 A 2,10
"-4" Tarife VR1(G)-4, VR2(G)-4, TCM1-4 2,20
"-3" alle Tarife, ausgenommen Rententarife gemäß Ziffer 4.1.1.3 A 2,10
bzw. Ziffer 4.1.2.3 A
"-3" Rententarife gemäß Ziffer 4.1.1.3 A bzw. Ziffer 4.1.2.3 A 2,10
"-1" VR1(G)-1, VR2(G)-1, TCM1-1 2,20
"-0" alle Tarife, ausgenommen Rententarife gemäß Ziffer 4.1.1.3 A bzw. Ziffer 4.1.2.3 A sowie Tarife VR1(G)-0, VR2(G)-0 2,60
"-0" Rententarife gemäß Ziffer 4.1.1.3 A bzw. Ziffer 4.1.2.3 A, ausgenommen VR-Tarife 2,60
"-0" VR1(G)-0, VR2(G)-0 2,20
"-98", "-97", "-95", "-94" alle Tarife 2,60
- Kapitaltarife gemäß Ziffer 1.1.2, 1.3.2, 1.4.2, 1.5.2 2,60
- Rententarife 4,00
- CL(FG), CLV, CLS 3,50
K, V, G 3,50
- C(FG)R-Tarife, E, GE-Tarife 4,00
- Kapitaltarife gemäß Ziffer 1.1.6, 1.2.3, 1.3.5, 1.4.6, 1.5.8 3,00
- Tarife 100 - 419, Z, N, Tarife gem. 1.1.9, 1.4.9, 1.5.10 3,00
- Rententarife Tarife 87, Rententarife 48 gemäß Ziffer 4.1.1.6 B, 4.1.2.6 B 4,00
- Rententarife Tarife 87, Rententarife 48 gemäß Ziffer 4.1.1.6 A, 4.1.2.6 A, sofern 4,00
die gemäß Sterbetafel DAV 1994 R erfolgte zusätzliche Deckungskapitalzuführung
noch nicht vollständig aufgebaut ist
- Rententarife Tarife 87, Rententarife 48 gemäß Ziffer 4.1.1.6 A, 4.1.2.6 A, sofern 4,00
die gemäß Sterbetafel DAV 1994 R erfolgte zusätzliche Deckungskapitalzuführung
vollständig aufgebaut ist
- Tarifgruppen Kapital: 87 3,50
- Tarifgruppen Kapital: 68, 53, Terra-Tarife, Tarife gemäß Ziffer 1.5.12 3,00
bei Einmalbeitragsversicherungen mit bestimmten Beginnterminen / Rentenbeginnphase / BU / SBV:
"-23","-22","-18", "-17", "-16","-15", "-13" alle Tarife gegen Einmalbeitrag (auch gegen laufenden Einmalbeitrag) 2,10
"-12" alle Tarife gegen Einmalbeitrag 2,50
"-10" alle Tarife gegen Einmalbeitrag, außer AGV2E-10; AGT2-10 2,40
"-10" AGV2E-10 2,95
"-10" AGT2E-10 2,25
"-8", "-7" alle Tarife gegen Einmalbeitrag 2,40
"-5" alle Tarife gegen Einmalbeitrag, ausgenommen AG1(G)E, AG2(G)E, AG3(G)E, AG4(G)E ab dem 6. Versicherungsjahr 2,10
"-5" AG1(G)E, AG2(G)E, AG3(G)E, AG4(G)E ab dem 6. Versicherungsjahr 2,15
"-4" alle Tarife gegen Einmalbeitrag, ausgenommen Rententarife gemäß Ziffer 4.1.2.3 A 2,15
"-4" Rententarife gemäß Ziffer 4.1.2.3 A 2,15
"-3" alle Rententarife gegen Einmalbeitrag, ausgenommen Rententarife gemäß Ziffer 4.1.2.3 A 2,30
"-3" Rententarife gemäß Ziffer 4.1.2.3 A 2,30
"-3" Kapitaltarife 2,30
"-0" alle Tarife gegen Einmalbeitrag, ausgenommen Rententarife gemäß Ziffer 4.1.2.3 A 2,50
"-0" Rententarife gemäß Ziffer 4.1.2.3 A 2,50
PAP Aufbaupläne erhalten Überschüsse wie die entsprechenden beitragspflichtigen Tarife
BUZ / DUZ / EUZ / SBV mit Zusatzkennzeichen "-13", "-15", "-16","-17", "-18", "-19", "-21", "-22","-23","-2024", 2,60
"-2000","-2004", "-2013", "-2015", "-2017", "-2022"-
BUZ- / DUZ-/ EUZ- Beitragsbefreiungsrente 2,6 , mindestens der Rechnungszinssatz
regulierte Welt, Versicherungsbeginne vor 1994, Tarife ohne "Zusatzkennzeichen"
BUZ- / DUZ-/ EUZ- Beitragsbefreiungsrente 2,60
deregulierte Welt, Versicherungsbeginne ab 1994, Tarife mit "Zusatzkennzeichen"
AnsammlungszinssatzRB in der Ablaufphase oder Rentenbeginnphase für Tarife mit 2,05
Zusatzkennzeichen "-23", "-22", "-20", "-18","-17", "-16" oder "-15"
(außer Relax-Rente / Rentenversicherugnen mit Indexpartizipation/ Indexbeteiligung, außer Tarife ALVC1(G)-3, ALVC5(G)-3)
Ansammlungszinssatz in der Rentenbeginnphase Garantie Plus Police 1,45
ALVC1-3-22, ALVC5-3-22, ALVC1-3-20, ALVC5-3-20, ALVC1G-3-20, ALVC5G-3-20
AnsammlungszinssatzRB in der Rentenbeginnphase für Relax-Tarife mit Zusatzkennzeichen "-18", "-20" (ohne ALVC1(G)-3-20, ALVC5(G)-5-20),
"-21“, "-22" (ohne ALVC1(G)-3-22, ALVC5(G)-5-22)und "-23" :
Relax Riester Tarife (IR-Tarife gemäß Ziffer 5) 1,95
Relax bAV-Riester Tarife (IB-Tarife gemäß Ziffer 5) 2,05
Relax Tarife (ID Tarife-22) aus lfd. Beitragszahlung 2,05
Relax Tarife (gemäß Ziffer 3) aus lfd. Beitragszahlung 2,05
Relax Tarife (gemäß Ziffer 3) aus Einmalbeitrag 1,85
AnsammlungszinssatzRB in der Rentenbeginnphase für Relax-Tarife mit Zusatzkennzeichen "-17":
Relax Riester Tarife (gemäß Ziffer 5) 1,95
Relax Tarife (gemäß Ziffer 3) aus lfd. Beitragszahlung 2,05
Relax Tarife (gemäß Ziffer 3) aus Einmalbeitrag 1,85
AnsammlungszinssatzRB in der Rentenbeginnphase für Relax-Tarife mit Zusatzkennzeichen "-16":
Relax Riester Tarife (gemäß Ziffer 5) 1,95
Relax Tarife (gemäß Ziffer 3) aus lfd. Beitragszahlung 2,05
Relax Tarife (gemäß Ziffer 3) aus Einmalbeitrag 2,20
AnsammlungszinssatzRB in der Ablaufphase oder Rentenbeginnphase für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15 (außer Relax-Rente) 2,05
AnsammlungszinssatzRB in der Rentenbeginnphase für Relax-Tarife mit Zusatzkennzeichen "-15:
Relax Riester Tarife (gemäß Ziffer 5) 1,95
Relax Tarife (gemäß Ziffer 3) aus lfd. Beitragszahlung 2,05
Relax Tarife (gemäß Ziffer 3) aus Einmalbeitrag Laufzeit in Jahren
Aufschubdauer 7 oder 8 Jahre 2,30
Aufschubdauer 9 Jahre 2,35
Aufschubdauer 10 Jahre 2,40
Aufschubdauer 11 Jahre 2,45
Aufschubdauer ab 12 Jahre 2,50
AnsammlungszinssatzRB in der Ablaufphase oder Rentenbeginnphase für Tarife mit Zusatzkennzeichen "-13, "-12", "-10", "-9" oder "-8" 2,05

15. Nachdividendenstaffeln

Berechnungsvorschrift für Nachdividenden bei Staffeln mit Zusatzkennzeichen "NRR" : 10 % der Staffel mit gleichem Namen ohne Zusatzkennzeichen "NRR"

Staffel 15_1417
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 1/12 ∙ Versicherungsdauer ∙ 7/10
ab 12 Jahre: 7/10
Staffel 10_1_17
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 1/12 ∙ Versicherungsdauer ∙ 17/20
ab 12 Jahre: 17/20 zuzüglich 3/50 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 7/4
Staffel 11_1_17
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 1/12 ∙ Versicherungsdauer ∙ 2
ab 12 Jahre: 2/1 zuzüglich 1/50 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 23/10
Staffel 10_2_17
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 1/12 ∙ Aufschubdauer ∙ 11/5
ab 12 Jahre: 11/5
Staffel 17_1517
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 11/5
ab 12 Jahre: 11/5 zuzüglich 1/150 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 23/10
Staffel 15_1517
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 1/12 ∙ Versicherungsdauer ∙ 37/20
ab 12 Jahre: 37/20
Staffel 15_1_1517
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 1/12 ∙ Versicherungsdauer ∙ 3/4
ab 12 Jahre: 3/4 zuzüglich 1/10 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 9/4
Staffel 13_17
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 20 Jahren: 3/4 zuzüglich 3/80 ∙ Versicherungsdauer
ab 20 Jahre: 3/2
Staffel 612_654_1517
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 0
ab 12 Jahre: 0,15 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr
Staffel 801_1_15
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 1/12 ∙ Versicherungsdauer ∙ 37
ab 12 Jahre: 37 zuzüglich 28/15 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 65
Staffel 11_14
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 1/12 ∙ Aufschubdauer ∙ 18
ab 12 Jahre: 18 zuzüglich 9/5 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 45
Staffel 801_1_15
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 1/12 ∙ Versicherungsdauer ∙ 37
ab 12 Jahre: 37 zuzüglich 28/15 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 65
Staffel 801_2_15
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 1/12 ∙ Versicherungsdauer ∙ 30
ab 12 Jahre: 30
Staffel 801A_1_15
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 1/12 ∙ Versicherungsdauer ∙ 48
ab 12 Jahre: 48 zuzüglich 4/3 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 68
Staffel 801A_2_15
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 1/12 ∙ Versicherungsdauer ∙ 23
ab 12 Jahre: 23 zuzüglich 23/15 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 46
Staffel 803_1_15
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 1/12 ∙ Versicherungsdauer ∙ 26
ab 12 Jahre: 26
Staffel 803_2_15
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 1/12 ∙ Versicherungsdauer ∙ 18
ab 12 Jahre: 18
Staffel 13_15
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 20 Jahren: 15 zuzüglich 3/4* Versicherungsdauer
ab 20 Jahre: 30
Staffel 802_15
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 1/12 ∙ Versicherungsdauer ∙ 43
ab 12 Jahre: 43
Staffel 703_10_15
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 0
ab 12 Jahre: Tarife mit Zusatzkennzeichen ''-10'': 3,4 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr
Staffel 703_12_15
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 0
ab 12 Jahre: Tarife mit Zusatzkennzeichen ''-12'': 3 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende Versicherungsjahr
Staffel 703_09_08_07_15
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 0
ab 12 Jahre: Tarife mit Zusatzkennzeichen ''-7'', ''-8'', ''-9'': 1,9 für jedes über die Dauer 12 hinausgehende
Versicherungsjahr
Staffel MIN_ND1008
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 1/12 ∙ Versicherungsdauer ∙ 1
ab 12 Jahre: 1
Staffel MIN_ND2008_4008
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 20 Jahren: 0,5 zuzüglich 1/40 ∙ Versicherungsdauer
ab 20 Jahre: 1
Staffel MIN_ND3008_6008
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
unter 12 Jahren: 1/12 ∙ Versicherungsdauer ∙ 1
ab 12 Jahre: 1
Staffel MIN_ND5008
Nachdividende in ‰ für Versicherungsdauern (Aufschubdauern):
Aufschubdauer 12 - 19 20 - 24 25 -29 ab 30
(Jahre): 0,25 0,5 0,75 1

16. Schlussüberschussstaffel

Staffel A_1417
Schlussüberschussanteil in % für Aufschubdauern:
unter 6 Jahren: 0
ab 6 Jahre: 83/200 zuzüglich 3/200 für jedes über die Dauer 6 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 7/10
Staffel B_17
Schlussüberschussanteil in % für Aufschubdauern:
unter 6 Jahren: 0
ab 6 Jahre: 1/4 zuzüglich 13/1600 für jedes über die Dauer 6 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 2/5
Staffel A_14
Schlussüberschussanteil in % für Aufschubdauern:
unter 6 Jahren: 0
ab 6 Jahre: 8 3/10 zuzüglich 3/10 für jedes über die Dauer 6 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 14
Staffel B_15
Schlussüberschussanteil in % für Aufschubdauern:
unter 6 Jahren: 0
ab 6 Jahre: 5 zuzüglich 13/80 für jedes über die Dauer 6 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 8
Staffel MIN_C_1416
Schlussüberschussanteil in % für Aufschubdauern:
unter 6 Jahren: 0
ab 6 Jahre: 1/3 zuzüglich 1/114 für jedes über die Dauer 6 hinausgehende Versicherungsjahr, höchstens 0,5
p1(SÜA)_Staffel_11
0,83 für Aufschubdauern bis 5 Jahre
0,79 für Aufschubdauern ab 6 Jahren
p1(SÜA)_Staffel_12
0,88 für Aufschubdauern bis 5 Jahre
0,83 für Aufschubdauer 6 Jahre
0,83 für Aufschubdauer 7 Jahre
0,79 für Aufschubdauern ab 8 Jahren
p1(SÜA)_Staffel_13
0,86 für Aufschubdauern bis 7 Jahre
0,81 für Aufschubdauern ab 8 Jahren
p2(SÜA)_Staffel_11
100 für Aufschubdauern bis 5 Jahre
95 für Aufschubdauer 6 Jahre
90 für Aufschubdauer 7 Jahre
85 für Aufschubdauer 8 Jahre
80 für Aufschubdauern 9 und 10 Jahre
75 für Aufschubdauern von 11 bis 14 Jahren
70 für Aufschubdauern ab 15 Jahren
p2(SÜA)_Staffel_12
100 für Aufschubdauern bis 5 Jahre
100 für Aufschubdauer 6 Jahre bis 8 Jahre
95 für Aufschubdauer 9 Jahre und 10 Jahre
90 für Aufschubdauer 11 Jahre und 12 Jahre
85 für Aufschubdauer 13
80 für Aufschubdauer 14 Jahre
75 für Aufschubdauern ab 15 Jahren
p2(SÜA)_Staffel_13
100 für Aufschubdauern bis 8 Jahre
95 für Aufschubdauer 9 Jahre und 10 Jahre
90 für Aufschubdauer 11 Jahre und 12 Jahre
85 für Aufschubdauer 13
80 für Aufschubdauer 14 Jahre
75 für Aufschubdauer nach 15 Jahren

17. Überschussanteil auf das Fondsguthaben

Überschussanteil auf das Fondsguthaben in % des maßgeblichen Fondsguthabens abhängig vom gewählten Fonds

Wirksam ab 01.01.2024

Tarife mit Zusatzkennzeichen "-18", "-20", "-21" , "-22" oder "-23":
Überschussanteil auf das Fondsguthaben in % : 0 (unabhängig vom Fonds) 0
Tarife
Rentenversicherung mit Indexpartizipation (Relax-Rente) der Tarifgenerationen mit Zusatzkennzeichen "-14", "-15", "-16" oder "-17" und FRV mit TG -"17"
--- --- --- --- ---
Rentenversicherung mit Indexpartizipation nach dem Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen (Relax-Riester-Rente) der Tarifgenerationen mit Zusatzkennzeichen "-14", "-15", "-16" oder "-17" Überschussanteil auf das Fondsguthaben
--- --- --- --- ---
Rentenversicherung mit Indexpartizipation als Direktversicherung mit Garantieniveau 2 der Tarifgeneration "-15" Fondsname ISIN ab 0 Euro Fondsguthaben

