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AXA Annual Report 2023

Jul 18, 2024

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Annual Report

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Publication

AXA Konzern Aktiengesellschaft

Köln

Geschäftsbericht 2023 AXA Konzern AG

Lagebericht

Innerhalb der AXA Deutschland nimmt die AXA Konzern AG die Leitungs- und Steuerungsfunktion sowie Dienstleistungsfunktionen für die verbundenen Unternehmen und Tochterunternehmen wahr.

Sie hält direkte und indirekte Mehrheitsbeteiligungen insbesondere an folgenden Gesellschaften:

- AXA Versicherung AG

- AXA Lebensversicherung AG

- AXA Krankenversicherung AG

- Deutsche Ärzteversicherung AG

- AXA easy Versicherung AG

Geschäfts- und Rahmenbedingungen

Die Entwicklung unserer Gesellschaft fand im Geschäftsjahr 2023 in nachfolgend beschriebenem Umfeld statt:

Deutsche Wirtschaft im Tief

Die deutsche Wirtschaft ist im vergangenen Jahr geschrumpft. Laut Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung sank das Bruttoinlandsprodukt verglichen mit dem Vorjahr um 0,3 %. Im Jahr zuvor war immerhin ein Wachstum von rund 1,8 % zu verzeichnen. Gründe sind die hohe Inflation, steigende Zinsen und die schwache Weltkonjunktur. Hinzu kommen politische Unsicherheiten - vom Ukraine-Krieg und dem Nahost-Konflikt bis hin zu den Haushaltsproblemen der Bundesregierung. Milliardenhilfen in der Energiekrise drückten den deutschen Staatshaushalt im vergangenen Jahr ins Minus. Die hohe Inflation schmälerte die Kaufkraft der privaten Haushalte, die sich deshalb mit dem Konsum zurückhielten und 0,8 % weniger ausgaben. Die Europäische Zentralbank bekämpft die starke Teuerung mit dem höchsten Zinsniveau ihrer Geschichte (Quelle: Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung).

Deutsche Versicherungswirtschaft trotz schwieriger Rahmenbedingungen zufrieden

Die deutsche Versicherungswirtschaft hat sich im vergangenen Geschäftsjahr trotz schwieriger Rahmenbedingungen und globaler Unsicherheiten gut behauptet und blickt verhalten optimistisch auf das laufende Jahr 2024. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verbuchten die Versicherer im Jahr 2023 über alle Sparten hinweg ein leichtes Beitragsplus von 0,6 % auf 224,7 Milliarden Euro.

Das Geschäft mit Lebensversicherungen wurde 2023 durch die schwierige gesamtwirtschaftliche Lage sowie die schwache Entwicklung der realen Löhne und der damit einhergehenden Konsumzurückhaltung belastet. Vor allem das Einmalbeitragsgeschäft war davon betroffen. Die laufenden Beiträge entwickelten sich robust. Insgesamt gingen die Beitragseinnahmen bei den Lebensversicherern um 5,2 % auf 92,0 Milliarden Euro zurück.

In der Schaden- und Unfallversicherung war das zurückliegende Jahr geprägt von nachgelagerten Anpassungen an Schadensaufwendungen wie zum Beispiel Baukosten oder gestiegene Preise für Autoreparaturen. Zwar verbuchte die Sparte ein Beitragswachstum von 6,7 % auf 84,5 Milliarden Euro, jedoch legte der Schadenaufwand mit 12,7 % deutlich stärker zu als die Beitragsentwicklung. Insgesamt ging der versicherungstechnische Gewinn der Sparte Schaden- und Unfallversicherung um mehr als die Hälfte auf rund 1,5 Milliarden Euro zurück.

Allein in der Kfz-Versicherung ergibt sich durch die gestiegenen Preise ein versicherungstechnischer Verlust von rund 2,9 Milliarden Euro. Höhere Ausgaben als Einnahmen hatten die Kraftfahrtversicherer auch in den Segmenten Kfz-Haftpflicht und Teilkasko. Die höchste und kräftig gestiegene kombinierte Schaden-Kosten-Quote erwartet der Verband in Vollkasko, wodurch die Kraftfahrtversicherung insgesamt tief in die roten Zahlen rutschte.

In der PKV erhöhten sich die Beitragseinnahmen 2023 um 2,3 % auf 48,2 Milliarden Euro. 42,6 Milliarden Euro entfielen davon auf die Krankenversicherung (plus 1,3 %). In der Pflegeversicherung stiegen die Beiträge insbesondere wegen Leistungsausweitungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung um 10,3 % auf 5,6 Milliarden Euro.

Nahtlose Kund:innen-Erfahrung durch Digitalisierung

Digitalisierung prägte auch 2023 die Schnittstellen zwischen Kund:innen und Versicherung. Das betrifft nicht nur Informationen, Beratungs- und Abschlussprozesse, sondern auch Services und Kontaktmöglichkeiten - Kund:innen erwarten neben der persönlichen Ansprache und Beratung auch digitale Lösungen. Beratung vor Ort oder per Videocall, Chatbot, Telefon, digitale Self-Services - es gibt vielfältige, sich überschneidende Kontaktkanäle, die für unsere Kund:innen verfügbar sind, ganz so, wie sie es möchten und brauchen.

Daher arbeitete AXA Deutschland auch 2023 kontinuierlich daran, die Digitalisierung im Unternehmen voranzutreiben mit dem Ziel, eine nahtlose Kund:innen-Erfahrung zu bieten. Ende 2023 konnte das Unternehmen mehr als eine Million Gesamtregistrierungen (mit mind. einem aktiven Vertrag mit AXA/DBV) auf seinem Kundenportal My AXA verzeichnen bei über 8,7 Millionen Logins. Dies ist ein wichtiger Meilenstein und unterstreicht das massive My AXA Wachstum sowie die Relevanz von digitalen Lösungen der letzten Jahre. Ein Highlight stellt die Einführung der neuen App "My AXA Mobile" dar, die neben einem modernen Design und optimierten Selfservices auch innovative Funktionen wie Push-Benachrichtigungen, Account-Manager, SMS-Echtzeitregistrierung und einen smarten Migrationsassistenten beinhaltet.

Auch unternehmensintern hat AXA Deutschland konsequent die Digitalisierung von Prozessen vorangetrieben. Beispielsweise wurde für den Bereich SUH die Migration in ein neues, cloudbasiertes Bestandsführungssystem fortgesetzt.

Agile Transformation für mehr Kund:innen-Zentrierung

Unser Alltag ist vernetzter und mit Technologie durchdrungen. Dadurch verändern sich unter anderem die Anforderungen von Kund:innen, die Produkte und Services einfach, sofort und individuell zugänglich haben möchten. AXA Deutschland stellt sich bereits seit einigen Jahren auf veränderte Bedürfnisse von Kund:innen und Vertriebspartner:innen ein. Eine agile Unternehmenskultur und Denkweise sowie auch Organisationsstruktur sind dafür entscheidende Erfolgsfaktoren.

Eine Veränderung hin zu einem kundenzentrierten Mindset hat AXA Deutschland schon vor längerem begonnen. In 2023 arbeiteten mehr als 1.500 Mitarbeitende in agilen Organisationsstrukturen und crossfunktionalen Teams. Mit der Neuorganisation will das Unternehmen seine Produktivität und Lieferfähigkeit erhöhen, sich stärker auf Ergebnisse fokussieren, die Passgenauigkeit von Lösungen und Angeboten schärfen und die Ergebnisqualität steigern. Einfachheit, Kund:innen-Zentrierung und End-to-end-Prozessoptimierung stehen dabei im Fokus. Für seine Projekte und gesamthafte Entwicklung wurde AXA Deutschland 2023 bei den Mindshift Awards des Handelsblatts unter anderem mit dem Sonderpreis „Mindshift Champion“ ausgezeichnet.

AXA einer der nachhaltigsten Versicherer Deutschlands

Nachhaltigkeit ist im Kern der Tätigkeit eines Versicherungsunternehmens verankert, denn das Geschäft ist per se langfristig orientiert und folgt dem gesellschaftlichen Auftrag, sowohl im Alter als auch in Notlagen, Existenz und Lebensqualität von Kund:innen zu sichern. Im Rahmen seiner Nachhaltigkeitsstrategie konzentriert sich AXA Deutschland auf Geschäftsprozesse und Geldanlagen, den eigenen ökologischen Fußabdruck sowie seine soziale Verantwortung. So hat AXA beispielsweise unter anderem Zeichnungsbeschränkungen für die Kohle- und Ölsandindustrie sowie für die Öl- und Gasindustrie eingeführt. AXA hat sich beispielsweise auch verpflichtet, die Kund:innen-Beiträge ab dem Jahr 2050 in Unternehmen und Projekte zu investieren, die in Summe kein Kohlenstoffdioxid mehr ausstoßen. Zudem engagieren sich die Mitarbeitenden von AXA Deutschland seit Jahrzehnten auch über das Versicherungsgeschäft hinaus: In dem Verein AXA von Herz zu Herz setzen sich seit dem Jahr 2000 jährlich mehr als 2.700 Mitarbeitende an 10 Standorten in Deutschland ehrenamtlich für soziale Aktionen ein. Der Verein ist Teil einer weltweiten Initiative der AXA Gruppe.

AXA bietet die Möglichkeit, im Rahmen des Abschlusses einer fondsgebundenen Versicherung, nachhaltige Fonds und Portfolios zu wählen sowie bei der AXA Lebensversicherung AG das Altersvorsorge-Produkt Green Invest, mit dem Kund:innen ausschließlich in nachhaltige Fonds und Portfolios investieren. AXA Deutschland hat 2023 zum wiederholten Mal beim Nachhaltigkeits-Ranking von Zielke Research den ersten Platz von insgesamt 50 Versicherungsunternehmen belegt. Das unabhängige Analysehaus Morgen & Morgen hat AXA Deutschland ebenfalls für seine transparente Nachhaltigkeit ausgezeichnet - AXA erhielt die Top-Bewertung fünf von fünf Sternen. Auch im Nachhaltigkeits-Kompetenz-Rating des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) wurde die AXA Lebensversicherung AG mit der höchst vergebenen Bewertung ausgezeichnet.

Einschätzung zukünftiger Risiken mit dem Future Risks Report

Als Versicherungsunternehmen ist es die Kernaufgabe von AXA, potenzielle Risiken zu identifizieren und Kund:innen dagegen abzusichern. Der jährliche AXA Future Risks Report untersucht in einer repräsentativen Befragung, wie die breite Öffentlichkeit und Expert:innen künftige Risiken wahrnehmen. Der Klimawandel, gesellschaftliche Spannungen sowie Energieversorgungsrisiken waren 2023 für die deutsche Bevölkerung die drei größten Risiken der kommenden fünf bis zehn Jahre. 77 % der Befragten waren davon überzeugt, dass die öffentlichen Behörden nicht ausreichend vorbereitet sind, um das Risiko des Klimawandels zu managen. Wie bereits bei der Befragung in 2022 zeigte sich, dass das Vertrauen in öffentliche Institutionen nur gering ist. Ergänzend zum AXA Future Risks Report hat eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag von AXA Deutschland ergeben, dass nur rund jeder Fünfte in Deutschland es für wahrscheinlich hält, dass das 1,5 Grad-Ziel aus dem Pariser Klimaabkommen eingehalten wird.

Starke Ratings im AA-Bereich

Die AXA Gruppe mit Hauptsitz in Frankreich gehört zu den stabilsten globalen Finanzdienstleistern. Die internationalen Ratingagenturen bescheinigen ihr seit Langem eine hohe Finanzkraft. Deren Einstufungen können indirekt auch für die Kerngesellschaften der deutschen AXA Konzern AG herangezogen werden. Der letzte Bericht des Standard & Poor’s Rating Services vom 6. September 2023 testiert der AXA Gruppe weiterhin unverändert ein Financial Strength Rating von AA- sowie einen stabilen Ausblick. Auch die auf den Versicherungssektor spezialisierte Ratingagentur AM Best bewertet AXA Gruppe in ihrer letzten Beurteilung vom 7. September 2023 mit einem Financial Strength Rating von A+ mit stabilem Ausblick.

Veräußerung eines geschlossenen Teilbestands konventioneller Lebensversicherungen an Athora Deutschland

Die AXA Konzern AG hat im Juli 2022 eine Vereinbarung mit der Athora Deutschland GmbH geschlossen, nach welcher ein Teilbestand von rund 900.000 konventionellen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen (nebst dazugehörenden Kapitalanlagen) aus dem Bestand der AXA Lebensversicherung AG („DWL-Geschäftsbereich“) an Athora übertragen werden soll. Athora ist eine Versicherungsgruppe mit Fokus auf Europa, die sich auf Bestandsübernahmen, die Verwaltung geschlossener Bestände und Rückversicherungslösungen im Bereich der Lebensversicherung spezialisiert hat.

Für die Umsetzung der Übertragung wurde von der AXA Konzern AG zunächst eine neue Gesellschaft, die AGER Lebensversicherung AG gegründet, die im Mai 2023 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Erlaubnis zum Betrieb der Lebensversicherung erhalten hat. Die AXA Lebensversicherung AG hat dann im Wege der umwandlungsrechtlichen Abspaltung den Teilbestand auf die AGER Lebensversicherung AG übertragen. Diese Abspaltung ist mit Eintragung im Handelsregister im November 2023 wirksam geworden.

Im nächsten Schritt wird Athora von der AXA Konzern AG nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht alle Anteile an der AGER Lebensversicherung AG erwerben. Die Transaktion soll nach derzeitiger Planung in 2024 abgeschlossen werden.

Geschäftsentwicklung, Geschäftsergebnis und Ertragslage

Der Jahresüberschuss unserer Gesellschaft lag mit 551,5 Mio. Euro um 0,7 Mio. Euro unter dem Vorjahresergebnis. Zu den wesentlichen Einflussgrößen dieser Entwicklung gehören im Einzelnen:

Unsere Umsatzerlöse in Höhe von 1.296,8 Mio. Euro haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 87,6 Mio. Euro erhöht und stammen insbesondere aus der Erbringung von Dienstleistungen an unsere Versicherungstochtergesellschaften.

Der Personalaufwand betrug 852,8 Mio. Euro und lag damit um 92,8 Mio. Euro über dem Vorjahresniveau. Dies ist im Wesentlichen auf Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit zurückzuführen.

Die Erträge aus Beteiligungen erhöhten sich um 7,0 Mio. Euro auf 53,1 Mio. Euro. Haupttreiber hierfür waren die Kölnische Verwaltungs-AG (+6,1 Mio. Euro) sowie die Roland Rechtsschutz-Versicherung AG (+1,8 Mio. Euro).

Die Erträge aus Gewinnabführungen sanken um 216,5 Mio. Euro und beliefen sich im Berichtsjahr insgesamt auf 434,2 Mio. Euro:

Die AXA Versicherung AG erwirtschaftete ein Jahresergebnis in Höhe von 213,3 Mio. Euro (Vorjahr: 388,6 Mio. Euro). Der Rückgang resultierte aus einer höheren Schadenbelastung, vor allem geprägt von einer höheren Anzahl von Großschäden und Naturereignisse, sowie aus einem rückläufigen Kapitalanlageergebnis.
Bedingt durch die Abspaltung des DWL-Geschäftsbereichs auf die AGER Lebensversicherung AG und erhöhter Aufwendungen für die Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) verringerte sich das Ergebnis der AXA Lebensversicherung AG um 66,5 Mio. Euro auf 88,5 Mio. Euro.
Im Gegensatz dazu stieg das Jahresergebnis der Deutsche Ärzteversicherung AG auf 21,5 Mio. Euro (Vorjahr: 12,0 Mio. Euro). Maßgeblich hierfür waren im Wesentlichen ein Steuerertrag als Folge einer Auflösung der Steuerumlagen sowie Steuererstattungen für Vorjahre.
Das Ergebnis der AXA Krankenversicherung AG stieg von 95,0 Mio. Euro im Vorjahr auf 110,0 Mio. Euro. Dies war hauptsächlich auf ein gestiegenes Kapitalanlageergebnis sowie einen Ertrag aus der Auflösung von Steuerumlagen und aus Steuererstattungen für Vorjahre zurückzuführen.

Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge stiegen um 11,5 Mio. Euro auf 43,1 Mio. Euro, im Wesentlichen bedingt durch höhere Erträge im Zusammenhang mit der Auflösung von Zinsrückstellungen (gemäß § 233a AO).

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere betrugen 13,6 Mio. Euro (Vorjahr: 155,4 Mio. Euro). Dies resultierte vor allem aus Abschreibungen auf Beteiligungen, Aktien und Hedgefonds. Im Vorjahr entfielen Abschreibungen auf einen Investmentfonds i.H.v. 127,4 Mio. Euro sowie auf Rentenpapiere aufgrund von Verkaufsabsichten i.H.v. 13,5 Mio. Euro.

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen sanken um 36,9 Mio. Euro auf 29,4 Mio. Euro. Diese Position wurde im Wesentlichen von den Zinsaufwendungen in Bezug auf die Pensionsrückstellungen in Gesamthöhe von 21,8 Mio. Euro (Vorjahr: 55,1 Mio. Euro) bestimmt, davon entfielen 34,7 Mio. Euro auf den saldierten Zinsaufwand und -ertrag aus der Aufzinsung und 12,9 Mio. Euro auf den Zinsertrag aus der Zinsänderung.

Der Aufwand aus Verlustübernahme betrug im Berichtsjahr 8,7 Mio. Euro (Vorjahr: 5,4 Mio. Euro) und betraf mit 8,3 Mio. Euro die Alteos GmbH.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag führten im Berichtsjahr zu einem Steuerertrag in Höhe von 10,7 Mio. Euro (Vorjahr: Steuerertrag 51,3 Mio. Euro), der wie im Vorjahr im Wesentlichen durch das (um die steuerfreien Ergebnisabführungen bereinigte) eigene negative Ergebnis begründet ist.

Finanz- und Vermögenslage

Mit 3.761,5 Mio. Euro (Vorjahr: 3.762,2 Mio. Euro) betrug das Eigenkapital 52,6 % (Vorjahr: 51,7 %) der Bilanzsumme.

Die Aktivseite der Bilanz wird durch das Anlagevermögen in Höhe von 4.777,8 Mio. Euro (Vorjahr: 5.186,5 Mio. Euro) beherrscht. Hiervon entfallen 3.196,6 Mio. Euro (Vorjahr: 3.313,6 Mio. Euro) auf Anteile bzw. Ausleihungen an verbundene Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sowie Beteiligungen. Darüber hinaus werden im Anlagevermögen Kapitalanlagen wie z.B. Schuldscheindarlehen und Rentenfonds dauerhaft gehalten.

Die Zeitwerte der Kapitalanlagen belaufen sich auf 8.587,2 Mio. Euro und sind gegenüber dem Vorjahr um 764,8 Mio. Euro gesunken. Dieser Rückgang liegt vor allem am gesunkenen Kapitalanlagebestand aufgrund der Finanzierung eines externen Pensionsfonds. Zum 31. Dezember 2023 weisen die Finanzanlagen des Anlagevermögens stille Lasten in Höhe von 296,6 Mio. Euro aus. Davon entfallen 274,7 Mio. Euro auf Wertpapiere des Anlagevermögens, 20,9 Mio. Euro auf sonstige Ausleihungen sowie 0,9 Mio. Euro auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen. Wir gehen nach Prüfung der in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschriebenen Kriterien aufgrund unserer langfristigen Halteabsicht von vorübergehenden Wertminderungen der Kapitalanlagen aus.

Das Umlaufvermögen beinhaltet vor allem Forderungen gegen verbundene Unternehmen, insbesondere Forderungen aus der Ergebnisvereinnahmung aufgrund von Gewinnabführungsverträgen und sonstige Vermögensgegenstände. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen verringerten sich um 312,1 Mio. Euro auf 101,4 Mio. Euro. Der Rückgang resultiert insbesondere aus der AXA Lebensversicherung AG und ist bedingt durch das niedrigere abzuführende Jahresergebnis und eine geringere Steuerverrechnung aus der steuerlichen Organschaft.

Die aktiven latenten Steuern in Höhe von 1.536,0 Mio. Euro (Vorjahr: 1.505,8 Mio. Euro) betrafen mit 1.093,1 Mio. Euro aktive latente Steuern der Organgesellschaften. Diese resultieren im Wesentlichen aus Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz im Bereich der Pensionsrückstellungen, der Kapitalanlagen und der versicherungstechnischen Rückstellungen der Organgesellschaften. Die Bewertung der aktiven latenten Steuern erfolgte mit einem kombinierten Steuersatz von 32 %.

Die Rückstellungen beliefen sich am Bilanzstichtag auf 1.704,7 Mio. Euro (Vorjahr: 3.071,9 Mio. Euro), davon entfielen 876,7 Mio. Euro (Vorjahr: 2.078,7 Mio. Euro) auf Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. Der starke Rückgang resultiert aus der Umstrukturierung der betrieblichen Altersversorgung in der AXA Konzern AG. Zum Übertragungsstichtag 31. Dezember 2023 hat die AXA Konzern AG erdiente Versorgungsansprüche (Past Service) eines Teilbestands unmittelbarer Versorgungszusagen in Höhe von 1.270,0 Mio. Euro auf einen externen Pensionsfonds ausgelagert. Die AXA Konzern AG stellte dem externen Pensionsfonds die finanziellen Mittel zur Dotierung des Pensionsplans zur Verfügung. Die hierfür bei der AXA Konzern AG gebildeten Rückstellungen für Pensionen wurden in entsprechender Höhe ausgebucht. Wichtige Finanzierungsquelle der AXA Konzern AG waren Darlehen von verbundenen Unternehmen. Diese Darlehen sind in den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten.

Mitarbeitende: gemeinsam ein herausforderndes Jahr gemeistert

Per 31. Dezember 2023 waren insgesamt 8.613 (Vorjahr: 8.641) Mitarbeitende für den AXA Konzern tätig. Davon waren 378 in einem Auszubildendenverhältnis (Vorjahr: 422), 32 als Praktikant:in beschäftigt (Vorjahr: 58) und 132 als Stipendiat:in angestellt (Vorjahr: 121). Im abgelaufenen Jahr wurden 135 Auszubildende eingestellt; im Jahresdurchschnitt waren 325 Auszubildende für das Unternehmen tätig. Zudem bot der AXA Konzern im Jahresverlauf 151 Praktikant:innen und 214 Stipendiat:innen die Möglichkeit, wertvolle Erfahrungen in der Praxis zu sammeln. Die natürliche Fluktuationsrate lag weiterhin mit 3,2 % auf einem niedrigen Niveau (Vorjahr: 3,7 %).

Neben dem Auslauf der Corona-Schutzmaßnahmen im April, war das Jahr 2023 durch wirtschaftliche Herausforderungen, einen zunehmend anspruchsvollen Arbeitsmarkt und den Einzug technologischer Innovationen in den Unternehmensalltag geprägt. Nachdem wir 2022 die Skalierung unserer agilen Transformation vorangetrieben haben, stand 2023 besonders die Weiterentwicklung unserer Zusammenarbeit und die Schärfung der agilen Rollen im Fokus. So haben wir unsere Flexibilität und Anpassungsfähigkeit auf dynamische Umweltanforderungen als Organisation weiter vorangetrieben. Die gewonnene Anpassungsfähigkeit hat uns 2023 nicht nur geholfen zeitnah auf die Energiekrise zu reagieren, sondern auch dazu beigetragen, gemeinsam mit den Sozialpartnern frühestmöglich die notwendigen Rahmenbedingungen für die Anwendung von künstlicher Intelligenz bei AXA zu definieren.

In einem durch demographische Veränderungen und zunehmenden Fachkräftemangel geprägten Arbeitsmarkt ermöglicht uns eine starke Arbeitgebermarke neue Talente zu gewinnen und bestehende Mitarbeitende zu binden. Die hohen Bewertungen unserer Mitarbeitenden auf der Arbeitgeber-Bewertungsplattform Kununu sind daher besonders erfreulich. Mit einem Gesamtscore von 4,2 lagen wir über dem Durchschnitt der Versicherungsbranche (3,9) und erreichten zum Jahresende eine Weiterempfehlungsrate von 87 %. Darüber hinaus konnte AXA auch in diesem Jahr durch starke Projekte und Initiativen Sichtbarkeit gewinnen. Durch die zahlreichen Arbeitgeberauszeichnungen, wie den ersten Platz in der Auszeichnung der Leading Employers 2023 (Top 1 % aus 160.000 Arbeitgebern in Deutschland), konnten wir uns im Markt erneut von den Wettbewerbern abheben. Trotz starker Arbeitgeberpositionierung werden die Rahmenbedingungen zunehmend herausfordernd. Wir setzten daher bewusst auf innovative Ansätze und zielgruppenspezifische Kampagnen im Employer Branding, um besonders schwer erreichbare Zielgruppen auf uns aufmerksam zu machen. Die überzeugende Ansprache auf unseren Social-Media-Kanälen hat unsere Reichweite in dem Berichtsjahr weiter ausgebaut (+4.000 Follower:innen auf LinkedIn). Durch die Weiterentwicklung unserer Benefits bleiben wir darüber hinaus für unsere bestehenden Mitarbeitenden ein attraktiver Arbeitgeber. Mit Hilfe einer unternehmensweiten Mitarbeitendenbefragung mit einem Rücklauf von 4.178 Antworten, ist es gelungen, unsere bestehenden Benefits systematisch zu analysieren und wichtige Ableitungen zu treffen. Zusätzlich bieten wir unseren Mitarbeitenden durch gezielte Lernangebote attraktive Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten. Hierbei setzten wir sowohl auf bewährte Programme zur Entwicklungsförderung als auch auf neue Angebote und Schwerpunkte.

