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AXA Annual Report 2021

Aug 31, 2022

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Annual Report

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Publication

AXA Krankenversicherung Aktiengesellschaft

Köln

Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Kennzahlen

AXA Konzern 2021 2020
Konzerneinnahmen (IFRS) 1)
in Mio. Euro 11.344 11.025
1) Quelle: Konzerngeschäftsbericht AXA Gruppe.
AXA Krankenversicherung AG 2021 2020
A. Kennzahlen zur Sicherheit und Finanzierbarkeit
RfB-Quote in % 30,2 27,4
RfB-Zuführungsquote in % 12,6 9,3
Überschussverwendungsquote in % 86,8 83,5
Eigenkapital in Mio. Euro 184,0 184,0
Eigenkapitalquote in % 5,2 5,4
Ergebnis vor Gewinnabführung in Mio. Euro 75,8 72,8
Ergebnisabführung in Mio. Euro 75,8 72,8
B. Kennzahlen zum Erfolg und zur Leistung
Versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote 14,9 13,1
Schadenquote in % 77,0 79,4
Verwaltungskostenquote in % 1,9 1,8
Nettoverzinsung in % 2,7 2,8
Laufende Durchschnittsverzinsung in % 2,7 2,5
C. Bestands- und Wachstumskennzahlen
Beitragseinnahmen in Mio. Euro 3.554,8 3.429,4
Veränderungsrate in % +3,7 +5,2
Anzahl der versicherten natürlichen Personen 1.734.263 1.721.971
Veränderungsrate in % +0,7 –0,3
davon:
–Vollversicherte 807.367 799.620
Veränderungsrate in % +1,1 +0,1
–Ergänzungsversicherte 926.896 922.351
Veränderungsrate in % +0,5 –0,6

Als Folge der Rundungen können sich bei der Berechnung von Summen und Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben.

Aufsichtsrat

Antimo Perretta

Vorsitzender

CEO European Markets & Latin America, AXA GIE

La Neuveville/BE, Schweiz

Mirjam Bamberger (ab 01.02.2022)

Chief Strategic Development Officer AXA Europe &

Latin America, AXA GIE

Zürich, Schweiz

Dr. Christine Theodorovics (bis 31.01.2022)

Stellv. Vorsitzende

Chief Strategic Development Officer Europe, AXA GIE

Thalwil, Schweiz

Oliver Koll

Stellvertretender Vorsitzender Konzernbetriebsrat,

Stellvertretender Vorsitzender Gesamtbetriebsrat AXA Konzern AG,

AXA Konzern AG

Bedburg, Deutschland

Vorstand

Dr. Alexander Vollert (bis 30.11.2021)

Vorsitzender

Vorstandsvorsitz

Customer Management

Dr. Klaus Endres (bis 31.10.2021)

Operations

People Experience

Beate Heinisch (ab 01.11.2021)

Operations

People Experience

Kai Kuklinski

Vertrieb

Dr. Stefan Lemke

Informationstechnologie / Digitalisierung

Dr. Thilo Schumacher

Krankenversicherung (bis 30.11.2021)

(ab 01.12.2021)

Vorsitzender

Vorstandsvorsitz

Customer Management

Dr. Marc Daniel Zimmermann

Finanzen

Personenversicherung (kommissarisch ab 01.12.2021)

Wissenschaftlicher Beirat

Dr. Markus Hamm

Prien am Chiemsee

Prof. Dr. Thomas-H. Ittel

Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des

Universitätsklinikums Aachen

Aachen

Professor Dr. Dr. Jens Kleesiek

Translationale bildgestützte Onkologie

Universitätsklinikum Essen (AöR)

Institut für Künstliche Intelligenz in der Medizin (IKIM)

Essen

Prof. Dr. phil. Adelheid Kuhlmey

Direktorin des Instituts Medizinische Soziologie der

Charité Berlin

Berlin

Prof. Dr. med. Stephan Martin

Chefarzt für Diabetologie und Direktor des Westdeutschen Diabetes- und Gesundheitszentrum Verbund Katholischer Kliniken

Düsseldorf

Dr. Markus Müschenich

Managing Partner Flying Health Incubator

Berlin

Prof. Dr. J.-Matthias Graf von der Schulenburg

(Vorsitzender Beirat AXA KV)

Instituts für Versicherungsbetriebslehre

der Universität Hannover,

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

Hannover

Dr. rer. nat. Sven Simons

GfD Gesundheit für Deutschland GmbH & Co. KG

Gesund.de

München

PROF. DR. Sylvia Thun

Berliner Institut für Gesundheitsforschung

Institute of Health (BIH)

Director Core Unit eHealth and Interoperability (CEI)

Berlin

Ulrich Weigeldt

Bundesvorsitzender des

Deutschen Hausärzteverbandes e. V.

Köln

Lagebericht

Geschäfts- und Rahmenbedingungen

Die Entwicklung unserer Gesellschaft fand im Geschäftsjahr 2021 in nachfolgend beschriebenem Umfeld statt:

Erholung im zweiten Corona-Jahr

Nachdem die Corona-Pandemie im Vorjahr zu einem deutlichen konjunkturellen Abschwung führte, konnte sich die deutsche Wirtschaft 2021 leicht erholen. So stieg das Bruttoinlandprodukt (BIP) im Vergleich zum Vorjahr um 2,7 %. Dieses war nach Jahren mit stetigem Wachstum im Vorjahr erstmals seit 2009 um 4,6 % gesunken.

Die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland wurde auch in 2021 durch die Corona-Pandemie sowie die damit einhergehenden Einschränkungen geschwächt, insbesondere durch weltweit zunehmende Liefer- und Materialengpässe mit Auswirkungen insbesondere für die deutsche Industrie. In Summe resultierte lediglich ein moderater Zuwachs des BIP.

Zwar wirkten sich mit dem Anstieg der Immunisierungsquote eingeleitete Lockerungen der Corona-Maßnahmen im zweiten und dritten Quartal positiv auf die Wirtschaftsleistung aus. Mit Beginn der vierten Corona-Welle im Oktober 2021 nahm diese jedoch wieder ab.

Bedingt durch die vielfältigen staatlichen Hilfs- und Stützungsmaßnahmen stellte sich auch im zweiten Corona-Jahr ein Haushaltsdefizit ein. Wie das Statistische Bundesamt berichtet, liegt dieses für das Jahr 2021 bei 153,9 Milliarden Euro (für Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen) und somit nochmals höher als im Jahr 2020. Im Verhältnis zum BIP ergibt sich, wie bereits im Vorjahr, eine Defizitquote von 3,7 %.

Um die Stützungsmaßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie finanzieren zu können, wurde in Deutschland die Schuldenbremse bis 2023 ausgesetzt. Dies führte - wie auch im gesamten EU-Raum - zu einem Anstieg von Defiziten und Staatsverschuldung. Das Gesamtdefizit in der EU belief sich auf 6,6 % des BIP, so dass im Vergleich zum ersten Pandemiejahr lediglich ein leichter Rückgang der Neuverschuldung zu verzeichnen war (Gesamtdefizit 2020: 6,9 %). Die Gesamtschuldenquote wird nach Prognose der Europäischen Kommission (Stand: 11. November 2021) mit 92,1 % des BIP demzufolge den höchsten Schuldenstand seit Gründung der Europäischen Union erreichen.

Am EU-Arbeitsmarkt kam es im Jahr 2021 zu einer leichten Entspannung. Nach Angaben der EU-Kommission sank die Arbeitslosenquote europaweit auf 6,4 % (Stand: Dezember 2021). Die Quote lag damit 1,1 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert. Im Dezember 2021 lag die saisonbereinigte Arbeitlosenquote im Euroraum bei 7,0% (Dezember 2020: 8,2%).

Auch der deutsche Arbeitsmarkt konnte sich im zweiten Corona-Jahr leicht erholen. Die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland stieg im Jahr 2021 um insgesamt 7.000 Personen auf 44,9 Millionen. Zugleich entwickelten sich die Arbeitslosenzahlen im Vergleich zum ersten Corona-Jahr rückläufig, so dass die Arbeitslosenquote um 0,2 Prozentpunkte auf 5,7 % sank (Quelle: Bundesagentur für Arbeit).

Aufgrund der konjunkturellen Erholung wurde deutlich weniger Kurzarbeit in Anspruch genommen. Waren im Jahr 2020 in im Durchschnitt 2,94 Millionen Menschen in Kurzarbeit beschäftigt, schätzt die Bundesagentur für Arbeit mit durchschnittlich 1,85 Millionen Kurzarbeitenden für das Jahr 2021 einen deutlichen Rückgang.

Die langsame Erholung auf Vor-Corona Werte spiegelt sich auch in der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wider. Für die gesamte Weltwirtschaft wurde für 2021 ein Wachstum von 5,9 % prognostiziert. Das Wachstum in den USA (+5,7%) und China (+8 %) wird hierbei deutlich über den prognostizierten Steigerungsraten (+5,3 %) im EU-Raum liegen (Quelle: Internationaler Währungsfonds, EU.

Corona und Flut prägen deutsche Versicherungswirtschaft

Das Geschäftsjahr war für die deutsche Versicherungswirtschaft durch die Einflüsse der Corona-Pandemie und Schäden im historischen Ausmaß durch die Flutkatastrophe im Sommer 2021 geprägt. Der Gesamtaufwand aus dem Unwetter Bernd mit extremen Starkregenfällen wird vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf 8 Milliarden Euro geschätzt und stellt damit das größte Schadenereignis in der Geschichte der deutschen Versicherungswirtschaft dar. Erstmals seit 2013 machen die Unternehmen aus dem Bereich der Schaden- und Unfallversicherung in Summe Verluste.

Trotz dieser widrigen Umstände konnte die deutsche Versicherungswirtschaft insgesamt über alle Sparten ein Beitragsplus von 1,1 % auf 223,4 Milliarden Euro erzielen.

Während in der Schaden- und Unfallversicherung die Einnahmen unterproportional zum langfristigen Durchschnitt nur um 2,2 % auf 76,6 Milliarden Euro stiegen, verbuchten die privaten Krankenversicherungen im Jahr 2021 eine Zunahme der Beitragseinnahmen um 5 % auf 45,0 Milliarden Euro. Auf die Krankenversicherung entfielen dabei mit 4,7 % 40,5 Milliarden Euro und auf die Pflegeversicherung 7,3 % und 4,5 Milliarden Euro.

Lediglich bei den Lebensversicherern, Pensionskassen sowie Pensionsfonds war branchenweit ein Beitragsabrieb zu verzeichnen. Die Beitragseinnahmen sanken um 1,4 % auf rund 102 Milliarden Euro. Dagegen stieg das Riester-Neugeschäft um 12% auf 310.500 Verträge und die Basisrente-Neugeschäft um fast 40% auf 118.900 Stück.

Niedrigzinsen

Die Zinsschmelze und Niedrigzinspolitik beschäftigen unverändert die Versicherungswirtschaft. Insbesondere Lebensversicherer und Pensionskassen mit langjährigen Zinsversprechen stehen unverändert vor großen Herausforderungen in der Aktiv-Passiv-Steuerung. Eine Änderung des Zinsumfelds ist dabei kurz- bis mittelfristig nicht zu erwarten.

In der Lebensversicherung gilt ab dem 1. Januar 2022 ein Höchstrechnungszinssatz von 0,25 % (bisher: 0,9 %). Altverträge mit hohen Garantieversprechen führen bei anhaltenden Niedrigzinsen jedoch weiterhin zu einem hohen Finanzierungsbedarf. Nach Prognose der Bafin stiegen die Zinszusatzreserven in 2021 um weitere 9,5 Milliarden Euro. Für die nächsten Jahre wird mit Blick auf die effektive Zinsentwicklung mit einem weiteren Aufbau der Zinszusatzreserven auf 150 Milliarden Euro bis ins Jahr 2025 gerechnet.

Digitalisierung

Die Digitalisierung der Versicherungsbranche wurde auch im Jahr 2021 kontinuierlich vorangetrieben. Geschäftsmodelle, Strukturen und Vertriebskanäle stehen branchenweit auf dem Prüfstand. Das klassische Beratungsgeschäft über Hausbesuche oder Filialen nimmt in Pandemiezeiten ab und wird durch digitale Lösungen ersetzt. Der nun fehlende persönliche Kontakt wurde unmittelbar durch digitale Kommunikationskanäle und moderne Informationsquellen abgelöst, so dass sich zunächst befürchtete Auswirkungen auf die vertriebliche Produktion nicht einstellten.

Auch dieses Jahr konnte der AXA Konzern weiter von dem Digitalisierungsschub durch die Corona-Pandemie profitieren. Mit dem Ziel der Kundenbindung wurden digitale Lösungen entwickelt, um ein umfassendes digitales Servicespektrum anzubieten. In der Krankenversicherung wurde z.B. in Zusammenarbeit mit Microsoft eine digitale Gesundheitsplattform entwickelt, um den Datentransfer sicher zu gestalten sowie medizinische Behandlungen und Präventionen zu vereinfachen. Nachdem das Projekt erfolgreich in Deutschland und Italien getestet wurde, stehen den Kunden seit Februar 2021 digitale Services zu Verfügung, die z.B. mit einem Symptom-Check und der direkten Anbindung des Online-Arztes helfen sollen, den richtigen Facharzt zu identifizieren und weitere Unterstützung im gesamten Folgeprozess zu erhalten.

Cyberkriminalität

Durch die Digitalisierung und Vernetzung von Geschäftsprozessen nehmen die Risiken für Unternehmen zu. Die Zahl von Hackerangriffen und Cyberkriminalität steigen zunehmend an. Auch kleine und mittelständische Unternehmen sind immer häufiger betroffen. Sie sind anfälliger für Cyber-Attacken, Sabotage und Datenverlust.

Mit der Zunahme der digitalen Angebote für Kunden sowie der Verlagerung der beruflichen Tätigkeit in das Homeoffice wird die Gefahr, Opfer von Cyber-Attacken zu werden, immer virulenter. Besonders durch die vermehrte Anwendung von Cloud Computing steigt nicht nur die Gefahr von Datendiebstahl oder Betriebsunterbrechungen, sondern auch Finanzkriminalität und der Diebstahl geistigen Eigentums. IT-Experten der Cybersecurity Ventures schätzen den weltweiten Schaden durch Cyberkriminalität im Jahr 2021 auf 6 Billionen US-Dollar. Allein in Deutschland musste jedes zehnte Unternehmen während der anhaltenden Corona-Pandemie auf Cyberkriminalität reagieren (Quelle: BSI).

Die finanziellen Folgen von Cyberkriminalität können schnell existenzbedrohend sein. Die Versicherungswirtschaft entwickelt sachgerechte Versicherungslösungen, die aus Cyberkriminalität resultierende Schäden abdeckt.

Nachhaltigkeit

Die weltweit zunehmenden Naturkatastrophen und die spürbaren unmittelbaren Folgen des Klimawandels haben das Thema Nachhaltigkeit in den Fokus der gesellschaftlichen und politischen Diskussion gerückt. Umweltpolitische Maßnahmen und Nachhaltigkeitsziele wurden im Koalitionsvertrag mit einem höheren Nachdruck verankert. Auch die Europäische Union hat mit der Taxonomieverordnung, welche ab 1. Januar 2022 in Kraft tritt, die Rahmenbedingungen - nicht nur bei Versicherungen - erweitert und beeinflusst.

Durch die regulatorischen Änderungen sowie durch ein gesellschaftlich immer größeres Klimaschutzbewusstsein spielen auch bei den Produktangeboten der Versicherungswirtschaft Nachhaltigkeitserwägungen eine wichtige Rolle. So kann sich nach einer GDV-Umfrage knapp die Hälfte der Befragten vorstellen, ihre Versicherung bei einem Versicherer abzuschließen, welcher besonderen Wert auf Umweltschutz legt. Versicherer stellen ihre Kapitalanlagenpolitik auf den Prüfstand und investieren vermehrt nach ESG-Richtlinien und in Beteiligungen an Wind- oder Solarparks, um den für notwendig erachteten Wandel voranzutreiben.

Auch für die Versicherungsbranche greifen ab 2022 Anforderungen der Nachhaltigkeitsregulatorik der EU. Versicherer müssen über ein leistungsstarkes Risikomanagement verfügen, das auch Nachhaltigkeitsrisiken einbezieht. Das Thema ESG (Environment, Social and Governance) gewinnt auch aus regulatorischer Sicht immer mehr an Bedeutung. Die Offenlegungsverordnung der EU (2019/2088) verpflichtet bereits seit März 2021 zur Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen. Wie die rechtlichen und regulatorischen Anforderungen konkret umzusetzen sind, ist indes noch nicht abschließend geklärt. Ab August 2022 sind die Änderungen in der Insurance Distribution Directive (IDD) zur Nachhaltigkeit auch bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten zu berücksichtigen. Zukünftig sind die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden abzufragen und in die Anlageempfehlung zu integrieren. Die Anforderungen an die Beratungsdokumentation werden damit deutlich umfangreicher als bislang.

Da sich die AXA Gruppe ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst ist, bekennt sie sich aktiv zum Ziel einer Transformation zu einer nachhaltigeren wie auch Kohlendioxid-ärmeren Welt.

Bereits seit vielen Jahren hat sich die AXA Gruppe Nachhaltigkeit zum Schwerpunktthema gemacht. Daher hat sie sich schon 2007 freiwillig dazu verpflichtet, in ihren Investitionstätigkeiten ESG-Kriterien zu berücksichtigen. Soziale und Umweltaspekte sowie Kriterien einer nachhaltigen Unternehmensführung fließen daher maßgeblich in die Investitionsentscheidung ein. Folge der konsequenten Ausrichtung auf Nachhaltigkeitsaspekte ist das ESG-Rating der MSCI (Morgan Stanley Capital International), welches AXA seit 2015 eine Top-Bewertung im AAA Bereich bescheinigt.

Im Rahmen der Zeichnungspolitik hat AXA die Bereitstellung von Versicherungsschutz für klimaschädliche Geschäfte stark eingeschränkt und weitere Ausschlüsse beschlossen. Somit werden nicht nur Kohleminen und -kraftwerke, sondern auch Unternehmen aus der Gas- und Ölbranche sowohl aus dem Investitions- als auch als Versicherungsnehmerkreis gestrichen.

Naturkatastrophen

Mit dem Unwetter Bernd in Deutschland, Hurrikan Ida in den USA sowie dem Vulkanausbruch auf La Palma sind nur einige Naturkatastrophen des zurückliegenden Jahres genannt. Allein durch den Hurrikan Ida sind insgesamt Schäden in Höhe von 65 Milliarden US-Dollar entstanden, wovon 36 Milliarden versichert waren. Weltweit addierten sich die Schäden aus Naturkatastrophen auf eine Schadensumme in Höhe von 280 Milliarden US-Dollar. Davon versichert waren etwa 120 Milliarden. In Deutschland stellte das Starkregenereignis Bernd den größten Versicherungsschaden in der Geschichte der deutschen Versicherungswirtschaft dar.

Als Folge mit Relevanz für Versicherungsunternehmen wurden in Deutschland konkrete Vorschläge für ein Gesamtkonzept zur Klimafolgenanpassung vorgelegt. Darunter gehören klare Bauverbote für gefährdete Gebiete oder Anpassungen an den Klimawandel im Bauordnungsrecht.

Der Blick in die Zukunft zeigt die Brisanz der zunehmenden Frequenz von Naturkatastrophen. Die Anzahl der registrierten Naturkatastrophen, die einen Versicherungsschaden verursachen, steigt seit 1980 stetig an. Insbesondere hydrologische und meteorologische Katastrophen treten häufiger auf. Laut Prognose werden jetzt geborene Personen doppelt so viele Waldbrände und das dreifache an Überschwemmungen und Ernteausfällen erleben wie ein 1960 Geborener.

PKV-Verband: Auch 2021 zeigt sich die private Krankenversicherung stabil

Die private Krankenversicherung (PKV) berichtet für 2021 von einem Wachstum der Beitragseinnahmen um 5 % auf 45,0 Mrd. Euro. Die ausgezahlten Versicherungsleistungen stiegen um 2 % gegenüber dem Vorjahr. Seit Beginn der Pandemie zahlte die PKV mehr als 2,8 Mrd. Euro für Corona-bedingte Ausgaben. Es gelang der Branche auch 2021, einen positiven Wechselsaldo von der gesetzlichen Krankenversicherung zur PKV zu erzielen und daher die Anzahl der Vollversicherten zu stabilisieren und im Segment der Zusatzversicherungen einen Anstieg um 3,4 % zu erreichen. Die Deckungsrückstellungen wuchsen wiederum deutlich um 4,7 % gegenüber dem Vorjahr.

Entwicklung des Geschäftsverlaufs im Vergleich zu den Erwartungen

Durch eine unter den Erwartungen ausgefallene Beitragsanpassung wurde der geplante Beitrag leicht unterschritten, jedoch wurde wie geplant ein moderater Beitragsanstieg erzielt. Dabei konnte weiter gestiegene Kundenbindung, insbesondere in der Vollversicherung, die geringeren Beiträge aus der Beitragsanpassung nicht ganz ausgleichen. Das technische Ergebnis war aufgrund geringerer Leistungsaufwendungen besser als geplant, so dass das technische Ergebnis deutlich über dem Vorjahr auslief. Im Plan war von einem leicht über dem Vorjahr liegenden technischen Ergebnis ausgegangen worden. Bei den Kapitalanlagen konnte das angestrebte Ergebnis aufgrund eines höheren ordentlichen Kapitalanlageergebnisses übertroffen werden. Dadurch lag das Kapitalanlageergebnis leicht über dem Vorjahr und nicht wie geplant leicht unter dem Vorjahresergebnis. Die Verwaltungskostenquote lag leicht unter dem erwarteten Niveau und mit 1,9 % weiter unter dem Marktdurchschnitt, aber wie geplant leicht über dem Vorjahr.

Das Ergebnis wurde auf dem geplanten Niveau beschlossen und liegt damit wie geplant moderat über dem Vorjahr.

Stabile Ratings im AA-Bereich

Die AXA Gruppe mit Hauptsitz in Frankreich gehört zu den stabilsten globalen Finanzdienstleistern. Die drei großen Ratingagenturen bescheinigen ihr seit Langem eine hohe Finanzkraft. Deren Einstufung können indirekt auch für die Kerngesellschaften der deutschen AXA Konzern AG herangezogen werden. Der letzte Bericht des Standard & Poor’s Rating Services vom 27. April 2021 testiert der AXA weiterhin unveränderte ein Financial Strength Rating auf AA- sowie einem stabilen Ausblick. Auch die Ratingagentur Moody’s behielt ihr Insurance Financial Rating im Bericht vom 15. Juni 2021 mit einem Rating von Aa3 und gleichermaßen einem stabilen Ausblick bei und auch Fitch bestätigte am 27. Mai 2021 sein Insurer Financial Strength Rating bei AA-, entschied sich allerdings anders als im Vorjahr für eine positive Prognose.

Der Geschäftsverlauf im Einzelnen

Sofern nicht anderes angegeben ist die Darstellung der nachfolgenden Positionen eine Brutto-Betrachtung.

Neugeschäft durch Vollversicherung sowie Firmengeschäft um 3,0 % über dem Vorjahr

Das Neugeschäft unserer Gesellschaft verzeichnete im Geschäftsjahr 2021 einen Anstieg um 3,0 % auf 114,1 Mio. Euro Jahresbeitrag. Insbesondere im Segment Öffentlicher Dienst konnten wir weiterwachsen, wohingegen das Neugeschäft im Privat-Segment rückläufig war. Im Firmengeschäft sowie im sich erholenden Reisekrankengeschäft konnten hohe Wachstumsraten erzielt werden. Sowohl der Ausschließlichkeitsvertrieb als auch der Maklerkanal weisen positive Wachstumsraten aus.