in %
ab 5.000 Euro Fondsguthaben

in %
ab 10.000 Euro Fondsguthaben

in %
--- --- --- --- ---
AXA Defensiv Invest DE0009789438 0,08 0,12 0,24
AXA Wachstum Invest DE0009789446 0,08 0,39 0,78
AXA Chance Invest DE0009789453 0,08 0,49 0,98
SCHRODER ISF EMERGING EUROPE LU0106819104 0,08 0,15 0,30
AXA WF Optimal Income LU01798666438 0,08 0,27 0,54
Invesco Japanese Equity Value Discovery Fund LU0607515367 0,08 0,14 0,28
Amundi Ethik Plus DE0009792002 0,08 0,12 0,24
AXA Global Inflation Bond LU0266009793 0,08 0,08 0,10
Strategiedepot Index XFINT0F11053 0,08 0,45 0,90
PatriarchSelect Trend 200 XFINT000PWT3 0,08 0,15 0,30
PatriarchSelect VIP T 200 XFINT000PVT5 0,08 0,15 0,30
PatriarchSelect Dyn T 200 XFINT000PDT3 0,08 0,15 0,30
MasterFonds-VV Ertrag DE000A0NFZJ8 0,08 0,08 0,08
MasterFonds-VV Ausgew. DE000A0NFZH2 0,08 0,08 0,08
MasterFonds-VV Wachst. DE000A0NFZG4 0,08 0,08 0,08
JPM Emerging Markets Equity LU0217576759 0,08 0,22 0,44
Magellan FR0000292278 0,08 0,20 0,40
Carmignac Investissement FR0010148981 0,08 0,20 0,40
Schroder ISF Euro Bond LU0106235533 0,08 0,08 0,08
M&G Global Themes Fund Euro A Acc GB0030932676 0,08 0,35 0,70
JPMorgan EU Government B. LU0363447680 0,08 0,08 0,08
Fidelity Funds - Sustainable Asia Equity Fund LU0261946445 0,08 0,22 0,44
DWS Deutschland DE0008490962 0,08 0,08 0,08
Cominvest Fondak A DE0008471012 0,08 0,24 0,48
Blackrock European Fund A2 LU0011846440 0,08 0,22 0,44
JSS Sustainable Equity - Global Thematic LU0229773345 0,08 0,35 0,70
Fr.Temp. Gl. Fund. Strat. LU0316494805 0,08 0,27 0,54
DJE-Dividende&Substanz P LU0159550150 0,08 0,17 0,34
Santander Select Moderate LU0781563928 0,08 0,24 0,48
Santander Select Dynamik LU0781564579 0,08 0,30 0,60
Carmignac Patrimoine FR0010135103 0,08 0,20 0,40
JPMorgan Global Focus LU0210534227 0,08 0,22 0,44
DWS ESG Akkumula DE0008474024 0,08 0,08 0,08
Sauren Global Balanced LU0106280836 0,08 0,08 0,08
C-Quadrat ARTS Total Ret. DE000A0F5G98 0,08 0,22 0,44
C-Quadrat A Best Momentum AT0000825393 0,08 0,22 0,44
Santander European Dividend AD LU0952333507 0,08 0,26 0,52
Pimco Global Multi A. FE IE00B4YYY703 0,08 0,36 0,72
CREDIT SUISSE M DYN B DE000A0M64J2 0,00 0,00 0,00
DWS Sachwerte DE000DWS0W32 0,08 0,15 0,30
MAN AHL Trend LU0424370004 0,08 0,24 0,48
DWS BondEuroPlus DE0009799510 0,08 0,08 0,10
Santander Sel. Defensive LU0781563332 0,08 0,17 0,34
JPM US Value A (acc) - USD LU0210536511 0,08 0,22 0,44
Fidelity EMEA LU0303816705 0,08 0,22 0,44
AXA WF Global Strategic Bonds A hedg LU0746604288 0,08 0,20 0,40
MFS Meridian Funds - European Smaller Companies Fund A1 EUR LU0125944966 0,08 0,25 0,50
BGF World Mining LU0172157280 0,08 0,30 0,60
BGF Euro Markets LU0093502762 0,08 0,22 0,44
MFS Meridian Funds - European Value Fund A1 EUR LU0125951151 0,08 0,25 0,50
JPM Global Natural Resources LU0208853274 0,08 0,22 0,44
Franklin Global Small-Midcap Growth LU0144644332 0,08 0,27 0,54
JPM Aggregate Bond Fund LU0430493212 0,08 0,08 0,08
JPM Eur. Strategic Value LU0107398884 0,08 0,22 0,44
Templeton Growth EUR Fund LU0114760746 0,08 0,27 0,54
AXA Wachstum Spektrum IE00B4LPJ600 0,08 0,22 0,44
Fidelity European Growth LU0048578792 0,08 0,22 0,44
AXA IM Global Equity B IE0031069051 0,08 0,34 0,68
Patriarch Select Wachstum XFINT0F11067 0,08 0,15 0,30
Patriarch Select Ausgewogen XFINT0F11068 0,08 0,15 0,30
Patriarch Select Dynamik XFINT0F11069 0,08 0,15 0,30
Basketfonds-Alte und Neue Welt LU0561655688 0,08 0,20 0,40
E&G Strategie Dynamisch LU0334446308 0,00 0,00 0,00
Portfolio Vermögensverwalter XFINT000PFV4 0,08 0,34 0,68
Patriarch Select Chance LU0250688156 0,08 0,22 0,44
Fine Folio ETF-Strategie Balance XFINT000SSB3 0,08 0,25 0,50
APO Piano INKA DE0005324297 0,08 0,22 0,44
APO Mezzo INKA DE0005324305 0,08 0,32 0,64
APO Forte INKA DE0005324313 0,08 0,45 0,90
Globalway XFINT0F11009 0,08 0,09 0,18
Sectorway XFINT0F11010 0,08 0,09 0,18
Solidway 50 XFINT0F11011 0,08 0,09 0,18
Solidway 80 XFINT0F11012 0,08 0,09 0,18
Basketfonds - Alte & Neue Welt B LU1492353963 0,08 0,08 0,08
DWS Deutschland GLC DE000DWS2S28 0,08 0,08 0,08
Fondak - A 20 - EUR DE000A2AATB40 0,00 0,00 0,00
Amundi Funds Euro Aggregate Bond - A2 LU1103159619 0,08 0,08 0,08
Amundi Funds Global Ecology ESG - A LU1883318740 0,08 0,22 0,44
Amundi Funds US Pioneer Fund - A LU1883872332 0,08 0,15 0,30
M&G (Lux) Global Themes Fund Euro A Acc LU1670628491 0,08 0,35 0,70
AXA IM Global Small Cap Alpha Fund B EUR IE0031069168 0,08 0,39 0,78
AXA WF Framlington Evolving Trends A Cap EUR LU0503938366 0,08 0,39 0,78
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-13", "-15" Überschussanteil auf das Fondsguthaben
(keine Relax-Tarife, keine Direktversicherung) Fondsname ISIN ab 0 Euro Fondsguthaben

in %
ab 5.000 Euro Fondsguthaben

in %
ab 10.000 Euro Fondsguthaben

in %
--- --- --- --- ---
AXA Welt DE0008471376 0,08 0,34 0,68
AXA Europa DE0009775643 0,08 0,34 0,68
AXA Defensiv Invest DE0009789438 0,08 0,12 0,24
AXA Wachstum Invest DE0009789446 0,08 0,39 0,78
AXA Chance Invest DE0009789453 0,08 0,62 1,24
SCHRODER ISF EMERGING EUROPE LU0106819104 0,08 0,15 0,30
AXA WF Optimal Income LU01798666438 0,08 0,27 0,54
Oppenheim Advisor Global DE0005547160 0,00 0,00 0,00
Invesco Japanese Equity Value Discovery Fund LU0607515367 0,08 0,14 0,28
Amundi Ethik Plus DE0009792002 0,08 0,12 0,24
AXA Global Inflation Bond LU0266009793 0,08 0,08 0,10
DWS Vermögensbildung I DE0008476524 0,08 0,08 0,08
AWF II North American Eq. LU0011972238 0,08 0,39 0,78
AWF II Cont.Europ.OP.Eq. LU0011972741 0,08 0,39 0,78
AWF II SICAV Evolving Trends Equities LU0011972584 0,08 0,39 0,78
AWF II Far East Equities LU0011972311 0,08 0,39 0,78
Strategiedepot Index XFINT0F11053 0,08 0,62 1,24
PatriarchSelect Trend 200 XFINT000PWT3 0,08 0,15 0,30
PatriarchSelect VIP T 200 XFINT000PVT5 0,08 0,15 0,30
PatriarchSelect Dyn T 200 XFINT000PDT3 0,08 0,15 0,30
MasterFonds-VV Ertrag DE000A0NFZJ8 0,08 0,08 0,08
MasterFonds-VV Ausgew. DE000A0NFZH2 0,08 0,08 0,08
MasterFonds-VV Wachst. DE000A0NFZG4 0,08 0,08 0,08
JPM Emerging Markets Equity LU0217576759 0,08 0,22 0,44
Deka-Commodities CF LU0263138306 0,00 0,00 0,00
RenditDeka CF DE0008474537 0,00 0,00 0,00
Deka-Corporate Bond Euro LU0112241566 0,00 0,00 0,00
Deka-RentenReal DE000DK0AYK1 0,00 0,00 0,00
Swisscanto Green Invest Balanced LU0208341536 0,08 0,12 0,24
ÖKOWORLD Ökovis. Classic LU0061928585 0,08 0,08 0,08
Magellan FR0000292278 0,08 0,20 0,40
Carmignac Investissement FR0010148981 0,08 0,20 0,40
Schroder ISF Euro Bond LU0106235533 0,08 0,08 0,08
M&G Global Themes Fund Euro A Acc GB0030932676 0,08 0,35 0,70
JPMorgan EU Government B. LU0363447680 0,08 0,08 0,08
Fidelity Funds - Sustainable Asia Equity Fund LU0261946445 0,08 0,22 0,44
DWS Deutschland DE0008490962 0,08 0,08 0,08
Cominvest Fondak A DE0008471012 0,08 0,24 0,48
Blackrock European Fund A2 LU0011846440 0,08 0,22 0,44
JSS Sustainable Equity - Global Thematic LU0229773345 0,08 0,35 0,70
Fr.Temp. Gl. Fund. Strat. LU0316494805 0,08 0,27 0,54
DJE-Dividende&Substanz P LU0159550150 0,08 0,17 0,34
DekaStruktur: 5 Ertrag DE000DK1CJL4 0,08 0,08 0,08
DekaStruktur: 5 Wachstum DE000DK1CJN0 0,00 0,00 0,00
DekaStruktur:5 ChancePlus DE000DK1CJQ3 0,00 0,00 0,00
Deka-Nachhaltigkeit ManagerSelect DE000DK1CJS9 0,00 0,00 0,00
JPM Global Dynamic A LU0159040202 0,08 0,22 0,44
AriDeka CF DE0008474511 0,00 0,00 0,00
JPM Euro Corporate Bond A LU0408847340 0,08 0,08 0,08
JPM US Select Equity A LU0218171717 0,08 0,22 0,44
JF Pacific Equity A LU0217390573 0,08 0,22 0,44
Inovesta Classic OP DE0005117493 0,00 0,00 0,00
Inovesta Opportunity OP DE0005117519 0,00 0,00 0,00
Santander Select Moderate LU0781563928 0,08 0,24 0,48
Santander Select Dynamik LU0781564579 0,08 0,30 0,60
SEB Sustainability Fund Europe LU0030166507 0,08 0,24 0,48
Carmignac Patrimoine FR0010135103 0,08 0,20 0,40
JPMorgan Global Focus LU0210534227 0,08 0,22 0,44
DWS ESG Akkumula DE0008474024 0,08 0,08 0,08
Sauren Global Balanced LU0106280836 0,08 0,08 0,08
C-Quadrat ARTS Total Ret. DE000A0F5G98 0,08 0,22 0,44
C-Quadrat A Best Momentum AT0000825393 0,08 0,22 0,44
Santander European Dividend AD LU0952333507 0,08 0,26 0,52
Pimco Global Multi A. FE IE00B4YYY703 0,08 0,36 0,72
CREDIT SUISSE M DYN B DE000A0M64J2 0,00 0,00 0,00
DWS Sachwerte DE000DWS0W32 0,08 0,15 0,30
MAN AHL Trend LU0424370004 0,08 0,24 0,48
DWS BondEuroPlus DE0009799510 0,08 0,08 0,10
Santander Sel. Defensive LU0781563332 0,08 0,17 0,34
La Française Systematic Dynamic Allocation R DE0005561658 0,08 0,12 0,24
SEB Fund 1-Global Chance/Risk LU0845774990 0,08 0,27 0,54
JPM US Value A (acc) - USD LU0210536511 0,08 0,22 0,44
La Française Systematic Defensive Allocation R DE0005561666 0,08 0,08 0,08
Fidelity EMEA LU0303816705 0,08 0,22 0,44
AXA WF Global Strategic Bonds A hedg LU0746604288 0,08 0,20 0,40
MFS Meridian Funds - European Smaller Companies Fund A1 EUR LU0125944966 0,08 0,25 0,50
BGF World Mining LU0172157280 0,08 0,30 0,60
BGF Euro Markets LU0093502762 0,08 0,22 0,44
MFS Meridian Funds - European Value Fund A1 EUR LU0125951151 0,08 0,25 0,50
JPM Global Natural Resources LU0208853274 0,08 0,22 0,44
Franklin Global Small-Midcap Growth LU0144644332 0,08 0,27 0,54
JPM Aggregate Bond Fund LU0430493212 0,08 0,08 0,08
DekaFonds DE0008474503 0,00 0,00 0,00
DekaLuxTeam-Global Sel.CF LU0350093026 0,00 0,00 0,00
JPM Eur. Strategic Value LU0107398884 0,08 0,22 0,44
Templeton Growth EUR Fund LU0114760746 0,08 0,27 0,54
Templeton Emerging Market LU0029874905 0,08 0,32 0,64
AXA Wachstum Spektrum IE00B4LPJ600 0,08 0,22 0,44
Fidelity European Growth LU0048578792 0,08 0,22 0,44
AXA IM. Eurobl. Equity A IE0004352823 0,08 0,34 0,68
AXA IM Global Equity B IE0031069051 0,08 0,34 0,68
AB Sustainable Global Thematic Portfolio LU0057025933 0,08 0,17 0,34
Patriarch Select Wachstum XFINT0F11067 0,08 0,15 0,30
Patriarch Select Ausgewogen XFINT0F11068 0,08 0,15 0,30
Patriarch Select Dynamik XFINT0F11069 0,08 0,15 0,30
Globalway XFINT0F11009 0,08 0,09 0,18
Sectorway XFINT0F11010 0,08 0,09 0,18
Solidway 50 XFINT0F11011 0,08 0,09 0,18
Solidway 80 XFINT0F11012 0,08 0,09 0,18
E&G Strategie Dynamisch LU0334446308 0,00 0,00 0,00
Portfolio Vermögensverwalter XFINT000PFV4 0,08 0,34 0,68
Patriarch Select Chance LU0250688156 0,08 0,22 0,44
ACATIS Global Value Total Return UI DE000A1JGBX4 0,08 0,08 0,08
Basketfonds-Alte und Neue Welt LU0561655688 0,08 0,20 0,40
Fine Folio ETF-Strategie Balance XFINT000SSB3 0,08 0,25 0,50
DWS Deutschland GLC DE000DWS2S28 0,08 0,08 0,08
Fondak - A 20 - EUR DE000A2AATB40 0,00 0,00 0,00
Amundi Funds Euro Aggregate Bond - A2 LU1103159619 0,08 0,08 0,08
Amundi Funds Global Ecology ESG - A LU1883318740 0,08 0,22 0,44
Amundi Funds US Pioneer Fund - A LU1883872332 0,08 0,15 0,30
M&G (Lux) Global Themes Fund Euro A Acc LU1670628491 0,08 0,35 0,70
AXA IM Global Small Cap Alpha Fund B EUR IE0031069168 0,08 0,39 0,78
AXA WF Framlington Evolving Trends A Cap EUR LU0503938366 0,08 0,39 0,78
DWS NachhaltigGarant LU2334589889 0,08 0,08 0,08
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-12" Überschussanteil auf das Fondsguthaben
Fondsname ISIN ab 0 Euro Fondsguthaben

in %
ab 4.500 Euro Fondsguthaben

in %
--- --- --- ---
AXA Welt DE0008471376 0,1 0,56
AXA Europa DE0009775643 0,1 0,56
AXA Defensiv Invest DE0009789438 0,1 0,15
AXA Wachstum Invest DE0009789446 0,1 0,67
AXA Chance Invest DE0009789453 0,1 0,89
SCHRODER ISF EMERGING EUROPE LU0106819104 0,1 0,18
AXA WF Optimal Income LU01798666438 0,1 0,43
Oppenheim Advisor Global DE0005547160 0,1 0,15
Invesco Japanese Equity Value Discovery Fund LU0607515367 0,1 0,16
Amundi Ethik Plus DE0009792002 0,1 0,15
AXA Global Inflation Bond LU0266009793 0,1 0,15
DWS Vermögensbildung I DE0008476524 0,1 0,15
AWF II North American Eq. LU0011972238 0,1 0,67
AWF II Cont.Europ.OP.Eq. LU0011972741 0,1 0,67
AWF II SICAV Evolving Trends Equities LU0011972584 0,1 0,67
AWF II Far East Equities LU0011972311 0,1 0,67
Strategiedepot Index XFINT0F11053 0,1 0,78
PatriarchSelect Trend 200 XFINT000PWT3 0,1 0,18
PatriarchSelect VIP T 200 XFINT000PVT5 0,1 0,18
PatriarchSelect Dyn T 200 XFINT000PDT3 0,1 0,18
MasterFonds-VV Ertrag DE000A0NFZJ8 0,1 0,15
MasterFonds-VV Ausgew. DE000A0NFZH2 0,1 0,15
MasterFonds-VV Wachst. DE000A0NFZG4 0,1 0,15
JPM Emerging Markets Equity LU0217576759 0,1 0,33
Deka-Commodities CF LU0263138306 0,1 0,15
RenditDeka CF DE0008474537 0,1 0,15
Deka-Corporate Bond Euro LU0112241566 0,1 0,15
Deka-RentenReal DE000DK0AYK1 0,1 0,15
Swisscanto Green Invest Balanced LU0208341536 0,1 0,15
ÖKOWORLD Ökovis. Classic LU0061928585 0,1 0,15
Magellan FR0000292278 0,1 0,28
Carmignac Investissement FR0010148981 0,1 0,28
Schroder ISF Euro Bond LU0106235533 0,1 0,15
M&G Global Themes Fund Euro A Acc GB0030932676 0,1 0,58
JPMorgan EU Government B. LU0363447680 0,1 0,15
Fidelity Funds - Sustainable Asia Equity Fund LU0261946445 0,1 0,33
DWS Deutschland DE0008490962 0,1 0,15
Cominvest Fondak A DE0008471012 0,1 0,37
Blackrock European Fund A2 LU0011846440 0,1 0,33
JSS Sustainable Equity - Global Thematic LU0229773345 0,1 0,58
Fr.Temp. Gl. Fund. Strat. LU0316494805 0,1 0,43
DJE-Dividende&Substanz P LU0159550150 0,1 0,23
DekaStruktur: 5 Ertrag DE000DK1CJL4 0,1 0,15
DekaStruktur: 5 Wachstum DE000DK1CJN0 0,1 0,15
DekaStruktur:5 ChancePlus DE000DK1CJQ3 0,1 0,15
Deka-Nachhaltigkeit ManagerSelect DE000DK1CJS9 0,1 0,15
JPM Global Dynamic A LU0159040202 0,1 0,33
AriDeka CF DE0008474511 0,1 0,15
JPM Euro Corporate Bond A LU0408847340 0,1 0,15
JPM US Select Equity A LU0218171717 0,1 0,33
JF Pacific Equity A LU0217390573 0,1 0,33
Inovesta Classic OP DE0005117493 0,1 0,15
Inovesta Opportunity OP DE0005117519 0,1 0,15
Santander Select Moderate LU0781563928 0,1 0,36
Santander Select Dynamik LU0781564579 0,1 0,49
SEB Sustainability Fund Europe LU0030166507 0,1 0,37
Carmignac Patrimoine FR0010135103 0,1 0,28
JPMorgan Global Focus LU0210534227 0,1 0,33
DWS ESG Akkumula DE0008474024 0,1 0,15
Sauren Global Balanced LU0106280836 0,1 0,15
C-Quadrat ARTS Total Ret. DE000A0F5G98 0,1 0,33
C-Quadrat A Best Momentum AT0000825393 0,1 0,33
Santander European Dividend AD LU0952333507 0,1 0,40
Pimco Global Multi A. FE IE00B4YYY703 0,1 0,60
CREDIT SUISSE M DYN B DE000A0M64J2 0,1 0,15
DWS Sachwerte DE000DWS0W32 0,1 0,18
MAN AHL Trend LU0424370004 0,1 0,36
DWS BondEuroPlus DE0009799510 0,1 0,15
Santander Sel. Defensive LU0781563332 0,1 0,22
La Française Systematic Dynamic Allocation R DE0005561658 0,1 0,15
SEB Fund 1-Global Chance/Risk LU0845774990 0,1 0,43
JPM US Value A (acc) - USD LU0210536511 0,1 0,33
DWS Global-Renten LU0828003284 0,1 0,15
La Française Systematic Defensive Allocation R DE0005561666 0,1 0,15
Fidelity EMEA LU0303816705 0,1 0,33
AXA WF Global Strategic Bonds A hedg LU0746604288 0,1 0,28
MFS Meridian Funds - European Smaller Companies Fund A1 EUR LU0125944966 0,1 0,39
BGF World Mining LU0172157280 0,1 0,48
BGF Euro Markets LU0093502762 0,1 0,33
MFS Meridian Funds - European Value Fund A1 EUR LU0125951151 0,1 0,39
JPM Global Natural Resources LU0208853274 0,1 0,33
Franklin Global Small-Midcap Growth LU0144644332 0,1 0,43
JPM Aggregate Bond Fund LU0430493212 0,1 0,15
DekaFonds DE0008474503 0,1 0,15
DekaLuxTeam-Global Sel.CF LU0350093026 0,1 0,15
JPM Eur. Strategic Value LU0107398884 0,1 0,33
Templeton Growth EUR Fund LU0114760746 0,1 0,43
Templeton Emerging Market LU0029874905 0,1 0,52
AXA Wachstum Spektrum IE00B4LPJ600 0,1 0,33
Fidelity European Growth LU0048578792 0,1 0,33
AXA IM. Eurobl. Equity A IE0004352823 0,1 0,56
AXA IM Global Equity B IE0031069051 0,1 0,56
AB Sustainable Global Thematic Portfolio LU0057025933 0,1 0,80
Patriarch Select Wachstum XFINT0F11067 0,1 0,18
Patriarch Select Ausgewogen XFINT0F11068 0,1 0,18
Patriarch Select Dynamik XFINT0F11069 0,1 0,18
Globalway XFINT0F11009 0,1 0,15
Sectorway XFINT0F11010 0,1 0,15
Solidway 50 XFINT0F11011 0,1 0,15
Solidway 80 XFINT0F11012 0,1 0,15
E&G Strategie Dynamisch LU0334446308 0,1 0,15
Portfolio Vermögensverwalter XFINT000PFV4 0,1 0,57
Patriarch Select Chance LU0250688156 0,1 0,33
ACATIS Global Value Total Return UI DE000A1JGBX4 0,1 0,15
Fine Folio ETF-Strategie Balance XFINT000SSB3 0,1 0,38
DWS Deutschland GLC DE000DWS2S28 0,1 0,15
Fondak - A 20 - EUR DE000A2AATB40 0,1 0,15
Amundi Funds Euro Aggregate Bond - A2 LU1103159619 0,1 0,15
Amundi Funds Global Ecology ESG - A LU1883318740 0,1 0,33
Amundi Funds US Pioneer Fund - A LU1883872332 0,1 0,18
M&G (Lux) Global Themes Fund Euro A Acc LU1670628491 0,1 0,58
AXA Rosenberg Equity Alpha Tr. - Global Small Cap Alpha - B (€) IE0031069168 0,1 0,67
AXA WF Framlington Evolving Trends A Cap EUR LU0503938366 0,1 0,67
DWS NachhaltigGarant LU2334589889 0,1 0,15
Tarife mit Zusatzkennzeichen "-10", "-9", "-8" Überschussanteil auf das Fondsguthaben
Fondsname ISIN ab 0 Euro Fondsguthaben