Besonders in Krisenzeiten werden die Vulnerabilität und der hohe Stellenwert der eigenen Gesundheit verdeutlicht. Die Gesundheit unserer Mitarbeitenden ist auch für uns ein hohes Gut, weshalb wir diese mit passenden Initiativen bestmöglich unterstützen. Bereits seit vielen Jahren etablieren wir durch die fortlaufende Weiterentwicklung unserer Arbeitssicherheit und die vielfältigen Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements eine gesundheitsfördernde Kultur. Darauf haben wir 2023 aufgesetzt und durch die erfolgreiche Zertifizierung unseres Arbeitsschutzmanagementsystems nach DIN ISO 45001 einen weiteren Schritt absolviert. Mit Hilfe einer Vielzahl von ganzheitlichen Angeboten aus dem betrieblichen Gesundheitsmanagement wurde die Sensibilisierung und der Wissensaufbau rund um die eigene Gesundheit vorangetrieben. Die Schwerpunkte des Berichtsjahrs lagen dabei auf mentaler Gesundheit, Hypertonie, Pflege von Angehörigen sowie Sport und Bewegung und umfassten niederschwellige Initiativen, die digital und vor Ort stattgefunden haben.

Wir verstehen Vielfalt als unsere Stärke. Daher haben wir diese im Verlauf des Jahres im Rahmen unserer Diversity, Equity & Inclusion Maßnahmen weiter gestärkt. Neben der Unterstützung der LGBT+ Community durch die Teilnahme am CSD mit 300 AXA-Mitarbeitenden, lagen die Schwerpunkte unter anderem auf dem Abbau unbewusster Voreingenommenheit, der Förderung von Frauen, sowie der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderung. Ergänzt wurden unsere vielfältigen Angebote durch wertvolle Kooperationen, die dazu beigetragen haben, Wissen auf- und Berührungsängste abzubauen. Der erfolgreiche Start des ersten Shared-Leadership-Duos zeigt den erhöhten Einsatz für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben. Die vielfältigen Bemühungen im Bereich LGBT+ sind durch die Auszeichnung zum Pride Champion 2023 mit einer Gesamtbewertung von 92,44 % im Audit auch außerhalb der Organisation sichtbar geworden.

Als Versicherer hat Nachhaltigkeit einen hohen Stellenwert in unserem Geschäftsmodell und ist strategisch fest in unserer Unternehmensausrichtung „ AXAfürMorgen“ verankert. Durch die konsequente Ausrichtung an nachhaltigen Zielen konnten wir nicht nur zum dritten Mal in Folge das CSR Gold Siegel der Zielke Research GmbH erzielen, sondern auch für die Transparenz unserer Nachhaltigkeitsstrategie 5/5 Sterne im Rahmen des Morgen & Morgen Ratings erreichen. Neben unseren Nachhaltigkeitsaktivitäten in Bezug auf unsere Versicherungsangebote und unserer Kapitalanlage, deckt unser Nachhaltigkeitsverständnis auch Ziele und Maßnahmen ab, die unseren eigenen CO2 -Fußabdruck betreffen. Unsere Maßnahmen reichten dabei von der Gebäudetechnik über die Dienstwagenflotte bis hin zur Betriebsgastronomie und sensibilisierten so auch die Mitarbeitenden bezüglich Haltung und Werten.

Auch 2023 hat die AXA Konzern AG wichtige Projekte abschließen können und ein stabiles Ergebnis erwirtschaftet, das ohne das große Engagement und die hohe Leistungsfähigkeit der Belegschaft nicht möglich gewesen wäre. Daher gilt unser besonderer Dank all unseren Mitarbeitenden für ihre Flexibilität, ihre Kollegialität und den hohen Arbeitseinsatz.

Der Dank gilt ferner den betriebsrätlichen Gremien sowie dem Unternehmens-Sprecherausschuss der Leitenden Angestellten für ihre unverändert engagierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit, die sich auch in diesem Jahr erneut als sehr konstruktiv erwiesen hat. Wir sind daher fest davon überzeugt, dass wir die zukünftigen Herausforderungen gemeinsam erfolgreich meistern werden.

Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB:

Der Vorstand der AXA Konzern AG hat sich gemäß § 76 Abs. 4 AktG das Ziel gesetzt, dass der Anteil an Frauen in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands bis 2023 35 % beträgt. Der Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands soll im selben Zeitraum auf 40 % gesteigert werden. Der Frauenanteil der ersten Führungsebene konnte im Berichtsjahr leicht auf 36 % (Vorjahr: 35 %) gesteigert werden. In der zweiten Führungsebene stieg der Frauenanteil im gleichen Zeitraum ebenfalls leicht von 32 % in 2022 auf 35 % in 2023.

Der Aufsichtsrat der AXA Konzern AG hat gemäß § 111 Abs. 5 AktG beschlossen, dass bis 2023 mindestens 20 % der Mitglieder des Vorstands und 30 % der Mitglieder des Aufsichtsrats Frauen sind. Diese Werte wurden im Berichtsjahr sowohl für den Aufsichtsrat als auch den Vorstand erreicht.

Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

Net Promoter System zur Messung der Kundenzufriedenheit

Mit der Zielsetzung, unsere hohe Kundenzufriedenheit zukünftig noch weiter zu erhöhen, wurde im Jahr 2017 konzernweit das Net Promoter System eingeführt. Mit diesem System können Kund:innen aktiv Feedback zu ihrem Kontakt mit AXA geben. Dies erfolgt anhand der Weiterempfehlungsbereitschaft und einer Sterne-Bewertung von 1 bis 5 inklusive der individuellen offenen Aussagen der jeweiligen Kund:in, die auf der Unternehmens-Homepage transparent veröffentlicht werden und somit für jede Kund:in und Interessent:in offen einsehbar sind. Die Erhebung der NPS-Werte findet dabei an einer Vielzahl an Kontaktpunkten unserer Kund:innen mit AXA statt und reicht von einem übergreifenden NPS-Wert über eine Beurteilung der Vertriebspartner:innen, der operativen Betreuung bis hin zum Feedback zu unseren Produkten und Serviceleistungen.

Im Jahr 2023 konnten wir unseren NPS für die Sachgesellschaften sowie für die Leben- und Krankenversicherungen positiv entwickeln und somit durch eine Vielzahl von Maßnahmen die Zufriedenheit unserer Kund:innen weiter steigern. Die fortlaufende Analyse und Reaktion auf die Feedbacks unserer Kund:innen wird auch im nächsten Jahr konsequent weiter fortgesetzt und ermöglicht es uns auch zukünftig, Optimierungsmaßnahmen im Sinne unserer Kund:innen zu entwickeln und umzusetzen.

Risiken der zukünftigen Entwicklung

Die Einschätzungen der zukünftigen Entwicklung unseres Unternehmens beruhen in erster Linie auf Planungen, Prognosen und Erwartungen mit einem Planungshorizont von grundsätzlich 3 Jahren ausgehend vom Stichtag 31. Dezember 2022. Dementsprechend kommen insbesondere in der Berichterstattung über die Risiken und die künftige Entwicklung unserer Gesellschaft allein unsere Annahmen und Ansichten zum Ausdruck.

Das Risikomanagement unserer Gesellschaft basiert auf der Grundlage der §§ 23 und 26 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie der Leitlinien der EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) zum Governancesystem und der Durchführungsverordnung 2015/35 der Europäischen Kommission.

Als Risiko wird, gemäß den gesetzlichen Anforderungen an das Risikomanagement für Versicherungsunternehmen, die Möglichkeit des Nichterreichens eines explizit formulierten oder sich implizit ergebenden Zieles verstanden. Dies schließt die Risikodefinition des Deutschen Rechnungslegungsstandards zur Risikoberichterstattung (DRS 20) ein, innerhalb dessen Risiken als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen Prognose- beziehungsweise Zielabweichung führen können, definiert sind. Grundsätzlich kann zwischen folgenden Risiken unterschieden werden:

versicherungstechnische Risiken,
Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft,
Risiken aus Kapitalanlagen,
operationelle und sonstige Risiken.

Im Folgenden werden unsere Organisationseinheiten des Risikomanagements und der Risikomanagementprozess aufgezeigt. Darüber hinaus wird unsere Risikosituation im Wesentlichen anlehnend an den Deutschen Rechnungslegungsstandard zur Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen (DRS 20 und Anlage 2 für Versicherungsunternehmen) dargestellt.

Organisationseinheiten des Risikomanagements

Das Risikomanagement der AXA Deutschland (AXA Konzern AG und ihre Mehrheitsbeteiligungen) wird konzernweit einheitlich angewendet.

Aufgrund der Komplexität des Versicherungsgeschäfts ist die Risikomanagementfunktion der AXA Konzern AG auf verschiedene zentrale Funktionen, Organisationseinheiten und Kommissionen verteilt. Kontrollgremium ist der Aufsichtsrat als das den Vorstand überwachende Organ. Der Vorstand ist zuständig für die risikopolitische Ausrichtung unserer Gesellschaft sowie die Implementierung eines funktionierenden angemessenen Risikomanagements und dessen Weiterentwicklung. Das Audit & Risk Committee (ARC) unterstützt den Vorstand bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Zu diesem Zweck hat der Vorstand Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse auf das ARC delegiert. Darüber hinaus werden im ARC unter anderem Compliance-Themen sowie Rechts- und Revisionsthemen mit Risikobezug behandelt. Des Weiteren existiert das Compliance and Operational Risk Committee als zentrales Kommunikationsgremium zu Compliance-Themen, operationellen Risiken, Reputationsrisiken und sonstigen Rechtsrisiken. Zusätzlich werden risikorelevante Themen in diversen Spezialgremien, wie zum Beispiel dem Internal Model Committee, dem Local Risk Reinsurance Committee, dem Asset Liability Management Committee, dem Investment Committee und weiteren Gremien besprochen.

Zur Risikomanagementfunktion gehörende Organisationseinheiten sind

der Bereich Value & Risk Management (zentrales Risikomanagement),
die Risikoverantwortlichen für die Steuerung und Kontrolle der Risiken in ihrem jeweiligen Unternehmensbereich (dezentrales Risikomanagement),
die dezentralen Risikomanager für die Koordination aller risikorelevanter Themen innerhalb des Ressorts (ebenfalls dezentrales Risikomanagement) und
der Verantwortliche Aktuar (für die Versicherungsgesellschaften exklusive AXA easy Versicherung AG).

Der Bereich Value & Risk Management - zuständige Einheit für alle Gesellschaften der AXA Deutschland - ist in das Ressort des Vorstandsvorsitzenden der AXA Konzern AG integriert.

Der Chief Risk Officer der AXA Deutschland stellt die zeitnahe Kommunikation risikorelevanter Themen durch regelmäßige Berichterstattung an das ARC im Rahmen von dessen Sitzungen beziehungsweise ad hoc sicher.

AXA hat mit Blick auf die Solvency II-Anforderungen an das System of Governance folgende Schlüsselfunktionen etabliert:

Risikomanagement-Funktion,
Compliance-Funktion,
Interne Revision,
Versicherungsmathematische Funktion.

Inhaber der Funktionen und damit Schlüsselperson ist der jeweilige Leiter oder eine Leitende Funktion innerhalb des Bereichs oder der Abteilung. Die Versicherungsmathematische Funktion ist im Ressort Finanzen angesiedelt. Für die Inhaber der Schlüsselfunktionen und -aufgaben gelten besondere Anforderungen, sogenannte „Fit & Proper“-Eigenschaften (das heißt fachlich qualifiziert und persönlich zuverlässig).

Das Risikomanagementsystem wird regelmäßig durch die Interne Revision geprüft.

Risikomanagementprozess

Das Risikomanagement unserer Gesellschaft erfolgt unter Beachtung gesetzlicher, aufsichtsrechtlicher und innerbetrieblicher Vorgaben. Der Risikomanagementprozess setzt sich aus Risikoidentifikation, Risikoanalyse und -bewertung, Risikosteuerung und -überwachung sowie Risikokommunikation und -berichterstattung zusammen.

Risikoidentifikation: Die regelmäßige Risikoidentifikation erfolgt innerhalb der ARC-Sitzungen, im Rahmen der strategischen Planung, der Aktualisierung der Risikostrategie sowie der Dokumentation und Beschreibung operationeller Risiken. Darüber hinaus ist die Risikoidentifikation auch durch das Interne Kontrollsystem sowie im Rahmen von Prüfungen der Internen Revision möglich. Risiken neuer Kapitalmarkt- und Versicherungsprodukte werden im Rahmen der beiden standardisierten Prozesse Investment Approval Process (IAP) und Product Approval Process (PAP) vom Bereich Value & Risk Management unabhängig auf alle wesentlichen internen und externen Risikoeinflussfaktoren untersucht sowie deren Auswirkungen auf das Gesamtrisikoprofil bewertet. Des Weiteren gibt es zur Identifikation operationeller Risiken einen jährlichen Risikoerhebungsprozess auf Basis einer Befragung der Vorstandsmitglieder und der höheren Führungsebene sowie einer Bewertung durch die jeweiligen operativen Ansprechpartner. Darüber hinaus erfolgt die Risikoidentifikation infolge einer Meldung eingetretener Risiken zur Aufnahme in die Verlustdatensammlung für operationelle Risiken, im Rahmen des Information Risk Management Prozesses (IRM) oder durch das Risk Identification and Assessment (RIA) im Rahmen des Business Continuity Managements.

Risikoanalyse und -bewertung: Aufbauend auf den Ergebnissen der Risikoidentifikation erfolgt eine Analyse und Bewertung der Risiken. Ergebnis der Risikoanalyse und -bewertung ist das Risikoprofil des Unternehmens. Identifizierte Risiken werden nach ihrer Wesentlichkeit eingeordnet. Dadurch wird sichergestellt, dass Risiken mit wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens identifiziert und angemessene Steuerungsmaßnahmen/-strategien definiert werden können.

Bei der Risikobewertung wird, wo sinnvoll und möglich, eine quantitative Einschätzung für die einzelnen Risiken sowie für das gesamte Risikoportfolio unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Steuerungsmaßnahmen abgegeben. Die übergreifende quantitative Risikobewertung erfolgt anhand des ökonomischen Risikokapitalmodells und der dort definierten und eingesetzten Bewertungsmethoden. Für Risikoarten, für die eine quantitative Risikomessung nicht sinnvoll oder möglich ist, wie zum Beispiel Reputations- oder strategische Risiken, wird eine qualitative Beurteilung vorgenommen. Neben qualitativen und quantitativen Methoden werden bei der Risikobewertung für ausgewählte Risiken situationsbedingt auch Sensitivitätsanalysen, Szenarioanalysen und Stresstests mit unterschiedlichen Zeithorizonten herangezogen.

Risikosteuerung und -überwachung: Die Risikosteuerung umfasst das Ergreifen von Maßnahmen zur Risikobewältigung in unserer Gesellschaft. Unter Risikosteuerung wird die Umsetzung entwickelter Konzepte und Prozesse im Einklang mit der von der Geschäftsleitung vorgegebenen Risikostrategie verstanden. Dadurch werden Risiken entweder bewusst akzeptiert, vermieden, vermindert oder transferiert. Durch regelmäßige Überwachung der Risiken anhand eines Soll-Ist-Abgleichs, zum Beispiel im Rahmen des implementierten Limitsystems, werden Gefahren frühzeitig erkannt. Somit wird ein Gegensteuern ermöglicht. Die Entscheidung, welche Maßnahme im speziellen Fall durchgeführt wird, erfolgt durch Abwägung des Risiko-/ Ertragsprofils sowie durch Überwachung der Limite der Verlust- und Risikoindikatoren. Die Risikosteuerung erfolgt immer durch die Geschäftsleitung gemäß ihrer Bereitschaft, bestimmte Risiken zu übernehmen. Dabei müssen das Risikoprofil und die Risikotragfähigkeit strikt beachtet werden. Schließlich wird in Verbindung mit einer angemessenen Berichterstattung beziehungsweise Eskalation die Einhaltung der Risikostrategie sichergestellt und die frühzeitige Identifizierung von Risiken ermöglicht.

Risikokommunikation und -berichterstattung: Das sich aus Risikoanalyse und Bewertung ergebende Risikoprofil wird gegenüber dem Vorstand kommuniziert, sodass dieser bei der Festlegung des Risikoappetits das aktuelle Risikoprofil beachten kann. Ziel der Risikoberichterstattung ist die Bereitstellung aller erforderlichen Risikoinformationen zur Einschätzung des unternehmensindividuellen Risikos unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher und interner Steuerungsanforderungen. Neben der Ergebnisberichterstattung zum ökonomischen Risikokapital werden auf Konzernebene regelmäßig ein Risikobericht und ein auf Solvency II-Anforderungen ausgerichteter ORSA (Own Risk and Solvency Assessment)-Bericht verfasst. Entsprechend der internen Vorgaben kann zudem unterjährig ein Ad-hoc-ORSA abgefasst werden. Darüber hinaus werden im Rahmen des Solvency II-Berichtswesens die Berichte „Bericht über die Solvabilität und Finanzlage“ (SFCR) und „Regelmäßiger aufsichtlicher Bericht“ (RSR) erstellt, in welchen wir unter anderem ebenso Risikomanagement und Risikoprofil unserer Gesellschaft darstellen. Diese Berichte werden den Vorständen der Versicherungsgesellschaften zur Freigabe vorgelegt und an das dezentrale Risikomanagement, das ARC und die Aufsichtsbehörde übermittelt, der SFCR wird auf der Internetseite der AXA Konzern AG veröffentlicht. Zusätzlich sind Ad-hoc-Berichterstattungspflichten, beispielsweise bei Erreichen definierter Schwellenwerte, implementiert. Risikorelevante Themen werden darüber hinaus im Rahmen des regelmäßig zusammenkommenden ARC besprochen, nachdem sie zuvor im Rahmen der weiteren Gremien diskutiert wurden.

Versicherungstechnische Risiken

Schaden- und Unfallversicherung

Unsere Sachversicherungsgesellschaften betreiben im Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft insbesondere die Sparten Kraftfahrt-, Haftpflicht-, Unfall-, Sach-, Transport- und Luftfahrtversicherung und - durch unsere Anteile an der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG - die Sparte Rechtsschutzversicherung. Diese Versicherungen werden im direkten wie auch im indirekten Geschäft gezeichnet.

Die Gesellschaft, die allgemeine Wirtschaft und damit auch die Versicherungswirtschaft im Speziellen begegnen aktuell komplexen und herausfordernden Entwicklungen, die teilweise voneinander abhängen und zu erheblichen Unsicherheiten führen. So stellt die derzeitige hohe Inflation in Kombination mit Lieferengpässen und stark gestiegenen Energie- und Lebenserhaltungskosten ein wesentliches Risiko für die Versicherungswirtschaft dar. Die Auswirkungen auf die Versicherungstechnik wurden umfassend analysiert und werden dies auch weiterhin engmaschig. Risiken für die Versicherungstechnik bestehen zum einen in einem inflationsbedingt höheren Schadenbedarf sowie damit steigenden Rückversicherungskosten. Beide Effekte müssen im Prämienniveau antizipiert werden. Dies wiederum, kann ein erhöhtes Storno von Verträgen zur Folge haben. Die identifizierten Risiken in der Versicherungstechnik können im Wesentlichen aktuell erfasst werden. Die zu erwartenden erhöhten Schadenaufwände können durch vertraglich festgelegte Index- und Beitragsanpassungen in großen Teilen des Bestandes vorweggenommen werden. Die genannten unterschiedlichen Risiken als Auswirkungen der Inflation eint alle die Unsicherheit über die zukünftigen Entwicklungen und stehen daher weiterhin im Fokus von detaillierten Analysen und einer gezielten Überwachung.

Die anhaltend hohe Inflation gilt als eines der Hauptrisiken und wirkt sich auf verschiedene Sparten aus, insbesondere auf die Kraftfahrt- und die Sachversicherung. Unsere unternehmensweiten Prozesse zur Überwachung und die lokal vorgenommenen Inflationsanpassungen wurden als zufriedenstellend bewertet, insgesamt bleibt jedoch eine gewisse Unsicherheit bestehen. Das Risikomanagement bleibt diesem Risiko gegenüber besonders wachsam. Alle Bewertungen und Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.

Die weltweit wachsende Aufmerksamkeit für Nachhaltigkeitsrisiken und das Risiko eines häufigeren Auftretens schwerer Naturkatastrophen stellen weitere Herausforderungen für unser Portfolio dar. Insbesondere übt dies zusätzlichen Druck auf die Erneuerung von Rückversicherungen und das damit verbundene Geschäft aus. Darüber hinaus besteht eine potenzielle Exponierung gegenüber transitorischen Risiken aufgrund unvorhersehbarer regulatorischer Maßnahmen. Diesen Risiken widmen wir daher in unseren Produktgenehmigungs- und Underwritingprozessen besondere Aufmerksamkeit. Der Arbeitskreis Nachhaltigkeit in der Schaden- und Unfallversicherung verfolgt diese Entwicklungen aufmerksam.

Die primären Risiken aus der Schaden- und Unfallversicherung sind das Prämienrisiko sowie das Reserverisiko. Ferner besteht in der Unfallversicherung bei den Produkten mit Beitragsrückgewähr noch das Zinsgarantierisiko.

Prämienrisiko

Unter dem Prämienrisiko wird das Risiko verstanden, dass die tatsächlichen endgültigen Schadenzahlungen des Versicherungsbestandes die erwarteten, in der Prämie berücksichtigten Zahlungen übersteigen können. Es wird somit durch die zufällige Schadenanzahl und die zufällige Schadenhöhe der einzelnen Schäden bestimmt. Für eine risikoadäquate Tarifierung werden versicherungsmathematische Modelle auf Basis empirischer Schadendaten verwendet. Die regelmäßige Überwachung des Schadenverlaufs gewährleistet eine zeitnahe Anpassung der Tarifierungs- und Annahmepolitik an signifikante Veränderungen. Daher sind unsere Sachversicherungsgesellschaften in der Lage, im Neugeschäft die Beiträge an eine geänderte Schadensituation kurzfristig anzugleichen. Das Bestandsgeschäft wird durch Beitragsanpassung der Einjahresverträge mit Verlängerungsoption und durch vertraglich festgelegte Beitragsanpassungsklauseln risikoadäquat gehalten. Auch bei zu erwartenden Veränderungen der Marktsituation kann unser Konzern proaktiv handeln. Für Produkte mit nachteiliger Ergebnisentwicklung und beschränkten Möglichkeiten zur Kündigung oder Beitragsanpassung ist ausreichend Risikovorsorge durch Rückstellungsbildung getroffen.

Durch die Analyse und Bewertung der unternehmerischen Entscheidungsoptionen werden Risiken aus dem Kundenverhalten wie zum Beispiel vermehrtes Storno bereits im Entscheidungsprozess berücksichtigt.

Die Risikosteuerung erfolgt durch eine gezielte Risikoselektion, Produktgestaltung und risikogerechte Kalkulation sowie ertragsorientierte Zeichnungsrichtlinien. Durch Zeichnungsrichtlinien können bereits bei Abschluss Deckungszusagen für unerwünschte Risiken und Risikokonzentrationen vermieden werden. Darüber hinaus werden bestehende Versicherungsverträge unter bestimmten Umständen aufgrund des Schadenverlaufs der Vergangenheit gar nicht oder nur unter Erhöhung der Selbstbeteiligung oder der Beiträge verlängert. Im Rahmen der Steuerung von Versicherungsrisiken werden außerdem die Mechanismen der Rückversicherungspolitik sowie des aktiven Schadenmanagements eingesetzt.

Die Rückversicherung orientiert sich an den unterschiedlichen Bruttokapazitäten der Sparten. Großrisiken und Kumulexposure werden auf vertraglicher Basis rückversichert. Ausnahmeakzepte innerhalb der Zeichnungskapazitäten der Sparten, die außerhalb der obligatorischen Rückversicherungskapazitäten liegen, werden durch Einzelrückversicherung rückgedeckt. Ein großer Teil des Kraftfahrtversicherungsgeschäfts sowie der Sparten Feuer/Feuer BU, Technische Versicherungen, Transport und Cyber werden in jeweils eigenständigen Quoten-Rückversicherungsverträgen rückgedeckt. Zur Analyse von Trends, Streuungen und Zyklen sowie zur Ermittlung deren Treiber werden stochastische Szenarien verwendet.

Die Nichtverfügbarkeit von Rückversicherung birgt für AXA Deutschland verschiedene Risiken:

Die Exponierung gegenüber Großschäden kann die finanzielle Stabilität gefährden.
Begrenzte Kapazität schränkt die Zeichnungspolitik und damit das Wachstumspotenzial ein.
Kapitalanforderungen können die Profitabilität beeinträchtigen.
Mangelnde Risikodiversifikation führt zu Anfälligkeit gegenüber regionalen oder branchenspezifischen Schocks.
Preisvolatilitäten bei Markt- und Preisschwankungen werden nicht abgefedert.

Aufgrund der Struktur der AXA Gruppe, bei der die AXA S.A. als primärer Rückversicherer für die Ländergesellschaften zur Verfügung steht, wird das Risiko jedoch deutlich reduziert, insbesondere durch die Möglichkeit, an einer Gruppen-Pool-Rückversicherungsstruktur teilzunehmen, die das Risiko auf verschiedene Mitglieder der Gruppe verteilt.

Einen besonderen Stellenwert innerhalb des Prämien-/Schadenrisikos nimmt das Groß- und Katastrophenschadenrisiko ein. Hierbei handelt es sich um das unerwartete Eintreten von einzelnen Großschäden, aber auch um Ereignisse wie zum Beispiel Naturkatastrophen, die zu einer großen Anzahl von Schäden führen. Neben Naturkatastrophen können auch durch Menschen verursachte Schadenereignisse, wie zum Beispiel Terroranschläge und Cyber-Attacken, hohe Großschäden hervorrufen. Zusätzlich könnte der Trend zu höheren Schadenersatzansprüchen in der Haftpflichtversicherung, zum Beispiel bei aufkommenden Risiken, Veränderungen der Rechtslage beziehungsweise im Verhalten der Marktteilnehmer oder durch Umweltschäden, den durchschnittlichen Schadenaufwand erhöhen.