Weiterer Personenzuwachs in der Vollversicherung, Anzahl der Versicherten steigt um 0,7 % auf 1,73 Mio.

Unsere Gesellschaft konnte die Gesamtzahl der versicherten Personen im Jahr 2021 mit 1,73 Mio. (Vorjahr: 1,72 Mio.) um 0,7% steigern. Mit 807 Tsd. (Vorjahr: 800 Tsd.) versicherten Personen stieg die Anzahl der Versicherten in der Krankheitskosten-Vollversicherung um 1,1 % an. Auch in der Zusatzversicherung konnte mit 927 Tsd. versicherten Personen (Vorjahr 922 Tsd.) ein Zuwachs um 0,5 % erzielt werden.

Beitragssteigerung +3,7 % durch Kundenwachstum und moderate Betragsanpassung

Die gebuchten Bruttobeitragseinnahmen wuchsen im Berichtsjahr um 3,7 % auf 3,55 Mrd. Euro. Neben einer moderaten Beitragsanpassung in der Voll- und Zusatzversicherung trugen die weiterhin hohe Bestandsfestigkeit und das Bestandswachstum im Öffentlichen Dienst zum Beitragswachstum bei. Zudem konnte in der Ergänzenden Pflegeversicherung ein deutliches Beitragswachstum erzielt werden.

In den gebuchten Bruttobeiträgen sind 392,9 Mio. Euro (2020: 368,4 Mio. Euro) aus der Pflegepflichtversicherung enthalten.

Das Beitragsaufkommen aus Versicherungen gegen Einmalbeitrag – vor allem Auslandsreisekrankenversicherungen – sank als Folge der Corona-Pandemie von 9,5 Mio. Euro auf 9,0 Mio. Euro.

Das Kapitalanlageergebnis liegt bei 598,5. Mio Euro

Das gesamte Kapitalanlageergebnis – alle Erträge abzüglich aller Aufwendungen – betrug im Berichtsjahr 598,5 Mio. Euro (2020: 597,7 Mio. Euro). Dies entspricht einem Anstieg von 0,8 Mio. Euro. Dabei stieg das laufende Ergebnis für Kapitalanlagen im Wesentlichen aufgrund von höheren Ausschüttungen von Immobilienfonds um 68,0 Mio. Euro auf 599,0 Mio. Euro. Die laufende Verzinsung erhöht sich daher von 2,5 % auf 2,7 %.

Aus dem Abgang von Kapitalanlagen wurden Gewinne in Höhe von 27,0 Mio. Euro (2020: 91,1 Mio. Euro) realisiert. Diese Gewinne wurden hauptsächlich aus dem Verkauf von Rentenfondsanteilen und Immobilienfonds erzielt. Den Abgangsgewinnen standen Abgangsverluste in Höhe von 6,9 Mio. Euro (2020: 7,6 Mio. Euro) gegenüber.

Im Berichtsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Kapitalanlagen in Höhe von insgesamt 27,4 Mio. Euro (2020: 18,2 Mio. Euro) vorgenommen, davon sind 0,4 Mio. Euro (2020: 3,7 Mio. Euro) durch Wechselkursänderungen bedingt. Die Zuschreibungen auf Kapitalanlagen beliefen sich im Geschäftsjahr auf 6,7 Mio. Euro (2020: 1,4 Mio. Euro).

Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen - berechnet nach der Formel des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft - beträgt für das Jahr 2021 2,7 % (2020: 2,8 %).

Verwaltungskostenquote mit 1,9 % leicht über Vorjahr

Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb stiegen auf 286,6 Mio. Euro (2020: 254,5 Mio. Euro). Die Gründe hierfür waren höhere, neugeschäftsbedingte Abschlussaufwendungen in Höhe von 220,4 Mio. Euro (2020: 194,7 Mio. Euro) sowie höhere Verwaltungsaufwendungen. Die Verwaltungsaufwendungen stiegen auf 68,0 Mio. Euro (2020: 61,7 Mio. Euro), wodurch sich die Verwaltungskostenquote auf 1,9 % (2020: 1,8 %) erhöhte.

Anstieg der Alterungsrückstellung um 1,2 Mrd. Euro auf 21,5 Mrd. Euro

Die Aufwendungen für Versicherungsleistungen einschließlich der Zuführung zur Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle betrugen im Berichtsjahr 2,33 Mrd. Euro und waren gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert (-0,1 %).

Der Deckungsrückstellung führten wir im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt 1,15 Mrd. Euro zu. Darin enthalten ist die in der Deckungsrückstellung ausgewiesene Direktgutschrift von 47,0 Mio. Euro. Durch diese Zuführungen erhöhte sich der Bestand der Deckungsrückstellung von 20,4 Mrd. Euro im Vorjahr auf 21,5 Mrd. Euro.

Bezüglich der Mitteilungen zu Beitragsanpassungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) die inhaltlichen Anforderungen abermals konkretisiert. Für die damit gegebenenfalls verbundenen Beitragsrückzahlungen wurden bereits im Vorjahr Rückstellungen gebildet.

Die Schadenquote – berechnet nach der Formel des Verbandes der privaten Krankenversicherung – sank um 2,4 Prozentpunkte auf 77,0 %. Gründe für den Rückgang sind eine geringere Zuführung zur Rückstellung für nicht abgewickelte Versicherungsfälle und ein moderater Anstieg der Aufwendungen für Versicherungsfälle.

Durch die im Vergleich zum Vorjahr rückläufige Schadenquote, bei leicht gestiegener Verwaltungs- beziehungsweise Abschlusskostenquote, steigt die versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote um 1,8 Prozentpunkte auf 14,9 %. Die versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote stellt den Teil der Beitragseinnahmen dar, der nach Abzug von Leistungen, Kosten und Zuführung zur Alterungsrückstellung übrigbleibt.

Auch im vergangenen Geschäftsjahr wendeten wir erhebliche Mittel für die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) auf. Der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung führten wir 447,5 Mio. Euro (2020: 317,6 Mio. Euro) zu. Gleichzeitig entnahmen wir dieser Bilanzposition zur Milderung von Beitragserhöhungen 231,3 Mio. Euro (2020: 385,9 Mio. Euro). An Kunden, die keine Leistungen in Anspruch genommen haben oder gesundheitsbewusstes Verhalten zeigten, schütteten wir im Berichtsjahr insgesamt 82,0 Mio. Euro (2020: 76,7 Mio. Euro) aus.

Der Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung ohne Pflegeversicherung führten wir im Berichtsjahr 3,5 Mio. Euro (2020: 4,5 Mio. Euro) zu. Gleichzeitig entnahmen wir dieser Bilanzposition 2,9 Mio. Euro (2020: 14,0 Mio. Euro), um die Beitragsanpassung für über 65-jährige Versicherte zu mildern.

Die Zuführungsquote zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung betrug, bezogen auf die Beiträge, 12,6 % (2020: 9,3 %). Die RfB-Quote stieg um 2,8 Prozentpunkte auf 30,2 %.

Steuerliche Organschaft

Seit dem 1. Januar 2009 besteht eine körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft unserer Gesellschaft mit der AXA Konzern AG als Organträgerin.

Gewinnabführungsvertrag

Seit dem 15. Oktober 2009 besteht mit der AXA Konzern AG ein Gewinnabführungsvertrag.

Jahresüberschuss vor Gewinnabführung von 75,8 Mio. Euro

Der Rohüberschuss nach Steuern betrug im Berichtsjahr 573,8 Mio. Euro (2020: 441,1 Mio. Euro). Der Anstieg resultierte insbesondere aus einem höheren versicherungstechnischen Ergebnis.

Nachdem wir unseren Kunden 86,8 % (2020: 83,5 %) des Rohüberschusses gutgeschrieben hatten, verblieb für das Geschäftsjahr 2021 ein Gewinn von 75,8 Mio. Euro (2020: 72,8 Mio. Euro). Er wurde aufgrund des Gewinnabführungsvertrages an die AXA Konzern AG abgeführt.

Kapitalanlagebestand stieg um 1.226,6 Mio. Euro auf 23,2 Mrd. Euro.

Die Kapitalmärkte waren im Geschäftsjahr 2021 unverändert zum Vorjahr im Wesentlichen von der Entwicklung der Covid19-Pandemie geprägt. Insgesamt überwogen dabei positive Nachrichten zur weltweiten Impfkampagne, während die Sorge um die wirtschaftlichen Auswirkungen von neuaufkommenden Virusvarianten für Volatilität sorgte. Positive Impulse für die Kapitalmärkte ergaben sich zudem aus der unveränderten, außerordentlich expansiven Geldpolitik der Zentralbanken. Belastend auf die Kapitalmärkte wirkten hingegen Engpässe in den globalen Lieferketten sowie steigende Energiepreise.

Insbesondere die zuletzt genannten Faktoren trugen zu einem Anstieg der Inflation bei. Dies führte zu einer zunehmenden Diskussion über die Straffung der Geldpolitik. Trotz unveränderter Leitzinsen erhöhten sich in diesem Umfeld in der Eurozone und den Vereinigten Staaten die Renditen von Staatsanleihen. Als Indikation für die Entwicklung der Neuanlagerendite im Kapitalanlagebestand der AXA Krankenversicherung AG sei auf den Anstieg des 20-jährige Swap-Zinses im Jahresverlauf von 0,01 % auf 0,55 % verwiesen.

Nach dem negativen Wirtschaftswachstum im Vorjahr, überwog die Hoffnung auf ein Erstarken des globalen Wirtschaftswachstums. Mit einer positiven Wertentwicklung von 21,0 % bzw. 26,9 % des EuroStoxx 50 bzw. S&P 500 war 2021 ein ausgesprochen positives Jahr für die Aktienmärkte. Die zunehmend wahrscheinliche Ausblick auf Zinserhöhungen durch die US-amerikanische Zentralbank FED war wesentlicher Treiber für die Abwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar.

31.12.2020 31.12.2021 Veränderung
Zinsen 20 Jahre Swap 0,01% 0,55% +0,54%-Pkt.
10 Jahre Bundesanleihe -0,57% -0,18% +0,39%-Pkt.
Aktien EuroStoxx 50 3.553 4.298 21,0%
S&P 500 (USA) 3.756 4.766 26,9%
Währung EUR/USD 1,2 1,1 -6,6%
EUR/GBP 0,9 0,8 -5,6%

In dem skizzierten Kapitalmarktumfeld hat die AXA Krankenversicherung AG auf Grundlage eines ausgewogenen Kapitalanlagenportfolios die an ihre Kunden gegebenen Leistungsversprechen erfüllt. Zudem profitierte die AXA Krankenversicherung AG von den Vorteilen als Unternehmen eines internationalen Versicherungskonzerns, um die zur Verfügung stehenden Mittel in Kapitalanlagen zu attraktiven Konditionen eines Großinvestors zu investieren.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden Investitionen in Staatsanleihen und staatsnahe Anleihen sowie in Unternehmensanleihen vorgenommen. Zudem wurden Investitionen in Hypothekendarlehen, Infrastrukturfinanzierungen und-beteiligungen, Schwellenländeranleihen, Kreditverbriefungen (sog. CLOs mit bester Bonität), Immobilien, nicht börsennotierte Eigenkapitalbeteiligungen sowie in alternative Kreditstrategien getätigt. Investitionen in Hedge Fonds wurden weiter reduziert. Die Nachhaltigkeit des Kapitalanlagebestandes wurde weiter optimiert, auch mit verstärkten Investments in sogenannte Green-Bonds. Direktinvestments in Kohle- und Tabakunternehmen wurden vollständig veräußert.

Der Bestand an Kapitalanlagen stieg bei unserer Gesellschaft im Laufe des Jahres 2021 auf einen Buchwert von 23,2 Mrd. Euro (2020: 22,0 Mrd. Euro). Der Marktwert stieg auf 26,8 Mrd. Euro (2020: 26,7 Mrd. Euro).

Das gesamte Neuanlagevolumen unserer Gesellschaft betrug 2.592,2 Mio. Euro (2020: 2.986,0 Mio. Euro). Mit 1.687,2 Mio. Euro oder 65,1 % bildeten festverzinslichen Wertpapiere und in festverzinsliche Wertpapiere investierte Investmentanteile den Schwerpunkt unserer Neuanlagen. Der Bestand der festverzinslichen Wertpapiere inklusive der in festverzinslichen Wertpapieren investierten Investmentanteile bildet den Schwerpunkt des Gesamtportfolios und betrug 19,8 Mrd. Euro (2020: 19,3 Mrd. Euro) oder 85,3 % (2020: 88,1 %) der gesamten Kapitalanlagen.

Der überwiegende Teil der Aktien wurde in Spezialfonds gehalten, die auf Aktieninvestments ausgerichtet sind, jedoch auch einen begrenzten Anteil an Renteninvestments beinhalten. Insgesamt blieb die Aktienquote auf Buchwertbasis, die nur den reinen Aktien- und keinen Rentenanteil berücksichtigt konstat bei 4,9 % (2020: 6,4 %). Gemessen an den Marktwerten stieg die Quote von 5,9 % auf 6,1 %.

Bewertungsreserven von 3,7 Mrd. Euro.

Die Bewertungsreserven als Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert und dem Buchwert beliefen sich zum 31. Dezember 2021 auf 3,7 Mrd. Euro (2020: 4,7 Mrd. Euro). Der Wert unserer Reserven ist im Geschäftsjahr 2021 um 1 Mrd. Euro gesunken.

Dies ist insbesondere auf die Kapitalanlage in Rentenpapiere zurückzuführen. Das allgemein gestiegenen Zinsniveau bei festverzinslichen Wertpapieren gegenüber dem entsprechenden Berichtszeitraum des Vorjahres führten zu einem Rückgang der Bewertungsreserven um 1.572,8 Mio. Euro auf 2.650,4 Mio. Euro. (2020: 4.223,2 Mio. Euro).

Die Bewertungsreserven auf Aktieninvestmentanteile, Beteiligungen und direkte sowie indirekte Immobilienbeteiligungen betrugen am Ende des Berichtsjahres 1.006,5 Mio. Euro (2020: 485,8 Mio. Euro).

Eigenkapital nach Gewinnabführung 184,0 Mio. Euro

Zum Ende des Geschäftsjahres 2021 war das Eigenkapital unserer Gesellschaft mit 184,0 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr unverändert. Da der Jahresüberschuss aufgrund des im Oktober 2009 geschlossenen Gewinnabführungsvertrages an die AXA Konzern AG abgeführt wurde, weist unsere Gesellschaft für 2021 keinen Bilanzgewinn aus.

Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

Net Promoter System zur Messung der Kundenzufriedenheit

Mit der Zielsetzung, unsere hohe Kundenzufriedenheit zukünftig noch weiter zu erhöhen, wurde im Jahr 2017 konzernweit das Net Promoter System eingeführt. Mit diesem System können Kunden aktiv Feedback zu ihrem Kontakt mit AXA geben. Dies erfolgt anhand der Weiterempfehlungsbereitschaft und einer Sterne-Bewertung von 1 bis 5 inklusive der individuellen offenen Aussagen des jeweiligen Kunden, die auf der Unternehmens-Homepage transparent veröffentlicht werden und somit für jeden Kunden und Interessenten offen einsehbar sind. Die Erhebung der NPS-Werte findet dabei an einer Vielzahl an Kontaktpunkten unserer Kunden mit AXA statt und reicht von einem übergreifendem NPS-Wert über eine Beurteilung der Vertriebspartner, der operativen Betreuung bis hin zum Feedback zu unseren Produkten und Serviceleistungen.

Wie in den letzten Jahren konnten wir auch in diesem Jahr positive Entwicklungen in allen gemessenen NPS-Werten erzielen und somit durch eine Vielzahl von Maßnahmen die Zufriedenheit unserer Kunden weiterhin kontinuierlich steigern.

Die fortlaufende Analyse und Reaktion auf die Feedbacks unserer Kunden wird auch im nächsten Jahr konsequent weiter fortgesetzt und ermöglicht es uns auch zukünftig, Optimierungsmaßnahmen im Sinne unserer Kunden zu entwickeln und umzusetzen.

Risiken der zukünftigen Entwicklung

Die Einschätzungen der zukünftigen Entwicklung unseres Unternehmens beruhen in erster Linie auf Planungen, Prognosen und Erwartungen mit einem Planungshorizont von grundsätzlich 3 Jahren ausgehend vom Stichtag 31. Dezember 2021. Dementsprechend kommen insbesondere in der Berichterstattung über die Risiken und die künftige Entwicklung unserer Gesellschaft allein unsere Annahmen und Ansichten zum Ausdruck.

Das Risikomanagement unserer Gesellschaft basiert auf der Grundlage der §§ 23 und 26 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie der Leitlinien der EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) zum Governancesystem und der Durchführungsverordnung 2015/35 der Europäischen Kommission.

Als Risiko wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen an das Risikomanagement für Versicherungsunternehmen die Möglichkeit des Nichterreichens eines explizit formulierten oder sich implizit ergebenden Zieles verstanden. Dies schließt die Risikodefinition des Deutschen Rechnungslegungsstandards zur Risikoberichterstattung (DRS 20) ein, innerhalb dessen Risiken als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen Prognose- beziehungsweise Zielabweichung führen können, definiert sind.

Grundsätzlich kann zwischen folgenden Risiken unterschieden werden:

versicherungstechnische Risiken,
Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft,
Risiken aus Kapitalanlagen,
operationelle und sonstige Risiken.

Im Folgenden werden unsere Organisationseinheiten des Risikomanagements und der Risikomanagementprozess aufgezeigt. Darüber hinaus wird unsere Risikosituation im Wesentlichen anlehnend an den Deutschen Rechnungslegungsstandard zur Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen (DRS 20 und Anlage 2 für Versicherungsunternehmen) dargestellt.

Organisationseinheiten des Risikomanagements

Das Risikomanagement unserer Gesellschaft ist in das konzernweite Risikomanagementsystem der AXA Deutschland (AXA Konzern AG und ihre Mehrheitsbeteiligungen) eingebunden.

Aufgrund der Komplexität des Versicherungsgeschäfts ist die Risikomanagementfunktion unserer Gesellschaft auf verschiedene zentrale Funktionen, Organisationseinheiten und Kommissionen verteilt. Kontrollgremium ist der Aufsichtsrat als das den Vorstand überwachende Organ. Der Vorstand ist zuständig für die risikopolitische Ausrichtung unserer Gesellschaft sowie die Implementierung eines funktionierenden angemessenen Risikomanagements und dessen Weiterentwicklung. Das Audit & Risk Committee (ARC) unterstützt den Vorstand bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Zu diesem Zweck hat der Vorstand Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse auf das ARC delegiert. Darüber hinaus werden im ARC unter anderem Compliance-Themen sowie Rechts- und Revisionsthemen mit Risikobezug behandelt. Des Weiteren existiert das Compliance and Operational Risk Committee als zentrales Kommunikationsgremium zu Compliance-Themen, operationellen Risiken, Reputationsrisiken und sonstigen Rechtsrisiken. Zusätzlich werden risikorelevante Themen in diversen Spezialgremien, wie zum Beispiel dem Internal Model Committee, dem Local Risk Reinsurance Committee, dem Asset Liability Management Committee, dem Investment Committee und weiteren Gremien besprochen. Zur Risikomanagementfunktion gehörende Organisationseinheiten sind:

der Bereich Value & Risk Management (zentrales Risikomanagement),
die Risikoverantwortlichen für die Steuerung und Kontrolle der Risiken in ihrem jeweiligen Unternehmensbereich (dezentrales Risikomanagement),
der dezentrale Risikomanager pro Ressort für die Koordination aller risikorelevanter Themen innerhalb des Ressorts (ebenfalls dezentrales Risikomanagement) und
der Verantwortliche Aktuar unserer Gesellschaft.

Der Bereich Value & Risk Management – zuständige Einheit für alle Gesellschaften der AXA Deutschland - ist in das Ressort des Vorstandsvorsitzenden der AXA Konzern AG integriert.

Der Chief Risk Officer (CRO) der AXA Deutschland stellt die zeitnahe Kommunikation risikorelevanter Themen durch regelmäßige Berichterstattung an das ARC im Rahmen von dessen Sitzungen beziehungsweise ad hoc sicher.

AXA hat mit Blick auf die Solvency II-Anforderungen an das System of Governance folgende Schlüsselfunktionen etabliert:

Risikomanagement-Funktion,
Compliance-Funktion,
Interne Revision,
Versicherungsmathematische Funktion.

Inhaber der Funktionen und damit Schlüsselperson ist der jeweilige Leiter oder eine Leitende Funktion innerhalb des Bereichs oder der Abteilung. Die versicherungsmathematische Funktion ist seit 2021 im Ressort Finanzen angesiedelt. AXA hat darüber hinaus die Aufgaben des Leiters Recht sowie des Chief Investment Officer (CIO) zu weiteren Schlüsselaufgaben erklärt. Für die Inhaber der Schlüsselfunktionen und -aufgaben gelten besondere Anforderungen, sogenannte „Fit & Proper“-Eigenschaften (das heißt fachlich qualifiziert und persönlich zuverlässig).

Risikomanagementprozess

Das Risikomanagement unserer Gesellschaft erfolgt unter Beachtung gesetzlicher, aufsichtsrechtlicher und innerbetrieblicher Vorgaben. Der Risikomanagementprozess setzt sich aus Risikoidentifikation, Risikoanalyse und -bewertung, Risikosteuerung und -überwachung sowie Risikokommunikation und -berichterstattung zusammen.

Risikoidentifikation: Die regelmäßige Risikoidentifikation erfolgt innerhalb der ARC-Sitzungen, im Rahmen der strategischen Planung, der Aktualisierung der Risikostrategie und des Materialitätsprozesses, unter anderem durch die Aktualisierung der sogenannten „Risikopolicen“ und der Dokumentation und Beschreibung operationeller Risiken. Durch die Risikopolicen werden die identifizierten wesentlichen Risiken inklusive deren aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen dokumentiert.

Darüber hinaus ist die Risikoidentifikation auch durch das Interne Kontrollsystem sowie im Rahmen von Prüfungen der Internen Revision möglich. Risiken neuer Kapitalmarkt- und Versicherungsprodukte werden im Rahmen der beiden standardisierten Prozesse Investment Approval Process (IAP) und Product Approval Process (PAP) vom Bereich Value & Risk Management unabhängig auf alle wesentlichen internen und externen Risikoeinflussfaktoren untersucht sowie deren Auswirkungen auf das Gesamtrisikoprofil bewertet. Des Weiteren gibt es zur Identifikation operationeller Risiken einen jährlichen Risikoerhebungsprozess auf Basis einer Befragung der Vorstandsmitglieder und der höheren Führungsebene sowie einer Bewertung durch die jeweiligen operativen Ansprechpartner. Darüber hinaus erfolgt die Risikoidentifikation infolge einer Meldung eingetretener Risiken zur Aufnahme in die Verlustdatensammlung für operationelle Risiken, im Rahmen des Information Risk Management Prozesses (IRM) oder durch das Risk Identification and Assessment (RIA) im Rahmen des Business Continuity Managements.

