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AXA — Annual Report 2021
Aug 16, 2022
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Annual Report
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Publication
AXA Konzern Aktiengesellschaft
Köln
Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Lagebericht
Innerhalb der AXA Deutschland nimmt die AXA Konzern AG die Leitungs- und Steuerungsfunktion sowie Dienstleistungsfunktionen für die verbundenen Unternehmen und Tochterunternehmen wahr.
Sie hält direkte und indirekte Mehrheitsbeteiligungen insbesondere an folgenden Gesellschaften:
- AXA Versicherung AG
- AXA Lebensversicherung AG
- AXA Krankenversicherung AG
- Deutsche Ärzteversicherung AG
- AXA easy Versicherung AG
Geschäfts- und Rahmenbedingungen
Die Entwicklung der AXA Konzern AG fand im Geschäftsjahr im nachfolgend beschriebenen Umfeld statt:
Erholung im zweiten Jahr der Corona Pandemie
Nachdem die Corona-Pandemie im Vorjahr zu einem deutlichen konjunkturellen Abschwung führte, konnte sich die deutsche Wirtschaft 2021 leicht erholen. So stieg das Bruttoinlandprodukt (BIP) im Vergleich zum Vorjahr um 2,7 %. Dieses war nach Jahren mit stetigem Wachstum im Vorjahr erstmals seit 2009 um 4,6 % gesunken.
Die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland wurde auch in 2021 durch die Corona-Pandemie sowie die damit einhergehenden Einschränkungen geschwächt, insbesondere durch weltweit zunehmende Liefer- und Materialengpässe mit Auswirkungen insbesondere für die deutsche Industrie. In Summe resultierte lediglich ein moderater Zuwachs des BIP.
Zwar wirkten sich mit dem Anstieg der Immunisierungsquote eingeleitete Lockerungen der Corona-Maßnahmen im zweiten und dritten Quartal positiv auf die Wirtschaftsleistung aus. Mit Beginn der vierten Corona-Welle im Oktober 2021 nahm diese jedoch wieder ab.
Bedingt durch die vielfältigen staatlichen Hilfs- und Stützungsmaßnahmen stellte sich auch im zweiten Corona-Jahr ein Haushaltsdefizit ein. Wie das Statistische Bundesamt berichtet, liegt dieses für das Jahr 2021 bei 153,9 Milliarden Euro (für Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen) und somit nochmals höher als im Jahr 2020. Im Verhältnis zum BIP ergibt sich, wie bereits im Vorjahr, eine Defizitquote von 3,7 %.
Um die Stützungsmaßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie finanzieren zu können, wurde in Deutschland die Schuldenbremse bis 2023 ausgesetzt. Dies führte - wie auch im gesamten EU-Raum - zu einem Anstieg von Defiziten und Staatsverschuldung. Das Gesamtdefizit in der EU belief sich auf 6,6 % des BIP, so dass im Vergleich zum ersten Pandemiejahr lediglich ein leichter Rückgang der Neuverschuldung zu verzeichnen war (Gesamtdefizit 2020: 6,9 %). Die Gesamtschuldenquote wird nach Prognose der Europäischen Kommission (Stand: 11. November 2021) mit 92,1 % des BIP demzufolge den höchsten Schuldenstand seit Gründung der Europäischen Union erreichen.
Am EU-Arbeitsmarkt kam es im Jahr 2021 zu einer leichten Entspannung. Nach Angaben der EU-Kommission sank die Arbeitslosenquote europaweit auf 6,4 % (Stand: Dezember 2021). Die Quote lag damit 1,1 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert. Im Dezember 2021 lag die saisonbereinigte Arbeitlosenquote im Euroraum bei 7,0% (Dezember 2020: 8,2%).
Auch der deutsche Arbeitsmarkt konnte sich im zweiten Corona-Jahr leicht erholen. Die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland stieg im Jahr 2021 um insgesamt 7.000 Personen auf 44,9 Millionen. Zugleich entwickelten sich die Arbeitslosenzahlen im Vergleich zum ersten Corona-Jahr rückläufig, so dass die Arbeitslosenquote um 0,2 Prozentpunkte auf 5,7 % sank (Quelle: Bundesagentur für Arbeit).
Aufgrund der konjunkturellen Erholung wurde deutlich weniger Kurzarbeit in Anspruch genommen. Waren im Jahr 2020 in im Durchschnitt 2,94 Millionen Menschen in Kurzarbeit beschäftigt, schätzt die Bundesagentur für Arbeit mit durchschnittlich 1,85 Millionen Kurzarbeitenden für das Jahr 2021 einen deutlichen Rückgang.
Die langsame Erholung auf Vor-Corona-Werte spiegelt sich auch in der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wider. Für die gesamte Weltwirtschaft wurde für 2021 ein Wachstum von 5,9 % prognostiziert. Das Wachstum in den USA (+5,7 %) und China (+8 %) wird hierbei deutlich über den prognostizierten Steigerungsraten (+5,3 %) im EU-Raum liegen (Quelle: Internationaler Währungsfonds, EU-Kommisssion).
Corona und Flut prägen deutsche Versicherungswirtschaft
Das Geschäftsjahr war für die deutsche Versicherungswirtschaft durch die Einflüsse der Corona-Pandemie und Schäden im historischen Ausmaß durch die Flutkatastrophe im Sommer 2021 geprägt. Der Gesamtaufwand aus dem Unwetter Bernd mit extremen Starkregenfällen wird vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf 8 Milliarden Euro geschätzt und stellt damit das größte Schadenereignis in der Geschichte der deutschen Versicherungswirtschaft dar. Erstmals seit 2013 machen die Unternehmen aus dem Bereich der Schaden- und Unfallversicherung in Summe Verluste.
Trotz dieser widrigen Umstände konnte die deutsche Versicherungswirtschaft insgesamt über alle Sparten ein Beitragsplus von 1,1 % auf 223,4 Milliarden Euro erzielen.
Während in der Schaden- und Unfallversicherung die Einnahmen unterproportional zum langfristigen Durchschnitt nur um 2,2 % auf 76,6 Milliarden Euro stiegen, verbuchten die privaten Krankenversicherungen im Jahr 2021 eine Zunahme der Beitragseinnahmen um 5 % auf 45,0 Milliarden Euro. Auf die Krankenversicherung entfielen dabei mit 4,7 % 40,5 Milliarden Euro und auf die Pflegeversicherung 7,3 % und 4,5 Milliarden Euro.
Lediglich bei den Lebensversicherern, Pensionskassen sowie Pensionsfonds war branchenweit ein Beitragsabrieb zu verzeichnen. Die Beitragseinnahmen sanken um 1,4 % auf rund 102 Milliarden Euro. Dagegen entwickelte sich das Riester-Neugeschäft, das um 12 % auf 310.500 Verträge anstieg, und das Basisrenten-Neugeschäft, welches ebenfalls um fast 40 % auf 118.900 Stück anstieg.
Niedrigzinsen
Die Zinsschmelze und Niedrigzinspolitik beschäftigen unverändert die Versicherungswirtschaft. Insbesondere Lebensversicherer und Pensionskassen mit langjährigen Zinsversprechen stehen unverändert vor großen Herausforderungen in der Aktiv-Passiv-Steuerung. Eine Änderung des Zinsumfelds ist dabei kurz- bis mittelfristig nicht zu erwarten.
In der Lebensversicherung gilt ab dem 1. Januar 2022 ein Höchstrechnungszinssatz von 0,25 % (bisher: 0,9 %). Altverträge mit hohen Garantieversprechen führen bei anhaltenden Niedrigzinsen jedoch weiterhin zu einem hohen Finanzierungsbedarf. Nach Prognose der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stiegen die Zinszusatzreserven in 2021 um weitere 9,5 Milliarden Euro. Für die nächsten Jahre wird mit Blick auf die effektive Zinsentwicklung mit einem weiteren Aufbau der Zinszusatzreserven auf 150 Milliarden Euro bis ins Jahr 2025 gerechnet.
DigitalisierungDie Digitalisierung der Versicherungsbranche wurde auch im Jahr 2021 kontinuierlich vorangetrieben. Geschäftsmodelle, Strukturen und Vertriebskanäle stehen branchenweit auf dem Prüfstand. Das klassische Beratungsgeschäft über Hausbesuche oder Filialen nimmt in Pandemiezeiten ab und wird durch digitale Lösungen ersetzt. Der nun fehlende persönliche Kontakt wurde unmittelbar durch digitale Kommunikationskanäle und moderne Informationsquellen abgelöst, so dass sich zunächst befürchtete Auswirkungen auf die vertriebliche Produktion nicht einstellten.
Auch dieses Jahr konnte der AXA Konzern weiter von dem Digitalisierungsschub durch die Corona-Pandemie profitieren. Mit dem Ziel der Kundenbindung wurden digitale Lösungen entwickelt, um ein umfassendes digitales Servicespektrum anzubieten. In der Krankenversicherung wurde z.B. in Zusammenarbeit mit Microsoft eine digitale Gesundheitsplattform entwickelt, um den Datentransfer sicher zu gestalten sowie medizinische Behandlungen und Präventionen zu vereinfachen. Nachdem das Projekt erfolgreich in Deutschland und Italien getestet wurde, stehen den Kunden seit Februar 2021 digitale Services zu Verfügung, die z.B. mit einem Symptom-Check und der direkten Anbindung des Online-Arztes helfen sollen, den richtigen Facharzt zu identifizieren und weitere Unterstützung im gesamten Folgeprozess zu erhalten.
Cyberkriminalität
Durch die Digitalisierung und Vernetzung von Geschäftsprozessen nehmen die Risiken für Unternehmen zu. Die Zahl von Hackerangriffen und Cyberkriminalität steigen zunehmend an. Auch kleine und mittelständische Unternehmen sind immer häufiger betroffen. Sie sind anfälliger für Cyber-Attacken, Sabotage und Datenverlust (Quelle: Bundeskriminalamt).
Mit der Zunahme der digitalen Angebote für Kunden sowie der Verlagerung der beruflichen Tätigkeit in das Homeoffice wird die Gefahr, Opfer von Cyberattacken zu werden, immer virulenter. Besonders durch die vermehrte Anwendung von Cloud Computing steigt nicht nur die Gefahr von Datendiebstahl oder Betriebsunterbrechungen, sondern auch Finanzkriminalität und der Diebstahl geistigen Eigentums. IT-Experten der Cybersecurity Ventures schätzen den weltweiten Schaden durch Cyberkriminalität im Jahr 2021 auf 6 Billionen US-Dollar. Allein in Deutschland musste jedes zehnte Unternehmen während der anhaltenden Corona-Pandemie auf Cyberkriminalität reagieren (Quelle: BSI).
Die finanziellen Folgen von Cyberkriminalität können schnell existenzbedrohend sein. Die Versicherungswirtschaft entwickelt sachgerechte Versicherungslösungen, die aus Cyberkriminalität resultierende Schäden abdeckt.
Nachhaltigkeit
Die weltweit zunehmenden Naturkatastrophen und die spürbaren unmittelbaren Folgen des Klimawandels haben das Thema Nachhaltigkeit in den Fokus der gesellschaftlichen und politischen Diskussion gerückt. Umweltpolitische Maßnahmen und Nachhaltigkeitsziele wurden im Koalitionsvertrag mit einem höheren Nachdruck verankert. Auch die Europäische Union hat mit der Taxonomieverordnung, welche ab 1. Januar 2022 in Kraft tritt, die Rahmenbedingungen - nicht nur bei Versicherungen - erweitert und beeinflusst.
Durch die regulatorischen Änderungen sowie durch ein gesellschaftlich immer größeres Klimaschutzbewusstsein spielen auch bei den Produktangeboten der Versicherungswirtschaft Nachhaltigkeitserwägungen eine wichtige Rolle. So kann sich nach einer GDV-Umfrage knapp die Hälfte der Befragten vorstellen, ihre Versicherung bei einem Versicherer abzuschließen, welcher besonderen Wert auf Umweltschutz legt. Versicherer stellen ihre Kapitalanlagenpolitik auf den Prüfstand und investieren vermehrt nach ESG-Richtlinien und in Beteiligungen an Wind- oder Solarparks, um den für notwendig erachteten Wandel voranzutreiben.
Auch für die Versicherungsbranche greifen ab 2022 Anforderungen der Nachhaltigkeitsregulatorik der EU. Versicherer müssen über ein leistungsstarkes Risikomanagement verfügen, das auch Nachhaltigkeitsrisiken einbezieht. Das Thema ESG (Environment, Social and Governance) gewinnt auch aus regulatorischer Sicht immer mehr an Bedeutung. Die Offenlegungsverordnung der EU (2019/2088) verpflichtet bereits seit März 2021 zur Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen. Wie die rechtlichen und regulatorischen Anforderungen konkret umzusetzen sind, ist indes noch nicht abschließend geklärt. Ab August 2022 sind die Änderungen in der Insurance Distribution Directive (IDD) zur Nachhaltigkeit auch bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten zu berücksichtigen. Zukünftig sind die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden abzufragen und in die Anlageempfehlung zu integrieren. Die Anforderungen an die Beratungsdokumentation werden damit deutlich umfangreicher als bislang.
Da sich die AXA Gruppe ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst ist, bekennt sie sich aktiv zum Ziel einer Transformation zu einer nachhaltigeren wie auch CO2-ärmeren Welt.
Bereits seit vielen Jahren hat sich die AXA Gruppe Nachhaltigkeit zum Schwerpunktthema gemacht. Daher hat sie sich schon 2007 freiwillig dazu verpflichtet, in ihren Investitionstätigkeiten ESG-Kriterien zu berücksichtigen. Soziale und Umweltaspekte sowie Kriterien einer nachhaltigen Unternehmensführung fließen daher maßgeblich in die Investitionsentscheidung ein. Folge der konsequenten Ausrichtung auf Nachhaltigkeitsaspekte ist das ESG-Rating der MSCI (Morgan Stanley Capital International), welches AXA seit 2015 eine Top-Bewertung im AAA Bereich bescheinigt.
Im Rahmen der Zeichnungspolitik hat AXA die Bereitstellung von Versicherungsschutz für klimaschädliche Geschäfte stark eingeschränkt und weitere Ausschlüsse beschlossen. Somit werden nicht nur Kohleminen und -kraftwerke, sondern auch Unternehmen aus der Gas- und Ölbranche sowohl aus dem Investitions- als auch als Versicherungsnehmerkreis gestrichen.
Naturkatastrophen
Mit dem Unwetter Bernd in Deutschland, Hurrikan Ida in den USA sowie dem Vulkanausbruch auf La Palma sind nur einige Naturkatastrophen des zurückliegenden Jahres genannt. Allein durch den Hurrikan Ida sind insgesamt Schäden in Höhe von 65 Milliarden US-Dollar entstanden, wovon 36 Milliarden versichert waren. Weltweit addierten sich die Schäden aus Naturkatastrophen auf eine Schadensumme in Höhe von 280 Milliarden US-Dollar. Davon versichert waren etwa 120 Milliarden. In Deutschland stellte das Starkregenereignis Bernd den größten Versicherungsschaden in der Geschichte der deutschen Versicherungswirtschaft dar (Quelle: Munich Re).
Als Folge mit Relevanz für Versicherungsunternehmen wurden in Deutschland konkrete Vorschläge für ein Gesamtkonzept zur Klimafolgenanpassung vorgelegt. Darunter gehören klare Bauverbote für gefährdete Gebiete oder Anpassungen an den Klimawandel im Bauordnungsrecht.
Der Blick in die Zukunft zeigt die Brisanz der zunehmenden Frequenz von Naturkatastrophen. Die Anzahl der registrierten Naturkatastrophen, die einen Versicherungsschaden verursachen, steigt seit 1980 stetig an. Insbesondere hydrologische und meteorologische Katastrophen treten häufiger auf. Laut Prognose werden jetzt geborene Personen doppelt so viele Waldbrände und das Dreifache an Überschwemmungen und Ernteausfällen erleben wie ein 1960 Geborener.
Geschäftsentwicklung, Geschäftsergebnis und Ertragslage
AXA Deutschland schließt das Geschäftsjahr 2021 trotz der schwierigen Rahmenbedingungen mit einem soliden und positiven Ergebnis ab.
Der Jahresüberschuss unserer Gesellschaft lag mit 446,7 Mio. Euro um 9,7 Mio. Euro über dem Vorjahresergebnis. Zu den wesentlichen Einflussgrößen dieser Entwicklung gehören im Einzelnen:
Unsere Umsatzerlöse in Höhe von 1.187,0 Mio. Euro haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 58,4 Mio. Euro verringert und stammen insbesondere aus der Erbringung von Dienstleistungen an unsere Versicherungstochtergesellschaften.
Der Personalaufwand betrug 670,4 Mio. Euro und lag damit um 42,8 Mio. Euro unter dem entsprechenden Vorjahresergebnis. Dieser war im Vorjahr von Aufwendungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit geprägt .
Die Erträge aus Beteiligungen verminderten sich um 3,9 Mio. Euro auf 29,6 Mio. Euro. Dabei fielen die Ergebnisse der Kölnische Verwaltungs- AG und der Roland Rechtsschutz-Versicherung AG um 4,1 Mio. Euro auf 18,9 Mio. Euro bzw. um 0,2 Mio. Euro auf 5,4 Mio. Euro. Dem entgegen wirkte das Ergebnis der Deutsche Ärzte Finanz Beratungs- und Vermittlungs-AG, welches um 0,5 Mio. Euro auf 5,2 Mio. Euro stieg.
Die Erträge aus Gewinnabführungen stiegen um 22,0 Mio. Euro und beliefen sich im Berichtsjahr insgesamt auf 498,2 Mio. Euro:
| • | Die Konzerngesellschaft AXA Versicherung AG erzielte ein Jahresergebnis in Höhe von 245,3 Mio. Euro (Vorjahr: 325,1 Mio. Euro). Das Geschäftsjahr war geprägt von zahlreichen Naturereignissen (Gewittertiefs Wolfgang, Peter und Xero und vor allem das Unwettertief Bernd), die zu deutlich höheren Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle und somit einem stark rückläufigen versicherungstechnischen Bruttoergebnis führten. Hingegen wirkten höhere Schadenexzedentenbeteiligungen seitens unserer Rückversicherer, ein verbessertes ordentliches Kapitalanlageergebnis sowie Erträge aus Vorjahressteuern positiv auf das Ergebnis. |
| • | Bedingt durch ein merklich gestiegenes Kapitalanlageergebnis und trotz einer höheren Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) stieg das Ergebnis der AXA Lebensversicherung AG um 99,9 Mio. Euro auf 165,0 Mio. Euro. |
| • | Das Jahresergebnis der Deutsche Ärzteversicherung AG betrug 12,0 Mio. Euro und lag damit leicht unter dem Niveau des Vorjahres (13,0 Mio. Euro). |
| • | Die AXA Krankenversicherung AG erzielte ein Ergebnis von 75,8 Mio. Euro (Vorjahr: 72,8 Mio. Euro). Der Anstieg resultiert insbesondere aus dem höheren technischen Ergebnis. |
Die Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens stiegen um 13,4 Mio. Euro auf 36,1 Mio. Euro aufgrund des gewachsenen Anlagevolumens.
Die sonstigenZinsen und ähnliche Erträge stiegen um 12,5 Mio. Euro auf 31,9 Mio. Euro, im Wesentlichen bedingt durch höhere Erträge im Zusammenhang mit der Auflösung von Zinsrückstellungen (gemäß § 233a AO).
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere betrugen 7,6 Mio. Euro (Vorjahr: 4,0 Mio. Euro). Dies resultierte vor allem aus Abschreibungen bei Rentenpapieren aufgrund von Verkaufsabsichten (6,7 Mio. Euro). Des Weiteren gab es im Berichtsjahr Abschreibungen auf Investmentvermögen i.H.v. 0,9 Mio. Euro.
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen sanken um 7,5 Mio. Euro auf 183,4 Mio. Euro. Diese Position wurde im Vorjahr maßgeblich durch den Verkauf von Passivdarlehen und die damit verbundenen Vorfälligkeitsentschädigungsaufwendungen bestimmt. Hingegen stiegen die Zinsaufwendungen in Bezug auf die Pensionsrückstellung um 16,0 Mio. Euro auf 172,0 Mio. Euro (Vorjahr 155,9 Mio. Euro).
Der Aufwand aus Verlustübernahme betrug im Berichtsjahr 4,0 Mio. Euro (Vorjahr: 36,8 Mio. Euro) und betraf vor allem mit 3,6 Mio. Euro die Alteos GmbH.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag führten im Berichtsjahr zu einem Steuerertrag in Höhe von 38,9 Mio. Euro (Vorjahr: 57,5 Mio. Euro), der wie im Vorjahr im Wesentlichen durch das (um die steuerfreien Ergebnisabführungen bereinigte) eigene negative Ergebnis begründet ist.
Finanz- und Vermögenslage
Mit 3656,6 Mio. Euro (Vorjahr: 3.535,9 Mio. Euro) betrug das Eigenkapital 51,4 % (Vorjahr: 50,8 %) der Bilanzsumme.
Die Aktivseite der Bilanz wird durch das Anlagevermögen in Höhe von 5.157,4 Mio. Euro (Vorjahr: 4.901,0 Mio. Euro) beherrscht. Hiervon entfallen 3.332,1 Mio. Euro (Vorjahr: 3.706,1 Mio. Euro) auf Anteile bzw. Ausleihungen an verbundene Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sowie Beteiligungen. Darüber hinaus werden im Anlagevermögen Kapitalanlagen wie z.B. Schuldscheindarlehen und Rentenfonds dauerhaft gehalten.
Das Umlaufvermögen beinhaltet vor allem Forderungen gegen verbundene Unternehmen, insbesondere Forderungen aus der Ergebnisvereinnahmung aufgrund von Gewinnabführungsverträgen und sonstige Vermögensgegenstände. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen erhöhten sich um 262,5 Mio. Euro auf 523,3 Mio. Euro. Der Anstieg stammt insbesondere aus der AXA Lebensversicherung AG und ist bedingt durch das höhere abzuführende Jahresergebnis, eine höhere Steuerverrechnung aus der steuerlichen Organschaft und eine Forderung im Rahmen des konzernweiten Liquiditätshilfeabkommens.
Die aktiven latenten Steuern in Höhe von 1.249,6 Mio. Euro (Vorjahr: 1.190,4 Mio. Euro) betrafen mit 865,2 Mio. Euro aktive latente Steuern der Organgesellschaften. Diese resultieren im Wesentlichen aus Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz im Bereich der Pensionsrückstellungen, der Kapitalanlagen und der versicherungstechnischen Rückstellungen der Organgesellschaften. Die Bewertung der aktiven latenten Steuern erfolgte mit einem kombinierten Steuersatz von 32%.
Stabile Ratings im AA-Bereich
Die drei großen Ratingagenturen bescheinigen der AXA Gruppe seit Langem eine hohe Finanzkraft. Deren Einstufungen können indirekt auch für die Kerngesellschaften der deutschen AXA Konzern AG herangezogen werden. Der letzte Bericht der Standard & Poor’s Rating Services vom 27. April 2021 testiert der AXA weiterhin unverändert ein Financial Strength Rating von AA- sowie einen stabilen Ausblick. Auch die Ratingagentur Moody’s behielt ihr Insurance Financial Rating im Bericht vom 15. Juni 2021 mit einem Rating von Aa3 und gleichermaßen einem stabilen Ausblick bei und auch Fitch bestätigte am 27. Mai 2021 sein Insurer Financial Strength Rating von AA-, entschied sich allerdings anders als im Vorjahr für eine positive Prognose.
Mitarbeitende: gemeinsam ein herausforderndes Jahr gemeistert
Per 31. Dezember 2021 waren insgesamt 8.942 (Vorjahr: 9.138) Mitarbeitende für den AXA Konzern tätig. Davon waren 484 in einem Auszubildendenverhältnis (Vorjahr: 534), 69 als Praktikantin oder Praktikant beschäftigt (Vorjahr: 55) und 117 als Stipendiatin oder Stipendiat angestellt (Vorjahr: 111). Im abgelaufenen Jahr wurden 168 Auszubildende eingestellt; im Jahresdurchschnitt waren 418 Auszubildende für das Unternehmen tätig. Zudem bot der AXA Konzern im Jahresverlauf 209 Praktikantinnen und Praktikanten und 186 Stipendiatinnen und Stipendiaten die Möglichkeit, wertvolle Erfahrungen in der Praxis zu sammeln. Die natürliche Fluktuationsrate lag weiterhin mit 2,7 % auf einem niedrigen Niveau (Vorjahr: 2,9 %).
Das Jahr 2021 stand wie das Vorjahr in vielen Personalbereichen weiterhin im Zeichen der Corona-Pandemie. Da AXA bereits seit 2017 Work@Home als zentrale Säule des Konzepts NWoW (New Way of Working) etabliert hat, konnten wir schnell und flexibel auf die sich stetig verändernden Bedingungen an den jeweiligen Standorten reagieren und bedarfsorientiert ein flächendeckendes Arbeiten aus dem Homeoffice für die Mitarbeitenden ermöglichen. Ein vorausschauendes Krisenmanagement sowie transparente und kontinuierliche Kommunikation an die Mitarbeitenden konnten Vertrauen schaffen und den Mitarbeitenden Sicherheit geben. Eine zusätzliche große Herausforderung stellte im Sommer 2021 die Hochwasserkatastrophe „Bernd“ dar, bei der zahlreiche Mitarbeitende selbst persönlich betroffen waren und zugleich mit einem außerordentlich hohen Schadenaufkommen und besonders emotionalen Kundenkontakten konfrontiert wurden. AXA hat betroffene Teams in dieser Zeit mit Hilfsangeboten von Mitarbeitenden für Mitarbeitende sowie mit seelsorgerischen Angeboten und Resilienzworkshops gezielt begleitet. Zusätzlich unterstützten unsere Mitarbeitenden die Kolleginnen und Kollegen, die durch das Hochwasser besonders schwer betroffen waren, durch Flexistundenspenden. Insgesamt wurden so über 2.000 Stunden von Mitarbeitenden für Mitarbeitende gespendet.