Zu unserer Risikosteuerungsstrategie gehört die ausgewogene Verteilung von Versicherungsrisiken in unseren Geschäftsfeldern. In keiner der von uns betriebenen Sparten besteht eine auffällige Risikokonzentration.

Reserverisiko

Zur Abdeckung zukünftiger Schadenzahlungen sind von unseren Gesellschaften Schadenreserven zu bilden. Die Höhe der Schadenzahlungen ist jedoch mit Unsicherheit behaftet, so dass die Nichtauskömmlichkeit der Reserve ein wesentliches Risiko darstellt. Das sogenannte Reserverisiko entsteht durch die unbekannte Schadenhöhe gemeldeter und noch nicht abgewickelter Schäden sowie bereits eingetretener, aber von den Versicherungsnehmern noch nicht gemeldeter Schäden (Spätschäden). Die Bewertung der künftigen Schadenzahlungen erfolgt im Rahmen der Einzelschadenreservierungen sowie anhand aktuarieller Schätztechniken, bei welchen der in der Vergangenheit beobachtete Schadenverlauf herangezogen wird. Großschäden werden separat geschätzt. Mithilfe von stochastischen Szenarien erfolgt eine Analyse von Trends, Streuungen und Zyklen sowie deren Treibern.

Klimarisiken

Der Klimawandel wird weltweit als eine der größten zukünftigen Bedrohungen für Gesellschaft und Wirtschaft angesehen, dessen Auswirkungen bereits heute spürbar sind. Die Naturkatastrophen des Jahres 2023 haben die Bedeutung einer zuverlässigen Modellierung von Naturkatastrophen, die nach heutigem Forschungsstand durch den Klimawandel verstärkt auftreten werden, erneut unterstrichen. In der Sachversicherung werden Katastrophenschadenrisiken jährlich auf Basis des aktuellen Versicherungsbestandes mit verschiedenen Katastrophenmodellen bewertet. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der verwendeten Katastrophenmodelle wird laufend verfolgt, um neue klimatische Entwicklungen adäquat zu berücksichtigen. In der Versicherungstechnik stehen verschiedene Ansätze zur Risikominderung zur Verfügung. So ermöglichen kurze Vertragslaufzeiten im Sachversicherungsgeschäft eine schnelle Reaktion auf klimatische Veränderungen, da Pricing, Underwriting und Reservierung kurzfristig an die Entwicklungen angepasst werden können.

Zinsgarantierisiko

In der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr wird in Abhängigkeit des Tarifs für 87 - 100 % des Sparanteils der Beiträge eine garantierte Zinsleistung zwischen 0,9 % und 3,50 % vereinbart, wobei in der Kundenerwartung nicht eine besondere Verzinsung liegt, sondern allein die Rückgewähr der gezahlten Beiträge. Dies führt zwar zu einem Zinsgarantierisiko getrieben durch die unbekannte Entwicklung der Marktzinsen, ist jedoch aufgrund des vergleichsweise geringen Beitragsvolumens und der sukzessiv gebildeten Zinszusatzreserve von eher untergeordneter Bedeutung.

Biometrische Risiken

Biometrische Risiken können sich aus Rentendeckungsrückstellungen der Unfall- sowie der Haftpflicht- und Kraftfahrthaftpflichtversicherung ergeben. Das wesentliche Risiko der Langlebigkeit ist durch eine vorsichtige Berechnung der Rentendeckungsrückstellungen bilanziell abgesichert. Die Bewertung im internen Risikokapitalmodell zeigt nur eine untergeordnete Rolle der biometrischen Risiken.

Kostenrisiko

Das Kostenrisiko besteht darin, dass die tatsächlichen Kosten nicht dauerhaft durch die in die Beiträge einkalkulierten Kosten finanziert werden können. Die Kosten für Provisionen und den laufenden Betrieb werden durch Beitragszuschläge auf Basis eines umfassenden Kostencontrollings in der Produktkalkulation berücksichtigt. Damit sind wir überzeugt, dieses Risiko in angemessener Weise zu handhaben.

Risiken aus Rechtsprechung

Die AXA Versicherung AG hat in den Jahren 2006 bis 2010 das Sachversicherungsprodukt Unfall-Kombirente angeboten. In den Versicherungsbedingungen wurde ein beiderseitige Kündigungsrecht geregelt. In den Jahren 2018/2019 wurde Versicherungsnehmern der Unfall-Kombirente der Wechsel in das Nachfolgeprodukt Existenzschutzversicherung angeboten. Die Mehrheit der Versicherungsnehmer hat das Angebot angenommen. Die nicht umgestellten Versicherungsverträge wurden schließlich (gemäß der vorherigen Ankündigung) beginnend ab dem Jahr 2019 ordentlich gekündigt. Verträge der Unfall-Kombirentenversicherung mit Beitragsrückgewähr, Versicherungsnehmer oberhalb einer bestimmten Altersgrenze und solche Verträge, die sich im Leistungsbezug befanden, wurden von der Aktion ausgenommen.

Im Mai 2019 erfolgte eine Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Hamburg, gerichtet auf Abgabe einer Unterlassungserklärung. Die Verbraucherzentrale Hamburg vertritt die Rechtsauffassung, die Unfall-Kombirente sei wegen einer - von dort angenommenen - Vergleichbarkeit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht kündbar. Die Unterlassungserklärung wurde durch die AXA Versicherung AG nicht abgegeben. Im März 2020 klagte die Verbraucherzentrale gegen die AXA Versicherung AG, gerichtet auf Unterlassung und Folgenbeseitigung. Die Klage wurde in erster Instanz im Januar 2021 vom Landgericht Köln abgewiesen. In zweiter Instanz gab das Oberlandesgericht Köln im Dezember 2021 der Berufung der Verbraucherzentrale Hamburg gegen das erstinstanzliche Urteil statt. Da die AXA Versicherung AG gegen das Urteil des OLG Köln vom Dezember 2021 Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt hat, ist das Urteil des OLG Köln nicht rechtskräftig. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird im Laufe des Jahres 2024 erwartet.

Im Unterliegensfall und bei vollumfänglicher Bestätigung des Urteils des OLG Köln müsste AXA die im Rahmen der Umstellungskampagne angesprochenen Kunden über das Urteil informieren, zugleich wären die ausgesprochenen Kündigungen der UKR Verträge unwirksam und die gekündigten Verträge wieder in Kraft.

In der weitüberwiegenden Anzahl der wenigen erhobenen Einzelklagen hat die AXA Versicherung AG rechtskräftig obsiegt, die verschiedenen Gerichte haben die Rechtsauffassung der AXA Versicherung AG bestätigt. Rechtskräftige Entscheidungen zu Lasten der AXA Versicherung AG sind bisher nicht ergangen.

Lebensversicherung

Unsere Lebensversicherungsgesellschaften betreiben hauptsächlich konventionelle und fondsgebundene Kapitallebens- und Rentenversicherungen sowie Risiko-Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherungen. Die spezifischen Risiken aus dem Lebensversicherungsgeschäft aus Unternehmenssicht sind biometrische Risiken, Zinsgarantierisiken, Risiken aus Kundenverhalten sowie Kostenrisiken. Ferner bestehen noch spartenspezifische Risiken aus Rechtsprechung und Gesetzgebung.

Biometrische Risiken

Biometrische Risiken entstehen aus Abweichungen des tatsächlich beobachteten Risikoverlaufs zu den Annahmen der Kalkulation. Sinkende Sterblichkeiten, bewirkt zum Beispiel durch verbesserte medizinische Versorgung, führen bei Kapital- und Risiko-Lebensversicherungen zu einer Erhöhung der Marge, andererseits erzwingt dieser Trend bei Rentenversicherungen zusätzliche Leistungen. Eine Erhöhung der Sterblichkeit, etwa hervorgerufen durch Epidemien, würde dagegen die Margen bei Kapital- und Risikolebensversicherungen reduzieren, aber bei den Rentenversicherungen zu reduzierten Leistungsauszahlungen führen. Wie in den Vorjahren beobachten wir derzeit noch keine Effekte aus der Corona-Pandemie, die über die normale Schwankung hinausgehen. Bei Berufsunfähigkeits-Absicherungen führen Abweichungen von den eingerechneten zu den tatsächlichen Versicherungsereignissen zu Risiken. Hier gehen die Risiken neben medizinisch und juristisch verursachten Veränderungen oft auch auf soziale und konjunkturelle Ursachen zurück. Berufsunfähigkeiten, die auf soziale und konjunkturelle Ursachen zurückzuführen sind, treten allerdings erfahrungsgemäß mit einer zeitlichen Verzögerung auf. Darüber hinaus sind Leistungsfälle aufgrund von Folgeschäden aus Covid-19-Erkrankungen oder langandauernden Covid-19-Behandlungen nicht auszuschließen, ebenso wenig wie vermehrte Fälle von psychischen Erkrankungen im Zusammenhang mit der Pandemie. Alle diese Entwicklungen behalten wir unter engmaschiger Beobachtung.

Die Lebensversicherungsgesellschaften steuern biometrische Risiken durch ihre Produktgestaltung, Zeichnungspolitik und Rückversicherungsverträge. Bei Berufsunfähigkeitsabsicherungen wird das biometrische Risiko durch die Leistungsprüfung auf die vertraglichen Zusagen beschränkt.

Für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen werden im Wesentlichen die bei Vertragsabschluss aktuellen, von der Aufsichtsbehörde oder der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) empfohlenen Sterbetafeln sowie Invalidisierungs- und Reaktivierungstafeln verwendet. Für die seit dem 21. Dezember 2012 verkauften geschlechtsunabhängigen Tarife werden Tafeln genutzt, die aus den aktuell empfohlenen Tafeln unter Berücksichtigung eines erwarteten Geschlechtermixes abgeleitet wurden. Alle in den Versicherungsverträgen zugesagten Leistungen werden dem Grundsatz der Vorsicht entsprechend berücksichtigt. Die Deckungsrückstellung der Versicherungen mit geschlechtsunabhängiger Tarifierung wird mit dem Ergebnis einer Kontrollrechnung auf geschlechtsabhängigen Kalkulationsgrundlagen verglichen und der höhere Wert in die Bilanz eingestellt. Durch regelmäßige aktuarielle Analysen wird ein möglicher Anpassungsbedarf bei der Deckungsrückstellung frühzeitig erkannt. Die Entwicklung der Sterblichkeit und Invalidisierungswahrscheinlichkeit wird weiterhin laufend analysiert.

Zinsgarantierisiko

Die Möglichkeit, dass unsere Lebengesellschaften mit ihren Kapitalanlagen die garantierten Zinsen in den Leistungszusagen gegenüber ihren Kunden nicht erwirtschaften, wird im Zinsgarantierisiko betrachtet. Das professionelle Management der Zinsgarantien stellt eine Kernherausforderung im Rahmen des Asset Liability Managements dar. Die derzeitige und auch die im Rahmen der Unternehmensplanung erwartete Durchschnittsverzinsung der Kapitalanlagen liegen über dem garantierten (bilanziellen) Bestandszins (inkl. Zinszusatzreserve). Unsere Gesellschaften haben zum Jahresende 2023 Zinszusatzreserven beziehungsweise Zinsverstärkungen gebildet. Bei der Berechnung von Zinszusatzreserve beziehungsweise Zinsverstärkung werden Storno und Kapitalwahl berücksichtigt.

Gemäß unseren Erwartungen an die Kapitalmarktentwicklung gehen wir in 2024 von einem Rückgang der Zinszusatzreserve im deregulierten Bestand aus, ebenso von einem Rückgang der Zinsverstärkung im regulierten Bestand, der sich in den darauffolgenden Jahren fortsetzt.

Bei fondsgebundenen Versicherungen ohne Garantieteile bemisst sich die Versicherungsleistung an der Entwicklung des zugrunde liegenden Fonds. Hieraus ergibt sich für die Lebensversicherer kein Kapitalanlagerisiko, da die Höhe der Verpflichtung gegenüber den Versicherungsnehmern stets mit dem Wert des Fondsvermögens übereinstimmt. Soweit unsererseits Garantien bei fondsgebundenen Produkten ausgesprochen wurden, gelten die Aussagen zu Zinsgarantien konventioneller Produkte.

Risiken aus Kundenverhalten

Risiken aus dem Verhalten von Versicherungsnehmern resultieren vor allem aus dem Stornorisiko und dem Risiko aufgrund des Kapitalwahlrechts bei Rentenversicherungen.

Die Stornoquoten in unseren Gesellschaften und in der Branche werden getrennt nach Produktlinien permanent beobachtet. Sie haben sich im Vergleich zu den Vorjahren in geringem Maße erhöht. Wir führen das auf konjunkturellen Entwicklungen in Folge der Pandemie, die stark gestiegene Inflation und die damit verbundenen jeweilige wirtschaftliche Situation der Kunden zurück. Ob sich das Stornoverhalten weiter erhöht, lässt sich noch nicht abschätzen. Wir haben daher die Häufigkeit unserer Analysen des Stornoverhaltens.

Bei Rentenversicherungen mit älteren Rechnungsgrundlagen, bei denen eine Verstärkung der Deckungsrückstellung erfolgt, wird dabei die Inanspruchnahme des Kapitalwahlrechts berücksichtigt. Diese kann sich im Laufe der Zeit verändern und wird deshalb regelmäßig überwacht. Gleiches gilt für Zinszusatzreserve bzw. Zinsverstärkung, in deren Berechnung Storno und Kapitalwahl berücksichtigt wird.

Kostenrisiko

Das Kostenrisiko besteht darin, dass die tatsächlichen Kosten durch die einkalkulierten Kosten dauerhaft nicht finanziert werden können. Die Überwachung des Kostenrisikos erfolgt durch ein umfassendes Kostencontrolling. Damit sind wir überzeugt, dieses Risiko in angemessener Weise zu handhaben und schätzen seine Bedeutung bei der Bewertung unserer Risikotragfähigkeit im Vergleich zu den anderen Risiken als gering ein.

Risiken aus Gesetzesänderungen und Rechtsprechung

Die Deckungsrückstellung eines Versicherungsvertrages muss mindestens der Höhe des Rückkaufswertes entsprechen. Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, die eine Erhöhung des Rückkaufswertes bewirken, führen daher auch zu einer Erhöhung der Deckungsrückstellung und der Schadenrückstellung für den betroffenen (Teil-)Bestand, soweit diese Beträge den Kunden nicht in anderer Form, wie durch Auszahlung oder Umwandlung in Überschussguthaben der verzinslichen Ansammlung, gut gebracht worden sind. Es ist nicht auszuschließen, dass sich aus Gesetzgebung und Rechtsprechung eine extensive Interpretation der vom Bundesgerichtshof zu den Rückkaufswerten in den Jahren 2005 bis 2013 ergangenen Urteile entwickeln könnte, woraus zusätzliche, bisher nicht berücksichtigte Leistungen resultieren würden. Die Höhe der gebildeten Rückstellungen wird regelmäßig überprüft.

Ein weiteres rechtliches Risiko besteht im Hinblick auf § 5 a Abs. 2 Satz 4 VVG alte Fassung, da der EuGH mit Urteil vom 19. Dezember 2013 entschieden hat, dass die dort genannte Jahresfrist nicht mit Europarecht vereinbar ist. Die nationale gesetzliche Regelung, dass ein Vertrag trotz mangelnder Belehrung spätestens ein Jahr nach Vertragsschluss nicht mehr widerrufen werden kann, ist folglich unwirksam. Das heißt, dass alle Verträge, die unter Geltung dieser Regelung mit mangelhafter Belehrung beziehungsweise fehlender Information geschlossen worden sind, „ewig“ widerruflich sind.

Der BGH hat am 7. Mai 2014 im Nachgang zu dieser Entscheidung geurteilt, dass dem Versicherungsnehmer grundsätzlich ein Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrages zusteht, wenn die Widerspruchsbelehrung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgt ist. Der Versicherungsnehmer müsse sich allerdings insbesondere den gewährten Versicherungsschutz anrechnen lassen. Unsere Lebensversicherungsgesellschaften sind auch betroffen. Zur Frage der Europarechtsmäßigkeit des Policenmodells an sich hat sich der EuGH bis dato nicht geäußert. Der BGH hält das Policenmodell laut seinem weiteren Urteil vom 16. Juli 2014 für europarechtskonform. Die gegen dieses Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht angenommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der BGH die Europarechtsmäßigkeit des Policenmodells dem EuGH zur Entscheidung vorlegen wird. Die Rechtsprechung hierzu beobachten wir weiterhin eng.

Im BGH-Urteil vom 11. November 2015 zur bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung wurde vom BGH herausgearbeitet, dass der Versicherungsnehmer im Falle der Rückabwicklung vom Versicherer nur tatsächlich gezogene Nutzungen herausverlangen dürfe und er seinen Tatsachenvortrag nicht ohne Bezug zur Ertragslage des jeweiligen Versicherers auf eine tatsächliche Vermutung einer Gewinnerzielung in bestimmter Höhe stützen könne. Gleichwohl sind einige Berechnungsparameter offen geblieben.

Im BGH-Urteil vom 11.Oktober 2023 zu den Widerrufsbelehrungen hat der BGH u.a. festgestellt, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, wenn dort zu den Widerrufsfolgen ein Hinweis auf die Herausgabe der gezogenen Nutzungen im Falle eines Widerrufs fehlt. Wir sind von dem Urteil mit einem Teilbestand ebenfalls betroffen. Das Urteil ist von der Rückstellung ebenfalls erfasst.

Unsere Lebensversicherungsgesellschaften haben daher Rückstellungen für die Thematik § 5 a VVG alte Fassung gebildet. Die weitere Entwicklung wird beobachtet.

Krankenversicherung

Die AXA Krankenversicherung betreibt insbesondere die Krankenvollversicherung sowie die Pflegepflichtversicherung und verschiedene Arten der Zusatzversicherung. Die primären versicherungstechnischen Risiken aus dem Krankenversicherungsgeschäft sind Krankheitskosten-/ Leistungsrisiken, biometrische Risiken, Risiken aus Kundenverhalten, Reserverisiken und Kostenrisiken. Ferner bestehen noch temporäre Rechnungszinsrisiken sowie Risiken aus Rechtsprechung.

Versicherungstechnische Risiken können dazu führen, dass die zu zahlenden Leistungen und Kosten nicht mehr aus den Beitragseinnahmen in Verbindung mit der Veränderung der Alterungsrückstellung finanziert werden können. Ein mindestens jährlich durchzuführender, gesetzlich vorgeschriebener Vergleich der erforderlichen mit den kalkulierten Leistungen ermöglicht jedoch ein zeitnahes Erkennen von Abweichungen in den erwarteten Leistungen. Überschreitet die Abweichung den gesetzlichen oder in den AVB verankerten Schwellenwert, erfolgt eine Beitragsanpassung, sofern die Abweichung nicht vorübergehender Natur ist.

Krankheitskosten-/Leistungsrisiken

Unter dem Krankheitskosten-/Leistungsrisiko wird das Risiko verstanden, dass die tatsächlichen Krankheits- und Pflegekosten die erwarteten, in dem Beitrag berücksichtigten Zahlungen übersteigen können. Im Falle eines kurzfristigen und nicht nur vorübergehenden Anstiegs der Krankheits- und Pflegekosten über den kalkulierten Rahmen kann auf die unerwartete Leistungserhöhung gegebenenfalls erst mit einer zeitlichen Verzögerung durch eine Beitragsanpassung reagiert werden. Im Jahr 2023 stand die Leistungsausgabenentwicklung erstmals seit 2020 nicht mehr unter dem direkten Einfluss der Corona-Pandemie. Dennoch sind weiterhin Folgeeffekte beobachtbar. So zeigt sich im Jahr 2023 ein deutlicher Leistungsausgabenanstieg, bedingt durch Mengenwachstum u.a. in „Covid-korrelierten“ Indikationsgruppen, wie z.B. den Infektions- und Atemwegserkrankungen. Es bleibt abzuwarten, inwiefern es sich um vorübergehende oder dauerhafte Effekte handelt. Die Leistungsausgaben und insbesondere Effekte aus der Pandemie werden weiterhin regelmäßig analysiert.

Obwohl die Inflation im Vergleich zum Vorjahr gesunken ist, erleben wir auch in 2023 weiterhin eine hohe Kosteninflation. Es ist davon auszugehen, dass die steigende Kosteninflation ebenfalls Auswirkungen auf die Preisentwicklung im Gesundheitswesen im Jahr 2024 und darüber hinaus haben wird. Somit ist das Risiko einer inflationsbedingen Leistungssteigerung gegeben, das Ausmaß lässt sich jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer einschätzen und wird kontinuierlich beobachtet. Auch die Neuverhandlungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) können die Leistungsausgaben beeinflussen (siehe hierzu „Änderungen im Gesundheitssystem“). Diese Entwicklung ist ebenfalls Gegenstand des regelmäßigen Controllingprozesses.

Biometrische Risiken

Biometrische Risiken entstehen in der Krankenversicherung aus einer steigenden Lebenserwartung, wodurch mit einer verlängerten Inanspruchnahme und somit einer Erhöhung der Versicherungsleistungen zu rechnen ist. Die Sterbetafeln werden jährlich von der Deutschen Aktuarvereinigung auf ausreichende Sicherheit überprüft und notwendige Anpassungen in der neuen PKV-Sterbetafel dokumentiert. Soweit sich ein Aktualisierungsbedarf ergibt, verwenden wir die neuen Werte unverzüglich bei der Kalkulation neuer Tarife und auch im Rahmen von Beitragsanpassungen. Im Übrigen wird der Aktualisierungsbedarf seit 2008 bei der jährlich durchzuführenden Gegenüberstellung der erforderlichen mit den kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeiten bewertet. Auch hieraus kann sich ein Anpassungsbedarf ergeben, bei dem dann wieder alle Rechnungsgrundlagen aktualisiert werden.

Risiken aus Kundenverhalten

Ein Risiko aus dem Verhalten von Versicherungsnehmern stellt insbesondere das Stornorisiko dar. Die in der Tarifierung angesetzten Stornowahrscheinlichkeiten basieren sowohl auf eigenen als auch auf Verbandserfahrungen und sind aktuariell ausreichend vorsichtig bemessen. Die Stornoquoten bei der AXA Krankenversicherung und in der Branche werden permanent beobachtet, sodass frühzeitig eine Veränderung erkannt und gegebenenfalls in Beitragsanpassungen und Neukalkulationen berücksichtigt wird.

Darüber hinaus beobachten wir aufmerksam die Auswirkungen unserer Beitragsanpassungen auf das Kundenverhalten. Damit sind insbesondere (Teil-)Storni, Tarifwechsel und die Nichtzahlung von Beiträgen gemeint. Zahlt ein Kunde seine Beiträge nicht, so erfolgt eine Umstellung in den sogenannten Notlagentarif. Dieser Tarif deckt deutlich weniger Leistungen und bildet keine Alterungssrückstellung. Folglich sinkt der Beitrag durch Umstellung in den Notlagentarif, sodass die Beitragslast für den Kunden gesenkt wird und das Risiko durch Nichtzahlung von Beiträgen Verluste zu erleiden für das private Krankenversicherungsunternehmen abgemildert ist. Die Entwicklung des Bestands im Notlagentarif wird kontinuierlich beobachtet, insbesondere um Auswirkungen herausfordernder wirtschaftlicher Situationen auf Bestand und Beitragszahlungen absehen zu können. Der Bestand im Notlagentarif ist weiterhin stabil und auf einem unbedenklichen Niveau.

Grundsätzlich besteht das Risiko, dass durch Wechselströme eine Risikoentmischung stattfindet, die negativ auf einzelne Teilkollektive wirkt. Die Wechselströme in unserem Bestand werden kontinuierlich beobachtet. Insbesondere können im Rahmen der Beitragsanpassung auch gezielt Mittel zur sog. Kopfschadenfinanzierung angewendet werden. Zusätzlich ist zu beachten, dass durch Wechsel in die Ende 2012 eingeführten Unisex-Tarife eine Verzerrung der in der Kalkulation angesetzten Bestandmischung zwischen Männern und Frauen erfolgen kann. Wechsel in den 2009 eingeführten Basistarif spielen aktuell eine untergeordnete Rolle. Der Basistarif beinhaltet versicherungsfremde Elemente wie Kontrahierungszwang, Verbot von Risikozuschlägen und Höchstbeiträge, die eine Subventionierung durch die PKV-Kunden der anderen Vollversicherungstarife erfordern und somit zu einer erhöhten Belastung dieser Personen führen. Daher ist auch hier zu beobachten, ob es zukünftig verstärkt zu Wechseln in den Basistarif kommt. Im Rahmen der Beitragsanpassung erhalten Kunden ab Alter 55, deren Beiträge sich erhöht haben, ein umfassendes Beratungsangebot zu den Wechseloptionen. Diese Beratung ermöglicht es etwaige (Teil-)Storni zu begrenzen und den Versicherungsschutz im Kundeninteresse bei möglichst stabiler Prämie zu wahren

Reserverisiken

Zur Finanzierung des mit dem Alter steigenden Krankheitsrisikos werden Alterungsrückstellungen gebildet. Aus diesen Rückstellungen werden zukünftige Leistungen an die versicherten Personen finanziert, die planmäßig nicht mehr durch die gezahlten Beiträge zu decken sind. Die Höhe der Zahlungen ist jedoch mit Unsicherheit behaftet, insbesondere aufgrund steigender Krankheitskosten-/Leistungszahlungen (siehe vorstehend) und einer sinkenden Sterblichkeit, deren Veränderung aufgrund der regelmäßigen Überprüfung jedoch in den vergangenen Jahren nicht mehr so gravierend war wie in früheren Jahren, in denen die Aktualisierung in längeren Zeiträumen erfolgte. Definitiv schon feststehende medizinische Entwicklungen sind jedoch in der Alterungsrückstellung in dem Augenblick eingepreist, in dem sie in den Beiträgen berücksichtigt sind (Krankenversicherungsaufsichtsverordnung). Insgesamt ist das Reserverisiko als gering einzuschätzen, da durch regelmäßige Beitragsanpassungen der Leistungsbedarf aktualisiert wird.

