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AXA — Annual Report 2022
Sep 14, 2023
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Annual Report
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Publication
AXA Konzern Aktiengesellschaft
Köln
Geschäftsbericht AXA Konzern AG 2022
Lagebericht
Innerhalb der AXA Deutschland nimmt die AXA Konzern AG die Leitungs- und Steuerungsfunktion sowie Dienstleistungsfunktionen für die verbundenen Unternehmen und Tochterunternehmen wahr.
Sie hält direkte und indirekte Mehrheitsbeteiligungen insbesondere an folgenden Gesellschaften:
- AXA Versicherung AG
- AXA Lebensversicherung AG
- AXA Krankenversicherung AG
- Deutsche Ärzteversicherung AG
- AXA easy Versicherung AG
Geschäfts- und Rahmenbedingungen
Die Entwicklung der AXA Konzern AG fand im Geschäftsjahr 2022 in nachfolgend beschriebenem Umfeld statt:
Deutsche Wirtschaft robust
Das Geschäftsjahr war für die deutsche Wirtschaft vor allem durch die Einflüsse des Ukraine-Krieges geprägt. Die hohen Energiepreise befeuerten die Inflation und die Unsicherheiten hinsichtlich des weiteren Verlaufs des Krieges und der Energieversorgung belasteten die wirtschaftliche Entwicklung. Trotz Inflation, Energiekrise und anhaltender Lieferprobleme ist die deutsche Wirtschaft im vergangenen Jahr dennoch gewachsen. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg um 1,9 %. Wegen der Energiekrise konnte die Wirtschaft allerdings nicht an das Jahr 2021 anknüpfen, als es konjunkturell um 2,6 % nach oben ging - trotz Lieferproblemen und der Corona-Pandemie. Die Inflationsrate lag 2022 durchschnittlich bei 7,9 %. Das war die höchste Teuerungsrate seit Jahrzehnten. Aus Sicht der Bundesregierung hat sich die Wirtschaft hierzulande dennoch als erfreulich widerstandsfähig erwiesen. Gründe für den positiven Verlauf seien Nachholeffekte nach der Corona-Pandemie sowie nachlassende Lieferengpässe gewesen (Quelle: Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung).
Inflation und Normalisierung des Zinsniveaus prägen die deutsche Versicherungswirtschaft
Die Beitragseinnahmen der deutschen Versicherer gingen nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) über alle Sparten hinweg um 0,7 % auf 224 Milliarden Euro zurück. Während die Lebensversicherung ein Beitragsminus von 6 % auf 97,1 Milliarden Euro verbuchte, legten die Einnahmen in der Schaden- und Unfallversicherung um 4 % auf 80,4 Milliarden Euro und in der privaten Krankenversicherung (PKV) um 3,1 % auf 46,8 Milliarden Euro zu.
Für die Geschäftsentwicklung in der Lebensversicherung waren vor allem zwei Gründe maßgeblich: Zum einen ergaben sich mit der Normalisierung des Zinsniveaus wieder mehr Anlagealternativen für Kund:innen. Zum anderen führten die durch die Inflation gestiegenen Lebenshaltungskosten dazu, dass viele Menschen weniger Geld in ihre Altersvorsorge investierten. So gab es bei Lebensversicherern, Pensionskassen und Pensionsfonds im vergangenen Jahr einen großen Unterschied zwischen Verträgen mit Einmalbeitrag (-18 %) und laufendem Beitrag (+0,6 %). Üblicherweise unterliegt das Geschäft gegen Einmalbeitrag stärkeren Schwankungen. Im Jahr 2019 verzeichneten die Lebensversicherer hier noch ein Plus von 37 %.
Die Schaden- und Unfallversicherung schrieb 2022 schwarze Zahlen. Die Einnahmen stiegen um 4 %, während die Ausgaben um 5,6 % sanken. Unter dem Strich stand damit ein versicherungstechnischer Gewinn von 5 %. Als Grund für die im Vergleich zum Rekordschadenjahr 2021 (Flutkatastrophe Bernd) nur moderat gesunkenen Ausgaben ist die hohe Inflation von fast 8 % zu nennen, die sich in nahezu allen Sparten der Schaden- und Unfallversicherer niederschlug, etwa durch steigende Kosten für Autoersatzteile, Werkstattleistungen oder höhere Preise für Baustoffe wie Ziegel, Dämmstoffe, Beton, Stahl und Handwerkerleistungen.
In der PKV haben sich die Beitragseinnahmen 2022 um 3,1 % auf rund 46,8 Milliarden Euro erhöht. 41,7 Milliarden Euro davon entfielen auf die Krankenversicherung, das ist ein Plus von 1,8 %. In der Pflegeversicherung lagen die Einnahmen bei 5,1 Milliarden Euro. Das ist ein Anstieg von 14,7 %, der insbesondere auf starke Leistungsausweitungen durch die gesetzlichen Pflegereformen zurückzuführen ist. Die ausgezahlten Versicherungsleistungen der PKV haben 2022 eine Höhe von rund 33 Milliarden Euro erreicht. Das sind 3,8 % mehr als im Vorjahr. Auf die Krankenversicherung entfallen davon 30,8 Milliarden Euro, auf die Pflegeversicherung 2,3 Milliarden Euro.
Nahtlose Kund:innen-Erfahrung durch Digitalisierung
Digitalisierung prägte auch 2022 weiterhin die Schnittstellen zwischen Kund:innen und Versicherung. Das betrifft nicht nur Informationen, Beratungs- und Abschlussprozesse, sondern auch Services und Kontaktmöglichkeiten - Kund:innen erwarten neben der persönlichen Ansprache und Beratung auch digitale Lösungen und Wege. Beratung vor Ort oder per Videocall, Chatbot, Telefon, digitale Self-Services - es gibt vielfältige, sich überschneidende Kontaktkanäle, die für unsere Kund:innen verfügbar sind, ganz so, wie sie es möchten und brauchen.
Daher arbeitete AXA Deutschland auch 2022 kontinuierlich daran, die Digitalisierung im Unternehmen voranzutreiben mit dem Ziel, eine nahtlose Kund:innen-Erfahrung zu bieten. Für sein Kundenportal My AXA wurde AXA Deutschland bereits mehrfach ausgezeichnet. Im Jahr 2022 erfolgten mehr als die Hälfte der Logins in das Portal mobil über die App - der Trend zur mobilen Nutzung von Services und Dienstleistungen nimmt weiter zu. Doch auch das Webportal von My AXA wurde 2022 grundlegend modernisiert und neugestaltet, um es noch nutzerfreundlicher zu machen.
Auch unternehmensintern hat AXA Deutschland konsequent die Digitalisierung von Prozessen vorangetrieben. Beispielsweise wurde die Migration in ein neues SUH-Bestandsführungssystem erfolgreich gestartet.
AXA einer der nachhaltigsten Versicherer Deutschlands
Nachhaltigkeit ist im Kern der Tätigkeit eines Versicherungsunternehmens verankert, denn das Geschäft ist per se langfristig orientiert und folgt dem gesellschaftlichen Auftrag, sowohl im Alter als auch in Notlagen, Existenz und Lebensqualität von Kund:innen zu sichern. Im Rahmen seiner Nachhaltigkeitsstrategie konzentriert sich AXA Deutschland auf Geschäftsprozesse und Geldanlagen, den eigenen ökologischen Fußabdruck sowie seine soziale Verantwortung. Dafür engagieren sich die Mitarbeitenden von AXA Deutschland seit Jahrzehnten auch über das Versicherungsgeschäft hinaus: In dem Verein AXA von Herz zu Herz setzen sich seit dem Jahr 2000 jährlich mehr als 700 Mitarbeitende an 14 Standorten in Deutschland ehrenamtlich für soziale Aktionen ein. Der Verein ist Teil einer weltweiten Initiative der AXA Gruppe.
AXA bietet die Möglichkeit im Rahmen des Abschlusses einer fondsgebundenen Versicherung nachhaltige Fonds und Portfolios zu wählen, sowie bei der AXA Lebensversicherung AG das neue Altersvorsorge-Produkt Green Invest, mit dem Kund:innen ausschließlich in nachhaltige Fonds und Portfolios investieren. AXA Deutschland zählte 2022 zudem zu den nachhaltigsten Versicherern - bei dem Nachhaltigkeitsranking 2022 von Zielke Research und dem Analysehaus Morgen & Morgen hat AXA Deutschland erneut den ersten Platz von insgesamt 50 deutschen Versicherungsunternehmen belegt. Auch im Fondspolicen-Nachhaltigkeits-Rating sowie Nachhaltigkeits-Kompetenz-Rating des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) wurde die AXA Lebensversicherung AG mit den höchsten Bewertungen ausgezeichnet.
Einschätzung zukünftiger Risiken mit dem Future Risks Report
Als Versicherungsunternehmen ist es die Kernaufgabe von AXA, potenzielle Risiken zu identifizieren und Kund:innen dagegen abzusichern. Der jährliche Future Risks Report untersucht in einer repräsentativen Befragung, wie die breite Öffentlichkeit und Expert:innen künftige Risiken wahrnehmen. Die deutsche Bevölkerung schätzte 2022 den Klimawandel als das größte Risiko der Zukunft ein, gefolgt von Energieversorgung und gesellschaftlichen Spannungen. Auch weltweit wurden die Auswirkungen des Klimawandels als drängendstes Problem gesehen. Eine Besonderheit zeigte sich in Deutschland beim Thema Vertrauen: Die Menschen schenken Behörden und Institutionen, aber auch ihren Mitbürger:innen wenig Vertrauen im Umgang mit Krisen, gleichzeitig fühlte sich die Bevölkerung in keinem anderen der befragten Länder so wenig verwundbar wie in Deutschland.
Agile Transformation für mehr Kundenzentrierung
Unser Alltag ist vernetzter und mit Technologie durchdrungen. Dadurch verändern sich unter anderem die Anforderungen von Kund:innen, die Produkte und Services einfach, sofort und individuell zugänglich haben möchten. AXA Deutschland stellt sich bereits seit einigen Jahren auf veränderte Bedürfnisse von Kund:innen und Vertriebspartner:innen ein. Eine agile Unternehmenskultur und Denkweise sowie auch Organisationsstruktur sind dafür entscheidende Erfolgsfaktoren. Eine Veränderung hin zu einem kundenzentrierten Mindset hat AXA Deutschland schon vor längerem begonnen. Seit 2022 arbeiten nun mehr als 1.500 Mitarbeitende in agilen Organisationstrukturen und crossfunktionalen Teams. Mit der Neuorganisation will das Unternehmen seine Produktivität und Lieferfähigkeit erhöhen, sich stärker auf Ergebnisse fokussieren, die Passgenauigkeit von Lösungen und Angeboten schärfen und die Ergebnisqualität steigern. Einfachheit, Kundenzentrierung und End-to-end-Prozessoptimierung stehen dabei im Fokus.
Veräußerung eines geschlossenen Teilbestands konventioneller Lebensversicherungen an Athora Deutschland
Die AXA Lebensversicherung AG hat eine Vereinbarung mit der Athora Deutschland GmbH geschlossen, nach welcher ein Teilbestand von rund 900.000 konventionellen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen an Athora übertragen werden soll. Athora ist eine Versicherungsgruppe mit Fokus auf Europa, die sich auf Bestandsübernahmen, die Verwaltung geschlossener Bestände und Rückversicherungslösungen im Bereich der Lebensversicherung spezialisiert hat. Die Veräußerung steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Bei dem zu veräußernden Teilbestand handelt es sich um die Versicherungsverträge der ehemaligen DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung AG (DBVL), die seit 2006 zum AXA Konzern gehört hat. Der Bestand umfasst im Wesentlichen klassische Lebens- und Rentenversicherungsverträge und zeichnet seit knapp 10 Jahren nur noch Neugeschäft in bestehenden Kollektiven. Die Beitragseinnahmen des Bestands beliefen sich 2022 auf etwa 650 Millionen Euro. Im Rahmen der Umsetzung der Transaktion ist geplant, den zu veräußernden Bestand mit Wirkung zum 1.1.2023 in eine neu zu gründende Versicherungsgesellschaft abzuspalten.
Der Bestand der ehemaligen DBVL ist finanziell stabil und gut kapitalisiert, was vor allem an der seit Jahren konsequenten und disziplinierten Einhaltung der langfristig orientierten Kapitalanlagestrategie liegt.
Die Deutsche Beamtenversicherung (DBV) mit ihren auf die Zielgruppe Beamt:innen und öffentlicher Dienst spezialisierten Angeboten bleibt davon unberührt als starke Marke im AXA Konzern bestehen. Neue Verträge für Beamt:innen und den öffentlichen Dienst werden bereits seit 2013 über die Marke DBV bei der AXA Lebensversicherung AG abgeschlossen.
Mit der Transaktion, die Deckungsrückstellungen in Höhe von rund 14 Milliarden Euro überträgt, fokussiert sich AXA auf die Weiterentwicklung des Kerngeschäfts in der Lebensversicherung. Der strategische Fokus liegt dabei weiterhin auf fondsgebundenen beziehungsweise kapitalmarktnahen sowie biometrischen Produkten in der privaten und betrieblichen Altersversorgung.
Athora Deutschland verpflichtet sich, die Verträge mit allen Rechten und Pflichten unverändert fortzuführen, das heißt Garantien, Konditionen und Bedingungen bleiben unverändert bestehen. AXA wird zudem die übertragenen Versicherungsverträge für eine Übergangszeit von 5 Jahren nach Abschluss der Transaktion weiterhin verwalten, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.
Geschäftsentwicklung, Geschäftsergebnis und Ertragslage
Der Jahresüberschuss unserer Gesellschaft lag mit 552,2 Mio. Euro um 105,4 Mio. Euro über dem Vorjahresergebnis. Zu den wesentlichen Einflussgrößen dieser Entwicklung gehören im Einzelnen:
Unsere Umsatzerlöse in Höhe von 1.209,2 Mio. Euro haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 22,2 Mio. Euro erhöht und stammen insbesondere aus der Erbringung von Dienstleistungen an unsere Versicherungstochtergesellschaften.
Der Personalaufwand betrug 760,0 Mio. Euro und lag damit um 89,5 Mio. Euro über dem Vorjahresniveau, bedingt durch höhere Aufwendungen für Altersversorgung.
Die Erträge aus Beteiligungen erhöhten sich um 16,6 Mio. Euro auf 46,2 Mio. Euro. Haupttreiber hierfür waren die Kölnische Verwaltungs-AG (+7,3 Mio. Euro), die Roland Rechtsschutz-Versicherung AG (+4,8 Mio. Euro) sowie die Deutsche Ärzte Finanz Beratungs- und Vermittlungs-AG (+2,8 Mio. Euro).
Die Erträge aus Gewinnabführungen stiegen um 152,5 Mio. Euro und beliefen sich im Berichtsjahr insgesamt auf 650,7 Mio. Euro:
| • | Die AXA Versicherung AG erzielte ein Jahresergebnis in Höhe von 388,6 Mio. Euro (Vorjahr: 245,3 Mio. Euro). Maßgeblich hierfür sind stark rückläufige Schadenaufwendungen nach der außergewöhnlichen Belastung im Vorjahr (Unwetter „Bernd“) sowie ein gestiegenes Kapitalanlageergebnis. |
| • | Die AXA Lebensversicherung AG erwirtschaftete hingegen ein Ergebnis von 155,0 Mio. Euro, welches sich um 10,0 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahreswert verringerte. Dabei wurde das rückläufige Kapitalanlageergebnis durch den geringeren technischen Zinsaufwand (Ertrag aus freiwerdender Zinszusatzreserve) weitgehend kompensiert. |
| • | Das Jahresergebnis der Deutsche Ärzteversicherung AG betrug unverändert 12,0 Mio. Euro. |
| • | Resultierend aus der positiven Entwicklung des technischen Ergebnisses und des außerordentlichen Kapitalanlageergebnisses belief sich das Unternehmensergebnis der AXA Krankenversicherung AG auf 95,0 Mio. Euro (Vorjahr: 75,8 Mio. Euro). |
Die sonstigenZinsen und ähnliche Erträge verringerten sich um 0,3 Mio. Euro auf 31,6 Mio. Euro, im Wesentlichen bedingt durch niedrigere Erträge im Zusammenhang mit der Auflösung von Zinsrückstellungen (gemäß § 233a AO).
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere betrugen 155,4 Mio. Euro (Vorjahr: 7,6 Mio. Euro). Dies resultierte vor allem aus Abschreibungen auf Investmentvermögen (129,2 Mio. Euro). Des Weiteren gab es im Berichtsjahr Abschreibungen auf Rentenpapiere aufgrund von Verkaufsabsichten i.H.v. 13,5 Mio. Euro, Abschreibungen auf eine Beteiligung i.H.v. 7,4 Mio. Euro sowie Abschreibungen auf Darlehen i.H.v. 5,2 Mio. Euro.
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen sanken um 117,1 Mio. Euro auf 66,3 Mio. Euro. Diese Position wurde im Wesentlichen von den Zinsaufwendungen in Bezug auf die Pensionsrückstellungen in Gesamthöhe von 55,1 Mio. Euro (Vorjahr: 172,0 Mio. Euro) bestimmt, davon entfielen 35,7 Mio. Euro auf den saldierten Zinsaufwand und -ertrag aus der Aufzinsung und 19,4 Mio. Euro auf den Zinsaufwand aus der Zinsänderung.
Der Aufwand aus Verlustübernahme betrug im Berichtsjahr 5,4 Mio. Euro (Vorjahr: 4,0 Mio. Euro) und betraf vor allem mit 5,0 Mio. Euro die Alteos GmbH.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag führten im Berichtsjahr zu einem Steuerertrag in Höhe von 51,3 Mio. Euro (Vorjahr: 38,9 Mio. Euro), der im Wesentlichen durch das (um die steuerfreien Ergebnisabführungen bereinigte) eigene negative Ergebnis begründet ist.
Finanz- und Vermögenslage
Mit 3.762,2 Mio. Euro (Vorjahr: 3.656,6 Mio. Euro) betrug das Eigenkapital 51,7 % (Vorjahr: 51,4 %) der Bilanzsumme.
Die Aktivseite der Bilanz wird durch das Anlagevermögen in Höhe von 5.186,5 Mio. Euro (Vorjahr: 5.157,4 Mio. Euro) beherrscht. Hiervon entfallen 3.313,6 Mio. Euro (Vorjahr: 3.332,1 Mio. Euro) auf Anteile bzw. Ausleihungen an verbundene Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sowie Beteiligungen. Darüber hinaus werden im Anlagevermögen Kapitalanlagen wie z.B. Schuldscheindarlehen und Rentenfonds dauerhaft gehalten.
Die Zeitwerte der Kapitalanlagen belaufen sich auf 9.352,0 Mio. Euro und sind gegenüber dem Vorjahr um 172,0 Mio. Euro gesunken. Dieser Rückgang liegt vor allem an gesunkenen Marktwerten der Rentenpapiere und Rentenfonds aufgrund des allgemein gestiegenen Zinsniveaus. Zum 31. Dezember 2022 weisen die Finanzanlagen des Anlagevermögens stille Lasten in Höhe von 401,0 Mio. Euro aus. Davon entfallen 358,0 Mio. Euro auf Wertpapiere des Anlagevermögens, 40,0 Mio. Euro auf sonstige Ausleihungen, 1,0 Mio. Euro auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie 1,0 Mio. Euro auf Anteile an verbundene Unternehmen. Wir gehen nach Prüfung der in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschriebenen Kriterien aufgrund unserer langfristigen Halteabsicht von vorübergehenden Wertminderungen der Kapitalanlagen aus.
Das Umlaufvermögen beinhaltet vor allem Forderungen gegen verbundene Unternehmen, insbesondere Forderungen aus der Ergebnisvereinnahmung aufgrund von Gewinnabführungsverträgen und sonstige Vermögensgegenständen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen verringerten sich um 109,8 Mio. Euro auf 413,5 Mio. Euro. Der Rückgang stammt insbesondere aus der AXA Lebensversicherung AG und ist bedingt durch das niedrigere abzuführende Jahresergebnis und eine geringere Steuerverrechnung aus der steuerlichen Organschaft.
Die aktiven latenten Steuern in Höhe von 1.505,8 Mio. Euro (Vorjahr: 1.249,6 Mio. Euro) betrafen mit 1.072,2 Mio. Euro aktive latente Steuern der Organgesellschaften. Diese resultieren im Wesentlichen aus Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz im Bereich der Pensionsrückstellungen, der Kapitalanlagen und der versicherungstechnischen Rückstellungen der Organgesellschaften. Die Bewertung der aktiven latenten Steuern erfolgte mit einem kombinierten Steuersatz von 32 %.
Stabile Ratings im AA-Bereich
Die AXA Gruppe mit Hauptsitz in Frankreich gehört zu den stabilsten globalen Finanzdienstleistern. Die drei großen Ratingagenturen bescheinigen ihr seit Langem eine hohe Finanzkraft. Deren Einstufungen können indirekt auch für die Kerngesellschaften der deutschen AXA Konzern AG herangezogen werden. Der letzte Bericht des Standard & Poor’s Rating Services vom 1. September 2022 testiert der AXA weiterhin unverändert ein Financial Strength Rating von AA- sowie einen stabilen Ausblick. Auch die Ratingagentur Moody’s behält ihr Insurance Financial Rating im Bericht vom 1. Juli 2022 mit einem Rating von Aa3 und gleichermaßen einem stabilen Ausblick bei. Die Ratingagentur Fitch bewertet AXA in ihrer letzten Beurteilung vom 22. September 2022 wie im Vorjahr mit einem Financial Strength Rating von AA- mit unverändert positivem Ausblick.
Mitarbeitende: gemeinsam ein herausforderndes Jahr gemeistert
Per 31. Dezember 2022 waren insgesamt 8.641 (Vorjahr: 8.942) Mitarbeitende für den AXA Konzern tätig. Davon waren 422 in einem Auszubildendenverhältnis (Vorjahr: 484), 58 als Praktikantin oder Praktikant beschäftigt (Vorjahr: 69) und 121 als Stipendiatin oder Stipendiat angestellt (Vorjahr: 117). Im abgelaufenen Jahr wurden 123 Auszubildende eingestellt; im Jahresdurchschnitt waren 382 Auszubildende für das Unternehmen tätig. Zudem bot der AXA Konzern im Jahresverlauf 190 Praktikantinnen und Praktikanten und 191 Stipendiatinnen und Stipendiaten die Möglichkeit, wertvolle Erfahrungen in der Praxis zu sammeln. Die natürliche Fluktuationsrate lag weiterhin mit 3,6 % auf einem niedrigen Niveau (Vorjahr: 2,7 %).
Das Jahr 2022 war durch die vielfältigen gesellschaftlichen Krisen, aber auch durch die Fortführung großer Transformationen innerhalb des Unternehmens geprägt. Bereits seit 2018 setzt AXA auf eine zielgerichtete Umstellung auf agile Frameworks und Methoden der Zusammenarbeit, um als Unternehmen schneller und flexibler auf veränderte Anforderungen und Kundenbedürfnisse reagieren zu können und unsere Ergebnisqualität, Outcome-Orientierung und Lieferfähigkeit zu erhöhen. Nachdem im Jahr 2020 zwei erste Tribes als neue agile Organisationsmodelle eingeführt wurden, stand das Jahr 2022 im Zeichen der Skalierung. Insgesamt 12 weitere Tribes wurden erfolgreich aufgebaut, sodass Ende 2022 insgesamt 1.153 unserer Mitarbeitenden in einer agilen Organisationsstruktur arbeiten. Diese neue Form der Zusammenarbeit wurde durch ein intensives Change-Programm begleitet. Auch darüber hinaus setzt AXA auf stetige Weiterentwicklung der Mitarbeitenden und bewährte Programme zur Entwicklungsförderung.
Eine wichtige kulturelle Herausforderung stellte 2022 die Rückkehr ins Büro nach den durch die Corona-Pandemie geprägten Jahren 2020 und 2021 dar. Vielfältige Angebote und Workshopformate für Führungskräfte und Mitarbeitende rund um die sichere Rückkehr ins Büro und die veränderte Zusammenarbeit in einem hybriden Arbeitsmodus haben dies unterstützt. Die Erweiterung der Work@Home-Regelung auf durchschnittlich bis zu 3 Tage mobiles Arbeiten innerhalb Deutschlands hat die Flexibilität für die Mitarbeitenden in 2022 dabei weiter erhöht. Mit der Möglichkeit, an bis zu 15 Tagen im Jahr mobil aus dem Ausland zu arbeiten, wurde im Oktober 2022 ein zusätzlicher Benefit geschaffen. So stellt AXA durch die Arbeitsbedingungen nicht nur eine stärkere Work-Life-Balance, sondern auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicher. Auch die Thematik Diversity, Equity & Inclusion hat in diesem Zusammenhang für AXA eine hohe Bedeutung, denn die Vielfalt der Mitarbeitenden wird als wichtige und bereichernde Ressource verstanden. Schwerpunkte des Engagements sind neben der Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Förderung von Frauen, die Unterstützung der LGBT+ Community und die Förderung von Individualität. In diesen Bereichen konnten auch im Berichtsjahr zahlreiche Initiativen für Mitarbeitende zur Sensibilisierung, Wissensvermittlung und Vernetzung umgesetzt werden.
Nachhaltigkeit war für AXA auch in 2022 eine der grundlegenden strategischen Prioritäten. Ein wichtiger Teilbereich stellt die soziale Nachhaltigkeit dar, welche unsere gesellschaftliche Verantwortung und Positionierung nach außen sowie ein nachhaltiges und ressourcenorientiertes Personalmanagement beinhaltet. Hierbei wurden auch die Mitarbeitenden in 2022 aktiv eingebunden. Im Rahmen der globalen Trainingsreihe „AXA Climate Academy“ haben bis Ende Dezember 2022 etwa 87 % der Mitarbeitenden ein entsprechendes Online-Training abgeschlossen. Zusätzlich wurden an allen Standorten vielfältige Nachhaltigkeitsinitiativen umgesetzt, so unter anderem in Bezug auf die Lüftungsanlagen, E-Mobilität sowie klimaneutrale Reinigung, aber auch die verstärkte Kooperation mit nachhaltigen und regionalen Anbieter:innen für unsere Betriebsgastronomie wurde forciert sowie Biodiversität durch zahlreiche Initiativen an den Standorten für die Mitarbeitenden erlebbar gemacht. Darüber hinaus sind wir als AXA mit umfangreichen Energiesparmaßnahmen in den Bürogebäuden unserer gesellschaftlichen Verantwortung im Rahmen der Energiekrise nachgekommen. So konnten durch zahlreiche Maßnahmen 2.981 Megawattstunden Energie eingespart werden.