in %
ab 4.500 Euro Fondsguthaben

in %
--- --- --- ---
AXA Welt DE0008471376 0,01 0,41
AXA Europa DE0009775643 0,01 0,41
AXA Defensiv Invest DE0009789438 0,01 0,01
AXA Wachstum Invest DE0009789446 0,01 0,52
AXA Chance Invest DE0009789453 0,01 0,71
SCHRODER ISF EMERGING EUROPE LU0106819104 0,01 0,03
Amundi Funds II - Euro Aggregate Bond A EUR DA LU0313644857 0,01 0,01
AXA WF Optimal Income LU01798666438 0,01 0,28
Oppenheim Advisor Global DE0005547160 0,00 0,00
Invesco Japanese Equity Value Discovery Fund LU0607515367 0,01 0,01
Amundi Ethik Plus DE0009792002 0,01 0,01
AXA Global Inflation Bond LU0266009793 0,01 0,01
DWS Vermögensbildung I DE0008476524 0,01 0,01
AWF II North American Eq. LU0011972238 0,01 0,52
AWF II Cont.Europ.OP.Eq. LU0011972741 0,01 0,52
AWF II SICAV Evolving Trends Equities LU0011972584 0,01 0,52
AWF II Far East Equities LU0011972311 0,01 0,52
Strategiedepot Index XFINT0F11053 0,01 0,63
PatriarchSelect Trend 200 XFINT000PWT3 0,01 0,03
PatriarchSelect VIP T 200 XFINT000PVT5 0,01 0,03
PatriarchSelect Dyn T 200 XFINT000PDT3 0,01 0,03
MasterFonds-VV Ertrag DE000A0NFZJ8 0,01 0,01
MasterFonds-VV Ausgew. DE000A0NFZH2 0,01 0,01
MasterFonds-VV Wachst. DE000A0NFZG4 0,01 0,01
JPM Emerging Markets Equity LU0217576759 0,01 0,18
Deka-Commodities CF LU0263138306 0,00 0,00
RenditDeka CF DE0008474537 0,00 0,00
Deka-Corporate Bond Euro LU0112241566 0,00 0,00
Deka-RentenReal DE000DK0AYK1 0,00 0,00
Swisscanto Green Invest Balanced LU0208341536 0,01 0,01
ÖKOWORLD Ökovis. Classic LU0061928585 0,01 0,01
Magellan FR0000292278 0,01 0,13
Carmignac Investissement FR0010148981 0,01 0,13
Schroder ISF Euro Bond LU0106235533 0,01 0,01
M&G Global Themes Fund Euro A Acc GB0030932676 0,01 0,43
JPMorgan EU Government B. LU0363447680 0,01 0,01
Fidelity Funds - Sustainable Asia Equity Fund LU0261946445 0,01 0,18
DWS Deutschland DE0008490962 0,01 0,01
Cominvest Fondak A DE0008471012 0,01 0,22
Blackrock European Fund A2 LU0011846440 0,01 0,18
JSS Sustainable Equity - Global Thematic LU0229773345 0,01 0,43
Fr.Temp. Gl. Fund. Strat. LU0316494805 0,01 0,28
DJE-Dividende&Substanz P LU0159550150 0,01 0,08
DekaStruktur: 5 Ertrag DE000DK1CJL4 0,01 0,01
DekaStruktur: 5 Wachstum DE000DK1CJN0 0,00 0,00
DekaStruktur:5 ChancePlus DE000DK1CJQ3 0,00 0,00
Deka-Nachhaltigkeit ManagerSelect DE000DK1CJS9 0,00 0,00
JPM Global Dynamic A LU0159040202 0,01 0,18
AriDeka CF DE0008474511 0,00 0,00
JPM Euro Corporate Bond A LU0408847340 0,01 0,01
JPM US Select Equity A LU0218171717 0,01 0,18
JF Pacific Equity A LU0217390573 0,01 0,18
Inovesta Classic OP DE0005117493 0,00 0,00
Inovesta Opportunity OP DE0005117519 0,00 0,00
Santander Select Moderate LU0781563928 0,01 0,21
Santander Select Dynamik LU0781564579 0,01 0,34
SEB Sustainability Fund Europe LU0030166507 0,01 0,22
Carmignac Patrimoine FR0010135103 0,01 0,13
JPMorgan Global Focus LU0210534227 0,01 0,18
DWS ESG Akkumula DE0008474024 0,01 0,01
Sauren Global Balanced LU0106280836 0,01 0,01
C-Quadrat ARTS Total Ret. DE000A0F5G98 0,01 0,18
C-Quadrat A Best Momentum AT0000825393 0,01 0,18
Santander European Dividend AD LU0952333507 0,01 0,25
Pimco Global Multi A. FE IE00B4YYY703 0,01 0,45
CREDIT SUISSE M DYN B DE000A0M64J2 0,00 0,00
DWS Sachwerte DE000DWS0W32 0,01 0,03
MAN AHL Trend LU0424370004 0,01 0,21
DWS BondEuroPlus DE0009799510 0,01 0,01
Santander Sel. Defensive LU0781563332 0,01 0,07
La Française Systematic Dynamic Allocation R DE0005561658 0,01 0,01
SEB Fund 1-Global Chance/Risk LU0845774990 0,01 0,28
JPM US Value A (acc) - USD LU0210536511 0,01 0,18
DWS Global-Renten LU0828003284 0,01 0,01
La Française Systematic Defensive Allocation R DE0005561666 0,01 0,01
Fidelity EMEA LU0303816705 0,01 0,18
AXA WF Global Strategic Bonds A hedg LU0746604288 0,01 0,13
MFS Meridian Funds - European Smaller Companies Fund A1 EUR LU0125944966 0,01 0,24
BGF World Mining LU0172157280 0,01 0,33
BGF Euro Markets LU0093502762 0,01 0,18
MFS Meridian Funds - European Value Fund A1 EUR LU0125951151 0,01 0,24
JPM Global Natural Resources LU0208853274 0,01 0,18
Franklin Global Small-Midcap Growth LU0144644332 0,01 0,28
JPM Aggregate Bond Fund LU0430493212 0,01 0,01
DekaFonds DE0008474503 0,00 0,00
DekaLuxTeam-Global Sel.CF LU0350093026 0,00 0,00
JPM Eur. Strategic Value LU0107398884 0,01 0,18
Templeton Growth EUR Fund LU0114760746 0,01 0,28
Templeton Emerging Market LU0029874905 0,01 0,37
AXA Wachstum Spektrum IE00B4LPJ600 0,01 0,18
Fidelity European Growth LU0048578792 0,01 0,18
AXA IM. Eurobl. Equity A IE0004352823 0,01 0,41
AXA IM Global Equity B IE0031069051 0,01 0,41
AB Sustainable Global Thematic Portfolio LU0057025933 0,01 0,74
Patriarch Select Wachstum XFINT0F11067 0,01 0,03
Patriarch Select Ausgewogen XFINT0F11068 0,01 0,03
Patriarch Select Dynamik XFINT0F11069 0,01 0,03
Globalway XFINT0F11009 0,01 0,01
Sectorway XFINT0F11010 0,01 0,01
Solidway 50 XFINT0F11011 0,01 0,01
Solidway 80 XFINT0F11012 0,01 0,01
E&G Strategie Dynamisch LU0334446308 0,00 0,00
Portfolio Vermögensverwalter XFINT000PFV4 0,01 0,42
Patriarch Select Chance LU0250688156 0,01 0,18
ACATIS Global Value Total Return UI DE000A1JGBX4 0,01 0,01
Fine Folio ETF-Strategie Balance XFINT000SSB3 0,01 0,23
DWS Deutschland GLC DE000DWS2S28 0,01 0,01
Fondak - A 20 - EUR DE000A2AATB40 0,00 0,00
Amundi Funds US Pioneer Fund - A LU1883872332 0,01 0,03
M&G (Lux) Global Themes Fund Euro A Acc LU1670628491 0,01 0,43
Amundi Funds Global Ecology ESG - A LU1883318740 0,01 0,18
Amundi Funds Euro Aggregate Bond - A2 LU1103159619 0,01 0,01
AXA IM Global Small Cap Alpha Fund B EUR IE0031069168 0,01 0,52
AXA WF Framlington Evolving Trends A Cap EUR LU0503938366 0,01 0,52
DWS NachhaltigGarant LU2334589889 0,01 0,01
Tarife MAF1-7, MAF2-7, MAF3-7, MAF4-7, MAF5-7 MAF1-5, MAF2-5, MAF3-5, MAF4-5, MAF5-5 MAF1-4, MAF2-4, MAF3-4, MAF4-4, MAF5-4 MAFL-4, MAFR-4, MAFL-2, MAFR-2 Überschussanteil auf das Fondsguthaben
Fondsname ISIN ab 0 Euro Fondsguthaben

in %
ab 5.000 Euro Fondsguthaben

in %
ab 20.000 Euro Fondsguthaben

in %
--- --- --- --- ---
Carmignac Investissement FR0010148981 0,01 0,35 0,70
Magellan FR0000292278 0,01 0,35 0,70
Carmignac Patrimoine FR0010135103 0,01 0,35 0,70
AXA Chance Invest DE0009789453 0,01 0,64 1,28
AXA Defensiv Invest DE0009789438 0,01 0,27 0,54
AXA Wachstum Spektrum IE00B4LPJ600 0,01 0,37 0,74
AXA Global Inflation Bond LU0266009793 0,01 0,20 0,40
AXA WF Global Strategic Bonds A hedg LU0746604288 0,01 0,35 0,70
AXA IM Global Small Cap Alpha Fund B EUR IE0031069168 0,01 0,54 1,08
AXA WF Framlington Evolving Trends A Cap EUR LU0503938366 0,01 0,54 1,08
AXA Wachstum Invest DE0009789446 0,01 0,54 1,08
Blackrock European Fund A2 LU0011846440 0,01 0,37 0,74
BGF Euro Markets LU0093502762 0,01 0,37 0,74
BGF World Mining LU0172157280 0,01 0,45 0,90
C-Quadrat A Best Momentum AT0000825393 0,01 0,37 0,74
Cominvest Fondak A DE0008471012 0,01 0,39 0,78
C-Quadrat ARTS Total Ret. DE000A0F5G98 0,01 0,37 0,74
DWS ESG Akkumula DE0008474024 0,01 0,16 0,32
DWS Deutschland DE0008490962 0,01 0,15 0,30
DJE-Dividende&Substanz P LU0159550150 0,01 0,32 0,64
DWS Deutschland GLC DE000DWS2S28 0,01 0,15 0,30
Fondak - A 20 - EUR DE000A2AATB40 0,00 0,00 0,00
Fidelity EMEA LU0303816705 0,01 0,37 0,74
Franklin Global Small-Midcap Growth LU0144644332 0,01 0,37 0,74
Fidelity European Growth LU0048578792 0,01 0,37 0,74
Fidelity Funds - Sustainable Asia Equity Fund LU0261946445 0,01 0,37 0,74
Invesco Japanese Equity Value Discovery Fund LU0607515367 0,01 0,29 0,58
JPM Global Natural Resources LU0208853274 0,01 0,37 0,74
JPMorgan EU Government B. LU0363447680 0,01 0,04 0,08
JPMorgan Global Focus LU0210534227 0,01 0,37 0,74
JPM Emerging Markets Equity LU0217576759 0,01 0,37 0,74
JPM US Value A (acc) - USD LU0210536511 0,01 0,37 0,74
MFS Meridian Funds - European Smaller Companies Fund A1 EUR LU0125944966 0,01 0,40 0,80
MFS Meridian Funds - European Value Fund A1 EUR LU0125951151 0,01 0,40 0,80
M&G Global Themes Fund Euro A Acc GB0030932676 0,01 0,50 1,00
M&G (Lux) Global Themes Fund Euro A Acc LU1670628491 0,01 0,50 1,00
MasterFonds-VV Ausgew. DE000A0NFZH2 0,01 0,17 0,34
MasterFonds-VV Ertrag DE000A0NFZJ8 0,01 0,17 0,34
MasterFonds-VV Wachst. DE000A0NFZG4 0,01 0,17 0,34
Amundi Funds US Pioneer Fund - A LU1883872332 0,01 0,30 0,60
Portfolio Vermögensverwalter XFINT000PFV4 0,01 0,49 0,98
Amundi Ethik Plus DE0009792002 0,01 0,27 0,54
Strategiedepot Index XFINT0F11053 0,01 0,60 1,20
Sauren Global Balanced LU0106280836 0,01 0,17 0,34
JSS Sustainable Equity - Global Thematic LU0229773345 0,01 0,50 1,00
Schroder ISF Euro Bond LU0106235533 0,01 0,17 0,34
Templeton Growth EUR Fund LU0114760746 0,01 0,42 0,84
Tarife AP1-7, AP2-7, AP3-7, AP(X)4-7, AP(X)5-7 Überschussanteil auf das Fondsguthaben
Fondsname ISIN ab 0 Euro Fondsguthaben

in %
ab 20.000 Euro Fondsguthaben

in %
--- --- --- ---
AXA Welt DE0008471376 0,33 0,39
AXA Europa DE0009775643 0,33 0,39
AXA Defensiv Invest DE0009789438 0,01 0,01
AXA Wachstum Invest DE0009789446 0,43 0,50
AXA Chance Invest DE0009789453 0,59 0,69
Invesco Japanese Equity Value Discovery Fund LU0607515367 0,01 0,01
Amundi Ethik Plus DE0009792002 0,01 0,01
AXA Global Inflation Bond LU0266009793 0,01 0,01
AWF II North American Eq. LU0011972238 0,43 0,50
AWF II Cont.Europ.OP.Eq. LU0011972741 0,43 0,50
AWF II SICAV Evolving Trends Equities LU0011972584 0,43 0,50
AWF II Far East Equities LU0011972311 0,43 0,50
Strategiedepot Index XFINT0F11053 0,52 0,61
JPM Emerging Markets Equity LU0217576759 0,14 0,16
Magellan FR0000292278 0,09 0,11
Carmignac Investissement FR0010148981 0,09 0,11
Schroder ISF Euro Bond LU0106235533 0,01 0,01
M&G Global Themes Fund Euro A Acc GB0030932676 0,35 0,41
JPMorgan EU Government B. LU0363447680 0,01 0,01
Fidelity Funds - Sustainable Asia Equity Fund LU0261946445 0,14 0,16
DWS Deutschland DE0008490962 0,01 0,01
Cominvest Fondak A DE0008471012 0,17 0,20
Blackrock European Fund A2 LU0011846440 0,14 0,16
JSS Sustainable Equity - Global Thematic LU0229773345 0,35 0,41
DJE-Dividende&Substanz P LU0159550150 0,05 0,06
Inovesta Classic OP DE0005117493 0,00 0,00
Inovesta Opportunity OP DE0005117519 0,00 0,00
La Française Systematic Dynamic Allocation R DE0005561658 0,01 0,01
JPM US Value A (acc) - USD LU0210536511 0,14 0,16
La Française Systematic Defensive Allocation R DE0005561666 0,01 0,01
Fidelity EMEA LU0303816705 0,14 0,16
AXA WF Global Strategic Bonds A hedg LU0746604288 0,09 0,11
MFS Meridian Funds - European Smaller Companies Fund A1 EUR LU0125944966 0,19 0,22
BGF World Mining LU0172157280 0,26 0,31
BGF Euro Markets LU0093502762 0,14 0,16
MFS Meridian Funds - European Value Fund A1 EUR LU0125951151 0,19 0,22
JPM Global Natural Resources LU0208853274 0,14 0,16
Franklin Global Small-Midcap Growth LU0144644332 0,22 0,26
JPM Aggregate Bond Fund LU0430493212 0,01 0,01
Templeton Growth EUR Fund LU0114760746 0,22 0,26
AXA Wachstum Spektrum IE00B4LPJ600 0,14 0,16
Fidelity European Growth LU0048578792 0,14 0,16
AXA IM. Eurobl. Equity A IE0004352823 0,33 0,39
AXA IM Global Equity B IE0031069051 0,33 0,39
AB Sustainable Global Thematic Portfolio LU0057025933 0,05 0,06
Portfolio Vermögensverwalter XFINT000PFV4 0,34 0,40
ACATIS Global Value Total Return UI DE000A1JGBX4 0,01 0,01
DWS Deutschland GLC DE000DWS2S28 0,01 0,01
Fondak - A 20 - EUR DE000A2AATB40 0,00 0,00
M&G (Lux) Global Themes Fund Euro A Acc LU1670628491 0,35 0,41
Amundi Funds US Pioneer Fund - A LU1883872332 0,01 0,01
Tarife AP1-7, AP2-7, AP3-7, AP(X)4-7, AP(X)5-7 Überschussanteil auf das Fondsguthaben
Fondsname ISIN ab 0 Euro Fondsguthaben