Rechnungszinsrisiko

Der verwendete Rechnungszins in der Krankenversicherung ist durch gesetzliche Vorgaben auf 3,5 % nach oben begrenzt. Kann der Rechnungszins nicht nachhaltig erwirtschaftet werden, muss dieser für das Neugeschäft und den Bestand reduziert werden. Dies kann aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen allerdings nur im Rahmen der nächsten möglichen Beitragsanpassung erfolgen. Bis bei einer Beitragsanpassung die Bestandsprämien verändert werden können, belastet die Bildung der Deckungsrückstellung mit dem noch gültigen Rechnungszins die Ertragslage, sofern der Rechnungszins über dem erwirtschafteten Zins liegt. Steigt hingegen die Zinserwartung nachhaltig und dauerhaft wieder über den einkalkulierten Rechnungszins, so wird dieser im Rahmen der nächsten Beitragsanpassung auch angehoben. Die über den Rechnungszins hinausgehenden Zinsen werden fast vollständig zur Beitragsermäßigung im Alter verwandt. Maßgeblich für die Höhe des Rechnungszinses ist die zukünftige Zinserwartung, die mithilfe des aktuariellen Unternehmenszinses (AUZ) nach einem brancheneinheitlichen Verfahren unternehmensindividuell ermittelt wird. Bei dem AUZ handelt es sich um ein mit der Deutschen Aktuarvereinigung und der Aufsichtsbehörde abgestimmtes Verfahren zur Zinsprojektion, das auf Basis der Vorjahresergebnisse und offiziellen, durch die Bundesbank veröffentlichten Zinskurven für Neuanlagen die Zinserwartungen für das übernächste Jahr schätzt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr lag die Nettoverzinsung mit 2,6 % unter dem gesetzlichen Höchstrechnungszins, aber über dem durchschnittlichen Rechnungszins im Bestand, sodass für die meisten unserer Kunden Mittel zur Beitragsentlastung im Alter zurückgestellt werden konnten. In den Jahren 2022 und 2023 gab es insgesamt zehn Erhöhungen des Leitzinses durch die EZB. Diese Entwicklung wird sich positiv auf den AUZ auswirken und somit bei der Festlegung des Rechnungszinses im Rahmen der nächsten Beitragsanpassungen beachtet werden.

Kostenrisiko

Das Kostenrisiko besteht darin, dass die tatsächlichen Kosten durch die einkalkulierten Kosten dauerhaft nicht finanziert werden können. Die Überwachung des Kostenrisikos erfolgt durch ein umfassendes Kostencontrolling. Damit sind wir überzeugt, dieses Risiko in angemessener Weise zu handhaben und schätzen seine Bedeutung bei der Bewertung unserer Risikotragfähigkeit im Vergleich zu den anderen Risiken als gering ein.

Risiken aus Rechtsprechung

Die Rechtsfragen rund um die Anforderungen an den Inhalt der Beitragsanpassungsmitteilungen, die Heilung evtl. bestehender formeller Mängel und die Verjährung von Ansprüchen aus diesen sind durch den Bundesgerichtshof (BGH) entschieden worden. Für die Begleichung von Ansprüchen, die sich möglicherweise daraus und insbesondere auch aus bereits rechtshängigen Prozessen für die AXA Krankenversicherung AG ergeben, wurde eine Rückstellung gebildet.

Kürzlich hat der BGH zur Möglichkeit von Beitragsanpassungen in Beitragsentlastungstarifen geurteilt. Demnach ist die im Tarif BEA-U verwendete Anpassungsklausel unwirksam. Grundsätzlich bleibt eine Anpassung aber im Rahmen der für eine Krankenversicherung geltenden gesetzlichen Anforderungen möglich. Für die Begleichung etwaiger Ansprüche wurde ebenfalls bereits eine Rückstellung gebildet.

Das Thema der Klagen gegen Beitragsanpassungen wird weiterhin von unserem Risikomanagement, aktuariell und rechtlich begleitet. Mit darüber hinaus gehenden signifikanten Auswirkungen für unsere Gesellschaft ist nur für den Fall zu rechnen, dass die Revisionsverfahren zur materiellen Wirksamkeit unerwartet nicht zu Gunsten von AXA entschieden werden.

Veränderungen im Gesundheitssystem

Im Allgemeinen werden Veränderungen im Gesundheitssystem beobachtet. Die Einführung einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) kann in den kommenden Jahren zu einem Leistungsausgabenanstieg führen. Hier gilt es im Zuge der Verhandlungen des PKV-Verbands mit der Ärzteschaft den Anstieg zu begrenzen. Die Auswirkungen zu Änderungen im Gesundheitssystem werden abgeschätzt und, wenn erforderlich, in der Unternehmensplanung berücksichtigt, sowohl zur Bewertung operationeller Aufwände, als auch zu etwaigen Leistungsausgabenanstiegen oder Beitragsanpassungen

Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft

Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft resultieren für unsere Konzerngesellschaften aus Beitragsforderungen, Forderungen gegenüber Versicherungsvermittlern, Leistungsrückforderungen sowie Forderungen beziehungsweise Ansprüchen gegenüber Rückversicherern.

Sowohl bei der über unsere französische Gruppengesellschaft AXA S.A. (ehemals AXA Global Re) retrozedierten Vertragsrückversicherung als auch bei der direkt abgegebenen fakultativen und vertraglichen Rückversicherung wird nur mit erstklassigen Rückversicherern zusammengearbeitet.

Risiken aus Kapitalanlagen

Die Kapitalanlagen unserer Gesellschaft bestehen hauptsächlich aus Anteilen an verbundenen Unternehmen. Deshalb werden im Folgenden die Kapitalanlagerisiken des AXA Konzerns dargestellt. Diese werden unter strikter Beachtung der gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und innerbetrieblichen Richtlinien in einem strukturierten Prozess angelegt. Unter Gesamtrisikobetrachtung soll eine gleichzeitige Sicherstellung der Anlageziele Sicherheit, Rentabilität und Liquidität der Kapitalanlagen erreicht werden. Dieses wird unter anderem durch eine ausgewogene Diversifikation und strikte Begrenzung von Konzentrationsrisiken gewährleistet.

Mit der Kapitalanlage sind unvermeidbar signifikante Risiken verbunden, die bewusst eingegangen, jedoch durch die im Anlageprozess eingebauten Kontrollen und weitere risikomindernde Maßnahmen gesteuert werden. Zum Erhalt beziehungsweise Ausbau der notwendigen Risikotragfähigkeit werden die Risiken der Kapitalanlagen aktiv gesteuert und fortlaufend an das Kapitalmarktumfeld angepasst.

Die Entwicklung der Kapitalmärkte im Jahr 2023 war insgesamt wechselhaft. Während zu Jahresbeginn Rezessionsängste, die nicht allein durch die Auswirkungen des Ukrainekrieges geprägt, spürbar waren, stabilisierte sich die Lage in der zweiten Jahreshälfte positiv beeinflusst durch globale Wachstumsaussichten und die abnehmende Inflation. Der Nahostkonflikt und damit resultierende geopolitische Spannungen im Herbst hatten trotz ihrer emotionalen Wirkung nur moderaten Einfluss auf die Entwicklung der Kapitalmärkte. Die Inflation, gemessen an der Veränderung des Verbraucherpreisindex zum Vormonat, sank in Deutschland dieses Jahr stark (+8,7 % im Januar 2023 vs. 3,7 % im Dezember 2023). Dies stärkte die Zuversicht der Marktteilnehmer, dass die Zentralbanken die Zinsen im Jahr 2024 früher als erwartet senken könnten und resultierte in einer Kapitalmarktrally, die insbesondere die Entwicklung der Zinsen und der Aktienmärkte beeinflusste. Während die Zinsen insbesondere im letzten Quartal deutlich fielen (10-Jahresswap, -71 Basispunkte vs. 2022), gewann der weltweite Aktienmarkt einen überdurchschnittlichen Zuwachs, wobei besonders die IT-Branche wesentlicher Treiber gewesen war. Für 2024 bleiben insbesondere die deutsche als auch globale Wirtschaftsentwicklung und die resultierende Auswirkung auf die Aktien-, Kredit- und Zinsmärkte, aber auch die Entwicklung der Inflation und der Energiepreise im Fokus unserer Beobachtungen. Diese werden in unseren strukturierten Anlageprozesses Eingang finden, um mögliche negative Auswirkungen auf unser diversifiziertes Portfolio durch Absicherungsmaßnahmen zu beschränken.

Die Kapitalanlagerisiken werden in Markt-, Kredit-, Konzentrations- und Liquiditätsrisiken unterteilt.

Marktrisiken

Die Marktpreisrisiken unserer Gesellschaften beruhen im Wesentlichen auf Wertverlusten bei Aktien und festverzinslichen Anlagen. Ferner sind die nicht börsennotierten Beteiligungen sowie der Immobilienbestand den Marktpreis- beziehungsweise Wertänderungsrisiken ausgesetzt. Auch können im Bereich Private Equity aufgrund einer zukünftigen Verschlechterung des Marktumfeldes Wertrückgänge bzw. Abschreibungen nicht ausgeschlossen werden.

Die Auswirkungen diverser Faktoren auf die Marktwerte der Kapitalanlagen werden in möglichen Risikoszenarien analysiert. Hierfür werden die Marktwertschwankungen von Aktien, Zinsprodukten und Währungen unter Berücksichtigung der bestehenden Währungssicherungen und anderer derivativer Absicherungsmechanismen simuliert.

Unsere Gesellschaften investieren größtenteils im europäischen Raum. Zusätzlich werden Investitionen im nicht-europäischen Ausland getätigt, wobei diese Fremdwährungsinvestitionen kontrolliert und größtenteils gegen Wechselkursschwankungen abgesichert sind. Dies erfolgt durch den Einsatz von Fremdwährungsderivaten innerhalb der Spezialfonds, zum Beispiel Devisentermingeschäften.

Die Immobilienanlagen bestehen hauptsächlich aus europäischen Büro- und Gewerbeimmobilien. Die Wertentwicklung ist deshalb im Wesentlichen abhängig von der Konjunkturlage in Europa.

Wir verfolgen die Entwicklung der Kapitalmärkte sehr genau und ergreifen Maßnahmen bei signifikanten Wertverlusten. Die Maßnahmen beinhalten unter anderem notwendige Abschreibungen auf die nachhaltigen Werte einzelner Kapitalanlagen, den selektiven Verkauf einzelner Titel und den optionalen Einsatz von Wertsicherungsmaßnahmen, um die Portfolios kurzfristig gegen weitere Wertverluste abzusichern.

Kreditrisiken

Das Kreditrisiko umfasst die Insolvenz, den Zahlungsverzug und die Bonitätsverschlechterung des Schuldners beziehungsweise Emittenten von festverzinslichen Wertpapieren und Darlehen.

Zur Reduktion des Kreditrisikos werden hauptsächlich Investitionen beziehungsweise Darlehensvergaben bei Emittenten und Schuldnern mit einer guten bis sehr guten Bonität getätigt. Die Einstufung der Bonität von Emittenten festverzinslicher Wertpapiere erfolgt nach einheitlichen internen Maßstäben in der AXA Gruppe.

Zusätzlich nehmen wir zur Überwachung der Ratings in Zusammenarbeit mit den von uns mandatierten Vermögensverwaltern Detailanalysen zu potenziell ausfallgefährdeten Wertpapieren vor, auf deren Basis dann über risikomindernde Maßnahmen entschieden wird. Für diese Analysen werden entscheidungsrelevante Marktinformationen herangezogen.

Für die Vergabe von Hypotheken- und Refinanzierungsdarlehen durch unsere Gesellschaften gelten Vergaberichtlinien und strenge Vorschriften bezüglich der Bonität. Als Sicherheit von Hypothekendarlehen bestehen Pfandrechte an Grundstücken. Die Vergaberichtlinien knüpfen eine Finanzierung im Regelfall an private Nutzung und erstrangige Absicherung.

Die einzelnen Engagements im Bereich Hypotheken einschließlich Forward-Darlehen bei unseren Gesellschaften unterliegen der regelmäßigen Überwachung. Mithilfe unserer Kontrollverfahren für den Zins- und Tilgungsdienst sowie unseres Mahnverfahrens erhalten wir einen detaillierten Überblick über ausstehende Zahlungen.

Einlagen bei Kreditinstituten erfolgten im Geschäftsjahr 2023 ausnahmslos bei Banken, die über ein Investment Grade Rating verfügen.

Die Kontrahenten der Derivatepositionen verfügen ausnahmslos über ein Investment Grade Rating, sofern die Geschäfte nicht über Terminbörsen wie z.B. Eurex abgewickelt wurden. Das Gegenparteirisiko der Derivategeschäfte wird fortlaufend durch die Stellung von Sicherheiten (Collateral) abgesichert. Für einige OTC-Derivate gilt die Clearingpflicht über zentrale Gegenparteien sowie die Meldepflicht an das Transaktionsregister. AXA stellt die Einhaltung der Anforderungen aus EMIR (European Market Infrastructure Regulation) gruppenweit sicher.

Die AXA Konzern AG sowie die Konzerngesellschaften sind in Staatsanleihen investiert. Auch wenn wir zurzeit Ausfälle innerhalb dieser Bestände aufgrund verschiedener Stützungsmaßnahmen nicht für ein wahrscheinliches Szenario halten, können wir künftige Abschreibungen auch vor dem Hintergrund politischer Unwägbarkeiten nicht ausschließen.

Ebenso werden Fremdkapitalinstrumente gehalten, die von nationalen und internationalen Banken sowie Unternehmen außerhalb des Finanzsektors emittiert wurden. Dieses Exposure wird entweder direkt oder über Fonds, Derivate und strukturierte Produkte gehalten und enthält zu einem geringen Teil auch nachrangige Instrumente. Zur weiteren Diversifikation dieses Portfolios wurden Investitionen in alternative, weniger liquide Assetklassen, unter anderem Infrastruktur-, Mittelstands-, gewerbliche Immobilienfinanzierungen sowie alternative Kreditstrategien getätigt. Diese Anlagen werden zum weit überwiegenden Teil als Investment Grade eingestuft.

Die meisten festverzinslichen Wertpapiere in unserem Bestand und dem Bestand unserer Versicherungsgesellschaften verfügen über ein Investment Grade Rating. Ein großer Teil der Rentenbestände ist besichert beziehungsweise von öffentlichen Emittenten ausgegeben und daher nur einem geringen Ausfallrisiko ausgesetzt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Bonität einzelner Emittenten sich in der Zukunft verschlechtert und damit Abschreibungsbedarf entstehen könnte.

Konzentrationsrisiken

Konzentrationsrisiken entstehen, wenn Unternehmen hohe einzelne Risiken oder stark korrelierte Risiken eingehen und daraus hohe Ausfallverluste resultieren können. Bei der Kapitalanlage entstehen Konzentrationsrisiken, wenn Investitionen in einzelne Kapitalanlageprodukte oder Emittenten oberhalb definierter Grenzen durchgeführt werden. Aus diesem Grunde stehen Konzentrationsrisiken im engen Zusammenhang mit Markt- und Kreditrisiken und werden durch die Definition von Limiten auf Einzelpositionen und den Einsatz von Derivaten gesteuert und regelmäßig überwacht.

Liquiditätsrisiken

Aufgrund der vorab vereinnahmten sowie verzinslich und liquide angelegten Beiträge ist das Liquiditätsrisiko für Versicherungsunternehmen grundsätzlich gut steuerbar. Wir tragen dem Risiko unzureichender Liquidität durch eine mehrjährige Planung der Zahlungsströme Rechnung. Zusätzlich erfolgt für einen Zwölfmonatszeitraum eine Prognose auf Monatsbasis. Für die Überwachung des Liquiditätsrisikos wird darüber hinaus ein Liquiditätsstresstest durchgeführt.

Insgesamt wird bei der Kapitalanlage auf einen hohen Anteil liquider und fungibler Kapitalanlagen geachtet, damit unsere Gesellschaften den Verpflichtungen gegenüber ihren Versicherungskunden jederzeit nachkommen können. Bei einem eventuell auftretenden unvorhergesehenen Liquiditätsbedarf wird auf Grundlage des konzerninternen Liquiditätshilfeabkommens Liquidität zur Verfügung gestellt.

Risikosteuerung der Kapitalanlagen

Innerhalb des AXA Konzerns sind umfassende Governance-Strukturen, Steuerungsmaßnahmen und Richtlinien zur Risikosteuerung der Kapitalanlagen im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen implementiert.

Der Vorstand definiert den Risikoappetit unserer Gesellschaft in Form von Limiten und Frühwarnwerten auf konkret messbare Risikokennzahlen, um die durch die Umsetzung der Geschäftsstrategie entstehenden Risiken wirksam zu begrenzen. Ein wesentlicher Teil dieser Limite und Frühwarnwerte bezieht sich auf Finanzmarktrisiken einschließlich Konzentrationsrisiken und muss im Rahmen der Kapitalanlagensteuerung eingehalten werden. Darüber hinaus gilt eine umfassende interne Kapitalanlagenrichtlinie mit dem Grundsatz unternehmerischer Vorsicht gemäß § 124 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz.

Es ist ein strukturierter Anlageprozess definiert, dessen Ziel es ist, die Risiken in den Portfolios durch systematische und kontrollierte Abläufe zu steuern. Auf Basis des Vorschlags des Asset Liability Management Committee entscheidet der Vorstand über die Kapitalanlagestrategie, die im Einklang mit dem Risikoappetit der Gesellschaft sowie der internen Kapitalanlagerichtlinie sein muss. Dabei berücksichtigt die Asset Liability Management-Analyse insbesondere die versicherungstechnischen Verpflichtungen, die Bewertungsreserven sowie die Eigenkapitalausstattung. Das Investment Committee implementiert und überwacht die strategische Aufteilung der Kapitalanlagen nach Kapitalanlagearten (Asset Allocation). Hierbei werden die Risikoappetitlimite für die einzelnen Anlageklassen, die Duration des festverzinslichen Portfolios, die Bonität der Emittenten sowie die Konzentrationen gegenüber Einzelemittenten beachtet. Bei der Risikoeinschätzung wird dabei von einem dem jeweiligen Risiko adäquaten Prognosezeitraum ausgegangen. Zur Bewertung der Anlagerisiken steht eine Vielzahl von Risikomanagement-Instrumenten zur Verfügung.

Zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und -steuerung können auch derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden. Mit diesen Instrumenten werden verschiedene Motive der Portfoliosteuerung umgesetzt: Absicherung, Erwerbsvorbereitung und Ertragssteigerung. Das Hauptmotiv beim Einsatz von derivativen Instrumenten der Kapitalanlagen ist die Absicherung (Hedging), wodurch das im Portfolio liegende wirtschaftliche Risiko reduziert wird.

Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Asset Liability Management Committee und des Investment Committee wird das Kreditrisiko des Gesamtportfolios, einzelner Anlageklassen sowie kritischer Emittenten unter der systematischen Teilnahme des Chief Investment Officers und des Finanzvorstandes besprochen. In diesen Gremien wird über die Einhaltung der Risikoappetitlimite berichtet.

Das Audit and Risk Committee (ARC) wird regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen, die Risikosituation und die Einhaltung der Risikoappetitlimite des Konzerns und der Einzelgesellschaften informiert.

Operationelle und sonstige Risiken

Operationelle Risiken beinhalten Risiken aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen, Risiken aus Mitarbeiterverhalten sowie aus systembedingten oder externen Vorfällen. Informationsrisiken werden als Teil der operativen Risiken behandelt und beinhalten das Risiko, dass Informationen oder Informationssysteme nicht den erwarteten Wert für das Unternehmen liefern, strategische Ziele beeinflussen oder operative Verluste verursachen. Ferner sind Rechtsrisiken mit inbegriffen, welche die Möglichkeit eines Verlustes aufgrund von Veränderungen der aktuellen Rechtslage umfassen.

Unsere Gesellschaften beziehungsweise AXA Deutschland unterscheiden hierbei die Risikokategorien Interner Betrug, Externer Betrug, Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitssicherheit, Kunden-, Produkt- und Geschäftspraxis, Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, Betriebsunterbrechung und Versagen von Systemen, Durchführungs-/Produkt-/Leistungs-/Prozessmanagement, konkrete Rechtsänderungen. Die aus Projekten resultierenden Risiken sind in den einzelnen Risikokategorien berücksichtigt. Als risikobewusste Versicherungsgruppe hat AXA Deutschland Prozesse und Systeme zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung der operationellen Risiken entwickelt. Um der wachsenden Bedeutung der Informationsrisiken zu begegnen, wurde im zentralen Risikomanagement eine Position zur expliziten Informationsrisikoüberwachung geschaffen.

Die Methoden und Prozesse werden kontinuierlich weiterentwickelt. Die operationellen Risiken sind in das Interne Kontrollsystem integriert. Eine Bewertung erfolgt sowohl qualitativ als auch quantitativ. Die Ergebnisse der Risikobewertung fließen in die Unternehmenssteuerung ein. Risiken, bei denen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit mit einem Eintreten zu rechnen ist, werden in Höhe ihres vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrags als Rückstellung erfasst.

AXA Deutschland führt eine Sammlung von Daten aus operationellen Verlusten durch. Zudem ist AXA Deutschland (über die AXA Gruppe) Mitglied der Operational Riskdata Exchange Association (ORX), einer internationalen Plattform zum Austausch operationeller Verluste.

Zusätzlich werden auch Emerging Risks betrachtet, d.h. Risiken, die ggf. erst in mehreren Jahren relevant werden, da AXA Deutschland eine langfristige Perspektive einnimmt.

Das Risikoprofil der AXA Deutschland ist wie im Vorjahr durch Gerichtsentscheidungen und Gesetzesvorhaben geprägt. Änderungen von rechtlichen Regelungen, welche signifikante Auswirkungen auf die Risikosituation unserer Gesellschaft haben können, werden laufend auf ihre Auswirkungen auf die AXA analysiert. Um auf diese risikoadäquat reagieren zu können, existiert eine enge Zusammenarbeit des operationellen Risikomanagements mit den Organisationseinheiten Compliance und Corporate Oversight. In letzterer Einheit sind die Funktionen Datenschutz, Informationssicherheit, Informationsrisikomanagement, physische Sicherheit, Berechtigungsmanagement und operative Resilienz gebündelt, um den gestiegenen Anforderungen wirkungsvoll zu begegnen. Durch die angestrebte zunehmende Digitalisierung von AXA ebenso wie durch die generelle Zunahme von Cyber-Angriffen aber auch die wachsende Bedeutung von Künstlicher Intelligenz für Unternehmen der Finanzdienstleitungsbranche haben IT- bzw. Informationsrisiken eine große Relevanz im Risikoprofil, insbesondere mit den Themen Datenschutz und Informationssicherheit (Ausfall von Systemen, Datenverluste durch interne und externe Bedrohungen oder Verbreitung von die Datenintegrität bedrohender Schadsoftware). Zur Identifizierung und Beseitigung von IT-Schwachstellen und dem Management der Informationssicherheitsrisiken sind verschiedene Projekte bzw. Initiativen aufgesetzt. Auf diese Weise werden eine kontinuierliche Berücksichtigung der aktuellen und zukünftigen Entwicklungen im Bereich der Informationssicherheit sowie die Stabilisierung der Produktion gewährleistet. Interne Kontrollprozesse reduzieren Risiken im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses.

Grundsätzlich besteht das Risiko, dass erhöhte Krankenstände Auswirkung zum Beispiel auf die Leistungsbearbeitung haben. Dem Risiko wird durch ein engmaschiges Monitoring und bei Bedarf durch den Einsatz ausgleichender Maßnahmen (z.B. flexibles internes steuern, externe Unterstützung) begegnet. Unsere Gesellschaften sehen derzeit keine erhöhte Risikolage aufgrund von Krankheitsraten.

Ähnliche Auswirkungen auf das Unternehmen hat der branchenübergreifende Fachkräftemangel. AXA Deutschland steht zunehmend dem Risiko unbesetzter Stellen gegenüber, was ebenfalls zu Arbeitsrückständen führen kann. Den neuen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt wird mit vielen neuen Initiativen auf verschiedenen Plattformen begegnet, um hier wettbewerbsfähig and attraktiv für Arbeitnehmer zu bleiben.

Darüber hinaus stehen Risiken aus der Einführung von Großprojekten unter besonderer Beobachtung. Bereits während der Projektphase werden erforderliche Maßnahmen identifiziert, so dass entstehende Risiken frühzeitig analysiert und gesteuert werden. Zusätzlich wird das operationelle Risikomanagement über jeden Projektchange informiert, um die Risikolage angemessen beurteilen zu können.

Unternehmensgefährdende Risiken aus Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, aus Systemausfällen, Mitarbeiterausfall und anderen Katastrophenereignissen werden im Rahmen des Business Continuity Managements gesteuert. Notfallprozesse werden organisiert und alle notwendigen Präventivmaßnahmen zum Zweck der Unternehmenssicherheit ergriffen. Durch die Setzung verbindlicher Standards mit Fokus auf die operationellen Risiken sollen mögliche Negativfolgen reduziert und der wirtschaftliche Fortbestand der AXA jederzeit garantiert werden. Diese sehen vor, dass interne und externe Bedrohungen, die eine Unterbrechung der Geschäftsprozesse zur Folge haben könnten, regelmäßig beurteilt werden.