Erfreulich waren auch die Bewertungen unserer Mitarbeitenden auf der Arbeitgeber-Bewertungsplattform Kununu mit einem Gesamtscore von 4,2 und einer Weiterempfehlungsquote von 92%. Die Weitempfehlungsquote der Auszubildenden übertraf dies sogar nochmals mit 97%. Auch unsere Bewerbenden konnten wir im Remote-Recruiting mit einer Candidate Journey überzeugen, was sich in einer Bewertung von 4,3 von 5 zeigt.
Darüber hinaus setzt AXA auf bewährte Programme zur Entwicklungsförderung, um langfristig den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu steigern. Dabei hat AXA den Anspruch, die internen Förderkreise paritätisch zu besetzen. Dadurch sollen weibliche Talente erkannt und gefördert und so ein nachhaltiger Pool an talentierten Nachwuchskräften aufgebaut werden. Auch 2021 hat die AXA Konzern AG wichtige Projekte abschließen können und ein stabiles Ergebnis erwirtschaftet, das ohne das große Engagement und die hohe Leistungsfähigkeit der Belegschaft nicht möglich gewesen wäre. Daher gilt unser besonderer Dank all unseren Mitarbeitenden für ihre Flexibilität, ihre Kollegialität und den hohen Arbeitseinsatz.
Der Dank gilt ferner den betriebsrätlichen Gremien sowie dem Unternehmens-Sprecherausschuss der Leitenden Angestellten für ihre unverändert engagierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit, die sich auch in diesem Jahr erneut als sehr konstruktiv erwiesen hat. Wir sind daher fest davon überzeugt, dass wir die zukünftigen Herausforderungen gemeinsam erfolgreich meistern werden.
Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB:
Der Vorstand der AXA Konzern AG hat sich gemäß § 76 Abs. 4 AktG das Ziel gesetzt, dass der Anteil an Frauen in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands bis 2023 35 % beträgt. Der Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands soll im selben Zeitraum auf 40 % gesteigert werden. Der Frauenanteil der ersten Führungsebene ist im Berichtsjahr konstant bei 33 % geblieben, und in der zweiten Führungsebene leicht von 33 % auf 35 % gestiegen.
Der Aufsichtsrat der AXA Konzern AG hat gemäß § 111 Abs. 5 AktG beschlossen, dass bis 2023 mindestens 20 % der Mitglieder des Vorstands und 30 % der Mitglieder des Aufsichtsrats Frauen sind. Diese Werte wurden im Berichtsjahr sowohl für den Aufsichtsrat als auch den Vorstand erreicht.
Nicht finanzielle Leistungsindikatoren
Net Promoter System zur Messung der Kundenzufriedenheit
Mit der Zielsetzung, unsere hohe Kundenzufriedenheit zukünftig noch weiter zu erhöhen, wurde im Jahr 2017 konzernweit das Net Promoter System eingeführt. Mit diesem System können Kunden aktiv Feedback zu ihrem Kontakt mit AXA geben. Dies erfolgt anhand der Weiterempfehlungsbereitschaft und einer Sterne-Bewertung von 1 bis 5 inklusive der individuellen offenen Aussagen des jeweiligen Kunden, die auf der Unternehmens-Homepage transparent veröffentlicht werden und somit für jeden Kunden und Interessenten offen einsehbar sind. Die Erhebung der NPS-Werte findet dabei an einer Vielzahl an Kontaktpunkten unserer Kunden mit AXA statt und reicht von einem übergreifendem NPS-Wert über eine Beurteilung der Vertriebspartner, der operativen Betreuung bis hin zum Feedback zu unseren Produkten und Serviceleistungen.
Wie in den letzten Jahren konnten wir auch in diesem Jahr positive Entwicklungen in allen gemessenen NPS-Werten erzielen und somit durch eine Vielzahl von Maßnahmen die Zufriedenheit unserer Kunden weiterhin kontinuierlich steigern.
Die fortlaufende Analyse und Reaktion auf die Feedbacks unserer Kunden wird auch im nächsten Jahr konsequent weiter fortgesetzt und ermöglicht es uns auch zukünftig, Optimierungsmaßnahmen im Sinne unserer Kunden zu entwickeln und umzusetzen.
Risiken der zukünftigen Entwicklung
Die Einschätzungen der zukünftigen Entwicklung unseres Unternehmens beruhen in erster Linie auf Planungen, Prognosen und Erwartungen mit einem Planungshorizont von grundsätzlich 3 Jahren ausgehend vom Stichtag 31. Dezember 2021. Dementsprechend kommen insbesondere in der Berichterstattung über die Risiken und die künftige Entwicklung unserer Gesellschaft allein unsere Annahmen und Ansichten zum Ausdruck.
Das Risikomanagement unserer Gesellschaft basiert auf der Grundlage der §§ 23 und 26 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie der Leitlinien der EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) zum Governancesystem und der Durchführungsverordnung 2015/35 der Europäischen Kommission.
Als Risiko wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen an das Risikomanagement für Versicherungsunternehmen die Möglichkeit des Nichterreichens eines explizit formulierten oder sich implizit ergebenden Zieles verstanden. Dies schließt die Risikodefinition des Deutschen Rechnungslegungsstandards zur Risikoberichterstattung (DRS 20) ein, innerhalb dessen Risiken als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen Prognose- beziehungsweise Zielabweichung führen können, definiert sind. Grundsätzlich kann zwischen folgenden Risiken unterschieden werden:
| • | versicherungstechnische Risiken, |
| • | Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft, |
| • | Risiken aus Kapitalanlagen, |
| • | operationelle und sonstige Risiken. |
Im Folgenden werden unsere Organisationseinheiten des Risikomanagements und der Risikomanagementprozess aufgezeigt. Darüber hinaus wird unsere Risikosituation im Wesentlichen anlehnend an den Deutschen Rechnungslegungsstandard zur Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen (DRS 20 und Anlage 2 für Versicherungsunternehmen) dargestellt.
Organisationseinheiten des Risikomanagements
Das Risikomanagement der AXA Deutschland (AXA Konzern AG und ihre Mehrheitsbeteiligungen) wird konzernweit einheitlich angewendet.
Aufgrund der Komplexität des Versicherungsgeschäfts ist die Risikomanagementfunktion der AXA Konzern AG auf verschiedene zentrale Funktionen, Organisationseinheiten und Kommissionen verteilt. Kontrollgremium ist der Aufsichtsrat als das den Vorstand überwachende Organ. Der Vorstand ist zuständig für die risikopolitische Ausrichtung unserer Gesellschaft sowie die Implementierung eines funktionierenden angemessenen Risikomanagements und dessen Weiterentwicklung. Das Audit & Risk Committee (ARC) unterstützt den Vorstand bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Zu diesem Zweck hat der Vorstand Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse auf das ARC delegiert. Darüber hinaus werden im ARC unter anderem Compliance-Themen sowie Rechts- und Revisionsthemen mit Risikobezug behandelt. Des Weiteren existiert das Compliance and Operational Risk Committee als zentrales Kommunikationsgremium zu Compliance-Themen, operationellen Risiken, Reputationsrisiken und sonstigen Rechtsrisiken. Zusätzlich werden risikorelevante Themen in diversen Spezialgremien, wie zum Beispiel dem Internal Model Committee, dem Local Risk Reinsurance Committee, dem Asset Liability Management Committee, dem Investment Committee und weiteren Gremien besprochen.
Zur Risikomanagementfunktion gehörende Organisationseinheiten sind
| • | der Bereich Value & Risk Management (zentrales Risikomanagement), |
| • | die Risikoverantwortlichen für die Steuerung und Kontrolle der Risiken in ihrem jeweiligen Unternehmensbereich (dezentrales Risikomanagement), |
| • | der dezentrale Risikomanager pro Ressort für die Koordination aller risikorelevanter Themen innerhalb des Ressorts (ebenfalls dezentrales Risikomanagement) und |
| • | der Verantwortliche Aktuar (für die Versicherungsgesellschaften exklusive AXA easy Versicherung AG). |
Der Bereich Value & Risk Management - zuständige Einheit für alle Gesellschaften der AXA Deutschland - ist in das Ressort des Vorstandsvorsitzenden der AXA Konzern AG integriert.
Der Chief Risk Officer (CRO) der AXA Deutschland stellt die zeitnahe Kommunikation risikorelevanter Themen durch regelmäßige Berichterstattung an das ARC im Rahmen von dessen Sitzungen beziehungsweise ad hoc sicher.
AXA hat mit Blick auf die Solvency II-Anforderungen an das System of Governance folgende Schlüsselfunktionen etabliert:
| • | Risikomanagement-Funktion, |
| • | Compliance-Funktion, |
| • | Interne Revision, |
| • | Versicherungsmathematische Funktion. |
Inhaber der Funktionen und damit Schlüsselperson ist der jeweilige Leiter des oder eine Leitende Funktion innerhalb des Bereichs oder der Abteilung. Die Versicherungsmathematische Funktion ist seit 2021 im Ressort Finanzen angesiedelt. AXA hat darüber hinaus die Aufgaben des Leiters Recht sowie des Chief Investment Officer (CIO) zu weiteren Schlüsselaufgaben erklärt. Für die Inhaber der Schlüsselfunktionen und -aufgaben gelten besondere Anforderungen, sogenannte „Fit & Proper“-Eigenschaften (das heißt fachlich qualifiziert und persönlich zuverlässig).
Risikomanagementprozess
Das Risikomanagement unserer Gesellschaft erfolgt unter Beachtung gesetzlicher, aufsichtsrechtlicher und innerbetrieblicher Vorgaben. Der Risikomanagementprozess setzt sich aus Risikoidentifikation, Risikoanalyse und -bewertung, Risikosteuerung und -überwachung sowie Risikokommunikation und -berichterstattung zusammen.
Risikoidentifikation: Die regelmäßige Risikoidentifikation erfolgt innerhalb der ARC-Sitzungen, im Rahmen der strategischen Planung, der Aktualisierung der Risikostrategie und des Materialitätsprozesses, unter anderem durch die Aktualisierung der sogenannten „Risikopolicen“ und der Dokumentation und Beschreibung operationeller Risiken. Durch die Risikopolicen werden die identifizierten wesentlichen Risiken inklusive deren aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen dokumentiert.
Darüber hinaus ist die Risikoidentifikation auch durch das Interne Kontrollsystem sowie im Rahmen von Prüfungen der Internen Revision möglich. Risiken neuer Kapitalmarkt- und Versicherungsprodukte werden im Rahmen der beiden standardisierten Prozesse Investment Approval Process (IAP) und Product Approval Process (PAP) vom Bereich Value & Risk Management unabhängig auf alle wesentlichen internen und externen Risikoeinflussfaktoren untersucht sowie deren Auswirkungen auf das Gesamtrisikoprofil bewertet. Des Weiteren gibt es zur Identifikation operationeller Risiken einen jährlichen Risikoerhebungsprozess auf Basis einer Befragung der Vorstandsmitglieder und der höheren Führungsebene sowie einer Bewertung durch die jeweiligen operativen Ansprechpartner. Darüber hinaus erfolgt die Risikoidentifikation infolge einer Meldung eingetretener Risiken zur Aufnahme in die Verlustdatensammlung für operationelle Risiken, im Rahmen des Information Risk Management Prozesses (IRM) oder durch das Risk Identification and Assessment (RIA) im Rahmen des Business Continuity Managements.
Risikoanalyse und -bewertung: Aufbauend auf den Ergebnissen der Risikoidentifikation erfolgt eine Analyse und Bewertung der Risiken. Ergebnis der Risikoanalyse und -bewertung ist das Risikoprofil des Unternehmens. Identifizierte Risiken werden nach ihrer Wesentlichkeit eingeordnet. Dadurch wird sichergestellt, dass Risiken mit wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens identifiziert und angemessene Steuerungsmaßnahmen/-strategien definiert werden können.
Bei der Risikobewertung wird, wo sinnvoll und möglich, eine quantitative Einschätzung für die einzelnen Risiken sowie für das gesamte Risikoportfolio unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Steuerungsmaßnahmen abgegeben. Die übergreifende quantitative Risikobewertung erfolgt anhand des ökonomischen Risikokapitalmodells und der dort definierten und eingesetzten Bewertungsmethoden. Für Risikoarten, für die eine quantitative Risikomessung nicht sinnvoll oder möglich ist, wie zum Beispiel Reputations- oder strategische Risiken, wird eine qualitative Beurteilung vorgenommen. Neben qualitativen und quantitativen Methoden werden bei der Risikobewertung für ausgewählte Risiken situationsbedingt auch Sensitivitätsanalysen, Szenarioanalysen und Stresstests mit unterschiedlichen Zeithorizonten herangezogen.
Risikosteuerung und -überwachung: Die Risikosteuerung umfasst das Ergreifen von Maßnahmen zur Risikobewältigung in unserer Gesellschaft. Unter Risikosteuerung wird die Umsetzung entwickelter Konzepte und Prozesse im Einklang mit der von der Geschäftsleitung vorgegebenen Risikostrategie verstanden. Dadurch werden Risiken entweder bewusst akzeptiert, vermieden, vermindert oder transferiert. Durch regelmäßige Überwachung der Risiken anhand eines Soll-Ist-Abgleichs, zum Beispiel im Rahmen des implementierten Limitsystems, werden Gefahren frühzeitig erkannt. Somit wird ein Gegensteuern ermöglicht. Die Entscheidung, welche Maßnahme im speziellen Fall durchgeführt wird, erfolgt durch Abwägung des Risiko-/ Ertragsprofils sowie durch Überwachung der Limite der Verlust- und Risikoindikatoren. Die Risikosteuerung erfolgt immer durch die Geschäftsleitung gemäß ihrer Bereitschaft, bestimmte Risiken zu übernehmen. Dabei müssen das Risikoprofil und die Risikotragfähigkeit strikt beachtet werden. Schließlich wird in Verbindung mit einer angemessenen Berichterstattung beziehungsweise Eskalation die Einhaltung der Risikostrategie sichergestellt und die frühzeitige Identifizierung von Risiken ermöglicht.
Risikokommunikation und -berichterstattung: Das sich aus Risikoanalyse und Bewertung ergebende Risikoprofil wird gegenüber dem Vorstand kommuniziert, sodass dieser bei der Festlegung des Risikoappetits das aktuelle Risikoprofil beachten kann. Ziel der Risikoberichterstattung ist die Bereitstellung aller erforderlichen Risikoinformationen zur Einschätzung des unternehmensindividuellen Risikos unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher und interner Steuerungsanforderungen. Neben der Ergebnisberichterstattung zum ökonomischen Risikokapital werden auf Konzernebene regelmäßig ein Risikobericht und ein auf Solvency II-Anforderungen ausgerichteter ORSA (Own Risk and Solvency Assessment)-Bericht verfasst. Entsprechend der internen Vorgaben kann zudem unterjährig ein Ad-hoc-ORSA abgefasst werden. Darüber hinaus werden im Rahmen des Solvency II-Berichtswesens die Berichte „Bericht über die Solvabilität und Finanzlage“ (SFCR) und „Regelmäßiger aufsichtlicher Bericht“ (RSR) erstellt, in welchen wir unter anderem ebenso Risikomanagement und Risikoprofil unserer Gesellschaft darstellen. Diese Berichte werden den Vorständen der Versicherungsgesellschaften zur Freigabe vorgelegt und an das dezentrale Risikomanagement, das ARC und die Aufsichtsbehörde übermittelt, der SFCR wird auf der Internetseite der AXA Konzern AG veröffentlicht. Zusätzlich sind Ad-hoc-Berichterstattungspflichten, beispielsweise bei Erreichen definierter Schwellenwerte, implementiert. Risikorelevante Themen werden darüber hinaus im Rahmen des regelmäßig zusammenkommenden ARC besprochen, nachdem sie zuvor im Rahmen der weiteren Gremien diskutiert wurden.
Versicherungstechnische Risiken
Schaden- und Unfallversicherung
Unsere Sachversicherungsgesellschaften betreiben im Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft insbesondere die Sparten Kraftfahrt-, Haftpflicht-, Unfall-, Sach-, Transport- und Luftfahrtversicherung und – durch unsere Anteile an der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG - die Sparte Rechtsschutzversicherung. Diese Versicherungen werden im direkten wie auch im indirekten Geschäft gezeichnet.
Die noch immer anhaltende Corona-Pandemie hat unverändert großen Einfluss auf die allgemeine Wirtschaft als auch auf die Versicherungswirtschaft im Speziellen. Der wellenförmige Verlauf der Inzidenzen hat zur Folge, dass sich Zeitabschnitte mit geringem Infektionsgeschehen und einer damit wieder erhöhten Kaufkraft immer wieder mit kritischen Infektionslagen, in denen dann auch flächendeckende Maßnahmen nicht mehr ausgeschlossen werden können, abwechseln. Somit ist es trotz Impfkampagne nicht abzuschätzen, wie sich die Coronalage in Zukunft entwickeln und sich auf Wirtschaft und Gesellschaft auswirken wird.
Dennoch lässt sich für die Sachversicherung festhalten, dass neue Coronainduzierte Schäden nur noch eine geringe Relevanz haben, da bereits in 2020 damit begonnen wurde, die Versicherungsbedingungen zu konkretisieren oder Pandemien aus der Deckung auszuschließen. Ferner setzten im Jahr 2021 Lieferengpässe von Rohstoffen und anderen Gütern sowie eine, unter anderem daraus resultierende, steigende Inflationsrate der Wirtschaft zu. Der Preisdruck im Markt bleibt für 2022 bestehen. Die Risiken werden weiterhin engmaschig beobachtet und analysiert.
Die Schadensituation 2021 wurde durch die Flutkatastrophe vom 14. Juli, ausgelöst durch das Sturmtief Bernd, geprägt. Es handelt sich hierbei um die größte Naturkatastrophe im deutschen Versicherungsmarkt. Dies führte in der Folge zu einem nie da gewesenen Aufkommen an Schäden. Der Großteil der Schäden ist gemeldet, aufgrund der oft schwer zu beziffernden Schäden und der erwähnten steigenden Inflation können über die Zeit hingweg Nachreservierungen notwendig werden. Diesem Risiko wird mit einem engmaschigen Monitoring begegnet. Die Bearbeitung der Hochwasserschäden wird durch die außerordentliche Schadensituation auch noch in 2022 und wahrscheinlich darüber hinaus andauern. Das Ereignis hat ferner deutlich gemacht, dass solche Naturkatastrophen aufgrund des fortschreitenden Klimawandels längst Realität sind und in Zukunft wohl an Häufigkeit zunehmen werden.
Die primären Risiken aus der Schaden- und Unfallversicherung sind das Prämien- und Schadenrisiko sowie das Reserverisiko. Ferner besteht in der Unfallversicherung bei den Produkten mit Beitragsrückgewähr noch das Zinsgarantierisiko.
Prämien- und Schadenrisiko
Unter dem Prämien-/Schadenrisiko wird das Risiko verstanden, dass die tatsächlichen endgültigen Schadenzahlungen des Versicherungsbestandes die erwarteten, in der Prämie berücksichtigten Zahlungen übersteigen können. Es wird somit durch die zufällige Schadenanzahl und die zufällige Schadenhöhe der einzelnen Schäden bestimmt. Für eine risikoadäquate Tarifierung werden versicherungsmathematische Modelle auf Basis empirischer Schadendaten verwendet. Die regelmäßige Überwachung des Schadenverlaufs gewährleistet eine zeitnahe Anpassung der Tarifierungs- und Annahmepolitik an signifikante Veränderungen. Daher sind unsere Sachversicherungsgesellschaften in der Lage, im Neugeschäft die Beiträge an eine geänderte Schadensituation kurzfristig anzugleichen. Das Bestandsgeschäft wird durch Beitragsanpassung der Einjahresverträge mit Verlängerungsoption und durch vertraglich festgelegte Beitragsanpassungsklauseln risikoadäquat gehalten. Auch bei zu erwartenden Veränderungen der Marktsituation kann unser Konzern proaktiv handeln. Für Produkte mit nachteiliger Ergebnisentwicklung und beschränkten Möglichkeiten zur Kündigung oder Beitragsanpassung ist ausreichend Risikovorsorge durch Rückstellungsbildung getroffen.
Durch die Analyse und Bewertung der unternehmerischen Entscheidungsoptionen werden Risiken aus dem Kundenverhalten wie zum Beispiel vermehrtes Storno bereits im Entscheidungsprozess berücksichtigt.
Die Risikosteuerung erfolgt durch eine gezielte Risikoselektion, Produktgestaltung und risikogerechte Kalkulation sowie ertragsorientierte Zeichnungsrichtlinien. Durch Zeichnungsrichtlinien können bereits bei Abschluss Deckungszusagen für unerwünschte Risiken und Risikokonzentrationen vermieden werden. Darüber hinaus werden bestehende Versicherungsverträge unter bestimmten Umständen aufgrund des Schadenverlaufs der Vergangenheit gar nicht oder nur unter Erhöhung der Selbstbeteiligung oder der Beiträge verlängert. Im Rahmen der Steuerung von Versicherungsrisiken werden außerdem die Mechanismen der Rückversicherungspolitik sowie des aktiven Schadenmanagements eingesetzt.
Die Rückversicherung orientiert sich an den unterschiedlichen Bruttokapazitäten der Sparten. Großrisiken und Kumulexposure werden auf vertraglicher Basis rückversichert. Ausnahmeakzepte innerhalb der Zeichnungskapazitäten der Sparten, die außerhalb der obligatorischen Rückversicherungskapazitäten liegen, werden durch Einzelrückversicherung rückgedeckt. Ein großer Teil des Kraftfahrtversicherungsgeschäfts sowie der Sparten Feuer/Feuer BU, Technische Versicherungen und Transport werden in jeweils eigenständigen Quoten-Rückversicherungsverträgen rückgedeckt. Zur Analyse von Trends, Streuungen und Zyklen sowie zur Ermittlung deren Treiber werden stochastische Szenarien verwendet.
Einen besonderen Stellenwert innerhalb des Prämien-/Schadenrisikos nimmt das Groß- und Katastrophenschadenrisiko ein. Hierbei handelt es sich um das unerwartete Eintreten von einzelnen Großschäden, aber auch um Ereignisse wie zum Beispiel Naturkatastrophen, die zu einer großen Anzahl von Schäden führen. Neben Naturkatastrophen können auch durch Menschen verursachte Schadenereignisse, wie zum Beispiel Terroranschläge und Cyber Attacken, hohe Großschäden hervorrufen.
Zu unserer Risikosteuerungsstrategie gehört die ausgewogene Verteilung von Versicherungsrisiken in unseren Geschäftsfeldern. In keiner der von uns betriebenen Sparten besteht eine auffällige Risikokonzentration.
Das Risiko einer Pandemie hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr durch Corona realisiert und betraf insbesondere die Produkte Veranstaltungsausfallversicherung und Betriebsschließungsversicherung. Bei beiden Produkten wurden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Neuverträge angepasst mit Hinblick auf die Nicht-Deckung von durch eine Pandemie verursachten Schäden bzw. auf flächendeckende staatliche Anordnungen zu Betriebsschließungen.
Reserverisiko
Zur Abdeckung zukünftiger Schadenzahlungen sind von unseren Gesellschaften Schadenreserven zu bilden. Die Höhe der Schadenzahlungen ist jedoch mit Unsicherheit behaftet, so dass die Nichtauskömmlichkeit der Reserve ein wesentliches Risiko darstellt. Das sogenannte Reserverisiko entsteht durch die unbekannte Schadenhöhe gemeldeter und noch nicht abgewickelter Schäden sowie bereits eingetretener, aber von den Versicherungsnehmern noch nicht gemeldeter Schäden (Spätschäden). Die Bewertung der künftigen Schadenzahlungen erfolgt im Rahmen der Einzelschadenreservierungen sowie anhand aktuarieller Schätztechniken, bei welchen der in der Vergangenheit beobachtete Schadenverlauf herangezogen wird. Großschäden werden separat geschätzt. Mithilfe von stochastischen Szenarien erfolgt eine Analyse von Trends, Streuungen und Zyklen sowie deren Treibern.
Zinsgarantierisiko
In der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr wird in Abhängigkeit des Tarifs für 87 - 100 % des Sparanteils der Beiträge eine garantierte Zinsleistung zwischen 0,9 % und 3,50 % vereinbart, wobei in der Kundenerwartung nicht eine besondere Verzinsung liegt, sondern allein die Rückgewähr der gezahlten Beiträge. Dies führt zwar zu einem Zinsgarantierisiko getrieben durch die unbekannte Entwicklung der Marktzinsen, ist jedoch aufgrund des vergleichsweise geringen Beitragsvolumens und der sukzessiv gebildeten Zinszusatzreserve von eher untergeordneter Bedeutung.
Biometrische Risiken
Biometrische Risiken können sich aus Rentendeckungsrückstellungen der Unfall- sowie der Haftpflicht- und Kraftfahrthaftpflichtversicherung ergeben. Das wesentliche Risiko der Langlebigkeit ist durch eine vorsichtige Berechnung der Rentendeckungsrückstellungen bilanziell abgesichert. Die Bewertung im internen Risikokapitalmodell zeigt nur eine untergeordnete Rolle der biometrischen Risiken.
Kostenrisiko
Das Kostenrisiko besteht darin, dass die tatsächlichen Kosten nicht dauerhaft durch die in die Beiträge einkalkulierten Kosten finanziert werden können. Die Kosten für Provisionen und den laufenden Betrieb werden durch Beitragszuschläge auf Basis eines umfassenden Kostencontrollings in der Produktkalkulation berücksichtigt. Damit sind wir überzeugt, dieses Risiko in angemessener Weise zu handhaben.
Risiken aus Rechtsprechung
Gerichtliche Verfahren zu Betriebsschließungsversicherungen spielten im Geschäftsjahr 2021 eine große Rolle. Im Laufe des Jahres 2021 entwickelte sich eine deutliche Tendenz der erst- und zweitinstanzlichen Gerichte, der rechtlichen Auffassung der Versicherer zu folgen. Insbesondere entschieden auch die Oberlandesgerichte in einer weitüberwiegenden Vielzahl von Fällen für die Versicherer. Mit dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Januar 2022 wird sich eine Vielzahl vergleichbarer Fälle mit entsprechender Vertragsgestaltung in der Betriebsschließungsversicherung erledigt haben.