Ergänzt werden die genannten Schwerpunkte auch in 2022 durch eine gesundheitsfördernde Kultur bei AXA, die sich nicht nur in einer hervorragenden ergonomischen Arbeitsplatzausstattung, sondern auch in einem fest etablierten „Betrieblichen Gesundheitsmanagement“ und vielfältigen Gesundheitsangeboten wie z.B. dem externen Employee-Assistance-Program, einer digitalen Gesundheitsplattform, der Online Resilienzplattform „#WieGehtsDir“, Sportangeboten oder regelmäßig stattfindenden digitalen Gesundheitsangeboten in Form von Webinaren, digitalen Workshops, Gesundheitstagen und Bewegungs-Sessions widerspiegelt.
Unsere moderne und inklusive Kultur sowie die starke Arbeitgebermarke wurde auch in 2022 wieder mit gezielten Employer Branding Maßnahmen über unsere Social Media Kanäle begleitet. Besonders erfreulich waren dabei nicht nur ein erhebliches Followerwachstum (+4.000 Follower:innen auf LinkedIn und +9.000 Follower:innen auf Instagram) und damit eine hohe Reichweite unserer Beiträge, sondern auch die besonders hohen Bewertungen unserer Mitarbeitenden auf der Arbeitgeber-Bewertungsplattform Kununu. Mit einem Gesamtscore von 4,2 lagen wir deutlich über dem Branchendurchschnitt (3,5) und erreichten zum Jahresende eine durchschnittliche Weiterempfehlungsquote von 90 %. Zahlreiche Arbeitgeberauszeichnungen bestätigten auch in 2022 eine ausgezeichnete Arbeitgeberplatzierung im Vergleich zum Wettbewerb.
Auch 2022 hat die AXA Konzern AG wichtige Projekte abschließen können und ein stabiles Ergebnis erwirtschaftet, das ohne das große Engagement und die hohe Leistungsfähigkeit der Belegschaft nicht möglich gewesen wäre. Daher gilt unser besonderer Dank all unseren Mitarbeitenden für ihre Flexibilität, ihre Kollegialität und den hohen Arbeitseinsatz.
Der Dank gilt ferner den betriebsrätlichen Gremien sowie dem Unternehmens-Sprecherausschuss der Leitenden Angestellten für ihre unverändert engagierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit, die sich auch in diesem Jahr erneut als sehr konstruktiv erwiesen hat. Wir sind daher fest davon überzeugt, dass wir die zukünftigen Herausforderungen gemeinsam erfolgreich meistern werden.
Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB:
Der Vorstand der AXA Konzern AG hat sich gemäß § 76 Abs. 4 AktG das Ziel gesetzt, dass der Anteil an Frauen in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands bis 2023 35 % beträgt. Der Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands soll im selben Zeitraum auf 40 % gesteigert werden. Der Frauenanteil der ersten Führungsebene konnte im Berichtsjahr leicht auf 35 % (Vorjahr: 33 %) gesteigert werden. In der zweiten Führungsebene war der Frauenanteil im gleichen Zeitraum leicht rückläufig und fiel von 35 % in 2021 auf 32 % in 2022.
Der Aufsichtsrat der AXA Konzern AG hat gemäß § 111 Abs. 5 AktG beschlossen, dass bis 2023 mindestens 20 % der Mitglieder des Vorstands und 30 % der Mitglieder des Aufsichtsrats Frauen sind. Diese Werte wurden im Berichtsjahr sowohl für den Aufsichtsrat als auch den Vorstand erreicht.
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Net Promoter System zur Messung der Kundenzufriedenheit
Mit der Zielsetzung, unsere hohe Kundenzufriedenheit zukünftig noch weiter zu erhöhen, wurde im Jahr 2017 konzernweit das Net Promoter System eingeführt. Mit diesem System können Kund:innen aktiv Feedback zu ihrem Kontakt mit AXA geben. Dies erfolgt anhand der Weiterempfehlungsbereitschaft und einer Sterne-Bewertung von 1 bis 5 inklusive der individuellen offenen Aussagen der jeweiligen Kund:in, die auf der Unternehmens-Homepage transparent veröffentlicht werden und somit für jede Kund:in und Interessent:in offen einsehbar sind. Die Erhebung der NPS-Werte findet dabei an einer Vielzahl an Kontaktpunkten unserer Kund:innen mit AXA statt und reicht von einem übergreifenden NPS-Wert über eine Beurteilung der Vertriebspartner:innen, der operativen Betreuung bis hin zum Feedback zu unseren Produkten und Serviceleistungen.
Im Jahr 2022 konnten wir unseren NPS für die Sachgesellschaften konstant halten und für die Leben- und Krankenversicherungen sogar positiv entwickeln und somit durch eine Vielzahl von Maßnahmen die Zufriedenheit unserer Kund:innen weiter steigern beziehungsweise stabil halten. Die fortlaufende Analyse und Reaktion auf die Feedbacks unserer Kund:innen wird auch im nächsten Jahr konsequent weiter fortgesetzt und ermöglicht es uns auch zukünftig, Optimierungsmaßnahmen im Sinne unserer Kund:innen zu entwickeln und umzusetzen.
Risiken der zukünftigen Entwicklung
Die Einschätzungen der zukünftigen Entwicklung unseres Unternehmens beruhen in erster Linie auf Planungen, Prognosen und Erwartungen mit einem Planungshorizont von grundsätzlich 3 Jahren ausgehend vom Stichtag 31. Dezember 2022. Dementsprechend kommen insbesondere in der Berichterstattung über die Risiken und die künftige Entwicklung unserer Gesellschaft allein unsere Annahmen und Ansichten zum Ausdruck.
Das Risikomanagement unserer Gesellschaft basiert auf der Grundlage der §§ 23 und 26 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie der Leitlinien der EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) zum Governancesystem und der Durchführungsverordnung 2015/35 der Europäischen Kommission.
Als Risiko wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen an das Risikomanagement für Versicherungsunternehmen die Möglichkeit des Nichterreichens eines explizit formulierten oder sich implizit ergebenden Zieles verstanden. Dies schließt die Risikodefinition des Deutschen Rechnungslegungsstandards zur Risikoberichterstattung (DRS 20) ein, innerhalb dessen Risiken als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen Prognose- beziehungsweise Zielabweichung führen können, definiert sind. Grundsätzlich kann zwischen folgenden Risiken unterschieden werden:
| • | versicherungstechnische Risiken, |
| • | Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft, |
| • | Risiken aus Kapitalanlagen, |
| • | operationelle und sonstige Risiken. |
Im Folgenden werden unsere Organisationseinheiten des Risikomanagements und der Risikomanagementprozess aufgezeigt. Darüber hinaus wird unsere Risikosituation im Wesentlichen anlehnend an den Deutschen Rechnungslegungsstandard zur Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen (DRS 20 und Anlage 2 für Versicherungsunternehmen) dargestellt.
Organisationseinheiten des Risikomanagements
Das Risikomanagement der AXA Deutschland (AXA Konzern AG und ihre Mehrheitsbeteiligungen) wird konzernweit einheitlich angewendet.
Aufgrund der Komplexität des Versicherungsgeschäfts ist die Risikomanagementfunktion der AXA Konzern AG auf verschiedene zentrale Funktionen, Organisationseinheiten und Kommissionen verteilt. Kontrollgremium ist der Aufsichtsrat als das den Vorstand überwachende Organ. Der Vorstand ist zuständig für die risikopolitische Ausrichtung unserer Gesellschaft sowie die Implementierung eines funktionierenden angemessenen Risikomanagements und dessen Weiterentwicklung. Das Audit & Risk Committee (ARC) unterstützt den Vorstand bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Zu diesem Zweck hat der Vorstand Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse auf das ARC delegiert. Darüber hinaus werden im ARC unter anderem Compliance-Themen sowie Rechts- und Revisionsthemen mit Risikobezug behandelt. Des Weiteren existiert das Compliance and Operational Risk Committee als zentrales Kommunikationsgremium zu Compliance-Themen, operationellen Risiken, Reputationsrisiken und sonstigen Rechtsrisiken. Zusätzlich werden risikorelevante Themen in diversen Spezialgremien, wie zum Beispiel dem Internal Model Committee, dem Local Risk Reinsurance Committee, dem Asset Liability Management Committee, dem Investment Committee und weiteren Gremien besprochen.
Zur Risikomanagementfunktion gehörende Organisationseinheiten sind
| • | der Bereich Value & Risk Management (zentrales Risikomanagement), |
| • | die Risikoverantwortlichen für die Steuerung und Kontrolle der Risiken in ihrem jeweiligen Unternehmensbereich (dezentrales Risikomanagement), |
| • | die dezentralen Risikomanager für die Koordination aller risikorelevanter Themen innerhalb des Ressorts (ebenfalls dezentrales Risikomanagement) und |
| • | der Verantwortliche Aktuar (für die Versicherungsgesellschaften exklusive AXA easy Versicherung AG). |
Der Bereich Value & Risk Management - zuständige Einheit für alle Gesellschaften der AXA Deutschland - ist in das Ressort des Vorstandsvorsitzenden der AXA Konzern AG integriert.
Der Chief Risk Officer der AXA Deutschland stellt die zeitnahe Kommunikation risikorelevanter Themen durch regelmäßige Berichterstattung an das ARC im Rahmen von dessen Sitzungen beziehungsweise ad hoc sicher.
AXA hat mit Blick auf die Solvency II-Anforderungen an das System of Governance folgende Schlüsselfunktionen etabliert:
| • | Risikomanagement-Funktion, |
| • | Compliance-Funktion, |
| • | Interne Revision, |
| • | Versicherungsmathematische Funktion. |
Inhaber der Funktionen und damit Schlüsselperson ist der jeweilige Leiter oder eine Leitende Funktion innerhalb des Bereichs oder der Abteilung. Die Versicherungsmathematische Funktion ist im Ressort Finanzen angesiedelt. AXA hat darüber hinaus die Aufgaben des Leiters Recht sowie des Chief Investment Officer zu weiteren Schlüsselaufgaben erklärt. Für die Inhaber der Schlüsselfunktionen und -aufgaben gelten besondere Anforderungen, sogenannte „Fit & Proper“-Eigenschaften (das heißt fachlich qualifiziert und persönlich zuverlässig).
Risikomanagementprozess
Das Risikomanagement unserer Gesellschaft erfolgt unter Beachtung gesetzlicher, aufsichtsrechtlicher und innerbetrieblicher Vorgaben. Der Risikomanagementprozess setzt sich aus Risikoidentifikation, Risikoanalyse und -bewertung, Risikosteuerung und -überwachung sowie Risikokommunikation und -berichterstattung zusammen.
Risikoidentifikation: Die regelmäßige Risikoidentifikation erfolgt innerhalb der ARC-Sitzungen, im Rahmen der strategischen Planung, der Aktualisierung der Risikostrategie und des Materialitätsprozesses, unter anderem durch die Aktualisierung der sogenannten „Risikopolicen“ und der Dokumentation und Beschreibung operationeller Risiken. Durch die Risikopolicen werden die identifizierten wesentlichen Risiken inklusive deren aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen dokumentiert.
Darüber hinaus ist die Risikoidentifikation auch durch das Interne Kontrollsystem sowie im Rahmen von Prüfungen der Internen Revision möglich. Risiken neuer Kapitalmarkt- und Versicherungsprodukte werden im Rahmen der beiden standardisierten Prozesse Investment Approval Process (IAP) und Product Approval Process (PAP) vom Bereich Value & Risk Management unabhängig auf alle wesentlichen internen und externen Risikoeinflussfaktoren untersucht sowie deren Auswirkungen auf das Gesamtrisikoprofil bewertet. Des Weiteren gibt es zur Identifikation operationeller Risiken einen jährlichen Risikoerhebungsprozess auf Basis einer Befragung der Vorstandsmitglieder und der höheren Führungsebene sowie einer Bewertung durch die jeweiligen operativen Ansprechpartner. Darüber hinaus erfolgt die Risikoidentifikation infolge einer Meldung eingetretener Risiken zur Aufnahme in die Verlustdatensammlung für operationelle Risiken, im Rahmen des Information Risk Management Prozesses (IRM) oder durch das Risk Identification and Assessment (RIA) im Rahmen des Business Continuity Managements.
Risikoanalyse und -bewertung: Aufbauend auf den Ergebnissen der Risikoidentifikation erfolgt eine Analyse und Bewertung der Risiken. Ergebnis der Risikoanalyse und -bewertung ist das Risikoprofil des Unternehmens. Identifizierte Risiken werden nach ihrer Wesentlichkeit eingeordnet. Dadurch wird sichergestellt, dass Risiken mit wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens identifiziert und angemessene Steuerungsmaßnahmen/-strategien definiert werden können.
Bei der Risikobewertung wird, wo sinnvoll und möglich, eine quantitative Einschätzung für die einzelnen Risiken sowie für das gesamte Risikoportfolio unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Steuerungsmaßnahmen abgegeben. Die übergreifende quantitative Risikobewertung erfolgt anhand des ökonomischen Risikokapitalmodells und der dort definierten und eingesetzten Bewertungsmethoden. Für Risikoarten, für die eine quantitative Risikomessung nicht sinnvoll oder möglich ist, wie zum Beispiel Reputations- oder strategische Risiken, wird eine qualitative Beurteilung vorgenommen. Neben qualitativen und quantitativen Methoden werden bei der Risikobewertung für ausgewählte Risiken situationsbedingt auch Sensitivitätsanalysen, Szenarioanalysen und Stresstests mit unterschiedlichen Zeithorizonten herangezogen.
Risikosteuerung und -überwachung: Die Risikosteuerung umfasst das Ergreifen von Maßnahmen zur Risikobewältigung in unserer Gesellschaft. Unter Risikosteuerung wird die Umsetzung entwickelter Konzepte und Prozesse im Einklang mit der von der Geschäftsleitung vorgegebenen Risikostrategie verstanden. Dadurch werden Risiken entweder bewusst akzeptiert, vermieden, vermindert oder transferiert. Durch regelmäßige Überwachung der Risiken anhand eines Soll-Ist-Abgleichs, zum Beispiel im Rahmen des implementierten Limitsystems, werden Gefahren frühzeitig erkannt. Somit wird ein Gegensteuern ermöglicht. Die Entscheidung, welche Maßnahme im speziellen Fall durchgeführt wird, erfolgt durch Abwägung des Risiko-/ Ertragsprofils sowie durch Überwachung der Limite der Verlust- und Risikoindikatoren. Die Risikosteuerung erfolgt immer durch die Geschäftsleitung gemäß ihrer Bereitschaft, bestimmte Risiken zu übernehmen. Dabei müssen das Risikoprofil und die Risikotragfähigkeit strikt beachtet werden. Schließlich wird in Verbindung mit einer angemessenen Berichterstattung beziehungsweise Eskalation die Einhaltung der Risikostrategie sichergestellt und die frühzeitige Identifizierung von Risiken ermöglicht.
Risikokommunikation und -berichterstattung: Das sich aus Risikoanalyse und Bewertung ergebende Risikoprofil wird gegenüber dem Vorstand kommuniziert, sodass dieser bei der Festlegung des Risikoappetits das aktuelle Risikoprofil beachten kann. Ziel der Risikoberichterstattung ist die Bereitstellung aller erforderlichen Risikoinformationen zur Einschätzung des unternehmensindividuellen Risikos unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher und interner Steuerungsanforderungen. Neben der Ergebnisberichterstattung zum ökonomischen Risikokapital werden auf Konzernebene regelmäßig ein Risikobericht und ein auf Solvency II-Anforderungen ausgerichteter ORSA (Own Risk and Solvency Assessment)-Bericht verfasst. Entsprechend der internen Vorgaben kann zudem unterjährig ein Ad-hoc-ORSA abgefasst werden. Darüber hinaus werden im Rahmen des Solvency II-Berichtswesens die Berichte „Bericht über die Solvabilität und Finanzlage“ (SFCR) und „Regelmäßiger aufsichtlicher Bericht“ (RSR) erstellt, in welchen wir unter anderem ebenso Risikomanagement und Risikoprofil unserer Gesellschaft darstellen. Diese Berichte werden den Vorständen der Versicherungsgesellschaften zur Freigabe vorgelegt und an das dezentrale Risikomanagement, das ARC und die Aufsichtsbehörde übermittelt, der SFCR wird auf der Internetseite der AXA Konzern AG veröffentlicht. Zusätzlich sind Ad-hoc-Berichterstattungspflichten, beispielsweise bei Erreichen definierter Schwellenwerte, implementiert. Risikorelevante Themen werden darüber hinaus im Rahmen des regelmäßig zusammenkommenden ARC besprochen, nachdem sie zuvor im Rahmen der weiteren Gremien diskutiert wurden.
Versicherungstechnische Risiken
Schaden- und Unfallversicherung
Unsere Sachversicherungsgesellschaften betreiben im Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft insbesondere die Sparten Kraftfahrt-, Haftpflicht-, Unfall-, Sach-, Transport- und Luftfahrtversicherung und - durch unsere Anteile an der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG - die Sparte Rechtsschutzversicherung. Diese Versicherungen werden im direkten wie auch im indirekten Geschäft gezeichnet.
Die Gesellschaft, die allgemeine Wirtschaft und damit auch die Versicherungswirtschaft im Speziellen begegnen aktuell komplexen und herausfordernden Entwicklungen, die teilweise voneinander abhängen und zu erheblichen Unsicherheiten führen. So stellt die derzeitige hohe Inflation in Kombination mit Lieferengpässen und stark gestiegenen Energie- und Lebenserhaltungskosten ein wesentliches Risiko für die Versicherungswirtschaft dar. Die Auswirkungen auf die Versicherungstechnik wurden umfassend analysiert und werden dies auch weiterhin engmaschig. Risiken für die Versicherungstechnik bestehen zum einen in einem inflationsbedingt höheren Schadenbedarf sowie damit steigenden Rückversicherungskosten. Beide Effekte müssen im Prämienniveau antizipiert werden. Dies wiederum, kann ein erhöhtes Storno von Verträgen zur Folge haben. Die identifizierten Risiken in der Versicherungstechnik können im Wesentlichen aktuell erfasst werden. Die zu erwartenden erhöhten Schadenaufwände können durch vertraglich festgelegte Index- und Beitragsanpassungen in großen Teilen des Bestandes vorweggenommen werden. Die genannten unterschiedlichen Risiken als Auswirkungen der Inflation eint alle die Unsicherheit über die zukünftigen Entwicklungen und stehen daher weiterhin im Fokus von detaillierten Analysen und einem gezielten Monitoring.
Die Corona-Pandemie ist in ihrer Präsenz und Schwere im Weltgeschehen und in ihren Auswirkungen auf die Wirtschaft zurückgegangen. So werden keine neuen Coronainduzierten Schäden mehr gemeldet und nur noch eine geringe Anzahl Schäden ist noch offen. Ein kleiner Teil der durch die Pandemie gesunkenen Schadenfrequenz im Versicherungszweig Kraftfahrt kann als nachhaltig angesehen werden und wird in der Kalkulation antizipiert.
Die Flutkatastrophe vom 14. Juli 2021, ausgelöst durch das Sturmtief Bernd, hatte ein nie da gewesenes Aufkommen an Schäden - sowohl in der Anzahl als auch in ungewöhnlicher Höhe - verursacht. Die vollständige Bearbeitung der Schäden wird aufgrund der komplexen Schadenbilder und der langen Wiederaufbauphase auch in 2023 andauern. Dies sowie die Inflationssituation bergen ein Risiko eventuell steigender Schadenbedarfe. Das Risiko wird jedoch durch die Rückversicherung aufgefangen. Ein Großteil des Schadenaufwandes wurde bereits ausgezahlt.
Die primären Risiken aus der Schaden- und Unfallversicherung sind das Prämien- und Schadenrisiko sowie das Reserverisiko. Ferner besteht in der Unfallversicherung bei den Produkten mit Beitragsrückgewähr noch das Zinsgarantierisiko.
Prämien- und Schadenrisiko
Unter dem Prämien-/Schadenrisiko wird das Risiko verstanden, dass die tatsächlichen endgültigen Schadenzahlungen des Versicherungsbestandes die erwarteten, in der Prämie berücksichtigten Zahlungen übersteigen können. Es wird somit durch die zufällige Schadenanzahl und die zufällige Schadenhöhe der einzelnen Schäden bestimmt. Für eine risikoadäquate Tarifierung werden versicherungsmathematische Modelle auf Basis empirischer Schadendaten verwendet. Die regelmäßige Überwachung des Schadenverlaufs gewährleistet eine zeitnahe Anpassung der Tarifierungs- und Annahmepolitik an signifikante Veränderungen. Daher sind unsere Sachversicherungsgesellschaften in der Lage, im Neugeschäft die Beiträge an eine geänderte Schadensituation kurzfristig anzugleichen. Das Bestandsgeschäft wird durch Beitragsanpassung der Einjahresverträge mit Verlängerungsoption und durch vertraglich festgelegte Beitragsanpassungsklauseln risikoadäquat gehalten. Auch bei zu erwartenden Veränderungen der Marktsituation kann unser Konzern proaktiv handeln. Für Produkte mit nachteiliger Ergebnisentwicklung und beschränkten Möglichkeiten zur Kündigung oder Beitragsanpassung ist ausreichend Risikovorsorge durch Rückstellungsbildung getroffen.
Durch die Analyse und Bewertung der unternehmerischen Entscheidungsoptionen werden Risiken aus dem Kundenverhalten wie zum Beispiel vermehrtes Storno bereits im Entscheidungsprozess berücksichtigt.
Die Risikosteuerung erfolgt durch eine gezielte Risikoselektion, Produktgestaltung und risikogerechte Kalkulation sowie ertragsorientierte Zeichnungsrichtlinien. Durch Zeichnungsrichtlinien können bereits bei Abschluss Deckungszusagen für unerwünschte Risiken und Risikokonzentrationen vermieden werden. Darüber hinaus werden bestehende Versicherungsverträge unter bestimmten Umständen aufgrund des Schadenverlaufs der Vergangenheit gar nicht oder nur unter Erhöhung der Selbstbeteiligung oder der Beiträge verlängert. Im Rahmen der Steuerung von Versicherungsrisiken werden außerdem die Mechanismen der Rückversicherungspolitik sowie des aktiven Schadenmanagements eingesetzt.
Die Rückversicherung orientiert sich an den unterschiedlichen Bruttokapazitäten der Sparten. Großrisiken und Kumulexposure werden auf vertraglicher Basis rückversichert. Ausnahmeakzepte innerhalb der Zeichnungskapazitäten der Sparten, die außerhalb der obligatorischen Rückversicherungskapazitäten liegen, werden durch Einzelrückversicherung rückgedeckt. Ein großer Teil des Kraftfahrtversicherungsgeschäfts sowie der Sparten Feuer/Feuer BU, Technische Versicherungen, Transport und Cyber werden in jeweils eigenständigen Quoten-Rückversicherungsverträgen rückgedeckt. Zur Analyse von Trends, Streuungen und Zyklen sowie zur Ermittlung deren Treiber werden stochastische Szenarien verwendet.
Einen besonderen Stellenwert innerhalb des Prämien-/Schadenrisikos nimmt das Groß- und Katastrophenschadenrisiko ein. Hierbei handelt es sich um das unerwartete Eintreten von einzelnen Großschäden, aber auch um Ereignisse wie zum Beispiel Naturkatastrophen, die zu einer großen Anzahl von Schäden führen. Neben Naturkatastrophen können auch durch Menschen verursachte Schadenereignisse, wie zum Beispiel Terroranschläge und Cyber-Attacken, hohe Großschäden hervorrufen. Zusätzlich könnte der Trend zu höheren Schadenersatzansprüchen in der Haftpflichtversicherung, zum Beispiel bei aufkommenden Risiken, Veränderungen der Rechtslage beziehungsweise im Verhalten der Marktteilnehmer oder durch Umweltschäden, den durchschnittlichen Schadenaufwand erhöhen.
Zu unserer Risikosteuerungsstrategie gehört die ausgewogene Verteilung von Versicherungsrisiken in unseren Geschäftsfeldern. In keiner der von uns betriebenen Sparten besteht eine auffällige Risikokonzentration.
Das Risiko einer Pandemie hat sich in den letzten Geschäftsjahren durch Corona realisiert und betraf insbesondere die Produkte Veranstaltungsausfallversicherung und Betriebsschließungsversicherung. Bei beiden Produkten wurden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Neuverträge angepasst mit Hinblick auf die Nicht-Deckung von durch eine Pandemie verursachten Schäden bzw. auf flächendeckende staatliche Anordnungen zu Betriebsschließungen.
Reserverisiko
Zur Abdeckung zukünftiger Schadenzahlungen sind von unseren Gesellschaften Schadenreserven zu bilden. Die Höhe der Schadenzahlungen ist jedoch mit Unsicherheit behaftet, so dass die Nichtauskömmlichkeit der Reserve ein wesentliches Risiko darstellt. Das sogenannte Reserverisiko entsteht durch die unbekannte Schadenhöhe gemeldeter und noch nicht abgewickelter Schäden sowie bereits eingetretener, aber von den Versicherungsnehmern noch nicht gemeldeter Schäden (Spätschäden). Die Bewertung der künftigen Schadenzahlungen erfolgt im Rahmen der Einzelschadenreservierungen sowie anhand aktuarieller Schätztechniken, bei welchen der in der Vergangenheit beobachtete Schadenverlauf herangezogen wird. Großschäden werden separat geschätzt. Mithilfe von stochastischen Szenarien erfolgt eine Analyse von Trends, Streuungen und Zyklen sowie deren Treibern.
Klimarisiken
Der Klimawandel wird als eine der größten zukünftigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedrohungen weltweit wahrgenommen, dessen Auswirkungen bereits heute spürbar sind. Das Flutereignis Bernd hat nochmals die Wichtigkeit der verlässlichen Modellierung von Naturkatastrophen, die nach dem aktuellen Stand der Forschung durch den Klimawandel verstärkt auftreten werden, deutlich gemacht. In der Sachversicherung werden Katastrophenschadenrisiken jährlich auf Basis des aktuellen Versicherungsbestandes mithilfe verschiedener Katastrophenmodelle bewertet. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der genutzten Katastrophenmodelle wird stetig verfolgt, um neuen klimatischen Entwicklungen adäquat Rechnung zu tragen. In der Versicherungstechnik stehen zur Risikomitigierung verschiedene Ansätze zur Verfügung. So ist durch kurze Vertragslaufzeiten im Sachversicherungsgeschäft eine schnelle Reaktion auf klimatische Veränderungen möglich, da Pricing, Underwriting und Reservierung kurzfristig an die Entwicklungen angepasst werden können.