Ein Vertreter der Funktionen des Bereichs Value & Risk Management ist Mitglied im zentralen Krisenmanagement-Team, um die Sicht des Risikomanagements in der Krisenorganisation sicherzustellen.

Auch strategische, Reputations- und weitere Rechtsrisiken wie auch Risiken aus regulatorischen Anforderungen werden permanent eng überwacht, das Instrumentarium insbesondere an präventiven Maßnahmen ständig überprüft und erweitert. Diese Maßnahmen inklusive der umfassenden Analyse und Bewertung sind geeignet, unsere in ihrer Bedeutung als gemäßigt eingeschätzten operationellen Risiken auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren.

Ferner können Risiken aus der Anwendung steuerlicher Vorschriften entstehen. Diesen begegnen wir durch ein systematisches Management aller steuerlich relevanten Prozesse unterstützt durch ein Tax Compliance Management System. Feststellungen aus steuerlichen Betriebsprüfungen früherer Jahre werden analysiert und bewertet und fließen in die Steuerung ein.

Als Teil ihrer unternehmerischen Verantwortung will die AXA Konzern AG den gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bewusst und aktiv begegnen. Unsere Gesellschaften sind gewissen Nachhaltigkeitsrisiken ausgesetzt. Hierzu zählen in erster Linie die physischen Auswirkungen des Klimawandels sowie transitorische Risiken, die sich im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer nachhaltigeren, CO2-ärmeren Welt materialisieren könnten. Zu den Nachhaltigkeitsrisiken gehören auch regulatorische Risiken, z.B. aus Änderungen in der Regulierung sowie Reputationsrisiken, die z. B. im Zusammenhang mit Greenwashing entstehen könnten. Wir beobachten und begleiten diese Aspekte fortlaufend.

Die AXA Gruppe hat entschieden, Klimaverpflichtungen in den Mittelpunkt des gruppenweiten Strategieplans zu stellen. Der hieraus abgeleitete „AXA for Progress Index“ dient der Überwachung und Weiterentwicklung des übergeordneten Zieles „Climate Leadership“. Er beinhaltet gruppenweite Verpflichtungen und ist aufgeteilt in die drei aktiven Rollen von AXA als Investor, Versicherer und vorbildliches Unternehmen. Diese Vorgaben bilden derzeit die Basis für unsere lokalen Ziele und Initiativen.

Die im Folgenden genannten Initiativen im Bereich nachhaltiger Kapitalanlage und Zeichnungspolitik werden somit von den Versicherungsgesellschaften der weltweiten AXA Gruppe gemeinschaftlich getätigt, auch um die größte Wirkung zu entfalten. Damit wirken wir auf die Ursache ein und mitigieren das daraus resultierende Risiko für unsere Gesellschaften.

Nachhaltiges Investment ist ein strategisch wichtiges Thema für die AXA. Die Kernaspekte dieser Strategie sind der Einbezug von ESG-Kriterien in jegliche Investitionsentscheidungen, der Ausschluss von Investitionen in gewisse Wirtschaftssektoren (bspw. Kohle, Tabak, Palmöl, Teersand) bzw. einzelne kritische Unternehmen, ambitionierte Ziele für grüne Kapitalanlagen, direkte Investitionen in soziale Projekte, die verantwortliche Wahrnehmung von Aktionärsrechten sowie die strategische Portfolio-Anpassung für mehr Klimaschutz.

Im Rahmen der Zeichnungspolitik hat AXA die Bereitstellung von Versicherungsschutz für klimaschädliche Geschäfte stark eingeschränkt, so werden beispielsweise weltweit keine Kohleminen und -kraftwerke versichert. Zudem hat AXA 2021 Ausschlüsse für Unternehmen der Gas- und Ölbranche beschlossen, sowohl für den Investitions- als auch für den Versicherungsbereich. Im Jahr 2022 wurde eine spezielle Initiative gestartet, um Gespräche mit Unternehmen aus dem Öl- und Gassektor zu führen. Dabei wurden die Transitionspläne anhand festgelegter Indikatoren bewertet.

Auch im eigenen Betrieb trägt AXA Deutschland zur Bekämpfung des Klimawandels bei. Seit 2008 erheben wir unsere Verbrauchsdaten, um unseren ökologischen Fußabdruck zu messen und Maßnahmen zur Reduzierung unserer Emissionen sowie von Wasser, Papier und Abfall abzuleiten. Innerhalb von neun Jahren konnten wir so unsere eigenen CO2-Emissionen mehr als halbieren.

Risiken aus Pensionsrückstellungen

Unsere Gesellschaft hat früheren und teils noch aktiven Mitarbeitern Pensionen zugesagt. Im Zusammenhang mit den Pensionsplänen können Pensionsrisiken sowohl bei den Vermögenswerten der Aktivseite als auch auf der Passivseite relevant werden. Dies ist zum einen über Marktwertrückgänge des Planvermögens auf der Aktivseite, aber auch über eine Zunahme der Verpflichtungen auf der Passivseite, zum Beispiel durch Änderungen des Rechnungszinses, möglich. Auf der Verpflichtungsseite können zudem versicherungstechnische Risiken wie das Langlebigkeitsrisiko auftreten. In diesem Zusammenhang wird das Pensionsrisiko als dasjenige Risiko angesehen, dass das Trägerunternehmen zur Bedienung der zugesagten Rentenverpflichtungen Nachschüsse leisten muss.

Im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der betrieblichen Altersversorgung in der AXA Konzern AG erfolgte die Auslagerung verdienter Versorgungsansprüche (Past Service) eines Teilbestands unmittelbarer Versorgungszusagen in Höhe von 1.790 Mio. Euro auf einen externen Pensionsfonds. Dazu wurde in einem ersten Schritt das Zinsrisiko durch aktive Durationssteuerung reduziert. Im zweiten Schritt stellte die AXA Konzern AG dem externen Pensionsfonds die finanziellen Mittel zur Dotierung des Pensionsplans zur Verfügung (1.270 Mio. Euro). Die hierfür bei der AXA Konzern AG gebildeten Rückstellungen für Pensionen wurden in entsprechender Höhe ausgebucht. In Höhe der die Dotierungsmittel übersteigenden Bilanzwerte wurde eine verbleibende Pensionsrückstellung gebildet (520 Mio. Euro).

Die Risiken für die Pensionsverpflichtungen werden in unserem internen Risikomodell berücksichtigt, berechnet und überwacht. Trotz des aktuell gestiegenen Zinsniveaus betrachten wir den Zins nach wie vor als Hauptrisikofaktor sowohl für die Höhe der ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen, aus denen zusätzliche Aufwendungen zur Erhöhung der Rückstellungen resultieren könnten, als auch für die Höhe der mit vertretbarem Risiko erzielbaren Erträge aus der Kapitalanlage. Inflation ist als weiteres Risiko zu berücksichtigen, da die Rentenverpflichtungen aufgrund von Gehalts- und Rententrends zunehmen könnten. Die in den nächsten Jahren zu leistenden Zuführungen zu den Rückstellungen sind in den Planungen bereits berücksichtigt.

Kapitalmanagement und Solvabilität

Die Steuerung der Kapitalbasis erfolgt nach den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Ziel ist es, die jederzeitige Erfüllung der versicherungsvertraglichen Verpflichtungen sicherstellen zu können - selbst wenn im Extremfall die hierfür gebildeten versicherungstechnischen Rückstellungen unzureichend wären. Für die Bereitstellung des entsprechenden Eigenkapitals wird eine angemessene Verzinsung angestrebt.

Die AXA Gruppe hat ein Modell der ökonomischen Risikokapitalberechnung entwickelt, das Ende November 2015 von der französischen Versicherungsaufsicht ACPR (Autorité de Controle Prudentiel et de Résolution) genehmigt wurde und ab dem 1. Januar 2016 als Internes Modell unter Solvency II dient. Zur Sicherstellung der Angemessenheit des entwickelten internen Modells der AXA Deutschland fand im Geschäftsjahr 2023 auch ein umfassender Austausch mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) statt.

Für die Solvabilität unserer Gesellschaften wurden die gültigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Basierend auf den Berechnungen des genehmigten Internen Modells (AGER Lebensversicherung AG verwendet das Standardmodell) übertreffen die Solvenzpositionen unserer Gesellschaften die gesetzliche Anforderung und weisen zusätzlich einen angemessenen Kapitalpuffer oberhalb dieses gesetzlichen Limits auf. Unsere Gesellschaften haben keine Verwendung der möglichen Übergangsmaßnahmen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragt. Weitergehende Informationen können den am 08. April 2024 zu veröffentlichenden Berichten über die Solvabilität und Finanzlage 20232 entnommen werden.

Seit dem 1. Januar 2017 unterliegen wir zusätzlich der Solvency II-Gruppenaufsicht durch die BaFin und legen eine Solvabilitätsquote für unsere Teilgruppe vor. Nach dem derzeitigen Stand der Berechnungen übertrifft die Eigenmittelausstattung unserer Teilgruppe ebenfalls die gesetzliche Kapitalanforderung und weist zusätzlich einen angemessenen Kapitalpuffer oberhalb dieses gesetzlichen Limits auf. Die AXA Konzern AG hat auf Ebene der Teilgruppe des deutschen AXA Konzerns ein konzerninternes Risikolimit in Form einer Mindestsolvabilitätsquote (gemäß Solvency II) festgelegt. Die Gesellschaft berücksichtigt dieses Risikolimit unter Beachtung der unternehmenseigenen Prognose für das kommende Geschäftsjahr bei der Verwendung ihres Bilanzgewinns.

Im Juli 2013 wurde die weltweite AXA Gruppe durch das Financial Stability Board (FSB) als systemrelevant (Global Systemically Important Insurer [G-SII]) eingestuft. Aufgrund dessen unterliegt die AXA Gruppe den „G-SII Policy Measures“ der International Association of Insurance Supervisors (IAIS) und erfüllt die zusätzlichen Anforderungen wie die Erstellung von geforderten Sanierungs- und Abwicklungsplänen. Hierfür liefert die AXA Deutschland regelmäßig lokale Analysen. Die Erfüllung der ab 2019 erhöhten Kapitalanforderungen, wie der Basis-Kapitalanforderungen (Basic Capital Requirements, BCR), ist durch die Gruppe sichergestellt.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat für die AXA Krankenversicherung AG gemäß § 301 VAG einen Kapitalaufschlag in Höhe von 5 % auf die Solvabilitätskapitalanforderungen festgesetzt. Ursächlich sind festgestellte Mängel im Rahmen der versicherungsaufsichtsrechtlichen Anforderungen an die IT (VAIT). Der Kapitalaufschlag ist ab April 2023 wirksam. Trotz des Kapitalaufschlages liegt die Solvenzquote deutlich über den erforderlichen Bedeckungswerten. Der Kapitalaufschlag hat somit keine wesentliche Auswirkung auf unsere Finanzstabilität. An Maßnahmen zur Behebung der festgestellten Mängel wird intensiv gearbeitet.

Zusammenfassende Darstellung der Risikolage

Für unsere Sachversicherungsgesellschaften stellen das Prämienrisiko und das Reserverisiko die größten versicherungstechnischen Risiken dar. Zudem bestehen Biometrie- und Zinsgarantierisiken aus der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr (UBR). In der Lebens- und Krankenversicherung stellen das Zinsgarantierisiko und die biometrischen sowie die Schaden-/ Leistungsrisiken die größten versicherungstechnischen Risiken dar. Neben den versicherungstechnischen Risiken beinhalten die Markt- und Bonitätsrisiken der Kapitalanlagen das größte Risikopotenzial.

Die identifizierten spartenspezifischen und operationellen Risiken werden durch die Risikomanagementstrukturen unseres Konzerns sowohl auf zentraler Ebene als auch in den Ressorts kontinuierlich verfolgt. Ebenso werden im Audit & Risk Committee (ARC) regelmäßig Maßnahmen zu den Top-Risiken wie aktuell die aufgrund der steigenden Digitalisierung wachsenden operationellen Risiken besprochen und nachverfolgt.

Die Gesamtrisikosituation hat sich im Geschäftsjahr 2023 nicht wesentlich verändert. Trotz der Unsicherheiten hinsichtlich der mittel- und langfristigen Auswirkungen der Inflation und herausfordernder wirtschaftlicher Lage in Deutschland im Jahr 2023 sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Risiken bekannt, die den Fortbestand unserer Gesellschaften gefährden. Alle Risiken werden frühzeitig erkannt, bewertet und gesteuert und wie in den Vorjahren zeigt die Solvabilität der Versicherungsgesellschaften und des AXA Konzerns auch in 2023 eine Überdeckung.

Ausblick und Chancen

Deutschlands wirtschaftliche Aussichten für 2024 eher bescheiden

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck rechnet für die deutsche Wirtschaft in den kommenden Jahren nur noch mit niedrigen Wachstumsraten. Das geht aus dem Jahreswirtschaftsbericht 2024 hervor. Vor dem Hintergrund des beschleunigten demografischen Wandels, vernachlässigter Standortfaktoren sowie einer durch geopolitische Gefahren geprägten Weltwirtschaft bestehe das Risiko einer anhaltenden wirtschaftlichen Schwächephase. Für das Jahr 2024 wird ein Wachstum des Bruttoinlandsproduktes (BIP) um 0,2 % erwartet. Grund für den Wachstumsrückgang seien auch die Einsparungen, die nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2023 notwendig geworden seien. Um die Wirtschaft wieder langfristig auf Wachstumskurs zu bringen, sei in den kommenden Jahren ein sehr viel dynamischeres Investitionsgeschehen nötig. Mit Ausblick auf das laufende Jahr sei ausgehend von den Entwicklungen des vergangenen Jahres von einer Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage auszugehen. Die Inflation ist im Jahresverlauf deutlich zurückgegangen und lag im Januar 2024 bei 2,9 %. Für das laufende Jahr wird mit einem Rückgang auf 2,8 % gerechnet.

Deutsche Versicherungsbranche blickt verhalten optimistisch nach vorn

Für das laufende Geschäftsjahr 2024 erwarten die deutschen Versicherer vor dem Hintergrund steigender Nominallöhne und nachlassender Inflation ein Beitragswachstum von 3,8 %.

Für 2024 erwartet der GDV ein besseres Umfeld für die Lebensversicherung. „Die höheren Zinsen verbessern die Ertragskraft der Unternehmen, die steigende Überschussbeteiligung erhöht die Attraktivität der Produkte und die realen Einkommen dürften weiter anziehen, während die Inflation abnimmt“, sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Gleichzeitig sei davon auszugehen, dass die Zentralbanken ihre Zinsen zumindest bis Mitte des Jahres auf dem derzeitigen Niveau belassen, womit kurzfristige Anlagen attraktiv gegenüber langfristigen Anlagen wie Rentenversicherungen blieben. Unterm Strich wird für 2024 mit Beitragseinnahmen von 91,8 Milliarden Euro gerechnet, was einem leichten Rückgang um 0,2 % entspricht.

In der Schaden- und Unfallversicherung geht der Verband von Beitragszuwächsen in Höhe von 7,7 % aus, da insbesondere die Entwicklung in der Kfz-Versicherung von Nachholeffekten geprägt sein wird. Hier wird sogar mit einem Beitragszuwachs von 10 % gerechnet. Allerdings sei davon auszugehen, dass die Reparaturkosten weiter steigen werden.

Das Umfeld für die PKV und insbesondere für die Vollversicherung bleibt weiterhin herausfordernd. Weiterhin sind auch im Jahr 2024 die Entwicklung der Leistungsausgaben, Anpassungen aufgrund der medizinischen Inflation, Entwicklungen in der Pflegeversicherung und Auswirkungen der gesundheitspolitischen Themen, wie z.B. die Neuordnung der Krankenhausversorgung oder Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze, wichtige Themen für die PKV. Der GDV prognostiziert für die Branche einen Anstieg der Beiträge um 4,5 % für Kranken- und Pflegeversicherungen.

AXA

In der Sachversicherung sind wir mit der AXA Versicherung AG und der AXA easy Versicherung AG vertreten.

Für das Privatkundengeschäft erwarten wir ein spürbares Prämienwachstum insbesondere aufgrund der inflationsbedingten Indexanpassungen in den Sachsparten. In den Haftpflicht-Sparten erwarten wir aufgrund der anhaltenden Wettbewerbsintensität eine stabile Prämienentwicklung. Für das Kraftfahrtgeschäft erwarten wir im Jahr 2024 eine stark steigende Beitragsentwicklung aufgrund eines Anstiegs der Durchschnittsbeiträge durch Bestandsmaßnahmen in Verbindung mit einer hohen Zeichnungsdisziplin. Das ist notwendig, um das Kraftfahrtgeschäft in einem herausfordernden Wettbewerbsumfeld und in Hochinflationszeiten nachhaltig profitabel zu betreiben. In Unfall wird im Jahr 2024 neben der Fortführung von Portfoliobereinigungen der Fokus auf der Stärkung der Ausschließlichkeit liegen mit dem Ziel, Wachstum und Neugeschäft zu generieren, insbesondere in der Privaten Unfallversicherung.

Im Jahr 2024 erwarten wir für das Firmenkundengeschäft weiterhin ein Wachstum, erneut getrieben aus dem Sachversicherungsbereich (Gebäude und Inhalt), auch wenn dies - aufgrund eines Energiepreis bedingt rückläufigen Warenkorb-Index - moderater ausfallen dürfte. Aufgrund weiterer anzunehmender Wertzuwächse unserer Kund:innen bleibt die Ermittlung der passenden Versicherungssumme und die Durchdringung einer Indexierung auch im Jahr 2024 im Fokus unserer Bestrebungen. Darüber hinaus bleibt, unter anderem aufgrund erwarteter Kostensteigerungen auf der Schadenseite, ein auskömmliches Prämienniveau über alle Sparten wichtig.

Das Marktverhalten im Industrie-Haftpflicht zeigt sich heterogen. Die marktweit guten Ergebnisse der vergangenen Jahre locken wieder mehr Versicherer als Anbieter für industrielles Haftpflichtgeschäft an. Zu kleineren und mittleren industriellen Risiken wird sich Wettbewerb und Preisdruck weiter verstärken. Hingegen ist bei komplexen Risiken in Industrie-Haftpflicht weiterhin von knappen Kapazitäten, erhöhten Selbstbeteiligungen und einer moderaten Preisentwicklung auszugehen. Basierend auf unseren Risikoappetit gehen wir von einem stabilen Wachstum unter Beibehaltung unserer soliden Profitabilität aus. In der industriellen Sachversicherung steht weiterhin aktives Renewal des Portfolios im Vordergrund. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Validierung des Portfolios hinsichtlich Risiko- und Prämienqualität gelegt. Das Ziel ist es, die Qualität des Portfolios für ein nachhaltiges Wachstum weiter zu festigen.

In der Transportversicherung könnte aufgrund rückläufiger Konjunktur eine Abschwächung des Wachstums der Beitragseinnahmen eintreten. Der Fokus des Geschäftes wird weiterhin auf der Warenversicherung liegen, sowie der Go-Live von Prozessverbesserungen für das Verkehrshaftungsgeschäft mit Frachtführern. In der Technischen Versicherung erwarten wir weiterhin profitables Wachstum, insbesondere im Maschinen- und Anlagenbau. Durch den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien erwarten wir zudem weitere Wachstumsimpulse, insbesondere im Bereich der Windenergie sowie der Photovoltaik. Im weiterhin sehr dynamischen Markt für Cyber-Versicherungen beobachten wir die Marktentwicklung intensiv und profitieren von der internationalen Expertise von AXA. Spartenübergreifend sind wir mit der breiten Produktpalette von AXA International Services und dem internationalen Netzwerk weiterhin gut aufgestellt, sodass wir bedarfsgerechte internationale Versicherungslösungen und einen umfassenden Kundenservice anbieten können.

Insgesamt rechnen wir im Jahr 2024 mit einem moderaten Anstieg der Beitragseinnahmen, sowohl im direkten als auch im indirekten Geschäft. Hinsichtlich der Schadenbelastung gehen wir zwar von einem Anstieg der Bruttoaufwendungen aus, erwarten jedoch eine höhere Beteiligung unserer Rückversicherer an den Schadenexzedenten und einen moderaten Rückgang des Nettoaufwands. Während unsere Verwaltungsaufwendungen unter Berücksichtigung von Kosteneffizienzmaßnahmen voraussichtlich leicht sinken werden, erwarten wir einen neugeschäftsbedingt moderat höheren Provisionsaufwand. Unter Einbezug einer vorgesehenen Zuführung zur Schwankungsrückstellung planen wir mit einem versicherungstechnischen Nettoergebnis, das erheblich über dem diesjährigen Wert liegen wird. Im Bereich der Kapitalanlagen erwarten wir stark rückläufige Abgangsverluste und somit ein deutlich höheres Ergebnis. Wir gehen für das kommende Jahr von einem Gewinn vor Ergebnisabführung aus, das deutlich über dem Niveau des abgelaufenen Jahres liegen wird.

Das Geschäftsergebnis der AXA easy Versicherung AG wird sich in 2024 im Vergleich zum Vorjahr aufgrund des deutlich höheren Kapitalanlageergebnisses und etwas geringerer sonstiger Kosten deutlich verbessern, jedoch wieder negativ ausfallen.

In der Lebensversicherung sind wir mit der AXA Lebensversicherung AG, der AGER Lebensversicherung AG und der Deutsche Ärzteversicherung AG vertreten.

Der Lebensversicherungsmarkt wird auch in 2024 im Bereich der Altersvorsorge- und Kapitalmarktprodukte weiterhin durch Unsicherheit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung beeinflusst sein. In 2024 wird das Thema ESG (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) den Markt in der Lebensversicherung nach wie vor deutlich prägen. Als Teil ihrer unternehmerischen Verantwortung will die AXA Lebensversicherung AG den gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bewusst und aktiv begegnen. Nachhaltiges Investment ist ein strategisch wichtiges Thema für die AXA Gruppe und somit auch für die AXA Lebensversicherung AG und wird auch in 2024 konsequent weiter verfolgt.

Die AXA Lebensversicherung AG führt ihre Strategie als Vollsortimenter mit einer breiten Produktpalette und Fokussierung auf profitables Neugeschäftswachstum fort. Im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge wird das Produktangebot um fondsgebundene Lösungen für die Unterstützungskasse und spezielle Zielgruppenangebote erweitert. Im Bereich der privaten Altersvorsorge wird sukzessive das fondsgebundene Angebot auch in 2024 optimiert.

Ein weiterer strategischer Schwerpunkt liegt nach wie vor auf den Biometrieprodukten. Dabei liegt der Fokus auf ein gutes Gesamtpaket aus einer überdurchschnittlichen Preispositionierung und Produktqualität sowie hohen Annahme- und Leistungsquoten. Neben dem Privat- und bAV-Segment bietet AXA Lebensversicherung AG über die DBV Zweigniederlassung spezielle Absicherungslösungen für die Zielgruppen im Öffentlichen Dienst.

Für 2024 wird ein leichter Anstieg der Beitragseinnahmen erwartet, insbesondere aus leicht höheren Einmalbeiträgen. Die Kosten werden voraussichtlich leicht unter denen des Geschäftsjahres 2023 liegen. Das Kapitalanlageergebnis wird aufgrund geringerer Ausschüttungen im ordentlichen Ergebnis deutlich unter dem Ergebnis des Jahres 2023 liegen. Der Ertrag aus freiwerdender Zinszusatzreserve wird in etwa auf dem Niveau des Geschäftsjahres liegen. Bei einem moderat rückläufigen Rohüberschuss wird der Aufwand für die Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung erwartbar deutlich niedrigerer ausfallen. Der Steueraufwand wird voraussichtlich deutlich über dem des Jahres 2023 liegen.

Verursacht durch die beschriebenen Entwicklungen erwarten wir für das Jahr 2024 ein Jahresergebnis vor Gewinnabführung, welches leicht unter dem des Geschäftsjahres 2023 liegen wird.

Bei der AGER Lebensversicherung AG rechnen wir für 2024 mit leicht sinkenden Beitragseinnahmen und einem leichten Rückgang der Kosten. Das Kapitalanlageergebnis wird voraussichtlich moderat unter dem des Jahres 2023 liegen. Der Ertrag aus freiwerdender Zinszusatzreserve wird voraussichtlich auf dem Niveau des Geschäftsjahres liegen. Bei einem leicht rückläufigen Rohüberschuss wird der Aufwand für die Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung deutlich niedrigerer ausfallen. Bedingt durch das erwartete höhere Ergebnis vor Steuern wird entsprechend von einem merklichen Anstieg des Steueraufwands ausgegangen.

Ausgehend der beschriebenen Entwicklungen wird für das Jahr 2024 ein Jahresergebnis erwartet, welches deutlich über dem des Geschäftsjahres liegen wird. Die Gesellschaft plant für die Jahre 2024 und 2025 ebenfalls Thesaurierungen vorzunehmen.

Unser Spezialversicherer, die Deutsche Ärzteversicherung AG, beabsichtigt im Jahr 2024 ein Geschäftswachstum zu realisieren. Die Schwerpunkte im Vertrieb erstrecken sich neben der Absicherung biometrischer Risiken und renditeorientierter Altersvorsorgekonzepte auch auf die Bau- und Existenzgründungsfinanzierung. Mit ihrem Produktangebot betont die Deutsche Ärzteversicherung AG ihre starke Ausrichtung auf die akademischen Heilberufe und ihren besonderen Bedarfen. Um die Unternehmensziele zu erreichen, wird die Zusammenarbeit im Vertrieb und in den Prozessen mit unseren Kooperationspartnern weiter verstärkt. Zur Sicherung der vertrieblichen Produktivität findet innerhalb der Exklusivorganisation fortlaufend eine Weiterentwicklung der Strukturen statt, sodass Maßnahmen kundenorientiert konzipiert und realisiert werden können.

