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AXA — Annual Report 2021
Aug 18, 2022
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Annual Report
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Publication
AXA easy Versicherung AG
Köln
Geschäftsbericht 2021
Kennzahlen
| AXA Konzern | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Konzerneinnahmen (IFRS) 1) | ||
| - in Tsd. Euro | 11.343.960 | 11.024.645 |
| AXA easy Versicherung AG | 2021 | 2020 |
| Bruttobeitragseinnahmen | ||
| - in Tsd. Euro | 54.372 | 63.426 |
| Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle | ||
| - in Tsd. Euro | 40.060 | 43.152 |
| - in Prozent der verdienten Bruttobeiträge | 76,3% | 69,7% |
| Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb | ||
| - in Tsd. Euro | 7.078 | 6.825 |
| - in Prozent der verdienten Bruttobeiträge | 13,5% | 11,0% |
| Bruttoschadenrückstellungen | ||
| - in Prozent der Bruttoschadenzahlungen | 221,2% | 155,3% |
| Versicherungstechnische Bruttorückstellungen | ||
| - in Prozent der Bruttobeitragseinnahmen | 154,3% | 119,8% |
| Kapitalanlagen | ||
| - in Tsd. Euro | 12.105 | 12.198 |
| Nettoverzinsung | ||
| - in Prozent | -0,5% | -0,5% |
| Ergebnis vor Verlustübernahme | ||
| - in Tsd. Euro | –308 | –869 |
| Gezeichnetes Kapital | ||
| - in Tsd. Euro | 3.500 | 3.500 |
| Eigenkapital | ||
| - in Tsd. Euro | 5.364 | 5.364 |
1 Quelle: Konzerngeschäftsbericht AXA Gruppe.
Hinweis:
Als Folge von Rundungen können sich bei der Berechnung von Summen und Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben.
Inhaltsverzeichnis
Aufsichtsrat
Dr. Nils Reich
Vorsitzender
Mitglied des Vorstandes der
AXA Konzern AG
Köln
Beate Heinisch
stellv. Vorsitzende
Mitglied des Vorstandes der
AXA Konzern AG
Köln
Alexandra Postert
Finanzexpertin
Leiterin Financial Accounting & Reporting
AXA Konzern AG
Köln
Vorstand
Dr. Michael Bongartz
(bis 28. Februar 2022)
Vorstandsvorsitzender
Konzernkommunikation, Recht,
Unternehmensentwicklung,
Informationssysteme (EDV),
Projektmanagement, Marketing, Vertrieb
Stefan Rupp
Finanzen, Mathematik, Risikomanagement,
Personal, Revision, Rechnungswesen,
Planung, Controlling, Steuern,
Betriebsorganisation, Compliance
Dr. Daniel Schulze Lammers
Kapitalanlagen, Verarbeitung/Schaden,
Produktmanagement, Rückversicherung
Lagebericht
Geschäfts- und Rahmenbedingungen
Erholung im zweiten Jahr der Corona-Pandemie
Nachdem die Corona-Pandemie im Vorjahr zu einem deutlichen konjunkturellen Abschwung führte, konnte sich die deutsche Wirtschaft 2021 leicht erholen. So stieg das Bruttoinlandprodukt (BIP) im Vergleich zum Vorjahr um 2,7 %. Dieses war nach Jahren mit stetigem Wachstum im Vorjahr erstmals seit 2009 um 4,6 % gesunken.
Die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland wurde auch in 2021 durch die Corona-Pandemie sowie die damit einhergehenden Einschränkungen geschwächt, insbesondere durch weltweit zunehmende Liefer- und Materialengpässe mit Auswirkungen insbesondere für die deutsche Industrie. In Summe resultierte lediglich ein moderater Zuwachs des BIP.
Zwar wirkten sich mit dem Anstieg der Immunisierungsquote eingeleitete Lockerungen der Corona-Maßnahmen im zweiten und dritten Quartal positiv auf die Wirtschaftsleistung aus. Mit Beginn der vierten Corona-Welle im Oktober 2021 nahm diese jedoch wieder ab.
Bedingt durch die vielfältigen staatlichen Hilfs- und Stützungsmaßnahmen stellte sich auch im zweiten Corona-Jahr ein Haushaltsdefizit ein. Wie das Statistische Bundesamt berichtet, liegt dieses für das Jahr 2021 bei 153,9 Milliarden Euro (für Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen) und somit nochmals höher als im Jahr 2020. Im Verhältnis zum BIP ergibt sich, wie bereits im Vorjahr, eine Defizitquote von 3,7 %.
Um die Stützungsmaßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie finanzieren zu können, wurde in Deutschland die Schuldenbremse bis 2023 ausgesetzt. Dies führte - wie auch im gesamten EU-Raum - zu einem Anstieg von Defiziten und Staatsverschuldung. Das Gesamtdefizit in der EU belief sich auf 6,6 % des BIP, so dass im Vergleich zum ersten Pandemiejahr lediglich ein leichter Rückgang der Neuverschuldung zu verzeichnen war (Gesamtdefizit 2020: 6,9 %). Die Gesamtschuldenquote wird nach Prognose der Europäischen Kommission (Stand: 11. November 2021) mit 92,1 % des BIP demzufolge den höchsten Schuldenstand seit Gründung der Europäischen Union erreichen.
Am EU-Arbeitsmarkt kam es im Jahr 2021 zu einer leichten Entspannung. Nach Angaben der EU-Kommission sank die Arbeitslosenquote europaweit auf 6,4 % (Stand: Dezember 2021). Die Quote lag damit 1,1 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert. Im Dezember 2021 lag die saisonbereinigte Arbeitslosenquote im Euroraum bei 7,0 % (Dezember 2020: 8,2 %).
Auch der deutsche Arbeitsmarkt konnte sich im zweiten Corona-Jahr leicht erholen. Die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland stieg im Jahr 2021 um insgesamt 7.000 Personen auf 44,9 Millionen. Zugleich entwickelten sich die Arbeitslosenzahlen im Vergleich zum ersten Corona-Jahr rückläufig, so dass die Arbeitslosenquote um 0,2 Prozentpunkte auf 5,7 % sank.
Aufgrund der konjunkturellen Erholung wurde deutlich weniger Kurzarbeit in Anspruch genommen. Waren im Jahr 2020 in im Durchschnitt 2,94 Millionen Menschen in Kurzarbeit beschäftigt, schätzt die Bundesagentur für Arbeit mit durchschnittlich 1,85 Millionen Kurzarbeitenden für das Jahr 2021 einen deutlichen Rückgang.
Die langsame Erholung auf Vor-Corona-Werte spiegelt sich auch in der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wider. Für die gesamte Weltwirtschaft wird für 2021 ein Wachstum von 5,9 % prognostiziert. Das Wachstum in den USA (+5,7 %) und China (+8 %) wird hierbei deutlich über den prognostizierten Steigerungsraten (+5,3 %) im EU-Raum liegen.
Kapitalmarktentwicklung
Die Kapitalmärkte waren im Geschäftsjahr 2021 unverändert zum Vorjahr im Wesentlichen von der Entwicklung der Covid19-Pandemie geprägt. Insgesamt überwogen dabei positive Nachrichten zur weltweiten Impfkampagne, während die Sorge um die wirtschaftlichen Auswirkungen von neuaufkommenden Virusvarianten für Volatilität sorgte. Positive Impulse für die Kapitalmärkte ergaben sich zudem aus der unveränderten, außerordentlich expansiven Geldpolitik der Zentralbanken. Belastend auf die Kapitalmärkte wirkten hingegen Engpässe in den globalen Lieferketten sowie steigende Energiepreise.
Insbesondere die zuletzt genannten Faktoren trugen zu einem Anstieg der Inflation bei. Dies führte zu einer zunehmenden Diskussion über die Straffung der Geldpolitik. Trotz unveränderter Leitzinsen erhöhten sich in diesem Umfeld in der Eurozone und den Vereinigten Staaten die Renditen von Staatsanleihen. Als Indikation für die Entwicklung der Neuanlagerendite im Kapitalanlagebestand der AXA easy Versicherung AG sei auf den Anstieg des 20-jährigen Swap-Zinses im Jahresverlauf von 0,01% auf 0,55% verwiesen.
Nach dem negativen Wirtschaftswachstum im Vorjahr überwog die Hoffnung auf ein Erstarken des globalen Wirtschaftswachstums. Mit einer positiven Wertentwicklung von 21,0% bzw. 26,9% des EuroStoxx 50 bzw. S&P 500 war 2021 ein ausgesprochen positives Jahr für die Aktienmärkte. Der zunehmend wahrscheinliche Ausblick auf Zinserhöhungen durch die US-amerikanische Zentralbank FED war ein wesentlicher Treiber für die Abwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar.
| 31.12.2020 | 31.12.2021 | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|
| Zinsen | 20 Jahre Swap | 0,01% | 0,55% | +0,54%-Pkte. |
| 10 Jahre Bundesanleihe | -0,57% | -0,18% | +0,39%-Pkte. | |
| Aktien | EuroStoxx 50 | 3.553 | 4.298 | +21,0% |
| S&P 500 (USA) | 3.756 | 4.766 | +26,9% |
Corona und Flut prägen deutsche Versicherungswirtschaft
Das Geschäftsjahr war für die deutsche Versicherungswirtschaft durch die Einflüsse der Corona-Pandemie und Schäden im historischen Ausmaß durch die Flutkatastrophe im Sommer 2021 geprägt. Der Gesamtaufwand aus dem Unwetter Bernd mit extremen Starkregenfällen wird vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf 8 Milliarden Euro taxiert und stellt damit das größte Schadenereignis in der Geschichte der deutschen Versicherungswirtschaft dar. Erstmals seit 2013 machen die Unternehmen aus dem Bereich der Schaden- und Unfallversicherung in Summe Verluste.
Trotz dieser widrigen Umstände konnte die deutsche Versicherungswirtschaft insgesamt über alle Sparten ein Beitragsplus von 1,1 % auf 223,4 Milliarden Euro erzielen.
Während in der Schaden- und Unfallversicherung die Einnahmen unterproportional zum langfristigen Durchschnitt nur um 2,2 % auf 76,6 Milliarden Euro stiegen, verbuchten die privaten Krankenversicherungen im Jahr 2021 eine Zunahme der Beitragseinnahmen um 5 % auf 45,0 Milliarden Euro. Auf die Krankenversicherung entfielen dabei mit 4,7 % 40,5 Milliarden Euro und auf die Pflegeversicherung 7,3 % und 4,5 Milliarden Euro.
Lediglich bei den Lebensversicherern, Pensionskassen sowie Pensionsfonds war branchenweit ein Beitragsabrieb zu verzeichnen. Die Beitragseinnahmen sanken um 1,4 % auf rund 102 Milliarden Euro. Dagegen stieg das Riester-Neugeschäft um 12% auf 310.500 Verträge und das Basisrenten-Neugeschäft um fast 40 % auf 118.900 Stück.
Niedrigzinsen
Die Zinsschmelze und Niedrigzinspolitik beschäftigen unverändert die Versicherungswirtschaft. Insbesondere Lebensversicherer und Pensionskassen mit langjährigen Zinsversprechen stehen unverändert vor großen Herausforderungen in der Aktiv-Passiv-Steuerung. Eine Änderung des Zinsumfelds ist dabei kurz- bis mittelfristig nicht zu erwarten.
Digitalisierung
Die Digitalisierung der Versicherungsbranche wurde auch im Jahr 2021 kontinuierlich vorangetrieben. Geschäftsmodelle, Strukturen und Vertriebskanäle stehen branchenweit auf dem Prüfstand. Das klassische Beratungsgeschäft über Hausbesuche oder Filialen nimmt in Pandemiezeiten ab und wird durch digitale Lösungen ersetzt. Der nun fehlende persönliche Kontakt wurde unmittelbar durch digitale Kommunikationskanäle und moderne Informationsquellen abgelöst, so dass sich zunächst befürchtete Auswirkungen auf die vertriebliche Produktion nicht einstellten.
Auch dieses Jahr konnte der AXA Konzern weiter von dem Digitalisierungsschub durch die Corona-Pandemie profitieren. Mit dem Ziel der Kundenbindung wurden digitale Lösungen entwickelt, um ein umfassendes digitales Servicespektrum anzubieten.
Cyberkriminalität
Durch die Digitalisierung und Vernetzung von Geschäftsprozessen nehmen die Risiken für Unternehmen zu. Die Zahl von Hackerangriffen und Cyberkriminalität steigen zunehmend an. Auch kleine und mittelständische Unternehmen sind immer häufiger betroffen. Sie sind anfälliger für Cyber-Attacken, Sabotage und Datenverlust.
Mit der Zunahme der digitalen Angebote für Kunden sowie der Verlagerung der beruflichen Tätigkeit in das Homeoffice wird die Gefahr, Opfer von Cyberattacken zu werden, immer virulenter. Besonders durch die vermehrte Anwendung von Cloud Computing steigt nicht nur die Gefahr von Datendiebstahl oder Betriebsunterbrechungen, sondern auch Finanzkriminalität und der Diebstahl geistigen Eigentums. IT-Experten der Cybersecurity Ventures schätzen den weltweiten Schaden durch Cyberkriminalität im Jahr 2021 auf 6 Billionen US-Dollar. Allein in Deutschland musste jedes zehnte Unternehmen während der anhaltenden Corona-Pandemie auf Cyberkriminalität reagieren (Quelle: BSI).
Die finanziellen Folgen von Cyberkriminalität können schnell existenzbedrohend sein. Die Versicherungswirtschaft entwickelt sachgerechte Versicherungslösungen, die aus Cyberkriminalität resultierende Schäden abdeckt.
Nachhaltigkeit
Die weltweit zunehmenden Naturkatastrophen und die spürbaren unmittelbaren Folgen des Klimawandels haben das Thema Nachhaltigkeit in den Fokus der gesellschaftlichen und politischen Diskussion gerückt. Umweltpolitische Maßnahmen und Nachhaltigkeitsziele wurden im Koalitionsvertrag mit einem höheren Nachdruck verankert. Auch die Europäische Union hat mit der Taxonomieverordnung, welche ab 1. Januar 2022 in Kraft tritt, die Rahmenbedingungen - nicht nur bei Versicherungen - erweitert und beeinflusst.
Durch die regulatorischen Änderungen sowie durch ein gesellschaftlich immer größeres Klimaschutzbewusstsein spielen auch bei den Produktangeboten der Versicherungswirtschaft Nachhaltigkeitserwägungen eine wichtige Rolle. So kann sich nach einer GDV-Umfrage knapp die Hälfte der Befragten vorstellen, ihre Versicherung bei einem Versicherer abzuschließen, welcher besonderen Wert auf Umweltschutz legt. Versicherer stellen ihre Kapitalanlagenpolitik auf den Prüfstand und investieren vermehrt nach ESG-Richtlinien und in Beteiligungen an Wind- oder Solarparks, um den für notwendig erachteten Wandel voranzutreiben.
Auch für die Versicherungsbranche greifen ab 2022 Anforderungen der Nachhaltigkeitsregulatorik der EU. Versicherer müssen über ein leistungsstarkes Risikomanagement verfügen, das auch Nachhaltigkeitsrisiken einbezieht. Das Thema ESG (Environment, Social and Governance) gewinnt auch aus regulatorischer Sicht immer mehr an Bedeutung. Die Offenlegungsverordnung der EU (2019/2088) verpflichtet bereits seit März 2021 zur Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen. Wie die rechtlichen und regulatorischen Anforderungen konkret umzusetzen sind, ist indes noch nicht abschließend geklärt. Ab August 2022 sind die Änderungen in der Insurance Distribution Directive (IDD) zur Nachhaltigkeit auch bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten zu berücksichtigen. Zukünftig sind die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden abzufragen und in die Anlageempfehlung zu integrieren. Die Anforderungen an die Beratungsdokumentation werden damit deutlich umfangreicher als bislang.
Da sich die AXA Gruppe ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst ist, bekennt sie sich aktiv zum Ziel einer Transformation zu einer nachhaltigeren wie auch CO2-ärmeren Welt.