in %
ab 20.000 Euro Fondsguthaben

in %
--- --- --- ---
AXA IM Global Small Cap Alpha Fund B EUR IE0031069168 0,43 0,50
AXA WF Framlington Evolving Trends A Cap EUR LU0503938366 0,43 0,50
Tarife AF1-7, AF2-7, AF3-7, AF(X)4-7, AF(X)5-7 Überschussanteil auf das Fondsguthaben
Fondsname ISIN ab 0 Euro Fondsguthaben

in %
ab 15.000 Euro Fondsguthaben

in %
--- --- --- ---
AXA Welt DE0008471376 0,41 0,48
AXA Defensiv Invest DE0009789438 0,04 0,05
AXA Wachstum Invest DE0009789446 0,50 0,59
AXA Chance Invest DE0009789453 0,66 0,78
SCHRODER ISF EMERGING EUROPE LU0106819104 0,09 0,10
Oppenheim Advisor Global DE0005547160 0,00 0,00
Invesco Japanese Equity Value Discovery Fund LU0607515367 0,07 0,08
Amundi Ethik Plus DE0009792002 0,03 0,04
AXA Global Inflation Bond LU0266009793 0,01 0,01
Strategiedepot Index XFINT0F11053 0,60 0,70
JPM Emerging Markets Equity LU0217576759 0,21 0,25
Magellan FR0000292278 0,17 0,20
Carmignac Investissement FR0010148981 0,17 0,20
Schroder ISF Euro Bond LU0106235533 0,01 0,01
M&G Global Themes Fund Euro A Acc GB0030932676 0,43 0,50
JPMorgan EU Government B. LU0363447680 0,01 0,01
Fidelity Funds - Sustainable Asia Equity Fund LU0261946445 0,21 0,25
DWS Deutschland DE0008490962 0,01 0,01
Cominvest Fondak A DE0008471012 0,25 0,29
Blackrock European Fund A2 LU0011846440 0,21 0,25
JSS Sustainable Equity - Global Thematic LU0229773345 0,43 0,50
DJE-Dividende&Substanz P LU0159550150 0,13 0,15
Santander Select Moderate LU0781563928 0,24 0,28
Santander Select Dynamik LU0781564579 0,35 0,41
SEB Sustainability Fund Europe LU0030166507 0,25 0,29
Santander European Dividend AD LU0952333507 0,27 0,32
Santander Sel. Defensive LU0781563332 0,12 0,14
SEB Fund 1-Global Chance/Risk LU0845774990 0,30 0,35
JPM US Value A (acc) - USD LU0210536511 0,21 0,25
DWS Global-Renten LU0828003284 0,01 0,01
Fidelity EMEA LU0303816705 0,21 0,25
AXA WF Global Strategic Bonds A hedg LU0746604288 0,17 0,20
MFS Meridian Funds - European Smaller Companies Fund A1 EUR LU0125944966 0,26 0,31
BGF World Mining LU0172157280 0,34 0,40
BGF Euro Markets LU0093502762 0,21 0,25
MFS Meridian Funds - European Value Fund A1 EUR LU0125951151 0,26 0,31
JPM Global Natural Resources LU0208853274 0,21 0,25
Franklin Global Small-Midcap Growth LU0144644332 0,30 0,35
JPM Aggregate Bond Fund LU0430493212 0,01 0,01
DekaFonds DE0008474503 0,00 0,00
DekaLuxTeam-Global Sel.CF LU0350093026 0,00 0,00
JPM Eur. Strategic Value LU0107398884 0,21 0,25
Templeton Growth EUR Fund LU0114760746 0,3 0,35
Templeton Emerging Market LU0029874905 0,37 0,44
AXA Wachstum Spektrum IE00B4LPJ600 0,21 0,25
Fidelity European Growth LU0048578792 0,21 0,25
AXA IM. Eurobl. Equity A IE0004352823 0,41 0,48
AXA IM Global Equity B IE0031069051 0,41 0,48
AB Sustainable Global Thematic Portfolio LU0057025933 0,60 0,71
Globalway XFINT0F11009 0,01 0,01
Tarife AF1-7, AF2-7, AF3-7, AF(X)4-7, AF(X)5-7 Überschussanteil auf das Fondsguthaben
Fondsname ISIN ab 0 Euro Fondsguthaben

in %
ab 15.000 Euro Fondsguthaben

in %
--- --- --- ---
Sectorway XFINT0F11010 0,01 0,01
Solidway 50 XFINT0F11011 0,01 0,01
Solidway 80 XFINT0F11012 0,01 0,01
Portfolio Vermögensverwalter XFINT000PFV4 0,42 0,49
DWS Deutschland GLC DE000DWS2S28 0,01 0,01
Fondak - A 20 - EUR DE000A2AATB40 0,00 0,00
M&G (Lux) Global Themes Fund Euro A Acc LU1670628491 0,43 0,50
Amundi Funds US Pioneer Fund - A LU1883872332 0,09 0,10
Amundi Funds Euro Aggregate Bond - A2 LU1103159619 0,01 0,01
AXA IM Global Small Cap Alpha Fund B EUR IE0031069168 0,50 0,59
AXA WF Framlington Evolving Trends A Cap EUR LU0503938366 0,50 0,59
DWS NachhaltigGarant LU2334589889 0,01 0,01
Tarife AP1-5 AP2-5, AP3-5, AP4-5, AP5-5, AP(X)4-6, AP(X)5-6, IPP-4, IPPS-4, IPPR-4 Überschussanteil auf das Fondsguthaben
Fondsname ISIN ab 0 Euro Fondsguthaben

in %
ab 20.000 Euro Fondsguthaben

in %
--- --- --- ---
AXA Welt DE0008471376 0,23 0,46
AXA Europa DE0009775643 0,23 0,46
AXA Defensiv Invest DE0009789438 0,01 0,02
AXA Wachstum Invest DE0009789446 0,28 0,56
AXA Chance Invest DE0009789453 0,38 0,76
Invesco Japanese Equity Value Discovery Fund LU0607515367 0,03 0,06
Amundi Ethik Plus DE0009792002 0,01 0,02
AXA Global Inflation Bond LU0266009793 0,01 0,01
AWF II North American Eq. LU0011972238 0,28 0,56
AWF II Cont.Europ.OP.Eq. LU0011972741 0,28 0,56
AWF II SICAV Evolving Trends Equities LU0011972584 0,28 0,56
AWF II Far East Equities LU0011972311 0,28 0,56
Strategiedepot Index XFINT0F11053 0,34 0,68
JPM Emerging Markets Equity LU0217576759 0,11 0,22
Magellan FR0000292278 0,09 0,18
Carmignac Investissement FR0010148981 0,09 0,18
Schroder ISF Euro Bond LU0106235533 0,01 0,01
M&G Global Themes Fund Euro A Acc GB0030932676 0,24 0,48
JPMorgan EU Government B. LU0363447680 0,01 0,01
Fidelity Funds - Sustainable Asia Equity Fund LU0261946445 0,11 0,22
DWS Deutschland DE0008490962 0,01 0,01
Cominvest Fondak A DE0008471012 0,13 0,26
Blackrock European Fund A2 LU0011846440 0,11 0,22
JSS Sustainable Equity - Global Thematic LU0229773345 0,24 0,48
DJE-Dividende&Substanz P LU0159550150 0,06 0,12
Inovesta Classic OP DE0005117493 0,00 0,00
Inovesta Opportunity OP DE0005117519 0,00 0,00
La Française Systematic Dynamic Allocation R DE0005561658 0,01 0,02
JPM US Value A (acc) - USD LU0210536511 0,11 0,22
La Française Systematic Defensive Allocation R DE0005561666 0,01 0,01
Fidelity EMEA LU0303816705 0,11 0,22
AXA WF Global Strategic Bonds A hedg LU0746604288 0,09 0,18
MFS Meridian Funds - European Smaller Companies Fund A1 EUR LU0125944966 0,14 0,28
BGF World Mining LU0172157280 0,19 0,38
BGF Euro Markets LU0093502762 0,11 0,22
MFS Meridian Funds - European Value Fund A1 EUR LU0125951151 0,14 0,28
JPM Global Natural Resources LU0208853274 0,11 0,22
Franklin Global Small-Midcap Growth LU0144644332 0,16 0,32
JPM Aggregate Bond Fund LU0430493212 0,01 0,01
DekaFonds DE0008474503 0,00 0,00
DekaLuxTeam-Global Sel.CF LU0350093026 0,00 0,00
JPMorgan America Eq Fund LU0053666078 0,11 0,22
Templeton Growth EUR Fund LU0114760746 0,11 0,22
Templeton Emerging Market LU0029874905 0,21 0,42
AXA Wachstum Spektrum IE00B4LPJ600 0,11 0,22
Fidelity Funds - SMART Global Defensiv LU0056886558 0,01 0,02
Fidelity European Growth LU0048578792 0,11 0,22
Fid. M. A. Str. Defensive LU0413543991 0,01 0,01
JSS Systematic Equity - Emerging Markets P USD dist LU0068337053 0,24 0,48
Tarife AP1-5 AP2-5, AP3-5, AP4-5, AP5-5, AP(X)4-6, AP(X)5-6, IPP-4, IPPS-4, IPPR-4 Überschussanteil auf das Fondsguthaben
Fondsname ISIN ab 0 Euro Fondsguthaben

in %
ab 20.000 Euro Fondsguthaben

in %
--- --- --- ---
JSS Sustainable Multi Asset - Global Opportunities P EUR dist LU0058892943 0,16 0,32
AXA IM US Eq Alpha IE0031069275 0,23 0,46
AXA IM. Eurobl. Equity A IE0004352823 0,23 0,46
AXA IM Global Equity B IE0031069051 0,23 0,46
AB Sustainable Global Thematic Portfolio LU0057025933 0,06 0,12
Portfolio Vermögensverwalter XFINT000PFV4 0,23 0,46
ACATIS Global Value Total Return UI DE000A1JGBX4 0,01 0,01
DWS Deutschland GLC DE000DWS2S28 0,01 0,01
Fondak - A 20 - EUR DE000A2AATB40 0,00 0,00
M&G (Lux) Global Themes Fund Euro A Acc LU1670628491 0,24 0,48
Amundi Funds US Pioneer Fund - A LU1883872332 0,04 0,08
AXA IM Global Small Cap Alpha Fund B EUR IE0031069168 0,28 0,56
AXA WF Framlington Evolving Trends A Cap EUR LU0503938366 0,28 0,56
Tarife AF1-5 AF2-5, AF3-5, AF4-5, AF5-5, AFX4-6, AFX5-6 Überschussanteil auf das Fondsguthaben
Fondsname ISIN ab 0 Euro Fondsguthaben

in %
ab 15.000 Euro Fondsguthaben

in %
--- --- --- ---
AXA Welt DE0008471376 0,39 0,54
AXA Defensiv Invest DE0009789438 0,01 0,11
AXA Wachstum Invest DE0009789446 0,5 0,65
AXA Chance Invest DE0009789453 0,69 0,84
Oppenheim Advisor Global DE0005547160 0,00 0,00
Invesco Japanese Equity Value Discovery Fund LU0607515367 0,01 0,14
Amundi Ethik Plus DE0009792002 0,01 0,10
AXA Global Inflation Bond LU0266009793 0,01 0,01
Strategiedepot Index XFINT0F11053 0,61 0,76
JPM Emerging Markets Equity LU0217576759 0,16 0,31
Magellan FR0000292278 0,11 0,26
Carmignac Investissement FR0010148981 0,11 0,26
Schroder ISF Euro Bond LU0106235533 0,01 0,01
M&G Global Themes Fund Euro A Acc GB0030932676 0,41 0,56
JPMorgan EU Government B. LU0363447680 0,01 0,01
Fidelity Funds - Sustainable Asia Equity Fund LU0261946445 0,16 0,31
DWS Deutschland DE0008490962 0,01 0,01
Cominvest Fondak A DE0008471012 0,20 0,35
Blackrock European Fund A2 LU0011846440 0,16 0,31
JSS Sustainable Equity - Global Thematic LU0229773345 0,41 0,56
DJE-Dividende&Substanz P LU0159550150 0,06 0,21
JPM US Value A (acc) - USD LU0210536511 0,16 0,31
Fidelity EMEA LU0303816705 0,16 0,31
AXA WF Global Strategic Bonds A hedg LU0746604288 0,11 0,26
MFS Meridian Funds - European Smaller Companies Fund A1 EUR LU0125944966 0,22 0,37
BGF World Mining LU0172157280 0,31 0,46
BGF Euro Markets LU0093502762 0,16 0,31
MFS Meridian Funds - European Value Fund A1 EUR LU0125951151 0,22 0,37
JPM Global Natural Resources LU0208853274 0,16 0,31
Franklin Global Small-Midcap Growth LU0144644332 0,26 0,41
JPM Aggregate Bond Fund LU0430493212 0,01 0,01
JPMorgan America Eq Fund LU0053666078 0,16 0,31
Templeton Growth EUR Fund LU0114760746 0,26 0,41
Templeton Emerging Market LU0029874905 0,35 0,50
AXA Wachstum Spektrum IE00B4LPJ600 0,16 0,31
Fidelity European Growth LU0048578792 0,16 0,31
AXA IM. Eurobl. Equity A IE0004352823 0,39 0,54
AXA IM Global Equity B IE0031069051 0,39 0,54
AB Sustainable Global Thematic Portfolio LU0057025933 0,06 0,21
Globalway XFINT0F11009 0,01 0,04
Sectorway XFINT0F11010 0,01 0,04
Solidway 50 XFINT0F11011 0,01 0,04
Solidway 80 XFINT0F11012 0,01 0,04
Portfolio Vermögensverwalter XFINT000PFV4 0,40 0,55
DWS Deutschland GLC DE000DWS2S28 0,01 0,01
Fondak - A 20 - EUR DE000A2AATB40 0,00 0,00
M&G (Lux) Global Themes Fund Euro A Acc LU1670628491 0,41 0,56
Amundi Funds US Pioneer Fund - A LU1883872332 0,01 0,16
AXA IM Global Small Cap Alpha Fund B EUR IE0031069168 0,50 0,65
AXA WF Framlington Evolving Trends A Cap EUR LU0503938366 0,50 0,65
Tarife CLIP-4, OPEN-4, OPENR-4, CLIPR-4 Überschussanteil auf das Fondsguthaben
Fondsname ISIN ab 0 Euro Fondsguthaben

in %
ab 15.000 Euro Fondsguthaben

in %
--- --- --- ---
AXA Welt DE0008471376 0,4 0,55
AXA Defensiv Invest DE0009789438 0,01 0,12
AXA Wachstum Invest DE0009789446 0,51 0,66
AXA Chance Invest DE0009789453 0,7 0,85
Oppenheim Advisor Global DE0005547160 0,00 0,00
Invesco Japanese Equity Value Discovery Fund LU0607515367 0,01 0,15
Amundi Ethik Plus DE0009792002 0,01 0,11
AXA Global Inflation Bond LU0266009793 0,01 0,01
Strategiedepot Index XFINT0F11053 0,62 0,77
JPM Emerging Markets Equity LU0217576759 0,17 0,32
Magellan FR0000292278 0,12 0,27
Carmignac Investissement FR0010148981 0,12 0,27
Schroder ISF Euro Bond LU0106235533 0,01 0,01
M&G Global Themes Fund Euro A Acc GB0030932676 0,42 0,57
JPMorgan EU Government B. LU0363447680 0,01 0,01
Fidelity Funds - Sustainable Asia Equity Fund LU0261946445 0,17 0,32
DWS Deutschland DE0008490962 0,01 0,01
Cominvest Fondak A DE0008471012 0,21 0,36
Blackrock European Fund A2 LU0011846440 0,17 0,32
JSS Sustainable Equity - Global Thematic LU0229773345 0,42 0,57
DJE-Dividende&Substanz P LU0159550150 0,07 0,22
JPM US Value A (acc) - USD LU0210536511 0,17 0,32
Fidelity EMEA LU0303816705 0,17 0,32
AXA WF Global Strategic Bonds A hedg LU0746604288 0,12 0,27
MFS Meridian Funds - European Smaller Companies Fund A1 EUR LU0125944966 0,23 0,38
BGF World Mining LU0172157280 0,32 0,47
BGF Euro Markets LU0093502762 0,17 0,32
MFS Meridian Funds - European Value Fund A1 EUR LU0125951151 0,23 0,38
JPM Global Natural Resources LU0208853274 0,17 0,32
Franklin Global Small-Midcap Growth LU0144644332 0,27 0,42
JPM Aggregate Bond Fund LU0430493212 0,01 0,01
MultiSelect Welt-Aktien LU0098504490 0,01 0,01
JPMorgan America Eq Fund LU0053666078 0,17 0,32
Templeton Growth EUR Fund LU0114760746 0,27 0,42
Templeton Emerging Market LU0029874905 0,36 0,51
AXA Wachstum Spektrum IE00B4LPJ600 0,17 0,32
Fidelity European Growth LU0048578792 0,17 0,32
AB Sustainable Global Thematic Portfolio LU0057025933 0,07 0,22
Globalway XFINT0F11009 0,01 0,05
Sectorway XFINT0F11010 0,01 0,05
Solidway 50 XFINT0F11011 0,01 0,05
Solidway 80 XFINT0F11012 0,01 0,05
Portfolio Vermögensverwalter XFINT000PFV4 0,41 0,56
DWS Deutschland GLC DE000DWS2S28 0,01 0,01
Fondak - A 20 - EUR DE000A2AATB40 0,00 0,00
M&G (Lux) Global Themes Fund Euro A Acc LU1670628491 0,42 0,57
AXA IM Global Small Cap Alpha Fund B EUR IE0031069168 0,51 0,66
AXA WF Framlington Evolving Trends A Cap EUR LU0503938366 0,51 0,66
Tarife OPEN-2 (FLV und FRV) Überschussanteil auf das Fondsguthaben
Fondsname ISIN ab 0 Euro Fondsguthaben