Für 2024 erwarten wir einen deutlichen Anstieg der Beitragseinnahmen sowohl aus laufenden Beiträgen als auch aus dem Einmalbeitragsgeschäft. Das Kapitalanlageergebnis wird voraussichtlich einen deutlichen Anstieg gegenüber Vorjahr verzeichnen, der Ertrag aus der zinsbedingt freiwerdenden Zinszusatzreserve wird hingegen leicht unter dem Geschäftsjahr liegen. Bei den Kosten erwarten wir einen moderaten Anstieg bei den Provisionen als Folge des erwarteten Anstiegs im Neugeschäft. Bei einem insgesamt deutlichem Anstieg des Rohüberschusses erwarten wir eine ebenfalls deutlich über Vorjahr liegende Zuführung zur Beitragsrückerstattung. Nach dem im Vorjahr hohem Ergebnis durch die Steuererstattungen und der Auflösung von Steuerumlagen erwarten wir für 2024 einen deutlichen Rückgang des Jahresergebnisses.

Die traditionelle Stärke der AXA Krankenversicherung AG bei Vollversicherungen im Öffentlichen Dienst sowie für Ärzte und Heilberufe wird fortgeführt und ausgebaut. Ferner gehen wir davon aus, dass die Bundesregierung weiter ihren gesundheitspolitischen Kurs der Fairness gegenüber der PKV fortsetzt. Die AXA betreibt aktiv den strategischen Wandel der AXA Krankenversicherung AG vom reinen Kostenerstatter zum Gesundheitsdienstleister. Die Segmente der Zusatzversicherungen und Betrieblichen Krankenversicherung sind weiterhin strategische Wachstumsfelder. Als Folge der vorher genannten Wachstumspotenziale erwarten wir für 2024 ein moderates Beitragswachstum. Ebenso erwarten wir einen moderaten Anstieg der Versicherungsleistungen. Das Kapitalanlageergebnis wird im laufenden Jahr aufgrund des Wachstums des Bestandes an Kapitalanlagen und den höheren Zinsniveaus leicht über dem Vorjahr erwartet. Positiv wirkt sich die auch im Marktvergleich günstige Kostenstruktur aus. So wird auch für 2024 von einer weiterhin marktunterdurchschnittlichen Verwaltungskostenquote auf dem Niveau von 2023 ausgegangen.

Insgesamt gehen wir daher für 2024 von einem Unternehmensergebnis aus, welches aufgrund des steuerlichen Sondereffektes im Vorjahr deutlich unter dem Niveau von 2023 liegt.

Für das Geschäftsjahr 2024 erwarten wir für die AXA Konzern AG insgesamt eine positive Geschäftsentwicklung und sind trotz des schwierigen Marktumfeldes, dem unsere operativen Tochtergesellschaften ausgesetzt sind, zuversichtlich, unsere Marktanteile in allen Segmenten auszubauen und die Profitabilität über Kosteneinsparungen und weitere Optimierung der Schadenbearbeitung in der Sachversicherung aber auch in der Krankenversicherung weiter zu verbessern. Wir werden durch Investitionen in Prozessverbesserungen, Digitalisierung und optimierten Strukturen den Kundenservice nachhaltig verbessern. Darüber hinaus rechnen wir mit deutlich höheren Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen. Allerdings erwarten wir ein wesentlich geringeres ordentliches Kapitalanlageergebnis. Dennoch gehen wir von merklich sinkenden Kosten aus, sodass wir für das Jahr 2024 ein Jahresergebnis annehmen, das über dem Niveau des Vorjahres liegen wird. Ausgehend von weiterhin herausfordernden Kapitalmärkten, erwarten wir wiederum eine angemessene Ausschüttung an unsere Muttergesellschaft und gleichzeitig die Solvabilitätsanforderungen innerhalb der zulässigen Grenzen zu erfüllen.

Sollten bei Tochtergesellschaften der AXA Konzern AG - zum Beispiel aufgrund unerwarteter Kapitalmarktentwicklungen - Jahresfehlbeträge entstehen, wären diese im Rahmen der Beherrschungsverträge bzw. einer Verlustübernahmevereinbarung auszugleichen.

Allen Mitarbeitenden, die für die AXA tätig waren, danken wir für den im Jahr 2023 gezeigten Einsatz. Unser Dank gilt ebenso allen Vertriebspartner:innen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Köln, den 14. März 2024

AXA Konzern AG

Der Vorstand

Dr. Schumacher

Dr. Dahlbokum

Dr. Dietrich

Heinisch

Kuklinski

Laudon

Peterson

Dr. Zimmermann

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

(in Tsd. Euro) 2023 2022
A. Anlagevermögen:
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4.005 3.302
2. Geleistete Anzahlungen - 205
4.005 3.507
II. Sachanlagen:
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 25.294 30.309
2. Geleistete Anzahlungen und Anlage im Bau 6 754
25.300 31.063
III. Finanzanlagen:
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 3.134.436 3.117.903
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 42.233 177.110
3. Beteiligungen 13.379 18.074
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 6.500 540
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 1.438.794 1.608.158
6. Sonstige Ausleihungen 113.117 230.094
4.748.459 5.151.880
4.777.764 5.186.450
B. Umlaufvermögen:
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferung und Leistungen - -
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 101.429 413.524
3. Sonstige Vermögensgegenstände 33.695 26.271
135.124 439.794
II. Wertpapiere
1. Sonstige Wertpapiere 39 51
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 697.844 145.141
833.007 584.986
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.785 6.237
D. Aktive latente Steuer 1.535.960 1.505.780
E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 485 -
Summe Aktiva 7.149.001 7.283.453
Passiva
(in Tsd. Euro) 2023 2022
A. Eigenkapital:
I. Gezeichnetes Kapital 79.840 79.840
II. Kapitalrücklage 1.278.197 1.278.197
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 25 25
2. Andere Gewinnrücklagen 1.851.690 1.851.690
1.851.715 1.851.715
IV. Bilanzgewinn 551.757 552.406
3.761.510 3.762.159
B. Rückstellungen:
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 876.718 2.078.695
2. Steuerrückstellungen 428.329 560.543
3. Sonstige Rückstellungen 399.660 432.753
1.704.707 3.071.991
C. Verbindlichkeiten:
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.511 424
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 1.511 Tsd. Euro (Vorjahr: 424 Tsd. Euro)
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 766.505 360.555
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 763.505 Tsd. Euro (Vorjahr: 357.555 Tsd. Euro)
3. Sonstige Verbindlichkeiten 913.776 87.097
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 913.776 Tsd. Euro (Vorjahr: 87.097 Tsd. Euro)
davon aus Steuern: 12.442 Tsd. Euro (Vorjahr: 8.943 Tsd. Euro)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: 5.809 Tsd. Euro (Vorjahr: 7.912 Tsd. Euro)
1.681.792 448.075
D. Rechnungsabgrenzungsposten 992 1.228
Summe Passiva 7.149.001 7.283.453

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1.1.2023 bis 31.12.2023

in Tsd. Euro 2023 2022
1. Umsatzerlöse 1.296.790 1.209.216
2. Andere aktivierte Eigenleistungen - 19
3. Sonstige betriebliche Erträge 104.753 45.086
4. Personalaufwand 852.799 759.961
a. Löhne und Gehälter 628.683 550.554
b. soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung u. Unterstützung 224.115 209.407
zuzüglich Konzernumlage
davon für Altersversorgung: 132.210 Tsd. Euro (Vorjahr: 103.669 Tsd. Euro)
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 10.137 13.444
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 520.854 511.268
7. Erträge aus Beteiligungen 53.143 46.164
davon aus verbundenen Unternehmen: 53.076 Tsd. Euro (Vorjahr: 46.119 Tsd. Euro)
8. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 434.176 650.681
9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 42.236 28.883
davon aus verbundenen Unternehmen: 6.937 Tsd. Euro (Vorjahr: 6.761 Tsd. Euro)
10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 43.125 31.584
davon an verbundenen Unternehmen: 5.642 Tsd. Euro (Vorjahr: 4.380 Tsd. Euro)
11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere 13.636 155.365
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 29.369 66.294
davon an verbundenen Unternehmen: 6.127 Tsd. Euro (Vorjahr: 576 Tsd. Euro)
13. Aufwendungen aus Verlustübernahme 8.732 5.419
davon aus verbundenen Unternehmen: 8.732 Tsd. Euro (Vorjahr: 5.419 Tsd. Euro)
14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 538.698 499.884
15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, zuzüglich Konzernumlage -10.743 -51.259
16. Ergebnis nach Steuern 549.441 551.143
17. Sonstige Steuern -2.058 -1.026
18. Jahresüberschuss 551.498 552.169
19. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 259 237
20. Entnahme andere Gewinnrücklagen - -
21. Einstellung andere Gewinnrücklagen - -
21. Bilanzgewinn 551.757 552.406

Anhang

Angaben zur Identifikation gem. § 264 Abs. 1a HGB

Die AXA Konzern AG, Köln, ist im Handelsregister unter der Nummer HR B 672 beim Amtsgericht Köln eingetragen.

Gewinnverwendungsvorschlag

Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres beträgt 551.498.401,96 Euro. Einschließlich eines Gewinnvortrags von 258.601,33 Euro ergibt sich ein Bilanzgewinn von 551.757.003,29 Euro. Der Hauptversammlung schlagen wir vor, diesen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

in Euro
Zahlung einer Dividende von 17,71 Euro je Vorzugsaktie, insgesamt 5.000.000 88.550.000,00
Zahlung einer Dividende von 17,65 Euro je Stammaktie, insgesamt 26.230.760 462.972.914,00
Gewinnvortrag 234.089,29
Bilanzgewinn 551.757.003,29

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemeines

Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden nach Maßgabe der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) erstellt. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 HGB vorgenommen.

Aktiva

Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelte es sich unter anderem um entgeltlich erworbene Software, welche mit den um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungskosten entsprechend ihrer Nutzungsdauer gemäß steuerlicher Afa-Tabelle bilanziert wurden. Daneben wurden sonstige Vermögensgegenstände aktiviert, die über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung werden darüber hinaus außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wurde mit ihren Anschaffungskosten bewertet, vermindert um die Abschreibungen für die Nutzungsdauer gemäß steuerlicher Afa-Tabelle. Soweit die Nutzung der Geschäftsausstattung die ursprünglich geplante Nutzungsdauer unterschreitet oder der Restbuchwert die Abgangserlöse übersteigt, fallen außerplanmäßige Abschreibungen an. Geleistete Anzahlungen und Anlage im Bau wurden ebenfalls mit ihren Anschaffungskosten bewertet.

Geringwertige Wirtschaftsgüter unter 250 Euro wurden im Geschäftsjahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Für geringwertige Wirtschaftsgüter zwischen 250 Euro und 1.000 Euro wurde ein Sammelposten gebildet. Dieser Sammelposten, der insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, wird im laufenden und in den folgenden vier Jahren pauschal mit jeweils 1/5 abgeschrieben.

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dauerhaft niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wurde auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existierten.

Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis bestand, wurden mit den Anschaffungskosten bzw. den dauerhaft niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert, falls erforderlich vermindert um notwendige Abschreibungen.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den dauerhaft niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert.

Zur Beurteilung, ob bei Aktien beziehungsweise Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Aktien halten, eine dauernde Wertminderung vorliegt sowie eine Abschreibung auf den langfristig beizulegenden Wert zu erfolgen hat, kamen folgende Aufgreifkriterien zur Anwendung:

Der Zeitwert des Wertpapiers lag in den dem Bilanzstichtag vorangehenden sechs Monaten permanent um mehr als 20 % unter dem Buchwert.
Der Zeitwert des Wertpapiers lag in den dem Bilanzstichtag vorangehenden zwölf Monaten permanent um mehr als 10 % unter dem Buchwert.

Bei Erfüllung von mindestens einem dieser Aufgreifkriterien erfolgte eine Abschreibung auf den langfristig beizulegenden Wert.

Anteile oder Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Aktien halten, wurden als eigenständiges Wertpapier angesehen und entsprechend bewertet.

Für Anteile oder Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend alternative Investments oder Immobilien halten, galten grundsätzlich die Regeln für Investmentvermögen, die überwiegend Aktien halten. Sofern Informationen zu den einzelnen Vermögensgegenständen vorlagen, wurden diese in die Ermittlung mit einbezogen.

Bei Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Rentenpapiere halten und stille Lasten ausweisen, erfolgte die Überprüfung auf eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung entsprechend der einzelnen Wertpapiere innerhalb des Fonds. Basis der Überprüfung einer dauerhaften Wertminderung stellten die erwarteten Rückzahlungsflüsse unter Berücksichtigung von Agien und Disagien der Wertpapiere sowie der relevanten Markwerte der derivativen Instrumente innerhalb des Fonds dar.

Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wurde auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existierten.

Die sonstigen Ausleihungen wurden mit den Anschaffungskosten in Ansatz gebracht, falls erforderlich vermindert um notwendige Abschreibungen. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wurde auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existierten. Agio- und Disagiobeträge wurden ratierlich über die Laufzeit erfasst.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bilanziert.

Wertpapiere, die dem Umlaufvermögen zugeordnet waren, wurden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwerten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wurde auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwert zugeschrieben, sofern der beizulegende Zeitwert wieder gestiegen ist.

Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand wurden mit dem Nennbetrag in Ansatz gebracht.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB, aktive latente Steuern in der Handelsbilanz zu aktivieren, Gebrauch gemacht. Die aktiven latenten Steuern werden nach § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB unsaldiert ausgewiesen.

Aufgrund des bestehenden ertragssteuerlichen Organschaftsverhältnisses wurden die latenten Steuern der Organgesellschaften auf Ebene der AXA Konzern AG als Organträger ausgewiesen. Im Geschäftsjahr bestanden ertragsteuerliche Organschaften mit folgenden Tochtergesellschaften:

Alteos GmbH, Berlin
AXA Customer Care GmbH
AXA Direktberatung GmbH
AXA easy Versicherung AG
AXA Krankenversicherung AG
AXA Lebensversicherung AG
AXA Logistik & Services GmbH
AXA Versicherung AG
Deutsche Ärzte Versicherung AG
Merkur GmbH (mittelbare Organschaft über AXA Versicherung AG)
Pluto Beteiligungswerte AG (mittelbare Organschaft über AXA Versicherung AG)

Die im Trust/CTA befindlichen Vermögenswerte (Aktivwerte) wurden handelsrechtlich im Geschäftsjahr nach dem IDW RH FAB 1.021 vom 30.4.2021 und dem Ergebnisbericht des Fachausschusses Altersversorgung der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. vom 26.04.2022 ermittelt.

Bei dem Trust handelt es sich um ein sog. Contractual Trust Arrangement (CTA), bei dem der DBV-Winterthur Vorsorge e.V. als Treuhänder Vermögenswerte zu den entsprechenden unmittelbaren Versorgungszusagen für den Treugeber (AXA Konzernunternehmen) hält. Es handelt sich hierbei um saldierbares Deckungsvermögen i.S.v. § 246 Abs. 2 HGB.

Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung stellt einen Verrechnungsposten aus der Saldierung von Deckungsvermögen mit den dazugehörigen Verpflichtungen nach § 246 Absatz 2 HGB dar und wurde mit dem Nennwert angesetzt.

Die übrigen, nicht einzeln erwähnten Aktivposten wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.

Passiva

Die Berechnung der Pensionsrückstellungen für leistungsorientierte Pensionszusagen erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren) unter Berücksichtigung aktueller Sterblichkeits- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten, zukünftiger Gehalts- und Lohnsteigerungen und Rententrendannahmen.

Durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften wurden die Vorschriften zur Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen in 2016 geändert. Demnach werden die Pensionsrückstellungen nicht mehr mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben, sondern mit dem der vergangenen zehn Geschäftsjahre, vorgegeben durch die deutsche Bundesbank, abgezinst (§ 253 Absatz 2 Satz 1 HGB). Dabei wird pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Der sich ergebende Unterschiedsbetrag zwischen dem Wertansatz der Rückstellungen nach den beiden Bewertungskonzepten ist im Anhang unter der Position Passiva, D.I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen angegeben (§ 253 Absatz 6 Satz 3 i. V. m. Satz 1 HGB).

Als Rechnungsgrundlage für die Sterblichkeits- und Invalidisierungsannahmen dienten die Heubeck-Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln GmbH, Köln.

Die handelsbilanziellen Pensionsrückstellungen für die über den Trust rückgedeckten Pensionszusagen wurden im Geschäftsjahr nach dem IDW RH FAB 1.021 vom 30.4.2021 und dem Ergebnisbericht des Fachausschusses Altersversorgung der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. vom 26.04.2022 ermittelt. Die Bewertung erfolgte nach dem Deckungskapitalverfahren mit Passivprimat.

Die Anpassungen aus der jährlichen Überprüfung der versicherungsmathematischen Annahmen wurden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung gebucht. Dabei wurde das Wahlrecht gem. Tz. 87 IDW HFA 30 angewendet, d.h. der Effekt aus der Zinsänderung wurde im Zinsergebnis dargestellt.

Die Gesellschaft hat Anrechnungszusagen im Zusammenhang mit bereits bestehenden unmittelbaren Pensionsverpflichtungen ausgesprochen. In diesem Fall verringert sich die Verpflichtung aus der unmittelbaren Pensionszusage um den Teil, der von einer Unterstützungskasse übernommen wird.

Die Steuerrückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Der Ansatz der Jubiläumsrückstellungen erfolgte nach der Projected-Unit-Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren) unter Berücksichtigung aktueller Sterblichkeits- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten, zukünftiger Gehalts- und Lohnsteigerungen sowie eines durchschnittlichen Marktzinses der vergangenen sieben Geschäftsjahre vorgegeben durch die Deutsche Bundesbank. Dabei wird eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Als Rechnungsgrundlagen dienten die Heubeck-Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln GmbH, Köln.

Die Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich nach § 253 Abs. 1 HGB mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Bei den Darlehensverbindlichkeiten wurden zusätzlich die Zinsabgrenzungen passiviert.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die übrigen, nicht einzeln erwähnten Passivposten wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.

Fremdwährungspositionen wurden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.

Für Fremdwährungspositionen gilt folgendes:

Der beizulegende Wert in Euro ergibt sich durch die Umrechnung des beizulegenden Werts in fremder Währung mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag.

Die (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro basieren auf einem historischen Devisenkurs.

Übersteigt der beizulegende Wert in Euro die (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro, so werden die Fremdwährungspositionen weiterhin zu (fortgeführten) Anschaffungskosten angesetzt.

Ergibt dagegen im Vergleich zwischen den (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro und dem beizulegenden Wert in Euro ein negativer Unterschiedsbetrag, so wird

bei monetären Vermögensgegenständen (Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Ausleihungen an Beteiligungen, Inhaberschuldverschreibungen und sonstige festverzinsliche Wertpapiere, Sonstige Ausleihungen, Einlagen bei Kreditinstituten) die währungskursbedingte Wertminderung erfasst, jedoch können Änderungen des beizulegenden Werts in Fremdwährung kompensatorisch wirken.
bei nicht-monetären Vermögensgegenständen (Anteile an verbundenen Unternehmen, Anteile an Beteiligungen, Aktien, Anteile an Investmentvermögen und nicht-festverzinsliche Wertpapiere) des Anlagevermögens die währungskursbedingte Wertminderung (unter Beachtung einer möglichen kompensatorischen Wirkung des beizulegenden Werts in Fremdwährung) grundsätzlich erfasst, es sei denn, konkrete Anhaltspunkte sprechen gegen eine dauerhafte Wertminderung.

Ergibt sich für monetäre Vermögensgegenstände, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung aufgrund von Währungskursänderungen bilanziert wurde, im Vergleich zwischen den (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro und dem beizulegenden Wert in Euro eine stille Reserve, wird eine Werterhöhung erfasst, soweit der beizulegende Wert die Anschaffungskosten nicht übersteigt. Für nicht-monetäre Vermögensgegenstände wird eine Wertaufholung erfasst, sofern die Gründe für den Ansatz des niedrigeren beizulegenden Wertes nicht mehr existierten; in diesem Fall stellen die fortgeführten Anschaffungskosten die Obergrenze dar.

Entwicklung des Anlagevermögens für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 gem. § 284 Abs. 3 HGB:

Anschaffungs- und Herstellungskosten
in Tsd. Euro 01.01.2023 Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2023 01.01.2023
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I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 163.074 3.010 0 205 166.288 159.772
2. Geleistete Anzahlungen 205 0 0 -205 0 0
163.279 3.010 0 0 166.288 159.772
II. Sachanlagen:
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 183.515 1.854 0 753 186.122 153.206
2. Geleistete Anzahlungen und Anlage im Bau 754 7 2 -753 6 0
184.269 1.861 2 0 186.128 153.206
III. Finanzanlagen:
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 3.148.071 277.022 266.392 0 3.158.701 30.168
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 188.222 5.123 140.000 0 53.346 11.113
3. Beteiligungen 25.947 0 4 0 25.944 7.874
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 5.776 6.865 0 0 12.641 5.236
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 1.794.783 1.552.229 1.737.113 842 1.610.741 186.625
6. Sonstige Ausleihungen 230.094 0 115.998 -842 113.254 1
5.392.894 1.841.239 2.259.507 0 4.974.627 241.015
Anlagevermögen 5.740.442 1.846.110 2.259.509 0 5.327.043 553.993
Abschreibungen Buchwert
in Tsd. Euro Zugänge Abgänge Zuschreibungen 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2022
--- --- --- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.512 0 0 162.283 4.005 3.302
2. Geleistete Anzahlungen 0 0 0 0 0 205
2.512 0 0 162.283 4.005 3.507
II. Sachanlagen:
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.622 0 0 160.828 25.294 30.309
2. Geleistete Anzahlungen und Anlage im Bau 0 0 0 0 6 754
7.622 0 0 160.828 25.300 31.063
III. Finanzanlagen:
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 37 0 5.940 24.265 3.134.436 3.117.903
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0 0 0 11.113 42.233 177.110
3. Beteiligungen 5.145 0 454 12.565 13.379 18.074
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 905 0 0 6.141 6.500 540
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 7.210 21.769 117 171.948 1.438.794 1.608.158
6. Sonstige Ausleihungen 137 0 0 137 113.117 230.094
13.434 21.769 6.511 226.169 4.748.459 5.151.880
Anlagevermögen 23.568 21.769 6.511 549.280 4.777.764 5.186.450

Erläuterungen zur Bilanz

Aktiva

Unter dem Posten Immaterielle Vermögensgegenstände wurde im Wesentlichen entgeltlich erworbene Software ausgewiesen. Die Abschreibungen auf die Softwareprodukte wurden gemäß den handelsrechtlichen Vorschriften zeitanteilig vorgenommen.

Die Abschreibungen auf andere Anlagen sowie auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgten zeitanteilig. Bei den Zugängen zur Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 1,9 Mio. Euro handelt es sich im Wesentlichen um Werbeanlagen in Höhe von 0,8 Mio. Euro, Kücheneinrichtung in Höhe von 0,5 Mio. Euro sowie geringwertige Wirtschaftsgüter in Höhe von 0,2 Mio. Euro.

Zum Geschäftsjahresende betrug der Buchwert der Anteile an verbundenen Unternehmen 3.134,4 Mio. Euro (Vorjahr: 3.117,9 Mio. Euro).

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen setzten sich wie folgt zusammen:

in Mio. Euro 2023 2022
Darlehen an Life Science Investment B.V. 23,1 18,0
Darlehen an Industrial RE Holdings LP 13,1 13,1
Darlehen an Roland Rechtschutzversicherung AG, Köln 6,0 6,0
Darlehen an AXA S.A., Paris 0,0 130,0
Darlehen an AXA Krankenversicherung AG, Köln 0,0 10,0
Summe Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 42,2 177,1

Im Berichtsjahr wies die Gesellschaft Beteiligungen in Höhe von 13,4 Mio. Euro (Vorjahr: 18,1 Mio. Euro) aus. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus einer Abschreibung auf die Tier Mobility GmbH i.H.v. 5,1 Mio. Euro. Die Beteiligungen setzten sich wie folgt zusammen:

in Mio. Euro 2023 2022
QuantCo, Inc., Boston 10,6 10,6
Merkens XVII GmbH & Co. KG, Köln 2,1 1,7
Tier Mobility GmbH, Berlin 0,6 5,8
Summe Beteiligungen 13,4 18,1

Die Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, stiegen im Geschäftsjahr vor allem durch ein neues Darlehen an die QuantCo Deutschland GmbH von 0,5 Mio. Euro auf 6,5 Mio. Euro.

Der Bestand der Wertpapiere des Anlagevermögens i.H.v. 1.438,8 Mio. Euro (Vorjahr: 1.608,2 Mio. Euro) setzte sich aus Investmentvermögen (1.152,9 Mio. Euro), Anleihen (270,1 Mio. Euro) und Aktien (15,8 Mio. Euro) zusammen.