Zinsgarantierisiko
In der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr wird in Abhängigkeit des Tarifs für 87 - 100 % des Sparanteils der Beiträge eine garantierte Zinsleistung zwischen 0,9 % und 3,50 % vereinbart, wobei in der Kundenerwartung nicht eine besondere Verzinsung liegt, sondern allein die Rückgewähr der gezahlten Beiträge. Dies führt zwar zu einem Zinsgarantierisiko getrieben durch die unbekannte Entwicklung der Marktzinsen, ist jedoch aufgrund des vergleichsweise geringen Beitragsvolumens und der sukzessiv gebildeten Zinszusatzreserve von eher untergeordneter Bedeutung.
Biometrische Risiken
Biometrische Risiken können sich aus Rentendeckungsrückstellungen der Unfall- sowie der Haftpflicht- und Kraftfahrthaftpflichtversicherung ergeben. Das wesentliche Risiko der Langlebigkeit ist durch eine vorsichtige Berechnung der Rentendeckungsrückstellungen bilanziell abgesichert. Die Bewertung im internen Risikokapitalmodell zeigt nur eine untergeordnete Rolle der biometrischen Risiken.
Kostenrisiko
Das Kostenrisiko besteht darin, dass die tatsächlichen Kosten nicht dauerhaft durch die in die Beiträge einkalkulierten Kosten finanziert werden können. Die Kosten für Provisionen und den laufenden Betrieb werden durch Beitragszuschläge auf Basis eines umfassenden Kostencontrollings in der Produktkalkulation berücksichtigt. Damit sind wir überzeugt, dieses Risiko in angemessener Weise zu handhaben.
Risiken aus Rechtsprechung
Gerichtliche Verfahren zu Betriebsschließungsversicherungen spielten zu Beginn des im Geschäftsjahres 2022 noch eine große Rolle. Am 26. Januar 2022 hat sodann der zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs erstmals in einem Fall zur Betriebsschließungsversicherung verhandelt und die Revision des Klägers zurückgewiesen. Mit diesem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Januar 2022 fanden eine Vielzahl vergleichbarer Fälle mit entsprechender Vertragsgestaltung ihre Beendigung.
In den Jahren 2018/2019 wurde Versicherungsnehmern des Sachversicherungsprodukts Unfall-Kombirente der Wechsel in das Nachfolgeprodukt Existenzschutzversicherung angeboten. Die Mehrheit der Versicherungsnehmer hat das Angebot angenommen. Die nicht umgestellten Versicherungsverträge wurden - mit einigen tariflich begründeten Ausnahmen - schließlich (gemäß der vorherigen Ankündigung) beginnend ab dem Jahr 2019 ordentlich gekündigt.
Gegen das zweitinstanzliche Urteil des OLG Köln vom Dezember 2021 zu einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg hat die AXA Versicherung AG Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt hat, somit ist das Urteil des OLG Köln nicht rechtskräftig. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird im Laufe des Jahres 2023 erwartet. In der weitüberwiegenden Anzahl der wenigen erhobenen Einzelklagen hat die AXA Versicherung AG rechtskräftig obsiegt, die verschiedenen Gerichte haben die Rechtsauffassung der AXA Versicherung AG bestätigt. Rechtskräftige Entscheidungen zu Lasten der AXA Versicherung AG sind bisher nicht ergangen.
Lebensversicherung
Unsere Lebensversicherungsgesellschaften betreiben hauptsächlich konventionelle und fondsgebundene Kapitallebens- und Rentenversicherungen sowie Risiko-Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherungen. Die spezifischen Risiken aus dem Lebensversicherungsgeschäft aus Unternehmenssicht sind biometrische Risiken, Zinsgarantierisiken, Risiken aus Kundenverhalten sowie Kostenrisiken. Ferner bestehen noch spartenspezifische Risiken aus Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Biometrische Risiken
Biometrische Risiken entstehen aus Abweichungen des tatsächlich beobachteten Risikoverlaufs zu den Annahmen der Kalkulation. Sinkende Sterblichkeiten, bewirkt zum Beispiel durch verbesserte medizinische Versorgung, führen bei Kapital- und Risiko-Lebensversicherungen zu einer Erhöhung der Marge, andererseits erzwingt dieser Trend bei Rentenversicherungen zusätzliche Leistungen. Eine Erhöhung der Sterblichkeit, etwa hervorgerufen durch Epidemien, würde dagegen die Margen bei Kapital- und Risikolebensversicherungen reduzieren, aber bei den Rentenversicherungen zu reduzierten Leistungsauszahlungen führen. Zum jetzigen Zeitpunkt beobachten wir noch keine Effekte aus der Corona-Pandemie, die über die normale Schwankung hinausgehen. Dies gilt für Sterblichkeit , aber auch Berufsunfähigkeit. Ein entscheidender Grund dürfte darin liegen, dass die meisten beobachteten Todesfälle Personen im hohen Alter betreffen und diese Altersbereiche in unserem Bestand nur dünn besetzt sind. Bei Berufsunfähigkeits-Absicherungen führen Abweichungen von den eingerechneten zu den tatsächlichen Versicherungsereignissen zu Risiken. Hier gehen die Risiken neben medizinisch und juristisch verursachten Veränderungen oft auch auf soziale und konjunkturelle Ursachen zurück. Berufsunfähigkeiten, die auf soziale und konjunkturelle Ursachen zurückzuführen sind, treten allerdings erfahrungsgemäß mit einer zeitlichen Verzögerung auf. Darüber hinaus sind Leistungsfälle aufgrund von Folgeschäden aus Covid-19-Erkrankungen oder langandauernden Covid-19-Behandlungen nicht auszuschließen, ebenso wenig wie vermehrte Fälle von psychischen Erkrankungen im Zusammenhang mit der Pandemie. Alle diese Entwicklungen behalten wir unter engmaschiger Beobachtung.
Die Lebensversicherungsgesellschaften steuern biometrische Risiken durch ihre Produktgestaltung, Zeichnungspolitik und Rückversicherungsverträge. Bei Berufsunfähigkeitsabsicherungen wird das biometrische Risiko durch die Leistungsprüfung auf die vertraglichen Zusagen beschränkt.
Für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen werden im Wesentlichen die bei Vertragsabschluss aktuellen, von der Aufsichtsbehörde oder der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) empfohlenen Sterbetafeln sowie Invalidisierungs- und Reaktivierungstafeln verwendet. Für die seit dem 21. Dezember 2012 verkauften geschlechtsunabhängigen Tarife werden Tafeln genutzt, die aus den aktuell empfohlenen Tafeln unter Berücksichtigung eines erwarteten Geschlechtermixes abgeleitet wurden. Alle in den Versicherungsverträgen zugesagten Leistungen werden dem Grundsatz der Vorsicht entsprechend berücksichtigt. Die Deckungsrückstellung der Versicherungen mit geschlechtsunabhängiger Tarifierung wird mit dem Ergebnis einer Kontrollrechnung auf geschlechtsabhängigen Kalkulationsgrundlagen verglichen und der höhere Wert in die Bilanz eingestellt. Durch regelmäßige aktuarielle Analysen wird ein möglicher Anpassungsbedarf bei der Deckungsrückstellung frühzeitig erkannt. Die Entwicklung der Sterblichkeit und Invalidisierungswahrscheinlichkeit wird weiterhin laufend analysiert.
Zinsgarantierisiko
Die Möglichkeit, dass unsere Lebengesellschaften mit ihren Kapitalanlagen die garantierten Zinsen in den Leistungszusagen gegenüber ihren Kunden nicht erwirtschaften, wird im Zinsgarantierisiko betrachtet. Das professionelle Management der Zinsgarantien stellt eine Kernherausforderung im Rahmen des Asset Liability Managements dar. Die derzeitige und auch die im Rahmen der Unternehmensplanung erwartete Durchschnittsverzinsung der Kapitalanlagen liegen über dem garantierten (bilanziellen) Bestandszins (inkl. Zinszusatzreserve). Unsere Gesellschaften haben zum Jahresende 2022 Zinszusatzreserven beziehungsweise Zinsverstärkungen gebildet. Bei der Berechnung von Zinszusatzreserve beziehungsweise Zinsverstärkung werden Storno und Kapitalwahl berücksichtigt.
Gemäß unseren Erwartungen an die Kapitalmarktentwicklung gehen wir in 2023 von einem Rückgang der Zinszusatzreserve im deregulierten Bestand aus, ebenso von einem Rückgang der Zinsverstärkung im regulierten Bestand. In den darauffolgenden Jahren erwarten wir, dass sich dieser Rückgang im regulierten wie deregulierten Bestand fortsetzt.
Bei fondsgebundenen Versicherungen ohne Garantieteile bemisst sich die Versicherungsleistung an der Entwicklung des zugrunde liegenden Fonds. Hieraus ergibt sich für die Lebensversicherer kein Kapitalanlagerisiko, da die Höhe der Verpflichtung gegenüber den Versicherungsnehmern stets mit dem Wert des Fondsvermögens übereinstimmt. Soweit unsererseits Garantien bei fondsgebundenen Produkten ausgesprochen wurden, gelten die Aussagen zu Zinsgarantien konventioneller Produkte.
Risiken aus Kundenverhalten
Risiken aus dem Verhalten von Versicherungsnehmern resultieren vor allem aus dem Stornorisiko und dem Risiko aufgrund des Kapitalwahlrechts bei Rentenversicherungen.
Die Stornoquoten in unseren Gesellschaften und in der Branche werden getrennt nach Produktlinien permanent beobachtet. Sie haben sich im Vergleich zu den Vorjahren kaum verändert. Die konjunkturellen Entwicklungen in Folge der Pandemie und die stark gestiegene Inflation können allerdings in den nächsten Jahren Auswirkungen auf das Stornoverhalten der Kunden haben, die derzeit noch nicht erkennbar sind.
Bei Rentenversicherungen mit älteren Rechnungsgrundlagen, bei denen eine Verstärkung der Deckungsrückstellung erfolgt, wird dabei die Inanspruchnahme des Kapitalwahlrechts berücksichtigt. Diese kann sich im Laufe der Zeit verändern und wird deshalb regelmäßig überwacht. Gleiches gilt für Zinszusatzreserve bzw. Zinsverstärkung, in deren Berechnung Storno und Kapitalwahl berücksichtigt wird.
Kostenrisiko
Das Kostenrisiko besteht darin, dass die tatsächlichen Kosten durch die einkalkulierten Kosten dauerhaft nicht finanziert werden können. Die Überwachung des Kostenrisikos erfolgt durch ein umfassendes Kostencontrolling. Damit sind wir überzeugt, dieses Risiko in angemessener Weise zu handhaben und schätzen seine Bedeutung bei der Bewertung unserer Risikotragfähigkeit im Vergleich zu den anderen Risiken als gering ein.
Risiken aus Gesetzesänderungen und Rechtsprechung
Die Deckungsrückstellung eines Versicherungsvertrages muss mindestens der Höhe des Rückkaufswertes entsprechen. Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, die eine Erhöhung des Rückkaufswertes bewirken, führen daher auch zu einer Erhöhung der Deckungsrückstellung und der Schadenrückstellung für den betroffenen (Teil-)Bestand, soweit diese Beträge den Kunden nicht in anderer Form, wie durch Auszahlung oder Umwandlung in Überschussguthaben der verzinslichen Ansammlung, gut gebracht worden sind. Es ist nicht auszuschließen, dass sich aus Gesetzgebung und Rechtsprechung eine extensive Interpretation der vom Bundesgerichtshof zu den Rückkaufswerten in den Jahren 2005 bis 2013 ergangenen Urteile entwickeln könnte, woraus zusätzliche, bisher nicht berücksichtigte Leistungen resultieren würden. Die Höhe der gebildeten Rückstellungen wird regelmäßig überprüft.
Ein weiteres rechtliches Risiko besteht im Hinblick auf § 5 a Abs. 2 Satz 4 VVG alte Fassung, da der EuGH mit Urteil vom 19. Dezember 2013 entschieden hat, dass die dort genannte Jahresfrist nicht mit Europarecht vereinbar ist. Die nationale gesetzliche Regelung, dass ein Vertrag trotz mangelnder Belehrung spätestens ein Jahr nach Vertragsschluss nicht mehr widerrufen werden kann, ist folglich unwirksam. Das heißt, dass alle Verträge, die unter Geltung dieser Regelung mit mangelhafter Belehrung beziehungsweise fehlender Information geschlossen worden sind, „ewig“ widerruflich sind.
Der BGH hat am 7. Mai 2014 im Nachgang zu dieser Entscheidung geurteilt, dass dem Versicherungsnehmer grundsätzlich ein Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrages zusteht, wenn die Widerspruchsbelehrung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgt ist. Der Versicherungsnehmer müsse sich allerdings insbesondere den gewährten Versicherungsschutz anrechnen lassen. Unsere Lebensversicherungsgesellschaften sind auch betroffen. Zur Frage der Europarechtsmäßigkeit des Policenmodells an sich hat sich der EuGH bis dato nicht geäußert. Der BGH hält das Policenmodell laut seinem weiteren Urteil vom 16. Juli 2014 für europarechtskonform. Die gegen dieses Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht angenommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der BGH die Europarechtsmäßigkeit des Policenmodells dem EuGH zur Entscheidung vorlegen wird. Die Rechtsprechung hierzu beobachten wir eng weiter.
Im BGH-Urteil vom 11. November 2015 zur bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung wurde vom BGH herausgearbeitet, dass der Versicherungsnehmer im Falle der Rückabwicklung vom Versicherer nur tatsächlich gezogene Nutzungen herausverlangen dürfe und er seinen Tatsachenvortrag nicht ohne Bezug zur Ertragslage des jeweiligen Versicherers auf eine tatsächliche Vermutung einer Gewinnerzielung in bestimmter Höhe stützen könne. Gleichwohl sind einige Berechnungsparameter offen geblieben.
Unsere Gesellschaften AXA Lebensversicherung AG und Deutsche Ärzteversicherung AG haben daher Rückstellungen für die Thematik § 5 a VVG alte Fassung gebildet. Die weitere Entwicklung wird beobachtet.
Krankenversicherung
Die AXA Krankenversicherung betreibt insbesondere die Krankenvollversicherung sowie die Pflegepflichtversicherung und verschiedene Arten der Zusatzversicherung. Die primären versicherungstechnischen Risiken aus dem Krankenversicherungsgeschäft sind Krankheitskosten-/ Leistungsrisiken, biometrische Risiken, Risiken aus Kundenverhalten, Reserverisiken und Kostenrisiken. Ferner bestehen noch temporäre Rechnungszinsrisiken sowie Risiken aus Rechtsprechung.
Versicherungstechnische Risiken können dazu führen, dass die zu zahlenden Leistungen und Kosten nicht mehr aus den Beitragseinnahmen in Verbindung mit der Veränderung der Alterungsrückstellung finanziert werden können. Ein mindestens jährlich durchzuführender, gesetzlich vorgeschriebener Vergleich der erforderlichen mit den kalkulierten Leistungen ermöglicht jedoch ein zeitnahes Erkennen von Abweichungen in den erwarteten Leistungen. Überschreitet die Abweichung den gesetzlichen oder in den AVB verankerten Schwellenwert, erfolgt eine Beitragsanpassung, sofern die Abweichung nicht vorübergehender Natur ist.
Krankheitskosten-/Leistungsrisiken
Unter dem Krankheitskosten-/Leistungsrisiko wird das Risiko verstanden, dass die tatsächlichen Krankheits- und Pflegekosten die erwarteten, in dem Beitrag berücksichtigten Zahlungen übersteigen können. Im Falle eines kurzfristigen und nicht nur vorübergehenden Anstiegs der Krankheits- und Pflegekosten über den kalkulierten Rahmen kann auf die unerwartete Leistungserhöhung gegebenenfalls erst mit einer zeitlichen Verzögerung durch eine Beitragsanpassung reagiert werden. Im Jahr 2022 stand die Leistungsentwicklung eingänglich unter den Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie. So haben wir während der Lockdown-Phasen in 2020 und 2021 ein geändertes Einreichverhalten beobachtet, welches sich im Jahr 2022 stetig normalisiert hat. Gesamthaft liegt der Leistungsausgabenanstieg gegenüber dem Vorjahr auf einem unauffälligen Niveau. Es bleibt abzuwarten, inwiefern es zukünftig zu Nachholeffekten durch die Corona-Pandemie kommt. Hierbei geht es um Behandlungen, die während der Pandemie verschoben wurden oder auch um Leistungen, die wegen eingeschränkter medizinischer Versorgung während der Pandemie jetzt erforderlich werden.
Ebenso erleben wir eine hohe Inflation im Jahr 2022. Es ist davon auszugehen, dass die steigende Kosteninflation ebenfalls Auswirkungen auf die Preisentwicklung im Gesundheitswesen im Jahr 2023 und darüber hinaus haben wird. Somit ist das Risiko einer inflationsbedingen Leistungssteigerung gegeben, das Ausmaß lässt sich jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer einschätzen und wird kontinuierlich beobachtet. Im Zuge der Neuverhandlungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist ebenso eine Erhöhung der Leistungsausgaben zu erwarten. Auch diese Entwicklung wird beobachtet.
Biometrische Risiken
Biometrische Risiken entstehen in der Krankenversicherung aus einer steigenden Lebenserwartung, wodurch mit einer verlängerten Inanspruchnahme und somit einer Erhöhung der Versicherungsleistungen zu rechnen ist. Die Sterbetafeln werden jährlich von der Deutschen Aktuarvereinigung auf ausreichende Sicherheit überprüft und notwendige Anpassungen in der neuen PKV-Sterbetafel dokumentiert. Soweit sich ein Aktualisierungsbedarf ergibt, verwenden wir die neuen Werte unverzüglich bei der Kalkulation neuer Tarife und auch im Rahmen von Beitragsanpassungen. Im Übrigen wird der Aktualisierungsbedarf seit 2008 bei der jährlich durchzuführenden Gegenüberstellung der erforderlichen mit den kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeiten bewertet. Auch hieraus kann sich ein Anpassungsbedarf ergeben, bei dem dann wieder alle Rechnungsgrundlagen aktualisiert werden. Nach Analysen auf Branchendaten PKV liegen die in einzelnen Altersbereichen beobachteten Übersterblichkeiten in Folge der Corona-Pandemie im Rahmen üblicher Schwankungen und führen somit nicht zu einer grundsätzlichen Neubewertung der Sterbewahrscheinlichkeiten. Im Bestand der AXA Kranken konnte keine Übersterblichkeit beobachtet werden.
Risiken aus Kundenverhalten
Ein Risiko aus dem Verhalten von Versicherungsnehmern stellt insbesondere das Stornorisiko dar. Die in der Tarifierung angesetzten Stornowahrscheinlichkeiten basieren sowohl auf eigenen als auch auf Verbandserfahrungen und sind aktuariell ausreichend vorsichtig bemessen. Die Stornoquoten bei der AXA Krankenversicherung und in der Branche werden permanent beobachtet, sodass frühzeitig eine Veränderung erkannt und gegebenenfalls in Beitragsanpassungen und Neukalkulationen berücksichtigt wird.
Darüber hinaus beobachten wir aufmerksam die Auswirkungen unserer Beitragsanpassungen auf das Kundenverhalten. Damit sind insbesondere (Teil-)Storni, Tarifwechsel und die Nichtzahlung von Beiträgen gemeint. Durch die Einführung des Notlagentarifes, in den Kunden, die ihre Beiträge nicht zahlen, nach einer gewissen Zeit umgestellt werden, wurde das Risiko, durch Nichtzahlung von Beiträgen Verluste zu erleiden, für die privaten Krankenversicherungsunternehmen abgemildert. Während der Versicherung in diesem Tarif ist nur der für Notfallleistungen erforderliche Beitrag zu zahlen und es erfolgt kein weiterer Aufbau von Alterungsrückstellung. Zusätzlich wird der Beitrag für den Notlagentarif dadurch gemindert, dass Teile einer vorhandenen Alterungsrückstellung darauf angerechnet werden. Zahlt der Kunde überhaupt keine Beiträge, so wird dennoch der aus der Alterungsrückstellung resultierende Teil dem Beitragskonto zugeführt. Damit stehen insgesamt wieder mehr Mittel als Zuführung zur Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung zur Verfügung. Die Entwicklung des Bestands im Notlagentarif wird kontinuierlich beobachtet, insbesondere um Auswirkungen herausfordernder wirtschaftlicher Situationen auf Bestand und Beitragszahlungen absehen zu können. Während der Corona-Pandemie und im aktuellen Jahr ist der Bestand im Notlagentarif stabil.
Reserverisiken
Zur Finanzierung des mit dem Alter steigenden Krankheitsrisikos werden Alterungsrückstellungen gebildet. Aus diesen Rückstellungen werden zukünftige Leistungen an die versicherten Personen finanziert, die planmäßig nicht mehr durch die gezahlten Beiträge zu decken sind. Die Höhe der Zahlungen ist jedoch mit Unsicherheit behaftet, insbesondere aufgrund steigender Krankheitskosten-/Leistungszahlungen (siehe vorstehend) und einer sinkenden Sterblichkeit, deren Veränderung aufgrund der regelmäßigen Überprüfung jedoch in den vergangenen Jahren nicht mehr so gravierend war wie in früheren Jahren, in denen die Aktualisierung in längeren Zeiträumen erfolgte. Definitiv schon feststehende medizinische Entwicklungen sind jedoch in der Alterungsrückstellung in dem Augenblick eingepreist, in dem sie in den Beiträgen berücksichtigt sind (Krankenversicherungsaufsichtsverordnung). Insgesamt ist das Reserverisiko als gering einzuschätzen, da durch regelmäßige Beitragsanpassungen der Leistungsbedarf aktualisiert wird.
Rechnungszinsrisiko
Der verwendete Rechnungszins in der Krankenversicherung ist durch gesetzliche Vorgaben auf 3,5 % nach oben begrenzt. Kann der Rechnungszins nicht nachhaltig erwirtschaftet werden, muss dieser für das Neugeschäft und den Bestand reduziert werden. Dies kann aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen allerdings nur im Rahmen der nächsten möglichen Beitragsanpassung erfolgen. Bis bei einer Beitragsanpassung die Bestandsprämien verändert werden können, belastet die Bildung der Deckungsrückstellung mit dem noch gültigen Rechnungszins die Ertragslage. Während der langanhaltenden Niedrigzinsphase wurde in den letzten Beitragsanpassungen seit dem 1. Januar 2014 in den von den Beitragsanpassungen betroffenen Einheiten der Rechnungszins abgesenkt. Maßgeblich für die Höhe des Rechnungszinses ist die zukünftige Zinserwartung, die mithilfe des aktuariellen Unternehmenszinses (AUZ) nach einem brancheneinheitlichen Verfahren unternehmensindividuell ermittelt wird. Bei dem AUZ handelt es sich um ein mit der Deutschen Aktuarvereinigung und der Aufsichtsbehörde abgestimmtes Verfahren zur Zinsprojektion, das auf Basis der Vorjahresergebnisse und offiziellen, durch die Bundesbank veröffentlichten Zinskurven für Neuanlagen die Zinserwartungen für das übernächste Jahr schätzt. Während der Niedrigzinsphase sank der AUZ branchenweit und im Hinblick darauf waren Absenkungen des Rechnungszinses im Rahmen von Beitragsanpassungen unvermeidlich. Alle Tarifneueinführungen seit Einführung der Unisex-Tarife wurden von vornherein mit einem deutlich niedrigeren Zinssatz kalkuliert. Die über den Rechnungszins hinausgehenden Zinsen werden fast vollständig zur Beitragsermäßigung im Alter verwandt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr lag die Nettoverzinsung mit 2,6 % unter dem gesetzlichen Höchstrechnungszins, aber über dem durchschnittlichen Rechnungszins im Bestand, sodass für die meisten unserer Kunden Mittel zur Beitragsentlastung im Alter zurückgestellt werden konnten. Im Jahr 2022 gab es mehrere Erhöhungen des Leitzinses durch die EZB. Dadurch sollte sich beim AUZ und somit auch beim Rechnungszins zumindest temporär ein Boden ausbilden. Inwieweit die Zinsanhebungen nachhaltig sind, bleibt abzuwarten.
Kostenrisiko
Das Kostenrisiko besteht darin, dass die tatsächlichen Kosten durch die einkalkulierten Kosten dauerhaft nicht finanziert werden können. Die Überwachung des Kostenrisikos erfolgt durch ein umfassendes Kostencontrolling. Damit sind wir überzeugt, dieses Risiko in angemessener Weise zu handhaben und schätzen seine Bedeutung bei der Bewertung unserer Risikotragfähigkeit im Vergleich zu den anderen Risiken als gering ein.
Risiken aus Rechtsprechung
Die Rechtsfragen rund um die Anforderungen an den Inhalt der Beitragsanpassungsmitteilungen sind inzwischen durch den Bundesgerichtshof (BGH) entschieden worden. Demnach ist in den Beitragsmitteilungsschreiben die Rechnungsgrundlage (Versicherungsleistung und/oder Sterbewahrscheinlichkeit) zu nennen, bei der der sogenannte auslösende Faktor (AF) angesprungen ist. Weitere Rechnungsgrundlagen sind nicht zu nennen. Ebenfalls nicht zu nennen ist die konkrete Höhe des auslösenden Faktors. Es muss auch kein Hinweis darauf erfolgen, ob der entsprechende Schwellenwert aus dem Gesetz oder den Allgemeinen Versicherungsbedingungen überschritten wurde oder ob eine Abweichung nach unten oder oben vorlag. Darüber hinaus hat der BGH entschieden, dass eine formell unwirksame Beitragsanpassung mit Wirkung für die Zukunft geheilt werden kann. Insgesamt sind damit die Beitragsanpassungen ab 2017 formell wirksam. Zudem hat der BGH mittlerweile festgestellt, dass auch die BAP-Mitteilungen für die Jahre 2008, 2009, 2012 und 2013 formell wirksam sind. Hingegen erfüllten einige der Mitteilungsschreiben aus früheren Jahren nicht die Anforderungen, die der BGH jetzt konkretisierend aufgestellt hat. Mit Urteil vom 17. November 2021 hat der BGH zudem entschieden, dass Rückforderungsansprüche zumindest in Bezug auf formelle Fehler innerhalb von drei Jahren ab Zahlung des neu festgesetzten Beitrags verjähren. Für die Begleichung von Ansprüchen, die sich möglicherweise daraus und insbesondere auch aus bereits rechtshängigen Prozessen für die AXA Krankenversicherung ergeben, wurde eine Rückstellung gebildet.
Das Thema wird weiterhin von unserem Risikomanagement, aktuariell und rechtlich begleitet. Mit darüber hinaus gehenden signifikanten Auswirkungen für unsere Gesellschaft ist nur für den Fall zu rechnen, dass (mögliche) Revisionsverfahren zur materiellen Wirksamkeit unerwartet nicht zu Gunsten von AXA entschieden werden.