Risikoanalyse und -bewertung: Aufbauend auf den Ergebnissen der Risikoidentifikation erfolgt eine Analyse und Bewertung der Risiken. Ergebnis der Risikoanalyse und -bewertung ist das Risikoprofil unseres Unternehmens. Identifizierte Risiken werden nach ihrer Wesentlichkeit eingeordnet. Dadurch wird sichergestellt, dass Risiken mit wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage unseres Unternehmens identifiziert und angemessene Steuerungsmaßnahmen/-strategien definiert werden können.

Bei der Risikobewertung wird, wo sinnvoll und möglich, eine quantitative Einschätzung für die einzelnen Risiken sowie für das gesamte Risikoportfolio unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Steuerungsmaßnahmen abgegeben. Die übergreifende quantitative Risikobewertung erfolgt anhand des ökonomischen Risikokapitalmodells und der dort definierten und eingesetzten Bewertungsmethoden. Für Risikoarten, für die eine quantitative Risikomessung nicht sinnvoll oder möglich ist, wie zum Beispiel Reputations- oder strategische Risiken, wird eine qualitative Beurteilung vorgenommen. Neben qualitativen und quantitativen Methoden werden bei der Risikobewertung für ausgewählte Risiken situationsbedingt auch Sensitivitätsanalysen, Szenarioanalysen und Stresstests mit unterschiedlichen Zeithorizonten herangezogen.

Risikosteuerung und -überwachung: Die Risikosteuerung umfasst das Ergreifen von Maßnahmen zur Risikobewältigung in unserer Gesellschaft. Unter Risikosteuerung wird die Umsetzung entwickelter Konzepte und Prozesse im Einklang mit der von der Geschäftsleitung vorgegebenen Risikostrategie verstanden. Dadurch werden Risiken entweder bewusst akzeptiert, vermieden, vermindert oder transferiert. Durch regelmäßige Überwachung der Risiken anhand eines Soll-Ist-Abgleichs, zum Beispiel im Rahmen des implementierten Limitsystems, werden Gefahren frühzeitig erkannt. Somit wird ein Gegensteuern ermöglicht. Die Entscheidung, welche Maßnahme im speziellen Fall durchgeführt wird, erfolgt durch Abwägung des Risiko-/ Ertragsprofils sowie durch Überwachung der Limite der Verlust- und Risikoindikatoren. Die Risikosteuerung erfolgt immer durch die Geschäftsleitung gemäß ihrer Bereitschaft, bestimmte Risiken zu übernehmen. Dabei müssen das Risikoprofil und die Risikotragfähigkeit strikt beachtet werden. Schließlich wird in Verbindung mit einer angemessenen Berichterstattung beziehungsweise Eskalation die Einhaltung der Risikostrategie sichergestellt und die frühzeitige Identifizierung von Risiken ermöglicht.

Risikokommunikation und -berichterstattung: Das sich aus Risikoanalyse und Bewertung ergebende Risikoprofil wird gegenüber dem Vorstand kommuniziert, sodass dieser bei der Festlegung des Risikoappetits das aktuelle Risikoprofil beachten kann. Ziel der Risikoberichterstattung ist die Bereitstellung aller erforderlichen Risikoinformationen zur Einschätzung des unternehmensindividuellen Risikos unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher und interner Steuerungsanforderungen. Neben der Ergebnisberichterstattung zum ökonomischen Risikokapital werden auf Konzernebene regelmäßig ein Risikobericht und ein auf Solvency II-Anforderungen ausgerichteter ORSA (Own Risk and Solvency Assessment)-Bericht verfasst. Entsprechend der internen Vorgaben kann zudem unterjährig ein Ad-hoc-ORSA abgefasst werden. Darüber hinaus werden im Rahmen des Solvency II-Berichtswesens die Berichte „Bericht über die Solvabilität und Finanzlage“ (SFCR) und „Regelmäßiger aufsichtlicher Bericht“ (RSR) erstellt, in welchen wir unter anderem ebenso Risikomanagement und Risikoprofil unserer Gesellschaft darstellen. Diese Berichte werden den Vorständen der Versicherungsgesellschaften zur Freigabe vorgelegt und an das dezentrale Risikomanagement, das ARC und die Aufsichtsbehörde übermittelt, der SFCR wird auf der Internetseite der AXA Konzern AG veröffentlicht. Zusätzlich sind Ad-hoc-Berichterstattungspflichten, beispielsweise bei Erreichen definierter Schwellenwerte, implementiert. Risikorelevante Themen werden darüber hinaus im Rahmen des regelmäßig zusammenkommenden ARC besprochen, nachdem sie zuvor im Rahmen der weiteren Gremien diskutiert wurden.

Das Risikomanagementsystem wird regelmäßig durch die Interne Revision geprüft.

Versicherungstechnische Risiken

Wir, die AXA Krankenversicherung, betreiben insbesondere die Krankenvollversicherung sowie die Pflegeversicherung und verschiedene Arten der Zusatzversicherung. Die primären versicherungstechnischen Risiken aus dem Krankenversicherungsgeschäft sind Krankheitskosten-/Leistungsrisiken, biometrische Risiken, Risiken aus Kundenverhalten und Reserverisiken. Ferner bestehen noch temporäre Zinsgarantierisiken sowie Risiken aus gesetzgeberischen Maßnahmen.

Versicherungstechnische Risiken können dazu führen, dass die zu zahlenden Leistungen und Kosten nicht mehr aus den Beitragseinnahmen in Verbindung mit der Veränderung der Alterungsrückstellung finanziert werden können. Ein mindestens jährlich durchzuführender, gesetzlich vorgeschriebener Vergleich der erforderlichen mit den kalkulierten Leistungen ermöglicht jedoch ein zeitnahes Erkennen von Abweichungen in den erwarteten Leistungen. Überschreitet die Abweichung den gesetzlichen oder in den AVB verankerten Schwellenwert, erfolgt eine Beitragsanpassung, sofern die Abweichung nicht vorübergehender Natur ist. Bei der hierfür notwendigen Neukalkulation werden sämtliche Rechnungsgrundlagen überprüft und gegebenenfalls angepasst. Zusätzlich bestehen für das Neugeschäft und für Vertragsänderungen im Versicherungsbestand der Krankenversicherung Zeichnungsrichtlinien, um Deckungszusagen nur zu risikogerechten Beiträgen zu geben. Darüber hinaus enthalten viele Tarife Selbstbehalte zur Steuerung der Leistungsinanspruchnahme. Mit unseren Maßnahmen reduzieren wir unserer Überzeugung nach die nicht vollständig vermeidbaren versicherungstechnischen Risiken auf ein vertretbares Niveau.

Krankheitskosten-/Leistungsrisiken

Unter dem Krankheitskosten-/Leistungsrisiko wird das Risiko verstanden, dass die tatsächlichen Krankheits- und Pflegekosten die erwarteten, in dem Beitrag berücksichtigten Zahlungen übersteigen können. Im Fall eines kurzfristigen und nicht nur vorübergehenden Anstiegs der Krankheits- und Pflegekosten über den kalkulierten Rahmen kann auf die unerwartete Leistungserhöhung gegebenenfalls erst mit einer zeitlichen Verzögerung durch eine Beitragsanpassung reagiert werden. Ursachen für solche Leistungsanstiege können nach unserer Erfahrung weitere medizinische Fortschritte in Verbindung mit kostspieligeren medizinischen Einrichtungen oder die Entwicklung neuer teurerer Medikamente, verbunden mit einer Kosteninflation im Gesundheitswesen, sein. In 2021 stand die Leistungsentwicklung weiterhin unter den besonderen Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie. Derzeitige Erkenntnisse zum Einreichverhalten während der zweiten und dritten Lockdown-Phase zeigen bisher leicht rückläufige Belegmengen. Gesamthaft liegt der Leistungsausgabenanstieg gegenüber dem Vorjahr in 2021 somit etwas niedriger als in den Vorjahren. Es lassen sich aktuell aber noch keine abschließenden Aussagen zu den Be- bzw. Entlastungen der Corona-Pandemie machen, da ein Großteil der Belege mit zum Teil deutlicher Verzögerung eingereicht wird. Wir beobachten die Entwicklungen weiterhin kontinuierlich.

Biometrische Risiken

Biometrische Risiken entstehen in der Krankenversicherung aus einer steigenden Lebenserwartung, wodurch mit einer verlängerten Inanspruchnahme und somit einer Erhöhung der Versicherungsleistungen zu rechnen ist. Die Sterbetafeln werden jährlich von der Deutschen Aktuarvereinigung auf ausreichende Sicherheit überprüft und notwendige Anpassungen in der neuen PKV-Sterbetafel dokumentiert. Soweit sich ein Aktualisierungsbedarf ergibt, verwenden wir die neuen Werte unverzüglich bei der Kalkulation neuer Tarife und auch im Rahmen von Beitragsanpassungen. Im Übrigen wird der Aktualisierungsbedarf seit 2008 bei der jährlich durchzuführenden Gegenüberstellung der erforderlichen mit den kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeiten bewertet. Auch hieraus kann sich ein Anpassungsbedarf ergeben, bei dem dann wieder alle Rechnungsgrundlagen aktualisiert werden. Ob die Corona-Pandemie eine signifikante Erhöhung der Sterblichkeit im Bestand der AXA Krankenversicherung hervorgerufen hat, lässt sich weiterhin abschließend noch nicht beurteilen. Die aktuellen Beobachtungen zeigen noch keine Effekte, die signifikant über übliche Schwankungen hinausgehen.

Risiken aus Kundenverhalten

Ein Risiko aus dem Verhalten von Versicherungsnehmern stellt insbesondere das Stornorisiko dar. Die in der Tarifierung angesetzten Stornowahrscheinlichkeiten basieren sowohl auf eigenen als auch auf Verbandserfahrungen und sind aktuariell ausreichend vorsichtig bemessen. Die Stornoquoten bei der AXA Krankenversicherung und in der Branche werden permanent beobachtet, sodass frühzeitig eine Veränderung erkannt und gegebenenfalls in Beitragsanpassungen und Neukalkulationen berücksichtigt wird.

Darüber hinaus beobachten wir aufmerksam die Auswirkungen unserer Beitragsanpassungen auf das Kundenverhalten. Damit sind insbesondere Storni, Tarifwechsel und die Nichtzahlung von Beiträgen gemeint. Durch die Einführung des Notlagentarifes, in den Kunden, die ihre Beiträge nicht zahlen, nach einer gewissen Zeit umgestellt werden, wurde das Risiko, durch Nichtzahlung von Beiträgen Verluste zu erleiden, für die privaten Krankenversicherungsunternehmen abgemildert. Während der Versicherung in diesem Tarif ist nur der für Notfallleistungen erforderliche Beitrag zu zahlen und es erfolgt kein weiterer Aufbau von Alterungsrückstellung. Zusätzlich wird der Beitrag für den Notlagentarif dadurch gemindert, dass Teile einer vorhandenen Alterungsrückstellung darauf angerechnet werden. Zahlt der Kunde keine Beiträge, so wird dennoch der aus der Alterungsrückstellung resultierende Teil dem Beitragskonto zugeführt. Damit stehen insgesamt wieder mehr Mittel als Zuführung zur Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung zur Verfügung.

Grundsätzlich besteht das Risiko, dass durch Wechselströme eine Risikoentmischung stattfindet, die negativ auf einzelne Teilkollektive wirkt. Zusätzlich ist zu beachten, dass durch Wechsel in die Ende 2012 eingeführten Unisex-Tarife eine Verzerrung der in der Kalkulation angesetzten Bestandmischung zwischen Männern und Frauen erfolgen kann. Wechsel in den 2009 eingeführten Basistarif spielen aktuell eine untergeordnete Rolle. Der Basistarif beinhaltet versicherungsfremde Elemente wie Kontrahierungszwang, Verbot von Risikozuschlägen und Höchstbeiträge, die eine Subventionierung durch die PKV-Kunden der anderen Vollversicherungstarife erfordern und somit zu einer erhöhten Belastung dieser Personen führen. Daher ist auch hier zu beobachten, ob es zukünftig verstärkt zu Wechseln in den Basistarif kommt.

Reserverisiken

Zur Finanzierung des mit dem Alter steigenden Krankheitsrisikos werden Alterungsrückstellungen gebildet. Aus diesen Rückstellungen werden zukünftige Leistungen an die versicherten Personen finanziert, die planmäßig nicht mehr durch die gezahlten Beiträge zu decken sind. Die Höhe der Zahlungen ist jedoch mit Unsicherheit behaftet, insbesondere aufgrund steigender Krankheitskosten-/Leistungszahlungen (siehe vorstehend) und einer sinkenden Sterblichkeit, deren Veränderung aufgrund der regelmäßigen Überprüfung jedoch in den vergangenen Jahren nicht mehr so gravierend war wie in früheren Jahren, in denen die Aktualisierung in längeren Zeiträumen erfolgte. Definitiv schon feststehende medizinische Entwicklungen sind jedoch in der Alterungsrückstellung in dem Augenblick eingepreist, in dem sie in den Beiträgen berücksichtigt sind (Krankenversicherungsaufsichtsverordnung). Insgesamt ist das Reserverisiko als gering einzuschätzen, da durch regelmäßige Beitragsanpassungen der Leistungsbedarf aktualisiert wird. Zusätzlich zum bestehenden Verfahren der jährlichen Leistungsüberprüfung hat der Gesetzgeber eine gesonderte Überprüfung der verwendeten Sterbetafeln vorgeschrieben. In beiden Fällen erfolgt eine vollständige Überprüfung und ggf. Aktualisierung aller Rechnungsgrundlagen, sofern der Schwellenwert für die Abweichung überschritten wird. Als Berechnungsgrundlagen für die Alterungsrückstellung dienten die Sterbetafeln PKV 2004, PKV 2008 bis PKV 2021 sowie für die geförderte Pflegezusatzversicherung eine aus den Tafeln des Statistischen Bundesamtes hergeleitete Sterbetafel, für die Basistarife Modifikationen der PKV 2022, für den Standardtarif (Männer und Frauen) die PKV 2022, für den Standardtarif Beamte (Männer) die PKV 2022 und für den Standardtarif Beamte (Frauen) die PKV 2018 und für die Pflegepflichtversicherung die Sterbetafel PPV 2020 (Nichtbeihilfe) bzw. Sterbetafel PPV 2021 (Beihilfe). Die Alterungsrückstellung wurde entsprechend den Vorschriften in den technischen Berechnungsgrundlagen ermittelt. Diese wurden für alle Tarife von einem unabhängigen Treuhänder geprüft und der Aufsichtsbehörde vorgelegt.

Zinsgarantierisiko

Der Alterungsrückstellung werden jährlich Zinserträge zugeführt, wobei der Rechnungszins gesetzlich auf 3,5 % nach oben begrenzt ist. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase wurde in den letzten Beitragsanpassungen seit dem 1. Januar 2014 in den von den Beitragsanpassungen betroffenen Einheiten der Rechnungszins abgesenkt. Maßgeblich für die Höhe des Rechnungszinses ist die zukünftige Zinserwartung, die mithilfe des aktuariellen Unternehmenszinses (AUZ) nach einem brancheneinheitlichen Verfahren unternehmensindividuell ermittelt wird. Bei dem AUZ handelt es sich um ein mit der Deutschen Aktuarvereinigung und der Aufsichtsbehörde abgestimmtes Verfahren zur Zinsprojektion, das auf Basis der Vorjahresergebnisse und offiziellen, durch die Bundesbank veröffentlichten Zinskurven für Neuanlagen die Zinserwartungen für das übernächste Jahr schätzt. Aufgrund der aktuell niedrigen Zinsen sinkt der AUZ branchenweit und im Hinblick darauf sind Absenkungen des Rechnungszinses im Rahmen von Beitragsanpassungen unvermeidlich. Alle Tarifneueinführungen seit Einführung der Unisex-Tarife wurden von vornherein mit einem deutlich niedrigeren Zinssatz kalkuliert. Die über den Rechnungszins hinausgehenden Zinsen werden fast vollständig zur Beitragsermäßigung im Alter verwandt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr lag die Nettoverzinsung mit 2,7 % unter dem gesetzlichen Höchstrechnungszins, aber über dem durchschnittlichen Rechnungszins im Bestand, sodass für die meisten unserer Kunden Mittel zur Beitragsentlastung im Alter zurückgestellt werden konnten. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase und eventuell nur verzögert möglicher Rechnungszinsabsenkungen kann sich die Zinsmarge reduzieren. Wir streben durch Vermeidung von Neuanlagen in Ländern und bei Emittenten, für die eine erhöhte Abschreibungswahrscheinlichkeit besteht, weiterhin ausreichende Kapitalerträge an, um dauerhaft unsere Zinszusagen zu erfüllen.

Risiken aus Gesetzesänderungen und Rechtsprechung

Seit dem Jahr 2018 gibt es rechtskräftige Urteile in Bezug auf die Unabhängigkeit des Treuhänders. In 2020 gab es die ersten rechtskräftigen Entscheidungen zur Unwirksamkeit der Beitragsanpassungs-Mitteilung. Die Rechtsfragen rund um die Unabhängigkeit des Treuhänders waren bereits am 19. Dezember 2018 abschließend durch den Bundesgerichtshof (BGH) entschieden worden. Dieser Entscheidung schloss sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Oktober 2020 an, der BGH hat seine Rechtsauffassung am 16. Dezember 2020 erneut bestätigt. Zudem wurde die Klage eines Kunden gegen die BaFin, zu welcher die AXA Krankenversicherung beigeladen wurde, wegen vermeintlich unzureichender Beaufsichtigung des Treuhänders unserer Gesellschaft im Februar 2021 mit rechtskräftigem Urteil abgewiesen.

Die Rechtsfragen rund um die Anforderungen an den Inhalt der Beitragsanpassungsmitteilungen sind inzwischen durch den Bundesgerichtshof (BGH) entschieden worden. Demnach ist in den Beitragsmitteilungsschreiben die Rechnungsgrundlage (Versicherungsleistung und/oder Sterbewahrscheinlichkeit) zu nennen, bei der der sogenannte auslösende Faktor (AF) angesprungen ist. Weitere Rechnungsgrundlagen sind nicht zu nennen. Ebenfalls nicht zu nennen ist die konkrete Höhe des auslösenden Faktors. Es muss auch kein Hinweis darauf erfolgen, ob der entsprechende Schwellenwert aus dem Gesetz oder den Allgemeinen Versicherungsbedingungen überschritten wurde oder ob eine Abweichung nach unten oder oben vorlag. Darüber hinaus hat der BGH entschieden, dass eine formell unwirksame Beitragsanpassung mit Wirkung für die Zukunft geheilt werden kann. Insgesamt sind damit die Beitragsanpassungen ab 2017 formell wirksam. Zudem hat der BGH mittlerweile festgestellt, dass auch die BAP-Mitteilungen für die Jahre 2008, 2009, 2012 und 2013 formell wirksam sind. Hingegen erfüllten einige der Mitteilungsschreiben aus früheren Jahren nicht die Anforderungen, die der BGH jetzt konkretisierend aufgestellt hat. Mit Urteil vom 17. November 2021 hat der BGH zudem entschieden, dass Rückforderungsansprüche zumindest in Bezug auf formelle Fehler innerhalb von drei Jahren ab Zahlung des neu festgesetzten Beitrags verjähren. Für die Begleichung aus Ansprüchen, die sich möglicherweise daraus und insbesondere auch aus bereits rechtshängigen Prozessen für die AXA Krankenversicherung ergeben, wurde eine Rückstellung gebildet.

Das Thema wird weiterhin von unserem Risikomanagement, aktuariell und rechtlich begleitet. Mit darüber hinausgehenden signifikanten Auswirkungen für unsere Gesellschaft ist nur für den Fall zu rechnen, dass mögliche Revisionsverfahren zur materiellen Wirksamkeit unerwartet nicht zu Gunsten von AXA entschieden werden.

Veränderungen im Gesundheitssystem

Im Allgemeinen werden Veränderungen im Gesundheitssystem beobachtet. Die Auswirkungen werden abgeschätzt und, wenn erforderlich, in der Unternehmensplanung berücksichtigt.

Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft

Fällige Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern und Versicherungsvermittlern

in Mio. Euro 2021 2020
Fällige Forderungen (brutto) 93,0 92,9
Einzelwertberichtigungen 41,3 41,9
Pauschalwertberichtigungen 23,0 19,5
Verbleibender Buchwert nach Wertberichtigungen 28,7 31,5
Forderungen älter als 90 Tage an Versicherungsnehmer 61,3 59,0

Durchschnittliche Ausfallquote der vergangenen drei Jahre

in % 2019 2020 2021
Durchschnittliche Ausfallquote der vergangenen drei Jahre (ermittelt als Verhältnis der Wertberichtigungen zu den gebuchten Bruttobeiträgen) 1,82 1,82 1,81

Die Risiken aus dem Ausfall von Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern werden durch ein IT-unterstütztes Inkasso-und Mahnsystem gesteuert.

Die fehlende Kündigungsmöglichkeit in der Vollversicherung wird zu einem weiteren Anstieg des Forderungsbestandes führen. Zurzeit ist dieses Risiko durch die Wertberichtigung abgedeckt. In der Wertberichtigung von insgesamt 64,3 Mio. Euro (2020: 61,4 Mio. Euro) sind 18,6 Mio. Euro (2020: 13,6 Mio. Euro) Forderungen aus laufenden Gerichtsverfahren enthalten, die wegen der fehlenden Kündigungsmöglichkeit in der Position „Forderungen an Versicherungsnehmer“ aufrechterhalten werden müssen. Dies gilt auch für weitere 40,3 Mio. Euro (2020: 40,0 Mio. Euro) Forderungen, zu denen ein Gerichtsverfahren erfolglos abgeschlossen ist.

Die Risiken aus dem Ausfall von Forderungen gegenüber Versicherungsvermittlern werden durch ein umfassendes Provisionscontrolling gesteuert.

Zum Bilanzstichtag 2021 bestehen - wie im Vorjahr - keine Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft, die Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen aus dem abgegebenen Versicherungsgeschäft betragen 1,0 Mio. Euro (2020: 1,5 Mio. Euro).

Die beiden Rückversicherer für unsere Rückversicherungsverträge sind die nicht geratete britische Gruppengesellschaft AXA PPP healthcare Limited und die französische Gruppengesellschaft AXA France VIE – geratet mit AA- durch S&P Global Ratings.