Bereits seit vielen Jahren hat sich die AXA Gruppe Nachhaltigkeit zum Schwerpunktthema gemacht. Daher hat sie sich schon 2007 freiwillig dazu verpflichtet, in ihren Investitionstätigkeiten ESG-Kriterien zu berücksichtigen. Soziale und Umweltaspekte sowie Kriterien einer nachhaltigen Unternehmensführung fließen daher maßgeblich in die Investitionsentscheidung ein. Folge der konsequenten Ausrichtung auf Nachhaltigkeitsaspekte ist das ESG-Rating der MSCI (Morgan Stanley Capital International), welches AXA seit 2015 eine Top-Bewertung im AAA Bereich bescheinigt.
Im Rahmen der Zeichnungspolitik hat AXA die Bereitstellung von Versicherungsschutz für klimaschädliche Geschäfte stark eingeschränkt und weitere Ausschlüsse beschlossen. Somit werden nicht nur Kohleminen und -kraftwerke, sondern auch Unternehmen aus der Gas- und Ölbranche sowohl aus dem Investitions- als auch als Versicherungsnehmerkreis gestrichen.
Naturkatastrophen
Mit dem Unwetter Bernd in Deutschland, Hurrikan Ida in den USA sowie dem Vulkanausbruch auf La Palma sind nur einige Naturkatastrophen des zurückliegenden Jahres genannt. Allein durch den Hurrikan Ida sind insgesamt Schäden in Höhe von 65 Milliarden US-Dollar entstanden, wovon 36 Milliarden versichert waren. Weltweit addierten sich die Schäden aus Naturkatastrophen auf eine Schadensumme in Höhe von 280 Milliarden US-Dollar. Davon versichert waren etwa 120 Milliarden. In Deutschland stellte das Starkregenereignis Bernd den größten Versicherungsschaden in der Geschichte der deutschen Versicherungswirtschaft dar.
Als Folge mit Relevanz für Versicherungsunternehmen wurden in Deutschland konkrete Vorschläge für ein Gesamtkonzept zur Klimafolgenanpassung vorgelegt. Darunter gehören klare Bauverbote für gefährdete Gebiete oder Anpassungen an den Klimawandel im Bauordnungsrecht.
Der Blick in die Zukunft zeigt die Brisanz der zunehmenden Frequenz von Naturkatastrophen. Die Anzahl der registrierten Naturkatastrophen, die einen Versicherungsschaden verursachen, steigt seit 1980 stetig an. Insbesondere hydrologische und meteorologische Katastrophen treten häufiger auf. Laut Prognose werden jetzt geborene Personen doppelt so viele Waldbrände und das dreifache an Überschwemmungen und Ernteausfällen erleben wie ein 1960 Geborener.
Unser Unternehmen
Die AXA easy Versicherung AG bietet Information, Angebotserstellung und Vertragsabschluss zu Kraftfahrtversicherungen über das Internet und ist somit essentieller Bestandteil des Omnikanalkonzepts des AXA Konzerns in Deutschland. In ihrem zehnten kompletten Geschäftsjahr erzielte die AXA easy Versicherung AG im direkten inländischen Privatkundengeschäft gebuchte Beiträge in Höhe von 54.372 Tsd. Euro (2020: 63.426 Tsd. Euro). Der Beitragsrückgang resultiert vor allem aus Vertragsverlusten im Jahreswechsel, die durch die unterjährige Entwicklung nicht ausgeglichen werden konnten. Seit Ausbruch der Corona-Krise ist das Volumen der Neuzulassungen von Kraftfahrzeugen extrem gesunken, so dass wir einen Bestandsrückgang von 17 Tsd. Verträgen zu verzeichnen haben.
Stabile Ratings im AA-Bereich
Die AXA Gruppe mit Hauptsitz in Frankreich gehört zu den stabilsten globalen Finanzdienstleistern. Die drei großen Ratingagenturen bescheinigen ihr seit Langem eine hohe Finanzkraft. Diese Einstufung können indirekt auch für die Kerngesellschaften der deutschen AXA Konzern AG herangezogen werden. Der letzte Bericht der Standard & Poor’s Rating Services vom 27. April 2021 testiert der AXA weiterhin unverändert ein Financial Strength Rating von AA- sowie einen stabilen Ausblick. Auch die Ratingagentur Moody’s behielt ihr Insurance Financial Rating im Bericht vom 15. Juni 2021 mit einem Rating von Aa3 und gleichermaßen einem stabilen Ausblick bei und auch Fitch bestätigte am 27. Mai 2021 sein Insurer Financial Strength Rating von AA-, entschied sich allerdings anders als im Vorjahr für eine positive Prognose.
Entwicklung des Geschäftsverlaufs im Vergleich zu den Erwartungen
Die AXA easy Versicherung hat im abgelaufenen Geschäftsjahr ein etwas höheres versicherungstechnisches Bruttoergebnis erzielt als erwartet. Die Beitragseinnahmen lagen wegen des geringen Neugeschäfts aufgrund der Corona-Krise etwas unter Plan, doch aufgrund der auch in diesem Jahr geringeren Fahrzeugnutzung durch weitere Lockdowns und Einschränkungen war die Schadenfrequenz ebenfalls leicht niedriger als erwartet und die Schadenquote fiel trotz Tief Bernd dadurch etwas besser aus. Wegen geringerer Abschlusskosten lagen die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb deutlich unter Plan. Beim Kapitalanlageergebnis ist insgesamt durch eine außerplanmäßige Abschreibung ein Verlust zu verzeichnen, wodurch es damit deutlich geringer ausfiel als erwartet. Da die sonstigen Aufwendungen deutlich niedriger waren als geplant, fiel das Geschäftsergebnis zwar in Summe besser aus, jedoch ist insgesamt ein Verlust zu verzeichnen.
Der Geschäftsverlauf im Einzelnen
Beitragsrückgang um 14,3 %
Im Geschäftsjahr 2021 erzielte die AXA easy Versicherung gebuchte Bruttobeiträge im Kraftfahrtversicherungsgeschäft inklusive sonstige Versicherungen in Höhe von 54.372 Tsd. Euro (2020: 63.426 Tsd. Euro) was einem Beitragsrückgang von 14,3 % entspricht. Der Beitragsabrieb resultiert vor allem aus dem niedrigen Neugeschäft aufgrund der Corona-Krise und den Vertragsverlusten im Jahreswechselgeschäft.
Schadenquote bei 76,3 %
Im Berichtsjahr leistete unsere Gesellschaft Zahlungen für Versicherungsfälle in Höhe von 34.028 Tsd. Euro (2020: 44.583 Tsd. Euro). Gleichzeitig wurden 6.033 Tsd. Euro Rückstellungen für Versicherungsfälle gebildet (2020: Verminderung der Rückstellungen für Versicherungsfälle um 1.431 Tsd. Euro). Die Bruttoschadenquote erhöhte sich um 6,6 Prozentpunkte auf 76,3 % (2020: 69,7 %) insbesondere aufgrund der höheren Belastung durch Naturereignisse (Tief Bernd). Wegen des 100-prozentigen Rückversicherungsvertrages gibt unsere Gesellschaft das gesamte selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft in Rückdeckung ab, was zu einem Nettoschadenaufwand von 0 Euro führt.
Kostenquote steigt um 2,4 Prozentpunkte
Bei verdienten Beiträgen in Höhe von 52.533 Tsd. Euro (2020: 61.917 Tsd. Euro) und Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb in Höhe von 7.078 Tsd. Euro (2020: 6.825 Tsd. Euro) stieg die Kostenquote gegenüber dem Vorjahr um 2,4 Prozentpunkte auf 13,5 % (2020: 11,0 %). Von den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb des Geschäftsjahres entfielen 4.727 Tsd. Euro (2020: 4.400 Tsd. Euro) auf Abschlusskosten. Die Abschlusskostenquote stieg somit um 1,9 Prozentpunkte auf 9,0 % (2020: 7,1 %). Die Verwaltungskosten sanken auf 2.351 Tsd. Euro (2020: 2.426 Tsd. Euro), aber die Verwaltungskostenquote stieg leicht um 0,6 Prozentpunkte auf 4,5 % an, da der Rückgang der Verwaltungskosten geringer ausfiel als der Beitragsrückgang.
Rückversicherung
Die gebuchten Rückversicherungsbeiträge betragen im Geschäftsjahr 54.372 Tsd. Euro (2020: 63.426 Tsd. Euro). Seit 2011 verfügt unsere Gesellschaft über eine 100-prozentige Quotenrückversicherung mit der AXA Versicherung. Inhalt dieses Vertrages ist das gesamte selbstabgeschlossene Kraftfahrtversicherungsgeschäft gegen die Erstattung der Originalkosten sowie die Abwicklung der Vorjahre. Die Beitragseinnahmen des Beistandsleistungsgeschäfts werden teilweise an eine Konzerngesellschaft abgeführt.
Kapitalanlageergebnis sinkt um 13 Tsd. Euro
Das gesamte Kapitalanlageergebnis betrug im Berichtsjahr -56 Tsd. Euro (2020: -43 Tsd. Euro) und sank gegenüber dem Vorjahr um 13 Tsd. Euro. Aufgrund einer außerplanmäßigen Abschreibung sowie Abgangsverlusten auf einen Geldmarktfonds ergab sich im Berichtsjahr ein außerordentlicher Verlust in Höhe von 68 Tsd. Euro. Im Vorjahr war ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von -55 Tsd. Euro zu verzeichnen. Die laufenden Erträge lagen mit 21 Tsd. Euro auf dem Vorjahresniveau (2020: 21 Tsd. Euro). Die laufenden Aufwendungen stiegen auf 9 Tsd. Euro (2020: 8 Tsd. Euro). Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen – berechnet nach der Formel des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft – für das Jahr 2021 belief sich wie im Vorjahr auf -0,5 %.
Kapitalanlagebestand um 0,8 % gesunken
Der Bestand an Kapitalanlagen sank bei unserer Gesellschaft im Laufe des Jahres 2021 leicht um 93 Tsd. Euro oder 0,8 % auf 12.105 Tsd. Euro. Dieser Rückgang entfiel in Höhe von 61 Tsd. Euro auf Anteile an Investmentvermögen und in Höhe von 32 Tsd. Euro auf Rentenpapiere. Unsere Gesellschaft hielt zum 31. Dezember 2021 festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert von 1.856 Tsd. Euro (2020: 1.879 Tsd. Euro), festverzinsliche Namensschuldverschreibungen mit einem Buchwert von 459 Tsd. Euro (2020: 468 Tsd. Euro) sowie Anteile an Investmentvermögen in Höhe von 9.790 Tsd. Euro (2020: 9.851 Tsd. Euro). Die Zeitwerte der Kapitalanlagen belaufen sich auf 12.173 Tsd. Euro (2020: 12.318 Tsd. Euro).
Bewertungsreserven
Die Bewertungsreserven als Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert und dem Buchwert beliefen sich zum 31. Dezember 2021 auf 68 Tsd. Euro (2020: 119 Tsd. Euro). Dies entspricht 0,6 % (2020: 1,0 %) der Buchwerte.
Das Liquiditätsmanagement wird im Risikobericht unter Liquiditätsrisiken erläutert.
Eigenkapital
Das Eigenkapital unserer Gesellschaft lag am Ende des Berichtsjahres unverändert bei 5.364 Tsd. Euro. Das Verhältnis des Eigenkapitals zu den verdienten Beiträgen belief sich im Berichtsjahr auf 10,2 % (2020: 8,7 %).
Jahresfehlbetrag in 2021
Im Berichtsjahr verzeichnete unsere Gesellschaft insgesamt ein negatives Geschäftsergebnis in Höhe von 308 Tsd. Euro (2020: negatives Geschäftsergebnis von 869 Tsd. Euro). Dieser Jahresfehlbetrag wird im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrages von der AXA Konzern AG übernommen.
Der Geschäftsverlauf 2021 zeigte im Vergleich zum Geschäftsjahr 2020 folgendes Bild:
| in Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Versicherungstechnisches Bruttoergebnis | 5.424.652 | 12.131.054 |
| Versicherungstechnisches Rückversicherungsergebnis | –5.424.652 | –12.131.054 |
| Kapitalanlageergebnis inklusive Technischem Zinsertrag | –56.395 | –42.527 |
| Saldo der sonstigen Erträge und Aufwendungen | –395.937 | –1.235.428 |
| Jahresüberschuss vor Steuern und Ergebnisabführung | –452.331 | –1.277.955 |
| Steuern | 144.426 | 408.937 |
| Geschäftsergebnis | –307.906 | –869.018 |
| Ertrag aus Verlustübernahme aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages mit der AXA Konzern AG | 307.906 | 869.018 |
Geschäftsverlauf in den wichtigsten Versicherungszweigen des selbst abgeschlossenen Geschäfts
Geschäftsgebiet und betriebene Versicherungszweige
Das Geschäftsgebiet unserer Gesellschaft ist die Bundesrepublik Deutschland. Unser Versicherungsangebot umfasst die Sparten Kraftfahrtunfallversicherung, die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, die Fahrzeugvoll- und -teilkaskoversicherung und die Beistandsleistung.
Die nachstehende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die Beitragsentwicklung der einzelnen Versicherungszweige:
| in Euro | 2021 | Veränderung VJ | Anteil in % |
|---|---|---|---|
| Unfallversicherung (Kraftfahrt) | 1.868 | 18,9% | 0,0% |
| Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung | 37.046.309 | -14,3% | 68,1% |
| Sonstige Kraftfahrtversicherungen | 17.125.840 | -14,3% | 31,5% |
| Sonstige Versicherungen (Beistandsleistung) | 198.000 | -10,8% | 0,4% |
| Direktes Versicherungsgeschäft insgesamt | 54.372.017 | -14,3% | 100,0% |
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Im Geschäftsjahr 2021 erzielten wir in diesem Versicherungszweig Bruttobeiträge in Höhe von 37.046 Tsd. Euro (2020: 43.227 Tsd. Euro), was einem Beitragsrückgang von 14,3 % entspricht. Der Beitragsabrieb resultiert vor allem aus dem niedrigen Neugeschäft aufgrund der Corona-Krise und den Vertragsverlusten im Jahreswechselgeschäft. Insgesamt sanken die Aufwendungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres um 4.050 Tsd. Euro auf 31.732 Tsd. Euro. Bei deutlich geringeren Abwicklungsgewinnen als im Vorjahr erhöhte sich die Schadenquote um 4,0 Prozentpunkte auf 73,8 % insbesondere aufgrund einer höheren Großschadenquote. Die Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb erhöhten sich um 305 Tsd. Euro auf 5.851 Tsd. Euro (2020: 5.546 Tsd. Euro). Die Kostenquote stieg um 3,3 Prozentpunkte auf 16,4 %. Das versicherungstechnische Bruttoergebnis des Geschäftsjahres 2021 sank um 3.855 Tsd. Euro auf 3.509 Tsd. Euro (2020: 7.364 Tsd. Euro). Durch den 100-prozentigen Rückversicherungsvertrag ergab sich für eigene Rechnung ein Ergebnis von 0 Euro.
Sonstige Kraftfahrtversicherungen
Im Berichtsjahr 2021 sanken die Bruttobeitragseinnahmen in der Voll- und Teilkaskoversicherung mit 17.126 Tsd. (2020: 19.975 Tsd. Euro) um 14,3 %. Die Aufwendungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres erhöhten sich um 292 Tsd. auf 15.797 Tsd. Euro (2020: 15.505 Tsd. Euro). Trotz eines deutlich höheren Abwicklungsergebnisses auf Vorjahresschäden, erhöhte sich die Bruttoschadenquote um 11,7 Prozentpunkte auf 80,6 % insbesondere aufgrund einer deutlichen Erhöhung der Elementarschadenquote wegen des Hochwassers (Tief Bernd). Bei Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb in Höhe von 1.225 Tsd. Euro (2020: 1.277 Tsd. Euro) stieg die Kostenquote um 0,8 Prozentpunkte auf 7,4 % leicht an. Die AXA easy Versicherung erzielte in der sonstigen Kraftfahrtversicherung ein versicherungstechnisches Bruttoergebnis in Höhe von 2.024 Tsd. Euro (2020: 4.825 Tsd. Euro). Durch den 100-prozentigen Rückversicherungsvertrag ergab sich für eigene Rechnung ein Ergebnis von 0 Euro.