Veränderungen im Gesundheitssystem
Im Allgemeinen werden Veränderungen im Gesundheitssystem beobachtet. Die Auswirkungen werden abgeschätzt und, wenn erforderlich, in der Unternehmensplanung berücksichtigt.
Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft
Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft resultieren für unsere Konzerngesellschaften aus Beitragsforderungen, Forderungen gegenüber Versicherungsvermittlern, Leistungsrückforderungen sowie Forderungen beziehungsweise Ansprüchen gegenüber Rückversicherern.
Sowohl bei der über unsere französische Gruppengesellschaft AXA S.A. (ehemals AXA Global Re) retrozedierten Vertragsrückversicherung als auch bei der direkt abgegebenen fakultativen und vertraglichen Rückversicherung wird nur mit erstklassigen Rückversicherern zusammengearbeitet.
Risiken aus Kapitalanlagen
Die Kapitalanlagen unserer Gesellschaft bestehen hauptsächlich aus Anteilen an verbundenen Unternehmen. Deshalb werden im Folgenden die Kapitalanlagerisiken des AXA Konzerns dargestellt. Diese werden unter strikter Beachtung der gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und innerbetrieblichen Richtlinien in einem strukturierten Prozess angelegt. Unter Gesamtrisikobetrachtung soll eine gleichzeitige Sicherstellung der Anlageziele Sicherheit, Rentabilität und Liquidität der Kapitalanlagen erreicht werden. Dieses wird unter anderem durch eine ausgewogene Diversifikation und strikte Begrenzung von Konzentrationsrisiken gewährleistet.
Mit der Kapitalanlage sind unvermeidbar signifikante Risiken verbunden, die bewusst eingegangen, jedoch durch die im Anlageprozess eingebauten Kontrollen und weitere risikomindernde Maßnahmen gesteuert werden. Zum Erhalt beziehungsweise Ausbau der notwendigen Risikotragfähigkeit werden die Risiken der Kapitalanlagen aktiv gesteuert und fortlaufend an das Kapitalmarktumfeld angepasst.
Die Entwicklung der Kapitalmärkte im Jahr 2022 war wesentlich durch die Unsicherheiten durch die steigenden Energiepreise aufgrund des Ukraine-Krieges sowie durch die steigende Inflation geprägt. Dies führte zum Kurseinbruch der Aktienmärkte und stark steigenden Zinsen. Gleichzeitig erhöht die steigende Unsicherheit auch die Volatilität an den Kapitalmärkten. Zudem sind viele Unternehmen mit anhaltenden Lieferschwierigkeiten konfrontiert, was starke Herausforderungen in den internationalen Lieferketten bedeutet. Gleichzeitig erschweren Handelsbeschränkungen und Sanktionen die Lage. Die Wahrscheinlichkeiten für eine Rezession in 2023 steigen. Aufgrund unseres diversifizierten Portfolios sowie unseres strukturierten Anlageprozesses sowie einer kontinuierlichen Absicherung der Investments haben wir insgesamt nur geringe negative Auswirkungen in unserem Portfolio verzeichnet. Die steigenden Zinsen wirken sich positiv auf die langlaufenden Verpflichtungen des Versicherungsgeschäftes aus. Weitere Risiken entstehen aus den Unsicherheiten hinsichtlich der Inflationserwartungen. Primär getrieben durch steigende Energiepreise kann eine im Jahr 2022 stark anziehende Inflation beobachtet werden, wobei erwartet wird, dass sich diese Entwicklung zunächst auch im Jahr 2023 fortsetzen wird. Es bleibt abzuwarten, wie und mit welchen Mitteln die Notenbanken auf anhaltende Inflationsraten über dem definierten Ziel reagieren. Unsere Gesellschaft beobachtet diese Entwicklungen mit Hilfe unserer Assetmanager unter ständiger Aufmerksamkeit, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kapitalanlagerisiken werden in Markt-, Kredit-, Konzentrations- und Liquiditätsrisiken unterteilt.
Marktrisiken
Die Marktpreisrisiken unserer Gesellschaften beruhen im Wesentlichen auf Wertverlusten bei Aktien und festverzinslichen Anlagen. Ferner sind die nicht börsennotierten Beteiligungen sowie der Immobilienbestand den Marktpreis- beziehungsweise Wertänderungsrisiken ausgesetzt. Auch können im Bereich Private Equity aufgrund einer zukünftigen Verschlechterung des Marktumfeldes Wertrückgänge bzw. Abschreibungen nicht ausgeschlossen werden.
Die Auswirkungen diverser Faktoren auf die Marktwerte der Kapitalanlagen werden in möglichen Risikoszenarien analysiert. Bei der Simulation der Marktwertschwankungen werden die bestehenden Währungssicherungen und andere derivative Absicherungsmechanismen berücksichtigt.
Unsere Gesellschaften investieren größtenteils im europäischen Raum. Zusätzlich werden Investitionen im nicht-europäischen Ausland getätigt, wobei diese Fremdwährungsinvestitionen kontrolliert und größtenteils gegen Wechselkursschwankungen abgesichert sind. Dies erfolgt durch den Einsatz von Fremdwährungsderivaten innerhalb der Spezialfonds, zum Beispiel Devisentermingeschäften.
Die Immobilienanlagen bestehen hauptsächlich aus europäischen Büro- und Gewerbeimmobilien. Die Wertentwicklung ist deshalb im Wesentlichen abhängig von der Konjunkturlage in Europa.
Wir verfolgen die Entwicklung der Kapitalmärkte sehr genau und ergreifen Maßnahmen bei signifikanten Wertverlusten. Die Maßnahmen beinhalten unter anderem notwendige Abschreibungen auf die nachhaltigen Werte einzelner Kapitalanlagen, den selektiven Verkauf einzelner Titel und den optionalen Einsatz von Wertsicherungsmaßnahmen, um die Portfolios kurzfristig gegen weitere Wertverluste abzusichern.
Kreditrisiken
Das Kreditrisiko umfasst die Insolvenz, den Zahlungsverzug und die Bonitätsverschlechterung des Schuldners beziehungsweise Emittenten von festverzinslichen Wertpapieren und Darlehen.
Zur Reduktion des Kreditrisikos werden hauptsächlich Investitionen beziehungsweise Darlehensvergaben bei Emittenten und Schuldnern mit einer guten bis sehr guten Bonität getätigt. Die Einstufung der Bonität von Emittenten festverzinslicher Wertpapiere erfolgt nach einheitlichen internen Maßstäben in der AXA Gruppe.
Zusätzlich nehmen wir zur Überwachung der Ratings in Zusammenarbeit mit den von uns mandatierten Vermögensverwaltern Detailanalysen zu potenziell ausfallgefährdeten Wertpapieren vor, auf deren Basis dann über risikomindernde Maßnahmen entschieden wird. Für diese Analysen werden entscheidungsrelevante Marktinformationen herangezogen.
Für die Vergabe von Hypotheken- und Refinanzierungsdarlehen durch unsere Gesellschaften gelten Vergaberichtlinien und strenge Vorschriften bezüglich der Bonität. Als Sicherheit von Hypothekendarlehen bestehen Pfandrechte an Grundstücken. Die Vergaberichtlinien knüpfen eine Finanzierung im Regelfall an private Nutzung und erstrangige Absicherung.
Die einzelnen Engagements im Bereich Hypotheken einschließlich Forward-Darlehen bei unseren Gesellschaften unterliegen der regelmäßigen Überwachung. Mithilfe unserer Kontrollverfahren für den Zins- und Tilgungsdienst sowie unseres Mahnverfahrens erhalten wir einen detaillierten Überblick über ausstehende Zahlungen.
Einlagen bei Kreditinstituten erfolgten im Geschäftsjahr 2022 ausnahmslos bei Banken, die über ein Investment Grade Rating verfügen.
Die Kontrahenten der Derivatepositionen verfügen ausnahmslos über ein Investment Grade Rating, sofern die Geschäfte nicht über Terminbörsen wie z.B. Eurex abgewickelt wurden. Das Gegenparteirisiko der Derivategeschäfte wird fortlaufend durch die Stellung von Sicherheiten (Collateral) abgesichert. Für einige OTC-Derivate gilt die Clearingpflicht über zentrale Gegenparteien sowie die Meldepflicht an das Transaktionsregister. AXA stellt die Einhaltung der Anforderungen aus EMIR (European Market Infrastructure Regulation) gruppenweit sicher.
Die AXA Konzern AG sowie die Konzerngesellschaften sind in Staatsanleihen investiert. Auch wenn wir zurzeit Ausfälle innerhalb dieser Bestände aufgrund verschiedener Stützungsmaßnahmen nicht für ein wahrscheinliches Szenario halten, können wir künftige Abschreibungen auch vor dem Hintergrund politischer Unwägbarkeiten nicht ausschließen.
Ebenso werden Fremdkapitalinstrumente gehalten, die von nationalen und internationalen Banken sowie Unternehmen außerhalb des Finanzsektors emittiert wurden. Dieses Exposure wird entweder direkt oder über Fonds, Derivate und strukturierte Produkte gehalten und enthält zu einem geringen Teil auch nachrangige Instrumente. Zur weiteren Diversifikation dieses Portfolios wurden Investitionen in alternative, weniger liquide Assetklassen, unter anderem Infrastruktur-, Mittelstands-, gewerbliche Immobilienfinanzierungen sowie alternative Kreditstrategien getätigt. Diese Anlagen werden zum weit überwiegenden Teil als Investment Grade eingestuft.
Die meisten festverzinslichen Wertpapiere in unserem Bestand und dem Bestand unserer Versicherungsgesellschaften verfügen über ein Investment Grade Rating. Ein großer Teil der Rentenbestände ist besichert beziehungsweise von öffentlichen Emittenten ausgegeben und daher nur einem geringen Ausfallrisiko ausgesetzt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Bonität einzelner Emittenten sich in der Zukunft verschlechtert und damit Abschreibungsbedarf entstehen könnte.
Konzentrationsrisiken
Konzentrationsrisiken entstehen, wenn Unternehmen hohe einzelne Risiken oder stark korrelierte Risiken eingehen und daraus hohe Ausfallverluste resultieren können. Bei der Kapitalanlage entstehen Konzentrationsrisiken, wenn Investitionen in einzelne Kapitalanlageprodukte oder Emittenten oberhalb definierter Grenzen durchgeführt werden. Aus diesem Grunde stehen Konzentrationsrisiken im engen Zusammenhang mit Markt- und Kreditrisiken und werden durch die Definition von Limiten auf Einzelpositionen und den Einsatz von Derivaten gesteuert und regelmäßig überwacht.
Liquiditätsrisiken
Aufgrund der vorab vereinnahmten sowie verzinslich und liquide angelegten Beiträge ist das Liquiditätsrisiko für Versicherungsunternehmen grundsätzlich gut steuerbar. Wir tragen dem Risiko unzureichender Liquidität durch eine mehrjährige Planung der Zahlungsströme Rechnung. Zusätzlich erfolgt für einen rollierenden Zwölfmonatszeitraum eine Prognose auf Monatsbasis. Für die Überwachung des Liquiditätsrisikos wird darüber hinaus ein Liquiditätsstresstest durchgeführt.
Insgesamt wird bei der Kapitalanlage auf einen hohen Anteil liquider und fungibler Kapitalanlagen geachtet, damit unsere Gesellschaften den Verpflichtungen gegenüber ihren Versicherungskunden jederzeit nachkommen können. Bei einem eventuell auftretenden unvorhergesehenen Liquiditätsbedarf wird auf Grundlage des konzerninternen Liquiditätshilfeabkommens Liquidität zur Verfügung gestellt.
Risikosteuerung der Kapitalanlagen
Innerhalb des AXA Konzerns sind umfassende Governance-Strukturen, Steuerungsmaßnahmen und Richtlinien zur Risikosteuerung der Kapitalanlagen im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen implementiert.
Der Vorstand definiert den Risikoappetit unserer Gesellschaft in Form von Limiten und Frühwarnwerten auf konkret messbare Risikokennzahlen, um die durch die Umsetzung der Geschäftsstrategie entstehenden Risiken wirksam zu begrenzen. Ein wesentlicher Teil dieser Limite und Frühwarnwerte bezieht sich auf Finanzmarktrisiken einschließlich Konzentrationsrisiken und muss im Rahmen der Kapitalanlagensteuerung eingehalten werden. Darüber hinaus gilt eine umfassende interne Kapitalanlagenrichtlinie mit dem Grundsatz unternehmerischer Vorsicht gemäß § 124 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz.
Es ist ein strukturierter Anlageprozess definiert, dessen Ziel es ist, die Risiken in den Portfolios durch systematische und kontrollierte Abläufe zu steuern. Auf Basis des Vorschlags des Asset Liability Management Committee entscheidet der Vorstand über die Kapitalanlagestrategie, die im Einklang mit dem Risikoappetit der Gesellschaft sowie der internen Kapitalanlagerichtlinie sein muss. Dabei berücksichtigt die Asset Liability Management-Analyse insbesondere die versicherungstechnischen Verpflichtungen, die Bewertungsreserven sowie die Eigenkapitalausstattung. Das Investment Committee implementiert und überwacht die strategische Aufteilung der Kapitalanlagen nach Kapitalanlagearten (Asset Allocation). Hierbei werden die Risikoappetitlimite für die einzelnen Anlageklassen, die Duration des festverzinslichen Portfolios, die Bonität der Emittenten sowie die Konzentrationen gegenüber Einzelemittenten beachtet. Bei der Risikoeinschätzung wird dabei von einem dem jeweiligen Risiko adäquaten Prognosezeitraum ausgegangen. Zur Bewertung der Anlagerisiken steht eine Vielzahl von Risikomanagement-Instrumenten zur Verfügung.
Zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und -steuerung können auch derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden. Mit diesen Instrumenten werden verschiedene Motive der Portfoliosteuerung umgesetzt: Absicherung, Erwerbsvorbereitung und Ertragssteigerung. Das Hauptmotiv beim Einsatz von derivativen Instrumenten der Kapitalanlagen ist die Absicherung (Hedging), wodurch das im Portfolio liegende wirtschaftliche Risiko reduziert wird.
Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Asset Liability Management Committee und des Investment Committee wird das Kreditrisiko des Gesamtportfolios, einzelner Anlageklassen sowie kritischer Emittenten unter der systematischen Teilnahme des Chief Investment Officers und des Finanzvorstandes besprochen. In diesen Gremien wird über die Einhaltung der Risikoappetitlimite berichtet.
Das Audit and Risk Committee (ARC) wird regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen, die Risikosituation und die Einhaltung der Risikoappetitlimite des Konzerns und der Einzelgesellschaften informiert.
Operationelle und sonstige Risiken
Operationelle Risiken beinhalten Risiken aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen, Risiken aus Mitarbeiterverhalten sowie aus systembedingten oder externen Vorfällen. Informationsrisiken werden als Teil der operativen Risiken behandelt und beinhalten das Risiko, dass Informationen oder Informationssysteme nicht den erwarteten Wert für das Unternehmen liefern, strategische Ziele beeinflussen oder operative Verluste verursachen. Ferner sind Rechtsrisiken mit inbegriffen, welche die Möglichkeit eines Verlustes aufgrund von Veränderungen der aktuellen Rechtslage umfassen.
Unsere Gesellschaften beziehungsweise AXA Deutschland unterscheiden hierbei die Risikokategorien Interner Betrug, Externer Betrug, Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitssicherheit, Kunden-, Produkt- und Geschäftspraxis, Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, Betriebsunterbrechung und Versagen von Systemen, Durchführungs-/Produkt-/Leistungs-/Prozessmanagement, konkrete Rechtsänderungen. Die aus Projekten resultierenden Risiken sind in den einzelnen Risikokategorien berücksichtigt. Als risikobewusste Versicherungsgruppe hat AXA Deutschland Prozesse und Systeme zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung der operationellen Risiken entwickelt. Um der wachsenden Bedeutung der Informationsrisiken zu begegnen, wurde im zentralen Risikomanagement eine Position zur expliziten Informationsrisikoüberwachung geschaffen.
Die Methoden und Prozesse werden kontinuierlich weiterentwickelt. Die operationellen Risiken sind in das Interne Kontrollsystem integriert. Eine Bewertung erfolgt sowohl qualitativ als auch quantitativ. Die Ergebnisse der Risikobewertung fließen in die Unternehmenssteuerung ein. Risiken, bei denen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit mit einem Eintreten zu rechnen ist, werden in Höhe ihres vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrags als Rückstellung erfasst.
AXA Deutschland führt eine Sammlung von Daten aus operationellen Verlusten durch. Zudem ist AXA Deutschland (über die AXA Gruppe) Mitglied der Operational Riskdata Exchange Association (ORX), einer internationalen Plattform zum Austausch operationeller Verluste.
Zusätzlich werden auch Emerging Risks betrachtet, d.h. Risiken, die ggf. erst in mehreren Jahren relevant werden, da AXA Deutschland eine langfristige Perspektive einnimmt.
Das Risikoprofil der AXA Deutschland ist wie im Vorjahr durch Gerichtsentscheidungen und Gesetzesvorhaben geprägt. Änderungen von rechtlichen Regelungen, welche signifikante Auswirkungen auf die Risikosituation unserer Gesellschaft haben können, werden laufend auf ihre Auswirkungen auf die AXA analysiert. Um auf diese risikoadäquat reagieren zu können, existiert eine enge Zusammenarbeit des operationellen Risikomanagements mit der Organisationseinheit Corporate Oversight. In dieser Einheit sind die Funktionen Compliance, Geldwäsche, Datenschutz, Informationssicherheit, Informationsrisikomanagement, physische Sicherheit, Berechtigungsmanagement und operative Resilienz gebündelt, um den gestiegenen Anforderungen wirkungsvoll zu begegnen. Durch die angestrebte zunehmende Digitalisierung von AXA ebenso wie durch die generelle Zunahme von Cyber-Angriffen auf Unternehmen der Finanzdienstleitungsbranche haben IT- bzw. Informationsrisiken eine große Relevanz im Risikoprofil, insbesondere mit den Themen Datenschutz und Informationssicherheit (Ausfall von Systemen, Datenverluste durch interne und externe Bedrohungen oder Verbreitung von die Datenintegrität bedrohender Schadsoftware). Zur Identifizierung und Beseitigung von IT-Schwachstellen und dem Management der Informationssicherheitsrisiken sind verschiedene Projekte bzw. Initiativen aufgesetzt. Auf diese Weise werden eine kontinuierliche Berücksichtigung der aktuellen und zukünftigen Entwicklungen im Bereich der Informationssicherheit sowie die Stabilisierung der Produktion gewährleistet. Interne Kontrollprozesse reduzieren Risiken im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses.
Grundsätzlich besteht das Risiko, dass erhöhte Krankenstände Auswirkung zum Beispiel auf die Leistungsbearbeitung haben. Dem Risiko wird durch ein engmaschiges Monitoring und bei Bedarf durch den Einsatz ausgleichender Maßnahmen (z.B. flexibles internes Managen, externe Unterstützung) begegnet. Unsere Gesellschaften sehen derzeit keine erhöhte Risikolage aufgrund von Krankheitsraten.
Darüber hinaus stehen Risiken aus der Einführung von Großprojekten unter besonderer Beobachtung. Bereits während der Projektphase werden erforderliche Maßnahmen identifiziert, so dass entstehende Risiken frühzeitig analysiert und gesteuert werden. Zusätzlich wird das operationelle Risikomanagement über jeden Projektchange informiert, um die Risikolage angemessen beurteilen zu können. Unternehmensgefährdende Risiken aus Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, aus Systemausfällen, Mitarbeiterausfall und anderen Katastrophenereignissen werden im Rahmen des Business Continuity Managements gesteuert. Notfallprozesse werden organisiert und alle notwendigen Präventivmaßnahmen zum Zweck der Unternehmenssicherheit ergriffen. Durch die Setzung verbindlicher Standards mit Fokus auf die operationellen Risiken sollen mögliche Negativfolgen reduziert und der wirtschaftliche Fortbestand der AXA jederzeit garantiert werden. Diese sehen vor, dass interne und externe Bedrohungen, die eine Unterbrechung der Geschäftsprozesse zur Folge haben könnten, regelmäßig beurteilt werden.
Ein Vertreter der Funktionen des Bereichs Value & Risk Management ist Mitglied im zentralen Krisenmanagement-Team, um die Sicht des Risikomanagements in der Krisenorganisation sicherzustellen.
Auch strategische, Reputations- und weitere Rechtsrisiken wie auch Risiken aus regulatorischen Anforderungen werden permanent eng überwacht, das Instrumentarium insbesondere an präventiven Maßnahmen ständig überprüft und erweitert. Diese Maßnahmen inklusive der umfassenden Analyse und Bewertung sind geeignet, unsere in ihrer Bedeutung als gemäßigt eingeschätzten operationellen Risiken auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren.
Ferner können Risiken aus der Anwendung steuerlicher Vorschriften entstehen. Diesen begegnen wir durch ein systematisches Management aller steuerlich relevanten Prozesse unterstützt durch ein Tax Compliance Management System. Feststellungen aus steuerlichen Betriebsprüfungen früherer Jahre werden analysiert und bewertet und fließen in die Steuerung ein.
Als Teil ihrer unternehmerischen Verantwortung will die AXA Konzern AG den gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bewusst und aktiv begegnen. Unsere Gesellschaften sind gewissen Nachhaltigkeitsrisiken ausgesetzt. Hierzu zählen in erster Linie die physischen Auswirkungen des Klimawandels sowie transitorische Risiken, die sich im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer nachhaltigeren, CO2-ärmeren Welt materialisieren könnten. Zu den Nachhaltigkeitsrisiken gehören auch regulatorische Risiken, z.B. aus Änderungen in der Regulierung sowie Reputationsrisiken, die z. B. im Zusammenhang mit Greenwashing entstehen könnten. Wir beobachten und begleiten diese Aspekte fortlaufend.
Die AXA Gruppe hat entschieden, Klimaverpflichtungen in den Mittelpunkt des gruppenweiten Strategieplans Driving Progress 2023 zu stellen. Der hieraus abgeleitete „AXA for Progress Index“ dient der Überwachung und Weiterentwicklung des übergeordneten Zieles „Climate Leadership“. Er beinhaltet gruppenweite Verpflichtungen und ist aufgeteilt in die drei aktiven Rollen von AXA als Investor, Versicherer und vorbildliches Unternehmen. Diese Vorgaben bilden derzeit die Basis für unsere lokalen Ziele und Initiativen.
Die im Folgenden genannten Initiativen im Bereich nachhaltiger Kapitalanlage und Zeichnungspolitik werden somit von den Versicherungsgesellschaften der weltweiten AXA Gruppe gemeinschaftlich getätigt, auch um die größte Wirkung zu entfalten. Damit wirken wir auf die Ursache ein und mitigieren das daraus resultierende Risiko für unsere Gesellschaften.
Nachhaltiges Investment ist ein strategisch wichtiges Thema für die AXA. Die Kernaspekte dieser Strategie sind der Einbezug von ESG-Kriterien in jegliche Investitionsentscheidungen, der Ausschluss von Investitionen in gewisse Wirtschaftssektoren (bspw. Kohle, Tabak, Palmöl, Teersand) bzw. einzelne kritische Unternehmen, ambitionierte Ziele für grüne Kapitalanlagen, direkte Investitionen in soziale Projekte, die verantwortliche Wahrnehmung von Aktionärsrechten sowie die strategische Portfolio-Anpassung für mehr Klimaschutz.
Im Rahmen der Zeichnungspolitik hat AXA die Bereitstellung von Versicherungsschutz für klimaschädliche Geschäfte stark eingeschränkt, so werden beispielsweise weltweit keine Kohleminen und -kraftwerke versichert. Zudem hat AXA 2021 Ausschlüsse für Unternehmen der Gas- und Ölbranche beschlossen, sowohl für den Investitions- als auch für den Versicherungsbereich.
Auch im eigenen Betrieb trägt AXA Deutschland zur Bekämpfung des Klimawandels bei. Seit 2008 erheben wir unsere Verbrauchsdaten, um unseren ökologischen Fußabdruck zu messen und Maßnahmen zur Reduzierung unserer Emissionen sowie von Wasser, Papier und Abfall abzuleiten. Innerhalb von neun Jahren konnten wir so unsere eigenen CO2-Emissionen mehr als halbieren.
Risiken aus Pensionsrückstellungen
Unsere Gesellschaft hat früheren und teils noch aktiven Mitarbeitern Pensionen zugesagt. Im Zusammenhang mit den Pensionsplänen können Pensionsrisiken sowohl bei den Vermögenswerten der Aktivseite als auch auf der Passivseite relevant werden. Dies ist zum einen über Marktwertrückgänge des Planvermögens auf der Aktivseite, aber auch über eine Zunahme der Verpflichtungen auf der Passivseite, zum Beispiel durch Änderungen des Rechnungszinses, möglich. Auf der Verpflichtungsseite können zudem versicherungstechnische Risiken wie das Langlebigkeitsrisiko auftreten. In diesem Zusammenhang wird das Pensionsrisiko als dasjenige Risiko angesehen, dass das Trägerunternehmen zur Bedienung der zugesagten Rentenverpflichtungen Nachschüsse leisten muss.
Die Risiken für die Pensionsverpflichtungen werden in unserem internen Risiko-Modell berücksichtigt, berechnet und überwacht. Trotz des aktuell gestiegenen Zinsniveaus betrachten wir den Zins nach wie vor als Hauptrisikofaktor sowohl für die Höhe der ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen, aus denen zusätzliche Aufwendungen zur Erhöhung der Rückstellungen resultieren könnten, als auch für die Höhe der mit vertretbarem Risiko erzielbaren Erträge aus der Kapitalanlage. Inflation ist als weiteres Risiko zu berücksichtigen, da die Rentenverpflichtungen aufgrund von Gehalts- und Rententrends zunehmen könnten. Die in den nächsten Jahren zu leistenden Zuführungen zu den Rückstellungen sind in den Planungen bereits berücksichtigt.
Kapitalmanagement und Solvabilität
Die Steuerung der Kapitalbasis erfolgt nach den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Ziel ist es, die jederzeitige Erfüllung der versicherungsvertraglichen Verpflichtungen sicherstellen zu können - selbst wenn im Extremfall die hierfür gebildeten versicherungstechnischen Rückstellungen unzureichend wären. Für die Bereitstellung des entsprechenden Eigenkapitals wird eine angemessene Verzinsung angestrebt.
Die AXA Gruppe hat ein Modell der ökonomischen Risikokapitalberechnung entwickelt, das Ende November 2015 von der französischen Versicherungsaufsicht ACPR (Autorité de Controle Prudentiel et de Résolution) genehmigt wurde und ab dem 1. Januar 2016 als Internes Modell unter Solvency II dient. Zur Sicherstellung der Angemessenheit des entwickelten internen Modells der AXA Deutschland fand im Geschäftsjahr 2022 auch ein umfassender Austausch mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) statt.