In den Jahren 2018/2019 wurde Versicherungsnehmern des Sachversicherungsprodukts Unfall-Kombirente der Wechsel in das Nachfolgeprodukt Existenzschutzversicherung angeboten. Die Mehrheit der Versicherungsnehmer hat das Angebot angenommen. Die nicht umgestellten Versicherungsverträge wurden – mit einigen tariflich begründeten Ausnahmen - schließlich (gemäß der vorherigen Ankündigung) beginnend ab dem Jahr 2019 ordentlich gekündigt.
Gegen das zweitinstanzliche Urteil des OLG Köln vom Dezember 2021 zu einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg hat die AXA Versicherung AG Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt hat, somit ist das Urteil des OLG Köln nicht rechtskräftig. In der weitüberwiegenden Anzahl der wenigen erhobenen Einzelklagen hat die AXA Versicherung AG rechtskräftig obsiegt, die verschiedenen Gerichte haben die Rechtsauffassung der AXA Versicherung AG bestätigt. Rechtskräftige Entscheidungen zu Lasten der AXA Versicherung AG sind bisher nicht ergangen.
Lebensversicherung
Unsere Lebensversicherungsgesellschaften betreiben hauptsächlich konventionelle und fondsgebundene Kapitallebens- und Rentenversicherungen sowie Risiko-Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherungen. Die spezifischen Risiken aus dem Lebensversicherungsgeschäft aus Unternehmenssicht sind biometrische Risiken, Zinsgarantierisiken, Risiken aus Kundenverhalten sowie Kostenrisiken. Ferner bestehen noch spartenspezifische Risiken aus Rechtssprechung und Gesetzgebung.
Biometrische Risiken
Biometrische Risiken entstehen aus Abweichungen des tatsächlich beobachteten Risikoverlaufs zu den Annahmen der Kalkulation. Sinkende Sterblichkeiten, bewirkt zum Beispiel durch verbesserte medizinische Versorgung, führen bei Kapital- und Risiko-Lebensversicherungen zu einer Erhöhung der Marge, andererseits erzwingt dieser Trend bei Rentenversicherungen zusätzliche Leistungen. Eine Erhöhung der Sterblichkeit, etwa hervorgerufen durch Epidemien, hat einen gegenläufigen Effekt. Zum jetzigen Zeitpunkt beobachten wir noch keine Effekte aus der Corona-Pandemie, die über die normale Schwankung hinausgehen. Ein entscheidender Grund dürfte darin liegen, dass die meisten beobachteten Todesfälle Personen im hohen Alter betreffen und diese Altersbereiche in unserem Bestand nur dünn besetzt sind. Wir beobachten die Entwicklungen weiterhin kontinuierlich. Bei Berufsunfähigkeits-Absicherungen führen Abweichungen von den eingerechneten zu den tatsächlichen Versicherungsereignissen zu Risiken. Hier gehen die Risiken neben medizinisch und juristisch verursachten Veränderungen oft auch auf soziale und konjunkturelle Ursachen zurück. Auch hier zeigen die aktuellen Beobachtungen noch keine Effekte aus der Corona-Pandemie über die normale Schwankung der Daten hinaus. Berufsunfähigkeiten, die auf soziale und konjunkturelle Ursachen zurückzuführen sind, treten allerdings erfahrungsgemäß mit einer zeitlichen Verzögerung auf. Darüber hinaus sind Leistungsfälle aufgrund von Folgeschäden aus Covid-19-Erkrankungen oder langandauernden Covid-19-Behandlungen nicht auszuschließen, ebenso wenig wie vermehrte Fälle von psychischen Erkrankungen im Zusammenhang mit der Pandemie. Auch diese Entwicklungen behalten wir unter engmaschiger Beobachtung.
Die Lebensversicherungsgesellschaften steuern biometrische Risiken durch ihre Produktgestaltung, Zeichnungspolitik und Rückversicherungsverträge. Bei Berufsunfähigkeitsabsicherungen wird das biometrische Risiko durch die Leistungsprüfung auf die vertraglichen Zusagen beschränkt.
Für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen werden im Wesentlichen die bei Vertragsabschluss aktuellen, von der Aufsichtsbehörde oder der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) empfohlenen Sterbetafeln sowie Invalidisierungs- und Reaktivierungstafeln verwendet. Für die seit dem 21. Dezember 2012 verkauften geschlechtsunabhängigen Tarife werden Tafeln genutzt, die aus den aktuell empfohlenen Tafeln unter Berücksichtigung eines erwarteten Geschlechtermixes abgeleitet wurden. Alle in den Versicherungsverträgen zugesagten Leistungen werden dem Grundsatz der Vorsicht entsprechend berücksichtigt. Die Deckungsrückstellung der Versicherungen mit geschlechtsunabhängiger Tarifierung wird mit dem Ergebnis einer Kontrollrechnung auf geschlechtsabhängigen Kalkulationsgrundlagen verglichen und der höhere Wert in die Bilanz eingestellt. Durch regelmäßige aktuarielle Analysen wird ein möglicher Anpassungsbedarf bei der Deckungsrückstellung frühzeitig erkannt. Die Entwicklung der Sterblichkeit und Invalidisierungswahrscheinlichkeit wird weiterhin laufend analysiert.
Zinsgarantierisiko
Das professionelle Management der Zinsgarantien stellt eine Kernherausforderung im Rahmen des Asset Liability Managements dar. Die derzeitige und auch die im Rahmen der Unternehmensplanung erwartete Durchschnittsverzinsung der Kapitalanlagen liegen über dem garantierten (bilanziellen) Bestandszins (inkl. Zinszusatzreserve). Unsere Gesellschaften haben zum Jahresende 2021 Zinszusatzreserven beziehungsweise Zinsverstärkungen gebildet. Bei der Berechnung von Zinszusatzreserve beziehungsweise Zinsverstärkung werden Storno und Kapitalwahl berücksichtigt.
Gemäß unseren Erwartungen an die Kapitalmarktentwicklung gehen wir in 2022 für die AXA Lebensversicherung AG von einer geringeren Zuführung zur Zinszusatzreserve im deregulierten Bestand als in 2021 aus, im regulierten Bestand erwarten wir, dass der Abbau sich fortsetzt. In den darauffolgenden Jahren erwarten wir mittelfristig im Neubestand spürbar geringere Zuführungen als in 2021. Für die Zinsverstärkung im Altbestand erwarten wir einen kontinuierlichen Abbau. Bei der Deutschen Ärzteversicherung AG rechnen wir in 2022 im deregulierten Bestand mit einer deutlich geringeren Zuführung zur Zinszusatzreserve als in 2021 aus, im deregulierten Bestand erwarten wir, dass der Abbau sich fortsetzt. In den darauffolgenden Jahren erwarten wir mittelfristig im Neubestand deutlich geringere Zuführungen als in 2021, dann einen kontinuierlichen jährlichen Abbau der Zinszusatzreserve. Für die Zinsverstärkung im Altbestand erwarten wir einen kontinuierlichen Abbau. Wann der Abbau der Zinszusatzreserve im Neubestand beider Gesellschaften beginnt, hängt von der weiteren Zinsentwicklung ab.
Zur Absicherung gegen signifikant ansteigende Zinsen haben wir in den vergangenen Jahren langfristige Absicherungsinstrumente abgeschlossen. Dadurch soll die Finanzierung des Aufbaus der Zinszusatzreserve beziehungsweise der Zinsverstärkung auch dann sichergestellt werden, wenn die Bewertungsreserven bei steigenden Zinsen abnehmen.
Bei fondsgebundenen Versicherungen ohne Garantieteile bemisst sich die Versicherungsleistung an der Entwicklung des zugrunde liegenden Fonds. Hieraus ergibt sich für die Lebensversicherer kein Kapitalanlagerisiko, da die Höhe der Verpflichtung gegenüber den Versicherungsnehmern stets mit dem Wert des Fondsvermögens übereinstimmt. Soweit unsererseits Garantien bei fondsgebundenen Produkten ausgesprochen wurden, gelten die Aussagen zu Zinsgarantien konventioneller Produkte.
Risiken aus Kundenverhalten
Risiken aus dem Verhalten von Versicherungsnehmern resultieren vor allem aus dem Stornorisiko und dem Risiko aufgrund des Kapitalwahlrechts bei Rentenversicherungen.
Die Stornoquoten in unseren Gesellschaften und in der Branche werden getrennt nach Produktlinien permanent beobachtet. Sie haben sich im Vergleich zu den Vorjahren kaum verändert, das resultierende Risiko aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase am Kapitalmarkt ist daher derzeit als niedrig einzuschätzen. Die konjunkturellen Entwicklungen in Folge der Pandemie können allerdings in den nächsten Jahren Auswirkungen auf das Stornoverhalten der Kunden haben, die derzeit noch nicht erkennbar sind.
Bei Rentenversicherungen mit älteren Rechnungsgrundlagen, bei denen eine Verstärkung der Deckungsrückstellung erfolgt, wird dabei die Inanspruchnahme des Kapitalwahlrechts berücksichtigt. Diese kann sich im Laufe der Zeit verändern und wird deshalb regelmäßig überwacht. Gleiches gilt für Zinszusatzreserve bzw. Zinsverstärkung, in deren Berechnung Storno und Kapitalwahl berücksichtigt wird.
Kostenrisiko
Das Kostenrisiko besteht darin, dass die tatsächlichen Kosten durch die einkalkulierten Kosten dauerhaft nicht finanziert werden können. Die Überwachung des Kostenrisikos erfolgt durch ein umfassendes Kostencontrolling. Damit sind wir überzeugt, dieses Risiko in angemessener Weise zu handhaben und schätzen seine Bedeutung bei der Bewertung unserer Risikotragfähigkeit als gering ein.
Risiken aus Gesetzesänderungen und Rechtsprechung
Die Deckungsrückstellung eines Versicherungsvertrages muss mindestens der Höhe des Rückkaufswertes entsprechen. Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, die eine Erhöhung des Rückkaufswertes bewirken, führen daher auch zu einer Erhöhung der Deckungsrückstellung und der Schadenrückstellung für den betroffenen (Teil-)Bestand, soweit diese Beträge den Kunden nicht in anderer Form, wie durch Auszahlung oder Umwandlung in Überschussguthaben der verzinslichen Ansammlung, gut gebracht worden sind. Es ist nicht auszuschließen, dass sich aus Gesetzgebung und Rechtsprechung eine extensive Interpretation der vom Bundesgerichtshof zu den Rückkaufswerten in den Jahren 2005 bis 2013 ergangenen Urteile entwickeln könnte, woraus zusätzliche, bisher nicht berücksichtigte Leistungen resultieren würden. Die Höhe der gebildeten Rückstellungen wird regelmäßig überprüft.
Ein weiteres rechtliches Risiko besteht im Hinblick auf § 5 a Abs. 2 Satz 4 VVG alte Fassung, da der EuGH mit Urteil vom 19. Dezember 2013 entschieden hat, dass die dort genannte Jahresfrist nicht mit Europarecht vereinbar ist. Die nationale gesetzliche Regelung, dass ein Vertrag trotz mangelnder Belehrung spätestens ein Jahr nach Vertragsschluss nicht mehr widerrufen werden kann, ist folglich unwirksam. Das heißt, dass alle Verträge, die unter Geltung dieser Regelung mit mangelhafter Belehrung beziehungsweise fehlender Information geschlossen worden sind, „ewig“ widerruflich sind.
Der BGH hat am 7. Mai 2014 im Nachgang zu dieser Entscheidung geurteilt, dass dem Versicherungsnehmer grundsätzlich ein Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrages zusteht, wenn die Widerspruchsbelehrung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgt ist. Der Versicherungsnehmer müsse sich allerdings insbesondere den gewährten Versicherungsschutz anrechnen lassen. Unsere Lebensversicherungsgesellschaften sind auch betroffen. Zur Frage der Europarechtsmäßigkeit des Policenmodells an sich hat sich der EuGH bis dato nicht geäußert. Der BGH hält das Policenmodell laut seinem weiteren Urteil vom 16. Juli 2014 für europarechtskonform. Die gegen dieses Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht angenommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der BGH die Europarechtsmäßigkeit des Policenmodells dem EuGH zur Entscheidung vorlegen wird. Die Rechtsprechung hierzu beobachten wir eng weiter.
Im BGH-Urteil vom 11. November 2015 zur bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung wurde vom BGH herausgearbeitet, dass der Versicherungsnehmer im Falle der Rückabwicklung vom Versicherer nur tatsächlich gezogene Nutzungen herausverlangen dürfe und er seinen Tatsachenvortrag nicht ohne Bezug zur Ertragslage des jeweiligen Versicherers auf eine tatsächliche Vermutung einer Gewinnerzielung in bestimmter Höhe stützen könne. Gleichwohl sind einige Berechnungsparameter offen geblieben.
Unsere Gesellschaften AXA Lebensversicherung AG und Deutsche Ärzteversicherung AG haben daher Rückstellungen für die Thematik § 5 a VVG alte Fassung gebildet. Die weitere Entwicklung wird beobachtet.
Krankenversicherung
Die AXA Krankenversicherung betreibt insbesondere die Krankenvollversicherung sowie die Pflegeversicherung und verschiedene Arten der Zusatzversicherung. Die primären versicherungstechnischen Risiken aus dem Krankenversicherungsgeschäft sind Krankheitskosten-/ Leistungsrisiken, biometrische Risiken, Risiken aus Kundenverhalten und Reserverisiken. Ferner bestehen noch temporäre Zinsgarantierisiken sowie Risiken aus gesetzgeberischen Maßnahmen.
Versicherungstechnische Risiken können dazu führen, dass die zu zahlenden Leistungen und Kosten nicht mehr aus den Beitragseinnahmen, den Anlageerträgen und der planmäßigen Auflösung der Alterungsrückstellung finanziert werden können. Ein mindestens jährlich durchzuführender, gesetzlich vorgeschriebener Vergleich der erforderlichen mit den kalkulierten Leistungen ermöglicht jedoch ein zeitnahes Erkennen von Abweichungen in den erwarteten Leistungen. Überschreitet die Abweichung den gesetzlichen oder in den AVB verankerten Schwellenwert, erfolgt eine Beitragsanpassung, sofern die Abweichung nicht vorübergehender Natur ist.
Krankheitskosten-/Leistungsrisiken
Unter dem Krankheitskosten-/Leistungsrisiko wird das Risiko verstanden, dass die tatsächlichen Krankheits- und Pflegekosten die erwarteten, in dem Beitrag berücksichtigten Zahlungen übersteigen können. Im Falle eines kurzfristigen und nicht nur vorübergehenden Anstiegs der Krankheits- und Pflegekosten über den kalkulierten Rahmen oder einer Pandemie kann auf die unerwartete Leistungserhöhung gegebenenfalls erst mit einer zeitlichen Verzögerung durch eine Beitragsanpassung reagiert werden. In 2021 stand die Leistungsentwicklung weiterhin unter den besonderen Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie. Derzeitige Erkenntnisse zum Einreichverhalten während der zweiten und dritten Lockdown-Phase zeigen bisher leicht rückläufige Belegmengen. Gesamthaft liegt der Leistungsausgabenanstieg gegenüber dem Vorjahr in 2021 somit etwas niedriger als in den Vorjahren. Es lassen sich aktuell aber noch keine abschließenden Aussagen zu den Be- bzw. Entlastungen der Corona-Pandemie machen, da ein Großteil der Belege mit zum Teil deutlicher Verzögerung eingereicht wird. Wir beobachten die Entwicklungen weiterhin kontinuierlich.
Biometrische Risiken
Biometrische Risiken entstehen in der Krankenversicherung aus einer steigenden Lebenserwartung, wodurch mit einer verlängerten Inanspruchnahme und somit einer Erhöhung der Versicherungsleistungen zu rechnen ist. Die Sterbetafeln werden jährlich von der Deutschen Aktuarvereinigung auf ausreichende Sicherheit überprüft und notwendige Anpassungen in der neuen PKV-Sterbetafel dokumentiert. Soweit sich ein Aktualisierungsbedarf ergibt, verwenden wir die neuen Werte unverzüglich bei der Kalkulation neuer Tarife und auch im Rahmen von Beitragsanpassungen. Im Übrigen wird der Aktualisierungsbedarf seit 2008 bei der jährlich durchzuführenden Gegenüberstellung der erforderlichen mit den kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeiten bewertet. Auch hieraus kann sich ein Anpassungsbedarf ergeben, bei dem dann wieder alle Rechnungsgrundlagen aktualisiert werden. Ob die Corona-Pandemie eine signifikante Erhöhung der Sterblichkeit im Bestand der AXA Krankenversicherung hervorgerufen hat, lässt sich weiterhin abschließend noch nicht beurteilen. Die aktuellen Beobachtungen zeigen noch keine Effekte, die signifikant über übliche Schwankungen hinausgeht.
Risiken aus Kundenverhalten
Ein Risiko aus dem Verhalten von Versicherungsnehmern stellt insbesondere das Stornorisiko dar. Die in der Tarifierung angesetzten Stornowahrscheinlichkeiten basieren sowohl auf eigenen als auch auf Verbandserfahrungen und sind aktuariell ausreichend vorsichtig bemessen. Die Stornoquoten bei der AXA Krankenversicherung und in der Branche werden permanent beobachtet, sodass frühzeitig eine Veränderung erkannt und gegebenenfalls in Beitragsanpassungen und Neukalkulationen berücksichtigt wird.
Darüber hinaus beobachten wir aufmerksam die Auswirkungen unserer Beitragsanpassungen auf das Kundenverhalten. Damit sind insbesondere Storni, Tarifwechsel und die Nichtzahlung von Beiträgen gemeint. Durch die Einführung des Notlagentarifes, in den Kunden, die ihre Beiträge nicht zahlen, nach einer gewissen Zeit umgestellt werden, wurde das Risiko, durch Nichtzahlung von Beiträgen Verluste zu erleiden, für die privaten Krankenversicherungsunternehmen abgemildert. Während der Versicherung in diesem Tarif ist nur der für Notfallleistungen erforderliche Beitrag zu zahlen und es erfolgt kein weiterer Aufbau von Alterungsrückstellung. Zusätzlich wird der Beitrag für den Notlagentarif dadurch gemindert, dass Teile einer vorhandenen Alterungsrückstellung darauf angerechnet werden. Zahlt der Kunde überhaupt keine Beiträge, so wird dennoch der aus der Alterungsrückstellung resultierende Teil dem Beitragskonto zugeführt. Damit stehen insgesamt wieder mehr Mittel als Zuführung zur Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung zur Verfügung.
Reserverisiken
Zur Finanzierung des mit dem Alter steigenden Krankheitsrisikos werden Alterungsrückstellungen gebildet. Aus diesen Rückstellungen werden zukünftige Leistungen an die versicherten Personen finanziert, die planmäßig nicht mehr durch die gezahlten Beiträge zu decken sind. Die Höhe der Zahlungen ist jedoch mit Unsicherheit behaftet, insbesondere aufgrund steigender Krankheitskosten-/Leistungszahlungen (siehe vorstehend) und einer sinkenden Sterblichkeit, deren Veränderung aufgrund der regelmäßigen Überprüfung jedoch in den vergangenen Jahren nicht mehr so gravierend war wie in früheren Jahren, in denen die Aktualisierung in längeren Zeiträumen erfolgte. Definitiv schon feststehende medizinische Entwicklungen sind jedoch in der Alterungsrückstellung in dem Augenblick eingepreist, in dem sie in den Beiträgen berücksichtigt sind (Krankenversicherungsaufsichtsverordnung). Insgesamt ist das Reserverisiko als gering einzuschätzen, da durch regelmäßige Beitragsanpassungen der Leistungsbedarf aktualisiert wird.
Zinsgarantierisiko
Der Alterungsrückstellung werden jährlich Zinserträge zugeführt, wobei der Rechnungszins gesetzlich auf 3,5 % nach oben begrenzt ist. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase wurde in den letzten Beitragsanpassungen seit dem 1. Januar 2014, in den von den Beitragsanpassungen betroffenen Einheiten der Rechnungszins abgesenkt. Maßgeblich für die Höhe des Rechnungszinses ist die zukünftige Zinserwartung, die mithilfe des aktuariellen Unternehmenszinses (AUZ) nach einem brancheneinheitlichen Verfahren unternehmensindividuell ermittelt wird. Bei dem AUZ handelt es sich um ein mit der Deutschen Aktuarvereinigung und der Aufsichtsbehörde abgestimmtes Verfahren zur Zinsprojektion, das auf Basis der Vorjahresergebnisse und offiziellen, durch die Bundesbank veröffentlichten Zinskurven für Neuanlagen die Zinserwartungen für das übernächste Jahr schätzt. Aufgrund der aktuell niedrigen Zinsen sinkt der AUZ branchenweit und im Hinblick darauf sind Absenkungen des Rechnungszinses im Rahmen von Beitragsanpassungen unvermeidlich. Alle Tarifneueinführungen seit Einführung der Unisex-Tarife wurden von vornherein mit einem deutlich niedrigeren Zinssatz kalkuliert. Die über den Rechnungszins hinausgehenden Zinsen werden fast vollständig zur Beitragsermäßigung im Alter verwandt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr lag die Nettoverzinsung mit 2,7 % unter dem gesetzlichen Höchstrechnungszins aber über dem durchschnittlichen Rechnungszins im Bestand, sodass für die meisten unserer Kunden Mittel zur Beitragsentlastung im Alter zurückgestellt werden konnten. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase und eventuell nur verzögert möglicher Rechnungszinsabsenkungen kann sich die Zinsmarge reduzieren. Wir streben durch Vermeidung von Neuanlagen in Ländern und bei Emittenten, für die eine erhöhte Abschreibungswahrscheinlichkeit besteht, weiterhin ausreichende Kapitalerträge an, um dauerhaft unsere Zinszusagen zu erfüllen.
Risiken aus Gesetzesänderungen und Rechtsprechung
Seit dem Jahr 2018 gibt es rechtskräftige Urteile in Bezug auf die Unabhängigkeit des Treuhänders. In 2020 gab es die ersten rechtskräftigen Entscheidungen zur Unwirksamkeit der Beitragsanpassungs-Mitteilung. Die Rechtsfragen rund um die Unabhängigkeit des Treuhänders waren bereits am 19. Dezember 2018 abschließend durch den Bundesgerichtshof (BGH) entschieden worden. Dieser Entscheidung schloss sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Oktober 2020 an, der BGH hat seine Rechtsauffassung am 16. Dezember 2020 erneut bestätigt. Zudem wurde die Klage eines Kunden gegen die BaFin, zu welcher die AXA Krankenversicherung beigeladen wurde, wegen vermeintlich unzureichender Beaufsichtigung des Treuhänders unserer Gesellschaft im Februar 2021 mit rechtskräftigem Urteil abgewiesen.
Die Rechtsfragen rund um die Anforderungen an den Inhalt der Beitragsanpassungsmitteilungen sind inzwischen durch den Bundesgerichtshof (BGH) entschieden worden. Demnach ist in den Beitragsmitteilungsschreiben die Rechnungsgrundlage (Versicherungsleistung und/oder Sterbewahrscheinlichkeit) zu nennen, bei der der sogenannte auslösende Faktor (AF) angesprungen ist. Weitere Rechnungsgrundlagen sind nicht zu nennen. Ebenfalls nicht zu nennen ist die konkrete Höhe des auslösenden Faktors. Es muss auch kein Hinweis darauf erfolgen, ob der entsprechende Schwellenwert aus dem Gesetz oder den Allgemeinen Versicherungsbedingungen überschritten wurde oder ob eine Abweichung nach unten oder oben vorlag. Darüber hinaus hat der BGH entschieden, dass eine formell unwirksame Beitragsanpassung mit Wirkung für die Zukunft geheilt werden kann. Insgesamt sind damit die Beitragsanpassungen ab 2017 formell wirksam. Zudem hat der BGH mittlerweile festgestellt, dass auch die BAP-Mitteilungen für die Jahre 2008, 2009, 2012 und 2013 formell wirksam sind. Hingegen erfüllten einige der Mitteilungsschreiben aus früheren Jahren nicht die Anforderungen, die der BGH jetzt konkretisierend aufgestellt hat. Mit Urteil vom 17. November 2021 hat der BGH zudem entschieden, dass Rückforderungsansprüche zumindest in Bezug auf formelle Fehler innerhalb von drei Jahren ab Zahlung des neu festgesetzten Beitrags verjähren. Für die Begleichung aus Ansprüchen, die sich möglicherweise daraus und insbesondere auch aus bereits rechtshängigen Prozessen für die AXA Krankenversicherung ergeben, wurde eine Rückstellung gebildet.
Das Thema wird weiterhin von unserem Risikomanagement, aktuariell und rechtlich begleitet. Mit darüber hinausgehenden signifikanten Auswirkungen für die AXA Krankenversicherung AG ist nur für den Fall zu rechnen, dass mögliche Revisionsverfahren zur materiellen Wirksamkeit unerwartet nicht zu Gunsten von AXA entschieden werden. Bisher wurde in allen gerichtlich beauftragten Gutachten (mehr als vierzig am Jahresende 2021) die materielle Rechtmäßigkeit der Beitragsanpassung bestätigt, so dass das Risiko als gering eingestuft wird.
Veränderungen im Gesundheitssystem
Im Allgemeinen werden Veränderungen im Gesundheitssystem beobachtet. Die Auswirkungen werden abgeschätzt und, wenn erforderlich, in der Unternehmensplanung berücksichtigt.
Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft
Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft resultieren für unsere Konzerngesellschaften aus Beitragsforderungen, Forderungen gegenüber Versicherungsvermittlern, Leistungsrückforderungen sowie Forderungen beziehungsweise Ansprüchen gegenüber Rückversicherern.
Sowohl bei der über unsere französische Gruppengesellschaft AXA Global Re retrozedierten Vertragsrückversicherung als auch bei der direkt abgegebenen fakultativen und vertraglichen Rückversicherung wird nur mit erstklassigen Rückversicherern zusammengearbeitet.