Nicht finanzielle Leistungsindikatoren
Net Promoter System zur Messung der Kundenzufriedenheit
Mit der Zielsetzung, unsere hohe Kundenzufriedenheit zukünftig noch weiter zu erhöhen, wurde im Jahr 2017 konzernweit das Net Promoter System eingeführt. Mit diesem System können Kunden aktiv Feedback zu ihrem Kontakt mit AXA geben. Dies erfolgt anhand der Weiterempfehlungsbereitschaft und einer Sterne-Bewertung von 1 bis 5 inklusive der individuellen offenen Aussagen des jeweiligen Kunden, die auf der Unternehmens-Homepage transparent veröffentlicht werden und somit für jeden Kunden und Interessenten offen einsehbar sind. Die Erhebung der NPS-Werte findet dabei an einer Vielzahl an Kontaktpunkten unserer Kunden mit AXA statt und reicht von einem übergreifendem NPS-Wert über eine Beurteilung der Vertriebspartner, der operativen Betreuung bis hin zum Feedback zu unseren Produkten und Serviceleistungen. Wie in den letzten Jahren konnten wir auch in diesem Jahr positive Entwicklungen in allen gemessenen NPS-Werten erzielen und somit durch eine Vielzahl von Maßnahmen die Zufriedenheit unserer Kunden weiterhin kontinuierlich steigern. Die fortlaufende Analyse und Reaktion auf die Feedbacks unserer Kunden wird auch im nächsten Jahr konsequent weiter fortgesetzt und ermöglicht es uns auch zukünftig, Optimierungsmaßnahmen im Sinne unserer Kunden zu entwickeln und umzusetzen.
Risiken der zukünftigen Entwicklung
Die Einschätzungen der zukünftigen Entwicklung unseres Unternehmens beruhen in erster Linie auf Planungen, Prognosen und Erwartungen mit einem Planungshorizont von grundsätzlich 3 Jahren ausgehend vom Stichtag 31. Dezember 2021. Dementsprechend kommen insbesondere in der Berichterstattung über die Risiken und die künftige Entwicklung unserer Gesellschaft allein unsere Annahmen und Ansichten zum Ausdruck.
Das Risikomanagement unserer Gesellschaft basiert auf der Grundlage der §§ 23 und 26 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie der Leitlinien der EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) zum Governancesystem und der Durchführungsverordnung 2015/35 der Europäischen Kommission.
Als Risiko wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen an das Risikomanagement für Versicherungsunternehmen die Möglichkeit des Nichterreichens eines explizit formulierten oder sich implizit ergebenden Zieles verstanden. Dies schließt die Risikodefinition des Deutschen Rechnungslegungsstandards zur Risikoberichterstattung (DRS 20) ein, innerhalb dessen Risiken als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen Prognose- beziehungsweise Zielabweichung führen können, definiert sind.
Grundsätzlich kann zwischen folgenden Risiken unterschieden werden:
| • | versicherungstechnische Risiken, |
| • | Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft, |
| • | Risiken aus Kapitalanlagen, |
| • | operationelle und sonstige Risiken. |
Im Folgenden werden unsere Organisationseinheiten des Risikomanagements und der Risikomanagementprozess aufgezeigt. Darüber hinaus wird unsere Risikosituation im Wesentlichen anlehnend an den Deutschen Rechnungslegungsstandard zur Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen (DRS 20 und Anlage 2 für Versicherungsunternehmen) dargestellt.
Organisationseinheiten des Risikomanagements
Das Risikomanagement unserer Gesellschaft ist in das konzernweite Risikomanagementsystem der AXA Deutschland (AXA Konzern AG und ihre Mehrheitsbeteiligungen) eingebunden.
Aufgrund der Komplexität des Versicherungsgeschäfts ist die Risikomanagementfunktion unserer Gesellschaft auf verschiedene zentrale Funktionen, Organisationseinheiten und Kommissionen innerhalb des deutschen AXA Konzerns verteilt. Kontrollgremium ist der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft als das den Vorstand überwachende Organ. Der Vorstand ist zuständig für die risikopolitische Ausrichtung unserer Gesellschaft sowie die Implementierung eines funktionierenden angemessenen Risikomanagements und dessen Weiterentwicklung. Das Audit & Risk Committee (ARC) unterstützt den Vorstand bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Zu diesem Zweck hat der Vorstand Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse auf das ARC delegiert. Darüber hinaus werden im ARC unter anderem Compliance-Themen sowie Rechts- und Revisionsthemen mit Risikobezug behandelt. Des Weiteren existiert das Compliance and Operational Risk Committee als zentrales Kommunikationsgremium zu Compliance-Themen, operationellen Risiken, Reputationsrisiken und sonstigen Rechtsrisiken. Zusätzlich werden risikorelevante Themen in diversen Spezialgremien, wie zum Beispiel dem Internal Model Committee, dem Local Risk Reinsurance Committee, dem Asset Liability Management Committee, dem Investment Committee und weiteren Gremien besprochen.
Zur Risikomanagementfunktion gehörende Organisationseinheiten sind
| • | der Bereich Value & Risk Management (zentrales Risikomanagement), |
| • | die Risikoverantwortlichen für die Steuerung und Kontrolle der Risiken in ihrem jeweiligen Unternehmensbereich (dezentrales Risikomanagement), |
| • | der dezentrale Risikomanager pro Ressort für die Koordination aller risikorelevanter Themen innerhalb des Ressorts (ebenfalls dezentrales Risikomanagement) |
Der Bereich Value & Risk Management – zuständige Einheit für alle Gesellschaften der AXA Deutschland – ist in das Ressort des Vorstandsvorsitzenden der AXA Konzern AG integriert.
Der Chief Risk Officer (CRO) der AXA Deutschland stellt die zeitnahe Kommunikation risikorelevanter Themen durch regelmäßige Berichterstattung an das ARC im Rahmen von dessen Sitzungen beziehungsweise ad hoc sicher.
AXA hat mit Blick auf die Solvency II-Anforderungen an das System of Governance folgende Schlüsselfunktionen etabliert:
| • | Risikomanagement-Funktion, |
| • | Compliance-Funktion, |
| • | Interne Revision, |
| • | Versicherungsmathematische Funktion. |
Inhaber der Funktionen und damit Schlüsselperson ist der jeweilige Leiter oder eine Leitende Funktion innerhalb des Bereichs oder der Abteilung. Die versicherungsmathematische Funktion ist seit 2021 im Ressort Finanzen angesiedelt. AXA hat darüber hinaus die Aufgaben des Leiters Recht sowie des Chief Investment Officer (CIO) zu weiteren Schlüsselaufgaben erklärt. Für die Inhaber der Schlüsselfunktionen und -aufgaben gelten besondere Anforderungen, sogenannte „Fit & Proper“-Eigenschaften (das heißt fachlich qualifiziert und persönlich zuverlässig).
Risikomanagementprozess
Das Risikomanagement unserer Gesellschaft erfolgt unter Beachtung gesetzlicher, aufsichtsrechtlicher und innerbetrieblicher Vorgaben. Der Risikomanagementprozess setzt sich aus Risikoidentifikation, Risikoanalyse und -bewertung, Risikosteuerung und -überwachung sowie Risikokommunikation und -berichterstattung zusammen.
Risikoidentifikation: Die regelmäßige Risikoidentifikation erfolgt innerhalb der ARC-Sitzungen, im Rahmen der strategischen Planung, der Aktualisierung der Risikostrategie und des Materialitätsprozesses, unter anderem durch die Aktualisierung der sogenannten „Risikopolicen“ und der Dokumentation und Beschreibung operationeller Risiken. Durch die Risikopolicen werden die identifizierten wesentlichen Risiken inklusive deren aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen dokumentiert.
Darüber hinaus ist die Risikoidentifikation auch durch das Interne Kontrollsystem sowie im Rahmen von Prüfungen der Internen Revision möglich. Risiken neuer Kapitalmarkt- und Versicherungsprodukte werden im Rahmen der beiden standardisierten Prozesse Investment Approval Process (IAP) und Product Approval Process (PAP) vom Bereich Value & Risk Management unabhängig auf alle wesentlichen internen und externen Risikoeinflussfaktoren untersucht sowie deren Auswirkungen auf das Gesamtrisikoprofil bewertet. Des Weiteren gibt es zur Identifikation operationeller Risiken einen jährlichen Risikoerhebungsprozess auf Basis einer Befragung der Vorstandsmitglieder und der höheren Führungsebene sowie einer Bewertung durch die jeweiligen operativen Ansprechpartner. Darüber hinaus erfolgt die Risikoidentifikation infolge einer Meldung eingetretener Risiken zur Aufnahme in die Verlustdatensammlung für operationelle Risiken, im Rahmen des Information Risk Management Prozesses (IRM) oder durch das Risk Identification and Assessment (RIA) im Rahmen des Business Continuity Managements.
Risikoanalyse und -bewertung: Aufbauend auf den Ergebnissen der Risikoidentifikation erfolgt eine Analyse und Bewertung der Risiken. Ergebnis der Risikoanalyse und -bewertung ist das Risikoprofil unseres Unternehmens. Identifizierte Risiken werden nach ihrer Wesentlichkeit eingeordnet. Dadurch wird sichergestellt, dass Risiken mit wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage unseres Unternehmens identifiziert und angemessene Steuerungsmaßnahmen/-strategien definiert werden können.
Bei der Risikobewertung wird, wo sinnvoll und möglich, eine quantitative Einschätzung für die einzelnen Risiken sowie für das gesamte Risikoportfolio unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Steuerungsmaßnahmen abgegeben. Die übergreifende quantitative Risikobewertung erfolgt anhand des ökonomischen Risikokapitalmodells und der dort definierten und eingesetzten Bewertungsmethoden. Für Risikoarten, für die eine quantitative Risikomessung nicht sinnvoll oder möglich ist, wie zum Beispiel Reputations- oder strategische Risiken, wird eine qualitative Beurteilung vorgenommen. Neben qualitativen und quantitativen Methoden werden bei der Risikobewertung für ausgewählte Risiken situationsbedingt auch Sensitivitätsanalysen, Szenarioanalysen und Stresstests mit unterschiedlichen Zeithorizonten herangezogen.
Risikosteuerung und -überwachung: Die Risikosteuerung umfasst das Ergreifen von Maßnahmen zur Risikobewältigung in unserer Gesellschaft. Unter Risikosteuerung wird die Umsetzung entwickelter Konzepte und Prozesse im Einklang mit der von der Geschäftsleitung vorgegebenen Risikostrategie verstanden. Dadurch werden Risiken entweder bewusst akzeptiert, vermieden, vermindert oder transferiert. Durch regelmäßige Überwachung der Risiken anhand eines Soll-Ist-Abgleichs, zum Beispiel im Rahmen des implementierten Limitsystems, werden Gefahren frühzeitig erkannt. Somit wird ein Gegensteuern ermöglicht. Die Entscheidung, welche Maßnahme im speziellen Fall durchgeführt wird, erfolgt durch Abwägung des Risiko-/Ertragsprofils sowie durch Überwachung der Limite der Verlust- und Risikoindikatoren. Die Risikosteuerung erfolgt immer durch die Geschäftsleitung gemäß ihrer Bereitschaft, bestimmte Risiken zu übernehmen. Dabei müssen das Risikoprofil und die Risikotragfähigkeit strikt beachtet werden. Schließlich wird in Verbindung mit einer angemessenen Berichterstattung beziehungsweise Eskalation die Einhaltung der Risikostrategie sichergestellt und die frühzeitige Identifizierung von Risiken ermöglicht.
Risikokommunikation und -berichterstattung: Das sich aus Risikoanalyse und Bewertung ergebende Risikoprofil wird gegenüber dem Vorstand kommuniziert, sodass dieser bei der Festlegung des Risikoappetits das aktuelle Risikoprofil beachten kann. Ziel der Risikoberichterstattung ist die Bereitstellung aller erforderlichen Risikoinformationen zur Einschätzung des unternehmensindividuellen Risikos unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher und interner Steuerungsanforderungen. Neben der Ergebnisberichterstattung zum ökonomischen Risikokapital werden auf Konzernebene regelmäßig ein Risikobericht und ein auf Solvency II-Anforderungen ausgerichteter ORSA (Own Risk and Solvency Assessment)-Bericht verfasst. Entsprechend der internen Vorgaben kann zudem unterjährig ein Ad-hoc-ORSA abgefasst werden. Darüber hinaus werden im Rahmen des Solvency II-Berichtswesens die Berichte „Bericht über die Solvabilität und Finanzlage“ (SFCR) und „Regelmäßiger aufsichtlicher Bericht“ (RSR) erstellt, in welchen wir unter anderem ebenso Risikomanagement und Risikoprofil unserer Gesellschaft darstellen. Diese Berichte werden den Vorständen der Versicherungsgesellschaften zur Freigabe vorgelegt und an das dezentrale Risikomanagement, das ARC und die Aufsichtsbehörde übermittelt, der SFCR wird auf der Internetseite der AXA Konzern AG veröffentlicht. Zusätzlich sind Ad-hoc-Berichterstattungspflichten, beispielsweise bei Erreichen definierter Schwellenwerte, implementiert. Risikorelevante Themen werden darüber hinaus im Rahmen des regelmäßig zusammenkommenden ARC besprochen, nachdem sie zuvor im Rahmen der weiteren Gremien diskutiert wurden.
Versicherungstechnische Risiken
Unsere Gesellschaft bietet Kraftfahrtversicherungsprodukte ausschließlich über das Internet an.
Makroökonomische Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Schaden- und Unfallversicherung
Die noch immer anhaltende Corona-Pandemie hat unverändert großen Einfluss auf die allgemeine Wirtschaft als auch auf die Versicherungswirtschaft im Speziellen. Der wellenförmige Verlauf der Inzidenzen hat zur Folge, dass sich Zeitabschnitte mit geringem Infektionsgeschehen und einer damit wieder erhöhten Kaufkraft immer wieder mit kritischen Infektionslagen abwechseln. Zudem setzen Lieferengpässe von Rohstoffen und eine steigende Inflationsrate der Wirtschaft zu. Speziell in dem Versicherungszweig Kraftfahrt bleibt die Schadenfrequenz weiter auf einem niedrigen Niveau, jedoch haben Lieferengpässe von Microchips zur Folge, dass die Automobilbranche ins Stocken gerät, was sich wiederum auf die Kraftfahrtversicherung negativ auswirkt. Damit bleibt der Preisdruck am Markt bestehen. Die Marktentwicklungen werden engmaschig beobachtet und analysiert.
Die primären Risiken aus der Schaden- und Unfallversicherung sind das Prämien- und Schadenrisiko sowie das Reserverisiko.
Da der deutsche AXA Konzern eine einheitliche Geschäftssteuerung der Sachversicherungssparte betreibt, die sich an den Kundengruppen und Produkten orientiert, wurde diesem Umstand durch eine vollständige Rückversicherung unseres Kraftfahrtgeschäfts auf den zentralen Risikoträger AXA Versicherung AG Rechnung getragen. Die mit der Rückversicherung einhergehende detaillierte Analyse der Kennzahlen vor und nach Rückversicherung führt zu hoher Transparenz und somit einer zielgenaueren Konzernsteuerung wie Effizienzen im Risikomanagement unserer Gesellschaft.
Prämien- und Schadenrisiko
Unter dem Prämien-/Schadenrisiko wird das Risiko verstanden, dass die tatsächlichen endgültigen Schadenzahlungen des Versicherungsbestandes die erwarteten, in der Prämie berücksichtigten Zahlungen übersteigen können. Es wird somit durch die zufällige Schadenanzahl und die zufällige Schadenhöhe der einzelnen Schäden bestimmt. Für eine risikoadäquate Tarifierung werden versicherungsmathematische Modelle auf Basis empirischer Schadendaten verwendet. Die regelmäßige Überwachung des Schadenverlaufs gewährleistet eine zeitnahe Anpassung der Tarifierungs- und Annahmepolitik an signifikante Veränderungen. Daher ist unsere Gesellschaft in der Lage, im Neugeschäft die Beiträge an eine geänderte Schadensituation kurzfristig anzugleichen. Das Bestandsgeschäft wird durch Beitragsanpassung der Einjahresverträge mit Verlängerungsoption und durch vertraglich festgelegte Beitragsanpassungsklauseln risikoadäquat gehalten. Auch bei zu erwartenden Veränderungen der Marktsituation kann unsere Gesellschaft proaktiv handeln. Für Produkte mit nachteiliger Ergebnisentwicklung und beschränkten Möglichkeiten zur Kündigung oder Beitragsanpassung ist ausreichend Risikovorsorge durch Rückstellungsbildung getroffen.