in %
ab 10.000 Euro Fondsguthaben

in %
ab 30.000 Euro Fondsguthaben

in %
--- --- --- --- ---
Globalway XFINT0F11009 0,01 0,05 0,1
Sectorway XFINT0F11010 0,01 0,05 0,1
Solidway 50 XFINT0F11011 0,01 0,05 0,1
Solidway 80 XFINT0F11012 0,01 0,05 0,1
Tarife IPPS-2 Überschussanteil auf das Fondsguthaben
Fondsname ISIN ab 0 Euro Fondsguthaben

in %
ab 10.000 Euro Fondsguthaben

in %
ab 30.000 Euro Fondsguthaben

in %
--- --- --- --- ---
AXA Defensiv Invest DE0009789438 0,01 0,01 0,01
AXA Wachstum Invest DE0009789446 0,01 0,13 0,26
AXA Chance Invest DE0009789453 0,01 0,23 0,46
Invesco Japanese Equity Value Discovery Fund LU0607515367 0,01 0,01 0,01
Amundi Ethik Plus DE0009792002 0,01 0,01 0,01
AXA Global Inflation Bond LU0266009793 0,01 0,01 0,01
AWF II North American Eq. LU0011972238 0,01 0,13 0,26
AWF II Cont.Europ.OP.Eq. LU0011972741 0,01 0,13 0,26
AWF II SICAV Evolving Trends Equities LU0011972584 0,01 0,13 0,26
AWF II Far East Equities LU0011972311 0,01 0,13 0,26
Strategiedepot Index XFINT0F11053 0,01 0,19 0,38
JPM Emerging Markets Equity LU0217576759 0,01 0,01 0,01
Magellan FR0000292278 0,01 0,01 0,01
Carmignac Investissement FR0010148981 0,01 0,01 0,01
Schroder ISF Euro Bond LU0106235533 0,01 0,01 0,01
M&G Global Themes Fund Euro A Acc GB0030932676 0,01 0,09 0,18
JPMorgan EU Government B. LU0363447680 0,01 0,01 0,01
Fidelity Funds - Sustainable Asia Equity Fund LU0261946445 0,01 0,01 0,01
DWS Deutschland DE0008490962 0,01 0,01 0,01
Cominvest Fondak A DE0008471012 0,01 0,01 0,01
Blackrock European Fund A2 LU0011846440 0,01 0,01 0,01
JSS Sustainable Equity - Global Thematic LU0229773345 0,01 0,09 0,18
DJE-Dividende&Substanz P LU0159550150 0,01 0,01 0,01
Templeton Growth EUR Fund LU0114760746 0,01 0,01 0,02
Fidelity European Growth LU0048578792 0,01 0,01 0,01
AXA IM. Eurobl. Equity A IE0004352823 0,01 0,08 0,16
AXA IM Global Equity B IE0031069051 0,01 0,08 0,16
AB Sustainable Global Thematic Portfolio LU0057025933 0,01 0,01 0,01
Portfolio Vermögensverwalter XFINT000PFV4 0,01 0,08 0,16
DWS Deutschland GLC DE000DWS2S28 0,01 0,01 0,01
Fondak - A 20 - EUR DE000A2AATB40 0,00 0,00 0,00
M&G (Lux) Global Themes Fund Euro A Acc LU1670628491 0,01 0,09 0,18
Amundi Funds US Pioneer Fund - A LU1883872332 0,01 0,01 0,01
AXA IM Global Small Cap Alpha Fund B EUR IE0031069168 0,01 0,13 0,26
AXA WF Framlington Evolving Trends A Cap EUR LU0503938366 0,01 0,13 0,26
AXA Wachstum Spektrum IE00B4LPJ600 0,01 0,01 0,01
Tarife IPP-2 Überschussanteil auf das Fondsguthaben
Fondsname ISIN ab 0 Euro Fondsguthaben

in %
ab 10.000 Euro Fondsguthaben

in %
ab 30.000 Euro Fondsguthaben

in %
--- --- --- --- ---
AXA Defensiv Invest DE0009789438 0,01 0,01 0,01
AXA Wachstum Invest DE0009789446 0,01 0,1 0,2
AXA Chance Invest DE0009789453 0,01 0,19 0,38
Invesco Japanese Equity Value Discovery Fund LU0607515367 0,01 0,01 0,01
Amundi Ethik Plus DE0009792002 0,01 0,01 0,01
AXA Global Inflation Bond LU0266009793 0,01 0,01 0,01
Strategiedepot Index XFINT0F11053 0,01 0,15 0,3
JPM Emerging Markets Equity LU0217576759 0,01 0,01 0,01
Magellan FR0000292278 0,01 0,01 0,01
Carmignac Investissement FR0010148981 0,01 0,01 0,01
Schroder ISF Euro Bond LU0106235533 0,01 0,01 0,01
M&G Global Themes Fund Euro A Acc GB0030932676 0,01 0,05 0,1
JPMorgan EU Government B. LU0363447680 0,01 0,01 0,01
Fidelity Funds - Sustainable Asia Equity Fund LU0261946445 0,01 0,01 0,01
DWS Deutschland DE0008490962 0,01 0,01 0,01
Cominvest Fondak A DE0008471012 0,01 0,01 0,01
Blackrock European Fund A2 LU0011846440 0,01 0,01 0,01
JSS Sustainable Equity - Global Thematic LU0229773345 0,01 0,05 0,1
DJE-Dividende&Substanz P LU0159550150 0,01 0,01 0,01
Inovesta Classic OP DE0005117493 0,00 0,00 0,00
Inovesta Opportunity OP DE0005117519 0,00 0,00 0,00
La Française Systematic Dynamic Allocation R DE0005561658 0,01 0,01 0,01
JPM US Value A (acc) - USD LU0210536511 0,01 0,01 0,01
La Française Systematic Defensive Allocation R DE0005561666 0,01 0,01 0,01
Fidelity EMEA LU0303816705 0,01 0,01 0,01
AXA WF Global Strategic Bonds A hedg LU0746604288 0,01 0,01 0,01
MFS Meridian Funds - European Smaller Companies Fund A1 EUR LU0125944966 0,01 0,01 0,01
BGF World Mining LU0172157280 0,01 0,01 0,01
BGF Euro Markets LU0093502762 0,01 0,01 0,01
MFS Meridian Funds - European Value Fund A1 EUR LU0125951151 0,01 0,01 0,01
JPM Global Natural Resources LU0208853274 0,01 0,01 0,01
Franklin Global Small-Midcap Growth LU0144644332 0,01 0,01 0,01
Templeton Growth EUR Fund LU0114760746 0,01 0,01 0,01
Fidelity European Growth LU0048578792 0,01 0,01 0,01
AXA IM. Eurobl. Equity A IE0004352823 0,01 0,04 0,08
AXA IM Global Equity B IE0031069051 0,01 0,04 0,08
Portfolio Vermögensverwalter XFINT000PFV4 0,01 0,05 0,10
ACATIS Global Value Total Return UI DE000A1JGBX4 0,01 0,01 0,01
DWS Deutschland GLC DE000DWS2S28 0,01 0,01 0,01
Fondak - A 20 - EUR DE000A2AATB40 0,00 0,00 0,00
M&G (Lux) Global Themes Fund Euro A Acc LU1670628491 0,01 0,05 0,10
AXA IM Global Small Cap Alpha Fund B EUR IE0031069168 0,01 0,10 0,20
AXA WF Framlington Evolving Trends A Cap EUR LU0503938366 0,01 0,10 0,20
Tarife CLIP-2 (FLV und FRV) Überschussanteil auf das Fondsguthaben
Fondsname ISIN ab 0 Euro Fondsguthaben

in %
ab 10.000 Euro Fondsguthaben

in %
ab 30.000 Euro Fondsguthaben

in %
--- --- --- --- ---
AXA Defensiv Invest DE0009789438 0,01 0,01 0,01
AXA Wachstum Invest DE0009789446 0,01 0,13 0,26
AXA Chance Invest DE0009789453 0,01 0,23 0,46
Oppenheim Advisor Global DE0005547160 0,00 0,00 0,00
Invesco Japanese Equity Value Discovery Fund LU0607515367 0,01 0,01 0,01
Amundi Ethik Plus DE0009792002 0,01 0,01 0,01
AXA Global Inflation Bond LU0266009793 0,01 0,01 0,01
Strategiedepot Index XFINT0F11053 0,01 0,19 0,38
JPM Emerging Markets Equity LU0217576759 0,01 0,01 0,01
Magellan FR0000292278 0,01 0,01 0,01
Carmignac Investissement FR0010148981 0,01 0,01 0,01
Schroder ISF Euro Bond LU0106235533 0,01 0,01 0,01
M&G Global Themes Fund Euro A Acc GB0030932676 0,01 0,09 0,18
JPMorgan EU Government B. LU0363447680 0,01 0,01 0,01
Fidelity Funds - Sustainable Asia Equity Fund LU0261946445 0,01 0,01 0,01
DWS Deutschland DE0008490962 0,01 0,01 0,01
Cominvest Fondak A DE0008471012 0,01 0,01 0,01
Blackrock European Fund A2 LU0011846440 0,01 0,01 0,01
JSS Sustainable Equity - Global Thematic LU0229773345 0,01 0,09 0,18
DJE-Dividende&Substanz P LU0159550150 0,01 0,01 0,01
JPM US Value A (acc) - USD LU0210536511 0,01 0,01 0,01
Fidelity EMEA LU0303816705 0,01 0,01 0,01
AXA WF Global Strategic Bonds A hedg LU0746604288 0,01 0,01 0,01
MFS Meridian Funds - European Smaller Companies Fund A1 EUR LU0125944966 0,01 0,01 0,01
BGF World Mining LU0172157280 0,01 0,04 0,08
BGF Euro Markets LU0093502762 0,01 0,01 0,01
MFS Meridian Funds - European Value Fund A1 EUR LU0125951151 0,01 0,01 0,01
JPM Global Natural Resources LU0208853274 0,01 0,01 0,01
Franklin Global Small-Midcap Growth LU0144644332 0,01 0,01 0,02
JPM Aggregate Bond Fund LU0430493212 0,01 0,01 0,01
Templeton Growth EUR Fund LU0114760746 0,01 0,01 0,02
Fidelity European Growth LU0048578792 0,01 0,01 0,01
AXA IM. Eurobl. Equity A IE0004352823 0,01 0,08 0,16
AXA IM Global Equity B IE0031069051 0,01 0,08 0,16
Portfolio Vermögensverwalter XFINT000PFV4 0,01 0,08 0,16
DWS Deutschland GLC DE000DWS2S28 0,01 0,01 0,01
Fondak - A 20 - EUR DE000A2AATB40 0,00 0,00 0,00
M&G (Lux) Global Themes Fund Euro A Acc LU1670628491 0,01 0,09 0,18
AXA IM Global Small Cap Alpha Fund B EUR IE0031069168 0,01 0,13 0,26
AXA WF Framlington Evolving Trends A Cap EUR LU0503938366 0,01 0,13 0,26
Direktversicherung ADF2-5, ADF2-7, ADF2-8, ADF2-10, ADF2-12, ADF2-13 Überschussanteil auf das Fondsguthaben
Fondsgebundene Direktversicherung Fondsname ISIN ab 0 Euro Fondsguthaben

in %
--- --- ---
AXA Welt DE0008471376 0,41
AXA Defensiv Invest DE0009789438 0,01
AXA Wachstum Invest DE0009789446 0,52
AXA Chance Invest DE0009789453 0,71
Invesco Japanese Equity Value Discovery Fund LU0607515367 0,01
Amundi Ethik Plus DE0009792002 0,01
AXA Global Inflation Bond LU0266009793 0,01
Strategiedepot Index XFINT0F11053 0,63
JPM Emerging Markets Equity LU0217576759 0,18
Magellan FR0000292278 0,13
Carmignac Investissement FR0010148981 0,13
Schroder ISF Euro Bond LU0106235533 0,01
M&G Global Themes Fund Euro A Acc GB0030932676 0,43
JPMorgan EU Government B. LU0363447680 0,01
Fidelity Funds - Sustainable Asia Equity Fund LU0261946445 0,18
DWS Deutschland DE0008490962 0,01
Cominvest Fondak A DE0008471012 0,22
Blackrock European Fund A2 LU0011846440 0,18
JSS Sustainable Equity - Global Thematic LU0229773345 0,43
DJE-Dividende&Substanz P LU0159550150 0,08
JPM US Value A (acc) - USD LU0210536511 0,18
Fidelity EMEA LU0303816705 0,18
AXA WF Global Strategic Bonds A hedg LU0746604288 0,13
MFS Meridian Funds - European Smaller Companies Fund A1 EUR LU0125944966 0,24
BGF World Mining LU0172157280 0,33
BGF Euro Markets LU0093502762 0,18
MFS Meridian Funds - European Value Fund A1 EUR LU0125951151 0,24
JPM Global Natural Resources LU0208853274 0,18
Franklin Global Small-Midcap Growth LU0144644332 0,28
JPM Aggregate Bond Fund LU0430493212 0,01
JPMorgan America Eq Fund LU0053666078 0,18
Templeton Growth EUR Fund LU0114760746 0,28
Templeton Emerging Market LU0029874905 0,37
AXA Wachstum Spektrum IE00B4LPJ600 0,18
Fidelity European Growth LU0048578792 0,18
JSS Sustainable Multi Asset - Global Opportunities P EUR dist LU0058892943 0,28
AXA IM. Eurobl. Equity A IE0004352823 0,41
AXA IM Global Equity B IE0031069051 0,41
AB Sustainable Global Thematic Portfolio LU0057025933 0,08
Portfolio Vermögensverwalter XFINT000PFV4 0,42
DWS Deutschland GLC DE000DWS2S28 0,01
Fondak - A 20 - EUR DE000A2AATB40 0,00
Amundi Funds US Pioneer Fund - A LU1883872332 0,03
M&G (Lux) Global Themes Fund Euro A Acc LU1670628491 0,43
AXA IM Global Small Cap Alpha Fund B EUR IE0031069168 0,52
AXA WF Framlington Evolving Trends A Cap EUR LU0503938366 0,52

18. Konsortialgeschäft mit MLP

18.1 Konventioneller Kapitaltarif

Anwartschaftlicher konventioneller Rententarif / konventioneller Riestertarif

Maßstab für die laufenden Überschussanteile:

Zinsüberschussanteil: das überschussberechtigte Deckungskapital

Maßstab für die Schlussüberschussanteile:

SÜA1 das überschussberechtigte Deckungskapital

SÜA2 die überschussberechtigte Anwartschaft

SÜA das überschussberechtigte Überschussguthaben

Maßstab für die Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven: kumuliertes normiertes Kundenguthaben

Tarife Zugangsjahr Zinsüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil (SÜA2)

in %
Schlussüberschussanteil 1 (SÜA2)

in %
classic Lebensversicherung 2007 bis 2009 0,25 7
2004 bis 2006 0,00 0,55 -
Rechnungszinssatz 1,75 % 2003 0,15 - 0,55
Rechnungszinssatz 3,25 % 2003 0,00 - 0,00
classic Rentenversicherung 2007 bis 2009 0,25 4
2004 bis 2006 0,00 0,23 -
Rechnungszinssatz 1,75 % 2003 0,15 - 0,55
Rechnungszinssatz 3,25 % 2003 0,00 - 0,00
staatlich geförderte classic Rentenversicherung 2007 bis 2009 0,00 4
2005/2006 0,00 0,55 -
2004 0,00 1,10 -
2003 0,00 - 0,00
Tarife Schlussüberschussanteil 2 (SÜA2)

in %
Sockel- beteiligung

in %
classic Lebensversicherung 3
- 3
Rechnungszinssatz 1,75 % 2,45 3
Rechnungszinssatz 3,25 % 3,25 3
classic Rentenversicherung 3
- 3
Rechnungszinssatz 1,75 % 2,45 3
Rechnungszinssatz 3,25 % 3,25 3
staatlich geförderte classic Rentenversicherung 3
- 3
- 3
3,25 3

18.2 Anwartschaftliche Fondsgebundene Rentenversicherungen (Hybridrenten)

Maßstab für die laufenden Überschussanteile:

Zinsüberschussanteil: das überschussberechtigte Deckungskapital

Maßstab für die Schlussüberschussanteile:

SÜA1 das überschussberechtigte Deckungskapital

SÜA2 die überschussberechtigte Anwartschaft

Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven: ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten garantierten Versichertenguthaben der letzten 10 Bewertungsstichtage.

Anwartschaftliche Tarife Zugangsjahr Zinsüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil 1 (SÜA1)

in %
Schlussüberschussanteil 2 (SÜA2)

in %
Sockel- beteiligung

in %
balanced topinvest Rentenversicherung 2007 bis 2009 0,00 0,35 2,60 3
2006 0,00 0,00 2,75 3
balanced titan Rentenversicherung 2007 bis 2009 0,00 0,35 2,60 3
2006 0,00 0,00 2,75 3
staatlich geförderte balanced invest Rentenversicherung 2007 bis 2009 0,00 0,35 2,60 3
2005 bis 2006 0,00 - - 3
2004 0,00 - - 3
2003 0,00 - - 3

18.3 Laufende Rentenversicherungen

Laufende Renten Zinsüberschussanteil

in %
Tarife ab dem Zugangsjahr 2007 classic und balanced 0,35
Tarife ab dem Zugangsjahr 2007 staatl. geförderte Rentenversicherung 0,20
Tarife aus den Zugangsjahren 2004 bis 2006 0,00
Tarife aus dem Zugangsjahr 2003 mit Rechnungszinssatz 3,25 % 0,00
Tarife aus dem Zugangsjahr 2003 mit Rechnungszinssatz 1,75% 0,70

Im Rentenbezug erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch einen zusätzlichen Überschussanteil in Höhe von 0%-Punkten. Dieser Überschussanteil wird unabhängig davon gewährt, ob noch zusätzliches Deckungskapital benötigt wird.