Für die Solvabilität unserer Gesellschaften wurden die gültigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Basierend auf den Berechnungen des genehmigten Internen Modells übertreffen die Solvenzpositionen unserer Gesellschaften die gesetzliche Anforderung und weisen zusätzlich einen angemessenen Kapitalpuffer oberhalb dieses gesetzlichen Limits auf. Unsere Gesellschaften haben keine Verwendung der möglichen Übergangsmaßnahmen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragt. Weitergehende Informationen können den am 11. April 2023 zu veröffentlichenden Berichten über die Solvabilität und Finanzlage 20221 entnommen werden.
Seit dem 1. Januar 2017 unterliegen wir zusätzlich der Solvency II-Gruppenaufsicht durch die BaFin und legen eine Solvabilitätsquote für unsere Teilgruppe vor. Nach dem derzeitigen Stand der Berechnungen übertrifft die Eigenmittelausstattung unserer Teilgruppe ebenfalls die gesetzliche Kapitalanforderung und weist zusätzlich einen angemessenen Kapitalpuffer oberhalb dieses gesetzlichen Limits auf. Die AXA Konzern AG hat auf Ebene der Teilgruppe des deutschen AXA Konzerns ein konzerninternes Risikolimit in Form einer Mindestsolvabilitätsquote (gemäß Solvency II) festgelegt. Die Gesellschaft berücksichtigt dieses Risikolimit unter Beachtung der unternehmenseigenen Prognose für das kommende Geschäftsjahr bei der Verwendung ihres Bilanzgewinns.
Im Juli 2013 wurde die weltweite AXA Gruppe durch das Financial Stability Board (FSB) als systemrelevant (Global Systemically Important Insurer [G-SII]) eingestuft. Aufgrund dessen unterliegt die AXA Gruppe den „G-SII Policy Measures“ der International Association of Insurance Supervisors (IAIS) und erfüllt die zusätzlichen Anforderungen wie die Erstellung von geforderten Sanierungs- und Abwicklungsplänen. Hierfür liefert die AXA Deutschland regelmäßig lokale Analysen. Die Erfüllung der ab 2019 erhöhten Kapitalanforderungen, wie der Basis-Kapitalanforderungen (Basic Capital Requirements, BCR), ist durch die Gruppe sichergestellt.
Zusammenfassende Darstellung der Risikolage
Für unsere Sachversicherungsgesellschaften stellen das Prämien-/Schadenrisiko und das Reserverisiko die größten versicherungstechnischen Risiken dar. Zudem bestehen Biometrie- und Zinsgarantierisiken aus der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr (UBR). In der Lebens- und Krankenversicherung stellen das Zinsgarantierisiko und die biometrischen sowie die Schaden-/Leistungsrisiken die größten versicherungstechnischen Risiken dar. Neben den versicherungstechnischen Risiken beinhalten die Markt- und Bonitätsrisiken der Kapitalanlagen das größte Risikopotenzial.
Die identifizierten spartenspezifischen und operationellen Risiken werden durch die Risikomanagementstrukturen unseres Konzerns sowohl auf zentraler Ebene als auch in den Ressorts kontinuierlich verfolgt. Ebenso werden im Audit & Risk Committee (ARC) regelmäßig Maßnahmen zu den Top-Risiken wie aktuell die aufgrund der steigenden Digitalisierung wachsenden operationellen Risiken besprochen und nachverfolgt.
Die Gesamtrisikosituation hat sich im Geschäftsjahr 2022 nicht wesentlich verändert. Trotz der Unsicherheiten hinsichtlich der mittel- und langfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie der hohen Inflation und herausfordernder wirtschaftlicher Lage in Deutschland im Jahr 2022 sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Risiken bekannt, die den Fortbestand unserer Gesellschaften gefährden. Alle Risiken werden frühzeitig erkannt, bewertet und gesteuert und wie in den Vorjahren zeigt die Solvabilität der Versicherungsgesellschaften und des AXA Konzerns auch in 2022 eine Überdeckung.
Ausblick und Chancen
Weiterhin hohe Unsicherheit aufgrund von Ukraine-Krieg, Energiekrise, Inflation und Fachkräftemangel
Energiekrise, hohe Inflation und gestörte Lieferketten: Die Weltwirtschaft steht spätestens seit Beginn des Ukraine-Kriegs stark unter Druck. Niedriges Wachstum und eine hohe Verschuldung waren die Folge. Nach Einschätzung führender Wirtschaftsforschungsinstitute steht die deutsche Wirtschaft vor einer jahrelangen Schwächephase mit schwachem Wachstum vor allem aufgrund der Abhängigkeit von Energieimporten und dem Fachkräftemangel. So gehen die Experten übereinstimmend davon aus, dass die jährlichen Wachstumsraten mittelfristig unter 1,0 % liegen werden - und damit sehr viel niedriger als im Schnitt der vergangenen 30 Jahre.
Die Bundesregierung zeigt sich im neuen Jahreswirtschaftsbericht für 2023 etwas zuversichtlicher in der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage als noch vor wenigen Monaten. Anstelle einer Rezession rechnet die Regierung für dieses Jahr jetzt mit einem kleinen Plus von 0,2 %. Das ist zwar deutlich weniger als noch im vergangenen Jahr, in dem das Bruttoinlandsprodukt um 1,9 % zulegte, aber immerhin noch ein Plus. Noch im Herbst hatte die Bundesregierung vorhergesagt, dass die Wirtschaft im Jahr 2023 Jahr schrumpfen wird. Zuletzt gab es aber erste Entspannungssignale. Fallende Gaspreise, sinkende Inflationsraten und die Wiedereröffnung in China geben Grund zur Hoffnung.
Deutsche Versicherungsbranche blickt trotz schwieriger Rahmenbedingungen leicht hoffnungsvoll nach vorn
Für das laufende Geschäftsjahr 2023 erwarten die deutschen Versicherer wieder ein Beitragswachstum von rund 3 %. Die Entwicklung in den verschiedenen Geschäftsbereichen dürfte dabei unterschiedlich ausfallen:
In der Lebensversicherung ist die Unsicherheit momentan am höchsten. Der GDV rechnet damit, dass die Beiträge in einem unsicheren Umfeld stabil bleiben. Auf der einen Seite dürften weiter steigende Zinsen allmählich zu attraktiveren Konditionen der Lebensversicherer führen. Auf der anderen Seite wird die wirtschaftliche Unsicherheit die privaten Haushalte weiter belasten - und die Menschen werden weniger Geld für die private Altersvorsorge zurücklegen. Mit dem zweiten Quartal sollte dann aber ein vorsichtiger Erholungsprozess einsetzen. Dafür sorgen staatliche Unterstützungsmaßnahmen und Lohnerhöhungen, zudem dürften auch die Inflationsraten allmählich sinken.
Auch in der Schaden- und Unfallversicherung geht der Verband für 2023 von zwei gegenläufigen Effekten aus. Auf der einen Seite dürfte sich die Inflation weiterhin bei Versicherungssummen und -beiträgen niederschlagen. Auf der anderen Seite dürften der starke Wettbewerb und die schwierige finanzielle Situation vieler Haushalte die Beitragsentwicklung dämpfen. Insgesamt rechnen die Kompositversicherer mit Beitragszuwächsen von 6 % - bei deutlichen Unterschieden in den einzelnen Sparten. Ein nur leichtes Wachstum wird in der Unfall-, der Rechtsschutz- und der Allgemeinen Haftpflichtversicherung erwartet.
In der Kfz-Versicherung rechnet der GDV mit einem spürbaren Beitragsplus, da es durch Entspannungen in den Lieferketten voraussichtlich wieder mehr Neuzulassungen geben wird. Bei der Wohngebäudeversicherung rechnet der Verband selbst bei einer Abkühlung der Baukonjunktur mit einem Beitragsplus von 16 %.
In der PKV wurden zum 1. Januar die Beiträge in der Privaten Pflegeversicherung und bei etwa einem Drittel der privat Krankenvollversicherten erhöht. Grund dafür sind die laufend steigenden Behandlungskosten im Gesundheitssystem. Zudem wird von einem weiteren Wachstum privater Zusatzversicherungen ausgegangen. Unter dem Strich rechnen die privaten Krankenversicherer mit einem moderaten Beitragsanstieg von 3,5 %.
AXA
In der Sachversicherung sind wir mit der AXA Versicherung AG und der AXA easy Versicherung AG vertreten.
Für das Privatkundengeschäft erwarten wir ein spürbares Prämienwachstum insbesondere aufgrund der inflationsbedingten Indexanpassungen in den Sachsparten. In den Haftpflicht-Sparten erwarten wir aufgrund der anhaltenden Wettbewerbsintensität eine stabile Prämienentwicklung. Für das Kraftfahrtgeschäft erwarten wir eine stabile Beitragsentwicklung in Verbindung mit einer hohen Zeichnungsdisziplin, um auch in Hochinflationszeiten das Kraftfahrtgeschäft nachhaltig zu betreiben. Im Fokus für unser Wachstum steht die Ausschließlichkeit als größter Vertriebsweg mit dem Fokus von hohen Cross-Selling Quoten. Ein weiterer Schlüssel ist das Wachstum im Bereich E-Mobilität und durch unsere Kooperationen mit BMW und Autoscout24. In Unfall wird im Jahr 2023 neben der Fortführung von Portfoliobereinigungen der Fokus auf der Stärkung der Ausschließlichkeit liegen mit dem Ziel, Wachstum und Neugeschäft zu generieren, insbesondere in der Risikounfallversicherung.
Im Jahr 2023 wird die AXA Versicherung im Firmen- und Industriekundengeschäft den Ausbau von Neugeschäfts- und Bestandssystemen sowohl im eigenen Haus, als auch in der Zusammenarbeit mit Vertriebspartner:innen weiter vorantreiben. Zudem wird das Jahr 2023 von einer hohen Unsicherheit für unsere Kund:innen insbesondere durch Inflationsthematiken und die gesamtwirtschaftliche Entwicklung geprägt werden. Der Erhalt werthaltiger Bestände und langfristiger Partnerschaften zu unseren Kund:innen bleibt daher klare Priorität im Firmenkundengeschäft. Insbesondere in der Sachversicherung - Gebäude und Inhalt - ist die Ermittlung der passenden Versicherungssumme in den Hochinflationszeiten zu einem wesentlichen Faktor geworden. Der Mechanismus der Indexierung - die jährliche Anpassung der Versicherungssumme an einen externen Warenkorb-Index - kann Kund:innen hier vor Unterversicherung schützen und ist in der Mehrheit der Firmenverträge vereinbart.
Mit Blick auf das Industriegeschäft war das Jahr 2022 von starkem Wachstum über alle Sparten und gleichzeitiger Verbesserung der Profitabilität geprägt. Auch im Jahr 2023 sollte uns unsere sehr gute Marktpositionierung kombiniert mit den Stärken unseres integrierten Vertriebsansatzes helfen, diesen Trend fortzuschreiben. In der industriellen Haftpflichtversicherung erwarten wir inflationsbedingte Einflüsse auf unser Portfolio. Die Verknappung von Kapazitäten wird sich nach wie vor nur in einzelnen Segmenten zeigen und in der Breite ist maximal eine Stabilisierung der Preisraten zu erwarten. Basierend auf unseren Risikoappetit gehen wir von einem moderaten Wachstum bei stabiler Profitabilität aus. In der industriellen Sachversicherung wird der Fokus nach wie vor auf der Verbesserung der Risikoqualität im Portfolio, insbesondere rund um den Brandschutz und die Prämienqualität, aber auch auf nachhaltigem Wachstum liegen. In der Transportversicherung könnte aufgrund rückläufiger Konjunktur eine Abschwächung des Wachstums oder Stagnation der Beitragseinnahmen eintreten. Der Fokus des Geschäftes wird weiterhin auf der Warenversicherung liegen, sowie im Jahr 2023 auch auf Prozessverbesserungen für das Verkehrshaftungsgeschäft mit Frachtführern. In der Technischen Versicherung erwarten wir weiterhin profitables Wachstum, insbesondere im Maschinen- und Anlagenbau. Durch den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien erwarten wir zudem weitere Wachstumsimpulse, insbesondere im Bereich der Windenergie sowie der Photovoltaik. Im weiterhin stark nachgefragten Markt für Cyber-Versicherungen richten wir unsere Risikoselektion und das Pricing auf ein insbesondere gegenüber systemischen Risiken resistentes Portfolio aus um profitables, moderates Wachstum sicherzustellen. Spartenübergreifend sind wir mit der breiten Produktpalette von AXA International Services und dem internationalen Netzwerk weiterhin gut aufgestellt, sodass wir bedarfsgerechte internationale Versicherungslösungen und einen umfassenden Kundenservice anbieten können.
Insgesamt rechnen wir im Jahr 2023 mit einem moderaten Anstieg der Beitragseinnahmen. Hinsichtlich der Schadenaufwendungen gehen wir von einer leichten Zunahme aus. Während unsere Verwaltungsaufwendungen unter Berücksichtigung von Kosteneffizienzmaßnahmen voraussichtlich leicht sinken werden, erwarten wir einen neugeschäftsbedingt moderat höheren Provisionsaufwand. Bei deutlich geringeren Aufwendungen für die Schwankungsrückstellung planen wir mit einem versicherungstechnischen Nettoergebnis, das erheblich über dem diesjährigen Wert liegen wird. Im Bereich der Kapitalanlagen erwarten wir stark rückläufige Abgangsgewinne und somit ein deutlich niedrigeres Ergebnis. Bei einer höheren Steuerquote gehen wir für das kommende Jahr von einem Gewinn vor Ergebnisabführung aus, das auf dem Niveau des abgelaufenen Jahres liegt.
Für die AXA easy Versicherung AG erwarten wir für das Jahr 2023, trotz eines verbesserten Gesamtkapitalanlageergebnisses, ein weiterhin negatives Geschäftsergebnis aufgrund höherer sonstiger Kosten.
In der Lebensversicherung sind wir mit der AXA Lebensversicherung AG und der Deutsche Ärzteversicherung AG vertreten.
Der Lebensversicherungsmarkt wird auch in 2023 im Bereich der Altersvorsorge- und Kapitalmarktprodukte stark durch Unsicherheit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung beeinflusst sein.
In 2023 wird das Thema ESG (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) den Markt in der Lebensversicherung weiterhin deutlich prägen. Als Teil ihrer unternehmerischen Verantwortung will die AXA Lebensversicherung AG den gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bewusst und aktiv begegnen. Nachhaltiges Investment ist ein strategisch wichtiges Thema für die AXA Gruppe und somit auch für die AXA Lebensversicherung und wird auch in 2023 konsequent weiter verfolgt.
Die AXA Lebensversicherung führt ihre Strategie als Vollsortimenter mit einer breiten Produktpalette und Fokussierung auf profitables Neugeschäftswachstum fort. Im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge wird das Produktangebot um fondsgebundene Lösungen für die Unterstützungskasse und spezielle Zielgruppenangebote erweitert. Im Bereich der privaten Altersvorsorge wird sukzessive das fondsgebundene Angebot auch in 2023 erweitert, wie zum Beispiel durch die Aufnahme nachhaltiger Themenfonds von AXA Investment Managers.
Ein weiterer strategischer Schwerpunkt liegt nach wie vor auf den Biometrieprodukten, die zu Beginn des Jahres mit einer neuen Raucher/Nichtraucher-Differenzierung bei der Risikotarifierung und neuen Zielgruppenangeboten insbesondere in der Berufs- und Dienstunfähigkeitsabsicherung für den öffentlichen Dienst an den Start gehen.
Der geplante Verkauf des DBVL-Bestands wird in 2023 ein Volumen von rund 600 Mio. Euro bei den Beiträgen bzw. ca. 14 Mrd. Euro bei der Deckungsrückstellung umfassen. Darüber hinaus wird sich das Eigenkapital aufgrund der Abspaltung entsprechend mindern.
Obwohl auch 2023 weiterhin von schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geprägt sein wird, erwarten wir bereinigt um die Effekte des Bestandsabgangs einen leichten Anstieg der Beitragseinnahmen. Die Kosten werden trotz der weiterhin hohen Inflation voraussichtlich nur leicht über denen des Geschäftsjahres liegen. Das Kapitalanlageergebnis wird bereinigt um den Bestandseffekt moderat unter dem von 2022 liegen. Aufgrund des erwarteten weiteren Zinsanstiegs rechnen wir erneut mit einem Ertrag aus freiwerdender Zinszusatzreserve, der mäßig über dem des Geschäftsjahres liegen wird. Bei einem insgesamt moderat rückläufigen Rohüberschuss wird auch der Aufwand für die Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung dementsprechend niedrigerer ausfallen. Verursacht durch die beschriebenen Entwicklungen erwarten wir für das Jahr 2023 ein Jahresergebnis vor Gewinnabführung, welches merklich unter dem des Geschäftsjahres liegen wird.
Unser Spezialversicherer, die Deutsche Ärzteversicherung AG, plant für das Jahr 2023 ein Wachstum des Geschäfts. Neben der Absicherung biometrischer Risiken und renditeorientierter Altersvorsorgekonzepte liegen die Möglichkeiten in der Immobilien- und Existenzgründungsfinanzierung im vertrieblichen Fokus. Zur Erreichung der Unternehmensziele werden die vertriebliche und prozessorientierte Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartner:innen weiterhin intensiviert. Gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank wurde beispielsweise auf Basis der fondsgebundenen Rentenversicherung ein Einmalbeitragsprodukt entwickelt, welches einen Versicherungsmantel für die Vermögensverwaltung bietet. Innerhalb der Exklusivorganisation wird fortlaufend die Führungs- und Betreuungsstruktur weiterentwickelt, um eine breite vertriebliche Aktivierung und Produktivität zu sichern. Wir erwarten für 2023 einen weiteren deutlichen Anstieg der Beitragseinnahmen sowohl aus laufenden Beiträgen als auch aus dem Einmalbeitragsgeschäft. Das Kapitalanlageergebnis wird voraussichtlich einen moderaten Anstieg gegenüber Vorjahr verzeichnen, der Ertrag aus der zinsbedingt freiwerdenden Zinszusatzreserve wird hingegen leicht unter dem Geschäftsjahr liegen. Bei den Kosten erwarten wir einen deutlichen Anstieg bei den Provisionen als Folge des erwarteten Anstiegs im Neugeschäft. Bei einem insgesamt moderaten Anstieg des Rohüberschusses erwarten wir eine moderat unter Vorjahr liegende Zuführung zur Beitragsrückerstattung. Aufgrund der oben beschriebenen Entwicklungen erwarten wir für das Jahr 2023 ein unverändertes Jahresergebnis vor Gewinnabführung.
Die AXA Krankenversicherung AG erweiterte und verbesserte ihr Leistungs- und Gesundheitsmanagement, den „Gesundheitsservice360°“ und das ePortal “Meine Gesundheit von AXA“, um die Patientenversorgung weiter zu verbessern. Papierlose Abrechnung und die digitale Vernetzung von Ärzt:innen, Versicherungsnehmenden und AXA gehören zu den Serviceangeboten. Ferner gehen wir davon aus, dass die Bundesregierung weiter ihren gesundheitspolitischen Kurs der Fairness gegenüber der PKV fortsetzt. Unsere traditionelle Stärke bei Vollversicherungen im Öffentlichen Dienst sowie für Ärzt:innen und Heilberufe wird fortgeführt und ausgebaut. Die AXA betreibt aktiv den strategischen Wandel der AXA Krankenversicherung vom reinen Kostenerstatter zum Gesundheitsdienstleister. Die Segmente der Zusatzversicherungen und betrieblichen Krankenversicherung sind weiterhin strategische Wachstumsfelder. Wir erwarten für 2023 ein moderates Beitragswachstum als Folge der genannten Wachstumspotenziale. Ebenso erwarten wir einen moderaten Anstieg der Versicherungsleistungen. Die langjährige Niedrigzinsphase wird das Kapitalanlageergebnis im laufenden Jahr belasten, jedoch erwarten wir aufgrund des Wachstums des Bestandes an Kapitalanlagen ein Kapitalanlageergebnis leicht über dem Vorjahr. Positiv wirkt sich die auch im Marktvergleich günstige Kostenstruktur aus. So wird auch für 2023 von einer weiterhin marktunterdurchschnittlichen Verwaltungskostenquote auf dem Niveau von 2022 ausgegangen. Insgesamt gehen wir daher für 2023 von einem Unternehmensergebnis aus, welches moderat unter dem Niveau von 2022 liegt.
Für das Geschäftsjahr 2023 erwarten wir für die AXA Konzern AG somit insgesamt eine positive Geschäftsentwicklung und sind trotz des schwierigen Marktumfeldes, dem unsere operativen Tochtergesellschaften ausgesetzt sind, zuversichtlich, unsere Marktanteile in allen Segmenten auszubauen und die Profitabilität über Kosteneinsparungen und weitere Optimierung der Schadenbearbeitung in der Sachversicherung aber auch in der Krankenversicherung weiter zu verbessern. Wir werden durch Investitionen in Prozessverbesserungen, Digitalisierung und optimierten Strukturen den Kundenservice nachhaltig verbessern. Wir rechnen mit leicht rückläufigen Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen. Allerdings erwarten wir ein deutlich verbessertes Kapitalanlageergebnis und gehen von moderat rückläufigen Kosten aus bedingt durch einen geringeren Zinsaufwand. Aufgrund der Veräußerung des DBVL-Teilbestands rechnen wir mit einem deutlich erhöhtem Steueraufwand. Für das Jahr 2023 nehmen wir ein Jahresergebnis an, das ohne Brücksichtigung der Verkaufserlöse auf dem Niveau des Vorjahres liegen wird. Ausgehend von weiterhin herausfordernden Kapitalmärkten, erwarten wir wiederum eine angemessene Ausschüttung an unsere Muttergesellschaft und gleichzeitig die Solvabilitätsanforderungen innerhalb der zulässigen Grenzen zu erfüllen.
Sollten bei Tochtergesellschaften der AXA Konzern AG - zum Beispiel aufgrund unerwarteter Kapitalmarktentwicklungen - Jahresfehlbeträge entstehen, wären diese im Rahmen der Beherrschungsverträge auszugleichen.
Allen Mitarbeitenden, die für die AXA tätig waren, danken wir für den im Jahr 2022 gezeigten Einsatz. Unser Dank gilt ebenso allen Vertriebspartner:innen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Köln, den 16. März 2023
AXA Konzern AG
Der Vorstand
Dr. Schumacher
Dr. Dietrich
Heinisch
Kuklinski
Laudon
Dr. Lemke
Peterson
Dr. Reich
Dr. Zimmermann
Anlage zum Lagebericht
Entgelttransparenzbericht
Für AXA hat die Thematik „Diversity, Equity & Inclusion“ (DE&I) eine sehr hohe Bedeutung, denn die Vielfalt der Mitarbeitenden wird als wichtige und bereichernde Ressource verstanden. Im Rahmen von DE&I setzt sich AXA für ein offenes und inklusives Arbeitsumfeld ein. Ziel ist es, Toleranz, Akzeptanz und Inklusion aller Geschlechter, Generationen, LGBT+ und von Personen mit Behinderungen sowie unterschiedlichen kulturellen und ethnischen Hintergründen zu fördern. Schwerpunkte des Engagements der vergangenen Jahre (2017-2021) sind die Förderung von Frauen, die Unterstützung der LGBT+ Community und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In diesen Bereichen konnten auch im Berichtszeitraum zahlreiche Initiativen umgesetzt werden.
Um langfristig den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu steigern, setzt AXA weiterhin auf bewährte Programme zur Entwicklungsförderung. Zudem hat AXA den Anspruch, die internen Entwicklungsprogramme paritätisch zu besetzen. Dadurch sollen weibliche Talente erkannt und gefördert und so ein nachhaltiger Pool an talentierten Nachwuchskräften aufgebaut werden. Die Basis der Programme bildet die „Sponsoring Offensive“, welche sich seit 2015 jährlich an ambitionierte Frauen mit Führungspotenzial und ohne bisherige Führungsaufgaben richtet. Ziel des Programms ist es, mithilfe eines Mentorings durch eine erfahrene Führungskraft ein differenziertes Bewusstsein für Führung und persönliche Entwicklungsabsichten zu schaffen und passende individuelle Karriereschritte zu identifizieren. In den Jahren 2017-2021 waren insgesamt 201 Teilnehmerinnen aus dem AXA Konzern involviert. Die zweite Ebene beschreibt das „Gender Mentoring Programm“, das ebenfalls jährlich angeboten wird. Seit 2010 werden durch das Programm potenzialstarke weibliche und männliche Führungskräfte gefördert, indem sie jeweils eine:n Mentor:in aus der ersten Führungsebene oder Geschäftsleitungsebene zur Seite gestellt bekommen. In den Jahren 2017-2021 nahmen insgesamt 92 Führungskräfte aus dem AXA Konzern am Gender Mentoring Programm teil. Beide Programme bekamen 2020 ein neues Design: Die aktualisierten Säulen der Programme (Mentoring, Events, Self-Study, Community & Experience) ermöglichen es den Teilnehmenden sowohl online als auch offline neue Karrierewege zu gehen.
Zudem ermöglicht AXA allen Mitarbeiterinnen, sich in der Arbeitszeit im Frauennetzwerk „women@axa“ zu engagieren und stellt so Zeit für Austausch sowie gegenseitiges Coaching zur Verfügung. In motivierender Art und Weise können dadurch viele Kolleginnen erreicht und Akzeptanz für unser Ziel gleicher Arbeitsbedingungen und Chancen gewonnen werden. Seit 2018 kooperiert die AXA Konzern AG außerdem mit „Global Digital Women“, einem internationalen Netzwerk von Gestalterinnen der Digitalbranche. Als erster Versicherungskonzern in diesem Netzwerk verfolgt AXA das Ziel, digital affine Frauen aus verschiedenen Fachbereichen zu stärken und ihnen Austausch und die Vernetzung untereinander zu ermöglichen. Seit dem Weltfrauentag 2020 bündelt die Kampagne "SheWOW" Aktivitäten und Entwicklungsmaßnahmen rund um das Thema Gender, die gezielt Stereotype aufgreifen und eine positive Sichtweise auf das Thema geben. Mit dieser Kampagne soll Frauen gezielt eine Plattform gegeben werden, voneinander zu lernen, sich zu vernetzen und auszutauschen. SheWOW soll die Frauen bei AXA sichtbarer machen und Entwicklungsimpulse setzen. Da AXA es auch in eigener Verantwortung sieht, Frauen außerhalb des Unternehmens eine Plattform zu geben und sie sichtbar zu machen, wurde 2021 das SheWOW Spotlight als Award für mehr Sichtbarkeit von Frauen ins Leben gerufen.