Durch die Analyse und Bewertung der unternehmerischen Entscheidungsoptionen werden Risiken aus dem Kundenverhalten wie zum Beispiel vermehrtes Storno bereits im Entscheidungsprozess berücksichtigt.
Die Risikosteuerung unserer Gesellschaft erfolgt durch eine gezielte Risikoselektion, Produktgestaltung und risikogerechte Kalkulation sowie ertragsorientierte Zeichnungsrichtlinien. Durch Zeichnungsrichtlinien können bereits bei Abschluss Deckungszusagen für unerwünschte Risiken und Risikokonzentrationen vermieden werden. Darüber hinaus werden bestehende Versicherungsverträge unter bestimmten Umständen aufgrund des Schadenverlaufs der Vergangenheit gar nicht oder nur unter Erhöhung der Selbstbeteiligung oder der Beiträge verlängert. Im Rahmen der Steuerung von Versicherungsrisiken werden außerdem die Mechanismen der Rückversicherungspolitik sowie des aktiven Schadenmanagements eingesetzt.
Einen besonderen Stellenwert innerhalb des Prämien- und Schadenrisikos nimmt das Groß- und Katastrophenschadenrisiko ein. Hierbei handelt es sich um das unerwartete Eintreten von einzelnen Großschäden, aber auch um Ereignisse wie zum Beispiel Naturkatastrophen, die zu einer großen Anzahl von Schäden führen. Neben Naturkatastrophen können auch durch Menschen verursachte Schadenereignisse, wie zum Beispiel Terroranschläge und Cyber-Attacken, hohe Großschäden hervorrufen. Zusätzlich könnte der Trend zu höheren Schadenersatzansprüchen, zum Beispiel bei neu aufkommenden Risiken, Veränderungen der Rechtslage beziehungsweise im Verhalten der Marktteilnehmer oder durch Umweltschäden, den durchschnittlichen Schadenaufwand erhöhen.
Die Risiken werden seit Gründung der Gesellschaft vollständig zediert. Im Versicherungszweig Beistandsleistung wird der Bestand teilweise an eine AXA-Konzerngesellschaft zediert. Der verbleibende Teil wird an die AXA Versicherung zediert und verbleibt dort im Eigenbehalt. Von daher ergeben sich in Summe über alle Versicherungszweige für Schadenaufwand und verdiente Beiträge für eigene Rechnung (netto) Null-Beträge.
Die Bruttogeschäftsjahresschadenquoten haben sich wie folgt entwickelt:
| Bruttogeschäftsjahresschadenquote in % der verdienten Beiträge | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 102,4 | 94,2 | 99,3 | 94,1 | 94,6 |
| Bruttogeschäftsjahresschadenquote in % der verdienten Beiträge | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 97,9 | 93,7 | 96,8 | 83,3 | 91,0 |
Reserverisiko
Zur Abdeckung zukünftiger Schadenzahlungen sind von unserer Gesellschaft Schadenreserven zu bilden. Die Höhe der Schadenzahlungen ist jedoch mit Unsicherheit behaftet, so dass die Nichtauskömmlichkeit der Reserve ein wesentliches Risiko darstellt. Das sogenannte Reserverisiko entsteht durch die unbekannte Schadenhöhe gemeldeter und noch nicht abgewickelter Schäden sowie bereits eingetretener, aber von den Versicherungsnehmern noch nicht gemeldeter Schäden (Spätschäden). Die Bewertung der künftigen Schadenzahlungen erfolgt im Rahmen der Einzelschadenreservierungen sowie anhand aktuarieller Schätztechniken, bei welchen der in der Vergangenheit beobachtete Schadenverlauf herangezogen wird. Großschäden werden separat geschätzt. Mithilfe von stochastischen Szenarien erfolgt eine Analyse von Trends, Streuungen und Zyklen sowie deren Treibern.
Die Risiken werden seit Gründung der Gesellschaft vollständig zediert. Im Versicherungszweig Beistandsleistung wird der Bestand teilweise an eine AXA-Konzerngesellschaft zediert. Der verbleibende Teil wird an die AXA Versicherung zediert und verbleibt dort im Eigenbehalt. Von daher ergeben sich für das Abwicklungsergebnis für eigene Rechnung (netto) Null-Beträge. Die Abwicklungsergebnisse vor Rückversicherung (brutto) haben sich in den vergangenen neun kompletten Geschäftsjahren wie folgt entwickelt:
| Abwicklungsergebnis (brutto) in % der Rückstellung am 1. Januar | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| –90,75 | 12,16 | 17,56 | 23,08 | 1,39 |
| Abwicklungsergebnis (brutto) in % der Rückstellung am 1. Januar | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 1,78 | 4,10 | 13,14 | 11,92 | 11,18 |
Nach der Gründung am 31. Mai 2011 durch die AXA Konzern AG hat die AXA easy Versicherung AG 2012 das erste komplette Geschäftsjahr abgeschlossen. Das negative Abwicklungsergebnis 2012 war auf die positive Vertragsentwicklung und den gleichzeitigen Anstieg von Schäden mit einer Vielzahl von Glasschäden sowie einer hohen Anzahl von Diebstählen zurückzuführen. Dem stand aus dem Rumpfgeschäftsjahr 2011 keine ausreichende Schadenreserve gegenüber. Daher wurde in den Folgejahren die Reserve gestärkt, um dem wachsenden Bestand Rechnung zu tragen. Mit dem wachsenden Bestand gleicht sich das Abwicklungsergebnis der AXA easy Versicherung AG dem üblichen Abwicklungsmuster von Kraftfahrtversicherungsbeständen an und weist eine positive Abwicklung auf. Im Berichtsjahr verbleibt das Abwicklungsergebnis in etwa auf dem Niveau des Vorjahres.
Kostenrisiko
Das Kostenrisiko besteht darin, dass die tatsächlichen Kosten nicht dauerhaft durch die in die Beiträge einkalkulierten Kosten finanziert werden können. Die Kosten für Provisionen und den laufenden Betrieb werden durch Beitragszuschläge auf Basis eines umfassenden Kostencontrollings in der Produktkalkulation berücksichtigt. Damit sind wir überzeugt, dieses Risiko in angemessener Weise zu handhaben.
Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft
Fällige Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern und Versicherungsvermittlern
| in Tsd. Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Fällige Forderungen (brutto) | 1.067 | 1.145 |
| Forderungen älter als 90 Tage an Versicherungsnehmer | 378 | 506 |
Durchschnittliche Ausfallquote der vergangenen drei Jahre vor Rückversicherung
| in % | 2019 | 2020 | 2021 |
|---|---|---|---|
| Durchschnittliche Ausfallquote der vergangenen drei Jahre vor Rückversicherung (ermittelt als Verhältnis der Wertberichtigungen zu den gebuchten | 0,66 | 0,48 | 0,45 |
| Bruttobeiträgen) |
Zum Bilanzstichtag 2021 bestehen keine Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft, sondern nur solche aus Rückstellungen aus dem an den Rückversicherer abgegebenen Versicherungsgeschäft.
Ratingklassen der Ansprüche aus dem Rückversicherungsgeschäft
| in Tsd. Euro | S&P Rating NR | S&P Rating AA- | S&P Rating BB bis BBB+ | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Rückstellungen * | – | 75.499 | – | 75.499 |
* inkl. „Rückstellungen für Verkehrsopferhilfe“ in Höhe von 218 Tsd. Euro, die in der Bilanz in der Position B.III. „Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen“ enthalten sind.
Das Versicherungsgeschäft - ohne Beistandsleistung - unserer Gesellschaft wird vollständig in das Rückversicherungsprogramm der AXA Versicherung AG mit der AXA Global Re eingebracht. Dieses Programm unterliegt seinerseits individuellen Selbstbehalten, die durch die AXA Versicherung AG getragen werden. Die AXA Global Re platziert diese Verträge teilweise am internationalen Rückversicherungsmarkt und teilweise innerhalb der AXA Gruppe.
Risiken aus Kapitalanlagen
Die Entwicklung der Kapitalmärkte im Jahr 2021 war wesentlich durch die Corona-Pandemie geprägt . Nach dem schnellen Kurseinbruch im Vorjahr folgte die ebenso schnelle Erholung der Kapitalmärkte, möglich gemacht durch wirksame Überbrückungshilfen vom Staat, weitere quantitative Lockerungen in der Geldpolitik durch die Zentralbank und die erfolgreiche Entwicklung von Covid-19-Impfstoffen. Diese Entwicklung setzte sich auch im Jahr 2021 fort. Die Pandemie hat aber signifikante Auswirkungen auf bestimmte Sektoren (z.B. Tourismus, Flugverkehr). Zudem sind viele Unternehmen mit anhaltenden Lieferschwierigkeiten konfrontiert, was starke Herausforderungen in den internationalen Lieferketten bedeutet. Aufgrund unseres diversifizierten Portfolios sowie unseres strukturierten Anlageprozesses haben wir insgesamt keine wesentlichen negativen Auswirkungen durch die Pandemie verzeichnet. Weitere Risiken entstehen aus den Unsicherheiten hinsichtlich der Inflationserwartungen. Primär getrieben durch steigende Energiepreise kann eine im Jahr 2021 stark anziehende Inflation beobachtet werden, wobei erwartet wird, dass sich diese Entwicklung zunächst auch im Jahr 2022 fortsetzen wird. Es bleibt abzuwarten, wie und mit welchen Mitteln die Notenbanken auf anhaltende Inflationsraten über dem definierten Ziel reagieren. Unsere Gesellschaft beobachtet diese Entwicklungen mit Hilfe unserer Assetmanager unter ständiger Aufmerksamkeit, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Aufgrund des 100-prozentigen Rückversicherungsvertrags mit der AXA Versicherung AG und der daraus folgenden in 2015 vollzogenen Übertragung der Kapitalanlagen an diesen konzerninternen Rückversicherer hält unsere Gesellschaft lediglich ein geringes Kapitalanlageportfolio mit einem Buchwert von 12,1 Mio. Euro (2020: 12,2 Mio. Euro). Diese Kapitalanlagen werden unter strikter Beachtung der gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und innerbetrieblichen Richtlinien in einem strukturierten Prozess angelegt. Unter Gesamtrisikobetrachtung soll eine gleichzeitige Sicherstellung der Anlageziele Sicherheit, Rentabilität und Liquidität der Kapitalanlagen erreicht werden. Dieses wird unter anderem durch eine ausgewogene Diversifikation und strikte Begrenzung von Konzentrationsrisiken gewährleistet.
Mit der Kapitalanlage sind unvermeidbar signifikante Risiken verbunden, die bewusst eingegangen, jedoch durch die im Anlageprozess eingebauten Kontrollen und weitere risikomindernde Maßnahmen gesteuert werden. Zum Erhalt beziehungsweise Ausbau der notwendigen Risikotragfähigkeit werden die Risiken der Kapitalanlagen aktiv gesteuert und fortlaufend an das Kapitalmarktumfeld angepasst.
Die Kapitalanlagerisiken werden in Markt-, Kredit-, Konzentrations- und Liquiditätsrisiken unterteilt.
Marktrisiken
Die Marktpreisrisiken unserer Gesellschaft beruhen im Wesentlichen auf Wertverlusten bei festverzinslichen Anlagen.
Die Auswirkungen diverser Faktoren auf die Marktwerte der Kapitalanlagen werden in möglichen Risikoszenarien analysiert. Hierfür werden die Marktwertschwankungen von Zinsprodukten simuliert.
Die folgende Übersicht zeigt auf, wie sich eine Änderung der Marktzinsen kurzfristig auswirken würde.
| Renditeänderung des Rentenmarktes | Veränderung des Marktwertes der Kapitalanlagen |
|---|---|
| Anstieg um 200 Basispunkte | – 150 Tsd. Euro |
| Anstieg um 100 Basispunkte | – 77 Tsd. Euro |
| Rückgang um 100 Basispunkte | + 80 Tsd. Euro |
| Rückgang um 200 Basispunkte | + 163 Tsd. Euro |
Unser Portfolio besteht zum größten Teil aus festverzinslichen Papieren, daher reagiert dessen Marktwert stark auf Veränderungen des Zinsniveaus. Bereits ein Anstieg der Marktzinsen um 100 Basispunkte würde in einem deutlichen Rückgang unserer Bewertungsreserven resultieren.
Das im historischen Vergleich niedrige Zinsniveau führt bei der Wiederanlage frei gewordener Mittel zur Belastung der zukünftigen Ertragslage.
Wir verfolgen die Entwicklung der Kapitalmärkte sehr genau. Sollten sich die zuvor gezeigten negativen Szenarien im laufenden Geschäftsjahr ganz oder teilweise einstellen oder am Bilanzstichtag vorliegen, werden wir entsprechende Maßnahmen ergreifen. Diese beinhalten unter anderem notwendige Abschreibungen auf die nachhaltigen Werte einzelner Kapitalanlagen, den selektiven Verkauf einzelner Titel und den optionalen Einsatz von Wertsicherungsmaßnahmen, um die Portfolios kurzfristig gegen weitere Wertverluste abzusichern.
Kreditrisiken
Das Kreditrisiko umfasst die Insolvenz, den Zahlungsverzug und die Bonitätsverschlechterung des Schuldners beziehungsweise Emittenten von festverzinslichen Wertpapieren und Darlehen.
Zur Reduktion des Kreditrisikos werden hauptsächlich Investitionen beziehungsweise Darlehensvergaben bei Emittenten und Schuldnern mit einer guten bis sehr guten Bonität getätigt. Die Einstufung der Bonität von Emittenten festverzinslicher Wertpapiere erfolgt nach einheitlichen internen Maßstäben in der AXA Gruppe.
Zusätzlich nehmen wir zur Überwachung der Ratings in Zusammenarbeit mit den von uns mandatierten Vermögensverwaltern Detailanalysen zu potenziell ausfallgefährdeten Wertpapieren vor, auf deren Basis dann über risikomindernde Maßnahmen entschieden wird. Für diese Analysen werden entscheidungsrelevante Marktinformationen herangezogen.
Einlagen bei Kreditinstituten erfolgten im Geschäftsjahr 2021 ausnahmslos bei Banken, die über ein Investment Grade Rating verfügen.
Die AXA easy Versicherung ist zu einem Anteil von 24 % der Kapitalanlagen (auf Marktwertbasis) in Staatsanleihen investiert. Auch wenn wir zurzeit Ausfälle innerhalb dieser Bestände aufgrund verschiedener Stützungsmaßnahmen nicht für ein wahrscheinliches Szenario halten, können wir künftige Abschreibungen auch vor dem Hintergrund politischer Unwägbarkeiten nicht ausschließen.
100 % der festverzinslichen Wertpapiere in unserem Bestand verfügen über ein Investment Grade Rating. Darüber hinaus sind sämtliche Investments unserer Rentenbestände besichert beziehungsweise von öffentlichen Emittenten ausgegeben und daher nur einem geringen Ausfallrisiko ausgesetzt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Bonität einzelner Emittenten sich in der Zukunft verschlechtert und damit Abschreibungsbedarf entstehen könnte.
Konzentrationsrisiken
Konzentrationsrisiken entstehen, wenn Unternehmen hohe einzelne Risiken oder stark korrelierte Risiken eingehen und daraus hohe Ausfallverluste resultieren können. Bei der Kapitalanlage entstehen Konzentrationsrisiken, wenn Investitionen in einzelne Kapitalanlageprodukte oder Emittenten oberhalb definierter Grenzen durchgeführt werden. Aus diesem Grunde stehen Konzentrationsrisiken im engen Zusammenhang mit Markt- und Kreditrisiken und werden durch die Definition von Limiten auf Einzelpositionen und den Einsatz von Derivaten gesteuert und regelmäßig überwacht. Aktuell werden jedoch keine derivativen Instrumente eingesetzt.