18.4 Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen

18.4.1 Anwartschaftliche Tarife

Maßstab für die laufenden Überschussanteile:

Risikoüberschussanteil: Ratenbeitrag

Tarife Berufsgruppe Risikoüberschussanteil

in %
Zugangsjahre vor 2003 Akademiker 33
Nicht-Akademiker 25
Zugangsjahre 2003 - 2004 A 35
B-E 30
Zugangsjahre ab 2005 A 33
B-E 30

18.4.2 Laufende Berufsunfähigkeits(zusatz)renten

Maßstab für die Erhöhungsrente (Zusatzrente): die erreichte Gesamtrente

Maßstab für den Zinsüberschussanteil: das überschussberechtigte Deckungskapital

Fällige Renten (ggf. einschl. Beitragsbefreiung) erhalten eine Erhöhungsrente

in %
BUZ zu Haupttarifen ab dem Zugangsjahren 2007 0,35
BUZ zu Haupttarifen aus den Zugangsjahren 2004 bis 2006 0,00
BUZ zu Haupttarifen aus dem Zugangsjahr 2003 und früher 0,00
Selbständige Berufsunfähigkeitsrente ab dem Zugangsjahren 2007 0,35
Selbständige Berufsunfähigkeitsrente aus den Zugangsjahren 2004 bis 2006 0,00
Selbständige Berufsunfähigkeitsrente aus dem Zugangsjahr 2003 und früher 0,00

18.5 Überschussanteilsatz für die verzinsliche Ansammlung

Maßstab für den Ansammlungsüberschussanteil: Überschussguthaben

Maßstab für die Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven: kumuliertes normiertes Kundenguthaben

Überschussguthaben erhalten einen Ansammlungsüberschussanteil, so daß sich das Guthaben insgesamt wie folgt verzinst:

Tarife Zugangsjahr Ansammlungs- überschuss

in %
Sockelbeteili- gung

in %
classic Lebens- und Rentenversicherung 2007 bis 2009 2,50 3
2005 bis 2006 2,75 3
2004 2,75 3
Rechnungszinsatz 3,25% 2003 3,25 3
Rechnungszinsatz 1,75% 2003 1,90 3
staatlich geförderte classic Rentenversicherung 2007 bis 2009 2,25 3
2005 bis 2006 2,75 3
2004 2,75 3
2003 3,25 3
Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung / ab 2007 2,50 3
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung 2004 bis 2006 2,75 3
2003 3,25 3
vor 2003 4,00 3

Überschussbeteiligung für Versicherungsnehmer (Teil II)

Verträge der DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG mit Tarifbezeichnung beginnend mit „DBV“

Die Überschussbeteiligung für das Kalenderjahr 2024 nehmen wir nach den Grundsätzen vor, die § 81c VAG (alte Fassung) entsprechen und deren Einhaltung die Aufsichtsbehörde überwacht.

Die Bemessungsgröße für den Grund-Überschussanteil ist im Allgemeinen die Versicherungssumme oder der Risikobeitrag, für den Schluss-Überschussanteil das erreichte Ansammlungsguthaben bzw. das erreichte Bonus-Deckungskapital.

In Abstimmung mit unserem Verantwortlichen Aktuar werden für das allgemeine Geschäft die nachfolgend aufgeführten Sätze für die Überschussbeteiligung festgelegt

Der Versicherungsbestand entstand durch Zusammenführung mehrerer Versicherungsbestände.

Zur Kennzeichnung einzelner Teilbestände ist den jeweiligen Tarif- und Produktbezeichnungen ein Präfix vorangestellt.

Für Versicherungen der

ehemaligen Deutschen Beamten Lebensversicherung: Präfix "A" bzw. "DBVDB"
(Tarifgenerationen vor 2000)
der ehemaligen DBV-Winterthur Lebensversicherung und der DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG: Präfix "D" bzw. "DBVDB"
(Tarifgeneration ab 2000)

Beteiligung an Bewertungsreserven

Entsprechend § 153 Abs. 3 des Versicherungsvertragsgesetzes werden (Überschuss)berechtigte Verträge bei Vertragsbeendigung bzw. bei Wechsel in den Rentenbezug an den dann vorhandenen Bewertungsreserven der Kapitalanlagen nach einem verursachungsorientierten Verfahren beteiligt. Bei festverzinslichen Wertpapieren ist seit Inkrafttreten des Lebensversicherungsreformgesetztes (LVRG) im August 2014 nur noch an den Bewertungsreserven zu beteiligen, die den sogenannten Sicherungsbedarf für Zinsgarantien übersteigen. Unter dem Begriff Bewertungsreserve ist nachfolgend immer der so modifizierte Wert zu verstehen.

Beteiligt werden im Wesentlichen kapitalbildende Versicherungen und konventionelle Rentenversicherungen. Ebenfalls erfasst werden Überschussguthaben von Verträgen mit Überschusssystem „Verzinsliche Ansammlung“, auch wenn der Versicherungsvertrag oder Vertragsteil selbst nicht diesen beteiligten Versicherungen zuzuordnen ist.

Maßzahl für die Zuordnung der verteilungsfähigen Bewertungsreserven ist ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten (garantierten) Versichertenguthaben der letzten 10 Bewertungsstichtage. Ist ein Vertrag anspruchsberechtigt, so erhält er bei Vertragsbeendigung bzw. bei Wechsel in den Rentenbezug den gesetzlich vorgesehenen Anteil (50 %) an den Bewertungsreserven. Dabei werden die Bewertungsreserven zugrunde gelegt, die zum 1. Börsentag des Vormonats vorhanden waren. Um die Auswirkungen von plötzlichen und kurzfristigen Schwankungen auf dem Kapitalmarkt abzufedern, deklarieren wir jährlich eine Sockelbeteiligung, die unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Bewertungsreserven bei Vertragsbeendigung bzw. bei Wechsel in den Rentenbezug gezahlt wird. Ist der errechnete Beteiligungsbetrag höher als der Sockelbetrag wird der höhere Betrag ausgezahlt.

Überschussberechtigte (Todesfall-) Risiko- und anwartschaftliche Berufsunfähigkeits- (Zusatz-) Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der beitragsfreien Phase werden ebenfalls an den Bewertungsreserven beteiligt. Die Auszahlung richtet sich nach einer mit einem vereinfachten Verfahren errechneten Maßzahl und dem gesetzlich vorgesehenen Anteil an tatsächlich vorhandenen Bewertungsreserven zum 1. Börsentag nach dem 30. September des Vorjahres und erfolgt bei Vertragsbeendigung bzw. bei Wechsel in den Rentenbezug eine Form einer Schlusszahlung. Eine Sockelbeteiligung gibt es hierbei nicht.

Für überschussberechtigte Altersrenten im Leistungsbezug erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch einen zusätzlich laufenden Überschussanteil, der sich an den am Stichtag 30. September des Vorjahres (mit Wertstellung zum ersten Börsentag, der auf den Stichtag folgt) tatsächlich vorhandenen Bewertungsreserven bemisst, den gesetzlichen Anteil (50%) berücksichtigt und sich auf das Deckungskapital bezieht. Eine Sockelbeteiligung gibt es hierbei nicht.

Das Verfahren der Beteiligung an den vorhandenen Bewertungsreserven für den Altbestand im Sinne des § 336 VAG erfolgt gemäß eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht anerkannten Verfahrens. Verträge, die diesem Altbestand nicht angehören, werden nach dem gleichen Verfahren an den vorhandenen Bewertungsreserven beteiligt.

A. Kapitalversicherungen

(einschl. Gruppen- und Sammelversicherungen nach rabattierten Einzeltarifen)

Die Überschussbeteiligung erfolgt über die Zuteilung von Grund-/Risiko-, Zins- und Schluss-Überschussanteil sowie einer Nachdividende. Abhängig von den in den einzelnen Produkt-/Tarifgenerationen gültigen Regelungen sind die Bemessungsgrößen für die einzelnen Überschusskomponenten:

(Die in den einzelnen Produkt-/Tarifgenerationen gültigen Verfahren sind hinter den Deklarationssätzen der einzelnen Komponenten der Überschussbeteiligung abgetrennt mit Schrägstrichen (/x/) ausgewiesen)

Grund-/Risiko-Überschussanteil der überschussberechtigte Risikobeitrag (Verfahren 1)
die überschussberechtigte Versicherungssumme (Verfahren 2)
Zins-Überschussanteil das überschussberechtigte Deckungskapital
Schluss-Überschussanteil das überschussberechtigte Ansammlungsguthaben bzw. Bonus-Deckungs-
kapital (Verfahren 1)
das akkumulierte überschussberechtigte Versicherungsnehmer-Guthaben (Verfahren 3)
Nachdividende das beim Ausscheiden erreichte Deckungskapital
Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven Ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten Versichertenguthaben der letzten 10 Bewertungsstichtage
Ziffer A.1 Produkt-/Tarifgruppe Grund-/Risikoüberschussanteil

in %
Zinsüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil

in %
DBVDBGK-200401, 0 /1/ 0 0,5 /1/
D 2004
DBVFUGK-200401, 0 /1/ 0 -
N 2004
DBVWLGK-200001, 0 /1/ 0 0,5 /1/
DBVDBGK-200001,
D 2000
D 2000 F
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3
Ziffer A.1 Produkt-/Tarifgruppe Nachdividende

in %
Schlussüberschussfälligkeit
DBVDBGK-200401, ST N6_17 B
D 2004
DBVFUGK-200401, ST N5_15
N 2004
DBVWLGK-200001, ST N3_15 B
DBVDBGK-200001,
D 2000
D 2000 F
alle Tarife

Nachdividendenstaffeln (Nachdividende in %):

Staffel N3_15:

0,005 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 0,10 %

Staffel N6_17:

0,01 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 0,2 %

Staffel N7_14:

0,0417 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 0,50 %

Ziffer A.2 Produkt-/Tarifgruppe Grund-/Risikoüberschussanteil

in %
Zinsüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil in ‰
DBVDBGK-199501, 0 /2/ 0 0,01 /3/
A 1995, A 1995 F
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3
Ziffer A.2 Produkt-/Tarifgruppe Schlussüberschussfälligkeit Anmerkung
DBVDBGK-199501, C
A 1995, A 1995 F
alle Tarife

Grund-Überschussanteile erhalten nur beitragspflichtige Versicherungen (abweichend alle Versicherungen im Teilbestand D /DBVVB [ab Tarifgeneration 2000] laufend ab Beginn der Versicherung in Teilbeträgen entsprechend den für das Versicherungsjahr entrichteten Beitragsraten.

Zins-Überschussanteile erhalten alle Versicherungen zum Schluss des im laufenden Kalenderjahr endenden Versicherungsjahres.

Schluss-Überschussanteile werden bei Ablauf der Versicherung fällig. Für die Bewertung beitragsfreier Versicherungsphasen und die Beendigung wegen Eintritt des Versicherungsfalles oder Rückkauf gelten folgende Regelungen:

B Beitragsfreie Versicherungsperioden werden bei der Gewichtung der Bemessungssumme hälftig berücksichtigt. Endet die Versicherung vor Ablauf der vereinbarten Dauer, erfolgt eine zeitanteilige Auszahlung, wenn mindestens ein Drittel oder 10 Jahre der vereinbarten Dauer vergangen sind.

C Einmalbeitragsversicherungen werden bei der Ermittlung der Bemessungssumme mit 30 % gewichtet, beitragsfreie Versicherungen mit 88 %. Die Gewichtung vermindert sich für jedes beitragsfreie Jahr um 4 %, beträgt jedoch mindestens 30 %. Bei Tod und Abruf während der Vertragsdauer oder bei Kündigung nach mindestens der Hälfte der Vertragsdauer erfolgt eine zeitanteilige Auszahlung.

Nachdividende erhalten Versicherungen, die im laufenden Kalenderjahr ablaufen oder in Zeiträumen enden, in denen kein Stornoabzug mehr einbehalten wird. Im Teilbestand D / DBVDB ab Tarifgeneration 2000 wird die Nachdividende nach den Modalitäten für den Schluss-Überschuss gewichtet.

B. Rentenversicherungen

(Einzel- und Gruppen-/Kollektivversicherungen)

Versicherungen der ehemaligen Tarifgruppe A 1951 und alle Rentenversicherungen im Leistungsbezug der Tarifgruppen A 1994 und älter sind in der Tarifgruppe A 1994 zusammengefasst.

B.1 Anwartschaftliche Rentenversicherungen und Hinterbliebenenrenten-ZV

Die Überschussbeteiligung erfolgt über die Zuteilung von Zins- und Schlussüberschussanteil sowie einer Nachdividende. Abhängig von den in den einzelnen Produkt-/Tarifgenerationen gültigen Regelungen sind die Bemessungsgrößen für die einzelnen Überschusskomponenten:

(Die in den einzelnen Produkt-/Tarifgenerationen gültigen Verfahren sind hinter den Deklarationssätzen der einzelnen Komponenten der Überschussbeteiligung abgetrennt mit Schrägstrichen (/x/) ausgewiesen)

Zinsüberschussanteile werden zum Schluss des im laufenden Kalenderjahr endenden Versicherungsjahres gewährt.

Zinsüberschussanteil das überschussberechtigte Deckungskapital
Schlussüberschussanteil das überschussberechtigte Ansammlungsguthaben bzw. Bonus-Deckungskapital (Verfahren 1)
das akkumulierte überschussberechtigte Versicherungsnehmer-Guthaben (Verfahren 2)
p1(SÜA)-Prozent der über die abgelaufene Vertragslaufzeit aufgezinsten Versicherungsnehmerguthaben. Dieser Satz wird jährlich deklariert. Die Verzinsung ergibt sich aus der Gesamtverzinsung erhöht um diesen Prozentsatz. Bei Ablauf wird der deklarierte Anteil p2(SÜA) auf diese Bemessungsgröße ausgezahlt. (Verfahren 4)
Nachdividende beim Ausscheiden vor Ende der Aufschubzeit das erreichte Deckungskapital
Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven Ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten Versichertenguthaben der letzten 10 Bewertungsstichtage.

Die Sätze laufender Überschussanteile betragen im Einzelnen:

Ziffer B 1.0 ZinsÜberschussanteil Schlussüberschussanteil Fälligkeit
Anwartschaftliche Produkt-/Tarifgruppe MR3, MR3+, MR2, MR9, MR3E, MR2E, MR9E in % p1 (SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße

in %
p2(SÜA) auf die Bemessungsgröße bei Auszahlung

in %
--- --- --- --- --- --- ---
DBVDBG1-2-201702, DBVDBG3-2-201702,
DBVDBHZI_2_201702, DBVDBHZK_2_201702
D 2017
1,70 1,00 /4/ 100 /4/ E
DBVDBG1-2-201502, DBVDBG3-2-201502,
DBVDBHZI_2_201502,
D 2015
1,35 1,00 /4/ 100 /4/ E
DBVDBG1-2-201302, DBVDBG3-2-201302,
DBVDBHZI_2_201302,
D 2013
0,85 1,00 /4/ 100 /4/ E
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) Produktgruppe : p1(SÜA): regulär beitragsfreie: 0,45 %; für vorzeitig beitragsfreie Vers: 0,00 %

Ziffer B 1.1 ZinsÜberschussanteil Schlussüberschussanteil Fälligkeit
Anwartschaftliche Produkt-/Tarifgruppe in % p1 (SÜA) für die Fortschreibung der Bemessungsgröße1)

in %
p2(SÜA) auf die Bemessungsgröße bei Auszahlung

in %
--- --- --- --- --- --- ---
DBVDBG1-201202, DBVDBG3-201202, DBVDBHZI_201202,
D 2012
0,85 0,92 /4/ 100 /4/ E
DBVDBG1-201002, DBVDBG2-201002,
DBVDBG3-201002, DBVDBHZI_201002
D 2010
gegen laufende Beitragszahlung 0,35 0,85 /4/ 90 /4/ E
gegen Einmalbeitrag 0,15 0,38 /4/ 56 /4/ E
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

1) p1(SÜA): D 2012: regulär beitragsfreie: 0,41 %; D 2010: regulär beitragsfreie: 0,38 %; für vorzeitig beitragsfreie Vers: 0,00 %

Ziffer B 1.2 Anwartschaftliche Produkt-/Tarifgruppe Zinsüberschussanteil

in %
Schlussüberschussanteil

in %
Nachdividende

in %
Schlussüberschussfälligkeit
DBVDBG1-200802,DBVDBG3-200802, 0,35 14,5 /1/ ST N4_15 A
DBVDBHZI_200802,
D 2008 1)
DBVDBG1-200702,DBVDBG3-200702, 0,35 14,5 /1/ ST N4_15 B
DBVDBHZK_200702
D 20071)
DBVDBG1-200502, DBVDBG3-200502, 0 0,7 /1/ ST N7_17 B
DBVDBHZK_200502D 2005
DBVDBG1-200401, 0 0,6 /1/ ST N9_17 B
D 2004
DBVDBG1-200001, DBVDBG3-200001, 0 0,5 /1/ ST N3_15 B
DBVDBHZI_200001
D 2000
DBVDBG1-199601, 0 0,001 /2/ - C
A 1995
alle Tarife Sockelbeteiligung in %: 3

Statt einer Leistungssteigerung wird die laufende Zins-Überschussbeteiligung bei anwartschaftlichen Versicherungen aller Produkt-/ Tarifgruppen vor D 2005 / Tarifgenerationen vor 2005 die aus der Deklaration resultierenden Werte einer gesonderten Rückstellung zugeführt. Diese Rückstellung dient der Finanzierung der erhöhten Leistungsdauer im Rentenbezug. Bei Abgang in der Aufschubzeit oder Kapitalwahl erhöht sie die Leistung aus der Überschussbeteiligung entsprechend.

Nachdividendenstaffeln (Nachdividende in %):

Staffel N3_15:

0,005 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 0,10 %

Staffel N4_15:

0,3 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 6,00 %

Staffel N7_17:

0,00875 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 0,175 %

Staffel N9_17:

0,01 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 0,20 %

Zinsüberschussanteile werden zum Schluss des im laufenden Kalenderjahr endenden Versicherungsjahres, für Rentenversicherungen nach dem Altersvermögensgesetz monatlich zeitanteilig gewährt. Sie werden in der Aufschubzeit verzinslich angesammelt und ab Rentenbeginn zur Erhöhung der Rente verwendet, sofern keine andere Verwendungsform vereinbart ist.