Risiken aus Kapitalanlagen
Die Kapitalanlagen unserer Gesellschaft bestehen hauptsächlich aus Anteilen an verbundenen Unternehmen. Deshalb werden im Folgenden die Kapitalanlagerisiken des AXA Konzerns dargestellt. Diese werden unter strikter Beachtung der gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und innerbetrieblichen Richtlinien in einem strukturierten Prozess angelegt. Unter Gesamtrisikobetrachtung soll eine gleichzeitige Sicherstellung der Anlageziele Sicherheit, Rentabilität und Liquidität der Kapitalanlagen erreicht werden. Dieses wird unter anderem durch eine ausgewogene Diversifikation und strikte Begrenzung von Konzentrationsrisiken gewährleistet.
Mit der Kapitalanlage sind unvermeidbar signifikante Risiken verbunden, die bewusst eingegangen, jedoch durch die im Anlageprozess eingebauten Kontrollen und weitere risikomindernde Maßnahmen gesteuert werden. Zum Erhalt beziehungsweise Ausbau der notwendigen Risikotragfähigkeit werden die Risiken der Kapitalanlagen aktiv gesteuert und fortlaufend an das Kapitalmarktumfeld angepasst.
Die Entwicklung der Kapitalmärkte im Jahr 2021 war wesentlich durch die Corona-Pandemie geprägt. Nach dem schnellen Kurseinbruch im Vorjahr folgte die ebenso schnelle Erholung der Kapitalmärkte, möglichgemacht durch wirksame Überbrückungshilfen vom Staat, weitere quantitative Lockerungen in der Geldpolitik durch die Zentralbank und die erfolgreiche Entwicklung von Covid-19-Impfstoffen. Diese Entwicklung setzte sich auch im Jahr 2021 fort. Die Pandemie hat aber signifikante Auswirkungen auf bestimmte Sektoren (z.B. Tourismus, Flugverkehr). Zudem sind viele Unternehmen mit anhaltenden Lieferschwierigkeiten konfrontiert, was starke Herausforderungen in den internationalen Lieferketten bedeutet. Das Gesamtportfolio der Immobilieninvestments zeigt sich trotz einzelner Coronainduzierter Wertanpassungen und Mietstundungen weiterhin robust, auch bedingt durch die in den letzten Jahren sowohl regional als auch sektoral erhöhte Diversifizierung. Lange Laufzeiten der zugrundeliegenden Mietverträge begrenzen das Neuvermietungsrisiko entsprechend, wobei das Monitoring des jeweiligen wirtschaftlichen Umfeldes im Fokus bleibt. Aufgrund unseres diversifizierten Portfolios sowie unseres strukturierten Anlageprozesses haben wir insgesamt keine wesentlichen negativen Auswirkungen durch die Pandemie verzeichnet. Weitere Risiken entstehen aus den Unsicherheiten hinsichtlich der Inflationserwartungen. Primär getrieben durch steigende Energiepreise kann eine im Jahr 2021 stark anziehende Inflation beobachtet werden, wobei erwartet wird, dass sich diese Entwicklung zunächst auch im Jahr 2022 fortsetzen wird. Es bleibt abzuwarten, wie und mit welchen Mitteln die Notenbanken auf anhaltende Inflationsraten über dem definierten Ziel reagieren. Unsere Gesellschaft beobachtet diese Entwicklungen mit Hilfe unserer Assetmanager unter ständiger Aufmerksamkeit, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kapitalanlagerisiken werden in Markt-, Kredit-, Konzentrations- und Liquiditätsrisiken unterteilt:
Marktrisiken
Die Marktpreisrisiken unserer Gesellschaften beruhen im Wesentlichen auf Wertverlusten bei Aktien und festverzinslichen Anlagen. Ferner sind die nicht börsennotierten Beteiligungen sowie der Immobilienbestand den Marktpreis- beziehungsweise Wertänderungsrisiken ausgesetzt. Auch können im Bereich Private Equity aufgrund einer zukünftigen Verschlechterung des Marktumfeldes Wertrückgänge bzw. Abschreibungen nicht ausgeschlossen werden.
Die Auswirkungen diverser Faktoren auf die Marktwerte der Kapitalanlagen werden in möglichen Risikoszenarien analysiert. Bei der Simulation der Marktwertschwankungen werden die bestehenden Währungssicherungen und andere derivative Absicherungsmechanismen berücksichtigt.
Unsere Gesellschaften investieren größtenteils im europäischen Raum. Zusätzlich werden Investitionen im nicht-europäischen Ausland getätigt, wobei diese Fremdwährungsinvestitionen kontrolliert und größtenteils gegen Wechselkursschwankungen abgesichert sind. Dies erfolgt durch den Einsatz von Fremdwährungsderivaten innerhalb der Spezialfonds, zum Beispiel Devisentermingeschäften.
Die Immobilienanlagen bestehen zum großen Teil aus deutschen Büro- und Gewerbeimmobilien. Die Wertentwicklung ist deshalb im Wesentlichen abhängig von der Konjunkturlage in Deutschland.
Wir verfolgen die Entwicklung der Kapitalmärkte sehr genau und ergreifen Maßnahmen bei signifikanten Wertverlusten. Die Maßnahmen beinhalten unter anderem notwendige Abschreibungen auf die nachhaltigen Werte einzelner Kapitalanlagen, den selektiven Verkauf einzelner Titel und den optionalen Einsatz von Wertsicherungsmaßnahmen, um die Portfolios kurzfristig gegen weitere Wertverluste abzusichern.
Kreditrisiken
Das Kreditrisiko umfasst die Insolvenz, den Zahlungsverzug und die Bonitätsverschlechterung des Schuldners beziehungsweise Emittenten von festverzinslichen Wertpapieren, Darlehen und Genussrechten.
Zur Reduktion des Kreditrisikos werden hauptsächlich Investitionen beziehungsweise Darlehensvergaben bei Emittenten und Schuldnern mit einer guten bis sehr guten Bonität getätigt. Die Einstufung der Bonität von Emittenten festverzinslicher Wertpapiere erfolgt nach einheitlichen internen Maßstäben in der AXA Gruppe.
Zusätzlich nehmen wir zur Überwachung der Ratings in Zusammenarbeit mit den von uns mandatierten Vermögensverwaltern Detailanalysen zu potenziell ausfallgefährdeten Wertpapieren vor, auf deren Basis dann über risikomindernde Maßnahmen entschieden wird. Für diese Analysen werden entscheidungsrelevante Marktinformationen herangezogen.
Für die Vergabe von Hypotheken- und Refinanzierungsdarlehen durch unsere Gesellschaften gelten Vergaberichtlinien und strenge Vorschriften bezüglich der Bonität. Als Sicherheit von Hypothekendarlehen bestehen Pfandrechte an Grundstücken. Die Vergaberichtlinien knüpfen eine Finanzierung im Regelfall an private Nutzung und erstrangige Absicherung.
Die einzelnen Engagements im Bereich Hypotheken einschließlich Forward-Darlehen bei unseren Gesellschaften unterliegen der regelmäßigen Überwachung. Mithilfe unserer Kontrollverfahren für den Zins- und Tilgungsdienst sowie unseres Mahnverfahrens erhalten wir einen detaillierten Überblick über ausstehende Zahlungen.
Einlagen bei Kreditinstituten erfolgten im Geschäftsjahr 2021 ausnahmslos bei Banken, die über ein Investment Grade Rating verfügen.
Die Kontrahenten der Derivatepositionen verfügen ausnahmslos über ein Investment Grade Rating, sofern die Geschäfte nicht über Terminbörsen wie z.B. Eurex abgewickelt wurden. Das Gegenparteirisiko der Derivategeschäfte wird fortlaufend durch die Stellung von Sicherheiten (Collateral) abgesichert. Für einige OTC-Derivate gilt die Clearingpflicht über zentrale Gegenparteien sowie die Meldepflicht an das Transaktionsregister. AXA stellt die Einhaltung der Anforderungen aus EMIR (European Market Infrastructure Regulation) gruppenweit sicher.
Die AXA Konzern AG sowie die Konzerngesellschaften sind in Staatsanleihen investiert. Auch wenn wir zurzeit Ausfälle innerhalb dieser Bestände aufgrund verschiedener Stützungsmaßnahmen nicht für ein wahrscheinliches Szenario halten, können wir künftige Abschreibungen auch vor dem Hintergrund politischer Unwägbarkeiten nicht ausschließen.
Ebenso halten wir Fremdkapitalinstrumente, die von nationalen und internationalen Banken sowie Unternehmen außerhalb des Finanzsektors emittiert wurden. Dieses Exposure wird entweder direkt oder über Fonds, Derivate und strukturierte Produkte gehalten und enthält zu einem geringen Teil auch nachrangige Instrumente. Zur weiteren Diversifikation dieses Portfolios tätigten wir Investitionen in alternative, weniger liquide Assetklassen, unter anderem Infrastruktur-, Mittelstands-, gewerbliche Immobilienfinanzierungen sowie alternative Kreditstrategien. Diese Anlagen werden zum weit überwiegenden Teil als Investment Grade eingestuft. Die meisten festverzinslichen Wertpapiere in unserem Bestand und dem Bestand unserer Versicherungsgesellschaften verfügen über ein Investment Grade Rating. Ein großer Teil der Rentenbestände ist besichert beziehungsweise von öffentlichen Emittenten ausgegeben und daher nur einem geringen Ausfallrisiko ausgesetzt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Bonität einzelner Emittenten sich in der Zukunft verschlechtert und damit Abschreibungsbedarf entstehen könnte.
Konzentrationsrisiken
Konzentrationsrisiken entstehen, wenn Unternehmen hohe einzelne Risiken oder stark korrelierte Risiken eingehen und daraus hohe Ausfallverluste resultieren können. Bei der Kapitalanlage entstehen Konzentrationsrisiken, wenn Investitionen in einzelne Kapitalanlageprodukte oder Emittenten oberhalb definierter Grenzen durchgeführt werden. Aus diesem Grunde stehen Konzentrationsrisiken im engen Zusammenhang mit Markt- und Kreditrisiken und werden durch die Definition von Limiten auf Einzelpositionen und den Einsatz von Derivaten gesteuert und regelmäßig überwacht.
Liquiditätsrisiken
Aufgrund der vorab vereinnahmten sowie verzinslich und liquide angelegten Beiträge ist das Liquiditätsrisiko für Versicherungsunternehmen grundsätzlich gut steuerbar. Wir tragen dem Risiko unzureichender Liquidität durch eine mehrjährige Planung der Zahlungsströme Rechnung. Zusätzlich erfolgt für einen rollierenden Zwölfmonatszeitraum eine Prognose auf Monatsbasis. Für die Überwachung des Liquiditätsrisikos wird darüber hinaus ein Liquiditätsstresstest durchgeführt.
Insgesamt wird bei der Kapitalanlage auf einen hohen Anteil liquider und fungibler Kapitalanlagen geachtet, damit unsere Gesellschaften den Verpflichtungen gegenüber ihren Versicherungskunden jederzeit nachkommen können. Bei einem eventuell auftretenden unvorhergesehenen Liquiditätsbedarf wird auf Grundlage des konzerninternen Liquiditätshilfeabkommens Liquidität zur Verfügung gestellt.
Risikosteuerung der Kapitalanlagen
Innerhalb des AXA Konzerns sind umfassende Governance-Strukturen, Steuerungsmaßnahmen und Richtlinien zur Risikosteuerung der Kapitalanlagen im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen implementiert.
Der Vorstand definiert den Risikoappetit unserer Gesellschaft in Form von Limiten und Frühwarnwerten auf konkret messbare Risikokennzahlen, um die durch die Umsetzung der Geschäftsstrategie entstehenden Risiken wirksam zu begrenzen. Ein wesentlicher Teil dieser Limite und Frühwarnwerte bezieht sich auf Finanzmarktrisiken einschließlich Konzentrationsrisiken und muss im Rahmen der Kapitalanlagensteuerung eingehalten werden. Darüber hinaus gilt eine umfassende interne Kapitalanlagenrichtlinie mit dem Grundsatz unternehmerischer Vorsicht gemäß § 124 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz.
Es ist ein strukturierter Anlageprozess definiert, dessen Ziel es ist, die Risiken in den Portfolios durch systematische und kontrollierte Abläufe zu steuern. Auf Basis des Vorschlags des Asset Liability Management Committee entscheidet der Vorstand über die Kapitalanlagestrategie, die im Einklang mit dem Risikoappetit der Gesellschaft sowie der internen Kapitalanlagerichtlinie sein muss. Dabei berücksichtigt die Asset Liability Management-Analyse insbesondere die versicherungstechnischen Verpflichtungen, die Bewertungsreserven sowie die Eigenkapitalausstattung. Das Investment Committee implementiert und überwacht die strategische Aufteilung der Kapitalanlagen nach Kapitalanlagearten (Asset Allocation). Hierbei werden die Risikoappetitlimite für die einzelnen Anlageklassen, die Duration des festverzinslichen Portfolios, die Bonität der Emittenten sowie die Konzentrationen gegenüber Einzelemittenten beachtet. Bei der Risikoeinschätzung wird dabei von einem dem jeweiligen Risiko adäquaten Prognosezeitraum ausgegangen. Zur Bewertung der Anlagerisiken steht eine Vielzahl von Risikomanagement-Instrumenten zur Verfügung.
Zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und -steuerung können auch derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden. Mit diesen Instrumenten werden verschiedene Motive der Portfoliosteuerung umgesetzt: Absicherung, Erwerbsvorbereitung und Ertragssteigerung. Das Hauptmotiv beim Einsatz von derivativen Instrumenten der Kapitalanlagen ist die Absicherung (Hedging), wodurch das im Portfolio liegende wirtschaftliche Risiko reduziert wird.
Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Asset Liability Management Committee und des Investment Committee wird das Kreditrisiko des Gesamtportfolios, einzelner Anlageklassen sowie kritischer Emittenten unter der systematischen Teilnahme des Chief Investment Officers und des Finanzvorstandes besprochen. In diesen Gremien wird über die Einhaltung der Risikoappetitlimite berichtet.
Das Audit and Risk Committee (ARC) wird regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen, die Risikosituation und die Einhaltung der Risikoappetitlimite des Konzerns und der Einzelgesellschaften informiert.
Operationelle und sonstige Risiken
Operationelle Risiken beinhalten Risiken aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen, Risiken aus Mitarbeiterverhalten sowie aus systembedingten oder externen Vorfällen. Informationsrisiken werden als Teil der operativen Risiken behandelt und beinhalten das Risiko, dass Informationen oder Informationssysteme nicht den erwarteten Wert für das Unternehmen liefern, strategische Ziele beeinflussen oder operative Verlust verursachen. Ferner sind Rechtsrisiken mit inbegriffen, welche die Möglichkeit eines Verlustes aufgrund von Veränderungen der aktuellen Rechtslage umfassen.
Unsere Gesellschaften beziehungsweise AXA Deutschland unterscheiden hierbei die Risikokategorien Interner Betrug, Externer Betrug, Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitssicherheit, Kunden-, Produkt- und Geschäftspraxis, Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, Betriebsunterbrechung und Versagen von Systemen, Durchführungs-/Produkt-/Leistungs-/Prozessmanagement, konkrete Rechtsänderungen. Die aus Projekten resultierenden Risiken sind in den einzelnen Risikokategorien berücksichtigt. Als risikobewusste Versicherungsgruppe hat AXA Deutschland Prozesse und Systeme zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung der operationellen Risiken entwickelt. Um der wachsenden Bedeutung der Informationsrisiken zu begegnen, wurde im zentralen Risikomanagement eine Position zur expliziten Informationsrisikoüberwachung geschaffen.
Die Methoden und Prozesse werden kontinuierlich weiterentwickelt. Die operationellen Risiken sind in das Interne Kontrollsystem integriert. Eine Bewertung erfolgt sowohl qualitativ als auch quantitativ. Die Ergebnisse der Risikobewertung fließen in die Unternehmenssteuerung ein.
AXA Deutschland führt eine Sammlung von Daten aus operationellen Verlusten durch. Zudem ist AXA Deutschland (über die AXA Gruppe) Mitglied der Operational Riskdata Exchange Association (ORX), einer internationalen Plattform zum Austausch operationeller Verluste.
Zusätzlich werden auch Emerging Risks betrachtet, d.h. Risiken, die ggf. erst in mehreren Jahren relevant werden, da AXA Deutschland eine langfristige Perspektive einnimmt.
Das Risikoprofil der AXA Deutschland ist wie im Vorjahr durch Gerichtsentscheidungen und Gesetzesvorhaben geprägt. Änderungen von rechtlichen Regelungen, welche signifikante Auswirkungen auf die Risikosituation unserer Gesellschaft haben können, werden laufend auf ihre Auswirkungen auf die AXA analysiert. Um auf diese risikoadäquat reagieren zu können, existiert eine enge Zusammenarbeit des operationellen Risikomanagements mit der Organisationseinheit Corporate Oversight. In dieser Einheit sind die Funktionen Compliance, Geldwäsche, Datenschutz, Informationssicherheit, physische Sicherheit, Berechtigungsmanagement und operative Resilienz gebündelt, um den gestiegenen Anforderungen wirkungsvoll zu begegnen. Durch die angestrebte zunehmende Digitalisierung von AXA ebenso wie durch die generelle Zunahme von Cyber-Angriffen auf Unternehmen der Finanzdienstleitungsbranche haben IT-Risiken eine große Relevanz im Risikoprofil, insbesondere mit den Themen Datenschutz und Informationssicherheit (Ausfall von Systemen, Datenverluste durch interne und externe Bedrohungen oder Verbreitung von die Datenintegrität bedrohender Schadsoftware). Zur Identifizierung und Beseitigung von IT-Schwachstellen und dem Management der Informationssicherheitsrisiken sind verschiedene Projekte bzw. Initiativen aufgesetzt. Auf diese Weise werden eine kontinuierliche Berücksichtigung der aktuellen und zukünftigen Entwicklungen im Bereich der Informationssicherheit sowie die Stabilisierung der Produktion gewährleistet. Interne Kontrollprozesse reduzieren Risiken im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses.
Darüber hinaus stehen Risiken aus der Einführung von Großprojekten unter besonderer Beobachtung. Bereits während der Projektphase werden erforderliche Maßnahmen identifiziert, so dass entstehende Risiken frühzeitig analysiert und gesteuert werden. Zusätzlich wird das operationelle Risikomanagement über jeden Projektchange informiert, um die Risikolage angemessen beurteilen zu können. Unternehmensgefährdende Risiken aus Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, aus Systemausfällen und anderen Katastrophenereignissen werden im Rahmen des Business Continuity Managements gesteuert. Notfallprozesse werden organisiert und alle notwendigen Präventivmaßnahmen zum Zweck der Unternehmenssicherheit ergriffen. Durch die Setzung verbindlicher Standards mit Fokus auf die operationellen Risiken sollen mögliche Negativfolgen reduziert und der wirtschaftliche Fortbestand der AXA jederzeit garantiert werden. Diese sehen vor, dass interne und externe Bedrohungen, die eine Unterbrechung der Geschäftsprozesse zur Folge haben könnten, regelmäßig beurteilt werden.
Ein Vertreter der Funktionen des Bereichs Value & Risk Management ist Mitglied im zentralen Krisenmanagement-Team, um die Sicht des Risikomanagements in der Krisenorganisation sicherzustellen.
Auch strategische, Reputations- und weitere Rechtsrisiken wie auch Risiken aus regulatorischen Anforderungen werden permanent eng überwacht, das Instrumentarium insbesondere an präventiven Maßnahmen ständig überprüft und erweitert. Diese Maßnahmen inklusive der umfassenden Analyse und Bewertung sind geeignet, unsere in ihrer Bedeutung als gemäßigt eingeschätzten operationellen Risiken auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren. Mit Blick auf die Anforderungen der BaFin beispielsweise zu VAIT stehen wir im engen Austausch mit dem GDV. Die so erworbenen Branchenkenntnisse berücksichtigen wir für unsere eigene Organisation.
Ferner können Risiken aus der Anwendung steuerlicher Vorschriften entstehen. Diesen begegnen wir durch ein systematisches Management aller steuerlich relevanten Prozesse unterstützt durch ein Tax Compliance Management System. Feststellungen aus steuerlichen Betriebsprüfungen früherer Jahre werden analysiert und bewertet und fließen in die Steuerung ein.
Die Folgen der Corona-Pandemie haben sich nach starken Schwankungen im Jahr 2020 auch in 2021 weniger stark als erwartet auf die Finanzmärkte und auf das Ergebnis der Versicherungsgesellschaften des AXA Konzerns ausgewirkt. Auf mittlere und lange Sicht könnten jedoch insbesondere Unternehmens- und Privatinsolvenzen ein Risiko für die Versicherungsbranche darstellen. Jeweils – und dies versicherungsspartenübergreifend – ergibt sich hier das Risiko von Beitragseinbußen, sei es durch die Stornierung von Verträgen oder aber als Folge von zurückhaltendem Neugeschäft. Die Situation ist zu beobachten und die Planungen sind entsprechend anzupassen. Weitere mögliche Corona-Effekte werden im Rahmen der Emerging Risks betrachtet. Dazu gehören das Feld Cybercrime ebenso wie die Aspekte der Nebenwirkungen von Covid-19 Behandlungen und der Bereich der psychischen Gesundheit.
Als Teil ihrer unternehmerischen Verantwortung will die AXA Konzern AG den gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bewusst und aktiv begegnen. Unsere Gesellschaft ist gewissen Risiken in Verbindung mit Nachhaltigkeit (z.B. Naturkatastrophen, nachteilige Effekte auf die Gesundheit der Menschen) ausgesetzt. Hierzu zählen sowohl physische Auswirkungen des Klimawandels, regulatorische Risiken (erhöhte regulatorische Anforderungen) als auch transitorische Risiken, die sich im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer nachhaltigeren, darunter auch CO2-ärmeren Welt, insbesondere im Investmentportfolio, materialisieren könnten. Wir beobachten und begleiten diese Aspekte fortlaufend. Die im Folgenden genannten Initiativen im Bereich nachhaltiger Kapitalanlage und Zeichnungspolitik werden von den Versicherungsgesellschaften der weltweiten AXA Gruppe gemeinschaftlich getätigt, um die größte Wirkung zu entfalten. Damit wirken wir auf die Ursache ein und mitigieren das daraus resultierende Risiko für unsere Gesellschaften.
Bereits 2007 haben wir die Prinzipien der Vereinten Nationen für verantwortungsvolles Investieren unterzeichnet und uns damit freiwillig verpflichtet, ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) in unseren Investitionsaktivitäten zu berücksichtigen. Wir sind ebenfalls Unterzeichner der Prinzipien für nachhaltige Versicherungen.
Nachhaltiges Investment ist ein strategisch wichtiges Thema für die AXA. Die Kernaspekte dieser Strategie sind der Einbezug von ESG-Kriterien in jegliche Investitionsentscheidungen, der Ausschluss von Investitionen in gewisse Wirtschaftssektoren (bspw. Kohle, Tabak, Palmöl, Teersand) beziehungsweise einzelne kritische Unternehmen, ambitionierte Ziele für grüne Kapitalanlagen, direkte Investitionen in soziale Projekte, die verantwortliche Wahrnehmung von Aktionärsrechten sowie die strategische Portfolio-Anpassung für mehr Klimaschutz.
Im Rahmen der Zeichnungspolitik hat AXA die Bereitstellung von Versicherungsschutz für klimaschädliche Geschäfte stark eingeschränkt, so werden beispielsweise weltweit keine Kohleminen und -kraftwerke versichert. Zudem hat AXA 2021 Ausschlüsse für Unternehmen der Gas- und Ölbranche beschlossen, sowohl für den Investitions- als auch für den Versicherungsbereich.
Darüber hinaus unterstützen wir aktiv die Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD) mit dem Ziel, Unternehmen zu mehr Transparenz hinsichtlich klimabezogener Finanzrisiken zu bewegen. Ferner sind wir Mitglied der Climate Finance Leadership Initiative sowie des in 2019 gegründeten Bündnisses Net-Zero Asset Owner Alliance mit der Verpflichtung, die CO2-Emissionen unseres gruppenweiten Anlageportfolios bis 2050 auf netto Null zu reduzieren.
Auch im eigenen Betrieb trägt AXA Deutschland zur Bekämpfung des Klimawandels bei. Seit 2008 erheben wir unsere Verbrauchsdaten, um unseren ökologischen Fußabdruck zu messen und Maßnahmen zur Reduzierung unserer Emissionen sowie von Wasser, Papier und Abfall abzuleiten. Innerhalb von neun Jahren konnten wir so unsere eigenen CO₂-Emissionen mehr als halbieren.
Risiken aus Pensionsrückstellungen
Unsere Gesellschaft hat früheren und teils noch aktiven Mitarbeitern Pensionen zugesagt. Im Zusammenhang mit den Pensionsplänen können Pensionsrisiken sowohl bei den Vermögenswerten der Aktivseite als auch auf der Passivseite relevant werden. Dies ist zum einen über Marktwertrückgänge des Planvermögens auf der Aktivseite, aber auch über eine Zunahme der Verpflichtungen auf der Passivseite, zum Beispiel durch Änderungen des Rechnungszinses, möglich. Auf der Verpflichtungsseite können zudem versicherungstechnische Risiken wie das Langlebigkeitsrisiko auftreten. In diesem Zusammenhang wird das Pensionsrisiko als dasjenige Risiko angesehen, dass das Trägerunternehmen zur Bedienung der zugesagten Rentenverpflichtungen Nachschüsse leisten muss.
Die Risiken für die Pensionsverpflichtungen werden in unserem internen Risiko-Modell berücksichtigt, berechnet und überwacht. Das niedrige Zinsniveau wird nach wie vor als Hauptbelastungsfaktor sowohl für die Höhe der ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen, aus denen zusätzliche Aufwendungen zur Erhöhung der Rückstellungen resultieren, als auch für die Höhe der mit vertretbarem Risiko erzielbaren Erträge aus der Kapitalanlage betrachtet. Aus einem weiterhin anhaltenden Niedrigzinsumfeld resultiert eine weitere Absenkung des Rechnungszinssatzes, wodurch die Rückstellungen zu den Pensionsverpflichtungen weiter ansteigen. Die in den nächsten Jahren zu leistenden Zuführungen zu den Rückstellungen sind in den Planungen bereits berücksichtigt und auch im Fall von anhaltend niedrigen Zinsen sind geeignete Maßnahmen zur Finanzierung identifiziert.