Liquiditätsrisiken
Aufgrund der vorab vereinnahmten sowie verzinslich und liquide angelegten Beiträge ist das Liquiditätsrisiko für Versicherungsunternehmen grundsätzlich gut steuerbar. Wir tragen dem Risiko unzureichender Liquidität durch eine mehrjährige Planung der Zahlungsströme Rechnung. Zusätzlich erfolgt für einen rollierenden Zwölfmonatszeitraum eine Prognose auf Monatsbasis.
Es besteht kein wesentliches Liquiditätsrisiko wegen des 100-prozentigen Rückversicherungsvertrags unserer Gesellschaft mit der AXA Versicherung AG. Bei einem eventuell auftretenden unvorhergesehenen Liquiditätsbedarf werden auf der Grundlage des konzerninternen Liquiditätshilfeabkommens finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.
Risikosteuerung der Kapitalanlagen
Innerhalb des AXA Konzerns sind umfassende Governance-Strukturen, Steuerungsmaßnahmen und Richtlinien zur Risikosteuerung der Kapitalanlagen im Einklang mit den Anforderungen von Solvency II implementiert. Der Vorstand definiert den Risikoappetit unserer Gesellschaft in Form von Limiten und Frühwarnwerten auf konkret messbare Risikokennzahlen, um die durch die Umsetzung der Geschäftsstrategie entstehenden Risiken wirksam zu begrenzen. Ein wesentlicher Teil dieser Limite und Frühwarnwerte bezieht sich auf Finanzmarktrisiken einschließlich Konzentrationsrisiken und muss im Rahmen der Kapitalanlagensteuerung eingehalten werden. Darüber hinaus gilt eine umfassende interne Kapitalanlagenrichtlinie mit dem Grundsatz unternehmerischer Vorsicht gemäß § 124 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz.
Es ist ein strukturierter Anlageprozess definiert, dessen Ziel es ist, die Risiken in den Portfolios durch systematische und kontrollierte Abläufe zu steuern. Auf Basis des Vorschlags des Asset Liability Management Committee entscheidet der Vorstand über die Kapitalanlagestrategie, die im Einklang mit dem Risikoappetit der Gesellschaft sowie der internen Kapitalanlagerichtlinie sein muss. Dabei berücksichtigt die Asset Liability Management-Analyse insbesondere die versicherungstechnischen Verpflichtungen, die Bewertungsreserven sowie die Eigenkapitalausstattung. Das Investment Committee implementiert und überwacht die strategische Aufteilung der Kapitalanlagen nach Kapitalanlagearten (Asset Allocation). Hierbei werden die Risikoappetitlimite für die einzelnen Anlageklassen, die Duration des festverzinslichen Portfolios, die Bonität der Emittenten sowie die Konzentrationen gegenüber Einzelemittenten beachtet. Bei der Risikoeinschätzung wird dabei von einem dem jeweiligen Risiko adäquaten Prognosezeitraum ausgegangen. Zur Bewertung der Anlagerisiken steht eine Vielzahl von Risikomanagement-Instrumenten zur Verfügung.
Zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und -steuerung können auch derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden. Mit diesen Instrumenten werden verschiedene Motive der Portfoliosteuerung umgesetzt: Absicherung, Erwerbsvorbereitung und Ertragssteigerung. Das Hauptmotiv beim Einsatz von derivativen Instrumenten der Kapitalanlagen ist die Absicherung (Hedging), wodurch das im Portfolio liegende wirtschaftliche Risiko reduziert wird.
Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Asset Liability Management Committee und des Investment Committee wird das Kreditrisiko des Gesamtportfolios, einzelner Anlageklassen sowie kritischer Emittenten unter der systematischen Teilnahme des Chief Investment Officers und des Finanzvorstandes der AXA Konzern AG besprochen. In diesen Gremien wird über die Einhaltung der Risikoappetitlimite berichtet.
Das Audit and Risk Committee (ARC) wird regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen, die Risikosituation und die Einhaltung der Risikoappetitlimite des Konzerns und der Einzelgesellschaften informiert.
Operationelle und sonstige Risiken
Operationelle Risiken beinhalten Risiken aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen, Risiken aus Mitarbeiterverhalten sowie aus systembedingten oder externen Vorfällen. Informationsrisiken werden als Teil der operativen Risiken behandelt und beinhalten das Risiko, dass Informationen oder Informationssysteme nicht den erwarteten Wert für das Unternehmen liefern, strategische Ziele beeinflussen oder operative Verlust verursachen. Ferner sind Rechtsrisiken mit inbegriffen, welche die Möglichkeit eines Verlustes aufgrund von Veränderungen der aktuellen Rechtslage umfassen.
Unsere Gesellschaft beziehungsweise AXA Deutschland unterscheidet hierbei die Risikokategorien Interner Betrug, Externer Betrug, Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitssicherheit, Kunden-, Produkt- und Geschäftspraxis, Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, Betriebsunterbrechung und Versagen von Systemen, Durchführungs-/Produkt-/Leistungs-/Prozessmanagement, konkrete Rechtsänderungen. Die aus Projekten resultierenden Risiken sind in den einzelnen Risikokategorien berücksichtigt. Als risikobewusste Versicherungsgruppe hat AXA Deutschland Prozesse und Systeme zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung der operationellen Risiken entwickelt. Um der wachsenden Bedeutung der Informationsrisiken zu begegnen, wurde im zentralen Risikomanagement eine Position zur expliziten Informationsrisikoüberwachung geschaffen.
Die Methoden und Prozesse werden kontinuierlich weiterentwickelt. Die operationellen Risiken sind in das Interne Kontrollsystem integriert. Eine Bewertung erfolgt sowohl qualitativ als auch quantitativ. Die Ergebnisse der Risikobewertung fließen in die Unternehmenssteuerung ein.
AXA Deutschland führt eine Sammlung von Daten aus operationellen Verlusten durch. Zudem ist AXA Deutschland (über die AXA Gruppe) Mitglied der Operational Riskdata Exchange Association (ORX), einer internationalen Plattform zum Austausch operationeller Verluste.
Zusätzlich werden auch Emerging Risks betrachtet, d.h. Risiken, die ggf. erst in mehreren Jahren relevant werden, da AXA Deutschland eine langfristige Perspektive einnimmt.
Das Risikoprofil der AXA Deutschland ist wie im Vorjahr durch Gerichtsentscheidungen und Gesetzesvorhaben geprägt. Änderungen von rechtlichen Regelungen, welche signifikante Auswirkungen auf die Risikosituation unserer Gesellschaft haben können, werden laufend auf ihre Auswirkungen auf die AXA analysiert. Um auf diese risikoadäquat reagieren zu können, existiert eine enge Zusammenarbeit des operationellen Risikomanagements mit der Organisationseinheit Corporate Oversight. In dieser Einheit sind die Funktionen Compliance, Geldwäsche, Datenschutz, Informationssicherheit, physische Sicherheit, Berechtigungsmanagement und operative Resilienz gebündelt, um den gestiegenen Anforderungen wirkungsvoll zu begegnen. Durch die angestrebte zunehmende Digitalisierung von AXA ebenso wie durch die generelle Zunahme von Cyber-Angriffen auf Unternehmen der Finanzdienstleitungsbranche haben IT-Risiken eine große Relevanz im Risikoprofil, insbesondere mit den Themen Datenschutz und Informationssicherheit (Ausfall von Systemen, Datenverluste durch interne und externe Bedrohungen oder Verbreitung von die Datenintegrität bedrohender Schadsoftware). Zur Identifizierung und Beseitigung von IT-Schwachstellen und dem Management der Informationssicherheitsrisiken sind verschiedene Projekte bzw. Initiativen aufgesetzt. Auf diese Weise wird eine kontinuierliche Berücksichtigung der aktuellen und zukünftigen Entwicklungen im Bereich der Informationssicherheit sowie die Stabilisierung der Produktion gewährleistet. Interne Kontrollprozesse reduzieren Risiken im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses.
Darüber hinaus stehen Risiken aus der Einführung von Großprojekten unter besonderer Beobachtung. Bereits während der Projektphase werden erforderliche Maßnahmen identifiziert, sodass entstehende Risiken frühzeitig analysiert und gesteuert werden. Zusätzlich wird das operationelle Risikomanagement über jeden Projektchange informiert, um die Risikolage angemessen beurteilen zu können. Unternehmensgefährdende Risiken aus Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, aus Systemausfällen und anderen Katastrophenereignissen werden im Rahmen des Business Continuity Managements gesteuert. Notfallprozesse werden organisiert und alle notwendigen Präventivmaßnahmen zum Zweck der Unternehmenssicherheit ergriffen. Durch die Setzung verbindlicher Standards mit Fokus auf die operationellen Risiken sollen mögliche Negativfolgen reduziert und der wirtschaftliche Fortbestand der AXA jederzeit garantiert werden. Diese sehen vor, dass interne und externe Bedrohungen, die eine Unterbrechung der Geschäftsprozesse zur Folge haben könnten, regelmäßig beurteilt werden.
Ein Vertreter des Bereichs Value- & Risk Management ist Mitglied im zentralen Krisenmanagement-Team, um die Sicht des Risikomanagements in der Krisenorganisation sicherzustellen.
Auch strategische, Reputations- und weitere Rechtsrisiken wie auch Risiken aus regulatorischen Anforderungen werden permanent eng überwacht und das Instrumentarium, insbesondere an präventiven Maßnahmen, ständig überprüft und erweitert. Diese Maßnahmen inklusive der umfassenden Analyse und Bewertung sind geeignet, unsere in ihrer Bedeutung als gemäßigt eingeschätzten operationellen Risiken auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren. Mit Blick auf die Anforderungen der BaFin beispielsweise zu den versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (VAIT) stehen wir im engen Austausch mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die so erworbenen Branchenkenntnisse berücksichtigen wir für unsere eigene Organisation.
Ferner können Risiken aus der Anwendung steuerlicher Vorschriften entstehen. Diesen begegnen wir durch ein systematisches Management aller steuerlich relevanten Prozesse unterstützt durch ein Tax Compliance Management System. Feststellungen aus steuerlichen Betriebsprüfungen früherer Jahre werden analysiert und bewertet und fließen in die Steuerung ein.
Die Folgen der Corona-Pandemie haben sich nach starken Schwankungen im Jahr 2020 auch in 2021 weniger stark als erwartet auf die Finanzmärkte und auf das Ergebnis unserer Gesellschaft ausgewirkt. Die Schadenfrequenz im Motorbereich bleibt weiter auf einem niedrigen Niveau. Dennoch ergibt sich das Risiko von Beitragseinbußen, sei es durch die Stornierung von Verträgen oder aber als Folge von zurückhaltenderem Neugeschäft. Die Situation ist zu beobachten und die Planungen entsprechend anzupassen. Weitere mögliche Corona-Effekte werden im Rahmen der Emerging Risks betrachtet, wie das Feld Cybercrime.
Als Teil ihrer unternehmerischen Verantwortung will die AXA easy Versicherung den gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bewusst und aktiv begegnen. Unsere Gesellschaft ist gewissen Risiken in Verbindung mit Nachhaltigkeit ausgesetzt. Hierzu zählen sowohl physische Auswirkungen des Klimawandels, regulatorische Risiken (erhöhte regulatorische Anforderungen) als auch transitorische Risiken, die sich im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer nachhaltigeren, darunter auch CO2-ärmeren Welt, insbesondere im Investmentportfolio, materialisieren könnten. Wir beobachten und begleiten diese Aspekte fortlaufend. Die im Folgenden genannten Initiativen im Bereich nachhaltiger Kapitalanlage und Zeichnungspolitik werden von den Versicherungsgesellschaften der weltweiten AXA Gruppe gemeinschaftlich getätigt, um die größte Wirkung zu entfalten. Damit wirken wir auf die Ursache ein und mitigieren das daraus resultierende Risiko für unsere Gesellschaft.
Bereits 2007 haben wir die Prinzipien der Vereinten Nationen für verantwortungsvolles Investieren unterzeichnet und uns damit freiwillig verpflichtet, ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) in unseren Investitionsaktivitäten zu berücksichtigen. Wir sind ebenfalls Unterzeichner der Prinzipien für nachhaltige Versicherungen.
Nachhaltiges Investment ist ein strategisch wichtiges Thema für die AXA. Die Kernaspekte dieser Strategie sind der Einbezug von ESG-Kriterien in jegliche Investitionsentscheidungen, der Ausschluss von Investitionen in gewisse Wirtschaftssektoren (bspw. Kohle, Tabak, Palmöl, Teersand) beziehungsweise einzelne kritische Unternehmen, ambitionierte Ziele für grüne Kapitalanlagen, direkte Investitionen in soziale Projekte, die verantwortliche Wahrnehmung von Aktionärsrechten sowie die strategische Portfolio-Anpassung für mehr Klimaschutz.
Im Rahmen der Zeichnungspolitik hat AXA die Bereitstellung von Versicherungsschutz für klimaschädliche Geschäfte stark eingeschränkt, so werden beispielsweise weltweit keine Kohleminen und -kraftwerke versichert. Zudem hat AXA 2021 Ausschlüsse für Unternehmen der Gas- und Ölbranche beschlossen, sowohl für den Investitions- als auch für den Versicherungsbereich.
Darüber hinaus unterstützen wir aktiv die Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD) mit dem Ziel, Unternehmen zu mehr Transparenz hinsichtlich klimabezogener Finanzrisiken zu bewegen. Ferner sind wir Mitglied der Climate Finance Leadership Initiative sowie des in 2019 gegründeten Bündnisses Net-Zero Asset Owner Alliance mit der Verpflichtung, die CO2-Emissionen unseres gruppenweiten Anlageportfolios bis 2050 auf netto Null zu reduzieren.
Auch im eigenen Betrieb trägt AXA Deutschland zur Bekämpfung des Klimawandels bei. Seit 2008 erheben wir unsere Verbrauchsdaten, um unseren ökologischen Fußabdruck zu messen und Maßnahmen zur Reduzierung unserer Emissionen sowie von Wasser, Papier und Abfall abzuleiten. Innerhalb von neun Jahren konnten wir so unsere eigenen CO2-Emissionen mehr als halbieren.
Kapitalmanagement und Solvabilität
Die Steuerung der Kapitalbasis erfolgt nach den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Ziel ist es, die jederzeitige Erfüllung der versicherungsvertraglichen Verpflichtungen sicherstellen zu können – auch wenn im Extremfall die hierfür gebildeten versicherungstechnischen Rückstellungen unzureichend wären. Für die Bereitstellung des entsprechenden Eigenkapitals wird eine angemessene Verzinsung angestrebt.
Die AXA Gruppe hat ein Modell der ökonomischen Risikokapitalberechnung entwickelt, das Ende November 2015 von der französischen Versicherungsaufsicht ACPR (Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution) genehmigt wurde und ab dem 1. Januar 2016 als Internes Modell unter Solvency II dient. Zur Sicherstellung der Angemessenheit des entwickelten internen Modells der AXA Deutschland fand auch im Geschäftsjahr 2021 ein umfassender Austausch mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) statt.
Für die Solvabilität unserer Gesellschaft wurden die gültigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Basierend auf den Berechnungen des genehmigten Internen Modells übertrifft die Solvenzposition unserer Gesellschaft die gesetzliche Anforderung und weist zusätzlich einen angemessenen Kapitalpuffer oberhalb dieses gesetzlichen Limits auf. Unsere Gesellschaft hat keine Verwendung der möglichen Übergangsmaßnahmen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragt. Weitergehende Informationen können dem am 8. April 2022 zu veröffentlichenden Bericht über die Solvabilität und Finanzlage 20211 entnommen werden.