Schlussüberschussanteile werden bei Ablauf der Anwartschaftszeit der Versicherung fällig. Für die Bewertung beitragsfreier Versicherungsphasen und die Beendigung wegen Eintritt des Versicherungsfalles oder Rückkauf gelten folgende Regelungen:

A Beitragsfreie Versicherungsperioden werden bei der Gewichtung der Bemessungssumme hälftig berücksichtigt. Endet die Versicherung vor Ablauf der vereinbarten Dauer, erfolgt eine zeitanteilige Auszahlung, wenn die versicherte Person das 58. Lebensjahr vollendet hat und die Zeit bis zum Ablauf höchstens noch 10 Jahre beträgt.

B Beitragsfreie Versicherungsperioden werden bei der Gewichtung der Bemessungssumme hälftig berücksichtigt. Endet die Versicherung vor Ablauf der vereinbarten Dauer, erfolgt eine zeitanteilige Auszahlung, wenn mindestens ein Drittel oder 10 Jahre der vereinbarten Dauer vergangen sind.

C Beitragsfreie Versicherungen werden bei der Ermittlung der Bemessungssumme mit 88 % gewichtet. Die Gewichtung vermindert sich für jedes beitragsfreie Jahr um 4 %, beträgt jedoch mindestens 30 %. Bei Tod und Abruf während der Vertragsdauer oder bei Kündigung nach mindestens der Hälfte der Vertragsdauer erfolgt eine zeitanteilige Auszahlung.

E Endet die Versicherung vor Ablauf der vereinbarten Dauer, erfolgt eine zeitanteilige Auszahlung, wenn die versicherte Person das 58. Lebensjahr vollendet hat und die Zeit bis zum Ablauf höchstens noch 10 Jahre beträgt.

Nachdividende erhalten Versicherungen mit Ausnahme der Produktgruppen D 2010, D 2012, D 2013, D 2015 und D 2017 / DBVDB(mit Kennung 2010, 2012, 2013, 2015 oder 2017)), die vor Ablauf der Anwartschaftszeit aus dem Bestand ausscheiden und für die kein Stornoabschlag einbehalten wird. In den Produktgruppen D 2005 und jünger / DBVDB (Tarifgenerationen ab 2005) sowie bei Verträgen, aus den Produktgruppen D2004, D2000 und A1995, bei denen der Nachreservierungsbedarf bereits vollständig ausfinanziert ist, wird die Nachdividende auch beim Wechsel in den Leistungsbezug fällig. Die Nachdividende ist nach den Modalitäten für den Schluss-Überschuss gewichtet.

B.2 Laufende Rentenversicherungen und Pflegerentenversicherungen

Im Rentenbezug erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch einen zusätzlichen Überschussanteil in Höhe von 0%. Dieser Überschussanteil wird unabhängig davon gewährt, ob noch zusätzliches Deckungskapital zur Finanzierung der erhöhten Leistungsdauer nach aktuellen Sterbetafeln benötigt wird.

Der laufende Überschussanteil einschliesslich des zusätzlichen Überschussanteils wird verwendet

zur Steigerung der garantierten Rente im Überschusssystem mit jährlicher Steigerung (W10)
zur Zahlung einer Zusatzrente nach versicherungsmathematischen Grundlagen
ohne zukünftige Steigerungen im Überschusssystem flexible Gewinnrente (W11)
mit zukünftigen Steigerungen im Überschusssystem (W12)
als Zuführung zum Ansammlungsguthaben im Überschusssystem verzinsliche Ansammlung (W3)
als Auszahlungsbetrag im Überschusssystem Barauszahlung (W13).

Solange der Nachreservierungsbedarf noch nicht vollständig ausfinanziert ist, werden alle laufenden Überschüsse (außer dem zusätzlichen Überschussanteil) zur Gegenfinanzierung der Nachreservierung herangezogen.

Die Zinsüberschüsse werden nur dann im Rahmen der Überschusssysteme verwendet, wenn der Nachreservierungsbedarf ausfinanziert ist.

Ziffer B 2.0 Zinsüberschussanteil in % des überschussberechtigten Deckungskapitals im Überschusssystem W12: Steigerungssatz

in %
Produkt-/Tarifgruppe DBVDB mit Kennung 2017, D 2017 DBVDB mit Kennung 2015, D 2015 DBVDB mit Kennung 2013, D 2013 DBVDB mit Kennung 2017, D 2017 DBVDB mit Kennung 2015, D 2015 DBVDB mit Kennung 2013, D 2013
--- --- --- --- --- --- ---
Tarifklasse
K1000 1,95 1,60 1,10 0,95 0,60 0,10
K1001 2,00 1,65 1,15 1,00 0,65 0,15
TK 1 (K1002) 2,00 1,65 1,15 1,00 0,65 0,15
K1003 (in Schicht 2) 2,00 1,65 1,15 1,00 0,65 0,15
K1003 (in Schicht 3) 2,05 1,70 1,20 1,05 0,70 0,20
K1004 2,05 1,70 1,20 1,05 0,70 0,20
K1005 2,05 1,70 1,20 1,05 0,70 0,20
K1006 2,05 1,70 1,20 1,05 0,70 0,20
K1007 2,05 1,70 1,20 1,05 0,70 0,20
K1008 2,05 1,70 1,20 1,05 0,70 0,20
TK 3 (K1009) in Schicht 2 2,00 1,65 1,15 1,00 0,65 0,15
TK 3 (K1009) in Schicht 3 2,05 1,70 1,20 1,05 0,70 0,20
K1010 2,00 1,65 1,15 1,00 0,65 0,15
TK 2 (A1011) 2,05 1,70 1,20 1,05 0,70 0,20
C1013 1,95 1,60 1,10 0,95 0,60 0,10
D1014 1,95 1,60 1,10 0,95 0,60 0,10
Ziffer B 2.1.1 Zinsüberschussanteil in % des überschussberechtigten Deckungskapitals im Überschusssystem W12: Steigerungssatz
Produkt-/Tarifgruppe in %
--- --- ---
DBVDB mit Kennung 2012, D 2012 1,10 0,10
DBVDB mit Kennung 2010, D 2010 0,60 0,10
DBVDB mit Kennung 2008, D 2008 0,60 0,10
DBVDB mit Kennung 2007, D 2007 0,60 0,10
DBVDB mit Kennung 2005, D 2005 0,10 0
DBVDB mit Kennung 2004, D 2004 0,10 0
DBVDB mit Kennung 2000, D 2000 0 0
DBVDB mit Kennung -199601, 0 0
A1995

Laufende Rentenversicherungen, die kein weiteres zusätzliches Deckungskapital zur Finanzierung der erhöhten Leistungsdauer nach aktuellen Sterbetafeln benötigen, in Abhängigkeit ihrer ursprünglichen Tarifgeneration:

Ziffer D 2.2 Produkt-/Tarifgruppe Zinsüberschussanteil in % des überschussberechtigten Deckungskapitals

in %
im Überschusssystem W12: Steigerungsatz

in % in %
D 2005/2004, DBVDB mit -200507 0,10 0
D 2005/2000, DBVDB mit -200508 0 0

II. Zusatzversicherungen

A. Berufs -Zusatzversicherungen (BUZ)

A.1 Während der Anwartschaft der Berufs -Zusatzversicherungen

Anwartschaftliche Berufs- / Dienst- / Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der beitragsfreien Phase werden in Form einer Schlusszahlung in Höhe von 0 % der auf Seite 214 beschriebenen Maßzahl an den Bewertungsreserven beteiligt (für das Konsortialgeschäft gelten hiervon abweichende Verfahren).

Bemessungsgröße für die laufende bzw. einmalige Überschussbeteiligung:

Grund-/Risikoüberschussanteil
Überschusssystem Bonussystem Leistungsfallbonus in % der versicherten Rente
Überschusssystem Beitragsverrechnung Reduktion des Beitrages um ...%
Überschusssystem Verzinsliche Ansammlung Beitragspflichtige Versicherungen in % Ratenbeitrag
Beitragsfreie Versicherungen in % Risikobeitrag
Überschusssystem (alternativ wählbar)
Produkt-/Tarifgruppe Berufsgruppe Leistungsfallbonus Beitragsverrechnung Verzinsliche Ansammlung
--- --- --- --- --- ---
DBVDBBB-2-201501, BUZ/DUZ 3 / D3 69,50 32,50 32,50
D 2015

1) Beitragsfreie Versicherungen erhalten laufende Überschussanteile in Höhe der beitragspflichtigen Versicherungen; diese werden verzinslich angesammelt oder bei anwartschaftlichen Einmalbeitragsversicherungen als Leistungsfallbonus verwendet.

Überschusssystem (alternativ wählbar)
Produkt-/Tarifgruppe Leistungsfallbonus Beitragsverrechnung Verzinsliche Ansammlung Anmerkungen
--- --- --- --- ---
DBVDBBB-200401, - 30,00 30,00 1)
D 2004

1) Beitragsfreie Versicherungen erhalten laufende Überschussanteile in Höhe der beitragspflichtigen Versicherungen; diese werden verzinslich angesammelt.

A.2 Laufende Berufs-Zusatzversicherungen (BUZ)

Bemessungsgröße für die Erhöhungsrente (Zusatzrente): die erreichte Gesamtrente

Bemessungsgröße für den Zinsüberschussanteil: das überschussberechtigte Deckungskapital

Erhöhungsrente während der Rentenlaufzeit:
- bei den Tarifen im Teilbestand D 2015 / DBVDB mit Kennung 2015 mit Rechnungszinssatz 1,25 % 1,35 %
- bei den Tarifen im Teilbestand D 2004 / DBVDB mit Kennung 2004 mit Rechnungszinssatz 2,75 %

III. Verzinsliche Ansammlung der Überschussanteile

Hinweis: Die Produkt-/Tarifgruppe der Zusatzversicherung entspricht der Produkt-/Tarifgruppe der Hauptversicherung

Alle Versicherungen, für die kein Zins-Überschussanteilsatz deklariert ist oder deren Bemessungsgröße für den Zins-Überschuss sich am Deckungskapital orientiert, erhalten einen laufenden Ansammlungs-Überschussanteil, so dass sich das Ansammlungsguthaben insgesamt mit 2,6% verzinst. Dies gilt auch für Renten-Tarife gegen laufenden Einmalbeitrag. Abweichend hiervon werden Ansammlungsguthaben für konventionelle Rentenversicherung und Kapitalversicherungen gegen Einmalbeitrag der Produktgruppe

D 2010 mit insgesamt 2,40 % verzinst.

IV. Direktgutschrift

Hinweis: Die Produkt-/Tarifgruppe der Zusatzversicherung entspricht der Produkt-/Tarifgruppe der Hauptversicherung.

Anwartschaftliche Rentenversicherungen der Tarifgruppen vor D 2005 erhalten im Rahmen der Zinsüberschussanteile eine Direktgutschrift von 2,6% des der Tarifgeneration zugeordneten Versicherungsnehmer-Guthabens abzüglich des hierauf entfallenden Rechnungszinses, jedoch nicht mehr als die deklarierten Zins-Überschussanteile, die bei Versicherungen aller Produkt-/Tarifgruppen vor D 2005 einer gesonderten Rückstellung zur Finanzierung der erhöhten Leistungsdauer im Rentenbezug zugeführt wird; bei Abgang in der Aufschubzeit erhöht sie die Leistung aus der Überschussbeteiligung entsprechend.

Sonstige Angaben

Angaben gemäß § 251 HGB (Haftungsverhältnisse)

Im Rahmen des AXA Vorsorgeplans wurden Mittel beim AXA Mitarbeiter Treuhand e.V. zur Insolvenzsicherung hinterlegt. Zudem erfolgt eine Verpfändung der Erstattungsansprüche aus der Entgeltumwandlung an den Versorgungsberechtigten. Insgesamt beläuft sich die Summe auf 42,8 Mio. Euro (2022: 46,4 Mio. Euro).

Angaben gemäß § 285 Nr. 3 und 3a HGB

Einzahlungsverpflichtungen aus indirekten Anlagen bestehen in Höhe von 1.913,1 Mio. Euro (davon an verbundene Unternehmen 598,0 Mio. Euro). Diese Verpflichtungen verteilen sich in erster Linie auf die Anlagestrategien Private Equity (994,9 Mio. Euro), Immobilien (194,6 Mio. Euro) und Infrastruktur (344,2 Mio. Euro). Das den Managern zugesagte Kapital wird über einen Zeitraum von mehreren Jahren investiert. Die ausgewiesenen Verpflichtungen stellen das maximale Volumen der noch offenen, nicht investierten Zusagen dar. Die Chancen und Risiken der Verpflichtungen ergeben sich aus dem zukünftigen Ergebnis der jeweiligen Anlagestrategie.

Auszahlungsverpflichtungen aus Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen bestehen in Höhe von 5,4 Mio. Euro. Die Verpflichtungen resultieren aus noch nicht fälligen Hypothekendarlehen sowie unwiderruflichen Darlehenszusagen.

Die AXA Lebensversicherung AG ist gemäß § 221 VAG Mitglied des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer. Diese Sicherungseinrichtung schützt Versicherte vor den Folgen der Insolvenz eines Lebensversicherers. Hieraus ergibt sich vor allem die Chance von den Kunden als sicherer Partner für ihre Risiko- und Altersvorsorge gesehen zu werden. Es besteht das Risiko im Rahmen dieses Kollektives der deutschen Lebensversicherer in Höhe der im folgenden genannten Beträge in Anspruch genommen zu werden:

Der Sicherungsfonds erhebt auf Grundlage der Sicherungsfonds-Finanzierungs-Verordnung (Leben) jährliche Beiträge von maximal 0,2 Promille der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen, bis ein Sicherungsvermögen von 1 Promille Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen aufgebaut ist. Hieraus ergeben sich für die die AXA Lebensversicherung AG keine zukünftigen Verpflichtungen mehr (2022: 0 Mio. Euro).

Der Sicherungsfonds kann darüber hinaus Sonderbeiträge in Höhe von weiteren 1 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen erheben; dies entspricht einer Verpflichtung von 26,2 Mio. Euro (2022: 42,1 Mio. Euro).

Zusätzlich hat sich die AXA Lebensversicherung AG verpflichtet, dem Sicherungsfonds oder alternativ der Protektor Lebensversicherungs-AG finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern die Mittel des Sicherungsfonds bei einem Sanierungsfall nicht ausreichen. Die Verpflichtung beträgt 1% der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen unter Anrechnung der zu diesem Zeitpunkt bereits an den Sicherungsfonds geleisteten Beiträge. Unter Einschluss der oben genannten Einzahlungsverpflichtungen aus den Beitragszahlungen an den Sicherungsfonds beträgt die Gesamtverpflichtung zum Bilanzstichtag 236,1 Mio. Euro (2022: 379,6 Mio. Euro).

Angaben gemäß § 285 Nr. 7 HGB - Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten (ohne Praktikanten, Auszubildende und Stipendiaten) im Geschäftsjahr 2023

davon männlich weiblich
Angestellte im Außendienst - - -
Angestellte im Innendienst 9 8 1
Insgesamt 9 8 1

Angaben gemäß § 285 Nr. 9 HGB (Bezüge von Vorstand und Aufsichtsrat)

Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen 1.271 Tsd. Euro, die des Aufsichtsrates 37 Tsd. Euro.

Die Gesamtbezüge früherer Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen beliefen sich auf 2.019 Tsd. Euro (2022: 1.954 Tsd. Euro). Für diesen Personenkreis sind zum 31. Dezember 2023 Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen in Höhe von 24.042 Tsd. Euro (2022: 23.184 Tsd. Euro) passiviert worden. Zudem besteht in Bezug auf diese Rückstellungen ein noch nicht ausgewiesener Zuführungsbetrag in Höhe von 140 Tsd. Euro (2022: 279 Tsd. Euro), welcher bis spätestens zum 31.Dezember 2024 zu mindestens einem Fünfzehntel des zum 1.Januar 2010 ermittelten BilMoG-Fehlbetrags pro Jahr zugeführt wird.

Am Jahresende bestanden keine Darlehen gegenüber Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsratsmitgliedern.

Angaben gemäß § 285 Nr. 17 HGB (Abschlussprüferhonorare)

in Tsd. Euro 2023
Abschlussprüferleistungen 677
Andere Bestätigungsleistungen 132
Summe 809

Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen beinhalten die gesetzliche Jahresabschlussprüfung sowie die Prüfung der Solvabilitätsübersicht. Bei den Honoraren für andere Bestätigungsleistungen handelt es sich um gesetzlich vorgeschriebene sowie im Rahmen der Verschmelzung aufsichtsrechtlich vorgegebene Bestätigungsleistungen und solche, die im Rahmen der Überprüfung des internen Modells für Solvency II durchgeführt werden. Hinzu kommen freiwillige Bestätigungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Prüfung von Finanzinformationen stehen.

Angaben gemäß § 285 Nr. 19 HGB (Derivative Finanzinstrumente)

Zum Bilanzstichtag befanden sich keine derivativen Finanzinstrumente im Bestand.

Angaben gemäß § 285 Nr. 21 HGB (Geschäfte mit nahestehenden Personen oder Unternehmen)

Wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Personen oder Unternehmen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, wurden nicht getätigt.

Angaben gemäß § 285 Nr. 26 HGB (Anteile an Investmentvermögen)

Weiterführende Angaben zu Anteilen bzw. Anlageaktien an inländischen beziehungsweise vergleichbaren EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches aufgegliedert nach Anlagezielen:

Mio. Euro Marktwert Buchwert Reserven/Lasten Ausschüttungen im Geschäftsjahr
Aktienfonds 299 264 35 7
Rentenfonds 7.031 7.867 -837 211
Immobilienfonds 848 804 44 18
Alternative Investments 895 813 83 23
Gesamt 9.073 9.748 -675 259

Zum 31. Dezember 2023 weisen Anteile oder Aktien an Investmentvermögen mit einem Buchwert in Höhe von 7.344,3 Mio. Euro (2022: 7.407,5 Mio. Euro), die unter der Fondskategorie Rentenfonds ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, stille Lasten in Höhe von 923,0 Mio. Euro (2022: 1.298,5 Mio. Euro) aus.

Zum 31. Dezember 2023 weisen Anteile oder Aktien an Investmentvermögen mit einem Buchwert in Höhe von 31,7 Mio. Euro (2022: 200,0 Mio. Euro), die unter der Fondskategorie Alternative Investments ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, stille Lasten in Höhe von 1,8 Mio. Euro (2022: 1,6 Mio. Euro) aus.

Zum 31. Dezember 2023 weisen Anteile oder Aktien an Investmentvermögen mit einem Buchwert in Höhe von 125,8 Mio. Euro (2022: 61,1 Mio. Euro), die unter der Fondskategorie Immobilienfonds ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, stille Lasten in Höhe von 7,8 Mio. Euro (2022: 3,4 Mio. Euro) aus.