Risiken aus Kapitalanlagen

Die Entwicklung der Kapitalmärkte im Jahr 2021 war wesentlich durch die Corona-Pandemie geprägt. Nach dem schnellen Kurseinbruch im Vorjahr folgte die ebenso schnelle Erholung der Kapitalmärkte, möglichgemacht durch wirksame Überbrückungshilfen vom Staat, weitere quantitative Lockerungen in der Geldpolitik durch die Zentralbank und die erfolgreiche Entwicklung von Covid-19-Impfstoffen. Diese Entwicklung setzte sich auch im Jahr 2021 fort. Die Pandemie hat aber signifikante Auswirkungen auf bestimmte Sektoren (z.B. Tourismus, Flugverkehr). Zudem sind viele Unternehmen mit anhaltenden Lieferschwierigkeiten konfrontiert, was starke Herausforderungen in den internationalen Lieferketten bedeutet. Das Gesamtportfolio der Immobilieninvestments zeigt sich trotz einzelner Coronainduzierter Wertanpassungen und Mietstundungen weiterhin robust, auch bedingt durch die in den letzten Jahren sowohl regional als auch sektoral erhöhte Diversifizierung. Lange Laufzeiten der zugrundeliegenden Mietverträge begrenzen das Neuvermietungsrisiko entsprechend, wobei das Monitoring des jeweiligen wirtschaftlichen Umfeldes im Fokus bleibt. Aufgrund unseres diversifizierten Portfolios sowie unseres strukturierten Anlageprozesses haben wir insgesamt keine wesentlichen negativen Auswirkungen durch die Pandemie verzeichnet. Weitere Risiken entstehen aus den Unsicherheiten hinsichtlich der Inflationserwartungen. Primär getrieben durch steigende Energiepreise kann eine im Jahr 2021 stark anziehende Inflation beobachtet werden, wobei erwartet wird, dass sich diese Entwicklung zunächst auch im Jahr 2022 fortsetzen wird. Es bleibt abzuwarten, wie und mit welchen Mitteln die Notenbanken auf anhaltende Inflationsraten über dem definierten Ziel reagieren. Unsere Gesellschaft beobachtet diese Entwicklungen mit Hilfe unserer Assetmanager unter ständiger Aufmerksamkeit, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Unsere Gesellschaft verwaltet 23,2 Mrd. Euro (2020: 22,0 Mrd. Euro) Kapitalanlagen. Diese werden unter strikter Beachtung der gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und innerbetrieblichen Richtlinien in einem strukturierten Prozess angelegt. Unter Gesamtrisikobetrachtung soll eine gleichzeitige Sicherstellung der Anlageziele Sicherheit, Rentabilität und Liquidität der Kapitalanlagen erreicht werden. Dieses wird unter anderem durch eine ausgewogene Diversifikation und strikte Begrenzung von Konzentrationsrisiken gewährleistet.

Mit der Kapitalanlage sind unvermeidbar signifikante Risiken verbunden, die bewusst eingegangen, jedoch durch die im Anlageprozess eingebauten Kontrollen und weitere risikomindernde Maßnahmen gesteuert werden. Zum Erhalt beziehungsweise Ausbau der notwendigen Risikotragfähigkeit werden die Risiken der Kapitalanlagen aktiv gesteuert und fortlaufend an das Kapitalmarktumfeld angepasst.

Die Kapitalanlagerisiken werden in Markt-, Kredit-, Konzentrations- und Liquiditätsrisiken unterteilt.

Marktrisiken

Die Marktpreisrisiken unserer Gesellschaft beruhen im Wesentlichen auf Wertverlusten bei Aktien und festverzinslichen Anlagen. Ferner sind die nicht börsennotierten Beteiligungen sowie der Immobilienbestand den Marktpreis- beziehungsweise Wertänderungsrisiken ausgesetzt. Auch können im Bereich Private Equity aufgrund einer zukünftigen Verschlechterung des Marktumfeldes Wertrückgänge beziehungsweise Abschreibungen nicht ausgeschlossen werden.

Die Auswirkungen diverser Faktoren auf die Marktwerte der Kapitalanlagen werden in möglichen Risikoszenarien analysiert. Hierfür werden die Marktwertschwankungen von Aktien, Zinsprodukten und Währungen unter Berücksichtigung der bestehenden Währungssicherungen und anderer derivativer Absicherungsmechanismen simuliert.

Die folgende Übersicht zeigt auf, wie sich eine Änderung der Aktien- und Währungskurse beziehungsweise der Marktzinsen kurzfristig auswirken würde.

Aktienmarktänderung Veränderung des Marktwertes der Kapitalanlagen
Rückgang um 10 % – 157 Mio.Euro
Rückgang um 20 % – 314 Mio.Euro
Rückgang um 30 % – 470 Mio.Euro
Renditeänderung des Rentenmarktes Veränderung des Marktwertes der Kapitalanlagen
Anstieg um 200 Basispunkte – 4.414 Mio.Euro
Anstieg um 100 Basispunkte – 2.418 Mio.Euro
Rückgang um 100 Basispunkte – 2.989 Mio.Euro
Rückgang um 200 Basispunkte + 6.718 Mio. Euro
Währungskursänderung Veränderung des Marktwertes der Kapitalanlagen
Euroaufwertung um 5 % – 23 Mio.Euro
Euroaufwertung um 10 % – 47 Mio.Euro

Unser Portfolio besteht zum größten Teil aus festverzinslichen Papieren, daher reagiert der Marktwert stark auf Veränderungen des Zinsniveaus. Bereits ein Anstieg der Marktzinsen um 100 Basispunkte würde in einem deutlichen Rückgang unserer Bewertungsreserven resultieren.

Insgesamt ergeben sich Zinsrisiken durch einen Durationsmismatch zwischen Aktiv- und Passivseite der Bilanz. Die Festlegung von Durationszielen erfolgt durch regelmäßige Asset Liability Management-Analysen im Einklang mit der Risikotragfähigkeit unserer Gesellschaft. Dabei wird zum Beispiel das Risiko eines dauerhaften Niedrigzinsniveaus, welches bei der Wiederanlage zu einer Belastung der zukünftigen Ertragslage führt, quantifiziert und über gezielte Hedging-Programme abgesichert. Auch konnte im Jahr 2021 eine steigende Inflationsrate beobachtet werden. Es bleibt abzuwarten, ob es sich dabei lediglich um vorübergehende Effekte aus der Corona-Pandemie und den erhöhten Energiepreisen handelt oder ob sich die erhöhte Inflation auch im Jahr 2022 fortsetzt. Eine Reaktion der Zentralbanken gegenüber anhaltend hoher Inflationsraten könnte für ein steigendes Zinsniveau an den Finanzmärkten sorgen.

Unsere Gesellschaft ist größtenteils im europäischen Raum investiert. Zusätzlich werden Investitionen im nicht-europäischen Ausland getätigt wobei diese Fremdwährungsinvestitionen kontrolliert und größtenteils gegen Wechselkursschwankungen abgesichert sind. Dies erfolgt durch den Einsatz von Fremdwährungsderivaten innerhalb der Spezialfonds, zum Beispiel Devisentermingeschäften.

Der Immobilienbestand unserer Gesellschaft besteht zum großen Teil aus deutschen Büro- und Gewerbeimmobilien. Die Wertentwicklung ist deshalb im Wesentlichen abhängig von der Konjunkturlage in Deutschland.

Wir verfolgen die Entwicklung der Kapitalmärkte sehr genau. Sollten sich die zuvor gezeigten negativen Szenarien im laufenden Geschäftsjahr ganz oder teilweise einstellen oder am Bilanzstichtag vorliegen, werden wir entsprechende Maßnahmen ergreifen. Diese beinhalten unter anderem notwendige Abschreibungen auf die nachhaltigen Werte einzelner Kapitalanlagen, den selektiven Verkauf einzelner Titel und den optionalen Einsatz von Wertsicherungsmaßnahmen, um die Portfolios kurzfristig gegen weitere Wertverluste abzusichern.

Kreditrisiken

Das Kreditrisiko umfasst die Insolvenz, den Zahlungsverzug und die Bonitätsverschlechterung des Schuldners beziehungsweise Emittenten von festverzinslichen Wertpapieren und Darlehen.

Zur Reduktion des Kreditrisikos werden hauptsächlich Investitionen beziehungsweise Darlehensvergaben bei Emittenten und Schuldnern mit einer guten bis sehr guten Bonität getätigt. Die Einstufung der Bonität von Emittenten festverzinslicher Wertpapiere erfolgt nach einheitlichen internen Maßstäben in der AXA-Gruppe.

Zusätzlich nehmen wir zur Überwachung der Ratings in Zusammenarbeit mit den von uns mandatierten Vermögensverwaltern Detailanalysen zu potenziell ausfallgefährdeten Wertpapieren vor, auf deren Basis dann über risikomindernde Maßnahmen entschieden wird. Für diese Analysen werden entscheidungsrelevante Marktinformationen herangezogen.

Für die Vergabe von Hypothekendarlehen gelten Vergaberichtlinien und strenge Vorschriften bezüglich der Bonität. Als Sicherheit von Hypothekendarlehen bestehen Pfandrechte an Grundstücken. Die Vergaberichtlinien knüpfen eine Finanzierung im Regelfall an private Nutzung und erstrangige Absicherung.

Die einzelnen Engagements im Bereich Hypotheken einschließlich Forward-Darlehen unterliegen der regelmäßigen Überwachung. Mithilfe unserer Kontrollverfahren für den Zins- und Tilgungsdienst sowie unseres Mahnverfahrens erhalten wir einen detaillierten Überblick über ausstehende Zahlungen.

Einlagen bei Kreditinstituten erfolgten im Geschäftsjahr 2021 ausnahmslos bei Banken, die über ein Investment Grade Rating verfügen.

Die Kontrahenten der Derivatepositionen verfügen ausnahmslos über ein Investment Grade Rating, sofern die Geschäfte nicht über Terminbörsen, wie z. B. Eurex, abgewickelt wurden. Das Gegenparteirisiko der Derivategeschäfte wird fortlaufend durch die Stellung von Sicherheiten (Collateral) abgesichert. Für einige OTC-Derivate gilt die Clearingpflicht über zentrale Gegenparteien sowie die Meldepflicht an das Transaktionsregister. AXA stellt die Einhaltung der Anforderungen aus EMIR (European Market Infrastructure Regulation) gruppenweit sicher.

Die AXA Krankenversicherung ist zu einem Anteil von 16 % der Kapitalanlagen (auf Marktwertbasis) in Staatsanleihen investiert. Auch wenn wir zurzeit Ausfälle innerhalb dieser Bestände nicht für ein wahrscheinliches Szenario halten, können wir künftige Abschreibungen auch vor dem Hintergrund politischer Unwägbarkeiten nicht ausschließen.

Ebenso halten wir Fremdkapitalinstrumente, die von nationalen und internationalen Banken sowie Unternehmen außerhalb des Finanzsektors emittiert wurden (22 % der Kapitalanlagen auf Marktwertbasis). Dieses Exposure wird entweder direkt oder über Fonds, Derivate und strukturierte Produkte gehalten und enthält zu einem geringen Teil nachrangige Instrumente. Zur weiteren Diversifikation dieses Portfolios tätigte unsere Gesellschaft Investitionen in alternative, weniger liquide Assetklassen, unter anderem Infrastruktur-, Mittelstands-, gewerbliche Immobilienfinanzierungen sowie alternative Kreditstrategien. Diese Anlagen werden zum weit überwiegenden Teil als Investment Grade eingestuft. Der Anteil dieser Fremdkapitalfinanzierungen betrug 5 % der Kapitalanlagen auf Marktwertbasis.

Über 95 % der festverzinslichen Wertpapiere in unserem Bestand verfügen über ein Investment Grade Rating. Der größte Teil unserer Rentenbestände ist besichert beziehungsweise von öffentlichen Emittenten ausgegeben und daher nur einem geringen Ausfallrisiko ausgesetzt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Bonität einzelner Emittenten sich in der Zukunft verschlechtert und damit Abschreibungsbedarf entstehen könnte.

Konzentrationsrisiken

Konzentrationsrisiken entstehen, wenn Unternehmen hohe einzelne Risiken oder stark korrelierte Risiken eingehen und daraus hohe Ausfallverluste resultieren können. Bei der Kapitalanlage entstehen Konzentrationsrisiken, wenn Investitionen in einzelne Kapitalanlageprodukte oder Emittenten oberhalb definierter Grenzen durchgeführt werden. Aus diesem Grund stehen Konzentrationsrisiken im engen Zusammenhang mit Markt- und Kreditrisiken und werden durch die Definition von Limiten auf Einzelpositionen und den Einsatz von Derivaten gesteuert und regelmäßig überwacht.

Liquiditätsrisiken

Aufgrund der vorab vereinnahmten sowie verzinslich und liquide angelegten Beiträge ist das Liquiditätsrisiko für Versicherungsunternehmen grundsätzlich gut steuerbar. Wir tragen dem Risiko unzureichender Liquidität durch eine mehrjährige Planung der Zahlungsströme Rechnung. Zusätzlich erfolgt für einen rollierenden Zwölfmonatszeitraum eine Prognose auf Monatsbasis. Für die Überwachung des Liquiditätsrisikos wird darüber hinaus ein Liquiditätsstresstest durchgeführt. Dieser zeigt, dass unsere Gesellschaft auch bei extremen Stressannahmen keinen Liquiditätsengpass zu erwarten hätte.

Insgesamt wird bei der Kapitalanlage auf einen hohen Anteil liquider und fungibler Kapitalanlagen geachtet, damit wir den Verpflichtungen gegenüber unseren Versicherungskunden jederzeit nachkommen können. Bei einem eventuell auftretenden unvorhergesehenen Liquiditätsbedarf wird auf der Grundlage des konzerninternen Liquiditätshilfeabkommens Liquidität zur Verfügung gestellt.

Risikosteuerung der Kapitalanlagen

Innerhalb des AXA Konzerns sind umfassende Governance-Strukturen, Steuerungsmaßnahmen und Richtlinien zur Risikosteuerung der Kapitalanlagen im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen implementiert.

Der Vorstand definiert den Risikoappetit unserer Gesellschaft in Form von Limiten und Frühwarnwerten auf konkret messbare Risikokennzahlen, um die durch die Umsetzung der Geschäftsstrategie entstehenden Risiken wirksam zu begrenzen. Ein wesentlicher Teil dieser Limite und Frühwarnwerte bezieht sich auf Finanzmarktrisiken einschließlich Konzentrationsrisiken und muss im Rahmen der Kapitalanlagensteuerung eingehalten werden. Darüber hinaus gilt eine umfassende interne Kapitalanlagenrichtlinie mit dem Grundsatz unternehmerischer Vorsicht gemäß § 124 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz.

Es ist ein strukturierter Anlageprozess definiert, dessen Ziel es ist, die Risiken in den Portfolios durch systematische und kontrollierte Abläufe zu steuern. Auf Basis des Vorschlags des Asset Liability Management Committee entscheidet der Vorstand über die Kapitalanlagestrategie, die im Einklang mit dem Risikoappetit der Gesellschaft sowie der internen Kapitalanlagerichtlinie sein muss. Dabei berücksichtigt die Asset Liability Management-Analyse insbesondere die versicherungstechnischen Verpflichtungen, die Bewertungsreserven sowie die Eigenkapitalausstattung. Das Investment Committee implementiert und überwacht die strategische Aufteilung der Kapitalanlagen nach Kapitalanlagearten (Asset Allocation). Hierbei werden die Risikoappetitlimite für die einzelnen Anlageklassen, die Duration des festverzinslichen Portfolios, die Bonität der Emittenten sowie die Konzentrationen gegenüber Einzelemittenten beachtet. Bei der Risikoeinschätzung wird dabei von einem dem jeweiligen Risiko adäquaten Prognosezeitraum ausgegangen. Zur Bewertung der Anlagerisiken steht eine Vielzahl von Risikomanagement-Instrumenten zur Verfügung.

Zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und -steuerung können auch derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden. Mit diesen Instrumenten werden verschiedene Motive der Portfoliosteuerung umgesetzt: Absicherung, Erwerbsvorbereitung und Ertragssteigerung. Das Hauptmotiv beim Einsatz von derivativen Instrumenten der Kapitalanlagen ist die Absicherung (Hedging), wodurch das im Portfolio liegende wirtschaftliche Risiko reduziert wird.

Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Asset Liability Management Committee und des Investment Committee wird das Kreditrisiko des Gesamtportfolios, einzelner Anlageklassen sowie kritischer Emittenten unter der systematischen Teilnahme des Chief Investment Officers und des Finanzvorstandes besprochen. In diesen Gremien wird über die Einhaltung der Risikoappetitlimite berichtet.

Das Audit and Risk Committee (ARC) wird regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen, die Risikosituation und die Einhaltung der Risikoappetitlimite des Konzerns und der Einzelgesellschaften informiert.

Operationelle und sonstige Risiken

Operationelle Risiken beinhalten Risiken aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen, Risiken aus Mitarbeiterverhalten sowie aus systembedingten oder externen Vorfällen. Informationsrisiken werden als Teil der operativen Risiken behandelt und beinhalten das Risiko, dass Informationen oder Informationssysteme nicht den erwarteten Wert für das Unternehmen liefern, strategische Ziele beeinflussen oder operative Verlust verursachen. Ferner sind Rechtsrisiken mit inbegriffen, welche die Möglichkeit eines Verlustes aufgrund von Veränderungen der aktuellen Rechtslage umfassen.

Unsere Gesellschaft beziehungsweise AXA Deutschland unterscheidet hierbei die Risikokategorien Interner Betrug, Externer Betrug, Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitssicherheit, Kunden-, Produkt- und Geschäftspraxis, Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, Betriebsunterbrechung und Versagen von Systemen, Durchführungs-/Produkt-/Leistungs-/Prozessmanagement, konkrete Rechtsänderungen. Die aus Projekten resultierenden Risiken sind in den einzelnen Risikokategorien berücksichtigt. Als risikobewusste Versicherungsgruppe hat AXA Deutschland Prozesse und Systeme zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung der operationellen Risiken entwickelt. Um der wachsenden Bedeutung der Informationsrisiken zu begegnen, wurde im zentralen Risikomanagement eine Position zur expliziten Informationsrisikoüberwachung geschaffen.

Die Methoden und Prozesse werden kontinuierlich weiterentwickelt. Die operationellen Risiken sind in das Interne Kontrollsystem integriert. Eine Bewertung erfolgt sowohl qualitativ als auch quantitativ. Die Ergebnisse der Risikobewertung fließen in die Unternehmenssteuerung ein.

AXA Deutschland führt eine Sammlung von Daten aus operationellen Verlusten durch. Zudem ist AXA Deutschland (über die AXA Gruppe) Mitglied der Operational Riskdata Exchange Association (ORX), einer internationalen Plattform zum Austausch operationeller Verluste.

Zusätzlich werden auch Emerging Risks betrachtet, d.h. Risiken, die ggf. erst in mehreren Jahren relevant werden, da AXA Deutschland eine langfristige Perspektive einnimmt.

Das Risikoprofil der AXA Deutschland ist wie im Vorjahr durch Gerichtsentscheidungen und Gesetzesvorhaben geprägt. Änderungen von rechtlichen Regelungen, welche signifikante Auswirkungen auf die Risikosituation unserer Gesellschaft haben können, werden laufend auf ihre Auswirkungen auf die AXA analysiert. Um auf diese risikoadäquat reagieren zu können, existiert eine enge Zusammenarbeit des operationellen Risikomanagements mit der Organisationseinheit Corporate Oversight. In dieser Einheit sind die Funktionen Compliance, Geldwäsche, Datenschutz, Informationssicherheit, physische Sicherheit, Berechtigungsmanagement und operative Resilienz gebündelt, um den gestiegenen Anforderungen wirkungsvoll zu begegnen. Durch die angestrebte zunehmende Digitalisierung von AXA ebenso wie durch die generelle Zunahme von Cyber-Angriffen auf Unternehmen der Finanzdienstleitungsbranche haben IT-Risiken eine große Relevanz im Risikoprofil, insbesondere mit den Themen Datenschutz und Informationssicherheit (Ausfall von Systemen, Datenverluste durch interne und externe Bedrohungen oder Verbreitung von die Datenintegrität bedrohender Schadsoftware). Zur Identifizierung und Beseitigung von IT-Schwachstellen und dem Management der Informationssicherheitsrisiken sind verschiedene Projekte bzw. Initiativen aufgesetzt. Auf diese Weise werden eine kontinuierliche Berücksichtigung der aktuellen und zukünftigen Entwicklungen im Bereich der Informationssicherheit sowie die Stabilisierung der Produktion gewährleistet. Interne Kontrollprozesse reduzieren Risiken im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses.

Darüber hinaus stehen Risiken aus der Einführung von Großprojekten unter besonderer Beobachtung. Bereits während der Projektphase werden erforderliche Maßnahmen identifiziert, sodass entstehende Risiken frühzeitig analysiert und gesteuert werden. Zusätzlich wird das operationelle Risikomanagement über jeden Projektchange informiert, um die Risikolage angemessen beurteilen zu können. Unternehmensgefährdende Risiken aus Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, aus Systemausfällen und anderen Katastrophenereignissen werden im Rahmen des Business Continuity Managements gesteuert. Notfallprozesse werden organisiert und alle notwendigen Präventivmaßnahmen zum Zweck der Unternehmenssicherheit ergriffen. Durch die Setzung verbindlicher Standards mit Fokus auf die operationellen Risiken sollen mögliche Negativfolgen reduziert und der wirtschaftliche Fortbestand der AXA jederzeit garantiert werden. Diese sehen vor, dass interne und externe Bedrohungen, die eine Unterbrechung der Geschäftsprozesse zur Folge haben könnten, regelmäßig beurteilt werden.

Ein Vertreter des Bereichs Value & Risk Management ist Mitglied im zentralen Krisenmanagement-Team, um die Sicht des Risikomanagements in der Krisenorganisation sicherzustellen.

Auch strategische, Reputations- und weitere Rechtsrisiken wie auch Risiken aus regulatorischen Anforderungen werden permanent eng überwacht, das Instrumentarium insbesondere an präventiven Maßnahmen ständig überprüft und erweitert. Diese Maßnahmen inklusive der umfassenden Analyse und Bewertung sind geeignet, unsere in ihrer Bedeutung als gemäßigt eingeschätzten operationellen Risiken auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren. Mit Blick auf die Anforderungen der BaFin beispielsweise zu VAIT stehen wir im engen Austausch mit dem GDV. Die so erworbenen Branchenkenntnisse berücksichtigen wir für unsere eigene Organisation.

Ferner können Risiken aus der Anwendung steuerlicher Vorschriften entstehen. Diesen begegnen wir durch ein systematisches Management aller steuerlich relevanten Prozesse unterstützt durch ein Tax Compliance Management System. Feststellungen aus steuerlichen Betriebsprüfungen früherer Jahre werden analysiert und bewertet und fließen in die Steuerung ein.

Die Folgen der Corona-Pandemie haben sich nach starken Schwankungen im Jahr 2020 auch in 2021 weniger stark als erwartet auf die Finanzmärkte und auf das Ergebnis unserer Gesellschaft ausgewirkt. Auf mittlere und lange Sicht können insbesondere Unternehmens- und Privatinsolvenzen ein Risiko für unsere Branche darstellen. Hier ergibt sich das Risiko von Beitragseinbußen, sei es durch die Stornierung von Verträgen oder aber als Folge von zurückhaltenderem Neugeschäft. Die Situation ist zu beobachten und die Planungen entsprechend anzupassen. Weitere mögliche Corona-Effekte werden im Rahmen der Emerging Risks betrachtet. Dazu gehören das Feld Cybercrime ebenso wie die Aspekte der Nebenwirkungen von Covid-19-Behandlungen und der Bereich der psychischen Gesundheit.

Als Teil ihrer unternehmerischen Verantwortung will die AXA Krankenversicherung AG den gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bewusst und aktiv begegnen. Unsere Gesellschaft ist gewissen Risiken in Verbindung mit Nachhaltigkeit (z.B. nachteilige Effekte auf die Gesundheit der Menschen) ausgesetzt. Hierzu zählen sowohl physische Auswirkungen des Klimawandels, regulatorische Risiken (erhöhte regulatorische Anforderungen) als auch transitorische Risiken, die sich im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer nachhaltigeren, darunter auch Kohlendioxid-ärmeren Welt, insbesondere im Investmentportfolio, materialisieren könnten. Wir beobachten und begleiten diese Aspekte fortlaufend. Die im Folgenden genannten Initiativen im Bereich nachhaltiger Kapitalanlage und Zeichnungspolitik werden von den Versicherungsgesellschaften der weltweiten AXA Gruppe gemeinschaftlich getätigt, um die größte Wirkung zu entfalten. Damit wirken wir auf die Ursache ein und mitigieren das daraus resultierende Risiko für unsere Gesellschaft.