Die sonstigen Ausleihungen betrugen 113,1 Mio. Euro und setzen sich wie folgt zusammen:

in Mio. Euro 2023 2022
Schuldscheindarlehen 53,3 120,4
Namensschuldverschreibungen 25,3 69,6
Policendarlehen 19,5 25,1
Namensgenüsse 15,0 15,0
Summe sonstige Ausleihungen 113,1 230,1

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen setzen sich sowohl aus Ergebnisabführungen, in geringem Umfang aus steuerlichen Organschaftsumlagen als auch aus dem laufenden Verrechnungsverkehr zu Verwaltungstätigkeiten zusammen. Der Rückgang der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen resultiert insbesondere aus der AXA Lebensversicherung AG und ist bedingt durch das niedrigere abzuführende Jahresergebnis und eine geringere Steuerverrechnung aus der steuerlichen Organschaft. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beliefen sich wie folgt:

in Mio. Euro 2023 2022
AXA Lebensversicherung AG, Köln 58,9 325,6
AXA Krankenversicherung AG, Köln 36,5 65,4
AXA Direktberatung GmbH, Köln 1,4 1,2
XL Catlin Services SE, Dublin 0,2 0,4
AXA GO Germany GmbH, Köln 0,1 2,5
GANYMED GmbH & Co. Dritte Grundstücksgesellschaft KG, Köln 0,0 13,1
Übrige 4,4 5,3
Summe Forderungen gegen verbundenen Unternehmen 101,4 413,5
davon mit Restlaufzeit von unter einem Jahr 101,4 413,5

Die Position sonstige Vermögensgegenstände erhöhte sich um 7,4 Mio. Euro auf 33,7 Mio. Euro. Die hierin enthaltenen Steuerforderungen betrugen insgesamt 9,8 Mio. Euro (Vorjahr: 9,2 Mio. Euro). Eine Übertragung aufgrund der steuerlichen Organschaft auf unsere Gesellschaft ist nicht enthalten. Sämtliche sonstige Vermögensgegenstände wiesen eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr aus.

Der Buchwert der Wertpapiere im Umlaufvermögen belief sich auf 39 Tsd. Euro (Vorjahr: 51 Tsd. Euro).

Der Saldo des Kassenbestands, des Bundesbankguthabens, der Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks stieg um 552,7 Mio. Euro auf 697,8 Mio. Euro an und bestand im Wesentlichen aus laufenden Bankguthaben.

Von den aktiven latenten Steuern in Höhe von 1.536,0 Mio. Euro entfallen 1.093,1 Mio. Euro auf aktive latente Steuern der Organgesellschaften. Diese resultieren im Wesentlichen aus Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz im Bereich der Pensionsrückstellungen, der Kapitalanlagen und der versicherungstechnischen Rückstellungen. Die Bewertung der aktiven latenten Steuern erfolgte mit einem kombinierten Steuersatz von 32 %.

Passiva

Das gezeichnete Kapital betrug zum Jahresende 2023 unverändert 79,8 Mio. Euro, eingeteilt in 26.230.760 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien und 5.000.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Die AXA S.A., Paris, ist direkt mit 74,37 % sowie über die Kölnische Verwaltungs-Aktiengesellschaft für Versicherungswerte, Leverkusen, indirekt mit 25,63 % am Grundkapital der AXA Konzern AG beteiligt.

Die Kapitalrücklage sowie Gewinnrücklagen blieben im Berichtsjahr unverändert.

Die leistungsorientierten Pensionszusagen, welche im Allgemeinen auf Dienstzeit und Entgelt der Mitarbeiter basieren, werden teilweise durch Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 HGB gesichert. Die durch die Unternehmen unwiderruflich auf den Trust, den DBV-Winterthur Vorsorge e.V. übertragenen Finanzmittel werden ausschließlich zur Bedeckung der von den Mitgliedsunternehmen an deren Mitarbeiter erteilten Pensionszusagen verwendet und sind durch die Verpfändung der Ansprüche aus den Vermögenswerten an die Versorgungsberechtigten dem Zugriff etwaiger Gläubiger entzogen. Die Pensionsrückstellungen werden mit dem Deckungsvermögen verrechnet. Nach § 246 Abs. 2 HGB werden zudem die Zinsaufwendungen für die Altersversorgung vermindert um die Zinserträge aus dem Deckungsvermögen ausgewiesen.

Zusätzlich bestehen Pensionszusagen gegen Entgeltumwandlung. Diesen Pensionsverpflichtungen stehen Erstattungsansprüche aus kongruenten, konzerninternen Rückdeckungsversicherungen in gleicher Höhe - bestehend bei der AXA Lebensversicherung AG in Höhe von 68,4 Mio. Euro (Vorjahr: 67,0 Mio. Euro) - gegenüber, welche an die Versorgungsberechtigten verpfändet sind.

Dabei entspricht der Zeitwert den historischen Anschaffungskosten. Bei den Rückdeckungsversicherungen handelt es sich um Deckungsvermögen im Sinne von § 246 Abs. 2 HGB, so dass aufgrund der Saldierung auf einen Ausweis verzichtet werden kann. Der Aufwand für diese Pensionszusagen ist gleich dem Beitragsaufwand zu den Rückdeckungsversicherungen und wird von den Arbeitnehmern getragen.

in Mio. Euro 2023 2022
Barwert der Pensionsverpflichtung 982,9 2.184,4
Zeitwert des Deckungsvermögens -106,2 -105,7
Bilanzierte Nettoverpflichtung 876,7 2.078,7

Für die Pensionszusagen gegen Entgeltumwandlung entsprach der Zeitwert des Deckungsvermögens dem Deckungskapital der zugrundeliegenden Rückdeckungsversicherungen und flüssigen Mitteln und damit den Anschaffungskosten.

In der Gewinn- und Verlustrechnung ergibt sich insgesamt ein Netto-Zinsaufwand von 21,8 Mio. Euro (Vorjahr: 55,1 Mio. Euro), der sich auf 24,5 Mio. Euro (Vorjahr: 56,8 Mio. Euro) Zinsaufwendungen in Bezug auf die Pensionsrückstellung und 2,7 Mio. Euro (Vorjahr: 1,7 Mio. Euro) Zinserträge auf das Deckungsvermögen zusammensetzt.

Zur Ermittlung der Ausschüttungssperre (7-Jahresdurchschnitt) wurde ein Zins von 1,76 % (Vorjahr: 1,45 %) angesetzt. Die Ausschüttungssperre aus der Änderung des Zinssatzes für die Bewertung der Pensionsrückstellungen nach § 253 Abs. 6 HGB betrug 22,8 Mio. Euro (Vorjahr: 111,5 Mio. Euro).

Bei der Ermittlung der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden folgende Berechnungsfaktoren angewandt:

in % 2023 2022
Rechnungszins 1,83% 1,79%
Rentenanpassung 2,00% 1,90%
Gehaltsdynamik 2,50% 2,50%

Es wurden unternehmensindividuelle Fluktuationsannahmen berücksichtigt.

Im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der betrieblichen Altersversorgung in der AXA Konzern AG erfolgte die Auslagerung erdienter Versorgungsansprüche (Past Service) eines Teilbestands unmittelbarer Versorgungszusagen in Höhe von 1.270,0 Mio. Euro auf einen externen Pensionsfonds. Die AXA Konzern AG stellte dem externen Pensionsfonds die finanziellen Mittel zur Dotierung des Pensionsplans zur Verfügung. Die hierfür bei der AXA Konzern AG gebildeten Rückstellungen für Pensionen wurden in entsprechender Höhe ausgebucht.

Die Rückstellung für Vorruhestandverpflichtung unter Berücksichtigung der dazugehörigen Rückstellung für Sozialversicherungsbeiträge aus Vorruhestandsverpflichtungen wird mit dem Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 HGB gesichert. Im Rahmen des AXA Vorsorgeplans wurden Mittel beim AXA Mitarbeiter Treuhand e.V. zur Insolvenzsicherung hinterlegt.

Dabei beträgt der Erfüllungsbetrag der Rückstellungen für Vorruhestandsverpflichtungen unter Berücksichtigung der dazugehörigen Rückstellung für Sozialversicherungsbeiträge aus Vorruhestandsverpflichtungen 21,5 Mio. Euro (Vorjahr: 21,0 Mio. Euro). Von diesem Betrag wird das Deckungsvermögen in Höhe von 19,9 Mio. Euro (Vorjahr: 18,6 Mio. Euro) abgezogen. Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens belaufen sich auf 19,5 Mio. Euro (Vorjahr: 18,7 Mio. Euro).

Die Steuerrückstellungen sanken um 132,2 Mio. Euro auf 428,3 Mio. Euro. Darin enthalten sind Steuerrückstellungen in Höhe von 327,8 Mio. Euro, die von den Konzerngesellschaften aufgrund der steuerlichen Organschaft auf die Gesellschaft übertragen wurden. Hinsichtlich der Abzinsung der Steuerrückstellungen hat die Gesellschaft vom Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB keinen Gebrauch gemacht.

Die sonstigen Rückstellungen betrugen 399,7 Mio. Euro und setzten sich wie folgt zusammen:

in Mio. Euro 2023 2022
Rückstellungen aus anderen vertraglichen Verpflichtungen 109,1 100,8
Rückstellungen für erhaltene, aber noch nicht abgerechnete Leistungen 101,7 105,5
Rückstellungen für Sozialplanverpflichtungen 60,9 31,1
Rückstellungen für Tantieme/Ertragsbeteiligungen 52,7 54,2
Rückstellungen für die Verzinsung von Steuernachforderungen 23,4 54,8
Rückstellungen für Jubiläumsgeldverpflichtungen 19,8 20,7
Rückstellungen im Zusammenhang mit Spruchverfahren 3,1 25,6
Übrige 29,0 40,1
Summe sonstige Rückstellungen 399,7 432,8

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, die sowohl den konzerninternen Finanzausgleich als auch auszugleichenden Beträge aus dem laufenden Verrechnungsverkehr beinhalten, betrugen 766,5 Mio. Euro und setzten sich wie folgt zusammen:

in Mio. Euro 2023 2022
AXA Versicherung AG, Köln 519,0 187,4
Deutsche Ärzte Finanz Beratungs- und Vermittlungs-AG, Köln 48,8 49,8
GANYMED GmbH & Co. Dritte Grundstücksgesellschaft KG, Köln 34,0 0,0
Deutsche Ärzteversicherung AG, Köln 28,8 4,9
AXA Logistik & Service GmbH, Köln 24,6 24,5
AXA Services & Direct Solutions GmbH, Köln 17,7 16,3
GANYMED GmbH & Co. Vierte Grundstücksgesellschaft KG, Köln 17,0 7,6
Arnulfpark Gewerbebau MK 4 Verwaltungs-GmbH, Köln 16,2 12,7
Pluto Beteiligungswerte AG, Köln 15,2 13,5
Alteos GmbH, Berlin 12,0 7,2
GANYMED GmbH & Co. Zweite Grundstücksgesellschaft KG, Köln 10,9 11,8
Arnulfpark Wohnbau GmbH & Co. KG, Köln 6,7 6,7
Neue Düsseldorfer Stadtquartiere zweite Grundstücks GmbH & Co. KG, Köln 3,6 3,6
AXA GO Germany GmbH, Köln 3,0 3,0
Kölner Spezial Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung, Köln 3,0 2,0
Kepheus Beteiligungs- und Vermögenswerte GmbH, Köln 2,2 6,9
Übrige 4,0 2,7
Summe Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 766,5 360,6
davon mit Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 2,0 2,0

Die sonstigen Verbindlichkeiten betrugen 913,8 Mio. Euro und setzten sich wie folgt zusammen:

in Mio. Euro 2023 2022
Darlehensverbindlichkeiten 826,6 26,5
Verbindlichkeiten aus der Aufhebung von Arbeitsverträgen 55,6 37,8
Verbindlichkeiten gegenüber der Finanzbehörde 9,0 8,9
Verbindlichkeiten aus abzuführenden Beiträgen zum AXA Pensions-Aufbauplan 5,8 7,9
Übrige 16,8 6,0
Summe sonstige Verbindlichkeiten 913,8 87,1
davon mit Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 12,1 12,6

Die Darlehensverbindlichkeiten bestehen in Höhe von 800,0 Mio. Euro gegenüber verbundenen Unternehmen.

Unter passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen aus früheren Geschäftsjahren ausgewiesen, soweit diese Erträge nach dem Abschlußstichtag darstellen.

Die Gesellschaft weist auf Grund eines Aktivüberhangs keine passiven latenten Steuern aus.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Von den Umsatzerlösen in Höhe von 1.296,8 Mio. Euro (Vorjahr: 1.209,2 Mio. Euro) wurden 1.272,9 Mio. Euro aus Dienstleistungserträgen mit folgenden verbundenen Unternehmen erzielt:

in Mio. Euro 2023 2022
AXA Versicherung AG, Köln 542,9 506,0
AXA Krankenversicherung AG, Köln 386,5 344,7
AXA Lebensversicherung AG, Köln 244,7 239,7
Deutsche Ärzteversicherung AG, Köln 26,5 24,4
AXA easy Versicherung AG, Köln 8,8 7,9
AXA Logistik & Services GmbH, Köln 8,7 8,4
Übrige 54,8 43,6
Summe Dienstleistungserträge 1.272,9 1.174,7

Darüber hinaus haben wir aufgrund des Vertriebsabkommens mit der AXA Life Europe dac Provisionen in Höhe von 5,9 Mio. Euro (Vorjahr: 6,3 Mio. Euro) erhalten.

Bei der Position andere aktivierte Eigenleistungen handelt es sich um die Aktivierung von Eigenleistungen im Zusammenhang mit der Implementierung erworbener Software in Höhe von 0,0 Tsd. Euro (Vorjahr: 19,0 Tsd. Euro).

Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen 104,8 Mio. Euro und setzten sich wie folgt zusammen:

in Mio. Euro 2023 2022
Erträge aus Kapitalanlagen 67,9 13,8
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 25,0 29,7
Erträge aus Zuschreibungen von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 6,4 0,0
Übrige 5,5 1,6
Summe sonstigen betrieblichen Erträge 104,8 45,1

Der Personalaufwand betrug 852,8 Mio. Euro und lag damit um 92,8 Mio. Euro über dem entsprechenden Vorjahresniveau. Dies ist im Wesentlichen auf Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit zurückzuführen.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen beliefen sich auf 10,1 Mio. Euro (Vorjahr: 13,4 Mio. Euro).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 520,9 Mio. Euro und setzten sich wie folgt zusammen:

in Mio. Euro 2023 2022
Externe EDV-Aufwendungen 99,8 96,9
Bezogene Dienstleistungen von anderen Konzerngesellschaften 90,6 113,0
Raumaufwand 84,0 69,5
Aufwendungen für Kapitalanlagen 39,4 11,3
Kostenumlage Zentralfunktionen des Konzerns 33,3 32,6
Zeitarbeitskräfte / Temporäre Arbeitnehmerüberlassung (non-IT) 30,1 18,3
Werbeaufwand 27,7 32,7
Büroaufwand 27,6 26,4
Reisekosten 20,2 18,2
Beratungs- und andere Fremdleistungen 15,1 30,4
Aufwendungen für die Vermittlung von ALE- Produkten 5,9 6,3
Aufwendungen für externe Referenter und Trainer 4,7 5,4
Bewirtungsaufwendungen 4,5 5,1
Tagungen und Schulungen 4,2 2,6
Hardwarezuschüsse für Vermittler 2,8 3,0
Notarkosten 2,7 6,8
Gerichtskosten, Auskunftsgebühren 1,4 1,1
Abschreibungen auf AXA Zeitwertfonds 0,0 2,3
Fremdwährungsumrechnung 0,0 0,0
Übrige 26,9 29,4
Summe sonstigen betrieblichen Aufwendungen 520,9 511,3

Die Erträge aus Beteiligungen betrugen 53,1 Mio. Euro und setzten sich wie folgt zusammen:

in Mio. Euro 2023 2022
Kölnische Verwaltungs- AG, Leverkusen 32,3 26,2
Roland Rechtsschutz-Versicherung AG, Köln 12,0 10,2
Deutsche Ärzte Finanz Beratungs- und Vermittlungs- AG, Köln 8,0 8,0
Übrige 0,8 1,8
Summe Erträge aus Beteiligungen 53,1 46,2

Die Gesellschaft erhielt Erträge aus Gewinnabführungsverträgen in Höhe von 434,2 Mio. Euro, die sich wie folgt zusammensetzten:

in Mio. Euro 2023 2022
AXA Versicherung AG, Köln 213,3 388,6
AXA Krankenversicherung AG, Köln 110,0 95,0
AXA Lebensversicherung AG, Köln 88,5 155,0
Deutsche Ärzteversicherung AG, Köln 21,5 12,0
Übrige 0,9 0,1
Summe Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 434,2 650,7

Die Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens betrugen 42,2 Mio. Euro und setzten sich wie folgt zusammen:

in Mio. Euro 2023 2022
Zinserträge aus Investmentvermögen 27,5 14,1
Zinserträge aus nicht börsennotierten festverzinslichen Wertpapieren 2,2 1,6
Zinserträge aus börsennotierten festverzinslichen Wertpapieren 1,9 2,6
Zinserträge aus Schuldscheindarlehen 1,4 1,8
Zinserträge aus Policendarlehen 1,0 1,4
Erträge aus verbundenen Unternehmen 6,9 6,8
davon AXA S.A., Paris 4,2 4,5
Übrige 1,3 0,6
Summe Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 42,2 28,9

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens i.H.v. 13,6 Mio. Euro (Vorjahr: 155,4 Mio. Euro) resultierten vor allem aus Abschreibungen auf Beteiligungen, Aktien und Hedgefonds. Im Vorjahr entfielen Abschreibungen auf einen Investmentfonds i.H.v. 127,4 Mio. Euro sowie auf Rentenpapiere aufgrund von Verkaufsabsichten i.H.v. 13,5 Mio. Euro.

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen sanken um 36,9 Mio. Euro auf 29,4 Mio. Euro. Diese Position wurde im Wesentlichen von den Zinsaufwendungen in Bezug auf die Pensionsrückstellungen in Gesamthöhe von 21,8 Mio. Euro (Vorjahr: 55,1 Mio. Euro) bestimmt, davon entfielen 34,7 Mio. Euro auf den saldierten Zinsaufwand und -ertrag aus der Aufzinsung und 12,9 Mio. Euro auf den Zinsertrag aus der Zinsänderung.

Der Aufwand aus Verlustübernahme betrug im Berichtsjahr 8,7 Mio. Euro (Vorjahr: 5,4 Mio. Euro) und betraf mit 8,3 Mio. Euro die Alteos GmbH.

Im Bereich der Steuern vom Einkommen und Ertrag ergab sich ein Steuerertrag in Höhe von 10,7 Mio. Euro (Vorjahr: Steuerertrag 51,3 Mio. Euro). Dieser Betrag enthält einen Aufwand aus Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag im Geschäftsjahr in Höhe von 9,4 Mio. Euro (Vorjahr: Ertrag 1,7 Mio. Euro), einen Gewerbesteueraufwand im Geschäftsjahr in Höhe von 10,8 Mio. Euro (Vorjahr: Ertrag 0,5 Mio. Euro) sowie einen Ertrag aus latenten Steuern in Höhe von 9,4 Mio. Euro (Vorjahr: Ertrag in Höhe von 49,2 Mio. Euro). Der Ertrag aus Vorjahressteuern belief sich auf 21,6 Mio. Euro (Vorjahr: Aufwand in Höhe von 0,2 Mio. Euro).

Mitglieder des Aufsichtsrates

Antimo Perretta

Vorsitzender

Ehemaliger CEO European Markets & Latin America,

AXA GIE

La Neuveville/BE, Schweiz

Andrea Wolf*)

Stellv. Vorsitzende

Vorsitzende Konzernbetriebsrat,

AXA Konzern AG

Sankt Augustin, Deutschland

Mirjam Bamberger

Chief Strategic Development Officer Europe and

Latin America, AXA GIE

Zürich, Schweiz

Wiebke Dahl*)

Stellvertretende Vorsitzende Konzernbetriebsrat,

Stellvertretende Vorsitzende Gesamtbetriebsrat AXA Konzern AG, AXA Konzern AG

Norderstedt, Deutschland

Philippe Egger

ehem. FINMA (Finanzmarktaufsicht Schweiz)

Vizepräsident des Verwaltungsrates

Visp, Schweiz

Michael Garrecht*)

Vorsitzender Gesamtbetriebsrat AXA Konzern AG,

AXA Konzern AG

Maikammer, Deutschland

Anke Giesen

Vorstand Fraport AG

Essen, Deutschland

* Vertreter der Arbeitnehmer

Susanne Hille*)

Landesbezirksfachbereichsleiterin ver.di Landesbezirk NRW

Erkrath, Deutschland

Oliver Koll*)

Stellvertretender Vorsitzender Konzernbetriebsrat,

Stellvertretender Vorsitzender Gesamtbetriebsrat AXA Konzern AG, AXA Konzern AG

Bedburg, Deutschland

Jean-Damien Létoquart

Head of Corporate Finance, AXA GIE

Versailles, Frankreich

Dr. Eva Lohse

Oberbürgermeisterin a.D. der Stadt Ludwigshafen

Ludwigshafen, Deutschland

Dr. Ralph Maaßen*)

Leiter Mathematik, Analytik und Qualität KV, AXA Konzern AG

Köln, Deutschland

Doina Palici-Chehab

Non-Executive Director of several AXA Entities

Paris, Frankreich

Christoph Schmitz*)

Mitglied im Bundesvorstand ver.di,

Berlin, Deutschland

Gabriele Sieger*)

Vorsitzende Betriebsrat AXA Konzern AG Dortmund,

AXA Konzern AG

Kamen, Deutschland

Ulrich Silberbach

Bundesvorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion,

Bornheim, Deutschland

Mitglieder des Vorstandes

Dr. Thilo Schumacher

Vorsitzender

Vorstandsvorsitz

Finanzen (vertretungshalber ab 01.03.2024)

Dr. Achim Dahlbokum (ab 28.12.2023)

Informationstechnologie / Digitalisierung

Dr. Karsten Dietrich

Personenversicherung

Beate Heinisch

Operations

Informationstechnologie / Digitalisierung

(vertretungshalber 01.09.-27.12.2023)

Kai Kuklinski

Vertrieb

Sirka Laudon

People Experience

Dr. Stefan Lemke (bis 31.08.2023)

Informationstechnologie / Digitalisierung

Stephanie Peterson

Customer Management

Dr. Nils Reich (bis 31.10.2023)

Sachversicherung

Dr. Marc Daniel Zimmermann

Finanzen (bis 29.02.2024)

Sachversicherung (ab 01.11.2023)

Sonstige Erläuterungen und Angaben

Angaben nach § 285 Nr. 3 und Nr. 3a HGB

Über die gesamte mehrjährige Vertragslaufzeit bestehen folgende finanzielle Verpflichtungen aus Mieten und Leasingverträgen:

in Mio. Euro 2023 2022
Mietverpflichtungen 307,4 329,6
davon gegenüber verbundenen Unternehmen -0,3 -0,3
KFZ-Leasing 4,5 10,6
PC-Leasing 9,7 7,0
Mietverpflichtung für Software 14,9 10,4
Verpflichtungen aus IT-Service Verträgen 6,8 8,4
davon gegenüber verbundenen Unternehmen -6,8 -8,4

Die Verpflichtungen aus Mieten sowie aus Leasing- und Service-Verträgen resultieren im Wesentlichen aus langfristigen Verträgen, insbesondere über die Anmietung der Hauptverwaltungsgebäude (Colonia-Allee 10-20 sowie Colonia-Allee 22-30). Diese Mietverträge haben eine Restlaufzeit von 11 Jahren, also bis Ende 2034. Hieraus ergeben sich bei unterstellter positiver Geschäftsentwicklung keine nennenswerten Risiken.

AXA Deutschland hat sich beginnend in 2010 an einem gemeinsamen europäischen Programm der AXA mit dem Namen Flyer beteiligt. Zielsetzung ist die Standardisierung von Bilanzierungs-, Konsolidierungs- und Reporting- aber auch Procurement-Funktionen auf Basis einer gemeinsamen Plattform für die allgemeinen Hauptbuchfunktionen (Projekt COPERNIC) sowie die Nebenbuchfunktionen für Kapitalanlagen (Projekt SHIP). Die AXA Group Operations SAS, Paris, (AXA GO SAS) stellt der AXA Konzern AG und den weiteren AXA-Gesellschaften die oben genannte technische Plattform zur Verfügung, leistet technische Unterstützung hierzu und übernimmt gleichzeitig auch die laufende Wartung und Programmierung dieser Plattform. Service Agreements aus 2010 (COPERNIC) bzw. 2012 (SHIP) mit AXA GO SAS regeln die Beteiligung von AXA Deutschland an kapitalisierungsfähigen Investitionskosten, die über 15 Jahre bis Ende 2027 ratierlich zu zahlen sind. Im Falle einer Vorfälligkeitskündigung (z. B. durch Verkauf der AXA Deutschland) entsteht die Verpflichtung, die ausstehenden Raten der Investition auf einmal zu zahlen. Die Verpflichtung beläuft sich auf 6,8 Mio. Euro. Hinzu kommen Investitionen für den Aufbau eines neuen Buchhaltungssystems oder Kosten für die Integration in das System des Käufers innerhalb eines kurzfristigen Zeitraums. Die Gestaltung dieser Verträge entspricht marktüblichen Regelungen.

Es bestehen Einzahlungsverpflichtungen aus indirekten Anlagen in Höhe von 100,2 Mio. Euro (davon an verbundene Unternehmen 8,8 Mio. Euro). Diese Verpflichtungen verteilen sich in erster Linie auf die Anlagestrategien Beteiligungsdarlehen (57,5 Mio. Euro), Renten inkl. High-Yield-Anleihen (23,4 Mio. Euro), Immobilien (12,2 Mio. Euro) und Private Equity (7,1 Mio. Euro). Das den Managern zugesagte Kapital wird über einen Zeitraum von mehreren Jahren investiert. Die ausgewiesenen Verpflichtungen stellen das maximale Volumen der noch offenen, nicht investierten Zusagen dar. Die Chancen und Risiken der Verpflichtungen ergeben sich aus dem zukünftigen Ergebnis der jeweiligen Anlagestrategie.

Die AXA Konzern AG hat ein Darlehen über 200,0 Mio. Euro von der AXA Lebensversicherung AG erhalten. Zur Besicherung des Darlehens wurden der AXA Lebensversicherung AG Fondsanteile verpfändet. Der Marktwert der verpfändeten Fondsanteile betrug zum 31. Dezember 2023 237,3 Mio. Euro.