Im Juli 2013 wurde die weltweite AXA Gruppe durch das Financial Stability Board (FSB) als systemrelevant (Global Systemically Important Insurer [G-SII]) eingestuft. Aufgrund dessen unterliegt die AXA Gruppe den „G-SII Policy Measures“ der International Association of Insurance Supervisors (IAIS) und erfüllt die zusätzliche Anforderungen wie die Erstellung von geforderten Sanierungs- und Abwicklungsplänen. Hierfür liefert die AXA Deutschland regelmäßig lokale Analysen. Die Erfüllung der ab 2019 erhöhten Kapitalanforderungen, wie der Basis-Kapitalanforderungen (Basic Capital Requirements, BCR), wird durch die Gruppe sichergestellt.
Zusammenfassende Darstellung der Risikolage
Die Gesamtrisikosituation unserer Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr 2021, trotz Corona-Pandemie, nicht wesentlich verändert. Die Auswirkungen eines schwachen gesamtwirtschaftlichen Umfeldes als Folge der Pandemie sind schwer abzuschätzen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Risiken bekannt, die den Fortbestand unserer Gesellschaft gefährden. Unserer Einschätzung nach werden alle Risiken frühzeitig erkannt, bewertet und gesteuert und wie in den Vorjahren zeigt die Solvabilität auch im Jahr 2021 eine Überdeckung.
Sonstige Angaben
Besitzverhältnisse
Die alleinige Gründerin der AXA easy Versicherung ist die AXA Konzern AG, Köln. Diese hält 100 % des Grundkapitals unserer Gesellschaft. Mit der AXA Konzern AG, Köln, bestehen ein Beherrschungs- und ein Ergebnisabführungsvertrag.
Zusammenarbeit im Konzern
Die Geschäftsfunktionen unserer Gesellschaft werden von Dienstleistungsgesellschaften des deutschen AXA Konzerns und der AXA Gruppe ausgeübt. Deshalb verfügt die AXA easy Versicherung AG auch nicht über eigene Mitarbeiter.
Die Geschäftsfunktionen unserer Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr 2021 auf Basis des Master-Dienstleistungsvertrags vom 15. Dezember 2017 im Wesentlichen durch die AXA Konzern AG erbracht.
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Unsere Gesellschaft hat am 6. Juni 2011 einen Beherrschungsvertrag sowie einen Ergebnisabführungsvertrag mit der AXA Konzern AG abgeschlossen. Beide Verträge wurden am 1. September 2011 in das Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen.
Ausblick und Chancen
Unsicherheit durch Krieg in der Ukraine und weiterhin unklare Pandemie-Situation
Trotz des Krieges in der Ukraine und der weiterhin unklaren Pandemie-Situation schauen wir vorsichtig optimistisch auf das Jahr 2022.
Vor dem Angriff Russlands auf die Ukraine wurde für das Jahr 2022 ein Wirtschaftswachstum von 4,3 % in der EU prognostiziert, und das BIP sollte laut Prognosen des Instituts der deutschen Wirtschaft und des statistischen Bundesamtes um 4 Prozentpunkte wachsen. Die USA und die EU haben nach Russlands Angriff auf die Ukraine umfangreiche Strafmaßnahmen auf den Weg gebracht. Die neuen EU-Sanktionen gegen Russland betreffen etwa den Energie-, Finanz- und Transportsektor. Da die Sanktionen voraussichtlich auch Auswirkungen auf die deutsche und europäische Wirtschaft haben werden, ist die Erreichung dieser Prognosen inzwischen mit Unsicherheit behaftet.
Die Inflation in Deutschland und im Euroraum wird bereits seit geraumer Zeit von deutlich gestiegenen Energiepreisen im Zuge der weltweiten Konjunkturerholung in die Höhe getrieben. Zum Jahresende 2021 betrug die Inflation in Deutschland 5 %, jedoch gingen die Prognosen der EZB Anfang des Jahres noch von einer moderaten Verbesserung der Inflationsrate für 2022 auf 3,2% aus. Infolge des russischen Angriffs kam es zu einem Anstieg der Rohstoffpreise, und es wird bei Rohstoffen mit einem knapperen Angebot gerechnet, was die Inflation weiter steigen lassen könnte. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) geht für das Jahr 2022 sogar von einer Erhöhung auf bis zu 6,1 % aus.
Neben der humanitären Katastrophe kann sich der Krieg in der Ukraine weiter negativ auf die Weltwirtschaft und die Energieversorgung auswirken. Weltweit kam es infolge des Kriegsbeginns zu Turbulenzen an den Aktienmärkten, die längerfristigen Folgen sind jedoch bisher nicht quantifizierbar und hängen vom weiteren Verlauf des Konflikts ab.
Zu den zusätzlichen Herausforderungen im Jahr 2022 zählt weiterhin die Corona-Pandemie. Obwohl die Omikron-Variante mildere Krankheitsverläufe von Covid-19 zu verursachen scheint, ist aufgrund der höheren Infektiosität weiter mit steigenden Infektionszahlen zu rechnen. Letztendlich wird sich erst ab dem dritten Quartal 2022 zeigen, inwieweit sich das Virus verändert und die pandemische Lage überstanden ist.
Deutsche Versicherungsbranche blickt leicht hoffnungsvoll nach vorn
Der Krieg in der Ukraine hat für die deutschen Versicherer laut GDV nur geringe direkte wirtschaftliche Auswirkungen, da sie kaum in der Ukraine und in Russland engagiert sind. Dabei gehen Experten derzeit nicht von einer Ausweitung des Krieges auf Staaten der NATO oder der Europäischen Union aus.
Für das laufende Jahr wird für die Versicherungswirtschaft insgesamt mit einem Einnahmeplus von bis zu 3 % gerechnet. Laut Schätzungen des GDV wird für das laufende Jahr in den Schaden- und Unfallversicherungen infolge von inflationsbedingten Summenanpassungen und Deckungserweiterungen ein Wachstum von 3 % erwartet, während im Lebensversicherungsbereich mit 1 bis 2 % ein verhaltener Beitragsanstieg aufgrund des dämpfenden Einflusses der Corona-Pandemie prognostiziert wird.
Inwieweit die Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag der neuen Ampelregierung sich positiv für die Versicherungsbranche auswirken, ist noch unklar. Die darin verschriftlichen Überlegungen sehen auch für die Versicherungswirtschaft wichtige Reformvorhaben vor.
Für unsere Gesellschaft erwarten wir für 2022 einen leichten Beitragszuwachs sowohl aufgrund von Kooperationen und Maßnahmen zur Steigerung der unterjährigen Neugeschäftsproduktion als auch durch eine Verbesserung der Corona-Situation. Wir gehen davon aus, dass sich die Schadenquote deutlich erhöhen wird, wenn die Fahrzeugnutzung wieder ansteigt, da die derzeitige niedrige Schadenfrequenz nur ein temporärer Effekt als Folge der Lockdowns bzw. Kontaktbeschränkungen ist. Da die Kostenquote mit wieder vermehrtem Neugeschäft auch leicht steigen wird, erwarten wir, dass sich die kombinierte Schaden-Kostenquote im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöhen wird. Wir erwarten für 2022 als Folge dessen zwar ein spürbar niedrigeres, aber weiterhin positives versicherungstechnisches Bruttoergebnis. Aufgrund des anhaltenden Niedrigzinsumfeldes wird erwartet, dass sich das ordentliche Kapitalanlageergebnis weiter rückläufig entwickeln wird. Für das außerordentliche Kapitalanlageergebnis werden im Gegensatz zu 2021 keine negativen Effekte erwartet. Das Geschäftsergebnis wird sich in 2022 im Vergleich zu 2021 trotz eines verbesserten Gesamtkapitalanlageergebnisses aufgrund höherer sonstiger Kosten deutlich verschlechtern und wieder negativ ausfallen.
Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für die AXA tätig waren, danken wir für den auch im Jahr 2021 gezeigten Einsatz. Unser Dank gilt ebenso allen Vertriebspartnern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Köln, den 16. März 2022
Der Vorstand
Rupp
Dr. Schulze Lammers
Anlagen zum Lagebericht
Geschäftsgebiet
Bundesrepublik Deutschland
Betriebene Versicherungszweige
| • | Unfallversicherung Kraftfahrtunfallversicherung |
| • | Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung |
| • | Sonstige Kraftfahrtversicherung Fahrzeugvollversicherung, Fahrzeugteilversicherung |
| • | Beistandsleistungsversicherung |
Jahresabschluss
Bilanz zum 31. Dezember 2021
Aktiva
| in Euro | 2021 | 2020 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| A. Kapitalanlagen | |||||
| I. Sonstige Kapitalanlagen | |||||
| 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 9.790.283 | 9.851.141 | |||
| 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 1.855.651 | 1.878.978 | |||
| 3. Sonstige Ausleihungen | |||||
| a) Namensschuldverschreibungen | 459.258 | 459.258 | 468.221 | ||
| 12.105.192 | 12.105.192 | 12.198.340 | |||
| B. Forderungen | |||||
| I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an: | |||||
| 1. Versicherungsnehmer | 1.066.853 | 1.066.853 | 1.145.162 | ||
| II. Sonstige Forderungen | 658.259 | 1.826.022 | |||
| davon an verbundene Unternehmen: 653.509 Euro (2020: 1.823.003 Euro) | |||||
| 1.725.113 | 2.971.183 | ||||
| C. Sonstige Vermögensgegenstände | |||||
| I. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand | 3.758.487 | 1.060.967 | |||
| II. Andere Vermögensgegenstände | 2.839.618 | 2.186.616 | |||
| 6.598.105 | 3.247.583 | ||||
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | |||||
| I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten | 41.392 | 41.393 | |||
| 41.392 | 41.393 | ||||
| 20.469.802 | 18.458.498 | ||||
| Passiva | |||||
| in Euro | 2021 | 2020 | |||
| A. Eigenkapital | |||||
| I. Gezeichnetes Kapital | 3.500.000 | 3.500.000 | |||
| II. Kapitalrücklage | 1.514.496 | 1.514.496 | |||
| III. Gewinnrücklagen | |||||
| 1. gesetzliche Rücklage | 350.000 | 350.000 | 350.000 | ||
| 5.364.496 | 5.364.496 | ||||
| B. Versicherungstechnische Rückstellungen | |||||
| I. Beitragsüberträge | |||||
| 1. Bruttobetrag | 8.379.469 | 6.540.939 | |||
| 2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | 8.379.469 | 6.540.939 | |||
| 0 | 0 | ||||
| II. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle | |||||
| 1. Bruttobetrag | 75.280.710 | 69.247.936 | |||
| 2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | 75.280.710 | 69.247.936 | |||
| 0 | 0 | ||||
| III. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen | |||||
| 1 .Bruttobetrag | 248.469 | 189.008 | |||
| 2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | 248.469 | 189.008 | |||
| 0 | 0 | ||||
| 0 | 0 | ||||
| C. Andere Rückstellungen | |||||
| I. Sonstige Rückstellungen | 185.429 | 218.892 | |||
| 185.429 | 218.892 | ||||
| D. Andere Verbindlichkeiten | |||||
| I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber: | |||||
| 1. Versicherungsnehmern | 502.107 | 502.107 | 536.122 | ||
| II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft | 13.713.436 | 11.619.680 | |||
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen: 13.713.436 Euro (2020: 11.619.680 Euro) | |||||
| III. Sonstige Verbindlichkeiten | 704.334 | 719.308 | |||
| davon aus Steuern: 494.789 Euro (2020: 472.504 Euro) | |||||
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen: 49.197 Euro (2020: 49.197 Euro) | |||||
| 14.919.877 | 12.875.110 | ||||
| 20.469.802 | 18.458.498 |
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter den Posten B.II. der Passiva eingestellte Renten-Deckungsrückstellung unter Beachtung der §§ 341 f und 341 g HGB sowie der aufgrund des § 88 Abs. 3 VAG erlassenen Rechtsverordnungen berechnet worden ist.
Köln, den 11. März 2022
Der Verantwortliche Aktuar:
Jochen Kneiphof
Köln, den 16. März 2022
Der Vorstand
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
| in Euro | 2021 | 2020 | |
|---|---|---|---|
| I. Versicherungstechnische Rechnung | |||
| 1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung | |||
| a) Gebuchte Bruttobeiträge | 54.372.017 | 63.425.970 | |
| b) Abgegebene Rückversicherungsbeiträge | 54.372.017 | 63.425.970 | |
| 0 | 0 | ||
| c) Veränderung der Bruttobeitragsüberträge 1) | –1.838.530 | –1.508.831 | |
| d) Veränderung des Anteils der Rückversicherer an den Bruttobeitragsüberträgen 1) | –1.838.530 | –1.508.831 | |
| 0 | 0 | ||
| 2. Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung | 0 | 0 | |
| 3. Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung | |||
| a) Zahlungen für Versicherungsfälle | |||
| aa) Bruttobetrag | 34.027.621 | 44.582.513 | |
| ab) Anteil der Rückversicherer | 34.027.621 | 44.582.513 | |
| 0 | 0 | ||
| b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle | |||
| ba) Bruttobetrag | 6.032.774 | –1.430.816 | |
| bb) Anteil der Rückversicherer | 6.032.774 | –1.430.816 | |
| 0 | 0 | ||
| 4. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen 1 | 0 | 0 | |
| 5. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung | |||
| a) Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb | 7.077.727 | 6.825.293 | |
| aa) davon ab: erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft | 7.077.727 | 6.825.293 | |
| 0 | 0 | ||
| 6. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung | 0 | 0 | |
| 7. Zwischensumme | 0 | 0 | |
| 8. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung | 0 | 0 | |
| Aufgrund des 100-prozentigen Rückversicherungsvertrages ergeben sich bei den Positionen, die für eigene Rechnung anzugeben sind, Nullbeträge. |
1 ) - = Erhöhung
| in Euro | 2021 | 2020 | |
|---|---|---|---|
| II. Nichtversicherungstechnische Rechnung | |||
| 1. Erträge aus Kapitalanlagen | |||
| a) Erträge aus anderen Kapitalanlagen | 20.926 | 20.926 | 20.919 |
| 2. Aufwendungen für Kapitalanlagen | |||
| a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen | 8.936 | 8.282 | |
| b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen | 59.597 | 43.023 | |
| c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen | 8.691 | 12.142 | |
| 77.224 | 63.447 | ||
| –56.298 | –42.528 | ||
| 3. Technischer Zinsertrag | –96 | 0 | |
| 4. Sonstige Erträge | 251.136 | 155.248 | |
| 5. Sonstige Aufwendungen | 647.073 | 1.390.675 | |
| –395.937 | –1.235.427 | ||
| 6. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | –452.331 | –1.277.955 | |
| 7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | –144.426 | –408.937 | |
| davon aus Organschaftsumlage: -408.937 Euro (2019: 94.799 Euro) | |||
| 8. Ertrag aus Verlustübernahme aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages mit der AXA Konzern AG | 307.906 | 869.018 | |
| 9. Jahresüberschuss | 0 | 0 |
1 ) - = Erhöhung
Anhang
Angaben zur Identifikation gem. § 264 Abs. 1a HGB
Die AXA easy Versicherung Aktiengesellschaft (AG), Köln, ist eine 100-prozentige Tochter der AXA Konzern AG (AKAG), Köln. Die AXA easy Versicherung AG wurde am 1. September 2011 beim Amtsgericht Köln unter der Nummer HR B 73344 mit Sitz in Köln eingetragen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Sowohl der Jahresabschluss als auch der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 wurden nach den für Versicherungsunternehmen geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) erstellt.
Aktiva
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwerten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwert zugeschrieben, sofern der beizulegende Zeitwert wieder gestiegen ist.
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, werden entsprechend dem gemilderten Niederstwertprinzip mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dem dauerhaft niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Agio- und Disagiobeträge werden planmäßig über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.
Die dauerhafte Wertminderung eines Wertpapiers wird angenommen, wenn der Zeitwert des Wertpapiers einen Werteverfall aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung des Ratings/der Bonität eines Emittenten aufzeigt und aus diesem Grund von einem (Teil-) Ausfall des Schuldtitels ausgegangen wird.
Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existieren.
Namensschuldverschreibungen werden mit den Anschaffungskosten in Ansatz gebracht, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge werden planmäßig über die Laufzeit erfasst.
Die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft wurden mit den Nennbeträgen abzüglich angemessener Einzelwert- bzw. Pauschalwertberichtigungen angesetzt.