Bereits 2007 haben wir die Prinzipien der Vereinten Nationen für verantwortungsvolles Investieren unterzeichnet und uns damit freiwillig verpflichtet, ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) in unseren Investitionsaktivitäten zu berücksichtigen. Wir sind ebenfalls Unterzeichner der Prinzipien für nachhaltige Versicherungen.

Nachhaltiges Investment ist ein strategisch wichtiges Thema für die AXA. Die Kernaspekte dieser Strategie sind der Einbezug von ESG-Kriterien in jegliche Investitionsentscheidungen, der Ausschluss von Investitionen in gewisse Wirtschaftssektoren (bspw. Kohle, Tabak, Palmöl, Teersand) beziehungsweise einzelne kritische Unternehmen, ambitionierte Ziele für grüne Kapitalanlagen, direkte Investitionen in soziale Projekte, die verantwortliche Wahrnehmung von Aktionärsrechten sowie die strategische Portfolio-Anpassung für mehr Klimaschutz.

Im Rahmen der Zeichnungspolitik hat AXA die Bereitstellung von Versicherungsschutz für klimaschädliche Geschäfte stark eingeschränkt, so werden beispielsweise weltweit keine Kohleminen und -kraftwerke versichert. Zudem hat AXA 2021 Ausschlüsse für Unternehmen der Gas- und Ölbranche beschlossen, sowohl für den Investitions- als auch für den Versicherungsbereich.

Darüber hinaus unterstützen wir aktiv die Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD) mit dem Ziel, Unternehmen zu mehr Transparenz hinsichtlich klimabezogener Finanzrisiken zu bewegen. Ferner sind wir Mitglied der Climate Finance Leadership Initiative sowie des in 2019 gegründeten Bündnisses Net-Zero Asset Owner Alliance mit der Verpflichtung, die Kohlendioxid-Emissionen unseres gruppenweiten Anlageportfolios bis 2050 auf netto Null zu reduzieren.

Auch im eigenen Betrieb trägt AXA Deutschland zur Bekämpfung des Klimawandels bei. Seit 2008 erheben wir unsere Verbrauchsdaten, um unseren ökologischen Fußabdruck zu messen und Maßnahmen zur Reduzierung unserer Emissionen sowie von Wasser, Papier und Abfall abzuleiten. Innerhalb von neun Jahren konnten wir so unsere eigenen Kohlendioxid-Emissionen mehr als halbieren.

Kapitalmanagement und Solvabilität

Die Steuerung der Kapitalbasis erfolgt nach den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Ziel ist es, die jederzeitige Erfüllung der versicherungsvertraglichen Verpflichtungen sicherstellen zu können – auch wenn im Extremfall die hierfür gebildeten versicherungstechnischen Rückstellungen unzureichend wären. Für die Bereitstellung des entsprechenden Eigenkapitals wird eine angemessene Verzinsung angestrebt.

Die AXA Gruppe hat ein Modell der ökonomischen Risikokapitalberechnung entwickelt, das Ende November 2015 von der französischen Versicherungsaufsicht ACPR (Autorité de Controle Prudentiel et de Résolution) genehmigt wurde und ab dem 1. Januar 2016 als Internes Modell unter Solvency II dient. Zur Sicherstellung der Angemessenheit des entwickelten Internen Modells der AXA Deutschland fand auch im Geschäftsjahr 2021 ein umfassender Austausch mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) statt.

Für die Solvabilität unserer Gesellschaft wurden die gültigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Basierend auf den Berechnungen des genehmigten Internen Modells übertrifft die Solvenzposition unserer Gesellschaft die gesetzliche Anforderung und weist zusätzlich einen angemessenen Kapitalpuffer oberhalb dieses gesetzlichen Limits auf. Unsere Gesellschaft hat keine Verwendung der möglichen Übergangsmaßnahmen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragt. Weitergehende Informationen können dem am 8. April 2022 zu veröffentlichenden Bericht über die Solvabilität und Finanzlage 20211 entnommen werden.

Im Juli 2013 wurde die weltweite AXA Gruppe durch das Financial Stability Board (FSB) als systemrelevant (Global Systemically Important Insurer [G-SII]) eingestuft. Aufgrund dessen unterliegt die AXA Gruppe den „G-SII Policy Measures“ der International Association of Insurance Supervisors (IAIS) und erfüllt die zusätzlichen Anforderungen wie die Erstellung von geforderten Sanierungs- und Abwicklungsplänen. Hierfür liefert die AXA Deutschland regelmäßig lokale Analysen. Die Erfüllung der ab 2019 erhöhten Kapitalanforderungen, wie der Basis-Kapitalanforderungen (Basic Capital Requirements, BCR), ist durch die Gruppe sichergestellt.

Zusammenfassende Darstellung der Risikolage

Die Gesamtrisikosituation unserer Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr 2021 nicht wesentlich verändert. Trotz der Unsicherheiten hinsichtlich der mittel- und langfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Risiken bekannt, die den Fortbestand unserer Gesellschaft gefährden. Unserer Einschätzung nach werden alle Risiken frühzeitig erkannt, bewertet und gesteuert und wie in den Vorjahren zeigt die Solvabilität auch im Jahr 2021 eine Überdeckung.

Sonstige Angaben

Besitzverhältnisse

Die AXA Konzern AG ist zu 100 % am gezeichneten Kapital unserer Gesellschaft beteiligt. Zwischen der AXA Konzern AG und unserer Gesellschaft besteht ein Konzernverhältnis im Sinne von § 18 Absatz 1 des Aktiengesetzes.

Zweigniederlassung

Im Berichtsjahr bestand weiterhin die Zweigniederlassung DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG, Wiesbaden.

Zusammenarbeit im AXA Konzern

Die Geschäftsfunktionen unserer Gesellschaft werden von Dienstleistungsgesellschaften des deutschen AXA Konzerns und der AXA Gruppe ausgeübt. Deshalb verfügt die AXA Krankenversicherung auch nicht über eigene Mitarbeiter.

Die Geschäftsfunktionen unserer Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr 2021 im Rahmen des Master-Dienstleistungsvertrags vom 15. Dezember 2017 in der Fassung des Nachtrags Nr. 2 vom 1. April 2020 im Wesentlichen durch die AXA Konzern AG erbracht.

Die AXA Versicherung AG, die AXA Lebensversicherung und die Deutsche Ärzte Finanz Beratungs- und Vermittlungs-AG stellen uns ihre Vertriebsorganisation zur Verfügung.

Unsere Gesellschaft befindet sich im alleinigen Besitz der AXA Konzern AG. Es besteht ein Beherrschungs-und Ergebnisabführungsvertrag.

Ausblick und Chancen

Unsicherheit durch Krieg in der Ukraine und weiterhin unklare Pandemie-Situation

Trotz des Krieges in der Ukraine und der weiterhin unklaren Pandemie-Situation schauen wir vorsichtig optimistisch auf das Jahr 2022.

Vor dem Angriff Russlands auf die Ukraine wurde für das Jahr 2022 ein Wirtschaftswachstum von 4,3 % in der EU prognostiziert, und das BIP sollte laut Prognosen des Instituts der deutschen Wirtschaft und des statistischen Bundesamtes um 4 Prozentpunkte wachsen. Die USA und die EU haben nach Russlands Angriff auf die Ukraine umfangreiche Strafmaßnahmen auf den Weg gebracht. Die neuen EU-Sanktionen gegen Russland betreffen etwa den Energie-, Finanz- und Transportsektor. Da die Sanktionen voraussichtlich auch Auswirkungen auf die deutsche und europäische Wirtschaft haben werden, ist die Erreichung dieser Prognosen inzwischen mit Unsicherheit behaftet.

Die Inflation in Deutschland und im Euroraum wird bereits seit geraumer Zeit von deutlich gestiegenen Energiepreisen im Zuge der weltweiten Konjunkturerholung in die Höhe getrieben. Zum Jahresende 2021 betrug die Inflation in Deutschland 5 %, jedoch gingen die Prognosen der EZB Anfang des Jahres noch von einer moderaten Verbesserung der Inflationsrate für 2022 auf 3,2% aus. Infolge des russischen Angriffs kam es zu einem Anstieg der Rohstoffpreise, und es wird bei Rohstoffen mit einem knapperen Angebot gerechnet, was die Inflation weiter steigen lassen könnte. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) geht für das Jahr 2022 sogar von einer Erhöhung auf bis zu 6,1 % aus.

Neben der humanitären Katastrophe kann sich der Krieg in der Ukraine weiter negativ auf die Weltwirtschaft und die Energieversorgung auswirken. Weltweit kam es infolge des Kriegsbeginns zu Turbulenzen an den Aktienmärkten, die längerfristigen Folgen sind jedoch bisher nicht quantifizierbar und hängen vom weiteren Verlauf des Konflikts ab.

Zu den zusätzlichen Herausforderungen im Jahr 2022 zählt weiterhin die Corona-Pandemie. Obwohl die Omikron-Variante mildere Krankheitsverläufe von Covid-19 zu verursachen scheint, ist aufgrund der höheren Infektiosität weiter mit steigenden Infektionszahlen zu rechnen. Letztendlich wird sich erst ab dem dritten Quartal 2022 zeigen, inwieweit sich das Virus verändert und die pandemische Lage überstanden ist.

Deutsche Versicherungsbranche blickt leicht hoffnungsvoll nach vorn

Der Krieg in der Ukraine hat für die deutschen Versicherer laut GDV nur geringe direkte wirtschaftliche Auswirkungen, da sie kaum in der Ukraine und in Russland engagiert sind. Dabei gehen Experten derzeit nicht von einer Ausweitung des Krieges auf Staaten der NATO oder der Europäischen Union aus.

Für das laufende Jahr wird für die Versicherungswirtschaft insgesamt mit einem Einnahmeplus von bis zu 3 % gerechnet. Laut Schätzungen des GDV wird für das laufende Jahr in den Schaden- und Unfallversicherungen infolge von inflationsbedingten Summenanpassungen und Deckungserweiterungen ein Wachstum von 3 % erwartet, während im Lebensversicherungsbereich mit 1 bis 2 % ein verhaltener Beitragsanstieg aufgrund des dämpfenden Einflusses der Corona-Pandemie prognostiziert wird.

Inwieweit die Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag der neuen Ampelregierung sich positiv für die Versicherungsbranche auswirken, ist noch unklar. Die darin verschriftlichen Überlegungen sehen auch für die Versicherungswirtschaft wichtige Reformvorhaben vor. So eröffnet die ins Gespräch gebrachte Versicherungspflicht für neue Selbstständige, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, neue Perspektiven für Versicherer. Damit gehen aber auch juristische Fragestellungen in Bezug auf die Umsetzung des vorgesehenen Opt-Outs einher. Wie genau allerdings die angekündigte „grundlegende“ Reform der privaten Altersvorsorge konkret aussehen soll, wird von der neuen Regierung zeitnah zu konkretisieren sein. Gleiches gilt für die gesundheitspolitischen Beschlüsse der Koalition, welche die Geschäftsaussichten der privaten Krankenversicherer beeinflussen werden.

PKV vor vielen Herausforderungen

Das Umfeld für die PKV und insbesondere für die Vollversicherung bleibt weiterhin herausfordernd. Wichtige Themen sind auch in 2022 die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie, Anpassungen aufgrund der medizinischen Inflation, Entwicklungen in der Pflegeversicherung und Auswirkungen aus den Koalitionsverträgen auf die PKV-Branche. Die wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase notwendigen Absenkungen der Rechnungszinsen erschweren das Neugeschäft. Einerseits bieten die Erhöhungen der Beitragsbemessungsgrenzen Chancen für die PKV, aber andererseits dämpfen Debatten über Finanzierbarkeit der PKV-Beiträge im Alter das Interesse an der Vollversicherung. Positiv sieht die Branche trotz politischer Diskussionen über die Krankenversicherung im Öffentlichen Dienst die Entwicklung im Bereich der Beihilfeversicherung und das Geschäft mit Zusatzversicherungen aufgrund eines gestiegenen Bewusstseins der Bevölkerung für Gesundheitsrisiken. Bisher zeigen sich in der PKV nur wenige Auswirkungen des Konjunktureinbruchs aufgrund des Lockdowns 2020 und 2021. Außerdem sind auch 2022 Zuwächse im Bereich der Betrieblichen Krankenversicherung zu erwarten. Die Neugründung eines Krankenversicherers 2017 und Kooperationen insbesondere im Leistungsmanagement sind Aktivitäten innerhalb der Branche, die zeigen, dass die Themen Digitalisierung, Automatisierung und Verbesserung der Prozesse im Fokus stehen.

AXA wird die Chancen der Digitalisierung, die traditionelle Stärke in der Vollversicherung und das Wachstumspotenzial in der Zusatzversicherung weiterhin konsequent nutzen

AXA nutzt bereits seit Längerem die Chancen der fortschreitenden Digitalisierung zum Vorteil ihrer Kunden. Die AXA Krankenversicherung erweitert und verbessert ihr Leistungs- und Gesundheitsmanagement, den „Gesundheitsservice360°“ und das ePortal „Meine Gesundheit von AXA“, um die Patientenversorgung weiter zu verbessern. Papierlose Abrechnung und die digitale Vernetzung von Ärzten, Versicherten und AXA gehören zu den Serviceangeboten.

Ferner gehen wir davon aus, dass die Bundesregierung weiter ihren gesundheitspolitischen Kurs der Fairness gegenüber der PKV fortsetzt. Je mehr Einfluss die PKV auf Qualität, Menge und Preise medizinischer Dienstleistungen hat, umso innovativer, nachhaltiger und damit zukunftsfähiger kann das deutsche Gesundheitssystem bleiben.

Unsere traditionelle Stärke bei Vollversicherungen im Öffentlichen Dienst sowie für Ärzte und Heilberufe wird fortgeführt und ausgebaut. Die AXA betreibt aktiv den strategischen Wandel der AXA Krankenversicherung vom reinen Kostenerstatter zum Gesundheitsdienstleister. Die Segmente der Zusatzversicherungen und Betrieblichen Krankenversicherung sind weiterhin strategische Wachstumsfelder. Wir sind gut aufgestellt, die zunehmende Nachfrage nach betrieblicher Krankenversicherung maßgeschneidert zu erfüllen. Ein wesentlicher Teil hiervon ist die Absicherung von ins Ausland entsendeten Mitarbeitern. Gerade in diesem Segment profitieren wir davon, Teil eines Weltkonzerns zu sein, und gehen davon aus, dass dieses Geschäftsfeld mit der Bewältigung der Corona-Pandemie wieder wachsen wird.

Unsere flexiblen und umfassenden Angebote belegen unsere gesellschaftliche Verantwortung, Menschen die Möglichkeit zur individuellen Absicherung ihrer finanziellen Lebensrisiken zu geben. AXA wird diese Chancen weiterhin verantwortungsbewusst und konsequent nutzen.

Als Folge der vorher genannten Wachstumspotenziale erwarten wir für 2022 ein moderates Beitragswachstum. Ebenso erwarten wir einen moderaten Anstieg der Versicherungsleistungen, wobei dies auch unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie steht. Die anhaltende Niedrigzinsphase wird das Kapitalanlageergebnis im laufenden Jahr belasten, sodass wir ein Kapitalanlageergebnis etwas unter dem Vorjahr erwarten. Positiv wirkt sich die auch im Marktvergleich günstige Kostenstruktur aus. So wird auch für 2022 von einer weiterhin deutlich marktunterdurchschnittlichen Verwaltungskostenquote auf dem Niveau von 2021 ausgegangen.

Insgesamt gehen wir daher für 2022 von einem Unternehmensergebnis aus, welches moderat über dem Niveau von 2021 liegt.

Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für die AXA tätig waren, danken wir für den im Jahr 2021 gezeigten Einsatz. Unser Dank gilt ebenso allen Vertriebspartnern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Köln, den 18. März 2022

Der Vorstand

Dr. Schumacher

Heinisch

Kuklinski

Dr. Lemke

Dr. Zimmermann

Anlagen zum Lagebericht

Betriebene Versicherungsarten

Die AXA Krankenversicherung betreibt alle wesentlichen Zweige der Krankenversicherung auf dem deutschen Markt. Zudem ist sie zum freien Dienstleistungsverkehr in Polen, Luxemburg und Österreich zugelassen.

Folgende Versicherungsarten wurden von unserer Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 betrieben:

die Einzel-Krankheitskosten-Vollversicherung (ambulant und stationär)

die selbstständige Einzel-Krankheitskostenversicherung (ambulant und stationär)

die Einzel-Krankentagegeldversicherung

die selbstständige Einzel-Krankenhaustagegeldversicherung

die sonstige selbstständige Einzel-Teilversicherung

die Pflegepflichtversicherung

die Pflegekosten- und Tagegeldversicherung

die geförderte Pflegetagegeldversicherung

die Auslandsreisekrankenversicherung

die Gruppen-Krankenversicherung (nach Einzel- und Sondertarifen)

Die Auslandsreisekrankenversicherung wurde gegen Einmalbeitrag, die übrigen Versicherungsarten wurden gegen laufende Beiträge angeboten.

Für Tarife, die unterschiedliche Beiträge oder Leistungen für Männer und Frauen vorsehen, erfolgte die Kalkulation nach den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) anerkannten statistischen und versicherungsmathematischen Verfahren. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V.: www.pkv.de/statistiken .

Jahresabschluss

Bilanz zum 31. Dezember 2021

Aktiva

in Tsd. Euro 2021 2020
A. Kapitalanlagen
I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 29.186 23.346
II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1 Anteile an verbundenen Unternehmen 800.459 477.990
2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 576.507 540.623
3 Beteiligungen 3.760 1.380.726 1.018.613
III. Sonstige Kapitalanlagen
1 Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 8.298.723 7.536.693
2 Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 8.264.313 8.068.972
3 Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 1.521.670 1.563.890
4 Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 1.471.942 1.524.343
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 1.610.287 1.723.483
c) Übrige Ausleihungen 607.037 3.689.266 501.265
5 Andere Kapitalanlagen 4.944 21.778.916 1.591 20.920.237
23.188.829 21.962.195
B. Forderungen
I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an:
1 Versicherungsnehmer 28.324 28.130
2 Versicherungsvermittler 5.086 33.410 6.377 34.507
II. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft
III. Sonstige Forderungen 25.062 40.594
davon an verbundene Unternehmen
2.122 Tsd. Euro (2020: 18.326 Tsd. Euro)
58.472 75.101
C Sonstige Vermögensgegenstände
I. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand 91.845 20.935
II. Andere Vermögensgegenstände 119.157 98.344
211.002 119.279
D. Rechnungsabgrenzungsposten
I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten 144.830 158.324
II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten
144.830 158.324
23.603.133 22.314.900
Passiva
in Tsd. Euro 2021 2020
A. Eigenkapital
I. Eingefordertes Kapital
Gezeichnetes Kapital 34.004 34.004
II. Kapitalrücklage 133.077 133.077
III. Gewinnrücklagen
gesetzliche Rücklage 153 153
andere Gewinnrücklagen 16.783 16.936 16.783
IV. Jahresüberschuss
184.018 184.018
B. Nachrangige Verbindlichkeiten 10.000 10.000
C. Versicherungstechnische Rückstellungen
I. Beitragsüberträge
Bruttobetrag 3.551 3.118
davon ab:
Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 3.551 3.118
II. Deckungsrückstellung
Bruttobetrag 21.538.871 20.386.722
davon ab:
Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 21.538.871 20.386.722
III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
Bruttobetrag 648.234 657.062
davon ab:
Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 998 647.236 1.490 655.572
IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung
Erfolgsabhängige
Bruttobetrag 1.073.434 939.239
davon ab:
Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 1.073.434 939.239
Erfolgsunabhängige
Bruttobetrag 10.410 9.860
davon ab:
Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 10.410 9.860
V. Sonstige Versicherungstechnische Rückstellungen
Bruttobetrag 38.671 38.791
davon ab:
Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 38.671 38.791
23.312.173 22.033.302
D. Andere Rückstellungen
I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 21.174 20.626
II. Steuerrückstellungen 726 726
III. Sonstige Rückstellungen 17.278 14.870
39.178 36.222
E. Andere Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber:
Versicherungsnehmern 45.439 40.834
Versicherungsvermittlern 3.283 48.722 2.673 43.507
II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückersicherungsgeschäft 72 33
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 72 Tsd. Euro (2020: 33 Tsd. Euro)
davon gegenüber Beteiligungsunternehmen
0 Tsd. Euro (2020: 0 Tsd. Euro)
III. Sonstige Verbindlichkeiten 8.969 7.817
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 6.320 Tsd. Euro (2020: 4.773 Tsd. Euro)
davon aus Steuern 24 Tsd. Euro (2020: 40 Tsd. Euro)
davon im Rahmen der Sozialen Sicherheit 0 Tsd. Euro (2020: 25 Tsd. Euro)
57.763 51.357
23.603.133 22.314.900

Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter dem Posten C.II. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 156 HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 160 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist.

Köln, den 11. März 2022

Der Verantwortliche Aktuar:

Dr. Ralph Maaßen

Gemäß § 128 VAG wird hiermit bestätigt, dass das Sicherungsvermögen vorschriftsmäßig angelegt und aufbewahrt worden ist.

Köln, den 11. März 2022

Der Treuhänder: Klaus Schön

Köln, den 18. März 2022

Der Vorstand

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021

Versicherungstechnische Rechnung

in Tsd. Euro
2021 2020
I. Versicherungstechnische Rechnung
1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung
a) Gebuchte Bruttobeiträge 3.554.813 3.429.436
b) Abgegebene Rückversicherungsbeiträge 7.116 3.547.697 9.018
c) Veränderung der Bruttobeitragsüberträge 433 –287
d) Veränderung des Anteils der Rückversicherer
an den Bruttobeitragsüberträgen 433
3.547.264 3.420.704
2. Beiträge aus der Brutto-Rückstellung für Beitragsrückerstattung 234.217 399.848
3. Erträge aus Kapitalanlagen
a) Erträge aus Beteiligungen 31.821 13.086
davon aus verbundenen Unternehmen
31.821 Tsd. Euro (2020: 13.086 Tsd. Euro)
b) Erträge aus anderen Kapitalanlagen
davon aus verbundenen Unternehmen
35.585 Tsd. Euro (2020: 6.707 Tsd. Euro)
aa) Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2.871 2.873
bb) Erträge aus anderen Kapitalanlagen 589.557 592.428 537.724
c) Erträge aus Zuschreibungen 6.671 1.420
d) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 27.047 91.054
657.967 646.156
4. Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung 12.301 7.653
5. Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung
a) Zahlungen für Versicherungsfälle
aa) Bruttobetrag 2.342.345 2.269.342
bb) Anteil der Rückversicherer 5.620 2.336.725 6.623
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
aa) Bruttobetrag –8.828 66.703
bb) Anteil der Rückversicherer –492 –8.336 –574
2.328.389 2.329.996
6. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Nettorückstellungen
a) Deckungsrückstellung
aa) Bruttobetrag 1.152.149 1.272.312
bb) Anteil der Rückversicherer 1.152.149
b) Sonstige versicherungstechnische Nettorückstellungen 325 19.775
1.152.474 1.292.087
7. Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige
Beitragsrückerstattungen für eigene Rechnung
a) erfolgsabhängige 447.536 317.631
b) erfolgsunabhängige 3.516 4.549
451.052 322.180
8. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung
a) Abschlussaufwendungen 220.401 194.748
b) Verwaltungsaufwendungen 67.983 288.384 61.711
c) davon ab: Erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen
aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft 1.781 1.990
286.603 254.469
9. Aufwendungen für Kapitalanlagen
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen 24.765 22.222
b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen 27.842 18.633
c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 6.902 7.619
59.508 48.474
10 Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung 34.615 57.195
11 Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung 139.108 169.962
Nichtversicherungstechnische Rechnung

in Tsd. Euro
2021 2020
Übertrag 139.108 169.962
II. Nichtversicherungstechnische Rechnung
1. Sonstige Erträge 15.495 10.994
2. Sonstige Aufwendungen 49.356 –33.861 74.003 –63.009
3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 105.248 106.953
4. Außerordentliche Aufwendungen 379 379
5. Außerordentliches Ergebnis –379 –379
6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 28.910 33.806
7. Sonstige Steuern 159 29.069 33.806
8. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne 75.800 72.769
9. Jahresüberschuss

Anhang

Angaben zur Identifikation gemäß § 264 Absatz 1a HGB

Die Gesellschaft wurde 1962 mit Sitz in Köln gegründet. Die AXA Konzern AG, Köln, hält 100 % des Grundkapitals unserer Gesellschaft. Mit der AXA Konzern AG, Köln, bestehen ein Beherrschungs- und ein Ergebnisabführungsvertrag. Die AXA Krankenversicherung AG ist beim Amtsgericht Köln unter der Nummer HR B 1012 eingetragen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss ist nach den für Versicherungsunternehmen geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) aufgestellt.