Die AXA Konzern AG hat ein Darlehen über 500,0 Mio. Euro von der AXA Krankenversicherung AG erhalten. Zur Besicherung des Darlehens wurden der AXA Krankenversicherung AG Fondsanteile verpfändet. Der Marktwert der verpfändeten Fondsanteile betrug zum 31. Dezember 2023 593,2 Mio. Euro.

In 2022 wurde zwischen der AXA Konzern AG als Kreditgeber und AXA Versicherung AG als Kreditnehmer ein Kreditvertrag über die Aufnahme eines abrufbaren Nachrangdarlehens mit einer Kreditlinie von insgesamt 120,0 Mio. Euro abgeschlossen. Der Vertrag dient der bedarfsgerechten Stärkung der Eigenmittel der AXA Versicherung AG und kann in zwei Tranchen in Höhe von jeweils 60,0 Mio. Euro in Anspruch genommen werden. Die Kreditlinie sowie das Darlehen sind marktgerecht verzinst. Das Abrufdarlehen kann bis zum 30.06.2027 in Anspruch genommen werden und jede abgerufene Tranche hat eine Laufzeit von 10 Jahren.

In 2023 wurde zwischen der AXA Konzern AG und AGER Lebensversicherung AG eine Verlustübernahmevereinbarung abgeschlossen. Nach dieser verpflichtet sich die AXA Konzern AG, jeden während der Vertragslaufzeit entstehenden Jahresfehlbetrag der AGER Lebensversicherung AG auszugleichen, soweit dieser nicht durch Entnahmen aus während der Vertragslaufzeit der Vereinbarung gebildeten Gewinnrücklagen ausgeglichen wird. Mit einer Inanspruchnahme der Vereinbarung ist zum Bilanzstichtag nicht zu rechnen. Darüber hinaus hat sich die AXA Konzern AG verpflichtet, unter bestimmten Bedingungen Einlagen in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB der AGER Lebensversicherung AG zu leisten.

Angaben nach § 285 Nr. 7 HGB

Im Geschäftsjahr 2023 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 6.961 Mitarbeiter (Vorjahr: 6.989). Davon waren 6.492 Angestellte (Vorjahr: 6.502) im Innendienst und 468 Angestellte im Außendienst (Vorjahr: 487). Insgesamt wurden durchschnittlich 3.688 (Vorjahr: 3.705) Mitarbeiterinnen und 3.273 (Vorjahr: 3.284) Mitarbeiter beschäftigt. Darüber hinaus waren in 2023 durchschnittlich 323 Auszubildende (Vorjahr: 377) in unserem Unternehmen tätig.

Angaben nach § 285 Nr. 9a und 9b HGB

Für das Geschäftsjahr 2023 belief sich der Vergütungsaufwand für die Mitglieder des Vorstands der AXA Konzern AG für ihre Tätigkeiten im Mutterunternehmen insgesamt auf 716 Tsd. Euro (Vorjahr: 547 Tsd. Euro).

Im Rahmen des gruppenweiten „Long Term Incentive Plans“ der AXA S.A. wurden in 2023 66.080 „International Performance Shares“ (Vorjahr: 66.307) auf AXA S.A. Aktien gewährt. Der beizulegende Zeitwert aller im Geschäftsjahr 2023 gewährten International Performance Shares beträgt 1.345 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.206 Tsd. Euro). Die weiteren Einzelheiten der in diesem Jahr und in den Vorjahren gewährten aktienbasierten Vergütungsprogramme sind von der AXA S.A., Paris, offengelegt worden.

Den Mitgliedern des Vorstandes der AXA Konzern AG wird eine Versorgungszusage in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage gewährt. Die Abwicklung erfolgt über eine Unterstützungskasse. Die Versorgung umfasst ein Alterskapital nach Vollendung des 67. Lebensjahres mit Rentenwahlrecht sowie eine Hinterbliebenenversorgung. Fakultativ kann ein Berufsunfähigkeitsschutz zusätzlich vereinbart werden. Zur Finanzierung der Zusage entrichtet die Gesellschaft einen definierten prozentualen Anteil am jeweiligen Festgehalt als Beitrag an die Unterstützungskasse. Für die bisher bestehenden Versorgungszusagen in Form von Leistungszusagen wurde eine Besitzstandsregelung vereinbart. Das durch die neue Zusage gesammelte Kapital mindert die entsprechenden Rückstellungspositionen in der Bilanz. Die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen der am 31. Dezember 2023 aktiven Vorstandsmitglieder mit Besitzstandsregelung beliefen sich auf 717 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.621 Tsd. Euro).

Die Gesamtbezüge früherer Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen beliefen sich auf 4.353 Tsd. Euro (Vorjahr: 4.073 Tsd. Euro). Für diesen Personenkreis sind zum 31. Dezember 2023 Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen in Höhe von 99.780 Tsd. Euro (Vorjahr: 90.700 Tsd. Euro), passiviert worden. In den Gesamtbezügen sind 336 Tsd. Euro (Vorjahr: 263 Tsd. Euro) an Abfindungen enthalten.

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates für die Tätigkeit im Aufsichtsrat der AXA Konzern AG betrug im Geschäftsjahr insgesamt 1.008 Tsd. Euro (Vorjahr: 963 Tsd. Euro), davon 400 Tsd. Euro (Vorjahr: 400 Tsd. Euro) erfolgsunabhängig und 608 Tsd. Euro (Vorjahr: 563 Tsd. Euro) erfolgsabhängig.

Angaben nach § 285 Nr. 11 und Nr. 11a HGB

An folgenden Unternehmen sind wir wesentlich nach § 285 Nr. 11 und Nr. 11 a) HGB beteiligt:

in Tsd. Euro /

in %
2023
AGER Lebensversicherung AG, Köln**
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 109
Ergebnis des Geschäftsjahres 9
Alteos GmbH, Berlin*
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 7.118
Ergebnis des Geschäftsjahres -5.006
AXA Customer Care GmbH, Köln*
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 733
Ergebnis des Geschäftsjahres 128
AXA Direktberatung GmbH, Köln*
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 100
Ergebnis des Geschäftsjahres -3
AXA easy Versicherung AG, Köln*
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 6.364
Ergebnis des Geschäftsjahres -410
AXA Krankenversicherung AG, Köln*
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 184.018
Ergebnis des Geschäftsjahres 94.950
AXA Lebensversicherung AG, Köln*
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 594.313
Ergebnis des Geschäftsjahres 155.000
AXA Logistik & Service GmbH, Köln*
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 156
Ergebnis des Geschäftsjahres 9
AXA Services & Direct Solutions GmbH, Köln*
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 38.426
Ergebnis des Geschäftsjahres 3.353

* Eigenkapital und Ergebnis des Geschäftsjahres gemäß Jahresabschluss 2022.

** Ehemals AXA Customer Solutions AG, Köln. Eigenkapital und Ergebnis des Geschäftsjahres gemäß Jahresabschluss 2022.

in Tsd. Euro /

in %
2023
AXA Versicherung AG, Köln*
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 243.103
Ergebnis des Geschäftsjahres 388.594
Deutsche Ärzte Finanz Beratungs- und Vermittlungs-AG, Köln*
Anteil am Gesellschaftskapital 75,00%
Eigenkapital 23.847
Ergebnis des Geschäftsjahres 8.938
Deutsche Ärzteversicherung AG, Köln*
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 51.889
Ergebnis des Geschäftsjahres 12.000
ROLAND Rechtsschutz Versicherungs-Aktiengesellschaft, Köln*
Anteil am Gesellschaftskapital 60,00%
Eigenkapital 115.682
Ergebnis des Geschäftsjahres 20.050
WIN EXPERTISA Gesellschaft zur Förderung beruflicher Vorsorge mbH, Köln*
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 922
Ergebnis des Geschäftsjahres 5

* Eigenkapital und Ergebnis des Geschäftsjahres gemäß Jahresabschluss 2022.

** Ehemals AXA Customer Solutions AG, Köln. Eigenkapital und Ergebnis des Geschäftsjahres gemäß Jahresabschluss 2022.

Angaben nach § 285 Nr. 17 HGB

Die Abschlussprüferhonorare teilen sich nach Leistungsarten wie folgt auf:

in Tsd. Euro 2023
Abschlussprüferleistungen 515
Sonstige Leistungen 85
Beratung Telematik 85
Gesamt 600

Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen beinhalten die gesetzliche Jahresabschlussprüfung sowie die Prüfung der Solvabilitätsübersicht.

Angaben nach § 285 Nr. 19 und 23 HGB

Zum Bilanzstichtag befand sich eine Option auf einen Genussschein mit einem Nominalwert von 15,0 Mio. Euro im Bestand. Die Option wurde mit dem Genussschein als Bewertungseinheit nach der Einfrierungsmethode unter den sonstigen Ausleihungen bilanziert. Der Buchwert sowie der beizulegende Zeitwert der Option betrug 0 Euro.

Angaben nach § 285 Nr. 21 HGB

Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Personen oder Unternehmen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, wurden nicht getätigt.

Angaben nach § 285 Nr. 24 und 25 HGB

Die Angaben zu Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie zu der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden sind in den Erläuterungen zu der entsprechenden Bilanzposition aufgeführt.

Angaben nach § 285 Nr. 26 HGB

Weiterführende Angaben zu Aktien und Anteilen an inländischen beziehungsweise vergleichbaren EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches aufgegliedert nach Anlagezielen:

in Tsd. Euro Marktwert Buchwert Reserven/Lasten Ausschüttungen im Geschäftsjahr
Rentenfonds 830.546 995.908 -165.362 15.064
Gesamt 830.546 995.908 -165.362 15.064

Zum 31. Dezember 2023 weisen Aktien und Anteile an Investmentvermögen mit einem Buchwert in Höhe von 995.908 Tsd. Euro, die unter der Fondskategorie Rentenfonds ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, stille Lasten in Höhe von 165.362 Tsd. Euro aus. Anteile und Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Rentenpapiere halten und stille Lasten ausweisen, werden anhand der erwarteten Rückzahlungen aus den entsprechenden Wertpapieren innerhalb des Fonds auf eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung hin überprüft. Wir gehen nach Prüfung dieser Kriterien aufgrund unserer langfristigen Halteabsicht von vorübergehenden Wertminderungen der Kapitalanlagen aus.

Bei einzelnen Fonds bestehen Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe, da sie nur wöchentlich bzw. mit einer Frist von 40 Tagen zum Quartalsletzten zurückgegeben werden können.

Angaben nach § 285 Nr. 27 HGB

Zum Bilanzstichtag bestand folgende Einzahlungsverpflichtung:

Unternehmen Verpflichtung Höhe der Verpflichtung
AXA Life Europe dac., Dublin Service Agreements, Haftung im Fall der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen. Bis zu einer Summe von 20,0 Mio. Euro p.a.

Angaben nach § 285 Nr. 28 HGB

Der die Ausschüttungssperre begründende Betrag vor Bedeckung durch Eigenkapitalbestandteile nach § 268 Absatz 8 HGB in Höhe von 1.536,0 Mio. Euro (Vorjahr: 1.505,8 Mio. Euro) resultierte aus den aktiven latenten Steuern. Der unter die Ausschüttungssperre fallende Betrag war vollständig durch Gewinnrücklagen gedeckt, sodass sich bezüglich der Gewinnabführung keine Beschränkungen durch die Ausschüttungs- und Abführungssperre nach § 301 AktG i. V. m. § 268 Absatz 8 HGB ergeben.

Angaben nach § 285 Nr. 30a HGB

Die Gesellschaft ist Teil einer Unternehmensgruppe, deren oberste Muttergesellschaft mit Sitz in Frankreich den französischen Umsetzungsregelungen zur globalen Mindestbesteuerung (OECD Pillar 2) ab dem Wirtschaftsjahr 2024 unterliegt. Darüber hinaus unterliegt die Gesellschaft in Deutschland ab dem Wirtschaftsjahr 2024 dem Mindeststeuergesetz und hat insbesondere die Regelungen zur nationalen Ergänzungssteuer zu beachten.

Die Gesellschaft macht für die Wirtschaftsjahre bis 2026 aufgrund einer hinreichenden Steuerbelastung vom CbCR-Safe-Harbour Gebrauch und erwartet auch darüber hinaus keine steuerlichen Auswirkungen aus der Anwendung des Mindeststeuergesetzes.

Angaben nach § 285 Nr. 33 HGB

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind bei unseren Gesellschaften keine Vorgänge eingegangen, die wesentliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage unserer Gesellschaft haben.

Angaben nach § 306 AktG a.F. bzw. dem Spruchverfahrensgesetz

Zum 31. Dezember 2023 waren keine Spruchverfahren mehr anhängig. Die von ehemaligen außenstehenden Aktionären der Albingia Versicherungs-AG eingeleiteten umwandlungsrechtlichen Spruchverfahren - zum einen betreffend des am 6. Juli 1999 abgeschlossenen Beherrschungsvertrages zwischen der AXA Konzern AG als herrschender Gesellschaft und der ehemaligen Albingia Versicherungs-AG und zum anderen betreffend des am 14. März 2000 geschlossenen Verschmelzungsvertrags zwischen der AXA Versicherung AG als aufnehmender Gesellschaft und der ehemaligen Albingia Versicherungs-AG - sind durch vor dem Landgericht Hamburg abgeschlossene, gerichtliche Vergleiche beendet worden. Beide Verfahren befinden sich in Abwicklung.

Zusammenarbeit im Konzern

Unsere Gesellschaft erbringt im Rahmen bestehender Dienstleistungsverträge Verwaltungstätigkeiten für nahezu alle Konzerngesellschaften. Darüber hinaus besteht ein Dienstleistungsvertrag mit der AXA Life Europe dac, Dublin.

Im Rahmen bestehender Dienstleistungsverträge werden dagegen folgende Leistungen von anderen Konzerngesellschaften bezogen:

der Betrieb des Rechenzentrums von der AXA Group Operations Germany GmbH, Köln
die Inanspruchnahme von Kommunikationsdienstleistungen von der AXA Services & Direct Solutions GmbH, Köln
die Postbearbeitung, Logistik und Archivierung, Dienstleistungen im Bereich Leistungsbearbeitung und Bestandsverwaltung für die Sparten Kranken, Leben und P&C sowie Dienstleistungen für die Ressorts People Experience und Operations von der AXA Logistik & Service GmbH, Köln
Teile der Bereiche Kundenservice und Unterstützung von Vertriebsaktivitäten von der AXA Customer Care GmbH, Köln
Vermögensanlage und -verwaltung für Kapitalanlagen von der AXA Investment Managers Deutschland GmbH, Frankfurt sowie von der AXA Investment Managers S.A., Paris
Serviceleistungen zur betrieblichen Altersversorgung von der Kölner Spezial Beratungs-GmbH, Köln

Mit den folgenden Gesellschaften unterhält die AXA Konzern AG als gewinnempfangende Gesellschaft Gewinnabführungs- und Verlustübernahmeverträge (Ergebnisabführungsverträge):

Alteos GmbH, Berlin
AXA Customer Care GmbH, Köln
AXA Direktberatung GmbH, Köln
AXA easy Versicherung AG, Köln
AXA Krankenversicherung AG, Köln
AXA Lebensversicherung AG, Köln
AXA Logistik & Services GmbH, Köln
AXA Versicherung AG, Köln
Deutsche Ärzteversicherung AG, Köln

Die AXA Konzern AG hat mit folgenden Gesellschaften Beherrschungsverträge abgeschlossen:

Alteos GmbH, Berlin
AXA Customer Care GmbH, Köln
AXA Direktberatung GmbH, Köln
AXA easy Versicherung AG, Köln
AXA Krankenversicherung AG, Köln
AXA Lebensversicherung AG, Köln
AXA Logistik & Services GmbH, Köln
AXA Versicherung AG, Köln
AXA Services & Direct Solutions GmbH, Köln
Deutsche Ärzteversicherung AG, Köln

Die AXA Konzern AG, Köln, hat mit der AXA S.A., Paris, als herrschendem Unternehmen einen Beherrschungsvertrag abgeschlossen.

Die AXA S.A., Paris, ist direkt und über die Kölnische Verwaltungs-Aktiengesellschaft für Versicherungswerte, Köln, indirekt zu hundert Prozent am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt. Die AXA Konzern AG ist deshalb ein im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG im Mehrheitsbesitz stehendes Unternehmen der AXA S.A., Paris. Die AXA Konzern AG und ihre wesentlichen Tochtergesellschaften werden in den Konzernabschluss der AXA SA, Paris, einbezogen. Die AXA Konzern AG macht vom Befreiungstatbestand des § 291 HGB Gebrauch und stellt keinen Konzernabschluss auf. Der Konzernabschluss der AXA SA, Paris, wird bei der französischen Finanzaufsichtsbehörde in Paris (Autorité des Marchés Financiers) unter RCS (Registre du Commerce et des Sociétés) 572 093 920 hinterlegt. Der Konzernabschluss der AXA S.A. wird in englischer Sprache im Unternehmensregister veröffentlicht.

Köln, den 14. März 2024

AXA Konzern AG

Der Vorstand

Dr. Schumacher

Dr. Dahlbokum

Dr. Dietrich

Heinisch

Kuklinski

Laudon

Peterson

Dr. Zimmermann

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die AXA Konzern Aktiengesellschaft, Köln

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der AXA Konzern Aktiengesellschaft, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AXA Konzern Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem alle übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Düsseldorf, den 15. März 2024

**PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Frank Trauschke, Wirtschaftsprüfer

ppa. Maximilian Roestel, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstandes entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben überwacht und sich während des gesamten Jahres 2023 fortlaufend von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Durch vierteljährliche Berichte und in insgesamt fünf Sitzungen sowie drei schriftlichen Abstimmungen wurde er eingehend mündlich und schriftlich gemäß § 90 des Aktiengesetzes über die allgemeine Geschäftsentwicklung, über grundlegende Angelegenheiten sowie die strategischen Ziele der Geschäftsführung unterrichtet. Die vom Vorstand beabsichtigte Geschäftspolitik sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft wurden ausführlich besprochen. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand weiterhin umfassend über die Risikosituation informiert. Geschäfte und Maßnahmen des Vorstands, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedurften, sind in den Sitzungen vor der Beschlussfassung vom Vorstand eingehend erläutert worden.

Im Rahmen eines schriftlichen Umlaufverfahrens im Februar 2023 hat der Aufsichtsrat über die Ausübung von Stimmrechten bei Tochtergesellschaften Beschluss gefasst.

In der bilanzfeststellenden Sitzung am 30. März 2023 befasste sich der Aufsichtsrat ausführlich mit dem Bericht des Vorstandes über den Geschäftsverlauf 2022 und dem vorgelegten Jahresabschluss. In der gleichen Sitzung stellte der Vorstand die strategischen Prioritäten und die Planung für das Jahr 2023 vor, die vertiefend erörtert wurden. Darüber hinaus wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand umfassend über die Risikosituation informiert. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat darüber hinaus über den aktuellen Stand der Transaktion betreffend die Veräußerung des Teilbestandes der ehemaligen DBV-Winterthur Lebensversicherung (DWL-Portfolio) der AXA Lebensversicherung AG an Athora Deutschland GmbH („Red Deer“) und beantwortete die Fragen des Aufsichtsrats. Der Vorstand berichtete weiterhin über den Stand der Abarbeitung der BaFin-Feststellungen im Rahmen der VAIT-Prüfung sowie zu einer örtlichen, anlassunabhängigen Prüfung der Tochtergesellschaft AXA Versicherung AG vom Dezember 2022. Der Aufsichtsrat befasste sich zudem mit dem Bericht aus dem Audit Committee sowie mit Vorstandsangelegenheiten.

In drei außerordentlichen Sitzungen am 12. Juli , 27. September und 28. November 2023 sowie im Rahmen eines schriftlichen Umlaufverfahrens im Juli 2023 befasste sich der Aufsichtsrat mit Vorstands-Personalien.

In der Sitzung vom 17. Oktober 2023 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über den Geschäftsverlauf und die strategischen Prioritäten und Resultate für 2023. Darüber hinaus wurde der Aufsichtsrat über das neue Strategieprogramm „Ambition 26+“, die Risikosituation der Gesellschaft sowie die Aktualisierung der IT-Strategie 2023 informiert. Ferner wurde zum aktuellen Stand der Red Deer-Transaktion und zur Auslagerung eines Großteils der Pensionsrückstellungen an einen externen Pensionsfonds berichtet.

Im Rahmen eines weiteren, schriftlichen Umlaufverfahrens im Dezember 2023 befasste sich der Aufsichtsrat nochmals mit der Auslagerung eines Großteils der Pensionsrückstellungen an einen externen Pensionsfonds.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates hat mit dem Vorstand in zahlreichen Einzelgesprächen geschäftspolitische Fragen sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft behandelt. Über hierdurch zur Kenntnis des Vorsitzenden gelangte wichtige Angelegenheiten wurde der Aufsichtsrat jeweils unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat zudem im Geschäftsjahr 2023 die gemäß dem Merkblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß VAG geforderte Selbsteinschätzung durchgeführt und sich mit seinem Entwicklungsplan befasst.

Der Aufsichtsrat hat neben dem gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz vorgeschriebenen Vermittlungsausschuss zwei weitere Ausschüsse eingerichtet. Das aus fünf Mitgliedern bestehende Audit Committee widmet sich im Wesentlichen der Überwachung des Risikomanagements des Vorstandes und der Kontrollmechanismen der Gesellschaft, der Behandlung des Jahresabschlusses, Fragen zur Abschlussprüfung sowie den Prüfungsschwerpunkten der internen Revision für das Geschäftsjahr. Das Audit Committee hat im Geschäftsjahr 2023 viermal getagt. In der Sitzung am 30. März 2023 hat sich das Audit Committee neben den üblichen Themen mit den Ergebnissen der örtlichen, anlassunabhängigen Prüfung der AXA Versicherung AG durch die BaFin und den für das Geschäftsjahr 2023 geplanten Nichtprüfungsleistungen der Abschlussprüfer befasst. In der Sitzung vom 23. Mai 2023 hat sich das Audit Committee neben den üblichen Themen mit dem aktuellen Stand der Red Deer Transaktion sowie dem VAIT-Kapitalaufschlag beschäftigt. In der Sitzung am 17. Oktober 2023 befasste sich das Audit Committee insbesondere mit dem Risikomanagement, dem Bericht der internen Revision sowie des Auswahlverfahrens zur Bestellung des Abschlussprüfers bei der AGER Lebensversicherung AG. In der Sitzung am 13. Dezember 2023 waren die Berichte aus dem Risikomanagement, Compliance und der internen Revision sowie der Bericht des Abschlussprüfers Gegenstand der Beratung. Darüber hinaus befasste sich das Audit Committee mit dem obligatorischen Sanierungsplan. Der Vorsitzende des Audit Committees hat den Aufsichtsrat jeweils umfassend über die Sitzungen des Audit Committees unterrichtet. Das aus drei Mitgliedern bestehende Präsidium ist ein vorbereitender Ausschuss, der im Jahr 2023 nicht getagt hat. Der Vermittlungsausschuss musste ebenfalls nicht einberufen werden.

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sind von der durch die Hauptversammlung gewählten PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht lagen dem Aufsichtsrat unverzüglich nach der Aufstellung vor. Ebenso wurde der Bericht des Abschlussprüfers allen Mitgliedern des Aufsichtsrates fristgerecht vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den Prüfungsbericht und das Prüfungsergebnis dem Aufsichtsrat in der bilanzfeststellenden Sitzung zusätzlich mündlich erläutert und Fragen des Aufsichtsrates beantwortet. Der Aufsichtsrat hat die Berichte und die weiteren Erläuterungen des Abschlussprüfers zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns geprüft. Die Prüfung hat keine Beanstandungen ergeben. Der Aufsichtsrat billigte den Jahresabschluss, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist, und schloss sich dem Vorschlag für die Gewinnverwendung an. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat darüber informiert, dass für das Geschäftsjahr 2023 wie im Vorjahr von der Befreiungsmöglichkeit des § 291 HGB Gebrauch gemacht wird und dementsprechend kein Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstellt wird.

Im vergangenen Jahr sind im Vorstand Personalveränderungen eingetreten. Herr Dr. Stefan Lemke hat sein Vorstandsmandat in der Gesellschaft mit Wirkung zum 31. August 2023 niedergelegt. Als Nachfolger für den ausgeschiedenen Herrn Dr. Lemke wurde Herr Dr. Achim Dahlbokum bestellt, dessen Bestellung mit Wirkung zum 28. Dezember 2023 wirksam geworden ist. Aufgrund seines Wechsels zur AXA Gruppe ist zudem Herr Dr. Nils Reich mit Wirkung zum Ablauf des 31. Oktober 2023 aus dem Vorstand ausgeschieden. Seine Ressortzuständigkeit für das Sachgeschäft wird seit dem 01. November 2023 von Herrn Dr. Zimmermann wahrgenommen. Auf Grundlage einer schriftlichen Beschlussfassung im Dezember 2023 hat der Aufsichtsrat - vorbehaltlich der Zustimmung der BaFin - die Bestellung eines neuen Vorstandsmitglieds beschlossen.

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den ausgeschiedenen Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats für ihre erfolgreiche Arbeit. Für die im Berichtsjahr geleistete Arbeit spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die durch ihre tatkräftige Unterstützung mit zum Erfolg der Gesellschaft beigetragen haben, seinen Dank aus.

Unser Dank gilt auch den betriebsrätlichen Gremien sowie dem Unternehmenssprecherausschuss der Leitenden Angestellten für die sehr engagierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Köln, den 27. März 2024

Für den Aufsichtsrat

Antimo Perretta, Vorsitzender

2 Der Bericht über die Solvabilität und Finanzlage ist nicht Bestandteil des Lageberichts und damit nicht prüfungspflichtig.