Kapitalmanagement und Solvabilität
Die Steuerung der Kapitalbasis erfolgt nach den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Ziel ist es, die jederzeitige Erfüllung der versicherungsvertraglichen Verpflichtungen sicherstellen zu können – selbst wenn im Extremfall die hierfür gebildeten versicherungstechnischen Rückstellungen unzureichend wären. Für die Bereitstellung des entsprechenden Eigenkapitals wird eine angemessene Verzinsung angestrebt.
Die AXA Gruppe hat ein Modell der ökonomischen Risikokapitalberechnung entwickelt, das Ende November 2015 von der französischen Versicherungsaufsicht ACPR (Autorité de Controle Prudentiel et de Résolution) genehmigt wurde und ab dem 1. Januar 2016 als Internes Modell unter Solvency II dient. Zur Sicherstellung der Angemessenheit des entwickelten internen Modells der AXA Deutschland fand im Geschäftsjahr 2021 auch ein umfassender Austausch mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) statt.
Für die Solvabilität unserer Gesellschaften wurden die gültigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Basierend auf den Berechnungen des genehmigten Internen Modells übertreffen die Solvenzpositionen unserer Gesellschaften die gesetzliche Anforderung und weisen zusätzlich einen angemessenen Kapitalpuffer oberhalb dieses gesetzlichen Limits auf. Unsere Gesellschaften haben keine Verwendung der möglichen Übergangsmaßnahmen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragt. Weitergehende Informationen können den am 8. April 2022 zu veröffentlichenden Berichten über die Solvabilität und Finanzlage 20211 entnommen werden.
Seit dem 1. Januar 2017 unterliegen wir zusätzlich der Solvency II-Gruppenaufsicht durch die BaFin und legen eine Solvabilitätsquote für unsere Teilgruppe vor. Nach dem derzeitigen Stand der Berechnungen übertrifft die Eigenmittelausstattung unserer Teilgruppe ebenfalls die gesetzliche Kapitalanforderung und weist zusätzlich einen angemessenen Kapitalpuffer oberhalb dieses gesetzlichen Limits auf. Die AXA Konzern AG hat auf Ebene der Teilgruppe des deutschen AXA Konzerns ein konzerninternes Risikolimit in Form einer Mindestsolvabilitätsquote (gemäß Solvency II) festgelegt. Die Gesellschaft berücksichtigt dieses Risikolimit unter Beachtung der unternehmenseigenen Prognose für das kommende Geschäftsjahr bei der Verwendung ihres Bilanzgewinns.
Im Juli 2013 wurde die weltweite AXA Gruppe durch das Financial Stability Board (FSB) als systemrelevant (Global Systemically Important Insurer [G-SII]) eingestuft. Aufgrund dessen unterliegt die AXA Gruppe den „G-SII Policy Measures“ der International Association of Insurance Supervisors (IAIS) und erfüllt die zusätzlichen Anforderungen wie die Erstellung von geforderten Sanierungs- und Abwicklungsplänen. Hierfür liefert die AXA Deutschland regelmäßig lokale Analysen. Die Erfüllung der ab 2019 erhöhten Kapitalanforderungen, wie der Basis-Kapitalanforderungen (Basic Capital Requirements, BCR), ist durch die Gruppe sichergestellt.
Zusammenfassende Darstellung der Risikolage
Für unsere Sachversicherungsgesellschaften stellen das Prämien-/Schadenrisiko und das Reserverisiko die größten versicherungstechnischen Risiken dar. Zudem bestehen Biometrie- und Zinsgarantierisiken aus der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr (UBR). In der Lebens- und Krankenversicherung stellen das Zinsgarantierisiko und die biometrischen sowie die Schaden-/Leistungsrisiken die größten versicherungstechnischen Risiken dar. Neben den versicherungstechnischen Risiken beinhalten die Markt- und Bonitätsrisiken der Kapitalanlagen das größte Risikopotenzial.
Die identifizierten spartenspezifischen und operationellen Risiken werden durch die Risikomanagementstrukturen unseres Konzerns sowohl auf zentraler Ebene als auch in den Ressorts kontinuierlich verfolgt. Ebenso werden im Audit & Risk Committee (ARC) regelmäßig Maßnahmen zu den Top-Risiken wie aktuell die aufgrund der steigenden Digitalisierung wachsenden operationellen Risiken besprochen und nachverfolgt.
Die Gesamtrisikosituation hat sich im Geschäftsjahr 2021, trotz Corona-Pandemie, nicht wesentlich verändert. Die mittel- und langfristigen Auswirkungen eines schwachen gesamtwirtschaftlichen Umfeldes als Folge der Corona-Pandemie sind schwer abzuschätzen. Allerdings stellen die weiterhin historisch niedrigen Kapitalmarktzinsen, wie bei allen deutschen Lebensversicherungsgesellschaften, eine große Herausforderung für das Management der Zinsgarantien und der sich hieraus ergebenden Risiken dar.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Risiken bekannt, die den Fortbestand des deutschen AXA Konzerns gefährden. Alle Risiken werden frühzeitig erkannt, bewertet und gesteuert und wie in den Vorjahren zeigt die Solvabilität der Versicherungsgesellschaften und des AXA Konzerns auch in 2021 eine Überdeckung.
Ausblick und Chancen
Unsicherheit durch Krieg in der Ukraine und weiterhin unklare Pandemie-Situation
Trotz des Krieges in der Ukraine und der weiterhin unklaren Pandemie-Situation schauen wir vorsichtig optimistisch auf das Jahr 2022.
Vor dem Angriff Russlands auf die Ukraine wurde für das Jahr 2022 ein Wirtschaftswachstum von 4,3 % in der EU prognostiziert, und das BIP sollte laut Prognosen des Instituts der deutschen Wirtschaft und des statistischen Bundesamtes um 4 Prozentpunkte wachsen. Die USA und die EU haben nach Russlands Angriff auf die Ukraine umfangreiche Strafmaßnahmen auf den Weg gebracht. Die neuen EU-Sanktionen gegen Russland betreffen etwa den Energie-, Finanz- und Transportsektor. Da die Sanktionen voraussichtlich auch Auswirkungen auf die deutsche und europäische Wirtschaft haben werden, ist die Erreichung dieser Prognosen inzwischen mit Unsicherheit behaftet.
Die Inflation in Deutschland und im Euroraum wird bereits seit geraumer Zeit von deutlich gestiegenen Energiepreisen im Zuge der weltweiten Konjunkturerholung in die Höhe getrieben. Zum Jahresende 2021 betrug die Inflation in Deutschland 5 %, jedoch gingen die Prognosen der EZB Anfang des Jahres noch von einer moderaten Verbesserung der Inflationsrate für 2022 auf 3,2% aus. Infolge des russischen Angriffs kam es zu einem Anstieg der Rohstoffpreise, und es wird bei Rohstoffen mit einem knapperen Angebot gerechnet, was die Inflation weiter steigen lassen könnte. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) geht für das Jahr 2022 sogar von einer Erhöhung auf bis zu 6,1 % aus.
Neben der humanitären Katastrophe kann sich der Krieg in der Ukraine weiter negativ auf die Weltwirtschaft und die Energieversorgung auswirken. Weltweit kam es infolge des Kriegsbeginns zu Turbulenzen an den Aktienmärkten, die längerfristigen Folgen sind jedoch bisher nicht quantifizierbar und hängen vom weiteren Verlauf des Konflikts ab.
Zu den zusätzlichen Herausforderungen im Jahr 2022 zählt weiterhin die Corona-Pandemie. Obwohl die Omikron-Variante mildere Krankheitsverläufe von Covid-19 zu verursachen scheint, ist aufgrund der höheren Infektiosität weiter mit steigenden Infektionszahlen zu rechnen. Letztendlich wird sich erst ab dem dritten Quartal 2022 zeigen, inwieweit sich das Virus verändert und die pandemische Lage überstanden ist.
Deutsche Versicherungswirtschaft blickt leicht hoffnungsvoll nach vorn
Der Krieg in der Ukraine hat für die deutschen Versicherer laut GDV nur geringe direkte wirtschaftliche Auswirkungen, da sie kaum in der Ukraine und in Russland engagiert sind. Dabei gehen Experten derzeit nicht von einer Ausweitung des Krieges auf Staaten der NATO oder der Europäischen Union aus.
Für das laufende Jahr wird für die Versicherungswirtschaft insgesamt mit einem Einnahmeplus von bis zu 3 % gerechnet. Laut Schätzungen des GDV wird für das laufende Jahr in den Schaden- und Unfallversicherungen infolge von inflationsbedingten Summenanpassungen und Deckungserweiterungen ein Wachstum von 3 % erwartet, während im Lebensversicherungsbereich mit 1 bis 2 % ein verhaltener Beitragsanstieg aufgrund des dämpfenden Einflusses der Corona-Pandemie prognostiziert wird.
Inwieweit die Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag der neuen Ampelregierung sich positiv für die Versicherungsbranche auswirken, ist noch unklar. Die darin verschriftlichen Überlegungen sehen auch für die Versicherungswirtschaft wichtige Reformvorhaben vor. So eröffnet die ins Gespräch gebrachte Versicherungspflicht für neue Selbstständige, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, neue Perspektiven für Versicherer. Damit gehen aber auch juristische Fragestellungen in Bezug auf die Umsetzung des vorgesehenen Opt-Outs einher. Wie genau allerdings die angekündigte „grundlegende“ Reform der privaten Altersvorsorge konkret aussehen soll, wird von der neuen Regierung zeitnah zu konkretisieren sein. Gleiches gilt für die gesundheitspolitischen Beschlüsse der Koalition, welche die Geschäftsaussichten der privaten Krankenversicherer beeinflussen werden.
AXA
In der Sachversicherung sind wir mit der AXA Versicherung AG und der AXA easy Versicherung AG vertreten.
Für das Privatkundengeschäft erwarten wir eine konstante und nachhaltige Prämienentwicklung im Jahr 2022. Während die Sach-Sparten weiterhin ein gutes Wachstum verzeichnen, gehen wir in den Haftpflichtsparten aufgrund der zunehmenden Wettbewerbsintensität von einer konstanten Beitragsentwicklung aus. Für das Kraftfahrtgeschäft erwarten wir eine stabile Beitragsentwicklung in Verbindung mit einer hohen Zeichnungsdisziplin. Im Fokus für unser Wachstum steht die Ausschließlichkeit als wichtigster Vertriebsweg, was wir insbesondere durch die Einführung unserer neuen Sach-Haftpflichtproduktwelt und eines neuen leistungsstarken Kfz-Tarifs unterstreichen. Ein weiterer Schlüssel ist das Wachstum mit und in unseren Kooperationen mit BMW und Autoscout24. In Unfall wird im Jahr 2022 neben der Fortführung von Portfoliobereinigungen der Fokus auf der Stärkung der Ausschließlichkeit liegen mit dem Ziel, Wachstum und Neugeschäft zu generieren, insbesondere in der Risikounfallversicherung.
Im Jahr 2022 wird die AXA Versicherung im Firmen- und Industriekundengeschäft den Ausbau von Neugeschäfts- und Bestandssystemen sowohl im eigenen Haus, als auch in der Zusammenarbeit mit Vertriebspartnern weiter vorantreiben. Auch das Jahr 2022 ist durch die Coronapandemie und Ihre Folgen auf der Nachfrage- und Angebotsseite von einer hohen Unsicherheit für unsere Kunden geprägt. Der Erhalt werthaltiger Bestände und langfristiger Partnerschaft zu unseren Kunden bleibt daher klare Priorität im Firmenkundengeschäft. Cyber hat sich in 2021 als Produkt etabliert und wird in 2022 weiter ausgebaut werden, da es ein zunehmend wichtigerer Absicherungsbedarf für unsere Kunden ist. Zudem hat das Unwetterereignis „Bernd“ in 2021 gezeigt, dass die Absicherung von Elementarrisiken auch im Firmenkundengeschäft existenziell wichtig für Kunden ist und sowohl im Bestand als auch im Neugeschäft Priorität hat.
In 2021 blieb der erwartete Effekt des corona-bedingten Rückgangs auf die umsatzbasierten Versicherungsverträge im Industriegeschäft weitestgehend aus. Auch für 2022 erwarten wir ein angemessenes Wachstum, insbesondere durch unsere ausgesprochen gute Markpositionierung sowie unser integriertes Vertriebsmodells. In der industriellen Haftpflichtversicherung erwarten wir eine Fortschreibung des profitablen Wachstumspfades, basierend auf unserer Ausrichtung auf Fokussegmente sowie erster Marktverhärtungen, die in verschiedenen Segmenten zu einer Verknappung verfügbarer Kapazitäten und Preissteigerungen führen. In der industriellen Sachversicherung deutet sich eine weitere Verhärtung des Marktes mit erhöhten Versicherungsprämien an, was zu steigender Profitabilität und Wachstum führt. Ergänzend zu risikogerechten Ratenerhöhungen werden wir auch künftig konsequent die Risikoqualität durch qualitative Portfoliomaßnahmen verbessern. In der Transportversicherung liegt der Wachstumsfokus weiterhin auf der Warenversicherung. Zudem werden wir in dieser Sparte in den Versicherungsbedingungen Klarstellungen zum Umfang der Deckungen bei Cyber- und Pandemieschäden vornehmen. In der Technischen Versicherung sollte sich die gute konjunkturelle Entwicklung der Baubranche und des Maschinen - und Anlagenbaus flächendeckend positiv auf die Umsatzentwicklung auswirken. Ferner setzen wir einen Fokus auf alle Themen rund um die erneuerbare Energiegewinnung mit dem Ziel, Fortschritt in diesem Segment zu unterstützen. In der stark wachsenden Cyberversicherung fahren wir damit fort, unseren Bestand auf aktuelle Entwicklungen im Schadenbereich anzupassen. Spartenübergreifend sind wir mit der breiten Produktpalette von AXA International Services und dem internationalen Netzwerk gut aufgestellt, sodass wir bedarfsgerechte internationale Versicherungslösungen und einen umfassenden Kundenservice anbieten können.
Insgesamt rechnen wir mit einem leichten Anstieg der Beitragseinnahmen. Hinsichtlich der Schadenaufwendungen gehen wir von einem deutlichen Rückgang aus. Während unsere Verwaltungsaufwendungen unter Berücksichtigung von Kosteneffizienzmaßnahmen voraussichtlich leicht sinken werden, erwarten wir eine neugeschäftsbedingt moderat höhere Provisionsaufwandsquote. Bei deutlich geringeren Aufwendungen für die Schwankungsrückstellung planen wir mit einem versicherungstechnischen Nettoergebnis, das erheblich über dem diesjährigen Wert liegen wird. Im Bereich der Kapitalanlagen erwarten wir ein leicht verbessertes Ergebnis. Insgesamt rechnen wir bei einer höheren Steuerquote mit einem moderat höheren Gewinn vor Ergebnisabführung für das kommende Jahr.
Für die AXA easy Versicherung AG erwarten wir, trotz eines verbesserten Kapitalanlageergebnisses, ein weiterhin negatives Geschäftsergebnis aufgrund höherer sonstiger Kosten
In der Lebensversicherung sind wir mit der AXA Lebensversicherung AG und der Deutsche Ärzteversicherung AG vertreten.
Der Lebensversicherungsmarkt wird auch in 2022 im Bereich der Altersvorsorge- und Kapitalmarktprodukte weiterhin stark durch das Niedrigzinsumfeld geprägt. Eine nachhaltige Geschäfts- und Kapitalanlagestrategie bleibt daher von hoher Bedeutung für die Sicherung der finanziellen Stabilität und somit für die langfristige Absicherung der Kundenversprechen. In 2022 wird das Thema ESG (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) den Markt in der Lebensversicherung weiterhin deutlich prägen, insbesondere aufgrund der verpflichtenden Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden in der Beratung von Versicherungsanlageprodukten ab Mitte des Jahres und der sukzessive zunehmenden Bewertung der Kapitalanlagen entsprechend den Kriterien aus der Taxonomie.
Als Teil ihrer unternehmerischen Verantwortung will die AXA Lebensversicherung den gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bewusst und aktiv begegnen. Nachhaltiges Investment ist ein strategisch wichtiges Thema für die AXA Gruppe und somit auch für die AXA Lebensversicherung sowie für die Deutsche Ärtzeversicherung und wird auch in 2022 konsequent weiter verfolgt.
Im Produktangebot im Markt wird auch in 2022 weiterhin der Shift weg von klassischen Rentenversicherungen hin zu modernen Garantieprodukten und Hybridprodukten zu beobachten sein, wobei sich dort Beitragsgarantien unter 100% als neuer Marktstandard durchsetzen werden. Der Trend Richtung fondsgebundener Versicherungen wird auch in 2022 andauern.
Im Hinblick auf das Produktportfolio wird die AXA Lebensversicherung AG weiterhin als Vollsortimenter mit einer breiten Produktpalette auftreten. Dabei wird die Strategie der Fokussierung auf profitables Neugeschäftswachstum fortgesetzt. Im Bereich Altersvorsorge übarbeitet die AXA Lebensversicherung im Zuge der Rechnungszinsabsenkung zum 1.1.2022 ihr komplettes Produktangebot. Je nach Kundenbedarf und Risiko-Rendite-Profil umfasst das Angebot weiterhin Produkte mit und ohne Beitragsgarantien. Das Angebot der Relax Rente wird auf neue zeitgemäße und bedarfsgerechte Garantieniveaus umgestellt und auf die Produktvarianten mit zusätzlicher Fondsanlage konzentriert. Die Relax Rente bietet mit dem Zusammenspiel von Anlage im Sicherungsvermögen, Indexbeteiligung und Fondsanlage eine ausgewogene Kombination von Sicherheit durch Beitragsgarantien und Renditemöglichkeiten durch Partizipation am Kapitalmarkt. Die innovative Verrentungsmöglichkeit Performance Flex, die AXA sowohl in der Relax Rente als auch in der Fonds-Rente anbietet, wird weiter eine wichtige Säule des Angebotes für die Altersvorsorge sein. Neu im Produktportfolio 2022 ist die nachhaltige Fonds-Rente GreenInvest mit ausschließlich nachhaltigen Fonds in der Fondsauswahl. Die Auswahl an Investmentoptionen in allen Altersvorsorgeprodukten ist in 2022 noch stärker auf nachhaltige Kapitalanlage ausgerichet: alle von AXA verwalteten Portfolien und Dachfonds erfüllen die Anforderungen gemäß Artikel 8 der Offenlegungsverordnung und der Kunde hat in der freien Fondsauswahl in allen Assetklassen nachhaltige Fonds zur Auswahl.
Ein weiterer Schwerpunkt wird nach wie vor auf den Biometrieprodukten liegen. Unsere Berufsunfähigkeitsversicherung bietet insbesondere in Hinblick auf die Anforderungen der modernen Arbeitswelt innovative Lösungen. Unsere Berufs- und Dienstunfähigkeitsabsicherung für den öffentlichen Dienst wird weiterhin strategisches Kerngeschäft – die Deutsche Beamtenversicherung als Spezialist für den öffentlichen Dienst feiert in 2022 ihr 150-jähriges Jubiläum.
Auch 2022 wird die betriebliche Altersvorsorge ein wichtiges Geschäftsfeld sein. Der in 2020 begonnene Weg, in der bAV die Mitarbeiterabsicherung als Ganzes in den Fokus zu stellen und spartenübergreifend die Kundenwünsche an Altersvorsorge und Absicherung der existenziellen Risiken wie Berufsunfähigkeit und Krankheit anzubieten, wird in 2022 konsequent weitergeführt.
Wir erwarten für 2022 einen leichten Rückgang der Beitragseinnahmen, der bei nur geringfügig niedrigeren laufenden Beiträgen in erster Linie aus rückläufigen Einmalbeiträgen stammt. Die Kosten werden in etwa auf dem Niveau von 2021 liegen. Das Kapitalanlageergebnis wird aufgrund niedrigerer Ausschüttungen deutlich zurückgehen und für die Zuführung zur Zinszusatzreserve wird ein merklich geringerer Mittelbedarf erwartet. Bei einem spürbaren Rückgang des Rohüberschusses gehen wir von einer dementsprechend geringeren Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung aus. Da die positiven Sondereffekte aus 2021 sich nicht wiederholen, wird der Steueraufwand in 2022 voraussichtlich deutlich höher ausfallen. Verursacht durch die beschriebenen Entwicklungen wird für das Jahr 2022 ein merklicher Rückgang des Jahresergebnisses vor Gewinnabführung erwartet.
Unser Spezialversicherer, die Deutsche Ärzteversicherung AG, plant für 2022 ein Wachstum des Geschäfts. Die Absicherung biometrischer Risiken sowie renditeorientierter Altersvorsorgekonzepte liegen dabei im vertrieblichen Fokus. Um die Geschäftsziele zu erreichen, intensivieren wir u.a. die vertriebliche und prozessorientierte Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern Deutsche Apotheker und Ärztebank. Zudem wurde ein neues Service-Center-Konzept erarbeitet, welches das Ziel hat, die Produktivität in der Breite der Exklusivorganisation zu steigern. Wir erwarten für 2022 einen weiteren deutlichen Anstieg der Beitragseinnahmen sowohl aus laufenden Beiträgen als auch aus dem Einmalbeitragsgeschäft. Das Kapitalanlageergebnis wird voraussichtlich einen deutlichen Rückgang gegenüber Vorjahr verzeichnen, weil wir für die Zuführung zur Zinzsusatzreserve einen merklich geringeren Mittelbedarf erwarten. Die Gesamtkosten liegen geringfügig unter denen des Vorjahres. Insgesamt gehen wir von einem deutlichen Anstieg des Rohüberschusses aus. Durch positive Einmaleffekte in 2021 wird der Steueraufwand im Folgejahr voraussichtlich deutlich höher ausfallen. Aufgrund der oben beschriebenen Entwicklungen ewarten wir für das Jahr 2022 ein unverändertetes Jahresergebnis vor Gewinnabführung.
Die AXA Krankenversicherung AG erweiterte ihr bereits auch extern sehr gut bewertetes Leistungs- und Gesundheitsmanagement, den „Gesundheitsservice360°“ und das ePortal “Meine Gesundheit von AXA“, um die Patientenversorgung weiter zu verbessern. Papierlose Abrechnung und die digitale Vernetzung von Ärzten, Versicherten und AXA gehören zu den Serviceangeboten. Ferner gehen wir davon aus, dass die Bundesregierung weiter ihren gesundheitspolitischen Kurs der Fairness gegenüber der PKV fortsetzt. Unsere traditionelle Stärke bei Vollversicherungen im Öffentlichen Dienst sowie für Ärzte und Heilberufe wird fortgeführt und ausgebaut. Die AXA betreibt aktiv den strategischen Wandel der AXA Krankenversicherung vom reinen Kostenerstatter zum Gesundheitsdienstleister. Die Segmente der Zusatzversicherungen und betrieblichen Krankenversicherung sind weiterhin strategische Wachstumsfelder. Hier erwarten wir insbesondere die Fortsetzung der Erfolge unserer innovativen Ergänzungsprodukte in den Bereichen ambulante Versorgung, Pflege und Zahn. Wir sind gut aufgestellt, die zunehmende Nachfrage nach betrieblicher Krankenversicherung maßgeschneidert zu erfüllen. Wir erwarten für 2022 ein moderates Beitragswachstum, während das Kapitalanlageergebnis hingegen aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase weiterhin belastet wird. Bei einer im Marktvergleich weiterhin günstigen Kostenstruktur rechnen wir mit einem Unternehmensergebnis, welches moderat über dem Niveau von 2021 liegt.
Für das Geschäftsjahr 2022 erwarten wir für die AXA Konzern AG somit insgesamt eine positive Geschäftsentwicklung und sind trotz des schwierigen Marktumfeldes, dem unsere operativen Tochtergesellschaften ausgesetzt sind, zuversichtlich, unsere Marktanteile in allen Segmenten auszubauen und die Profitabilität über Kosteneinsparungen und weitere Optimierung der Schadenbearbeitung in der Sachversicherung aber auch in der Krankenversicherung weiter zu verbessern. Wir werden durch Investitionen in Prozessverbesserungen, Digitalisierung und optimierten Strukturen den Kundenservice nachhaltig verbessern. Wir rechnen darüber hinaus mit leicht höheren Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen sowie Beteiligungen und leicht sinkenden Kosten. Außerdem erwarten wir ein wesentlich höheres ordentliches Kapitalanlageergebnis, wodurch das Jahresergebnis insgesamt steigen wird. Ausgehend von einer vorsichtig eingeschätzten Entwicklung der Kapitalmärkte mit anhaltend niedrigen Renditen, erwarten wir wiederum eine angemessene Ausschüttung an unsere Muttergesellschaft und gleichzeitig die Solvabilitätsanforderungen innerhalb der zulässigen Grenzen zu erfüllen.
Sollten bei Tochtergesellschaften der AXA Konzern AG – zum Beispiel aufgrund unerwarteter Kapitalmarktentwicklungen – Jahresfehlbeträge entstehen, wären diese im Rahmen der Beherrschungsverträge auszugleichen.
Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für die AXA tätig waren, danken wir für den auch im Jahr 2021 gezeigten Einsatz. Unser Dank gilt ebenso allen Vertriebspartnern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Köln, den 21. März 2022
AXA Konzern AG
Der Vorstand
Dr. Schumacher
Heinisch
Kuklinski
Laudon
Dr. Lemke
Dr. Reich
Dr. Zimmermann
Jahresabschluss
Bilanz zum 31. Dezember 2021
Aktiva
| (in Tsd. Euro) | 2021 | 2020 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| A. Anlagevermögen: | ||||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 6.005 | 15.729 | ||||
| 2. Geleistete Anzahlungen | – | 1.316 | ||||
| 6.005 | 17.044 | |||||
| II. Sachanlagen: | ||||||
| 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 38.352 | 45.225 | ||||
| 2. Geleistete Anzahlungen und Anlage im Bau | 24 | 60 | ||||
| 38.376 | 45.285 | |||||
| III. Finanzanlagen: | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 3.122.496 | 3.107.253 | ||||
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 177.791 | 569.024 | ||||
| 3. Beteiligungen | 25.494 | 23.496 | ||||
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 6.358 | 6.358 | ||||
| 5. Wertpapiere des Anlagevermögens | 1.556.697 | 930.397 | ||||
| 6. Sonstige Ausleihungen | 224.226 | 202.115 | ||||
| 5.113.062 | 4.838.644 | |||||
| 5.157.442 | 4.900.974 | |||||
| B. Umlaufvermögen: | ||||||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||||
| 1. Forderungen aus Lieferung und Leistungen | 212 | 414 | ||||
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 523.290 | 260.830 | ||||
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 59.416 | 239.763 | ||||
| 582.918 | 501.007 | |||||
| II. Wertpapiere | ||||||
| 1. Sonstige Wertpapiere | 23 | 30 | ||||
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 117.504 | 364.953 | ||||
| 700.445 | 865.991 | |||||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 813 | 554 | ||||
| D. Aktive latente Steuer | 1.249.564 | 1.190.442 | ||||
| Summe Aktiva | 7.108.264 | 6.957.961 | ||||
| Passiva | ||||||
| (in Tsd. Euro) | 2021 | 2020 | ||||
| A. Eigenkapital: | ||||||
| I. Gezeichnetes Kapital | 79.840 | 79.840 | ||||
| II. Kapitalrücklage | 1.278.197 | 1.278.197 | ||||
| III. Gewinnrücklagen | ||||||
| 1. Gesetzliche Rücklage | 25 | 25 | ||||
| 2. Andere Gewinnrücklagen | 1.851.690 | 1.851.690 | ||||
| 1.851.715 | 1.851.715 | |||||
| IV. Bilanzgewinn | 446.825 | 326.131 | ||||
| 3.656.578 | 3.535.884 | |||||
| B. Rückstellungen: | ||||||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 2.003.371 | 1.883.526 | ||||
| 2. Steuerrückstellungen | 424.357 | 505.099 | ||||
| 3. Sonstige Rückstellungen | 537.540 | 629.898 | ||||
| 2.965.269 | 3.018.522 | |||||
| C. Verbindlichkeiten: | ||||||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 577 | 482 | ||||
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 577 Tsd. Euro (Vorjahr: 482 Tsd. Euro) | ||||||
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 383.685 | 233.747 | ||||
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 380.685 Tsd. Euro (Vorjahr: 230.747 Tsd. Euro) | ||||||
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 100.692 | 167.626 | ||||
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 100.692 Tsd. Euro (Vorjahr: 167.626 Tsd. Euro) | ||||||
| davon aus Steuern: 8.806 Tsd. Euro (Vorjahr: 9.388 Tsd. Euro) | ||||||
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: 7.049 Tsd. Euro (Vorjahr: 6.803 Tsd. Euro) | ||||||
| 484.954 | 401.855 | |||||
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 1.464 | 1.700 | ||||
| Summe Passiva | 7.108.264 | 6.957.961 |
Köln, den 19. März 2022
Der Vorstand
Gewinn und Verlustrechnung für die Zeit vom 1.1.2021 bis 31.12.2021
| in Tsd. Euro | 2021 | 2020 | ||
|---|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 1.187.015 | 1.245.421 | ||
| 2. Andere aktivierte Eigenleistungen | – | 761 | ||
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | 44.843 | 104.490 | ||
| 4. Personalaufwand | 670.447 | 713.290 | ||
| a. Löhne und Gehälter | 551.055 | 609.046 | ||
| b. soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung u. Unterstützung zuzüglich Konzernumlage | 119.392 | 104.243 | ||
| davon für Altersversorgung: 31.355 Tsd. Euro (Vorjahr: 15.266 Tsd. Euro) | ||||
| 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 24.078 | 21.922 | ||
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 529.770 | 555.482 | ||
| 7. Erträge aus Beteiligungen | 29.609 | 33.548 | ||
| davon aus verbundenen Unternehmen: 29.553 Tsd. Euro (Vorjahr: 33.548 Tsd. Euro) | ||||
| 8. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 498.153 | 476.138 | ||
| 9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 36.063 | 22.705 | ||
| davon aus verbundenen Unternehmen: 10.783 Tsd. Euro (Vorjahr: 8.373 Tsd. Euro) | ||||
| 10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 31.869 | 19.346 | ||
| davon aus verbundenen Unternehmen: 2 Tsd. Euro (Vorjahr: 17 Tsd. Euro) | ||||
| 11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere | 7.597 | 4.034 | ||
| 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 183.365 | 190.824 | ||
| davon an verbundenen Unternehmen: 7 Tsd. Euro (Vorjahr: 689 Tsd. Euro) | ||||
| 13. Aufwendungen aus Verlustübernahme | 3.974 | 36.789 | ||
| davon aus verbundenen Unternehmen: 3.974 Tsd. Euro (Vorjahr: 4.062 Tsd. Euro) | ||||
| 14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 408.320 | 380.068 | ||
| 15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, zuzüglich Konzernumlage | -38.910 | -57.497 | ||
| 16. Ergebnis nach Steuer | 447.230 | 437.565 | ||
| 17. Sonstige Steuern | -500 | -500 | ||
| 18. Jahresüberschuss | 446.730 | 437.064 | ||
| 19. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 94 | 67 | ||
| 20. Entnahme andere Gewinnrücklagen | – | – | ||
| 21. Einstellung andere Gewinnrücklagen | – | 111.000 | ||
| 21. Bilanzgewinn | 446.825 | 326.131 |
Anhang
Angaben zur Identifikation gem. § 264 Abs. 1a HGB
Die AXA Konzern AG, Köln, ist im Handelsregister unter der Nummer HR B Nr. 672 beim Amtsgericht Köln eingetragen.
Gewinnverwendungsvorschlag
Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres beträgt 446.730.313,34 Euro. Einschließlich eines Gewinnvortrags von 94.409,84 Euro ergibt sich ein Bilanzgewinn von 446.824.723,18 Euro. Der Hauptversammlung schlagen wir vor, diesen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
| in Euro | |
|---|---|
| Zahlung einer Dividende von 14,35 Euro je Vorzugsaktie, insgesamt 5.000.000 | 71.750.000,00 |
| Zahlung einer Dividende von 14,29 Euro je Stammaktie, insgesamt 26.230.760 | 374.837.560,40 |
| Gewinnvortrag | 237.162,78 |
| Bilanzgewinn | 446.824.723,18 |
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Allgemeines
Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden nach Maßgabe der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) erstellt. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Die Gliederung der Gewinn – und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 HGB vorgenommen.
Aktiva
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelte es sich im Wesentlichen um entgeltlich erworbene Software, welche mit den um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungskosten entsprechend ihrer Nutzungsdauer gemäß steuerl. Afa-Tabelle bilanziert wurden. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung werden darüber hinaus außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wurde mit ihren Anschaffungskosten bewertet, vermindert um die Abschreibungen für die Nutzungsdauer gemäß steuerl. Afa-Tabelle. Soweit die Nutzung der Geschäftsausstattung die ursprünglich geplante Nutzungsdauer unterschreitet oder der Restbuchwert die Abgangserlöse übersteigt, fallen außerplanmäßige Abschreibungen an. Geleistete Anzahlungenund Anlage im Bau wurden ebenfalls mit ihren Anschaffungskosten bewertet.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden aktiviert und über 5 Jahre abgeschrieben.
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dauerhaft niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wurde auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existierten.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis bestand, wurden mit den Anschaffungskosten bzw. den dauerhaft niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert, falls erforderlich vermindert um notwendige Abschreibungen.
Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den dauerhaft niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wurde auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existierten.
Die sonstigen Ausleihungen wurden mit den Anschaffungskosten in Ansatz gebracht, falls erforderlich vermindert um notwendige Abschreibungen. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wurde auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existierten.
Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bilanziert.
Wertpapiere, die dem Umlaufvermögen zugeordnet waren, wurden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigen Marktwerten bilanziert. Ein niedriger Wertansatz aus der Vergangenheit wurde auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existierten.
Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand wurden mit dem Nennbetrag in Ansatz gebracht.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB, aktive latente Steuern in der Handelsbilanz zu aktivieren, Gebrauch gemacht. Die aktiven latenten Steuern werden nach § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB unsaldiert ausgewiesen.
Aufgrund des bestehenden ertragssteuerlichen Organschaftsverhältnisses wurden die latenten Steuern der Organgesellschaften auf Ebene der AXA Konzern AG als Organträger ausgewiesen. Im Geschäftsjahr bestanden ertragsteuerliche Organschaften mit folgenden Tochtergesellschaften:
| • | Alteos GmbH, Berlin |
| • | AXA Customer Care GmbH |
| • | AXA Direktberatung GmbH |
| • | AXA easy Versicherung AG |
| • | AXA Krankenversicherung AG |
| • | AXA Lebensversicherung AG |
| • | AXA Logistik & Services GmbH |
| • | AXA Versicherung AG |
| • | Deutsche Ärzte Versicherung AG |
| • | Merkur GmbH (mittelbare Organschaft über AXA Versicherung AG) |
| • | Pluto Beteiligungswerte AG (mittelbare Organschaft über AXA Versicherung AG) |
Die übrigen, nicht einzeln erwähnten Aktivposten wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.
Passiva
Die Berechnung der Pensionsrückstellungen für leistungsorientierte Pensionszusagen erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren) unter Berücksichtigung aktueller Sterblichkeits- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten, zukünftiger Gehalts- und Lohnsteigerungen und Rententrendannahmen.
Durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften wurden die Vorschriften zur Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen in 2016 geändert. Demnach werden die Pensionsrückstellungen nicht mehr mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben, sondern mit dem der vergangenen zehn Geschäftsjahre, vorgegeben durch die deutsche Bundesbank, abgezinst (§ 253 Absatz 2 Satz 1 HGB). Dabei wird pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Der sich ergebende Unterschiedsbetrag zwischen dem Wertansatz der Rückstellungen nach den beiden Bewertungskonzepten ist im Anhang unter der Position Passiva, D.I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen angegeben (§ 253 Absatz 6 Satz 3 i. V. m. Satz 1 HGB).Grundlagen für die Währungsumrechnung
Als Rechnungsgrundlage für die Sterblichkeits- und Invalidisierungsannahmen dienten die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln GmbH.
Die Pensionsrückstellungen wurden mit sogenanntem Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 HGB verrechnet, welches zum Zeitwert bewertet wurde.
Die Anpassungen aus der jährlichen Überprüfung der versicherungsmathematischen Annahmen wurden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung gebucht. Dabei wurde das Wahlrecht gem. Tz. 87 IDW HFA 30 angewendet, d.h. der Effekt aus der Zinsänderung wurde im Zinsergebnis dargestellt.
Die Gesellschaft hat Anrechnungszusagen im Zusammenhang mit bereits bestehenden unmittelbaren Pensionsverpflichtungen ausgesprochen. In diesem Fall verringert sich die Verpflichtung aus der unmittelbaren Pensionszusage um den Teil, der von einer Unterstützungskasse übernommen wird.
Der Ansatz der Jubiläumsrückstellungen erfolgte nach der Projected-Unit-Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren) unter Berücksichtigung aktueller Sterblichkeits- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten, zukünftiger Gehalts- und Lohnsteigerungen sowie eines durchschnittlichen Marktzinses der vergangenen sieben Geschäftsjahre vorgegeben durch die Deutsche Bundesbank. Dabei wird eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Als Rechnungsgrundlagen dienten die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln GmbH.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich nach § 253 Abs. 1 HGB mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Bei den Darlehensverbindlichkeiten wurden zusätzlich die Zinsabgrenzungen passiviert.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die übrigen, nicht einzeln erwähnten Passivposten wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.
Fremdwährungspositionen wurden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.
Für Fremdwährungspositionen gilt folgendes:
•
Der beizulegende Wert in Euro ergibt sich durch die Umrechnung des beizulegenden Werts in fremder Währung mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag.
•
Die (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro basieren auf einem historischen Devisenkurs.
•
Übersteigt der beizulegende Wert in Euro die (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro, so werden die Fremdwährungspositionen weiterhin zu (fortgeführten) Anschaffungskosten angesetzt.
•
Ergibt dagegen im Vergleich zwischen den (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro und dem beizulegenden Wert in Euro ein negativer Unterschiedsbetrag, so wird
| • | bei monetären Vermögensgegenständen (Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Ausleihungen an Beteiligungen, Inhaberschuldverschreibungen und sonstige festverzinsliche Wertpapiere, Sonstige Ausleihungen, Einlagen bei Kreditinstitute) die währungskursbedingte Wertminderung erfasst, jedoch können Änderungen des beizulegenden Werts in Fremdwährung kompensatorisch wirken. |
| • | bei nicht-monetären Vermögensgegenständen (Anteile an verbundenen Unternehmen, Anteile an Beteiligungen, Aktien, Anteile an Investmentvermögen und nicht-festverzinsliche Wertpapiere) die währungskursbedingte Wertminderung (unter Beachtung einer möglichen kompensatorischen Wirkung des beizulegenden Werts in Fremdwährung) grundsätzlich erfasst, es sei denn, konkrete Anhaltspunkte sprechen gegen eine dauerhafte Wertminderung. |
| • | Ergibt sich für monetäre Vermögensgegenstände, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung aufgrund von Währungskursänderungen bilanziert wurde, im Vergleich zwischen den (fortgeführten) Anschaffungskosten in Euro und dem beizulegenden Wert in Euro eine stille Reserve, wird eine Werterhöhung erfasst soweit der beizulegenden Wert die Anschaffungskosten nicht übersteigt. Für nicht-monetäre Vermögensgegenstände wird eine Wertaufholung erfasst, sofern die Gründe für den Ansatz des niedrigeren beizulegenden Wertes nicht mehr existierten; in diesem Fall stellen die fortgeführten Anschaffungskosten die Obergrenze dar. |
Entwicklung des Anlagevermögens für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 gem. § 284 Abs. 3 HGB:
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Tsd. Euro | 01.01. 2021 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | 31.12. 2021 | 01.01. 2021 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände: | ||||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 159.747 | 1.811 | 73 | 1.316 | 162.801 | 144.018 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 1.316 | 0 | 0 | -1.316 | 0 | 0 |
| 161.063 | 1.811 | 73 | 0 | 162.801 | 144.018 | |
| II. Sachanlagen: | ||||||
| 1. Andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung | 177.562 | 4.294 | 437 | 59 | 181.478 | 132.337 |
| 2. Geleistete Anzahlungen und Anlage im Bau | 60 | 24 | 2 | -59 | 23 | 0 |
| 177.622 | 4.318 | 439 | 0 | 181.501 | 132.337 | |
| III. Finanzanlagen: | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 3.137.449 | 15.572 | 357 | 0 | 3.152.664 | 30.196 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 580.355 | 447.071 | 838.304 | 0 | 189.122 | 11.331 |
| 3. Beteiligungen | 24.520 | 1.548 | 0 | 0 | 26.068 | 1.024 |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 6.358 | 0 | 0 | 0 | 6.358 | 0 |
| 5. Wertpapiere des Anlagevermögens | 974.093 | 1.159.995 | 526.635 | 0 | 1.607.453 | 43.695 |
| 6. Sonstige Ausleihungen | 204.994 | 56.928 | 36.129 | 0 | 225.793 | 2.879 |
| 4.927.769 | 1.681.114 | 1.401.425 | 0 | 5.207.458 | 89.125 | |
| Anlagevermögen | 5.254.454 | 1.687.243 | 1.401.937 | 0 | 5.551.760 | 365.480 |
| Abschreibungen | Buchwert | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Tsd. Euro | Zugänge | Abgänge | Zuschreibungen | 31.12. 2021 | 31.12. 2021 | 31.12. 2020 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände: | ||||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 12.822 | 44 | 0 | 156.796 | 6.005 | 15.729 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1.316 |
| 12.822 | 44 | 0 | 156.796 | 6.005 | 17.045 | |
| II. Sachanlagen: | ||||||
| 1. Andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung | 11.088 | 299 | 0 | 143.125 | 38.353 | 45.225 |
| 2. Geleistete Anzahlungen und Anlage im Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 23 | 60 |
| 11.088 | 299 | 0 | 143.125 | 38.376 | 45.285 | |
| III. Finanzanlagen: | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0 | 0 | 28 | 30.168 | 3.122.496 | 3.107.253 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 11.331 | 177.791 | 569.024 |
| 3. Beteiligungen | 0 | 0 | 450 | 574 | 25.494 | 23.496 |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0 | 0 | 0 | 0 | 6.358 | 6.358 |
| 5. Wertpapiere des Anlagevermögens | 7.597 | 536 | 0 | 50.756 | 1.556.697 | 930.397 |
| 6. Sonstige Ausleihungen | 0 | 1.312 | 0 | 1.567 | 224.226 | 202.115 |
| 7.597 | 1.848 | 478 | 94.396 | 5.113.062 | 4.838.644 | |
| Anlagevermögen | 31.507 | 2.191 | 478 | 394.317 | 5.157.443 | 4.900.974 |
Erläuterungen zur Bilanz
Aktiva
Unter dem Posten Immaterielle Vermögensgegenstände wurde im Wesentlichen entgeltlich erworbene Software ausgewiesen. Die Abschreibungen auf die Softwareprodukte wurden gemäß den handelsrechtlichen Vorschriften zeitanteilig vorgenommen.
Aufgrund voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen mussten außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 6,9 Mio. Euro vorgenommen werden.
Die Abschreibungen auf andere Anlagen sowie auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgten zeitanteilig. Bei den Zugängen zur Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 4,3 Mio. Euro handelt es sich im Wesentlichen um Einbauten in Höhe von 1,3 Mio. Euro, Kücheneinrichtung in Höhe von 0,6 Mio. Euro, Werbeanlagen in Höhe von 0,9 Mio. Euro sowie geringwertige Wirtschaftsgüter in Höhe von 1,1 Mio. Euro.
Zum Geschäftsjahresende betrug der Buchwert der Anteile an verbundenen Unternehmen 3.122,5 Mio. Euro (Vorjahr: 3.107,3 Mio. Euro). Der Anstieg resultierte hauptsächlich aus dem Zugang der AXA GER Alternative Investments B.V. in Höhe von 15,2 Mio. Euro.
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen setzten sich wie folgt zusammen:
| in Mio. Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Darlehen an AXA S.A., Paris | 130,0 | 430,0 |
| Contingent Convertible Bond von AXA Bank Europe N.V., Brussel | 0,0 | 90,0 |
| Darlehen an Life Science Investment B.V. | 18,9 | 20,1 |
| Darlehen an Industrial RE Holdings LP | 12,9 | 12,9 |
| Darlehen an AXA Krankenversicherung AG, Köln | 10,0 | 10,0 |
| Darlehen an Roland Rechtschutzversicherung AG, Köln | 6,0 | 6,0 |
| Summe Ausleihungen an verbundenen Unternehmen | 177,8 | 569,0 |
Im Berichtsjahr wies die Gesellschaft Beteiligungen in Höhe von 25,5 Mio. Euro (Vorjahr: 23,5 Mio. Euro) aus. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Zugang der Tier Mobility GmbH i.H.v. 1,5 Mio. Euro im Laufe des Geschäftsjahres. Die Beteiligungen setzten sich wie folgt zusammen:
| in Mio. Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| QuantCo, Inc., Boston | 10,6 | 10,6 |
| MGS Meine-Gesundheit-Services-GmbH, Koblenz | 7,4 | 7,4 |
| Tier Mobility GmbH, Berlin | 5,8 | 4,2 |
| Merkens XVII GmbH & Co. KG, Köln | 1,7 | 1,2 |
| Übrige | 0,0 | 0,0 |
| Summe Beteiligungen | 25,5 | 23,5 |
Die Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, blieben im Geschäftsjahr konstant bei 6,4 Mio. Euro.
Der Bestand der Wertpapiere des Anlagevermögens i.H.v. 1.556,7 Mio. Euro (Vorjahr: 930,4 Mio. Euro) setzte sich hauptsächlich aus Investmentvermögen (1.158,9 Mio. Euro) und Anleihen (377,3 Mio. Euro) zusammen.
Die sonstigen Ausleihungen betrugen 224,2 Mio. Euro und setzen sich wie folgt zusammen:
| in Mio. Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Namensschuldverschreibungen | 99,3 | 49,9 |
| Schuldscheindarlehen | 60,8 | 66,5 |
| Policendarlehen | 49,1 | 66,3 |
| Namensgenüsse | 15,0 | 15,0 |
| Übrige | 0,0 | 4,4 |
| Summe sonstige Ausleihungen | 224,2 | 202,1 |
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen setzen sich sowohl aus Ergebnisabführungen, in geringem Umfang aus steuerlichen Organschaftsumlagen als auch aus dem laufenden Verrechnungsverkehr zu Verwaltungstätigkeiten zusammen. Der Anstieg der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen stammt insbesondere aus der AXA Lebensversicherung AG und ist bedingt durch das höhere abzuführende Jahresergebnis, eine höhere Steuerverrechnung aus der steuerlichen Organschaft und eine Forderung im Rahmen des konzernweiten Liquiditätshilfeabkommens. Die Forderungen gegen verbundenen Unternehmen beliefen sich wie folgt:
| in Mio. Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| AXA Lebensversicherung AG, Köln | 486,3 | 217,2 |
| Deutsche Ärzteversicherung AG, Köln | 19,7 | 0,2 |
| AXA Krankenversicherung AG, Köln | 5,6 | 0,0 |
| XL Catlin Services SE, Dublin | 2,1 | 4,1 |
| AXA GO Germany GmbH, Köln | 2,0 | 2,5 |
| AXA Versicherung AG, Köln | 0,0 | 31,9 |
| Übrige | 7,6 | 5,0 |
| Summe Forderungen gegen verbundenen Unternehmen | 523,3 | 260,8 |
| davon mit Restlaufzeit von unter einem Jahr | 523,3 | 260,8 |
Die Position sonstige Vermögensgegenstände verringerte sich um 180,3 Mio. Euro auf 59,4 Mio. Euro. Die hierin enthaltenen Steuerforderungen betrugen insgesamt 17,7 Mio. Euro (Vorjahr: 106,3 Mio. Euro). Eine Übertragung aufgrund der steuerlichen Organschaft auf unsere Gesellschaft ist nicht enthalten. Sämtliche sonstigen Vermögensgegenstände wiesen eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr aus.
Der Buchwert der Wertpapiere im Umlaufvermögens belief sich auf 23 Tsd. Euro (Vorjahr: 30 Tsd. Euro).
Der Saldo des Kassenbestands, des Bundesbankguthabens, der Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks verringerte sich um 247,4 Mio. Euro auf 117,5 Mio. Euro und bestand im Wesentlichen aus laufenden Bankguthaben.
Von den aktiven latenten Steuern in Höhe von 1.249,6 Mio. Euro entfallen 865,2 Mio. Euro auf aktive latente Steuern der Organgesellschaften. Diese resultieren im Wesentlichen aus Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz im Bereich der Pensionsrückstellungen, der Kapitalanlagen und der versicherungstechnischen Rückstellungen. Die Bewertung der aktiven latenten Steuern erfolgte mit einem kombinierten Steuersatz von 32%.
Passiva
Das gezeichnete Kapital betrug zum Jahresende 2021 unverändert 79,8 Mio. Euro, eingeteilt in 26.230.760 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien und 5.000.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Die AXA, Paris, ist direkt mit 74,37% sowie die Kölnische Verwaltungs-Aktiengesellschaft für Versicherungswerte, Leverkusen, indirekt mit insgesamt 25,63% am Grundkapital der AXA Konzern AG beteiligt.
Die Kapitalrücklage sowie Gewinnrücklagen blieben im Berichtsjahr unverändert.
Die leistungsorientierten Pensionszusagen, welche im Allgemeinen auf Dienstzeit und Entgelt der Mitarbeiter basieren, werden teilweise durch Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 HGB gesichert. Die durch die Unternehmen unwiderruflich auf den Trust, den DBV-Winterthur Vorsorge e.V. übertragenen Finanzmittel werden ausschließlich zur Bedeckung der von den Mitgliedsunternehmen an deren Mitarbeiter erteilten Pensionszusagen verwendet und sind durch die Verpfändung der Ansprüche aus den Vermögenswerten an die Versorgungsberechtigten dem Zugriff etwaiger Gläubiger entzogen. Die Pensionsrückstellungen werden mit dem Deckungsvermögen verrechnet. Nach § 246 Abs. 2 HGB werden zudem die Zinsaufwendungen für die Altersversorgung vermindert um die Zinserträge aus dem Deckungsvermögen ausgewiesen.
Zusätzlich bestehen Pensionszusagen gegen Entgeltumwandlung. Diesen Pensionsverpflichtungen stehen Erstattungsansprüche aus kongruenten, konzerninternen Rückdeckungsversicherungen in gleicher Höhe - bestehend bei der AXA Lebensversicherung AG in Höhe von 68,0 Mio. Euro (Vorjahr: 67,3 Mio. Euro) - gegenüber, welche an die Versorgungsberechtigten verpfändet sind.
Dabei entspricht der Zeitwert den historischen Anschaffungskosten. Bei den Rückdeckungsversicherungen handelt es sich um Deckungsvermögen im Sinne von § 246 Abs. 2 HGB, so dass aufgrund der Saldierung auf einen Ausweis verzichtet werden kann. Der Aufwand für diese Pensionszusagen ist gleich dem Beitragsaufwand zu den Rückdeckungsversicherungen und wird von den Arbeitnehmern getragen.
| in Mio. Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Barwert der Pensionsverpflichtung | 2.111,9 | 1.992,3 |
| Zeitwert des Deckungsvermögens | -108,5 | -108,8 |
| Bilanzierte Nettoverpflichtung | 2.003,4 | 1.883,5 |
Der Zeitwert des Deckungsvermögens entspricht dem Deckungskapital der zugrundeliegenden Rückdeckungsversicherungen und flüssigen Mittel und damit den Anschaffungskosten.
In der Gewinn- und Verlustrechnung ergibt sich insgesamt ein Netto-Zinsaufwand von 172,0 Mio. Euro (Vorjahr: 155,9 Mio. Euro), der sich aus 174,5 Mio. Euro (Vorjahr: 157,7 Mio. Euro) Zinsaufwendungen in Bezug auf die Pensionsrückstellung und 2,5 Mio. Euro (Vorjahr: 1,8 Mio. Euro) Zinserträgen auf das Deckungsvermögen zusammensetzt.