Aktiva

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken werden mit den Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten bewertet und über die gewöhnliche wirtschaftliche von 33 bis 50 Jahren Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen.

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dauerhaft niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existieren.

Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den dauerhaft niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Unter dieser Position ausgewiesene Inhaberschuldverschreibungen werden wie die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewerteten Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere bewertet.

Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, werden entsprechend dem gemilderten Niederstwertprinzip mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dem dauerhaft niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.

Zur Beurteilung, ob bei Aktien beziehungsweise Anteilen und Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Aktien halten, eine dauernde Wertminderung vorliegt sowie eine Abschreibung auf den langfristig beizulegenden Wert zu erfolgen hat, kommen folgende Aufgreifkriterien zur Anwendung:

Der Zeitwert des Wertpapiers liegt in den dem Bilanzstichtag vorangehenden sechs Monaten permanent um mehr als 20 % unter dem Buchwert.

Der Zeitwert des Wertpapiers liegt in den dem Bilanzstichtag vorangehenden zwölf Monaten permanent um mehr als 10 % unter dem Buchwert.

Bei Erfüllung von mindestens einem dieser Aufgreifkriterien erfolgt eine Abschreibung auf den langfristig beizulegenden Wert.

Anteile und Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Aktien halten, werden als eigenständiges Wertpapier angesehen und entsprechend bewertet.

Anteile und Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Rentenpapiere halten und stille Lasten ausweisen, werden anhand der erwarteten Rückzahlungen aus den entsprechenden Wertpapieren innerhalb des Fonds auf eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung hin überprüft.

Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existieren.

Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwerten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwert zugeschrieben, sofern der beizulegende Zeitwert wieder gestiegen ist.

Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, werden entsprechend dem gemilderten Niederstwertprinzip mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dem dauerhaft niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Agio- und Disagiobeträge werden planmäßig über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.

Die dauerhafte Wertminderung eines Wertpapiers wird angenommen, wenn der Zeitwert des Wertpapiers einen Werteverfall aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung des Ratings/der Bonität eines Emittenten aufzeigt und aus diesem Grund von einem (Teil-) Ausfall des Schuldtitels ausgegangen wird.

Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existieren.

Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen werden mit den Anschaffungskosten in Ansatz gebracht, falls erforderlich vermindert um notwendige Abschreibungen und Einzelwertberichtigungen. Disagiobeträge werden planmäßig über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.

Namensschuldverschreibungen werden mit den Anschaffungskosten in Ansatz gebracht, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge werden planmäßig über die Laufzeit erfasst.

Schuldscheinforderungen und Darlehen werden mit den Anschaffungskosten bilanziert, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge werden planmäßig über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.

Übrige Ausleihungen werden mit den Anschaffungskosten bilanziert, falls erforderlich vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge werden planmäßig über die Laufzeit erfasst.

Andere Kapitalanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt, falls erforderlich vermindert um notwendige Abschreibungen.

Es befinden sich strukturierte Produkte, d. h. Anlagen mit eingebetteten Derivaten (z. B. Kündigungsrechte, Optionen) im Bestand. Diese Darlehen beziehungsweise Schuldverschreibungen und die darin enthaltenen Optionen oder Verpflichtungen werden einheitlich bilanziert. Die Bewertung erfolgt entsprechend der Bewertung der anderen Schuldverschreibungen und Darlehen.

Optionen werden mit ihren Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwerten angesetzt.

Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft wurden mit dem Nennwert abzüglich angemessener Einzel- beziehungsweise Pauschalwertberichtigungen angesetzt.

Pauschalwertberichtigungen wurden in Höhe der nach dem Bilanzstichtag voraussichtlich eintretenden Ausfälle aus Erfahrungssätzen der Vorjahre gebildet. Die Pauschalwertberichtigungen wurden aktivisch angesetzt.

Da eine ertragsteuerliche Organschaft mit der AXA Konzern AG besteht, wurden die aktiven latenten Steuern der Gesellschaft bei dem Organträger AXA Konzern AG ausgewiesen.

Die übrigen, nicht einzeln erwähnten Aktivposten sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.

Passiva

Die Beitragsüberträge betreffen im Wesentlichen selbst abgeschlossene Auslandsreisekrankenversicherungen gegen Einmalbeitrag. Die auf das Folgejahr entfallenden Beitragsteile sind je Versicherungsvertrag ermittelt.

Die Deckungsrückstellung wurde unter Beachtung von § 341f HGB und der von einem unabhängigen Treuhänder geprüften und der Aufsichtsbehörde vorgelegten technischen Berechnungsgrundlagen errechnet. Als Berechnungsgrundlagen für die Alterungsrückstellung dienten die Sterbetafeln PKV 2004, PKV 2008, PKV 2009, PKV 2010, PKV 2011, PKV 2012, PKV 2013, PKV 2014, PKV 2015, PKV 2016, PKV 2017, PKV 2018, PKV 2019, PKV2020, PKV2021 sowie für die geförderte Pflegezusatzversicherung eine aus den Tafeln des Statistischen Bundesamtes hergeleitete Sterbetafel, für die Basistarife Modifikationen der PKV 2022, für den Standardtarif die PKV2022, für den Standardtarif Beamte (Männer) die PKV 2022 und für den Standardtarif Beamte (Frauen) die PKV 2018, für die Pflegepflichtversicherung die Sterbetafel PPV 2020 und für die Pflegepflichtversicherung Beamte die Sterbetafel PPV 2021. Die Alterungsrückstellung wurde entsprechend den Vorschriften in den technischen Berechnungsgrundlagen ermittelt mit einem Rechnungszins von 1,9 % bis 3,5 % und die dem einzelnen Risiko entsprechenden Schadentafeln, Schadenparameter und Grundkopfschäden. Diese wurden für alle Tarife von einem unabhängigen Treuhänder geprüft und der Aufsichtsbehörde vorgelegt.

Bestandteil der Deckungsrückstellung ist auch die Alterungsrückstellung, die bei Kündigung eines Vertrages für die Krankheitskostenversicherung sowie die Pflegepflichtversicherung zum 31. Dezember des Geschäftsjahres und dem gleichzeitigen Abschluss eines entsprechenden neuen Vertrages bei einem anderen privaten Krankenversicherer an den neuen Versicherer übertragen wurde (Übertragungswert).

Die negativen Reserven wurden gegen die positiven aufgerechnet.

Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle des selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäftes wurde entsprechend § 341g Absatz 3 Satz 2 HGB nach den in den ersten Monaten des laufenden Geschäftsjahres gezahlten Vorjahresschäden bemessen. Der Bedarf für die restliche Zeit wurde anhand der Erfahrungen vorausgegangener Geschäftsjahre pauschal ermittelt. Dabei wurden Rückstände, Corona-bedingte Sonderaufwendungen (insbesondere aufgrund der Corona-Schutzverordnung und des Pflegerettungsschirms) und der Trend des Verhältnisses der Vorjahresleistungen der ersten Monate des Geschäftsjahres zu den Vorjahresleistungen des gesamten Geschäftsjahres aus den vorangegangenen Geschäftsjahren berücksichtigt.

Bei der Ermittlung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wurden Ansprüche aus Regressen abgesetzt, soweit ihre Realisierbarkeit feststand oder zweifelsfrei bestimmbar war.

Die Rückstellung für die Schadenregulierungsaufwendungen wurde entsprechend den hierzu ergangenen steuerlichen Regelungen gebildet.

Die Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung richtete sich nach der auf Basis des § 160 VAG erlassenen Rechtsverordnung (KVAV). Der Verwendung dieser Mittel hat der unabhängige Treuhänder zugestimmt und sie erfolgte nach den vertraglichen Vereinbarungen.

Die sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen enthalten insbesondere die Rückstellungen für erwartete Beitragsrückzahlungen, die aufgrund von konkretisierenden BGH-Urteilen zu den inhaltlichen Anforderungen an Beitragsanpassungsmitteilungen gebildet wurden. Darüber hinaus beinhaltet diese Bilanzposition die Rückstellung für Verpflichtungen gegenüber dem Pflegepool gemäß §111 Abs. 1 SGB XI für die private Pflegepflichtversicherung, die Rückstellung für vertragsgemäße Umwandlungsoptionen und die Stornorückstellung, die als Prozentwert der negativen Alterungsrückstellung gebildet wird, und die zusätzlich für Vertragslaufzeiten bis zu fünf Jahren einen Prozentwert des Zillmerbetrages zur Finanzierung von Übertragungswerten, die über die bilanzierte Deckungsrückstellung hinausgehen, umfasst.

Die Berechnung der Pensionsrückstellungen für leistungsorientierte Pensionszusagen erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren) unter Berücksichtigung aktueller Sterblichkeits- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten, zukünftiger Gehalts- und Lohnsteigerungen und Rententrendannahmen.

Durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften wurden die Vorschriften zur Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen in 2016 geändert. Demnach werden die Pensionsrückstellungen nicht mehr mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben, sondern mit dem der vergangenen zehn Geschäftsjahre, vorgegeben durch die deutsche Bundesbank, abgezinst (§ 253 Absatz 2 Satz 1 HGB). Dabei wird pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Der sich ergebende Unterschiedsbetrag zwischen dem Wertansatz der Rückstellungen nach den beiden Bewertungskonzepten ist im Anhang unter der Position Passiva, D.I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen angegeben (§ 253 Absatz 6 Satz 3 i. V. m. Satz 1 HGB).

Als Rechnungsgrundlage für die Sterblichkeits- und Invalidisierungsannahmen dienen die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln GmbH. Die Pensionsrückstellungen werden mit sogenanntem Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Absatz 2 HGB verrechnet, welches zum Zeitwert bewertet wird.

Die Anpassungen aus der jährlichen Überprüfung der versicherungsmathematischen Annahmen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung gebucht. Dabei wird das Wahlrecht gemäß Tz. 87 IDW HFA 30 angewendet, das heißt, der Effekt aus der Zinsänderung wird im Zinsergebnis dargestellt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Die nachrangigen und anderen Verbindlichkeiten wurden nach § 253 Absatz 1 HGB mit den Erfüllungsbeträgen, Rechnungsabgrenzungsposten mit Nominalwerten angesetzt.

Die übrigen, nicht einzeln erwähnten Passivposten sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.

Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge und Aufwendungen wurden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.

Grundlagen für die Währungsumrechnung

Fremdwährungspositionen werden mit den Devisenkassamittelkursen zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.

Für Fremdwährungspositionen gilt folgendes:

Der beizulegende Wert in Euro ergibt sich durch die Umrechnung des beizulegenden Werts in fremder Währung mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag.
Die (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro basieren auf einem historischen Devisenkurs.
Übersteigt der beizulegende Wert in Euro die (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro, so werden die Fremdwährungspositionen weiterhin zu (fortgeführten) Anschaffungskosten angesetzt.
Ergibt sich dagegen im Vergleich zwischen den (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro und dem beizulegenden Wert in Euro ein negativer Unterschiedsbetrag, so wird
bei monetären Vermögensgegenständen (Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Ausleihungen an Beteiligungen, Inhaberschuldverschreibungen und sonstige festverzinsliche Wertpapiere, Sonstige Ausleihungen, Einlagen bei Kreditinstituten) die währungskursbedingte Wertminderung erfasst, jedoch können Änderungen des beizulegenden Werts in Fremdwährung kompensatorisch wirken;
bei nicht-monetären Vermögensgegenständen (Anteile an verbundenen Unternehmen, Anteile an Beteiligungen, Aktien, Anteile an Investmentvermögen und nicht-festverzinsliche Wertpapiere) wird die währungskursbedingte Wertminderung (unter Beachtung einer möglichen kompensatorischen Wirkung des beizulegenden Werts in Fremdwährung) grundsätzlich erfasst, es sei denn, konkrete Anhaltspunkte sprechen gegen eine dauerhafte Wertminderung.

Ergibt sich für monetäre Vermögensgegenstände, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung aufgrund von Währungskursänderungen bilanziert wurde, im Vergleich zwischen den (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro und dem beizulegenden Wert in Euro eine stille Reserve, wird eine Werterhöhung erfasst soweit der beizulegende Wert die Anschaffungskosten nicht übersteigt. Für nicht-monetäre Vermögensgegenstände wird eine Wertaufholung erfasst, sofern die Gründe für den Ansatz des niedrigeren beizulegenden Wertes nicht mehr existieren; in diesem Fall stellen die fortgeführten Anschaffungskosten die Obergrenze dar.

Zeitwerte der Kapitalanlagen

Die Offenlegung von Zeitwerten der Kapitalanlagen erfolgt entsprechend den Vorschriften §§ 54 ff. der RechVersV. Die Angaben werden zum Bilanzstichtag erstellt.

Die beizulegenden Zeitwerte für Grundstücke, ihre Bestandteile und ihres Zubehörs sowie für grundstücksgleiche Rechte, Rechte an diesen und Rechte an Grundstücken werden nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19. Mai 2010 (BGBl. I S. 639) ermittelt.

Die beizulegenden Zeitwerte werden regelmäßig anhand von externen Gutachten neu ermittelt. Im Geschäftsjahr wurden die Zeitwerte eines Grundstücks und Bauten neu bewertet (im Vorjahr keine Neubewertung).

Die beizulegenden Zeitwerte der Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden nach dem Ertragswertverfahren, mit Börsenwerten zum Bilanzstichtag oder mit dem anteiligen Eigenkapital angesetzt.

Die beizulegenden Zeitwerte der als Ausleihungen an verbundene Unternehmen klassifizierten Schuldverschreibungen und Darlehen werden anhand der Swap-Kurve (ICAP 1–50 Jahre) und der Euribor-Zinssätze im Geldmarktbereich (1 Tag–11 Monate) sowie anhand von bonitäts- und laufzeitspezifischen Risikozuschlägen per 31. Dezember 2021 ermittelt.

Als beizulegende Zeitwerte für Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere werden Börsenkurse, Rücknahmepreise oder Nettoinventarwerte per 31. Dezember 2021 verwendet. Für Anteile an offenen Immobilienfonds, die zur Rücknahme ausgesetzt sind, werden als beizulegende Zeitwerte Rücknahmepreise abzüglich eines angemessenen Risikoabschlages angesetzt.

Als beizulegende Zeitwerte für Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere werden im Wesentlichen die Börsenkurse per 31. Dezember 2021 angesetzt. Die beizulegenden Zeitwerte der Wertpapiere ohne Börsennotierung wurden auf Grundlage von Discounted-Cash-Flow -Methoden ermittelt.

Die beizulegenden Zeitwerte der Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen werden anhand der Swap-Kurve (ICAP 1 – 50 Jahre) und der Euribor-Zinssätze im Geldmarktbereich (1 Tag – 11 Monate) sowie anhand von bonitäts- und laufzeitspezifischen Risikozuschlägen per 31. Dezember 2021 ermittelt.

Namensschuldverschreibungen werden mit den Anschaffungskosten in Ansatz gebracht, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge werden planmäßig über die Laufzeit erfasst.

Schuldscheinforderungen und Darlehen werden mit den Anschaffungskosten bilanziert, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge werden planmäßig über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.

Übrige Ausleihungen werden mit den Anschaffungskosten bilanziert, falls erforderlich vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge werden planmäßig über die Laufzeit erfasst.

Andere Kapitalanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt, falls erforderlich vermindert um notwendige Abschreibungen.

Es befinden sich strukturierte Produkte, d. h. Anlagen mit eingebetteten Derivaten (z. B. Kündigungsrechte, Optionen) im Bestand. Diese Darlehen beziehungsweise Schuldverschreibungen und die darin enthaltenen Optionen oder Verpflichtungen werden einheitlich bilanziert. Die Bewertung erfolgt entsprechend der Bewertung der anderen Schuldverschreibungen und Darlehen.

Optionen wurden mit ihren Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Marktwerten angesetzt.

Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft werden mit dem Nennwert abzüglich angemessener Einzel- beziehungsweise Pauschalwertberichtigungen angesetzt.

Pauschalwertberichtigungen werden in Höhe der nach dem Bilanzstichtag voraussichtlich eintretenden Ausfälle aus Erfahrungssätzen der Vorjahre gebildet. Die Pauschalwertberichtigungen werden aktivisch angesetzt.

Da eine ertragsteuerliche Organschaft mit der AXA Konzern AG besteht, werden die aktiven latenten Steuern der Gesellschaft bei dem Organträger AXA Konzern AG ausgewiesen.

Die übrigen, nicht einzeln erwähnten Aktivposten sind grundsätzlich mit dem Nennwert abzüglich angemessener Einzel- beziehungsweise Pauschalwertberichtigungen angesetzt.

Einbeziehung in den Konzernabschluss

Durch die Einbeziehung der Gesellschaft in den Konzernabschluss der AXA S.A., Paris, verlegten wir einzelne Buchungsschlusstermine und grenzten die Zahlungsvorgänge über die sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten ab. Es ergaben sich dadurch keine wesentlichen Einflüsse auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Aktiva

Entwicklung der Aktivposten A.I. bis A.III. im Geschäftsjahr 2021 in Tsd. Euro

Bilanzwerte Vorjahr Währungskursänderungen * Zugänge Umbuchungen
A.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 23.346 0 0 0
A.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 477.990 0 349.740 0
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 540.623 0 110.044 12.371
3. Beteiligungen 0 0 3.760 0
Summe A.II. 1.018.613 0 463.544 12.371
A.III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 7.536.693 0 1.195.736 0
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 8.068.972 0 571.002 0
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 1.563.890 0 98.438 0
4. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 1.524.343 0 19.049 0
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 1.723.483 0 91.160 0
c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine 0 0 0 0
d) übrige Ausleihungen 501.265 –405 149.846 –12.371
Einladen bei Kreditinstituten 0 0 0 0
5. Andere Kapitalanlagen 1.591 0 3.384 0
Summe A.III. 20.920.236 –405 2.128.617 –12.371
Insgersamt 21.962.195 –405 2.592.161 0
Abgänge Zuschreibungen Abschreibungen Bilanzwerte Berichtsjahr
A.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0 6.300 460 29.186
A.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 20.392 0 6.879 800.459
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 86.531 0 0 576.507
3. Beteiligungen 0 0 0 3.760
Summe A.II. 106.923 0 6.879 1.380.726
A.III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 414.004 371 20.074 8.298.723
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 375.661 0 0 8.264.313
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 140.658 0 0 1.521.670
4. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 71.451 0 0 1.471.942
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 204.356 0 0 1.610.287
c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine 0 0 0 0
d) übrige Ausleihungen 31.298 0 0 607.037
Einladen bei Kreditinstituten 0 0 0 0
5. Andere Kapitalanlagen 7 0 25 4.944
Summe A.III. 1.237.434 371 20.098 21.778.916
Insgersamt 1.344.357 6.671 27.437 23.188.829
Zeitwerte der Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2021 in Tsd. Euro gemäß § 54 RechVersV 2021
in Tsd. Euro Bilanzwerte Zeitwerte
--- --- --- --- ---
zum Nennwert bilanziert zu Anschaffungskosten bilanziert zum Nennwert bilanziert Summe
--- --- --- --- ---
A.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 29.186 90.745 0 90.745
A.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 800.459 1.098.160 0 1.098.160
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 576.507 573.452 0 573.452
3. Beteiligungen 3.760 3.760 0 3.760
4. Ausleihungen an verbundene Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0
Summe A.II. 1.380.726 1.675.372 0 1.675.372
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 8.298.723 9.710.200 0 9.710.200
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 8.264.313 9.364.445 0 9.364.445
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 1.521.670 1.634.075 0 1.634.075
4. Sonstige Ausleihungen 3.689.266 4.364.568 0 4.364.568
5. Andere Kapitalanlagen 4.944 6.291 0 6.291
Summe A.III. 21.778.916 25.079.578 0 25.079.578
Summe A. der Kapitalanlagen 23.188.829 26.845.696 0 26.845.696
Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert 3.656.867
Zeitwerte der Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2021 in Tsd. Euro gemäß § 54 RechVersV 2020
in Tsd. Euro Bilanzwerte Zeitwerte
--- --- --- --- ---
zu Anschaffungskosten bilanziert zum Nennwert bilanziert Summe
--- --- --- --- ---
A.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 23.346 69.045 0 69.045
A.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 477.990 616.484 0 616.484
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 540.623 525.402 0 525.402
3. Beteiligungen 0
4. Ausleihungen an verbundene Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0
Summe A.II. 1.018.613 1.141.887 0 1.141.887
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 7.536.693 9.061.558 0 9.061.558
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 8.068.972 9.900.795 0 9.900.795
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 1.563.890 1.762.668 0 1.762.668
4. Sonstige Ausleihungen 3.749.091 4.733.553 0 4.733.553
5. Andere Kapitalanlagen 1.591 2.850 0 2.850
Summe A.III. 20.920.236 25.461.426 0 25.461.426
Summe A. der Kapitalanlagen 21.962.195 26.672.358 0 26.672.358
Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert 4.710.163

Aktiva

A. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

Bei der AXA Krankenversicherungs AG befanden sich zum 2021 fremdgenutzte Bauten in Höhe von 29,2 Mio. Euro im Bestand (2020: 23,3 Mio. Euro). Eigengenutzte Grundstücke und Bauten waren im Geschäftsjahr 2021 nicht im Bestand des Unternehmens.