Unsere Arbeitsbedingungen stellen sicher, dass eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf möglich ist. AXA unterstützt mit den angebotenen Personalinstrumenten eine Flexibilität von Arbeitszeit und -ort und fördert die Wahrnehmung verschiedener Rollen im Privat- und Arbeitsleben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv. Besonders wirksam sind Maßnahmen, die zur Reduzierung der Erwerbsunterbrechung beitragen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen oder die Wiederaufnahme der Tätigkeit erleichtern. Hierzu zählen unter anderem unsere Unterstützung bei der Kinderbetreuung durch unsere Kindertagesstätte am Standort Holweide, die Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner EAP (Employee Assistance Program) zur Beratung und Vermittlung von Kinderbetreuung und Pflege, Kinderferienbetreuung oder auch eine verlängerte bezahlte Freistellung im Rahmen unserer Parent Policy: Eltern erhalten seit 2017 zusätzlich zu den gesetzlich geregelten Ansprüchen von Mutterschutz und Elternzeit die Möglichkeit, zwei bis vier weitere Wochen bei voller Bezahlung freigestellt zu werden. Bei einer Adoption hat der Elternteil, der sich primär um das Kind kümmert, zusätzlich zur Elternzeit ebenfalls Anspruch auf Freistellung.
Die angebotenen Instrumente und Systeme können im Arbeitsalltag angewendet werden, ohne dass den betroffenen Mitarbeitenden daraus ein Nachteil entsteht. Dies wird durch eine Diversitysensible Führungskultur in unserem Unternehmen unterstützt. Um darüber hinaus ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das im Miteinander von Würde und Respekt geprägt ist und in dem Belästigung und Diskriminierung keinen Platz haben, hat AXA im Jahr 2021 die Richtlinie zum Umgang mit Diskriminierung und Belästigung (Harassment Policy) eingeführt. Mit Hilfe dieser Richtlinie soll Fällen vorgebeugt werden, die dieser Verpflichtung entgegenstehen. Sie beschreibt und regelt den richtigen Umgang mit Diskriminierung und Belästigung innerhalb von AXA Deutschland und zeigt außerdem ein Meldesystem auf. Mit Einführung der Richtlinie wurde außerdem ein Beratungsteam etabliert, an das sich Mitarbeitende im Fall einer Belästigung oder Diskriminierung vertraulich wenden können.
Zusätzlich führt AXA seit 2020 jährliche Analysen zum „Equal Pay“ durch, um strukturellen Problemen in Vergütungssystemen und Prozessen vorzubeugen. Dabei werden Faktoren, die Gehaltsunterschiede nicht erklären dürfen (insbesondere z.B. das Geschlecht, Herkunft oder Religion) statistisch im Hinblick auf ihre Wirkung auf die Vergütung untersucht und die Ergebnisse mit Sozialpartner:innen, betroffenen Führungskräften und Vorstand geteilt. Seit 2022 wird diese Analyse mit einem spezialisierten externen Partner (PayAnalytics) gruppenweit in allen Ländergesellschaften einheitlich durchgeführt.
Im Geschäftsjahr 2021 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 7.211 Mitarbeitende (2017: 7.904). Davon waren 5.624 Mitarbeitende in Vollzeit (2017: 6.203) und 1.587 Mitarbeitende in Teilzeit (2017: 1.701) beschäftigt. Insgesamt wurden durchschnittlich 3.804 (2017: 4.140) Mitarbeiterinnen und 3.407 (2017: 3.763) Mitarbeiter beschäftigt. Durchschnittlich arbeiteten 2.348 Mitarbeiterinnen (2017: 2.552) und 3.277 (2017: 3.652) Mitarbeiter in Vollzeit.
Jahresabschluss
Bilanz zum 31. Dezember 2022
Aktiva
| (in Tsd. Euro) | 2022 | 2021 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| A. Anlagevermögen: | ||||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 3.302 | 6.005 | ||||
| 2. Geleistete Anzahlungen | 205 | - | ||||
| 3.507 | 6.005 | |||||
| II. Sachanlagen: | ||||||
| 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 30.309 | 38.352 | ||||
| 2. Geleistete Anzahlungen und Anlage im Bau | 754 | 24 | ||||
| 31.063 | 38.376 | |||||
| III. Finanzanlagen: | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 3.117.903 | 3.122.496 | ||||
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 177.110 | 177.791 | ||||
| 3. Beteiligungen | 18.074 | 25.494 | ||||
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 540 | 6.358 | ||||
| 5. Wertpapiere des Anlagevermögens | 1.608.158 | 1.556.697 | ||||
| 6. Sonstige Ausleihungen | 230.094 | 224.226 | ||||
| 5.151.880 | 5.113.062 | |||||
| 5.186.450 | 5.157.442 | |||||
| B. Umlaufvermögen: | ||||||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||||
| 1. Forderungen aus Lieferung und Leistungen | - | 212 | ||||
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 413.524 | 523.290 | ||||
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 26.271 | 59.416 | ||||
| 439.794 | 582.918 | |||||
| II. Wertpapiere | ||||||
| 1. Sonstige Wertpapiere | 51 | 23 | ||||
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 145.141 | 117.504 | ||||
| 584.986 | 700.445 | |||||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 6.237 | 813 | ||||
| D. Aktive latente Steuer | 1.505.780 | 1.249.564 | ||||
| Summe Aktiva | 7.283.453 | 7.108.264 | ||||
| Passiva | ||||||
| (in Tsd. Euro) | 2022 | 2021 | ||||
| A. Eigenkapital: | ||||||
| I. Gezeichnetes Kapital | 79.840 | 79.840 | ||||
| II. Kapitalrücklage | 1.278.197 | 1.278.197 | ||||
| III. Gewinnrücklagen | ||||||
| 1. Gesetzliche Rücklage | 25 | 25 | ||||
| 2. Andere Gewinnrücklagen | 1.851.690 | 1.851.690 | ||||
| 1.851.715 | 1.851.715 | |||||
| IV. Bilanzgewinn | 552.406 | 446.825 | ||||
| 3.762.159 | 3.656.578 | |||||
| B. Rückstellungen: | ||||||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 2.078.695 | 2.003.371 | ||||
| 2. Steuerrückstellungen | 560.543 | 424.357 | ||||
| 3. Sonstige Rückstellungen | 432.753 | 537.540 | ||||
| 3.071.991 | 2.965.269 | |||||
| C. Verbindlichkeiten: | ||||||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 424 | 577 | ||||
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: | ||||||
| 424 Tsd. Euro (Vorjahr: 577 Tsd. Euro) | ||||||
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 360.555 | 383.685 | ||||
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: | ||||||
| 357.555 Tsd. Euro (Vorjahr: 380.685 Tsd. Euro) | ||||||
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 87.097 | 100.692 | ||||
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: | ||||||
| 87.097 Tsd. Euro (Vorjahr: 100.692 Tsd. Euro) | ||||||
| davon aus Steuern: 8.943 Tsd. Euro (Vorjahr: 8.806 Tsd. Euro) | ||||||
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: | ||||||
| 7.912 Tsd. Euro (Vorjahr: 7.049 Tsd. Euro) | ||||||
| 448.075 | 484.954 | |||||
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 1.228 | 1.464 | ||||
| Summe Passiva | 7.283.453 | 7.108.264 |
Köln, den 16. März 2023
Der Vorstand
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1.1.2022 bis 31.12.2022
| in Tsd. Euro | 2022 | 2021 | ||
|---|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 1.209.216 | 1.187.015 | ||
| 2. Andere aktivierte Eigenleistungen | 19 | - | ||
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | 45.086 | 44.843 | ||
| 4. Personalaufwand | 759.961 | 670.447 | ||
| a. Löhne und Gehälter | 550.554 | 551.055 | ||
| b. soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung u. Unterstützung zuzüglich Konzernumlage | 209.407 | 119.392 | ||
| davon für Altersversorgung: 103.669 Tsd. Euro (Vorjahr 31.355 Tsd. Euro) | ||||
| 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 13.444 | 24.078 | ||
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 511.268 | 529.770 | ||
| 7. Erträge aus Beteiligungen | 46.164 | 29.609 | ||
| davon aus verbundenen Unternehmen: 46.119 Tsd. Euro (Vorjahr 29.553 Tsd. Euro) | ||||
| 8. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 650.681 | 498.153 | ||
| 9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 28.883 | 36.063 | ||
| davon aus verbundenen Unternehmen: 6.761 Tsd. Euro (Vorjahr 10.783 Tsd. Euro) | ||||
| 10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 31.584 | 31.869 | ||
| davon an verbundenen Unternehmen: 4.380 Tsd. Euro (Vorjahr: 2 Tsd. Euro) | ||||
| 11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere | 155.365 | 7.597 | ||
| 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 66.294 | 183.365 | ||
| davon an verbundenen Unternehmen: 576 Tsd. Euro (Vorjahr: 7 Tsd. Euro) | ||||
| 13. Aufwendungen aus Verlustübernahme | 5.419 | 3.974 | ||
| davon aus verbundenen Unternehmen: 5.419 Tsd. Euro (Vorjahr 3.974 Tsd. Euro) | ||||
| 14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 499.884 | 408.320 | ||
| 15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, zuzüglich Konzernumlage | -51.259 | -38.910 | ||
| 16. Ergebnis nach Steuern | 551.143 | 447.230 | ||
| 17. Sonstige Steuern | -1.026 | 500 | ||
| 18. Jahresüberschuss | 552.169 | 446.730 | ||
| 19. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 237 | 94 | ||
| 20. Entnahme andere Gewinnrücklagen | - | - | ||
| 21. Einstellung andere Gewinnrücklagen | - | - | ||
| 21. Bilanzgewinn | 552.406 | 446.825 |
Anhang
Angaben zur Identifikation gem. § 264 Abs. 1a HGB
Die AXA Konzern AG, Köln, ist im Handelsregister unter der Nummer HR B Nr. 672 beim Amtsgericht Köln eingetragen.
Gewinnverwendungsvorschlag
Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres beträgt 552.168.967,75 Euro. Einschließlich eines Gewinnvortrags von 237.162,78 Euro ergibt sich ein Bilanzgewinn von 552.406.130,53 Euro. Der Hauptversammlung schlagen wir vor, diesen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
| in Euro | |
|---|---|
| Zahlung einer Dividende von 17,73 Euro je Vorzugsaktie, insgesamt 5.000.000 | 88.650.000,00 |
| Zahlung einer Dividende von 17,67 Euro je Stammaktie, insgesamt 26.230.760 | 463.497.529,20 |
| Gewinnvortrag | 258.601,33 |
| Bilanzgewinn | 552.406.130,53 |
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Allgemeines
Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden nach Maßgabe der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) erstellt. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 HGB vorgenommen.
Aktiva
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelte es sich unter anderem um entgeltlich erworbene Software, welche mit den um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungskosten entsprechend ihrer Nutzungsdauer gemäß steuerl. Afa-Tabelle bilanziert wurden. Daneben wurden sonstige Vermögensgegenstände aktiviert, die über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung werden darüber hinaus außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wurde mit ihren Anschaffungskosten bewertet, vermindert um die Abschreibungen für die Nutzungsdauer gemäß steuerl. Afa-Tabelle. Soweit die Nutzung der Geschäftsausstattung die ursprünglich geplante Nutzungsdauer unterschreitet oder der Restbuchwert die Abgangserlöse übersteigt, fallen außerplanmäßige Abschreibungen an. Geleistete Anzahlungen und Anlage im Bau wurden ebenfalls mit ihren Anschaffungskosten bewertet.
Geringwertige Wirtschaftsgüter unter 250 Euro wurden im Geschäftsjahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Für geringwertige Wirtschaftsgüter zwischen 250 Euro und 1.000 Euro wurde ein Sammelposten gebildet. Dieser Sammelposten, der insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, wird im laufenden und in den folgenden vier Jahren pauschal mit jeweils 1/5 abgeschrieben.
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dauerhaft niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wurde auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existierten.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis bestand, wurden mit den Anschaffungskosten bzw. den dauerhaft niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert, falls erforderlich vermindert um notwendige Abschreibungen.
Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den dauerhaft niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert.
Zur Beurteilung, ob bei Aktien beziehungsweise Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Aktien halten, eine dauernde Wertminderung vorliegt sowie eine Abschreibung auf den langfristig beizulegenden Wert zu erfolgen hat, kamen folgende Aufgreifkriterien zur Anwendung:
| • | Der Zeitwert des Wertpapiers lag in den dem Bilanzstichtag vorangehenden sechs Monaten permanent um mehr als 20 % unter dem Buchwert. |
| • | Der Zeitwert des Wertpapiers lag in den dem Bilanzstichtag vorangehenden zwölf Monaten permanent um mehr als 10 % unter dem Buchwert. |
Bei Erfüllung von mindestens einem dieser Aufgreifkriterien erfolgte eine Abschreibung auf den langfristig beizulegenden Wert.
Anteile oder Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Aktien halten, wurden als eigenständiges Wertpapier angesehen und entsprechend bewertet.
Für Anteile oder Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend alternative Investments oder Immobilien halten, galten grundsätzlich die Regeln für Investmentvermögen, die überwiegend Aktien halten. Sofern Informationen zu den einzelnen Vermögensgegenständen vorlagen, wurden diese in die Ermittlung miteinbezogen.
Bei Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Rentenpapiere halten und stille Lasten ausweisen, erfolgte die Überprüfung auf eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung entsprechend der einzelnen Wertpapiere innerhalb des Fonds. Basis der Überprüfung einer dauerhaften Wertminderung stellten die erwarteten Rückzahlungsflüsse unter Berücksichtigung von Agien und Disagien der Wertpapiere sowie der relevanten Markwerte der derivativen Instrumente innerhalb des Fonds dar.
Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wurde auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existierten.
Die sonstigen Ausleihungen wurden mit den Anschaffungskosten in Ansatz gebracht, falls erforderlich vermindert um notwendige Abschreibungen. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wurde auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existierten.
Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bilanziert.
Wertpapiere, die dem Umlaufvermögen zugeordnet waren, wurden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwerten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wurde auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existierten.
Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand wurden mit dem Nennbetrag in Ansatz gebracht.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB, aktive latente Steuern in der Handelsbilanz zu aktivieren, Gebrauch gemacht. Die aktiven latenten Steuern werden nach § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB unsaldiert ausgewiesen.
Aufgrund des bestehenden ertragssteuerlichen Organschaftsverhältnisses wurden die latenten Steuern der Organgesellschaften auf Ebene der AXA Konzern AG als Organträger ausgewiesen. Im Geschäftsjahr bestanden ertragsteuerliche Organschaften mit folgenden Tochtergesellschaften:
| • | Alteos GmbH, Berlin |
| • | AXA Customer Care GmbH |
| • | AXA Direktberatung GmbH |
| • | AXA easy Versicherung AG |
| • | AXA Krankenversicherung AG |
| • | AXA Lebensversicherung AG |
| • | AXA Logistik & Services GmbH |
| • | AXA Versicherung AG |
| • | Deutsche Ärzte Versicherung AG |
| • | Merkur GmbH (mittelbare Organschaft über AXA Versicherung AG) |
| • | Pluto Beteiligungswerte AG (mittelbare Organschaft über AXA Versicherung AG) |
Die im Trust/CTA befindlichen Vermögenswerte (Aktivwerte) wurden handelsrechtlich im Geschäftsjahr 2022 erstmalig nach dem IDW RH FAB 1.021 vom 30.4.2021 und dem Ergebnisbericht des Fachausschusses Altersversorgung der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. vom 26.04.2022 ermittelt.
Bei dem Trust handelt es sich um ein sog. Contractual Trust Arrangement (CTA), bei dem der DBV-Winterthur Vorsorge e.V. als Treuhänder Vermögenswerte zu den entsprechenden unmittelbaren Versorgungszusagen für den Treugeber (AXA Konzernunternehmen) hält. Es handelt sich hierbei um saldierbares Deckungsvermögen i.S.v. § 246 Abs. 2 HGB.
Die übrigen, nicht einzeln erwähnten Aktivposten wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.
Passiva
Die Berechnung der Pensionsrückstellungen für leistungsorientierte Pensionszusagen erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren) unter Berücksichtigung aktueller Sterblichkeits- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten, zukünftiger Gehalts- und Lohnsteigerungen und Rententrendannahmen.
Durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften wurden die Vorschriften zur Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen in 2016 geändert. Demnach werden die Pensionsrückstellungen nicht mehr mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben, sondern mit dem der vergangenen zehn Geschäftsjahre, vorgegeben durch die deutsche Bundesbank, abgezinst (§ 253 Absatz 2 Satz 1 HGB). Dabei wird pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Der sich ergebende Unterschiedsbetrag zwischen dem Wertansatz der Rückstellungen nach den beiden Bewertungskonzepten ist im Anhang unter der Position Passiva, D.I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen angegeben (§ 253 Absatz 6 Satz 3 i. V. m. Satz 1 HGB).
Als Rechnungsgrundlage für die Sterblichkeits- und Invalidisierungsannahmen dienten die Heubeck-Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln GmbH, Köln.
Die handelsbilanziellen Pensionsrückstellungen für die über den Trust rückgedeckten Pensionszusagen wurden im Geschäftsjahr 2022 erstmalig nach dem IDW RH FAB 1.021 vom 30.4.2021 und dem Ergebnisbericht des Fachausschusses Altersversorgung der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. vom 26.04.2022 ermittelt. Die Bewertung erfolgte nach dem Deckungskapitalverfahren mit Passivprimat.
Die Anpassungen aus der jährlichen Überprüfung der versicherungsmathematischen Annahmen wurden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung gebucht. Dabei wurde das Wahlrecht gem. Tz. 87 IDW HFA 30 angewendet, d.h. der Effekt aus der Zinsänderung wurde im Zinsergebnis dargestellt.
Im Geschäftsjahr hat die Gesellschaft erstmalig Anrechnungszusagen im Zusammenhang mit bereits bestehenden unmittelbaren Pensionsverpflichtungen ausgesprochen. In diesem Fall verringert sich die Verpflichtung aus der unmittelbaren Pensionszusage um den Teil, der von einer Unterstützungskasse übernommen wird.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.
Der Ansatz der Jubiläumsrückstellungen erfolgte nach der Projected-Unit-Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren) unter Berücksichtigung aktueller Sterblichkeits- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten, zukünftiger Gehalts- und Lohnsteigerungen sowie eines durchschnittlichen Marktzinses der vergangenen sieben Geschäftsjahre vorgegeben durch die Deutsche Bundesbank. Dabei wird eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Als Rechnungsgrundlagen dienten die Heubeck-Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln GmbH, Köln.
Die Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich nach § 253 Abs. 1 HGB mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Bei den Darlehensverbindlichkeiten wurden zusätzlich die Zinsabgrenzungen passiviert.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die übrigen, nicht einzeln erwähnten Passivposten wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.
Fremdwährungspositionen wurden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.
Für Fremdwährungspositionen gilt folgendes:
•
Der beizulegende Wert in Euro ergibt sich durch die Umrechnung des beizulegenden Werts in fremder Währung mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag.
•
Die (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro basieren auf einem historischen Devisenkurs.
•
Übersteigt der beizulegende Wert in Euro die (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro, so werden die Fremdwährungspositionen weiterhin zu (fortgeführten) Anschaffungskosten angesetzt.
•
Ergibt dagegen im Vergleich zwischen den (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro und dem beizulegenden Wert in Euro ein negativer Unterschiedsbetrag, so wird
| • | bei monetären Vermögensgegenständen (Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Ausleihungen an Beteiligungen, Inhaberschuldverschreibungen und sonstige festverzinsliche Wertpapiere, Sonstige Ausleihungen, Einlagen bei Kreditinstitute) die währungskursbedingte Wertminderung erfasst, jedoch können Änderungen des beizulegenden Werts in Fremdwährung kompensatorisch wirken. |
| • | bei nicht-monetären Vermögensgegenständen (Anteile an verbundenen Unternehmen, Anteile an Beteiligungen, Aktien, Anteile an Investmentvermögen und nicht-festverzinsliche Wertpapiere) die währungskursbedingte Wertminderung (unter Beachtung einer möglichen kompensatorischen Wirkung des beizulegenden Werts in Fremdwährung) grundsätzlich erfasst, es sei denn, konkrete Anhaltspunkte sprechen gegen eine dauerhafte Wertminderung. |
•
Ergibt sich für monetäre Vermögensgegenstände, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung aufgrund von Währungskursänderungen bilanziert wurde, im Vergleich zwischen den (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro und dem beizulegenden Wert in Euro eine stille Reserve, wird eine Werterhöhung erfasst, soweit der beizulegenden Wert die Anschaffungskosten nicht übersteigt. Für nicht-monetäre Vermögensgegenstände wird eine Wertaufholung erfasst, sofern die Gründe für den Ansatz des niedrigeren beizulegenden Wertes nicht mehr existierten; in diesem Fall stellen die fortgeführten Anschaffungskosten die Obergrenze dar.
Entwicklung des Anlagevermögens für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 gem. § 284 Abs. 3 HGB:
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Tsd. Euro | 01.01.2022 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | 31.12.2022 | 01.01.2022 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände: | ||||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 162.801 | 274 | 0 | 0 | 163.074 | 156.796 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0 | 205 | 0 | 0 | 205 | 0 |
| 162.801 | 479 | 0 | 0 | 163.279 | 156.796 | |
| II. Sachanlagen: | ||||||
| 1. Andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung | 181.478 | 2400 | 386 | 24 | 183.516 | 143.125 |
| 2. Geleistete Anzahlungen und Anlage im Bau | 23 | 754 | 0 | -24 | 754 | 0 |
| 181.501 | 3.154 | 386 | 0 | 184.270 | 143.125 | |
| III. Finanzanlagen: | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 3.152.664 | 1.907 | 6.500 | 0 | 3.148.071 | 30.168 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 189.122 | 4.036 | 4.936 | 0 | 188.222 | 11.331 |
| 3. Beteiligungen | 26.068 | 0 | 121 | 0 | 25.947 | 574 |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 6.358 | 540 | 1.122 | 0 | 5.776 | 0 |
| 5. Wertpapiere des Anlagevermögens | 1.607.453 | 499.436 | 312.106 | 0 | 1.794.783 | 50.756 |
| 6. Sonstige Ausleihungen | 225.793 | 85.931 | 81.630 | 0 | 230.094 | 1.567 |
| 5.207.458 | 591.851 | 406.415 | 0 | 5.392.894 | 94.396 | |
| Anlagevermögen | 5.551.760 | 595.484 | 406.801 | 0 | 5.740.443 | 394.317 |
| Abschreibungen | Buchwert | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Tsd. Euro | Zugänge | Abgänge | Zuschreibungen | 31.12.2022 | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände: | ||||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 2.977 | 0 | 0 | 159.772 | 3.302 | 6.005 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 205 | 0 |
| 2.977 | 0 | 0 | 159.772 | 3.507 | 6.005 | |
| II. Sachanlagen: | ||||||
| 1. Andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung | 10.410 | 330 | 0 | 153.206 | 30.309 | 38.353 |
| 2. Geleistete Anzahlungen und Anlage im Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 754 | 23 |
| 10.410 | 330 | 0 | 153.206 | 31.063 | 38.376 | |
| III. Finanzanlagen: | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 30.168 | 3.117.903 | 3.122.496 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0 | 0 | 218 | 11.113 | 177.110 | 177.791 |
| 3. Beteiligungen | 7.420 | 121 | 0 | 7.874 | 18.074 | 25.494 |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 5.236 | 0 | 0 | 5.236 | 540 | 6.358 |
| 5. Wertpapiere des Anlagevermögens | 142.709 | 6.721 | 119 | 186.625 | 1.608.158 | 1.556.697 |
| 6. Sonstige Ausleihungen | 0 | 592 | 974 | 1 | 230.094 | 224.226 |
| 155.365 | 7.434 | 1.311 | 241.015 | 5.151.880 | 5.113.062 | |
| Anlagevermögen | 168.752 | 7.764 | 1.311 | 553.993 | 5.186.450 | 5.157.443 |
Erläuterungen zur Bilanz
Aktiva
Unter dem Posten Immaterielle Vermögensgegenstände wurde im Wesentlichen entgeltlich erworbene Software ausgewiesen. Die Abschreibungen auf die Softwareprodukte wurden gemäß den handelsrechtlichen Vorschriften zeitanteilig vorgenommen.
Die Abschreibungen auf andere Anlagen sowie auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgten zeitanteilig. Bei den Zugängen zur Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 3,2 Mio. Euro handelt es sich im Wesentlichen um Einbauten in Höhe von 1,2 Mio. Euro, Kücheneinrichtung in Höhe von 0,4 Mio. Euro, Werbeanlagen in Höhe von 1,0 Mio. Euro sowie geringwertige Wirtschaftsgüter in Höhe von 0,5 Mio. Euro.
Zum Geschäftsjahresende betrug der Buchwert der Anteile an verbundenen Unternehmen 3.117,9 Mio. Euro (Vorjahr: 3.122,5 Mio. Euro).
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen setzten sich wie folgt zusammen:
| in Mio. Euro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Darlehen an AXA S.A., Paris | 130,0 | 130,0 |
| Darlehen an Life Science Investment B.V. | 18,0 | 18,9 |
| Darlehen an Industrial RE Holdings LP | 13,1 | 12,9 |
| Darlehen an AXA Krankenversicherung AG, Köln | 10,0 | 10,0 |
| Darlehen an Roland Rechtschutzversicherung AG, Köln | 6,0 | 6,0 |
| Summe Ausleihungen an verbundenen Unternehmen | 177,1 | 177,8 |
Im Berichtsjahr wies die Gesellschaft Beteiligungen in Höhe von 18,1 Mio. Euro (Vorjahr: 25,5 Mio. Euro) aus. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus der Abschreibung auf die MGS Meine-Gesundheit-Services-GmbH i.H.v. 7,4 Mio. Euro im Laufe des Geschäftsjahres. Die Beteiligungen setzten sich wie folgt zusammen:
| in Mio. Euro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| QuantCo, Inc., Boston | 10,6 | 10,6 |
| Tier Mobility GmbH, Berlin | 5,8 | 5,8 |
| Merkens XVII GmbH & Co. KG, Köln | 1,7 | 1,7 |
| MGS Meine-Gesundheit-Services-GmbH, Koblenz | 0,0 | 7,4 |
| Summe Beteiligungen | 18,1 | 25,5 |
Die Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sanken im Geschäftsjahr vor allem durch eine Abschreibung auf ein Darlehen an die MGS Meine-Gesundheit-Services-GmbH von 6,4 Mio. Euro auf 0,5 Mio. Euro.