Zur Ermittlung der Ausschüttungssperre (7-Jahresdurchschnitt) wurde ein Zins von 1,33 % (Vorjahr: 1,60 %) angesetzt. Die Ausschüttungssperre aus der Änderung des Zinssatzes für die Bewertung der Pensionsrückstellungen nach § 253 Abs. 6 HGB betrug 173,8 Mio. Euro (Vorjahr: 220,1 Mio. Euro).
Bei der Ermittlung der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden folgende Berechnungsfaktoren angewandt:
| in % | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Rechnungszins | 1,86% | 2,31% |
| Rentenanpassung | 1,75% | 1,75% |
| Gehaltsdynamik | 2,50% | 2,50% |
Die Rückstellung für Vorruhestandverpflichtung unter Berücksichtigung der dazugehörigen Rückstellung für Sozialversicherungsbeiträge aus Vorruhestandsverpflichtungen wird mit dem Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 HGB gesichert. Im Rahmen des AXA Vorsorgeplans wurden Mittel beim AXA Mitarbeiter Treuhand e.V. zur Insolvenzsicherung hinterlegt.
Dabei beträgt der Erfüllungsbetrag der Rückstellungen für Vorruhestandsverpflichtungen unter Berücksichtigung der dazugehörigen Rückstellung für Sozialversicherungsbeiträge aus Vorruhestandsverpflichtungen 21,3 Mio. Euro (Vorjahr: 20,9 Mio. Euro). Von diesem Betrag wird das Deckungsvermögen in Höhe von 19,7 Mio. Euro (Vorjahr: 19,8 Mio. Euro) abgezogen. Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens belaufen sich auf 17,3 Mio. Euro (Vorjahr: 17,4 Mio. Euro).
Die Steuerrückstellungen sanken um 80,7 Mio. Euro auf 424,4 Mio. Euro. Darin enthalten sind Steuerrückstellungen in Höhe von 310,6 Mio. Euro, die von den Konzerngesellschaften aufgrund der steuerlichen Organschaft auf die Gesellschaft übertragen wurden. Hinsichtlich der Abzinsung der Steuerrückstellungen hat die Gesellschaft vom Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB keinen Gebrauch gemacht.
Die sonstigen Rückstellungen betrugen 537,5 Mio. Euro und setzten sich wie folgt zusammen:
| in Mio. Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Rückstellungen für erhaltene, aber noch nicht abgerechnete Leistungen | 124,0 | 115,6 |
| Rückstellungen aus anderen vertraglichen Verpflichtungen | 95,9 | 92,4 |
| Rückstellungen für die Verzinsung von Steuernachforderungen | 88,9 | 109,1 |
| Rückstellungen für Sozialplanverpflichtungen | 63,4 | 94,2 |
| Rückstellungen für Tantieme/Ertragsbeteiligungen | 53,1 | 35,9 |
| Rückstellungen im Zusammenhang mit Spruchverfahren | 39,3 | 37,4 |
| Rückstellungen für Jubiläumsgeldverpflichtungen | 21,8 | 22,7 |
| Drohverlustrückstellung zur Absicherung des Inflationsrisikos zu den Pension-Rst. (Inflationswaps) | 0,0 | 82,2 |
| Übrige | 51,1 | 40,3 |
| Summe sonstige Rückstellungen | 537,5 | 629,9 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, die sowohl den konzerninternen Finanzausgleich als auch auszugleichenden Beträge aus dem laufenden Verrechnungsverkehr beinhalten, betrugen 383,7 Mio. Euro und setzten sich wie folgt zusammen:
| in Mio. Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| AXA Versicherung AG, Köln | 175,4 | 0,0 |
| Deutsche Ärzte Finanz Beratungs- und Vermittlungs-AG, Köln | 48,3 | 31,4 |
| GANYMED GmbH & Co. Dritte Grundstücksgesellschaft KG, Köln | 32,0 | 36,0 |
| Kepheus Beteiligungs- und Vermögenswerte GmbH, Köln | 31,9 | 75,1 |
| AXA Logistik&Service GmbH | 26,4 | 20,3 |
| GANYMED GmbH & Co. Zweite Grundstücksgesellschaft KG, Köln | 11,6 | 7,3 |
| Pluto GmbH | 10,7 | 1,5 |
| AXA Services & Direct Solutions GmbH, Köln | 9,5 | 28,3 |
| Arnulfpark, Köln | 8,4 | 7,7 |
| GANYMED_GmbH_Co -Vierte | 7,3 | 3,1 |
| Arnulfpark Wohnbau GmbH | 6,1 | 0,0 |
| Alteos GmbH, Berlin | 5,1 | 3,7 |
| AXA GO Germany GmbH, Köln | 3,0 | 3,0 |
| Neue Düsseldorfer Stadtquartiere | 2,7 | 2,7 |
| AXA Krankenversicherung AG | 0,0 | 8,0 |
| Übrige | 5,3 | 5,7 |
| Summe Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 383,7 | 233,7 |
| davon mit Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren | 2,0 | 3,0 |
Die Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber der AXA Versicherung AG resultieren primär aus höheren Umlagen für latente Steuern 2021 (62 Mio. Euro) sowie aus der steuerlichen Ausgleichzahlung der AXA Versicherung AG an die AXA Konzern AG für das Jahr 2020 (114 Mio. Euro).
Die sonstigen Verbindlichkeiten betrugen 100,7 Mio. Euro und setzten sich wie folgt zusammen:
| in Mio. Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus der Aufhebung von Arbeitsverträgen | 42,4 | 45,3 |
| Darlehensverbindlichkeiten | 36,4 | 61,9 |
| Verbindlichkeiten gegenüber der Finanzbehörde | 8,8 | 9,4 |
| Verbindlichkeiten aus abzuführenden Beiträgen zum AXA Pensions-Aufbauplan | 7,0 | 6,8 |
| Verbindlichkeiten aus Verlustübernahme AXA Bank AG | 0,0 | 32,7 |
| Verbindlichkeiten für die Insolvenzversicherung nach dem Betriebsrentengesetz | 0,0 | 0,3 |
| Übrige | 6,0 | 11,2 |
| Summe sonstige Verbindlichkeiten | 100,7 | 167,6 |
| davon mit Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren | 26,3 | 28,9 |
Unter passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen aus früheren Geschäftsjahren ausgewiesen, soweit diese Erträge nach dem Abschlußstichtag darstellen.
Die Gesellschaft weist weiterhin keine passiven latenten Steuern aus.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Von den Umsatzerlösen in Höhe von 1.187,0 Mio. Euro (Vorjahr: 1.245,4 Mio. Euro) wurden 1.165,4 Mio. Euro aus Dienstleistungserträgen mit folgenden verbundenen Unternehmen erzielt:
| in Mio. Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| AXA Versicherung AG, Köln | 509,3 | 555,5 |
| AXA Krankenversicherung AG, Köln | 321,8 | 308,2 |
| AXA Lebensversicherung AG, Köln | 249,3 | 262,6 |
| Deutsche Ärzteversicherung AG, Köln | 24,5 | 23,7 |
| AXA Logistik & Services GmbH | 7,6 | 10,3 |
| Übrige | 52,9 | 62,9 |
| Summe Dienstleistungserträge | 1.165,4 | 1.223,2 |
Darüber hinaus haben wir aufgrund des Vertriebsabkommens mit der AXA Life Europe dac Provisionen in Höhe von 6,8 Mio. Euro (Vorjahr: 7,1 Mio. Euro) erhalten.
Bei der Position andere aktivierte Eigenleistungen handelt es sich um die Aktivierung von Eigenleistungen im Zusammenhang mit der Implementierung erworbener Software in Höhe von 0,0 Mio. Euro (Vorjahr: 0,8 Mio. Euro).
Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen 44,8 Mio. Euro und setzten sich wie folgt zusammen:
| in Mio. Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 20,8 | 23,3 |
| Erträge aus Kapitalanlagen | 20,6 | 72,1 |
| Übrige | 3,4 | 9,1 |
| Summe sonstige betriebliche Erträge | 44,8 | 104,5 |
Der Personalaufwand betrug 670,4 Mio. Euro und lag damit um 42,8 Mio. Euro unter dem entsprechenden Vorjahresergebnis. Dies ist im Wesentlichen auf vorjährige Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit zurückzuführen.
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen beliefen sich auf 24,1 Mio. Euro (Vorjahr: 22,0 Mio. Euro). Davon mussten aufgrund voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 6,9 Mio. Euro vorgenommen werden.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 529,8 Mio. Euro und setzten sich wie folgt zusammen:
| in Mio. Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Bezogene Dienstleistungen von anderen Konzerngesellschaften | 153,1 | 172,4 |
| Externe EDV-Aufwendungen | 112,8 | 71,6 |
| Raumaufwand | 61,9 | 95,6 |
| Werbeaufwand | 34,1 | 25,0 |
| Kostenumlage Zentralfunktionen des Konzerns | 31,8 | 17,1 |
| Büroaufwand | 24,8 | 27,6 |
| Beratungs- und andere Fremdleistungen | 24,2 | 18,5 |
| Zeitarbeitskräfte / Temporäre Arbeitnehmerüberlassung (non-IT) | 21,3 | 27,8 |
| Reisekosten | 15,5 | 17,4 |
| Aufwendungen für die Vermittlung von ALE- Produkten | 6,8 | 7,3 |
| Aufwendungen für Kapitalanlagen | 4,7 | 27,4 |
| Aufwendungen für externe Referenter und Trainer | 3,4 | 1,6 |
| Hardwarezuschüsse für Vermittler | 3,2 | 3,3 |
| Bewirtungsaufwendungen | 2,7 | 1,2 |
| Gerichtskosten, Auskunftsgebühren | 2,4 | 2,1 |
| Tagungen und Schulungen | 2,1 | 3,2 |
| Fremdwährungsumrechnung | 0,0 | 0,0 |
| Übrige | 25,0 | 36,5 |
| Summe sonstigen betrieblichen Aufwendungen | 529,8 | 555,5 |
Die Erträge aus Beteiligungen betrugen 29,6 Mio. Euro. Diese setzen sich vollständig aus verbundenen Unternehmen zusammen und betreffen folgende Gesellschaften:
| in Mio. Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Kölnische Verwaltungs- AG , Leverkusen | 18,9 | 23,0 |
| Roland Rechtsschutz-Versicherung AG, Köln | 5,4 | 5,6 |
| Deutsche Ärzte Finanz Beratungs- und Vermittlungs- AG, Köln | 5,2 | 4,8 |
| Übrige | 0,1 | 0,1 |
| Summe Erträge aus Beteiligungen | 29,6 | 33,5 |
Die Gesellschaft erhielt Erträge aus Gewinnabführungsverträgen in Höhe von 498,2 Mio. Euro, die sich wie folgt zusammensetzten:
| in Mio. Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| AXA Versicherung AG, Köln | 245,3 | 325,1 |
| AXA Lebensversicherung AG, Köln | 165,0 | 65,1 |
| AXA Krankenversicherung AG, Köln | 75,8 | 72,8 |
| Deutsche Ärzteversicherung AG, Köln | 12,0 | 13,0 |
| Übrige | 0,0 | 0,1 |
| Summe Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 498,2 | 476,1 |
Die Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens betrugen 36,1 Mio. Euro und setzten sich wie folgt zusammen:
| in Mio. Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Zinserträge aus Investmentvermögen | 16,3 | 8,0 |
| Zinserträge aus festverzinslichen Wertpapieren | 2,9 | 1,8 |
| Zinserträge aus Policendarlehen | 2,9 | 1,6 |
| Erträge aus verbundenen Unternehmen | 10,8 | 8,4 |
| davon AXA S.A, Paris | 4,6 | 4,8 |
| davon AXA Bank Europe SA | 4,1 | 3,3 |
| Übrige | 3,2 | 3,0 |
| Summe Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 36,1 | 22,7 |
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens i.H.v. 7,6 Mio. Euro (Vorjahr: 4,0 Mio. Euro) resultierten vor allem aus Abschreibungen auf Rentenpapiere aufgrund von Verkaufsabsichten (6,7 Mio. Euro). Des Weiteren gab es im Berichtsjahr Abschreibungen auf Investmentvermögen i. H.v. 0,9 Mio. Euro.
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen sanken um 7,5 Mio. Euro auf 183,4 Mio. Euro. Diese Position wurde maßgeblich von den Zinsaufwendungen in Bezug auf die Pensionsrückstellung in Gesamthöhe von 172,0 Mio. Euro (Vorjahr 155,9 Mio. Euro) bestimmt.
Der Aufwand aus Verlustübernahme betrug im Berichtsjahr 4,0 Mio. Euro (Vorjahr: 36,8 Mio. Euro) und betraf vor allem mit 3,6 Mio. Euro die Alteos GmbH.
Im Bereich der Steuern vom Einkommen und Ertrag ergab sich ein Steuerertrag in Höhe von 38,9 Mio. Euro (Vorjahr: 57,5 Mio. Euro). Dieser Betrag enthält einen Ertrag aus Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag im Geschäftsjahr in Höhe von 3,1 Mio. Euro (Vorjahr: 17,5 Mio. Euro), einen Gewerbesteuerertrag im Geschäftsjahr in Höhe von 1,7 Mio. Euro (Vorjahr: 16,7 Mio. Euro) sowie einen Ertrag aus latenten Steuern in Höhe von 44,2 Mio. Euro (Vorjahr: Ertrag in Höhe von 26,1 Mio. Euro). Der Aufwand aus Vorjahressteuern belief sich auf 10,1 Mio. Euro (Vorjahr Aufwand: 1,8 Mio. Euro).
Mitglieder des Aufsichtsrates
Claas Kleyboldt
Ehrenvorsitzender des Aufsichtsrates
Vorsitzender des Vorstandes i.R. der AXA Konzern AG
Köln, Deutschland
Antimo Perretta
Vorsitzender
CEO European Markets & Latin America, AXA GIE
La Neuveville/BE, Schweiz
Michael Garrecht *)
Stellv. Vorsitzender
Vorsitzender Gesamtbetriebsrat AXA Konzern AG,
AXA Konzern AG
Maikammer, Deutschland
Harry Clemens *)
Expert Internal Audit, AXA Konzern AG
Köln, Deutschland
Bettina Cramm *)
Spezialistin Health & Safety,
AXA Konzern AG
Wiesbaden, Deutschland
Wiebke Dahl *)
Stellvertretende Vorsitzende Konzernbetriebsrat,
Stellvertretende Vorsitzende Gesamtbetriebsrat AXA Konzern AG, AXA Konzern AG
Norderstedt, Deutschland
Philippe Egger
ehem. FINMA (Finanzmarktaufsicht Schweiz)
Vizepräsident des Verwaltungsrates
Visp, Schweiz
Anke Giesen
Vorstand Fraport AG
Essen, Deutschland
Susanne Hille *)
Gewerkschaftssekretärin, ver.di Landesbezirk NRW
Erkrath, Deutschland
Oliver Koll *)
Stellvertretender Vorsitzender Konzernbetriebsrat,
Stellvertretender Vorsitzender Gesamtbetriebsrat AXA Konzern AG, AXA Konzern AG
Bedburg, Deutschland
Jean-Damien Létoquart
Head of Corporate Finance, AXA GIE
Versailles, Frankreich
Dr. Eva Lohse
Oberbürgermeisterin a.D. der Stadt Ludwigshafen
Ludwigshafen, Deutschland
Doina Palici-Chehab
Non Executive Director of several AXA Entities
Paris, Frankreich
Christoph Schmitz *)
Mitglied im Bundesvorstand ver.di,
Berlin, Deutschland
Ulrich Silberbach
Bundesvorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion,
Bornheim, Deutschland
Christine Theodorovics (bis 31. Januar 2022)
Chief Strategic Development Officer Europe, AXA GIE
Thalwil, Schweiz
Andrea Wolf * )
Vorsitzende Konzernbetriebsrat,
AXA Konzern AG
Sankt Augustin, Deutschland
* Vertreter der Arbeitnehmer
Mitglieder des Vorstandes
Dr. Alexander Vollert (bis 01.12.2021)
Vorsitzender
Vorstandsvorsitz
Dr. Klaus Endres (bis 31.10.2021)
Operations
Beate Heinisch
Operations (ab 01.11.2021)
Kundenmanagement (bis 31.10.2021)
Kai Kuklinski
Vertrieb
Sirka Laudon
People Experience
Dr. Stefan Lemke
Informationstechnologie / Digitalisierung
Dr. Nils Reich
Sachversicherung
Dr. Thilo Schumacher
Vorstandsvorsitz (ab 02.12.2021)
Kundenmanagement (kommissarisch ab 02.12.2021)
Personenversicherung (bis 01.12.2021)
Dr. Marc Daniel Zimmermann
Finanzen
Personenversicherung (kommissarisch ab 02.12.2021)
Sonstige Erläuterungen und Angaben
Angaben nach § 285 Nr. 3 und Nr. 3a HGB
Über die gesamte mehrjährige Vertragslaufzeit bestehen folgende finanzielle Verpflichtungen aus Mieten und Leasingverträgen:
| in Mio. Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Mietverpflichtungen | 331,2 | 347 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | -0,3 | -0,3 |
| KFZ-Leasing | 11 | 12,6 |
| PC-Leasing | 8 | 9,2 |
| Mietverpflichtung für Software | 15 | 20,5 |
| Verpflichtungen aus IT-Service Verträgen | 10,1 | 11,8 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 10,1 | -11,8 |
Die Verpflichtungen aus Mieten sowie aus Leasing- und Service-Verträgen resultieren im Wesentlichen aus langfristigen Verträgen, insbesondere über die Anmietung der Hauptverwaltungsgebäude (Colonia-Allee 10-20 sowie Colonia-Allee 22-30). Diese Mietverträge haben eine Restlaufzeit von 13 Jahren, also bis Ende 2034. Hieraus ergeben sich bei unterstellter positiver Geschäftsentwicklung keine nennenswerten Risiken.
AXA Deutschland hat sich beginnend in 2010 an einem gemeinsamen europäischen Programm der AXA mit dem Namen Flyer beteiligt. Zielsetzung ist die Standardisierung von Bilanzierungs-, Konsolidierungs- und Reporting- aber auch Procurement-Funktionen auf Basis einer gemeinsamen Plattform für die allgemeinen Hauptbuchfunktionen (Projekt COPERNIC) sowie die Nebenbuchfunktionen für Kapitalanlagen (Projekt SHIP). Die AXA Group Operations SAS, Paris, (AXA GO SAS) stellt der AXA Konzern AG und den weiteren AXA-Gesellschaften die oben genannte technische Plattform zur Verfügung, leistet technische Unterstützung hierzu und übernimmt gleichzeitig auch die laufende Wartung und Programmierung dieser Plattform. Service Agreements aus 2010 (COPERNIC) bzw. 2012 (SHIP) mit AXA GO SAS regeln die Beteiligung von AXA Deutschland an kapitalisierungsfähigen Investitionskosten, die über 15 Jahre bis Ende 2027 ratierlich zu zahlen sind. Im Falle einer Vorfälligkeitskündigung (z.B. durch Verkauf der AXA Deutschland) entsteht die Verpflichtung, die ausstehenden Raten der Investition auf einmal zu zahlen. Die Verpflichtung beläuft sich auf 10,1 Mio. Euro. Hinzu kommen Investitionen für den Aufbau eines neuen Buchhaltungssystems oder Kosten für die Integration in das System des Käufers innerhalb eines kurzfristigen Zeitraums. Die Gestaltung dieser Verträge entspricht marktüblichen Regelungen.
Des Weiteren bestehen Einzahlungsverpflichtungen aus indirekten Anlagen in Höhe von 312,0 Mio. Euro (davon an verbundene Unternehmen 21,6 Mio. Euro). Diese Verpflichtungen verteilen sich in erster Linie auf die Anlagestrategien Beteiligungsdarlehen (120 Mio. Euro), Private Equity (7,5 Mio. Euro) und Immobilien (30,4 Mio. Euro). Das den Managern zugesagte Kapital wird über einen Zeitraum von mehreren Jahren investiert. Die ausgewiesenen Verpflichtungen stellen das maximale Volumen der noch offenen, nicht investierten Zusagen dar. Die Chancen und Risiken der Verpflichtungen ergeben sich aus dem zukünftigen Ergebnis der jeweiligen Anlagestrategie.
Angaben nach § 285 Nr. 7 HGB
Im Geschäftsjahr 2021 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 7.211 Mitarbeiter (Vorjahr: 7.380). Davon waren 6.713 Angestellte (Vorjahr: 6.861) im Innendienst und 498 Angestellte im Außendienst (Vorjahr: 519). Insgesamt wurden durchschnittlich 3.804 (Vorjahr: 3.858) Mitarbeiterinnen und 3.407 (Vorjahr: 3.522) Mitarbeiter beschäftigt. Darüber hinaus waren in 2021 durchschnittlich 407 Auszubildende (Vorjahr: 452) in unserem Unternehmen tätig.
Angaben nach § 285 Nr. 9a und 9b HGB
Für das Geschäftsjahr 2021 belief sich der Vergütungsaufwand für die Mitglieder des Vorstands der AXA Konzern AG für ihre Tätigkeiten im Mutterunternehmen insgesamt auf 540 Tsd. Euro (Vorjahr: 761 Tsd. Euro).
Im Rahmen des gruppenweiten „Long Term Incentive Plans“ der AXA S.A. wurden in 2021 60.261 „International Performance Shares“ (Vorjahr: 82.439) auf AXA S.A. Aktien gewährt. Der beizulegende Zeitwert aller im Geschäftsjahr 2021 gewährten International Performance Shares beträgt 984 Tsd. Euro (Vorjahr: 843 Tsd. Euro). Die weiteren Einzelheiten der in diesem Jahr und in den Vorjahren gewährten aktienbasierten Vergütungsprogramme sind von der AXA S.A., Paris, offengelegt worden.
Den Mitgliedern des Vorstandes der AXA Konzern AG wird eine Versorgungszusage in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage gewährt. Die Abwicklung erfolgt über eine Unterstützungskasse. Die Versorgung umfasst ein Alterskapital nach Vollendung des 67. Lebensjahres mit Rentenwahlrecht sowie eine Hinterbliebenenversorgung. Fakultativ kann ein Berufsunfähigkeitsschutz zusätzlich vereinbart werden. Zur Finanzierung der Zusage entrichtet die Gesellschaft einen definierten prozentualen Anteil am jeweiligen Festgehalt als Beitrag an die Unterstützungskasse. Für die bisher bestehenden Versorgungszusagen in Form von Leistungszusagen wurde eine Besitzstandsregelung vereinbart. Das durch die neue Zusage gesammelte Kapital mindert die entsprechenden Rückstellungspositionen in der Bilanz. Die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen der am 31. Dezember 2021 aktiven Vorstandsmitglieder mit Besitzstandsregelung beliefen sich auf 4.306 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.957 Tsd. Euro).
Die Gesamtbezüge früherer Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen beliefen sich auf 4.404 Tsd. Euro (Vorjahr: 3.388 Tsd. Euro). Für diesen Personenkreis sind zum 31. Dezember 2021 Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen in Höhe von 87.958 Tsd. Euro (Vorjahr: 85.670 Tsd. Euro), passiviert worden. In den Gesamtbezügen sind 822 Tsd. Euro (Vorjahr: 0 Tsd. Euro) an Abfindungen enthalten.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates für die Tätigkeit im Aufsichtsrat der AXA Konzern AG betrug im Geschäftsjahr insgesamt 925 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.143 Tsd. Euro), davon 363 Tsd. Euro (Vorjahr: 420 Tsd. Euro) erfolgsunabhängig und 562 Tsd. Euro (Vorjahr: 723 Tsd. Euro) erfolgsabhängig.
Angaben nach § 285 Nr. 11 und Nr. 11a HGB
An folgenden Unternehmen sind wir wesentlich nach § 285 Nr. 11 und Nr. 11 a) HGB beteiligt:
| in Tsd. Euro / in % |
2021 |
|---|---|
| Alteos GmbH, Berlin * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 6.718 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | -2.587 |
| Apo Asset Management GmbH, Düsseldorf * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 30,00% |
| Eigenkapital | 17.582 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 5.060 |
| ARA GmbH Auto und Reise Assistance, Bad Windsheim * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 50,08% |
| Eigenkapital | 1.552 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | -196 |
| Arnulfpark Gewerbebau MK 4 GmbH & Co. KG, Köln * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 94,90% |
| Eigenkapital | 45.520 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 460 |
| Arnulfpark Gewerbebau MK 4 Verwaltungs-GmbH, Köln * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 94,00% |
| Eigenkapital | 46 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | -3 |
| Arnulfpark Wohnbau GmbH & Co. KG, Köln * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 94,90% |
| Eigenkapital | 37.440 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | -712 |
| Arnulfpark Wohnbau Verwaltungs-GmbH, Köln * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 94,00% |
| Eigenkapital | 46 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | -3 |
| AXA Alternative Financing FCP - Private Equity, Luxembourg * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 5.306 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | -1.750 |
| AXA Alternative Participations SICAV I, Luxemburg * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 227.533 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 3.506 |
| AXA Alternative Participations SICAV II, Luxemburg * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 657.070 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 9.943 |
| AXA Alternative Participations SICAV III, Luxemburg * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 310.381 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 13.073 |
| * Eigenkapital und Ergebnis des Geschätsjahres gemäß Jahresabschluss 2020. | |
| ** Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2020 gegründet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss für 2020 vor. | |
| *** Die Gesellschaft wurde im vierten Quartal 2021 gegründet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss vor. | |
| **** Die Gesellschaft wurde im zweiten Quartal 2021 gegründet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss vor. | |
| ***** Eigenkapital und Ergebnis des Geschätsjahres gemäß Jahresabschluss 2019. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss für 2020 vor. |
| in Tsd. Euro / in % |
2021 |
|---|---|
| AXA Alternative Participations SICAV IV (Compartment A), Luxemburg * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 74.137 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 1.861 |
| AXA Alternative Participations SICAV IV (Compartment B), Luxemburg * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 147.415 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 4.199 |
| AXA Customer Care GmbH, Köln * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 733 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 72 |
| AXA Direktberatung GmbH, Köln * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 100 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | -3 |
| AXA easy Versicherung AG, Köln * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 5.364 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | -869 |
| AXA GER Alternative Investments B.V., Amsterdam ** | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | |
| AXA GER Alternative Investments II B.V., Amsterdam ** | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | |
| AXA Germany Infrastructure Equity SAS, Puteaux * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 284.228 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 7.391 |
| AXA Germany Infrastructure Equity AFS SAS, Puteaux * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 201.494 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | -9.183 |
| AXA Infrastructure Investissement SAS, Paris * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 20,00% |
| Eigenkapital | 461.768 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 4.448 |
| AXA Krankenversicherung AG, Köln * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 184.018 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 72.769 |
| AXA Lebensversicherung AG, Köln * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 594.313 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 65.100 |
| AXA Logistik & Service GmbH, Köln * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 156 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 137 |
| AXA Services & Direct Solutions GmbH, Köln * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 35.072 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | -99 |
* Eigenkapital und Ergebnis des Geschätsjahres gemäß Jahresabschluss 2020.
** Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2020 gegründet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss für 2020 vor.
*** Die Gesellschaft wurde im vierten Quartal 2021 gegründet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss vor.
**** Die Gesellschaft wurde im zweiten Quartal 2021 gegründet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss vor.
***** Eigenkapital und Ergebnis des Geschätsjahres gemäß Jahresabschluss 2019. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss für 2020 vor.
| in Tsd. Euro / in % |
2021 |
|---|---|
| AXA Unterstützungskasse für die leitenden Angestellten der AXA Gesellschaften mbH, Köln * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 22 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 0 |
| AXA Versicherung AG, Köln * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 243.103 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 325.060 |
| Bishopsgate B.V., Amsterdam * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital in TEUR | 78.770 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres in TEUR | 1.500 |
| DATA 4 German Feeder II S.a.r.l, Luxemburg * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 49.811 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 2.347 |
| DE RE Holdings LP, Delaware, USA * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital in Tsd. USD | 7.272 |
| Eigenkapital in Tsd. EUR | 5.926 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres in Tsd. USD | -258 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres in Tsd. EUR | -210 |
| Deutsche Ärzteversicherung AG, Köln * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 51.889 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 13.000 |
| Deutsche Ärzte Finanz Beratungs- und Vermittlungs-AG, Köln * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 75,00% |
| Eigenkapital | 21.529 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 8.530 |
| Development German Feeder III S.C.A. Luxemburg * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 20 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | -5 |
| Development Venture IV German Feeder S.C.A. Luxembourg * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 8.820 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | -2 |
| FINANCELIFE Gesellschaft für den Bankenvertrieb mbH, Frankfurt am Main * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 40,00% |
| Eigenkapital | 1.034 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 327 |
| Finanz-Service GmbH der APO Bank, Düsseldorf * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 50,00% |
| Eigenkapital | 2.888 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 1.205 |
| GANYMED Beteiligungsverwaltungs-GmbH, Köln * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 203 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 177 |
* Eigenkapital und Ergebnis des Geschätsjahres gemäß Jahresabschluss 2020.
** Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2020 gegründet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss für 2020 vor.
*** Die Gesellschaft wurde im vierten Quartal 2021 gegründet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss vor.
**** Die Gesellschaft wurde im zweiten Quartal 2021 gegründet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss vor.
***** Eigenkapital und Ergebnis des Geschätsjahres gemäß Jahresabschluss 2019. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss für 2020 vor.
| in Tsd. Euro / in % |
2021 |
|---|---|
| GANYMED GmbH & Co. Zweite Grundstücksgesellschaft KG, Köln * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 19.780 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 838 |
| GANYMED GmbH & Co. Dritte Grundstücksgesellschaft KG, Köln * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 94,90% |
| Eigenkapital | 117.695 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | -460 |
| GANYMED GmbH & Co. Vierte Grundstücksgesellschaft KG, Köln * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 94,90% |
| Eigenkapital | 32.993 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 4.791 |
| Grace Hotel Investments S.a.r.l., Luxemburg * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 25,00% |
| Eigenkapital in Tsd. GBP | 65.026 |
| Eigenkapital in Tsd. EUR | 72.328 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres in Tsd. GBP | -407 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres in Tsd. EUR | -453 |
| Industrial RE Holdings LP, Delaware, USA * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 30,00% |
| Eigenkapital in Tsd. USD | 121.747 |
| Eigenkapital in Tsd. EUR | 91.878 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres in Tsd. USD | -4.848 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres in Tsd. EUR | -3.951 |
| JALANDA Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, Grünwald * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 50,00% |
| Eigenkapital | 188 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | -120 |
| JALANDA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 47,20% |
| Eigenkapital | 15 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | -10 |
| Kepheus Beteiligungs- und Vermögenswerte GmbH, Köln * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 81.712 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | -505 |
| Kölner Spezial Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung, Köln * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 2.163 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 424 |
| Kölnische Verwaltungs-Aktiengesellschaft für Versicherungswerte, Köln * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 23,02% |
| Eigenkapital | 149.106 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 81.771 |
| K.Rerup & Co. A/S, Kopenhagen * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital in Tsd. DKK | 1.462 |
| Eigenkapital in Tsd. EUR | 196 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres in Tsd. DKK | 387 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres in Tsd. EUR | 52 |
| Lefac GmbH, Köln * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | -21.000 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | -22 |
| Merkur Gesellschaft für Beteiligungs- und Vermögenswerte mbH, Köln * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 76.937 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 58 |
| MGS Meine-Gesundheit-Services GmbH, Koblenz * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 37,38% |
| Eigenkapital | 1.280 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | -4.090 |
* Eigenkapital und Ergebnis des Geschätsjahres gemäß Jahresabschluss 2020.
** Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2020 gegründet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss für 2020 vor.
*** Die Gesellschaft wurde im vierten Quartal 2021 gegründet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss vor.
**** Die Gesellschaft wurde im zweiten Quartal 2021 gegründet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss vor.
***** Eigenkapital und Ergebnis des Geschätsjahres gemäß Jahresabschluss 2019. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss für 2020 vor.
| in Tsd. Euro / in % |
2021 |
|---|---|
| Neue Düsseldorfer Stadtquartiere zweite Grundstücks GmbH & Co. KG, Düsseldorf * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 94,90% |
| Eigenkapital | 19.948 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 859 |
| Promociones Lladero SA, Barcelona * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 50,00% |
| Eigenkapital | 234.553 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 1.798 |
| ROLAND Rechtsschutz Versicherungs-Aktiengesellschaft, Köln * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 60,00% |
| Eigenkapital | 104.271 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 9.083 |
| Schroder EuroLogistik Fonds GmbH & Co. KG, Frankfurt * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 22,88% |
| Eigenkapital | 9.186 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | -260 |
| Technisches Kontor für Versicherungen GmbH, Düsseldorf * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 48,00% |
| Eigenkapital | 142 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 31 |
| Tectum REI Mostoles S.L., Madrid *** | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 50,00% |
| Eigenkapital | |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | |
| Tectum REI Torrelodones S.L., Madrid **** | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 50,00% |
| Eigenkapital | |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | |
| Tulpe B.V., Amsterdam ***** | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 108.820 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 1.844 |
| ver.di Service GmbH, Berlin * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 50,00% |
| Eigenkapital | 197 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 39 |
| WIN EXPERTISA Gesellschaft zur Förderung beruflicher Vorsorge mbH, Köln * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 750 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 50 |
| Zincvale Ltd., Dublin * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 100,00% |
| Eigenkapital | 79.816 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | 2.593 |
* Eigenkapital und Ergebnis des Geschätsjahres gemäß Jahresabschluss 2020.
** Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2020 gegründet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss für 2020 vor.
*** Die Gesellschaft wurde im vierten Quartal 2021 gegründet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss vor.
**** Die Gesellschaft wurde im zweiten Quartal 2021 gegründet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss vor.
***** Eigenkapital und Ergebnis des Geschätsjahres gemäß Jahresabschluss 2019. Zum Zeitpunkt des Abschlusses lag kein Jahresabschluss für 2020 vor.
| Schiffsbeteiligungen | 2021 |
|---|---|
| Partenreederei MT "Multitank Elbegas", Hamburg * | |
| Anteil am Gesellschaftskapital | 25,00% |
| Eigenkapital | 67 |
| Ergebnis des Geschäftsjahres | -1 |
| * Eigenkapital und Ergebnis des Geschätsjahres gemäß Jahresabschluss 2020. |
Angaben nach § 285 Nr. 17 HGB
Die Abschlussprüferhonorare teilen sich nach Leistungsarten wie folgt auf:
| in Tsd. Euro | 2021 |
|---|---|
| Abschlussprüferleistungen | 372 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 0 |
| Steuerberatungsleistungen | 10 |
| Sonstige Leistungen | 0 |
| Gesamt | 382 |
Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen beinhalten die gesetzliche Jahresabschlussprüfung sowie die Prüfung der Solvabilitätsübersicht.
Angaben nach § 285 Nr. 19 und 23 HGB
Zum Bilanzstichtag befand sich eine Option auf einen Genussschein mit einem Nominalwert von 15 Mio. Euro im Bestand. Die Option wurde mit dem Genussschein als Bewertungseinheit nach der Einfrierungsmethode unter den sonstigen Ausleihungen bilanziert. Der Buchwert sowie der beizulegende Zeitwert der Option betrug 0 Euro.
Angaben nach § 285 Nr. 21 HGB
Wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Personen oder Unternehmen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, wurden nicht getätigt.
Angaben nach § 285 Nr. 24 und 25 HGB
Die Angaben zu Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie zu der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden sind in den Erläuterungen zu der entsprechenden Bilanzposition aufgeführt.
Angaben gemäß § 285 Nr. 26 HGB
Weiterführende Angaben zu Aktien und Anteilen an inländischen beziehungsweise vergleichbaren EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches aufgegliedert nach Anlagezielen:
| in Tsd. Euro | Marktwert | Buchwert | Reserven/Lasten | Ausschüttungen im Geschäftsjahr |
|---|---|---|---|---|
| Rentenfonds | 825.524 | 836.372 | -10.849 | 7.287 |
| Alternative Investments | 146.146 | 142.204 | 3.943 | 0 |
| Gesamt | 971.670 | 978.576 | -6.906 | 7.287 |
Zum 31. Dezember 2021 weisen Aktien und Anteile an Investmentvermögen mit einem Buchwert in Höhe von 836.372 Tsd. Euro, die unter der Fondskategorie Rentenfonds ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, stille Lasten in Höhe von 10.849 Tsd. Euro aus. Anteile und Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Rentenpapiere halten und stille Lasten ausweisen, werden anhand der erwarteten Rückzahlungen aus den entsprechenden Wertpapieren innerhalb des Fonds auf eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung hin überprüft. Wir gehen nach Prüfung dieser Kriterien aufgrund unserer langfristigen Halteabsicht sowie unserer Erwartung der zukünftigen Marktentwicklung von vorübergehenden Wertminderungen der Kapitalanlagen aus.
Aktien und Anteile an Investmentvermögen, die unter der Fondskategorie Alternative Investments ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, weisen zum 31. Dezember 2020 mit einem Buchwert in Höhe von 142.204 Tsd. Euro stille Reserven in Höhe von 3.943 Tsd. Euro aus.
Bei einzelnen Fonds bestehen Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe, da sie nur wöchentlich bzw. mit einer Frist von 40 Tagen zum Quartalsletzten zurückgegeben werden können.
Angaben nach § 285 Nr. 27 HGB
Zum Bilanzstichtag bestanden folgenden Einzahlungsverpflichtungen:
| Unternehmen | Verpflichtung | Höhe der Verpflichtung |
|---|---|---|
| AXA Life Europe dac., Dublin | Service Agreements, Haftung im Fall der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen. | Bis zu einer Summe von 20,0 Mio. Euro p.a. |
Angaben nach § 285 Nr. 28 HGB
Der die Ausschüttungssperre begründende Betrag vor Bedeckung durch Eigenkapitalbestandteile nach § 268 Absatz 8 HGB in Höhe von 1.249,6 Mio. Euro (Vorjahr: 1.190,4 Mio. Euro) resultierte aus den aktiven latenten Steuern. Die Ausschüttungssperre aus der Änderung des Zinssatzes für die Bewertung der Pensionsrückstellungen nach § 253 Abs. 6 HGB betrug 173,8 Mio. Euro (Vorjahr: 220,0 Mio. Euro). Der unter die Ausschüttungssperre fallende Betrag war vollständig durch Gewinnrücklagen gedeckt, sodass sich bezüglich der Gewinnabführung keine Beschränkungen durch die Ausschüttungs- und Abführungssperre nach § 301 AktG i. V. m. § 268 Absatz 8 HGB ergeben.
Angaben nach § 285 Nr. 33 HGB
Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2021 sind bei unseren Gesellschaften keine Vorgänge eingegangen, die wesentliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage unserer Gesellschaft haben.
Angaben nach § 306 AktG a.F. bzw. dem Spruchverfahrensgesetz
Zum 31.12.2021 waren folgende Spruchverfahren anhängig, die von ehemaligen außenstehenden Aktionären der betreffenden Gesellschaften eingeleitet wurden.
| • | Beherrschungsvertrag zwischen AXA Konzern AG und Albingia Versicherungs-AG (Einleitung: 1999) |
| • | Verschmelzung AXA Versicherung AG (übernehmender Rechtsträger) mit Albingia Versicherungs-AG (Einleitung: 2000) |
Zusammenarbeit im Konzern
Unsere Gesellschaft erbringt im Rahmen bestehender Dienstleistungsverträge Verwaltungstätigkeiten für nahezu alle Konzerngesellschaften. Darüber hinaus besteht ein Dienstleistungsvertrag mit der AXA Life Europe dac, Dublin.
Im Rahmen bestehender Dienstleistungsverträge werden dagegen folgende Leistungen von anderen Konzerngesellschaften bezogen:
| • | die Betreuung von SAP-basierten Anwendungsprogrammen und den Betrieb des Rechenzentrums von der AXA Group Operations Germany GmbH, Köln |
| • | die Inanspruchnahme von Kommunikationsdienstleistungen von der AXA Services & Direct Solutions GmbH, Köln |
| • | die Postbearbeitung, Logistik und Archivierung, Dienstleistungen im Bereich Leistungsbearbeitung und Bestandsverwaltung für die Sparten Kranken, Leben und P&C sowie Dienstleistungen für die Ressorts People Experience und Operations von der AXA Logistik & Service GmbH, Köln |
| • | Teile der Bereiche Kundenservice und Unterstützung von Vertriebsaktivitäten von der AXA Customer Care GmbH, Köln |
| • | Vermögensanlage und -verwaltung für Kapitalanlagen von der AXA Investment Managers Deutschland GmbH, Köln sowie von der AXA Investment Managers S.A., Paris |
| • | Serviceleistungen zur betrieblichen Altersversorgung von der Kölner Spezial Beratungs-GmbH, Köln |
Mit den folgenden Gesellschaften unterhält die AXA Konzern AG als gewinnempfangende Gesellschaft Gewinnabführungs- und Verlustübernahmeverträge (Ergebnisabführungsverträge):
| • | Alteos GmbH, Berlin |
| • | AXA Customer Care GmbH, Köln |
| • | AXA Direktberatung GmbH, Köln |
| • | AXA easy Versicherung AG, Köln |
| • | AXA Krankenversicherung AG, Köln |
| • | AXA Lebensversicherung AG, Köln |
| • | AXA Logistik & Services GmbH, Köln |
| • | AXA Versicherung AG, Köln |
| • | Deutsche Ärzteversicherung AG, Köln |
Die AXA Konzern AG hat mit folgenden Gesellschaften Beherrschungsverträge abgeschlossen:
| • | Alteos GmbH, Berlin |
| • | AXA Customer Care GmbH, Köln |
| • | AXA Direktberatung GmbH, Köln |
| • | AXA easy Versicherung AG |
| • | AXA Krankenversicherung AG, Köln |
| • | AXA Lebensversicherung AG, Köln |
| • | AXA Logistik & Services GmbH, Köln |
| • | AXA Versicherung AG, Köln |
| • | AXA Services & Direct Solutions GmbH, Köln |
| • | Deutsche Ärzteversicherung AG, Köln |
| • | Kepheus Beteiligungs-u. Vermögenswerte GmbH, Köln |
Die AXA Konzern AG, Köln hat mit der AXA S.A., Paris (als Rechtsnachfolgerin der VINCI B.V., Amsterdam) als herrschendem Unternehmen einen Beherrschungsvertrag abgeschlossen.
Im Geschäftsjahr 2021 gab es eine Änderung in der Aktionärs-/Beteiligungsstruktur der AXA Konzern AG. Die VINCI B.V., Amsterdam wurde auf die AXA S.A., Paris, verschmolzen, so dass die bisher von der VINCI B.V. gehaltenen Anteile an der AXA Konzern AG sowie an der Kölnische Verwaltungs-Aktiengesellschaft für Versicherungswerte, Leverkusen, sich nunmehr im direkten Besitz der AXA S.A. befinden.
Dadurch ist die AXA S.A. direkt und über die Kölnische Verwaltungs-Aktiengesellschaft für Versicherungswerte indirekt zu hundert Prozent am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt.
Die AXA S.A., Paris, ist direkt und über die Kölnische Verwaltungs-Aktiengesellschaft für Versicherungswerte, Köln, indirekt zu hundert Prozent am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt. Die AXA Konzern AG ist deshalb ein im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG im Mehrheitsbesitz stehendes Unternehmen der AXA S.A., Paris. Die AXA Konzern AG und ihre wesentlichen Tochtergesellschaften werden in den Konzernabschluss der AXA SA, Paris, einbezogen. Die AXA Konzern AG macht vom Befreiungstatbestand des § 291 HGB Gebrauch und stellt keinen Konzernabschluss auf. Der Konzernabschluss der AXA SA, Paris, wird bei der französischen Finanzaufsichtsbehörde in Paris (Autorités des Marchés Financiers) unter RCS (Registre du Commerce et des Sociétés) 572 093 920 hinterlegt. Der Konzernabschluss der AXA S.A. wird in englischer Sprache im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Köln, den 21. März 2022
AXA Konzern AG
Der Vorstand
Dr. Schumacher
Heinisch
Kuklinski
Laudon
Dr. Lemke
Dr. Reich
Dr. Zimmermann
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die AXA Konzern Aktiengesellschaft, Köln
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der AXA Konzern Aktiengesellschaft, Köln, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AXA Konzern Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grund¬sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und |
| • | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grund¬sätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grund¬sätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts.
Die sonstigen Informationen umfassen zudem alle übrigen Teile des Geschäftsberichts – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen –, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| • | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| • | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grund¬sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grund¬sätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grund¬sätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grund¬sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| • | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 22. März 2022
**PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Ludger Koslowski, Wirtschaftsprüfer
ppa. Maximilian Roestel, Wirtschaftsprüfer
Bericht des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstandes entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben überwacht und sich während des gesamten Jahres 2021 fortlaufend von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Durch vierteljährliche Berichte und in insgesamt vier Sitzungen sowie drei schriftlichen Abstimmungen wurde er eingehend mündlich und schriftlich gemäß § 90 des Aktiengesetzes über die allgemeine Geschäftsentwicklung, über grundlegende Angelegenheiten sowie die strategischen Ziele der Geschäftsführung unterrichtet. Die vom Vorstand beabsichtigte Geschäftspolitik sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft wurden ausführlich besprochen. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand weiterhin umfassend über die Risikosituation informiert. Geschäfte und Maßnahmen des Vorstands, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedurften, sind in den Sitzungen vor der Beschlussfassung vom Vorstand eingehend erläutert worden.
Im Rahmen eines schriftlichen Umlaufverfahrens im Februar 2021 hat der Aufsichtsrat über die Ausübung von Stimmrechten bei Tochtergesellschaften Beschluss gefasst.
In der bilanzfeststellenden Sitzung am 26. März 2021 befasste sich der Aufsichtsrat ausführlich mit dem Bericht des Vorstandes über den Geschäftsverlauf 2020 und dem vorgelegten Jahresabschluss. In der gleichen Sitzung stellte der Vorstand die strategischen Prioritäten und die Planung für das Jahr 2021 vor, die vertiefend erörtert wurden. Darüber hinaus wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand umfassend über die Risikosituation und hier insbesondere auch über die Risiken aus den Gerichtsurteilen zur Beitragsanpassung in der Krankenversicherung sowie die aktuelle Situation in Bezug auf die Klagen zur Betriebsschließungsversicherung informiert. Weitere Themen waren neben der IT-Sicherheit, und den Umgang mit der Corona-Pandemie auch die Diskussion mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht über die Behandlung des Surplus Fonds auf Teilgruppenebene. Zudem beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit dem Bericht aus dem Audit Committee sowie mit Vorstandsangelegenheiten.
In zwei weiteren schriftlichen Umlaufverfahren im Juli und August 2021 sowie in einer außerordentlichen Sitzung am 27. Oktober 2021 befasste sich der Aufsichtsrat mit Vorstandsangelegenheiten.
In der Sitzung vom 1. Dezember 2021 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über den bisherigen Geschäftsverlauf im laufenden Jahr und gab einen Ausblick auf 2022. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat zudem ausführlich über die Auswirkungen des Sturmtiefs „Bernd“. Darüber hinaus wurde der Aufsichtsrat wieder über die Risikosituation und dabei neben dem Thema IT-Sicherheit insbesondere über die Risiken aus den Gerichtsurteilen zur Beitragsanpassung in der Krankenversicherung sowie die aktuelle Situation in Bezug auf die Klagen zur Betriebsschließungsversicherung informiert. Des Weiteren fasste der Aufsichtsrat einen Beschluss im Sinne einer Empfehlung an die Hauptversammlung zum Wechsel des Abschlussprüfers ab dem Geschäftsjahr 2024 und stimmte der Vergabe eines abrufbaren Nachrangdarlehens an die AXA Versicherung AG zu. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats informierte den Aufsichtsrat zudem über ein Projekt der AXA-Gruppe und dessen Bedeutung für den deutschen AXA Konzern.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates hat mit dem Vorstand in zahlreichen Einzelgesprächen geschäftspolitische Fragen sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft behandelt. Über hierdurch zur Kenntnis des Vorsitzenden gelangte wichtige Angelegenheiten wurde der Aufsichtsrat jeweils unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat zudem im Geschäftsjahr 2021 die gemäß dem Merkblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß VAG geforderte Selbsteinschätzung durchgeführt und sich mit seinem Entwicklungsplan befasst.
Der Aufsichtsrat hat neben dem gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz vorgeschriebenen Vermittlungsausschuss zwei weitere Ausschüsse eingerichtet. Das aus fünf Mitgliedern bestehende Audit Committee widmet sich im Wesentlichen der Überwachung des Risikomanagements des Vorstandes und der Kontrollmechanismen der Gesellschaft, der Behandlung des Jahresabschlusses, Fragen zur Abschlussprüfung und legt die Prüfungsschwerpunkte des Geschäftsjahres fest. Das Audit Committee hat im Geschäftsjahr 2021 fünfmal getagt. Dabei hat es sich in der Sitzung im August 2021 ausführlich mit den Auswirkungen des Sturmtiefs „Bernd“ auf die Gesellschaften des deutschen AXA Konzerns befasst. Der Vorsitzende des Audit Committees hat den Aufsichtsrat jeweils umfassend über die Sitzungen des Audit Committees unterrichtet. Das aus drei Mitgliedern bestehende Präsidium ist ein vorbereitender Ausschuss, der im Jahr 2021 nicht getagt hat. Der Vermittlungsausschuss musste ebenfalls nicht einberufen werden.
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 sind von der in der Hauptversammlung gewählten PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht lagen dem Aufsichtsrat unverzüglich nach der Aufstellung vor. Ebenso wurde der Bericht des Abschlussprüfers allen Mitgliedern des Aufsichtsrates fristgerecht vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den Prüfungsbericht und das Prüfungsergebnis dem Aufsichtsrat in der bilanzfeststellenden Sitzung zusätzlich mündlich erläutert und Fragen des Aufsichtsrates beantwortet. Der Aufsichtsrat hat die Berichte und die weiteren Erläuterungen des Abschlussprüfers zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns geprüft. Die Prüfung hat keine Beanstandungen ergeben. Der Aufsichtsrat billigte den Jahresabschluss, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist, und schloss sich dem Vorschlag für die Gewinnverwendung an. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat darüber informiert, dass für das Geschäftsjahr 2021 wie im Vorjahr von der Befreiungsmöglichkeit des § 291 HGB Gebrauch gemacht wird und dementsprechend kein Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstellt wird.
Im vergangenen Jahr sind im Vorstand Personalveränderungen eingetreten. Herr Dr. Klaus Endres ist mit Wirkung zum 31. Oktober 2021 aus dem Vorstand ausgeschieden. Das bisher von ihm verantwortete Ressort Operations hat mit Wirkung zum 1. November 2021 Frau Beate Heinisch übernommen. Herr Dr. Alexander Vollert ist zur AXA Group Operations SAS nach Paris gewechselt, und mit Wirkung zum Ablauf des 1. Dezember 2021 aus dem Vorstand ausgeschieden. Als neuer Vorstandsvorsitzender wurde mit Wirkung zum 2. Dezember 2021 Herr Dr. Thilo Schumacher bestellt.
Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den ausgeschiedenen Mitgliedern des Vorstands für ihre erfolgreiche Arbeit. Für die im Berichtsjahr geleistete Arbeit spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die durch ihre tatkräftige Unterstützung mit zum Erfolg der Gesellschaft beigetragen haben, seinen Dank aus.
Unser Dank gilt auch den betriebsrätlichen Gremien sowie dem Unternehmenssprecherausschuss der Leitenden Angestellten für die sehr engagierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Köln, den 6. April 2022
Für den Aufsichtsrat
Antimo Perretta, Vorsitzender
1 Der Bericht über die Solvabilität und Finanzlage ist nicht Bestandteil des Lageberichts und damit nicht prüfungspflichtig.