Pflichtangaben nach § 285 Nr. 11 und Nr. 11 a) HGB

An folgenden Unternehmen sind wir wesentlich beteiligt:

in Tsd. Euro 2021
AXA Alternative Participations SICAV III, Luxemburg *
Anteil am Gesellschaftskapital 100,00%
Eigenkapital 310.381
Ergebnis des Geschäftsjahres 13.073
AXA GER Alternative Investments B.V., Amsterdam **
Anteil am Gesellschaftskapital 20,00%
Eigenkapital
Ergebnis des Geschäftsjahres
AXA GER Alternative Investments II B.V., Amsterdam **
Anteil am Gesellschaftskapital 26,58%
Eigenkapital
Ergebnis des Geschäftsjahres
AXA Germany Infrastructure Equity SAS, Puteaux *
Anteil am Gesellschaftskapital 32,00%
Eigenkapital 284.228
Ergebnis des Geschäftsjahres 7.391
AXA Germany Infrastructure Equity AFS SAS, Puteaux *
Anteil am Gesellschaftskapital 32,00%
Eigenkapital 201.494
Ergebnis des Geschäftsjahres –9.183
DATA 4 German Feeder II S.a.r.l, Luxemburg *
Anteil am Gesellschaftskapital 33,00%
Eigenkapital 49.811
Ergebnis des Geschäftsjahres 2.347
DE RE Holdings LP, Delaware, USA *
Anteil am Gesellschaftskapital 42,00%
Eigenkapital in Tsd. USD 7.272
Eigenkapital in Tsd. EUR 5.926
Ergebnis des Geschäftsjahres in Tsd. USD –258
Ergebnis des Geschäftsjahres in Tsd. EUR –210
Development German Feeder III S.C.A. Luxembourg *
Anteil am Gesellschaftskapital 37,50%
Eigenkapital 20
Ergebnis des Geschäftsjahres –5
Development Venture IV German Feeder S.C.A. Luxembourg *
Anteil am Gesellschaftskapital 50,00%
Eigenkapital 8.820
Ergebnis des Geschäftsjahres –2
GANYMED GmbH & Co. Vierte Grundstücksgesellschaft KG, Köln *
Anteil am Gesellschaftskapital 94,90%
Eigenkapital 32.993
Ergebnis des Geschäftsjahres 4.791
Promociones Lladero SA, Barcelona *
Anteil am Gesellschaftskapital 20,86%
Eigenkapital 234.553
Ergebnis des Geschäftsjahres 1.798
* Eigenkapital und Ergebnis des Geschäftsjahres gemäß Jahresabschluss 2020.
** Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2020 gegründet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss für 2020 vor.
*** Die Gesellschaft wurde im vierten Quartal 2021 gegründet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss vor.
**** Die Gesellschaft wurde im zweiten Quartal 2021 gegründet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss vor.
***** Eigenkapital und Ergebnis des Geschäftsjahres gemäß Jahresabschluss 2019. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss für 2020 vor.
in Tsd. Euro 2021
Tectum REI Mostoles S.L., Madrid ***
Anteil am Gesellschaftskapital 25,00%
Eigenkapital
Ergebnis des Geschäftsjahres
Tectum REI Torrelodones S.L., Madrid ****
Anteil am Gesellschaftskapital 25,00%
Eigenkapital
Ergebnis des Geschäftsjahres
Tulpe B.V., Amsterdam *****
Anteil am Gesellschaftskapital 38,80%
Eigenkapital 108.820
Ergebnis des Geschäftsjahres 1.844
Zincvale Ltd., Dublin *
Anteil am Gesellschaftskapital 25,22%
Eigenkapital 79.816
Ergebnis des Geschäftsjahres 2.593

* Eigenkapital und Ergebnis des Geschäftsjahres gemäß Jahresabschluss 2020.

** Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2020 gegründet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss für 2020 vor.

*** Die Gesellschaft wurde im vierten Quartal 2021 gegründet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss vor.

**** Die Gesellschaft wurde im zweiten Quartal 2021 gegründet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss vor.

***** Eigenkapital und Ergebnis des Geschäftsjahres gemäß Jahresabschluss 2019. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss für 2020 vor.

A. Zuordnung von Kapitalanlagen zum Anlagevermögen gemäß § 341b Absatz 2 HGB

Auf der Grundlage nachfolgender Darstellungen nimmt die AXA Krankenvers. AG die Möglichkeit gemäß § 341b HGB in Anspruch, in dem Kapitalanlagen dem Anlagevermögen zugeordnet werden, weil sie dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.

Die Entscheidung über die Zweckbestimmung der Kapitalanlagen ist mit Beschluss des Vorstandes der AXA Krankenvers. AG wie folgt getroffen worden:

1. Zum 31. Dezember 2021 waren Kapitalanlagen mit einem Buchwert von 16,6 Mrd. Euro gemäß § 341b HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet (2020: 15,7 Mrd. Euro). Dies entspricht einem Anteil von 71,7 % an den gesamten Kapitalanlagen (2020: 71,6 %).

2. Grundlage für die Bestimmung

Die Bestimmung, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wird aus folgenden Indikatoren abgeleitet:

2.1. Die AXA Krankenvers. AG ist in der Lage, die dem Anlagevermögen zugeordneten Kapitalanlagen so zu verwenden, dass sie dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen können.

2.2. Aufgrund der laufenden Liquiditätsplanung besitzt die AXA Krankenvers. AG die Fähigkeit zur Daueranlage der betreffenden Kapitalanlagen.

2.3. Die dem Anlagevermögen zugeordneten Kapitalanlagen werden in der Buchhaltung jeweils auf gesonderten Konten von den anderen Wertpapieren getrennt erfasst. Eine depotmäßige Trennung von Anlage- und Umlaufvermögen ist gewährleistet.

3. Voraussichtlich dauernde Wertminderung

Bei den dem Anlagevermögen zugeordeten Kapitalanlage werden Abschreibungen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung (gemäß § 341b) HGB vorgenommen.

Die Methoden für die Beurteilung der voraussichtlich dauernden Wertminderung bei Aktien, Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.

Bei Investmentanteilen an Immobilienfonds ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 6,2 Mio. Euro (2020: 4,3 Mio. Euro).

Bei Investmentanteilen, die überwiegend Rentenpapiere beinhalten, ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 12,3 Mio. Euro (2020: 9,9 Mio. Euro).

Bei Investmentanteilen, die überwiegend Alternative Investments beinhalten, ergab sich im Geschäftsjahr keine Notwendigkeit für außerplanmäßige Abschreibungen (2020: 0,0 Mio. Euro).

Bei Investmentanteilen, die überwiegend Aktien beinhalten, ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 1,6 Mio. Euro (2020: 0,0 Mio. Euro).

Zum 31. Dezember 2021 waren dem Anlagevermögen Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert von 333,0 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten in Höhe von 10,9 Mio. Euro ausweisen (2020: 27,3 Mio. Euro).

Nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertete Kapitalanlagen

in Tsd. Euro Bilanzwerte 2021 Zeitwerte
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 61.987 62.835
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 8.298.710 9710187 9.710.187
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 8.264.313 9364445 9.364.445
Summe Wertpapiere 16.625.010 19137467 19.137.467
Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert 2.512.457

Weiterführende Angaben zu Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen an inländischen beziehungsweise vergleichbaren EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches aufgegliedert nach Anlagezielen sind unter der entsprechenden Anhangsangabe erläutert.

Weiterführende Angaben zu Kapitalanlagen, die dem Anlagevermögen zugeordnet werden

Zum Bilanzstichtag 31.12.2021 waren dem Anlagevermögen Anteile an verbundenen Unternehmen mit einem Gesamtbuchwert in Höhe von 11,4 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten von insgesamt 0,5 Mio. Euro (2020: 9,1 Mio. Euro) aufweisen. Im Geschäftsjahr ergab sich die Notwendigkeit außerplanmäßiger Abschreibungen (inkl. Währungskursabschreibungen) in Höhe von 6,9 Mio. Euro (2020: 0,1 Mio. Euro).

Zum Bilanzstichtag 31.12.2021 waren dem Anlagevermögen Kapitalanlagen in Ausleihungen an verbundene Unternehmen mit einem Gesamtbuchwert in Höhe von 233,7 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten von insgesamt 6,0 Mio. Euro (2020: 18,7 Mio. Euro) aufweisen. Im Geschäftsjahr ergab sich keine Notwendigkeit außerplanmäßiger Abschreibungen (inkl. Währungskursabschreibungen) (2020: 0,5 Mio. Euro).

Die Methoden für die Beurteilung der voraussichtlich dauernden Wertminderung bei Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Hieraus ergab sich im Geschäftsjahr keine Notwendigkeit für außerplanmäßige Abschreibungen (2020: 2,5 Mio. Euro).

Zum 31. Dezember 2021 waren dem Anlagevermögen Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert von 1.249,3 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten in Höhe von 88,1 Mio. Euro ausweisen (2020: 2,1 Mio. Euro).

Wir gehen nach Prüfung der Kriterien bezüglich einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung, aufgrund unserer langfristigen Halteabsicht sowie unserer Erwartung der zukünftigen Marktentwicklung von vorübergehenden Wertminderungen der Kapitalanlagen aus. Die Kriterien der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.

Zum 31. Dezember 2021 waren dem Anlagevermögen Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen mit einem Buchwert von 16,8 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten in Höhe von 1,9 Mio. Euro ausweisen (2020: 3,5 Mio. Euro).

Die Methoden der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Hieraus ergab sich im Geschäftsjahr keine Notwendigkeit für eine außerplanmäßige Abschreibung (2020: 0,0 Mio. Euro).

Zum 31. Dezember 2021 waren dem Anlagevermögen sonstige Ausleihungen mit einem Buchwert von 348,7 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten in Höhe von 13,1 Mio. Euro ausweisen (2020: 0,5 Mio. Euro). Die Methoden für die Beurteilung der voraussichtlich dauernden Wertminderung sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Hieraus ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit keine außerplanmäßiger Abschreibungen (inkl. Währungskursabschreibungen) (2020: 0,8 Mio. Euro).

Weiterführende Angaben zu Kapitalanlagen, die nach den Grundsätzen des Umlaufvermögens bewertet werden

Die Methoden der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Hieraus ergab sich im Geschäftsjahr eine außerplanmäßiger Abschreibungen von 5,4 Tsd. Euro (2020: 100,4 Tsd. Euro).

B. I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft

Die Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern liegen mit 28.324 Tsd. Euro auf Vorjahresniveau (2020: 28.130 Tsd. Euro).

B. II. Sonstige Forderungen

in Tsd. Euro 2021 2020
darin enthalten:
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.122 18.326
Noch zuzuordnende Zahlungsvorgänge aufgrund vorgezogener Buchungsschlusstermine 11.946 9.680
Heimfallverpflichtung Bad Pyrmont 3.286 3.637
Fällige Mietforderungen 1.853 1.658
Sonstige Forderungen aus Kapitalanlagen 4.076 4.562
Forderungen an die Finanzbehörde 580 580
Übrige sonstige Forderungen 1.198 2.151
Gesamt 25.062 40.594

C. II. Andere Vermögensgegenstände

Die Position „Andere Vermögensgegenstände“ bestand ausschließlich aus vorausgezahlten Versicherungsleistungen.

Passiva

A. I. Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der AXA Krankenversicherung AG betrug per 31. Dezember 2021 34.004.400,64 Euro (2020 34.004.400,64 Euro) und war in 13.282.969 vinkulierte, auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 2,56 Euro.

B. IV. Rückstellung für die erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung *

in Tsd. Euro Zerlegung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung und Betrag gemäß § 150 VAG
Rückstellung für erfolgsabhängige Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückserstattung
--- --- --- --- ---
Beitragsrückerstattung ** Poolrelevante RfB aus der PPV ** Betrag gemäß § 150 (4) VAG Sonstiges
--- --- --- --- ---
1. Bilanzwerte Vorjahr 939.239 9.809 51
1.1. Umbuchung
2. Entnahme zur Verrechnung
2.1. Verrechnung von Alterungsrückstellungen –231.269 –2.948
2.2. Verrechnung mit laufenden Beiträgen –92
3. Entnahme zur Barausschüttung –81.980 –51
4. Zuführung 447.536 3.549
5. Bilanzwerte Geschäftsjahr 1.073.434 10.410
6. Gesamter Betrag des Geschäftsjahres gemäß § 150 VAG 50.513

* Aufstellung gemäß Formblatt 1 des PKV-Verbandes. Der Vorjahreswert der AXA Krankenversicherung AG ist aus der Bilanz ersichtlich.

** Seit 2012 wird der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung aufgrund einer Änderung des Poolvertrages der überwiegende Teil des von uns in der Pflegepflichtversicherung erwirtschafteten Überschusses zugeführt (2021: 47,37 Mio. Euro; 2020:59,56 Mio. Euro). Bis 2012 wurde diese Zuführung in die Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung vorgenommen.

C. II. Deckungsrückstellung

Bestandteil der Deckungsrückstellung ist auch die Alterungsrückstellung, die bei Kündigung eines Vertrages für die Krankheitskostenversicherung sowie die Pflegepflichtversicherung zum 31. Dezember 2021 des Geschäftsjahres und dem gleichzeitigen Abschluss eines entsprechenden neuen Vertrages bei einem anderen privaten Krankenversicherer an den neuen Versicherer übertragen wird (Übertragungswert).

D. I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Für die arbeitgeberfinanzierten Pensionszusagen, die im Allgemeinen von der Dienstzeit und dem Entgelt der Mitarbeiter abhängen und die als unmittelbare Pensionszusagen erteilt wurden, wurden Pensionsrückstellungen gebildet. Diese wurden teilweise durch Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Absatz 2 HGB gesichert. Die durch die Unternehmen unwiderruflich auf den Trust, den DBV-Winterthur Vorsorge e. V., übertragenen Finanzmittel wurden ausschließlich zur Bedeckung der von den Mitgliedsunternehmen an deren Mitarbeiter erteilten Pensionszusagen verwendet und waren durch Verpfändung der Ansprüche aus den Vermögenswerten an die Versorgungsberechtigten dem Zugriff etwaiger Gläubiger entzogen. Die Pensionsrückstellungen wurden mit dem Deckungsvermögen verrechnet. Nach § 246 Absatz 2 HGB wurden zudem die Zinsaufwendungen für die Altersversorgung, vermindert um die Zinserträge aus dem Deckungsvermögen, ausgewiesen.

Zusätzlich bestanden Pensionszusagen gegen Entgeltumwandlung. Diesen Pensionsverpflichtungen standen Erstattungsansprüche aus kongruenten, konzerninternen Rückdeckungsversicherungen in gleicher Höhe von 214 Tsd. Euro (2020: 217 Tsd. Euro) gegenüber, welche an den Versorgungsberechtigten verpfändet sind. Insofern handelt es sich bei den Rückdeckungsversicherungen um Deckungsvermögen im Sinne von § 246 Absatz 2 HGB, sodass aufgrund der Saldierung auf einen Bilanzausweis verzichtet werden konnte. Der Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen entspricht dem steuerlichen Aktivwert und insofern den historischen Anschaffungskosten. Der Aufwand für diese Pensionszusagen war gleich dem Beitragsaufwand zu den Rückdeckungsversicherungen und wird von den Arbeitnehmern getragen.

Seit dem Geschäftsjahr 2016 werden die Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nicht mehr mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben, sondern mit dem der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Absatz 2 Satz 1 HGB). Der sich ergebende Unterschiedsbetrag zwischen dem Wertansatz der Rückstellungen nach den beiden Bewertungskonzepten beträgt 2.016 Tsd. Euro (2020: 2.737 Tsd. Euro). Zur Ermittlung dieses Unterschiedsbetrags wurde ein Zins (Siebenjahresdurchschnitt) von 1,33 % (2020: 1,60 %) angesetzt. Für den Unterschiedsbetrag gilt keine Gewinnabführungssperre gemäß dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 23. Dezember 2016 (BStBl I 2017,41).

in Tsd. Euro 2021 2020
Barwert der Pensionsverpflichtung 35.733 36.143
Unterschiedsbetrag –976 –1.355
Zeitwert des Deckungsvermögens –13.583 –14.163
Bilanzierte Nettoverpflichtung 21.174 20.625

Der Zeitwert des Deckungsvermögens entsprach dem Deckungskapital der zugrundeliegenden Rückdeckungsversicherungen und flüssigen Mitteln und damit den Anschaffungskosten.

Darüber hinaus ergab sich insgesamt ein Netto-Zinsaufwand von 1.385 Tsd. Euro (2020: 1.579 Tsd. Euro), der sich aus 2.363 Tsd. Euro (2020: 2.314 Tsd. Euro) Zinsaufwendungen in Bezug auf die Pensionsrückstellung und 978 Tsd. Euro (2020: 735 Tsd. Euro) Zinserträgen auf das Deckungsvermögen zusammensetzte.

Gemäß der Übergangsregelung des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EGHGB, die für die Anwendung der BilMoG Vorschriften in Bezug auf Pensionsrückstellungen galt, wird der ursprüngliche Übergangsfehlbetrag bis spätestens 31.12.2024 zu mindestens einem Fünfzehntel des zum 01. Januar 2010 ermittelten BilMoG-Fehlbetrages pro Jahr zugeführt. Der zum 31.12.2021 noch nicht ausgewiesene Zuführungsbetrag beläuft sich auf 976Tsd. Euro (2020: 1.355 Tsd. Euro).

Bei der Ermittlung der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden folgende Berechnungsfaktoren angewandt:

in % 2021 2020
Rechnungszins 1,86 2,31
Rentenanpassung 1,75 1,75
Gehaltsdynamik 2,5 2,5

D. III. Sonstige Rückstellungen

in Tsd. Euro 2021 2020
darin enthalten:
Rückstellungen für Wettbewerbe und Provisionen 7.842 7.358
Rückstellung für Prozessrisiken 5.717 2.805
Rückstellung für Wiedereinstieg in Gematik GmbH 907 2.877
Rückstellung sonstige 2.813 1.830
Gesamt 17.278 14.870

E. I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft

Die Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungsnehmern beinhalten Beträge aus vorausgezahlten Beiträgen sowie Verbindlichkeiten aus noch nicht erfolgten Leistungsauszahlungen.

E. II. Sonstige Verbindlichkeiten

in Tsd. Euro 2021 2020
darin enthalten:
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 6.320 4.773
Sonstige Verbindlichkeiten aus Steuern 24 40
Sonstige Verbindlichkeiten aus Kapitalanlagen 1.286 771
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 25
Sonstige Verbindlichkeiten 1.338 2.209
Gesamt 8.969 7.817

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr belief sich auf 8.969 Tsd. Euro (2020: 7.817 Tsd. Euro). Die Bilanzposition „Andere Verbindlichkeiten“ beinhaltet kurzfristige Verbindlichkeiten. Andere Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, sind nicht vorhanden.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

I.1. a) Gebuchte Bruttobeiträge

in Tsd. Euro 2021 2020
für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft:
- aus
Einzelversicherungen 3.483.620 3.353.140
Gruppenversicherungen 74.989 78.063
Gesamt 3.558.609 3.431.203
- untergliedert nach
laufende Beiträge 3.549.579 3.421.669
Einmalbeiträgen 9.030 9.534
Gesamt 3.558.609 3.431.203
- aus
Krankheitskosten-Vollversicherungen 2.685.368 2.598.296
Krankentagegeldversicherungen 68.293 70.304
Krankenhaustagegeldversicherungen 31.140 30.580
Krankheitskosten-Teilversicherungen 235.668 233.076
Pflegepflichtversicherungen 392.884 368.360
- davon Mitversicherungsvertrag Bahn/Post (GPV) 28.716 26.436
Ergänzende Pflegezusatzversicherungen 129.007 115.235
GEPV 7.464 6.219
Spezielle Ausschnittsversicherungen
Auslandsreisekrankenversicherungen 8.785 9.133
Gesamt 3.558.609 3.431.203
Pauschalwertberichtigung –3.796 –1.767
3.554.813 3.429.436
in Rückdeckung übernommenes Versicherungsgeschäft:
Gesamtes Versicherungsgeschäft 3.554.813 3.429.436

In den Beiträgen enthalten sind Beitragszuschläge gemäß § 12 Absatz 4a VAG und § 12e VAG in Höhe von 109.421 Tsd. Euro (2020: 110.443 Tsd. Euro).

Die Beiträge betreffen bis auf einen sehr geringen Umfang das Inlandsgeschäft.

Rückversicherungssaldo

Der Rückversicherungssaldo (passive Rückversicherung) in Höhe von -207 Tsd. Euro (2020: -979 Tsd. Euro) zu unseren Lasten setzte sich zusammen aus den Beiträgen des Rückversicherers und den Anteilen des Rückversicherers an den Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle, der Veränderung der Schadenrückstellung, den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb und den Veränderungen der Bruttodeckungsrückstellung.

Anzahl der Versicherten Personen

Anzahl der Versicherten 2021 2020
gegen laufenden Beitrag
Krankheitskosten-Vollversicherungen 807.367 799.620
Krankentagegeldversicherungen 169.287 174.962
Krankenhaustagegeldversicherungen 483.816 476.137
Krankheitskosten-Teilversicherungen 830.895 799.933
Pflegepflichtversicherungen 866.108 858.445
- davon Mitversicherungsvertrag Bahn/Post (GPV) 52.484 54.478
Ergänzende Pflegezusatzversicherungen 210.356 213.579
GEPV 15.230 15.569
Gesamt gegen laufenden Beitrag 1.727.774 1.715.840
gegen Einmalbeitrag
Krankentagegeldversicherungen 1.501 1.283
Krankheitskosten-Teilversicherungen 4.988 4.848
Spezielle Ausschnittsversicherung
Auslandsreisekrankenversicherungen 759.421 794.495
Gesamt gegen Einmalbeitrag 6.489 6131
Gesamt 1 1.734.263 1.721.971

1 Zuordnung der Versicherungstarife gemäß PKV-Verband

I.2. Beiträge aus der Bruttorückstellung für Beitragsrückerstattung

in Tsd. Euro 2021 2020
für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft:
- aus
Einzelversicherungen 229.281 390.751
Gruppenversicherungen 4.936 9.097
Gesamt 234.217 399.848
- untergliedert nach
laufende Beiträge 92 101
Einmalbeiträgen 234.125 399.747
Gesamt 234.217 399.848
- aus
Krankheitskosten-Vollversicherungen 197.824 264.819
Krankentagegeldversicherungen 2.265 1.277
Krankenhaustagegeldversicherungen
Krankheitskosten-Teilversicherungen 468 1.427
Pflegepflichtversicherungen 21.163 122.734
- davon Mitversicherungsvertrag Bahn/Post (GPV) 3.678 13.760
Ergänzende Pflegezusatzversicherungen 12.498 9.590
Gesamt 234.217 399.848
- aus
erfolgsabhängiger Beitragsrückerstattung 231.269 385.890
erfolgsunabhängiger Beitragsrückerstattung 2.948 13.957
Gesamt 234.217 399.848

I.3 Erträge aus Zuschreibungen

Bei den Erträgen aus Zuschreibungen in Höhe von 6,7 Mio. Euro (2020: 1,4 Mio. Euro) handelte es sich um Wertaufholungen gemäß § 253 Absatz 5 HGB.

I.5. b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und Abwicklungsergebnis aus Schadenrückstellung Vorjahr

Durch die Abwicklung der im Vorjahr gebildeten Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle resultierte im aktuellen Geschäftsjahr ein Abwicklungsgewinn in Höhe von 11,9 % (0,6%). Der Grund für die Entwicklung ist das durch die Pandemie bedingte veränderte Einreichverhalten, wodurch die Zahlungen für Versicherungsfälle für Vorjahre in Summe zurückgegangen sind.

I.9. b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen

Bei den Kapitalanlagen haben wir 27,0 Mio. Euro (2020: 14,4 Mio. Euro) außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Absatz 3 Satz 5 HGB, 0,4 Mio. Euro (2020: 3,7 Mio. Euro) außerplanmäßige Abschreibungen gemäß §256a HGB sowie eine Abschreibung von 5,4 Tsd. Euro (2020: 0,1 Mio. Euro) gemäß § 253 Absatz 4 HGB vorgenommen.