Der Bestand der Wertpapiere des Anlagevermögens i.H.v. 1.608,2 Mio. Euro (Vorjahr: 1.556,7 Mio. Euro) setzte sich aus Investmentvermögen (1.291,7 Mio. Euro), Anleihen (296,0 Mio. Euro) und Aktien (20,5 Mio. Euro) zusammen.
Die sonstigen Ausleihungen betrugen 230,1 Mio. Euro und setzen sich wie folgt zusammen:
| in Mio. Euro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Schuldscheindarlehen | 120,4 | 60,8 |
| Namensschuldverschreibungen | 69,6 | 99,3 |
| Policendarlehen | 25,1 | 49,1 |
| Namensgenüsse | 15,0 | 15,0 |
| Summe sonstige Ausleihungen | 230,1 | 224,2 |
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen setzen sich sowohl aus Ergebnisabführungen, in geringem Umfang aus steuerlichen Organschaftsumlagen als auch aus dem laufenden Verrechnungsverkehr zu Verwaltungstätigkeiten zusammen. Der Rückgang der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen stammt insbesondere aus der AXA Lebensversicherung AG und ist bedingt durch das niedrigere abzuführende Jahresergebnis und eine geringere Steuerverrechnung aus der steuerlichen Organschaft. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beliefen sich wie folgt:
| in Mio. Euro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| AXA Lebensversicherung AG, Köln | 325,6 | 486,3 |
| AXA Krankenversicherung AG, Köln | 65,4 | 5,6 |
| GANYMED GmbH & Co. Dritte Grundstücksgesellschaft KG, Köln | 13,1 | 0,0 |
| AXA GO Germany GmbH, Köln | 2,5 | 2,0 |
| XL Catlin Services SE, Dublin | 0,4 | 2,1 |
| Deutsche Ärzteversicherung AG, Köln | 0,0 | 19,7 |
| Übrige | 6,5 | 7,6 |
| Summe Forderungen gegen verbundenen Unternehmen | 413,5 | 523,3 |
| davon mit Restlaufzeit von unter einem Jahr | 413,5 | 523,3 |
Die Position sonstige Vermögensgegenstände verringerte sich um 33,1 Mio. Euro auf 26,3 Mio. Euro. Die hierin enthaltenen Steuerforderungen betrugen insgesamt 9,2 Mio. Euro (Vorjahr: 17,7 Mio. Euro). Eine Übertragung aufgrund der steuerlichen Organschaft auf unsere Gesellschaft ist nicht enthalten. Sämtliche sonstige Vermögensgegenstände wiesen eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr aus.
Der Buchwert der Wertpapiere im Umlaufvermögen belief sich auf 51 Tsd. Euro (Vorjahr: 23 Tsd. Euro).
Der Saldo des Kassenbestands, des Bundesbankguthabens, der Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks stieg um 27,6 Mio. Euro auf 145,1 Mio. Euro an und bestand im Wesentlichen aus laufenden Bankguthaben.
Von den aktiven latenten Steuern in Höhe von 1.505,8 Mio. Euro entfallen 1.072,2 Mio. Euro auf aktive latente Steuern der Organgesellschaften. Diese resultieren im Wesentlichen aus Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz im Bereich der Pensionsrückstellungen, der Kapitalanlagen und der versicherungstechnischen Rückstellungen. Die Bewertung der aktiven latenten Steuern erfolgte mit einem kombinierten Steuersatz von 32 %.
Passiva
Das gezeichnete Kapital betrug zum Jahresende 2022 unverändert 79,8 Mio. Euro, eingeteilt in 26.230.760 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien und 5.000.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Die AXA, Paris, ist direkt mit 74,37% sowie die Kölnische Verwaltungs-Aktiengesellschaft für Versicherungswerte, Leverkusen, indirekt mit insgesamt 25,63% am Grundkapital der AXA Konzern AG beteiligt.
Die Kapitalrücklage sowie Gewinnrücklagen blieben im Berichtsjahr unverändert.
Die leistungsorientierten Pensionszusagen, welche im Allgemeinen auf Dienstzeit und Entgelt der Mitarbeiter basieren, werden teilweise durch Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 HGB gesichert. Die durch die Unternehmen unwiderruflich auf den Trust, den DBV-Winterthur Vorsorge e.V. übertragenen Finanzmittel werden ausschließlich zur Bedeckung der von den Mitgliedsunternehmen an deren Mitarbeiter erteilten Pensionszusagen verwendet und sind durch die Verpfändung der Ansprüche aus den Vermögenswerten an die Versorgungsberechtigten dem Zugriff etwaiger Gläubiger entzogen. Die Pensionsrückstellungen werden mit dem Deckungsvermögen verrechnet. Nach § 246 Abs. 2 HGB werden zudem die Zinsaufwendungen für die Altersversorgung vermindert um die Zinserträge aus dem Deckungsvermögen ausgewiesen.
Zusätzlich bestehen Pensionszusagen gegen Entgeltumwandlung. Diesen Pensionsverpflichtungen stehen Erstattungsansprüche aus kongruenten, konzerninternen Rückdeckungsversicherungen in gleicher Höhe - bestehend bei der AXA Lebensversicherung AG in Höhe von 67,0 Mio. Euro (Vorjahr: 68,0 Mio. Euro) - gegenüber, welche an die Versorgungsberechtigten verpfändet sind.
Dabei entspricht der Zeitwert den historischen Anschaffungskosten. Bei den Rückdeckungsversicherungen handelt es sich um Deckungsvermögen im Sinne von § 246 Abs. 2 HGB, so dass aufgrund der Saldierung auf einen Ausweis verzichtet werden kann. Der Aufwand für diese Pensionszusagen ist gleich dem Beitragsaufwand zu den Rückdeckungsversicherungen und wird von den Arbeitnehmern getragen.
| in Mio. Euro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Barwert der Pensionsverpflichtung | 2.184,4 | 2.111,9 |
| Zeitwert des Deckungsvermögens | -105,7 | -108,5 |
| Bilanzierte Nettoverpflichtung | 2.078,7 | 2.003,4 |
Der Zeitwert des Deckungsvermögens entspricht dem Deckungskapital der zugrundeliegenden Rückdeckungsversicherungen und flüssigen Mittel und damit den Anschaffungskosten.
In der Gewinn- und Verlustrechnung ergibt sich insgesamt ein Netto-Zinsaufwand von 55,1 Mio. Euro (Vorjahr: 172,0 Mio. Euro), der sich aus 56,8 Mio. Euro (Vorjahr: 174,5 Mio. Euro) Zinsaufwendungen in Bezug auf die Pensionsrückstellung und 1,7 Mio. Euro (Vorjahr: 2,5 Mio. Euro) Zinserträgen auf das Deckungsvermögen zusammensetzt.
Zur Ermittlung der Ausschüttungssperre (7-Jahresdurchschnitt) wurde ein Zins von 1,45 % (Vorjahr: 1,33 %) angesetzt. Die Ausschüttungssperre aus der Änderung des Zinssatzes für die Bewertung der Pensionsrückstellungen nach § 253 Abs. 6 HGB betrug 111,5 Mio. Euro (Vorjahr: 173,8 Mio. Euro).
Bei der Ermittlung der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden folgende Berechnungsfaktoren angewandt:
| in % | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Rechnungszins | 1,79% | 1,86% |
| Rentenanpassung | 1,90% | 1,75% |
| Gehaltsdynamik | 2,50% | 2,50% |
| Fluktuationswahrscheinlichkeit | 0,25% | 0,25% |
Die Rückstellung für Vorruhestandverpflichtung unter Berücksichtigung der dazugehörigen Rückstellung für Sozialversicherungsbeiträge aus Vorruhestandsverpflichtungen wird mit dem Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 HGB gesichert. Im Rahmen des AXA Vorsorgeplans wurden Mittel beim AXA Mitarbeiter Treuhand e.V. zur Insolvenzsicherung hinterlegt.
Dabei beträgt der Erfüllungsbetrag der Rückstellungen für Vorruhestandsverpflichtungen unter Berücksichtigung der dazugehörigen Rückstellung für Sozialversicherungsbeiträge aus Vorruhestandsverpflichtungen 21,0 Mio. Euro (Vorjahr: 21,3 Mio. Euro). Von diesem Betrag wird das Deckungsvermögen in Höhe von 18,6 Mio. Euro (Vorjahr: 19,7 Mio. Euro) abgezogen. Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens belaufen sich auf 18,7 Mio. Euro (Vorjahr: 17,3 Mio. Euro).
Die Steuerrückstellungen stiegen um 136,2 Mio. Euro auf 560,5 Mio. Euro. Darin enthalten sind Steuerrückstellungen in Höhe von 449,1 Mio. Euro, die von den Konzerngesellschaften aufgrund der steuerlichen Organschaft auf die Gesellschaft übertragen wurden. Hinsichtlich der Abzinsung der Steuerrückstellungen hat die Gesellschaft vom Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB keinen Gebrauch gemacht.
Die sonstigen Rückstellungen betrugen 432,8 Mio. Euro und setzten sich wie folgt zusammen:
| in Mio. Euro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Rückstellungen für erhaltene, aber noch nicht abgerechnete Leistungen | 105,5 | 124,0 |
| Rückstellungen aus anderen vertraglichen Verpflichtungen | 100,8 | 95,9 |
| Rückstellungen für die Verzinsung von Steuernachforderungen | 54,8 | 88,9 |
| Rückstellungen für Tantieme/Ertragsbeteiligungen | 54,2 | 53,1 |
| Rückstellungen für Sozialplanverpflichtungen | 31,1 | 63,4 |
| Rückstellungen im Zusammenhang mit Spruchverfahren | 25,6 | 39,3 |
| Rückstellungen für Jubiläumsgeldverpflichtungen | 20,7 | 21,8 |
| Übrige | 40,1 | 51,1 |
| Summe sonstige Rückstellungen | 432,8 | 537,5 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, die sowohl den konzerninternen Finanzausgleich als auch auszugleichenden Beträge aus dem laufenden Verrechnungsverkehr beinhalten, betrugen 360,6 Mio. Euro und setzten sich wie folgt zusammen:
| in Mio. Euro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| AXA Versicherung AG, Köln | 187,4 | 175,4 |
| Deutsche Ärzte Finanz Beratungs- und Vermittlungs-AG, Köln | 49,8 | 48,3 |
| AXA Logistik & Service GmbH, Köln | 24,5 | 26,4 |
| AXA Services & Direct Solutions GmbH, Köln | 16,3 | 9,5 |
| Pluto Beteiligungswerte AG, Köln | 13,5 | 10,7 |
| Arnulfpark Gewerbebau MK 4 Verwaltungs-GmbH, Köln | 12,7 | 8,4 |
| GANYMED GmbH & Co. Zweite Grundstücksgesellschaft KG, Köln | 11,8 | 11,6 |
| GANYMED GmbH & Co. Vierte Grundstücksgesellschaft KG, Köln | 7,6 | 7,3 |
| Alteos GmbH, Berlin | 7,2 | 5,1 |
| Kepheus Beteiligungs- und Vermögenswerte GmbH, Köln | 6,9 | 31,9 |
| Arnulfpark Wohnbau GmbH & Co. KG, Köln | 6,7 | 6,1 |
| Deutsche Ärzteversicherung AG, Köln | 4,9 | 0,0 |
| Neue Düsseldorfer Stadtquartiere zweite Grundstücks GmbH & Co. KG, Köln | 3,6 | 2,7 |
| AXA GO Germany GmbH, Köln | 3,0 | 3,0 |
| GANYMED GmbH & Co. Dritte Grundstücksgesellschaft KG, Köln | 0,0 | 32,0 |
| Übrige | 4,6 | 5,3 |
| Summe Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 360,6 | 383,7 |
| davon mit Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren | 2,0 | 2,0 |
Die sonstigen Verbindlichkeiten betrugen 87,1 Mio. Euro und setzten sich wie folgt zusammen:
| in Mio. Euro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus der Aufhebung von Arbeitsverträgen | 37,8 | 42,4 |
| Darlehensverbindlichkeiten | 26,5 | 36,4 |
| Verbindlichkeiten gegenüber der Finanzbehörde | 8,9 | 8,8 |
| Verbindlichkeiten aus abzuführenden Beiträgen zum AXA Pensions-Aufbauplan | 7,9 | 7,0 |
| Übrige | 6,0 | 6,0 |
| Summe sonstige Verbindlichkeiten | 87,1 | 100,7 |
| davon mit Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren | 12,6 | 26,3 |
Unter passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen aus früheren Geschäftsjahren ausgewiesen, soweit diese Erträge nach dem Abschlußstichtag darstellen.
Die Gesellschaft weist auf Grund eines Aktivüberhangs keine passiven latenten Steuern aus.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Von den Umsatzerlösen in Höhe von 1.209,2 Mio. Euro (Vorjahr: 1.187,0 Mio. Euro) wurden 1.174,7 Mio. Euro aus Dienstleistungserträgen mit folgenden verbundenen Unternehmen erzielt:
| in Mio. Euro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| AXA Versicherung AG, Köln | 506,0 | 509,3 |
| AXA Krankenversicherung AG, Köln | 344,7 | 321,8 |
| AXA Lebensversicherung AG, Köln | 239,7 | 249,3 |
| Deutsche Ärzteversicherung AG, Köln | 24,4 | 24,5 |
| AXA Logistik & Services GmbH, Köln | 8,4 | 7,6 |
| Übrige | 51,4 | 52,9 |
| Summe Dienstleistungserträge | 1.174,7 | 1.165,4 |
Darüber hinaus haben wir aufgrund des Vertriebsabkommens mit der AXA Life Europe dac Provisionen in Höhe von 6,3 Mio. Euro (Vorjahr: 6,8 Mio. Euro) erhalten.
Bei der Position andere aktivierte Eigenleistungen handelt es sich um die Aktivierung von Eigenleistungen im Zusammenhang mit der Implementierung erworbener Software in Höhe von 19 Tsd. Euro (Vorjahr: 0 Tsd. Euro).
Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen 45,1 Mio. Euro und setzten sich wie folgt zusammen:
| in Mio. Euro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 29,7 | 20,8 |
| Erträge aus Kapitalanlagen | 13,8 | 20,6 |
| Übrige | 1,6 | 3,4 |
| Summe sonstigen betrieblichen Erträge | 45,1 | 44,8 |
Der Personalaufwand betrug 760,0 Mio. Euro und lag damit um 89,5 Mio. Euro über dem entsprechenden Vorjahresergebnis. Dieser Anstieg ist auf höhere Aufwendungen für Altersversorgung zurückzuführen.
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen beliefen sich auf 13,4 Mio. Euro (Vorjahr: 24,1 Mio. Euro).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 511,3 Mio. Euro und setzten sich wie folgt zusammen:
| in Mio. Euro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Bezogene Dienstleistungen von anderen Konzerngesellschaften | 113,0 | 153,1 |
| Externe EDV-Aufwendungen | 96,9 | 112,8 |
| Raumaufwand | 69,5 | 61,9 |
| Werbeaufwand | 32,7 | 34,1 |
| Kostenumlage Zentralfunktionen des Konzerns | 32,6 | 31,8 |
| Beratungs- und andere Fremdleistungen | 30,4 | 24,2 |
| Büroaufwand | 26,4 | 24,8 |
| Zeitarbeitskräfte / Temporäre Arbeitnehmerüberlassung (non-IT) | 18,3 | 21,3 |
| Reisekosten | 18,2 | 15,5 |
| Aufwendungen für Kapitalanlagen | 11,3 | 4,7 |
| Notarkosten | 6,8 | 1,4 |
| Aufwendungen für die Vermittlung von ALE- Produkten | 6,3 | 6,8 |
| Aufwendungen für externe Referenter und Trainer | 5,4 | 3,4 |
| Bewirtungsaufwendungen | 5,1 | 2,7 |
| Hardwarezuschüsse für Vermittler | 3,0 | 3,2 |
| Tagungen und Schulungen | 2,6 | 2,1 |
| Abschreibungen auf AXA Zeitwertfonds | 2,3 | 0,0 |
| Gerichtskosten, Auskunftsgebühren | 1,1 | 2,4 |
| Fremdwährungsumrechnung | 0,0 | 0,0 |
| Übrige | 29,4 | 23,6 |
| Summe sonstigen betrieblichen Aufwendungen | 511,3 | 529,8 |
Die Erträge aus Beteiligungen betrugen 46,2 Mio. Euro und setzten sich wie folgt zusammen:
| in Mio. Euro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Kölnische Verwaltungs- AG , Leverkusen | 26,2 | 18,9 |
| Roland Rechtsschutz-Versicherung AG, Köln | 10,2 | 5,4 |
| Deutsche Ärzte Finanz Beratungs- und Vermittlungs- AG, Köln | 8,0 | 5,2 |
| Übrige | 1,8 | 0,1 |
| Summe Erträge aus Beteiligungen | 46,2 | 29,6 |
Die Gesellschaft erhielt Erträge aus Gewinnabführungsverträgen in Höhe von 650,7 Mio. Euro, die sich wie folgt zusammensetzten:
| in Mio. Euro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| AXA Versicherung AG, Köln | 388,6 | 245,3 |
| AXA Lebensversicherung AG, Köln | 155,0 | 165,0 |
| AXA Krankenversicherung AG, Köln | 95,0 | 75,8 |
| Deutsche Ärzteversicherung AG, Köln | 12,0 | 12,0 |
| Übrige | 0,1 | 0,0 |
| Summe Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 650,7 | 498,2 |
Die Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens betrugen 28,9 Mio. Euro und setzten sich wie folgt zusammen:
| in Mio. Euro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Zinserträge aus Investmentvermögen | 14,1 | 16,3 |
| Zinserträge aus börsennotierten festverzinslichen Wertpapieren | 2,6 | 2,9 |
| Zinserträge aus Schuldscheindarlehen | 1,8 | 1,8 |
| Zinserträge aus nicht börsennotierten festverzinslichen Wertpapieren | 1,6 | 0,3 |
| Zinserträge aus Policendarlehen | 1,4 | 2,9 |
| Erträge aus verbundenen Unternehmen | 6,8 | 10,8 |
| davon AXA S.A, Paris | 4,5 | 4,6 |
| davon AXA Bank Europe SA | 0,0 | 4,1 |
| Übrige | 0,6 | 1,1 |
| Summe Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 28,9 | 36,1 |
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens i.H.v. 155,4 Mio. Euro (Vorjahr: 7,6 Mio. Euro) resultierten vor allem aus Abschreibungen auf Investmentvermögen (129,2 Mio. Euro). Des Weiteren gab es im Berichtsjahr Abschreibungen auf Rentenpapiere aufgrund von Verkaufsabsichten i.H.v. 13,5 Mio. Euro, Abschreibungen auf eine Beteiligung i. H.v. 7,4 Mio. Euro sowie Abschreibungen auf Darlehen i.H.v. 5,2 Mio. Euro.
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen sanken um 117,1 Mio. Euro auf 66,3 Mio. Euro. Diese Position wurde im Wesentlichen von den Zinsaufwendungen in Bezug auf die Pensionsrückstellungen in Gesamthöhe von 55,1 Mio. Euro (Vorjahr: 172,0 Mio. Euro) bestimmt, davon entfielen 35,7 Mio. Euro auf den saldierten Zinsaufwand und -ertrag aus der Aufzinsung und 19,4 Mio. Euro auf den Zinsaufwand aus der Zinsänderung.
Der Aufwand aus Verlustübernahme betrug im Berichtsjahr 5,4 Mio. Euro (Vorjahr: 4,0 Mio. Euro) und betraf vor allem mit 5,0 Mio. Euro die Alteos GmbH.
Im Bereich der Steuern vom Einkommen und Ertrag ergab sich ein Steuerertrag in Höhe von 51,3 Mio. Euro (Vorjahr: 38,9 Mio. Euro). Dieser Betrag enthält einen Ertrag aus Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag im Geschäftsjahr in Höhe von 1,7 Mio. Euro (Vorjahr: 3,1 Mio. Euro), einen Gewerbesteuerertrag im Geschäftsjahr in Höhe von 0,5 Mio. Euro (Vorjahr: 1,7 Mio. Euro) sowie einen Ertrag aus latenten Steuern in Höhe von 49,2 Mio. Euro (Vorjahr: Ertrag in Höhe von 44,2 Mio. Euro). Der Aufwand aus Vorjahressteuern belief sich auf 0,2 Mio. Euro (Vorjahr: Aufwand: 10,1 Mio. Euro).
Mitglieder des Aufsichtsrates
Antimo Perretta
Vorsitzender
CEO European Markets & Latin America, AXA GIE
La Neuveville/BE, Schweiz
Michael Garrecht *)
Stellv. Vorsitzender
Vorsitzender Gesamtbetriebsrat AXA Konzern AG,
AXA Konzern AG
Maikammer, Deutschland
Mirjam Bamberger (ab 06.04.2022)
Chief Strategic Development Officer Europe and
Latin America, AXA GiE
Zürich, Schweiz
Harry Clemens *) (bis 06.04.2022)
Expert Internal Audit, AXA Konzern AG
Köln, Deutschland
Bettina Cramm *) (bis 06.04.2022)
Spezialistin Health & Safety,
AXA Konzern AG
Wiesbaden, Deutschland
Wiebke Dahl *)
Stellvertretende Vorsitzende Konzernbetriebsrat,
Stellvertretende Vorsitzende Gesamtbetriebsrat AXA Konzern AG, AXA Konzern AG
Norderstedt, Deutschland
Philippe Egger
ehem. FINMA (Finanzmarktaufsicht Schweiz)
Vizepräsident des Verwaltungsrates
Visp, Schweiz
Anke Giesen
Vorstand Fraport AG
Essen, Deutschland
* Vertreter der Arbeitnehmer
Susanne Hille *)
Landesbezirksfachbereichsleiterin ver.di Landesbezirk NRW
Erkrath, Deutschland
Oliver Koll *)
Stellvertretender Vorsitzender Konzernbetriebsrat,
Stellvertretender Vorsitzender Gesamtbetriebsrat AXA Konzern AG, AXA Konzern AG
Bedburg, Deutschland
Jean-Damien Létoquart
Head of Corporate Finance, AXA GIE
Versailles, Frankreich
Dr. Eva Lohse
Oberbürgermeisterin a.D. der Stadt Ludwigshafen
Ludwigshafen, Deutschland
Dr. Ralph Maaßen *) (ab 06.04.2022)
Leiter Mathematik, Analytik und Qualität KV, AXA Konzern AG
Köln, Deutschland
Doina Palici-Chehab
Non Executive Director of several AXA Entities
Paris, Frankreich
Christoph Schmitz *)
Mitglied im Bundesvorstand ver.di,
Berlin, Deutschland
Gabriele Sieger *) (ab 06.04.2022)
Vorsitzende Betriebsrat AXA Konzern AG Dortmund,
AXA Konzern AG
Kamen, Deutschland
Ulrich Silberbach
Bundesvorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion,
Bornheim, Deutschland
Dr. Christine Theodorovics (bis 31. Januar 2022)
Chief Strategic Development Officer Europe, AXA GIE
Thalwil, Schweiz
Andrea Wolf *)
Vorsitzende Konzernbetriebsrat,
AXA Konzern AG
Sankt Augustin, Deutschland
Mitglieder des Vorstandes
Dr. Thilo Schumacher
Vorsitzender
Vorstandsvorsitz
Dr. Karsten Dietrich (ab 01.10.2022)
Personenversicherung
Beate Heinisch
Operations
Kai Kuklinski
Vertrieb
Sirka Laudon
People Experience
Dr. Stefan Lemke
Informationstechnologie / Digitalisierung
Stephanie Peterson (ab 01.12.2022)
Customer Management
Dr. Nils Reich
Sachversicherung
Dr. Marc Daniel Zimmermann
Finanzen
Personenversicherung (kommissarisch bis 30.09.2022)
Sonstige Erläuterungen und Angaben
Angaben nach § 285 Nr. 3 und Nr. 3a HGB
Über die gesamte mehrjährige Vertragslaufzeit bestehen folgende finanzielle Verpflichtungen aus Mieten und Leasingverträgen:
| in Mio. Euro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Mietverpflichtungen | 329,6 | 331,2 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | -0,3 | -0,3 |
| KFZ-Leasing | 10,6 | 11 |
| PC-Leasing | 7 | 8 |
| Mietverpflichtung für Software | 10,4 | 15 |
| Verpflichtungen aus IT-Service Verträgen | 8,4 | 10,1 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | -8,4 | -10,1 |
Die Verpflichtungen aus Mieten sowie aus Leasing- und Service-Verträgen resultieren im Wesentlichen aus langfristigen Verträgen, insbesondere über die Anmietung der Hauptverwaltungsgebäude (Colonia-Allee 10-20 sowie Colonia-Allee 22-30). Diese Mietverträge haben eine Restlaufzeit von 12 Jahren, also bis Ende 2034. Hieraus ergeben sich bei unterstellter positiver Geschäftsentwicklung keine nennenswerten Risiken.
AXA Deutschland hat sich beginnend in 2010 an einem gemeinsamen europäischen Programm der AXA mit dem Namen Flyer beteiligt. Zielsetzung ist die Standardisierung von Bilanzierungs-, Konsolidierungs- und Reporting- aber auch Procurement-Funktionen auf Basis einer gemeinsamen Plattform für die allgemeinen Hauptbuchfunktionen (Projekt COPERNIC) sowie die Nebenbuchfunktionen für Kapitalanlagen (Projekt SHIP). Die AXA Group Operations SAS, Paris, (AXA GO SAS) stellt der AXA Konzern AG und den weiteren AXA-Gesellschaften die oben genannte technische Plattform zur Verfügung, leistet technische Unterstützung hierzu und übernimmt gleichzeitig auch die laufende Wartung und Programmierung dieser Plattform. Service Agreements aus 2010 (COPERNIC) bzw. 2012 (SHIP) mit AXA GO SAS regeln die Beteiligung von AXA Deutschland an kapitalisierungsfähigen Investitionskosten, die über 15 Jahre bis Ende 2027 ratierlich zu zahlen sind. Im Falle einer Vorfälligkeitskündigung (z.B. durch Verkauf der AXA Deutschland) entsteht die Verpflichtung, die ausstehenden Raten der Investition auf einmal zu zahlen. Die Verpflichtung beläuft sich auf 8,4 Mio. Euro. Hinzu kommen Investitionen für den Aufbau eines neuen Buchhaltungssystems oder Kosten für die Integration in das System des Käufers innerhalb eines kurzfristigen Zeitraums. Die Gestaltung dieser Verträge entspricht marktüblichen Regelungen.