Da eine ertragssteuerliche Organschaft mit der AXA Konzern AG besteht, werden etwaige bestehende latente Steuern der Gesellschaft bei dem Organträger AXA Konzern AG ausgewiesen.
Die übrigen nicht einzeln erwähnten Aktivposten sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.
Passiva
Die Beitragsüberträge wurden für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft pro rata temporis unter Berücksichtigung unterjähriger Fälligkeiten nach Abzug äußerer Kosten ermittelt. Die Anteile der Rückversicherer an den Beitragsüberträgen wurden den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend ermittelt.
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle enthält die Rückstellung für Entschädigungen, die Renten-Deckungsrückstellung und die Rückstellung für Schadenregulierungsaufwendungen. Die Rückstellung für Entschädigungen für das selbst abgeschlossene Geschäft wurde inventurmäßig je Einzelschaden festgesetzt und fortgeschrieben. Bei der Ermittlung der einzelnen Schadenrückstellungen wurden Ansprüche aus Regressen und Provenues abgesetzt, soweit ihre Realisierbarkeit feststand oder zweifelsfrei bestimmbar war.
Die Spätschadenrückstellung für eingetretene, bis zur Schließung des Schadenregisters nicht gemeldete Versicherungsfälle wurde unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus den bis zum 31.12.2021 gemeldeten Versicherungsfällen und aus den abgeschlossenen Verträgen ermittelt.
Die Ermittlung der Renten-Deckungsrückstellung erfolgte aus dem selbst abgeschlossenen Geschäft versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung der Tafel DAV 2006 HUR mit Berücksichtigung fachmedizinischer Voten zur Lebenserwartung in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung für Renteneintritte ab 01. Januar 2017 mit einem Rechnungszins von 0,90 %.
Damit beinhalten die biometrischen Rechnungsgrundlagen angemessene Sicherheiten. Ein signifikantes Risiko aus der Langlebigkeit ist nach derzeitigen Erkenntnissen nicht ersichtlich.
Die Rückstellung für Schadenregulierungskosten wurde unter Beachtung des koordinierten Ländererlasses vom 22. Februar 1973 errechnet. Die Anteile der Rückversicherer an den Rückstellungen wurden den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend ermittelt.
Die Rückstellung für unverbrauchte Beiträge aus ruhenden Kraftfahrtversicherungen wurde in Höhe der Beitragsguthaben für den Zeitraum vom Beginn der Unterbrechung des Versicherungsschutzes bis zum Bilanzstichtag gebildet. Die Beitragsguthaben wurden für jeden Vertrag einzeln ermittelt. Die Anteile der Rückversicherer an der Rückstellung für unverbrauchte Beiträge aus ruhenden Kraftfahrtversicherungen wurden den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend ermittelt.
Die Bruttorückstellung für das zu erwartende Storno bei bereits vereinnahmten Beiträgen wurde nach Erfahrungswerten ermittelt. Die Anteile der Rückversicherer an der Rückstellung für das zu erwartende Storno wurden den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend ermittelt.
Die Rückstellung aufgrund der Verpflichtung aus der Mitgliedschaft in der Verkehrsopferhilfe e. V. wurde entsprechend der Aufgabe des Vereins für das vorhergehende Geschäftsjahr gebildet. Die Anteile der Rückversicherer an der Rückstellung aufgrund der Verpflichtung aus der Mitgliedschaft in der Verkehrsopferhilfe e. V. wurde den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend ermittelt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.
Die anderen Verbindlichkeiten wurden nach § 253 Abs. 1 HGB mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Die übrigen nicht einzeln erwähnten Passivposten sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.
Gewinn- und Verlustrechnung
Erträge und Aufwendungen werden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.
Grundlagen für die Währungsumrechnung
Fremdwährungspositionen werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.
Zeitwerte der Kapitalanlagen
Die Offenlegung von Zeitwerten der Kapitalanlagen erfolgt entsprechend den Vorschriften §§ 54 ff. der RechVersV. Die Angaben werden zum Bilanzstichtag erstellt.
Als beizulegende Zeitwerte für Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere werden Börsenkurse, Rücknahmepreise oder Nettoinventarwerte per 31. Dezember 2021 verwendet.
Als beizulegende Zeitwerte für Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere werden im Wesentlichen die Börsenkurse per 31. Dezember 2021 angesetzt. Die beizulegenden Zeitwerte der Wertpapiere ohne Börsennotierung werden auf Grundlage von Discounted-Cash-Flow -Methoden ermittelt.
Die beizulegenden Zeitwerte für Namensschuldverschreibungen werden anhand der Swap-Kurve (ICAP 1 – 50 Jahre) und der Eonia/Euribor-Zinssätze im Geldmarktbereich (1 Tag – 11 Monate) sowie anhand von bonitäts- und laufzeitspezifischen Risikozuschlägen per 31. Dezember 2021 ermittelt.
Einbeziehung in den Konzernabschluss
Durch die Einbeziehung der Gesellschaft in den Konzernabschluss der AXA S.A., Paris, lagen einzelne Buchungsschlusstermine vor dem 31. Dezember des Geschäftsjahres. Die Zahlungsvorgänge grenzten wir über die sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten ab. Dadurch ergaben sich keine wesentlichen Einflüsse auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Angaben zur Bilanz
Aktiva
Entwicklung der Aktivposten A.I. im Geschäftsjahr 2021 in Euro
| Bilanzwerte Vorjahr | Zugänge | Abgänge | Abschreibungen | Bilanzwerte Geschäftsjahr | |
|---|---|---|---|---|---|
| A.I. Sonstige Kapitalanlagen | |||||
| 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 9.851.141 | 15.000.000 | 15.001.261 | 59.597 | 9.790.283 |
| 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 1.878.978 | 0 | 23.327 | 0 | 1.855.651 |
| 3. Sonstige Ausleihungen | |||||
| a) Namensschuldverschreibungen | 468.221 | 0 | 8.963 | 0 | 459.258 |
| Summe A.I. | 12.198.340 | 15.000.000 | 15.033.551 | 59.597 | 12.105.192 |
| Gesamt | 12.198.340 | 15.000.000 | 15.033.551 | 59.597 | 12.105.192 |
Zeitwert der Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2021 gemäß § 54 RechVersV (in Euro)
| 2021 Bilanzwerte | 2021 Zeitwerte | 2021 Zeitwerte | 2021 Zeitwerte | |
|---|---|---|---|---|
| zu Anschaffungskosten bilanziert | zum Nennwert bilanziert | Summe | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A.I. Sonstige Kapitalanlagen | ||||
| 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 9.790.283 | 9.790.283 | 0 | 9.790.283 |
| 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 1.855.651 | 1.917.809 | 0 | 1.917.809 |
| 3. Sonstige Ausleihungen | ||||
| a) Namensschuldverschreibungen | 459.258 | 464.985 | 0 | 464.985 |
| Summe A.I. | 12.105.192 | 12.173.077 | 0 | 12.173.077 |
| Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert | 67.885 |
Zeitwert der Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2020 gemäß § 54 RechVersV (in Euro)
| 2020 Bilanzwerte | 2020 Zeitwerte | 2020 Zeitwerte | 2020 Zeitwerte | |
|---|---|---|---|---|
| zu Anschaffungskosten bilanziert | zum Nennwert bilanziert | Summe | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A.I. Sonstige Kapitalanlagen | ||||
| 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 9.851.141 | 9.851.141 | 0 | 9.851.141 |
| 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 1.878.978 | 1.986.912 | 0 | 1.986.912 |
| 3. Sonstige Ausleihungen | ||||
| a) Namensschuldverschreibungen | 468.221 | 479.610 | 0 | 479.610 |
| Summe A.I. | 12.198.340 | 12.317.663 | 0 | 12.317.663 |
| Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert | 119.323 |
A. I. Sonstige Kapitalanlagen
Bewertung von Kapitalanlagen wie Anlagevermögen gemäß § 341b Abs. 2 HGB
Auf der Grundlage nachfolgender Darstellungen nimmt die AXA easy Versicherung AG die Möglichkeit gemäß § 341b HGB in Anspruch, Kapitalanlagen nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften zu bewerten, weil sie dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.
Die Entscheidung über die Zweckbestimmung der Kapitalanlagen ist mit Beschluss des Vorstandes der AXA easy Versicherung AG wie folgt getroffen worden:
Im Geschäftsjahr 2021 waren Kapitalanlagen mit einem Buchwert in Höhe von 1.856 Tsd. Euro bewertet wie Anlagevermögen (2020: 1.879 Tsd. Euro). Dies entspricht einem Anteil von 15 % an den gesamten Kapitalanlagen (2020: 15 %).
Grundlage für die Bestimmung:
Die Bestimmung, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wird aus folgenden Indikatoren abgeleitet:
1. Die AXA easy Versicherung AG ist in der Lage, die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewerteten Kapitalanlagen so zu verwenden, dass sie dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen können.
2. Aufgrund der laufenden Liquiditätsplanung besitzt die AXA easy Versicherung AG die Fähigkeit zur Daueranlage der betreffenden Kapitalanlagen.
3. Die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewerteten Kapitalanlagen werden in der Buchhaltung jeweils auf gesonderten Konten von den anderen Wertpapieren getrennt erfasst. Eine depotmäßige Trennung von Anlage- und Umlaufvermögen ist gewährleistet.
Voraussichtlich dauernde Wertminderung:
Bei den nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewerteten Kapitalanlagen werden Abschreibungen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung (gemäß § 341b) HGB vorgenommen.
Die Methoden für die Beurteilung der voraussichtlich dauernden Wertminderung bei Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Hieraus ergab sich keine Notwendigkeit für außerplanmäßige Abschreibungen.
Der Bestand an Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren, die wie Anlagevermögen bewertet werden, weist zum 31.12.2021 keine stille Lasten aus.
Nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertete Kapitalanlagen
| in Tsd. Euro | Bilanzwerte | 2021 Zeitwerte |
|---|---|---|
| Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 1.856 | 1.918 |
| Summe Wertpapiere | 1.856 | 1.918 |
| Unterschiedsbetrag zum Bilanzwert | 62 |
B. II Sonstige Forderungen
Die hier ausgewiesenen Beträge entfallen nahezu vollständig auf Forderungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 654 Tsd. Euro (2020: 1.823 Tsd. Euro).
C. II. Andere Vermögensgegenstände
Die Position andere Vermögensgegenstände enthält bezahlte, jedoch noch nicht verrechnete Schäden in Höhe von 2.840 Tsd. Euro (2020: 2.187 Tsd. Euro).
D. Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzungsposten sind für die Zinsforderungen aus Kapitalanlagen gebildet worden.
Passiva
A. Eigenkapital
| in Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 3.500.000 | 3.500.000 |
| Kapitalrücklage | 1.514.496 | 1.514.496 |
| Gesetzliche Rücklage gem. § 300 Nr.1 AktG | 350.000 | 350.000 |
| Gesamtes Eigenkapital | 5.364.496 | 5.364.496 |
Das gezeichnete Kapital der AXA easy Versicherung AG betrug per 31. Dezember 2021 unverändert 3.500.000 Euro und war in 3.500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien aufgeteilt.
B. Versicherungstechnische Bruttorückstellungen insgesamt
| in Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft | ||
| Unfallversicherung | 234 | 104 |
| Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung | 71.161.327 | 64.455.437 |
| Sonstige Kraftfahrtversicherungen | 12.747.028 | 11.522.228 |
| Sonstige Versicherungen | 59 | 114 |
| Gesamtes Versicherungsgeschäft: | 83.908.648 | 75.977.883 |
B. II.1. Bruttorückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
| in Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft | ||
| Unfallversicherung | 0 | 0 |
| Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung | 65.170.124 | 59.839.451 |
| Sonstige Kraftfahrtversicherungen | 10.110.584 | 9.408.483 |
| Sonstige Versicherungen | 2 | 2 |
| Gesamtes Versicherungsgeschäft: | 75.280.710 | 69.247.936 |
C. I. Sonstige Rückstellungen
| in Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| darin enthalten: | ||
| Rückstellungen für Jahresabschlusskosten | 7.059 | 25.892 |
| Übrige Rückstellungen | 178.370 | 193.000 |
| Gesamt | 185.429 | 218.892 |
Bei den Rückstellungen für Jahresabschlusskosten handelt es sich im Berichtsjahr ausschließlich um interne Jahresabschlusskosten. Bei den übrigen Rückstellungen handelt es sich zum größten Teil um eine Provisionsrückstellung, die erstmalig in 2017 gebildet wurde. Seit 2016 ist in den übrigen Rückstellungen auch eine Rückstellung für Tantiemen und Ertragsbeteiligung für einen Vorstand enthalten.
D. II. Abrechnungsverbindlichkeiten
Die im Berichtsjahr ausgewiesenen Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft in Höhe von 13.713 Tsd. Euro (2020: 11.620 Tsd. Euro) bestehen in voller Höhe gegenüber verbundenen Unternehmen.
D. III. Sonstige Verbindlichkeiten
Hierin sind unter anderem Verbindlichkeiten aus dem Verrechnungsverkehr gegenüber verbundenen Unternehmen von 49 Tsd. Euro (2020: 49 Tsd. Euro) und Steuerverbindlichkeiten von 495 Tsd. Euro (2020: 473 Tsd. Euro) enthalten. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, sind nicht vorhanden.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
I.1. a) Gebuchte Bruttobeiträge
| in Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft | ||
| Unfallversicherung | 1.868 | 1.571 |
| Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung | 37.046.309 | 43.226.921 |
| Sonstige Kraftfahrtversicherungen | 17.125.840 | 19.975.478 |
| Sonstige Versicherungen | 198.000 | 222.000 |
| Gesamtes Versicherungsgeschäft: | 54.372.017 | 63.425.970 |
I.1. Verdiente Bruttobeiträge
| in Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft | ||
| Unfallversicherung | 1.737 | 1.518 |
| Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung | 35.731.880 | 42.243.959 |
| Sonstige Kraftfahrtversicherungen | 16.601.870 | 19.449.662 |
| Sonstige Versicherungen | 198.000 | 222.000 |
| Gesamtes Versicherungsgeschäft: | 52.533.487 | 61.917.139 |
Die verdienten Bruttobeiträge sind im Geschäftsjahr um 9.384 Tsd. Euro bzw. 15,2 % auf 52.533 Tsd. Euro gesunken, was auf das niedrige Neugeschäft aufgrund der Corona-Krise und den Vertragsverlusten im Jahreswechselgeschäft zurückzuführen ist.
I.1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung
Die verdienten Beiträge für eigene Rechnung belaufen sich auf 0 Euro, da zwischen der AXA easy Versicherung AG und der AXA Versicherung AG ein 100-prozentiger Quotenrückversicherungsvertrag besteht.
I.3. Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle
| in Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft | ||
| Unfallversicherung | 0 | 0 |
| Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung | 26.367.521 | 29.463.337 |
| Sonstige Kraftfahrtversicherungen | 13.386.358 | 13.407.920 |
| Sonstige Versicherungen | 306.516 | 280.441 |
| Gesamtes Versicherungsgeschäft: | 40.060.395 | 43.151.698 |
Die Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle sanken um 3.091 Tsd. Euro auf 40.060 Tsd. Euro und die Schadenquote erhöhte sich um 6,6 Prozentpunkte auf 76,3 %.
I.5. a) Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb
| in Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft | ||
| Unfallversicherung | 7 | 1.006 |
| Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung | 5.851.495 | 5.546.021 |
| Sonstige Kraftfahrtversicherungen | 1.225.484 | 1.277.518 |
| Sonstige Versicherungen | 741 | 748 |
| Gesamtes Versicherungsgeschäft: | 7.077.727 | 6.825.293 |
Von den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb des Geschäftsjahres entfielen 4.727 Tsd. Euro (2020: 4.400 Tsd. Euro) auf Abschlusskosten. Die Abschlusskostenquote erhöhte sich um 1,9 Prozentpunkte auf 9,0 % (2020: 7,1 %). Die Verwaltungskostenquote stieg leicht um 0,6 Prozentpunkte auf 4,5 % an, da der Rückgang der Verwaltungskosten geringer ausfiel als der Beitragsrückgang.