Zum 31. Dezember 2023 weisen Anteile oder Aktien an Investmentvermögen mit einem Buchwert in Höhe von 1,3 Mio. Euro (2022: 1,3 Mio. Euro), die unter der Fondskategorie Aktienfonds ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, stille Lasten in Höhe von 0,1 Mio. Euro (2022: 0,2 Mio. Euro) aus.

Wir gehen nach Prüfung der Kriterien bezüglich der erwarteten Rückzahlungen von vorübergehenden Wertminderungen der Anteile bzw. Anlageaktien aus.

Die Kriterien der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung aller Fondskategorien werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.

Bei einzelnen Fonds bestehen Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe, da sie nur wöchentlich bzw. mit einer Frist von 40 Tagen zum Quartalsletzten zurückgegeben werden können.

Angaben gemäß § 285 Nr. 28 HGB (Ausschüttungs- und Abführungssperre)

Der die Abführungssperre begründende Betrag vor Bedeckung durch Eigenkapitalbestandteile nach § 268 Absatz 8 HGB in Höhe von 23 Tsd. Euro (2022: 18 Tsd. Euro) resultierte aus der Bewertung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert oberhalb der Anschaffungskosten.

Der unter die Abführungssperre fallende Betrag war vollständig durch Gewinnrücklagen gedeckt, sodass sich bezüglich der Gewinnabführung keine Beschränkungen durch die Ausschüttungs- und Abführungssperre nach § 301 AktG i. V. m. § 268 Absatz 8 HGB ergeben.

Angaben gemäß § 285 Nr. 30a HGB

Die Gesellschaft ist Teil einer Unternehmensgruppe, deren oberste Muttergesellschaft mit Sitz in Frankreich den französischen Umsetzungsregelungen zur globalen Mindestbesteuerung (OECD Pillar 2) ab dem Wirtschaftsjahr 2024 unterliegt. Darüber hinaus unterliegt die Gesellschaft in Deutschland ab dem Wirtschaftsjahr 2024 dem Mindeststeuergesetz und hat insbesondere die Regelungen zur nationalen Ergänzungssteuer zu beachten.

Die Gesellschaft macht für die Wirtschaftsjahre bis 2026 aufgrund einer hinreichenden Steuerbelastung vom CbCR-Safe-Harbour Gebrauch und erwartet auch darüber hinaus keine steuerlichen Auswirkungen aus der Anwendung des Mindeststeuergesetzes.

Angaben gemäß § 285 Nr. 33 HGB (Nachtragsbericht)

Nach dem Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind bei unserer Gesellschaft keine Vorgänge eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft haben.

Angaben gemäß § 285 Nr. 34 HGB (Gewinnverwendungsvorschlag)

Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres beträgt 59.500.000 Euro. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, diesen Bilanzgewinn in voller Höhe an den Anteilseigner auszuschütten.

Aufsichtsrat

Antimo Perretta

Vorsitzender

Ehemaliger CEO

European Markets & Latin America, AXA GIE

La Neuveville/BE, Schweiz

Mirjam Bamberger

Chief Strategic Development Officer

AXA Europe & Latin America, AXA GIE

Zürich, Schweiz

Wiebke Dahl

Stellvertretende Vorsitzende Konzernbetriebsrat,

Stellv. Vorsitzende Gesamtbetriebsrat AXA Konzern AG,

AXA Konzern AG

Norderstedt

Thomas Gerber Neidhart

Mitglied der Geschäftsleitung der AXA Versicherungen AG und der AXA Leben AG

Zürich, Schweiz

Vorstand

Dr. Thilo Schumacher

Vorsitzender

Vorstandsvorsitz

Customer Management

Finanzen (vertretungshalber ab 01.03.2024)

Dr. Achim Dahlbokum (ab 28.12.2023)

Informationstechnologie/Digitalisierung

Dr. Karsten Dietrich

Personenversicherung

Beate Heinisch

Operations

People Experience

Informationstechnologie/Digitalisierung

(vertretungshalber ab 01.09. bis 27.12.2023)

Kai Kuklinski

Vertrieb

Dr. Stefan Lemke (bis 31.08.2023)

Informationstechnologie/Digitalisierung

Dr. Marc Daniel Zimmermann (bis 29.02.2024)

Finanzen

Angaben nach § 285 Nr. 14 HGB und § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Nach den vorliegenden Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG hält die AXA Konzern AG, Köln, 100 % am Grundkapital unserer Gesellschaft.

Im Verhältnis zur AXA Konzern AG, Köln, sind wir ein Konzernunternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG in Verbindung mit § 18 Abs. 1 AktG.

Die AXA Lebensversicherung AG, Köln und ihre Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss der AXA S.A. Paris, als kleinsten und größten Kreis von Unternehmen, zum 31. Dezember 2023 einbezogen. Der Konzernabschluss der AXA S.A., Paris, wird bei der französischen Finanzaufsichtsbehörde in Paris (Autorité des Marchés Financiers) unter RCS (Registre du Commerce et des Sociétés) 572 093 920 hinterlegt. Der Konzernabschluss der AXA S.A. wird in englischer Sprache im Unternehmensregister unter AXA Konzern AG befreiender Konzernabschluss gem. § 291 HGB veröffentlicht. Dieser Konzernabschluss mit dem Konzernlagebericht hat für uns gemäß § 291 Absatz 2 HGB befreiende Wirkung.

Köln, den 14. März 2024

Der Vorstand

Dr. Schumacher

Dr. Dahlbokum

Dr. Dietrich

Heinisch

Kuklinski

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die AXA Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Köln

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der AXA Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AXA Lebensversicherung Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

1. Bewertung der Kapitalanlagen

2. Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:

1. Sachverhalt und Problemstellung

2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

3. Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Bewertung der Kapitalanlagen

1. Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden Kapitalanlagen in der Bilanz in Höhe von € 21,7 Mrd. (83,1 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die handelsrechtliche Bewertung der einzelnen Kapitalanlagen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. deren Zeitwert. Nach § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB können gewisse Kapitalanlagen von Versicherungsunternehmen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden. In diesem Fall werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen (gemildertes Niederstwertprinzip) und nur vorübergehende Wertminderungen als stille Lasten in Folgejahre vorgetragen. Eine Bestimmung als dauernd dem Geschäftsbetrieb dienend setzt eine Dauerhalteabsicht und -fähigkeit für diese Kapitalanlagen voraus. Zur Ermittlung des beizulegenden Werts bzw. Zeitwerts wird - soweit vorhanden - der Marktpreis der jeweiligen Kapitalanlage herangezogen. Bei Kapitalanlagen, deren Bewertung nicht auf Basis von Börsenpreisen oder sonstigen Marktpreisen erfolgt (bei nicht börsennotierten Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen, bei sonstigen strukturierten und illiquiden Anleihen sowie Immobilien), besteht aufgrund der Notwendigkeit der Verwendung von Modellberechnungen ein erhöhtes Bewertungsrisiko. In diesem Zusammenhang sind von den gesetzlichen Vertretern Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, auch im Hinblick auf mögliche Auswirkungen der makroökonomischen und geopolitischen Einflussfaktoren einschließlich der Zinsentwicklung auf die Bewertung der Kapitalanlagen zu treffen. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der Kapitalanlagen haben.

Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung der Kapitalanlagen für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft, des Umfangs der in Folge des gemilderten Niederstwertprinzips vorgetragenen stillen Lasten sowie der Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der Kapitalanlagen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der Kapitalanlagen für das Gesamtgeschäft der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Spezialisten für Kapitalanlagen die von der Gesellschaft verwendeten Modelle und die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Dabei haben wir unter anderem unsere Bewertungsexpertise für Kapitalanlagen, unser Branchenwissen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen der Gesellschaft zur Bewertung der Kapitalanlagen und Erfassung des Ergebnisses aus Kapitalanlagen gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir weitere analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung der Kapitalanlagen vorgenommen. In dem Zusammenhang haben wir auch die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der makroökonomischen und geopolitischen Einflussfaktoren einschließlich der Zinsentwicklung auf die Bewertung der Kapitalanlagen gewürdigt. Wir haben unter anderem auch die zugrundeliegenden Wertansätze und deren Werthaltigkeit anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen nachvollzogen und die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden und die Periodenabgrenzung überprüft. Hinsichtlich der Beurteilung vorhandener stiller Lasten haben wir gewürdigt, inwiefern die Voraussetzungen zur Dauerhalteabsicht und -fähigkeit vorlagen und vorhandene Wertminderungen nicht von Dauer sind. Darüber hinaus haben wir die von der Gesellschaft erstellten bzw. eingeholten Bewertungsgutachten (einschließlich der angewendeten Bewertungsparameter und getroffenen Annahmen) für die wesentlichen Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Immobilien der Gesellschaft gewürdigt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Bewertung der Kapitalanlagen begründet und hinreichend dokumentiert sind.

3. Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der Kapitalanlagen sind in den Abschnitten „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ und „Angaben zur Bilanz“ des Anhangs enthalten.

2. Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen

1. Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter den Bilanzposten Deckungsrückstellung, Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung versicherungstechnische Brutto-Rückstellungen in Höhe von insgesamt € 21,4 Mrd. (81,7 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Versicherungsunternehmen haben versicherungstechnische Rückstellungen insoweit zu bilden, wie dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen. Dabei sind neben den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften auch eine Vielzahl an aufsichtsrechtlichen Vorschriften über die Berechnung der Rückstellungen zu berücksichtigen. Die Festlegung von Annahmen zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen verlangt von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft neben der Berücksichtigung der handels- und aufsichtsrechtlichen Anforderungen eine Einschätzung zukünftiger Ereignisse und die Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen haben.

Die in den versicherungstechnischen Rückstellungen enthaltenen Deckungsrückstellungen der Gesellschaft umfassen vor allem langfristige Verpflichtungen aus Renten-, Invaliditäts-, Erlebens- und Todesfallleistungen. Ausgelöst durch die anhaltende Niedrigzinsphase am Kapitalmarkt, veranlasste der Gesetzgeber am 1. März 2011 im Rahmen einer Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) die Einführung einer Zinszusatzreserve (ZZR) für den Neubestand bzw. eine Zinsverstärkung entsprechend der genehmigten Geschäftspläne für die Versicherungsverträge des regulierten Altbestandes. Der Ausweis der Zinszusatzreserven erfolgt als Teil der Deckungsrückstellungen.

Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung dieser Rückstellungen für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft, der Komplexität der anzuwendenden Vorschriften und der zugrundeliegenden Methoden sowie der Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der versicherungstechnischen Rückstellungen für das Gesamtgeschäft der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Bewertungsspezialisten die von der Gesellschaft verwendeten Methoden und von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Dabei haben wir unter anderem unser Branchenwissen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt sowie anerkannte Methoden berücksichtigt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen der Gesellschaft zur Ermittlung und Erfassung von versicherungstechnischen Rückstellungen gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir weitere analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen vorgenommen. Wir haben hierbei unter anderem auch die der Berechnung des Erfüllungsbetrags zugrunde liegenden Daten mit den Basisdokumenten abgestimmt. Damit einhergehend haben wir die berechneten Ergebnisse der Gesellschaft zur Höhe der Rückstellungen anhand der anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften nachvollzogen und die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden überprüft. Weiterhin haben wir die Überschussverwendungen und Periodenabgrenzungen nachvollzogen. Ferner haben wir die Bindung und Verwendung von Mitteln aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung und Entnahmen sowie Zuführungen der versicherungstechnischen Rückstellungen überprüft. Bezüglich der Ermittlung der Zinszusatzreserve haben wir die Bestimmung und Verwendung des Referenzzinses überprüft. Zudem haben wir die Berücksichtigung der Zinssatzverpflichtungen im Zusammenhang mit gewährten garantierten Rentenfaktoren in der fondsgebundenen Lebensversicherung gewürdigt.

Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen begründet und hinreichend dokumentiert sind.

3. Die Angaben der Gesellschaft zu den versicherungstechnischen Rückstellungen sind in den Abschnitten „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ und „Angaben zur Bilanz“ des Anhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. März 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 15. November 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1998 als Abschlussprüfer der AXA Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Köln, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Frank Trauschke.

Düsseldorf, den 14. März 2024

**PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Frank Trauschke, Wirtschaftsprüfer

ppa. Maximilian Roestel, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstandes entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben überwacht und sich während des gesamten Jahres 2023 fortlaufend von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Durch vierteljährliche Berichte und in zwei Sitzungen sowie durch zwei schriftliche Beschlussverfahren wurde er eingehend mündlich und schriftlich gemäß § 90 des Aktiengesetzes (AktG) über die allgemeine Geschäftsentwicklung, über grundlegende Angelegenheiten sowie die strategischen Ziele der Geschäftsführung unterrichtet. Die vom Vorstand beabsichtigte Geschäftspolitik sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft wurden ausführlich besprochen. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand weiterhin umfassend über die Risikosituation informiert. Geschäfte und Maßnahmen des Vorstandes, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedurften, sind in den Sitzungen vor der Beschlussfassung vom Vorstand eingehend erläutert worden.

In der bilanzfeststellenden Sitzung am 29. März 2023 befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Bericht des Vorstands über den Geschäftsverlauf 2022 und dem vorgelegten Jahresabschluss. In der gleichen Sitzung stellte der Vorstand die endgültige Planung für 2023 vor, die vertiefend erörtert wurde. Dabei informierte der Vorstand den Aufsichtsrat insbesondere über die strategischen Schwerpunkte für das Geschäftsjahr 2023. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat darüber hinaus über den aktuellen Status zur Veräußerung des Teilbestandes der ehemaligen DBV-Winterthur Lebensversicherung (DWL-Portfolio) an die Athora Deutschland und beantwortete die Fragen des Aufsichtsrats. Zudem informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über die laufenden Diskussionen und Gespräche zum zukünftigen Einsatz der Protektor Lebensversicherung AG als Brückinstitut im Sinne der europäischen Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen.

In seiner Sitzung am 16. Oktober 2023 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat ausführlich über den bisherigen Geschäftsverlauf, insbesondere zum Halbjahresabschluss 2023, und die strategischen Prioritäten im laufenden Jahr. Ein weiterer Schwerpunkt der Berichterstattung durch den Vorstand bildete der Überblick über die wesentlichen Schwerpunkte und Resultate des laufenden Geschäftsjahres. Darüber hinaus wurde der Aufsichtsrat über die Risikosituation der Gesellschaft zusammen mit der Risikostrategie 2023 informiert sowie die Aktualisierung der IT-Strategie 2023 mit ihm erörtert. Der Aufsichtsrat wurde außerdem über den aktuellen Stand der Veräußerung des DWL-Portfolios informiert. Daneben hat der Aufsichtsrat in dieser Sitzung der Beendigung des Vorstandsmandats von Herrn Dr. Stefan Lemke durch Niederlegung mit Wirkung zum 31. August 2023 zugestimmt und zugleich Herrn Dr. Achim Dahlbokum - vorbehaltlich der Zustimmung der BaFin - mit Wirkung spätestens zum 1. Januar 2024 bestellt.

Im April 2023 hat der Aufsichtsrat durch schriftlichen Beschluss der Bestellung eines neuen stellvertretenden Treuhänders für das Sicherungsvermögen im Rahmen eines Konsortialvertrags zugestimmt. Auf Grundlage einer schriftlichen Beschlussfassung im Dezember 2023 hat der Aufsichtsrat - vorbehaltlich der Zustimmung der BaFin - die Bestellung eines neuen Vorstandsmitglieds beschlossen und der Gewährung eines konzerninternen Darlehens an die AXA Konzern AG zugestimmt.

Weiterhin hat am 29. März 2023 und am 16. Oktober 2023 jeweils eine Sitzung des vom Aufsichtsrat gebildeten Prüfungsausschusses stattgefunden. In den beiden Sitzungen hat sich der Prüfungsausschuss jeweils mit der aktuellen Risikosituation der Gesellschaft, Compliance-Themen sowie den Ergebnissen und dem aktuellen Stand von Prüfungen der internen Revision befasst. An beiden Sitzungen haben Vertreter des Abschlussprüfers PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft teilgenommen und über für die Abschlussprüfung relevante Themen berichtet. In der Sitzung vom 29. März 2023 wurde Herr Thomas Gerber Neidhart zum neuen Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gewählt. Außerdem hat sich der Prüfungsausschuss in dieser Sitzung darüber hinaus mit der Qualität der Abschlussprüfung und den für das Geschäftsjahr 2023 geplanten Nichtprüfungsleistungen der Abschlussprüfer befasst.

Darüber hinaus hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit dem Vorstand in Einzelgesprächen geschäftspolitische Fragen sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft behandelt. Über hierdurch zur Kenntnis des Vorsitzenden gelangte wichtige Angelegenheiten wurde der Aufsichtsrat jeweils unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat zudem im Geschäftsjahr 2023 die gemäß dem Merkblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß VAG geforderte Selbsteinschätzung durchgeführt und sich mit dem Thema Entwicklungsplan befasst.

Die Verantwortliche Aktuarin hat im Rahmen der bilanzfeststellenden Sitzung des Aufsichtsrates die wesentlichen Ergebnisse ihres Erläuterungsberichts zur versicherungsmathematischen Bestätigung ausführlich mündlich dargestellt und die Fragen des Aufsichtsrates beantwortet.

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023 sind von der durch die Hauptversammlung zum Abschlussprüfer bestellten PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sowie Gewinnverwendungsvorschlag lagen dem Aufsichtsrat unverzüglich nach der Aufstellung vor. Ebenso wurde der Bericht des Abschlussprüfers allen Mitgliedern des Aufsichtsrates fristgerecht vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den Prüfungsbericht und das Prüfungsergebnis dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat in den jeweiligen Sitzungen zusätzlich mündlich erläutert und Fragen beantwortet. Der Aufsichtsrat nahm den Bericht und die Erläuterungen zustimmend zur Kenntnis. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Er billigte den Jahresabschluss, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist, und schloss sich dem Vorschlag für die Gewinnverwendung an.

Im vergangenen Jahr sind im Vorstand Personalveränderungen eingetreten. Herr Dr. Stefan Lemke hat sein Vorstandsmandat in der Gesellschaft mit Wirkung zum 31. August 2023 niedergelegt. Als Nachfolger wurde Herr Dr. Achim Dahlbokum bestellt, der das Ressort „Informationstechnologie/Digitalisierung“ zum 28. Dezember 2023 übernommen hat.

Dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Dienstleistungsgesellschaften, die für unsere Gesellschaft tätig geworden sind, gilt für ihre Leistungen im Jahr 2023 unser ganz besonderer Dank.

Köln, den 26. März 2024

Für den Aufsichtsrat

Antimo Perretta

Vorsitzender

Mirjam Bamberger

Wiebke Dahl

Thomas Gerber Neidhart