Des Weiteren bestehen Einzahlungsverpflichtungen aus indirekten Anlagen in Höhe von 231,3 Mio. Euro (davon an verbundene Unternehmen 18,2 Mio. Euro). Diese Verpflichtungen verteilen sich in erster Linie auf die Anlagestrategien Beteiligungsdarlehen (124,4 Mio. Euro), Renten (36,4 Mio. Euro), Private Equity (30,9 Mio. Euro) und Immobilien (24,1 Mio. Euro). Das den Managern zugesagte Kapital wird über einen Zeitraum von mehreren Jahren investiert. Die ausgewiesenen Verpflichtungen stellen das maximale Volumen der noch offenen, nicht investierten Zusagen dar. Die Chancen und Risiken der Verpflichtungen ergeben sich aus dem zukünftigen Ergebnis der jeweiligen Anlagestrategie.
In 2022 wurde zwischen der AXA Konzern AG als Kreditgeber und AXA Versicherung AG als Kreditnehmer ein Kreditvertrag über die Aufnahme eines abrufbaren Nachrangdarlehens mit einer Kreditlinie von insgesamt 120,0 Mio. Euro abgeschlossen. Der Vertrag dient der bedarfsgerechten Stärkung der Eigenmittel der AXA Versicherung AG und kann in zwei Tranchen in Höhe von jeweils 60,0 Mio. Euro in Anspruch genommen werden. Die Kreditlinie sowie das Darlehen sind marktgerecht verzinst. Das Abrufdarlehen kann bis zum 30.06.2027 in Anspruch genommen werden und jede abgerufene Tranche hat eine Laufzeit von 10 Jahren.
Angaben nach § 285 Nr. 7 HGB
Im Geschäftsjahr 2022 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 6.989 Mitarbeiter (Vorjahr: 7.211). Davon waren 6.502 Angestellte (Vorjahr: 6.713) im Innendienst und 487 Angestellte im Außendienst (Vorjahr: 498). Insgesamt wurden durchschnittlich 3.705 (Vorjahr: 3.804) Mitarbeiterinnen und 3.284 (Vorjahr: 3.407) Mitarbeiter beschäftigt. Darüber hinaus waren in 2022 durchschnittlich 377 Auszubildende (Vorjahr: 407) in unserem Unternehmen tätig.
Angaben nach § 285 Nr. 9a und 9b HGB
Für das Geschäftsjahr 2022 belief sich der Vergütungsaufwand für die Mitglieder des Vorstands der AXA Konzern AG für ihre Tätigkeiten im Mutterunternehmen insgesamt auf 547 Tsd. Euro (Vorjahr: 540 Tsd. Euro).
Im Rahmen des gruppenweiten „Long Term Incentive Plans“ der AXA S.A. wurden in 2022 66.307 „International Performance Shares“ (Vorjahr: 60.261) auf AXA S.A. Aktien gewährt. Der beizulegende Zeitwert aller im Geschäftsjahr 2022 gewährten International Performance Shares beträgt 1.206 Tsd. Euro (Vorjahr: 984 Tsd. Euro). Die weiteren Einzelheiten der in diesem Jahr und in den Vorjahren gewährten aktienbasierten Vergütungsprogramme sind von der AXA S.A., Paris, offengelegt worden.
Den Mitgliedern des Vorstandes der AXA Konzern AG wird eine Versorgungszusage in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage gewährt. Die Abwicklung erfolgt über eine Unterstützungskasse. Die Versorgung umfasst ein Alterskapital nach Vollendung des 67. Lebensjahres mit Rentenwahlrecht sowie eine Hinterbliebenenversorgung. Fakultativ kann ein Berufsunfähigkeitsschutz zusätzlich vereinbart werden. Zur Finanzierung der Zusage entrichtet die Gesellschaft einen definierten prozentualen Anteil am jeweiligen Festgehalt als Beitrag an die Unterstützungskasse. Für die bisher bestehenden Versorgungszusagen in Form von Leistungszusagen wurde eine Besitzstandsregelung vereinbart. Das durch die neue Zusage gesammelte Kapital mindert die entsprechenden Rückstellungspositionen in der Bilanz. Die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen der am 31. Dezember 2022 aktiven Vorstandsmitglieder mit Besitzstandsregelung beliefen sich auf 1.621 Tsd. Euro (Vorjahr: 4.306 Tsd. Euro).
Die Gesamtbezüge früherer Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen beliefen sich auf 4.073 Tsd. Euro (Vorjahr: 4.404 Tsd. Euro). Für diesen Personenkreis sind zum 31. Dezember 2022 Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen in Höhe von 90.700 Tsd. Euro (Vorjahr: 87.958 Tsd. Euro), passiviert worden. In den Gesamtbezügen sind 263 Tsd. Euro (Vorjahr: 822 Tsd. Euro) an Abfindungen enthalten.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates für die Tätigkeit im Aufsichtsrat der AXA Konzern AG betrug im Geschäftsjahr insgesamt 963 Tsd. Euro (Vorjahr: 925 Tsd. Euro), davon 400 Tsd. Euro (Vorjahr: 363 Tsd. Euro) erfolgsunabhängig und 563 Tsd. Euro (Vorjahr: 562 Tsd. Euro) erfolgsabhängig.
Angaben nach § 285 Nr. 11 und Nr. 11a HGB
An folgenden Unternehmen sind wir wesentlich nach § 285 Nr. 11 und Nr. 11 a) HGB beteiligt:
| in Tsd. Euro / in % |
2022 |
|---|---|
| Alteos GmbH, Berlin* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 7.118 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | -3.607 |
| AXA Customer Care GmbH, Köln* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 733 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 8 |
| AXA Costumer Solutions AG, Köln** | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | - |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | - |
| AXA Direktberatung GmbH, Köln* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 100 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | -4 |
| AXA easy Versicherung AG, Köln* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 5.364 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | -308 |
| AXA Krankenversicherung AG, Köln* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 184.018 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 75.800 |
| AXA Lebensversicherung AG, Köln* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 594.313 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 165.000 |
| AXA Logistik & Service GmbH, Köln* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 156 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 39 |
| AXA Services & Direct Solutions GmbH, Köln* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 35.072 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | -55 |
| AXA Versicherung AG, Köln* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 243.103 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 245.305 |
| Deutsche Ärzte Finanz Beratungs- und Vermittlungs-AG, Köln* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 75,00% |
| Eigenkapital | 25.604 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 11.049 |
| Deutsche Ärzteversicherung AG, Köln* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 51.889 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 12.000 |
| Kepheus Beteiligungs- und Vermögenswerte GmbH, Köln* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 83.384 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 1.672 |
| ROLAND Rechtsschutz Versicherungs-Aktiengesellschaft, Köln* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 60,00% |
| Eigenkapital | 112.632 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 17.361 |
| WIN EXPERTISA Gesellschaft zur Förderung beruflicher Vorsorge mbH, Köln* | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 1.177 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 417 |
| * Eigenkapital und Ergebnis des Geschätsjahres gemäß Jahresabschluss 2021. | |
| ** Die Gesellschaft wurde im zweiten Quartal 2022 gegründet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss vor. |
Angaben nach § 285 Nr. 17 HGB
Die Abschlussprüferhonorare teilen sich nach Leistungsarten wie folgt auf:
| in Tsd. Euro | 2022 |
|---|---|
| Abschlussprüferleistungen | 447 |
| Sonstige Leistungen | 42 |
| Gesamt | 489 |
Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen beinhalten die gesetzliche Jahresabschlussprüfung sowie die Prüfung der Solvabilitätsübersicht. Die Position "Sonstige Leistungen" beinhaltet Projektkosten.
Angaben nach § 285 Nr. 19 und 23 HGB
Zum Bilanzstichtag befand sich eine Option auf einen Genussschein mit einem Nominalwert von 15 Mio. Euro im Bestand. Die Option wurde mit dem Genussschein als Bewertungseinheit nach der Einfrierungsmethode unter den sonstigen Ausleihungen bilanziert. Der Buchwert sowie der beizulegende Zeitwert der Option betrug 0 Euro.
Angaben nach § 285 Nr. 21 HGB
Wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Personen oder Unternehmen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, wurden nicht getätigt.
Angaben nach § 285 Nr. 24 und 25 HGB
Die Angaben zu Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie zu der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden sind in den Erläuterungen zu der entsprechenden Bilanzposition aufgeführt.
Angaben gemäß § 285 Nr. 26 HGB
Weiterführende Angaben zu Aktien und Anteilen an inländischen beziehungsweise vergleichbaren EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches aufgegliedert nach Anlagezielen:
| in Tsd. Euro | Marktwert | Buchwert | Reserven/Lasten | Ausschüttungen im Geschäftsjahr |
|---|---|---|---|---|
| Rentenfonds | 683.562 | 913.933 | -230.371 | 0 |
| Alternative Investments | 195.517 | 160.339 | 35.178 | 3.634 |
| Gesamt | 879.080 | 1.074.273 | -195.193 | 3.634 |
Zum 31. Dezember 2022 weisen Aktien und Anteile an Investmentvermögen mit einem Buchwert in Höhe von 913.933 Tsd. Euro, die unter der Fondskategorie Rentenfonds ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, stille Lasten in Höhe von 230.371 Tsd. Euro aus. Anteile und Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Rentenpapiere halten und stille Lasten ausweisen, werden anhand der erwarteten Rückzahlungen aus den entsprechenden Wertpapieren innerhalb des Fonds auf eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung hin überprüft. Wir gehen nach Prüfung dieser Kriterien aufgrund unserer langfristigen Halteabsicht von vorübergehenden Wertminderungen der Kapitalanlagen aus.
Aktien und Anteile an Investmentvermögen, die unter der Fondskategorie Alternative Investments ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, weisen zum 31. Dezember 2022 mit einem Buchwert in Höhe von 160.339 Tsd. Euro stille Reserven in Höhe von 35.178 Tsd. Euro aus.
Bei einzelnen Fonds bestehen Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe, da sie nur wöchentlich bzw. mit einer Frist von 40 Tagen zum Quartalsletzten zurückgegeben werden können.
Angaben nach § 285 Nr. 27 HGB
Zum Bilanzstichtag bestanden folgenden Einzahlungsverpflichtungen:
| Unternehmen | Verpflichtung | Höhe der Verpflichtung |
|---|---|---|
| AXA Life Europe dac., Dublin | Service Agreements, Haftung im Fall der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen. | Bis zu einer Summe von 20,0 Mio. Euro p.a. |
Angaben nach § 285 Nr. 28 HGB
Der die Ausschüttungssperre begründende Betrag vor Bedeckung durch Eigenkapitalbestandteile nach § 268 Absatz 8 HGB in Höhe von 1.505,8 Mio. Euro (Vorjahr: 1.249,6 Mio. Euro) resultierte aus den aktiven latenten Steuern. Der unter die Ausschüttungssperre fallende Betrag war vollständig durch Gewinnrücklagen gedeckt, sodass sich bezüglich der Gewinnabführung keine Beschränkungen durch die Ausschüttungs- und Abführungssperre nach § 301 AktG i. V. m. § 268 Absatz 8 HGB ergeben.
Angaben nach § 285 Nr. 33 HGB
Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2022 sind bei unseren Gesellschaften keine Vorgänge eingegangen, die wesentliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage unserer Gesellschaft haben.
Angaben nach § 306 AktG a.F. bzw. dem Spruchverfahrensgesetz
Zum 31.12.2022 waren folgende Spruchverfahren anhängig, die von ehemaligen außenstehenden Aktionären der betreffenden Gesellschaften eingeleitet wurden.
| • | Beherrschungsvertrag zwischen AXA Konzern AG und Albingia Versicherungs-AG (Einleitung: 1999) |
| • | Verschmelzung AXA Versicherung AG (übernehmender Rechtsträger) mit Albingia Versicherungs-AG (Einleitung: 2000) |
Im Laufe des Geschäftsjahres 2022 konnte mit Wirkung in 2023 ein gerichtlicher Vergleich vereinbart werden, der jeweils eine bare Nachzahlung auf die ursprünglich vorgesehenen Abfindungsbeträge zzgl. Zinsen sowie der Ausgleichbeträge vorsieht. Die Verfahren werden damit voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2023 beendet.
Zusammenarbeit im Konzern
Unsere Gesellschaft erbringt im Rahmen bestehender Dienstleistungsverträge Verwaltungstätigkeiten für nahezu alle Konzerngesellschaften. Darüber hinaus besteht ein Dienstleistungsvertrag mit der AXA Life Europe dac, Dublin.
Im Rahmen bestehender Dienstleistungsverträge werden dagegen folgende Leistungen von anderen Konzerngesellschaften bezogen:
| • | die Betreuung von SAP-basierten Anwendungsprogrammen und den Betrieb des Rechenzentrums von der AXA Group Operations Germany GmbH, Köln |
| • | die Inanspruchnahme von Kommunikationsdienstleistungen von der AXA Services & Direct Solutions GmbH, Köln |
| • | die Postbearbeitung, Logistik und Archivierung, Dienstleistungen im Bereich Leistungsbearbeitung und Bestandsverwaltung für die Sparten Kranken, Leben und P&C sowie Dienstleistungen für die Ressorts People Experience und Operations von der AXA Logistik & Service GmbH, Köln |
| • | Teile der Bereiche Kundenservice und Unterstützung von Vertriebsaktivitäten von der AXA Customer Care GmbH, Köln |
| • | die Inanspruchnahme von Kommunikationsdienstleistungen von der AXA Customer Solutions AG, Köln |
| • | Vermögensanlage und -verwaltung für Kapitalanlagen von der AXA Investment Managers Deutschland GmbH, Frankfurt sowie von der AXA Investment Managers S.A., Paris |
| • | Serviceleistungen zur betrieblichen Altersversorgung von der Kölner Spezial Beratungs-GmbH, Köln |
Mit den folgenden Gesellschaften unterhält die AXA Konzern AG als gewinnempfangende Gesellschaft Gewinnabführungs- und Verlustübernahmeverträge (Ergebnisabführungsverträge):
| • | Alteos GmbH, Berlin |
| • | AXA Customer Care GmbH, Köln |
| • | AXA Direktberatung GmbH, Köln |
| • | AXA easy Versicherung AG, Köln |
| • | AXA Krankenversicherung AG, Köln |
| • | AXA Lebensversicherung AG, Köln |
| • | AXA Logistik & Services GmbH, Köln |
| • | AXA Versicherung AG, Köln |
| • | Deutsche Ärzteversicherung AG, Köln |
Die AXA Konzern AG hat mit folgenden Gesellschaften Beherrschungsverträge abgeschlossen:
| • | Alteos GmbH, Berlin |
| • | AXA Customer Care GmbH, Köln |
| • | AXA Direktberatung GmbH, Köln |
| • | AXA easy Versicherung AG |
| • | AXA Krankenversicherung AG, Köln |
| • | AXA Lebensversicherung AG, Köln |
| • | AXA Logistik & Services GmbH, Köln |
| • | AXA Versicherung AG, Köln |
| • | AXA Services & Direct Solutions GmbH, Köln |
| • | Deutsche Ärzteversicherung AG, Köln |
| • | Kepheus Beteiligungs-u. Vermögenswerte GmbH, Köln |
Die AXA Konzern AG, Köln, hat mit der AXA S.A., Paris, als herrschendem Unternehmen einen Beherrschungsvertrag abgeschlossen.
Die AXA S.A., Paris, ist direkt und über die Kölnische Verwaltungs-Aktiengesellschaft für Versicherungswerte, Köln, indirekt zu hundert Prozent am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt. Die AXA Konzern AG ist deshalb ein im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG im Mehrheitsbesitz stehendes Unternehmen der AXA S.A., Paris. Die AXA Konzern AG und ihre wesentlichen Tochtergesellschaften werden in den Konzernabschluss der AXA SA, Paris, einbezogen. Die AXA Konzern AG macht vom Befreiungstatbestand des § 291 HGB Gebrauch und stellt keinen Konzernabschluss auf. Der Konzernabschluss der AXA SA, Paris, wird bei der französischen Finanzaufsichtsbehörde in Paris (Autorités des Marchés Financiers) unter RCS (Registre du Commerce et des Sociétés) 572 093 920 hinterlegt. Der Konzernabschluss der AXA S.A. wird in englischer Sprache im Unternehmensregister veröffentlicht.
Köln, den 16. März 2023
AXA Konzern AG
Der Vorstand
Dr. Schumacher
Dr. Dietrich
Heinisch
Kukliniski
Laudon
Dr. Lemke
Peterson
Dr. Reich
Dr. Zimmermann
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die AXA Konzern Aktiengesellschaft, Köln
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der AXA Konzern Aktiengesellschaft, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AXA Konzern Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und |
| • | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts.
Die sonstigen Informationen umfassen zudem alle übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| • | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| • | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| • | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 16. März 2023
**PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Frank Trauschke, Wirtschaftsprüfer
ppa. Maximilian Roestel, Wirtschaftsprüfer
Bericht des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstandes entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben überwacht und sich während des gesamten Jahres 2022 fortlaufend von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Durch vierteljährliche Berichte und in insgesamt fünf Sitzungen (einschließlich der konstituierenden Sitzung nach der Neuwahl des Aufsichtsrats durch die ordentliche Hauptversammlung am 6. April 2022) sowie einer schriftlichen Abstimmung wurde er eingehend mündlich und schriftlich gemäß § 90 des Aktiengesetzes über die allgemeine Geschäftsentwicklung, über grundlegende Angelegenheiten sowie die strategischen Ziele der Geschäftsführung unterrichtet. Die vom Vorstand beabsichtigte Geschäftspolitik sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft wurden ausführlich besprochen. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand weiterhin umfassend über die Risikosituation informiert. Geschäfte und Maßnahmen des Vorstands, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedurften, sind in den Sitzungen vor der Beschlussfassung vom Vorstand eingehend erläutert worden.
Im Rahmen eines schriftlichen Umlaufverfahrens im Februar 2022 hat der Aufsichtsrat über die Ausübung von Stimmrechten bei Tochtergesellschaften Beschluss gefasst.
In der bilanzfeststellenden Sitzung am 6. April 2022 befasste sich der Aufsichtsrat ausführlich mit dem Bericht des Vorstandes über den Geschäftsverlauf 2021 und dem vorgelegten Jahresabschluss. In der gleichen Sitzung stellte der Vorstand die strategischen Prioritäten und die Planung für das Jahr 2022 vor, die vertiefend erörtert wurden. Darüber hinaus wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand umfassend über die Risikosituation und hier insbesondere über die Risiken aus den Urteilen zur Beitragsanpassung in der Krankenversicherung informiert. In Bezug auf das Thema Betriebsschließungsversicherung wurde der Aufsichtsrat darüber informiert, dass aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 16. Januar 2022, wonach die von der AXA Versicherung AG verwendeten Versicherungsbedingungen transparent und abschließend sind, das Thema für AXA Deutschland erledigt ist. Der Aufsichtsrat befasste sich weiterhin mit dem Bericht aus dem Audit Committee sowie mit Vorstandsangelegenheiten. Zudem wurde die aktuelle IT-Strategie für die Gesellschaft mit dem Aufsichtsrat erörtert und die Risikostrategie erläutert. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat darüber hinaus über die Hintergründe, den Zeitplan und die Transaktionsstruktur für die geplante Veräußerung des Teilbestandes der ehemaligen DBV-Winterthur Lebensversicherung (DWL-Portfolio) der AXA Lebensversicherung an einen geeigneten Investor und beantwortete die Fagen des Aufsichtsrats. Der Vorstand berichtete weiterhin über die Hintergründe für den geplanten Teilbetriebsübergang einer SAP Business Unit von dem gruppeninternen IT-Dienstleister AXA Group Operations SAS auf die Gesellschaft und berichtete über den Stand der Abarbeitung der BaFin-Feststellungen und Hinweise aus der örtlichen Prüfung der Tochtergesellschaft AXA Lebensversicherung AG vom September 2021.
In einer außerordentlichen Sitzung am 13. Juli 2022 wurde der Aufsichtsrat darüber informiert, dass mit dem Bieter Athora Deutschland jetzt Einigkeit über den Abschluss eines Kaufvertrags zum des Erwerb DWL-Portfolios erzielt werden konnte. Der Vorstand erläuterte dem Aufsichtsrat dabei im Detail die wesentlichen Eckpunkte der vertraglichen Vereinbarungen und den geplanten weiteren Ablauf der Transaktion. Der Aufsichtsrat fasste daraufhin die für die Umsetzung der Transaktion erforderlichen Beschlüsse.
In der Sitzung vom 19. Oktober 2022 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über den Geschäftsverlauf und die stategischen Prioritäten und Resultate für 2022. Darüber hinaus wurde der Aufsichtsrat über die Risikosituation der Gesellschaft zusammen mit der Risikostrategie 2022 informiert sowie die Aktualisierung der IT-Strategie 2023 mit ihm erörtert. Weiterhin wurde der Aufsichtsrat über den aktuellen Stand des geplanten Teilbetriebsübergangs einer SAP Business Unit vom Dienstleister AXA Group Operations SAS auf die Gesellschaft informiert.
In einer weiteren Sitzung am 14. Dezember 2022 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über den bisherigen Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2022 auf der Basis des aktuellen Forecast für das Geschäftsjahr 2022 und gab einen Ausblick auf 2023. Weiterhin berichtete der Vorstand dem Aufsichtsrat über den Eingang des Entwurfs für einen Festsetzungsbescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei der Tochtergesellschaft AXA Krankenversicherung AG mit der Anordnung eines Kapitalaufschlags auf der Grundlage von Feststellungen im Rahmen der bei der AXA Krankenversicherung durchgeführten Prüfung zu den Aufsichtlichen Anforderungen an die IT (VAIT) und dessen ökonomische Auswirkungen.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates hat mit dem Vorstand in zahlreichen Einzelgesprächen geschäftspolitische Fragen sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft behandelt. Über hierdurch zur Kenntnis des Vorsitzenden gelangte wichtige Angelegenheiten wurde der Aufsichtsrat jeweils unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat zudem im Geschäftsjahr 2022 die gemäß dem Merkblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß VAG geforderte Selbsteinschätzung durchgeführt und sich mit seinem Entwicklungsplan befasst.
Der Aufsichtsrat hat neben dem gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz vorgeschriebenen Vermittlungsausschuss zwei weitere Ausschüsse eingerichtet. Das aus fünf Mitgliedern bestehende Audit Committee widmet sich im Wesentlichen der Überwachung des Risikomanagements des Vorstandes und der Kontrollmechanismen der Gesellschaft, der Behandlung des Jahresabschlusses, Fragen zur Abschlussprüfung sowie den Prüfungsschwerpunkten der internen Revision für das Geschäftsjahr. Das Audit Committee hat im Geschäftsjahr 2022 viermal getagt. In der Sitzung am 6. April 2022 hat sich das Audit Committee neben den üblichen Themen insbesondere auch mit dem Validierungsprozess zur Überwachung der Qualität der Abschlussprüfung, den für das Geschäftsjahr 2022 geplanten Nichtprüfungsleistungen der Abschlussprüfer sowie den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf AXA Deutschland befasst. In der Sitzung vom 15. Mai 2022 hat sich das Audit Committee neben den üblichen Themen erneut mit dem Thema Ukraine-Krieg sowie den Themen Beschwerdemanagement und ORSA-Bericht für die AXA Deutschland Teilgruppe befasst. In der Sitzung am 19. Oktober 2022 wurde das Audit Committee insbesondere auch über die Ergebnisse des Auswahlverfahrens für den Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 für die Sachversicherungsgesellschaften des deutschen AXA Konzerns informiert. In der Sitzung am 14. Dezember 2022 befasste sich das Audit Committee neben den üblichen Themen unter anderem mit der Prüfungsplanung der internen Revision für das Geschäftsjahr 2023, den Auswirkungen des von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungaufsicht angekündigten Kapitalaufschlags für die AXA Krankenversicherung sowie der Zusammenarbeit mit dem Dienstleister AXA Group Operations SAS. Der Vorsitzende des Audit Committees hat den Aufsichtsrat jeweils umfassend über die Sitzungen des Audit Committees unterrichtet. Das aus drei Mitgliedern bestehende Präsidium ist ein vorbereitender Ausschuss, der im Jahr 2022 nicht getagt hat. Der Vermittlungsausschuss musste ebenfalls nicht einberufen werden.
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 sind von der in der Hauptversammlung gewählten PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht lagen dem Aufsichtsrat unverzüglich nach der Aufstellung vor. Ebenso wurde der Bericht des Abschlussprüfers allen Mitgliedern des Aufsichtsrates fristgerecht vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den Prüfungsbericht und das Prüfungsergebnis dem Aufsichtsrat in der bilanzfeststellenden Sitzung zusätzlich mündlich erläutert und Fragen des Aufsichtsrates beantwortet. Der Aufsichtsrat hat die Berichte und die weiteren Erläuterungen des Abschlussprüfers zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns geprüft. Die Prüfung hat keine Beanstandungen ergeben. Der Aufsichtsrat billigte den Jahresabschluss, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist, und schloss sich dem Vorschlag für die Gewinnverwendung an. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat darüber informiert, dass für das Geschäftsjahr 2022 wie im Vorjahr von der Befreiungsmöglichkeit des § 291 HGB Gebrauch gemacht wird und dementsprechend kein Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstellt wird.
Im vergangenen Jahr sind im Vorstand und im Aufsichtsrat Personalveränderungen eingetreten. Herr Dr. Karsten Dietrich ist mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 zum Mitglied des Vorstands bestellt worden und hat dort die Verantwortung für das Ressort Personenversicherung übernommen. Frau Stephanie Peterson ist mit Wirkung zum 1. Dezember 2022 zum Mitglied des Vorstands bestellt worden und verantwortet das Ressort Customer Management. Frau Dr. Christine Theodorovics hat die AXA-Gruppe verlassen und ist dementsprechend mit Wirkung zum Ablauf des 31. Januar 2022 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Im Rahmen der turnusmäßigen Neuwahl des Aufsichtsrats sind Frau Bettina Cramm und Herr Harry Clemens aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Neu in den Aufsichtsrat gewählt wurden Frau Mirjam Bamberger, Frau Gabriele Sieger und Herr Dr. Ralph Maaßen.
Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den ausgeschiedenen Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats für ihre erfolgreiche Arbeit. Für die im Berichtsjahr geleistete Arbeit spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die durch ihre tatkräftige Unterstützung mit zum Erfolg der Gesellschaft beigetragen haben, seinen Dank aus.
Unser Dank gilt auch den betriebsrätlichen Gremien sowie dem Unternehmenssprecherausschuss der Leitenden Angestellten für die sehr engagierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Köln, den 30. März 2023
Für den Aufsichtsrat
Antimo Perretta, Vorsitzender
1 Der Bericht über die Solvabilität und Finanzlage ist nicht Bestandteil des Lageberichts und damit nicht prüfungspflichtig.