Rückversicherungssaldo
| in Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft | ||
| Unfallversicherung | –1.731 | –512 |
| Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung | –3.512.864 | –7.234.601 |
| Sonstige Kraftfahrtversicherungen | –1.990.028 | –4.764.225 |
| Sonstige Versicherungen | 109.257 | 59.189 |
| Gesamtes Versicherungsgeschäft: | –5.395.366 | –11.940.149 |
| - = zugunsten der Rückversicherer |
Der Rückversicherungssaldo setzt sich zusammen aus den verdienten Beiträgen des Rückversicherers und den Anteilen des Rückversicherers an den Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle und den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb.
I.8. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung
Aufgrund des bestehenden 100-prozentigen Quotenrückversicherungsvertrages zwischen der AXA Versicherung AG und der AXA easy Versicherung erfolgt eine Abgabe sämtlicher versicherungstechnischer Salden an die AXA Versicherung AG. Das versicherungstechnische Ergebnis der AXA easy Versicherung beträgt demnach Null Euro. Das versicherungstechnische Bruttoergebnis hat einen Saldo in Höhe von 5.425 Tsd. Euro (2020: 12.131 Tsd. Euro).
II.2.b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen
Bei den Kapitalanlagen wurden 60 Tsd. Euro (2020: 43 Tsd. Euro) außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Absatz 4 HGB vorgenommen.
II.4. Sonstige Erträge
Die Sonstigen Erträge stammen in erster Linie aus der Auflösung von Rückstellungen von 146 Tsd. Euro, der Rückerstattung von Bankgebühren in Höhe von 80 Tsd. Euro sowie aus der Ausbuchung kleinerer Verbindlichkeiten in Höhe von 25 Tsd. Euro.
II.5. Sonstige Aufwendungen
Die Sonstigen Aufwendungen beinhalten Kosten für Serviceleistungen der AXA Gruppe in Höhe von 252 Tsd. Euro, Prüfungskosten und Verbandsbeiträge in Höhe von 150 Tsd. Euro, Bankgebühren von 123 Tsd. Euro, Projektkosten in Höhe von 76 Tsd. Euro, hauptsächlich bezüglich neuer Rechnungslegungsstandards und der ING-Kooperation sowie Aufwendungen für Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in Höhe von 46 Tsd. Euro.
II.7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Aufgrund des negativen Vorsteuerergebnisses ergibt sich ein Steuerertrag des Geschäftsjahres in Höhe von 144 Tsd. Euro (2020: Steuerertrag in Höhe von 409 Tsd. Euro). Seit dem Geschäftsjahr 2011 besteht eine körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft mit der AXA Konzern AG als Organträgerin.
II.8. Erträge aus Verlustübernahme
Nach Berücksichtigung des Steuerertrages weist unsere Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 308 Tsd. Euro (2020: Jahresfehlbetrag in Höhe von 869 Tsd. Euro) aus, der im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages von der AXA Konzern AG übernommen wird.
Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter
| in Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| 1. Provisionen jeglicher Art der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft | 2.024.693 | 2.172.960 |
| Aufwendungen insgesamt | 2.024.693 | 2.172.960 |
Anzahl der mindestens einjährigen Versicherungsverträge
| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft | ||
| Unfallversicherung | 115 | 103 |
| Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung | 97.994 | 111.925 |
| Sonstige Kraftfahrtversicherungen | 83.065 | 92.801 |
| Gesamtes Versicherungsgeschäft: | 181.174 | 204.829 |
Sonstige Angaben
Angaben nach § 285 Nr. 1, Nr. 2 HGB
Die Angaben zu den sonstigen Verbindlichkeiten sind in den Erläuterungen zu der entsprechenden Bilanzposition aufgeführt.
Angaben nach § 285 Nr. 3 und 3a HGB
Die AXA easy Versicherung AG besitzt keine Nachzahlungsverpflichtungen bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Investmentanteilen.
Angaben nach § 285 Nr. 7 HGB
Es sind keine Mitarbeiter bei der AXA easy Versicherung AG beschäftigt.
Angaben nach § 285 Nr. 9 HGB
Ein Mitglied des Vorstands hat im Berichtsjahr eine Vergütung erhalten. Eine Angabe zur erhaltenen Vergütung unterbleibt, da bei nur einem betroffenen Vorstand die individualisierte Vergütung mit der Gesamtvergütung identisch ist. Die weiteren Vorstandsmitglieder und der Aufsichtsrat haben keine Vergütung erhalten. Die Tätigkeiten wurden im Rahmen der bestehenden Arbeitsverhältnisse von der AXA Konzern AG entlohnt und nur im Wege des Dienstleistungsvertrages zwischen den Gesellschaften verrechnet. Am Jahresende bestanden weder gegenüber Vorstandsmitgliedern noch gegenüber Aufsichtsratsmitgliedern Darlehen. Es wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen.
Angaben nach § 285 Nr. 17 HGB
Die Abschlussprüferhonorare teilen sich nach Leistungsarten wie folgt auf:
| In Tsd. Euro | 2021 |
|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 33 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 20 |
| Gesamt | 53 |
Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten die gesetzliche Jahresabschlussprüfung sowie die Prüfung der Solvabilitätsübersicht.
Angaben nach § 285 Nr. 19 HGB
Zum Bilanzstichtag befanden sich bei der AXA easy Versicherung AG keine derivativen Finanzinstrumente im Bestand.
Angaben nach § 285 Nr. 21 HGB
Wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Personen oder Unternehmen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, wurden nicht getätigt.
Angaben nach § 285 Nr. 23 HGB
Zum Bilanzstichtag befanden sich bei der AXA easy Versicherung AG keine derivativen Finanzinstrumente im Bestand, die zu Sicherungszwecken abgeschlossen wurden.
Angaben nach § 285 Nr. 26 HGB
Weiterführende Angaben zu Anteilen beziehungsweise Aktien an inländischen beziehungsweise vergleichbaren EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches, aufgegliedert nach Anlagezielen:
| in Tsd. Euro | Marktwert | Buchwert | Reserven/Lasten | Ausschüttungen im Geschäftsjahr |
|---|---|---|---|---|
| Rentenfonds | 9.790 | 9.790 | 0 | 0 |
| Gesamt | 9.790 | 9.790 | 0 | 0 |
Angaben gem. § 285 Nr. 33 HGB (Nachtragsbericht)
Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2021 sind bei unserer Gesellschaft keine Vorgänge eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft haben.
Aufsichtsrat
Angaben nach § 285 Nr. 10 HGB
Dr. Nils Reich
Vorsitzender
Mitglied des Vorstandes der
AXA Konzern AG
Köln
Beate Heinisch
stellv. Vorsitzende
Mitglied des Vorstandes der
AXA Konzern AG
Köln
Alexandra Postert
Finanzexpertin
Leiterin Financial Accounting & Reporting
AXA Konzern AG
Köln
Vorstand
Angaben nach § 285 Nr. 10 HGB
Dr. Michael Bongartz
(bis 28. Februar 2022)
Vorstandsvorsitzender
Konzernkommunikation, Recht,
Unternehmensentwicklung,
Informationssysteme (EDV),
Projektmanagement, Marketing, Vertrieb
Stefan Rupp
Finanzen, Mathematik, Risikomanagement,
Personal, Revision, Rechnungswesen,
Planung, Controlling, Steuern,
Betriebsorganisation, Compliance
Dr. Daniel Schulze Lammers
Kapitalanlagen, Verarbeitung/Schaden,
Produktmanagement, Rückversicherung
Angaben nach § 285 Nr. 14 HGB und § 160 Absatz 1 Nr. 8 AktG
Nach den vorliegenden Mitteilungen gemäß § 20 Absatz 1 und Absatz 4 AktG hält die AXA Konzern AG, Köln, 100 % am Grundkapital unserer Gesellschaft.
Im Verhältnis zur AXA Konzern AG, Köln, sind wir ein Konzernunternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG in Verbindung mit § 18 Absatz 1 AktG.
Die AXA easy Versicherung, Köln wird in den Konzernabschluss der AXA S.A., Paris, als kleinsten und größten Kreis von Unternehmen, zum 31. Dezember 2021 einbezogen. Der Konzernabschluss der AXA S.A., Paris, wird bei der französischen Finanzaufsichtsbehörde in Paris (Autorités des Marchés Financiers) unter RCS (Registre du Commerce et des Sociétés) 572 093 920 hinterlegt. Der Konzernabschluss der AXA S.A. wird in englischer Sprache im elektronischen Bundesanzeiger unter AXA Konzern AG veröffentlicht.
Köln, den 16. März 2022
Der Vorstand
Rupp
Dr. Schulze Lammers
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die AXA easy Versicherung Aktiengesellschaft, Köln
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der AXA easy Versicherung Aktiengesellschaft, Köln, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AXA easy Versicherung Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und |
| • | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Bewertung der Kapitalanlagen
Zugehörige Informationen im Abschluss
Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der Kapitalanlagen sind im Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ des Anhangs enthalten.
Sachverhalt und Risiko für die Prüfung
Die Prüfung der Kapitalanlagen war aufgrund der Bedeutung des Postens in der Bilanz (Tsd. Euro 12.105 bzw. 59,1 % der Bilanzsumme) der Gesellschaft und der erheblichen Beurteilungsspielräume (Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen), die bei der Bewertung der Kapitalanlagen (einschließlich der Zeitwertangaben im Anhang) auftreten können, ein wesentlicher Bestandteil unserer Jahresabschlussprüfung.
In Bezug auf die Buchwerte besteht bei Kapitalanlagen, bei denen der Zeitwert zum Bilanzstichtag ermittelt wird, das Risiko, dass eine voraussichtlich dauernde Wertminderung nicht erkannt wurde und damit eine am Bilanzstichtag erforderliche Abschreibung auf den beizulegenden Zeitwert unterbleibt.
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Wir haben die von der Gesellschaft bilanzierten Kapitalanlagen wie folgt geprüft:
Nach einer Untersuchung der Risikopositionen, die die Gesellschaft im Bestand hat, haben wir das System zur Erfassung und Änderung von Kapitalanlagen im Kapitalanlagenverwaltungssystem, der vollständigen und richtigen Übernahme des Kapitalanlagebestandes in die Bewertungssysteme sowie die korrekte Erfassung der Ergebnisse in der Hauptbuchhaltung geprüft. Der Schwerpunkt der Prüfung lag dabei auf der Untersuchung des Systems auf Bestehen und Funktionsfähigkeit von internen Kontrollen. Anschließend haben wir geprüft, ob die der Zeitwertermittlung zugrundeliegenden Preise mittels Börsenkurs oder mittels eigener Berechnung bestimmt wurden. Für den Direktbestand der gehaltenen Kapitalanlagen haben wir, sofern Börsenkurse unter Annahme eines aktiven Marktes verwendet wurden, diese durch Abgleich mit unabhängigen externen Quellen überprüft. Bei eigenen Berechnungen der Gesellschaft und Vorliegen eines inaktiven Marktes haben wir uns einen Überblick über die verwendeten Bewertungsmethoden und Modellparameter verschafft. Anschließend haben wir die Zeitwerte analysiert, plausibilisiert und in Stichproben geprüft.
Die angewandten Berechnungs- und Bewertungsmethoden der Kapitalanlagen sind insgesamt angemessen. Wir erachten die zugrunde liegenden Annahmen für ausgewogen und angemessen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Teile des Geschäftsberichtes - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| • | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO
Wir wurden in der Aufsichtsratssitzung am 22. März 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 22. März 2021 von dem Aufsichtsratsvorsitzenden beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 als Abschlussprüfer der AXA easy Versicherung Aktiengesellschaft tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Marc Semrau.
Köln, den 17. März 2022
**Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft**
Dr. Varain, Wirtschaftsprüfer
Semrau, Wirtschaftsprüfer
Bericht des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstandes entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben überwacht und sich während des Geschäftsjahres 2021 fortlaufend von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Durch vierteljährige Berichte, in zwei Sitzungen sowie einer schriftlichen Abstimmung wurde er eingehend mündlich und schriftlich gemäß § 90 des Aktiengesetzes (AktG) über die allgemeine Geschäftsentwicklung, über grundlegende Angelegenheiten sowie über die strategischen Ziele der Geschäftsführung unterrichtet.
Die vom Vorstand beabsichtigte Geschäftspolitik sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft wurden ausführlich besprochen. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand weiterhin umfassend über die Risikosituation informiert. Darüber hinaus hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit dem Vorstand in mehreren Einzelgesprächen geschäftspolitische Fragen sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft behandelt. Über hierdurch zur Kenntnis des Vorsitzenden gelangte wichtige Angelegenheiten wurde der Aufsichtsrat jeweils unterrichtet.
In der bilanzfeststellenden Sitzung am 22. März 2021 befasste sich der Aufsichtsrat intensiv mit dem Bericht des Vorstandes über den Geschäftsverlauf 2020 und dem vorgelegten Jahresabschluss. In der gleichen Sitzung stellte der Vorstand die endgültige Planung für 2021 vor. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat umfassend über die Risikosituation der Gesellschaft, die IT-Leistungsfähigkeit sowie die strategischen Schwerpunkte des laufenden Geschäftsjahres. In der Sitzung am 22. November 2021 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat ausführlich über den bisherigen Geschäftsverlauf, die strategischen Prioritäten im laufenden Jahr, die Risikosituation und gab einen Kurzbericht über die vorläufige Planung für das Jahr 2022. Des Weiteren fasste der Aufsichtsrat einen Beschluss im Sinne einer Empfehlung an die Hauptversammlung zum Wechsel des Abschlussprüfers ab dem Geschäftsjahr 2024. Ferner beschloss der Aufsichtsrat in Umsetzung der Anforderungen des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) ab dem 1. Januar 2022 einen mit dem Aufsichtsrat personenidentisch besetzten Prüfungsausschuss im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG einzurichten und die Geschäftsordnung entsprechend anzupassen. Im Rahmen der schriftlichen Beschlussfassung im Dezember 2021 hat sich der Aufsichtsrat mit Vorstandsangelegenheiten befasst.
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2021 die gemäß dem Merkblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß VAG geforderte Selbsteinschätzung durchgeführt und sich mit dem Thema Entwicklungsplan befasst.
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 sind von der vom Aufsichtsrat zum Abschlussprüfer bestellten Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht lagen dem Aufsichtsrat unverzüglich nach der Aufstellung vor. Ebenso wurde der Bericht des Abschlussprüfers allen Mitgliedern des Aufsichtsrates fristgerecht vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den Prüfungsbericht und das Prüfungsergebnis dem Aufsichtsrat in der bilanzfeststellenden Sitzung zusätzlich mündlich erläutert und Fragen des Aufsichtsrates beantwortet. Der Aufsichtsrat nahm den Bericht und die Erläuterungen zustimmend zur Kenntnis.
Die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht durch den Aufsichtsrat ergab keine Beanstandung. Der Aufsichtsrat billigte den Jahresabschluss, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist.
Es hat sich eine Personalveränderung im Vorstand ergeben. Herr Dr. Michael Bongartz hat sein Mandat mit Wirkung zum Ablauf des 28. Februar 2022 niedergelegt und ist damit zu diesem Datum aus dem Vorstand ausgeschieden. Der Aufsichtsrat wird zeitnah ein neues Mitglied des Vorstandes bestellen.
Der Aufsichtsrat spricht Herrn Dr. Bongartz seinen Dank für die erfolgreiche Tätigkeit für die Gesellschaft aus. Unser besonderer Dank gilt weiterhin dem gesamten Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Dienstleistungsgesellschaften, die für die Gesellschaft im Jahr 2021 tätig geworden sind.
Köln, den 30. März 2022
Für den Aufsichtsrat
Dr. Nils Reich, Vorsitzender
Beate Heinisch
Alexandra Postert
Impressum
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Colonia-Allee 10-20
51067 Köln
Tel.: 0221-148-41149
Fax: 0800 3557035
E-Mail: [email protected]
Internet: www.axa.de
Redaktion:
AXA Konzern AG, Köln
Corporate Communications
1 Der Bericht über die Solvabilität und Finanzlage ist nicht Bestandteil des Lageberichts und damit nicht prüfungspflichtig.