II.1. Sonstige Erträge

in Tsd. Euro 2021 2020
darin enthalten:
Erträge aus Kostenauflösung 9.718 10.493
Erträge aus Auflösung von Wertberichtigung auf Forderungen 1.056 375
Übrige Erträge 4.721 126
Gesamt 15.495 10.994

II.2. Sonstige Aufwendungen

Die sonstigen Aufwendungen sanken gegenüber dem Vorjahr um 33,0 % auf 49,4 Mio. Euro (2020: 74,0 Mio. Euro). Die Gründe für den Rückgang sind, dass im Vorjahr die sonstigen Aufwendungen eine Rückstellung für erforderliche Gebührennachzahlungen zur Nut-zung der Marken- und Namensrechte AXA in Höhe von 14,6 Mio. Euro beinhalteten. Darüber hinaus waren im Vorjahr Aufwendungen in Höhe von 19,1 Mio. Euro für Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in den sonstigen A ufwendungen enthalten

II.5. Außerordentliche Aufwendungen

Gemäß der Übergangsregelung des Art. 67 Absatz 1 Satz 1 EGHGB wurde den Pensionsrückstellungen ein Betrag in Höhe von 379 Tsd. Euro zu einem Fünfzehntel zugeführt.

II.7. Steuern vom Einkommen und Ertrag

Im Berichtsjahr wurden Steueraufwendungen in Höhe von 28.910 Tsd. Euro (2020: 33.806 Tsd. Euro), ausgewiesen. Die Position enthielt im Wesentlichen die Gewerbesteuerumlage des laufenden Geschäftsjahres in Höhe von 24.153 Tsd. Euro (2020: 17.462 Tsd. Euro), die Körperschaftsteuerumlage inklusive ausländischer Quellensteuerumlage des laufenden Geschäftsjahres in Höhe von 22.330 Tsd. Euro (2020: 16.307 Tsd. Euro), die Umlage für den Solidaritätszuschlag des laufenden Geschäftsjahres in Höhe von 1.082 Tsd. Euro (2020: 839 Tsd. Euro) und eine Erhöhung der aktiven latenten Steuern des laufenden Geschäftsjahres in Höhe von 13.656 Tsd. Euro (2020: Erhöhung um 808 Tsd. Euro). Weiterhin ist ein Ertrag aus der Auflösung von Steuerrückstellungen für Vorjahre nach Abschluss der Betriebsprüfung für die Jahre 2010-2013 aus der Umlage für Körperschaftsteuern für Vorjahre, für den Solidaritätszuschlag für Vorjahre sowie aus der Umlage für Gewerbesteuer in Höhe von 32.969 Tsd. Euro ausgewiesen. In diesem Bezug wurden die latenten Steuern um 27.970 Tsd. Euro gemindert.

Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personalaufwendungen

in Tsd. Euro 2021 2019
1. Provisionen jeglicher Art der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB für das selbst 120.465 117.042
abgeschlossene Versicherungsgeschäft
2. Sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB 2.239 2.050
3. Löhne und Gehälter 2.556 2.402
4. Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung
5. Aufwendungen für Altersversorgung 97 1.182
Aufwendungen insgesamt 125.357 122.676

Sonstige Angaben

Angaben gem. § 251 HGB

Im Bereich der Pensionsrückstellungen wurden Vermögensgegenstände zur Sicherung auf den DBV Winterthur Vorsorge e.V. übertragen. Zudem erfolgt eine Verpfändung der Erstattungsansprüche aus der Entgeltumwandlung an den Versorgungsberechtigten. Insgesamt beläuft sich die Summe auf 13,6 Mio. Euro (2020: 14,2 Mio. Euro). Gemäß § 285 Nr. 27 HGB schätzen wir das Risiko für die Inanspruchnahme hieraus aufgrund der Solvabilität der AXA Krankenversicherung AG als sehr gering ein.

Angaben gem. § 285 Nr. 3 und 3a HGB

Einzahlungsverpflichtungen aus indirekten Anlagen bestehen in Höhe von 1.955,2 Mio. EUR (davon an verbundene Unternehmen 703,0 Mio. EUR). Diese Verpflichtungen verteilen sich in erster Linie auf die Anlagestrategien Private Equity (833,9 Mio. EUR), Immobilien (5.437 Mio. EUR) und Infrastruktur (221,6 Mio. EUR). Das den Managern zugesagte Kapital wird über einen Zeitraum von mehreren Jahren investiert. Die ausgewiesenen Verpflichtungen stellen das maximale Volumen der noch offenen, nicht investierten Zusagen dar. Die Chancen und Risiken der Verpflichtungen ergeben sich aus dem zukünftigen Ergebnis der jeweiligen Anlagestrategie.

Auszahlungsverpflichtungen aus Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen bestehen in Höhe von 117,9 Mio. EUR. Die Verpflichtungen resultieren aus noch nicht fälligen Hypothekendarlehen sowie unwiderrufliche Darlehenszusagen.

Gemäß §§ 124 ff. VAG (alte Fassung bis 31. Dezember 2015) ist unser Unternehmen – über die Mitgliedschaft im Verband der privaten Krankenversicherung e. V. – dem gesetzlichen Sicherungsfonds für Krankenversicherungsunternehmen angeschlossen. Im Krisenfall ist das Unternehmen verpflichtet, diesem Sicherungsfonds die erforderlichen Mittel bis zur Höhe von maximal zwei Promille der versicherungstechnischen Nettorückstellungen zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Dies entsprach einer Verpflichtung in Höhe von 54,0 Mio. Euro.

Angaben nach § 285 Nr. 7 HGB

Seit dem 1. September 2001 sind im Inland alle Mitarbeiterverträge unserer Gesellschaft auf zum Konzern gehörige Dienstleistungsunternehmen übergegangen. Eine Angabe von Mitarbeiterzahlen entfällt daher.

Angaben gem. § 285 Nr. 9 HGB

Die Gesamtbezüge des Vorstandes betrugen 2.231 Tsd. Euro, die des Aufsichtsrates 20 Tsd. Euro. Die Gesamtbezüge früherer Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen beliefen sich auf 916 Tsd. Euro.

Für diese Personengruppe sind zum 31.12.2021 Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen in Höhe von 11.256 Tsd. Euro passiviert worden. Es wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen.

Gemäß der Übergangsregelung des Art. 67 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 EGHGB, die für die Anwendung der BilMoG-Vorschriften in Bezug auf Pensionsrückstellungen gilt, bestand ein noch nicht ausgewiesener Zuführungsbetrag in Höhe von 346 Tsd. Euro, welcher bis spätestens zum 31. Dezember 2024 zu mindestens einem Fünfzehntel des zum 1. Januar 2010 ermittelten BilMoG-Fehlbetrages pro Jahr zugeführt wird.

Angaben gem. § 285 Nr. 11 HGB

Die Gesellschaften, von denen die AXA Krankenversicherung AG wesentliche Anteile besitzt, sind die Bilanzpositionen A.II. aufgeführt.

Angaben gemäß § 285 Nr. 17 HGB

Die Abschlussprüfungshonorare teilen sich nach Leistungsarten wie folgt auf:

in Tsd. Euro (inkl. USt.) 2021
Abschlussprüferleistungen 324
Andere Bestätigungsleistungen 95
Steuerberatungsleistungen 71
sonstige Leistungen
Summe 490

Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten die gesetzliche Jahresabschlussprüfung sowie die Prüfung der Solvabilitätsübersicht. Bei den Honoraren für andere Bestätigungsleistungen handelt es sich um Bestätigungsleistungen, die im Rahmen der Überprüfung des internen Modells für Solvency II durchgeführt werden.

Die Steuerberatungsleistungen entfallen auf die Erstellung von Feststellungserklärungen für bestimmte Tochterunternehmen.

Angaben nach § 285 Nr. 19 HGB

Zum Bilanzstichtag befanden sich derivative Finanzinstrumente in Form eines GDP Warrants im Bestand. Die außerbörslich gehandelten Derivate wurden mit den an Finanzmärkten etablierten Bewertungsmethoden (z. B. Barwertmethode oder Optionspreismodelle) bewertet. Die Nominale aller im Bestand befindlichen Derivate betrugen 0 Euro mit einem beizulegenden Zeitwert von 11 Tsd. Euro. Diese wurden unter der Bilanzposition "andere Kapitalanlagen" angegeben.

Zum Bilanzstichtag befanden sich bei der AXA Krankenversicherung AG keine derivativen Finanzinstrumente im Bestand.

Angaben gemäß § 285 Nr. 21 HGB

Wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Personen oder Unternehmen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, wurden nicht getätigt.

Angaben gemäß § 285 Nr. 24 und 25 HGB

Die Angaben zu Rückstellungen und Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie zu der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden wurden in den Erläuterungen zu den entsprechenden Bilanzpositionen aufgeführt.

Angaben nach § 285 Nr. 26 HGB

Weiterführende Angaben zu Anteilen beziehungsweise Aktien an inländischen beziehungsweise vergleichbaren EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches, aufgegliedert nach Anlagezielen:

in Mio. Euro Marktwert Buchwert Reserven/Lasten Auschüttungen im Geschäftsjahr
Aktienfonds 1.641 1.160 481 2
Rentenfonds 6.621 5.857 764 12
Immobilienfonds 1.115 966 149 61
Alternative Investments 334 316 18 14
Gesamt 9.711 8.299 1.412 89

Zum 31. Dezember 2021 weisen Anteile oder Aktien an Investmentvermögen mit einem Buchwert in Höhe von 195,0 Mio. Euro (2020: 395,6 Mio. Euro), die unter der Fondskategorie Rentenfonds ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, stille Lasten in Höhe von 6,2 Mio. Euro (2020: 16,6 Mio. Euro) aus.

Zum 31. Dezember 2021 weisen Anteile oder Aktien an Investmentvermögen mit einem Buchwert in Höhe von 84,3 Mio. Euro (2020: 168,8 Mio. Euro), die unter der Fondskategorie Alternative Investments ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, stille Lasten in Höhe von 4,4 Mio. Euro (2020: 10,3 Mio. Euro) aus.

Zum 31. Dezember 2021 weisen Anteile oder Aktien an Investmentvermögen mit einem Buchwert in Höhe von 53,7 Mio. Euro (2020: 63,3 Mio. Euro), die unter der Fondskategorie Immobilienfonds ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, stille Lasten in Höhe von 0,3 Mio. Euro (2020: 0,4 Mio. Euro) aus.

Wir gehen nach Prüfung der Kriterien bezüglich der erwarteten Rückzahlungen von vorübergehenden Wertminderungen der Anteile beziehungsweise Aktien an Investmentvermögen aus. Die Kriterien der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.

Bei einzelnen Fonds bestehen Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe, da sie nur wöchentlich bzw. mit einer Frist von 40 Tages zum Quartalsletzten zurückgegeben werden können.

Angaben gem. § 285 Nr. 33 HGB (Nachtragsbericht)

Nach dem Abschluss des Geschäftsjahres 2021 sind bei unserer Gesellschaft keine Vorgänge eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft haben.

Aufsichtsrat

Angaben gemäß § 285 Nr. 10 HGB

Antimo Perretta

Vorsitzender

CEO European Markets & Latin America, AXA GIE

La Neuveville/BE, Schweiz

Mirjam Bamberger (ab 01.02.2022)

Chief Strategic Development Officer AXA Europe &

Latin America, AXA GIE

Zürich, Schweiz

Dr. Christine Theodorovics (bis 31.01.2022)

Stellv. Vorsitzende

Chief Strategic Development Officer Europe, AXA GIE

Thalwil, Schweiz

Oliver Koll

Stellvertretender Vorsitzender Konzernbetriebsrat,

Stellvertretender Vorsitzender Gesamtbetriebsrat AXA Konzern AG,

AXA Konzern AG

Bedburg, Deutschland

Vorstand

Angaben gemäß § 285 Nr. 10 HGB

Dr. Alexander Vollert (bis 30.11.2021)

Vorsitzender

Vorstandsvorsitz

Customer Management

Dr. Klaus Endres (bis 31.10.2021)

Operations

People Experience

Beate Heinisch (ab 01.11.2021)

Operations

People Experience

Kai Kuklinski

Vertrieb

Dr. Stefan Lemke

Informationstechnologie / Digitalisierung

Dr. Thilo Schumacher

Krankenversicherung (bis 30.11.2021)

(ab 01.12.2021)

Vorsitzender

Vorstandsvorsitz

Customer Management

Dr. Marc Daniel Zimmermann

Finanzen

Personenversicherung (kommissarisch ab 01.12.2021)

Angaben nach § 285 Nr. 14 HGB und § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Nach den vorliegenden Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG hält die AXA Konzern AG, Köln, 100 % am Grundkapital unserer Gesellschaft.

Im Verhältnis zur AXA Konzern AG, Köln, sind wir ein Konzernunternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG in Verbindung mit § 18 Abs. 1 AktG.

Die AXA Krankenversicherung AG, Köln und ihre Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss der AXA S.A. Paris, als kleinsten und größten Kreis von Unternehmen, zum 31. Dezember 2021 einbezogen. Der Konzernabschluss der AXA S.A., Paris, wird bei der französischen Finanzaufsichtsbehörde in Paris (Autorités des Marchés Financiers) unter RCS (Registre du Commerce et des Sociétés) 572 093 920 hinterlegt. Der Konzernabschluss der AXA S.A. wird in englischer Sprache im elektronischen Bundesanzeiger AXA Konzern AG befreiender Konzernabschluss gem. § 291 HGB veröffentlicht.

Köln, den 18.März 2022

Der Vorstand

Dr. Schumacher

Heinisch

Kuklinski

Dr. Lemke

Dr. Zimmermann

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der AXA Krankenversicherung Aktiengesellschaft, Köln, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AXA Krankenversicherung Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

[1] Bewertung der Kapitalanlagen

[2] Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Krankenversicherung

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:

(1) Sachverhalt und Problemstellung

(2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

(3) Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

[1] Bewertung der Kapitalanlagen

(1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden Kapitalanlagen in der Bilanz in Höhe von Euro 23,2 Mrd (98,2 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die handelsrechtliche Bewertung der einzelnen Kapitalanlagen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. deren Zeitwert. Bei Kapitalanlagen, deren Bewertung nicht auf Basis von Börsenpreisen oder sonstigen Marktpreisen erfolgt (wie z.B. bei Immobilien, bei nicht börsennotierten Beteiligungen, bei Derivaten, bei Asset Backed Securities sowie bei sonstigen strukturierten und illiquiden Anleihen), besteht aufgrund der Notwendigkeit der Verwendung von Modellberechnungen ein erhöhtes Bewertungsrisiko. In diesem Zusammenhang sind von den gesetzlichen Vertretern Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, auch im Hinblick auf mögliche Auswirkungen der anhaltenden Corona-Krise, zu treffen. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der Kapitalanlagen haben. Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung der Kapitalanlagen für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft sowie der Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der Kapitalanlagen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der Kapitalanlagen für das Gesamtgeschäft der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Spezialisten für Kapitalanlagen die von der Gesellschaft verwendeten Modelle und die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Dabei haben wir unter anderem unsere Bewertungsexpertise für Kapitalanlagen, unser Branchenwissen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen der Gesellschaft zur Bewertung der Kapitalanlagen und Erfassung des Ergebnisses aus Kapitalanlagen gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir weitere analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung der Kapitalanlagen vorgenommen. In dem Zusammenhang haben wir auch die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der Corona-Krise auf die Bewertung der Kapitalanlagen gewürdigt. Wir haben unter anderem auch die zugrundeliegenden Wertansätze und deren Werthaltigkeit anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen nachvollzogen und die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden und die Periodenabgrenzung überprüft. Darüber hinaus haben wir die von der Gesellschaft erstellten bzw. eingeholten Bewertungsgutachten (einschließlich der angewendeten Bewertungsparameter und getroffenen Annahmen) für die wesentlichen Beteiligungen der Gesellschaft gewürdigt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Bewertung der Kapitalanlagen begründet und hinreichend dokumentiert sind.

(3) Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der Kapitalanlagen sind in den Abschnitten „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ und „Angaben zur Bilanz“ des Anhangs enthalten.

[2] Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Krankenversicherung

(1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter den Bilanzposten Deckungsrückstellung, Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle, Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung, und sonstige versicherungstechnische Rückstellungen versicherungstechnische Netto-Rückstellungen in Höhe von insgesamt Euro 23,3 Mrd (98,8 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Versicherungsunternehmen haben versicherungstechnische Rückstellungen insoweit zu bilden, wie dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen. Dabei sind neben den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften auch eine Vielzahl an aufsichtsrechtlichen Vorschriften über die Berechnung der Rückstellungen zu berücksichtigen. Die Festlegung von Annahmen zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen verlangt von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft neben der Berücksichtigung der handels- und aufsichtsrechtlichen Anforderungen eine Einschätzung zukünftiger Ereignisse und die Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen haben. Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung dieser Rückstellungen für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft, der Komplexität der anzuwendenden Vorschriften und der zugrundeliegenden Berechnungen sowie der Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der versicherungstechnischen Rückstellungen für das Gesamtgeschäft der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Bewertungsspezialisten die von der Gesellschaft verwendeten Methoden und von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Dabei haben wir unter anderem unser Branchenwissen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt sowie anerkannte Methoden berücksichtigt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen der Gesellschaft zur Ermittlung und Erfassung von versicherungstechnischen Rückstellungen gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir weitere analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen vorgenommen. Wir haben unter anderem auch die der Berechnung des Erfüllungsbetrags zugrunde liegenden Daten mit den Basisdokumenten abgestimmt. Damit einhergehend haben wir die berechneten Ergebnisse der Gesellschaft zur Höhe der Rückstellungen anhand der anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften nachvollzogen und die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden überprüft. Weiterhin haben wir die Periodenabgrenzungen, die Bindung und Verwendung von Mitteln aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung und Entnahmen sowie Zuführungen der versicherungstechnischen Rückstellungen nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir die Bestätigungen des Treuhänders für durchgeführte Beitragsanpassungen eingesehen und abgestimmt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen begründet und hinreichend dokumentiert sind.

(3) Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen sind den Abschnitten „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ und „Angaben zur Bilanz“ des Anhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen –, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 25. März 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 25. März 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1998 als Abschlussprüfer der AXA Krankenversicherung Aktiengesellschaft, Köln, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Ludger Koslowski.

Düsseldorf, den 21. März 2022

**PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Ludger Koslowski, Wirtschaftsprüfer

ppa. Maximilian Roestel, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstandes, entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben überwacht und sich während des gesamten Jahres 2021 fortlaufend von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Durch vierteljährliche Berichte und in zwei Sitzungen sowie zwei schriftlichen Beschlussverfahren wurde er eingehend mündlich und schriftlich gemäß § 90 des Aktiengesetzes (AktG) über die allgemeine Geschäftsentwicklung sowie über grundlegende Fragen der Geschäftsführung unterrichtet. Die vom Vorstand beabsichtigte Geschäftspolitik sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft wurden ausführlich besprochen. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand weiterhin umfassend über die Risikosituation informiert. Geschäfte und Maßnahmen des Vorstandes, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedurften, sind in den Sitzungen vor der Beschlussfassung vom Vorstand eingehend erläutert worden.

In der bilanzfeststellenden Sitzung am 25. März 2021 befasste sich der Aufsichtsrat ausführlich mit dem Bericht des Vorstands über den Geschäftsverlauf 2020 und dem vorgelegten Jahresabschluss. In der gleichen Sitzung stellte der Vorstand die endgültige Planung für das Geschäftsjahr 2021 vor, die eingehend erörtert wurde. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat zudem ausführlich über die Risikosituation der Gesellschaft, die IT-Leistungsfähigkeit sowie die strategischen Schwerpunkte des laufenden Geschäftsjahrs. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat mit den möglichen Auswirkungen der COVID 19-Pandemie befasst.

Im Rahmen einer schriftlichen Beschlussfassung im Juni 2021 hat der Aufsichtsrat das Vorstandsmitglied Herr Kai Kuklinski für eine weitere Amtszeit bis zum 31. Dezember 2024 bestellt sowie der Gewährung eines gruppeninternen Darlehens in Höhe von 62 Mio. EUR an die AXA S.A. zugestimmt. Der Aufsichtsrat hat zudem in einer schriftlichen Beschlussfassung im September 2021 nach dem Ausscheiden von Dr. Klaus Endres aus dem Vorstand Frau Beate Heinisch mit Wirkung zum 1. November 2021 für eine Amtszeit bis zum 31. Dezember 2024 zum weiteren Vorstandsmitglied bestellt. In diesem Zusammenhang hat der Aufsichtsrat auch einer entsprechend geänderten Ressortverteilung zugestimmt.

In seiner Sitzung am 30. November 2021 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über den bisherigen Geschäftsverlauf im laufenden Jahr und gab einen Kurzbericht über die vorläufige Planung 2022. Ein weiterer Schwerpunkt der Berichterstattung durch den Vorstand bildete der Überblick über die wesentlichen Schwerpunkte des laufenden Geschäftsjahres. Darüber hinaus wurde der Aufsichtsrat über die Risikosituation der Gesellschaft und die Auswirkungen der COVID 19-Pandemie informiert.

Darüber hinaus hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit dem Vorstand in Einzelgesprächen geschäftspolitische Fragen sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft behandelt. Über hierdurch zur Kenntnis des Vorsitzenden gelangte wichtige Angelegenheiten wurde der Aufsichtsrat jeweils unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat zudem im Geschäftsjahr 2021 die gemäß dem Merkblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungaufsicht zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß VAG geforderte Selbsteinschätzung durchgeführt und sich mit dem Thema Entwicklungsplan befasst.

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht sind von der vom Aufsichtsrat zum Abschlussprüfer bestellten PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht lagen dem Aufsichtsrat unverzüglich nach der Aufstellung vor. Ebenso wurde der Bericht des Abschlussprüfers allen Mitgliedern des Aufsichtsrates fristgerecht vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den Prüfungsbericht und das Prüfungsergebnis dem Aufsichtsrat in der bilanzfeststellenden Sitzung zusätzlich mündlich erläutert und Fragen des Aufsichtsrates beantwortet. Der Aufsichtsrat nahm den Bericht und die Erläuterungen zustimmend zur Kenntnis. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Er billigte den Jahresabschluss, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist.

Im vergangenen Jahr sind im Vorstand Personalveränderungen eingetreten. Herr Dr. Klaus Endres ist mit Wirkung zum 31. Oktober 2021 aus dem Vorstand ausgeschieden. Aufgrund seines Wechsels zur AXA Group Operations SAS ist zudem Herr Dr. Alexander Vollert mit Wirkung zum Ablauf des 30. November 2021 aus dem Vorstand ausgeschieden. Als Nachfolgerin für den ausgeschiedenen Herrn Dr. Endres wurde Frau Beate Heinisch mit Wirkung ab dem 1. November 2021 zum Mitglied des Vorstands der Gesellschaft bestellt. Weiterhin wurde Herr Dr. Thilo Schumacher als Nachfolger für Herrn Dr. Vollert mit Wirkung zum 1. Dezember 2021 zum Vorsitzenden des Vorstands bestellt. Hingegen erfolgten im Aufsichtsrat keine personellen Veränderungen.

Dem Vorstand sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Dienstleistungsgesellschaften, die für unsere Gesellschaft tätig geworden sind, gilt für ihre Leistung im Jahr 2021 unser ganz besonderer Dank.

Köln, den 5. April 2022

Für den Aufsichtsrat

Antimo Perretta, Vorsitzender

Mirjam Bamberger

Oliver Koll

1 Der Bericht über die Solvabilität und Finanzlage ist nicht Bestandteil des Lageberichts und damit nicht prüfungspflichtig.